Pre-Annual General Meeting Information • Mar 30, 2016
Pre-Annual General Meeting Information
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Veröffentlichung: 30.03.2016 09:00 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1459321200700 PDF: http://adhoc.pressetext.com/news/media/1459321200700 Stichwörter: SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG / Hauptversammlung / Einberufung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Klagenfurt (pta010/30.03.2016/09:00) - Der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, FN 109859 h,
lädt zur
am Dienstag, 3. Mai 2016 um 11 Uhr im Konferenzraum Alpe des Seepark Hotels, Universitätsstraße 104, 9020 Klagenfurt
Fax: +43 463 32109 195
Internetseite: www.sw-umwelttechnik.com
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 12. April 2016, bei der Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, Abteilung Investor Relations, zuständige Mitarbeiterin Frau Miriam Moser, oder auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG zu nehmen:
Geschäftsbericht 2015, darin enthalten:
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes,
Bericht des Aufsichtsrates, Corporate Governance Bericht
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG)
Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihre Rechte nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten), § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären) und § 118 AktG (Auskunftsrecht) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich. Das Aktionärsverlangen nach § 109 AktG muss der Gesellschaft spätestens am 12. April 2016 (21. Tag vor der HV) zugehen, Beschlussvorschläge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten müssen der Gesellschaft nach § 110 AktG spätestens am 22. April 2016 (7. Werktag vor der HV) zugehen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 23. April 2016 (Samstag), Tagesablauf. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Nachweis muss der Gesellschaft an der Adresse A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87 schriftlich oder auch per Telefax (+43 463 32109 195) oder per E-Mail an [email protected] spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen, das ist bis längstens 28. April 2016.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Vollmachten können bis spätestens (einlangend) 2. Mai 2016, 16:00 Uhr, per Post an die Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, oder per Telefax (+43 463 32109 195) übermittelt werden. Andernfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.swumwelttechnik.com) für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.798.192,73 und ist in 659.999 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 19.121 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs 5 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit zum Zeitpunkt der Einberufung insgesamt 640.878 Stimmrechte.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu gewährleisten, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort der Hauptversammlung einzufinden und einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt am 3. Mai 2016 ab 10:30 Uhr.
Klagenfurt, im März 2016
Der Vorstand
| Aussender: | SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG Bahnstraße 87-93 9021 Klagenfurt Österreich |
|---|---|
| Ansprechpartner: | Mag. (FH) Nicolette Szalachy |
| Tel.: | +43 664 808 69 145 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Website: | www.sw-umwelttechnik.com |
| ISIN(s): | AT0000808209 (Aktie) |
| Börsen: | Amtlicher Handel in Wien |
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