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Symrise AG — Annual Report 2017
May 9, 2018
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Annual Report
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Symrise AG
Holzminden
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
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SHARING VALUES
Stärken entfallen
Finanzbericht 2017
5-Jahresübersicht
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| In Mio. € | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzern-Ertragslage | ||||||
| Umsatz | 1.830,4 | 2.120,1 | 2.601,7 | 2.903,2 | 2.996,3 | |
| Umsatzanteil Emerging Markets | in % | 48 | 47 | 46 | 43 | 44 |
| EBITDA1 | 373,1 | 464,5 | 572,2 | 625,2 | 630,3 | |
| EBITDA-Marge1 | in % | 20,4 | 21,9 | 22,0 | 21,5 | 21,0 |
| Jahresüberschuss1,2 | 172,3 | 211,6 | 246,8 | 265,5 | 270,3 | |
| Ergebnis je Aktie1,2 | in € | 1,46 | 1,69 | 1,90 | 2,05 | 2,08 |
| Ausschüttung | 82,7 | 97,4 | 103,9 | 110,3 | 114,23 | |
| Dividende je Aktie | in € | 0,70 | 0,75 | 0,80 | 0,85 | 0,883 |
| Konzern-Finanz- und Vermögenslage | ||||||
| Operativer Cashflow | 274,8 | 343,2 | 375,2 | 338,8 | 396,2 | |
| Investitionen (ohne M & A) | 70,7 | 101,3 | 147,2 | 168,4 | 204,9 | |
| Bilanzsumme2 (31.12.) | 2.210,4 | 3.999,8 | 4.183,8 | 4.752,7 | 4.674,6 | |
| Eigenkapitalquote2 (31.12.) | in % | 43,0 | 35,8 | 38,0 | 36,4 | 37,8 |
| Nettoverschuldung (inkl. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (31.12.)) | 744,8 | 1.640,1 | 1.575,7 | 1.970,8 | 1.921,6 | |
| Mitarbeiter (31.12.) | FTE4 | 5.959 | 8.160 | 8.301 | 8.944 | 9.247 |
| Scent & Care | ||||||
| Umsatz | 960,4 | 980,4 | 1.073,7 | 1.311,3 | 1.263,1 | |
| EBITDA5 | 194,5 | 222,9 | 231,2 | 257,8 | 248,1 | |
| EBITDA-Marge5 | in % | 20,3 | 22,7 | 21,5 | 19,7 | 19,6 |
| Flavor | ||||||
| Umsatz | 869,9 | 1.139,7 | 980,2 | 1.015,9 | 1.101,9 | |
| EBITDA6 | 178,6 | 241,6 | 218,9 | 233,8 | 242,9 | |
| EBITDA-Marge6 | in % | 20,5 | 21,2 | 22,3 | 23,0 | 22,0 |
| Nutrition | ||||||
| Umsatz | 547,8 | 576,0 | 631,3 | |||
| EBITDA | 122,0 | 133,7 | 139,4 | |||
| EBITDA-Marge | in % | 22,3 | 23,2 | 22,1 |
1 Zahlen für 2014 und 2016 bereinigt um Transaktions-, Integrationskosten sowie einmalige Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen
2 Zahlen für 2016 angepasst aufgrund finalisierter Kaufpreisallokation für Nutraceutix. Weitere Informationen dazu siehe Anhang Textziffer 2.1
3 Vorschlag
4 ohne Auszubildende und Trainees; FTE = Full Time Equivalent (Vollzeitmitarbeiter)
5 Zahlen für 2016 bereinigt um Transaktions-, Integrationskosten sowie einmalige Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen
6 Zahlen für 2014 inkl. sechs Monate Diana und bereinigt um Transaktions-, Integrationskosten sowie einmalige Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen
Über diesen Bericht
Der vorliegende Finanzbericht 2017 enthält den vollständigen Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und alle weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Elemente. Daneben bietet ein separater Unternehmensbericht eine ganzheitliche Darstellung der Leistungen von Symrise im Jahr 2017 – in wirtschaftlicher Hinsicht wie auch unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit. Der Unternehmensbericht kann unter www.symrise.com/de/investoren eingesehen beziehungsweise in gedruckter Form bestellt werden.
Der Finanzbericht 2017 wurde zeitgleich mit dem Unternehmensbericht 2017 am 14. März 2018 veröffentlicht und ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Der Veröffentlichungstermin des Finanzberichts für das Geschäftsjahr 2018 ist März 2019. Auf www.symrise.com finden sich zusätzliche Informationen über die Aktivitäten unseres Unternehmens.
Konzernlagebericht 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Highlights 2017
Zwölf Jahre Umsatzwachstum bei hoher Profitabilität
ENTWICKLUNG UMSATZERLÖSE/EBITDA Umsatz und EBITDA in Mio. €, Marge in %

* EBITDA bereinigt um Restrukturierungs- und Integrationsaufwendungen
UMSATZ NACH REGIONEN in % vom Konzernumsatz bzw. Umsatzwachstum in % (in Berichtswährung)

€ 2,08 Ergebns je Aktie
€ 0,88 Vorgeschlagene Dividende
UMSATZ IN SCHWELLENLANDERN Anteil in % vom Konzernumsatz

KURSENTWICKLUNG der Symrise Aktie 2017

Überblick zum Geschäftsjahr 2017
Das Wachstum der Weltwirtschaft beschleunigte sich im Jahr 2017 leicht. Für Symrise war 2017 ein erfolgreiches Jahr. Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz von 2.996 Mio. € (2016: 2.903 Mio. €). Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Erlöse organisch um 6 %. Unter Berücksichtigung von Portfolioeffekten - insbesondere dem Verkauf der Industrieaktivitäten von Pinova im Dezember 2016 und den Akquisitionen Nutraceutix und Cobell - sowie von Wechselkurseffekten stieg der Umsatz um 3 %.
Der Umsatzanteil der Emerging Markets am Gesamtumsatz des Konzerns erreichte 44 % und lag damit geringfügig über dem Vorjahreswert von 43 %. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte (EBITDA) des Symrise Konzerns erhöhte sich um 1 % auf 630 Mio. € (2016 EBITDAN1 : 625 Mio. €). Die auf den Umsatz bezogene EBITDA-Marge lag mit 21,0 % unter dem normalisierten Vorjahreswert von 21,5 %, vor allem durch gestiegene Rohstoffkosten.
Das Segment Scent & Care erzielte 2017 einen Umsatz von 1.263 Mio. €. Im Vorjahresvergleich stiegen die Umsätze organisch um 4 %. Unter Berücksichtigung des Verkaufs der Pinova Inc. lag der Umsatz des Segments erwartungsgemäß 4 % unter dem Wert des Vorjahres (2016: 1.311 Mio. €). Das EBITDA erreichte 248 Mio. €, was einem Rückgang um 4 % gegenüber dem normalisierten Wert des Vorjahres entspricht. Die EBITDA-Marge belief sich 2017 auf 19,6 %, gegenüber 19,7 % im Jahr 2016. Flavor steigerte seinen Umsatz auf 1.102 Mio. € und erzielte ein organisches Wachstum von 9 %. Das EBITDA des Segments lag 2017 mit 243 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert (2016: 234 Mio. €). Die EBITDA-Marge betrug 22,0 %, nach 23,0 % im Vorjahr. Im Segment Nutrition stiegen die Umsätze auf 631 Mio. €. Organisch betrug der Anstieg 7 %. Das Segment erzielte 2017 ein EBITDA von 139 Mio. €; das Ergebnis lag damit 5 Mio. € über dem Vorjahr (2016: 134 Mio. €). Die EBITDA-Marge erreichte 22,1 %, nach 23,2 % im Jahr 2016.
Der Jahresüberschuss des Symrise Konzerns stieg im Geschäftsjahr 2017 gegenüber dem normalisierten Vorjahr um 2 % auf 270 Mio. €. Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich von normalisiert 2,05 € im Vorjahr auf 2,08 € im Berichtsjahr. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 vor, die Dividende von 0,85 € auf 0,88 € je Aktie anzuheben.
Der operative Cashflow lag 2017 mit 396 Mio. € um 57 Mio. € über dem Wert des Vorjahres von 339 Mio. €. Die liquiden Mittel des Symrise Konzerns reduzierten sich zum 31. Dezember um 72 Mio. € auf 230 Mio. €. Die Nettoverschuldung (inklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) verringerte sich zum Bilanzstichtag 2017 um 49 Mio. € auf 1.922 Mio. €. Der Quotient aus Nettoverschuldung und EBITDA auf Jahresbasis belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf 3,0 und liegt infolge der getätigten Akquisitionen temporär oberhalb der von Symrise angestrebten Bandbreite von 2,0 bis 2,5.
1 Im Geschäftsjahr 2016 sind im Rahmen des Erwerbs der Pinova Gruppe Akquisitions- und Integrationskosten in Höhe von 18,7 Mio. € angefallen. Des Weiteren entstand aus der Veräußerung der Pinova Inc. am 9. Dezember 2016 ein Gewinn in Höhe von 3,5 Mio. €. Im Folgenden weisen wir für das Geschäftsjahr 2016 normalisierte Ergebnisse (EBITN/EBITDAN) aus, die um diese einmaligen, nicht wiederkehrenden Sondereinflüsse bereinigt sind. Ferner wurden die Vorjahreszahlen aufgrund der finalisierten Kaufpreisallokation für Nutraceutix angepasst. Weitere Informationen dazu siehe Anhang Textziffer 2.1.
Grundlagen des Symrise Konzerns
STRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
UNTERNEHMENSPROFIL
Symrise ist ein globaler Anbieter von Duft- und Geschmacksstoffen, kosmetischen Grund- und Wirkstoffen sowie funktionalen Inhaltsstoffen. Zu den Kunden gehören Parfüm-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Getränkehersteller, die pharmazeutische Industrie sowie Produzenten von Nahrungsergänzungsmitteln und Heimtiernahrung. Mit einem Umsatz von 3,0 Mrd. € im Geschäftsjahr 2017 und einem Marktanteil von 11 % gehört das Unternehmen zu den weltweit führenden Anbietern im Markt für Düfte und Aromen. Der Konzern mit Sitz in Holzminden ist mit mehr als 90 Niederlassungen in Europa, Afrika und dem Nahen sowie Mittleren Osten, in Asien, den USA sowie in Lateinamerika vertreten. Der Symrise Konzern entstand ursprünglich aus dem Zusammenschluss der beiden deutschen Unternehmen Haarmann & Reimer und Dragoco im Jahr 2003. Die Wurzeln von Symrise reichen bis in die Jahre 1874 beziehungsweise 1919 zurück, in denen die Vorgängerunternehmen gegründet wurden. 2006 erfolgte der Börsengang der Symrise AG. Seitdem ist die Symrise Aktie im Prime Standard der Deutschen Börse notiert und zählt mit einer Marktkapitalisierung per Jahresultimo 2017 von rund 9,3 Mrd. € zu den im MDAX® geführten Unternehmen. Der Streubesitz der Aktie beläuft sich auf rund 94 %.
Die Verantwortung für das operative Geschäft liegt in den Segmenten Flavor, Nutrition sowie Scent & Care. Alle Segmente verfügen über Bereiche wie Forschung und Entwicklung, Einkauf, Produktion und Qualitätskontrolle sowie Marketing und Vertrieb. Auf diese Weise können Prozesse beschleunigt werden. Es ist unser Ziel, Abläufe zu vereinfachen, sie kundenorientiert und pragmatisch zu gestalten. Großen Wert legen wir auf schnelle und flexible Entscheidungswege.
Das Segment Flavor beinhaltet die Anwendungsbereiche Beve-rages, Savory und Sweet. Das Segment Nutrition besteht aus dem Geschäftsbereich Diana mit den Anwendungsbereichen Food, Pet Food, Aqua und Probi. Das Segment Scent & Care umfasst die Geschäftsbereiche Fragrance, Cosmetic Ingredients und Aroma Molecules.
Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist zudem jeweils nach vier Regionen organisiert: Europa, Afrika sowie Naher und Mittlerer Osten (EAME), Nordamerika, Asien/Pazifik und Lateinamerika.
Zusätzlich besteht im Konzern ein Corporate Center, in dem die Zentralfunktionen Accounting, Controlling, Steuern, Unternehmenskommunikation sowie Investor Relations, Recht, Personal, Group Compliance, Interne Revision und Information Technology (IT) wahrgenommen werden. Weitere unterstützende Funktionen wie Technik, Energie, Sicherheit und Umwelt sowie Logistik sind in eigenständigen Konzerngesellschaften gebündelt. Diese unterhalten auch Geschäftsbeziehungen zu Kunden außerhalb des Konzerns.
Der Firmensitz der Symrise AG befindet sich in Holzminden. An diesem zugleich größten Standort beschäftigt Symrise 2.360 Mitarbeiter in den Funktionen Forschung, Entwicklung, Produktion, Marketing, Vertrieb sowie im Corporate Center. Regionale Hauptsitze unterhält Symrise in den USA (Teterboro, New Jersey), Brasilien (Säo Paulo), Singapur und Frankreich (Rennes, Bretagne). Wichtige Standorte für Produktionsanlagen und Entwicklungszentren befinden sich in Deutschland, Frankreich, Brasilien, Mexiko, Singapur, China und den USA. Eigene Vertriebsniederlassungen unterhalten wir in über 40 Ländern.
LEITUNG UND KONTROLLE
Symrise ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.
Dem Vorstand der Symrise AG gehören fünf Mitglieder an:
Dr. Heinz-Jürgen Bertram (Vorsitzender des Vorstands), Achim Daub (Vorstand Scent & Care), Olaf Klinger (Vorstand Finanzen), Dr. Jean-Yves Parisot (Vorstand Nutrition) und Heinrich Schaper (Vorstand Flavor). Der Vorstand leitet die Gesellschaft eigenverantwortlich mit dem vorrangigen Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.
STANDORTE WELTWEIT 2017

Dem Aufsichtsrat der Symrise AG gehören zwölf Mitglieder an. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und erörtert regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung, Strategie und Risiken mit dem Vorstand. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz ist der Aufsichtsrat der Symrise AG paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Der Aufsichtsrat hat zur Effizienzsteigerung seiner Arbeit vier Ausschüsse gebildet.
Einzelheiten zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat und zur Corporate Governance bei Symrise werden im Bericht des Aufsichtsrats und in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND PRODUKTE
WERTSCHÖPFUNGSKETTE VON SYMRISE
Symrise stellt rund 30.000 Produkte auf der Basis von rund 10.000 zum Großteil natürlichen Rohstoffen wie Vanille, Zitrusprodukten oder Blüten- und Pflanzenmaterialien her. Die Wertschöpfungskette der drei Segmente erstreckt sich über die Forschung und Entwicklung, Einkauf, Produktion und den Vertrieb der Produkte und Lösungen. Die Aromen, Parfümöle und Wirkstoffe sind in der Regel zentrale funktionale Bestandteile der Endprodukte unserer Kunden und spielen bei der Kaufentscheidung der Konsumenten häufig eine entscheidende Rolle. Neben den typischen Produkteigenschaften wie Duft und Geschmack besteht unsere Wertschöpfung in der Entwicklung von Produkten mit Zusatznutzen. Beispiele für eine Kombination von Aromen und Parfümölen mit weiteren innovativen Bestandteilen sind unter anderem Geschmacksstoffe, die einen reduzierten Zucker- oder Salzgehalt in Lebensmitteln ermöglichen, oder ein feuchtigkeitsspendender kosmetischer Wirkstoff, dessen Einsatz den Anteil an Konservierungsmitteln in Pflegeprodukten senkt. Auf Basis dieser Produkte sind unsere Kunden in der Lage, sich im rasch wandelnden Konsumgütermarkt mit ihren maßgeschneiderten Endprodukten von Wettbewerbern zu differenzieren. Die Basis unserer Produktentwicklung bildet die in erheblichem Umfang betriebene Forschung & Entwicklung (F & E) im Unternehmen, die durch ein weit verzweigtes externes Netzwerk von Forschungsinstituten und wissenschaftlichen Einrichtungen ergänzt wird. Angesichts unterschiedlichster regionaler sensorischer Vorlieben ist auch eine umfangreiche Konsumentenforschung zentraler Bestandteil unserer F & E-Aktivitäten.
WERTSCHÖPFUNGSKETTE VON SYMRISE

SYMRISE
Segmente

Geschäftsbereiche

Anwendungsbereiche

Unternehmensstruktur, Stand: Dezember 2017
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
Zu unseren Kunden zählen sowohl große multinationale Konzerne als auch wichtige regionale und lokale Hersteller von Lebensmitteln, Getränken, Heimtiernahrung, Parfüms, Kosmetika, Körperpflegeprodukten sowie Reinigungs- und Waschmitteln.
Die Produktion der Geschmacks- und Duftstoffe erfolgt in eigenen Fertigungsanlagen. Für den Bezug wichtiger Rohmaterialien bestehen zum Teil längerfristige Lieferverträge. Wir stehen im engen Kontakt mit unseren Lieferanten und setzen einheitliche Standards fest, um die gleichbleibende Qualität unserer Ausgangsstoffe zu gewährleisten.
FLAVOR
Das Produktspektrum von Flavor besteht aus rund 13.000 Produkten, die in 146 Ländern verkauft werden. Die produzierten Geschmacksstoffe werden von den Kunden zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken genutzt und verleihen den unterschiedlichen Produkten individuelle Geschmacksbilder. Symrise liefert dabei sowohl einzelne Geschmacksstoffe für die Verwendung im Endprodukt als auch Komplettlösungen, die neben dem eigentlichen Aroma weitere funktionale Inhaltsstoffe oder mikroverkapselte Produktkomponenten enthalten können. Die Standorte des Segments befinden sich in mehr als 40 Ländern in Europa, Asien, Nord- und Lateinamerika sowie in Afrika.
Die Geschmacks- und Inhaltsstoffe des Geschäftsbereichs Flavor kommen in drei Anwendungsbereichen zum Einsatz:
Beverages: Mit der globalen Getränkekompetenz bei nichtalkoholischen, alkoholischen sowie Trocken- und Instant-Getränken setzt Symrise mit authentischen und innovativen Geschmackserlebnissen neue Standards und Trends für die nationale und internationale Getränkeindustrie. Jahrelange Expertise, begleitende Technologien und ein umfangreiches Markt- und Verbraucherverständnis eröffnen der Getränkeindustrie völlig neue Perspektiven und erfüllen damit die individuellen Bedürfnisse der Kunden.
Savory: Die würzigen Aromen kommen in zwei Kategorien zur Anwendung: In der Kategorie "Culinary" mit Geschmackslösungen für Suppen, Saucen, Fertiggerichte, Instant-Nudeln und Fleischprodukte sowie in der Kategorie "Snackfood" mit Aufstreuwürzungen - sogenannte Seasonings - für Knabberartikel. Für beide Gebiete gilt es, die ständig wachsenden Verbraucherwünsche vor allem nach authentischem Geschmack, Natürlichkeit und "Convenience" in erfolgreiche Konzepte für die Kunden umzusetzen. Dabei setzt Symrise insbesondere auf seine nachhaltigen Kernkompetenzen Fleisch und Gemüse sowie auf Lebensmitteltechnologie und -forschung auf höchstem Niveau.
Sweet: Im Anwendungsbereich der süßen Aromen kreiert Symrise innovative Geschmackslösungen basierend auf einem umfassenden Markt- und Konsumentenverständnis für die Produktbereiche Zucker- und Schokoladenwaren, Kaugummi, Backwaren, Cerealien, Eiscreme und Milchprodukte sowie für den Bereich Health Care. Interdisziplinäre Teams erfüllen mit hoher Kreativität die spezifischen Anforderungen der Kunden. Ein diversifiziertes Produktportfolio bietet den Konsumenten aufregende und einzigartige Geschmackserlebnisse.
NUTRITION
Das Segment Nutrition unterhält 39 Standorte in 25 Ländern. Die Produktpalette des Segments Nutrition teilt sich in vier Anwendungsbereiche auf:
Food: Der Bereich mit seinen Food Ingredients umfasst natürliche, sensorische Produktlösungen wie Geschmack, Textur, Farbe und Funktionalität bei Lebensmitteln und Getränken. Weiterhin bietet der Bereich Produkte für Babynahrung an. Dabei verfügt Diana über eine umfangreiche Rückwärtsintegration bei Gemüse, Früchten, Fleisch und Meeresfrüchten. Im Vordergrund stehen die Aspekte Qualität, Nachverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit.
Pet Food: Hierzu gehören geschmacks- und akzeptanzverbessernde natürliche Produktlösungen für Heimtiernahrung. Zur Weiterentwicklung der sensorischen Produkteigenschaften unterhält der Anwendungsbereich eigene Hunde- und Katzenpanel. Ferner bilden Lösungen für eine verbesserte Produktakzeptanz der Tierhalter einen Entwicklungsschwerpunkt.
Aqua: Der Anwendungsbereich Aqua entwickelt und produziert nachhaltige Meeresinhaltsstoffe für Aquakulturen, wobei Ernährungsphysiologie und Tiergesundheit im Vordergrund stehen.
Probi: In diesem Anwendungsbereich sind alle probiotisch geprägten Aktivitäten gebündelt, für die vor allem die schwedische Symrise Beteiligung Probi zuständig ist. Probi entwickelt Probiotika für Lebensmittel, Getränke sowie Nahrungsergänzungsmittel mit einem gesundheitsfördernden Zusatznutzen.
SCENT & CARE
Das Segment Scent & Care verfügt über Standorte in mehr als 30 Ländern und vertreibt seine rund 15.000 Produkte in 124 Ländern. Scent & Care unterteilt sich in die drei globalen Geschäftsbereiche Fragrance, Cosmetic Ingredients und Aroma Molecules, in denen die Produkte in verschiedenen Anwendungsbereichen eingesetzt werden:
Fragrance: Unser Kreativ- und Kompositionsgeschäft umfasst die vier globalen Anwendungsbereiche Fine Fragrances, Beauty Care, Home Care und Oral Care. Parfümeure kombinieren aromatische Rohmaterialien wie Aromachemikalien und ätherische Öle zu komplexen Duftkompositionen (Parfümölen). Parfümöle von Symrise werden in Parfüms (Anwendungsbereich Fine Fragrances), in Produkten der Körperpflege (Anwendungsbereich Beauty Care) und des Haushalts (Anwendungsbereich Home Care) eingesetzt. Darüber hinaus bietet Symrise die gesamte Produktpalette von Mintaromen und deren Vorprodukten für die Verwendung in Zahnpasta, Mundspülung und Kaugummi an (Anwendungsbereich Oral Care). Die Zielsetzung des Geschäftsbereichs ist es, allen Menschen, die sich mit unseren Fragrance-Aktivitäten beschäftigen, "ein besseres Leben durch Duft" zu vermitteln. Der Geschäftsbereich beschäftigt mehr als 70 hochtalentierte und anerkannte Parfümeure mit 14 verschiedenen Nationalitäten, die in 11 Kreativzentren auf der ganzen Welt arbeiten. Ihre kombinierte Erfahrung addiert sich zu mehr als 1.300 Jahren in der Parfümerie.
Cosmetic Ingredients: Symrise ist ein führendes Unternehmen auf den internationalen Märkten der kosmetischen Premium-Wirkstoffe, von Kosmetikprodukten mit multifunktionalem Nutzen sowie für Sonnenschutz. Der Geschäftsbereich Cosmetic Ingredients ist ein anerkannter Innovationsführer, der in den letzten zehn Jahren mit 31 Innovationspreisen für neue Wirkstoffe ausgezeichnet wurde. Im gleichen Zeitraum wurden Patentanmeldungen für zahlreiche neue Wirkstoffe eingereicht. Allein im Jahr 2017 erfolgten sieben neue Patentanmeldungen. Die bei Cosmetic Ingredients hergestellten Produkte werden in Haut- und Haarpflegeprodukten, Sonnenschutzmitteln, Herrenpflegemitteln, Duschgels, Waschlotionen, Anti-Schuppen-Shampoos und Deodorants verwendet. Produkte mit pflegenden Eigenschaften sowie alternative Konservierungsmittel und Farben sind weitere Schwerpunkte des Geschäftsbereichs.
Aroma Molecules: Der Geschäftsbereich umfasst die Anwendungsgebiete Menthols, Special Fragrance & Flavor Ingredients, Sensory & Terpene Ingredients und Fine Aroma Chemicals.
Im Anwendungsgebiet Menthols wird naturidentisches Menthol hergestellt, das insbesondere bei der Herstellung von Zahnpflegeprodukten, Kaugummi und Duschgel verwendet wird. Special Fragrance & Flavor Ingredients und Fine Aroma Chemicals stellen Aromachemikalien (Vorprodukte für Parfümöle) von besonderer Qualität her. Diese Aromachemikalien werden sowohl für die eigene Produktion von Parfümölen eingesetzt als auch an Unternehmen der Konsumgüterindustrie und andere Unternehmen der Duft- und Geschmacksstoffindustrie vertrieben. Das Anwendungsgebiet Sensory & Terpene Ingredients umfasst das 2016 erworbene und integrierte US-Unternehmen Renessenz LLC mit seinen terpenbasierten Produkten, die aus erneuerbaren und nachhaltigen Rohstoffen gewonnen werden.
MARKT UND WETTBEWERB
MARKTSTRUKTUR
Der Symrise Konzern ist weltweit in verschiedenen Märkten tätig. Dazu zählt der klassische Markt für Geschmacks- und Duftstoffe (F & F-Markt/Flavors and Fragrances), dessen Volumen sich im Jahr 2017 nach neuesten Berechnungen des Marktforschungsinstituts IAL Consultants (10. Ausgabe aus Dezember 2016) auf 23,3 Mrd. € belief. Zudem ist das Unternehmen mit den Geschäftsbereichen Cosmetic Ingredients und Aroma Molecules auf dem Markt für Aromachemikalien und kosmetische Inhaltsstoffe aktiv, der nach Berichten von TechNavio/Infiniti (Ausgabe Dezember 2016) und Global In-dustry Analysts (GIA) (Ausgabe 2015) ein Umsatzvolumen von circa 5,2 Mrd. € aufwies. Die Märkte sind in weiten Teilen durch gemeinsame Trends und Charakteristika gekennzeichnet. Der für Symrise relevante Markt weist damit insgesamt eine Größe von 28,5 Mrd. € auf und wächst nach eigenen Schätzungen langfristig durchschnittlich zwischen 3 und 4 % pro Jahr.
Weltweit sind mehr als 500 Unternehmen am Markt aktiv, wobei die vier größten Anbieter - inklusive Symrise - zusammen einen Marktanteil von annähernd 50 % erreichen.
Für den F & F-Markt bestehen weltweit hohe Markteintrittsbarrieren. Die Anforderungen der Kunden an immer hochwertigere und differenziertere Produkte bei immer kürzeren Produktlebenszyklen nehmen kontinuierlich zu. Der Großteil der Produkte und Rezepturen wird speziell für einzelne Kunden hergestellt. Zudem haben lokale Geschmackspräferenzen zur Folge, dass häufig für ein Endprodukt länderspezifisch unterschiedliche Rezepturen verwendet werden. Des Weiteren sind die Kundenbeziehungen oftmals durch eine intensive Zusammenarbeit bei der Produktentwicklung geprägt.
MARKTGRÖSSE RELEVANTER AFF-MARKT 2017
in Mrd. € (insgesamt etwa 28,5 Mrd. €)

Quellen: IAL (10. Ausgabe, Dezember 2016), TechNavio/Infiniti (2016), GIA (2015)
MARKTANTEILE AFF-MARKT 2017
in % (Marktvolumen etwa 28,5 Mrd. €)

Quelle: Unternehmensdaten und eigene Schätzungen
Neben den unterschiedlichen lokalen Konsumentenvorlieben und Verhaltensweisen wird die Nachfrage nach Endprodukten, in denen unsere Produkte zum Einsatz kommen, von weiteren Faktoren beeinflusst: Die Nachfrageentwicklung nach Produkten, die Duft- und Geschmacksstoffe beziehungsweise kosmetische Inhaltsstoffe enthalten, wird in den sich entwickelnden Märkten durch das steigende Einkommen der Bevölkerung positiv beeinflusst. Das Marktwachstum beruht dabei auch auf einfachen Produkten des Grundbedarfs, die in den Industrienationen bereits lange im Markt etabliert sind.
In den entwickelten Märkten Westeuropas, Asiens und Nordamerikas bestimmen Konsumententrends wie Schönheit, Gesundheit, Wellness, Bequemlichkeit und Natürlichkeit das Wachstum der Nachfrage nach Produkten, in denen Inhaltsstoffe von Symrise eingesetzt werden.
MARKTPOSITION VON SYMRISE
Symrise ist eines der größten Unternehmen der F & F-Branche. Bezogen auf den relevanten Markt von 28,5 Mrd. € beträgt der Marktanteil von Symrise, gemessen am Umsatz des Jahres 2017, rund 11 %. Symrise hat die klassischen Geschäftssegmente um zusätzliche Anwendungen erweitert: Bei Scent & Care beispielsweise um kosmetische Wirkstoffe, bei Nutrition um Heimtiernahrung und Food Ingredients innerhalb des Geschäftsbereichs Diana. Auf Basis dieser komplexeren Produktlösungen kann eine höhere Wertschöpfung erreicht werden.
In Teilmärkten wie Nahrungsergänzungsmitteln, Sonnenschutzfiltern oder anderen kosmetischen Inhaltsstoffen steht Symrise zudem mit Unternehmen beziehungsweise einzelnen Produktbereichen dieser Unternehmen im Wettbewerb, die nicht zur klassischen F & F-Branche gehören.
In einzelnen Marktbereichen nimmt Symrise eine weltweit führende Stellung ein, wie beispielsweise bei der Herstellung von naturidentischem L-Menthol und der Komposition von Mintaromen. Eine Spitzenposition hält Symrise auch im Bereich der UV-Sonnenschutzfilter und bei Baby- und Heimtiernahrung.
ZIELE UND STRATEGIE
ZIELE
Wir wollen langfristig unsere Marktposition stärken und die Unabhängigkeit von Symrise sichern. Zugleich sind wir uns unserer Verantwortung für Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft bewusst. Indem wir unsere Nachhaltigkeitsleistung in den Themenfeldern "Footprint", "Innovation", "Sourcing" und "Care" steigern, verringern wir Risiken und fördern den wirtschaftlichen Erfolg von Symrise.
| ― | Marktposition: Unser Umsatz soll währungsbereinigt langfristig mit 5 bis 7 % im Jahr (CAGR) schneller wachsen als der Markt, der im Durchschnitt jährlich zwischen 3 und 4 % zulegt. Auf diese Weise werden wir schrittweise den Abstand zu den kleineren Wettbewerbern vergrößern und Marktanteile hinzugewinnen. |
| ― | Wertorientierung: Wir wollen dauerhaft zu den profitabelsten Unternehmen der Branche gehören. Wir streben eine nachhaltige EBITDA-Marge von 19 bis 22 % an. |
Die Zielerreichung wird im Kapitel Unternehmensentwicklung näher dargelegt. Wir beteiligen unsere Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg. Unsere Dividendenpolitik orientiert sich an der Ertragskraft des Konzerns.
STRATEGIE
Die Unternehmensstrategie von Symrise beruht auf den drei Säulen Wachstum, Effizienz und Portfolio. Sie bezieht auf allen Ebenen Aspekte der Nachhaltigkeit ein, um den Unternehmenswert dauerhaft zu steigern und Risiken zu minimieren. So machen wir Nachhaltigkeit zu einem festen Bestandteil unseres Geschäftsmodells und zu einem klaren Wettbewerbsvorteil. Ziel ist eine vollständig integrierte Unternehmensstrategie.
| ― | Wachstum: Wir verstärken weltweit die Zusammenarbeit mit unseren strategischen Kunden und bauen unser Geschäft in den Schwellenländern weiter aus. Wir stellen sicher, dass wir in unseren Kernkompetenzen Innovationsführer sind. So sichern wir unser Wachstum. |
| ― | Effizienz: Wir verbessern ständig unsere Prozesse und konzentrieren uns auf Produkte mit hoher Wertschöpfung. Durch die Rückwärtsintegration bei Schlüsselrohstoffen sichern wir uns gleichbleibend hohe Qualitäten in ausreichender Menge und zu fest verhandelten Lieferbedingungen. Wir handeln in allen Bereichen kostenbewusst. So sichern wir unsere Profitabilität. |
| ― | Portfolio: Wir schärfen unser Produktportfolio und erschließen neue Märkte und Segmente. Wir bauen unsere Expertise außerhalb des traditionellen Geschäfts mit Aromen und Duftstoffen weiter aus. So sichern wir unsere herausragende Marktposition. |
Symrise wächst aus eigener Kraft. Wo es sinnvoll ist, tätigen wir zudem ergänzende Akquisitionen oder gehen strategische Partnerschaften zur Produktentwicklung ein. Gleichzeitig wollen wir gewährleisten, dass Symrise weiterhin in der Lage ist, sich bietende Wachstumschancen wahrzunehmen, ohne die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gefährden.
ZIELE 2020

WERTORIENTIERTE STEUERUNG
Im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung kommen verschiedene Stellgrößen zum Einsatz. Als Indikator für die Profitabilität des Unternehmens dient die EBITDA-Marge, für die wir einen strategischen Zielwert von durchschnittlich 19 bis 22 % definiert haben. Die Steigerung des Unternehmenswerts ist im Vergütungssystem des Vorstands und ausgewählter Führungskräfte berücksichtigt. Zudem legen wir großen Wert auf die finanzielle Stabilität des Unternehmens.
Der Fokus der Unternehmenssteuerung liegt auf diesen finanziellen Steuerungsgrößen. Nicht-finanzielle Steuerungsgrößen in den Bereichen Umwelt, Beschaffung, Mitarbeiter und Innovation weisen wir in unserem Unternehmensbericht gesondert aus.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
LEITLINIEN UND SCHWERPUNKTE
In der Forschung & Entwicklung (F & E) verfolgt Symrise das strategische Ziel, die einzelnen Bausteine der Produktentwicklung wie Markt- und Konsumentenforschung, F & E sowie Kreation im gesamten Konzern zu vernetzen. Neue Produkte und Technologien werden frühzeitig durch eine enge Anbindung der F & E an Marketing und Anwendungsbereiche, Einkauf und Fertigung, Produktentwicklung sowie Qualitätssicherung und Fragestellungen im regulatorischen Bereich auf Umsetzbarkeit, Nachhaltigkeitsaspekte und Rentabilität geprüft. Externe Kooperationen und Netzwerke (Open Innovation) bringen in erheblichem Maße zusätzliche Ansätze und Ideen in den Entwicklungsprozess ein. Neben Ideen aus der Open Innovation unterhält Symrise ein enges, globales Projektnetzwerk mit industriellen und akademischen Partnern, das alle Stufen des Innovationsprozesses einschließt. Des Weiteren sind alle F & E-Aktivitäten an den Leitlinien globale Megatrends, Konsumentenbedarf, Kundenanforderungen, Natürlichkeit und Authentizität, Nachhaltigkeit, Innovation und Kosteneffizienz ausgerichtet. Die Aktivierungsquote bei den Forschungs- und Entwicklungsleistungen blieb 2017 wie im Vorjahr unwesentlich, da die Bedingungen für eine Aktivierung in der Regel erst zum Ende eines Projekts erfüllt sind, sodass ein Großteil der angefallenen Entwicklungsaufwendungen ergebniswirksam erfasst wird.
Das Segment Scent & Care konzentriert sich bei seiner F & E-Strategie auf fünf Forschungsplattformen in den Bereichen kosmetische Inhaltsstoffe, Verkapselungs- und Freisetzungssysteme, Grüne Chemie, Schlechtgeruchsmanagement und Mundpflege. Unterstützende Plattformen in den Bereichen sensorischer und analytischer Forschung, natürliche Rohstoffe und Seitenströme, Performance und Rezeptorforschung bilden die Basis für unsere Leistungsfähigkeit und für einen kontinuierlichen Innovationsprozess.
Beispielhafte Forschungsprogramme und Produkteinführungen sind unsere Rückwärtsintegrationsprojekte auf Madagaskar und im brasilianischen Amazonasgebiet mit dem Ziel, qualitativ hochwertige, natürliche Produkte aus nachhaltigem Anbau und unter "Community Development" zu etablieren. Die dort hergestellten Produkte werden entweder direkt vermarktet, finden Einsatz in neuen Duft- und Wirkstoffkompositionen mit verbessertem Wirksamkeitsprofil oder dienen als natürliche Ausgangsstoffe für die Herstellung neuer, nachhaltiger Produkte. Daneben hat Symrise mit EVERTRAIL ein neues, einzigartiges Olfaktometer für die Erfassung der Duftentfaltung von Parfümölen und -rohstoffen entwickelt. Neben umfangreichen Forschungsprogrammen, die auf die spezifischen Innovationsanforderungen der jeweiligen Anwendungsbereiche der Segmente ausgerichtet sind, bestehen bei Symrise ergänzende Programme, die durch die Erweiterung des Kompetenzportfolios Wettbewerbsvorteile generieren. Ein Beispiel dafür ist Beauty+, das durch systematische synergetische Entwicklung einen Mehrwert bei aktiven kosmetischen Inhaltsstoffen und Düften oder Mundpflegelösungen schafft. Ein weiteres Beispiel ist die Haarpflege: Unser Hair Care Innovation Centre in Säo Paulo, Brasilien, stellte 2017 auf der In Cosmetics Brasil zwei neue Produkte für die Haarpflege vor, die einerseits dem Schutz der äußeren Haarschicht und andererseits dem Schutz des Haarkeratins dienen. Aus der Kooperation mit Probi wird an neuen Anwendungen von Probiotika in Mundpflegeprodukten gearbeitet. Durch die Akquisition von Renessenz kann die Riechstoffforschung auf neue Rohstoffe aus nachwachsenden Quellen zurückgreifen.

Durch die intelligente und sich gegenseitig ergänzende Kombination von technischen Innovationen mit der sensorischen Forschung in enger Kooperation mit Diana konnte die Akzeptanz von Produktlösungen zur Überdeckung von Schlechtgerüchen bei Heimtierfutter verbessert werden.
Im Segment Flavor werden auf der Basis verschiedener Technologieplattformen folgende Themenschwerpunkte mit besonderem Nachhaltigkeitsfokus bearbeitet:
| ― | Entwicklung von neuartigen Produktplattformen zur Unterstützung von deklarationsfreundlichen Lebensmittelkonzepten. |
| ― | Formulierungstechnologien zur Trägerung und Stabilisierung von Aromen mit verringertem Energieverbrauch, optimierter stoffbezogener Beladung und gezielter Freisetzung. Zusätzlich werden diese Technologien an neuen, lebensmittelartigen Trägerstoffen evaluiert und systematisch adaptiert. |
| ― | Entwicklung neuer und verbesserter Verfahren zur Nutzung von wertvollen natürlichen Ressourcen unter Einbeziehung gezielter Biokatalyse und Fermentationstechnologien. Gleichzeitig werden Abfall- und Nebenströme mit Unterstützung durch Lebenszyklusanalysen reduziert. Die Arbeiten werden durch verbrauchernahe Verarbeitungstechnologien ergänzt. |
| ― | Entwicklung und Validierung von innovativen Methoden zum Nachweis der Authentizität und Herkunft von natürlichen Rohstoffen. Ein Beispiel ist die Genotypisierung durch DNA-Profilierung aus botanischen Rohmaterialien oder verarbeiteten Produkten. |
| ― | Wissenschaftlich fundierte Selektion sowie analytisch gestützte Kultivierung geeigneter Sorten ausgewählter botanischer Rohstoffe (Vanille, Zwiebel, Rote Beete) auf eigenen Flächen oder bei Kooperationspartnern. Hierbei wird ein tiefes Verständnis der Zusammensetzung und des Gehalts der qualitätsbestimmenden Inhaltsstoffe anhand von nicht-invasiven analytischen Methoden (Phänotypisierung) und statistischen Datenanalysen angestrebt. |
| ― | Versuche zur Kultivierung von bisher nicht im Feldanbau befindlichen Pflanzen zur Gewinnung innovativer Rohstoffe für die Entwicklung von Aromenlösungen zur Optimierung des süßen Geschmacks. |
KERNFUNKTIONEN DER FORSCHUNG & ENTWICKLUNG BEI SYMRISE

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das nachhaltige Design von natürlichen und deklarationsfreundlichen Produktlösungen mit exzellenten sensorischen Eigenschaften. Im Berichtsjahr wurde die Kreationskompetenz durch neu erarbeitete, statistisch basierte Modellrechnungen zur Optimierung von aroma-profil-fokussierten Rezepturen auf der Grundlage von analytischen Daten und sensorischen Ergebnissen wesentlich erweitert. Dabei ist diese Methode vor allem für die Kombination und Optimierung von sensorisch komplexen natürlichen Rohstoffen (zum Beispiel von etherischen Ölen und Extrakten) zur Erhöhung der sensorischen Präferenz geeignet.
Im Fokus der Forschungsaktivitäten stehen darüber hinaus seit vielen Jahren Aromasysteme und Technologien zur Erhöhung des gesundheitlichen Mehrwerts von Lebensmitteln, zum Beispiel proteinreiche Lebensmittel sowie Lebensmittel mit reduziertem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt. Insbesondere im Bereich der Technologien zur Verbesserung des Geschmacks zucker-reduzierter Getränke konnten signifikante Fortschritte erzielt werden. Sie beruhen auf der Entwicklung von neuartigen, den süßen Geschmack optimierenden Aromastoffen, die natürlichen Ursprungs sind beziehungsweise auf natürlichen Rohstoffen basieren.
Der erfolgreiche Verbund von weiterentwickelten klassischen Werkzeugen der Analytik, Sensorik, Synthese, Lebensmitteltechnologie und Prozesstechnik mit neuen und erweiterten instrumentellen, biologischen und biotechnologischen Methoden und Verfahren (Rezeptorbiologie, Biotransformation, neue Enzyme, Metabolomics, Phänotypisierung, DNA-Profi-lierung) sowie von Verfahren, die sich auf rechnergestützte, semantische/ontologische Suchalgorithmen sowie Methoden der Chemoinformatik/Bioinformatik stützen, ist wichtiger Faktor für die erfolgreiche Umsetzung der Forschungsstrategie des Geschäftsbereichs Flavor. Hierbei konnten beispielsweise durch "in silico screening" und Struktur-Wirkungsbeziehungen (TasteCycle®) neue Strukturen im Bereich der Aromastoffe mit geschmacksmodulierenden Eigenschaften identifiziert werden. In der agrikulturellen Praxis und der Prozesstechnik spielt auch die statistische Analyse in Kombination mit robusten produktions- oder feld-tauglichen Schnellanalyseverfahren eine tragende Rolle sowie deren Auswertung und die Planung von Experimenten zur Entwicklung und Optimierung von nachhaltigen Prozessen und Aromakompositionen ("Design of Experiments", DoE).
Das Segment Nutrition umfasst die Anwendungsbereiche Diana Food, Diana Pet Food, Diana Aqua, Probi sowie den Inkubator Diana Nova. Der Anwendungsbereich Food konzentriert sich bei seiner F & E-Strategie auf Plattformen, die ihre wissenschaftliche Expertise auf Produktattribute lenken, die für die Verbraucher auf der ganzen Welt einen echten Unterschied machen. Dazu zählen:
| ― | Kulinarische Lebensmittelzutaten mit hoher Geschmacksintensität, Authentizität und Komplexität |
| ― | Hochpigmente natürliche Farben und färbende Lebensmittel für eine breite Palette von Anwendungen |
| ― | Funktionelle Extrakte mit nachgewiesenen gesundheitlichen Vorteilen, unterstützt durch ein tiefes Verständnis ihrer Wirkmechanismen |
Verbraucher suchen zunehmend nach Produkten, denen sie vertrauen können und die auf verantwortungsvolle Weise aus einfachen, nachvollziehbaren Zutaten hergestellt werden. Dies erfordert auch neue Wege bei der Verwendung natürlicher Rohstoffe. In Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Symrise Anwendungsbereichen werden neue Technologien entwickelt und implementiert, die wichtige Herstellungsprozesse transformieren, wie sie beispielsweise in der neuen Produktionsstätte für Fleischprodukte in den USA zum Einsatz kommen.
Ein weiterer wichtiger Forschungsschwerpunkt ist das Themengebiet Darmgesundheit. Sowohl in der Wissenschaft als auch bei den Konsumenten wächst die Erkenntnis, dass die Darmgesundheit für die allgemeine Gesundheit von zentraler Bedeutung ist. Daher forscht der Anwendungsbereich Food mit Forschern von Probi an den Interaktionen zwischen natürlichen Extrakten und Probiotika. Die Food F & E-Teams profitieren nicht nur von der großen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Symrise Konzerns, sondern arbeiten auch in externen Partnerschaften wie beispielsweise mit dem King's College, London, oder dem Institute of Nutraceuticals and Functional Foods (INAF) in Kanada.
Der Anwendungsbereich Pet Food legt die Forschungsschwerpunkte vor allem auf geschmacks- und akzeptanzverbessernde Produktlösungen für Heimtiernahrung. Zur Weiterentwicklung der sensorischen Produkteigenschaften unterhält der Anwendungsbereich eigene Hunde- und Katzenpanels. Ferner bilden Lösungen für eine verbesserte Produktakzeptanz der Tierhalter einen Forschungsschwerpunkt.
In der Grundlagenforschung des Anwendungsbereichs Pet Food besteht eines der Hauptziele darin, in-vitro-Werkzeuge zu schaffen, die Nase und/oder die Zunge des Tieres nachahmen. Dadurch werden die Testmöglichkeiten für Moleküle deutlich erhöht und gleichzeitig die Produktentwicklungszeiten reduziert. Viele der Forschungsprojekte werden mit akademischen oder Unternehmenspartnern durchgeführt. So hat der Anwendungsbereich Pet Food in diesem Jahr beispielsweise mit seinem Partner B.R.A.I.N. durch den Zugang zu Hochdurchsatz-Screening-Technologien mehrere neuartige Moleküle entdeckt. Mit akademischen Partnern wurde ein neues Programm für Hunde aufgelegt, das an Olfactory Recep-tors (OR) und Olfactory Binding Protein (OBP) für Hunde arbeitet, um eine Screening-Plattform für die Auswahl von Duftstoffen zu entwickeln, die von Hunden bevorzugt werden.
Der Anwendungsbereich Pet Food verfügt über ein weitverzweigtes weltweites wissenschaftliches Netzwerk mit mehr als 50 aktiven Forschungskooperationen. Im Fokus der Forschungsaktivitäten steht stets auch der Aspekt der Nachhaltigkeit. Die F & E-Teams konzentrieren sich dabei auf die Beschaffung von alternativen Rohstoffen und der nachhaltigen Prozessoptimierung, um Öko-Design-Produkte zu entwickeln. Hier wurden einige explorative Studien mit Insekten und Algen durchgeführt und eine erste Ökobilanz erstellt. Die Innovationen von Pet Food führten im Jahr 2017 zu drei neuen Patentfamilien und zu zwölf neuen Patenten.
Der Anwendungsbereich Aqua konzentriert seine F & E-Aktivitäten auf drei Plattformen, die alle zur Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur und Nutzung der Meeresressourcen beitragen:
| ― | Anwendung der enzymatischen Hydrolyse auf marine Co-Produkte zur Steigerung der Ausbeute aus den Rohmaterialien |
| ― | Verbesserung der Wachstumsrate, der Futterverwertung und der Überlebensrate |
| ― | Charakterisierung der Wirkungsmechanismen unserer Produkte durch Analyse bestimmter Biomarker im Tierstoffwechsel |
Der Bereich Nova dient als Inkubator innerhalb der Diana Gruppe, um organisatorische Hürden zu beseitigen, Fachwissen und -kompetenzen bereichsübergreifend verfügbar zu machen und Entwicklungsprozesse zu beschleunigen. Die Aktivitäten sind in drei Plattformen gebündelt:
| ― | Die Plattform Ernährungsgesundheit entwickelt neue oder verbesserte Angebote zur Förderung der Gesundheit auf natürliche und nachhaltige Weise. In klinischen Versuchen und wissenschaftlichen Studien werden kundenspezifische Produkte und Dienstleistungen erforscht. |
| ― | Im Bereich der Nahrungsmittelkonservierung werden neuartige Verfahren zur Verbesserung der Haltbarkeit von Nahrungsmitteln auf natürlichem Wege entwickelt. |
| ― | Die Plattform Mikrobiotische Lösungen befasst sich mit der mikrobiotischen Anpassung von Nahrungsmitteln für Menschen und Tiere zur Verbesserung der Gesundheit. |
ORGANISATION
Die drei Segmente von Symrise verfolgen aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Anforderungen der Märkte und Kunden eigene F & E-Aktivitäten. Gleichzeitig wird darauf geachtet, Technologien, Verfahren und Erkenntnisse für alle Segmente verfügbar zu machen, um Synergien zu erzielen. Weltweit bestehen mehrere F & E-Zentren, um so die regionalen Aktivitäten der Segmente optimal zu unterstützen. Die Aktivitäten der Forschung des Segments Scent & Care in Holzminden konzentrieren sich insbesondere auf die Erforschung von Duft- und Kosmetikwirkstoffen und Produkten für die Mundhygiene sowie auf die Umsetzung der Prinzipien aus der Grünen Chemie in der Entwicklung von Duftstoffen sowie kosmetischen Inhaltsstoffen. Die Forschung des Segments Flavor in Holzminden setzt die Schwerpunkte auf die Entwicklung neuartiger Konzepte zur geschmacklichen Optimierung von zuckerreduzierten Lebensmitteln und Getränken. Ein weiterer Fokus liegt auf der Entwicklung natürlicher Stoffe und Zubereitungen mit aromatisierenden Eigenschaften. In diesem Zusammenhang sind natürliche und biotechnologische Prozesse zur Generierung wertgebender Stoffe, die nachhaltige, rückwärtsintegrierte Rohstoffbeschaffung sowie auch effektive und energieeffiziente Formulierungstechnologien von größter Bedeutung. Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Entwicklung neuer funktionaler Inhaltsstoffe für die Anwendung in Lebensmitteln. Entwicklung und Anwendungstechnik für die Segmente befinden sich außerdem in Teterboro (USA), Singapur, Tokio (Japan), Chennai (Indien), Paris (Frankreich) und Säo Paulo (Brasilien). Im Segment Nutrition sind die F & E-Aktivitäten entsprechend der Anwendungsbereiche Food, Pet Food, Aqua und Probi organisiert. Der größte Teil der F & E-Aktivitäten des Segments ist in Frankreich angesiedelt. Entwicklungsschwerpunkte im Segment Nutrition sind unter anderem die Entwicklung von Produktlösungen für Lebensmittel und Getränke zur bewussten Ernährung sowie die Akzeptanzverbesserung von Heimtiernahrung, insbesondere bei der Ernährung von Katzen.
Zum Ausbau des Netzwerks innerhalb der Scientific Community nahmen Vertreter von Symrise an zahlreichen wissenschaftlichen Veranstaltungen teil und präsentierten aktuelle Forschungsarbeiten. Zu nennen ist hier beispielsweise eine Präsentation von Vertretern des Segments Scent & Care auf der "National Beauty Science Institute" Konferenz in New York vor rund 400 Studenten sowie Repräsentanten der Kosmetikindustrie zu den Themen nachhaltige Chemie ("Grüne Chemie") sowie neue Erkenntnisse und Produktlösungen im Zusammenhang mit dem Einfluss von Umweltfaktoren wie Sonnenstrahlung und Umweltverschmutzung auf die Hautalterung. Im Rahmen weiterer wissenschaftlicher Kongresse wie beispielsweise der IFSCC (International Federation of the Society of Cosmetic Chemists) Konferenz in Seoul/Korea, der ESDR (European Society of Dermatology Research) Konferenz in Salzburg sowie der Hairs'2017 Konferenz in Dresden wurden neue Ergebnisse aus der Kosmetikforschung präsentiert. Der Vortrag der Symrise Haarforscher aus Säo Paulo bei der Hairs'2017 Konferenz wurde aufgrund seiner hohen wissenschaftlichen Qualität mit dem "Best Lecture Award" ausgezeichnet. Auf der FoChin in Münster und der Summer School on Sustainable Chemistry in Lüneburg wurden Vorträge zu nachhaltiger Chemie aus nachwachsenden Rohstoffen und Grüner Chemie gehalten. Auf dem weltweit renommierten Weurman-Symposium für Aromaforschung in Graz, Österreich, sowie bei der Herbsttagung der American Chemical Society in Washington, D.C., USA, wurden die neuesten Ergebnisse im Bereich der Identifizierung und Authentifizierung von natürlichen Aroma- und Inhaltsstoffen vorgestellt.
2017 wurde die Symrise Forschung erneut bei internationalen Messen für ihre hohe Innovationskraft mit fünf Preisen bedacht. Gleich zwei Preise erhielt Symrise bei der PCHI China für ein neues Produkt zum Schutz der Haut vor den schädlichen Einflüssen der Umweltverschmutzung sowie für ein neues Produkt, das einen wärmenden Effekt auf der Haut erzeugt. Des Weiteren erhielt die Symrise Kosmetikforschung bei der In Cosmetics Messe, London, und bei der Cosmetorium Messe, Barcelona, Innovationspreise, unter anderem für einen neuen, natürlichen hautaufhellenden Wirkstoff.
Symrise wirkt an zahlreichen wissenschaftlichen Forschungsprojekten mit, die durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) oder andere öffentliche und private Fördereinrichtungen unterstützt werden. Dabei spielen Themen im Bereich Nachhaltigkeit, gezielte Erschließung von Informationsquellen über die Wirkung pflanzlicher Rohstoffe, Rohstoffsourcing und biotechnologische Prozessierung, Verbesserung sowie gesundheitlicher Mehrwert von Lebensmittelinhaltsstoffen eine wesentliche Rolle. Im Rahmen einer Förderung des Forschungskreises der Ernährungsindustrie (FEI) über den Arbeitskreis der industriellen Forschung (AiF) ist Symrise führender Partner in einer Reihe von Projekten, beispielsweise zur Identifizierung und Verminderung des Schlechtgeschmacks von pflanzlichen Proteinen oder der Wertschöpfung aus Nebenströmen der brasilianischen Fruchtindustrie.
Der Innovationsprozess bei Symrise ist von der Idee bis zum marktfähigen Produkt nach einem einheitlichen Stufenmodell mit Entscheidungsfiltern organisiert und unternehmensweit etabliert. Für jedes Projekt liegt ein Business-Plan vor, der eine genaue Projektbeschreibung inklusive der Projektkosten, Nachhaltigkeitsparameter und des Ressourceneinsatzes enthält. Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden anhand von Kriterien aus den vier Säulen der Nachhaltigkeitsstrategie (FISC) regelmäßig bewertet und entsprechend prio-risiert.
Neben einer hohen Zahl eingereichter Patente - 42 Neuanmeldungen im Jahr 2017 - wird zur Messung der Innovationsergebnisse und -qualität eine externe IP- (Intellectual Property) Bewertung mit einbezogen. Der Patent Asset Index™ von Patentsight® dient der Evaluierung der globalen Abdeckung und Wettbewerbskraft. Das IP-Portfolio von Symrise ist weiterhin das wettbewerbsfähigste der gesamten Branche. Mit einem Anteil von rund 34 % am IP-Index liegt Symrise deutlich über seinem Marktanteil.
F & E-AUFWAND in Mio. €

FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWAND
Die Gesamtaufwendungen für F & E beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf 196 Mio. € (Vorjahr: 186 Mio. €), dies entspricht einem Anteil von 6,6 % am Umsatz (Vorjahr: 6,4 %). Die Ausgaben für F & E sollen sich auch zukünftig auf diesem Niveau bewegen, um die Innovationskraft von Symrise weiter zu stärken.
MITARBEITER
STRUKTUR DER BELEGSCHAFT
Der Symrise Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2017 weltweit 9.247 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Trainees und Auszubildende). Im Vergleich zum Vorjahresultimo (31. Dezember 2016: 8.944) entspricht dies einem Anstieg um 303 Mitarbeiter. Am größten war die Erhöhung der Mitarbeiterzahl im Segment Flavor, in dem 36 % aller Beschäftigten im Konzern arbeiten (+ 129 Mitarbeiter), unter anderem bedingt durch die Akquisition der britischen Cobell. 28 % der Mitarbeiter entfallen auf das Segment Scent & Care und 26 % auf das Segment Nutrition. Rund 10 % der Mitarbeiter sind in den Bereichen Corporate Services, Corporate Center sowie in den ausgegliederten Konzerngesellschaften Symotion und Tesium beschäftigt, die auch in geringem Umfang Dienstleistungen für Dritte erbringen, beispielsweise in den Bereichen Technik, Energie, Sicherheit, Umwelt und Logistik. Die Zahl der Auszubildenden und Trainees lag mit 140 jungen Menschen (Vorjahr: 148 Auszubildende und Trainees) leicht unter dem Vorjahreswert. Sie werden insbesondere in den Fachrichtungen Chemielaborant und Chemikant, Industriekaufmann und Wirtschaftsstudent (Duale Ausbildung mit Abschluss Bachelor of Business Administration) sowie Industriemechaniker ausgebildet.
Gegliedert nach Funktionen, ist mit 46 % der größte Teil der Belegschaft des Symrise Konzerns im Bereich Produktion & Technologie tätig. 23 % der Mitarbeiter sind den Funktionen im Vertrieb & Marketing zuzuordnen; hier fand 2017 mit einem Plus von 110 Beschäftigten auch der größte Zuwachs der Mitarbeiterzahl statt. 18 % der Beschäftigten sind im Bereich Forschung & Entwicklung tätig.
ANZAHL DER MITARBEITER NACH SEGMENTEN
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| 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|
| Flavor | 3.164 | 3.293 | + 4 |
| Nutrition | 2.295 | 2.374 | + 3 |
| Scent & Care | 2.562 | 2.613 | + 2 |
| Corporate Funktionen und Services | 923 | 967 | + 5 |
| Gesamt (ohne Trainees und Auszubildende) | 8.944 | 9.247 | + 3 |
| Trainees und Auszubildende | 148 | 140 | - 5 |
| Gesamt | 9.092 | 9.387 | + 3 |
Basis: Full -Time Equivalents (FTE), ohne Leiharbeitnehmer
ANZAHL DER MITARBEITER NACH FUNKTIONEN
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| 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|
| Produktion & Technologie | 4.164 | 4.216 | + 1 |
| Vertrieb & Marketing | 2.053 | 2.163 | + 5 |
| Forschung & Entwicklung | 1.577 | 1.659 | + 5 |
| Verwaltung | 748 | 786 | + 5 |
| Servicegesellschaften | 402 | 423 | + 5 |
| Gesamt | 8.944 | 9.247 | + 3 |
Basis: Full-Time Equivalents (FTE), ohne Leiharbeitnehmer sowie ohne Trainees und Auszubildende
ANZAHL DER MITARBEITER NACH REGIONEN
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| 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|
| Deutschland | 2.586 | 2.669 | + 3 |
| EAME ohne Deutschland | 1.876 | 2.063 | + 10 |
| Nordamerika | 1.339 | 1.358 | + 1 |
| Asien/Pazifik | 1.424 | 1.441 | + 1 |
| Lateinamerika | 1.719 | 1.716 | - 0 |
| Gesamt | 8.944 | 9.247 | + 3 |
Basis: Full-Time Equivalents (FTE), ohne Leiharbeitnehmer sowie ohne Trainees und Auszubildende
Von den 9.247 Mitarbeitern des Konzerns sind rund 29 % an Standorten in Deutschland tätig, in der Region EAME sind es damit insgesamt 51 %. 18 % der Konzernbelegschaft entfallen auf die Region Lateinamerika, 16 % auf Asien/Pazifik und 15 % auf Nordamerika.
In der Altersstruktur der Belegschaft im Symrise Konzern dominieren die 30- bis 49-Jährigen mit einem Anteil von 58 %. Die demografische Entwicklung unserer Belegschaft wird von uns kontinuierlich beobachtet. Sie wird sich in den nächsten zehn Jahren sehr stetig vollziehen. Die jährliche Personalreduktion durch den Eintritt in das Rentenalter liegt bis zum Jahr 2022 bei etwa 1 bis 2 % der Belegschaft.
ALTERSSTRUKTUR DER BELEGSCHAFT 2017 in %

39 % der Mitarbeiter des Symrise Konzerns sind bereits zehn Jahre oder länger für das Unternehmen tätig, in Deutschland sind es sogar 65 %. Die Fluktuationsrate unserer Mitarbeiter blieb an unseren deutschen Standorten auch im Jahr 2017 mit 1,6 % auf sehr niedrigem Niveau, weltweit belief sie sich auf 5,0 %.
PERSONALSTRATEGIE
Personalentwicklungs- und Karriereziele
Symrise sensibilisiert seine Führungskräfte, mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verstärkt Personalentwicklungs- und Karriereziele in jährlichem Turnus zu vereinbaren. Die Diskussion von Leistungs- beziehungsweise Performancezielen und von Zielen für die persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter sollen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Ein wachsendes Unternehmen braucht Mitarbeiter mit wachsenden Kompetenzen. Dazu gehört die Reflexion der eigenen Stärken und Entwicklungsthemen sowie des Karrierewegs. Darauf basierend werden konkrete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt.
Unser Grundsatz lautet: Der erste Verantwortliche für die Karriereplanung ist der Mitarbeiter selbst: Wie möchte ich mich weiterentwickeln, was sind meine Karriereziele? Der zweite Verantwortliche ist die Führungskraft: Was empfehle ich dem Mitarbeiter und welche Mitarbeiter mit welchen Kompetenzen brauche ich in der Zukunft, um mit meiner Organisation erfolgreich zu sein? Auf der dritten Ebene liegt bei Human Resources die Aufgabe, die notwendigen Instrumente und Methoden der Personalentwicklung zur Verfügung zu stellen und in beratender Rolle an der Seite der Führungskräfte und der Mitarbeiter zu stehen. Ziel ist, dass alle Mitarbeiter in Schlüsselpositionen einen klaren Karriereplan vor Augen haben.
Weiterer Ausbau der Karrierechancen im Vertrieb
Für den Vertriebsbereich entwickelte Symrise ein neues Karrierekonzept entlang der Übernahme von Kunden- und von Führungs-Verantwortung: Vom Junior Account Manager über den Key Account Manager bis zur Übernahme von Führungs-Verantwortung für ein Vertriebs-Team in der Rolle eines Sales Directors oder der Steuerung eines globalen Kunden als Global Account Director. Für den Vertriebsmitarbeiter stehen verschiedene Karriereoptionen offen. Es kommt uns darauf an, die jeweiligen Potenziale und Stärken zu fördern. Für einige ist die Übernahme einer Führungsrolle sehr reizvoll, für andere ist es eher die Internationalität einer Kundenverantwortung, für andere wiederum spielen beide Aspekte eine Rolle. So bieten wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vertrieb klare Perspektiven.
Karriere im Bereich Regulatory und in der Forschung
Auch im Bereich Regulatory und in der Forschung entwickelte Symrise für Mitarbeiter mit einem Masterabschluss oder Promotion Karrierewege nach Senioritätsstufen: Junior -Expert - Senior - Master. Das Spezialisten-Know-How im Bereich Regulatory und in der Forschung ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg des Unternehmens. Die Anforderungen im regulatorischen Bereich steigen kontinuierlich. Es ist uns ein wesentliches Anliegen, Fachkräfte zu binden und ihre persönliche Weiterentwicklung im Unternehmen zu ermöglichen.
Ausbildung
Symrise baut bei seiner Personalpolitik auf die Stärke seiner internen Aus- und Weiterbildung. Zum 31. Dezember 2017 waren an unseren deutschen Standorten insgesamt 140 Auszubildende und Trainees beschäftigt. Das entspricht einer Ausbildungsquote von rund 5,2 %.
Die Ausbildung dauert je nach Ausbildungsgang etwa 2 bis 3 Jahre. Alle Auszubildenden werden nach Abschluss der Ausbildung zumindest zeitweise übernommen, wenn sie unsere Mindestanforderungen an den erlernten Stoff erfüllen. Mit unserem Investment in die Ausbildung decken wir den Bedarf an zukünftigen Fachkräften sowohl in der chemischen Produktion und in den Laboren als auch in den kaufmännischen Funktionen, im Marketing und im Vertrieb.
Jährlich beginnen etwa 46 junge Menschen ihre Ausbildung bei Symrise; 24 davon werden für die chemisch-technischen Berufe ausgebildet, weitere etwa 10 für technische Berufe und Berufe in der Logistik sowie 12 junge Menschen für die kaufmännischen Berufe. Über die Erstausbildung hinaus eröffnen wir Perspektiven durch ein duales Studium sowohl im kaufmännischen (5 Mitarbeiter auf dem Weg zum Bachelor of Business Administration) wie auch im chemisch-technischen Bereich (3 Mitarbeiter auf dem Weg zum Bachelor of Science). Damit begleiten wir konsequent den demografischen Wandel in unserem Unternehmen.
Zusätzlich qualifizieren wir unsere Mitarbeiter durch umfangreiche Trainingsmaßnahmen. Lebenslanges Lernen ist bei uns eine Selbstverständlichkeit. So bieten wir Englischkurse für unsere Produktionsmitarbeiter an, damit sie internationale Arbeitsanweisungen nutzen können. Im internationalen Schulungsangebot nahmen Arbeitssicherheitsschulungen und der Umgang mit Gefahrstoffen einen breiten Raum ein. Darüber hinaus werden in allen Regionen Führungskräfteschulungen angeboten. Im Jahr 2017 wurden rund 1.600 Mitarbeiter in internen und externen Trainings qualifiziert; weltweit belief sich die Gesamtstundenzahl für Trainings auf rund 6.700 Stunden (beide Angaben ohne Diana Gruppe). Neben den traditionellen Trainingsinhalten qualifizieren wir unsere Mitarbeiter auch durch Auslandsentsendungen - derzeit sind 125 Mitarbeiter außerhalb ihres Heimatlandes eingesetzt - sowie durch Trainings on the Job, die durch Coaches und Mentoren begleitet werden.
Jährlich wenden wir weltweit rund 2,8 Mio. € für Trainings- und Personalentwicklungsmaßnahmen auf.
In unserer Flavoristen- und Parfümeurs-Schule bilden wir kontinuierlich Experten aus, die schnell und sehr erfolgreich in unserer Produktentwicklung eingesetzt werden können. Darüber hinaus bestehen in Kooperation mit Hochschulen, Akademien und Instituten für unsere Mitarbeiter vielfältige Möglichkeiten, berufsbegleitend einen Bachelor- oder Masterstudiengang bis hin zur Promotion zu absolvieren. Im Jahr 2017 wurden 29 Mitarbeiter von Symrise bei derartigen Weiterqualifizierungsmaßnahmen unterstützt.
Gesundheitsmanagement und demografischer Wandel
Über die gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz hinaus ist die Fürsorge für die Gesundheit unserer Mitarbeiter Teil unserer Strategie als "Bevorzugter Arbeitgeber" und wichtiges Element unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Speziell für unsere Schichtmitarbeiter bieten wir im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements Kurse mit Entspannungsübungen und besonderen Massagen an. Darüber hinaus stehen Themen wie "gesunde Ernährung", Wirbelsäulenscreening, "gesunde Führung" und Zeitmanagement auf der Agenda unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Dem vorbeugenden Gesundheitsschutz dienen die Grippeschutzimpfungen, die wir weltweit an den meisten Standorten unseres Unternehmens anbieten. Wir sind der Überzeugung, dass zwar ein betriebliches Gesundheitsmanagement keine Krankheiten verhindern, aber einen wertvollen Beitrag dazu leisten kann, dass die physische und psychische Belastung der Mitarbeiter durch die Arbeit gemildert wird.
PERSONALMASSNAHMEN
Vergütung und Tarifverträge
In der Vergütungspolitik folgt Symrise weltweit der Logik, dass dort, wo tarifliche Regelungen bestehen, diese angewendet werden. Für rund 65 % unserer Mitarbeiter weltweit bestehen Tarifverträge. Wo keine tariflichen Regelungen gelten, also auch im außertariflichen Bereich, wenden wir unser weltweites Job Grade-Konzept an. Damit stellen wir eine marktgerechte, faire Vergütung für alle Mitarbeiter sicher.
In Deutschland wendet Symrise die Entgelttarife der chemischen Industrie an. Entsprechend wurden die Entgelte zum 1. Oktober 2017 um 1,6 % angehoben. Bei der Umsetzung dieser Erhöhung für Symrise haben wir unsere wegweisende Standortsicherungs-Vereinbarung berücksichtigt, die mit einer Gültigkeit bis in das Jahr 2020 Abschläge im Entgelt von 0,7 Prozentpunkten gegenüber dem Flächentarifvertrag vorsieht.
Darüber hinaus konnten wir 2017 unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tarifbereich in Deutschland eine Beteiligung am Unternehmenserfolg in Höhe von 1.400 € bei Vollzeitarbeit (anteilig bei Teilzeitarbeit) gewähren. Leistung soll sich lohnen. Mit dieser Erfolgsbeteiligung wurde die überzeugende Leistung am Standort Deutschland honoriert.
In allen Regionen haben wir in den letzten Jahren unser Symrise Vergütungsmodell, das sogenannte Job Grade-Konzept, eingeführt. Es gliedert sich funktionsbezogen nach dem jeweiligen Wertbeitrag, den ein Mitarbeiter im Rahmen seiner Funktion erbringt, und umfasst zudem ein Bonuskonzept. Job Grades machen zum einen Vergütung transparent und nachvollziehbar und zeigen zum anderen Karrieremöglichkeiten im Unternehmen auf. Das Symrise Job Grade-Konzept umfasst eine Fach- und eine Führungslaufbahn und lässt vor allem auch den Wechsel zwischen beiden Entwicklungswegen zu. Im Jahr 2017 haben wir durch umfangreiche Schulungen unsere Führungskräfte in der Kommunikation von Eingruppierungs- und Vergütungsentscheidungen geschult.
Darüber hinaus gilt für etwa 80 Führungskräfte mit globaler oder regionaler Verantwortung ein gesonderter sogenannter Global Performance Bonus-Plan, der das Erreichen der gesetzten Unternehmensziele durch eine ergebnis- und leistungsorientierte variable Vergütung sicherstellt. Außerdem werden unsere Mitarbeiter im Bereich der Kreation ebenfalls in dieses Führungs- und Incentive-System einbezogen.
Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens leistet der zwischen Symrise und der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie und Energie bestehende Haustarifvertrag, der Anfang 2012 bis zum Jahr 2020 verlängert wurde. Wesentliche Elemente der Vereinbarung sind unternehmensseitig eine Standort- und Beschäftigungsgarantie sowie Investitionszusagen von rund 220 Mio. € für die deutschen Standorte bis zum Jahr 2020. Zugleich bildet der Vertrag die Grundlage für Qualifizierungsmaßnahmen und erhebliche Kosteneinsparungen durch Beibehaltung einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und schrittweise Übernahme der Entgelttarifverträge der IG Bergbau, Chemie und Energie mit fest definierten Abschlägen von derzeit 0,7 Prozentpunkten pro Jahr bis 2020. Die Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen und damit die Sicherung der Innovationsfähigkeit unserer Mitarbeiter ist eine wesentliche Säule unserer Personalpolitik. Mit diesen Zugeständnissen leistet die Belegschaft einen entscheidenden Beitrag zu international wettbewerbsfähigen Personalkosten an unseren deutschen Standorten. Eine zentrale Vereinbarung ist dabei die Rückführung dieser Abschläge an die Mitarbeiter für den Fall, dass Symrise seine Eigenständigkeit verliert. In diesem Falle kommen sechs Monate nach Übernahme von Symrise durch einen Dritten die Flächentarifentgelte der chemischen Industrie automatisch zur Anwendung. Die Standortgarantie und der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis 2020 werden dadurch nicht berührt.
Wirtschaftsbericht
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Das Wachstum der Weltwirtschaft beschleunigte sich 2017. Nach Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Januar 2018 erhöhte sich die globale Wirtschaftsleistung um 3,7 %, nach 3,2 % im Vorjahr. Wesentliche Schubkraft erhielt der Aufschwung von den Industrieländern, deren durchschnittliche Wachstumsrate von 1,7 % 2016 auf 2,3 % 2017 zunahm. Vor allem die Volkswirtschaften des Euroraums legten mit 2,4 % deutlich kräftiger zu als im Vorjahr (1,8 %). Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöhte sich 2017 nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 2,2 %, wobei der private Konsum und die Investitionen die kräftigsten Wachstumsbeiträge leisteten. Auch das Wirtschaftswachstum in den USA (2,3 %), Kanada (3,0 %) und Japan (1,8 %) erreichte 2017 höhere Werte als im Jahr zuvor.
Das Wirtschaftswachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern zog von 4,4 % 2016 auf 4,7 % im Jahr 2017 an. Asien wies mit 6,5 % einmal mehr das höchste Wachstumstempo aller Weltregionen auf, wobei China mit 6,8 % und Indien mit 6,7 % herausragten. Russland (1,8 %) und Brasilien (1,1 %) konnten 2017 ihre Wirtschaftsleistung wieder etwas steigern, nachdem sie im Vorjahr noch einen Rückgang des BIP hinnehmen mussten. Insgesamt verzeichneten rund 120 Volkswirtschaften weltweit, die für etwa drei Viertel der globalen Wirtschaftsleistung stehen, im Jahr 2017 eine Beschleunigung ihres Wirtschaftswachstums.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wirkt - als isolierter Einflussfaktor betrachtet - in unterschiedlicher Weise auf den Geschäftsverlauf von Symrise:
| ― | In den entwickelten Märkten haben konjunkturelle Schwankungen kaum Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Endprodukten, die Symrise Produkte enthalten, soweit sie Grundbedürfnisse - beispielsweise in den Bereichen Ernährung, Körperpflege oder Haushalt - abdecken. |
| ― | Eine deutlich höhere Abhängigkeit der Nachfrage vom verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte besteht bei Produkten der "Luxussegmente" in Fine Fragrances und Personal Care. |
| ― | In den Emerging Markets steigt die Nachfrage nach Produkten, die mit Geschmacks- und Duftstoffen veredelt sind, mit dem sich dynamisch erhöhenden Lebensstandard der Bevölkerung. |
| ― | Die Kundenunternehmen von Symrise steuern Produktion und Lagerhaltung mit Blick auf eine möglichst geringe Kapitalbindung. Unsicherheiten über die künftige Absatzentwicklung führen zu entsprechenden Anpassungen, auch beim Abruf der von Symrise gelieferten Produkte. |
Im Geschäftsjahr 2017 profitierte Symrise von der bereits erreichten guten Marktposition in den Emerging Markets und einem breit diversifizierten Kundenportfolio.
BIP-ENTWICKLUNG 2016 /2017 in %

Quelle: IWF
ENTWICKLUNG WESENTLICHER ABSATZMÄRKTE
Der für den Symrise Konzern relevante Markt wächst nach eigenen Schätzungen langfristig zwischen 3 und 4 % im Jahr. 2017 lag das globale Marktvolumen bei 28,5 Mrd. €. In den Marktbereichen Geschmacks- und Duftstoffe sowie Aromachemikalien wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr ähnliche Entwicklungen verzeichnet.
PREISENTWICKLUNG UND VERFÜGBARKEIT DER ROHSTOFFE
Symrise setzt in der Produktion rund 10.000 verschiedene Rohstoffe ein. Von Bedeutung sind beispielsweise natürliche Vanille und Zitrusderivate (Saft, ätherische Öle, etc.), Citral- und Terpenderivate sowie vom Rohöl abgeleitete Basischemikalien, die als Mentholvorprodukte, Lösungsmittel sowie als Rohstoffe für Sonnenschutzfilter und spezielle Riechstoffe in der Symrise Wertschöpfungskette Einsatz finden. Im Rahmen der Integration der Renessenz LLC wurde der Rohstoffpalette für Fragrance im Jahr 2016 eine hohe Anzahl neuer, nachhaltig produzierter Rohstoffe auf Basis von Crude Sulphate Turpentinen (CST) und Gum Turpentinen (GT) hinzugefügt. Generell entfallen auf einzelne Rohstoffe nur sehr geringe Anteile am Gesamtbedarf. Bei einer Vielzahl von Rohstoffen sind die Beschaffungskosten im Berichtszeitraum relativ stabil geblieben - auch unterstützt durch die für die Region EAME vorteilhafte Entwicklung des USD/EUR-Wechselkurses. Bei Vanille und zitrus-basierten Rohstoffen wie Saftkonzentraten und Schalenextrakten ergaben sich jedoch signifikante Preissteigerungen. Auch bei wichtigen natürlichen Ölen, die bei der Herstellung von Duftkompositionen und Mundpflegeprodukten eingesetzt werden, blieb die Versorgungs- und Kostensituation 2017 angespannt. Für den Großteil der Basischemikalien, zum Beispiel Lösungsmittel, hat sich die Versorgungssituation im letzten Quartal 2017 gegenüber dem Vorjahr verschärft. Die REACH-Verordnung für die EU verursacht für eine Vielzahl chemischer Rohstoffe sowohl eine geringere Verfügbarkeit als auch steigende Preise aufgrund der Knappheit sowie der Kosten für Tests, die im Rahmen der Stoffregistrierung von den Produzenten durchzuführen sind.
Insgesamt sind die Preise für Rohstoffe im Geschäftsjahr 2017 für alle drei Segmente angestiegen. Seit dem zweiten Halbjahr 2017 wird die Versorgung mit kritischen Rohstoffen für das Segment Scent & Care zusätzlich durch mehrere Faktoren beeinträchtigt: Aufgrund neuer Umweltauflagen der Regierung mussten sich chinesische Produzenten in größerem Umfang aus dem Rohstoffmarkt der Parfüminhaltsstoffe und deren chemischer Vorprodukte zurückziehen. Die dadurch im Markt entstandene Knappheit wird durch einen brandbedingten Ausfall eines der Hauptlieferanten für die Duftstoffindustrie in großem Ausmaß verschärft. Die Belieferung mit Fragrance Ingredients und chemischen Vorprodukten ist damit in Teilen beeinträchtigt. Generell sind die Auswirkungen dieser Rohstoffkrise auf die gesamte Parfümindustrie derzeit noch nicht abzuschätzen. Ein Teil der benötigten Rohstoffe wird mittlerweile bei Symrise selbst hergestellt. Hier hat sich unsere Akquisition des US-amerikanischen Unternehmens Renessenz (jetzt Symrise Jacksonville) als sehr vorteilhaft erwiesen. Bei natürlichen Rohstoffen ergaben sich durch das wechselhafte Marktumfeld, regulatorische Anforderungen wie beispielsweise die EU-Richtlinie zu natürlichen Materialien sowie Witterungseinflüsse auf die Ernten wie zum Beispiel die Hurrikane in Florida und auf Madagaskar deutliche Preisverzerrungen bei weiterhin hoher Volatilität. Ebenso hatte die eingeschränkte Verfügbarkeit adäquater Qualitäten und Quantitäten von Vanilleschoten, auch außerhalb von Madagaskar, einen starken Einfluss auf die Kostensituation des Segments Flavor. Symrise verfolgt schon seit Jahren bei wichtigen Produkten eine Strategie, die Versorgungssicherheit durch langfristige Kooperationen zu gewährleisten. Beispiele sind die Zusammenarbeit mit LANXESS bei der Herstellung synthetischen Menthols und die Rückwärtsintegration bei Vanille durch die Einbeziehung der lokalen Bauern auf Madagaskar, dem weltweit wichtigsten Herkunftsland von Bourbon-Vanille.
Im Rahmen der fortlaufenden Prozessoptimierungen der Diana Gruppe wurden 2017 die Einkaufsaktivitäten durch den gemeinsamen Einkauf von Rohstoffen und gegenseitige Beschaffung optimiert. Dadurch konnten sowohl die Liefersicherheit dauerhaft erhöht als auch Kostenvorteile in der Rohstoffbeschaffung realisiert werden.
POLITISCHE UND REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Das Umfeld der weltweiten Registrierung und Regulierung von Chemikalien verändert sich signifikant. Schwellenländer führen eigene Gesetzgebungen ein, die sich an der europäischen REACH-Verordnung orientieren. Dadurch nimmt die Komplexität für unsere globalen Kunden zu, die an weltweit anwendbaren Formeln interessiert sind. Die direkte und indirekte Einflussnahme über Handelskammern auf die Umsetzung solcher Programme in diesen Regionen bleibt daher von hoher Bedeutung. Die regulatorischen Umsetzungen beispielsweise in Brasilien, Indien und Südafrika sind so unterschiedlich, dass sie keinen standardisierten Ansatz erlauben, sondern ein individuelles Management und eine enge Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden in den jeweiligen Ländern erfordern.
Im Bereich Global Regulatory wurde die Implementierung einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung auch 2017 fortgeführt, um die Herausforderung zu bewältigen, unseren globalen Kunden einen immer besseren Service zu bieten.
Produkte des Segments Flavor kommen insbesondere in Nahrungsmitteln, in Getränken sowie in pharmazeutischen Anwendungen zum Einsatz. Die Produkte der Anwendungsbereiche Food und Probi des Segments Nutrition werden in den gleichen Bereichen eingesetzt. Darüber hinaus liefert der im Segment Nutrition angesiedelte Anwendungsbereich Pet Food Produkte für den Markt der Heimtiernahrung. Im Segment Scent & Care werden Parfümöle und Wirkstoffe hauptsächlich für die kosmetische Industrie und für Haushaltsprodukte hergestellt. Die kontinuierliche Überwachung der regulatorischen Anforderungen bildete hier auch im Jahr 2017 einen Schwerpunkt der Aktivitäten, um Wettbewerbsvorteile zu sichern. Das Tempo der Veränderungen hat sich sogar noch beschleunigt, da weitere Länder Ergänzungen ihrer chemischen Inventare vorgenommen haben und die Kontrollmaßnahmen besondere Sorgfalt erfordern, um die Erfüllung der Anforderungen auf allen Ebenen des Entwicklungsprozesses sicherzustellen. Bei der Implementierung der entsprechenden Kontrollmechanismen ist besondere Sorgfalt erforderlich, damit die Einhaltung der Anforderungen entlang des gesamten Entwicklungsprozesses und der Lieferkette gewährleistet ist. Das sich permanent verändernde regulatorische Umfeld und steigende Kundenanforderungen bringen für das Regulatory Af-fairs Team Herausforderungen und auch Chancen mit sich.
Im Jahr 2015 wurde das Übereinkommen zum Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in europäisches Recht umgesetzt. Damit hat eine neue Dimension der Compliance Einzug in unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gehalten. Symrise verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und arbeitet mit Nicht-Regierungs-Organisationen zusammen, die auf diesem Gebiet über praktisches Know-how verfügen, um die fortdauernde Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten.
In der EU wurden Änderungen in der Liste der Aromastoffe wirksam. Für 20 Aromastoffe wurden Anwendungsbeschränkungen nach der Verordnung (EU) 2017/378 erlassen und ein Stoff (4,5-Epoxydec-2(trans)-enal) wurde durch die Verordnung (EU) 2017/1250 von der Liste gestrichen. Symrise hat diese Änderungen fristgerecht umgesetzt und die Kunden umfassend informiert.
Im Rahmen der Bewertung von Tierfutterzusatzstoffen wurden die ersten etwa 150 Aromastoffe in die neue Positivliste der EU aufgenommen. Die bis zum August 2017 vorgeschriebene Kennzeichnung von Stoffen, die die empfohlene Höchstdosierung in Futtermitteln überschreiten, wurde ebenfalls fristgerecht in den internen regulatorischen Systemen implementiert, sodass Kunden diese Informationen auf Etiketten und Dokumenten erhalten.
Die Meldepflichten im Zusammenhang mit der Reform des amerikanischen Toxic Substances Control Act (TSCA), die die Europäische Chemikalienverordnung REACH zum Vorbild nehmen, sind ein Beispiel für die weltweite, starke Zunahme der Chemikalienkontrollregelungen. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen, da immer mehr Länder und Regionen Kontrollregelungen für den sicheren Umgang mit Chemikalien einführen.
Im Jahr 2017 hat die Kundennachfrage nach Transparenzinitiativen zugenommen. Von unseren Kunden wird erwartet, dass sie die Inhaltsstoffe ihrer Produkte offenlegen. Dies zwingt die Duftstoffindustrie, die traditionell ihre Rezepturen geheim hält, zu einem Umdenken. Symrise hat dabei sowohl auf Verbandsebene als auch direkt bei den Kunden eine Vorreiterrolle eingenommen. Mit ihrer proaktiven, im Jahr 2015 eingeführten Politik der Transparenz hat Symrise eine führende Position bei Kunden erreicht. Durch unseren anpassungsfähigen sowie wirtschaftlich und ökologisch sensitiven Ansatz im Hinblick auf Rezepturen und Prozesstransparenz haben wir die Partnerschaft mit unseren Kunden gestärkt.
Das Regulatory Affairs Team von Symrise passt sich kontinuierlich an Veränderungen im regulatorischen Umfeld und bei den Kunden an. Dabei suchen wir effiziente Wege, um unsere Kunden zu unterstützen und gleichzeitig die globalen Anforderungen zu erfüllen.
DIFFERENZIERTE AUSWIRKUNGEN AUF SYMRISE
Die Geschäftsentwicklung von Symrise wird von verschiedenen Faktoren im Umfeld des Unternehmens beeinflusst. Absatzseitig spielt die gesamtwirtschaftliche Entwicklung grundsätzlich eine große Rolle. Die Teilmärkte, in denen wir tätig sind, zeigen dabei unterschiedliche Schwankungsbreiten in Abhängigkeit von der Konjunkturentwicklung. Die große Zahl von Ländermärkten, in denen Symrise tätig ist, und die unterschiedlichen Produktmärkte wirken sich allerdings im Konzern risikomindernd aus.
Bei unserer Produktion greifen wir auf rund 10.000 natürliche und synthetische Rohstoffe zurück. Aufgrund verschiedener Faktoren wie Wirtschafts-, Ölpreis- oder Ernteentwicklung können sich größere Preisschwankungen bei diesen Einsatzstoffen ergeben. Zudem kann die Produktion von Engpässen in der Rohstoffbeschaffung, beispielsweise auch durch politische Unruhen in Bezugsländern, betroffen sein.
Die Produkte von Symrise kommen weltweit in verschiedenen Bereichen zur Anwendung: bei der Herstellung von Lebensmitteln bis hin zu Baby- und Heimtiernahrung, in kosmetischen und pharmazeutischen Endprodukten oder in Haushaltsprodukten. Dies erfordert insbesondere die Einhaltung der jeweils nationalen und international gültigen Verbraucherschutzvorschriften und Gesetzesvorgaben. Diese Vorschriften sind auf der Basis neuer Erkenntnisse in der Forschung, Entwicklung und Produktionstechnik durch ein steigendes Sicherheitsbedürfnis und durch ein weltweit stetig wachsendes Gesund-heits- und Umweltbewusstsein fortlaufend Veränderungen unterworfen. Wir verfolgen die regionale und weltweite Entwicklung des regulatorischen Umfelds, um schnell auf Veränderungen oder Verschärfungen bestehender Vorschriften reagieren zu können.
UNTERNEHMENSENTWICKLUNG
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM KONZERN
Veränderungen im Portfolio
Im Mai 2017 hat Symrise die Übernahme des britischen Unternehmens Cobell bekanntgegeben. Cobell wurde im Jahr 1999 gegründet und ist der größte Lieferant für Obst- und Gemüsesäfte in Großbritannien. Mit dieser strategischen Akquisition stärkt Symrise seine lokale Präsenz auf dem britischen Getränkemarkt und vertieft somit die Kundennähe. Cobell erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 50 Mio. GBP (58 Mio. €). Zur Produktpalette von Cobell gehören Säfte, Pürees, Sirups und Konzentrate für alkoholfreie und alkoholische Getränke. Die Transaktion wurde am 1. Juli 2017 erfolgreich abgeschlossen.
Im November 2017 hat Symrise mit dem Eigentümer von Citra-tus eine Vereinbarung zum Erwerb aller Anteile der Citratus Fragrancias geschlossen. Citratus ist ein Hersteller von Parfümölen mit einem Entwicklungs- und Produktionsstandort in Vinhedo nahe Säo Paulo sowie Vertriebszentren in ganz Brasilien. Durch den Erwerb von Citratus kann Symrise seine Präsenz in den Schwellenländern weiter stärken und wird zum Marktführer für kleinere und mittelgroße Kunden in Brasilien. Im Jahr 2016 erwirtschaftete Citratus einen Umsatz von rund 12 Mio. USD (10 Mio. €) und beschäftigte 86 Mitarbeiter. Die Transaktion wurde am 17. Januar 2018 abgeschlossen.
Neue Innovationszentren in Singapur und Mumbai
Am 23. Mai 2017 hat Symrise sein neues Innovations- und Technologiezentrum für Aromen in Singapur eröffnet und schließt damit die erste Ausbauphase des regionalen Zentrums ab, in die etwa 30 Mio. SGD (20 Mio. €) investiert wurden. Mithilfe des Innovations- und Technologiezentrums will Symrise die Potenziale regionaler und lokaler Lebensmittelhersteller heben und Singapurs Vision unterstützen, Asiens Drehscheibe für regionale Nahrungsmittel und Ernährung zu werden. Im Rahmen der nächsten Ausbaustufe soll ein neues Zentrum für Konsumentenforschung im Bereich Duft und Pflege entstehen, um so wirtschaftlich erfolgreiche Markenkampagnen zu entwickeln.
Im Juni 2017 hat Symrise in Mumbai, Indien, sein zweites Kreativ- und Entwicklungszentrum eröffnet. Es beherbergt ein modernes Entwicklungslabor für Düfte und kosmetische Inhaltsstoffe mit fortschrittlichsten Technologien zur Analyse und Auswertung von Marktforschungsdaten. Mithilfe dieser strategischen Investition kann Symrise seine Beziehungen zu Partnern, Verbrauchern und Kunden vor Ort stärken und gleichzeitig von der dynamischen Entwicklung der indischen Wirtschaft profitieren.
Ausgezeichnet nachhaltig
Am 17. Mai 2017 wurde die Symrise AG mit dem "German Award for Excellence" für internationales gesellschaftliches Engagement im Rahmen der DQS Nachhaltigkeitskonferenz in Düsseldorf ausgezeichnet. Symrise beeindruckte die Juroren vor allem durch sein soziales Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern wie Madagaskar und Ecuador. In Kooperationen mit internationalen und regionalen Hilfsorganisationen, anderen Unternehmen und Regierungsstellen fördert Symrise stabile Lebensbedingungen, Bildung und Gesundheit für die Menschen und den Erhalt der biologischen Vielfalt vor Ort. Die Preise werden für gesellschaftlich und ökologisch verantwortliches unternehmerisches Handeln in 15 unterschiedlichen Kategorien vergeben. Ziel ist, das Engagement für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft weiter anzuspornen.
Im September 2017 wurde Symrise erneut von der DQS CFS GmbH (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltigkeit) als "grünes Unternehmen" zertifiziert. Symrise darf nun die kommenden drei Jahre das Gütesiegel "Green Company" weiter tragen. Als "Green Company" zeichnet die DQS Unternehmen aus, die die Auswirkungen ihres wirtschaftlichen Handelns auf die Umwelt aktiv und nachweislich minimieren. Im Jahr 2013 hatte die DQS das Gütesiegel "Green Company" zum ersten Mal an Symrise verliehen.
ZIELERREICHUNG 2017
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| Ziel zu Beginn des Geschäftsjahres | Erreichter Wert | |
|---|---|---|
| Umsatzwachstum (währungsbereinigt) | merklich über dem Marktwachstum von 2 bis 3 % | 6,3 % (ohne Portfolio- und Währungseffekte) |
| EBITDA-Marge | rund 20,0 % | 21,0 % |
| Nettoverschuldung (inkl. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) / EBITDA | zwischen 2,5 und 2,8 | 3,0 |
Symotion nimmt neues Logistikzentrum in Betrieb
Im Sommer 2017 hat Symrise sein neues Logistikzentrum im Güterverkehrszentrum (GVZ) Altenwerder fertiggestellt und seit Oktober 2017 den Lagerbetrieb in der angemieteten 7.100 m2 großen Einheit aufgenommen. Die moderne Anlage verfügt über eine hochwertige Logistikfläche, eine große Anzahl an Ladetoren sowie Büro- und Sozialflächen. Beim Gebäudedesign wurden auch höchste Nachhaltigkeitsstandards berücksichtigt, wie beispielsweise das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Neben der modernen Ausstattung der Logistikimmobilie profitiert Symrise von der gut entwickelten logistischen Infrastruktur des GVZ Altenwerder. Durch die Nutzung der neuen Lagerfläche konnten bereits andere Lager entlastet und Kostenvorteile generiert werden. Im Laufe des Jahres 2018 soll die Nutzung weiter ausgebaut werden.
GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
Der Symrise Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz von 2.996 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Erlöse um 3,2 % in Berichtswährung. Ohne Berücksichtigung von Portfolio-Effekten beträgt das organische Umsatzwachstum 6,3 %. Der Umsatzanteil der Emerging Markets am Gesamtumsatz des Konzerns erreichte 43,5 % und lag damit geringfügig über dem Vorjahreswert von 43,0 %. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte (EBITDA) erhöhte sich auf Konzernebene um 1 %, von 625 Mio. € (normalisiert)2 auf 630 Mio. €. Dies entspricht einer Marge bezogen auf den Umsatz von 21,0 % (normalisierte EBITDA-Marge Vorjahr: 21,5 %).
Der Jahresüberschuss 2017 stieg gegenüber dem normalisierten Vorjahreswert um 5 Mio. € auf 270 Mio. €. Das Ergebnis je Aktie beträgt 2,08 € (2016 normalisiert: 2,05 €). Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung wird der Vorstand der Symrise AG in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 vorschlagen, die Dividende von 0,85 € im Vorjahr auf 0,88 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2017 anzuheben.
2 Im Geschäftsjahr 2016 sind im Rahmen des Erwerbs der Pinova Gruppe Akquisitions- und Integrationskosten in Höhe von 18,7 Mio. € angefallen. Des Weiteren entstand aus der Veräußerung der Pinova Inc.am 9. Dezember 2016 ein Gewinn in Höhe von 3,5 Mio. €. Im Folgenden weisen wir für das Geschäftsjahr 2016 normalisierte Ergebnisse (EBITN/EBITDAN) aus, die um diese einmaligen, nicht wiederkehrenden Sondereinflüsse bereinigt sind. Ferner wurden die Vorjahreszahlen aufgrund der finalisierten Kaufpreisallokation für Nutraceutix angepasst. Weitere Informationen dazu siehe Anhang Textziffer 2.1.
VERGLEICH DES TATSÄCHLICHEN MIT DEM PROGNOSTIZIERTEN GESCHÄFTSVERLAUF
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 hatten wir die Erwartung geäußert, dass alle drei Segmente, Flavor, Nutrition und Scent & Care, ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum merklich über dem Marktwachstum (etwa 3 %) anstreben.
Für 2017 hatten wir eine EBITDA-Marge von rund 20 % unter den Annahmen erwartet, dass die Rohstoffpreise auf dem Niveau von 2016 verharren und sich die Währungsrelationen im Vergleich zu 2016 nicht deutlich verändern. Unsere Verschuldung, gemessen anhand der Kennzahl Nettoverschuldung (inklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) zu EBITDA, sollte zwischen 2,5 und 2,8 liegen. Mittelfristig streben wir eine Rückkehr in die Verschuldungsbandbreite von 2,0 bis 2,5 an.
Zielerreichung 2017
Mit einem Umsatzanstieg von 6,3 % (ohne Berücksichtigung von Portfolio- und Währungseffekten) haben wir unser Umsatzziel deutlich übertroffen. Die EBITDA-Marge von 21,0 % liegt über dem für 2017 erwarteten Wert. Die Nettoverschuldung liegt mit dem 3,0-fachen EBITDA leicht über unserer Prognose.
ERTRAGSLAGE
Umsatz im Konzern
Im Gesamtjahr 2017 erwirtschaftete der Symrise Konzern einen Umsatz in Höhe von 2.996 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Umsatz damit um 3,2 % in Berichtswährung. Bereinigt um Portfolioeffekte (Zugänge von NutraCanada, NutraCeutix und Cobell sowie Verkauf der Pinova Inc.) und Wechselkurseffekte stieg der Konzernumsatz im Berichtsjahr organisch um 6,3 %.
Regionen: Das Geschäft in der Region EAME entwickelte sich erfreulich und nahm im Vorjahresvergleich um 7,4 % zu. In der Region Nordamerika lag der Umsatz bedingt durch den 2016 getätigten Verkauf der Pinova Inc. um 4,1 % unter dem Vorjahr. Die Region Asien/Pazifik erreichte im Vorjahresvergleich ein moderates Umsatzwachstum von 1,4 %. Die Umsatzentwicklung in Lateinamerika verlief dynamisch und verzeichne-te einen Zuwachs von 7,6 % im Vergleich zum Vorjahr.
Der Umsatz in den Emerging Markets übertraf den Vorjahreswert um 4,3 %. Der Anteil dieser Ländergruppe am Gesamtumsatz stieg von 43,0 % im Vorjahr auf 43,5 % im Geschäftsjahr 2017.
Umsatz Flavor
Das Segment Flavor erzielte im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz von 1.102 Mio. €. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Zuwachs um 8,5 % in Berichtswährung. Bereinigt um den Portfolioeffekt aus der Cobell Akquisition und um Wechselkurseffekte betrug das organische Wachstum 9,3 %. Alle Regionen und Anwendungsbereiche konnten die Umsätze im abgelaufen Geschäftsjahr deutlich ausweiten.
Insbesondere in der Region EAME war das Wachstum stark ausgeprägt. Das Segment erzielte hier prozentual zweistellige organische Zuwächse, vor allem aus Anwendungen für süße und würzige Produkte in Westeuropa, Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten. Der Anwendungsbereich Getränke entwickelte sich hier ebenfalls positiv und verzeichnete ein solides organisches Wachstum, vor allem in Deutschland, Irland, Österreich sowie im Nahen und Mittleren Osten. In der Region Asien/Pazifik zeigten sich insbesondere die Ländermärkte Japan, Vietnam und Australien sehr dynamisch, mit einem deutlichen Anstieg in den Anwendungsbereichen Sweet und Savory. Die Umsatzentwicklung in Nordamerika verlief ebenfalls erfreulich. Hier konnte das Segment Flavor hohe Zuwächse in den Anwendungsbereichen Sweet und Beverages generieren.
In der Region Lateinamerika setzte das Segment die erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre fort und erzielte prozentual zweistellige Zuwächse. Insbesondere der Anwendungsbereich Beverages verzeichnete aufgrund von Neugeschäften mit Vanille-Aromatisierungen hohe Zuwächse. Der brasilianische Markt hingegen konnte an die starke Dynamik des Vorjahres nicht ganz anknüpfen.
Umsatz Nutrition
Im Geschäftsjahr 2017 erzielte das Segment Nutrition einen Umsatz von 631 Mio. €. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Zuwachs um 9,6 %. Ohne Berücksichtigung von Portfolio- und Währungseffekten belief sich das organische Umsatzwachstum auf 6,5 %.
Die größten Wachstumsimpulse kamen dabei aus dem Anwendungsbereich Pet Food, der in allen vier Regionen in lokaler Währung ein prozentual hohes einstelliges oder sogar zweistelliges Umsatzwachstum erzielte. Auch der Anwendungsbereich Food verzeichnete starke Zuwächse. Besonders expansiv entwickelten sich dabei die Regionen Lateinamerika und Asien/Pazifik.
UMSÄTZE NACH REGIONEN in Mio. €

Im Anwendungsbereich Probi stiegen die Umsätze durch die Akquisition der amerikanischen Nutraceutix ebenfalls deutlich. Bereinigt um den Akquisitionseffekt konnte das Vorjahresniveau aufgrund einer temporär reduzierten Nachfrage eines Großkunden nicht erreicht werden.
Umsatz Scent & Care
Das Segment Scent & Care verbuchte im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz von 1.263 Mio. €, der aufgrund des im Dezember 2016 getätigten Verkaufs der Pinova Inc. um 3,7 % unter dem Wert des Vorjahres lag. Bereinigt um den Portfolioeffekt der Pinova Veräußerung und um Wechselkurseffekte wuchs das Segment organisch um 3,9 %.
Der Geschäftsbereich Cosmetic Ingredients weitete seine Umsätze im Vergleich zum Vorjahr deutlich aus. Vor allem die Regionen Asien/Pazifik und EAME zeigten eine hohe Nachfrage. Insbesondere in den Ländermärkten China, Japan und Südkorea sowie in Deutschland, Italien und Polen stiegen die Umsätze deutlich.
Im Geschäftsbereich Aroma Molecules wurde - bereinigt um den Pinova Portfolioeffekt - ebenfalls ein gutes Wachstum erzielt. Positive Impulse kamen vor allem aus den Ländermärkten USA, Japan und China. Die Integration des Pinova Duftstoffgeschäfts stärkte den Bereich durch ein verbreitertes Portfolio an einzigartigen, natürlichen Inhaltsstoffen.
Der Geschäftsbereich Fragrance hingegen verzeichnete moderate Zuwächse mit einer spürbaren Belebung in der zweiten Jahreshälfte. Ländermärkte wie Großbritannien, die Philippinen, Argentinien oder Italien zeigten eine sehr gute Geschäftsdynamik. Im Anwendungsbereich Home Care erzielte die Region Lateinamerika hohe Zuwächse in lokalen Währungen, vor allem in Kolumbien und Brasilien. Der Anwendungsbereich Beauty Care profitierte in der zweiten Jahreshälfte von einer steigenden Nachfrage. Das hohe Umsatzniveau des Vorjahres konnte allerdings nicht ganz erreicht werden. Im Anwendungsbereich Oral Care wurde ein moderates Wachstum erzielt. Die Umsätze wurden vor allem in EAME und Nordamerika deutlich ausgeweitet. In Asien/Pazifik und Lateinamerika lag das Geschäft mit Mundpflegeprodukten noch unter Vorjahresniveau. Der Anwendungsbereich Fine Fragrance wuchs insbesondere in Lateinamerika dynamisch. Hier stiegen die Umsätze in Brasilien und Argentinien in lokalen Währungen im zweistelligen Prozentbereich. Darüber hinaus wurde das Geschäft in der Region Asien/Pazifik in Indonesien, China sowie Indien weiter ausgebaut.
Entwicklung wesentlicher Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2017 verlief insgesamt erfreulich. Die Herstellungskosten nahmen 2017 um 4 % auf 1.772 Mio. € zu und erhöhten sich damit, vor allem bedingt durch gestiegene Rohstoffkosten, leicht überproportional zum Umsatz. Das Bruttoergebnis nahm um 2 % zu und erreichte 1.224 Mio. € (2016: 1.196 Mio. €)4 . Die Bruttomarge betrug 40,9 % und lag damit um 0,3 Prozentpunkte unter dem Vorjahr (41,2 %). Die Vertriebskosten stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2 % und beliefen sich auf 478 Mio. € (2016: 467 Mio. €).
KURZFASSUNG GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
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| In Mio. € | 2016 normalisiert und angepasst3 | 2017 | Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.903,2 | 2.996,3 | 3 | |
| Herstellungskosten | - 1.707,4 | - 1.771,8 | 4 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.195,8 | 1.224,5 | 2 | |
| Bruttomarge | in % | 41,2 | 40,9 | |
| Vertriebskosten | - 467,3 | - 478,1 | 2 | |
| Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen | - 186,0 | - 196,4 | 6 | |
| Verwaltungskosten | - 149,3 | - 154,7 | 4 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 31,6 | 38,4 | 22 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 2,5 | - 2,1 | - 16 | |
| Betriebsergebnis/EBIT | 422,3 | 431,6 | 2 |
3 Im Geschäftsjahr 2016 sind im Rahmen des Erwerbs der Pinova Gruppe Akquisitions- und Integrationskosten in Höhe von 18,7 Mio. € angefallen. Des Weiteren entstand aus der Veräußerung der Pinova Inc. am 9. Dezember 2016 ein Gewinn in Höhe von 3,5 Mio. €. Im Folgenden weisen wir für das Geschäftsjahr 2016 normalisierte Ergebnisse (EBITN/EBITDAN) aus, die um diese einmaligen, nicht wiederkehrenden Sondereinflüsse bereinigt sind. Ferner wurden die Vorjahreszahlen aufgrund der finalisierten Kaufpreisallokation für Nutraceutix angepasst. Weitere Informationen dazu siehe Anhang Textziffer 2.1
Der Anteil der Vertriebskosten am Konzernumsatz betrug 16,0 %, nach 16,1 % im Vorjahr. Die F & E-Aufwendungen erhöhten sich um 6 % auf 196 Mio. € (2016: 186 Mio. €). Die F & E-Quote erreichte damit 6,6 % (Vorjahr: 6,4 %) des Umsatzes. Die Verwaltungskosten lagen mit 155 Mio. € 4 % über dem Vorjahreswert von 149 Mio. €. Der Verwaltungskostenanteil am Konzernumsatz belief sich im Berichtsjahr auf 5,2 %, geringfügig über dem Vorjahreswert von 5,1 %.
Ergebnissituation
Konzern: Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte (EBITDA) erhöhte sich 2017 um 1 % auf 630 Mio. € (2016 EBITDAN: 625 Mio. €). Die EBITDA-Marge erreichte im Berichtsjahr 21,0 %, gegenüber einer normalisierten EBITDA-Marge von 21,5 % im Vorjahr.
Scent & Care: Scent & Care erwirtschaftete 2017 ein EBITDA von 248,1 Mio. €, das vor allem bedingt durch den Verkauf der Pinova Inc. sowie höhere Rohstoff- und Forschungskosten unter dem normalisierten Vorjahreswert von 257,8 Mio. € (- 4 %) lag. Die EBITDA-Marge belief sich auf 19,6 %, gegenüber normalisiert 19,7 % im Jahr 2016.
Flavor: Das EBITDA des Segments Flavor betrug 2017 242,9 Mio. €, was einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert (2016: 233,8 Mio. €) entspricht. Die EBITDA-Marge in Höhe von 22,0 % lag vor allem durch die Einbeziehung von Cobell unter dem hohen Niveau des Vorjahres (2016 EBITDA-Marge: 23,0%).
Nutrition: Das Segment Nutrition erzielte 2017 ein EBITDA von 139,4 Mio. €, was einer Steigerung um 4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (2016: 133,7 Mio. €). Die EBITDA-Marge erreichte mit 22,1 % ein hervorragendes Niveau, lag allerdings leicht unter dem hohen Wert des Vorjahres (2016 EBITDA-Marge: 23,2 %).
Finanzergebnis: Das Finanzergebnis 2017 in Höhe von -56,1 Mio. € liegt um 10,2 Mio. € unter dem Ergebnis des Jahres 2016. Während sich das Zinsergebnis gegenüber dem Vorjahr von - 49,4 Mio. € um 0,9 Mio. € auf - 48,5 Mio. € verbesserte, ist das übrige Finanzergebnis von 3,5 Mio. € auf - 7,6 Mio. € gesunken, vor allem aufgrund von negativen Währungseffekten in Höhe von - 7,3 Mio. € (Vorjahr: positive Währungseffekte von 8,8 Mio. €).
Steuern: Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die Steueraufwendungen auf 99,8 Mio. € (2016: 97,2 Mio. €). Der sich ergebende Steuersatz von 26,6 % ist gegenüber dem Vorjahr (27,2 %) leicht gesunken. Einer ausreichenden steuerlichen Risikovorsorge wurde, wie in den Vorjahren auch, Rechnung getragen.
4 Im Geschäftsjahr 2016 sind im Rahmen des Erwerbs der Pinova Gruppe Akquisitions- und Integrationskosten in Höhe von 18,7 Mio. € angefallen. Des Weiteren entstand aus der Veräußerung der Pinova Inc. am 9. Dezember 2016 ein Gewinn in Höhe von 3,5 Mio. €. Im Folgenden weisen wir für das Geschäftsjahr 2016 normalisierte Ergebnisse (EBITN/EBITDAN) aus, die um diese einmaligen, nicht wiederkehrenden Sondereinflüsse bereinigt sind. Ferner wurden die Vorjahreszahlen aufgrund der finalisierten Kaufpreisallokation für Nutraceutix angepasst. Weitere Informationen dazu siehe Anhang Textziffer 2.1.
ERGEBNISÜBERSICHT in Mio. € / in %

Jahresüberschuss und Ergebnis je Aktie: Der Jahresüberschuss beträgt 270 Mio. € und liegt damit 5 Mio. € oder 2 % über dem um Sondereinflüsse bereinigten Wert des Vorjahres. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich um 0,03 € auf 2,08 € (2016 normalisiert: 2,05 €).
Dividendenvorschlag 2017: Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG werden der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 vorschlagen, eine Dividende von 0,88 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2017 auszuschütten. Symrise strebt an, für seine Aktionäre kontinuierlich hohe Erträge zu erzielen und sie mittels einer angemessen Dividende am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
FINANZLAGE
Finanzmanagement
Grundzüge und Ziele: Das Finanzmanagement des Symrise Konzerns verfolgt die Ziele, jederzeit die Deckung des Finanzbedarfs des Unternehmens zu gewährleisten, die Finanzierungsstruktur zu optimieren und finanzwirtschaftliche Risiken möglichst zu begrenzen. Hierzu tragen eine konsequente zentrale Steuerung und die kontinuierliche Überwachung des Finanzierungsbedarfs bei.
Gemäß den Symrise Treasury-Richtlinien wird die Finanzierung des Konzerns zentral gesteuert. Der Finanzbedarf der Tochtergesellschaften wird mittels der internen Konzernfinanzierung unter anderem im Rahmen eines Cash Poolings sichergestellt. Die überschüssige Liquidität einzelner europäischer Konzerneinheiten wird auf einem zentralen Konto gesammelt, sodass Liquiditätsdefizite anderer Konzerneinheiten ohne externe Finanzierungen ausgeglichen werden können und die internen Finanzmittel effizient zum Einsatz kommen. Sofern externe Kreditlinien benötigt werden, sind diese durch Garantien der Symrise AG abgesichert. Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns sind unbesichert und mit Kreditvereinbarungen (Covenants) verbunden, die quartalsweise überprüft werden. Der Konzern unterhält gute Geschäftsbeziehungen zu einer großen Anzahl an Banken und vermeidet eine zu starke Abhängigkeit von einzelnen Instituten.
Der Symrise Konzern sichert Risiken, die sich aus einer variablen Verzinsung von Finanzverbindlichkeiten ergeben, gegebenenfalls mit Zinssicherungsgeschäften ab. Dabei gilt der Grundsatz, dass Zinsderivate nur auf Basis eines Grundgeschäfts abgeschlossen werden dürfen.
Symrise wickelt Geschäfte in unterschiedlichen Währungen ab und ist damit Währungsrisiken ausgesetzt. Wechselkursrisiken entstehen, wenn Produkte in anderen Währungsräumen verkauft werden als in denen, wo die Rohstoff- und Produktionskosten anfallen. Symrise stellt im Rahmen seiner globalen Strategie einen Großteil seiner Produkte in den Währungsräumen her, in denen diese auch verkauft werden sollen, um so eine natürliche Absicherung gegen Wechselkursschwankungen zu erreichen. Darüber hinaus hat Symrise ein Risk Management-System implementiert, welches basierend auf einer detaillierten Cashflow-Planung offene Währungspositionen identifiziert. Diese werden fallweise gegen Schwankungen abgesichert.
Mit einer Eigenkapitalquote von 38 % zum 31. Dezember 2017 verfügt Symrise über eine solide Grundlage, um die zukünftige Geschäftsentwicklung nachhaltig voranzutreiben.
Finanzierungsstruktur: Der Symrise Konzern deckt seinen Kapitalbedarf aus dem starken operativen Cashflow sowie über langfristige Finanzierungen. Zusätzlich zu den bestehenden Finanzierungen hat Symrise im Juni 2017 eine Wandelanleihe in Höhe von 400 Mio. € begeben, die hauptsächlich zur Rückzahlung des im Oktober 2017 fälligen Eurobonds (300 Mio. €) und des bilateralen Kredits (60 Mio. €) genutzt wurde. Die Wandelanleihe hat eine Laufzeit von sieben Jahren bis zum 20. Juni 2024, einen fixen Zinssatz von 0,2375 % und kann regulär nach frühestens fünf Jahren mit einem Wandlungspreis von derzeit 91,8595 € in Aktien der Symrise AG gewandelt werden. Erfolgt keine Wandlung, wird die Anleihe zu 100 % an die Investoren zurückgezahlt.
Alle aus den Krediten resultierenden vertraglichen Verpflichtungen (Covenants) sind von Symrise im Geschäftsjahr 2017 eingehalten worden.
Zusätzlich zu dem eingeräumten Rahmenkredit bestehen im Konzern bilaterale Kreditlinien in Höhe von 41 Mio. €, die kurzfristige Zahlungsbedürfnisse abdecken sollen. Der vereinbarte Zins für den Rahmenkredit bewegt sich auf marktüblichem Niveau.
Cashflow- und Liquiditätsanalyse
ÜBERSICHT CASHFLOW
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| In Mio. € | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Operativer Cashflow | 338,8 | 396,2 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 311,0 | - 219,3 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 1,8 | - 219,1 |
| Liquide Mittel (31.12.) | 301,6 | 229,5 |
Der operative Cashflow lag mit 396,2 Mio. € um 57,4 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres von 338,8 Mio. €. Ein höheres Ergebnis und ein geringerer Aufbau von Working Capital sind die Hauptursachen für diese Verbesserung. Die operative Cashflow-Quote bezogen auf den Umsatz lag bei 13,2 %.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit reduzierte sich um 91,7 Mio. € auf - 219,3 Mio. € und wurde im Wesentlichen für Investitionen in Sachanlagen verwendet. Darüber hinaus entfallen 10 Mio. € auf die Akquisition der Cobell Ltd. Im Geschäftsjahr 2017 fand per Saldo ein Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von - 219,1 Mio. € statt. Im Vorjahr war ein Mittelzufluss von 1,8 Mio. € zu verzeichnen. Wesentliche Bestandteile sind die 2017 an die Aktionäre ausgezahlte Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 113,4 Mio. €, saldierte Tilgungen von Bankkrediten und Kapitalmarktverbindlichkeiten in Höhe von 65,6 Mio. € sowie Zinszahlungen an Finanzinstitute in Höhe von 38,4 Mio. € (Vorjahr: 38,4 Mio. €).
Sämtliche Zahlungsverpflichtungen konnten im Geschäftsjahr erfüllt werden. Liquiditätsengpässe bestanden nicht und sind auch in der Zukunft nicht absehbar. Dem Unternehmen stehen ausreichend Linien zur Verfügung, zum Beispiel im Rahmen der Revolving Credit Facility in Höhe von 300 Mio. €, die im Mai 2016 um ein Jahr prolongiert wurde und Symrise nun bis zum Mai 2021 zugesagt ist. Zum 31. Dezember 2017 war diese Linie mit 45 Mio. € in Anspruch genommen.
Investitionen und Akquisitionen
Die Investitionen des Symrise Konzerns in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf 205 Mio. €, nach 168 Mio. € im Vorjahr.
Für immaterielle Vermögenswerte wurden 19 Mio. € (2016: 17 Mio. €) aufgewendet. Schwerpunkte bildeten hier die Stoffregistrierung nach Europäischer Chemikalienverordnung (REACH) sowie Investitionen im Bereich Software und Patente. Investitionen in Sachanlagen wurden im Umfang von rund 186 Mio. € getätigt (Vorjahr: 151 Mio. €). Die größten Investitionsprojekte umfassten Kapazitätserweiterungen in der Produktion in allen Geschäftsbereichen sowie das neue Forschungs- und Entwicklungszentrum in Singapur. Alle Projekte wurden aus laufenden Mitteln finanziert. Zum 31. Dezember 2017 hatte der Konzern Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 58,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 65,5 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Produktionsanlagen, Hardware und Büroausstattung. Diese sind größtenteils im Laufe des Jahres 2018 fällig.
Im Mai 2017 hat Symrise die Übernahme des britischen Unternehmens Cobell bekanntgegeben. Cobell wurde im Jahr 1999 gegründet und ist der größte Lieferant für Obst- und Gemüsesäfte in Großbritannien. Mit dieser strategischen Akquisition stärkt Symrise seine lokale Präsenz auf dem britischen Getränkemarkt und vertieft somit die Kundennähe. Cobell erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 50 Mio. GBP (58 Mio. €). Zur Produktpalette von Cobell gehören Säfte, Pürees, Sirups und Konzentrate für alkoholfreie und alkoholische Getränke. Die Transaktion wurde am 1. Juli 2017 erfolgreich abgeschlossen.
INVESTITIONEN 2017 BIS 2019
Im November 2017 hat Symrise mit dem Eigentümer von Citratus eine Vereinbarung zum Erwerb aller Anteile der Citratus Fragrancias geschlossen. Citratus ist ein Hersteller von Parfümölen mit Entwicklungs- und Produktionsstandort in Vinhedo nahe Säo Paulo und Vertriebszentren in ganz Brasilien. Durch den Erwerb von Citratus kann Symrise seine Präsenz in den Schwellenländern weiter stärken und wird zum Marktführer für kleinere und mittelgroße Kunden in Brasilien. Im Jahr 2016 erwirtschaftete Citratus einen Umsatz von rund 12 Mio. USD (10 Mio. €) und beschäftigte 86 Mitarbeiter. Die Transaktion wurde am 17. Januar 2018 abgeschlossen.
VERMÖGENSLAGE
Ausgewählte Bilanzposten5
Die Bilanzsumme verringerte sich zum 31. Dezember 2017 gegenüber dem Vorjahresstichtag um 78 Mio. € auf 4.675 Mio. € (31. Dezember 2016: 4.753 Mio. €).
Auf der Vermögensseite resultierte der Rückgang aus den durch planmäßige Abschreibungen niedrigeren immateriellen Vermögenswerten (31. Dezember 2017: 1.966 Mio. €; 31. Dezember 2016: 2.112 Mio. €) sowie aus einem geringeren Bestand an Zahlungsmitteln und kurzfristigen Einlagen (31. Dezember 2017: 230 Mio. €; 31. Dezember 2016: 302 Mio. €), die im Vorjahr aufgrund des Verkaufs der Pinova Inc. im Dezember 2016 deutlich erhöht waren. Diese Entwicklung wurde teilweise kompensiert durch einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2017: 557 Mio. €; 31. Dezember 2016: 528 Mio. €), der Vorräte (31. Dezember 2017: 752 Mio. €; 31. Dezember 2016: 680 Mio. €) sowie der Sachanlagen (31. Dezember 2017: 902 Mio. €; 31. Dezember 2016: 857 Mio. €).
BILANZSTRUKTUR ZUM 31. DEZEMBER 2017 in Mio. € (Veränderung gegenüber Vorjahresstichtag in %)5
5 Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund der finalisierten Kaufpreisallokation für Nutraceutix angepasst. Weitere Informationen dazu siehe Anhang Textziffer 2.1.
Die immateriellen Vermögenswerte stellen mit 42 % einen großen Teil der Vermögenswerte dar und setzen sich aus Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von 1.183 Mio. € (31. Dezember 2016: 1.222 Mio. €) sowie aus Rezepturen und Technologien, Kundenstämmen, Handelsmarken, Software, Patenten und sonstigen Rechten in Höhe von 783 Mio. € (31. Dezember 2016: 891 Mio. €) zusammen. Sie resultierten nahezu vollständig aus Unternehmenserwerben.
Der Rückgang der Verbindlichkeiten war vor allem durch die Rückführung der Finanzverbindlichkeiten bedingt, da dem Zufluss aus der Begebung der Wandelanleihe höhere Tilgungen der bisherigen Finanzierung gegenüberstanden (31. Dezember 2017: 1.628 Mio. €; 31. Dezember 2016: 1.750 Mio. €). Gegenläufig dazu haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr entwickelt (31. Dezember 2017: 276 Mio. €; 31. Dezember 2016: 254 Mio. €). Aufgrund des lediglich leicht von 1,6 % im Jahr 2016 auf 1,7 % im Jahr 2017 erhöhten Zinsniveaus für die in Deutschland gewährten Pensionszusagen belaufen sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wie im Vorjahr auf 523 Mio. €. Insgesamt sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten deutlich zurückgegangen (31. Dezember 2017: 603 Mio. €; 31. Dezember 2016: 1.028 Mio. €), wohingegen sich die langfristigen Verbindlichkeiten leicht erhöht haben (31. Dezember 2017: 2.302 Mio. €; 31. Dezember 2016: 1.993 Mio. €).
Das zum 31. Dezember 2017 auf die Aktionäre der Symrise AG entfallende Eigenkapital erreichte 1.713 Mio. € (31. Dezember 2016: 1.672 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2016 wurde im Jahr 2017 eine Dividende von 110 Mio. € ausgeschüttet. Die Eigenkapitalquote inkl. Minderheiten lag zum 31. Dezember 2017 bei 37,8 % (31. Dezember 2016: 36,4 %).
Nettoverschuldung
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| In Mio. € | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 1.749,8 | 1.627,7 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | - 301,6 | - 229,5 |
| Nettoverschuldung | 1.448,2 | 1.398,2 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 522,6 | 523,4 |
| Nettoverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.970,8 | 1.921,6 |
Die Überprüfung der Einhaltung der Kreditvereinbarungen (Leverage Covenants) für die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten erfolgt auf Basis der Vorgaben in den verschiedenen Kreditverträgen. Hierfür wird zur Ermittlung der Leverage Covenants die Nettoverschuldung auf das EBITDAN der letzten 12 Monate bezogen. Danach ergibt sich eine für die Kreditverträge relevante Relation Nettoverschuldung/ EBITDAN von 2,2. Der Verschuldungsgrad "Nettoverschuldung einschließlich Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen/EBITDAN" beträgt 3,0.
Wir streben eine Kapitalstruktur an, die es uns ermöglicht, unseren künftigen potenziellen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte zu decken. Dadurch können wir ein hohes Maß an Unabhängigkeit, Sicherheit und finanzieller Flexibilität gewährleisten. Unsere ergebnisorientierte Dividendenpolitik werden wir fortsetzen und unsere Aktionäre auch in Zukunft angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen. Daneben soll sichergestellt sein, dass Akquisitionsvorhaben durch eine solide Finanzierungsstruktur begleitet werden können.
KAPITALSTRUKTUR
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| 2016 | 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| In Mio. € | in % der Bilanzsumme | in % der Bilanzsumme | Veränderung in % |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | 1.731,5 | 36 | 1.769,3 | 38 | + 2 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.028,0 | 22 | 603,4 | 13 | - 41 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 1.993,3 | 42 | 2.301,9 | 49 | + 15 |
| Verbindlichkeiten | 3.021,3 | 64 | 2.905,3 | 62 | - 4 |
| Bilanzsumme | 4.752,7 | 100 | 4.674,6 | 100 | - 2 |
An wesentlichen außerbilanziellen Verpflichtungen bestehen Abnahmeverpflichtungen für Warenbezüge in Höhe von 147,4 Mio. € (2016: 150,0 Mio. €) und Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 58,1 Mio. € (2016: 65,5 Mio. €).
Die Symrise AG hat mit verschiedenen Dienstleistern Serviceverträge zur Auslagerung der internen Informationstechnologie geschlossen. Die Serviceverträge bestanden teilweise bereits in den Vorjahren. Die verbleibende Gesamtverpflichtung gegenüber diesen Dienstleistern beträgt unter Berücksichtigung von Sonderkündigungsrechten 34,7 Mio. € (31. Dezember 2016: 55,5 Mio. €).
Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen beliefen sich am 31. Dezember 2017 auf 21,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 16,6 Mio. €) und betrafen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Berater-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträgen (13,6 Mio. €; 31. Dezember 2016: 8,0 Mio. €).
NACHHALTIGKEIT
Für Symrise sind wirtschaftlicher Erfolg und Verantwortung für Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft untrennbar miteinander verbunden. Die Unternehmensstrategie von Symrise bezieht deshalb auf allen Ebenen Aspekte der Nachhaltigkeit ein, um den Unternehmenswert dauerhaft zu steigern und Risiken zu minimieren. Das unternehmerische Handeln von Symrise berührt die Interessen vieler unterschiedlicher Anspruchsgruppen. Im aktiven Dialog mit diesen Stakeholdern nehmen wir deren Erwartungen und Anforderungen auf und beziehen sie auf allen Wertschöpfungsstufen mit ein, um überzeugende Lösungen zu entwickeln. So schaffen wir Werte für alle unsere Stakeholder.
Die Grundlage unseres Denkens und Handelns bildet der Symrise Wertekanon, der auch unsere Unternehmenskultur bestimmt. Unser Ziel ist eine vollständig integrierte Unternehmensstrategie. Um diesem Ziel noch mehr Nachdruck zu verleihen, wurde 2016 der neue Verantwortungsbereich des "Chief Sustainability Officers" (CSO) für die Symrise AG geschaffen. Der Vorstand trägt damit der zunehmenden strategischen Bedeutung der Nachhaltigkeitsthemen Rechnung. Diese strategische Bedeutung umfasst sowohl die interne Koordination und innovationsbezogene Ausrichtung der Nachhaltigkeitsziele von Symrise wie auch deren zunehmende Kommunikation nach außen gegenüber Kunden und mit Nachhaltigkeit befassten Institutionen. Weiterhin besteht die Aufgabe des CSO in der Implementierung der Strategie über alle Geschäftsbereiche und Unternehmenseinheiten sowie das zukunftsbezogene Monitoring der Aktivitäten, um eine konsistente Positionierung von Nachhaltigkeitsthemen nach innen und außen sicherzustellen. Der CSO berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden der Symrise AG.
Die sukzessive, strategische Integration von Nachhaltigkeit in unsere Kern- und Unterstützungsprozesse verantwortet ein globales, geschäftsbereichsübergreifendes Gremium - das Symrise Sustainability Board. Es setzt sich aus Vertretern des Top-Managements zusammen, definiert gemeinsame Ziele und stellt sowohl die Entwicklung und Umsetzung nachhaltigkeitsrelevanter Themen in der gesamten erweiterten Wertschöpfungskette als auch die Berücksichtigung der Belange wichtiger Anspruchsgruppen sicher. Die Umsetzung der vom Sustainability Board beschlossenen Nachhaltigkeitsziele erfolgt direkt in den Segmenten. Zu diesem Zweck haben Vorstand und Sustainability Board Nachhaltigkeitsverantwortliche für die Segmente Flavor, Nutrition sowie Scent & Care benannt. Die direkte Verantwortung für die Strategie liegt beim Vorstandsvorsitzenden der Symrise AG. Nachhaltigkeit in den Unternehmensprozessen steuern wir über unser integriertes Managementsystem. Es basiert auf den internationalen Standards zu Qualität (ISO 9001), Umwelt (ISO 14001), Arbeitsschutz (OHSAS 18001), Nachhaltigkeit (ISO 26000), Energie (ISO 50001), sozialer Verantwortung (SA 8000), den allgemein anerkannten Auditstandards der Global Food Safety Initiative (GFSI) sowie weiteren lokal anerkannten Standards.
UNSERE NACHHALTIGKEITSAGENDA
Im Jahr 2017 erhielt Symrise erneut externe Anerkennungen für sein Nachhaltigkeitsengagement. Im Berichtszeitraum wurde Symrise zum ersten Mal und als einziges Unternehmen der Duft- & Geschmacksstoff-Industrie mit einem dreifach Leadership des CDP (ehemals Carbon Disclosure Project) ausgezeichnet. In den Kategorien Wald und Wasser wurde Symrise in die Liste der Besten aufgenommen und erhielt dort mit A- sehr gute Bewertungen. In der Kategorie Klima wurde Symrise bereits zum dritten Mal in Folge mit der Bestbewertung A in die Climate Change A-Liste aufgenommen. Ebenfalls bestätigt wurde die Aufnahme im Ethibel Sustainability Index (ESI) Excellence Global, dem Symrise nun zum vierten Mal in Folge angehört. Darüber hinaus verlieh die Ratingagentur EcoVadis Symrise zum dritten Mal den Gold-Status für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln. Seit mehr als vier Jahren in Folge erhält Symrise nun die externe Anerkennung für seinen Nachhaltigkeitsbericht, der mit der "Green Company"-Zertifizierung von DQS 2017 ausgezeichnet wurde. Darüber hinaus wurde Symrise mit dem DQS Excellence Award 2017 zweimal ausgezeichnet: Für Society Engagement International und mit dem Publikumspreis für den überzeugendsten Nachhaltigkeitsfilm. In unserer Berichterstattung zum Thema Nachhaltigkeit erfüllen wir die Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) in der Fassung der "GRI Standards" (2016). Wir folgen dabei dem höchsten Anwendungs-level "In Übereinstimmung - Umfassend" und legen damit zu allen wesentlichen Themen vollständig Rechenschaft ab. Alle Informationen wurden gemäß dem AA1000 Assurance Standard einer externen Prüfung unterzogen. Weitergehende Informationen finden sich in unserem gesonderten nichtfinanziellen Bericht im Unternehmensbericht. Dieser gesonderte nichtfinanzielle Bericht gemäß § 289b HGB ist auf der Internetseite der Symrise AG veröffentlicht. Die Adresse lautet: http://ub2017.symrise.de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-verantwortung.
Chancen- und Risikobericht
GRUNDSÄTZE
Die Geschäftsaktivitäten des Symrise Konzerns bieten eine Vielzahl von Chancen und unterliegen zugleich permanent Risiken. Chancen bezeichnen künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können. Entsprechend bezeichnen Risiken künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- und Zielabweichung führen können. Die Nutzung von Chancen und die frühzeitige Erkennung und Vermeidung von Risiken sind auch aufgrund der gestiegenen Größe und Komplexität durch die Akquisitionen in den vergangenen Jahren sehr bedeutsam für die weitere Entwicklung von Symrise. Bei der Wahrnehmung von Chancen ist darauf zu achten, dass ein akzeptables Risikoprofil gewahrt bleibt. Dementsprechend wird durch Richtlinien sichergestellt, dass Risikoabwägungen von Beginn an in den Entscheidungsprozessen des Vorstands berücksichtigt werden. Symrise verwendet eigene Anweisungen und Vorlagen, um die Prozesse des Risikomanagements zu regeln und für die Mitarbeiter eine verbindliche Grundlage für den Umgang mit Risiken vorzugeben.
Im Rahmen unseres Risikomanagements prüfen Konzerngesellschaften ihre Risiken periodisch. Das Risikoberichtswesen dokumentiert diese Risiken entsprechend, einschließlich ihrer Bewertung, Eintrittswahrscheinlichkeit und der vorgesehenen Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -verminderung. Um die finanziellen Auswirkungen von verbleibenden Risikopositionen zu minimieren, haben wir, sofern ökonomisch sinnvoll, Versicherungsschutz erworben.
Im Zuge der internen Revisionsaudits werden die eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Im Folgenden werden die Chancen und Risiken näher beschrieben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Symrise Konzerns haben können. Sofern kein Segment explizit hervorgehoben wird, gilt die Berichterstattung über Chancen und Risiken für alle drei Segmente gemeinsam.
CHANCENMANAGEMENT
Die Unternehmenskultur von Symrise legt Wert auf unternehmerisch geprägtes Denken und Handeln. Wir schätzen eine hohe Eigenverantwortung unserer Mitarbeiter. Es obliegt daher neben dem Vorstand auch allen Mitarbeitern von Symrise, unabhängig von ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich und -umfang, kontinuierlich Chancen zu suchen und wahrzunehmen. Die Gesellschaften des Konzerns sind angehalten, Chancen auf operativer Ebene, die sich beispielsweise im Rahmen der Betriebstätigkeit oder aufgrund verbesserter Marktbedingungen ergeben, zu identifizieren und mit dem Ziel einer überplanmäßigen Ergebnisentwicklung zu realisieren. Strategische Chancen werden in allen Segmenten sowie durch das Corporate Center identifiziert. Diese werden bewertet und Pläne zu deren Ausschöpfung entwickelt. Es liegt zudem in der Verantwortung des Vorstands von Symrise, regelmäßig strategische Chancen zu erörtern. Mit dem etablierten Risiko- und Chancenmanagement werden die in den verschiedenen Bereichen des Konzerns beobachteten und in strategisches Handeln integrierten Chancen gemeinsam mit den Risiken des Unternehmens systematisch analysiert. Der Nutzung von und der Berichterstattung über Chancen dient dann das Netzwerk von Funktionsträgern im Konzern, die schon seit Jahren die Chancen und Risiken ihrer Bereiche in das Chancen- und Risikomanagement des Konzerns einbringen.
CHANCEN IM EINZELNEN
Chancen ergeben sich für Symrise aus vielfältigen Faktoren. Mitarbeiter aller Konzerngesellschaften reichen zum Beispiel im Rahmen des Ideenmanagements, das auch Bestandteil des TPM (Total Productive Maintenance) ist, Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsabläufen und Verfahren ein. Im Rahmen des Know-how-Transfers zwischen allen Geschäftsbereichen entstehen Chancen, zusätzliche Aufträge zu generieren. Ein Beispiel hierfür ist eine konzernweite Projektdatenbank, in der alle Aktivitäten dokumentiert und nachgehalten werden. So lassen sich Anknüpfungspunkte einfach herstellen und Vorteile durch Synergien klar erkennen.
Entwicklungen im Umfeld des Unternehmens, die insbesondere auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen zurückzuführen sind, eröffnen zahlreiche strategische Chancen. In entwickelten Ländern ist ein Trend zu einer gesünderen und bewussten Ernährung zu beobachten, der unter anderem auf eine zunehmende Lebenserwartung in diesen Ländern zurückzuführen ist. Auch im Bereich der Körperpflege wachsen die Ansprüche der Endverbraucher stetig. Grundsätzlich gilt, dass im Wettbewerb um den Verbraucher stets innovative Produkte benötigt werden. Symrise positioniert sich dementsprechend, beispielsweise mit neuen Geschäfts- oder Anwendungsbereichen. Intensive Marktforschung und umfangreiche Forschungsarbeit bilden die Grundlage für Eigenentwicklungen zur Verbesserung von Produkten oder zur Einführung neuer Produkte. In Schwellen- und Entwicklungsländern steigt die Nachfrage nach Endprodukten, die Geschmacks- und Duftstoffe von Symrise enthalten. Um diese Chancen weiterhin erfolgreich zu nutzen, werden die Aktivitäten von Symrise in diesen Ländern kontinuierlich ausgebaut.
Ebenso wie die Ertragsseite enthält auch die Kostenseite der Gesellschaften des Symrise Konzerns mögliche Chancen durch Einsparungen, die dem Unternehmen zwar grundsätzlich bekannt sind, aber bislang in der Budgetierung und Planung des Konzerns nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden. Auch können durch die Zusammenlegung von Märkten und Produkten und die weitere Optimierung von Herstellungs-, Lagerungs- und Lieferverfahren zusätzliche Kostenvorteile entstehen.
Daneben können Maßnahmen der Risikokontrolle in Einzelfällen über die vollständige Kompensation der betreffenden Risiken hinaus zu Erträgen führen, die in aktuellen Planungen aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht nicht berücksichtigt sind. Auch Maßnahmen gegen Risiken des geschäftlichen Ausfalls enthalten Chancen. In den Businessplänen der Gesellschaften des Symrise Konzerns sind drohende Verluste von Geschäften mit Bestandskunden berücksichtigt. Ebenso enthalten die Businesspläne Neugeschäfte, die solche Verluste kompensieren sollen. Tritt der erwartete Verlust nicht ein, ist die Geschäftsanbahnung eine Chance, die über das ursprünglich geplante Geschäftsvolumen hinausgeht.
Unternehmensstrategische Chancen erwachsen beispielsweise auch aus den getätigten Akquisitionen und dem Erschließen neuer, attraktiver Anwendungsbereiche aus der Zusammenarbeit mit der Probi AB. Um unsere Kompetenzen gezielt zu erweitern, sind wir kontinuierlich auf der Suche nach geeigneten Partnern. Auch in Kooperationen mit Hochschulen und Unternehmen sehen wir Chancen. Die Bündelung von Kompetenzen kann zum Beispiel die Produktentwicklung beschleunigen und innovative Produkte hervorbringen.
RISIKOMANAGEMENT
Das Risikomanagement von Symrise basiert auf den Grundzügen allgemein anerkannter Standards (ISO 31000) und erstreckt sich über alle Konzerngesellschaften und Unternehmenseinheiten.
Die konzernweite Koordination der Risikoerfassung erfolgt im Corporate Center durch die Stabsfunktion "Risikomanagement". Auf der Ebene der Einzelgesellschaften werden Risikoberichte erstellt, die anschließend auf Konzernebene zu einem aktuellen Überblick der Risikosituation zusammengeführt werden. Dieser Konzern-Risikobericht wird zweimal pro Jahr dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Symrise AG vorgelegt und erläutert. Darin werden potenzielle Risiken identifiziert und nach ihrer Gewinnauswirkung (Nettomethode) sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.
Die Einstufung aller Einzelrisiken der jeweiligen Gesellschaft nach ihrer Auswirkung auf den Umsatz beziehungsweise "Impact" ("niedrig", "mittel", "hoch" oder "sehr hoch") zusammen mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit beziehungsweise "Likelihood" (ebenfalls "niedrig", "mittel", "hoch" oder "sehr hoch") wird dazu herangezogen, zu bestimmen, ob ein Risiko insgesamt als "niedrig", "mittel" oder "hoch" anzusehen ist. Dabei werden die Klassen für den "Impact" mit unter 10 % des Jahresumsatzes einer berichtenden Einheit als "niedrig", 10 bis unter 20 % dieses Umsatzes als "mittel", 20 bis unter 40 % dieses Umsatzes als "hoch" und ab 40 % dieses Umsatzes als "sehr hoch" eingeordnet. Daneben werden sie mit 0 bis 24 % ihrer "Likelihood" als "niedrig", bei 25 bis 49 % als "mittel", bei 50 bis 74 % als "hoch" und ab 75 % als "sehr hoch" eingeordnet.
Das Schaubild zeigt, auf welche Weise die Kombination aus "Impact" und "Likelihood" Risiken insgesamt als "niedrig", "mittel" oder "hoch" ausweist. Als Beispiel ist ein im Feld 1 aufgeführtes Risiko insgesamt "niedrig", da sein Impact unter 10 % des Umsatzes und die Likelihood unter 25 % liegt. Ein im Feld 2 erfasstes Risiko ist insgesamt "mittel" und hat einen Impact zwischen 10 und unter 20 % des Umsatzes und eine Likelihood von 25 bis 49 %. Dagegen ist ein im Feld 3 aufgeführtes Risiko insgesamt "hoch", denn es weist einen Impact zwischen 20 und unter 40 % des Umsatzes und eine Likelihood von 50 bis 74 % auf. Das Schaubild zeugt von hohem Risikobewusstsein und kaufmännischer Vorsicht, da hohe Risiken die Mehrheit der bezeichneten Felder ausmachen. Der aktuelle Risikobericht enthält konzernweit anzahlmäßig nur in Höhe von 0,5 % solche Risiken, die auf Ebene der Einzelgesellschaften als insgesamt "hoch", und nur in Höhe von 5,0 % solche Risiken, die auf Ebene der Einzelgesellschaften als insgesamt "mittel" eingestuft werden.
Neben der rein rechnerischen Einordnung werden die identifizierten Risiken auch qualitativ nach ihrem Risikotyp sowie der Unternehmenseinheit und der betroffenen Geschäftsaktivität klassifiziert. Des Weiteren werden geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -verminderung aufgeführt. Damit bildet das Risikoberichtswesen zugleich die Grundlage für die Risikosteuerung, die auch von der Internen Revision des Konzerns geprüft wird. Zusätzlich findet über die Risikobewertung ein Abgleich mit der Strategie des Unternehmens und den daraus abgeleiteten Zielen statt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat beziehungsweise den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und trifft weitere Maßnahmen für den Umgang mit den Risiken. Berichtsschwellen für Risiken orientieren sich an den finanziellen Auswirkungen auf die Konzerngesellschaften sowie an der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Eine sofortige Benachrichtigung des Vorstands erfolgt, sofern ein Risiko bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Dabei handelt es sich um ein plötzlich auftretendes Risiko, das mit mindestens mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit das Unternehmensergebnis einer Konzerngesellschaft in Höhe von mindestens 5 Mio. € beeinträchtigen oder den Jahresumsatz der betreffenden Gesellschaft um wenigstens 20 % reduzieren könnte. Ebenfalls wird ein solcher "Hazard Alert" vorgetragen, wenn zum Beispiel ein Rechtsrisiko oder ein Compliance-Risiko eintritt, das bislang nicht in periodischen Risikoberichten an den Vorstand der Symrise AG enthalten war.
RISIKEN IM EINZELNEN
UMFELD- UND BRANCHENRISIKEN
In den von Symrise bedienten Branchen ist weiterhin ein intensiver Wettbewerb zu beobachten. Dementsprechend wird eine Fortsetzung des Konsolidierungstrends des Abnehmerkreises für Produkte von Symrise für möglich gehalten. Infolgedessen besteht für Symrise das Risiko, Kunden und damit auch Marktanteile zu verlieren. Als Gegenmaßnahme wird vor allem die Vermarktung von Innovationen und Produkten der Geschäftsbereiche weiter vorangetrieben, die einen Zusatznutzen gegenüber Produkten der Wettbewerber aufweisen. Risiken aus Konsolidierungen auf Ebene der Zulieferer bestehen ebenfalls, da durch den Wegfall von Lieferanten negative Einflüsse auf Beziehungen zu Kunden ausgehen können. Symrise ist politischen Risiken in der Form von Handelsembargos in einzelnen Ländern ausgesetzt, aus denen Rohstoffe bezogen oder in die Produkte exportiert werden. Behinderungen des Handels können durch ein Ausweichen auf andere Regionen nur teilweise kompensiert werden. In einzelnen Ländern wird kontinuierlich das mögliche Risiko eines politisch bedingten Zahlungsausfalls beobachtet. Ein Dialog mit Banken und Kunden dient der Eingrenzung dieses Risikos. Risiken in Exportländern, die auf politische Gründe zurückzuführen sind, beziehen sich überwiegend auf Forderungsausfälle und werden daher durch entsprechende Finanzkontrollen gemindert. Politische Unruhen in Ländern und Regionen, in denen Symrise vertreten ist, werden mit großer Aufmerksamkeit beobachtet, um die Sicherheit der Belegschaft zu gewährleisten. Dennoch können in ungünstigen Fällen zeitweilig Produktions- und damit Umsatzausfälle auftreten.
UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE RISIKEN
Unternehmensstrategische Risiken können sich beispielsweise durch Akquisitionen ergeben. Die Akquisitionen der vergangenen Jahre haben erfolgreich zum Wachstum des Konzerns beigetragen und sind mittlerweile integriert. Akquisitionen sind grundsätzlich mit Risiken behaftet, denn im Zuge des Integrationsprozesses drohen Betriebsunterbrechungen oder der Verlust von Wissen und Ressourcen durch die Abwanderung von Mitarbeitern. Risiken dieser Art wird durch einen klar definierten Integrationsprozess und entsprechende Verantwortlichkeiten begegnet. Negative Folgen für die Entwicklung des Unternehmens könnten sich beispielsweise aus Fehleinschätzungen zu Wachstum, Profitabilität, Liefersicherheit von Rohstoffen und Produktportfolio ergeben. Der Ausfall von Rohstofflieferungen, insbesondere jener von Exklusivlieferanten, oder die Beeinträchtigung von Rohstofflieferungen durch Naturkatastrophen, stellen grundsätzlich ein hohes Risiko dar. Im Falle einer mangelnden Vermarktungsfähigkeit neuer Produkte stehen den getätigten Entwicklungsaufwendungen keine adäquaten Einnahmen gegenüber. Eine intensive Marktforschung soll die Marktfähigkeit von Entwicklungen gewährleisten.
Die mögliche Streichung von der sogenannten Core List bedeutender Kunden oder die Gefahr, wider Erwarten nicht auf eine solche Liste aufgenommen zu werden, zählen ebenfalls zu den strategischen Risiken, denen durch engen Kontakt zu den betreffenden Kunden entgegengewirkt wird. Weitere zentrale Faktoren für den Verbleib oder die Aufnahme auf Core Lists sind Preisgestaltung, Lieferstabilität, Innovationskraft und Produktqualität. Hier wird stets angestrebt, zu den besten Unternehmen der Branche zu gehören und mit dieser Qualität auch industrieweit bekannt zu bleiben.
LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN
Produktrisiken: Die Duft-, Geschmacks- und Zusatzstoffe von Symrise werden zumeist in Produkten verarbeitet, die Endverbraucher als Nahrungsmittel aufnehmen oder an Haut und Haaren anwenden. Dadurch besteht grundsätzlich das Risiko, dass sich die Produkte auch negativ auf den Gesundheitszustand der Verbraucher auswirken können. Um dieses Risiko zu minimieren, wird die Verträglichkeit der Produkte im Rahmen des Qualitätsmanagements fortlaufend auf der Basis wissenschaftlicher Forschung und Tests nach internationalen Standards und internen Sicherheitsvorschriften geprüft.
Veränderungen in der Technologie von Kunden können dazu führen, dass einzelne Produkte diesem Kunden nicht mehr angeboten werden können. Symrise verfügt über ein diversifiziertes Kundenportfolio, um dieses Risiko zu minimieren. Auch in Patentverletzungen durch Wettbewerber bestehen Risiken für unsere Produkte, die durch eine angemessene Patentverwaltung kontrolliert werden.
Beschaffungsrisiken: Der Einkauf von Rohstoffen, Vorprodukten, Anlagen und Dienstleistungen unterliegt stets den Risiken ungeplanter Preisentwicklung, schwankender Qualität oder mangelnder Verfügbarkeit. Während die Einkaufspreise vor allem aufgrund teurer werdender Rohstoffe oder durch ungünstige Wechselkurseffekte ansteigen können, kann die Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen teilweise auch von Gesetzesauflagen abhängen. Die Hauptlieferanten von Symrise sind durch langfristige Rahmenverträge gebunden. Darüber hinaus werden Beschaffungsalternativen - zum Teil auch gemeinsam mit wichtigen Lieferanten - erarbeitet, um das Risiko zu minimieren, neueste Anforderungen der Technologie, des Marktes oder der Gesetzgeber zu verfehlen. Ferner wird auch die finanzielle Bonität der Lieferanten kontinuierlich geprüft. Nicht zuletzt tragen die Initiativen im Bereich der Rückwärtsintegration zur Stabilisierung und Risikominderung bei der Rohstoffversorgung bei. Unsere Lieferanten sind gehalten, den Verhaltenskodex, der für Symrise gilt, stets einzuhalten. Es wird erwartet, dass die von Symrise selbst auferlegten hohen ethischen Anforderungen zur Steigerung des Geschäftserfolgs unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen, aller Mitarbeiter und der Gesellschaft respektiert werden.
Risiken zu Produktsicherheit, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umwelt sowie Integrität unserer Hauptlieferanten, basierend auf international anerkannten Standards, werden in regelmäßigen Abständen untersucht. Die Zahl der Lieferanten, die mit diesem Risikoprofil untersucht werden, wird kontinuierlich erweitert. Daneben werden Lieferantenaudits durchgeführt und entsprechende Geschäftsbeziehungen werden, soweit dies zur Minderung von Risiken notwendig erscheint, eingestellt.
Seit dem zweiten Halbjahr 2017 wird die Versorgung mit kritischen Rohstoffen für das Segment Scent & Care durch mehrere Faktoren beeinträchtigt: Aufgrund neuer Umweltauflagen der Regierung mussten sich chinesische Produzenten in größerem Umfang aus dem Rohstoffmarkt der Parfüminhaltsstoffe und deren chemischer Vorprodukte zurückziehen. Die dadurch im Markt entstandene Knappheit wird durch einen brandbedingten Ausfall eines der Hauptlieferanten für die Duftstoffindustrie in großem Ausmaß verschärft. Die Belieferung mit Fragrance Ingredients und chemischen Vorprodukten ist damit in Teilen beeinträchtigt. Generell sind die Auswirkungen dieser Rohstoffkrise auf die gesamte Parfümindustrie derzeit noch nicht abzuschätzen. Symrise hat für den Anteil der benötigten Rohstoffe, für die ein Risiko besteht, dass sie nicht in ausreichendem Maße durch etablierte und alternative Lieferanten geliefert werden können, ein Krisenteam etabliert, um das Vorgehen in enger Abstimmung mit den Kunden zu beraten. Ein Teil der benötigten Rohstoffe wird mittlerweile bei Symrise selbst hergestellt. Hier hat sich unsere Akquisition des US-amerikanischen Unternehmens Renessenz (jetzt Symrise Jacksonville) als sehr vorteilhaft erwiesen. Des Weiteren wird im Rahmen regulatorischer und olfaktorischer Möglichkeiten, in enger Absprache mit unseren Kunden, eine Strategie des teilweisen oder vollständigen Ersatzes kritischer Rohstoffe angewandt.
Betriebsrisiken: Technische Störungen können den fortlaufenden Betrieb des Konzerns unterbrechen und einen Ausfall von Einnahmen und entsprechenden Erträgen zur Folge haben. Ursachen können in der Sicherheit der Energieversorgung, der Einrichtungen, der Prozesse, des Brandschutzes, der Qualität und Sicherheit von Materialien und deren Klassifizierung sowie der Qualifikation des operativen Personals liegen. Daneben können steigende Anforderungen, länderspezifische Ar-beits- und Umweltschutzauflagen sowie Naturkatastrophen zu Betriebsunterbrechungen führen. Derartige Risiken werden durch Maßnahmen der Wartung, Investition, Arbeitssicherheit, Versicherung und entsprechende Richtlinien, Anweisungen und Schulungen unter Kontrolle gehalten. Veränderungen länderspezifischer Umweltschutzauflagen können Geldbußen oder die vorübergehende Schließung von Produktionsstätten nach sich ziehen. Aus diesem Grund wird die regulatorische Entwicklung in den Ländern, in denen Symrise tätig ist, fortlaufend beobachtet. Betriebsunterbrechungen können auch durch Fehler im betrieblichen Ablauf entstehen, beispielsweise durch Fremdkörper, die in Rohstoffen enthalten sind oder während des Verarbeitungsprozesses in Zwischen- oder Endprodukte eingebracht werden, sowie durch Zwischenfälle im Rahmen des Umgangs mit Arbeitsgeräten. Risiken dieser Art werden durch geeignete Richtlinien (zum Beispiel Foreign Body Policy), robuste Verfahren (Total Productive Maintenance), Schulungen, Notfallpläne, alternative Produktionsstandorte, Austausch von Best Practices und kontinuierliche Verbesserungen betrieblicher Abläufe gemindert.
Die an der Ostküste der USA in der Vergangenheit in regelmäßigen Abständen auftretenden Hurrikans sind als Risiken in der Risikoberichterstattung berücksichtigt und erhöhen die Betriebsrisiken. Für die betreffenden Gesellschaften des Symrise Konzerns führte dies während der vergangenen zwei Jahre in Teilen zu temporären Betriebsausfällen, die in Tagen zu messen waren, sich in ihrem Einfluss auf das Betriebsergebnis aber nicht existenzgefährdend darstellten. Innerhalb des Symrise Konzerns existieren für Extremfälle Notfallpläne, die eine Versorgung durch andere Symrise Gesellschaften vorsehen.
FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN
Kreditrisiko: Das Risiko des Kreditausfalls besteht darin, dass Kunden oder andere Vertragspartner ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können und dadurch ein Vermögensschaden für Symrise entsteht. Konzernweit entfallen hierauf weniger als 2 % der Gesamtrisiken. Um dieses Risiko zu minimieren, werden neue Kunden auf ihre Bonität geprüft. Zudem werden jährlich sowohl Bonität als auch Lieferkonditionen aller Kunden überprüft. Neben dieser Risikovorsorge hat Symrise ein Verfahren zur Wertberichtigung von Forderungen etabliert. Diese Wertberichtigung besteht aus einer individuellen Abschreibung und einer pauschalen Wertberichtigungskomponente. Das Risiko des Zahlungsausfalls durch Bankboykott versucht Symrise durch fortwährenden Dialog mit Banken und Kunden einzugrenzen. Finanziellen Krisen in Exportländern begegnet Symrise durch eine entsprechende Finanzkontrolle.
Liquiditätsrisiko: Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass Symrise nicht in der Lage ist, finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten zu erfüllen. Im Falle einer Verschlechterung der Geschäftsentwicklung besteht zusätzlich das Risiko, die für Kreditzusagen bestehenden Verpflichtungen (Covenants) nicht zu erfüllen. Symrise führt eine rollierende Liquiditätsplanung durch, um Liquiditätsengpässe frühzeitig zu erkennen. Parallel dazu verfügt die Gesellschaft über ausreichende Kreditlinien zur Deckung von Zahlungsansprüchen. Die Entwicklung des Unternehmens wird kontinuierlich überwacht und entsprechende Notfallpläne zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen bestehen ebenfalls. So wird sichergestellt, stets über ausreichende Mittel zu verfügen, um selbst unter schwierigen Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können. Ein Refinanzierungsrisiko wird derzeit nicht gesehen.
Zins- und Währungsrisiken: Währungsrisiken bestehen in Wirtschaftsräumen, in denen Symrise seine Produkte auf Basis fremder Währung (beispielsweise USD) verkauft, die jedoch zumindest zu einem Teil in einem anderen Währungsraum (beispielsweise Euro) produziert wurden. Eine Schwankung im Wert des USD kann insoweit zu entsprechenden Veränderungen unserer Materialpreise führen. Diesem Risiko begegnet Symrise durch Verhandlung von Korridoren in den Verträgen, außerhalb derer nachverhandelt werden kann. Zudem kauft Symrise Rohstoffe vielfach in Euro denominiert ein. Das verbleibende Währungsrisiko wurde 2017 durch Devisentermingeschäfte reduziert.
Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen von:
| ― | 1,1 Mio. USD (31. Dezember 2016: 42,1 Mio. USD) zur Sicherung von USD/SEK, |
| ― | 38,2 Mio. USD (31. Dezember 2016: 21,0 Mio. USD) zur Sicherung von EUR/USD, |
| ― | 3.0 Mio. USD (31. Dezember 2016: 6,0 Mio. USD) zur Sicherung von USD/JPY, |
| ― | 6.1 Mio. AUD (31. Dezember 2016: 2,1 Mio. AUD) zur Sicherung von EUR/AUD, |
| ― | 75,0 Mio. CNY (31. Dezember 2016: 0,0 Mio. CNY) zur Sicherung von EUR/CNY, |
| ― | 6,7 Mio. GBP (31. Dezember 2016: 0,0 Mio. GBP) zur Sicherung von EUR/GBP, |
| ― | 1,5 Mio. USD (31. Dezember 2016: 0,0 Mio. USD) zur Sicherung von AUD/USD, |
| ― | 0,9 Mio. USD (31. Dezember 2016: 0,0 Mio. USD) zur Sicherung von GBP/USD, |
| ― | 1.311 Mio. JPY (31. Dezember 2016: 0,0 Mio. JPY) zur Sicherung von EUR/JPY. |
Um Schwankungen im Finanzergebnis aufgrund von Bewertungsänderungen zu vermeiden, wurden diese Währungsgeschäfte im Rahmen des Hedge Accountings als Cashflow Hedge klassifiziert.
Das Zinsrisiko entsteht dadurch, dass steigende Zinssätze den Zinsaufwand ungeplant erhöhen und damit die Ertragslage des Konzerns belasten können. Insgesamt beträgt die Quote der zu fixen Konditionen eingegangenen Verschuldung zum 31. Dezember 2017 91 % der Gesamtverschuldung. Dem verbleibenden Zinsrisiko begegnet Symrise gegebenenfalls durch den Abschluss von Zinssicherungsgeschäften.
Steuerrisiko: Dem Steuerrisiko ist Symrise ausgesetzt, da strukturelle Veränderungen unserer weltweiten Standorte dazu geführt haben, dass einige ertragsteuerlich relevante Sachverhalte bis heute nicht von den betreffenden örtlichen Finanzbehörden geprüft und abschließend beurteilt wurden. In einigen Fällen haben wir Rückstellungen gebildet, um auf eine Nachzahlung von Steuern vorbereitet zu sein. Insgesamt gehen wir davon aus, für alle uns bekannten Steuerrisiken angemessen Vorsorge getroffen zu haben.
PERSONALRISIKEN
Personalrisiken, die grundsätzlich in der Fluktuation von Personal in Schlüsselpositionen bestehen, wirkt Symrise durch geeignete Anreizsysteme, Weiterbildungs- und Nachwuchsförderprogramme sowie eine zielgerichtete Nachfolgeplanung entgegen.
Risiken, die von Mitarbeitern ausgehen, können im Wesentlichen im Austritt und dem damit verbundenen Kompetenzverlust, der Nichteinhaltung von unternehmensweit geltenden Richtlinien sowie gesetzlichen oder mit Arbeitnehmervertretern abgeschlossenen Vereinbarungen bestehen. Die Einhaltung lokaler Gesetze sowie unternehmensweiter Richtlinien wird durch interne Audits geprüft. Ferner wird die Einhaltung dieser Vorgaben, die auf international anerkannten Standards beruhen, regelmäßig durch externe Auditoren überprüft. Durch das erstmalige Einweisen neuer Mitarbeiter und durch spätere Schulungen wird sichergestellt, dass unternehmensweite Richtlinien wie zum Beispiel der Code of Conduct von allen Mitarbeitern beachtet werden. Karriereentwicklungsmöglichkeiten und regelmäßige Nachfolgeplanung beugen der Abwanderung gerade in Schlüsselfunktionen ebenfalls vor. Der stetige Kontakt zu Arbeitnehmervertretungen dient unter anderem der Vermeidung von Arbeitsniederlegungen und den damit verbundenen Betriebsunterbrechungen.
RECHTLICHE RISIKEN
Derzeit sieht sich der Konzern nur in relativ geringem Maße rechtlichen Risiken ausgesetzt. Typischerweise resultieren diese Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Gewährleistungsrecht und aus dem Bereich Umweltrecht. Um diesen Risiken angemessen und frühzeitig zu begegnen, werden potenzielle Risiken umfassend unter Einbeziehung der Rechtsabteilung und, soweit erforderlich, auch unter Hinzuziehung externer Spezialisten analysiert. Trotz dieser Maßnahmen kann der Ausgang laufender oder künftiger Verfahren nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Derzeit sind nur wenige Konzerngesellschaften überhaupt von laufenden Gerichtsverfahren betroffen. An dieser Stelle wird daher nur auf einen Verfahrenstypus hingewiesen: In den USA wird der Konzerngesellschaft "Symrise, Inc.", wie zahlreichen anderen Unternehmen auch, vorgeworfen, Aromen verkauft zu haben, bei deren industrieller Verarbeitung gesundheitsschädliche Dämpfe freigesetzt werden können, sofern bestimmte Sicherheitshinweise nicht befolgt werden. In keinem dieser Verfahren ist bisher eine konkrete Geldforderung benannt worden. Symrise geht davon aus, die Beschuldigungen auch weiterhin entkräften zu können. Außerdem wird nicht erwartet, dass sich die Ergebnisse der einzelnen Verfahren wesentlich auf das Konzernergebnis auswirken werden.
COMPLIANCE-RISIKEN
Im Rahmen unseres Compliance Management-Systems unterscheiden wir zwischen der sogenannten "Technischen Compliance" und der "Legal Compliance". Die Schwerpunkte der Compliance-Aktivitäten im Rahmen der "Technischen Compliance" liegen in den Bereichen Qualität, Umweltschutz, Gesundheit, Arbeitssicherheit, Energie, Produktsicherheit und Lebensmittelsicherheit. In nahezu allen diesen Bereichen unterliegt Symrise mit seinen Produkten weltweit einer strengen staatlichen Aufsicht. Es ist eine Selbstverständlichkeit für uns, dass unsere Produkte und Prozesse überall auf der Welt den dort geltenden Bestimmungen entsprechen. Die Compliance-Aktivitäten im Rahmen der "Legal Compliance" konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruptionsbekämpfung, Geldwäscheprävention und Exportkontrolle. Hier liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten auf den Bereichen Aufklärung und Prävention. Auch die Implementierung und Weiterentwicklung von Konzernrichtlinien zu diesen Themen gehört hierher.
Bereits seit Sommer 2008 hat Symrise durch das Group Compliance-Office eine Integrity Hotline eingerichtet, um sicherzustellen, dass Symrise Mitarbeiter weltweit anonym Verstöße gegen Rechtsvorschriften und konzerninterne Richtlinien melden können. Gegebenenfalls werden daraufhin Untersuchungen eingeleitet und fallspezifisch auf der Grundlage der jeweils geltenden Rechtsordnung und konzerninterner Vorschriften Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Diese können bis zu arbeitsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen reichen.
IT-RISIKEN
Risiken der IT bestehen in der Schädigung des Konzerns durch Datenmissbrauch, in potenziellen Unterbrechungen des Aus-tauschs sowie der Verarbeitung von Daten, was zu einer Unterbrechung von Betriebsabläufen führen kann. Symrise unterhält eine Reihe von IT- und Telekommunikationssystemen, deren Daten und Programme auf unterschiedlichen Speichermedien festgehalten und weiterentwickelt werden. Bereits etablierte Schutzmaßnahmen werden fortlaufend aktualisiert und erweitert, um eine Sicherheit der IT-Prozesse und Daten zu gewährleisten. Trotz dieser Schutzmaßnahmen besteht allerdings immer ein Restrisiko, dass Angriffe auf unser Datennetz von Behörden oder anderen Dritten unbemerkt bleiben.
GESAMTBEWERTUNG DER CHANCEN- UND RISIKOLAGE
Das Geschäftsmodell von Symrise und der in den vergangenen Geschäftsjahren erworbenen Gesellschaften zeichnet sich durch ein im Vergleich zu anderen Industriezweigen und Unternehmen überdurchschnittlich hohes Chancenpotenzial aus, insbesondere auch aufgrund des weltweit steigenden Privatkonsums und wachsenden Wohlstands. Viele Produkte dienen der Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse wie "Gesundheit" und "jugendlichem Aussehen", die weltweit bestehen. Das dynamische Wachstum und die hohe Rentabilität von Symrise belegen, dass diese Chancen bislang erfolgreich genutzt wurden. Diese Strategie soll auch künftig fortgesetzt werden.
Alle relevanten Risiken und Chancen werden konzernweit einheitlich aus quantitativer und qualitativer Perspektive in den Dimensionen Grad der Auswirkung auf Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Die Bewertung und die Handhabung der Risiken erfolgt auf Ebene der Einzelgesellschaften, da dies dem dezentralen Geschäfts- und Führungsmodell des Symrise Konzerns entspricht. Wir haben bei der Konzern-Risikobewertung jeweils aggregiert auf der Ebene der Kategorien der Qualifizierung als "niedrig", "mittel" und "hoch" die folgenden Größenordnungen zugeordnet:
| ― | "niedrig" entspricht einem Betrag von bis zu 20 Mio. € |
| ― | "mittel" entspricht einem Betrag von über 20 Mio. € bis zu 100 Mio. € |
| ― | "hoch" entspricht einem Betrag von über 100 Mio. € |
Diese Bandbreiten verstehen sich jeweils als das Produkt aus Umsatzauswirkung, Eintrittswahrscheinlichkeit und EBITDA-Marge von Risiken, was auch der im Abschnitt Risikomanagement mit Geltung für Risiken auf Ebene der Einzelgesellschaften beschriebenen Methode entspricht.
Aus dem bestehenden Risikoberichtswesen wurde für 2017 entsprechend der beschriebenen Methodik das folgende Risikoprofil für den Symrise Konzern ermittelt:
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| Risikoprofil | Konzern-Risikobewertung |
|---|---|
| Umfeld- und Branchenrisiken | niedrig |
| Unternehmensstrategische Risiken | niedrig |
| Leistungswirtschaftliche Risiken | mittel |
| Produktrisiken | niedrig |
| Beschaffungsrisiken | mittel |
| Betriebsrisiken | niedrig |
| Finanzwirtschaftliche Risiken | niedrig |
| Kreditrisiko | niedrig |
| Liquiditätsrisiko | niedrig |
| Zins- und Währungsrisiken | niedrig |
| Steuerrisiko | niedrig |
| Personalrisiken | niedrig |
| Rechtliche Risiken | niedrig |
| Compliance-Risiken | niedrig |
| IT-Risiken | niedrig |
Basierend auf den derzeit verfügbaren Informationen kann kein Risiko aufgeführt werden, das geeignet wäre, den Fortbestand des Unternehmens zu gefährden. Da das bestehende Risikoberichtswesen und das integrierte Managementsystem durch ein System integrierter interner Kontrollen und Wirksamkeitsprüfungen ergänzt wurden, wird davon ausgegangen, auch im zukünftigen geschäftlichen Umfeld und unter sich verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen alle Anforderungen erfüllen zu können.
Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
GRUNDZÜGE UND ZIELE
Nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften verpflichtet, wesentliche Merkmale des Internen rechnungslegungsbezogenen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Lagebericht zu beschreiben.
Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet die ordnungsgemäße und verlässliche Finanzberichterstattung. Mittels des rechnungslegungsbezogenen Risikomanagementsystems werden Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von Risiken ergriffen, die die Erstellung eines regelkonformen Konzernabschlusses gewährleisten. Das System besteht aus der Dokumentation möglicher Risiken, dazugehöriger Prozesse sowie deren Kontrollen und aus der Prüfung dieser Prozesse und Kontrollen. Chancen werden im Rahmen der Unternehmensplanung ebenfalls dokumentiert. Um die Wirksamkeit des IKS zu gewährleisten, werden die konzernweiten Kontrollmechanismen auf Einzelgesellschafts- und Konzernebene auf Eignung und Funktionsfähigkeit überprüft. Hier prüft die Abteilung Revision, wie effektiv die vorgesehenen Kontrollmechanismen durch die dezentral und zentral angesiedelten Funktionsträger befolgt wurden. Die Funktionsfähigkeit des IKS kann durch unvorhergesehene Veränderungen im Kontrollumfeld, kriminelle Handlungen oder menschliche Fehler eingeschränkt werden.
Zur Darstellung bereits bestehender und gegebenenfalls noch zu erweiternder Kontrollverfahren im Unternehmen hat Symrise einen Prozess eingerichtet, der die Dokumentation und Prüfung im Rahmen eines Self-Assessment in den Einheiten und Gesellschaften des Konzerns unterstützt. Die Grundsätze für das rechnungslegungsbezogene Interne Kontroll-system und das Risikomanagementsystem definieren Anforderungen, dokumentieren Prozesslandschaft und Geschäftsprozesse und regeln durchzuführende Kontrollen. Zudem sorgen Mitarbeiterschulungen sowie Erfahrungsaustausche dafür, dass Kontrollen stets an sich verändernde Risiken angepasst werden können.
ORGANISATION UND PROZESS
Das IKS im Symrise Konzern umfasst zentrale und dezentrale Bereiche des Unternehmens, orientiert sich an ISO 31000 und basiert auf dem Rahmenkonzept COSO II. Auf der Grundlage von Berichten der Einheiten und Gesellschaften des Konzerns wird dem Vorstand regelmäßig ein aggregierter Konzern-Risikobericht vorgelegt. Der Vorstand erörtert die Wirksamkeit des IKS mit dem Aufsichtsrat beziehungsweise dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Das IKS wird regelmäßig in Bezug auf die Aktualität der Dokumentation, die Eignung und Funktionalität der Kontrollen überwacht und auftretende Kontrollschwächen werden identifiziert und bewertet.
| ― | Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagement: Anhand eines risikoorientierten Ansatzes werden zunächst die für die Rechnungslegung wesentlichen Gesellschaften und Prozesse identifiziert. Basierend auf den Ergebnissen werden spezifische Mindestanforderungen und Ziele (Objectives) definiert, die den Risiken in der Finanzberichterstattung entgegenwirken. Das Ergebnis ist ein zentraler Risikokatalog in Bezug auf die Finanzberichterstattung, der gleichzeitig auch Arbeitsgrundlage für die an der Finanzberichterstattung beteiligten Mitarbeiter ist. |
| ― | Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem: Zunächst werden die bestehenden Kontrollaktivitäten in den wesentlichen Gesellschaften dokumentiert und aktualisiert. Die durch das rechnungslegungsbezogene IKS definierten Kontrollen sollen die Einhaltung der Konzernbilanzierungsrichtlinien, Bilanzierungsrichtlinien der Einzelgesellschaften sowie Verfahrensanweisungen und Zeitpläne der einzelnen Rechnungslegungsprozesse gewährleisten. Die Kontrollmechanismen werden auf ihre Wirksamkeit zur Vermeidung von Risiken unter anderem durch den Einsatz von Stichprobenprüfungen der Internen Revision regelmäßig analysiert. Für dokumentierte Kontrollschwächen erfolgt eine Bewertung der aus den Berichten der Einheiten und Gesellschaften des Konzerns möglicherweise resultierenden Risiken auf den Jahresabschluss. In einem weiteren Schritt werden die einzelnen Risiken auf Gesellschaftsebene konsolidiert. Diese werden entsprechend ihrer Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung an den Vorstand berichtet. Diese Berichte stellen auch die Grundlage für die Berichterstattung gegenüber dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats dar. Im Fall festgestellter Kontrollschwächen werden Maßnahmen zur Verbesserung erarbeitet. Die neuen Kontrollmethoden werden dann im nächsten Prüfzyklus auf ihre Wirksamkeit geprüft. |
Nachtragsbericht
Im November 2017 hat Symrise mit dem Eigentümer von Citra-tus eine Vereinbarung zum Erwerb aller Anteile der Citratus Fragrancias geschlossen. Citratus ist ein Hersteller von Parfümölen mit einem Entwicklungs- und Produktionsstandort in Vinhedo nahe Säo Paulo sowie Vertriebszentren in ganz Brasilien. Durch den Erwerb von Citratus kann Symrise seine Präsenz in den Schwellenländern weiter stärken und wird zum Marktführer für kleinere und mittelgroße Kunden in Brasilien. Im Jahr 2016 erwirtschaftete Citratus einen Umsatz von rund 12 Mio. USD (10 Mio. €) und beschäftigte 86 Mitarbeiter. Die Transaktion wurde am 17. Januar 2018 abgeschlossen.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage des Symrise Konzerns positiv. 2017 konnte der Konzern seinen Umsatz bei anhaltend hoher Profitabilität erneut deutlich steigern. Die Finanzierung des Unternehmens ist mittelfristig gesichert. Die Aktionäre der Symrise AG werden vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung über eine gegenüber dem Vorjahr erhöhte Dividende am Erfolg des Unternehmens teilhaben.
Prognosebericht
KÜNFTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für 2018 die Fortsetzung der globalen Konjunkturbelebung. Von dieser Entwicklung könnten auch positive Effekte auf den Geschäftsverlauf von Symrise ausgehen. Das internationale Wirtschaftswachstum soll sich von 3,7 % im Vorjahr auf 3,9 % 2018 erhöhen. Die Konjunktur soll vor allem von einer höheren Dynamik in den Industrieländern getragen werden. Hier wird erwartet, dass die Investitionstätigkeit von der Nachfragebelebung und den derzeit günstigen Finanzierungsbedingungen profitieren wird. Davon werden exportstarke Länder besonders begünstigt. Vor diesem Hintergrund hat der IWF die Schätzung für das Wirtschaftswachstum in Deutschland auf 2,3 % angehoben. Daneben werden von der Steuerreform in den USA positive Impulse erwartet, die sich auch auf benachbarte Staaten auswirken sollen.
Das Wirtschaftswachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern wird 2018 voraussichtlich mit 4,9 % ebenfalls höher ausfallen als 2017 (+ 4,7 %). Die höchsten Zuwachsraten weisen hier weiterhin Indien (+ 7,4 %) und China (+ 6,6 %) auf. Für die Region Naher Osten, Nordafrika, Afghanistan und Pakistan wird nach der relativ schwachen Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2017 wieder ein höheres Wachstum erwartet, das insbesondere von der Erholung der Ölpreise getragen wird. Darüber hinaus sollte sich die wirtschaftliche Lage in einer Reihe größerer Länder wie Brasilien, Mexiko oder Nigeria wieder verbessern. Entgegen dem allgemeinen Trend erwartet der IWF für Venezuela eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation.
Der für Symrise relevante AFF-Markt erreichte 2017 ein Volumen von 28,5 Mrd. €. Hiervon entfallen - laut neuester Schätzung der IAL Consultants (10. Auflage, Dezember 2016) - circa 23,3 Mrd. € auf den Teilmarkt der Geschmacks- und Duftstoffe und - laut aktuellen Berichten von TechNavio/Infiniti und Global Industry Analysts - circa 5,2 Mrd. € auf den relevanten Teilmarkt der Aromachemikalien und kosmetischen Inhaltsstoffe.
Symrise geht in einer langfristigen Schätzung von einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate zwischen 3 und 4 % für die Teilmärkte Duft- und Geschmacksstoffe aus. Angesichts der starken Wirtschaftsleistung einiger Länder im Raum Asien/Pazifik wird laut Einschätzung von IAL (10. Ausgabe, Dezember 2016) die Nachfrage nach Aromen und Duftstoffen in dieser Region am stärksten steigen - gefolgt von Lateinamerika, Nordamerika und der Region EAME.
BIP-ENTWICKLUNG 2017 /2018 in %
Quelle: IWF
Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet Symrise insgesamt deutlich steigende Rohstoffkosten. Im Wesentlichen unterscheidet das Unternehmen zwischen natürlichen, agro-basierten und petro-basierten Rohstoffen. Bei den natürlichen Rohstoffen erwartet Symrise aufgrund des zunehmenden Bedarfs höhere Kosten. Der gestiegene Ölpreis und die aktuell zur Verfügung stehenden geringeren Kapazitäten bei einigen Produktgruppen werden ebenfalls zu teils deutlich steigenden Kosten bei petro-basierten, synthetischen Rohstoffen führen. Der strategische Fokus des Unternehmens liegt auf den natürlichen und erneuerbaren Rohmaterialien. Bei den wichtigen natürlichen Rohstoffen verfolgt der Konzern den Ansatz der Rückwärtsintegration. Das heißt, Symrise kooperiert bei den agro-basierten Schlüsselprodukten wie Vanille, Zwiebel, Rote Beete oder Früchte eng mit den Erzeugern. Ziel ist, durch langfristige Verträge eine gleichbleibend hohe Qualität und eine hohe Planungssicherheit zu erreichen. Der Erwerb der Renessenz LLC ist ein weiterer Meilenstein zum Ausbau der Rohstoffbasis durch Rückwärtsintegration. Im Bereich Menthol nutzt Symrise seine führende Marktposition und langjährige Liefertreue bei den multinationalen Markenherstellern.
Für das Geschäftsjahr 2018 ist mit einer weiterhin moderaten Entwicklung der Energiekosten zu rechnen. Gründe hierfür sind niedrige Gasbeschaffungskosten und die Tatsache, dass am Standort Holzminden eine Eigenstromversorgung über eine Kraft-Wärmekopplungs-Anlage erfolgt, die einen großen Teil des Strombedarfs abdeckt. Durch diese Maßnahme konnte der Ölverbrauch deutlich reduziert werden und somit auch der CO2 -Ausstoß. Ferner führt die Eigenstromversorgung zu einer Verringerung der Netzkosten. Bei der Ölpreisentwicklung wurde die Talsohle bereits zum Jahresende 2016 durchschritten. Der Preisanstieg hält an, ein spürbarer Preisrückgang im Jahr 2018 ist derzeit nicht zu erwarten.
Beim Strompreis ist für die noch verbleibende Bezugsmenge durch leicht ansteigende Beschaffungspreise an der Strombörse EEX einerseits und durch eine weiterhin steigende EEG-Abgabe andererseits ebenfalls mit einer Erhöhung zu rechnen.
Symrise ist bestrebt, die Energiekosten des Unternehmens durch unterschiedliche Maßnahmen bei der Energiebeschaffung und ein etabliertes Energiemanagement positiv zu beeinflussen.
Auswirkungen des Brexit-Referendums
Symrise erwartet durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union keine wesentlichen Auswirkungen auf den Gesamtkonzern, da die dort ansässigen Konzerngesellschaften über eigene Produktionsstätten verfügen und ihre Produkte vornehmlich an lokale Kunden vertreiben.
Darüber hinaus hat Symrise durch die Akquisition der Cobell Gruppe seine Präsenz auf dem britischen Getränkemarkt gestärkt und sich somit ein größeres Potenzial an britischen Kunden erschlossen.
Alle zentralen Finanzierungsverträge bestehen mit der Symrise AG und unterliegen nicht britischem Recht.
Auswirkungen der Steuerreform in den USA
Vor dem Hintergrund der Steuerreform in den USA geht Symrise aktuell von moderat positiven Steuereffekten aus.
KÜNFTIGE UNTERNEHMENSENTWICKLUNG
Für das Jahr 2018 bekräftigt Symrise seine langfristigen Wachstums- und Profitabilitätsziele. Der Konzern geht weiterhin davon aus, schneller zu wachsen als der relevante Markt für Duft- und Geschmacksstoffe. Das prognostizierte Wachstum für den AFF-Markt liegt nach eigener Schätzung und Unternehmensdaten für das laufende Jahr zwischen 3 und 4 % weltweit. Dabei erwarten alle Segmente, Scent & Care, Flavor und Nutrition, jeweils ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum merklich über dem Marktzuwachs.
Zur weiteren Steigerung des Ergebnisses werden ein diszipliniertes Kostenmanagement und der Fokus auf margenstarke Geschäfte fortgeführt. Dazu gehören beispielsweise Initiativen zur Reduzierung der Komplexität von Prozessen und Abläufen und die Entwicklung innovativer, nachhaltiger Produkte und Technologien. Unter der Annahme von steigenden Rohstoffkosten und einer aktuellen Euro-Stärke gegenüber dem US-Dollar geht der Konzern für 2018 erneut von einer EBITDA-Marge von rund 20 % in allen Segmenten aus. Ohne die Effekte aus möglichen Akquisitionen soll der Quotient aus Nettoverschuldung (inklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) zu EBITDA Ende 2018 zwischen 2,5 und 2,8 liegen. Mittelfristig strebt das Unternehmen die Rückkehr in die Verschuldungsbandbreite von 2,0 bis 2,5 an.
Der Konzern wird die ergebnisorientierte Dividendenpolitik fortsetzen und seine Aktionäre auch in der Zukunft angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen.
GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMENS
Der Vorstand der Symrise AG sieht das Unternehmen bestens aufgestellt, um das Geschäft in allen Geschäftsbereichen und Wachstumsregionen weiter auszubauen. Das Erreichen der gesteckten Ziele beruht auf einer bewährten Strategie. Die drei Eckpfeiler unserer Strategie sind unverändert. Sie stehen für die weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Ausbau unseres Geschäfts:
| ― | Wachstum: Eine enge Zusammenarbeit mit ausgewählten Kunden, insbesondere um den Umsatzanteil in Schwellenländern weiter auszubauen. |
| ― | Effizienz: Die fortlaufende Verbesserung der Prozesse sowie der Ausbau der Rückwärtsintegration bei nachwachsenden Rohstoffen. |
| ― | Portfolio: Das Erschließen neuer Märkte und Marktsegmente außerhalb von Duftstoffen und Aromen. |
Im Juli 2017 hat Symrise das Unternehmen Cobell, einen britischen Hersteller von Grundstoffen für die Getränkeindustrie, erworben. Mit der Akquisition stärkt Symrise seine Präsenz in Großbritannien. Durch den Erwerb der brasilianischen Citra-tus im Januar 2018 kann Symrise seine Position im Geschäftsbereich Fragrance ausbauen und seine Präsenz in den Schwellenländern weiter stärken. Grundsätzlich will Symrise jedoch vorrangig organisch wachsen. Wo es sinnvoll und wertschaffend ist, tätigt der Konzern Akquisitionen oder geht strategische Partnerschaften ein, um sich Zugang zu neuen Technologien, neuen Märkten und Kunden zu verschaffen oder die nachhaltige Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen zu sichern.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder gelten, und stellt die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung dar. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschrieben.
VERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER
Gemäß Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und entsprechend §1(3) der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Symrise AG berät und entscheidet bei Symrise das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Personalausschusses über das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft dieses regelmäßig. Das aktuelle Vergütungssystem wurde zuletzt auf der Hauptversammlung 2015 von den Anteilseignern mehrheitlich gebilligt. Es erfüllt sämtliche Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017.
Die Systematik und die Höhe der Vorstandsvergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft. Die letzte Überprüfung hat in der Sitzung des Aufsichtsrats im März 2017 stattgefunden.
ZIELE 2020
ANGEMESSENHEIT DER VORSTANDSBEZÜGE
Die Angemessenheit der Vorstandsbezüge orientiert sich an den Aufgaben und dem persönlichen Beitrag der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Marktumfeld des Unternehmens insgesamt. Darüber hinaus wird die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Symrise internen Vergütungsstruktur herangezogen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder angemessen und die Zielsetzungen ambitioniert sein sollen.
Das durchschnittliche Entgelt eines Vorstandsmitglieds, bestehend aus der Festvergütung, dem jährlichen variablen Anteil sowie dem langfristig variablen Anteil, entspricht dem rund 22-fachen der durchschnittlichen Vergütung der Symrise Mitarbeiter in Deutschland beziehungsweise weltweit und dem rund 19-fachen der höchsten Tarifentgeltgruppe in Deutschland.
Bei der variablen Vergütung sind die Ziele und die Kriterien zur Bewertung der Zielerreichung für den Vorstand ambitionierter ausgestaltet als bei den Führungskräften im Allgemeinen. So entfällt eine Bonuszahlung vollständig, wenn weniger als 85 % des gesetzten Ziels erreicht werden ("Threshold"). Bei den Führungskräften liegt dieser Wert bei weniger als 60 % Zielerreichung.
FESTVERGÜTUNG UND NEBENLEISTUNGEN
Alle Vorstandsmitglieder erhalten ihre jährliche Festvergütung in monatlich gleichen Beträgen ausgezahlt. Die Nebenleistungen enthalten im Wesentlichen Sachbezüge in Form geldwerter Vorteile aus der Bereitstellung eines Firmenwagens sowie die Kosten für Versicherungen wie zum Beispiel für eine Gruppenunfallversicherung.
EINJÄHRIGE VARIABLE VERGÜTUNG (BONUS)
Die einjährige variable Vergütung besteht aus einem Jahresbonus, der vom Unternehmenserfolg im abgelaufenen Geschäftsjahr, überwiegend von der Erreichung bestimmter finanzieller Zielgrößen (EBITDA, der EBITDA-Marge sowie EPS), sowie je einem qualitativen Unternehmensziel abhängig ist. Die jährliche variable Vergütung ist durch eine Auszahlungs-Deckelung ("Cap") begrenzt und kann maximal 150 % des vertraglich vereinbarten Jahresbonus erreichen. Bei Unterschreiten einer Mindestzielerreichung ("Threshold") von 85 % eines Ziels entfällt die variable Vergütung für das betreffende Ziel komplett.
Die Zielvorgaben für die jährliche variable Vergütung wurden zu Beginn des Kalenderjahres 2017 durch den Aufsichtsrat festgelegt. Entsprechende Ziele finden auch auf den Ebenen unterhalb des Vorstands nebst anderen Zielen Anwendung. Dadurch wird innerhalb des Unternehmens das durchgängige Verfolgen der im Aufsichtsrat verabschiedeten Geschäftsziele sichergestellt. Die einjährige variable Vergütung für das Kalenderjahr 2017 wird je nach Zielerreichungsgrad auf Basis des gebilligten Konzernjahresabschlusses 2017 im Folgejahr 2018 ausgezahlt. Der Aufsichtsrat kann nach pflichtgemäßem Ermessen bei der Bewertung der Zielerreichung außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen berücksichtigen. Dabei darf die Auszahlungs-Deckelung ("Cap") von 150 % nicht überschritten werden.
MEHRJÄHRIGE VARIABLE VERGÜTUNG (LONG TERM INCENTIVE PLAN)
Die mehrjährige variable Vergütung (sogenannter Long Term Incentive Plan/LTIP) ist eine revolvierende variable, auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Barvergütung, die von der Entwicklung der nachfolgend beschriebenen Ziele in einem Zeitraum von drei Jahren abhängt.
Die Leistungsbeurteilung in den Incentive Plänen 2015 - 2017 und 2016 - 2018 sowie 2017 - 2019 beruht auf einem aktienbasierten Index aus börsennotierten Unternehmen der Aromen- und Duftstoffindustrie sowie Zulieferern und Unternehmen der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie. Kennziffer zur Leistungsmessung innerhalb der Peer Group des Index ist die Aktienkursentwicklung zuzüglich der Dividende oder sonstiger Ausschüttungen, der sogenannte "Total Investor Return". Die Entwicklung von Symrise im Vergleich zu den Unternehmen des Index wird in Form eines Percentile Ranking dargestellt. Um eine bestmögliche Objektivität und Transparenz zu gewährleisten, wird die Zusammensetzung des Index und die Ermittlung des Percentile Rank durch ein externes Beratungsunternehmen (Obermatt, Zürich) durchgeführt.
In allen drei laufenden Incentive Plänen wird ein Bonus erst dann ausgezahlt ("Threshold"), wenn Symrise sich über die drei Performance-Jahre besser entwickelt hat als 50 % der Vergleichswerte (mindestens 50ster Percentile Rank bezogen auf die Peer-Group). Andernfalls entfällt der Bonusanspruch ersatzlos. 100 % Zielerreichung (Zielbetrag) entspräche dem 60sten Percentile Rank.
Wenn sich die Symrise Aktie besser entwickelt als alle im Index vertretenen Werte, Symrise also über drei Jahre jeweils den 100sten Percentile Rank erzielt hätte, würde dies mit dem doppelten Bonuswert bei 100 % Zielerreichung honoriert. Somit existiert eine Auszahlungs-Deckelung ("Cap") von 200 %.
Für das im Jahr 2017 angebotene LTIP betrug bei Dr. Heinz-Jürgen Bertram die mehrjährig variable Vergütung bei 100 % Zielerreichung 665.000 €, bei Achim Daub und Olaf Klinger gleichermaßen 455.000 €, bei Dr. Jean-Yves Parisot und Heinrich Schaper gleichermaßen 400.000 €.
Scheidet ein Vorstandsmitglied auf eigenen Wunsch vor Ablauf der Performance-Periode aus dem Unternehmen aus, besteht kein Anspruch aus den noch laufenden Long Term Incentive-Programmen, auch kein Anspruch auf anteilige Auszahlung.
Für die LTIP-Programme 2015 - 2017 und 2016 - 2018 wurden aufgrund der Unterschreitung des unteren Performance-Grenzwertes ("Threshold") die im Vorjahr gebildeten Rückstellungen für Herrn Dr. Heinz-Jürgen Bertram in Höhe von 334.347 € sowie für Herrn Daub in Höhe von 228.764 € zum Bilanzstichtag aufgelöst. Für das LTIP-Programm 2017 - 2019 wurden aus dem gleichen Grund keine Rückstellungen gebildet.
Für Heinrich Schaper bestand eine Zusage aus dem Jahr 2015 und damit vor Bestellung als Vorstandsmitglied auf Auszahlung eines Long Term Incentive-Bonus in Höhe von 276.000 € (= 100 %). Die Performancekriterien hierfür entsprechen denen eines Vorstandsmitglieds. Aufgrund Unterschreitens der Mindestzielerreichung kommt dieses jedoch nicht zur Auszahlung.
Für Dr. Jean-Yves Parisot bestand eine Zusage aus dem Jahr 2015 und damit ebenfalls vor Bestellung als Vorstandsmitglied auf Auszahlung eines Diana Long Term Incentive-Programms in Höhe von 150.000 € (= 100 %) bei Erreichen der Geschäftsziele aus der Diana Mittelfristplanung 2015 - 2017. Diese Ziele wurden zu 100 % erreicht.
INDIVIDUELLE VERGÜTUNG NACH MASSGABE DER EMPFEHLUNG DER ZIFFER 4.2.5 ABS. 3 DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Die für das Geschäftsjahr 2017 geflossenen Bezüge der Vorstandsmitglieder Dr. Bertram, Daub, Klinger, Dr. Parisot und Schaper sind jeweils durch einen Beschluss des Aufsichtsrats festgesetzt worden und wurden zuletzt in der Sitzung vom 9. März 2017 insgesamt überprüft. Dabei erfolgt die Festsetzung der Vorstandsvergütung vor dem Hintergrund der Aufgaben und Leistung der Vorstandsmitglieder sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und Entwicklung von Symrise.
Die Bezüge von Herrn Dr. Bertram wurden im Rahmen der Folgebestellung für weitere 5 Jahre mit Wirkung zum 1. November 2017 auf ein jährliches Festgehalt von 735.000 € und einen Jahresbonus von 630.000 € (Beschluss des Aufsichtsrats in der Sitzung vom 6. Dezember 2016) angehoben. Die Bezüge von Herrn Olaf Klinger wurden mit Wirkung zum 1. April 2017 auf ein jährliches Festgehalt von 455.000 € und einen Jahresbonus von 390.000 € (Beschluss des Aufsichtsrats in der Sitzung vom 9. März 2017) neu festgesetzt.
Tabellarische Darstellung der für das Geschäftsjahr 2017 gewährten Zuwendungen
Der nachfolgende tabellarische Ausweis der im Geschäftsjahr 2017 gewährten Zuwendungen basiert auf den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Dabei werden auch die Werte angegeben, die im Minimum und im Maximum an Vergütung erreicht werden können.
IM GESCHÄFTSJAHR 2017 AMTIERENDE VORSTANDSMITGLIEDER
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| Dr. Heinz-Jürgen Bertram Vorsitzender des Vorstands seit 2009 | Olaf Klinger Vorstandsmitglied Finanzen seit Januar 2016 | Olaf Klinger Vorstandsmitglied Finanzen seit Januar 2016 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen In € | GJ 2016 | GJ 2017 | GJ 2017 (Min) | GJ 2017 (Max) | GJ 2016 | GJ 2017 | GJ 2017 (Min) | GJ 2017 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütungen* | 665.000 | 676.670 | 676.670 | 676.670 | 400.000 | 441.255 | 441.255 | 441.255 |
| Nebenleistungen** | 21.013 | 21.813 | 21.813 | 21.813 | 21.359 | 21.713 | 21.713 | 21.713 |
| Summe | 686.013 | 698.483 | 698.483 | 698.483 | 421.359 | 462.968 | 462.968 | 462.968 |
| Einjährige variable Vergütung*** | 570.000 | 630.000 | 0 | 945.000 | 300.000 | 390.000 | 0 | 585.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung (Summe)**** | 665.000 | 665.000 | 0 1 | .330.000 | 400.000 | 455.000 | 0 | 910.000 |
| LTIP 2016 (Laufzeit 2016 bis 2018) | 665.000 | - | - | - | 400.000 | - | ||
| LTIP 2017 (Laufzeit 2017 bis 2019) | - | 665.000 | 0 1 | .330.000 | 455.000 | 0 | 910.000 | |
| Summe | 1.921.013 | 1.993.483 | 698.483 2.973.483 | 1.121.359 | 1.307.968 | 462.968 | 1.957.968 | |
| Versorgungsaufwand***** | 31.017 | 35.330 | 35.330 | 35.330 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.952.030 | 2.028.813 | 733.813 3 | .008.813 | 1.121.359 | 1.307.968 | 462.968 | 1.957.968 |
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| Achim Daub Vorstandsmitglied Scent & Care seit 2006 | Dr. Jean-Yves Parisot Vorstandsmitglied Diana seit Oktober 2016 | Dr. Jean-Yves Parisot Vorstandsmitglied Diana seit Oktober 2016 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen In € | GJ 2016 | GJ 2017 | GJ 2017 (Min) | GJ 2017 (Max) | GJ 2016 | GJ 2017 | GJ 2017 (Min) | GJ 2017 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütungen* | 455.000 | 455.000 | 455.000 | 455.000 | 100.000 | 400.000 | 400.000 | 400.000 |
| Nebenleistungen** | 20.610 | 24.377 | 24.377 | 24.377 | 5.057 | 137.707 | 137.707 | 137.707 |
| Summe | 475.610 | 479.377 | 479.377 | 479.377 | 105.057 | 537.707 | 537.707 | 537.707 |
| Einjährige variable Vergütung*** | 390.000 | 390.000 | 0 | 585.000 | 75.000 | 300.000 | 0 | 450.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung (Summe)**** | 455.000 | 455.000 | 0 | 910.000 | 0 | 400.000 | 0 | 800.000 |
| LTIP 2016 (Laufzeit 2016 bis 2018) | 455.000 | - | - | - | - | - | ||
| LTIP 2017 (Laufzeit 2017 bis 2019) | - | 455.000 | 0 | 910.000 | - | 400.000 | 0 | 800.000 |
| Summe | 1.320.610 | 1.324.377 | 479.377 | 1.974.377 | 180.057 | 1.237.707 | 537.707 | 1.787.707 |
| Versorgungsaufwand***** | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.320.610 | 1.324.377 | 479.377 | 1.974.377 | 180.057 | 1.237.707 | 537.707 | 1.787.707 |
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| Heinrich Schaper Vorstandsmitglied Flavor seit Oktober 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen In € | GJ 2016 | GJ 2017 | GJ 2017 (Min) | GJ 2017 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütungen* | 100.000 | 400.000 | 400.000 | 400.000 |
| Nebenleistungen** | 5.448 | 22.630 | 22.630 | 22.630 |
| Summe | 105.448 | 422.630 | 422.630 | 422.630 |
| Einjährige variable Vergütung*** | 75.000 | 300.000 | 0 | 450.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung (Summe)**** | 0 | 400.000 | 0 | 800.000 |
| LTIP 2016 (Laufzeit 2016 bis 2018) | - | - | ||
| LTIP 2017 (Laufzeit 2017 bis 2019) | 0 | 400.000 | 0 | 800.000 |
| Summe | 180.448 | 1.122.630 | 422.630 | 1.672.630 |
| Versorgungsaufwand***** | 20.471 | 22.868 | 22.868 | 22.868 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 200.919 | 1.145.498 | 445.498 | 1.695.498 |
* Anhebung der Festvergütung bei Dr. Heinz-Jürgen Bertram mit Wirkung zum 1. November 2017 sowie bei Herrn Olaf Klinger mit Wirkung zum 1. April 2017 aufgrund Aufsichtsratsbeschluss vom 6. Dezember 2016 beziehungsweise 9. März 2017.
** Nebenleistungen beinhalten bei allen Vorstandsmitgliedern sonstige Bezüge wie geldwerte Vorteile aus der Bereitstellung eines Firmenwagens sowie Zuschüsse zu Versicherungen wie z.B. Gruppenunfallversicherung. Bei Herrn Dr. Jean-Yves Parisot enthält der entsprechende Betrag die gesetzlich erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberbeiträge) zur französischen Sozialversicherung.
*** Einjährige variable Vergütung beinhaltet den Wert bei einer Zielerreichung von 100 %. Die in der Spalte "GJ 2016 (Max)" enthaltenen Werte stellen den theoretisch erreichbaren maximalen Bonuswert von 150 % dar. Bei Dr. Jean-Yves Parisot und Heinrich Schaper geben die Vorjahreswerte den pro rata Bonusanspruch wieder.
**** Mehrjährige variable Vergütung beinhaltet die im jeweiligen Geschäftsjahr vom Aufsichtsrat gewährte Leistung für das Long-Term-Incentive-Program mit dem 100 % Zielwert. Die in der Spalte "GJ 2017 (Max)" enthaltenen Werte stellen den theoretisch erreichbaren maximalen Bonuswert von 200 % dar.
***** Versorgungsaufwand (Service Cost) beinhaltet den Dienstzeitaufwand nach IAS 19 ohne Zinsaufwand entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Tabellarische Darstellung der für das Geschäftsjahr 2017 zugeflossenen Leistungen
Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss der Vergütung im beziehungsweise für das Geschäftsjahr 2017 aus, die sich aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung, differenziert nach den jeweiligen Bezugsjahren und dem Versorgungsaufwand (Service Cost) zusammensetzt. Abweichend von der vorstehenden Tabelle beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Geschäftsjahr 2017 zugeflossenen, mehrjährigen variablen Vergütungen aus Vorstandstätigkeit.
IM GESCHÄFTSJAHR 2017 AMTIERENDE VORSTANDSMITGLIEDER
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| Dr. Heinz-Jürgen Bertram Vorsitzender des Vorstands seit 2009 | Olaf Klinger Vorstandsmitglied Finanzen seit Januar 2016 | Achim Daub Vorstandsmitglied Scent & Care seit 2006 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zufluss In € | GJ 2016 | GJ 2017 | GJ 2016 | GJ 2017 | GJ 2016 | GJ 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütungen* | 665.000 | 676.670 | 400.000 | 441.255 | 455.000 | 455.000 |
| Nebenleistungen** | 21.013 | 21.813 | 21.359 | 21.713 | 20.610 | 24.377 |
| Summe | 686.013 | 698.483 | 421.359 | 462.968 | 475.610 | 479.377 |
| Einjährige variable Vergütung*** | 601.578 | 855.000 | 324.390 | 561.000 | 397.137 | 450.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung (Summe)**** | 643.500 | 0 | 0 | 0 | 367.868 | 0 |
| LTIP 2014 (Laufzeit 2014 bis 2016) | 643.500 | 0 | 0 | 0 | 367.868 | 0 |
| LTIP 2015 (Laufzeit 2015 bis 2017) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges***** | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 1.931.091 | 1.553.483 | 745.749 | 1.023.968 | 1.240.615 | 929.377 |
| Versorgungsaufwand****** | 31.017 | 35.330 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.962.108 | 1.588.813 | 745.749 | 1.023.968 | 1.240.615 | 929.377 |
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| Dr. Jean-Yves Parisot Vorstandsmitglied Diana seit Oktober 2016 | Heinrich Schaper Vorstandsmitglied Flavor seit Oktober 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Zufluss In € | GJ 2016 | GJ 2017 | GJ 2016 | GJ 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütungen* | 100.000 | 400.000 | 100.000 | 400.000 |
| Nebenleistungen** | 5.057 | 137.707 | 5.448 | 22.630 |
| Summe | 105.057 | 537.707 | 105.448 | 422.630 |
| Einjährige variable Vergütung*** | 77.700 | 297.390 | 79.553 | 450.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung (Summe)**** | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTIP 2014 (Laufzeit 2014 bis 2016) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTIP 2015 (Laufzeit 2015 bis 2017) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges***** | 0 | 150.000 | 0 | 50.000 |
| Summe | 182.757 | 985.097 | 185.001 | 922.630 |
| Versorgungsaufwand****** | 0 | 0 | 20.471 | 22.868 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 182.757 | 985.097 | 205.472 | 945.498 |
* Anhebung der Festvergütung bei Dr. Heinz-Jürgen Bertram mit Wirkung zum 1. November 2017 sowie bei Herrn Olaf Klinger mit Wirkung zum 1. April 2017 aufgrund Aufsichtsratsbeschluss vom 6. Dezember 2016 beziehungsweise 9. März 2017.
** Nebenleistungen beinhalten bei allen Vorstandsmitgliedern sonstige Bezüge wie geldwerte Vorteile aus der Bereitstellung eines Firmenwagens sowie Zuschüsse zu Versicherungen wie z.B. Gruppenunfallversicherung. Bei Herrn Dr. Jean-Yves Parisot enthält der entsprechende Betrag die gesetzlich erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber) zur französischen Sozialversicherung.
*** Einjährige variable Vergütung beinhaltet den Zufluss für den Bonus entsprechend dem jeweils angegebenen Geschäftsjahr.
**** Mehrjährige variable Vergütung beinhaltet die im jeweils angegebenen Geschäftsjahr zugeflossene Leistung aus dem jeweiligen Long-Term-Incentive-Program basierend auf der tatsächlichen Zielerreichung.
***** Diese Zeile enthält den Zufluss aus dem Diana Long-Term-Incentive Plan, wie im Vergütungsbericht dargestellt. Ferner enthält die Zeile einen Sonderbonus für den Abschluss eines bedeutenden Kundenkontrakts.
****** Versorgungsaufwand (Service Cost) beinhaltet den Dienstzeitaufwand nach IAS 19 ohne Zinsaufwand entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex.
ANGABEN NACH § 315E HGB
IM GESCHÄFTSJAHR 2017 AMTIERENDE VORSTANDSMITGLIEDER
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| Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsbezogene Komponenten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| In € | Festvergütung | Nebenleistungen* | Einjährige variable Vergütung ohne langfristige Anreizwirkung** | Mehrjährige variable Vergütung mit langfristiger nicht aktienbasierter Anreizwirkung*** | Gesamtbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a) HGB |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Heinz-Jürgen Bertram | |||||
| 2017 | 676.670 | 21.813 | 855.000 | 0 | 1.553.483 |
| 2016 | 665.000 | 21.013 | 601.578 | 643.500 | 1.931.091 |
| Olaf Klinger | |||||
| 2017 | 441.255 | 21.713 | 561.000 | 0 | 1.023.968 |
| 2016 | 400.000 | 21.359 | 324.390 | 0 | 745.749 |
| Achim Daub | |||||
| 2017 | 455.000 | 24.377 | 450.000 | 0 | 929.377 |
| 2016 | 455.000 | 20.610 | 397.137 | 367.868 | 1.240.615 |
| Dr. Jean-Yves Parisot | |||||
| 2017 | 400.000 | 137.707 | 297.390 | 150.000 | 985.097 |
| Okt. bis Dez. 2016 | 100.000 | 5.057 | 77.700 | 0 | 182.757 |
| Heinrich Schaper | |||||
| 2017 | 400.000 | 22.630 | 500.000 | 0 | 922.630 |
| Okt. bis Dez. 2016 | 100.000 | 5.488 | 79.553 | 0 | 185.041 |
* Nebenleistungen beinhalten bei allen Vorstandsmitgliedern sonstige Bezüge wie geldwerte Vorteile aus der Bereitstellung eines Firmenwagens sowie Zuschüsse zu Versicherungen wie Gruppenunfallversicherung. Bei Herrn Dr. Jean-Yves Parisot enthält der entsprechende Betrag die gesetzlich erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber) zur französischen Sozialversicherung.
** Einjährige variable Vergütungen beinhalten sowohl die Rückstellungsbildung für den Bonus des laufenden Jahres als auch die Zahlungen für den Bonus des Vorjahres, soweit dieser von der Vorjahresangabe abweicht sowie bei Herrn Heinrich Schaper die Gewährung eines Sonderbonus für den Abschluss eines bedeutenden Kundenkontrakts.
*** Mehrjährige variable Vergütungen beinhalten die Rückstellungen per 31. Dezember 2017 für das LTIP-Programm 2015-2017 und per 31. Dezember 2016 für das LTIP-Programm 2014-2016 sowie das Diana LTIP.
ALTERSVERSORGUNG
Eine unternehmensfinanzierte Altersversorgung wird von Symrise bei neu abzuschließenden Vorstandsverträgen nicht gewährt. Allerdings können alle Vorstandsmitglieder aus ihrer Festvergütung im Rahmen eines Gehaltsverzichts Altersversorgungsansprüche aufbauen ("Deferred Compensation"). Im Jahr 2017 haben die Herren Dr. Bertram, Klinger und Schaper davon Gebrauch gemacht. Einen Unternehmenszuschuss gibt es in diesem Zusammenhang nicht - entsprechend der geltenden Regelung für außertarifliche Mitarbeiter und Führungskräfte.
Um künftige Ansprüche der Vorstandsmitglieder im Rahmen einer Deferred Compensation zu bedienen, hat Symrise aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens im Jahr 2017 Zuführungen zu den Rückstellungen für Herrn Dr. Bertram in Höhe von 128.909 € (Vorjahr: 336.456 €), für Herrn Klinger in Höhe von 139.638 € (Vorjahr: 145.829 €), und für Herrn Schaper in Höhe von 118.550 € (Vorjahr: 103.488 €), vorgenommen.
Aufgrund ihrer früheren Arbeitsverhältnisse mit Symrise bestehen bei den Herren Dr. Bertram und Schaper Altersversorgungszusagen, die damals allen anderen Mitarbeitern der ehemaligen Haarmann & Reimer GmbH ebenfalls angeboten wurden. Für diese Versorgungszusagen wurden im Geschäftsjahr 2017 bei Herrn Dr. Bertram 35.330 € (Vorjahr: 31.017 €) und für Herrn Schaper 22.868 € (Vorjahr: 20.471 €) an Versorgungsaufwand (Dienstzeitaufwand nach IAS 19) den Rückstellungen zugeführt.
Zum 31. Dezember 2017 beläuft sich der Barwert der Pensionszusagen beziehungsweise der Altersversorgungsansprüche aus Gehaltsverzicht (Deferred Compensation) für Herrn Dr. Bertram auf 2.363.788 € (Vorjahr: 2.211.907 €), für Herrn Klinger auf 285.467 € (Vorjahr: 145.829 €) und für Herrn Schaper auf 1.206.715 € (Vorjahr: 1.054.496 €).
Für die Herren Daub und Dr. Parisot bestehen weder Pensionszusagen noch Altersversorgungsansprüche aus Gehaltsverzicht (Deferred Compensation).
CHANGE OF CONTROL
Die Anstellungsverträge, die allen Vorstandsbestellungen zugrunde liegen, sehen gleichlautende Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ("Change of Control") vor.
Im Falle eines Kontrollwechsels hat jedes Vorstandsmitglied das Recht, seinen Anstellungsvertrag zu kündigen.
Alle Vorstandsmitglieder bekommen im Falle einer aufgrund eines Kontrollwechsels ausgesprochenen unternehmensseitigen Kündigung oder einer vorzeitigen Abberufung durch den Aufsichtsrat die Restlaufzeit ihrer Verträge abgegolten, mindestens aber eine Abfindung in Höhe von drei Jahresbezügen. Die Gesamtobergrenze der zu leistenden Zahlungen ist dabei für alle Vorstände auf 150 % des Abfindungs-Caps gemäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, also maximal drei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen, festgelegt.
Ferner enthalten alle Long Term Incentive-Pläne (LTIP) eine Sonderklausel für den Fall eines Kontrollwechsels. Wird im Zuge eines Kontrollwechsels ein Mitglied des Vorstands abberufen, werden diesem Vorstandsmitglied alle zu dem Zeitpunkt laufenden und noch nicht fälligen, mehrjährigen variablen Vergütungen auf Basis einer Zielerreichung von 100 % ausbezahlt.
VORZEITIGE BEENDIGUNG UND ZEITLICHES AUSLAUFEN DER DIENSTVERTRÄGE
Bei einem zeitlichen Auslaufen der Dienstverträge erhalten die Vorstandsmitglieder keine besondere Vergütung, insbesondere keine gesonderten Abfindungszahlungen. Die im Zeitpunkt des Ausscheidens laufenden Long Term Incentive-Programme werden im Falle eines Ausscheidens aufgrund Pensionierung oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit auf pro rata Basis abgerechnet.
Wird die Vorstandstätigkeit vorzeitig auf Wunsch eines Vorstandsmitglieds einvernehmlich beendet, erfolgt keine Abfindungszahlung.
Mit allen Vorstandsmitgliedern ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot von zwölf Monaten vereinbart, auf das das Unternehmen verzichten kann. Im Falle seiner Inanspruchnahme erhält das jeweilige Vorstandsmitglied als Entschädigung hierfür 50 % seiner Festvergütung für diese zwölf Monate.
D & O-VERSICHERUNG
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben hat die Symrise AG für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D & O-Ver-sicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2, Satz 3 Aktiengesetz abgeschlossen.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten seit dem Geschäftsjahr 2013 eine jährliche Vergütung in Höhe von 60.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 60.000 €. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Vergütung von jeweils 30.000 €.
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1.000 €, jedoch höchstens 1.500 € je Kalendertag. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Dies gilt entsprechend für Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen.
Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das jeweilige Geschäftsjahr entscheidet, für das die Vergütung zu zahlen ist.
Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern auf Nachweis angemessene Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben. Die individualisierte Offenlegung der Gesamtvergütung eines jeden Aufsichtsratsmitglieds ist in der folgenden Übersicht dargestellt.
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| In € | Vergütung | Sitzungsgelder | Gesamtvergütung per 31. Dezember 2017 | Gesamtvergütung per 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Thomas Rabe (Vorsitzender) | 120.000 | 6.000 | 126.000 | 127.500 |
| Regina Hufnagel (stellv. Vorsitzende) | 90.000 | 9.500 | 99.500 | 102.000 |
| Dr. Michael Becker | 90.000 | 8.500 | 98.500 | 100.500 |
| Ursula Buck (ab 11. Mai 2016) | 60.000 | 8.500 | 68.500 | 46.500 |
| Harald Feist | 60.000 | 9.500 | 69.500 | 70.000 |
| Horst-Otto Gerberding | 60.000 | 6.000 | 66.000 | 67.500 |
| Dr. Peter Grafoner (bis 11. Mai 2016) | 0 | 0 | 0 | 28.000 |
| Jeannette Kurtgil (ab 11. Mai 2016) | 60.000 | 5.000 | 65.000 | 44.000 |
| Christiane Jarke (bis 11. Mai 2016) | 0 | 0 | 0 | 27.500 |
| Andre Kirchhoff (ab 11. Mai 2016) | 60.000 | 5.000 | 65.000 | 44.000 |
| Gerd Lösing (bis 11. Mai 2016) | 0 | 0 | 0 | 27.000 |
| Prof. Dr. Andrea Pfeifer | 60.000 | 6.000 | 66.000 | 66.000 |
| Dr. Winfried Steeger | 60.000 | 7.500 | 67.500 | 70.500 |
| Helmut Tacke (bis 11. Mai 2016) | 0 | 0 | 0 | 27.000 |
| Dr. Ludwig Tumbrink (ab 11. Mai 2016) | 60.000 | 5.000 | 65.000 | 44.000 |
| Peter Winkelmann | 60.000 | 9.500 | 69.500 | 71.500 |
| 840.000 | 86.000 | 926.000 | 963.500 |
D & O-VERSICHERUNG
In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex ist auch für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine D & O-Versicherung mit einem angemessenen Selbstbehalt abgeschlossen worden.
Angaben gemäß Paragraph 315a HGB
| ― | Das Grundkapital der Symrise AG ist unverändert und beläuft sich auf 129.812.574 €. Das Grundkapital ist in nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien zum rechnerischen Wert von je 1 € eingeteilt. Die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten werden durch die relevanten Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes geregelt. Es existieren keine unterschiedlichen Aktiengattungen mit verschiedenen Rechten und Pflichten. Auch Sonderrechte und Kontroll-befugnisse für irgendwelche Inhaber von Aktien bestehen nicht. |
| ― | Die Mitteilung vom 27. März 2017 wurde im Zusammenhang mit der von der Sun Life Financial Inc., Toronto, Kanada, im eigenen Namen und im Namen ihrer Tochterunternehmen abgegebenen Erklärung bezüglich der Unabhängigkeit der Massachusetts Financial Services Company (MFS) und deren Tochterunternehmen abgegeben. Die Massachusetts Financial Services Company (MFS) und deren Tochterunternehmen verwalten weiterhin eine Beteiligung an der Symrise AG. |
| ― | Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 des Aktiengesetzes. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 133, 179 des Aktiengesetzes. |
| ― | Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.000.000 € zu erhöhen. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: |
a) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
b) zum Zweck der Ausgabe von maximal 1.000.000 neuer Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften;
c) soweit dies erforderlich ist, um Inhabern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Optionsscheine und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungsrechts beziehungsweise nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde;
d) um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen;
e) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert oder ausgegeben wurden beziehungsweise auszugeben sind.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 20.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von gegen Barleistung ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus gegen Barleistung ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 16. Mai 2022 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen beziehungsweise ihre Verpflichtung zur Ausübung des Options-/Wandlungsrechts erfüllen beziehungsweise die Gesellschaft von einem ihr eingeräumten Recht, den Gläubigern von Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren Gebrauch macht und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden (Bedingtes Kapital 2017). Die neuen Aktien nehmen am Gewinn teil ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem ihre Ausgabe erfolgt.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. (6) der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals zu ändern. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen nach Ablauf der Ermächtigungsfrist sowie für den Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals nach Ablauf sämtlicher Wandlungs-/Optionsfristen.
| ― | Ferner ist der Vorstand bis zum 11. Mai 2020 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. |
a) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden.
b) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots beziehungsweise mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.
aa) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.
bb) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot beziehungsweise eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots beziehungsweise der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots beziehungsweise der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot beziehungsweise die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot beziehungsweise die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, beziehungsweise im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
aa) Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.
bb) Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
cc) Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen.
d) Die Ermächtigungen unter c) Buchstaben aa) bis cc) erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die auf Grund von § 71 d Satz 5 Aktiengesetz erworben wurden.
e) Die Ermächtigungen unter c) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen unter c) Buchstaben bb) und cc) können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.
f) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter c) Buchstaben bb) und cc) verwendet werden.
g) Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands auf Grund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
| ― | Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der Symrise AG enthalten eine Change of Control-Regelung. Diese sieht vor, dass ein Vorstandsmitglied, welches nach einem Kontroll-wechsel, aber vor Ende seiner Vertragslaufzeit, ohne wichtigen Grund abberufen wird oder einvernehmlich sein Vorstandsamt niederlegt, einen Anspruch auf die Abgeltung der Restlaufzeit seines Anstellungsvertrags hat, mindestens jedoch auf eine Abfindungszahlung in Höhe von drei Jahresvergütungen. Abfindung und Abgeltung dürfen die Gesamtobergrenze von 150 % des Abfindungs-Caps gemäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 und mit Berichtigungen vom 19. Mai 2017 erneut bekannt gemachten aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 nicht überschreiten. |
| ― | Ein Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots hätte unter Umständen Auswirkungen auf einige der langfristigen Finanzierungsverträge der Symrise AG, in denen Vereinbarungen über einen Kontrollwechsel enthalten sind. Es handelt sich um marktübliche Change of Control-Klauseln, die den Gläubigern bei einem Kontrollwechsel das Recht zur vorzeitigen Kündigung einräumen können. |
Andere zu berichtende Angaben nach § 315a HGB bestehen nicht.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der Symrise AG öffentlich zugänglich gemacht. Die Adresse lautet: www.symrise.com/de/investoren/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-und-corporate-governance-bericht.
Konzerngewinn- und -verlustrechnung des Geschäftsjahres 2017 im Vergleich zum angepassten und normalisierten Vorjahr
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| In T€ | 2016 angepasst6 | 2016 normalisiert7 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.903.187 | 2.903.187 | 2.996.294 |
| Herstellungskosten | - 1.718.170 | - 1.707.396 | - 1.771.825 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.185.017 | 1.195.791 | 1.224.469 |
| Vertriebskosten | - 469.555 | - 467.294 | - 478.129 |
| Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen | - 186.152 | - 185.980 | - 196.432 |
| Verwaltungskosten | - 158.312 | - 149.322 | - 154.658 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 35.090 | 31.568 | 38.408 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 2.475 | - 2.475 | - 2.072 |
| Betriebsergebnis/EBIT | 403.613 | 422.287 | 431.586 |
| Finanzerträge | 4.186 | 4.186 | 6.843 |
| Finanzaufwendungen | - 50.059 | - 47.835 | - 62.981 |
| Finanzergebnis | - 45.873 | - 43.649 | - 56.138 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 357.740 | 378.638 | 375.448 |
| Ertragsteuern | - 97.160 | - 104.901 | - 99.799 |
| Jahresüberschuss | 260.580 | 273.737 | 275.649 |
| davon entfällt auf die Aktionäre der Symrise AG | 252.363 | 265.520 | 270.270 |
| davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile | 8.217 | 8.217 | 5.379 |
| Ergebnis je Aktie (in €) | 1,94 | 2,05 | 2,08 |
6 Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund der finalisierten Kaufpreisallokation für Nutraceutix angepasst. Weitere Informationen dazu siehe Anhang Textziffer 2.1.
7 Im Geschäftsjahr 2016 wurden einmalige, nicht wiederkehrende Sondereinflüsse aus Transaktions- und Integrationskosten sowie einmalige Bewertungseffekte im Zusammenhang mit der Pinova Akquisition normalisiert. Des Weiteren wurde eine Abschreibung auf eine Finanzbeteiligung in den Finanzaufwendungen normalisiert. Die Sondereinflüsse betrafen das Segment Scent & Care in Höhe von 18.674 T€ und das Segment Nutrition in Höhe von 2.224 T€.
Konzernabschluss 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Konzerngewinn- und -verlustrechnung - 1. Januar bis 31. Dezember 2017
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| In T€ | Anhang | angepasst* | 2017 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4 | 2.903.187 | 2.996.294 |
| Herstellungskosten | 5 | - 1.718.170 | - 1.771.825 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.185.017 | 1.224.469 | |
| Vertriebskosten | 7 | - 469.555 | - 478.129 |
| Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen | 8 | - 186.152 | - 196.432 |
| Verwaltungskosten | 9 | - 158.312 | - 154.658 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10 | 35.090 | 38.408 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 2.475 | - 2.072 | |
| Betriebsergebnis/EBIT | 403.613 | 431.586 | |
| Finanzerträge | 4.186 | 6.843 | |
| Finanzaufwendungen | - 50.059 | - 62.981 | |
| Finanzergebnis | 11 | - 45.873 | - 56.138 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 357.740 | 375.448 | |
| Ertragsteuern | 12 | - 97.160 | - 99.799 |
| Jahresüberschuss | 260.580 | 275.649 | |
| davon entfällt auf Aktionäre der Symrise AG | 252.363 | 270.270 | |
| davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile | 8.217 | 5.379 | |
| Ergebnis je Aktie (in €) | 14 | ||
| unverwässert | 1,94 | 2,08 | |
| verwässert | 1,94 | 2,06 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
Konzerngesamtergebnisrechnung
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| In T€ | Anhang | 2016 angepasst* | 2017 |
|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 260.580 | 275.649 | |
| davon entfällt auf Aktionäre der Symrise AG | 252.363 | 270.270 | |
| davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile | 8.217 | 5.379 | |
| Posten des sonstigen Ergebnisses, bei denen eine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung möglich ist | |||
| Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | 2.5 | ||
| Kursdifferenzen, die während des Geschäftsjahres eingetreten sind | 26 | - 3.847 | - 152.297 |
| Gewinne/Verluste aus Nettoinvestitionen | 5.679 | - 6.978 | |
| In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umgegliederter Betrag | 1.878 | 0 | |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | |||
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | 5 | 17 | |
| Absicherung von Zahlungsströmen (Währungssicherung) | 26 | ||
| Während des Geschäftsjahres erfasste Gewinne/Verluste | - 1.553 | 2.691 | |
| Gegen den Geschäfts- oder Firmenwert umgegliederter Betrag | 507 | 0 | |
| In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umgegliederter Betrag | 882 | - 1.462 | |
| Auf diese Bestandteile entfallende Ertragsteuern | 12 | - 2.830 | 1.771 |
| Posten des sonstigen Ergebnisses, bei denen keine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung möglich ist | |||
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen und ähnlichen Verpflichtungen | 25 | - 63.869 | 8.576 |
| Auf diese Bestandteile entfallende Ertragsteuern | 12 | 18.625 | - 5.726 |
| Sonstiges Ergebnis | - 44.523 | - 153.408 | |
| Konzerngesamtergebnis | 216.057 | 122.241 | |
| davon entfällt auf Aktionäre der Symrise AG | 207.531 | 122.738 | |
| davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile | 8.526 | - 497 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
Konzernbilanz
AKTIVA
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| In T€ | Anhang | 31. Dezember 2016 angepasst* | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 15 | 301.648 | 229.505 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16 | 528.353 | 557.436 |
| Vorräte | 17 | 680.431 | 751.511 |
| Sonstige Vermögenswerte und Forderungen | 71.992 | 77.507 | |
| Finanzielle Vermögenswerte | 29.147 | 24.012 | |
| Tatsächliche Ertragsteuerforderungen | 23.567 | 25.538 | |
| 1.635.138 | 1.665.509 | ||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 18 | 2.112.411 | 1.965.890 |
| Sachanlagen | 19 | 857.378 | 901.620 |
| Sonstige Vermögenswerte und Forderungen | 19.001 | 27.809 | |
| Finanzielle Vermögenswerte | 23.575 | 7.623 | |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 2.000 | 0 | |
| Latente Steueransprüche | 20 | 103.221 | 106.170 |
| 3.117.586 | 3.009.112 | ||
| AKTIVA | 4.752.724 | 4.674.621 | |
| PASSIVA | |||
| in T€ | Anhang | 31. Dezember 2016 angepasst* | 31. Dezember 2017 |
| VERBINDLICHKEITEN | |||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21 | 254.383 | 276.229 |
| Finanzverbindlichkeiten | 22 | 536.336 | 88.974 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23 | 152.785 | 155.921 |
| Sonstige Rückstellungen | 24 | 14.394 | 12.432 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 12.510 | 7.186 | |
| Tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten | 57.590 | 62.639 | |
| 1.027.998 | 603.381 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 22 | 1.213.545 | 1.538.764 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.932 | 5.673 | |
| Sonstige Rückstellungen | 24 | 22.462 | 21.073 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 25 | 522.552 | 523.368 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.846 | 5.198 | |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 20 | 203.956 | 195.861 |
| Tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten | 11.967 | 11.967 | |
| 1.993.260 | 2.301.904 | ||
| SUMME VERBINDLICHKEITEN | 3.021.258 | 2.905.285 | |
| EIGENKAPITAL | 26 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 129.813 | 129.813 | |
| Kapitalrücklage | 1.375.957 | 1.405.085 | |
| Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) | - 181.633 | - 178.783 | |
| Kumulierte Währungskursdifferenzen | - 62.537 | - 213.838 | |
| Bilanzgewinn | 407.764 | 567.234 | |
| Sonstige Rücklagen | 2.316 | 3.235 | |
| Eigenkapital der Aktionäre der Symrise AG | 1.671.680 | 1.712.746 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 27 | 59.786 | 56.590 |
| SUMME EIGENKAPITAL | 1.731.466 | 1.769.336 | |
| PASSIVA | 4.752.724 | 4.674.621 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
Konzernkapitalflussrechnung
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| in T€ | Anhang | 2016 angepasst* | 2017 |
|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 260.580 | 275.649 | |
| Ertragsteuern | 12 | 97.160 | 99.799 |
| Zinsergebnis | 11 | 49.362 | 48.496 |
| Abschreibungen und Wertminderungen des Anlagevermögens | 18, 19 | 202.941 | 198.718 |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der übrigen langfristigen Verbindlichkeiten | 347 | 4.150 | |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der übrigen langfristigen Vermögenswerte | - 2.944 | 619 | |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | - 13.400 | 14.846 | |
| Cashflow vor Veränderung des Nettoumlaufvermögens | 594.046 | 642.277 | |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer kurzfristiger Vermögenswerte | - 50.900 | - 58.752 | |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte | - 88.043 | - 106.652 | |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer kurzfristiger Verbindlichkeiten | 3.941 | 36.390 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 120.273 | - 117.079 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 338.771 | 396.184 | |
| Auszahlungen für Unternehmenserwerbe, zuzüglich erworbener liquider Mittel, für nachträglich bedingte Kaufpreiskomponenten sowie für Anteile an assoziierten Unternehmen | 29 | - 261.870 | - 22.290 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf eines Tochterunternehmens, abzüglich verkaufter liquider Mittel | 29 | 114.049 | 6.527 |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | - 12.696 | - 17.710 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | - 152.920 | - 185.457 | |
| Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte | - 593 | - 2.775 | |
| Zuflüsse aus Anlagenabgängen | 2.990 | 2.428 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - 311.040 | - 219.277 | |
| Aufnahme (+)/Tilgung (-) von Bankkrediten | - 43.779 | - 162.182 | |
| Aufnahme (+)/Tilgung (-) von sonstigen Finanzverbindlichkeiten | 162.306 | - 300.484 | |
| Ausgabe einer Wandelanleihe abzüglich Transaktionskosten | 0 | 397.062 | |
| Gezahlte Zinsen | - 39.640 | - 40.445 | |
| Erhaltene Zinsen | 1.242 | 2.077 | |
| Ausgeschüttete Dividenden | 29 | - 108.118 | - 113.427 |
| Einzahlung von Minderheiten aus Kapitalerhöhungen nach Transaktionskosten und Steuern | 30.664 | 0 | |
| Auszahlungen für Finanzierungsleasingverbindlichkeiten | - 921 | - 1.707 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 1.754 | - 219.106 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen der Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen | 29.485 | - 42.199 | |
| Wechselkursbedingte Veränderungen | - 6.015 | - 29.944 | |
| Summe der Veränderungen | 23.470 | - 72.143 | |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen zum 1. Januar | 278.178 | 301.648 | |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen zum 31. Dezember | 15 | 301.648 | 229.505 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
Die Konzernkapitalflussrechnung wird im Anhang unter TZ 29 erläutert.
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
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| In T€ | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) | Kumulierte Währungskursdifferenzen | Bilanzgewinn | Sonstige Rücklagen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2016 | 129.813 | 1.375.957 | - 136.389 | - 62.707 | 259.210 | 2.448 |
| Jahresüberschuss | - | - | - | - | 252.363 | - |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | - 45.244 | 544 | - | - 132 |
| Konzerngesamtergebnis | - | - | - 45.244 | 544 | 252.363 | - 132 |
| Ausgeschüttete Dividenden | - | - | - | - | - 103.850 | - |
| Sonstige Veränderungen | - | - | - | - 374 | 41 | - |
| 31. Dezember 2016 angepasst* | 129.813 | 1.375.957 | - 181.633 | - 62.537 | 407.764 | 2.316 |
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| In T€ | Summe Eigenkapital der Aktionäre der Symrise AG | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2016 | 1.568.332 | 19.903 | 1.588.235 |
| Jahresüberschuss | 252.363 | 8.217 | 260.580 |
| Sonstiges Ergebnis | - 44.832 | 309 | - 44.523 |
| Konzerngesamtergebnis | 207.531 | 8.526 | 216.057 |
| Ausgeschüttete Dividenden | - 103.850 | - 4.268 | - 108.118 |
| Sonstige Veränderungen | - 333 | 35.625 | 35.292 |
| 31. Dezember 2016 angepasst* | 1.671.680 | 59.786 | 1.731.466 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
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| In T€ | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) | Kumulierte Währungskursdifferenzen | Bilanzgewinn | Sonstige Rücklagen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2017 | 129.813 | 1.375.957 | - 181.633 | - 62.537 | 407.764 | 2.316 |
| Jahresüberschuss | - | - | - | - | 270.270 | - |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | 2.850 | - 151.301 | - | 919 |
| Konzerngesamtergebnis | - | - | 2.850 | - 151.301 | 270.270 | 919 |
| Ausgeschüttete Dividenden | - | - | - | - | - 110.341 | - |
| Sonstige Veränderungen | - | 29.128 | - | - | - 459 | - |
| 31. Dezember 2017 | 129.813 | 1.405.085 | - 178.783 | - 213.838 | 567.234 | 3.235 |
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| In T€ | Summe Eigenkapital der Aktionäre der Symrise AG | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2017 | 1.671.680 | 59.786 | 1.731.466 |
| Jahresüberschuss | 270.270 | 5.379 | 275.649 |
| Sonstiges Ergebnis | - 147.532 | - 5.876 | - 153.408 |
| Konzerngesamtergebnis | 122.738 | - 497 | 122.241 |
| Ausgeschüttete Dividenden | - 110.341 | - 3.086 | - 113.427 |
| Sonstige Veränderungen | 28.669 | 387 | 29.056 |
| 31. Dezember 2017 | 1.712.746 | 56.590 | 1.769.336 |
Die Eigenkapitalentwicklung wird im Anhang unter TZ 26 erläutert.
Konzernanhang
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Symrise Aktiengesellschaft (Symrise AG, nachstehend auch bezeichnet als "Symrise" oder "wir") ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und Muttergesellschaft des Symrise Konzerns mit Sitz in 37603 Holzminden, Mühlenfeldstraße 1, Deutschland, und im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Registernummer HRB 200436 eingetragen. Symrise ist ein globaler Anbieter von Duft- und Geschmacksstoffen, kosmetischen Grund- und Wirkstoffen, funktionalen Inhaltsstoffen sowie von Produktlösungen für verbesserte Sensorik und Ernährung.
Die Aktien der Symrise AG sind zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard zugelassen und im MDAX® geführt.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Symrise AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 wurden am 15. Februar 2018 durch den Vorstand aufgestellt und anschließend zur Prüfung und Billigung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats weitergeleitet.
Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Symrise AG wurden nach den zum Bilanzstichtag geltenden Vorschriften der von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und den ergänzenden, nach § 315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwendenden, handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die folgenden Erläuterungen umfassen Angaben und Bemerkungen, die nach den IFRS neben der Konzerngewinn- und -verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz, der Konzernkapitalflussrechnung sowie der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung als Konzernanhang in den Konzernabschluss aufzunehmen und damit integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses sind.
Zur übersichtlicheren Darstellung haben wir in der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und -verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst; diese werden im Konzernanhang gesondert mit ergänzenden Ausführungen dargestellt. Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
2.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter Anwendung des historischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt und auf volle Tausend Euro (T€) gerundet; dabei können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Abweichende Angaben werden explizit genannt. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen wurden auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Die Kaufpreisallokation zu dem Anfang Oktober 2016 getätigten Unternehmenserwerb Nutraceutix wurde im ersten Halbjahr 2017 abgeschlossen (siehe TZ 2.4). Gemäß IFRS 3 par. 45 sind die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 vorläufig angesetzten Beträge rückwirkend zu korrigieren und die neuen Informationen so zu berücksichtigen, als wenn sie bereits zum Erwerbszeitpunkt bekannt gewesen wären. Die Veränderungen resultieren aus den für das vierte Quartal 2016 nachgeholten Abschreibungen auf die identifizierten immateriellen Vermögenswerte nach Abzug von Steuern. Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung und die Konzernbilanz wurden wie folgt angepasst:
KONZERNGEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG
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| In T€ | 31. Dezember 2016 veröffentlicht | Veränderungen | 31. Dezember 2016 angepasst |
|---|---|---|---|
| Herstellungskosten | - 1.717.718 | - 452 | - 1.718.170 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.185.469 | - 452 | 1.185.017 |
| Vertriebskosten | - 468.791 | - 764 | - 469.555 |
| Verwaltungskosten | - 158.492 | 180 | - 158.312 |
| Betriebsergebnis/EBIT | 404.649 | - 1.036 | 403.613 |
KONZERNBILANZ
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| In T€ | 31. Dezember 2016 veröffentlicht | Veränderungen | 31. Dezember 2016 angepasst |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | 3.117.959 | - 373 | 3.117.586 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 2.113.200 | - 789 | 2.112.411 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.272.883 | - 51.104 | 1.221.779 |
| Rezepturen mit bestimmter Nutzungsdauer | 183.882 | 9.831 | 193.713 |
| Andere immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer | 635.262 | 40.484 | 675.746 |
Aus der Umrechnung des angepassten Abschlusses von der Berichtswährung US-Dollar in die Konzernwährung Euro ergaben sich geringfügige Währungseffekte. Gleiches gilt für weitere Anpassungen und Ausweisänderungen innerhalb der Eröffnungsbilanz. Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit hat sich dadurch in Summe nicht verändert.
2.2 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Die ab dem Geschäftsjahr 2017 anzuwendenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen hatten bis auf folgende Ausnahme keine Auswirkungen:
Die "Änderungen an IAS 7 - Angabeninitiative" haben die Zielsetzung, die Informationen über die Veränderung der Verschuldung des Unternehmens zu verbessern. Demnach hat ein Unternehmen Angaben über die Änderungen solcher Finanzverbindlichkeiten sowie dazugehöriger finanzieller Vermögenswerte zu machen, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Die Änderungen sind erstmals im Geschäftsjahr beginnend am oder nach dem 1. Januar 2017 anzuwenden. Um den neuen Angabepflichten zu genügen, stellen wir die Veränderungen dieser Finanzverbindlichkeiten im Rahmen einer Überleitungsrechnung zwischen dem Anfangs- und Endbestand unter der TZ 29 dar.
Die nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsstandards sind noch nicht verpflichtend anzuwenden:
| ― | IFRS 9 "Finanzinstrumente" vereinheitlicht die Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten und führt ein neues Modell zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte ein. Darüber hinaus wurden die bereits im November 2013 veröffentlichten neuen Regelungen zum Hedge Accounting in den finalen IFRS 9 übernommen. IFRS 9 wurde mit der Verordnung (EU) 2016/2067 vom 22. November 2016 in europäisches Recht übernommen und ist erstmals in Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die bisherigen Vorschriften des IAS 39 werden damit ersetzt. Die derzeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfüllen nach unserer Überprüfung weiterhin die Voraussetzungen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet zu werden. Die zum Bilanzstichtag bis zur Endfälligkeit gehaltenen Anleihen sind auch künftig zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind nach IFRS 9 unverändert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Aus den zuvor genannten Änderungen ergeben sich keine Effekte auf den Konzernabschluss. Die als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Fondsanteile werden unverändert zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz angesetzt, Bewertungsänderungen sind nun jedoch erfolgswirksam zu erfassen. Der zum 31. Dezember 2017 erfolgsneutral zu erfassende Betrag beläuft sich auf 17 T€. Hinsichtlich des neuen Modells zur Wertminderung wählen wir für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz, die Wertminderung auf Basis des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verlusts zu ermitteln. Nach unserer Überprüfung der tatsächlich eingetretenen Wertberichtigungen sehen wir keinen Anpassungsbedarf, da sich die in der Vergangenheit durchgeführte Vorgehensweise mit einem erwarteten Verlust über die Gesamtlaufzeit deckt. Für die übrigen finanziellen Vermögenswerte sehen wir zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 keine Kreditausfälle, die aus Ereignissen resultieren, die in den nächsten 12 Monaten erwartet werden. Das definierte "Expected Loss Model" aus IFRS 9 hat daher bei Erstanwendung keine Auswirkungen auf unseren Abschluss. Die zum Bilanzstichtag unter der Anwendung von IAS 39 im Hedge Accounting designierten Sicherungsgeschäfte erfüllen auch die Voraussetzung für das Hedge Accounting nach IFRS 9. Der Umfang der zur Währungssicherung getätigten Geschäfte ist aus Konzernsicht unwesentlich (Marktwert zum 31. Dezember 2017: 534 T€), weshalb die daraus resultierenden Effekte aktuell vernachlässigbar sind (5 T€). Die aus der Anwendung der neuen Vorgaben resultierenden Änderungen werden retrospektiv angewendet, führen aber - wie zuvor beschrieben - zu keiner Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2018. Davon ausgenommen sind alle nach IAS 39 designierten Hedging-Beziehungen zum 31. Dezember 2017, da sie die Hedge Accounting-Definition nach IFRS 9 zum 1. Januar 2018 erfüllen und daher als fortlaufende Sicherungsbeziehungen betrachtet werden. IFRS 9 wird in diesem Zusammenhang prospektiv angewendet. |
| ― | IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" regelt die Erfassung von Umsatzerlösen und ersetzt IAS 11 "Fertigungsaufträge", IAS 18 "Umsatzerlöse" sowie alle weiteren damit zusammenhängenden Interpretationen. IFRS 15 wurde mit der Verordnung (EU) 2016/1905 vom 22. September 2016 in europäisches Recht übernommen und ist erstmals in Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Standard beinhaltet ein fünfstufiges Modell zur Umsatzrealisierung, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Hieraus ergibt sich, zu welchem Zeitpunkt (beziehungsweise über welchen Zeitraum) und in welcher Höhe Umsatzerlöse zu erfassen sind. Mit dem Standard verbunden sind neue, umfangreiche Anhangangaben. Unsere Überprüfung hat ergeben, dass bedingt durch die Art unserer Kundenverträge und unseres Geschäftsmodells die Erstanwendung von IFRS 15 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss hat: Die Realisierung von Umsatzerlösen erfolgt derzeit, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergehen. In der Mehrzahl der Fälle ist dies der Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Käufer übertragen wird. Symrise hat in seiner Analyse gegenwärtig keine Abweichungen zwischen der Kontrollübertragung und der Übertragung von Chancen und Risiken festgestellt. Erwartete variable Preisbestandteile, wie gewährte Rabatte, werden derzeit bereits als Reduktion der Umsatzerlöse erfasst. Sogenannte Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen von Kunden sind nach den neuen Vorgaben grundsätzlich separat auszuweisen. Zum 31. Dezember 2017 beläuft sich der Betrag dieser Vertragsverbindlichkeiten auf 404 T€ und ist damit nicht signifikant. Wir werden diese daher als Teil der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz berichten. Die Anwendung dieses neuen Bilanzierungsstandards erfolgt im Rahmen des modifizierten rückwirkenden Ansatzes, das heißt, der kumulierte Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 15 wird für Verträge, die zum 1. Januar 2018 noch nicht erfüllt sind, als Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2018 im Eigenkapital erfasst. Wie zuvor beschrieben, ergeben sich keine Abweichungen im Zeitpunkt der Umsatzrealisierung sowie in der Höhe der Umsatzerlöse, so dass eine solche Anpassung nicht erforderlich ist. |
| ― | IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ersetzt den bisherigen IAS 17 und die zugehörigen Interpretationen und führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse grundsätzlich in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. IFRS 16 wurde mit der Verordnung (EU) 2017/1986 vom 31. Oktober 2017 in europäisches Recht übernommen und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Bilanzierung beim Leasingnehmer nach IFRS 16 erfolgt auf der Basis eines Nutzungsrechtsmodells (Right-of-Use Model). Danach liegt ein Leasingverhältnis vor, wenn ein Vertrag das Recht einräumt, den Nutzen eines bestimmten Vermögenswerts über einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. In der Bilanz des Leasingnehmers sind Vermögenswerte für die Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen anzusetzen. Darüber hinaus sind künftig umfangreichere qualitative und quantitative Angaben vorzunehmen. Symrise schließt im Wesentlichen als operative Leasingverhältnisse klassifizierte Verträge ab. Die bislang als Teil der finanziellen Verpflichtungen ausgewiesenen Mindestmietzahlungen aus solchen Verträgen werden nach den neuen Regeln zu einer Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten und zu einer korrespondierenden Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten führen. Die bisher linearen Aufwendungen für operative Leasingverhältnisse werden durch Abschreibungen der Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten aus dem Leasingverhältnis ersetzt. Darüber hinaus ist nach IFRS 16 der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen als Bestandteil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit zu zeigen, so dass sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit verbessern wird. Wir haben ein konzernübergreifendes Projekt zur Implementierung von IFRS 16 aufgesetzt. Die quantitativen Auswirkungen lassen sich noch nicht genau beziffern. Zur Einschätzung des betroffenen Volumens verweisen wir auf TZ 32. |
Die übrigen veröffentlichten, zum Teil von der EU noch nicht übernommenen, geänderten Standards und Interpretationen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Bei Anerkennung dieser Standards durch die EU, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, ist von Symrise keine vorzeitige Anwendung dieser Standards vorgesehen.
2.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen sowie Quellen von Schätzungsunsicherheiten
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS macht es erforderlich, dass der Vorstand Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen vornimmt, die die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und den Wert der ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag, Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Unsere Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen beruhen auf historischen Informationen und Plandaten sowie Informationen über wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den Branchen oder Regionen, in denen wir oder unsere Kunden tätig sind. Deren Veränderung könnte sich nachteilig auf unsere Schätzungen auswirken. Unsere Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden regelmäßig überprüft. Wenngleich wir der Auffassung sind, dass unsere Schätzungen über die künftige Entwicklung der zugrunde liegenden Ungewissheiten angemessen sind, können die tatsächlichen Ergebnisse von den ursprünglich von uns getroffenen Schätzungen und Annahmen abweichen. Die hieraus resultierenden Wertänderungen werden in der Berichtsperiode berücksichtigt, in der die entsprechende Änderung vorgenommen wird, sowie in den hiervon betroffenen künftigen Berichtsperioden.
Nachfolgend führen wir die häufigsten Ermessensentscheidungen und von Schätzungen und Annahmen betroffenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf, welche die Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen und daher für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entscheidend sind.
PRÜFUNG VON WERTMINDERUNGEN DES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTS
Der Geschäfts- oder Firmenwert selbst wird nicht planmäßig abgeschrieben. Symrise überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Geschäfts- oder Firmenwert einer Wertminderung unterliegt. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Zur Schätzung des erzielbaren Betrags muss der Symrise Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Dazu werden Annahmen und Schätzungen über zukünftige Cashflows verwendet, die komplexer Natur und mit erheblichen Ermessensausübungen und Annahmen hinsichtlich künftiger Entwicklungen verbunden sind. Sie können durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, zum Beispiel durch Änderungen unserer internen Prognosen oder der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Daher können die tatsächlichen Cashflows und Werte erheblich von den prognostizierten künftigen Cashflows und Werten abweichen, die anhand der abgezinsten Zahlungsströme ermittelt wurden. Wenngleich wir der Auffassung sind, dass unsere in der Vergangenheit getroffenen Annahmen und Schätzungen angemessen sind, könnten abweichende Annahmen und Schätzungen unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Außerdem werden die Ergebnisse der Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte von der Aufteilung dieser Geschäfts- oder Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten beeinflusst. Weitere Informationen sind unter TZ 2.5 zu finden.
BESTIMMUNG DER NUTZUNGSDAUER IMMATERIELLER VERMÖGENSWERTE UND DES SACHANLAGEVERMÖGENS
Alle immateriellen Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) sowie das Sachanlagevermögen (ohne Grund und Boden) haben eine bestimmte Nutzungsdauer. Deshalb sind die Anschaffungskosten für immaterielle Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer zu verteilen. Ermessensausübungen sind bei der Bestimmung der Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts und des Sachanlagevermögens erforderlich, da Symrise hier den Zeitraum schätzt, in dem der Vermögenswert voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen bringt. Der Abschreibungszeitraum hat Auswirkungen auf die in den einzelnen Perioden erfassten Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen. Weitere Informationen finden sich unter TZ 2.5.
ANSATZ VON SELBST GESCHAFFENEN IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTEN IM RAHMEN VON ENTWICKLUNGSAKTIVITÄTEN
Aus eigenen Entwicklungen entstandene immaterielle Vermögenswerte werden entsprechend der unter TZ 2.5 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Die Bestimmung, ob ein selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert als immaterieller Vermögenswert in der Bilanz anzusetzen ist, ist mit erheblichem Ermessen verbunden; insbesondere die Bestimmung, ob die Aktivitäten als Forschungs- oder als Entwicklungsaktivitäten einzustufen sind und ob die Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte erfüllt sind. Dies erfordert Annahmen über Marktbedingungen, Kundennachfrage und andere Entwicklungen in der Zukunft. Zur Bestimmung, ob der zu entwickelnde Vermögenswert in der Zukunft genutzt oder verkauft werden kann, hat die Unternehmensleitung unter anderem Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, über die anzuwendenden Zinssätze und über den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows vorzunehmen. Weitere Informationen finden sich unter TZ 18.
BILANZIERUNG VON TATSÄCHLICHEN ERTRAGSTEUERN UND LATENTEN STEUERN
Aufgrund der international ausgerichteten Geschäftstätigkeit von Symrise werden Erlöse in zahlreichen Ländern außerhalb Deutschlands erzielt und unterliegen dabei den sich ändernden Steuergesetzen der jeweiligen Rechtsordnungen. Unsere gewöhnliche Geschäftstätigkeit umfasst zudem Transaktionen, bei denen die letztendlichen steuerlichen Folgen ungewiss sind, zum Beispiel Verrechnungspreise und Kostenumlageverträge zwischen Symrise Gesellschaften. Darüber hinaus sind die von Symrise gezahlten Ertragsteuern grundsätzlich Gegenstand von laufenden Betriebsprüfungen in- und ausländischer Steuerbehörden. Daher sind Ermessensausübungen für die Bestimmung unserer weltweiten Ertragsteuerrückstellungen erforderlich. Wir haben die Entwicklung der ungewissen Steuerfestsetzungen auf der Basis der derzeitigen Steuergesetze und unserer Auslegungen derselben angemessen geschätzt. Diese Ermessensausübungen können wesentliche Auswirkungen auf unsere Ertragsteueraufwendungen, Ertragsteuerrückstellungen und unseren Gewinn nach Steuern haben.
Wir beurteilen jährlich, ob es wahrscheinlich ist, dass steuerliche Verlustvorträge in einem überschaubaren Zeitraum genutzt und mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können. In dem Umfang, in dem dies nicht möglich ist, werden latente Steueransprüche gemindert. Dies erfordert, dass wir Schätzungen, Ermessensausübungen und Annahmen über die steuerlichen Gewinne jeder Konzerngesellschaft vornehmen. Bei der Beurteilung unserer Fähigkeit, unsere latenten Steueransprüche zu nutzen, berücksichtigen wir sämtliche verfügbare Informationen einschließlich des in der Vergangenheit erzielten zu versteuernden Einkommens und des prognostizierten zu versteuernden Einkommens in den Perioden, in denen sich die latenten Steueransprüche voraussichtlich realisieren. Bei der Beurteilung des zukünftigen zu versteuernden Einkommens wurden die erwarteten Marktbedingungen sowie andere Tatbestände und Sachverhalte zugrunde gelegt. Jegliche Veränderung dieser zugrunde liegenden Tatbestände oder unserer Schätzungen und Annahmen könnte eine Anpassung des Saldos unserer latenten Steueransprüche erfordern. Weitere Informationen finden sich unter TZ 20.
PENSIONEN UND ANDERE LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Der Aufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen und der Verpflichtung, zusätzliche medizinische Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringen, wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeitsraten, künftige Rentensteigerungen sowie Kostensteigerungen für medizinische Versorgungsleistungen und ist somit mit erheblichem Ermessen verbunden. Die Abzinsungsfaktoren sind auf Grundlage der Renditen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen mit entsprechender Laufzeit und in entsprechender Währung erzielt werden, zu bestimmen. Falls solche Renditen nicht verfügbar sind, basieren die Abzinsungsfaktoren auf Marktrenditen von Regierungsanleihen. Aufgrund einer schwankenden Markt- und Wirtschaftslage kann die tatsächliche Entwicklung von den zugrunde gelegten Prämissen abweichen, was wesentliche Auswirkungen auf die Verpflichtung für Pensionen und sonstige Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben kann. Wegen der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen großen Unsicherheiten. Für die komplexen versicherungsmathematischen Berechnungen werden regelmäßig externe Sachverständige hinzugezogen. Weitere Informationen finden sich unter TZ 25.
BEWERTUNG VON FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen umfasst Einschätzungen und Beurteilungen, die auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, den aktuellen Konjunkturentwicklungen und der Analyse historischer Forderungsausfälle auf Portfoliobasis aufbauen, die sich erheblich ändern können. Dies gilt sowohl für einzelne Forderungen als auch für das gesamte Portfolio. So müssen wir beurteilen, ob der Eintritt eines Forderungsausfalls wahrscheinlich ist und die Höhe eines solchen Ausfalls verlässlich geschätzt werden kann. Auch die Ermittlung der pauschalierten Einzelwertberichtigung für die restlichen Forderungen auf der Grundlage der in der Vergangenheit festgestellten Forderungsausfälle ist mit erheblichem Ermessen verbunden, da die Vergangenheit möglicherweise nicht repräsentativ für die künftige Entwicklung ist. Änderungen unserer Schätzungen in Bezug auf die Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen können wesentliche Auswirkungen auf die in unserem Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Aufwendungen haben.
BILANZIERUNG VON RÜCKSTELLUNGEN FÜR RECHTSSTREITIGKEITEN
Die Bestimmung von Rückstellungen ist in erheblichem Maß mit Einschätzungen verbunden. Symrise ist in unterschiedlichen Jurisdiktionen mit Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Verfahren konfrontiert. Diese Verfahren können dazu führen, dass Symrise straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Wir überprüfen den Status jedes Sachverhalts mindestens auf vierteljährlicher Basis und nehmen eine Beurteilung des potenziellen finanziellen und geschäftlichen Risikos vor. Bei der Bestimmung, ob und wenn ja, in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder eine Angabe als Eventualverbindlichkeit erforderlich ist, sind erhebliche Ermessensausübungen erforderlich. Aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf diese Sachverhalte basieren die Rückstellungen auf den bestmöglichen Informationen, die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbar sind.
LANGFRISTIGE VERGÜTUNGSPROGRAMME
Symrise gewährt langfristige Vergütungsprogramme mit Barausgleich. Bei der Schätzung der beizulegenden Zeitwerte unserer anteilsorientierten Vergütungen greifen wir auf Annahmen zurück, die sich unter anderem auf die erwartete Volatilität eines künftigen Aktienindexes von Vergleichsunternehmen der Duftstoff- und Aromenindustrie sowie Zulieferern und Unternehmen der Lebensmittel- und Kosmetikindustrie beziehen. Darüber hinaus hängt die Höhe des finalen Auszahlungsbetrags für diese Vergütungsprogramme vom Kurs der Symrise Aktie im Vergleich zu diesem Aktienindex zum vereinbarten Stichtag ab. Die Annahmen des Optionspreismodells haben Auswirkungen auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts und damit auf die Höhe und die zeitliche Verteilung unserer Aufwendungen für langfristige Vergütungsprogramme. Änderungen dieser Faktoren können die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte und die künftigen Auszahlungen wesentlich beeinflussen. Weitere Informationen hierzu finden sich im Vergütungsbericht des Lageberichts.
ANNAHMEN UND EINSCHÄTZUNGEN FÜR WEITERE BILANZPOSTEN
Annahmen und Einschätzungen sind zudem für die Bewertung von sonstigen Eventualverbindlichkeiten, sonstigen Rückstellungen und Derivaten notwendig.
Die der jeweiligen Schätzung zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen sind unter TZ 2.5 erläutert. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Einschätzungen abweichen, sodass dann wesentliche Anpassungen der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten erforderlich sind.
2.4 Grundsätze der Einbeziehung von Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in den Konzernabschluss und die Entwicklung des Konsolidierungskreises
GRUNDSÄTZE DER EINBEZIEHUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
Vollkonsolidierung
Alle Tochterunternehmen sind in den Konzernabschluss einbezogen und werden vollkonsolidiert. Tochterunternehmen sind Unternehmen, bei denen Symrise aufgrund der tatsächlichen oder faktischen Mehrheit der Stimmrechte die Kontrolle über die Geschäfts- und Finanzpolitik innehat, um aus deren Tätigkeit Nutzen zu ziehen, und damit die Beherrschungsmöglichkeit besitzt. Darüber hinaus ist Symrise schwankenden Renditen aus seinem Engagement in den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt oder besitzt Anrechte auf diese und hat die Fähigkeit, die Renditen zu beeinflussen.
Im Rahmen der Vollkonsolidierung werden der Abschluss des Mutterunternehmens Symrise AG und die Abschlüsse der Tochtergesellschaften unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Bilanzstichtag aufgestellt. Es werden Anpassungen vorgenommen, um aus lokalen rechtlichen Bestimmungen resultierende Unterschiede in Ansatz und Bewertung auszugleichen. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen und nicht realisierten Gewinne aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert. Unrealisierte Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Konzernanschaffungs- und -herstellungskosten können künftig nicht erzielt werden. Die Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt, ab dem Zeitpunkt, an dem die Symrise AG einen beherrschenden Einfluss erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben werden im Erwerbszeitpunkt grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst. Soweit die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs das anteilige neu bewertete Reinvermögen des Akquisitionsobjekts übersteigen, kommt in Höhe des Unterschiedsbetrags ein Geschäfts- oder Firmenwert zum Ansatz. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter können bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet werden. Symrise wendet letztere Methode an. Die Aufwendungen und Erträge der erworbenen Tochterunternehmen gehen vom Erwerbszeitpunkt an in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ein. Im Rahmen des Unternehmenserwerbs angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst.
Equity-Methode
Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die Symrise AG über einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik verfügt, die aber weder Tochter- noch Gemeinschaftsunternehmen sind.
Diese Anteile werden zunächst mit den Anschaffungskosten einschließlich Transaktionskosten angesetzt. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil am Ergebnis des assoziierten Unternehmens in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst. Der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals wird unmittelbar im sonstigen Ergebnis des Konzerneigenkapitals abgebildet. Die kumulierten Veränderungen nach dem Erwerbszeitpunkt erhöhen beziehungsweise vermindern den Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens entsprechend. Ein im Rahmen der Erstkonsolidierung entstandener Geschäfts- oder Firmenwert wird im Beteiligungsbuchwert ausgewiesen und nicht planmäßig abgeschrieben. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren wird der Beteiligungsbuchwert der nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Symrise Konzern und assoziierten Unternehmen werden entsprechend des Beteiligungsanteils eliminiert. Sofern die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, erfolgt die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts nach bestmöglicher Schätzung.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Symrise AG als Mutterunternehmen alle in- und ausländischen Unternehmen, die die Symrise AG direkt oder indirekt beherrscht beziehungsweise auf die sie einen maßgeblichen Einfluss hat. Im Geschäftsjahr 2017 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt entwickelt:
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| 31. Dezember 2016 | Zugänge | Abgänge | 31. Dezember 2017 | |
|---|---|---|---|---|
| Vollkonsolidierte Tochterunternehmen | ||||
| Inland | 10 | - | - | 10 |
| Ausland | 88 | 6 | 3 | 91 |
| At-equity bewertete assoziierte Unternehmen | ||||
| Ausland | 2 | - | 1 | 1 |
| Gesamt | 100 | 6 | 4 | 102 |
Im Geschäftsjahr 2017 wurden zwei Gesellschaften gegründet, drei Gesellschaften sind im Rahmen eines Unternehmenserwerbs zugegangen. Die Beteiligungsquote an dem bislang assoziierten Unternehmen Octopepper SAS wurde von 26,28 % auf 57,93 % der Anteile aufgestockt. Infolgedessen ergab sich ein Statuswechsel vom assoziierten Unternehmen zum Tochterunternehmen. Durch Verschmelzungen ist die Zahl der vollkonsolidierten Gesellschaften um drei Gesellschaften zurückgegangen. Aufgrund der zuvor beschriebenen Veränderungen erhöht sich die Zahl der vollkonsolidierten Unternehmen auf 101 und verringert sich die der assoziierten Unternehmen auf ein Unternehmen. Unsere Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen Therapeutic Peptides Inc. (USA) haben wir aus Wesentlichkeitsgründen nicht gesondert ausgewiesen.
Unternehmenserwerbe
NUTRACEUTIX
Die Transaktion ist bereits im letzten Konzernabschluss im Anhang unter TZ 2.4 (Konsolidierungskreis) ausführlich beschrieben worden. Wir zeigen daher nachfolgend lediglich die Veränderungen gegenüber dieser Darstellung auf.
Das finale Transaktionsvolumen beläuft sich unverändert auf 106,5 Mio. USD. Die vorab zu leistende Zahlung bestand aus einer Basiskomponente, die um vertraglich definierte Bilanzgrößen zum Akquisitionszeitpunkt anzupassen war. Bei Zahlung waren zunächst vorläufige Werte zugrunde gelegt worden. Auf Basis der mittlerweile finalen Werte ergab sich eine geringfügige Erhöhung des Kaufpreises um 22 TUSD. Dieser Betrag wurde bereits beglichen, so dass zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2017 - mit Ausnahme des auf dem Treuhandkonto gehaltenen Teilbetrags in Höhe von 5,3 Mio. USD - keine ausstehende Zahlung mehr verbleibt.
Die Kaufpreisallokation zu dieser Transaktion konnte mittlerweile abgeschlossen werden. Der im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 vorläufig erfasste Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 87,6 Mio. USD veränderte sich um die identifizierten immateriellen Vermögenswerte. Darüber hinaus ergaben sich noch Anpassungen und Ausweisänderungen innerhalb der Eröffnungsbilanz, die sich aber insgesamt betrachtet nur geringfügig ausgewirkt haben. Aufgrund genauerer Informationen über die Geschäftsentwicklung, die bereits zum Erwerbszeitpunkt existierten, uns für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 aber noch nicht in vollem Umfang bekannt waren, wurden Nachbearbeitungen notwendig. Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert ist vollständig für Steuerzwecke abzugsfähig.
Die übernommenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich Eventualverbindlichkeiten sind zu folgenden beizulegenden Zeitwerten angesetzt:
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| In TUSD |
Beizulegender Zeitwert zum Erstkonsolidierungszeitpunkt |
|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.079 |
| Vorräte | 6.605 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 58.362 |
| Sachanlagen | 4.306 |
| Übrige Vermögenswerte | 227 |
| Übrige Verbindlichkeiten | - 1.748 |
| Erworbenes Nettovermögen | 72.831 |
| Gegenleistung für den Erwerb der Anteile | 106.473 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 33.642 |
COBELL GRUPPE
Mit Vertrag vom 12. Mai 2017 hat die britische Symrise Limited einen Kaufvertrag über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Cobell International Limited als Muttergesellschaft der zwei operativen Gesellschaften Cobell Limited und Frut Drinks Limited, alle mit Sitz in Großbritannien, geschlossen. Der Abschluss dieser Transaktion (Closing) und damit die Erlangung der Beherrschung waren am 1. Juli 2017. Die Cobell Gruppe ist der größte Lieferant für Obst- und Gemüsesäfte in Großbritannien und gehört zu den führenden Lieferanten in Europa. Cobell ergänzt die Aktivitäten von Symrise im Segment Flavor, erhöht die lokale Präsenz und schafft größere Nähe zu den Kunden.
Der Kaufpreis besteht aus einer Basiskomponente von 12,0 Mio. GBP, die um vertraglich definierte Bilanzgrößen zum Akquisitionszeitpunkt anzupassen war. Bei Closing waren zunächst vorläufige Werte zugrunde gelegt worden (11,2 Mio. GBP). Auf Basis der mittlerweile finalen Werte ergab sich eine Erhöhung des Kaufpreises auf insgesamt 11,4 Mio. GBP. Dieser Betrag wurde vollständig in Barmitteln vergütet, am Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 verblieb keine ausstehende Zahlung. Die Kaufpreisallokation zu dieser Transaktion wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Die im Zwischenbericht zum 30. Juni 2017 erfassten Buchwerte als vorläufige Zeitwerte zum Erstkonsolidierungszeitpunkt wurden durch die mittlerweile finalen beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich Eventualverbindlichkeiten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt ersetzt:
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| In TGBP | Beizulegender Zeitwert zum Erstkonsolidierungszeitpunkt |
|---|---|
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 17 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.112 |
| Vorräte | 4.123 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 5.392 |
| Sachanlagen | 2.079 |
| Übrige Vermögenswerte | 202 |
| Finanzverbindlichkeiten | - 3.864 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 6.201 |
| Übrige Verbindlichkeiten | - 2.806 |
| Erworbenes Nettovermögen | 9.054 |
| Gegenleistung für den Erwerb der Anteile | 11.375 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 2.321 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen fällige Bruttobeträge von 10.189 TGBP, wovon 77 TGBP zum Erwerbszeitpunkt als voraussichtlich uneinbringlich eingeschätzt wurden. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus Synergie- und Ertragspotenzialen, die aus der Eingliederung des operativen Geschäfts in den Symrise Konzern erwartet werden. Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist nichts für Steuerzwecke abzugsfähig. Für diese Akquisition sind keine signifikanten Erwerbsnebenkosten angefallen.
Unter der Annahme, dass der Erwerb der Cobell Gruppe bereits zum 1. Januar 2017 stattgefunden hätte, ergäben sich Konzernumsatzerlöse von 3.023,4 Mio. € sowie ein Konzernjahresüberschuss von 270,9 Mio. €.
2.5 Darstellung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Die Tochtergesellschaften der Symrise AG führen ihre Bücher in der jeweiligen funktionalen Währung. Die funktionale Währung ist die Währung, in der überwiegend Zahlungsmittel erwirtschaftet beziehungsweise verwendet werden. Da die Konzerngesellschaften ihr Geschäft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig betreiben, ist die funktionale Währung regelmäßig die jeweilige Landeswährung, in Ausnahmefällen der US-Dollar. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Stichtagskurs am Periodenende umgerechnet, unabhängig davon, ob sie kursgesichert sind oder nicht. Die Aufwendungen und Erträge werden mit dem Periodendurchschnittskurs umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden ergebnisneutral als "kumulierte Währungskursdifferenzen" im Eigenkapital ausgewiesen.
Soweit die Abwicklung eines monetären Postens in Form einer ausstehenden Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellt dieser einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral als "kumulierte Währungskursdifferenzen" im Eigenkapital erfasst und bei einer Veräußerung oder Tilgung der Nettoinvestition vom sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Eigenkapitalbestandteile werden mit historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Hieraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral als "kumulierte Währungskursdifferenzen" im Eigenkapital ausgewiesen. Beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis oder bei Verringerung der Beteiligung durch Verkauf, Kapitalherabsetzung oder Liquidation werden die "kumulierten Währungskursdifferenzen", die bis zu diesem Zeitpunkt ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in der gleichen Periode (anteilig) in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Transaktionen in Fremdwährungen rechnen wir zu den am Tag der Transaktion gültigen Wechselkursen in die entsprechenden funktionalen Währungen unserer Tochterunternehmen um. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Stichtagskurs bewertet. Die sich aus der operativen Tätigkeit ergebenden Währungseffekte werden innerhalb der Herstellungskosten, Effekte aus der Finanzierungstätigkeit innerhalb des Finanzergebnisses erfasst.
Die Wechselkurse zum Euro der für den Symrise Konzern wichtigsten Währungen haben sich wie folgt verändert:
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| Stichtagskurs = 1 € |
Durchschnittskurs = 1 € |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | 2016 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Brasilianischer Real | BRL | 3,437 | 3,971 | 3,855 | 3,606 |
| Chinesischer Renminbi | CNY | 7,325 | 7,833 | 7,347 | 7,624 |
| Britisches Pfund | GBP | 0,859 | 0,887 | 0,820 | 0,877 |
| Mexikanischer Peso | MXN | 21,842 | 23,607 | 20,678 | 21,336 |
| US-Dollar | USD | 1,056 | 1,199 | 1,107 | 1,130 |
RECHNUNGSLEGUNG IN HOCHINFLATIONSLÄNDERN (HYPERINFLATION)
Die Abschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung die Währung eines Hochinflationslandes ist, werden vor der Umrechnung in Euro und vor Konsolidierung in Höhe der aus der Inflation resultierenden Kaufkraftveränderung angepasst. Nicht monetäre Bilanzposten, die zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge werden ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung im Abschluss auf Basis eines allgemeinen Preisindexes bilanziert. Monetäre Posten werden nicht angepasst. Sämtliche Bestandteile des Eigenkapitals werden vom Zeitpunkt ihrer Zuführung anhand eines allgemeinen Preisindexes korrigiert. Eine Berichtigung der Vorjahreszahlen des Konzernabschlusses hat gemäß IAS 21.42 (b) nicht zu erfolgen. In diesen Fällen werden alle Bilanzposten sowie die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
UMSATZREALISIERUNG
Als Umsatzerlöse für Waren und Erzeugnisse werden die Zeitwerte der erhaltenen oder erwarteten Gegenwerte abzüglich Retouren, Preisnachlässen und Rabatten ausgewiesen. Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind und die Höhe der realisierbaren Umsätze verlässlich ermittelt werden kann. Keine Umsätze werden ausgewiesen, wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung oder einer möglichen Warenrückgabe bestehen. Der Übergang der Chancen und Risiken auf den Käufer wird gemäß der INCOTERMs bestimmt.
ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden als sonstige betriebliche Erträge in den Zeiträumen erfasst, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendungen kompensiert werden sollen.
LEASING
Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Es wird zwischen Finanzierungsleasingverhältnissen und operativen Leasingverhältnissen unterschieden. Als Finanzierungsleasingverhältnis werden Leasingtransaktionen behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken trägt. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als operatives Leasingverhältnis bezeichnet.
Ist Symrise Leasingnehmer in einem Finanzierungsleasingverhältnis, wird in der Bilanz der niedrigere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses aktiviert und gleichzeitig unter den finanziellen Verbindlichkeiten passiviert. Die Mindestleasingzahlungen setzen sich im Wesentlichen aus Finanzierungskosten und dem Tilgungsanteil der Restschuld, die nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, zusammen. Der Leasinggegenstand wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben. Von Symrise als Leasingnehmer geleistete Leasingzahlungen für operative Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.
ERTRAGSTEUERN
Ertragsteuern umfassen laufende sowie latente Steuern. Ertragsteuern werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst, es sei denn sie beziehen sich auf Posten, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital oder direkt im Eigenkapital verrechnet werden.
Laufende Steuern sind die erwarteten Steuerzahlungen auf Basis des steuerpflichtigen Gewinns des laufenden Geschäftsjahres, bewertet mit dem am Bilanzstichtag geltenden Steuersatz. Außerdem werden hier Änderungen aus den Vorjahren erfasst, die zum Beispiel aufgrund von Betriebsprüfungen entstehen können.
Latente Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den steuerbilanziellen und den im IFRS-Konzernabschluss berücksichtigten Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die Ermittlung erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode und beruht auf der Anwendung der in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt erwarteten Steuersätze. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen. Für Unterschiede aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts sowie von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die nicht aus Unternehmenserwerben resultieren und weder den Konzerngewinn noch das steuerliche Ergebnis beeinflussen, werden keine latenten Steuern gebildet. Für alle zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen (sogenannte Outside Basis Differences) werden latente Steuern bilanziert, ausgenommen in dem Umfang, in dem Symrise in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das Gesetzgebungsverfahren, das der Steuersatzänderung zugrunde liegt, weitgehend abgeschlossen ist.
Tatsächliche und latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden verrechnet, sofern ein durchsetzbares Recht existiert, laufende Steueransprüche und -verbindlichkeiten miteinander zu verrechnen und sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde auf eine Gesellschaft erhoben werden. Latente Steueransprüche werden in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuerndes Einkommen vorhanden sein wird, mit dem die abzugsfähigen temporären Differenzen, die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste sowie die noch nicht genutzten Steuergutschriften aufgerechnet werden können.
ERGEBNIS JE AKTIE
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt.
Infolge der Begebung der Wandelanleihe im Jahr 2017 weicht das verwässerte vom unverwässerten Ergebnis ab. Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien um die Anzahl aller potenziell verwässernden Aktien berichtigt. Hierbei werden die Stammaktien berücksichtigt, die bei Ausübung der Wandlungsrechte aus der emittierten Wandelanleihe maximal auszugeben sind. Das auf die Aktionäre der Symrise AG entfallende Konzernergebnis wird um die im Zusammenhang mit der Wandelanleihe entstehenden Ergebniseffekte bereinigt.
UNTERNEHMENSERWERBE UND GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT
Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Diese beinhaltet die Erfassung von identifizierbaren Vermögenswerten (einschließlich der zuvor nicht bilanzierten immateriellen Vermögenswerte) und Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten, jedoch ungeachtet einer künftigen Restrukturierung) des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus einem Unternehmenszusammenschluss ergibt sich als Überschuss des Zeitwerts der übertragenen Gegenleistung am Erwerbsstichtag des Unternehmenserwerbs über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Zur Bestimmung eines möglichen Wertminderungsbedarfs erfolgt mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest. Im Erwerbszeitpunkt wird der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, die von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses voraussichtlich profitieren werden. Angefallene Erwerbsnebenkosten werden erfolgswirksam erfasst.
FREMDKAPITALKOSTEN
Soweit die Voraussetzungen für sogenannte qualifizierte langfristige Vermögenswerte gegeben sind, das heißt, Vermögenswerte, für die zur Herstellung ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, gehören nach IAS 23 Fremdkapitalkosten zu den Anschaf-fungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswerts. Fremdkapitalkosten umfassen neben Zinsen weitere im Zusammenhang mit der Anschaffung von Fremdkapital angefallene Kosten.
SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts aus einem Unternehmenserwerb entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerts umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten, die erforderlich sind, den Vermögenswert zu entwerfen, herzustellen und so vorzubereiten, dass er für den vom Management beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit ist.
Für die immateriellen Vermögenswerte wird festgestellt, ob sie eine bestimmte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Im Symrise Konzern gibt es zum Bilanzstichtag neben dem Geschäfts- oder Firmenwert keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben:
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| Immaterielle Vermögenswerte | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Software | 2-10 Jahre |
| Rezepturen | 5-25 Jahre |
| Markenrechte | 6-40 Jahre |
| Kundenstämme | 6-15 Jahre |
| Patente und sonstige Rechte | 1-40 Jahre |
Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden für immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls prospektiv angepasst. Darüber hinaus wird der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten einmal jährlich auf Wertminderungsbedarf überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird, beziehungsweise häufiger, wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines immateriellen Vermögenswerts werden zum Veräußerungszeitpunkt als Unterschiedsbetrag aus dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.
FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN
Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Aufwendungen für Forschungsaktivitäten werden in voller Höhe als Aufwand erfasst.
Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen und beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen. Aufwendungen für Entwicklungsaktivitäten werden aktiviert, wenn bestimmte, genau bezeichnete Voraussetzungen erfüllt sind: Eine Aktivierung ist immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können, das Produkt technisch und wirtschaftlich realisierbar sowie zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen, der auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdeckt, wahrscheinlich ist. Darüber hinaus muss Symrise die Absicht haben und über ausreichende Ressourcen verfügen, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Da eigene Entwicklungsprojekte häufig behördlichen Genehmigungsverfahren und anderen Unwägbarkeiten unterliegen, sind die Bedingungen für eine Aktivierung in der Regel erst zum Ende eines Projektes erfüllt, so dass ein Großteil der angefallenen Entwicklungsaufwendungen ergebniswirksam erfasst wird und infolgedessen der Umfang der aktivierten Aufwendungen eher gering ist. Eine nachträgliche Umklassifizierung bereits ergebniswirksam erfasster Aufwendungen darf nicht vorgenommen werden.
SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Komponenten der Sachanlage wesentlich (gemessen an den gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten), setzt Symrise diese Komponenten einzeln an und schreibt sie getrennt ab.
Abschreibungen werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung linear über die folgenden Nutzungsdauern erfasst:
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| Sachanlagen | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Gebäude | 3-50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3-25 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2-30 Jahre |
Grund und Boden wird, soweit es sich nicht um im Wege des Erbbaurechts genutzte Grundstücke handelt, nicht planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung von Mietereinbauten erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder die Laufzeit des Mietvertrags, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Bei der Bestimmung des verwendeten Abschreibungszeitraums werden Mietverlängerungsoptionen berücksichtigt, sofern ihre Ausübung wahrscheinlich ist. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung einer Sachanlage werden zum Veräußerungszeitpunkt als Unterschiedsbetrag aus dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.
FINANZINSTRUMENTE
Allgemeine Informationen
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Vertragspartner zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Vertragspartner zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen, Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens sowie derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert. Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz erfasst, wenn Symrise ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, das heißt, Käufe oder Verkäufe, bei denen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb des für den jeweiligen Handelsplatz vorgeschriebenen oder durch Konventionen festgelegten Zeitrahmens erfolgen muss, werden zum Handelstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der T rans-aktionskosten. Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt. Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten enthalten Wertminderungen und Zuschreibungen, Zinserträge und -aufwendungen, Dividenden sowie Gewinne und Verluste aus dem Abgang solcher Vermögenswerte. Dividenden erfassen wir bei Realisierung als Ertrag. Zinserträge erfassen wir auf Basis der Effektivzinsmethode. Bei Abgang eines Vermögenswerts werden weder Dividenden-noch Zinserträge in die Berechnung des Nettogewinns oder -verlusts einbezogen.
Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert und setzen sich aus originären Verbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten von derivativen Finanzinstrumenten zusammen. Originäre Verbindlichkeiten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, gegenüber institutionellen und privaten Investoren, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Originäre Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn eine vertragliche Pflicht besteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung beziehungsweise zum Wert der erhaltenen Zahlungsmittel abzüglich gegebenenfalls angefallener Transaktionskosten.
Finanzinstrumente werden in die Kategorien "Kredite und Forderungen (LaR)", "finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Verbindlichkeit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (aFVtPL)", "bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte (HtM)", "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS)" sowie "finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (FLAC)" unterteilt. Symrise macht grundsätzlich von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair Value-Option), keinen Gebrauch. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind, zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und erstmals zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem ein derivatives Finanzinstrument vertraglich vereinbart wird. Die Instrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente vorgesehen sind, stuft das Unternehmen in Übereinstimmung mit IAS 39 als "zu Handelszwecken gehalten (HfT)" ein. Derivative Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als finanzieller Vermögenswert beziehungsweise als finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Liegen keine Marktwerte vor, werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle ermittelt. Zu spekulativen Zwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben.
Cashflow Hedge
Zur Sicherung von Währungsrisiken aus operativer Tätigkeit und Finanzierungstätigkeit setzt Symrise derivative Finanzinstrumente ein. Mittels Devisentermingeschäften werden ausgewählte zukünftige Zahlungsströme bereits in der Bilanz angesetzter Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie ausgewählte zukünftige Zahlungsströme aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen gegen Währungsrisiken abgesichert. Die Sicherung des Währungsrisikos erfolgt rollierend über einen Zeitraum von bis zu neun Monaten bis zu einer maximalen Sicherungsquote von 75 % der offenen Währungsposition in einer Gesellschaft.
Sofern die Voraussetzungen des IAS 39 für die Anwendung des Cashflow Hedge Accountings vorliegen, werden die kumulierten Bewertungsgewinne/-verluste zunächst erfolgsneutral in der Cashflow Hedge-Rücklage, die Teil der sonstigen Rücklagen ist, erfasst und in der Periode erfolgswirksam umgegliedert, in der das gesicherte Grundgeschäft das Periodenergebnis beeinflusst. Entsprechend dem gesicherten Grundgeschäft (Fremdwährungsforderung oder -verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung) werden die Bewertungsgewinne/-verluste aus dem derivativen Finanzinstrument in die Umsatzerlöse beziehungsweise Herstellungskosten umgegliedert. Dort saldieren sie sich mit den tatsächlichen Währungsgewinnen und -verlusten des operativen Geschäfts. Sofern es sich bei der Sicherung der Währungsrisiken um die Sicherung von Finanzierungstätigkeiten handelt, werden die Bewertungsgewinne und -verluste im Finanzergebnis erfasst.
Durch die Anwendung von Cashflow Hedges wird der Einfluss der Wechselkurseffekte gemindert. Die Anforderungen des IAS 39 an die Anwendung des Hedge Accountings werden von Symrise wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählen sowohl die konkrete Zuordnung des Absicherungsinstruments zu der erwarteten Fremdwährungsforderung/-verbindlichkeit als auch die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden mittels der kumulierten Dollar Offset-Methode fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht; sollte eine Hedge-Beziehung ineffektiv werden, würde diese umgehend erfolgswirksam aufgelöst.
Auch wenn einige Devisentermingeschäfte nicht als Cashflow Hedge Accounting abgebildet werden, so stellen diese bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Absicherung gegen Währungsschwankungen dar. In diesen Fällen gleichen sich die Bewertungseffekte des derivativen Finanzinstruments mit den Effekten aus der Bewertung der Fremdwährungsforderung beziehungsweise -verbindlichkeit innerhalb der Herstellungskosten aus. Basiert die ökonomische Sicherungsabsicht seitens Symrise auf dem Kauf eines Geschäftsbetriebs ("Business"), handelt es sich um einen nichtfinanziellen Sachverhalt. Mit Abschluss des Unternehmenserwerbs werden die bis dahin im sonstigen Ergebnis aufgelaufenen Bewertungseffekte gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Forderungen werden - gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode - mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Zugangs abzüglich Wertminderungen bewertet. Sonstige langfristige Forderungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen umfassen Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristige liquide Anlagen, die jederzeit in einen festgelegten Betrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen werden prinzipiell zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS) sind nicht-derivative Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung verfügbar designiert wurden oder keiner anderen Bewertungskategorie zuzuordnen sind. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn dieser unmittelbar auf Basis von Marktdaten bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Umgliederung der erfolgsneutral erfassten Bewertungsänderungen ins Periodenergebnis erfolgt erst im Zeitpunkt des Abgangs. Fallen die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten signifikant oder über einen längeren Zeitraum unter die Anschaffungskosten, wird der Wertminderungsaufwand sofort erfolgswirksam berücksichtigt. Sofern die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind, wird in den Folgeperioden eine Wertaufholung vorgenommen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden entsprechend der vom Management geplanten Veräußerungsabsicht als kurz- oder langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.
Zusammengesetzte Finanzinstrumente
Die Bestandteile eines von der Gesellschaft emittierten, zusammengesetzten Instruments (Wandelanleihe) werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen getrennt als Finanzverbindlichkeit und als Eigenkapitalinstrument erfasst. Zum Ausgabezeitpunkt wird der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente anhand der für vergleichbare, nicht wandelbare Instrumente geltenden Marktverzinsung ermittelt. Dieser Betrag wird als finanzielle Verbindlichkeit auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bis zur Erfüllung bei Wandlung oder Fälligkeit des Instruments bilanziert. Die als Eigenkapital klassifizierte Wandeloption wird durch Subtraktion des beizulegenden Zeitwerts der Fremdkapitalkomponente vom Gesamtwert der Wandelanleihe bestimmt. Der resultierende Wert wird, abzüglich der Ertragsteuereffekte, als Teil des Eigenkapitals erfasst und unterliegt in der Folge keiner Bewertung. Durch die Ausübung oder das Auslaufen der Wandeloption entstehen keine Gewinne oder Verluste. Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Instrument stehen, werden auf die Fremd- und Eigenkapitalkomponente in Relation zu der Verteilung der Nettoerlöse aufgeteilt. Die der Eigenkapitalkomponente zuzurechnenden Transaktionskosten werden unter Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuern direkt im Eigenkapital erfasst. Die der Fremdkapitalkomponente zuzurechnenden Transaktionskosten sind im Buchwert der Verbindlichkeit enthalten und werden über die Laufzeit der Wandelanleihe unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert.
VORRÄTE
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufswert abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen die Kosten für die Anschaffung der Vorräte, Herstellungs- oder Weiterverarbeitungskosten und sonstige Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Rohstoffe werden zu Anschaffungskosten mit dem gewichteten Durchschnittspreis bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse beziehungsweise Leistungen werden mit Material- und Lohneinzelkosten sowie sonstigen Einzelkosten und angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten basierend auf der normalen Auslastung der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten bewertet.
PENSIONEN UND ANDERE LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Die Konzerngesellschaften verfügen über verschiedene Pensionspläne, die auf die jeweiligen landesspezifischen Regularien und Praktiken ausgerichtet sind. Darüber hinaus bestehen Zusagen, bestimmte zusätzliche medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringen.
Bei Versorgungsplänen wird zwischen beitragsorientierten (Defined Contribution Plans) und leistungsorientierten Plänen (Defined Benefit Plans) unterschieden. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Plan, auf dessen Basis eine Gesellschaft bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest vereinbarte Beiträge in andere Körperschaften einzahlt und keine weitere rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, darüber hinausgehende Beträge zu zahlen. Verpflichtungen in Bezug auf Beiträge für beitragsorientierte Pläne werden zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nach betroffenen Funktionsbereichen in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst. Leistungsorientierte Pläne umfassen alle Pensionspläne, die nicht beitragsorientiert sind. Die Ansprüche aus leistungsorientierten Plänen werden mit dem versicherungsmathematischen Barwert der erdienten Anwartschaft individuell für jeden Plan berechnet, indem der Betrag für künftige Pensionsleistungen, auf die die Arbeitnehmer während der laufenden und in vorherigen Berichtsperioden eine Anwartschaft erdient haben, geschätzt wird; diese Pensionsleistung wird zur Ermittlung ihres Barwerts (Defined Benefit Obligation, DBO) abgezinst. Der Abzinsungssatz ergibt sich aus der Rendite erstrangiger festverzinslicher Industrieanleihen zum Bilanzstichtag, deren Fälligkeitstermine den Zahlungsbedingungen der Konzernverpflichtungen ungefähr entsprechen und die in derselben Währung ausgestellt sind, in der die Pensionsleistungen erwartungsgemäß gezahlt werden. Die Berechnung wird jährlich durch Versicherungsmathematiker unter Anwendung des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) vorgenommen. Sind die Leistungsansprüche durch Planvermögen gedeckt, wird der beizulegende Zeitwert dieses Vermögens mit dem Anwartschaftsbarwert verrechnet. Der Nettobetrag wird als Pensionsverpflichtung oder Vermögenswert bilanziert. Übersteigt das Planvermögen die entsprechende Verpflichtung aus der Pensionszusage, wird der darüber hinausgehende Betrag unter Berücksichtigung der Obergrenze für Vermögenswerte als sonstige Forderung ausgewiesen (sogenanntes Asset Ceiling). Veränderungen des Barwerts einer Leistungsverpflichtung aufgrund von Arbeitsleistungen (Dienstzeitaufwand) werden unverzüglich ergebniswirksam im operativen Ergebnis erfasst. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen sowie gleichfalls auf Basis des Diskontierungszinssatzes ermittelte Erträge aus Planvermögen werden im Finanzergebnis erfasst. Neubewertungen der Verpflichtungen beinhalten versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen beziehungsweise aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, Änderungen in der Rendite des Planvermögens und Veränderungen aus der Vermögenswertbegrenzung. Sie werden sofort ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital in der Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) ausgewiesen.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn mehr dafür als dagegen spricht, dass eine gegenwärtige gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Höhe der Rückstellung wird regelmäßig angepasst, wenn neue Erkenntnisse vorliegen oder veränderte Rahmenbedingungen bestehen. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert der erwarteten Erfüllungsbeträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Abzinsung werden regelmäßig aktualisierte Zinssätze für sichere Anlagen verwendet. Zuführungen zu den Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam in der jeweiligen Aufwandskategorie der betroffenen Funktionen berücksichtigt. Ein bei der Erfüllung der Verpflichtung positiver oder negativer entstandener Differenzbetrag zum Buchwert wird unter den jeweiligen Funktionsaufwendungen erfasst. Soweit es sich um periodenfremde positive Differenzbeträge handelt, werden diese unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
WERTMINDERUNGEN
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Bei der Analyse der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zunächst die Zahlungsfähigkeit einzelner Kunden betrachtet und es werden Wertberichtigungen für einzelne Kundensalden gebucht, wenn es wahrscheinlich erscheint, dass die vertraglich vereinbarte Forderung nicht gezahlt wird. Anschließend werden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wertberichtigungen auf Basis homogener Forderungsklassen gebildet, die sich nach dem verbundenen Ausfallrisiko, den in der Vergangenheit festgestellten Forderungsausfällen, aber auch nach den allgemeinen Marktbedingungen wie Handelsembargos oder Naturkatastrophen richten. Wir bilden eine pauschalierte Einzelwertberichtigung zur Berücksichtigung von Wertminderungen für ein Forderungsportfolio, wenn wir der Ansicht sind, dass das Alter der Forderungen einen Anhaltspunkt dafür liefert, dass es wahrscheinlich ist, dass ein Verlust eingetreten ist oder die ausstehenden Zahlungen nicht oder nicht vollständig eingezogen werden können.
Um eine Wertminderung objektiv nachweisbar festzustellen, werden Informationen über erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Vertragsbrüche, Zugeständnisse an den Kunden aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe im Zusammenhang mit dessen finanziellen Schwierigkeiten, eine (wahrscheinliche) Insolvenz oder eine Sanierungsnotwendigkeit des Schuldners herangezogen. Beobachtbare Daten zeigen, dass eine messbare Minderung der erwarteten künftigen Zahlungsströme einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten seit erstmaligem Ansatz eingetreten ist, obwohl die Minderung nicht einem einzelnen finanziellen Vermögenswert der Gruppe zugerechnet werden kann (pauschalierte Einzelwertberichtigung). Ergibt sich in den Folgeperioden, dass die Gründe für die Wertminderung nicht mehr vorliegen, wird eine erfolgswirksame Wertaufholung erfasst. Sofern eine Forderung als uneinbringlich eingestuft wird, erfolgt die entsprechende Ausbuchung.
Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Wertberichtigungen werden unter den Vertriebskosten erfasst. Aufgrund unterschiedlicher operativer Segmente sowie unterschiedlicher regionaler Rahmenbedingungen obliegt diese Beurteilung den einzelnen Finanzverantwortlichen.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Berichtszeitpunkt bewertet, um festzustellen, ob es eine objektive Grundlage für eine Wertminderung gibt. Eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten wird vorgenommen, wenn es objektive Hinweise gibt, dass ein oder mehrere Vorkommnisse einen negativen Einfluss auf die zukünftigen Cashflows dieses Vermögenswerts haben könnten. Eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden, wird aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows nach Abzinsung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz berechnet. Eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die als zur Veräußerung verfügbar gehalten werden, wird anhand des beizulegenden Zeitwerts berechnet. Einzelne wesentliche finanzielle Vermögenswerte werden individuell hinsichtlich einer möglichen Wertberichtigung überprüft. Die restlichen finanziellen Vermögenswerte werden in Gruppen mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen zusammengefasst und bewertet.
Gewinne und Verluste aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind, werden grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst. Soweit ein Hinweis auf Wertminderung für als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Vermögenswerte existiert, wird der im sonstigen Ergebnis kumulierte Verlust in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umgegliedert. Einmal in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Wertminderungsverluste von als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht, sondern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Veräußerung werden Gewinne und Verluste, die zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umgebucht.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass ein nicht-finanzieller Vermögenswert einer Wertminderung unterliegt. Der Buchwert wird auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen darauf hinweisen, dass der Buchwert nicht mehr durch den erzielbaren Betrag (Recoverable Amount) gedeckt wird. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, wird eine Schätzung des erzielbaren Betrags vorgenommen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert wertgemindert, das heißt, auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen.
An jedem Abschlussstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist wieder zuzuschreiben, wenn der erzielbare Betrag als Folge einer Schätzungsänderung seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands über dem Buchwert des Vermögenswerts liegt. Die Wertaufholung darf die fortgeführten Anschaffungskosten, die sich ergeben hätten, wenn in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre, nicht übersteigen. Sie ist unmittelbar im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, wird die planmäßige Abschreibung gegebenenfalls für künftige Berichtsperioden angepasst, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts abzüglich eines etwaigen Restwerts systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
Geschäfts- oder Firmenwert
Der Wertberichtigungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert wird gemäß IAS 36 mindestens einmal im Jahr untersucht. Symrise nimmt die jährliche Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Werthaltigkeit grundsätzlich zum 30. September vor. Sofern Ereignisse oder geänderte Rahmenbedingungen auf einen Wertberichtigungsbedarf hinweisen, erfolgt die Untersuchung auch häufiger. Zur Prüfung der Werthaltigkeit ist ein Geschäfts- oder Firmenwert nach Zugang auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zu allokieren, die aus den Synergien des Unternehmenserwerbs Nutzen ziehen sollen. Jede Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8. Im Symrise Konzern wurden drei trennungspflichtige Segmente und zahlungsmittelgenerierende Einheiten - Scent & Care, Flavor und Nutrition - identifiziert.
Die Wertberichtigung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 3) und Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem Betrag, der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist, abzüglich seiner Veräußerungskosten und wird bei Symrise auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows mit Hilfe eines Discounted Cashflow-Verfahrens ermittelt. Der Nutzungswert wird grundsätzlich auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe eines Discounted Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Cashflows werden aus der Unternehmensplanung abgeleitet und beruhen im Wesentlichen auf Annahmen zu künftigen Absatzpreisen beziehungsweise -mengen und Kosten unter Berücksichtigung veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller, aus jeweiligen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Der Planung liegt ein Detailplanungszeitraum für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 zugrunde. Zur Bemessung der ewigen Rente wurde eine Wachstumsrate von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) zugrunde gelegt. Die ermittelten Cashflows wurden mit einem gewichteten Kapitalkostensatz nach Steuern in Höhe von 6,54 % für Scent & Care, 6,25 % für Flavor und 6,58 % für Nutrition (2016: 7,03 % für Scent & Care, 6,86 % für Flavor und 6,86 % für Nutrition) diskontiert. Die Gewichtung der Eigen- und Fremdkapitalkosten erfolgte mit einer Kapitalstruktur, die aus einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen abgeleitet wurde. Für die Ermittlung der Eigen- und Fremdkapitalkosten wurde auf Kapitalmarktdaten und auf Daten vergleichbarer Unternehmen abgestellt. Im Geschäftsjahr lagen keine Anzeichen für eine Wertminderung (Impairment) vor. Wir haben bei der Durchführung des Wertminderungstests verschiedene Sensitivitätsanalysen für möglich gehaltene Änderungen des WACC oder der geplanten Umsatzentwicklung vorgenommen. Diese Variation der Bewertungsparameter hat ebenfalls keinen Wertminderungsbedarf bei den aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerten ergeben.
Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Verluste aus Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte dürfen in späteren Perioden nicht aufgeholt werden.
ERMITTLUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS
Eine Vielzahl von Bilanzierungsgrundsätzen setzt die Ermittlung eines beizulegenden Zeitwerts für finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten voraus. Die beizulegenden Zeitwerte wurden anhand der nachfolgend dargestellten Methoden ermittelt. Weitere Informationen hinsichtlich der Annahmen für die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten werden in den spezifischen Anhangangaben für bestimmte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten aufgeführt.
Finanzinstrumente - allgemeine Grundsätze
Die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren werden nach IFRS 13 in drei Level eingeteilt:
| ― | Inputfaktoren im Level 1 sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierte (nicht berichtigte) Preise. |
| ― | Inputfaktoren im Level 2 sind andere als die auf Level 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind. |
| ― | Inputfaktoren im Level 3 sind Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit nicht beobachtbar sind. |
Sachanlagen
Der beizulegende Zeitwert für Sachanlagen, die aus einem Unternehmenszusammenschluss resultieren, basiert auf Marktwerten. Der Marktwert einer Immobilie ist der geschätzte Wert, zu dem die Immobilie am Tag der Bewertung verkauft werden könnte, vorausgesetzt es würde zu einer Transaktion zwischen einem kaufbereiten Käufer und einem verkaufsbereiten Verkäufer kommen, bei der beide Parteien wissentlich, umsichtig und ohne Zwang agieren und angemessene Marketingaktivitäten vorausgegangen sind. Der Marktwert von Gegenständen aus Anlagen, Ausstattung, Inventar und Zubehör basiert auf Preisangeboten für vergleichbare Gegenstände.
Immaterielle Vermögenswerte
Der beizulegende Zeitwert von immateriellen Vermögenswerten wie zum Beispiel Rezepturen, Kundenstämmen und Markenrechten, die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben wurden, basiert auf den abgezinsten geschätzten Lizenzgebühren, die durch das Eigentum an der Rezeptur vermieden werden, oder auf diskontierten Cashflows, die aus der Nutzung dieser Vermögenswerte zu erwarten sind.
Vorräte
Der beizulegende Zeitwert für Vorräte, die aus einem Unternehmenserwerb resultieren, wird auf Grundlage des geschätzten Verkaufspreises im normalen Geschäftsgang ermittelt, abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Verkaufskosten sowie angemessener Gewinnmargen, die auf den erforderlichen Bemühungen zur Fertigstellung und Veräußerung der Vorräte basieren.
3. SEGMENTINFORMATIONEN
BESCHREIBUNG DER BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENTE
In unserem internen Berichtswesen bilden wir die Unternehmenstätigkeit im Wesentlichen nach Segmenten und Regionen differenziert ab. Auf Basis dieses internen Berichtswesens beurteilt der Vorstand, der als Hauptentscheidungsträger für den Erfolg der verschiedenen Segmente und die Allokation der Ressourcen verantwortlich ist, die Geschäftstätigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten. Die operativen Segmente werden nach Geschäftsbereichen abgegrenzt. Die Organisation der drei berichtspflichtigen Segmente Scent & Care, Flavor und Nutrition erfolgt auf Basis unserer Produkte. Das Segment Scent & Care entwickelt, produziert und vertreibt Duftstoffe, Duftkompositionen, kosmetische Inhaltsstoffe sowie Mintaromen einschließlich spezifischer Applikationsverfahren für diese Stoffe. Die von Symrise im Bereich Scent & Care entwickelten Produkte und Applikationsverfahren dienen den Kunden bei der Herstellung von Parfüms, Körperpflege- und Kosmetikprodukten, Reinigungs- und Waschmitteln, Raumdüften und Mundpflegeprodukten. Das Segment Flavor entwickelt, produziert und vertreibt Aromen und funktionale Inhaltsstoffe, die bei der Herstellung von Nahrungsmitteln (würzige und süße Nahrungsmittel sowie Milchprodukte), Getränken und Gesundheitsprodukten zum Einsatz kommen. Das Segment Nutrition entwickelt, produziert und vertreibt neben funktionalen Inhaltsstoffen auch maßgeschneiderte Lösungen aus natürlichen Rohstoffen, die in Nahrungsmitteln und Getränken, Heimtiernahrung, Aquakulturen und Kosmetika eingesetzt werden. Die Segmentberichterstattung nach Regionen orientiert sich an dem Ort der Vermögenswerte. Verkäufe an Kunden erscheinen in der geografischen Region, in der der Kunde seinen Sitz hat. Für interne Berichtszwecke werden Länder zu den Regionen EAME (Europa, Afrika, Naher und Mittlerer Osten), Nordamerika, Asien/Pazifik und Lateinamerika zusammengefasst.
MESSGRÖSSEN DER SEGMENTE
Die interne Berichterstattung im Symrise Konzern basiert auf den in TZ 2 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach IFRS. Zwischen den Segmenten bestehen nur in unwesentlichem Umfang Transaktionen. Sie werden zu Marktpreisen abgerechnet und sind aus Wesentlichkeitsgründen nicht gesondert ausgewiesen. Der Außenumsatz stellt die Umsatzerlöse der drei Segmente mit Konzernexternen dar und damit in Summe die konsolidierten Umsätze des Symrise Konzerns. Die Erträge und Aufwendungen der Zentraleinheiten/-funktionen des Symrise Konzerns sind dabei entsprechend den Leistungs- beziehungsweise Nutzungsverhältnissen in den drei Segmenten Scent & Care, Flavor und Nutrition vollständig enthalten. Ergebnisbezogene Steuerungsgröße der Segmente ist dabei das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (EBITDA). Die jedem Segment direkt zurechenbaren Abschreibungen sind im Segmentbeitrag eingerechnet. Das Finanzergebnis wird nicht einbezogen, da die Segmente im Wesentlichen zentral finanziert werden. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend die Finanzerträge und -aufwendungen auf Konzernebene zum Finanzergebnis zusammengefasst ausgewiesen. Entsprechend wird mit den Steuern verfahren, so dass der Jahresüberschuss nach Steuern zusammengefasst als Konzernergebnis dargestellt wird. Die Investitionen eines Segments umfassen die gesamten Ausgaben, die in der Berichtsperiode durch den Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten entstanden sind. Der Vorstand als Hauptentscheidungsträger erhält die Informationen zum Segmentvermögen und den Segmentverbindlichkeiten in aggregierter Form. Die Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Segmente zeigen wir in TZ 18.
ERGEBNISSE DER SEGMENTE
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| 2016 In T€ |
Scent & Care | Flavor | Nutrition angepasst* | Summe Segmente = Gesamtkonzern |
|---|---|---|---|---|
| Außenumsatz | 1.311.302 | 1.015.856 | 576.029 | 2.903.187 |
| Herstellungskosten | - 813.294 | - 545.611 | - 359.265 | - 1.718.170 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 498.008 | 470.245 | 216.764 | 1.185.017 |
| Vertriebskosten | - 194.761 | - 176.070 | - 98.724 | - 469.555 |
| Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen | - 89.730 | - 65.953 | - 30.469 | - 186.152 |
| Verwaltungskosten | - 58.961 | - 51.212 | - 48.139 | - 158.312 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 11.783 | 7.355 | 15.952 | 35.090 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 631 | - 1.480 | - 364 | - 2.475 |
| Betriebsergebnis/EBIT | 165.708 | 182.885 | 55.020 | 403.613 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte | 35.620 | 20.112 | 57.523 | 113.255 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen | 37.758 | 30.809 | 21.119 | 89.686 |
| EBITDA | 239.086 | 233.806 | 133.662 | 606.554 |
| Finanzergebnis | - 45.873 | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 357.740 | |||
| Ertragsteuern | - 97.160 | |||
| Jahresüberschuss | 260.580 | |||
| Sonstige Segmentinformationen | ||||
| Investitionen1) | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 10.460 | 2.967 | 3.261 | 16.688 |
| Sachanlagen | 61.151 | 55.586 | 34.353 | 151.090 |
1) Ohne Zugänge aus Unternehmenserwerben
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
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| 2017 In T€ |
Scent & Care | Flavor | Nutrition | Summe Segmente = Gesamtkonzern |
|---|---|---|---|---|
| Außenumsatz | 1.263.066 | 1.101.916 | 631.312 | 2.996.294 |
| Herstellungskosten | - 755.361 | - 615.205 | - 401.259 | - 1.771.825 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 507.705 | 486.711 | 230.053 | 1.224.469 |
| Vertriebskosten | - 192.141 | - 180.191 | - 105.797 | - 478.129 |
| Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen | - 94.812 | - 70.805 | - 30.815 | - 196.432 |
| Verwaltungskosten | - 49.834 | - 53.297 | - 51.527 | - 154.658 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 15.381 | 7.370 | 15.657 | 38.408 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 391 | - 1.500 | - 181 | - 2.072 |
| Betriebsergebnis/EBIT | 185.908 | 188.288 | 57.390 | 431.586 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte | 29.742 | 20.077 | 58.799 | 108.618 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen | 32.405 | 34.533 | 23.162 | 90.100 |
| EBITDA | 248.055 | 242.898 | 139.351 | 630.304 |
| Finanzergebnis | - 56.138 | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 375.448 | |||
| Ertragsteuern | - 99.799 | |||
| Jahresüberschuss | 275.649 | |||
| Sonstige Segmentinformationen | ||||
| Investitionen1) | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 11.140 | 4.636 | 3.299 | 19.075 |
| Sachanlagen | 69.671 | 55.213 | 60.934 | 185.818 |
1) Ohne Zugänge aus Unternehmenserwerben; für weitere Informationen verweisen wir auf TZ 2.4.
Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr wurden mit einem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Symrise Konzerns getätigt.
ERGEBNISSE NACH REGIONEN
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| Umsatzerlöse nach Bestimmungsregion | Investitionen1) | |||
|---|---|---|---|---|
| In T€ | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EAME | 1.198.347 | 1.286.539 | 82.760 | 77.586 |
| Nordamerika | 732.261 | 701.899 | 40.146 | 85.608 |
| Asien/Pazifik | 622.566 | 631.328 | 29.663 | 23.857 |
| Lateinamerika | 350.013 | 376.528 | 15.209 | 17.842 |
| Summe | 2.903.187 | 2.996.294 | 167.778 | 204.893 |
1) Die Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und das Sachanlagevermögen enthalten keine Zugänge aus Unternehmenserwerben; für weitere Informationen verweisen wir auf TZ 2.4.
Umsatzerlöse in Höhe von 272,7 Mio. € (2016: 262,0 Mio. €) wurden in Deutschland und in Höhe von 670,5 Mio. € (2016: 697,0 Mio. €) in den USA generiert. Die langfristigen Vermögenswerte - ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steueransprüche - in Höhe von 2.895,3 Mio. € (31. Dezember 2016: 2.990,8 Mio. €) sind mit 1.234,3 Mio. € im Wesentlichen in Deutschland gelegen (31. Dezember 2016: 1.162,8 Mio. €).
WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG
4. UMSATZERLÖSE
Die Umsatzerlöse resultieren vorwiegend aus dem Verkauf von Produkten. Zur Darstellung der Umsatzerlöse nach Segmenten und nach geografischen Regionen verweisen wir auf die Segmentberichterstattung (siehe TZ 3).
5. HERSTELLUNGSKOSTEN
Die Herstellungskosten bestehen im Wesentlichen aus Aufwendungen für Rohmaterial sowie aus Produktionskosten. Darüber hinaus sind noch Abschreibungen auf Rezepturen, Technologien und anderes produktionsbezogenes geistiges Eigentum sowie Währungseffekte enthalten. Zur Darstellung der Herstellungskosten nach Segmenten verweisen wir auf die Segmentberichterstattung (siehe TZ 3).
6. PERSONALAUFWAND
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| In T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | - 468.529 | - 494.444 |
| Sozialversicherungsaufwendungen | - 96.710 | - 106.396 |
| Pensionsaufwand (ohne Zinsaufwand) | - 15.032 | - 17.291 |
| Übrige Personalaufwendungen | - 7.163 | - 3.461 |
| Summe | - 587.434 | - 621.592 |
Der Anstieg der Löhne und Gehälter sowie der Sozialversicherungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen durch die gestiegene Anzahl an Mitarbeitern begründet. Die Sozialversicherungsaufwendungen beinhalten die vom Unternehmen zu tragenden gesetzlichen Abgaben. Darin enthalten sind beitragsorientierte Versorgungsleistungen in Höhe von 19,8 Mio. € (2016: 19,3 Mio. €).
Die übrigen Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen für Abfindungen. Im Vorjahr waren darüber hinaus noch Aufwendungen für die mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands und ausgewählter Mitarbeiter erfasst. Die Jahresprämien und Boni für die übrigen Mitarbeiter werden in den Löhnen und Gehältern berücksichtigt.
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Symrise Konzern beläuft sich auf:
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| In Full-Time Equivalents (FTE) | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Produktion & Technologie | 4.150 | 4.213 |
| Vertrieb & Marketing | 2.052 | 2.148 |
| Forschung & Entwicklung | 1.564 | 1.642 |
| Verwaltung | 736 | 770 |
| Servicegesellschaften | 395 | 415 |
| Anzahl der Mitarbeiter | 8.897 | 9.188 |
| Auszubildende und Trainees | 135 | 128 |
| Summe | 9.032 | 9.316 |
7. VERTRIEBSKOSTEN
Die Vertriebskosten beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen der Periode für Werbung und Kundenbetreuung sowie für Distribution und Lagerhaltung der fertigen Erzeugnisse. Daneben sind Transportkosten, Aufwendungen für Provisionen und Lizenzen sowie Abschreibungen auf aktivierte Kundenstämme und Markenrechte enthalten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf gestiegene Personal-, Fracht- und Lagerkosten sowie die Einbeziehung der Cobell Gruppe in den Konzernabschluss zurückzuführen. Zur Darstellung der Vertriebskosten nach Segmenten verweisen wir auf die Segmentberichterstattung (siehe TZ 3).
8. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN
Zusätzlich zu den Aufwendungen für die Symrise eigenen Forschungsabteilungen enthält dieser Posten Aufwendungen für externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen und Testaktivitäten. Die Aktivitäten in diesem Bereich dienen neben der Grundlagenforschung der Entwicklung von Produkten zur Generierung von Umsatzerlösen und auch der Entwicklung neuer beziehungsweise verbesserter Prozesse zur Reduktion der Herstellungskosten, die nicht aktivierungsfähig sind. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Personal- und Testkosten infolge höherer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten insbesondere in den Segmenten Flavor und Scent & Care. Zur Darstellung der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nach Segmenten verweisen wir auf die Segmentberichterstattung (siehe TZ 3).
9. VERWALTUNGSKOSTEN
Die Verwaltungskosten beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für Informationstechnologie, für Finanzen, für Personalwesen sowie für Werkschutz, Arbeitssicherheit und Verwaltungsgebäude. Im Vorjahr war ein Einmaleffekt in Höhe von 9,0 Mio. € aus dem Erwerb der Pinova Gruppe enthalten. Ohne diesen haben sich die Verwaltungskosten gegenüber dem Vorjahr vor allem aufgrund höherer Aufwendungen für Informationstechnologie in Folge der Ausweitung des Netzwerks und damit verbundenen Serviceleistungen erhöht.
10. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
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| In T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus staatlichen Zuschüssen | 7.838 | 9.990 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 8.933 | 6.700 |
| Erträge aus Servicegesellschaften | 5.120 | 5.276 |
| Erträge aus der Veräußerung der Pinova Inc. | 3.522 | 4.457 |
| Übrige Erträge | 9.677 | 11.985 |
| Summe | 35.090 | 38.408 |
Die staatlichen Zuschüsse wurden im Wesentlichen in Frankreich zur Förderung von Forschungsprojekten gewährt. Hierbei handelt es sich um von der französischen Regierung gewährte Steuergutschriften auf Forschungsausgaben (Credit d'impot recherche, CIR) sowie für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Credit d'impot pour la competi-tivite et l'emploi, CICE). Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten betreffen solche Verpflichtungen, bei denen mit einer Inanspruchnahme nicht mehr gerechnet wird, beziehungsweise dies feststeht. Die Erträge aus Servicegesellschaften stammen aus von Gruppenunternehmen erbrachten Dienstleistungen an Dritte für Logistik, Technik und Sicherheit. Im Zusammenhang mit der Veräußerung der Pinova Inc. im Dezember 2016 gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr eine nachträgliche Kaufpreiszahlung. Bei Abschluss der Transaktion wurden vorläufige Werte für eine variable Kaufpreiskomponente zugrunde gelegt, die im Berichtsjahr 2017 auf Basis finaler Werte ermittelt und abgerechnet wurde.
Der Betrag der verbleibenden übrigen Erträge setzt sich aus einer Vielzahl von im Einzelnen unwesentlichen Sachverhalten zusammen, die nicht mit dem Verkauf von Produkten im Zusammenhang stehen.
11. FINANZERGEBNIS
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| In T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus Bankeinlagen | 2.772 | 3.256 |
| Sonstige Zinserträge | 1.213 | 2.151 |
| Zinserträge | 3.985 | 5.407 |
| Sonstige Finanzerträge | 201 | 1.436 |
| Finanzerträge | 4.186 | 6.843 |
| Zinsaufwendungen aus Bankdarlehen | - 4.520 | - 2.928 |
| Zinsaufwendungen aus sonstigen Darlehen | - 35.716 | - 36.372 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | - 13.111 | - 14.603 |
| Zinsaufwendungen | - 53.347 | - 53.903 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | 3.288 | - 9.078 |
| Finanzaufwendungen | - 50.059 | - 62.981 |
| Finanzergebnis | - 45.873 | - 56.138 |
| davon Zinsergebnis | - 49.362 | - 48.496 |
| davon übriges Finanzergebnis | 3.489 | - 7.642 |
Unter den Zinsaufwendungen aus sonstigen Darlehen werden die Zinsen für die Verbindlichkeiten aus dem Eurobond, dem US Private Placement, dem Schuldscheindarlehen und der Wandelanleihe angegeben. Die sonstigen Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 9,1 Mio. € (2016: 11,2 Mio. €). In den sonstigen Finanzaufwendungen sind im Wesentlichen Fremdwährungseffekte enthalten. Diese resultieren insbesondere aus konzerninternen Darlehen, die an ausländische Tochtergesellschaften gegeben werden. Aufgrund teilweise sehr volatiler Währungen ergeben sich regelmäßig stärkere Veränderungen dieser Position.
12. ERTRAGSTEUERN
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten beziehungsweise geschuldeten tatsächlichen Steuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen.
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| In T€ | 2016 angepasst* | 2017 |
|---|---|---|
| Tatsächliche Ertragsteuern | - 115.412 | - 122.084 |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag aus Verlustvorträgen | - 16.598 | - 16.932 |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag aus temporären Differenzen | 34.850 | 39.217 |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag | 18.252 | 22.285 |
| Ertragsteuern | - 97.160 | - 99.799 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
Der Ertragsteueraufwand hat sich im Berichtsjahr um 2,6 Mio. € auf 99,8 Mio. € erhöht. Der Steuersatz hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert und beträgt 26,6 % (2016: 27,2 %).
Die Erhöhung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands um 6,7 Mio. € auf 122,1 Mio. € ergibt sich aus gestiegenen operativen Ergebnissen. Die Veränderung des latenten Steuerertrags resultiert vor allem aus der planmäßigen Abschreibung immaterieller Vermögenswerte.
ABLEITUNG EFFEKTIVSTEUERSATZ
Die Ertragsteuern im Berichtsjahr in Höhe von 99,8 Mio. € (2016 angepasst: 97,2 Mio. €) leiten sich wie folgt von einem erwarteten Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes unter Berücksichtigung lokaler Steuersätze auf das Konzernergebnis nach IFRS vor Ertragsteuern ergeben hätte:
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| In T€ | 2016 angepasst* | 2017 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 357.740 | 375.448 |
| Erwarteter Steueraufwand zu lokalen Steuersätzen | - 86.672 | - 106.303 |
| Steuereffekt aus Vorjahren | - 13.590 | - 14.914 |
| Steuereffekt aus steuerfreien Erträgen | 19.855 | 17.737 |
| Steuereffekt aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen und steuerpflichtigen Erträgen | - 16.522 | - 10.598 |
| Nicht erstattungsfähige Quellensteuer | - 4.252 | - 4.594 |
| Steuereffekt aus Wertänderungen bei latenten Steueransprüchen | - 491 | 2.629 |
| Steuereffekt aus Änderung des Steuersatzes | 6.034 | 14.842 |
| Sonstige Steuereffekte | - 1.522 | 1.402 |
| Steueraufwand | - 97.160 | - 99.799 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
Der sich rechnerisch ergebende erwartete Steueraufwand ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dies resultiert insbesondere aus den relativ höheren Ergebnisanteilen in Ländern mit höheren nominellen Steuersätzen. Die Steuereffekte aus Vorjahren resultieren im Wesentlichen aus Anpassungen an laufende Betriebsprüfungen und der Berücksichtigung von Effekten aus der fortlaufenden Risikobewertung. Der Steuereffekt aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen ergibt sich unter anderem aus gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen in Deutschland, der Berücksichtigung von Effekten aus vereinnahmten Dividenden sowie weiteren ertragsabhängigen lokalen Steuern. Der Vorjahreseffekt war durch die Erfassung eines steuerlichen Veräußerungsgewinns beeinflusst. Der Effekt aus Wertänderungen bei latenten Steueransprüchen resultiert unter anderem aus der erstmaligen Nutzung von Verlusten in einer lateinamerikanischen Gesellschaft. Der positive Effekt aus Änderungen des Steuersatzes resultiert insbesondere aus der Neubewertung der latenten Steuern in den USA aufgrund der zum Jahresende 2017 beschlossenen Steuerreform sowie aus Neubewertungen vor allem in Frankreich aufgrund der weiteren Absenkung des Steuersatzes, die ab dem 1. Januar 2019 wirksam wird. Die für das Geschäftsjahr 2017 vorgeschlagene Dividende (siehe TZ 26) wird keine ertragsteuerlichen Konsequenzen für Symrise haben. Für geplante Ausschüttungen von Konzerngesellschaften werden die zukünftig entstehenden Ertrag- und Quellensteuern als latente Steuerverbindlichkeiten abgegrenzt.
Der Betrag der Ertragsteuern, der direkt dem sonstigen Ergebnis belastet oder gutgeschrieben wurde, setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2016 angepasst* | 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In T€ | vor Steuern | Steuern | nach Steuern | vor Steuern | Steuern | nach Steuern |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | 3.710 | - 2.872 | 838 | - 159.275 | 2.230 | - 157.045 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 5 | 0 | 5 | 17 | 0 | 17 |
| Absicherung von Zahlungsströmen (Währungssicherung) | - 164 | 45 | - 119 | 1.229 | - 356 | 873 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Pensionsplänen | - 63.869 | 18.625 | - 45.244 | 8.576 | - 2.534 | 6.042 |
| Steuersatzänderung | 0 | - 3 | - 3 | 0 | - 3.295 | - 3.295 |
| Sonstiges Ergebnis | - 60.318 | 15.795 | - 44.523 | - 149.453 | - 3.955 | - 153.408 |
| davon tatsächliche Steuern | - 893 | 1.933 | ||||
| davon latente Steuern | 16.688 | - 5.888 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
13. ABSCHREIBUNGEN
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind im Anlagespiegel unter den TZ 18 und 19 ersichtlich.
14. ERGEBNIS JE AKTIE
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| Einheit | 2016 angepasst* | 2017 | |
|---|---|---|---|
| Auf Aktionäre der Symrise AG entfallendes Konzernergebnis | T€ | 252.363 | 270.270 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien | Stück | 129.812.574 | 129.812.574 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | € | 1,94 | 2,08 |
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| Einheit | 2016 angepasst* | 2017 | |
|---|---|---|---|
| Auf Aktionäre der Symrise AG entfallendes Konzernergebnis | T€ | 252.363 | 270.270 |
| Ergebniseffekte aus der Wandelanleihe nach Steuern | T€ | 0 | 2.061 |
| Berichtigtes auf Aktionäre der Symrise AG entfallendes Konzernergebnis | T€ | 252.363 | 272.331 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien | Stück | 129.812.574 | 129.812.574 |
| Potenziell verwässernde Aktien | Stück | 0 | 4.354.476 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien für das verwässerte Ergebnis | Stück | 129.812.574 | 132.122.865 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | € | 1,94 | 2,06 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
15. ZAHLUNGSMITTEL UND KURZFRISTIGE EINLAGEN
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| In T€ | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel | 193.801 | 214.843 |
| Kurzfristige Einlagen | 107.847 | 14.662 |
| Summe | 301.648 | 229.505 |
In Folge des Verkaufs der Pinova Inc. im Dezember 2016 standen über das Jahresende 2016 höhere liquide Mittel zur Verfügung.
16. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
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| In T€ angepasst* | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 547.358 | 571.538 |
| Wertberichtigungen | - 19.005 | - 14.102 |
| Summe | 528.353 | 557.436 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht besichert. Der Konzern trägt damit das Risiko, dass es zu Forderungsausfällen kommt. Jedoch mussten in der Vergangenheit nur Ausfälle von untergeordneter Bedeutung seitens Einzelkunden hingenommen werden. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht näherungsweise ihrem beizulegenden Zeitwert.
Die Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich zum Bilanzstichtag wie folgt entwickelt:
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| In T€ | 31. Dezember 2016 angepasst* | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|
| Buchwert (Brutto) | 547.358 | 571.538 |
| Weder überfällig noch wertberichtigt | 452.079 | 483.007 |
| Überfällig und teilweise wertberichtigt | 68.719 | 64.551 |
| Überfällig seit 1 -30 Tagen | 39.242 | 41.769 |
| Überfällig seit 31 -90 Tagen | 12.846 | 11.307 |
| Überfällig seit 91-360 Tagen | 6.989 | 3.949 |
| Mehr als 1 Jahr überfällig | 9.642 | 7.526 |
| Nicht überfällig, aber teilweise wertberichtigt | 26.560 | 23.980 |
| Wertberichtigung | - 19.005 | - 14.102 |
| Spezifische Einzelwertberichtigung | - 10.646 | - 2.452 |
| Pauschalierte Einzelwertberichtigung | - 8.359 | - 11.650 |
| Summe | 528.353 | 557.436 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
Die Gesellschaften gewähren branchen- und landesübliche Zahlungsziele.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| In T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| 1. Januar | 13.701 | 19.005 |
| Veränderungen des Konsolidierungskreises | 27 | 118 |
| Zuführungen | 7.127 | 6.977 |
| Im Berichtsjahr in Anspruch genommen | - 1.103 | - 3.230 |
| Wertaufholungen | - 1.391 | - 8.120 |
| Währungskursdifferenzen | 644 | - 648 |
| 31. Dezember | 19.005 | 14.102 |
Das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist begrenzt durch die Vielzahl von Kunden mit breit diversifizierten Aktivitäten auf unterschiedlichen Märkten. Die Aufwendungen aus Wertberichtigungen und Ausbuchungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter den Vertriebskosten ausgewiesen.
17. VORRÄTE
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| In T€ | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|
| Rohstoffe | 259.204 | 278.610 |
| Unfertige Erzeugnisse | 199.000 | 214.452 |
| Fertige Erzeugnisse | 250.560 | 277.131 |
| Wertberichtigungen | - 28.333 | - 18.682 |
| Summe | 680.431 | 751.511 |
In den Herstellungskosten sind in Höhe von 1.264,4 Mio. € (2016: 1.207,2 Mio. €) Materialkosten ohne Fremdwährungseffekte enthalten.
Die Vorräte unterliegen ausschließlich branchenüblichen Eigentumsvorbehalten.
18. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
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| In T€ | Geschäfts- oder Firmenwert | Rezepturen1)mit bestimmter Nutzungsdauer | Andere immaterielle Vermögenswerte2)mit bestimmter Nutzungsdauer | Aktivierte Entwicklungskosten | Geleistete Anzahlungen und immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
| 1. Januar 2016 | 1.169.426 | 722.508 | 837.147 | 21.285 | 10.530 | 2.760.896 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 105.454 | 34.374 | 127.645 | 1.949 | 101 | 269.523 |
| Abgänge aus Unternehmensverkäufen | - 13.299 | - 22.189 | - 40.291 | - 1.906 | 0 | - 77.685 |
| Zugänge aus Anschaffungen | 0 | 0 | 4.794 | 0 | 10.237 | 15.031 |
| Zugänge aus Eigenleistungen | 0 | 0 | 0 | 1.657 | 0 | 1.657 |
| Abgänge | 0 | 0 | - 2.283 | 0 | - 102 | - 2.385 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 3.487 | 433 | - 3.920 | 0 |
| Währungskursdifferenzen | 6.313 | 5.043 | 2.386 | - 222 | 24 | 13.544 |
| 31. Dezember 2016 angepasst* | 1.267.894 | 739.736 | 932.885 | 23.196 | 16.870 | 2.980.581 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
| 1. Januar 2016 | - 45.035 | - 508.146 | - 185.956 | - 16.270 | 0 | - 755.407 |
| Abgänge aus Unternehmensverkäufen | 0 | 1.490 | 2.681 | 142 | 0 | 4.313 |
| Planmäßige Abschreibungen | ||||||
| des Geschäftsjahres | 0 | - 35.609 | - 74.831 | - 1.648 | 0 | - 112.088 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | - 1.167 | 0 | - 1.167 |
| Abgänge | 0 | 0 | 1.558 | 0 | 0 | 1.558 |
| Währungskursdifferenzen | - 1.080 | - 3.758 | - 591 | 50 | 0 | - 5.379 |
| 31. Dezember 2016 angepasst* | - 46.115 | - 546.023 | - 257.139 | - 18.893 | 0 | - 868.170 |
| Buchwerte | ||||||
| 1. Januar 2016 | 1.124.391 | 214.362 | 651.191 | 5.015 | 10.530 | 2.005.489 |
| 31. Dezember 2016 angepasst* | 1.221.779 | 193.713 | 675.746 | 4.303 | 16.870 | 2.112.411 |
| davon Finanzierungsleasing | 0 | 0 | 1.821 | 0 | 0 | 1.821 |
1) Rezepturen bestehen hauptsächlich aus Produktionsrezepturen und Technologien.
2) Die anderen immateriellen Vermögenswerte beinhalten vor allem Kundenstämme, Markenrechte, Software, Patente und sonstige Rechte sowie eigene IT-Entwicklungen.
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
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| In T€ | Geschäfts- oder Firmenwert | Rezepturen1)mit bestimmter Nutzungsdauer | Andere immaterielle Vermögenswerte2)mit bestimmter Nutzungsdauer | Aktivierte Entwicklungskosten | Geleistete Anzahlungen und immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 1. Januar 2017 | 1.267.894 | 739.736 | 932.885 | 23.196 | 16.870 | 2.980.581 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 6.761 | 3.138 | 2.999 | 1.606 | 135 | 14.639 |
| Zugänge aus Anschaffungen | 0 | 0 | 7.744 | 0 | 9.585 | 17.329 |
| Zugänge aus Eigenleistungen | 0 | 0 | 0 | 1.598 | 148 | 1.746 |
| Abgänge | 0 | 0 | - 1.689 | - 7.817 | - 106 | - 9.612 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 8.100 | 0 | - 8.100 | 0 |
| Währungskursdifferenzen | - 48.937 | - 30.808 | - 29.563 | - 189 | 326 | - 109.171 |
| 31. Dezember 2017 | 1.225.718 | 712.066 | 920.476 | 18.394 | 18.858 | 2.895.512 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2017 | - 46.115 | - 546.023 | - 257.139 | - 18.893 | 0 | - 868.170 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 0 | 0 | 0 | - 772 | 0 | - 772 |
| Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres | 0 | - 33.702 | - 73.528 | - 1.388 | 0 | - 108.618 |
| Abgänge | 0 | 0 | 1.689 | 7.817 | 0 | 9.506 |
| Währungskursdifferenzen | 3.094 | 24.534 | 10.824 | - 20 | 0 | 38.432 |
| 31. Dezember 2017 | - 43.021 | - 555.191 | - 318.154 | - 13.256 | 0 | - 929.622 |
| Buchwerte | ||||||
| 1. Januar 2017 | 1.221.779 | 193.713 | 675.746 | 4.303 | 16.870 | 2.112.411 |
| 31. Dezember 2017 | 1.182.697 | 156.875 | 602.322 | 5.138 | 18.858 | 1.965.890 |
| davon Finanzierungsleasing | 0 | 0 | 1.477 | 0 | 0 | 1.477 |
1) Rezepturen bestehen hauptsächlich aus Produktionsrezepturen und Technologien.
2) Die anderen immateriellen Vermögenswerte beinhalten vor allem Kundenstämme, Markenrechte, Software, Patente und sonstige Rechte sowie eigene IT-Entwicklungen.
Bezüglich der Zugänge aus Unternehmenserwerben verweisen wir auf TZ 2.4. Die Zugänge aus Anschaffungen betreffen im Wesentlichen Anzahlungen auf Software, vorrangig SAP-Anwendungen, und Stoffregistrierungen nach der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH).
Die aktivierten Entwicklungskosten inklusive im Erstellungsprozess befindliche aktivierte Entwicklungskosten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 5,4 Mio. € (31. Dezember 2016: 4,2 Mio. €).
Die Abschreibungen auf Rezepturen sind dem Fertigungsbereich zugeordnet und somit in den Herstellungskosten enthalten. In den Vertriebskosten sind die Abschreibungen auf Kundenstämme und Markenrechte ausgewiesen; die Abschreibungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte sind den entsprechenden Funktionsbereichen der Konzerngewinn- und -verlustrechnung zugeordnet.
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT NACH SEGMENTEN
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| In T€ | 31. Dezember 2016 angepasst* | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|
| Scent & Care | 245.488 | 224.408 |
| Flavor | 539.932 | 530.610 |
| Nutrition | 436.359 | 427.679 |
| Summe | 1.221.779 | 1.182.697 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
19. SACHANLAGEN
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| In T€ | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 1. Januar 2016 | 476.988 | 616.459 | 211.040 | 91.708 | 1.396.195 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 26.436 | 102.720 | 1.132 | 7.338 | 137.626 |
| Abgänge aus Unternehmensverkäufen | - 9.335 | - 23.346 | - 1.374 | - 6.022 | - 40.077 |
| Andere Zugänge | 4.877 | 17.200 | 16.199 | 112.814 | 151.090 |
| Abgänge | - 1.890 | - 7.830 | - 6.086 | - 585 | - 16.391 |
| Umbuchungen | 18.891 | 45.626 | 12.391 | - 76.908 | 0 |
| Währungskursdifferenzen | 5.510 | 9.868 | 4.613 | 1.834 | 21.825 |
| 31. Dezember 2016 angepasst* | 521.477 | 760.697 | 237.915 | 130.179 | 1.650.268 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2016 | - 195.083 | - 370.711 | - 139.996 | - 270 | - 706.060 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | - 564 | - 4.050 | - 71 | 0 | - 4.685 |
| Abgänge aus Unternehmensverkäufen | 507 | 2.124 | 234 | 0 | 2.865 |
| Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres | - 18.954 | - 51.222 | - 18.207 | 0 | - 88.383 |
| Wertminderungen | 0 | - 605 | - 698 | 0 | - 1.303 |
| Abgänge | 1.553 | 6.835 | 5.818 | 270 | 14.476 |
| Umbuchungen | 26 | - 2 | - 24 | 0 | 0 |
| Währungskursdifferenzen | - 2.030 | - 5.120 | - 2.650 | 0 | - 9.800 |
| 31. Dezember 2016 angepasst* | - 214.545 | - 422.751 | - 155.594 | 0 | - 792.890 |
| Buchwerte | |||||
| 1. Januar 2016 | 281.905 | 245.748 | 71.044 | 91.438 | 690.135 |
| 31. Dezember 2016 angepasst* | 306.932 | 337.946 | 82.321 | 130.179 | 857.378 |
| davon Finanzierungsleasing | 5.917 | 1.759 | 31 | 0 | 7.707 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
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| In T€ | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten 1. Januar 2017 | 521.477 | 760.697 | 237.915 | 130.179 | 1.650.268 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 1.563 | 501 | 320 | 0 | 2.384 |
| Andere Zugänge | 8.244 | 16.029 | 16.164 | 145.381 | 185.818 |
| Abgänge | - 1.444 | - 5.315 | - 10.509 | - 270 | - 17.538 |
| Umbuchungen | 31.713 | 51.482 | 16.643 | - 99.838 | 0 |
| Währungskursdifferenzen | - 22.119 | - 41.297 | - 13.364 | - 11.955 | - 88.735 |
| 31. Dezember 2017 | 539.434 | 782.097 | 247.169 | 163.497 | 1.732.197 |
| Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2017 | - 214.545 | - 422.751 | - 155.594 | 0 | - 792.890 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 0 | 0 | - 14 | 0 | - 14 |
| Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres | - 19.730 | - 49.808 | - 20.420 | 0 | - 89.958 |
| Wertminderungen | 0 | - 112 | - 30 | 0 | - 142 |
| Abgänge | 1.336 | 5.052 | 10.192 | 0 | 16.580 |
| Umbuchungen | 92 | - 51 | - 41 | 0 | 0 |
| Währungskursdifferenzen | 8.818 | 19.723 | 7.306 | 0 | 35.847 |
| 31. Dezember 2017 | - 224.029 | - 447.947 | - 158.601 | 0 | - 830.577 |
| Buchwerte | |||||
| 1. Januar 2017 | 306.932 | 337.946 | 82.321 | 130.179 | 857.378 |
| 31. Dezember 2017 | 315.405 | 334.150 | 88.568 | 163.497 | 901.620 |
| davon Finanzierungsleasing | 3.370 | 1.458 | 17 | 0 | 4.845 |
Bezüglich der Zugänge aus Unternehmenserwerben verweisen wir auf TZ 2.4. Die anderen Zugänge beinhalten Investitionen in Kapazitätserweiterungen wie beispielsweise in die Sprühtrocknung in den USA sowie in das neue Forschungs- und Entwicklungszentrum in Singapur. In den Zugängen sind aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 1,2 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,7 Mio. €) enthalten. Der zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz beläuft sich auf 2,32 % (31. Dezember 2016: 2,71 %).
20. LATENTE STEUERANSPRÜCHE/-VERBINDLICHKEITEN
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| 31. Dezember 2016 angepasst* | |||
|---|---|---|---|
| In T€ | Steueransprüche | Steuerverbindlichkeiten | Erträge (+)/ Aufwendungen (-) |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 3.825 | 219.981 | 26.184 |
| Sachanlagen | 9.204 | 72.423 | - 1.134 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 1.157 | 8 | - 6 |
| Vorräte | 18.108 | 313 | 1.081 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und sonstige Vermögenswerte | 4.089 | 17.011 | - 5.543 |
| Rückstellungen für Pensionen | 85.782 | 0 | 1.725 |
| Sonstige Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten | 41.621 | 2.851 | 12.543 |
| Anteile an Tochterunternehmen | 0 | 3.700 | 0 |
| Verlustvorträge | 51.766 | 0 | - 16.598 |
| Zwischensumme | 215.552 | 316.287 | 18.252 |
| Saldierung | - 112.331 | - 112.331 | 0 |
| Summe | 103.221 | 203.956 | 18.252 |
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| 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|
| In T€ | Steueransprüche | Steuerverbindlichkeiten | Erträge (+)/ Aufwendungen (-) |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.708 | 187.372 | 36.089 |
| Sachanlagen | 8.185 | 59.017 | 12.387 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 1.011 | 8 | - 146 |
| Vorräte | 15.712 | 264 | - 2.347 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und sonstige Vermögenswerte | 15.439 | 6.089 | 22.329 |
| Rückstellungen für Pensionen | 79.524 | 0 | 4.329 |
| Sonstige Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten | 23.293 | 19.647 | - 35.124 |
| Anteile an Tochterunternehmen | 0 | 2.000 | 1.700 |
| Verlustvorträge | 34.834 | 0 | - 16.932 |
| Zwischensumme | 184.706 | 274.397 | 22.285 |
| Saldierung | - 78.536 | - 78.536 | 0 |
| Summe | 106.170 | 195.861 | 22.285 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
Im Jahr 2017 belief sich der latente Steuerertrag auf 22,3 Mio. € gegenüber einem latenten Steuerertrag von 18,3 Mio. € im Jahr 2016. Die Veränderung des latenten Steuerertrags resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten sowie der Nutzung von Verlustvorträgen. Zusätzlich führte die Neubewertung latenter Steuern insbesondere in den USA und Frankreich im Saldo zu einem latenten Steuerertrag. Der latente Steuerertrag in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und sonstige Vermögenswerte ist durch die Veränderung einer internen US-Dollar Finanzierung und der damit zusammenhängenden Fremdwährungsbewertung beeinflusst. Hinsichtlich der Veränderung der Pensionsrückstellungen und der damit verbundenen Veränderung der latenten Steuern verweisen wir auf TZ 12. Insgesamt bestanden am Stichtag körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 150,4 Mio. € (31. Dezember 2016: 176,6 Mio. €). Von den körperschaftsteuerlichen Verlusten sind 0,4 Mio. € zeitlich begrenzt nutzbar. Die vermehrte Inanspruchnahme von steuerlichen Verlustvorträgen gegenüber dem Vorjahr führte zu einem Anstieg des latenten Steueraufwands. Die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge und damit die Bewertung der entsprechenden latenten Steueransprüche sind durch eine Steuerplanung untermauert. Die Veränderung des Nichtansatzes von latenten Steueransprüchen beträgt zum Stichtag - 2,6 Mio. € (31. Dezember 2016: 0,5 Mio. €).
Die Berechnung der ausländischen Einkommensteuern basiert auf den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes. Die Steuersätze der einzelnen Gesellschaften liegen zwischen 0 % und 40 %.
Gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) sind passive latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Eigenkapital einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert für diese Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte Outside Basis Differences), wenn mit der Realisierung zu rechnen ist. Ursächlich für diese Unterschiedsbeträge sind im Wesentlichen thesaurierte Gewinne in- und ausländischer Tochtergesellschaften. Auf diese temporären Differenzen in Höhe von 335,0 Mio. € im Jahr 2017 und 223,0 Mio. € im Jahr 2016 wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten angesetzt, da sie auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden oder keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen. Im Falle von Ausschüttungen von Tochtergesellschaften unterlägen diese einer Dividendenbesteuerung von 5 %. Ausschüttungen aus dem Ausland könnten darüber hinaus Quellensteuer auslösen. Zum 31. Dezember 2017 wurden für geplante Dividendenzahlungen 2,0 Mio. € (31. Dezember 2016: 3,7 Mio. €) passive latente Steuern aus Anteilen von Tochterunternehmen berücksichtigt.
21. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
22. KURZ- UND LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN
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| 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In T€ | Kurzfristig | Langfristig | Summe | Kurzfristig | Langfristig | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 227.085 | 45.683 | 272.768 | 81.245 | 23.907 | 105.152 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 300.404 | 1.167.650 | 1.468.054 | 950 | 1.514.519 | 1.515.469 |
| Zinsabgrenzungen | 8.847 | 212 | 9.059 | 6.779 | 338 | 7.117 |
| Summe | 536.336 | 1.213.545 | 1.749.881 | 88.974 | 1.538.764 | 1.627.738 |
Die Verpflichtungen aus dem Darlehen mit der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden EIB genannt) und dem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (im Folgenden KfW genannt) sowie die Inanspruchnahme der Revolving Credit Facility sind Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthalten vor allem die Verbindlichkeiten aus dem Eurobond, dem US Private Placement, dem Schuldscheindarlehen und der 2017 begebenen Wandelanleihe.
Der Rückgang der Finanzverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Tilgung des im abgelaufenen Geschäftsjahr fälligen Eurobonds (Buchwert 31. Dezember 2016: 299,5 Mio. €) sowie der im Jahr 2017 fälligen Term Loans (Buchwerte 31. Dezember 2016 insgesamt: 179,9 Mio. €), denen die im abgelaufenen Geschäftsjahr begebene Wandelanleihe (Buchwert 31. Dezember 2017: 365,7 Mio. €) gegenübersteht.
Symrise hat im Wege einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren zum 20. Juni 2017 eine Wandelanleihe mit einem Gesamtnennwert von 400,0 Mio. €, einer nominalen Verzinsung von 0,2375 % und einer Laufzeit von sieben Jahren emittiert. Eine erstmalige Wandlung ist grundsätzlich nach fünf Jahren vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen, die nicht im Ermessen des Emittenten und des Wandelschuldinhabers liegen, ist eine vorzeitige Wandlung der Anleihe möglich. Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt, wird die Wandelanleihe am 20. Juni 2024 zum Nennwert zurückgezahlt. Die Zinszahlung erfolgt jährlich zum 20. Juni, bis das Wandlungsrecht ausgeübt oder die Finanzverbindlichkeit zurückgezahlt wird. Der Effektivzins der finanziellen Verbindlichkeit bei Zugang beträgt 1,5376 % p.a. Die detaillierte Aufteilung des Nominalvolumens und der Transaktionskosten auf das Fremd- und Eigenkapital ist nachfolgend dargestellt:
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| In T€ | |
|---|---|
| Nominalvolumen Wandelanleihe | 400.000 |
| davon Fremdkapitalkomponente zum Ausgabezeitpunkt | 365.737 |
| davon Eigenkapitalkomponente | 34.263 |
| Transaktionskosten | - 2.938 |
| davon Fremdkapitalkomponente zum Ausgabezeitpunkt | - 2.687 |
| davon Eigenkapitalkomponente | - 251 |
| Nettoerlöse | 397.062 |
| davon Fremdkapitalkomponente zum Ausgabezeitpunkt | 363.050 |
| davon Eigenkapitalkomponente | 34.012 |
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| In T€ | 31. Dezember 2017 |
|---|---|
| Fremdkapitalkomponente zum Ausgabezeitpunkt | 363.050 |
| Zinszuwachs und amortisierte Transaktionskosten | 2.668 |
| Fremdkapitalkomponente zum Bilanzstichtag | 365.718 |
Die Eigenkapitalkomponente wird als Teil der Kapitalrücklage ausgewiesen (siehe TZ 26).
Im Geschäftsjahr wurden mit einem Nominalwert von 45,0 Mio. € (31. Dezember 2016: 5,0 Mio. €) Kredite der Revolving Credit Facility EUR in Anspruch genommen. Das Volumen beträgt unverändert 300,0 Mio. € mit einer Restlaufzeit von vier Jahren. Von der Option, das Volumen auf 500,0 Mio. € aufzustocken, wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Zusätzlich zu diesem Rahmenkredit bestehen weitere bilaterale Kreditlinien mit verschiedenen Kreditinstituten zur Abdeckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs. Am 31. Dezember 2017 standen Symrise daraus nicht gezogene Kreditlinien in Höhe von nominal 267,5 Mio. € (31. Dezember 2016: 307,5 Mio. €) und 34,6 Mio. USD (31. Dezember 2016: 40,0 Mio. USD) zur Verfügung.
Symrise hat sich bei der Revolving Credit Facility, dem KfW-Darlehen, dem US Private Placement sowie bei dem EIB-Darlehen zur Einhaltung von festgelegten Grenzen der Nettoverschuldung im Verhältnis zu einem vertraglich definierten EBITDA (Leverage Covenant, siehe TZ 28) verpflichtet. Diese Kennzahl wird vierteljährlich auf Einhaltung überprüft und wurde wie im Vorjahr stets eingehalten.
Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten Buchwerte in ausländischen Währungen (USD, CAD) in Höhe von 205,8 Mio. € (31. Dezember 2016: 251,3 Mio. €).
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| End-/Fälligkeit | Nominalzinssatz | Nominalbetrag i n Tsd. Emissionswährung | ||
|---|---|---|---|---|
| Symrise AG | ||||
| Revolving Credit Facility EUR* | Mai 2021 | 0,45 % | Euribor + 0,45 % | 45.000 EUR |
| EIB-Darlehen | April 2020 | 2,59 % | fix | 40.909 USD |
| KfW-Darlehen | September 2019 | 1,45 % | fix | 5.866 EUR |
| Eurobond 2014 | Juli 2019 | 1,75 % | fix | 500.000 EUR |
| Wandelanleihe | Juni 2024 | 0,24 % | fix | 400.000 EUR |
| US Private Placement | November 2020 | 4,09 % | fix | 175.000 USD |
| Schuldscheindarlehen (5Y) | Dezember 2020 | 0,91 % | fix | 122.500 EUR |
| Schuldscheindarlehen (5Y) | Dezember 2020 | 0,70 % | Euribor + 0,70 % | 38.500 EUR |
| Schuldscheindarlehen (7Y) | Dezember 2022 | 1,34 % | fix | 224.000 EUR |
| Schuldscheindarlehen (7Y) | Dezember 2022 | 0,85 % | Euribor + 0,85 % | 37.500 EUR |
| Schuldscheindarlehen (10Y) | Dezember 2025 | 1,96 % | fix | 67.500 EUR |
| Schuldscheindarlehen (10Y) | Dezember 2025 | 1,10 % | Euribor + 1,10 % | 10.000 EUR |
| Probi AB, Schweden | ||||
| Revolving Credit Facility USD* | Juni 2019 | 3,09 % | Libor + 1,40 % | 21.500 USD |
| Ecuaprotein SA, Ecuador | ||||
| Shareholder Loan | September 2020 | 5,00 % | fix | 3.988 USD |
| Term Loan | Dezember 2018 | 8,00 % | fix | 301 USD |
| Diana Food Inc., Kanada (vormals Nutra Canada Inc.) | ||||
| Promotional Loan | April 2023 | 0,00 % | fix | 2.606 CAD |
| Symrise Inc., USA | ||||
| Revolving Credit Facility USD* | Januar 2018 | 4,75 % | Libor + 1,50 % | 2.159 USD |
| Diana US Inc., USA | ||||
| Promotional Loan | Juni 2019 | 0,00 % | fix | 995 USD |
| Scelta Umami BV, Niederlande | ||||
| Term Loan | September 2029 | 5,50 % | fix | 667 EUR |
| Octopepper SAS, Frankreich | ||||
| Promotional Loan | Januar 2022 | 4,90 % | fix | 264 EUR |
| Term Loan | Dezember 2020 | 2,40 % | fix | 279 EUR |
| Specialites Pet Food SAS, Frankreich | ||||
| Promotional Loan | Juni 2025 | 0,00 % | fix | 503 EUR |
| Übrige Finanzverbindlichkeiten | 364 EUR |
* Es ist jeweils die in Anspruch genommene Kreditlinie als Nominalbetrag angegeben.
23. KURZFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
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| In T€ | 31. Dezember 2016 angepasst* | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|
| Personalverbindlichkeiten | 78.382 | 78.553 |
| Sonstige Steuern | 20.838 | 20.638 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 21.638 | 20.259 |
| Steuern auf Löhne/Gehälter, Sozialversicherungsabgaben und sonstige Sozialleistungen | 15.049 | 15.965 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 16.878 | 20.506 |
| Summe | 152.785 | 155.921 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
Die Personalverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Jahresprämien und Boni sowie Abgrenzungen für noch nicht genommenen Urlaub. In den sonstigen Steuern sind vor allem Verpflichtungen aus Umsatzsteuer enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden berücksichtigen Abgrenzungen für Rabatte und Boni sowie Gutschriften an Kunden.
Die übrigen kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus diversen, im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallenen Verwaltungs- und Vertriebskosten.
24. KURZ- UND LANGFRISTIGE SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
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| In T€ | Personalrückstellungen | Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen | Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten | Übrige Rückstellungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2017 | 25.268 | 3.782 | 2.721 | 5.085 | 36.856 |
| davon langfristig | 14.483 | 3.633 | 1.865 | 2.481 | 22.462 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 107 | - | - | - | 107 |
| Zuführung | 1.529 | 1.475 | 2.545 | 1.226 | 6.775 |
| Inanspruchnahme | - 4.888 | - | - 506 | - 1.390 | - 6.784 |
| Auflösung | - 949 | - 110 | - 459 | - 854 | - 2.372 |
| Zinsaufwand | 487 | 105 | 107 | 8 | 707 |
| Währungskursdifferenzen | - 687 | - 448 | - 360 | - 289 | - 1.784 |
| 31. Dezember 2017 | 20.867 | 4.804 | 4.048 | 3.786 | 33.505 |
| davon langfristig | 11.966 | 4.773 | 2.955 | 1.379 | 21.073 |
Die Personalrückstellungen umfassen im Wesentlichen solche für Jubiläen (12,0 Mio. €; 31. Dezember 2016: 12,2 Mio. €) und für Abfindungen (3,9 Mio. €, 31. Dezember 2016: 3,8 Mio. €). Die Jubiläumsverpflichtungen wurden im Geschäftsjahr mit 1,7 % gegenüber 1,6 % im Vorjahr abgezinst.
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen bestehen aus Verpflichtungen gegenüber Vermietern zur Herstellung des Zustands vor Überlassung der Mietsache. Der Barwert der Rückbauverpflichtungen wird in der Periode erfasst, in der die Verpflichtungen entstanden sind. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die entsprechenden Mittelabflüsse zum Zeitpunkt der Beendigung des jeweiligen Mietverhältnisses anfallen, wobei sowohl das Ende des Mietverhältnisses als auch die Höhe der zu erbringenden Leistung jeweils geschätzt worden ist.
Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bestehen für anhängige Verfahren in Lateinamerika und Frankreich. Jede einzelne Rechtsstreitigkeit hat für sich keinen signifikanten Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Symrise AG.
Die übrigen Rückstellungen enthalten im Einzelnen nicht wesentliche Positionen, weshalb auf einen gesonderten Ausweis verzichtet wurde. Wir gehen davon aus, dass der Mittelabfluss sämtlicher kurzfristiger Rückstellungen innerhalb der nächsten Monate, spätestens bis zum Ende des Jahres 2018, erfolgen wird.
25. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
Einzelne Gesellschaften haben Pensionspläne aufgesetzt, die entweder direkt durch die Bildung von Rückstellungen oder durch Beiträge an konzernexterne Fondsgesellschaften finanziert werden. Die Art und Weise, wie diese Leistungen gegenüber den Mitarbeitern erbracht werden, ist von den einzelnen gesetzlichen, fiskalischen und wirtschaftlichen Bedingungen der Länder abhängig. Darüber hinaus gewährt der Konzern vereinzelt zusätzlich medizinische Versorgungsleistungen an seine Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Pensionsleistungen sowie die medizinischen Versorgungsleistungen werden in der Regel an dem Lohn und Gehalt der Mitarbeiter und der jeweiligen Betriebszugehörigkeit bemessen. Die Verpflichtung bezieht sich sowohl auf die bereits im Ruhestand befindlichen Mitarbeiter als auch auf den Anspruch der zukünftigen Pensionäre.
Durch die Pensionspläne ist Symrise keinen über die üblichen versicherungsmathematischen Risiken - wie Langlebigkeitsrisiken, Zinsrisiken, Währungsrisiken und Kapitalmarktrisiken bezüglich des Planvermögens - hinausgehenden Risiken ausgesetzt.
Die Merkmale der für Symrise wesentlichen Pläne werden im Folgenden beschrieben:
DEUTSCHLAND
In Deutschland gewährt Symrise Pensionsleistungen durch Versorgungspläne mit arbeitgeberfinanzierten Altzusagen (leistungsorientiert) und verschiedene Pläne mit Entgeltumwandlungen (beitrags- und leistungsorientiert).
Die ordentliche Mitgliedschaft der Arbeitnehmer der früheren Haarmann & Reimer GmbH, Deutschland, in der Bayer-Pensionskasse VVaG wurde mit Wirkung vom 31. März 2003 beendet. Die Arbeitnehmer der Haarmann & Reimer GmbH, die zu diesem Zeitpunkt ordentliche Mitglieder waren, sind seit dem 1. April 2003 außerordentliche Mitglieder geworden. Ordentliche Mitglieder, die am 31. März 2003 verfallbare Anwartschaften hatten, konnten sich ihre bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rentenanwartschaften (ohne Arbeitgeberbeiträge) in Form einer Kapitalisierung auszahlen lassen und sind seitdem keine Mitglieder der Bayer-Pensionskasse mehr. Für alle zum Zeitpunkt 31. März 2003 in der Bayer-Pensionskasse befindlichen ordentlichen Mitglieder wurde mit Wirkung zum 1. April 2003 in Deutschland eine Versorgungsordnung in Form einer Direktzusage eingeführt, die über eine Bruttoentgeltumwandlung bedient wird (3 % bis maximal zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West). Für Entgeltbestandteile oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze besteht für diesen Personenkreis aufgrund einer Versorgungsordnung eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung bis zu einer wertmäßig begrenzten Höhe. Den früheren Arbeitnehmern der Haarmann & Reimer GmbH ist bei der Einführung einer neuen Versorgungsordnung garantiert worden, dass sich durch den Unternehmenszusammenschluss keine Verschlechterung in der betrieblichen Altersversorgung ergeben darf. Die Leistungen müssen auf dem Niveau vor der Zeit des Unternehmenszusammenschlusses beibehalten werden. Dies ist durch die neue Versorgungsordnung gewährleistet. Ebenso bietet das Unternehmen aufgrund dieser Garantie den früheren Haarmann & Reimer GmbH Arbeitnehmern im Tarifbereich eine zusätzliche freiwillige Entgeltumwandlung in Form einer Direktzusage an. Arbeitnehmerbeitrag und Unternehmenszuschuss zusammen sind auf maximal 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West begrenzt.
Bis zum 31. Dezember 1981 ins Unternehmen eingetretene frühere Dragoco Mitarbeiter unterliegen einer arbeitgeberfinanzierten Pensionsordnung. Die Höhe der hieraus resultierenden Rentenzahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit und dem letzten monatlichen Bruttoentgelt ab.
Alle zum 1. April 2003 keiner Versorgungsordnung angehörenden Mitarbeiter hatten ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis in Form einer Direktzusage durch Entgeltumwandlung an einer zum 31. Dezember 2010 geschlossenen Versorgungsordnung teilzunehmen. Arbeitnehmerbeitrag und Unternehmenszuschuss zusammen waren auf maximal 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West begrenzt.
Seit dem 1. Januar 2010 werden alle unbefristeten Neueintritte bei Symrise an den deutschen Standorten verpflichtet, ab dem siebten Monat ihrer Beschäftigung in die Rheinische Pensionskasse (RPK) einzutreten. Hierbei zahlt der Mitarbeiter 2 % seines Einkommens aus Bruttoentgeltumwandlung in die RPK ein (Pflichtbeitrag), das Unternehmen stockt den Betrag in gleicher Höhe auf. Freiwillige Beiträge sind möglich und werden ebenfalls in gleicher Höhe vom Unternehmen geleistet. Arbeitnehmerbeitrag und Unternehmenszuschuss zusammen sind auf maximal 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung West begrenzt. Bereits im Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter, die im Gegensatz zu ehemaligen Haarmann & Reimer Mitarbeitern oder bis zum 31. Dezember 1981 eingetretenen Dragoco Mitarbeitern keiner Versorgungsordnung angehören, konnten bis zum 30. September 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auf freiwilliger Basis ihre Mitgliedschaft in der RPK erklären.
Darüber hinaus haben alle außertariflichen Mitarbeiter und Führungskräfte auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, sich in Form einer Direktzusage durch Entgeltumwandlung zusätzliche Altersversorgungsbausteine zu erwerben. Einen Unternehmenszuschuss gibt es für diese sogenannte "Deferred Compensation" nicht.
Die betriebliche Altersversorgung über die RPK als externem Versorgungsträger wird als beitragsorientierter Versorgungsplan klassifiziert und es wurde dafür keine Pensionsrückstellung gebildet. Alle anderen Verpflichtungen aus Leistungszusagen sind als leistungsorientierte Versorgungspläne bilanziert und damit in der Pensionsrückstellung berücksichtigt. Für diese besteht kein Planvermögen.
USA
In den USA gewährt Symrise Pensionsleistungen durch einen leistungsorientierten Plan, den sogenannten Mass Mutual Plan, sowie medizinische Versorgungsleistungen. Beide Pläne sind eingefroren, das heißt, die Pläne sind für Neueintritte ebenso wie für die Erdienung weiterer Ansprüche seit 2012 beziehungsweise seit 2003 geschlossen. Die Höhe der Versorgungsleistungen aus dem Mass Mutual Plan bestimmt sich auf Basis des durchschnittlichen Endgehalts sowie der Jahre der Unternehmenszugehörigkeit. Das für diesen Versorgungsplan gehaltene Planvermögen wird in sogenannten Pooled Separate Accounts bei der Massachusetts Mutual Life Insurance Company gehalten, die das Vermögen zur Vermeidung von Risikokonzentrationen diversifiziert anlegt. Die Anlageentscheidungen werden von einem Anlageausschuss, dem Benefit Oversight Committee, getroffen, der zugleich auch für die rechtmäßige Verwaltung zuständig ist und die treuhändische Verantwortung trägt. Er setzt sich aus fünf Symrise Mitarbeitern zusammen. Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen beider Pläne basieren auf dem US-amerikanischen Employee Retirement Income Security Act (ERISA), der unter anderem Mindestfinanzierungsniveaus vorgibt, die auf Basis einer jährlichen Bewertung ermittelt werden. Einzahlungen durch die Planteilnehmer in das Planvermögen finden nicht statt.
Die als Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gezeigte leistungsorientierte Verpflichtung lässt sich wie folgt herleiten:
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| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In T€ | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Januar | 486.554 | 566.425 | - 41.902 | - 43.873 | 444.652 | 522.552 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 15.032 | 17.291 | - | - | 15.032 | 17.291 |
| Zinsaufwand (+)/Zinsertrag (-) | 12.652 | 10.504 | - 1.417 | - 1.444 | 11.235 | 9.060 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasst | ||||||
| Neubewertungen | ||||||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | ||||||
| aufgrund Veränderungen der demographischen Annahmen | 1.068 | - 4.512 | - | - | 1.068 | - 4.512 |
| aufgrund Veränderungen der finanziellen Annahmen | 59.169 | 2.777 | - | - | 59.169 | 2.777 |
| aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | 4.459 | - 2.926 | - | - | 4.459 | - 2.926 |
| Ertrag aus Planvermögen (ohne Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind) | - | - | - 827 | - 3.915 | - 827 | - 3.915 |
| Währungskursdifferenzen | 2.032 | - 9.139 | - 1.486 | 5.228 | 546 | - 3.911 |
| Sonstiges | ||||||
| Arbeitgeberbeiträge | - | - | - 548 | - 1.477 | - 548 | - 1.477 |
| Gezahlte Leistungen | - 14.541 | - 14.783 | 2.307 | 3.212 | - 12.234 | - 11.571 |
| 31. Dezember | 566.425 | 565.637 | - 43.873 | - 42.269 | 522.552 | 523.368 |
| davon Pensionspläne | 553.776 | 554.095 | - 43.873 | - 42.269 | 509.903 | 511.826 |
| davon medizinische Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 12.649 | 11.542 | - | - | 12.649 | 11.542 |
Der gesamte Barwert der Leistungsverpflichtung enthält zum Ende des abgelaufenen Jahres 315.304 T€ für aktive Mitarbeiter (31. Dezember 2016: 323.955 T€), 48.483 T€ für ehemalige Arbeitnehmer mit unverfallbaren Leistungsansprüchen (31. Dezember 2016: 50.658 T€) und 201.850 T€ für Pensionäre und deren Hinterbliebene (31. Dezember 2016: 191.812 T€). Von diesem gesamten Barwert der Leistungsverpflichtung entfallen 554.346 T€ (31. Dezember 2016: 554.420 T€) auf unverfallbare Ansprüche, die restlichen 11.291 T€ (31. Dezember 2016: 12.005 T€) berücksichtigen verfallbare Ansprüche.
Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit des Barwerts der Leistungsverpflichtung aus leistungsorientierten Plänen beträgt insgesamt 20,0 Jahre (31. Dezember 2016: 19,5 Jahre). Sie verteilt sich mit 24,5 Jahren auf aktive Mitarbeiter, mit 23,5 Jahren auf ehemalige Arbeitnehmer mit unverfallbaren Leistungsansprüchen und mit 11,7 Jahren auf Pensionäre und deren Hinterbliebene.
Die leistungsorientierten Pläne sind mit Ausnahme der Versorgungsordnungen in den USA (Mass Mutual Plan), in Japan und in Indien nicht durch Planvermögen gedeckt. Das Planvermögen zum Jahresende sichert einen Barwert der Leistungsverpflichtung von 56.349 T€ (31. Dezember 2016: 61.090 T€). Die Finanzierung der nicht durch Planvermögen gegebenen Zusagen erfolgt über den operativen Cashflow der Symrise AG und ihrer Tochtergesellschaften.
Das Planvermögen von 42.269 T€ (31. Dezember 2016: 43.873 T€) besteht im Wesentlichen für Pensionszusagen in den USA (36.625 T€; 31. Dezember 2016: 38.070 T€) und ist in sogenannten Pooled Separate Accounts bei der Massachusetts Mutual Life Insurance Company angelegt. Auf diesen Konten werden Anteile an Fondsvermögen gehalten, das in Geldmarktpapiere, Anleihen sowie in speziell wachstums- und wertorientierte Wertpapiere investiert ist. Die Preisnotierungen für diese Anteile sind von aktiven Märkten ableitbar (Fair Value-Hierarchie Level 2). Darüber hinaus besteht Planvermögen in Japan (5.345 T€; 31. Dezember 2016: 5.517 T€) und in Indien (299 T€; 31. Dezember 2016: 286 T€). Das Vermögen in Japan ist in einem Fonds bei der Japan Master Trust Bank angelegt, die zum Jahresende 2017 das Vermögen in japanische und ausländische Anleihen und Aktien investiert hat, deren Preise ebenfalls aus aktiven Märkten ableitbar sind. Es übersteigt die leistungsorientierte Verpflichtung und wurde auf die Vermögensobergrenze begrenzt (Asset Ceiling). Der Effekt daraus ist unwesentlich (90 T€) und innerhalb des Ertrags aus Planvermögen unter den Neubewertungen berichtet. Das Planvermögen in Indien ist bei einer Lebensversicherung angelegt, für die kein Preis an aktiven Märkten existiert. Symrise erwartet, dass im Jahr 2018 Beiträge in Höhe von 113 T€ (Erwartung im Jahr 2016 für 2017: 141 T€) in das Planvermögen eingezahlt werden.
Die Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtung gliedert sich nach Regionen wie folgt:
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| In T€ | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|
| EAME | 488.089 | 493.013 |
| Nordamerika | 29.106 | 24.985 |
| Lateinamerika | 4.056 | 4.146 |
| Asien/Pazifik | 1.301 | 1.224 |
| Summe | 522.552 | 523.368 |
Den versicherungsmathematischen Bewertungen lagen die folgenden Annahmen zugrunde:
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| In % | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz | ||
| Deutschland | 1,60 | 1,70 |
| USA | 4,02 | 3,64 |
| Übrige Länder | 2,11 | 2,28 |
| Gehaltstrend | ||
| Deutschland | 2,25 | 2,25 |
| Übrige Länder | 2,99 | 3,25 |
| Rententrend | ||
| Deutschland | 1,50 | 1,70 |
| Übrige Länder | 2,01 | 2,01 |
| Kostensteigerung für medizinische Versorgungsleistungen | ||
| USA | 7,20 | 6,70 |
| Übrige Länder | 8,25 | 8,76 |
Die Annahmen über Sterblichkeitsraten basieren auf veröffentlichten Sterbetafeln. Für die in Deutschland ausgesprochenen Pensionszusagen bestimmt sich die Sterblichkeitsrate nach den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Mass Mutual Plan in den USA ist auf Basis der Richttafel RP 2014 employee and retiree mortality berechnet. Allen weiteren versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde.
Der Barwert der Leistungsverpflichtung ist von oben genannten versicherungsmathematischen Annahmen abhängig. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich dieser Barwert zum jeweiligen Bilanzstichtag bei der Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen um jeweils einen Prozentpunkt verändert hätte:
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| Veränderung des Barwerts der Leistungsverpflichtung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Erhöhung | Rückgang | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| In T€ | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | - 98.788 | - 102.232 | 130.645 | 134.085 |
| Gehaltstrend | 15.749 | 19.991 | - 14.507 | - 17.666 |
| Rententrend | 70.573 | 68.427 | - 58.545 | - 56.869 |
| Kostensteigerung für medizinische Versorgungsleistungen | 1.624 | 1.410 | - 1.334 | - 1.162 |
Zur Bestimmung der Sensitivität bezüglich der Lebenserwartung wurde die Sterblichkeitsrate für die in den Plänen begünstigten Personen um 10,0 % erhöht beziehungsweise reduziert. Die Reduzierung der Sterbewahrscheinlichkeit führt zu einer Erhöhung der Lebenserwartung und ist abhängig vom individuellen Alter der begünstigten Personen. Die Erhöhung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10,0 % führt bei den von Symrise erteilten Pensionszusagen zu einer Reduzierung des Barwerts der Leistungsverpflichtung um 21.614 T€ (31. Dezember 2016: 21.236 T€). Dagegen führt die Reduzierung um 10,0 % zu einer Erhöhung des Barwerts der Leistungsverpflichtung um 23.743 T€ (31. Dezember 2016: 23.604 T€).
Eine Veränderung von 1,0 Prozentpunkten bei der Annahme der Kostensteigerung für medizinische Versorgungsleistungen würde sich wie folgt auf den laufenden Dienstzeitaufwand auswirken:
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| Veränderung des laufenden Dienstzeitaufwands | ||||
|---|---|---|---|---|
| Erhöhung | Rückgang | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| In T€ | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kostensteigerung für medizinische Versorgungsleistungen | 84 | 76 | - 67 | - 61 |
Die Berechnung der Sensitivität des Barwerts der Leistungsverpflichtung wurde unter Anwendung des gleichen Verfahrens vorgenommen, nach dem auch der Barwert der Verpflichtungen aus den erteilten Pensionszusagen selbst ermittelt wurde (Verfahren der laufenden Einmalprämien). Vor allem aufgrund der Wirkung des Zinseszinseffekts bei der Bestimmung des Barwerts der Leistungsverpflichtung führen Erhöhungen beziehungsweise Senkungen des Diskontierungszinssatzes, des Gehalts- und Rententrends sowie von Sterblichkeitsraten zu anderen Absolutbeträgen. Sofern mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, ergibt sich der Gesamtbetrag nicht zwingend als Summe der zuvor gezeigten Einzeleffekte. Die Sensitivitäten gelten nur für die jeweilige konkrete Größenordnung der Änderung der Annahme (zum Beispiel 1,0 Prozentpunkte beim Abzinsungssatz). Verändern sich die Annahmen anders als genannt, lässt sich die Auswirkung auf den Barwert der Leistungsverpflichtung nicht linear übertragen.
26. EIGENKAPITAL
GEZEICHNETES KAPITAL
Das gezeichnete Kapital der Symrise AG beläuft sich unverändert auf 129.812.574 € und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 129.812.574 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € pro Stück.
GENEHMIGTES KAPITAL
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.000.000 € zu erhöhen. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; |
| ― | zum Zweck der Ausgabe von maximal 1.000.000 neuer Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften; |
| ― | soweit dies erforderlich ist, um Inhabern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Optionsscheine und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungsrechts beziehungsweise nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde; |
| ― | um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert oder ausgegeben wurden beziehungsweise auszugeben sind. |
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
ERWERB EIGENER AKTIEN
Der Vorstand ist bis zum 11. Mai 2020 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des bei der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
―
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden.
―
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots beziehungsweise mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.
| ― | Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. |
| ― | Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot beziehungsweise eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots beziehungsweise der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots beziehungsweise der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot beziehungsweise die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot beziehungsweise die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, beziehungsweise im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. |
―
Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
| ― | Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. |
| ― | Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. |
| ― | Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen. |
―
Die Ermächtigungen erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die auf Grund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.
―
Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, zum Teil auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.
―
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung verwendet werden.
―
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands auf Grund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
BEDINGTES KAPITAL
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 20.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von gegen Barleistung ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus gegen Barleistung ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 16. Mai 2022 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen beziehungsweise ihre Verpflichtung zur Ausübung des Options-/Wandlungsrechts erfüllen beziehungsweise die Gesellschaft von einem ihr eingeräumten Recht, den Gläubigern von Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren Gebrauch macht und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden (Bedingtes Kapital 2017). Die neuen Aktien nehmen am Gewinn teil ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem ihre Ausgabe erfolgt.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 6 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals zu ändern. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen nach Ablauf der Ermächtigungsfrist sowie für den Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals nach Ablauf sämtlicher Wandlungs-/ Optionsfristen.
KAPITALRÜCKLAGE UND SONSTIGE RÜCKLAGEN
Die Kapitalrücklage enthielt bisher im Wesentlichen das Aufgeld (Agio) aus der im Rahmen des Börsengangs sowie den zwei im Geschäftsjahr 2014 durchgeführten Kapitalerhöhungen. Sie hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2016 durch die Emission der Wandelanleihe von 1.375.957.215 € auf 1.405.084.800 € erhöht. Die Veränderung resultiert aus der Eigenkapitalkomponente in Höhe von 34.263.319 € abzüglich Transaktionskosten in Höhe von 251.683 € und darauf entfallender Steuer in Höhe von 72.988 €. Darüber hinaus mindert sich die in der Kapitalrücklage ausgewiesene Eigenkapitalkomponente um den auf die temporäre Differenz entfallenden Betrag passiver latenter Steuern in Höhe von 4.957.039 €.
In der Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Veränderung des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtung, tatsächliche Erträge aus Planvermögen abzüglich des bereits ergebniswirksam erfassten Teilbetrags sowie die Effekte aus der Vermögenswertbegrenzung berücksichtigt.
Die kumulierten Währungskursdifferenzen beinhalten Wechselkursgewinne und -verluste aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen zu Beginn und zum Ende der jeweiligen Berichtsperiode. Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich signifikante Effekte aus der Umrechnung des US-Dollars in Euro. Die nach IAS 29 erforderliche Anpassung der Abschlüsse von Unternehmen, deren funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist, ist ebenfalls Teil der kumulierten Währungskursdifferenzen. Konkret betroffen von den Anpassungen nach IAS 29 ist im Symrise Konzern die Tochtergesellschaft in Venezuela. Der Abschluss dieser Gesellschaft basiert grundsätzlich auf dem Konzept historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten. Im Jahr 2017 musste dieser erneut aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft der funktionalen Währung angepasst werden und ist daher in der am Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben. Zum 31. Dezember 2017 wurden, wie im Vorjahr, keine offiziellen Inflationsraten veröffentlicht. Wir haben daher für die Erstellung des Konzernabschlusses erneut die aus unserer Sicht bestmöglich geschätzte, verfügbare Information vom "International Monetary Fund (IMF) - World Economic Outlook" verwendet. Danach wird für 2017 eine Veränderung der allgemeinen Kaufkraft von 652,7 % angenommen. Der Effekt aus der Anpassung der Gewinn- und Verlustrechnung ist vernachlässigbar. In Argentinien waren im abgelaufenen Wirtschaftsjahr noch keine Anpassungen vorzunehmen. Wir beobachten die Entwicklung hier nach wie vor aufmerksam.
In den sonstigen Rücklagen sind die Neubewertungsrücklage, die Rücklage aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und die Cashflow Hedge-Rücklage zusammengefasst. Die Neubewertungsrücklage resultiert aus sukzessiven Anteilserwerben in der Vergangenheit. Die Rücklage aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert umfasst Wertänderungen von Finanzinstrumenten, die der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet sind. Die Cashflow Hedge-Rücklage enthält den effektiven Teil der Fair Value-Änderungen aus zur Sicherung von Währungsrisiken gehaltenen derivativen Finanzinstrumenten. Umgliederungen von unwirksamen Teilen aus der Absicherung von Zahlungsströmen ins Periodenergebnis (Ineffektivitäten) fanden 2017 nicht statt.
ÜBERLEITUNG DER DURCH DAS SONSTIGE ERGEBNIS BETROFFENEN EIGENKAPITALBESTANDTEILE
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| 2016 angepasst*In T€ | Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) | Kumulierte Währungskursdifferenzen | Sonstige Rücklagen | Summe sonstiges Ergebnis der Aktionäre der Symrise AG | Nicht beherrschende Anteile | Summe sonstiges Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | ||||||
| Kursdifferenzen, die während des Geschäftsjahres eingetreten sind | - | - 4.141 | - | - 4.141 | 294 | - 3.847 |
| Gewinne/Verluste aus Nettoinvestitionen | - | 2.807 | - | 2.807 | - | 2.807 |
| In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umgegliederter Betrag | - | 1.878 | - | 1.878 | - | 1.878 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | - | - | 5 | 5 | - | 5 |
| Absicherung von Zahlungsströmen (Währungssicherung) | ||||||
| Während des Geschäftsjahres erfasste Gewinne/Verluste | - | - | - 1.118 | - 1.118 | 15 | - 1.103 |
| Gegen den Geschäfts- oder Firmenwert umgegliederter Betrag | - | - | 507 | 507 | - | 507 |
| In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umgegliederter Betrag | - | - | 477 | 477 | - | 477 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | - 45.244 | - | - | - 45.244 | - | - 45.244 |
| Steuersatzänderung | - | - | - 3 | - 3 | - | - 3 |
| Sonstiges Ergebnis | - 45.244 | 544 | - 132 | - 44.832 | 309 | - 44.523 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
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| 2017 In T€ |
Rücklage für Neubewertungen (Pensionen) | Kumulierte Währungskursdifferenzen | Sonstige Rücklagen | Summe sonstiges Ergebnis der Aktionäre der Symrise AG | Nicht beherrschende Anteile | Summe sonstiges Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | ||||||
| Kursdifferenzen, die während des Geschäftsjahres eingetreten sind | - | - 146.445 | - | - 146.445 | - 5.847 | - 152.292 |
| Gewinne/Verluste aus Nettoinvestitionen | - | - 4.753 | - | - 4.753 | - | - 4.753 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | - | - | 17 | 17 | - | 17 |
| Absicherung von Zahlungsströmen (Währungssicherung) | ||||||
| Während des Geschäftsjahres erfasste Gewinne/Verluste | - | - | 1.824 | 1.824 | 151 | 1.975 |
| In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung umgegliederter Betrag | - | - | - 922 | - 922 | - 180 | - 1.102 |
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | 6.042 | - | - | 6.042 | - | 6.042 |
| Steuersatzänderung | - 3.192 | - 103 | - | - 3.295 | - | - 3.295 |
| Sonstiges Ergebnis | 2.850 | - 151.301 | 919 | - 147.532 | - 5.876 | - 153.408 |
DIVIDENDE
Die insgesamt an die Aktionäre der Symrise AG ausschüttungsfähigen Dividenden bemessen sich gemäß dem deutschen Aktiengesetz nach dem Bilanzgewinn, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Symrise AG ausgewiesen wird. In der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2016 0,85 € (für 2015: 0,80 €) je dividendenberechtigte Stückaktie (Dividendensumme: 110.341 T€; für 2015: 103.850 T€) auszuschütten.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem am 31. Dezember 2017 handelsrechtlich ausgewiesenen Bilanzgewinn der Symrise AG eine Dividende von 0,88 € pro Aktie auszuschütten. Dies entspricht einem Dividendenbetrag von 114.235 T€.
NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE
Unter dieser Position ist der Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften erfasst. Die auf nicht beherrschende Anteile entfallende Veränderung des sonstigen Ergebnisses resultiert im Wesentlichen aus der Währungsumrechnung.
27. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen im Wesentlichen auf die Probi Gruppe. Symrise hält zum Bilanzstichtag 51,40 % der Anteile an der Probi Gruppe, das heißt, die auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallenden Anteile betragen 48,60 %. Deren Anteil am Jahresüberschuss 2017 beläuft sich auf 2.876 T€ (2016 angepasst: 5.414 T€), ihr Buchwert zum 31. Dezember 2017 beträgt 44.654 T€ (31. Dezember 2016 angepasst: 48.106 T€). An die nicht beherrschenden Gesellschafter wurden im Jahr 2017 Dividenden in Höhe von 575 T€ (2016: 468 T€) ausgezahlt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Finanzinformationen zur Probi Gruppe zusammengefasst dargestellt:
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| In T€ | 31. Dezember 2016 angepasst* | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 30.446 | 35.309 |
| Langfristige Vermögenswerte | 107.681 | 87.592 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 32.605 | 26.782 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 7.038 | 1.866 |
| Umsatz | 46.406 | 63.546 |
| Jahresüberschuss | 11.141 | 6.681 |
| Sonstiges Ergebnis | 275 | - 5.753 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
28. ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT
Das Kapital wird auf der Basis verschiedener Kennzahlen überwacht. Das Verhältnis von Nettoverschuldung (inklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) zu EBITDA und die Eigenkapitalquote sind hierbei wichtige Kennzahlen. Dabei haben sich die Ziele, Methoden und Prozesse zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Symrise verfügt mit einer Eigenkapitalquote (das auf Aktionäre der Symrise AG entfallende Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) von 36,6 % (31. Dezember 2016: 35,2 %) über eine solide Kapitalstruktur. Grundsatz von Symrise ist die Beibehaltung der starken Kapitalbasis, um das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und des Marktes zu erhalten und die zukünftige Geschäftsentwicklung nachhaltig voranzutreiben.
Die Nettoverschuldung ermittelt sich folgendermaßen:
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| In T€ | 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 1.749.881 | 1.627.738 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | - 301.648 | - 229.505 |
| Nettoverschuldung | 1.448.233 | 1.398.233 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 522.552 | 523.368 |
| Nettoverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.970.785 | 1.921.601 |
Die Überprüfung der Einhaltung der Leverage Covenants für die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten erfolgt auf Basis der Vorgaben in den verschiedenen Kreditverträgen. Hierfür wird zur Ermittlung der Leverage Covenants die Nettoverschuldung auf das vertraglich definierte EBITDA der letzten 12 Monate bezogen. Danach ergibt sich eine Nettoverschuldung/EBITDA von 2,2. Der für die Kreditverträge nicht relevante Leverage für die Nettoverschuldung einschließlich Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen/EBITDA beträgt 3,0.
Wir konzentrieren uns auf eine Kapitalstruktur, die es uns ermöglicht, unseren künftigen potenziellen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte zu decken. Dadurch können wir ein hohes Maß an Unabhängigkeit, Sicherheit und finanzieller Flexibilität gewährleisten. Unsere attraktive Dividendenpolitik werden wir fortsetzen und unsere Aktionäre auch in Zukunft angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen. Daneben soll sichergestellt sein, dass bei passenden Akquisitionsgelegenheiten diese durch eine solide Finanzierung getätigt werden können.
Der durchschnittliche Zinssatz für Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) betrug 2,1 % (2016: 2,3 %).
Weder das Unternehmen noch seine Tochtergesellschaften unterlagen extern auferlegten Kapitalanforderungen.
29. WEITERE ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHN UNG
Die Konzernkapitalflussrechnung weist für das Berichtsjahr 2017 und das Vorjahr entsprechend IAS 7 die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus. Die Ermittlung der Cashflows erfolgt nach der indirekten Methode.
Der Finanzmittelfonds beinhaltet unverändert zum Vorjahr Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristige, liquide Anlagen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten, die jederzeit in einen festgelegten Betrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Er entspricht dem Bilanzposten "Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen".
CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT
Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen nicht zahlungswirksame Währungseffekte.
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
Die Auszahlungen für Unternehmenserwerbe (22.290 T€) enthalten neben nachträglichen Kaufpreiszahlungen für die im Jahr 2016 erworbene Pinova Gruppe in Höhe von 8.186 T€ den jeweils sofort fälligen Kaufpreisbestandteil für die im Jahr 2017 durchgeführten Akquisitionen der Cobell Gruppe in Höhe von 11.375 TGBP (12.946 T€) und dem Erwerb weiterer Anteile des vormals assoziierten Unternehmens Octopepper SAS in Höhe von 1.929 T€ und sind um erworbene Zahlungsmittel (771 T€) vermindert.
Die Einzahlungen aus dem Verkauf eines Tochterunternehmens (6.527 T€) stehen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Pinova Inc. im Dezember 2016 und resultieren aus der nachträglichen Anpassung einer variablen Kaufpreiskomponente (5.035 TUSD beziehungsweise 4.445 T€), die auf einer Working Capital-Klausel basiert, sowie aus der Übertragung eines ersten Teilbetrags des auf dem Treuhandkonto geführten Guthabens (2.500 TUSD beziehungsweise 2.082 T€).
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
Die ausgeschütteten Dividenden sind in Höhe von 110.341 T€ (2016: 103.850 T€) an Aktionäre der Symrise AG geflossen, der übrige Betrag (3.086 T€; 2016: 4.268 T€) ist an nicht beherrschende Anteilseigner von Tochtergesellschaften gezahlt worden.
Im Folgenden wird eine Überleitungsrechnung zwischen Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt:
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| In T€ | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten | Summe der Finanzverbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit |
|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2017 | 536.336 | 1.213.545 | 7.143 | 1.757.024 |
| Zahlungswirksam | - 497.932 | 362.637 | - 1.707 | - 137.002 |
| Zahlungsunwirksam | 50.570 | - 37.418 | 411 | 13.563 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 3.956 | 1.068 | 130 | 5.154 |
| Umbuchungen | 16.616 | - 16.616 | 0 | 0 |
| aufgelaufene Zinsen | 34.485 | 4.267 | 283 | 39.035 |
| Währungskursdifferenzen | - 4.487 | - 26.137 | - 2 | - 30.626 |
| davon erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis | - 733 | - 689 | - 2 | - 1.424 |
| davon erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechung (Finanzergebnis) | - 3.754 | - 25.448 | 0 | - 29.202 |
| 31. Dezember 2017 | 88.974 | 1.538.764 | 5.847 | 1.633.585 |
30. WEITERE INFORMATIONEN ZU FINANZINSTRUMENTEN UND ZUR BEMESSUNG BEIZULEGENDER ZEITWERTE
INFORMATIONEN ZU FINANZINSTRUMENTEN NACH KATEGORIEN
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| Wertansatz Bilanz nach IAS 39 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2016 angepasst*In T€ | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair Value erfolgsneutral | Fair Value erfolgswirksam | Fair Value |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| AKTIVA | |||||
| Kredite und Forderungen (LaR) | 866.826 | 866.826 | - | - | 866.826 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 299.396 | 299.396 | - | - | 299.396 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 528.353 | 528.353 | - | - | 528.353 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 39.077 | 39.077 | - | - | 39.077 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS) | 14.549 | - | 14.549 | - | 14.549 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 2.252 | - | 2.252 | - | 2.252 |
| Wertpapiere | 12.283 | - | 12.283 | - | 12.283 |
| Sonstige Finanzanlagen | 14 | - | 14 | - | 14 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT) | 1.233 | - | - | 1.233 | 1.233 |
| Derivative Finanzinstrumente ohne Hedge-Beziehung | 1.233 | - | - | 1.233 | 1.233 |
| Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (n.a.) | 115 | - | 115 | - | 115 |
| PASSIVA | |||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC) | 2.019.770 | 2.019.770 | - | - | 2.067.637 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 254.383 | 254.383 | - | - | 254.383 |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.749.881 | 1.749.881 | - | - | 1.797.748 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 15.506 | 15.506 | - | - | 15.506 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (FLHfT) | 966 | - | - | 966 | 966 |
| Derivative Finanzinstrumente ohne Hedge-Beziehung | 966 | - | - | 966 | 966 |
| Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (n.a.) | 741 | - | 741 | - | 741 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (n.a.) | 7.143 | - | - | - | 7.638 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
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| Wertansatz Bilanz nach IAS 39 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 In T€ |
Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Fair Value erfolgsneutral | Fair Value erfolgswirksam | Fair Value |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| AKTIVA | |||||
| Kredite und Forderungen (LaR) | 811.009 | 811.009 | - | - | 811.009 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 229.505 | 229.505 | - | - | 229.505 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 557.436 | 557.436 | - | - | 557.436 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 24.068 | 24.068 | - | - | 24.068 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS) | 5.465 | - | 5.465 | - | 5.465 |
| Wertpapiere | 3.765 | - | 3.765 | - | 3.765 |
| Sonstige Finanzanlagen | 1.700 | - | 1.700 | - | 1.700 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte (FAHfT) | 1.560 | - | - | 1.560 | 1.560 |
| Derivative Finanzinstrumente ohne Hedge-Beziehung | 1.560 | - | - | 1.560 | 1.560 |
| Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (n.a.) | 542 | - | 542 | - | 542 |
| PASSIVA | |||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC) | 1.909.557 | 1.909.557 | - | - | 2.004.299 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 276.229 | 276.229 | - | - | 276.229 |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.627.738 | 1.627.738 | - | - | 1.722.480 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.590 | 5.590 | - | - | 5.590 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten (FLHfT) | 939 | - | - | 939 | 939 |
| Derivative Finanzinstrumente ohne Hedge-Beziehung | 939 | - | - | 939 | 939 |
| Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung (n.a.) | 8 | - | 8 | - | 8 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (n.a.) | 5.847 | - | - | - | 6.110 |
Im Folgenden wird beschrieben, in welcher Bemessungshierarchie gemäß IFRS 13 die Finanzinstrumente eingestuft sind, die wiederkehrend zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden. Die einzelnen Stufen dieser Bemessungshierarchie werden unter TZ 2.5 erläutert.
Die als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Wertpapiere sind Level 1 und die sonstigen Finanzanlagen Level 3 zugeordnet. In den sonstigen Finanzanlagen ist im Wesentlichen eine 2017 erworbene Beteiligung enthalten, deren beizulegender Zeitwert zum Stichtag 1.686 T€ beträgt. Die Bewertung und damit der Barwert des erwarteten Nutzens aus dieser Beteiligung erfolgt auf Basis einer Discounted Cashflow-Berechnung. Als nicht beobachtbare Inputfaktoren wurden ein gewichteter Kapitalkostensatz von 9,6 % und eine langfristige Wachstumsrate von 1,0 % zugrunde gelegt. Aus Wesentlichkeitsgründen wird auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet.
Als Bewertungskurse für die Mark to Market-Bewertung der Devisentermingeschäfte im Level 2 werden für die Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse verwendet. Diese ergeben sich aus der Zinsdifferenz der beteiligten Währungen unter Berücksichtigung der Laufzeit.
Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden als Barwerte der mit diesen finanziellen Verbindlichkeiten verbundenen künftigen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Referenzzinssätze ermittelt und jeweils um einen entsprechenden bonitätsabhängigen Spread (Risikoprämie) angepasst. Damit sind diese beizulegenden Zeitwerte dem Level 2 der Bemessungshierarchie zuzuordnen.
Aufgrund der überwiegend kurzfristigen Laufzeiten weichen die Buchwerte der Finanzinstrumente mit Ausnahme der Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nur unwesentlich von den beizulegenden Zeitwerten ab.
Im Berichtszeitraum wurden keine Transfers zwischen Level 1 und 2 vorgenommen. Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt unverändert.
Im ersten Halbjahr 2017 wurde eine zum 31. Dezember 2016 vollständig wertgeminderte sonstige Finanzanlage veräußert. Daraus resultierte ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 217 T€, der innerhalb des sonstigen Finanzergebnisses erfasst wurde.
NETTOGEWINNE UND -VERLUSTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN
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| In T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Kredite und Forderungen (LaR) | 11.994 | - 24 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (FAHfT und FLHfT) | - 1.323 | 2.983 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (AfS) | - 1.359 | 41 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) | - 50.405 | - 13.759 |
| Summe | - 41.093 | - 10.759 |
Die Wertänderungen der als Kredite und Forderungen kategorisierten Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, sind vorrangig durch Währungskurse verursacht. Gleiches gilt für die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Ausschlaggebend für diese Veränderungen ist neben der Entwicklung des ägyptischen Pfunds vor allem die des US-Dollars gewesen.
Das Zinsergebnis der beiden zuvor genannten Kategorien, das heißt, für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, belief sich 2017 auf - 31,3 Mio. € (2016: - 38,4 Mio. €).
SALDIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die einer rechtlich durchsetzbaren Globalnettingvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung unterlagen, bestanden nur bei derivativen Finanzinstrumenten in Form von International Swaps and Derivatives Association (ISDA) Master Netting Agreements oder vergleichbaren Vereinbarungen.
Die ISDA-Vereinbarungen erfüllen die Kriterien für die Saldierung in der Bilanz nicht. Dies liegt daran, dass der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat, da das Recht auf eine Saldierung nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, wie zum Beispiel einem Verzug bei den Bankdarlehen oder anderen Kreditereignissen, durchsetzbar ist.
Die im Zusammenhang mit bilanzierten Finanzinstrumenten saldierten Beträge sind aufgrund der Vielzahl von Geschäften mit unterschiedlichen Kontrahenten wie auch im Vorjahr unwesentlich.
31. ANGABEN ZUM RISIKOMANAGEMENT VON FINANZINSTRUMENTEN
Preisschwankungen von Währungen und Zinsen können signifikante Ergebnis- und Cashflow-Risiken zur Folge haben. Daher überwacht Symrise diese Risiken zentral und steuert diese dann vorausschauend, gegebenenfalls auch durch Nutzung von derivativen Finanzinstrumenten.
Die Steuerung der Risiken basiert auf konzernweit gültigen Richtlinien, in denen Ziele, Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen festgelegt sind. Sie werden regelmäßig überprüft und an aktuelle Markt- und Produktionsentwicklungen angepasst. Das Risikomanagement ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
ZINSRISIKO
Zinsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Da die überwiegende Anzahl von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten festverzinslich ist, bestehen keine wesentlichen Zinsrisiken.
Marktzinssatzänderungen für Finanzverbindlichkeiten mit variabler Zinskomponente wirken sich auf das Zinsergebnis, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, aus:
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| 2016 | Nominal | davon fix | davon variabel | davon ungesichert | 1,0 %-Punkte Anstieg |
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | 1.495.573 | 1.284.573 | 211.000 | 211.000 | 2.110 |
| TUSD | 263.543 | 238.543 | 25.000 | 25.000 | 250 |
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| 2017 | Nominal | davon fix | davon variabel | davon ungesichert | 1,0 %-Punkte Anstieg |
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | 1.452.943 | 1.321.651 | 131.292 | 131.292 | 1.313 |
| TUSD | 244.852 | 221.193 | 23.659 | 23.659 | 237 |
Ein Anstieg aller relevanten Zinssätze um einen Prozentpunkt hätte zum 31. Dezember 2017 ein um 1.511 T€ (31. Dezember 2016: 2.347 T€) niedrigeres Ergebnis zur Folge gehabt. Ein weiterer Rückgang der Zinssätze hätte aufgrund von Bestimmungen über negative Zinssätze in den Kreditverträgen keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis. Die Sensitivität des Eigenkapitals gegenüber Zinsänderungen ist von unwesentlichem Ausmaß.
WÄHRUNGSRISIKO
Symrise ist im Rahmen seiner globalen Geschäftstätigkeit zwei Arten von Währungsrisiken ausgesetzt. Das Transaktionsrisiko entsteht durch Änderungen künftiger Cashflows aufgrund von Wechselkursschwankungen im Einzelabschluss der Konzerngesellschaften.
Das Translationsrisiko beschreibt das Risiko einer Veränderung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungs-Posten einer Tochtergesellschaft aufgrund von Währungskursveränderungen bei der Umrechnung der lokalen Einzelabschlüsse in die Konzernwährung. Durch Währungsschwankungen verursachte Veränderungen aus der Translation der Bilanzposten dieser Gesellschaften werden im Konzerneigenkapital abgebildet. Die Risiken hieraus werden nicht gesichert.
Die globale Ausrichtung des Symrise Konzerns führt zu Lieferbeziehungen und Zahlungsströmen in Fremdwährung. Diese Währungsrisiken werden systematisch erfasst und an die Konzernzentrale berichtet. Zur Sicherung des Wechselkursrisikos aus originären Finanzinstrumenten sowie aus geplanten Transaktionen werden Devisenterminkontrakte in erster Linie zur Sicherung von US-Dollar eingesetzt.
Die Darstellung des bestehenden Fremdwährungsrisikos am Bilanzstichtag erfolgt gemäß IFRS 7 mittels einer Sensitivitätsanalyse. Die Fremdwährungssensitivität wird durch die Aggregation aller finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ermittelt, die auf eine fremde Währung lauten, die nicht funktionale Währung des jeweils berichtenden Unternehmens ist. Das so ermittelte Fremdwährungsrisiko wird zum Stichtagskurs und zu einem Sensitivitätskurs, der eine 10 %ige Aufwertung/Abwertung der Konzernwährung gegenüber der Fremdwährung unterstellt, bewertet. Die Differenz aus dieser hypothetischen Bewertung stellt die Auswirkung auf das Ergebnis vor Ertragsteuern und auf das Eigenkapital dar. Die Sensitivitätsanalyse beruht auf der Annahme, dass außer einer Änderung des Währungskurses alle anderen Variablen konstant bleiben. In die Sensitivitätsanalyse wurden auch Währungsrisiken aus konzerninternen monetären Posten einbezogen, sofern daraus Umrechnungsgewinne oder -verluste resultieren, die im Rahmen der Konsolidierung nicht eliminiert werden. Effekte aus der Währungsumrechnung von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht die Berichtswährung des Symrise Konzerns ist, berühren die Cashflows in lokaler Währung nicht und sind deshalb nicht Bestandteil der Sensitivitätsanalyse.
Ein signifikantes Währungsrisiko ergab sich im Symrise Konzern sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr vornehmlich aus dem US-Dollar. Das Fremdwährungsrisiko vor Sicherungsgeschäften belief sich zum Bilanzstichtag auf 76,7 Mio. USD (31. Dezember 2016: 109,0 Mio. USD). Der Rückgang resultiert vor allem aus einem niedrigeren Bestand konzerninterner Darlehen in US-Dollar, die überwiegend durch Devisentermingeschäfte gesichert wurden.
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| In T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Sensitivität bei einer Auf-/Abwertung des EUR gegenüber dem USD um +/- 10 % | ||
| Ergebniseffekt | +/- 6.188 | +/- 5.387 |
| Eigenkapitaleffekt | -/+ 2.057 | -/+ 2.709 |
| Summe | +/- 4.131 | +/- 2.678 |
Zur Reduzierung des Währungsrisikos wurden derivative Finanzinstrumente abgeschlossen.
Die Devisentermingeschäfte mit positiven Marktwerten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 2.102 T€ (31. Dezember 2016: 1.348 T€) und die Devisentermingeschäfte mit negativen Marktwerten auf 99 T€ (31. Dezember 2016: 1.083 T€).
Weitere Informationen zu den positiven und negativen beizulegenden Zeitwerten der Devisentermingeschäfte mit und ohne Hedge-Beziehung sind der Tabelle zu den Finanzinstrumenten in TZ 30 sowie den Erläuterungen zum Liquiditätsrisiko zu entnehmen.
Symrise erwartet durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union keine wesentlichen Auswirkungen auf den Gesamtkonzern, da die dort ansässigen Konzerngesellschaften über eigene Produktionsstätten verfügen und ihre Produkte vornehmlich an lokale Kunden vertreiben. Darüber hinaus hat Symrise durch die Akquisition der Cobell Gruppe seine Präsenz auf dem britischen Getränkemarkt gestärkt und sich somit ein größeres Potenzial an britischen Kunden erschlossen. Alle zentralen Finanzierungsverträge bestehen mit der Symrise AG und unterliegen nicht britischem Recht.
LIQUIDITÄTSRISIKO
Das Liquiditätsrisiko, das heißt, das Risiko, dass Symrise seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, wird durch Schaffung der notwendigen finanziellen Flexibilität im Rahmen der bestehenden Finanzierung und durch effektives Cash-Management begrenzt. Das Liquiditätsrisiko wird bei Symrise durch eine rollierende Finanzplanung über 12 Monate gesteuert. Diese ermöglicht es, prognostizierbare Defizite unter normalen Marktbedingungen zu marktüblichen Konditionen zu finanzieren. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar.
Zum Bilanzstichtag verfügt Symrise über freie Kreditlinien, die unter TZ 22 näher erläutert sind.
Die folgende Übersicht zeigt die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen von kurz- und langfristigen nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich geschätzter Zinszahlungen für die variablen Verzinsungen:
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| Fälligkeit erwarteter Auszahlungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2016 angepasst*In T€ | Buchwert | Erwartete Auszahlungen | bis 1 Jahr | über 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.749.881 | 1.857.270 | 565.997 | 941.778 | 349.495 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 254.383 | 254.383 | 254.383 | 0 | 0 |
| Sonstige nicht derivative finanzielle Verpflichtungen | 15.506 | 15.506 | 10.038 | 5.468 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 7.143 | 7.143 | 1.380 | 3.454 | 2.309 |
* Bezüglich der Details zur Anpassung verweisen wir auf TZ 2.1 des Anhangs.
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| Fälligkeit erwarteter Auszahlungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 In T€ |
Buchwert | Erwartete Auszahlungen | bis 1 Jahr | über 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.627.738 | 1.736.407 | 106.463 | 1.144.956 | 484.988 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 276.229 | 276.299 | 276.299 | 0 | 0 |
| Sonstige nicht derivative finanzielle Verpflichtungen | 5.590 | 5.590 | 5.152 | 438 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 5.847 | 5.847 | 1.087 | 3.074 | 1.686 |
In der folgenden Tabelle werden die beizulegenden Zeitwerte sowie die erwarteten Ein- und Auszahlungen aus derivativen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dargestellt. Die Laufzeit der Devisentermingeschäfte beträgt in der Regel 12 Monate. Die Zins- und Währungsswaps laufen längstens bis September 2018.
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| In T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Devisentermingeschäfte | ||
| Vermögenswerte | 1.348 | 2.102 |
| Verbindlichkeiten | 1.083 | 99 |
| Erwartete Einzahlungen | 71.370 | 69.410 |
| Erwartete Auszahlungen | 71.105 | 67.407 |
| Zins- und Währungsswaps | ||
| Verbindlichkeiten | 624 | 848 |
| Erwartete Einzahlungen | 30.062 | 19.436 |
| Erwartete Auszahlungen | 30.556 | 20.257 |
AUSFALL- ODER BONITÄTSRISIKO
Ein Kreditrisiko ist der unerwartete Verlust an Zahlungsmitteln oder Erträgen. Dieser tritt ein, wenn ein Kunde nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nachzukommen. Ein Forderungsmanagement mit weltweit gültigen Richtlinien sowie eine regelmäßige Analyse der Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sorgen für eine permanente Überwachung und Begrenzung der Risiken und minimieren auf diese Weise die Forderungsverluste. Aufgrund der breit angelegten Geschäftsstruktur im Symrise Konzern bestehen weder hinsichtlich der Kunden noch für einzelne Länder besondere Konzentrationen von Kreditrisiken.
Im Rahmen der Geldanlage werden Finanzkontrakte nur mit Banken mit Investment Grade, die wir permanent beobachten, abgeschlossen. Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der Symrise Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarung seitens der Vertragspartner entsteht. Dieses Kreditrisiko wird dadurch minimiert, dass Geschäfte nur mit Vertragspartnern abgeschlossen werden, deren Bonität einer regelmäßigen Bewertung unabhängiger Ratingagenturen unterliegt, die wir fortlaufend überwachen. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte stellen das maximale Kreditrisiko dar.
32. LEASINGVERHÄLTNISSE
OPERATIVE LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER
Die Zahlungsverpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen bestehen im Wesentlichen aus Verträgen, die für Grundstücke und Gebäude sowie Kraftfahrzeuge abgeschlossen wurden. Sie beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen oder Preisanpassungsklauseln, jedoch kaum Kaufoptionen und keine Eventualmietzahlungen. Im Geschäftsjahr 2017 belaufen sich die Zahlungen aus Leasingverhältnissen, die als Aufwand erfasst wurden, auf 21,8 Mio. € (2016: 19,0 Mio. €).
Die zukünftigen Netto-Zahlungsabflüsse aus operativen Leasingverhältnissen verteilen sich wie folgt:
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| In T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 15.773 | 18.314 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 38.443 | 44.679 |
| Länger als fünf Jahre | 24.546 | 27.880 |
| Summe | 78.762 | 90.873 |
FINANZIERUNGSLEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER
Der Nettobuchwert der bilanzierten Vermögenswerte beträgt zum Bilanzstichtag 6,3 Mio. € (31. Dezember 2016: 9,5 Mio. €; siehe TZ 18 und 19) und setzt sich im Wesentlichen aus Gebäuden sowie aus im Wege von Erbbaurechten genutzten Grundstücken zusammen. Die Details zu den künftigen Mindestleasingzahlungen der Finanzierungsleasingvereinbarungen sind in der nachfolgenden Tabelle nach Fälligkeiten dargestellt:
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| 2016 | |||
|---|---|---|---|
| In T€ | Mindestleasingzahlungen | Zinsen | Barwert der Mindestleasingzahlungen |
| --- | --- | --- | --- |
| Bis zu einem Jahr | 1.625 | 245 | 1.380 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 4.227 | 773 | 3.454 |
| Länger als fünf Jahre | 2.436 | 127 | 2.309 |
| Summe | 8.288 | 1.145 | 7.143 |
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| 2017 | |||
|---|---|---|---|
| In T€ | Mindestleasingzahlungen | Zinsen | Barwert der Mindestleasingzahlungen |
| --- | --- | --- | --- |
| Bis zu einem Jahr | 1.306 | 219 | 1.087 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 3.682 | 608 | 3.074 |
| Länger als fünf Jahre | 1.726 | 40 | 1.686 |
| Summe | 6.714 | 867 | 5.847 |
Die Laufzeit der Leasingverhältnisse liegt zwischen vier und zwölf Jahren. Es wurden keine Vereinbarungen über Eventualmietzahlungen geschlossen. Bezüglich des beizulegenden Zeitwerts verweisen wir auf TZ 30.
33. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Eventualverbindlichkeiten betreffen potenzielle zukünftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als unwahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden.
Symrise ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsaktivitäten mit einer Vielzahl von Klagen und Gerichtsverfahren konfrontiert, die im Wesentlichen in den Bereichen Arbeitsrecht, Produkthaftung, Gewährleistungsrecht, Steuerrecht und in dem Bereich des geistigen Eigentums angesiedelt sind. Wir bilden für solche Fälle Rückstellungen, wenn es wahrscheinlich ist, dass wir eine Verpflichtung haben, die aus einem Ereignis der Vergangenheit entstanden ist, diese verlässlich schätzbar ist und deren Erfüllung wahrscheinlich zum Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führt. Für alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten haben wir eine Rückstellung in Höhe von 4,0 Mio. € gebildet. Derzeit sind wir der Ansicht, dass der Ausgang aller gegen uns vorgebrachten Klagen und Prozesse, sowohl einzeln als auch insgesamt, keine wesentlich nachteilige Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird. Die gebildeten Rückstellungen sind weder einzeln noch insgesamt wesentlich. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen beziehungsweise künftigen Verfahren sind nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen könnten, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben könnten. Viele unserer Prozesse sind allerdings durch Versicherungsleistungen aus Produkthaftpflichtversicherungen gedeckt.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Zum 31. Dezember 2017 hat der Konzern Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 58,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 65,5 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Produktionsanlagen sowie Labor- und Büroausstattung. Diese sind im Wesentlichen im Laufe des Jahres 2018 fällig. Weitere Verpflichtungen in Höhe von 147,4 Mio. € (31. Dezember 2016: 150,0 Mio. €) bestehen aus noch nicht erfüllten Abnahmeverpflichtungen für Warenbezüge.
Die Symrise AG hat mit verschiedenen Dienstleistern Serviceverträge zur Auslagerung der internen Informationstechnologie geschlossen. Die Serviceverträge bestanden teilweise bereits in den Vorjahren. Unter Berücksichtigung von Sonderkündigungsrechten beträgt die verbleibende Gesamtverpflichtung gegenüber diesen Dienstleistern 34,7 Mio. € (31. Dezember 2016: 55,5 Mio. €). Übrige sonstige finanzielle Verpflichtungen beliefen sich am 31. Dezember 2017 auf 21,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 16,6 Mio. €) und betrafen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Berater-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträgen (13,6 Mio. €; 31. Dezember 2016: 8,0 Mio. €).
34. TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN
Die verbundenen und assoziierten Unternehmen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie deren nahe Angehörige gelten als nahestehende Personen. Die Umsätze und Einkäufe von verbundenen Unternehmen erfolgten zu Konditionen wie zwischen fremden Dritten. Unverändert zum Vorjahr wurden im Jahr 2017 nur in geringem Umfang Waren von assoziierten Unternehmen bezogen. Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben einer Festvergütung und einer einjährigen variablen Vergütung auch eine mehrjährige variable Vergütung (sogenannter Long Termin Incentive Plan/LTIP). Die einzelnen Vergütungskomponenten werden im Vergütungsbericht des Lageberichts näher erläutert. Im Geschäftsjahr 2017 erhielten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats folgende Vergütung:
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| 2016 | 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| In T€ | Vorstand | Aufsichtsrat | Summe | Vorstand | Aufsichtsrat | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristig fällige Leistungen | 3.274 | 964 | 4.238 | 5.265 | 926 | 6.191 |
| Andere langfristige Leistungen | 429 | 0 | 429 | 0 | 0 | 0 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 51 | 0 | 51 | 58 | 0 | 58 |
| Summe | 3.754 | 964 | 4.718 | 5.323 | 926 | 6.249 |
Die ergänzenden Angaben nach § 315e HGB stellen sich wie folgt dar:
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| In T€ | 2016 | 2017 |
|---|---|---|
| Gesamtbezüge aktiver Organmitglieder | ||
| Vorstand | 4.285 | 5.415 |
| Aufsichtsrat | 964 | 926 |
| Gesamtbezüge früherer Organmitglieder und ihrer Hinterbliebenen | ||
| Vorstand | 306 | 314 |
In den Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sind für frühere Mitglieder des Vorstands Beträge in Höhe von 12,1 Mio. € (31. Dezember 2016: 12,0 Mio. €) und für derzeitige Mitglieder des Vorstands in Höhe von 3,9 Mio. € (31. Dezember 2016: 3,4 Mio. €) berücksichtigt.
Die individualisierte Vergütung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist im Lagebericht dargestellt.
35. AKTIENBESITZ VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Der direkte oder indirekte Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der Symrise AG betrug zum 31. Dezember 2017 mehr als 1 %. Von den insgesamt von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gehaltenen 6,24 % Aktien der Symrise AG entfielen auf Mitglieder des Aufsichtsrats 6,01 % und auf Mitglieder des Vorstands 0,23 %.
36. LANGFRISTIGE ZIELSETZUNGEN UND METHODEN DES FINANZRISIKOMANAGEMENTS
Es wird auf den Risikobericht verwiesen, der Teil unseres Lageberichts ist.
37. ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Hauptversammlung der Symrise AG hat am 17. Mai 2017 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählt.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die an den Abschlussprüfer gewährten Honorare:
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| In T€ | 2016 KPMG AG | 2017 E & Y GmbH |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 826 | 718 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 24 | 0 |
| Steuerberatung | 393 | 53 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 57 |
| Summe | 1.243 | 828 |
Insgesamt sind weltweit 2,1 Mio. € Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung entstanden.
38. AUFSTELLUNG DER BETEILIGUNGEN
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2017
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil |
|---|---|
| Deutschland | |
| Busiris Vermögensverwaltung GmbH, Holzminden | 100,00 % |
| DrinkStar GmbH, Rosenheim | 100,00 % |
| Haarmann & Reimer Unterstützungskasse Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Holzminden | 100,00 % |
| Schimmel & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Holzminden | 100,00 % |
| Symotion GmbH, Holzminden | 100,00 % |
| Symrise Beteiligungs GmbH, Holzminden | 100,00 % |
| Symrise BioActives GmbH, Hamburg | 100,00 % |
| Symrise IP-Verwaltungs GmbH, Holzminden | 100,00 % |
| Symrise US-Beteiligungs GmbH, Holzminden | 100,00 % |
| Tesium GmbH, Holzminden | 100,00 % |
| Frankreich | |
| Aromatics SAS, Clichy-la-Garenne | 100,00 % |
| Arome de Chace SAS, Chace | 100,00 % |
| Diana Food SAS, Antrain | 100,00 % |
| Diana SAS, Saint Nolff | 100,00 % |
| Diana Trans, Saint Nolff | 100,00 % |
| DianaNova SAS, Rennes | 100,00 % |
| Octopepper SAS, Bordeaux | 57,93 % |
| Societe de Proteines Industrielles SNC, Berric | 100,00 % |
| Specialites Pet Food SAS, Elven | 100,00 % |
| Symrise SAS, Clichy-la-Garenne | 100,00 % |
| Villers SAS, Villers Les Pots | 100,00 % |
| Übriges Europa | |
| Cobell International Limited, Großbritannien | 100,00 % |
| Cobell Limited, Großbritannien | 100,00 % |
| Diana Food Limited, Großbritannien | 100,00 % |
| Frut Drinks Limited, Großbritannien | 100,00 % |
| OOO Symrise Rogovo, Russland | 100,00 % |
| Probi AB, Schweden | 51,40 % |
| Probi Feed AB, Schweden | 51,40 % |
| Probi Food AB, Schweden | 51,40 % |
| Scelta Umami BV, Niederlande | 60,00 % |
| SPF DIANA Espana SLU, Spanien | 100,00 % |
| SPF Hungary Kft, Ungarn | 99,67 % |
| SPF RUS, Russland | 100,00 % |
| SPF UK Ltd., Großbritannien | 60,00 % |
| Symrise Group Finance Holding 1 BVBA, Belgien | 100,00 % |
| Symrise Group Finance Holding 2 CV, Belgien | 100,00 % |
| Symrise Holding Limited, Großbritannien | 100,00 % |
| Symrise Iberica S.L., Spanien | 100,00 % |
| Symrise IP-Holding GCV, Belgien | 100,00 % |
| Symrise Kimya Sanayi Ticaret Ltd., Sirketi, Türkei | 100,00 % |
| Symrise Limited, Großbritannien | 100,00 % |
| Symrise Luxembourg S.a.r.l., Luxemburg | 100,00 % |
| Symrise Spolka z ograniczonq odpowiedzialnosciq, Polen | 100,00 % |
| Symrise S.r.l., Italien | 100,00 % |
| Symrise US Holding B.V., Niederlande | 100,00 % |
| Symrise Vertriebs GmbH, Österreich | 100,00 % |
| Nordamerika | |
| Diana Food Canada Inc., Kanada | 100,00 % |
| Diana Natural Inc., USA | 100,00 % |
| Diana US Inc., USA | 100,00 % |
| Probi US, Inc., USA | 51,40 % |
| SPF Canada - Group Diana Inc., Kanada | 100,00 % |
| SPF North America Inc., USA | 100,00 % |
| SPF USA Inc., USA | 100,00 % |
| Symrise Holding Inc., USA | 100,00 % |
| Symrise Holding II Inc., USA | 100,00 % |
| Symrise Inc., USA | 100,00 % |
| Symrise US LLC, USA | 100,00 % |
| Lateinamerika | |
| Aquasea Costa Rica, Costa Rica | 100,00 % |
| Confoco SA, Ecuador | 100,00 % |
| Diana Food Chile SpA, Chile | 100,00 % |
| Diana Pet Food Colombia, Kolumbien | 100,00 % |
| Ecuaprotein SA, Ecuador | 53,00 % |
| Specialites Pet Food SA de CV, Mexiko | 100,00 % |
| SPF Argentina, Argentinien | 99,97 % |
| SPF Do Brazil Industria e Comercio Ltda, Brasilien | 99,99 % |
| Symrise Aromas e Fragrancias Ltda., Brasilien | 100,00 % |
| Symrise C.A., Venezuela | 100,00 % |
| Symrise Ltda., Kolumbien | 100,00 % |
| Symrise S. de R.L. de C.V., Mexiko | 100,00 % |
| Symrise S.A., Chile | 100,00 % |
| Symrise S.R.L., Argentinien | 100,00 % |
| Asien und Pazifik | |
| Diana Group Pte Ltd, Singapur | 100,00 % |
| Diana Naturals Private Ltd, Indien | 100,00 % |
| P.T. Symrise, Indonesien | 100,00 % |
| Probi Asia-Pacific Pte Ltd, Singapur | 51,40 % |
| SPF (Chuzhou) Pet Food Co., Ltd, China | 100,00 % |
| SPF (Qingdao) Trading Co., Ltd, China | 100,00 % |
| SPF Diana (Thailand) Co Ltd, Thailand | 51,00 % |
| SPF Diana Australia PTY Ltd, Australien | 100,00 % |
| Symrise (China) Investment Co. Ltd., China | 100,00 % |
| Symrise Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur | 100,00 % |
| Symrise Flavors & Fragrances (Nantong) Co. Ltd., China | 100,00 % |
| Symrise Holding Pte. Limited, Singapur | 100,00 % |
| Symrise Inc., Philippinen | 100,00 % |
| Symrise K.K., Japan | 100,00 % |
| Symrise Limited, Süd-Korea | 100,00 % |
| Symrise Ltd., Thailand | 100,00 % |
| Symrise Private Limited, Indien | 100,00 % |
| Symrise Pte. Ltd., Singapur | 100,00 % |
| Symrise Pty. Ltd., Australien | 100,00 % |
| Symrise SDN. BHD, Malaysia | 100,00 % |
| Symrise Shanghai Limited, China | 100,00 % |
| Afrika und Naher Osten | |
| Futura Labs International S.A.E., Ägypten | 100,00 % |
| Origines S.a.r.L., Madagaskar | 100,00 % |
| Specialites Pet Food South Africa (RSA), Südafrika | 100,00 % |
| Symrise (Pty) Ltd., Südafrika | 100,00 % |
| Symrise Middle East Limited, Dubai | 100,00 % |
| Symrise Nigeria Limited, Nigeria | 100,00 % |
| Symrise Parsian, Iran | 100,00 % |
| Symrise S.A.E., Ägypten | 100,00 % |
| Symrise S.a.r.L., Madagaskar | 100,00 % |
Assoziierte Unternehmen zum 31. Dezember 2017
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil |
|---|---|
| Therapeutic Peptides Inc., USA | 20,00 % |
39. BEFREIUNG VON DER AUFSTELLUNG EINES JAHRESABSCHLUSSES NACH § 264 ABS. 3 HGB
Die Busiris Vermögensverwaltung GmbH, die DrinkStar GmbH, die Symrise IP-Verwaltungs GmbH, die Symotion GmbH, die Symrise US-Beteiligungs GmbH und die Tesium GmbH werden in den Konzernabschluss der Symrise AG nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften einbezogen und nehmen die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der Jahresabschlüsse in Anspruch.
40. CORPORATE GOVERNANCE
Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ist für 2017 abgegeben und den Aktionären auf unserer Website www.symrise.com dauerhaft zugänglich gemacht worden.
41. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
ERWERB CITRATUS
Mit Vertrag vom 24. November 2017 hat Symrise Aromas e Fragrancias Ltda. (Brasilien) einen Kaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Anteile an der ebenfalls brasilianischen Citratus Fragrancias Industria e Comercio Ltda. geschlossen. Der Abschluss dieser Transaktion (Closing) und damit die Erlangung der Beherrschung waren am 17. Januar 2018. Die Einbeziehung der Gesellschaft in den Symrise Konzernabschluss erfolgt daher erst ab dem Geschäftsjahr 2018.
Citratus ist ein Hersteller von Parfümölen mit Entwicklungs- und Produktionsstandort in Vinhedo nahe Säo Paulo und Vertriebszentren in ganz Brasilien. Durch den Erwerb von Citratus kann Symrise seine Präsenz in den Schwellenländern weiter stärken und wird zum Marktführer für kleinere und mittelgroße Kunden in Brasilien im Segment Scent & Care.
Der vorläufige Kaufpreis beläuft sich auf 92,0 Mio. BRL beziehungsweise 23,3 Mio. € und setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Neben dem bei Closing in Barmitteln fälligen Betrag sowie einem auf einem Treuhandkonto hinterlegten Betrag für Garantien und Gewährleistungen wurde eine variable Vergütungskomponente vereinbart, die auf dem EBITDA sowie auf dem mit ausgewählten Kunden erzielten Umsatz basiert.
Die beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich Eventualverbindlichkeiten lagen bei Erstellung dieses Abschlusses aufgrund der zeitlichen Nähe zum Abschlussstichtag noch nicht vor. Unter der Prämisse, dass diese zu Buchwerten übernommen werden würden, ergäbe sich folgender Unterschiedsbetrag:
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| In TBRL | Buchwert zum Erstkonsolidierungszeitpunkt |
|---|---|
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 3.003 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.636 |
| Vorräte | 6.055 |
| Sachanlagen | 15.487 |
| Übrige Vermögenswerte | 858 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 2.377 |
| Übrige Verbindlichkeiten | - 4.835 |
| Erworbenes Nettovermögen | 24.827 |
| Gegenleistung für den Erwerb der Anteile | 91.964 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 67.137 |
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden keine als voraussichtlich uneinbringlich eingeschätzt, so dass der Buchwert dem Wert der fälligen Bruttobeträge entspricht. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus Synergie- und Ertragspotenzialen, die aus der Eingliederung des operativen Geschäfts in den Symrise Konzern erwartet werden. Für diese Akquisition sind im Jahr 2017 keine wesentlichen Transaktionskosten angefallen.
Holzminden, den 15. Februar 2018
Symrise AG
Der Vorstand
Dr. Heinz-Jürgen Bertram
Achim Daub
Olaf Klinger
Dr. Jean-Yves Parisot
Heinrich Schaper
Erklärung des Vorstands
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Holzminden, den 15. Februar 2018
Symrise AG
Der Vorstand
Dr. Heinz-Jürgen Bertram
Achim Daub
Olaf Klinger
Dr. Jean-Yves Parisot
Heinrich Schaper
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Symrise AG
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Konzernabschluss der Symrise AG, Holzminden, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzerngewinn- und -verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Symrise AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
1) WERTMINDERUNGSTEST FÜR GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Aufgrund von Akquisitionen in der Vergangenheit weist der Symrise-Konzern wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte in der Konzernbilanz aus. Seit Oktober 2016 wird der Konzern in den Segmenten "Scent & Care", "Flavor" und "Nutrition" geführt. Dies entspricht der internen Steuerung sowie der Ressortverteilung im Vorstand.
Das Ergebnis der Ermittlung eines möglichen Abschreibungsbedarfs der Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen der zum 30. September 2017 vorgenommenen Werthaltigkeitstests ("Impairment-Test") ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen.
Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte in Relation zur Bilanzsumme, der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Impairment-Tests nachvollzogen im Hinblick auf die Eignung der Vorgehensweise einen Impairment Test nach IAS 36 durchzuführen. Dabei haben wir den Planungsprozess analysiert und die im Planungsprozess implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Effektivität beurteilt. Die wesentlichen Prämissen der Planung haben wir mit den gesetzlichen Vertretern besprochen sowie einen Abgleich mit den in der Vergangenheit realisierten Ergebnissen und Zahlungsmittelzuflüssen durchgeführt.
Im Hinblick auf die Überleitung der Mittelfristplanung in die Langfristplanung haben wir uns insbesondere mit den Annahmen zur Wachstumsrate befasst. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Impairment-Tests zum 30. September 2017 haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen gestützt, die den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter analysiert und die Berechnung im Hinblick auf die sich dafür ergebenden Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen. Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.
Wir haben Nachweise darüber erlangt, dass die Segmente die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns darstellen, die unabhängig voneinander Zahlungsmittelzuflüsse generiert und auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden.
Da der Impairment-Test durch den Symrise-Konzern jeweils bereits zum 30. September durchgeführt wird, haben wir zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt um sicherzustellen, dass sich zum Stichtag keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben. Hierzu gehörte im Wesentlichen eine Analyse der Gültigkeit der zugrunde gelegten Bewertungsparameter sowie wesentlicher Annahmen der Planung zum Bilanzstichtag.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den bezüglich der Geschäfts- oder Firmenwerte angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "2.5 Darstellung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zu den Wertminderungen. Für die damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen der gesetzlichen Vertreter und zu Quellen von Schätzungsunsicherheit sowie zu den Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "2.3 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen sowie Quellen von Schätzungsunsicherheiten" sowie im Abschnitt "Weitere Erläuterungen zur Konzernbilanz" Textziffer 18 "Immaterielle Vermögenswerte".
2) UMSATZREALISIERUNG AUS DEM VERKAUF VON PRODUKTEN
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Konzernabschluss der Symrise AG werden Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten dann realisiert, wenn die mit dem Eigentum an den veräußerten Produkten verbundenen Chancen und Risiken auf den Käufer übertragen wurden und die Höhe der realisierbaren Umsätze verlässlich ermittelbar ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Gefahrenübergang auf der Grundlage der vereinbarten INCOTERMs stattgefunden hat.
Der Symrise Konzern verfügt über eine Vielzahl an Kunden sowie ein umfangreiches Produktsortiment. Durch die daraus resultierende große Anzahl unterschiedlicher vertraglicher Vereinbarungen ist hinsichtlich der sachgerechten Abbildung der Geschäftsvorfälle insbesondere in Bezug auf eine korrekte Periodenabgrenzung eine besondere Sorgfalt geboten. Vor diesem Hintergrund war die Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.
Prüferisches Vorgehen
Die gesetzlichen Vertreter der Symrise AG haben für die Realisierung von Umsatzerlösen aus Produktverkäufen detaillierte Bilanzierungsanweisungen erlassen und Prozesse implementiert. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die im Konzernabschluss der Symrise AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung von Umsatzerlösen anhand der in IAS 18 definierten Kriterien gewürdigt. Unser prüferisches Vorgehen erstreckte sich u.a. auf die Frage, ob die wesentlichen Chancen und Risiken im Rahmen des Verkaufs der Produkte auf die Käufer übergegangen sind. Wir haben die vom Vorstand der Symrise AG implementierten Prozesse sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung von Produktverkäufen analysiert. Wir haben die Effektivität der Kontrollen hinsichtlich der Umsatzrealisierung sowie der korrekten Abgrenzung von Umsätzen getestet. Wir haben die wesentlichen Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2017 unter anderem auf eine Korrelation mit den dazugehörigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit Zahlungseingängen untersucht und Analysen der Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2017 im Hinblick auf die Periodenabgrenzung auf Basis konzernweit vorgegebener, analytischer Prüfungshandlungen durchgeführt. Wir haben die Umsatzrealisierung anhand der Vereinbarungen in Verträgen stichprobenhaft analysiert im Hinblick auf die Anforderungen des IAS 18 an die Umsatzrealisierung. Darüber hinaus haben wir Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt.
Insgesamt haben sich aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Produkten keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den bezüglich Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Produkten angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "2.5 Darstellung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zu der Umsatzrealisierung.
3) AUSGABE EINER WANDELANLEIHE
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die Symrise AG hat mit Datum vom 20. Juni 2017 eine Wandelanleihe mit einem Nennwert von MEUR 400 mit einer Stückelung von MEUR 0,1 begeben. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 7 Jahren, eine Wandlung kann grundsätzlich frühestens nach 5 Jahren erfolgen. Unter bestimmten Bedingungen sind die Inhaber der Wandelanleihe zu einer vorzeitigen Wandlung berechtigt. Die Inhaber der Anleihe erhalten eine jährliche Kuponzahlung von 0,2375 %. Unter Berücksichtigung der Regelungen des IAS 32 wurde die Wandelanleihe anteilig in Eigenkapital und Fremdkapital aufgeteilt.
Aufgrund der Wesentlichkeit der Transaktion für den Konzernabschluss, der Ermessensbehaftung und der Komplexität der Bilanzierung erachten wir die Ausgabe der Wandelanleihe für einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt im Geschäftsjahr 2017.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die im Konzernabschluss der Symrise AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Behandlung der Wandelanleihe anhand der in IAS 32 definierten Kriterien gewürdigt. Unser prüferisches Vorgehen erstreckte sich im Wesentlichen auf die Frage, ob die Kriterien des IAS 32 hinsichtlich der Aufteilung der Wandelanleihe auf Eigen- und Fremdkapital erfüllt sind. Insbesondere haben wir überprüft, ob zum Emissionszeitpunkt die Art und die Anzahl der zu liefernden Eigenkapitalinstrumente sowie deren Höhe zum Wandlungszeitpunkt feststehen und somit das zentrale Kriterium für den Ausweis von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllt ist. Weiterhin haben wir die Annahmen der Gesellschaft hinsichtlich des Wandlungszeitpunktes nachvollzogen. Daran anschließend haben wir die rechnerische Ermittlung der jeweils angesetzten Beträge gemäß den Vorgaben des IAS 32 überprüft. Wir haben zudem die bilanzielle Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der Begebung der Anleihe entstandenen Transaktionskosten gemäß IAS 32 sowie der latenten Steuern gemäß IAS 12 gewürdigt.
Insgesamt haben sich aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Ausgabe der Wandelanleihe keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den bezüglich der Ausgabe der Wandelanleihe angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "Weitere Erläuterungen zur Konzernbilanz" Textziffer 22 "Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten".
SONSTIGE INFORMATIONEN
Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat, für die übrigen sonstigen Informationen sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks
| ― | im Kapitel "Erklärung des Vorstands" im Finanzbericht 2017 enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, |
| ― | im Kapitel "Corporate Governance" des Finanzberichts 2017 |
sowie die in den übrigen Teilen des Finanzberichts 2017 und im Unternehmensbericht 2017 erlangten Informationen mit Ausnahme des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts sowie unseres dazugehörigen Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontroll-system und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen; |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Symrise AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Christian Janze.
Hannover, 16. Februar 2018
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Ludwig, Wirtschaftsprüfer
Dr. Janze, Wirtschaftsprüfer
Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB und Corporate Governance-Bericht
Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontroll-gremien der Symrise AG. Der Vorstand erstattet - zugleich auch für den Aufsichtsrat - die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung nach den §§ 289f und 315d des Handelsgesetzbuchs für die Symrise AG und den Symrise Konzern (nachfolgend gemeinsam als "Symrise" bezeichnet). Diese beinhaltet
(i) die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes,
(ii) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken,
(iii) eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, (iv) Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands nebst Umsetzungsfristen und (v) eine Beschreibung des Diversitätskonzepts im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Nach der derzeit gültigen Fassung der Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 und mit Berichtigungen vom 19. Mai 2017 erneut bekannt gemachten aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") ist der dort von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erstattende Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens (Corporate Governance-Bericht) im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung zu veröffentlichen.
Aufgrund der Nähe der Inhalte des Corporate Governance-Berichts und der Erklärung zur Unternehmensführung zueinander haben wir uns auch dieses Jahr wieder entschieden, die Berichterstattung zur Corporate Governance im Sinne der Ziffer 3.10 des DCGK 2017 in die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB zu integrieren und dem Leser dadurch die Orientierung zu erleichtern. Dagegen ist der Vergütungsbericht nach Ziffer 4.2.5 des DCGK 2017 nicht mehr Teil der Berichterstattung zur Corporate Governance. Der Vergütungsbericht ist als Teil des Lageberichts auf den Seiten 46 bis 53 des Finanzberichts 2017 enthalten.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB ist nebst des darin integrierten Corporate Governance-Berichts von Vorstand und Aufsichtsrat auch auf der Internetseite von Symrise öffentlich zugänglich gemacht. Die Adresse lautet: http://www.symrise.com/de/investoren/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-und-corporate-governance-bericht.
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 DES AKTIENGESETZES VOM DEZEMBER 2017
Das Aktiengesetz verpflichtet gemäß seinem § 161 Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Form entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen warum nicht angewendet wurden oder werden.
WORTLAUT DER ERKLÄRUNG
Auf Basis ihrer Beratungen haben Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG am 6. Dezember 2017 eine neue Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
"Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:
Die Symrise AG hat ohne Ausnahme sämtlichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 und mit Berichtigungen vom 19. Mai 2017 bekannt gemachten aktuellen Fassung des Kodexes vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird dies auch zukünftig tun."
Die Erklärung ist der Öffentlichkeit auch separat auf der Internetseite der Symrise AG dauerhaft zugänglich gemacht.
Die Adresse lautet: http://www.symrise.com/de/investoren/ corporate-governance/entsprechenserklaerung.
RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN
In diesem Teil der Erklärung zur Unternehmensführung sind relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken zu machen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewendet werden.
UNSER CODE OF CONDUCT
Um ein einheitliches vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten, wurde für den gesamten Konzern bereits im Jahre 2006 ein Verhaltenskodex entwickelt, der für Vorstand und Aufsichtsrat und alle im In- und Ausland bei Symrise Beschäftigten, das heißt für Führungskräfte und für alle Arbeitnehmer im Konzern gleichermaßen, als verbindliches Leitbild gilt. Diesen Verhaltenskodex haben wir zuletzt im Jahr 2016 grundlegend überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Der Verhaltenskodex setzt Mindeststandards und gibt Hinweise, wie alle Beschäftigten bei deren Einhaltung zusammenwirken können. Der Kodex soll helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen, und soll für Konfliktsituationen eine Orientierung geben. Verstöße werden im Interesse aller Beschäftigten und des Unternehmens analysiert und ihre Ursachen beseitigt. Dazu gehört auch die konsequente Verfolgung von Fehlverhalten im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Unser Code of Conduct regelt den Umgang mit den wesentlichen Anspruchsgruppen unseres Unternehmens: den Mitarbeitern und Kollegen, unseren Kunden und Lieferanten, den Aktionären und Investoren, unseren Nachbarn und dem gesellschaftlichen Umfeld, dem Staat und seinen Behörden, den Medien und der interessierten Öffentlichkeit.
Der Verhaltenskodex basiert auf unseren Werten und Prinzipien. Indem wir ihn befolgen, stellen wir sicher, dass jeder fair und mit Respekt behandelt wird und dass unser Verhalten sowie unsere Geschäfte transparent, ehrlich und nachvollziehbar bleiben - überall auf der Welt.
Unser Code of Conduct ist der Öffentlichkeit auf der Internetseite von Symrise dauerhaft zugänglich gemacht. Die Adresse lautet: http://www.symrise.com/de/newsroom/publikationen/code-of-conduct.
UNSER COMPLIANCE MANAGEMENT-SYSTEM
EINLEITUNG
Bei Symrise verstehen wir Compliance als ganzheitliches Organisationsmodell, das die Einhaltung von Rechtsvorschriften und konzerninternen Richtlinien sowie die entsprechenden Prozesse und Systeme umfasst. Hierbei handelt es sich um eine wichtige Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Symrise verfügt über ein integriertes Compliance Management-System, in dem wir nachhaltige, risiko- und werteorientierte sowie rechtliche als auch ethische Aspekte und Regeln zusammengeführt und zum Leitbild unseres geschäftlichen Handelns gemacht haben. Wir agieren aus dem Selbstverständnis und der Überzeugung heraus, dass die Einhaltung dieser Grundregeln einen unabdingbaren und nicht verhandelbaren Bestandteil unserer Symrise Identität darstellt. Nur ein klar abgesteckter und transparenter Rahmen des erlaubten und nicht erlaubten Handelns gewährleistet den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Bei Symrise ist Compliance eine Selbstverständlichkeit. Compliance ist eine Frage der Haltung eines jeden einzelnen bei Symrise.
Für alle unsere Mitarbeiter gilt in allen Ländern unsere Leitlinie: "Ein Geschäft, das mit unseren Grundregeln nicht in Einklang zu bringen ist, ist kein Geschäft für Symrise."
Der Group Compliance-Officer sowie die Innenrevision berichten funktional direkt an den Finanzvorstand. Damit ist ihre Unabhängigkeit und Autorität gewährleistet. Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichten der Group Compliance-Officer und die Innenrevision regelmäßig in jeder Sitzung dieses Gremiums.
TECHNISCHE COMPLIANCE UND LEGAL COMPLIANCE
Im Rahmen unseres Compliance Management-Systems unterscheiden wir zwischen der sogenannten "Technischen Compliance" und der "Legal Compliance". Die Schwerpunkte der Compliance-Aktivitäten im Rahmen der "Technischen Compliance" liegen in den Bereichen Qualität, Umweltschutz, Gesundheit, Arbeitssicherheit, Energie, Produktsicherheit und Lebensmittelsicherheit. In nahezu allen diesen Bereichen unterliegt Symrise mit seinen Produkten weltweit einer strengen staatlichen Aufsicht. Dass unsere Produkte und Prozesse überall auf der Welt den dort geltenden Bestimmungen entsprechen, ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Die Compliance-Aktivitäten im Rahmen der "Legal Compliance" konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruptionsbekämpfung, Geldwäscheprävention und Exportkontrolle. Hier liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten auf den Bereichen Aufklärung und Prävention. Auch die Implementierung und Weiterentwicklung von Konzernrichtlinien zu diesen Themen gehört hierher.
Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus allen Bereichen der Compliance werden gesammelt und durch den Group Compliance-Officer an den Vorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Etwaige Maßnahmen werden somit effizienter koordiniert. Compliance-Verstöße werden umgehend abgestellt, ihre Ursachen ermittelt und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen umgesetzt.
Der Vorstand von Symrise hat seine ablehnende Haltung gegenüber jeder Form von Compliance-Verstößen sowohl intern als auch extern deutlich zum Ausdruck gebracht. Verstöße werden bei Symrise nicht toleriert. Sanktionen gegen betroffene Mitarbeiter werden verhängt, wenn notwendig und soweit rechtlich möglich.
UNSERE INTEGRITY HOTLINE
Bereits seit Sommer 2008 hat Symrise durch das Group Compliance-Office eine Integrity Hotline eingerichtet, um sicherzustellen, dass Symrise Mitarbeiter weltweit anonym Verstöße gegen Rechtsvorschriften und konzerninterne Richtlinien melden können. Mittels dieser Hotline ist das Group Compliance-Office für alle Mitarbeiter über eine eigens in den jeweiligen Ländern eingerichtete, kostenlose Telefonnummer erreichbar. Über einen zwischengeschalteten Dienstleister ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter ihre Anliegen im Bedarfsfall anonym und in ihrer Muttersprache vorbringen können. Die Mitarbeiter geben dazu einen Zugangscode ein und können ihre Nachricht an das Group Compliance-Office hinterlassen. Dabei erhalten sie eine Vorgangsnummer, die es ihnen erlaubt, zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzurufen und die für sie vom Group Compliance-Office hinterlegte Antwort abzuhören. Dieses Verfahren kann beliebig fortgesetzt werden und ermöglicht eine intensive Kommunikation des Group Compliance-Office mit einem Hinweisgeber, ohne dass dessen Anonymität gefährdet würde. Gleichzeitig können durch gezielte Rückfragen Missbräuche verhindert werden. Seit Herbst 2009 können die Mitarbeiter das Group Compliance-Office zusätzlich auch über den Webservice der Symrise Integrity Hotline anonym erreichen und ihre Mitteilungen machen.
Eine Kommunikation mit dem Group Compliance-Office nur über das Telefon ist daher nicht mehr zwingend erforderlich. Natürlich kann sich jeder Mitarbeiter jederzeit auch direkt und persönlich an das Group Compliance-Office wenden. So stellen wir sicher, dass jeder Hinweis unverzüglich bearbeitet und beantwortet wird.
2017 wurden weltweit drei Fälle über die Integrity Hotline gemeldet. Darüber hinaus wurden weitere vier Fälle von Unregelmäßigkeiten direkt dem Group Compliance-Office zur Kenntnis gebracht. In allen Fällen wurden daraufhin Untersuchungen eingeleitet und fallspezifisch auf der Grundlage der jeweils geltenden Rechtsordnung und konzerninterner Vorschriften Korrekturmaßnahmen eingeleitet. In einem Fall wurden arbeitsrechtliche Sanktionen ausgesprochen. Wesentlicher Schaden ist weder für Dritte noch für unser Unternehmen entstanden.
SCHULUNGEN ZU COMPLIANCE-THEMEN
Um die Einhaltung aller Compliance-Vorgaben kontinuierlich sicherzustellen, wird der Schulungsbedarf regelmäßig ermittelt und es werden geeignete Schulungen sowohl in den Bereichen der "Technischen Compliance" als auch der "Legal Compliance" durchgeführt. Neben herkömmlichen Präsenzschulungen kommen überwiegend internetbasierte Schulungen zur Anwendung. Damit können wir mehr Mitarbeiter in kürzerer Zeit erreichen. Zudem verfügt jeder Mitarbeiter über mehr Flexibilität hinsichtlich des Ortes und des Zeitpunkts, an denen er eine Schulung absolviert. Anschließende Tests bestätigen nicht nur das Absolvieren einer Schulung, sondern auch das Verständnis der Inhalte einer Schulung.
Neue Symrise Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit neben den arbeitsplatzspezifischen Anforderungen umfassend zu den Grundlagen unseres Verhaltenskodex geschult. Alle Mitarbeiter nehmen dann aufgrund von im Vorhinein festgelegten Rhythmen an rollierenden Schulungen teil. Abhängig davon, ob es sich um Grund-, Auffrischungs- oder Spezialschulungen handelt, betragen diese Rhythmen zwischen ein und drei Jahren.
CORPORATE GOVERNANCE
Die Corporate Governance bei Symrise orientiert sich am DCGK 2017, der sich als Leitlinie und Maßstab guter Unternehmensführung in Deutschland etabliert hat. Wir sind heute mehr denn je überzeugt, dass eine gute Corporate Governance für den Erfolg eines Unternehmens Voraussetzung und unabdingbare Grundlage ist. Dieser Erfolg beruht ganz besonders auf dem uns von unseren Geschäftspartnern, den Finanzmärkten, Anlegern, Mitarbeitern und der interessierten Öffentlichkeit entgegengebrachten Vertrauen. Dieses Vertrauen zu bestätigen und weiter zu stärken, ist vorrangiges Ziel bei Symrise. Um dieses Ziel erreichen zu können, bedarf es einer verantwortungsbewussten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Führung und Kontrolle unseres Unternehmens.
Bereits in der Vergangenheit haben wir uns an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung orientiert und werden dies auch in Zukunft tun. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2017 mehrfach intensiv und über alle Bereiche hinweg mit Themen der Corporate Governance beschäftigt.
BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
In diesem Teil der Erklärung zur Unternehmensführung ist die Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und der vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse dargestellt. Auch auf die Zusammensetzung dieser Ausschüsse wird kurz eingegangen. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet.
DUALES FÜHRUNGSSYSTEM
Die Symrise AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, auf dem auch der DCGK 2017 beruht. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
VORSTAND
Der Vorstand der Symrise AG besteht zurzeit aus fünf Mitgliedern. Alle Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft eigenverantwortlich im Interesse des Unternehmens und mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung.
Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Die Berichterstattung des Vorstands umfasst auch das Compliance Management-System, also die Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Satzung Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Diese Zustimmungsvorbehalte sind in identischer Form auch in der Geschäftsordnung des Vorstands enthalten.
Die Geschäftsordnung des Vorstands ist der interessierten Öffentlichkeit im Internet unter der Adresse http://www. symrise.com/de/investoren/corporate-governance/ Vorstand zugänglich gemacht.
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in der vom Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 und vom Bundesrat am 27. März 2015 verabschiedeten Fassung hat zum Ziel, den Anteil von weiblichen Führungskräften in den sogenannten Spitzenpositionen der Wirtschaft zu erhöhen und langfristig weitgehend Geschlechterparität zu erreichen. Vor dem Hintergrund der konkreten Situation bei Symrise und der Restlaufzeit der bestehenden Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat als Zielgröße für den bis zum 30. Juni 2017 zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand die Zielgröße "Null" beschlossen. Bis zum Jahr 2020 soll mindestens ein Mitglied des Vorstands weiblich sein.
Symrise ist ein global geführtes Unternehmen, leitende Führungsfunktionen bestehen auch außerhalb Deutschlands. Basis für die Symrise spezifische Frauenquote ist daher die globale Führungsstruktur bei Symrise. Der Anteil von Frauen auf der ersten Managementebene unterhalb des Vorstands beträgt seit dem 30. Juni 2017 mindestens 16 %, auf der zweiten Managementebene mindestens 22 %. Begrenzt man die Symrise Führungsstruktur nur auf die in Deutschland ansässigen Führungskräfte, beträgt der Frauenanteil auf den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands seit dem 30. Juni 2017 mindestens 12 %. Auch hier strebt Symrise langfristig eine höhere Quote an.
AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Zur Vorbereitung der Sitzungen tagen die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer bei Bedarf getrennt. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche auch entsprechende Anwendung auf die Ausschüsse des Aufsichtsrats findet.
Diese ist der interessierten Öffentlichkeit im Internet unter der Adresse http://www.symrise.com/de/investoren/corporate-governance/aufsichtsrat zugänglich gemacht.
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS
Dem Aufsichtsrat der Symrise AG gehören gemäß Satzung zwölf Mitglieder an, von denen jeweils sechs von den Anteilseignern und den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Amtsperioden sind identisch. Entsprechend den Empfehlungen des DCGK 2017 werden die Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung einzeln gewählt. Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 11. Mai 2016. Die Aktionäre haben daher die sechs Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat am 11. Mai 2016 in der Hauptversammlung neu gewählt. Die Wahlen wurden im Wege der Einzelabstimmung durchgeführt. Die sechs Vertreter der Arbeitnehmer wurden von den deutschen Belegschaften am 24. Februar 2016 nach dem hierfür gesetzlich vorgesehenen Wahlverfahren gewählt.
Folgende Anteilseignervertreter sind für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt worden:
Herr Dr. Thomas Rabe, Vorsitzender des Vorstands der Bertelsmann Management SE, Berlin; Frau Ursula Buck, Geschäftsführerin der Top Management Consulting BuckConsult, Possenhofen; Herr Horst-Otto Gerberding, Geschäftsführender Gesellschafter der Gottfried Friedrichs (GmbH & Co.) KG, Holzminden und Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer, Vorsitzende des Vorstands der AC Immune S. A., St. Legier, Schweiz. Wegen Er-reichens der Altersgrenze gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung ist Herr Dr. Michael Becker, im Ruhestand, Darmstadt, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt worden. Ebenfalls wegen Erreichens der Altersgrenze ist Herr Dr. Winfried Steeger, Geschäftsführer der Jahr Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt worden.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des DCGK 2017 wurde darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Dr. Thomas Rabe im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Folgende Arbeitnehmervertreter sind für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt worden:
Frau Regina Hufnagel, Vorsitzende des Betriebsrats und Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Symrise AG, Holzminden; Herr Harald Feist, stellv. Vorsitzender des Betriebsrats und stellv. Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Symrise AG, Holzminden; Herr Andre Kirchhoff, freigestellter Betriebsrat der Symrise AG, Bevern; Herr Dr. Ludwig Tumbrink, Vice President Compounding Flavor EAME der Symrise AG, Höxter; Frau Jeannette Kurtgil, IG BCE Gewerkschaftssekretärin im Landesbezirk Nord, Burgdorf; und Herr Peter Winkelmann, Bezirksleiter der IG BCE Bezirk Alfeld, Alfeld.
Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wurde auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet, ebenso wie auf die Vielfalt in der Zusammensetzung. Dem Aufsichtsrat der Symrise AG gehören derzeit acht unabhängige Mitglieder und mit Frau Buck, Frau Hufnagel, Frau Kurtgil und Frau Prof. Dr. Pfeifer vier Frauen an. Der Aufsichtsrat wird durch die Unterstützung entsprechender Wahlvorschläge bei der Wahl der Anteilseignervertreter durch die Hauptversammlung und der Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Belegschaften auch zukünftig darauf hinwirken, dass die Vorgaben des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in der vom Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 und vom Bundesrat am 27. März 2015 verabschiedeten Fassung, soweit sie die Zusammensetzung des Aufsichtsrats betreffen, umgesetzt werden.
Damit eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands gewährleistet ist, gehören dem Aufsichtsrat, wie in den Vorjahren auch, keine ehemaligen Mitglieder des Vorstands an. Mindestens ein unabhängiges Mitglied verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.
ZIELE DES AUFSICHTSRATS ZU SEINER ZUSAMMENSETZUNG
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des DCGK 2017 konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation unter anderem (i) die internationale Tätigkeit des Unternehmens, (ii) potenzielle Interessenkonflikte, (iii) die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, (iv) eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder, (v) eine festzulegende Regelobergrenze für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und (vi) Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.
Im Hinblick auf seine zukünftige Zusammensetzung strebt der Aufsichtsrat durch die Unterstützung entsprechender Wahlvorschläge an, dass im Regelfall ein Frauenanteil von 30 % nicht unterschritten wird. Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen", wie vom Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 und vom Bundesrat am 27. März 2015 verabschiedet, ist im Jahr 2017 umgesetzt worden.
Auch in der Zukunft sollen im Regelfall wenigstens sieben unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sein. Dabei werden Aufsichtsräte, die in einem Anstellungsverhältnis zur Symrise AG stehen, grundsätzlich nicht als unabhängig betrachtet. An der erforderlichen Unabhängigkeit fehlt es insbesondere auch dann, wenn ein Aufsichtsrat in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zur Symrise AG, ihren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dieses Ziel ist derzeit erfüllt. Unabhängige Mitglieder sind: Herr Dr. Thomas Rabe, Herr Dr. Michael Becker, Frau Ursula Buck, Herr Horst-Otto Gerberding, Frau Jeannette Kurtgil, Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer, Herr Dr. Winfried Steeger und Herr Peter Winkelmann.
Des Weiteren wird angestrebt, dass auch der Anteil an Mitgliedern im Aufsichtsrat, die das Kriterium Internationalität verkörpern, einen Anteil von einem Drittel nicht unterschreiten soll. Auf Symrise bezogen bedeutet dies, dass nicht nur die Nationalität allein im Vordergrund steht. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats substanzielle Erfahrungen in weltweit tätigen Konzernen im In- und Ausland gesammelt hat. Auch dieses Ziel ist derzeit erfüllt.
Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds endet in jedem Fall mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt. Die Regelobergrenze für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat beträgt vier Wahlperioden. Auch diese beiden Ziele sind derzeit erfüllt. Bei zukünftigen Wahlvorschlägen wird zu beachten sein, dass die vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele weiterhin erfüllt bleiben.
DAS KOMPETENZPROFIL DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat ist gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 1 des DCGK 2017 so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat hat gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des DCGK 2017 ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet, welches bei seiner Zusammensetzung berücksichtigt wurde und bei zukünftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung zur Gewährleistung des Kompetenzprofils durch das Gesamtgremium zur Anwendung kommen wird. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats von Symrise beinhaltet dabei verschiedene Parameter. Jeder dieser Parameter hat dabei für sich genommen erhebliche Bedeutung für das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums. Aber erst das Ineinandergreifen und das sich gegenseitige Ergänzen aller Parameter gewährleistet das für die Unterstützung des geschäftlichen Erfolgs von Symrise benötigte Kompetenzprofil des Gesamtgremiums. Erforderlich sind Fachkompetenzen in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Risikomanagement, Informationstechnologie, Vorstandsvergütungsfragen und Compliance. Weiter sind Fachkompetenzen aus dem Bereich der Duftstoff- und Aromenindustrie erforderlich. Dies umfasst die Herstellung von Aromen, von Lebensmittelinhaltsstoffen, von Riechstoffen und von kosmetischen Inhaltsstoffen. Ebenso zählen Erfahrungen in der chemischen Industrie, der Konsumgüterindustrie und der Lebensmittelindustrie zu den benötigten Kompetenzen. Dabei stehen Kenntnisse der jeweiligen Märkte, Produkte, Kunden- und Lieferantenbeziehungen im Fokus. Aber auch Fachkompetenzen in den Bereichen Produktion, Forschung und Entwicklung sind von herausragender Bedeutung.
Weitere wichtige Parameter des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats von Symrise sind eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit, die Vermeidung von Interessenkonflikten, Teamfähigkeit sowie Leitungs- und Entwicklungserfahrungen mit Blick auf große Organisationen. Dieses Kompetenzprofil des Aufsichtsrats von Symrise wird derzeit durch das Gesamtgremium erfüllt.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Wie bereits in der Vergangenheit hat der Aufsichtsrat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet, die die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die im Plenum zu behandelnden Themen vorbereiten. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, werden in Einzelfällen Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf seine Ausschüsse übertragen. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz, einen Personalausschuss und einen Nominierungsausschuss als ständige Ausschüsse eingerichtet. Letzterer hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter vorzuschlagen. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses führt der Aufsichtsratsvorsitzende in allen Ausschüssen den Vorsitz. Die Ausschussvorsitzenden berichten in den Plenumssitzungen regelmäßig und umfassend über den Inhalt und die Ergebnisse der Ausschusssitzungen.
Der Personalausschuss ist für die Angelegenheiten des Vorstands zuständig. Hierzu gehört insbesondere auch die Erarbeitung von Beschlussempfehlungen für das Aufsichtsratsplenum hinsichtlich der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands oder hinsichtlich der Vertragsbestandteile der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder. Auch die Nachfolgeplanung auf Vorstandsebene gehört hierzu. Der Personalausschuss befasst sich auch mit der Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems, mit der Festsetzung der jeweiligen Vergütung, den diesbezüglichen Zielvereinbarungen und unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Beschlussempfehlungen. Der Personalausschuss hat darüber hinaus beschlossen, bei der Neubestellung zukünftiger Vorstandsmitglieder auch das Kriterium der Vielfalt mit einzubeziehen und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Dem Personalausschuss gehören zurzeit sechs Mitglieder an, von denen jeweils drei Mitglieder durch die Vertreter der Anteilseigner und drei Mitglieder von den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat gestellt werden. Die Mitglieder sind: Herr Dr. Thomas Rabe (Vorsitzender), Herr Harald Feist, Herr Horst-Otto Gerberding, Frau Regina Hufnagel, Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer und Herr Peter Winkelmann. Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2017 zweimal. Der Personalausschuss hat keine eigene Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats findet entsprechende Anwendung.
Der Prüfungsausschuss befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, dem Risikomanagementsystem und dem internen Revisionssystem sowie der Abschlussprüfung. Daneben zählt die Überwachung der Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten sonstigen Leistungen zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses. Ferner wurden die Zwischenberichte vor ihrer Veröffentlichung ausführlich erörtert und gebilligt. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Zu diesem Zweck obliegt ihm eine Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Lageberichte und des Vorschlags für die Gewinnverwendung. Ebenfalls zu den regelmäßigen Tagesordnungspunkten gehört die Entgegennahme des Berichts der Innenrevision, des Group Compliance-Office und des Risikoberichts. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Dem Prüfungsausschuss gehören zurzeit sechs Mitglieder an. Drei Mitglieder werden von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat gestellt und drei Mitglieder von den Vertretern der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Die Mitglieder sind: Herr Dr. Michael Becker (Vorsitzender), Frau Ursula Buck, Herr Harald Feist, Frau Regina Hufnagel, Herr Dr. Winfried Steeger und Herr Peter Winkelmann. Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2017 fünfmal. Der Prüfungsausschuss hat den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vorbereitet, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum neuen Abschlussprüfer zu wählen. Weiter hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Er erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer, stimmte einzelne Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer ab und beschloss das Honorar für den Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss hat keine eigene Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats findet entsprechende Anwendung. Ergänzend hierzu hat sich der Prüfungsausschuss ein Reglement hinsichtlich seiner konkreten Arbeitsweise gegeben.
Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz ist paritätisch besetzt. Ihm gehören zurzeit mit Herrn Dr. Thomas Rabe (Vorsitzender), Frau Ursula Buck, Frau Regina Hufnagel und Herrn Dr. Ludwig T umbrink vier Mitglieder an. Der Vermittlungsausschuss musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 nicht einberufen werden. Der Vermittlungsausschuss hat keine eigene Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats findet entsprechende Anwendung.
Der Nominierungsausschuss wird gemäß dem DCGK 2017 ausschließlich von Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat gebildet. Er hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter zur Wahl durch die Hauptversammlung vorzuschlagen. Dem Nominierungsausschuss gehören zurzeit die drei Mitglieder Herr Dr. Thomas Rabe (Vorsitzender), Herr Horst-Otto Gerberding und Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer an. Der Nominierungsausschuss musste im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 nicht einberufen werden. Der Nominierungsausschuss hat keine eigene Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats findet entsprechende Anwendung.
TRANSPARENZ
Nach § 19 der am 3. Juli 2016 in Kraft getretenen EU-Marktmissbrauchsverordnung (bisher § 15a Wertpapierhandelsgesetz) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Symrise AG sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Symrise Aktien und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offen legen. Diese Offenlegungspflicht besteht dann, wenn der Wert der getätigten Geschäfte, die eine zum vorstehend genannten Personenkreis gehörende Person tätigt, die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Symrise veröffentlicht diese Angaben zu den Geschäften unverzüglich auf der Internetseite und übermittelt diese Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Unternehmensregister zur Speicherung. Alle der Symrise AG bis zum 31. Dezember 2017 zugegangenen Meldungen sind auf unserer Internetseite unter http://www.symrise.com/de/investoren/corporate-governance/directors-dealings veröffentlicht. Dort finden sich die seit dem Börsengang im Dezember 2006 abgegebenen Meldungen, auch soweit sie zwischenzeitlich aus Vorstand und Aufsichtsrat ausgeschiedene Personen betreffen.
INTERESSENKONFLIKTE
Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen wären, traten auch im Geschäftsjahr 2017 nicht auf. Berater- und Dienstleistungsverträge oder sonstige Austauschverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Geschäftsjahr 2017 ausschließlich bei Herrn Horst-Otto Gerberding und Frau Ursula Buck.
Herr Horst-Otto Gerberding hat aus den zwischen ihm und der Gesellschaft bis Ende September 2003 bestehenden An-stellungs- und Versorgungsverträgen Pensionsansprüche gegen die Symrise AG. Die Gesamthöhe der Ansprüche beträgt monatlich 25.505 €.
Frau Ursula Buck ist vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 zum Mitglied des Fine Fragrance/Prestige Beauty Advisory Council ("Beirat") des Segments Scent & Care bestellt worden. In diesem Beirat sitzen renommierte Branchenexperten aus dem In- und Ausland. Die Mitglieder dieses Beirats sind auf die Gebiete Lifestyle, Fashion, Parfüm & Kosmetik, Luxus- und Prestigeprodukte spezialisiert. Es handelt sich um hoch qualifizierte Meinungsbildner, die neue und unerwartete Denkanstöße geben sollen. Diese Tätigkeit wird pauschal mit 25.000 € (netto) pro Jahr vergütet.
Der direkte oder indirekte Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der Symrise AG betrug zum 31. Dezember 2017 mehr als 1 %. Von den insgesamt von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gehaltenen 6,24 % Aktien der Symrise AG entfielen auf Mitglieder des Aufsichtsrats 6,01 % und auf Mitglieder des Vorstands 0,23 % (Werte gerundet).
Eine Übersicht über die Mandate der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder außerhalb des Symrise Konzerns findet sich auf den Seiten 158 bis 159 des Finanzberichts 2017.
Ein Bericht über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen findet sich auf den Seiten 125 bis 126 des Finanzberichts 2017.
RISIKOMANAGEMENT
Der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken jeder Art ist für den Erfolg eines Unternehmens von elementarer Bedeutung. Ein umfassendes Risikomanagementsystem gehört daher zwingend zu einer angemessenen Corporate Governance.
Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im gesamten Konzern sicher. Es wird permanent weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Mindestens zweimal im Jahr findet eine konzernweite Erhebung, Überprüfung und Klassifizierung möglicher Risiken durch für jede Risikoklasse benannte Beauftragte statt. Diese Erhebungen werden auf Konzernebene konsolidiert und fließen in den Risikobericht ein, der mindestens zweimal im Jahr Gegenstand der Beratungen des Prüfungsausschusses ist und von diesem mindestens einmal im Jahr dem Aufsichtsrat detailliert vorgestellt wird. Das Risikomanagement bei Symrise, seine Sicherheitsmechanismen, internen Richtlinien und Kontrollinstrumente werden unan-gekündigt durch die interne Konzernrevision geprüft. Hierbei identifizierte Risiken werden unverzüglich dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.
Das Risikofrüherkennungssystem nach § 91, Absatz 2, AktG wird von den Abschlussprüfern im In- und Ausland geprüft.
Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss befasst sich neben der Abschlussprüfung und der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses auch regelmäßig mit der Prüfung und Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Hierzu gehören beispielsweise auch regelmäßige Berichte der Innenrevision und des Group Compliance-Office von Symrise.
Durch dieses Ineinandergreifen verschiedener Mechanismen können Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden.
Über bestehende Risiken und deren Entwicklung werden Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss vom Vorstand regelmäßig und kontinuierlich mittels des Risikoberichts unterrichtet. Bereits in diesem frühen Stadium werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt, um eine Neutralisierung der identifizierten Risiken herbeizuführen.
Auch die Umsetzung dieser eingeleiteten Maßnahmen wird von der Innenrevision überprüft und der erreichte Erfolg einer kritischen Würdigung unterzogen. Risikopositionen können so kontrolliert und notwendige Maßnahmen zur Risikoverringerung eingeleitet werden. Hierfür werden konkrete Verantwortlichkeiten zugeordnet und mittels einer Erfolgskontrolle nachgehalten.
AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre von Symrise üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von Symrise eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen.
Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptversammlung per Internet abzugeben, beziehungsweise die Stimmrechtsvertreter von Symrise per Internet zu beauftragen. Weisungen zur Stimmrechtsausübung an diese Stimmrechtsvertreter können vor und während der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 bis zum Ende der Generaldebatte erteilt werden. Eine Weisungserteilung über elektronische Medien ist bis zum Abend des 15. Mai 2018 um 18:00 Uhr möglich. Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Internetseite von Symrise in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Wir wollen unsere Aktionäre vor und während der Hauptversammlung zügig, umfassend und effektiv informieren und ihnen die Ausübung ihrer Rechte erleichtern. Bereits im Vorfeld einer Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Unternehmensbericht und den Finanzbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sind auch auf unserer Internetseite verfügbar. Das Anmelde- und Legitimationsverfahren zur Hauptversammlung ist einfach und stellt auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung als maßgeblichen Stichtag für die Legitimation der Aktionäre ab. Im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichen wir außerdem die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf unserer Internetseite.
INFORMATIONSSERVICE FÜR UNSERE AKTIONÄRE
Unsere Unternehmenskommunikation verfolgt den Anspruch, größtmögliche Transparenz und Chancengleichheit durch zeitnahe und gleichberechtigte Information aller Zielgruppen zu gewährleisten. Alle wesentlichen Presse- und Kapitalmarktmitteilungen von Symrise werden, auch auf der Internetseite der Gesellschaft, in deutscher und englischer Sprache publiziert. Die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat finden sich ebenso auf unserer Internetseite wie Jahres- und Konzernabschlüsse, Quartalsergebnisse, Jahres- und Halbjahresfinanzberichte.
Wir informieren die Aktionäre der Gesellschaft, Analysten, Aktionärsvereinigungen und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über alle wesentlichen wiederkehrenden Termine mittels eines Finanzkalenders. Dieser wird im Unternehmens- und im Finanzbericht, im Halbjahresfinanzbericht und den Quartalsmitteilungen sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Regelmäßige Treffen mit Analysten und institutionellen Anlegern finden im Rahmen unserer Investor Relations-Aktivitäten statt. Hierzu gehört eine jährliche Analystenkonferenz ebenso wie anlässlich der Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen durchgeführte Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren.
Die wichtigsten Präsentationen, die wir für diese Veranstaltungen, für die Hauptversammlung, aber auch für Investorenkonferenzen vorbereiten, können im Internet eingesehen werden. Auch die Orte und Termine von Anlegerkonferenzen sind für alle Interessierten auf unserer Internetseite unter http://www.symrise.com/de/investoren/finanzkalender/2018 abrufbar.
UNSER ABSCHLUSSPRÜFER
Auch im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Rechnungslegung hinsichtlich des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte bei Symrise auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der Symrise AG wird nach den Vorschriften des Deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Dabei wurde der Jahresabschluss 2017 der Symrise AG nebst Lagebericht und der Konzernabschluss 2017 der Symrise AG nebst Konzernlagebericht von unserem Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Auch mit diesem Prüfer ist vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich zu unterrichten ist, soweit diese nicht umgehend beseitigt werden. Unser Abschlussprüfer wird über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an Vorstand und Aufsichtsrat berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren, beziehungsweise im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind.
DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Die §§ 289f Abs. 2 Nr. 6, 315d HGB verlangen von Symrise erstmals eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise das Alter, das Geschlecht, den Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im jeweiligen Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse. Aufgrund der für Symrise ohnehin geltenden zwingenden gesetzlichen Vorschriften und angesichts der ausnahmslosen Umsetzung sämtlicher Empfehlungen des DCGK 2017 verfügt Symrise bereits über ein solches Diversitätskonzept. Folglich kommt den §§ 289f Abs. 2 Nr. 6, 315d HGB im Falle von Symrise keine eigenständige weitergehende Bedeutung mehr zu. Zum besseren Verständnis fassen wir unser Diversitätskonzept nachfolgend nochmals zusammen:
Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen", wie vom Deutschen Bundestag am 6. Februar 2015 und vom Bundesrat am 27. März 2015 verabschiedet, ist im Jahr 2017 umgesetzt worden. Es hat unter anderem auch zum Ziel, den Anteil von weiblichen Führungskräften in den sogenannten Spitzenpositionen der Wirtschaft zu erhöhen und langfristig weitgehend Geschlechterparität zu erreichen. Vor dem Hintergrund der konkreten Situation bei Symrise und der Restlaufzeit der bestehenden Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat als Zielgröße für den bis zum 30. Juni 2017 zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand die Zielgröße "Null" beschlossen. Bis zum Jahr 2020 soll mindestens ein Mitglied des Vorstands weiblich sein. Symrise ist ein global geführtes Unternehmen, leitende Führungsfunktionen bestehen auch außerhalb Deutschlands. Basis für die Symrise spezifische Frauenquote ist daher die globale Führungsstruktur der Symrise AG. Der Anteil von Frauen auf der ersten Managementebene unterhalb des Vorstands beträgt seit dem 30. Juni 2017 mindestens 16 %, auf der zweiten Managementebene mindestens 22 %. Begrenzt man die Symrise Führungsstruktur nur auf die in Deutschland ansässigen Führungskräfte, beträgt der Frauenanteil auf den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands seit dem 30. Juni 2017 mindestens 12 %. Auch hier strebt Symrise langfristig eine höhere Quote an.
Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des DCGK 2017 konkrete Ziele benannt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation unter anderem (i) die internationale Tätigkeit des Unternehmens, (ii) potenzielle Interessenkonflikte, (iii) die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, (iv) eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder, (v) eine festzulegende Regelobergrenze für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und (vi) Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.
Auch in der Zukunft sollen im Regelfall wenigstens sieben unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sein. Dabei werden Aufsichtsräte, die in einem Anstellungsverhältnis zur Symrise AG stehen, grundsätzlich nicht als unabhängig betrachtet. An der erforderlichen Unabhängigkeit fehlt es insbesondere auch dann, wenn ein Aufsichtsrat in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zur Symrise AG, ihren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dieses Ziel ist derzeit erfüllt. Des Weiteren wird angestrebt, dass auch der Anteil an Mitgliedern im Aufsichtsrat, die das Kriterium Internationalität verkörpern, einen Anteil von einem Drittel nicht unterschreiten soll. Auf
Symrise bezogen bedeutet dies, dass nicht nur die Nationalität allein im Vordergrund steht. Entscheidend ist vielmehr, dass mindestens ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats substanzielle Erfahrungen in weltweit tätigen Konzernen im In- und Ausland gesammelt hat. Auch dieses Ziel ist derzeit erfüllt. Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds endet in jedem Fall mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt. Die Regelobergrenze für die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat beträgt vier Wahlperioden. Auch diese beiden Ziele sind derzeit erfüllt.
Der Aufsichtsrat hat gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des DCGK 2017 ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet, welches bei seiner Zusammensetzung berücksichtigt wurde und bei zukünftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung zur Gewährleistung des Kompetenzprofils durch das Gesamtgremium zur Anwendung kommen wird. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats von Symrise beinhaltet dabei verschiedene Parameter. Jeder dieser Parameter hat dabei für sich genommen erhebliche Bedeutung für das Kompetenzprofil des Gesamtgremiums. Aber erst das Ineinandergreifen und das sich gegenseitige Ergänzen aller Parameter gewährleistet das für die Unterstützung des geschäftlichen Erfolgs von Symrise benötigte Kompetenzprofil des Gesamtgremiums. Erforderlich sind Fachkompetenzen in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Risikomanagement, Informationstechnologie, Vorstandsvergütungsfragen und Compliance. Weiter sind Fachkompetenzen aus dem Bereich der Duftstoff- und Aromenindustrie erforderlich. Dies umfasst die Herstellung von Aromen, von Lebensmittelinhaltsstoffen, von Riechstoffen und von kosmetischen Inhaltsstoffen. Ebenso zählen Erfahrungen in der chemischen Industrie, der Konsumgüterindustrie und der Lebensmittelindustrie zu den benötigten Kompetenzen. Dabei stehen Kenntnisse der jeweiligen Märkte, Produkte, Kunden- und Lieferantenbeziehungen im Fokus. Aber auch Fachkompetenzen in den Bereichen Produktion, Forschung und Entwicklung sind von herausragender Bedeutung. Weitere wichtige Parameter des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats von Symrise sind eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit, die Vermeidung von Interessenkonflikten, Teamfähigkeit, Leitungs- und Entwicklungserfahrungen von großen Organisationen. Dieses Kompetenzprofil des Aufsichtsrats von Symrise wird derzeit durch das Gesamtgremium erfüllt.
Bericht des Aufsichtsrats
der Symrise AG
Sehr geehrte Aktionäre,
die Weltwirtschaft befindet sich insgesamt in einer guten Verfassung und wuchs 2017 stärker als in den Vorjahren. Auch die Aussichten für 2018 sind günstig. Zugleich haben sich politische Spannungen in und zwischen verschiedenen Ländern aufgebaut, bewährte internationale Handelsabkommen werden in Frage gestellt, separatistische und populistische Strömungen gewinnen an Boden. Aufgrund seiner breiten internationalen Aufstellung und eines exzellenten Produktportfolios ist unser Unternehmen einerseits bestens positioniert, um die sich bietenden Wachstumspotenziale zu nutzen, andererseits kann Symrise so Risiken in einzelnen Ländern durch seine Aktivitäten in anderen Absatzmärkten kompensieren. 2017 war ein weiteres erfolgreiches Jahr für unser Unternehmen. Auch im laufenden und in den kommenden Jahren wird Symrise seine bewährte Strategie konsequent fortsetzen.
Im nachfolgenden Bericht möchte ich Sie über die Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats in diesem erneut herausfordernden Umfeld informieren. Auch im Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. In den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse standen wiederum zahlreiche Sachthemen sowie zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle zur Diskussion und Entscheidung an.
Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft haben wir uns überzeugt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und intensiv eingebunden. Die strategische Planung und Ausrichtung des Unternehmens hat der Vorstand mit uns umfassend erörtert und abgestimmt. Wie bereits in den vorangegangenen Geschäftsjahren haben Vorstand und Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2017 eine eigene Schwerpunktsitzung zur Überprüfung und Bewertung der Strategie des Unternehmens abgehalten.
Wir haben sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis der Informationen des Vorstands im Aufsichtsratsplenum ausführlich diskutiert und beraten. Hierzu hat uns der Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte informiert. Hierzu zählten vor allem die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage, die Beschäftigungssituation, laufende und geplante Investitionen, grundsätzliche Fragen der Unternehmensstrategie und -planung, die Risikosituation und das Risikomanagement sowie das Compliance Management-System. Über Angelegenheiten, die nach Gesetz oder Satzung zustimmungspflichtig sind, hat uns der Vorstand frühzeitig unterrichtet und uns diese rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu diesen Beschlussvorschlägen und den Berichten des Vorstands haben wir, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung unser Votum abgegeben. In dringenden Einzelfällen erfolgte die Beschlussfassung in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden auch schriftlich oder telefonisch.
Alle wesentlichen Finanzkennzahlen wurden uns vom Vorstand monatlich berichtet. Soweit es überhaupt zu Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Planungen und Zielen kam, haben wir ausführliche Erläuterungen in schriftlicher und mündlicher Form erhalten, sodass wir mit dem Vorstand über die Gründe für die Abweichungen und zielführende Korrekturmaßnahmen diskutieren konnten.
Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse standen insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit dem Vorstand in engem und kontinuierlichem Dialog. Das immer noch vergleichsweise verhaltene Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung, die andauernde Niedrigzinsphase, die politischen Krisen insbesondere in Venezuela, Brasilien und der Türkei und die daraus für die aktuelle und zukünftige Geschäftsentwicklung zu ziehenden Schlussfolgerungen sowie der Stand wesentlicher Projekte und Geschäftsvorfälle der drei Segmente waren wiederholt Gegenstand unserer Gespräche mit dem Vorstand. Das gilt auch für mögliche Auswirkungen des Brexit und anderer separatistischer Bewegungen, wie zum Beispiel in Spanien, auf die zukünftige Geschäftsentwicklung unseres Unternehmens.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind und über die die Hauptversammlung hinsichtlich der den Interessenkonflikten zugrunde liegenden Sachverhalte und dem Umgang mit ihnen zu informieren ist, sind auch im Geschäftsjahr 2017 nicht aufgetreten.
DIE ARBEIT DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Wie bereits in der Vergangenheit hat der Aufsichtsrat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet, die die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die im Plenum zu behandelnden Themen vorbereiten. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, haben wir in Einzelfällen Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf seine Ausschüsse übertragen. Diese Aufteilung hat sich in der Praxis bewährt. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz, einen Personalausschuss und einen Nominierungsausschuss als ständige Ausschüsse eingerichtet. Letzterer hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses führt der Aufsichtsratsvorsitzende in allen Ausschüssen den Vorsitz.
Die Ausschussvorsitzenden berichten in den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig und umfassend über den Inhalt und die Ergebnisse der Ausschusssitzungen, so dass der Aufsichtsrat immer über eine umfassende Informationsbasis für seine Beratungen verfügt.
Der Personalausschuss ist für die Angelegenheiten des Vorstands zuständig. Hierzu gehört insbesondere auch die Erarbeitung von Beschlussempfehlungen für das Aufsichtsratsplenum hinsichtlich der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands oder hinsichtlich der Vertragsbestandteile der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder. Auch die Nachfolgeplanung auf Vorstandsebene gehört zu seinen Aufgaben. Der Personalausschuss befasst sich auch mit der Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems, mit der Festsetzung der jeweiligen Vergütung samt Zielvereinbarungen und unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Beschlussempfehlungen. Der Personalausschuss hat darüber hinaus beschlossen, bei der Neubestellung zukünftiger Vorstandsmitglieder auch das Kriterium der Vielfalt mit einzubeziehen und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Bis zum Jahr 2020 soll mindestens ein Mitglied des Vorstands weiblich sein. Dem Personalausschuss gehören zurzeit sechs Mitglieder an, von denen jeweils drei Mitglieder durch die Vertreter der Anteilseigner und drei Mitglieder von den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat gestellt werden. Die Mitglieder sind: Herr Dr. Thomas Rabe (Vorsitzender), Herr Harald Feist, Herr Horst-Otto Gerberding, Frau Regina Hufnagel, Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer und Herr Peter Winkelmann.
Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2017 zweimal. An beiden Sitzungen nahmen alle Mitglieder teil. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Bewertung der Leistungen der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2016, die Vereinbarung der Ziele für das Geschäftsjahr 2017 und die Überprüfung der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Schwerpunkt der Überprüfung lag dabei auf der mehrjährigen Vergütung (LTIP). Weiter hat der Personalausschuss ein Kompetenzprofil für den gesamten Aufsichtsrat erarbeitet und diesem zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Prüfungsausschuss befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, dem Risikomanagementsystem und dem internen Revisionssystem, der Abschlussprüfung und dem Compliance Management-System. Daneben zählt die Überwachung der Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten sonstigen Leistungen zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses. Soweit der Abschlussprüfer auch Steuerberatungsleistungen für Gesellschaften des Symrise Konzerns erbringt, sind diese vorab vom Prüfungsausschuss ausdrücklich zu genehmigen. Insgesamt hat der Prüfungsausschuss für derartige Steuerberatungsleistungen des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2017 ein Budget von 250.000 € genehmigt. Ferner wurden die Zwischenberichte vor ihrer Veröffentlichung ausführlich erörtert und gebilligt. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Zu diesem Zweck obliegt ihm eine Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Lageberichte und des Vorschlags für die Gewinnverwendung. Die für das Geschäftsjahr 2017 erstmals zu erstellende nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB ist nicht gesondert vom Prüfungsausschuss behandelt worden. Hiermit hat sich das Aufsichtsratsplenum befasst. Ebenfalls zu den regelmäßigen Tagesordnungspunkten gehört die Entgegennahme des Berichts der Innenrevision, des Group Compliance-Officers und des Risikoberichts. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss unabhängig sein und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Dem Prüfungsausschuss gehören zurzeit sechs Mitglieder an.
Drei Mitglieder werden von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat gestellt und drei Mitglieder von den Vertretern der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Die Mitglieder sind: Herr Dr. Michael Becker (Vorsitzender), Frau Ursula Buck, Herr Harald Feist, Frau Regina Hufnagel, Herr Dr. Winfried Steeger und Herr Peter Winkelmann. Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2017 fünfmal, davon wurde eine Sitzung als Telefonkonferenz abgehalten. Je ein Mitglied des Prüfungsausschusses konnte an je einer Sitzung nicht teilnehmen. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nehmen regelmäßig der Finanzvorstand und im Bedarfsfall der Abschlussprüfer, der Vorstandsvorsitzende und weitere Gäste zu einzelnen Tagesordnungspunkten teil. Der Prüfungsausschuss hat sich unter anderem mit Fragen der turnusmäßig anstehenden Refinanzierung des Konzerns beschäftigt . Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die erstmalige Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung durch die Symrise AG. Breiten Raum nahm erneut die Befassung des Prüfungsausschusses mit der Qualifizierung der weltweiten Symrise Standorte unter Risikogesichtspunkten ein. Der Abschlussprüfer berichtete stets ausführlich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung beziehungsweise des Reviews des Zwischenabschlusses nach Ablauf des ersten Halbjahres ergeben haben.
Der Prüfungsausschuss hat den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vorbereitet, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum neuen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Ferner hat der Prüfungsausschuss die entsprechenden Unabhängigkeitserklärungen des neuen Abschlussprüfers Ernst & Young eingeholt. Der Prüfungsausschuss erteilte dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag, vereinbarte mit diesem einen risikoorientierten Prüfungsansatz und legte einzelne Prüfungsschwerpunkte sowie das Honorar für das Geschäftsjahr 2017 fest.
Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz ist paritätisch besetzt. Ihm gehören zurzeit mit Herrn Dr. Thomas Rabe (Vorsitzender), Frau Ursula Buck, Frau Regina Hufnagel und Herrn Dr. Ludwig Tumbrink vier Mitglieder an. Der Vermittlungsausschuss musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 nicht einberufen werden.
Der Nominierungsausschuss wird gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich von Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat gebildet. Er hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter zur Wahl durch die Hauptversammlung vorzuschlagen. Dem Nominierungsausschuss gehören zurzeit die drei Mitglieder Herr Dr. Thomas Rabe (Vorsitzender), Herr Horst-Otto Gerberding und Frau Prof. Dr. Andrea Pfeifer an. Der Nominierungsausschuss musste im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 nicht einberufen werden.
THEMEN IM AUFSICHTSR ATSPLENUM
Wichtige Schwerpunkte unserer Arbeit und Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren erneut die Auswirkungen der verschiedenen internationalen Krisenherde, des immer noch vergleichsweise verhaltenen Wachstums der Weltwirtschaft, der andauernden Niedrigzinsphase, der weiterhin volatilen Rohstoffkosten, der anhaltenden Staatsschuldenkrise in Europa und der weiterhin hohen Energiekosten. Vor diesem Hintergrund haben wir die vom Vorstand ergriffenen und für die Zukunft zu ergreifenden Maßnahmen ausführlich mit dem Vorstand diskutiert. Gegenstand regelmäßiger Beratungen des Aufsichtsrats waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Unternehmens und seiner drei Segmente in den jeweiligen Regionen unter den dort gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Finanz- und Liquiditätslage sowie die wesentlichen Beteiligungsprojekte und deren Entwicklung gemessen an den Planzielen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 fünf ordentliche Sitzungen, davon zwei Schwerpunktsitzungen, abgehalten. Die erste Schwerpunktsitzung befasste sich mit der Strategie des Unternehmens, ihrer Überprüfung angesichts des sich verändernden wirtschaftlichen Umfelds und dem Stand ihrer Umsetzung, während die Jahresplanung 2018 im Mittelpunkt der zweiten Schwerpunktsitzung stand. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse teilgenommen.
In unserer Sitzung am 9. März 2017 haben wir uns mit dem Vorstand über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und die Billigung des Konzernabschlusses 2016, die Vorbereitung der Hauptversammlung 2017, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance-Bericht beraten und abgestimmt. Der Vorstand gab unter anderem Auskunft zum Stand der Umsetzung der Strategie des Unternehmens und stellte dem Aufsichtsrat die Eckpunkte der laufenden Investitionsprojekte vor. Auch die Auswirkungen möglicher Handelsbeschränkungen haben wir am Beispiel des Vereinigten Königreiches, der USA und Mexikos intensiv diskutiert. Durch die globale Aufstellung des Konzerns mit dem Fokus auf lokale Produktionen sind die möglichen Risiken als gering anzusehen. Der Aufsichtsrat befasste sich auch mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU, der sogenannten CSR-Richt-linie zur Offenlegung von nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen. Die neue Berichtspflicht betrifft zwei Kernthemen. Zum einen ist der Lagebericht um eine "nichtfinanzielle Erklärung", die Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung enthält, zu ergänzen. Zum anderen müssen Unternehmen zukünftig in ihrer Erklärung zur Unternehmensführung Angaben zum Diversitäts-konzept machen. An dieser Sitzung hat neben sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats auch der Abschlussprüfer teilgenommen.
In unserer Sitzung am 16. Mai 2017 standen vor allem der Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf des ersten Quartals 2017 und zum Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017 sowie die bevorstehende Hauptversammlung im Mittelpunkt der Beratungen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat ebenfalls über den Stand der laufenden Investitionsprojekte. In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat auch seine Zustimmung zu einem Akquisitionsvorhaben in Brasilien erteilt. Weiter haben wir mit dem Vorstand den Abschluss eines langfristigen Liefervertrags zum Ausbau unseres Mentholgeschäfts mit unserem Hauptlieferanten bis zum Jahre 2028 beraten. Nach ausführlicher Diskussion sämtlicher Aspekte einer solch langfristigen Partnerschaft haben wir dem Abschluss dieses Liefervertrags unsere Zustimmung erteilt. An dieser Sitzung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen.
In der Sitzung am 8. August 2017 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf des zweiten Quartals und des ersten Halbjahrs 2017 und der Aktualisierung des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2017, dem Risikobericht sowie dem Bericht des Prüfungsausschusses. Wir haben uns vom Vorstand ausführlich den Stand der Integration des im Rahmen der Übernahme der US-amerikanischen Pinova Holdings Inc. erworbenen Geschäfts erläutern lassen. Dabei stand auch ein Abgleich der mit der Übernahme verfolgten Erwartungen mit dem tatsächlichen Geschäftsverlauf im Mittelpunkt unserer Erörterungen. Ferner informierte der Prüfungsausschuss den Aufsichtsrat in dieser Sitzung über die wesentlichen Feststellungen einer seitens des Vorstands vorsorglich und gesondert beauftragten IT-Prüfung. Diese IT-Prüfung wurde von Ernst & Young durchgeführt. Soweit diese IT-Prüfung Schwachstellen aufgezeigt hat, haben sich diese nicht ausgewirkt. Dennoch hat der Vorstand mit Wirkung vom 1. Dezember 2017 eine eigens hierfür neu geschaffene Position "IT-Security und Compliance" besetzt. Von dort aus wird die Abarbeitung der identifizierten Schwachstellen gewährleistet und nachgehalten. An dieser Sitzung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen.
Die Sitzung am 19. September 2017 wurde wie auch in den Jahren zuvor ganz der Unternehmensstrategie gewidmet. Der Vorstand erläuterte dem Aufsichtsrat die im Rahmen der verfolgten Strategie bisher erreichten Ergebnisse und gab einen strategischen Ausblick auf die Zukunft. Dass sich die konsequente Umsetzung unserer Strategie ausgezahlt hat, lässt sich anhand der erfreulichen Entwicklung von Umsatz und EBITDA belegen. Symrise konnte Marktanteile bei gleichbleibend guter Profitabilität gewinnen. In allen Segmenten ist Nachhaltigkeit elementarer Bestandteil der strategischen Entwicklung. Die bisher getätigten Rückwärtsintegrationen haben sich erfolgreich ausgezahlt. Nachhaltige und zurückverfolgbare Rohstoffe sind von immer größerer Bedeutung für unsere Kunden. Der Aufsichtsrat hat sich in dieser Sitzung aber auch mit dem Investitionsprozess, dessen Details und Funktionsweise beschäftigt. Alle Investitionsprojekte werden in einer Datenbank geführt. Erforderliche Genehmigungsprozesse können direkt aus dieser Datenbank gestartet werden. Eine Übersicht der genehmigten Projekte stellt sicher, dass der hierfür jeweils vorgesehene Budgetrahmen eingehalten wird. Die mittelfristige Planung für die Jahre 2018-2022 haben wir anhand der Finanzkennzahlen Umsatz, EBIT, EBITDA, Umsatzwachstum und EBIT-/EBITDA-Marge eingehend mit dem Vorstand erörtert und betrachtet. In eigener Sache haben wir in dieser Sitzung -basierend auf einem durchgeführten Benchmarking - eine maßvolle Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2018 beraten. Aufgrund des wegen des Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf der Hauptversammlung 2018 aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Herrn Dr. Becker, wird unter anderem der Vorsitz im Prüfungsausschuss vakant. Diesbezüglich hat sich der Aufsichtsrat über die Nachfolge ausgetauscht und ein Anforderungsprofil erarbeitet und abgestimmt. An dieser Sitzung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen.
Die Sitzung am 6. Dezember 2017 stand im Zeichen der Unternehmensplanung für das bevorstehende Geschäftsjahr 2018. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2018 genehmigt. Wir haben gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes abgegeben und die Ziele hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats unverändert zum Vorjahr bestätigt. Dies umfasst auch das gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des DCGK zu erarbeitende Kompetenzprofil des Gesamtaufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand den Stand der Corporate Governance bei Symrise erörtert und die Inhalte der Corporate Governance-Berichterstattung in der Erklärung zur Unternehmensführung abgestimmt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmung des § 289b Abs. 1 HGB ist Symrise erstmals für das Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, eine sogenannte "nichtfinanzielle Erklärung" als Teil des Lageberichts zu veröffentlichen. Symrise macht dabei von der in § 289b Abs. 3 HGB vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch und erstellt für das Geschäftsjahr 2017 einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Lageberichts. Dieser wird zeitgleich mit dem Jahresabschluss 2017 veröffentlicht, ist im Unternehmensbericht 2017 enthalten und findet sich auch auf der Internetseite von Symrise unter -und-">http://ub2017.symrise.de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-verantwortung. Gemäß § 171 AktG obliegt es dem Aufsichtsrat auch zu überprüfen, ob der gesonderte nichtfinanzielle Bericht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Aufsichtsrat hat diesbezüglich von der in § 111 Abs. 2 S. 4 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und als externen Sachverständigen die DQS CFS GmbH mit der inhaltlichen Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2017 der Symrise AG beauftragt. An dieser Sitzung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen.
JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS 2017
Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und der Lagebericht der Symrise AG wurden vom Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH geprüft. Den Prüfungsauftrag hatte der Prüfungsausschuss entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Konzernabschluss der Symrise AG wurde gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH versah auch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Bericht des Abschlussprüfers hierüber sowie die weiteren Prüfungsberichte und die Abschlussunterlagen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden im Prüfungsausschuss am 14. Februar und 6. März 2018 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 7. März 2018 intensiv diskutiert. Die Abschlussprüfer nahmen an den Beratungen des Jahres- und des Konzernabschlusses in beiden Gremien teil. Dabei berichteten sie über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte uneingeschränkt zur Verfügung.
Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts haben wir dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und in der Sitzung am 7. März 2018 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns haben wir uns nach eigener Prüfung angeschlossen. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen.
Der erstmals für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellte gesonderte nichtfinanzielle Bericht wurde inhaltlich durch die DQS CFS GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht ist auf der Internetseite von Symrise unter http://ub2017.symrise.de/ nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-verantwortung veröffentlicht.
CORPORATE GOVERNANCE
Über die Corporate Governance bei der Symrise AG berichtet der Vorstand - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") einmal im Jahr im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d des Handelsgesetzbuchs. Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet (i) die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, (ii) relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, (iii) eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, (iv) Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands nebst Umsetzungsfristen und (v) eine Beschreibung des Diversitätskonzepts im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach der derzeit gültigen Fassung der Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 und mit Berichtigungen vom 19. Mai 2017 erneut bekannt gemachten aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") ist der dort von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erstattende Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens (Corporate Governance-Bericht) im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung zu veröffentlichen.
Aufgrund der Nähe der Inhalte des Corporate Governance-Berichts und der Erklärung zur Unternehmensführung zueinander haben wir uns auch dieses Jahr wieder entschieden, die Berichterstattung zur Corporate Governance im Sinne der Ziffer 3.10 des DCGK 2017 in die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB zu integrieren und dem Leser dadurch die Orientierung zu erleichtern. Dagegen ist der Vergütungsbericht nach Ziffer 4.2.5 des DCGK 2017 nicht mehr Teil der Berichterstattung zur Corporate Governance. Der Vergütungsbericht ist als Teil des Lageberichts auf den Seiten 46 bis 53 des Finanzberichts 2017 enthalten.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d des Handelsgesetzbuches ist nebst des darin integrierten Corporate Governance-Berichts von Vorstand und Aufsichtsrat auch auf der Internetseite der Symrise AG öffentlich zugänglich gemacht. Die Adresse lautet: http://www.symrise.com/de/ investoren/corporate-governance/erklaerung-zur-unter-nehmensfuehrung-und-corporate-governance-bericht. Wir haben die Weiterentwicklung der Corporate Governance-Standards im In- und Ausland auch im Geschäftsjahr 2017 aufmerksam beobachtet und werden dies auch weiterhin tun.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 6. Dezember 2017 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft und als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung ebenfalls dauerhaft zugänglich gemacht.
Die Symrise AG hat ohne Ausnahme sämtlichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 und mit Berichtigungen vom 19. Mai 2017 bekannt gemachten aktuellen Fassung des Kodexes vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird dies auch zukünftig tun.
VERÄNDERUNGEN IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Im Berichtsjahr gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat.
Die mittlerweile weltweit fast 9.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Symrise Konzerns tragen ganz wesentlich zum Erfolg unseres Unternehmens bei. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns im In- und Ausland sowie allen Arbeitnehmervertretern für ihr Engagement, für ihre konstruktive und kreative Zusammenarbeit im Dienste der Kunden des Unternehmens sowie für die im Geschäftsjahr 2017 geleistete hervorragende Arbeit.
Holzminden, 7. März 2018
Für den Aufsichtsrat
Dr. Thomas Rabe, Vorsitzender
Organe und Mandate - Vorstand und Aufsichtsrat
VORSTAND:
DR. HEINZ-JÜRGEN BERTRAM:
Vorsitzender des Vorstands
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
(im In- und Ausland) keine
ACHIM DAUB:
Vorstand Scent & Care
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
(im In- und Ausland) keine
OLAF KLINGER:
Vorstand Finanzen
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
(im In- und Ausland) keine
DR. JEAN-YVES PARISOT:
Vorstand Nutrition (Diana)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
| ― | Probi AB, Lund, Schweden, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | VetAgroSup, Lyon, Frankreich, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
HEINRICH SCHAPER:
Vorstand Flavor
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien
(im In- und Ausland) keine
AUFSICHTSRAT:
DR. THOMAS RABE:
Vorsitzender des Vorstands der Bertelsmann Management SE
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
| ― | Bertelsmann Inc., Wilmington, USA, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | RTL Group S.A., Luxemburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Penguin Random House LLC, UK, Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 1. Januar 2018) |
| ― | Bertelsmann Learning LLC., New York, USA, Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | Relias Learning LLC, Cary, USA, Mitglied des Aufsichtsrats |
DR. MICHAEL BECKER:
im Ruhestand
| ― | Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten |
Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine
URSULA BUCK:
Geschäftsführerin der Top Managementberatung BuckConsult
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine
HARALD FEIST:
Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats und stellv. Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Symrise AG
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine
HORST-OTTO GERBERDING:
Geschäftsführender Gesellschafter der Gottfried Friedrichs (GmbH & Co.) KG
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine
REGINA HUFNAGEL:
Vorsitzende des Betriebsrats und Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Symrise AG
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine
ANDRE KIRCHHOFF:
Freigestellter Betriebsrat der Symrise AG
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine
JEANNETTE KURTGIL:
IG BCE Gewerkschaftssekretärin im Landesbezirk Nord
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
| ― | Esco GmbH, Hannover, Mitglied des Beirats |
PROF. DR. ANDREA PFEIFER:
Vorsitzende des Vorstands der AC Immune S.A.
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
| ― | Bio MedInvest AG, Basel, Schweiz, Vorsitzende des Verwaltungsrats |
| ― | AB2 Bio SA, Lausanne, Schweiz, Vorsitzende des Verwaltungsrats |
DR. WINFRIED STEEGER:
Geschäftsführer der Jahr Holding GmbH & Co. KG
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | Verwaltungsgesellschaft Otto mbH (mitbestimmte GmbH des Otto Konzerns), Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | EUROKAI GmbH & Co. KGaA, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Blue Elephant Energy AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland)
| ― | August Prien Verwaltung GmbH, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co KGaA, Bremen, Mitglied des Aufsichtsrats |
DR. LUDWIG TUMBRINK:
Vice President Compounding Flavor EAME der Symrise AG
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine
PETER WINKELMANN:
Bezirksleiter der IG BCE Bezirk Alfeld
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| ― | Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | amedes Holding GmbH, Hamburg, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | aenova Holding GmbH, Starnberg, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien (im In- und Ausland) keine
Glossar
AFF
Aroma Molecules, Flavors & Fragrances
AKTG
Aktiengesetz
AROMA
Komplexe Mischung aus Geruchs- und/oder Geschmacksstoffen, die vielfach auf chemischen Verbindungen (Aromastoffen) beruhen, die unter anderem zur Klasse der Aromaten gehören können
BIP
Bruttoinlandsprodukt: Statistische Größe zur Messung der gesamtwirtschaftlichen Leistung (Güter und Dienstleistungen) eines Landes
CAGR
Compound Annual Growth Rate/durchschnittliche jährliche Wachstumsrate einer bestimmten Größe
COSO II
Das COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) zielt darauf ab, die Finanzberichterstattung durch ethisches Handeln, wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung zu verbessern. COSO II ist eine 2004 veröffentlichte Erweiterung des ursprünglichen Kontrollmodells
COVENANTS
(Marktübliche) Kreditvereinbarungen
EAME
Region Europa/Afrika/Naher und Mittlerer Osten
EBIT
Earnings before interest and taxes/Ergebnis vor Zinsen und Steuern
EBITDA
Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization/ Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
F & F
Flavors & Fragrances/Geschmacks- und Duftstoffe
FLAC
Financial liabilities measured at amortized cost/finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
HFT
Held for trading/zu Handelszwecken gehalten
HGB
Handelsgesetzbuch
HTM
Held to maturity/bis zur Endfälligkeit gehalten
IAL
Unternehmen im Bereich Marktforschung
IKS
Internes Kontrollsystem
INCOTERMS
International Commercial Terms/Internationale Handelsklauseln
ISO 31000
Eine Norm, die den Rahmen für ein Risikomanagementsystem definiert
LAR
Loans and receivables/Kredite und Forderungen
LTIP
Long Term Incentive Plan/Vergütungsinstrument mit langfristiger Anreizwirkung für Angestellte, vor allem Führungskräfte
OPEN INNOVATION
Öffnung des Innovationsprozesses von Organisationen und damit die aktive strategische Nutzung der Außenwelt zur Vergrößerung des Innovationspotenzials. Das Open InnovationKonzept beschreibt die zweckmäßige Nutzung von in das Unternehmen ein- und ausdringendem Wissen, unter Anwendung interner und externer Vermarktungswege, um Innovationen zu generieren
OPERATIVER CASHFLOW
Einnahmen-Ausgaben-Saldo aus betrieblicher Umsatztätigkeit. Der aus der Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Cashflow ist ein wichtiger Indikator für die Ertragskraft einer Unternehmung
REACH
Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien
REVOLVING CREDIT FACILITY
Verfügungslimits, auf die Kreditnehmer jederzeit zugreifen können und die sehr flexible Tilgungsmöglichkeiten bieten
SUPPLY CHAIN
Prozesskette von der Beschaffung, über die Fertigung bis hin zum Absatz eines Produkts. Einbezogen sind somit Lieferanten, Produzenten und Endkunden
US PRIVATE PLACEMENT
Nicht-öffentlicher Verkauf von Schuldtiteln an US-Investo-ren, allerdings reguliert durch die Börsenaufsichtsbehörde SEC (United States Securities and Exchange Commission)
WORKING CAPITAL
Finanzkennzahl, die sich aus dem operativen Umlaufvermögen abzüglich der kurzfristigen operativen Verbindlichkeiten ergibt
Finanzkalender 2018
14. März 2018
Unternehmens- und Finanzbericht 2017
8. Mai 2018
Zwischenmitteilung Januar - März 2018
16. Mai 2018
Hauptversammlung, Holzminden
14. August 2018
Konzernzwischenbericht Januar - Juni 2018
7. November 2018
Zwischenmitteilung Januar - September 2018
Impressum
Herausgeber
Symrise AG
Mühlenfeldstraße 1
Konzernkommunikation
37603 Holzminden
Deutschland
Telefon: + 49 55 31. 90 - 0
Fax: + 49 55 31. 90 - 16 49
Text und Redaktion
PvF Investor Relations, Oberursel
Konzept, Design & Umsetzung
3st kommunikation, Mainz
Fotografie (Titel)
3st kommunikation, Mainz
Satz
BG media design GmbH, Darmstadt
Druck
caPRI Print + Medien GmbH, Wiesbaden
Veröffentlichungsdatum dieses Berichts
14. März 2018
Symrise online
www.symrise.com/de
www.symrise.com/de/nachhaltigkeit
www.symrise.com/de/investoren
ub2017.symrise.de
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Finanzbericht beinhaltet zukunftsgerichtete Aussagen, die auf aktuellen Annahmen und Prognosen der Symrise AG beruhen. Der zukünftige Geschäftsverlauf und die Ergebnisse, die durch die Symrise AG und ihre verbundenen Unternehmen tatsächlich erzielt werden, sind einer Vielzahl von Risiken und Ungewissheiten ausgesetzt und können daher wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Viele dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Symrise AG und können im Voraus nicht genau eingeschätzt werden. Bei diesen Faktoren handelt es sich zum Beispiel um eine ungünstige Entwicklung der Weltwirtschaft, eine Veränderung des Konsumentenverhaltens, Änderungen von Gesetzen, Bestimmungen und behördlichen Richtlinien. Sollte einer dieser genannten oder ungenannten Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die den vorausschauenden Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend herausstellen, können die tatsächlich erzielten Ergebnisse signifikant von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Symrise übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen laufend zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
© 2018 Symrise AG