Remuneration Information • Jun 25, 2021
Remuneration Information
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Dieser Bericht beschreibt das Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsrat und erläutert die Struktur und die Höhe der Vergütung der einzelnen Organmitglieder im Geschäftsjahr 2020. Er berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit Ausnahme der in der Entsprechenserklärung veröffentlichten Abweichungen und trägt den anwendbaren Anforderungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Aktiengesetzes Rechnung.
Die Vergütungsstruktur und die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag des Personalausschusses vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds und der persönlichen Leistung werden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die innerhalb des SURTECO Konzerns gilt, berücksichtigt.
Im Folgenden wird das für das Berichtsjahr geltende Vergütungssystem beschrieben.
Die Gesamtbarvergütung setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen Vergütung (Grundgehalt) und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente (Tantieme) zusammen. Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sach- und sonstige Bezüge.
Das jeweilige Grundgehalt der Mitglieder des Vorstands wird in gleichen monatlichen Beträgen ausgezahlt. Es beläuft sich für die Vorstandsmitglieder Herrn Wolfgang Moyses auf € 550.000 p.a., für Herrn Manfred Bracher (ab 1. Februar 2020) € 300.000 p.a. und für Herrn Andreas Riedl (bis 30. Juni 2020) auf € 360.000 p.a.
Keines der Vorstandsmitglieder hat gesondert vergütete Organfunktionen bei konsolidierten Tochtergesellschaften übernommen.
€ 1.000.000 p.a. Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Herrn Andreas Riedl sieht keine Obergrenze für die Tantieme vor. Bei einem Ausscheiden aus dem Amt sehen die Dienstverträge vor, dass das Vorstandsmitglied entweder (i) die reguläre Abrechnung des Einbehalts nach Ablauf der Referenzperiode abwarten oder (ii) sich den Einbehalt mit einem pauschalen Abzug von 10 % auszahlen lassen kann. Letzteres mit der Maßgabe, dass der Auszahlungsbetrag nicht höher sein darf als der Betrag, der sich für den letzten Referenzzeitraum ergab. Für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Herrn Dr.-Ing. Herbert Müller (bis 30. September 2019) und Herrn Dr.-Ing. Gereon Schäfer (bis 31. März 2018) werden die einbehaltenen 25 % über die reguläre Abrechnung des Einbehalts nach Ablauf der Referenzperiode ausbezahlt. Das ehemalige Vorstandsmitglied Herr Andreas Riedl (bis 30. Juni 2020) hat sich die einbehaltenen 25 % mit einem pauschalen Abzug von 10 % auszahlen lassen. SACH- UND SONSTIGE BEZÜGE Die Vorstandsmitglieder erhalten Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden gung seines Dienstvertrages erhaltenen variablen Vergütung. Für das Geschäftsjahr 2020 betrug die Karenzentschädigung insgesamt T€ 150. VORZEITIGE BEENDIGUNG DES DIENSTVERTRAGES MIT DEM EHEMALIGEN VORSTANDSVORSITZENDEN DR.-ING. HERBERT MÜLLER Die Gesellschaft und Herr Dr.-Ing. Herbert Müller haben im März 2019 eine Vereinbarung geschlossen, mit der der Dienstvertrag von Herrn Dr. Müller als Vorsitzender des Vorstands mit Wirkung zum 30. September 2019 beendet wurde. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, für das Geschäftsjahr 2019 eine Tantieme auf der Grundlage des Halbjahresabschlusses für das erste Halbjahr 2019 in Höhe von € 520.000,00 brutto festzulegen und zu vereinbaren, dass Einbehalte zur Sicherung der Nachhaltigkeit darauf nicht erfolgen. Dieser Betrag wurde bisher nicht an Herrn Dr. Müller ausgezahlt. Die übrigen vertraglichen Nebenleistungen (Versicherungen, Auslagenersatz, Zuschüsse zur privaten Altersversorgung usw.) endeten mit Beendigung des Dienstverhältnisses mit Ausnahme der Überlassung des Firmenwagens, den Herr Dr. Müller bis zum regulären Ende
Im Geschäftsjahr 2020 wurden für die Zeit, in der die Gesellschaft Kurzarbeit angemeldet hat, pauschale Abzüge auf die Grundgehälter der Vorstandsmitglieder vorgenommen.
Das geltende Vergütungssystem sieht eine variable Vergütung (Tantieme) vor, die der Aufsichtsrat auf der Grundlage des Konzernergebnisses vor Steuern (EBT) – bereinigt um gegebenenfalls vorzunehmende Hinzurechnungen/Kürzungen – nach IFRS unter Berücksichtigung der Umsatzrendite nach billigem Ermessen festsetzt. Die Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sowie eine mehrjährige Bemessungsgrundlage im Sinne von § 87 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AktG werden dadurch gewährleistet, dass 75 % der Tantieme des betreffenden Geschäftsjahres im Folgejahr gezahlt und 25 % unverzinslich einbehalten werden. Die einbehaltenen 25 % werden erst nach drei Jahren gezahlt, und zwar prozentual gekürzt oder erhöht, wenn die durchschnittliche Tantieme der letzten drei Geschäftsjahre die Tantieme des drittletzten Geschäftsjahres unter- bzw. überschreitet. Der Einbehalt kann nicht negativ werden. Soweit ein Verlust im Vorjahr bereits die Bemessungsgrundlage der Tantieme gemindert hat, findet kein Einbehalt statt. Die maximale Tantieme liegt beim Vorstandsvorsitzenden Herrn Wolfgang Moyses bei insgesamt € 1.500.000 p.a. Bei Herrn Manfred Bracher liegt die Maximalvergütung inklusive Tantieme bei insgesamt
Werten für die Dienstwagennutzung und diversen Versicherungsprämien bestehen. Herr Wolfgang Moyses erhielt darüber hinaus bis zum 30. September 2020 einen begrenzten Zuschuss für eine Unterkunft in Buttenwiesen. Herr Wolfgang Moyses erhält eine Zuwendung in Höhe von T€ 300 p.a. für seine Altersversorgung. KARENZENTSCHÄDIGUNG FÜR NACHVERTRAGLICHES seiner Bestellung am 30. Juni 2021 nutzen kann. D&O-VERSICHERUNG Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("D&O-Versicherung"). Der Selbstbehalt beträgt entsprechend den Anforderungen nach § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.
Das ehemalige Vorstandsmitglied Herr Dr.-Ing. Gereon Schäfer, dessen Bestellung und Dienstvertrag am 31. März 2018 endete, erhält für 24 Monate nach Beendigung seines Dienstverhältnisses für sein nachvertragliches Wettbewerbsverbot jährlich die Hälfte des in 2017 bezogenen Fixgehalts sowie die Hälfte der in den letzten zwölf Monaten vor Beendi-Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten (einschließlich Unternehmen, zu denen der SURTECO Konzern geschäftliche Beziehungen unterhält) in Bezug auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.
Im Berichtszeitraum wurden keine Vorschüsse oder Darlehen an Vorstandsmitglieder der SURTECO GROUP SE gewährt.
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enden automatisch mit Ablauf der Bestellungsperiode des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Wird die Bestellung eines Vorstandsmitglieds während der Laufzeit seines Dienstvertrags widerrufen, kann das betreffende Vorstandsmitglied unter Fortzahlung der Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrags beurlaubt werden. Die Dienstverträge können jeweils von beiden Seiten bei Vorliegen eines wichtigen Grunds gekündigt werden. Im Fall einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds wird dessen Grundgehalt im Fall von Herrn Wolfgang Moyses für die Dauer von bis zu zwölf Monaten und im Fall von Herrn Manfred Bracher bis zu sechs Monaten fortgezahlt. Im Falle des Todes während der Dauer des Anstellungsverhältnisses haben die Erben des betreffenden Vorstandsmitglieds Anspruch auf Fortzahlung des Grundgehalts für den Sterbemonat und bis zu sechs weiteren Monaten. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung infolge eines Kontrollwechsels (keine Change of Control Klausel).
| Gewährte Zuwendungen | Wolfgang Moyses | Manfred Bracher | Andreas Riedl | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorsitzender des Vorstands ab. 1. Oktober 2019 |
ab 1. Februar 2020 | Mitglied des Vorstands | bis 30. Juni 2020 | Mitglied des Vorstands | ||||||||
| T€ | 2019 | 2020 | 2020 (Min) |
2020 (Max) |
2019 | 2020 | 2020 (Min) |
2020 (Max) |
2019 | 2020 | 2020 (Min) |
2020 (Max) |
| Festvergütung | 137 | 539 | 539 | 539 | - | 269 | 269 | 269 | 360 | 176 | 176 | 176 |
| Nebenleistungen | 7 | 24 | 0 | 2 | - | 24 | 0 | 3 | 40 | 18 | 0 | 1 |
| Summe | 144 | 563 | 539 | 2 | - | 293 | 269 | 3 | 400 | 194 | 176 | 1 |
| Einjährige variable Vergütung |
0 | 895 | 0 | 1.125 | - | 394 | 0 | 3 | 0 | 436 | 0 | 1 |
| Mehrjährige variable Vergütung (Zielerreichung abhängig von der durch schnittlichen Tantieme der vergangenen drei Jahre) |
0 | 298 | 0 | 375 | - | 131 | 0 | 3 | 0 | 145 | 0 | 1 |
| Summe | 144 | 1.756 | 539 | 2 | - | 818 | 269 | 3 | 400 | 775 | 176 | 1 |
| Versorgungsaufwand | 75 | 300 | 300 | 300 | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | 219 | 2.056 | 839 | 2 | - | 818 | 269 | 3 | 400 | 775 | 176 | 1 |
| 1 2 3 |
betragsmäßige Höchstgrenze auf. betragsmäßige Höchstgrenze auf. |
Die Nebenleistungen sowie die einjährige und mehrjährige variable Vergütung und damit die Gesamtvergütung weisen keine Die Nebenleistungen und damit die Gesamtvergütung weisen keine betragsmäßige Höchstgrenze auf. Die Maximalvergütung von T€ 1.000 umfasst die Festvergütung sowie die variable Vergütung. Die Nebenleistungen weisen keine |
| Andreas Riedl | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | Mitglied des Vorstands | ||||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| 539 | 137 | 269 | - | 176 | 360 |
| 24 | 7 | 24 | - | 18 | 40 |
| 563 | 144 | 293 | - | 194 | 400 |
| 0 | 0 | 0 | - | 85 | 158 |
| 0 | 1 | 1 | - | 2 | 1 |
| - | - | - | - | - | - |
| 563 | 144 | 293 | - | 279 | 558 |
| 300 | 75 | 0 | - | - | - |
| 558 | |||||
| 863 | Vorsitzender des Vorstands ab. 1. Oktober 2019 219 |
293 | ab 1. Februar 2020 - |
bis 30. Juni 2020 279 |
2
Auszahlung nach Ausscheiden mit pauschalem Abschlag von 10%. Vgl. dazu das Kapitel "Tantieme" in diesem Vergütungsbericht.
| . | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten demnach neben dem Ersatz ihrer Auslagen 90 Eurocent pro Aktie, so beträgt die Vergütung pro Eurocent für den Teil der Dividende, der 90 Eurocent übersteigt, nur noch € 200,00. Die Vergütung erhöht sich für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf das Doppelte und für jeden Stellvertreter auf das Eineinhalbfache. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten darüber hinaus eine weitere Vergütung in Höhe von insgesamt bis zu € 40.000,00 jährlich. Über die Höhe und Aufteilung dieser weiteren Vergütung entscheidet der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Prüfungsausschusses nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der jeweils mit der Tätigkeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses verbundenen zeitlichen Inanspruchnahme.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("D&O-Versicherung").
Aufsichtsratsmitglieder haben über die oben dargestellte Vergütung hinaus keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erhalten.
Im Berichtszeitraum wurden keine Vorschüsse oder Darlehen an Aufsichtsratsmitglieder der SURTECO GROUP SE gewährt.
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|---|---|
eine nach Ablauf eines Geschäftsjahres und nach dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung zahlbare Vergütung. Die Vergütung beträgt pro Eurocent Dividende pro Aktie für das Jahr, für das die Vergütung gezahlt wird, € 400,00, mindestens aber € 18.000,00. Übersteigt die Dividende
| in € | Gesamt 2019 |
Gesamt 2020 |
Grund vergütung |
Vergütung für Prüfungsaus schusstätigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Dr.-Ing. Jürgen Großmann (bis 2. Oktober 2020) Vorsitzender |
45.000 | 55.550 | 48.300 | 7.250 |
| Björn Ahrenkiel bis 27. Juni 2019 |
19.700 | - | - | - |
| Dr. Markus Miele bis 27. Juni 2019 |
13.200 | - | - | - |
| Dr. Christoph Amberger 1. stellvertr. Vorsitzender |
27.000 | 48.000 | 48.000 | - |
| Andreas Engelhardt Vorsitzender (ab 2. Oktober 2020) |
34.000 | 60.900 | 51.900 | 9.000 |
| Tim Fiedler ab 14. Oktober 2019 |
3.900 | 32.000 | 32.000 | - |
| Jochen Müller ab 2. Oktober 2020 |
- | 11.650 | 7.900 | 3.750 |
| Jens Krazeisen | 18.000 | 32.000 | 32.000 | - |
| Wolfgang Moyses bis 30. September 2019 |
17.500 | - | - | - |
| Tobias Pott ab 27. Juni 2019 2. stellvertr. Vorsitzender (ab 2. Oktober 2020) |
15.700 | 44.900 | 35.900 | 9.000 |
| Udo Sadlowski bis 21. Januar 2019 |
1.000 | - | - | - |
| Thomas Stockhausen | 18.000 | 32.000 | 32.000 | - |
| Heinz-Dieter Stöckler ab 5. Februar 2019 |
16.300 | 32.000 | 32.000 | - |
| Jörg Wissemann ab 27. Juni 2019 |
15.700 | 41.000 | 32.000 | 9.000 |
| Summe | 245.000 | 390.000 | 352.000 | 38.000 |
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