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SÜSS MicroTec SE

Governance Information Dec 1, 2020

422_cgr_2020-12-01_ca07c451-44dd-44c2-9fc8-263e0421a50f.pdf

Governance Information

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Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungs-kommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE erklären gemäß § 161 Abs. 1 AktG:

Die SÜSS MicroTec SE hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2019 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 19. Dezember 2019 (bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020) mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird den Empfehlungen zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Transparenz und externe Berichterstattung (Abschnitt F.2)

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Die SÜSS MicroTec SE veröffentlichte den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 am 2. April 2020 und wird den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich am 9. April 2021 veröffentlichen. Das Unternehmen erklärt eine Abweichung von Empfehlung F2, da beide Veröffentlichungstermine außerhalb des vom DCGK empfohlenen Zeitrahmens liegen. Die SÜSS MicroTec SE entspricht jedoch den Vorgaben des Prime Standards der Deutschen Börse sowie den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (§ 325 HGB) und ist der Ansicht, dass damit eine zeitgerechte Veröffentlichung des Konzernabschlusses gegeben ist. Für die Veröffentlichung der Konzernabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2022 ist das Unternehmen bemüht, auch den Empfehlungen des DCGK zu entsprechen.

Vergütung des Vorstands (Abschnitt G.I.)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex 2020 enthält im Hinblick auf die Vergütung im Bereich G.I. im Vergleich zum Vorjahr neue Empfehlungen zur Vergütung des Vorstands. Das aktuelle Vergütungssystem der SÜSS MicroTec SE, welches von der Hauptversammlung am 15. Juni 2016 gebilligt wurde, entspricht den neuen Regelungen nicht vollumfänglich und das Unternehmen erklärt deshalb vorsorglich eine Abweichung im Punkt G.I.

Das aktuelle Vergütungssystem entspricht insbesondere nicht vollumfänglich folgenden dieser Empfehlungen: G.3 (Peer-Group Vergleich Vorstandsgehälter), G.4 (Vergleich Vorstandsgehälter mit oberstem Führungskreis), G8 (Ausschluss der nachträglichen Änderung der Ziele), G.10 (aktienbasierte Vorstandsvergütung und Sperrfrist von vier Jahren), G.11 (Möglichkeit der Rückforderung oder Einbehaltung der variablen Vergütung durch den Aufsichtsrat), G.14 (Change of Control Klausel), G.16 (Anrechnung der Vergütung für externe Aufsichtsratsmandate).

Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE hat einen externen Vergütungsexperten mit der Ausarbeitung eines neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beauftragt und wird der Hauptversammlung 2021 darauf basierend ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zur Billigung vorlegen, das

insbesondere auch die geänderten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex für zukünftig abgeschlossene Vorstandsverträge berücksichtigen soll. Für bestehende Vorstandsverträge gilt ein Bestandsschutz.

Garching, im Dezember 2020

Für den Vorstand

Für den Aufsichtsrat

Dr. Franz Richter Vorstandsvorsitzender Oliver Albrecht Finanzvorstand

Dr. David Dean Vorsitzender des Aufsichtsrats

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