Remuneration Information • Feb 21, 2024
Remuneration Information
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Stand: 18. Dezember 2023
In dieser Geschäftsordnung wird allein aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung lediglich die männliche Form verwendet. Inhaltlich sind stets Personen aller geschlechtlichen Identitäten gemeint.

Der Vergütungsausschuss führt seine Geschäfte nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung und dieser Geschäftsordnung. Ferner beachtet der Vergütungsausschuss die jeweils geltenden Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex, sofern keine Abweichung erklärt wird.
(1) Der Vergütungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die mit der Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Ausschussvorsitzenden.
(2) Der Vergütungsausschuss tagt mindestens zweimal jährlich.
Im Einzelfall kann der Vergütungsausschuss externe Sachverständige hinzuziehen.
(1) Der Vergütungsausschuss bereitet insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über
(2) Zudem bereitet der Vergütungsausschuss die regelmäßige Überprüfung des Vorstands-Vergütungssystems für den Aufsichtsrat vor.
Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechend, insbesondere die Vorschriften zu Beschlussfassungen, zur Verschwiegenheit, zu Interessenkonflikten sowie zu Niederschriften.
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