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SÜSS MicroTec SE

Governance Information Jul 1, 2021

422_cgr_2021-07-01_efa07206-379c-483d-bf59-f1548da51dcd.pdf

Governance Information

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Nachtrag zur Entsprechenserklärung

Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE haben im Dezember 2020 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 19. Dezember 2019 (bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020) abgegeben. Darin haben Vorstand und Aufsichtsrat u.a. im Hinblick auf das zum Zeitpunkt der Abgabe der Entsprechenserklärung bestehende Vergütungssystem des Vorstands einzelne Abweichungen von Abschnitt G.I. des DCGK erklärt und begründet.

Wie bereits in der Entsprechenserklärung angekündigt, hat der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE einen externen Vergütungsexperten mit der Ausarbeitung eines neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beauftragt und mit Beschlussfassung vom 4. Februar 2021 ein solches aufgestellt. Dieses neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2021 vorgelegt und mit der notwendigen Mehrheit durch die Hauptversammlung gebilligt. Bei der Festlegung des Vergütungssystems hat sich der Aufsichtsrat an den Vorgaben des DCGK orientiert. Vorbehaltlich der nachfolgenden Erklärung entspricht das Vergütungssystem dessen Empfehlungen vollumfänglich.

Deshalb ist eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung erforderlich. Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE erklären daher gemäß § 161 Abs. 1 AktG:

Das neu aufgestellte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der SÜSS MicroTec SE, welches von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 gebilligt wurde, entspricht den Empfehlungen des DCGK vollumfänglich mit Ausnahme einer Abweichung von der Empfehlung unter Abschnitt G.1 Spiegelstrich 1 DCGK, die vorsorglich erklärt wird.

Nach der Empfehlung unter Abschnitt G.1 Spiegelstrich 1 DCGK soll im Vergütungssystem insbesondere festgelegt werden, wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung). Das neue aufgestellte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der SÜSS MicroTec SE sieht neben der (gesamthaften) Festlegung der Maximalvergütung für den (Gesamt-)Vorstand zusätzlich eine Begrenzung auf Ebene des einzelnen Vorstandsmitglieds auf das 2,7-fache der Ziel-Gesamtvergütung vor. Vorstand und Aufsichtsrat

sind der Auffassung, dass mit diesen Festlegungen der Empfehlung unter Abschnitt G.1 Spiegelstrich 1 DCGK hinreichend Rechnung getragen wird und daher das neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder auch insoweit kodexkonform ist, auch wenn die Begrenzung nicht jeweils in Form eines konkreten (und festen) Geldbetrags angegeben ist.

Die Auslegung der vorbezeichneten Empfehlung ist aber umstritten. Nach anderer Auffassung soll die Maximalvergütung für jedes Vorstandsmitglied einzeln festgelegt werden. Dies ist im Rahmen des neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder nicht vorgesehen. Daher erklären Vorstand und Aufsichtsrat insoweit vorsorglich eine Abweichung.

Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2020 fort.

Garching, im Juli 2021

Für den Vorstand

Für den Aufsichtsrat

Dr. Götz M. Bendele Vorstandsvorsitzender (CEO) Oliver Albrecht Finanzvorstand (CFO) Dr. Thomas Rohe Vorstand Operations (COO)

Dr. David Dean Vorsitzender des Aufsichtsrats

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