Annual Report • Mar 31, 2021
Annual Report
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Geschäftsbericht 2020

Als innovativer und technologischer Marktführer für Automatisierungs- und Instrumentierungslösungen in der In-vitro-Diagnostik streben wir danach, unseren Partnern weltweit erstklassige Lösungen zu bieten und teilen dadurch die Verantwortung gegenüber ihren Kunden und Patienten.
Unser Erfolg basiert auf den Talenten sowie den Fähigkeiten unserer Mitarbeiter und deren Bekenntnis jederzeit das Besondere zu leisten. Ihre Leistungen führen zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung im Sinne aller unserer Stakeholder.
Unsere Partnerschaften basieren auf gegenseitigem Vertrauen, Kontinuität und Professionalität. Unsere gemeinsame Mission ist es, sichere, innovative und marktführende Produkte zu entwickeln, welche die Erwartungen der Kunden jederzeit erfüllen.
Partnerschaft bedeutet für STRATEC Verantwortung, Leidenschaft und Bekenntnis zu unseren Kunden und Produkten weit über die Dauer eines Produktlebenszyklus hinaus.
Infektionskrankheiten auf der Spur | 12
Versicherung der gesetzlichen Vertreter | 157
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 158
| 2020 | 20193 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse (in T€) | 250.099 | 214.157 | +16,8% |
| Bruttoentwicklungskosten (in T€) | 43.370 | 40.197 | +7,9% |
| Bruttoentwicklungskosten in % vom Umsatz | 17,3 | 18,8 | -150 bp |
| Adjustiertes EBITDA (in T€)1 | 51.978 | 38.670 | +34,4% |
| Adjustiertes EBITDA in % vom Umsatz1 | 20,8 | 18,1 | +270 bp |
| Adjustiertes EBIT (in T€)1 | 41.713 | 29.259 | +42,6% |
| Adjustiertes EBIT in % vom Umsatz1 | 16,7 | 13,7 | +300 bp |
| Adjustiertes Konzernergebnis (in T€)1, 4 | 35.218 | 24.070 | +46,3% |
| Adjustiertes unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €)1, 4 | 2,92 | 2,01 | +45,3% |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie IFRS (in €)4 | 2,36 | 1,19 | +98,3% |
| Dividende je Aktie (in €) | 0,902 | 0,84 | +7,1% |
1 Adjustierte Zahlen wurden für Vergleichszwecke um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen und mit diesen in Zusammenhang
stehenden Reorganisationsaufwendungen adjustiert. 2 Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung am 20. Mai 2021.
3 Rückwirkend angepasst für die Erfassung des Geschäfts der Business Unit Data Solutions als nicht fortzuführender Geschäftsbereich gemäß IFRS 5.
4 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen.
bp = Basispunkte
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital (in T€) | 172.545 | 159.007 | +8,5% |
| Bilanzsumme (in T€) | 331.904 | 299.414 | +10,9% |
| Eigenkapitalquote (in %) | 52,0 | 53,1 | -110 bp |
bp = Basispunkte
| 1. Quartal (01.01. – 31.03.) |
2. Quartal (01.04. – 30.06.) |
3. Quartal (01.07. – 30.09.) |
4. Quartal (01.10. – 31.12.) |
|
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse (in T€) | 56.504 | 62.863 | 59.715 | 71.017 |
| Adjustiertes EBIT (in T€)1 | 7.658 | 10.755 | 9.708 | 13.592 |
| Adjustiertes EBIT in % vom Umsatz1 | 13,6 | 17,1 | 16,3 | 19,1 |
| Adjustiertes Konzernergebnis (in T€)1, 2 | 6.246 | 9.349 | 8.170 | 11.453 |
| Adjustiertes unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €)1, 2 | 0,52 | 0,78 | 0,67 | 0,95 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie IFRS (in €)2 | 0,37 | 0,64 | 0,54 | 0,81 |
1 Adjustiert um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen.
2 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen.

das Geschäftsjahr 2020 stand auch bei STRATEC ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Herausforderungen. Insbesondere der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter sowie die Sicherstellung der Lieferketten bei gleichzeitiger deutlicher Ausweitung der Kapazitäten standen dabei im Fokus. Eine Vielzahl unserer Kunden hat mit der frühen Bereitstellung geeigneter Testverfahren zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion maßgeblich zur Eindämmung der Pandemie beigetragen. Auch die von der STRATEC-Gruppe entwickelten und gefertigten Automatisierungslösungen spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Durch den hohen Einsatz und das verantwortliche Handeln unserer Mitarbeiter und Lieferanten konnte STRATEC ihre Kapazitäten schnell an die rasch steigenden und dringend benötigten Mehrbedarfe anpassen. Folglich konnten wir im Geschäftsjahr 2020 eine deutliche Steigerung der Umsatzerlöse und des adjustierten EBIT von 16,8% beziehungsweise 42,6% verzeichnen. Unsere mit dem Halbjahresfinanzbericht 2020 aktualisierte Prognose konnten wir damit vollumfänglich erreichen beziehungsweise leicht übertreffen.
Auch im Jahr 2021 wird uns die Pandemie vor alte und neue Herausforderungen stellen und unsere Geschäftstätigkeit beeinflussen. Die globalen Infektionszahlen sind weiterhin hoch und damit auch die Nachfrage nach in-vitro-diagnostischen Lösungen. Das derzeitige Bestellvolumen und die Bestellprognosen unserer Kunden lassen folglich auch für das Jahr 2021 insgesamt positive Nachfrageeffekte erwarten. Zusammen mit unserem jungen Produktportfolio und jüngsten Markteinführungen gehen wir daher auch für das Geschäftsjahr 2021 von weiterem Wachstum bei Umsatz und Ertrag aus.
Auch die mittel- bis langfristigen Wachstumsperspektiven unseres Unternehmens sind unverändert positiv. Die Pandemie hat einmal mehr den Wert und den Beitrag der In-vitro-Diagnostik im Kontext nationaler Gesundheitssysteme hervorgehoben. Die in der Pandemie deutlich gestiegene Anzahl an im Markt befindlichen und von STRATEC entwickelten Analysensystemen sollte sich zudem langfristig positiv auf unser Geschäft mit Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien auswirken. Der Trend eines wachsenden Interesses bei unseren Kunden, Automatisierungslösungen an spezialisierte Unternehmen wie STRATEC auszulagern, ist zudem ungebrochen und spiegelt sich in unserer sehr gut gefüllten Entwicklungspipeline wider.



Marcus Wolfinger (53) Vorsitzender des Vorstands
Dr. Robert Siegle (53) Vorstand für Finanzen und Personal
Dr. Claus Vielsack (53) Vorstand für Produktentwicklung
Das STRATEC-Team ist auch im Jahr 2020 weiter gewachsen. Zum Jahresende 2020 beschäftigte die STRATEC-Gruppe mehr als 1.300 Mitarbeiter, die mit ihrer Motivation, Erfahrung, Kreativität und ihrem Know-how die Grundlage für den Erfolg unseres Unternehmens bilden.
Vor dem Hintergrund der guten Geschäftsentwicklung sowie der sehr soliden Bilanzstruktur, werden wir unseren Aktionären eine weitere Anhebung der Dividende auf einen neuen Höchstwert von 0,90 € je Aktie vorschlagen (Vorjahr: 0,84 € je Aktie). Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung, wäre dies die siebzehnte Dividendenerhöhung in Folge seit Aufnahme der Dividendenzahlung im Jahr 2004.
Die Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Aktionären und Partnern, die sich auf eine hohe Qualität unserer Produkte verlassen, bestimmen auch weiterhin unser unternehmerisches Handeln. Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Vertrauen und Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die weitere erfolgreiche Zukunft von STRATEC gestalten zu können.
Birkenfeld, im März 2021
Die Vorstände Ihrer STRATEC SE
Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack
die COVID-19-Pandemie stellte die Menschen im Jahr 2020 vor große Herausforderungen und hat die Welt nach wie vor fest im Griff. Auch für STRATEC war 2020 pandemiebedingt ein herausforderndes Geschäftsjahr, in dem der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberste Priorität hatte und es galt, die Lieferfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Der Vorstand hat frühzeitig und entschlossen reagiert und konsequent entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Dadurch war STRATEC in der Lage, ihre Kapazitäten schnell an die Mehrbedarfe der Partner anzupassen und diese mit für die Pandemiebekämpfung dringend benötigten Analysensystemen zu beliefern.
Der Aufsichtsrat der STRATEC SE hat sich auch im Geschäftsjahr 2020 intensiv mit der Lage und den Perspektiven der Gesellschaft befasst. Er hat vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn beraten und seine Kontrollfunktion ausgeübt. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung sowie Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben stets verantwortungsbewusst wahrgenommen und dabei mit wenigen Abweichungen auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Der Aufsichtsrat war unmittelbar in sämtliche Entscheidungen oder Maßnahmen von grundlegender Bedeutung eingebunden, insbesondere, wenn sie die Unternehmensstrategie, Gruppen- und Konzernangelegenheiten, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und des Konzerns betrafen oder nach geltender Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig waren. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevante Fragen.
Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen die einzelnen Mitglieder des Vorstands den Aufsichtsratsmitgliedern in diversen Einzelgesprächen zur Erörterung von Fachthemen zur Verfügung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Für das neue Aufsichtsratsmitglied Dr. Vornhagen fand eine Einführung statt, um die Wahrnehmung des neuen Amts zu erleichtern.
Im Geschäftsjahr 2020 fanden neun Aufsichtsratssitzungen statt. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat in drei Fällen Beschlüsse im Wege der schriftlichen Beschlussfassung. Die ersten beiden Sitzungen im Januar und Februar 2020 fanden in Form einer Telefonkonferenz statt. Danach wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie alle Aufsichtsratssitzungen ausschließlich im Wege der Telefon- oder Videokonferenz abgehalten. Ausschüsse wurden vom Aufsichtsrat im Berichtsjahr keine gebildet, jedoch erstmals im Januar 2021 ein ständiger Prüfungsausschuss eingerichtet. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und – soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert wurden – auch alle Mitglieder des Vorstands teil, abgesehen von Vorstandsmitglied Dr. Claus Vielsack, der an einer Sitzung nicht teilnehmen konnte.
In den Sitzungen am 30. März 2020, 8. Juni 2020, 14. September 2020 und 11. Dezember 2020 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Risikobericht, mit Themen der Corporate Social Responsibility, der Umsatz- und Ergebnisentwicklung, der Finanzlage, dem Status der jeweiligen Entwicklungsprojekte und dem Stand der Verhandlungen zu wesentlichen Verträgen. Weitere Schwerpunkte bildeten die Beratungen über die Geschäftsentwicklung in den Tochtergesellschaften, die Aufbauorganisation, den Auswirkungen neuer legislativer Vorschriften sowie der langfristigen Unternehmensstrategie. Darüber hinaus berichtete der Vorsitzende des Vorstands dem Aufsichtsrat regelmäßig zur COVID-19-Pandemie und zu deren Auswirkung auf das Geschäft von STRATEC.
In der ersten Sitzung des Berichtszeitraums am 23. Januar 2020 stellte der Aufsichtsrat die Zielerreichung und Ermessenskomponente der jeweiligen Vorstandsmitglieder für die Bonuszahlung des Geschäftsjahres 2019 gemäß der individuellen Zusatzvereinbarung (Mittelfristige Vergütungsvereinbarung bzw. MVV) fest. Des Weiteren wurden für die einzelnen Vorstandsmitglieder neue Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2020 getroffen.
Am 10. März 2020 billigte der Aufsichtsrat die Erklärung zur Unternehmensführung mit dem Bericht zur Corporate Governance, die den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens sogleich dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Darüber hinaus befasste er sich mit der vom Vorstand vorgelegten nichtfinanziellen Konzernerklärung, die er inhaltlich prüfte und ohne Beanstandungen billigte. Ferner wurde der Bericht des Aufsichtsrats erörtert.
An der Beratung des Jahres- und des Konzernabschlusses in der Aufsichtsratssitzung am 30. März 2020 nahmen Vertreter des Abschlussprüfers teil und erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse. Neben der Behandlung der allgemeinen Schwerpunktthemen nahm in dieser Sitzung der Bericht des Vorstands zur Unternehmenssituation in Bezug auf die COVID-19-Pandemie einen besonderen Stellenwert ein. Der Vorstand referierte ausführlich über die eingeleiteten Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts sowie über die Sicherstellung der Lieferketten und der Lieferfähigkeit des Unternehmens.
Nach eingehender Prüfung billigte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. April 2020 den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der STRATEC SE für das Geschäftsjahr 2019. Ferner wurde der Bericht des Aufsichtsrats für die Veröffentlichung freigegeben.
Nachdem die Verwaltung entschieden hatte, die ordentliche Hauptversammlung aufgrund der akuten Gefährdungslage durch die COVID-19-Pandemie zu verschieben, stimmte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands im Wege der schriftlichen Beschlussfassung am 24. April 2020 zu, die ordentliche Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen. Darüber hinaus wurde dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung und den Beschlussvorschlägen an die Hauptversammlung zugestimmt.
Am 30. April 2020 stimmte der Aufsichtsrat, ebenfalls im Wege der schriftlichen Beschlussfassung, dem Vorschlag des Vorstands zur Veräußerung der STRATEC Biomedical UK Ltd. zu.
Die Aufsichtsratssitzung am 8. Juni 2020 fand unmittelbar nach der virtuellen Hauptversammlung statt. Neben den wiederkehrenden Themen standen insbesondere die Beantwortung der Nachfragen des Aufsichtsrats durch den Vorstand zu einer möglichen schrittweisen Lockerung der Pandemie-Schutzmaßnahmen innerhalb des Unternehmens im Vordergrund.
In der Sitzung am 14. September 2020 fanden zunächst Neuwahlen im Aufsichtsrat statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz "Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat". Darüber hinaus beriet sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung zu Corporate Governance-Themen im Hinblick auf das im Januar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und dem umfassend revidierten und im März 2020 in Kraft getretenen Deutschen Corporate Governance Kodex.
In seiner außerordentlichen Sitzung am 7. Oktober 2020 hat sich der Aufsichtsrat intensiv und ausschließlich mit Corporate Governance-Themen befasst. Unter anderem mit spezifischen Fragestellungen hinsichtlich des bestehenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands in Vorbereitung auf die Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder in der kommenden Hauptversammlung.
In der Sitzung am 26. November 2020 fanden erneut zunächst Neuwahlen im Aufsichtsrat statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz "Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat". Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die Anpassung und Änderung der Gesellschaftssatzung aufgrund der in 2020 ausgegebenen Bezugsaktien aus den bestehenden Aktienoptionsprogrammen.
Aufgrund vorheriger Beratungen über diverse Corporate Governance-Themen und zur Kontrolle der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat am 27. November 2020 im Wege der
schriftlichen Beschlussfassung die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und dessen Diversitätskonzept angepasst sowie die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand festgelegt. Darüber hinaus hat er die Effizienz der eigenen Arbeit durch eine intern durchgeführte Selbstbeurteilung mittels eines strukturierten Fragenkatalogs überprüft. Dabei beurteilten die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Arbeit insgesamt als effizient. Schließlich haben Aufsichtsrat und Vorstand die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG erneuert. Sie wurde den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht. Dort ist auch die aktualisierte Geschäftsordnung des Aufsichtsrats veröffentlicht.
In der letzten Sitzung des Berichtszeitraums am 11. Dezember 2020 verabschiedete der Aufsichtsrat das Budget und den Jahresfinanzierungsplan für das Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus erörterte er den Entwurf eines Vergütungssystems für den Vorstand, dass der Hauptversammlung 2021 vorgestellt und zur Billigung vorgelegt werden soll. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs wurden die neuen Vorgaben der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Ferner hat der Aufsichtsrat im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Vorstandsvergütung, in Gegenüberstellung zu den Vergleichsgruppen, die Angemessenheit der Vorstandsvergütung festgestellt. Schließlich erörterte der Aufsichtsrat die Auswertung der auf Basis eines strukturierten Fragenkatalogs intern durchgeführten Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats.
Ein wichtiger Teil guter Corporate Governance ist die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Freiheit von Interessenkonflikten. Bei der Einschätzung der Unabhängigkeit seiner Mitglieder legt der Aufsichtsrat die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und die als Teil des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats ergänzend festgelegten Kriterien für die Einschätzung der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zugrunde. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung unverzüglich zu informieren ist, traten nicht auf. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied bzw. nahestehenden Personen oder Unternehmungen gab es keine. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind aktuell alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig einzustufen.
Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und Finanzexperte Rainer Baule hat sein Mandat mit Wirkung zum 15. Juli 2020 niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt Rainer Baule für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Als sein Nachfolger im Aufsichtsrat wurde Dr. Rolf Vornhagen am 21. Juli 2020 gerichtlich bis zur nächsten Hauptversammlung bestellt. Der Aufsichtsrat wählte am 14. September 2020 aus seiner Mitte Dr. Frank Hiller zum Vorsitzenden und Prof. Dr. Stefanie Remmele zur stellvertretenden Vorsitzenden. Dr. Rolf Vornhagen wurde zum Finanzexperten i.S.v. § 100 Abs. 5 AktG bestimmt.
In seiner Sitzung am 26. November 2020 wählte der Aufsichtsrat Prof. Dr. Stefanie Remmele zur neuen Vorsitzenden und Dr. Frank Hiller zum stellvertretenden Vorsitzenden, nachdem dieser unmittelbar zuvor sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats niederlegte. Dr. Rolf Vornhagen wurde erneut zum Finanzexperten i.S.v. § 100 Abs. 5 AktG bestimmt. Die Neuwahl im Aufsichtsrat war erforderlich geworden, nachdem Dr. Frank Hiller als Vorstandsvorsitzender der DEUTZ AG, Köln, mit Blick auf die Empfehlungen der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex, nicht mehr für die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung stand.
Die Hauptversammlung hat die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatunggesellschaft, Stuttgart, am 8. Juni 2020 auf Vorschlag des Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Ebner Stolz prüft die Jahres- und Konzernabschlüsse der STRATEC SE seit dem Geschäftsjahr 2015. Die für die Abschlussprüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind für den Jahresabschluss 2015 bis 2018 Linda Ruoß und für den Jahresabschluss 2019 bis 2020 Philipp Lessner sowie für den Konzernabschluss 2015 bis 2019 Linda Ruoß und für den Konzernabschluss 2020 Philipp Lessner.
In seiner Sitzung am 26. März 2021, die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie per Telefonkonferenz abgehalten wurde, beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht sowie dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht, dieser mit der nichtfinanziellen Konzernerklärung,



Prof. Dr. Stefanie Remmele (42) Vorsitzende des Aufsichtsrats
Dr. Frank Hiller (54) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Rolf Vornhagen (67) Mitglied des Aufsichtsrats
der STRATEC SE für das Geschäftsjahr 2020. Zuvor hatte der Abschlussprüfer beide Abschlüsse geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Darüber hinaus bestätigte der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Beurteilung des Risikomanagementsystems, dass der Vorstand die nach dem Aktiengesetz geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht mit der nichtfinanziellen Konzernerklärung, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegen. An der Beratung des Jahres- und des Konzernabschlusses in der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2021 nahmen Vertreter des Abschlussprüfers teil und erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlagberichts mit der nichtfinanziellen Konzernerklärung der STRATEC SE durch den Aufsichtsrat ergab keine Einwände. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung seitens des Abschlussprüfers gemäß den gesetzlichen Regelungen zu und billigte den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand den Gewinnverwendungsvorschlag intensiv erörtert und diesem zugestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre auf der diesjährigen Hauptversammlung, ist zum derzeitigen Zeitpunkt eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre der STRATEC SE in Höhe von 10,9 Mio. € (0,90 € je Aktie) vorgesehen.
Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der STRATEC SE und ihren Tochtergesellschaften für die erbrachten Anstrengungen und außerordentlichen Leistungen in einem durch die COVID-19-Pandemie geprägten Geschäftsjahr 2020.
Birkenfeld, im März 2021
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Stefanie Remmele Vorsitzende des Aufsichtsrats


Infektionskrankheiten begleiten die Menschen seit jeher. Lange Zeit waren sie die führende Todesursache und über Jahrtausende starben mehr Menschen an Infektionskrankheiten als an den oftmals vorangegangenen oder parallellaufenden kriegerischen Auseinandersetzungen. Erst durch den medizinischen Fortschritt im 20. Jahrhundert konnten sie eingedämmt werden. Dennoch stehen Infektionskrankheiten wie Tuberkulose oder AIDS auch heute immer wieder im Blickfeld der Öffentlichkeit und stellen weiterhin eine bedeutsame Todesursache dar. Insbesondere, aber nicht nur Länder mit mangelnden hygienischen Verhältnissen und eingeschränktem Zugang zu frischem Trinkwasser kämpfen mit der Ausbreitung von Infektionskrankheiten.
Eine sehr bekannte Infektionskrankheit, welche im 14. Jahrhundert zu einer Pandemie führte und dabei alleine in Europa mehr als 25 Millionen Menschen das Leben kostete, ist beispielsweise die Pest. Ausgelöst wird sie durch ein Bakterium und auch in der heutigen Zeit treten noch Pestfälle auf, wenn auch die Ausbreitung sehr stark eingegrenzt werden konnte.
Die Spanische Grippe wurde durch ein Influenzavirus ausgelöst und infizierte Anfang des 20. Jahrhunderts rund 500 Millionen Menschen und war für den Tod von schätzungsweise zwischen 27 und 50 Millionen Menschen verantwortlich.Besonders war, dass an der Spanischen Grippe ungewöhnlich häufig junge Menschen zwischen 20 und 40 Jahren starben, obwohl das Influenzavirus sonst insbesondere Kleinkinder und ältere Menschen schwächte. Häufigste Todesursache war dabei eine durch das Virus ausgelöste Lungenentzündung.
Im 19. Jahrhundert zählte auch die Infektionskrankheit Tuberkulose zu den Haupttodesursachen weltweit. Allein in Deutschland starben daran jedes Jahr hunderttausende Menschen. Der Arzt Robert Koch entdeckte damals, dass Krankheiten wie diese durch winzige Organismen, durch Bakterien, verursacht werden. Die Krankheit war bis dahin rätselhaft und wenig erforscht. Im März 1882 gelang es Robert Koch, den Erreger im erkrankten Gewebe nachzuweisen, zu isolieren und in Reinkultur zu züchten. Für die Entdeckung der Tuberkulose-Bazillen erhielt Robert Koch 1905 den Nobelpreis für Medizin. Seine Forschungen tragen maßgeblich zur Eindämmung von Seuchen und zur Bekämpfung jahrhundertealter Krankheiten bei.
Die bis heute gesammelten wissenschaftlichen Erkenntnisse haben dazu beigetragen, dass viele Infektionskrankheiten ihren Schrecken verloren haben. Dennoch treten immer wieder neue oder veränderte Erreger auf und hinzukommt, dass der notwendige hygienische Standard, der vor Infektionen schützt, nicht weltweit gewährleistet ist.
Ausgelöst werden Infektionskrankheiten beim Menschen durch Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten. Eine Übertragung kann dabei auf vielen Wegen erfolgen. Beispielsweise über die Luft, durch Kontakt- oder Schmierinfektion, durch Tiere oder durch verunreinigte Nahrungsmittel oder Wasser. Dabei ist die Dauer und Schwere der Erkrankung sehr unterschiedlich. Dies ist von der Art der Infektion, den Eigenschaften des Krankheitserregers sowie von der körperlichen Verfassung und der Immunantwort der betreffenden Person abhängig.

Um eine Infektion nachzuweisen gibt es verschiedene Methoden. Bei molekulardiagnostischen Verfahren wird direkt der Erreger, beziehungsweise dessen DNA oder RNA nachgewiesen. Bei Antikörper- und Antigen-Tests kommen dagegen Immunoassay-Verfahren zum Einsatz. Bei einem Antikörper-Test erfolgt der Nachweis nicht direkt über den Erreger, sondern über die in Reaktion auf den Erreger gebildeten Antikörper (Immunantwort des Körpers auf die Infektion). Bei Antigen-Tests stehen dagegen beispielsweise bestimmte Virusproteine im Vordergrund. Wichtig für die Entscheidung, welche Methode angewendet wird, ist immer der Zeitpunkt der Diagnostik. Zu Beginn einer akuten Infektion beginnen sich die Erreger im Körper einzunisten und zu vermehren. Die Anzahl an Erregern im Körper beginnt folglich zu steigen. Bei Viruserkrankungen spricht man hier auch von der sogenannten Viruslast. Nach einigen Tagen, der Inkubationszeit, hat die Anzahl der Erreger oder die Viruslast meist den Höhepunkt erreicht. Mit molekulardiagnostischen Verfahren, also dem direkten Nachweis des Erregers, kann eine Infektion bereits sehr frühzeitig erkannt werden. Bis die Immunantwort des Körpers dagegen stark genug ist, beziehungsweise ausreichend Antikörper gebildet wurden um sie über einen Antiköper-Test nachzuweisen, können je nach Erkrankung beispielsweise mehrere Tage oder auch Wochen vergehen. Antikörper sind jedoch dafür oftmals über einen längeren Zeitraum nachweisbar, oftmals auch wenn der Patient bereits seit längerer Zeit genesen ist.
Beispiel Coronavirus: Infektionen schnellstens erkennen, um Pandemien zu bekämpfen.

Die Lyme-Borreliose ist eine in der nördlichen Hemisphäre auftretende Infektionskrankheit. In Europa ist sie die mit Abstand am häufigsten durch Zecken übertragene Krankheit. Verursacht wird Borreliose durch ein Bakterium der Art Borrelia, welches die Zecken in sich tragen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich. Der Verlauf von Borreliose kann sehr unterschiedlich verlaufen und betrifft Haut, Nervensystem, Gelenke oder selten auch das Herz. Die unterschiedlichen Symptome können dabei einzeln oder in Kombination auftreten. Viele Infektionen verlaufen allerdings, anders als beim folgenden Fallbeispiel, ohne Krankheitssymptome.
Paul klagt seit einigen Tagen über Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit und Muskelschmerzen. Pauls Mutter Jana erinnert sich an einen einige Wochen zurückliegenden Zeckenstich. Sie hat damals genau beobachtet, ob sich die sogenannte Wanderröte um die Stelle des Einstichs bildet, also eine Rötung der Haut. Dies ist nicht geschehen und so dachte Pauls Mutter, dass der Zeckenstich keine weiteren Folgen hätte. Nun ist sie mit Paul zum Hausarzt, um abzuklären, welche Krankheit seine Symptome auslösen könnte.
Aufgrund des zurückliegenden Zeckenstichs hat der Arzt den Verdacht auf eine Borreliose-Infektion. Da eine solche Infektion manchmal erst einige Zeit nach einem Zeckenstich Symptome auslöst, ordnet der Arzt einen immunologischen Test an. Diese Art von Borreliose-Tests suchen in der Blutprobe des Patienten nach spezifischen Antikörpern gegen Borrelien. Die Symptome von Borreliose sind ähnlich derer einer Vielzahl anderer Krankheiten, daher ist ein serologischer Test, also der Nachweis von Antikörpern, für die Diagnose von fundamentaler Bedeutung. Häufig bleibt eine Borreliose-Infektion sehr lange Zeit unentdeckt und macht sich erst Monate oder Jahre später in einer sogenannten Spätmanifestation wie einer Gelenkentzündung, der späten Neuroborreliose oder einer chronischen Hautentzündung bemerkbar.

Infiziert sich ein Mensch mit einem Virus, reagiert der Körper in der Regel durch die Bildung von spezifischen Proteinen, den sogenannten Antikörpern. Diese Antikörper wehren den "Eindringling", also das Virus, ab, indem sie an ihn binden, ihn somit unschädlich machen und für die Vernichtung durch Abwehrzellen markieren. In der Immundiagnostik werden diese Antikörper in der Probe gesucht und "eingefangen", um eine Infektion nachzuweisen.
Nachdem die Probe in das Gerät geladen wurde, führt das Analysensystem automatisch alle Schritte des Diagnoseprozesses durch. Zunächst werden Schritte zur Aufreinigung des Materials durchgeführt. Oftmals werden dabei mittels einer Zentrifuge schwere von leichten Blutbestandteilen getrennt. Zu der Probe wird als nächstes das Reagenz hinzugegeben. Reagenzien sind Stoffe, die mit einem bestimmten anderen Stoff eine Reaktion auslösen, die spezifisch und messbar ist. Reagenzien dienen also der Identifikation eines spezifischen Stoffes. Es gibt viele verschiedene Arten von Immunoassays, die mit unterschiedlichen Erkennungsmethoden, sogenannten Detektionsmethoden, arbeiten. Beispielsweise kann eine Messung anhand von einer Farboder Lichtreaktion durchgeführt werden.

STRATEC kooperiert mit einer Vielzahl führender Unternehmen aus dem Bereich der Immundiagnostik. STRATEC hat beispielsweise innerhalb einer Entwicklungskooperation (inklusive des zugehörigen Fertigungsauftrags) mit einem der größten Kunden ein Chemilumineszenz-Analysensystem entwickelt, welches alle Schritte von Aufreinigung bis Reaktion vollautomatisch durchführt. In diesem speziellen Fall können bis zu 180 Tests pro Stunde durchgeführt werden. Bis heute wurden mehr als 8.700 Analysensysteme dieses Typs in Laboren weltweit platziert. Auf diesem Gerät werden auch Borreliose-Tests durchgeführt.
Nach der Entnahme der Blutprobe wird diese an ein naheliegendes Labor zur Auswertung gesendet. Die Probe durchläuft nun vollautomatisch alle zuvor beschriebenen Prozesse im Analysensystem und am Ende erhält der Arzt ein Ergebnis. Dieses wird dann in einem weiteren Termin mit Paul und seiner Mutter einige Tage später besprochen.
Die Analyse kam zu dem Ergebnis, dass in Pauls Blut Antikörper gegen den Borrelien-Erreger vorliegen. Unter Einbezug der von Paul beschriebenen Symptome schließt der Arzt daher auf eine Borreliose-Infektion und verschreibt ein Antibiotikum. Mithilfe des immunologischen Tests, war es möglich, eine zielgerichtete Therapie für Paul einzuleiten.
Wird von Molekularer Diagnostik gesprochen, ist meist der Nachweis von Krankheitserregern in Form kleiner Teile deren Genoms gemeint. Es können aber auch kleine Abschnitte des körpereigenen Erbmaterials untersucht werden, beispielsweise im Falle des Verdachts auf eine Krebserkrankung. Eine oftmals verwendete Methode innerhalb der Molekulardiagnostik ist die Polymerase-Kettenreaktion (Polymerase Chain Reaction, PCR). Hierbei handelt es sich um ein Amplifikationsverfahren, bei dem man spezifische DNA-Abschnitte außerhalb eines Organismus, also in-vitro kopiert und so vervielfältigt.
Das gelingt, indem man zunächst durch Aufheizen die beiden Stränge der Erbinformation voneinander trennt. Dieser Vorgang wird als Denaturierung bezeichnet. Durch die Trennung sind nun die beiden Einzelstränge zugänglich für die sogenannten Primer, die im zweiten Schritt, dem sogenannten Annealing die nachzuweisenden Stellen markieren sobald die Probe wieder abgekühlt ist. Primer sind kleine DNA-Sonden, die so gestaltet sind, dass sie möglichst nur an eine spezifische Stelle im Erbgut binden. Ist die Markierung erfolgt, kann dann im dritten und letzten Schritt die sogenannte Elongation beginnen, indem die Polymerase mit dem Kopiervorgang startet. Die Polymerase ist ein Enzym, das in Lebewesen beispielsweise während der Zellteilung das Erbgut für die neu entstehende Zelle kopiert. Sie bindet nun an die markierte Stelle und beginnt mit dem Kopiervorgang sobald die Arbeitstemperatur erreicht ist, indem sie die einzelnen Bausteine des Erbguts in passender Reihenfolge aneinanderreiht. Der nächste Zyklus startet anschließend durch das erneute Aufheizen und Trennen der Doppelstränge. Durch die vielfache Wiederholung der Zyklen wird eine exponentielle Vermehrung erreicht. Die spezifische Vermehrung dient gleichzeitig als Signalverstärker der fluoreszierenden Farbstoffe, die man bei der speziellen hier eingesetzten Art der PCR zum Nachweis verwendet. Die bekannteste Methode ist die sogenannte qPCR (quantitativ) oder auch rtPCR (real time) bei der man die Lichtsignale, die im gleichen Verhältnis wie die Anzahl der Kopien steigt, misst. Abhängig davon, nach wie vielen Vermehrungszyklen die Signale eine bestimmte Intensität erreichen, kann man dann sogar Aussagen über die Anzahl der Krankheitserreger im Ausgangsmaterial tätigen. Dies erklärt die hohe Sensitivität der molekulardiagnostischen Tests durch die auch geringste Mengen an Krankheitserregern nachgewiesen werden können.
HOCHSENSITIVES VERFAHREN ZUM NACHWEIS
VON KRANKHEITSERREGERN
Hat der Arzt aufgrund vorliegender Symptome den Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, entnimmt er zunächst einen Abstrich der Nasen- oder Rachenschleimhaut. Diese Probe wird dann zur Analyse in ein diagnostisches Labor geschickt. Hier werden die Proben zentralisiert erfasst, den angeforderten Tests zugewiesen und entsprechend bearbeitet. Im Fall von Verdacht auf SARS-CoV-2 wird in Deutschland ein molekulardiagnostischer Test zum Nachweis empfohlen. Je nach Verfügbarkeit werden die Tests dann auf vollautomatischen "sample in – result out" Systemen durchgeführt oder die einzelnen Arbeitsschritte wie Isolierung des Erbmaterials aus der Probe und anschließender qPCR werden getrennt voneinander abgearbeitet. Die Testergebnisse können somit je nach Art des Tests bereits in ca. 2,5 bis 3 Stunden vorliegen und dann nach Auswertung und Freigabe mitgeteilt werden.
STRATEC arbeitet mit mehreren marktführenden Unternehmen im Bereich der molekularen Diagnostik zusammen. Die entwickelten Systeme führen vollautomatisch molekulardiagnostische Tests durch. Dabei findet der gesamte Prozess von Extrahierung über Vervielfältigung bis Detektion automatisiert statt. Der Bediener muss lediglich die Probe und das Reagenz zugeben. Automatisierung ist inzwischen Standard in Laboren und steht für Sicherheit der Tests sowie Workflow-Effizienz.
Das neuartige Virus SARS-CoV-2 löst die Infektionskrankheit COVID-19 aus, bei der es vor allem bei älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zu schweren Verläufen kommen kann. Mehrere von STRATECs Partnern waren unter den ersten Unternehmen, welche einen molekulardiagnostischen Test zur Erkennung des Virus SARS-CoV-2 entwickelt hatten und bereits Mitte März 2020 von der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA eine Notfallzulassung erhielten. Mit diesen Tests werden mehrere eindeutige genetische Sequenzen nachgewiesen, die spezifisch für das SARS-CoV-2-Virus sind. Die schnelle Verfügbarkeit dieser Tests half den Behörden enorm, schnell einen Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten und entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einzuleiten. Im Moment wird davon ausgegangen, dass etwa 20 bis 30% der in den USA im Labor durchgeführten genetischen Corona-Tests auf von STRATEC entwickelten Systemen durchgeführt werden.
Zusätzlich gibt es auch Tests zum Nachweis von Antigenen, also dem Nachweis von viralem Protein. Diese Methode wird häufig für sogenannte Schnelltests verwendet, da hier das Ergebnis bereits nach einigen Minuten vorliegt. Allerdings kann es hier im Vergleich zu molekulardiagnostischen Tests häufiger zu falschen Ergebnissen kommen. In der Diagnostik spricht man hier auch oftmals von einer niedrigeren Sensitivität (Anteil richtig positiver Ergebnisse) oder Spezifität (Anteil richtig negativer Testergebnisse).


Ein weiterer Vorteil der Molekulardiagnostik in Form der rtPCR ist neben den relativ schnell vorliegenden Ergebnissen auch die Möglichkeit, mehrere verschiedene Krankheitserreger oder auch verschiedene gefährliche Subtypen eines Erregers gleichzeitig nachzuweisen. Multiplexing-Verfahren, also der Nachweis mehrerer Genabschnitte in einer Reaktion, werden hier oftmals eingesetzt. So kann zum Beispiel die Genauigkeit des Testergebnisses erhöht werden, indem man mehrere verschiedene Genabschnitte eines Erregers gleichzeitig nachweist. Es ist aber auch möglich mehrere verschiedene Erreger in einer Reaktion nachzuweisen. Ein Trend, der hieraus entsteht, ist das sogenannte Panel- oder Syndromic testing.
Oftmals sind die Symptome der Patienten, die zum Arzt kommen sehr unspezifisch. Beispielsweise Fieber, Husten, Kopfschmerzen usw. lassen keinen konkreten Verdacht auf einen speziellen Erreger zu. Aus diesem Grund werden immer mehr Tests angeboten, die mehrere Erreger nachweisen können, welche am häufigsten eine Art von Symptomen auslösen. Gerade in der COVID-19-Pandemie sind zum Start der jährlichen Grippe-Welle zahlreiche Tests auf den Markt gekommen, die gleichzeitig nach SARS-CoV-2, Influenza A/B und RSV (Respiratory Syncytial Virus) suchen. Es gibt aber auch bereits Panels, die 20 und mehr Gensequenzen betrachten. Häufigste Anwendungsgebiete sind hier die Infektionen der Atemwege (Respiratory), des Gastrointestinaltrakts (GI) oder das Screening nach potentiell gefährlichen Arten des Humanen Papillomavirus (HPV) bei Frauen.
STRATEC-Aktie | 23 Konzernlagebericht | 28 Konzernabschluss | 81 Konzernanhang | 88
Das Geschehen an den weltweiten Aktienmärkten im Börsenjahr 2020 dürfte in die Geschichte eingehen. Selten haben die Aktienmärkte derart starke Kurseinbrüche verzeichnet, sich in gleichem Maße wieder erholt und darüber hinaus teilweise sogar deutlich hinzugewinnen können. Auslöser für die Kurseinbrüche war ein exogener Schock durch das sich weltweit ausbreitende Coronavirus. Beispiellose Konjunkturpakete und Notkredite sowie Leitzinssenkungen und Anleihekaufprogramme, die weltweit von Regierungen und Notenbanken durchgeführt wurden, um den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken, führten im weiteren Verlauf des Jahres zu starken Kurserholungen an den Aktienmärkten. Beispielweise fiel der DAX von seinem Allzeithoch bei knapp 13.800 Punkten Mitte Februar binnen eines Monats um etwa 40% in eine
Kursregion, die der Index zuletzt im vierten Quartal 2014 gesehen hatte. Nach seinen Tiefständen im März konnte sich der Index dann stark erholen, überschritt im Dezember sogar sein Allzeithoch aus dem Februar und schloss Ende Dezember nur knapp darunter. Gemessen am Schlussstand Ende 2019 legte der DAX um 3,5%, der MDAX um 8,8%, der SDAX um 18% und der TecDAX um 6,6% zu. Als innovativer und technologischer Marktführer für Automatisierungs- und Instrumentierungslösungen in der In-vitro-Diagnostik, profitiert STRATEC von der erhöhten Nachfrage nach für die Pandemiebekämpfung dringend benötigten Analysensystemen. Vor diesem Hintergrund konnte sich die STRATEC-Aktie im Jahresverlauf mit einem Kursgewinn von 101,3% verdoppeln.

STRATEC-Aktie – ISIN DE000STRA555 TecDAX Performance-Index (indiziert) – ISIN DE0007203275

Die Aktien der Gesellschaft notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Handelsplätze Xetra und Frankfurt) und erfüllen die Transparenzanforderungen des Prime Standards. Darüber hinaus werden die Aktien an den Regionalbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie über das elektronische, außerbörsliche Handelssystem Tradegate der Börse Tradegate Exchange gehandelt.
Gemessen am einfachen Orderbuchumsatz wechselten in 2020 an den aufgeführten Handelsplätzen (ohne Tradegate) STRATEC-Aktien im Gegenwert von 561,0 Mio. € (Vorjahr: 81,9 Mio. €) den Besitzer; dabei entfielen auf die Handelsplätze Xetra und Frankfurt 89,4% (Vorjahr: 88,8%) dieses Volumens.
Auch werden die Aktien der Gesellschaft rege über multilaterale Handelssysteme gehandelt, die den geregelten Handelsplätzen, zu denen sie in Konkurrenz stehen, zunehmend Marktanteile abgewinnen. Ein multilaterales Handelssystem ist eine von einem Finanzdienstleister, einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber eingerichtete und betriebene, börsenähnliche Handelsplattform, die nach festgelegten Regeln Kaufund Verkaufsaufträge in Aktien und anderen Finanzinstrumenten zusammenführt und so einen Vertragsabschluss generiert.
Die STRATEC-Aktie wurde mit Wirkung vom 30. April 2020 in den SDAX aufgenommen. Der SDAX ist ein Auswahlindex der Deutschen Börse und umfasst 70 kleinere Unternehmen, sogenannte Small Caps.
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Schlusskurs Vorjahr (€) | 61,00 | 50,30 | 64,84 | 45,79 | 61,00 |
| Tiefstkurs (€) | 46,40 | 49,30 | 43,55 | 44,52 | 41,30 |
| Höchstkurs (€) | 144,60 | 77,60 | 80,30 | 70,33 | 62,85 |
| Schlusskurs (€) | 122,80 | 61,00 | 50,30 | 64,84 | 45,79 |
| Performance (%) | +101,3 | +21,3 | -22,4 | +41,6 | -24,9 |
| Marktkapitalisierung (Mio. €) | 1.486,2 | 733,8 | 602,1 | 773,0 | 543,1 |
| Handelsvolumen (Mio. €) | 561,0 | 81,9 | 148,8 | 187,6 | 120,7 |
| Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (€) | 2.217.521 | 326.410 | 593.010 | 744.490 | 473.151 |
| Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (Stück) | 22.615 | 5.124 | 9.252 | 13.504 | 9.775 |
Am 8. Juni 2020 begrüßten Vorstand und Aufsichtsrat von STRATEC die Aktionäre der Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung, die aufgrund der COVID-19-Pandemie erstmalig virtuell durchgeführt wurde.
Sämtliche zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkte wurden von den Aktionären mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Insgesamt waren 81,8% des eingetragenen Grundkapitals auf der virtuellen Hauptversammlung vertreten.
Die Dividende wurde zum sechszehnten Mal in Folge erhöht und erreichte mit einer Ausschüttungssumme von 10,1 Mio. €, dies entspricht 0,84 € je Aktie, einen neuen Rekordwert. In 2019 waren 9,8 Mio. € bzw. 0,82 € je Aktie an die Anteilseigner ausgeschüttet worden. Ferner entlasteten die Aktionäre den Vorstand sowie den Aufsichtsrat und wählten die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020. Ebenso beschloss die Hauptversammlung erneut ein genehmigtes und bedingtes Kapital sowie die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien.
Weitere Informationen zur Hauptversammlung, wie etwa die detaillierten Abstimmungsergebnisse, finden Sie unter www.stratec.com/hauptversammlung.
Die nächste ordentliche Hauptversammlung ist für den 20. Mai 2021 geplant und wird aufgrund der COVID-19-Pandemie erneut virtuell durchgeführt werden.
STRATEC verfolgt eine auf Kontinuität ausgerichtete Dividendenpolitik mit dem Ziel, die Aktionäre angemessen und nachhaltig an der Geschäftsentwicklung zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat von STRATEC der nach gegenwärtiger Planung am 20. Mai 2021 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eine Dividendenzahlung von 0,90 € je Aktie vor. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme von 10,9 Mio. € und bezogen auf den Jahresschlusskurs der STRATEC-Aktie vom 30. Dezember 2020 von 122,80 € einer Dividendenrendite von 0,7%.
Größter Anteilseigner am Unternehmen sind unverändert Firmengründer Hermann Leistner, dessen Familie und deren Beteiligungsgesellschaften mit insgesamt 40,55 %. Weitere 0,03% der Anteile werden von der Gesellschaft selbst gehalten und 59,42% der Aktien sind einer Vielzahl privater und institutioneller Investoren aus dem In- und Ausland zuzurechnen. Institutionelle Investoren, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten, sind
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausstehende Aktien (Mio. Stück) | 12,1 | 12,0 | 12,0 | 11,9 | 11,9 |
| Dividendenberechtigte Aktien (Mio. Stück) | 12,1 | 12,0 | 12,0 | 11,9 | 11,9 |
| Bardividende je Aktie (€) | 0,901 | 0,84 | 0,82 | 0,80 | 0,77 |
| Ausschüttungssumme (Mio. €) | 10,91 | 10,1 | 9,8 | 9,5 | 9,1 |
| Dividendenrendite (%) | 0,71 | 1,4 | 1,6 | 1,2 | 1,7 |
1 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung
| ISIN | DE000STRA555 |
|---|---|
| WKN | STRA55 |
| Kürzel | SBS |
| Reuters Instrument Code |
SBSG.DE |
| Bloomberg Ticker | SBS:GR |
| Segment | Prime Standard |
| Markt | Regulierter Markt |
| Auswahlindex | SDAX seit 30. April 2020 |
|---|---|
| Aktientyp- und form | Nennwertlose Namens-Stammaktien |
| Grundkapital (€) | 12.102.945 |
| Grundkapital (Stück) | 12.102.945 |
| Erstnotierung | 25. August 1998 |
| Handelsplätze | Xetra; Frankfurt und weitere deutsche Regionalbörsen |
| Designated Sponsors |
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG (bis 30.11.2020) Pareto Securities AS (seit 01.12.2020) Bankhaus Lampe KG (bis 31.12.2020) |
STRATEC unterhält einen kontinuierlichen Dialog mit bestehenden und potenziellen Investoren, Analysten sowie Journalisten der Wirtschafts- und Finanzmedien. Die Kommunikation mit den Marktteilnehmern unterliegt dabei dem Grundprinzip, dass alle Informationen zeitgleich, offen und transparent kommuniziert werden. Die Berichterstattung erfolgt aktiv und kontinuierlich mit dem Ziel allen Kapitalmarktteilnehmern eine realistische Einschätzung der Unternehmensentwicklung zu ermöglichen. Interessierte können sich über den Finanzkalender regelmäßig und mit ausreichendem Zeitvorlauf über wichtige Termine informieren.
Darüber hinaus werden die Kapitalmarktteilnehmer regelmäßig über die strategische und geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft durch die Veröffentlichung von Finanzberichten sowie Ad-hoc- und Pressemitteilungen informiert.
Fester Bestandteil STRATECs Investor Relations-Arbeit ist die Durchführung von Telefonkonferenzen und deren Übertragung über die Internetseite der Gesellschaft anlässlich der Veröffentlichung der Unternehmenszahlen sowie bei anderen wichtigen Unternehmensereignissen. Neben der Durchführung einer Vielzahl von Einzelgesprächen, werden auf Kapitalmarktkonferenzen Präsentationen gehalten, in denen Investoren und Analysten aus dem In- und Ausland über die aktuelle Lage und über den Geschäftsverlauf informiert werden. Derzeit berichten sieben Institutionen regelmäßig in ausführlichen Studien und Kurzanalysen über STRATEC: Berenberg Bank, Commerzbank, Deutsche Bank, Kepler Cheuvreux, Landesbank Baden-Württemberg, Metzler Capital Markets und Warburg Research.
Aktuelle Informationen rund um STRATEC und die STRATEC-Aktie finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com.
| 31.03.2021 | Jahresfinanzbericht 2020 |
|---|---|
| 07.05.2021 | Quartalsmitteilung Q1 2021 |
| 20.05.2021 | Virtuelle Hauptversammlung |
| 06.08.2021 | Halbjahresfinanzbericht H1 2021 |
| 11.11.2021 | Quartalsmitteilung 9M 2021 |
| 23.11.2021 | Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt am Main, Deutschland |
Änderungen vorbehalten
für das Geschäftsjahr 2020 der STRATEC SE
| A. | Die STRATEC-Gruppe / 29 Geschäftsmodell und strategische Ausrichtung / 29 Konzernstruktur / 32 Steuerung der STRATEC-Gruppe / 35 Markt / 36 Forschung und Entwicklung / 38 |
|---|---|
| B. | Wirtschaftsbericht / 40 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen / 40 Geschäftsverlauf / 43 Lage / 43 Ertragslage / 43 Finanzlage / 46 Vermögenslage / 47 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren / 49 |
| C. | Prognosebericht / 51 |
| D. | Chancen und Risiken / 52 Chancen / 52 Risiken / 53 Risikomanagementsystem / 58 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten / 61 |
| E. | Vergütungsbericht / 62 |
| F. | Übernahmerelevante Angaben / 68 |
| G. | (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung / 71 |
| H. | Nichtfinanzielle Konzernerklärung / 71 |
STRATEC (nachfolgend auch STRATEC-Gruppe genannt) projektiert, entwickelt und produziert Automatisierungslösungen für hochregulierte Labormärkte. STRATEC agiert dabei als OEM-Partner für die führenden Unternehmen aus dem Bereich der In-vitro-Diagnostik sowie Life Sciences. Das Angebotsspektrum der Gruppe umfasst Hardware- als auch Softwarelösungen sowie dazugehörige Verbrauchsmaterialien. Diese Lösungen werden dabei meist zu vollintegrierten Systemlösungen zusammengeführt und oftmals zusammen mit den Testreagenzien der Partner zur Vermarktung zugelassen.
Die Partner von STRATEC agieren dabei zum überwiegenden Teil auf Märkten, auf denen eine überschaubare Anzahl an Unternehmen die Trends und Entwicklungen der Industrie bestimmen. Es ist daher von besonderer Bedeutung, sich als ein Partner dieser Global Player zu positionieren und durch Zuverlässigkeit und Leistung deren Vertrauen zu erarbeiten. Durch die gewonnene Erfahrung, das Know-how und die Entwicklungsstärke ist es STRATEC seit ihrer Gründung im Jahr 1979 gelungen, sich in verschiedenen Marktnischen zu einem bedeutenden Marktteilnehmer zu entwickeln. Das Ziel von STRATEC ist dabei, diese Position weiter zu stärken und mit einer ausgewogenen Balance aus Kosteneffizienz, Know-how und Innovation allen Beteiligten nachhaltiges, über dem Branchendurchschnitt liegendes, Wachstum zu ermöglichen.
Die Kernkompetenz der STRATEC-Gruppe basiert auf der Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Anforderungen in den Bereichen der Automatisierung und Instrumentierung biochemischer Prozesse durch Hard- und Softwarelösungen. Darüber hinaus verfügt STRATEC über eine umfassende Kompetenz von Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen insbesondere bei der Zulassung medizintechnischer Lösungen durch die jeweiligen nationalen und internationalen Behörden. STRATEC steht ihren Kunden von Beginn an beratend zur Seite und kann aufgrund der langjährigen Erfahrungen wertvolle Impulse bei der Konzeption und der entsprechenden Ausrichtung der Systeme inklusive der Nutzerfreundlichkeit und somit auch der Akzeptanz durch den Endkunden geben. Durch den vorhandenen Technologiepool und der Erfahrung im Zulassungsprozess ist STRATEC zudem in der Lage die Entwicklungszeiten für Partner zu verkürzen.
Durch die kontinuierliche Entwicklung neuer Technologien und durch gezielte Unternehmenszukäufe hat die STRATEC-Gruppe ihr Produktangebot in den letzten Jahren stetig erweitert und somit noch stärker auf die Bedürfnisse der Kunden und Partner – in der Regel global agierende Diagnostik und Forschungsunternehmen – ausgerichtet. Daher bietet die STRATEC-Gruppe neben der reinen Instrumentierung nahezu die gesamte Wertschöpfungskette komplexer Analysensystemlösungen an. Die Wertschöpfung reicht von der Konzeption erster Systemspezifikationen über das Zulassungsverfahren bis hin zur Serienfertigung inklusive der Entwicklung komplexer Verbrauchsmaterialien. Ebenso umfasst die Wertschöpfung über die Instrumentensoftware hinausgehende Konnektivitäts- und Remote-Services-Lösungen.
Durch das breite Produktangebot und die Innovationskraft ihrer Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter, ist es STRATEC möglich, schnell auf etwaige Marktveränderungen zu reagieren. STRATEC beobachtet beispielsweise weiterhin einen anhaltenden Konsolidierungstrend der Laborlandschaft in den wichtigsten Märkten, der durch die Konzentration auf wenige große Zentrallabore nicht nur zu einer höheren Nachfrage von Hochdurchsatz-Geräten führt, sondern auch die Notwendigkeit bedingt, zeitkritische Parameter in der Nähe des Patienten zu erheben. Durch die stetige Verbreiterung des Produktportfolios, ist STRATEC heute sehr gut positioniert, um von den Wachstumsmöglichkeiten dieser Marktpolarisierung zu profitieren.
Kern der Unternehmensstrategie von STRATEC ist es, ihre Kunden bei der Umsetzung ihrer Wachstumsstrategien in den Bereichen In-vitro-Diagnostik und Life Sciences als kompetenter Partner zu unterstützen und ihnen mit Know-how, innovativen und zugleich sicheren Produktlösungen die Grundlage für ein erfolgreiches Endkundengeschäft zu bieten. Ziel ist es dabei, sowohl dem Kunden als auch STRATEC selbst, ein nachhaltiges, über dem langjährigen Marktdurchschnitt liegendes Wachstum zu ermöglichen. Dabei spielen bei STRATEC, ebenso wie bei Kunden und Lieferanten, auch Nachhaltigkeitsthemen eine wichtige Rolle.
Die strategische Ausrichtung von STRATEC erstreckt sich dabei über fünf Dimensionen:
Zur Umsetzung der formulierten Wachstumsziele fokussiert sich STRATEC insbesondere auf solche Marktsegmente, welche innerhalb der In-vitro-Diagnostik überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten aufweisen.
Um die Marktposition gegenüber Wettbewerbern und Partnern langfristig ausbauen zu können, fokussiert sich STRATEC auf die kontinuierliche Erweiterung des Technologie- und Produktportfolios sowie die entsprechende Absicherung mit Schutzrechten. Neben organischen Instrumenten wie Eigenentwicklungen, können hierzu auch Akquisitionen eingesetzt werden. Ziel dabei ist es, sich gegenüber den Partnern als Komplettanbieter zu positionieren und Verantwortung für Bereiche zu übernehmen, die von den Kunden nicht als deren Kernkompetenz angesehen werden. Dabei achtet STRATEC strikt darauf, nur solche Bereiche der Wertschöpfungskette zu übernehmen, die keine Konkurrenzsituation mit den Partnern entstehen lassen.
Aufgrund der sehr langen Produktlebenszyklen von klinischen Analysensystemen, verfügt STRATEC über eine Vielzahl langfristiger Kundenbeziehungen. Das hohe Vertrauen, welches die Partner in STRATEC setzen, wurde dabei über Jahre durch Zuverlässigkeit, Leistung und die hohe Qualität der entwickelten und gefertigten Produkte erarbeitet. Dieses starke Vertrauensverhältnis legt einen wichtigen Grundstein dafür, dass STRATEC auch in Zukunft zusätzliche Entwicklungs- und Fertigungsaufträge für neue Gerätegenerationen von bestehende Kunden erhält.
STRATEC möchte den Umsatzanteil mit wiederkehrenden Geschäften erhöhen. Insbesondere das Geschäft mit begleitenden polymerbasierten Verbrauchsmaterialen wie komplexen mikrofluidischen Chips, bietet hohe Wachstumschancen. Um dieses Potential noch besser erschließen zu können wurde im Jahr 2016, zusätzlich zu organischen Aktivitäten, die heutige STRATEC Consumables GmbH erworben. Diese ist ein Hersteller von komplexen Verbrauchsmaterialien, sogenannten "Smart Consumables", und verfügt über herausragende Fähigkeiten in der Nano- und Mikrostrukturierung, in verschiedenen Beschichtungstechnologien, in polymerwissenschaftlichen Anwendungen und in der automatisierten Fertigung.
Der Markt für In-vitro-Diagnostik zeichnet sich durch eine hohe Marktkonzentration aus. So verfügen die zwanzig umsatzstärksten Unternehmen zusammen bereits über einen Marktanteil von knapp 80%. Dies spiegelt sich üblicherweise in hohen Kundenkonzentrationen bei den OEM-Anbietern wider. Um Risiken für die zukünftige Umsatz- und Ertragsentwicklung zu minimieren, möchte STRATEC ihre Kundenkonzentration langfristig weiter reduzieren, ohne dabei Wachstumschancen mit bestehenden Kunden aufgeben zu müssen. Die neu entwickelte STRATEC-Plattform KleeYa, die im Unterschied zu dedizierten Systemen an mehrere Kunden verkauft werden kann, ist unter anderem ein Instrument zur Umsetzung dieses Ziels. Aber auch Akquisitionen zur Erschließung neuer Kundengruppen und Marktbereiche, wie der in 2016 getätigte Zukauf der heutigen Business Unit Diatron, sind weiterhin denkbare Maßnahmen zur Erhöhung der Diversifikation.
Für die Produktion von STRATECs Produkten gelten besonders hohe Qualitätsanforderungen, deren Einhaltung regelmäßig von internen Fachkräften, den Kunden und externen Behörden überprüft wird. An den Standorten Beringen (Schweiz), Birkenfeld (Deutschland) und Budapest (Ungarn) werden Analysensysteme unter Einhaltung höchster Standards produziert. Am Standort Anif (Österreich) werden in einer kontrollierten Produktionsumgebung der ISO-Klasse 7 polymerbasierte komplexe Verbrauchsmaterialien, sogenannte Smart Consumables, hergestellt. Die größten Entwicklungskapazitäten der Gruppe befinden sich am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld (Deutschland), Budapest (Ungarn) sowie in Cluj-Napoca (Rumänien).
Die Produktionskapazitäten am Schweizer Standort Beringen wurden in einem mehrstufigen Prozess über die Jahre 2016 und 2017 erweitert. Als Resultat verfügt STRATEC im Bereich Produktion bereits heute über ausreichend Kapazitäten, um eine den in- und externen Anforderungen entsprechende, hocheffiziente Produktion bestehender und zukünftiger Gerätelinien zu gewährleisten.
STRATEC produziert aufgrund der hohen Qualitätsstandards bewusst an Standorten in Deutschland, der Schweiz, in Ungarn sowie in Österreich und sieht darin eine der Grundlagen für die Erfüllung wesentlicher Regularien und Standards. Insgesamt ist STRATEC mit ihren Tochtergesellschaften an sieben Standorten auf drei Kontinenten mit ihren Lösungen und qualifizierten Ansprechpartnern vertreten. Um den steigenden Ansprüchen gerecht zu werden, die sich aus dem weiteren Wachstum des Unternehmens ergeben, wurden auch im Jahr 2020, insbesondere auch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, weitere Optimierungsmaßnahmen beschlossen und durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere Kapazitätserweiterungen und der Aufbau redundanter und parallel laufende Produktionslinien bei Systemen, welche bei der Eindämmung der Pandemie zum Einsatz kommen.
Aufgrund der aktuell gut ausgelasteten Entwicklungskapazitäten rechnet STRATEC in den nächsten Jahren mit weiter steigenden Mitarbeiterzahlen. Um diesem Wachstum Rechnung zu tragen, wurde im Geschäftsjahr 2018 mit dem Umbau und einer deutlichen Erweiterung der Gebäude am Standort Birkenfeld begonnen. Die Fertigstellung und der Bezug des ersten Bauabschnitts erfolgten plangemäß Mitte 2019. Die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts erfolgte im zweiten Halbjahr 2020. Mit dem Abschluss der umfassenden Baumaßnahmen steht nun deutlich mehr Fläche für Forschung und Entwicklung, Prototypenfertigung, Lager sowie Verwaltung zur Verfügung.
Nach der Implementierung eines neuen gruppenweit einheitlichen ERP-Systems in den Jahren 2018 und 2019 wurden im Geschäftsjahr 2020 eine Vielzahl von Meilensteinen für die zukünftige Realisierung von Effizienzsteigerungspotentialen erreicht.
Aus Gründen der Flexibilität, zur Senkung der Kapitalintensität und zur langfristigen Optimierung der Kostenstrukturen setzt die STRATEC-Gruppe in der Regel auf eine sehr niedrige Fertigungstiefe. So wird Vorfertigung oftmals an hochspezialisierte Vertragszulieferer ausgelagert. An den Produktionsstandorten der STRATEC-Gruppe erfolgt dann in der Regel die Endmontage und die finale Testung durch Mitarbeiter mit höchstem Qualifikations- und Ausbildungsstand. Die Testung erfolgt dabei auf Basis der tatsächlichen späteren Anwendung.
Durch ein integriertes Beschaffungsmanagement bezieht STRATEC die benötigten Funktionsbaugruppen und Einzelteile bei strategischen Lieferanten, die sich durch ihr Qualitäts- sowie Compliance Management System auszeichnen. Die Einbindung dieser Lieferanten im frühen Stadium der Produktentwicklung gewährleistet den Marktzugang zu den jeweils aktuellsten Fertigungsmethoden und -verfahren. Durch Anwendung von Rahmenverträgen werden kommerzielle Rahmenbedingungen geschaffen. Dabei kommen moderne Fertigungs- und Logistikstrategien zum Einsatz.
STRATEC liefert die gefertigten Analysensysteme vielfach direkt an die Logistikverteilzentren der großen Diagnostikunternehmen, die die Systeme zusammen mit den zugehörigen Reagenzien unter eigenem Namen und Marke als Systemlösung vermarkten. Da die Kunden der STRATEC-Gruppe ihre Länderniederlassungen und Kunden in großem Umfang direkt aus diesen Distributionszentren beliefern, entsprechen die im Zahlenwerk des STRATEC-Konzerns ausgewiesenen regionalen Umsätze nicht der tatsächlichen geographischen Verteilung beziehungsweise dem endgültigen Bestimmungsort der von der STRATEC-Gruppe produzierten Analysensysteme.
Mit einem Großteil der STRATEC-Produkte werden Partner beliefert, die sich in streng regulierten Märkten bewegen. Daher ist das Qualitätsmanagement ein Kern des Geschäftsmodells von STRATEC und eine Basis für den Erfolg des Unternehmens und seiner Partner.
STRATEC hat sich dazu verpflichtet, die Qualität ihrer Prozesse und Leistungen fortwährend zu verbessern. Die Produkte unterliegen mehrheitlich nicht nur den strengen Anforderungen des Gesetzes über Medizinprodukte in Deutschland, sondern darüber hinaus einer Vielzahl nationaler und internationaler Regularien, die beim Eintritt in die jeweiligen Märkte zu berücksichtigen sind.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat STRATEC ein leistungsstarkes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem etabliert. Dieses berücksichtigt die kontinuierlich wachsenden regulatorischen Anforderungen der internationalen Märkte sowie die immer umfangreicher werdenden nationalen Auflagen. Gleichzeitig bildet es die Voraussetzung zur Erreichung einer konstant hohen Produktqualität.
Die Aufgaben der Abteilung Qualitätsmanagement und Regulatory Affairs umfassen unter anderem die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produkte mit allen regulatorischen Anforderungen an Medizinprodukte, die Bewertung und Qualifizierung von Lieferanten sowie die stetige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Im Rahmen der Entwicklung und Fertigung eines Analysensystems finden regelmäßig Kunden-, Behörden-, Zertifizierungs-, und interne Audits an unseren Entwicklungs- und Fertigungsstandorten statt, die von unserem Qualitätsmanagement-Team vorbereitet und begleitet werden.
STRATEC bekennt sich zu bzw. ist nach den folgenden Standards zertifiziert:
Unter dem Leitsatz "one world – one company – one quality" hat sich STRATEC eine weitgehende Harmonisierung des Qualitätsmanagementsystems zum Ziel gesetzt. Dabei wird auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Standorte, die sich aus deren unterschiedlichen Ausrichtungen (Produktarten, Entwicklung, Produktion, usw.) ergeben, Rücksicht genommen. STRATEC-Mitarbeiter der verschiedenen Standorte bilden Expertenteams für die einzelnen Fachbereiche, um den unternehmensinternen Informationsaustausch zu fördern, sich gegenseitig mit Wissen und Erfahrung zu unterstützen und ein miteinander abgestimmtes Handeln zu gewährleisten.
Nach der im Mai 2020 erfolgten Veräußerung der Business Unit Data Solutions ist die organisatorische Unternehmensstruktur der STRATEC-Gruppe auf drei Business Units ausgerichtet und optimiert.
Vorrangiges Ziel ist es hierbei, effizient und aufeinander abgestimmt auf Anforderungen der Kunden reagieren zu können und dabei über Business Units hinweg, die Lösungen und Produkte der Unternehmensgruppe anbieten zu können. Ebenso gilt es dabei, durch gruppenweite Kommunikation und flache Hierarchien in der Lage zu sein, auf Marktentwicklungen oder Änderungen regulatorischer Rahmenbedingungen schnell und standortübergreifend reagieren zu können. Anhand der auf drei Business Units fokussierten Organisation lässt sich die strategische Ausrichtung wie folgt darstellen:

Weltweit finden sich Instrumente, die bei STRATEC entwickelt und produziert und von Partnern auf den Markt gebracht werden.
Auch wenn die Instrumentierung aus dem Hause STRATEC kommt, findet sich nahezu ausschließlich der Markenname der Partner auf den Systemen wieder. Während die Spezifikationen meist gemeinsam zwischen beiden Partnern definiert werden, verläuft während der Entwicklungsphase ein paralleler Entwicklungsprozess. STRATEC fokussiert sich dabei auf die Entwicklung der Automatisierungslösung, der entsprechenden Software, der Verbrauchsmaterialien sowie das Qualitätsmanagement und auf die Vorbereitung der Zulassung der Systeme. Neue Anforderungen des Marktes, beispielsweise im Bereich Connectivity oder komplexer Verbrauchsmaterialien, sind dabei eine wesentliche Grundlage für STRATECs kontinuierlich evolvierendes Technologieportfolio. Die Kunden können sich damit umfänglich auf die Entwicklung des Reagenzienmenüs, ihre Marktexpertise und den Zugang zu den Endkunden und deren Betreuung fokussieren. Während der gesamten Entwicklungsdauer ist jedoch eine enge gegenseitige Abstimmung der vielfach parallel verlaufenden Tätigkeiten notwendig. Schon kurze Zeit nach Fertigstellung der ersten Prototypen beginnt die Integration der Reagenzien in den Automatisierungsprozess. Dieser komplexe Vorgang erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern und ist einer der wesentlichen Grundlagen für die Funktionalität der Systeme.
Als ein wesentlicher Erfolgsfaktor der STRATEC-Gruppe gilt es, Kunden die notwendigen Lösungsansätze im Bereich Automatisierung und Softwareentwicklung zur Umsetzung ihrer Ziele zur Verfügung zu stellen. Dabei ist, neben Patenten und eigenentwickelten Technologien, das vielschichtig vorhandene Know-how aus den verschiedenen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen Basis für den gemeinsamen Erfolg. STRATEC blickt hierbei auf eine 40-jährige Entwicklungs- und Fertigungserfahrung zurück. Ebenso relevant für den späteren Erfolg der gemeinsam entwickelten Produkte ist das gute Verständnis der Partner für die Anforderungen der Endkunden und somit des Marktes sowie ein entsprechend vorbereiteter Marktzugang durch eigene Service- und Vertriebsaktivitäten. Daher fokussiert sich STRATEC auf Business-to-Business- beziehungsweise OEM-Beziehungen, ohne ein nennenswertes Vertriebsnetz zu Endkunden zu unterhalten. Produktspezialisten der Partner werden individuell bei ihren Tätigkeiten, insbesondere in Form von Schulungen sowie in Ausnahmefällen mit punktueller Serviceleistung, vor Ort unterstützt.
STRATEC erweitert kontinuierlich das Angebot und die Wertschöpfungskette, um ihren Partnern in großen Teilen der Entwicklung, der Zulassung und der Produktion von Systemlösungen Verantwortung und somit einen großen Teil des Risikos abnehmen zu können. Grundsatz der Unternehmensphilosophie ist es dabei aber lediglich solche Bereiche der Wertschöpfungskette zu übernehmen, die keine Konkurrenzsituation mit den Partnern entstehen lassen.
Grundsätzlich lassen sich im Unternehmensbereich Instrumentation zwei Herangehensweisen bei der Entwicklung von Systemen beziehungsweise der Zusammenarbeit mit Partnern unterscheiden.
STRATEC richtet sich mit dieser Art der Entwicklung sowohl an bestehende als auch an neue Kunden. Hierbei werden schon in einer sehr frühen Planungsphase gemeinsam Spezifikationen für ein neues Analysensystem des Kunden definiert. Es erfolgt eine sehr enge Zusammenarbeit während der gesamten Entwicklungsphase, die üblicherweise zwischen 24 und 48 Monate dauert. STRATEC verantwortet dabei die Hard- und Softwareentwicklung und greift hierfür auf einen stetig wachsenden Pool eigener Technologien, Patente, Rechte und Know-how zurück, um die Entwicklung schneller, kostengünstiger und risikoärmer durchführen zu können, wodurch beide Partner profitieren. Hierbei entstehen zuverlässigere und wartungsärmere Systeme. In enger Zusammenarbeit mit dem Partner wird das Reagenzienmenü in die Automatisierungsprozesse integriert. Sobald das System fertig entwickelt und zusammen mit Reagenzien und dem Softwarepaket von den Regulierungsbehörden zugelassen wurde, erfolgt die Markteinführung und die anschließende Serienproduktion. Die Partner fokussieren sich in dieser Phase auf das Marketing, den Vertrieb bei den Endkunden – in aller Regel Labore, Blutbanken und Forschungseinrichtungen – sowie auf die anschließende Kundenbetreuung und den Service. STRATEC liefert kontinuierlich Wartungs- und Serviceteile und spricht mit dem Kunden über fortlaufende Verbesserungen des Systems, insbesondere im Bereich der Softwareanwendungen, Bedienerfreundlichkeit und Aktivitäten zur Erweiterung des Reagenzienmenüs.
Systementwicklungen im Bereich Partnering Business setzen gewisse Mindestanforderungen an einen Kunden voraus. Einerseits muss ein entsprechendes Entwicklungsbudget allokiert werden, andererseits muss der Partner über entsprechende Vertriebskanäle verfügen, um das Absatzpotential erschließen zu können, das ein Projekt für beide Partner interessant macht. Der Partner erzielt hierbei seine Erträge auf das eingesetzte Kapital durch den Verkauf der Tests, ähnlich den bekannten Prinzipien der margenschwachen Drucker und margenstarken Druckerpatronen. STRATEC verdient am Verkauf der Geräte und der Serviceteile (Wartungs- und Serviceteile) an den Partner. Der Erfolg der Partner ermöglicht es STRATEC, das in diesem Bereich avisierte Wachstum zu erreichen. Folglich wird bei der Serienproduktion großer Wert darauf gelegt, den Kunden Instrumente zur Verfügung zu stellen, die eine möglichst optimale Balance zwischen Kosten und Aufwand mit sich bringen. Dieser Ansatz spiegelt sich insbesondere an den Fertigungsstandorten in der Schweiz, in Deutschland und in Ungarn wider, wo hochqualifizierte Mitarbeiter in auditierter und zertifizierter Umgebung regulatorisch definierte und überwachte Produktions- und Testprozesse befolgen. Die Auswahl der Partner und Produkte spielt eine entscheidende Rolle für das Wachstum von STRATEC in diesem Bereich.
Eine STRATEC-Plattform ist ein von STRATEC eigenentwickeltes System, welches nicht in Kooperation mit einem bestimmten Partner konzipiert wurde, sondern durch ein allgemein gehaltenes Design an mehrere Kunden vermarktet wird. Dazu wird die Plattform lediglich an die jeweils spezifischen Anforderungen der Kundenreagenzien und das Corporate Design der Kunden angepasst. Diese Plattformen eignen sich insbesondere für Partner, die sehr schnell – und damit auf Plattformen zurückgreifend – in einen Markt vordringen möchten oder die aufgrund ihrer Größe und ihres Marktzugangs noch nicht die entsprechende Menge an Systemen platzieren können, die zur Amortisierung hoher Entwicklungskosten notwendig ist. Die Entwicklung von Plattformen betreibt STRATEC vor allem in Bereichen, in denen Multiplikatoreneffekte erzielt werden können.
Bei der Entwicklung eigener Technologien und Lösungen zielt STRATEC auf ein kalkulierbares Verhältnis zwischen Innovation und Absatzpotential ab. Hierbei ist es wiederum wichtig, die richtigen Anwendungen zu entwickeln, die den Marktteilnehmern den entsprechenden Nutzenzuwachs bieten, oder mit den richtigen Partnern zu kooperieren, um bei der Entwicklung der nächsten Generation von Technologien frühzeitig mit anwendbaren Lösungen im Markt vertreten zu sein.
Die Business Unit Diatron entwickelt und produziert Analysensysteme für die Human- und zu einem geringen Teil auch für Veterinärdiagnostik sowie komplementäre Produkte wie Verbrauchsmaterialien und Serviceleistungen. Zu den Kunden von Diatron gehören namhafte, global tätige Diagnostik- und Life-Science-Unternehmen. Die von Diatron überwiegend in Ungarn gefertigten Systemlösungen im Bereich der Humandiagnostik werden in der Hämatologie und klinischen Chemie eingesetzt. Diatron vertreibt seine Lösungen hauptsächlich als OEM-Anbieter und über Distributoren, wovon ein kleiner Teil direkt unter der Marke Diatron vertrieben wird. Der plattformbasierte Entwicklungsansatz sowie ein auf OEM-Partnerschaften basierender Marktzugang ähnelt dabei der Herangehensweise der Business Unit Instrumentation.
Das OEM-Portfolio von Diatron besteht insbesondere aus Analysensystemen, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Tests im unteren Durchsatzsegment. Der Durchsatz beschreibt die durchführbare Anzahl von Tests in einem bestimmten Zeitraum, typischerweise während einer Laborschicht. Der Fokus des Geschäftsbereichs Instrumentation liegt dagegen eher im mittleren und oberen Durchsatzbereich. Daher führt die Erweiterung der Wertschöpfung im Bereich dezentraler Laborlösungen – typischerweise kleinere bis mittelgroße Krankenhäuser, Gemeinschaftspraxen und Labore – zu einer weitreichenden Ergänzung des Know-hows und Produktportfolios der Business Unit Instrumentation.
Die Business Unit Smart Consumables entwickelt und produziert polymerbasierte "intelligente" Verbrauchsmaterialien, sogenannte Smart Consumables. Hierzu zählen beispielsweise Polymer-Chips oder Single-Molecule-Arrays im Bereich der Mikrofluidik. Der Bereich ist ein wichtiger Baustein im Technologie- und Angebotsspektrum von STRATEC und erweitert das Angebot um einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfungskette. Hierdurch verringert sich das Projektrisiko für die Kunden und der damit verbundene Projektbetreuungsaufwand. Insbesondere durch die Übernahme schnittstellenübergreifender Verantwortung ist STRATEC in der Lage einen erheblichen Mehrwert für die Kunden zu bieten. Ebenso lassen sich wichtige Bereiche bei der Entwicklung der Testabläufe und der entsprechenden Automatisierungskomponenten wesentlich besser aufeinander abstimmen.
Durch die Veränderung herkömmlicher Verbrauchsmaterialien zu komplexen Smart Consumables wird es möglich, gezielt Prozessschritte des Testablaufs in das Verbrauchsmaterial "auszulagern". Bei niedrigen Testvolumen ermöglicht das "Wegfallen" von Prozessschritten eine deutliche Reduktion der Instrumentengröße, -komplexität und -kosten. Dies ist insbesondere bei Point-of-Care-Anwendungen von entscheidender Bedeutung. Des Weiteren eröffnet die dadurch gewonnene Flexibilität neue Möglichkeiten bei der Entwicklung von Testabläufen.
Die Business Unit Smart Consumables verfügt über vielfältige Fähigkeiten und Anwendungen in der Nano- und Mikrostrukturierung, in verschiedenen Beschichtungstechnologien, in polymerwissenschaftlichen Anwendungen und der automatisierten und industriellen Fertigung von intelligenten Verbrauchsmaterialien. Dabei wird auf eine langjährige Erfahrung in der Hochpräzisionsfertigung optischer Speichermedien aufgebaut. Die Entwicklung der Verbrauchsmaterialien erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit den Partnern und gemäß deren Anforderungen an die Entwicklung der Reagenzien und Instrumentierung.
Die Steuerung der STRATEC-Gruppe erfolgt aufgrund ihrer Größe und der ineinander übergreifenden Geschäftsfelder anhand einer Matrixorganisation. Die Geschäftsfelder werden in standortübergreifende Business Units zusammengefasst, welche gemeinsam die Wertschöpfungskette von STRATEC widerspiegeln.
Die Business Units erhalten durch den Vorstand der Gruppe insbesondere quantitative Zielvorgaben zur Erreichung von Umsatz und Profitabilität, nach denen sie unterjährig berichten und auch gesteuert werden. Daneben erhalten die rechtlichen Einheiten und die Abteilungen Zielvorgaben, die qualitative, quantitative und strategische Elemente enthalten. Diese zielen unter anderem auf Bereiche wie Risikosteuerung, Mitarbeiterführung, Kundenbeziehungen oder auch M&A-Aktivitäten ab.
Nicht zuletzt, um dem Anspruch als zuverlässiger Partner und attraktiver Arbeitgeber gerecht zu werden, rücken im Rahmen des Unternehmenswachstums, neben den klassischen Steuerungsgrößen Umsatz, EBIT, EBITDA, Liquidität, Entwicklungs-, Produktions-, und Vertriebskennzahlen sowie Produktqualität, auch Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltbelange und soziale Aspekte kontinuierlich weiter in den Vordergrund.
Ziel der Unternehmenssteuerung ist es, neben der kontinuierlichen organisatorischen und strukturellen Anpassung der Firmenstruktur an das Unternehmenswachstum, die Fortsetzung des nachhaltigen, über den durchschnittlichen Wachstumsraten der In-vitro-Diagnostikindustrie liegenden, Umsatzwachstums bei gleichzeitiger Verbesserung der Profitabilität bei einer jederzeit sicheren Liquiditätslage zu gewährleisten und dabei Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Neben dem quantitativen Berichtswesen werden zusätzlich regelmäßig Einschätzungen über die laufende Entwicklung der Projekte und Risiken durch das jeweilige Management der Standorte sowie durch die Projektleiter an die jeweils zuständigen Bereichsleiter oder den Vorstand berichtet.
Zentrale Unterstützungs- und Verwaltungsfunktionen sind in der Unternehmenszentrale konzentriert und arbeiten eng mit den Mitarbeitern aus den zutreffenden Fachbereichen der Tochtergesellschaften zusammen.
Ein regelmäßiger Austausch in Form von Telefonkonferenzen und persönlichen Treffen mit dem Management der Tochtergesellschaften gewährleistet zudem, dass alle Fragen zur aktuellen Geschäftsentwicklung diskutiert werden. Dies beinhaltet auch regelmäßige Besuche bei den Niederlassungen vor Ort.
Ein weiteres Instrument zur Steuerung ist die variable Vergütung des lokalen Managements der Tochtergesellschaften bzw. der Leiter der jeweiligen Business Unit, von Mitarbeitern in leitenden Positionen oder in Schlüsselpositionen sowie von Vertriebsmitarbeitern. Die variable Vergütung ist im Wesentlichen von erreichten Kennzahlen, insbesondere dem Betriebsergebnis, aber auch von der Erreichung strategischer Ziele, inklusive einer Vielzahl von Aspekten innerhalb des Bereichs Corporate Social Responsibility, abhängig. So werden auch die Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen, die nicht unmittelbar den Umsatz beeinflussen können, für Kostenstrukturen und Effizienzsteigerungen und daraus folgend auch für den langfristigen Unternehmenserfolg sensibilisiert.
Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren, die zur Steuerung des Unternehmens herangezogen werden, sind Umsatz, adjustierte EBIT(DA)-Marge sowie die Mitarbeiterzahl. Auf diese Steuerungsgrößen wird im Wirtschafts- und Prognosebericht genauer eingegangen.
Der Gesamtmarkt für in-vitro-diagnostische Lösungen beläuft sich derzeit auf knapp 85 Mrd. USD und ist aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie bedingten hohen Nachfrage nach in-vitro-diagnostischen Tests im Jahr 2020 überdurchschnittlich stark gewachsen. Auch der Anteil von Instrumentierungslösungen am Gesamtmarkt hat sich deutlich erhöht. Dies ist insbesondere auf die Tatsache zurückzuführen, dass in der Pandemie, aufgrund zusätzlicher Budgets, ein höherer Anteil der Systeme von STRATECs Kunden verkauft und nicht wie zuvor mittels Vermietung oder Leasing im Labor platziert wurden. Das überwiegende Marktvolumen wird jedoch weiterhin mit dem Verkauf der Testreagenzien erzielt, während Instrumentierungslösungen derzeit rund 20% des Gesamtmarktes ausmachen. Der globale Markt für Instrumentierungslösungen im Bereich der In-vitro-Diagnostik (IVD) beläuft sich folglich auf ein Umsatzvolumen von etwa 17 Mrd. USD. Es ist hervorzuheben, dass derzeit geschätzt weniger als die Hälfte der Instrumentierungslösungen von Outsourcing-Partnern, wie beispielsweise STRATEC, entwickelt werden (IVD-OEM-Markt). Der verbleibende Anteil der Systemlösungen wird weiterhin von den größten Diagnostikunternehmen selbst konzipiert (IVD-Inhouse-Markt). Aufgrund
STRATECs Haupttechnologien
von steigenden Regulierungsanforderungen, besserer Kosteneffizienz und kürzerer Entwicklungszeiten, geht STRATEC jedoch davon aus, dass der Anteil der weltweit platzierten Systemlösungen, die von Outsourcing-Partnern entwickelt und gefertigt werden, in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird.
Der für die STRATEC-Gruppe relevante Instrumentierungsmarkt umfasst allein im Bereich der In-vitro-Diagnostik derzeit ein geschätztes jährliches Umsatzvolumen von mehr als 2,0 Mrd. USD. Dies leitet sich aus dem entsprechenden Durchsatzbereich und den relevanten Anwendungsbereichen ab. Relevante Anwendungstechnologien und Marktsegmente für STRATEC finden sich insbesondere im Bereich der Immunoassay-Verfahren, der Molekulardiagnostik, der Immunhämatologie, der klinischen Chemie, der Mikrofluidik und der Hämatologie. Daneben gibt es interessante Nischenmärkte in und außerhalb der IVD, in denen STRATEC gezielt Projekte durchführt oder Entwicklungskooperationen mit etablierten oder innovativen Partnern abschließt.

Die zunehmende Regulierung der Diagnostikbranche führt weiterhin zu einem steigenden Bedarf an automatisierten Prozesslösungen. Manuelle Verfahren und semi-automatisierte Verfahren werden zunehmend durch vollautomatisierte Methoden verdrängt, da diese aufgrund der Routineprozesse und der im Vergleich zu manuellen Prozessen geringeren Fehleranfälligkeit ein hohes Maß an Sicherheit, eine hohe Präzision sowie eine hohe Reproduzierbarkeit der Ergebnisse bieten. Darüber hinaus ermöglichen vollautomatische Methoden die Verarbeitung kleinster Mengen an Flüssigkeiten. In den letzten Jahren haben immer mehr Länder damit begonnen, eigene Kontrollmechanismen und Anforderungen für IVD-Produkte und Abläufe einzuführen. Um diesen weltweit steigenden Anforderungen gerecht zu werden, entscheiden sich viele Labore für automatisierte Lösungen. Bei automatisierten Instrumentierungslösungen besteht wiederum ein hoher Regulierungsgrad, der eine Markteintrittsbarriere für neue Marktteilnehmer darstellt. Der langjährige Umgang mit diesen regulatorischen Anforderungen, der breite Technologiepool sowie die langjährige Erfahrung von STRATEC bringen das Unternehmen hierbei in eine sehr starke Marktposition.
Neben der zunehmenden Regulierung profitiert STRATEC ebenso von der Tatsache, dass in vielen Ländern ein Mangel an qualifiziertem Laborpersonal besteht. Daher steigt die Nachfrage nach einfach zu bedienenden automatisierten Systemen, für die kein hochqualifiziertes Laborpersonal benötigt wird.
STRATEC profitiert neben den zunehmenden Regulierungsbemühungen der jeweiligen Behörden insbesondere vom wachsenden Outsourcing-Trend der Diagnostikindustrie. Die Kernkompetenz großer Diagnostikkonzerne liegt neben dem Marktzugang im Wesentlichen in der Entwicklung und Bereitstellung von Reagenzien. Mit diesen wird der diagnostische Test auf vollautomatisierten Systemen durchgeführt. Die Systeme inklusive aller Hard- und Softwarekomponenten werden von STRATEC als OEM-Partner entwickelt und produziert. Dabei geben die Kunden die Verantwortung für das System, und somit einen Großteil des Risikos, nahezu gänzlich an STRATEC ab. In enger Zusammenarbeit wird ein System entwickelt, das den gemeinsam erstellten Spezifikationen folgt und sämtliche Analyseprozessschritte automatisiert. STRATEC übernimmt bei dieser Zusammenarbeit verschiedene Tätigkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Definition der Spezifikationen bis zur Zulassung der Produkte durch die jeweiligen Behörden. Die Partner profitieren von STRATECs umfangreichem Technologieportfolio, weitreichender Erfahrung in Produktzulassungsprozessen und sich daraus ergebenden Kostenvorteilen und verkürzten Entwicklungszeiten.
Oftmals wird im Zusammenhang mit dem zunehmenden Outsourcing-Trend in der Diagnostik der Vergleich zur Automobilindustrie gezogen, bei der die Automobilhersteller längst die Entwicklung und Fertigung komplexer Komponenten und Module an spezialisierte Partnerunternehmen outgesourct haben. Ein sehr ähnlicher Trend ist in der Diagnostikindustrie zu beobachten.
Neben den zuvor erwähnten spezifischen Entwicklungen des In-vitro-Diagnostik-Instrumentierungsmarktes gilt auch der Gesamtmarkt der In-vitro-Diagnostikindustrie und somit der Zielmarkt für unsere Partner als Wachstumsmarkt. Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat die hohe Bedeutung der In-vitro-Diagnostik für die weltweiten Gesundheitssysteme erneut deutlich gemacht. Wachstumstreiber sind insbesondere globale Megatrends sowie anhaltender technologischer Fortschritt:

Durch weiterhin zunehmende Investitionen für den Ausbau nationaler Gesundheitssysteme steigt weltweit die Zahl der Personen, die Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erhalten. Mit einer steigenden Anzahl an Patienten steigt der Bedarf an Produkten und Leistungen der Diagnostikindustrie. Die Zunahme von Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislaufkrankheiten sowie eine steigende Lebenserwartung führen ebenso zu einer steigenden Nachfrage im Gesundheitswesen und folglich nach in-vitro-diagnostischen Produkten. Daneben sind die Anwendungsbereiche der In-vitro-Diagnostik durch einen rasanten technologischen Fortschritt in den letzten Jahren deutlich erweitert worden. Der derzeitige technologische Fortschritt lässt auch für die nächsten Jahre die Einführung und eine höhere Penetration neuer und innovativer Tests erwarten. Zu nennen sind hier beispielsweise neu zur Verfügung stehende Tests innerhalb der Onkologie, der personalisierten Medizin oder der Pränatalmedizin.
Der lang anhaltende und nachhaltige Erfolg der STRATEC-Gruppe basiert auf der Entwicklung innovativer Technologien, die den hohen Anforderungen streng regulierter Märkte sowie den Anforderungen der Partner an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Anwenderfreundlichkeit gerecht werden. Im Rahmen der Entwicklung komplexer Systeme, Verbrauchsmaterialien und Laborsoftware setzen sich STRATECs Entwicklungsteams aus einer Vielzahl von Experten aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zusammen, die durch Entwickler der Partner ergänzt werden. In der Regel werden die interdisziplinären Expertenteams durch Mitarbeiter aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen gebildet. Im Bereich Forschung, in dem neue Technologien, Prozessabläufe oder Softwarelösungen entwickelt werden, werden bereits frühzeitig Machbarkeits- und Marktstudien durchgeführt bzw. herangezogen, um qualifizierte Einschätzungen zu ermöglichen und gleichzeitig Risiken zu minimieren.
Am Standort Anif wird in Zusammenarbeit mit der Universität Salzburg in einem Forschungs- und -Prototypenlabor modernste Kunststoff- und Beschichtungstechnik mit biotechnologischen Verfahren verknüpft. Dabei werden Biochip-Prototypen hergestellt und getestet, die später in Kundenprodukte überführt werden sollen.
In der Kategorie Entwicklungsprojekte sind die zugrundeliegenden Prozesse, die Erreichung von Entwicklungsmeilensteinen als auch die gesetzten Ziele detailliert festgelegt. Die Entwicklungstätigkeiten folgen dabei genau definierten technischen Spezifikationen und Projektplänen mit Meilensteinen und Zieldaten. Im Falle der Entwicklung eines Analysensystems werden unterschiedliche Gerätegenerationen an den Partner geliefert und durch diesen, bei Erreichen des Entwicklungsmeilensteins, abgenommen. Dies erstreckt sich vom ersten Entwicklungsgerätestatus, einem sogenannten Bread-Board, über Prototypen bis hin zu Validierungs- und Vorseriengeräten, auf denen die Tests validiert werden und deren Resultate einer Zulassung bei den jeweiligen Behörden dienen. Im finalen Entwicklungsschritt nimmt der Kunde dann das Seriengerät und die dazugehörigen Serviceteile ab.
Die Aufgaben der Entwicklung innerhalb von STRATEC orientieren sich an den folgenden Eckpunkten:
Das Wachstum von STRATEC basiert zu einem Großteil auf einer stetig wachsenden Palette an neuen OEM-Produkten. Hierauf liegt weiterhin ein wesentlicher Fokus der Entwicklungsaktivitäten. Dabei kann STRATEC ihren Kunden ein umfangreiches Technologie- und Leistungsspektrum anbieten.
Wie bereits im Abschnitt "2. Konzernstruktur – Instrumentation" dargestellt, unterscheidet STRATEC bei der Entwicklung neuer Systeme die Bereiche Plattformentwicklungen sowie Partnering Business. Bei der Entwicklung von Plattformen wird ein System von STRATEC ähnlich dem Plattform- oder Modulkonzept in der Automobilindustrie eigenentwickelt und in einem zweiten Schritt an die Bedürfnisse des Kunden angepasst. Beim Partnering Business hingegen arbeitet STRATEC von einer sehr frühen Phase der Entwicklung an eng mit dem Kunden zusammen und entwickelt auf Basis eines Bibliothekenkonzepts ein auf dessen Bedürfnisse genau zugeschnittenes System.
Aufgrund der hohen Regulierungsanforderungen und dem damit verbundenen Aufwand zur Zulassung verlängern sich die Lebenszyklen der Systeme, die in der Regel deutlich über zehn Jahre liegen. Um solch lange Lebenszyklen im Markt zu ermöglichen, ist eine permanente Modernisierung der Systeme erforderlich. Diese schlägt sich vor allem in Softwareentwicklungs- und Verifizierungstätigkeiten nieder. Dies ist einer der wesentlichen Gründe für das überproportionale Wachstum dieser Bereiche und der damit verbundenen Mitarbeiterzahl innerhalb der Entwicklungsabteilung von STRATEC.
Um die Wettbewerbsfähigkeit und führende Position als unabhängiger Systemanbieter zu untermauern, beobachtet STRATEC nicht nur fortschreitende Veränderungen der Anforderungen ihrer Kunden an Technologien und Prozesse, sondern analysiert fortlaufend Innovationen und Entwicklungen in den relevanten Märkten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Entwicklung neuer Technologien entsprechend eingebracht. Ein wesentlicher Fokus liegt hierbei darauf, frühzeitig Erfahrungen mit Verfahren aus der Forschung zu sammeln, insbesondere bei Technologien und Prozessen, die das Potenzial für Routineanwendungen in der In-vitro-Diagnostik bergen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeit von STRATEC ist die Weiterentwicklung und Verbesserung von Basistechnologien für relevante Systeme. Diesen Basistechnologien kommt eine zentrale Bedeutung zu, da sie nicht nur in wesentlichem Umfang die Performance der Systeme mitbestimmen, sondern auch den größten Kostenblock während der Herstellung darstellen. Sie bilden weiterhin die Basis für den kontinuierlich wachsenden Technologiepool, der sowohl Zeit als auch Kosten für einen Markteintritt der Partner mit einem solchen System deutlich reduziert.
STRATEC entwickelt auch die zu einem Analysensystem gehörenden Verbrauchsmaterialien. Diese Entwicklungen basieren ebenfalls auf eigenen Schutzrechten. Dabei reicht die Bandbreite von einfachen Verbrauchsmaterialien bis hin zu komplexen, sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien. Diese komplexen Verbrauchsmaterialien bilden dabei einen Teil des Test-Prozesses ab, der sonst häufig innerhalb des Instruments stattfindet. Diese Verbrauchsmaterialien können gemeinsam mit einem Analysensystem oder auch spezifisch für individuelle Anforderungen für Partner entwickelt und produziert werden.
Das Gesamtpaket aus eigenen Basistechnologien, einem guten Verständnis potentieller Möglichkeiten aus der Forschung und des in-vitro-diagnostischen Umfelds sowie die eigens hierfür optimierten Tools und Prozesse, ermöglicht es STRATEC, umfassende Lösungen bei vergleichsweise attraktiver Entwicklungsdauer anbieten zu können. Nicht zuletzt hierdurch hält STRATEC an den entwickelten Systemen die zentralen Schutzrechte und Patente. Dadurch ist eine langfristige Zusammenarbeit mit den Partnern und Kunden auch auf diesem Wege sichergestellt.
Bei der STRATEC-Gruppe waren zum Stichtag 31. Dezember 2020 653 Mitarbeiter dem Bereich Forschung und Entwicklung sowie Entwicklungssupport zuzuordnen (Vorjahr: 674 Mitarbeiter). Dies entspricht einem Anteil von etwa 50,0% an der Gesamtbelegschaft.
Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen und Eindämmungsmaßnahmen haben sich in 2020 deutlich negativ auf das globale Wirtschaftswachstum ausgewirkt. Der im Dezember 2020 vorgelegte Wirtschaftsausblick der OECD rechnet folglich für das Jahr 2020 mit einem Rückgang des globalen Bruttoinlandsprodukts von 4,2%. Mit Ausnahme von China ist der Rückgang dabei auf nahezu alle großen Volkswirtschaften zurückzuführen. So prognostiziert die OECD für die USA einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,7% in 2020. Das BIP innerhalb der Euroregion ist im Jahr 2020 voraussichtlich um 7,5% geschrumpft. In Deutschland ist dabei ein Rückgang von etwa 5,5% zu verzeichnen. Das BIP in China konnte dagegen noch leicht um 1,8% zulegen, verzeichnete gegenüber dem Vorjahresniveau (BIP-Wachstum von 6,1% in 2019) aber ebenfalls einen deutlichen Wachstumseinbruch.
Laut OECD hat sich der Ausblick für das künftige Wachstum durch die Entwicklung hoch wirksamer Impfstoffe zwar verbessert, bleibt aber weiterhin mit hohen Unsicherheiten verbunden. Weitere Infektionswellen und damit verbundene Einschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind weiterhin wahrscheinlich. Unter der Annahme, dass zukünftige Infektionswellen eingedämmt werden können und eine weitreichende Impfstoffversorgung bis zum Jahresende 2021 hergestellt werden kann, prognostiziert die OECD für 2021 derzeit einen Anstieg des globalen BIPs von 4,2%. Dabei wird für die USA ein Zuwachs von 3,2%, für den Euroraum ein Wachstum von 3,6% und für China eine Erholung auf 8,0% prognostiziert.
Aufgrund der langjährigen Projekt- und Produktlebenszyklen werden STRATEC und der Entscheidungsprozess ihrer Kunden für gemeinsame Entwicklungsprojekte nur unwesentlich von gesamtwirtschaftlichen Schwankungen beeinflusst. Dennoch spielt das gesamtwirtschaftliche Umfeld für das unternehmerische Handeln von STRATEC eine wichtige Rolle und fließt deshalb umfassend in die Bewertungen und Planungen der Gesellschaft ein.
Der Einzelmarkt Großbritannien ist für STRATECs Kunden zwar durchaus ein wichtiger Markt, jedoch sind die Auswirkungen im Nachgang des Brexits schwer einzuschätzen, werden aber insgesamt für die STRATEC-Gruppe von eher untergeordneter Bedeutung angesehen. Lieferantenbeziehungen aus Großbritannien sind nur in einem sehr geringen Umfang vorhanden. Möglichen Lieferschwierigkeiten aufgrund von Einfuhrbeschränkungen wurde durch Bevorratungsmaßnahmen entgegengewirkt. STRATEC geht nicht davon aus, dass die Absatzzahlen von STRATECs Partnern auf dem Endkundenmarkt Großbritannien signifikant unter den Auswirkungen in Folge des Brexits leiden werden.
Der Markt der In-vitro-Diagnostik (IVD) bietet nach unterschiedlichen Schätzungen weiterhin sehr gesunde und nachhaltige Wachstumsraten. Insbesondere im Jahr 2020 ist der Markt, unter anderem durch die steigende Nachfrage nach molekulardiagnostischen Tests zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion, stark gewachsen. Nach unterschiedlichen Schätzungen beläuft sich der globale IVD-Markt derzeit auf ein Volumen von knapp 85 Mrd. USD gegenüber 70 Mrd. USD im Jahr 2019. Eine weiterhin alternde Gesellschaft, die Zunahme von chronischen Erkrankungen, das häufigere Auftreten von Infektionskrankheiten und die steigende Bedeutung personalisierter Behandlung sind wichtige und nachhaltige Wachstumstreiber des Marktes. Darüber hinaus werden durch die Forschung an innovativen Technologien, wie spezifischen Biomarkern, neue Möglichkeiten für das zukünftige Wachstum des Marktes geschaffen.
Die verschiedenen Segmente innerhalb der IVD verzeichnen dabei unterschiedliche Wachstumsraten. STRATEC ist insbesondere in den Bereichen tätig, welche überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten aufweisen. Dazu gehört beispielsweise die Molekulare Diagnostik sowie hochsensitive Verfahren innerhalb der Immundiagnostik. STRATEC bietet in vielen wichtigen Bereichen der IVD-Produkte und Lösungen an.

Die Entwicklung von eigenen Produkten in allen Technologieund Marktbereichen ist für ein Unternehmen auch aufgrund zunehmender Komplexität von IVD-Tests schwierig. Daher kaufen Diagnostikkonzerne Technologien häufig zu, um weiterhin technologisch führend zu bleiben und im Markt bestehen zu können. Dadurch ist auf dem IVD-Markt seit Jahren eine Konsolidierung zu beobachten, von deren Fortsetzung auch weiterhin auszugehen ist.
Die zuletzt stetig zunehmende Regulierung der Diagnostikindustrie bedeutet gleichermaßen auch eine zunehmend hohe Markteintrittsbarriere für potentielle Wettbewerber von STRATEC. Es gibt nur sehr wenige vergleichbare Unternehmen, die eine ähnliche Angebotspalette, von der Erstellung der Spezifikationen über Entwicklung, Zulassung und Produktion der Instrumente und Lösungen, anbieten können. Daher ist die Wettbewerbssituation weiterhin sehr überschaubar und beschränkt sich neben den Inhouse-Entwicklungsabteilungen auf eine Handvoll spezialisierter Unternehmen. Durch die in den letzten Jahren erfolgten Unternehmenszukäufe hat STRATEC das Angebot an die Kunden erweitert und neue Marktsegmente erschlossen, wodurch sich die Wettbewerbssituation weiter verbessert hat.
Insgesamt gelten die Märkte, die durch STRATECs Kunden bedient werden, auch in den nächsten Jahren als Wachstumsmärkte. Dafür sorgen insbesondere folgende Faktoren:
Ausbau der weltweiten Infrastruktur und somit bessere Erreichbarkeit medizinischer Versorgung
Stark wachsende Nischenmärkte aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse und neuer diagnostischer Möglichkeiten
Die Business Unit Diatron bietet neben Systemen für die Humandiagnostik auch Systeme für die Veterinärdiagnostik an.
Im weltweiten Markt für Veterinärdiagnostik werden derzeit rund 3,0 Mrd. USD umgesetzt. Für die Jahre 2020 bis 2027 wird ein durchschnittliches jährliches Wachstum (CAGR) von etwa 9% erwartet. Die Veterinärdiagnostik hat eine Vielzahl an Technologien und Methoden aus der Humandiagnostik übernommen. Somit gibt es für die tierärztliche Betreuung von Haus- und Nutztieren wichtige diagnostische Standardanwendungen in den Bereichen der Immundiagnostik, der molekularen Diagnostik, der Hämatologie oder der klinischen Chemie.
Unter dem Begriff Life Sciences werden in diesem Zusammenhang insbesondere die akademische Forschung und die Pharmaforschung zusammengefasst. Den weitaus größeren Anteil daran macht dabei die Pharmaforschung aus. Der weltweite Life-Sciences-Instrumentierungs-Markt hat derzeit eine Größe von rund 60 Mrd. USD. Im Jahr 2025 soll der Markt eine Größe von etwa 80 Mrd. USD erreicht haben.
Insbesondere die Business Unit Smart Consumables hat eine Vielzahl an Kunden aus dem Bereich Life Sciences. Weiterhin ist auch der Bereich Translational Research, unter dem die Übertragung der Ergebnisse der Grundlagenforschung in klinische Anwendungen zu verstehen ist, von zunehmender Bedeutung für STRATEC.
Die STRATEC-Gruppe konnte den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2020 mit 16,8% gegenüber Vorjahr deutlich auf 250,1 Mio. € steigern (Vorjahr: 214,2 Mio. €). Bereinigt um Währungskurseffekte entspricht dies einem organischen Umsatzwachstum von 18,4%. Der deutliche Umsatzanstieg ist dabei auf ein starkes Geschäft mit Systemen sowie mit Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien zurückzuführen. Hier wirkte sich insbesondere die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie erhöhte Nachfrage nach in-vitro-diagnostischen Produkten positiv aus. Der Umsatz mit Entwicklungs- und Dienstleistungen entwickelte sich dagegen plangemäß und bedingt durch eine außergewöhnlich hohe Vorjahresvergleichsbasis deutlich rückläufig.
Die adjustierte EBIT-Marge verbesserte sich im Geschäftsjahr um 300 Basispunkte auf 16,7% gegenüber 13,7% im Vorjahr.
Die ursprünglich im Prognosebericht des Geschäftsjahres 2019 genannten Zielwerte eines währungsbereinigten Umsatzanstiegs im hohen einstelligen Prozentbereich sowie einer adjustierten EBIT-Marge im Bereich von etwa 15% wurden unter anderem aufgrund der Einbeziehung möglicher Effekte aus der COVID-19-Pandemie per Ad-hoc-Mitteilung am 4. Mai 2020 sowie erneut mit dem Halbjahresfinanzbericht im August 2020 aktualisiert. Die im Halbjahresfinanzbericht 2020 angepasste Prognose eines währungsbereinigten Umsatzwachstums von 14,0% bis 18,0% und einer adjustierten EBIT-Marge von etwa 15,5% bis 16,5% wurde erfüllt bzw. leicht übertroffen.
Im Geschäftsjahr 2020 konnte die bereits gut gefüllte Entwicklungspipeline mit weiteren Projekten für Partner erweitert werden. Zudem steht STRATEC in einer Vielzahl von aussichtsreichen Verhandlungen bezüglich zusätzlicher Entwicklungskooperationen mit bestehenden und neuen Partnern. Darüber hinaus wurden eine Reihe wichtiger Entwicklungsziele erreicht.
Die Liquiditäts- und Finanzierungslage war zu jeder Zeit sichergestellt. STRATEC verfügt über eine langfristige Rahmenkreditvereinbarung mit einem Gesamtvolumen von bis zu 70 Mio. €.
Die Mitarbeiterzahl der STRATEC-Gruppe zum 31. Dezember 2020 hat sich gegenüber Vorjahresstichtag um 1,3% von 1.302 auf 1.319 erhöht. Bereinigt um die im Mai 2020 erfolgte Veräußerung der Business Unit Data Solutions entspricht dies einem organischen Anstieg der Mitarbeiterzahl von 4,1%.
| 2020 | 20191 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 250.099 | 214.157 | +16,8% |
| Adjustiertes EBITDA | 51.978 | 38.670 | +34,4% |
| Adjustierte EBITDA-Marge |
20,8% | 18,1% | +270 bp |
| Adjustiertes EBIT | 41.713 | 29.259 | +42,6% |
| Adjustierte EBIT-Marge | 16,7% | 13,7% | +300 bp |
| Adjustiertes Konzernergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen |
35.218 | 24.070 | +46,3% |
1 Rückwirkend angepasst aufgrund der Veräußerung der Business Unit Data Solutions, welche gemäß IFRS 5 als nicht fortzuführender Geschäftsbereich berichtet wird.
bp = Basispunkte
STRATEC konnte den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2020 um 16,8% auf 250,1 Mio. € (Vorjahr: 214,2 Mio. €) steigern. Bereinigt um Währungskurseffekte entspricht dies einem organischen Umsatzwachstum von 18,4%. Unter anderem die hohe zusätzliche Nachfrage nach in-vitro-diagnostischen Produkten zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie führte dabei zu einem deutlichen Umsatzplus bei Systemen sowie bei Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien. Der Umsatz mit Entwicklungsund Dienstleistungen reduzierte sich dagegen plangemäß und vor dem Hintergrund der außergewöhnlich hohen Vorjahresvergleichsbasis deutlich.
STRATEC unterteilt die Umsatzerlöse in vier operative Bereiche.
Im operativen Bereich Systeme stieg der Umsatz gegenüber Vorjahr um 39,8% (währungsbereinigt +42,0%) von 102,3 Mio. € auf 143,1 Mio. €. Hier wirkte sich insbesondere die durch die COVID-19-Pandemie entstandene hohe zusätzliche Nachfrage nach molekulardiagnostischen sowie Immunoassay-Systemen positiv auf die Umsatzentwicklung aus.
Der Umsatz im operativen Bereich Serviceteile und Verbrauchsmaterialien im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Anzahl im Markt befindlicher Systeme sowie deren hohen Auslastung um 18,0% (währungsbereinigt +19,7%) auf 79,6 Mio. € nach 67,5 Mio. € im Vorjahr.
Die Umsätze im Bereich Entwicklungs- und Dienstleistungen verminderten sich dagegen plangemäß um 38,9% (währungsbereinigt -38,6%) auf 26,8 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €). Hierbei wirkte sich insbesondere das Timing von Umsatzrealisierungen nach den Vorgaben von IFRS 15 und die damit verbundene hohe Vorjahresvergleichsbasis negativ auf die Umsatzentwicklung aus.
Im operativen Bereich Übrige stieg der Umsatz von 0,6 Mio. € im Vorjahr auf 0,7 Mio. € in 2020 (+15,4%; währungsbereinigt +17,1%).
| 2020 | 20191 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Systeme | 143.106 | 102.339 | +39,8% |
| Serviceteile und Verbrauchsmaterialien |
79.585 | 67.468 | +18,0% |
| Entwicklungs- und Dienstleistungen |
26.757 | 43.786 | -38,9% |
| Übrige | 651 | 564 | +15,4% |
| Konzernumsatz | 250.099 | 214.157 | +16,8% |
1 Rückwirkend angepasst aufgrund der Veräußerung der Business Unit Data Solutions, welche gemäß IFRS 5 als nicht fortzuführender Geschäftsbereich berichtet wird.
| 2020 | 20191 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse in Mio. € |
250.099 | 214.157 | 187.820 |
| Umsatzanteil Systeme in % |
57,2% | 47,8% | 48,5% |
| Umsatzanteil Service teile und Verbrauchs materialien in % |
31,8% | 31,5% | 33,2% |
| Umsatzanteil Entwicklungs- und Dienstleistungen in % |
10,7% | 20,4% | 15,9% |
| Umsatzanteil Übrige in % |
0,3% | 0,3% | 2,4% |
| Gelieferte Analysen systeme in Stück |
10.163 | 8.274 | 7.024 |
1 Rückwirkend angepasst aufgrund der Veräußerung der Business Unit Data Solutions, welche gemäß IFRS 5 als nicht fortzuführender Geschäftsbereich berichtet wird.
In Folge des gestiegenen Umsatzvolumens und einer erhöhten Profitabilität konnte das Bruttoergebnis vom Umsatz in 2020 um 35,5% auf 69,0 Mio. € gegenüber 50,9 Mio. € im Vorjahr gesteigert werden. Die Bruttomarge erhöhte sich damit von 23,8% im Vorjahr auf 27,6% im Jahr 2020.
Die Bruttoentwicklungskosten im Geschäftsjahr 2020 belaufen sich auf 43,4 Mio. € gegenüber 40,2 Mio. € im Vorjahr. Davon wurden 35,7 Mio. € ergebniswirksam vereinnahmt oder aktiviert (Vorjahr: 31,9 Mio. €) sowie 7,7 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €) als Aufwand erfasst.
Die Vertriebskosten sind im Geschäftsjahr 2020 von 9,5 Mio. € im Vorjahr auf 8,8 Mio. € gesunken. Der Rückgang ist unter anderem auf die durch die COVID-19-Pandemie bedingte gesunkene Anzahl von physischen Messeteilnahmen sowie auf leicht rückläufige sonstige Marketingaufwendungen zurückzuführen.
Die Allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich, unter anderem durch Bewertungseffekte in Verbindung mit Aktienwertsteigerungsrechten, um 13,2% auf 18,9 Mio. € gegenüber 16,7 Mio. € im Vorjahr.
Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen reduzierte sich im Geschäftsjahr 2020 von 0,7 Mio. € im Vorjahr auf 42 T€.
Das adjustierte EBIT im Geschäftsjahr 2020 konnte um 42,6% auf 41,7 Mio. € (Vorjahr: 29,3 Mio. €) deutlich gesteigert werden. Die adjustierte EBIT-Marge verbesserte sich folglich um 300 Basispunkte auf 16,7% gegenüber 13,7% im Vorjahr. Hierbei wirkten sich insbesondere positive Skaleneffekte sowie ein verbesserter Umsatz- und Produktmix positiv auf die Marge aus, während Bewertungseffekte aus Aktienwertsteigerungsrechten das Ergebnis mit rund 5,2 Mio. € belasteten.
Das adjustierte Konzernergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 auf 35,2 Mio. € von 24,1 Mio. € im Vorjahr. Das adjustierte EPS der fortzuführenden Geschäftsbereiche beläuft sich auf 2,92 € im Vergleich zu 2,01 € im Vorjahr.
| 2020 | 20191 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Adjustiertes EBIT |
41.713 | 29.259 | +42,6% |
| Adjustierte EBIT-Marge |
16,7% | 13,7% | +300 bp |
1 Rückwirkend angepasst aufgrund der Veräußerung der Business Unit Data Solutions, welche gemäß IFRS 5 als nicht fortzuführender Geschäftsbereich berichtet wird.
bp = Basispunkte
Die geschäftlichen Aktivitäten des STRATEC-Konzerns werden in drei berichtspflichtige Segmente unterteilt.
Im Segment Instrumentation wird das Geschäft mit der Projektierung, Entwicklung und Produktion vollautomatischer Analysensysteme, inklusive Serviceteile und Verbrauchsmaterialien, für Kunden aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie zusammengefasst.
Das Segment Diatron umfasst das Geschäft mit Systemen, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Tests im unteren Durchsatzsegment, insbesondere in der Hämatologie sowie der klinischen Chemie.
Im Segment Smart Consumables wird das Geschäft mit der Entwicklung und Produktion von sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien in den Bereichen Diagnostik, Life Sciences sowie Medizintechnik zusammengefasst.
Der Umsatz im Segment Instrumentation konnte im Geschäftsjahr 2020 um 14,3% (währungsbereinigt +16,4%) auf 176,5 Mio. € gegenüber 154,4 Mio. € im Vorjahr gesteigert werden. Die Umsatzentwicklung ist dabei durch ein deutliches Wachstum mit Systemen sowie mit Serviceteilen und Verbrauchsmaterialen gekennzeichnet. Der Umsatz mit Entwicklungs- und Dienstleistungen zeigte dagegen eine plangemäße rückläufige Entwicklung. Das adjustierte EBIT erhöhte sich deutlich um 27,7% auf 28,3 Mio. € gegenüber 22,2 Mio. € im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung der adjustierten EBIT-Marge um 170 Basispunkte auf 16,0% nach 14,3% im Vorjahr. Die positive Margenentwicklung ist dabei auf positive Skaleneffekte sowie einen verbesserten Umsatz- und Produktmix zurückzuführen. Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Aktienwertsteigerungsrechten hatten dagegen einen dämpfenden Effekt auf die Margenentwicklung des Segments.
Im Segment Diatron konnte der Umsatz im Geschäftsjahr 2020 um 31,7% (währungsbereinigt +32,0%) auf 56,5 Mio. € (Vorjahr: 42,9 Mio. €) gesteigert werden. Neben einer hohen zusätzlichen durch die COVID-19-Pandemie bedingten Nachfrage war auch für die Produkte der Veterinärdiagnostik ein starkes Umsatzwachstum zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund positiver Skalierungseffekte und eines starken Produktmix, erhöhte sich die adjustierte EBIT-Marge im Geschäftsjahr deutlich von 19,5% im Vorjahr auf 25,9% im Geschäftsjahr 2020.
Das Segment Smart Consumables erzielte im Geschäftsjahr 2020 eine leichte Steigerung der Umsatzerlöse auf 17,1 Mio. € gegenüber 16,8 Mio. € im Vorjahr (+1,6%; währungsbereinigt +2,5%). Das adjustierte EBIT belief sich mit -1,2 Mio. € auf Vorjahresniveau, konnte im vierten Quartal 2020 aber erneut einen positiven Ergebnisbeitrag generieren. Insgesamt wirkte sich das weiterhin hohe Niveau an Vorabaufwendungen für eine Vielzahl von Entwicklungsprojekten sowie der derzeit hohe Anteil von margenschwächeren Entwicklungsumsätzen negativ auf die Profitabilität des Segments aus.
| 2020 | 2019 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Instrumentation | ||||
| Umsatz | 176.517 | 154.442 | +14,3% | |
| EBITDA | 35.221 | 25.766 | +36,7% | |
| EBIT | 28.277 | 19.430 | +45,5% | |
| Adjustiertes EBIT | 28.277 | 22.151 | +27,7% | |
| Adjustierte EBIT-Marge | 16,0% | 14,3% | +170 bp | |
| Diatron | ||||
| Umsatz | 56.479 | 42.880 | +31,7% | |
| EBITDA | 15.934 | 9.478 | +68,1% | |
| EBIT | 8.734 | 2.051 | +325,8% | |
| Adjustiertes EBIT | 14.619 | 8.353 | +75,0% | |
| Adjustierte EBIT-Marge | 25,9% | 19,5% | +640 bp | |
| Smart Consumables | ||||
| Umsatz | 17.103 | 16.835 | +1,6% | |
| EBITDA | 823 | 352 | +133,1% | |
| EBIT | -3.334 | -4.293 | n/a | |
| Adjustiertes EBIT | -1.183 | -1.245 | n/a | |
| Adjustierte EBIT-Marge | -6,9% | -7,4% | +50 bp |
bp = Basispunkte
Die Ertragskennzahlen werden für Vergleichszwecke um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Integrationsaufwendungen sowie um sonstige Sondereffekte adjustiert. Nachstehend erfolgt eine Überleitung von den adjustierten Ergebnissen zu den in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ergebnissen:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Adjustiertes EBIT | 41.713 | 29.259 |
| Adjustierungen: | ||
| Planmäßige Abschreibungen PPA | -8.036 | -8.997 |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit Transaktionen und diesbezüglichen Reorganisationsaufwendungen |
0 | -3.074 |
| EBIT | 33.677 | 17.188 |
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Adjustiertes Konzernergebnis fortzuführende Geschäftsbereiche |
35.218 | 24.070 |
| Adjustiertes Ergebnis je Aktie fortzuführende Geschäftsbereiche in € (unverwässert) |
2,92 | 2,01 |
| Adjustierungen: | ||
| Planmäßige Abschreibungen PPA | -8.036 | -8.997 |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit Transaktionen und diesbezüglichen Reorganisationsaufwendungen |
0 | -3.074 |
| Steuern | 1.253 | 2.263 |
| Konzernergebnis fortzuführende Geschäftsbereiche |
28.435 | 14.262 |
| Ergebnis je Aktie fortzuführende Geschäftsbereiche in € (unverwässert) |
2,36 | 1,19 |
Die Kapitalflussrechnung des STRATEC-Konzerns zeigt die Herkunft und Verwendung der Zahlungsströme innerhalb eines Geschäftsjahres. Dabei wird zwischen dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. In der Kapitalflussrechnung werden die Veränderungen einzelner Posten der Ertragsrechnung und der Bilanz erfasst.
| 31.849 | 21.262 | +49,8% |
|---|---|---|
| -21.845 | -27.719 | n/a |
| 5.223 | 5.454 | -4,2% |
| n/a | ||
| 15.227 | -1.003 |
Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 um 49,8% auf 31,8 Mio. € von 21,3 Mio. € im Vorjahr. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem gestiegenen Konzernergebnis, einem höheren Anteil enthaltener Abschreibungen sowie einem niedrigeren Betrag an gezahlten Ertragssteuern. Der Anstieg des Nettoumlaufvermögens wirkte sich dagegen negativ auf die Entwicklung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit für das Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf 21,8 Mio. € nach 27,7 Mio. € im Vorjahr. Die Investitionen in Sachanlagen verbleiben dabei, bedingt durch die Baumaßnahmen zur Erweiterung der Gebäudekapazität am Standort Birkenfeld, mit 14,6 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €) auf einem hohen Niveau. Die Investitionen in immaterielle Vermögengegenstände belaufen sich auf 11,1 Mio. € (Vorjahr: 10,7 Mio. €).
Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 5,2 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio.€) und setzt sich aus der Nettoaufnahme von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 12,5 Mio. €, der Auszahlung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von 10,1 Mio. € sowie einem Mittelzufluss aus der Ausgabe von Aktien aus Mitarbeiteraktienoptionsprogrammen in Höhe von 2,8 Mio. € zusammen.
Die zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beläuft sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 15,2 Mio. € (Vorjahr: -1,0 Mio. €).
Die aus allen Mittelzu- und -abflüssen des Geschäftsjahres resultierenden und um Wechselkursänderungen bereinigten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode erhöhten sich auf 37,6 Mio. € von 22,7 Mio. € im Vorjahr.
STRATEC verfügt über Kreditlinien in einer Höhe von bis zu 70 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2022, die dem Unternehmen Flexibilität geben, um mögliche Liquiditätsschwankungen flexibel auszugleichen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Rahmen des Neubaus am Standort in Birkenfeld, zwei Festzinsdarlehen in Höhe von insgesamt 15 Mio. € aufgenommen. Daneben werden projektbezogen Fördermittel genutzt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden neue Fördermittel in Höhe von 5 Mio. € an die Gesellschaft ausgezahlt sowie weitere 10 Mio. € zugesagt, die im ersten Quartal 2021 und somit nach dem Bilanzstichtag ausgezahlt wurden.
STRATEC hat im Geschäftsjahr 2020 Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 14,6 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €) getätigt. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte belaufen sich auf 11,0 Mio. € (Vorjahr: 10,7 Mio. €). Bei den Sachanlageinvestitionen handelt es sich dabei insbesondere um die Ende 2020 abgeschlossenen Baumaßnahmen zur deutlichen Erweiterung der Gebäude am Standort Birkenfeld. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte setzten sich dagegen im Wesentlichen aus aktivierten Entwicklungsleistungen zusammen.
Die Investitionsquote, d.h. die Summe der Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte bezogen auf den Umsatz, beläuft sich im Jahr 2020 auf 10,2% (Vorjahr: 12,1%) und liegt somit im Rahmen des im Prognosebericht des Vorjahres genannten Zielwerts von 10% bis 12%. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 25,6 Mio. € überstiegen dabei die Abschreibungen in Höhe von 16,5 Mio. €. Damit sichern sie den langfristigen Werterhalt und die Expansion des Unternehmens, um auch weiterhin als innovationsführendes Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung der Medizintechnik leisten zu können.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 beläuft sich auf 331,9 Mio. € und hat sich damit gegenüber Vorjahr von 299,4 Mio. € um 10,9% erhöht. Die Ausweitung der Bilanzsumme beruht insbesondere auf einer Erhöhung bei den Sachanlagen, den Vorräten und den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Der Anstieg der Sachanlagen ergibt sich im Wesentlichen aus dem positiven Saldo von getätigten Investitionen in Höhe von 14,6 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €) und den Abschreibungen in Höhe von 6,1 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €). Die Investitionen in Sachanlagen resultieren dabei unter anderem aus den Ende 2020 abgeschlossenen Baumaßnahmen zur Erweiterung der Gebäude am Standort Birkenfeld. Der Anstieg der Vorräte ist dagegen auf den höheren Systemoutput sowie einen gestiegenen Bevorratungsbedarf zur Absicherung der Lieferfähigkeit vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie zurückzuführen.
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
88.613 | 97.092 | -8,7% |
| Langfristige Ver mögenswerte (ohne Immaterielle Vermögenswerte) |
87.010 | 73.191 | +18,9% |
| Kurzfristige Vermögenswerte |
156.281 | 129.131 | +21,0% |
| Konzernbilanzsumme | 331.904 | 299.414 | +10,9% |
Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2020 erhöhte sich vor dem Hintergrund des positiven Konzernergebnisses sowie unter Abzug der im Geschäftsjahr erfolgten Dividendenausschüttung (in Höhe von 10,1 Mio. €) um 8,5% auf 172,5 Mio. € gegenüber 159,0 Mio. € zum Vorjahresstichtag.
Die Eigenkapitalquote befindet sich damit mit 52,0% (Vorjahr: 53,1%) weiterhin auf einem soliden Niveau.
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 172.545 | 159.007 | +8,5% |
| Langfristige Schulden | 123.693 | 104.736 | +18,1% |
| Kurzfristige Schulden | 35.666 | 35.671 | -0,0% |
| Konzernbilanzsumme | 331.904 | 299.414 | +10,9% |
| Kennzahl | Definition | 2020 | 2019 | derung |
|---|---|---|---|---|
| Zahlungs mittel und Zahlungs mittel äquivalente |
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
37.561 | 22.708 | +65,4% |
| Net Working Capital |
Kurzfristige Vermögenswerte ./. Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente ./. Kurzfristige Schulden |
83.054 | 70.751 | +17,4% |
| Operativer Cashflow je Aktie |
Operativer Cashflow/ Anzahl Aktien (unverwässert) |
2,64 | 1,77 | +49,2% |
| Investitions quote |
(Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte)/ Konzernumsatz |
10,2% | 12,1% | -190 bp |
31.12.
31.12.
Verän-
bp = Basispunkte
Die langfristigen Schulden stiegen im Geschäftsjahr 2020 um 18,9 Mio. € auf 123,7 Mio. € (Vorjahr: 104,8 Mio. €). Der Anstieg resultiert unter anderem aus dem im Jahr 2020 erhöhten Investitionsvolumen sowie der Finanzierung des temporär erhöhten Bevorratungsbedarfs.
Die kurzfristigen Schulden verblieben mit 35,7 Mio. € auf Vorjahresniveau. Dabei wurde ein Rückgang bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch einen Anstieg bei den Finanzverbindlichkeiten kompensiert.
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | 331.904 | 299.414 | +10,9% |
| Eigenkapital | 172.545 | 159.007 | +8,5% |
| Eigenkapitalquote in % | 52,0 | 53,1 | -110 bp |
| Finanzielle Verbindlichkeiten |
120.238 | 99.962 | +20,3% |
| Finanzielle Verbind lichkeiten in % der Bilanzsumme |
36,2 | 33,4 | +280 bp |
| Verschuldungsgrad in % (Verbindlich keiten/EK) |
92,4 | 88,3 | +410 bp |
bp = Basispunkte
STRATECs nachhaltiger Erfolg basiert auf den Leistungen ihrer qualifizierten und hochmotivierten Mitarbeiter, die in Partnerschaft mit global agierenden, oftmals marktführenden Kunden innovative Technologien und Lösungen entwickeln, welche es den Partnern ermöglichen, ihre Märkte, durch zuverlässige, sichere und bedienerfreundliche Produkte zu prägen und mitzugestalten.
Das Wissen, durch eigenentwickelte Lösungen zur Fortentwicklung der weltweiten Diagnostik beitragen zu können, ist ein zusätzlicher Motivator für das STRATEC-Team.
Ein vorrangiges Ziel von STRATEC ist es, der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Mitarbeiterzahl durch neue berufliche Herausforderungen sowie einen professionellen Umgang mit Mitarbeitern und Partnern ein modernes und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten, welches weiterhin zu Höchstleistungen Ansporn gibt und die Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen bindet. Weiterführende Informationen zum Thema Mitarbeiterbelange können der nichtfinanziellen Konzernerklärung dieses Berichts entnommen werden.
Die Mitarbeiterzahl der STRATEC-Gruppe ist in 2020 erneut leicht gestiegen. Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte STRATEC 1.319 Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Mitarbeiterzahl somit um 1,3% gesteigert. Bereinigt um die Veräußerung der Business Unit Data Solutions entspricht dies einem organischen Anstieg der Mitarbeiterzahl von 4,1%. Unterjährige Schwankungen wurden durch den Einsatz von Zeitarbeitern ausgeglichen.

| Mitarbeiter gesamt | 1.319 1.302 |
+1,3% |
|---|---|---|
| Festangestellte Mitarbeiter |
1.223 1.223 |
+0,0% |
| Zeitweise überlassene Mitarbeiter |
96 79 |
+21,5% |
| Mitarbeiter Inland | 515 501 |
+2,8% |
| Mitarbeiter Ausland | 804 801 |
+0,4% |
| Auszubildende und Praktikanten |
45 47 |
-4,3% |
| Mitarbeiter Forschung und Entwicklung sowie Entwicklungssupport |
653 674 |
-3,1% |
| Anteil weibliche Mitarbeiter | 29,6% 28,2% |
+140 bp |
| 2020 2019 |
bp = Basispunkte
Eine der wesentlichen Tätigkeiten und Kompetenzen von STRATEC ist die Entwicklung komplexer technologischer Systeme, die bio-chemische Prozesse in Einklang mit hoch integrierter Hard- und Software bringen. Dies spiegelt sich unter anderem in der Tatsache wider, dass 653 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind, was einem Anteil von etwa 50% aller Beschäftigten entspricht. Dieser Anteil wird auch für die zukünftigen Jahre auf einem hohen Niveau erwartet. Aufgrund des interdisziplinären Arbeitsfeldes bringen viele Mitarbeiter in diesem Bereich nicht nur technisches, sondern auch wissenschaftliches Know-how mit.
Der Personalaufwand, ohne Hinzurechnung von Zeitarbeitern, lag im Geschäftsjahr 2020 bei 77,0 Mio. € (Vorjahr: 67,1 Mio. €).
Die COVID-19-Pandemie hat einmal mehr die hohe Bedeutung in-vitro-diagnostischer Lösungen innerhalb der weltweiten Gesundheitssysteme hervorgehoben. Globale Megatrends, wie beispielsweise eine älter werdende Bevölkerung oder die zunehmende Anzahl chronischer sowie infektiöser Krankheiten, sorgen zudem für eine nachhaltig wachsende Nachfrage nach in-vitro-diagnostischen Produkten. Des Weiteren erschließen bedeutende technologische Fortschritte sowie steigende Sensitivitäten immer mehr Anwendungsgebiete für in-vitrodiagnostische Verfahren. Die langfristigen Wachstumsaussichten für die Zielmärkte der STRATEC-Kunden werden vor diesem Hintergrund daher unverändert positiv beurteilt.
Zusätzlich profitiert STRATEC von einem weiterhin wachsenden Interesse und der Bereitschaft von Kunden, die Entwicklung und Fertigung von Automatisierungslösungen an spezialisierte Partner auszulagern. Dies spiegelt sich zum einen in einer Vielzahl von über die letzten Jahre erfolgten Markteinführungen sowie der gut gefüllten Entwicklungspipeline des Unternehmens wider.
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens verzeichnet STRATEC für das erste Halbjahr 2021 eine weiterhin wachsende Nachfrage für eine Vielzahl von Produktlinien. Vor diesem Hintergrund und zusammen mit den bereits für das zweite Halbjahr 2021 erhaltenen und durch STRATEC risikoadjustierten Bestellprognosen der Kunden, erwartet STRATEC für das Geschäftsjahr 2021 ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum mindestens im mittleren einstelligen Prozentbereich. Für die adjustierte EBIT-Marge prognostiziert STRATEC im Geschäftsjahr 2021 einen Wert von etwa 17,0% bis 18,0% (2020: 16,7%).
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie beobachtet STRATEC weiterhin eine erhöhte Volatilität im Bestellverhalten ihrer Kunden. Insgesamt waren dabei zuletzt erneut Erhöhungen bei den Bestellprognosen für das zweite Halbjahr 2021 zu verzeichnen. Aufgrund der durch die Pandemie bedingten zusätzlichen Prognoseunsicherheit sind diese Erhöhungen in der oben genannten Finanzprognose jedoch nicht berücksichtigt.
Nach den im Jahr 2020 abgeschlossenen Baumaßnahmen zum Umbau und der Erweiterung der Gebäude am Standort Birkenfeld, geht STRATEC für 2021 von einem Rückgang der Investitionsquote aus. Für 2021 sind Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von etwa 6,0% bis 8,0% des Umsatzes (2020: 10,2%) geplant.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre auf der diesjährigen Hauptversammlung ist eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre der STRATEC SE in Höhe von 10,9 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio.€) vorgesehen. Dies entspricht einer Dividende von 0,90 € je Aktie (Vorjahr: 0,84 €).
Abhängig von der Möglichkeit, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, ist es geplant, die Mitarbeiterzahl über die nächsten Jahre weiter aufzubauen, um der anhaltend hohen Nachfrage nach Entwicklungsleistungen gerecht zu werden.
Die Finanzprognose von STRATEC basiert auf Planungen, welche die Besonderheiten des Geschäftsmodells sowie eine Reihe von internen und externen Faktoren berücksichtigen und entsprechend ihrer Bedeutung gewichten. Dabei spielen Auftragseingänge und Prognosen der Kunden sowie deren Bestellverhalten und die Lagerhaltung von Serviceteilen ebenso eine übergeordnete Rolle, wie die Anzahl der in Entwicklung und in Verhandlung befindlichen Projekte. Weitere Opportunitäten durch externes Wachstum sind hierbei unberücksichtigt. Aufgrund der langfristigen Geschäftsbeziehungen sind konjunkturelle Entwicklungen für STRATEC von untergeordneter Bedeutung. Der konjunkturelle Faktor fließt deshalb nur schwächer gewichtet in die Prognosen ein.
In den dynamischen, aber größtenteils stark regulierten Märkten, in denen sich STRATEC und ihre Tochtergesellschaften bewegen, wird durch die Gesetzgeber und Zulassungsbehörden versucht, viele Risiken durch eine strikte Gesetzgebung und detaillierte Zulassungsprozesse zu minimieren. Hierdurch werden viele Verfahren und Prozesse in den beteiligten Unternehmen widergespiegelt und in der jeweiligen Unternehmenskultur entsprechend gelebt. Dies reicht von der präzise zu dokumentierenden Entwicklung und Herstellung der in-vitro-diagnostischen Instrumente und Verbrauchsmaterialien bis hin zu ausgereiften Qualitätsprozessen, die sich in nahezu allen Unternehmensbereichen wiederfinden.
Darüber hinaus führt das unternehmerische Handeln, insbesondere in schnell wachsenden Märkten, zu diversen Risiken als auch Chancen, denen STRATEC durch vorbereitende und überwachende Maßnahmen und Strukturen begegnet.
Im Rahmen des Chancen- und Risikomanagements der STRATEC-Gruppe werden sowohl Chancen als auch Risiken regelmäßig bewertet und fortlaufend überwacht.
STRATECs Unternehmenswachstum der vergangenen Jahre basiert auf unternehmerischen Entscheidungen, denen das Abwägen der damit verbundenen Chancen und Risiken zugrunde lag. Um ein anhaltendes und nachhaltiges Wachstum auch in der Zukunft zu ermöglichen und um sich auf verändernde Rahmenbedingungen rechtzeitig vorbereiten zu können, wird das Chancen- und Risikomanagement regelmäßig überprüft und angepasst. Dabei werden Änderungen im regulatorischen Umfeld als Chance betrachtet, Wettbewerbsvorteile aufgrund der langjährigen Erfahrung und dem tiefgreifenden Qualitätsmanagement weiter auszubauen.
Da sich die Geschäftsmodelle der einzelnen Segmente, die sich zu einem Großteil auf das OEM-Geschäft fokussieren, stark ähneln und die daraus abzuleitenden Chancen und Risiken größtenteils identisch oder überlappend sind, wird in der nachfolgenden Darstellung der Chancen und Risiken nicht zwischen den unterschiedlichen Geschäftsbereichen unterschieden.
Ein wesentlicher Anteil der bestehenden und in Entwicklung befindlichen Produkte von STRATEC kommt in der In-vitro-Diagnostik (IVD) zum Einsatz. Daneben wird jedoch auch eine nicht unbedeutende Anzahl an Systemen in Forschungslaboren, im sogenannten Life-Science-Bereich, verwendet. Innerhalb des IVD-Bereichs gibt es Segmente, für die in den kommenden Jahren ein über dem Branchengesamtschnitt liegendes Wachstum vorausgesagt wird. STRATEC hat sich auf einige dieser Bereiche mit entsprechenden Entwicklungsprojekten fokussiert. Insbesondere sind hier verschiedene Bereiche innerhalb der Molekularen Diagnostik und hochsensitive Immunoassay-Verfahren zu nennen.
Daneben sollten mittelfristig auch geopolitische, infrastrukturelle und demografische Entwicklungen dafür sorgen, dass einer steigenden Anzahl an Menschen weltweit eine höhere Anzahl diagnostischer Tests zur Verfügung stehen. Das hierdurch weiterhin steigende Testvolumen sollte für ein nachhaltiges Wachstum des IVD-Marktes sorgen.
STRATEC hat weiterhin eine Vielzahl an Kunden- und Eigenprojekten in der Entwicklung. Die daraus hervorgehenden Produkte werden in den kommenden Jahren durch STRATECs Kunden in den Markt eingeführt und dienen als eine der wesentlichen Grundlagen für das zukünftige Wachstum der STRATEC-Gruppe. STRATEC bewertet vor Abschluss neuer Entwicklungs- und Lieferverträge die potentiellen Projekte auf deren Chancen-Risiko-Profil und auf das zukünftige Platzierungspotential durch den jeweiligen Kunden auf den entsprechenden Zielmärkten. Daher geht das Unternehmen davon aus, mit neuen Produkten weiteres Wachstum zu erzielen.
Die Nachfrage nach Instrumentierungslösungen von unabhängigen Anbietern wie STRATEC ist weiterhin zunehmend, was nicht zuletzt daran liegt, dass sich viele der Diagnostikunternehmen verstärkt auf die Entwicklung ihrer Reagenzien fokussieren und somit die Entwicklung von Instrumenten nicht bzw. nicht mehr als ihr Kerngeschäft betrachten. Auch außerhalb der Diagnostik gibt es Bereiche in denen ähnliche Spezifikationen unter ähnlichen Rahmenbedingungen nachgefragt werden. Hier sind Forschungslabore an erster Stelle zu nennen. Auch Forschungsabläufe in der Pharmaentwicklung erfordern eben diese Voraussetzungen. Dadurch ergeben sich für STRATEC nach wie vor überdurchschnittlich gute Möglichkeiten an dieser Entwicklung – insbesondere dem Outsourcing-Trend – zu partizipieren. Auch die Entstehung neuer Forschungsfelder, die im Laufe der Zeit aus der Forschung in diagnostische Prozesse beziehungsweise in pharmazeutische Produkte münden, sorgen für weiter steigenden Bedarf an Automatisierungslösungen im Labor.
Pandemien, wie beispielsweise COVID-19, stellen Nationen und deren Gesundheitssysteme rund um den Globus vor immense Herausforderungen. Dabei wird schnell deutlich, dass nur wenige Länder auf Krisen dieser Art vorbereitet sind. Selbst in führenden Industrienationen stößt die medizinische Infrastruktur und die Testkapazitäten der Labore an ihre Grenzen. Daher bieten sich für Anbieter diagnostischer Anwendungen große Chancen, von dem in den kommenden Jahren zu erwartenden weltweiten Aus- bzw. Aufbau der diagnostischen Infrastruktur und damit einhergehend der Testkapazitäten der Labore zu profitieren.
Durch die weiter anhaltende Konsolidierung auf dem IVD-Markt ergibt sich durch einen vergrößerten Marktzugang der etablierten Partner für STRATEC die Chance, mit bereits etablierten Systemen höhere Absatzzahlen zu erzielen. In den letzten Jahren war zu beobachten, dass verschiedene Diagnostikkonzerne Kooperationen eingehen oder Wettbewerber übernehmen, um ihren Kunden ein breiteres Produktportfolio anzubieten und in neue Märkte einzutreten. Dadurch werden STRATECs Systeme an eine breitere Kundenbasis vertrieben. Gleichzeitig ergibt sich aus der Konsolidierung aber auch das Risiko, dass es durch die Verschmelzung von Kundenproduktportfolios zur Einstellung einzelner Produktreihen durch die Kunden kommen kann.
Durch die kontinuierlich zunehmende Regulierung des Marktes für IVD steigt die Nachfrage nach standardisierten Automatisierungslösungen. Die Anforderungen an die Genauigkeit und Verlässlichkeit von IVD-Tests nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. Automatisierte Lösungen bieten dahingehend deutliche Vorteile gegenüber manuellen Verfahren. Als Unternehmen, das in hochregulierten Märkten wie der Instrumentierung und Automatisierung sowie der Entwicklung und Herstellung von Verbrauchsmaterialien in der In-vitro-Diagnostik tätig ist, benötigt STRATEC umfassendes Wissen zur Erfüllung der Vorschriften und Regularien in den jeweiligen Märkten. Hinzu kommt, dass die Test- und Prozessabläufe, die solch unterschiedliche Fachbereiche wie Mechanik, Software, Elektronik oder biochemische Reaktionen in einem engen Zusammenspiel vereinen, ein Höchstmaß an Präzision und Abstimmung erfordern. Die entsprechende Qualitätssicherung und Prozessdokumentation sind dabei Grundlagen einer funktions- und vermarktungsfähigen Entwicklung. Diese Eigenschaften erfolgreich in einem komplexen, zuverlässigen und gleichzeitig benutzerfreundlichen Produkt zu vereinen, ist derzeit nur wenigen, meist hochspezialisierten Unternehmen vorbehalten. Hierdurch ist das Angebot an Dienstleistern, die von der Entwicklung bis zur Serienproduktion alle Bereiche der Wertschöpfungskette anbieten können, sehr begrenzt. STRATEC zählt mit ihrem breiten Technologiepool zu den wenigen Unternehmen, die diesen Anforderungen gerecht werden können. Die steigende Komplexität der Instrumente und Verbrauchsmaterialien macht es notwendig, sich dieser Entwicklung als Unternehmen stetig anzupassen und neue Technologien zu erforschen. Zugleich fungiert diese Entwicklung aber auch als eine stetig höher werdende Markteintrittsbarriere für potentielle Wettbewerber.
Der Bereich der In-vitro-Diagnostik ist ein von der Finanzierung der Gesundheitssysteme stark abhängiger Markt. Die behördliche Zulassung und die Zusage der Finanzierung einzelner diagnostischer Tests durch Krankenkassen oder Versicherungsträger ist daher ein recht aufwendiger Prozess. Technologische Veränderungen oder gänzlich neue Anwendungen sind daher in aller Regel nur selten kurzfristig durchzusetzen. STRATEC setzt daher zu einem Großteil auf die Weiterentwicklung bewährter Technologien und Verbesserungen der Prozessabläufe. Dennoch kooperiert und forscht STRATEC auch im Bereich neuer Technologien. Aktuell werden verschiedene Entwicklungsprojekte mit Partnern durchgeführt, denen das Potential beigemessen wird, ihre Zielmärkte aufgrund neuer Anwendungsbereiche oder technologischer Fortschritte nachhaltig zu beeinflussen. Der Fokus liegt bei diesen Projekten neben der Molekulardiagnostik im Bereich Point-of-Care. In diesem Bereich profitiert STRATEC vom Trend zu kleineren Systemen mit komplexen Verbrauchsmaterialien.
Aufgrund des auf sehr langfristiger Zusammenarbeit mit STRATECs Kunden beruhenden Geschäftsmodells ist das Unternehmen von einigen Risikofaktoren in deutlich geringerem Ausmaß betroffen als dies bei vielen anderen Unternehmen üblich ist, die von Konjunkturzyklen, Technologie- oder Nachfragetrends abhängig sind. Die langfristige Planung zur Entwicklung eines Analysensystems bei den Kunden erfolgt in aller Regel in Abhängigkeit ihrer Marktpräsenz, den Lebenszyklen bereits bestehender Produkte, unabhängig von Konjunkturzyklen oder Wirtschaftskrisen. Der Zeitraum für Planung, Spezifikation und Entwicklung beläuft sich auf etwa zwei bis vier Jahre, der Lebenszyklus eines in den Markt eingeführten Systems auf etwa 15 bis 20 Jahre. Bis zur finalen Einstellung der Betreuungs- und Serviceaktivitäten vergehen oftmals noch weitere fünf bis acht Jahre, woraus sich häufig eine Projekt- bzw. Produktlebensdauer von insgesamt über 25 Jahren ergibt.
Dennoch ergeben sich aus dem operativen Geschäft, dem Umfeld und aus den Kundenbeziehungen Risiken. STRATEC bewertet diese Risiken anhand ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Reputation des Unternehmens. Insofern möglich, werden Risiken durch Versicherungen abgedeckt. Dennoch bringen die Tätigkeiten von STRATEC Risiken mit sich, die sich nicht oder nur teilweise versichern lassen und die durch eine möglichst nahe Überwachung und durch entsprechende Gegenmaßnahmen in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrem Ausmaß begrenzt werden.
Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken erfolgt nach den folgenden Kriterien:
| 0% –25% | Unwahrscheinlich |
|---|---|
| 25% –50% | Möglich |
| 50% –75% | Wahrscheinlich |
| 75% –100% | Sehr wahrscheinlich |
Die Bewertung der möglichen finanziellen Auswirkung erfolgt anhand folgender Kriterien:
| Grad der Auswirkung | Definition der Schadenhöhe | ||
|---|---|---|---|
| Gering | 0 Mio.€ – 1,0 Mio.€ | ||
| Mittel | > 1,0 Mio.€ – 8,5 Mio.€ | ||
| Hoch | > 8,5 Mio.€ – 30 Mio.€ | ||
| Sehr hoch | > 30 Mio.€ |
| Eintritts wahrscheinlichkeit |
Mögliche Auswirkungen kurzfristig (bis zu 1 Jahr) mittelfristig (1–3 Jahre) |
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|---|---|---|---|---|---|
| Risiko des Ausfalls von Hauptkundenprojekten | Unwahrscheinlich | Mittel Sehr hoch |
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| Projektrisiken | Möglich | Mittel Mittel |
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| Produktionsrisiken | Unwahrscheinlich | Mittel Gering |
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| Risiko von Patentverletzungen | Unwahrscheinlich | Mittel Mittel |
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| Lieferantenrisiko | Möglich | Mittel Gering |
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| Wettbewerbsrisiken | Möglich | Gering Mittel |
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| Wechselkursrisiko | Wahrscheinlich | Mittel Mittel |
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| Liquiditätsrisiko | Unwahrscheinlich | Mittel Mittel |
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| Zinsänderungsrisiko | Wahrscheinlich | Gering Mittel |
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| Kreditausfallrisiko | Unwahrscheinlich | Mittel Gering |
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| Produkthaftungsrisiko | Unwahrscheinlich | Mittel Hoch |
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| Personalrisiken | Möglich | Mittel Mittel |
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| IT-Risiken | Möglich | Mittel Mittel |
Im Folgenden wird auf die einzelnen Risiken im Detail eingegangen:
Ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells von STRATEC liegt in der Konzentration der Zusammenarbeit mit OEM-Partnern, welche in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich zum Kreis der Markt- beziehungsweise Technologieführer gehören. Dies trifft systembedingt nur auf eine begrenzte Anzahl von möglichen Partnern zu. Daraus ergibt sich eine partiell hohe Abhängigkeitsposition. Die hieraus abgeleitete Konzentration des Umsatzes auf eine begrenzte Anzahl wesentlicher Kunden und Projekte (sogenanntes Hauptkundenrisiko) kann bei Volatilitäten im Verkauf von Analysensystemen, zum Beispiel durch Lagerbestandsreduktionen seitens der Kunden, zu Performance-Schwankungen bei STRATEC führen. Ebenso kann es durch die Beendigung eines oder mehrerer Projekte durch einen Kunden zum Ausfall geplanter Umsätze kommen, die nicht oder nur teilweise kompensiert werden könnten. Der STRATEC-Konzern wird weiter mit bestehenden und neuen Partnern im Bereich neuer Technologien zusammenarbeiten, um auch auf diesem Gebiet ein nachhaltiges Wachstum zu generieren und das "Cluster-Risiko" weiter zu minimieren.
STRATEC erwirtschaftet einen großen Teil der Umsätze durch Entwicklungsprojekte, die durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden können. Obwohl bereits bei der Ausgestaltung der Projektverträge negative Auswirkungen durch potenzielle Schäden berücksichtigt und abgesichert werden, lassen sich gewisse Risiken nicht immer ausschließen. So besteht für STRATEC das Risiko, dass ein Partner ein Projekt nach Beginn abbricht oder die Zulassung für ein Produkt nicht erteilt wird und dadurch geplante kurzfristige und mittelfristige Umsätze ausfallen. Weiterhin können sich Projektverzögerungen ergeben, die unter anderem eine Verschiebung von Umsätzen zur Folge haben können. Des Weiteren ist es für STRATEC wichtig, die Kosten für ein Projekt innerhalb des vorgesehenen Budgets zu halten. Generell haben sowohl STRATEC als auch der Kunde großes Interesse am Gelingen eines Projektes und allokieren daher in aller Regel die notwendigen Ressourcen, um ein Entwicklungsprojekt zum Erfolg zu führen. Das aktive Projektmanagement durch erfahrene Projektleiter dient dabei zusätzlich der Minimierung von Projektrisiken.
STRATEC ist bei der Produktion von Analysensystemen an den Produktionsstandorten Produktionsrisiken ausgesetzt. Dazu zählen vor allem Faktoren, die zu einem vorübergehenden Ausfall oder Verzögerungen der Produktion führen könnten, wie beispielsweise der Ausfall von Personal, Beschädigungen an den Produktionsmitteln oder der Infrastruktur durch äußere Einflüsse oder fehlendes Produktionsmaterial aufgrund von Lieferengpässen. Gewisse Risiken werden durch Notfallpläne abgemindert, die eine Bevorratung oder die Verlagerung der Produktion auf andere Standorte vorsehen. Insbesondere den Risiken, die sich aufgrund der COVID-19-Pandemie auf die Produktion auswirken können, wird soweit möglich durch Notfallpläne entgegengewirkt. Mögliche Produktionseinschränkungen oder -ausfälle aufgrund kranker oder in Quarantäne befindlicher Mitarbeiter sowie fehlender Materialien sind dabei aber nur begrenzt kontrollierbar.
STRATEC stellt durch interne und externe Überwachung sicher, dass keine Schutzrechte von Dritten verletzt werden. Ferner sichert die Gesellschaft direkt oder indirekt ihr eigenes Knowhow durch zahlreiche internationale Patente und Schutzrechtsanmeldungen.
Den steigenden Kosten in der Entwicklung, insbesondere bei Systemen höherer Komplexität und höheren Durchsatzes, tritt die STRATEC-Gruppe durch ein straffes Projektcontrolling in Verbindung mit einem effektiven Zielkostenmanagementsystem entgegen. Verursacht durch die Komplexität der Produktion konzentriert sich die STRATEC-Gruppe aus Wirtschaftlichkeitsgründen und zur Sicherung der Qualität auf eine möglichst kleine Anzahl von Lieferanten. Der hohe Betreuungsaufwand für Logistik, wie beispielsweise die langfristige Sicherstellung von Bezugspreisen und für die Überwachung der Qualitätsstandards, macht diese Konzentration im Lieferantenbereich notwendig. Dieses Risiko wird bewusst und kontrolliert in Kauf genommen, jedoch durch einen individuellen, auf die jeweilige Situation angepassten Maßnahmenkatalog, wie zum Beispiel einer intensiven Lieferantenbetreuung, Bevorratung und umsichtigen logistischen Planung in Verbindung mit klaren vertraglichen Gestaltungen und regelmäßigen Lieferantenaudits, minimiert. Im Zuge der Vorkehrmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde eine Notbevorratung soweit möglich durchgeführt. Wie lange Lieferanten wichtiger Module und Materialien lieferfähig bleiben ist nur schwer kontrollierbar. Lieferengpässe könnten im schlimmsten Fall Produktionsausfälle nach sich ziehen.
Rohstoffpreisrisiken haben eine eher untergeordnete Bedeutung.
STRATECs Wettbewerb ist derzeit im Wesentlichen auf zwei Gruppen begrenzt. Einerseits sind dies interne Entwicklungsgruppen, die bei den Diagnostikunternehmen selbst unterhalten werden. Aus einer Vielzahl von Gründen sind in den vergangenen Jahren viele Diagnostikunternehmen dazu übergegangen, diese Entwicklungsleistungen an spezialisierte Unternehmen wie STRATEC auszugliedern. Hierfür sprechen unter anderem die in aller Regel geringeren Kosten aufgrund einer kürzeren Entwicklungszeit, die sich aus Spezialisierung und aufgrund des vorhandenen Technologiepools bei einem solchen Unternehmen ergibt. Andererseits kommen jene Unternehmen als Wettbewerber in Frage, die sich ebenfalls auf die Entwicklung von Automatisierungslösungen in hochregulierten Märkten fokussieren. Da diese Spezialisierung sehr tiefgreifendes Know-how erfordert, dauert der Markteintritt für potentielle Wettbewerber relativ lange und ist mühsam. Daher ist die Anzahl an Wettbewerbern nach wie vor überschaubar und nach Kenntnis von STRATEC wurden in den vergangenen Jahren keine Marktanteile verloren, sondern hinzugewonnen.
Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der finanziellen Flexibilität wird das Liquiditätsrisiko bei STRATEC zentral überwacht und anhand einer rollierenden Liquiditätsplanung gesteuert. Das Unternehmen hat durch einen bis zum Juni 2022 laufenden Rahmenkreditvertrag sowie durch verschiedene Festzins- und Förderdarlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten ausreichend Liquidität und Flexibilität, um mögliche Liquiditätsschwankungen flexibel auszugleichen. Der Neubau am Standort in Birkenfeld, der anteilig aus diesen Darlehen finanziert wurde, ist im Geschäftsjahr 2020 nahezu fertiggestellt worden.
Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung, der vorhandenen Reserven und der erwarteten operativen Zahlungsströme werden keine Liquiditätsengpässe erwartet. Gemessen an der aktuellen Finanzlage von STRATEC wird das Risiko eines Liquiditätsausfalls als sehr gering eingeschätzt.
STRATEC hat in den letzten Jahren zunehmend Entwicklungsund Lieferverträge in USD abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde daher ein Teil der USD-Erlöse abgesichert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bestanden Devisentermingeschäfte mit Fälligkeiten im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 37,8 Mio. USD. Aufgrund der Volatilität und Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung an den Währungsmärkten sowie zur Minimierung der Risiken als Teil des Risikomanagements wird weiterhin ein bedeutender Anteil der Fremdwährungsumsätze durch Termingeschäfte gesichert. Umsatzerlöse und Kosten in anderen Währungen als dem US-Dollar und Euro spielen lediglich eine untergeordnete Rolle.
STRATEC ist aufgrund der Aufnahme von Fremdmitteln Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten wird genau beobachtet, um eine Sicherung der Zinssätze zum geeigneten Zeitpunkt durchzuführen. Im Rahmen der anteiligen Finanzierung des Neubaus am Standort Birkenfeld wurden Festzinsdarlehen mit Laufzeitende 2029 und 2030 aufgenommen. Mögliche Auswirkungen aus dem Zinsänderungsrisiko werden aktuell als gering eingestuft.
Obgleich es sich bei den Kunden und Partnern von STRATEC in der Regel um Unternehmen handelt, die in ihren Märkten eine starke Stellung einnehmen und solide finanziert sind, verbleibt ein Risiko, dass ein Kunde aufgrund der Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt.
Diesem Risiko wird soweit möglich durch eine Warenkreditversicherung bzw. durch eine Forderungsausfallversicherung sowie durch ein Kundenscreening vor Vertragsabschluss entgegengewirkt. Daher wertet STRATEC das hieraus bestehende Risiko als gering.
STRATECs Analysensysteme kommen in hochregulierten Märkten zum Einsatz. Fehldiagnosen können für betroffene Personen drastische Auswirkungen haben. Bevor ein System in einem Labor zum Einsatz kommt, finden verschiedene Test- und Validierungsphasen statt, die sicherstellen, dass strikte Prozess- und Sicherheitsvorgaben vollumfänglich erfüllt werden. Hinzu kommen mehrere Ebenen der Prozessüberwachung, beispielsweise technische, chemieinhärente, oder softwarebasierte Überwachungsmechanismen, während der Abarbeitung einer Probe. Trotzdem ergeben sich für die Lieferanten und Hersteller diagnostischer Produkte in der Praxis Haftungsrisiken, die auch durch Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie durch umfassende Qualitätskontrollen nicht umfänglich ausgeschlossen werden können.
Auch wenn STRATEC bei möglichen Haftungsansprüchen nicht an erster Stelle steht, sichert sich das Unternehmen gegen Haftungsrisiken durch entsprechende Produkthaftpflichtversicherungen ab. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass mögliche Haftungsansprüche den bestehenden Versicherungsschutz überschreiten.
Personalrisiken bestehen für STRATEC insbesondere in der Rekrutierung und Bindung von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften. Der Erfolg des Unternehmens wird maßgeblich von der Kompetenz, Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter beeinflusst. STRATEC möchte ihren Mitarbeitern daher ein attraktives und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld bieten und die Weiterbildung aktiv fördern.
Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal, insbesondere in technischen Bereichen, ist nach wie vor hoch und STRATEC steht bei der Gewinnung von Arbeitskräften in Konkurrenz zu regionalen und internationalen Unternehmen. Dem begegnet die Gesellschaft durch die Pflege und den Ausbau des Images als attraktiver Arbeitgeber sowie die frühzeitige Ansprache von jungen Fachkräften, beispielsweise auf Karrieremessen. Darüber hinaus werden verschiedene Tätigkeiten, etwa im Bereich der Softwareentwicklung, standortübergreifend durchgeführt, um die verfügbaren Ressourcen der jeweiligen Standorte zu nutzen. Somit wird eine bessere Verfügbarkeit verschiedener Berufszweige an anderen Standorten gezielt genutzt, um Engpässe an geeignetem Personal zu vermeiden.
STRATEC ist durch ihre Schnittstellen innerhalb der Gruppe und zur Außenwelt und nicht zuletzt durch Cyberangriffe diversen IT- und Datensicherungsrisiken ausgesetzt. Diesen wird in zunehmendem Maße durch Investitionen in weiteres qualifiziertes Personal, in Hard- und Software, durch Berechtigungskonzepte sowie durch Schulungs- und Präventionsmaßnahmen begegnet.
Seitens der Verantwortungsträger wurden innerhalb des Risikofrüherkennungssystems die nachfolgend dargestellten Punkte als potentielle Herausforderungen herausgearbeitet, denen es vorzubeugen gilt, um den Eintritt eines Risikos zu vermeiden:
Der Vorstand von STRATEC hat durch das Risikomanagementsystem und die fortlaufende Berichterstattung einen dem jeweiligen Bereich und dessen wirtschaftlicher Bedeutung entsprechenden Überblick über die Risiken. Diese haben sich dabei im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert.
In Folge der COVID-19-Pandemie wurden bei STRATEC zahlreiche Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen. Diese Maßnahmen umfassten sowohl die Sicherstellung der Produktions- und Lieferfähigkeit als auch den entsprechenden Schutz aller Mitarbeiter. Die Auswirkungen im Bestellverhalten der Kunden hatten einen überwiegend positiven Effekt auf die Umsatzentwicklung von STRATEC. Aus derzeitiger Sicht sollten auch die mittelfristigen Nachfrageauswirkungen eher positiv bleiben, da ein Ausbau der medizinischen Infrastruktur in zahlreichen nationalen Gesundheitssystemen zu beobachten ist. Dabei bleiben Risiken durch Ausfälle in der Liefer- und Produktionskette aber weiterhin in erhöhtem Ausmaß vorhanden.
In der Gesamtbetrachtung der Risiken sind für den Vorstand derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten.
STRATEC hat ein internes Kontrollsystem etabliert, dessen Ziel es ist, das Vermögen und die Informationen des Unternehmens zu schützen sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und der vorgeschriebenen Geschäftspolitik zu sichern.
Das interne Kontrollsystem basiert auf:
STRATEC hat ihre konzernweit gültigen Verhaltensrichtlinien und ethischen Grundsätze sowie weitere Richtlinien in einem Verhaltenskodex (Corporate Compliance Policy) zusammengefasst. Dieser ist für alle Mitarbeiter bindend und wird turnusgemäß durch eine aktualisierte Risikoanalyse weiterentwickelt.
Diese Richtlinien basieren auf:
Innerhalb der STRATEC-Gruppe wurde im Rahmen des Risikomanagementsystems ein Risikofrüherkennungssystem etabliert, welches in Form eines Risikohandbuchs zur Beurteilung potentieller Risikobereiche umgesetzt wurde. Es dient der Analyse und Beurteilung von Risiken des Unternehmens und seines Umfelds.
Unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben des § 91 Absatz 2 AktG bildet das bei STRATEC etablierte System ein umfassendes Instrument zur Überwachung elementarer Prozesse und frühzeitigen Identifizierung eventueller Risiken ab.
• Aktiengesetz
STRATEC verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS), welches Prüfungsprozesse unter anderem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess enthält und indem geeignete Unternehmensstrukturen sowie Arbeitsprozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Ziel des IKS ist es, Fehlerrisiken und Schäden, die durch das eigene Personal oder durch kriminelle Dritte verursacht werden können, so weit wie möglich auszuschließen. Das IKS umfasst im Allgemeinen folgende Maßnahmen:
Folglich wird der Wirkungsgrad der betrieblichen Prozesse nachhaltig gesichert und erhöht. Ferner wird das Kontrollbewusstsein im Unternehmen sensibilisiert.
Der (Konzern-) Rechnungslegungsprozess soll gewährleisten, dass unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Normen die (Konzern-) Rechnungslegung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von STRATEC vermittelt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein IKS, unabhängig von dessen Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit dahingehend liefern kann, dass wesentliche Falschaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.
Das IKS von STRATEC hat ferner sicherzustellen, dass eine einheitliche, korrekte und zeitnahe buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Transaktionen erfolgt, um die Einhaltung der gesetzlichen Normen, der Rechnungslegungsvorschriften sowie der internen Richtlinien zur Rechnungslegung, welche für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verbindlich sind, zu gewährleisten.
Um die Risiken soweit wie möglich einzugrenzen und um fehlerbehaftete Aussagen und Angaben im Konzernabschluss oder betrügerische Handlungen zu vermeiden bzw. aufzudecken, werden die folgenden wesentlichen Maßnahmen ergriffen:
Das IKS von STRATEC hat sicherzustellen, dass die Einzelgesellschaften in der STRATEC-Gruppe ihre Abschlüsse nach den jeweils für sie geltenden Vorschriften und unter Wahrung der konzernweiten Maßgaben erstellen. In diesem gesamten Rechnungslegungsprozess werden die lokalen Gesellschaften durch geschulte Ansprechpartner bei der Muttergesellschaft unterstützt, die gleichzeitig eine Qualitätskontrolle für die übernommenen Finanzdaten darstellen und den Gesellschaften daneben bei komplexen Fragestellungen zur Seite stehen. Auf Basis der Daten, der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen, wird das konsolidierte Rechenwerk unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zentral erstellt. Die Fachverantwortlichen kontrollieren die etablierten Prozesse zur Überprüfung der Regelkonformität bei der Überleitung in den Konzernabschluss. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses wird auch auf die Expertise von externen Beratungsgesellschaften zurückgegriffen. Als börsennotiertes Unternehmen überwacht und analysiert STRATEC alle Änderungen der Gesetze, IFRS-Rechnungslegungsstandards und anderer Verlautbarungen bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss, damit diese zeitnah umgesetzt werden können.
Die STRATEC Corporate Compliance Policy ist für alle Mitarbeiter bindend und wird turnusgemäß durch eine regelmäßig aktualisierte Risikoanalyse weiterentwickelt. Das Verständnis von Corporate Compliance wird bei STRATEC als wichtiger Grundbaustein der täglichen Geschäftstätigkeit sowohl intern als auch extern gesehen. Hierbei ist die Beachtung von unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtsordnungen genauso wichtig, wie das Einhalten ethischer Grundsätze.
Diese Richtlinien werden in Form von Schulungen und persönlichen Gesprächen allen Mitarbeitern, Vorgesetzten und Vorständen vermittelt.
Nur über die Kenntnis und das Verständnis anwendbarer Regelungen kann die Einhaltung durch alle relevanten Personen als Ganzes gewährleistet werden. Nur so ist ein Auftreten im internationalen Geschäftsverkehr nach den notwendigen Standards möglich.
Um die unternehmensweite Compliance-Kultur zu standardisieren, werden auch die lokalen Compliance-Verantwortlichen aller STRATEC-Tochterunternehmen regelmäßig gezielt geschult. Daneben wird bei Corporate Compliance Summits ein Erfahrungsaustausch ermöglicht. Das Ziel ist es, ein gruppenweit einheitliches Compliance Management System zu pflegen und die lokalen Verantwortlichen bei der Umsetzung zu unterstützen.
Neben den Schulungen für neue Mitarbeiter finden regelmäßig Schulungen innerhalb der Abteilungen statt, um alle Mitarbeiter für das Compliance-Verständnis zu sensibilisieren.
Die STRATEC Corporate Compliance Policy beinhaltet folgende Elemente:
STRATECs Compliance Management System wird kontinuierlich um aktuelle Themen erweitert und optimiert. Dadurch werden die Vorgesetzten der verschiedenen Ebenen in die Lage versetzt, bestimmte Risiken zu erkennen und diese durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden. Ergänzend finden in regelmäßigen Abständen persönliche Gespräche zwischen Vorgesetzten und dem zuständigen Compliance Officer statt. Durch diese persönlichen Gespräche können potentielle Konflikte oder fragliche Sachverhalte in den Abteilungen früh erkannt und geklärt werden. Die abschließenden Ergebnisse der Gespräche berichtet der Compliance Officer direkt an den Vorstand. Der Vorstand nimmt seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat wahr.
Als Teil des Corporate Compliance Management System wird eine regelmäßige Überwachung steuerlicher Risikobereiche innerhalb der Gruppe durch ein steuerliches Kontrollsystem (Tax-CMS) gewährleistet. Somit sollen mögliche steuerliche Risiken rechtzeitig identifiziert und analysiert werden, mit dem Ziel diese zu minimieren bzw. zu vermeiden.
Darüber hinaus hat STRATEC ein Compliance Board etabliert, welches sich aus festen Mitgliedern aus verschiedenen Risikobereichen zusammensetzt und dazu noch wechselnde Sitze vergibt. Ziel hierbei ist, eine höhere Transparenz und Diversität bei der Erkennung von Risiken zu implementieren und als Gremium bei der Festlegung von Compliance-Zielen für das jeweilige Jahr zusammen zu arbeiten.
STRATEC erwartet von jedem Mitarbeiter ein compliance-konformes Verhalten, um sicherzustellen, dass in dessen Verantwortungsbereich liegende geschäftliche Entscheidungen sowie Handlungen kontinuierlich mit der Corporate Compliance Policy übereinstimmen.
Ein anonymisiertes Hinweisgebersystem (Whistleblowing System) für Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße ist seit 2017 in Kraft.
Das Risikofrüherkennungssystem bei STRATEC folgt den gesetzlichen Vorgaben des § 91 Absatz 2 AktG. Die zu analysierenden Risikokategorien sind im Wesentlichen allgemeine Betriebsrisiken, Marktrisiken sowie Projektrisiken. Darunter fallen beispielsweise Risiken aus Beteiligungen, Logistikrisiken, IT-Risiken, Personalrisiken, finanzwirtschaftliche Risiken, Absatzmarktrisiken und rechtliche Risiken. Die jeweiligen Verantwortungsträger erstellen in den vorgegebenen Zeitabständen Berichte über ihre Verantwortungsbereiche, die in einer systematisierten Vorgehensweise qualifiziert und quantifiziert werden. Dabei werden die jeweiligen Berichte durch ein Risikokomitee, das sich aus Mitgliedern operativer Fachbereiche sowie aus dem Bereich Finanzen zusammensetzt, geprüft und durch den Vorstand bewertet. Außergewöhnliche Vorgänge müssen hiervon unabhängig sofort gemeldet werden. In den unterschiedlichen Aggregationsstufen wird den Entscheidungsträgern und Organen ein so genanntes Risikohandbuch als Steuerungsinstrument zur Verfügung gestellt. Mit dem Risikohandbuch wird ein adäquates Handlungsschema zur Verfügung gestellt, welches die Nutzer in die Lage versetzt, notwendige Schritte und Maßnahmen zur Erfüllung interner und gesetzlicher Anforderungen durchzuführen.
Somit können etwaige bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifiziert und die sich hieraus möglicherweise ableitenden Konsequenzen, auch über den zeitlichen Verlauf hinweg, mit der Veränderung der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und sichtbar gemacht werden. Hierbei sind auch die jeweiligen Einzelgesellschaften der STRATEC-Gruppe sowie mögliche Wechselwirkungen zwischen den Konzerngesellschaften in die Risikoanalyse und die Berichterstattung miteinbezogen.
Zur Risikobewältigung werden generell die folgenden Maßnahmen eingesetzt:
Das Risikomanagementsystem der STRATEC SE wird durch Integration der Tochtergesellschaften in das Risikomanagementsystem der Gruppe sichergestellt. Auf Ebene der Abteilungen Entwicklung, Fertigung, Marketing und Vertrieb ist neben dem strukturierten Reporting und der Erhebung der Finanzkennzahlen in wöchentlichen, monatlichen und quartalsweisen Intervallen auch die sofortige Meldung von wesentlichen Ereignissen verpflichtend.
STRATECs Finanzstrategie ist auf die Bereitstellung der notwendigen Mittel für das angestrebte organische und mögliche akquisitorische Wachstum ausgerichtet.
Die Finanzierung der STRATEC-Gruppe erfolgt durch die aus der operativen Geschäftstätigkeit erzielten Mittelzuflüsse sowie aus einer mittel- bis langfristig ausgerichteten Finanzierung durch verschiedene Kreditinstitute insbesondere im Rahmen eines Rahmenkreditvertrags und verschiedener Festzinsdarlehen. Investitionsprogramme und Förderdarlehen werden soweit möglich in die Finanzierung mit eingebunden.
Eine grundsätzlich konservative Finanzpolitik mit dem Ziel der jederzeitigen Bereitstellung erforderlicher Liquidität, beispielsweise für neue Entwicklungs- und Forschungsvorhaben oder für externes Wachstum sowie ein effektives Risikomanagement, sind die wichtigsten Ziele für das Finanzmanagement der STRATEC-Gruppe. Die Erreichung dieser Ziele wird vorwiegend durch Liquiditätsplanung und -steuerung sowie eine Optimierung der Finanzierungskosten verfolgt. Darüber hinaus betreibt STRATEC, bei einer Ausschüttungsquote von 40 bis 60% des bereinigten Konzernergebnisses, eine auf Kontinuität ausgerichtete Dividendenpolitik, die sich an der langfristigen und nachhaltigen Geschäftsentwicklung der Gruppe ausrichtet. Dabei steht die Nutzung externer und interner Wachstumschancen, bei der von dieser Maßgabe temporär abgewichen werden kann, unverändert in STRATECs Fokus.
Finanzielle Risiken können grundsätzlich aus Währungs- und Zinsschwankungen erwachsen. Wie zuvor erwähnt (siehe Abschnitt 2. Risiken – Währungsrisiken), nehmen die Währungsrisiken in Beschaffungs- und Vertriebsmärkten innerhalb der STRATEC-Gruppe zu. Deshalb werden, um diesem Risiko zu begegnen, gezielt derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögensgegenstand und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Bei den finanziellen Vermögenwerten wird unterschieden zwischen:
Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung von Grundgeschäften, nicht aber zu Handels- oder Spekulationszwecken genutzt.
Die Cash-Management-Verantwortlichen überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob Währungssicherungsgeschäfte sinnvoll sind. Es wird erwartet, dass das Risiko aus Währungsschwankungen und somit der Abschluss entsprechender Sicherungsgeschäfte weiter zunehmen wird. Grundsätzlich werden Finanzderivate dort eingesetzt, wo Risiken aus dem operativen Geschäft oder Währungsbestandsrisiken abzusichern sind. Der Abschluss dieser Geschäfte ist an sehr strenge Auflagen in der Geschäftsordnung des Vorstands gebunden und wurde mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden innerhalb der STRATEC-Gruppe Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Zinsrisiken begegnen wir auf der Grundlage der internen Vorgaben des Risikomanagementsystems. Danach können in Abhängigkeit von der internen Risikoeinschätzung auch Absicherungen mittels Finanzderivaten vorgenommen werden. Finanzderivate zur Zinsoptimierung können dort eingesetzt werden, wo es Finanzierungsnotwendigkeiten opportun machen und wo sie vor dem Hintergrund einer generellen Transaktion stehen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Zinsderivate von STRATEC abgeschlossen.
Der Vergütungsbericht der STRATEC SE erläutert die Grundlagen für die Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Höhe und Struktur. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Vorgaben des § 314 Absatz 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 und Nr. 6b) HGB sowie § 315a Absatz 2 HGB.
Der Aufsichtsrat setzt die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest, beschließt das Vergütungssystem und überprüft es regelmäßig. Die Festlegung der Vergütung orientiert sich insbesondere sowohl an der Aufgabe und der Leistung des Einzelnen als auch an der wirtschaftlichen Lage sowie der zukünftigen Entwicklung von STRATEC. Das Vergütungssystem des Vorstands entspricht weiterhin dem auf der Hauptversammlung am 6. Juni 2013 mehrheitlich gebilligten Vergütungssystem, bestehend aus einer auf das Geschäftsjahr bezogenen fixen Vergütung, einer auf das Geschäftsjahr bezogenen variablen Vergütung, einer auf das Geschäftsjahr und die beiden Folgejahre bezogenen variablen Vergütung sowie einer langfristigen, aktienkursbasierten Vergütung.
Diese umfasst einen Grundbetrag, der monatlich als Gehalt ausbezahlt wird sowie Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines angemessenen Personenkraftwagens, Versicherungsleistungen und einzelvertragliche Regelungen bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Darüber hinaus ist die private Nutzung dienstlich erworbener Bonusmeilen und sonstiger Vergünstigungen in einem angemessenen Umfang ausdrücklich gestattet.
Diese umfasst eine Zielgrößen- als auch eine erweiterte Komponente. Die Zielgrößenkomponente bemisst sich nach einem Prozentsatz von dem um einen Sockelbetrag gekürzten nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelten Ergebnis vor Steuern und Zinsen sowie Abschreibungen und Wertminderungen im Konzern (Konzern-EBITDA). Die erweiterte Komponente wird durch den Aufsichtsrat unter der Maßgabe, dass dadurch besondere Leistungen des Vorstands honoriert werden sollen (Anerkennungsbonus), festgelegt. Die Auszahlung der Zielgrößenkomponente erfolgt nach der Hauptversammlung der STRATEC SE für das Geschäftsjahr 2020, wobei ein einvernehmlich festgelegter monatlicher Vorauszahlungsanspruch des Vorstands besteht. Die Auszahlung der erweiterten Komponente erfolgt unmittelbar nach dem Aufsichtsratsbeschluss, im welchem die Gewährung beschlossen wurde.
Diese beinhaltet zu gleichen Teilen eine gebundene Komponente, eine individuelle Komponente und eine Zusatzkomponente, wobei sich die gebundene Komponente aus zwei Subkomponenten zusammensetzt. Die festgelegten Zielvorgaben für die gebundenen Komponenten sind dabei an die prozentuale Steigerung von Konzernumsatz sowie Konzern-EBITDA gekoppelt. Für eine 100%ige Zielerreichung ist hierbei ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 12,5% über den Zeitraum der MVV vorgegeben. Für die individuelle Komponente werden vom Aufsichtsrat mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied sowohl Einzel- als auch Gesamtziele vereinbart, welche insbesondere auch Zielgrößen in Bezug auf nichtfinanzielle Leistungsindikatoren beinhalten. Die Zielerreichung für die MVV bemisst sich darüber hinaus in der zeitlichen Dimension jeweils aus der Erreichung der festgelegten Zielvorgaben für das laufende Geschäftsjahr und der beiden Folgejahre sowie einem Zielbonus, d.h. dem Betrag, der im Fall einer 100%igen Zielerreichung aller Komponenten ausgezahlt wird. Die Auszahlung der MVV erfolgt jeweils nach der Hauptversammlung der STRATEC SE des zweiten Folgejahres. Demzufolge erfolgt die Auszahlung der im Jahr 2018 (bzw. 2019 und 2020) gewährten MVV im Jahr 2021 (bzw. 2022 und 2023). Es können jedoch mit Rücksicht auf die Erreichung der individuellen Zielvorgaben und der Erreichung der Zwischenzielvorgaben jeweils Vorauszahlungen zum Ende eines jeden Geschäftsjahres im Einvernehmen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vorgenommen werden. Diese Möglichkeit der Vorauszahlung wurde bisher nicht in Anspruch genommen.
Diese beinhaltet im Verhältnis 75% zu 25% sowohl schuldrechtliche Vereinbarungen, bei denen sich die Zahlungen an der langfristigen Aktienkursentwicklung orientieren, ohne dass eine tatsächliche Lieferung physischer bzw. tatsächlicher Aktien erfolgt (Aktienwertsteigerungsrechte; SARs) als auch Aktienoptionen.
Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung der Aktienoptionsprogramme sind im Konzernanhang im Abschnitt "C. Konzernbilanz (9) Eigenkapital – Aktienoptionsprogramme" dargestellt.
Die Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) sind grundsätzlich wie folgt ausgestaltet:
Die Rechte beziehen sich auf eine zu leistende Zahlung der Gesellschaft an das Vorstandsmitglied, wobei die Höhe der zu leistenden Zahlung auf Basis der im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse dokumentierten Entwicklung des Aktienwertes der STRATEC SE (Bezugsaktie) über eine vorab festgelegte Laufzeit hinweg ermittelt wird.
Die Laufzeit soll dabei, gerechnet vom Ausgabestichtag, mindestens fünf Jahre betragen, wobei eine erstmalige Auszahlung des Wertes der Wertsteigerungsrechte frühestens nach einer "Mindestwartezeit" von zwei Jahren verlangt werden kann. Bei einer Auszahlung vor Ende der Laufzeit der Rechte (vorzeitiges Auszahlungsverlangen) verkürzt sich die Laufzeit der Rechte entsprechend. Sofern das Ende der Laufzeit auf einen Zeitpunkt fallen sollte, welcher innerhalb von 30 Börsenhandelstagen vor dem Termin der Veröffentlichung von Quartals- oder Jahresabschlusszahlen liegt, verlängert sich die Laufzeit bis zum ersten Börsenhandelstag nach Ablauf dieses Zeitfensters.
Ein vorzeitiges Auszahlungsverlangen muss schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats erfolgen und darf nicht innerhalb des vorgenannten Zeitfensters liegen. Im Übrigen hat ein vorzeitiges Auszahlungsverlangen zu unterbleiben, sofern nach insiderrechtlichen Vorschriften oder nach festgelegten Compliance-Regeln zum jeweiligen Zeitpunkt Geschäfte mit Aktien der STRATEC SE nicht durchgeführt werden sollten.
Der Auszahlungsanspruch ist, sofern der Aufsichtsrat hiervon nichts Abweichendes bestimmt, auf Basis der Steigerung des XETRA-Schlusskurses einer Bezugsaktie bis zum Ende der Laufzeit (bezogen auf einen 30-tägigen Durchschnittskurs zuzüglich Dividenden) gegenüber dem XETRA-Schlusskurs zum Zeitpunkt des Ausgabestichtages (Bezugskurs) zu ermitteln, wobei die jährliche Kurssteigerung der Bezugsaktie – ohne dass die Kursentwicklung innerhalb der Laufzeit zu berücksichtigen ist – mindestens acht Prozent betragen muss (Auszahlungshürde). Sofern die Laufzeit der Rechte nicht einem vollen Jahr entspricht, ist die Kurssteigerung pro rata temporis zu ermitteln.
Die Höhe des Auszahlungsanspruches nach Ablauf der Mindestwartezeit bzw. am Ende der Laufzeit – vorausgesetzt, dass die Auszahlungshürde erreicht wird – errechnet sich, sofern der Aufsichtsrat hiervon nichts Abweichendes bestimmt, als Differenz zwischen dem ermittelten Bezugskurs am Anfang der Laufzeit multipliziert mit der Anzahl der Rechte abzüglich ermitteltem Bezugskurs am Ende der (verkürzten) Laufzeit ebenfalls multipliziert mit der Anzahl der Rechte.
Die Auszahlung an sich hat mit der nächsten Gehaltsabrechnung des Vorstandsmitgliedes, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ende der (verkürzten) Laufzeit zu erfolgen. Die STRATEC SE kann, bei Auszahlungsbeträgen über 100.000,00 € und unter Verpflichtung zur Verzinsung, verlangen, dass die Auszahlung in zwei gleich hohen Raten nach sechs und nach zwölf Monaten erfolgen soll.
Sofern der Vorstand Aufsichtsratsmandate, Geschäftsführerpositionen oder ähnliche Ämter bei verbundenen Unternehmen wahrnimmt, soll hierfür durch das verbundene Unternehmen regelmäßig keine gesonderte Vergütung bezahlt werden. Sofern gleichwohl eine solche Vergütung erfolgt, werden diese Beträge entsprechend angerechnet.
Im Zusammenhang mit den variablen Vergütungsbestandteilen bestehen Regelungen, die sowohl die Komponenten einzeln als auch in Kombination bezüglich Wert und Grad der Zielerreichung begrenzen. So ist zum Beispiel die Vergütung, die sich aus der Zielgrößenkomponente im Rahmen der "Short Term Incentive", der "Mid Term Incentive" sowie der "Long Term Incentive" ergibt, insgesamt auf das maximal zweifache des Grundbetrages zuzüglich bestimmter Nebenleistungen und Versorgungszusagen begrenzt. Des Weiteren verfügt der Aufsichtsrat über die gesetzlichen Beschränkungsmöglichkeiten.
Die einzelnen Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2020 die nachstehenden Bezüge für ihre Tätigkeit im Vorstand.
| Marcus Wolfinger | Dr. Robert Siegle | Dr. Claus Vielsack | Gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Erfolgsunabhängige Komponente • Grundbetrag • Sonstiges1 |
272 21 |
272 23 |
239 12 |
239 11 |
210 12 |
210 12 |
721 45 |
721 46 |
| Erfolgsbezogene Komponente • Vergütungsanspruch MVV2 • Sonstige erfolgsbezogene Komponente |
158 414 |
158 295 |
130 315 |
130 229 |
100 262 |
100 191 |
388 991 |
388 715 |
| Summe | 865 | 748 | 696 | 609 | 584 | 513 | 2.145 | 1.870 |
| Komponente mit langfristiger Anreizwirkung • Aktienoptionen3 • Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)4 |
96 263 |
83 276 |
48 132 |
42 138 |
48 132 |
42 138 |
192 527 |
167 552 |
1 Die Angabe "Sonstiges" beinhaltet den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines Personenkraftwagens sowie Versicherungsleistungen
(ohne geleistete Beiträge zur Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie D&O-Versicherung).
2 Die Angabe betrifft die mittelfristige Vergütungsvereinbarung 2018 (bzw. 2017), welche die Jahre 2018, 2019 und 2020 (bzw. 2017, 2018 und 2019) umfasst und in 2021 (bzw. 2020) ausgezahlt wird.
3 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienoptionen im Zeitpunkt der Gewährung, obwohl dieser zum Bilanzstichtag zum Teil noch nicht erdient war.
4 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienwert-
steigerungsrechte (SARs) im Zeitpunkt der Gewährung.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Herrn Marcus Wolfinger 5.000 (Vorjahr: 5.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 62,40 € (Vorjahr: 57,82 €), Herrn Dr. Robert Siegle 2.500 (Vorjahr: 2.500) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 62,40 € (Vorjahr: 57,82 €) und Herrn Dr. Claus Vielsack 2.500 Aktienoptionen (Vorjahr: 2.500) zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 62,40 € (Vorjahr: 57,82 €) gewährt.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden von Herrn Marcus Wolfinger 20.000 (Vorjahr: 20.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,87 € (Vorjahr: 28,09 €), von Herrn Dr. Robert Siegle 10.000 (Vorjahr: 15.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,87 € (Vorjahr: 28,09 €) und von Herrn Dr. Claus Vielsack 10.000 (Vorjahr: keine) Aktienoptionen durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,87 € ausgeübt.
Zum 31. Dezember 2020 stehen bei Herrn Marcus Wolfinger 15.000 (Vorjahr: 30.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 58,91 € (Vorjahr: 40,30 €) und einer gewichteten restlichen Vertragslaufzeit von 64,6 (Vorjahr: 34,2) Monaten aus. Bei Herrn Dr. Robert Siegle stehen zum 31. Dezember 2020 7.500 (Vorjahr: 15.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 58,91 € (Vorjahr: 40,30 €) und einer gewichteten restlichen Vertragslaufzeit von 64,6 (Vorjahr: 34,2) Monaten aus. Bei Herrn Dr. Claus Vielsack stehen zum 31. Dezember 2020 7.500 (Vorjahr: 15.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 58,91 € (Vorjahr: 40,30 €) und einer gewichteten restlichen Vertragslaufzeit von 64,6 (Vorjahr: 34,2) Monaten aus.
Zum 31. Dezember 2020 waren bei Herrn Marcus Wolfinger, bei Herrn Dr. Robert Siegle und bei Herrn Dr. Claus Vielsack keine Aktienoptionen ausübbar. Zum 31. Dezember 2019 waren bei Herrn Marcus Wolfinger 20.000 Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,87 €, bei Herrn Dr. Robert Siegle 10.000 Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,87 € und bei Herrn Dr. Claus Vielsack 10.000 Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,87 €, ausübbar.
Die Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) der einzelnen Mitglieder des Vorstands entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:
| Stand | Zugang | Stand | davon | Fair Value | RLZ3 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Angaben in Stück, | Bezugskurs1 | Fair Value2 | 01.01. | Abgang | 31.12. | ausübbar | 31.12. | 31.12. |
| € oder Monaten | € | € | Stück | Stück | Stück | Stück | T€ | Monate |
| Marcus Wolfinger | ||||||||
| SARs T I 2018 v. 25.10.2018 | 57,60 | 69,78 | 15.000 | -15.000 | 0 | n/a | n/a | n/a |
| SARs T I 2019 v. 15.01.2019 | 57,82 | 18,43 | 15.000 | 0 | 15.000 | 0 | 1.061 | 36,5 |
| SARs T I 2020 v. 23.01.2020 | 64,80 | 17,55 | 0 | 15.000 | 15.000 | 0 | 1.000 | 48,8 |
| Dr. Robert Siegle | ||||||||
| SARs T I 2018 v. 25.10.2018 | 57,60 | 69,78 | 7.500 | -7.500 | 0 | n/a | n/a | n/a |
| SARs T I 2019 v. 15.01.2019 | 57,82 | 18,43 | 7.500 | 0 | 7.500 | 0 | 530 | 36,5 |
| SARs T I 2020 v. 23.01.2020 | 64,80 | 17,55 | 0 | 7.500 | 7.500 | 0 | 500 | 48,8 |
| Dr. Claus Vielsack | ||||||||
| SARs T I 2018 v. 25.10.2018 | 57,60 | 69,78 | 7.500 | -7.500 | 0 | n/a | n/a | n/a |
| SARs T I 2019 v. 15.01.2019 | 57,82 | 18,43 | 7.500 | 0 | 7.500 | 0 | 530 | 36,5 |
| SARs T I 2020 v. 23.01.2020 | 64,80 | 17,55 | 0 | 7.500 | 7.500 | 0 | 500 | 48,8 |
| Gesamt /Durchschnitt | 61,31 | 17,99 | 60.000 | 30.000 -30.000 |
60.000 | 0 | 4.121 | 43,2 |
1 Bei der Angabe handelt es sich um den XETRA-Schlusskurs der Bezugsaktie zum Zeitpunkt des Ausgabestichtages.
2 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert im
Zeitpunkt der Ausgabe bzw. der Auszahlung je Aktienwertsteigerungsrecht (SAR).
3 Bei der Angabe handelt es sich um Restlaufzeiten der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) bezogen auf die Gesamtlaufzeit.
Im Geschäftsjahr 2020 sind keine Aktienwertsteigerungsrechte verwirkt oder verfallen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden für Herrn Marcus Wolfinger 2.576 T€ (Vorjahr: 483 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 1.288 T€ (Vorjahr: 242 T€), und Herrn Dr. Claus Vielsack 1.287 T€ (Vorjahr: 242 T€), im Zusammenhang mit Aktienwertsteigerungsrechten (SARs) aufwandswirksam erfasst.
Im Rahmen der regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand bestehen zum Abschlussstichtag die folgenden Regelungen für die Mitglieder des Vorstands:
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine Versorgung von der STRATEC SE, wenn sie das Versorgungseintrittsalter, welches zwischen 60 bis 67 Jahren beträgt, erreicht und ihre Tätigkeit als Mitglied des Vorstands beendet haben. Die Versorgung wird dabei wahlweise als Einmalbetrag oder laufende lebenslange Rentenzahlung geleistet. Die Versorgungsansprüche bleiben, sofern eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Versorgungseintrittsalters erfolgt, unter bestimmten Voraussetzungen ungekürzt bestehen. Die Finanzierung der Versorgungsansprüche erfolgt durch die STRATEC SE sowohl mittel- als auch unmittelbar. Zusätzlich zu den genannten Leistungen wurde mit Herrn Marcus Wolfinger noch eine lebenslange Versorgung der Hinterbliebenen vereinbart. Im Geschäftsjahr 2020 wurden für die zugesagten Leistungen im Rahmen der Altersversorgung für Herrn Marcus Wolfinger 137 T€ (Vorjahr: 114 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 124 T€ (Vorjahr: 104 T€) und für Herrn Dr. Claus Vielsack 49 T€ (Vorjahr: 40 T€) aufgewendet. Die Barwerte der bis zum 31. Dezember 2020 aus denen im Rahmen der Altersversorgung zugesagten Leistungen erworbenen Kapitalansprüche betragen für Herrn Marcus Wolfinger 1.439 T€ (Vorjahr: 1.174 T€) für Herrn Dr. Robert Siegle 1.008 T€ (Vorjahr: 805 T€) und für Herrn Dr. Claus Vielsack 327 T€ (Vorjahr: 247 T€). Die tatsächlichen Leistungen können dabei höher oder niedriger ausfallen als dargestellt.
Für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes von vierundzwanzig Monaten erhält jedes Mitglied des Vorstands für die ersten zwölf Monate eine Entschädigung in Höhe von 75% und für die darauf folgenden zwölf Monate eine Entschädigung in Höhe von 50% seiner zuletzt vertragsmäßig vereinbarten jährlichen Gesamtvergütung. Die Auszahlung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes hat dabei monatlich zu erfolgen. Auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes kann von Seiten der STRATEC SE bedingt verzichtet werden. Die Nennwerte der für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zu zahlenden Entschädigungen betragen für Herrn Marcus Wolfinger 1.017 T€ (Vorjahr: 896 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 749 T€ (Vorjahr: 656 T€) und für Herrn Dr. Claus Vielsack 607 T€ (Vorjahr: 537 T€). Es ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Entschädigungen, insbesondere aufgrund der Unbestimmbarkeit des Zeitpunktes sowie der Vergütungshöhe, für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot von den dargestellten Beträgen abweichen werden.
Die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) bleiben in vollem Umfang, inklusive dem Recht des vorzeitigen Auszahlungsverlangens, bis zum Ende der Laufzeit erhalten.
Im Rahmen der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit als Vorstand bestehen zum Abschlussstichtag die folgenden Regelungen für die Mitglieder des Vorstands:
Die Vorstandsverträge sind auf feste Zeit geschlossen. Im Fall einer vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung des Vorstandsvertrages ohne einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund ist eine Abfindung maximal in Höhe von zwei Gesamtjahresvergütungen gemäß der letzten vollständigen Vergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres zu leisten. Bei Beendigung des Amtes im Fall eines "Change of Control" gem. § 315a Absatz 1 Nr. 9 HGB erhält der Vorstand unverändert eine Abfindung in Übereinstimmung mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gelten die Regelungen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes im Rahmen der regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand entsprechend.
Wird der Vorstand während der Dauer des Anstellungsvertrages dauerhaft erwerbsunfähig, so endet der Anstellungsvertrag drei Monate nach Ende des Monats, in dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Die Vergütung bemisst sich danach entsprechend den Regelungen der regulären Beendigung der Tätigkeit im Vorstand. Stirbt der Vorstand während der Dauer des Anstellungsvertrages, so haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf Fortzahlung der fixen Vergütung sowie der variablen Vergütung ohne Anerkennungsbonus für den Sterbemonat und die sechs folgenden Monate, jedoch längstens bis zu einem vom Ableben des Vorstands unabhängigen Ende des Anstellungsvertrages.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsvertrages werden die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) zum Zeitpunkt des Ausscheidens auf Basis des durchschnittlichen XETRA-Schlusskurses der 30 Börsenhandelstage bis zum Ausscheidungszeitpunkt entsprechend denen zum Ende der Laufzeit der Rechte geltenden Bedingungen abgerechnet. Bestehende Auszahlungshürden in Form einer bestimmten prozentualen oder absoluten Kurssteigerung sind dabei pro rata temporis zu ermitteln.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der STRATEC SE geregelt und trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens Rechnung.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für jedes Geschäftsjahr eine fixe Vergütung von 25.000,00 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der fixen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung.
Ferner erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von 750,00 €. Sollten mehrere Sitzungen am selben Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal vergütet. Das Sitzungsgeld ist auf maximal sechs Sitzungen für jedes Geschäftsjahr begrenzt.
Die fixe Vergütung und das Sitzungsgeld werden mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zur Zahlung fällig.
Darüber hinaus erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied, die durch die Ausübung seines Amtes notwendigen und angemessenen Auslagen sowie die einer etwaigen auf seine Vergütung und seinen Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats können in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen werden. Die Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft.
Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2020 die nachstehenden Bezüge für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat.
| Remmele1 | Prof. Dr. Stefanie | Dr. Frank Hiller2 |
Dr. Rolf Vornhagen3 |
Rainer Baule4 |
Fred K. Brückner5 |
Gesamt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Fixum Sitzungsentgelt |
31 5 |
25 4 |
48 5 |
33 2 |
15 2 |
0 0 |
22 4 |
38 4 |
0 0 |
21 1 |
116 16 |
117 11 |
| Gesamt | 36 | 29 | 53 | 35 | 17 | 0 | 26 | 42 | 0 | 22 | 132 | 128 |
1 Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 18. Juni 2014
Vorsitzende des Aufsichtsrats seit dem 26. November 2020, zuvor stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats seit dem 14. September 2020 2 Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 29. Mai 2019
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 26. November 2020, zuvor Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 29. Mai 2019
3 Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 21. Juli 2020
4 Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 15. Juli 2020, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
5 Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2019, zuletzt als Vorsitzender des Aufsichtsrats
Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 12.102.945 € und war eingeteilt in 12.102.945 Stückaktien, die auf den Namen lauten. Darin enthalten sind 3.579 Stück eigene Aktien der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich insbesondere aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. Beispielsweise unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nach § 136 AktG einem Stimmverbot und der Gesellschaft steht gemäß § 71b AktG aus eigenen Aktien kein Stimmrecht zu. Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt.
Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Gemäß § 4 Ziffer 4.2 der Satzung haben die Aktionäre der Gesellschaft zur Eintragung ins Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Adresse und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsadresse und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre elektronische Postadresse anzugeben, wenn sie eine haben. Die Aktionäre haben der Gesellschaft jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Eintragungen eines im eigenen Namen handelnden Aktionärs für Aktien, die einem anderen gehören, sind nur zulässig und im Verhältnis zur Gesellschaft wirksam, wenn die Tatsache, dass die Aktien einem anderen gehören, sowie die Person und die Adresse des Eigentümers der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen werden. Entsprechendes gilt auch, wenn der Eingetragene oder der Eigentümer nach der Eintragung sein Eigentum an den Aktien auf einen anderen überträgt. Die Gesellschaft ist nach § 67 Abs. 4 AktG berechtigt, von dem im Aktienregister Eingetragenen Auskunft darüber zu verlangen, inwieweit ihm die Aktie, als deren Inhaber er im Aktienregister eingetragen ist, tatsächlich gehören und, soweit dies nicht der Fall ist, die zur Führung des Aktienregisters notwendigen Informationen demjenigen zu übermitteln, für den er die Aktien hält. Solange einem solchen Auskunftsverlangen nicht nachgekommen ist, bestehen die Stimmrechte aus dem betreffenden Aktienbestand nach § 67 Abs. 2 AktG nicht.
Gemäß den uns vorliegenden Mitteilungen nach § 33 WpHG war zum 31. Dezember 2020 kein Aktionär mit mehr als 10% der Stimmrechte direkt an der Gesellschaft beteiligt. Von Frau Bettina Siegle, Frau Tanja van Dinter, Herrn Ralf Leistner, Herrn Hermann Leistner, Frau Doris Leistner sowie der Herdor Beteiligungs GmbH und der Herdor GmbH & Co. KG (alle in Deutschland) liegen uns Mitteilungen vor, dass sie jeweils mit über 25% der Stimmrechte an der Gesellschaft aufgrund der Zurechnung von Stimmrechten beteiligt sind.
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Aktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Soweit die Gesellschaft im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms bzw. als aktienbasierte Vergütung Aktien an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Stimm- und Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben.
1
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den Art. 9 SE-VO, §§ 84 und 85 AktG und § 5 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt und abberufen; eine wiederholte Bestellung und Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Vorstand besteht gemäß § 5 Ziffer 5.1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird gemäß § 5 Ziffer 5.2 der Satzung vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG und § 5 Ziffer 5.2 der Satzung einen Vorsitzenden und gemäß § 5 Ziffer 5.2 der Satzung einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Eine Änderung der Satzung bedarf gemäß Art. 9 SE-VO, § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat gemäß § 12 Ziffer 12.2 der Satzung beschließen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 6. Juni 2013, 30. Mai 2018 und 8. Juni 2020 ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung des Genehmigten Kapitals 2020/I bzw. entsprechend der Ausnutzung des Bedingten Kapitals VI/2013, des Bedingten Kapitals VIII/2018 und des Bedingten Kapitals IX/2020 oder nach Ablauf der für die Ausnutzung der bedingten Kapitale geltenden Ermächtigungsfrist anzupassen.
Gemäß § 179 Abs. 2 AktG i.V.m. § 15 Ziffer 15.3 bedürfen satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung grundsätzlich der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Eine größere Kapitalmehrheit in Höhe von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bestimmt das Gesetz an mehreren Stellen, z.B. bei der Änderung des Gegenstands des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), bestimmten Kapitalmaßnahmen und dem Ausschluss von Bezugsrechten.
Die STRATEC SE verfügt gemäß § 4 Ziffer 4.5 der Satzung zum 31. Dezember 2020 über ein genehmigtes Kapital in Höhe von 2,4 Mio. €:
Die Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 hat ein genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juni 2025 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 2,4 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Unter bestimmten, in der Satzung definierten Voraussetzungen, ist der Vorstand jedoch berechtigt, das Bezugsrecht insgesamt bis zu einem Betrag von 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, auszuschließen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Die STRATEC SE verfügt gemäß § 4 Ziffer 4.6 und § 4 Ziffer 4.7 zum 31. Dezember 2020 über bedingte Kapitale in Höhe von insgesamt bis zu 1.658.300 €:
Das Bedingte Kapital VI/2013 (in Höhe von bis zu 48.300 €) dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013 bis zum 5. Juni 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.
Das Bedingte Kapital VIII/2018 (in Höhe von bis zu 810.000 €) dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Mai 2018 bis zum 29. Mai 2023. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.
Das Bedingte Kapital IX/2020 (in Höhe von bis zu 800.000 €) dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 bis zum 7. Juni 2025 durch die Gesellschaft oder durch eine inländische oder ausländische Gesellschaft, an der die STRATEC SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des aufgrund vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreises. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten in Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Bezugsrechten bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Die STRATEC SE ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 ermächtigt, bis zum 7. Juni 2025 einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkung zu den in der unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 näher bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung darf nicht zum Handel in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Aktien sollen zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 näher bestimmt sind und bei denen teilweise auch ein Bezugsrechtsausschluss zulässig ist, verwendet werden können. Von der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Einzelne Vereinbarungen enthalten sogenannte Change-of-Control-Klauseln, die dem Vertragspartner bei einer Änderung der Kontrolle über die Gesellschaft das Recht zur Kündigung oder andere für die Gesellschaft unter Umständen nachteilige Sonderrechte einräumen oder die Fortsetzung des Vertrags von der Zustimmung des Vertragspartners abhängig machen.
Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft haben im Falle eines Wechsels der Unternehmenskontrolle ein Sonderkündigungsrecht. Danach sind sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Kontrollwechsels berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ihr Amt niederzulegen und den Anstellungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Bei Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts enden Vorstandsmandat und Anstellungsverhältnis vorzeitig mit Ablauf der dreimonatigen Frist. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn einem Aktionär direkt oder indirekt (Zurechnung nach WpHG oder WpÜG) mindestens 30% der Aktien gehören oder die Gesellschaft etwa aufgrund Abschluss eines Unternehmensvertrags oder Einbringung zu einer abhängigen Gesellschaft wird. Das Vorstandsmitglied erhält eine Abfindung in Höhe von 150% des für eine vorzeitige einvernehmliche Beendigung der Vorstandstätigkeit vereinbarten Abfindungs-Caps, das maximal zwei Jahresgesamtvergütungen umfasst.
Die (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f bzw. 315d HGB einschließlich der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG hat die Gesellschaft zusammen mit dem Corporate Governance Bericht auf ihrer Internetseite www.stratec.com im Bereich Investoren veröffentlicht.
Die vorliegende nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde entsprechend der geforderten Angaben des Handelsgesetzbuches erstellt und behandelt die durch die europäische CSR-Richtlinie vorgeschriebenen Informationen zu den Themenfeldern, Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Informationen zu STRATECs Geschäftsmodell (Die STRATEC-Gruppe) sowie zu zusätzlichen nichtfinanziellen Risiken (Chancen und Risikobericht), die mit den in diesem Bericht dargestellten Aspekten verbunden sind, können den weiteren Bestandteilen des Lageberichts entnommen werden. Sofern nicht anders ausgewiesen, erstrecken sich die angegebenen Daten dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung auf alle im Konsolidierungskreis enthaltenen Gesellschaften. Der Berichtszeitraum ist das Geschäftsjahr 2020. STRATECs CSR-Berichterstattung erfolgt in Anlehnung an die Standards der Global Reporting Initiative (GRI), Anwendungsebene "Core".
Verantwortungsvolles Denken und nachhaltiges Handeln sind seit der Unternehmensgründung vor 40 Jahren eine der Grundlagen für das Wachstum von STRATEC von einem kleinen Startup hin zu einem global agierenden Unternehmen. Mit der Implementierung von Nachhaltigkeitsthemen in die Unternehmensstrategie trägt STRATEC ihrer gesellschaftlichen Verantwortung Rechnung. Aufgrund der hohen Priorität werden Corporate Social Responsibility-Themen in der STRATEC-Gruppe vom Vorstand verantwortet. Dieser diskutiert und formuliert entsprechende Zielvorgaben mit und für die Mitglieder der ersten Führungsebene sowie für das Management der Tochtergesellschaften. Innerhalb des Aufsichtsrats ist Herr Dr. Hiller als Verantwortlicher für Themen im Bereich Corporate Social Reponsibillity benannt. Die in einer Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Nachhaltigkeitsthemen, umfassen bei STRATEC drei Dimensionen, welche die Kernelemente der Corporate Social Responsibility (CSR) bei STRATEC bilden:
Ökonomisches Handeln wird als Kernelement für einen langfristigen Unternehmenserfolg gesehen. Strategisches Ziel ist es, nachhaltiges, ökologisch und sozial verantwortungsvolles und dabei dauerhaft über dem Branchendurchschnitt liegendes Wachstum zu erreichen. Zeitgleich möchte STRATEC als innovationsführendes Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung in den unterschiedlichen Bereichen der Life Sciences und der Diagnostik leisten.
STRATEC hat umfassende Maßnahmen umgesetzt, um der ökologischen Verantwortung gerecht zu werden. Die Geschäftstätigkeit von STRATEC erfolgt unter Einhaltung der aktuellen Umweltgesetze, der lokalen Gesetze und Verordnungen, sowie der empfohlenen Richtlinien.
Ein sparsamer Umgang mit Ressourcen wurde in den relevanten Prozessen des Unternehmens implementiert – von einem zukunftsorientierten ressourcenschonenden Produktdesign, über die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis hin zur umweltfreundlichen Abfallentsorgung. STRATECs Ziel ist es, Einsparungspotentiale aufzudecken um Zielerreichungsgrade anhand von definierten Kennzahlen messbar zu machen.
Der Erfolg von STRATEC basiert auf den individuellen Fähigkeiten, dem Ideenreichtum und der besonderen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter. Ihre Leistungen und die daraus resultierenden Innovationen führen zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Als weltweit agierende Unternehmensgruppe mit mehr als 1.300 Mitarbeitern ist sich STRATEC ihrer sozialen wie auch ökologischen Verantwortung bewusst.
Als Stakeholder definiert STRATEC diejenigen Personen, Unternehmen, Institutionen und Interessengruppen, die den Erfolg des Unternehmens beeinflussen oder von den Entscheidungen des Unternehmens beeinflusst werden. Hierzu zählen Kunden, Mitarbeiter, Aktionäre, Fremdkapitalgeber, Lieferanten, sonstige Geschäftspartner, Gemeinden/Anwohner, Medien, Regulatorische Behörden, Verbände, Forschungsinstitutionen und Gesetzgeber.
Bei STRATEC hat der regelmäßige Dialog mit Stakeholdern einen hohen Stellenwert. Nur so können die Interessen der jeweiligen Stakeholder eruiert und wichtige Anliegen adressiert werden. Der Dialog mit Stakeholdern erfolgt dabei beispielsweise über eine aktive Investor-Relations- und Pressearbeit, Fachmessen, soziale Medien, regionale und überregionale Zeitungen, die Mitgliedschaft in Industrieverbänden, Mitarbeiterveranstaltungen, Umfragen sowie Stiftungsprofessuren an und Kooperationen mit Hochschulen.
Ökologische Verantwortung hat eine hohe Bedeutung innerhalb der STRATEC-Gruppe und stellt einen elementaren Bestandteil des Qualitätsmanagements dar – von einem zukunftsorientierten ressourcenschonenden Produktdesign über die Vermeidung und Kompensation von Treibhausgasemissionen bis hin zur umweltfreundlichen Abfallentsorgung.
In den vergangenen Jahren verzeichnete die STRATEC-Gruppe keine umweltrelevanten Vorfälle. Als Risiken aus Umweltbelangen für die eigene Geschäftstätigkeit sind insbesondere Produktionsunterbrechungen oder Störungen innerhalb der Lieferkette aufgrund zunehmender Extremwetterereignisse im Zusammenhang mit dem weltweiten Klimawandel zu nennen.
Eine der größten Gefahren und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist der weiter voranschreitende Klimawandel und die damit verbundenen Folgen für heutige und nachfolgende Generationen. Zu nennen sind hier beispielsweise steigende Meeresspiegel, extreme Hitzewellen sowie Dürren und damit verbundene Ernteausfälle und Wasserknappheit. Der Schutz des Klimas und die damit verbundene notwendige Reduzierung von Treibhausgasemissionen hat bei STRATEC daher hohe Priorität.
Bei STRATEC werden Treibhausgasemissionen konzernweit erfasst, analysiert und gemanagt. STRATEC folgt bei der Erfassung von Treibhausgasemissionen dem international anerkannten Greenhouse Gas Protocol (GHG) und unterteilt daher ihre Emissionen in die folgenden drei Kategorien:
Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen. Bei STRATEC werden in dieser Kategorie die Emissionen im Zusammenhang mit Gebäudeheizungen und dem Fuhrpark erfasst.
Scope 2: Indirekte Emissionen die durch den externen Bezug von Energie entstehen. Bei STRATEC umfasst dies den Bezug von Strom.
Scope 3: Sonstige Emissionsquellen die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens aber mit dessen Unternehmenstätigkeit in Zusammenhang stehen. Bei STRATEC werden dabei Emissionen im Zusammenhang mit zugekauften Gütern, der vorgelagerten Logistik, der Energievorkette, beruflichen Flugreisen, der Abfallentsorgung sowie den Anfahrtswegen der Mitarbeiter erfasst.
STRATEC bekennt sich zum Klimaziel des Pariser Klimaabkommens, die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen. Im Zuge dieses Bekenntnisses basiert das Klimaziel des Unternehmens auf den international anerkannten Vorgaben der Science-Based Targets Initiative. Somit strebt STRATEC, ohne Berücksichtigung von Kompensationen, bis 2030 eine Reduktion der absoluten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) gegenüber 2019 um 30% an.
Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Emissionsziels ist der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien. Bereits seit dem Jahr 2011 wird am Standort Birkenfeld (DE) und seit dem Jahr 2016 am Standort Beringen (CH) Grünstrom mittels Photovoltaikanlagen erzeugt. In Birkenfeld ist eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 130 Kilowatt-Peak (kWp) installiert. Am Standort Beringen (CH) liefert eine Photovotaikanlage mit einer Nennleistung von 95 kWp erneuerbare Energie. Im Geschäftsjahr 2020 konnte mit beiden Anlagen insgesamt 231.185 kWh Grünstrom erzeugt werden. Der Eigenverbrauchsanteil davon lag im Geschäftsjahr 2020 bei etwas über 30%. Darüber hinaus erfolgte im Geschäftsjahr 2020 die nahezu vollständige Umstellung der gruppenweiten Stromversorgung auf CO2-neutralen Grünstrom aus zusätzlichen alternativen Energiequellen (Wind- und Wasserkraft).
Zudem werden seit 2020 nicht vermeidbare Scope 1- und 2-Emissionen durch die Unterstützung von zertifizierten Klimaschutzprojekten vollständig kompensiert. Bei der Auswahl der zu unterstützenden Klimaprojekte achtet STRATEC strikt darauf, dass diese den hohen und zertifizierten Ansprüchen des Gold Standards oder des Verified Carbon Standard (VCS) und des Climate, Community and Biodiversity Standards (CCBS) für Klimaschutzprojekte entsprechen.
Zur Reduzierung der absoluten CO2-Emissionen in der STRATEC-Gruppe, spielt neben dem Bezug von Grünstrom, auch die Energieeffizienz von Gebäuden eine wichtige Rolle. So wurde bei der Planung des Neu- und Erweiterungsbaus am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld auf eine optimierte Gebäudeaußenisolierung sowie energieeffiziente Lichtsysteme geachtet. Zudem wurden Fenster mit verbesserter Wärmedämmung und eine zentrale Klimatisierungsanlage mit Zuluftwärmetauscher verbaut. Im Jahr 2019 wurde zudem am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld das turnusgemäße Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfolgreich durchgeführt, um die Energieeffizienz bestehender Gebäude weiter zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Das Energieaudit wird regelmäßig im vierjährigen Turnus durchgeführt. Das nächste Energieaudit ist somit für das Geschäftsjahr 2023 geplant.
Darüber hinaus läuft derzeit ein Projekt zur schrittweisen Elektrifizierung des Firmenwagenfuhrparks. Ein entsprechendes Konzept und entsprechende Zielformulierungen sollen bis Ende 2021 erarbeitet werden.
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Gasverbrauch(MWh) | 2.863,7 | 2.245,4 | +27,5% |
| pro 1.000 Mitarbeiter | 2.179,4 | 1.789,2 | +21,8% |
| Heizöl (Liter) | 0 | 37.423,0 | -100,0% |
| pro 1.000 Mitarbeiter | 0 | 29.819,1 | -100,0% |
| Stromverbrauch (MWh) | 5.081,5 | 5.067,4 | +0,3% |
| pro 1.000 Mitarbeiter | 3.867,2 | 4.037,8 | -4,2% |
1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen
2 Vorjahreswerte wurden teilweise aufgrund zusätzlich berücksichtigter Grünstromquellen rückwirkend angepasst
Der Energieverbrauch der STRATEC-Gruppe im Zusammenhang mit Strom belief sich im Geschäftsjahr auf 5.081,5 MWh und bewegt sich damit trotz gestiegenem Produktionsvolumen und Mitarbeiterzahl in etwa auf Vorjahresniveau. Der Energieverbrauch aus Gebäudeheizungen ist aufgrund der deutlichen Erweiterung der Gebäudefläche am Standort Birkenfeld nur bedingt mit dem Vorjahr zu vergleichen. Insbesondere wurde im Vorjahr vor Fertigstellung des Innenausbaus temporär neben Gas auch auf Heizöl zurückgegriffen.
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Scope 1 | |||
| Gas- und Heizölverbrauch • davon kompensiert • pro 1.000 Mitarbeiter |
578,9 578,9 |
569,8 – |
+1,6% – |
| (ohne Kompensation) | 440,5 | 454,0 | -3,0% |
| Fuhrpark • davon kompensiert • pro 1.000 Mitarbeiter |
214,2 214,2 |
290,7 – |
-26,3% – |
| (ohne Kompensation) | 163,0 | 231,6 | -29,6% |
| Scope 2 | |||
| Stromverbrauch • davon kompensiert • pro 1.000 Mitarbeiter |
20,6 20,6 |
1.288,1 – |
-98,4% – |
| (ohne Kompensation) | 15,7 | 1.026,4 | -98,5% |
| Gesamt Scope 1 und 2 • davon kompensiert • pro 1.000 Mitarbeiter |
813,7 813,7 |
2.148,6 – |
-62,1% – |
| (ohne Kompensation) | 619,3 | 1.712,0 | -63,8% |
1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen
Insbesondere durch die nahezu konzernweite Umstellung auf Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik sowie Windund Wasserkraft) konnte die STRATEC-Gruppe die Summe ihrer Scope 1- und Scope 2-Emissionen ohne Berücksichtigung von Kompensationen im Geschäftsjahr 2020 um 62,1% auf 813,7 Tonnen CO2-Äquivalente (Vorjahr: 2.148,6 Tonnen CO2-Äquivalente) reduzieren. Auch die im Mai 2020 erfolgte Veräußerung der Business Unit Data Solutions sowie die durch die COVID-19-Pandemie bedingte niedrigere Auslastung des Fuhrparks wirkte sich mindernd auf die Emission von Treibhausgasen aus. Die verbleibende Menge an Scope 1- und Scope 2- Emissionen in Höhe von 813,7 Tonnen CO2-Äquivalente wurde im Geschäftsjahr 2020 erstmalig durch zertifizierte Klimaschutzprojekte vollständig kompensiert.

| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Eingekaufte Güter2 • davon kompensiert • pro 1.000.000 € Umsatz |
2.865,7 573,1 |
1.417,0 – |
+102,2% – |
| (ohne Kompensation) | 11,5 | 6,6 | +74,2% |
| Vorgelagerte Logistik • davon kompensiert • pro 1.000.000 € Umsatz |
481,9 96,4 |
346,3 – |
+39,2% – |
| (ohne Kompensation) | 1,9 | 1,6 | +18,8% |
| Energievorkette • davon kompensiert • pro 1.000 Mitarbeiter |
272,2 54,4 |
553,6 – |
-50,8% – |
| (ohne Kompensation) | 207,2 | 441,1 | -53,0% |
| Berufsverkehr der Mitarbeiter • davon kompensiert • pro 1.000 Mitarbeiter |
301,7 60,3 |
449,7 – |
-32,9% – |
| (ohne Kompensation) | 229,6 | 358,3 | -35,9% |
| Geschäftliche Flugreisen3 • davon kompensiert • pro 1.000 Mitarbeiter |
214,5 42,9 |
961,9 – |
-77,7% – |
| (ohne Kompensation) | 163,2 | 766,5 | -78,7% |
| Abfallaufkommen • davon kompensiert • pro 1.000 Mitarbeiter |
5,1 1,0 |
4,2 – |
+21,4% – |
| (ohne Kompensation) | 3,9 | 3,3 | +16,0% |
| Gesamt Scope 3 • davon kompensiert • pro 1.000.000 € Umsatz |
4.141,1 828,2 |
3.732,7 – |
+10,9% – |
| (ohne Kompensation) • pro 1.000 Mitarbeiter |
16,6 | 17,4 | -4,6% |
| (ohne Kompensation) | 3.151,5 | 2.974,3 | +6,0% |
1 Bei der Datenerfassung und Berechnung der Scope-3 Emissionen wurde auf Schätzungen und Annahmen zurückgegriffen. Ein beauftragter externer Dienstleister nutzte bei der Berechnung der Scope-3 Emissionen unter anderem eine Vielzahl international anerkannter Datenbanken, wie beispielsweise UBA, Ecoinvent 3.6, GEMIS 4.95, International Energy Agency Data Services.
2 Berücksichtigt sind Platinen, Leiterplatten, Spritzgußteile, Metall- oder Elektrobauteile (Motoren, Pumpen, Ventile) und Kunststoffgranulate der jeweiligen Top 5 Lieferanten. Nicht enthalten sind unter anderem Schweißkonstruktionen und Gehäuse.
3 Erfasst sind die Flugreisen des Hauptsitzes in Birkenfeld sowie der Standorte Budapest und Anif.
Die Scope 3-Emissionen der STRATEC-Gruppe sind in Geschäftsjahr 2020 um 10,9% auf 4.141,1 Tonnen CO2-Äquivalente gestiegen. Ursächlich hierfür war insbesondere ein gesteigertes Volumen zugekaufter Güter im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr deutlich erhöhten Produktionsvolumen. Auch eine erhöhte Bevorratung zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie sorgten für einen Anstieg bei der Menge zugekaufter Güter und der damit verbundenen Emissionen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 828,2 Tonnen CO2-Äquivalente oder rund 20% der Scope 3-Emissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert.
STRATECs Ziel ist ein möglichst sparsamer Umgang mit Ressourcen und die Verwendung eines hohen Anteils recycelbarer Werkstoffe und Verpackungen.
Eine sorgsame und saubere Abfalltrennung sowie eine korrekte Entsorgung von Gefahrenstoffen sind für STRATEC selbstverständlich. STRATEC hat daher die 4R-Methode eingeführt, um die Umweltverschmutzung so gering wie möglich zu halten bzw. diese zu vermeiden:
Bei STRATEC werden Abfallarten in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, um die Umweltrelevanz des Abfalls zu klassifizieren. Die unbedenklichen Abfälle werden seit 2015 in Siedlungsabfälle, Kartonagen/Papier, Metalle und Holzabfälle getrennt. Gesondert entsorgt werden Abfallstoffe mit elektronischen Bauteilen, Chemikalien, Öle sowie Laborabfälle wie beispielsweise Blutproben. Für die Entsorgung und das Recycling des Abfalles arbeitet STRATEC eng mit spezialisierten Abfallentsorgungsunternehmen zusammen.
Auch innerhalb der Lieferkette legt STRATEC hohen Wert auf die Abfallvermeidung durch den Einsatz recycelbarer Materialien. Hierzu sind STRATECs Lieferanten zur Verwendung recycelbarer Verpackungen verpflichtet. Ausnahmen zu dieser Regelung müssen von STRATEC explizit genehmigt werden. STRATEC greift zudem auf Pendelbehälter zurück, die nach Erhalt einer Lieferung zu erneuten Verwendung an den Lieferanten zurückgeschickt werden.
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Abfallaufkommen | 220,3 | 181,4 | +21,4% |
| pro 1.000 Mitarbeiter | 167,7 | 144,5 | +16,1% |
| pro 1.000.000 € Umsatz | 0,88 | 0,85 | +3,5% |
1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen
Die konzernweite Abfallmenge im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich gegenüber Vorjahr um 21,4% auf 220,3 Tonnen. Der Anstieg ist dabei insbesondere auf das im Geschäftsjahr deutlich erhöhte Produktionsvolumen sowie dem damit verbundenen höheren Einkaufsvolumen bei Lieferanten zurückzuführen.
STRATECs Produktionsstandorte (Birkenfeld, Beringen, Anif, Budapest) befinden sich allesamt in Regionen, die laut dem Aqueduct Water Risk Atlas des World Resources Institute nicht in Risikogebieten liegen. Zudem wird mit Ausnahme des Produktionsstandorts in Ungarn innerhalb von STRATECs Produktionsprozessen nur eine relativ geringe Menge an Wasser verbraucht, welches zudem nicht in den gefertigten Produkten verbleibt. Für alle Standorte entspricht daher die Abwassermenge der Brauchwassermenge. Eine Ausnahme stellt hierbei ebenfalls der Standort Ungarn dar, da dort in nennenswertem Umfang Reagenzien und sonstige Flüssigkeiten abgefüllt werden.
Die konzernweite Wasserverbrauchsmenge reduzierte sich im Geschäftsjahr 2020 gegenüber Vorjahr um 12,9% auf 14,931 m3 (Vorjahr: 17.134 m3 ). Der deutliche Rückgang ist hierbei unter anderem auf die in der COVID-19-Pandemie erhöhte Nutzung von Homeoffice sowie den im Mai 2020 erfolgten Verkauf der Business Unit Data Solutions zurückzuführen.
| 2020 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Wasserverbrauch | 14.931 | 17.134 | -12,9% |
| pro 1.000 Mitarbeiter | 11.363 | 13.653 | -16,8% |
1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen
Bereits während der Geräteentwicklung achtet STRATEC auf ein schlankes ressourcenschonendes Design sowie auf den Einsatz von zukunftsorientierten recycelbaren Werkstoffen.
Durch Leichtbau und Materialreduktion wird sich bei der Entwicklung des Produktdesigns auf die wesentlichen Komponenten der Rohstoffeinsatz konzentriert: Dies wirkt sich nebenbei positiv auf die Materialkosten aus.
STRATEC versucht beim Einsatz von Edelstahl und Aluminium möglichst auf Beschichtungen zu verzichten, da diese meist mit Schadstoffen oder kritischen Stoffen behaftet sind. Aufgrund der thermisch energetisch guten Verwertbarkeit verwendet STRATEC häufig den Werkstoff Thermoplast. Eine Wiederverwendung dieser Kunststoffe ist aus Gründen der potentiellen Kontamination nicht zulässig.
Bei der Entwicklung von Verbrauchsgütern wie beispielsweise Pipettenspitzen, Reagenzienbehältern oder Reaktionsküvetten, setzt STRATEC Thermoplaste ein, die thermisch gut verwertbar sind und einen minimalen Schadstoffanteil enthalten. Eine Wiederverwendung dieser Kunststoffe verbietet sich ebenfalls aus Gründen der potentiellen Kontamination.
Bei der Entwicklung von Flachbaugruppen (Printed Circuit Board Assembly – PCBAs, bestückte Leiterplatten) achtet
STRATEC darauf, die Leiterplattengrundfläche sehr klein zu wählen und das Schaltungsdesign so zu optimieren, dass nur zwei oder vier Kupferlagen benötigt werden. Um darüber hinaus separaten Bestückungsdruck einzusparen, werden die gewünschten Informationen in die Kupferlage mit eingebracht. Damit wird die Nutzeneffizienz bei der Herstellung von Baugruppen erhöht, der Maschineneinsatz vermindert, galvanische Prozesse beschleunigt und somit insgesamt nachhaltiger mit Rohstoffen umgegangen.
• Verwertung der benutzten Verbrauchsmaterialien STRATEC achtet bei der Entsorgung benutzter Verbrauchsmaterialien auf eine strikte Trennung des Flüssigabfalls, um die thermische Verwertung zu optimieren. Daher werden in allen Geräten Restflüssigkeiten abgesaugt, bevor die Plastikkomponenten im Feststoffmüll verwertet werden.
Bei der Wahl von Materialien und Technologien sowie beim Zukauf von Komponenten achtet STRATEC streng auf die Einhaltung der EU-Richtlinie 2011/65/EU. Inhalt dieser "RoHS-Richtlinie" ist die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
STRATEC beachtet bei der Geräteentwicklung und -produktion bereits seit Inkrafttreten der vorherigen und inzwischen abgelösten Richtlinie, 2002/95/EG, die geforderten Stoffbeschränkungen, so dass STRATEC-Produkte bereits vor der obligatorischen Anwendung der Richtlinie auf In-vitro-Diagnostika, konform zur "RoHS-Richtlinie" gefertigt wurden. Weitere Stoffbeschränkungen im Rahmen der 2011/65/EU, die beispielsweise in Form delegierter Rechtsakte veröffentlicht werden, werden von STRATEC identifiziert und bei Produktdesign, Änderungsmanagement und Beschaffungsprozess berücksichtigt.
Eine analoge, proaktive Handlungsweise in Bezug auf Material Compliance verfolgt STRATEC hinsichtlich der europäischen Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung; Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die zur Konstruktion der Geräte verwendeten Materialien keine Gefahr für Bearbeiter, Anwender und Entsorger darstellen und auf lange Sicht auf dem Markt zugelassen, verfügbar und einsetzbar sind. Hauptbestandteile der von STRATEC gefertigten Produkte sind unter anderem Aluminium, Stahl und Halbleiter.
Die Mitarbeiter mit ihren individuellen Fähigkeiten, ihrem Ideenreichtum und ihrer besonderen Einsatzbereitschaft sind die Quelle von STRATECs Erfolg. Personalentwicklungs-, Arbeitsschutz- sowie Gesundheitsthemen sind daher für STRATEC von übergeordneter Bedeutung. Als langfristiges Ziel strebt STRATEC den kontinuierlichen Ausbau von Personalentwicklungsmöglichkeiten sowie eine anhaltende Weiterentwicklung ihrer Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen an. Für STRATEC ist es zudem selbstverständlich, sich durch Offenheit, Aufgeschlossenheit und Flexibilität als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt zu positionieren.
STRATEC ist bestrebt, sich sowohl für die bestehenden als auch für zukünftige Mitarbeiter als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Es ist daher eine zentrale Aufgabe des Personalmanagements, den Mitarbeitern bei STRATEC ein interessantes und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten. Um den Erfolg der diversen Maßnahmen zu beurteilen und Verbesserungspotentiale aufzudecken, dienen beispielsweise Mitarbeiterbefragungen zur Zufriedenheit der Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitsplatz, Belastung, Zukunftsperspektiven oder interne Kommunikation. Auch im Geschäftsjahr 2020 wurde beispielsweise am Standort Budapest eine Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage durchgeführt.
Um STRATEC frühzeitig als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren und auf die abwechslungsreichen Tätigkeitsgebiete im Unternehmen aufmerksam zu machen, nutzt STRATEC zudem die Ansprache auf Karrieremessen. Des Weiteren bietet STRATEC jungen Menschen in verschiedenen Bereichen Ausbildungsplätze oder beschäftigt Studenten im Rahmen von Praktika, Studienarbeiten oder dualem Studium. Auch verschiedene Kooperationen mit Hochschulen steigern frühzeitig das Interesse an STRATEC als potentiellen Arbeitgeber. Zu nennen ist hier beispielsweise die enge Zusammenarbeit mit der Hochschule Pforzheim, an der STRATEC eine Stiftungsprofessur für Medizintechnik mitfinanziert. Zudem unterstützt STRATEC, insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung, eine Reihe von Studentenwettbewerben im Bereich Robotik auf lokaler und internationaler Ebene.
Auch im Geschäftsjahr 2020 konnte die STRATEC-Gruppe mit 160 Neueinstellungen erneut eine hohe Anzahl an hochqualifizierten Mitarbeitern für sich gewinnen. Der Frauenanteil der Neueinstellungen in 2020 beträgt 31,2%. Als ein weiteres Kriterium zur Beurteilung der Attraktivität des Arbeitsumfeldes wird bei STRATEC die Mitarbeiterfluktuation herangezogen. Ohne die Berücksichtigung von auslaufenden befristeten Verträgen und in den Ruhestand getretenen Mitarbeitern lag sie im Jahr 2020 bei 4,9% nach 7,9% im Vorjahr.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Neueinstellungen gesamt | 160 | 250 |
| davon Frauen | 50 | 91 |
| davon Männer | 110 | 159 |
| davon Mitarbeiter jünger als 30 Jahre | 56 | 116 |
| davon Mitarbeiter zwischen 30 und 50 Jahren | 96 | 125 |
| davon Mitarbeiter älter als 50 Jahre | 8 | 9 |
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Fluktuationsquote1 | 4,9% | 7,9% |
1 Ohne die Berücksichtigung von auslaufenden befristeten Verträgen und in den Ruhestand getretenen Mitarbeitern
Der Ideenreichtum und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter bilden den Ursprung für neue, innovative Technologien. Daher legt STRATEC viel Wert auf die Förderung ihrer Mitarbeiter. STRATEC bietet ihren Mitarbeitern individuell verschiedene Weiterbildungsprogramme an. Hierzu zählen Schulungen zu allgemeinen Themen für alle Mitarbeiter, sowie Schulungen, die auf Funktionen bzw. Aufgaben in den einzelnen Bereichen zugeschnitten sind. Für Führungskräfte wird zudem in regelmäßigen Abständen ein Training zum Thema Personalführung durchgeführt.
Neben den Empfehlungen und Anweisungen für eine Schulung durch Vorgesetzte, können auch Mitarbeiter die Teilnahme an fachspezifischen Schulungen bzw. Fortbildungskursen beantragen. Das Thema Weiterqualifizierung ist zudem ein fest vorgegebener Bestandteil in den regelmäßigen Feedback- und Jahresgesprächen mit den Vorgesetzten.
Auch im Geschäftsjahr 2020 wurden diverse neue Mitarbeiterprogramme geschaffen und bestehende weiterentwickelt. Ein besonderer Fokus liegt derzeit beispielsweise auf der Konzeption eines neuen gruppenweit einheitlichen Talentmanagementund Nachwuchsführungskräfteprogramms. Der Roll-out in die Tochtergesellschaften ist für 2021 vorgesehen.
Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Element von STRATECs Unternehmensverantwortung gegenüber den Mitarbeitern und Teil der Corporate Compliance Policy. Als oberstes Sicherheitsziel ist ein verletzungs- und krankheitsfreies Arbeitsumfeld definiert, das allen Mitarbeitern, Lieferanten, Partnern und Kunden zu Gute kommt.
Dies gewährleistet STRATEC durch ein vorausschauendes Arbeitssicherheitsmanagement. Hierfür ist ein Sicherheitsingenieur, der sich um das Thema Arbeitssicherheit kümmert, sowie eine Gesundheitsmanagement-Beauftragte benannt. Es werden regelmäßig spezielle Gesundheitsschutzprogramme für Ersthelfer und Evakuierungshelfer sowie Arbeitssicherheitsschulungen durchgeführt. Betriebsunfälle werden erfasst und Verbandsbucheinträge dokumentiert, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können, um die Sicherheit am Arbeitsplatz weiter zu erhöhen.
Alle Mitarbeiter der STRATEC-Gruppe werden durch die Corporate Compliance Policy dazu verpflichtet, sich gemäß den Richtlinien der Arbeitssicherheit und -gesundheit zu verhalten und die Grundhaltung des Unternehmens in diesen Punkten widerzuspiegeln. Potentielle Sicherheitsrisiken sind von Mitarbeitern sofort zu melden.
Zum Thema Gesundheit werden zudem Präventionsmaßnahmen, Programme und Kurse durchgeführt, wie beispielsweise eine freiwillige jährliche Augenuntersuchung, diverse Sportprogramme, eine Ernährungsberatung oder eine bewegte Mittagspause und Methoden der Entspannung und Stressbewältigung. Ebenfalls werden auf die einzelnen Arbeitsplätze zugeschnittene ärztliche Kontrolluntersuchungen sowie spezielle Impfungen für die Mitarbeiter angeboten.
Im Jahr 2020 spielte insbesondere der Schutz unserer Mitarbeiter im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine übergeordnete Bedeutung. STRATEC hat in einem sehr frühen Stadium entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um das Infektionsrisiko für die Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit soweit wie möglich zu reduzieren. Hierzu zählte beispielsweise die Einführung getrennter Schichten in der Produktion, strikte Reisbeschränkungen, eine Ausweitung der flexiblen Arbeitszeitregelungen und eine umfassende Nutzung des mobilen Arbeitens.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Arbeitsunfälle gesamt | 20 | 17 |
| pro 1.000 Mitarbeiter | 15,2 | 13,6 |
| Davon Arbeitsunfälle mit dadurch bedingter Abwesenheit am Folgetag |
7 | 4 |
| pro 1.000 Mitarbeiter | 5,3 | 3,2 |
| Unfallhäufigkeit1 (Lost Time Injury Frequency Rate) |
2,8 | 1,6 |
| Davon schwerwiegende Arbeitsunfälle2 | 0 | 0 |
1 Zahl der Arbeitsunfälle mit dadurch bedingter Abwesenheit am Folgetag
pro eine Million Arbeitsstunden
2 Arbeitsunfälle mit Folgen von denen sich der Mitarbeiter nicht innerhalb
von sechs Monaten vollständig erholt
Die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle pro 1.000 Mitarbeiter mit dadurch bedingter Abwesenheit am Folgetag ist im Jahr 2020 gegenüber Vorjahr von 3,2 auf 5,3 gestiegen befindet sich aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Die sich daraus ergebende Unfallhäufigkeit beträgt 2,8 pro eine Million Arbeitsstunden. Im Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr waren keine schwerwiegenden Arbeitsunfälle zu verzeichnen. Um die Unfallzahlen weiterhin niedrig zu halten, werden die einzelnen Unfälle analysiert und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung getroffen.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Fehlzeiten in % | 3,5 | 4,4 |
Die Fehlzeitenquote innerhalb der STRATEC-Gruppe, d. h. durch Krankheit bedingte Abwesenheiten relativ zur Sollarbeitszeit ist im Geschäftsjahr 2020 gegenüber Vorjahr um 90 Basispunkte auf 3,5% gefallen. Die Entwicklung der Fehlzeitenquote unterliegt insbesondere auch saisonalen Einflussfaktoren. Hierzu gehören beispielsweise Grippewellen, die sich in der Intensität, Häufigkeit und Dauer unterscheiden können.
STRATEC bietet ihren Mitarbeitern flexible Arbeitszeit- sowie Gleitzeitregelungen an. Ebenfalls können bei STRATEC Teilzeitmodelle gewählt werden, die vor allem Mitarbeitern mit Kindern zu Gute kommen. Dies erleichtert einen Wiedereinstieg und kann in eine spätere Vollzeitbeschäftigung übergehen. In der gesamten STRATEC-Gruppe werden Mitarbeiter in unvorhersehbaren Situationen mit individuellen Arbeitszeitmodellen unterstützt. Auch während der COVID-19-Pandemie wurden für Mitarbeiter mit Kindern erweiterte Regelungen für flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten implementiert, um die Herausforderung von Beruf und Familie in Zeiten nicht immer verfügbarer Betreuungsangebote besser bewältigen zu können. Im Geschäftsjahr 2020 nahmen sowohl 21 Mitarbeiterinnen als auch 21 Mitarbeiter Eltern- beziehungsweise vergleichbare Auszeiten.
Innovation durch Vielfalt – In einer vielfältigen Mitarbeiterstruktur sieht STRATEC einen großen Mehrgewinn. Eine große personelle und kulturelle Vielfalt wird als innovationstreibende Kraft gesehen, die es ermöglicht besser und schneller auf technologische Änderungen und Kundenbelange einzugehen. Eine offene und aufgeschlossene Unternehmenskultur ist daher für STRATEC selbstverständlich und erleichtert, insbesondere in Zeiten eines Fachkräftemangels, die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern.
STRATEC behandelt alle Mitarbeiter gleich und bietet ihnen die gleichen beruflichen Chancen, unabhängig von Alter, Behinderung, chronischen Erkrankungen, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Identität oder anderen diskriminierenden Faktoren. Die Corporate Compliance Policy verpflichtet alle Beschäftigten weltweit zum respektvollen und gesetzestreuen Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern, Kunden und Behörden.
STRATEC ist sich bewusst, dass ihre Führungskräfte eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Vielfalt und Inklusion spielen. Aus diesem Grund wird Vielfalt in der Praxis durch den STRATEC-Vorstand aktiv gefördert.
Ein Augenmerk liegt auch hier auf der stärkeren Beteiligung von Frauen in Führungspositionen. In 2020 wurden daher für die Muttergesellschaft der STRATEC-Gruppe Zielgrößen für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt. Der Frauenanteil in der ersten Führungseben soll bis zum 31. Dezember 2024 auf 25% gesteigert werden. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Frauenanteil innerhalb der ersten Führungsebene (inklusive Planstellen) 25%. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die einzige Neubesetzung innerhalb der ersten Führungsebene mit einer Frau besetzt. Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde bis zum 31. Dezember 2024 ein Zielwert von 20% festgelegt.
Um den Frauenanteil in den Führungsebenen weiter zu steigern, werden kontinuierlich zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Hierzu wurde beispielsweise in 2019 ein Schulungsprogramm für die erste und zweite Führungsebene, mit dem Ziel, konzernweit alle Führungskräfte weiter für das Thema Vielfalt und Inklusion zu sensibilisieren, durchgeführt. Der ursprünglich für 2020 geplante Roll-out einer weiteren Diversitäts- und Inklusionsschulung für die Human-Resources-Abteilungen der Tochtergesellschaften wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie auf 2021 verschoben.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Frauenquote in % | 29,6 | 28,2 |
Der Frauenanteil über alle Mitarbeiter der STRATEC-Gruppe stieg im Geschäftsjahr auf 29,6% gegenüber 28,2% im Vorjahr.
In Bezug auf das Diversitätskonzept zur Organbesetzung wird auf die Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com > Investors > Corporate Governance zur Verfügung steht, verwiesen.
Als global agierendes und dennoch regional verwurzeltes Unternehmen ist sich STRATEC ihrer sozialen Verantwortung auf globaler sowie kommunaler Ebene bewusst. STRATEC unterstützt daher sowohl regionale als auch weltweit agierende gemeinnützige Organisationen, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Naturschutzorganisationen sowie Vereine. Im Jahr 2020 hat STRATEC solche Organisationen mit einem Gesamtvolumen von 122.289 € unterstützt. Zu nennen sind hier beispielsweise Ärzte ohne Grenzen e.V., Plan International, Erde der Kinder e.V., Kinderhospiz Sterneninsel e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Deutsche Krebshilfe, Daruieste Viata (Modernisierung von Onkologiezentren in Rumänien), DKMS, die Familienherberge Lebensweg, die Hochschule Pforzheim sowie der Verein Down-Syndrom Salzburg.
Zudem möchte STRATEC ihre Mitarbeiter bei deren Engagement für gemeinnützige Organisationen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten unterstützen. Für die benötigte Zeit von Blut- oder Thrombozytenspenden oder für Schulungen und Einsätze bei Hilfsorganisationen, stellt STRATEC ihre Mitarbeiter frei.
An allen Standorten wird zudem ein offener und konstruktiver Dialog mit den verschiedensten Ansprechpartnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft geführt, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Regionen zu verbessern und die dort lebenden Menschen über Tätigkeiten und Entwicklungen, die Ihr Leben betreffen, zu informieren. Hierzu und zur Reduzierung von transportbedingten CO2-Emissionen, verfolgt STRATEC zudem das Ziel, verstärkt auf Zulieferer aus den jeweiligen Regionen zurückzugreifen.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Spenden / Unterstützungen | 122.289 | 110.673 |
Das Auftreten von Korruptions-, Bestechungs- oder sonstigen nicht gesetzeskonformen Vorfällen innerhalb der STRATEC-Gruppe kann schwerwiegende Folgen auf die Unternehmensreputation sowie für bestehende und künftige Geschäftsbeziehungen haben. Korruption hat ebenfalls enorme negative Auswirkungen auf die Gesellschaft, die politische Integrität sowie den allgemeinen Wohlstand.
Maßnahmen zur Prävention von Korruption, Bestechung und sonstigen Gesetzesverstößen sind daher integraler Bestandteil des STRATEC-Compliance-Verständnisses sowie des Compliance Management Systems. Compliance-betreffende Maßnahmen sind bei STRATEC in der konzernweit verbindlichen Corporate Compliance Policy zusammengefasst. Diese ist für alle Mitarbeiter bindend und wird durch regelmäßige Pflichtschulungen vermittelt. Hierbei ist die Beachtung von unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtsordnungen genauso wichtig, wie das Einhalten ethischer Grundsätze. Kernelemente der Corporate Compliance Policy bei STRATEC umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:
Die Corporate Compliance Policy ist auf der Internetseite des Unternehmens unter www.stratec.com/company/about-us/ corporate-compliance einsehbar.
STRATEC erwartet von jedem Mitarbeiter ein compliance-konformes Verhalten, um sicherzustellen, dass in dessen Verantwortungsbereich liegende geschäftliche Entscheidungen sowie Handlungen stets im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und der Corporate Compliance Policy stehen und darüber hinaus den Unternehmensinteressen dienen. Zu diesem Zweck werden alle neuen Mitarbeiter zeitnah nach dem Eintritt in das Unternehmen persönlich vom Global Compliance Officer oder dem jeweils lokal verantwortlichen Compliance Officer in Bezug auf die Corporate Compliance Policy geschult. Dies umfasst Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Auszubildende und freie Mitarbeiter an allen Standorten. Zusätzlich sind die Vorgesetzten verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Bereich Compliance einmal jährlich zu schulen. Um mögliche Versäumnisse seitens der Führungskräfte frühzeitig aufzudecken und zu beseitigen, wird die Durchführung dieser Schulungen nachgehalten und protokolliert.
STRATECs Compliance Management System wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Hierzu werden für die Compliance Officer regelmäßige Schulungen durch externe Dienstleister durchgeführt. In regelmäßigen Abständen finden zudem persönliche Gespräche zwischen allen Vorgesetzten und dem zuständigen Compliance Officer statt. Ziel solcher Gespräche ist es, potentielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und die Führungsteams kontinuierlich für das Thema Compliance zu sensibilisieren und aktuelle Themen anzusprechen. Dadurch werden STRATECs Führungsteams in die Lage versetzt, bestimmte Risiken zu erkennen und – durch die Analyse und Entwicklung geeigneter Strategien – Risiken zu vermeiden und Handlungsgebote zu befolgen bzw. erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Die abschließenden Ergebnisse der Vorgesetztengespräche berichtet der Compliance Officer direkt an den Vorstand. Der Vorstand nimmt seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat wahr.
Ein anonymisiertes Hinweisgebersystem (Whistleblowing System) für Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße ist seit 2017 in Kraft.
STRATEC bekennt sich zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen sowie zu den Richtlinien des UN Global Compact und bietet ihren Beschäftigten in der gesamten Unternehmensgruppe ein hohes Maß an sozialer Absicherung sowie eine leistungsorientierte Vergütung. Ein respektvoller Umgang und gesetzestreues Verhalten innerhalb der STRATEC-Gruppe, sowie gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern, Kunden und Behörden, wird durch die konzernübergreifende Corporate Compliance Policy gewährleistet. Die Haltung bezüglich Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte ist in konzernweit verbindlichen Richtlinien niedergeschrieben.
Auch wenn STRATECs Lieferanten sich zum ganz überwiegenden Teil in westlichen Industrieländern befinden, sind Risiken von Menschenrechtsverletzungen insbesondere in der vorgelagerten Lieferkette nicht auszuschließen. STRATEC erwartet daher von ihren Lieferanten die gleichen Standards bezüglich der Sicherstellung und Einhaltung der Menschenrechte.
Zu diesem Zweck werden alle produktionsrelevanten Lieferanten vertraglich zur Einhaltung des allgemeingültigen STRATEC-Verhaltenskodex (Code of Conduct) verpflichtet, der sich an den Richtlinien des UN Global Compact, an den Konventionen der ILO, an der UN-Erklärung der allgemeinen Menschen- und Kinderschutzrechte sowie der OECD-Richtlinien für international agierende Unternehmen orientiert. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird zudem im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Audits überprüft. Bei jeder Vertragsanbahnung mit neuen Geschäftspartnern werden zudem Sanktionslisten-, Watchlist- und Blacklist-Screenings durchgeführt.
Im Geschäftsjahr 2020, sowie in den vorangegangenen Geschäftsjahren, wurden innerhalb der STRATEC-Gruppe und ihrer Lieferkette keine Menschenrechtsverletzungen festgestellt.
Birkenfeld, den 26. März 2021
STRATEC SE
Der Vorstand
Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle
Dr. Claus Vielsack

für das Geschäftsjahr 2020 der STRATEC SE
Konzernbilanz / 82 Konzern-Gesamtergebnisrechnung / 84 Konzern-Kapitalflussrechnung / 85 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung / 86
| in T€ | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | (01) | 37.860 | 40.674 |
| Übrige immaterielle Vermögenswerte | (01) | 50.753 | 56.418 |
| Nutzungsrechte | (02) | 10.099 | 8.583 |
| Sachanlagen | (03) | 55.370 | 47.338 |
| Finanzielle Vermögenswerte | (07) | 581 | 447 |
| Vertragsvermögenswerte | (05) | 19.498 | 15.616 |
| Latente Steuern | (11) | 1.462 | 1.207 |
| 175.623 | 170.283 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | (04) | 68.025 | 55.978 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (06) | 34.782 | 34.121 |
| Finanzielle Vermögenswerte | (07) | 2.812 | 1.319 |
| Übrige Forderungen und Vermögenswerte | (08) | 8.247 | 6.124 |
| Vertragsvermögenswerte | (05) | 3.144 | 4.780 |
| Ertragsteuerforderungen | (11) | 1.710 | 4.101 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (27) | 37.561 | 22.708 |
| 156.281 | 129.131 | ||
| Summe Vermögenswerte | 331.904 | 299.414 |
| in T€ | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | (09) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 12.103 | 12.030 | |
| Kapitalrücklage | 29.866 | 26.457 | |
| Gewinnrücklagen | 136.052 | 120.978 | |
| Eigene Anteile | -65 | -89 | |
| Übriges Eigenkapital | -5.411 | -369 | |
| 172.545 | 159.007 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | (12) | 106.324 | 90.378 |
| Übrige Verbindlichkeiten | (14) | 0 | 481 |
| Vertragsverbindlichkeiten | (15) | 4.373 | 1.869 |
| Pensionsrückstellungen | (10) | 5.620 | 5.077 |
| Latente Steuern | (11) | 7.376 | 6.931 |
| 123.693 | 104.736 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | (12) | 13.914 | 9.584 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (13) | 8.485 | 12.266 |
| Übrige Verbindlichkeiten | (14) | 6.985 | 6.016 |
| Vertragsverbindlichkeiten | (15) | 1.902 | 4.407 |
| Rückstellungen | (16) | 1.606 | 1.138 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | (11) | 2.774 | 2.260 |
| 35.666 | 35.671 | ||
| Summe Eigenkapital und Schulden | 331.904 | 299.414 |
| in T€ | Anhang | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (17) | 250.099 | 214.157 |
| Umsatzkosten | (18) | -181.110 | -163.257 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 68.989 | 50.900 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | (19) | -7.670 | -8.251 |
| Vertriebskosten | (20) | -8.808 | -9.464 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | (21) | -18.876 | -16.672 |
| Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | (22) | 42 | 675 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 33.677 | 17.188 | |
| Finanzergebnis | (23) | -656 | -706 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) | 33.021 | 16.482 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (11) | -4.586 | -2.220 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 28.435 | 14.262 | |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | (24) | -3.260 | 178 |
| Konzernergebnis | 25.175 | 14.440 | |
| Posten, die nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können: |
|||
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | -458 | -969 | |
| Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können: |
|||
| Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe |
-4.584 | 741 | |
| Sonstiges Ergebnis | -5.042 | -228 | |
| Gesamtergebnis | 20.133 | 14.212 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € | (25) | 2,09 | 1,20 |
| aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 2,36 | 1,19 | |
| aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | -0,27 | 0,01 | |
| Anzahl der zugrunde gelegten Aktien | 12.061.730 | 11.991.531 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in € | (25) | 2,07 | 1,20 |
| aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 2,34 | 1,18 | |
| aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | -0,27 | 0,01 | |
| Anzahl der zugrunde gelegten Aktien (verwässert) | 12.152.665 | 12.061.926 |
| in T€ | Anhang | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| I. Laufende Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernergebnis (nach Steuern) | 25.175 | 14.440 | |
| Abschreibungen | 22.590 | 18.744 | |
| Laufender Ertragsteueraufwand | (11) | 4.885 | 3.641 |
| Gezahlte Ertragsteuern abzüglich erhaltene Ertragsteuern | -1.613 | -7.475 | |
| Finanzerträge | (23) | -45 | -29 |
| Finanzaufwendungen | (23) | 1.130 | 1.028 |
| Gezahlte Zinsen | -1.091 | -1.088 | |
| Erhaltene Zinsen | 29 | 94 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen | 3.669 | 5.342 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge | -5.259 | -2.639 | |
| Erfolgswirksame Veränderung der Nettopensionsrückstellungen | (10) | 515 | 1.174 |
| Erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern | (11) | 333 | -1.442 |
| Gewinn (-)/ Verlust (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 2 | -13 | |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Vermögenswerte |
-22.521 | -7.874 | |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden |
4.050 | -2.641 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 31.849 | 21.262 | |
| II. Investitionstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten • Immaterielle Vermögenswerte • Sachanlagen • Finanzanlagen |
0 49 837 |
8 13 33 |
|
| Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte • Immaterielle Vermögenswerte • Sachanlagen • Finanzanlagen |
-11.010 -14.571 -5 |
-10.699 -16.147 -33 |
|
| Einzahlungen aus dem Verkauf von bislang konsolidierten Gesellschaften abzüglich abgegebener Zahlungsmittel |
2.855 | -894 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -21.845 | -27.719 | |
| III. Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 32.000 | 23.000 | |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | (12) | -19.480 | -9.746 |
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktien aus Mitarbeiter-Aktienoptionsprogrammen | 2.804 | 2.011 | |
| Dividendenzahlungen | -10.101 | -9.811 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 5.223 | 5.454 | |
| IV. Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Saldo I – III) |
15.227 | -1.003 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode | 22.708 | 24.095 | |
| Einfluss von Wechselkursänderungen | -374 | -384 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | (27) | 37.561 | 22.708 |
| in T€ | Anhang | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2018 | (09) | 11.969 | 24.119 | |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | ||||
| • Dividendenzahlung | ||||
| • Ausgabe Bezugsaktien aus Aktienoptionsprogrammen abzüglich Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern |
61 | 1.950 | ||
| Einstellungen aufgrund von Aktienoptionsplänen | 388 | |||
| Gesamtergebnis des Jahres | ||||
| 31. Dezember 2019 | (09) | 12.030 | 26.457 | |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | ||||
| • Dividendenzahlung | ||||
| • Ausgabe Bezugsaktien aus Aktienoptionsprogrammen abzüglich Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern |
73 | 2.731 | ||
| Einstellungen aufgrund von Aktienoptionsplänen | 593 | |||
| Einstellungen aufgrund Mitarbeiterbeteiligungsprogramm | 85 | |||
| Gesamtergebnis des Jahres | ||||
| 31. Dezember 2020 | (09) | 12.103 | 29.866 |
Übriges Eigenkapital
Währungsumrechnung
| Übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Währungsumrechnung | ||||||
| Konzern eigenkapital |
IFRS 5 | Pensions pläne |
Eigene Anteile |
Gewinnrücklagen | ||
| 152.205 | -827 | 1.573 | -887 | -89 | 116.347 | |
| -9.811 | -9.811 | |||||
| 2.011 | ||||||
| 388 | ||||||
| 14.212 | 827 | -86 | -969 | 14.440 | ||
| 159.007 | 0 | 1.487 | -1.856 | -89 | 120.978 | |
| -10.101 | -10.101 | |||||
| 2.804 | ||||||
| 593 | ||||||
| 109 | 24 | |||||
| 20.133 | -4.584 | -458 | 25.175 | |||
| 172.545 | 0 | -3.097 | -2.314 | -65 | 136.052 |
für das Geschäftsjahr 2020 der STRATEC SE
Die STRATEC SE projektiert, entwickelt und produziert vollautomatische Analysensysteme für Partner aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie. Darüber hinaus bietet die STRATEC-Gruppe (im Folgenden auch "STRATEC") komplexe Verbrauchsmaterialien für diagnostische und medizinische Anwendungen an. Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung über das Design und die Produktion bis zur Qualitätssicherung abgedeckt. Die Partner vermarkten die Systeme, Software und Verbrauchsmaterialien weltweit als Systemlösungen, in der Regel gemeinsam mit ihren Reagenzien, an Laboratorien, Blutbanken und Forschungseinrichtungen. STRATEC entwickelt ihre Produkte mit eigenen patentgeschützten Technologien.
Die STRATEC SE mit Sitz in der Gewerbestraße 35-37, 75217 Birkenfeld, Deutschland, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach europäischem Recht und im Handelsregister in Mannheim, Deutschland, unter der Nr. HRB 732007 registriert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 26. März 2021 durch den Vorstand der STRATEC SE zur Veröffentlichung freigegeben.
Der von der STRATEC SE als oberstes Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ist in Anwendung von § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) in Übereinstimmung mit den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC), sowie den ergänzenden anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden.
Der Konzernabschluss wurde in Tausend Euro (T€) aufgestellt. Die Beträge im Konzernanhang werden, soweit nicht anders vermerkt, in T€ angegeben. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im Konzernabschluss der STRATEC SE nicht genau zu der angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Das Geschäftsjahr des Konzernabschlusses entspricht dem Kalenderjahr. Sämtliche Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Dabei werden den Umsatzerlösen die zu ihrer Erzielung angefallenen Aufwendungen gegenübergestellt, die grundsätzlich den Funktionsbereichen Herstellung, Forschung und Entwicklung, Vertrieb sowie allgemeine Verwaltung zugeordnet werden.
In der Konzernbilanz, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Konzernanhang erläutert. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig gelten alle Vermögenswerte und Schulden, soweit sie innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind oder veräußert werden sollen. Zur Realisation innerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs der Gesellschaft bestimmte Vermögenswerte und Schulden gelten jedoch auch dann als kurzfristig, wenn ihre Fälligkeit mehr als zwölf Monate beträgt. Schulden, bei denen für STRATEC ein uneingeschränktes Recht besteht, die Erfüllung dieser um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben, werden als langfristig eingestuft. Latente Steuern sind grundsätzlich als langfristig darzustellen.
Die angewendeten Rechnungslegungsmethoden sind, soweit nachfolgend nicht anderes berichtet, gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Im Geschäftsjahr 2020 waren die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden.
| Standard | Titel | Inkrafttreten1 | EU-Endorsement | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Neue und geänderte Standards und Interpretationen | |||||||
| IAS 1 und IAS 8 | Änderungen: Definition von Wesentlichkeit | 01.01.2020 | 29.11.2019 | ||||
| IFRS 3 | Änderungen: Definition eines Geschäftsbetriebes | 01.01.2020 | 21.04.2020 | ||||
| IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 |
Änderungen: Reform der Referenzzinssätze | 01.01.2020 | 15.01.2020 | ||||
| Rahmen konzept |
Änderungen: Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung |
01.01.2020 | 29.11.2019 |
1 für Unternehmen wie STRATEC mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr
Die Anwendung dieser Standards und Interpretationen im Geschäftsjahr 2020 erfolgte in Übereinstimmung mit den jeweiligen Übergangsvorschriften. Soweit in einzelnen Standards bzw. Interpretationen nicht ausdrücklich geregelt und nachfolgend gesondert erläutert, erfolgte die Anwendung grundsätzlich rückwirkend, d.h. die Darstellung erfolgte so, als ob die neuen Rechnungslegungsmethoden bereits immer angewandt worden wären. Die Vergleichszahlen wurden in diesen Fällen – soweit vom Standard gefordert – entsprechend angepasst.
Auswirkungen aus den vorstehenden Änderungen ergaben sich in diesem Konzernabschluss nicht.
Aufgrund der fortgeführten Integration von weiteren Prozessen und Modulen in das seit dem Geschäftsjahr 2019 konzernweit einheitliche ERP-System sowie der damit in Verbindung stehenden verbesserten Möglichkeiten im internen Berichtswesen von STRATEC erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2020 eine zuverlässigere und detailliertere Zuordnung der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach Art der Güter oder Dienstleistungen sowie eine geänderte Darstellung der proportionalen Umsatzkosten. Die berichteten Zahlen im Vergleichszeitraum sind diesbezüglich entsprechend angepasst.
Die Effekte aus der geänderten Zuordnung der Umsatzerlöse stellen sich dabei insgesamt für die einzelnen Geschäftsbereiche im Vergleichszeitraum wie folgt dar:
| Segmente | Instrumen tation T€ |
Diatron T€ |
Smart Consu mables T€ |
Summe T€ |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Art der Güter oder Dienstleistungen | ||||||||
| Analysensysteme | 1.318 | 345 | 0 | 1.663 | ||||
| Serviceteile und Verbrauchsmaterialien |
224 | -484 | 991 | 731 | ||||
| Entwicklungs- und Dienstleistungen |
-1.554 | 934 | -991 | -1.611 | ||||
| Sonstige | 12 | -795 | 0 | -783 | ||||
| Gesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die Effekte aus der geänderten Darstellung der proportionalen Umsatzkosten stellen sich dabei, nach Anpassung der relevanten Vergleichszahlen für den aufgegebenen Geschäftsbereich, insgesamt im Vergleichszeitraum wie folgt dar:
| 2019 T€ |
|
|---|---|
| Umsatzkosten | -3.287 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 3.146 |
| Vertriebskosten | -185 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 326 |
| Gesamt | 0 |
Das IASB bzw. IFRS IC hat die nachfolgenden Standards, Änderungen bzw. Überarbeitungen von Standards und Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung bislang nicht verpflichtend ist. Voraussetzung für die Anwendung der neuen bzw. überarbeiteten Standards und Interpretationen ist unter anderem, dass diese im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens durch die Europäische Union angenommen werden.
| Standard | Titel | Inkrafttreten1 | EU-Endorsement |
|---|---|---|---|
| Neue und geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IFRS 16 | Änderungen: COVID 19 bezogene Mietkonzessionen | 01.06.2020 | 09.10.2020 |
| IFRS 4 | Änderungen: Verschiebung von IFRS 9 | 01.01.2021 | 15.12.2020 |
| IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 |
Änderungen: Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) |
01.01.2021 | 13.01.2021 |
| IFRS 3 | Änderungen: Verweis auf das Rahmenkonzept | 01.01.2022 | offen |
| IAS 16 | Änderungen: Erträge vor der beabsichtigten Nutzung | 01.01.2022 | offen |
| IAS 37 | Änderungen: Belastende Verträge: Kosten für die Erfüllung eines Vertrages |
01.01.2022 | offen |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen an den IFRS (sog. "Annual Improvements"), Zyklus 2018-2020 |
01.01.2022 | offen |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2023 | offen |
| IAS 1 | Änderungen: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig |
01.01.2023 | offen |
| IAS 1, IFRS Practice Statement 2 |
Änderungen: Darstellung des Abschlusses; Making Materiality Judgements |
01.01.2023 | offen |
| IAS 8 | Änderungen: Rechnungslegungsmethoden, Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler |
01.01.2023 | offen |
1 für Unternehmen wie STRATEC mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr
STRATEC beabsichtigt nicht, diese Standards und Interpretationen bzw. die relevanten Änderungen vorzeitig freiwillig anzuwenden.
Aus Gründen der Berichtseffizienz werden nur die Standards bzw. Interpretationen beschrieben, bei denen es auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes in Bezug auf das Geschäftsmodell und der bei STRATEC vorkommenden Geschäftsvorfälle mit hoher Wahrscheinlichkeit in zukünftigen Geschäftsjahren zu Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung bzw. Berichterstattung und Offenlegung im Konzernabschluss kommen wird.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt bei STRATEC nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen. Dabei werden identifizierbare Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen im Erwerbszeitpunkt mit den beizulegenden Zeitwerten sowie latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) berücksichtigt. Ein aus der Kapitalkonsolidierung verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Schulden zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Konsolidierungsbuchungen werden durch den Ansatz latenter Steuern berücksichtigt.
In den Konzernabschluss der STRATEC SE (Mutterunternehmen) werden nach den Vorgaben von IFRS 10 (Konzernabschlüsse) grundsätzlich alle Unternehmen einbezogen, die von der STRATEC SE beherrscht werden (Tochterunternehmen).
Beteiligungen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertminderungen, in den Konzernabschluss einbezogen und in der Konzernbilanz als Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die Finanzdaten der Tochtergesellschaften von untergeordneter Bedeutung betragen zusammen gerechnet weniger als 1% des Konzernumsatzes, des Konzerneigenkapitals, des Konzernergebnisses und der Konzernbilanzsumme.
Die Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft erfolgt, sobald die Beherrschung durch die STRATEC SE nicht mehr gegeben ist. Die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaft werden im Monat der Entkonsolidierung ausgebucht. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird das Ergebnis aus der Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft in dem Posten "(24) Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" dargestellt. In der Konzern-Kapitalflussrechnung erfolgt keine gesonderte Darstellung.
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 bzw. 2019 wurden neben der STRATEC SE die folgenden Tochtergesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:
| Beteiligung % | ||||
|---|---|---|---|---|
| Unternehmen | Sitz | 31.12.2020 31.12.2019 | ||
| Deutschland | ||||
| STRATEC Capital GmbH | Birkenfeld, Deutschland |
100% | 100% | |
| Birkenfeld, STRATEC PS Holding GmbH Deutschland |
100% | 100% | ||
| STRATEC Molecular GmbH1 | Berlin, Deutschland |
0% | 0% | |
| Europäische Union | ||||
| STRATEC Biomedical UK, Ltd.2 |
Burton upon Trent, Großbritannien |
0% | 100% | |
| Cluj-Napoca, STRATEC Biomedical S.R.L Rumänien |
100% | 100% | ||
| STRATEC Consumables GmbH |
Anif, Österreich |
100% | 100% | |
| RE Medical Analyzers Luxembourg 2 S.à r.l. |
Luxemburg, Luxembourg |
100% | 100% | |
| Diatron Medicinai Instrumentumok Laboratóriumi Diagnosztikai Fejlesztö-Gyártó Zrt |
Budapest, Ungarn |
100% | 100% | |
| Mod-n-More Kft. | Budapest, Ungarn |
100% | 100% | |
| Sonstige | ||||
| STRATEC Biomedical Switzerland AG |
Beringen, Schweiz |
100% | 100% | |
| STRATEC Biomedical USA, Inc. |
Glendale, USA |
100% | 100% | |
| STRATEC Services AG | Beringen, Schweiz |
100% | 100% | |
| Medical Analyzers Holding GmbH |
Zug, Schweiz |
100% | 100% | |
| STRATEC Biomedical Inc. | Southington, USA |
100% | 100% | |
| Diatron (US), Inc. | Delaware, USA | 100% | 100% |
1 Die STRATEC Molecular GmbH wurde zum 31. März 2019 entkonsolidiert. 2 Die STRATEC Biomedical UK, Ltd. wurde zum 4. Mai 2020 entkonsolidiert.
Folgende Tochtergesellschaften wurden, aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung, nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss mit einbezogen:
| Unternehmen, Sitz |
Grundkapital | Beteiligung | Jahresergebnis 1 |
|---|---|---|---|
| Sanguin International Inc., Southington, USA2 |
1.000 USD | 0% | n/a (Vj. -21.677 USD) |
| STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd., Taicang, China |
814.940 CNY | 100% | 638.421 CNY (Vj. 165.234 CNY) |
1 Die ausgewiesenen Ergebnisgrößen basieren auf den nach den jeweiligen nationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2020 bzw. 2019.
2 Im Rahmen der Veräußerung der STRATEC Biomedical UK, Ltd. wurden sämtliche Anteile an der Sanguin International Inc., Southington, USA, mit veräußert.
Mit Vertragsabschluss vom 4. Mai 2020 wurden sämtliche Anteile an der STRATEC Biomedical UK, Ltd., Burton upon Trent, Großbritannien, sämtliche Anteile an der Sanguin International Inc., Southington, USA, sowie sämtliche Ausleihungen der STRATEC SE an die STRATEC Biomedical UK, Ltd. veräußert. Aufgrund des mit der Transaktion verbundenen Verlusts der Beherrschung wurde die STRATEC Biomedical UK, Ltd. zum 4. Mai 2020 entkonsolidiert. Die Veräußerung wurde plangemäß mit Zahlung der noch ausstehenden bedingten Gegenleistungen am 30. Dezember 2020 soweit abgeschlossen. Die STRATEC Biomedical UK, Ltd. war dem Segment "Sonstige" zugeordnet. Die Anteile an der Sanguin International Inc. wurden innerhalb der finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen.
Die Veräußerung der Anteile an der STRATEC Biomedical UK, Ltd. hat sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wie folgt ausgewirkt:
| Werte zum Entkonsolidierungszeitpunkt T€ |
|
|---|---|
| Vereinbarter Kaufpreis für die Anteile | 3.403 |
| Kaufpreiseinbehalt | -827 |
| Erwartete Zahlungen aus dem Kaufpreiseinbehalt | 662 |
| Hochwahrscheinliche Gegenleistung | 3.238 |
| Nutzungsrechte | 1.194 |
| Sachanlagen | 108 |
| Vorräte | 1.297 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 810 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 64 |
| Übrige Forderungen und Vermögenswerte | 142 |
| Vertragsvermögenswerte | 1.955 |
| Steueransprüche | 18 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 649 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Währungseffekte | -1.278 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 2.256 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 506 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 825 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 967 |
| Nettovermögen | 2.961 |
| Veräußerungskosten | -21 |
| Unterschiedsbetrag aus tatsächlicher Zahlung und hochwahrscheinlicher Gegenleistung |
266 |
| Entkonsolidierungsergebnis | 522 |
Mit Vertragsabschluss vom 28. Februar 2019 wurden sämtliche Anteile an der STRATEC Molecular GmbH, Berlin, Deutschland, sowie sämtliche Ausleihungen der STRATEC SE an die STRATEC Molecular GmbH veräußert. Die Erfüllung des Vertrages wurde plangemäß am 31. März 2019 abgeschlossen. Des Weiteren erfolgte in diesem Zusammenhang auch die Aufhebung des im Geschäftsjahr 2013 zwischen der STRATEC SE und der STRATEC Molecular GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zum 31. März 2019. Aufgrund des mit der Transaktion verbundenen Verlusts der Beherrschung wurde die STRATEC Molecular GmbH zum 31. März 2019 entkonsolidiert. Die STRATEC Molecular GmbH war dem Segment "Smart Consumables" zugeordnet.
Die Veräußerung der Anteile an der STRATEC Molecular GmbH hat sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wie folgt ausgewirkt:
| Entkonsolidierungszeitpunkt | Werte zum T€ |
|---|---|
| Kaufpreis abzüglich Veräußerungskosten | -23 |
| Abgehende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -871 |
| Netto Zahlungsmittelabfluss | -894 |
| Vorräte | 384 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 130 |
| Übrige Forderungen und Vermögenswerte (inkl. latente Steuern) |
20 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 871 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Währungseffekte | -827 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 59 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 577 |
| Rückstellungen | 25 |
| Nettovermögen | -1.556 |
| Entkonsolidierungsergebnis | -1.579 |
Das Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche erfolgt in einer gesonderten Darstellung in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in dem Posten "(24) Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen". Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung sowie in den relevanten Vergleichszahlen im Anhang entsprechend angepasst.
Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten mit dem Kurs am Tag der Transaktion. Aus der Umrechnung resultierende Differenzen werden, sofern es sich dabei nicht um den Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb handelt, erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Bei den ausländischen Konzerngesellschaften ist, mit Ausnahme der Medical Analyzers Holding GmbH, Zug, Schweiz, deren funktionale Währung der Euro ist, die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig agieren.
Vermögenswerte und Schulden der Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden mit den historischen Kursen zu den aus Konzernsicht erfolgten jeweiligen Zugangszeitpunkten umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz, die sich gegenüber den Stichtagskursen ergibt, wird erfolgsneutral im Eigenkapital in dem Posten "Übriges Eigenkapital – Währungsumrechnung" ausgewiesen.
Die Wechselkurse wesentlicher Währungen gegenüber dem Euro haben sich wie folgt entwickelt:
| 1 €/ | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||
| GBP | Großbritannien | 0,899 | 0,851 | 0,890 | 0,878 |
| USD | USA | 1,227 | 1,123 | 1,142 | 1,120 |
| CHF | Schweiz | 1,080 | 1,085 | 1,071 | 1,112 |
| RON | Rumänien | 4,868 | 4,783 | 4,838 | 4,745 |
| HUF | Ungarn | 363,890 | 330,530 | 351,250 | 325,300 |
Zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung der STRATEC Biomedical UK, Ltd. hat der Euro / GBP Stichtagskurs 0,869 sowie der Euro/GBP Durchschnittskurs 0,865 betragen.
Im Zugangszeitpunkt werden die übrigen immateriellen Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines gesondert erworbenen immateriellen Vermögenswertes umfassen dabei insbesondere den Erwerbspreis abzüglich Anschaffungspreisminderungen zuzüglich der direkt zurechenbaren Kosten für die Vorbereitung des Vermögenswerts auf seine beabsichtigte Nutzung. Die Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerts umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten, die erforderlich sind, den Vermögenswert zu entwerfen, herzustellen und so vorzubereiten, dass er für den vom Management beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit ist.
Die Folgebewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenmodell. Da derzeit, mit Ausnahme der noch nicht nutzungsbereiten übrigen immateriellen Vermögenswerte, alle übrigen immateriellen Vermögenswerte eine begrenzte Nutzungsdauer aufweisen, werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in der Folgezeit entsprechend dieser planmäßig, grundsätzlich nach der linearen Methode, abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Wertminderungen werden, soweit erforderlich, berücksichtigt (siehe hierzu nachfolgend unter "Werthaltigkeitsprüfungen"). Bei Fortfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
| ND in Jahren 2020 |
ND in Jahren 2019 |
|||
|---|---|---|---|---|
| Erworbene Technologien | 7–15 | 7–15 | ||
| Selbst geschaffene im materielle Vermögenswerte • Eigene Entwicklungsprojekte • Entwicklungskooperationen |
5 * |
5 * |
||
| Erworbene Patente | 12–19 | 12–19 | ||
| Erworbene Markennamen | 10 | 10 | ||
| Erworbene Kundenbeziehungen | 5–12 | 5–12 | ||
| Sonstige Rechte und Werte • Software und Lizenzen |
1–8 | 1–8 |
* Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodell OEM-Partnering Business verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt; die Abschreibungsperiode und Abschreibungsmethode für die aus den Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodells OEM-Partnering Business resultierenden immateriellen Vermögenswerte ergibt sich aus der dargestellten Systematik unter "Zukunftsbezogene Annahmen" in diesem Abschnitt.
Im Zugangszeitpunkt werden Sachanlagen mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach IAS 16.15 ff. bewertet.
Die Folgebewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenmodell. Danach werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in der Folgezeit, soweit abnutzbar, planmäßig, grundsätzlich nach der linearen Methode, abgeschrieben. Wertminderungen werden, soweit erforderlich, berücksichtigt (vgl. hierzu nachfolgend unter "Werthaltigkeitsprüfungen"). Bei Fortfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vorgenommen.
Kosten für die Reparatur bzw. Instandhaltung von Sachanlagen werden grundsätzlich ergebniswirksam erfasst. Sofern durch eine Maßnahme künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, erfolgt eine Aktivierung als nachträgliche Anschaffungsbzw. Herstellungskosten.
Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
| ND in Jahren 2020 |
ND in Jahren 2019 |
|
|---|---|---|
| Gebäude | 25–33 | 25 – 33 |
| Außenanlagen | 10–30 | 10 – 30 |
| Technische Anlagen und Maschinen |
3 –20 | 3– 20 |
| Fahrzeuge | 3–6 | 3– 6 |
| Werkzeuge | 3 – 7 | 3 –7 |
| IT-Komponenten | 2– 5 | 2 –5 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1 – 20 | 1– 20 |
Bei Verkauf, Stilllegung oder Verschrottung von Sachanlagen wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen einem eventuellen Verkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes berechtigt.
Danach bilanziert STRATEC als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Davon ausgenommen sind Leasinggegenstände von geringem Wert (hierfür im Geschäftsjahr 2020 erfasster Aufwand in Höhe von 1 T€; Vorjahr: 3 T€), kurzfristige Leasingverhältnisse (hierfür im Geschäftsjahr 2020 erfasster Aufwand in Höhe von 70 T€; Vorjahr: 175 T€) sowie Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte. Die hierfür zu zahlenden Leasingraten werden linear aufwandswirksam nach ihrer Zugehörigkeit innerhalb der einzelnen Funktionsbereiche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, macht STRATEC von der Möglichkeit Gebrauch, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten nur berücksichtigt, sofern die Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen hinreichend sicher sind.
Die Leasingverbindlichkeiten umfassen am Bereitstellungsdatum die in IFRS 16.27 genannten Leasingzahlungen und werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzkapitalzinssatz. Nach dem Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, um Änderungen bei den Leasingzahlungen Rechnung zu tragen.
Die Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet und umfassen am Bereitstellungsdatum, neben der Leasingverbindlichkeit, die in IFRS 16.24 genannten Bestandteile. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung wird linear über den Zeitraum der Vertragsverhältnisse vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
| ND in Jahren 2020 |
ND in Jahren 2019 |
|
|---|---|---|
| Grundstücke und Gebäude | 2 – 10 | 1 – 10 |
| Fahrzeuge | 2 – 4 | 1 – 4 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung |
5 – 6 | 5 – 6 |
STRATEC mietet im Bereich Grundstücke und Gebäude vor allem Produktions- und Bürogebäude sowie Lager- und Parkflächen. Die Leasingvereinbarungen beinhalten Konditionen, die grundsätzlich im Rahmen der branchenüblichen Praktiken liegen. Die Leasingvereinbarungen enthalten teilweise Verlängerungsund Kündigungsoptionen und bieten damit für STRATEC eine größtmögliche Flexibilität. Weitere künftige Zahlungsmittelabflüsse können aufgrund mittels Index wertgesicherten sowie nutzungsabhängigen Leasingzahlungen entstehen.
Die möglichen künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt wurden, betragen im Einzelnen:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Aus Verlängerungs- und Kündigungsoptionen |
330 | 361 |
| Aus variablen Leasingzahlungen | 2.776 | 1.377 |
| Aus Leasinggegenständen von geringem Wert |
1 | 1 |
| Gesamt | 3.107 | 1.739 |
Die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die STRATEC als Leasingnehmer eingegangen ist, aber am Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen 126 T€ (Vorjahr: 1.614 T€).
Bezüglich weiteren Angaben zu Leasingverhältnissen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (2) Nutzungsrechte" sowie "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten".
Bei STRATEC bestehen zum 31. Dezember 2020, wie im Vorjahr, keine Leasingverhältnisse mit STRATEC als Leasinggeber. Bezüglich der betragsmäßig untergeordneten Mieteinnahmen aus der Vermietung von Teilen der im Eigentum der STRATEC befindlichen Gebäude verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" in diesem Abschnitt.
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen (0 T€; Vorjahr: 32 T€) oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. STRATEC vermietete im Vorjahr Teile von Immobilien, die innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen werden, an konzernfremde Dritte. Aufgrund des untergeordneten Umfangs dieser Flächen wurde von einer gesonderten Darstellung abgesehen. Im Geschäftsjahr 2020 bestanden keine solche Mietverhältnisse.
Erstreckt sich die Herstellungsphase von Vermögenswerten über einen längeren Zeitraum (sogenannte qualifizierte Vermögenswerte), werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen unter den Voraussetzungen des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Bei STRATEC kommen als qualifizierte Vermögenswerte insbesondere immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Betracht. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 263 T€ (Vorjahr: 98 T€) aktiviert. Der bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz beträgt 1,3% (Vorjahr: 1,2%).
Von der öffentlichen Hand gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen und den jeweiligen Investitionen direkt zurechenbar sind, werden bei der Aktivierung der Investitionsobjekte in Abzug gebracht. Im Rahmen von Projektförderungen erhaltene, nicht rückzahlbare Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind aufwandsbezogen und werden zuerst passivisch abgegrenzt und im Jahr des Anfalls der zugehörigen Aufwendungen erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung mit diesen verrechnet.
Eine Werthaltigkeitsprüfung wird nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) bei Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer sowie noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerten mindestens jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer und darüber hinaus bei Sachanlagen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine Wertminderung durchgeführt.
Eine Wertminderung wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, d.h. der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und Nutzungswert, den Buchwert des Vermögenswertes unterschreitet.
Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Grund für eine vorgenommene Wertminderung nicht mehr besteht oder sich der Betrag der vorgenommenen Wertminderung vermindert hat. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag neu ermittelt und die zuvor vorgenommene Wertminderung, mit Ausnahme des Geschäftsoder Firmenwerts, entsprechend rückgängig gemacht.
Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt.
Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts sind, abgesehen von dem durch die Veräußerung der STRATEC Biomedical UK, Ltd. bedingten Abgang der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Workflow Software", im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres unverändert. Als solche wurden die Bereiche "Laborautomatisierung", "Manufacturing Parts & Services", "Diatron" und "Smart Consumables" definiert.
Als Ausgangspunkt der Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum 31. Dezember 2020 (Vorjahr: 31. Dezember 2019) wird der Nutzungswert als Barwert der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt. Die Prognose der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse stützt sich auf die aktuellen Planungen von STRATEC. Der Detailplanungszeitraum umfasst dabei, wie im Vorjahr, drei Jahre. Die künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden in der funktionalen Währung geplant. Den Planungen liegen Annahmen über künftige Absatzmengen und Verkaufspreise sowie über erwartete Kosten zugrunde. Rohstoffpreise werden dabei zu den gegebenen Konditionen berücksichtigt. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase werden als ewige Rente unter Berücksichtigung von aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteten Wachstumsraten abgebildet. Unterschreitet der Nutzungswert den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, ist der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung zu ermitteln.
Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkostensätze der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden dabei als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC) berechnet. Zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten werden zum einen die Eigenkapitalkosten, die sich aus risikofreiem Basiszins und Risikozuschlag (Marktrisikoprämie multipliziert mit einem Betafaktor auf Grundlage einer Analyse von Vergleichsunternehmen) zusammensetzen, und zum anderen der Fremdkapitalkostensatz, der dem durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatz der Vergleichsunternehmen entspricht, herangezogen. Eigen- und Fremdkapitalkosten werden mit der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Vergleichsunternehmen gewichtet. Im Hinblick auf die Rendite- und Risikoprofile der untersuchten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden für diese jeweils individuelle Kapitalkostensätze ermittelt. Diese stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit |
Vorsteuer-WACC % |
|---|---|
| Laborautomatisierung 2020 2019 |
6,40 8,05 |
| Manufacturing, Parts & Services 2020 2019 |
5,61 7,08 |
| Diatron 2020 2019 |
5,87 8,41 |
| Smart Consumables 2020 2019 |
5,91 6,33 |
Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 37.860 T€ (Vorjahr 40.674 T€) resultiert in Höhe von 569 T€ (Vorjahr: 682 T€) aus dem Erwerb der STRATEC Biomedical UK, Ltd. im Geschäftsjahr 2006, in Höhe von 1.467 T€ (Vorjahr: 1.467 T€) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Molecular GmbH im Geschäftsjahr 2009, in Höhe von 2.525 T€ (Vorjahr: 2.759 T€) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Biomedical USA, Inc. im Geschäftsjahr 2010, in Höhe von 24.691 T€ (Vorjahr: 27.158 T€) aus dem Unternehmenserwerb der Diatron-Gruppe und in Höhe von 8.608 T€ (Vorjahr: 8.608 T€) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Consumables GmbH im Geschäftsjahr 2016. Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr sind auf die Währungsumrechnung sowie in Höhe von 99 T€ auf die Umgliederung nach IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) des auf die STRATEC Biomedical UK, Ltd. entfallenden Geschäfts- oder Firmenwert zurückzuführen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet worden, die von den Synergien profitieren.
Die Buchwerte der signifikanten Geschäfts- oder Firmenwerte aus vorgenannten Erwerben wurden für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung, auf Basis des Verhältnisses der jeweiligen EBITs den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Laborautomatisierung", "Manufacturing, Parts & Services" und "Diatron" wie folgt zugeordnet.
| in T€ | Labor automatisierung |
Manufacturing, Parts & Services |
Diatron | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Buchwert Geschäfts- oder Firmenwert | 14.800 | 15.810 | 15.960 | 17.180 | 6.565 | 7.048 |
STRATEC hat gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) die jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung für diese Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2020 (Vorjahr: 31. Dezember 2019) durchgeführt. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, keine Wertminderung erfasst.
Folgende wesentlichen Annahmen wurden für die Ermittlung der erzielbaren Beträge dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt:

Es wird von einem Umsatzwachstum von durchschnittlich 1,5% (Vorjahr: 16,1%) bzw. einer geplanten durchschnittlichen EBIT-Marge von 22,3% (Vorjahr: 21,6%) ausgegangen. Diese Annahme spiegelt vergangene Erfahrungen des Managements wider. In der ewigen Rente
Die Planung des erzielbaren Betrages basiert auf einem durchschnittlichen Umsatzwachstum in Höhe von 0,2% (Vorjahr: 7,3%) bzw. einer geplanten durchschnittlichen EBIT-Marge von 20,8% (Vorjahr: 18,6%). Diese Annahmen stimmen mit den durchschnittlichen Wachstumsaussichten der Branche aus externen Marktdaten überein. In der ewigen Rente wurde eine prognostizierte Wachstumsrate von 1,0% (Vorjahr: 1,0%) angesetzt.
Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung in diesem Umfang nach vernünftigem Ermessen insbesondere aus langfristiger Sicht möglich ist. Auf dieser Grundlage kam STRATEC zu dem Ergebnis, dass es bei allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keine Anzeichen für eine potentielle Wertminderung bei STRATECs vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerten gibt.
Im Geschäftsjahr wurde ein im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht signifikanter Betrag in Höhe von 535 T€ (Vorjahr: 636 T€) weiteren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfungen wurden auch für diese zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte keine Anhaltspunkte für Wertminderungen festgestellt.
Vorräte sind Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse sowie Waren), die sich in der Herstellung befinden (unfertige Erzeugnisse und Vertragserfüllungskosten) oder die im Rahmen des Herstellungsprozesses oder bei der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert.
Der Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren liegen durchschnittliche Beschaffungspreise zugrunde. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten für Fertigungslöhne und -material anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Die Herstellungskosten der Vertragserfüllungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten für Fertigungslöhne anteilige Fertigungsgemeinkosten. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt soweit diese der Produktion direkt zugerechnet werden können. Vertriebskosten werden nicht berücksichtigt. Entsprechend dem Geschäftsmodell von STRATEC umfassen die Vertragserfüllungskosten auch Entwicklungskooperationen oder sonstige Verträge mit Kunden. Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Entwicklungskooperationen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt.
Die Bestandsrisiken, die sich aus geringer Umschlagshäufigkeit sowie geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt.
Die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten erfolgt nach IFRS 9 (Finanzinstrumente).
Danach werden finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz angesetzt sobald STRATEC Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Finanzinstruments wird. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt.
Die erstmalige Bewertung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden berücksichtigt, sofern keine erfolgswirksame Bewertung des Finanzinstruments zum beizulegenden Zeitwert erfolgt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis bewertet.
Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten (Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente) erfolgt, je nach Zuordnung des finanziellen Vermögenswertes bei dessen erstmaliger Erfassung zu den Kategorien nach IFRS 9 (Finanzinstrumente), entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Die Zuordnung zu den Kategorien nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) erfolgt dabei jeweils auf Basis der Ziele des Geschäftsmodells und der Charakteristika der Zahlungsströme.
Ein Schuldinstrument wird, sofern dieses nicht als FVTPL designiert wurde, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC-Schuldinstrument), wenn es im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten und seine Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt mittels Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung erwarteter Wertminderungen gemäß den Vorgaben des IFRS 9 (Finanzinstrumente). Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste und Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.
Ein Schuldinstrument wird, sofern dieses nicht als FVTPL designiert wurde, zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis (FVTOCI-Schuldinstrument) bewertet, wenn es im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch diese zu verkaufen und seine Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Ein Eigenkapitalinstrument wird, sofern dieses nicht zu Handelszwecken gehalten wird, zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis (FVTOCI-Eigenkapitalinstrument) bewertet, sofern STRATEC beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich wählt, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitalinstruments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl kann einzelfallbezogen für jedes Eigenkapitalinstrument getroffen werden. Dividenden werden in der Regel als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen umgegliedert.
Finanzielle Vermögenswerte (Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente), die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI bewertet werden, werden zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (FVTPL) bewertet. Die Bewertung umfasst auch derivative Finanzinstrumente, mit Ausnahme solcher, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, sowie die finanziellen Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder verwaltet werden und deren Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird. Des Weiteren ist beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI erfüllen, unwiderruflich eine Designation zu FVTPL möglich ("Fair-Value-Option"). Von dieser Möglichkeit hat STRATEC, wie im Vorjahr, keinen Gebrauch gemacht. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit sie nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet werden. Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, sofern eine finanzielle Verbindlichkeit als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein derivatives Finanzinstrument, mit Ausnahme solcher, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, ist oder beim erstmaligen Ansatz als solches designiert wird. Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Währungskursgewinne und -verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen wurden. Finanzielle Verbindlichkeit werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und als Nettobetrag ausgewiesen, wenn STRATEC einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei STRATEC zur Reduzierung von Währungsrisiken insbesondere in Form von Devisentermingeschäften eingesetzt. Die Bewertung beim erstmaligen Ansatz sowie im Rahmen der Folgebewertung erfolgt dabei zum beizulegenden Zeitwert. Die Veränderung der beizulegenden Zeitwerte werden direkt im Gewinn oder Verlust innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge bzw. Aufwendungen erfasst, da STRATEC bislang keine derivativen Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente designiert.
Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten landesspezifischen gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, wie sie voraussichtlich abfließen bzw. erstattet werden. Die sonstigen, nicht auf das Einkommen bzw. den Ertrag erhobenen Steuern werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung innerhalb der einzelnen Funktionsbereiche sowie in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode für zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRSund Steuerbilanz (hiervon ausgenommen sind Geschäfts- oder Firmenwerte), aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf Steuerminderungsansprüche aus wahrscheinlich in den Folgejahren realisierbaren steuerlichen Verlustvorträgen.
Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung dieser aktiven latenten Steuern verfügbar sein wird. In die Beurteilung der Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche werden die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen, kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft sowie mögliche Steuerstrategien mit einbezogen. Bei der Beurteilung ist STRATEC ferner an die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerrechtlichen Normen gebunden. Künftige Rechtsänderungen können insoweit eine erfolgswirksame Anpassung erforderlich machen.
Latente Steuern auf die Umrechnung ausländischer Abschlüsse in Fremdwährung wurden nach Maßgabe des deutschen Steuerrechts auf 5% der Umrechnungsdifferenzen gebildet. Weitere latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden nicht gebildet, da STRATEC in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
Tatsächliche und latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt bestehen. Soweit Gewinne und Verluste direkt im Eigenkapital erfasst werden, gilt dies ebenfalls für die hierauf gebildeten aktiven und passiven latenten Steuern.
Steuerliche Sachverhalte werden von STRATEC, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, bezüglich Unsicherheit überprüft und bei entsprechender Einschätzung eine Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet. Da sich die Einschätzungen im zeitlichen Verlauf ändern können, ergeben sich auch Auswirkungen auf die Höhe der als erforderlich einzuschätzenden Risikovorsorge. Der Betrag der erwarteten Steuerschulden und Steuerforderungen spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt.
Die Altersversorgung erfolgt bei STRATEC sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen Ländern sowie den im Einzelnen vereinbarten Leistungen.
Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt STRATEC aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Beiträge an staatliche oder private Versorgungsträger. Für STRATEC bestehen über die Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen werden aufwandswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme bestehen bei STRATEC aufgrund unterschiedlicher länderspezifischer Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz in verschiedenen Ausprägungen. Zur Rückdeckung der Versorgungszusagen leistet STRATEC teilweise Beiträge in externe Planvermögen. Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) nach der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die Berechnungen basieren bei STRATEC im Wesentlichen auf statistischen Daten zu Sterbeund Invaliditätsraten, auf Annahmen über den Abzinsungssatz, zukünftige Einkommens- und Rentensteigerungen, Fluktuationsraten sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen. Die Bestimmung des Abzinsungssatzes sowie die erwartete Rendite des Planvermögens orientiert sich grundsätzlich an Renditen laufzeitadäquater hochwertige Unternehmensanleihen bzw. hilfsweise an Renditen entsprechender Staatsanleihen. Die Währung und die Laufzeiten der zugrunde gelegten Anleihen stimmen dabei mit der Währung und den voraussichtlichen Fristigkeiten der nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse zu erfüllenden Versorgungsverpflichtungen überein. Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen. Die Verpflichtungen und das Planvermögen werden jährlich bewertet; die versicherungsmathematischen Berechnungen werden zum Bilanzstichtag erstellt. Neubewertungsbeträge aus versicherungsmathematischen Effekten werden erfolgsneutral direkt im "sonstigen Ergebnis " erfasst.
Andere Rückstellungen werden gebildet, sofern eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende, rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, ein künftiger Vermögensabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann.
Sofern der Eintritt des Vermögensabflusses für einen über das Folgejahr hinausgehenden Zeitpunkt erwartet wird, werden die Verpflichtungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt. Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen aktiviert, sofern ihre Realisation nahezu sicher ist.
Zu den anderen Rückstellungen gehören bei STRATEC die Verpflichtungen aus Garantie- und Gewährleistung. Die Ermittlung des Verpflichtungsumfangs aus Garantie- und Gewährleistung basiert auf den erzielten garantiebehafteten Umsätzen und den vertraglichen Gewährleistungszeiträumen sowie den aus der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungswerten, welche auf der Grundlage der Auswirkungen aktuell beobachtbarer Informationen und Daten angepasst werden, um die Auswirkungen des historischen Umfelds in Bezug auf diese aktuellen Informationen und Daten zu ergänzen.
Nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) wird zwischen Transaktionen mit Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente unterschieden. STRATEC bilanziert zwei (Vorjahr: drei) unter IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) fallende Vereinbarungen:
Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) mit Barausgleich, Aktienoptionen für Mitarbeiter mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente sowie ein auf das Geschäftsjahr 2020 bezogenes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.
Erhaltene Güter und Dienstleistungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (Aktienwertsteigerungsrechte; SARs) werden zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld erfasst, der unter Anwendung anerkannter Optionspreismodelle ermittelt wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam verbucht.
Erhaltene Güter und Dienstleistungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Aktienoptionen, Mitarbeiterbeteiligungsprogramm) werden mangels eigenständig ermittelbarem beizulegenden Zeitwert der Leistungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung, bei Aktienoptionen unter Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, bewertet. Ist die Ausübung der gewährten Eigenkapitalinstrumente oder des Barausgleichs von der Ableistung einer bestimmten Dienstzeit durch die Vertragspartei abhängig, wird davon ausgegangen, dass die von der Vertragspartei als Gegenleistung zu erbringenden Leistungen künftig im Laufe des Erdienungszeitraums erhalten werden. Der Vergütungsaufwand wird daher über den Erdienungszeitraum erfasst, innerhalb dessen die Berechtigten einen uneingeschränkten Anspruch auf die zugesagten Instrumente erwerben.
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Erreichen oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle von STRATEC stehen. Eine Bilanzierung solcher Verpflichtungen unterbleibt, da hier der Abfluss von Ressourcen als unwahrscheinlich erachtet wird oder der Umfang der Verpflichtungen nicht verlässlich geschätzt werden kann.
Die zentralen Grundsätze zur Umsatzrealisierung sowie zur Erfassung von Umsatz- sowie Forschungs- und Entwicklungskosten in Bezug auf das Geschäftsmodell von STRATEC stellen sich wie folgt dar:
Sofern es sich um Entwicklungsprojekte ohne Vertrag mit einem Kunden handelt, werden die in diesem Zusammenhang anfallenden Entwicklungskosten grundsätzlich in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie entstehen. Davon ausgenommen sind die im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Entwicklungskosten, welche die Kriterien gemäß IAS 38.57 kumulativ erfüllen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern der nutzungsbereite Zustand noch nicht erreicht ist. Ein Wertminderungsaufwand wird dann erfasst, wenn der Buchwert der aktivierten Vermögenswerte seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Sobald der nutzungsbereite Zustand erreicht ist, erfolgt eine Amortisation in der Regel über fünf Jahre.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Entwicklungskosten im Zusammenhang mit vorgenannten Entwicklungsprojekten in Höhe von 10.443 T€ (Vorjahr: 8.947 T€) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert.
Aufwendungen, die den Forschungskosten zuzuordnen sind, werden nach IAS 38.54 in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Sofern es sich um Entwicklungsprojekte mit Vertrag mit einem Kunden (Entwicklungskooperationen) oder sonstige Verträge mit Kunden handelt, erfasst STRATEC Umsatzerlöse aus Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen sowie dem Verkauf von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien. Grundlage hierfür sind die Kundenverträge von STRATEC und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen, welche einzeln identifiziert und für Zwecke der Umsatzrealisierung gesondert abgebildet werden. Umsatzerlöse sind dann zu erfassen, wenn ("when or as") STRATEC die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen entweder zu einem Zeitpunkt ("when") oder über einen Zeitraum ("as") an einen Kunden überträgt. Bei Verkäufen von Analysensystemen sowie Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien erfolgt in der Regel eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung, wobei sich der Zeitpunkt unter Würdigung der Übertragung des Eigentums und dem Übergang von Risiken und Chancen bestimmt. Umsatzerlöse aus sonstigen Dienstleistungen werden grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserfüllung und nach Maßgabe des Leistungsfortschritts erfasst. Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungsverpflichtungen werden je nach Vertragsgestaltung über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt erfasst. Dabei können, ausgehend von der Fragestellung ob die Entwicklungskosten durch (Meilenstein-) Zahlungen oder Kompensationsklauseln gedeckt sind und/oder Mindestabnahmemengen vereinbart wurden, für die Bilanzierung von Entwicklungskooperationen und der mit diesen in Zusammenhang stehenden Entwicklungsleistungsverpflichtungen im OEM-Partnering-Business, welches als Geschäftsmodell sowohl quantitativ als auch qualitativ die größte Bedeutung für STRATEC hat, im Wesentlichen die vier Fallgruppen unterschieden werden:
| FALL 1 | FALL 2 | FALL 3 | FALL 4 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| • Entwicklungsleistungs verpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt (IFRS 15.38) – Durch Zahlungen gedeckte Entwicklungs kosten = Vertragserfül lungskosten – Nicht durch Zahlungen gedeckte Entwicklungskosten = Immaterieller Vermö genswert gem. IAS 38 – Vor Übertragung der Entwicklungsleistungen erhaltene Zahlungen = Vertragsverbindlich keiten |
• Entwicklungsleistungs verpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt (IFRS 15.38) – Allokation Transakti onspreis von Gerätelie ferverpflichtungen aus Mindestabnahmemenge auf Entwicklungsleistung = Vertragsvermögens wert – Durch Zahlungen gedeckte Entwicklungs kosten = Vertragserfül lungskosten – Nicht durch Zahlungen gedeckte Entwicklungskosten = Immaterieller Vermö genswert gem. IAS 38 – Vor Übertragung der Entwicklungsleistungen erhaltene Zahlungen = |
• Entwicklungsleistungs verpflichtung über einen bestimmten Zeitraum erfüllt (IFRS 15.35(c)) – Allokation Transakti onspreis von Gerätelie ferverpflichtungen aus Mindestabnahmemenge auf Entwicklungsleistung = Vertragsvermögens wert – Vor Übertragung der Entwicklungsleistungen erhaltene Zahlungen = Vertragsverbindlichkeiten |
• Entwicklungsleistungs verpflichtung über einen bestimmten Zeitraum erfüllt (IFRS 15.35(c)) – Keine Allokation Transaktionspreis von Gerätelieferverpflich tungen aus Mindestab nahmemenge auf Entwicklungsleistung – Vor Übertragung der Entwicklungsleistungen erhaltene Zahlungen = Vertragsverbindlichkeiten |
Vertragsverbindlichkeiten
Umsatzerlöse werden in der Höhe des Betrages erfasst, deren Erhalt STRATEC für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen erwartet. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile wie Umsatzsteuern sowie Erlösminderungen – z. B. Rabatte, Skonti und Boni – werden von den Umsatzerlösen abgezogen. STRATEC passt die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen wesentlicher Finanzierungskomponenten an, wenn erwartet wird, dass der Zeitraum zwischen Erfüllung einer Leistungsverpflichtung und deren Bezahlung mehr als ein Jahr beträgt. Gewöhnlich können bei STRATEC wesentliche Finanzierungskomponenten vorliegen, wenn Entwicklungsleistungsverpflichtungen über einen Zeitraum erfüllt werden und die Gegenleistungen von STRATEC erst nach Beendigung der Entwicklung zufließt. Finanzierungskomponenten werden je Vertrag beurteilt und sind nur dann wesentlich, wenn Faktoren wie ein geringer Barkaufpreis sowie der kombinierte Effekt aus Zeitspanne und marktüblichen Zinssatz auf eine wesentliche Abweichung zur vereinbarten Gegenleistung schließen lassen.
Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsanbahnung werden sofort als Aufwand erfasst, wenn der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt. In der Regel fallen bei STRATEC keine zusätzlichen Kosten an, die ohne entsprechende Vertragsabschlüsse nicht entstanden wären. Somit werden Kosten, die STRATEC im Rahmen der Anbahnung von Verträgen entstehen, zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst.
Kosten, die durch die Erfüllung von vertraglichen Leistungsverpflichtungen (Vertragserfüllungskosten) entstehen und in den Anwendungsbereich des IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) fallen, werden als Vermögenswert aktiviert und innerhalb der Vorräte ausgewiesen, wenn die Kosten zur Schaffung von Ressourcen oder deren Verbesserung, welche künftig zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen genutzt werden, führen sowie ein Ausgleich der Kosten erwartet wird.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfasst STRATEC für das hieraus schwebende Geschäft weder einen Vermögenswert noch eine Verbindlichkeit. Erst wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtung erfüllt, setzt STRATEC einen Vertragsvermögenswert oder eine Vertragsverbindlichkeit in der Konzernbilanz
an. Eine Vertragsverbindlichkeit liegt vor, wenn der Kunde die Gegenleistung für zugesagte Leistungen bereits vollständig oder teilweise bezahlt hat, bevor STRATEC diese an den Kunden übertragen hat. Im Geschäftsmodell von STRATEC kann dies zum Beispiel bei Entwicklungsleistungsverpflichtungen, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, vorkommen, wenn der Kunde während der Entwicklungsphase Meilensteinzahlungen leistet. STRATEC erfasst in diesem Fall die Meilensteinzahlungen als Vertragsverbindlichkeiten, bis die Entwicklungsleistung an den Kunden übertragen wird und die Umsatzrealisierung erfolgt. Im umgekehrten Fall, in dem STRATEC leistet und der Kunde die Gegenleistung noch nicht übertragen hat, überprüft STRATEC, ob ein bedingter oder unbedingter Anspruch auf Übertragung der Gegenleistung besteht. Ein bedingter Anspruch führt zum Ansatz eines Vertragsvermögenswertes, während bei einem unbedingten Anspruch eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst wird. Im Geschäftsmodell von STRATEC kann dies bei einer Entwicklungsleistungsverpflichtung, welche über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird, vorliegen, falls die Kosten der Entwicklungsleistungsverpflichtung die Gegenleistung des Kunden während deren Leistungserfüllung übersteigen. Das Entstehen eines unbedingten Zahlungsanspruches aus der Entwicklungsleistungsverpflichtung kann ferner an die Erfüllung weiterer vertraglicher Leistungsverpflichtungen gebunden sein.
Im Falle, dass STRATEC vertraglich verpflichtet ist, mehrere Leistungsverpflichtungen an einen Kunden zu übertragen, wird die vertraglich zugesagte Gegenleistung auf Basis des Einzelveräußerungspreises zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgeteilt. Einzelveräußerungspreise sind im Geschäftsmodell der Entwicklungskooperationen von STRATEC nicht direkt beobachtbar, d.h. STRATEC überträgt keine ähnlichen Güter und Dienstleistungen separat an ähnliche Kunden. In diesem Fall ist der Einzelveräußerungspreis für ein Gut oder eine Dienstleistung unter Anwendung einer geeigneten Methode zu schätzen. STRATEC wendet hierzu in der Regel den "expected-cost-plusa-margin"-Ansatz an.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es erforderlich in einem bestimmten Umfang Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen vorzunehmen, die Auswirkungen auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge sowie der Eventualverbindlichkeiten haben.
Die wichtigsten Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogenen Annahmen, aufgrund derer ein erhebliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich sein kann, werden im Folgenden näher dargestellt:
Die Beurteilung, ob im jeweiligen Einzelfall die Voraussetzungen zur Aktivierung erfüllt wurden, unterliegt erheblichen Ermessensausübungen. STRATEC geht davon aus, dass aufgrund der Erfahrungswerte auf dem Gebiet der Entwicklung und Projektierung hinreichend verlässliche Einschätzungen in Bezug auf technische Realisierbarkeit, voraussichtliche Gesamtkosten und Marktbedingungen getroffen wurden.
Bezüglich der Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Entwicklungskooperationen sowie der Umsatzrealisierung nach IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt.
Die Zuordnung der bei Unternehmenserwerben erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) erfordert wesentliche ermessensabhängige Würdigungen. STRATEC ordnet den Geschäfts- oder Firmenwert, der aus einem Unternehmenserwerb resultiert, vom Übernahmetag an jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Unternehmens, die aus den erwarteten Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen soll, zu. Zur Ermittlung des jeweils erwarteten Synergiepotentials wendet STRATEC sachgerechte Schlüssel (EBIT-Verhältnisse) an.
Bei der Bestimmung der funktionalen Währung eines ausländischen Geschäftsbetriebes und der Entscheidung, ob dessen funktionale Währung mit der des berichtenden Unternehmens identisch ist, sind bestimmte Indikatoren gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) heranzuziehen. Wenn die obigen Indikatoren gemischt auftreten und die funktionale Währung nicht klar ersichtlich ist, bestimmt STRATEC nach eigenem Ermessen, welches die funktionale Währung ist, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle, Ereignisse und Umstände am zutreffendsten widerspiegelt. Bei den ausländischen Konzerngesellschaften wurde, mit Ausnahme der Medical Analyzers Holding GmbH, Zug, Schweiz, deren funktionale Währung der Euro ist, dementsprechend als funktionale Währung die jeweilige Landeswährung gewählt.
Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere von Gebäuden, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese Laufzeitverlängerungen aus der Ausübung bzw. Nicht- Ausübung solcher Optionen sind bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit des Leasingverhältnisses nur zu berücksichtigen, wenn diese hinreichend sicher sind. Die Beurteilung, ob die Ausübung bzw. Nicht- Ausübung solcher Optionen hinreichend sicher ist, unterliegt Ermessensentscheidungen. Dabei berücksichtigt STRATEC alle maßgeblichen Fakten und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz für STRATEC zur Ausübung bzw. Nicht- Ausübung der Option geben, sowie getroffene Entscheidungen aus der Vergangenheit.
Der Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwertes (Buchwert zum 31. Dezember 37.860 T€; Vorjahr: 40.674 T€) unterliegt aufgrund der Vielzahl der Variablen sowie einer bedingt durch die mit der COVID-19-Pandemie zusätzlich verbundenen dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen einer schwierigen und in erheblichem Maße mit Schätzungsunsicherheiten verbundenen Würdigung. Unter "Werthaltigkeitsprüfungen" in diesem Abschnitt werden die wesentlichen Annahmen, die dem Werthaltigkeitstest zum jeweiligen Stichtag zugrunde gelegt worden sind, dargestellt. Bei der Durchführung der Sensitivitätsanalysen im Rahmen der Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung auf langfristige Sicht möglich erscheint. Auf dieser Grundlage kam STRATEC zu dem Ergebnis, dass es in allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keine Anzeichen für eine potenzielle Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes gibt.
Übrige immaterielle Vermögenswerte (z.B. aktivierte Entwicklungskosten) werden entweder anlassbezogen (soweit einer planmäßigen Abschreibung unterliegend) oder mindestens jährlich (soweit keiner planmäßigen Abschreibung unterliegend) auf Wertminderung überprüft (Buchwert zum 31. Dezember 50.753 T€; Vorjahr: 56.418 T€). Auch diese Werthaltigkeitsprüfungen unterliegen grundsätzlich denselben Schwierigkeiten und Schätzungsunsicherheiten wie der Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert. Bei der Durchführung der Sensitivitätsanalysen im Rahmen dieser Werthaltigkeitstests wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung auf langfristige Sicht möglich erscheint. Auf Grundlage der Sensitivitätsanalysen im Rahmen des Wertminderungstests kam STRATEC zu dem Ergebnis, dass es keine Anzeichen für eine potenzielle Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt.
Die Ermittlung der "erwarteten Kreditverluste" im Rahmen der Folgebewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Buchwert zum 31. Dezember 34.782 T€; Vorjahr: 34.121 T€) sowie der Vertragsvermögenswerte (Buchwert zum 31. Dezember 22.642 T€; Vorjahr: 20.396 T€) erfolgt bei STRATEC nach einem differenzierten Verfahren, welches die Bonität des Schuldners, die Überfälligkeiten sowie die zur Minimierung des Ausfallsrisikos abgeschlossenen Warenkreditversicherungen berücksichtigt. Bedingt durch die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen ist aufgrund der Einbeziehung des Kreditausfallrisikos auf Basis der Bonität des Schuldners die Ermittlung mit erheblichen Schätzungsunsicherheiten verbunden.
Zu der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit (Buchwert zum 31. Dezember 10.685 T€; Vorjahr 8.735 T€) sind die zukünftigen Leasingzahlungen mit einem Zinssatz zu diskontieren. Dieser Zinssatz ist der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz, sofern sich dieser ohne Weiteres bestimmen lässt. Ist dies nicht möglich, soll der Leasingnehmer auf seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zurückgreifen.
Da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz aus der Perspektive des Leasinggebers ist, ist dieser für den Leasingnehmer häufig nicht verfügbar. In vielen Fällen muss daher auf den Grenzfremdkapitalzinssatz (im Folgenden auch "IBR") zurückgegriffen werden. Der IBR ist ein unternehmensspezifischer und im Grundsatz sogar für den einzelnen Leasingvertrag sowie je legaler Einheit individueller Zinssatz. Dabei können zum Beispiel vergleichbare Leasinggegenstände zu Gruppen zusammengefasst werden, wie etwa Leasingvereinbarungen von vergleichbaren Kraftfahrzeugen zu vergleichbaren Konditionen in einem vergleichbaren Umfeld. Die wesentlichen Determinanten zur Bestimmung des IBR sind dabei Laufzeit des Leasingvertrags, Währung, in der dieser abgewickelt wird, Bonität des Leasingnehmers, Höhe des Kreditbetrags, ökonomisches Umfeld, in dem der Leasinggegenstand zum Einsatz kommt, Besicherung durch den Leasinggegenstand, Spezifika des Leasinggegenstands und der Bewertungsstichtag.
Der IBR wird von STRATEC grundsätzlich anhand des sogenannten Build-up Approach bestimmt und aus der Summe folgender Bestandteile ermittelt:
Bei der Bestimmung des laufzeitspezifischen Basiszinssatzes wurde durch STRATEC beachtet, dass hierbei nicht unreflektiert Renditen laufzeitgleicher Staatsanleihen zur Anwendung kommen können, da diese durch die Zinszahlungen während der Laufzeit und Rückzahlung des Nominalbetrags am Ende der Laufzeit eine andere Zahlungsstruktur aufweisen als das typische Leasingverhältnis mit einer konstanten Zahlung in jedem Jahr der Laufzeit. Deshalb wurden für die Herleitung des IBR durationsadäquate Diskontierungssätze angewendet. Insbesondere bei der Bemessung der Zu- und Abschläge für den Grad der Besicherung und die Spezifika des Leasinggegenstands bestehen indes weiterhin erhebliche Schätzungsunsicherheiten und vergleichsweise wenig belastbare empirische Daten.
Die Bewertung der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) (Buchwert zum 31. Dezember 4.121 T€; Vorjahr: 1.063 T€) erfolgt durch einen auf Optionsbewertung spezialisierten unabhängigen Gutachter. Dieser legt seiner Bewertung das Verfahren des Binomialbaums zugrunde. Die wesentlichen schätzungsbehafteten Parameter (Laufzeit, erwartete Volatilität, risikofreier Zinssatz) sind unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten – Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)" dargestellt.
Die Bewertung der leistungsorientierten Pläne nach IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) (Buchwert zum 31. Dezember 5.620 T€, Vorjahr: 5.077 T€) erfolgt durch eine auf Leistungen an Arbeitnehmer spezialisierte unabhängige Gesellschaft auf Grundlage von versicherungsmathematischen Annahmen, deren Einschätzung entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne mit Unsicherheiten verbunden sind. Bezüglich der wesentlichen Annahmen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (10) Pensionsrückstellungen".
Bei der Ermittlung der Rückstellung für Garantie- und Gewährleistungen (Buchwert zum 31. Dezember 1.606 T€; Vorjahr: 1.138 T€) berücksichtigt STRATEC Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, welche auf der Grundlage der Auswirkungen aktuell beobachtbarer Informationen und Daten angepasst werden, um die Auswirkungen des historischen Umfelds in Bezug auf diese aktuellen Informationen und Daten zu ergänzen. Die Erkenntnisse im laufenden Geschäftsjahr 2020 haben zu keiner wesentlichen Veränderung der Rückstellung für Garantie- und Gewährleistungen geführt. Die in künftigen Geschäftsjahren tatsächlich entstehenden Aufwendungen können von den geschätzten Werten abweichen.
Bei der Einschätzung, dass sich die – überwiegend kurzfristigen – Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den im IFRS-Konzernabschluss bilanzierten Werten in folgenden Geschäftsjahren umkehren, ist STRATEC nach IAS 12 (Ertragsteuern) an die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerrechtlichen Normen gebunden. Künftige Rechtsänderungen können insoweit eine erfolgswirksame Anpassung erforderlich machen. Bei der Einschätzung, dass die aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (Buchwert zum 31. Dezember 4.707 T€; Vorjahr: 5.046 T€) mit künftig entstehenden Gewinnen verrechenbar sind, stützt sich STRATEC unter anderem auf kurz- und mittelfristige Planungsrechnungen. Der tatsächliche Eintritt der künftigen Erfolge beruht auf mit Unsicherheiten verbundenen Einschätzungen. Die Buchwerte der im Konzernabschluss angesetzten bzw. nicht angesetzten aktiven und passiven latenten Steuern, deren Entstehung sowie Veränderung im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr werden im Einzelnen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (11) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erläutert.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer (Buchwert zum 31. Dezember 50.753 T€; Vorjahr: 56.418 T€) ist der Abschreibungsbetrag nach IAS 38.97 planmäßig über seine Nutzungsdauer zu verteilen. Die Nutzungsdauer ist nach der Definition in IAS 38.8 entweder der Zeitraum, über den ein Vermögenswert voraussichtlich von einem Unternehmen nutzbar ist, oder die voraussichtlich durch den Vermögenswert im Unternehmen zu erzielende Anzahl an Produktionseinheiten oder ähnlichen Maßgrößen. Die Amortisationsmethode hat dabei gemäß IAS 38.97 dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswertes durch das Unternehmen zu entsprechen. Nach IAS 38.98 können für die planmäßige Verteilung des Abschreibungsbetrags eines Vermögenswertes verschiedene Abschreibungsmethoden herangezogen werden, wobei zu diesen Methoden neben der linearen und degressiven Abschreibung auch die leistungsabhängige Abschreibung zählt. Nach IAS 38.98B könnte bei der Wahl einer sachgerechten Abschreibungsmethode im Sinne von IAS 38.98 das Unternehmen den für den immateriellen Vermögenswert maßgeblichen begrenzenden Faktor bestimmen, welcher für die Festlegung der sachgerechten Abschreibungsbasis als Ausgangspunkt dienen könnte. Ob der maßgebliche begrenzende Faktor bei den Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodells OEM-Partnering Business von STRATEC eher die Zeit oder vielmehr eine bestimmte Stückzahl an produzierten Geräten ist, unterliegt einer ermessensbehafteten Würdigung. Unter Würdigung aller Umstände kam STRATEC in der Gesamtbetrachtung zur Einschätzung, dass die produzierte Menge der maßgeblich begrenzende Faktor ist. Die daraus resultierende Amortisationsmethode führt im Zusammenspiel mit der mindestens jährlich durchgeführten Werthaltigkeitsbeurteilung nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) zu einer tendenziell höheren Aufwandserfassung in frühen Gerätephasen als bei einer linearen Abschreibung, wenn diese auf Basis der Erfahrungen bezüglich der gegenwärtigen Produktlebenszyklen der Geräte von in der Regel 12 bis 15 Jahren bemessen worden wäre.
Weitere wesentliche, zukunftsbezogene Annahmen sowie am Bilanzstichtag vorhandene Quellen von Schätzunsicherheiten, durch die ein erhebliches Risiko bestehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich macht, liegen nicht vor.
Ergänzend zu den nach IFRS geforderten Angaben berichtet STRATEC für Vergleichszwecke ein um Sondereffekte adjustiertes EBIT und EBITDA, welche zusammen mit den Umsatzerlösen, die in der internen Steuerung verwendeten Ergebnisgrößen darstellen. Als Sondereffekte werden dabei wesentliche Erträge und Aufwendungen definiert, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen und/oder einen nicht wiederkehrenden Charakter haben. Bezüglich detaillierter Angaben verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "B. Wirtschaftsbericht – Lage".
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:
| Geschäfts oder Firmenwerte T€ |
Erworbene Technologien T€ |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögens werte T€ |
Erworbene Patente T€ |
Erworbene Marken namen T€ |
Erworbener Kunden stamm T€ |
Sonstige Rechte und Werte T€ |
Geleistete Anzahlungen T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2019 |
40.674 | 25.005 | 46.982 | 5.023 | 2.809 | 26.280 | 8.609 | 21 | 155.403 |
| Zugänge | 0 | 0 | 10.448 | 0 | 0 | 0 | 562 | 0 | 11.010 |
| Abgänge | 0 | 0 | 1.193 | 0 | 0 | 0 | 450 | 0 | 1.643 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 33 | 0 | 33 |
| Umgliederungen IFRS 5 | -99 | 0 | -4.216 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -4.315 |
| Währungsdifferenzen | -2.715 | -1.428 | -446 | 0 | -257 | -1.725 | -46 | -2 | -6.619 |
| Stand 31.12.2020 | 37.860 | 23.577 | 51.575 | 5.023 | 2.552 | 24.555 | 8.708 | 19 | 153.869 |
| Geschäfts oder Firmenwerte T€ |
Erworbene Technologien T€ |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögens werte T€ |
Erworbene Patente T€ |
Erworbene Marken namen T€ |
Erworbener Kunden stamm T€ |
Sonstige Rechte und Werte T€ |
Geleistete Anzahlungen T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Stand 31.12.2019 |
0 | 13.979 | 18.962 | 1.166 | 1.053 | 17.157 | 5.994 | 0 | 58.311 |
| Zugänge Abschreibungen |
0 | 2.106 | 1.598 | 333 | 264 | 4.827 | 1.253 | 0 | 10.381 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 | 240 | 0 | 0 | 0 | 450 | 0 | 690 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umgliederungen IFRS 5 | 0 | 0 | -211 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -211 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -887 | -77 | 0 | -105 | -1.432 | -34 | 0 | -2.535 |
| Stand 31.12.2020 | 0 | 15.198 | 20.032 | 1.499 | 1.212 | 20.552 | 6.763 | 0 | 65.256 |
| Buchwerte 31.12.2020 |
37.860 | 8.379 | 31.543 | 3.524 | 1.340 | 4.003 | 1.945 | 19 | 88.613 |
Die Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus den Erwerben der Gesellschaften der Diatron-Gruppe, der STRATEC Consumables GmbH, der STRATEC Biomedical USA, Inc., der STRATEC Biomedical UK, Ltd. sowie der STRATEC Molecular GmbH. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Wertminderung in Höhe von 99 T€ des auf die STRATEC Biomedical UK, Ltd. entfallenden Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen. Die Ereignisse und Umstände, die zu dieser Wertminderung führten, resultieren aus der Veräußerung der STRATEC Biomedical UK, Ltd.
Der Buchwert der Technologien beinhaltet die im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Diatron-Gruppe identifizierte Technologien für technische Lösungen für dezentrale Laboranalysen im Bereich der Hämatologie und der klinischen Chemie sowie im Rahmen des Unternehmenserwerbs der STRATEC Consumables identifizierte Technologien für intelligente Verbrauchsmaterialien, insbesondere im Bereich der Nano- und Microstrukturierung, Beschichtung und Kunststofffertigung.
Der Buchwert der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte beinhaltet sowohl aktivierte Entwicklungskosten aus eigenen Entwicklungsprojekten (30.161 T€; Vorjahr: 25.306 T€) als auch aktivierte Entwicklungskosten aus Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodell OEM-Partnering Business (1.382 T€; Vorjahr: 2.714 T€). Von den immateriellen Vermögenswerten aus eigenen Entwicklungsprojekten sind 3.656 T€ (Vorjahr: 2.280 T€) und von denen aus Entwicklungskooperationen 706 T€ (Vorjahr: 1.089 T€), zum Bilanzstichtag fertigstellt. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten".
Der Buchwert der sonstigen Rechte und Werte beinhaltet erworbene Software und Lizenzen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 80 T€ (Vorjahr: 89 T€) nach IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, Technologien sowie sonstige Rechte und Werte werden in den Umsatzkosten bzw. gemäß ihrer Verursachung innerhalb der einzelnen Funktionsbereiche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Wertminderung in Höhe von 4.005 T€ der auf die STRATEC Biomedical UK, Ltd. entfallenden selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit eigenen Entwicklungsprojekten stehen, vorgenommen. Die Ereignisse und Umstände, die zu dieser Wertminderung führten, resultieren aus der Veräußerung der STRATEC Biomedical UK, Ltd.
Die einzelnen immateriellen Vermögenswerte, die einen Buchwert zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 von über 2,0 Mio. € haben und damit für den Konzernabschluss von STRATEC neben dem Geschäfts- oder Firmenwert sowie der im Rahmen des Erwerbs der Diatron-Gruppe und der STRATEC Consumables GmbH erworbenen immateriellen Vermögenswerte von wesentlicher Bedeutung sind, setzen sich wie folgt zusammen: Eigenes Entwicklungsprojekt mit einem Buchwert in Höhe von 10.326 T€ – noch in der Entwicklungsphase; eigenes Entwicklungsprojekt mit einem Buchwert in Höhe von 2.875 T€ – in der Entwicklungsphase; eigenes Entwicklungsprojekt mit einem Buchwert in Höhe von 2.808 T€ – noch in der Entwicklungsphase.
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:
| Geschäfts- oder Firmenwerte T€ |
Erworbene Technologien T€ |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögens werte T€ |
Erworbene Patente T€ |
Erworbene Marken namen T€ |
Erworbener Kunden stamm T€ |
Sonstige Rechte und Werte T€ |
Geleistete Anzahlungen T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2018 |
41.245 | 25.155 | 36.643 | 5.023 | 2.893 | 26.643 | 8.393 | 22 | 146.017 |
| Zugänge | 0 | 0 | 10.542 | 0 | 0 | 0 | 116 | 0 | 10.658 |
| Abgänge | 0 | 0 | 420 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 420 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 91 | 0 | 91 |
| Währungsdifferenzen | -571 | -150 | 217 | 0 | -84 | -363 | 9 | -1 | -943 |
| Stand 31.12.2019 | 40.674 | 25.005 | 46.982 | 5.023 | 2.809 | 26.280 | 8.609 | 21 | 155.403 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte T€ |
Erworbene Technologien T€ |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögens werte T€ |
Erworbene Patente T€ |
Erworbene Marken namen T€ |
Erworbener Kunden stamm T€ |
Sonstige Rechte und Werte T€ |
Geleistete Anzahlungen T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Stand 31.12.2018 |
0 | 11.666 | 17.417 | 833 | 796 | 12.317 | 4.726 | 0 | 47.755 |
| Zugänge | 0 | 2.243 | 1.508 | 333 | 285 | 5.083 | 1.252 | 0 | 10.704 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 70 | 37 | 0 | -28 | -243 | 16 | 0 | -148 |
| Stand 31.12.2019 | 0 | 13.979 | 18.962 | 1.166 | 1.053 | 17.157 | 5.994 | 0 | 58.311 |
| Buchwerte 31.12.2019 |
40.674 | 11.026 | 28.020 | 3.857 | 1.756 | 9.123 | 2.615 | 21 | 97.092 |
Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten T€ |
Fahrzeuge T€ |
Geschäftsausstattung T€ |
Summe T€ |
|||||||
| Anschaffungskosten Stand 31.12.2019 |
9.793 | 558 | 121 | 10.472 | ||||||
| Zugänge | 4.954 | 172 | 0 | 5.126 | ||||||
| Abgänge | 72 | 94 | 0 | 166 | ||||||
| Umgliederungen IFRS 5 | -1.381 | 0 | 0 | -1.381 | ||||||
| Währungsdifferenzen | -420 | -1 | 0 | -421 | ||||||
| Stand 31.12.2020 | 12.874 | 635 | 121 | 13.630 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten T€ |
Fahrzeuge T€ |
Geschäftsausstattung T€ |
Summe T€ |
|||
| Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2019 |
1.681 | 185 | 23 | 1.889 | ||
| Zugänge | 1.776 | 227 | 24 | 2.027 | ||
| Abgänge | 19 | 94 | 0 | 113 | ||
| Umgliederungen IFRS 5 | -187 | 0 | 0 | -187 | ||
| Währungsdifferenzen | -83 | -2 | 0 | -85 | ||
| Stand 31.12.2020 | 3.168 | 316 | 47 | 3.531 | ||
| Buchwert 31.12.2020 | 9.706 | 319 | 74 | 10.099 |
Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten setzen sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten T€ |
Fahrzeuge T€ |
Geschäftsausstattung T€ |
Summe T€ |
|||
| Anschaffungskosten Stand 31.12.2019 |
9.793 | 558 | 121 | 10.472 | ||
| davon Zugänge aus der Erstanwendung des IFRS 16 |
7.816 | 361 | 121 | 8.298 | ||
| davon Zugänge 2019 | 1.975 | 195 | 0 | 2.170 | ||
| davon Währungsdifferenzen | 2 | 2 | 0 | 4 | ||
| Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2019 |
1.681 | 185 | 23 | 1.889 | ||
| davon Zugänge 2019 | 1.684 | 184 | 23 | 1.891 | ||
| davon Währungsdifferenzen | -3 | 1 | 0 | -2 | ||
| Buchwert 31.12.2019 | 8.112 | 373 | 98 | 8.583 |
Bezüglich der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten".
Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:
| Andere Anlagen, | Geleistete | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Bauten T€ |
Technische Anlagen und Maschinen T€ |
Betriebs- und Geschäftsausstattung T€ |
Anzahlungen und Anlagen im Bau T€ |
Summe T€ |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2019 |
30.122 | 11.673 | 31.940 | 8.684 | 82.419 |
| Zugänge | 7.022 | 331 | 2.981 | 4.176 | 14.510 |
| Abgänge | 0 | 39 | 255 | 0 | 294 |
| Umbuchungen | 4.298 | 556 | 1.928 | -6.815 | -33 |
| Umgliederungen IFRS 5 | 0 | 0 | -393 | 0 | -393 |
| Währungsdifferenzen | -36 | -87 | -218 | -20 | -361 |
| Stand 31.12.2020 | 41.406 | 12.434 | 35.983 | 6.025 | 95.848 |
| Grundstücke und Bauten T€ |
Technische Anlagen und Maschinen T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung T€ |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Stand 31.12.2019 |
5.415 | 8.429 | 21.237 | 0 | 35.081 |
| Zugänge Abschreibungen | 1.011 | 1.285 | 3.782 | 0 | 6.078 |
| Abgänge | 0 | 29 | 200 | 0 | 229 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umgliederungen IFRS 5 | 0 | 0 | -285 | 0 | -285 |
| Währungsdifferenzen | -7 | -37 | -123 | 0 | -167 |
| Stand 31.12.2020 | 6.419 | 9.648 | 24.411 | 0 | 40.478 |
| Buchwerte 31.12.2020 |
34.987 | 2.786 | 11.572 | 6.025 | 55.370 |
Die Umbuchungen bei den Grundstücken und Bauten resultieren im Wesentlichen aus der Fertigstellung der zweiten Bauphase der Erweiterung der Gebäude am Standort Birkenfeld.
Im Geschäftsjahr 2020 waren, wie im Vorjahr, keine Wertminderungen vorzunehmen.
Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 183 T€ (Vorjahr: 9 T€) nach IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.
| Grundstücke und Bauten T€ |
Technische Anlagen und Maschinen T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung T€ |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2018 |
22.824 | 11.475 | 28.132 | 7.679 | 70.110 |
| Anpassungen | -82 | -571 | 653 | 0 | 0 |
| Zugänge | 147 | 499 | 2.941 | 12.556 | 16.143 |
| Abgänge | 1.190 | 294 | 543 | 2.065 | 4.092 |
| Umbuchungen | 8.128 | 585 | 681 | -9.486 | -92 |
| Währungsdifferenzen | 295 | -21 | 76 | 0 | 350 |
| Stand 31.12.2019 | 30.122 | 11.673 | 31.940 | 8.684 | 82.419 |
| Andere Anlagen, | Geleistete | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und | Technische Anlagen | Betriebs- und | Anzahlungen und | ||
| Bauten T€ |
und Maschinen T€ |
Geschäftsausstattung T€ |
Anlagen im Bau T€ |
Summe T€ |
|
| Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2018 |
5.663 | 7.518 | 17.419 | 0 | 30.600 |
| Anpassungen | -82 | -927 | 1.009 | 0 | 0 |
| Zugänge | 848 | 2.150 | 3.103 | 0 | 6.101 |
| Abgänge | 1.088 | 285 | 423 | 0 | 1.796 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 74 | -27 | 129 | 0 | 176 |
| Stand 31.12.2019 | 5.415 | 8.429 | 21.237 | 0 | 35.081 |
| Buchwerte 31.12.2019 |
24.707 | 3.244 | 10.703 | 8.684 | 47.338 |
Die Bestände gliedern sich im Einzelnen wie folgt:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betragen zum 31. Dezember 2020 35.857 T€ (Vorjahr: 26.909 T€). Im Geschäftsjahr 2020 wurden Erträge in Höhe von 134 T€ (Vorjahr: 163 T€) sowie Aufwendungen in Höhe von 594 T€ (Vorjahr: 268 T€) aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Die Ergebniswirkungen ergaben sich in Bezug auf Risiken aus geminderter Verwertbarkeit.
Die Bestände gliedern sich im Einzelnen wie folgt:
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Unfertige Erzeugnisse | 14.938 | 10.053 |
| Vertragserfüllungskosten | 9.369 | 9.220 |
| Gesamt | 24.307 | 19.273 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Erträge in Höhe von 698 T€ (Vorjahr: 19 T€) sowie Aufwendungen in Höhe von 24 T€ (Vorjahr: 1.174 T€) aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf unfertige Erzeugnisse ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst.
Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Vertragserfüllungskosten im Rahmen von Entwicklungskooperationen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten".
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Fertige Erzeugnisse | 5.847 | 9.325 |
| Waren | 1.006 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.008 | 471 |
| Gesamt | 7.861 | 9.796 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Erträge in Höhe von 40 T€ (Vorjahr: 21 T€) und Aufwendungen in Höhe von 53 T€ (Vorjahr: 53 T€) aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf fertige Erzeugnisse ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst.
Von den innerhalb der Vorräte ausgewiesenen Beständen wird erwartet, dass diese zum überwiegenden Teil innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag realisiert werden. Ausgenommen hiervon sind Vertragserfüllungskosten in Höhe von 1.003 T€ (Vorjahr: 1.176 T€), deren Realisierung erst nach mehr als zwölf Monaten erwartet wird.
Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 22.642 T€ (Vorjahr: 20.396 T€) betreffen im Wesentlichen die Ansprüche von STRATEC auf Gegenleistungen für abgeschlossene, aber zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Ansprüche unbedingt werden. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn STRATEC eine Rechnung an den Kunden ausstellt bzw. ausgestellt hat.
Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 2.246 T€ resultiert im Wesentlichen aus der Umsatzrealisierung eines Entwicklungsprojekts im Segment Instrumentierung, bei dem die Entwicklungsleistungen nach IFRS 15.35 (c) über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (34.782 T€; Vorjahr: 34.121 T€) sind in Höhe von 34.782 T€ (Vorjahr: 34.121 T€) innerhalb eines Jahres fällig. Kreditorische Debitoren werden unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 13 T€ (Vorjahr: 13 T€) enthalten. Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Leistende Gesellschaft |
Leistungs empfänger |
31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|---|---|---|---|
| STRATEC SE | STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd. |
13 | 13 |
| Gesamt | 13 | 13 |
Das Wertberichtigungskonto auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Vertragsvermögenswerte entwickelte sich wie folgt:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Kumulierte Wertbe richtigungen zum 01.01. |
1.662 | 1.352 |
| Aufwand in der Berichtsperiode |
245 | 543 |
| Auflösung | -508 | 0 |
| Inanspruchnahme | -7 | -212 |
| Währungsdifferenzen | -107 | -21 |
| Kumulierte Wert berichtigungen zum 31.12. |
1.285 | 1.662 |
Von den kumulierten Wertberichtigungen zum 31.12. betreffen in Höhe von 102 T€ (Vorjahr: 162 T€) die Vertragsvermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2020 entstanden, wie auch im Vorjahr, keine ergebniswirksamen Direktabschreibungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Wertaufholungen waren, wie im Vorjahr, nicht vorzunehmen.
Alle Aufwendungen und Erträge aus der Veränderung der Wertberichtigungen und der Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden, wie im Vorjahr, in den Vertriebskosten ausgewiesen.
Die Laufzeitbänder der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die gebildete Wertberichtigung für die "erwarteten Kreditverluste" stellen sich wie folgt dar:
| in T€ | Bruttowert | davon: zum Bilanzstichtag nicht überfällig |
davon: zum Bilanzstichtag in den folgenden Zeitbändern überfällig |
||
|---|---|---|---|---|---|
| Bis zu 60 Tagen |
Zwischen 60 und 90 Tagen |
Mehr als 90 Tage |
|||
| 31.12.2020 | 35.952 | 31.077 | 3.121 | 221 | 1.533 |
| Erwarteter Kreditverlust |
135 | 148 | 53 | 847 | |
| 31.12.2019 | 35.608 | 26.579 | 6.890 | 374 | 1.765 |
| Erwarteter Kreditverlust |
130 | 187 | 66 | 1.117 |
Die Ermittlung der "erwarteten Kreditverluste" erfolgte bei STRATEC nach einem differenzierten Verfahren, welches insbesondere die unterschiedlichen länderspezifischen Gegebenheiten, z.B. in Bezug auf Überfälligkeiten, berücksichtigte. Ferner wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere durch die STRATEC SE zur Minimierung des Ausfallrisikos Warenkreditversicherungen abgeschlossen wurden, welche (nur) teilweise auch das Ausfallrisiko der Tochtergesellschaften mit abdecken. Die (erwartete) Prämie für die Warenkreditversicherung wurde dabei als Ausgangspunkt für die Ermittlung der (erwarteten) Kreditverluste herangezogen. Da einerseits mit dieser Prämie sowohl Überfälligkeiten in "kürzeren" als auch in "längeren" Laufzeitenbändern abgedeckt werden und andererseits bei nicht versicherten Forderungen die erwarteten Kreditverluste mit dem Grad der Überfälligkeit ansteigen, ist eine Angabe eines durchschnittlichen Prozentsatzes nach dem Grad der Überfälligkeit stichtagsbezogen zufällig und wenig aussagekräftig, weshalb STRATEC darauf verzichtet.
Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Anteile an verbundenen Unternehmen |
100 | 160 |
| Anteile an börsen notierten Gesellschaften |
1.248 | 907 |
| Devisentermingeschäfte | 1.226 | 0 |
| Übrige | 819 | 699 |
| Gesamt | 3.393 | 1.766 |
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie übrige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 481 T€ (Vorjahr: 287 T€) werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Konsolidierungskreis" erläutert. Der Bilanzansatz entwickelte sich wie folgt:
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Buchwert 01.01. | 160 | 158 |
| Abgänge | -59 | 0 |
| Währungsdifferenzen | -1 | 2 |
| Gesamt | 100 | 160 |
Die Abgänge im Geschäftsjahr 2020 resultieren aus der Übertragung der Anteile an der Sanguin International Inc. im Rahmen der Veräußerung der STRATEC Biomedical UK, Ltd.
Die Anteile an börsennotierten Gesellschaften wurden mit dem Schlusskurs der Wertpapierbörse mit dem höchsten Handelsvolumen zum Bilanzstichtag bewertet.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden, wie im Vorjahr, keine Anteile an börsennotierten Gesellschaften erworben.
Von den Anteilen an börsennotierten Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2020 Anteile zu einem Veräußerungspreis in Höhe von 72 T€ (Vorjahr: 28 T€) veräußert. Der aus dem Verkauf resultierende Gewinn in Höhe von 11 T€ (Vorjahr: Verlust in Höhe von 1 T€) wurde erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im "übrigen Finanzergebnis" erfasst.
Die aus der Stichtagskursbewertung von Anteilen an börsennotierten Gesellschaften per Saldo resultierenden Erträge in Höhe von 402 T€ (Vorjahr: 240 T€) wurden erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im "übrigen Finanzergebnis" erfasst.
Die finanziellen Vermögenswerte aus Devisentermingeschäfte resultieren aus der Stichtagskursbewertung von derivativen Finanzinstrumenten, die der Absicherung von Währungskursrisiken dienen. Die aus der Stichtagskursbewertung resultierenden Gewinne in Höhe von 1.237 T€ (Vorjahr: 0 T€) wurden erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung innerhalb der "sonstigen betrieblichen Erträge" erfasst.
In dem Posten "Übrige" sind im Wesentlichen Ansprüche aus Mietkautionen in Höhe von 463 T€ (Vorjahr: 271 T€), debitorische Kreditoren in Höhe von 60 T€ (Vorjahr: 184 T€), Forderungen gegen Mitarbeiter in Höhe von 90 T€ (Vorjahr: 89 T€) sowie Ausleihungen in Höhe von 29 T€ (Vorjahr: 32 T€) enthalten.
Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Abgegrenzte Aufwendungen |
1.767 | 1.705 |
| Umsatzsteuer | 6.207 | 4.277 |
| Übrige | 273 | 142 |
| Gesamt | 8.247 | 6.124 |
Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind weder wertgemindert noch überfällig.
Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals, ihre Entwicklung in den Jahren 2019 und 2020 sowie die gezahlten Dividenden ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Das Grundkapital der STRATEC SE beträgt zum Bilanzstichtag 12.103 T€ (Vorjahr: 12.030 T€). Das Grundkapital ist in 12.102.945 Stückaktien (Vorjahr: 12.030.295) eingeteilt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.
Die Erhöhung des Grundkapitals um 73 T€ (Vorjahr: 61 T€) resultiert aus der Ausgabe von 72.650 Bezugsaktien (Vorjahr: 61.050) aus bedingten Kapitalien im Rahmen der Aktienoptionsprogramme. Die Kapitalerhöhung im Vorjahr in Höhe von 61 T€ war zum 31. Dezember 2019 noch nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Eintragung erfolgte am 23. Januar 2020.
Nach § 4 Ziffer 4.5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juni 2025 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 2.400.000,00 € durch Ausgabe von höchstens 2.400.000 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Unter bestimmten, in der Satzung definierten Voraussetzungen, ist der Vorstand jedoch berechtigt, das Bezugsrecht insgesamt bis zu einem Betrag von 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, auszuschließen. Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2020 2.400.000,00 €.
Nach § 4 Ziffer 4.6 erster Absatz der Satzung besteht ein Bedingtes Kapital VI/2013. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) bis zum 5. Juni 2018 nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde das Bedingte Kapital VI/2013 auf 190.000,00 € reduziert und die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 6. Juni 2013 insoweit aufgehoben, als daraus keine neuen Optionen mehr gewährt werden dürfen, sondern nur noch bestehende Optionen genutzt werden können. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital VI/2013 beträgt zum 31. Dezember 2020 33.550,00 €.
Nach § 4 Ziffer 4.6 zweiter Absatz der Satzung besteht ein Bedingtes Kapital VIII/2018. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) bis zum 29. Mai 2023 nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Mai 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital VIII/2018 beträgt zum 31. Dezember 2020 810.000,00 €.
Ferner besteht nach § 4 Ziffer 4.7 der Satzung ein Bedingtes Kapital IX/2020 in Höhe von 800.000,00 €. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von bis zu 800.000 neuen Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 bis zum 7. Juni 2025 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Das Bedingte Kapital IX/2020 beträgt zum 31. Dezember 2020 800.000,00 €.
Die bedingten Kapitale betragen per 31. Dezember 2020 1.643.550,00 € (Vorjahr: 1.722.700,00 €).
Zum 31. Dezember 2020 bestehen zwei (Vorjahr: drei) Aktienoptionsprogramme (Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Diese Aktienoptionsprogramme sind im besonderen Maße geeignet, einen nachhaltigen Leistungsanreiz für Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der STRATEC SE sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der STRATEC SE verbundenen Unternehmen sowie deren Arbeitnehmern zu bewirken und damit im Interesse von STRATEC und der Aktionäre zu einer Steigerung des Unternehmenswerts der Gesellschaft beizutragen.
Den einzelnen Mitgliedern des Vorstands wurden in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 keine Aktienoptionen gewährt, sondern sie erhielten Aktienwertsteigerungsrechte (Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich, SARs) als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. Ab dem Geschäftsjahr 2018 erfolgt eine Modifikation dahingehend, dass nicht mehr ausschließlich Aktienwertsteigerungsrechte (SARs), sondern im Verhältnis 75% zu 25% auch wieder Aktienoptionen gewährt werden. Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) sind im Konzernlagebericht im Abschnitt "E. Vergütungsbericht" dargestellt.
Hinsichtlich Wartezeit, Erfolgsziel und Verfall gelten insbesondere die folgenden Bedingungen:
Die gewährten Aktienoptionen können vollständig frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ausgeübt werden, falls die STRATEC-Aktie zwischen dem Gewährungstag und dem Tag des Ablaufs der Wartezeit um mindestens zwanzig Prozent gegenüber dem Ausübungspreis gestiegen ist. Nach Ablauf der Laufzeit von sieben Jahren nach Gewährung verfallen die Aktienoptionsrechte entschädigungslos.
Den jeweiligen Aktienoptionsprogrammen, den Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts mittels des sogenannten Black-Scholes-Optionspreismodells unter Anwendung der Monte-Carlo-Simulation, sowie der Ermittlung des Personalaufwands in den einzelnen Perioden (nach Berücksichtigung der Personalfluktuation) liegen im Wesentlichen die folgenden Parameter zugrunde (die erwartete Volatilität wurde dabei jeweils aus der historischen Volatilität abgeleitet):
| Gewährt im Jahr: | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Optionsrechte (Anzahl Aktien) | 43.100 | 47.350 | 47.850 | 31.550 | 24.050 |
| Gewichteter Ausübungspreis (in €) | 76,81 | 59,76 | 60,05 | 51,73 | 48,52 |
| Erwartete Volatilität des Aktienkurses in% |
35,63 bis 38,39 |
35,78 bis 36,20 |
33,72 bis 35,83 |
29,70 bis 34,18 |
34,88 bis 42,29 |
| Erwarteter Dividendenertrag in% | 0,66 bis 1,28 |
1,11 bis 1,54 |
1,09 bis 1,45 |
1,69 | 1,23 |
| Risikofreier Zinssatz in% | -0,77 bis -0,51 |
-0,70 bis -0,07 |
0,08 bis 0,34 |
0,22 bis 0,37 |
-0,02 bis 0,19 |
| Unterstellte Fluktuation der Bezugsberechtigten in% |
0,50 bis 5,00 |
0,50 bis 5,00 |
0,50 bis 5,00 |
5,00 | 5,00 |
| Beizulegender Zeitwert der Optionsrechte zum Gewährungszeitpunkt (in T€) |
1.016 | 731 | 787 | 151 | 123 |
Der gewichtete Durchschnittsaktienkurs wurde bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der im Geschäftsjahr 2020 gewährten Optionsrechte mit 80,38 € (Vorjahr: 59,32 €) berücksichtigt.
Das Ausübungsverhalten der Teilnehmer wurde hierbei insoweit berücksichtigt, als dass von einem ökonomischen Ausübungsverhalten ausgegangen wurde.
Einen zusammenfassenden Überblick über die Entwicklung der Aktienoptionsrechte für die Geschäftsjahre von 2019 bis 2020 gibt der folgende Optionsspiegel:
| Vorstand | Arbeitnehmer | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktienoptions rechte |
Anzahl der Optionen |
Gewichteter Ausübungspreis in € |
Anzahl der Optionen |
Gewichteter Ausübungspreis in € |
Anzahl der Optionen |
Gewichteter Ausübungspreis in € |
| Am 31.12.2019 ausstehend |
60.000 | 40,30 | 140.400 | 55,17 | 200.400 | 50,72 |
| davon ausübbar | 40.000 | 31,87 | 10.600 | 41,07 | 50.600 | 33,80 |
| Gewährt | 10.000 | 62,40 | 33.100 | 81,17 | 43.100 | 76,81 |
| Ausgeübt | 40.000 | 31,87 | 32.650 | 46,83 | 72.650 | 38,59 |
| Verfallen | 0 | n/a | 1.500 | 31,32 | 1.500 | 31,32 |
| Verwirkt | 0 | n/a | 9.500 | 59,31 | 9.500 | 59,31 |
| Am 31.12.2020 ausstehend |
30.000 | 58,91 | 129.850 | 63,87 | 159.850 | 62,94 |
| davon ausübbar | 0 | n/a | 500 | 52,61 | 500 | 52,61 |
| Vorstand | Arbeitnehmer | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktienoptions rechte |
Anzahl der Optionen |
Gewichteter Ausübungspreis in € |
Anzahl der Optionen |
Gewichteter Ausübungspreis in € |
Anzahl der Optionen |
Gewichteter Ausübungspreis in € |
| Am 31.12.2018 ausstehend |
85.000 | 33,21 | 129.100 | 50,53 | 214.100 | 43,65 |
| davon ausübbar | 75.000 | 30,11 | 19.100 | 32,54 | 94.100 | 30,60 |
| Gewährt | 10.000 | 57,82 | 37.350 | 60,28 | 47.350 | 59,76 |
| Ausgeübt | 35.000 | 28,09 | 26.050 | 39,47 | 61.050 | 32,95 |
| Verfallen | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 | n/a |
| Verwirkt | 0 | n/a | 0 | n/a | 0 | n/a |
| Am 31.12.2019 ausstehend |
60.000 | 40,30 | 140.400 | 55,17 | 200.400 | 50,72 |
| davon ausübbar | 40.000 | 31,87 | 10.600 | 41,07 | 50.600 | 33,80 |
Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionsrechte wird aufwandswirksam auf die vereinbarten Sperrfristen verteilt und führt in gleicher Höhe zu einer Dotierung der Kapitalrücklage. Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein Aufwand in Höhe von 593 T€ (Vorjahr: 388 T€). Eine Anpassung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Gewährung berechneten Aufwands in den Folgeperioden war aufgrund konstanter bzw. geringfügiger Personalfluktuation nicht erforderlich.
Die zum 31. Dezember 2020 ausübbaren 500 Aktienoptionsrechte (Vorjahr: 50.600) berechtigen zum Erwerb von insgesamt bis zu 500 Aktien (Vorjahr: 50.600) zu einem Gesamtausübungspreis in Höhe von 26 T€ (Vorjahr: 1.710 T€).
Der seit der jeweiligen Ausgabe der in der Berichtsperiode ausgeübten Aktienoptionen an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte gewichtete durchschnittliche Kurs betrug 110,01 € (Vorjahr: 64,97 €).
Die gewichteten Ausübungspreise und der gewichtete Durchschnitt der restlichen Vertragslaufzeiten für die am Ende der Berichtsperiode ausstehenden Aktienoptionen ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
| 2020 | |||
|---|---|---|---|
| Bandbreite in € | Anzahl Aktienoptionen | Gewichteter Ausübungspreis in € |
Gewichtete restliche Vertragslaufzeit in Monaten |
| 45,01 – 50,00 | 17.000 | 48,13 | 37,5 |
| 50,01 – 55,00 | 4.300 | 51,82 | 43,3 |
| 55,01 – 60,00 | 66.300 | 56,79 | 60,4 |
| 60,01 – 65,00 | 36.250 | 62,12 | 71,2 |
| 65,01 – 70,00 | 20.650 | 67,83 | 68,3 |
| 70,01 – 75,00 | 5.000 | 71,18 | 49,7 |
| 80,01 – 85,00 | 1.000 | 82,36 | 79,1 |
| 120,01 – 125,00 | 2.800 | 120,48 | 82,1 |
| 125,01 – 130,00 | 6.550 | 126,12 | 83,2 |
| Gesamt | 159.850 | 62,94 | 62,1 |
| Bandbreite in € | Anzahl Aktienoptionen | Gewichteter Ausübungspreis in € |
Gewichtete restliche Vertragslaufzeit in Monaten |
|---|---|---|---|
| 25,01 – 30,00 | 1.500 | 28,09 | 7,1 |
| 30,01 – 35,00 | 41.500 | 31,91 | 14,9 |
| 35,01 – 40,00 | 2.800 | 39,98 | 21,3 |
| 40,01 – 45,00 | 11.000 | 43,06 | 39,5 |
| 45,01 – 50,00 | 22.300 | 48,11 | 46,1 |
| 50,01 – 55,00 | 18.350 | 52,62 | 48,7 |
| 55,01 – 60,00 | 71.300 | 56,81 | 72,1 |
| 60,01 – 65,00 | 8.500 | 60,64 | 70,7 |
| 65,01 – 70,00 | 15.650 | 68,52 | 78,7 |
| 70,01 – 75,00 | 7.500 | 71,40 | 62,3 |
| Gesamt | 200.400 | 50,72 | 52,3 |
Im Geschäftsjahr 2020 erhielten alle berechtigten Mitarbeiter der STRATEC SE als Bestandteil der Vergütung 2020 vier Belegschaftsaktien im Rahmen des Mitarbeiterprogramms. Insgesamt wurden dabei 1.416 eigene Anteile der STRATEC SE in die jeweiligen Depots der teilnehmenden Mitarbeiter übertragen. Im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm wurden 109 T€ sowohl als Aufwand als auch in der Kapitalrücklage erfasst, die durch die Übertragung von eigenen Anteilen anschließend um 24 T€ gemindert wurde.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden mangels Erfüllung der Leistungsbedingungen keine Belegschaftsaktien im Rahmen des auf das Geschäftsjahr 2019 bezogene Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ausgegeben.
Die Kapitalrücklage in Höhe von 29.866 T€ (Vorjahr: 26.457 T€) enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten zur Eigenkapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist darin der als Aufwand erfasste Vorteil aus der Gewährung von Aktienoptionen bzw. aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sowie die Differenz aus Rückkauf und Wiederausgabe von eigenen Anteilen enthalten.
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten kumulierten Konzernergebnisse, soweit diese nicht ausgeschüttet wurden, erfolgsneutrale Übertragungen aus dem übrigen Eigenkapital sowie die freien Gewinnrücklagen. Die freien Gewinnrücklagen sind durch Einstellungen im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung zur Gewinnverwendung von Vorstand und Aufsichtsrat der STRATEC SE nach § 58 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG) entstanden.
Die Gewinnrücklagen unterteilen sich danach wie folgt:
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Freie Gewinnrücklagen | 19.392 | 19.392 |
| Kumulierte Konzernergebnisse |
116.660 | 101.586 |
| Gesamt | 136.052 | 120.978 |
Die kumulierten Ergebnisse entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
| T€ | |
|---|---|
| Kumulierte Ergebnisse 31.12.2019 | 101.586 |
| Konzernergebnis 2020 | 25.175 |
| Ausschüttung (Dividende für 2019) | -10.101 |
| Kumulierte Ergebnisse 31.12.2020 | 116.660 |
Das übrige Eigenkapital in Höhe von -5.411 T€ (Vorjahr: -369 T€) beinhaltet die Währungsumrechnungsrücklage, die kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Neubewertung von Pensionen sowie hieraus resultierende latente Steuern.
Die am Stichtag ausgewiesene Währungsumrechnungsrücklage in Höhe von -3.097 T€ (Vorjahr: 1.487 T€) betrifft im Wesentlichen Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Einzelabschlüsse von Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, sowie aus der erfolgsneutralen Stichtagsumrechnung von konzerninternen Net Investments. Die Veränderung wird in der Gesamtergebnisrechnung in dem Posten Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Rahmen der Entkonsolidierung der STRATEC Biomedical UK, Ltd. ein Betrag in Höhe von 1.278 T€ aus der Währungsumrechnungsrücklage aufwandswirksam innerhalb des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst. Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Rahmen der Entkonsolidierung der STRATEC Molecular GmbH ein Betrag in Höhe von 827 T€ aus der Währungsumrechnungsrücklage aufwandswirksam innerhalb des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst.
Die im Eigenkapital über das sonstige Ergebnis erfassten Beträge setzen sich wie folgt zusammen:
| Stand 01.01.2020 T€ |
Sonstiges Ergebnis T€ |
Stand 31.12.2020 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Pensionen | -2.325 | -401 | -2.726 |
| Latente Steuern | 469 | -57 | 412 |
| Währungsrücklage | 1.606 | -4.763 | -3.157 |
| Latente Steuern | -119 | 179 | 60 |
| Gesamt | -369 | -5.042 | -5.411 |
| Stand 01.01.2019 T€ |
Sonstiges Ergebnis T€ |
Stand 31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Pensionen | -1.136 | -1.189 | -2.325 |
| Latente Steuern | 249 | 220 | 469 |
| Währungsrücklage | 863 | 743 | 1.606 |
| Latente Steuern | -118 | -1 | -119 |
| Gesamt | -142 | -227 | -369 |
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2020 wurde die STRATEC SE ermächtigt, bis zum 7. Juni 2025 einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen eigene Anteile bis zu insgesamt zehn von Hundert des am 8. Juni 2020 bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung darf dabei nicht zum Handel in eigenen Anteilen ausgenutzt werden. Auf die neu erworbenen eigenen Anteile dürfen zusammen mit den eigenen Anteilen, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb der eigenen Anteile kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebotes oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch Abgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen.
Die STRATEC SE hat von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile im Jahr 2020, wie im Vorjahr, keinen Gebrauch gemacht. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die zurückgekauften Anteile einzuziehen. Vielmehr erhält sich die STRATEC SE den finanziellen Handlungsspielraum für Akquisitionen und zur Absicherung der Wachstumsstrategie. Darüber hinaus behält sich die STRATEC SE vor, die zurückgekauften eigenen Anteile auch zu weiteren Zwecken zu verwenden, die im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung stehen.
Die STRATEC SE hält zum Bilanzstichtag 3.579 eigene Anteile (Vorjahr: 4.995). Die Veränderung von 1.416 ist auf die Hingabe von eigenen Anteilen im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zurückzuführen. Die eigenen Anteile werden mit den Anschaffungskosten von insgesamt 65 T€ (Vorjahr: 89 T€) gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem Bilanzgewinn, der in dem nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss der STRATEC SE ausgewiesen wird.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 0,84 € (Vorjahr: 0,82 €) je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt 10.101 T€ (Vorjahr: 9.811 T€), gezahlt.
Der Vorstand empfiehlt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat, von dem nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ermittelten Bilanzgewinn der STRATEC SE in Höhe von 66.622 T€ eine Ausschüttung in Höhe von 10.889.429,40 € bzw. 0,90 € je dividendenberechtigter Aktie vorzunehmen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 55.733 T€ auf neue Rechnung vorzutragen. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Genehmigung durch die Hauptversammlung und wurde nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst.
Per 31. Dezember 2020 wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der STRATEC SE von dem Jahresergebnis 2020, wie im Vorjahr, keine Einstellung in die freien Gewinnrücklagen vorgenommen.
Die betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich in beitrags- und leistungsorientierte Versorgungsplänen unterschieden werden.
Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht STRATEC über die Entrichtung von Beitragszahlungen an einen externen staatlichen oder privaten Versorgungsträger hinaus keine weiteren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen ein. Die laufenden Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Diese beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 4.456 T€ (Vorjahr: 4.839 T€). Darin enthalten sind Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland in Höhe von 2.589 T€ (Vorjahr: 2.432 T€).
Zum Bilanzstichtag bestehen ferner leistungsorientierte Versorgungspläne gegenüber den Vorstandsmitgliedern in Deutschland sowie gegenüber Arbeitnehmern in Österreich und der Schweiz. Zur Absicherung der Pensionsverpflichtung in Deutschland wurden teilweise Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Durchführung der Versorgungspläne in der Schweiz erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mittels einer externen Pensionskasse. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Versorgungsplänen ist STRATEC neben den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Zinsänderungsrisiko, dem Renten- und Einkommenssteigerungsrisiko und dem Risiko der steigenden Lebenserwartung auch dem Kapitalmarktrisiko aus der Anlage des Planvermögens ausgesetzt.
Die Pensionsverpflichtung wird in der Konzernbilanz saldiert mit den verpfändeten Aktivwerten der Rückdeckungsversicherungen ausgewiesen.
Die Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen erfolgt anhand des versicherungsmathematischen Verfahrens der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei werden unter Berücksichtigung von Trendannahmen die zukünftigen Verpflichtungen auf Basis der zum Geschäftsjahresende anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet.
Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden dabei zur Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zugrunde gelegt:
| Deutschland 31.12.2020 |
Österreich 31.12.2020 |
Schweiz 31.12.2020 |
|
|---|---|---|---|
| Abzinsungssatz | 0,57% | 0,70% | 0,20% |
| Zukünftige Einkommenssteigerungen |
0,00% | 1,50% | 1,80% |
| Zukünftige Rentensteigerungen |
0,00%–1,00% | 0,00% | 0,00% |
| Fluktuationsrate | 0,50%–1,50% | 0,00% | * |
| Durchschnittliche Duration |
* * * | 12,5 Jahre | * * |
Deutschland 31.12.2019 Österreich 31.12.2019 Schweiz 31.12.2019 Abzinsungssatz 1,04% 0,90% 0,30% Zukünftige Einkommenssteigerungen 0,00% 2,50% 1,80% Zukünftige Rentensteigerungen 0,00%– 1,00% 0,00% 0,00% Fluktuationsrate 0,50%–1,50% 0,00% * Durchschnittliche Duration * * * 13,9 Jahre * *
Fluktuationsrate gestaffelt nach Männern und Frauen sowie Alter. Die Bandbreite der Fluktuationsrate für Männer beträgt dabei nach dem Bundesgesetz über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) in der Schweiz, wie im Vorjahr, 1,30% bis 28,53%, die für Frauen 1,52% bis 24,12%.
*
* * Die Bandbreite der durchschnittlichen Duration beträgt bei der STRATEC Biomedical Switzerland AG 22,0 Jahre (Vorjahr: 21,8 Jahre) und bei der STRATEC Services AG 22,3 Jahre (Vorjahr: 22,4 Jahre).
* * * Die durchschnittliche Duration beträgt für Versorgungszusagen mit versicherungsförmigen Durchführungswege 22,9 Jahre (Vorjahr: 23,3 Jahre) und für unmittelbare Versorgungszusagen 11,8 Jahre (Vorjahr: 12,8 Jahre).
Die wesentlichen Annahmen zur Lebenserwartung wurden für Deutschland, wie im Vorjahr, aus den biometrischen RICHT-TAFELN 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, für Österreich, wie im Vorjahr, aus der AVÖ 2018-P Pagler & Pagler Generationentafel sowie für die Schweiz, wie im Vorjahr, aus der BVG 2015 Generationstafel entnommen.
Die für die Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Prämissen gelten für die Ermittlung des Zinsaufwands und des laufenden Dienstzeitaufwands im folgenden Geschäftsjahr.
Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts (DBO) und des Planvermögens im Geschäftsjahr stellen sich wie folgt dar:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der Pensions verpflichtungen (DBO) Stand 01.01. |
11.008 | 8.116 |
| Übertragungen aufgrund Arbeitgeberwechsel | 651 | 509 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 911 | 670 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -28 | -50 |
| Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen | 62 | 116 |
| Geleistete Zahlungen | -162 | -153 |
| Beiträge zum Versorgungsplan durch Arbeitnehmer |
316 | 253 |
| Neubewertungen der Pensionsverpflichtungen Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) aus Änderungen der |
||
| • finanziellen Annahmen | 299 | 1.262 |
| • demographischen Annahmen | 0 | 162 |
| • erfahrungsbedingten Anpassungen | 271 | -110 |
| Währungsdifferenzen | 17 | 233 |
| Anwartschaftsbarwert der Pensions verpflichtungen (DBO) Stand 31.12. |
13.345 | 11.008 |
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Stand 01.01. |
5.931 | 4.305 |
| Übertragungen aufgrund Arbeitgeberwechsel | 651 | 509 |
| Beiträge zum Planvermögen durch Arbeitgeber |
615 | 538 |
| Beiträge zum Planvermögen durch Arbeitnehmer |
316 | 253 |
| Zinserträge des Planvermögens | 33 | 60 |
| Neubewertung des Planvermögens • Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinserträge) |
169 | 126 |
| Währungsdifferenzen | 10 | 140 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Stand 31.12. |
7.725 | 5.931 |
Zur Ermittlung des Finanzierungsstatus bzw. der Nettoverpflichtung wird dem Anwartschaftsbarwert der extern finanzierten Verpflichtungen der beizulegende Zeitwert des Planvermögens gegenübergestellt.
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Pensionspläne in Deutschland • Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen • Beizulegender Zeitwert des Planvermögens |
2.774 2.340 |
2.225 1.783 |
| Finanzierungsstatus = Nettoverpflichtung |
434 | 442 |
| Pensionspläne in Österreich • Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen • Beizulegender Zeitwert des Planvermögens |
1.481 0 |
1.707 0 |
| Finanzierungsstatus = Nettoverpflichtung |
1.481 | 1.707 |
| Pensionspläne in der Schweiz • Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen • Beizulegender Zeitwert des Planvermögens |
9.090 5.385 |
7.076 4.148 |
| Finanzierungsstatus = Nettoverpflichtung |
3.705 | 2.928 |
| Gesamt • Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen • Beizulegender Zeitwert des Planvermögens |
13.345 7.725 |
11.008 5.931 |
| Finanzierungsstatus = Nettoverpflichtung |
5.620 | 5.077 |
Die Nettoverpflichtung entwickelte sich wie folgt:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Nettoverpflichtung Stand 01.01. | 5.077 | 3.811 |
| In der GuV erfasster Anteil des Pensionsaufwands |
912 | 676 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge | 401 | 1.188 |
| Geleistete Zahlungen | -162 | -153 |
| Beiträge zum Planvermögen durch Arbeitgeber |
-615 | -538 |
| Währungsdifferenzen | 7 | 93 |
| Nettoverpflichtung Stand 31.12. | 5.620 | 5.077 |
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasste Pensionsaufwand der Berichtsperiode für leistungsorientierte Zusagen setzt sich aus nachstehenden Posten zusammen:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 911 | 670 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -28 | -50 |
| Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen | 62 | 116 |
| Zinserträge des Planvermögens | -33 | -60 |
| In der GuV erfasster Anteil des Pensionsaufwands |
912 | 676 |
Der Dienstzeitaufwand ist im Personalaufwand berücksichtigt, während die übrigen Komponenten des in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Anteils des Pensionsaufwands saldiert in dem Posten Finanzerträge oder -aufwendungen im Finanzergebnis enthalten sind.
In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurden die folgenden Beträge erfolgsneutral im "sonstigen Ergebnis" erfasst:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Neubewertung der Nettoverpflichtung: | ||
| Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinserträge) | -169 | -126 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) aus Änderungen der |
||
| • finanziellen Annahmen | 299 | 1.262 |
| • demographischen Annahmen | 0 | 162 |
| • erfahrungsbedingten Anpassungen | 271 | -110 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge | 401 | 1.188 |
Das Planvermögen entfällt auf die Versorgungspläne in Deutschland und in der Schweiz. Die abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen in Deutschland legen dabei überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren an. Bei der Auswahl werden unter anderem Rating und Eigenkapitalausstattung der Emittenten berücksichtigt. Die Anlagestrategie dient vorwiegend der Erzielung laufender Zinseinnahmen und Kapitalerhalt bei geringer Volatilität. Für die Rückdeckungsversicherungen existieren keine an einem "aktiven Markt" notierten Preise. Die Gesellschaften in der Schweiz sind dem vollversicherten Vertrag der Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse angeschlossen und es besteht ein Rückdeckungsvertrag zwischen der Sammelstiftung und der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft.
Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen von STRATEC sind, abhängig vom jeweiligen Land, die in den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen dargestellten Parameter Abzinsungssatz, zukünftige Einkommenssteigerung sowie der Zinssatz für das Altersguthaben. Die Sensitivitätsanalysen zeigen wie die leistungsorientierte Verpflichtung durch mögliche Änderungen der entsprechenden Annahmen, bei Konstanz der anderen Annahmen, beeinflusst worden wäre.
In Deutschland ergeben sich bei einer Variation um 50 Basispunkte folgende Sensitivitäten des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung:
| Deutschland | 2020 T€ |
2019 T€ |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz +0,50% | -273 | -221 |
| Abzinsungssatz -0,50% | 312 | 253 |
In Österreich ergeben sich bei einer Variation um 50 Basispunkte folgende Sensitivitäten des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung:
| Österreich | 2020 T€ |
2019 T€ |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz +0,50% | -89 | -113 |
| Abzinsungssatz -0,50% | 102 | 124 |
| Einkommenssteigerung +0,50% | 100 | 120 |
| Einkommenssteigerung -0,50% | -88 | -111 |
In der Schweiz ergeben sich bei einer Variation um 25 Basispunkte folgende Sensitivitäten des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung:
| Schweiz | 2020 T€ |
2019 T€ |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz +0,25% | -480 | -371 |
| Abzinsungssatz -0,25% | 525 | 407 |
| Einkommenssteigerung +0,25% | 108 | 88 |
| Einkommenssteigerung -0,25% | -107 | -88 |
| Zinssatz Altersguthaben +0,25% | 192 | 147 |
| Zinssatz Altersguthaben -0,25% | -186 | -143 |
Für das folgende Geschäftsjahr 2021 werden Dotierungen in das Planvermögen durch STRATEC in Höhe von 959 T€ (Vorjahr: 854 T€) erwartet. Auszahlungen aus dem Planvermögen werden nicht erwartet.
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die in den einzelnen Ländern tatsächlich gezahlten bzw. geschuldeten Steuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Zinsen aus steuerbedingten Nachzahlungen und Erstattungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Nach seiner Herkunft gliedert sich der Ertragsteueraufwand wie folgt:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | 4.495 | 3.283 |
| Latenter Steueraufwand (Vorjahr: Ertrag) | 91 | -1.063 |
| Gesamt | 4.586 | 2.220 |
Der in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste latente Steueraufwand in Höhe von 91 T€ (Vorjahr: Ertrag in Höhe von 1.063 T€) resultiert in Höhe von 202 T€ (Vorjahr: 996 T€) aus Erträgen (Vorjahr: Aufwendungen) durch zeitliche Bewertungsunterschiede sowie in Höhe von 293 T€ (Vorjahr: 2.059 T€) aus Aufwendungen (Vorjahr: Erträgen) aus der ertragswirksamen Veränderung aktivierter latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.
Die Veränderung der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gliedert sich wie folgt:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Bildung | -432 | -2.232 |
| Aufwendungen durch die Nutzung | 47 | 12 |
| Aufwendungen durch Wertminderungen | 678 | 161 |
| Aufwendungen (Vorjahr: Erträge) aus der Veränderung |
293 | -2.059 |
| Währungsumrechnung | 46 | -3 |
| Gesamt | 339 | -2.062 |
Im Geschäftsjahr 2020 bestanden bei der STRATEC SE sowie bei zwei Tochtergesellschaften (Vorjahr: drei) aktive latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge in Höhe von 4.707 T€ (Vorjahr: 5.046 T€). Im Geschäftsjahr 2020 wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 678 T€ (Vorjahr: 161 T€) wertberichtigt, die, wie im Vorjahr, auf die STRATEC Consumables GmbH entfallen. Die bei der STRATEC Consumables GmbH noch aktivierten latenten Steuern werden aufgrund vorhandener passiver latenter Steuern als werthaltig erachtet. Der Nominalbetrag der Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, beträgt 9.913 T€ (Vorjahr: 6.206 T€). Die nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge, für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, resultieren aus der STRATEC Biomedical USA, Inc., der STRATEC Consumables GmbH sowie der RE Medical Analyzers Luxembourg 2 S.à r.l. Die Vortragsfähigkeit stellt sich wie folgt dar:
| 11 bis 15 Jahren T€ |
16 bis 20 Jahren T€ |
Unbe grenzt T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| Verlustvortrag | 3.926 | 2.132 | 3.855 | 9.913 |
| (Vorjahr) | (3.741) | (1.734) | (731) | (6.206) |
Der ausgewiesene Steueraufwand des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 4.586 T€ (Vorjahr: 2.220 T€) weicht um 4.455 T€ (Vorjahr: 2.293 T€) von dem erwarteten Steueraufwand in Höhe von 9.041 T€ (Vorjahr: 4.513 T€) ab, der sich bei Anwendung des Gesamtsteuersatzes der STRATEC SE (27,38%; Vorjahr: 27,38%) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde. Der Gesamtsteuersatz ergibt sich aus dem Steuersatz für die Körperschaftsteuer von 15,00% (Vorjahr: 15,00%), dem Solidaritätszuschlag von 5,50% (Vorjahr: 5,50%) auf die Körperschaftsteuer und unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 11,55% (Vorjahr: 11,55%).
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellen sich wie folgt dar:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 33.021 | 16.482 |
| Gesamtsteuersatz | 27,38% | 27,38% |
| Erwarteter Steueraufwand (-)/-ertrag (+) |
-9.041 | -4.513 |
| Abweichungen in- und ausländischer Steuertarife |
5.581 | 2.906 |
| Auswirkungen Erhöhung (-)/ Minderung (+) effektive Steuertarife |
-371 | 114 |
| Steuerfreie Erträge (+)/Aufwendungen (-) aus Beteiligungen, Kursgewinnen /-verlusten von Wertpapieren und Dividenden |
-10 | -49 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen abzgl. steuerlicher Abrechnungen |
167 | -294 |
| Personalaufwand IFRS (Aktienoptionen) | -162 | -106 |
| Steuernachzahlungen/-erstattungen Vorjahre und periodenfremder Steueraufwand/-ertrag |
241 | 92 |
| Wertberichtigung aktive latente Steuern | -678 | -260 |
| Sonstige | -313 | -158 |
| Auswirkungen IFRS 5 | 0 | 48 |
| Ausgewiesener Steueraufwand (-)/-ertrag (+) |
-4.586 | -2.220 |
Die in der Zeile "Auswirkungen des IFRS 5" dargestellten Effekte im Vorjahr ergeben sich aufgrund der Tatsache, dass die STRATEC Molecular GmbH in eine ertragsteuerliche Organschaft mit der STRATEC SE eingebunden ist. Dadurch wurde das Ergebnis der STRATEC Molecular GmbH auch bei der Steuerüberleitungsrechnung im Ergebnis vor Ertragsteuern angepasst ohne entsprechende Veränderung des ausgewiesenen Steueraufwands, da die daraus resultierenden Ertragsteuereffekte grundsätzlich auf Ebene des Organträgers anfallen.
Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von 1.710 T€ (Vorjahr: 4.101 T€) resultieren aus Vorauszahlungen und Erstattungen auf die Steuern vom Einkommen und Ertrag. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten (2.774 T€; Vorjahr: 2.260 T€) betreffen die laufenden Ertragsteuerverpflichtungen.
Die latenten Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzposten bzw. Sachverhalten:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern T€ |
Passive latente Steuern T€ |
Aktive latente Steuern T€ |
Passive latente Steuern T€ |
|
| Übrige immaterielle Vermögenswerte | 312 | 10.747 | 465 | 10.196 |
| Nutzungsrechte | 0 | 2.015 | 0 | 1.405 |
| Sachanlagen | 135 | 224 | 87 | 321 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 501 | 0 | 571 |
| Langfristige übrige Forderungen und Vermögenswerte |
99 | 0 | 83 | 0 |
| Langfristige Vertragsvermögenswerte | 314 | 1.425 | 103 | 1.713 |
| Vorräte | 320 | 559 | 592 | 833 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.539 | 233 | 1.619 | 148 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 41 | 708 | 1 | 795 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 187 | 0 | 22 |
| Übrige Forderungen und Vermögenswerte | 32 | 0 | 34 | 0 |
| Kurzfristige Vertragsvermögenswerte | 1 | 862 | 8 | 830 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.930 | 0 | 1.163 | 0 |
| Langfristige übrige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 51 | 0 |
| Pensionsrückstellungen | 985 | 52 | 1.007 | 0 |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten | 146 | 0 | 260 | 0 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 492 | 0 | 459 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
221 | 0 | 118 | 0 |
| Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten | 135 | 10 | 115 | 3 |
| Rückstellungen | 6 | 127 | 7 | 120 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | 259 | 0 | 131 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 4.707 | 0 | 5.046 | 0 |
| Nettoinvestition ausländischer Geschäftsbetrieb | 48 | 28 | 0 | 98 |
| Währungsumrechnung | 126 | 84 | 79 | 97 |
| Zwischensumme | 11.848 | 17.762 | 11.428 | 17.152 |
| Saldierung | -10.386 | -10.386 | -10.221 | -10.221 |
| Ausweis laut Konzernbilanz | 1.462 | 7.376 | 1.207 | 6.931 |
Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 95.524 | 82.893 |
| Leasingverbindlichkeiten | 8.751 | 6.914 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 2.049 | 571 |
| Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen und Leistungen |
0 | 0 |
| Übrige | 0 | 0 |
| Gesamt | 106.324 | 90.378 |
Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.369 | 1.633 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.934 | 1.821 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 5.801 | 3.702 |
| Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen und Leistungen |
2.755 | 2.353 |
| Übrige | 55 | 75 |
| Gesamt | 13.914 | 9.584 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Verbindlichkeiten in Höhe von 65 Mio. € (Vorjahr: 64 Mio. €) aus einem Rahmenkredit mit einer revolvierenden Kreditlinie in Höhe von bis zu 70 Mio. €, der mit drei Kreditinstituten abgeschlossen wurde und eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 hat. Die Verzinsung des effektiv in Anspruch genommenen Rahmenkreditbetrags erfolgt auf Basis marktüblicher Referenzzinssätze zuzüglich einer Marge. Bei Nichteinhaltung bestimmter Finanzkennzahlen erhöht sich die Marge um einen Aufschlag. Nicht in Anspruch genommene Rahmenkreditbeträge unterliegen einer Bereitstellungsprovision.
Für den überwiegenden Teil der finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen im Rahmen der Finanzierungsverträge Vereinbarungen über die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, insbesondere zum Dynamischen Verschuldungsgrad und der Eigenkapitalquote. Diese Finanzkennzahlen sind zum Quartals-, Halbjahres- und Jahresende zu ermitteln und wurden im Geschäftsjahr 2020 jeweils eingehalten. Darüber hinaus bestehen diverse Verpflichtungen, mit welchen Verfügungsbeschränkungen über Vermögenswerte bzw. Vorbehalte bezüglich weiterer Kreditaufnahmen verbunden sind. Ferner dürfen hierbei insbesondere keine dinglichen Sicherheiten an Dritte (oder bestimmte Konzernunternehmen, welche nicht Mitglied des Garantenkonzepts der Finanzierungsvereinbarung sind) gewährt werden, sofern diese den Betrag von 10 Mio. € übersteigen, sofern nicht den finanzierenden Banken gleichwertige Sicherheiten bestellt werden.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.847 T€ (Vorjahr: 1.737 T€) getilgt sowie in Höhe von 453 T€ (Vorjahr: 320 T€) Zinsen für Leasingverhältnisse gezahlt. Im Geschäftsjahr 2020 sind insgesamt Zahlungsmittel in Höhe von 2.765 T€ (Vorjahr: 2.207 T€) für Leasingverhältnisse abgeflossen. Bezüglich des im Geschäftsjahr 2020 für Leasingverbindlichkeiten im Finanzergebnis erfassten Zinsaufwands verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung (23) Finanzergebnis".
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Aufwendungen für variable Leasingzahlungen in Höhe von 394 T€ (Vorjahr: 397 T€) nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten mit einbezogen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Erfolgsbeteiligungen in Höhe von 7.031 T€ (Vorjahr: 3.532 T€).
Die Verpflichtungen aus Erfolgsbeteiligungen betreffen dabei die Verpflichtungen aus der kurzfristigen Erfolgsvergütung für die Mitarbeiter (1.122 T€; Vorjahr: 1.113 T€) sowie aus der kurz-, mittel- und langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand (5.909 T€; Vorjahr: 2.419 T€). Die Verpflichtungen aus der langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand (4.121 T€; Vorjahr: 1.063 T€) entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der zu erwartenden Auszahlungen der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs). Der beizulegende Zeitwert wurde auf Grundlage der arbitragefreien Bewertung nach Black/Scholes unter Anwendung des Binomialbaumverfahrens ermittelt. Bezüglich weiterer Einzelheiten zur Ausgestaltung der kurz-, mittelund langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand verweisen wir auf Abschnitt "E. Vergütungsbericht" im Konzernlagebericht.
Der beizulegende Zeitwert der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) wurde zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020 auf Basis folgender Prämissen ermittelt:
| Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) Modellparameter |
Tranche 1 Geschäfts jahr 2020 |
Tranche 1 Geschäfts jahr 2019 |
|
|---|---|---|---|
| Ausgabestichtag | 23.01.2020 | 15.01.2019 | |
| Durchschnittlicher Aktienkurs zum Ausgabestichtag |
64,80 € | 57,82 € | |
| Laufzeit | |||
| Gesamtlaufzeit | 60,0 Monate | 60,0 Monate | |
| Restlaufzeit 31.12. | 48,8 Monate | 36,5 Monate | |
| Mindestwartezeit | |||
| Gesamtlaufzeit | 24,0 Monate | 24,0 Monate | |
| Restlaufzeit 31.12. | 12,8 Monate | 0,5 Monate | |
| Aktienkurs zum Bewertungsstichtag | 122,80 € | 122,80 € | |
| Erwartete Volatilität | 46,13% | 47,10% | |
| Risikofreier Zinssatz | -0,77% | -0,77% | |
| Beizulegender Zeitwert zum Ausgabestichtag |
17,55 € | 18,43 € | |
| Beizulegender Zeitwert zum 31.12. | 66,68 € | 70,70 € |
Nachfolgend ist die Entwicklung der Stückzahl der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) im Berichtszeitraum dargestellt:
| Angaben in Stück | Stand 01.01.2020 | Gewährt | Ausgeübt, verfallen, verwirkt |
Stand 31.12.2020 | Davon ausübbar |
|---|---|---|---|---|---|
| Tranche 1 2018 | 30.000 | 0 | -30.000 | 0 | 0 |
| Tranche 1 2019 | 30.000 | 0 | 0 | 30.000 | 0 |
| Tranche 1 2020 | 0 | 30.000 | 0 | 30.000 | 0 |
| Summe | 60.000 | 30.000 | -30.000 | 60.000 | 0 |
Der im Geschäftsjahr 2020 erfasste Gesamtaufwand aus der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente betrug 593 T€ (Vorjahr: 388 T€) – wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zu "(9) Eigenkapital" in diesem Abschnitt –, der aus der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich 5.151 T€ (Vorjahr: 966 T€).
Die finanziellen Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:
| Fälligkeit1 | 31.12.2020 T€ |
|---|---|
| 2021 | 13.914 |
| 2022 | 72.609 |
| 2023 | 5.449 |
| 2024 | 5.427 |
| 2025 | 4.775 |
| 2026 und später | 18.064 |
| Gesamt | 120.238 |
1 Bei der Ermittlung der Fälligkeit der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) wurde jeweils von der kürzest möglichen Laufzeit der Rechte ausgegangen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme revolvierender Kredite wurde unterstellt, dass die zum Bilanzstichtag bestehenden Ziehungen bis zum Ende der Kreditvereinbarung eingehalten werden.
| Fälligkeit1 | 31.12.2019 T€ |
|---|---|
| 2020 | 9.584 |
| 2021 | 4.618 |
| 2022 | 68.044 |
| 2023 | 3.289 |
| 2024 | 2.761 |
| 2025 und später | 11.666 |
| Gesamt | 99.962 |
Die Waren- und Leistungsschulden in Höhe von 8.485 T€ (Vorjahr: 12.266 T€) stammen überwiegend, wie auch im Vorjahr, aus Lieferungen und Leistungen in den Monaten November und Dezember 2020. Die Fälligkeit liegt, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 13 T€ (Vorjahr: 58 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| Leistende Gesellschaft |
Leistungsemp fänger |
31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|---|---|---|---|
| STRATEC | |||
| Biomedical | STRATEC SE | 13 | 24 |
| (Taicang) Co. Ltd. | Mod-n-More Kft. | 0 | 34 |
| Gesamt | 13 | 58 |
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 3.310 | 2.912 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 1.333 | 1.166 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
1.863 | 1.067 |
| Übrige | 479 | 1.352 |
| Gesamt | 6.985 | 6.497 |
Im Vorjahr wurden von dem Posten Übrige 481 T€ in den langfristigen übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich beinhalten Verpflichtungen für ausstehenden Urlaub (2.112 T€; Vorjahr: 2.135 T€) sowie aus Zeitkontenguthaben der Mitarbeiter (1.074 T€; Vorjahr: 777 T€).
Die Verbindlichkeiten aus Steuern resultieren aus Verkehrssteuern sowie aus den Mitarbeiter-Entgeltabrechnungen. Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betreffen im Wesentlichen noch abzuführende Sozialversicherungsbeiträge.
STRATEC wurden im Geschäftsjahr 2020 Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 1.159 T€ (Vorjahr: 1.262 T€) gewährt. Bei den Zuwendungen handelt es sich ausschließlich um Zuwendungen zu Forschungszwecken. Die gesamten passivisch abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand belaufen sich auf 271 T€ (Vorjahr: 934 T€).
Die übrigen Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:
| Fälligkeit | 31.12.2020 T€ |
Fälligkeit | 31.12.2019 T€ |
|---|---|---|---|
| 2021 | 6.985 | 2020 | 6.016 |
| 2022 | 0 | 2021 | 238 |
| 2023 | 0 | 2022 | 61 |
| 2024 | 0 | 2023 | 61 |
| 2025 | 0 | 2024 | 61 |
| 2026 und später | 0 | 2025 und später | 60 |
| Gesamt | 6.985 | Gesamt | 6.497 |
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen von Kunden für Entwicklungsleistungen und Produktlieferungen. Der überwiegende Teil der Vertragsverbindlichkeiten wird in den Umsatzerlösen im folgenden Geschäftsjahr erfasst.
Die Vertragsverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Entwicklungs- und Dienstleistungen |
5.902 | 5.464 |
| Sonstige | 373 | 812 |
| Gesamt | 6.275 | 6.276 |
Die Vertragsverbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:
| Fälligkeit | 31.12.2020 T€ |
|---|---|
| 2021 | 1.902 |
| 2022 | 1.620 |
| 2023 | 101 |
| 2024 | 2.072 |
| 2025 | 145 |
| 2026 und später | 435 |
| Gesamt | 6.275 |
| Fälligkeit | 31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| 2020 | 4.407 | |
| 2021 | 1.869 | |
| 2022 | 0 | |
| 2023 | 0 | |
| 2024 | 0 | |
| 2025 und später | 0 | |
| Gesamt | 6.276 |
Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Garantie- und Gewährleistung (1.606 T€; Vorjahr: 1.138 T€).
Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
| 31.12.2020 T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|
| 01.01. | 1.138 | 1.348 |
| Zuführung | 475 | 541 |
| Auflösungen | 0 | -50 |
| Inanspruchnahme | 0 | -718 |
| Währungsdifferenzen | -7 | 17 |
| Gesamt | 1.606 | 1.138 |
Es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf Betrag und Fälligkeit der ausgewiesenen Rückstellungen, die im Rahmen von bestmöglichen Schätzungen berücksichtigt wurden.
Nachstehend werden die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach den Kategorien Art der Güter und Dienstleistungen, geographische Regionen sowie Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Umsatzrealisierung aufgegliedert.
Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich für den Zeitraum von 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wie folgt:
| Segmente | Instrumentation T€ |
Diatron T€ |
Smart Consumables T€ |
Summe T€ |
|---|---|---|---|---|
| Art der Güter oder Dienstleistungen |
||||
| Analysensysteme | 106.240 | 36.866 | 0 | 143.106 |
| Serviceteile und Verbrauchsmaterialien |
52.648 | 18.432 | 8.505 | 79.585 |
| Entwicklungs- und Dienstleistungen | 17.614 | 545 | 8.598 | 26.757 |
| Sonstige | 15 | 636 | 0 | 651 |
| Gesamt | 176.517 | 56.479 | 17.103 | 250.099 |
| Geographische Regionen | ||||
| Deutschland | 26.509 | 16.446 | 460 | 43.415 |
| Europäische Union • davon Großbritannien |
72.325 1.647 |
15.020 77 |
4.898 839 |
92.243 2.563 |
| Sonstige • davon USA |
77.683 61.037 |
25.013 17.825 |
11.745 7.870 |
114.441 86.732 |
| Gesamt | 176.517 | 56.479 | 17.103 | 250.099 |
| Zeitpunkt der Umsatzrealisierung |
||||
| Zu einem bestimmten Zeitpunkt | 169.915 | 56.479 | 16.643 | 243.037 |
| Über einen bestimmten Zeitraum | 6.602 | 0 | 460 | 7.062 |
| Gesamt | 176.517 | 56.479 | 17.103 | 250.099 |
Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich für den Zeitraum von 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 wie folgt:
| Instrumentation | Diatron | Smart Consumables | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| Segmente Art der Güter oder |
T€ | T€ | T€ | T€ |
| Dienstleistungen | ||||
| Analysensysteme | 76.725 | 25.614 | 0 | 102.339 |
| Serviceteile und Verbrauchsmaterialien |
44.779 | 15.793 | 6.897 | 67.469 |
| Entwicklungs- und Dienstleistungen | 32.914 | 934 | 9.938 | 43.786 |
| Sonstige | 24 | 539 | 0 | 563 |
| Gesamt | 154.442 | 42.880 | 16.835 | 214.157 |
| Geographische Regionen | ||||
| Deutschland | 21.690 | 10.593 | 733 | 33.016 |
| Europäische Union | 78.133 | 10.318 | 5.726 | 94.177 |
| • davon Großbritannien | 1.453 | 74 | 3.932 | 5.459 |
| Sonstige | 54.619 | 21.969 | 10.376 | 86.964 |
| • davon USA | 36.447 | 14.655 | 7.979 | 59.081 |
| Gesamt | 154.442 | 42.880 | 16.835 | 214.157 |
| Zeitpunkt der Umsatzrealisierung |
||||
| Zu einem bestimmten Zeitpunkt | 147.403 | 42.880 | 16.064 | 206.347 |
| Über einen bestimmten Zeitraum | 7.039 | 0 | 771 | 7.810 |
| Gesamt | 154.442 | 42.880 | 16.835 | 214.157 |
Bei der Würdigung der vorstehend berichteten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund von verbesserten Möglichkeiten im internen Berichtswesen von STRATEC für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 zu Verschiebungen innerhalb der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach der Art der Güter oder Dienstleistungen kam. Bezüglich der Effekte verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "A. Allgemeine Erläuterungen – Freiwillige Änderungen von Rechnungslegungsmethoden".
Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den geographischen Regionen erfolgt für die Analysensysteme, Serviceteile und Verbrauchsmaterialen entsprechend deren Lieferort aus Sicht von STRATEC. Da die Kunden von STRATEC ihre Länderniederlassungen und Kunden zum Teil von zentralen Distributionszentren aus selbst beliefern, stellen diese nicht notwendigerweise die endgültigen Bestimmungsorte der durch STRATEC ausgelieferten Analysensysteme, Serviceteile und Verbrauchsmaterialien dar.
Auflistung wesentlicher Kunden gemäß IFRS 8.34: Geschäftsjahr, wie im Vorjahr, zwei Kunden 77,9 Mio. €, 48,2 Mio. € (Vorjahr: 46,9 Mio.€, 41,4 Mio. €). Diese beinhalten in allen Fällen Umsatzerlöse für mehrere Analysensystemlinien, Entwicklungsaktivitäten und Service- und Verbrauchsteile. Die Umsätze mit diesen Kunden sind dem Segment Instrumentierung sowie Diatron zuzuordnen.
Die Leistungsverpflichtungen von STRATEC werden nachfolgend zusammenfassend beschrieben:
Die Leistungsverpflichtungen aus der Lieferung von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien werden in der Regel mit deren Lieferung erfüllt. Die Zahlungsbedingungen variieren von einer Vorauszahlung bis zu einem Zahlungsziel von bis zu maximal 120 Tagen.
Die Leistungsverpflichtungen aus Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen werden unter Würdigung der jeweiligen Kundenverträge zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfüllt. In der Regel leisten die Kunden während der Entwicklungsphase nicht rückerstattungspflichtige (Meilenstein-) Zahlungen. Bei manchen Verträgen wird die Gegenleistung für die Entwicklungsleistungsverpflichtung im Zusammenhang mit weiteren vertraglichen Leistungsverpflichtungen an STRATEC übertragen. Die Zahlungsziele für in Rechnung gestellte Entwicklungen betragen für gewöhnlich 30 bis 60 Tage.
In den Umsatzerlösen sind die folgenden Beträge erfasst:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Aus zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten enthaltenen Beträgen |
843 | 10.490 |
| Aus in früheren Geschäftsjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen |
0 | 0 |
| Gesamt | 843 | 10.490 |
Die Umsatzkosten in Höhe von 181.110 T€ (Vorjahr: 163.257 T€) umfassen die produktionsbedingten Herstellungskosten, die für die verkauften Produkte, Wartungs- und Ersatzteile sowie Entwicklungs- und Dienstleistungen anfallen.
Bei der Würdigung der vorstehend berichteten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es im Geschäftsjahr 2020 aufgrund einer geänderten Darstellung der proportionalen Umsatzkosten zu Verschiebungen zwischen den Umsatzkosten, den Forschungsund Entwicklungskosten, den Vertriebskosten sowie den Allgemeinen Verwaltungskosten kam. Bezüglich der Effekte im Vergleichszeitraum verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "A. Allgemeine Erläuterungen – Freiwillige Änderungen von Rechnungslegungsmethoden". Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
Forschungs- und Entwicklungskosten, die nicht die Aktivierungskriterien gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) erfüllen, fielen insgesamt in Höhe von 7.670 T€ (Vorjahr: 8.251 T€) an und entfallen im Wesentlichen auf Material- und Personalaufwand.
Bezüglich der Anpassungen der Vergleichszahlen des Vorjahres verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "(18) Umsatzkosten" in diesem Abschnitt.
Die Bruttoentwicklungskosten stellen sich dabei wie folgt dar:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 43.370 | 40.197 |
| Davon Entwicklungskosten verumsatzt oder aktiviert |
-35.700 | -31.946 |
| Gesamt | 7.670 | 8.251 |
Im Geschäftsjahr wurden 1.161 T€ (Vorjahr: 644 T€) aus Zuschüssen aufwandsmindernd in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.
Zu den Vertriebskosten in Höhe von 8.808 T€ (Vorjahr: 9.464 T€) gehören die verursachten Vertriebseinzel- und Vertriebsgemeinkosten. Dazu zählen grundsätzlich alle Aufwendungen für Personal-, Material- und sonstige Aufwendungen des Vertriebsbereiches (einschließlich anteiliger Abschreibungen). Ein Teil sind dabei die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Produkteinführungen entstehen.
Bezüglich der Anpassungen der Vergleichszahlen des Vorjahres verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "(18) Umsatzkosten" in diesem Abschnitt.
Die Verwaltungskosten in Höhe von 18.876 T€ (Vorjahr: 16.672 T€) umfassen die Personal- und Sachkosten der zentralen Verwaltungsbereiche (unter anderem Unternehmensführung, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung, Investor Relations und Personal), die nicht direkt mit der Produktion, dem Vertrieb oder der Forschung und Entwicklung in Verbindung stehen.
Bezüglich der Anpassungen der Vergleichszahlen des Vorjahres verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "(18) Umsatzkosten" in diesem Abschnitt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| aus Währungskursverlusten | 8.928 | 3.866 |
| Übrige | 211 | 14 |
| Gesamt | 9.139 | 3.880 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| aus Währungskursgewinnen | 7.312 | 2.848 |
| aus Devisentermingeschäften | 1.237 | 0 |
| aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten |
35 | 50 |
| Übrige | 597 | 1.657 |
| Gesamt | 9.181 | 4.555 |
Bezüglich der sonstigen betrieblichen Erträge aus Devisentermingeschäften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (7) Finanzielle Vermögenswerte".
Im Übrigen waren die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen auf eine Vielzahl von Einzelpositionen zurückzuführen, welche im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung waren.
Die Finanzerträge gliedern sich wie folgt:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Zinserträge aus Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten |
4 | 10 |
| Sonstige Finanzerträge | 40 | 19 |
| Gesamt | 44 | 29 |
Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Zinsaufwand aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
637 | 602 |
| Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen | 436 | 267 |
| Nettozinsen aus Pensionsrückstellung | 29 | 56 |
| Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
5 | 8 |
| Sonstiger Zinsaufwand | 6 | 41 |
| Gesamt | 1.113 | 974 |
Das übrige Finanzergebnis berücksichtigt Aufwendungen und Erträge von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und gliedert sich wie folgt:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge /Aufwand aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten: • Erträge (+) / Aufwand (-) aus dem Abgang • Erträge (+) / Aufwand (-) aus der Stichtags bewertung |
11 402 |
-1 240 |
| Gesamt | 413 | 239 |
Das Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche stellt sich insgesamt wie folgt dar:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6.153 | 7.934 |
| Laufende Aufwendungen und Erträge | -5.196 | -6.098 |
| Laufendes Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs (vor Ertragsteuern) |
957 | 1.836 |
| Ertragsteuern | -208 | -33 |
| Aufwand aus der Bewertung zum beizulegen den Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten1 sowie der Veräußerung des Geschäftsbereiches |
-4.009 | -1.625 |
| Ergebnis des aufgegebenen Geschäfts bereichs (nach Ertragsteuern) |
-3.260 | 178 |
1 davon Wertminderungen auf langfristige Vermögenwerte: 4.104 T€ (Vorjahr: 46 T€)
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Zahl der Aktien innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres der STRATEC SE ermittelt.
Die von der STRATEC SE gehaltenen eigenen Anteile werden für die Ermittlung der im Umlauf befindlichen Aktien abgezogen. Die Erhöhung der Stückzahl gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Ausgabe neuer Aktien im Wege der Ausübung von Optionsrechten aus Aktienoptionsprogrammen. Die unterjährige Veränderung der Anzahl der Aktien wird durch zeitanteilige Gewichtung berücksichtigt. Der maßgebliche gewogene Durchschnitt der ausstehenden Aktien, der für die Ermittlung des (unverwässerten) Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beträgt 12.061.730 Stück (Vorjahr: 11.991.531 Stück).
Das in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Konzernergebnis in Höhe von 25.175 T€ (Vorjahr: 14.440 T€) wurde nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) unverändert der Berechnung zugrunde gelegt.
Aufgrund der zum 31. Dezember 2020 ausstehenden Optionsrechte wurde neben dem unverwässerten (2,09 €; Vorjahr: 1,20 €) auch das verwässerte Ergebnis (2,07 €; Vorjahr: 1,20 €) je Aktie berechnet. Hierbei wird die Ausübung aller ausstehenden, noch nicht ausgeübten Optionen unterstellt. Die Anzahl der hieraus zusätzlich zu berücksichtigenden Aktien errechnet sich aus dem Vergleich der aus der Ausübung erzielten Erlöse mit den fiktiven, bei Ausgabe junger Aktien, zu Marktkonditionen erzielbaren Erlösen.
Die unterjährige Zuteilung bzw. unterjährige Ausübung von Optionsrechten wird durch zeitanteilige Gewichtung berücksichtigt. Der daraus resultierende maßgebliche gewogene Durchschnitt der ausstehenden verwässernden Aktienzahl, der für die Ermittlung des (verwässerten) Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beträgt 12.152.665 Stück (Vorjahr: 12.061.926 Stück).
In den Funktionsbereichen sind folgende Materialaufwendungen enthalten:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe |
114.739 | 92.591 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 6.995 | 4.722 |
| Gesamt | 121.734 | 97.313 |
Auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche entfallen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 18 T€ (Vorjahr: 140 T€) sowie Aufwendungen in Höhe von 3.474 T€ (Vorjahr: 1.020 T€) für bezogenen Leistungen.
In den Funktionsbereichen sind folgende Personalaufwendungen enthalten:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 67.804 | 59.792 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung |
10.524 | 10.950 |
| Gesamt | 78.328 | 70.742 |
Darüber hinaus sind Aufwendungen für Löhne und Gehälter für überlassene Arbeitnehmer (Personalleasing) in Höhe von 2.996 T€ (Vorjahr: 2.143 T€) entstanden.
Auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche entfallen Personalaufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 1.110 T€ (Vorjahr: 3.024 T€) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von 187 T€ (Vorjahr: 636 T€). Auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche entfallen keine Aufwendungen für Löhne und Gehälter für überlassene Arbeitnehmer.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres konzernweit beschäftigten Arbeitnehmer (inkl. der durch Personaldienstleister zeitweise überlassenen Arbeitnehmer) beträgt:
| 2020 Anzahl |
2019 Anzahl |
|
|---|---|---|
| Angestellte Arbeitnehmer | 1.172 | 1.125 |
| Auszubildende Arbeitnehmer | 54 | 47 |
| Festangestellte Arbeitnehmer | 1.226 | 1.172 |
| Zeitweise überlassene Arbeitnehmer | 102 | 76 |
| Gesamt | 1.328 | 1.248 |
Von den angestellten Arbeitnehmern entfallen 473 (Vorjahr: 460) auf das Inland und 699 (Vorjahr: 665) auf das Ausland. Von den zeitweise überlassenen Arbeitnehmern sind 17 (Vorjahr: 23) im Inland und 85 (Vorjahr: 53) im Ausland tätig.
Von den festangestellten Arbeitnehmern entfallen keine (Vorjahr: 7) im Inland und 17 (Vorjahr: 53) im Ausland auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche.
Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Honorar für | ||
| a) Abschlussprüfungsleistungen | 177 | 194 |
| - davon für das Vorjahr | 0 | -21 |
| b) Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| c) Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| d) Sonstige Leistungen | 20 | 10 |
| Gesamt | 197 | 204 |
Bei den sonstigen Leistungen handelt es sich um eine Prüfung nach ISAE 3402.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Liquidität des STRATEC-Konzerns im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert hat. Dabei wird zwischen den Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Die von den ausländischen Konzernunternehmen ausgewiesenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend werden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wie in der Konzernbilanz zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss der Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird gesondert gezeigt.
Die Mittelabflüsse im Rahmen von Leasingverhältnissen werden in Höhe des Tilgungsanteils der Leasingverbindlichkeiten der Finanzierungstätigkeit und in Höhe des Zinsanteils der Leasingverbindlichkeit der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Mittelabflüsse für Leasinggegenstände von geringem Wert, für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind, werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.
Die Ermittlung des Zuflusses / Abflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei werden ausgehend vom Konzernergebnis nach Steuern die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile eliminiert.
Zinseinnahmen und -ausgaben sowie die Bestandteile des "Übrigen Finanzergebnis" werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Dividendenzahlungen werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst.
Steuerzahlungen werden insgesamt im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist.
Die Darstellung der gezahlten / vereinnahmten Zinsen und der gezahlten / erstatteten Ertragsteuern im laufenden Cashflow erfolgt nach der direkten Methode. Hierbei wird das Konzernergebnis im ersten Schritt um die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge korrigiert. Anschließend werden die gezahlten bzw. zugeflossenen Zinsen und Ertragsteuern gesondert ausgewiesen.
| Nicht zahlungswirksame Änderungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2020 T€ |
Zahlungswirksame Änderungen T€ |
Währungskurse T€ |
Neue Leasing verhältnisse T€ |
Umgliederungen IFRS 5 T€ |
Sonstige1 T€ |
Stand 31.12.2020 T€ |
|
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
82.893 | 13.256 | 0 | 0 | 0 | -625 | 95.524 |
| Langfristige Leasing verbindlichkeiten |
6.914 | 0 | -32 | 4.922 | -1.119 | -1.934 | 8.751 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
1.633 | 1.111 | 0 | 0 | 0 | 625 | 3.369 |
| Kurzfristige Leasing verbindlichkeiten |
1.821 | -1.847 | 4 | 119 | -97 | 1.934 | 1.934 |
| Gesamt | 93.261 | 12.520 | -28 | 5.041 | -1.216 | 0 | 109.578 |
1 Unter dem Posten "Sonstige" werden die Effekte aus der durch den Zeitablauf bedingten Umgliederungen des langfristigen Teils der Verbindlichkeiten
aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
| Stand 31.12. 2018 T€ |
Anpassun gen IFRS 16 T€ |
Stand 01.01. 2019 T€ |
Zahlungs wirksame Änderungen T€ |
Währungs kurse T€ |
Neue Leasing verhältnisse T€ |
Sonstige1 T€ |
Stand 31.12. 2019 T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Verbindlich keiten gegenüber Kreditinstituten |
68.526 | 0 | 68.526 | 16.000 | 0 | 0 | -1.633 | 82.893 |
| Langfristige Leasing verbindlichkeiten |
0 | 6.614 | 6.614 | 0 | 14 | 2.115 | -1.829 | 6.914 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
1.008 | 0 | 1.008 | -1.008 | 0 | 0 | 1.633 | 1.633 |
| Kurzfristige Leasing verbindlichkeiten |
0 | 1.685 | 1.685 | -1.737 | -11 | 55 | 1.829 | 1.821 |
| Gesamt | 69.534 | 8.299 | 77.833 | 13.255 | 3 | 2.170 | 0 | 93.261 |
1 Unter dem Posten "Sonstige" werden die Effekte aus der durch den Zeitablauf bedingten Umgliederungen des langfristigen Teils der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Da es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Anforderungen des IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) und des IAS 7 (Kapitalflussrechnung) hinsichtlich der Darstellung der Cashflows zu erfüllen, hat STRATEC folgende Darstellung gewählt:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.286 | -295 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -283 | -1.882 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -26 | -137 |
Zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung der STRATEC Biomedical UK, Ltd. hielt diese Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 649 T€, zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 305 T€. Zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung der STRATEC Molecular GmbH hielt diese Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 871 T€.
Auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche entfielen im Geschäftsjahr 2020 Abschreibungen in Höhe von 185 T€ (Vorjahr: 290 T€) sowie Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte in Höhe von 4.104 T€ (Vorjahr: 46 T€).
Die Einzahlungen aus dem Verkauf der aufgegebenen Geschäftsbereiche abzüglich der abgegebenen Zahlungsmittel werden gesondert im Bereich der Investitionstätigkeit, das Entkonsolidierungsergebnis in den sonstigen zahlungsunwirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit gezeigt.
Nicht zahlungswirksame Änderungen
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum 31. Dezember 2020 37.561 T€ (Vorjahr: 22.708 T€).
Die Steuerung erfolgt anhand einer Matrixorganisation, die die einzelnen Tätigkeitsbereiche von STRATEC in standortübergreifende Business Units zusammenfasst. Die Zusammenfassung der Business Units wurde auf Basis der angebotenen Produkte und Dienstleistungen vorgenommen. Diese stellen daher grundsätzlich Geschäftssegmente im Sinne von IFRS 8 (Geschäftssegmente) dar. Eine gesonderte Berichterstattung der Segmente erfolgt, sofern die quantitativen Schwellenwerte des IFRS 8 (Geschäftssegmente) überschritten werden.
Als berichtspflichtige Segmente wurden die Business Units "Instrumentation", "Diatron" und "Smart Consumables" identifiziert. In dem Segment "Instrumentation" projektiert, entwickelt und produziert STRATEC vollautomatische Analysensysteme für ihre Kunden aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie. Die Diatron-Gruppe erweitert als eigenständiges Segment "Diatron" das Angebot von STRATEC um das Produkt- und Kundenspektrum von Analysesystem, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Test im unteren Durchsatzsegment. Im Segment "Smart Consumables"
erfolgt die Entwicklung und Produktion von sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien in den Bereichen Diagnostik, Life Sciences sowie Medizintechnik.
Der im Geschäftsjahr 2020 bzw. im Vorjahr aufgegebene Geschäftsbereich war dem Segment "Sonstige" bzw. "Smart Consumables" zugeordnet. Bestehende Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen STRATEC und der STRATEC Biomedical UK, Ltd. werden dem Segment "Instrumentation" zugeordnet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen denen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden" beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bei der Überleitung der Segmentdaten auf die entsprechenden Konzerndaten sind folglich im Wesentlichen Konsolidierungseffekte und Beträge der nach IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) als zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereiche zu berücksichtigen.
| Instrumentation (beinhaltet der BU zugehörige Serviceteile und Verbrauchs materialien) T€ |
Diatron (beinhaltet der BU zugehörige Serviceteile und Verbrauchs materialien) T€ |
Smart Consumables T€ |
Summe1 T€ |
Überleitung2 T€ |
Gesamt T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit externen Kunden |
176.517 | 56.479 | 17.103 | 250.099 | 0 | 250.099 |
| Umsätze mit anderen Segmenten |
1.629 | 5.509 | 1.010 | 8.148 | -8.148 | 0 |
| Abschreibungen und Wertminderungen |
6.944 | 7.200 | 4.157 | 18.301 | 4.289 | 22.590 |
| EBITDA | 35.221 | 15.934 | 823 | 51.978 | 0 | 51.978 |
| Adjustiertes EBITDA | 35.221 | 15.934 | 823 | 51.978 | 0 | 51.978 |
| EBIT | 28.277 | 8.734 | -3.334 | 33.677 | 0 | 33.677 |
| Adjustiertes EBIT | 28.277 | 14.619 | -1.183 | 41.713 | 0 | 41.713 |
| Zinserträge | 2.469 | 0 | 29 | 2.498 | -2.454 | 44 |
| Zinsaufwendungen | 666 | 2.296 | 605 | 3.567 | -2.454 | 1.113 |
| Vermögenswerte | 354.919 | 59.572 | 31.286 | 445.777 | -113.873 | 331.904 |
| Zugänge langfristige Vermögenswerte |
21.351 | 2.879 | 1.068 | 25.298 | 283 | 25.581 |
| Durchschnittliche Zahl Mitarbeiter |
760 | 273 | 177 | 1.209 | 17 | 1.226 |
1 ohne Segmentdaten der nach IFRS 5 veräußerten Geschäftsbereiche.
2 bezüglich der Überleitung von um Sondereffekte adjustierter Werte auf die Konzernwerte verweisen wir auf unsere Ausführungen
im Konzernlagebericht im Abschnitt "B. Wirtschaftsbericht – Lage".
| Instrumentation (beinhaltet der BU zugehörige Serviceteile und Verbrauchs materialien) T€ |
Diatron (beinhaltet der BU zugehörige Serviceteile und Verbrauchs materialien) T€ |
Smart Consumables T€ |
Summe1 T€ |
Überleitung2 T€ |
Gesamt T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit externen Kunden |
154.442 | 42.880 | 16.835 | 214.157 | 0 | 214.157 |
| Umsätze mit anderen Segmenten |
2.975 | 2.894 | 611 | 6.480 | -6.480 | 0 |
| Abschreibungen und Wertminderungen |
6.336 | 7.427 | 4.645 | 18.408 | 336 | 18.744 |
| EBITDA | 25.766 | 9.478 | 352 | 35.596 | 0 | 35.596 |
| Adjustiertes EBITDA | 28.486 | 9.478 | 706 | 38.670 | 0 | 38.670 |
| EBIT | 19.430 | 2.051 | -4.293 | 17.188 | 0 | 17.188 |
| Adjustiertes EBIT | 22.151 | 8.353 | -1.245 | 29.259 | 0 | 29.259 |
| Zinserträge | 2.460 | 0 | 0 | 2.460 | -2.431 | 29 |
| Zinsaufwendungen | 703 | 2.209 | 493 | 3.405 | -2.431 | 974 |
| Vermögenswerte | 318.102 | 59.683 | 31.113 | 408.898 | -109.484 | 299.414 |
| Zugänge langfristige Vermögenswerte |
21.435 | 1.575 | 1.944 | 24.954 | 1.892 | 26.846 |
| Durchschnittliche Zahl Mitarbeiter |
717 | 229 | 166 | 1.112 | 60 | 1.172 |
ohne Segmentdaten der nach IFRS 5 veräußerten Geschäftsbereiche. 2 bezüglich der Überleitung von um Sondereffekte adjustierter Werte auf die Konzernwerte verweisen wir auf unsere Ausführungen
im Konzernlagebericht im Abschnitt "B. Wirtschaftsbericht – Lage".
Von den langfristigen Vermögenswerten der berichtspflichtigen Segmente, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steuern, sind 66.555 T€ (Vorjahr: 54.025 T€) im Herkunftsland der STRATEC SE und 91.366 T€ (Vorjahr: 98.987 T€) in Drittländern belegen. Die weiteren Angaben auf Unternehmensebene sind im Abschnitt "D. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung (17) Umsatzerlöse" dargestellt.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 (Finanzinstrumente) dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzposten über.
Da die finanziellen Verbindlichkeiten auch die unter IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) fallenden Finanzinstrumente enthalten, die vom Anwendungsbereich des IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) ausgenommen sind, dient die Spalte "Finanzinstrumente die nicht von IFRS 7 erfasst werden" einer entsprechenden Überleitung.
| AC | Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet |
|---|---|
| FVTPL | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
| FVTOCI | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
| n/a | Keiner Bewertungskategorie zuzuordnen |
| Angaben in T€ 31.12.2020 (31.12.2019) |
Kate gorie IFRS 9 |
Buchwert | Fortgeführte Anschaf fungskosten |
davon Stufe 1 |
davon Stufe 2 |
davon Stufe 3 |
Nicht von IFRS 7 erfasst |
Summe | Beizulegen der Zeitwert |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||||||
| • Anteile an verbundenen Unternehmen |
n/a | 100 (160) |
100 (160) |
100 (160) |
100 (160) |
||||
| • Übrige finanzielle Vermögenswerte |
AC | 481 (287) |
481 (287) |
481 (287) |
481 (287) |
||||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
AC | 34.782 (34.121) |
34.782 (34.121) |
34.782 (34.121) |
34.782 (34.121) |
||||
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||||||
| • Fortgeführte Anschaffungskosten |
AC | 338 (412) |
338 (412) |
338 (412) |
338 (412) |
||||
| • Fair Value erfolgswirksam |
FVTPL | 2.474 (907) |
1.248 (907) |
1.226 | 2.474 (907) |
2.474 (907) |
|||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
AC | 37.561 (22.708) |
37.561 (22.708) |
37.561 (22.708) |
37.561 (22.708) |
||||
| Summe finanzielle Vermögenswerte | |||||||||
| • davon fortgeführte Anschaffungskosten |
AC | 73.162 (57.528) |
73.162 (57.528) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
73.162 (57.528) |
|
| • davon Fair Value erfolgswirksam |
FVTPL | 2.474 (907) |
0 (0) |
1.248 (907) |
1.226 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
2.474 (907) |
|
| • davon Fair Value erfolgsneutral |
FVTOCI | 0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| • davon nicht von IFRS 7 erfasst |
n/a | 100 (160) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
100 (160) |
100 (160) |
|
| Langfristige Schulden | |||||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||||||
| • Fortgeführte Anschaffungskosten |
AC | 104.323 (89.846) |
104.323 (89.846) |
104.323 (89.846) |
103.051 (88.281) |
||||
| • Nicht von IFRS 7 erfasst |
n/a | 2.001 (532) |
2.001 (532) |
2.001 (532) |
2.001 (532) |
||||
| Kurzfristige Schulden | |||||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||||||
| • Fortgeführte Anschaffungskosten |
AC | 11.794 (9.053) |
11.794 (9.053) |
11.794 (9.053) |
12.747 (9.847) |
||||
| • Fair Value erfolgswirksam |
FVTPL | 0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|||||
| • Nicht von IFRS 7 erfasst |
n/a | 2.120 (531) |
2.120 (531) |
2.120 (531) |
2.120 (531) |
||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
AC | 8.485 (12.266) |
8.485 (12.266) |
8.485 (12.266) |
8.485 (12.266) |
||||
| Summe finanzielle Schulden | |||||||||
| • davon fortgeführte Anschaffungskosten |
AC | 124.602 (111.165) |
124.602 (111.165) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
124.602 (111.165) |
|
| • davon Fair Value erfolgswirksam |
FVTPL | 0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| • davon Fair Value erfolgsneutral |
FVTOCI | 0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| • davon nicht von IFRS 7 erfasst |
n/a | 4.121 (1.063) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
4.121 (1.063) |
4.121 (1.063) |
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden, wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis eines laufzeit- und risikokongruenten Marktzinses. Sofern ein notierter Preis an einem aktiven Markt vorhanden ist, wird dieser als beizulegender Zeitwert angesetzt.
Zahlungsmitteläquivalente, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie von Teilen der übrigen finanziellen Vermögenwerten und Verbindlichkeiten entsprechen die Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich nach Bewertungskategorien wie folgt dar:
Aufgrund der überwiegenden kurzen Restlaufzeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Zahlungsmittel und
| Aus der Folgebewertung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Angaben in T€ 2020 |
Kategorie nach IFRS 9 |
Aus Beteili gungen |
Aus Zinsen |
Zum Fair Value erfolgs wirksam |
Zum Fair Value erfolgs neutral |
Währungs umrech nung |
Wert berichti gung |
Aus Abgängen |
Netto ergebnis |
|
| Finanzielle Vermögens werte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
AC | 0 | 37 | 0 | 0 | -496 | 263 | 0 | -196 | |
| Finanzielle Vermögens werte zum beizulegenden Zeitwert bewertet (keine designierten) |
FVTPL | 7 | 0 | 1.639 | 0 | 0 | 0 | 11 | 1.657 | |
| Finanzielle Verbindlich keiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet (keine designierten) |
FVTPL | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Finanzielle Verbindlich keiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
AC | 0 | -1.084 | 0 | 0 | -1.120 | 0 | 0 | -2.204 | |
| Gesamt | 7 | -1.047 | 1.639 | 0 | -1.616 | 263 | 11 | -743 |
| Angaben in T€ 2019 |
Kategorie nach IFRS 9 |
Aus Beteili gungen |
Aus Zinsen |
Zum Fair Value erfolgs wirksam |
Zum Fair Value erfolgs neutral |
Währungs umrech nung |
Wert berichti gung |
Aus Abgängen |
Netto ergebnis |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögens werte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
AC | 0 | 10 | 0 | 0 | -1.231 | -385 | 0 | -1.606 | ||
| Finanzielle Vermögens werte zum beizulegenden Zeitwert bewertet (keine designierten) |
FVTPL | 19 | 0 | 240 | 0 | 0 | 0 | -1 | 258 | ||
| Finanzielle Verbindlich keiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet (keine designierten) |
FVTPL | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 16 | 16 | ||
| Finanzielle Verbindlich keiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
AC | 0 | -877 | 0 | 0 | 218 | 0 | 0 | -659 | ||
| Gesamt | 19 | -867 | 240 | 0 | -1.013 | -385 | 15 | -1.991 |
Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, sind nicht angefallen. Das Nettoergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten wird in Höhe von 413 T€ (Vorjahr: 240 T€) im übrigen Finanzergebnis erfasst.
Die aus der erfolgswirksamen Umrechnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit den Devisenmittelkursen zum Bilanzstichtag resultierenden Aufwendungen und Erträge werden gemeinsam mit den unterjährigen Umrechnungsergebnissen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Aus der Stichtagsumrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten resultierten erfolgswirksame Währungserträge in Höhe von 253 T€ (Vorjahr: 68 T€), die bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. In Höhe von 547 T€ (Vorjahr: 118 T€) sind Währungsaufwendungen aus der Stichtagsumrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Um die Vergleichbarkeit und Stetigkeit bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und den zugehörigen Angaben zu erhöhen, legt IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) eine Hierarchie für den beizulegenden Zeitwert fest, die die in die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eingehenden Eingangsparameter drei Stufen zuordnet. Die Hierarchie räumt den an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierten (unverändert übernommenen) Preisen (Eingangsparameter der Stufe 1) höchste Priorität und den nicht beobachtbaren Eingangsparametern (Eingangsparameter der Stufe 3) geringste Priorität ein. Hierbei gelten im Einzelnen folgende Definitionen:
Eingangsparameter: Die Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, einschließlich Annahmen zum Risiko, wie z. B.:
Eingangsparameter können beobachtbar und nicht beobachtbar sein.
Eingangsparameter der Stufe 1: Notierte (unverändert übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.
Eingangsparameter der Stufe 2: Andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Eingangsparameter der Stufe 3: Für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter.
Beobachtbare Eingangsparameter: Eingangsparameter, die unter Verwendung von Marktdaten, wie öffentlich verfügbare Informationen über tatsächliche Ereignisse oder Transaktionen, hergeleitet werden und die die Annahmen widerspiegeln, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden.
Nicht beobachtbare Eingangsparameter: Eingangsparameter, für die keine Marktdaten verfügbar sind und die unter Verwendung der besten verfügbaren Information über die Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, hergeleitet werden.
Im Geschäftsjahr 2020 haben, wie im Vorjahr, keine Umgliederungen innerhalb der drei Stufen der Eingangsparameter stattgefunden. Bei den finanziellen Vermögenswerten, welche der Stufe 1 zugeordnet wurden, handelt es sich um Aktien an börsennotierten Gesellschaften, welche zum Schlusskurs der Wertpapierbörse mit dem höchsten Handelsvolumen am Abschlussstichtag bewertet wurden. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten, welche der Stufe 2 zugeordnet wurden, handelt es sich um Devisentermingeschäfte zur Sicherung gegenüber Währungsrisiken.
Damit ergeben sich insgesamt die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf die Konzern- Gesamtergebnisrechnung:
| Stufe 1 T€ |
Stufe 2 T€ |
Stufe 3 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2019 | 696 | -15 | 0 |
| Summe der im Gewinn oder Verlust angesetzten Gewinne und Verluste |
|||
| • Sonstige betriebliche Erträge | 0 | 15 | 0 |
| • Sonstige betriebliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 |
| • Übriges Finanzergebnis | 239 | 0 | 0 |
| Summe der im sonstigen Ergebnis angesetzten Gewinne und Verluste •Wertveränderungen |
0 | 0 | 0 |
| • Umgliederungen aus dem sonstigen Ergebnis in den Gewinn oder Verlust |
0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | |||
| • in Folge Verkauf | -28 | 0 | 0 |
| • in Folge Ausbuchung | 0 | 0 | 0 |
| Stand zum 31.12.2019 | 907 | 0 | 0 |
| Summe der im Gewinn oder Verlust angesetzten Gewinne und Verluste |
|||
| • Sonstige betriebliche Erträge | 0 | 1.237 | 0 |
| • Sonstige betriebliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 |
| • Übriges Finanzergebnis | 413 | 0 | 0 |
| Summe der im sonstigen Ergebnis | |||
| angesetzten Gewinne und Verluste •Wertveränderungen |
0 | 0 | 0 |
| • Umgliederungen aus dem sonstigen | |||
| Ergebnis in den Gewinn oder Verlust | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | |||
| • in Folge Verkauf | -72 | 0 | 0 |
| • in Folge Ausbuchung | 0 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -11 | 0 |
| Stand zum 31.12.2020 | 1.248 | 1.226 | 0 |
Das Liquiditätsrisiko, welchem STRATEC durch ihre Finanzinstrumente ausgesetzt ist, besteht aus den Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten. Die künftigen Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:
| Buchwert 31.12.2020 |
Cashflows 2021 | Cashflows 2022 | Cashflows 2023 – 2024 | Cashflows 2025 ff. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Angaben in T€ | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten • davon Leasingverbind- |
120.238 | 1.525 | 13.914 | 1.054 | 72.609 | 1.119 | 10.876 | 1.074 | 22.839 |
| lichkeiten | 10.685 | 539 | 1.934 | 403 | 1.785 | 536 | 3.589 | 265 | 3.377 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
8.485 | 0 | 8.485 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 128.723 | 1.525 | 22.399 | 1.054 | 72.609 | 1.119 | 10.876 | 1.074 | 22.839 |
| Buchwert 31.12.2019 |
Cashflows 2020 | Cashflows 2021 | Cashflows 2022 – 2023 | Cashflows 2024 ff. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Angaben in T€ | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten • davon Leasingverbind- |
99.962 | 1.142 | 9.584 | 1.054 | 4.618 | 737 | 71.333 | 776 | 14.427 |
| lichkeiten | 8.735 | 319 | 1.821 | 252 | 1.789 | 289 | 3.198 | 110 | 1.927 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
12.266 | 0 | 12.266 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 112.228 | 1.142 | 21.850 | 1.054 | 4.618 | 737 | 71.333 | 776 | 14.427 |
Die Finanzierungsverträge gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren sind im gewichteten Schnitt mit 0,92% (Vorjahr: 0,92%) verzinslich und die Finanzierungsverträge mit einer Laufzeit über fünf Jahren mit 1,19% (Vorjahr: 1,13%). Der Berechnung wurden die am Stichtag gültigen Nominalzinssätze zugrunde gelegt.
STRATEC unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie künftiger Aktivitäten Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken und Marktrisiken aus der Veränderung der Wechselkurse, Zinssätze und Börsenkurse. Die Ziele und Methoden des Umgangs von STRATEC mit den nachfolgend aufgeführten Finanzrisiken sind Gegenstand des Risikomanagements des Konzerns. Die Grundsätze der Risikomanagementpolitik des Konzerns sind unter Abschnitt "D. Chancen und Risiken" des Konzernlageberichts dargestellt.
Das Ziel des finanziellen Risikomanagements besteht darin, diese Risiken primär durch operative Aktivitäten zu begrenzen, wobei der Vorstand konzernweit entstehende Risikovolumina für die einzelnen Risiken berücksichtigt. Ergänzend kommen finanzorientierte Maßnahmen hinzu. Das primäre Ziel liegt dabei in der Begrenzung der Cashflow relevanten Risiken. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand im Hinblick auf die aktuellen Gegebenheiten überprüft und neu gefasst. Der Aufsichtsrat wird in regelmäßigen Abständen über die finanzielle Lage des Konzerns und die Einschätzungen des Vorstands unterrichtet.
Aus den Finanzinstrumenten können sich grundsätzlich folgende Risiken für die Gesellschaft ergeben:
Für STRATEC besteht das Liquiditätsrisiko darin, ihren Zahlungsverpflichtungen aufgrund nicht ausreichender Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht nachkommen zu können. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit werden auf Basis einer rollierenden Liquiditätsplanung, die ein aktuelles Bild der zu erwartenden Liquiditätsentwicklung auf Gesellschaftsund Währungsebene bietet, ausreichend liquide Mittel sowie befristete Kreditlinien über die STRATEC SE vorgehalten.
STRATEC verfügte zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 37.561 T€ (Vorjahr: 22.708 T€). Am 31. Dezember 2020 standen STRATEC insgesamt zugesagte nicht ausgenutzte Kreditlinien über 15 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) zur Verfügung.
Die für STRATEC wesentlichen Ausfallrisiken bestehen im Bereich des operativen Geschäfts. Sie bestehen darin, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Bei STRATEC betrifft dies insbesondere Kundenforderungen. Das durch den Vorstand bei Ausfallrisiken betrachtete Risikovolumen umfasst dabei sämtliche Gläubigerpositionen gegenüber Kunden aus dem Liefer- und Leistungsgeschäft. Dem Ausfallrisiko wird im Rahmen von Maßnahmen des Debitorenmanagements beispielsweise durch Warenkreditversicherungen begegnet. Danach verbleibenden Ausfallrisiken wird mittels der Bildung angemessener Wertberichtigungen für "erwartete Kreditverluste" Rechnung getragen.
Die Anlagen liquider Mittel erfolgen ausschließlich in kurzfristige Monatsgelder bei institutionellen Finanzdienstleistern, die hochrangige Rating-Kennziffern aufweisen.
Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Konzernbilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben. Dabei bleiben die oben beschriebenen Sicherungsmaßnahmen außer Betracht.
STRATEC unterliegt aus ihrer internationalen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, die aus dem Einfluss von Wechselkursveränderungen auf die Geschäftsvorfälle sowie die zum Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten resultieren (Transaktionsrisiken). Des Weiteren ergeben sich Währungsrisiken aus der Umrechnung der ausländischen Abschlüsse der Tochtergesellschaften in die Konzernwährung (EUR) (Translationsrisiken). Letztere sind nicht für Zwecke des IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) gesondert zu betrachten.
Die wesentlichen Fremdwährungstransaktionen von STRATEC betreffen Export-Geschäfte in US-Dollar sowie Darlehensbeziehungen innerhalb der Konzernunternehmen in US-Dollar. Translationsrisiken betreffen die Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften von Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (USD), Rumänische Leu (RON) und Ungarische Forint (HUF) in die Konzernberichtswährung (EUR).
Zur Sicherung gegenüber Währungsrisiken hat STRATEC, wie im Vorjahr, Devisentermingeschäfte eingesetzt. Bezüglich der bilanziellen Erfassung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Finanzinstrumente".
Bezüglich der Berichterstattung über Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, macht STRATEC zur Vermeidung von Redundanzen von IFRS 7.B6 teilweise Gebrauch, indem die geforderten Angaben im Konzernlagebericht gemacht werden. Wir verweisen dort auf die Abschnitte "C. Prognosebericht" sowie "D. Chancen und Risiken; Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten".
Die Risikoexposition von STRATEC hinsichtlich des Transaktionsrisikos stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
| Wesentliche Fremdwährungsposition |
||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| umgerechnet in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||||||||
| GBP | CHF | USD | HUF | RON | GBP | CHF | USD | HUF | RON | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
19 | 5.359 | 11.774 | 5.819 | 663 | 189 | 3.721 | 2.024 | 2.795 | 512 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
1 | 2.705 | 15.982 | 4.366 | 30 | 486 | 2.442 | 11.891 | 5.975 | 0 | ||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
0 | 8.147 | 3.980 | 1.104 | 391 | 2.475 | 19.986 | 1.837 | 3.730 | 393 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 1.226 | 388 | 0 | 0 | 1 | 5 | 190 | 0 | ||
| Devisentermingeschäfte | 0 | 0 | -31.849 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0 | 1.131 | 651 | 1.360 | 0 | 42 | 841 | 445 | 2.959 | 0 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen |
0 | 8.404 | 137 | 2.062 | 2.700 | 144 | 13.894 | 405 | 5.393 | 3.049 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 3.801 | 0 | 0 | 0 | 13 | 2.994 | 0 | ||
| Netto-Risikoexposition | 20 | 6.676 | 325 | 4.454 | -1.616 | 2.964 | 11.415 | 14.894 | 1.344 | -2.144 |
Die aus der Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag resultierenden Kursaufwendungen und Kurserträge sind unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" dargestellt.
Sollte sich der Euro (oder die jeweilige funktionale Währung der betreffenden Konzerngesellschaft) gegenüber den nachfolgenden Währungen zum Bilanzstichtag um +10%/–10% verändern, dann hätte dies zu folgenden Veränderungen des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung geführt:
| Wesentliche Fremdwährungsposition umgerechnet in T€ |
31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GBP | CHF | USD | HUF | RON | GBP | CHF | USD | HUF | RON | |
| Veränderung der Währung um +10%, Veränderung des Konzernergebnisses in T€ |
-2 | -607 | -39 | -405 | 147 | -269 | -1.038 | -1.354 | -122 | 195 |
| Veränderung der Währung um -10%, Veränderung des Konzernergebnisses in T€ |
2 | 742 | 48 | 495 | -180 | 329 | 1.268 | 1.655 | 149 | -238 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von insgesamt 7.312 T€ (Vorjahr: 2.848 T€) und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von insgesamt 8.928 T€ (Vorjahr: 3.866 T€) ergebniswirksam erfasst und bei den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Das Zinsrisiko bezeichnet das Risiko von Wertschwankungen eines Finanzinstruments oder von zukünftigen Zahlungsströmen aufgrund von Bewegungen des Marktzinses.
STRATEC unterliegt Zinsrisiken im Bereich der verzinslichen Finanzinstrumente.
Da die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von STRATEC aufgrund des historisch betrachtet extrem niedrigen Zinsniveaus nur noch Zinserträge von untergeordneter Bedeutung generieren, ist das Zinsänderungsrisiko hieraus von untergeordneter Bedeutung. Deshalb wurde dies in die nachfolgende Betrachtung nicht mit einbezogen. Bei einem Anstieg der Zinsen würden sich hieraus allerdings positive Ergebniseffekte ergeben.
Zum Bilanzstichtag weist der STRATEC folgende verzinsliche Vermögenswerte und Schulden aus:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Verzinsliche mittel- und langfristige finanzielle Vermögenswerte • davon variabel verzinslich • davon festverzinslich |
49 0 49 |
52 0 52 |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten • davon variabel verzinslich • davon festverzinslich |
98.893 65.000 33.893 |
84.526 64.000 20.526 |
Veränderungen des Marktzinssatzes haben für die Bewertung zum Bilanzstichtag der bei STRATEC bestehenden festverzinslichen Finanzinstrumente keine Auswirkung, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet werden. Die beizulegenden Zeitwerte auf Basis des zum Bilanzstichtag bestehenden Marktzinses sind unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" dargestellt.
Veränderungen des Marktzinssatzes haben für die Bewertung zum Bilanzstichtag der bei STRATEC bestehenden variabel verzinslichen Finanzinstrumente keine Auswirkung, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet werden. Variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten unterliegen jedoch im Gegensatz zu festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten bei Änderungen des Marktzinssatzes dem Risiko von Schwankungen künftiger Cashflows aus Zins- und Tilgungsleistungen. STRATEC verfügt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 über variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Höhe von nominal 65.000 T€ (Vorjahr: 64.000 T€).
Die nachfolgende Darstellung zeigt die zum Bilanzstichtag auf Basis des zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktzinssatzes für die Restlaufzeit der variabel verzinslichen Darlehensschuld angenommenen künftigen Zins- und Tilgungszahlungen.
| T€ | Buchwert 31.12.2020 |
Cashflows 2021 | Cashflows 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | ||||
| Variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten (1-Monats-EURIBOR) |
|||||||
| IST | 65.000 | 597 | 0 | 298 | 65.000 | ||
| +100 Basispunkte | 65.000 | 1.247 | 0 | 623 | 65.000 | ||
| -100 Basispunkte | 65.000 | 416 | 0 | 208 | 65.000 |
Die hier dargestellte Veränderung der Cashflows aus Zinsen entspricht zugleich der hypothetischen Auswirkung auf das Konzernergebnis vor Ertragsteuern in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung.
Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte unterliegen insbesondere dem Preisrisiko. Würden sich die beizulegenden Zeitwerte gegenüber dem Stichtagsniveau um 10% erhöht (verringert) darstellen, ergäbe sich ein um 125 T€ (Vorjahr: 91 T€) erhöhtes (vermindertes) Konzernergebnis vor Ertragsteuern.
Die Zielsetzungen von STRATEC beim Kapitalmanagement lauten:
STRATEC legt die Kapitalhöhe proportional zum Risiko fest. Hierzu steuert STRATEC ihre Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor, um auf Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Risikoeigenschaften der zugrundeliegenden Vermögenswerte reagieren zu können. Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder anzupassen, kann STRATEC die Höhe der an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden anpassen, eine Kapitalrückzahlung an die Aktionäre vornehmen, neue Aktien ausgeben sowie durch Tilgung oder Veräußerung von Vermögenswerten Schulden verringern.
Zur Steuerung betrachtet der Vorstand im Wesentlichen die Eigenkapitalquote sowie den dynamischen Verschuldungsgrad (Nettofinanzverbindlichkeiten zu EBITDA). Die Eigenkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2020 bei 52,0% (Vorjahr: 53,1%). Der mittelfristige Zielkorridor für diese Größe liegt zwischen 50 und 75 Prozent.
Als nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) gelten für die STRATEC SE Personen und Unternehmen, die auf die STRATEC SE und/oder auf deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die STRATEC SE bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, die Organmitglieder der STRATEC SE sowie diesen nahestehenden Personen und Unternehmen.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften sind bei den jeweiligen Bilanzposten vermerkt.
Die STRATEC SE bezog im Geschäftsjahr 2020 Leistungen von der STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd. in Höhe von 309 T€ (Vorjahr: 314 T€).
Die Mod-n-More Kft. bezog im Geschäftsjahr 2020 Leistungen von der STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd. in Höhe von 95 T€ (Vorjahr: 141 T€).
Die STRATEC Services AG erzielte im Geschäftsjahr 2020 Erlöse in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 0 T€) aus Leistungen mit der STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd.
Bei dem Firmengründer Herr Hermann Leistner, dessen Familie und deren Beteiligungsgesellschaften handelt es sich aufgrund der Vermutungsregelung des IAS 28.5 um eine nahestehende Person gemäß IAS 24 (im Folgenden: "Familienkreis Leistner"). Für seine Tätigkeit als Verwaltungsrat der STRATEC Biomedical Switzerland AG hat der Familienkreis Leistner über Herr Hermann Leistner im Vorjahr umgerechnet 10 T€ erhalten. Seit dem Geschäftsjahr 2020 erhält Herr Hermann Leistner hierfür keine Vergütung mehr. Da Herr Hermann Leistner Mitglied des Aufsichtsrats der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG ist, handelt es sich bei dem Unternehmen über den Familienkreis Leistner um nahestehende Unternehmen gemäß IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen). Die STRATEC SE erzielte im Geschäftsjahr 2020 Erlöse in Höhe von 37 T€ (Vorjahr: 0 T€) aus dem Lieferverkehr mit der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG und bezog Leistungen in Höhe von 1.823 T€ (Vorjahr: 383 T€) von dieser. Die STRATEC Services AG bezog im Geschäftsjahr 2020 Leistungen von der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG in Höhe von 1.045 T€ (Vorjahr: 0 T€). Zum Stichtag bestehen Verbindlichkeiten (Vorjahr: Forderungen) in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 113 T€) der STRATEC SE gegenüber der
DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG. Der Liefer- und Leistungsverkehr wurde dabei zu üblichen Vertragsbedingungen durchgeführt.
Dem Vorstand der STRATEC SE gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:
Die Vorstände sind befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten.
Herr Marcus Wolfinger ist seit November 2015 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC Capital GmbH sowie seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.
Herr Dr. Robert Siegle ist seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.
Herr Dr. Claus Vielsack ist seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.
Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder bestehen aus einer festen Grundvergütung und variablen Komponenten, die unter anderem vom Erreichen individueller Erfolgsziele abhängig sind. Die weitergehenden Erläuterungen der Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands sowie die Angaben gem. § 314 Absatz 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 HGB sind im Konzernlagebericht unter Abschnitt "E. Vergütungsbericht" dargestellt.
Zusätzlich nehmen die Mitglieder des Vorstands mit der Einschränkung, dass in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 keine weiteren Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands gewährt wurden, ab dem Geschäftsjahr 2018 wieder am Aktienoptionsprogramm teil. Die Ausübung der Optionen setzt unter anderem das Erreichen von im Gewährungszeitpunkt determinierten Erfolgszielen, die im Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (9) Eigenkapital – Aktienoptionsprogramme" näher erläutert sind, voraus. Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Vorstands Aktienwertsteigerungsrechte (SARs). Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung dieser sind im Konzernlagebericht unter Abschnitt "E. Vergütungsbericht" dargestellt.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2020 für ihre Tätigkeit im Vorstand eine Gesamtvergütung in Höhe von 3.133 T€ (Vorjahr: 2.847 T€). Zum 31. Dezember 2020 bestanden ausstehende Salden für Erfolgsbeteiligungen der Vorstandsmitglieder in Höhe von 5.909 T€ (Vorjahr: 2.419 T€).
| 2020 T€1 |
2019 T€1 |
|
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 1.757 | 1.482 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2 |
269 | 258 |
| Andere langfristig fällige Leistungen3 | 388 | 388 |
| Anteilsbasierte Vergütungen4 | 719 | 719 |
| Gesamt | 3.133 | 2.847 |
1 Die Angaben beziehen sich auf Vorstandsmitglieder, die im jeweiligen Berichtsjahr tätig waren, und auf ihre Vorstandstätigkeiten.
2 Die Angabe betrifft den im Geschäftsjahr 2020 erfassten Dienstzeitaufwand.
4 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert der in 2020 (2019) gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) im Zeitpunkt der Gewährung sowie um den beizulegenden Zeitwert der in 2020 (2019) gewährten Aktienoptionen im Zeitpunkt der Gewährung, obwohl dieser zum Bilanzstichtag zum Teil noch nicht erdient war.
Dem Aufsichtsrat der STRATEC SE gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:
Bei den Aufsichtsräten Prof. Dr. Stefanie Remmele, Herr Dr.-Ing. Frank Hiller und Dr. Rolf Vornhagen bestehen keine weiteren Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG. Herr Rainer Baule gehörte während seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat dem Aufsichtsrat der DITABIS Biomedical Imaging Systems AG, Pforzheim, Deutschland, sowie dem Stiftungsrat der Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad Homburg v.d.H., an.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2020 für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat Gesamtbezüge in Höhe von 132 T€ (Vorjahr: 128 T€). Im Einzelnen setzen sich die Gesamtbezüge wie folgt zusammen:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Fixum | 116 | 117 |
| Sitzungsentgelt | 16 | 11 |
| Gesamt | 132 | 128 |
Neben dieser Gesamtvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine Erstattung der Auslagen sowie die Vorteile aus einer von der Gesellschaft auf ihre Rechnung zu marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Die nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Rahmenverträge mit Lieferanten.
Die nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen werden folgendermaßen fällig:
| 2020 T€ |
2019 T€ |
|
|---|---|---|
| Fälligkeit innerhalb eines Jahres | 77.128 | 81.192 |
| Fällig zwischen einem bis fünf Jahre | 40.661 | 20.523 |
| Fällig nach mehr als fünf Jahren | 0 | 0 |
| Gesamt | 117.789 | 101.715 |
3 Die Angabe betrifft die mittelfristige Vergütungsvereinbarung 2018 (bzw. 2017), welche die Jahre 2018, 2019 und 2020 (bzw. 2017, 2018 und 2019) umfasst und in 2021 (bzw. 2020) ausgezahlt wird.
Die nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo betragen zum Bilanzstichtag 117.561 T€ (Vorjahr: 94.604 T€).
Von den nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen entfallen 22 T€ (Vorjahr: 6.579T€) auf Sachanlagen und 204 T€ (Vorjahr: 0T€) auf immaterielle Vermögenswerte.
Eventualforderungen und -verbindlichkeiten liegen, wie im Vorjahr, nicht vor.
Der STRATEC SE sind folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären zugegangen, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten:
| Mitteilungspflichtiger | Datum der Schwellenberührung |
Stimmrechtsanteil | Zuzurechnende Stimmrechts anteile von mindestens 3% |
||
|---|---|---|---|---|---|
| in% | absolut | ||||
| Herdor GmbH & Co. KG, Unterschleißheim, Deutschland |
27.04.2014 | 25,40 | 2.990.000 | Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner |
|
| Herdor Beteiligungs GmbH, Unterschleißheim, Deutschland |
27.04.2014 | 25,40 | 2.990.000 | Herdor GmbH & Co. KG, Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner |
|
| Hermann Leistner, Deutschland |
27.04.2014 | 25,79 | 3.035.456 | Herdor GmbH & Co. KG, Herdor Beteiligungs GmbH, Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner |
|
| Doris Leistner, Deutschland |
27.04.2014 | 25,74 | 3.030.235 | Herdor GmbH & Co. KG, Herdor Beteiligungs GmbH, Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner |
|
| Tanja van Dinter, Deutschland |
27.04.2014 | 29,53 | 3.476.286 | Herdor GmbH & Co. KG, Bettina Siegle und Ralf Leistner |
|
| Bettina Siegle, Deutschland |
27.04.2014 | 29,68 | 3.493.954 | Herdor GmbH & Co. KG, Tanja van Dinter und Ralf Leistner |
|
| Ralf Leistner, Deutschland |
27.04.2014 | 29,73 | 3.499.343 | Herdor GmbH & Co. KG, Tanja van Dinter und Bettina Siegle |
|
| Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, USA |
24.03.2020 | 3,01 | 362.554 | ||
| Ameriprise Financial, Inc., Wilmington, Delaware, USA1 |
25.03.2020 | 5,92 | 711.907 | Threadneedle (Lux) | |
| Threadneedle (Lux), Bartringen, Luxemburg |
25.03.2020 | 4,94 | 594.744 | ||
| Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, USA |
03.04.2020 | 2,92 | 351.650 | ||
| Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland |
15.05.2020 | 4,996 | 601.077 | Allianz Global Investors Fund SICAV | |
| Juno Investment Partners B.V., Den Haag, Niederlande |
20.05.2020 | 3,017 | 362.998 | ||
| Invesco Ltd., Hamilton, Bermuda |
29.05.2020 | 4,97 | 597.813 | AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds) |
|
| AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds), Wilmington, Delaware, USA |
29.05.2020 | 4,97 | 597.813 | ||
| Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland |
09.06.2020 | 5,02 | 604.050 | Allianz Global Investors Fund SICAV | |
| Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland |
12.06.2020 | 4,98 | 599.428 | Allianz Global Investors Fund SICAV | |
| Allianz Global Investors Fund SICAV, Senningerberg, Luxemburg |
06.08.2020 | 2,94 | 355.904 | ||
| Ameriprise Financial, Inc., Wilmington, Delaware, USA2 |
02.11.2020 | 6,20 | 749.406 | Threadneedle (Lux) | |
| Ameriprise Financial, Inc., Wilmington, Delaware, USA2 |
03.11.2020 | 6,20 | 749.406 | Threadneedle (Lux) | |
| Ameriprise Financial, Inc., Wilmington, Delaware, USA1 |
18.11.2020 | 6,31 | 762.639 | Threadneedle (Lux) | |
| Threadneedle (Lux), Bartringen, Luxemburg |
18.11.2020 | 5,001 | 604.811 |
| Mitteilungspflichtiger | Datum der Schwellenberührung Stimmrechtsanteil |
Zuzurechnende Stimmrechts anteile von mindestens 3% |
||
|---|---|---|---|---|
| in% | absolut | |||
| Invesco Ltd., Hamilton, Bermuda |
26.11.2020 | 2,97 | 359.247 | |
| AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds), Wilmington, Delaware, USA |
26.11.2020 | 2,96 | 358.366 |
1 Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund einer Schwellenberührung innerhalb der Gruppe des Mitteilungspflichtigen 2 Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund einer Änderung innerhalb der Konzernstruktur des Mitteilungspflichtigen
Informationen zu Stimmrechtsmitteilungen sind auch auf der Internetseite www.stratec.com im Bereich Investoren veröffentlicht.
Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Ertrags, Finanz- und Vermögenslage zu erwarten ist.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung (sogenannte "Entsprechenserklärung") zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der STRATEC SE abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.stratec.com) im Bereich Investoren dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Birkenfeld, den 26. März 2021
STRATEC SE Der Vorstand
Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Birkenfeld, den 26. März 2021
STRATEC SE Der Vorstand
Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
Wir haben den Konzernabschluss der STRATEC SE, Birkenfeld, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der STRATEC SE, Birkenfeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Konzernlagebericht in Abschnitt G. verwiesen wird, sowie die in Abschnitt H. des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Bilanzierung von Entwicklungskosten bei eigenen Entwicklungsprojekten und Entwicklungskooperationen mit besonderem Fokus auf die Umsatzrealisierung in diesem Bereich
In dem Konzernabschluss der STRATEC SE, Birkenfeld, werden unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 37,9 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht circa 11,4% der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen.
Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, der geplanten operativen Margen sowie des verwendeten Abzinsungssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten B. und C. des Konzernanhangs enthalten.
Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt.
Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanungen wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleiches zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lagen und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr 2020 angestellt. Soweit bedeutsame Abweichungen zu verzeichnen waren, wurden diese mit den gesetzlichen Vertretern auf ihre Relevanz für den vorliegenden Abschluss erörtert.
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Abzinsungssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Abzinsungssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die abgezinsten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.
Sofern es sich um eigene Entwicklungsprojekte handelt, werden die in diesem Zusammenhang anfallenden Entwicklungskosten grundsätzlich in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie entstehen. Davon ausgenommen sind die im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Entwicklungskosten, welche die Kriterien gemäß IAS 38.57 kumulativ erfüllen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden nach IAS 36 mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern der nutzungsbereite Zustand noch nicht erreicht ist. Sobald der nutzungsbereite Zustand erreicht ist, erfolgt eine Amortisation in der Regel über fünf Jahre.
Sofern es sich um Entwicklungskooperationen mit Vertrag oder sonstige Verträge mit Kunden handelt, werden zunächst die Leistungsverpflichtungen identifiziert und beurteilt, ob für die jeweiligen Leistungsverpflichtungen die Umsatzerlöse zeitpunkt- oder zeitraumbezogen realisiert werden müssen. Bei Verkäufen von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien erfolgt in der Regel eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung. Umsatzerlöse aus sonstigen Dienstleistungen werden grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserfüllung und nach Maßgabe des Leistungsfortschritts erfasst. Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungsverpflichtungen werden je nach Vertragsgestaltung über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt erfasst.
Umsatzerlöse werden in Höhe des erwarteten Betrags erfasst. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile sowie Erlösminderungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen. Die zu berücksichtigende Gegenleistung wird um die Auswirkungen wesentlicher Finanzierungskomponenten angepasst, wenn der Zeitraum zwischen Leistungserfüllung und Bezahlung mehr als ein Jahr beträgt.
Vertragsanbahnungskosten werden bei einem Abschreibungszeitraum von weniger als einem Jahr sofort als Aufwand erfasst. Vertragserfüllungskosten werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die Kosten zur Schaffung von Ressourcen oder deren Verbesserung, welche künftig zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen genutzt werden, führen sowie ein Ausgleich der Aufwendungen erwartet wird, und innerhalb der Vorräte ausgewiesen.
Bei Vertragsabschluss wird für das hieraus schwebende Geschäft weder ein Vermögenswert noch eine Verbindlichkeit erfasst. Wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtung erfüllt, wird ein Vertragsvermögenswert oder eine Vertragsverbindlichkeit in der Konzernbilanz angesetzt. Eine Vertragsverbindlichkeit liegt vor, wenn der Kunde die Gegenleistung bereits vollständig oder teilweise gezahlt hat, bevor diese an den Kunden übertragen wird. Im Fall, in dem geleistet wurde und der Kunde die Gegenleistung noch nicht übertragen hat, wird ein bedingter oder unbedingter Anspruch geprüft. Ein bedingter Anspruch führt zu einem Ansatz eines Vertragsvermögenswertes, ein unbedingter Anspruch zu einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen.
Im Falle, dass mehrere Leistungsverpflichtungen an einen Kunden zu übertragen sind, wird die vertraglich zugesagte Gegenleistung auf Basis des Einzelveräußerungspreises zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgeteilt. Einzelveräußerungspreise sind im Geschäftsmodell der Entwicklungskooperationen nicht direkt beobachtbar. Der Einzelveräußerungspreis wird unter Anwendung einer geeigneten Methode, in der Regel der "expected-cost-plusmargin"-Ansatz, geschätzt.
Zum 31. Dezember 2020 sind Entwicklungskosten im Zusammenhang mit eigenen Entwicklungsprojekten in Höhe von 30.161 T€ (Vorjahr: 25.306 T€) und im Zusammenhang mit Entwicklungskooperationen in Höhe von 1.382 T€ (Vorjahr: 2.714 T€) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Aufwendungen, die den Forschungskosten zuzuordnen sind, werden nach IAS 38.54 in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Aufgrund der verschiedenen Einzelverträge und der materiellen Bedeutung der aktivierten Entwicklungskosten im Konzernabschluss war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Entwicklungskosten bei eigenen Entwicklungsprojekten und Entwicklungskooperationen sowie deren Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss, sind in den Abschnitten B. und C. des Konzernanhangs enthalten.
Im ersten Schritt haben wir uns von der systematischen Anwendbarkeit der unter a) genannten Bilanzierungsvorschriften nach IFRS überzeugt. Hierbei wurden auch die Voraussetzungen der Aktivierbarkeit nach IAS 38.57 sowie die Anwendbarkeit der Vorschriften nach IFRS 15 zur zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogenen Realisierung hinterfragt.
Die Prüfung von Ansatz, Ausweis und Bewertung der eigenen Entwicklungsprojekte und Entwicklungskooperationen erfolgte substantiell anhand bewusst ausgewählter Stichproben. Sofern es sich um im Geschäftsjahr neu vereinbarte Entwicklungskooperationen handelte, wurden die Vertragsunterlagen daraufhin untersucht ob die Einordung des jeweiligen Projektes der Systematik nach a) entsprechend erfolgte. Es stand insbesondere die Überprüfung der Umsatzrealisierung in der jeweiligen Kategorie der Entwicklung (mit besonderem Fokus auf die unterjährige Umsatzrealisierung) sowie die Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests im Fokus. Ebenso wurde der Übergang zum Ansatz, Ausweis und Bewertung nach IFRS 15 anhand bewusst ausgewählter Stichproben geprüft. Die von den gesetzlichen Vertretern im Zusammenhang mit der Aktivierung von Entwicklungskosten vorgenommenen Annahmen und Beurteilungen konnten wir nachvollziehen, sind hinreichend dokumentiert und stimmen mit unseren Erwartungen überein.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "ESEF Unterlagen KA STRATEC 2020.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Juni 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 19. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der STRATEC SE, Birkenfeld, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Philipp Lessner.
Stuttgart, 26. März 2021
Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Linda Ruoß Wirtschaftsprüferin Philipp Lessner Wirtschaftsprüfer

Änderungen vorbehalten
Gewerbestr. 37 75217 Birkenfeld Deutschland Telefon: +49 7082 7916-0 Telefax: +49 7082 7916-999 [email protected] www.stratec.com
Jan Keppeler Telefon: +49 7082 7916- 6515 [email protected]
Herausgeber STRATEC SE Gewerbestr. 37 75217 Birkenfeld Deutschland Telefon: +49 7082 7916-0 Telefax: +49 7082 7916-999 [email protected] www.stratec.com
Vorstand Marcus Wolfinger (Vorsitzender), Dr. Robert Siegle und Dr. Claus Vielsack
Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Stefanie Remmele
Registergericht Mannheim HRB 732007
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE812415108
Redaktion STRATEC SE
Konzeption und Gestaltung STRATEC SE Bartenbach AG, Mainz, Deutschland
Illustrationen Exklusive Bildrechte liegen bei STRATEC SE
Hinweise
Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten Risiken: Dieser Geschäftsbericht enthält verschiedene Aussagen, die die zukünftige Entwicklung von STRATEC betreffen. Diese Aussagen beruhen sowohl auf Annahmen als auch auf Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese vorausschauenden Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, denn unsere Annahmen bergen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen ist nicht geplant.
Der Geschäftsbericht enthält aus wirtschaftlicher Sicht Angaben die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Angaben sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen.
Im gesamten Geschäftsbericht können durch mathematische Rundungen in der Addition scheinbare Differenzen auftreten.
Die weibliche Form ist der männlichen Form in diesem Geschäftsbericht gleichgestellt; lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde in Teilen des Berichts die männliche Form gewählt.
Dieser Geschäftsbericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Beide Fassungen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com zum Download bereit. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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