AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Südzucker AG

Governance Information Jul 12, 2022

420_rns_2022-07-12_248cb9fb-0d95-4d09-a88f-f1ae9d61575b.html

Governance Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Finanzbericht: 30982409

<br>

### Südzucker AG

#### Mannheim

### Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022

### Entsprechenserklärung 2021

Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG, Mannheim, haben am 11. November 2021 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex (der "DCGK") gemäß § 161 AktG abzugeben:

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 12. November 2020 entsprach die Südzucker AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit folgenden Ausnahmen:

Empfehlung C.7 (Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder):

Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Südzucker AG sind im Anbau von Zuckerrüben sowie in entsprechenden Berufs- und Interessenverbänden tätig und unterhalten insoweit auch geschäftliche Beziehungen zur Südzucker AG, etwa als Lieferanten von Zuckerrüben. Etwa daraus resultierenden Interessenkonflikten wird durch geeignete Vorkehrungen und Maßnahmen Rechnung getragen. Da die Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) Mehrheitsaktionärin der Südzucker AG ist, sind wir der Überzeugung, dass deren mehrheitliche Repräsentanz unter den Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat angemessen ist und im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre liegt.

Empfehlungen C.10 und D 4 (Unabhängigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden, Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Unabhängigkeit des Vorsitzenden des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses):

Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender des Präsidiums, das mit der Vorstandsvergütung befasst ist, ist Herr Dr. Hans-Jörg Gebhard, der zugleich Rübenanbauer, Vorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) ist. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Herr Helmut Friedl, der zugleich Vorsitzender des Vorstands des Verbands Bayerischer Zuckerrübenanbauer e. V. und der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) ist. Die angemessene Repräsentanz eines Mehrheitsaktionärs im Aufsichtsrat einer Gesellschaft und seinen Ausschüssen halten wir für sinnvoll. Nach unserer Überzeugung liegen die Ausübung des Amtes als Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender des Präsidiums durch Herrn Dr. Hans-Jörg Gebhard und die Ausübung des Amtes als Vorsitzender des Prüfungsausschusses durch Herrn Helmut Friedl im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre. Etwa daraus resultierenden Interessenkonflikten wird durch geeignete Vorkehrungen und Maßnahmen Rechnung getragen.

Empfehlungen G.1 bis G7, G.9 bis G.11, G.13, G.15, G.16 (Vergütung der Vorstandsmitglieder):

Der Aufsichtsrat hat am 19. Mai 2021 ein neues Vorstandsvergütungssystem beschlossen, das von der Hauptversammlung der Südzucker AG am 15. Juli 2021 gebilligt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde noch von den vorstehend aufgeführten Empfehlungen abgewichen (vgl. die Hinweise in der auf der Website der Südzucker AG zugänglichen Entsprechenserklärung vom 12. November 2020). Das neue Vorstandsvergütungssystem trägt den Vorgaben des DCGK Rechnung mit folgender Ausnahme:

Empfehlung G.10 Satz 2 (Erdienungszeitraum der langfristig variablen Vergütung)

Der Erdienungszeitraum für die langfristig variable Vergütung beträgt nicht, wie in G.10 Satz 2 DCGK empfohlen, vier Jahre, sondern drei Jahre, was mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang steht. Aufgrund der Vorgaben des Vergütungssystems können die Vorstandsmitglieder über die Aktien, die als langfristig variable Vergütung gewährt werden, erst nach der auf den jeweiligen Erdienungszeitraum folgenden ordentlichen Hauptversammlung verfügen. Der Aufsichtsrat hält diese Verkürzung für sinnvoll, weil eine realistische Einschätzung der Erreichbarkeit der Ziele im Falle eines dreijährigen Erdienungszeitraums eher möglich erscheint als im Falle der Festsetzung längerer Erdienungszeiträume.

Empfehlung G.18 (Ausrichtung der erfolgsorientierten Vergütung des Aufsichtsrats):

Die Satzung unserer Gesellschaft sieht - neben einer Festvergütung - eine erfolgsbezogene Vergütung des Aufsichtsrats vor, die dividendenabhängig gestaltet ist. Für diese Struktur spricht aus unserer Sicht insbesondere der Gleichlauf mit den Interessen der Aktionäre. Wir weisen die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogener Komponente aus.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.