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STRATEC SE

Annual Report Mar 30, 2022

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Annual Report

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A PERFECT MATCH IN DIAGNOSTICS

Geschäftsbericht 2021

MISSION STATEMENT

Als innovativer und technologischer Marktführer für Automatisierungs- und Instrumentierungslösungen in der In-vitro-Diagnostik streben wir danach, unseren Partnern weltweit erstklassige Lösungen zu bieten und teilen dadurch die Verantwortung gegenüber ihren Kunden und Patienten.

Unser Erfolg basiert auf den Talenten sowie den Fähigkeiten unserer Mitarbeiter und deren Bekenntnis jederzeit das Besondere zu leisten. Ihre Leistungen führen zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung im Sinne aller unserer Stakeholder.

Unsere Partnerschaften basieren auf gegenseitigem Vertrauen, Kontinuität und Professionalität. Unsere gemeinsame Mission ist es, sichere, innovative und marktführende Produkte zu entwickeln, welche die Erwartungen der Kunden jederzeit erfüllen.

Partnerschaft bedeutet für STRATEC Verantwortung, Leidenschaft und Bekenntnis zu unseren Kunden und Produkten weit über die Dauer eines Produktlebenszyklus hinaus.

INHALT

Brief des Vorstands | 6

Bericht des Aufsichtsrats | 8

Touchdown in CTE Diagnostics | 12

STRATEC-Aktie | 31

Konzernlagebericht | 36

Konzernabschluss | 86

Konzernanhang | 94

Versicherung der gesetzlichen Vertreter | 161

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 162

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers | 169

DIE STRATEC-GRUPPE IM ÜBERBLICK

KONZERNZAHLEN

Umsatz, Ergebnis und Dividende

2021 2020 Veränderung
Umsatzerlöse (in T€) 287.335 250.099 +14,9%
Bruttoentwicklungskosten (in T€) 49.113 43.370 +13,2%
Bruttoentwicklungskosten in % vom Umsatz 17,1 17,3 -20 bp
Adjustiertes EBITDA (in T€)1 66.606 51.978 +28,1%
Adjustiertes EBITDA in % vom Umsatz1 23,2 20,8 +240 bp
Adjustiertes EBIT (in T€)1 54.273 41.713 +30,1%
Adjustiertes EBIT in % vom Umsatz1 18,9 16,7 +220 bp
Adjustiertes Konzernergebnis (in T€)1 45.122 35.218 +28,1%
Adjustiertes unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €)1 3,73 2,92 +27,7%
Unverwässertes Ergebnis je Aktie IFRS (in €) 3,30 2,36 +39,8%
Dividende je Aktie (in €) 0,952 0,90 +5,6%

1 Adjustiert um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen, eine in Q2/2021 vorgenommene Wertminderung für ein eigenes Entwicklungsprojekt im Segment Diatron sowie um sonstige Sondereffekte.

2 Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung am 20. Mai 2022.

bp = Basispunkte

Bilanz

31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
Eigenkapital (in T€) 205.759 172.545 +19,2%
Bilanzsumme (in T€) 368.525 331.904 +11,0%
Eigenkapitalquote (in %) 55,8 52,0 +380 bp
bp = Basispunkte

QUARTALSÜBERSICHT 2021

Umsatz und Ergebnis

1. Quartal
(01.01. – 31.03.)
2. Quartal
(01.04. – 30.06.)
3. Quartal
(01.07. – 30.09.)
4. Quartal
(01.10. – 31.12.)
Umsatzerlöse (in T€) 71.995 83.770 69.655 61.915
Adjustiertes EBIT (in T€)1 16.045 18.412 14.233 5.583
Adjustiertes EBIT in % vom Umsatz1 22,3 22,0 20,4 9,0
Adjustiertes Konzernergebnis (in T€)1 13.147 15.400 12.016 4.559
Adjustiertes unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €)1 1,09 1,27 0,99 0,38
Unverwässertes Ergebnis je Aktie IFRS (in €) 0,95 1,12 0,92 0,30

1 Adjustiert um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen, eine in Q2/2021 vorgenommene Wertminderung für ein eigenes Entwicklungsprojekt im Segment Diatron sowie um sonstige Sondereffekte.

BRIEF DES VORSTANDS

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, LIEBE PARTNER UND FREUNDE VON STRATEC,

das Jahr 2021 hat STRATEC und ihre Partner, wie auch viele andere Unternehmen, erneut vor große Aufgaben gestellt. Dies betrifft zum einen die vielschichtigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als auch die weiterhin sehr angespannte Situation in den weltweiten Lieferketten. Dank der außergewöhnlichen Leistung, Flexibilität und Einsatzbereitschaft des gesamten STRATEC-Teams ist es uns jedoch erneut gelungen, größere Unterbrechungen in unserer Produktion abzuwenden und damit die Mehrbedarfe unserer Kunden für den Kampf gegen die Pandemie zu decken.

Vor diesem Hintergrund und einer Vielzahl von neuen Produkteinführungen konnten wir unseren Umsatz im Geschäftsjahr 2021 in allen Unternehmenssegmenten erneut im zweistelligen Prozentbereich steigern. Für den Konzernumsatz steht ein Umsatzplus von 14,9% zu Buche, während wir beim adjustierten EBIT überproportional mit 30,1% zulegen konnten. Unsere ursprünglich Anfang 2021 kommunizierte Finanzprognose haben wir damit erneut deutlich übertroffen.

Die mittel- bis langfristigen Wachstumsperspektiven unseres Unternehmens sind vor dem Hintergrund unserer gut gefüllten Deal- und Entwicklungspipeline sowie dem gestiegenen Bewusstsein für in-vitrodiagnostische Lösungen im Kontext nationaler Gesundheitssysteme unverändert positiv. Kurzfristig ergeben sich jedoch auch für uns erhebliche Prognoseunsicherheiten. Dies liegt einerseits an dem nur bedingt prognostizierbaren weiteren Verlauf der Pandemie, anderseits an der nach wie vor extrem angespannten Situation in der Lieferkette sowie möglichen indirekten Effekten der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine. Aufgrund unseres jungen Produktportfolios, weiterer bevorstehender Produkteinführungen sowie der Fokussierung auf westliche Märkte rechnen wir jedoch auch für 2022 mit einem erfolgreichen Geschäftsjahr. Der Umsatz soll dabei währungsbereinigt im Bereich des Rekordniveaus von 2021 liegen, während für die adjustierte EBIT-Marge ein Wert von etwa 16,5% bis 18,5% prognostiziert wird.

MARCUS WOLFINGER (54) Vorsitzender des Vorstands

DR. ROBERT SIEGLE (54) Vorstand für Finanzen und Personal DR. CLAUS VIELSACK (54) Vorstand für Produktentwicklung

Auch bei der Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensstrategie sowie der Erreichung von damit zusammenhängenden und selbst gesetzten Zielvorgaben, haben wir in 2021 weitere Fortschritte erzielt. Wir bekennen uns als Unterzeichner offiziell zu den Zielen des UN Global Compact und zu dessen zehn Prinzipien im Bereich Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention. Zudem haben wir beispielsweise unsere Treibhausgasemissionen seit 2019 um 63% reduziert.

Wir freuen uns zudem unseren Aktionären aufgrund der guten Geschäftsentwicklung sowie der soliden Bilanzstruktur, erneut eine Dividendenerhöhung auf einen neuen Höchstwert von 0,95 € je Aktie vorschlagen zu können (Vorjahr: 0,90 € je Aktie). Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung im Mai 2022, wäre dies die achtzehnte Dividendenerhöhung in Folge seit Aufnahme der Dividendenzahlung im Jahr 2004.

Die Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Aktionären und Partnern, die sich auf eine hohe Qualität unserer Produkte verlassen, bestimmen auch in Zukunft unser unternehmerisches Handeln. Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die weitere erfolgreiche Zukunft von STRATEC zu gestalten.

Birkenfeld, im März 2022 Die Vorstände Ihrer STRATEC SE

Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

obgleich die Rahmenbedingungen im Jahr 2021 erneut außerordentlich herausfordernd waren, beispielsweise durch die anhaltende COVID-19-Pandemie und die angespannte Lage in einer Vielzahl internationaler Lieferketten, hat sich das Geschäft von STRATEC ausgesprochen erfreulich entwickelt. Das Unternehmen konnte dabei auch im Jahr 2021 die Mehrbedarfe der Partner an Analysensystemen zur Pandemiebekämpfung decken.

Der Aufsichtsrat der STRATEC SE hat sich auch im Geschäftsjahr 2021 intensiv mit der Lage und den Perspektiven der Gesellschaft befasst. Er hat vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn beraten und seine Kontrollfunktion ausgeübt. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung sowie Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben stets verantwortungsbewusst wahrgenommen und dabei mit wenigen Abweichungen auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Der Aufsichtsrat war unmittelbar in sämtliche Entscheidungen oder Maßnahmen von grundlegender Bedeutung eingebunden, insbesondere, wenn sie die Unternehmensstrategie, Gruppen- und Konzernangelegenheiten, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und des Konzerns betrafen oder nach geltender Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig waren. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevante Fragen.

Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen die einzelnen Mitglieder des Vorstands den Aufsichtsratsmitgliedern in diversen Einzelgesprächen zur Erörterung von Fachthemen zur Verfügung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigen- verantwortlich wahr. Für das neue Aufsichtsratsmitglied Dr. Rudolf Eugster fand eine Einführung statt, um die Wahrnehmung des neuen Amts zu erleichtern.

AUFSICHTSRATSSITZUNGEN, AUSSCHUSSBILDUNG, SITZUNGSTEILNAHME UND THEMENSCHWERPUNKTE

Im Geschäftsjahr 2021 fanden 12 Aufsichtsratssitzungen statt. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und – soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert wurden – auch alle Mitglieder des Vorstands teil.

Der Aufsichtsrat richtete am 28. Januar 2021 erstmals einen ständigen Prüfungsausschuss ein, der im Jahr 2021 zweimal tagte. Auch an diesen Sitzungen nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats, die zugleich die Ausschussmitglieder sind, teil.

Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der COVID-19-Maßnahmen teils im Wege elektronischer Kommunikation, teils als Präsenzsitzungen durchgeführt.

In den Sitzungen am 26. März 2021, 25. Juni 2021, 24. September 2021 und 17. Dezember 2021 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Risikobericht, mit Themen der Corporate Social Responsibility, der Umsatz- und

Ergebnisentwicklung, der Finanzlage, dem Status der jeweiligen Entwicklungsprojekte und dem Stand der Verhandlungen zu wesentlichen Verträgen. Weitere Schwerpunkte bildeten die Beratungen über die Geschäftsentwicklung in den Tochtergesellschaften, die Aufbauorganisation, den Auswirkungen neuer legislativer Vorschriften sowie der langfristigen Unternehmensstrategie. Darüber hinaus berichtete der Vorstand regelmäßig über die Unternehmenssituation in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und über die bestehenden und teilweise verschärften Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts sowie über die Sicherstellung der Lieferketten und der Lieferfähigkeit des Unternehmens.

In der ersten Sitzung des Berichtszeitraums am 18. Januar 2021 erörterte der Aufsichtsrat diverse Themen, auch in Vorbereitung auf weitere, im Jahresverlauf folgende Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassungen. Diskutiert wurden beispielsweise die Bildung eines Prüfungsausschusses, die Zielerreichung im Rahmen der Vorstandsvergütung für 2020 oder das neue Vergütungssystem für den Vorstand, das der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2021 zur Billigung vorgelegt und von dieser beschlossen wurde.

In der Sitzung am 28. Januar 2021 stellte der Aufsichtsrat die Zielerreichung und Ermessenskomponente der jeweiligen Vorstandsmitglieder für die Bonuszahlung des Geschäftsjahres 2020 gemäß der individuellen Zusatzvereinbarung (Mittelfristige Vergütungsvereinbarung bzw. MVV) fest. Darüber hinaus wurde neben weiteren möglichen Themenschwerpunkten für künftige Aufsichtsratssitzungen erneut auch über die Bildung eines Prüfungsausschusses diskutiert, der nach erfolgter Diskussion und Beschlussfassung am selben Tag eingerichtet wurde und erstmals tagte. Ebenfalls beschlossen wurde die dadurch notwendig gewordene Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die sogleich in aktualisierter Form auf der Internetseite des Unternehmens den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht wurde.

In der Sitzung am 8. März 2021 befasste sich der Aufsichtsrat erneut mit der Vorstandsvergütung und legte individuelle Ziele für die Vorstandsmitglieder im Rahmen der mittelfristigen Vergütungsvereinbarung bzw. MVV für 2021 fest. Die vereinbarten Zielsetzungen beinhalten auch Ziele aus dem Bereich Nachhaltigkeit.

Am 9. März 2021 billigte der Aufsichtsrat die Erklärung zur Unternehmensführung mit dem Bericht zur Corporate Governance, die den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens sogleich dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Darüber hinaus befasste er sich mit der vom Vorstand vorgelegten nichtfinanziellen Konzernerklärung, die er inhaltlich prüfte und ohne Beanstandungen billigte.

Neben der Behandlung der allgemeinen Schwerpunktthemen billigte der Aufsichtsrat nach der Vorbereitung im Prüfungsausschuss am selben Tag in seiner Sitzung am 26. März 2021 den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der STRATEC SE für das Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zu, die anstehende ordentliche Hauptversammlung im zweiten Jahr der COVID-19-Pandemie erneut als rein virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Ferner wurde dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung und den Beschlussvorschlägen an die Hauptversammlung zugestimmt und der Bericht des Aufsichtsrats für die Veröffentlichung freigegeben.

Die Aufsichtsratssitzung am 20. Mai 2021 fand unmittelbar im Anschluss an die virtuelle Hauptversammlung statt und befasste sich insbesondere nach der Nachwahl von Herrn Dr. Vornhagen in den Aufsichtsrat mit der Neuwahl des Vorsitzenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz "Veränderungen im Aufsichtsrat".

Neben den wiederkehrenden Schwerpunktthemen standen in der Sitzung am 25. Juni 2021 ein Zwischenreview zu den vereinbarten Vorstandszielen für 2021 und die Unterrichtung des Aufsichtsrats über die allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt und die aktuelle Praxis der Zielvereinbarungen und Mitarbeiterbindung sowie die zukünftigen Regelungen im Bereich des mobilen Arbeitens im STRATEC-Konzern im Vordergrund.

In der Sitzung am 24. September 2021 standen Diskussionen und Erläuterungen zu einer möglichen Vergrößerung des Aufsichtsrats, den konzernweit geltenden internen Kontrollmechanismen und hinsichtlich bestehender und geplanter Sicherheitsmaßnahmen im Bereich IT-Sicherheit im Vordergrund.

In der Aufsichtsratssitzung am 21. Oktober 2021 stellte der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Arbeit insgesamt als effizient fest. Im Vorfeld der Sitzung wurden durch einen externen Dienstleister mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats Einzelgespräche anhand eines strukturierten Fragenkatalogs durchgeführt.

In der Sitzung am 3. November 2021 fanden Neuwahlen im Aufsichtsrat statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz "Veränderungen im Aufsichtsrat".

In der Sitzung am 26. November 2021 haben Aufsichtsrat und Vorstand die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG erneuert. Sie wurde den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat die Anpassung und Änderung der Gesellschaftssatzung aufgrund der in 2021 ausgegebenen

Bezugsaktien aus den bestehenden Aktienoptionsprogrammen. Ferner wurde der Prozess zur Zielfestlegung und Zielerreichung für die mittelfristige Vergütungsvereinbarung bzw. MVV des Vorstands schriftlich fixiert.

In der jährlichen Strategiesitzung, die am 17. Dezember 2021 stattfand, standen Präsentationen und Diskussionen zum Status Quo und zur weiteren möglichen strategischen Ausrichtung des Konzerns im Vordergrund. Neben den strategischen Themen stimmte der Aufsichtsrat zustimmungspflichtigen Geschäften zu: Die Modifizierung und Verlängerung eines bestehenden Rahmenkreditvertrags sowie die Gründung von zwei Enkelgesellschaften. Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat das Budget und den Jahresfinanzierungsplan für das Geschäftsjahr 2022.

ARBEIT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat richtete am 28. Januar 2021 erstmals einen ständigen Prüfungsausschuss ein, welcher sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung der Rechnungslegungsprozesse, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. In seiner konstituierenden Sitzung am 28. Januar 2021 wurde Dr. Rolf Vornhagen zum Vorsitzenden des Ausschusses bestimmt; weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses sind zu diesem Zeitpunkt Prof. Dr. Stefanie Remmele und Dr. Frank Hiller.

In der Sitzung am 26. März 2021 erörterte der Prüfungsausschuss den Jahres- und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 zusammen mit Vertretern des Abschlussprüfers, die die wesentlichen Prüfungsergebnisse erläuterten und sämtliche Fragen des Prüfungsausschusses beantworteten.

PRÜFUNG MÖGLICHER INTERESSENKONFLIKTE UND UNABHÄNGIGKEIT DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Ein wichtiger Teil guter Corporate Governance ist die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Freiheit von Interessenkonflikten. Bei der Einschätzung der Unabhängigkeit seiner Mitglieder legt der Aufsichtsrat die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und die als Teil des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats ergänzend festgelegten Kriterien für die Einschätzung der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zugrunde. Interessenkonflikte von Vorstandsoder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung unverzüglich zu informieren ist, traten nicht auf. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied bzw. nahestehenden Personen oder Unternehmungen gab es keine. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind aktuell alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats und somit auch sämtliche Mitglieder des Prüfungsausschusses als unabhängig einzustufen.

VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT

Dr. Rolf Vornhagen wurde am 21. Juli 2020 gerichtlich bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt, vom Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 zur Wahl vorgeschlagen und von ihr gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats, die unmittelbar im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung stattfand, wählte der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Prof. Dr. Stefanie Remmele zur Vorsitzenden und Dr. Frank Hiller zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rolf Vornhagen wurde zum Finanzexperten i.S.v. § 100 Abs. 5 AktG bestimmt.

Die Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Stefanie Remmele legte ihr Mandat mit Wirkung zum 22. Oktober 2021 aus persönlichen Gründen nieder. Der Aufsichtsrat dankt Frau Prof. Remmele für die stets vertrauensvolle und kompetente Zusammenarbeit. Als ihr Nachfolger im Aufsichtsrat wurde Dr. Rudolf Eugster am 26. Oktober 2021 gerichtlich bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. In der Aufsichtsratssitzung am 3. November 2021 wählte der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Dr. Rudolf Eugster zum Vorsitzenden und Dr. Frank Hiller zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rolf Vornhagen wurde erneut zum Finanzexperten i.S.v. § 100 Abs. 5 AktG bestimmt.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG; PRÜFUNG DER NICHTFINANZIELLEN KONZERNERKLÄRUNG

Die Hauptversammlung hat die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, am 20. Mai 2021 auf Vorschlag des Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 gewählt.

DR. RUDOLF EUGSTER (56) Vorsitzender des Aufsichtsrats

DR. FRANK HILLER (55) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

DR. ROLF VORNHAGEN (68) Mitglied des Aufsichtsrats

Ebner Stolz prüft die Jahres- und Konzernabschlüsse der STRATEC SE seit dem Geschäftsjahr 2015. Die für die Abschlussprüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind für den Jahresabschluss 2015 bis 2018 Linda Ruoß und für den Jahresabschluss 2019 bis 2021 Philipp Lessner sowie für den Konzernabschluss 2015 bis 2019 Linda Ruoß und für den Konzernabschluss 2020 bis 2021 Philipp Lessner.

In seiner Sitzung am 28. März 2022 beschäftigte sich der Prüfungsausschuss eingehend mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht sowie dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht, dieser mit der nichtfinanziellen Konzernerklärung, der STRATEC SE für das Geschäftsjahr 2021. Zuvor hatte der Abschlussprüfer beide Abschlüsse und Lageberichte geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Darüber hinaus bestätigte der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Beurteilung des Risikomanagementsystems, dass der Vorstand die nach dem Aktiengesetz geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Über die gesetzliche Abschlussprüfung hinaus hat Ebner Stolz im Auftrag des Aufsichtsrats zudem eine inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Konzernerklärung, die integraler Bestandteil des Konzernlageberichts ist, vorgenommen und auf dieser Basis keine Einwendungen gegen die Berichterstattung zur nichtfinanziellen Konzernerklärung und die Erfüllung der daran gestellten gesetzlichen Anforderungen erhoben.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht mit der nichtfinanziellen Konzernerklärung, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig übermittelt. An der Beratung des Jahres- und des Konzernabschlusses im Rahmen der Sitzung des Prüfungsausschusses am 28. März 2022 nahmen Vertreter des Abschlussprüfers teil und erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse.

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit der nichtfinanziellen Konzernerklärung der STRATEC SE durch den Prüfungsausschuss ergab keine Einwände. Nach der Vorbereitung im Prüfungsausschuss stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung seitens des Abschlussprüfers gemäß den gesetzlichen Regelungen zu und billigte den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht am 29. März 2022 in einer Telefonkonferenz. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat an. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre auf der diesjährigen Hauptversammlung, ist eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre der STRATEC SE in Höhe von 11,5 Mio. € (0,95 € je Aktie) vorgesehen.

DANK

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der STRATEC SE und ihrer Tochtergesellschaften weltweit für ihr außerordentliches Engagement und die hervorragende Leistung im Geschäftsjahr 2021.

Birkenfeld, im März 2022 Für den Aufsichtsrat

Dr. Rudolf Eugster Vorsitzender des Aufsichtsrats

TOUCHDOWN IN CTE DIAGNOSTICS

NEUE CHANCEN FÜR FRÜHZEITIGE DIAGNOSEN UND THERAPIEN

Neueste Entwicklungen in medizinischer Wissenschaft und Technologie ermöglichen vormals Unmögliches, besonders in Hinblick auf die Behandlung von schwer diagnostizierbaren Krankheiten. Viele Innovationen im Bereich der blutbasierten In-vitro-Diagnostik werden zurzeit unter dem Begriff "Flüssigbiopsie" (engl. Liquid Biopsy) zusammengefasst: hunderte, oftmals extrem seltene Moleküle, sogenannte Biomarker, können in nur wenigen Tropfen Blut und anderen Körperflüssigkeiten gefunden werden. Die Vielseitigkeit und große Anzahl an zuordenbaren Molekülen und Proteinen geben nicht nur Auskunft über mögliche Krankheiten des Blutes, sondern auch über den Zustand peripherer Gewebe und Organe, der bisher nur durch Entnahmen von Proben (Biopsie) analysierbar war. Flüssigbiopsien ermöglichen daher die frühe Diagnose und das Behandeln vieler Krankheiten. Einen großen Vorteil bietet zudem die hohe Sensitivität der Analysen und die minimale Belastung der Patienten bei der Untersuchung, denn aufwändige und oftmals risikoreiche invasive Biopsien zur Probenentnahme entfallen.

Eine Erkrankung bei der Flüssigbiopsien einen entscheidenden Durchbruch sowohl bei der Diagnose als auch bei der Prävention leisten könnten, ist die chronischtraumatische Enzephalopatie (engl. Chronic Traumatic Encephalopathy, CTE), welche dauerhafte Funktionsstörungen des Gehirns durch wiederkehrende Verletzungen des Gewebes beschreibt. Im Folgenden wird auf die CTE und ihre schwerwiegende Rolle in der Gesundheitsvorsorge von Sportlern (im Bereich Football, Fußball oder Boxen) eingegangen. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie die Forschung auf diesem Gebiet auch Patienten mit Krebs und anderen chronischen Erkrankungen helfen kann und welche wichtige Rolle sogenannte "Smart Consumables" bei den entsprechenden Nachweisverfahren spielen.

DIE ROLLE VON BIOMARKERN IN DER NFL

SCHWER ZUGÄNGLICH: GEHIRN UND ZENTRALES NERVENSYSTEM

Ein Organ beziehungsweise Gewebe, das bisher besonders unzureichend mittels Blutdiagnostik untersucht werden konnte, ist das Gehirn sowie das gesamte zentrale Nervensystem. Denn aufgrund seiner enormen Wichtigkeit ist der größte Teil des Zentralnervensystems (Gehirn und Rücken-mark) in knöcherne Strukturen eingebettet – den Schädelknochen sowie der Wirbelsäule – und nur über selektive und vom Körper streng kontrollierte Barrieren mit dem Blutkreislauf verbunden (Blut-Hirn-Schranke).

Traditionell wird beim Verdacht auf eine neurologische Erkrankung oder Schädigung oft mittels Punktion Gehirn- oder Rückenmarksflüssigkeit entnommen (Zerebrospinalflüssigkeit, oder kurz Liquor). Dieses Verfahren birgt jedoch hohe Risiken, denn die Punktion ist für Patienten per se sehr schmerzhaft und die Entnahme von Zerebrospinalflüssigkeit reduziert den Gehirndruck, wodurch sich für einige Tage meist starke Kopfschmerzen, Schwindel und Müdigkeit einstellen. Da sich im Liquor gesunder Menschen keine bzw. kaum Immunzellen befinden, können sich Bakterien und Viren zunächst ungehemmt vermehren und schwere Entzündungen hervorrufen, die dann zu dauerhaften Schäden des Gehirns führen.

NEUROFILAMENTE WEISEN FRÜH-ZEITIG AUF BEEINTRÄCHTIGUNGEN DES GEHIRNS HIN

Die Forschung hat in den letzten Jahren gezeigt, dass trotz der genauen Kontrolle durch die Blut-Hirn-Schranke, minimale Mengen von Proteinen und Molekülen des Zentralnervensystems in das Blut gelangen und tatsächlich mit Krankheiten und Verletzungen assoziiert werden können. Es gelang, neue sehr spezifische Biomarker zu validieren, die die Chance bieten, neurologischen Patienten aufwändige bildgebende Untersuchungen und Rückenmarkspunktionen zu ersparen. Zusätzlich erlauben es bestimmte Proteine, mögliche chronische Verletzungen und Entzündungen bzw. deren Heilungsverläufe kontinuierlich zu beobachten – ebenfalls ohne zeit- und kostenintensive Bildgebung.

Einer dieser Biomarker ist die Gruppe der Neurofilamente. Neurofilamente sind wichtige Strukturproteine in den Fortsätzen (Axonen) von Nervenzellen (Neuronen), die zur Stabilisierung der bis zu einem Meter langen Axonen im Rückenmark und zur Nervenreizweiterleitung beitragen. Sobald nun die Nervenzellen gestresst und beschädigt werden, können die Axone brechen und Subfragmente der Neurofilamente, die "leichte Kette" der Neurofilamente (engl. Neurofilament Light Chain, NfL), werden zunächst in die Rückenmarksflüssigkeit und von dort in sehr kleinen Mengen auch in das Blut freigesetzt, wo sie nur unter Anwendung hochsensitiver in-vitro-diagnostischer Methoden qualitativ und quantitativ festgestellt werden können.

Somit könnten zukünftig chronisch-traumatische Enzephalopathien (CTE) anhand einer kleinen Menge Blutserum nachgewiesen werden.

Abgesehen von der Anwendung bei der Untersuchung von Unfall- oder Verbrechensopfern sind die neuartigen Biomarker aus der Gruppe der Neurofilamente insbesondere für Sportler in Hochkontaktsportarten wie American Football von Bedeutung.

CONCUSSION – EIN FILM SCHAFFT PROBLEMBEWUSSTSEIN

Im Jahr 2015 erlangte Dr. Bennet Omahu Berühmtheit, als ihn der Film "Erschütternde Wahrheit" (Originaltitel: "Concussion") porträtierte. Der aus Nigeria stammende forensische Neuropathologe untersuchte jahrelang die Gehirne Verstorbener und stellte Auffälligkeiten in den Gewebeproben einiger American-Football-Spieler fest. Die im Film vorgestellten Spieler erlitten während ihrer aktiven Zeit mehrere Gehirnerschütterungen (engl. Concussions), die anfänglich ohne drastische Folgen zu bleiben schienen. Allerdings entwickelten die Spieler Verhaltensauffälligkeiten wie beispielsweise erhöhte Aggressivität, Angstzustände und Depressionen. Dr. Omahu zeigte, zusammen mit weiteren Ärzten, den Zusammenhang zwischen wiederholten Gehirnerschütterungen bzw. mangelnder Erholung und der chronisch-traumatischen Enzephalopathie bei verstorbenen Footballspielern auf. Das dramatische Ergebnis seiner Forschungsarbeiten: Die gefundenen Schäden bestimmter Gehirnareale entsprachen jenen von dementen Boxern oder 80-jährigen Alzheimerpatienten.

ERSCHÜTTERND! VERLETZUNGEN BEIM AMERICAN FOOTBALL

GEHIRNERSCHÜTTERUNG IM SPORT – WAS STECKT DAHINTER?

Starke Erschütterungen gegen den Kopf, die zu einem ruckartigen Hin- und Herbewegen des Gehirns führen, können Gewebe reizen, schädigen und die genau getaktete Reizweiterleitung zwischen Neuronen und anderen Zellen im Gehirn beeinträchtigen. Menschen bemerken dies meist als Schwindel, Kopfschmerz, Gesichtsfeldausfall oder eine andere Beeinträchtigung des Sehens, Zittern, Müdigkeit und allgemeines Unwohlsein. Sollten keine strukturellen Schäden wie Blutungen, Knochenbrüche oder Weichteilverletzungen eingetreten sein, verschwinden diese Symptome meist nach einigen Ruhetagen von selbst und die Zellen im Gehirn regenerieren sich. Geschieht dies jedoch wiederholt und ohne entsprechende Erholungsphasen, ist anzunehmen, dass sich Symptome auch dauerhaft manifestieren. Folglich kann es zu psychomotorischen Veränderungen wie Bewegungseinschränkungen, Wahrnehmungsstörungen und Verhaltensveränderungen kommen.

In einem Übersichtsartikel von einem Forschungsteam aus den USA aus dem Jahr 2009 wurden insgesamt 51 Fälle von chronisch-traumatischer Enzephalopathie analysiert, die bis dahin neuropathologisch durch eine Autopsie bzw. bildgebende Verfahren bestätigt worden waren. Bei diesen 51 genau untersuchten Fällen traten 46 (90%) bei Profisportlern auf. Unter den betroffenen Sportlern waren 39 Boxer (85%), fünf American-Football-Spieler (11%) sowie ein Profi-Wrestler und ein Fußballspieler. Eine der größten Studien hat gezeigt, dass von 202 verstorbenen Footballspielern 87% eine chronisch-traumatische Enzephalopathie aufweisen, mit linear ansteigendem Schweregrad entsprechend der Dauer ihrer Karriere.

DER WERT DER GESUNDHEIT

Um das Risiko von Gehirnschädigungen für Sportler in Hochkontaktsportarten zu reduzieren, fordern viele Mediziner ein nicht-invasives und einfach anwendbares Monitoring-System, welches direkt, gegebenenfalls nach jedem Training und Spiel bzw. Kampf, Auskunft über die neurologische Gesundheit der Sportler geben kann.

Die Gesundheitsvorsorge der Spieler und das Ziel, Hochkontaktsportarten wie American Football sicherer zu machen, rücken immer weiter in den Vordergrund. Dies betrifft nicht nur den Profisport, denn auch im Jugendsport ist das Thema bei besorgten Eltern mittlerweile von hoher Bedeutung. Einfach durchzuführende, schonende und verlässliche Bluttests sind daher von unschätzbarem Wert, denn nur mit der entsprechenden frühzeitigen Erkennung einer Gehirnerschütterung ist gewährleistet, dass betroffene Sportler ihre medizinisch notwendigen Ruhe- und Regenerationsphasen erhalten.

87%aller Footballspieler entwickeln im Laufe ihrer aktiven Laufbahn eine CTE

Eine Gehirnerschütterung entsteht, wenn das Gehirn ruckartig und schnell von innen gegen die Schädelwand stößt. Die äußere Haut am Kopf und der Schädelknochen müssen dabei nicht zwangsläufig verletzt sein. Dabei kann es zu massivem Stress und Reizung der Nervenzellen des Gehirns kommen. Bei häufiger Wiederholung kann dies zu einer dauerhaften Schädigung führen und CTE auslösen.

Point-of-Care-Tests spielen bei der Versorgung von Patienten eine immer größere Rolle. Bestimmte Diagnosen können direkt und schnell am Ort des Geschehens, bei lokalen Ärzten oder Notaufnahmen gestellt werden, da Biomarker dank neuester Technologien in leicht zugänglichen Körperflüssigkeiten (Blutserum) nachweisbar geworden sind.

STARKE OFFENSIVE IN DER CTE-DIAGNOSTIK

MIT JEDER ERSCHÜTTERUNG WERDEN MEHR NERVEN GESCHÄDIGT UND MEHR NEUROFILAMENTE FREIGESETZT

Eine Schlüsselrolle in der Frühdiagnostik von möglichen chronischen Schäden am Zentralnervensystem spielen die Neurofilamente. Besonders wichtig ist die Zusammensetzung der Neurofilamente in den Grenzbereichen der Schwann'schen Zellen oder Astrozyten (Sternzellen). Diese umwickeln die Axone (Nervenfortsätze) mit Myelinschichten und ermöglichen dadurch eine enorm schnelle Weiterleitung der elektrischen Impulse zwischen den Ranvier'schen Knoten und entlang der Nervenleitungsbahnen.

Seit einigen Jahren laufen eine Vielzahl an klinischen und vorklinischen Studien, die nahelegen, dass Neurofilamente bzw. ihre Fragmente und

Untereinheiten direkte Informationen über den Zustand von Patienten nach traumatischen Hirnschädigungen (engl. Traumatic Brain Injury, TBI) geben können. Die chronisch-traumatischen Enzephalopathien, ebenso zu TBI gehörend, sind im Speziellen interessant, da sie, wie eingangs erwähnt, durch wiederholte Gehirnerschütterungen ausgelöst werden. Mit jedem Schlag, jeder Erschütterung werden aus gereizten Neuronen mehr Neurofilamente durch die geschwächte Blut-Hirn-Schranke in die zerebrospinale Flüssigkeit bzw. in der Folge ins Blut abgegeben, wo sie mittels in-vitro-diagnostischer Nachweisverfahren charakterisiert und quantifiziert werden können. Ein großer Sprung in Nachweis und Entwicklung der Neurofilamente als Biomarker waren Weiterentwicklungen bei einer der wichtigsten Methodengruppe der klinischen Diagnostik, den immunologischen Nachweisverfahren.

STARKE OFFENSIVE

IN DER CTE-

DIAGNOSTIK

Werden Nervenzellen gestresst (stark gebogen, gedehnt, usw., aber ohne vollständig zerstört zu sein), kann sich die Myelinschicht ablösen, Mikrotubuli reißen und leichte (kleinere) Neurofilamentbruchstücke (NfL) können durch die beeinträchtigte Aktinschicht austreten und in die Zerebrospinalflüssigkeit übergehen. Von dort können geringste Mengen ins Blut übertreten und mittels hochsensitiver Detektionsmethoden festgestellt werden (im Nanogramm-pro-Mikroliter-Bereich). Die Menge der NfL ist direkt korreliert mit der Schwere der Gehirnerschütterung bzw. des Traumas oder Neurodegeneration.

VOM LIQUOR BIS ZUM BLUTPLASMA: FINDE DAS NEUROFILAMENT MITTELS IMMUNOASSAYS!

Die Entwicklung von Neurofilamenten als Biomarker bedarf zunächst ein tiefes Verständnis der zugrundeliegenden Genetik, in der neueste "digitale" PCR-Verfahren zum Tragen kommen sowie innovative Zellkultur- und Histologiemethoden zum Evaluieren der (Patho-) Physiologie der Biomarker. Zum Aufspüren dieser mitunter sehr seltenen Biomarker im Blut, hier leichte Neurofilamentketten, werden derzeit hauptsächlich immunologische Nachweisverfahren angewandt. Während bei der PCR-Methode genetisches Material vermehrt und dadurch messbar wird, werden bei der Anwendung von Immunoassays Antikörper zum Nachweis von funktionalen Proteinen oder Proteinfragmenten (oder Antigenen, wenn das Zielmolekül ein Antikörper ist) mit einem Markierungsmolekül (Farbe oder Fluoreszenzsignal oder auch einem Enzym, das ein weiteres Farbmolekül spaltet) zum Nachweis verwendet. Immunologische Nachweisverfahren sind mittlerweile so sensitiv, dass sie einzelne Moleküle und Proteine in komplexen Körperflüssigkeiten wie Blutserum und -plasma nachweisen können.

MONITORING ALS SCHLÜSSEL ZUR VORSORGE

Laut neuesten Studien reichen wenige Tropfen Blut aus, um Auskunft über den Krankheitsverlauf bestimmter neurologischer Schädigungen zu geben. Auch Verbesserungen des Zustands von Patienten und somit der Behandlungserfolg lassen sich mit geringem Aufwand innerhalb kurzer Zeit feststellen. Besonders erwähnenswert ist, dass die Menge und Art der detektierten Neurofilamente im Blut nicht nur zur Diagnose einer chronisch-traumatischen Enzephalopathie bzw. Gehirnerschütterung dienen, sondern auch als Biomarker zur Früherkennung für andere, altbekannte neurodegenerative Erkrankungen herangezogen werden können: Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose, bestimmte Gehirntumore und sogar seltene Formen der Demenz.

Wichtig ist jedoch, dass andere pathologische Proteine wie Tau oder Beta/Alpha Amyloid sowie bewährte Tumormarker und physische Untersuchungen spezialisierter Neurologen für eine Diagnose nach wie vor unabdingbar sind. Jedoch speziell bei der chronisch-traumatischen Enzephalopathie hat die Entwicklung neuer Generationen von mikrofluidischen Smart Consumables Innovationsschritte im Bereich der Einzelmolekülnachweis--Technologien aus Flüssigbiopsien hervorgebracht.

DIGITALE PCR MITTELS MIKROFLUIDIK

Digitale PCR (Polymerase-Kettenreaktion), dPCR, ist eine Weiterentwicklung der klassischen PCR. Hier wird eine Vereinzelung der nachzuweisenden Moleküle (RNA, DNA-Fragmente) durch Grenzverdünnung unter Verwendung mikrofluidischer Chips erreicht. Die Lösung wird in Femtoliter(!)-Tröpfchen verpackt und einzeln amplifiziert bzw. analysiert. Da in jedem Tröpfchen das Zielmolekül enthalten sein kann oder auch nicht (Amplifikation ja oder nein), wird dies als digitale PCR bezeichnet. Durch diese Methode können die Varianzen reduziert und die Sensitivität deutlich erhöht werden. Die Methode eignet sich daher insbesondere zur Bestimmung sehr seltener DNA- und RNA-Moleküle.

IMMUNOASSAYS MIT SMART CONSUMABLES

Einzelmolekül-Bioaffinitäts-Nachweise (Bead-basierte ELISA), wie vor einigen Jahren von STRATECs Partner Quanterix veröffentlicht, verwenden mit Mikrowells strukturierte Smart Consumables (made by STRATEC), die den Nachweis von extrem seltenen Proteinen, wie den leichten Neurofilamentketten und anderen Biomarkern, ermöglichen. Bei diesen ultrasensitiven Methoden werden oft statt Antikörpern sogenannte Aptamere (kurzes einzelsträngiges DNA- oder RNA-Oligonukleotid) auch in Kombination mit magnetischen Nanopartikel verwendet, die mittlerweile oftmals ohne Label (Markierung) funktionieren. Diese Methode wird hauptsächlich zum Nachweis intakter, ganzer Proteine verwendet und ist nur durch die Affinität, also die Bindung des Aptameres oder Antikörpers zum Zielprotein, limitiert.

Der Nachweis sehr seltener und kleiner Moleküle ist herausfordernd. Nanopartikel an der Oberfläche von "Smart Consumables" ermöglichen den Nachweis selbst kleinster Mengen von Biomarkern mit geringem technischen Aufwand.

Komplexe Elemente arbeiten effizient zusammen, um sogenannte "Hybridoma"-Zelllinien zu erstellen. Diese werden beispielsweise zur Herstellung von monoklonalen Antikörpern verwendet, welche für die Entwicklung neuer Detektionsmethoden für Biomarker oder Medikamentenherstellung eingesetzt werden können.

"Smarte" molekulare Nachweissysteme wie die digitale PCR erlauben das Erforschen der Genetik und Diagnose möglicher molekularbiologischer Veränderungen der den Biomarkern zugrundeliegenden Genen. Da diese Veränderungen mitunter nur minimal sind, diese aber für die Detektion essentiell sein können, ist die digitale PCR eine sehr effektive Weiterentwicklung dieses mittlerweile klassischen molekularbiologischen Nachweisverfahrens.

CLEVERER SPIELZUG DURCH SMART CONSUMABLES

HOCHPRÄZISE, MIKROSTRUK-TURIERTE CHIPS ERÖFFNEN UNGEAHNTE MÖGLICHKEITEN

Mikrofluidische Smart Consumables sind spezielle Behältnisse aus bestimmten Polymeren (Kunststoffe), Silikonen oder Glas, die den biochemischen Test in seiner Funktionalität unterstützen oder gewisse Reaktionsschritte überhaupt erst ermöglichen und Standards schaffen. STRATEC verwendet in Projekten zumeist Verbrauchsmaterialien (Consumables) aus Kunststoff, die aus Sicherheitsgründen für den Patienten nur einmal verwendet werden dürfen.

Damit ein Consumable "smart", also intelligent wird, müssen viele Faktoren zusammenspielen: das Design der fluidischen Kanäle, Mikrostrukturen (Pillars oder Wells), Filter, Ventile und Reagenzien--Mixer, die Beschichtung und Bearbeitung der Oberflächen, die Lagerung von Reagenzien und spezifisch definierte Regionen zum Auslesen der (bio-)chemischen Reaktion.

STRATECs Business Unit Smart Consumables hat sich genau auf diese intelligenten Verbrauchsmaterialien spezialisiert. Komplexe biochemische Vorgänge, wie das spezifische Binden eines Antikörpers an sein Zielprotein, müssen zunächst im Labor entwickelt werden, um in der Folge in einen mikrofluidischen Chip übertragen werden zu können. Erfolgreiche Entwicklungen entsprechen einer Miniaturversion eines Labors in einem Consumable (Verbrauchsmaterial) und werden meist als "Lab-on-Chip" bezeichnet.

TECHNOLOGIEN WEIT ÜBER ETABLIERTE ANTIKÖRPER-DETEKTIONEN HINAUS

Smart Consumables sind aus dem Klinikalltag und der Forschung nicht mehr wegzudenken. Für den Beweis, dass seltenste Moleküle wie Neurofilamente in hochkomplexen Lösungen wie Blut verlässlich und spezifisch nachgewiesen werden können, braucht es Technologien, die weit über normale Antikörper-Detektionen hinausgehen. So wurde beispielsweise das Simoa™ Consumable bzw. das zugehörige Analysensystem in Zusammenarbeit zwischen STRATEC und dessen Kunden Quanterix entwickelt. Das Consumable beinhaltet hunderttausende, wenige Mikrometer kleine Vertiefungen (Wells), in der markierte magnetische Nanopartikel einzelne Neurofilamente aus dem Blutplasma heraus fangen und so immobilisieren, dass sie mit hochauflösenden Mikroskopen gesehen und gezählt werden können. Nur eine gezielte Zusammenarbeit ermöglicht Lösungen für solch komplexe Analysevorgänge.

Ziel ist es unter anderem, die Diagnostik für den Anwender einfach, sicher und verlässlich zu gestalten, sowie einen hohen Durchsatz in konstanter Qualität zu gewährleisten. Der Vorteil in der Verwendung smarter Lab-on-Chip-Lösungen liegt darin, dass der Reagenzienverbrauch und die Menge an benötigtem biologischen Probenmaterial drastisch reduziert werden kann. Dadurch profitieren die Patienten (minimalinvasive Probenbeschaffung), die Umwelt (Reduktion von Flüssigabfällen) und die Pharma- sowie akademische Forschung und Laboreinrichtungen (Kostenersparnis).

Im Bereich der Smart Consumables unterstützt STRATEC ihre Partner bei Projekten mit innovativen Ansätzen rund um Einzelzellanalyse, Biomarkerdetektion und Molekularbiologie, um neue Wege zu eröffnen und für Forscher und Patienten verfügbar zu machen – und das mit nur einem Tropfen Blut, Speichel oder Bufferlösung.

Die Form und Größe des Consumables entscheidet für wen und – in Bezug auf Point-of-Care – wo eine Technologie zur Verfügung gestellt werden kann. Die Möglichkeit viele Proben abzuarbeiten und den Durchsatz zu erhöhen ist optimal für eine breite Anwendung in spezialisierten Laboren und großen Krankenhäusern. Einfachnutzung eignet sich entsprechend für den Gebrauch in kleinen Einrichtungen sowie Zuhause. Den Anwender zu kennen ist essentiell für die erfolgreiche Entwicklung "smarter" Verbrauchsmaterialien.

ERFOLGREICHER PASS HIN ZU PERSONALISIERTER MEDIZIN

NEUE CHANCEN ZUR DIAGNOSE UND BEHANDLUNG NEURO-LOGISCHER ERKRANKUNGEN

Die nichtinvasive und möglichst kostengünstige Analyse von Proteinen und Molekülen zur engmaschigen Beobachtung von Krankheitsverläufen ist essentiell in der personalisierten Medizin. Viele Studien haben gezeigt, dass die durch spezifische Biomarker ermöglichte Vorsorge und Früherkennung, für die Diagnose und die Genesung des Patienten eine entscheidende Rolle spielen.

Durch diese Perspektive motiviert, konnten innovative Technologien aus der biologischen Forschung konnten zusammen mit großen Fortschritten in der Entwicklung von Smart Consumables einerseits die für eine Untersuchung benötigte Menge Blut reduzieren (der berühmte "Tropfen Blut"), sowie andererseits anderes Ausgangsmaterial (Speichel und Urin) für weitere Anwendungsgebiete innerhalb der klinischen Diagnostik erschließen. Zudem trugen sie dazu bei, die Sensitivität und Spezifität der Nachweise

(digitale PCR, Einzelmolekül-Detektion mittels Immunoassay oder hochauflösender Mikroskopie) drastisch zu erhöhen. Dies ist aktuell für eine Vielzahl von Patienten essentiell und wird für die meisten Menschen im Laufe ihres Lebens relevant. Denn ob es um genetisch bedingte neurodegenerative Erkrankungen wie Chorea Huntington, altersbedingte Demenzerkrankungen wie Alzheimer oder eben auch die beschriebenen Sportverletzungen geht – für alle gilt: Je früher Veränderungen festgestellt werden und je genauer die (Patho-) Physiologie der Biomarker verstanden wird, desto besser können Prävention, Medikation oder Rehabilitationsmaßnahmen angepasst und das Wohlbefinden der Betroffenen gesichert werden.

Breit aufgestellte, vielseitig anwendbare Point-of-Care-Plattformen erlauben die Adaption und einfache Anwendung auf Biomarker, die den nächsten Schritt zur Personalisierten Medizin darstellen.

FORSCHUNG UND PRÄVENTION ZUM WOHL ALLER PATIENTEN

Besonders prekär: Sport kann viele der zuvor beschriebenen Erkrankungen verzögern, da Bewegung den Muskeltonus erhöht, die Nervenfortsätze stabilisiert und die Sauerstoffversorgung des Gewebes verbessert, wodurch Altersvorgänge verlangsamt werden. Bestimmte Sportarten können aber bei zu intensiver Betätigung auf Dauer auch degenerative Prozesse auslösen. Diese deshalb zu verbieten wird diskutiert, aber nicht als ernsthafte Option gehandelt, da stattdessen auf professionelle Betreuung und genaue Beobachtung des Gesundheitszustandes unter anderem mittels hier beschriebenen Forschungen und Entwicklungen geachtet wird.

Initiativen zur Bewusstseinsbildung und Aufklärung auf der einen Seite, Investitionen in Forschung und Entwicklung auf der anderen Seite haben die besten Chancen, für Sportler und Patienten entscheidende Vorteile zu bringen. Nur enge Kooperationen zwischen Technologieunternehmen wie STRATEC und ihren Partnern, Kliniken, Grundlagenforschern sowie Sportvereinen können zur Entdeckung von medizinisch wertvollen Biomarkern wie den Neurofilamenten und entsprechenden hochsensitiven Detektionsmethoden führen. Und diese wiederum bringen nicht nur spezifischen Zielgruppen wie beispielsweise den Footballspielern gesundheitliche Vorteile, sondern früher oder später allen Menschen.

Spezialisierte diagnostische Verbrauchsmaterialien erlauben ein breites Screening in der Bevölkerung bzw. von Risikogruppen und ermöglichen daher ein frühzeitiges Entdecken möglicher pathologischer Veränderungen im Körper. Point-of-Care für prostataspezifisches Antigen (PSA) erlaubt es, Prostatakrebs frühzeitig zu entdecken und Therapieverläufe zu beobachten, oftmals ganz einfach durch Abgabe einer Urinprobe.

GESCHÄFTSBERICHT DER STRATEC SE

INHALT

STRATEC-Aktie | 31 Konzernlagebericht | 36 Konzernabschluss | 86 Konzernanhang | 94

STRATEC-AKTIE

Rückblick auf das Börsenjahr 2021

GESCHÄFTSBERICHT

DER STRATEC SE

Die Kapitalmärkte wurden auch im Jahr 2021 weiterhin durch die Corona-Pandemie geprägt und durch schnell ansteigende Inflationsraten sowie Lieferengpässe weltweit, die zu einer Verlangsamung der globalen Konjunkturerholung führten, beeinflusst. Auch das Aufkommen verschiedener Corona-Mutationen im Jahresverlauf wirkte sich negativ auf die konjunkturelle Entwicklung aus. So führte die Omikron-Variante seit Ende 2021 dazu, dass die pandemiebedingten Risiken für die Konjunktur wieder steigen.

Trotz der zahlreichen Widrigkeiten im gesamten Jahresverlauf haben sich die Aktienmärkte weltweit in 2021 robust gezeigt und eine starke Performance erzielt. Anknüpfend an die starke Erholung in 2020 erzielten Indizes weltweit neue Höchststände, wobei eine deutliche Outperformance der westlichen Indizes im Vergleich zum asiatischen Raum zu beobachten war. So erzielte beispielweise der DAX im Jahresverlauf bei 16.290 Punkten (18.11.2021) ein neues Allzeithoch und auch der S&P 500 erreichte mit 4.793 Punkten (29.12.2021) einen neuen Höchststand. Die DAX-Auswahlindizes entwickelten sich in 2021 sehr positiv: Gemessen am Schlussstand Ende 2020 legte der DAX bis zum Jahresende um 15,5%, der MDAX um 14,1%, der SDAX um 11,2% und der TecDAX um 22,0% zu. Die im SDAX gelistete STRATEC-Aktie konnte im Jahresverlauf um 12,2% zulegen.

STRATEC-Aktie – Kursverlauf 2021 (in €)

STRATEC-Aktie – Höchst- und Tiefstkurse 2021 (in €)

Listing, Börsenumsatz und Indexzugehörigkeit

Die Aktien der Gesellschaft notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Handelsplätze Xetra und Frankfurt) und erfüllen die Transparenzanforderungen des Prime Standard. Darüber hinaus werden die Aktien an den Regionalbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie über das elektronische, außerbörsliche Handelssystem Tradegate der Börse Tradegate Exchange gehandelt.

Gemessen am einfachen Orderbuchumsatz wechselten in 2021 an den aufgeführten Handelsplätzen (ohne Tradegate) STRATEC-Aktien im Gegenwert von 759,4 Mio. € (Vorjahr: 561,0 Mio. €) den Besitzer; dabei entfielen auf die Handelsplätze Xetra und Frankfurt 89,8% (Vorjahr: 89,4%) dieses Volumens.

Auch werden die Aktien der Gesellschaft rege über multilaterale Handelssysteme gehandelt, die den geregelten Handelsplätzen, zu denen sie in Konkurrenz stehen, zunehmend Marktanteile abgewinnen. Ein multilaterales Handelssystem ist eine von einem Finanzdienstleister, einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber eingerichtete und betriebene, börsenähnliche Handelsplattform, die nach festgelegten Regeln Kauf- und Verkaufsaufträge in Aktien und anderen Finanzinstrumenten zusammenführt und so einen Vertragsabschluss generiert.

Die STRATEC-Aktie notiert im SDAX, ein Auswahlindex der Deutschen Börse, der 70 kleinere Unternehmen, sogenannte Small Caps, umfasst.

Handelsdaten der STRATEC-Aktie (Stand: 31. Dezember)

2021 2020 2019 2018 2017
Schlusskurs Vorjahr (€) 122,80 61,00 50,30 64,84 45,79
Tiefstkurs (€) 100,40 46,40 49,30 43,55 44,52
Höchstkurs (€) 147,40 144,60 77,60 80,30 70,33
Schlusskurs (€) 137,80 122,80 61,00 50,30 64,84
Performance (%) +12,2 +101,3 +21,3 -22,4 +41,6
Marktkapitalisierung (Mio. €) 1.671,2 1.486,2 733,8 602,1 773,0
Handelsvolumen (Mio. €) 759,4 561,0 81,9 148,8 187,6
Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (€) 2.978.058 2.217.521 326.410 593.010 744.490
Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (Stück) 24.081 22.615 5.124 9.252 13.504

Virtuelle Hauptversammlung beschließt erneut höhere Dividende

Am 20. Mai 2021 begrüßten Vorstand und Aufsichtsrat von STRATEC die Aktionäre der Gesellschaft zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung.

Sämtliche zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkte wurden von den Aktionären mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Insgesamt waren 84,5% des eingetragenen Grundkapitals auf der virtuellen Hauptversammlung vertreten.

Die Aktionäre entlasteten den Vorstand sowie den Aufsichtsrat und wählten die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus wurde Dr. Rolf Vornhagen in den Aufsichtsrat der STRATEC SE gewählt, das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gebilligt und das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder bestätigt.

Die Dividende wurde zum siebzehnten Mal in Folge erhöht und erreichte mit einer Ausschüttungssumme von 10,9 Mio. €, dies entspricht 0,90 € je Aktie, einen neuen Rekordwert. In 2020 waren 10,1 Mio. € bzw. 0,84 € je Aktie an die Anteilseigner ausgeschüttet worden.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung, wie etwa die detaillierten Abstimmungsergebnisse, finden Sie unter www.stratec.com/hauptversammlung.

Die nächste ordentliche Hauptversammlung ist für den 20. Mai 2022 geplant und wird erneut virtuell durchgeführt werden.

Achtzehnte Dividendenerhöhung in Folge vorgeschlagen

STRATEC verfolgt eine auf Kontinuität ausgerichtete Dividendenpolitik mit dem Ziel, die Aktionäre angemessen und nachhaltig an der Geschäftsentwicklung zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat von STRATEC der nach gegenwärtiger Planung am 20. Mai 2022 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eine Dividendenzahlung von 0,95 € je Aktie vor. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme von 11,5 Mio. € und bezogen auf den Jahresschlusskurs der STRATEC-Aktie vom 30. Dezember 2021 von 137,80 € einer Dividendenrendite von 0,7%.

Weiterhin stabile Aktionärsstruktur

Größter Anteilseigner am Unternehmen sind unverändert Firmengründer Hermann Leistner, dessen Familie und deren Beteiligungsgesellschaften mit insgesamt 40,55 %. Weitere 0,02% der Anteile werden von der Gesellschaft selbst gehalten und 59,42% der Aktien sind einer Vielzahl privater und institutioneller Investoren aus dem In- und Ausland zuzurechnen. Institutionelle Investoren, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten, sind

  • Juno Investment Partners B.V., Den Haag, Niederlande mit 3,017%,
  • Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland mit 4,98% und
  • Ameriprise Financial, Inc., Wilmington, Delaware, USA mit 6,31%.

Kennzahlen der STRATEC-Aktie (Stand: 31. Dezember)

2021 2020 2019 2018 2017
Ausstehende Aktien (Mio. Stück) 12,1 12,1 12,0 12,0 11,9
Dividendenberechtigte Aktien (Mio. Stück) 12,1 12,1 12,0 12,0 11,9
Bardividende je Aktie (€) 0,951 0,90 0,84 0,82 0,80
Ausschüttungssumme (Mio. €) 11,51 10,9 10,1 9,8 9,5
Dividendenrendite (%) 0,71 0,7 1,4 1,6 1,2

1 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung

Weitere Informationen zur STRATEC-Aktie

ISIN DE000STRA555
WKN STRA55
Kürzel SBS
Reuters
Instrument Code
SBSG.DE
Bloomberg Ticker SBS:GR
Segment Prime Standard
Markt Regulierter Markt
Auswahlindex SDAX seit 30. April 2020
Aktientyp- und form Nennwertlose Namens-Stammaktien
Grundkapital (€) 12.127.995
Grundkapital (Stück) 12.127.995
Erstnotierung 25. August 1998
Handelsplätze Xetra; Frankfurt und weitere deutsche
Regionalbörsen
Designated
Sponsors
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG
(seit 01.11.2021)
Pareto Securities AS

Investor Relations

STRATEC unterhält einen kontinuierlichen Dialog mit bestehenden und potenziellen Investoren, Analysten sowie Journalisten der Wirtschafts- und Finanzmedien. Die Kommunikation mit den Marktteilnehmern unterliegt dabei dem Grundprinzip, dass alle Informationen zeitgleich, offen und transparent kommuniziert werden. Die Berichterstattung erfolgt aktiv und kontinuierlich mit dem Ziel allen Kapitalmarktteilnehmern eine realistische Einschätzung der Unternehmensentwicklung zu ermöglichen. Interessierte können sich über den Finanzkalender regelmäßig und mit ausreichendem Zeitvorlauf über wichtige Termine informieren.

Darüber hinaus werden die Kapitalmarktteilnehmer regelmäßig über die strategische und geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft durch die Veröffentlichung von Finanzberichten sowie Ad-hoc- und Pressemitteilungen informiert.

Fester Bestandteil STRATECs Investor Relations-Arbeit ist die Durchführung von Telefonkonferenzen und deren Übertragung über die Internetseite der Gesellschaft anlässlich der Veröffentlichung der Unternehmenszahlen sowie bei anderen wichtigen Unternehmensereignissen. Neben der Durchführung einer Vielzahl von Einzelgesprächen, werden auf Kapitalmarktkonferenzen Präsentationen gehalten, in denen Investoren und Analysten aus dem In- und Ausland über die aktuelle Lage und über den Geschäftsverlauf informiert werden. Derzeit berichten acht Institutionen regelmäßig in ausführlichen Studien und Kurzanalysen über STRATEC: Berenberg Bank, Deutsche Bank, Kepler Cheuvreux, Landesbank Baden-Württemberg, Metzler Capital Markets, ODDO BHF, SRH AlsterResearch und Warburg Research.

Aktuelle Informationen rund um STRATEC und die STRATEC-Aktie finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com.

Finanzkalender

30.03.2022 Jahresfinanzbericht 2021
05.05.2022 Quartalsmitteilung Q1 2022
20.05.2022 Virtuelle Hauptversammlung
05.08.2022 Halbjahresfinanzbericht H1 2022
03.11.2022 Quartalsmitteilung 9M 2022
29.11.2022 Deutsches Eigenkapitalforum,
Frankfurt am Main, Deutschland

Änderungen vorbehalten

KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 DER STRATEC SE

INHALT

A. Die STRATEC-Gruppe / 37
Geschäftsmodell und strategische Ausrichtung / 37
Konzernstruktur / 40
Steuerung der STRATEC-Gruppe / 43
Markt / 44
Forschung und Entwicklung / 46
B. Wirtschaftsbericht
/ 48
Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen / 48
Geschäftsverlauf / 51
Lage / 51
Ertragslage / 51
Finanzlage / 54
Vermögenslage / 55
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren / 57
C. Prognosebericht
/ 59
D. Chancen und Risiken / 60
Chancen / 60
Risiken / 61
Risikomanagementsystem / 66
Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung
von Finanzinstrumenten / 69
E. Übernahmerelevante Angaben / 70
F. (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung / 73
G. Nichtfinanzielle Konzernerklärung / 73

A. DIE STRATEC-GRUPPE

Geschäftsmodell und strategische Ausrichtung

KONZERNLAGEBERICHT

DER STRATEC SE

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Grundlagen des Geschäftsmodells

STRATEC (nachfolgend auch STRATEC-Gruppe genannt) projektiert, entwickelt und produziert Automatisierungslösungen für hochregulierte Labormärkte. STRATEC agiert dabei als OEM-Partner für die führenden Unternehmen aus dem Bereich der In-vitro-Diagnostik sowie Life Sciences. Das Angebotsspektrum der Gruppe umfasst Hardware- als auch Softwarelösungen sowie dazugehörige Verbrauchsmaterialien. Diese Lösungen werden dabei meist zu vollintegrierten Systemlösungen zusammengeführt und oftmals zusammen mit den Testreagenzien der Partner zur Vermarktung zugelassen.

Die Partner von STRATEC agieren dabei zum überwiegenden Teil auf Märkten, auf denen eine überschaubare Anzahl an Unternehmen die Trends und Entwicklungen der Industrie bestimmen. Es ist daher von besonderer Bedeutung, sich als ein Partner dieser Global Player zu positionieren und durch Zuverlässigkeit und Leistung deren Vertrauen zu erarbeiten. Durch die gewonnene Erfahrung, das Know-how und die Entwicklungsstärke ist es STRATEC seit ihrer Gründung im Jahr 1979 gelungen, sich in verschiedenen Marktnischen zu einem bedeutenden Marktteilnehmer zu entwickeln. Das Ziel von STRATEC ist dabei, diese Position weiter zu stärken und mit einer ausgewogenen Balance aus Kosteneffizienz, Know-how und Innovation allen Beteiligten nachhaltiges, über dem Branchendurchschnitt liegendes, Wachstum zu ermöglichen.

Die Kernkompetenz der STRATEC-Gruppe basiert auf der Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Anforderungen in den Bereichen der Automatisierung und Instrumentierung biochemischer Prozesse durch Hard- und Softwarelösungen. Darüber hinaus verfügt STRATEC über eine umfassende Kompetenz von Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen insbesondere bei der Zulassung medizintechnischer Lösungen durch die jeweiligen nationalen und internationalen Behörden. STRATEC steht ihren Kunden von Beginn an beratend zur Seite und kann aufgrund der langjährigen Erfahrungen wertvolle Impulse bei der Konzeption und der entsprechenden Ausrichtung der Systeme inklusive der Nutzerfreundlichkeit und somit auch der Akzeptanz durch den Endkunden geben. Durch den vorhandenen Technologiepool und der Erfahrung im Zulassungsprozess ist STRATEC zudem in der Lage die Entwicklungszeiten für Partner zu verkürzen.

Durch die kontinuierliche Entwicklung neuer Technologien und durch gezielte Unternehmenszukäufe hat die STRATEC-Gruppe ihr Produktangebot in den letzten Jahren stetig erweitert und somit noch stärker auf die Bedürfnisse der Kunden und Partner – in der Regel global agierende Diagnostik und Forschungsunternehmen – ausgerichtet. Daher bietet die STRATEC-Gruppe neben der reinen Instrumentierung nahezu die gesamte Wertschöpfungskette komplexer Analysensystemlösungen an. Die Wertschöpfung reicht von der Konzeption erster Systemspezifikationen über das Zulassungsverfahren bis hin zur Serienfertigung inklusive der Entwicklung komplexer Verbrauchsmaterialien. Ebenso umfasst die Wertschöpfung über die Instrumentensoftware hinausgehende Konnektivitäts- und Remote-Services-Lösungen.

Durch das breite Produktangebot und die Innovationskraft ihrer Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter, ist es STRATEC möglich, schnell auf etwaige Marktveränderungen zu reagieren. STRATEC beobachtet beispielsweise weiterhin einen anhaltenden Konsolidierungstrend der Laborlandschaft in den wichtigsten Märkten, der durch die Konzentration auf wenige große Zentrallabore nicht nur zu einer höheren Nachfrage von Hochdurchsatz-Geräten führt, sondern auch die Notwendigkeit bedingt, zeitkritische Parameter in der Nähe des Patienten zu erheben. Durch die stetige Verbreiterung des Produktportfolios, ist STRATEC heute sehr gut positioniert, um von den Wachstumsmöglichkeiten dieser Marktpolarisierung zu profitieren.

Kern der Unternehmensstrategie

Kern der Unternehmensstrategie von STRATEC ist es, ihre Kunden bei der Umsetzung ihrer Wachstumsstrategien in den Bereichen In-vitro-Diagnostik und Life Sciences als kompetenter Partner zu unterstützen und ihnen mit Know-how, innovativen und zugleich sicheren Produktlösungen die Grundlage für ein erfolgreiches Endkundengeschäft zu bieten. Ziel ist es dabei, sowohl dem Kunden als auch STRATEC selbst, ein nachhaltiges, über dem langjährigen Marktdurchschnitt liegendes Wachstum zu ermöglichen. Dabei rücken bei STRATEC, ebenso wie bei Kunden und Lieferanten, auch Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltbelange und soziale Aspekte kontinuierlich weiter in den Vordergrund.

Die strategische Ausrichtung von STRATEC erstreckt sich dabei über fünf Dimensionen:

1. Fokussierung auf stark wachsende Marktsegmente:

Zur Umsetzung der formulierten Wachstumsziele fokussiert sich STRATEC insbesondere auf solche Marktsegmente, welche innerhalb der In-vitro-Diagnostik überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten aufweisen.

2. Kontinuierliche Erweiterung des Technologie- und Produktportfolios:

Um die Marktposition gegenüber Wettbewerbern und Partnern langfristig ausbauen zu können, fokussiert sich STRATEC auf die kontinuierliche Erweiterung des Technologie- und Produktportfolios sowie die entsprechende Absicherung mit Schutzrechten. Neben organischen Instrumenten wie Eigenentwicklungen, können hierzu auch Akquisitionen eingesetzt werden. Ziel dabei ist es, sich gegenüber den Partnern als Komplettanbieter zu positionieren und Verantwortung für Bereiche zu übernehmen, die von den Kunden nicht als deren Kernkompetenz angesehen werden. Dabei achtet STRATEC strikt darauf, nur solche Bereiche der Wertschöpfungskette zu übernehmen, die keine Konkurrenzsituation mit den Partnern entstehen lassen.

3. Ausbau und Sicherung langfristiger Kundenbeziehungen:

Aufgrund der sehr langen Produktlebenszyklen von klinischen Analysensystemen, verfügt STRATEC über eine Vielzahl langfristiger Kundenbeziehungen. Das hohe Vertrauen, welches die Partner in STRATEC setzen, wurde dabei über Jahre durch Zuverlässigkeit, Leistung und die hohe Qualität der entwickelten und gefertigten Produkte erarbeitet. Dieses starke Vertrauensverhältnis legt einen wichtigen Grundstein dafür, dass STRATEC auch in Zukunft zusätzliche Entwicklungs- und Fertigungsaufträge für neue Gerätegenerationen von bestehenden Kunden erhält.

4. Steigerung wiederkehrender Umsätze

STRATEC möchte den Umsatzanteil mit wiederkehrenden Geschäften erhöhen. Insbesondere das Geschäft mit begleitenden polymerbasierten Verbrauchsmaterialen wie komplexen mikrofluidischen Chips, bietet hohe Wachstumschancen. Um dieses Potential noch besser erschließen zu können wurde im Jahr 2016, zusätzlich zu organischen Aktivitäten, die heutige STRATEC Consumables GmbH erworben. Diese ist ein Hersteller von komplexen Verbrauchsmaterialien, sogenannten "Smart Consumables", und verfügt über herausragende Fähigkeiten in der Nano- und Mikrostrukturierung, in verschiedenen Beschichtungstechnologien, in polymerwissenschaftlichen Anwendungen und in der automatisierten Fertigung.

5. Erhöhung der Diversifikation

Der Markt für In-vitro-Diagnostik zeichnet sich durch eine hohe Marktkonzentration aus. So verfügen die zwanzig umsatzstärksten Unternehmen zusammen bereits über einen Marktanteil von knapp 80%. Dies spiegelt sich üblicherweise in hohen Kundenkonzentrationen bei den OEM-Anbietern wider. Um Risiken für die zukünftige Umsatz- und Ertragsentwicklung zu minimieren, möchte STRATEC ihre Kundenkonzentration langfristig weiter reduzieren, ohne dabei Wachstumschancen mit bestehenden Kunden aufgeben zu müssen. Die neu entwickelte STRATEC-Plattform KleeYa, die im Unterschied zu dedizierten Systemen an mehrere Kunden verkauft werden kann, ist unter anderem ein Instrument zur Umsetzung dieses Ziels. Aber auch Akquisitionen zur Erschließung neuer Kundengruppen und Marktbereiche, wie der in 2016 getätigte Zukauf der heutigen Business Unit Diatron, sind weiterhin denkbare Maßnahmen zur Erhöhung der Diversifikation.

Produktion und Standorte

Für die Produktion von STRATECs Produkten gelten besonders hohe Qualitätsanforderungen, deren Einhaltung regelmäßig von internen Fachkräften, den Kunden und externen Behörden überprüft wird. An den Standorten Beringen (Schweiz), Birkenfeld (Deutschland) und Budapest (Ungarn) werden Analysensysteme unter Einhaltung höchster Standards produziert. Am Standort Anif (Österreich) werden in einer kontrollierten Produktionsumgebung der ISO-Klasse 7 polymerbasierte komplexe Verbrauchsmaterialien, sogenannte Smart Consumables, hergestellt. Die größten Entwicklungskapazitäten der Gruppe befinden sich am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld (Deutschland), in Budapest (Ungarn) sowie in Cluj-Napoca (Rumänien).

Die Produktionskapazitäten an den jeweiligen Standorten wurden über die letzten Jahre kontinuierlich ausgebaut. Als Resultat verfügt STRATEC im Bereich Produktion über ausreichend Kapazitäten, um eine den in- und externen Anforderungen entsprechende, hocheffiziente Produktion bestehender und zukünftiger Gerätelinien zu gewährleisten.

STRATEC produziert aufgrund der hohen Qualitätsstandards bewusst an Standorten in Deutschland, der Schweiz, in Ungarn sowie in Österreich und sieht darin eine der Grundlagen für die Erfüllung wesentlicher Regularien und Standards. Insgesamt ist STRATEC mit ihren Tochtergesellschaften auf drei Kontinenten mit ihren Lösungen und qualifizierten Ansprechpartnern vertreten.

Aufgrund der aktuell gut ausgelasteten Entwicklungskapazitäten rechnet STRATEC in den nächsten Jahren mit weiter steigenden Mitarbeiterzahlen. Um diesem Wachstum Rechnung zu tragen, wurde im Geschäftsjahr 2018 mit dem Umbau und einer deutlichen Erweiterung der Gebäude am Standort Birkenfeld begonnen. Die Fertigstellung und der Bezug des ersten Bauabschnitts erfolgten plangemäß Mitte 2019. Die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts erfolgte im zweiten Halbjahr 2020. Mit dem Abschluss der umfassenden Baumaßnahmen steht nun deutlich mehr Fläche für Forschung und Entwicklung, Prototypenfertigung, Lager sowie Verwaltung zur Verfügung.

Supply Chain

Aus Gründen der Flexibilität, zur Senkung der Kapitalintensität und zur langfristigen Optimierung der Kostenstrukturen setzt die STRATEC-Gruppe in der Regel auf eine sehr niedrige Fertigungstiefe. So wird Vorfertigung oftmals an hochspezialisierte Vertragszulieferer ausgelagert. An den Produktionsstandorten der STRATEC-Gruppe erfolgt dann in der Regel die Endmontage und die finale Testung durch Mitarbeiter mit höchstem Qualifikations- und Ausbildungsstand. Die Testung erfolgt dabei auf Basis der tatsächlichen späteren Anwendung.

Durch ein integriertes Beschaffungsmanagement bezieht STRATEC die benötigten Funktionsbaugruppen und Einzelteile bei strategischen Lieferanten, die sich durch ihr Qualitäts- sowie Compliance Management System auszeichnen. Die Einbindung dieser Lieferanten im frühen Stadium der Produktentwicklung gewährleistet den Marktzugang zu den jeweils aktuellsten Fertigungsmethoden und -verfahren. Durch Anwendung von Rahmenverträgen werden kommerzielle Rahmenbedingungen geschaffen. Dabei kommen moderne Fertigungs- und Logistikstrategien zum Einsatz.

STRATEC liefert die gefertigten Analysensysteme vielfach direkt an die Logistikverteilzentren der großen Diagnostikunternehmen, die die Systeme zusammen mit den zugehörigen Reagenzien unter eigenem Namen und Marke als Systemlösung vermarkten. Da die Kunden der STRATEC-Gruppe ihre Länderniederlassungen und Kunden in großem Umfang direkt aus diesen Distributionszentren beliefern, entsprechen die im Zahlenwerk des STRATEC-Konzerns ausgewiesenen regionalen Umsätze nicht der tatsächlichen geographischen Verteilung beziehungsweise dem endgültigen Bestimmungsort der von der STRATEC-Gruppe produzierten Analysensysteme.

Qualitätsmanagement

Mit einem Großteil der STRATEC-Produkte werden Partner beliefert, die sich in streng regulierten Märkten bewegen. Daher ist das Qualitätsmanagement ein Kern des Geschäftsmodells von STRATEC und eine Basis für den Erfolg des Unternehmens und seiner Partner.

STRATEC hat sich dazu verpflichtet, die Qualität ihrer Prozesse und Leistungen fortwährend zu verbessern. Die Produkte unterliegen mehrheitlich nicht nur den strengen Anforderungen des Gesetzes über Medizinprodukte in Deutschland, sondern darüber hinaus einer Vielzahl nationaler und internationaler Regularien, die beim Eintritt in die jeweiligen Märkte zu berücksichtigen sind.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat STRATEC ein leistungsstarkes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem etabliert. Dieses berücksichtigt die kontinuierlich wachsenden regulatorischen Anforderungen der internationalen Märkte sowie die immer umfangreicher werdenden nationalen Auflagen. Gleichzeitig bildet es die Voraussetzung zur Erreichung einer konstant hohen Produktqualität.

Die Aufgaben der Abteilung Qualitätsmanagement und Regulatory Affairs umfassen unter anderem die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produkte mit allen regulatorischen Anforderungen an Medizinprodukte, die Bewertung und Qualifizierung von Lieferanten sowie die stetige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.

Im Rahmen der Entwicklung und Fertigung eines Analysensystems finden regelmäßig Kunden-, Behörden-, Zertifizierungs-, und interne Audits an unseren Entwicklungs- und Fertigungsstandorten statt, die von unserem Qualitätsmanagement-Team vorbereitet und begleitet werden.

STRATEC bekennt sich zu bzw. ist nach den folgenden Standards zertifiziert:

  • EN ISO 9001
  • EN ISO 13485
  • MDSAP certificate
  • FDA registered establishment, QM System compliant with 21 CFR part 820
  • NRTL registered (NEMKO, UL)
  • Compliance with GMP requirements of Taiwan (TCP participation), USA, Brazil and South Korea
  • Foreign Manufacturer Accreditation by PDMA/Japan

Unter dem Leitsatz "one world – one company – one quality" hat sich STRATEC eine weitgehende Harmonisierung des Qualitätsmanagementsystems zum Ziel gesetzt. Dabei wird auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Standorte, die sich aus deren unterschiedlichen Ausrichtungen (Produktarten, Entwicklung, Produktion, usw.) ergeben, Rücksicht genommen. STRATEC-Mitarbeiter der verschiedenen Standorte bilden Expertenteams für die einzelnen Fachbereiche, um den unternehmensinternen Informationsaustausch zu fördern, sich gegenseitig mit Wissen und Erfahrung zu unterstützen und ein miteinander abgestimmtes Handeln zu gewährleisten.

Konzernstruktur

Die organisatorische Unternehmensstruktur der STRATEC-Gruppe ist auf drei Business Units ausgerichtet und optimiert.

Vorrangiges Ziel ist es hierbei, effizient und aufeinander abgestimmt auf Anforderungen der Kunden reagieren zu können und dabei über Business Units hinweg, die Lösungen und Produkte der Unternehmensgruppe anbieten zu können. Ebenso gilt es dabei, durch gruppenweite Kommunikation und flache Hierarchien in der Lage zu sein, auf Marktentwicklungen oder Änderungen regulatorischer Rahmenbedingungen schnell und standortübergreifend reagieren zu können. Anhand der auf drei Business Units fokussierten Organisation lässt sich die strategische Ausrichtung wie folgt darstellen:

STRATEC Instrumentation

Weltweit finden sich Instrumente, die bei STRATEC entwickelt und produziert und von Partnern auf den Markt gebracht werden.

Auch wenn die Instrumentierung aus dem Hause STRATEC kommt, findet sich nahezu ausschließlich der Markenname der Partner auf den Systemen wieder. Während die Spezifikationen meist gemeinsam zwischen beiden Partnern definiert werden, verläuft während der Entwicklungsphase ein paralleler Entwicklungsprozess. STRATEC fokussiert sich dabei auf die Entwicklung der Automatisierungslösung, der entsprechenden Software, der Verbrauchsmaterialien sowie das Qualitätsmanagement und auf die Vorbereitung der Zulassung der Systeme. Neue Anforderungen des Marktes, beispielsweise im Bereich Connectivity oder komplexer Verbrauchsmaterialien, sind dabei eine wesentliche Grundlage für STRATECs kontinuierlich evolvierendes Technologieportfolio. Die Kunden können sich damit umfänglich auf die Entwicklung des Reagenzienmenüs, ihre Marktexpertise und den Zugang zu den Endkunden und deren Betreuung fokussieren. Während der gesamten Entwicklungsdauer ist jedoch eine enge gegenseitige Abstimmung der vielfach parallel verlaufenden Tätigkeiten notwendig. Schon kurze Zeit nach Fertigstellung der ersten Prototypen beginnt die Integration der Reagenzien in den Automatisierungsprozess. Dieser komplexe Vorgang erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern und ist einer der wesentlichen Grundlagen für die Funktionalität der Systeme.

Als ein wesentlicher Erfolgsfaktor der STRATEC-Gruppe gilt es, Kunden die notwendigen Lösungsansätze im Bereich Automatisierung und Softwareentwicklung zur Umsetzung ihrer Ziele zur Verfügung zu stellen. Dabei ist, neben Patenten und eigenentwickelten Technologien, das vielschichtig vorhandene Know-how aus den verschiedenen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen Basis für den gemeinsamen Erfolg. STRATEC blickt hierbei auf eine 40-jährige Entwicklungs- und Fertigungserfahrung zurück. Ebenso relevant für den späteren Erfolg der gemeinsam entwickelten Produkte ist das gute Verständnis der Partner für die Anforderungen der Endkunden und somit des Marktes sowie ein entsprechend vorbereiteter Marktzugang durch eigene Service- und Vertriebsaktivitäten. Daher fokussiert sich STRATEC auf Business-to-Business- beziehungsweise OEM-Beziehungen, ohne ein nennenswertes Vertriebsnetz zu Endkunden zu unterhalten. Produktspezialisten der Partner werden individuell bei ihren Tätigkeiten, insbesondere in Form von Schulungen sowie in Ausnahmefällen mit punktueller Serviceleistung, vor Ort unterstützt.

STRATEC erweitert kontinuierlich das Angebot und die Wertschöpfungskette, um ihren Partnern in großen Teilen der Entwicklung, der Zulassung und der Produktion von Systemlösungen Verantwortung und somit einen großen Teil des Risikos abnehmen zu können. Grundsatz der Unternehmensphilosophie ist es dabei aber lediglich solche Bereiche der Wertschöpfungskette zu übernehmen, die keine Konkurrenzsituation mit den Partnern entstehen lassen.

Grundsätzlich lassen sich im Unternehmensbereich Instrumentation zwei Herangehensweisen bei der Entwicklung von Systemen beziehungsweise der Zusammenarbeit mit Partnern unterscheiden.

Partnering Business

STRATEC richtet sich mit dieser Art der Entwicklung sowohl an bestehende als auch an neue Kunden. Hierbei werden schon in einer sehr frühen Planungsphase gemeinsam Spezifikationen für ein neues Analysensystem des Kunden definiert. Es erfolgt eine sehr enge Zusammenarbeit während der gesamten Entwicklungsphase, die üblicherweise zwischen 24 und 48 Monate dauert. STRATEC verantwortet dabei die Hard- und Softwareentwicklung und greift hierfür auf einen stetig wachsenden Pool eigener Technologien, Patente, Rechte und Know-how zurück, um die Entwicklung schneller, kostengünstiger und risikoärmer durchführen zu können, wodurch beide Partner profitieren. Hierbei entstehen zuverlässigere und wartungsärmere Systeme. In enger Zusammenarbeit mit dem Partner wird das Reagenzienmenü in die Automatisierungsprozesse integriert. Sobald das System fertig entwickelt und zusammen mit Reagenzien und dem Softwarepaket von den Regulierungsbehörden zugelassen wurde, erfolgt die Markteinführung und die anschließende Serienproduktion. Die Partner fokussieren sich in dieser Phase auf das Marketing, den Vertrieb bei den Endkunden – in aller Regel Labore, Blutbanken und Forschungseinrichtungen – sowie auf die anschließende Kundenbetreuung und den Service. STRATEC liefert kontinuierlich Wartungs- und Serviceteile und spricht mit dem Kunden über fortlaufende Verbesserungen des Systems, insbesondere im Bereich der Softwareanwendungen, Bedienerfreundlichkeit und Aktivitäten zur Erweiterung des Reagenzienmenüs.

Systementwicklungen im Bereich Partnering Business setzen gewisse Mindestanforderungen an einen Kunden voraus. Einerseits muss ein entsprechendes Entwicklungsbudget allokiert werden, andererseits muss der Partner über entsprechende Vertriebskanäle verfügen, um das Absatzpotential erschließen zu können, das ein Projekt für beide Partner interessant macht. Der Partner erzielt hierbei seine Erträge auf das eingesetzte Kapital durch den Verkauf der Tests, ähnlich den bekannten Prinzipien der margenschwachen Drucker und margenstarken Druckerpatronen. STRATEC verdient am Verkauf der Geräte und der Serviceteile (Wartungs- und Serviceteile) an den Partner. Der Erfolg der Partner ermöglicht es STRATEC, das in diesem Bereich avisierte Wachstum zu erreichen. Folglich wird bei der Serienproduktion großer Wert darauf gelegt, den Kunden Instrumente zur Verfügung zu stellen, die eine möglichst optimale Balance zwischen Kosten und Aufwand mit sich bringen. Dieser Ansatz spiegelt sich insbesondere an den Fertigungsstandorten in der Schweiz, in Deutschland und in Ungarn wider, wo hochqualifizierte Mitarbeiter in auditierter und zertifizierter Umgebung regulatorisch definierte und überwachte Produktions- und Testprozesse befolgen. Die Auswahl der Partner und Produkte spielt eine entscheidende Rolle für das Wachstum von STRATEC in diesem Bereich.

Plattformentwicklung

Eine STRATEC-Plattform ist ein von STRATEC eigenentwickeltes System, welches nicht in Kooperation mit einem bestimmten Partner konzipiert wurde, sondern durch ein allgemein gehaltenes Design an mehrere Kunden vermarktet wird. Dazu wird die Plattform lediglich an die jeweils spezifischen Anforderungen der Kundenreagenzien und das Corporate Design der Kunden angepasst. Diese Plattformen eignen sich insbesondere für Partner, die sehr schnell – und damit auf Plattformen zurückgreifend – in einen Markt vordringen möchten oder die aufgrund ihrer Größe und ihres Marktzugangs noch nicht die entsprechende Menge an Systemen platzieren können, die zur Amortisierung hoher Entwicklungskosten notwendig ist. Die Entwicklung von Plattformen betreibt STRATEC vor allem in Bereichen, in denen Multiplikatoreneffekte erzielt werden können.

Bei der Entwicklung eigener Technologien und Lösungen zielt STRATEC auf ein kalkulierbares Verhältnis zwischen Innovation und Absatzpotential ab. Hierbei ist es wiederum wichtig, die richtigen Anwendungen zu entwickeln, die den Marktteilnehmern den entsprechenden Nutzenzuwachs bieten, oder mit den richtigen Partnern zu kooperieren, um bei der Entwicklung der nächsten Generation von Technologien frühzeitig mit anwendbaren Lösungen im Markt vertreten zu sein.

Diatron

Die Business Unit Diatron entwickelt und produziert Analysensysteme für die Human- und zu einem geringen Teil auch für Veterinärdiagnostik sowie komplementäre Produkte wie Verbrauchsmaterialien und Serviceleistungen. Zu den Kunden von Diatron gehören namhafte, global tätige Diagnostik- und Life-Science-Unternehmen. Die von Diatron überwiegend in Ungarn gefertigten Systemlösungen im Bereich der Humandiagnostik werden in der Hämatologie und klinischen Chemie eingesetzt. Diatron vertreibt seine Lösungen hauptsächlich als OEM-Anbieter und über Distributoren, wovon ein kleiner Teil direkt unter der Marke Diatron vertrieben wird. Der plattformbasierte Entwicklungsansatz sowie ein auf OEM-Partnerschaften basierender Marktzugang ähnelt dabei der Herangehensweise der Business Unit Instrumentation.

Das OEM-Portfolio von Diatron besteht insbesondere aus Analysensystemen, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Tests im unteren Durchsatzsegment. Der Durchsatz beschreibt die durchführbare Anzahl von Tests in einem bestimmten Zeitraum, typischerweise während einer Laborschicht. Der Fokus des Geschäftsbereichs Instrumentation liegt dagegen eher im mittleren und oberen Durchsatzbereich. Daher führt die Erweiterung der Wertschöpfung im Bereich dezentraler Laborlösungen – typischerweise kleinere bis mittelgroße Krankenhäuser, Gemeinschaftspraxen und Labore – zu einer weitreichenden Ergänzung des Know-hows und Produktportfolios der Business Unit Instrumentation.

STRATEC Smart Consumables

Die Business Unit Smart Consumables entwickelt und produziert polymerbasierte "intelligente" Verbrauchsmaterialien, sogenannte Smart Consumables. Hierzu zählen beispielsweise Polymer-Chips oder Single-Molecule-Arrays im Bereich der Mikrofluidik. Der Bereich ist ein wichtiger Baustein im Technologie- und Angebotsspektrum von STRATEC und erweitert das Angebot um einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfungskette. Hierdurch verringert sich das Projektrisiko für die Kunden und der damit verbundene Projektbetreuungsaufwand. Insbesondere durch die Übernahme schnittstellenübergreifender Verantwortung ist STRATEC in der Lage einen erheblichen Mehrwert für die Kunden zu bieten. Ebenso lassen sich wichtige Bereiche bei der Entwicklung der Testabläufe und der entsprechenden Automatisierungskomponenten wesentlich besser aufeinander abstimmen.

Durch die Veränderung herkömmlicher Verbrauchsmaterialien zu komplexen Smart Consumables wird es möglich, gezielt Prozessschritte des Testablaufs in das Verbrauchsmaterial "auszulagern". Bei niedrigen Testvolumen ermöglicht das "Wegfallen" von Prozessschritten eine deutliche Reduktion der Instrumentengröße, -komplexität und -kosten. Dies ist insbesondere bei Point-of-Care-Anwendungen von entscheidender Bedeutung. Des Weiteren eröffnet die dadurch gewonnene Flexibilität neue Möglichkeiten bei der Entwicklung von Testabläufen.

Die Business Unit Smart Consumables verfügt über vielfältige Fähigkeiten und Anwendungen in der Nano- und Mikrostrukturierung, in verschiedenen Beschichtungstechnologien, in polymerwissenschaftlichen Anwendungen und der automatisierten und industriellen Fertigung von intelligenten Verbrauchsmaterialien. Dabei wird auf eine langjährige Erfahrung in der Hochpräzisionsfertigung optischer Speichermedien aufgebaut. Die Entwicklung der Verbrauchsmaterialien erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit den Partnern und gemäß deren Anforderungen an die Entwicklung der Reagenzien und Instrumentierung.

Steuerung der STRATEC-Gruppe

Die Steuerung der STRATEC-Gruppe erfolgt aufgrund ihrer Größe und der ineinander übergreifenden Geschäftsfelder anhand einer Matrixorganisation. Die Geschäftsfelder werden in standortübergreifende Business Units zusammengefasst, welche gemeinsam die Wertschöpfungskette von STRATEC widerspiegeln.

Die Business Units erhalten durch den Vorstand der Gruppe insbesondere quantitative Zielvorgaben zur Erreichung von Umsatz und Profitabilität, nach denen sie unterjährig berichten und auch gesteuert werden. Daneben erhalten die rechtlichen Einheiten und die Abteilungen Zielvorgaben, die qualitative, quantitative und strategische Elemente enthalten. Diese zielen unter anderem auf Bereiche wie Risikosteuerung, Mitarbeiterführung, Kundenbeziehungen oder auch M&A-Aktivitäten ab.

Nicht zuletzt, um dem Anspruch als zuverlässiger Partner und attraktiver Arbeitgeber gerecht zu werden, rücken im Rahmen des Unternehmenswachstums, neben den klassischen Steuerungsgrößen Umsatz, EBIT, EBITDA, Liquidität, Entwicklungs-, Produktions-, und Vertriebskennzahlen sowie Produktqualität, auch Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltbelange und soziale Aspekte kontinuierlich weiter in den Vordergrund.

Ziel der Unternehmenssteuerung ist es, neben der kontinuierlichen organisatorischen und strukturellen Anpassung der Firmenstruktur an das Unternehmenswachstum, die Fortsetzung des nachhaltigen, über den durchschnittlichen Wachstumsraten der In-vitro-Diagnostikindustrie liegenden, Umsatzwachstums bei gleichzeitiger Verbesserung der Profitabilität bei einer jederzeit sicheren Liquiditätslage zu gewährleisten und dabei Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Neben dem quantitativen Berichtswesen werden zusätzlich regelmäßig Einschätzungen über die laufende Entwicklung der Projekte und Risiken durch das jeweilige Management der Standorte sowie durch die Projektleiter an die jeweils zuständigen Bereichsleiter oder den Vorstand berichtet.

Zentrale Unterstützungs- und Verwaltungsfunktionen sind in der Unternehmenszentrale konzentriert und arbeiten eng mit den Mitarbeitern aus den zutreffenden Fachbereichen der Tochtergesellschaften zusammen.

Ein regelmäßiger Austausch in Form von Telefonkonferenzen und persönlichen Treffen mit dem Management der Tochtergesellschaften gewährleistet zudem, dass alle Fragen zur aktuellen Geschäftsentwicklung diskutiert werden. Dies beinhaltet auch regelmäßige Besuche bei den Niederlassungen vor Ort.

Ein weiteres Instrument zur Steuerung ist die variable Vergütung des lokalen Managements der Tochtergesellschaften bzw. der Leiter der jeweiligen Business Unit, von Mitarbeitern in leitenden Positionen oder in Schlüsselpositionen sowie von Vertriebsmitarbeitern. Die variable Vergütung ist im Wesentlichen von erreichten Kennzahlen, insbesondere dem Betriebsergebnis, aber auch von der Erreichung strategischer Ziele, inklusive einer Vielzahl von Aspekten innerhalb des Bereichs Corporate Social Responsibility, abhängig. So werden auch die Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen, die nicht unmittelbar den Umsatz beeinflussen können, für Kostenstrukturen und Effizienzsteigerungen und daraus folgend auch für den langfristigen Unternehmenserfolg sensibilisiert.

Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren, die zur Steuerung des Unternehmens herangezogen werden, sind Umsatz, adjustierte EBIT(DA)-Marge sowie die Mitarbeiterzahl. Auf diese Steuerungsgrößen wird im Wirtschafts- und Prognosebericht genauer eingegangen.

Markt

IVD-Instrumentierungsmarkt

Der Gesamtmarkt für in-vitro-diagnostische Lösungen beläuft sich derzeit auf mehr als 80 Mrd. USD und ist aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie bedingten hohen Nachfrage nach in-vitro-diagnostischen Tests in den letzten zwei Jahren überdurchschnittlich stark gewachsen. Auch der Anteil von Instrumentierungslösungen am Gesamtmarkt hat sich deutlich erhöht. Dies ist insbesondere auf die Tatsache zurückzuführen, dass in der Pandemie, aufgrund zusätzlicher Budgets, ein höherer Anteil der Systeme von STRATECs Kunden verkauft und nicht wie zuvor mittels Vermietung oder Leasing im Labor platziert wurden. Das überwiegende Marktvolumen wird jedoch weiterhin mit dem Verkauf der Testreagenzien erzielt, während Instrumentierungslösungen rund 20% des Gesamtmarktes ausmachen. Der globale Markt für Instrumentierungslösungen im Bereich der In-vitro-Diagnostik (IVD) beläuft sich folglich auf ein Umsatzvolumen von etwa 17 Mrd. USD. Es ist hervorzuheben, dass derzeit geschätzt weniger als die Hälfte der Instrumentierungslösungen von Outsourcing-Partnern, wie beispielsweise STRATEC, entwickelt werden (IVD-OEM-Markt). Der verbleibende Anteil der Systemlösungen wird weiterhin von den größten Diagnostikunternehmen selbst konzipiert (IVD-InhouseMarkt). Aufgrund von steigenden Regulierungsanforderungen, besserer Kosteneffizienz und kürzerer Entwicklungszeiten, geht STRATEC jedoch davon aus, dass der Anteil der weltweit platzierten Systemlösungen, die von Outsourcing-Partnern entwickelt und gefertigt werden, in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird.

Der für die STRATEC-Gruppe relevante Instrumentierungsmarkt umfasst allein im Bereich der In-vitro-Diagnostik derzeit ein geschätztes jährliches Umsatzvolumen von mehr als 2,0 Mrd. USD. Dies leitet sich aus dem entsprechenden Durchsatzbereich und den relevanten Anwendungsbereichen ab. Relevante Anwendungstechnologien und Marktsegmente für STRATEC finden sich insbesondere im Bereich der Immunoassay-Verfahren, der Molekulardiagnostik, der Immunhämatologie, der klinischen Chemie, der Mikrofluidik und der Hämatologie. Daneben gibt es interessante Nischenmärkte in und außerhalb der IVD, in denen STRATEC gezielt Projekte durchführt oder Entwicklungskooperationen mit etablierten oder innovativen Partnern abschließt.

IVD-Markt nach Produktkategorie

STRATECs Haupttechnologien

Zunehmende Regulierung der Diagnostikindustrie

Die zunehmende Regulierung der Diagnostikbranche führt weiterhin zu einem steigenden Bedarf an automatisierten Prozesslösungen. Manuelle Verfahren und semi-automatisierte Verfahren werden zunehmend durch vollautomatisierte Methoden verdrängt, da diese aufgrund der Routineprozesse und der im Vergleich zu manuellen Prozessen geringeren Fehleranfälligkeit ein hohes Maß an Sicherheit, eine hohe Präzision sowie eine hohe Reproduzierbarkeit der Ergebnisse bieten. Darüber hinaus ermöglichen vollautomatische Methoden die Verarbeitung kleinster Mengen an Flüssigkeiten. In den letzten Jahren haben immer mehr Länder damit begonnen, eigene Kontrollmechanismen und Anforderungen für IVD-Produkte und Abläufe einzuführen. Um diesen weltweit steigenden Anforderungen gerecht zu werden, entscheiden sich viele Labore für automatisierte Lösungen. Bei automatisierten Instrumentierungslösungen besteht wiederum ein hoher Regulierungsgrad, der eine Markteintrittsbarriere für neue Marktteilnehmer darstellt. Der langjährige Umgang mit diesen regulatorischen Anforderungen, der breite Technologiepool sowie die langjährige Erfahrung von STRATEC bringen das Unternehmen hierbei in eine sehr starke Marktposition.

Neben der zunehmenden Regulierung profitiert STRATEC ebenso von der Tatsache, dass in vielen Ländern ein Mangel an qualifiziertem Laborpersonal besteht. Daher steigt die Nachfrage nach einfach zu bedienenden automatisierten Systemen, für die kein hochqualifiziertes Laborpersonal benötigt wird.

Outsourcing

STRATEC profitiert neben den zunehmenden Regulierungsbemühungen der jeweiligen Behörden insbesondere vom wachsenden Outsourcing-Trend der Diagnostikindustrie. Die Kernkompetenz großer Diagnostikkonzerne liegt neben dem Marktzugang im Wesentlichen in der Entwicklung und Bereitstellung von Reagenzien. Mit diesen wird der diagnostische Test auf vollautomatisierten Systemen durchgeführt. Die Systeme inklusive aller Hard- und Softwarekomponenten werden von STRATEC als OEM-Partner entwickelt und produziert. Dabei geben die Kunden die Verantwortung für das System, und somit einen Großteil des Risikos, nahezu gänzlich an STRATEC ab. In enger Zusammenarbeit wird ein System entwickelt, das den gemeinsam erstellten Spezifikationen folgt und sämtliche Analyseprozessschritte automatisiert. STRATEC übernimmt bei dieser Zusammenarbeit verschiedene Tätigkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Definition der Spezifikationen bis zur Zulassung der Produkte durch die jeweiligen Behörden. Die Partner profitieren von STRATECs umfangreichem Technologieportfolio, weitreichender Erfahrung in Produktzulassungsprozessen und sich daraus ergebenden Kostenvorteilen und verkürzten Entwicklungszeiten.

Oftmals wird im Zusammenhang mit dem zunehmenden Outsourcing-Trend in der Diagnostik der Vergleich zur Automobilindustrie gezogen, bei der die Automobilhersteller längst die Entwicklung und Fertigung komplexer Komponenten und Module an spezialisierte Partnerunternehmen outgesourct haben. Ein sehr ähnlicher Trend ist in der Diagnostikindustrie zu beobachten.

Allgemeine Marktentwicklung

Neben den zuvor erwähnten spezifischen Entwicklungen des In-vitro-Diagnostik-Instrumentierungsmarktes gilt auch der Gesamtmarkt der In-vitro-Diagnostikindustrie und somit der Zielmarkt für unsere Partner als Wachstumsmarkt. Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat die hohe Bedeutung der In-vitro-Diagnostik für die weltweiten Gesundheitssysteme erneut deutlich gemacht. Wachstumstreiber sind insbesondere globale Megatrends sowie anhaltender technologischer Fortschritt:

Durch weiterhin zunehmende Investitionen für den Ausbau nationaler Gesundheitssysteme steigt weltweit die Zahl der Personen, die Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erhalten. Mit einer steigenden Anzahl an Patienten steigt der Bedarf an Produkten und Leistungen der Diagnostikindustrie. Die Zunahme von Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislaufkrankheiten sowie eine steigende Lebenserwartung führen ebenso zu einer steigenden Nachfrage im Gesundheitswesen und folglich nach in-vitro-diagnostischen Produkten. Daneben sind die Anwendungsbereiche der In-vitro-Diagnostik durch einen rasanten technologischen Fortschritt in den letzten Jahren deutlich erweitert worden. Der derzeitige technologische Fortschritt lässt auch für die nächsten Jahre die Einführung und eine höhere Penetration neuer und innovativer Tests erwarten. Zu nennen sind hier beispielsweise neu zur Verfügung stehende Tests innerhalb der Onkologie, der personalisierten Medizin oder der Pränatalmedizin.

Forschung und Entwicklung

Der lang anhaltende und nachhaltige Erfolg der STRATEC-Gruppe basiert auf der Entwicklung innovativer Technologien, die den hohen Anforderungen streng regulierter Märkte sowie den Anforderungen der Partner an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Anwenderfreundlichkeit gerecht werden. Im Rahmen der Entwicklung komplexer Systeme, Verbrauchsmaterialien und Laborsoftware setzen sich STRATECs Entwicklungsteams aus einer Vielzahl von Experten aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zusammen, die durch Entwickler der Partner ergänzt werden. In der Regel werden die interdisziplinären Expertenteams durch Mitarbeiter aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen gebildet. Im Bereich Forschung, in dem neue Technologien, Prozessabläufe oder Softwarelösungen entwickelt werden, werden bereits frühzeitig Machbarkeits- und Marktstudien durchgeführt bzw. herangezogen, um qualifizierte Einschätzungen zu ermöglichen und gleichzeitig Risiken zu minimieren.

Am Standort Anif wird in Zusammenarbeit mit der Universität Salzburg in einem Forschungs- und -Prototypenlabor modernste Kunststoff- und Beschichtungstechnik mit biotechnologischen Verfahren verknüpft. Dabei werden Biochip-Prototypen hergestellt und getestet, die später in Kundenprodukte überführt werden sollen.

In der Kategorie Entwicklungsprojekte sind die zugrundeliegenden Prozesse, die Erreichung von Entwicklungsmeilensteinen als auch die gesetzten Ziele detailliert festgelegt. Die Entwicklungstätigkeiten folgen dabei genau definierten technischen Spezifikationen und Projektplänen mit Meilensteinen und Zieldaten. Im Falle der Entwicklung eines Analysensystems werden unterschiedliche Gerätegenerationen an den Partner geliefert und durch diesen, bei Erreichen des Entwicklungsmeilensteins, abgenommen. Dies erstreckt sich vom ersten Entwicklungsgerätestatus, einem sogenannten Bread-Board, über Prototypen bis hin zu Validierungs- und Vorseriengeräten, auf denen die Tests validiert werden und deren Resultate einer Zulassung bei den jeweiligen Behörden dienen. Im finalen Entwicklungsschritt nimmt der Kunde dann das Seriengerät und die dazugehörigen Serviceteile ab.

Die Aufgaben der Entwicklung innerhalb von STRATEC orientieren sich an den folgenden Eckpunkten:

Entwicklung neuer Systeme für Kunden und die Systemplattformentwicklung

Das Wachstum von STRATEC basiert zu einem Großteil auf einer stetig wachsenden Palette an neuen OEM-Produkten. Hierauf liegt weiterhin ein wesentlicher Fokus der Entwicklungsaktivitäten. Dabei kann STRATEC ihren Kunden ein umfangreiches Technologie- und Leistungsspektrum anbieten.

Wie bereits im Abschnitt "Konzernstruktur – Instrumentation" dargestellt, unterscheidet STRATEC bei der Entwicklung neuer Systeme die Bereiche Plattformentwicklungen sowie Partnering Business. Bei der Entwicklung von Plattformen wird ein System von STRATEC ähnlich dem Plattform- oder Modulkonzept in der Automobilindustrie eigenentwickelt und in einem zweiten Schritt an die Bedürfnisse des Kunden angepasst. Beim Partnering Business hingegen arbeitet STRATEC von einer sehr frühen Phase der Entwicklung an eng mit dem Kunden zusammen und entwickelt auf Basis eines Bibliothekenkonzepts ein auf dessen Bedürfnisse genau zugeschnittenes System.

Support für existierende Systeme und Product-Lifecycle-Management

Aufgrund der hohen Regulierungsanforderungen und dem damit verbundenen Aufwand zur Zulassung verlängern sich die Lebenszyklen der Systeme, die in der Regel deutlich über zehn Jahre liegen. Um solch lange Lebenszyklen im Markt zu ermöglichen, ist eine permanente Modernisierung der Systeme erforderlich. Diese schlägt sich vor allem in Softwareentwicklungs- und Verifizierungstätigkeiten nieder. Dies ist einer der wesentlichen Gründe für das überproportionale Wachstum dieser Bereiche und der damit verbundenen Mitarbeiterzahl innerhalb der Entwicklungsabteilung von STRATEC.

Entwicklung neuer Technologien

Um die Wettbewerbsfähigkeit und führende Position als unabhängiger Systemanbieter zu untermauern, beobachtet STRATEC nicht nur fortschreitende Veränderungen der Anforderungen ihrer Kunden an Technologien und Prozesse, sondern analysiert fortlaufend Innovationen und Entwicklungen in den relevanten Märkten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Entwicklung neuer Technologien entsprechend eingebracht. Ein wesentlicher Fokus liegt hierbei darauf, frühzeitig Erfahrungen mit Verfahren aus der Forschung zu sammeln, insbesondere bei Technologien und Prozessen, die das Potenzial für Routineanwendungen in der In-vitro-Diagnostik bergen.

Entwicklung von Basistechnologien

Ein weiterer Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeit von STRATEC ist die Weiterentwicklung und Verbesserung von Basistechnologien für relevante Systeme. Diesen Basistechnologien kommt eine zentrale Bedeutung zu, da sie nicht nur in wesentlichem Umfang die Performance der Systeme mitbestimmen, sondern auch den größten Kostenblock während der Herstellung darstellen. Sie bilden weiterhin die Basis für den kontinuierlich wachsenden Technologiepool, der sowohl Zeit als auch Kosten für einen Markteintritt der Partner mit einem solchen System deutlich reduziert.

Entwicklung von (intelligenten) Verbrauchsmaterialien

STRATEC entwickelt auch die zu einem Analysensystem gehörenden Verbrauchsmaterialien. Diese Entwicklungen basieren ebenfalls auf eigenen Schutzrechten. Dabei reicht die Bandbreite von einfachen Verbrauchsmaterialien bis hin zu komplexen, sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien. Diese komplexen Verbrauchsmaterialien bilden dabei einen Teil des Test-Prozesses ab, der sonst häufig innerhalb des Instruments stattfindet. Diese Verbrauchsmaterialien können gemeinsam mit einem Analysensystem oder auch spezifisch für individuelle Anforderungen für Partner entwickelt und produziert werden.

Das Gesamtpaket aus eigenen Basistechnologien, einem guten Verständnis potentieller Möglichkeiten aus der Forschung und des in-vitro-diagnostischen Umfelds sowie die eigens hierfür optimierten Tools und Prozesse, ermöglicht es STRATEC, umfassende Lösungen bei vergleichsweise attraktiver Entwicklungsdauer anbieten zu können. Nicht zuletzt hierdurch hält STRATEC an den entwickelten Systemen die zentralen Schutzrechte und Patente. Dadurch ist eine langfristige Zusammenarbeit mit den Partnern und Kunden auch auf diesem Wege sichergestellt.

Bei der STRATEC-Gruppe waren zum Stichtag 31. Dezember 2021 668 Mitarbeiter dem Bereich Forschung und Entwicklung sowie Entwicklungssupport zuzuordnen (Vorjahr: 653 Mitarbeiter). Dies entspricht einem Anteil von etwa 50% an der Gesamtbelegschaft.

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Erlangung einer inzwischen besseren Kontrolle über die COVID-19-Pandemie und die Durchführung konjunkturstützender geld- und fiskalpolitischer Maßnahmen in zahlreichen Ländern haben sich in 2021 deutlich positiv auf das globale Wirtschaftswachstum ausgewirkt. Der im Dezember 2021 vorgelegte Wirtschaftsausblick der OECD rechnet für das Jahr 2021 mit einem Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts von 5,6%. Dabei wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) innerhalb des Euroraums im Jahr 2021 voraussichtlich um 5,2% wachsen, während Deutschland mit einem Anstieg des BIP um 2,9% deutlich hinter dem Wachstum des Euroraums zurückbleiben wird. China, die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, wird dagegen voraussichtlich um 8,1 Prozent wachsen. Für die größte Volkswirtschaft der Welt, die USA, prognostiziert die OECD einen Anstieg des BIP um 5,6%.

Die Weltwirtschaft befindet sich weiter im Aufschwung, allerdings lässt die Erholungsdynamik nach und wird zunehmend unausgewogen. Zudem bleibt die Unsicherheit aufgrund neuer Virusvarianten sowie der Möglichkeit länger andauernder Lieferengpässe und eines weiteren Anstiegs der Inflation hoch. Vor diesem Hintergrund geht die OECD in ihrer Prognose vom Dezember 2021 davon aus, das die Weltwirtschaft im Jahr 2022 um 4,5% und im Jahr 2023 um 3,2% wachsen wird. Dabei wird in 2022 für den Euroraum ein Wachstum von 4,3%, für China von 5,1% und für die USA von 3,7% prognostiziert.

Aufgrund der langjährigen Projekt- und Produktlebenszyklen werden STRATEC und der Entscheidungsprozess ihrer Kunden für gemeinsame Entwicklungsprojekte nur unwesentlich von gesamtwirtschaftlichen Schwankungen beeinflusst. Dennoch spielt das gesamtwirtschaftliche Umfeld für das unternehmerische Handeln von STRATEC eine wichtige Rolle und fließt deshalb umfassend in die Bewertungen und Planungen der Gesellschaft ein.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Markt der In-vitro-Diagnostik (IVD) bietet nach unterschiedlichen Schätzungen weiterhin sehr gesunde und nachhaltige Wachstumsraten. Nach unterschiedlichen Schätzungen belief sich der globale IVD-Markt auf mehr als 80 Mrd. USD. Eine weiterhin alternde Gesellschaft, die Zunahme von chronischen Erkrankungen, das häufigere Auftreten von Infektionskrankheiten und die steigende Bedeutung personalisierter Behandlung sind wichtige und nachhaltige Wachstumstreiber des Marktes. Darüber hinaus werden durch die Forschung an innovativen Technologien, wie spezifischen Biomarkern, neue Möglichkeiten für das zukünftige Wachstum des Marktes geschaffen.

Die verschiedenen Segmente innerhalb der IVD verzeichnen dabei unterschiedliche Wachstumsraten. STRATEC ist insbesondere in den Bereichen tätig, welche überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten aufweisen. Dazu gehört beispielsweise die Molekulare Diagnostik sowie hochsensitive Verfahren innerhalb der Immundiagnostik. STRATEC bietet in vielen wichtigen Bereichen der IVD-Produkte und Lösungen an.

IVD-Markt nach Technologien

Die Entwicklung von eigenen Produkten in allen Technologieund Marktbereichen ist für ein Unternehmen auch aufgrund zunehmender Komplexität von IVD-Tests schwierig. Daher kaufen Diagnostikkonzerne Technologien häufig zu, um weiterhin technologisch führend zu bleiben und im Markt bestehen zu können. Dadurch ist auf dem IVD-Markt seit Jahren eine Konsolidierung zu beobachten, von deren Fortsetzung auch weiterhin auszugehen ist.

Die zuletzt stetig zunehmende Regulierung der Diagnostikindustrie bedeutet gleichermaßen auch eine zunehmend hohe Markteintrittsbarriere für potentielle Wettbewerber von STRATEC. Es gibt nur sehr wenige vergleichbare Unternehmen, die eine ähnliche Angebotspalette, von der Erstellung der Spezifikationen über Entwicklung, Zulassung und Produktion der Instrumente und Lösungen, anbieten können. Daher ist die Wettbewerbssituation weiterhin sehr überschaubar und beschränkt sich neben den Inhouse-Entwicklungsabteilungen auf eine Handvoll spezialisierter Unternehmen. Durch die in den letzten Jahren erfolgten Unternehmenszukäufe hat STRATEC das Angebot an die Kunden erweitert und neue Marktsegmente erschlossen, wodurch sich die Wettbewerbssituation weiter verbessert hat.

Insgesamt gelten die Märkte, die durch STRATECs Kunden bedient werden, auch in den nächsten Jahren als Wachstumsmärkte. Dafür sorgen insbesondere folgende Faktoren:

  • Auf- und Ausbau der Gesundheitssysteme insbesondere in Entwicklungsund Schwellenländern
  • Ausbau der weltweiten Infrastruktur und somit bessere Erreichbarkeit medizinischer Versorgung

  • Stark wachsende Nischenmärkte aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse und neuer diagnostischer Möglichkeiten

  • Zunehmender Automatisierungsgrad
  • Entwicklung neuer Tests und Behandlungsmöglichkeiten wie beispielsweise personalisierte Medizin

POLITISCH TECHNOLOGISCH GESELLSCHAFTLICH

  • Demographischer Wandel hin zu einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung mit steigendem Bedarf an Diagnostik
  • Steigende Lebenserwartung und dadurch Bedarf an Diagnostik
  • Erhöhtes Vorkommen an chronischen Krankheiten und Infektionskrankheiten

Veterinärdiagnostik

Die Business Unit Diatron bietet neben Systemen für die Humandiagnostik auch Systeme für die Veterinärdiagnostik an.

Im weltweiten Markt für Veterinärdiagnostik werden nach unterschiedlichen Studien zwischen 2,5 und 3,0 Mrd. USD umgesetzt. Für die nächsten Jahre wird dabei ein durchschnittliches jährliches Wachstum (CAGR) von etwa 9% erwartet. Die Veterinärdiagnostik hat eine Vielzahl an Technologien und Methoden aus der Humandiagnostik übernommen. Somit gibt es für die tierärztliche Betreuung von Haus- und Nutztieren wichtige diagnostische Standardanwendungen in den Bereichen der Immundiagnostik, der molekularen Diagnostik, der Hämatologie oder der klinischen Chemie.

Life Sciences

Unter dem Begriff Life Sciences werden in diesem Zusammenhang insbesondere die akademische Forschung und die Pharmaforschung zusammengefasst. Den weitaus größeren Anteil daran macht dabei die Pharmaforschung aus. Der weltweite Life-Sciences-Instrumentierungs-Markt hat derzeit eine Größe von rund 60 bis 65 Mrd. USD. Im Jahr 2025 soll der Markt eine Größe von etwa 80 bis 90 Mrd. USD erreicht haben.

Insbesondere die Business Unit Smart Consumables hat eine Vielzahl an Kunden aus dem Bereich Life Sciences. Weiterhin ist auch der Bereich Translational Research, unter dem die Übertragung der Ergebnisse der Grundlagenforschung in klinische Anwendungen zu verstehen ist, von zunehmender Bedeutung für STRATEC.

Geschäftsverlauf

STRATEC konnte den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2021 um 14,9% auf 287,3 Mio. € steigern (Vorjahr: 250,1 Mio. €). Bereinigt um Währungskurseffekte entspricht dies einem organischen Umsatzwachstum von 16,7%. Der deutliche Umsatzanstieg ist dabei auf eine dynamische Entwicklung in allen drei Unternehmenssegmenten (Instrumentation, Diatron, Smart Consumables) zurückzuführen. Dabei konnte insbesondere der Umsatz mit Systemen sowie mit Serviceteilen und Verbrauchsmaterialen deutlich gesteigert werden. Hier wirkten sich unter anderem wachsende Umsatzbeiträge von in den letzten Jahren neu in den Markt eingeführten Produkten sowie eine weiterhin hohe Nachfrage nach in-vitro-diagnostischen Lösungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie positiv aus.

Die adjustierte EBIT-Marge verbesserte sich im Geschäftsjahr um 220 Basispunkte auf 18,9% gegenüber 16,7% im Vorjahr.

Der initial im Prognosebericht des Geschäftsjahres 2020 genannte Ausblick eines währungsbereinigten Umsatzanstiegs im mittleren einstelligen Prozentbereich sowie einer adjustierten EBIT-Marge im Bereich von etwa 17,0% bis 18,0% wurde jeweils per Ad-hoc-Mitteilung am 26. April, am 21. Juli sowie am 28. Oktober 2021 nach oben angepasst. Die final erreichten Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 stehen im Vergleich zur zuletzt genannten Prognose eines währungsbereinigten Umsatzanstieges von mindestens 16,0% sowie einer adjustierten EBIT-Marge von etwa 19,0% bis 20,0%.

Auch im Geschäftsjahr 2021 hat STRATEC zusammen mit ihren Partnern neue Produkte in den Markt eingeführt und konnte die gut gefüllte Deal- sowie Entwicklungspipeline mit weiteren Projekten für Partner erweitern. Darüber hinaus wurde eine Reihe wichtiger Entwicklungsziele, erreicht. Zu nennen ist hier beispielsweise das Erreichen eines bedeutenden Entwicklungsmeilensteins innerhalb eines Projekts für einen Partner im Bereich der Molekulardiagnostik.

Die Liquiditäts- und Finanzierungslage war zu jeder Zeit sichergestellt. STRATEC verfügte zum 31. Dezember 2021 über eine langfristige Rahmenkreditvereinbarung mit einem Gesamtvolumen von bis zu 70 Mio. €, wovon insgesamt 35,5 Mio. € in Anspruch genommen wurden.

Die Mitarbeiterzahl der STRATEC-Gruppe hat sich zum 31. Dezember 2021 gegenüber Vorjahresstichtag um 6,0% von 1.319 auf 1.398 erhöht.

Lage

Ertragslage

Übersicht wesentlicher Größen

der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (in T€)

2021 2020 Veränderung
Umsatzerlöse 287.335 250.099 +14,9%
Adjustiertes EBITDA 66.606 51.978 +28,1%
Adjustierte
EBITDA-Marge
23,2% 20,8% +240 bp
Adjustiertes EBIT 54.273 41.713 +30,1%
Adjustierte EBIT-Marge 18,9% 16,7% +220 bp
Adjustiertes
Konzernergebnis
aus fortgeführten
Geschäftsbereichen
45.122 35.218 +28,1%

bp = Basispunkte

Umsatzerlöse

Der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2021 ist um 14,9% auf 287,3 Mio. € (Vorjahr: 250,1 Mio. €) gestiegen. Auf Basis konstanter Währungskurse entspricht dies einem organischen Umsatzwachstum von 16,7%. Treiber des Umsatzwachstums waren unter anderem eine weiterhin hohe Nachfrage nach in-vitrodiagnostischen Lösungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sowie steigende Umsatzbeiträge von über die letzten Jahre in den Markt eingeführten Produkten.

STRATEC unterteilt die Umsatzerlöse in vier operative Bereiche.

Im operativen Bereich Systeme erhöhte sich der Umsatz gegenüber Vorjahr um 16,9% (währungsbereinigt +18,9%) auf 167,3 Mio. € (Vorjahr: 143,1 Mio. €). Hier wirkte sich insbesondere die weiterhin hohe zusätzliche Nachfrage nach molekulardiagnostischen Systemen im Zuge der COVID-19-Pandemie sowie steigende Umsatzbeiträge neuer Produkteinführungen positiv auf die Umsatzentwicklung aus.

Der Umsatz im operativen Bereich Serviceteile und Verbrauchsmaterialien ist im Geschäftsjahr 2021 um 18,8% (währungsbereinigt +20,7%) auf 94,5 Mio. € nach 79,6 Mio. € im Vorjahr gestiegen. Das dynamische Umsatzplus ist dabei auf die deutlich gestiegene Anzahl im Markt befindlicher Systeme sowie deren hohe Auslastung zurückzuführen.

Die Umsätze im Bereich Entwicklungs- und Dienstleistungen verminderten sich um 8,3% (währungsbereinigt -7,9%) auf 24,5 Mio. € (Vorjahr: 26,8 Mio. €). Gegenüber der ursprünglichen Planung hat sich hier die Umsatzrealisierungen von Entwicklungsleistungen teilweise ins Jahr 2022 verschoben.

Im operativen Bereich Übrige stieg der Umsatz von 0,7 Mio. € im Vorjahr auf 1,0 Mio. € in 2021 (+49,9%; währungsbereinigt +53,0%).

Konzernumsatz nach operativen Bereichen (in T€)

2021 2020 Ver
änderung
Veränderung
währungs
bereinigt
Systeme 167.283 143.106 +16,9% +18,9%
Serviceteile
und Ver
brauchsmate
rialien
94.530 79.585 +18,8% +20,7%
Entwicklungs
und Dienstleis
tungen
24.545 26.757 -8,3% -7,9%
Übrige 976 651 +49,9% +53,0%
Konzernum
satz
287.335 250.099 +14,9% +16,7%

Entwicklung des Umsatzanteils der operativen Bereiche

2021 2020 2019
Umsatzerlöse
in Mio. €
287.335 250.099 214.157
Umsatzanteil
Systeme in %
58,2% 57,2% 47,8%
Umsatzanteil Service
teile und Verbrauchs
materialien in %
32,9% 31,8% 31,5%
Umsatzanteil
Entwicklungs- und
Dienstleistungen in %
8,5% 10,7% 20,4%
Umsatzanteil
Übrige in %
0,3% 0,3% 0,3%
Gelieferte Analysen
systeme in Stück
10.941 10.163 8.274

Bruttoergebnis vom Umsatz und Bruttomarge

Das Bruttoergebnis vom Umsatz ist in 2021 um 27,1% auf 87,7 Mio. € gegenüber 69,0 Mio. € im Vorjahr gestiegen. Die Bruttomarge erhöhte sich damit von 27,6% im Vorjahr auf 30,5% im Jahr 2021.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Aufgrund der weiterhin hohen Entwicklungsaktivität war im Geschäftsjahr 2021 eine weitere Steigerung bei den Bruttoentwicklungskosten von 43,4 Mio. € im Vorjahr auf 49,1 Mio. € zu verzeichnen. Davon wurden 39,8 Mio. € ergebniswirksam in den Umsatzkosten vereinnahmt oder aktiviert (Vorjahr: 35,7 Mio. €) sowie 9,3 Mio. € (Vorjahr: 7,7 Mio. €) als Aufwand erfasst.

Vertriebskosten

Die Vertriebskosten sind im Geschäftsjahr 2021, unter anderem aufgrund gestiegener Frachtkosten, von 8,8 Mio. € im Vorjahr auf 9,8 Mio. € gestiegen.

Allgemeine Verwaltungskosten

Die Allgemeinen Verwaltungskosten für das Geschäftsjahr 2021 bewegen sich mit 18,5 Mio. € in etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 18,9 Mio. €).

Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge

Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen beläuft sich im Geschäftsjahr 2021 auf -1,9 Mio. € nach 42 T€ im Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahr waren hier höhere Aufwendungen für Zinssicherungsgeschäfte sowie eine Wertminderung für ein eigenes Entwicklungsprojekt im Segment Diatron zu verzeichnen.

Ergebnisentwicklung

Das adjustierte EBIT für das Geschäftsjahr 2021 konnte gegenüber dem Vorjahr um 30,1% auf 54,3 Mio. € (Vorjahr: 41,7 Mio. €) gesteigert werden. Die adjustierte EBIT-Marge verbesserte sich damit um 220 Basispunkte auf 18,9% gegenüber 16,7% im Vorjahr. Hierbei wirkten sich insbesondere positive Skaleneffekte sowie ein starker Umsatz- und Produktmix positiv auf die Marge aus. Zusätzlich waren im Vergleich zum Vorjahr mit 1,6 Mio. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €) geringere Belastungen durch Bewertungseffekte aus Aktienwertsteigerungsrechten zu verzeichnen.

Das adjustierte Konzernergebnis erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 auf 45,1 Mio. € von 35,2 Mio. € im Vorjahr. Die adjustierte Steuerquote lag dabei mit 14,7% leicht über dem Vorjahresniveau von 14,2%. Das adjustierte EPS (verwässert) beträgt 3,73 € im Vergleich zu 2,92 € im Vorjahr.

EBIT und EBIT-Marge im Vergleich (in T€)

2021 2020 Veränderung
Adjustiertes
EBIT
54.273 41.713 +30,1%
Adjustierte
EBIT-Marge
18,9% 16,7% +220 bp

bp = Basispunkte

Segmente

Die geschäftlichen Aktivitäten des STRATEC-Konzerns werden in drei berichtspflichtige Segmente unterteilt.

Im Segment Instrumentation wird das Geschäft mit der Projektierung, Entwicklung und Produktion vollautomatischer Analysensysteme, inklusive Serviceteile und Verbrauchsmaterialien, für Kunden aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie zusammengefasst.

Das Segment Diatron umfasst das Geschäft mit Systemen, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Tests im unteren Durchsatzsegment, unter anderem in der Hämatologie sowie der klinischen Chemie.

Im Segment Smart Consumables wird das Geschäft mit der Entwicklung und Produktion von sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien in den Bereichen Diagnostik, Life Sciences sowie Medizintechnik zusammengefasst.

Segment Instrumentation

Der Umsatz im Segment Instrumentation ist im Geschäftsjahr 2021 um 14,1% (währungsbereinigt +16,2%) auf 201,3 Mio. € gegenüber 176,5 Mio. € im Vorjahr gestiegen. Dabei waren sowohl beim Umsatz mit Systemen als auch mit Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien währungsbereinigt jeweils zweistellige Wachstumsraten zu verzeichnen. Der Umsatz mit Entwicklungsund Dienstleistungen war, entgegen einer weiterhin hohen Entwicklungsaktivität, leicht rückläufig. Hier haben sich im Vergleich zur ursprünglichen Planung, Umsatzrealisierungen teilweise in das Jahr 2022 verschoben.

Das adjustierte EBIT konnte von 28,3 Mio. im Vorjahr um 21,3% auf 34,3 Mio. € gesteigert werden. Dies entspricht einer Steigerung der adjustierten EBIT-Marge um 100 Basispunkte auf 17,0 % nach 16,0% im Vorjahr. Dabei wirkten sich insbesondere Skaleneffekte sowie ein starker Umsatz- und Produktmix positiv auf die Margenentwicklung aus. Daneben waren auch niedrigere Belastungen durch Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Aktienwertsteigerungsrechten zu verzeichnen.

Segment Diatron

Im Geschäftsjahr 2021 konnte im Segment Diatron ein Umsatzplus von 18,5% (währungsbereinigt +19,4%) auf 66,9 Mio. € (Vorjahr: 56,5 Mio. €) erzielt werden. Dabei entwickelte sich insbesondere das Geschäft mit Service Parts und Consumables sehr dynamisch. Zusätzlich waren höhere Abrufzahlen für Systeme aus den Bereichen Molekulardiagnostik, Hämatologe und klinische Chemie zu verzeichnen. Die adjustierte EBIT-Marge des Segments stieg vor dem Hintergrund eines starken Umsatz- und Produktmix von 25,9% im Vorjahr auf 29,1%.

Segment Smart Consumables

Das Segment Smart Consumables verzeichnete im Geschäftsjahr 2021 eine Umsatzsteigerung von 11,5% (währungsbereinigt +13,2%) auf 19,1 Mio. € gegenüber 17,1 Mio. € im Vorjahr. Das adjustierte EBIT belief sich auf 0,5 Mio. € während im Vorjahr noch ein negativer Betrag von 1,2 Mio. € zu verzeichnen war. Hier wirkten sich steigende Verkaufszahlen von bereits etablierten Produkten als auch eine Reihe neuer Produkteinführungen positiv auf den Umsatzmix und damit auf die Ergebnisentwicklung aus.

Übersicht über die Entwicklung der berichtspflichtigen Segmente (in T€)

2021
2020
Veränderung
Instrumentation
Umsatz 201.349 176.517 +14,1%
(wb: +16,2%)
EBITDA 42.900 35.221 +21,8%
EBIT 34.121 28.277 +20,7%
Adjustiertes EBIT 34.296 28.277 +21,3%
Adjustierte EBIT-Marge 17,0% 16,0% +100 bp
Diatron
Umsatz 66.910 56.479 +18,5%
(wb: +19,4%)
EBITDA 20.943 15.934 +31,4%
EBIT 15.493 8.734 +77,4%
Adjustiertes EBIT 19.452 14.619 +33,1%
Adjustierte EBIT-Marge 29,1% 25,9% +320 bp
Smart Consumables
Umsatz 19.076 17.103 +11,5%
(wb: +13,2%)
EBITDA 2.588 823 +214,3%
EBIT -1.437 -3.334 n/a
Adjustiertes EBIT 525 -1.183 n/a
Adjustierte EBIT-Marge 2,8% -6,9% +970 bp

bp = Basispunkte wb = währungsbereinigt

Überleitung adjustiertes EBIT und Konzernergebnis

Die Ertragskennzahlen werden für Vergleichszwecke um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen und um sonstige Sondereffekte adjustiert. Nachstehend erfolgt eine Überleitung von den adjustierten Ergebnissen zu den in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ergebnissen:

Überleitung adjustiertes EBIT (in T€)

2021 2020
Adjustiertes EBIT 54.273 41.713
Adjustierungen:
Planmäßige Abschreibungen PPA -4.874 -8.036
Wertminderung -1.047 0
Sonstige -175 0
EBIT 48.177 33.677

Überleitung adjustiertes Konzernergebnis (in T€)

2021 2020
Adjustiertes Konzernergebnis 45.122 35.218
Adjustiertes Ergebnis je Aktie in €
(unverwässert)
3,73 2,92
Adjustierungen:
Planmäßige Abschreibungen PPA -4.874 -8.036
Wertminderung -1.047 0
Sonstige -175 0
Steuern 932 1.253
Konzernergebnis 39.958 28.435
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert) 3,30 2,36

Finanzlage

Liquiditätsanalyse

Die Kapitalflussrechnung des STRATEC-Konzerns zeigt die Herkunft und Verwendung der Zahlungsströme innerhalb eines Geschäftsjahres. Dabei wird zwischen dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Übersicht wesentlicher Größen der Konzern-Kapitalflussrechnung (in T€)

2021 2020 Veränderung
Mittelzufluss aus
laufender Geschäfts
tätigkeit
63.473 31.849 +99,3%
Mittelabfluss aus der
Investitionstätigkeit
-20.127 -21.845 n/a
Mittelabfluss (Vorjahr:
Mittelzufluss) aus der
Finanzierungstätigkeit
-34.329 5.223 n/a
Zahlungswirksame
Veränderung der
Zahlungsmittel
9.017 15.227 n/a

Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 um 99,3% auf 63,5 Mio. € von 31,8 Mio. € im Vorjahr. Der Anstieg ist dabei im Wesentlichen auf das gestiegene Konzernergebnis sowie auf eine Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden zurückzuführen.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit bewegt sich für das Geschäftsjahr 2021 mit 20,1 Mio. € (Vorjahr: 21,8 Mio. €) leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. Dabei entfielen 10,3 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) auf Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und 9,9 Mio. € (Vorjahr: 14,6 Mio. €) auf Sachanlagen. Das im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Investitionsvolumen in Sachanlagen ist dabei auf die mittlerweile abgeschlossenen Baumaßnahmen am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld zurückzuführen.

Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 34,3 Mio. € gegenüber einem Mittelzufluss von 5,2 Mio. € im Vorjahr. Der Mittelabfluss setzt sich dabei aus der Nettotilgung von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 24,7 Mio. € und der Auszahlung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von 10,9 Mio. € zusammen. Aus Mitarbeiter-Aktienoptionsprogrammen sind STRATEC 1,3 Mio. € zugeflossen.

Die aus allen Mittelzu- und -abflüssen des Geschäftsjahres und um Wechselkursänderungen resultierenden Zahlungsmittel am Ende der Periode erhöhten sich auf 47,2 Mio. € von 37,6 Mio. € im Vorjahr.

STRATEC verfügte zum Stichtag 31. Dezember 2021 über Kreditlinien in einer Höhe von bis zu 70 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2023, die dem Unternehmen Flexibilität geben, um mögliche Liquiditätsschwankungen flexibel auszugleichen. Davon waren zum Stichtag insgesamt 35,5 Mio. € in Anspruch genommen.

Investitions- und Abschreibungspolitik

Bei den Sachanlageinvestitionen in Höhe von 9,9 Mio. € handelt es sich unter anderem um aktivierte Eigenleistungen für Prototypen und Prüfmittel sowie um Ausgaben für Produktions- und Gebäudeausstattung. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 10,3 Mio. € setzten sich dagegen im Wesentlichen aus aktivierten Entwicklungsleistungen zusammen.

Die Investitionsquote, d.h. die Summe der Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte bezogen auf den Umsatz, beläuft sich im Jahr 2021 auf 7,0 % (Vorjahr: 10,2%) und liegt somit im Bereich des im Prognosebericht des Vorjahres genannten Zielwerts von 6,0% bis 8,0%. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 20,2 Mio. € überstiegen dabei die Abschreibungen in Höhe von 18,3 Mio. €. Damit sichern sie den langfristigen Werterhalt und die Expansion des Unternehmens, um auch weiterhin als innovationsführendes Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung der Medizintechnik leisten zu können.

Kennzahlen zur Finanzlage (in T€)

Kennzahl Definition 31.12.
2021
31.12.
2020
Verän
derung
Zahlungs
mittel
Kassenbestand und
Guthaben bei
Kreditinstituten
47.184 37.561 +25,6%
Net
Working
Capital
Kurzfristige
Vermögenswerte
./. Zahlungsmittel
./. Kurzfristige
Schulden
95.166 83.054 +14,6%
Operativer
Cashflow
je Aktie
Operativer Cashflow/
Anzahl Aktien
(unverwässert)
5,24 2,64 +98,5%
Investitions
quote
(Investitionen in
Sachanlagen und
immaterielle
Vermögenswerte)/
Konzernumsatz
7,0% 10,2% -320 bp

bp = Basispunkte

Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2021 hat sich gegenüber Vorjahr von 331,9 Mio. € auf 368,5 Mio. € erhöht. Die Ausweitung der Bilanzsumme ist insbesondere auf eine Erhöhung bei den Vorräten und den Zahlungsmitteln zurückzuführen. Der Anstieg der Vorräte ist unter anderem auf die höhere Umsatzleistung sowie einen gestiegenen Bevorratungsbedarf zur Absicherung der Lieferfähigkeit vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie sowie der weltweit angespannten Lieferbzw. Logistikketten zurückzuführen. Auch die Sachanlagen sind von 55,4 Mio. € im Vorjahr auf 58,7 Mio. € zum 31. Dezember 2021 angestiegen. Der Anstieg der Sachanlagen ergibt sich im Wesentlichen aus dem positiven Saldo von getätigten Investitionen in Höhe von 9,9 Mio. € (Vorjahr: 14,6 Mio. €) und den Abschreibungen in Höhe von 6,7 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €).

Struktur der Konzernbilanz: Aktiva (in T€)

2021 2020 Veränderung
Immaterielle
Vermögenswerte
89.366 88.613 +0,8%
Langfristige Ver
mögenswerte
(ohne Immaterielle
Vermögenswerte)
91.142 87.010 +4,7%
Kurzfristige
Vermögenswerte
188.017 156.281 +20,3%
Konzernbilanzsumme 368.525 331.904 +11,0%

Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 erhöhte sich vor dem Hintergrund des positiven Konzernergebnisses sowie unter Abzug der im Geschäftsjahr erfolgten Dividendenausschüttung (in Höhe von 10,9 Mio. €) um 19,2% auf 205,7 Mio. € gegenüber 172,5 Mio. € zum Vorjahresstichtag.

Die Eigenkapitalquote beträgt folglich 55,8% (Vorjahr: 52,0%) und befindet sich damit weiterhin auf einem soliden Niveau.

Struktur der Konzernbilanz: Passiva (in T€)

2021 2020 Veränderung
Eigenkapital 205.759 172.545 +19,2%
Langfristige Schulden 117.099 123.693 -5,3%
Kurzfristige Schulden 45.667 35.666 +28,0%
Konzernbilanzsumme 368.525 331.904 +11,0%

Die langfristigen Schulden sind im Geschäftsjahr 2021 von 123,7 Mio. € auf 117,1 Mio. € gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen finanziellen Verbindlichkeiten während bei den Vertragsverbindlichkeiten aufgrund erhaltener Anzahlungen beziehungsweise Meilensteinzahlungen im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war.

Die kurzfristigen Schulden haben sich gegenüber Vorjahresstichtag von 35,7 Mio. € auf 45,7 Mio. € erhöht. Dabei war insbesondere ein Anstieg bei den Vertragsverbindlichkeiten sowie bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Zuge der erhöhten Bevorratung zu verzeichnen.

2021 2020 Veränderung
Bilanzsumme 368.525 331.904 +11,0%
Eigenkapital 205.759 172.545 +19,2%
Eigenkapitalquote in % 55,8 52,0 +380 bp
Finanzielle
Verbindlichkeiten
99.627 120.238 -17,1%
Finanzielle Verbind
lichkeiten in % der
Bilanzsumme
27,0 36,2 -920 bp
Verschuldungsgrad
in % (Verbindlich
keiten/EK)
79,1 92,4 -1.330 bp

Kennzahlen zur Vermögenslage (in T€)

bp = Basispunkte

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Für das weitere Wachstum der STRATEC SE ist es ausschlaggebend, ausreichend Entwicklungskapazitäten verfügbar zu haben. Auch wenn in der Praxis viele Faktoren für das Unternehmenswachstum relevant sind, wird im folgenden Abschnitt der relevante nichtfinanzielle Leistungsindikator dargestellt, der zur Steuerung des Unternehmenswachstums von wesentlicher Bedeutung ist.

Mitarbeiterbelange

STRATECs nachhaltiger Erfolg basiert auf den Leistungen ihrer qualifizierten und hochmotivierten Mitarbeiter, die in Partnerschaft mit global agierenden, oftmals marktführenden Kunden innovative Technologien und Lösungen entwickeln, welche es den Partnern ermöglichen, ihre Märkte, durch zuverlässige, sichere und bedienerfreundliche Produkte zu prägen und mitzugestalten. Damit betrachtet STRATEC die Mitarbeiteranzahl als einen wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikator.

Das Wissen, durch eigenentwickelte Lösungen zur Fortentwicklung der weltweiten Diagnostik beitragen zu können, ist ein zusätzlicher Motivator für das STRATEC-Team.

Ein vorrangiges Ziel von STRATEC ist es, der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Mitarbeiterzahl durch neue berufliche Herausforderungen sowie einen professionellen Umgang mit Mitarbeitern und Partnern ein modernes und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten, welches weiterhin zu Höchstleistungen Ansporn gibt und die Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen bindet. Weiterführende Informationen zum Thema Mitarbeiterbelange können der nichtfinanziellen Konzernerklärung dieses Berichts entnommen werden.

Mitarbeiteranzahl

Die Mitarbeiterzahl der STRATEC-Gruppe ist in 2021 erneut gestiegen. Zum 31. Dezember 2021 beschäftigte STRATEC 1.398 Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahr impliziert dies eine Steigerung der Mitarbeiterzahl von 6,0% und liegt damit im Rahmen der im Vorjahr gegebenen Prognose.

Anzahl der Mitarbeiter

Mitarbeiterentwicklung

Mitarbeiter zum Stichtag

Mitarbeiter gesamt 1.398
1.319
+6,0%
Festangestellte
Mitarbeiter
1.282
1.223
+4,8%
Zeitweise überlassene
Mitarbeiter
116
96
+20,8%
Mitarbeiter Inland 544
515
+5,6%
Mitarbeiter Ausland 854
804
+6,2%
Auszubildende
und Praktikanten
48
45
+6,7%
Mitarbeiter Forschung
und Entwicklung sowie
Entwicklungssupport
668
653
+2,3%
Anteil weibliche Mitarbeiter 30,7%
29,6%
+110 bp
2021
2020

bp = Basispunkte

Eine der wesentlichen Tätigkeiten und Kompetenzen von STRATEC ist die Entwicklung komplexer technologischer Systeme, die bio-chemische Prozesse in Einklang mit hoch integrierter Hard- und Software bringen. Dies spiegelt sich unter anderem in der Tatsache wider, dass 668 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind, was einem Anteil von etwa 50% aller Beschäftigten entspricht. Dieser Anteil wird auch für die zukünftigen Jahre auf einem hohen Niveau erwartet. Aufgrund des interdisziplinären Arbeitsfeldes bringen viele Mitarbeiter in diesem Bereich nicht nur technisches, sondern auch wissenschaftliches Know-how mit.

Der Personalaufwand, ohne Hinzurechnung von Zeitarbeitern, lag im Geschäftsjahr 2021 bei 79,6 Mio. € (Vorjahr: 77,0 Mio. €).

C. PROGNOSEBERICHT

Globale Megatrends, wie beispielsweise eine älter werdende Bevölkerung oder die zunehmende Anzahl chronischer sowie infektiöser Krankheiten führen zu einer stetig wachsenden Nachfrage nach in-vitro-diagnostischen Tests. Des Weiteren erschließen bedeutende technologische Fortschritte sowie steigende Sensitivitäten immer mehr Anwendungsgebiete für in-vitrodiagnostische Verfahren. Die COVID-19-Pandemie hat zudem nachhaltig das Bewusstsein für in-vitro-diagnostische Verfahren gestärkt sowie abermals deren hohe Bedeutung für nationale Gesundheitssysteme hervorgehoben. Die in einer Vielzahl von Ländern vorherrschende Knappheit an hochqualifizierten Labormitarbeitern steigert zusätzlich die Nachfragen nach Lösungen mit hohem Automatisierungsgrad. STRATEC profitiert darüber hinaus von einem wachsenden Interesse und der Bereitschaft von Kunden, die Entwicklung und Fertigung von Automatisierungslösungen an spezialisierte Partner auszulagern. Dies spiegelt sich zum einen in einer Vielzahl von über die letzten Jahre erfolgten Markteinführungen sowie der gut gefüllten Entwicklungspipeline des Unternehmens wider. Die langfristigen Wachstumsaussichten für die Zielmärkte von STRATEC und deren Kunden, werden vor diesem Hintergrund unverändert positiv beurteilt.

Auf Basis derzeitiger Bestellungen und Bestellprognosen von Kunden sowie anstehender Produkteinführungen erwartet STRATEC für das Geschäftsjahr 2022 einen um Währungskurseffekte bereinigten Umsatz auf Vorjahresniveau. Für die adjustierte EBIT-Marge wird ein Wert von etwa 16,5% bis 18,5% prognostiziert (2021: 18,9%). Der im Vergleich zum Vorjahr implizierte Rückgang bei der adjustierten EBIT-Marge beruht dabei auf der Annahme eines schwächeren Produktmixes sowie weiter steigender Inputkosten im Zusammenhang mit der globalen Knappheit von Transportkapazitäten, Rohstoffen und Vorprodukten.

Die kurzfristige Nachfrageentwicklung von COVID-19-relevanten Produktgruppen ist weiterhin stark durch den zukünftigen Pandemieverlauf getrieben. Insgesamt geht STRATEC davon aus, dass die zu Beginn des Jahres hohen weltweiten Testvolumina während des zweiten und dritten Quartals 2022 auf ein deutlich niedrigeres Niveau zurückfallen werden. Die Abschätzung des weiteren Pandemieverlaufs, insbesondere ab dem Herbst, und die damit verbundene Nachfrage nach in-vitro-diagnostischen Produkten ist jedoch mit hohen Unsicherheiten verbunden.

STRATECs Planungsszenario für das Geschäftsjahr 2022 enthält eine höher als übliche Anzahl von Annahmen und Risikoadjustierungen. Daneben ist, nicht zuletzt auch aufgrund des Krieges in der Ukraine, eine weiterhin angespannte und zunehmend schwerer kalkulierbare Situation in den weltweiten Lieferketten zu verzeichnen.

STRATEC hat für 2022 Investitionen in Sachanlagen und in immaterielle Vermögenswerten von insgesamt 6,0% bis 8,0% des Umsatzes geplant (2021: 7,0%). Unter Vorbehalt der Zustimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung ist zudem eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre der STRATEC SE in Höhe von 11,5 Mio. € vorgesehen. Dies entspricht einer Dividende von 0,95 € je Aktie (Vorjahr: 0,90 €).

Abhängig von der Möglichkeit, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, ist es geplant, die Mitarbeiterzahl über die nächsten Jahre weiter moderat auszubauen, um der anhaltend hohen Nachfrage nach Entwicklungsleistungen gerecht zu werden.

Die Finanzprognose von STRATEC basiert auf Planungen, welche die Besonderheiten des Geschäftsmodells sowie eine Reihe von internen und externen Faktoren berücksichtigen und entsprechend ihrer Bedeutung gewichten. Dabei spielen Auftragseingänge und Prognosen der Kunden sowie deren Bestellverhalten und die Lagerhaltung von Serviceteilen ebenso eine übergeordnete Rolle, wie die Anzahl der in Entwicklung und in Verhandlung befindlichen Projekte. Weitere Opportunitäten durch externes Wachstum sind hierbei unberücksichtigt. Aufgrund der langfristigen Geschäftsbeziehungen sind konjunkturelle Entwicklungen für STRATEC von untergeordneter Bedeutung. Der konjunkturelle Faktor fließt deshalb nur schwächer gewichtet in die Prognosen ein.

D. CHANCEN UND RISIKEN

In den dynamischen, aber größtenteils stark regulierten Märkten, in denen sich STRATEC und ihre Tochtergesellschaften bewegen, wird durch die Gesetzgeber und Zulassungsbehörden versucht, viele Risiken durch eine strikte Gesetzgebung und detaillierte Zulassungsprozesse zu minimieren. Hierdurch werden viele Verfahren und Prozesse in den beteiligten Unternehmen widergespiegelt und in der Unternehmenskultur gelebt. Dies reicht von der präzise zu dokumentierenden Entwicklung und Herstellung der in-vitro-diagnostischen Instrumente und Verbrauchsmaterialien bis hin zu ausgereiften Qualitätsprozessen, die sich in nahezu allen Unternehmensbereichen wiederfinden.

Darüber hinaus führt das unternehmerische Handeln, insbesondere in schnell wachsenden Märkten, zu diversen Risiken als auch Chancen, denen STRATEC durch vorbereitende und überwachende Maßnahmen und Strukturen begegnet.

Im Rahmen des Chancen- und Risikomanagements der STRATEC-Gruppe werden sowohl Chancen als auch Risiken regelmäßig bewertet und fortlaufend überwacht.

STRATECs Unternehmenswachstum der vergangenen Jahre basiert auf unternehmerischen Entscheidungen, denen das Abwägen der damit verbundenen Chancen und Risiken zugrunde lag. Um ein anhaltendes und nachhaltiges Wachstum auch in der Zukunft zu ermöglichen und um sich auf verändernde Rahmenbedingungen rechtzeitig vorbereiten zu können, wird das Chancenund Risikomanagement regelmäßig überprüft und angepasst. Dabei werden Änderungen im regulatorischen Umfeld als Chance betrachtet, Wettbewerbsvorteile aufgrund der langjährigen Erfahrung und dem tiefgreifenden Qualitätsmanagement weiter auszubauen.

Da sich die Geschäftsmodelle der einzelnen Segmente, die sich zu einem Großteil auf das OEM-Geschäft fokussieren, stark ähneln und die daraus abzuleitenden Chancen und Risiken größtenteils identisch oder überlappend sind, wird in der nachfolgenden Darstellung der Chancen und Risiken nicht zwischen den unterschiedlichen Geschäftsbereichen unterschieden.

Chancen

Marktwachstum

Ein wesentlicher Anteil der bestehenden und in Entwicklung befindlichen Produkte von STRATEC kommt in der In-vitro-Diagnostik (IVD) zum Einsatz. Daneben wird jedoch auch eine nicht unbedeutende Anzahl an Systemen in Forschungslaboren, im sogenannten Life-Science-Bereich, verwendet. Innerhalb des IVD-Bereichs gibt es Segmente, für die in den kommenden Jahren ein über dem Branchengesamtschnitt liegendes Wachstum vorausgesagt wird. STRATEC hat sich auf einige dieser Bereiche mit entsprechenden Entwicklungsprojekten fokussiert. Insbesondere sind hier verschiedene Bereiche innerhalb der Molekularen Diagnostik und hochsensitive Immunoassay-Verfahren zu nennen.

Daneben sollten mittelfristig auch geopolitische, infrastrukturelle und demografische Entwicklungen dafür sorgen, dass einer steigenden Anzahl an Menschen weltweit eine höhere Anzahl diagnostischer Tests zur Verfügung stehen. Das hierdurch weiterhin steigende Testvolumen sollte für ein nachhaltiges Wachstum des IVD-Marktes sorgen.

Chancen durch neue Projekte und Kunden

STRATEC hat weiterhin eine Vielzahl an Kunden- und Eigenprojekten in der Entwicklung. Die daraus hervorgehenden Produkte werden in den kommenden Jahren durch STRATECs Kunden in den Markt eingeführt und dienen als eine der wesentlichen Grundlagen für das zukünftige Wachstum der STRATEC-Gruppe. STRATEC prüft vor Abschluss neuer Entwicklungs- und Lieferverträge die potentiellen Projekte auf deren Chancen-Risiko-Profil und auf das zukünftige Platzierungspotential durch den jeweiligen Kunden auf den entsprechenden Zielmärkten. Daher geht das Unternehmen davon aus, mit neuen Produkten weiteres Wachstum zu erzielen.

Wachstumschancen durch Outsourcing

Die Nachfrage nach Instrumentierungslösungen von unabhängigen Anbietern wie STRATEC ist weiterhin zunehmend, was nicht zuletzt daran liegt, dass sich viele der Diagnostikunternehmen verstärkt auf die Entwicklung ihrer Reagenzien fokussieren und somit die Entwicklung von Instrumenten nicht bzw. nicht mehr als ihr Kerngeschäft betrachten. Auch außerhalb der Diagnostik gibt es Bereiche in denen ähnliche Spezifikationen unter ähnlichen Rahmenbedingungen nachgefragt werden. Hierbei sind Forschungslabore an erster Stelle zu nennen. Auch Forschungsabläufe in der Pharmaentwicklung erfordern eben diese Voraussetzungen. Dadurch ergeben sich für STRATEC nach wie vor überdurchschnittlich gute Möglichkeiten an dieser Entwicklung – insbesondere dem Outsourcing-Trend – zu partizipieren. Auch die Entstehung neuer Forschungsfelder, die im Laufe der Zeit aus der Forschung in diagnostische Prozesse beziehungsweise in pharmazeutische Produkte münden, sorgen für weiter steigenden Bedarf an Automatisierungslösungen im Labor.

Chancen durch globale Pandemien

Pandemien, wie beispielsweise COVID-19, stellen Nationen und deren Gesundheitssysteme rund um den Globus vor immense Herausforderungen. Dabei wird schnell deutlich, dass nur wenige Länder auf Krisen dieser Art vorbereitet sind. Selbst in führenden Industrienationen stößt die medizinische Infrastruktur und die Testkapazitäten der Labore an ihre Grenzen. Daher bieten sich für Anbieter diagnostischer Anwendungen große Chancen, an dem in den kommenden Jahren zu erwartenden weltweiten Ausbzw. Aufbau der diagnostischen Infrastruktur und damit einhergehend der Testkapazitäten der Labore zu partizipieren.

Konsolidierung

Durch die weiter anhaltende Konsolidierung auf dem IVD-Markt ergibt sich durch einen vergrößerten Marktzugang der etablierten Partner für STRATEC die Chance, mit bereits etablierten Systemen höhere Absatzzahlen zu erzielen. In den letzten Jahren war zu beobachten, dass verschiedene Diagnostikkonzerne Kooperationen eingehen oder Wettbewerber übernehmen, um ihren Kunden ein breiteres Produktportfolio anzubieten und in neue Märkte einzutreten. Dadurch werden STRATECs Systeme an eine breitere Kundenbasis vertrieben. Gleichzeitig ergibt sich aus der Konsolidierung aber auch das Risiko, dass es durch die Verschmelzung von Kundenproduktportfolios zur Einstellung einzelner Produktreihen durch die Kunden kommen kann.

Zunehmende Regulierung der Märkte

Durch die kontinuierlich zunehmende Regulierung des Marktes für IVD steigt die Nachfrage nach standardisierten Automatisierungslösungen. Die Anforderungen an die Genauigkeit und Verlässlichkeit von IVD-Tests nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. Automatisierte Lösungen bieten dahingehend deutliche Vorteile gegenüber manuellen Verfahren. Als Unternehmen, das in hochregulierten Märkten wie der Instrumentierung und Automatisierung sowie der Entwicklung und Herstellung von Verbrauchsmaterialien in der In-vitro-Diagnostik tätig ist, benötigt STRATEC umfassendes Wissen zur Erfüllung der Vorschriften und Regularien in den jeweiligen Märkten. Hinzu kommt, dass die Test- und Prozessabläufe, die solch unterschiedliche Fachbereiche wie Mechanik, Software, Elektronik oder biochemische Reaktionen in einem engen Zusammenspiel vereinen, ein Höchstmaß an Präzision und Abstimmung erfordern. Die entsprechende Qualitätssicherung und Prozessdokumentation sind dabei Grundlagen einer funktions- und vermarktungsfähigen Entwicklung. Diese Eigenschaften erfolgreich in einem komplexen, dauerhaft zuverlässigen und gleichzeitig benutzerfreundlichen Produkt zu vereinen, ist derzeit nur wenigen, meist hochspezialisierten Unternehmen vorbehalten. Hierdurch ist das Angebot an Dienstleistern, die von der Entwicklung bis zur Serienproduktion alle Bereiche der Wertschöpfungskette anbieten können, sehr begrenzt. STRATEC zählt mit ihrem breiten Technologiepool zu den wenigen Unternehmen, die diesen Anforderungen gerecht werden können. Die steigende Komplexität der Instrumente und Verbrauchsmaterialien macht es notwendig, sich dieser Entwicklung als Unternehmen stetig anzupassen und neue Technologien zu erforschen. Zugleich fungiert diese Entwicklung aber auch als eine stetig höher werdende Markteintrittsbarriere für potentielle Wettbewerber.

Technologische Chancen

Der Bereich der In-vitro-Diagnostik ist ein von der Finanzierung der Gesundheitssysteme stark abhängiger Markt. Die behördliche Zulassung und die Zusage der Finanzierung einzelner diagnostischer Tests durch Krankenkassen oder Versicherungsträger ist ein recht aufwendiger Prozess. Technologische Veränderungen oder gänzlich neue Anwendungen sind daher in aller Regel nur selten kurzfristig durchzusetzen. STRATEC setzt folglich zu einem Großteil auf die Weiterentwicklung bewährter Technologien und Verbesserungen der Prozessabläufe. Dennoch kooperiert und forscht STRATEC auch im Bereich neuer Technologien. Aktuell werden verschiedene Entwicklungsprojekte mit Partnern durchgeführt, denen das Potential beigemessen wird, ihre Zielmärkte aufgrund neuer Anwendungsbereiche oder technologischer Fortschritte nachhaltig zu beeinflussen.

Der Fokus liegt bei diesen Projekten neben der Molekulardiagnostik im Bereich Point-of-Care. In diesem Bereich profitiert STRATEC vom Trend zu kleineren Systemen mit komplexen Verbrauchsmaterialien.

Risiken

Aufgrund des auf sehr langfristiger Zusammenarbeit mit STRATECs Kunden beruhenden Geschäftsmodells ist das Unternehmen von einigen Risikofaktoren in deutlich geringerem Ausmaß betroffen als dies bei vielen anderen Unternehmen üblich ist, die von Konjunkturzyklen, Technologie- oder Nachfragetrends abhängig sind. Die langfristige Planung zur Entwicklung eines Analysensystems bei den Kunden erfolgt in aller Regel in Abhängigkeit ihrer Marktpräsenz, den Lebenszyklen bereits bestehender Produkte, unabhängig von Konjunkturzyklen oder Wirtschaftskrisen. Der Zeitraum für Planung, Spezifikation und Entwicklung beläuft sich auf etwa zwei bis fünf Jahre, der Lebenszyklus eines in den Markt eingeführten Systems auf etwa 15 bis 20 Jahre. Bis zur finalen Einstellung der Betreuungs- und Serviceaktivitäten vergehen oftmals noch weitere fünf bis acht Jahre, woraus sich häufig eine Projektlebensdauer von insgesamt über 25 Jahren ergibt.

Ungeachtet dessen ergeben sich aus dem operativen Geschäft, dem Umfeld und aus den Kundenbeziehungen verschiedene Risiken. STRATEC bewertet diese Risiken anhand ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Reputation des Unternehmens. Insofern möglich, werden Risiken durch Versicherungen abgedeckt. Dennoch bringen die Tätigkeiten von STRATEC Risiken mit sich, die sich nicht oder nur teilweise versichern lassen und die durch eine möglichst nahe Überwachung und durch entsprechende Gegenmaßnahmen in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrem Ausmaß begrenzt werden. Demzufolge werden die möglichen Auswirkungen nach der Umsetzung risikobegrenzender Maßnahmen bewertet.

Zur übersichtlicheren Darstellung der unterschiedlichen Risiken wurden diese in drei Kategorien unterteilt.

  • Markt- und Produktrisiken: hierunter fallen Risiken, die durch den Markt, den Kunden oder das Produkt hervorgerufen werden können und den Schaden meist erst nachgelagert auftreten lassen.
  • Finanzwirtschaftliche Risiken: hierunter sind Risiken zu verstehen, die bei Eintritt einen direkten, messbaren finanziellen Schaden nach sich ziehen.
  • Risiken im Bereich der Infrastruktur und sonstige Risiken: dazu zählen Risiken die STRATECs interne oder externe Infrastruktur betreffen.

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken erfolgt nach den folgenden Kriterien:

Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit

0% –25% Unwahrscheinlich
25% –50% Möglich
50% –75% Wahrscheinlich
75% –100% Sehr wahrscheinlich

Die Bewertung der möglichen finanziellen Auswirkung erfolgt anhand folgender Kriterien:

Geschätzte Auswirkung auf die Vermögens- und Ertragslage der STRATEC-Gruppe im Falle des Risikoeintritts

Grad der Auswirkung Definition der Schadenshöhe
Gering 0 Mio.€ bis 1,0 Mio.€
Mittel > 1,0 Mio.€ bis 11,0 Mio.€
Hoch > 11,0 Mio.€ bis 37,0 Mio.€
Sehr hoch > 37,0 Mio.€

Der Grad der Auswirkungen wird ausgehend von der Vermögensund Ertragskraft der STRATEC-Gruppe abgeleitet.

Übersicht der Risiken und ihrer Auswirkungen auf die Vermögens-und Ertragslage

nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Reihenfolge der Risiken in der jeweiligen Kategorie nach Höhe der der Eintrittswahrscheinlichkeit, beginnend mit der größten Wahrscheinlichkeit, danach nach Höhe der möglichen Auswirkungen):

Eintritts
wahrscheinlichkeit
Mögliche Auswirkungen
kurzfristig (bis zu 1 Jahr)
mittelfristig (1–3 Jahre)
Markt- und Produktrisiken
Lieferantenrisiko Möglich Mittel Mittel
Produktionsrisiken Möglich Mittel Mittel
Projektrisiken Möglich Mittel Mittel
Wettbewerbsrisiken Möglich Gering Mittel
Risiko des Ausfalls von Hauptkundenprojekten Unwahrscheinlich Mittel Hoch
Risiko von Patentverletzungen Unwahrscheinlich Mittel Mittel
Finanzwirtschaftliche Risiken
Wechselkursrisiko Wahrscheinlich Mittel Mittel
Zinsänderungsrisiko Wahrscheinlich Gering Gering
Produkthaftungsrisiko Unwahrscheinlich Mittel Hoch
Liquiditätsrisiko Unwahrscheinlich Mittel Mittel
Kreditausfallrisiko Unwahrscheinlich Mittel Gering
Eintritts
wahrscheinlichkeit
Mögliche Auswirkungen
kurzfristig (bis zu 1 Jahr)
mittelfristig (1 –3 Jahre)
Infrastrukturelle und sonstige Risiken
Personalrisiken Möglich Mittel Mittel
IT-Risiken Möglich Mittel Mittel
Umweltrisiken Möglich Mittel Mittel

Im Folgenden wird auf die einzelnen Risiken und entsprechende Gegenmaßnahmen eingegangen:

Lieferanten- und Beschaffungsrisiken

Den steigenden Kosten in der Entwicklung, insbesondere bei Systemen höherer Komplexität und höheren Durchsatzes, tritt die STRATEC-Gruppe durch ein straffes Projektcontrolling in Verbindung mit einem effektiven Zielkostenmanagementsystem entgegen. Verursacht durch die Komplexität der Produktion konzentriert sich die STRATEC-Gruppe aus Wirtschaftlichkeitsgründen und zur Sicherung der Qualität auf eine möglichst kleine Anzahl von Lieferanten. Der hohe Betreuungsaufwand für Logistik, wie beispielsweise die langfristige Sicherstellung von Bezugspreisen und für die Überwachung der Qualitätsstandards, macht diese Konzentration im Lieferantenbereich notwendig. Dieses Risiko wird bewusst und kontrolliert in Kauf genommen, jedoch durch einen individuellen, auf die jeweilige Situation angepassten Maßnahmenkatalog, wie zum Beispiel einer intensiven Lieferantenbetreuung, Bevorratung und umsichtigen logistischen Planung in Verbindung mit klaren vertraglichen Gestaltungen und regelmäßigen Lieferantenaudits, minimiert.

Im Geschäftsjahr 2021 war nicht zuletzt aufgrund der Pandemieauswirkungen eine deutliche Anspannung in den globalen Lieferketten, insbesondere bei Halbleitern und Elektronikbauteilen, zu verzeichnen. Soweit möglich wurden daher weiterhin Notbevorratungen durchgeführt. Wie lange Lieferanten wichtiger Module und Materialien lieferfähig bleiben ist nur schwer planund kontrollierbar. Um sicherzustellen, dass Störungen in der Lieferkette überbrückt und insbesondere wichtige Bauteile auch über die Notbevorratung hinaus weiter beschafft werden können, sind teilweise massive Preisaufschläge zu akzeptieren. Lieferengpässe könnten im schlimmsten Fall Produktionsausfälle nach sich ziehen. Daneben ist, nicht zuletzt auch aufgrund des Krieges in der Ukraine, eine weiterhin angespannte und zunehmend schwerer kalkulierbare Situation in den weltweiten Lieferketten zu verzeichnen.

Produktionsrisiken

STRATEC ist bei der Produktion von Analysensystemen an den Produktionsstandorten Produktionsrisiken ausgesetzt. Dazu zählen vor allem Faktoren, die zu einem vorübergehenden Ausfall oder Verzögerungen der Produktion führen könnten, wie beispielsweise der Ausfall von Personal, Beschädigungen an den Produktionsmitteln oder der Infrastruktur durch äußere Einflüsse oder fehlendes Produktionsmaterial aufgrund von Lieferengpässen.

Vorrübergehend können solche Risiken durch eine Bevorratung oder auch die Möglichkeit der Verlagerung einzelner Produktlinien auf andere Produktionsstandorte gemildert werden. Insbesondere wurde den Risiken, die sich aufgrund der COVID-19-Pandemie und der globalen Lieferengpässe auf die Produktion auswirken, durch eine Bevorratung und soweit möglich durch Notfallpläne entgegengewirkt. Mögliche Produktionseinschränkungen oder -ausfälle aufgrund kranker oder in Quarantäne befindlicher Mitarbeiter sowie fehlender Materialien sind dabei aber nur begrenzt kontrollierbar. Produktionsausfälle aufgrund von Naturkatastrophen werden soweit möglich versichert.

Projektrisiken

STRATEC erwirtschaftet einen nicht unerheblichen Teil der Umsätze durch Entwicklungsprojekte, die durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden können. Obwohl bereits bei der Ausgestaltung der Projektverträge negative Auswirkungen durch potenzielle Schäden berücksichtigt und abgesichert werden, lassen sich gewisse Risiken nicht immer ausschließen. Verbleibende technologische Risiken werden insofern möglich durch Machbarkeitsstudien gemindert. Weiterhin besteht für STRATEC das Risiko, dass ein Partner ein Projekt nach Beginn abbricht, es zu unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten kommt oder die Zulassung für ein Produkt nicht oder nur mit Verzögerung erteilt wird und sich dadurch geplante Umsätze verschieben oder ausfallen. Des Weiteren ist es für STRATEC wichtig, die Kosten für ein Projekt innerhalb des vorgesehenen Budgets zu halten.

Generell haben sowohl STRATEC als auch der Kunde großes Interesse am Gelingen eines Projektes und allokieren daher in aller Regel die notwendigen Ressourcen, um ein Entwicklungsprojekt zum Erfolg zu führen. Das aktive Projektmanagement durch erfahrene Projektleiter dient dabei zusätzlich der Minimierung von Projektrisiken.

Wettbewerbsrisiken

STRATECs Wettbewerb ist derzeit im Wesentlichen auf zwei Gruppen begrenzt. Einerseits sind dies interne Entwicklungsgruppen, die bei den Diagnostikunternehmen selbst unterhalten werden. Aus einer Vielzahl von Gründen sind in den vergangenen Jahren viele Diagnostikunternehmen dazu übergegangen, diese Entwicklungsleistungen an spezialisierte Unternehmen wie STRATEC auszugliedern. Hierfür sprechen unter anderem die in aller Regel geringeren Kosten aufgrund einer kürzeren Entwicklungszeit, die sich aus Spezialisierung und aufgrund des vorhandenen Technologiepools bei einem solchen Unternehmen ergibt. Andererseits kommen jene Unternehmen als Wettbewerber in Frage, die sich ebenfalls auf die Entwicklung von Automatisierungslösungen in hochregulierten Märkten fokussieren. Da diese Spezialisierung sehr tiefgreifendes Know-how erfordert, dauert der Markteintritt für potentielle Wettbewerber relativ lange und ist mühsam. Das Risiko, dass ein neu auftretender Wettbewerber Marktanteile gewinnt, nimmt mittelfristig, mit zunehmender Erfahrung und daraus gewonnenem Know-how, zu. Daher ist die Anzahl an Wettbewerbern nach wie vor überschaubar und nach Kenntnis von STRATEC wurden in den vergangenen Jahren keine Marktanteile verloren, sondern hinzugewonnen.

Hauptkundenabhängigkeit / Risiko des Ausfalls von Hauptkundenprojekten

Ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells von STRATEC liegt in der Konzentration der Zusammenarbeit mit OEM-Partnern, welche in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich zum Kreis der Markt- beziehungsweise Technologieführer gehören. Dies trifft systembedingt nur auf eine begrenzte Anzahl von möglichen Partnern zu. Daraus ergibt sich eine partiell hohe Abhängigkeitsposition. Die hieraus abgeleitete Konzentration des Umsatzes auf eine begrenzte Anzahl wesentlicher Kunden und Projekte (sogenanntes Hauptkundenrisiko) kann bei Volatilitäten im Verkauf von Analysensystemen, zum Beispiel durch Lagerbestandsreduktionen seitens der Kunden, zu Performance-Schwankungen bei STRATEC führen. Ebenso kann es durch die Verringerung des Marktanteils eines Kunden oder durch die Beendigung eines oder mehrerer Projekte durch einen Kunden zum Ausfall geplanter Umsätze und somit zu direkten Auswirkungen auf die Ertragslage kommen, die kurzfristig nicht oder nur teilweise kompensiert werden könnten. Bei einer ungeplanten, vorzeitigen Beendigung eines Projekts durch einen Kunden würde es zu Kompensationszahlungen an STRATEC kommen.

STRATEC wird weiterhin mit bestehenden und neuen Partnern im Bereich neuer Technologien zusammenarbeiten, um ein nachhaltiges Wachstum zu generieren und das "Cluster-Risiko" weiter zu minimieren.

Risiko von Patentverletzungen

STRATECs Wettbewerbsfähigkeit hängt neben den langjährigen Erfahrungswerten und dem Know-how der Mitarbeiter ebenso vom Schutz seiner Technologien und Innovationen ab. Daher sichert die Gesellschaft direkt oder indirekt ihr eigenes Knowhow durch zahlreiche internationale Patente und Schutzrechtsanmeldungen. STRATEC stellt darüber hinaus fortlaufend sicher, dass bei der Entwicklung, Herstellung oder einem geplanten Markteintritt eines Produkts keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Wechselkursrisiko

Bei den Umsatzerlösen, die nicht in Euro fakturiert werden, spielt in der STRATEC-Gruppe lediglich der US-Dollar eine wesentliche Rolle. Aus diesen Fremdwährungsumsätzen können sich aufgrund der Wechselkursveränderungen an den Devisenmärkten hohe Schwankungen ergeben, die Risiken in Form von Währungsverlusten mit sich bringen. Wo möglich und sinnvoll werden US-Dollar-Erträge durch Beschaffungskosten in US-Dollar, durch ein sogenanntes "Natural Hedging", neutralisiert. Das verbleibende US-Dollar-Volumen wird wiederum anteilig durch Devisentermingeschäfte gesichert.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestanden Devisentermingeschäfte in Höhe von 28,0 Mio. US-Dollar. Zahlungsströme in anderen Fremdwährungen wurden im Geschäftsjahr 2021 nicht gesichert.

Zinsänderungsrisiko

STRATEC ist aufgrund der Aufnahme von Fremdmitteln Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten wird genauestens beobachtet. STRATECs Finanzverbindlichkeiten bestehen anteilig aus festverzinslichen Darlehen und sind somit gegen das Risiko stark steigender Zinsen abgesichert. Für den verbleibenden variablen Anteil wird eine anteilige Sicherung abhängig von der Markteinschätzung in Betracht gezogen.

Zum 31. Dezember 2021 bestanden in der STRATEC-Gruppe keine Zinssicherungsgeschäfte.

Produkthaftungsrisiko

STRATECs Analysensysteme kommen in hochregulierten Märkten zum Einsatz. Fehldiagnosen können für betroffene Personen drastische Auswirkungen haben. Bevor ein System in einem Labor zum Einsatz kommt, finden verschiedene Test- und Validierungsphasen statt, die sicherstellen, dass strikte Prozess- und Sicherheitsvorgaben vollumfänglich erfüllt werden. Hinzu kommen mehrere Ebenen der Prozessüberwachung, beispielsweise technische, chemieinhärente, oder softwarebasierte Überwachungsmechanismen, während der Abarbeitung einer Probe. Trotzdem ergeben sich für die Lieferanten und Hersteller diagnostischer Produkte in der Praxis Haftungsrisiken, die auch durch Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie durch umfassende Qualitätskontrollen nicht umfänglich ausgeschlossen werden können.

Auch wenn STRATEC bei möglichen Haftungsansprüchen nicht an erster Stelle steht, sichert sich das Unternehmen gegen Haftungsrisiken durch entsprechende Produkthaftpflichtversicherungen ab. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass mögliche Haftungsansprüche den bestehenden Versicherungsschutz überschreiten und Schuld- und Schadensklärung in einem zeitaufwendigen Verfahren zu klären wären wodurch ein möglicher auftretender Schaden mittelfristig zunehmen könnte.

Liquiditätsrisiko

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der finanziellen Flexibilität wird das Liquiditätsrisiko bei STRATEC zentral überwacht und anhand einer rollierenden Liquiditätsplanung gesteuert. Das Unternehmen hat durch einen bis zum Januar 2027 laufenden Rahmenkreditvertrag sowie durch verschiedene Festzins- und Förderdarlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten ausreichend Liquidität und Flexibilität, um mögliche Liquiditätsschwankungen flexibel auszugleichen.

Kreditausfallrisiko

Obgleich es sich bei den Kunden und Partnern von STRATEC in der Regel um Unternehmen handelt, die in ihren Märkten eine starke Stellung einnehmen und solide finanziert sind, verbleibt ein Risiko, dass ein Kunde aufgrund der Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt.

Diesem Risiko wird durch Warenkreditversicherungen bzw. durch Forderungsausfallversicherungen sowie durch ein anlassbezogenes Kundenscreening mit entsprechenden weiteren Maßnahmen zur Begrenzung eines zunehmenden Kreditausfallrisikos entgegengewirkt. Dadurch begrenzt sich dieses Risiko auf einen überschaubaren (kurzfristigen) Zeitraum.

Personalrisiken

Personalrisiken bestehen für STRATEC insbesondere in der Rekrutierung und Bindung von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften. Der Erfolg des Unternehmens wird maßgeblich von der Kompetenz, Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter beeinflusst. STRATEC möchte ihren Mitarbeitern daher ein attraktives und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld bieten und die Weiterbildung aktiv fördern.

Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal, insbesondere in technischen Bereichen, ist nach wie vor hoch und STRATEC steht bei der Gewinnung von Arbeitskräften in Konkurrenz zu regionalen und internationalen Unternehmen. Dem begegnet die Gesellschaft durch die Pflege und den Ausbau des Images als attraktiver Arbeitgeber sowie die frühzeitige Ansprache von jungen Fachkräften, beispielsweise auf Karrieremessen. Darüber hinaus werden verschiedene Tätigkeiten, etwa im Bereich der Softwareentwicklung, standortübergreifend durchgeführt, um die verfügbaren Ressourcen der jeweiligen Standorte zu nutzen. Somit wird eine bessere Verfügbarkeit verschiedener Berufszweige an anderen Standorten gezielt genutzt, um Engpässe an geeignetem Personal zu vermeiden.

IT-Risiken

STRATEC ist durch ihre Schnittstellen innerhalb der Gruppe und zur Außenwelt sowie nicht zuletzt durch Cyberangriffe diversen IT- und Datensicherungsrisiken ausgesetzt. Diesen wird durch Investitionen in qualifiziertes Personal, in Hard- und Software, durch Berechtigungskonzepte sowie durch Schulungs-und Präventionsmaßnahmen begegnet. Zudem wird quartalsweise eine Schwachstellen-Analyse sowie ein jährlicher Penetrationstest durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Die Tests werden dokumentiert, ausgewertet und die Ergebnisse mit Maßnahmen versehen. Die Sicherheitsstandards und das Informationssicherheits-Managementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt. In 2021 wurde beispielsweise ein neues und verbessertes Firewall-System implementiert. Die Umsetzung der Anforderungen der ISO/IEC 27001 soll bis Ende 2022 abgeschlossen werden.

Umweltrisiken

Die Konzerngesellschaften der STRATEC SE befinden sich in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen geographischen und ökologischen Bedingungen. Extremwetterereignisse wie Stürme, Dürren, Brände oder Fluten können die Lieferketten von STRATEC als auch die seiner Lieferanten zeitlich und lokal begrenzt beeinträchtigen. Durch vorrausschauende Planung versucht STRATEC bereits im Vorfeld mögliche Auswirkungen einzudämmen. Unmittelbaren Auswirkungen wird soweit möglich und sinnvoll durch Versicherungen gegen Wasser- Feuer, oder Sturmschäden und den daraus folgenden Ertragsausfällen begegnet.

Bislang noch schwer einzuschätzen sind Übergangsrisiken, die aus der Eindämmung des Klimawandels hervorgehen. Beispielsweise können Gesetze und Regularien erlassen werden, die sich auf die Preise bestimmter Rohmaterialien wie beispielsweise Energiepreise oder Verpackung oder auch die Logistik auswirken.

Sonstige Risiken

Seitens der Verantwortungsträger wurden innerhalb des Risikofrüherkennungssystems die nachfolgend dargestellten Punkte als potentielle Herausforderungen herausgearbeitet, denen es vorzubeugen gilt, um den Eintritt eines Risikos zu vermeiden:

  • Risiko, dass Kunden nicht die erwarteten Stückzahlen am Markt platzieren und sich hierdurch Abwertungspotential auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen ergibt,
  • Lieferfähigkeitsrisiken bei zulassungsrelevanten oder proprietären Komponenten hoher Komplexität.

Gesamteinschätzung der Risikosituation der STRATEC-Gruppe

Der Vorstand von STRATEC hat durch das Risikomanagementsystem und die fortlaufende Berichterstattung einen dem jeweiligen Bereich und dessen wirtschaftlicher Bedeutung entsprechenden Überblick über die Risiken. Diese haben sich dabei im Vergleich zum Vorjahr dahingehend verändert, dass im Rahmen der globalen Lieferengpässe, insbesondere von Elektronikbauteilen, massive Preissteigerungen zu akzeptieren sind, um weiterhin produktionsfähig zu bleiben.

In Folge der COVID-19-Pandemie und der globalen Lieferengpässe wurden bei STRATEC weiterhin zahlreiche Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen und beibehalten. Diese Maßnahmen umfassten soweit möglich sowohl die Sicherstellung der Produktions- und Lieferfähigkeit als auch den entsprechenden Schutz aller Mitarbeiter. Die Auswirkungen im Bestellverhalten der Kunden hatten einen überwiegend positiven Effekt auf die Umsatzentwicklung von STRATEC. Aus derzeitiger Sicht sollten auch die mittelfristigen Nachfrageauswirkungen eher positiv bleiben, da ein Ausbau der medizinischen Infrastruktur in zahlreichen nationalen Gesundheitssystemen zu beobachten ist, auch wenn dabei stärkere Schwankungen im Bestellverhalten der Kunden zwischen einzelnen Quartalen als vor der Pandemie zu beobachten sind. Dabei bleiben Risiken durch Ausfälle in der Liefer- und Produktionskette sowie die erwähnten Preissteigerungen im Einkauf weiterhin in erhöhtem Ausmaß vorhanden.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist noch nicht absehbar welche Folgen die kriegerischen Handlungen in der Ukraine und die daraus resultierenden Sanktionen gegenüber Russland auf die Weltwirtschaft und damit auch auf die Lieferketten haben werden. Auswirkungen auf Rohstoffpreise, Energiekosten, Zins- und Währungsmärkte, sind bereits zu erkennen und es ist nicht auszuschließen, dass diese auch längerfristige Effekte in Bezug auf die Kosten- und Ertragsseite von STRATEC nach sich ziehen werden.

In der Gesamtbetrachtung der Risiken sind für den Vorstand derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten.

Risikomanagementsystem

STRATECs Risikomangementsystem ist ein aktiver Teil der Unternehmenssteuerung und verbindet mehrere Aspekte der Erkennung, der Überwachung sowie der Steuerung von Risiken. Neben den gesetzlichen Anforderungen werden dabei auch Abläufe im Tagesgeschäft umgesetzt, welche es ermöglichen,

systembasierte Prozesse zu nutzen und die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter zu schärfen, um einen möglichst breitgefächerten Schutz vor den genannten Risiken zu bieten. Das Risikomanagementsystem wird zentral gesteuert und basiert im Wesentlichen auf drei Säulen:

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

INTERNES KONTROLLSYSTEM

STRATEC hat ein internes Kontrollsystem etabliert, dessen Ziel es ist, das Vermögen und die Informationen des Unternehmens zu schützen sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und der vorgeschriebenen Geschäftspolitik zu sichern.

Das interne Kontrollsystem basiert auf:

  • Internen Richtlinien
  • Vorgaben und Prozessen
  • Gesetzen
  • Ad-hoc Anweisungen

CORPORATE COMPLIANCE

STRATEC hat ihre konzernweit gültigen Verhaltensrichtlinien und ethischen Grundsätze sowie weitere Richtlinien in einem Verhaltenskodex (Corporate Compliance Policy) zusammengefasst. Dieser ist für alle Mitarbeiter bindend und wird turnusgemäß durch eine aktualisierte Risikoanalyse weiterentwickelt.

Diese Richtlinien basieren auf:

  • Gesetzen
  • Normen
  • Richtlinien

RISIKOFRÜH-ERKENNUNGSSYSTEM

Innerhalb der STRATEC-Gruppe wurde im Rahmen des Risikomanagementsystems ein Risikofrüherkennungssystem etabliert, welches in Form eines Risikohandbuchs zur Beurteilung potentieller Risikobereiche umgesetzt wurde. Es dient der Analyse und Beurteilung von Risiken des Unternehmens und seines Umfelds.

Unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben des § 91 Absatz 2 AktG bildet das bei STRATEC etablierte System ein umfassendes Instrument zur Überwachung elementarer Prozesse und frühzeitigen Identifizierung eventueller Risiken ab.

  • Aktiengesetz
  • Risikohandbuch
  • Interne Anweisungen

Internes Kontrollsystem

STRATEC verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS), welches Prüfungsprozesse unter anderem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess enthält und indem geeignete Unternehmensstrukturen sowie Arbeitsprozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Ziel des IKS ist es, Fehlerrisiken und Schäden, die durch das eigene Personal oder durch kriminelle Dritte verursacht werden können, so weit wie möglich auszuschließen. Das IKS umfasst im Allgemeinen folgende Maßnahmen:

  • Durchführung von internen und externen Prüfungen anhand von Kontrolllisten;
  • Aufdecken von Regelungslücken und Regelverstößen anhand einer strukturierten und risikoorientierten Vorgehensweise;
  • Erstellung von Prüfungsberichten zur Weitergabe an den Vorstand;
  • Prüfung der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen;
  • Regelmäßige Informationen und Warnhinweise an die Mitarbeiter.

Folglich wird der Wirkungsgrad der betrieblichen Prozesse nachhaltig gesichert und erhöht. Ferner wird das Kontrollbewusstsein im Unternehmen sensibilisiert.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Der (Konzern-) Rechnungslegungsprozess soll gewährleisten, dass unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Normen die (Konzern-) Rechnungslegung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von STRATEC vermittelt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein IKS, unabhängig von dessen Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit dahingehend liefern kann, dass wesentliche Falschaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.

Das IKS von STRATEC hat ferner sicherzustellen, dass eine einheitliche, korrekte und zeitnahe buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Transaktionen erfolgt, um die Einhaltung der gesetzlichen Normen, der Rechnungslegungsvorschriften sowie der internen Richtlinien zur Rechnungslegung, welche für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verbindlich sind, zu gewährleisten.

Um die Risiken soweit wie möglich einzugrenzen und um fehlerbehaftete Aussagen und Angaben im Konzernabschluss oder betrügerische Handlungen zu vermeiden bzw. aufzudecken, werden die folgenden wesentlichen Maßnahmen ergriffen:

  • Regelmäßige, prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen beispielsweise durch die Trennung von Funktionen, das Einhalten des Vier-Augen-Prinzips, die Implementierung von Zugriffsbeschränkungen und Zahlungsrichtlinien;
  • Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung durch konzernweite Vorgaben;
  • Durchsicht und Analyse der lokalen Abschlüsse.

Das IKS von STRATEC hat sicherzustellen, dass die Einzelgesellschaften in der STRATEC-Gruppe ihre Abschlüsse nach den jeweils für sie geltenden Vorschriften und unter Wahrung der konzernweiten Maßgaben erstellen. In diesem gesamten Rechnungslegungsprozess werden die lokalen Gesellschaften durch geschulte Ansprechpartner bei der Muttergesellschaft unterstützt, die gleichzeitig eine Qualitätskontrolle für die übernommenen Finanzdaten darstellen und den Gesellschaften daneben bei komplexen Fragestellungen zur Seite stehen. Auf Basis der Daten, der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen, wird das konsolidierte Rechenwerk unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zentral erstellt. Die Fachverantwortlichen kontrollieren die etablierten Prozesse zur Überprüfung der Regelkonformität bei der Überleitung in den Konzernabschluss. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses wird auch auf die Expertise von externen Beratungsgesellschaften zurückgegriffen. Als börsennotiertes Unternehmen überwacht und analysiert STRATEC alle Änderungen der Gesetze, IFRS-Rechnungslegungsstandards und anderer Verlautbarungen bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss, damit diese zeitnah umgesetzt werden können.

Corporate Compliance

Die STRATEC Compliance Policy ist für alle Mitarbeiter bindend und wird turnusgemäß durch eine regelmäßig aktualisierte Risikoanalyse weiterentwickelt. Das Verständnis von Corporate Compliance wird bei STRATEC als wichtiger Grundbaustein der täglichen Geschäftstätigkeit sowohl intern als auch extern gesehen. Hierbei ist die Beachtung von unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtsordnungen genauso wichtig, wie das Einhalten ethischer Grundsätze.

Diese Richtlinien werden in Form von Schulungen und persönlichen Gesprächen allen Mitarbeitern, Vorgesetzten und Vorständen vermittelt.

Nur über die Kenntnis und das Verständnis anwendbarer Regelungen kann die Einhaltung durch alle relevanten Personen als Ganzes gewährleistet werden. Nur so ist ein Auftreten im internationalen Geschäftsverkehr nach den notwendigen Standards möglich.

Um die unternehmensweite Compliance-Kultur zu standardisieren, werden auch die lokalen Compliance-Verantwortlichen aller STRATEC-Tochterunternehmen regelmäßig gezielt geschult. Daneben wird bei Corporate Compliance Summits ein Erfahrungsaustausch ermöglicht. Das Ziel ist es, ein gruppenweit einheitliches Compliance Management System zu pflegen und die lokalen Verantwortlichen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Neben den Schulungen für neue Mitarbeiter finden regelmäßig Auffrischungsschulungen innerhalb der Abteilungen statt, um alle Mitarbeiter für das Compliance-Verständnis zu sensibilisieren.

Die STRATEC Corporate Compliance Policy beinhaltet folgende Elemente:

Grundsätzliche Erklärung des Compliance Verständnisses bei STRATEC, sowie die Erläuterung des Compliance Management Systems, Korruptionsprävention im Sinne von Einhaltung des Gebotes der Integrität im Geschäftsverkehr, insbesondere ein Verbot jeglicher unzulässiger Einflussnahme, Informationen und Hilfestellungen zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher und interner Vorschriften, die Verpflichtung zur Bereitstellung einer fairen und respektvollen Arbeitsumgebung im Unternehmen, Hilfestellungen um Interessenskonflikte zwischen privaten und geschäftlichen Belangen zu vermeiden, Einhaltung kapitalmarktrechtlicher, kartellrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften, Urheberrecht und Lizenzkonformität,regelmäßige Schulung der Mitarbeiter, sowie Informationsmaterial im Intranet als auch an Informationstafeln, respektvoller und professioneller Umgang im Unternehmen, Meldungsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen.

STRATECs Compliance Management System wird kontinuierlich um aktuelle Themen erweitert und optimiert. Dadurch werden die Vorgesetzten der verschiedenen Ebenen in die Lage versetzt, bestimmte Risiken zu erkennen und diese durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden. Ergänzend finden in regelmäßigen Abständen persönliche Gespräche zwischen Vorgesetzten und dem zuständigen Compliance Officer statt. Durch diese persönlichen Gespräche können potentielle Konflikte oder fragliche Sachverhalte in den Abteilungen früh erkannt und geklärt werden. Die abschließenden Ergebnisse der Gespräche berichtet der Compliance Officer direkt anonymisiert an den Vorstand. Der Vorstand nimmt seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat wahr.

Als Teil des Corporate Compliance Management System wird eine regelmäßige Überwachung steuerlicher Risikobereiche innerhalb der Gruppe durch ein steuerliches Kontrollsystem (Tax-CMS) gewährleistet. Somit sollen mögliche steuerliche Risiken überwacht, rechtzeitig identifiziert und analysiert werden, mit dem Ziel, diese zu minimieren bzw. zu vermeiden.

Darüber hinaus hat STRATEC ein Compliance Board etabliert, welches sich aus festen Mitgliedern aus verschiedenen Risikobereichen zusammensetzt und dazu noch wechselnde Sitze vergibt. Ziel hierbei ist, eine höhere Transparenz und Diversität bei der Erkennung von Risiken zu implementieren und als Gremium bei der Festlegung von Compliance-Zielen für das jeweilige Jahr zusammen zu arbeiten.

STRATEC erwartet von jedem Mitarbeiter ein compliance-konformes Verhalten, um sicherzustellen, dass in dessen Verantwortungsbereich liegende geschäftliche Entscheidungen sowie Handlungen kontinuierlich mit der Corporate Compliance Policy übereinstimmen.

Ein anonymisiertes Hinweisgebersystem (Whistleblowing System) für Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße ist seit 2017 in Kraft. Ein anonymes Hinweisgebersystem wurde im Intranet entsprechend hierfür integriert.

Im Jahr 2021 hat STRATEC SE den UN Global Compact unterzeichnet. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in STRATECs Aktivitäten als nachhaltiges Unternehmen. Die Verpflichtung ermöglicht die weitere Ausrichtung der Strategien und Abläufe innerhalb des Unternehmens an den zehn Prinzipien des UN Global Compact zu Menschenrechten, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.

Risikofrüherkennungssystem

Das Risikofrüherkennungssystem bei STRATEC folgt den gesetzlichen Vorgaben des § 91 Absatz 2 AktG. Die Prozesse zur Überwachung der Risiken sehen dabei regelmäßig zu erstellende Berichte zur Einschätzung der Risiken in den jeweiligen Verantwortungsbereichen durch die verantwortlichen Fach- oder Bereichsleiter sowie durch die Verantwortlichen bei den Tochtergesellschaften vor. Die Berichte werden durch ein Risikokomitee, das sich aus Mitgliedern operativer Fachbereiche sowie aus dem Bereich Finanzen zusammensetzt, geprüft, bewertet und nachfolgend an den Vorstand berichtet, der sie wiederum prüft, bewertet und an den Aufsichtsrat berichtet. Weiterhin werden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bereichen mögliche Gegen- und Überwachungsmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Außergewöhnliche Vorgänge müssen hiervon unabhängig sofort gemeldet werden.

In den unterschiedlichen Aggregationsstufen wird den Entscheidungsträgern und Organen ein so genanntes Risikohandbuch als Steuerungsinstrument zur Verfügung gestellt. Mit dem Risikohandbuch wird ein adäquates Handlungsschema zur Verfügung gestellt, welches die Nutzer in die Lage versetzt, notwendige Schritte und Maßnahmen zur Erfüllung interner und gesetzlicher Anforderungen durchzuführen.

Somit können etwaige bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifiziert und die sich hieraus möglicherweise ableitenden Konsequenzen, auch über den zeitlichen Verlauf hinweg, mit der Veränderung der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und sichtbar gemacht werden. Hierbei sind auch die jeweiligen Einzelgesellschaften der STRATEC-Gruppe sowie mögliche Wechselwirkungen zwischen den Konzerngesellschaften in die Risikoanalyse und die Berichterstattung miteinbezogen.

Zur Risikobewältigung werden generell die folgenden Maßnahmen eingesetzt:

  • Erhöhte Ressourcenzuteilung,
  • kürzere Überwachungsintervalle,
  • erhöhte Management-Attention,
  • Vereinbarung von Maßnahmen zur Risikobeseitigung.

Das Risikomanagementsystem der STRATEC SE wird durch Integration der Tochtergesellschaften in das Risikomanagementsystem der Gruppe sichergestellt.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

STRATECs Finanzstrategie ist auf die Bereitstellung der notwendigen Mittel für das angestrebte organische und mögliche akquisitorische Wachstum ausgerichtet.

Die Finanzierung der STRATEC-Gruppe erfolgt durch die aus der operativen Geschäftstätigkeit erzielten Mittelzuflüsse sowie aus einer mittel- bis langfristig ausgerichteten Finanzierung durch verschiedene Kreditinstitute insbesondere im Rahmen eines Rahmenkreditvertrags und verschiedener Festzinsdarlehen. Investitionsprogramme und Förderdarlehen werden soweit möglich in die Finanzierung mit eingebunden.

Eine grundsätzlich konservative Finanzpolitik mit dem Ziel der jederzeitigen Bereitstellung erforderlicher Liquidität, beispielsweise für neue Entwicklungs- und Forschungsvorhaben oder für externes Wachstum sowie ein effektives Risikomanagement, sind die wichtigsten Ziele für das Finanzmanagement der STRATEC-Gruppe. Die Erreichung dieser Ziele wird vorwiegend durch Liquiditätsplanung und -steuerung sowie eine Optimierung der Finanzierungskosten verfolgt. Darüber hinaus betreibt STRATEC, bei einer Ausschüttungsquote von 40 bis 60% des bereinigten Konzernergebnisses, eine auf Kontinuität ausgerichtete Dividendenpolitik, die sich an der langfristigen und nachhaltigen Geschäftsentwicklung der Gruppe ausrichtet. Dabei steht die Nutzung externer und interner Wachstumschancen, bei der von dieser Maßgabe temporär abgewichen werden kann, unverändert in STRATECs Fokus.

Finanzielle Risiken können grundsätzlich aus Währungs- und Zinsschwankungen erwachsen. Wie zuvor erwähnt (siehe Abschnitt Risiken – Währungsrisiken), nehmen die Währungsrisiken in Beschaffungs- und Vertriebsmärkten innerhalb der STRATEC-Gruppe zu. Deshalb werden, um diesem Risiko zu begegnen, gezielt derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt.

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögensgegenstand und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Bei den finanziellen Vermögenwerten wird unterschieden zwischen:

  • Originären Finanzinstrumenten wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden,
  • derivativen Finanzinstrumenten ohne Sicherungszusammenhang mit einem Basisgeschäft
  • und derivativen Finanzinstrumenten wie Sicherungsgeschäften, die zur Absicherung gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden.

Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung von Grundgeschäften, nicht aber zu Handels- oder Spekulationszwecken genutzt.

Die Treasury-Verantwortlichen überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob Währungssicherungsgeschäfte sinnvoll sind. Es wird erwartet, dass das Risiko aus Währungsschwankungen und somit der Abschluss entsprechender Sicherungsgeschäfte weiter zunehmen wird. Grundsätzlich werden Finanzderivate dort eingesetzt, wo Risiken aus dem operativen Geschäft oder Währungsbestandsrisiken abzusichern sind. Der Abschluss dieser Geschäfte ist an sehr strenge Auflagen in der Geschäftsordnung des Vorstands gebunden und wurde mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden bei der STRATEC SE keine Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Zinsrisiken begegnen wir auf der Grundlage der internen Vorgaben des Risikomanagementsystems. Danach können in Abhängigkeit von der internen Risikoeinschätzung auch Absicherungen mittels Finanzderivaten vorgenommen werden. Finanzderivate zur Zinsoptimierung können dort eingesetzt werden, wo es Finanzierungsnotwendigkeiten opportun machen und wo sie vor dem Hintergrund einer generellen Transaktion stehen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Zinsderivate von der STRATEC SE abgeschlossen.

E. ÜBERNAHME-RELEVANTE ANGABEN1

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 12.127.995 € und war eingeteilt in 12.127.995 Stückaktien, die auf den Namen lauten. Darin enthalten sind 1.899 Stück eigene Aktien der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich insbesondere aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. Beispielsweise unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nach § 136 AktG einem Stimmverbot und der Gesellschaft steht gemäß § 71b AktG aus eigenen Aktien kein Stimmrecht zu. Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt.

Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Gemäß § 4 Ziffer 4.2 der Satzung haben die Aktionäre der Gesellschaft zur Eintragung ins Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Adresse und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsadresse und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre elektronische Postadresse anzugeben, wenn sie eine haben. Die Aktionäre haben der Gesellschaft jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Eintragungen eines im eigenen Namen handelnden Aktionärs für Aktien, die einem anderen gehören, sind nur zulässig und im Verhältnis zur Gesellschaft wirksam, wenn die Tatsache, dass die Aktien einem anderen gehören, sowie die Person und die Adresse des Eigentümers der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen werden. Entsprechendes gilt auch, wenn der Eingetragene oder der Eigentümer nach der Eintragung sein Eigentum an den Aktien auf einen anderen überträgt. Die Gesellschaft ist nach § 67 Abs. 4 AktG berechtigt, von dem im Aktienregister Eingetragenen Auskunft darüber zu verlangen, inwieweit ihm die Aktie, als deren Inhaber er im Aktienregister eingetragen ist, tatsächlich gehören und, soweit dies nicht der Fall ist, die zur Führung des Aktienregisters notwendigen Informationen demjenigen zu übermitteln, für den er die Aktien hält. Solange einem solchen Auskunftsverlangen nicht nachgekommen ist, bestehen die Stimmrechte aus dem betreffenden Aktienbestand nach § 67 Abs. 2 AktG nicht.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Gemäß den uns vorliegenden Mitteilungen nach § 33 WpHG war zum 31. Dezember 2021 kein Aktionär mit mehr als 10% der Stimmrechte direkt an der Gesellschaft beteiligt. Von Frau Bettina Siegle, Frau Tanja van Dinter, Herrn Ralf Leistner, Herrn Hermann Leistner, Frau Doris Leistner sowie der Herdor Beteiligungs GmbH und der Herdor GmbH & Co. KG (alle in Deutschland) liegen uns Mitteilungen vor, dass sie jeweils mit über 25% der Stimmrechte an der Gesellschaft aufgrund der Zurechnung von Stimmrechten beteiligt sind.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Soweit die Gesellschaft im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms bzw. als aktienbasierte Vergütung Aktien an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Stimm- und Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben.

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Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den Art. 9 SE-VO, §§ 84 und 85 AktG und § 5 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt und abberufen; eine wiederholte Bestellung und Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Vorstand besteht gemäß § 5 Ziffer 5.1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird gemäß § 5 Ziffer 5.2 der Satzung vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG und § 5 Ziffer 5.2 der Satzung einen Vorsitzenden und gemäß § 5 Ziffer 5.2 der Satzung einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Eine Änderung der Satzung bedarf gemäß Art. 9 SE-VO, § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat gemäß § 12 Ziffer 12.2 der Satzung beschließen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 6. Juni 2013, 30. Mai 2018 und 8. Juni 2020 ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung des Genehmigten Kapitals 2020/I bzw. entsprechend der Ausnutzung des Bedingten Kapitals VI/2013, des Bedingten Kapitals VIII/2018 und des Bedingten Kapitals IX/2020 oder nach Ablauf der für die Ausnutzung der bedingten Kapitale geltenden Ermächtigungsfrist anzupassen.

Gemäß § 179 Abs. 2 AktG i.V.m. § 15 Ziffer 15.3 bedürfen satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung grundsätzlich der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Eine größere Kapitalmehrheit in Höhe von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bestimmt das Gesetz an mehreren Stellen, z.B. bei der Änderung des Gegenstands des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), bestimmten Kapitalmaßnahmen und dem Ausschluss von Bezugsrechten.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die STRATEC SE verfügt gemäß § 4 Ziffer 4.5. der Satzung zum 31. Dezember 2021 über ein genehmigtes Kapital in Höhe von 2,4 Mio. €:

Die Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 hat ein genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juni 2025 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 2,4 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Unter bestimmten, in der Satzung definierten Voraussetzungen, ist der Vorstand jedoch berechtigt, das Bezugsrecht insgesamt bis zu einem Betrag von 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, auszuschließen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Die STRATEC SE verfügt gemäß § 4 Ziffer 4.6. und § 4 Ziffer 4.7. zum 31. Dezember 2021 über bedingte Kapitale in Höhe von insgesamt bis zu 1.633.250 €:

Das Bedingte Kapital VI/2013 (in Höhe von bis zu 23.250 €) dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013 bis zum 5. Juni 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.

Das Bedingte Kapital VIII/2018 (in Höhe von bis zu 810.000 €) dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Mai 2018 bis zum 29. Mai 2023. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.

Das Bedingte Kapital IX/2020 (in Höhe von bis zu 800.000 €) dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 bis zum 7. Juni 2025 durch die Gesellschaft oder durch eine inländische oder ausländische Gesellschaft, an der die STRATEC SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des aufgrund vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreises. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten in Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Bezugsrechten bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Die STRATEC SE ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 ermächtigt, bis zum 7. Juni 2025 einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkung zu den in der unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 näher bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung darf nicht zum Handel in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Aktien sollen zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 näher bestimmt sind und bei denen teilweise auch ein Bezugsrechtsausschluss zulässig ist, verwendet werden können. Von der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Einzelne Vereinbarungen enthalten sogenannte Change-of-Control-Klauseln, die dem Vertragspartner bei einer Änderung der Kontrolle über die Gesellschaft das Recht zur Kündigung oder andere für die Gesellschaft unter Umständen nachteilige Sonderrechte einräumen oder die Fortsetzung des Vertrags von der Zustimmung des Vertragspartners abhängig machen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands getroffen sind

Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft haben im Falle eines Wechsels der Unternehmenskontrolle ein Sonderkündigungsrecht. Danach sind sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Kontrollwechsels berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ihr Amt niederzulegen und den Anstellungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Bei Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts enden Vorstandsmandat und Anstellungsverhältnis vorzeitig mit Ablauf der dreimonatigen Frist. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn einem Aktionär direkt oder indirekt (Zurechnung nach WpHG oder WpÜG) mindestens 30% der Aktien gehören oder die Gesellschaft etwa aufgrund Abschluss eines Unternehmensvertrags oder Einbringung zu einer abhängigen Gesellschaft wird. Das Vorstandsmitglied erhält eine Abfindung in Höhe von 150% des für eine vorzeitige einvernehmliche Beendigung der Vorstandstätigkeit vereinbarten Abfindungs-Caps, das maximal zwei Jahresgesamtvergütungen umfasst.

F. (KONZERN-) ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f bzw. 315d HGB einschließlich der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG hat die Gesellschaft zusammen mit dem Corporate Governance Bericht auf ihrer Internetseite www.stratec.com im Bereich Investoren veröffentlicht.

G. NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

Einleitung

Die vorliegende nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde entsprechend der geforderten Angaben des Handelsgesetzbuches erstellt und behandelt die durch die europäische CSR-Richtlinie vorgeschriebenen Informationen zu den Themenfeldern, Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Informationen zu STRATECs Geschäftsmodell (Die STRATEC-Gruppe) sowie zu zusätzlichen nichtfinanziellen Risiken (Chancenund Risikobericht), die mit den in diesem Bericht dargestellten Aspekten verbunden sind, können den weiteren Bestandteilen des Lageberichts entnommen werden. Die vorliegende nichtfinanzielle Konzernerklärung enthält zudem erstmals die nach der EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) geforderten Angaben in Bezug auf die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Sofern nicht anders ausgewiesen, erstrecken sich die angegebenen Daten dieser Erklärung auf alle im Konsolidierungskreis enthaltenen Gesellschaften. Der Berichtszeitraum ist das Geschäftsjahr 2021. STRATECs CSR-Berichterstattung erfolgt in Anlehnung an die Standards der Global Reporting Initiative (GRI), Anwendungsebene "Core".

Corporate Social Responsibility

Verantwortungsvolles Denken und nachhaltiges Handeln sind seit der Unternehmensgründung vor mehr als 40 Jahren eine der Grundlagen für das Wachstum von STRATEC von einem kleinen Startup hin zu einem global agierenden Unternehmen. Mit der Implementierung von Nachhaltigkeitsthemen in die Unternehmensstrategie trägt STRATEC ihrer gesellschaftlichen Verantwortung Rechnung. Aufgrund der hohen Priorität werden Corporate Social Responsibility-Themen in der STRATEC-Gruppe vom Vorstand verantwortet. Dieser diskutiert und formuliert entsprechende Zielvorgaben mit und für die Mitglieder der ersten Führungsebene sowie für das Management der Tochtergesellschaften. Innerhalb des Aufsichtsrats ist Herr Dr. Hiller als Verantwortlicher für Themen im Bereich Corporate Social Reponsibillity benannt. Zudem wurde im Jahr 2021 ein ESG (Environmental Social Governance) Board konzipiert, welches in Zukunft mehrmals jährlich Tagen wird. Das Board setzt sich aus den Bereichsverantwortlichen der für Nachhaltigkeitsaspekte besonders relevanten Unternehmensbereiche (Supply Chain, Human Resources, Manufacturing, Legal & Compliance, Project Management, Investor Relations & Corporate Communications) zusammen.

STRATEC unterteilt die Themenbereiche der Corporate Social Responsibility in drei Dimensionen. Für jede Dimension wurden mittels einer Wesentlichkeitsanalyse die berichtspflichtigen Einzelsachverhalte und Leistungsindikatoren abgeleitet. Die für STRATEC relevanten Dimensionen lauten:

  • ÖKONOMISCHES HANDELN für ein langfristiges Wachstum
  • ÖKOLOGISCHE VERANTWORTUNG für die Welt von morgen
  • SOZIALE UND GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG gegenüber den Menschen

Ökonomisches Handeln

Ökonomisches Handeln wird als Kernelement für einen langfristigen Unternehmenserfolg gesehen. Strategisches Ziel ist es, nachhaltiges, ökologisch und sozial verantwortungsvolles und dabei dauerhaft über dem Branchendurchschnitt liegendes Wachstum zu erreichen. Zeitgleich möchte STRATEC als innovationsführendes Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung in den unterschiedlichen Bereichen der Life Sciences und der Diagnostik leisten.

Ökologische Verantwortung

STRATEC hat umfassende Maßnahmen umgesetzt, um der ökologischen Verantwortung gerecht zu werden. Die Geschäftstätigkeit von STRATEC erfolgt unter Einhaltung der aktuellen Umweltgesetze, der lokalen Gesetze und Verordnungen, sowie der empfohlenen Richtlinien.

Ein sparsamer Umgang mit Ressourcen wurde in den relevanten Prozessen des Unternehmens implementiert – von einem zukunftsorientierten ressourcenschonenden Produktdesign, über die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis hin zur umweltfreundlichen Abfallentsorgung. Ziel ist es, Einsparungspotentiale aufzudecken um Zielerreichungsgrade anhand von definierten Kennzahlen messbar zu machen.

Soziale und gesellschaftliche Verantwortung

Der Erfolg von STRATEC basiert auf den individuellen Fähigkeiten, dem Ideenreichtum und der besonderen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter. Ihre Leistungen und die daraus resultierenden Innovationen führen zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Als weltweit agierende Unternehmensgruppe mit rund 1.400 Mitarbeitern (einschließlich Leiharbeiter und Auszubildende) ist sich STRATEC ihrer sozialen Verantwortung bewusst.

Einbindung von Stakeholder

Als Stakeholder definiert STRATEC diejenigen Personen, Unternehmen, Institutionen und Interessengruppen, die den Erfolg des Unternehmens beeinflussen oder von den Entscheidungen des Unternehmens beeinflusst werden. Hierzu zählen Kunden, Mitarbeiter, Aktionäre, Fremdkapitalgeber, Lieferanten, sonstige Geschäftspartner, Gemeinden/Anwohner, Medien, Behörden, Verbände, Forschungsinstitutionen und Gesetzgeber.

Bei STRATEC hat der regelmäßige Dialog mit Stakeholdern einen hohen Stellenwert. Nur so können die Interessen der jeweiligen Stakeholder eruiert und wichtige Anliegen adressiert werden. Der Dialog mit Stakeholdern erfolgt dabei beispielsweise über eine aktive Investor-Relations- und Pressearbeit, Fachmessen, soziale Medien, regionale und überregionale Zeitungen, die Mitgliedschaft in Industrieverbänden, Mitarbeiterveranstaltungen, Umfragen sowie Stiftungsprofessuren an und Kooperationen mit Hochschulen.

Unterzeichner des UN Global Compact

STRATEC ist Unterzeichner des UN Global Compact der Vereinten Nationen, der weltweit größten Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Als Unterzeichner verpflichtet sich STRATEC zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact, welche die Themenfelder Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung umfassen.

Darüber hinaus fördert STRATEC die von der UN ins Leben gerufene Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie die damit verbundenen 17 Ziele (Sustainable Development Goals). Die in diesem Bericht beschriebenen Aktivitäten und Informationen werden daher mit den folgenden Symbolen, soweit sie für eines der 17 Nachhaltigkeitsziele wesentlich sind oder mit diesem in Zusammenhang stehen, kenntlich gemacht.

Produzent medizinischer Produkte

Das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohlergehen gewährleistet, ist eines der grundlegenden Menschenrechte nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Als Entwickler und Hersteller von Automatisierungslösungen für die In-vitro-Diagnostik unterstützt STRATEC ihre Partner bei der Mission die Gesundheit von Menschen weltweit zu verbessern. Die Bereitstellung von innovativen, verlässlichen und qualitativ hochwertigen Produkten für die Gesundheitsversorgung von Menschen ist somit Teil des Kerngeschäfts der STRATEC-Gruppe. Dieser Verantwortung trägt STRATEC durch ein umfassendes und zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem Rechnung. Details zum Qualitätsmanagementsystem können den vorangegangenen Bestandteilen des Lageberichts entnommen werden.

Umweltbelange

Ökologische Verantwortung hat eine hohe Bedeutung innerhalb der STRATEC-Gruppe und stellt einen elementaren Bestandteil des Qualitätsmanagements dar – von einem zukunftsorientierten ressourcenschonenden Produktdesign über die Vermeidung und Kompensation von Treibhausgasemissionen bis hin zur umweltfreundlichen Abfallentsorgung.

Als Risiken aus Umweltbelangen für die eigene Geschäftstätigkeit sind insbesondere Produktionsunterbrechungen oder Störungen innerhalb der Lieferkette aufgrund zunehmender Extremwetterereignisse im Zusammenhang mit dem weltweiten Klimawandel zu nennen.

Klimaschutz und Emissionen

Eine der größten Gefahren und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist der weiter voranschreitende Klimawandel und die damit verbundenen Folgen für heutige und nachfolgende Generationen. Zu nennen sind hier beispielsweise steigende Meeresspiegel, extreme Hitzewellen sowie Dürren und damit verbundene Ernteausfälle und Wasserknappheit. Der Schutz des Klimas und die damit verbundene notwendige Reduzierung von Treibhausgasemissionen hat bei STRATEC daher eine hohe Priorität.

Bei STRATEC werden Treibhausgasemissionen konzernweit erfasst, analysiert und gemanagt. STRATEC folgt bei der Erfassung von Treibhausgasemissionen dem international anerkannten Greenhouse Gas Protocol (GHG) und unterteilt daher ihre Emissionen in die folgenden drei Kategorien:

Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen oder durch STRATEC kontrollierten Quellen. Bei STRATEC werden in dieser Kategorie die Emissionen im Zusammenhang mit Gebäudeheizungen und dem Fuhrpark erfasst.

Scope 2: Indirekte Emissionen die durch den externen Bezug von Energie entstehen. Bei STRATEC umfasst dies den Bezug von Strom.

Scope 3: Sonstige Emissionsquellen die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens aber mit dessen Unternehmenstätigkeit in Zusammenhang stehen. Bei STRATEC werden dabei Emissionen im Zusammenhang mit zugekauften Gütern, der vorgelagerten Logistik, der Energievorkette, beruflichen Flugreisen, der Abfallentsorgung sowie den Anfahrtswegen der Mitarbeiter erfasst.

STRATEC bekennt sich zum Klimaziel des Pariser Klimaabkommens, die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen. Im Zuge dieses Bekenntnisses basiert das Klimaziel des Unternehmens auf den international anerkannten Vorgaben der Science-Based Targets Initiative. Die STRATEC-Gruppe strebt, ohne Berücksichtigung von Kompensationen, bis 2030 eine Reduktion der absoluten Treibhausgasemissionen (Scope1 und Scope 2) gegenüber 2019 um 30% an.

Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Emissionsziels ist der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien. Bereits seit dem Jahr 2011 wird am Standort Birkenfeld (DE) Grünstrom mittels Photovoltaikanlagen erzeugt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Nennleistung durch die Installation einer weiteren Photovoltaikanlage mit 200 Kilowatt-Peak (kWp) nochmals deutlich erhöht. Insgesamt sind am Standort Birkenfeld nun Solarmodule mit einer Nennleistung von 330 kWp installiert. Die Inbetriebnahme der neu installierten Anlage ist für 2022 vorgesehen. Am Standort Beringen (CH) liefert seit 2016 eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 95 kWp erneuerbare Energie. Im Geschäftsjahr 2021 konnte durch diese Anlagen insgesamt 206.900 kWh Grünstrom erzeugt werden. Der Eigenverbrauchsanteil davon lag im Geschäftsjahr 2021 bei etwa 35%. Darüber hinaus erfolgte bereits im Geschäftsjahr 2020 die nahezu vollständige Umstellung der gruppenweiten Stromversorgung auf CO2-neutralen Grünstrom aus zusätzlichen alternativen Energiequellen (vorwiegend Wind- und Wasserkraft).

Zudem werden seit dem Jahr 2020 nicht vermeidbare Scope 1und 2-Emissionen durch die Unterstützung von zertifizierten Klimaschutzprojekten vollständig kompensiert. Bei der Auswahl der zu unterstützenden Klimaprojekte achtet STRATEC strikt darauf, dass diese den hohen und zertifizierten Ansprüchen des Gold Standards oder des Verified Carbon Standard (VCS) und des Climate, Community and Biodiversity Standards (CCBS) für Klimaschutzprojekte entsprechen.

Zur Reduzierung der absoluten CO2-Emissionen in der STRATEC-Gruppe, spielt neben dem Bezug von Grünstrom, auch die Energieeffizienz von Gebäuden eine wichtige Rolle. So wurde bei der Planung des Neu- und Erweiterungsbaus am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld (Bauphase 2018 bis 2020) auf eine optimierte Gebäudeaußenisolierung sowie energieeffiziente Lichtsysteme geachtet. Zudem wurden Fenster mit verbesserter Wärmedämmung und eine zentrale Klimatisierungsanlage mit Zuluftwärmetauscher verbaut. Im Geschäftsjahr wurde zudem am Produktionsstandort Beringen (Schweiz) ein Energieaudit durchgeführt um Verbesserungspotentiale aufzudecken und umzusetzen. Das nächste turnusmäßige Energieaudit am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld ist für das Geschäftsjahr 2023 geplant.

Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2021 für den Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld ein Konzept zur schrittweisen Elektrifizierung des Firmenwagenfuhrparks erarbeitet sowie eine deutliche Erweiterung der Ladeinfrastruktur beschlossen. Ziel ist es, den Anteil von teil- und vollelektrischen Fahrzeugen von derzeit 20% auf über 50% bis 2024 zu erhöhen. Dabei soll ein möglichst hoher Anteil an vollelektrischen Fahrzeugen erreicht werden.

Energieverbrauch1

2021 2020 Veränderung
Gasverbrauch(MWh) 2.767,2 2.863,7 -3,4%
pro 1.000 Mitarbeiter2 1.995,1 2.179,4 -8,5%
Stromverbrauch (MWh) 6.069,0 5.081,5 +19,4%
pro 1.000 Mitarbeiter2 4.375,7 3.867,2 +13,1%
Gesamt (MWh) 8.836,2 7.945,2 +11,2%
pro 1.000 Mitarbeiter2 6.370,8 6.046,6 +5,4%

1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige

Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen 2 Auf Basis der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres inklusive der

Leiharbeiter und Auszubildenden

Der Energieverbrauch der STRATEC-Gruppe im Zusammenhang mit Gebäudeheizungen und Strom belief sich im Geschäftsjahr auf 8.836,2 MWh und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 11,2% gestiegen. Der Anstieg ist dabei unter anderem auf einen höheren Stromverbrauch aufgrund des gestiegenen Produktionsvolumens in der Business Unit Smart Consumables zurückzuführen.

Emissionen Scope 1 und Scope 2 in Tonnen (CO2-Äquivalente)1

2021 2020 Veränderung
Scope 1
Gasverbrauch 581,1 578,9 +0,4%
• davon kompensiert
• pro 1.000 Mitarbeiter2
581,1 578,9
(vor Kompensation) 419,0 440,5 -4,9%
Fuhrpark 181,9 214,2 -15,1%
• davon kompensiert 181,9 214,2
• pro 1.000 Mitarbeiter2
(vor Kompensation)
131,1 163,0 -19,6%
Scope 2
Stromverbrauch 31,0 20,6 +50,5%
• davon kompensiert 31,0 20,6
• pro 1.000 Mitarbeiter2
(vor Kompensation)
22,4 15,7 +42,7%
Gesamt Scope 1 und 2 794,0 813,7 -2,4%
• davon kompensiert 794,0 813,7
• pro 1.000 Mitarbeiter2
(vor Kompensation)
572,5 619,3 -7,6%
Gesamt Scope 1 und 2
(nach Kompensation) 0,0 0,0

1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige

Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen 2 Auf Basis der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres inklusive der

Leiharbeiter und Auszubildenden

Insbesondere durch die nahezu konzernweite Umstellung auf Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik sowie Windund Wasserkraft) konnte die STRATEC-Gruppe die Summe ihrer Scope 1- und Scope 2-Emissionen ohne Berücksichtigung von Kompensationen seit dem Geschäftsjahr 2019 um 63,0% auf 794,0 Tonnen CO2-Äquivalente reduzieren. Insgesamt hat die STRATEC-Gruppe im Geschäftsjahr 1.800 Tonnen an CO2Äquivalenten durch zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert. Von diesem Gesamtbudget wurden entsprechende Teilmengen den Scope 1- und Scope 2-Emissionen zugeordnet, so dass diese auch im Geschäftsjahr 2021 vollständig kompensiert wurden. Die Zuordnung des verbleibenden Restbudgets an kompensierten CO2-Äquivalenten zu den einzelnen Quellen der Scope 3-Emissionen ist aus der entsprechenden Aufstellung ersichtlich.

Dreijahresvergleich: Summe Scope 1- und Scope 2-Emissionen in Tonnen (CO2-Äquivalente)

Emissionen Scope 3 in Tonnen (CO2-Äquivalente)1

2021 2020 Veränderung
Eingekaufte Güter2
• davon kompensiert
• pro 1.000.000 € Umsatz
3.221,6
573,8
2.865,7
573,1
+12,4%
(vor Kompensation) 11,2 11,5 -2,6%
Vorgelagerte Logistik
• davon kompensiert
• pro 1.000.000 € Umsatz
(vor Kompensation)
1.434,8
255,5
5,0
481,9
96,4
1,9
+197,7%

+163,2%
Energievorkette
• davon kompensiert
• pro 1.000 Mitarbeiter4
(vor Kompensation)
284,2
50,6
204,9
272,2
54,4
207,2
+4,4%

-1,1%
Berufsverkehr der
Mitarbeiter
• davon kompensiert
• pro 1.000 Mitarbeiter4
(vor Kompensation)
422,6
75,3
304,7
301,7
60,3
229,6
+40,1%

+32,7%
Geschäftliche Flugreisen3
• davon kompensiert
• pro 1.000 Mitarbeiter4
(vor Kompensation)
278,1
49,5
200,5
214,5
42,9
163,2
+29,7%

+22,9%
Abfallaufkommen
• davon kompensiert
• pro 1.000 Mitarbeiter4
(vor Kompensation)
7,1
1,3
5,1
5,1
1,0
3,9
+39,2%

+30,8%
Gesamt Scope 3
• davon kompensiert
• pro 1.000.000 € Umsatz
5.648,4
1.006,0
4.141,1
828,2
+36,4%
(vor Kompensation)
• pro 1.000 Mitarbeiter4
(vor Kompensation)
19,7
4.072,4
16,6
3.151,5
+18,7%
+29,2%
Gesamt Scope 3
(nach Kompensation)
4.642,4 3.312,9 +29,2%

1 Bei der Datenerfassung und Berechnung der Scope 3-Emissionen wurde auf Schätzungen und Annahmen zurückgegriffen. Ein beauftragter externer Dienstleister nutzte bei der Berechnung der Scope 3-Emissionen unter anderem eine Vielzahl international anerkannter Datenbanken, wie beispielsweise UBA (Probas) 2021, DEFRA 2021,

Ecoinvent 3.8.1, GEMIS 5.0, International Energy Agency Data Services. 2 Berücksichtigt sind Platinen, Leiterplatten, Spritzgußteile, Metall- oder Elektrobauteile

(Motoren, Pumpen, Ventile) und Kunststoffgranulate der jeweiligen Top 5 Lieferanten. Nicht enthalten sind unter anderem Schweißkonstruktionen und Gehäuse.

3 Erfasst sind die Flugreisen des Hauptsitzes in Birkenfeld sowie der Standorte Budapest und Anif.

4 Auf Basis der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres inklusive der Leiharbeiter und Auszubildenden.

Die Scope 3-Emissionen der STRATEC-Gruppe sind im Geschäftsjahr 2021 um 36,4% auf 5.648,4 Tonnen CO2-Äquivalente gestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf ein gesteigertes Volumen zugekaufter Güter sowie die vorgelagerte Logistik zurückzuführen. Die gestiegenen Emissionen aus Vorprodukten sind dabei im Wesentlichen dem im Geschäftsjahr erhöhten Produktionsvolumen geschuldet. Ursächlich für die höheren Emissionen im Bereich Logistik ist ein durch den Produktmix bedingter hoher Anteil von aus den USA stammender Vorprodukte. Zudem musste aufgrund der erheblichen Engpässe in der Containerschifffahrt verstärkt auf CO2-intensivere Luftfracht zurückgegriffen werden.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden 1.006,0 Tonnen CO2-Äquivalente oder rund 18% der Scope 3-Emissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert.

Abfall und Recycling

STRATECs Ziel ist ein möglichst sparsamer Umgang mit Ressourcen und die Verwendung eines hohen Anteils recycelbarer Werkstoffe und Verpackungen.

Eine sorgsame und saubere Abfalltrennung sowie eine korrekte Entsorgung von Gefahrenstoffen sind für STRATEC selbstverständlich.

Bei STRATEC werden Abfallarten in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, um die Umweltrelevanz des Abfalls zu klassifizieren. Die unbedenklichen Abfälle werden seit 2015 in Siedlungsabfälle, Kartonagen / Papier, Metalle und Holzabfälle getrennt. Gesondert entsorgt werden Abfallstoffe mit elektronischen Bauteilen, Chemikalien, Öle sowie Laborabfälle wie beispielsweise Blutproben. Für die Entsorgung und das Recycling des Abfalles arbeitet STRATEC eng mit spezialisierten Abfallentsorgungsunternehmen zusammen.

Auch innerhalb der Lieferkette legt STRATEC hohen Wert auf die Abfallvermeidung durch den Einsatz recycelbarer Materialien. Hierzu sind STRATECs Lieferanten zur Verwendung recycelbarer Verpackungen verpflichtet. Ausnahmen von dieser Regelung müssen von STRATEC explizit genehmigt werden. STRATEC greift zudem auf Pendelbehälter zurück, die nach Erhalt einer Lieferung zu erneuten Verwendung an den Lieferanten zurückgeschickt werden.

Abfallaufkommen im Jahresvergleich in Tonnen1

2021 2020 Veränderung
Abfallaufkommen 233,4 220,3 +5,9%
pro 1.000 Mitarbeiter2 168,3 167,7 +0,4%
pro 1.000.000 € Umsatz 0,81 0,88 -8,0%
davon unbedenkliche
Abfälle (Siedlungsabfälle,
Papier und Kartonagen,
Metalle, Holz)
165,4 159,9 +3,4%
davon bedenkliche Abfälle
(Elektronik, Laborabfälle,
Altöl, Chemikalien,
sonstiges (z.B.
Leuchtstoffröhren))
67,9 60,4 +12,4%

1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen 2 Auf Basis der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres inklusive der

Leiharbeiter und Auszubildenden

Die konzernweite Abfallmenge im Geschäftsjahr 2021 erhöhte sich gegenüber Vorjahr um 5,9% auf 223,4 Tonnen. Der Anstieg ist dabei insbesondere auf das im Geschäftsjahr deutlich erhöhte Produktionsvolumen zurückzuführen.

Wasser und Abwasser

STRATECs Produktionsstandorte (Birkenfeld, Beringen, Anif, Budapest) befinden sich allesamt in Regionen, die laut dem Aqueduct Water Risk Atlas des World Resources Institute nicht in Risikogebieten liegen (Overall Water Risk: Low [0–1]). Zudem wird mit Ausnahme des Produktionsstandorts in Ungarn innerhalb von STRATECs Produktionsprozessen nur eine relativ geringe Menge an Wasser verbraucht, welches zudem nicht in den gefertigten Produkten verbleibt. Für alle Standorte entspricht daher die Abwassermenge der Brauchwassermenge. Eine Ausnahme stellt hierbei ebenfalls der Standort Ungarn dar, da dort in nennenswertem Umfang Reagenzien und sonstige Flüssigkeiten abgefüllt werden.

Die konzernweite Wasserverbrauchsmenge pro 1.000 Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2021 beträgt 11.433 m3 und bewegt sich damit auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 11.363 m3 ).

Wasserverbrauch (Süßwasser) in Kubikmetern1

2021 2020 Veränderung
Wasserverbrauch 15.858 14.931 +6,2%
pro 1.000 Mitarbeiter2 11.433 11.363 +0,6%

1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen 2 Auf Basis der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres inklusive der Leiharbeiter und Auszubildenden

Produktbezogener Umweltschutz

Bereits während der Geräteentwicklung achtet STRATEC auf ein schlankes ressourcenschonendes Design sowie auf den Einsatz von zukunftsorientierten recycelbaren Werkstoffen.

"Smart Design" reduziert den Materialeinsatz

Durch Leichtbau und Materialreduktion wird sich bei der Entwicklung des Produktdesigns auf die wesentlichen Komponenten der Rohstoffeinsatz konzentriert: Dies wirkt sich nebenbei positiv auf die Materialkosten aus.

Recycelbare Werkstoffe

STRATEC versucht beim Einsatz von Edelstahl und Aluminium möglichst auf Beschichtungen zu verzichten, da diese meist mit Schadstoffen oder kritischen Stoffen behaftet sind. Aufgrund der thermisch energetisch guten Verwertbarkeit verwendet STRATEC häufig den Werkstoff Thermoplast. Eine Wiederverwendung dieser Kunststoffe ist aus Gründen der potentiellen Kontamination nicht zulässig.

Entwicklung von Verbrauchsgütern

Bei der Entwicklung von Verbrauchsgütern wie beispielsweise Pipettenspitzen, Reagenzienbehältern oder Reaktionsküvetten, setzt STRATEC Thermoplaste ein, die thermisch gut verwertbar sind und einen minimalen Schadstoffanteil enthalten. Eine Wiederverwendung dieser Kunststoffe verbietet sich ebenfalls aus Gründen der potentiellen Kontamination.

Entwicklung von Flachbaugruppen

Bei der Entwicklung von Flachbaugruppen (Printed Circuit Board Assembly – PCBAs, bestückte Leiterplatten) achtet STRATEC darauf, die Leiterplattengrundfläche sehr klein zu wählen und das Schaltungsdesign so zu optimieren, dass nur zwei oder vier Kupferlagen benötigt werden. Um darüber hinaus separaten Bestückungsdruck einzusparen, werden die gewünschten Informationen in die Kupferlage mit eingebracht. Damit wird die Nutzeneffizienz bei der Herstellung von Baugruppen erhöht, der Maschineneinsatz vermindert, galvanische Prozesse beschleunigt und somit insgesamt nachhaltiger mit Rohstoffen umgegangen.

Verwertung der benutzten Verbrauchsmaterialien

STRATEC achtet bei der Entsorgung benutzter Verbrauchsmaterialien auf eine strikte Trennung des Flüssigabfalls, um die thermische Verwertung zu optimieren. Daher werden in allen Geräten Restflüssigkeiten abgesaugt, bevor die Plastikkomponenten im Feststoffmüll verwertet werden.

Bei der Wahl von Materialien und Technologien sowie beim Zukauf von Komponenten achtet STRATEC streng auf die Einhaltung der EU-Richtlinie 2011/65/EU. Inhalt dieser "RoHS-Richtlinie" ist die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

STRATEC beachtet bei der Geräteentwicklung und -produktion bereits seit Inkrafttreten der vorherigen und inzwischen abgelösten Richtlinie, 2002/95/EG, die geforderten Stoffbeschränkungen, so dass STRATEC-Produkte bereits vor der obligatorischen Anwendung der Richtlinie auf In-vitro-Diagnostika, konform zur "RoHS-Richtlinie" gefertigt wurden. Weitere Stoffbeschränkungen im Rahmen der Richtlinie 2011/65/EU, die beispielsweise in Form delegierter Rechtsakte veröffentlicht werden, werden von STRATEC identifiziert und bei Produktdesign, Änderungsmanagement und Beschaffungsprozess berücksichtigt.

Eine analoge, proaktive Handlungsweise in Bezug auf Material Compliance verfolgt STRATEC hinsichtlich der europäischen Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung; Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die zur Konstruktion der Geräte verwendeten Materialien keine Gefahr für Bearbeiter, Anwender und Entsorger darstellen und auf lange Sicht auf dem Markt zugelassen, verfügbar und einsetzbar sind. Hauptbestandteile der von STRATEC gefertigten Produkte sind unter anderem Aluminium, Stahl und Halbleiter.

Arbeitnehmerbelange

Die Mitarbeiter mit ihren individuellen Fähigkeiten, ihrem Ideenreichtum und ihrer besonderen Einsatzbereitschaft sind die Quelle von STRATECs Erfolg. Personalentwicklungs-, Arbeitsschutz- sowie Gesundheitsthemen sind daher für STRATEC von übergeordneter Bedeutung. Als langfristiges Ziel strebt STRATEC den kontinuierlichen Ausbau von Personalentwicklungsmöglichkeiten sowie eine anhaltende Weiterentwicklung ihrer Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen an. Für STRATEC ist es zudem selbstverständlich, sich durch Offenheit, Aufgeschlossenheit und Flexibilität als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt zu positionieren.

Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeitergewinnung

STRATEC ist bestrebt, sich sowohl für die bestehenden als auch für zukünftige Mitarbeiter als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Es ist daher eine zentrale Aufgabe des Personalmanagements, den Mitarbeitern bei STRATEC ein interessantes und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten. Um den Erfolg der diversen Maßnahmen zu beurteilen und Verbesserungspotentiale aufzudecken, dienen beispielsweise Mitarbeiterbefragungen, welche während der COVID-19-Pandemie aber leider nur sehr unregelmäßig stattfinden konnten.

Um STRATEC frühzeitig als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren und auf die abwechslungsreichen Tätigkeitsgebiete im Unternehmen aufmerksam zu machen, nutzt STRATEC zudem die Ansprache auf Karrieremessen. Des Weiteren bietet STRATEC jungen Menschen in verschiedenen Bereichen Ausbildungsplätze oder beschäftigt Studenten im Rahmen von Praktika, Studienarbeiten oder dualem Studium. Auch verschiedene Kooperationen mit Hochschulen steigern frühzeitig das Interesse an STRATEC als potentiellen Arbeitgeber. Zu nennen ist hier beispielsweise die enge Zusammenarbeit mit der Hochschule Pforzheim, an der STRATEC eine Stiftungsprofessur für Medizintechnik mitfinanziert. Zudem unterstützt STRATEC, insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung, eine Reihe von Studierendenwettbewerben im Bereich Robotik auf lokaler und internationaler Ebene.

Im Geschäftsjahr 2021 konnte die STRATEC-Gruppe mit 187 Neueinstellungen (Vorjahr: 160) erneut eine hohe Anzahl an hochqualifizierten Mitarbeitern für sich gewinnen. Der Frauenanteil der Neueinstellungen im Jahr 2021 beträgt 37,4% (Vorjahr: 31,2%). Als ein weiteres Kriterium zur Beurteilung der Attraktivität des Arbeitsumfeldes wird bei STRATEC die Mitarbeiterfluktuation herangezogen. Ohne die Berücksichtigung von auslaufenden befristeten Verträgen und in den Ruhestand getretenen Mitarbeitern lag sie im Jahr 2021 bei 9,7% nach 4,9% im Vorjahr. Der Anstieg ist dabei unter anderem auf Aufholeffekte von einem pandemiebedingt sehr niedrigen Niveau des Vorjahres zurückzuführen.

Neueinstellungen

2021 2020
Neueinstellungen gesamt 187 160
davon Frauen 70 50
davon Männer 117 110
davon Mitarbeiter jünger als 30 Jahre 76 56
davon Mitarbeiter zwischen 30 und 50 Jahren 81 96
davon Mitarbeiter älter als 50 Jahre 30 8

Fluktuationsquote Mitarbeiter

2021 2020
Fluktuationsquote1 9,7% 4,9%

Ohne die Berücksichtigung von auslaufenden befristeten Verträgen und in den Ruhestand getretenen Mitarbeitern

Weiterbildung

1

Der Ideenreichtum und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter bilden den Ursprung für neue, innovative Technologien. Daher legt STRATEC viel Wert auf die Förderung ihrer Mitarbeiter. STRATEC bietet ihren Mitarbeitern individuell verschiedene Weiterbildungsprogramme an. Hierzu zählen Schulungen zu allgemeinen Themen für alle Mitarbeiter, sowie Schulungen, die auf Funktionen bzw. Aufgaben in den einzelnen Bereichen zugeschnitten sind. Für Führungskräfte werden zudem in regelmäßigen Abständen diverse Schulungen zum Thema Personalführung durchgeführt.

Neben den Empfehlungen und Anweisungen für eine Schulung durch Vorgesetzte, können auch Mitarbeiter die Teilnahme an fachspezifischen Schulungen bzw. Fortbildungskursen beantragen. Das Thema Weiterqualifizierung ist zudem ein fest vorgegebener Bestandteil in den regelmäßigen Feedback- und Jahresgesprächen mit den Vorgesetzten.

Auch im Geschäftsjahr 2021 wurden diverse neue Mitarbeiterprogramme geschaffen und bestehende weiterentwickelt. So wurde im Jahr 2021 beispielsweise ein neues gruppenweit einheitliches Talentmanagement- und Nachwuchsführungskräfteprogramm konzipiert.

Arbeitssicherheit und Gesundheit

Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Element von STRATECs Unternehmensverantwortung gegenüber den Mitarbeitern und Teil der Corporate Compliance Policy. Als oberstes Sicherheitsziel ist ein verletzungs- und krankheitsfreies Arbeitsumfeld definiert, das allen Mitarbeitern, Lieferanten, Partnern und Kunden zu Gute kommt.

Dies gewährleistet STRATEC durch ein vorausschauendes Arbeitssicherheitsmanagement. Hierfür ist ein Sicherheitsingenieur, der sich um das Thema Arbeitssicherheit kümmert, sowie eine Gesundheitsmanagement-Beauftragte benannt. Es werden regelmäßig spezielle Gesundheitsschutzprogramme für Ersthelfer und Evakuierungshelfer sowie Arbeitssicherheitsschulungen durchgeführt. Betriebsunfälle werden erfasst und Verbandsbucheinträge dokumentiert, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können, um die Sicherheit am Arbeitsplatz weiter zu erhöhen.

Alle Mitarbeiter der STRATEC-Gruppe werden durch die Corporate Compliance Policy dazu verpflichtet, sich gemäß den Richtlinien der Arbeitssicherheit und -gesundheit zu verhalten und die Grundhaltung des Unternehmens in diesen Punkten widerzuspiegeln. Potentielle Sicherheitsrisiken sind von Mitarbeitern sofort zu melden.

Zum Thema Gesundheit werden, soweit pandemiebedingt möglich, zudem Präventionsmaßnahmen, Programme und Kurse durchgeführt. Hierzu zählen beispielsweise eine freiwillige jährliche Augenuntersuchung, diverse Sportprogramme, eine Ernährungsberatung oder eine bewegte Mittagspause und Methoden der Entspannung und Stressbewältigung. Ebenfalls werden auf die einzelnen Arbeitsplätze zugeschnittene ärztliche Kontrolluntersuchungen sowie spezielle Impfungen (COVID-19 und Influenza) für die Mitarbeiter angeboten.

Auch im Jahr 2021 spielte insbesondere der Schutz unserer Mitarbeiter im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine übergeordnete Bedeutung. STRATEC hat in einem sehr frühen Stadium entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um das Infektionsrisiko für die Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit soweit wie möglich zu reduzieren. Hierzu zählte beispielsweise die Einführung getrennter Schichten in der Produktion, strikte Reisebeschränkungen, eine Ausweitung der flexiblen Arbeitszeitregelungen und eine umfassende Nutzung des mobilen Arbeitens.

Arbeitsunfälle

2021 2020
Arbeitsunfälle gesamt 12 20
pro 1.000 Mitarbeiter3 8,7 15,2
Davon Arbeitsunfälle mit dadurch
bedingter Abwesenheit am Folgetag
7 7
pro 1.000 Mitarbeiter3 5,0 5,3
Unfallhäufigkeit1
(Lost Time Injury Frequency Rate)
2,5 2,8
Davon schwerwiegende Arbeitsunfälle2 0 0

1 Zahl der Arbeitsunfälle mit dadurch bedingter Abwesenheit am Folgetag pro eine

Million Arbeitsstunden (inklusive Leiharbeiter und Auszubildende). 2 Arbeitsunfälle bei denen der Mitarbeiter nicht innerhalb von sechs Monaten seinen

ursprünglichen Gesundheitszustand widererlangt. 3 Auf Basis der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres inklusive der Leiharbeiter und Auszubildenden.

Die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle pro 1.000 Mitarbeiter mit dadurch bedingter Abwesenheit am Folgetag ist im Jahr 2021 gegenüber Vorjahr leicht von 5,3 auf 5,0 gesunken und befindet sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Die sich daraus ergebende Unfallhäufigkeit beträgt 2,5 pro eine Million Arbeitsstunden. Im Geschäftsjahr 2021 sowie im Vorjahr waren keine schwerwiegenden Arbeitsunfälle zu verzeichnen. Um die Unfallzahlen weiterhin niedrig zu halten, werden die einzelnen Unfälle analysiert und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung getroffen.

Fehlzeiten

2021 2020
Fehlzeiten in % 3,8 3,5

Die Fehlzeitenquote innerhalb der STRATEC-Gruppe, d.h. die durch Krankheit bedingte Abwesenheiten relativ zur Sollarbeitszeit ist im Geschäftsjahr 2021 gegenüber Vorjahr relativ stabil geblieben und beträgt 3,8%. Die Entwicklung der Fehlzeitenquote unterliegt insbesondere auch saisonalen Einflussfaktoren. Hierzu gehören beispielsweise Grippewellen, die sich in der Intensität, Häufigkeit und Dauer unterscheiden können.

Arbeitszeitregelungen, Familie und Beruf

Die STRATEC-Gruppe bietet ihren Mitarbeitern flexible Arbeitszeit- sowie Gleitzeitregelungen an. Ebenfalls können bei STRATEC Teilzeitmodelle gewählt werden, die vor allem Mitarbeitern mit Kindern zu Gute kommen. Dies erleichtert einen Wiedereinstieg in das Berufsleben und kann in eine spätere Vollzeitbeschäftigung übergehen. In der gesamten STRATEC-Gruppe werden Mitarbeiter in unvorhersehbaren Situationen mit individuellen Arbeitszeitmodellen unterstützt. Auch während der COVID-19-Pandemie wurden für Mitarbeiter mit Kindern erweiterte Regelungen für flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten implementiert, um die Herausforderung von Beruf und Familie in Zeiten nicht immer verfügbarer Betreuungsangebote besser bewältigen zu können. Im Geschäftsjahr 2021 nahmen 20 Mitarbeiterinnen sowie 31 Mitarbeiter Elternzeit beziehungsweise vergleichbare Auszeiten.

Diversität

Innovation durch Vielfalt – In einer vielfältigen Mitarbeiterstruktur sieht STRATEC einen großen Mehrgewinn. Eine große personelle und kulturelle Vielfalt wird als innovationstreibende Kraft gesehen, die es ermöglicht besser und schneller auf technologische Änderungen und Kundenbelange einzugehen. Eine offene und aufgeschlossene Unternehmenskultur ist daher für STRATEC selbstverständlich und erleichtert, insbesondere in Zeiten eines Fachkräftemangels, die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern.

STRATEC behandelt alle Mitarbeiter gleich und bietet ihnen die gleichen beruflichen Chancen, unabhängig von Alter, Behinderung, chronischen Erkrankungen, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Identität oder anderen diskriminierenden Faktoren. Die Corporate Compliance Policy verpflichtet alle Beschäftigten weltweit zum respektvollen und gesetzestreuen Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern, Kunden und Behörden.

In der Praxis wird Vielfalt von oben gelebt

STRATEC ist sich bewusst, dass ihre Führungskräfte eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Vielfalt und Inklusion spielen. Aus diesem Grund wird Vielfalt in der Praxis durch den STRATEC-Vorstand aktiv gefördert.

Ein Augenmerk liegt auch hier auf der stärkeren Beteiligung von Frauen in Führungspositionen. In 2020 wurden daher für die Muttergesellschaft der STRATEC-Gruppe Zielgrößen für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene soll bis zum 31. Dezember 2024 auf 25,0% gesteigert werden. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Frauenanteil innerhalb der ersten Führungsebene 25,0%. Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde bis zum 31. Dezember 2024 ein Zielwert von 20,0% festgelegt; zum 31. Dezember 2021 war dieser Zielwert noch nicht erreicht

Um den Frauenanteil in den Führungsebenen weiter zu steigern, werden kontinuierlich zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Hierzu wurde beispielsweise in 2019 ein Schulungsprogramm für die erste und zweite Führungsebene, mit dem Ziel, konzernweit alle Führungskräfte weiter für das Thema Vielfalt und Inklusion zu sensibilisieren, durchgeführt. Der bereits von 2020 auf 2021 verschobene Roll-out einer weiteren Diversitäts- und Inklusionsschulung für die Human-Resources-Abteilungen der Tochtergesellschaften wurde aufgrund der weiteranhaltenden COVID-19-Pandemie erneut verschoben.

Frauenquote

2021 2020
Frauenquote in % 30,7 29,6

Der Frauenanteil über alle Mitarbeiter der STRATEC-Gruppe stieg im Geschäftsjahr auf 30,7% gegenüber 29,6% im Vorjahr.

In Bezug auf das Diversitätskonzept zur Organbesetzung wird auf die Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com > Investors > Corporate Governance zur Verfügung steht, verwiesen.

Soziales Engagement

Als global agierendes und dennoch regional verwurzeltes Unternehmen ist sich die STRATEC-Gruppe ihrer sozialen Verantwortung auf globaler sowie kommunaler Ebene bewusst. STRATEC unterstützt daher sowohl regionale als auch weltweit agierende gemeinnützige Organisationen, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Naturschutzorganisationen sowie Vereine. Im Jahr 2021 hat STRATEC solche Organisationen mit insgesamt 131.772 € unterstützt. Zu nennen sind hier beispielsweise Ärzte ohne Grenzen e.V., Plan International, Erde der Kinder e.V., Kinderhospiz Sterneninsel e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Deutsche Krebshilfe, DKMS, die Familienherberge Lebensweg, Flutopferhilfe Aktionsbündnis Katastrophenhilfe sowie die Hochschule Pforzheim.

Zudem möchte STRATEC ihre Mitarbeiter bei deren Engagement für gemeinnützige Organisationen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten unterstützen. Für die benötigte Zeit von Blutoder Thrombozytenspenden oder für Schulungen und Einsätze bei Hilfsorganisationen, stellt STRATEC ihre Mitarbeiter frei.

An allen Standorten wird zudem ein offener und konstruktiver Dialog mit den verschiedensten Ansprechpartnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft geführt, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Regionen zu verbessern und die dort lebenden Menschen über Tätigkeiten und Entwicklungen, die Ihr Leben betreffen, zu informieren. Hierzu und zur Reduzierung von transportbedingten CO2-Emissionen, verfolgt STRATEC zudem das Ziel, verstärkt auf Zulieferer aus den jeweiligen Regionen zurückzugreifen.

Spenden und Unterstützungszahlungen in €

2021 2020
Spenden / Unterstützungen 131.772 122.289

Corporate Compliance sowie Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung

Das Auftreten von Korruptions-, Bestechungs- oder sonstigen nicht gesetzeskonformen Vorfällen innerhalb der STRATEC-Gruppe kann schwerwiegende Folgen auf die Unternehmensreputation sowie für bestehende und künftige Geschäftsbeziehungen haben. Korruption hat ebenfalls enorme negative Auswirkungen auf die Gesellschaft, die politische Integrität sowie den allgemeinen Wohlstand.

Maßnahmen zur Prävention von Korruption, Bestechung und sonstigen Gesetzesverstößen sind daher integraler Bestandteil des STRATEC-Compliance-Verständnisses sowie des Compliance Management Systems. Compliance-betreffende Maßnahmen sind bei STRATEC in der konzernweit verbindlichen Corporate Compliance Policy zusammengefasst. Diese ist für alle Mitarbeiter bindend und wird durch regelmäßige Pflichtschulungen vermittelt. Hierbei ist die Beachtung von unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtsordnungen genauso wichtig, wie das Einhalten ethischer Grundsätze. Die Kernelemente der Corporate Compliance Policy bei STRATEC umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:

  • Grundsätzliche Erklärung des Compliance Verständnisses bei STRATEC, sowie die Erläuterung des Compliance Management Systems,
  • Korruptionsprävention im Sinne von Einhaltung des Gebotes der Integrität im Geschäftsverkehr, insbesondere ein Verbot jeglicher unzulässiger Einflussnahme,
  • Informationen und Hilfestellungen zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher und interner Vorschriften,
  • Hilfestellungen um Interessenskonflikte zu vermeiden,
  • die Verpflichtung zur Bereitstellung einer fairen und respektvollen Arbeitsumgebung im Unternehmen,
  • Hilfestellungen um Interessenskonflikte zwischen privaten und geschäftlichen Belangen zu vermeiden,
  • Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften im In- und Ausland,
  • Urheberrecht und Lizenzkonformität,
  • regelmäßige Schulung der Mitarbeiter, sowie Informationsmaterial im Intranet als auch an Informationstafeln,
  • respektvoller und professioneller Umgang im Unternehmen,
  • Meldungsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen.

Die Corporate Compliance Policy ist auf der Internetseite des Unternehmens unter www.stratec.com/company/about-us/ corporate-compliance einsehbar.

STRATEC erwartet von jedem Mitarbeiter ein compliance-konformes Verhalten, um sicherzustellen, dass in dessen Verantwortungsbereich liegende geschäftliche Entscheidungen sowie Handlungen stets im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und der Corporate Compliance Policy stehen und darüber hinaus den Unternehmensinteressen dienen. Zu diesem Zweck werden alle neuen Mitarbeiter zeitnah nach dem Eintritt in das Unternehmen persönlich vom Global Compliance Officer oder dem jeweils lokal verantwortlichen Compliance Officer in Bezug auf die Corporate Compliance Policy geschult. Dies umfasst Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Auszubildende und freie Mitarbeiter an allen Standorten. Zusätzlich sind die Vorgesetzten verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Bereich Compliance einmal jährlich zu schulen. Um mögliche Versäumnisse seitens der Führungskräfte frühzeitig aufzudecken und zu beseitigen, wird die Durchführung dieser Schulungen nachgehalten und protokolliert.

STRATECs Compliance Management System wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Hierzu werden für die Compliance Officer regelmäßige Schulungen durch externe Dienstleister durchgeführt. In regelmäßigen Abständen finden zudem persönliche Gespräche zwischen allen Vorgesetzten und dem zuständigen Compliance Officer statt. Ziel solcher Gespräche ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und die Führungsteams kontinuierlich für das Thema Compliance zu sensibilisieren und aktuelle Themen anzusprechen. Dadurch werden STRATECs Führungsteams in die Lage versetzt, bestimmte Risiken zu erkennen und – durch die Analyse und Entwicklung geeigneter Strategien – Risiken zu vermeiden und Handlungsgebote zu befolgen bzw. erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Die abschließenden Ergebnisse der Vorgesetztengespräche berichtet der Compliance Officer direkt an den Vorstand. Der Vorstand nimmt seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat wahr.

Ein anonymisiertes Hinweisgebersystem (Whistleblowing System) für Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße ist seit 2017 in Kraft.

Wahrung der Menschenrechte

STRATEC bekennt sich zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, ist Unterzeichner des UN Global Compact und bietet ihren Beschäftigten in der gesamten Unternehmensgruppe ein hohes Maß an sozialer Absicherung sowie eine leistungsorientierte Vergütung. Ein respektvoller Umgang und gesetzestreues Verhalten innerhalb der STRATEC-Gruppe, sowie gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern, Kunden und Behörden, wird durch die konzernübergreifende Corporate Compliance Policy gewährleistet. Die Haltung bezüglich Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte ist in konzernweit verbindlichen Richtlinien niedergeschrieben.

Auch wenn STRATECs Lieferanten sich zum ganz überwiegenden Teil in westlichen Industrieländern befinden, sind Risiken von Menschenrechtsverletzungen insbesondere in der vorgelagerten Lieferkette nicht auszuschließen. STRATEC erwartet daher von ihren Lieferanten die gleichen Standards bezüglich der Sicherstellung und Einhaltung der Menschenrechte.

Zu diesem Zweck werden alle produktionsrelevanten Lieferanten vertraglich zur Einhaltung des allgemeingültigen STRATEC-Verhaltenskodex (Code of Conduct) verpflichtet, der sich an den Richtlinien des UN Global Compact, an den Konventionen der ILO, an der UN-Erklärung der allgemeinen Menschen- und Kinderschutzrechte sowie der OECD-Richtlinien für international agierende Unternehmen orientiert. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird zudem im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Audits überprüft. Bei jeder Vertragsanbahnung mit neuen Geschäftspartnern werden zudem Sanktionslisten-, Watchlist- und Blacklist-Screenings durchgeführt.

Im Geschäftsjahr 2021, sowie in den vorangegangenen Geschäftsjahren, wurden innerhalb der STRATEC-Gruppe und ihrer Lieferkette keine Menschenrechtsverletzungen festgestellt.

Berichterstattung nach EU-Taxonomie-Verordnung

Im Rahmen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ("EU Action Plan on Sustainable Finance") ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine wesentliche Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund ist die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden Taxonomie-VO) in Kraft getreten, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als "ökologisch nachhaltig" gelten. Über die Ergebnisse dieser Klassifikation ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten.

In Artikel 9 der Taxonomie-VO werden die folgenden sechs Umweltziele genannt:

  • Klimaschutz;
  • Anpassung an den Klimawandel;
  • die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserund Meeresressourcen;
  • der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
  • der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Die EU hat aktuell für zwei Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie veröffentlicht.

Im Hinblick auf die Klassifizierung einer Wirtschaftstätigkeit als "ökologisch nachhaltig" im Sinne der EU-Taxonomie ist eine Unterscheidung zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität erforderlich. Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine Wirtschaftstätigkeit im Delegierten Rechtsakt beschrieben ist und somit taxonomiefähig ist. Ausschließlich taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten können bei Erfüllung bestimmter Kriterien als "ökologisch nachhaltig" gelten. Entsprechend ist im zweiten Schritt zu evaluieren, ob die für eine spezifische Wirtschaftstätigkeit genannten technischen Bewertungskriterien erfüllt sind sowie der soziale Mindestschutz eingehalten wird, was Voraussetzung ist, um eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform klassifizieren zu können.

Für das Berichtsjahr 2021 sind lediglich die Anteile der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an Umsatz sowie Investitions- (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) offenzulegen.

Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahl genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. In diese Betrachtung werden grundsätzlich alle vollkonsolidierten und quotal konsolidierte Konzerngesellschaften einbezogen.

Aufgrund von § 315b HGB i. V. m. § 289b Abs. 1 HGB und Artikel 8 der Taxonomie-VO ist STRATEC dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 315e Abs. 1 HGB ist der Konzernabschluss von STRATEC zum 31. Dezember 2021 nach den IFRS aufgestellt worden. Der IFRS Konzernabschluss dient damit als Basis für die Ermittlung der nachfolgenden Zahlen.

Umsatz-Kennzahl

Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahres zu den Gesamtumsatzerlösen dieses Geschäftsjahres.

Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2021 von 287.335 T€ bilden den Nenner der Umsatz-Kennzahl und können der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns entnommen werden.

Die in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse von STRATEC werden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin untersucht, ob sie mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß des Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) der Delegierten Verordnung 2021/2139 zur Taxonomie-VO erzielt wurden. Durch eine Detailanalyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgt die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten.

Für STRATEC konnten zum derzeitigen Stand der Regulatorik keine relevanten Wirtschaftstätigkeiten in den Delegierten Rechtsakten identifiziert werden. Somit wurde kein taxonomiefähiger Umsatz ermittelt.

Umsatz-Kennzahl (in T€)

2021
Taxonomiefähige Aktivitäten 0
Nicht-taxonomiefähige
Aktivitäten
287.335
Total 287.335
Anteil taxonomiefähiger
Aktivitäten
0%

CapEx-Kennzahl

Die CapEx-Kennzahl gibt, gemäß der Deligierten Verordnung (EU) 2021/2178 Annex I Ziffer 1.1.2.2 zur Taxonomie-VO, den Anteil der Investitionsausgaben an, der entweder mit einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit in Zusammenhang steht, mit einem glaubwürdigen Plan zur Ausweitung oder Erreichung einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist oder sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit bezieht.

Basis der Investitionsausgaben sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie Nutzungsrechte nach IFRS 16 vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Die gesamten Investitionsausgaben gemäß der Deligierten Verordnung (EU) 2021/2178 Annex I Ziffer 1.1.2.1 zur Taxonomie-VO betragen 20.860 T€ (siehe jeweilige Angabe des Konzernanlagenspiegels).

Anhand der Projektbeschreibung der Zugänge erfolgt eine Analyse bezüglich der Taxonomiefähigkeit und ein Abgleich mit dem Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zur Taxonomie-VO. Die Summe der Zugänge, welche eine taxonomiefähige Investition widerspiegeln, bildet den Zähler der CapEx-Kennzahl in Höhe von 1.125 T€ im Zusammenhang mit dem Erwerb taxonomiefähiger Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Gebäude, Fuhrparkmanagement und Photovoltaikanlagen.

CapEx-Kennzahl (in T€)

2021
Taxonomiefähige Aktivitäten 1.125
Nicht-taxonomiefähige
Aktivitäten
19.735
Total 20.860
Anteil taxonomiefähiger
Aktivitäten
5%

OpEx-Kennzahl

OpEx-Kennzahl (in T€)

Nicht-taxonomiefähige

Anteil taxonomiefähiger

Die OpEx-Kennzahl gibt den Anteil der Betriebsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie an, der mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, mit einem oben beschriebenen CapEx-Plan oder dem Erwerb von Produkten aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist.

Basis für die Ermittlung der Kennzahl bildet die Summe der Aufwendungen für direkte, nicht aktivierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing sowie Wartung und Instandhaltung. Die gesamten Betriebsausgaben gemäß der Deligierten Verordnung (EU) 2021/2178 Annex I Ziffer 1.1.3.1 zur Taxonomie-VO betragen 10.261 T€.

Der Zähler der OpEx-Kennzahl, gemäß der Deligierten Verordnung (EU) 2021/2178 Annex I Ziffer 1.1.3.2. zur Taxonomie-VO, ergibt sich aus einer Analyse der auf den oben genannten Konten erfassten Ausgaben bezüglich ihrer Taxonomiefähigkeit. Es werden 31 T€ für Maßnahmen im Gebäudemanagement als taxonomiefähig eingestuft.

Taxonomiefähige Aktivitäten 31

Aktivitäten 10.230 Total 10.261

Aktivitäten <1%

Bei der Ermittlung der oben genannten Kennzahlen wurden über diverse Prüfschritte, unter anderem die Dokumentation der Datengenerierung sowie Sicherstellung der Abstimmbarkeit zu übrigen Finanzinformationen, jegliche Doppelzählungen über die Wirtschaftstätigkeiten vermieden.

Ab dem Geschäftsjahr 2022 werden noch weitergehende Analysen zur Erfüllung bestimmter Kriterien in Bezug auf die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten notwendig. Hierzu zählen neben der Evaluierung in Bezug auf die Konformitätskriterien auch die Beurteilung, ob die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu einem von der Taxonomie-VO definierten Umweltziel leisten und ob kein anderes Umweltziel wesentlich beeinträchtigt ist. Zudem muss die Erfüllung von Sozialen Mindeststandards entsprechend den OECD – Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN – Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, ILO Kernarbeitsnormen und Internationalen Menschenrechtscharta sichergestellt werden.

Birkenfeld, den 28. März 2022

STRATEC SE

2021

Der Vorstand

Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle

Dr. Claus Vielsack

KONZERNABSCHLUSS

KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 DER STRATEC SE

INHALT

Konzernbilanz / 88 Konzern-Gesamtergebnisrechnung / 90 Konzern-Kapitalflussrechnung / 91 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung / 92

KONZERNBILANZ zum 31. Dezember 2021

Vermögenswerte

in T€
Anhang
31.12.2021 31.12.2020
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte
(01)
37.996 37.860
Übrige immaterielle Vermögenswerte
(01)
51.370 50.753
Nutzungsrechte
(02)
8.720 10.099
Sachanlagen
(03)
58.738 55.370
Finanzielle Vermögenswerte
(07)
3.574 581
Vertragsvermögenswerte
(05)
18.208 19.498
Latente Steuern
(11)
1.902 1.462
180.508 175.623
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte
(04)
88.768 68.025
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(06)
37.184 34.782
Finanzielle Vermögenswerte
(07)
1.539 2.812
Übrige Forderungen und Vermögenswerte
(08)
9.077 8.247
Vertragsvermögenswerte
(05)
4.053 3.144
Ertragsteuerforderungen
(11)
212 1.710
Zahlungsmittel
(27)
47.184 37.561
188.017 156.281
Summe Vermögenswerte 368.525 331.904

Eigenkapital und Schulden

in T€
Anhang
31.12.2021 31.12.2020
Eigenkapital
(09)
Gezeichnetes Kapital 12.128 12.103
Kapitalrücklage 32.217 29.866
Gewinnrücklagen 165.121 136.052
Eigene Anteile -35 -65
Übriges Eigenkapital -3.672 -5.411
205.759 172.545
Langfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten
(12)
83.774 106.324
Vertragsverbindlichkeiten
(15)
19.164 4.373
Pensionsrückstellungen
(10)
5.373 5.620
Latente Steuern
(11)
8.788 7.376
117.099 123.693
Kurzfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten
(12)
15.853 13.914
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(13)
11.401 8.485
Übrige Verbindlichkeiten
(14)
6.332 6.985
Vertragsverbindlichkeiten
(15)
7.040 1.902
Rückstellungen
(16)
1.637 1.606
Ertragsteuerverbindlichkeiten
(11)
3.404 2.774
45.667 35.666
Summe Eigenkapital und Schulden 368.525 331.904

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

in T€ Anhang 2021 2020
Umsatzerlöse (17) 287.335 250.099
Umsatzkosten (18) -199.623 -181.110
Bruttoergebnis vom Umsatz 87.712 68.989
Forschungs- und Entwicklungskosten (19) -9.281 -7.670
Vertriebskosten (20) -9.806 -8.808
Allgemeine Verwaltungskosten (21) -18.455 -18.876
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (22) -1.993 42
Betriebsergebnis (EBIT) 48.177 33.677
Finanzergebnis (23) -1.345 -656
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) 46.832 33.021
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (11) -6.874 -4.586
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 39.958 28.435
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (24) 0 -3.260
Konzernergebnis 39.958 25.175
Posten, die nicht aufwands- oder ertragswirksam
umgegliedert werden können:
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 234 -458
Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam
umgegliedert werden können:
Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung
ausländischer Geschäftsbetriebe
1.505 -4.584
Sonstiges Ergebnis 1.739 -5.042
Gesamtergebnis 41.697 20.133
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € (25) 3,30 2,09
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 3,30 2,36
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,00 -0,27
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien 12.111.028 12.061.730
Verwässertes Ergebnis je Aktie in € (25) 3,28 2,07
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 3,28 2,34
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,00 -0,27
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien (verwässert) 12.181.289 12.152.665

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2021

in T€ Anhang 2021 2020
I. Laufende Geschäftstätigkeit
Konzernergebnis (nach Steuern) 39.958 25.175
Abschreibungen 18.254 22.590
Laufender Ertragsteueraufwand (11) 6.061 4.885
Gezahlte Ertragsteuern abzüglich erhaltene Ertragsteuern -4.063 -1.613
Finanzerträge (23) -108 -45
Finanzaufwendungen (23) 1.431 1.130
Gezahlte Zinsen -1.677 -1.091
Erhaltene Zinsen 114 29
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 5.202 3.669
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -1.773 -5.259
Erfolgswirksame Veränderung der Nettopensionsrückstellungen (10) -397 515
Erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern (11) 812 333
Gewinn (-)/ Verlust (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten -14 2
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Vermögenswerte
-25.569 -22.521
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Schulden
25.242 4.050
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 63.473 31.849
II. Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten
• Sachanlagen
• Finanzanlagen
81
24
49
837
Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte
• Immaterielle Vermögenswerte
• Sachanlagen
• Finanzanlagen
-10.300
-9.932
0
-11.010
-14.571
-5
Einzahlungen aus dem Verkauf von bislang konsolidierten Gesellschaften
abzüglich abgegebener Zahlungsmittel
0 2.855
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -20.127 -21.845
III. Finanzierungstätigkeit
Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 10.000 32.000
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (12) -34.705 -19.480
Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktien aus Mitarbeiter-Aktienoptionsprogrammen 1.265 2.804
Dividendenzahlungen -10.889 -10.101
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -34.329 5.223
IV. Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel (Saldo I – III) 9.017 15.227
Zahlungsmittel am Anfang der Periode 37.561 22.708
Einfluss von Wechselkursänderungen 606 -374
Zahlungsmittel am Ende der Periode (27) 47.184 37.561

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2021

Anhang Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage
(09) 12.030 26.457
73 2.731
593
85
(09) 12.103 29.866
25 1.240
919
192
(09) 12.128 32.217

Übriges Eigenkapital

Übriges Eigenkapital
Konzern
eigenkapital
Währungs
umrechnung
Pensions
pläne
Eigene
Anteile
Gewinnrücklagen
159.007 1.487 -1.856 -89 120.978
-10.101 -10.101
2.804
593
109 24
20.133 -4.584 -458 25.175
172.545 -3.097 -2.314 -65 136.052
-10.889 -10.889
1.265
919
222 30
41.697 1.505 234 39.958
205.759 -1.592 -2.080 -35 165.121

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 DER STRATEC SE

INHALT

A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

Allgemeine Angaben

KONZERNANHANG

DER STRATEC SE

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Die STRATEC SE projektiert, entwickelt und produziert vollautomatische Analysensysteme für Partner aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie. Darüber hinaus bietet die STRATEC-Gruppe (im Folgenden auch "STRATEC") komplexe Verbrauchsmaterialien für diagnostische und medizinische Anwendungen an. Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung über das Design und die Produktion bis zur Qualitätssicherung abgedeckt. Die Partner vermarkten die Systeme, Software und Verbrauchsmaterialien weltweit als Systemlösungen, in der Regel gemeinsam mit ihren Reagenzien, an Laboratorien, Blutbanken und Forschungseinrichtungen. STRATEC entwickelt ihre Produkte mit eigenen patentgeschützten Technologien.

Die STRATEC SE mit Sitz in der Gewerbestraße 37, 75217 Birkenfeld, Deutschland, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach europäischem Recht und im Handelsregister in Mannheim, Deutschland, unter der Nr. HRB 732007 registriert.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 28. März 2022 durch den Vorstand der STRATEC SE zur Veröffentlichung freigegeben.

Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der von der STRATEC SE als oberstes Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 ist in Anwendung von § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) in Übereinstimmung mit den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC) sowie den ergänzenden anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden.

Der Konzernabschluss wurde in Tausend Euro (T€) aufgestellt. Die Beträge im Konzernanhang werden, soweit nicht anders vermerkt, in T€ angegeben. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im Konzernabschluss der STRATEC SE nicht genau zu der angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Das Geschäftsjahr des Konzernabschlusses entspricht dem Kalenderjahr. Sämtliche Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Dabei werden den Umsatzerlösen die zu ihrer Erzielung angefallenen Aufwendungen gegenübergestellt, die grundsätzlich den Funktionsbereichen Herstellung, Forschung und Entwicklung, Vertrieb sowie allgemeine Verwaltung zugeordnet werden.

In der Konzernbilanz, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Konzernanhang erläutert. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig gelten alle Vermögenswerte und Schulden, soweit diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind oder veräußert werden sollen. Zur Realisation innerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs der Gesellschaft bestimmte Vermögenswerte und Schulden gelten jedoch auch dann als kurzfristig, wenn ihre Fälligkeit mehr als zwölf Monate beträgt. Schulden, bei denen für STRATEC ein substanzielles Recht besteht, die Erfüllung dieser um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben, werden als langfristig eingestuft. Latente Steuern sind grundsätzlich als langfristig darzustellen.

Die angewendeten Rechnungslegungsmethoden sind, soweit nachfolgend nicht anderes berichtet, gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmalig verpflichtend anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2021 waren die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden.

Standard Titel Inkrafttreten1 EU-Endorsement
Neue und geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 16 Änderungen: COVID 19 bezogene Mietkonzessionen 01.04.2021 30.08.2021
IFRS 4 Änderungen: Verschiebung von IFRS 9 01.01.2021 15.12.2020
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und IFRS 16
Änderungen: Reform der
Referenzzinssätze (Phase 2)
01.01.2021 13.01.2021

1 für Unternehmen wie STRATEC mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr

Die Anwendung dieser Standards und Interpretationen im Geschäftsjahr 2021 erfolgte in Übereinstimmung mit den jeweiligen Übergangsvorschriften. Soweit in einzelnen Standards bzw. Interpretationen nicht ausdrücklich geregelt und nachfolgend gesondert erläutert, erfolgte die Anwendung grundsätzlich rückwirkend, d.h. die Darstellung erfolgte so, als ob die neuen Rechnungslegungsmethoden bereits immer angewandt worden wären. Die Vergleichszahlen wurden in diesen Fällen – soweit vom Standard gefordert – entsprechend angepasst.

Auswirkungen aus den vorstehenden Änderungen ergaben sich in diesem Konzernabschluss nicht.

Änderung von rechnungslegungs- bezogenen Schätzungen

Im Geschäftsjahr 2021 hat STRATEC Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen gemäß IAS 8.32 (d) i. V. m. IAS 38.104 ff. bei der Ermittlung der Nutzungsdauer bzw. des erwarteten Amortisationsverlaufs bestimmter selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte vorgenommen. Die Bestimmung der Amortisationsperiode bzw. Amortisationsmethode von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten erfolgte bis einschließlich des Geschäftsjahres 2020 auf Basis der detailliert im Geschäftsbericht 2020 unter den Abschnitten "Übrige immaterielle Vermögenswerte" (Seite 95) bzw. "Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen" im Unterabschnitt "9. Bestimmung der Amortisationsperiode und Amortisationsmethode bei den im Rahmen von Entwicklungskooperationen im Geschäftsmodell OEM-Partnering Business aktivierten immateriellen Vermögenswerten" (Seite 108) beschriebenen Systematik.

Danach wurden immaterielle Vermögenswerte, die aus "Eigenen Entwicklungsprojekten" resultieren, über fünf Jahre amortisiert, wohingegen solche aus Entwicklungskooperationen im Geschäftsmodell OEM-Partnering grundsätzlich abhängig von der Gerätestückzahl über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel 12 – 15 Jahren amortisiert wurden. Ab dem Geschäftsjahr 2021 wird von STRATEC hingegen entsprechend der "Zweifelsfallregel" in IAS 38.97 in jedem Fall eine "Mindestamortisation" erfasst, welche nach der linearen Amortisationsmethode über den erwarteten Produktlebenszyklus ermittelt wird. Die Ermittlung der Amortisation für die jeweilige Berichtsperiode erfolgt dabei durch Vergleich der (kumulierten) Mindestamortisation über den erwarteten Produktlebenszyklus und der auf Basis der erwarteten Gerätestückzahl erforderlichen (kumulierten) Amortisation, wobei der höhere der beiden Werte einschlägig ist.

Für die von dieser Änderung der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen betroffenen bestehenden Entwicklungskooperationen im Geschäftsmodell OEM-Partnering ergeben sich im Jahr 2021 um 5 T€ höhere Amortisationen und werden sich auf Basis der aktuellen prognostizierten Stückzahlen im Jahr 2022 um 5 T€ niedrigere Amortisationen im Vergleich zu einer Beibehaltung der bisherigen Systematik ergeben.

Darüber hinaus wird die vorstehend ab 2021 angewendete Systematik auch für die Bemessung der Amortisation für ein "Eigenes Entwicklungsprojekt" zugrunde gelegt, welches, vergleichbar den Entwicklungskooperationen im Geschäftsmodell OEM-Partnering, zu direkten Umsatzerlösen aus dem Vertrieb von Geräten an externe Kunden führen soll und sich insofern erheblich von den bisherigen selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten der Fallkategorie "Eigene Entwicklungsprojekte" unterscheidet, welche zuvor ausschließlich "interne Entwicklungen" ohne direkte Generierung von Umsatzerlösen umfasste. Diese neue Fallkategorie kam bislang bei STRATEC nicht vor, weshalb erstmals eine entsprechende Amortisationsmethode für diesen Sachverhalt bestimmt werden musste. STRATEC gelangte wegen der inhaltlichen Nähe dieses Sachverhalts zu den im Rahmen von Entwicklungskooperationen im Geschäftsmodell OEM-Partnering Business aktivierten immateriellen Vermögenswerten zur Auffassung, dass die Ermittlung der Amortisation für die jeweilige Berichtsperiode durch einen Vergleich der (kumulierten) Mindestamortisation über die erwartete Nutzungsdauer und der auf Basis der erwarteten Stückzahl erforderlichen (kumulierten) Amortisation, wobei der höhere der beiden Werte einschlägig ist, den erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des immateriellen Vermögenswerts am besten widerspiegelt. Amortisationsbeginn war der 1. März 2021, die erwartete Nutzungsdauer und Amortisationsperiode wurde auf 12 Jahre geschätzt. Aufgrund der "Mindestamortisation" sowie der aktuellen bzw. der aktuellen prognostizierten Stückzahlen ergeben sich in den Jahren 2021 bis 2033 die folgenden, ab dem Jahr 2022 geschätzten, Ergebnisauswirkungen im Vergleich zu einer rein stückzahlbasierten Amortisation: -539 T€ (2021), -522 T€ (2022) und -295 T€ (2023) aufgrund höherer Amortisationen; 129 T€ (2024), 272 T€ (2025 bis 2028) und 139 T€ (2029) aufgrund geringerer Amortisationen.

Aus der Addition der vorgenannten Einzelpositionen ergeben sich damit für die Jahre 2021 bis 2029 die folgenden, ab dem Jahr 2022 geschätzten, Ergebnisauswirkungen: -544 T€ (2021), -517 T€ (2022), -295 T€ (2023), 129 T€ (2024), 272 T€ (2025 bis 2028) und 139 T€ (2029).

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB bzw. IFRS IC hat die nachfolgenden Standards, Änderungen bzw. Überarbeitungen von Standards und Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung bislang nicht verpflichtend ist. Voraussetzung für die Anwendung der neuen bzw. überarbeiteten Standards und Interpretationen ist unter anderem, dass diese im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens durch die Europäische Union angenommen werden.

Standard Titel Inkrafttreten1 EU-Endorsement
Neue und geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 3 Änderungen: Verweis auf das Rahmenkonzept 01.01.2022 28.06.2021
IAS 16 Änderungen: Erträge vor der beabsichtigten Nutzung 01.01.2022 28.06.2021
IAS 37 Änderungen: Belastende Verträge: Kosten
für die Erfüllung eines Vertrages
01.01.2022 28.06.2021
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS (sog. "Annual
Improvements"), Zyklus 2018-2020
01.01.2022 28.06.2021
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 19.11.2021
IAS 1 Änderungen: Klassifizierung von Schulden
als kurz- oder langfristig
01.01.2023 offen
IAS 1, IFRS Practice
Statement 2
Änderungen: Angabe von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (nebst Änderungen am
IFRS Practice Statement 2)
01.01.2023 offen
IAS 8 Änderungen: Rechnungslegungsmethoden, Änderung von
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler
01.01.2023 offen
IAS 12 Änderungen: Latente Steuern, die sich auf Vermögens
werte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen
Transaktion entstehen
01.01.2023 offen

1 für Unternehmen wie STRATEC mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr

STRATEC beabsichtigt nicht, diese Standards und Interpretationen bzw. die relevanten Änderungen vorzeitig freiwillig anzuwenden.

Aus Gründen der Berichtseffizienz werden nur die Standards bzw. Interpretationen beschrieben, bei denen es auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes in Bezug auf das Geschäftsmodell und der bei STRATEC vorkommenden Geschäftsvorfälle mit hoher Wahrscheinlichkeit in zukünftigen Geschäftsjahren zu Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung bzw. Berichterstattung und Offenlegung im Konzernabschluss kommen wird.

B. ANGEWENDETE RECHNUNGS-LEGUNGSMETHODEN

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt bei STRATEC nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen. Dabei werden identifizierbare Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen im Erwerbszeitpunkt mit den beizulegenden Zeitwerten sowie latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) berücksichtigt. Ein aus der Kapitalkonsolidierung verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Schulden zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Konsolidierungsbuchungen werden durch den Ansatz latenter Steuern berücksichtigt.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der STRATEC SE (Mutterunternehmen) werden nach den Vorgaben von IFRS 10 (Konzernabschlüsse) grundsätzlich alle Unternehmen einbezogen, die von der STRATEC SE beherrscht werden (Tochtergesellschaften).

Tochtergesellschaften, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage im Einzelnen und insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertminderungen, in den Konzernabschluss einbezogen und in der Konzernbilanz als Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die Finanzdaten der Tochtergesellschaften von untergeordneter Bedeutung betragen zusammen gerechnet weniger als 1% des Konzernumsatzes, des Konzerneigenkapitals, des Konzernergebnisses und der Konzernbilanzsumme.

Die Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft erfolgt, sobald die Beherrschung durch die STRATEC SE nicht mehr gegeben ist. Die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaft werden im Monat der Entkonsolidierung ausgebucht. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird das Ergebnis aus der Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft in dem Posten "(24) Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" dargestellt.

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 bzw. 2020 wurden neben der STRATEC SE die folgenden Tochtergesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:

Beteiligung
Unternehmen Sitz 31.12.2021 31.12.2020
Deutschland
STRATEC Capital GmbH Birkenfeld,
Deutschland
100% 100%
STRATEC PS Holding GmbH Birkenfeld,
Deutschland
100% 100%
Europäische Union
STRATEC Biomedical S.R.L Cluj-Napoca,
Rumänien
100% 100%
STRATEC Consumables
GmbH
Anif,
Österreich
100% 100%
RE Medical Analyzers
Luxembourg 2 S.à r.l.
Luxemburg,
Luxemburg
100% 100%
Diatron Medicinai
Instrumentumok
Laboratóriumi Diagnosztikai
Fejlesztö-Gyártó Zrt
Budapest,
Ungarn
100% 100%
Mod-n-More Kft. Budapest,
Ungarn
100% 100%
Sonstige
STRATEC Biomedical UK,
Ltd.1
Burton upon
Trent,
Großbritannien
0% 0%
STRATEC Switzerland AG Beringen,
Schweiz
100% 100%
STRATEC Biomedical USA,
Inc.
Glendale,
USA
100% 100%
STRATEC Services AG Beringen,
Schweiz
100% 100%
Medical Analyzers Holding
GmbH
Zug,
Schweiz
100% 100%
STRATEC Biomedical Inc. Southington,
USA
100% 100%
Diatron (US), Inc. Delaware, USA 100% 100%

1 Die STRATEC Biomedical UK, Ltd. wurde zum 4. Mai 2020 entkonsolidiert.

Folgende Tochtergesellschaft wurde, aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung, nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss mit einbezogen:

Sitz
Grundkapital
STRATEC
Biomedical
(Taicang) Co. Ltd., 644.738 CNY
Taicang, China 814.940 CNY 100% (Vj. 638.421 CNY)

1 Die ausgewiesene Ergebnisgröße basiert auf dem nach der nationalen Rechnungslegungsvorschrift aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 bzw. 2020.

Aufgegebener Geschäftsbereich

Mit Vertragsabschluss vom 4. Mai 2020 wurden sämtliche Anteile an der STRATEC Biomedical UK, Ltd., Burton upon Trent, Großbritannien, sämtliche Anteile an der Sanguin International Inc., Southington, USA, sowie sämtliche Ausleihungen der STRATEC SE an die STRATEC Biomedical UK, Ltd. veräußert. Aufgrund des mit der Transaktion verbundenen Verlusts der Beherrschung wurde die STRATEC Biomedical UK, Ltd. zum 4. Mai 2020 entkonsolidiert. Das Ergebnis des Geschäftsbereichs erfolgt in einer gesonderten Darstellung in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in dem Posten "Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen". Die STRATEC Biomedical UK, Ltd. war dem Segment "Sonstige" zugeordnet.

Die Veräußerung der Anteile an der STRATEC Biomedical UK, Ltd. hat sich im Vorjahr auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wie folgt ausgewirkt:

Währungsumrechnung
-------------------- --

Transaktionen in fremder Währung

Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten mit dem Kurs am Tag der Transaktion. Aus der Umrechnung resultierende Differenzen werden, sofern es sich dabei nicht um den Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb handelt, erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzernunternehmen

Bei den ausländischen Konzerngesellschaften ist, mit Ausnahme der Medical Analyzers Holding GmbH, Zug, Schweiz, deren funktionale Währung der Euro ist, die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig agieren.

Vermögenswerte und Schulden der Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden mit den historischen Kursen zu den aus Konzernsicht erfolgten jeweiligen Zugangszeitpunkten umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz, die sich gegenüber den Stichtagskursen ergibt, wird erfolgsneutral im Eigenkapital in dem Posten "Übriges Eigenkapital – Währungsumrechnung" ausgewiesen.

Die Wechselkurse wesentlicher Währungen gegenüber dem Euro haben sich wie folgt entwickelt:

Werte zum
Entkonsolidierungszeitpunkt
T€
Vereinbarter Kaufpreis für die Anteile 3.403
Kaufpreiseinbehalt -827
Erwartete Zahlungen aus dem Kaufpreiseinbehalt 662
Hochwahrscheinliche Gegenleistung 3.238
Nettovermögen 2.961
Veräußerungskosten -21
Unterschiedsbetrag aus tatsächlicher Zahlung
und hochwahrscheinlicher Gegenleistung
266
Entkonsolidierungsergebnis 522
1 €/ Stichtagskurs Durchschnittskurs
2021 2020 2021 2020
GBP Großbritannien 0,840 0,899 0,860 0,890
USD USA 1,133 1,227 1,183 1,142
CHF Schweiz 1,033 1,080 1,081 1,071
RON Rumänien 4,949 4,868 4,922 4,838
HUF Ungarn 369,190 363,890 358,520 351,250

Zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung der STRATEC Biomedical UK, Ltd. im Vorjahr hat der Euro/GBP Stichtagskurs 0,869 sowie der Euro/GBP Durchschnittskurs 0,865 betragen.

Übrige immaterielle Vermögenswerte

Im Zugangszeitpunkt werden die übrigen immateriellen Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines gesondert erworbenen immateriellen Vermögenswerts umfassen dabei insbesondere den Erwerbspreis abzüglich Anschaffungspreisminderungen zuzüglich der direkt zurechenbaren Kosten für die Vorbereitung des Vermögenswerts auf seine beabsichtigte Nutzung. Die Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerts umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten, die erforderlich sind, den Vermögenswert zu entwerfen, herzustellen und so vorzubereiten, dass er für den vom Management beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit ist.

Die Folgebewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenmodell. Da derzeit, mit Ausnahme der noch nicht nutzungsbereiten übrigen immateriellen Vermögenswerte, alle übrigen immateriellen Vermögenswerte eine begrenzte Nutzungsdauer aufweisen, werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in der Folgezeit dieser entsprechend planmäßig, grundsätzlich nach der linearen Methode, abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Wertminderungen werden, soweit erforderlich, berücksichtigt (siehe hierzu nachfolgend unter "Werthaltigkeitsprüfungen"). Bei Fortfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vorgenommen.

Den planmäßigen Abschreibungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

ND in Jahren
2021
ND in Jahren
2020
Erworbene Technologien 7–15 7 – 15
Selbst geschaffene im
materielle Vermögenswerte
• Eigene Entwicklungsprojekte
• Entwicklungskooperationen
5–12
*
5
*
Erworbene Patente 12–19 12 – 19
Erworbene Markennamen 10 10
Erworbene Kundenbeziehungen 5–12 5 – 12
Sonstige Rechte und Werte
• Software und Lizenzen
1–8 1 – 8

* Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodells OEM-Partnering Business verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt; die Abschreibungsperiode und Abschreibungsmethode für die aus den Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodells OEM-Partnering Business resultierenden immateriellen Vermögenswerte ergeben sich aus der dargestellten Systematik unter "Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen" in diesem Abschnitt.

Sachanlagen

Im Zugangszeitpunkt werden Sachanlagen mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach IAS 16.15 ff. bewertet.

Die Folgebewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenmodell. Danach werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in der Folgezeit, soweit abnutzbar, planmäßig, grundsätzlich nach der linearen Methode, abgeschrieben. Wertminderungen werden, soweit erforderlich, berücksichtigt (vgl. hierzu nachfolgend unter "Werthaltigkeitsprüfungen"). Bei Fortfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vorgenommen.

Kosten für die Reparatur bzw. Instandhaltung von Sachanlagen werden grundsätzlich ergebniswirksam erfasst. Sofern durch eine Maßnahme künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, erfolgt eine Aktivierung als nachträgliche Anschaffungsbzw. Herstellungskosten.

Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

ND in Jahren
2021
ND in Jahren
2020
Gebäude 25 – 33 25 – 33
Außenanlagen 10 – 30 10 – 30
Technische Anlagen und
Maschinen
3 – 20 3 – 20
Fahrzeuge 3– 6 3 – 6
Werkzeuge 3 – 7 3– 7
IT-Komponenten 2– 5 2– 5
Sonstige Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1–20 1– 20

Bei Verkauf, Stilllegung oder Verschrottung von Sachanlagen wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen einem eventuellen Verkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Leasing

Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts berechtigt.

Danach bilanziert STRATEC als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Davon ausgenommen sind Leasinggegenstände von geringem Wert (hierfür wurde im Geschäftsjahr 2021 kein Aufwand erfasst; Vorjahr: 1 T€), kurzfristige Leasingverhältnisse (hierfür wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Aufwand in Höhe von 68 T€ erfasst; Vorjahr: 70 T€) sowie Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte. Die hierfür zu zahlenden Leasingraten werden linear aufwandswirksam nach ihrer Zugehörigkeit innerhalb der einzelnen Funktionsbereiche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, macht STRATEC von der Möglichkeit Gebrauch, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten nur berücksichtigt, sofern die Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen hinreichend sicher sind.

Die Leasingverbindlichkeiten umfassen am Bereitstellungsdatum die in IFRS 16.27 genannten Leasingzahlungen und werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzkapitalzinssatz. Nach dem Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, um Änderungen bei den Leasingzahlungen Rechnung zu tragen.

Die Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet und umfassen am Bereitstellungsdatum, neben der Leasingverbindlichkeit, die in IFRS 16.24 genannten Bestandteile. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung wird linear über den Zeitraum der Vertragsverhältnisse vorgenommen.

Den planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

ND in Jahren
2021
ND in Jahren
2020
Grundstücke und Gebäude 2 – 10 2–10
Fahrzeuge 2 – 4 2–4
Sonstige Betriebs- und
Geschäftsausstattung
5 – 6 5– 6

STRATEC mietet im Bereich Grundstücke und Gebäude vor allem Produktions- und Bürogebäude sowie Lager- und Parkflächen. Die Leasingvereinbarungen beinhalten Konditionen, die grundsätzlich im Rahmen der branchenüblichen Praktiken liegen. Die Leasingvereinbarungen enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und bieten damit für STRATEC eine größtmögliche Flexibilität. Weitere künftige Zahlungsmittelabflüsse können aufgrund mittels Index wertgesicherten sowie nutzungsabhängigen Leasingzahlungen entstehen.

Die möglichen künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt wurden, betragen im Einzelnen:

2021
T€
2020
T€
Aus Verlängerungs- und
Kündigungsoptionen
0 330
Aus variablen Leasingzahlungen 2.765 2.776
Aus Leasinggegenständen
von geringem Wert
0 1
Aus Leasinggegenständen mit
einer kurzfristigen Laufzeit
17 0
Gesamt 2.782 3.107

Die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die STRATEC als Leasingnehmer eingegangen ist, aber am Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen 264 T€ (Vorjahr: 126 T€).

Bezüglich weiteren Angaben zu Leasingverhältnissen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (2) Nutzungsrechte" sowie "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten".

Bei STRATEC bestehen zum 31. Dezember 2021, wie im Vorjahr, keine Leasingverhältnisse mit STRATEC als Leasinggeber.

Fremdkapitalkosten

Erstreckt sich die Herstellungsphase von Vermögenswerten über einen längeren Zeitraum (sogenannte qualifizierte Vermögenswerte), werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen unter den Voraussetzungen des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Bei STRATEC kommen als qualifizierte Vermögenswerte insbesondere immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Betracht. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 18 T€ (Vorjahr: 263 T€) aktiviert. Der bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz beträgt 1,4% (Vorjahr: 1,3%).

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Von der öffentlichen Hand gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen und den jeweiligen Investitionen direkt zurechenbar sind, werden bei der Aktivierung der Investitionsobjekte in Abzug gebracht. Im Rahmen von Projektförderungen erhaltene, nicht rückzahlbare Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind aufwandsbezogen und werden zuerst passivisch abgegrenzt und im Jahr des Anfalls der zugehörigen Aufwendungen erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung mit diesen verrechnet.

Werthaltigkeitsprüfungen

Eine Werthaltigkeitsprüfung wird nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) bei Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer sowie noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerten mindestens jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer und darüber hinaus bei Sachanlagen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine Wertminderung durchgeführt.

Eine Wertminderung wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, d.h. der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und Nutzungswert, den Buchwert des Vermögenswerts unterschreitet.

Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Grund für eine vorgenommene Wertminderung nicht mehr besteht oder sich der Betrag der vorgenommenen Wertminderung vermindert hat. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag neu ermittelt und die zuvor vorgenommene Wertminderung, mit Ausnahme des Geschäftsoder Firmenwerts, entsprechend rückgängig gemacht.

Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt.

Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts sind im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres unverändert. Als solche wurden die Bereiche "Laborautomatisierung", "Manufacturing Parts & Services", "Diatron" und "Smart Consumables" definiert.

Als Ausgangspunkt der Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum 31. Dezember 2021 (Vorjahr: 31. Dezember 2020) wird der Nutzungswert als Barwert der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt. Die Prognose der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse stützt sich auf die aktuellen Planungen von STRATEC. Der Detailplanungszeitraum umfasst dabei, wie im Vorjahr, drei Jahre. Die künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden in der funktionalen Währung geplant. Den Planungen liegen Annahmen über künftige Absatzmengen und Verkaufspreise sowie über erwartete Kosten zugrunde. Rohstoffpreise werden dabei zu

den gegebenen Konditionen berücksichtigt. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase werden als ewige Rente unter Berücksichtigung von aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteten Wachstumsraten abgebildet. Unterschreitet der Nutzungswert den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, ist der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung zu ermitteln.

Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkostensätze der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden dabei als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC) berechnet. Zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten werden zum einen die Eigenkapitalkosten, die sich aus risikofreiem Basiszins und Risikozuschlag (Marktrisikoprämie multipliziert mit einem Betafaktor auf Grundlage einer Analyse von Vergleichsunternehmen) zusammensetzen, und zum anderen der Fremdkapitalkostensatz, der dem durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatz der Vergleichsunternehmen entspricht, herangezogen. Eigen- und Fremdkapitalkosten werden mit der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Vergleichsunternehmen gewichtet. Im Hinblick auf die Rendite- und Risikoprofile der untersuchten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden für diese jeweils individuellen Kapitalkostensätze ermittelt. Diese stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Zahlungsmittelgenerierende
Einheit
Vorsteuer-WACC
%
Laborautomatisierung
2021
2020
6,39
6,40
Manufacturing, Parts & Services
2021
2020
5,59
5,61
Diatron
2021
2020
6,07
5,87
Smart Consumables
2021
2020
5,92
5,91

Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 37.996 T€ (Vorjahr 37.860 T€) resultiert in Höhe von 569 T€ (Vorjahr: 569 T€) aus dem Erwerb der STRATEC Biomedical UK, Ltd. im Geschäftsjahr 2006, in Höhe von 1.467 T€ (Vorjahr: 1.467 T€) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Molecular GmbH im Geschäftsjahr 2009, in Höhe von 2.736 T€ (Vorjahr: 2.525 T€) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Biomedical USA, Inc. im Geschäftsjahr 2010, in Höhe von 24.616 T€ (Vorjahr: 24.691 T€) aus dem Unternehmenserwerb der Diatron-Gruppe im Geschäftsjahr 2016 und in Höhe von 8.608 T€ (Vorjahr: 8.608 T€) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Consumables GmbH im Geschäftsjahr 2016. Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr sind auf die Währungsumrechnung zurückzuführen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet worden, die von den Synergien profitieren.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus vorgenannten Erwerben wurden für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung auf Basis des Verhältnisses der jeweiligen EBITs den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Laborautomatisierung", "Manufacturing, Parts & Services" und "Diatron" wie folgt zugeordnet. Dargestellt werden nachfolgend die Buchwerte der signifikanten Geschäfts- oder Firmenwerte.

in T€ Labor
automatisierung
Manufacturing,
Parts & Services
Diatron
2021 2020 2021 2020 2021 2020
Buchwert Geschäfts- oder Firmenwert 14.987 14.800 15.924 15.960 6.550 6.565

STRATEC hat gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) die jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung für diese Geschäfts- oder Firmenwerte, wie im Vorjahr, zum 31. Dezember durchgeführt. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, keine Wertminderung erfasst.

Folgende wesentlichen Annahmen wurden für die Ermittlung der erzielbaren Beträge dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt:

Annahmen für die Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

Es wird von einem Umsatzwachstum von durchschnittlich 4,9% (Vorjahr: 1,5%) bzw. einer geplanten durchschnittlichen EBIT-Marge von 16,0% (Vorjahr: 22,3%) ausgegangen. Diese Annahme spiegelt vergangene Erfahrungen des Managements wider. In der ewigen Rente

Die Planung des erzielbaren Betrags basiert auf einem durchschnittlichen Umsatzwachstum in Höhe von 16,5% (Vorjahr: 0,2%) bzw. einer geplanten durchschnittlichen EBIT-Marge von 15,6% (Vorjahr: 20,8%). Diese Annahmen stimmen mit den durchschnittlichen Wachstumsaussichten der Branche aus externen Marktdaten überein. In der ewigen Rente wurde eine prognostizierte Wachstumsrate von 1,0% (Vorjahr: 1,0%) angesetzt.

Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung in diesem Umfang nach vernünftigem Ermessen insbesondere aus langfristiger Sicht möglich ist. Auf dieser Grundlage kam STRATEC zu dem Ergebnis, dass es bei allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keine Anzeichen für eine potentielle Wertminderung bei STRATECs vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerten gibt.

Im Geschäftsjahr wurde ein im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht signifikanter Betrag in Höhe von 535 T€ (Vorjahr: 535 T€) einer weiteren zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet. Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfungen wurden auch für diesen zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte keine Anhaltspunkte für Wertminderungen festgestellt.

Vorräte

Vorräte sind Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse sowie Waren), die sich in der Herstellung befinden (unfertige Erzeugnisse und Vertragserfüllungskosten) oder die im Rahmen des Herstellungsprozesses oder bei der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert.

Der Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren liegen durchschnittliche Beschaffungspreise zugrunde. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten für Fertigungslöhne und -material anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Die Herstellungskosten der Vertragserfüllungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten für Fertigungslöhne anteilige Fertigungsgemeinkosten. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt soweit diese der Produktion direkt zugerechnet werden können. Vertriebskosten werden nicht berücksichtigt. Entsprechend dem Geschäftsmodell von STRATEC umfassen die Vertragserfüllungskosten auch Entwicklungskooperationen oder sonstige Verträge mit Kunden. Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Entwicklungskooperationen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt.

Die Bestandsrisiken, die sich aus einer geringeren Umschlagshäufigkeit sowie geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt.

Die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten erfolgt nach IFRS 9 (Finanzinstrumente).

Danach werden finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz angesetzt sobald STRATEC Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Finanzinstruments wird. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt.

Die erstmalige Bewertung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden berücksichtigt, sofern keine erfolgswirksame Bewertung des Finanzinstruments zum beizulegenden Zeitwert erfolgt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis bewertet.

Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten (Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente) erfolgt, je nach Zuordnung des finanziellen Vermögenswerts bei dessen erstmaliger Erfassung zu den Kategorien nach IFRS 9 (Finanzinstrumente), entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Die Zuordnung zu den Kategorien nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) erfolgt dabei jeweils auf Basis der Ziele des Geschäftsmodells und der Charakteristika der Zahlungsströme.

Ein Schuldinstrument wird, sofern dieses nicht als FVTPL designiert wurde, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC-Schuldinstrument), wenn es im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten und seine Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt mittels Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung erwarteter Wertminderungen gemäß den Vorgaben des IFRS 9 (Finanzinstrumente). Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste und Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

Ein Schuldinstrument wird, sofern dieses nicht als FVTPL designiert wurde, zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis (FVTOCI-Schuldinstrument) bewertet, wenn es im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch diese zu verkaufen und seine Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Ein Eigenkapitalinstrument wird, sofern dieses nicht zu Handelszwecken gehalten wird, zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis (FVTOCI-Eigenkapitalinstrument) bewertet, sofern STRATEC beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich wählt, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitalinstruments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl kann einzelfallbezogen für jedes Eigenkapitalinstrument getroffen werden. Dividenden werden in der Regel als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen umgegliedert.

Finanzielle Vermögenswerte (Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente), die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI bewertet werden, werden zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (FVTPL) bewertet. Die Bewertung umfasst auch derivative Finanzinstrumente, mit Ausnahme solcher, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, sowie die finanziellen Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder verwaltet werden und deren Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwerts beurteilt wird. Des Weiteren ist beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI erfüllen, unwiderruflich eine Designation zu FVTPL möglich ("Fair-Value-Option"). Von dieser Möglichkeit hat STRATEC, wie im Vorjahr, keinen Gebrauch gemacht. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit sie nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet werden. Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, sofern eine finanzielle Verbindlichkeit als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein derivatives Finanzinstrument, mit Ausnahme solcher, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, vorliegt oder beim erstmaligen Ansatz als solches designiert wird. Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Währungskursgewinne und -verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen wurden. Finanzielle Verbindlichkeit werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und als Nettobetrag ausgewiesen, wenn STRATEC einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Derivative Finanzinstrumente werden bei STRATEC zur Reduzierung von Währungsrisiken insbesondere in Form von Devisentermingeschäften eingesetzt. Die Bewertung beim erstmaligen Ansatz sowie im Rahmen der Folgebewertung erfolgt dabei zum beizulegenden Zeitwert. Die Veränderung der beizulegenden Zeitwerte werden direkt im Gewinn oder Verlust innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge bzw. Aufwendungen erfasst, da STRATEC bislang keine derivativen Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente designiert.

Steuern

Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten landesspezifischen gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, wie sie voraussichtlich abfließen bzw. erstattet werden. Die sonstigen, nicht auf das Einkommen bzw. den Ertrag erhobenen Steuern werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung innerhalb der einzelnen Funktionsbereiche sowie in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode für zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRSund Steuerbilanz (hiervon ausgenommen sind Geschäfts- oder Firmenwerte), aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf Steuerminderungsansprüche aus wahrscheinlich in den Folgejahren realisierbaren steuerlichen Verlustvorträgen.

Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung dieser aktiven latenten Steuern verfügbar sein wird. In die Beurteilung der Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche werden die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen, kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft sowie mögliche Steuerstrategien mit einbezogen. Bei der Beurteilung ist STRATEC ferner an die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerrechtlichen Normen gebunden. Künftige Rechtsänderungen können insoweit eine erfolgswirksame Anpassung erforderlich machen.

Latente Steuern auf die Umrechnung ausländischer Abschlüsse in Fremdwährung wurden nach Maßgabe des deutschen Steuerrechts auf 5% der Umrechnungsdifferenzen gebildet. Weitere latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden nicht gebildet, da STRATEC in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Tatsächliche und latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt bestehen. Soweit Gewinne und Verluste direkt im Eigenkapital erfasst werden, gilt dies ebenfalls für die hierauf gebildeten aktiven und passiven latenten Steuern.

Steuerliche Sachverhalte werden von STRATEC, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, bezüglich Unsicherheit überprüft und bei entsprechender Einschätzung eine Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet. Da sich die Einschätzungen im zeitlichen Verlauf ändern können, ergeben sich auch Auswirkungen auf die Höhe der als erforderlich einzuschätzenden Risikovorsorge. Der Betrag der erwarteten Steuerschulden und Steuerforderungen spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Die Altersversorgung erfolgt bei STRATEC sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen Ländern sowie den im Einzelnen vereinbarten Leistungen.

Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt STRATEC aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Beiträge an staatliche oder private Versorgungsträger. Für STRATEC bestehen über die Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen werden aufwandswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme bestehen bei STRATEC aufgrund unterschiedlicher länderspezifischer Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz in verschiedenen Ausprägungen. Zur Rückdeckung der Versorgungszusagen leistet STRATEC teilweise Beiträge in externe Planvermögen. Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) nach der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die Berechnungen basieren bei STRATEC im Wesentlichen auf statistischen Daten zu Sterbeund Invaliditätsraten, auf Annahmen über den Abzinsungssatz, zukünftigen Einkommens- und Rentensteigerungen, Fluktuationsraten sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen. Die Bestimmung des Abzinsungssatzes sowie die erwartete Rendite des Planvermögens orientiert sich grundsätzlich an Renditen laufzeitadäquater hochwertigen Unternehmensanleihen bzw. hilfsweise an Renditen entsprechender Staatsanleihen. Die Währung und die Laufzeiten der zugrunde gelegten Anleihen stimmen dabei mit der Währung und den voraussichtlichen Fristigkeiten der nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse zu erfüllenden Versorgungsverpflichtungen überein. Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen. Die Verpflichtungen und das Planvermögen werden jährlich bewertet; die versicherungsmathematischen Berechnungen werden zum Bilanzstichtag erstellt. Neubewertungsbeträge aus versicherungsmathematischen Effekten werden erfolgsneutral direkt im "sonstigen Ergebnis" erfasst.

Andere Rückstellungen

Andere Rückstellungen werden gebildet, sofern eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende, rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, ein künftiger Vermögensabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann.

Sofern der Eintritt des Vermögensabflusses für einen über das Folgejahr hinausgehenden Zeitpunkt erwartet wird, werden die Verpflichtungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt. Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen aktiviert, sofern ihre Realisation nahezu sicher ist.

Zu den anderen Rückstellungen gehören bei STRATEC die Verpflichtungen aus Garantie- und Gewährleistung. Die Ermittlung des Verpflichtungsumfangs aus Garantie- und Gewährleistung basiert auf den erzielten garantiebehafteten Umsätzen und den vertraglichen Gewährleistungszeiträumen sowie den aus der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungswerten, welche auf der Grundlage der Auswirkungen aktuell beobachtbarer Informationen und Daten angepasst werden, um die Auswirkungen des historischen Umfelds in Bezug auf diese aktuellen Informationen und Daten zu ergänzen.

Aktienbasierte Vergütungstransaktionen

Nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) wird zwischen Transaktionen mit Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente unterschieden. STRATEC bilanziert, wie im Vorjahr, zwei unter IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) fallende Vereinbarungen:

Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) mit Barausgleich, Aktienoptionen für Mitarbeiter mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente sowie ein auf das Geschäftsjahr 2021 bezogenes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.

Erhaltene Güter und Dienstleistungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (Aktienwertsteigerungsrechte; SARs) werden zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld erfasst, der unter Anwendung anerkannter Optionspreismodelle ermittelt wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam verbucht.

Erhaltene Güter und Dienstleistungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Aktienoptionen, Mitarbeiterbeteiligungsprogramm) werden mangels eigenständig ermittelbarem beizulegenden Zeitwert der Leistungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung, bei Aktienoptionen unter Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, bewertet. Ist die Ausübung der gewährten Eigenkapitalinstrumente oder des Barausgleichs von der Ableistung einer bestimmten Dienstzeit durch die Vertragspartei abhängig, wird davon ausgegangen, dass die von der Vertragspartei als Gegenleistung zu erbringenden Leistungen künftig im Laufe des Erdienungszeitraums erhalten werden. Der Vergütungsaufwand wird daher über den Erdienungszeitraum, innerhalb dessen die Berechtigten einen uneingeschränkten Anspruch auf die zugesagten Instrumente erwerben, erfasst.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Erreichen oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle von STRATEC stehen. Eine Bilanzierung solcher Verpflichtungen unterbleibt, da hier der Abfluss von Ressourcen als unwahrscheinlich erachtet wird oder der Umfang der Verpflichtungen nicht verlässlich geschätzt werden kann.

Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungsund Entwicklungskosten

Die zentralen Grundsätze zur Umsatzrealisierung sowie zur Erfassung von Umsatz- sowie Forschungs- und Entwicklungskosten in Bezug auf das Geschäftsmodell von STRATEC stellen sich wie folgt dar:

Sofern es sich um Entwicklungsprojekte ohne Vertrag mit einem Kunden (Eigene Entwicklungsprojekte) handelt, werden die in diesem Zusammenhang anfallenden Entwicklungskosten grundsätzlich in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie entstehen. Davon ausgenommen sind die im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbenen Forschungsund Entwicklungsprojekte sowie Entwicklungskosten, welche die Kriterien gemäß IAS 38.57 kumulativ erfüllen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern der nutzungsbereite Zustand noch nicht erreicht ist. Ein Wertminderungsaufwand wird dann erfasst, wenn der Buchwert der aktivierten Vermögenswerte seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Sobald der nutzungsbereite Zustand erreicht ist, erfolgt für "Eigene Entwicklungsprojekte", welche mit Entwicklungskooperationen nicht vergleichbar sind, eine Amortisation in der Regel über fünf Jahre. Bezüglich mit Entwicklungskooperationen vergleichbare "Eigene Entwicklungsprojekte" verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen" in diesem Abschnitt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Entwicklungskosten im Zusammenhang mit vorgenannten Entwicklungsprojekten in Höhe von 8.671 T€ (Vorjahr: 10.443 T€) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert.

Aufwendungen, die den Forschungskosten zuzuordnen sind, werden nach IAS 38.54 in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.

Sofern es sich um Entwicklungsprojekte mit Vertrag mit einem Kunden (Entwicklungskooperationen) oder sonstige Verträge mit Kunden handelt, erfasst STRATEC Umsatzerlöse aus Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen sowie dem Verkauf von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien. Grundlage hierfür sind die Kundenverträge von STRATEC und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen, welche einzeln identifiziert und für Zwecke der Umsatzrealisierung gesondert abgebildet werden. Umsatzerlöse sind dann zu erfassen, wenn ("when or as") STRATEC die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen entweder zu einem Zeitpunkt ("when") oder über einen Zeitraum ("as") an einen Kunden überträgt. Bei Verkäufen von Analysensystemen sowie Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien erfolgt in der Regel eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung, wobei sich der Zeitpunkt unter Würdigung der Übertragung des Eigentums und dem Übergang von Risiken und Chancen bestimmt. Umsatzerlöse aus sonstigen Dienstleistungen werden grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserfüllung und nach Maßgabe des Leistungsfortschritts erfasst. Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungsverpflichtungen werden je nach Vertragsgestaltung über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt erfasst. Dabei können, ausgehend von der Fragestellung ob die Entwicklungskosten durch (Meilenstein-) Zahlungen oder Kompensationsklauseln gedeckt sind und/oder Mindestabnahmemengen vereinbart wurden, für die Bilanzierung von Entwicklungskooperationen und der mit diesen in Zusammenhang stehenden Entwicklungsleistungsverpflichtungen im OEM-Partnering-Business, welches als Geschäftsmodell sowohl quantitativ als auch qualitativ die größte Bedeutung für STRATEC hat, im Wesentlichen die vier Fallgruppen unterschieden werden:

Fallgruppen für die Bilanzierung von Entwicklungskooperationen

FALL 1 FALL 2 FALL 3 FALL 4
• Entwicklungsleistungs
verpflichtung zu einem
bestimmten Zeitpunkt
erfüllt (IFRS 15.38)
– Durch Zahlungen
gedeckte Entwicklungs
kosten = Vertragserfül
lungskosten
– Nicht durch
Zahlungen gedeckte
Entwicklungskosten =
Immaterieller Vermö
genswert gem. IAS 38
– Vor Übertragung der
Entwicklungsleistungen
erhaltene Zahlungen =
Vertragsverbindlich
keiten
• Entwicklungsleistungs
verpflichtung zu einem
bestimmten Zeitpunkt
erfüllt (IFRS 15.38)
– Allokation Transakti
onspreis von Gerätelie
ferverpflichtungen aus
Mindestabnahmemenge
auf Entwicklungsleistung
= Vertragsvermögens
wert
– Durch Zahlungen
gedeckte Entwicklungs
kosten = Vertragserfül
lungskosten
– Nicht durch
Zahlungen gedeckte
Entwicklungskosten =
Immaterieller Vermö
genswert gem. IAS 38
– Vor Übertragung der
Entwicklungsleistungen
erhaltene Zahlungen =
• Entwicklungsleistungs
verpflichtung über
einen bestimmten
Zeitraum erfüllt
(IFRS 15.35(c))
– Allokation Transakti
onspreis von Gerätelie
ferverpflichtungen aus
Mindestabnahmemenge
auf Entwicklungsleistung
= Vertragsvermögens
wert
– Vor Übertragung der
Entwicklungsleistungen
erhaltene Zahlungen =
Vertragsverbindlichkeiten
• Entwicklungsleistungs
verpflichtung über
einen bestimmten
Zeitraum erfüllt
(IFRS 15.35(c))
– Keine Allokation
Transaktionspreis von
Gerätelieferverpflich
tungen aus Mindestab
nahmemenge auf
Entwicklungsleistung
– Vor Übertragung der
Entwicklungsleistungen
erhaltene Zahlungen =
Vertragsverbindlichkeiten

Vertragsverbindlichkeiten

Umsatzerlöse werden in der Höhe des Betrags erfasst, deren Erhalt STRATEC für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen erwartet. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile wie Umsatzsteuern sowie Erlösminderungen – z. B. Rabatte, Skonti und Boni – werden von den Umsatzerlösen abgezogen. STRATEC passt die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen wesentlicher Finanzierungskomponenten an, wenn erwartet wird, dass der Zeitraum zwischen Erfüllung einer Leistungsverpflichtung und deren Bezahlung mehr als ein Jahr beträgt. Gewöhnlich können bei STRATEC wesentliche Finanzierungskomponenten vorliegen, wenn Entwicklungsleistungsverpflichtungen über einen Zeitraum erfüllt werden und die Gegenleistungen erst nach Beendigung der Entwicklung zufließen. Finanzierungskomponenten werden je Vertrag beurteilt und sind nur dann wesentlich, wenn Faktoren wie ein geringer Barkaufpreis sowie der kombinierte Effekt aus Zeitspanne und marktüblichen Zinssatz auf eine wesentliche Abweichung zur vereinbarten Gegenleistung schließen lassen.

Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsanbahnung werden sofort als Aufwand erfasst, wenn der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt. In der Regel fallen bei STRATEC keine zusätzlichen Kosten an, die ohne entsprechende Vertragsabschlüsse nicht entstanden wären. Somit werden Kosten, die STRATEC im Rahmen der Anbahnung von Verträgen entstehen, zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst.

Kosten, die durch die Erfüllung von vertraglichen Leistungsverpflichtungen (Vertragserfüllungskosten) entstehen und in den Anwendungsbereich des IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) fallen, werden als Vermögenswert aktiviert und innerhalb der Vorräte ausgewiesen, wenn die Kosten zur Schaffung von Ressourcen oder deren Verbesserung, welche künftig zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen genutzt werden, führen sowie ein Ausgleich der Kosten erwartet wird.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfasst STRATEC für das hieraus schwebende Geschäft weder einen Vermögenswert noch eine Verbindlichkeit. Erst wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtung erfüllt, setzt STRATEC einen Vertragsvermögenswert oder eine Vertragsverbindlichkeit in der Konzern--

bilanz an. Eine Vertragsverbindlichkeit liegt vor, wenn der Kunde die Gegenleistung für zugesagte Leistungen bereits vollständig oder teilweise bezahlt hat, bevor STRATEC diese an den Kunden übertragen hat. Im Geschäftsmodell von STRATEC kann dies zum Beispiel bei Entwicklungsleistungsverpflichtungen, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, vorkommen, wenn der Kunde während der Entwicklungsphase Meilensteinzahlungen leistet. STRATEC erfasst in diesem Fall die Meilensteinzahlungen als Vertragsverbindlichkeiten, bis die Entwicklungsleistung an den Kunden übertragen wird und die Umsatzrealisierung erfolgt. Im umgekehrten Fall, in dem STRATEC leistet und der Kunde die Gegenleistung noch nicht übertragen hat, überprüft STRATEC, ob ein bedingter oder unbedingter Anspruch auf Übertragung der Gegenleistung besteht. Ein bedingter Anspruch führt zum Ansatz eines Vertragsvermögenswerts, während bei einem unbedingten Anspruch eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst wird. Im Geschäftsmodell von STRATEC kann dies bei einer Entwicklungsleistungsverpflichtung, welche über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird, vorliegen, falls die Kosten der Entwicklungsleistungsverpflichtung die Gegenleistung des Kunden während deren Leistungserfüllung übersteigen. Das Entstehen eines unbedingten Zahlungsanspruchs aus der Entwicklungsleistungsverpflichtung kann ferner an die Erfüllung weiterer vertraglicher Leistungsverpflichtungen gebunden sein.

Im Falle, dass STRATEC vertraglich verpflichtet ist, mehrere Leistungsverpflichtungen an einen Kunden zu übertragen, wird die vertraglich zugesagte Gegenleistung auf Basis des Einzelveräußerungspreises zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgeteilt. Einzelveräußerungspreise sind im Geschäftsmodell der Entwicklungskooperationen von STRATEC nicht direkt beobachtbar, d. h. STRATEC überträgt keine ähnlichen Güter und Dienstleistungen separat an ähnliche Kunden. In diesem Fall ist der Einzelveräußerungspreis für ein Gut oder eine Dienstleistung unter Anwendung einer geeigneten Methode zu schätzen. STRATEC wendet hierzu in der Regel den "expected-cost-plusa-margin"-Ansatz an.

Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es erforderlich in einem bestimmten Umfang Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen vorzunehmen, die Auswirkungen auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge sowie der Eventualverbindlichkeiten haben.

Die wichtigsten Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogenen Annahmen, aufgrund derer ein erhebliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich sein kann, werden im Folgenden näher dargestellt:

Ermessensentscheidungen

1. Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten aus der Entwicklung oder Entwicklungsphase eines eigenen Entwicklungsprojekts

Die Beurteilung, ob im jeweiligen Einzelfall die Voraussetzungen zur Aktivierung erfüllt wurden, unterliegt erheblichen Ermessensausübungen. STRATEC geht davon aus, dass aufgrund der Erfahrungswerte auf dem Gebiet der Entwicklung und Projektierung hinreichend verlässliche Einschätzungen in Bezug auf technische Realisierbarkeit, voraussichtliche Gesamtkosten und Marktbedingungen getroffen wurden.

2. Bilanzierung von Entwicklungskooperationen sowie Umsatzrealisierung

Bezüglich der Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Entwicklungskooperationen sowie der Umsatzrealisierung nach IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt.

3. Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung

Die Zuordnung der bei Unternehmenserwerben erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) erfordert wesentliche ermessensabhängige Würdigungen. STRATEC ordnet den Geschäfts- oder Firmenwert, der aus einem Unternehmenserwerb resultiert, vom Übernahmetag an jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Unternehmens, die aus den erwarteten Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen soll, zu. Zur Ermittlung des jeweils erwarteten Synergiepotentials wendet STRATEC sachgerechte Schlüssel (EBIT-Verhältnisse) an.

4. Bestimmung der funktionalen Währung

Bei der Bestimmung der funktionalen Währung eines ausländischen Geschäftsbetriebs und der Entscheidung, ob dessen funktionale Währung mit der des berichtenden Unternehmens identisch ist, sind bestimmte Indikatoren gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) heranzuziehen. Wenn die obigen Indikatoren gemischt auftreten und die funktionale Währung nicht klar ersichtlich ist, bestimmt STRATEC nach eigenem Ermessen, welches die funktionale Währung ist, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle, Ereignisse und Umstände am zutreffendsten widerspiegelt. Bei den ausländischen Konzerngesellschaften wurde, mit Ausnahme der Medical Analyzers Holding GmbH, Zug, Schweiz, deren funktionale Währung der Euro ist, die jeweilige Landeswährung dementsprechend als funktionale Währung gewählt.

5. Beurteilung, ob die Ausübung bzw. Nicht-Ausübung einer Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption im Rahmen eines Leasingverhältnisses hinreichend sicher ist

Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere solche von Gebäuden, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese Laufzeitverlängerungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen sind bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit des Leasingverhältnisses nur zu berücksichtigen, wenn diese hinreichend sicher sind. Die Beurteilung, ob die Ausübung bzw. Nicht- Ausübung solcher Optionen hinreichend sicher ist, unterliegt Ermessensentscheidungen. Dabei berücksichtigt STRATEC alle maßgeblichen Fakten und Umständen, die einen wirtschaftlichen Anreiz für STRATEC zur Ausübung bzw. Nicht- Ausübung der Option geben, sowie getroffene Entscheidungen aus der Vergangenheit.

Zukunftsbezogene Annahmen

1. Ermittlung des erzielbaren Betrags im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten)

Der Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwerts (Buchwert zum 31. Dezember 37.996 T€; Vorjahr: 37.860 T€) unterliegt aufgrund der Vielzahl der Variablen sowie einer dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen einer schwierigen und in erheblichem Maße mit Schätzungsunsicherheiten verbundenen Würdigung. Unter "Werthaltigkeitsprüfungen" in diesem Abschnitt werden die wesentlichen Annahmen, die dem Werthaltigkeitstest zum jeweiligen Stichtag zugrunde gelegt worden sind, dargestellt. Bei der Durchführung der Sensitivitätsanalysen im Rahmen der Werthaltigkeitstests der Geschäftsoder Firmenwerte wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung auf langfristige Sicht möglich erscheint. Auf dieser Grundlage kam STRATEC zu dem Ergebnis, dass es in allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keine Anzeichen für eine potenzielle Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts gibt.

2. Ermittlung des erzielbaren Betrags im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung von übrigen immateriellen Vermögenswerten nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten)

Übrige immaterielle Vermögenswerte (z.B. aktivierte Entwicklungskosten) werden entweder anlassbezogen (soweit sie einer planmäßigen Abschreibung unterliegen) oder mindestens jährlich (soweit sie keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen) auf Wertminderung überprüft (Buchwert zum 31. Dezember 51.370 T€; Vorjahr: 50.753 T€). Auch diese Werthaltigkeitsprüfungen unterliegen grundsätzlich denselben Schwierigkeiten und Schätzungsunsicherheiten wie der Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert. Bei der Durchführung der Sensitivitätsanalysen im Rahmen dieser Werthaltigkeitstests wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung auf langfristige Sicht möglich erscheint. Auf Grundlage der Sensitivitätsanalysen im Rahmen des Wertminderungstests kam STRATEC zu dem Ergebnis, dass es keine Anzeichen für eine potenzielle Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt.

3. Ermittlung der "erwarteten Kreditverluste" im Rahmen der Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte

Die Ermittlung der "erwarteten Kreditverluste" im Rahmen der Folgebewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Buchwert zum 31. Dezember 37.184 T€; Vorjahr: 34.782 T€) sowie der Vertragsvermögenswerte (Buchwert zum 31. Dezember 22.261 T€; Vorjahr: 22.642 T€) erfolgt bei STRATEC

nach einem differenzierten Verfahren, welches die Bonität des Schuldners, die Überfälligkeiten sowie die zur Minimierung des Ausfallsrisikos abgeschlossenen Warenkreditversicherungen berücksichtigt. Bedingt durch eine dynamische Entwicklung der Rahmenbedingungen ist aufgrund der Einbeziehung des Kreditausfallrisikos auf Basis der Bonität des Schuldners die Ermittlung mit erheblichen Schätzungsunsicherheiten verbunden.

4. Ermittlung des dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatzes

Zu der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit (Buchwert zum 31. Dezember 9.460 T€; Vorjahr 10.685 T€) sind die zukünftigen Leasingzahlungen mit einem Zinssatz zu diskontieren. Dieser Zinssatz ist der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz, sofern sich dieser ohne Weiteres bestimmen lässt. Ist dies nicht möglich, soll der Leasingnehmer auf seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zurückgreifen.

Da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz aus der Perspektive des Leasinggebers ist, ist dieser für den Leasingnehmer häufig nicht verfügbar. In vielen Fällen muss daher auf den Grenzfremdkapitalzinssatz (im Folgenden auch "IBR") zurückgegriffen werden. Der IBR ist ein unternehmensspezifischer und im Grundsatz sogar für den einzelnen Leasingvertrag sowie je legaler Einheit individueller Zinssatz. Dabei können zum Beispiel vergleichbare Leasinggegenstände zu Gruppen zusammengefasst werden, wie etwa Leasingvereinbarungen von vergleichbaren Kraftfahrzeugen zu vergleichbaren Konditionen in einem vergleichbaren Umfeld. Die wesentlichen Determinanten zur Bestimmung des IBR sind dabei Laufzeit des Leasingvertrags, Währung, in der dieser abgewickelt wird, Bonität des Leasingnehmers, Höhe des Kreditbetrags, ökonomisches Umfeld, in dem der Leasinggegenstand zum Einsatz kommt, Besicherung durch den Leasinggegenstand, Spezifika des Leasinggegenstands und der Bewertungsstichtag.

Der IBR wird von STRATEC grundsätzlich anhand des sogenannten Build-up Approach bestimmt und aus der Summe folgender Bestandteile ermittelt:

  • (a) eines laufzeitspezifischen risikolosen Basiszinses auf Grundlage von Renditen von Staatsanleihen (meist ausgehend von einer etablierten Währung mit belastbarer Datenbasis);
  • (b) Zu-/Abschlägen für Währungsrisiken im Vergleich zur Währung des Basiszinssatzes, beispielsweise auf der Grundlage von Inflationsdaten, sofern in einer vom Basiszinssatz abweichenden Währung;
  • (c) Zuschlägen für Länderrisiken, sofern das Land abweichend von dem des Basiszinses ist;
  • (d) Zuschlägen für die Kreditwürdigkeit des individuellen Leasingnehmers (legale Einheit), etwa auf Basis von ratingspezifischen Credit Spreads;
  • (e) Abschlägen aufgrund der Besicherung durch den Leasinggegenstand; sowie
  • (f) Zu-/Abschlägen aufgrund von Spezifika des Leasinggegenstands.

Bei der Bestimmung des laufzeitspezifischen Basiszinssatzes wurde durch STRATEC beachtet, dass hierbei nicht unreflektiert Renditen laufzeitgleicher Staatsanleihen zur Anwendung kommen können, da diese durch die Zinszahlungen während der Laufzeit und Rückzahlung des Nominalbetrags am Ende der Laufzeit eine andere Zahlungsstruktur aufweisen als das typische Leasingverhältnis mit einer konstanten Zahlung in jedem Jahr der Laufzeit. Deshalb wurden für die Herleitung des IBR durationsadäquate Diskontierungssätze angewendet. Insbesondere bei der Bemessung der Zu- und Abschläge für den Grad der Besicherung und die Spezifika des Leasinggegenstands bestehen indes weiterhin erhebliche Schätzungsunsicherheiten und vergleichsweise wenig belastbare empirische Daten.

5. Bewertung der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) und Ermittlung des daraus resultierenden Personalaufwands nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung)

Die Bewertung der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) (Buchwert zum 31. Dezember 3.976 T€; Vorjahr: 4.121 T€) erfolgt durch einen auf Optionsbewertung spezialisierten unabhängigen Gutachter. Dieser legt seiner Bewertung das Verfahren des Binomialbaums zugrunde. Die wesentlichen schätzungsbehafteten Parameter (Laufzeit, erwartete Volatilität, risikofreier Zinssatz) sind unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten – Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)" dargestellt.

6. Bewertung der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: leistungsorientierte Pläne nach IAS 19

Die Bewertung der leistungsorientierten Pläne nach IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) (Buchwert zum 31. Dezember 5.373 T€, Vorjahr: 5.620 T€) erfolgt durch eine auf Leistungen an Arbeitnehmer spezialisierte unabhängige Gesellschaft auf Grundlage von versicherungsmathematischen Annahmen, deren Einschätzung entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne mit Unsicherheiten verbunden sind. Bezüglich der wesentlichen Annahmen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (10) Pensionsrückstellungen".

7. Ermittlung der Rückstellung für Garantie- und Gewährleistungen nach IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen)

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Garantie- und Gewährleistungen (Buchwert zum 31. Dezember 1.637 T€; Vorjahr: 1.606 T€) berücksichtigt STRATEC Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, welche auf der Grundlage der Auswirkungen aktuell beobachtbarer Informationen und Daten angepasst werden, um die Auswirkungen des historischen Umfelds in Bezug auf diese aktuellen Informationen und Daten zu ergänzen. Die Erkenntnisse im laufenden Geschäftsjahr 2021 haben zu keiner wesentlichen Veränderung der Rückstellung für Garantie- und Gewährleistungen geführt. Die in künftigen Geschäftsjahren tatsächlich entstehenden Aufwendungen können von den geschätzten Werten abweichen.

8. Ansatz von latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge nach IAS 12 (Ertragsteuern)

Bei der Einschätzung, dass sich die – überwiegend kurzfristigen – Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den im IFRS-Konzernabschluss bilanzierten Werten in folgenden Geschäftsjahren umkehren, ist STRATEC nach IAS 12 (Ertragsteuern) an die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerrechtlichen Normen gebunden. Künftige Rechtsänderungen können insoweit eine erfolgswirksame Anpassung erforderlich machen. Bei der Einschätzung, dass die aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (Buchwert zum 31. Dezember 4.707 T€; Vorjahr: 4.707 T€) mit künftig entstehenden Gewinnen verrechenbar sind, stützt sich STRATEC unter anderem auf kurz- und mittelfristige Planungsrechnungen. Der tatsächliche Eintritt der künftigen Erfolge beruht auf mit Unsicherheiten verbundenen Einschätzungen. Die Buchwerte der im Konzernabschluss angesetzten bzw. nicht angesetzten aktiven und passiven latenten Steuern, deren Entstehung sowie deren Veränderung im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr werden im Einzelnen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (11) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erläutert.

9. Bestimmung der Amortisationsperiode und Amortisationsmethode bei den im Rahmen von Entwicklungskooperationen im Geschäftsmodell OEM-Partnering Business aktivierten immateriellen Vermögenswerten

Bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer (Buchwert zum 31. Dezember 51.370 T€; Vorjahr: 50.753 T€) ist der Abschreibungsbetrag nach IAS 38.97 planmäßig über seine Nutzungsdauer zu verteilen. Die Nutzungsdauer ist nach der Definition in IAS 38.8 entweder der Zeitraum, über den ein Vermögenswert voraussichtlich von einem Unternehmen nutzbar ist, oder die voraussichtlich durch den Vermögenswert im Unternehmen zu erzielende Anzahl an Produktionseinheiten oder ähnlichen Maßgrößen. Die Amortisationsmethode hat dabei gemäß IAS 38.97 dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts durch das Unternehmen zu entsprechen. Nach IAS 38.98 können für die planmäßige Verteilung des Abschreibungsbetrags eines Vermögenswerts verschiedene Abschreibungsmethoden herangezogen werden, wobei zu diesen Methoden neben der linearen und degressiven Abschreibung auch die leistungsabhängige Abschreibung zählt. Nach IAS 38.98B könnte bei der Wahl einer sachgerechten Abschreibungsmethode im Sinne von IAS 38.98 das Unternehmen den für den immateriellen Vermögenswert maßgeblichen begrenzenden Faktor bestimmen, welcher für die Festlegung der sachgerechten Abschreibungsbasis als Ausgangspunkt dienen könnte. Ob der maßgebliche begrenzende Faktor bei den Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodells OEM-Partnering Business von STRATEC eher die Zeit oder vielmehr eine bestimmte Stückzahl an über den Produktlebenszyklus zu produzierenden Geräten ist, unterliegt einer ermessensbehafteten Würdigung. Unter erneuter Würdigung aller Umstände kam STRATEC in der Gesamtbetrachtung zu der Einschätzung, dass die über den Produktlebenszyklus zu produzierende Gerätestückzahl unter Berücksichtigung des zu erwartenden Produktlebenszyklus an sich der maßgebliche begrenzende Faktor ist. Die aufgrund dessen ab dem Geschäftsjahr 2021 von STRATEC gewählte Amortisationsmethode, wonach sich die erforderliche Amortisation für die jeweilige Berichtsperiode durch den höheren der beiden Werte aus kumulierter linearer Amortisation auf Basis des erwarteten Produktlebenszyklus und aus kumulierter Amortisation auf Basis der zu produzierenden Gerätestückzahl bemisst, trägt diesem Umstand entsprechend Rechnung. Auf Basis der Erfahrungen kann dabei bezüglich der Produktlebenszyklen der Geräte gegenwärtig von in der Regel 12 bis 15 Jahren ausgegangen werden.

Weitere wesentliche, zukunftsbezogene Annahmen sowie am Bilanzstichtag vorhandene Quellen von Schätzunsicherheiten, durch die ein erhebliches Risiko bestehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich ist, liegen nicht vor.

Zusätzliche Angaben

Ergänzend zu den nach IFRS geforderten Angaben berichtet STRATEC für Vergleichszwecke ein um Sondereffekte adjustiertes EBIT und EBITDA, welche zusammen mit den Umsatzerlösen die in der internen Steuerung verwendeten Ergebnisgrößen darstellen. Als Sondereffekte werden dabei wesentliche Erträge und Aufwendungen definiert, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen und/oder einen nicht wiederkehrenden Charakter haben. Bezüglich detaillierter Angaben verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "B. Wirtschaftsbericht – Lage".

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

(1) Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt:

Stand 31.12.2021 37.996 19.068 61.159 5.023 2.515 24.685 6.969 146 157.561
Währungsdifferenzen 136 -72 -53 0 -37 130 26 0 130
Abgänge 0 4.437 0 0 0 0 2.301 0 6.738
Zugänge 0 0 9.637 0 0 0 536 127 10.300
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 01.01.2021
37.860 23.577 51.575 5.023 2.552 24.555 8.708 19 153.869
Geschäfts
oder
Firmenwerte
T€
Erworbene
Technologien
T€
Selbst
geschaffene
immaterielle
Vermögens
werte
T€
Erworbene
Patente
T€
Erworbene
Marken
namen
T€
Erworbener
Kunden
stamm
T€
Sonstige
Rechte und
Werte
T€
Geleistete
Anzahlungen
T€
Summe
T€
Geschäfts
oder
Firmenwerte
T€
Erworbene
Technologien
T€
Selbst
geschaffene
immaterielle
Vermögens
werte
T€
Erworbene
Patente
T€
Erworbene
Marken
namen
T€
Erworbener
Kunden
stamm
T€
Sonstige
Rechte und
Werte
T€
Geleistete
Anzahlungen
T€
Summe
T€
Kumulierte
Abschreibungen und
Wertminderungen
Stand 01.01.2021
0 15.198 20.032 1.499 1.212 20.552 6.763 0 65.256
Zugänge
Abschreibungen
0 2.071 2.545 334 259 1.893 1.411 0 8.513
Wertminderungen 0 0 1.047 0 0 0 0 0 1.047
Abgänge 0 4.437 0 0 0 0 2.301 0 6.738
Währungsdifferenzen 0 -59 65 0 -25 112 24 0 117
Stand 31.12.2021 0 12.773 23.689 1.833 1.446 22.557 5.897 0 68.195
Buchwerte
31.12.2021
37.996 6.295 37.470 3.190 1.069 2.128 1.072 146 89.366

Die Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus den Erwerben der Gesellschaften der Diatron-Gruppe, der STRATEC Consumables GmbH, der STRATEC Biomedical USA, Inc., der STRATEC Biomedical UK, Ltd. sowie der STRATEC Molecular GmbH.

Der Buchwert der Technologien beinhaltet die im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Diatron-Gruppe identifizierten Technologien für technische Lösungen für dezentrale Laboranalysen im Bereich der Hämatologie und der klinischen Chemie sowie im Rahmen des Unternehmenserwerbs der STRATEC Consumables identifizierten Technologien für intelligente Verbrauchsmaterialien, insbesondere im Bereich der Nano- und Microstrukturierung, Beschichtung und Kunststofffertigung.

Der Buchwert der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte beinhaltet sowohl aktivierte Entwicklungskosten aus eigenen Entwicklungsprojekten (35.531 T€; Vorjahr: 30.161 T€) als auch aktivierte Entwicklungskosten aus Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodells OEM-Partnering Business (1.939 T€; Vorjahr: 1.382 T€). Von den immateriellen Vermögenswerten aus eigenen Entwicklungsprojekten sind 15.885 T€ (Vorjahr: 3.656 T€) und von denen aus Entwicklungskooperationen 300 T€ (Vorjahr: 706 T€), zum Bilanzstichtag fertigstellt. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten".

Der Buchwert der sonstigen Rechte und Werte beinhaltet erworbene Software und Lizenzen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 18 T€ (Vorjahr: 80 T€) nach IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, Technologien sowie sonstige Rechte und Werte werden in den Umsatzkosten bzw. gemäß ihrer Verursachung innerhalb der einzelnen Funktionsbereiche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde auf selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit eigenen Entwicklungsprojekten stehen, eine Wertminderung in Höhe von 1.047 T€ vorgenommen. Diese ist dem Segment Diatron zuzuordnen. Die Ereignisse und Umstände, die zu dieser Wertminderung führten, resultieren aus der Entscheidung des Vorstands, vor dem Hintergrund einer mittelfristigen Nichterfüllung der sich von STRATEC hieraus erwarteten technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie einer Optimierung der Ressourcenallokation, ein Entwicklungsprojekt vorerst auszusetzen und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.

Die einzelnen immateriellen Vermögenswerte, die einen Buchwert zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 von über 2,0 Mio. € haben und damit für den Konzernabschluss von STRATEC neben dem Geschäfts- oder Firmenwert sowie der im Rahmen des Erwerbs der Diatron-Gruppe und der STRATEC Consumables GmbH erworbenen immateriellen Vermögenswerte von wesentlicher Bedeutung sind, setzen sich wie folgt zusammen:

Buchwert
T€
Phase des
Projekts
Eigenes Entwicklungsprojekt 9.626 in der
Amortisation
Eigenes Entwicklungsprojekt 5.618 in der
Entwicklung
Eigenes Entwicklungsprojekt 4.350 in der
Entwicklung
Eigenes Entwicklungsprojekt 2.657 in der
Entwicklung
Eigenes Entwicklungsprojekt 2.066 in der
Entwicklung
Eigenes Entwicklungsprojekt 2.300 in der
Entwicklung
Gesamt 26.617

Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:

Geschäfts- oder
Firmenwerte
T€
Erworbene
Technologien
T€
Selbst
geschaffene
immaterielle
Vermögens
werte
T€
Erworbene
Patente
T€
Erworbene
Marken
namen
T€
Erworbener
Kunden
stamm
T€
Sonstige
Rechte und
Werte
T€
Geleistete
Anzahlungen
T€
Summe
T€
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 01.01.2020
40.674 25.005 46.982 5.023 2.809 26.280 8.609 21 155.403
Zugänge 0 0 10.448 0 0 0 562 0 11.010
Abgänge 0 0 1.193 0 0 0 450 0 1.643
Umbuchungen 0 0 0 0 0 0 33 0 33
Umgliederungen IFRS 5 -99 0 -4.216 0 0 0 0 0 -4.315
Währungsdifferenzen -2.715 -1.428 -446 0 -257 -1.725 -46 -2 -6.619
Stand 31.12.2020 37.860 23.577 51.575 5.023 2.552 24.555 8.708 19 153.869
T€
T€
T€
T€
T€
T€
T€
T€
Kumulierte
Abschreibungen und
Wertminderungen
Stand 01.01.2020
0
13.979
18.962
1.166
1.053
17.157
5.994
0
Zugänge Abschreibungen
0
2.106
1.598
333
264
4.827
1.253
0
Abgänge
0
0
240
0
0
0
450
0
Umbuchungen
0
0
0
0
0
0
0
0
Umgliederungen IFRS 5
0
0
-211
0
0
0
0
0
Währungsdifferenzen
0
-887
-77
0
-105
-1.432
-34
0
Stand 31.12.2020
0
15.198
20.032
1.499
1.212
20.552
6.763
0
Buchwerte
31.12.2020
37.860 8.379 31.543 3.524 1.340 4.003 1.945 19 88.613
65.256
-2.535
-211
0
690
10.381
58.311
Selbst
geschaffene
immaterielle
Erworbene
Erworbener
Sonstige
Geschäfts- oder
Erworbene
Vermögens
Erworbene
Marken
Kunden
Rechte und
Geleistete
Firmenwerte Technologien werte Patente namen stamm Werte Anzahlungen Summe
T€

(2) Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten entwickelten sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt: Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Grundstücke und Bauten
T€
Fahrzeuge
T€
Geschäftsausstattung
T€
Summe
T€
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2021
12.874 635 121 13.630
Zugänge 294 334 0 628
Abgänge 48 204 0 252
Währungsdifferenzen -47 1 0 -46
Stand 31.12.2021 13.073 766 121 13.960
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Grundstücke und Bauten
T€
Fahrzeuge
T€
Geschäftsausstattung
T€
Summe
T€
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2021
3.168 316 47 3.531
Zugänge 1.713 232 23 1.968
Abgänge 48 183 0 231
Währungsdifferenzen -28 0 0 -28
Stand 31.12.2021 4.805 365 70 5.240
Buchwert 31.12.2021 8.268 401 51 8.720

Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Grundstücke und Bauten
T€
Fahrzeuge
T€
Geschäftsausstattung
T€
Summe
T€
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2020
9.793 558 121 10.472
Zugänge 4.954 172 0 5.126
Abgänge 72 94 0 166
Umgliederungen IFRS 5 -1.381 0 0 -1.381
Währungsdifferenzen -420 -1 0 -421
Stand 31.12.2020 12.874 635 121 13.630
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2020
1.681 185 23 1.889
Zugänge 1.776 227 24 2.027
Abgänge 19 94 0 113
Umgliederungen IFRS 5 -187 0 0 -187
Währungsdifferenzen -83 -2 0 -85
Stand 31.12.2020 3.168 316 47 3.531
Buchwert 31.12.2020 9.706 319 74 10.099

Bezüglich der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten".

(3) Sachanlagen

Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt:

Technische Anlagen
und Maschinen
T€
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
T€
Geleistete
Anzahlungen und
Grundstücke und
Bauten Anlagen im Bau Summe
T€
T€ T€
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 01.01.2021 41.406 12.434 35.983 6.025 95.848
Zugänge 2.013 1.880 3.197 2.842 9.932
Abgänge 0 0 902 0 902
Umbuchungen 63 573 1.311 -1.947 0
Währungsdifferenzen 399 -27 140 -10 502
Stand 31.12.2021 43.881 14.860 39.729 6.910 105.380
Grundstücke und
Bauten
T€
Technische Anlagen
und Maschinen
T€
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
T€
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
T€
Summe
T€
Kumulierte
Abschreibungen und
Wertminderungen
Stand 01.01.2021
6.419 9.648 24.411 0 40.478
Zugänge Abschreibungen 1.435 1.270 4.021 0 6.726
Abgänge 0 0 827 0 827
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Währungsdifferenzen 135 -9 139 0 265
Stand 31.12.2021 7.989 10.909 27.744 0 46.642
Buchwerte
31.12.2021
35.892 3.951 11.985 6.910 58.738

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Fremdkapitalkosten (Vorjahr: 183 T€) nach IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.

Im Geschäftsjahr 2021 waren, wie im Vorjahr, keine Wertminderungen vorzunehmen.

Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:

Grundstücke und
Bauten
T€
Technische Anlagen
und Maschinen
T€
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
T€
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
T€
Summe
T€
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 01.01.2020
30.122 11.673 31.940 8.684 82.419
Zugänge 7.022 331 2.981 4.176 14.510
Abgänge 0 39 255 0 294
Umbuchungen 4.298 556 1.928 -6.815 -33
Umgliederungen IFRS 5 0 0 -393 0 -393
Währungsdifferenzen -36 -87 -218 -20 -361
Stand 31.12.2020 41.406 12.434 35.983 6.025 95.848
Grundstücke und
Bauten
T€
Technische Anlagen
und Maschinen
T€
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
T€
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
T€
Summe
T€
Kumulierte
Abschreibungen und
Wertminderungen
Stand 01.01.2020
5.415 8.429 21.237 0 35.081
Zugänge
Abschreibungen
1.011 1.285 3.782 0 6.078
Abgänge 0 29 200 0 229
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Umgliederungen IFRS 5 0 0 -285 0 -285
Währungsdifferenzen -7 -37 -123 0 -167
Stand 31.12.2020 6.419 9.648 24.411 0 40.478
Buchwerte
31.12.2020
34.987 2.786 11.572 6.025 55.370

(4) Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betragen zum 31. Dezember 2021 43.232 T€ (Vorjahr: 35.857 T€). Im Geschäftsjahr 2021 wurden Erträge in Höhe von 765 T€ (Vorjahr: 134 T€) sowie Aufwendungen in Höhe von 1.227 T€ (Vorjahr: 594 T€) aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Die Ergebniswirkungen ergaben sich in Bezug auf Risiken aus geminderter Verwertbarkeit.

Unfertige Erzeugnisse und Vertragserfüllungskosten

Die Bestände gliedern sich im Einzelnen wie folgt:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Unfertige Erzeugnisse 15.384 14.938
Vertragserfüllungskosten 18.754 9.369
Gesamt 34.138 24.307

sen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten".

Fertige Erzeugnisse, Waren und geleistete Anzahlungen

Die Bestände gliedern sich im Einzelnen wie folgt:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Fertige Erzeugnisse 9.460 5.847
Waren 650 1.006
Geleistete Anzahlungen 1.288 1.008
Gesamt 11.398 7.861

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Erträge in Höhe von 80 T€ (Vorjahr: 40 T€) und Aufwendungen in Höhe von 526 T€ (Vorjahr: 53 T€) aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf fertige Erzeugnisse ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Von den innerhalb der Vorräte ausgewiesenen Beständen wird erwartet, dass diese zum überwiegenden Teil innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag realisiert werden. Ausgenommen hiervon sind Vertragserfüllungskosten in Höhe von 15.792 T€ (Vorjahr: 7.768 T€), deren Realisierung erst nach mehr als zwölf Monaten erwartet wird.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Erträge in Höhe von 364 T€ (Vorjahr: 698 T€) sowie Aufwendungen in Höhe von 471 T€ (Vorjahr: 24 T€) aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf unfertige Erzeugnisse ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Vertragserfüllungskosten im Rahmen von Entwicklungskooperationen verwei-

(5) Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 22.261 T€ (Vorjahr: 22.642 T€) betreffen die Ansprüche von STRATEC auf Gegenleistungen für abgeschlossene, aber zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Ansprüche unbedingt werden. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn STRATEC eine Rechnung an den Kunden ausstellt bzw. ausgestellt hat.

Die Veränderung der Vertragsvermögenswerte im Geschäftsjahr 2021 resultiert aus dem Anstieg im Zusammenhang mit der Erfassung von Umsatzerlösen über einen Zeitraum im Rahmen einer Entwicklungskooperation welche dem Segment Instrumentation zuzuordnen ist, sowie aus dem Rückgang bedingt durch Kundenzahlungen sowie einer Saldierung mit Vertragsverbindlichkeiten.

(6) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (37.184 T€; Vorjahr: 34.782 T€) sind in Höhe von 37.184 T€ (Vorjahr: 34.782 T€) innerhalb eines Jahres fällig. Kreditorische Debitoren werden unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 13 T€ (Vorjahr: 13 T€) enthalten. Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Leistende
Gesellschaft
Leistungs
empfänger
31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
STRATEC SE STRATEC
Biomedical
(Taicang) Co. Ltd.
13 13
Gesamt 13 13

Das Wertberichtigungskonto auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Vertragsvermögenswerte entwickelte sich wie folgt:

2021
T€
2020
T€
Kumulierte Wertbe
richtigungen zum 01.01.
1.285 1.662
Aufwand in der
Berichtsperiode
200 245
Auflösung -351 -508
Inanspruchnahme -12 -7
Währungsdifferenzen 2 -107
Kumulierte Wert
berichtigungen zum
31.12.
1.124 1.285

Die kumulierten Wertberichtigungen zum 31.12. betreffen in Höhe von 39 T€ (Vorjahr: 102 T€) die Vertragsvermögenswerte.

Im Geschäftsjahr 2021 entstanden, wie auch im Vorjahr, keine ergebniswirksamen Direktabschreibungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Wertaufholungen waren, wie im Vorjahr, nicht vorzunehmen.

Alle Aufwendungen und Erträge aus der Veränderung der Wertberichtigungen und der Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden, wie im Vorjahr, in den Vertriebskosten ausgewiesen.

Die Laufzeitbänder der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die gebildete Wertberichtigung für die "erwarteten Kreditverluste" stellen sich wie folgt dar:

in T€ Bruttowert davon: zum Bilanzstichtag
nicht überfällig
davon: zum Bilanzstichtag in den
folgenden Zeitbändern überfällig
Bis zu
30 Tagen
Zwischen 30
und 90 Tagen
Mehr als
90 Tage
31.12.2021 38.256 27.988 6.966 1.469 1.833
Erwarteter
Kreditverlust
228 90 767
31.12.2020 35.952 31.077 2.808 534 1.533
Erwarteter
Kreditverlust
240 96 847

Die Ermittlung der "erwarteten Kreditverluste" erfolgte bei STRATEC nach einem differenzierten Verfahren, welches insbesondere die unterschiedlichen länderspezifischen Gegebenheiten, z.B. in Bezug auf Überfälligkeiten, berücksichtigte. Ferner wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere durch die STRATEC SE Warenkreditversicherungen zur Minimierung des Ausfallrisikos abgeschlossen wurden, welche teilweise auch das Ausfallrisiko der Tochtergesellschaften mit abdecken. Die (erwartete) Prämie für die Warenkreditversicherung wurde dabei als Ausgangspunkt für die Ermittlung der (erwarteten) Kreditverluste herangezogen.

(7) Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Anteile an verbundenen
Unternehmen
100 100
Anteile an börsen
notierten Gesellschaften
1.226 1.248
Devisentermingeschäfte 0 1.226
Übrige 3.787 819
Gesamt 5.113 3.393

Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 100 T€ (Vorjahr: 100 T€) sowie übrige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 3.475 T€ (Vorjahr: 481 T€) werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Konsolidierungskreis" erläutert. Der Bilanzansatz entwickelte sich wie folgt:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Buchwert 01.01. 100 160
Abgänge 0 -59
Währungsdifferenzen 0 -1
Gesamt 100 100

Die Abgänge im Geschäftsjahr 2020 resultieren aus der Übertragung der Anteile an der Sanguin International Inc. im Rahmen der Veräußerung der STRATEC Biomedical UK, Ltd.

Anteile an börsennotierten Gesellschaften

Die Anteile an börsennotierten Gesellschaften wurden mit dem Schlusskurs der Wertpapierbörse mit dem höchsten Handelsvolumen zum Bilanzstichtag bewertet.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden, wie im Vorjahr, keine Anteile an börsennotierten Gesellschaften erworben.

Von den Anteilen an börsennotierten Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2021 keine Anteile veräußert. Im Vorjahr wurden Anteile zu einem Veräußerungspreis in Höhe von 72 T€ veräußert. Der aus dem Verkauf resultierende Gewinn in Höhe von 11 T€ wurde erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im "übrigen Finanzergebnis" erfasst.

Die aus der Stichtagskursbewertung von Anteilen an börsennotierten Gesellschaften per Saldo resultierenden Aufwendungen (Vorjahr: Erträge) in Höhe von 22 T€ (Vorjahr: 402 T€) wurden erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im "übrigen Finanzergebnis" erfasst.

Devisentermingeschäfte

Bezüglich der Stichtagskursbewertung von Devisentermingeschäften im Geschäftsjahr 2021 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzern-Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten". Die finanziellen Vermögenswerte aus Devisentermingeschäften im Vorjahr resultieren aus der Stichtagskursbewertung von derivativen Finanzinstrumenten, die der Absicherung von Währungskursrisiken dienen. Die im Vorjahr aus der Stichtagskursbewertung resultierenden Gewinne in Höhe von 1.237 T€ wurden erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung innerhalb der "sonstigen betrieblichen Erträge" erfasst.

Übrige

In dem Posten "Übrige" sind im Wesentlichen erhaltene Zahlungen in Höhe von 3.000 T€ (Vorjahr: 0 T€) zur Absicherung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Diese erhaltenen Zahlungen unterliegen vertraglich vereinbarten Verfügungsbeschränken, sodass STRATEC nur bei Eintritt bestimmter Bedingungen hierauf zugreifen kann. Der Ausweis der korrespondierenden Verbindlichkeiten erfolgt unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in entsprechender Höhe. Darüber hinaus sind in dem Posten Ansprüche aus Mietkautionen in Höhe von 459 T€ (Vorjahr: 463 T€), Forderungen gegen Mitarbeiter in Höhe von 60 T€ (Vorjahr: 90 T€), Ausleihungen in Höhe von 26 T€ (Vorjahr: 29 T€) sowie debitorische Kreditoren in Höhe von 13 T€ (Vorjahr: 60 T€) enthalten.

(8) Übrige Forderungen und Vermögenswerte

Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Umsatzsteuer 6.940 6.207
Abgegrenzte
Aufwendungen
1.868 1.767
Übrige 269 273
Gesamt 9.077 8.247

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind weder wertgemindert noch überfällig.

(9) Eigenkapital

Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals, ihre Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 sowie die gezahlten Dividenden ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der STRATEC SE beträgt zum Bilanzstichtag 12.128 T€ (Vorjahr: 12.103 T€). Das Grundkapital ist in 12.127.995 Stückaktien (Vorjahr: 12.102.945) eingeteilt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.

Die Erhöhung des Grundkapitals um 25 T€ (Vorjahr: 73 T€) resultiert aus der Ausgabe von 25.050 Bezugsaktien (Vorjahr: 72.650) aus bedingten Kapitalien im Rahmen der Aktienoptionsprogramme.

Genehmigtes Kapital

Nach § 4 Ziffer 4.5. der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juni 2025 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 2.400.000,00 € durch Ausgabe von höchstens 2.400.000 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Unter bestimmten, in der Satzung definierten Voraussetzungen ist der Vorstand jedoch berechtigt das Bezugsrecht insgesamt bis zu einem Betrag von 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals auszuschließen. Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2021 2.400.000,00 €.

Bedingte Kapitale

Nach § 4 Ziffer 4.6. erster Absatz der Satzung besteht ein Bedingtes Kapital VI/2013. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) bis zum 5. Juni 2018 nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde das Bedingte Kapital VI/2013 auf 190.000,00 € reduziert und die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 6. Juni 2013 insoweit aufgehoben, als dass daraus keine neuen Optionen mehr gewährt werden dürfen, sondern nur noch bestehende Optionen genutzt werden können. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital VI/2013 beträgt zum 31. Dezember 2021 5.000,00 €.

Nach § 4 Ziffer 4.6. zweiter Absatz der Satzung besteht ein Bedingtes Kapital VIII/2018. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) bis zum 29. Mai 2023 nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Mai 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital VIII/2018 beträgt zum 31. Dezember 2021 810.000,00 €.

Ferner besteht nach § 4 Ziffer 4.7. der Satzung ein Bedingtes Kapital IX/2020 in Höhe von 800.000,00 €. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von bis zu 800.000 neuen Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandeloder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 bis zum 7. Juni 2025 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Das Bedingte Kapital IX/2020 beträgt zum 31. Dezember 2021 800.000,00 €.

Die bedingten Kapitale betragen per 31. Dezember 2021 1.615.000,00 € (Vorjahr: 1.643.550,00 €).

Aktienoptionsprogramme

Zum 31. Dezember 2021 bestehen, wie im Vorjahr, zwei Aktienoptionsprogramme (anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Diese Aktienoptionsprogramme sind im besonderen Maße geeignet, einen nachhaltigen Leistungsanreiz für Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der STRATEC SE sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der STRATEC SE verbundenen Unternehmen sowie deren Arbeitnehmern zu bewirken und damit im Interesse von STRATEC und der Aktionäre zu einer Steigerung des Unternehmenswerts der Gesellschaft beizutragen.

Den einzelnen Mitgliedern des Vorstands wurden in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 keine Aktienoptionen gewährt, sondern sie erhielten Aktienwertsteigerungsrechte (anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich, SARs) als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. Seit dem Geschäftsjahr 2018 erfolgt eine Modifikation dahingehend, dass nicht mehr ausschließlich Aktienwertsteigerungsrechte (SARs), sondern im Verhältnis 75% zu 25% auch wieder Aktienoptionen gewährt werden.

Hinsichtlich Wartezeit, Erfolgsziel und Verfall gelten insbesondere die folgenden Bedingungen:

Die gewährten Aktienoptionen können vollständig frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ausgeübt werden, falls die STRATEC-Aktie zwischen dem Gewährungstag und dem Tag des Ablaufs der Wartezeit um mindestens zwanzig Prozent gegenüber dem Ausübungspreis gestiegen ist. Nach Ablauf der Laufzeit von sieben Jahren nach Gewährung verfallen die Aktienoptionsrechte entschädigungslos.

Den jeweiligen Aktienoptionsprogrammen, den Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts mittels des sogenannten Black-Scholes-Optionspreismodells unter Anwendung der Monte-Carlo-Simulation sowie der Ermittlung des Personalaufwands in den einzelnen Perioden (nach Berücksichtigung der Personalfluktuation) liegen im Wesentlichen die folgenden Parameter zugrunde (die erwartete Volatilität wurde dabei jeweils aus der historischen Volatilität abgeleitet):

Gewährt im Jahr: 2021 2020 2019 2018 2017
Gewährte Optionsrechte (Anzahl Aktien) 43.850 43.100 47.350 47.850 31.550
Gewichteter Ausübungspreis (in €) 119,66 76,81 59,76 60,05 51,73
Erwartete Volatilität
des Aktienkurses in%
39,29
bis 40,40
35,63
bis 38,39
35,78
bis 36,20
33,72
bis 35,83
29,70
bis 34,18
Erwarteter Dividendenertrag in% 0,60
bis 0,78
0,66
bis 1,28
1,11
bis 1,54
1,09
bis 1,45
1,69
Risikofreier Zinssatz in% -0,68
bis -0,44
-0,77
bis -0,51
-0,70
bis -0,07
0,08
bis 0,34
0,22
bis 0,37
Unterstellte Fluktuation der
Bezugsberechtigten in%
0,50
bis 5,00
0,50
bis 5,00
0,50
bis 5,00
0,50
bis 5,00
5,00
Beizulegender Zeitwert der Optionsrechte zum
Gewährungszeitpunkt (in T€)
1.608 1.016 731 787 151

Der gewichtete Durchschnittsaktienkurs wurde bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der im Geschäftsjahr 2021 gewährten Optionsrechte mit 118,56 € (Vorjahr: 80,38 €) berücksichtigt.

Das Ausübungsverhalten der Teilnehmer wurde hierbei insoweit berücksichtigt, als dass von einem ökonomischen Ausübungsverhalten ausgegangen wurde.

Einen zusammenfassenden Überblick über die Entwicklung der Aktienoptionsrechte für die Geschäftsjahre von 2020 bis 2021 gibt der folgende Optionsspiegel:

Vorstand Arbeitnehmer Summe
Aktienoptions
rechte
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Am 31.12.2020
ausstehend
30.000 58,91 129.850 63,87 159.850 62,94
davon ausübbar 0 n/a 500 52,61 500 52,61
Gewährt 10.000 113,00 33.850 121,47 43.850 119,54
Ausgeübt 0 n/a 25.050 50,51 25.050 50,51
Verfallen 0 n/a 0 n/a 0 n/a
Verwirkt 0 n/a 10.500 62,93 10.500 62,93
Am 31.12.2021
ausstehend
40.000 72,43 128.150 81,77 168.150 79,55
davon ausübbar 0 n/a 0 n/a 0 n/a
Vorstand Arbeitnehmer Summe
Aktienoptions
rechte
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Am 31.12.2019
ausstehend
60.000 40,30 140.400 55,17 200.400 50,72
davon ausübbar 40.000 31,87 10.600 41,07 50.600 33,80
Gewährt 10.000 62,40 33.100 81,17 43.100 76,81
Ausgeübt 40.000 31,87 32.650 46,83 72.650 38,59
Verfallen 0 n/a 1.500 31,32 1.500 31,32
Verwirkt 0 n/a 9.500 59,31 9.500 59,31
Am 31.12.2020
ausstehend
30.000 58,91 129.850 63,87 159.850 62,94
davon ausübbar 0 n/a 500 52,61 500 52,61

Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionsrechte wird aufwandswirksam auf die vereinbarten Sperrfristen verteilt und führt in gleicher Höhe zu einer Dotierung der Kapitalrücklage. Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein Aufwand in Höhe von 919 T€ (Vorjahr: 593 T€). Eine Anpassung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Gewährung berechneten Aufwands in den Folgeperioden war aufgrund konstanter bzw. geringfügiger Personalfluktuation nicht erforderlich.

Zum 31. Dezember 2021 sind keine Aktienoptionsrechte ausübbar. Die im Vorjahr ausübbaren 500 Aktienoptionsrechte berechtigten zum Erwerb von insgesamt bis zu 500 Aktien zu einem Gesamtausübungspreis in Höhe von 26 T€.

Der seit der jeweiligen Ausgabe der in der Berichtsperiode ausgeübten Aktienoptionen an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte gewichtete durchschnittliche Kurs betrug 130,34 € (Vorjahr: 110,01 €).

Die gewichteten Ausübungspreise und der gewichtete Durchschnitt der restlichen Vertragslaufzeiten für die am Ende der Berichtsperiode ausstehenden Aktienoptionen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

2021
------ --
Bandbreite in € Anzahl Aktienoptionen Gewichteter
Ausübungspreis in €
Gewichtete restliche
Vertragslaufzeit in Monaten
55,01 – 60,00 59.050 56,51 49,5
60,01 – 65,00 32.750 62,19 60,9
65,01 – 70,00 17.150 67,59 57,4
70,01 – 75,00 5.000 71,18 37,6
80,01 – 85,00 1.000 82,36 66,9
110,01 – 115,00 30.000 113,00 75,3
120,01 – 125,00 2.800 120,48 70,0
125,01 – 130,00 9.350 125,92 74,3
130,01 – 135,00 7.050 134,08 83,2
135,01 – 140,00 4.000 138,84 74,1
Gesamt 168.150 79,55 60,6

2020

Bandbreite in € Anzahl Aktienoptionen Gewichteter
Ausübungspreis in €
Gewichtete restliche
Vertragslaufzeit in Monaten
45,01 – 50,00 17.000 48,13 37,5
50,01 – 55,00 4.300 51,82 43,3
55,01 – 60,00 66.300 56,79 60,4
60,01 – 65,00 36.250 62,12 71,2
65,01 – 70,00 20.650 67,83 68,3
70,01 – 75,00 5.000 71,18 49,7
80,01 – 85,00 1.000 82,36 79,1
120,01 – 125,00 2.800 120,48 82,1
125,01 – 130,00 6.550 126,12 83,2
Gesamt 159.850 62,94 62,1

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Im Geschäftsjahr 2021 erhielten, wie im Vorjahr, alle berechtigten Mitarbeiter der STRATEC SE als Bestandteil der Vergütung vier Belegschaftsaktien im Rahmen des Mitarbeiterprogramms. Insgesamt wurden dabei 1.680 eigene Anteile (Vorjahr: 1.416 eigene Anteile) der STRATEC SE in die jeweiligen Depots der teilnehmenden Mitarbeiter übertragen. Im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm wurden 222 T€ (Vorjahr: 109 T€) sowohl als Aufwand als auch in der Kapitalrücklage erfasst, die durch die Übertragung von eigenen Anteilen anschließend um 30 T€ (Vorjahr: 24 T€) gemindert wurde.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 32.217 T€ (Vorjahr: 29.866 T€) enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten zur Eigenkapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist darin der als Aufwand erfasste Vorteil aus der Gewährung von Aktienoptionen bzw. aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sowie die Differenz aus Rückkauf und Wiederausgabe von eigenen Anteilen enthalten.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten kumulierten Konzernergebnisse, soweit diese nicht ausgeschüttet wurden, erfolgsneutrale Übertragungen aus dem übrigen Eigenkapital sowie die freien Gewinnrücklagen. Die freien Gewinnrücklagen sind durch Einstellungen im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung zur Gewinnverwendung von Vorstand und Aufsichtsrat der STRATEC SE nach § 58 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG) entstanden.

Die Gewinnrücklagen unterteilen sich danach wie folgt:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Freie Gewinnrücklagen 19.392 19.392
Kumulierte
Konzernergebnisse
145.729 116.660
Gesamt 165.121 136.052

Die kumulierten Ergebnisse entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

T€
Kumulierte Ergebnisse 31.12.2020 116.660
Konzernergebnis 2021 39.958
Ausschüttung (Dividende für 2020) -10.889
Kumulierte Ergebnisse 31.12.2021 145.729

Übriges Eigenkapital

Das übrige Eigenkapital in Höhe von -3.672 T€ (Vorjahr: -5.411 T€) beinhaltet die Währungsumrechnungsrücklage, die kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Neubewertung von Pensionen sowie hieraus resultierende latente Steuern.

Die am Stichtag ausgewiesene Währungsumrechnungsrücklage in Höhe von -1.592 T€ (Vorjahr: -3.097 T€) betrifft im Wesentlichen Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Einzelabschlüsse von Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, sowie aus der erfolgsneutralen Stichtagsumrechnung von konzerninternen Net Investments. Die Veränderung wird in der Gesamtergebnisrechnung in dem Posten Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Rahmen der Entkonsolidierung der STRATEC Biomedical UK, Ltd. ein Betrag in Höhe von 1.278 T€ aus der Währungsumrechnungsrücklage aufwandswirksam innerhalb des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst.

Die im Eigenkapital über das sonstige Ergebnis erfassten Beträge setzen sich wie folgt zusammen:

Stand
01.01.2021
T€
Sonstiges Ergebnis
T€
Stand
31.12.2021
T€
Pensionen -2.726 299 -2.427
Latente Steuern 412 -65 347
Währungsrücklage -3.157 1.595 -1.562
Latente Steuern 60 -90 -30
Gesamt -5.411 1.739 -3.672
Stand
01.01.2020
T€
Sonstiges Ergebnis
T€
Stand
31.12.2020
T€
Pensionen -2.325 -401 -2.726
Latente Steuern 469 -57 412
Währungsrücklage 1.606 -4.763 -3.157
Latente Steuern -119 179 60
Gesamt -369 -5.042 -5.411

Eigene Anteile

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 wurde die STRATEC SE ermächtigt, bis zum 7. Juni 2025 einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen eigene Anteile bis zu insgesamt zehn von Hundert des am 8. Juni 2020 bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung darf dabei nicht zum Handel in eigenen Anteilen ausgenutzt werden. Auf die neu erworbenen eigenen Anteile dürfen zusammen mit den eigenen Anteilen, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb der eigenen Anteile kann über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebotes, mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch Abgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen.

Die STRATEC SE hat von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile im Geschäftsjahr 2021, wie im Vorjahr, keinen Gebrauch gemacht. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die zurückgekauften Anteile einzuziehen. Vielmehr erhält sich die STRATEC SE den finanziellen Handlungsspielraum für Akquisitionen und zur Absicherung der Wachstumsstrategie. Darüber hinaus behält sich die STRATEC SE vor, die zurückgekauften eigenen Anteile auch zu weiteren Zwecken zu verwenden, die im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung stehen.

Die STRATEC SE hält zum Bilanzstichtag 1.899 eigene Anteile (Vorjahr: 3.579). Die Veränderung von 1.680 ist auf die Hingabe von eigenen Anteilen im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zurückzuführen. Die eigenen Anteile werden mit den Anschaffungskosten von insgesamt 35 T€ (Vorjahr: 65 T€) gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.

Gewinnverwendung

Nach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem Bilanzgewinn, der in dem nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss der STRATEC SE ausgewiesen wird.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von 0,90 € (Vorjahr: 0,84 €) je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt 10.889 T€ (Vorjahr: 10.101 T€), gezahlt.

Der Vorstand empfiehlt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat, von dem nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ermittelten Bilanzgewinn der STRATEC SE in Höhe von 79.360 T€ eine Ausschüttung in Höhe von 11.519.791,20 € bzw. 0,95 € je dividendenberechtigter Aktie vorzunehmen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 67.840 T€ auf neue Rechnung vorzutragen. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Genehmigung durch die Hauptversammlung und wurde nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst.

Per 31. Dezember 2021 wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der STRATEC SE von dem Jahresergebnis 2021, wie im Vorjahr, keine Einstellung in die freien Gewinnrücklagen vorgenommen.

(10) Pensionsrückstellungen

Die betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich in beitrags- und leistungsorientierte Versorgungsplänen unterschieden werden.

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht STRATEC über die Entrichtung von Beitragszahlungen an einen externen staatlichen oder privaten Versorgungsträger hinaus keine weiteren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen ein. Die laufenden Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Diese beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 4.671 T€ (Vorjahr: 4.456 T€). Darin enthalten sind Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland in Höhe von 2.715 T€ (Vorjahr: 2.589 T€).

Zum Bilanzstichtag bestehen ferner leistungsorientierte Versorgungspläne gegenüber den Vorstandsmitgliedern in Deutschland sowie gegenüber Arbeitnehmern in Österreich und der Schweiz. Zur Absicherung der Pensionsverpflichtung in Deutschland wurden teilweise Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Durchführung der Versorgungspläne in der Schweiz erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mittels einer externen Pensionskasse. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Versorgungsplänen ist STRATEC neben den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Zinsänderungsrisiko, dem Renten- und Einkommenssteigerungsrisiko und dem Risiko der steigenden Lebenserwartung auch dem Kapitalmarktrisiko aus der Anlage des Planvermögens ausgesetzt.

Die Pensionsverpflichtung wird in der Konzernbilanz saldiert mit den verpfändeten Aktivwerten der Rückdeckungsversicherungen ausgewiesen.

Die Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen erfolgt anhand des versicherungsmathematischen Verfahrens der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei werden unter Berücksichtigung von Trendannahmen die zukünftigen Verpflichtungen auf Basis der zum Geschäftsjahresende anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet.

Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden dabei zur Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zugrunde gelegt:

Deutschland
31.12.2021
Österreich
31.12.2021
Schweiz
31.12.2021
Abzinsungssatz 1,08% 1,00% 0,40%
Zukünftige
Einkommenssteigerungen
0,00% 2,00% 1,80%
Zukünftige
Rentensteigerungen
0,00%–1,00% 0,00% 0,00%
Fluktuationsrate 0,50%–1,50% 0,00% *
Durchschnittliche
Duration
* * * 12,0 Jahre * *

Deutschland 31.12.2020 Österreich 31.12.2020 Schweiz 31.12.2020 Abzinsungssatz 0,57% 0,70% 0,20% Zukünftige Einkommenssteigerungen 0,00% 1,50% 1,80% Zukünftige Rentensteigerungen 0,00%– 1,00% 0,00% 0,00% Fluktuationsrate 0,50%–1,50% 0,00% * Durchschnittliche Duration * * * 12,5 Jahre * *

Fluktuationsrate gestaffelt nach Männern und Frauen sowie Alter. Die Bandbreite der Fluktuationsrate für Männer beträgt dabei nach dem Bundesgesetz über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) in der Schweiz 1,66% bis 31,00% (Vorjahr: 1,30% bis 28,53%), die für Frauen 2,15% bis 27,58% (Vorjahr: 1,52% bis 24,12%).

*

* * Die Bandbreite der durchschnittlichen Duration beträgt bei der STRATEC Switzerland AG 19,0 Jahre (Vorjahr: 22,0 Jahre) und bei der STRATEC Services AG 18,8 Jahre (Vorjahr: 22,3 Jahre).

* * * Die durchschnittliche Duration beträgt für Versorgungszusagen mit versicherungsförmigen Durchführungswegen 21,5 Jahre (Vorjahr: 22,9 Jahre) und für unmittelbare Versorgungszusagen 10,8 Jahre (Vorjahr: 11,8 Jahre).

Die wesentlichen Annahmen zur Lebenserwartung wurden für Deutschland, wie im Vorjahr, aus den biometrischen RICHT-TAFELN 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, für Österreich, wie im Vorjahr, aus der AVÖ 2018-P Pagler & Pagler Generationentafel sowie für die Schweiz aus der BVG 2020 Generationstafel (Vorjahr: BVG 2015 Generationstafel) entnommen.

Die für die Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Prämissen gelten für die Ermittlung des Zinsaufwands und des laufenden Dienstzeitaufwands im folgenden Geschäftsjahr.

Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts (DBO) und des Planvermögens im Geschäftsjahr stellen sich wie folgt dar:

2021
T€
2020
T€
Anwartschaftsbarwert der Pensions
verpflichtungen (DBO) Stand 01.01.
13.345 11.008
Übertragungen aufgrund Arbeitgeberwechsel 1.049 651
Laufender Dienstzeitaufwand 986 911
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -356 -28
Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen 46 62
Geleistete Zahlungen -30 -162
Beiträge zum Versorgungsplan durch
Arbeitnehmer
404 316
Neubewertungen der Pensionsverpflichtungen
Versicherungsmathematische
Gewinne (-)/Verluste (+)
aus Änderungen der
• finanziellen Annahmen -646 299
• demographischen Annahmen -620 0
• erfahrungsbedingten Anpassungen 621 271
Währungsdifferenzen 476 17
Anwartschaftsbarwert der Pensions
verpflichtungen (DBO) Stand 31.12.
15.275 13.345
2021
T€
2020
T€
Beizulegender Zeitwert des
Planvermögens Stand 01.01.
7.725 5.931
Übertragungen aufgrund Arbeitgeberwechsel 1.049 651
Beiträge zum Planvermögen
durch Arbeitgeber
716 615
Beiträge zum Planvermögen
durch Arbeitnehmer
404 316
Zinserträge des Planvermögens 26 33
Neubewertung des Planvermögens
• Aufwand (Vorjahr: Ertrag) aus Planvermögen
(ohne Zinserträge)
-346 169
Währungsdifferenzen 328 10
Beizulegender Zeitwert des
Planvermögens Stand 31.12.
9.902 7.725

Zur Ermittlung des Finanzierungsstatus bzw. der Nettoverpflichtung wird dem Anwartschaftsbarwert der extern finanzierten Verpflichtungen der beizulegende Zeitwert des Planvermögens gegenübergestellt.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasste
Pensionsaufwand der Berichtsperiode für leistungsorientierte
Zusagen setzt sich aus den nachstehenden Posten zusammen:
31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Pensionspläne in Deutschland
• Anwartschaftsbarwert der
Pensionsverpflichtungen
• Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
2.802
2.403
2.774
2.340
Finanzierungsstatus =
Nettoverpflichtung
399 434
Pensionspläne in Österreich
• Anwartschaftsbarwert der
Pensionsverpflichtungen
• Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
1.553
0
1.481
0
Finanzierungsstatus =
Nettoverpflichtung
1.553 1.481
Pensionspläne in der Schweiz
• Anwartschaftsbarwert der
Pensionsverpflichtungen
• Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
10.920
7.499
9.090
5.385
Finanzierungsstatus =
Nettoverpflichtung
3.421 3.705
Gesamt
• Anwartschaftsbarwert der
Pensionsverpflichtungen
• Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
15.275
9.902
13.345
7.725
Finanzierungsstatus =
Nettoverpflichtung
5.373 5.620

Die Nettoverpflichtung entwickelte sich wie folgt:

2021
T€
2020
T€
Nettoverpflichtung Stand 01.01. 5.620 5.077
In der GuV erfasster Anteil
des Pensionsaufwands
650 912
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge -299 401
Geleistete Zahlungen -30 -162
Beiträge zum Planvermögen
durch Arbeitgeber
-716 -615
Währungsdifferenzen 148 7
Nettoverpflichtung Stand 31.12. 5.373 5.620
2021
T€
2020
T€
Laufender Dienstzeitaufwand 986 911
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -356 -28
Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen 46 62
Zinserträge des Planvermögens -26 -33
In der GuV erfasster Anteil
des Pensionsaufwands
650 912

Der Dienstzeitaufwand wird bei den einzelnen Funktionsbereichen berücksichtigt, während die übrigen Komponenten des in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Anteils des Pensionsaufwands saldiert in dem Posten Finanzerträge oder -aufwendungen im Finanzergebnis enthalten sind.

In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurden die folgenden Beträge erfolgsneutral im "sonstigen Ergebnis" erfasst:

2021
T€
2020
T€
Neubewertung der Nettoverpflichtung:
Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinserträge) 346 -169
Versicherungsmathematische
Gewinne (-)/ Verluste (+)
aus Änderungen der
• finanziellen Annahmen -646 299
• demographischen Annahmen -620 0
• erfahrungsbedingten Anpassungen 621 271
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge -299 401

Das Planvermögen entfällt auf die Versorgungspläne in Deutschland und in der Schweiz. Die abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen in Deutschland legen dabei überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren an. Bei der Auswahl werden unter anderem Rating und Eigenkapitalausstattung der Emittenten berücksichtigt. Die Anlagestrategie dient vorwiegend der Erzielung laufender Zinseinnahmen und Kapitalerhalt bei geringer Volatilität. Für die Rückdeckungsversicherungen existieren keine an einem "aktiven Markt" notierten Preise. Die Gesellschaften in der Schweiz sind dem vollversicherten Vertrag der Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse angeschlossen und es besteht ein Rückdeckungsvertrag zwischen der Sammelstiftung und der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft.

Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen von STRATEC sind, abhängig vom jeweiligen Land, die in den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen dargestellten Parameter Abzinsungssatz, zukünftige Einkommenssteigerungen sowie der Zinssatz für das Altersguthaben. Die Sensitivitätsanalysen zeigen wie die leistungsorientierte Verpflichtung durch mögliche Änderungen der entsprechenden Annahmen, bei Konstanz der anderen Annahmen, beeinflusst worden wäre.

In Deutschland ergeben sich bei einer Variation um 50 Basispunkte folgende Sensitivitäten des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung:

Deutschland 2021
T€
2020
T€
Abzinsungssatz +0,50% -258 -273
Abzinsungssatz -0,50% 294 312

In Österreich ergeben sich bei einer Variation um 50 Basispunkte folgende Sensitivitäten des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung:

Österreich 2021
T€
2020
T€
Abzinsungssatz +0,50% -89 -89
Abzinsungssatz -0,50% 97 102
Einkommenssteigerung +0,50% 94 100
Einkommenssteigerung -0,50% -88 -88

In der Schweiz ergeben sich bei einer Variation um 25 Basispunkte folgende Sensitivitäten des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung:

Schweiz 2021
T€
2020
T€
Abzinsungssatz +0,25% -493 -480
Abzinsungssatz -0,25% 536 525
Einkommenssteigerung +0,25% 85 108
Einkommenssteigerung -0,25% -85 -107
Zinssatz Altersguthaben +0,25% 214 192
Zinssatz Altersguthaben -0,25% -208 -186

Für das folgende Geschäftsjahr 2022 werden Dotierungen in das Planvermögen durch STRATEC in Höhe von 1.219 T€ (Vorjahr: 959 T€) erwartet. Auszahlungen aus dem Planvermögen werden nicht erwartet.

(11) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die in den einzelnen Ländern tatsächlich gezahlten bzw. geschuldeten Steuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Zinsen aus steuerbedingten Nachzahlungen und Erstattungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Nach seiner Herkunft gliedert sich der Ertragsteueraufwand wie folgt:

2021
T€
2020
T€
Tatsächlicher Steueraufwand 6.061 4.495
Latenter Steueraufwand (Vorjahr: Ertrag) 813 91
Gesamt 6.874 4.586

Der in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste latente Steueraufwand in Höhe von 813 T€ (Vorjahr: 91 T€) resultiert in Höhe von 210 T€ (Vorjahr: 202 T€) aus Erträgen durch zeitliche Bewertungsunterschiede sowie in Höhe von 1.023 T€ (Vorjahr: 293 T€) aus Aufwendungen aus der ertragswirksamen Veränderung aktivierter latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.

Die Veränderung der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gliedert sich wie folgt:

2021
T€
2020
T€
Erträge aus der Bildung 0 -432
Erträge aus der Anpassung -140 0
Aufwendungen durch die Nutzung 886 47
Aufwendungen durch Wertminderungen 277 678
Aufwendungen aus der Veränderung 1.023 293
Währungsumrechnung -41 46
Gesamt 982 339

Im Geschäftsjahr 2021 bestanden, wie im Vorjahr, bei der STRATEC SE sowie bei zwei Tochtergesellschaften aktive latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge in Höhe von 3.725 T€ (Vorjahr: 4.707 T€). Im Geschäftsjahr 2021 wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 277 T€ (Vorjahr: 678 T€) wertberichtigt die, wie im Vorjahr, auf die STRATEC Consumables GmbH entfallen. Die bei der STRATEC Consumables GmbH noch aktivierten latenten Steuern werden aufgrund vorhandener passiver latenter Steuern als werthaltig erachtet. Der Nominalbetrag der Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, beträgt 11.720 T€ (Vorjahr: 9.913 T€). Die nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge, für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, resultieren aus der STRATEC Biomedical USA, Inc., der STRATEC Consumables GmbH sowie der RE Medical Analyzers Luxembourg 2 S.à r.l. Die Vortragsfähigkeit stellt sich wie folgt dar:

1 bis 10
Jahren
T€
11 bis 15
Jahren
T€
16 bis 20
Jahren
T€
Unbe
grenzt
T€
Summe
T€
Verlust
vortrag
941 5.198 605 4.976 11.720
(Vorjahr) (0) (3.926) (2.132) (3.855) (9.913)

Der ausgewiesene Steueraufwand des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 6.874 T€ (Vorjahr: 4.586 T€) weicht um 5.949 T€ (Vorjahr: 4.455 T€) von dem erwarteten Steueraufwand in Höhe von 12.823 T€ (Vorjahr: 9.041 T€) ab, der sich bei Anwendung des Gesamtsteuersatzes der STRATEC SE (27,38%; Vorjahr: 27,38%) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde. Der Gesamtsteuersatz ergibt sich aus dem Steuersatz für die Körperschaftsteuer von 15,00% (Vorjahr: 15,00%), dem Solidaritätszuschlag von 5,50% (Vorjahr: 5,50%) auf die Körperschaftsteuer und unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuer-satzes von 11,55% (Vorjahr: 11,55%).

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellen sich wie folgt dar:

2021
T€
2020
T€
Ergebnis vor Ertragsteuern 46.832 33.021
Gesamtsteuersatz 27,38% 27,38%
Erwarteter
Steueraufwand (-)/-ertrag (+)
-12.823 -9.041
Abweichungen in- und ausländischer
Steuertarife
6.778 5.581
Auswirkungen Erhöhung (-)/
Minderung (+) effektive Steuertarife
9 -371
Steuerfreie Erträge (+)/Aufwendungen (-)
aus Beteiligungen, Kursgewinnen /-verlusten
von Wertpapieren und Dividenden
-248 -10
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
abzgl. steuerlicher Abrechnungen
-62 167
Personalaufwand IFRS (Aktienoptionen) -251 -162
Steuernachzahlungen/-erstattungen Vorjahre
und periodenfremder Steueraufwand/-ertrag
-102 241
Wertberichtigung aktive latente Steuern -277 -678
Sonstige 102 -313
Ausgewiesener Steueraufwand (-)/
-ertrag (+)
-6.874 -4.586

Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von 212 T€ (Vorjahr: 1.710 T€) resultieren aus Vorauszahlungen und Erstattungen auf die Steuern vom Einkommen und Ertrag. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 3.404 T€ (Vorjahr: 2.774 T€) betreffen die laufenden Ertragsteuerverpflichtungen.

Die latenten Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzposten bzw. Sachverhalten:

31.12.2021 31.12.2020
Aktive
latente Steuern
T€
Passive
latente Steuern
T€
Aktive
latente Steuern
T€
Passive
latente Steuern
T€
Immaterielle Vermögenswerte 399 11.632 312 10.747
Nutzungsrechte 0 1.764 0 2.015
Sachanlagen 156 142 135 224
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 517 0 501
Langfristige übrige Forderungen
und Vermögenswerte
93 0 99 0
Langfristige Vertragsvermögenswerte 371 906 314 1.425
Vorräte 348 1.051 320 559
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.132 615 1.539 233
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 46 765 41 708
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0 16 0 187
Übrige Forderungen und Vermögenswerte 31 0 32 0
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 4 439 1 862
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.772 0 1.930 0
Pensionsrückstellungen 936 43 985 52
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 674 0 146 0
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 570 41 492 0
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
446 0 221 0
Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten 150 0 135 10
Rückstellungen 20 216 6 127
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 418 0 259 0
Steuerliche Verlustvorträge 3.725 0 4.707 0
Nettoinvestition ausländischer Geschäftsbetrieb 22 69 48 28
Währungsumrechnung 148 131 126 84
Zwischensumme 11.461 18.347 11.848 17.762
Saldierung -9.559 -9.559 -10.386 -10.386
Ausweis laut Konzernbilanz 1.902 8.788 1.462 7.376

(12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 71.122 95.524
Leasingverbindlichkeiten 7.441 8.751
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 2.055 2.049
Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen
und Leistungen
0 0
Übrige 3.156 0
Gesamt 83.774 106.324

Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.713 3.369
Leasingverbindlichkeiten 2.019 1.934
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 6.017 5.801
Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen
und Leistungen
2.704 2.755
Übrige 400 55
Gesamt 15.853 13.914

Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Verbindlichkeiten in Höhe von 36 Mio. € (Vorjahr: 65 Mio. €) aus einem Rahmenkredit mit einer revolvierenden Kreditlinie in Höhe von bis zu 70 Mio. €, der mit drei Kreditinstituten abgeschlossen wurde und eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2023 hat. Die Verzinsung des effektiv in Anspruch genommenen Rahmenkreditbetrags erfolgt auf Basis marktüblicher Referenzzinssätze zuzüglich einer Marge. Bei Nichteinhaltung bestimmter Finanzkennzahlen erhöht sich die Marge um einen Aufschlag. Nicht in Anspruch genommene Rahmenkreditbeträge unterliegen einer Bereitstellungsprovision.

Für den überwiegenden Teil der finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen im Rahmen der Finanzierungsverträge Vereinbarungen über die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, insbesondere zum Dynamischen Verschuldungsgrad und der Eigenkapitalquote. Diese Finanzkennzahlen sind zum Quartals-, Halbjahres- und Jahresende zu ermitteln und wurden im Geschäftsjahr 2021 jeweils eingehalten. Darüber hinaus bestehen diverse Verpflichtungen, mit welchen Verfügungsbeschränkungen über Vermögenswerte bzw. Vorbehalte bezüglich weiterer Kreditaufnahmen verbunden sind. Ferner dürfen hierbei insbesondere keine dinglichen Sicherheiten an Dritte (oder bestimmte Konzernunternehmen, welche nicht Mitglied des Garantenkonzepts der Finanzierungsvereinbarung sind) gewährt werden, sofern diese den Betrag von 10 Mio. € übersteigen, und nicht den finanzierenden Banken gleichwertige Sicherheiten bestellt werden.

Am 24. Januar 2022 wurde der vorgenannte Rahmenkreditvertrag durch einen neuen Rahmenkreditvertrag frühzeitig ersetzt. Der neue Rahmenkreditvertrag hat eine Laufzeit bis zum 22. Januar 2027 und eine revolvierende Kreditlinie von bis zu 55 Mio.€. Der neue Kreditvertrag wurde bei den Fälligkeiten sowie deren Analyse, den Zinsrisiken sowie der Sensitivität der Zahlungsströme für variable verzinsliche Finanzinstrumente nicht berücksichtigt.

Leasingverbindlichkeiten

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.836 T€ (Vorjahr: 1.847 T€) getilgt sowie Zinsen in Höhe von 497 T€ (Vorjahr: 453 T€) für Leasingverhältnisse gezahlt. Im Geschäftsjahr 2021 sind insgesamt Zahlungsmittel in Höhe von 2.790 T€ (Vorjahr: 2.765 T€) für Leasingverhältnisse abgeflossen. Bezüglich des im Geschäftsjahr 2021 für Leasingverbindlichkeiten im Finanzergebnis erfassten Zinsaufwands verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung (23) Finanzergebnis".

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Aufwendungen für variable Leasingzahlungen in Höhe von 389 T€ (Vorjahr: 394 T€) nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten mit einbezogen.

Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich

Die finanziellen Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Erfolgsbeteiligungen in Höhe von 7.390 T€ (Vorjahr: 7.031 T€).

Die Verpflichtungen aus Erfolgsbeteiligungen betreffen dabei die Verpflichtungen aus der kurzfristigen Erfolgsvergütung für die Mitarbeiter (1.369 T€; Vorjahr: 1.122 T€) sowie aus der kurz-, mittel- und langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand (6.021 T€; Vorjahr: 5.909 T€). Die Verpflichtungen aus der langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand (3.976 T€; Vorjahr: 4.121 T€) entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der zu erwartenden Auszahlungen der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs). Der beizulegende Zeitwert wurde unter Anwendung des Binomialbaumverfahrens, welches gemäß den Bewertungsprinzipien einer risikoneutralen Bewertung nach Black/Scholes aufgebaut wurde, ermittelt.

Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)

Der beizulegende Zeitwert der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) wurde zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2021 auf Basis folgender Prämissen ermittelt:

Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)
Modellparameter
Tranche 1
Geschäfts
jahr 2021
Tranche 1
Geschäfts
jahr 2020
Ausgabestichtag 08.03.2021 23.01.2020
Durchschnittlicher Aktienkurs
zum Ausgabestichtag
107,20 € 64,80 €
Laufzeit
Gesamtlaufzeit 60,0 Monate 60,0 Monate
Restlaufzeit 31.12. 50,3 Monate 36,8 Monate
Mindestwartezeit
Gesamtlaufzeit 24,0 Monate 24,0 Monate
Restlaufzeit 31.12. 14,3 Monate 0,8 Monate
Aktienkurs zum Bewertungsstichtag 137,80 € 137,80 €
Erwartete Volatilität 41,97% 43,26%
Risikofreier Zinssatz -0,55% -0,62%
Beizulegender Zeitwert
zum Ausgabestichtag
38,05 € 17,55 €
Beizulegender Zeitwert zum 31.12. 54,40 € 78,14 €

Nachfolgend ist die Entwicklung der Stückzahl der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) im Berichtszeitraum dargestellt:

Angaben in Stück Stand 01.01.2021 Gewährt Ausgeübt,
verfallen, verwirkt
Stand 31.12.2021 Davon ausübbar
Tranche 1 2019 30.000 0 -30.000 0 0
Tranche 1 2020 30.000 0 0 30.000 0
Tranche 1 2021 0 30.000 0 30.000 0
Summe 60.000 30.000 -30.000 60.000 0

Der im Geschäftsjahr 2021 erfasste Gesamtaufwand aus der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente betrug 919 T€ (Vorjahr: 593 T€) – wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zu "(9) Eigenkapital" in diesem Abschnitt –, der aus der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich 1.580 T€ (Vorjahr: 5.151 T€).

Übrige

In dem Posten "Übrige" sind finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 234 T€ (Vorjahr: 0 T€) aus der Stichtagskursbewertung von Devisentermingeschäften, die der Absicherung von Währungskursrisiken dienen, enthalten. Die aus der Stichtagskursbewertung resultierenden Verluste in Höhe von 1.449 T€ (Vorjahr: 0 T€) wurden erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung innerhalb der "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" erfasst. Darüber hinaus sind in dem Posten die korrespondierenden Verbindlichkeiten der erhaltenen Zahlungen zur Absicherung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

Fälligkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:

Fälligkeit1 31.12.2021
T€
2022 15.853
2023 44.190
2024 6.905
2025 9.200
2026 5.940
2027 und später 17.539
Gesamt 99.627

1 Bei der Ermittlung der Fälligkeit der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) wurde jeweils von der kürzest möglichen Laufzeit der Rechte ausgegangen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme revolvierender Kredite wurde unterstellt, dass die zum Bilanzstichtag bestehenden Ziehungen bis zum Ende der Kreditvereinbarung eingehalten werden.

Fälligkeit1 31.12.2020
T€
2021 13.914
2022 72.609
2023 5.449
2024 5.427
2025 4.775
2026 und später 18.064
Gesamt 120.238

(13) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Waren- und Leistungsschulden in Höhe von 11.401 T€ (Vorjahr: 8.485 T€) stammen überwiegend, wie auch im Vorjahr, aus Lieferungen und Leistungen in den Monaten November und Dezember 2021. Die Fälligkeit liegt, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres.

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 55 T€ (Vorjahr: 13 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Leistende
Gesellschaft
Leistungsemp
fänger
31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
STRATEC
Biomedical
(Taicang) Co. Ltd.
STRATEC SE
Mod-n-More Kft.
25
30
13
0
Gesamt 55 13

(14) Lang- und kurzfristige übrige Verbindlichkeiten

Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 3.261 3.310
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1.188 1.333
Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit
1.415 1.863
Übrige 468 479
Gesamt 6.332 6.985

Die Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich beinhalten Verpflichtungen für ausstehenden Urlaub (2.081 T€; Vorjahr: 2.112 T€) sowie aus Zeitkontenguthaben der Mitarbeiter (1.178 T€; Vorjahr: 1.074 T€).

Die Verbindlichkeiten aus Steuern resultieren aus Verkehrssteuern sowie aus den Mitarbeiter-Entgeltabrechnungen. Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betreffen im Wesentlichen noch abzuführende Sozialversicherungsbeiträge.

STRATEC wurden im Geschäftsjahr 2021 Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 538 T€ (Vorjahr: 1.159 T€) gewährt. Bei den Zuwendungen handelt es sich um Zuwendungen zu Forschungszwecken. Die gesamten passivisch abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand belaufen sich auf 228 T€ (Vorjahr: 271 T€). Darin enthalten ist ein Tilgungszuschuss in Höhe von 158 T€ (Vorjahr: 0 T€) welcher innerhalb der Übrigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird.

Die übrigen Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:

Fälligkeit 31.12.2021
T€
2022 6.332
2023 0
2024 0
2025 0
2026 0
2027 und später 0
Gesamt 6.332
Fälligkeit 31.12.2020
T€
2021 6.985
2022 0
2023 0
2024 0
2025 0
2026 und später 0
Gesamt 6.985

(15) Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen von Kunden für Entwicklungsleistungen und Produktlieferungen. Der überwiegende Teil der Vertragsverbindlichkeiten wird entsprechend der Fälligkeit in den Umsatzerlösen in den folgenden Geschäftsjahren erfasst.

Die Vertragsverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2021
T€
31.12.2020
T€
Entwicklungs- und
Dienstleistungen
24.110 5.902
Sonstige 2.094 373
Gesamt 26.204 6.275

Die Vertragsverbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:

Fälligkeit 31.12.2021
T€
2022 7.040
2023 8.550
2024 1.110
2025 9.050
2026 174
2027 und später 280
Gesamt 26.204
Fälligkeit 31.12.2020
T€
2021 1.902
2022 1.620
2023 101
2024 2.072
2025 145
2026 und später 435
Gesamt 6.275

(16) Rückstellungen

Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Garantie- und Gewährleistung (1.637 T€; Vorjahr: 1.606 T€).

Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

2021
T€
2020
T€
01.01. 1.606 1.138
Zuführungen 0 475
Auflösungen -8 0
Inanspruchnahme 0 0
Währungsdifferenzen 39 -7
Gesamt 1.637 1.606

Es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf Betrag und Fälligkeit der ausgewiesenen Rückstellungen, die im Rahmen von bestmöglichen Schätzungen berücksichtigt wurden.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMT-ERGEBNISRECHNUNG

(17) Umsatzerlöse

Nachstehend werden die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach den Kategorien Art der Güter und Dienstleistungen, geographische Regionen sowie Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Umsatzrealisierung aufgegliedert.

Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich für den Zeitraum von 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wie folgt:

Segmente Instrumentation
T€
Diatron
T€
Smart Consumables
T€
Summe
T€
Art der Güter oder
Dienstleistungen
Analysensysteme 126.914 40.370 0 167.284
Serviceteile und
Verbrauchsmaterialien
57.623 25.210 11.697 94.530
Entwicklungs- und Dienstleistungen 16.632 534 7.379 24.545
Sonstige 180 796 0 976
Gesamt 201.349 66.910 19.076 287.335
Geographische Regionen
Deutschland 26.316 19.694 387 46.397
Europäische Union 94.851 17.128 6.072 118.051
Sonstige
• davon Großbritannien
• davon USA
80.182
223
64.571
30.088
35
21.506
12.617
1.270
9.978
122.887
1.528
96.055
Gesamt 201.349 66.910 19.076 287.335
Zeitpunkt der
Umsatzrealisierung
Zu einem bestimmten Zeitpunkt 198.662 66.910 17.595 283.167
Über einen bestimmten Zeitraum 2.687 0 1.481 4.168
Gesamt 201.349 66.910 19.076 287.335

Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich für den Zeitraum von 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wie folgt:

Instrumentation Diatron Smart Consumables Summe
Segmente T€ T€ T€ T€
Art der Güter oder
Dienstleistungen
Analysensysteme 106.240 36.866 0 143.106
Serviceteile und
Verbrauchsmaterialien
52.648 18.432 8.505 79.585
Entwicklungs- und Dienstleistungen 17.614 545 8.598 26.757
Sonstige 15 636 0 651
Gesamt 176.517 56.479 17.103 250.099
Geographische Regionen
Deutschland 26.509 16.446 460 43.415
Europäische Union
• davon Großbritannien
72.325
1.647
15.020
77
4.898
839
92.243
2.563
Sonstige
• davon USA
77.683
61.037
25.013
17.825
11.745
7.870
114.441
86.732
Gesamt 176.517 56.479 17.103 250.099
Zeitpunkt der
Umsatzrealisierung
Zu einem bestimmten Zeitpunkt 169.915 56.479 16.643 243.037
Über einen bestimmten Zeitraum 6.602 0 460 7.062
Gesamt 176.517 56.479 17.103 250.099

Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den geographischen Regionen erfolgt für die Analysensysteme, Serviceteile und Verbrauchsmaterialen entsprechend deren Lieferort aus Sicht von STRATEC. Da die Kunden von STRATEC ihre Länderniederlassungen und Kunden zum Teil von zentralen Distributionszentren aus selbst beliefern, stellen diese nicht notwendigerweise die endgültigen Bestimmungsorte der durch STRATEC ausgelieferten Analysensysteme, Serviceteile und Verbrauchsmaterialien dar.

Auflistung wesentlicher Kunden gemäß IFRS 8.34: Geschäftsjahr, wie im Vorjahr, zwei Kunden 97,4 Mio.€, 56,3 Mio. € (Vorjahr: 77,9 Mio.€, 48,2 Mio. €). Diese beinhalten in allen Fällen Umsatzerlöse für mehrere Analysensystemlinien, Entwicklungsaktivitäten und Service- und Verbrauchsteile. Die Umsätze mit diesen Kunden sind dem Segment Instrumentierung sowie Diatron zuzuordnen.

Die Leistungsverpflichtungen von STRATEC werden nachfolgend zusammenfassend beschrieben:

Lieferung von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien

Die Leistungsverpflichtungen aus der Lieferung von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien werden in der Regel mit deren Lieferung erfüllt. Die Zahlungsbedingungen variieren von einer Vorauszahlung bis zu einem Zahlungsziel von bis zu maximal 120 Tagen.

Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen

Die Leistungsverpflichtungen aus Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen werden unter Würdigung der jeweiligen Kundenverträge zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfüllt. In der Regel leisten die Kunden während der Entwicklungsphase nicht rückerstattungspflichtige (Meilenstein-) Zahlungen. Bei manchen Verträgen wird die Gegenleistung für die Entwicklungsleistungsverpflichtung im Zusammenhang mit weiteren vertraglichen Leistungsverpflichtungen an STRATEC übertragen. Die Zahlungsziele für in Rechnung gestellte Entwicklungen betragen für gewöhnlich 30 bis 60 Tage.

In den Umsatzerlösen sind die folgenden Beträge erfasst:

2021
T€
2020
T€
Aus zu Beginn des Geschäftsjahres
in den Vertragsverbindlichkeiten
enthaltenen Beträgen
1.378 843
Aus in früheren Geschäftsjahren
erfüllten Leistungsverpflichtungen
0 0
Gesamt 1.378 843

(18) Umsatzkosten

Die Umsatzkosten in Höhe von 199.623 T€ (Vorjahr: 181.110 T€) umfassen die produktionsbedingten Herstellungskosten, die für die verkauften Produkte, Wartungs- und Ersatzteile sowie Entwicklungs- und Dienstleistungen anfallen.

(19) Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten, die nicht die Aktivierungskriterien gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) erfüllen, fielen insgesamt in Höhe von 9.281 T€ (Vorjahr: 7.670 T€) an und entfallen im Wesentlichen auf Material- und Personalaufwand.

Die Bruttoentwicklungskosten stellen sich dabei wie folgt dar:

2021
T€
2020
T€
Forschungs- und Entwicklungskosten 49.113 43.370
Davon Entwicklungskosten verumsatzt
oder aktiviert
-39.832 -35.700
Gesamt 9.281 7.670

Im Geschäftsjahr wurden 580 T€ (Vorjahr: 1.161 T€) aus Zuschüssen aufwandsmindernd in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.

(20) Vertriebskosten

Zu den Vertriebskosten in Höhe von 9.806 T€ (Vorjahr: 8.808 T€) gehören die verursachten Vertriebseinzel- und Vertriebsgemeinkosten. Dazu zählen grundsätzlich alle Aufwendungen für Personal-, Material- und sonstige Aufwendungen des Vertriebsbereichs (einschließlich anteiliger Abschreibungen). Ein Teil sind dabei die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Produkteinführungen entstehen.

(21) Allgemeine Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten in Höhe von 18.455 T€ (Vorjahr: 18.876 T€) umfassen die Personal- und Sachkosten der zentralen Verwaltungsbereiche (unter anderem Unternehmensführung, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung, Investor Relations und Personal), die nicht direkt mit der Produktion, dem Vertrieb oder der Forschung und Entwicklung in Verbindung stehen.

(22) Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

2021
T€
2020
T€
aus Währungskursverlusten 12.486 8.928
aus Devisentermingeschäften 1.449 0
aus Wertminderungen 1.047 0
Übrige 54 211
Gesamt 15.036 9.139

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:

2021
T€
2020
T€
aus Währungskursgewinnen 12.710 7.312
aus Devisentermingeschäften 0 1.237
aus der Auflösung von Rückstellungen
und Verbindlichkeiten
44 35
Übrige 289 597
Gesamt 13.043 9.181

Bezüglich der sonstigen betrieblichen Erträge bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus Devisentermingeschäften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (7) Finanzielle Vermögenswerte" bzw. "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten".

Im Übrigen waren die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen auf eine Vielzahl von Einzelpositionen zurückzuführen, welche im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung waren.

(23) Finanzergebnis

Die Finanzerträge gliedern sich wie folgt:

2021
T€
2020
T€
Zinserträge aus Zahlungsmittel 1 4
Sonstige Finanzerträge 107 40
Gesamt 108 44

Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:

2021
T€
2020
T€
Zinsaufwand aus Darlehensverbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
864 637
Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen 497 436
Nettozinsen aus Pensionsrückstellung 20 29
Zinsaufwand aus der Aufzinsung von
Verbindlichkeiten und Rückstellungen
3 5
Sonstiger Zinsaufwand 47 6
Gesamt 1.431 1.113

Das übrige Finanzergebnis berücksichtigt Aufwendungen und Erträge von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und gliedert sich wie folgt:

2021
T€
2020
T€
Erträge /Aufwendungen aus erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
finanziellen Vermögenswerten:
• Erträge (+) / Aufwendungen (-) aus dem Abgang
• Erträge (+) / Aufwendungen (-) aus der Stich
tagsbewertung
0
-22
11
402
Gesamt -22 413

(24) Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs im Vorjahr stellt sich insgesamt wie folgt dar:

2020
T€
Umsatzerlöse 6.153
Laufende Aufwendungen und Erträge -5.196
Laufendes Ergebnis des aufgegebenen
Geschäftsbereichs (vor Ertragsteuern)
957
Ertragsteuern -208
Aufwand aus der Bewertung zum beizulegen
den Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten1
sowie der Veräußerung des Geschäftsbereiches
-4.009
Ergebnis des aufgegebenen Geschäfts
bereichs (nach Ertragsteuern)
-3.260

1 davon Wertminderungen auf langfristige Vermögenwerte: 4.104 T€

(25) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Zahl der Aktien innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres der STRATEC SE ermittelt.

Die von der STRATEC SE gehaltenen eigenen Anteile werden für die Ermittlung der im Umlauf befindlichen Aktien abgezogen. Die Erhöhung der Stückzahl gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Ausgabe neuer Aktien im Wege der Ausübung von Optionsrechten aus Aktienoptionsprogrammen. Die unterjährige Veränderung der Anzahl der Aktien wird durch eine zeitanteilige Gewichtung berücksichtigt. Der maßgebliche gewogene Durchschnitt der ausstehenden Aktien, der für die Ermittlung des (unverwässerten) Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beträgt 12.111.028 Stück (Vorjahr: 12.061.730 Stück).

Das in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Konzernergebnis in Höhe von 39.958 T€ (Vorjahr: 25.175 T€) wurde nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) unverändert der Berechnung zugrunde gelegt.

Aufgrund der zum 31. Dezember 2021 ausstehenden Optionsrechte wurde neben dem unverwässerten (3,30 €; Vorjahr: 2,09 €) auch das verwässerte Ergebnis (3,28 €; Vorjahr: 2,07 €) je Aktie berechnet. Hierbei wird die Ausübung aller ausstehenden, noch nicht ausgeübten Optionen unterstellt. Die Anzahl der hieraus zusätzlich zu berücksichtigenden Aktien errechnet sich aus dem Vergleich der aus der Ausübung erzielten Erlöse mit den fiktiven, bei Ausgabe junger Aktien, zu Marktkonditionen erzielbaren Erlösen.

Die unterjährige Zuteilung bzw. unterjährige Ausübung von Optionsrechten wird durch eine zeitanteilige Gewichtung berücksichtigt. Der daraus resultierende maßgebliche gewogene Durchschnitt der ausstehenden verwässernden Aktienzahl, der für die Ermittlung des (verwässerten) Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beträgt 12.181.289 Stück (Vorjahr: 12.152.665 Stück).

(26) Zusatzangaben zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Materialaufwand

In den Funktionsbereichen sind folgende Materialaufwendungen enthalten:

2021
T€
2020
T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs
und Betriebsstoffe
141.291 114.739
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.872 6.995
Gesamt 145.163 121.734

Auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche entfallen im Vorjahr Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 18 T€ sowie Aufwendungen in Höhe von 3.474 T€ für bezogene Leistungen.

Personalaufwand

In den Funktionsbereichen sind folgende Personalaufwendungen enthalten:

2021
T€
2020
T€
Löhne und Gehälter 67.436 67.804
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
12.140 10.524
Gesamt 79.576 78.328

Darüber hinaus sind Aufwendungen für Löhne und Gehälter für überlassene Arbeitnehmer (Personalleasing) in Höhe von 3.072 T€ (Vorjahr: 2.996 T€) entstanden.

Auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche entfallen im Vorjahr Personalaufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 1.110 T€ sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von 187 T€. Auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche entfallen keine Aufwendungen für Löhne und Gehälter für überlassene Arbeitnehmer.

Zahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres konzernweit beschäftigten Arbeitnehmer (inkl. der durch Personaldienstleister zeitweise überlassenen Arbeitnehmer) beträgt:

2021
Anzahl
2020
Anzahl
Angestellte Arbeitnehmer 1.218 1.172
Auszubildende Arbeitnehmer 50 54
Festangestellte Arbeitnehmer 1.268 1.226
Zeitweise überlassene Arbeitnehmer 117 102
Gesamt 1.385 1.328

Von den angestellten Arbeitnehmern entfallen 497 (Vorjahr: 473) auf das Inland und 721 (Vorjahr: 699) auf das Ausland. Von den zeitweise überlassenen Arbeitnehmern sind 24 (Vorjahr: 17) im Inland und 93 (Vorjahr: 85) im Ausland tätig.

Von den festangestellten Arbeitnehmern entfallen im Vorjahr keine im Inland und 17 im Ausland auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche.

Angaben über das Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Absatz 1 Nr. 9 HGB

Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

2021
T€
2020
T€
Honorar für
a) Abschlussprüfungsleistungen 202 177
- davon für das Vorjahr 0 0
b) Andere Bestätigungsleistungen 0 0
c) Steuerberatungsleistungen 0 0
d) Sonstige Leistungen 22 20
Gesamt 224 197

Bei den sonstigen Leistungen handelt es sich um eine Prüfung nach ISAE 3402.

E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSS-RECHNUNG

Allgemeine Angaben

Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Liquidität des STRATEC-Konzerns im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert hat. Dabei wird zwischen den Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Die von den ausländischen Konzernunternehmen ausgewiesenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend werden die Zahlungsmittel wie in der Konzernbilanz zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss der Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel wird gesondert gezeigt.

Die Mittelabflüsse im Rahmen von Leasingverhältnissen werden in Höhe des Tilgungsanteils der Leasingverbindlichkeiten der Finanzierungstätigkeit und in Höhe des Zinsanteils der Leasingverbindlichkeiten der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Mittelabflüsse für Leasinggegenstände von geringem Wert, für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind, werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.

Zufluss /Abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Die Ermittlung des Zuflusses / Abflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei werden ausgehend vom Konzernergebnis nach Steuern die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile eliminiert.

Zinseinnahmen und -ausgaben sowie die Bestandteile des "Übrigen Finanzergebnisses" werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Dividendenzahlungen werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst.

Steuerzahlungen werden insgesamt im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist.

Die Darstellung der gezahlten / vereinnahmten Zinsen und der gezahlten / erstatteten Ertragsteuern im laufenden Cashflow erfolgt nach der direkten Methode. Hierbei wird das Konzernergebnis im ersten Schritt um die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge korrigiert. Anschließend werden die gezahlten bzw. zugeflossenen Zinsen und Ertragsteuern gesondert ausgewiesen.

Änderung der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit

Nicht zahlungswirksame Änderungen
Stand
01.01.2021
T€
Zahlungswirksame
Änderungen
T€
Währungs
kurse
T€
Neue Leasing
verhältnisse
T€
Sonstige1
T€
Stand
31.12.2021
T€
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
95.524 -21.932 0 0 -2.470 71.122
Langfristige Leasing
verbindlichkeiten
8.751 0 3 532 -1.845 7.441
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
3.369 -937 0 0 2.281 4.713
Kurzfristige Leasing
verbindlichkeiten
1.934 -1.836 2 74 1.845 2.019
Gesamt 109.578 -24.705 5 606 -189 85.295

1 Unter dem Posten "Sonstige" werden die Effekte aus den durch den Zeitablauf bedingten Umgliederungen des langfristigen Teils der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sowie der im Geschäftsjahr 2021 gewährte Tilgungszuschuss in Höhe von 189 T€ ausgewiesen.

145

Änderung der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit

Nicht zahlungswirksame Änderungen
Stand
01.01.
2020
T€
Zahlungs
wirksame
Änderungen
T€
Währungs
kurse
T€
Neue
Leasing
verhältnisse
T€
Umglieder
ungen
IFRS 5
T€
Sonstige1
T€
Stand
31.12.
2020
T€
Langfristige Verbindlich
keiten gegenüber
Kreditinstituten
82.893 13.256 0 0 0 -625 95.524
Langfristige Leasing
verbindlichkeiten
6.914 0 -32 4.922 -1.119 -1.934 8.751
Kurzfristige
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
1.633 1.111 0 0 0 625 3.369
Kurzfristige Leasing
verbindlichkeiten
1.821 -1.847 4 119 -97 1.934 1.934
Gesamt 93.261 12.520 -28 5.041 -1.216 0 109.578

1 Unter dem Posten "Sonstige" werden die Effekte aus den durch den Zeitablauf bedingten Umgliederungen des langfristigen Teils der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sowie der im Geschäftsjahr 2021 gewährte Tilgungszuschuss in Höhe von 189 T€ ausgewiesen.

Darstellung der Auswirkungen des IFRS 5 im Geschäftsjahr 2020

Da es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Anforderungen des IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) und des IAS 7 (Kapitalflussrechnung) hinsichtlich der Darstellung der Cashflows zu erfüllen, hat STRATEC folgende Darstellung gewählt:

  • Die Kapitalflussrechnung beinhaltet alle Cashflows, das heißt sowohl die aus den fortgeführten als auch die aus dem aufgegebenen Bereich.
  • Die den aufgegebenen Geschäftsbereich betreffenden Cashflows (betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit) sind nachfolgend angegeben.
2020
T€
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2.286
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -283
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -26

Zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung der STRATEC Biomedical UK, Ltd. hielt diese Zahlungsmittel in Höhe von 649 T€.

Auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfielen im Geschäftsjahr 2020 Abschreibungen in Höhe von 185 T€ sowie Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte in Höhe von 4.104 T€.

Die Einzahlungen aus dem Verkauf der aufgegebenen Geschäftsbereiche abzüglich der abgegebenen Zahlungsmittel werden gesondert im Bereich der Investitionstätigkeit, das Entkonsolidierungsergebnis in den sonstigen zahlungsunwirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit gezeigt.

(27) Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel umfassen den Kassenbestand und Sichteinlagen bei Kreditinstituten. Die Zahlungsmittel betragen zum 31. Dezember 2021 47.184 T€ (Vorjahr: 37.561 T€).

F. SEGMENT-BERICHTERSTATTUNG

Die Steuerung erfolgt anhand einer Matrixorganisation, die die einzelnen Tätigkeitsbereiche von STRATEC in standortübergreifende Business Units zusammenfasst. Die Zusammenfassung der Business Units wurde auf Basis der angebotenen Produkte und Dienstleistungen vorgenommen. Diese stellen daher grundsätzlich Geschäftssegmente im Sinne von IFRS 8 (Geschäftssegmente) dar. Eine gesonderte Berichterstattung der Segmente erfolgt, sofern die quantitativen Schwellenwerte des IFRS 8 (Geschäftssegmente) überschritten werden.

Als berichtspflichtige Segmente wurden die Business Units "Instrumentation", "Diatron" und "Smart Consumables" identifiziert. In dem Segment "Instrumentation" projektiert, entwickelt und produziert STRATEC vollautomatische Analysensysteme für ihre Kunden aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie. Die Diatron-Gruppe erweitert als eigenständiges Segment "Diatron" das Angebot von STRATEC um das Produkt- und Kundenspektrum von Analysensystemen, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Tests im unteren Durchsatzsegment. Im Segment "Smart Consumables"

erfolgt die Entwicklung und Produktion von sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien in den Bereichen Diagnostik, Life Sciences sowie Medizintechnik.

Der im Geschäftsjahr 2020 aufgegebene Geschäftsbereich war dem Segment "Sonstige" bzw. "Smart Consumables" zugeordnet. Bestehende Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen STRATEC und der STRATEC Biomedical UK, Ltd. wurden dem Segment "Instrumentation" zugeordnet.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen denen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden" beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bei der Überleitung der Segmentdaten auf die entsprechenden Konzerndaten sind folglich im Wesentlichen Konsolidierungseffekte und im Vorjahr Beträge der nach IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) als zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereiche zu berücksichtigen.

Instrumentation
(beinhaltet der
BU zugehörige
Serviceteile und
Verbrauchs
materialien)
T€
Diatron
(beinhaltet der
BU zugehörige
Serviceteile und
Verbrauchs
materialien)
T€
Smart
Consumables
T€
Summe
T€
Überleitung1
T€
Gesamt
T€
Umsatzerlöse mit
externen Kunden
201.349 66.910 19.076 287.335 0 287.335
Umsätze mit anderen
Segmenten
2.377 6.947 653 9.977 -9.977 0
Abschreibungen und
Wertminderungen
8.779 5.450 4.025 18.254 0 18.254
EBITDA 42.900 20.943 2.588 66.431 0 66.431
Adjustiertes EBITDA 43.075 20.943 2.588 66.606 0 66.606
EBIT 34.121 15.493 -1.437 48.177 0 48.177
Adjustiertes EBIT 34.296 19.452 525 54.273 0 54.273
Zinserträge 2.461 1 51 2.513 -2.405 108
Zinsaufwendungen 959 2.175 702 3.836 -2.405 1.431
Vermögenswerte 372.121 282.706 51.117 705.944 -337.419 368.525
Zugänge langfristige
Vermögenswerte
14.855 4.092 1.913 20.860 0 20.860
Durchschnittliche Zahl
Mitarbeiter
784 308 176 1.268 0 1.268

Segmentdaten nach Geschäftssegmenten 2021

1 bezüglich der Überleitung von um Sondereffekte adjustierten Werten auf die Konzernwerte verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "B. Wirtschaftsbericht – Lage".

Segmentdaten nach Geschäftssegmenten 2020

Instrumentation
(beinhaltet der
BU zugehörige
Serviceteile und
Verbrauchs
materialien)
T€
Diatron
(beinhaltet der
BU zugehörige
Serviceteile und
Verbrauchs
materialien)
T€
Smart
Consumables
T€
Summe1
T€
Überleitung2
T€
Gesamt
T€
Umsatzerlöse mit
externen Kunden
176.517 56.479 17.103 250.099 0 250.099
Umsätze mit anderen
Segmenten
1.629 5.509 1.010 8.148 -8.148 0
Abschreibungen und
Wertminderungen
6.944 7.200 4.157 18.301 4.289 22.590
EBITDA 35.221 15.934 823 51.978 0 51.978
Adjustiertes EBITDA 35.221 15.934 823 51.978 0 51.978
EBIT 28.277 8.734 -3.334 33.677 0 33.677
Adjustiertes EBIT 28.277 14.619 -1.183 41.713 0 41.713
Zinserträge 2.469 0 29 2.498 -2.454 44
Zinsaufwendungen 666 2.296 605 3.567 -2.454 1.113
Vermögenswerte 354.919 59.572 31.286 445.777 -113.873 331.904
Zugänge langfristige
Vermögenswerte
21.523 4.387 4.514 30.424 283 30.707
Durchschnittliche Zahl
Mitarbeiter
760 273 177 1.209 17 1.226

ohne Segmentdaten der nach IFRS 5 veräußerten Geschäftsbereiche. 2 bezüglich der Überleitung von um Sondereffekte adjustierten Werten auf die Konzernwerte verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht

im Abschnitt "B. Wirtschaftsbericht – Lage".

Von den langfristigen Vermögenswerten der berichtspflichtigen Segmente, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steuern, sind 73.508 T€ (Vorjahr: 66.555 T€) im Herkunftsland der STRATEC SE und 83.316 T€ (Vorjahr: 91.366 T€) in Drittländern belegen. Die weiteren Angaben auf Unternehmensebene sind im Abschnitt "D. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung (17) Umsatzerlöse" dargestellt.

G. FINANZINSTRUMENTE

Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 (Finanzinstrumente) dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzposten über.

Da die finanziellen Verbindlichkeiten auch die unter IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) fallenden Finanzinstrumente enthalten, die vom Anwendungsbereich des IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) ausgenommen sind, dient die Spalte "Finanzinstrumente die nicht von IFRS 7 erfasst werden" einer entsprechenden Überleitung.

Abkürzungen Bewertungskategorien

AC Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet
FVTPL Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
FVTOCI Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
n/a Keiner Bewertungskategorie zuzuordnen
Kate
gorie
Buchwert Fortgeführte
Anschaffungs
Beizulegender Zeitwert Keiner
Bewer
Summe Beizulegen
der Zeitwert
31.12.2021
(31.12.2020)
IFRS 9 kosten davon
Stufe 1
davon
Stufe 2
davon
Stufe 3
tungs
kategorie
zuorden
bar
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Langfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte
• Anteile an verbundenen 100 100 100 100
Unternehmen n/a (100) (100) (100) (100)
• Übrige finanzielle
Vermögenswerte
AC 3.474
(481)
3.474
(481)
3.474
(481)
3.474
(481)
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus 37.184 37.184 37.184 37.184
Lieferungen und Leistungen AC (34.782) (34.782) (34.782) (34.782)
Finanzielle Vermögenswerte
• Fortgeführte
Anschaffungskosten
AC 313
(338)
313
(338)
313
(338)
313
(338)
• Fair Value 1.226 1.226 0 1.226 1.226
erfolgswirksam FVTPL (2.474) (1.248) (1.226) (2.474) (2.474)
Zahlungsmittel AC 47.184
(37.561)
47.184
(37.561)
47.184
(37.561)
47.184
(37.561)
Summe finanzielle Vermögenswerte
• davon fortgeführte
Anschaffungskosten
AC 88.155
(73.162)
88.155
(73.162)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
88.155
(73.162)
• davon Fair Value
erfolgswirksam
FVTPL 1.226
(2.474)
0
(0)
1.226
(1.248)
0
(1.226)
0
(0)
0
(0)
1.226
(2.474)
• davon Fair Value
erfolgsneutral
FVTOCI 0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
• davon nicht von
IFRS 7 erfasst
n/a 100
(100)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
100
(100)
100
(100)
Langfristige Schulden
Finanzielle Vermögenswerte
• Fortgeführte
Anschaffungskosten
AC 82.142
(104.323)
74.701
(95.572)
7.441
(8.751)
82.142
(104.323)
76.674
(103.051)
• Nicht von
IFRS 7 erfasst
n/a 1.632
(2.001)
1.632
(2.001)
1.632
(2.001)
1.632
(2.001)
Kurzfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten
• Fortgeführte
Anschaffungskosten
AC 13.275
(11.794)
11.255
(9.860)
2.020
(1.934)
13.275
(11.794)
14.051
(12.747)
• Fair Value
erfolgswirksam
FVTPL 234
(0)
234
(0)
234
(0)
234
(0)
• Nicht von
IFRS 7 erfasst
n/a 2.344
(2.120)
2.344
(2.120)
2.344
(2.120)
2.344
(2.120)
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
AC 11.401
(8.485)
11.401
(8.485)
11.401
(8.485)
11.401
(8.485)
Summe finanzielle Schulden
• davon fortgeführte
Anschaffungskosten
AC 106.818
(124.602)
97.357
(113.917)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
9.461
(10.685)
106.818
(124.602)
• davon Fair Value 234 0 0 234 0 0 234
erfolgswirksam FVTPL (0) (0) (0) (0) (0) (0) (0)
• davon Fair Value
erfolgsneutral
FVTOCI 0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
• davon nicht von
IFRS 7 erfasst
n/a 3.976
(4.121)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
3.976
(4.121)
3.976
(4.121)

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden, wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis eines laufzeit- und risikokongruenten Marktzinses. Sofern ein notierter Preis an einem aktiven Markt vorhanden ist, wird dieser als beizulegender Zeitwert angesetzt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie von Teilen der übrigen finanziellen Vermögenwerte und Verbindlichkeiten entsprechen die Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich nach Bewertungskategorien wie folgt dar:

Aufgrund der überwiegend kurzen Restlaufzeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Zahlungsmittel, der

Kategorie
IFRS 9
Aus
Beteili
Aus
Zinsen
Aus der Folgebewertung Aus
Abgängen
Netto
ergebnis
2021 gungen Zum Fair
Value
Zum Fair
Value
Währungs
umrech
Wert
berichti
erfolgs
wirksam
erfolgs
neutral
nun gung
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Finanzielle Vermögens
werte zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet AC 0 53 0 0 119 151 0 323
Finanzielle Vermögens
werte zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
(keine designierten) FVTPL 7 0 -1.237 0 0 0 0 -1.230
Finanzielle Verbindlich
keiten zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
(keine designierten) FVTPL 0 0 -234 0 0 0 0 -234
Finanzielle Verbindlich
keiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet AC 0 -914 0 0 105 0 0 -809
Gesamt 7 -861 -1.471 0 224 151 0 -1.950
Kategorie
IFRS 9
Aus
Beteili
Aus
Zinsen
Aus der Folgebewertung Aus
Abgängen
Netto
ergebnis
2020 gungen Zum Fair
Value
erfolgs
wirksam
Zum Fair
Value
erfolgs
neutral
Währungs
umrech
nung
Wert
berichti
gung
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Finanzielle Vermögens
werte zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
AC 0 37 0 0 -496 263 0 -196
Finanzielle Vermögens
werte zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
(keine designierten)
FVTPL 7 0 1.639 0 0 0 11 1.657
Finanzielle Verbindlich
keiten zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
(keine designierten)
FVTPL 0 0 0 0 0 0 0 0
Finanzielle Verbindlich
keiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
AC 0 -648 0 0 -1.120 0 0 -1.768
Gesamt 7 -611 1.639 0 -1.616 263 11 -307

Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnisse sind in Höhe von 497 T€ (Vorjahr: 436 T€) im Finanzergebnis erfasst.

Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, sind nicht angefallen. Das Nettoergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten wird in Höhe von -22 T€ (Vorjahr: 413 T€) im übrigen Finanzergebnis sowie in Höhe von -1.449 T€ (Vorjahr: 1.237 T€) innerhalb der "sonstigen betrieblichen Aufwendung" bzw. "sonstigen betrieblichen Erträge" erfasst.

Die aus der erfolgswirksamen Umrechnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit den Devisenmittelkursen zum Bilanzstichtag resultierenden Aufwendungen und Erträge werden gemeinsam mit den unterjährigen Umrechnungsergebnissen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Aus der Stichtagsumrechnung von Zahlungsmitteln resultierten erfolgswirksame Währungserträge in Höhe von 299 T€ (Vorjahr: 253 T€), die bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. In Höhe von 142 T€ (Vorjahr: 547 T€) sind Währungsaufwendungen aus der Stichtagsumrechnung von Zahlungsmitteln in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Hierarchie für den beizulegenden Zeitwert

Um die Vergleichbarkeit und Stetigkeit bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und den zugehörigen Angaben zu erhöhen, legt IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) eine Hierarchie für den beizulegenden Zeitwert fest, welche in die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eingehenden Eingangsparameter drei Stufen zuordnet. Die Hierarchie räumt den an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierten (unverändert übernommenen) Preisen (Eingangsparameter der Stufe 1) höchste Priorität und den nicht beobachtbaren Eingangsparametern (Eingangsparameter der Stufe 3) geringste Priorität ein. Hierbei gelten im Einzelnen folgende Definitionen:

Eingangsparameter: Die Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, einschließlich Annahmen zum Risiko, wie z. B.:

  • das mit einem bestimmten Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (wie ein Preismodell) verbundene Risiko; sowie
  • das mit den in das Bewertungsverfahren einfließenden Eingangsparametern verbundene Risiko.

Eingangsparameter können beobachtbar und nicht beobachtbar sein.

Eingangsparameter der Stufe 1: Notierte (unverändert übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.

Eingangsparameter der Stufe 2: Andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

Eingangsparameter der Stufe 3: Für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter.

Beobachtbare Eingangsparameter: Eingangsparameter, die unter Verwendung von Marktdaten, wie öffentlich verfügbare Informationen über tatsächliche Ereignisse oder Transaktionen, hergeleitet werden und die die Annahmen widerspiegeln, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden.

Nicht beobachtbare Eingangsparameter: Eingangsparameter, für die keine Marktdaten verfügbar sind und die unter Verwendung der besten verfügbaren Information über die Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, hergeleitet werden.

Im Geschäftsjahr 2021 haben, wie im Vorjahr, keine Umgliederungen innerhalb der drei Stufen der Eingangsparameter stattgefunden. Bei den finanziellen Vermögenswerten, welche der Stufe 1 zugeordnet wurden, handelt es sich um Aktien an börsennotierten Gesellschaften, welche zum Schlusskurs der Wertpapierbörse mit dem höchsten Handelsvolumen am Abschlussstichtag bewertet wurden. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten, welche der Stufe 2 zugeordnet wurden, handelt es sich um Devisentermingeschäfte zur Sicherung gegenüber Währungsrisiken.

Damit ergeben sich insgesamt die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf die Konzern- Gesamtergebnisrechnung:

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
T€ T€ T€
Stand zum 01.01.2020 907 0 0
Summe der im Gewinn oder Verlust
angesetzten Gewinne und Verluste
• Sonstige betriebliche Erträge 0 1.237 0
• Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0
• Übriges Finanzergebnis 413 0 0
Summe der im sonstigen Ergebnis
angesetzten Gewinne und Verluste
•Wertveränderungen
0 0 0
• Umgliederungen aus dem sonstigen
Ergebnis in den Gewinn oder Verlust
0 0 0
Zugänge 0 0 0
Abgänge
• in Folge Verkauf -72 0 0
• in Folge Ausbuchung 0 0 0
Währungsdifferenzen 0 -11 0
Stand zum 31.12.2020 1.248 1.226 0
Summe der im Gewinn oder Verlust
angesetzten Gewinne und Verluste
• Sonstige betriebliche Erträge 0 0 0
• Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 -1.449 0
• Übriges Finanzergebnis -22 0 0
Summe der im sonstigen Ergebnis
angesetzten Gewinne und Verluste
•Wertveränderungen
0 0 0
• Umgliederungen aus dem sonstigen
Ergebnis in den Gewinn oder Verlust
0 0 0
Zugänge 0 0 0
Abgänge
• in Folge Verkauf 0 0 0
• in Folge Ausbuchung 0 0 0
Währungsdifferenzen 0 -11 0
Stand zum 31.12.2021 1.226 -234 0

Fälligkeitsanalyse

Das Liquiditätsrisiko, welchem STRATEC durch ihre Finanzinstrumente ausgesetzt ist, besteht aus den Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten. Die künftigen Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

Buchwert
31.12.2021
Cashflows 2022 Cashflows 2023 Cashflows 2024 – 2025 Cashflows 2026 ff.
Angaben in T€ Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung
Finanzielle Verbindlichkeiten
• davon Leasingverbind-
99.627 1.226 15.853 776 44.190 1.053 16.103 855 23.481
lichkeiten 9.460 418 2.019 324 1.997 371 3.175 127 2.269
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
11.401 0 11.401 0 0 0 0 0 0
Gesamt 111.028 1.226 27.254 776 44.190 1.053 16.103 855 23.481
Buchwert
31.12.2020
Cashflows 2021 Cashflows 2022 Cashflows 2023 – 2024 Cashflows 2025 ff.
Angaben in T€ Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung
Finanzielle Verbindlichkeiten
• davon Leasingverbind-
120.238 1.525 13.914 1.054 72.609 1.119 10.876 1.074 22.839
lichkeiten 10.685 539 1.934 403 1.785 536 3.589 265 3.377
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
8.485 0 8.485 0 0 0 0 0 0
Gesamt 128.723 1.525 22.399 1.054 72.609 1.119 10.876 1.074 22.839

Die Finanzierungsverträge gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren sind im gewichteten Schnitt mit 0,92% (Vorjahr: 0,92%) und die Finanzierungsverträge mit einer Laufzeit über fünf Jahren mit 1,24% (Vorjahr: 1,19%) verzinst. Der Berechnung wurden die am Stichtag gültigen Nominalzinssätze zugrunde gelegt.

H. RISIKOMANAGEMENT

Grundsätze des Risikomanagements

STRATEC unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie künftiger Aktivitäten Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken und Marktrisiken aus der Veränderung der Wechselkurse, Zinssätze und Börsenkurse. Die Ziele und Methoden des Umgangs von STRATEC mit den nachfolgend aufgeführten Finanzrisiken sind Gegenstand des Risikomanagements des Konzerns. Die Grundsätze der Risikomanagementpolitik des Konzerns sind unter Abschnitt "D. Chancen und Risiken" des Konzernlageberichts dargestellt.

Das Ziel des finanziellen Risikomanagements besteht darin, diese Risiken primär durch operative Aktivitäten zu begrenzen, wobei der Vorstand konzernweit entstehende Risikovolumina für die einzelnen Risiken berücksichtigt. Ergänzend kommen finanzorientierte Maßnahmen hinzu. Das primäre Ziel liegt dabei in der Begrenzung der Cashflow relevanten Risiken. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand im Hinblick auf die aktuellen Gegebenheiten überprüft und neu gefasst. Der Aufsichtsrat wird in regelmäßigen Abständen über die finanzielle Lage des Konzerns und die Einschätzungen des Vorstands unterrichtet.

Im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten können sich grundsätzlich folgende Risiken für die Gesellschaft ergeben:

Liquiditätsrisiken

Für STRATEC besteht das Liquiditätsrisiko darin, ihren Zahlungsverpflichtungen aufgrund nicht ausreichender Zahlungsmittel nicht nachkommen zu können. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit werden auf Basis einer rollierenden Liquiditätsplanung, die ein aktuelles Bild der zu erwartenden Liquiditätsentwicklung auf Gesellschafts- und Währungsebene bietet, ausreichend liquide Mittel sowie befristete Kreditlinien über die STRATEC SE vorgehalten.

STRATEC verfügte zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel in Höhe von 47.184 T€ (Vorjahr: 37.561 T€). Am 31. Dezember 2021 standen STRATEC insgesamt zugesagte nicht ausgenutzte Kreditlinien über 34 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) zur Verfügung.

Ausfallrisiken

Die für STRATEC wesentlichen Ausfallrisiken bestehen im Bereich des operativen Geschäfts. Sie bestehen dabei darin, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen, welche bei STRATEC insbesondere die Begleichung von Forderungen aus Lieferungen Leistungen betrifft, nicht nachkommen. Das durch den Vorstand bei Ausfallrisiken betrachtete Risikovolumen umfasst dabei sämtliche Gläubigerpositionen gegenüber Kunden aus dem Lieferund Leistungsgeschäft. Dem Ausfallrisiko wird im Rahmen von Maßnahmen des Debitorenmanagements beispielsweise durch Warenkreditversicherungen und strikte Überwachungsmaßnahmen begegnet. Danach verbleibenden Ausfallrisiken wird mittels der Bildung angemessener Wertberichtigungen für "erwartete Kreditverluste" Rechnung getragen.

Die Verwahrung der Zahlungsmittel erfolgen ausschließlich auf Kontokorrentkonten bei institutionellen Finanzdienstleistern, die hochrangige Rating-Kennziffern aufweisen.

Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Konzernbilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben. Dabei bleiben die oben beschriebenen Sicherungsmaßnahmen außer Betracht.

Währungsrisiken

STRATEC unterliegt aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, die aus dem Einfluss von Wechselkursveränderungen auf die Geschäftsvorfälle sowie die zum Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten resultieren (Transaktionsrisiken). Des Weiteren ergeben sich Währungsrisiken aus der Umrechnung der ausländischen Abschlüsse der Tochtergesellschaften in die Konzernwährung (EUR) (Translationsrisiken). Letztere sind nicht für Zwecke des IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) gesondert zu betrachten.

Die wesentlichen Fremdwährungstransaktionen von STRATEC betreffen Export-Geschäfte und die Vergütung von Entwicklungsleistungen in US-Dollar sowie Darlehensbeziehungen innerhalb der Konzernunternehmen in US-Dollar. Translationsrisiken betreffen die Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften von Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (USD), Rumänische Leu (RON) und Ungarische Forint (HUF) in die Konzernberichtswährung (EUR).

Zur Sicherung gegenüber Währungsrisiken hat STRATEC, wie im Vorjahr, Devisentermingeschäfte eingesetzt. Bezüglich der bilanziellen Erfassung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Finanzinstrumente".

Bezüglich der Berichterstattung über Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, macht STRATEC zur Vermeidung von Redundanzen von IFRS 7.B6 teilweise Gebrauch, indem die geforderten Angaben im Konzernlagebericht gemacht werden. Wir verweisen dort auf die Abschnitte "C. Prognosebericht" sowie "D. Chancen und Risiken; Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten".

Sensitivität aus der Veränderung von Wechselkursen (Transaktionsrisiko)

Die Risikoexposition von STRATEC hinsichtlich des Transaktionsrisikos stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Wesentliche
Fremdwährungsposition
umgerechnet in T€ 31.12.2021 31.12.2020
GBP CHF USD HUF RON GBP CHF USD HUF RON
Zahlungsmittel 70 4.766 13.164 11.282 678 19 5.359 11.774 5.819 663
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige
Forderungen
1 5.340 15.407 4.074 55 1 2.705 15.982 4.366 30
Forderungen gegen
verbundene Unternehmen
0 7.997 4.517 674 14 0 8.147 3.980 1.104 391
Finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 469 0 0 0 1.226 388 0
Devisentermingeschäfte 0 0 -24.316 0 0 0 0 -31.849 0 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
7 387 1.200 2.243 0 0 1.131 651 1.360 0
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundene Unternehmen
0 6.648 229 1.198 2.500 0 8.404 137 2.062 2.700
Finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 234 3.279 0 0 0 0 3.801 0
Netto-Risikoexposition 64 11.068 7.109 9.779 -1.753 20 6.676 325 4.454 -1.616

Die aus der Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag resultierenden Kursaufwendungen und Kurserträge sind unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" dargestellt.

Sollte sich der Euro (oder die jeweilige funktionale Währung der betreffenden Konzerngesellschaft) gegenüber den nachfolgenden Währungen zum Bilanzstichtag um +10%/-10% verändern, dann hätte dies zu folgenden Veränderungen des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung geführt:

Wesentliche
Fremdwährungsposition
umgerechnet in T€
2021 2020
GBP CHF USD HUF RON GBP CHF USD HUF RON
Veränderung der
Währung um +10%,
Veränderung des
Konzernergebnisses in T€
-6 -1.006 -646 -889 159 -2 -607 -39 -405 147
Veränderung der
Währung um -10%,
Veränderung des
Konzernergebnisses in T€
7 1.230 448 1.087 -195 2 742 48 495 -180

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von insgesamt 12.710 T€ (Vorjahr: 7.312 T€) und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von insgesamt 12.486 T€ (Vorjahr: 8.928 T€) ergebniswirksam erfasst und bei den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Zinsrisiken

Das Zinsrisiko bezeichnet das Risiko von Wertschwankungen eines Finanzinstruments oder von zukünftigen Zahlungsströmen aufgrund von Bewegungen des Marktzinses.

STRATEC unterliegt Zinsrisiken im Bereich der verzinslichen Finanzinstrumente.

Da die Zahlungsmittel von STRATEC aufgrund des historisch betrachtet extrem niedrigen Zinsniveaus nur noch Zinserträge von untergeordneter Bedeutung generieren, ist das Zinsänderungsrisiko hieraus von untergeordneter Bedeutung. Deshalb wurde dies in die nachfolgende Betrachtung nicht mit einbezogen. Bei einem Anstieg der Zinsen würden sich hieraus allerdings positive Ergebniseffekte ergeben.

Zum Bilanzstichtag weist STRATEC folgende verzinsliche Vermögenswerte und Schulden aus:

2021
T€
2020
T€
Verzinsliche mittel- und langfristige finanzielle
Vermögenswerte
• davon variabel verzinslich
• davon festverzinslich
26
0
26
49
0
49
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
• davon variabel verzinslich
• davon festverzinslich
75.835
35.500
40.335
98.893
65.000
33.893

Sensitivität der beizulegenden Zeitwerte für festverzinsliche Finanzinstrumente

Veränderungen des Marktzinssatzes haben für die Bewertung zum Bilanzstichtag der bei STRATEC bestehenden festverzinslichen Finanzinstrumente keine Auswirkung, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet werden. Die beizulegenden Zeitwerte auf Basis des zum Bilanzstichtag bestehenden Marktzinses sind unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" dargestellt.

Sensitivität der Zahlungsströme für variabel verzinsliche Finanzinstrumente

Veränderungen des Marktzinssatzes haben für die Bewertung zum Bilanzstichtag der bei STRATEC bestehenden variabel verzinslichen Finanzinstrumente keine Auswirkung, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet werden. Variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten unterliegen jedoch im Gegensatz zu festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten bei Änderungen des Marktzinssatzes dem Risiko von Schwankungen künftiger Cashflows aus Zins- und Tilgungsleistungen. STRATEC verfügt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 über variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Höhe von nominal 35.500 T€ (Vorjahr: 65.000 T€).

Die nachfolgende Darstellung zeigt die zum Bilanzstichtag auf Basis des zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktzinssatzes für die Restlaufzeit der variabel verzinslichen Darlehensschuld angenommenen künftigen Zins- und Tilgungszahlungen.

T€ Buchwert
31.12.2021
Cashflows 2022 Cashflows 2023
Zins Tilgung Zins Tilgung
Variabel verzinsliche
Finanzverbindlichkeiten
(1-Monats-EURIBOR)
IST 35.500 325 0 27 35.500
+100 Basispunkte 35.500 680 0 57 35.500
-100 Basispunkte 35.500 247 0 21 35.500

Die hier dargestellte Veränderung der Cashflows aus Zinsen entspricht zugleich der hypothetischen Auswirkung auf das Konzernergebnis vor Ertragsteuern in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung.

Sonstige Preisrisiken

Die zum beizulegenden Zeitwert Stufe 1 bewerteten finanziellen Vermögenswerte unterliegen insbesondere dem Preisrisiko. Würden sich die beizulegenden Zeitwerte gegenüber dem Stichtagsniveau um 10% erhöht (verringert) darstellen, ergäbe sich ein um 123 T€ (Vorjahr: 125 T€) erhöhtes (vermindertes) Konzernergebnis vor Ertragsteuern.

Kapitalmanagement

Die Zielsetzungen von STRATEC beim Kapitalmanagement lauten:

  • Gewährleistung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens, damit es weiterhin Erträge für die Aktionäre und Vorteile für andere Interessensgruppen erwirtschaften kann, und
  • Erzielung einer angemessenen Rendite für die Aktionäre durch die Festlegung von Preisen für Produkte und Dienstleistungen, die dem Markt- und Risikoniveau angemessen sind.

STRATEC legt die Kapitalhöhe proportional zum Risiko fest. Hierzu steuert STRATEC ihre Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor, um auf Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Risikoeigenschaften der zugrundeliegenden Vermögenswerte reagieren zu können. Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder anzupassen, kann STRATEC die Höhe der an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden anpassen, eine Kapitalrückzahlung an die Aktionäre vornehmen, neue Aktien ausgeben sowie durch Tilgung oder Veräußerung von Vermögenswerten Schulden verringern.

Zur Steuerung betrachtet der Vorstand im Wesentlichen die Eigenkapitalquote sowie den dynamischen Verschuldungsgrad (Nettofinanzverbindlichkeiten zu EBITDA). Die Eigenkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2021 bei 55,8% (Vorjahr: 52,0%). Der derzeitige Zielkorridor für diese Größe liegt zwischen 50 und 75 Prozent.

I. SONSTIGE ANGABEN

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) gelten für die STRATEC SE Personen und Unternehmen, die auf die STRATEC SE und/oder auf deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die STRATEC SE bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, die Organmitglieder der STRATEC SE sowie diesen nahestehende Personen und Unternehmen.

Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften sind bei den jeweiligen Bilanzposten vermerkt.

Die STRATEC SE bezog im Geschäftsjahr 2021 Leistungen von der STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd. in Höhe von 315 T€ (Vorjahr: 309 T€).

Die Mod-n-More Kft. bezog im Geschäftsjahr 2020 Leistungen von der STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd. in Höhe von 164 T€ (Vorjahr: 95 T€).

Die STRATEC Services AG erzielte im Vorjahr Erlöse in Höhe von 2 T€ aus Leistungen mit STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd.

Bei der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG handelt es sich nicht weiter um ein nahestehendes Unternehmen gemäß IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen). Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die STRATEC SE Erlöse aus dem Leistungsverkehr in Höhe von 37 T€ mit dieser und bezog Leistungen in Höhe von 1.823 T€ von dieser. Der Liefer- und Leistungsverkehr wurde dabei zu üblichen Vertragsbedingungen durchgeführt. Die STRATEC Services AG bezog im Geschäftsjahr 2020 Leistungen von der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG in Höhe von 1.045 T€. Zum 31. Dezember 2020 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 2 T€ der STRATEC SE gegenüber der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG. Der Liefer- und Leistungsverkehr wurde dabei zu marktüblichen Vertragsbedingungen durchgeführt.

Organe der Gesellschaft

Dem Vorstand der STRATEC SE gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:

  • Marcus Wolfinger, Remchingen, Deutschland (Vorsitzender) Diplom-Betriebswirt
  • Dr. Robert Siegle, Birkenfeld, Deutschland (Vorstand für Finanzen und Personal) Jurist
  • Dr. Claus Vielsack, Birkenfeld, Deutschland (Vorstand für Produktentwicklung) Diplom-Chemiker

Die Vorstände sind befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten.

Herr Marcus Wolfinger ist seit November 2015 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC Capital GmbH sowie seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.

Herr Dr. Robert Siegle ist seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.

Herr Dr. Claus Vielsack ist seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.

Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder bestehen aus einer festen Grundvergütung und variablen Komponenten, die unter anderem vom Erreichen individueller Erfolgsziele abhängig sind.

Zusätzlich nehmen die Mitglieder des Vorstands mit der Einschränkung, dass in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 keine weiteren Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands gewährt wurden, ab dem Geschäftsjahr 2018 wieder am Aktienoptionsprogramm teil. Die Ausübung der Optionen setzt unter anderem das Erreichen von im Gewährungszeitpunkt determinierten Erfolgszielen, die im Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (9) Eigenkapital – Aktienoptionsprogramme" näher erläutert sind, voraus. Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Vorstands Aktienwertsteigerungsrechte (SARs).

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2021 für ihre Tätigkeit im Vorstand eine Gesamtvergütung in Höhe von 4.202 T€ (Vorjahr: 3.133 T€). Zum 31. Dezember 2021 bestanden ausstehende Salden für Erfolgsbeteiligungen der Vorstandsmitglieder in Höhe von 6.021 T€ (Vorjahr: 5.909 T€).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2021 für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat Gesamtbezüge in Höhe von 130 T€ (Vorjahr: 132 T€). Im Einzelnen setzen sich die Gesamtbezüge wie folgt zusammen:

2021
T€1
2020
T€1
Kurzfristig fällige Leistungen 2.009 1.757
Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses 2
282 269
Andere langfristig fällige Leistungen3 439 388
Anteilsbasierte Vergütungen4 1.473 719
Gesamt 4.203 3.133

1 Die Angaben beziehen sich auf Vorstandsmitglieder, die im jeweiligen Berichtsjahr tätig waren, und auf ihre Vorstandstätigkeiten.

2 Die Angabe betrifft den im Geschäftsjahr 2021 erfassten Dienstzeitaufwand. 3 Die Angabe betrifft die mittelfristige Vergütungsvereinbarung 2019 (bzw. 2018), welche die Jahre 2019, 2020 und 2021 (bzw. 2018, 2019 und 2020) umfasst und in 2022 (bzw.

2021) ausgezahlt wird. 4 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert der in 2021 (2020) gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) im Zeitpunkt der Gewährung sowie um den beizulegenden Zeitwert der in 2021 (2020) gewährten Aktienoptionen im Zeitpunkt der Gewährung,

Dem Aufsichtsrat der STRATEC SE gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:

Dr. Rudolf Eugster, Uetikon am See, Schweiz Unternehmensberater

obwohl dieser zum Bilanzstichtag zum Teil noch nicht erdient war.

(Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 26. Oktober 2021; Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 3. November 2021)

  • Dr.-Ing. Frank Hiller, Feldafing, Deutschland Vorstandsvorsitzender Deutz AG, Köln, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 29. Mai 2019; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 26. November 2020)
  • Dr. Rolf Vornhagen, Langen, Deutschland Biologe (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 21. Juli 2020)
  • Prof. Dr. Stefanie Remmele, Landshut, Deutschland Professorin für Medizintechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Landshut, Deutschland (Mitglied und Vorsitzende des Aufsichtsrats bis zum 22. Oktober 2021)

Bei den Aufsichtsräten Dr. Rudolf Eugster, Dr.-Ing. Frank Hiller und Dr. Rolf Vornhagen bestehen keine weiteren Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG. Bei Frau Prof. Dr. Stefanie Remmele bestanden während ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat ebenfalls keine weiteren Mitgliedschaften.

2021
T€
2020
T€
Fixum 113 116
Sitzungsentgelt 17 16
Gesamt 130 132

Neben dieser Gesamtvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine Erstattung der Auslagen sowie die Vorteile aus einer von der Gesellschaft auf ihre Rechnung zu marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen

Die nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Rahmenverträge mit Lieferanten.

Die nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen werden folgendermaßen fällig:

2021
T€
2020
T€
Fälligkeit innerhalb eines Jahres 121.794 77.128
Fällig zwischen einem bis fünf Jahre 39.820 40.661
Fällig nach mehr als fünf Jahren 0 0
Gesamt 161.614 117.789

Die nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo betragen zum Bilanzstichtag 161.239 T€ (Vorjahr: 117.561 T€).

Von den nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen entfallen 9 T€ (Vorjahr: 22 T€) auf Sachanlagen und 366 T€ (Vorjahr: 204 T€) auf immaterielle Vermögenswerte.

Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

Eventualforderungen und -verbindlichkeiten liegen, wie im Vorjahr, nicht vor.

Angaben gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG der STRATEC SE

Der STRATEC SE sind folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären zugegangen, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten:

Mitteilungspflichtiger Datum der
Schwellenberührung
Stimmrechtsanteil Zuzurechnende Stimmrechts
anteile von mindestens 3%
in% absolut
Herdor GmbH & Co. KG,
Unterschleißheim, Deutschland
27.04.2014 25,40 2.990.000 Tanja van Dinter, Bettina Siegle
und Ralf Leistner
Herdor Beteiligungs GmbH,
Unterschleißheim, Deutschland
27.04.2014 25,40 2.990.000 Herdor GmbH & Co. KG, Tanja van Dinter,
Bettina Siegle und Ralf Leistner
Hermann Leistner,
Deutschland
27.04.2014 25,79 3.035.456 Herdor GmbH & Co. KG,
Herdor Beteiligungs GmbH,
Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner
Doris Leistner,
Deutschland
27.04.2014 25,74 3.030.235 Herdor GmbH & Co. KG,
Herdor Beteiligungs GmbH,
Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner
Tanja van Dinter,
Deutschland
27.04.2014 29,53 3.476.286 Herdor GmbH & Co. KG,
Bettina Siegle und Ralf Leistner
Bettina Siegle,
Deutschland
27.04.2014 29,68 3.493.954 Herdor GmbH & Co. KG,
Tanja van Dinter und Ralf Leistner
Ralf Leistner,
Deutschland
27.04.2014 29,73 3.499.343 Herdor GmbH & Co. KG,
Tanja van Dinter und Bettina Siegle
Juno Investment Partners B.V.,
Den Haag, Niederlande
20.05.2020 3,017 362.998
Allianz Global Investors GmbH,
Frankfurt am Main, Deutschland
12.06.2020 4,98 599.428 Allianz Global Investors Fund SICAV
Ameriprise Financial, Inc.,
Wilmington, Delaware, USA1
18.11.2020 6,31 762.639 Threadneedle (Lux)
Threadneedle (Lux),
Bartringen, Luxemburg
18.11.2020 5,001 604.811

1 Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund einer Schwellenberührung innerhalb der Gruppe des Mitteilungspflichtigen.

Informationen zu Stimmrechtsmitteilungen sind auch auf der Internetseite www.stratec.com im Bereich Investoren veröffentlicht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 24. Januar 2022 wurde der bisherige Rahmenkreditvertrag durch einen neuen Rahmenkreditvertrag frühzeitig ersetzt. Der neue Rahmenkreditvertrag hat eine Laufzeit bis zum 22. Januar 2027 und eine revolvierende Kreditlinie von bis zu 55 Mio.€. Durch die langfristige Finanzierung wird eine bessere Planbarkeit der Liquiditäts- und Finanzlage sichergestellt.

Die mit den kriegerischen Ereignissen in der Ukraine verbundenen Auswirkungen sind derzeit nur schwer kalkulierbar. Zwar verfügt STRATEC über keinen Standort in der Ukraine oder Russland, jedoch sind Auswirkungen auf die Lieferketten sowie die Preisentwicklung von für STRATEC relevante Rohstoffe und Vorprodukte nicht auszuschließen beziehungsweise bereits zu verzeichnen. Aufgrund dessen ergeben sich zusätzliche Prognoseunsicherheiten.

Darüber hinaus sind keine weiteren Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Ertrags, Finanz und Vermögenslage zu erwarten ist.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung (sogenannte "Entsprechenserklärung") zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der STRATEC SE abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.stratec.com) im Bereich Investoren dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Birkenfeld, den 28. März 2022

STRATEC SE Der Vorstand

Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Birkenfeld, den 28. März 2022

STRATEC SE Der Vorstand

Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UN-ABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE STRATEC SE, BIRKENFELD

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der STRATEC SE, Birkenfeld, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der STRATEC SE, Birkenfeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Konzernlagebericht in Abschnitt F. verwiesen wird, sowie die in Abschnitt G. des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

  1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 2. Bilanzierung von Entwicklungskosten

Zu 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Das Risiko für den Abschluss

In dem Konzernabschluss der STRATEC SE, Birkenfeld, werden unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 38,0 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht circa 10,3% der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen.

Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, der geplanten operativen Margen sowie des verwendeten Abzinsungssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten B. und C. des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt.

Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanungen wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleiches zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lagen und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr 2021 angestellt. Soweit bedeutsame Abweichungen zu verzeichnen waren, wurden diese mit den gesetzlichen Vertretern auf ihre Relevanz für den vorliegenden Abschluss erörtert.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Abzinsungssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Abzinsungssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die abgezinsten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Zu 2. Bilanzierung von Entwicklungskosten

a) Das Risiko für den Abschluss

Sofern es sich um eigene Entwicklungsprojekte handelt, werden die in diesem Zusammenhang anfallenden Entwicklungskosten grundsätzlich in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie entstehen. Davon ausgenommen sind die im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Entwicklungskosten, welche die Kriterien gemäß IAS 38.57 kumulativ erfüllen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden nach IAS 36 mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern der nutzungsbereite Zustand noch nicht erreicht ist. Sobald der nutzungsbereite Zustand erreicht ist, erfolgt eine Amortisation in der Regel über 5 bis 12 Jahre.

Sofern es sich um Entwicklungskooperationen mit Vertrag oder sonstige Verträge mit Kunden handelt, werden zunächst die Leistungsverpflichtungen identifiziert und beurteilt, ob für die jeweiligen Leistungsverpflichtungen die Umsatzerlöse zeitpunkt- oder zeitraumbezogen realisiert werden müssen. Bei Verkäufen von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien erfolgt in der Regel eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung. Umsatzerlöse aus sonstigen Dienstleistungen werden grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserfüllung und nach Maßgabe des Leistungsfortschritts erfasst. Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungsverpflichtungen werden je nach Vertragsgestaltung über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt erfasst.

Umsatzerlöse werden in Höhe des erwarteten Betrags erfasst. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile sowie Erlösminderungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen. Die zu berücksichtigende Gegenleistung wird um die Auswirkungen wesentlicher Finanzierungskomponenten angepasst, wenn der Zeitraum zwischen Leistungserfüllung und Bezahlung mehr als ein Jahr beträgt.

Vertragsanbahnungskosten werden bei einem Abschreibungszeitraum von weniger als einem Jahr sofort als Aufwand erfasst. Vertragserfüllungskosten werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die Kosten zur Schaffung von Ressourcen oder deren Verbesserung, welche künftig zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen genutzt werden, führen sowie ein Ausgleich der Aufwendungen erwartet wird und innerhalb der Vorräte ausgewiesen.

Bei Vertragsabschluss wird für das hieraus schwebende Geschäft weder ein Vermögenswert noch eine Verbindlichkeit erfasst. Wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtung erfüllt, wird ein Vertragsvermögenswert oder eine Vertragsverbindlichkeit in der Konzernbilanz angesetzt. Eine Vertragsverbindlichkeit liegt vor, wenn der Kunde die Gegenleistung bereits vollständig oder teilweise gezahlt hat, bevor diese an den Kunden übertragen wird. Im Fall, in dem geleistet wurde und der Kunde die Gegenleistung noch nicht übertragen hat, wird ein bedingter oder unbedingter Anspruch geprüft. Ein bedingter Anspruch führt zu einem Ansatz eines Vertragsvermögenswertes, ein unbedingter Anspruch zu einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen.

Im Falle, dass mehrere Leistungsverpflichtungen an einen Kunden zu übertragen sind, wird die vertraglich zugesagte Gegenleistung auf Basis des Einzelveräußerungspreises zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgeteilt. Einzelveräußerungspreise sind im Geschäftsmodell der Entwicklungskooperationen nicht direkt beobachtbar. Der Einzelveräußerungspreis wird unter Anwendung einer geeigneten Methode, in der Regel der "expectedcost-plus-margin"-Ansatz, geschätzt.

Zum 31. Dezember 2021 sind Entwicklungskosten im Zusammenhang mit eigenen Entwicklungsprojekten in Höhe von TEUR 35.532 (i. V. TEUR 30.161) und im Zusammenhang mit Entwicklungskooperationen in Höhe von TEUR 1.939 (i. V. TEUR 1.382) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Aufwendungen, die den Forschungskosten zuzuordnen sind, werden nach IAS 38.54 in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Aufgrund der verschiedenen Einzelverträge und der materiellen Bedeutung der aktivierten Entwicklungskosten im Konzernabschluss war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Entwicklungskosten bei eigenen Entwicklungsprojekten und Entwicklungskooperationen sowie deren Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss, sind in den Abschnitten B. und C. des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im ersten Schritt haben wir uns von der systematischen Anwendbarkeit der unter a) genannten Bilanzierungsvorschriften nach IFRS überzeugt. Hierbei wurden auch die Voraussetzungen der Aktivierbarkeit nach IAS 38.57 sowie die Anwendbarkeit der Vorschriften nach IFRS 15 zur zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogenen Realisierung hinterfragt.

Die Prüfung von Ansatz, Ausweis und Bewertung der eigenen Entwicklungsprojekte und Entwicklungskooperationen erfolgte substantiell anhand bewusst ausgewählter Stichproben. Sofern es sich um im Geschäftsjahr neu vereinbarte Entwicklungskooperationen handelte, wurden die Vertragsunterlagen daraufhin untersucht, ob die Einordung des jeweiligen Projektes der Systematik nach a) entsprechend erfolgte. Es stand insbesondere die Überprüfung der Umsatzrealisierung in der jeweiligen Kategorie der Entwicklung sowie die Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests im Fokus. Ebenso wurde der Übergang zum Ansatz, Ausweis und Bewertung nach IFRS 15 anhand bewusst ausgewählter Stichproben geprüft. Die von den gesetzlichen Vertretern im Zusammenhang mit der Aktivierung von Entwicklungskosten vorgenommenen Annahmen und Beurteilungen konnten wir nachvollziehen, sind hinreichend dokumentiert und stimmen mit unseren Erwartungen überein.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die in Abschnitt G. des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung,
  • die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung auf die in Abschnitt F. des Konzernlageberichts verwiesen wird,
  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im Konzernlagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und
  • die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernab- schluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "STRATEC_SE_KAuKLB_ESEF-2021-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 25. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der STRATEC SE, Birkenfeld, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Philipp Lessner.

Stuttgart, 28. März 2022

Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Linda Ruoß Wirtschaftsprüferin Philipp Lessner Wirtschaftsprüfer

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER EINE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE PRÜ-FUNG ZUR ERLANGUNG BEGRENZ-TER SICHERHEIT ÜBER DIE NICHT-FINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG

AN DIE STRATEC SE, BIRKENFELD

Wir haben die in Abschnitt "G. Nichtfinanzielle Konzernerklärung" des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der STRATEC SE, Birkenfeld, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (im Folgenden die "nichtfinanzielle Konzernerklärung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der nichtfinanziellen Konzernerklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "Berichterstattung nach EU-Taxonomie-Verordnung" der nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Erklärung) oder Irrtümern ist.

Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "Berichterstattung nach EU-Taxonomie-Verordnung" der nichtfinanziellen Konzernerklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.

Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen – insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die nichtfinanzielle Konzernerklärung abzugeben.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Gesellschaft, mit Ausnahme der in der nichtfinanziellen Konzernerklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit §§ 315c i. V .m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-Taxonomie" der nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern
  • Befragung der relevanten Mitarbeiter*innen, die in die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung
  • Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung
  • Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben der nichtfinanziellen Konzernerklärung
  • Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und Konzernlagebericht
  • Beurteilung der Darstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung
  • Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "Berichterstattung nach EU-Taxonomie-Verordnung" der nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der nichtfinanziellen Konzernerklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab.

Verwendungsbeschränkung für den Vermerk

Wir weisen daraufhin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.

Stuttgart, 28. März 2022

Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Linda Ruoß Wirtschaftsprüferin Björn Maier Wirtschaftsprüfer

FINANZKALENDER

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STRATEC SE

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Vorstand Marcus Wolfinger (Vorsitzender), Dr. Robert Siegle und Dr. Claus Vielsack

Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Rudolf Eugster

Registergericht Mannheim HRB 732007

Umsatzsteueridentifikationsnummer DE812415108

Redaktion STRATEC SE

Konzeption und Gestaltung STRATEC SE

Bartenbach AG, Mainz, Deutschland

Illustrationen

Exklusive Bildrechte liegen bei STRATEC SE

Hinweise

Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten Risiken: Dieser Geschäftsbericht enthält verschiedene Aussagen, die die zukünftige Entwicklung von STRATEC betreffen. Diese Aussagen beruhen sowohl auf Annahmen als auch auf Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese vorausschauenden Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, denn unsere Annahmen bergen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen ist nicht geplant.

Der Geschäftsbericht enthält aus wirtschaftlicher Sicht Angaben die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Angaben sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen.

Im gesamten Geschäftsbericht können durch mathematische Rundungen in der Addition scheinbare Differenzen auftreten.

Die weibliche Form ist der männlichen Form in diesem Geschäftsbericht gleichgestellt; lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde in Teilen des Berichts die männliche Form gewählt.

Dieser Geschäftsbericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Beide Fassungen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com zum Download bereit. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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