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STRATEC SE

Legal Proceedings Report May 2, 2003

416_rns_2003-05-02_3be908a1-4344-4587-a0f6-b260c8289e3e.html

Legal Proceedings Report

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News Details

Corporate | 2 May 2003 17:28

Stratec Biomedical Sys.

Anklage erhoben Corporate-News übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– Anklage erhoben Von der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde bekannt gegeben, dass unter anderem auch gegen ein Vorstandsmitglied der STRATEC Biomedical Systems AG wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Anklage erhoben wurde. Nach Einschätzung der Verteidigung wird es im gerichtlichen Zwischenverfahren gelingen, die Unhaltbarkeit der erhobenen Vorwürfe zu belegen. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, wurden die Räume der Gesellschaft und weiterer Personen aus dem Umfeld des Unternehmens am 11. Mai 2000 unter dem Verdacht der Kursmanipulation und des Insiderhandels im Zeitraum von Ende 1998 bis Anfang 1999 durch die Staatsanwaltschaft durchsucht. Die Anklage basiert im Wesentlichen auf dem Vorwurf, dass Personen der Gesellschaft durch falsche Mitteilungen nach dem Börsengang der Stratec AG im Jahr 1998 den Kurs der STRATEC-Aktie beeinflusst haben sollen. Zu den in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim dargestellten Vorwürfen kann die Gesellschaft sich nur äußern, soweit diese den Vorstandsvorsitzenden selbst betreffen, nicht aber zu anderen, dort maßgeblich angeschuldigten Personen, die zur Gesellschaft in keinem Verhältnis mehr stehen: Insbesondere die Anschuldigung, der Kurs sei von DM 52 (Erstnotierung) auf über EUR 100 “hochgetrieben” worden, ist schon deswegen nicht nachvollziehbar, da der Kurs der Aktie der STRATEC AG bereits vor den maßgeblichen Meldungen EUR 75 betragen hat. Im Übrigen bleibt verschwiegen, dass die Kursentwicklung damals zu einer breiten Biotechnologie-Hausse korrelierte. Soweit die Staatsanwaltschaft einen Gewinn von EUR 18 Mio. darstellt, bleiben die Erwerbskosten außer acht und beziehen sich auf alle Angeschuldigten. Die Erwähnung von Rechtshilfe-Ersuchen ist irreführend: Nach Kenntnis der Gesellschaft ist die Befragung eines ehemaligen Geschäftspartners sowie Ermittlungen bei Depotbanken der angeschuldigten Personen der Hintergrund. Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft lässt hingegen internationale Machenschaften vermuten. Im gerichtlichen Zwischenverfahren prüft das Gericht nun, ob die Anklage zum Hauptverfahren zugelassen wird. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft sieht unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen und insbesondere aufgrund eines von ihm eingeholten Rechtsgutachtens eines renommierten Frankfurter Aktienrechtlers keine Veranlassung zu irgendwelchen Konsequenzen. Die erhobenen Vorwürfe und die Entgegnungen fanden bereits bei der kürzlich erfolgten Verlängerung der Vorstandsbestellung angemessene Beachtung. “Es ist uns ein sehr wichtiges Anliegen”, so Bernd M. Steidle, Vorstand der STRATEC Biomedical Systems AG für Marketing & Vertrieb, “darauf hinzuweisen, dass die genannten Vorwürfe gegen Personen und nicht gegen die Stratec AG selbst gerichtet sind. Wir dürfen die großen wirtschaftlichen und technischen Erfolge der vergangenen Jahre sowie das bedeutende Zukunftspotential nicht vom Eifer zu aktienrechtlichen Auseinandersetzungen aus 1998 überschatten lassen”. Aufsichtsrat und Vorstand der STRATEC Biomedical Systems AG werden alles daran setzen, damit die erhobenen Vorwürfe entkräftet werden. Für weitere Fragen steht die Gesellschaft unter +49 (0) 70 82 / 79 16 43 oder [email protected] gerne zur Verfügung. Birkenfeld, 2. Mai 2003 Der Vorstand Ende der Mitteilung, (c)DGAP 02.05.2003 ——————————————————————————– WKN: 728900; ISIN: DE0007289001; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard) und Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf und München 021728 Mai 03

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