Annual Report • Apr 19, 2018
Annual Report
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Als innovativer und technologischer Marktführer für Automatisierungs- und Instrumentierungslösungen in der In-vitro-Diagnostik streben wir danach, unseren Partnern weltweit erstklassige Lösungen zu bieten und teilen dadurch die Verantwortung gegenüber ihren Kunden und Patienten.
Unser Erfolg basiert auf den Talenten sowie den Fähigkeiten unserer Mitarbeiter und deren Bekenntnis jederzeit das Besondere zu leisten. Ihre Leistungen führen zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung im Sinne aller unserer Stakeholder.
Unsere Partnerschaften basieren auf gegenseitigem Vertrauen, Kontinuität und Professionalität. Unsere gemeinsame Mission ist es, sichere, innovative und marktführende Produkte zu entwickeln, welche die Erwartungen der Kunden jederzeit erfüllen.
Partnerschaft bedeutet für STRATEC Verantwortung, Leidenschaft und Bekenntnis zu unseren Kunden und Produkten weit über die Dauer eines Produktlebenszyklus hinaus.
Brief des Vorstands 4 Bericht des Aufsichtsrats 6 Von CLIA zu KleeYa 10 STRATEC-Aktie 23 Konzernlagebericht 28 Konzernabschluss 75 Konzernanhang 82
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 152
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 153
| 2017 | 2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse (in T €) | 209.764 | 184.911 | 13,4% |
| Bruttoentwicklungskosten (in T €) | 29.847 | 22.829 | 30,7% |
| Bruttoentwicklungskosten in % vom Umsatz | 14,2 | 12,3 | +190 bps |
| Adjustiertes EBIT (in T €)1 | 35.451 | 32.196 | 10,1% |
| Adjustiertes EBIT in % vom Umsatz1 | 16,9 | 17,4 | -50 bps |
| Adjustiertes Konzernergebnis (in T €)1 | 27.936 | 25.308 | 10,4% |
| Adjustiertes verwässertes Ergebnis je Aktie (in €)1 | 2,33 | 2,12 | 9,9% |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie IFRS (in €) | 2,14 | 1,63 | 31,3% |
| Dividende je Aktie (in €) | 0,802 | 0,77 | 3,9% |
1 Adjustiert um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Integrationsaufwendungen sowie um sonstige Sondereffekte 2 Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung am 30. Mai 2018
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital (in T€) | 157.837 | 142.341 | 10,9% |
| Bilanzsumme (in T€) | 263.776 | 257.967 | 2,3% |
| Eigenkapitalquote (in %) | 59,8 | 55,2 | +460 bps |
| 1. Quartal (01.01. – 31.03.) |
2. Quartal (01.04. – 30.06.) |
3. Quartal (01.07. – 30.09.) |
4. Quartal (01.10. – 31.12.) |
|
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse (in T €) | 49.510 | 51.213 | 50.344 | 58.697 |
| Adjustiertes EBIT (in T €)1 | 6.870 | 5.992 | 11.111 | 11.478 |
| Adjustiertes EBIT in % vom Umsatz1 | 13,9 | 11,7 | 22,1 | 19,6 |
| Adjustiertes Konzernergebnis (in T €)1 | 5.369 | 4.579 | 8.679 | 9.309 |
| Adjustiertes unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €)1 |
0,45 | 0,39 | 0,73 | 0,78 |
| Adjustiertes verwässertes Ergebnis je Aktie (in €)1 |
0,45 | 0,38 | 0,72 | 0,78 |
1 Adjustiert um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Integrationsaufwendungen sowie um sonstige Sondereffekte
STRATEC Molecular GmbH Berlin / Deutschland
3
STRATEC Biomedical Switzerland AG Beringen / Schweiz
STRATEC Consumables GmbH
Salzburg / Österreich
STRATEC Biomedical UK, Ltd. Burton upon Trent / Großbritannien
2017 war für STRATEC abermals ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr. So haben wir in 2017 nicht nur bei Umsatz und Ertrag neue Rekordwerte erreicht, sondern auch weitere bedeutende Entwicklungsvereinbarungen mit weltweit führenden Diagnostikunternehmen unterzeichnet.
Aufgrund des demografischen Wandels, neuer Technologien und erweiterter Einsatzmöglichkeiten sowie dem Ausbau von Gesundheitssystemen in den Schwellenländern, bietet die In-vitro-Diagnostikindustrie und die Zielmärkte unserer Kunden weiterhin attraktive und nachhaltige Wachstumsraten. Zudem beobachten wir bei unseren Kunden einen sich weiter beschleunigenden Trend, die Entwicklung und Produktion von Automatisierungslösungen an Partner wie STRATEC auszulagern. Durch die langjährige, zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden sowie unserem kontinuierlich erweiterten Produktangebot, sind wir heute mehr denn je sehr gut aufgestellt, um von diesem positiven Marktumfeld zu profitieren und auf potentielle Veränderungen im Markt schnell zu reagieren. Wir verfügen über eine bis zum Rand gefüllte Entwicklungspipeline und befinden uns zudem in vielversprechenden Verhandlungen über eine Vielzahl zusätzlicher Entwicklungsprojekte und Liefervereinbarungen.
Die gesteigerten Entwicklungsleistungen spiegeln sich auch in einem sehr erfreulichen Zuwachs unserer Mitarbeiterzahlen wider. So konnten wir durch gezielte Maßnahmen weitere hochqualifizierte Mitarbeiter für unsere Unternehmen gewinnen und unsere Mitarbeiterzahl um 11,3% gegenüber Vorjahr auf 1.086 steigern.
Bei der Entwicklung neuer Systeme wurden ebenfalls wichtige Meilensteine erreicht. So konnte beispielsweise Hologic, einer unserer größten Kunden, im ersten Halbjahr 2017 die Marktzulassung für den "Panther Fusion" bekannt geben. Auch für das laufende Jahr erwarten wir weitere bedeutende Markteinführungen seitens unserer Kunden sowie den Fertigungslaunch unserer eigenentwickelten Analysenplattform "KleeYa".
Wir sind im Geschäftsjahr sowohl organisch als auch durch unsere in 2016 durchgeführten Akquisitionen, die in 2017 erstmals über das Gesamtjahr konsolidiert wurden, gewachsen. Die Umsatzerlöse konnten wir um 13,4% auf 209,8 Mio. € steigern. Auch für das adjustierte EBIT konnten wir mit 10,1% einen deutlichen Zuwachs auf 35,5 Mio. € verzeichnen.
Aufgrund unserer starken Cashflow-Generierung möchten wir auch als Wachstumsunternehmen unseren Aktionären, neben der erzielten Aktienwertsteigerung, die Möglichkeit geben, über eine weiter steigende Dividende am Erfolg des Unternehmens zu partizipieren. Der Hauptversammlung wird daher eine Dividende von 0,80 € je Aktie vorgeschlagen. Dies würde die bereits vierzehnte Dividendenerhöhung in Folge bedeuten.
Getrieben durch unsere starke Entwicklungspipeline und der sich derzeit ergebenden Wachstumschancen, erwarten wir auch in den kommenden Jahren eine deutlich steigende Zahl von Mitarbeitern. Vor diesem Hintergrund befinden wir uns derzeit in der finalen Planungsphase für einen Umbau und Erweiterungen der Gebäude am Standort Birkenfeld und erwarten in 2018 den Beginn der Baumaßnahmen.
Marcus Wolfinger (50) Vorsitzender des Vorstands
Dr. Robert Siegle (50) Vorstand für Finanzen und Personal
Dr. Claus Vielsack (50) Vorstand für Produktentwicklung 5
Um auch die Strukturen an das künftige Wachstum anzupassen und der in den letzten Jahren beschleunigte Internationalisierung unseres Unternehmens Rechnung zu tragen, werden wir der diesjährigen Hauptversammlung zudem die Umwandlung von einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) vorschlagen.
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Integration unserer in 2016 getätigten Akquisitionen, stehen auch für 2018 weitere bedeutende organisatorische und strukturelle Entwicklungen an. Zu nennen ist hier insbesondere die Implementierung eines gruppenweiten ERP-Systems, welches die standortübergreifende Zusammenarbeit erheblich vereinfachen und Abläufe effizienter gestalten wird. Mit der Einführung des neuen ERP-Systems an unseren Standorten in Österreich und Ungarn wurde im Januar 2018 die erste Phase der Implementierung abgeschlossen. In einer zweiten Phase wird nun unter anderem die Einführung an unserem Hauptsitz in Birkenfeld vorbereitet.
Wir bedanken uns bei unseren mittlerweile mehr als 1.000 Mitarbeitern für Ihre Kreativität, Motivation und Leistungsbereitschaft und den dadurch erreichten nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens. Die Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Aktionären, Partnern und Menschen, die sich auf eine hohe Qualität unserer Produkte verlassen, bestimmen weiterhin unser unternehmerisches Handeln.
Für Ihr Vertrauen und das Interesse an unserem Unternehmen bedanken wir uns sehr herzlich und freuen uns auf eine weiterhin spannende und positive Unternehmensentwicklung.
Birkenfeld, im April 2018
Die Vorstände Ihrer STRATEC Biomedical AG
Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack
der Aufsichtsrat der STRATEC Biomedical AG hat sich auch im Geschäftsjahr 2017 intensiv mit der Lage und den Perspektiven der Gesellschaft befasst. Er hat vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn beraten und seine Kontrollfunktion ausgeübt. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung sowie Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben stets verantwortungsbewusst wahrgenommen und dabei mit wenigen Abweichungen auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Der Aufsichtsrat war unmittelbar in sämtliche Entscheidungen oder Maßnahmen von grundlegender Bedeutung eingebunden, insbesondere wenn sie die Unternehmensstrategie, Gruppen- und Konzernangelegenheiten, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und des Konzerns betrafen oder nach geltender Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig waren. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen.
Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen die einzelnen Mitglieder dem Vorstand in diversen Einzelgesprächen zur Erörterung von Fachthemen persönlich und telefonisch zur Verfügung.
Im Geschäftsjahr 2017 fanden zehn Aufsichtsratssitzungen statt. Vier Sitzungen wurden dabei in Form einer Telefonkonferenz abgehalten. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und – soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert wurden – auch alle Mitglieder des Vorstands teil.
In der ersten Sitzung des Berichtszeitraums am 13. März 2017 setzte sich der Aufsichtsrat mit der Vorstandsvergütung auseinander. Er stellte die Zielerreichung und Ermessenskomponente der jeweiligen Vorstandsmitglieder für die Bonuszahlung des Geschäftsjahres 2016 gemäß der individuellen Zusatzvereinbarung (Mittelfristige Vergütungsvereinbarung bzw. MVV) fest. Darüber hinaus wurden für die einzelnen Vorstandsmitglieder neue Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2017 getroffen.
In der Telefonkonferenz am 23. März 2017 billigte der Aufsichtsrat die Erklärung zur Unternehmensführung mit dem Bericht zur Corporate Governance und votierte darüber hinaus für die erneute Verwaltungsratsberufung und die Verlängerung des Beratervertrags von Hermann Leistner bei der STRATEC Biomedical Switzerland AG.
In den Sitzungen am 11. April 2017, 19. Juli 2017, 19. Oktober 2017 und 15. Dezember 2017 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Risikobericht, dem Compliance Management, der Umsatzund Ergebnisentwicklung, der Finanzlage, dem Status der jeweiligen Entwicklungsprojekte und den Vertragsverhandlungen des Unternehmens. Weitere Schwerpunkte bildeten die Beratungen über die Tochtergesellschaften, die Aufbauorganisation, den Auswirkungen neuer legislativer Vorschriften sowie der langfristigen Unternehmensstrategie.
Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. April 2017 den Jahresabschluss und den Lagebericht der STRATEC Biomedical AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016. Er beriet und beschloss über die der Hauptversammlung am 14. Juni 2017 zu unterbreitenden Beschlussvorschläge, einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags für das Geschäftsjahr 2016.
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In der Telefonkonferenz am 13. April 2017 an der erneut Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und Fragen beantworteten, billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht der STRATEC Biomedical AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016.
Nach dem Ausscheiden von Herrn Wolfgang Wehmeyer aus dem Aufsichtsrat und der Neuwahl von Herrn Rainer Baule durch die Hauptversammlung, wurde Herr Rainer Baule vom Aufsichtsrat in der Sitzung am 14. Juni 2017 zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und unabhängigen Finanzexperten gewählt. Darüber hinaus legte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat fest.
Die Aufsichtsratssitzung am 19. Juli 2017 fand am Standort der im Jahr zuvor akquirierten Tochtergesellschaft STRATEC Consumables in Österreich statt. Der Aufsichtsrat konnte sich so vor Ort von den zukunftsweisenden Technologien im Bereich der Smart Consumables überzeugen. Neben der Befassung mit den üblichen Schwerpunktthemen stimmte der Aufsichtsrat der Einrichtung eines neuen Softwareentwicklungsstandorts im Technologiepark Karlsruhe zu.
In der Aufsichtsratssitzung am 19. Oktober 2017 folgte der Aufsichtsrat den Ausführungen des Vorstands über die Fortschritte bei der im März 2017 gegründeten Modulgesellschaft Mod-n-More in Ungarn. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat dem vom Vorstand vorgelegten zustimmungspflichtigen Geschäft zu, STRATECs Hauptsitz in Birkenfeld, Deutschland, um- und auszubauen. Des Weiteren wurde die Verwaltung über den Status der standortübergreifenden Einführung eines neuen ERP-Systems und dem damit zusammenhängenden Umbau zu einer effizienteren IT-Architektur für die gesamte Unternehmensgruppe informiert.
In der Telefonkonferenz am 15. November 2017 beschloss der Aufsichtsrat als einzigen Tagesordnungspunkt die Anpassung und Änderung der Gesellschaftssatzung aufgrund der in 2017 ausgegebenen Bezugsaktien aus den bestehenden Aktienoptionsprogrammen.
In der Telefonkonferenz am 4. Dezember 2017 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Zur Kontrolle der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüfte der Aufsichtsrat die Umsetzung der Empfehlungen bei der STRATEC Biomedical AG und die Effizienz der eigenen Arbeit. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat hinsichtlich seiner Zusammensetzung konkrete Ziele schriftlich fixiert und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und verabschiedete darüber hinaus die Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG. Sie ist auf der Internetseite des Unternehmens den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
In der letzten Sitzung des Berichtszeitraums am 15. Dezember 2017 verabschiedete der Aufsichtsrat das Budget und den Jahresfinanzierungsplan für das Geschäftsjahr 2018. Der Vorstand referierte darüber hinaus erneut über die aktuellen Fortschritte des im Frühjahr 2017 begonnenen Projektes zur standortübergreifenden Einführung eines neuen ERP-Systems.
Fred K. Brückner (75) Vorsitzender des Aufsichtsrats Prof. Dr. Stefanie Remmele (40) Mitglied des Aufsichtsrats
Entgegen der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex bildet der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe von drei Mitgliedern keine Ausschüsse.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung unverzüglich zu informieren ist, traten nicht auf. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied bzw. nahestehenden Personen oder Unternehmungen gab es keine.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr personelle Veränderungen erfahren. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Wolfgang Wehmeyer schied mit Wirkung zum 14. Juni 2017 aus persönlichen Gründen vorzeitig aus dem Aufsichtsrat aus. Als seinen Nachfolger und für den Rest seiner Amtszeit wählte die Hauptversammlung an diesem Tag Herrn Rainer Baule, Geschäftsführer der Baule GmbH und unter anderem ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Fresenius Kabi AG in den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat spricht Herrn Wolfgang Wehmeyer seinen Dank für seine engagierte und konstruktive Unterstützung zum Wohl des Unternehmens aus. Im Vorstand haben sich im Berichtsjahr keine Veränderungen ergeben.
Die Hauptversammlung am 14. Juni 2017 hat die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfergesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählt. Ebner Stolz prüft die Jahres- und Konzernabschlüsse der STRATEC Biomedical AG seit dem Geschäftsjahr 2015. Die für die Abschlussprüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist seit dem Geschäftsjahr 2015 Frau Linda Ruoß (geborene Schwachulla).
In seiner Sitzung am 9. April 2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss der STRATEC Biomedical AG und dem Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2017 sowie dem Lagebericht der STRATEC Biomedical AG und des STRATEC-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017. Zuvor hatte der Abschlussprüfer beide Abschlüsse geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Darüber hinaus bestätigte der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Beurteilung des Risikomanagementsystems, dass der Vorstand die nach dem Aktiengesetz geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.
Rainer Baule (69) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Der Jahresabschluss der STRATEC Biomedical AG, der Konzernabschluss, der Lagebericht der STRATEC Biomedical AG und des STRATEC-Konzerns, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegen. An der Beratung des Jahres- und des Konzernabschlusses in der Aufsichtsratssitzung am 9. April 2018 nahmen Vertreter des Abschlussprüfers teil und erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse.
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Die Prüfung des Jahresabschlusses der STRATEC Biomedical AG und des Konzernabschlusses, des Lageberichts der STRATEC Biomedical AG und des STRATEC-Konzerns durch den Aufsichtsrat ergab keine Einwände. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung seitens des Abschlussprüfers gemäß den gesetzlichen Regelungen zu und billigte den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand den Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende in Höhe von 0,80 € je dividendenberechtigter Aktie vorsieht, intensiv erörtert und diesem zugestimmt.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der STRATEC Biomedical AG und aller Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Birkenfeld, im April 2018
Für den Aufsichtsrat
Fred K. Brückner Vorsitzender
Wird bei einer chemischen oder enzymatischen Reaktion die entstehende Energie in Form von Licht emittiert, so spricht man von einer Chemilumineszenz-Reaktion. Eingesetzt werden "biologische Angeln". Diese bestehen aus kleinsten magnetischen Partikeln, die mit einem Protein (1. Antikörper) überzogen sind, das sich spezifisch an ein zuvor definiertes Zielmolekül (Antigen) bindet. Das Zielmolekül kann ein Indikator oder auch Marker, beispielsweise für den jeweiligen Gesundheitszustand sein.
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Die Blutanalyse zählt heute zu einer der wichtigsten routinemäßig durchgeführten Untersuchungsmethoden in der Labormedizin. Die Ergebnisse einer Blutuntersuchung können beispielsweise Aufschluss über den Gesundheitszustand eines Patienten geben und helfen Krankheiten, Gesundheitsrisiken, die Wirksamkeit von Medikamenten oder Organfunktionen zu bestimmen und zu überwachen.
Die Anforderungen an die jeweiligen Analysensysteme sind in den letzten Jahren aufgrund verschärfter Sicherheitsanforderungen seitens der Behörden, durch ein zunehmendes Kostenbewusstsein innerhalb der weltweiten Gesundheitssysteme sowie durch eine kontinuierlich steigende Anzahl an verfügbaren Test mit zunehmender Komplexität, stetig gestiegen. Sichere, flexible und effiziente Workflows sind heute, neben einem breiten Anwendungsspektrum, die entscheidenden Faktoren für den Erfolg eines Analysensystems im Markt.
In den letzten Jahren sind in der medizinischen Forschung sehr große Fortschritte erzielt worden, die es den Laboren ermöglichen, deutlich spezifischere Tests durchzuführen die sehr viel weitreichendere Analysen und Rückschlüsse zulassen, als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war. Insbesondere in der Krebsdiagnostik sind dabei wegweisende Durchbrüche erzielt worden.
Eine Einschränkung bei der Anwendung dieser Tests sind dabei die technologischen Möglichkeiten der Analysensysteme sowie der begrenzte und daher teure zur Verfügung stehende Raum in Laboren. Für unterschiedliche Tests sind teilweise verschiedene Anwendungstechnologien notwendig. In einem idealen Szenario stünden einem klinischen Labor alle Tests auf einem oder zumindest auf wenigen Analysensystemen zur Verfügung. In der Realität stehen in Laboren jedoch nach wie vor eine Vielzahl an Systemen mit unterschiedlichsten Technologien und Anwendungsmöglichkeiten.
STRATEC hat sich diesen vielfältigen Herausforderungen gestellt und ein Analysensystem entwickelt, dass die Labore bei der flexiblen Einsatzmöglichkeit verschiedener Technologien im Bereich der Chemilumineszenz-Immunanalyse einen deutlichen Schritt voranbringt.
Produktbeispiel: mikrofluidischer dPCR-Chip
Mit seiner neusten Plattformentwicklung, dem KleeYa-Analyzer, verknüpft STRATEC die jahrzehntelange Erfahrung und sein erweitertes Produktangebot mit den steigenden Ansprüchen eines flexiblen, modernen Diagnostikmarktes.
Wie bei vorangegangenen Plattformgenerationen handelt es sich beim KleeYa-Analyzer um ein offenes Plattformsystem. Im Gegensatz zu geschlossenen Systemen können auf dem KleeYa-Analyzer folglich Tests verschiedener Anbieter verwendet werden. Das System adressiert somit eine breite Anzahl von potentiellen Partnern, die jeweils unterschiedliche Testverfahren und Technologien verwenden. Um die Vielfalt der verwendeten Verfahren auf einem bereits vorab entwickelten System vereinen zu können, ist ein Höchstmaß an flexiblen Lösungen erforderlich. Der KleeYa-Analyzer ist STRATECs Antwort auf diese vom Markt geforderte Flexibilität im Bereich der Immunanalyse und ermöglicht beispielsweise erstmals die Anwendung zweier unterschiedlicher und bedeutender Detektionsverfahren (Flash oder Glow) auf einem System.
Eine proprietäre und patentgeschützte Automatisierungstechnologie, Software-Lösungen sowie innovative Verbrauchsmaterialen (Consumables) ermöglichen zudem einen noch effizienteren und an die Prozesse des Endkunden angepassten Arbeitsablauf.
Ermöglicht wird dies durch das Zusammenspiel der drei beteiligten STRATEC Business Units: STRATEC Instrumentation, verantwortlich für die KleeYa-Hard- und -Software; STRATEC Consumables, verantwortlich für die Plastik-Comsumables wie Pipettenspitzen, Küvetten, und Reagenzienbehältnisse sowie Diatron, verantwortlich für Vermarktung und Liquid Consumables, wie beispielsweise Waschpuffer.
Die Reagenzien für die jeweiligen Nachweisreaktionen werden von STRATECs Partnern entwickelt, produziert, in Reagenzienbehältnisse abgefüllt und vermarktet.
Die Reagent Cartridge ist ein eigens von STRATEC entwickeltes modulares System aus 5 ml und 10 ml Kunststoffröhrchen, die beliebig in ein Gehäuse mit insgesamt fünf Positionen zusammengestellt werden können. Durch den integrierten, wiederbeschreibbaren RFID-Chip kann der jeweilige Reagenzienverbrauch gespeichert werden und der Endnutzer hat die Möglichkeit, mit wenigen Handgriffen zwischen zwei möglichen Reagenziensätzen zu wechseln.
Die Blutanalyse findet in kleinen Reaktionsgefäßen, den sogenannten Küvetten statt. Küvetten werden oftmals als Schüttgut geliefert und vom Laboranten in eine Schublade des Analysensystems, ähnlich wie Bohnen in einem Kaffeevollautomaten, hineingeschüttet. Dies bedingt in der Folge ein aufwändiges Zuführungs- und Sortiersystem aus Förderschnecken und Schwingförderern, um die bevorzugte Orientierung der Küvetten zu erzielen.
STRATEC hat eine einzigartige Küvette entwickelt, die stapelbar ist. Der Endnutzer kann ganz einfach bis zu 10 Stapel á 50 Küvetten in die vorgesehene Öffnung des KleeYa-Analyzers einführen. Aufwendige Zuführungs- und Sortiersysteme entfallen somit.
Die DDCs sind die Behälter in denen die Starterreagenzien für die Reaktionen eingefüllt werden. Üblicherweise befinden sich Starterreagenzien in kleinen Flaschen und werden über ein System aus Pumpen und Schläuchen der Küvette, in der die Reaktion stattfindet, zugeführt. Dabei muss das Schlauchsystem frei von Luftbläschen sein, damit nicht zu wenig Volumen abgegeben wird.
STRATEC hat mit der Entwicklung der DDCs eine Möglichkeit gefunden, gänzlich auf komplexe Zuführsysteme für Starterreagenzien zu verzichten. Die DDCs sind am Ort ihres Verbrauchs in unmittelbarer Nähe der Messkammer lokalisiert. Sie sind mit der neusten RFID-Technologie ausgestattet. So können Informationen wie der Verbrauch der Reagenzien, das Anbruchsdatum und viele weitere Variablen auf der Flasche gespeichert werden.
Ein kritischer Punkt bei der Analyse von unterschiedlichen Blutproben innerhalb eines Systems ist das Risiko der Kontamination, das "Carry-Over" einer Blutprobe mit einer anderen Blutprobe. Um dies zu verhindern, werden die Proben von einem Pipettierer aufgenommen, dem Einmal-Spitzen aus Plastik aufgesetzt werden. Mit diesen Tips wird das Probenmaterial aufgenommen (aspiriert) und anschließend in die Küvetten abgegeben (dispensiert). Für jede Probe wird folglich jeweils eine neue Einmal-Spitze verwendet.
STRATEC hat durch besondere Funktionen sichergestellt, dass das Tip nicht abfallen kann, denn dies hätte eine Kontamination des gesamten Analysensystems zur Folge.
Da pro Probe und Waschschritt ein entsprechendes Volumen an Waschpuffer benötigt wird, sieht das Gerät einen Waschtank mit einem Fassungsvermögen von 10 Liter vor. Ein zwischengelagerter Tank ermöglicht auch für dieses Liquid Consumable eine Zuladung im laufenden Betrieb.
Folgen Sie uns auf dem Weg einer Blutprobe durch den KleeYa-Analyzer, um die kritischen Komponenten für einen effizienten Workflow, die verschiedenen Technologien, das flexible System und die Komplexität eines Blutanalysensystems zu verstehen.
In unserem Beispiel soll bei einer Brustkrebspatientin die Aggressivität der Erkrankung durch eine Blutanalyse verifiziert werden (HER-2/neu-Test). Die Analyse soll dem Arzt ermöglichen, eine genauere Prognose für den weiteren Krankheitsverlauf zu erstellen und eine geeignete, auf die jeweilige Patientin abgestimmte, Therapieform auszuwählen.
Nachdem beim Arzt die Blutprobe entnommen wurde wird diese in der Regel an ein Analyselabor geschickt, das oftmals an einem Krankenhaus angeschlossen ist. Analyselabore sind mit einer Vielzahl an Geräten ausgestattet, die sich unterschiedlicher Analysemethoden bedienen. Eine weit verbreitete Methode der Bioanalytik stellen dabei Immunassays dar, bei denen biologische Substanzen mittels Antigen-Antikörper-Reaktionen nachgewiesen werden. Eine Variante davon ist die Chemilumineszenz-Immunanalyse, bei der das Reaktionsergebnis anhand von Lichtemissionen sichtbar gemacht wird.
Bei HER-2/neu (Human Epidermal Growth Factor Receptor-2) handelt es sich um ein Onkogen, welches insbesondere bei Brustkrebserkrankungen von Bedeutung ist. Onkogene steuern die Bildung von Onkoproteinen und können somit ein unkontrolliertes Zellwachstum hervorrufen. Diese Proteine werden auch an das Blut abgegeben und sind daher neben Gewebeproben auch über Blutanalysen messbar. Eine erhöhte Anzahl von HER-2/neu deutet in der Regel auf ein verstärktes Zellwachstum hin, was letztlich eine erhöhte Tumoraggressivität bedingt.
Im Labor eingetroffen, wird das Blutröhrchen in einem Proben-Management-System erfasst und einem geeigneten Analysensystem, in unserem Fall dem KleeYa-Analyzer, zugewiesen. Dort angelangt, wird das Reagenzröhrchen mit der Blutprobe durch den Laboranten im Analysensystem positioniert. Eine Besonderheit von STRATEC-Systemen ist hierbei die Möglichkeit auch während des laufenden Systembetriebs Proben in das Gerät laden zu können (sogenanntes "random access"). Hiermit leistet das System einen signifikanten Beitrag zur Optimierung manueller Arbeitsabläufe im Labor.
Über ein kamerabasiertes System wird die Probe, die mit einem Barcode versehen ist, erkannt, der Arbeitsliste des Systems zugefügt und in den Arbeitsprozess überführt.
Mittels Beschichtung kann die Oberfläche von Polymer-Chips gezielt verändert werden, um bestimmte chemische, biologische, physikalische oder ästhetische Funktionalitäten
zu erreichen.
In jedem Analysensystem gibt es einen Bereich der mit den Testreagenzien beladen wird. Viele der Reagenzien müssen durch die enthaltenen Antikörper und Enzyme gekühlt gelagert werden, daher wird dieser Bereich auf eine Temperatur von etwa 10°C gekühlt.
Ein Blick auf den Touchscreen des KleeYa-Analyzers verrät den aktuellen Beladungszustand. Das Gerät erkennt automatisch, ob die vorhandenen Verbrauchsmaterialien für die vordefinierten Aufgaben ausreichen, oder ob zusätzliche Tips (Einmal-Pipetten-Spitzen zur Aufnahme des Probenmaterials), Küvetten (kleine Reaktionsgefäße) usw. geladen werden müssen. Hierbei verwendet STRATEC ein System, das es erlaubt sämtliche Verbrauchsmaterialien permanent in das Analysensystem zu laden, auch wenn es in Betrieb ist (sogenanntes "continuous loading"). Die einzige Ausnahme hierbei sind die mit den Starterreagenzien befüllten DDCs (Reagenzienbehältnisse). Sind alle benötigen Consumables im System verfügbar, kann die Analyse gestartet werden.
Applikation Die Applikation ist die Zugabe einer biologischen Angel zu einer Blutprobe.
Bei einer Temperatur von 37°C (Körpertemperatur des Menschen) dockt die biologische Angel (Magnetpartikelkomplex) an das Zielmolekül in der Probe (Blut/ Serum). Es entsteht ein fester, stabiler Komplex, der mit variablen Bestandteilen im Reaktionsansatz vorliegt.
Nach dem Start des Systems nimmt ein Pipettierer zunächst einen Tip und danach ein definiertes Volumen Blut oder Serum aus dem Reagenzröhrchen auf. Durch verschiedene komplexe Sicherheitsmechanismen wird bei der Probenaufnahme geprüft, ob auch tatsächlich die entsprechende Menge Flüssigkeit aufgenommen wird und darüber hinaus sichergestellt ist, dass keine Partikel aufgenommen werden, die das System verstopfen könnten. Sollte das System einmal verstopft sein, was beispielweise durch Staub vorkommen kann, wird die entsprechende Probe von der Software automatisch als ungültig markiert. Ist die Aufnahme der Probe gültig, wird sie in die Küvette im Inkubatorring abgegeben (dispensiert). Der kontaminierte Tip wird automatisch in den Abfallbehälter geworfen.
Als nächstes wird mit einem zweiten Pipettierer das Reagenz aufgenommen. Die Abgabe (Applikation) der Reagenzien in die mit Probenmaterial befüllte Küvette erfolgt oberhalb der Flüssigkeitsoberfläche. Dadurch tritt die Stahlnadel des Pipettierers nicht mit Probenmaterial in Kontakt. Die Notwendigkeit der Verwendung von Tips ist hier somit nicht gegeben, was für die Betriebskosten des Systems von entscheidender Bedeutung ist.
Der nächste Prozessschritt findet im Inkubator statt (Inkubation). Im Reaktionsgefäß, der Küvette, befinden sich nun Probe und Reagenz. Um zu gewährleisten, dass ein optimales Durchmischen des Reaktionsansatzes stattfindet, bleibt der Inkubator immer in Bewegung. Nach der Inkubation schließt sich ein Spülzyklus (Waschen) an, dessen Ziel es ist, überflüssiges Material zu entfernen. Dafür wird die Küvette in den inneren Inkubatorring, den sogenannten Waschring geschoben. Nach diesem ersten Waschvorgang wird mit dem Pipettierer ein weiteres Reagenz (Zugabe Signalmolekül) hinzugefügt. Danach folgt ein weiterer Inkubations- und Spülzyklus.
Die übrigen Bestandteile bilden einen Hintergrund, der das Ergebnis negativ beeinflussen könnte. Daher müssen diese entfernt werden. Um das zu ermöglichen, wird ein Magnet eingesetzt, der die Magnetpartikel mit dem gewünschten Zielmolekül an der äußeren Wand der Küvette hält. Durch mehrfache Zugabe und Entnahme von Waschpuffer werden die Magnetpartikel mit dem gebundenen Zielmolekül gewaschen. Nach diesem Prozess liegt nur noch der Magnetpartikel-Antikörper-Zielmolekül-Komplex in der Küvette vor.
In einem zweiten Schritt wird das chemische Signalmolekül hinzugegeben. Dieses ist an ein Protein (2. Antikörper) gekoppelt, das an den Magnetpartikel-Zielmolekül-Komplex bindet. Dem schließen sich erneut Inkubation und Waschen an.
Insbesondere im letzten Prozessschritt, der Chemilumineszenz-Reaktion, zeigt sich die enorme Flexibilität des KleeYa-Analyzers. Je nach gewünschter Detektionsmethode (Flash oder Glow) kann über die DDCs der entsprechende Reaktionsstarter dem Reaktionsansatz in der Küvette zugefügt werden.
In der Messkammer werden daraufhin die Lichtsignale gemessen. Hierbei kommt ein Photoelektronenvervielfacher zum Einsatz. Es handelt es sich um eine spezielle Elektronenröhre, die schwache Lichtsignale durch Erzeugung und Verstärkung eines elektrischen Signals detektiert. Das System korreliert die Lichtsignale mit der Konzentration eines spezifischen Antikörpers in der Lösung, die durch definierte Daten vom Assay-Hersteller interpretiert wird. Über das Ergebnisfeld der Software lässt sich auf dem Touchscreen das Ergebnis, die in unserem Fall gesuchte Konzentration an HER-2/neu-Proteinen im Blut ablesen.
Nach der Reaktion wird der verbliebene Reaktionsansatz aus der Küvette abgesaugt und entsorgt.
Durch die Zugabe von Reaktionsstartern entsteht Licht. Dieses Licht wird in RLU (Relative Light Units) gemessen. Aus der Signalintensität errechnet das System automatisch, ob und in welcher Konzentration das Zielmolekül vorhanden ist.
Der dargestellte Prozess ist eine chemische Reaktion, die auch als "Flash" (Flash-Typ) bezeichnet wird, da durch die chemische Reaktion nur ein Lichtimpuls erzeugt wird, der schnell entsteht und nach einem kurzen Peak sofort wieder abflacht. Wird anstelle des rein chemischen ein enzymbasierter Ansatz gewählt, spricht man von "Glow" (Glow-Typ). Hierbei bleibt die erzeugte Lichtintensität nach einem schnellen Anstieg für längere Zeit konstant. In der Regel ist aber das Lumineszenz-Signal von Glow weniger stark ausgeprägt als bei der Flash-Reaktion.
STRATEC hat neben seinem Kerngeschäft mit Analysensystemen, die mit Partnern von der ersten Idee bis zur Zulassung gemeinsam entwickelt wurden, auch immer wieder generische Plattformsysteme entwickelt, die es Partnern ermöglichen ohne eigene Geräteentwicklung Produkte im Markt zu positionieren. Insbesondere für kleinere Assay-Entwickler lassen sich dadurch die hohen Kosten und lange Entwicklungszeiten, die mit einer eigenen Geräteentwicklung verbunden sind, vermeiden.
STRATEC hat im KleeYa-Analyzer die jahrzehntelange Expertise im Bereich Liquid-Handling, Instrumentierung und Automatisierung gebündelt. Der KleeYa-Analyzer bietet gemeinsam mit den innovativen, einzigartigen Consumables eine flexible Systemlösung. Durch den einfachen Wechsel des Detektionssystems (Flash oder Glow) können unsere Partner aus dem Bereich der Assay-Entwicklung ihre Tests entsprechend den eigenen Anforderungen designen.
der STRATEC Biomedical AG
Ein robustes globales Wirtschaftswachstum, das über dem langjährigen Durchschnitt liegt, eine weiterhin niedrige Inflation gepaart mit einem anhaltend niedrigen Zinsniveau und die in diesem Zusammenhang vorhandene Liquidität befeuerten die Aktienmärkte in 2017 weltweit. Dabei blieben nennenswerte Korrekturen so gut wie aus und viele Aktienindizes erreichten unter geringen Kursschwankungen neue Rekordstände. Unsicherheiten, wie beispielsweise der Brexit, die Spannungen mit Nordkorea oder die Krise rund um die nach Unabhängigkeit strebende, spanische Region Katalonien sorgten allenfalls für kurze Störfeuer. Vor diesem Hintergrund verzeichnete der deutsche Leitindex DAX auf Jahressicht einen Zuwachs von 12,5%. Der deutsche Technologie-Index TecDAX schnitt mit einer Jahresperformance von 39,6% dagegen deutlich besser ab.
Mit einem Aktienkurs von 45,79 € (Xetra, Schlusskurs am 30. Dezember 2016) startete die STRATEC-Aktie in das Börsenjahr 2017 und markierte am 23. Januar 2017 bei 44,52 € (Xetra, Intraday) den tiefsten Kurs in 2017. Mit der Veröffentlichung der vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2016 begann eine erste schnelle Aufwärtsbewegung, die die Aktie bis Ende März 2017 auf 57,17 € (Xetra, Intraday) führte. Nach einer etwa vierwöchigen Konsolidierungsphase konnte die Veröffentlichung der Dreimonatszahlen die Aktie innerhalb von nur neunzehn Handelstagen auf ein neues Allzeithoch hieven, welches am 30. Mai 2017 bei 64,85 € (Xetra, Intraday) erreicht wurde. Das bis dahin gültige Allzeithoch der Aktie lag bei 62,85 € (Xetra, Intraday) und stammte aus dem Januar 2016.
Innerhalb der darauffolgenden etwa viermonatigen Kurskonsolidierung fiel die Aktie mehrmals kurzzeitig unter die 50 - € -Marke. Von diesem Kursniveau aus startete die Aktie Anfang Oktober 2017 eine rasante Aufwärtsbewegung, die am 28. November 2017 in einem neuen Allzeithoch bei 70,33 € (Xetra, Intraday) gipfelte. In diesen Zeitraum fiel auch die Veröffentlichung der Neunmonatszahlen. Ende Dezember 2017 ging die STRATEC-Aktie bei 64,84 € (Xetra, Schlusskurs am 29. Dezember 2017) aus dem Handel und konnte damit im Jahresverlauf um 41,6% zulegen und damit die außerordentlich gute Entwicklung des TecDAX noch überbieten.
Die Aktien der Gesellschaft notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Handelsplätze Xetra und Frankfurt) und erfüllen die Transparenzanforderungen des Prime Standards. Darüber hinaus werden die Aktien an den Regionalbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie über das elektronische, außerbörsliche Handelssystem Tradegate der Börse Tradegate Exchange gehandelt.
Gemessen am einfachen Orderbuchumsatz wechselten in 2017 an den aufgeführten Handelsplätzen (ohne Tradegate) STRATEC-Aktien im Gegenwert von 187,6 Mio. € (Vorjahr: 120,7 Mio. €) den Besitzer; dabei entfielen allein auf die Handelsplätze Xetra und Frankfurt 88,0% (Vorjahr: 85,1%) dieses Volumens.
Auch werden die Aktien der Gesellschaft rege über multilaterale Handelssysteme gehandelt, die den geregelten Handelsplätzen, zu denen sie in Konkurrenz stehen, zunehmend Marktanteile abgewinnen. Ein multilaterales Handelssystem ist eine von einem Finanzdienstleister, einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber eingerichtete und betriebene, börsenähnliche Handelsplattform, die nach festgelegten Regeln Kauf- und Verkaufsaufträge in Aktien und anderen Finanzinstrumenten zusammenführt und so einen Vertragsabschluss generiert.
| 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Schlusskurs Vorjahr (€) | 45,79 | 61,00 | 45,75 | 30,25 | 37,65 |
| Tiefstkurs (€) | 44,52 | 41,30 | 41,00 | 30,06 | 25,30 |
| Höchstkurs (€) | 70,33 | 62,85 | 61,00 | 53,10 | 40,00 |
| Schlusskurs (€) | 64,84 | 45,79 | 61,00 | 45,75 | 30,25 |
| Performance (%) | +41,6 | -24,9 | +33,3 | +51,2 | -19,6 |
| Marktkapitalisierung (Mio. €) | 773,0 | 543,1 | 723,0 | 540,0 | 356,0 |
| Handelsvolumen (Mio. €) | 187,6 | 120,7 | 141,0 | 131,1 | 109,8 |
| Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (€) | 744.490 | 473.151 | 555.065 | 520.199 | 433.863 |
| Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (Stück) | 13.346 | 9.775 | 11.687 | 13.200 | 13.275 |
Am 14.Juni 2017 begrüßten Vorstand und Aufsichtsrat von STRATEC über 300 Aktionäre, Stimmrechtsvertreter und Gäste zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im CongressCentrum Pforzheim. Auf der Hauptversammlung waren 77% des Grundkapitals vertreten (Vorjahr: 71,72%).
Den Aktionären zur Beschlussfassung vorgelegt wurden die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag. Ferner wählten die Aktionäre Herrn Rainer Baule (69), Geschäftsführer der Baule GmbH und unter anderem ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Fresenius Kabi AG in den Aufsichtsrat. Er folgt auf Herrn Wolfgang Wehmeyer, der auf eigenen Wunsch aus dem Gremium ausschied.
Alle sechs zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkte wurden von den Aktionären mit der jeweils erforderlichen Mehrheit in der rund zweieinhalb Stunden dauernden Hauptversammlung beschlossen.
Die Dividende wurde damit zum dreizehnten Mal in Folge erhöht und erreichte mit einer Ausschüttungssumme von 9,1 Mio. €, dies entspricht 0,77 € pro Aktie, einen neuen Rekordwert. In 2016 waren 8,9 Mio. € bzw. 0,75 € pro Aktie an die Anteilseigner ausgeschüttet worden.
Alle Abstimmungsergebnisse sowie die Präsenz wurden im Anschluss an die Hauptversammlung auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Die nächste ordentliche Hauptversammlung findet am 30.Mai 2018 im CongressCentrum Pforzheim statt.
1) Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung am 30. Mai 2018
STRATEC verfolgt eine auf Kontinuität ausgerichtete Dividendenpolitik mit dem Ziel, die Aktionäre angemessen und nachhaltig an der Geschäftsentwicklung zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund werden Vorstand und Aufsichtsrat von STRATEC der ordentlichen Hauptversammlung am 30.Mai 2018 eine Dividendenzahlung von 0,80 € pro Aktie vorschlagen. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme von 9,5 Mio. € und bezogen auf den Jahresschlusskurs vom 29.Dezember 2017 von 64,84 € eine Dividendenrendite von 1,2%. Die Dividende wird vorbehaltlich der Beschlussfassung in der Hauptversammlung voraussichtlich am 5.Juni 2018 ausgezahlt.
Größter Anteilseigner am Unternehmen sind unverändert Firmengründer Hermann Leistner, dessen Familie und deren Beteiligungsgesellschaften mit insgesamt 41,18 %. Weitere 0,04% der Anteile werden von der Gesellschaft selbst gehalten und 58,78% der Aktien sind einer Vielzahl privater und institutioneller Investoren aus dem In- und Ausland zuzurechnen.
| ISIN | DE000STRA555 |
|---|---|
| WKN | STRA55 |
| Kürzel | SBS |
| Reuters Instrument Code |
SBSG.DE |
| Bloomberg Ticker | SBS:GR |
| Sektor | DAXsector All Pharma & Healthcare |
| Transparenzlevel | Prime Standard |
| Marktsegment | Regulierter Markt |
| Währung | € |
|---|---|
| Gattung | Nennwertlose Namens-Stammaktien |
| Grundkapital (€) | 11.920.945,00 |
| Grundkapital (Stück) | 11.920.945 |
| Erstnotierung | 25. August 1998 |
| Handelsplätze | Xetra; Frankfurt und weitere deutsche Regionalbörsen |
| Designated Sponsors | HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Oddo Seydler Bank AG |
STRATEC unterhält einen kontinuierlichen Dialog mit bestehenden und potenziellen Investoren, Analysten sowie Journalisten der Wirtschafts- und Finanzmedien. Die Kommunikation mit den Marktteilnehmern unterliegt dabei dem Grundprinzip, dass alle Informationen zeitgleich, offen und transparent kommuniziert werden. Die Berichterstattung erfolgt aktiv und kontinuierlich mit dem Ziel allen Kapitalmarktteilnehmern eine realistische Einschätzung der Unternehmensentwicklung zu ermöglichen. Interessierte können sich über den Finanzkalender regelmäßig und mit ausreichendem Zeitvorlauf über wichtige Termine informieren. Darüber hinaus werden die Kapitalmarktteilnehmer regelmäßig über die strategische und geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft durch die Veröffentlichung von Finanzberichten sowie Ad-hoc- und Pressemitteilungen informiert.
Fester Bestandteil STRATECs Investor Relations-Arbeit ist die Durchführung von Telefonkonferenzen und deren Übertragung über die Internetseite der Gesellschaft anlässlich der Veröffentlichung der Unternehmenszahlen sowie bei anderen wichtigen Unternehmensereignissen. Neben der Durchführung einer Vielzahl von Einzelgesprächen, werden auf Kapitalmarktkonferenzen Präsentationen gehalten, in denen Investoren und Analysten aus dem In- und Ausland über die aktuelle Lage und über den Geschäftsverlauf informiert werden. Derzeit berichten sieben Institutionen regelmäßig in ausführlichen Studien und Kurzanalysen über STRATEC: Berenberg Bank, Deutsche Bank, Kepler Cheuvreux, Landesbank Baden-Württemberg, Metzler Capital Markets, Oddo BHF und Warburg Research.
Aktuelle Informationen rund um STRATEC und die STRATEC-Aktie finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com.
| 19.04.2018 | Jahresfinanzbericht 2017 |
|---|---|
| 15.05.2018 | Quartalsmitteilung Q1 2018 |
| 30.05.2018 | Hauptversammlung, Pforzheim, Deutschland |
| 24.07.2018 | Halbjahresfinanzbericht H1 2018 |
| 08.11.2018 | Quartalsmitteilung 9M 2018 |
| 27.11.2018 | Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt am Main, Deutschland |
Änderungen vorbehalten
für das Geschäftsjahr 2017
A. Die STRATEC-Gruppe / 29 Geschäftsmodell und strategische Ausrichtung / 29 Konzernstruktur / 31 Steuerung der STRATEC-Gruppe / 35 Markt / 36 Forschung und Entwicklung / 38
Gesamtwirtschaftliche und brachenbezogene Rahmenbedingungen / 40 Geschäftsverlauf / 43 Lage / 43 Ertragslage / 43
Finanzlage / 46 Vermögenslage / 47
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren / 48
C. Prognosebericht / 50
Chancen / 51
Risikomanagementsystem / 56 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten / 58
In globalen Märkten, auf denen eine überschaubare Anzahl an Unternehmen die Trends und Entwicklungen bestimmen, spielt es eine bedeutende Rolle, sich als ein Partner dieser Global Player zu positionieren und durch Zuverlässigkeit und Leistung deren Vertrauen zu erarbeiten. Das Ziel von STRATEC ist dabei, diese Position weiter zu stärken und mit einer ausgewogenen Balance aus Kosteneffizienz, Know-how und Innovation allen Beteiligten nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen.
Die Kernkompetenz der STRATEC-Gruppe basiert auf der Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Anforderungen in den Bereichen der Automatisierung und Instrumentierung biochemischer Prozesse durch Hard- und Softwarelösungen. Darüber hinaus verfügt STRATEC über eine umfassende Kenntnis von Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen insbesondere bei der Zulassung medizintechnischer Lösungen durch die jeweiligen nationalen und internationalen Behörden. STRATEC steht seinen Kunden von Beginn an beratend zur Seite und kann aufgrund der langjährigen Erfahrungen wertvolle Impulse bei der Konzeption und der entsprechenden Ausrichtung der Systeme inklusive der Nutzerfreundlichkeit und somit auch der Akzeptanz durch den Endkunden geben. Durch den bereits vorhandenen Technologiepool und der Erfahrung im Zulassungsprozess, ist STRATEC zudem in der Lage die Entwicklungszeiten für Partner zu verkürzen.
Durch die kontinuierliche Entwicklung neuer Technologien und durch gezielte Unternehmenszukäufe hat die STRATEC-Gruppe ihr Produktangebot in den letzten Jahren stetig erweitert und somit noch stärker auf die Bedürfnisse der Kunden und Partner – in der Regel global agierende Diagnostik und Forschungsunternehmen – ausgerichtet. Daher bietet die STRATEC-Gruppe neben der reinen Instrumentierung nahezu die gesamte Wertschöpfungskette komplexer Analysensystemlösungen und deren Anbindung in die Laborlandschaft an. Die Wertschöpfung reicht von der Konzeption erster Systemspezifikationen über das Zulassungsverfahren bis hin zur Serienfertigung inklusive der Entwicklung komplexer Verbrauchsmaterialien oder der komplementären Middleware-Laborsoftware. Wesentlicher Grundsatz von STRATECs Unternehmensphilosophie ist es dabei, bei der kontinuierlichen Erweiterung des Technologie- und Angebotsspektrums, keinesfalls eine Konkurrenzsituation mit den Partnern entstehen zu lassen.
Durch das breite Produktangebot und die Innovationskraft seiner Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter, ist es STRATEC möglich, schnell auf etwaige Marktveränderungen zu reagieren. STRATEC beobachtet beispielsweise weiterhin einen anhaltenden Konsolidierungstrend der Laborlandschaft in den wichtigsten Märkten, der durch die Konzentration auf wenige große Zentrallabore nicht nur zu einer höheren Nachfrage von Hochdurchsatz-Geräten führt, sondern auch die Notwendigkeit bedingt, zeitkritische Parameter in der Nähe des Patienten (Point-of-Care) zu erheben. Insbesondere bei Point-of-Care Anwendungen wird ein Großteil der Komplexität, weg vom Instrument auf sogenannte intelligente Verbrauchsmaterialien, wie Polymer-Chips, verlagert. Durch die stetige Verbreiterung des Produktportfolios, ist STRATEC heute sehr gut positioniert, um von den Wachstumsmöglichkeiten dieser Marktpolarisierung zu profitieren.
Mit einem Großteil der STRATEC-Produkte werden Partner beliefert, die sich in streng regulierten Märkten bewegen. Daher ist das Qualitätsmanagement ein Kern des Geschäftsmodells von STRATEC und eine Basis für den Erfolg des Unternehmens und ihrer Partner.
STRATEC hat sich dazu verpflichtet, die Qualität ihrer Prozesse und Leistungen fortwährend zu verbessern. Die Produkte unterliegen mehrheitlich nicht nur den strengen Anforderungen des Gesetzes über Medizinprodukte in Deutschland, sondern darüber hinaus einer Vielzahl nationaler und internationaler Regularien, die beim Eintritt in die jeweiligen Märkte zu berücksichtigen sind.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat STRATEC ein leistungsstarkes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem etabliert. Dieses berücksichtigt die kontinuierlich wachsenden regulatorischen Anforderungen der internationalen Märkte sowie die immer umfangreicher werdenden nationalen Auflagen. Gleichzeitig bildet es die Voraussetzung zur Erreichung einer konstant hohen Produktqualität.
Die Aufgaben der Abteilung Qualitätsmanagement und Regulatory Affairs umfassen unter anderem die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produkte mit allen regulatorischen Anforderungen an Medizinprodukte, die Bewertung und Qualifizierung von Lieferanten sowie die stetige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Verständlich definierte Prozesse über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg – von den ersten Entwicklungsschritten bis hin zur Serienfertigung – spielen eine entscheidende Rolle zur Sicherung eines dauerhaften Markterfolgs. Diese Prozesse sind Mittel zur Erfüllung der Vorgaben der Kunden und regulatorischer Anforderungen. Das Prozessmodell ist in Kernprozesse unterteilt, welche wiederum in weitere Teilprozesse untergliedert sind. Für alle definierten Prozesse sind Verantwortliche benannt, welche für die Umsetzung der in den relevanten Beschreibungen festgelegten Abläufe zuständig sind. Ein Vorteil des prozessorientierten Ansatzes besteht in der ständigen Lenkung, die dieser Ansatz über die Verknüpfungen zwischen den einzelnen Prozessen im Prozessmodell sowie deren Kombination und Wechselwirkung bietet.
Durch die Zuordnung von Kennzahlen, wie z.B. "First Pass Yield" oder die Fehlerquote im Versand, werden die Prozesse messbar und dienen als Basis für die stetige Verbesserung des Systems. Gleichzeitig ermöglicht ein flexibles Qualitätsmanagementsystem die Einhaltung notwendiger internationaler Regularien zur schnellen und effizienten Erschließung neuer Märkte – zusammen mit STRATECs OEM-Partnern.
STRATECs Complaint-Handling-System unterstützt den Service- und Vigilanz-Prozess sowie das Risikomanagement der Partner mit abteilungsübergreifenden Fehleranalysen und Risikobewertungen. Darüber hinaus werden die Partner in relevante Kontrollschritte des Änderungsprozesses aktiv eingebunden.
Die Abteilung Qualitätsmanagement und Regulatory Affairs steht in engem Kontakt mit den Partnern von STRATEC und unterstützt diese auch bei der Einreichung, Überwachung und Kontrolle von Produktzulassungen weltweit sowie der Kommunikation mit internationalen Behörden. Auf der Produktseite ist das Qualitätsmanagement verantwortlich für die Festlegung von Statistiken und Trendanalysen zur Ermittlung von Fehlerursachen und der Einleitung vorbeugender Maßnahmen.
Im Rahmen der Entwicklung und Fertigung eines Analysensystems finden regelmäßig Kunden-, Behörden-, Zertifizierungs-, und interne Audits an unseren Entwicklungs- und Fertigungsstandorten statt, die von unserem Qualitätsmanagement-Team vorbereitet und begleitet werden.
STRATEC bekennt sich zu bzw. ist nach den folgenden Standards zertifiziert:
Unter dem Leitsatz "one world – one company – one quality" hat sich STRATEC eine weitgehende Harmonisierung des Qualitätsmanagementsystems zum Ziel gesetzt. Dabei wird auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Standorte, die sich aus deren unterschiedlichen Ausrichtungen (Produktarten, Entwicklung, Produktion, usw.) ergeben, Rücksicht genommen. STRATEC-Mitarbeiter der verschiedenen Standorte bilden Expertenteams für die einzelnen Fachbereiche, um den unternehmensinternen Informationsaustausch zu fördern, sich gegenseitig mit Wissen und Erfahrung zu unterstützen und ein miteinander abgestimmtes Handeln zu gewährleisten.
Für die Produktion von STRATECs Produkten gelten besonders hohe Qualitätsanforderungen, deren Einhaltung regelmäßig von internen Fachkräften, unseren Kunden und externen Behörden überprüft wird. An den Standorten Beringen, Birkenfeld und Budapest werden Analysensysteme unter höchsten Standards produziert. Ziel ist dabei so effizient wie möglich zu arbeiten und Prozesse kontinuierlich zu verbessern. Dazu wurde die Produktion am Standort Birkenfeld im Jahr 2015 neu ausgerichtet. Die Produktionskapazitäten am Schweizer Standort Beringen wurden im Jahr 2016 erweitert. Am Standort Budapest wurden die Prozesse entsprechend angepasst und optimiert.
STRATEC entschied sich aufgrund des hohen Qualitätsanspruchs bewusst für die Produktionsstandorte Deutschland, Schweiz und Ungarn und sieht darin auch die Basis für die Erfüllung aller Regularien und Standards. Insgesamt ist STRATEC mit ihren Tochtergesellschaften an zehn Standorten auf drei Kontinenten mit ihren Lösungen und qualifizierten Ansprechpartnern vertreten. Um den steigenden Ansprüchen gerecht zu werden, die sich mit dem weiteren Wachstum des Unternehmens ergeben und den Kunden darüber hinaus weiterhin die gesamte Wertschöpfungskette innerhalb einer reibungslosen Ablauforganisation zu bieten, wurden auch im Jahr 2017 Optimierungsmaßnahmen durchgeführt und beschlossen.
Aufgrund der aktuell voll ausgelasteten Kapazitäten rechnen wir in den nächsten Jahren, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, mit weiter steigenden Mitarbeiterzahlen. Um diesem Wachstum Rechnung zu tragen, wurde im Geschäftsjahr der Neubau eines Entwicklungs- und Verwaltungsgebäudes am deutschen Standort Birkenfeld beschlossen. Mit dem Bau soll im Frühjahr 2018 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2019 geplant.
Am Schweizer Standort in Beringen wurde im Jahr 2017 die letzte Ausbaustufe eines mehrstufigen Erweiterungsbaus abgeschlossen. Somit stehen nun 3.900 qm zusätzliche Produktionsfläche zur Verfügung. Mit dieser strategischen Kapazitätsreserve gewährleisten wir bereits heute eine effizienzsteigernde Produktion bestehender und zukünftiger Gerätelinien.
Kern der Unternehmensstrategie von STRATEC ist es, ausgewählte Kunden bei der Umsetzung ihrer Wachstumsstrategien in den Bereichen In-Vitro-Diagnostik und Life Sciences als kompetenter Partner mit Know-how, innovativen und zugleich sicheren Produktlösungen zu unterstützen und somit ein erfolgreiches Endkundengeschäft zu ermöglichen. Dabei rücken bei STRATEC, ebenso wie bei Kunden und Lieferanten, auch Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltbelange und soziale Aspekte weiter in den Vordergrund und bilden einen wichtigen Aspekt dieser Strategie.
Ziel ist es, sowohl dem Kunden als auch STRATEC selbst, ein nachhaltiges, über dem langjährigen Marktdurchschnitt liegendes Wachstum zu ermöglichen. STRATEC fokussiert sich dabei auf die stark wachsenden Anwendungsbereiche und Segmente innerhalb der In-Vitro-Diagnostik und Gesundheitsforschung. Zu nennen sind hier beispielweise die Molekulardiagnostik, die Immunhämatologie sowie spezialisierte und hochsensitive Immunoassay-Verfahren. Um die starke Marktposition gegenüber Wettbewerbern und Partnern langfristig zu behaupten, ist es für STRATEC von übergeordneter Bedeutung, das Know-how und Technologieportfolio durch Patente und Schutzrechte abzu sichern und weiter zu stärken.
Die organisatorische Unternehmensstruktur der STRATEC Gruppe ist auf vier Business Units ausgerichtet und optimiert.
Vorrangiges Ziel ist es hierbei effizient und aufeinander abgestimmt, auf Anforderungen der Kunden reagieren zu können und dabei über Business Units hinweg die Lösungen und Produkte der Unternehmensgruppe anbieten zu können. Ebenso gilt es dabei durch gruppenweite Kommunikation und flache Hierarchien in der Lage zu sein, auf Marktentwicklungen oder Änderungen regulatorischer Rahmenbedingungen, schnell und standortübergreifend reagieren zu können. Anhand der auf vier Business Units fokussierten Organisation lässt sich die strategische Ausrichtung wie folgt darstellen:
Weltweit finden sich Instrumente, die bei STRATEC entwickelt und produziert und von Partnern auf den Markt gebracht werden.
Auch wenn die Instrumentierung aus dem Hause STRATEC kommt, findet sich nahezu ausschließlich der Markenname der Partner auf den Systemen wieder. Während die Spezifikationen meist gemeinsam zwischen beiden Partnern definiert werden, verläuft während der rund zwei- bis vierjährigen Entwicklungsphase ein paralleler Entwicklungsprozess. STRATEC fokussiert sich dabei auf die Entwicklung der Automatisierungslösung, der entsprechenden Software, der Verbrauchsmaterialien sowie das Qualitätsmanagement und auf die Vorbereitung der Zulassung der Systeme. Neue Anforderungen der Partner, beispielsweise im Bereich Connectivity oder komplexer Verbrauchsmaterialien, sind dabei eine wesentliche Grundlage für STRATECs kontinuierlich evolvierendes Technologieportfolio. Die Kunden können sich damit umfänglich auf die Entwicklung des Reagenzienmenüs, ihre Marktexpertise und den Zugang zu den Endkunden und deren Betreuung fokussieren. Während der gesamten Entwicklungsdauer ist jedoch eine enge gegenseitige Abstimmung der vielfach parallel verlaufenden Tätigkeiten notwendig. Schon kurze Zeit nach Fertigstellung der ersten Prototypen beginnt die Integration der Reagenzien in den Automatisierungsprozess. Dieser komplexe Vorgang erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern und ist einer der wesentlichen Grundlagen für die Funktionalität der Systeme.
Als ein wesentlicher Erfolgsfaktor der STRATEC Gruppe gilt es, Kunden die notwendigen Lösungsansätze im Bereich Automatisierung, Softwareentwicklung und Probenvorbereitung zur Umsetzung ihrer Ziele zur Verfügung zu stellen. Dabei ist, neben Patenten und eigenentwickelten Technologien, das vielschichtig vorhandene Know-how aus den verschiedenen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen Basis für den gemeinsamen Erfolg. STRATEC blickt hierbei auf eine beinahe 40-jährige Entwicklungs- und Fertigungserfahrung zurück. Ebenso relevant für den späteren Erfolg der gemeinsam entwickelten Produkte ist das gute Verständnis der Partner für die Anforderungen der Endkunden und somit des Marktes sowie ein entsprechend vorbereiteter Marktzugang durch eigene Service- und Vertriebsaktivitäten. Daher fokussiert sich STRATEC auf Business-to-Business beziehungsweise OEM-Beziehungen ohne ein nennenswertes Vertriebsnetz zu Endkunden zu unterhalten. Produktspezialisten der Partner werden individuell bei ihren Tätigkeiten, insbesondere in Form von Schulungen sowie in Ausnahmefällen mit punktueller Serviceleistung, vor Ort unterstützt.
STRATEC erweitert kontinuierlich das Angebot und die Wertschöpfungskette, um ihren Partnern in großen Teilen der Entwicklung, der Zulassung und der Produktion von Systemlösungen Verantwortung und somit einen großen Teil des Risikos abnehmen zu können. Grundsatz der Unternehmensphilosophie ist es dabei aber lediglich solche Bereiche der Wertschöpfungskette zu übernehmen, die keine Konkurrenzsituation mit den Partnern entstehen lassen.
Grundsätzlich lassen sich im Unternehmensbereich Instrumentation zwei Herangehensweisen bei der Entwicklung von Systemen beziehungsweise der Zusammenarbeit mit Partnern unterscheiden.
STRATEC richtet sich mit dieser Art der Entwicklung sowohl an bestehende als auch an neue Kunden. Hierbei werden schon in einer sehr frühen Planungsphase gemeinsam Spezifikationen für ein neues Analysensystem des Kunden definiert. Es erfolgt eine sehr enge Zusammenarbeit während der gesamten Entwicklungsphase, die üblicherweise zwischen 24 und 48 Monate dauert. STRATEC verantwortet dabei die Hard- und Softwareentwicklung und greift hierfür auf einen stetig wachsenden Pool eigener Technologien, Patente, Rechte und Know-how zurück, um die Entwicklung schneller, kostengünstiger und risikoärmer durchführen zu können, wodurch beide Partner profitieren. Hierbei entstehen zuverlässigere und wartungsärmere Systeme. In enger Zusammenarbeit mit dem Partner wird das Reagenzienmenü in die Automatisierungsprozesse integriert. Sobald das System fertig entwickelt und zusammen mit Reagenzien und dem Softwarepaket von den Regulierungsbehörden zugelassen wurde, erfolgt die Markteinführung und die anschließende Serienproduktion. Die Partner fokussieren sich in dieser Phase auf das Marketing, den Vertrieb bei den Endkunden – in aller Regel Labore, Blutbanken und Forschungseinrichtungen – sowie die anschließende Kundenbetreuung und den Service. STRATEC liefert kontinuierlich Wartungs- und Serviceteile und spricht mit dem Kunden über fortlaufende Verbesserungen des Systems, insbesondere im Bereich der Softwareanwendungen, Bedienerfreundlichkeit und Aktivitäten zur Erweiterung des Reagenzienmenüs.
Systementwicklungen im Bereich Partnering Business setzen gewisse Mindestanforderungen an einen Kunden voraus. Einerseits muss ein entsprechendes Entwicklungsbudget allokiert werden, andererseits muss der Partner über entsprechende Vertriebskanäle verfügen, um das Absatzpotential erschließen zu können, das ein Projekt für beide Partner interessant macht. Der Partner erzielt hierbei seine Erträge auf das eingesetzte Kapital durch den Verkauf der Tests, ähnlich den bekannten Prinzipien der margenschwachen Drucker und margenstarken Druckerpatronen. STRATEC verdient am Verkauf der Geräte und der Serviceteile (Wartungs- und Serviceteile) an den Partner. Der Erfolg der Partner ermöglicht es STRATEC, das in diesem Bereich avisierte Wachstum zu erreichen. Folglich wird bei der Serienproduktion großer Wert darauf gelegt, den Kunden Instrumente zur Verfügung zu stellen, die eine möglichst optimale Balance zwischen Kosten und Aufwand mit sich bringen. Dieser Ansatz spiegelt sich insbesondere an den Fertigungsstandorten in der Schweiz, in Deutschland und in Ungarn wider, wo hochqualifizierte Mitarbeiter in auditierter und zertifizierter Umgebung, regulatorisch definierte und überwachte Produktions- und Testprozesse befolgen. Die Auswahl der Partner und Produkte spielen eine entscheidende Rolle für das Wachstum von STRATEC in diesem Bereich.
Eine STRATEC-Plattform ist ein von STRATEC eigenent wickeltes System, welches nicht in Kooperation mit einem bestimmten Partner konzipiert wurde, sondern durch ein allge mein gehaltenes Design an mehrere Kunden vermarktet wird. Dazu wird die Plattform lediglich an die jeweils spezifischen Anforderungen der Kundenreagenzien und das Corporate Design der Kunden angepasst. Diese Plattformen eignen sich insbesondere für Partner, die sehr schnell – und damit auf Platt formen zurückgreifend – in einen Markt vordringen möchten oder die aufgrund ihrer Größe und ihres Marktzugangs noch nicht die entsprechende Menge an Systemen platzieren kön nen, die zur Amortisierung hoher Entwicklungskosten notwen dig ist. Die Entwicklung von Plattformen betreibt STRATEC vor allem in Bereichen, in denen Multiplikatoreneffekte erzielt werden können.
Bei der Entwicklung eigener Technologien und Lösungen zielt STRATEC auf ein kalkulierbares Verhältnis zwischen Innovation und Absatzpotential. Hierbei ist es wiederum wichtig, die rich tigen Anwendungen zu entwickeln, die den Marktteilnehmern den entsprechenden Nutzenzuwachs bieten, oder mit den richtigen Partnern zu kooperieren, um bei der Entwicklung der nächsten Generation von Technologien frühzeitig mit anwend baren Lösungen im Markt vertreten zu sein.
STRATEC bietet ihren Kunden neben den in Instrumenten integrierten Softwarelösungen auch flexible Anwendungs möglichkeiten für den Einsatz und die Steuerung von Instru menten, Arbeitsabläufen und Testvolumen, hauptsächlich für den Laborbereich. Diese Softwarelösungen ermöglichen unter anderem die Anbindung verschiedener Systeme, die Steuerung des "Workflows" sowie den Zugriff auf die Testergebnisse zur Auswertung durch das Fachpersonal. Diese sogenannten Middleware-Software-Lösungen optimieren und beschleunigen die Arbeitsprozesse im Labor und ermöglichen eine optimale Auslastung der Instrumente. Weiterhin erleichtern diese dem Labor die Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
OEM-Softwarelösungen von STRATEC Data Management werden sowohl als Standardversion sowie auch als individuell an die Bedürfnisse der Kunden angepasste Lösung angeboten. Durch ein ganzheitliches Projektmanagement wird in enger Zusammenarbeit mit dem Partner sichergestellt, dass hierbei nicht nur den Anforderungen des Kunden, sondern auch den umfassenden regulatorischen Rahmenbedingungen ent sprochen wird.
Strategisch ist die Entwicklung und der Vertrieb von Middleware-Software als eine Ergänzung der Wertschöpfungskette und als Türöffner zu Kunden zu sehen, die in den Bereichen Diagnostik und Forschung häufig ebenfalls Instrumentierungs- und Auto matisierungslösungen benötigen.
Die Business Unit STRATEC Consumables entwickelt und produziert polymer basierte "intelligente" Verbrauchsmaterialien, sogenannte Smart Consumables. Hierzu zählen beispielsweise Polymer-Chips oder Single-Molecule-Arrays im Bereich der Mikrofluidik. Der Bereich ist ein wichtiger Baustein im Technologie- und Angebotsspektrum von STRATEC und erweitert das Angebot um einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfungskette. Hierdurch verringert sich das Projektrisiko für die Kunden und der damit verbundene Projektbetreuungsaufwand. Insbesondere durch die Übernahme schnittstellenübergreifender Verantwortung ist STRATEC in der Lage einen erheblichen Mehrwert für die Kunden zu bieten. Ebenso lassen sich wichtige Bereiche bei der Entwicklung der Testabläufe und der entsprechenden Automatisierungskomponenten wesentlich besser aufeinander abstimmen.
Durch die Veränderung herkömmlicher Verbrauchsmaterialien zu komplexen Smart Consumables wird es möglich, gezielt Prozessschritte des Testablaufs in das Verbrauchsmaterial "auszulagern". Bei niedrigen Testvolumen ermöglicht das "Wegfallen" von Prozessschritten eine deutliche Reduktion der Instrumentengröße, -komplexität und -kosten. Dies ist insbesondere bei "Point-of-Care"-Anwendungen von entscheidender Bedeutung. Des Weiteren eröffnet die dadurch gewonnene Flexibilität neue Möglichkeiten bei der Entwicklung von Testabläufen.
Die Business Unit Consumables verfügt über vielfältige Fähigkeiten und Anwendungen in der Nano- und Mikrostrukturierung, in verschiedenen Beschichtungstechnologien, in polymerwissenschaftlichen Anwendungen und der automatisierten und industriellen Fertigung von intelligenten Verbrauchsmaterialien. Dabei wird auf eine langjährige Erfahrung in der Hochpräzisionsfertigung optischer Speichermedien aufgebaut. Die Entwicklung der Verbrauchsmaterialien erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit den Partnern und gemäß deren Anforderungen an die Entwicklung der Reagenzien und Instrumentierung.
Unter dem Geschäftsbereich Consumables bietet STRATEC ihren Kunden neben den Verbrauchsmaterialien auch Produkte zur Probenvorbereitung an. Die Probenvorbereitung ist insbesondere in der Molekulardiagnostik ein wichtiger Arbeitsschritt vor der Durchführung der eigentlichen Analysen oder Tests. Dabei geht es insbesondere um die Aufreinigung der zu untersuchenden DNA und RNA. Für diese vorgelagerten Schritte bietet STRATEC Lösungen an, die vom Kunden in die eigene Angebotspalette integriert werden können. Zusätzlich werden die Produkte mit oder ohne Instrumentierungslösung direkt an den Endkunden, insbesondere an kleinere oder mittelgroße Labore, vertrieben.
Die Business Unit Diatron entwickelt und produziert Analysensysteme für die Human- und zu einem geringen Teil auch für Veterinärdiagnostik sowie komplementäre Produkte wie Verbrauchsmaterialien und Serviceleistungen. Zu den Kunden von Diatron gehören namhafte, global tätige Diagnostik- und Life-Science-Unternehmen. Die von Diatron überwiegend in Ungarn gefertigten Systemlösungen im Bereich der Humandiagnostik werden in der Hämatologie und klinischen Chemie eingesetzt. Diatron vertreibt seine Lösungen hauptsächlich als OEM-Anbieter und über Distributoren, wovon ein kleiner Teil direkt unter der Marke Diatron vertrieben wird. Der plattformbasierte Entwicklungsansatz sowie ein auf OEM-Partnerschaften basierender Marktzugang ähnelt dabei der Herangehensweise der Business Unit Instrumentation.
Das OEM-Portfolio von Diatron besteht insbesondere aus Analysensystemen, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Tests im unteren Durchsatzsegment. Der Durchsatz beschreibt die durchführbare Anzahl von Tests in einem bestimmten Zeitraum, typischerweise während einer Laborschicht. Der Fokus des Geschäftsbereichs Instrumentation liegt dagegen eher im mittleren und oberen Durchsatzbereich. Daher führt die Erweiterung der Wertschöpfung im Bereich dezentraler Laborlösungen – typischerweise kleinere bis mittelgroße Krankenhäuser, Gemeinschaftspraxen und Labore – zu einer weitreichenden Ergänzung des Know-hows und Produktportfolios von STRATEC Instrumentation.
Die Steuerung der STRATEC-Gruppe erfolgt aufgrund ihrer Größe und der ineinander übergreifenden Geschäftsfelder anhand einer Matrixorganisation. Die Geschäftsfelder werden in standortübergreifende Business Units zusammengefasst, welche gemeinsam die Wertschöpfungskette von STRATEC widerspiegeln.
Die Business Units erhalten durch den Vorstand der Gruppe insbesondere quantitative Zielvorgaben zur Erreichung von Umsatz und Profitabilität, nach denen sie unterjährig berichten und auch gesteuert werden. Daneben erhalten die rechtlichen Einheiten und die Abteilungen Zielvorgaben, die qualitative, quantitative und strategische Elemente enthalten. Diese zielen unter anderem auf Bereiche wie Risikosteuerung, Mitarbeiterführung, Kundenbeziehungen oder auch M&A-Aktivitäten ab.
Nicht zuletzt um dem Anspruch als zuverlässiger Partner und attraktiver Arbeitgeber gerecht zu werden, rücken im Rahmen des Unternehmenswachstums neben den klassischen Steuerungsgrößen Umsatz, EBIT, Liquidität, Entwicklungs-, Produktions-, und Vertriebskennzahlen sowie Produktqualität, auch Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltbelange und soziale Aspekte weiter in den Vordergrund.
Ziel der Unternehmenssteuerung ist es, neben der kontinuierlichen organisatorischen und strukturellen Anpassung der Firmenstruktur an das Unternehmenswachstum, die Fortsetzung des nachhaltigen, über den durchschnittlichen Wachstumsraten der In-Vitro-Diagnostikindustrie liegenden, Umsatzwachstums bei gleichzeitiger Verbesserung der Profitabilität bei einer jederzeit sicheren Liquiditätslage zu gewährleisten und dabei Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Neben dem quantitativen Berichtswesen werden zusätzlich regelmäßig Einschätzungen über die laufende Entwicklung der Projekte und Risiken durch das jeweilige Management der Standorte sowie durch die Projektleiter an die jeweils zuständigen Bereichsleiter oder den Vorstand berichtet.
Zentrale Unterstützungs- und Verwaltungsfunktionen sind in der Unternehmenszentrale konzentriert und arbeiten eng mit den Mitarbeitern aus den zutreffenden Fachbereichen der Tochtergesellschaften zusammen.
Ein regelmäßiger Austausch in Form von Telefonkonferenzen und persönlichen Treffen mit dem Management der Tochtergesellschaften gewährleistet zudem, dass alle Fragen zur aktuellen Geschäftsentwicklung diskutiert werden. Dies beinhaltet auch regelmäßige Besuche bei den Niederlassungen vor Ort.
Ein weiteres Instrument zur Steuerung ist die variable Vergütung des lokalen Managements der Tochtergesellschaften bzw. der Leiter der jeweiligen Business Unit sowie von Mitarbeitern in leitenden Positionen oder in Schlüsselpositionen sowie von Vertriebsmitarbeitern. Die variable Vergütung ist im Wesentlichen von erreichten Kennzahlen, insbesondere dem Betriebsergebnis, aber auch von der Erreichung strategischer Ziele abhängig. So werden auch die Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen, die nicht unmittelbar den Umsatz beeinflussen können, für Kostenstrukturen und Effizienzsteigerungen und daraus folgend auch für den langfristigen Unternehmenserfolg sensibilisiert.
Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren, die zur Steuerung des Unternehmens herangezogen werden, sind Umsatz, adjustierte EBIT-Marge sowie die Mitarbeiterzahl. Auf diese Steuerungsgrößen wird im Wirtschafts- und Prognosebericht genauer eingegangen.
Der globale Markt für Instrumentierungslösungen (inklusive Service und Software) im Bereich der In-Vitro-Diagnostik (IVD) belief sich im Jahr 2016 auf ein Umsatzvolumen von rund 12 Mrd. USD. Es wird erwartet, dass dieser Markt bis zum Jahr 2021 ein Volumen von etwa 14 Mrd. USD erreichen wird. Es ist hervorzuheben, dass derzeit nur rund 40% der Instrumentierungslösungen von Outsourcing-Partnern, wie beispielsweise STRATEC, entwickelt werden (IVD-OEM-Markt). Der verbleibende Anteil der Systemlösungen wird weiterhin von den größten Diagnostikunternehmen selbst konzipiert (IVD-Inhouse-Markt). Aufgrund von steigenden Regulierungsanforderungen, besserer Kosteneffizienz und kürzerer Entwicklungszeiten, geht STRATEC jedoch davon aus, dass der Anteil der weltweit platzierten Systemlösungen, die von Outsourcing Partnern entwickelt und gefertigt werden, in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird.
Der für die STRATEC-Gruppe relevante Instrumentierungsmarkt umfasst alleine im Bereich der In-Vitro-Diagnostik derzeit ein geschätztes jährliches Umsatzvolumen von etwa 1,5 Mrd. USD. Dies leitet sich aus dem entsprechenden Durchsatzbereich und den relevanten Anwendungsbereichen ab. Relevante Anwendungsbereiche für STRATEC finden sich insbesondere im Bereich der Immunoassay-Verfahren, der Immunhämatologie, der Molekulardiagnostik, der klinischen Chemie und der Hämatologie. Daneben gibt es interessante Nischenmärkte, in und außerhalb der IVD, in denen STRATEC gezielt Projekte durchführt oder Entwicklungskooperationen mit etablierten oder innovativen Partnern abschließt
Die zunehmende Regulierung der Diagnostikbranche führt weiterhin zu einem steigenden Bedarf an automatisierten Prozesslösungen. Manuelle Verfahren und semi-automatisierte Verfahren werden zunehmend durch vollautomatisierte Methoden verdrängt, da diese aufgrund der Routineprozesse und der im Vergleich zu manuellen Prozessen geringeren Fehleranfälligkeit ein hohes Maß an Sicherheit, eine hohe Präzision sowie eine hohe Reproduzierbarkeit der Ergebnisse bieten. Darüber hinaus ermöglichen vollautomatische Methoden die Verarbeitung kleinster Mengen an Flüssigkeiten. In den letzten Jahren haben immer mehr Länder damit begonnen, eigene Kontrollmechanismen und Anforderungen für IVD-Produkte und Abläufe einzuführen. Um diesen weltweit steigenden Anforderungen gerecht zu werden, entscheiden sich viele Labore für automatisierte Lösungen. Bei automatisierten Instrumentierungslösungen besteht wiederum ein hoher Regulierungsgrad, der eine Markteintrittsbarriere für neue Marktteilnehmer darstellt. Der langjährige Umgang mit diesen regulatorischen Anforderungen, der breite Technologiepool sowie die langjährige Erfahrung von STRATEC bringen das Unternehmen hierbei in eine sehr starke Marktposition.
Neben der zunehmenden Regulierung profitiert STRATEC ebenso von der Tatsache, dass in vielen Ländern ein Mangel an qualifiziertem Laborpersonal besteht. Daher steigt die Nachfrage nach einfach zu bedienenden automatisierten Systemen, für die kein hochqualifiziertes Laborpersonal benötigt wird.
STRATEC profitiert neben den zunehmenden Regulierungsbemühungen der jeweiligen Behörden insbesondere vom wachsenden Outsourcing-Trend der Diagnostikindustrie. Die Kernkompetenz großer Diagnostikkonzerne liegt neben dem Marktzugang im Wesentlichen in der Entwicklung und Bereitstellung von Reagenzien. Mit diesen wird der diagnostische Test auf vollautomatisierten Systemen durchgeführt. Die Systeme inklusive aller Hard- und Softwarekomponenten werden von STRATEC als OEM-Partner entwickelt und produziert. Dabei geben die Kunden die Verantwortung für das System, und somit einen Großteil des Risikos, nahezu gänzlich an STRATEC ab. In enger Zusammenarbeit wird ein System entwickelt, das den gemeinsam erstellten Spezifikationen folgt und sämtliche Analyseprozessschritte automatisiert. STRATEC übernimmt bei dieser Zusammenarbeit verschiedene Tätigkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Definition der Spezifikationen bis zur Zulassung der Produkte durch die jeweiligen Behörden. Die Partner profitieren durch STRATECs umfangreiches Technologieportfolio, weitreichende Erfahrung in Produktzulassungsprozessen und sich daraus ergebenden Kostenvorteilen und verkürzten Entwicklungszeiten.
Oftmals wird im Zusammenhang mit dem zunehmenden Outsourcing-Trend in der Diagnostik der Vergleich zur Automobilindustrie gezogen, bei der die Automobilhersteller längst die Entwicklung und Fertigung komplexer Komponenten und Module an spezialisierte Partnerunternehmen outgesourct haben. Ein sehr ähnlicher Trend ist in der Diagnostikindustrie zu beobachten.
Neben den zuvor erwähnten spezifischen Entwicklungen der Diagnostikindustrie wird in den Tätigkeitsbereichen von STRATEC generell von einem anhaltenden Wachstum aufgrund demografischer, globaler und weltwirtschaftlicher Entwicklungen ausgegangen. Die Gründe dafür liegen in globalen Megatrends.
Durch weiterhin zunehmende Investitionen für den Ausbau nationaler Gesundheitssysteme steigt weltweit die Zahl der Personen, die Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erhalten. Mit einer steigenden Anzahl an Patienten steigt der Bedarf an Produkten und Leistungen der Diagnostikindustrie. Die Zunahme von Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislaufkrankheiten sowie eine steigende Lebenserwartung führen ebenso zu einer steigenden Nachfrage im Gesundheitswesen und folglich nach diagnostischen Produkten. Daneben ermöglichen die rasanten Fortschritte im Bereich der Forschung und die Weiterentwicklung diagnostischer Methoden – wie etwa der Molekulardiagnostik oder Next Generation Sequencing – die Einführung neuer Tests und Technologien und geben Hoffnung, auch weiteren bisher schwer diagnostizierbaren Krankheiten gezielt auf die Spur zu kommen.
Die Business Unit Diatron bietet neben Systemen für die Humandiagnostik auch Systeme für die Veterinärdiagnostik an.
Im Jahr 2017 wurden im weltweiten Markt für Veterinärdiagnostik etwa 2,3 Mrd. USD umgesetzt. Für die Jahre 2017 bis 2022 wird ein durchschnittliches jährliches Wachstum (CAGR) von etwa 9% erwartet. Die Veterinärdiagnostik hat eine Vielzahl an Technologien und Methoden aus der Humandiagnostik übernommen. Somit gibt es für die tierärztliche Betreuung von Haus- und Nutztieren wichtige diagnostische Standardanwendungen in den Bereichen der Immundiagnostik, der molekularen Diagnostik, der Hämatologie oder der klinischen Chemie.
Unter dem Begriff Life Sciences werden in diesem Zusammenhang insbesondere die akademische Forschung und die Pharmaforschung zusammengefasst. Den weitaus größeren Anteil daran macht dabei die Pharmaforschung aus. Der weltweite Life-Sciences-Instrumentierungs-Markt hat etwa die Größe des IVD-Marktes. Im Jahr 2022 soll der Markt eine Größe von 75 Mrd. USD erreicht haben.
Insbesondere die Business Unit Consumables hat eine Vielzahl an Kunden aus dem Bereich Life Sciences. Weiterhin ist auch der Bereich Translational Research, unter dem die Übertragung der Ergebnisse der Grundlagenforschung in klinische Anwendungen zu verstehen ist, von zunehmender Bedeutung für STRATEC.
Der lang anhaltende und nachhaltige Erfolg der STRATEC Gruppe basiert auf der Entwicklung innovativer Technologien, die den hohen Anforderungen streng regulierter Märkte sowie den Anforderungen der Partner an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Anwenderfreundlichkeit gerecht werden. Im Rahmen der Entwicklung komplexer Systeme, Verbrauchsmaterialien und Laborsoftware setzen sich STRATECs Entwicklungsteams aus einer Vielzahl von Experten aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zusammen, die durch Entwickler der Partner ergänzt werden. In der Regel werden die interdisziplinären Expertenteams durch Mitarbeiter aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen gebildet. Im Bereich Forschung, in dem neue Technologien, Prozessabläufe oder Softwarelösungen entwickelt werden, werden bereits frühzeitig Machbarkeits- und Marktstudien durchgeführt bzw. herangezogen, um qualifizierte Einschätzungen zu ermöglichen und gleichzeitig Risiken zu minimieren.
Am Standort Anif werden, in Zusammenarbeit mit der Universität Salzburg, in einem neuen Forschungs- und -Prototypenlabor modernste Kunststoff- und Beschichtungstechnik mit biotechnologischen Verfahren verknüpft. Dabei werden Biochip-Prototypen hergestellt und getestet, die später in Kundenprodukte überführt werden sollen.
Im Bereich Forschung, in dem neue Technologien, Prozessabläufe oder Softwarelösungen entwickelt werden, werden bereits frühzeitig Machbarkeits- und Marktstudien durchgeführt bzw. herangezogen, um qualifizierte Einschätzungen zu ermöglichen und gleichzeitig Risiken zu minimieren.
In der Kategorie Entwicklungsprojekte sind die zugrundeliegenden Prozesse, die Erreichung von Entwicklungsmeilensteinen als auch die gesetzten Ziele detailliert festgelegt. Die Entwicklungstätigkeiten folgen dabei genau definierten technischen Spezifikationen und Projektplänen mit Meilensteinen und Zieldaten. Im Falle der Entwicklung eines Analysensystems werden unterschiedliche Gerätegenerationen an den Partner geliefert und durch diesen, bei Erreichen des Entwicklungsmeilensteins, abgenommen. Dies geht vom ersten Entwicklungsgerätestatus, einem sogenannten Bread-Board, über Prototypen bis hin zu Validierungs- und Vorseriengeräten, auf denen die Tests validiert werden und dessen Resultate einer Zulassung bei den jeweiligen Behörden dienen. Im finalen Entwicklungsschritt nimmt der Kunde dann das Seriengerät und die dazugehörigen Serviceteile ab.
Die Aufgaben der Entwicklung innerhalb von STRATEC orientieren sich an den folgenden Eckpunkten:
Das Wachstum von STRATEC basiert zu einem Großteil auf einer stetig wachsenden Palette an neuen OEM-Produkten. Hierauf liegt weiterhin ein wesentlicher Fokus der Entwicklungsaktivitäten. Dabei kann STRATEC ihren Kunden ein umfangreiches Technologie- und Leistungsspektrum anbieten.
Wie bereits im Abschnitt Instrumentation dargestellt, unterscheidet STRATEC bei der Entwicklung neuer Systeme die Bereiche Plattformentwicklungen sowie Partnering Business. Bei der Entwicklung von Plattformen wird ein System von STRATEC ähnlich dem Plattform- oder Modulkonzept in der Automobilindustrie eigenentwickelt und in einem zweiten Schritt an die Bedürfnisse des Kunden angepasst. Beim Partnering Business hingegen arbeitet STRATEC von einer sehr frühen Phase der Entwicklung an eng mit dem Kunden zusammen und entwickelt auf Basis eines Bibliothekenkonzepts ein auf dessen Bedürfnisse genau zugeschnittenes System.
Aufgrund der hohen Regulierungsanforderungen und dem damit verbundenen Aufwand zur Zulassung verlängern sich die Lebenszyklen der Systeme, die in der Regel deutlich über zehn Jahre liegen. Um solch lange Lebenszyklen im Markt zu ermöglichen, ist eine permanente Modernisierung der Systeme erforderlich. Diese schlägt sich vor allem in Softwareentwicklungs- und Verifizierungstätigkeiten nieder. Dies ist einer der wesentlichen Gründe für das überproportionale Wachstum dieser Bereiche und der damit verbundenen Mitarbeiterzahl innerhalb der Entwicklungsabteilung von STRATEC.
Um die Wettbewerbsfähigkeit und führende Position als unabhängiger Systemanbieter zu untermauern, beobachtet STRATEC nicht nur fortschreitende Veränderungen der Anforderungen ihrer Kunden an Technologien und Prozesse, sondern analysiert fortlaufend Innovationen und Entwicklungen in den relevanten Märkten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Entwicklung neuer Technologien entsprechend eingebracht. Ein wesentlicher Fokus liegt hierbei darauf, frühzeitig Erfahrungen mit Verfahren aus der Forschung zu sammeln, insbesondere bei Technologien und Prozessen, die das Potenzial für Routineanwendungen in der In-Vitro-Diagnostik bergen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeit von STRATEC ist die Weiterentwicklung und Verbesserung von Basistechnologien für relevante Systeme. Diesen Basistechnologien kommt eine zentrale Bedeutung zu, da sie nicht nur in wesentlichem Umfang die Performance der Systeme mitbestimmen, sondern auch den größten Kostenblock während der Herstellung darstellen. Sie bilden weiterhin die Basis für den kontinuierlich wachsenden Technologiepool, der sowohl Zeit als auch Kosten für einen Markteintritt der Partner mit einem solchen System deutlich reduziert.
STRATEC entwickelt auch die zu einem Analysensystem gehörenden Verbrauchsmaterialien. Diese Entwicklungen basieren ebenfalls auf eigenen Schutzrechten. Dabei reicht die Bandbreite von einfachen Verbrauchsmaterialien bis hin zu komplexen, sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien. Diese komplexen Verbrauchsmaterialien bilden dabei einen Teil des Test-Prozesses ab, der sonst häufig innerhalb des Instruments stattfindet. Diese Verbrauchsmaterialien können gemeinsam mit einem Analysensystem oder auch spezifisch für individuelle Anforderungen für Partner entwickelt und produziert werden.
Das Gesamtpaket aus eigenen Basistechnologien, einem guten Verständnis potentieller Möglichkeiten aus der Forschung und des In-Vitro-diagnostischen Umfelds sowie die eigens hierfür optimierten Tools und Prozesse, ermöglichen es STRATEC, umfassende Lösungen bei vergleichsweise attraktiver Entwicklungsdauer anbieten zu können. Nicht zuletzt hierdurch hält STRATEC an den entwickelten Systemen die zentralen Schutzrechte und Patente. Dadurch ist eine langfristige Zusammenarbeit mit den Partnern und Kunden auch auf diesem Wege sichergestellt.
Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrug 29,8 Mio. € (Vorjahr: 22,8 Mio. €). Davon entfielen auf aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens 2,9 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €). Demnach beträgt die Aktivierungsquote 9,7% (Vorjahr: 11,4%) bezogen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2017.
Im STRATEC Konzern sind zum Stichtag 31. Dezember 2017 dem Bereich Forschung und Entwicklung 545 Mitarbeiter zuzuordnen (Vorjahr: 488 Mitarbeiter).
Der im November 2017 vorgelegte Wirtschaftsausblick der OECD, prognostiziert für 2017 ein globales BIP-Wachstum von 3,6% und somit eine leichte Beschleunigung gegenüber dem Vorjahreswert von 3,1%. Der Anstieg wird insbesondere durch Politikimpulse unterstützt und geht einher mit einem kräftigen Beschäftigungszuwachs, einer moderaten Zunahme der Investitionen und einer Belebung des Handelswachstums.
Sowohl für die USA als auch die Eurozone erwartet die OECD eine leicht zunehmende Dynamik bei den Wachstumsraten. Für die USA prognostiziert die OECD ein Wachstum von 2,2% in 2017(nach 1,5% in 2016). Die Euroregion soll in 2017 um 2,4% wachsen (nach 1,8% in 2016). Deutschland soll dabei mit etwa 2,5% zulegen. Für Großbritannien wird dagegen ein Rückgang des Wachstums erwartet, insbesondere aufgrund der anhaltenden Unsicherheit bezüglich der Umsetzung des Brexit. Demnach wird für 2017 ein Wachstum von 1,5% erwartet (nach 1,8% im Vorjahr).
Die OECD weist darauf hin, dass die derzeitige Konjunkturbelebung, verglichen mit vergangenen Aufschwungphasen, eher verhalten ausfällt. Weiterhin sieht die OECD die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der weltweiten Wachstumsbelebung bis Ende 2019 sowie die Sicherung eines höheren Wachstumspotenzials und eines widerstandsfähigeren Wachstums als noch nicht gegeben.
Generell sind die Nachwirkungen der Finanzkrise und des danach auf geringem Niveau verharrenden Wachstums an Investitionen, Handel, Produktivität und Lohnentwicklung weiterhin zu spüren. Für die Jahre 2018 und 2019 wird eine leichte Verbesserung erwartet, allerdings werden die Produktivitätszuwächse begrenzt bleiben. Auch das Wachstumspotenzial für die aufstrebenden Volkswirtschaften wird weiterhin schwächer als in der Vergangenheit eingeschätzt. Insgesamt geht die OECD für das Jahr 2018 und 2019 von einem globalen BIP-Wachstum von 3,7% und 3,6% aus.
Aufgrund der langjährigen Projekt- und Produktlebenszyklen wird STRATEC und der Entscheidungsprozess ihrer Kunden für gemeinsame Entwicklungsprojekte nur unwesentlich von gesamtwirtschaftlichen Schwankungen beeinflusst. Dennoch spielt das gesamtwirtschaftliche Umfeld für das unternehmerische Handeln von STRATEC eine wichtige Rolle und fließt deshalb umfassend in die Bewertungen und Planungen der Gesellschaft ein.
Der Einzelmarkt Großbritannien ist für STRATECs Kunden zwar ein wichtiger Markt, jedoch sind die Auswirkungen im Nachgang des möglichen Brexit schwer einzuschätzen, werden aber insgesamt von eher untergeordneter Bedeutung angesehen. Aus den Wechselkursveränderungen des britischen Pfunds ergibt sich ein leicht positiver Effekt, welcher allerdings keine nennenswerten Auswirkungen auf die allgemeine Erlössituation von STRATEC hat. Die Tochtergesellschaft STRATEC Biomedical UK, Ltd. entwickelt in Großbritannien Softwarelösungen. Auch hier birgt der mögliche Brexit aus aktueller Sicht nur geringe Risiken, da die Entwicklungstätigkeiten eng mit anderen Tochtergesellschaften verzahnt und somit im Notfall auch ergänzt bzw. ersetzt werden könnten. STRATEC geht nicht davon aus, dass die Absatzzahlen von STRATECs Partnern auf dem Endkundenmarkt Großbritannien signifikant unter den Auswirkungen in Folge des Brexits leiden werden.
Der für STRATECs Kunden nach wie vor wichtigste Einzelmarkt USA entwickelte sich den Erwartungen entsprechend weiterhin positiv. Die Entwicklungen im Gesundheitsmarkt waren hier in den letzten Jahren insgesamt positiv für STRATEC. Hinzu kommt eine seit Jahren sinkende Arbeitslosenquote, die sich bisher zusätzlich positiv auf die Anzahl an Versicherten auswirkte. Bisher wurden keine negativen Effekte durch die neue Administration in den USA festgestellt. Ob die geplanten Neuerungen des Gesundheitssystems realisiert werden und welche Auswirkungen dies hat, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur unzureichend beurteilen.
Gegenwärtig machen die Märkte Nordamerika, Europa und Japan 75% des gesamten IVD-Marktes aus. In den kommenden Jahren sind insbesondere für die aufstrebenden Märkte wie China, Brasilien, Indien, und Saudi-Arabien ein steigendes Testvolumen zu verzeichnen, da dort die Regierungen stark in die Gesundheitssysteme investieren. Die Nachfrage nach neuen Tests und Verfahren ist weiterhin groß und insbesondere kosteneffektive Lösungen sind gefragt.
Nach unterschiedlichen Schätzungen bleibt der Markt für In-Vitro-Diagnostik (IVD) ein Wachstumsmarkt mit einem weltweiten durchschnittlichen jährlichen Wachstum bis 2021 von 4 – 6%. Im Jahr 2021 umfasst der IVD-Markt damit ein geschätztes Volumen von 72 Mrd. USD gegenüber rund 60 Mrd. in 2016. Die verschiedenen Segmente innerhalb der IVD verzeichnen dabei unterschiedliche Wachstumsraten. STRATEC ist insbesondere in den Bereichen tätig, für die hohe Wachstumsraten erwartet werden. Dazu gehört beispielsweise die Molekulare Diagnostik, deren erwartete durchschnittliche Wachstumsrate von 2016 bis 2021 bei etwa 8% p.a. liegt. Andere Bereiche, wie beispielsweise die Blutzuckerselbstmessung, sind rückläufig und zählen nicht zu STRATECs Tätigkeitsgebieten. Heute bietet STRATEC in vielen wichtigen Bereichen der IVD Produkte und Lösungen an. Eine weiterhin alternde Gesellschaft, immer häufiger vorkommende chronische Erkrankungen, die auf unserem heutigen Lebensstil basieren, und die steigende Bedeutung personalisierter Behandlung sind wichtige Wachstumstreiber des Marktes. Darüber hinaus werden durch die Forschung an innovativen Technologien, wie spezifischen Biomarkern, neue Möglichkeiten für das zukünftige Wachstum des Marktes geschaffen.
Die Entwicklung von eigenen Produkten in allen Technologieund Marktbereichen ist für ein Unternehmen auch aufgrund zunehmender Komplexität von IVD-Tests schwierig. Daher kaufen Diagnostikkonzerne Technologien häufig zu, um weiterhin technologisch führend zu bleiben und im Markt bestehen zu können. Dadurch ist auf dem IVD-Markt seit Jahren eine Konsolidierung zu beobachten, von deren Fortsetzung auch weiterhin auszugehen ist.
Die zuletzt stetig zunehmende Regulierung der Diagnostikindustrie bedeutet gleichermaßen auch eine zunehmend hohe Markteintrittsbarriere für potentielle Wettbewerber von STRATEC. Es gibt nur sehr wenige vergleichbare Unternehmen, die eine ähnliche Angebotspalette, von der Erstellung der Spezifikationen über Entwicklung, Zulassung und Produktion der Instrumente und Lösungen, anbieten können. Daher ist die Wettbewerbssituation weiterhin sehr überschaubar und beschränkt sich neben den Inhouse-Entwicklungsabteilungen auf eine Handvoll spezialisierter Unternehmen. Durch die in 2016 erfolgten Unternehmenszukäufe hat STRATEC das Angebot an die Kunden erweitert und neue Marktsegmente erschlossen, wodurch sich die Wettbewerbssituation weiter verbessert hat.
Insgesamt gelten die Märkte die durch STRATECs Kunden bedient werden auch in den nächsten Jahren als Wachstumsmärkte. Dafür sorgen insbesondere folgende Faktoren:
Ausbau der weltweiten Infrastruktur und somit bessere Erreichbarkeit medizinischer Versorgung
Stark wachsende Nischenmärkte aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse und neuer diagnostischer Möglichkeiten
STRATEC erzielte im Geschäftsjahr 2017 abermals neue Rekordwerte bei Umsatz und Ergebnis. Die Umsatzerlöse konnten gegenüber dem Vorjahr um 13,4% auf 209,8 Mio. € (Vorjahr: 184,9 Mio. €) gesteigert werden. Das Umsatzwachstum ist sowohl auf die in 2016 getätigten Akquisitionen, die in 2017 erstmalig über das Gesamtjahr konsolidiert wurden, als auch auf ein starkes Geschäft mit Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien zurückzuführen. Auch die mit Entwicklungs- und Dienstleitungen erzielten Umsätze sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen.
Die adjustierte EBIT-Marge im Geschäftsjahr 2017 entwickelte sich mit 16,9% (Vorjahr: 17,4%) gegenüber Vorjahr leicht rückläufig. Für Vergleichszwecke wurde die EBIT-Marge um Sondereffekte im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben und einhergehenden Reorganisationsmaßnahmen sowie um sonstige Sondereffekte adjustiert.
Im Geschäftsjahr 2017 konnten weitere bedeutende Entwicklungsvereinbarungen mit weltweit führenden Diagnostikunternehmen geschlossen werden. Zudem wurden wichtige Entwicklungsmeilensteine erreicht und weitere Systeme für unsere Partner erhielten die Marktzulassung.
Die Liquiditäts- und Finanzierungslage war zu jederzeit sichergestellt. Im Geschäftsjahr wurde die im Zuge der Akquisitionen aufgenommene Brückenfinanzierung in eine langfristige Rahmenkreditvereinbarung überführt. Die Rahmenkreditvereinbarung umfasst ein Gesamtvolumen von bis zu 70 Mio. €.
Für das Geschäftsjahr 2017 wurde mit dem Geschäftsbericht 2016 und Halbjahresfinanzbericht 2017 eine Prognose zur Entwicklung der Umsatzerlöse und der adjustierten EBIT-Marge abgegeben. Für das Geschäftsjahr 2017 wurde für die Umsatzerlöse ein Zielkorridor von 205 bis 220 Mio. € ausgegeben. Für die adjustierte EBIT-Marge wurde ein Wert von etwa 17% anvisiert. Beide Unternehmensziele konnten erreicht werden.
Die Mitarbeiterzahl wurde von 976 zum Jahresende 2016 auf 1.086 zum 31. Dezember 2017 gesteigert. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die derzeit erhöhten Entwicklungsleistungen und dem damit verbundenen Aufbau von Entwicklungskapazitäten zurückzuführen.
Der Vorstand von STRATEC sieht die Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie die absehbaren Zukunftsaussichten für das Unternehmen positiv.
der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (in T€)
| 2017 | 2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 209.764 | 184.911 | +13,4% |
| Bruttoergebnis | 67.496 | 61.561 | +9,6% |
| Bruttomarge | 32,2% | 33,3% | -110 bps |
| Adjustiertes EBIT | 35.451 | 32.196 | +10,1% |
| Adjustierte EBIT-Marge | 16,9% | 17,4% | - 50 bps |
| Adjustiertes EBITDA | 42.852 | 38.600 | +11,0% |
| Adjustierte EBITDA-Marge |
20,4% | 20,9% | - 50 bps |
| Adjustiertes Konzernergebnis (EAT) |
27.936 | 25.308 | +10,4% |
bps = Basispunkte
STRATEC konnte im Geschäftsjahr 2017 die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 13,4% von zuvor 184,9 Mio. € auf 209,8 Mio. € steigern. Neben dem deutlichen Zuwachs aus den in 2016 anteilig konsolidierten Unternehmenserwerben konnten die Umsatzerlöse mit Serviceteilen sowie Entwicklungs- und Dienstleistungen deutlich gesteigert werden.
STRATEC unterteilt die Umsatzerlöse in vier operative Bereiche.
Im größten operativen Bereich Systeme konnten die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 0,5% auf 102,2 Mio. € gesteigert werden.
Die Umsatzerlöse im operativen Bereich Serviceteile & Verbrauchsmaterialien konnten nach dem Umsatzrekord im Vorjahr erneut um 28,2% auf 68,7 Mio. € gesteigert werden. Hier wirkte sich insbesondere die in den letzten Jahren gestiegene Installationsbasis an Systemen sowie die in Vergleich zur Vergangenheit durchschnittlich erhöhte Komplexität der Systeme positiv auf das Umsatzwachstum aus.
Im operativen Bereich Entwicklungs- und Dienstleistungen befanden sich im Geschäftsjahr 2017 mehrere Entwicklungsprojekte für Partner in unterschiedlichen Stadien. Durch das Erreichen bedeutender Meilensteine bei Entwicklungsprojekten erhielt STRATEC Meilensteinzahlungen. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse in diesem Bereich, der auch Consulting-Leistungen sowie Entwicklungsleistungen der STRATEC Consumables erfasst, um 32% auf 37,5 Mio. €.
Die dem kleinsten operativen Bereich Übrige zuzurechnenden Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr um 12,2 % auf 1,3 Mio. €.
| 2017 | 2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Systeme | 102.231 | 101.715 | +0,5% |
| Serviceteile & Verbrauchsmaterialien |
68.700 | 53.599 | +28,2% |
| Entwicklungs- und Dienstleistungen |
37.492 | 28.402 | +32,0% |
| Übrige | 1.341 | 1.195 | +12,2% |
| Konzernumsatz | 209.764 | 184.911 | +13,4% |
| 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse in Mio.€ |
209,8 | 184,9 | 146,9 |
| Umsatzanteil Systeme in % |
48,7 | 55,0 | 56,0 |
| Umsatzanteil Service teile & Verbrauchs materialien in % |
32,8 | 29,0 | 25,9 |
| Umsatzanteil Entwicklungs- und Dienstleistungen in % |
17,9 | 15,4 | 17,7 |
| Umsatzanteil Übrige in % |
0,6 | 0,6 | 0,4 |
| Gelieferte Analysen systeme in Stück |
7.921 | 7.297 | 2.395 |
Das Bruttoergebnis vom Umsatz konnte um 9,6% von 61,6 Mio. € auf 67,5 Mio. € verbessert werden. Aufgrund des relativ betrachtet größeren Konsolidierungsanteil der erstmals in 2017 gesamtjährig konsolidierten Unternehmen, die bisher noch weniger profitabel waren, ist die Bruttomarge von 33,3% in 2016 auf 32,2% im Geschäftsjahr 2017 gesunken.
Im Entwicklungsbereich ist ein Anstieg der Bruttoentwicklungskosten von 22,8 Mio. € auf 29,9 Mio. € zu verzeichnen. Darin sind Aufwendungen für eigene Entwicklungen in Höhe von 10,0 Mio. € enthalten (Vorjahr: 7,3 Mio. €). Diese anhaltend hohen Aufwendungen mit hochqualifiziertem Entwicklungspersonal bilden die Grundlage des weiteren Unternehmenswachstums.
Die Vertriebskosten waren mit 12,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr mit 12,8 Mio. € nahezu unverändert.
Die allgemeinen Verwaltungskosten sind von 16,0 Mio. € auf 21,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2017 gestiegen und beinhalten die Personal- und Sachkosten der zentralen Verwaltungsbereiche. Die Steigerung resultiert sowohl aus dem Anstieg durch die gesamtjährige Berücksichtigung der neuen Tochtergesellschaften als auch durch gestiegene Personalaufwendungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge beinhalten im Wesentlichen Währungsgewinne und -Verluste sowie Bewertungseffekte aus Unternehmensbeteiligungen. Der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017 von -0,6 Mio. € auf 5,5 Mio. €. Der Anstieg resultiert dabei im Wesentlichen aus einem positiven Bewertungseffekt von Unternehmensbeteiligungen.
Das um Sondereffekte im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben und einhergehenden Reorganisationsmaßnahmen sowie um sonstige Sondereffekte adjustierte Betriebsergebnis (EBIT) konnte um 10,1% auf 35,5 Mio. € (Vorjahr: 32,2 Mio. €) gesteigert werden. Die adjustierte EBIT-Marge ging leicht auf 16.9% (Vorjahr: 17,4%) zurück. Hierbei wurden positive Margeneffekte, wie ein starkes Service und Verbrauchsmaterialiengeschäft, durch gestiegene Kosten für zusätzliche Entwicklungskapazitäten kompensiert. Auch die gestiegenen Umsätze im Bereich Entwicklungs- und Dienstleistungen, wirkten sich negativ auf die Marge aus.
| 2017 | 2016 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Adjustiertes EBIT |
35.451 | 32.196 | +10,1% |
| Adjustierte EBIT-Marge |
16,9% | 17,4% | -50 bps |
Das um Sondereffekte adjustierte Konzernergebnis stieg um 10,4% auf 27,9 Mio. € (Vorjahr: 25,3 Mio. €).
Das adjustierte unverwässerte Ergebnis je Aktie erhöhte sich auf 2,35 € (Vorjahr: 2,14 €). Dies entspricht einer Steigerung von 9,8%. Die durchschnittliche Anzahl der Aktien belief sich auf 11.881.254 Stück.
Die geschäftlichen Aktivitäten des STRATEC-Konzerns werden in drei berichtspflichtige Segmente unterteilt.
Im Segment Instrumentation wird das Geschäft mit der Projektierung, Entwicklung und Produktion vollautomatischer Analysensysteme für Kunden aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie zusammengefasst.
Das Segment Diatron umfasst das Geschäft mit Systemen, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Tests im unteren Durchsatzsegment der Hämatologie sowie der klinischen Chemie.
Im Segment Consumables wird das Geschäft mit der Entwicklung und dem Vertrieb von wissenschaftlichen Materialien wie der Nukleinsäureaufreinigung sowie das Geschäft mit der Entwicklung und Produktion von sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien in den Bereichen Diagnostik, Life Sciences sowie Medizintechnik zusammengefasst.
Im Segment alle sonstigen Segmente werden die Entwicklung von Workflow-Software zur Vernetzung mehrerer Analysensystemen sowie die Entwicklung und der Vertrieb von wissenschaftlichen Materialien und Technologien ausgewiesen.
Der Umsatz im Segment Instrumentation stieg von 138,8 Mio. € auf 149,6 Mio. € an. Hierbei zahlt sich insbesondere die über die letzten Jahre stark angewachsene Installationsbasis durch einen hohen Umsatzzuwachs an Serviceteilen sowie eine abermalige Steigerung der Entwicklungsumsätze positiv auf die Umsatzentwicklung aus. Das adjustierte EBIT in diesem Segment lag bei 30,6 Mio. € gegenüber 27,2 Mio. € im Vorjahr. Die adjustierte EBIT-Marge ist im Geschäftsjahr gegenüber Vorjahr um 90 Basispunkte auf 20,4% (Vorjahr: 19.5%) gestiegen.
Der Umsatz des durch die im Geschäftsjahr 2016 erfolgte Akquisition der Diatron-Gruppe erworbenen Segments beläuft sich auf 37,0 Mio. € gegenüber 29,9 Mio. € im Vorjahr (die erstmalige Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgte am 1. April 2016). Das adjustierte EBIT ist dabei von 4,9 Mio. € im Vorjahr auf 4,5 Mio. € in 2017 gesunken. Die adjustierte EBIT-Marge des Segments fiel von 16,6% in 2016 auf 12,2% im Geschäftsjahr 2017. Verantwortlich für die rückläufige Margenentwicklung, waren insbesondere Verzögerungen bei Produktneueinführungen und bei regulatorischen Zulassungen sowie das damit verbundene Ausbleiben von Skalierungseffekten.
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Instrumentation | ||
| Umsatz | 149.645 | 138.795 |
| EBITDA | 40.237 | 29.430 |
| Abschreibung aus PPA | 72 | 74 |
| EBIT | 33.521 | 24.667 |
| Adjustiertes EBIT | 30.601 | 27.106 |
| Diatron (ab 01.04.2016 konsolidiert) | ||
| Umsatz | 37.027 | 29.850 |
| EBITDA | 5.034 | 4.710 |
| Abschreibung aus PPA | 6.575 | 3.534 |
| EBIT | -2.051 | 855 |
| Adjustiertes EBIT | 4.523 | 4,946 |
| Consumables (ab 01.07.2016 konsolidiert; Zuordnung Probenvorbereitung ab 2016 dem Segment zugeordnet) |
||
| Umsatz | 17.930 | 9.614 |
| EBITDA | 1.550 | -368 |
| Abschreibung aus PPA | 2.956 | 1.521 |
| EBIT | -3.048 | -2.899 |
| Adjustiertes EBIT | -92 | -1.360 |
| Sonstige Segmente | ||
| Umsatz | 5.162 | 6.524 |
| EBITDA | 508 | 1.437 |
| Abschreibung aus PPA | 0 | 0 |
| EBIT | 418 | 1.378 |
| Adjustiertes EBIT | 418 | 1.378 |
Der Umsatz stieg von 9,6 Mio. € auf 17,9 Mio. € an. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Akquisition der STRATEC Consumables im Geschäftsjahr 2016, welche in 2017 erstmals über das Gesamtjahr konsolidiert wurde. Das adjustierte EBIT in diesem Segment lag bei -0,1 Mio. € gegenüber -1,4 Mio. € im Vorjahr.
Der Umsatz war mit 5,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (Vorjahr: 6,5 Mio. €). Das adjustierte EBIT in diesem Segment lag bei 0,4 Mio. € gegenüber 1,4 Mio. € im Vorjahr.
Die Ertragskennzahlen wurden für Vergleichszwecke um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Integrationsaufwendungen sowie um sonstige Sondereffekte adjustiert. .
Nachstehend erfolgt eine Überleitung von den adjustierten Ergebnissen zu den in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ergebnissen:
| in T€ | 2017 |
|---|---|
| Adjustiertes EBIT | 35.451 |
| Adjustierungen: | |
| Planmäßige Abschreibungen PPA | 9.603 |
| Integrationsaufwendungen | 1.224 |
| Erträge aus sonstigen Wertpapieren | -5.401 |
| Außerplanmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände |
1.185 |
| EBIT | 28.840 |
| in T€ | 2017 |
|---|---|
| Adjustiertes Konzernergebnis | 27.936 |
| Adjustiertes Ergebnis je Aktie in € (unverwässert) |
2,35 |
| Adjustierungen: | |
| Planmäßige Abschreibungen PPA | 9.603 |
| Integrationsaufwendungen | 1.224 |
| Erträge aus sonstigen Wertpapieren | -5.401 |
| Außerplanmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände |
1.185 |
| Finanzierungsaufwendungen aufgrund von Unternehmensakquisitionen |
643 |
| Laufender Steueraufwand | -514 |
| Latenter Steuerertrag | -4.439 |
| Konzernergebnis | 25.635 |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) | 2,16 |
Die Kapitalflussrechnung des STRATEC-Konzerns zeigt die Herkunft und Verwendung der Zahlungsströme innerhalb eines Geschäftsjahres. Dabei wird zwischen dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. In der Kapitalflussrechnung werden die Veränderungen einzelner Posten der Ertragsrechnung und der Bilanz erfasst.
| 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|
| Mittelzufluss aus laufender Geschäfts tätigkeit |
29.981 | 16.256 | 26.033 |
| Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit |
-15.640 | -86.728 | -8.710 |
| Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit |
-15.978 | 40.606 | -8.661 |
| Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente |
-1.637 | -29.866 | 8.662 |
konnte gegenüber dem Vorjahr um 84,4% auf 30,0 Mio. gesteigert werden. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem gesteigerten Konzernergebnis und einem höheren Betrag darin enthaltener Abschreibungen. Ein geringerer Mittelabfluss im Zusammenhang mit gezahlten Ertragssteuern wirkte sich ebenfalls positiv auf den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 beläuft sich auf insgesamt 15,6 Mio. € (Vorjahr: 86,7 Mio. €) und ist damit gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. Im Vorjahr waren Auszahlungen im Rahmen der Unternehmenserwerbe der Diatron-Gruppe und der STRATEC Consumables in Höhe von 76,9 Mio. € enthalten.
Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit betrug im Jahr 2017 insgesamt -16,0 Mio. € (Vorjahr: Mittelzufluss: 40,6 Mio. €). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus der Nettotilgung von Finanzverbindlichkeiten sowie einer abermals erhöhten Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 9,1 Mio. € (Vorjahr: 8,9 Mio. €). Zuflüsse aus Finanzierungstätigkeit gab es durch die Ausgabe von Aktien der Mitarbeiteroptionsprogramme in Höhe von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €)
Die zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrug im Jahr 2017 insgesamt -1,6 Mio. € (Vorjahr: -29,9 Mio. €).
Die Summe aller Mittelzu- und -abflüsse des Geschäftsjahres führte zu einer, um Wechselkursänderungen bereinigten, Verringerung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode um -2,4 Mio. € auf 24,1 Mio. € (Vorjahr: 26,5 Mio. €).
Die STRATEC verfügt des Weiteren über Kreditlinien in Höhe von 80 Mio. €, wovon 60 Mio. € in Anspruch genommen wurden.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 9,3 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €) und in immaterielle Vermögenswerte von 6,4 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €) getätigt. Wesentliche Sachanlageinvestitionen waren die Investition in ein neues Grundstück am Standort Birkenfeld, Kapazitätserweiterungen am Standort Cluj-Napoca in Rumänien sowie die Anschaffung einer Spritzgussmaschine am Standort Anif in Österreich. Bei den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte handelt es sich im Wesentlichen um aktivierte Entwicklungsleistungen sowie um Investitionen für ein neues konzerneinheitliches ERP-System.
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte machten insgesamt 7,5% vom Umsatz (Vorjahr: 5,4%) aus und überstiegen somit deutlich die um die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation bewerteten Vermögenswerte adjustierten Abschreibungen in Höhe von 8,9 Mio. €. Damit sichern sie den langfristigen Werterhalt und die Expansion des Unternehmens, um auch weiterhin als innovationsführendes Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung der Medizintechnik leisten zu können.
| Definition | 31.12. 2017 |
31.12. 2016 |
Veränder ung in % |
|
|---|---|---|---|---|
| Zahlungs mittel und Zahlungs mittel äquivalente |
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
24.137 | 26.500 | -8,9 |
| Net Working Capital |
Kurzfristige Vermögenswerte ./. Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente ./. Kurzfristige Schulden |
64.145 | -14.772 | n/a |
| Operativer Cashflow je Aktie |
Operativer Cashflow / Anzahl Aktien (unverwässert) |
2,52 | 1,37 | 84,0 |
| Capex Quote |
Investitionen in das Sachvermögen ./. Konzernumsatz |
4,4% | 3,9% | +50 bps |
Die Bilanzsumme hat sich zum 31. Dezember 2017 auf 263,8 Mio. € erhöht (Vorjahr: 258,0 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung bei den Vorräten, den Forderungen aus Fertigungsaufträgen und den Sachanlagen sowie der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte.
Die Erhöhung der Vorräte auf 27,9 Mio. € (Vorjahr: 24,5 Mio. €) und der Forderungen aus Fertigungsaufträgen auf 7,2 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) ist hauptsächlich auf das generelle Unternehmenswachstum sowie Stichtagseffekte zurückzuführen.
Der Anstieg der Sachanlagen ergibt sich aus dem positiven Saldo von getätigten Investitionen in Höhe von 9,3 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. € zuzüglich 10,4 Mio. € aus Unternehmenserwerben) und den Abschreibungen in Höhe von 5,6 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €).
Die Steigerung der finanziellen Vermögenswerte auf 12,5 Mio. € von 5,7 Mio. € im Vorjahr ist auf positive Bewertungseffekte bei zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten zurückzuführen.
| 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
110.726 | 118.776 | 30.992 |
| Langfristige Ver mögenswerte (ohne Immaterielle Vermögenswerte) |
36.069 | 33.266 | 19.800 |
| Kurzfristige Vermögenswerte |
116.981 | 105.925 | 108.147 |
| Konzernbilanzsumme | 263.776 | 257.967 | 158.939 |
Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 157,8 Mio. € und konnte gegenüber dem Vorjahr trotz einer Dividendenausschüttung in Höhe von 9,1 Mio. € (Vorjahr: 8,9 Mio. €) gesteigert werden. Die Eigenkapitalquote stieg von 55,2% im Vorjahr auf 59,8% und liegt somit weiterhin auf einem soliden Niveau.
| 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 157.837 | 142.341 | 129.294 |
| Langfristige Schulden | 77.240 | 21.429 | 10.978 |
| Kurzfristige Schulden | 28.699 | 94.197 | 18.667 |
| Konzernbilanzsumme | 263.776 | 257.967 | 158.939 |
Die langfristigen Schulden stiegen im Geschäftsjahr 2017 auf 77,2 Mio. € von 21,4 Mio. € im Vorjahr, während die kurzfristigen Schulden auf 28,7 Mio.€ von 94,2 Mio.€ im Vorjahr gesunken sind. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Umfinanzierung der Kaufpreise der in 2016 getätigten Akquisitionen von einer kurzfristigen Brückenfinanzierung hin zu einem langfristigen Rahmenkreditvertrag.
Die Gesamtschulden in Höhe von 105,9 Mio. € sind gegenüber dem Vorjahr (115,6 Mio. €) leicht gesunken, was sich auch in einem Rückgang des Verschuldungsgrads von 81,2% im Vorjahr auf 67,1% widerspiegelt.
| 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | 263.776 | 257.967 | 158.939 |
| Eigenkapital | 157.837 | 142.341 | 129.294 |
| Eigenkapitalquote in % | 59,8 | 55,2 | 81,3 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten |
72.941 | 75.828 | 8.144 |
| Finanzielle Verbind lichkeiten in % der Bilanzsumme |
27,7 | 29,4 | 5,1 |
| Verschuldungsgrad in % (Verbindlich keiten/EK) |
67,1 | 81,2 | 22,9 |
STRATECs nachhaltiger Erfolg basiert auf den Leistungen ihrer qualifizierten und hochmotivierten Mitarbeiter, die in Partnerschaft mit global agierenden, oftmals marktführenden Kunden innovative Technologien und Lösungen entwickeln, welche es den Partnern ermöglichen, ihre Märkte, durch zuverlässige, sichere und bedienerfreundliche Produkte zu prägen und mitzugestalten.
Das Wissen, durch eigenentwickelte Lösungen zur Fortentwicklung der weltweiten Diagnostik beitragen zu können, ist ein zusätzlicher Motivator für das STRATEC-Team.
Ein vorrangiges Ziel von STRATEC ist es, der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Mitarbeiterzahl durch neue berufliche Herausforderungen sowie einen professionellen Umgang mit Mitarbeitern und Partnern ein modernes und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten, welches weiterhin zu Höchstleistungen Ansporn gibt und die Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen bindet.
Die Mitarbeiterzahl bei STRATEC lag zum Stichtag 31.Dezember 2017 bei 1.086. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Mitarbeiterzahl somit um 11,3% gesteigert.
Unterjährige Schwankungen wurden durch den Einsatz von Zeitarbeitern ausgeglichen.
Eine der wesentlichen Tätigkeiten und Kompetenzen von STRATEC ist die Entwicklung komplexer technologischer Systeme, die bio-chemische Prozesse in Einklang mit hoch integrierter Hard- und Software bringen. Dies spiegelt sich unter anderem in der Tatsache wider, dass knapp 545 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind. Dieser Anteil wird auch für die zukünftigen Jahre auf einem hohen Niveau erwartet. Aufgrund des interdisziplinären Arbeitsfeldes bringen viele Mitarbeiter in diesem Bereich nicht nur technisches, sondern auch wissenschaftliches Know-how mit.
Zum Stichtag 31.Dezember 2017 lag der Frauenanteil bei STRATEC bei 25,5% und stieg damit leicht im Vergleich zum Vorjahr (31.Dezember 2016: 24,2%).
STRATEC bietet seinen Mitarbeitern individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten und fördert selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten. Dies wird als Basis für die positive Mitarbeiterentwicklung und eine hohe Motivation der STRATEC-Angestellten gesehen.
Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2017 bei 61,1 Mio. €.
| Mitarbeiter gesamt | 1.086 976 |
+11,3% |
|---|---|---|
| Festangestellte Mitarbeiter |
995 880 |
+13,1% |
| Zeitweise überlassene Mitarbeiter |
91 96 |
–5,2% |
| Mitarbeiter Inland | 470 444 |
+5,9% |
| Mitarbeiter Ausland | 616 532 |
+15,8% |
| Auszubildende und Praktikanten |
42 27 |
+55,6% |
| Mitarbeiter Forschung und Entwicklung sowie Entwicklungssupport3 |
545 488 |
+11,7% |
| Anteil weibliche Mitarbeiter | 25,5% 24,2% |
+130 bps |
| 2017 2016 |
STRATEC ist bestrebt sich sowohl für die bestehenden als auch für zukünftige Mitarbeiter als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Es ist daher eine zentrale Aufgabe des Personalmanagements, den bestehenden und künftigen Fachkräften bei STRATEC ein interessantes und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten. Um STRATEC frühzeitig als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren, nutzen wir die Ansprache auf Karrieremessen, um auf die abwechslungsreichen Tätigkeitsgebiete im Unternehmen aufmerksam zu machen sowie die Beschäftigung von Studenten im Rahmen von Praktika und Studienarbeiten.
Auch durch die Zusammenarbeit mit der Hochschule Pforzheim, wo STRATEC zum einen eine Stiftungsprofessur für den Bereich "Qualitätsmanagement und Regulatory Affairs" in der Medizintechnik anteilig finanziert und zum anderen das Team der Rennschmiede Pforzheim e.V. als Sponsor unterstützt, werden viele Studenten auf STRATEC schon frühzeitig aufmerksam.
Durch ein vorausschauendes Arbeitssicherheitsprogramm gewährleistet STRATEC die Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Ziel ist es, ein verletzungs- und krankheitsfreies Arbeitsumfeld zu bieten. Ein Sicherheitsbeauftragter ist mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit beauftragt. An allen Standorten gibt es Ersthelfer und Evakuierungshelfer, die regelmäßig geschult werden. Ebenfalls wurde ein Brandschutzbeauftragter bestimmt und geschult. Betriebsunfälle werden erfasst und Verbandsbucheinträge dokumentiert, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.
Um Mitarbeiter auch mittel- bis langfristig zu binden gewährt STRATEC ausgewählten Mitarbeitern Aktienoptionen. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit den Mitarbeitern mehrfach Gratisaktien gewährt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde den STRATEC-Mitarbeitern erneut diese Möglichkeit geboten, durch einen unentgeltlichen sowie steuer- und abgabenfreien Bezug von STRATEC-Aktien am Unternehmenserfolg teilzuhaben und die Bindung zum Unternehmen zu erhöhen. 339 Mitarbeiter, und somit etwa 98% der teilnahmeberechtigten Mitarbeiter, nutzten diese Chance.
In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 1.695 Stück eigene Aktien, dies entspricht einem Anteil von 0,01% am Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Übertragung, im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm an Mitarbeiter von STRATEC übertragen.
Weitere Informationen zu Mitarbeiterbelangen können STRATECs CSR-Berichterstattung entnommen werden.
STRATEC legt seit den Anfangszeiten vor fast 40 Jahren einen hohen Wert auf nachhaltiges Wachstum, das fortlaufend durch neue Entwicklungen und vielversprechende Kundenprojekte gestärkt wird. Dabei setzt das Unternehmen auf innovative Lösungen, die es den Partnern ermöglichen, ihre Märkte mit qualitativ hochwertigen Produkten zu bedienen. Bei der Umsetzung dieser Ziele sollte neben dem prognostizierten Marktwachstum der Zielmärkte, insbesondere im Bereich der In-vitro-Diagnostik, auch die anhaltend positive Entwicklung hin zum Outsourcing bei den Partnern und potentiellen Kunden eine positive Rolle spielen. Die Geschäftsaussichten für STRATEC werden aufgrund des auf langfristiger Zusammenarbeit mit den Partnern ausgelegten Geschäftsmodells, einer vollgefüllten Entwicklungspipeline und des in den letzten Jahren erweiterten Produktangebots, positiv eingeschätzt.
Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet STRATEC ein um Währungseffekte und Akquisitionen bereinigtes organisches Umsatzwachstum mindestens im mittleren einstelligen Prozentbereich. Aufgrund der starken Vorjahreswerte für das erste Quartal und einem erwarteten höheren Umsatzbeitrag durch neu in den Markt eingeführte Systeme, erwartet STRATEC das für 2018 geplante Umsatzwachstum vorwiegend im zweiten Halbjahr zu realisieren.
Bei der adjustierten EBIT-Marge erwartet STRATEC für das Geschäftsjahr 2018 einen Wert auf Vorjahresniveau von etwa 17%.
Diese Prognose für 2018 berücksichtigt noch keine Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15, da diese zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht abschließend beurteilt waren. Basierend auf initialen, noch vorläufigen Einschätzungen, geht STRATEC davon aus, dass die Regelungen des IFRS 15 moderate Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage haben werden. Weiterführende Angaben zu den Änderungen durch IFRS 15 sind im Konzernanhang im Abschnitt A dargestellt.
Aufgrund der anstehenden Markteinführungen und der zahlreichen, sehr positiv verlaufenden Projektverhandlungen, erwarten wir auch für die kommenden Jahre ein um Währungskurseffekte und Akquisitionen bereinigtes durchschnittliches jährliches organisches Umsatzwachstum (CAGR) im oberen einstelligen bis unteren zweistelligen Prozentbereich. Die dabei erwartete positive Entwicklung der Profitabilität aufgrund von Skalierungseffekten im Zusammenhang mit den zuletzt durchgeführten Akquisitionen wird dabei durch temporär verstärkte Investitionstätigkeiten für das geplante Wachstum und teilweisen Vorfinanzierungen ausgewählter Kundenprojekte gemindert, wodurch wir eine in etwa konstante Entwicklung der EBIT-Marge erwarten.
Investitionen in 2018 werden aufgrund der geplanten Bauaktivitäten am Standort Birkenfeld leicht über dem Niveau des Vorjahres erwartet. Eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre der STRATEC AG ist in Höhe von etwa 9,5 Mio. € vorgesehen.
Abhängig von der Möglichkeit, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren, ist es geplant, die Mitarbeiteranzahl weiterhin in etwa gleichem Umfang wie die Umsatzentwicklung zu steigern, um der anhaltend hohen Nachfrage nach Entwicklungsleistungen gerecht zu werden.
Die Finanzprognose von STRATEC basiert auf Planungen, welche die Besonderheiten des Geschäftsmodells sowie eine Reihe von internen und externen Faktoren berücksichtigen und entsprechend ihrer Bedeutung gewichten. Dabei spielen Auftragseingänge und Prognosen unserer Kunden sowie deren Bestellverhalten und die Lagerhaltung von Serviceteilen ebenso eine übergeordnete Rolle wie die Anzahl der in Entwicklung und in Verhandlung befindlichen Projekte. Weitere Opportunitäten durch externes Wachstum sind hierbei unberücksichtigt. Aufgrund der langfristigen Geschäftsbeziehungen sind konjunkturelle Entwicklungen für STRATEC von untergeordneter Bedeutung. Der konjunkturelle Faktor fließt deshalb nur schwächer gewichtet in die Prognosen ein.
Nachhaltiges Unternehmenswachstum beruht nicht zuletzt auf einer verantwortungsbewussten Unternehmenssteuerung durch das Abwägen von Chancen und Risiken. Daher werden diese bei STRATEC im Rahmen eines Chancen- und Risikomanagements regelmäßig bewertet und fortlaufend überwacht.
Da sich die Geschäftsmodelle der einzelnen Segmente, die sich nahezu ausschließlich auf das OEM-Geschäft fokussieren, stark ähneln und die daraus abzuleitenden Chancen und Risiken größtenteils identisch oder gar überlappend sind, wird in der nachfolgenden Darstellung der Chancen und Risiken nicht zwischen den unterschiedlichen Geschäftsbereichen unterschieden.
Aktuell kommen die bestehenden und in Entwicklung befindlichen Produkte von STRATEC zu einem wesentlichen Anteil in der In-Vitro-Diagnostik (IVD) zum Einsatz. Daneben wird jedoch auch eine nicht unbedeutende Anzahl an Systemen in Forschungslaboren, im sogenannten Life-Science-Bereich, verwendet. Innerhalb des IVD-Bereichs, für den ein Wachstum von jährlich ca. 4 – 6% bis zum Jahr 2021 erwartet wird, gibt es Segmente, für die in den kommenden Jahren ein über dem Branchenschnitt liegendes Wachstum vorausgesagt wird. STRATEC hat sich auf einige dieser Bereiche mit Entwicklungsprojekten fokussiert. Insbesondere sind hier die Segmente Molekulare Diagnostik und Immunoassays zu nennen.
Daneben sollten mittelfristig auch geopolitische, infrastrukturelle und demografische Entwicklungen dafür sorgen, dass einer steigenden Anzahl an Menschen weltweit eine höhere Anzahl diagnostischer Tests zur Verfügung stehen. Das hierdurch weiterhin steigende Testvolumen sollte für ein nachhaltiges Wachstum des IVD-Marktes sorgen.
Die Nachfrage nach Instrumentierungslösungen von unabhängigen Anbietern wie STRATEC ist weiterhin zunehmend, was nicht zuletzt daran liegt, dass sich viele der Diagnostikunternehmen verstärkt auf die Entwicklung ihrer Reagenzien fokussieren und somit die Entwicklung von Instrumenten nicht bzw. nicht mehr als ihr Kerngeschäft betrachten. Auch außerhalb der Diagnostik gibt es Bereiche wo ähnliche Spezifikationen unter ähnlichen Rahmenbedingungen nachgefragt werden. Hier sind Forschungslabore an erster Stelle zu nennen. Auch Forschungsabläufe in der Pharmaentwicklung erfordern eben diese Voraussetzungen. Dadurch ergeben sich für STRATEC nach wie vor überdurchschnittlich gute Möglichkeiten an dieser positiven Entwicklung – insbesondere dem Outsourcing-Trend – zu partizipieren. Auch die Entstehung neuer Forschungsfelder, die im Laufe der Zeit aus der Forschung in diagnostische Prozesse beziehungsweise in pharmazeutische Produkte münden, sorgen für weiter steigenden Bedarf an Automatisierungslösungen im Labor.
Durch die zunehmende Konsolidierung auf dem Markt für IVD ergibt sich für STRATEC die Chance, auf höhere Absatzzahlen bereits etablierter Systeme durch einen stärkeren Marktzugang der etablierten Partner. In den letzten Jahren war zu beobachten, dass verschiedene Diagnostikkonzerne Kooperationen eingehen oder Wettbewerber übernehmen, um ihren Kunden ein breiteres Produktportfolio anzubieten und in neue Märkte einzutreten. Dadurch werden STRATECs Systeme an eine breitere Kundenbasis vertrieben. Gleichzeitig ergibt sich aus der Konsolidierung aber auch das Risiko, dass es durch die Verschmelzung von Kundenproduktportfolios zur Einstellung einzelner Produktreihen durch die Kunden kommen kann.
Durch die zunehmende Regulierung des Marktes für IVD steigt die Nachfrage nach standardisierten Automatisierungslösungen. Die Anforderungen an die Genauigkeit und Verlässlichkeit von IVD-Tests steigen seit Jahren und automatisierte Lösungen bieten dahingehend deutliche Vorteile gegenüber manuellen Verfahren. Als Unternehmen, das in hochregulierten Märkten wie der Instrumentierung und Automatisierung sowie der Entwicklung und Herstellung von Verbrauchsmaterialien in der In-Vitro-Diagnostik tätig ist, benötigt STRATEC ein umfassendes Wissen zur Erfüllung der Vorschriften und Regularien in den jeweiligen Ländern. Hinzu kommt, dass die Test- und Prozessabläufe, die solch unterschiedliche Fachbereiche wie Mechanik, Software, Elektronik oder biochemische Reaktionen in einem engen Zusammenspiel vereinen, ein Höchstmaß an Präzision und Abstimmung erfordern. Die entsprechende Qualitätssicherung und Prozessdokumentation sind dabei Grundlagen einer funktionsfähigen Entwicklung. Diese Eigenschaften erfolgreich in einem komplexen, zuverlässigen und gleichzeitig benutzerfreundlichen Produkt zu vereinen ist derzeit nur wenigen, meist hochspezialisierten Unternehmen vorbehalten. Hierdurch ist das Angebot an Dienstleistern, die von der Entwicklung bis zur Serienproduktion alle Bereiche der Wertschöpfungskette anbieten können, sehr begrenzt. STRATEC zählt mit seinem breiten Technologiepool zu den wenigen Unternehmen, die diesen Anforderungen gerecht werden können. Die steigende Komplexität der Instrumentierung und Verbrauchsmaterialien macht es notwendig, sich als Unternehmen stetig weiterzuentwickeln und neue Technologien zu erforschen, zugleich fungiert sie aber auch als eine stetig höher werdende Markteintrittsbarriere.
Der Bereich der In-Vitro-Diagnostik ist ein von der Finanzierung der Gesundheitssysteme stark abhängiger Markt. Die behördliche Zulassung und die Zusage der Finanzierung einzelner diagnostischer Tests durch die Krankenkassen oder Versicherungsträger ist daher ein recht aufwendiger Prozess. Technologische Veränderungen oder gänzlich neue Anwendungen sind daher in aller Regel nicht kurzfristig durchzusetzen. STRATEC setzt daher zu einem Großteil auf die Weiterentwicklung bewährter Technologien und Verbesserungen der Prozessabläufe. Dennoch kooperiert und forscht STRATEC auch im Bereich neuer Technologien. Aktuell werden verschiedene Entwicklungsprojekte mit Partnern durchgeführt, denen das Potential beigemessen wird, ihre Zielmärkte aufgrund neuer Anwendungsbereiche oder technologischer Fortschritte nachhaltig zu beeinflussen.
Konkret verfolgt STRATEC auch Projekte im Bereich Point-of-Care. In diesem Bereich profitiert STRATEC vom Trend zu kleineren Systemen mit komplexen Verbrauchsmaterialien.
In den kommenden Jahren werden mehrere neue Produkte durch STRATECs Kunden in den Markt eingeführt, die als eine Grundlage für das zukünftige Wachstum der STRATEC-Gruppe dienen sollten. STRATEC bewertet vor Abschluss neuer Entwicklungs- und Lieferverträge die potentiellen Projekte auf deren Chancen-Risiko-Profil und auf das zukünftige Platzierungspotential durch den jeweiligen Kunden auf den Zielmärkten. Daher geht das Unternehmen davon aus, mit neuen Produkten weiteres Wachstum zu erzielen.
Aufgrund des auf sehr langfristiger Zusammenarbeit mit STRATECs Kunden beruhenden Geschäftsmodells ist das Unternehmen von einigen Risikofaktoren in deutlich geringerem Ausmaß betroffen als dies bei vielen anderen Unternehmen üblich ist, die von Konjunkturzyklen, Technologie- oder Nachfragetrends abhängig sind. Die langfristige Planung zur Entwicklung eines Analysensystems bei den Kunden erfolgt in aller Regel in Abhängigkeit ihrer Marktpräsenz, den Lebenszyklen bereits bestehender Produkte, unabhängig von Konjunkturzyklen oder Wirtschaftskrisen. Der Zeitraum für Planung, Spezifikation und Entwicklung beläuft sich auf etwa zwei bis vier Jahre, der Lebenszyklus eines in den Markt eingeführten Systems auf etwa 15 bis 20 Jahre. Bis zur finalen Einstellung der Betreuungsund Serviceaktivitäten vergehen oftmals noch weitere fünf bis acht Jahre, woraus sich häufig eine Projektlebensdauer von insgesamt über 25 Jahren ergibt.
Dennoch ergeben sich aus dem operativen Geschäft, dem Umfeld und aus der Kundenbeziehung Risiken. STRATEC bewertet diese Risiken anhand ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Reputation des Unternehmens.
Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken erfolgt nach den folgenden Kriterien:
| 0% –25% | Sehr unwahrscheinlich |
|---|---|
| 25% –50% | Unwahrscheinlich |
| 50% –75% | Wahrscheinlich |
| 75% –100% | Sehr wahrscheinlich |
Die Bewertung der möglichen finanziellen Auswirkung erfolgt anhand folgender Kriterien:
| Grad der Auswirkung | Definition der Schadenhöhe | |||
|---|---|---|---|---|
| Gering | 0 Mio.€ – 0,7 Mio.€ | |||
| Mittel | 0,7 Mio.€ – 7,0 Mio.€ | |||
| Hoch | 7,0 Mio.€ – 20 Mio.€ | |||
| Sehr hoch | > 20 Mio.€ | |||
| Eintritts wahrscheinlichkeit |
Mögliche Auswirkungen kurzfristig (bis zu 1 Jahr) mittelfristig (1 – 3 Jahre) |
||
|---|---|---|---|
| Risiko des Ausfalls von Hauptkundenprojekten | Sehr unwahrscheinlich | Mittel | Sehr hoch |
| Projektrisiken | Unwahrscheinlich | Mittel | Mittel |
| Produktionsrisiken | Sehr unwahrscheinlich | Mittel | Gering |
| Risiko von Patentverletzungen | Sehr unwahrscheinlich | Mittel | Mittel |
| Lieferantenrisiko | Unwahrscheinlich | Mittel | Gering |
| Wettbewerbsrisiken | Unwahrscheinlich | Gering | Mittel |
| Währungsrisiko | Wahrscheinlich | Mittel | Mittel |
| Liquiditätsrisiko | Unwahrscheinlich | Mittel | Mittel |
| Zinsänderungsrisiko | Wahrscheinlich | Gering | Mittel |
| Produkthaftungsrisiko | Sehr unwahrscheinlich | Mittel | Hoch |
| Personalrisiken | Unwahrscheinlich | Mittel | Mittel |
Im Folgenden wird auf die einzelnen Risiken im Detail eingegangen:
Ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells von STRATEC liegt in der Konzentration der Zusammenarbeit mit OEM-Partnern, welche in ihrem jeweiligen Bereich zum Kreis der Markt- beziehungsweise Technologieführer gehören. Dies trifft systembedingt nur auf eine begrenzte Anzahl von möglichen Partnern zu. Daraus ergibt sich eine partiell hohe Abhängigkeitsposition. Die hieraus abgeleitete Konzentration des Umsatzes auf eine begrenzte Anzahl wesentlicher Kunden und Projekte (sogenanntes Hauptkundenrisiko) kann bei Volatilitäten im Verkauf von Analysensystemen, zum Beispiel durch Lagerbestandsreduktionen seitens der Kunden, zu Performance-Schwankungen bei STRATEC führen. Ebenso kann es durch die Beendigung eines oder mehrerer Projekte durch einen Kunden zum Ausfall geplanter Umsätze kommen, die nicht oder nur teilweise kompensiert würden. Der STRATEC-Konzern wird weiter mit bestehenden und neuen Partnern im Bereich neuer Technologien zusammenarbeiten, um auch auf diesem Gebiet ein nachhaltiges Wachstum zu generieren und das Cluster-Risiko" weiter zu minimieren.
STRATEC erwirtschaftet einen großen Teil der Umsätze durch Entwicklungsprojekte, die durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden können. Obwohl bereits bei der Ausgestaltung der Projektverträge negative Auswirkungen durch potenzielle Schäden berücksichtigt und abgesichert werden, lassen sich gewisse Risiken nicht immer ausschließen. So besteht für STRATEC das Risiko, dass ein Partner ein Projekt nach Beginn abbricht und dadurch geplante kurzfristige und mittelfristige Umsätze ausfallen.
Weiterhin können sich Projektverzögerungen ergeben, die unter anderem eine Verschiebung von Umsätzen zur Folge haben können. Des Weiteren ist es für STRATEC wichtig, die Kosten für ein Projekt innerhalb des vorgesehenen Budgets zu halten. Generell haben sowohl STRATEC als auch der Kunde großes Interesse am Gelingen eines Projektes und allokieren daher in aller Regel die notwendigen Ressourcen, um ein Entwicklungsprojekt zum Erfolg zu führen. Das aktive Projektmanagement durch erfahrene Projektleiter dient dabei zusätzlich der Minimierung von Projektrisiken.
STRATEC ist bei der Produktion von Analysensystemen an den Produktionsstandorten Produktionsrisiken ausgesetzt. Dazu zählen vor allem Faktoren, die zu einem vorübergehenden Ausfall oder Verzögerungen der Produktion führen könnten, wie beispielsweise der Ausfall von Personal, Beschädigungen an den Produktionsmitteln oder der Infrastruktur durch äußere Einflüsse oder fehlendes Produktionsmaterial aufgrund von Lieferengpässen. Gewisse Risiken werden durch Notfallpläne abgemindert, die eine Bevorratung oder die Verlagerung der Produktion auf andere Standorte vorsehen.
STRATEC stellt durch interne und externe Überwachung sicher, dass keine Schutzrechte von Dritten verletzt werden. Ferner sichert die Gesellschaft direkt oder indirekt ihr eigenes Know-how durch zahlreiche internationale Patente und Schutzrechtsanmeldungen.
Den steigenden Kosten in der Entwicklung, insbesondere bei Systemen höherer Komplexität und höheren Durchsatzes, tritt die STRATEC-Gruppe durch ein straffes Projektcontrolling in Verbindung mit einem effektiven Zielkostenmanagementsystem entgegen. Verursacht durch die Komplexität der Produktion konzentriert sich die STRATEC-Gruppe aus Wirtschaftlichkeitsgründen und zur Sicherung der Qualität auf eine kleine Anzahl von Lieferanten. Der hohe Betreuungsaufwand für Logistik, wie beispielsweise die langfristige Sicherstellung von Bezugspreisen und für die Überwachung der Qualitätsstandards, macht diese Konzentration im Lieferantenbereich notwendig. Dieses Risiko wird bewusst und kontrolliert in Kauf genommen, jedoch durch einen individuellen, auf die jeweilige Situation angepassten Maßnahmenkatalog, wie zum Beispiel einer intensiven Lieferantenbetreuung, Bevorratung und umsichtigen logistischen Planung in Verbindung mit klaren vertraglichen Gestaltungen und regelmäßigen Lieferantenaudits, minimiert.
STRATECs Wettbewerb ist derzeit im Wesentlichen auf zwei Gruppen begrenzt. Einerseits sind dies interne Entwicklungsgruppen, die bei den Diagnostikunternehmen selbst unterhalten werden. Aus einer Vielzahl von Gründen sind in den vergangenen Jahren viele Diagnostikunternehmen dazu übergegangen, diese Entwicklungsleistungen an spezialisierte Unternehmen wie STRATEC auszugliedern. Hierfür sprechen unter anderem die in aller Regel geringeren Kosten aufgrund einer kürzeren Entwicklungszeit, die sich aus Spezialisierung und aufgrund des vorhandenen Technologiepools bei einem Unternehmen ergibt. Andererseits kommen Unternehmen als Wettbewerber in Frage, die sich ebenfalls auf die Entwicklung von Automatisierungslösungen in hochregulierten Märkten fokussieren. Da diese Spezialisierung sehr tiefgreifendes Know-how erfordert, dauert der Markteintritt für potentielle Wettbewerber relativ lange und ist mühsam. Daher ist die Anzahl an Wettbewerbern nach wie vor überschaubar und nach Kenntnis von STRATEC wurden in den vergangenen Jahren keine Marktanteile verloren, sondern hinzugewonnen.
Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der finanziellen Flexibilität wird das Liquiditätsrisiko bei STRATEC zentral überwacht und anhand einer rollierenden Liquiditätsplanung gesteuert. Durch die Vereinbarung eines Rahmenkreditvertrags im ersten Quartal 2017 wurde für die kommenden 5 Jahre ein Kreditrahmen in Höhe von 70 Mio. € geschaffen, der es dem Unternehmen erlaubt, mögliche Liquiditätsschwankungen flexibel auszugleichen. Dabei erhält sich STRATEC die notwendige Flexibilität durch das Vorhalten von Liquiditätsreserven in Form von Zahlungsmitteln. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung, der vorhandenen Reserven und der erwarteten operativen Zahlungsströme werden keine Liquiditätsengpässe erwartet. Gemessen an der aktuellen Finanzlage von STRATEC wird das Risiko eines Liquiditätsausfalls als sehr gering eingeschätzt.
STRATEC hat in den letzten Jahren zunehmend Entwicklungsund Lieferverträge in USD abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2017 wurde daher ein Teil der USD-Erlöse abgesichert. Aufgrund der Volatilität und Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung an den Währungsmärkten ist davon auszugehen, dass auch die Sicherungsquote bei der STRATEC AG und ihren Tochtergesellschaften zunehmen wird. Umsatzerlöse und Kosten in anderen Währungen als dem USD und € spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Durch die erstmalige Aufnahme von Fremdmitteln mit einer variablen Verzinsung in nennenswertem Umfang in 2016 und dem im Nachgang erfolgten Abschluss eines Rahmenkreditvertrags im ersten Quartal 2017 ist STRATEC nunmehr Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten wird genau beobachtet und eine Sicherung der Zinsen ist mittelfristig vorgesehen. Mögliche Auswirkungen aus dem Zinsänderungsrisiko werden aktuell als moderat eingestuft.
STRATECs Analysensysteme kommen in hochregulierten Märkten zum Einsatz. Fehldiagnosen können für betroffene Personen drastische Auswirkungen haben. Bevor ein System in einem Labor zum Einsatz kommt, finden verschiedene Tests und Validierungsphasen statt, die sicherstellen, dass strikte Prozess- und Sicherheitsvorgaben vollumfänglich erfüllt werden. Hinzu kommen mehrere Ebenen der Prozessüberwachung, beispielsweise technische, chemieinherente, oder softwarebasierte Überwachungs-mechanismen, während der Abarbeitung einer Probe. Trotzdem ergeben sich für die Lieferanten und Hersteller diagnostischer Produkte in der Praxis Haftungsrisiken, die auch durch Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie durch umfassende Qualitätskontrollen nicht umfänglich ausgeschlossen werden können.
Auch wenn STRATEC bei möglichen Haftungsansprüchen nicht an erster Stelle steht, sichert sich das Unternehmen gegen Haftungsrisiken durch entsprechende Produkthaftpflichtversicherungen ab. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass mögliche Haftungsansprüche den bestehenden Versicherungsschutz überschreiten.
Personalrisiken bestehen für STRATEC insbesondere in der Rekrutierung und Bindung von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften. Der Erfolg des Unternehmens wird maßgeblich von der Kompetenz, Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter beeinflusst. STRATEC möchte ihren Mitarbeitern daher ein attraktives und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld bieten und die Weiterbildung aktiv fördern.
Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal, insbesondere in technischen Bereichen, ist nach wie vor hoch und STRATEC steht bei der Gewinnung von Arbeitskräften in Konkurrenz zu regionalen und internationalen Unternehmen. Dem begegnet die Gesellschaft durch die Pflege und den Ausbau des Images als attraktiver Arbeitgeber sowie die frühzeitige Ansprache von jungen Fachkräften beispielsweise auf Karrieremessen. Darüber hinaus werden verschiedene Tätigkeiten, etwa im Bereich der Softwareentwicklung, standortübergreifend durchgeführt, um die verfügbaren Ressourcen der jeweiligen Standorte zu nutzen. Somit wird eine bessere Verfügbarkeit verschiedener Berufszweige an anderen Standorten gezielt genutzt, um Engpässe an geeignetem Personal zu vermeiden.
Seitens der Verantwortungsträger wurden innerhalb des Risikofrüherkennungssystems die nachfolgend dargestellten Punkte als potentielle Herausforderungen herausgearbeitet, denen es vorzubeugen gilt, um den Eintritt eines Risikos zu vermeiden:
Der Vorstand von STRATEC hat durch das Risikomanagementsystem und die fortlaufende Berichterstattung einen dem jeweiligen Bereich und dessen wirtschaftlicher Bedeutung entsprechenden Überblick über die Risiken. Diese haben sich dabei im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert.
In der Gesamtbetrachtung der Risiken sind für den Vorstand derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten.
STRATEC hat ein internes Kontrollsystem etabliert, dessen Ziel es ist, das Vermögen und die Informationen des Unternehmens zu schützen sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und der vorgeschriebenen Geschäftspolitik zu sichern.
Das interne Kontrollsystem basiert auf:
• Internen Richtlinien • Gesetzen
STRATEC hat seine konzernweit gültigen Verhaltensrichtlinien und ethischen Grundsätze sowie weitere Richtlinien in der Corporate Compliance Policy zusammengefasst. Diese sind für alle Mitarbeiter bindend und werden turnusgemäß durch eine aktualisierte Risikoanalyse weiterentwickelt.
Diese Richtlinien basieren auf:
Innerhalb des STRATEC-Konzerns wurde im Rahmen des Risikomanagementsystems ein Risikofrüherkennungssystem etabliert, welches in Form eines Risikohandbuchs zur Beurteilung potentieller Risikobereiche umgesetzt wurde. Es dient der Analyse und Beurteilung von Risiken des Unternehmens und seines Umfelds.
Unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben des § 91 Absatz 2 AktG bildet das im STRATEC-Konzern etablierte System ein umfassendes Instrument zur Überwachung elementarer Prozesse und frühzeitigen Identifizierung eventueller Risiken ab.
STRATEC verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) welches Prüfungsprozesse unter anderem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess enthält und in dem geeignete Unternehmensstrukturen sowie Arbeitsprozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Ziel des IKS ist es, Fehlerrisiken und Schäden, die durch das eigene Personal oder durch kriminelle Dritte verursacht werden können, so weit wie möglich auszuschließen. Das IKS umfasst im Allgemeinen folgende Maßnahmen:
Folglich wird der Wirkungsgrad der betrieblichen Prozesse nachhaltig gesichert und erhöht. Ferner wird das Kontrollbewusstsein im Unternehmen sensibilisiert.
Der (Konzern-)Rechnungslegungsprozess soll gewährleisten, dass unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Normen die (Konzern-)Rechnungslegung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des STRATEC-Konzerns vermittelt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein IKS, unabhängig von dessen Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit dahingehend liefern kann, dass wesentliche Falschaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.
Das IKS von STRATEC hat ferner sicherzustellen, dass eine einheitliche, korrekte und zeitnahe buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Transaktionen erfolgt, um die Einhaltung der gesetzlichen Normen, der Rechnungslegungsvorschriften sowie der internen Richtlinien zur Rechnungslegung, welche für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verbindlich sind, zu gewährleisten.
Um die Risiken soweit wie möglich einzugrenzen und um fehlerbehaftete Aussagen und Angaben im Konzernabschluss oder betrügerische Handlungen zu vermeiden bzw. aufzudecken, werden die folgenden wesentlichen Maßnahmen ergriffen:
Das IKS von STRATEC hat sicherzustellen, dass die Einzelgesellschaften im STRATEC-Konzern ihre Abschlüsse nach den jeweils für sie geltenden Vorschriften und unter Wahrung der konzernweiten Maßgaben erstellen. In diesem gesamten Rechnungslegungsprozess werden die lokalen Gesellschaften durch geschulte Ansprechpartner bei der Muttergesellschaft unterstützt, die gleichzeitig eine Qualitätskontrolle für die übernommenen Finanzdaten bilden und den Gesellschaften daneben bei komplexen Fragestellungen zur Seite stehen. Auf Basis der Daten der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen wird das konsolidierte Rechenwerk auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zentral erstellt. Die Fachverantwortlichen kontrollieren die etablierten Prozesse zur Überprüfung der Regelkonformität bei der Überleitung in den Konzernabschluss. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses wird auch auf die Expertise von externen Beratungsgesellschaften zurückgegriffen. Als börsennotiertes Unternehmen überwacht und analysiert STRATEC alle Änderungen der Gesetze, IFRS-Rechnungslegungsstandards und anderer Verlautbarungen bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss, damit diese zeitnah umgesetzt werden können.
STRATECs Compliance-Verständnis sowie ihre ethischen Grundsätze wurden in der konzernweit verbindlichen Corporate Compliance Policy zusammengefasst. Diese ist für alle Mitarbeiter bindend und wird turnusgemäß durch eine regelmäßig aktualisierte Risikoanalyse weiterentwickelt. Das Verständnis von Corporate Compliance wird bei STRATEC als wichtiger Grundbaustein des täglichen Geschäfts sowohl intern als auch extern gesehen. Hierbei ist die Beachtung von unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtsordnungen genauso wichtig, wie das Einhalten ethischer Grundsätze.
Diese Richtlinien werden in Form von Schulungen allen Mitarbeitern, Vorgesetzten und Vorständen vermittelt.
Nur über die Kenntnis und das Verständnis anwendbarer Regelungen kann die Einhaltung durch alle relevanten Personen als Ganzes gewährleistet werden. Nur so ist ein Auftreten im internationalen Geschäftsverkehr nach den notwendigen Standards möglich.
Um die unternehmensweite Compliance-Kultur zu festigen, wurde im Geschäftsjahr 2016 ein neues einheitliches Design der STRATEC-Compliance entwickelt und durch konzernweite Compliance-Schulungen in allen Tochterunternehmen neu ausgerollt.
Für neue Mitarbeiter finden regelmäßig Schulungen statt, um das Compliance-Verständnis weiterzugeben.
Kernelemente der STRATEC Corporate Compliance Policy sind:
STRATECs Compliance System wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert und bildet einen integralen Bestandteil innerhalb des STRATEC-Konzerns. Dadurch werden STRATECs Führungsteams in die Lage versetzt, bestimmte Risiken zu erkennen, durch die Analyse und Entwicklung geeigneter Strategien Risiken zu vermeiden und Handlungsgebote befolgen bzw. erforderliche Maßnahmen einleiten zu können. Ergänzend finden in regelmäßigen Abständen persönliche Gespräche zwischen Vorgesetzten und dem zuständigen Compliance Officer statt. Durch diese persönlichen Gespräche können potentielle Konflikte oder fragliche Sachverhalte früh erkannt und geklärt werden. Der Compliance Officer berichtet direkt an den Vorstand. Der Vorstand nimmt seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat wahr.
STRATEC erwartet von jedem Mitarbeiter ein compliancekonformes Verhalten, um sicherzustellen, dass in dessen Verantwortungsbereich liegende geschäftliche Entscheidungen sowie Handlungen stets im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und der Corporate Compliance Policy stehen und darüber hinaus den Unternehmensinteressen dienen.
Das Risikofrüherkennungssystem bei STRATEC folgt den gesetzlichen Vorgaben des § 91 Absatz 2 AktG. Die zu analysierenden Risikokategorien sind im Wesentlichen allgemeine Betriebsrisiken, Marktrisiken sowie Projektrisiken. Darunter fallen beispielsweise Risiken aus Beteiligungen, Logistikrisiken, IT-Risiken, Personalrisiken, finanzwirtschaftliche Risiken, Absatzmarktrisiken und rechtliche Risiken. Die jeweiligen Verantwortungsträger erstellen in den vorgegebenen Zeitabständen Berichte über ihre Verantwortungsbereiche, die in einer systematisierten Vorgehensweise qualifiziert und quantifiziert werden. Dabei werden die jeweiligen Berichte durch ein Risikokomitee, das sich aus Mitgliedern aus einem operativen Bereich sowie aus dem Bereich Finanzen zusammensetzt, und durch den Vorstand bewertet. Außergewöhnliche Vorgänge müssen sofort gemeldet werden. In den unterschiedlichen Aggregationsstufen wird den Entscheidungsträgern und Organen ein so genanntes Risikohandbuch als Steuerungsinstrument zur Verfügung gestellt. Mit dem Risikohandbuch soll ein adäquates Handlungsschema zur Verfügung stehen, welches die Nutzer in die Lage versetzt, notwendige Schritte und Maßnahmen zur Erfüllung interner und gesetzlicher Anforderungen durchzuführen.
Somit können etwaige bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifiziert und die sich hieraus möglicherweise ableitenden Konsequenzen, auch über den zeitlichen Verlauf hinweg, mit der Veränderung der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und sichtbar gemacht werden. Hierbei sind auch die jeweiligen Einzelgesellschaften des STRATEC-Konzerns sowie mögliche Wechselwirkungen zwischen den Konzerngesellschaften in die Risikoanalyse und die Berichterstattung miteinbezogen. Zur Risikobewältigung werden generell die folgenden Maßnahmen eingesetzt:
Das Risikomanagementsystem der STRATEC AG wird durch Integration der Tochtergesellschaften in das Risikomanagementsystem der Gruppe sichergestellt. Auf Ebene der Abteilungen Entwicklung, Fertigung, Marketing und Vertrieb ist neben dem strukturierten Reporting und der Erhebung der Finanzkennzahlen in wöchentlichen, monatlichen und quartalsweisen Intervallen auch die sofortige Meldung von wesentlichen Ereignissen verpflichtend.
STRATECs Finanzstrategie ist auf die Bereitstellung der notwendigen Mittel für das angestrebte organische und mögliche akquisitorische Wachstum ausgerichtet.
Die Finanzierung der STRATEC AG erfolgt durch die aus der operativen Geschäftstätigkeit erzielten Mittelzuflüsse sowie aus einer auf 5-Jahre ausgerichteten Finanzierung durch drei Kreditinstitute im Rahmen eines Rahmenkreditvertrags.
Eine grundsätzlich konservative Finanzpolitik mit dem Ziel der jederzeitigen Bereitstellung erforderlicher Liquidität, beispielsweise für neue Entwicklungs- und Forschungsvorhaben oder für externes Wachstum sowie ein effektives Risikomanagement, sind die wichtigsten Ziele für das Finanzmanagement der STRATEC-Gruppe. Die Erreichung dieser Ziele wird vorwiegend durch Liquiditätsplanung und -steuerung sowie eine Optimierung der Finanzierungskosten verfolgt. Darüber hinaus betreibt STRATEC, bei einer Ausschüttungsquote von 40 bis 60% des bereinigten Konzernergebnisses, eine auf Kontinuität ausgerichtete Dividendenpolitik, die sich an der langfristigen und nachhaltigen Geschäftsentwicklung des Konzerns ausrichtet. Dabei steht die Nutzung externer und interner Wachstumschancen, bei der von dieser Maßgabe temporär abgewichen werden kann, unverändert in STRATECs Fokus. Unsere Finanzund Anlagepolitik ist derzeit vorwiegend auf die Rückführung der Finanzverbindlichkeiten sowie auf kurzfristige Geldmarktanlagen ausgerichtet.
Finanzielle Risiken können grundsätzlich aus Währungs- und Zinsschwankungen erwachsen. Wie zuvor erwähnt (siehe Abschnitt D. Risiken – Währungsrisiken), nehmen die Währungsrisiken in Beschaffungs- und Vertriebsmärkten innerhalb der STRATEC-Gruppe zu. Deshalb werden, um diesem Risiko zu begegnen, gezielt derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögensgegenstand und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Bei den finanziellen Vermögenwerten wird unterschieden zwischen:
Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung von Grundgeschäften, nicht aber zu Handels- oder Spekulationszwecken genutzt.
Die Cash-Management-Verantwortlichen überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob Währungssicherungsgeschäfte sinnvoll sind. Es wird erwartet, dass das Risiko aus Währungsschwankungen und somit der Abschluss entsprechender Sicherungsgeschäfte weiter zunehmen wird. Grundsätzlich werden Finanzderivate dort eingesetzt, wo Risiken aus dem operativen Geschäft oder Währungsbestandsrisiken abzusichern sind. Der Abschluss dieser Geschäfte ist an sehr strenge Auflagen in der Geschäftsordnung des Vorstands gebunden und wurde mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Teile der erwarteten Zahlungsströme in USD durch Termingeschäfte gesichert.
Zinsrisiken begegnen wir auf der Grundlage der internen Vorgaben des Risikomanagementsystems. Danach können in Abhängigkeit von der internen Risikoeinschätzung auch Absicherungen mittels Finanzderivaten vorgenommen werden. Finanzderivate zur Zinsoptimierung können dort eingesetzt werden, wo es Finanzierungsnotwendigkeiten opportun machen und wo sie vor dem Hintergrund einer generellen Transaktion stehen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Zinsderivate von STRATEC abgeschlossen.
Bezüglich weiterer Details verweisen wir auf die Abschnitte G. "Finanzinstrumente" und H. "Risikomanagement" des Konzernanhangs.
Der Vergütungsbericht der STRATEC AG erläutert die Grundlagen für die Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Höhe und Struktur. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Vorgaben des § 314 Absatz 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 und Nr. 6b) HGB sowie § 315a Absatz 2 HGB.
Der Aufsichtsrat setzt die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest, beschließt das Vergütungssystem und überprüft es regelmäßig. Die Festlegung der Vergütung orientiert sich insbesondere sowohl an der Aufgabe und der Leistung des Einzelnen als auch an der wirtschaftlichen Lage sowie der zukünftigen Entwicklung der STRATEC AG. Das Vergütungssystem des Vorstandes entspricht weiterhin dem auf der Hauptversammlung am 6. Juni 2013 mehrheitlich gebilligten Vergütungssystem, bestehend aus einer auf das Geschäftsjahr bezogenen fixen Vergütung, einer auf das Geschäftsjahr bezogenen variablen Vergütung, einer auf das Geschäftsjahr und die beiden Folgejahre bezogenen variablen Vergütung sowie einer langfristigen, aktienkursbasierten Vergütung.
Diese umfasst einen Grundbetrag, der monatlich als Gehalt ausbezahlt wird sowie Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines angemessenen Personenkraftwagens, Versicherungsleistungen und einzelvertragliche Regelungen bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Darüber hinaus ist die private Nutzung dienstlich erworbener Bonusmeilen und sonstiger Vergünstigungen in einem angemessenen Umfang ausdrücklich gestattet.
Diese umfasst eine Zielgrößen- als auch eine erweiterte Komponente. Die Zielgrößenkomponente bemisst sich nach einem Prozentsatz von dem um einen Sockelbetrag gekürzten nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelten Ergebnis vor Steuern und Zinsen sowie Abschreibungen und Wertminderungen im Konzern (Konzern-EBITDA). Die erweiterte Komponente wird durch den Aufsichtsrat unter der Maßgabe, dass dadurch besondere Leistungen des Vorstands honoriert werden sollen (Anerkennungsbonus), festgelegt. Die Auszahlung der Zielgrößenkomponente erfolgt nach der Hauptversammlung der STRATEC AG für das Geschäftsjahr 2017, wobei ein einvernehmlich festgelegter monatlicher Vorauszahlungsanspruch des Vorstands besteht. Die Auszahlung der erweiterten Komponente erfolgt unmittelbar nach dem Aufsichtsratsbeschluss, im welchem die Gewährung beschlossen wurde.
Diese beinhaltet zu gleichen Teilen eine gebundene Komponente, eine individuelle Komponente und eine Zusatzkomponente, wobei sich die gebundene Komponente aus zwei Subkomponenten zusammensetzt. Die festgelegten Zielvorgaben für die gebundenen Komponenten sind dabei die prozentuale Steigerung von Konzernumsatz sowie Konzern-EBITDA. Für die individuelle Komponente werden vom Aufsichtsrat mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied diverse Einzelziele vereinbart. Die Zielerreichung für die MVV bemisst sich darüber hinaus in der zeitlichen Dimension jeweils aus der Erreichung der festgelegten Zielvorgaben für das laufende Geschäftsjahr und der beiden Folgejahre sowie einem Zielbonus, d.h. dem Betrag, der im Fall einer 100%igen Zielerreichung aller Komponenten ausgezahlt wird. Die Auszahlung der MVV erfolgt jeweils nach der Hauptversammlung der STRATEC AG des zweiten Folgejahres. Demzufolge erfolgt die Auszahlung der im Jahr 2015 (bzw. 2016 und 2017) gewährten MVV im Jahr 2018 (bzw. 2019 und 2020). Es können jedoch mit Rücksicht auf die Erreichung der individuellen Zielvorgaben und der Erreichung der Zwischenzielvorgaben jeweils Vorauszahlungen zum Ende eines jeden Geschäftsjahres im Einvernehmen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vorgenommen werden. Diese Möglichkeit der Vorauszahlung wurde bisher nicht in Anspruch genommen.
Diese besteht seit dem Geschäftsjahr 2015 aus schuldrechtlichen Vereinbarungen, bei denen sich die Zahlungen an der langfristigen Aktienkursentwicklung orientieren, ohne dass eine tatsächliche Lieferung physischer bzw. tatsächlicher Aktien erfolgt (Aktienwertsteigerungsrechte; SARs). Die bestehenden Vereinbarungen für vergangene Geschäftsjahre betreffend den Bezug von Aktienoptionen bzw. tatsächlicher Aktien bleiben von der Neuregelung unberührt und werden fortgeführt. Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung der Aktienoptionsprogramme sind im Konzernanhang im Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz – Aktienoptionsprogramme" dargestellt.
Die Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) sind grundsätzlich wie folgt ausgestaltet:
Die Rechte beziehen sich auf eine zu leistende Zahlung der Gesellschaft an das Vorstandsmitglied wobei die Höhe der zu leistenden Zahlung auf Basis der im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse dokumentierten Entwicklung des Aktienwertes der STRATEC AG (Bezugsaktie) über eine vorab festgelegte Laufzeit hinweg ermittelt wird.
Die Laufzeit soll dabei, gerechnet vom Ausgabestichtag, mindestens fünf Jahre betragen, wobei eine erstmalige Auszahlung des Wertes der Wertsteigerungsrechte frühestens nach einer "Mindestwartezeit" von zwei Jahren verlangt werden kann. Bei einer Auszahlung vor Ende der Laufzeit der Rechte (vorzeitiges Auszahlungsverlangen) verkürzt sich die Laufzeit der Rechte entsprechend. Sofern das Ende der Laufzeit auf einen Zeitpunkt fallen sollte, welcher innerhalb von 30 Börsenhandelstagen vor dem Termin der Veröffentlichung von Quartals- oder Jahresabschlusszahlen liegt, verlängert sich die Laufzeit bis zum 1. Börsenhandelstag nach Ablauf dieses Zeitfensters.
Ein vorzeitiges Auszahlungsverlangen muss schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates erfolgen und darf nicht innerhalb des vorgenannten Zeitfensters liegen. Im Übrigen hat ein vorzeitiges Auszahlungsverlangen zu unterbleiben, sofern nach insiderrechtlichen Vorschriften oder nach festgelegten Compliance-Regeln zum jeweiligen Zeitpunkt Geschäfte mit Aktien der STRATEC AG nicht durchgeführt werden sollten.
Der Auszahlungsanspruch ist, sofern der Aufsichtsrat hiervon nichts abweichendes bestimmt, auf Basis der Steigerung des XETRA-Schlusskurses einer Bezugsaktie bis zum Ende der Laufzeit (bezogen auf einen 30-tägigen Durchschnittskurs zuzüglich Dividenden) gegenüber dem XETRA-Schlusskurs zum Zeitpunkt des Ausgabestichtages (Bezugskurs) zu ermitteln, wobei die jährliche Kurssteigerung der Bezugsaktie – ohne dass die Kursentwicklung innerhalb der Laufzeit zu berücksichtigen ist – mindestens acht Prozent betragen muss (Auszahlungshürde). Sofern die Laufzeit der Rechte nicht einem vollen Jahr entspricht, ist die Kurssteigerung pro rata temporis zu ermitteln.
Die Höhe des Auszahlungsanspruches nach Ablauf der Mindestwartezeit bzw. am Ende der Laufzeit - vorausgesetzt, dass die Auszahlungshürde erreicht wird - errechnet sich, sofern der Aufsichtsrat hiervon nichts abweichendes bestimmt, als Differenz zwischen dem ermitteltem Bezugskurs am Anfang der Laufzeit multipliziert mit der Anzahl der Rechte abzüglich ermitteltem Bezugskurs am Ende der (verkürzten) Laufzeit ebenfalls multipliziert mit der Anzahl der Rechte.
Die Auszahlung an sich hat mit der nächsten Gehaltsabrechnung des Vorstandsmitgliedes, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ende der (verkürzten) Laufzeit zu erfolgen. Die STRATEC AG kann, bei Auszahlungsbeträgen über 100.000,00€ und unter Verpflichtung zur Verzinsung, verlangen, dass die Auszahlung in zwei gleich hohen Raten nach sechs und nach zwölf Monaten erfolgen soll.
Sofern der Vorstand Aufsichtsratsmandate, Geschäftsführerpositionen oder ähnliche Ämter bei verbundenen Unternehmen wahrnimmt, soll hierfür durch das verbundene Unternehmen regelmäßig keine gesonderte Vergütung bezahlt werden. Sofern gleichwohl eine solche Vergütung erfolgt, werden diese Beträge entsprechend angerechnet.
Im Zusammenhang mit den variablen Vergütungsbestandteilen bestehen Regelungen, die sowohl die Komponenten einzeln als auch in Kombination bezüglich Wert und Grad der Zielerreichung begrenzen. So ist zum Beispiel die Vergütung, die sich aus der Zielgrößenkomponente im Rahmen der "Short Term Incentive", der "Mid Term Incentive" sowie der "Long Term Incentive" ergibt, insgesamt auf das maximal 2,0-fache des Grundbetrages zuzüglich bestimmter Nebenleistungen und Versorgungszusagen begrenzt. Des Weiteren verfügt der Aufsichtsrat über die gesetzlichen Beschränkungsmöglichkeiten.
Die einzelnen Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2017 die nachstehenden Bezüge für ihre Tätigkeit im Vorstand.
| Marcus Wolfinger | Dr. Robert Siegle | Dr. Claus Vielsack | Gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| Erfolgsunabhängige Komponente • Grundbetrag • Sonstiges1 |
272 17 |
212 16 |
239 11 |
190 10 |
210 9 |
173 9 |
721 37 |
575 35 |
| Erfolgsbezogene Komponente • Vergütungsanspruch MVV2 • Sonstige erfolgsbezogene Komponente |
173 355 |
169 250 |
109 270 |
106 192 |
109 226 |
106 164 |
391 851 |
381 606 |
| Summe | 817 | 647 | 629 | 498 | 554 | 452 | 2.000 | 1.597 |
| Komponente mit langfristiger Anreizwirkung • Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)3 |
218 | 227 | 109 | 114 | 109 | 114 | 436 | 455 |
1 Die Angabe "Sonstiges" beinhaltet den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines Personenkraftwagens sowie Versicherungsleistungen
(ohne geleistete Beiträge zur Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie D&O-Versicherung). 2 Die Angabe betrifft die mittelfristige Vergütungsvereinbarung 2015 (bzw. 2014), welche die Jahre 2015, 2016 und 2017 (bzw. 2014, 2015 und 2016)
umfasst und in 2018 (bzw. 2017) ausgezahlt wird.
3 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert
der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) im Zeitpunkt der Gewährung.
Die einzelnen Mitglieder des Vorstandes nehmen ab dem Geschäftsjahr 2015 nur noch im Hinblick auf bereits gewährte Aktienoptionen am Aktienoptionsprogramm teil, erhalten jedoch keine neuen Aktienoptionen mehr gewährt.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden von Herrn Marcus Wolfinger 12.500 Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 30,75€, von Herrn Dr. Robert Siegle 12.500 Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 30,75€, und von Herrn Dr. Claus Vielsack 3.000 Aktienoptionen, die ihm vor seiner Berufung in den Vorstand gewährt wurden, zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 34,74€ ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2016 wurden von Herrn Marcus Wolfinger, von Herrn Dr. Robert Siegle und von Herr Dr. Claus Vielsack jeweils keine Aktienoptionen ausgeübt.
Zum 31. Dezember 2017 stehen bei Herrn Marcus Wolfinger 52.500 (Vorjahr: 65.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 30,37€ (Vorjahr: 30,44€) und einer gewichteten restlichen Vertragslaufzeit von 31,8 (Vorjahr: 41,1) Monaten aus. Bei Herrn Dr. Robert Siegle stehen zum 31.Dezember 2017 37.500 (Vorjahr: 50.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 30,28 € (Vorjahr: 30,40€) und einer gewichteten restlichen Vertragslaufzeit von 29,8 (Vorjahr: 38,8) Monaten aus. Bei Herrn Dr. Claus Vielsack stehen zum 31. Dezember 2017 10.000 (Vorjahr: 10.000) Aktienoptionen, die ihm seit seiner Berufung in den Vorstand gewährt wurden, zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,87 € (Vorjahr: 31,87 €) und einer gewichteten restlichen Vertragslaufzeit von 39,5 (Vorjahr: 51,7) Monaten aus.
Zum 31. Dezember 2017 waren bei Herrn Marcus Wolfinger 32.500 (Vorjahr: 25.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 29,45€ (Vorjahr: 31,19€), bei Herrn Dr. Robert Siegle 27.500 (Vorjahr: 25.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 29,70€ (Vorjahr: 31,19€) und bei Herrn Dr. Claus Vielsack, wie im Vorjahr, keine Aktienoptionen, die ihm seit seiner Berufung in den Vorstand gewährt wurden, ausübbar.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden für Herrn Marcus Wolfinger 28 T€ (Vorjahr: 35 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 16 T€ (Vorjahr: 21 T€) und Herrn Dr. Claus Vielsack 9 T€ (Vorjahr: 9 T€) im Zusammenhang mit Aktienoptionen aufwandswirksam erfasst.
Die Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) der einzelnen Mitglieder des Vorstandes entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 im Einzelnen wie folgt:
| Bezugskurs1 € |
Fair Value2 € |
Stand 01.01. Stück |
Zugang Abgang Stück |
Stand 31.12. Stück |
davon ausübbar Stück |
Fair Value 31.12. T€ |
RLZ3 31.12. Monate |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Marcus Wolfinger | ||||||||
| SARs T1 2015 v. 03.08.2015 | 50,53 | 9,99 | 20.000 | -20.000 | 0 | n/a | n/a | n/a |
| SARs T1 2016 v. 01.04.2016 | 43,07 | 11,36 | 20.000 | 0 | 20.000 | 0 | 494 | 39,0 |
| SARs T I 2017 v. 23.01.2017 | 45,05 | 10,90 | 0 | 20.000 | 20.000 | 0 | 500 | 48,8 |
| Dr. Robert Siegle | ||||||||
| SARs T1 2015 v. 03.08.2015 | 50,53 | 9,99 | 10.000 | -10.000 | 0 | n/a | n/a | n/a |
| SARs T1 2016 v. 01.04.2016 | 43,07 | 11,36 | 10.000 | 0 | 10.000 | 0 | 247 | 39,0 |
| SARs T I 2017 v. 23.01.2017 | 45,05 | 10,90 | 0 | 10.000 | 10.000 | 0 | 250 | 48,8 |
| Dr. Claus Vielsack | ||||||||
| SARs T1 2015 v. 03.08.2015 | 50,53 | 9,99 | 10.000 | -10.000 | 0 | n/a | n/a | n/a |
| SARs T1 2016 v. 01.04.2016 | 43,07 | 11,36 | 10.000 | 0 | 10.000 | 0 | 247 | 39,0 |
| SARs T I 2017 v. 23.01.2017 | 45,05 | 10,90 | 0 | 10.000 | 10.000 | 0 | 250 | 48,8 |
| Gesamt /Durchschnitt | 44,06 | 11,13 | 80.000 | 40.000 -40.000 |
80.000 | 0 | 1.988 | 44,5 |
Bei der Angabe handelt es sich um den XETRA-Schlusskurs der Bezugsaktie zum Zeitpunkt des Ausgabestichtages.
2 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert der im
Zeitpunkt der Ausgabe bzw. der Auszahlung je Aktienwertsteigerungsrecht (SAR). Bei der Angabe handelt es sich um Restlaufzeiten der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) bezogen auf die Gesamtlaufzeit.
Im Geschäftsjahr 2017 sind keine Aktienwertsteigerungsrechte verwirkt oder verfallen.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden für Herrn Marcus Wolfinger 762 T€ (Vorjahr: 74 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 381 T€ (Vorjahr: 37 T€), und Herrn Dr. Claus Vielsack 381 T€ (Vorjahr: 37 T€), im Zusammenhang mit Aktienwertsteigerungsrechten (SARs) aufwandswirksam erfasst.
Im Rahmen der regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand bestehen zum Abschlussstichtag die folgenden Regelungen für die Mitglieder des Vorstands:
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine Versorgung von der STRATEC AG, wenn sie das Versorgungseintrittsalter, welches zwischen 60 bis 67 Jahren beträgt, erreicht und ihre Tätigkeit als Mitglied des Vorstands beendet haben. Die Versorgung wird dabei wahlweise als Einmalbetrag oder laufende lebenslange Rentenzahlung geleistet. Die Versorgungsansprüche bleiben, sofern eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Versorgungseintrittsalters erfolgt, bestehen. Die Finanzierung der Versorgungsansprüche erfolgt durch die STRATEC AG sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert. Zusätzlich zu den genannten Leistungen wurde mit Herrn Marcus Wolfinger noch eine lebenslange Versorgung der Hinterbliebenen vereinbart. Im Geschäftsjahr 2017 wurden für die zugesagten Leistungen im Rahmen der Altersversorgung für Herrn Marcus Wolfinger 94 T€ (Vorjahr: 93 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 78 T€ (Vorjahr: 78 T€) und für Herrn Dr. Claus Vielsack 44 T€ (Vorjahr: 44 T€) aufgewendet. Die Barwerte der bis zum 31. Dezember 2017 aus denen im Rahmen der Altersversorgung zugesagten Leistungen erworbenen Kapitalansprüche betragen für Herrn Marcus Wolfinger 675 T€ (Vorjahr: 579 T€) für Herrn Dr. Robert Siegle 402 T€ (Vorjahr: 320 T€) und für Herrn Dr. Claus Vielsack 109 T€ (Vorjahr: 72 T€). Die tatsächlichen Leistungen werden dabei, insbesondere durch zukünftige Finanzierungsbeiträge, höher ausfallen als dargestellt.
Für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes von vierundzwanzig Monaten erhält jedes Mitglied des Vorstands für die ersten zwölf Monate eine Entschädigung in Höhe von 75% und für die darauf folgenden zwölf Monate eine Entschädigung in Höhe von 50% seiner zuletzt vertragsmäßig vereinbarten jährlichen Gesamtvergütung. Die Auszahlung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes hat dabei monatlich zu erfolgen. Auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes kann von Seiten der STRATEC AG bedingt verzichtet werden. Die Nennwerte der für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zu zahlenden Entschädigungen betragen für Herrn Marcus Wolfinger 826 T€ (Vorjahr: 668 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 629 T€ (Vorjahr: 507 T€) und für Herrn Dr. Claus Vielsack 534 T€ (Vorjahr: 447 T€). Es ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Entschädigungen, insbesondere aufgrund der Unbestimmbarkeit des Zeitpunktes sowie der Vergütungshöhe, für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot von den dargestellten Beträgen abweichen werden.
Die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) bleiben in vollem Umfang, inklusive dem Recht des vorzeitigen Auszahlungsverlangens, bis zum Ende der Laufzeit erhalten.
Im Rahmen der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit als Vorstand bestehen zum Abschlussstichtag die folgenden Regelungen für die Mitglieder des Vorstands:
Die Vorstandsverträge sind auf feste Zeit geschlossen. Im Fall einer vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung des Vorstandsvertrages ohne einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund ist eine Abfindung maximal in Höhe von zwei Gesamtjahresvergütungen gemäß der letzten vollständigen Vergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres zu leisten. Bei Beendigung des Amtes im Fall eines "Change of Control" gem. § 315a Absatz 1 Nr. 9 HGB erhält der Vorstand unverändert eine Abfindung in Übereinstimmung mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gelten die Regelungen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes im Rahmen der regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand entsprechend.
Wird der Vorstand während der Dauer des Anstellungsvertrages dauerhaft erwerbsunfähig, so endet der Anstellungsvertrag drei Monate nach Ende des Monats, in dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Die Vergütung bemisst sich danach entsprechend den Regelungen der regulären Beendigung der Tätigkeit im Vorstand. Stirbt der Vorstand während der Dauer des Anstellungsvertrages, so haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf Fortzahlung der fixen Vergütung sowie der variablen Vergütung ohne Anerkennungsbonus für den Sterbemonat und die sechs folgenden Monate, jedoch längstens bis zu einem vom Ableben des Vorstands unabhängigen Ende des Anstellungsvertrages.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsvertrages werden die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) zum Zeitpunkt des Ausscheidens auf Basis des durchschnittlichen XETRA-Schlusskurses der 30 Börsenhandelstage bis zum Ausscheidungszeitpunkt entsprechend denen zum Ende der Laufzeit der Rechte geltenden Bedingungen abgerechnet. Bestehende Auszahlungshürden in Form einer bestimmten prozentualen oder absoluten Kurssteigerung sind dabei pro rata temporis zu ermitteln.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der STRATEC AG geregelt und trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens Rechnung.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für jedes Geschäftsjahr eine fixe Vergütung von 25.000,00€. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der fixen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung.
Ferner erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von 750,00€. Sollten mehrere Sitzungen am selben Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal vergütet. Das Sitzungsgeld ist auf maximal sechs Sitzungen für jedes Geschäftsjahr begrenzt.
Die fixe Vergütung und das Sitzungsgeld werden mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zur Zahlung fällig.
Darüber hinaus erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied, die durch die Ausübung seines Amts notwendigen und angemessenen Auslagen sowie die einer etwaigen auf seine Vergütung und seinen Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats können in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen werden. Die Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft.
Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2017 die nachstehenden Bezüge für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat.
| Fred K. Brückner | Rainer Baule1) | Prof. Dr. Stefanie Remmele |
Wolfgang Wehmeyer2) |
Gesamt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| Fixum Sitzungsentgelt |
50 4 |
50 4 |
22 3 |
0 0 |
25 4 |
25 4 |
19 2 |
38 4 |
116 13 |
113 12 |
| Gesamt | 54 | 54 | 25 | 0 | 29 | 29 | 21 | 42 | 129 | 125 |
Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 14. Juni 2017
2 Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 14. Juni 2017
Aktie gewährt eine Stimme.
Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 11.920.945€ und war eingeteilt in 11.920.945 Stückaktien, die auf den Namen lauten. Darin enthalten sind 4.995 Stück eigene Aktien der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017. Mit allen
Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede
Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich insbesondere aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. Beispielsweise unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nach § 136 AktG einem Stimmverbot und der Gesellschaft steht gemäß § 71b AktG aus eigenen Aktien kein Stimmrecht zu. Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt.
Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Gemäß § 4 Ziffer 4.2 der Satzung haben die Aktionäre der Gesellschaft zur Eintragung ins Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Adresse und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsadresse und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre elektronische Postadresse anzugeben, wenn sie eine haben. Die Aktionäre haben der Gesellschaft jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Eintragungen eines im eigenen Namen handelnden Aktionärs für Aktien, die einem anderen gehören, sind nur zulässig und im Verhältnis zur Gesellschaft wirksam, wenn die Tatsache, dass die Aktien einem anderen gehören, sowie die Person und die Adresse des Eigentümers der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen werden. Entsprechendes gilt auch, wenn der Eingetragene oder der Eigentümer nach der Eintragung sein Eigentum an den Aktien auf einen anderen überträgt. Die Gesellschaft ist nach § 67 Abs. 4 AktG berechtigt, von dem im Aktienregister Eingetragenen Auskunft darüber zu verlangen, inwieweit ihm die Aktie, als deren Inhaber er im Aktienregister eingetragen ist, tatsächlich gehören und, soweit dies nicht der Fall ist, die zur Führung des Aktienregisters notwendigen Informationen demjenigen zu übermitteln, für den er die Aktien hält. Solange einem solchen Auskunftsverlangen nicht nachgekommen ist, bestehen die Stimmrechte aus dem betreffenden Aktienbestand nach § 67 Abs. 2 AktG nicht.
Gemäß den uns vorliegenden Mitteilungen nach § 21 WpHG war zum 31. Dezember 2017 kein Aktionär mit mehr als 10% der Stimmrechte direkt an der Gesellschaft beteiligt. Von Frau Bettina Siegle, Frau Tanja van Dinter, Herrn Ralf Leistner, Herrn Hermann Leistner, Frau Doris Leistner sowie der Herdor Beteiligungs GmbH und der Herdor GmbH & Co. KG (alle in Deutschland) liegen uns Mitteilungen vor, dass sie jeweils mit über 25% der Stimmrechte an der Gesellschaft aufgrund der Zurechnung von Stimmrechten beteiligt sind.
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Aktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Soweit die Gesellschaft im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms bzw. als aktienbasierte Vergütung Aktien an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben.
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG und § 5 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt und abberufen; eine wiederholte Bestellung und Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Vorstand besteht gemäß § 5 Ziffer 5.1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird gemäß § 5 Ziffer 5.2 der Satzung vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG und § 5 Ziffer 5.2 der Satzung einen Vorsitzenden und gemäß § 5 Ziffer 5.2 der Satzung einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Eine Änderung der Satzung bedarf gemäß § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat gemäß § 12 Ziffer 12.2 der Satzung beschließen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. Mai 2009, 6. Juni 2013 und 22. Mai 2015 ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung des Genehmigten Kapitals 2015/I bzw. entsprechend der Ausnutzung des Bedingten Kapitals V/2009, des Bedingten Kapitals VI/2013 und des Bedingten Kapitals VII/2015 oder nach Ablauf der für die Ausnutzung der bedingten Kapitale geltenden Ermächtigungsfrist anzupassen.
Gemäß § 179 Abs. 2 AktG i.V.m. § 15 Ziffer 15.3 bedürfen satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung grundsätzlich der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Eine größere Kapitalmehrheit in Höhe von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bestimmt das Gesetz an mehreren Stellen, z. B. bei der Änderung des Gegenstands des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), bestimmten Kapitalmaßnahmen und dem Ausschluss von Bezugsrechten.
Die STRATEC AG verfügt gemäß § 4 Ziffer 4.5. der Satzung zum 31. Dezember 2017 über ein genehmigtes Kapital in Höhe von 5,5 Mio.€:
Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 hat ein genehmigtes Kapital geschaffen (genehmigtes Kapital 2015/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2020 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 5,5 Mio.€ durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Unter bestimmten, in der Satzung definierten Voraussetzungen, ist der Vorstand jedoch berechtigt, das Bezugsrecht insgesamt bis zu einen Betrag von 20% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, auszuschließen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Die STRATEC AG verfügt gemäß § 4 Ziffer 4.6. und § 4 Ziffer 4.7. zum 31. Dezember 2017 über bedingte Kapitale in Höhe von insgesamt bis zu rund 1,7 Mio.€:
Das bedingte Kapital V/2009 (in Höhe von bis zu rund 0,05 Mio.€) dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Mai 2009 bis zum 19. Mai 2014. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.
Das bedingte Kapital VI / 2013 (in Höhe von bis zu rund 0,88 Mio.€) dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) nach Maßgabe des Hauptversammlungs– beschlusses vom 6. Juni 2013 bis zum 5. Juni 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.
Das bedingte Kapital VII/2015 (in Höhe von bis zu 0,8 Mio.€) dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 bis zum 21. Mai 2020 durch die Gesellschaft oder durch eine inländische oder ausländische Gesellschaft, an der die STRATEC AG unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils zum festzulegenden Wandlungsbzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Wandelbzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten in Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Bezugsrechten bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Die STRATEC AG ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 21. Mai 2020 einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkung zu den in der unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 näher bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung darf nicht zum Handel in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Aktien sollen zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 näher bestimmt sind und bei denen teilweise auch ein Bezugsrechtsausschluss zulässig ist, verwendet werden können. Von der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Einzelne Vereinbarungen enthalten sogenannte Change-of-Control-Klauseln, die dem Vertragspartner bei einer Änderung der Kontrolle über die Gesellschaft das Recht zur Kündigung oder andere für die Gesellschaft unter Umständen nachteilige Sonderrechte einräumen oder die Fortsetzung des Vertrags von der Zustimmung des Vertragspartners abhängig machen.
Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft haben im Falle eines Wechsels der Unternehmenskontrolle ein Sonderkündigungsrecht. Danach sind sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Kontrollwechsels berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ihr Amt niederzulegen und den Anstellungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Bei Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts enden Vorstandsmandat und Anstellungsverhältnis vorzeitig mit Ablauf der dreimonatigen Frist. Das Vorstandsmitglied erhält eine Abfindung in Höhe von 150% des für eine vorzeitige einvernehmliche Beendigung der Vorstandstätigkeit vereinbarten Abfindungs-Caps, das maximal zwei Jahresvergütungen umfasst.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB einschließlich der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG hat die Gesellschaft zusammen mit dem Corporate Governance Bericht auf ihrer Internetseite www.stratec.com im Bereich Investoren veröffentlicht.
STRATECs CSR-Berichterstattung erfolgt in Anlehnung an den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und an die GRI Standards der Global Reporting Initiative. Die vorliegende nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde entsprechend der geforderten Angaben des Handelsgesetzbuches erstellt. Die durch die europäische CSR-Richtlinie erstmals für das Geschäftsjahr 2017 vorgeschrieben Informationen zu den Themenfeldern, Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung werden vollumfänglich berichtet. Informationen zu STRATECs Geschäftsmodell (Die STRATEC-Gruppe, S. 29) sowie zu zusätzlichen nichtfinanziellen Risiken (Chancen und Risikobericht, S. 51) die mit den in diesem Bericht dargestellten Aspekten verbunden sind, entnehmen Sie bitte dem Lagebericht. Sofern nicht anders ausgewiesen, erstrecken sich die angegebenen Daten dieses Berichts auf alle im Konsolidierungskreis enthaltenen Gesellschaften.
Verantwortungsvolles Denken und nachhaltiges Handeln sind seit der Unternehmensgründung von STRATEC eine der Grundlagen für das Wachstum von einem kleinen Startup hin zu einem global agierenden Unternehmen. Nachhaltigkeitsthemen stellen einen wichtigen und stets wachsenden Teil der Verantwortung dar, die nach und nach in die Unternehmensstrategie implementiert und auf die sich verändernden Marktund Umweltbedingungen angepasst wird. Dem unternehmerischen Handeln werden bei STRATEC drei Dimensionen zugrunde gelegt, welche die Kernelemente der Corporate Social Responsibility (CSR) bei STRATEC bilden:
Ökonomisches Handeln wird als Kernelement für einen langfristigen Unternehmenserfolg gesehen. Strategisches Ziel ist es, nachhaltiges, ökologisch und sozial verantwortungsvolles und dabei dauerhaft über dem Branchendurchschnitt liegendes Wachstum zu erreichen. Zeitgleich möchte STRATEC als innovationsführendes Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung in den unterschiedlichen Bereichen der Life Sciences und der Diagnostik leisten.
STRATEC hat umfassende Maßnahmen umgesetzt, um der ökologischen Verantwortung gerecht zu werden. Die Geschäftstätigkeit von STRATEC erfolgt unter Einhaltung der aktuellen Umweltgesetze, der lokalen Gesetze und Verordnungen, sowie der empfohlenen Richtlinien.
Ein sparsamer Umgang mit Ressourcen wurde in den relevanten Prozessen des Unternehmens implementiert – von einem zukunftsorientierten ressourcenschonenden Produktdesign bis hin zur umweltfreundlichen Abfallentsorgung. STRATECs Ziel ist es, Einsparungspotentiale aufzudecken und anhand von definierten Kennzahlen messbar zu machen.
Der Erfolg von STRATEC basiert auf den individuellen Fähigkeiten, dem Ideenreichtum und der besonderen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter. Ihre Leistungen und die daraus resultierenden Innovationen führen zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Als weltweit agierende Unternehmensgruppe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ist sich STRATEC seiner sozialen wie auch ökologischen Verantwortung bewusst.
Ökologische Verantwortung hat eine hohe Bedeutung innerhalb der STRATEC-Gruppe und stellt einen elementaren Bestandteil des Qualitätsmanagements dar – von einem zukunftsorientierten ressourcenschonenden Produktdesign über die Nutzung erneuerbarer Energien bis hin zur umweltfreundlichen Abfallentsorgung.
STRATECs Ziel ist ein möglichst sparsamer Umgang mit Ressourcen und eine Reduktion von Kohlendioxid-Emissionen durch den Einsatz erneuerbarer Energien. Ferner wird das Ziel verfolgt einen hohen Anteil recyclebarer Werkstoffe und Verpackungen zu verwenden.
Im Jahr 2015 wurde bei STRATEC zudem erstmals das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfolgreich durchgeführt, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Bei Um- oder Ausbauten wird darauf geachtet, Klimaanlagen und Heizungen einzusetzen, die besonders wenig Energie verbrauchen. Das Energieaudit soll regelmäßig im vierjährigen Turnus durchgeführt werden.
Der Verbrauch von Rohstoffen und chemischen Substanzen ist bei STRATEC relativ gering, da der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in der Entwicklung und Produktion von System- und Softwarelösungen liegt. Durch den geringen Verbrauch von Rohstoffen und chemischen Substanzen, einer nicht energieintensiven Fertigung sowie angewandter Umweltschutzmaßnahmen, sind die Risiken für die Umwelt aus STRATECs Geschäftstätigkeit daher als relativ gering einzuschätzen. In den vergangenen Jahren verzeichnete die STRATEC-Gruppe keine umweltrelevanten Vorfälle. Als Risiken für die eigene Geschäftstätigkeit sind insbesondere Betriebsunterbrechungen aufgrund zunehmender Extremwetterereignisse im Zusammenhang mit dem weltweiten Klimawandel zu nennen.
Innerhalb der STRATEC-Gruppe entstehen Emissionen größtenteils durch den Verbrauch von Energie in Form von Strom und Gas sowie durch den Fuhrpark. Der Fuhrpark beinhaltet auch Firmenfahrzeuge, die Mitarbeitern auch zur privaten Nutzung überlassen werden.
Die Produktion bei STRATEC fokussiert sich größtenteils auf den Prototypenbau, die Endmontage und die Testung der Produkte. Daher sind sowohl der produktionsbedingte Energieverbrauch als auch die Emissionen vergleichsweise gering.
Seit 2017 orientiert sich STRATEC bei der Erfassung von Treibhausgasemissionen am international anerkannten Greenhouse Gas Protocol (GHG). STRATEC unterteilt daher seine Emissionen in direkte (Scope 1) und indirekte Emissionen (Scope 2). Die berichteten direkten Emissionsdaten beziehen sich somit auf die Verbrennung von Gas an den STRATEC Standorten sowie die Kraftstoffverbrennung durch den Fuhrpark. Energiebezogene indirekte Emissionen entstehen durch die Energieerzeugung bei externen Lieferanten. Scope 3-Emissionen, welche zum Beispiel bei der Produktion von bezogenen Vorprodukten entstehen, werden derzeit nicht erfasst. Durch die erstmalige Anwendung der Berechnungsmethoden nach dem Greenhouse Gas Protocol, wurden die Vorjahreswerte angepasst.
In 2017 reduzierten sich die konzernweiten Kohlendioxid-Emissionen aus Gas-und Stromverbrauch sowie dem Fuhrpark um -1,7% auf 1.974,7 Tonnen.
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Gasverbrauch1 (Scope 1) |
369,7 | 348,9 |
| Fuhrpark (Scope 1) | 291,8 | 301,7 |
| Stromverbrauch1 (Scope 2) |
1.313,1 | 1.358,7 |
| Gesamt | 1.974,7 | 2.009,3 |
1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige
Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen
Um Kohlendioxid-Emissionen zu reduzieren setzt STRATEC an den Standorten Birkenfeld (DE) und Beringen (CH) auf erneuerbare Energien. In Birkenfeld liefert eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 130 Kilowatt-Peak (kWp) seit Dezember 2011 erneuerbare Energie. Diese Anlage produzierte seit dem ersten vollen Jahr der Installation durchschnittlich 137.739 Kilowattstunden (kWh) grüne Energie pro Jahr, wodurch im Vergleich zu traditioneller Energiegewinnung jährlich etwa 65 Tonnen Kohlendioxid-Emissionen vermieden werden können. Seit der Inbetriebnahme konnten 828 Megawattstunden (MWh) grüne Energie erzeugt werden.
Im Jahr 2016 wurde auch am Standort in Beringen (CH) eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 95 kWp installiert. In 2017 produzierte diese Anlage 68.140 kWh grüne Energie.
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Birkenfeld (DE) | 138.947 | 133.363 |
| Beringen (CH) | 68.140 | 74.120 |
| Gesamt | 207.087 | 207.483 |
Eine sorgsame und saubere Abfalltrennung sowie eine korrekte Entsorgung von Gefahrenstoffen sind für STRATEC selbstverständlich. STRATEC hat daher die 4R-Methode eingeführt, um die Umweltverschmutzung so gering wie möglich zu halten bzw. diese zu vermeiden:
Bei STRATEC werden Abfallarten in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, um die Umweltrelevanz des Abfalls zu klassifizieren. Die unbedenklichen Abfälle werden seit 2015 in Siedlungsabfälle, Kartonagen / Papier, Metalle und Holzabfälle getrennt. Die Art der Trennung an den Standorten in England, USA, China, Ungarn und Rumänien entspricht den Vorgaben der einzelnen Länder. Gesondert entsorgt werden Abfallstoffe mit elektronischen Bauteilen, Chemikalien, Öle sowie Laborabfälle wie beispielsweise Blutproben. Für die Entsorgung und das Recycling des Abfalles arbeitet STRATEC eng mit spezialisierten Abfallentsorgungsunternehmen zusammen.
Auch innerhalb der Lieferkette legt STRATEC hohen Wert auf die Abfallvermeidung durch den Einsatz recyclebarer Materialien. Hierzu sind STRATECs Lieferanten zur Verwendung recyclebarer Verpackungen verpflichtet. Ausnahmen zu dieser Regelung müssen von STRATEC explizit genehmigt werden. STRATEC greift zudem auf Pendelbehälter zurück, die nach Erhalt einer Lieferung zu erneuten Verwendung an den Lieferanten zurückgeschickt werden.
Gegenüber dem Vorjahr stieg in 2017 die konzernweite Abfallmenge um 4,1% auf 198,3 Tonnen und blieb somit prozentual sowohl hinter dem Umsatzwachstum als auch dem Mitarbeiterwachstum der Gruppe zurück.
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Abfallaufkommen1 | 198,3 | 190,5 |
1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen
Mit Ausnahme des Produktionsstandorts in Ungarn wird innerhalb von STRATECs Produktionsprozessen nur eine relativ geringe Menge an Wasser verbraucht, welches zudem nicht in den gefertigten Produkten verbleibt. Für alle Standorte entspricht daher die Abwassermenge der Brauchwassermenge. Eine Ausnahme stellt hierbei der Standort Ungarn dar, da dort in nennenswertem Umfang Reagenzien und sonstige Flüssigkeiten abgefüllt werden. Am Standort Ungarn sind in 2017 6.915m3 (Vorjahr: 6.823m3 ) Brauchwasser und 778m3 (Vorjahr: 767m3 ) Abwasser angefallen. Die konzernweite Wasserverbrauchsmenge in 2017 stieg gegenüber Vorjahr nur geringfügig um 1,5% auf 14.924 m³ und ist zum großen Teil der gestiegenen Mitarbeiterzahl und höheren Produktionsleistung geschuldet.
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Wasserverbrauch1 | 14.924 | 14.713 |
| Abwasser1 | 8.787 | 8.657 |
1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen
Bereits während Geräteentwicklung achtet STRATEC auf ein schlankes ressourcenschonendes Design sowie auf den Einsatz von zukunftsorientierten recycelbaren Werkstoffen.
Durch Leichtbau und Materialreduktion wird bei der Entwicklung des Produktdesigns sich auf die wesentlichen Komponenten der Rohstoffeinsatz konzentriert. Dies wirkt sich nebenbei positiv auf die Materialkosten aus.
STRATEC versucht beim Einsatz von Edelstahl und Aluminium möglichst auf Beschichtungen zu verzichten, da diese meist mit Schadstoffen oder kritischen Stoffen behaftet sind. Aufgrund der thermisch energetisch guten Verwertbarkeit verwendet STRATEC häufig den Werkstoff Thermoplast. Eine Wiederverwendung dieser Kunststoffe ist aus Gründen der potentiellen Kontamination nicht zulässig.
Bei der Entwicklung von Verbrauchsgütern wie beispielsweise Pipettenspitzen, Reagenzienbehältern oder Reaktionsküvetten, setzt STRATEC prinzipiell nur Thermoplaste ein, die thermisch gut verwertbar sind und einen minimalen Schadstoffanteil enthalten. Eine Wiederverwendung dieser Kunststoffe verbietet sich ebenfalls aus Gründen der potentiellen Kontamination.
Bei der Entwicklung von Flachbaugruppen (Printed Circuit Board Assembly – PCBAs, bestückte Leiterplatten) achtet STRATEC darauf, die Leiterplattengrundfläche sehr klein zu wählen, das Schaltungsdesign so zu optimieren, dass nur zwei oder vier Kupferlagen benötigt werden und den separaten Bestückungsdruck einzusparen, indem Informationen in die Kupferlage mit eingebracht werden. Damit wird die Nutzeneffizienz bei der Herstellung von Baugruppen erhöht, der Maschineneinsatz vermindert, galvanische Prozesse beschleunigt und somit insgesamt nachhaltiger mit Rohstoffen umgegangen.
STRATEC achtet bei der Entsorgung benutzter Verbrauchsmaterialien auf eine strikte Trennung des Flüssigabfalls, um die thermische Verwertung zu optimieren. Daher werden in allen Geräten Restflüssigkeiten abgesaugt, bevor die Plastikkomponenten im Feststoffmüll verwertet werden.
Bei der Wahl von Materialien und Technologien sowie beim Zukauf von Komponenten achtet STRATEC streng auf die Einhaltung der EU-Richtlinie 2011/65/EU. Inhalt dieser "RoHS-Richtlinie" ist die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
STRATEC beachtet bei der Geräteentwicklung und -produktion bereits seit Inkrafttreten der vorherigen und inzwischen abgelösten Richtlinie, 2002/95/EG, die geforderten Stoffbeschränkungen, so dass STRATEC-Produkte bereits vor der obligatorischen Anwendung der Richtlinie auf In-vitro-Diagnostika, konform zur "RoHS-Richtlinie" gefertigt wurden. Weitere Stoffbeschränkungen im Rahmen der 2011/65/EU, die beispielsweise in Form delegierter Rechtsakte veröffentlicht werden, werden von STRATEC identifiziert und bei Produktdesign, Änderungsmanagement und Beschaffungsprozess berücksichtigt.
Eine analoge, proaktive Handlungsweise in Bezug auf Material Compliance verfolgt STRATEC hinsichtlich der europäischen Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung; Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die zur Konstruktion der Geräte verwendeten Materialien keine Gefahr für Bearbeiter, Anwender und Entsorger darstellen und auf lange Sicht auf dem Markt zugelassen, verfügbar und einsetzbar sind.
Die Mitarbeiter mit ihren individuellen Fähigkeiten, ihrem Ideenreichtum und ihrer besonderen Einsatzbereitschaft sind die Quelle von STRATECs Erfolg. Personalentwicklungs-, Arbeitsschutz sowie Gesundheitsthemen sind daher für STRATEC von übergeordneter Bedeutung. Als langfristiges Ziel strebt STRATEC den kontinuierlichen Ausbau von Personalentwicklungsmöglichkeiten sowie eine anhaltende Weiterentwicklung seiner Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen an. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für STRATEC zudem unerlässlich, sich durch Offenheit, Aufgeschlossenheit und Flexibilität, als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt zu positionieren.
Der Ideenreichtum und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter bilden den Ursprung für neue, innovative Technologien. Daher legt STRATEC viel Wert auf die Förderung ihrer Mitarbeiter. STRATEC bietet ihren Mitarbeitern individuell verschiedene Weiterbildungsprogramme an. Hierzu zählen Schulungen zu allgemeinen Themen für alle Mitarbeiter, sowie Schulungen, die auf Funktionen bzw. Aufgaben in den einzelnen Bereichen zugeschnitten sind. In 2017 wurde zudem ein Führungskräftetraining zum Thema Personalführung ins Leben gerufen. Dieses Training findet von nun an in regelmäßigen Abständen von sechs Monaten statt.
Neben den Empfehlungen und Anweisungen für eine Schulung von Vorgesetzten, können auch Mitarbeiter die Teilnahme an fachspezifischen Schulungen bzw. Fortbildungskursen beantragen. Das Thema Weiterqualifizierung ist ein fester Bestandteil in den regelmäßigen Feedbackgesprächen mit den Vorgesetzten.
Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Element von STRATECs Unternehmensverantwortung gegenüber den Mitarbeitern. Als oberstes Sicherheitsziel ist ein verletzungs- und krankheitsfreies Arbeitsumfeld definiert, das allen Mitarbeitern, Lieferanten, Partnern und Kunden zu Gute kommt.
Dies gewährleistet STRATEC durch ein vorausschauendes Arbeitssicherheitsmanagement. Hierfür wurde ein Sicherheitsingenieur benannt, der sich um das Thema Arbeitssicherheit und -gesundheit kümmert. Es werden regelmäßig spezielle Gesundheitsschutzprogramme für Ersthelfer und Evakuierungshelfer sowie Arbeitssicherheitsschulungen durchgeführt. Betriebsunfälle werden erfasst und Verbandsbucheinträge dokumentiert, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können, um die Sicherheit am Arbeitsplatz weiter zu erhöhen.
Alle Mitarbeiter der STRATEC-Gruppe werden durch die Corporate Compliance Policy dazu verpflichtet, sich gemäß den Richtlinien der Arbeitssicherheit und -gesundheit zu verhalten und die Grundhaltung des Unternehmens in diesen Punkten widerzuspiegeln. Potentielle Sicherheitsrisiken sind von Mitarbeitern sofort zu melden.
Zum Thema Gesundheit werden zudem Präventionsmaßnahmen und Programme durchgeführt, wie beispielsweise eine freiwillige jährliche Augen- und Rückenuntersuchung oder Seminare zum Thema gesunde Ernährung. Ebenfalls werden auf die einzelnen Arbeitsplätze zugeschnittene ärztliche Kontrolluntersuchungen sowie spezielle Impfungen für die Mitarbeiter angeboten. Im Jahr 2017 wurde ebenfalls ein Gesundheitstag durch die arbeitsmedizinische Fachangestellten durchgeführt.
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Arbeitsunfälle | 12 | 14 |
| Wegeunfälle | 6 | 10 |
| Gesamt | 18 | 24 |
Die Anzahl der Arbeitsunfälle befindet sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau. In 2017 gab es konzernweit 12 Arbeitsunfälle sowie 6 Wegeunfälle. Gegenüber Vorjahr bedeutet dies einem Rückgang von 14% beziehungsweise 40%. Um die Unfallzahlen weiterhin niedrig zu halten, werden die einzelnen Unfälle analysiert und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung getroffen.
| 2017 | 2016 | ||
|---|---|---|---|
| Fehlzeiten in % | 3,6 | 3,7 1 | Frauenquote |
1 Ohne Einbeziehung der in 2016 getätigten Akquisitionen
Die konzernweite Fehlzeitenquote, d.h. durch Krankheit bedingte Abwesenheiten relativ zur Sollarbeitszeit, liegt mit 3,6% in 2017 weiterhin auf niedrigem Niveau. Die in 2017 erstmalige Einbeziehungen der in 2016 akquirierten Tochtergesellschaften hatte dabei keinen Einfluss auf die konzernweite Fehlzeitenentwicklung. Unter Herausrechnung dieser Akquisitionen würde sich für 2017 eine Fehlzeitenquote von ebenfalls 3,6% ergeben.
STRATEC bietet seinen Mitarbeitern flexible Arbeitszeit- sowie Gleitzeitregelungen an. Ebenfalls können bei STRATEC Teilzeitmodelle gewählt werden, die vor allem Mitarbeitern mit Kindern zu Gute kommen. Dies erleichtert einen Wiedereinstieg und kann in eine spätere Vollzeitbeschäftigung übergehen. In der gesamten STRATEC-Gruppe werden Mitarbeiter in unvorhersehbaren Situationen mit individuellen Arbeitszeitmodellen unterstützt.
Innovation durch Vielfalt – In einer vielfältigen Mitarbeiterstruktur sieht STRATEC einen großen Mehrgewinn. Eine große personelle und kulturelle Vielfalt wird als innovationstreibende Kraft gesehen, die es ermöglicht besser und schneller auf technologische Änderungen und Kundenbelange einzugehen. Ferner sieht STRATEC es als unerlässlich an, gerade in Zeiten eines Fachkräftemangels, sich durch seine Offenheit und Aufgeschlossenheit als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt zu positionieren.
STRATEC behandelt alle Mitarbeiter gleich und bieten ihnen die gleichen beruflichen Chancen, unabhängig von Alter, Behinderung, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung oder anderen nicht relevanten Faktoren. Die Corporate Compliance Policy verpflichtet alle Beschäftigten weltweit zum respektvollen und gesetzestreuen Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern, Kunden und Behörden.
STRATEC ist sich bewusst, dass seine Führungskräfte eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Vielfalt und Inklusion spielen. Aus diesem Grund wird Vielfalt in der Praxis durch den STRATEC-Vorstand aktiv gefördert.
Ein Augenmerk liegt auch hier auf der stärkeren Beteiligung von Frauen in Führungspositionen. In 2017 wurden daher für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil bis zum 30. Juni 2020 von jeweils 20% beschlossen. Um diese Ziele zu erreichen, werden in 2018 eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählt insbesondere das Ausrollen eines Schulungsprograms für die erste und zweite Führungsebene, mit dem Ziel, konzernweit alle Führungskräfte für das Thema Vielfalt und Inklusion weiter zu sensibilisieren. STRATEC wird zudem weitere Initiativen einleiten, um Eltern den Wiedereintritt nach einer Elternzeit zu erleichtern.
Der Frauenanteil der STRATEC-Gruppe konnte von 24,2% auf 25,5% in 2017 gesteigert werden.
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Frauenquote in % | 25,5 | 24,2 |
In Bezug auf das Diversitätskonzept zur Organbesetzung wird auf die Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com > Corporate Governance zur Verfügung steht verwiesen.
Als global agierendes und dennoch regional verwurzeltes Unternehmen ist sich STRATEC seiner sozialen Verantwortung auf globaler sowie kommunaler Ebene bewusst. STRATEC unterstützt daher sowohl regionale als auch weltweit agierende gemeinnützige Organisationen, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine. Im Jahr 2017 wurden solche Organisationen mit einem Gesamtvolumen von 97.250€ unterstützt. An allen Standorten wird zudem ein offener und konstruktiver Dialog mit den verschiedensten Ansprechpartnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft geführt, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Regionen zu verbessern und die dort lebenden Menschen über Tätigkeiten und Entwicklungen die Ihr Leben betreffen zu informieren.
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Spenden / Unterstützungen | 97.250 | 87.857 |
Das Auftreten von Korruptions- und Bestechungsvorfällen innerhalb der STRATEC-Gruppe kann schwerwiegende Folgen auf die Unternehmensreputation sowie für bestehende und künftige Geschäftsbeziehungen haben. Korruption hat ebenfalls enorme negative Auswirkungen auf die Gesellschaft, die politische Integrität sowie den allgemeinen Wohlstand.
Maßnahmen zur Prävention von Korruption und Bestechung sind daher integraler Bestandteil des STRATEC-Compliance-Verständnisses und wurden in der konzernweit verbindlichen Corporate Compliance Policy zusammengefasst. Diese ist für alle Mitarbeiter bindend. Hierbei ist die Beachtung von unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtsordnungen genauso wichtig, wie das Einhalten ethischer Grundsätze. Kernelemente der Corporate Compliance Policy bei STRATEC sind:
Um die unternehmensweite Compliance-Kultur zu festigen wurde im Geschäftsjahr 2016 ein neues einheitliches Design der STRATEC-Compliance entwickelt und durch konzernweite Compliance-Schulungen in allen Tochterunternehmen ausgerollt. Zum 31. Dezember 2017 haben konzernweit alle 1.070 Mitarbeiter der STRATEC-Gruppe diese Compliance-Schulung durchlaufen. In 2017 wurde zudem ein anonymisiertes Hinweisgebersystem für Hinweise auf Regel-und Rechtsverstöße etabliert.
STRATECs Compliance System wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Es bildet einen integralen Bestandteil innerhalb des STRATEC-Konzerns. Vor diesem Hintergrund finden in regelmäßigen Abständen persönliche Gespräche zwischen allen Vorgesetzten und dem zuständigen Compliance Officer statt. Ziel dieser Gespräche ist es, potentielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und die Führungsteams kontinuierlich für das Thema Compliance zu sensibilisieren. Dadurch werden STRATECs Führungsteams in die Lage versetzt, bestimmte Risiken zu erkennen, durch die Analyse und Entwicklung geeigneter Strategien Risiken zu vermeiden und Handlungsgebote zu befolgen bzw. erforderliche Maßnahmen einleiten zu können. Der Compliance Officer berichtet direkt an den Vorstand. Der Vorstand nimmt seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat wahr.
STRATEC erwartet von jedem Mitarbeiter ein compliancekonformes Verhalten, um sicherzustellen, dass in dessen Verantwortungsbereich geschäftliche Entscheidungen sowie Handlungen stets im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und der Corporate Compliance Policy stehen und darüber hinaus den Unternehmensinteressen dienen.
STRATEC bekennt sich zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen sowie zu den Richtlinien des UN Global Compact und bietet ihren Beschäftigten in der gesamten Unternehmensgruppe ein hohes Maß an sozialer Absicherung sowie eine leistungsorientierte Vergütung. Die Haltung bezüglich Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte ist in konzernweit verbindlichen Richtlinien niedergeschrieben. Die Corporate Compliance Policy verpflichtet alle Beschäftigten weltweit zum respektvollen und gesetzestreuen Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern, Kunden und Behörden.
Auch wenn STRATECs Lieferanten sich zum ganz überwiegenden Teil in westlichen Industrieländern befinden, sind Risiken von Menschenrechtsverletzungen insbesondere in der vorgelagerten Lieferkette nicht auszuschließen. STRATEC erwartet daher von seinen Lieferanten die gleichen Standards bezüglich der Sicherstellung und Einhaltung der Menschenrechte.
Zu diesem Zweck wurden in der Business Unit Instrumentation, alle Baugruppenlieferanten vertraglich zur Einhaltung des allgemeingültigen STRATEC-Verhaltenskodex (Code of Conduct) verpflichtet, der sich an den Richtlinien des UN Global Compact, an den Konventionen der ILO, an der UN-Erklärung der allgemeinen Menschen- und Kinderschutzrechte sowie der OECD-Richtlinien für international agierende Unternehmen orientiert. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird zudem im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Audits überprüft.
STRATEC verfolgt das Ziel, bis Ende 2019 auch alle Lieferanten seiner in 2016 akquirierten Tochtergesellschaften (Diatron und STRATEC Consumables) vertraglich zur Einhaltung des allgemeingültigen STRATEC-Verhaltenskodex zu verpflichten.
Im Geschäftsjahr 2017, sowie in den vorangegangenen Geschäftsjahren, wurden innerhalb der STRATEC-Gruppe und ihrer Lieferkette keine Menschenrechtsverletzungen festgestellt.
Birkenfeld, den 5. April 2018
STRATEC Biomedical AG
Der Vorstand
Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle
Dr. Claus Vielsack
für das Geschäftsjahr 2017 der STRATEC Biomedical AG
Konzernbilanz / 76 Konzern-Gesamtergebnisrechnung / 78 Konzern-Kapitalflussrechnung / 79 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung / 80
| in T€ | Anhang | 31.12.2017 | 31.12.2016 angepasst1 |
01.01.2016 angepasst1 |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte • Geschäfts- oder Firmenwerte • Übrige immaterielle Vermögenswerte |
(01) | 42.018 68.708 |
42.841 75.935 |
5.125 25.867 |
| 110.726 | 118.776 | 30.992 | ||
| Sachanlagen | (02) | 35.701 | 32.789 | 19.595 |
| Finanzielle Vermögenswerte | (07) | 240 | 378 | 184 |
| Latente Steuern | (11) | 128 | 99 | 21 |
| 146.795 | 152.042 | 50.792 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Vorräte • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe • Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen • Fertige Erzeugnisse und Waren |
(03) | 15.380 6.367 6.133 27.880 |
13.029 5.302 6.188 24.519 |
9.375 3.853 2.791 16.019 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen • Forderungen aus Fertigungsaufträgen • Forderungen gegen verbundene Unternehmen • Finanzielle Vermögenswerte • Übrige Forderungen und Vermögenswerte • Ertragsteuerforderungen |
(04) (05) (06) (07) (08) (08) |
39.126 7.210 24 12.498 4.563 1.543 |
38.890 2.348 22 5.695 3.870 4.081 |
24.045 1.470 23 2.779 2.358 5.038 |
| 64.964 | 54.906 | 35.713 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (25) | 24.137 | 26.500 | 56.415 |
| 116.981 | 105.925 | 108.147 | ||
| 263.776 | 257.967 | 158.939 |
Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen
von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 ab
(siehe Abschnitt A des Konzernanhangs).
| in T€ | Anhang | 31.12.2017 | 31.12.2016 angepasst1 |
01.01.2016 angepasst1 |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | (09) | |||
| Gezeichnetes Kapital | 11.921 | 11.861 | 11.853 | |
| Kapitalrücklage | 22.417 | 20.437 | 20.061 | |
| Gewinnrücklagen | 121.058 | 104.552 | 93.901 | |
| Eigene Anteile | -89 | -118 | -172 | |
| Übriges Eigenkapital | 2.530 | 5.609 | 3.651 | |
| 157.837 | 142.341 | 129.294 | ||
| Langfristige Schulden | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | (12) | 62.581 | 3.035 | 4.328 |
| Übrige Verbindlichkeiten | (14) | 222 | 434 | 22 |
| Pensionsrückstellungen | (10) | 3.402 | 3.386 | 1.244 |
| Latente Steuern | (11) | 11.035 | 14.574 | 5.384 |
| 77.240 | 21.429 | 10.978 | ||
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | (12) | 10.360 | 72.793 | 3.816 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (13) | 6.928 | 7.100 | 3.436 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | (13) | 0 | 0 | 14 |
| Übrige Verbindlichkeiten | (14) | 8.204 | 12.631 | 8.391 |
| Rückstellungen | (15) | 1.031 | 1.348 | 1.508 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | (15) | 2.176 | 325 | 1.502 |
| 28.699 | 94.197 | 18.667 | ||
| 263.776 | 257.967 | 158.939 |
| in T€ | Anhang | 2017 | 2016 angepasst1 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (16) | 209.764 | 184.911 |
| Umsatzkosten | (17) | -142.268 | -123.350 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 67.496 | 61.561 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | (18) | -10.262 | -8.054 |
| Vertriebskosten | (19) | -12.918 | -12.779 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | (20) | -20.979 | -15.995 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (21) | -3.858 | -4.472 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (21) | 9.361 | 3.866 |
| Betriebsergebnis | 28.840 | 24.127 | |
| Finanzerträge | 109 | 104 | |
| Finanzaufwendungen | -816 | -1.078 | |
| Übriges Finanzergebnis | -106 | -307 | |
| Finanzergebnis | (22) | -813 | -1.281 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 28.027 | 22.846 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag a) laufender Steueraufwand b) latenter Steuerertrag |
(11) | -6.484 4.092 |
-6.537 3.188 |
| Konzernergebnis | 25.635 | 19.497 | |
| Posten, die nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können: |
|||
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | -86 | -56 | |
| Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden können: |
|||
| Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe |
-4.478 | 974 | |
| Wertveränderungen Finanzinvestitionen | 1.485 | 1.040 | |
| Sonstiges Ergebnis | -3.079 | 1.958 | |
| Gesamtergebnis | 22.556 | 21.455 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € | (23) | 2,16 | 1,65 |
| Anzahl der zugrunde gelegten Aktien (unverwässert) | 11.881.254 | 11.851.382 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in € | (23) | 2,14 | 1,63 |
| Anzahl der zugrunde gelegten Aktien (verwässert) | 11.984.437 | 11.936.660 |
Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen
im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 ab (siehe Abschnitt A des Konzernanhangs).
| in T€ | Anhang | 2017 | 2016 angepasst1 |
|---|---|---|---|
| Laufende Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernergebnis (nach Steuern) | 25.635 | 19.497 | |
| Abschreibungen | 18.488 | 11.211 | |
| Laufender Ertragsteueraufwand | (11) | 6.484 | 6.537 |
| Gezahlte Ertragsteuern abzüglich erhaltene Ertragsteuern | -2.131 | -6.602 | |
| Finanzerträge | (22) | -109 | -104 |
| Finanzaufwendungen | (22) | 816 | 1.078 |
| Gezahlte Zinsen | -1.044 | -604 | |
| Erhaltene Zinsen | 109 | 60 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen | 2.772 | 1.605 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge | -7.100 | -2.193 | |
| Erfolgswirksame Veränderung der Nettopensionsrückstellungen | (10) | 161 | 369 |
| Erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern | (11) | -4.092 | -3.188 |
| - Gewinn/+Verlust aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 13 | 474 | |
| - Zunahme /+Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Vermögenswerte |
-11.723 | -9.862 | |
| + Zunahme /-Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden |
1.702 | -2.022 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 29.981 | 16.256 | |
| Investitionstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten • Sachanlagen • Finanzanlagen |
22 5 |
82 104 |
|
| Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte • Immaterielle Vermögenswerte • Sachanlagen • Finanzanlagen |
-6.354 -9.312 -1 |
-2.773 -7.206 -50 |
|
| Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen abzüglich erworbener Zahlungsmittel |
0 | -76.885 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -15.640 | -86.728 | |
| Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 27.500 | 67.550 | |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | -36.159 | -18.313 | |
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktien aus Mitarbeiter-Aktienoptionsprogrammen | 1.810 | 254 | |
| Dividendenzahlungen | -9.129 | -8.885 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -15.978 | 40.606 | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -1.637 | -29.866 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode | 26.500 | 56.415 | |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 | 51 | |
| Einfluss von Wechselkursänderungen | -726 | -100 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | (25) | 24.137 | 26.500 |
Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 ab (siehe Abschnitt A des Konzernanhangs).
| in T€ | Anhang | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage |
|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2015 | (09) | 11.853 | 20.061 |
| Anpassungen nach IAS 8.41 | (A) | ||
| 1. Januar 2016 (angepasst1 ) |
11.853 | 20.061 | |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | |||
| • Dividendenzahlung | |||
| • Ausgabe Bezugsaktien aus Aktienoptionsprogrammen abzüglich Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern |
8 | 247 | |
| • Einstellungen aufgrund von Aktienoptionsplänen | 138 | ||
| • Einstellungen aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungsprogramm | -9 | ||
| Angepasstes Gesamtergebnis des Jahres | |||
| Veränderung Konsolidierungskreis | |||
| 31. Dezember 2016 (angepasst1 ) |
(09) | 11.861 | 20.437 |
| Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern | |||
| • Dividendenzahlung | |||
| • Ausgabe Bezugsaktien aus Aktienoptionsprogrammen abzüglich Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern |
60 | 1.750 | |
| • Einstellungen aufgrund von Aktienoptionsplänen | 140 | ||
| • Einstellungen aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungsprogramm | 90 | ||
| Gesamtergebnis des Jahres | |||
| Veränderung Konsolidierungskreis | |||
| 31. Dezember 2017 | (09) | 11.921 | 22.417 |
Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 ab (siehe Abschnitt A des Konzernanhangs).
| Gewinnrücklagen Übriges Eigenkapital |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzern eigenkapital |
Währungs umrechnung |
Pensionspläne | Rücklage Zeitwert |
Eigene Anteile |
Freie Gewinn rücklagen |
Kummulierte Ergebnisse |
| 130.280 | 4.278 | -47 | 0 | -172 | 19.392 | 74.915 |
| -986 | -580 | -406 | ||||
| 129.294 | 4.278 | -627 | 0 | -172 | 19.392 | 74.509 |
| -8.885 | -8.885 | |||||
| 255 | ||||||
| 138 | ||||||
| 45 | 54 | |||||
| 21.455 | 974 | -56 | 1.040 | 19.497 | ||
| 39 | 39 | |||||
| 142.341 | 5.252 | -683 | 1.040 | -118 | 19.392 | 85.160 |
| -9.128 | -9.129 | |||||
| 1.810 | ||||||
| 140 | ||||||
| 119 | 29 | |||||
| 22.556 | -4.478 | -86 | 1.485 | 25.635 | ||
| 0 | 0 | |||||
| 157.837 | 774 | -769 | 2.525 | -89 | 19.392 | 101.666 |
für das Geschäftsjahr 2017 der STRATEC Biomedical AG
Die STRATEC Biomedical AG (im Folgenden "STRATEC AG") mit Sitz in der Gewerbestraße 35 – 37, 75217 Birkenfeld, Deutschland, projektiert, entwickelt und produziert vollautomatische Analysensysteme für Partner aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie. Darüber hinaus bietet die STRATEC AG Probenvorbereitungslösungen, integrierte Laborsoftware sowie komplexe Verbrauchsmaterialien für diagnostische und medizinische Anwendungen an. Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung über das Design und die Produktion bis zur Qualitätssicherung abgedeckt. Die Partner vermarkten die Systeme, Software und Verbrauchsmaterialien weltweit als Systemlösungen, in der Regel gemeinsam mit ihren Reagenzien, an Laboratorien, Blutbanken und Forschungseinrichtungen. Die STRATEC AG entwickelt ihre Produkte mit eigenen patentgeschützten Technologien.
Die STRATEC AG ist im Handelsregister in Mannheim, Deutschland, unter der Nr. HRB 504390 registriert.
Der Vorstand der STRATEC AG hat den Konzernabschluss am 5. April 2018 aufgestellt und an den Aufsichtsrat weitergeleitet. In seiner Sitzung am 9. April 2018 wird der Aufsichtsrat der STRATEC AG über die Billigung des Konzernabschlusses entscheiden. Der zum 31. Dezember 2017 aufgestellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der von der STRATEC AG als oberstes Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ist in Anwendung von § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) in Übereinstimmung mit den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC), sowie den ergänzenden anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden.
Der Konzernabschluss wurde in Tausend Euro (T€) aufgestellt. Die Beträge im Konzernanhang werden, soweit nicht anders vermerkt ist, in T€ angegeben. Aufgrund von Rundungen und der Darstellung in T€ ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im Konzernabschluss der STRATEC AG nicht genau zu der angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Angaben widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Das Geschäftsjahr des Konzernabschlusses entspricht dem Kalenderjahr. Sämtliche Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden.
In der Konzernbilanz, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Konzernanhang erläutert. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig gelten alle Vermögenswerte und Schulden, soweit sie innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind oder veräußert werden sollen. Zur Realisation innerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs der Gesellschaft bestimmte Vermögenswerte und Schulden gelten jedoch auch dann als kurzfristig, wenn ihre Fälligkeit mehr als zwölf Monate beträgt. Schulden bei der für die STRATEC AG ein uneingeschränktes Recht besteht, die Erfüllung dieser um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben, werden als langfristig eingestuft. Latente Steuern sind nach IAS 1.56 grundsätzlich als langfristig darzustellen.
Im Geschäftsjahr 2017 waren die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden.
| Standard | Titel | Inkrafttreten1 | EU-Endorsement |
|---|---|---|---|
| Neue und geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IAS 7 | Änderungen an IAS 7: Angabeninitiative | 01.01.2017 | 06.11.2017 |
| IAS 12 | Änderungen an IAS 12: Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste |
01.01.2017 | 06.11.2017 |
| IFRS 12 | Jährliche Verbesserungen an den IFRS (sog. "Annual Improvements"), Zyklus 2014 – 2016 |
01.01.2017 | 07.02.2018 |
Für Unternehmen wie die STRATEC AG mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr
Die Anwendung dieser Standards und Interpretationen im Geschäftsjahr 2017 erfolgte in Übereinstimmung mit den jeweiligen Übergangsvorschriften. Soweit in einzelnen Standards bzw. Interpretationen nicht ausdrücklich geregelt und nachfolgend gesondert erläutert, erfolgte die Anwendung grundsätzlich rückwirkend, d.h. die Darstellung erfolgte so, als ob die neuen Rechnungslegungsmethoden bereits immer angewandt worden wären. Die Vergleichszahlen wurden in diesen Fällen – soweit vom Standard gefordert – entsprechend angepasst.
Insgesamt hatte die erstmalige Anwendung der genannten Vorschriften bei der STRATEC AG keinen signifikanten Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis je Aktie sowie auf die Angaben im Konzernanhang.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses 2017 wurde festgestellt, dass in den Vorjahren sowohl bei der STRATEC Biomedical Switzerland AG, Schweiz, als auch der STRATEC Services AG, Schweiz, Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen beruflichen Alters,- Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aufgrund deren rechtlicher und tatsächlicher Ausgestaltung entgegen IAS 19.30 als beitragsorientierte Versorgungspläne eingestuft und gemäß IAS 19.50 ff. bilanziert wurden. Aufgrund dessen wurde diesbezüglich im laufenden Geschäftsjahr eine rückwirkende Anpassung gemäß IAS 8.41 ff. vorgenommen.
Sonstige zahlungsunwirksame
Erfolgswirksame Veränderung
Erfolgswirksame Veränderung
Cashflow aus laufender
Aus den vorgenommenen Anpassungen haben sich im Einzelnen folgende Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage ergeben:
| Bilanzposten | 31. Dezember 2015 (wie berichtet) |
Anpassungen nach IAS 8.41 |
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2016 |
|---|---|---|---|
| Gewinnrücklagen | 94.307 | -406 | 93.901 |
| Übriges Eigenkapital | 4.231 | -580 | 3.651 |
| Pensionsrückstellungen | 63 | 1.181 | 1.244 |
| Latente Steuern | 5.579 | -195 | 5.384 |
| Korrektur der Konzernbilanz der STRATEC Biomedical AG zum 31. Dezember 2016 (in T€) | |||
| Gewinnrücklagen | 105.033 | -481 | 104.552 |
| Übriges Eigenkapital | 6.506 | -897 | 5.609 |
| Pensionsrückstellungen | 1.753 | 1.633 | 3.386 |
| Latente Steuern | 14.829 | -255 | 14.574 |
| Korrektur der Konzern-Gesamtergebnisrechnung der STRATEC Biomedical AG für das Geschäftsjahr 2016 (in T€) | |||
| GuV-Posten | Geschäftsjahr 2016 (wie berichtet) |
Anpassungen nach IAS 8.41 |
Geschäftsjahr 2016 (angepasst) |
| Umsatzkosten | -123.275 | -75 | -123.350 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 61.636 | -75 | 61.561 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -15.993 | -2 | -15.995 |
| Betriebsergebnis | 24.204 | -77 | 24.127 |
| Finanzerträge | 81 | 23 | 104 |
| Finanzaufwendungen | -1.043 | -35 | -1.078 |
| Finanzergebnis | -1.269 | -12 | -1.281 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
22.935 | -89 | 22.846 |
| Latenter Steuerertrag | 3.174 | 14 | 3.188 |
| Konzernergebnis | 19.572 | -75 | 19.497 |
| Neubewertung von leistungs orientierten Pensionsplänen |
247 | -303 | -56 |
| Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe |
989 | -15 | 974 |
| Sonstiges Ergebnis | 2.276 | -318 | 1.958 |
| Gesamtergebnis | 21.848 | -393 | 21.455 |
| Verwässerte Ergebnis je Aktie in € |
1,64 | -0,01 | 1,63 |
| Korrektur der Konzern-Kapitalflussrechnung der STRATEC Biomedical AG für das Geschäftsjahr 2016 (in T€) | |||
| Posten in der Kapitalflussrechnung |
Geschäftsjahr 2016 (wie berichtet) |
Anpassungen nach IAS 8.41 |
Geschäftsjahr 2016 (angepasst) |
| Konzernergebnis (nach Steuern) | 19.572 | -75 | 19.497 |
| Finanzerträge | 81 | 23 | 104 |
| Finanzaufwendungen | -1.043 | -35 | -1.078 |
Erträge -1.836 -357 -2.193
der Nettopensionsrückstellungen -65 434 369
der latenten Steuern -3.174 -14 -3.188
Geschäftstätigkeit 16.256 0 16.256
Das IASB bzw. IFRS IC hat die nachfolgenden Standards, Änderungen bzw. Überarbeitungen von Standards und Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung bislang nicht verpflichtend ist. Voraussetzung für die Anwendung der neuen bzw. überarbeiteten Standards und Interpretationen ist unter anderem, dass diese im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens durch die Europäische Union angenommen werden.
| Standard | Titel | Inkrafttreten1 | EU-Endorsement |
|---|---|---|---|
| Neue und geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 01.01.2018 | 22.11.2016 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 01.01.2018 | 22.09.2016 |
| IFRS 15 | Klarstellung zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden | 01.01.2018 | 31.10.2017 |
| IFRS 2 | Änderungen: Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung |
01.01.2018 | 26.02.2018 |
| IFRS 4 | Änderungen: Anwendung IFRS 9 (Finanzinstrumente) im Anwendungsbereich von IFRS 4 (Versicherungsverträge) |
01.01.2018 | 03.11.2017 |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen an den IFRS (sog. "Annual Improvements"), Zyklus 2014– 2016 |
01.01.2018 | 07.02.2018 |
| IFRIC 22 | Interpretation zu Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen |
01.01.2018 | Erwartet im 1. Quartal 2018 |
| IAS 40 | Änderungen: Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien |
01.01.2018 | 14.03.2018 |
| IAS 19 | Änderungen: Plananpassungen, Kürzung oder Abgeltung | 01.01.2019 | Erwartet in 2018 |
| IAS 28 | Änderungen: Langfristige Anteile an Assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
01.01.2019 | Erwartet in 2018 |
| IFRS 9 | Änderungen: Vorfälligkeitsregelung mit negativer Ausgleichsleistungen | 01.01.2019 | Erwartet im 1. Quartal 2018 |
| IFRS 10, IAS 28 |
Änderungen: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zw. einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture 3 |
01.01.2019 | Endorsement durch Europäische Kommis sion verschoben |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse 2 | 01.01.2019 | 31.10.2017 |
| IFRC 23 | Ungewissheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | Erwartet im 3. Quartal 2018 |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen an den IFRS (sog. "Annual Improvements"), Zyklus 2015 – 2017 |
01.01.2019 | Erwartet in 2018 |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 | Offen |
1 Für Unternehmen wie die STRATEC AG mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr
2 Frühzeitige Anwendung ist nur zulässig bei gleichzeitiger Anwendung des IFRS 15 3 Der Erstanwendungszeitpunkt für diese Änderung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben
Die STRATEC AG beabsichtigt nicht, diese Standards und Interpretationen bzw. die relevanten Änderungen vorzeitig freiwillig anzuwenden.
Aus Gründen der Berichtseffizienz werden nachfolgend nur die Standards bzw. Interpretationen beschrieben, bei denen es auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes in Bezug auf das Geschäftsmodell und der im STRATEC-Konzern vorkommenden Geschäftsvorfälle mit hoher Wahrscheinlichkeit in zukünftigen Geschäftsjahren zu Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung bzw. Berichterstattung und Offenlegung im Konzernabschluss kommen wird.
Im Juli 2014 hat das IASB den Standard IFRS 9 (Finanzinstrumente) veröffentlicht, mit dem IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) abgelöst werden soll. IFRS 9 (Finanzinstrumente) enthält einen neuen Klassifizierungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, wobei sich der Standard grundlegend auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach denen sie gesteuert werden, bezieht. Ferner wird das Modell der "eingetretenen Verluste" nach IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) durch ein zukunftsorientiertes Modell der "erwarteten Kreditausfälle" ersetzt. Des Weiteren regelt IFRS 9 (Finanzinstrumente) die Anwendung von Hedge Accountings neu, indem die Risikomanagementaktivitäten, insbesondere bezüglich der Steuerung nicht finanzieller Risiken, detailliert darzustellen sind.
Für die STRATEC AG werden sich in diesem Zusammenhang folgende wesentlichen Auswirkungen ergeben, für deren Verständnis wir insbesondere auch auf unser Ausführungen zu der in diesem Abschluss angewendeten Rechnungslegungsmethoden unter Abschnitt "B. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" verweisen. Dort ist insbesondere auch die derzeitige bilanzielle Behandlung der Anteile an der Quanterix Corporation, USA, dargestellt. Diese sind bislang der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" nach IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zugeordnet. Aufgrund der ersatzlosen Streichung dieser Kategorie unter Anwendung des IFRS 9 (Finanzinstrumente) sind die Anteile an der Quanterix Corporation, USA, zukünftig nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) zu klassifizieren. Da es sich bei den Anteilen an der Quanterix Corporation, USA, zum Stichtag 31. Dezember 2017 um Eigenkapitalinstrumente (im Sinne der Definition des IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung)) handelt, welche zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Klassifikation als "Held for Trading" nicht erfüllt haben, fallen diese Anteile in den Anwendungsbereich des IFRS 9.4.1.4 i.V.m. IFRS 9.5.7.5. Damit hat die STRATEC AG aufgrund der Tatsachen und Umstände zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 (Finanzinstrumente) am 1. Januar 2018 nach IFRS 9.7.2.8 (b) i.V.m. IFRS 9.B7.2.1 (erstmals) die Möglichkeit zur Designation der Anteile an der Quanterix Corporation, USA, für eine erfolgswirksame oder erfolgsneutrale Folgebewertung für das Geschäftsjahr 2018 und folgende Geschäftsjahre. Die Klassifikation und die hieraus gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen erfolgen rückwirkend auf den 1. Januar 2018. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass das Wahlrecht nach IFRS 9.B5.7.1 für jeden einzelnen Anteil ("on a share-by-share-basis") separat ausgeübt werden kann.
Wenn die STRATEC AG danach (für einzelne Anteile) von der erfolgswirksamen (Regel-) Bewertung nach IFRS 9.4.1.4 Gebrauch machen würde, dann würde sich im Gegensatz zur aktuellen Bewertung nach IAS 39.55 (b) auch ohne Ausbuchung ("derecognition") der Anteile eine Erfolgswirkung in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zu jedem Stichtag ergeben. Würde die STRATEC AG hingegen von der erfolgsneutralen Folgebewertung (für einzelne Anteile) Gebrauch machen, dann würde sich gemäß IFRS 9.B.5.7.1 im Gegensatz zur aktuellen Bewertung auch bei einer Ausbuchung keine Übertragung vom sonstigen Ergebnis in den Gewinn oder Verlust ergeben. Da die Anteile an der Quanterix Corporation, USA, zudem in USD gehandelt werden und es sich dabei um einen nicht-monetären Vermögenswert handelt, sind die daraus resultierenden Fremdwährungseffekte nach IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) i.V.m. IFRS 9.B5.7.3. zu behandeln. Damit kann es – je nach erfolgswirksamer oder erfolgsneutraler Folgebewertung der Anteile an der Quanterix Corporation, USA, – zu einer erfolgswirksamen oder erfolgsneutralen Behandlung auch der Fremdwährungsumrechnungseffekte kommen.
Wie unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz" im Punkt "7. Finanzielle Vermögenswerte" sowie unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" dargestellt, beträgt der beizulegende Zeitwert der Anteile an der Quanterix Corporation, USA, zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 TEUR 11.140. Davon sind zu diesem Zeitpunkt TEUR 2.560 vor Ertragsteuern (Vorjahr: TEUR 1.055) und TEUR 2.525 nach Ertragsteuern (Vorjahr: TEUR 1.040) erfolgsneutral im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Dieser im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wäre bei einer erfolgswirksamen Klassifizierung der Anteile an der Quanterix Corporation, USA, aus dem kumulierten sonstigen Ergebnis in die Gewinnrücklagen ("Retained Earnings") umzugliedern. Bei einer erfolgsneutralen Folgebewertung wäre dieser Betrag hingegen im kumulierten sonstigen Ergebnis zu belassen, dann allerdings auch bei einer späteren Ausbuchung nicht in den Gewinn oder Verlust, sondern dann allenfalls direkt in die Gewinnrücklagen ("Retained Earnings") umzugliedern.
Mit Ausnahme der sich aus dem Übergang von IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zu IFRS 9 (Finanzinstrumente) ergebenden Folgeänderungen des IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) erwartet die STRATEC AG keine weiteren wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die STRATEC AG wird IFRS 9 (Finanzinstrumente) retrospektiv ohne Änderung der Vorjahreszahlen einführen, sodass die Umstellungseffekte zum 1. Januar 2018 kumulativ im Eigenkapital erfasst werden und die Vergleichsperiode im Einklang mit den bisherigen Regelungen dargestellt wird.
Der im Mai 2014 veröffentlichte Standard IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" wurde mit der Zielsetzung veröffentlicht, die Vielzahl der, in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen, Regelungen zur Umsatzrealisierung in einem Standard zu vereinen. Der neue Standard sieht ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Im Einzelnen sind danach folgende Schritte zu prüfen:
Schritt 1: Identifizierung des Vertrages
Schritt 2: Identifizierung der Leistungsverpflichtungen
Schritt 3: Bestimmung des Transaktionspreises
Schritt 4: Aufteilung des Transaktionspreises
Schritt 5: Erfüllung der Leistungsverpflichtungen
Ferner beinhaltet der Standard Regelungen zur Bilanzierung von Vertragskosten ("contract costs"). Dabei wird zwischen zusätzlichen Kosten bei der Anbahnung des Vertrags und Vertragserfüllungskosten unterschieden. Im Falle der Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung dieser Kosten stellen sich zudem Fragen bezüglich deren Abschreibung und Wertminderung.
Weiterhin finden sich Regelungen zur Darstellung sowie im Detaillierungsgrund deutlich über die bisherigen Regelungen in IAS 18 (Umsatzerlöse) und 11 (Fertigungsuafträge) hinausgehende Vorgaben zu Angaben im Anhang in diesem neuen Standard.
Einzelheiten der Erstanwendung sowie Übergangsvorschriften finden sich in Anhang C zu IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden), Danach ist der Standard verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, welche am (oder nach dem) 1. Januar 2018 beginnen.
Nachfolgend wird die Vorgehensweise bei der konkreten Umsetzung von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) bei der STRATEC-Gruppe detailliert erläutert.
1. Geschäftsmodellabhängige Analyse zur spezifischen Umsetzung von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) bei der STRATEC-Gruppe
Die STRATEC AG hat zunächst eine geschäftsmodellabhängige Analyse zur Entwicklung eines Systems zur adäquaten Umsatzrealisierung nach IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) vorgenommen. Dabei wurde das Geschäftsmodell Entwicklung, Fertigung und Zulassung komplexer Analysensysteme weiter unterteilt in:
Das Geschäftsmodell Entwicklung, Fertigung und Zulassung komplexer Verbrauchsmaterialien umfasst die Business Unit Smart Consumables, das Geschäftsmodell Entwicklung von Middleware-Laborsoftware die Business Unit Datamanagement.
Basierend auf der Geschäftsmodellanalyse wurde für jedes der vorstehend beschriebenen Geschäftsmodelle eine individuelle Konzeption für die Umsatzrealisierungspraxis nach IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) vorgenommen sowie weitergehende damit zusammenhängende Problemfelder der Bilanzierung von Unfertigen Leistungen nach IAS 2 (Vorräte), der Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte), der Ermittlung von Rückstellungsbedarf nach IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen) sowie der (ggf. erstmaligen) Bilanzierung von (bestimmten) Vertragskosten nach IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) analysiert.
Der Schwerpunkt der vorgenommenen Analysen bezog sich im ersten Schritt aus Gründen der Wesentlichkeit auf die Entwicklungskooperationen im OEM-Partnering-Business, die sowohl quantitativ als auch qualitativ für die STRATEC-Gruppe die größte Bedeutung haben. Im Anschluss daran wurde das Direct and Distribution Business der Business Unit Diatron, die STRATEC Consumables sowie die Business Unit Data Management untersucht.
Neben fachlich-technisch sehr anspruchsvollen Beschreibungen der Anforderungen des IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) bezogen auf die spezifischen jeweiligen Geschäftsmodelle, (z. B. zum grundsätzlichen Vorliegen des Anwendungsbereichs des Standards, zu den Voraussetzungen für die Zusammenfassung von Verträgen, zur Abbildung von Vertragsmodifikationen, zur Identifikation der Leistungsverpflichtungen, zur Ermittlung und Allokation des Transaktionspreises auf einzelne Leistungsverpflichtungen, zur Einbeziehung von sogenannter non-cash-considerations in den Transaktionspreis, zur Erfassung der zeitraum- oder zeitpunktbezogenen Umsatzrealisierung sowie zu den vorstehend dargestellten weitergehenden Fragestellungen damit zusammenhängender Standards) wurden konkretisierende Sachverhalte zur Illustration mit Zahlen- und Buchungsbeispielen und Einordnung der Bilanzierungsüberlegungen für die praktische Umsetzung abgeleitet sowie folgende vier wesentlichen Fallgruppen für die Bilanzierung von Entwicklungskooperationen im OEM-Partnering-Business gebildet. Diese sind nachfolgend überblicksartig dargestellt:
In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass der "Threshhold" für die Frage der Umsatzrealisierung deutlich höher ist als z.B. für die Frage der Aktivierung von Immateriellen Vermögenswerten nach IAS 38.57. Letzteres bestimmt sich (insbesondere) gemäß IAS 38.57 (d) i.V.m. IAS 38.60 nach den Vorgaben des IAS 36, während sich die Voraussetzungen für die Umsatzrealisierung ausschließlich nach IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) bestimmen. Die grundsätzlich gleichen methodischen Überlegungen ergeben sich auch aus den Überlegungen zur Aktivierung von Vertragserfüllungskosten nach IFRS 15.95 ff.
Hier können sich ggf. schon Aktivierungen von Kosten bei "anticipated contracts" ergeben, wohingegen eine Umsatzrealisierung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Weitergehende Überlegungen in diese Richtung ergeben sich bei der späteren Frage einer eventuellen Wertminderungsprüfung. Nach IFRS 15.102 greift in diesem Fall die "variable consideration constraint" nach IFRS 15.56-58 nicht, für Zwecke der Umsatzrealisierung hingegen sehr wohl, vgl. IFRS 15.BC310.
Die erwarteten Effekte aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) in der STRATEC-Gruppe sind nachfolgend so dargestellt, wie sich diese in der aktualisierten Bilanzierungsrichtlinie der STRATEC AG im Abschnitt "Transition" wiederfinden:
"IFRS 15 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. STRATEC wendet IFRS 15 auf das Geschäftsjahr, welches am 1. Januar 2018 beginnt, an."
Für die Erstanwendung sieht der Standard die vollständig retrospektive Anwendung, die vollständig retrospektive Anwendung mit praktischen Erleichterungen sowie die retrospektive Anwendung mit einer Erfassung der kumulierten Anpassungsbeträge aus der erstmaligen Anwendung zum Zeitpunkt der Erstanwendung vor.1 STRATEC hat beschlossen, IFRS 15 retrospektiv mit einer Erfassung der kumulierten Anpassungsbeträge anzuwenden (sog. modifizierte retrospektive Übergangsmethode).2 Hierzu ist der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung des Standards zum Zeitpunkt der Erstanwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen zu erfassen.3 In diesem Fall hat STRATEC ferner das Wahlrecht IFRS 15 nur auf Verträge retrospektiv anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Erstanwendung, am 1. Januar 2018, nicht erfüllt sind.4 Ein Vertrag ist erfüllt, wenn STRATEC alle vertraglich zugesagten Güter und Dienstleistungen übertragen wurden, die in Übereinstimmung mit IAS 11, IAS 18 und den zugehörigen Interpretationen identifiziert worden sind.5 Übertragen ist hierbei als "geliefert" im Kontext mit Verkäufen von Gütern und "erfüllt" im Kontext mit dem Erbringen von Dienstleistungen und Fertigungsaufträgen zu sehen.6
Für Verträge mit Kunden, die nach IFRS 15 nicht erfüllt sind, ist ein kumulierter Effekt der erstmaligen Anwendung des Standards zum Zeitpunkt der Erstanwendung (01.01.2018) als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen und der entsprechenden sonstigen Bilanzpositionen zu erfassen. STRATEC nimmt die Vereinfachungsregel gem. IFRS 15.C7A(b) i.V.m. IFRS 15.C5(c) in Anspruch. Dies bedeutet, dass die Auswirkungen etwaiger Vertragsmodifikationen gem. IFRS 15 zusammengefasst dargestellt werden.
Unter Unterpunkt 1. Entwicklungskooperationen im OEM-Partnering-Business in diesem Abschnitt wird weiter wie folgt ausgeführt:
STRATEC erfasst nach "legacy IFRS" Umsatzerlöse aus Entwicklungskooperationen im OEM-Partnering-Business gemäß den Vorgaben der Bilanzierungsrichtlinie der STRATEC-Gruppe bei Vorliegen eines "bindenden Vertrages"7 nach IAS 11, bzw. bei dessen Nicht-Vorliegen nach IAS 18.8 Im Rahmen von Entwicklungskooperationen erfasst STRATEC demnach Umsatzerlöse für die Entwicklungsleistungen, Prototypen- und Validierungsgerätelieferungen sowie die Gerätelieferungen.
a) Bisherige Fälle der Anwendung des IAS 2, IAS 38, IAS 18
Ein (separater) Entwicklungsvertrag ohne "bindenden Vertrag"9 , aus dem STRATEC die Entwicklung eines Analysesystems schuldet und bis zum 31.12.2017 alle Umsatzerlöse aus diesem Vertrag nach IAS 18 realisiert hat, stellt gemäß IFRS 15 einen erfüllten Vertrag dar, der nicht in den Anwendungsbereich der von STRATEC gewählten modifizierten retrospektiven Übergangsmethode fällt und auf den deshalb kein Anpassungseffekt in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 zu erfassen ist.10 Ist die Entwicklungsleistung bis zum 31.12.2017 nicht erfüllt, ist der Vertrag nach IFRS 15 zu bilanzieren und der Effekt aus dem Übergang von IAS 18 auf IFRS 15 zu erfassen. Im Fall einer nicht abgeschlossenen "IAS 18 Entwicklungskooperation" ergibt sich insgesamt keine Auswirkung der Höhe nach auf die Gewinnrücklagen. Die bis zum 31.12.2017 erfassten Umsatzerlöse sind gegen die Gewinnrücklagen anzupassen, indem eine Contract Liability in gleicher Höhe erfasst wird.11 Gegenläufig werden die bis zum 31.12.2017 angefallenen Umsatzkosten in gleicher Höhe als unfertige Leistungen gegen die Gewinnrücklagen eingebucht. In der Folgezeit erhöhen sich in dieser Situation die Umsatzerlöse nach IFRS 15 im Vergleich zu IAS 18.
Entwicklungskooperationen mit vertraglich zugesicherter Mindestabnahmemenge, die aber nach "legacy IFRS" dennoch nicht zu einem "bindenden Vertrag"12 führten, und die Mindestabnahmemenge bereits erfüllt wurde, sind gem. IFRS 15 als erfüllter Vertrag anzusehen, da alle nach IAS 18 identifizierten Leistungen erfüllt wurden. Ist in solchen Entwicklungskooperationen hingegen die Entwicklungsleistung bis zum 31.12.2017 nicht erfüllt, ist der Vertrag nach IFRS 15 zu bilanzieren und der Effekt aus dem Übergang von IAS 18 auf IFRS 15 zu erfassen. Aus dem Übergang auf IFRS 15 ergibt sich dabei insgesamt keine Auswirkung der Höhe nach auf die Gewinnrücklagen. Die bis zum 31.12.2017 erfassten Umsatzerlöse sind gegen die Gewinnrücklagen anzupassen, indem eine Contract Liability in gleicher Höhe erfasst wird.13 Gegenläufig werden die bis zum 31.12.2017 angefallenen Umsatzkosten als unfertige Leistungen gegen die Gewinnrücklagen eingebucht. Allerdings kann sich eine erstmalig im Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 15 durchzuführende Transaktionspreisallokation entsprechend des unter D.1.j) dargestellten Beispiels 2 im Zeitpunkt des Abschlusses der Entwicklungsleistungsverpflichtung auf die Höhe der Immateriellen Vermögenswerte, Contract Assets und Umsatzerlöse auswirken.
Im Rahmen solcher Entwicklungskooperationen, in denen die Entwicklungsleistung, jedoch noch nicht die Mindestabnahmemenge erfüllt ist,14 sind nicht alle nach IAS 18 identifizierten Leistungen bis zum 31.12.2017 erfüllt. Aus dem Übergang auf IFRS 15 ergibt sich dabei keine Auswirkung auf die Höhe der Gewinnrücklagen. Eine auf Basis der Transaktionspreisallokation auf die erfüllte Entwicklungsleistungsverpflichtung zuzuordnenden Umsatzerlöse würde zu einer Verringerung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte sowie der Erfassung eines Contract Assets, in Höhe der Differenz zwischen allokierten Transaktionspreis und den zuvor nach IAS 18 erfassten Umsatzerlösen führen. Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen aus der Amortisierung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte und der Abschmelzung des Contract Assets bis zum 31.12.2017 können sich daraus ergeben, dass die Abschmelzung des Contract Assets über die Mindestabnahmemenge erfolgt,15 während die Amortisierung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte über einen Zeitraum geschätzte Ausbringungsmenge, welche die Mindestabnahmemenge i.d.R. übersteigt, erfolgt. In dieser Situation fallen während des Zeitraums der Mindestabnahmemenge die Umsatzerlöse nach IFRS 15 im Vergleich zu IAS 18 geringer aus.
In Fällen von Entwicklungskooperationen, welche auch ohne Mindestabnahmemenge durch den Kunden kostendeckend vergütet werden, und die bis zum 31.12.2017 noch nicht abgeschlossen wurden, ist zu prüfen, ob die Kriterien für eine Leistungserfüllung der Entwicklung über einen bestimmten Zeitraum erfüllt sind.16 Erfolgt demnach die Erfüllung der Entwicklungsleistung über einen bestimmten Zeitraum, sind insgesamt keine Anpassungseffekte aus dem Übergang auf IFRS 15 auf die Gewinnrücklagen zu erwarten.
Allerdings können sich in der Folgezeit – je nach spezifischem Sachverhalt – folgende Auswirkungen auf die Umsatzerlöse ergeben:
• Wenn die nach IAS 18 bis zum 31.12.2017 erfassten Umsatzerlöse aufgrund der (bisherigen) Deckelung auf den niedrigeren Betrag aus Meilensteinzahlungen und angefallenen Entwicklungskosten, die angefallenen Entwicklungskosten unterschreiten, sind die zum 31.12.2017 ausgewiesenen unfertigen Leistungen gegen die Gewinnrücklagen auszubuchen und in gleicher Höhe ein Contract Asset einzubuchen. Das Contract Asset ist in der Folge bei Erhalt der entsprechenden Gegenleistung auszubuchen, was den verbleibenden Umsatz nach IFRS 15 im Vergleich zu IAS 18 verringert. 17
• Wenn hingegen die nach IAS 18 bis zum 31.12.2017 erfassten Umsatzerlöse den angefallenen Entwicklungskosten entsprechen, sind etwaige die Umsatzerlöse übersteigende bislang als erhaltene Anzahlungen ausgewiesene Meilensteinzahlungen nach IFRS 15 in eine Contract Liability umzugliedern. Die Contract Liability ist in der Folge nach Leistungsfortschritt bei der Umsatzrealisierung aufzulösen. Auf die verbleibenden Umsatzerlöse nach IFRS 15 im Vergleich zu IAS 18 werden sich demnach keine Auswirkungen ergeben. 18
Liegt insbesondere im Falle von Service Agreements zwar Kostendeckung vor, sind aber dennoch nicht alle für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erforderlichen Voraussetzungen des IFRS 15.35 (c) erfüllt19 und erfolgt daher die Umsatzrealisierung für die Entwicklungsleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, ergeben sich dieselben Auswirkungen wie in der Fallkonstellation des (separaten) Entwicklungsvertrages ohne "bindenden Vertrag". In diesem Fall sind wiederum Anpassungseffekte aus dem Übergang auf IFRS 15 auf die Gewinnrücklagen gegeben. Die bis zum 31.12.2017 erfassten Umsatzerlöse aus den Entwicklungsleistungen sind als unfertige Leistungen gegen die Gewinnrücklagen einzubuchen. Etwaige zum 31.12.2017 als erhaltene Anzahlungen ausgewiesene, die Entwicklungskosten übersteigenden Meilensteinzahlungen sind als Contract Liability umzugliedern. Die Contract Liability und die unfertigen Erzeugnisse sind im Zeitpunkt der Erfüllung der Entwicklungsleistung (Umsatzrealisierung) auszubuchen, was die verbleibenden Umsatzerlöse nach IFRS 15 im Vergleich zu IAS 18 erhöht.
b) Bisherige Fälle der Anwendung des IAS 11
Entwicklungskooperationen mit einem "bindenden Vertrag", bei denen die Umsatzrealisierung bis zum 31.12.2017 nach IAS 11 erfolgte, sind gemäß IFRS 15 als erfüllt zu beurteilen, wenn die Entwicklungsleistung abgeschlossen und die als Mindestabnahmemenge definierte Anzahl von Analysensystemen geliefert, d.h. alle nach IAS 11 identifizierte Leistungen bereits erfüllt wurden.20
1 IFRS 15.C3 ff.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei den (bisherigen) "Entwicklungskooperationen nach IAS 11" aufgrund der vertraglichen Regelungen die Voraussetzungen nach IFRS 15.35 (c) erfüllt sein sollten und daher auch eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung die Regel sein wird. Folgende Fallkonstellationen sind im Zeitpunkt des Übergangs zu unterscheiden:
Befindet sich eine (bisherige) "Entwicklungskooperation nach IAS 11" mit abgeschlossener Entwicklung in der Lieferphase und wurde die Mindestabnahmemenge noch nicht erreicht, handelt es sich insgesamt um einen nicht erfüllten Vertrag gemäß IFRS 15, da noch nicht alle nach "legacy IFRS" identifizierten Güter und Dienstleistungen übertragen wurden. Dementsprechend sind Anpassungen der Gewinnrücklagen vorzunehmen.
Veränderungen der Gewinnrücklagen können hierbei insbesondere aus einer im Zeitpunkt des Übergangs erstmals vorzunehmenden Transaktionspreisallokation entstehen, wenn auf Basis von geschätzten Einzelveräußerungspreisen der bereits erfüllten Entwicklungsleistungsverpflichtung gemäß IFRS 15.73ff. ein in Relation zu den nach IAS 11 erfassten Umsatzerlösen höherer Transaktionspreis zugeordnet wird. Wir verweisen hierbei zur Illustration des Sachverhalts auf das Beispiel 3 unter D. 1. j).
Die bis zum 31.12.2017 noch nicht "abgeschmolzene" PoC-Forderung ist folglich in einem ersten Schritt in ein Contract-Asset umzugliedern und um die Differenz aus dem der Entwicklungsleistung zugeordneten Transaktionspreis und den nach IAS 11 erfassten Umsatzerlösen gegen die Gewinnrücklagen zu erhöhen. In einem zweiten Schritt ist diese Differenz um die bereits erfüllte Menge der Mindestabnahmeverpflichtung abzuschmelzen.21
Im Falle, dass die Entwicklungsphase bei einer (bisherigen) "Entwicklungskooperation nach IAS 11" bis zum 31.12.2017 noch nicht abgeschlossen wurde, ist zu prüfen, ob die Kriterien für eine Leistungserfüllung der Entwicklung über einen bestimmten Zeitraum erfüllt sind.22 Eine Entwicklungsleistung, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird, führt insgesamt, auch unter Berücksichtigung einer im Zeitpunkt des Übergangs erstmals vorzunehmenden Transaktionspreisallokation, grundsätzlich zu keiner Veränderung der Gewinnrücklagen aus dem Übergang auf IFRS 15, da nach IAS 11 bis zum 31.12.2017 die Umsatzerlöse in Höhe der angefallenen Entwicklungskosten erfasst wurden und in diesem Fall nach IFRS 15.45 die Umsatzrealisierung in der "frühen Vertragsphase" ebenfalls (nur) in Höhe der angefallenen Entwicklungskosten erfolgt.23 Etwaige als erhaltene Anzahlungen ausgewiesene Meilenstein-Zahlungen des Kunden sind nach IFRS 15 als Contract Liabilities auszuweisen. Etwaige "PoC"-Forderungen sind in Contract-Assets umzugliedern.
Lagen bei einer (bisherigen) "Entwicklungskooperation nach IAS 11" die erforderlichen Voraussetzungen des IFRS 15.35 (c) für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ausnahmsweise nicht vor, und erfolgt deshalb die Umsatzrealisierung für die Entwicklungsleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, ergeben sich folgende Auswirkungen im Zeitpunkt des erstmaligen Übergangs auf IFRS 15:
Die bereits nach IAS 11 als Umsatzerlöse erfassten Entwicklungskosten sind in diesem Fall als unfertige Leistungen sowie die durch den Kunden geleisteten Zahlungen als Contract Liability jeweils gegen die Gewinnrücklagen einzubuchen. Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen ergeben sich per Saldo nicht. In der Folgezeit erhöhen sich in dieser Situation die Umsatzerlöse nach IFRS 15 im Vergleich zum bisherigen IAS 11. 24
Die Anwendung von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) findet ab 1. Januar 2018 modifiziert retrospektiv statt. Die Prüfung und Quantifizierung der Effekte aus der erstmaligen Umstellung auf das Eigenkapital sowie die einzelnen Bilanzpositionen auf den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Standards ist aufgrund der Komplexität der verschiedenen Geschäftsmodelle der STRATEC-Gruppe noch nicht abgeschlossen. Obgleich moderate Auswirkungen aufgrund der Anwendung von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet werden, ist es zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernabschlusses noch nicht mit hinreichender Sicherheit möglich, eine endgültige Aussage zur Höhe dieser Auswirkungen zu treffen. Im Rahmen der geplanten Pflichtveröffentlichungen im Geschäftsjahr 2018 werden diese konkret dargestellt.
23 IAS 11.33 i.V.m. IAS 11.32: "Zero-Profit-Methode"; vgl. Ausführungen zur Deckelung der Umsatzerlöse aus Entwicklungskooperationen bei einer Leistungserfüllung über einen bestimmten Zeitraum in Kapitel D.1.g) "Bestimmung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung einer Leistungsverpflichtung"
21 Die grundsätzlich selbe Fortentwicklung des Contracts Assets ergibt sich bei Sachverhalten, welche im Beispiel 2 unter D.1.j) beschrieben sind.
22 IFRS 15.35, vgl. hierzu Ausführungen in Kapitel D.1.f) "Erfüllung der Leistungsverpflichtung(en)"
24 In dieser Situation würde es nach Abschluss der Entwicklungsphase zu einer weiteren Einbuchung eines contract assets und einer zusätzlichen im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung vorzeitigen Umsatzerfassung aufgrund der Transaktionspreisallokation kommen.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 13. Januar 2016 den Rechnungslegungsstandard IFRS 16 (Leasingverhältnisse) veröffentlicht.
Kerngedanke des neuen Standards ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 (Leasingverhältnisse) erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer.
Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Zu den Leasingzahlungen gehören die festen Zahlungen, variable Zahlungen soweit diese indexbasiert sind, erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien und gegebenenfalls der Ausübungspreis von Kaufoptionen und Pönalen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverträgen. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 (Leasingverhältnisse) für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung.
Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17 (Leasingverhältnisse). Die Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen werden, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert, alle anderen Leasingverträge als Operating Leases. Die Kriterien zur Klassifizierung eines Finance Lease nach IFRS 16 (Leasingverhältnisse) wurden unverändert aus IAS 17 (Leasingverhältnisse) übernommen.
IFRS 16 (Leasingverhältnisse) enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen.
Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) ebenfalls angewendet wird. Die STRATEC AG kann als Leasingnehmer IFRS 16 (Leasingverhältnisse) erstmalig nach dem retrospektiven Ansatz oder dem modifizierten retrospektiven Ansatz mit optionalen praktischen Vereinfachungsregeln anwenden. Der gewählte Ansatz ist durch den Leasingnehmer stetig auf alle seine Leasingverhältnisse anzuwenden. Die STRATEC AG hat noch nicht final festgelegt, welcher Übergangsansatz anzuwenden ist. Nach aktueller Planung ist aber von einer modifiziert retrospektiven Anwendung auf den 1. Januar 2019 auszugehen.
Die Verlautbarung ersetzt die heute geltenden Bestimmungen von IAS 17 (Leasingverhältnisse) und die damit verbundenen Interpretationen IFRIC 4 (Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält), SIC 15 (Operating-Leasingverhältnisse – Anreize) und SIC 27 (Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen).
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von STRATEC AG werden sich in Folge der bislang bestehenden Operating-Leasingverträge (siehe Abschnitt "I. Sonstige Angaben – Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen") ergeben. So werden insbesondere die gemieteten Bürogebäude sowie die geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung zu einer Bilanzverlängerung führen, da die entsprechenden Nutzungsrechte an den Vermögenswerten zu aktivieren und die zugehörigen Verbindlichkeiten zu passivieren sind. Während bisherigen Operating-Leasing-Verhältnissen i.d.R. ein linearer Aufwandsverlauf zugrunde lag, wird es in Zukunft – bedingt durch die linearen Abschreibungen des Nutzungsrechts und die abnehmenden Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit – zu einem abnehmenden Aufwandsverlauf über die Dauer der Leasinglaufzeit kommen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt bei der STRATEC AG nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen. Dabei werden identifizierbare Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen im Erwerbszeitpunkt mit den beizulegenden Zeitwerten sowie latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) berücksichtigt. Ein aus der Kapitalkonsolidierung verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäftsoder Firmenwert aktiviert.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Schulden zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Konsolidierungsbuchungen werden durch den Ansatz latenter Steuern berücksichtigt.
In den Konzernabschluss der STRATEC AG (Mutterunternehmen) werden nach den Vorgaben von IFRS 10 (Konzernabschlüsse) grundsätzlich alle Unternehmen einbezogen, die von der STRATEC AG beherrscht werden (Tochterunternehmen).
Beteiligungen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden zu Anschaffungskosten, ggf. unter Berücksichtigung von Wertminderungen, in den Konzernabschluss einbezogen und in der Konzernbilanz als Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die Finanzdaten der Tochtergesellschaften von untergeordneter Bedeutung betragen zusammen gerechnet weniger als 1% des Konzernumsatzes, des Konzerneigenkapitals, des Konzernergebnisses und der Konzernbilanzsumme.
In den Konzernabschluss zum 31.Dezember 2017 wurden daher neben der STRATEC AG, wie im Vorjahr, die Tochtergesellschaften
im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen.
Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2017 erstmals die Tochtergesellschaft
• Mod-n-More Korlátolt Kft., Budapest, Ungarn (seit dem 1. Mai 2017),
im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Die Auswirkungen aus der erstmaligen Vollkonsolidierung dieser Gesellschaft auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des STRATEC-Konzerns sind von untergeordneter Bedeutung. Die Beteiligungs- und Stimmrechtsquote zum 31. Dezember 2017 betrug, wie im Vorjahr, bei allen Gesellschaften jeweils 100% des stimmberechtigten Kapitals.
Folgende Tochtergesellschaften wurden, aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung, nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss mit einbezogen:
| Grundkapital | Beteiligung% | Jahresergebnis 1 | |
|---|---|---|---|
| Sanguin International Inc., |
|||
| Southington, | -25.891 USD | ||
| CT, USA | 1.000 USD | 100,0 | (Vj. -23.455 USD) |
| STRATEC Biomedical |
|||
| (Taicang) Co. Ltd., | -803.150 CNY | ||
| Taicang, China | 814.940 CNY | 100,0 | (Vj. 497.499 CNY) |
1 Die ausgewiesenen Ergebnisgrößen basieren auf den nach den jeweiligen nationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2017 bzw. 2016.
Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Aus der Umrechnung resultierende Differenzen werden, sofern es sich dabei nicht um den Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb handelt, erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Bei den ausländischen Konzerngesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig agieren. Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden mit den historischen Kursen zu den aus Konzernsicht erfolgten jeweiligen Zugangszeitpunkten umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz, die sich gegenüber den Stichtagskursen ergibt wird erfolgsneutral im Eigenkapital in dem Posten "Übriges Eigenkapital – Währungsumrechnung" ausgewiesen.
Die Wechselkurse wesentlicher Währungen gegenüber dem Euro haben sich wie folgt entwickelt:
| 1 Euro/ | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |||
| GBP | Großbritannien | 0,887 | 0,856 | 0,877 | 0,820 | |
| USD | USA | 1,199 | 1,054 | 1,130 | 1,107 | |
| CHF | Schweiz | 1,170 | 1,074 | 1,111 | 1,090 | |
| RON | Rumänien | 4,659 | 4,539 | 4,569 | 4,490 | |
| HUF | Ungarn | 310,330 | 309,830 | 309,190 | 311,2581 |
1 Durchschnittskurs für den Zeitraum vom 1. April 2016 bis 31. Dezember 2016.
Im Zugangszeitpunkt werden die übrigen immateriellen Vermögenswerte nach IAS 38.24 mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten eines gesondert erworbenen immateriellen Vermögenswertes umfassen nach IAS 38.27 dabei insbesondere den Erwerbspreis abzüglich Anschaffungspreisminderungen zuzüglich der direkt zurechenbaren Kosten für die Vorbereitung des Vermögenswerts auf seine beabsichtigte Nutzung. Die Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerts umfassen nach IAS 38.66 alle direkt zurechenbaren Kosten, die erforderlich sind, den Vermögenswert zu entwerfen, herzustellen und so vorzubereiten, dass er für den vom Management beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit ist.
Die Folgebewertung erfolgt nach IAS 38.74 nach dem Anschaffungskostenmodell. Da derzeit, mit Ausnahme der noch nicht nutzungsbereiten sonstigen immateriellen Vermögenswerte, alle sonstigen immateriellen Vermögenswerte eine begrenzte Nutzungsdauer haben, werden sie entsprechend dieser planmäßig, grundsätzlich unter Anwendung der linearen Methode, abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Wertminderungen werden, soweit erforderlich, berücksichtigt (vgl. hierzu Punkt "Werthaltigkeitsprüfungen"). Bei Fortfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
| ND in Jahren 2017 |
ND in Jahren 2016 |
|
|---|---|---|
| Erworbene Technologien | 7 – 15 | 7–15 |
| Erworbene F&E-Projekte | 8 | 8 |
| Selbst geschaffene im materielle Vermögenswerte • Eigene Entwicklungsprojekte • Entwicklungskooperationen |
5 – 8 * |
5–8 * |
| Erworbene Patente | 12 – 19 | 12–19 |
| Erworbene Markennamen | 10 | 10 |
| Erworbene Kundenbeziehungen | 5 – 12 | 8–20 |
| Sonstige Rechte und Werte • Software und Lizenzen |
1– 8 | 1–8 |
* Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Entwicklungskooperationen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt; die Amortisationsperiode und Amortisationsmethode für die aus den Entwicklungskooperationen resultierenden immateriellen Vermögenswerte ergibt sich aus den unter Abschnitt "zukunftsbezogenen Annahmen" dargestellten Systematik.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt nach IAS 16.15 ff. bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Folgebewertung erfolgt nach IAS 16.30 nach dem Anschaffungskostenmodell. Danach werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in der Folgezeit, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen reduziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich nach der linearen Methode, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein nutzungsbedingter Abschreibungsverlauf geboten ist. Darüber hinaus werden Wertminderungen, soweit erforderlich, berücksichtigt (vgl. hierzu nachfolgend unter "Werthaltigkeitsprüfungen"). Bei Fortfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vorgenommen.
Kosten für die Reparatur bzw. Instandhaltung von Sachanlagen werden grundsätzlich ergebniswirksam erfasst. Sofern durch eine Maßnahme künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, erfolgt eine Aktivierung als nachträgliche Anschaffungsbzw. Herstellungskosten.
Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
| ND in Jahren 2017 |
ND in Jahren 2016 |
|
|---|---|---|
| Gebäude | 25–33 | 25 – 33 |
| Außenanlagen | 10–30 | 10 – 30 |
| Technische Anlagen und Maschinen |
3–20 | 3 – 20 |
| Fahrzeuge | 3–6 | 3– 5 |
| Werkzeuge | 3 – 7 | 3– 7 |
| IT-Komponenten | 2– 5 | 2– 5 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1–20 | 1 –20 |
Bei Verkauf, Stilllegung oder Verschrottung von Sachanlagen wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen einem eventuellen Verkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen (T€ 61; Vorjahr: T€ 72) oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Die STRATEC AG vermietet Teile von Immobilien, die innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen werden, an konzernfremde Dritte. Aufgrund des untergeordneten Umfangs dieser Flächen wird von einer gesonderten Darstellung abgesehen.
Erstreckt sich die Herstellungsphase von Vermögenswerten über einen längeren Zeitraum (sog. qualifizierte Vermögenswerte), werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen unter den Voraussetzungen des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Im STRATEC-Konzern kommen als qualifizierte Vermögenswerte insbesondere Sachanlagen, Immaterielle Vermögenswerte sowie die Vorräte / Fertigungsaufträge aus Entwicklungskooperationen in Betracht. Aufgrund der diesbezüglich betragsmäßig untergeordneten Bedeutung von Fremdkapitalkosten im STRATEC-Konzern wurden allerdings bislang keine Fremdkapitalkosten nach IAS 23 (Fremdkapitalkosten) aktiviert.
Von der öffentlichen Hand gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen und den jeweiligen Investitionen direkt zurechenbar sind, werden bei der Aktivierung der Investitionsobjekte in Abzug gebracht. Im Rahmen von Projektförderungen erhaltene, nicht rückzahlbare Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind aufwandsbezogen und werden zuerst passivisch abgegrenzt und im Jahr des Anfalls der zugehörigen Aufwendungen erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung mit diesen verrechnet.
Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, bei dem Leasinggeber verbleiben. Bei der STRATEC-Gruppe bestehen ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse mit dem STRATEC-Konzern als Leasingnehmer. Die zu zahlenden Leasingraten werden nach IAS 17.33 über die Laufzeit des Leasingverhältnisses aufwandswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Eine Werthaltigkeitsprüfung wird nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) bei Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer sowie noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerten mindestens jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer und darüber hinaus bei Sachanlagen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine Wertminderung durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, d.h. der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs und Nutzungswert, den Buchwert des Vermögenswertes unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Grund für eine vorgenommene Wertminderung nicht mehr besteht oder sich der Betrag der vorgenommenen Wertminderung vermindert hat. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag neu ermittelt und die zuvor vorgenommene Wertminderung, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, entsprechend rückgängig gemacht.
Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten für die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts wurden, wie im Vorjahr, die Bereiche "Laborautomatisierung", "Workflow-Software", "Nukleinsäureaufreinigung", "Manufacturing Parts & Services", "Diatron" und "Smart Consumables" definiert.
Als Ausgangspunkt der Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum 31. Oktober bzw. 31. Dezember 2017 (Vorjahr: 31.Oktober 2016) wird der Nutzungswert als Barwert der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt. Die Prognose der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse stützt sich auf die aktuellen Planungen des STRATEC-Konzerns. Die künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden in der funktionalen Währung geplant. Rohstoffpreise werden zu den gegebenen Konditionen berücksichtigt. Der Detailplanungszeitraum umfasst dabei, wie im Vorjahr, drei Jahre. Den Planungen liegen Annahmen über künftige Absatzmengen und Verkaufspreise sowie über erwartete Kosten zugrunde. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase werden als ewige Rente unter Berücksichtigung von aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteten Wachstumsraten abgebildet. Unterschreitet der Nutzungswert den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, ist der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung zu ermitteln.
Die Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden gem. IAS 36.A17 (a) als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC) berechnet. Zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten werden zum einen die Eigenkapitalkosten, die sich aus risikofreiem Basiszins und Risikozuschlag (Marktrisikoprämie, multipliziert mit einem Betafaktor auf Grundlage einer Peer-Group-Analyse) zusammensetzen, und zum anderen der Fremdkapitalkostensatz, der dem durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatz der Peer-Group-Unternehmen entspricht, herangezogen. Eigen- und Fremdkapitalkosten werden mit der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Peer-Group-Unternehmen gewichtet.
Im Hinblick auf die Rendite- und Risikoprofile der untersuchten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden für diese jeweils individuellen Kapitalkosten ermittelt. Die wesentlichen Parameter stellen sich wie folgt dar:
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit |
Vorsteuer-WACC % |
|---|---|
| Laborautomatisierung 2017 2016 |
8,37 7,50 |
| Manufacturing, Parts & Services 2017 2016 |
7,52 6,62 |
| Diatron 2017 2016 |
8,74 8,43 |
| Workflow-Software 2017 2016 |
7,61 6,92 |
| Nukleinsäureaufreinigung 2017 2016 |
8,07 7,35 |
| Smart Consumables 2017 2016 |
6,69 6,48 |
Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 42.018 (Vorjahr: T€ 42.841) resultiert in Höhe von T€ 654 (Vorjahr: T€ 677) aus dem Erwerb der STRATEC Biomedical UK, Ltd. im Geschäftsjahr 2006, in Höhe von T€ 1.488 (Vorjahr: T€ 1.488) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Molecular GmbH im Geschäftsjahr 2009, in Höhe von T€ 2.584 (Vorjahr: T€ 2.940) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Biomedical USA, Inc. im Geschäftsjahr 2010, in Höhe von T€ 28.525 (Vorjahr: T€ 28.969) aus dem Unternehmenserwerb der Diatron-Gruppe und in Höhe von T€ 8.767 (Vorjahr: T€ 8.767) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Consumables GmbH im Geschäftsjahr 2016. Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr sind auf die Währungsumrechnung zurückzuführen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet worden, die von den Synergien profitieren.
Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte aus vorgenannten Erwerben wurden, für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung, auf Basis des Verhältnisses der jeweiligen EBITs den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Laborautomatisierung", "Manufacturing, Parts & Services", "Diatron", "Workflow-Software", "Nukleinsäureaufreinigung" und "Smart Consumables" und zugeordnet. Die wesentlichen Einheiten weisen folgende Merkmale auf:
| in T€ | Labor automatisierung |
Parts & Services | Manufacturing, | Diatron | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | ||
| Buchwert Geschäfts- oder Firmenwert | 16.035 | 16.548 | 17.856 | 18.076 | 7.317 | 7.404 | |
| Buchwert der zahlungsmittel generierenden Einheit einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts |
90.559 | 75.981 | 47.177 | 52.077 | 55.178 | 54.971 |
Die Gesellschaft hat gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) die jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung für diese Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Oktober 2017 und 31. Dezember 2017 (Vorjahr: 31. Oktober 2016) durchgeführt.
Folgende wesentlichen Annahmen wurden für die Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt:
Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung in diesem Umfang nach vernünftigem Ermessen besonders aus langfristiger Sicht möglich ist. Auf dieser Grundlage kamen wir zu dem Ergebnis, dass es keine Anzeichen für eine potentielle Wertminderung der im STRATEC-Konzern vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerte gibt. Infolgedessen wurden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine Wertminderungen erfasst.
Im Geschäftsjahr wurde ein im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht signifikanter Betrag von T€ 810 (Vorjahr: T€ 814) weiteren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitstests wurden auch für diese zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte keine Anhaltspunkte für Wertminderungen festgestellt.
Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, Krediten und Forderungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen.
Die Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nach IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung). Danach werden finanzielle Vermögenswerte in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem STRATEC-Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von Dritten zu erhalten. Die Bilanzierung erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanziellen Vermögenswerten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den nachstehenden Kategorien nach IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung), für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Werterhöhung bzw. Wertminderung erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte sowie die Finanzinstrumente, die als zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, werden am Handelstag erfasst. Als Handelstag gilt das Datum, an dem sich die STRATEC AG verpflichtet, die betreffenden Vermögenswerte zu kaufen oder zu verkaufen.
Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die nicht an einem "aktiven Markt" notiert sind. Dieser Kategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die in den finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Forderungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten ggf. unter Berücksichtigung von Wertminderungen bewertet. Bei Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zwischen Einzelwertberichtigungen und pauschalisierten Wertberichtigungen differenziert. Sie berücksichtigen angemessen die Ausfallrisiken, die aufgrund von Erfahrungswerten und individuellen Risikoeinschätzungen ermittelt werden. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Sobald eine Forderung nachweislich ausgefallen ist, erfolgt eine direkte Minderung des Buchwerts der Forderung. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund deren kurzfristiger Laufzeit nicht abgezinst. Eine Abzinsung solcher Forderungen wird erst vorgenommen, wenn deren Realisierung nach über 12 Monaten erwartet wird.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte umfassen diejenigen nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die nicht einer der anderen Kategorien zugeordnet wurden sowie die Anteile an der Quanterix Corporation, USA. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgt gemäß IAS 39.55 (b) grundsätzlich erst bei der Ausbuchung ("derecognition"). Liegt hingegen der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts einen längeren Zeitraum oder signifikant unter den Anschaffungskosten, wird eine Wertminderung erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Existiert kein notierter Marktpreis und kann keine verlässliche Schätzung des beizulegenden Zeitwerts vorgenommen werden, erfolgt der Ansatz solch finanzieller Vermögenswerte zu Anschaffungskosten ggf. abzüglich erforderlicher Wertminderungen.
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen liegen im STRATEC-Konzern nicht vor.
Liegen bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorien Kredite und Forderungen und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte objektive Hinweise für eine Wertminderung vor, erfolgt eine Prüfung, ob der Buchwert den, auf Basis von Marktrenditen vergleichbarer Instrumente ermittelten, Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsmittelflüsse übersteigt. In diesem Fall wird eine erfolgswirksame Wertminderung vorgenommen.
Bei Wegfall der Gründe für zuvor vorgenommene Wertminderungen gelten nachfolgende Regelungen: Bei Wertminderungen der Kategorie Kredite und Forderungen, zur Veräußerung verfügbare Schuldinstrumente und bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen sind die Wertaufholungen begrenzt auf die Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Wertminderungen bei zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten dürfen nicht erfolgswirksam rückgängig gemacht werden. Sofern es sich um nicht notierte Eigenkapitalinstrumente handelt, deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bewertet werden kann, dürfen Wertminderungen nicht rückgängig gemacht werden.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte übertragen werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der STRATEC-Konzern eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung ggf. abzüglich Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Von der Möglichkeit, finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz unter bestimmten Voraussetzungen als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten zu designieren, macht die STRATEC AG keinen Gebrauch.
Soweit der STRATEC-Konzern derivative Finanzinstrumente (i.d.R. Devisentermingeschäfte zur Steuerung des Wechselkursrisikos) einsetzt, werden diese beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge-Accounting designiert und effektiv. Von der Designation als Sicherungsinstrument macht die STRATEC AG jedoch bislang keinen Gebrauch. Ein Derivat mit einem positiven beizulegenden Zeitwert ist als finanzieller Vermögenswert zu erfassen, ein Derivat mit einem negativen beizulegenden Zeitwert hingegen als finanzielle Verbindlichkeit.
Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, d.h. Abgrenzungen, Vorauszahlungen sowie andere nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Unter den Vorräten werden ganz allgemein diejenigen Vermögenswerte ausgewiesen, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse sowie Waren), die sich in der Herstellung für den Verkauf befinden (unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen) oder die im Rahmen des Herstellungsprozesses oder bei der Erbringung von Leistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert.
Die Zugangsbewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten.
Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen umfassen die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten für Fertigungslöhne und -material anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten für Fertigungslöhne anteilige Fertigungsgemeinkosten. Kosten der Verwaltung werden ebenfalls berücksichtigt, soweit diese der Produktion direkt zugerechnet werden können. Vertriebskosten werden nicht berücksichtigt. Ebenso werden aus Wesentlichkeitsgründen Fremdkapitalkosten im Sinne von IAS 23 (Fremdkapitalkosten) vollständig ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Entsprechend dem Geschäftsmodell der STRATEC AG umfasst dieser Bilanzposten auch Entwicklungskooperationen. Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Entwicklungskooperationen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt.
Als Ertragsteuern werden die für die Unternehmen des STRATEC-Konzerns erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten landesspezifischen gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, wie sie voraussichtlich abfließen bzw. erstattet werden.
Die sonstigen, nicht auf das Einkommen bzw. den Ertrag erhobenen Steuern werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode für zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der Steuerbilanz und dem IFRS-Abschluss, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf wahrscheinlich realisierbare Verlustvorträge.
Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden, und es damit hinreichend sicher zu einer Nutzung der Verlustvorträge kommen wird. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der steuerlichen Verlustvorträge beruht auf kurzund mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft. Bei der Beurteilung ist die STRATEC AG ferner an die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerrechtlichen Normen gebunden. Künftige Rechtsänderungen können insoweit eine erfolgswirksame Anpassung erforderlich machen.
Latente Steuern auf die Umrechnung ausländischer Abschlüsse in Fremdwährung wurden nach Maßgabe des deutschen Steuerrechts auf 5% der Differenzen gebildet.
Weitere latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden nicht gebildet, da die STRATEC AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt bestehen. Soweit Gewinne und Verluste direkt im Eigenkapital erfasst werden, gilt dies ebenfalls für die hierauf gebildeten aktiven und passiven latenten Steuern.
Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im STRATEC-Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert.
Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Für das Unternehmen bestehen über die Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen werden aufwandswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme bestehen in Form von Pensionszusagen des Unternehmens. Zur Rückdeckung der Versorgungszusagen leistet das Unternehmen teilweise Beiträge in externe Planvermögen. Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) nach der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die Berechnungen basieren bei der STRATEC AG im Wesentlichen auf statistischen Daten zu Sterbe- und Invaliditätsraten, auf Annahmen über den Abzinsungssatz sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen. Die Bestimmung des Abzinsungssatzes sowie die erwartete Rendite des Planvermögens orientiert sich grundsätzlich an Renditen laufzeitadäquater AAgerateter Unternehmensanleihen bzw. hilfsweise an Renditen entsprechender Staatsanleihen. Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen. Die Verpflichtungen und das Planvermögen werden jährlich bewertet; die versicherungsmathematischen Berechnungen werden zum Bilanzstichtag erstellt. Neubewertungsbeträge aus versicherungsmathematischen Effekten (sog. "remeasurements") werden erfolgsneutral direkt im "sonstigen Ergebnis" erfasst.
Andere Rückstellungen werden gebildet, sofern eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende, rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, ein künftiger Vermögensabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann.
Sofern der Eintritt des Vermögensabflusses für einen über das Folgejahr hinausgehenden Zeitpunkt erwartet wird, werden die Verpflichtungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt. Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen aktiviert, sofern ihre Realisation nahezu sicher ist.
Zu den anderen Rückstellungen gehören unter anderem die Verpflichtungen aus Garantie- und Gewährleistung. Die Ermittlung des Verpflichtungsumfangs basiert auf den erzielten garantiebehafteten Umsätzen und den vertraglichen Gewährleistungszeiträumen sowie den aus der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungswerten, welche auf der Grundlage der Auswirkungen aktuell beobachtbarer Informationen und Daten angepasst werden, um die Auswirkungen des historischen Umfelds in Bezug auf diese aktuellen Informationen und Daten zu ergänzen.
Nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) wird zwischen Transaktionen mit Barausgleich oder Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente unterschieden. Die STRATEC AG bilanziert drei unter IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) fallende Vereinbarungen:
Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) mit Barausgleich, Aktienoptionen für Mitarbeiter mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.
Erhaltene Güter und Dienstleistungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (Aktienwertsteigerungsrechte; SARs) werden zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld erfasst, der unter Anwendung anerkannter Optionspreismodelle ermittelt wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam verbucht.
Erhaltene Güter und Dienstleistungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Aktienoptionen, Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2017) werden mangels eigenständig ermittelbarem beizulegenden Zeitwert der Leistungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung, bei Aktienoptionen unter Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, bewertet.
Bei anteilsbasierten Vergütungen mit wahlweisem Barausgleich (Mitarbeiterbeteiligungs-programm 2015/2016) mit Erfüllungswahlrecht durch die Gegenpartei liegt ein Finanzinstrument vor, das aus einer Schuldkomponente (Recht der Gegenpartei auf Barvergütung) sowie einer Eigenkapitalkomponente (Recht der Gegenpartei auf Eigenkapitalinstrumente) besteht. Der beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments entspricht der Summe der beizulegenden Zeitwerte der beiden Komponenten. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Schuldkomponente richtet sich nach der Ermittlung für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Eigenkapitalkomponente erfolgt zum Gewährungszeitpunkt analog der anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Erfolgt der Ausgleich nicht in bar, sondern durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumente wird im Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts die Schuld als Entgelt für die Eigenkapitalinstrumente in Eigenkapital umgebucht. Erfolgt der Ausgleich in bar anstatt durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumente, gilt die Schuld mit dieser Zahlung als vollständig beglichen. Alle vorher erfassten Eigenkapitalkomponenten bleiben im Eigenkapital bestehen.
Ist die Ausübung der gewährten Eigenkapitalinstrumente oder des Barausgleichs von der Ableistung einer bestimmten Dienstzeit durch die Vertragspartei abhängig, wird davon ausgegangen, dass die von der Vertragspartei als Gegenleistung zu erbringenden Leistungen künftig im Laufe des Erdienungszeitraums erhalten werden. Der Vergütungsaufwand wird daher über den Erdienungszeitraum erfasst, innerhalb dessen die Berechtigten einen uneingeschränkten Anspruch auf die zugesagten Instrumente erwerben.
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Erreichen oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle der STRATEC AG stehen. Hier wird der Abfluss von Ressourcen als unwahrscheinlich erachtet oder der Umfang der Verpflichtungen kann nicht verlässlich nicht geschätzt werden.
Die zentralen Grundsätze zur Umsatzrealisierung sowie zur Erfassung von Umsatz- sowie Forschungs- und Entwicklungskosten in Bezug auf das Geschäftsmodell der STRATEC AG stellen sich wie folgt dar:
Bei der Bilanzierung von Entwicklungskosten wird zwischen eigenen Entwicklungsprojekten und Entwicklungskooperationen unterschieden.
Sofern es sich um eigene Entwicklungsprojekte handelt, werden die in diesem Zusammenhang anfallenden Entwicklungskosten grundsätzlich in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie entstehen. Davon ausgenommen sind die im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Entwicklungskosten, welche die Kriterien gemäß IAS 38.57 kumulativ erfüllen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern der nutzungsbereite Zustand noch nicht erreicht ist. Ein Wertminderungsaufwand wird dann erfasst, wenn der
Buchwert der aktivierten Vermögenswerte seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Sobald der nutzungsbereite Zustand erreicht ist erfolgt eine Amortisation in der Regel über fünf bis acht Jahre.
Sofern es sich um Entwicklungskooperationen handelt, wird zunächst überprüft, ob die jeweilige Entwicklungskooperation einen Fertigungsauftrag nach IAS 11 (Fertigungsaufträge) darstellt. Dies wird im Wesentlichen auf Basis der Tatsachen und Umstände gewürdigt, ob bereits bei Abschluss des Entwicklungsvertrages für die frühe Entwicklungsphase ein bindender Vertrag zur Deckung der Kosten derselben vorliegt ("binding agreement for the recovery of the costs of the non-reccuring phase").
Sofern bei Abschluss des Entwicklungsvertrages solch ein bindender Vertrag vorliegt, werden bei diesen Aufträgen bereits in der Entwicklungsphase Umsätze entsprechend den Vorgaben des IAS 11 (Fertigungsaufträge) realisiert. Allerdings wird die Umsatzrealisierung nach IAS 11.32 ff. auf die Höhe der angefallenen Auftragskosten begrenzt, da die Entwicklungsphase als frühe Phase des jeweiligen Auftrags gesehen wird. Eine Gewinnrealisierung erfolgt insoweit nicht. Auch in diesen Fällen wird mindestens an jedem Bilanzstichtag eine Prüfung auf verlustfreie Bewertung durchgeführt. Diese erfolgt analog den Vorgaben von IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten). Der Ausweis der in der Entwicklungsphase als Fertigungsaufträge klassifizierten Entwicklungskooperationen erfolgt jeweils nach IAS 11 (Fertigungsaufträge) als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen. Ein eventuell sich nach Abschluss der Entwicklungsphase ergebender Unterschiedsbetrag zwischen aktivierten Entwicklungskosten und erhaltenen Zahlungen wird in der sich anschließenden Gerätephase über die vereinbarte Mindestabnahmemenge – innerhalb der Umsatzerlöse – amortisiert.
Sofern bei Abschluss des Entwicklungsvertrages solch ein bindender Vertrag nicht vorliegt, entstehen bei diesen Aufträgen in der Entwicklungsphase sukzessive mit Fortschritt der Entwicklungsleistung durch vereinbarte Zahlungen nicht gedeckte Beträge. Diese werden, wenn insoweit die Anforderungen nach IAS 38.57 kumulativ erfüllt sind, in Höhe der mittels Fertigstellungsgrad ermittelten (anteiligen) Unterdeckung aktiviert und als Immaterieller Vermögenswert nach IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen, während die durch vereinbarte Zahlungen gedeckten Entwicklungskosten entweder als Unfertige Leistungen nach IAS 2 (Vorräte) oder als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden. Eine Umsatzrealisierung in der Entwicklungsphase erfolgt nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads entsprechend IAS 18.21. Der Fertigstellungsgrad wird nach IAS 18.24 (c) als Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten des Entwicklungsvertrags ermittelt. Allerdings kann bei bedingten Meilensteinzahlungen nach IAS 18.25 Satz 2 eine Umsatzrealisierung erst dann erfolgen, wenn die jeweilige Bedingung für die Zahlung des Meilensteins erfüllt ist. Darüber hinaus ist auch in diesen Fällen die Umsatzrealisierung auf den Fertigstellungsgrad des Auftrages zu diesem Zeitpunkt "gedeckelt". Die Unfertigen Leistungen nach IAS 2 (Vorräte) werden jeweils im Zeitpunkt der vorstehend dargestellten Grundsätze zur Umsatzrealisierung als Umsatzkosten erfasst, während die aktivierte Unterdeckung nach IAS 38.97 ff. nach Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Beginn der Gerätephase über die erwartete Abnahmemenge amortisiert wird. Diese Amortisation wird ebenfalls innerhalb der Umsatzkosten ausgewiesen. Darüber hinaus werden nach IAS 36.10 (a) die aktivierten Unterdeckungen mindestens an jedem Bilanzstichtag – und auch unterjährig, wenn entsprechende Indikationen für eine Wertminderung vorliegen – auf Wertminderung überprüft.
Die Umsatzrealisierung in der Gerätephase erfolgt nach den Vorgaben des IAS 18.14 ff. als "Verkauf von Gütern". Diese Vorgehensweise erfolgt losgelöst davon, ob die vorangegangene Entwicklungsphase einen Fertigungsauftrag nach IAS 11 (Fertigungsaufträge) darstellt oder nicht.
Ferner ist folgendes festzuhalten:
Die Umsatzkosten umfassen grundsätzlich die produktionsbedingten Herstellungskosten von abgeschlossenen Entwicklungskooperationen und verkauften Erzeugnissen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch die systematisch zugerechneten Produktionsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen auf die produktionsbezogenen Vermögenswerte sowie die Wertminderung von Vorräten.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Entwicklungskosten im Zusammenhang mit eigenen Entwicklungsprojekten in Höhe von T€ 2.908 (Vorjahr: T€ 2.589) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Aufwendungen, die den Forschungskosten zuzuordnen sind, werden nach IAS 38.54 in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es erforderlich, in einem bestimmten Umfang Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen vorzunehmen, die Auswirkungen auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge sowie der Eventualverbindlichkeiten haben.
Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen erfolgen insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung der in diesem Abschnitt unter "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" dargestellten Bilanzierung von Entwicklungskosten. Ferner sind solche erforderlich bei der konzerneinheitlichen Festlegung der Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten, der Zuordnung des Geschäftsoder Firmenwertes zu einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie der Ermittlung des erzielbaren Betrages für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung, der Bemessung der Pensionsrückstellungen, der Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen zum beizulegenden Zeitwert, der Bewertung von Rückstellungen und des Ansatzes aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge sowie der Bestimmung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftseinheiten.
Die wichtigsten Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogenen Annahmen, aufgrund derer ein erhebliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich sein kann, werden im Folgenden näher dargestellt:
Die Beurteilung, ob im jeweiligen Einzelfall die Voraussetzungen zur Aktivierung erfüllt wurden, unterliegt erheblichen Ermessensausübungen. Die STRATEC AG geht davon aus, dass aufgrund der Erfahrungswerte auf dem Gebiet der Entwicklung und Projektierung hinreichend verlässliche Einschätzungen in Bezug auf technische Realisierbarkeit, voraussichtliche Gesamtkosten und Marktbedingungen getroffen wurden. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags beruht auf Annahmen über Produktlebenszyklen und der damit verbundenen künftigen Cashflows. Als Abzinsungssätze werden die jeweiligen gewichteten Kapitalkosten (WACC) der entwickelnden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt und ggf. laufzeitadjustiert.
Im Rahmen des Geschäftsmodells der STRATEC-Gruppe stellt die sachadäquate Bilanzierung von Entwicklungskooperationen unter Einbezug der Fertigung der Analysensysteme eines der zentralen Problemfelder dar, welches erheblichen Ermessensentscheidungen unterliegt. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungsund Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt.
Die Zuordnung der bei Unternehmenserwerben erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) erfordert wesentliche ermessensabhängige Würdigungen. Die STRATEC AG ordnet den Geschäfts- oder Firmenwert, der aus einem Unternehmenserwerb resultiert, vom Übernahmetag an jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Unternehmens, die aus den erwarteten Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen soll, zu. Zur Ermittlung des jeweils erwarteten Synergiepotentials wendet die STRATEC AG sachgerechte Schlüssel (EBIT-Verhältnisse) an.
Bei der Bestimmung der funktionalen Währung eines ausländischen Geschäftsbetriebes und der Entscheidung, ob dessen funktionale Währung mit der des berichtenden Unternehmens identisch ist, sind bestimmte Indikatoren gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) heranzuziehen. Wenn die obigen Indikatoren gemischt auftreten und die funktionale Währung nicht klar ersichtlich ist, bestimmt die STRATEC AG nach eigenem Ermessen, welches die funktionale Währung ist, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle, Ereignisse und Umstände am zutreffendsten widerspiegelt. Bei den ausländischen Konzerngesellschaften wurde dementsprechend als funktionale Währung die jeweilige Landeswährung gewählt.
Die Beurteilung ob die im Zusammenhang mit der am 7. Dezember 2017 erfolgten Erstnotierung der Anteile der Quanterix Corporation, USA, an der elektronischen Börse NASDAQ, bedingten Modifikationen einem Erlöschen bzw. Auslaufen der ursprünglichen vertraglichen Rechte an den Zahlungsströmen gleichkommen und infolgedessen der ursprüngliche finanzielle Vermögenswert auszubuchen und der modifizierte finanzielle Vermögenswert einzubuchen ist, unterliegt Ermessensausübungen. Die STRATEC AG geht im Rahmen der Gesamtbeurteilung aller qualitativen und quantitativen Faktoren davon aus, dass es sich dabei um eine substanzielle Modifikation handelt, die am 7. Dezember 2017 eine Ausbuchung ("derecognition") der ursprünglichen Anteile an der Quanterix Corporation, USA, gemäß IAS 39.55 (b) zur Folge hatte. Dementsprechend kam es in diesem Zusammenhang zu einem erstmaligen Ansatz ("initial recognition") der modifizierten Anteile an der Quanterix Corporation, USA, gemäß IAS 39.14. Wir verweisen hierzu auch auf die Ausführungen unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente".
Der Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwertes (Buchwert zum 31.Dezember T€ 42.018; Vorjahr: T€ 42.841) unterliegt aufgrund der Vielzahl der Variablen einer schwierigen und in erheblichem Maße mit Schätzungsunsicherheiten verbundenen Würdigung. Unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Werthaltigkeitsprüfungen" werden die wesentlichen Annahmen, die dem Werthaltigkeitstest zum jeweiligen Stichtag zugrunde gelegt worden sind, dargestellt. Bei der Durchführung der Sensitivitätsanalysen im Rahmen der Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung auf langfristige Sicht möglich erscheint. Auf dieser Grundlage kam die STRATEC AG zu dem Ergebnis, dass es in allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keine Anzeichen für eine potenzielle Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes gibt.
Übrige Immaterielle Vermögenswerte (z.B. aktivierte Entwicklungskosten) werden entweder anlassbezogen (soweit einer planmäßigen Abschreibung unterliegend) oder mindestens jährlich (soweit keiner planmäßigen Abschreibung unterliegend) auf Wertminderung überprüft (Buchwert zum 31. Dezember 2017 T€ 68.708; Vorjahr: T€ 75.935). Auch diese Werthaltigkeitsprüfungen unterliegen grundsätzlich denselben Schwierigkeiten und Ermessensspielräumen wie der Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert. Bei der Durchführung der Sensitivitätsanalysen im Rahmen dieser Werthaltigkeitstests wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung auf langfristige Sicht möglich erscheint. Auf Grundlage der Sensitivitätsanalysen im Rahmen des Wertminderungstests kam die STRATEC AG zu dem Ergebnis, dass es keine Anzeichen für eine weitere potenzielle Wertminderung dieser Vermögenswerte als die unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (1) Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte" beschriebenen gibt.
Die Bewertung der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) erfolgt durch einen auf Optionsbewertung spezialisierten unabhängigen Gutachter. Dieser legt seiner Bewertung das Verfahren des Binomialbaums zugrunde. Die wesentlichen schätzungsbehafteten Parameter (Laufzeit, erwartete Volatilität, risikofreier Zinssatz) sind unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten – Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)" dargestellt.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für Garantie- und Gewährleistungen (Buchwert zum 31. Dezember T€ 1.031; Vorjahr: T€ 949) berücksichtigt das Management Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, welche auf der Grundlage der Auswirkungen aktuell beobachtbarer Informationen und Daten angepasst werden, um die Auswirkungen des historischen Umfelds in Bezug auf diese aktuellen Informationen und Daten zu ergänzen. Die Erkenntnisse im laufenden Geschäftsjahr haben zu keiner wesentlichen Veränderung der Rückstellung für Garantie- und Gewährleistung geführt. Die in künftigen Geschäftsjahren tatsächlich entstehenden Aufwendungen können von den geschätzten Werten abweichen.
Bei der Einschätzung, dass sich die – überwiegend kurzfristigen – Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den im IFRS-Konzernabschluss bilanzierten Werten in folgenden Geschäftsjahren umkehren, ist das Management nach IAS 12 (Ertragsteuern) an die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerrechtlichen Normen gebunden. Künftige Rechtsänderungen können insoweit eine erfolgswirksame Anpassung erforderlich machen. Bei der Einschätzung, dass die aktivierten steuerlichen Verlustvorträge mit künftig entstehenden Gewinnen verrechenbar sind, stützt sich das Management auf kurz- und mittelfristige Planungsrechnungen. Der tatsächliche Eintritt der künftigen Erfolge beruht auf ermessensbehafteten Einschätzungen. Die Buchwerte der im Konzernabschluss angesetzten bzw. nicht angesetzten aktiven und passiven latenten Steuern, deren Entstehung sowie Veränderung im Geschäftsjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr werden im Einzelnen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (11) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erläutert.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer ist der Abschreibungsbetrag nach IAS 38.97 planmäßig über seine Nutzungsdauer zu verteilen. Die Nutzungsdauer ist nach der Definition in IAS 38.8 entweder der Zeitraum, über den ein Vermögenswert voraussichtlich von einem Unternehmen nutzbar ist, oder die voraussichtlich durch den Vermögenswert im Unternehmen zu erzielende Anzahl an Produktionseinheiten oder ähnlichen Maßgrößen ("number of production or similar units"). Die Amortisationsmethode hat dabei gemäß IAS 38.97 dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswertes durch das Unternehmen zu entsprechen. Nach IAS 38.98 können für die planmäßige Verteilung des Abschreibungsbetrags eines Vermögenswertes verschiedene Abschreibungsmethoden herangezogen werden, wobei zu diesen Methoden neben der linearen und degressiven Abschreibung auch die leistungsabhängige Abschreibung ("units of production method") zählt. Nach IAS 38.98B könnte bei der Wahl einer sachgerechten Abschreibungsmethode im Sinne von IAS 38.98 das Unternehmen den für den immateriellen Vermögenswert maßgeblichen begrenzenden Faktor ("the inherent predominant limiting factor") bestimmen, welcher für die Festlegung der sachgerechten Abschreibungsbasis als Ausgangspunkt dienen könnte. Ob der maßgebliche begrenzende Faktor bei den Entwicklungskooperationen von STRATEC AG eher die Zeit oder vielmehr eine bestimmte Stückzahl an produzierten Geräten ("number of units produced") ist, unterliegt einer ermessensbehafteten Würdigung. Unter Würdigung aller Umstände kam die STRATEC AG in der Gesamtbetrachtung zur Einschätzung, dass die produzierte Menge der maßgeblich begrenzende Faktor ist. Die daraus resultierende Amortisationsmethode führt im Zusammenspiel mit der mindestens jährlich durchgeführten Werthaltigkeitsbeurteilung nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) zu einer tendenziell höheren Aufwandserfassung in frühen Gerätephasen als bei einer linearen Abschreibung, wenn diese auf Basis der Erfahrungen bezüglich der gegenwärtigen Produktlebenszyklen der Geräte von in der Regel 12bis 15 Jahren bemessen worden wäre.
Weitere wesentliche, zukunftsbezogene Annahmen sowie am Bilanzstichtag vorhandene Quellen von Schätzungsunsicherheiten, durch die ein erhebliches Risiko bestehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich macht, liegen nicht vor.
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt:
| Geschäfts oder Firmenwerte T€ |
Erworbene Technologien T€ |
Erworbene F&E-Projekte T€ |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögens werte T€ |
Erworbene Patente T€ |
Erworbene Marken namen T€ |
Erworbener Kunden stamm T€ |
Sonstige Rechte und Werte T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2016 |
42.841 | 27.485 | 431 | 37.591 | 5.023 | 2.997 | 27.960 | 3.720 | 148.048 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 2.907 | 0 | 0 | 0 | 3.447 | 6.354 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -60 | -60 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | -823 | -351 | 0 | -216 | 0 | -4 | -574 | -68 | -2.036 |
| Stand 31.12.2017 | 42.018 | 27.134 | 431 | 40.282 | 5.023 | 2.993 | 27.386 | 7.039 | 152.306 |
| oder Firmenwerte T€ |
Erworbene Technologien T€ |
Erworbene F&E-Projekte T€ |
Vermögens werte T€ |
Erworbene Patente T€ |
Marken namen T€ |
Kunden stamm T€ |
Rechte und Werte T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kumulierte planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 31.12.2016 |
0 | 8.627 | 343 | 14.191 | 167 | 225 | 2.596 | 3.123 | 29.272 |
| Zugänge Abschreibungen | 0 | 2.412 | 49 | 2.784 | 333 | 300 | 5.243 | 619 | 11.740 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 1.185 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.185 |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -60 | -60 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -295 | 0 | -77 | 0 | -1 | -119 | -65 | -557 |
| Stand 31.12.2017 | 0 | 10.744 | 392 | 18.083 | 500 | 524 | 7.720 | 3.617 | 41.580 |
| Buchwerte 31.12.2017 | 42.018 | 16.390 | 39 | 22.199 | 4.523 | 2.469 | 19.666 | 3.422 | 110.726 |
Die Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus den Erwerben der Tochtergesellschaften STRATEC Consumables GmbH, der Diatron-Gruppe, STRATEC Biomedical UK, Ltd., STRATEC Molecular GmbH sowie STRATEC Biomedical USA, Inc.
Der Buchwert der Technologien beinhaltet die im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Diatron-Gruppe identifizierte Technologien für technische Lösungen für dezentrale Laboranalysen im Bereich der Hämatologie und der klinischen Chemie sowie im Rahmen des Unternehmenserwerbs der STRATEC Consumables identifizierte Technologien für intelligente Verbrauchsmaterialien, insbesondere im Bereich der Nano- und Microstrukturierung, Beschichtung und Kunststofffertigung. Des Weiteren beinhaltet der Buchwert der Technologien identifiziertes Know-how zur RNA / DNA-Aufreinigung aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Molecular GmbH sowie identifizierte Technologien zur kontaktfreien Mess- und Füllmengenbestimmungsmethode aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Biomedical USA, Inc.
Die erworbenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte resultieren aus dem Erwerb der Tochtergesellschaft STRATEC Molecular GmbH im Geschäftsjahr 2009.
Der Buchwert der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte beinhaltet sowohl aktivierte Entwicklungskosten aus eigenen Entwicklungsprojekten (T€ 11.112; Vorjahr: T€ 9.700) als auch aktivierte Entwicklungskosten aus Entwicklungskooperationen (T€ 11.087; Vorjahr: T€ 13.700). Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen unter Abschnitt B. zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten". Der Buchwert der sonstigen Rechte und Werte beinhaltet erworbene Software und Lizenzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, Technologien, erworbene laufende F&E-Projekte sowie sonstige Rechte und Werte werden in den Umsatzkosten bzw. gemäß ihrer Verursachung innerhalb der einzelnen Funktionsbereiche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Die einzelnen immateriellen Vermögenswerte, die einen Buchwert zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 von über 2,0 Mio. € haben und damit für den Konzernabschluss der STRATEC AG neben dem Geschäfts- oder Firmenwert von wesentlicher Bedeutung sind setzen sich wie folgt zusammen: Entwicklungskooperation A mit einem Buchwert von T€ 5.185 – voraussichtlich noch verbleibender Amortisationszeitraum 4,0 Jahre; Entwicklungskooperation B mit einem Buchwert von T€ 3.726 – voraussichtlich noch verbleibender Amortisationszeitraum 7,0 Jahre; eigenes Entwicklungsprojekt mit einem Buchwert von T€ 3.282 – noch in der Entwicklungsphase.
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt:
| Geschäfts oder Firmenwerte T€ |
Erworbene Tech nologien T€ |
Erworbene F&E Projekte T€ |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte T€ |
Erworbene Patente T€ |
Erworbene Marken namen T€ |
Erworbener Kunden stamm T€ |
Sonstige Rechte und Werte T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2015 |
5.125 | 8.153 | 431 | 36.278 | 0 | 0 | 405 | 3.570 | 53.962 |
| Unternehmenserwerbe | 37.139 | 19.844 | 0 | 7 | 5.023 | 2.956 | 27.002 | 294 | 92.265 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 2.589 | 0 | 0 | 0 | 186 | 2.775 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | -1.159 | 0 | 0 | 0 | -338 | -1.497 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 577 | -512 | 0 | -124 | 0 | 41 | 553 | 8 | 543 |
| Stand 31.12.2016 | 42.841 | 27.485 | 431 | 37.591 | 5.023 | 2.997 | 27.960 | 3.720 | 148.048 |
| Geschäfts oder Firmenwerte T€ |
Erworbene Tech nologien T€ |
Erworbene F&E Projekte T€ |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte T€ |
Erworbene Patente T€ |
Erworbene Marken namen T€ |
Erworbener Kunden stamm T€ |
Sonstige Rechte und Werte T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kumulierte planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 31.12.2015 |
0 | 7.507 | 294 | 11.702 | 0 | 0 | 405 | 3.062 | 22.970 |
| Zugänge Abschreibungen | 0 | 1.830 | 49 | 2.471 | 167 | 224 | 2.163 | 391 | 7.295 |
| Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -338 | -338 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -710 | 0 | 18 | 0 | 1 | 28 | 8 | -655 |
| Stand 31.12.2016 | 0 | 8.627 | 343 | 14.191 | 167 | 225 | 2.596 | 3.123 | 29.272 |
| Buchwerte 31.12.2016 | 42.841 | 18.858 | 88 | 23.400 | 4.856 | 2.772 | 25.364 | 597 | 118.776 |
Im Geschäftsjahr 2017 wurde auf selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Entwicklungskooperationen stehen, ein Wertminderungsaufwand in Höhe von T€ 1.185 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Diese sind dem Segment Instrumentierung zuzuordnen. Die Ereignisse und Umstände, die zu dieser Wertminderung führten, resultierten aus den getroffenen Ableitungen einer individuellen Kundeneinschätzung zu den kurz- bis mittelfristigen Platzierungsmöglichkeiten eines noch nicht bis zur vollständigen Marktdurchdringung entwickelten Assayportfolios.
Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt:
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten T€ |
Technische Anlagen und Maschinen T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung T€ |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2016 |
22.442 | 9.713 | 20.475 | 1.480 | 54.110 |
| Zugänge | 738 | 924 | 5.215 | 2.435 | 9.312 |
| Abgänge | 0 | -1 | -531 | 0 | -532 |
| Umbuchungen | 0 | 28 | 510 | -510 | 28 |
| Währungsdifferenzen | -918 | -28 | -324 | -7 | -1.277 |
| Stand 31.12.2017 | 22.262 | 10.636 | 25.345 | 3.398 | 61.641 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten T€ |
Technische Anlagen und Maschinen T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung T€ |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Kumulierte planmäßige Abschreibungen Stand 31.12.2016 |
4.372 | 1.881 | 15.068 | 0 | 21.321 |
| Zugänge | 706 | 2.644 | 2.213 | 0 | 5.563 |
| Abgänge | 0 | 0 | -499 | 0 | -499 |
| Währungsdifferenzen | -132 | -14 | -299 | 0 | -445 |
| Stand 31.12.2017 | 4.946 | 4.511 | 16.483 | 0 | 25.940 |
| Buchwerte 31.12.2017 | 17.316 | 6.125 | 8.862 | 3.398 | 35.701 |
Im Geschäftsjahr 2017 waren wie auch im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten nach IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren.
Im Geschäftsjahr 2017 waren wie auch im Vorjahr keine Wertminderungen vorzunehmen.
Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt:
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten T€ |
Technische Anlagen und Maschinen T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung T€ |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau T€ |
Summe T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2016 |
15.010 | 1.073 | 18.702 | 3.392 | 38.177 |
| Veränderung Konsolidierungskreis |
0 | 0 | 2 | 0 | 2 |
| Unternehmenserwerbe | 204 | 7.914 | 1.072 | 1.187 | 10.377 |
| Zugänge | 3.945 | 456 | 2.149 | 691 | 7.241 |
| Abgänge | -3 | -291 | -1.503 | -3 | -1.800 |
| Umbuchungen | 3.210 | 537 | 42 | -3.789 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 76 | 24 | 11 | 2 | 113 |
| Stand 31.12.2017 | 22.442 | 9.713 | 20.475 | 1.480 | 54.110 |
| Buchwerte 31.12.2017 | 18.070 | 7.832 | 5.407 | 1.480 | 32.789 |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 31.12.2017 | 4.372 | 1.881 | 15.068 | 0 | 21.321 |
| Währungsdifferenzen | 14 | 1 | 12 | 0 | 27 |
| Abgänge | 0 | -121 | -1.082 | 0 | -1.203 |
| Zugänge | 610 | 1.504 | 1.799 | 0 | 3.913 |
| Veränderung Konsolidierungskreis |
0 | 0 | 2 | 0 | 2 |
| Kumulierte planmäßige Abschreibungen Stand 31.12.2016 |
3.748 | 497 | 14.337 | 0 | 18.582 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten T€ |
Technische Anlagen und Maschinen T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung T€ |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau T€ |
Summe T€ |
Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus der Wertminderung auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von T€ 870 (Vorjahr: T€ 389) ergebniswirksam im Materialaufwand erfasst. Die Ergebniswirkungen ergaben sich in Bezug auf Gängigkeiten.
Die Bestände gliedern sich im Einzelnen wie folgt:
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Unfertige Erzeugnisse | 5.447 | 5.302 |
| Unfertige Leistungen | 920 | 0 |
| 6.367 | 5.302 |
Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen (Vorjahr: Erträge) aus der Anpassung von Wertminderungen auf Unfertige Erzeugnisse und Leistungen in Höhe von T€ 112 (Vorjahr: T€ 25) ergebniswirksam im Materialaufwand erfasst.
Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Entwicklungskooperationen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt B. zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungsund Entwicklungskosten".
Die Bestände gliedern sich im Einzelnen wie folgt:
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Fertige Erzeugnisse | 5.944 | 5.873 |
| Waren | 62 | 288 |
| Geleistete Anzahlungen | 127 | 27 |
| 6.133 | 6.188 |
Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus der Wertminderung auf Fertige Erzeugnisse in Höhe von T€ 103 (Vorjahr: T€ 12) ergebniswirksam im Materialaufwand erfasst.
Von den innerhalb der Vorräte ausgewiesenen Beständen wird erwartet, dass diese zum überwiegenden Teil innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag realisiert werden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 39.126; Vorjahr: T€ 38.890) sind in Höhe von T€ 39.126 (Vorjahr: T€ 38.890) innerhalb eines Jahres fällig. Kreditorische Debitoren werden unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Das Wertberichtigungskonto auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelte sich wie folgt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Kumulierte Wertbe richtigungen zum 01.01. |
1.280 | 751 |
| Unternehmenserwerbe | 0 | 982 |
| Aufwand in der Berichtsperiode |
111 | 238 |
| Auflösung | -88 | -97 |
| Inanspruchnahme | -35 | -608 |
| Währungsdifferenzen | -36 | 14 |
| Kumulierte Wert berichtigungen zum 31.12. |
1.232 | 1.280 |
Der Bruttobetrag der einzelwertberichtigten Forderungen beträgt zum Bilanzstichtag T€ 1.862 (Vorjahr: T€ 1.574).
Im Geschäftsjahr 2017 entstanden keine ergebniswirksame Direktabschreibungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: T€ 58). Wertaufholungen waren im Vorjahr nicht vorzunehmen.
Die Laufzeitbänder der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (alle Angaben in T€):
| Bruttowert | davon wertgemindert |
davon: zum Bilanzstichtag weder wertgemindert noch überfällig |
davon: zum Bilanzstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bis zu 30 Tagen |
Zwischen 30 und 60 Tagen |
Zwischen 60 und 90 Tagen |
Mehr als 90 Tage |
||||
| 31.12.2017 | 40.358 | 1.862 | 28.732 | 7.435 | 1.732 | 234 | 363 |
| 31.12.2016 | 40.170 | 1.574 | 31.431 | 6.491 | 552 | 68 | 55 |
Hinsichtlich der nicht wertgeminderten Forderungen gibt es zum Bilanzstichtag keine Indikatoren, die darauf hindeuten würden, dass Ausfallrisiken bestünden. Des Weiteren bestehen für die wesentlichen Forderungsbestände Warenkreditversicherungen.
Bezüglich der vorzunehmenden Bilanzierung von Entwicklungskooperationen als Fertigungsaufträge nach IAS 11 (Fertigungsaufträge) verweisen wir auf Abschnitt B. zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten".
Im Geschäftsjahr 2017 wurden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen in Höhe von insgesamt T€ 10.299 (Vorjahr: T€ 7.282) erfasst. Die erfassten Umsatzerlöse entsprechen dabei in Höhe von T€ 5.917 (Vorjahr: T€ 7.282) den angefallenen Kosten.
Der Bestand der künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen zum 31. Dezember 2017 war wie im Vorjahr nicht wertgemindert, in Höhe von T€ 1.441 (Vorjahr: T€ 850) überfällig und in Höhe von T€ 5.531 (Vorjahr: T€ 2.125) innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen stellen sich wie folgt dar:
| Leistende Gesellschaft |
Leistungs empfänger |
31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|---|---|---|---|
| STRATEC AG | STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd. |
15 | 13 |
| STRATEC Biomedical UK, Ltd. |
Sanguin International Inc. |
9 | 9 |
| 24 | 22 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen unterliegen Währungskursrisiken, die jedoch aufgrund des betragsmäßigen Umfangs keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben.
Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Anteile an verbundenen Unternehmen |
158 | 160 |
| Anteile an börsen notierten Gesellschaften |
12.114 | 1.080 |
| Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften |
0 | 2.751 |
| Optionsrechte | 0 | 1.481 |
| Übrige | 466 | 601 |
| 12.738 | 6.073 |
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie übrige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 82 (Vorjahr: T€ 218) werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Konsolidierungskreis" erläutert. Der Bilanzansatz entwickelte sich wie folgt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Buchwert 01.01. | 160 | 184 |
| Änderung Konsolidierungskreis |
0 | -14 |
| Währungsdifferenzen | -2 | -10 |
| Buchwert 31.12. | 158 | 160 |
Die Änderung des Konsolidierungskreises im Vorjahr betrifft die erstmalige Vollkonsolidierung der STRATEC Biomedical Inc., Southington, USA.
Die Anteile an börsennotierten Gesellschaften wurden mit dem Schlusskurs der Wertpapierbörse mit dem höchsten Handelsvolumen zum Bilanzstichtag bewertet und setzen sich wie folgt zusammen:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Anteile an der Quanterix Corporation, USA |
11.140 | 0 |
| Übrige Anteile | 974 | 1.080 |
| Buchwert 31.12. | 12.114 | 1.080 |
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Wertpapiere in Höhe von T€ 1 erworben (Vorjahr: keine). Von den aus der Stichtagskursbewertung von Anteilen an börsennotierten Gesellschaften per Saldo resultierenden Erträgen (Vorjahr: Aufwendungen) in Höhe von T€ 2.454 (Vorjahr: T€ 307) wurden Aufwendungen in Höhe von T€ 106 (Vorjahr: T€ 307) erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im "übrigen Finanzergebnis" sowie Erträge in Höhe von T€ 2.560 (Vorjahr: T€ 1.055) erfolgsneutral in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in dem Posten "Wertveränderung Finanzinvestitionen" erfasst.
Bei den Anteilen an der Quanterix Corporation, USA, hat sich im Geschäftsjahr 2017 ein signifikanter Anstieg des beizulegenden Zeitwerts ergeben. Dieser war im Wesentlichen induziert durch den Börsengang der Gesellschaft am 7. Dezember 2017. Die Auswirkungen des in Folge des Börsengangs eingetretenen Wechsels der Anteile an der Quanterix Corporation, USA, innerhalb der Hierarchien für den beizulegenden Zeitwert sowie die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung der STRATEC AG sind im Einzelnen unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" erläutert. Die Anteile an der Quanterix Corporation, USA, unterliegen am Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2017 aufgrund des Börsengangs einer zeitweiligen Verkaufsbeschränkung im Rahmen einer sogenannten "Lock-Up-Vereinbarung".
In dem Posten "Übrige" sind im Wesentlichen Weiterberechnungen und Ansprüche aus Rückerstattungen in Höhe von T€ 329 (Vorjahr: T€ 93), Mietkautionen in Höhe von T€ 51 (Vorjahr: T€ 26), Darlehen in Höhe von T€ 41 (Vorjahr: T€ 379), Forderungen gegen Mitarbeiter in Höhe von T€ 38 (Vorjahr: T€ 42) sowie debitorische Kreditoren in Höhe von T€ 7 (Vorjahr: T€ 34) enthalten. Im Vorjahr wurde auf einen debitorischen Kreditor eine Wertberichtigung in Höhe von T€ 25 gebildet.
Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Abgegrenzte Aufwendungen |
2.160 | 1.106 |
| Umsatzsteuer | 2.275 | 2.638 |
| Übrige | 128 | 126 |
| 4.563 | 3.870 |
Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind weder wertgemindert noch überfällig.
Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von T€ 1.543 (Vorjahr: T€ 4.081) resultieren aus Vorauszahlungen und Erstattungen auf die Steuern vom Einkommen und Ertrag.
Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2017 und 2016 ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Das Grundkapital der STRATEC AG beträgt zum Bilanzstichtag T€ 11.921 (Vorjahr: T€ 11.861). Das Grundkapital ist in 11.920.945 Stückaktien (Vorjahr: 11.860.995) eingeteilt. Die Erhöhung des Grundkapitals um 59.950 Stückaktien (Vorjahr: 8.025) resultiert aus einer bedingten Kapitalerhöhung. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.
Nach § 4 Ziffer 4.5. der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2020 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um € 5.500.000,00 durch Ausgabe von höchstens 5.500.000 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015/I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Unter bestimmten, in der Satzung definierten Voraussetzungen, ist der Vorstand jedoch berechtigt, das Bezugsrecht insgesamt bis zu einen Betrag von 20% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, auszuschließen. Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2017 € 5.500.000,00.
Nach § 4 Ziffer 4.6. erster Absatz der Satzung besteht ein bedingtes Kapital V/2009. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) bis zum 19. Mai 2014 nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Mai 2009. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2013 wurde das bedingte Kapital V/2009 auf € 198.500,00 reduziert, und die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 20. Mai 2009 insoweit aufgehoben, als daraus keine neuen Optionen mehr gewährt werden dürfen, sondern nur noch bestehende Optionen genutzt werden können. Das bedingte Kapital V/2009 beträgt zum 31. Dezember 2017 € 41.300,00.
Nach § 4 Ziffer 4.6. zweiter Absatz der Satzung besteht ein bedingtes Kapital VI/2013. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) bis zum 5. Juni 2018 nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Das bedingte Kapital VI/2013 beträgt zum 31. Dezember 2017 € 877.250,00.
Ferner besteht nach § 4 Ziffer 4.7. der Satzung ein bedingtes Kapital VII/2015 in Höhe von € 800.000,00. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von bis zu 800.000 neuen Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 bis zum 21. Mai 2020 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Das bedingte Kapital VII/2015 beträgt zum 31. Dezember 2017 € 800.000,00.
Das bedingte Kapital beträgt somit per 31. Dezember 2017 € 1.718.550,00 (Vorjahr: € 1.778.500,00).
Zum 31. Dezember 2017 bestehen zwei (Vorjahr: zwei) Aktienoptionsprogramme (Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Diese Aktienoptionsprogramme sind im besonderen Maße geeignet, einen nachhaltigen Leistungsanreiz für Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie deren Arbeitnehmer zu bewirken und damit im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre zu einer Steigerung des Unternehmenswerts der Gesellschaft beizutragen. Den einzelnen Mitgliedern des Vorstands werden ab dem Geschäftsjahr 2016 keine Aktienoptionen mehr gewährt. Anstelle der Gewährung von Aktienoptionen erhalten sie vielmehr Aktienwertsteigerungsrechte (Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich; SARs) als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) sind im Konzernlagebericht unter Abschnitt "E. Vergütungsbericht" dargestellt.
Für bis zum 6. Juni 2013 gewährten Aktienoptionsprogramme gelten insbesondere die folgenden Bedingungen:
Jedes Aktienoptionsrecht gewährt seinem Inhaber das Recht eine STRATEC-Aktie gegen Zahlung des zum Gewährungszeit punkt festgelegten Ausübungspreises zu einem späteren Zeitpunkt zu beziehen. Der Ausübungspreis entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der STRATEC-Aktie an dem der Entscheidung über die Gewährung der Aktienoptionsrechte vorausgehenden fünf Börsenhandelstage, mindestens aber dem Nennwert von einem € je Aktie. Die Aktienoptionsrechte können nach Ablauf von Wartezeiten und nach Erfüllung be stimmter Erfolgsziele in zuvor definierten Ausübungszeiträumen ausgeübt werden. Bis zu 50 Prozent der gewährten Aktienopti onsrechte können frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ausgeübt werden, falls die STRATEC-Aktie zwischen dem Gewährungstag und dem Tag des Ablaufs der Wartezeit um mindestens zehn Prozent gegenüber dem Ausübungspreis gestiegen ist. Nach einem weiteren Jahr Wartezeit können bis zu 100 Prozent der gewährten Aktienoptionsrechte ausgeübt werden, falls die STRATEC-Aktie zwischen dem Gewährungstag und dem Tag des Ablaufs der Wartezeit um mindestens fünfzehn Prozent gestiegen ist. Nach Ablauf der Laufzeit von sieben Jahren nach Gewährung verfallen die Aktienoptionsrech te entschädigungslos.
Für die ab dem 6. Juni 2013 gewährten Aktienoptions programme gelten hinsichtlich Wartezeiten und Erfüllung be stimmter Erfolgsziele insbesondere die folgenden Bedingungen:
Die gewährten Aktienoptionen können vollständig frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ausgeübt werden, falls die STRATEC-Aktie zwischen dem Gewährungstag und dem Tag des Ablaufes der Wartezeit um mindestens zwanzig Prozent gegenüber dem Ausübungspreis gestiegen ist. Nach Ablauf der Laufzeit von sieben Jahren nach Gewährung verfallen die Aktienoptionsrechte entschädigungslos.
Den jeweiligen Aktienoptionsprogrammen, den Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts mittels des sogenannten Black-Scholes-Optionspreismodells sowie der Ermittlung des Personalaufwands in den einzelnen Perioden (nach Berücksichtigung der Personalfluktuation) liegen im Wesentlichen die folgenden Parameter zugrunde (die erwartete Volatilität wurde dabei jeweils aus der historischen Volatilität abgeleitet):
| Gewährt im Jahr: | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Optionsrechte (Anzahl Aktien) | 31.550 | 24.050 | 19.850 | 56.100 | 92.600 | 96.100 |
| Gewichteter Ausübungspreis (in €) | 51,73 | 48,52 | 47,85 | 33,04 | 29,75 | 31,39 |
| Erwartete Volatilität des Aktienkurses in% |
29,70 bis 34,18 | 34,88 bis 42,29 | 31,93 bis 39,77 | 26,40 bis 34,67 | 34,20 bis 39,43 | 28,70 bis 33,51 |
| Erwarteter Dividendenertrag in% | 1,69 | 1,23 | 1,50 | 1,50 | 1,50 | 1,50 |
| Risikofreier Zinssatz in% | 0,22 bis 0,37 | -0,02 bis 0,19 | 0,12 bis 0,79 | 0,72 bis 1,56 | 1,20 bis 1,76 | 1,30 bis 1,85 |
| Unterstellte Fluktuation der Bezugsberechtigten in% |
5,0 | 5,0 | 5,0 | 5,0 | 5,0 | 5,0 |
| Beizulegender Zeitwert der Optionsrechte zum Gewährungszeitpunkt (in T€) |
151 | 123 | 101 | 202 | 307 | 258 |
Der gewichtete Durchschnittsaktienkurs wurde bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der im Geschäftsjahr gewährten Optionsrechte mit € 52,66 (Vorjahr: € 47,28) berücksichtigt.
Das Ausübungsverhalten der Teilnehmer wurde hierbei insoweit berücksichtigt, als von einer frühest möglichen Ausübung ausgegangen wurde.
Einen zusammenfassenden Überblick über die Entwicklung der Aktienoptionsrechte für die Geschäftsjahre von 2016 bis 2017 gibt der folgende Optionsspiegel:
| Anzahl der Aktienoptionsrechte |
Gewichteter Ausübungspreis |
|
|---|---|---|
| Am 31.12.2015 ausstehend |
230.825 | 32,37 |
| Am 31.12.2015 ausübbar |
76.550 | 31,47 |
| Innerhalb des Jahres 2016 • gewährt • ausgeübt • verfallen • verwirkt |
24.050 8.025 0 2.400 |
48,52 31,82 n.a. n.a. |
| Am 31.12.2016 ausstehend |
244.450 | 33,91 |
| Am 31.12.2016 ausübbar |
78.500 | 31,63 |
| Innerhalb des Jahres 2017 • gewährt • ausgeübt • verfallen • verwirkt |
31.550 59.950 0 500 |
51,73 30,18 n.a. n.a. |
| Am 31.12.2017 ausstehend |
215.550 | 37,57 |
| Am 31.12.2017 ausübbar |
87.100 | 30,19 |
Von den im Berichtsjahr gewährten Aktienoptionen entfielen, aus der folgenden Tabelle: wie im Vorjahr, alle auf Arbeitnehmer der STRATEC AG.
Im Berichtsjahr wurden 25.000 Aktienoptionen (Vorjahr: keine) zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von € 30,75 je Aktie durch Vorstandsmitglieder ausgeübt. Von früheren Mitgliedern des Vorstands der STRATEC AG wurden im Berichtsjahr 15.000 Aktienoptionen (Vorjahr: keine) zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von € 28,09 je Aktie ausgeübt. Arbeitnehmer der STRATEC AG übten im Geschäftsjahr 19.950 Aktienoptionen (Vorjahr: 8.025) zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von € 31,05 je Aktie (Vorjahr: € 31,82) aus. Auf die von Arbeitnehmern der STRATEC AG im Geschäftsjahr 2017 ausgeübten Aktienoptionen entfallen 3.000 Aktienoptionen (Vorjahr: keine) zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von € 34,74 je Aktie auf Aktienoptionen, die einem Vorstandsmitglied vor seiner Berufung in den Vorstand gewährt wurden.
Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionsrechte wird aufwandswirksam auf die vereinbarten Sperrfristen verteilt und führt in gleicher Höhe zu einer Dotierung der Kapitalrücklage. Für das Geschäftsjahr 2017 ergibt sich ein Aufwand in Höhe von T€ 156 (Vorjahr: T€ 138). Eine Anpassung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Gewährung berechneten Aufwands in den Folgeperioden war aufgrund konstanter bzw. geringfügiger Personalfluktuation nicht erforderlich.
Die zum 31. Dezember 2017 ausübbaren 87.100 Aktienoptionsrechte (Vorjahr: 78.500) berechtigen zum Erwerb von insgesamt bis zu 87.100 Aktien (Vorjahr: 78.500) zu einem Gesamtausübungspreis in Höhe von T€ 2.629 (Vorjahr: T€ 2.483).
Der seit der jeweiligen Ausgabe der in der Berichtsperiode ausgeübten Aktienoptionen an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte gewichtete durchschnittliche Kurs betrug € 59,01 (Vorjahr: € 49,46).
Die gewichteten Ausübungspreise und der gewichtete Durchschnitt der restlichen Vertragslaufzeiten für die am Ende der Berichtsperiode ausstehenden Aktienoptionen ergibt sich
| Bandbreite in € | Anzahl Aktienoptionen | Gewichteter Ausübungspreis in € |
Gewichtete restliche Vertragslaufzeit in Monaten |
|---|---|---|---|
| 25,01 – 30,00 | 42.000 | 28,09 | 31,4 |
| 30,01 – 35,00 | 93.350 | 32,02 | 31,6 |
| 35,01 – 40,00 | 2.800 | 39,98 | 45,6 |
| 40,01 – 45,00 | 15.250 | 42,61 | 59,1 |
| 45,01 – 50,00 | 31.050 | 47,60 | 66,1 |
| 50,01 – 55,00 | 23.850 | 52,50 | 69,2 |
| 55,01 – 60,00 | 5.500 | 59,81 | 83,2 |
| 60,01 – 65,00 | 1.750 | 61,99 | 78,1 |
| Gesamt | 215.550 | 37,57 | 44,5 |
2016
| Bandbreite in € | Anzahl Aktienoptionen | Gewichteter Ausübungspreis in € |
Gewichtete restliche Vertragslaufzeit in Monaten |
|---|---|---|---|
| 25,01 – 30,00 | 66.300 | 28,13 | 41,9 |
| 30,01 – 35,00 | 128.500 | 31,82 | 40,8 |
| 35,01 – 40,00 | 3.800 | 39,55 | 52,5 |
| 40,01 – 45,00 | 15.250 | 42,61 | 71,2 |
| 45,01 – 50,00 | 12.050 | 46,77 | 65,6 |
| 50,01 – 55,00 | 18.550 | 52,39 | 78,2 |
| Gesamt | 244.450 | 33,91 | 47,3 |
Als Bestandteil der Verhandlungen zwischen Vorstand und Betriebsrat für die Vergütung 2018 erhielten alle Mitarbeiter der STRATEC AG bereits im Dezember 2017 fünf Belegschaftsaktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. Insgesamt wurden dabei 1.695 eigene Anteile der STRATEC AG in die jeweiligen Depots der teilnehmenden Mitarbeiter übertragen.
Die in 2016 gewährten Mitarbeiterbeteiligungen resultierten aus der Entscheidung des Vorstands vom August 2015. Danach wurden allen Mitarbeitern und zeitweise überlassenen Arbeitnehmern der STRATEC Biomedical AG, Birkenfeld, Deutschland, ein Mitarbeiter-beteiligungsprogramm (Anteilsbasierte Vergütung mit wahlweisem Barausgleich oder Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) angeboten, um ihnen die Teilnahme am zukünftigen Unternehmenserfolg der STRATEC AG zu ermöglichen. Das Programm umfasste dabei den Bezug von jeweils acht Belegschaftsaktien im Oktober 2015 und März 2016. Zusätzlich erhielten Mitarbeiter, welche die ihnen im Oktober 2015 übertragenen acht Aktien bis zum 28. Februar 2016 nicht veräußert hatten, drei weitere Aktien. Sofern wahlweise durch den Mitarbeiter eine Teilnahme am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nicht erfolgte, erhielten diese im Oktober 2015 und März 2016 automatisch eine Sonderzahlung im Gegenwert von jeweils acht Belegschaftsaktien. Im Oktober 2015 wurden insgesamt 2.344 sowie im März 2016 insgesamt 3.189 eigene Anteile der STRATEC AG in die jeweiligen Depots der teilnehmenden Mitarbeiter übertragen.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramms T€ 119 (Vorjahr: T€ 48) als Aufwand sowie T€ 119 (Vorjahr: T€ 45) in der Kapitalrücklage erfasst, die durch die Übertragung von eigenen Anteilen anschließend um T€ 29 (Vorjahr: T€ 54) gemindert wurde.
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten zur Eigenkapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist darin der als Aufwand erfasste Vorteil aus der Gewährung von Aktienoptionen bzw. aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sowie die Differenz aus Rückkauf und Wiederausgabe von eigenen Anteilen enthalten.
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten kumulierten Konzern-ergebnisse, soweit diese nicht ausgeschüttet wurden, sowie die freien Gewinnrücklagen. Die freien Gewinnrücklagen sind durch Einstellungen im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung zur Gewinnverwendung von Vorstand und Aufsichtsrat der STRATEC AG nach § 58 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG) entstanden.
Die Gewinnrücklagen unterteilen sich danach wie folgt:
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Freie Gewinnrücklagen | 19.392 | 19.392 |
| Kumulierte Ergebnisse | 101.666 | 85.160 |
| 121.058 | 104.552 |
Die kumulierten Ergebnisse entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
| T€ | |
|---|---|
| Kumulierte Ergebnisse 31.12.2016 | 85.160 |
| Konzernergebnis 2017 | 25.635 |
| Ausschüttung (Dividende für 2016) | -9.129 |
| Kumulierte Ergebnisse 31.12.2017 | 101.666 |
Das übrige Eigenkapital beinhaltet die Währungsumrechnungsrücklage, die Rücklage für Zeitbewertung, der als Available for Sale klassifizierten Anteile an der Quanterix Corporation, USA, die kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Neubewertung von Pensionen sowie hieraus resultierende latente Steuern.
Die am Stichtag ausgewiesene Währungsumrechnungsrücklage in Höhe von T€ 774 (Vorjahr: T€ 5.252) betrifft im Wesentlichen Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Einzelabschlüsse von Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der € ist, sowie aus der erfolgsneutralen Stichtagsumrechnung von konzerninternen Net Investments.
Die im Eigenkapital über das sonstige Ergebnis erfassten Beträge teilen sich wie folgt auf:
| Stand 01.01.2017 T€ |
Sonstiges Ergebnis T€ |
Stand 31.12.2017 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Pensionen | -868 | -102 | -970 |
| Latente Steuern auf Pensionen | 185 | 16 | 201 |
| Available-for-Sale-Instrumente | 1.055 | 1.506 | 2.561 |
| Latente Steuern auf Availabe-for-Sale-Instrumente |
-15 | -21 | -36 |
| Währungsrücklage | 5.501 | -3.879 | 1.622 |
| Latente Steuern auf Währungsrücklage |
-249 | -599 | -848 |
| Summe | 5.609 | -3.079 | 2.530 |
| Stand 01.01.2016 T€ |
Sonstiges Ergebnis T€ |
Stand 31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Pensionen | -763 | -105 | -868 |
| Latente Steuern auf Pensionen | 136 | 49 | 185 |
| Available-for-Sale-Instrumente | 0 | 1.055 | 1.055 |
| Latente Steuern auf Availabe-for-Sale-Instrumente |
0 | -15 | -15 |
| Währungsrücklage | 4.484 | 1.017 | 5.501 |
| Latente Steuern auf Währungsrücklage |
-206 | -43 | -249 |
| Summe | 3.651 | 1.958 | 5.609 |
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 21. Mai 2020 einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen eigene Anteile bis zu insgesamt zehn vom Hundert des am 22. Mai 2015 bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung darf dabei nicht zum Handel in eigenen Anteilen ausgenutzt werden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Anteile dürfen zusammen mit den eigenen Anteilen, die die Gesellschaft bereits aufgrund früherer Ermächtigungen erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des jeweiligen Grundkapitals betragen. Der Erwerb der eigenen Anteile kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebotes oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch Abgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen. Die aufgrund dieser sowie früherer Ermächtigungen bereits erworbenen Anteile dürfen, neben der Veräußerung über die Börse oder durch ein an alle gerichtetes öffentliches Angebot, wie folgt verwendet werden:
Im Fall der Ermächtigung b) bis e) darf die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts zu veräußernden Anteilen zusammen mit jungen Anteilen, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG begeben worden sind, insgesamt zehn vom Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
Die Ermächtigungen zu Buchstabe a) bis e) können ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Sie erfassen auch die Verwendung von Anteilen, die aufgrund von § 71d AktG erworben wurden.
Die STRATEC AG hat von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile im Jahr 2017 wie auch im Vorjahr keinen Gebrauch gemacht. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die zurückgekauften Anteile einzuziehen. Vielmehr erhält sich die Gesellschaft den finanziellen Handlungsspielraum für Akquisitionen und zur Absicherung der Wachstumsstrategie. Darüber hinaus behält sich die Gesellschaft vor, die zurückgekauften eigenen Anteile auch zu weiteren Zwecken zu verwenden, die im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung stehen.
Die Entwicklung der eigenen Anteile stellt sich wie folgt dar:
| Anzahl | |
|---|---|
| Eigene Anteile 31.12.2016 | 6.690 |
| Erwerb eigener Anteile | 0 |
| Hingabe eigener Anteile | -1.695 |
| Eigene Anteile 31.12.2017 | 4.995 |
Die Hingabe der eigenen Anteile erfolgte im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
Die eigenen Anteile werden mit den Anschaffungskosten von insgesamt T€ 89 (Vorjahr: T€ 118) gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem Bilanzgewinn, der in dem nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss der STRATEC AG ausgewiesen wird.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende von € 0,77 (Vorjahr: € 0,75) je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt T€ 9.129 (Vorjahr: T€ 8.885) gezahlt.
Der Vorstand empfiehlt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat, von dem nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ermittelten Bilanzgewinn der STRATEC AG in Höhe von T€ 67.575 eine Ausschüttung in Höhe von € 9.532.760,00 bzw. € 0,80 je dividendenberechtigter Aktie vorzunehmen und den verbleibenden Betrag in Höhe von T€ 58.042 auf neue Rechnung vorzutragen. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Genehmigung durch die Hauptversammlung und wurde nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst.
Per 31. Dezember 2017 wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der STRATEC AG von dem Jahresergebnis 2017, wie im Vorjahr, keine Einstellung in die freien Gewinnrücklagen vorgenommen.
Die betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich in beitrags- und leistungsorientierte Versorgungssysteme unterschieden werden. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen (Defined Contribution Plans) geht das Unternehmen über die Entrichtung von Beitragszahlungen an einen externen staatlichen oder privaten Versorgungsträger hinaus keine weiteren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen ein. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen beträgt im Geschäftsjahr T€ 5.039 (Vorjahr: T€ 3.096). Darin eingeschlossen sind Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland in Höhe von T€ 2.088 (Vorjahr: T€ 1.953).
Zum Bilanzstichtag bestehen ferner Kapitalleistungszusagen gegenüber einem Vorstandsmitglied in Deutschland, gegenüber Arbeitnehmern in Österreich sowie gegenüber Arbeitnehmer in Schweiz. Zur Absicherung der Pensionsverpflichtung wurden teilweise Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.
Über die Höhe der entsprechenden Aktivwerte wurden versicherungsmathematische Gutachten zum Bilanzstichtag eingeholt. Die Pensionsverpflichtung wird in der Konzernbilanz saldiert mit den verpfändeten Aktivwerten der Rückdeckungsversicherungen ausgewiesen.
Die Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen erfolgt anhand des versicherungsmathematischen Verfahrens der Projected-Unit-Credit-Methode, das gemäß IAS 19.67 für die Rückstellungsbewertung vorgeschrieben ist. Dabei werden unter Berücksichtigung von Trendannahmen die zukünftigen Verpflichtungen auf Basis der zum Geschäftsjahresende anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet.
Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden dabei zur Berechnung des Barwertes der Pensionsverpflichtungen zugrunde gelegt:
| Deutschland 31.12.2017 |
Österreich 31.12.2017 |
Schweiz 31.12.2017 |
|
|---|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 1,77% | 1,82% | 0,70% |
| Zukünftige Einkommenssteigerungen |
0,00% | 3,00% | 1,80% |
| Zukünftige Rentensteigerungen |
0,00% | 0,00% | 0,00% |
| Fluktuationsrate | 0,00% | 10,00% | * |
| Durchschnittliche Duration |
14,6 Jahre | 13,9 Jahre | ** |
| Deutschland 31.12.2016 |
Österreich 31.12.2016 |
Schweiz 31.12.2016 |
|
|---|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 1,73% | 1,75% | 0,70% |
| Zukünftige Einkommenssteigerungen |
0,00% | 3,00% | 1,80% |
| Zukünftige Rentensteigerungen |
0,00% | 0,00% | 0,00% |
| Fluktuationsrate | 0,00% | 10,00% | * |
| Durchschnittliche Duration |
15,5 Jahre | 15,8 Jahre | ** |
* Fluktuationsrate gestaffelt nach Männer und Frauen sowie Alter. Die Bandbreite der Fluktuationsrate für Männer beträgt dabei nach dem Bundesgesetz über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) in der Schweiz, wie im Vorjahr, 1,30% bis 28,53%, die für Frauen 1,52% - 24,12%.
** Die Bandbreite der durchschnittlichen Duration beträgt bei der STRATEC Biomedical Switzerland AG 21,1 Jahre (Vorjahr: 21,4 Jahre) und bei der STRATEC Services AG 22,6 Jahre (Vorjahr: 22,2 Jahre).
Die wesentlichen Annahmen zur Lebenserwartung wurden für Deutschland, wie im Vorjahr, aus den biometrischen RICHT-TAFELN 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, für Österreich aus der AVÖ 2008-P Pagler & Pagler Generationentafel sowie für die Schweiz aus der BVG 2015 Generationstafel entnommen.
Die für die Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Prämissen gelten für die Ermittlung des Zinsaufwands und des laufenden Dienstzeitaufwands im folgenden Geschäftsjahr.
Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts (DBO) und des Planvermögens im Geschäftsjahr stellen sich wie folgt dar:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der Pensions verpflichtungen (DBO) Stand 01.01. |
6.161 | 3.410 |
| Unternehmenserwerbe | 0 | 2.017 |
| Übertragungen aufgrund Arbeitgeberwechsel | 47 | 263 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 367 | 324 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -83 | 0 |
| Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen | 64 | 53 |
| Geleistete Zahlungen | -58 | -152 |
| Beiträge zum Versorgungsplan durch Arbeitnehmer |
171 | 163 |
| Neubewertungen der Pensionsverpflichtungen Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) aus Änderungen der |
||
| • finanziellen Annahmen • demographischen Annahmen • erfahrungsbedingten Anpassungen |
-18 0 35 |
66 0 -27 |
| Währungsdifferenzen | -371 | 44 |
| Anwartschaftsbarwert der Pensions verpflichtungen (DBO) Stand 31.12. |
6.315 | 6.161 |
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Stand 01.01. |
2.775 | 2.165 |
| Übertragungen aufgrund Arbeitgeberwechsel | 47 | 263 |
| Beiträge zum Planvermögen durch Arbeitgeber |
214 | 198 |
| Beiträge zum Planvermögen durch Arbeitnehmer |
171 | 163 |
| Zinserträge des Planvermögens | 22 | 27 |
| Neubewertung des Planvermögens • Aufwand aus Planvermögen (ohne Zinserträge) • Sonstige |
-85 0 |
-67 0 |
| Währungsdifferenzen | -231 | 26 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Stand 31.12. |
2.913 | 2.775 |
Zur Ermittlung des Finanzierungsstatus bzw. der Nettoverpflichtung wird dem Anwartschaftsbarwert der extern finanzierten Verpflichtungen der beizulegende Zeitwert des Planvermögens gegenübergestellt.
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen |
6.315 | 6.161 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 2.913 | 2.775 |
| Finanzierungsstatus = Nettoverpflichtung |
3.402 | 3.386 |
Die Nettoverpflichtung hat sich in den Geschäftsjahren wie folgt entwickelt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Nettoverpflichtung Stand 01.01. | 3.386 | 1.245 |
| Unternehmenserwerbe | 0 | 2.017 |
| In der GuV erfasster Anteil des Pensionsaufwandes |
326 | 350 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge | 102 | 106 |
| Geleistete Zahlungen | -58 | -152 |
| Beiträge zum Planvermögen durch Arbeitgeber |
-214 | -198 |
| Währungsdifferenzen | -140 | 18 |
| Nettoverpflichtung Stand 31.12. | 3.402 | 3.386 |
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasste Pensionsaufwand der Berichtsperiode für leistungsorientierte Zusagen setzt sich aus nachstehenden Posten zusammen:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 367 | 324 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -83 | 0 |
| Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen | 64 | 54 |
| Zinserträge des Planvermögens | -22 | -28 |
| In der GuV erfasster Anteil des Pensionsaufwandes |
326 | 350 |
Der Dienstzeitaufwand ist im Personalaufwand berücksichtigt, während die übrigen Komponenten des in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Anteils des Pensionsaufwands im Finanzergebnis enthalten sind.
In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurden die folgenden Beträge erfolgsneutral im "sonstigen Ergebnis" erfasst:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Neubewertung der Nettoverpflichtung: | ||
| Aufwand aus Planvermögen (ohne Zinserträge) |
85 | 67 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) aus Änderungen der |
||
| • finanziellen Annahmen | -18 | 66 |
| • demographischen Annahmen | 0 | 0 |
| • erfahrungsbedingten Anpassungen | 35 | -27 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge | 102 | 106 |
Das Planvermögen entfällt auf die Kapitalzusagen in Deutschland und in der Schweiz. Diese Rückdeckungsversicherungen legen in Deutschland überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren an. Bei der Auswahl werden unter anderem Rating und Eigenkapitalausstattung der Emittenten berücksichtigt. Die Anlagestrategie zielt vorwiegend auflaufende Zinseinnahmen und Kapitalerhalt bei geringer Volatilität ab. Für die Rückdeckungsversicherungen existieren keine an einem "aktiven Markt" notierten Preise. Die beiden Schweizer Gesellschaften sind dem vollversicherten Vertrag der Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse angeschlossen und es besteht ein Rückdeckungsvertrag zwischen der Sammelstiftung und der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft.
Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen der STRATEC AG sind abhängig vom jeweiligen Land die in den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen dargestellten Parameter Abzinsungsfaktor, zukünftige Einkommenssteigerung sowie der Projektionszinssatz für das Altersguthaben. Die Sensitivitätsanalysen zeigen, wie die leistungsorientierte Nettoverpflichtung in Deutschland und Österreich durch mögliche Änderungen der entsprechenden Annahmen, bei Konstanz der anderen Annahmen, beeinflusst worden wäre.
| Deutschland | 2017 T€ |
2016 T€ |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor +0,50% | -21 | -21 |
| Abzinsungsfaktor -0,50% | 22 | 23 |
| Österreich | 2017 T€ |
2016 T€ |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor +0,50% | -150 | -124 |
| Abzinsungsfaktor -0,50% | 81 | 137 |
| Einkommenssteigerung +0,50% | 76 | 147 |
| Einkommenssteigerung -0,50% | -147 | -135 |
In der Schweiz ergeben sich bei einer Variation um 25 Basispunkte folgende Sensitivitäten des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung:.
| Schweiz | 2017 T€ |
2016 T€ |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor +0,25% | 241 | 237 |
| Abzinsungsfaktor -0,25% | -220 | -217 |
| Zinssatz Altersguthaben +0,25% | -88 | -87 |
| Zinssatz Altersguthaben -0,25% | 91 | 89 |
| Einkommenssteigerung +0,25% | -54 | -57 |
| Einkommenssteigerung -0,25% | 58 | 59 |
Für das folgende Geschäftsjahr 2018 werden Dotierungen in das Planvermögen durch die STRATEC AG in Höhe von T€ 417 (Vorjahr: T€ 371) erwartet. Auszahlungen aus dem Planvermögen werden nicht erwartet.
Darüber hinaus bestehen bei der STRATEC AG kongruent rückgedeckte Unterstützungskassenmodelle. Diese werden nach einer häufig vertretenen Auffassung in der Praxis bei "wirtschaftlicher Auslegung" als beitragsorientiert klassifiziert, da das Nachfinanzierungsrisiko des Arbeitgebers in aller Regel als vernachlässigbar betrachtet wird. Dieser Auffassung ist die STRATEC AG bei ihrer Rechnungslegung weiterhin gefolgt. Der beizulegende Zeitwert der Versicherungsverträge beträgt zum 31. Dezember 2017 T€ 884 (Vorjahr: T€ 688). Hätte man die rückgedeckten Unterstützungskassenmodelle hingegen als leistungsorientiert klassifiziert, wäre nach IAS 19.115 der Barwert der Verpflichtungen annahmegemäß gleich hoch. Im Geschäftsjahr 2017 wurden von der STRATEC AG Beiträge in Höhe von T€ 200 (Vorjahr: T€ 200) geleistet. Die Beiträge wurden alle für die Altersversorgung der Mitglieder des Vorstandes der STRATEC AG geleistet.
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die in den einzelnen Ländern gezahlten bzw. geschuldeten Ertragsteuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Zinsen aus Nachzahlungen und Erstattungen im Zusammenhang mit steuerlichen Betriebsprüfungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Nach seiner Herkunft gliedert sich der Ertragsteueraufwand wie folgt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Gezahlte bzw. geschuldete Ertragsteuern | ||
| • Deutschland | 2.251 | 3.846 |
| • Ausland | 4.233 | 2.691 |
| 6.484 | 6.537 | |
| Latente Steuern | ||
| • Deutschland | 65 | -69 |
| • Ausland | -4.157 | -3.119 |
| -4.092 | -3.188 | |
| Ertragsteueraufwand | 2.392 | 3.349 |
Die latenten Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzposten bzw. Sachverhalten:
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern T€ |
Passive latente Steuern T€ |
Aktive latente Steuern T€ |
Passive latente Steuern T€ |
|
| Immaterielle Vermögenswerte | 800 | 12.639 | 899 | 14.332 |
| Sachanlagen | 29 | 845 | 57 | 1.166 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 573 | 63 | 688 |
| Vorräte | 48 | 121 | 49 | 89 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 136 | 179 | 133 | 254 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 60 | 0 | 5 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 39 | 775 | 0 | 787 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 123 | 0 | 51 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 62 | 0 | 123 | 0 |
| Langfristige übrige Verbindlichkeiten | 1 | 0 | 0 | 0 |
| Pensionsrückstellungen | 754 | 0 | 735 | 0 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 38 | 0 | 111 | 28 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
80 | 13 | 66 | 0 |
| Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten | 111 | 0 | 298 | 0 |
| Rückstellungen | 6 | 113 | 0 | 120 |
| Verlustvorträge | 3.173 | 0 | 740 | 0 |
| Nettoinvestition ausländischer Geschäftsbetrieb | 0 | 831 | 0 | 172 |
| Währungsumrechnung | 37 | 69 | 48 | 115 |
| Zwischensumme | 5.374 | 16.281 | 3.327 | 17.802 |
| Saldierung | -5.246 | -5.247 | -3.228 | -3.228 |
| Ausweis laut Konzernbilanz | 128 | 11.035 | 99 | 14.574 |
Der in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste latente Steuerertrag (Vorjahr: -aufwand) in Höhe von T€ -4.092 (Vorjahr: T€ -3.188 resultiert in Höhe von T€ -1.453 (Vorjahr: T€ -2.998) aus zeitlichen Bewertungsunterschieden, in Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 1) aus Kapitalerhöhungskosten sowie in Höhe von T€ -2.645 (Vorjahr: T€ -191) aus der ertragswirksamen Veränderung aktivierter latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Die Veränderung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge resultiert in Höhe von T€ 2.628 (Vorjahr: T€ 619) aus Erträgen durch die Bildung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge, in Höhe von T€ 182 (Vorjahr: T€ 2) aus Aufwendungen durch die Nutzung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge, in Höhe von T€ 112 (Vorjahr: T€ 426) aus Aufwendungen durch Wertminderungen, in Höhe von T€ 311 (Vorjahr: T€ 0) aus Erträge durch Steuersatzänderungen und in Höhe von T€ 211 (Vorjahr: T€ 47) aus Aufwendungen (Vorjahr: Erträgen) durch Währungsumrechnung. Die restliche Erhöhung um T€ 386 im Vorjahr war auf erfolgsneutrale Zugänge durch Unternehmenserwerbe bzw. Änderung des Konsolidierungskreises zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2017 bestanden bei fünf (Vorjahr: drei) Tochtergesellschaften aktive latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge in Höhe von T€ 3.174 (Vorjahr: T€ 740). Im Geschäftsjahr 2017 wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 112 (Vorjahr: T€ 426) wertberichtigt, wovon T€ 46 (Vorjahr: T€ 361) auf die STRATEC Biomedical USA, Inc. entfallen. Die bei dieser Gesellschaft noch aktivierten latenten Steuern werden aufgrund vorhandener passiver latenter Steuern als werthaltig erachtet. Der Nominalbetrag der Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, beträgt T€ 4.598 (Vorjahr: T€ 5.486). Die nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge, für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, resultieren im Wesentlichen aus der STRATEC Biomedical USA, Inc. Die Vortragsfähigkeit stellt sich wie folgt dar:
| bis 7 Jahre | 20 Jahre unbegrenzt | Summe | ||
|---|---|---|---|---|
| Verlustvortrag | 248 | 4.350 | 0 | 4.598 |
| Verlustvortrag (Vorjahr) |
189 | 5.256 | 41 | 5.486 |
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2017 in Höhe von T€ 2.392 (Vorjahr: T€ 3.349) weicht um T€ 5.318 (Vorjahr: T€ 2.938) von dem erwarteten Steueraufwand in Höhe von T€ 7.710 (Vorjahr: T€ 6.287) ab, der sich bei Anwendung des Gesamtsteuersatzes der STRATEC AG (27,51 %; Vorjahr: 27,52%) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde. Der Gesamtsteuersatz ergibt sich aus dem Steuersatz für die Körperschaftsteuer von 15,00% (Vorjahr: 15,00%), dem Solidaritätszuschlag von 5,50% (Vorjahr: 5,50%) auf die Körperschaftsteuer und unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 11,68% (Vorjahr: 11,69%).
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellen sich wie folgt dar:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 28.027 | 22.846 |
| Gesamtsteuersatz | 27,51% | 27,52% |
| Erwarteter Steueraufwand (-)/-ertrag (+) |
-7.710 | -6.287 |
| Abweichungen in- und ausländischer Steuertarife |
2.406 | 2.256 |
| Auswirkungen Erhöhung (-)/ Minderung (+) effektive Steuertarife |
310 | 3.228 |
| Steuerfreie Erträge (+)/Aufwendungen (-) aus Beteiligungen, Kursgewinnen /-verlusten von Wertpapieren und Dividenden |
1.138 | -338 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen abzgl. steuerlicher Abrechnungen |
-343 | -225 |
| Personalaufwand IFRS (Aktienoptionen) | -43 | -38 |
| Steuernachzahlungen/-erstattungen Vorjahre und periodenfremder Steueraufwand/-ertrag |
-478 | -1.487 |
| Wertberichtigung aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge |
-112 | -426 |
| Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge aus Vorjahren |
2.503 | 0 |
| Sonstige | -63 | -32 |
| Ausgewiesener Steueraufwand (-)/-ertrag (+) |
-2.392 | -3.349 |
Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 61.534 | 2.505 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 1.000 | 483 |
| Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen und Leistungen |
47 | 47 |
| 62.581 | 3.035 |
Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 971 | 69.008 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 4.293 | 2.021 |
| Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen und Leistungen |
4.929 | 1.638 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 129 | 124 |
| Übrige | 38 | 2 |
| 10.360 | 72.793 |
Für den überwiegenden Teil der finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen im Rahmen der Finanzierungsverträge Vereinbarungen über die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, insbesondere zum Dynamischen Verschuldungsgrad und der Eigenkapitalquote. Diese Finanzkennzahlen sind jeweils zum Quartalsende zu ermitteln und wurden im Geschäftsjahr 2017 jeweils eingehalten. Darüber hinaus bestehen in diesem Zusammenhang diverse Verpflichtungen, mit welchen Verfügungsbeschränkungen über Vermögenswerte bzw. Vorbehalte bezüglich weiterer Kreditaufnahmen verbunden sind. Ferner dürfen in diesem Zusammenhang insbesondere keine dinglichen Sicherheiten an Dritte (oder bestimmte Konzernunternehmen, welche nicht Mitglied des Garantenkonzepts der Finanzierungsvereinbarung sind) gewährt werden, sofern diese den Betrag von 10 Mio. € übersteigen, sofern nicht den finanzierenden Banken gleichwertige Sicherheiten bestellt werden.
Am 31. Dezember 2017 standen dem Konzern insgesamt nicht ausgenutzte Kreditlinien über T€ 20.000 (Vorjahr: T€ 5.900) zur Verfügung.
Die finanziellen Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Erfolgsbeteiligungen in Höhe von T€ 5.149 (Vorjahr: T€ 2.479).
Die Verpflichtungen aus Erfolgsbeteiligungen betreffen dabei die Verpflichtungen aus der kurzfristigen Erfolgsvergütung für die Mitarbeiter (T€ 1.514; Vorjahr: T€ 364) sowie aus der kurz-, mittel- und langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand (T€ 3.635; Vorjahr: T€ 2.115). Die Verpflichtungen aus der langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand (T€ 1.000; Vorjahr: T€ 863) entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der zu erwartenden Auszahlungen der gewährten Aktienwertsteigerungsrechten (SARs). Der beizulegende Zeitwert wurde auf Grundlage der arbitragefreien Bewertung nach Black/ Scholes unter Anwendung des Binomialbaumverfahrens ermittelt. Bzgl. weiterer Einzelheiten zur Ausgestaltung der kurz-, mittel- und langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand verweisen wir auf Abschnitt "E. Vergütungsbericht" im Konzernlagebericht.
Der beizulegende Zeitwert der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) wurde zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2017 auf Basis folgender Prämissen ermittelt:
| Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) Modellparameter |
Tranche 1 Geschäfts jahr 2017 |
Tranche 1 Geschäfts jahr 2016 |
|---|---|---|
| Ausgabestichtag | 23.01.2017 | 01.04.2016 |
| Durchschnittlicher Aktienkurs zum Ausgabestichtag |
45,05 € | 43,07 € |
| Laufzeit | ||
| Gesamtlaufzeit | 60,0 Monate | 60,0 Monate |
| Restlaufzeit 31.12. | 48,8 Monate 39,0 Monate | |
| Mindestwartezeit | ||
| Gesamtlaufzeit | 24,0 Monate | 24,0 Monate |
| Restlaufzeit 31.12. | 12,8 Monate | 3,0 Monate |
| Aktienkurs zum Bewertungsstichtag | 68,84 € | 68,84 € |
| Erwartete Volatilität | 35,0% | 33,5% |
| Risikofreier Zinssatz | -0,33% | -0,46% |
| Beizulegender Zeitwert zum Ausgabestichtag |
10,90 € | 11,36 € |
| Beizulegender Zeitwert zum 31.12. | 24,99 € | 24,71 € |
Nachfolgend ist die Entwicklung der Stückzahl der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) im Berichtszeitraum dargestellt:
| Angaben in Stück | Stand 01.01.2017 | Gewährt | Ausgeübt, verfallen, verwirkt |
Stand 31.12.2017 | davon ausübbar |
|---|---|---|---|---|---|
| Tranche 1 2015 | 40.000 | 0 | -40.000 | 40.000 | 0 |
| Tranche 1 2016 | 40.000 | 0 | 0 | 40.000 | 0 |
| Tranche 1 2017 | 0 | 40.000 | 0 | 40.000 | 0 |
| Summe | 80.000 | 40.000 | -40.000 | 80.000 | 0 |
Der im Geschäftsjahr 2017 erfasste Gesamtaufwand aus der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente betrug T€ 255 (Vorjahr: T€ 183) – wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zu "(9) Eigenkapital" in diesem Abschnitt -, der aus der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich T€ 1.525 (Vorjahr: T€ 152).
Die finanziellen Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:
| Fälligkeit1 | 31.12.2017 T€ |
|---|---|
| 2018 | 10.360 |
| 2019 | 2.013 |
| 2020 | 1.639 |
| 2021 | 1.514 |
| 2022 | 57.326 |
| 2023 und später | 89 |
| Gesamt | 72.941 |
| Fälligkeit1 | 31.12.2016 T€ |
|---|---|
| 2017 | 72.793 |
| 2018 | 1.460 |
| 2019 | 389 |
| 2020 | 389 |
| 2021 | 389 |
| 2022 und später | 408 |
| Gesamt | 75.828 |
1 Bei der Ermittlung der Fälligkeit der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) wurde jeweils von der kürzest möglichen Laufzeit der Rechte ausgegangen.
Die Waren- und Leistungsschulden stammen überwiegend, wie auch im Vorjahr, aus Lieferungen und Leistungen in den Monaten November und Dezember 2017. Die Fälligkeit liegt, wie auch im Vorjahr, innerhalb eines Jahres.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden, wie im Vorjahr, keine.
Die übrigen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 2.696 | 3.259 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 1.402 | 1.692 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
967 | 989 |
| Gewährte Zahlungen auf Bestellungen | 2.088 | 5.894 |
| Übrige | 1.273 | 1.231 |
| 8.426 | 13.065 |
Von dem Posten Übrige werden T€ 222 (Vorjahr: T€ 434) in den langfristigen übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen für ausstehenden Urlaub (T€ 1.968; Vorjahr: T€ 1.761) sowie aus Zeitkontenguthaben der Mitarbeiter (T€ 683; Vorjahr: T€ 1.461).
Die Verbindlichkeiten aus Steuern resultieren aus Verkehrssteuern sowie aus den Mitarbeiter-Entgeltabrechnungen. Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betreffen vor allem noch abzuführende Sozialversicherungsbeiträge.
Die gewährten Zahlungen auf Bestellungen betreffen in Höhe von T€ 882 (Vorjahr: T€ 3.838) Entwicklungskooperationen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Abschnitt B. zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten".
Der STRATEC AG wurden im Geschäftsjahr 2017 Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von T€ 1.287 (Vorjahr: T€ 444) gewährt. Bei den Zuwendungen handelt es sich ausschließlich um Zuschüsse zu Forschungszwecken. Die gesamten passivisch abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand belaufen sich auf T€ 649 (Vorjahr: T€ 410).
Die übrigen Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:
| Fälligkeit | 31.12.2017 T€ |
|---|---|
| 2018 | 8.204 |
| 2019 | 222 |
| 2020 | 0 |
| 2021 | 0 |
| 2022 | 0 |
| 2023 und später | 0 |
| Gesamt | 8.426 |
| Fälligkeit | 31.12.2016 T€ |
|---|---|
| 2017 | 12.631 |
| 2018 | 434 |
| 2019 | 0 |
| 2020 | 0 |
| 2021 | 0 |
| 2022 und später | 0 |
| Gesamt | 13.065 |
Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Garantie- und Gewährleistung (T€ 1.031; Vorjahr: T€ 949) sowie im Vorjahr aus Prozessrisiken (T€ 399). Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| 01.01. | 1.348 | 1.508 |
| Unternehmenserwerbe | 0 | 105 |
| Verbrauch | -352 | -402 |
| Auflösung | -399 | -627 |
| Zuführung | 478 | 763 |
| Währungsdifferenzen | -44 | 1 |
| 31.12. | 1.031 | 1.348 |
Es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf Betrag und Fälligkeit der ausgewiesenen Rückstellungen, die im Rahmen von bestmöglichen Schätzungen berücksichtigt wurden.
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten (T€ 2.176; Vorjahr: T€ 325) betreffen die laufenden Ertragsteuerverpflichtungen.
Die Umsatzerlöse entfallen im Wesentlichen auf:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| 1. Systeme | 102.231 | 101.715 |
| 2. Serviceteile und Verbrauchsmaterialien | 68.700 | 53.599 |
| 3. Entwicklungs- und Dienstleistungen | 37.492 | 28.402 |
| 4. Übrige | 1.341 | 1.195 |
| 209.764 | 184.911 |
Die Umsatzerlöse gliedern sich nach geographischen Regionen (Standort der Kunden) wie folgt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| 1. Inland | 34.798 | 24.450 |
| 2. Europäische Union | 59.288 | 58.402 |
| 3. Sonstige | 115.678 | 102.059 |
| 209.764 | 184.911 |
Die mit Analyseninstrumente im Ausland erzielten Umsatzerlöse mit wesentlichem Umfang gliedern sich wie folgt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| USA | 24.403 | 25.168 |
| Belgien | 20.506 | 26.688 |
| Italien | 6.135 | 5.616 |
| China | 5.884 | 6.101 |
| Frankreich | 3.906 | 4.467 |
| Tschechische Republik | 1.965 | 1.372 |
| Großbritannien | 1.142 | 1.244 |
Die Zuordnung der Umsatzerlöse zum Ausland erfolgt für die Analysensysteme entsprechend deren Lieferort aus Sicht des STRATEC-Konzerns. Da die Kunden des STRATEC-Konzerns ihre Länderniederlassungen und Kunden zum Teil von zentralen Distributionszentren aus selbst beliefern, stellen diese nicht notwendigerweise die endgültigen Bestimmungsorte der durch den STRATEC-Konzern ausgelieferten Analysensysteme dar. Aus diesem Grund ist eine länderspezifische Zuordnung der Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen des STRATEC-Konzerns nicht aussagefähig.
Auflistung wesentlicher Kunden gemäß IFRS 8.34: Geschäftsjahr zwei (Vorjahr: drei) Kunden 43,2 Mio. €, 39,3 Mio. € (Vorjahr: 39,1 Mio. €, 35,3 Mio. €, 18,8 Mio. €). Diese beinhalten in allen Fällen Umsatzerlöse für mehrere Analysensystemlinien, Entwicklungsaktivitäten und Service- und Verbrauchsteile, sowie Umsätze, die durch die im Geschäftsjahr 2017 erworbenen Gesellschaften getätigt wurden. Die Umsätze mit diesen Kunden sind den Segmenten Instrumentierung und Diatron zuzuordnen.
Die Umsatzkosten in Höhe von T€ 142.268 (Vorjahr: T€ 123.350) umfassen die produktionsbedingten Herstellungskosten, die für die verkauften Produkte, Wartungs- und Ersatzteile sowie Entwicklungs- und Dienstleistungen anfallen.
Forschungs- und Entwicklungskosten, die nicht die Aktivierungskriterien gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) erfüllen, fielen insgesamt in Höhe von T€ 10.262 (Vorjahr: T€ 8.054) an und entfallen im Wesentlichen auf Material- und Personalaufwand.
Die Bruttoentwicklungskosten stellen sich dabei wie folgt dar:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 29.847 | 22.829 |
| Davon Entwicklungskosten verumsatzt oder aktiviert |
-19.585 | -14.775 |
| 10.262 | 8.054 |
Im Geschäftsjahr wurden T€ 762 (Vorjahr: T€ 386) aus Zuschüssen aufwandsmindernd in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.
Zu den Vertriebskosten in Höhe von T€ 12.918 (Vorjahr: T€ 12.779) gehören die verursachten Vertriebseinzel- und Vertriebsgemeinkosten. Dazu zählen grundsätzlich alle Aufwendungen für Personal-, Material- und sonstige Aufwendungen des Vertriebsbereiches (einschließlich anteiliger Abschreibungen). Ein wesentlicher Teil sind dabei die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Produkteinführungen und -unterstützung entstehen.
Die Verwaltungskosten in Höhe von T€ 20.979 (Vorjahr: T€ 15.995) umfassen die Personal- und Sachkosten der zentralen Verwaltungsbereiche (unter anderem Unternehmensführung, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung, Investor Relations, Personal und Qualität), die nicht direkt mit der Produktion, dem Vertrieb oder der Forschung und Entwicklung in Verbindung stehen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 9.361 (Vorjahr: T€ 3.866) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 3.858 (Vorjahr: T€ 4.472) sind im Wesentlichen auf die unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" dargestellten Sachverhalte im Zusammenhang mit den Anteilen an der Quanterix Corporation, USA, sowie Erträgen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung zurückzuführen.
Darüber hinaus umfassen die sonstigen betrieblichen Erträge und sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Vielzahl von Aufwendungen, die im Einzelnen nur von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Finanzerträge gliedern sich wie folgt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Zinserträge aus Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten |
15 | 41 |
| Zinserträge aus der Aufzinsung von Forderungen |
0 | 18 |
| Sonstige Zinserträge | 94 | 45 |
| 109 | 104 |
Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Zinsaufwand aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
728 | 819 |
| Zinsaufwand aus der Aufzinsung Pensionsrückstellung |
64 | 54 |
| Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
14 | 22 |
| Sonstiger Zinsaufwand | 10 | 183 |
| 816 | 1.078 |
Das übrige Finanzergebnis berücksichtigt Aufwendungen und Erträge von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und gliedert sich wie folgt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge /Aufwand aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten |
||
| finanziellen Vermögenswerten: • Erträge /Aufwand aus dem Abgang • Erträge/Aufwand aus der Stichtagsbewertung |
0 -106 |
0 -307 |
| Übriges Finanzergebnis | -106 | -307 |
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Zahl der Aktien innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres der STRATEC AG ermittelt.
Die von der STRATEC AG gehaltenen eigenen Anteile werden für die Ermittlung der im Umlauf befindlichen Aktien abgezogen. Die Erhöhung der Stückzahl gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Ausgabe neuer Aktien im Wege der Ausübung von Optionsrechten aus Aktienoptionsprogrammen. Die unterjährige Veränderung der Anzahl der Aktien wird durch zeitanteilige Gewichtung berücksichtigt. Der maßgebliche gewogene Durchschnitt der ausstehenden Aktien, der für die Ermittlung des (unverwässerten) Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beträgt 11.881.254 Stück (Vorjahr: 11.851.382 Stück).
Das in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Konzernergebnis in Höhe von T€ 25.635 (Vorjahr: T€ 19.497) wurde nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) unverändert der Berechnung zugrunde gelegt.
Aufgrund der zum 31. Dezember 2017 ausstehenden Optionsrechte wurde neben dem unverwässerten (€ 2,16; Vorjahr: € 1,65) auch das verwässerte Ergebnis (€ 2,14; Vorjahr: € 1,63) je Aktie berechnet. Hierbei wird die Ausübung aller ausstehenden, noch nicht ausgeübten Optionen unterstellt. Die Anzahl der hieraus zusätzlich zu berücksichtigenden Aktien errechnet sich aus dem Vergleich der aus der Ausübung erzielten Erlöse mit den fiktiven, bei Ausgabe junger Aktien, zu Marktkonditionen erzielbaren Erlösen.
Die unterjährige Zuteilung bzw. unterjährige Ausübung von Optionsrechten wird durch zeitanteilige Gewichtung berücksichtigt. Der daraus resultierende maßgebliche gewogene Durchschnitt der ausstehenden verwässernden Aktienzahl, der für die Ermittlung des (verwässerten) Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beträgt 11.984.437 Stück (Vorjahr: 11.936.660 Stück).
In den Funktionsbereichen sind folgende Materialaufwendungen enthalten:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe |
86.255 | 81.283 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 6.512 | 5.763 |
| 92.797 | 87.046 |
Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Honorar für | ||
| a) Abschlussprüfungsleistungen | 175 | 242 |
| - davon für das Vorjahr | -15 | 7 |
| b) Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| c) Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| d) Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
| Gesamthonorar des Abschlussprüfers | 175 | 242 |
In den Funktionsbereichen sind folgende Personalaufwendungen enthalten:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 51.161 | 42.266 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung |
9.911 | 7.923 |
| 61.072 | 50.189 |
Darüber hinaus sind Aufwendungen für Löhne und Gehälter für überlassene Arbeitnehmer (Personalleasing) in Höhe von T€ 3.810 (Vorjahr: T€ 3.745) entstanden.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres konzernweit beschäftigten Arbeitnehmer (inkl. der durch Personaldienstleister zeitweise überlassenen Arbeitnehmer) beträgt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Angestellte Arbeitnehmer | 901 | 833 |
| Auszubildende Arbeitnehmer | 39 | 30 |
| Festangestellte Arbeitnehmer | 940 | 863 |
| Zeitweise überlassene Arbeitnehmer | 91 | 94 |
| Gesamt | 1.031 | 957 |
Von den angestellten Arbeitnehmern entfallen 397 (Vorjahr: 377) auf das Inland und 504 (Vorjahr: 456) auf das Ausland. Von den zeitweise überlassenen Arbeitnehmern sind 36 (Vorjahr: 36) im Inland und 55 (Vorjahr: 58) im Ausland tätig.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Liquidität des STRATEC-Konzerns im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert hat. Dabei wird zwischen den Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Die von den ausländischen Konzernunternehmen ausgewiesenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend werden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wie in der Konzernbilanz zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss der Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird gesondert gezeigt.
Die Ermittlung des Zuflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei werden ausgehend vom Konzernergebnis nach Steuern die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile eliminiert.
Als sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen werden dabei berücksichtigt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen: | ||
| Währungsumrechnungsverluste aus der Stich tagsbewertung des Zahlungsmittelbestands |
98 | 115 |
| Personalaufwand aus der Gewährung von Aktienoptionsrechten |
136 | 138 |
| Personalaufwand Mitarbeiterbeteiligungs programm |
119 | 45 |
| Kursdifferenzen aus Fremdwährungs forderungen/-verbindlichkeiten |
458 | 271 |
| Erhöhung der Wertberichtigung auf Vorräte | 1.085 | 376 |
| Aufwand aus der Marktbewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren |
248 | 364 |
| Einstellungen in die Wertberichtigungen zu Forderungen |
111 | 238 |
| Forderungsverluste | 0 | 58 |
| Sonstige | 517 | 0 |
| 2.772 | 1.605 |
Als sonstige zahlungsunwirksame Erträge werden dabei berücksichtigt:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge: | ||
| Währungsumrechnungsgewinne aus der Stich tagsbewertung des Zahlungsmittelbestands |
19 | 39 |
| Kursdifferenzen aus Fremdwährungs forderungen/-verbindlichkeiten |
501 | 267 |
| Ausbuchung Aktien (Vorjahr: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Optionen) aus Entwicklungskooperationen |
5.402 | 535 |
| Ertrag aus der Marktbewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren |
141 | 57 |
| Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten |
399 | 775 |
| Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen |
123 | 140 |
| Sonstige | 515 | 380 |
| 7.100 | 2.193 |
Zinseinnahmen und -ausgaben sowie die Bestandteile des "Übrigen Finanzergebnis" werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Dividendenzahlungen werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst.
Steuerzahlungen werden insgesamt im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist.
Die Darstellung der gezahlten / vereinnahmten Zinsen und der gezahlten / erstatteten Ertragsteuern im laufenden Cashflow erfolgt nach der direkten Methode. Hierbei wird das Konzernergebnis im ersten Schritt um die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge korrigiert. Anschließend werden die gezahlten bzw. zugeflossenen Zinsen und Ertragsteuern gesondert ausgewiesen.
Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind T€ 15.640 (Vorjahr: T€ 86.728) abgeflossen. Für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten wurden davon T€ 15.666 (Vorjahr: T€ 9.979) ausgegeben.
Da die STRATEC AG im Geschäftsjahr 2017 keine Unternehmenszusammenschlüsse und keine neuen Finanzierungsleasingverhältnisse getätigt hat und nach IAS 7.60 keine Verpflichtung besteht, vergleichende Angaben zu früheren Perioden zu machen, gibt es im Geschäftsjahr keine Grundlage für eine Überleitungsrechnung wie diese vom Illustrierenden Beispiel E zu IAS 7 (Kapitalflussrechnung) gefordert wird. Alle Zahlungsströme aus der Finanzierungstätigkeiten können direkt der Kapitalflussrechnung entnommen werden.
Die "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" umfassen den Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum 31. Dezember 2017 T€ 24.137 (Vorjahr: T€ 26.500).
Aus der Finanzierungstätigkeit sind T€ 15.978 abgeflossen (Vorjahr: Zufluss T€ 40.606). Die Nettokreditabnahme belief sich auf T€ 8.659 (Vorjahr: Zunahme T€ 49.237). Für Dividendenzahlungen sind T€ 9.129 (Vorjahr: T€ 8.885) abgeflossen.
135
Die Steuerung erfolgt anhand einer Matrixorganisation, die die einzelnen Tätigkeitsbereiche des STRATEC-Konzerns in standortübergreifende Business Units zusammenfasst. Die Zusammenfassung der Business Units wurde auf Basis der angebotenen Produkte und Dienstleistungen vorgenommen. Diese stellen daher grundsätzlich Geschäftssegmente im Sinne von IFRS 8 (Geschäftssegmente) dar. Eine gesonderte Berichterstattung der Segmente erfolgt, sofern die quantitativen Schwellenwerte des IFRS 8 (Geschäftssegmente) überschritten werden. Durch die Akquisitionen im Geschäftsjahr 2016 wurde das Management-Reporting um zwei Business Units erweitert. Dabei stellt die Diatron-Gruppe, welche das Angebot der STRATEC-Gruppe um das Produkt- und Kundenspektrum von Analysensystemen, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Tests im unteren Durchsatzsegment der Hämatologie erweitert, eine eigene Business Unit (Diatron) dar. Die STRATEC Consumables wurde mit der STRATEC Molecular zu der Business Unit Consumables zusammengefasst. Die STRATEC Consumables ergänzt das Produktportfolio des STRATEC-Konzerns um die Entwicklung und Produktion von sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien in den Bereichen Diagnostik, Life Sciences sowie Medizintechnik.
Als weiteres berichtspflichtiges Segment wurde die Business Unit "Instrumentation" identifiziert: In diesem Segment projektiert, entwickelt und produziert der STRATEC-Konzern vollautomatische Analysensysteme für seine Kunden aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen denen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden" beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bei der Überleitung der Segmentdaten auf die entsprechenden Konzerndaten sind folglich im Wesentlichen Konsolidierungseffekte zu berücksichtigen.
| Instrumen tation (beinhaltet der BU zugehörige Serviceteile und Verbrauchs materialien) T€ |
Diatron (beinhaltet der BU zugehörige Serviceteile und Verbrauchs materialien) T€ |
Consum ables T€ |
Sonstige Segmente T€ |
Summe T€ |
Über leitung T€ |
Gesamt T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit externen Kunden |
149.645 | 37.027 | 17.930 | 5.162 | 209.764 | 0 | 209.764 |
| Intersegmentäre Umsatzerlöse |
1.834 | 366 | 355 | 2.260 | 4.815 | -4.815 | 0 |
| Planmäßige Abschreibun gen und Amortisation |
6.716 | 7.086 | 4.597 | 89 | 18.488 | 0 | 18.488 |
| EBITDA1 | 40.236 | 5.034 | 1.550 | 508 | 47.328 | 0 | 47.328 |
| EBIT1 | 33.521 | -2.051 | -3.048 | 418 | 28.840 | 0 | 28.840 |
| Zinserträge | 2.307 | 0 | 20 | 0 | 2.327 | -2.218 | 109 |
| Zinsaufwendungen | 770 | 2.054 | 198 | 12 | 3.034 | -2.218 | 816 |
| Vermögenswerte | 282.653 | 61.490 | 34.784 | 7.799 | 386.726 | -122.951 | 263.755 |
| Zugänge zum langfristigen Anlagevermögen1 |
11.016 | 1.079 | 2.431 | 1.140 | 15.666 | 0 | 15.666 |
| Durchschnittliche Zahl Mitarbeiter |
508 | 194 | 164 | 74 | 940 | 0 | 940 |
enthält auch Zugänge durch erstmaligen Einbezug eines bisher nicht konsolidierten Tochterunternehmens
| Instrumen tation (beinhaltet der BU zugehörige Serviceteile und Verbrauchs materialien) T€ |
Diatron (beinhaltet der BU zugehörige Serviceteile und Verbrauchs materialien) T€ |
Consum ables T€ |
Sonstige Segmente T€ |
Summe T€ |
Über leitung T€ |
Gesamt T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit externen Kunden |
138.795 | 29.850 | 9.614 | 6.524 | 184.783 | 128 | 184.911 |
| Intersegmentäre Umsatzerlöse |
2.385 | 5 | 28 | 2.009 | 4.427 | -4.427 | 0 |
| Planmäßige Abschreibun gen und Amortisation |
4.763 | 3.855 | 2.531 | 59 | 11.208 | 0 | 11.208 |
| EBITDA1 | 29.430 | 4.710 | -368 | 1.437 | 35.209 | 126 | 35.335 |
| EBIT1 | 24.667 | 855 | -2.899 | 1.378 | 24.001 | 126 | 24.127 |
| Zinserträge | 1.742 | 0 | 2 | 0 | 1.744 | -1.640 | 104 |
| Zinsaufwendungen | 1.035 | 1.565 | 103 | 15 | 2.718 | -1.640 | 1.078 |
| Vermögenswerte | 269.517 | 62.611 | 33.730 | 6.745 | 372.603 | -114.636 | 257.967 |
| Zugänge zum langfristigen Anlagevermögen2 |
37.127 | 45.912 | 28.157 | 1.465 | 112.660 | 0 | 112.660 |
| Durchschnittliche Zahl Mitarbeiter |
466 | 176 | 162 | 59 | 863 | 0 | 863 |
vor Konsolidierung unter Berücksichtigung der Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation
enthält auch Zugänge durch Unternehmenswerbe und Zugänge durch erstmaligen Einbezug bisher nicht konsolidierter Tochterunternehmen
Von den langfristigen Vermögenswerten der berichtspflichtigen Segmente, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steuern, sind T€ 38.698 (Vorjahr: T€ 34.538) im Herkunftsland der STRATEC AG und T€ 107.728 (Vorjahr: 117.027) in Drittländern belegen. Die weiteren Angaben auf Unternehmensebene sind im Abschnitt "D. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung (16) Umsatzerlöse" dargestellt.
Darüber hinaus wurden außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von T€ 1.185 vorgenommen, die dem Segment Instrumentation zuzuordnen sind. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (1) Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte".
Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede Klasse von Finanzinstrumenten dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzposten über. Die Klassifizierung beruht auf den zugrundeliegenden Bewertungsmethoden und unterscheidet nach zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten. Des Weiteren wird bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unterschieden, ob diese erfolgswirksam oder erfolgsneutral über das Eigenkapital vorgenommen wird.
Da die finanziellen Verbindlichkeiten auch die unter IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) fallenden Finanzinstrumente enthalten, die vom Anwendungsbereich des IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) ausgenommen sind, dient die Spalte "Finanzinstrumente die nicht von IFRS 7 erfasst werden" einer entsprechenden Überleitung.
| LaR | Kredite und Forderungen |
|---|---|
| AfS | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
| FVTPL | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte |
| FAHfT | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte |
| FLAC | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
| Angaben in T€ 31.12.2017 (31.12.2016) |
Kategorie nach IAS 39 |
Buchwert | Fortgeführte Anschaf fungskosten |
Fair Value erfolgs wirksam |
Fair Value erfolgs neutral |
Summe | Nicht von IFRS 7 erfasst |
Fair Value |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte |
||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte |
240 (378) |
240 (378) |
240 (378) |
|||||
| • Anteile an verbundenen Unternehmen |
AfS | 158 (160 |
158 (160) |
158 (160) |
||||
| • Übrige finanzielle Vermögenswerte |
LaR | 82 (218) |
82 (218) |
82 (218) |
82 (218) |
|||
| Kurzfristige Vermögenswerte |
||||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
LaR | 39.126 (38.890) |
39.126 (38.890) |
39.126 (38.890) |
39.126 (38.890) |
|||
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen |
LaR | 7.210 (2.348) |
7.210 (2.348) |
7.210 (2.348) |
7.210 (2.348) |
|||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
LaR | 24 (22) |
24 (22) |
24 (22) |
24 (22) |
|||
| Finanzielle Vermögenswerte |
12.498 (5.695) |
384 (384) |
974 (2.561) |
11.140 (2.751) |
12.498 (5.695) |
12.498 (5.695) |
||
| • Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente |
AfS | 11.140 (2.751) |
11.140 (2.751) |
11.140 (2.751) |
11.140 (2.751) |
|||
| • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente |
FVTPL | 0 (1.481) |
0 (1.481) |
0 (1.481) |
0 (1.481) |
|||
| • Zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte |
FAHfT | 974 (1.080) |
974 (1.080) |
974 (1.080) |
974 (1.080) |
|||
| • Kredite und Forderungen | LaR | 384 (384) |
384 (384) |
384 (384) |
384 (384) |
|||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
LaR | 24.137 (26.500) |
24.137 (26.500) |
24.137 (26.500) |
24.137 (26.500) |
|||
| Langfristige Schulden | ||||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten |
FLAC | 62.581 (3.035) |
61.581 (2.552) |
61.581 (2.552) |
1.000 (483) |
62.382 (2.554) |
||
| Kurzfristige Schulden | ||||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten |
FLAC | 10.360 (72.793) |
9.371 (72.413) |
9.371 (72.413) |
989 (380) |
10.388 (72.524) |
||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
FLAC | 6.928 (7.100) |
6.928 (7.100) |
6.928 (7.100) |
6.928 (7.100) |
|||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
FLAC | 0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind der Kategorie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zugeordnet. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt nach IAS 39.46 (c) zu Anschaffungskosten.
Der beizulegende Zeitwert der Kredite und Forderungen sowie der Verbindlichkeiten wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Sofern ein börsennotierter Preis vorhanden ist, wird dieser als beizulegender Zeitwert angesetzt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis eines laufzeit- und risikokongruenten Marktzinses.
Aufgrund der überwiegend kurzfristigen Laufzeiten der Kredite und Forderungen sowie für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen weichen die Buchwerte am Bilanzstichtag nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.
| Aus der Folgebewertung | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Angabe in T€ 2017 |
Kategorie nach IAS 39 |
Aus Betei ligungen |
Aus Zinsen | Zum Fair Value erfolgs neutral |
Währungs umrech nung |
Wert berichti gung |
Aus Abgängen |
Netto ergebnis |
|
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
AfS | 0 | 0 | 0 | 2.560 | 0 | 0 | 5.411 | 7.971 |
| Kredite und Forderungen |
LaR | 0 | 37 | 0 | 0 | -358 | -23 | 0 | -344 |
| Finanzielle Vermögens werte zum beizulegen den Zeitwert bewertet |
FVTPL | 0 | 0 | -9 | 0 | 0 | 0 | 0 | -9 |
| Zu Handelswecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte |
FAHFT | 8 | 0 | -106 | 0 | 0 | 0 | 0 | -98 |
| Finanzielle Verbindlich keiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
FLAC | 0 | -731 | 0 | 0 | -1 | 0 | 0 | -732 |
| Gesamt | 8 | -694 | -115 | 2.560 | -359 | -23 | 5.411 | 6.788 |
| Aus der Folgebewertung | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Angabe in T€ 2016 |
Kategorie nach IAS 39 |
Aus Betei ligungen |
Aus Zinsen | Zum Fair Value erfolgs wirksam |
Zum Fair Value erfolgs neutral |
Währungs umrech nung |
Wert berichti gung |
Aus Abgängen |
Netto ergebnis |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
AfS | 0 | 0 | 0 | 1.055 | 0 | 0 | 0 | 1.055 |
| Kredite und Forderungen |
LaR | 0 | 58 | 0 | 0 | 209 | -191 | -33 | 43 |
| Finanzielle Vermögens werte zum beizulegen den Zeitwert bewertet |
FVTPL | 0 | 0 | 535 | 0 | 0 | 0 | 0 | 535 |
| Zu Handelswecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte |
FAHFT | 16 | 0 | -308 | 0 | 0 | 0 | 0 | -292 |
| Finanzielle Verbindlich keiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
FLAC | 0 | -831 | 0 | 0 | 74 | 0 | 0 | -757 |
| Gesamt | 16 | -773 | 227 | 1.055 | 283 | -191 | -33 | 584 |
Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, sind nicht angefallen. Das Nettoergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten wird in Höhe von T€ -106 (Vorjahr: T€ -307) im übrigen Finanzergebnis und in Höhe von T€ 5.402 (Vorjahr: T€ 535) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Die aus der erfolgswirksamen Umrechnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit den Devisenmittelkursen zum Bilanzstichtag resultierenden Aufwendungen und Erträge werden gemeinsam mit den unterjährigen Umrechnungsergebnissen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Aus der Stichtagsumrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten resultierten erfolgswirksame Währungserträge in Höhe von T€ 19 (Vorjahr: T€ 39), die bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. In Höhe von T€ 98 (Vorjahr: T€ 115) sind Währungsaufwendungen aus der Stichtagsumrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Um die Vergleichbarkeit und Stetigkeit bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und den zugehörigen Angaben zu erhöhen, legt IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) eine Hierarchie für den beizulegenden Zeitwert fest, die die in die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eingehenden Eingangsparameter drei Stufen zuordnet. Die Hierarchie räumt den an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierten (unverändert übernommenen) Preisen (Eingangsparameter der Stufe 1) höchste Priorität und den nicht beobachtbaren Eingangsparametern (Eingangsparameter der Stufe 3) geringste Priorität ein. Hierbei gelten im Einzelnen folgende Definitionen:
Eingangsparameter: Die Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, einschließlich Annahmen zum Risiko, wie z.B.
Eingangsparameter können beobachtbar und nicht beobachtbar sein.
Eingangsparameter der Stufe 1: Notierte (unverändert übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.
Eingangsparameter der Stufe 2: Andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Eingangsparameter der Stufe 3: Für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter.
Beobachtbare Eingangsparameter: Eingangsparameter, die unter Verwendung von Marktdaten, wie öffentlich verfügbare Informationen über tatsächliche Ereignisse oder Transaktionen, hergeleitet werden und die die Annahmen widerspiegeln, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden.
Nicht beobachtbare Eingangsparameter: Eingangsparameter, für die keine Marktdaten verfügbar sind und die unter Verwendung der besten verfügbaren Information über die Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, hergeleitet werden.
Die Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte zu den drei Stufen der Eingangsparameter stellt sich wie folgt dar:
| Angabe in T€ 31.12.2017 (31.12.2016) |
Buch wert Gesamt |
davon Stufe 1 |
davon Stufe 2 |
davon Stufe 3 |
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte |
||||
| Finanzielle Vermögenswerte |
12.114 (5.312) |
12.114 (1.080) |
0 (0) |
0 (4.232) |
Im Geschäftsjahr 2017 haben keine Umgliederungen innerhalb der drei Stufen der Eingangsparameter stattgefunden. Bei den finanziellen Vermögenswerten, welche der Stufe 1 zugeordnet wurden, handelt es sich um Aktien an börsennotierten Gesellschaften, welche zum Schlusskurs der Wertpapierbörse mit dem höchsten Handelsvolumen am Abschlussstichtag bewertet wurden. Diese sind zum überwiegenden Teil auf die Anteile an der Quanterix Corporation, USA, zurückzuführen.
Aufgrund des Börsengangs der Quanterix Corporation, USA, an der elektronischen Börse NASDAQ am 7. Dezember 2017 werden die Anteile an einem aktiven Markt gehandelt. Deshalb kam es zu diesem Zeitpunkt zu einem Wechsel dieser Anteile von Stufe 3 in die Stufe 1 im Sinne des IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts". Im Rahmen des Börsengangs kam es des Weiteren zu der unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden - Ermessensentscheidungen" beschriebenen substanziellen Modifikation der Anteile an der Quanterix Corporation, USA. Im Rahmen eines Aktiensplitts wurden die zuvor bestehenden 2.000.000 Anteile der Preferred Stocks der Serie A-3 im Verhältnis 1 : 3,214 in Common Stocks der Gesellschaft gewandelt. Aus Sicht der STRATEC AG war bei diesem Tausch der Anteile insbesondere von einer substanziellen Modifikation der Anteile auszugehen, was mit einer Ausbuchung ("derecognition") der Prefered Stocks nach IAS 39.55 (b) verbunden war und zu einem erstmaligen Ansatz ("initial recognition") der Common Stocks der Anteile an der Quanterix Corporation,USA, gemäß IAS 39.14 führte. Im Gegensatz zu den zuvor bestehenden "Preferred Stocks" der Serie A-1, A-2, B, C und C-1 verfügten die Anteile der Serie A-3 über keine Rechte auf eine kumulative Dividende. Im Fall einer "Liquidation" (im Sinne von Venture Capital finanzierten Gesellschaften) der Quanterix Corporation, USA, bestanden zuvor Liquidationspräferenzen bei den unterschiedlichen Serien bzw. Aktiengattungen. So waren die Serien B, C und C-1 vorrangig vor allen anderen; die Serie A-1, A-2 und A-3 vorrangig vor den "Common Stocks" zu befriedigen. Mit dem Börsengang der Quanterix Corporation, USA, war hingegen die Unterscheidung zwischen den vormaligen Preferred Stocks und "Common Stocks" durch Einführung einer nunmehr einzigen Aktienklasse entfallen. Des Weiteren ist damit auch die Nachrangigkeit der im Ergebnis "nachrangigsten" Preffered Stocks der von der STRATEC AG gehaltenen Anteile der Serie A-3 gegenüber aller anderen Preferred Common Stocks entfallen. Dadurch kam es insbesondere auch im US-GAAP Abschluss der Quanterix Corporation, USA, zu einer Umklassifizierung der Preferred Stocks, welche zuvor als Fremdkapital klassifiziert wurden, in Eigenkapital der Gesellschaft, dies den Wegfall der Klassifizierung in bilanzieller Hinsicht wiederspiegelt sowie die Folgerichtigkeit der Ausbuchung ("derecognition") bestätigt.
Weitere Auswirkungen ergaben sich in Bezug auf die Bewertung. Bis einschließlich zum Börsengang der Quanterix Corporation, USA, im Dezember 2017 und damit auch zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres 2016 basierte die Bewertung der Anteile noch auf Basis einer hybriden Bewertungsmethode eines Gutachters, in welcher zwei Szenarien berücksichtigt wurden. Einerseits ein IPO-Szenario, welches einer "Crossover-Finanzierung" folgen würde und anderseits ein "Remain-Privat"-Szenario. Bei dem IPO-Szenario wurde dabei ein marktbasiertes Bewertungsverfahren, bei dem "Remain-Privat"-Szenario eine DCF-Bewertung der Wertermittlung zugrunde gelegt. Jedes Szenario wurde dabei auf Basis der durch den Vorstand der Quanterix Corporation, USA, geschätzten Wahrscheinlichkeit gewichtet. Zusätzlich wurde vom Gutachter noch ein Bewertungsabschlag für die fehlende Fungibilität ("Discount for Lack of Marketability") für die "Common Stocks" berücksichtigt. Dies führte im Ergebnis zu einer Bewertung der Anteile bzw. Optionen an der Quanterix Corporation, USA, zum 31. Dezember 2016 in Höhe von 2,23 USD je Anteil bzw. Option, dies bei einem Splittfaktor von 1 : 3,124 zu einer Bewertung von 6,97 USD je Anteil /bzw. Option führte.
Seit dem Börsengang der Quanterix Corporation, USA, werden die Anteile aufgrund des Vorliegens eines aktiven Marktes jeweils zum Börsenkurs bewertet und damit im Abschluss der STRATEC AG zum 31. Dezember 2017 zum Schlusskurs an der elektronischen Börse NASDAQ von 21,47 USD je Aktie bewertet. Da der Börsengang an der elektronischen Börse NASDAQ am 7. Dezember 2017 zum Erstnotierungskurs von 16,25 USD erfolgte, legte die STRATEC AG diesen Preis für die Zugangsbewertung nach IAS 39.14 i.V.m. IAS 39.43 für die Anteile an der Quanterix Corporation, USA, zugrunde. Damit ergaben sich im Geschäftsjahr 2017 insgesamt die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung:
| Stufe 1 T€ |
Stufe 3 T€ |
|
|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2016 | 1.387 | 1.271 |
| Summe der im Gewinn oder Verlust angesetzten Gewinne oder Verluste • Sonstige betriebliche Erträge • Übriges Finanzergebnis |
0 -307 |
535 0 |
| Summe der im sonstigen Ergebnis angesetzten Gewinne oder Verluste •Wertveränderungen |
0 | 1.055 |
| Käufe/Zugänge | 0 | 1.371 |
| Stand zum 31.12.2016 | 1.080 | 4.232 |
| Summe der im Gewinn oder Verlust angesetzten Gewinne oder Verluste • Sonstige betriebliche Erträge • Übriges Finanzergebnis |
0 -106 |
-9 0 |
| Käufe/Zugänge | 8.580 | 1 |
| Summe der im sonstigen Ergebnis angesetzten Gewinne oder Verluste •Wertveränderungen • Umgliederung aus dem sonstigen Ergebnis in den Gewinn oder Verlust (sonstige |
2.560 | 4.356 |
| betriebliche Erträge) | 0 | -5.411 |
| Abgang in Folge Ausbuchung | 0 | -3.169 |
| Stand zum 31.12.2017 | 12.114 | 0 |
Damit wurden aus den Anteilen an der Quanterix Corporation, USA, im Geschäftsjahr 2017 per Saldo T€ 5.402 (Vorjahr: T€ 535) ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Das Liquiditätsrisiko, welchem der STRATEC-Konzern aus seinen Finanzinstrumenten ausgesetzt ist, besteht aus den Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten. Die künftigen Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2017 | Cashflows 2018 | Cashflows 2019 | Cashflows 2020 – 2021 | Cashflows 2022 ff. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | |
| 72.941 | 594 | 10.376 | 576 | 2.020 | 1.108 | 3.151 | 88 | 57.570 |
| 6.928 | 0 | 6.928 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 79.869 | 594 | 17.304 | 576 | 2.020 | 1.108 | 3.151 | 88 | 57.570 |
| Buchwert 31.12.2016 |
Cashflows 2017 | Cashflows 2018 | Cashflows 2019 – 2020 | Cashflows 2021 ff. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Angaben in T€ | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 75.828 | 172 | 72.893 | 35 | 1.460 | 31 | 778 | 11 | 797 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
7.100 | 0 | 7.100 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 82.928 | 172 | 79.993 | 35 | 1.460 | 31 | 778 | 11 | 797 |
Die Darlehen mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren sind im gewichteten Schnitt mit 0,94% (Vorjahr: 0,79%) verzinslich und die Darlehen mit einer Laufzeit über fünf Jahren mit 1,01% (Vorjahr: 1,28%). Der Berechnung wurden die am Stichtag gültigen Nominalzinssätze zugrunde gelegt.
Die STRATEC AG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie künftiger Aktivitäten Liquiditätsrisiken und Marktrisiken aus der Veränderung der Wechselkurse, Zinssätze und Börsenkurse. Die Ziele und Methoden des Umgangs der STRATEC-Gruppe mit den nachfolgend aufgeführten Finanzrisiken sind Gegenstand des Risikomanagements des Konzerns. Die Grundsätze der Risikomanagementpolitik des Konzerns sind unter Abschnitt "D. Chancen- und Risiken" des Konzernlageberichts dargestellt.
Das Ziel des finanziellen Risikomanagements besteht darin, diese Risiken primär durch operative Aktivitäten zu begrenzen, wobei das Management konzernweit entstehende Risikovolumina für die einzelnen Risiken berücksichtigt. Ergänzend kommen finanzorientierte Maßnahmen hinzu. Das primäre Ziel liegt in der Begrenzung der Cashflow relevanten Risiken. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand im Hinblick auf die aktuellen Gegebenheiten überprüft und neu gefasst. Der Aufsichtsrat wird in regelmäßigen Abständen über die finanzielle Lage des Konzerns und die Einschätzungen des Vorstands unterrichtet.
Aus den Finanzinstrumenten können sich grundsätzlich folgende Risiken für die Gesellschaft ergeben:
Für den STRATEC-Konzern besteht das Liquiditätsrisiko darin, seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund nicht ausreichender Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht nachkommen zu können. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit werden auf Basis einer rollierenden Liquiditätsplanung ausreichend liquide Mittel sowie befristete Kreditlinien vorgehalten.
Der STRATEC-Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von T€ 24.137 (Vorjahr: T€ 26.500).
Der STRATEC-Konzern unterliegt aus seiner internationalen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, die aus dem Einfluss von Wechselkursveränderungen auf die Geschäftsvorfälle und die zum Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten resultieren (Transaktionsrisiken). Des Weiteren ergeben sich Währungsrisiken aus der Umrechnung der ausländischen Abschlüsse der Tochtergesellschaften in die Konzernwährung (€) (Translationsrisiken). Letztere sind nach IFRS 7.B23 hingegen nicht für Zwecke des IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) gesondert zu betrachten.
Die wesentlichen Fremdwährungstransaktionen des STRATEC-Konzerns betreffen Export-Geschäfte in US-Dollar und Darlehensbeziehungen in US-Dollar innerhalb der Konzernunternehmen. Translationsrisiken betreffen die Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften von Schweizer Franken (CHF), Britische Pfund (GBP), US-Dollar (USD), Rumänische Leu (RON) und Ungarische Forint (HUF) in die Konzernberichtswährung (EUR).
Bezüglich der von IFRS 7.31-42 geforderten Berichterstattung über Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, macht die STRATEC AG zur Vermeidung von Redundanzen gemäß IFRS 7.B6 teilweise Gebrauch, indem die geforderten Angaben im Konzernlagebericht gemacht werden. Wir verweisen dort auf die Abschnitte "D. Prognosebericht" sowie "D. Chancen und Risiken; 4. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten".
Die Risikoexposition des Konzerns hinsichtlich des Transaktionsrisikos stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
| Fremdwährungsposition umgerechnet in T€ |
31.12.2017 | 31.12.2016 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GBP | CHF | EUR | USD | GBP | CHF | EUR | USD | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
4 | 97 | 4.519 | 3.185 | 4 | 105 | 462 | 2.050 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
0 | 0 | 0 | 9.218 | 0 | 0 | 0 | 14.518 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
1.169 | 0 | 56.053 | 8.641 | 0 | 616 | 254 | 14.366 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 11.140 | 0 | 0 | 0 | 4.232 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
58 | 60 | 0 | 337 | 156 | 46 | 0 | 613 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen |
64 | 624 | 3.122 | 386 | 0 | 0 | 4.608 | 5.126 |
| Netto-Risikoexposition | 1.051 | -587 | 57.450 | 31.461 | -152 | 675 | -3.892 | 29.427 |
Die aus der Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag resultierenden Kursaufwendungen und Kurserträge sind unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" dargestellt.
Eine Veränderung des € von +10% / -10% gegenüber den maßgeblichen Währungen hätte zum Bilanzstichtag zu folgenden Veränderungen des Konzernergebnisses geführt:
| Fremdwährungsposition umgerechnet in T€ |
31.12.2017 | 31.12.2016 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GBP | CHF | EUR | USD | GBP | CHF | EUR | USD | |
| Veränderung der Währung um +10%, Veränderung des Konzernergebnisses in T€ |
-96 | 53 | -5.223 | -2.860 | 14 | -61 | 354 | -2.675 |
| Veränderung der Währung um -10%, Veränderung des Konzernergebnisses in T€ |
117 | -65 | 6.383 | 3.496 | -17 | 75 | -432 | 3.270 |
Im Geschäftsjahr 2017 wurden aus der Währungsumrechnung von Transaktionen mit fremden Dritten sowie konzerninternen Beziehungen Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von insgesamt T€ 2.784 (Vorjahr: T€ 2.617) und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von insgesamt T€ 3.731 (Vorjahr: T€ 2.334) ergebniswirksam erfasst und bei den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Das Zinsrisiko bezeichnet das Risiko von Wertschwankungen eines Finanzinstruments aufgrund von Bewegungen des Marktzinses.
Der STRATEC-Konzern unterliegt Zinsrisiken im Bereich der verzinslichen Finanzinstrumente.
Da die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des STRATEC-Konzerns aufgrund des historisch betrachtet extrem niedrigen Zinsniveaus nur noch Zinserträge von untergeordneter Bedeutung generieren, ist das Zinsänderungsrisiko hieraus von untergeordneter Bedeutung. Deshalb wurde dies in die nachfolgende Betrachtung nicht mit einbezogen. Bei einem Anstieg der Zinsen würden sich hieraus allerdings positive Ergebniseffekte ergeben.
Zum Bilanzstichtag weist der Konzern folgende verzinsliche Vermögenswerte und Schulden aus:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Verzinsliche mittel- und langfristige finanzielle Vermögenswerte • davon variabel verzinslich • davon festverzinslich |
67 0 67 |
203 0 203 |
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten • davon variabel verzinslich • davon festverzinslich |
62.505 57.000 5.505 |
74.019 59.900 2.505 |
Veränderungen des Marktzinssatzes haben für die Bewertung zum Bilanzstichtag der beim STRATEC-Konzern bestehenden festverzinslichen Finanzinstrumente keine Auswirkung, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet werden. Die beizulegenden Zeitwerte auf Basis des zum Bilanzstichtag bestehenden Marktzinses sind unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" dargestellt.
Veränderungen des Marktzinssatzes haben für die Bewertung zum Bilanzstichtag der beim STRATEC-Konzern bestehenden variabel verzinslichen Finanzinstrumente keine Auswirkung, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet werden. Variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten unterliegen jedoch im Gegensatz zu festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten bei Änderungen des Marktzinssatzes dem Risiko von Schwankungen künftiger Cashflows aus Zins- und Tilgungsleistungen. Die STRATEC-Gruppe verfügt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 über variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Höhe von nominal T€ 57.000 (Vorjahr: T€ 60.000).
Die nachfolgende Darstellung zeigt die zum Bilanzstichtag auf Basis des zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktzinssatzes für die Restlaufzeit der variabel verzinslichen Darlehensschuld angenommenen künftigen Zins- und Tilgungszahlungen.
| T€ | Buchwert 31.12.2017 |
Cashflows 2018 | Cashflows 2019 | Cashflows 2020 ff. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | ||
| Variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten (1-Monats-EURIBOR) |
|||||||
| IST | 57.000 | 530 | 0 | 530 | 0 | 1.145 | 57.000 |
| +100 Basispunkte | 57.000 | 1.108 | 0 | 1.108 | 0 | 2.394 | 57.000 |
| -100 Basispunkte | 57.000 | 379 | 0 | 379 | 0 | 819 | 57.000 |
Der hier dargestellte Anstieg der Cashflows aus Zinsen entspricht zugleich der hypothetischen Auswirkung auf die Erfolgswirkung in der Gesamtergebnisrechnung.
Bei einer Erhöhung des variablen Zinssatzes um 100 Basispunkte hätte sich das Konzernergebnis um T€ 461 verschlechtert. Bei einer Verminderung des variablen Zinssatzes um 100 Basispunkt hätte sich das Konzernergebnis um T€ 120 verbessert.
Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte unterliegen insbesondere dem Preisrisiko. Würden sich die beizulegenden Zeitwerte gegenüber dem Stichtagsniveau um 10% erhöht (verringert) darstellen, ergäbe sich ein um T€ 97 (Vorjahr: T€ 256) erhöhtes (vermindertes) Konzernergebnis und ein um T€ 1.114 erhöhtes (vermindertes) sonstiges Ergebnis.
Die für die STRATEC AG wesentlichen Ausfallrisiken bestehen im Bereich des operativen Geschäfts. Sie bestehen darin, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Bei der STRATEC AG betrifft dies insbesondere Kundenforderungen. Das beim Management von Ausfallrisiken betrachtete Risikovolumen umfasst dabei sämtliche Gläubigerpositionen gegenüber Kunden aus dem Liefer- und Leistungsgeschäft. Dem Ausfallrisiko wird im Rahmen von Maßnahmen des Debitorenmanagements beispielsweise durch Warenkreditversicherungen begegnet. Danach verbleibenden Ausfallrisiken wird mittels der Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Anlagen liquider Mittel erfolgen ausschließlich in kurzfristige Monatsgelder (längstens Sechs-Monatsgelder) bei institutionellen Finanzdienstleistern, die hochrangige Rating-Kennziffern aufweisen.
Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Konzernbilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben. Dabei bleiben die oben beschriebenen Sicherungsmaßnahmen außer Betracht.
Die Zielsetzungen von STRATEC beim Kapitalmanagement lauten:
STRATEC legt die Kapitalhöhe proportional zum Risiko fest. Hierzu steuert STRATEC seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor, um auf Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Risikoeigenschaften der zugrundeliegenden Vermögenswerte reagieren zu können. Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder anzupassen, kann der STRATEC-Konzern die Höhe der an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden anpassen, eine Kapitalrückzahlung an die Aktionäre vornehmen, neue Aktien ausgeben sowie durch Tilgung oder Veräußerung von Vermögenswerten Schulden verringern.
Zur Steuerung betrachtet das Management im Wesentlichen das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote. Das Eigenkapital liegt zum 31. Dezember 2017 bei 157,8 Mio. € gegenüber 142,3 Mio. € zum Vergleichszeitpunkt des Vorjahrs. Die Eigenkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2017 im Vergleich zum Vorjahr bei 59,8% (Vorjahr: 55,2%). Der mittelfristige Zielkorridor für diese Größe liegt zwischen 50 und 75 Prozent.
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind juristische oder natürliche Personen, die auf die STRATEC AG und/oder auf deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die STRATEC AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, die Organmitglieder der STRATEC AG sowie diesen nahestehenden Personen und Unternehmen.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften sind bei den jeweiligen Bilanzposten vermerkt.
Die STRATEC AG erzielte im Geschäftsjahr 2017 Erlöse aus dem Leistungsverkehr mit der STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd. in Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 2) und bezog Leistungen von dieser in Höhe von T€ 234 (Vorjahr: T€ 466).
Bei dem Firmengründer Herr Hermann Leistner, dessen Familie und deren Beteiligungsgesellschaft handelt es sich aufgrund der Vermutungsregelung des IAS 28.5 um eine nahestehende Person gemäß IAS 24 (im Folgenden: "Familienkreis Leistner"). Für seine Tätigkeit als Verwaltungsrat und Berater der STRATEC Biomedical Switzerland AG hat der Familienkreis Leistner über Herr Hermann Leistner im Geschäftsjahr TCHF 60 (Vorjahr: TCHF 60) erhalten. Da Herr Hermann Leistner Mitglied des Aufsichtsrats der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG ist, handelt es sich bei den Unternehmen über den Familienkreis Leistner um nahestehende Unternehmen gemäß IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen). Die STRATEC AG erzielte im Geschäftsjahr 2017 Erlöse aus dem Lieferverkehr mit der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 2) und bezog keine Leistungen (Vorjahr: T€ 14) von dieser. Zum Stichtag bestehen keine Forderungen (Vorjahr: keine) und keine Verbindlichkeiten (Vorjahr: T€ 9) gegenüber der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG. Der Liefer- und Leistungsverkehr wurde dabei zu üblichen Vertragsbedingungen durchgeführt.
Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:
Der Vorstandsvorsitzende Marcus Wolfinger ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten.
Herr Marcus Wolfinger ist seit November 2015 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC Capital GmbH sowie seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.
Herr Dr. Robert Siegle ist seit Dezember 2012 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC Molecular GmbH, seit September 2014 Mitglied im Verwaltungsrat der STRATEC Biomedical Switzerland AG, seit November 2014 Mitglied im Verwaltungsrat der STRATEC Services AG sowie seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.
Herr Dr. Claus Vielsack ist seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.
Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder bestehen aus einer festen Grundvergütung und variablen Komponenten, die unter anderem vom Erreichen individueller Erfolgsziele abhängig sind. Die weitergehenden Erläuterungen der Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands sowie die Angaben gem. § 314 Absatz 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 HGB sind im Konzernlagebericht unter Abschnitt "E. Vergütungsbericht" dargestellt.
Zusätzlich nehmen die Mitglieder des Vorstands mit der Einschränkung, dass ab dem Geschäftsjahr 2015 keine weiteren Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands mehr gewährt werden, am Aktienoptionsprogramm teil. Die Ausübung der Optionen setzt unter anderem das Erreichen von im Gewährungszeitpunkt determinierten Erfolgszielen, die im Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (9) Eigenkapital - Aktienoptionsprogramme" näher erläutert sind, voraus. Anstelle der Gewährung von Aktienoptionen erhalten die Mitglieder des Vorstands vielmehr Aktienwertsteigerungsrechte (SARs). Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung dieser sind im Konzernlagebericht unter Abschnitt "E. Vergütungsbericht" dargestellt.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2017 für ihre Tätigkeit im Vorstand eine Gesamtvergütung in Höhe von T€ 2.652 (Vorjahr: T€ 2.267). Zum 31. Dezember 2017 bestanden ausstehende Salden für Erfolgsbeteiligungen der Vorstandsmitglieder in Höhe von T€ 3.635 (Vorjahr: T€ 2.115).
| 2017 T€1 |
2016 T€1 |
|
|---|---|---|
| Kurzfristige fällige Leistungen | 1.609 | 1.216 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2 |
217 | 215 |
| Andere langfristig fällige Leistungen3 | 391 | 381 |
| Anteilsbasierte Vergütungen4 | 436 | 455 |
1 Die Angaben beziehen sich auf Vorstandsmitglieder, die im jeweiligen Berichtsjahr
tätig waren, und auf ihre Vorstandstätigkeiten. 2 Die Angabe betrifft den im Geschäftsjahr 2017 erfassten Dienstzeitaufwand sowie die
im Rahmen für die Altersversorgung der Vorstände geleisteten Versicherungsbeiträge. 3 Die Angabe betrifft die mittelfristige Vergütungsvereinbarung 2015 (bzw. 2014), welche die Jahre 2015, 2016 und 2017 (bzw. 2014, 2015, 2016) umfasst und in 2018 (bzw. 2017) ausgezahlt wird.
4 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert der in 2017 (2016) gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) im Zeitpunkt der Gewährung.
Ein früheres Mitglied des Vorstands erhielt im Geschäftsjahr 2017 eine Gesamtvergütung in Höhe von T€ 15 (Vorjahr: T€ 193).
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:
(Vorsitzender) Chemie-Ingenieur und selbständiger Unternehmensberater
• Rainer Baule, Überlingen
(stellvertretender Vorsitzender) Diplom-Wirtschaftsingenieur, Geschäftsführer der Baule GmbH (Mitglied des Aufsichtsrates seit 14. Juni 2017)
(stellvertretender Vorsitzender) Diplom-Ingenieur Maschinenbau, BBA, MBA, Senior Vice President Care Innovation, Fresenius Medical Care Deutschland GmbH (Mitglied des Aufsichtsrates bis 14. Juni 2017)
Bei den Aufsichtsräten Herr Fred K. Brückner und Prof. Dr. Stefanie Remmele bestehen keine weiteren Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG. Herr Wolfgang Wehmeyer gehört dem Beirat der NMI TT GmbH, Reutlingen, an. Herr Rainer Baule gehört dem Aufsichtsrat der Amann Girrbach AG, Koblach, dem Aufsichtsrat der DITABIS Biomedical Imaging Systems AG, Pforzheim, dem Aufsichtsrat der Metechon AG, München, dem Beirat der Vorwerk & Co. KG, Wuppertal, sowie dem Stiftungsrat der Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad Homburg v.d.H., an.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2017 für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat Gesamtbezüge in Höhe von T€ 129 (Vorjahr: T€ 125). Im Einzelnen setzen sich die Gesamtbezüge wie folgt zusammen:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Fixum | 116 | 113 |
| Sitzungsentgelt | 13 | 12 |
| Gesamt | 129 | 125 |
Neben dieser Gesamtvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine Erstattung der Auslagen sowie die Vorteile aus einer von der Gesellschaft auf ihre Rechnung zu marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen (Rahmenverträge mit Lieferanten für Baugruppen und vertragliche Verpflichtungen) sowie Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen und Entwicklungsaufträgen.
Die Verpflichtungen aus dem Bestellobligo betragen T€ 67.955 (Vorjahr: T€ 83.442). Davon entfallen T€ 723 (Vorjahr: T€ 1.328) auf Sachanlagen und T€ 1.235 (Vorjahr: T€ 10) auf immaterielle Vermögenswerte.
Die Miet- und Leasingverträge für Gebäude, Kfz sowie Büround sonstige Einrichtungen haben Restlaufzeiten von bis zu 8 Jahren. Im Rahmen der Leasingverträge bestehen dabei bedingte Leasingzahlungen in Abhängigkeit gefahrener Kilometer und Anzahl Kopien. Im Geschäftsjahr 2017 wurden im Rahmen der Miet- und Leasingverträge Zahlungen in Höhe von T€ 1.668 (Vorjahr: T€ 991) geleistet. Es bestehen teilweise Preisanpassungsklauseln sowie Verlängerungs- und Kaufoptionen.
Die aus Miet-Leasingverhältnisse erfassten Aufwendungen und Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | 1.668 | 991 |
| Bedingte Leasingzahlungen | 1 | 11 |
| Abzgl. Leasingeinnahmen aus Untermietverhältnissen |
0 | -92 |
| Insgesamt | 1.669 | 910 |
Die nicht abgezinsten künftigen Mindestleasing- und -mietzahlungen aus Operating-Leasingverträgen betragen zum Bilanzstichtag T€ 8.096 (Vorjahr: T€ 9.004). Als wesentliche Einzelsachverhalte im Bereich operativer Leasingverhältnisse sind die Mietverträge über die Firmengebäude der STRATEC Biomedical UK, Ltd., der STRATEC Molecular GmbH, der Diatron Medicinai Instrumentumok Laboratóriumi Diagnosztikai Fejlesztö-Gyártó Zrt sowie der STRATEC Consumables GmbH hervorzuheben. Die Restlaufzeiten der Mietverträge betragen zum Bilanzstichtag bis zu 8 Jahre. Es sind teilweise Preisanpassungsklauseln sowie Verlängerungsoptionen vereinbart.
Die aus den Mietverträgen über die Firmengebäude resultierenden künftigen Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Künftige Mindestleasingzahlungen | ||
| Fälligkeit innerhalb eines Jahres | 1.729 | 1.523 |
| Fällig zwischen einem bis fünf Jahre | 4.926 | 5.022 |
| Fällig nach mehr als fünf Jahren | 774 | 1.926 |
| Künftige Mindestleasingzahlungen insgesamt | 7.429 | 8.471 |
| Abzgl. Leasingeinnahmen aus Untermietverhältnissen |
0 | 0 |
| Nettomindestleasingzahlungen | 7.429 | 8.471 |
Die STRATEC AG vermietet Teile von Immobilien, die innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen werden. Die künftigen Leasingeinnahmen aus unkündbaren Mietverträgen setzen sich wie folgt zusammen:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Künftige Mindestleasingzahlungen | ||
| Fälligkeit innerhalb eines Jahres | 88 | 28 |
| Fällig zwischen einem bis fünf Jahre | 198 | 110 |
| Fällig nach mehr als fünf Jahren | 0 | 0 |
| Künftige Mindestleasingzahlungen insgesamt |
286 | 138 |
Die sonstigen finanziellen Zahlungsverpflichtungen werden folgendermaßen fällig:
| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Fälligkeit innerhalb eines Jahres | 57.784 | 65.465 |
| davon aus Operating-Leasing | 2.065 | 1.798 |
| Fällig zwischen einem bis fünf Jahre | 19.089 | 25.886 |
| davon aus Operating-Leasing | 5.257 | 5.280 |
| Fällig nach mehr als fünf Jahren | 774 | 1.926 |
| davon aus Operating-Leasing | 774 | 1.926 |
| Gesamt | 77.647 | 93.278 |
| davon aus Operating-Leasing | 8.096 | 9.004 |
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für Drittverbindlichkeiten bestehen nicht.
Eventualforderungen und -verbindlichkeiten liegen, wie im Vorjahr, nicht vor.
Der STRATEC Biomedical AG sind folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären zugegangen, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten:
| Mitteilungspflichtiger | Datum der Schwellenberührung |
Stimmrechtsanteil | Zuzurechnende Stimmrechts anteile von mindestens 3% |
|
|---|---|---|---|---|
| in% | absolut | |||
| Herdor GmbH & Co. KG, Unterschleißheim, Deutschland |
27.04.2014 | 25,40 | 2.990.000 | Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner |
| Herdor Beteiligungs GmbH, Unterschleißheim, Deutschland |
27.04.2014 | 25,40 | 2.990.000 | Herdor GmbH & Co. KG, Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner |
| Hermann Leistner, Deutschland |
27.04.2014 | 25,79 | 3.035.456 | Herdor GmbH & Co. KG, Herdor Beteiligungs GmbH, Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner |
| Doris Leistner, Deutschland |
27.04.2014 | 25,74 | 3.030.235 | Herdor GmbH & Co. KG, Herdor Beteiligungs GmbH, Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner |
| Tanja van Dinter, Deutschland |
27.04.2014 | 29,53 | 3.476.286 | Herdor GmbH & Co. KG, Bettina Siegle und Ralf Leistner |
| Bettina Siegle, Deutschland |
27.04.2014 | 29,68 | 3.493.954 | Herdor GmbH & Co. KG, Tanja van Dinter und Ralf Leistner |
| Ralf Leistner, Deutschland |
27.04.2014 | 29,73 | 3.499.343 | Herdor GmbH & Co. KG, Tanja van Dinter und Bettina Siegle |
| BNP Paribas Investment Partners UK Limited, London, UK |
30.03.2015 | 3,06 | 360.672 | BNP Paribas Investment Partners Belgium S.A. |
| BNP Paribas Investment Partners Belgium S.A., Brüssel, Belgien |
30.03.2015 | 3,06 | 360.672 | |
| OppenheimerFunds, Inc., Denver, Colorado, USA |
29.11.2016 | 5,19 | 615.133 | Oppenheimer International Small-Mid Company Fund |
| Oppenheimer International Small-Mid Company Fund, Centennial, Colorado, USA |
29.11.2016 | 5,19 | 615.133 | |
| Ameriprise Financial, Inc., Wilmington, Delaware, USA |
25.07.2017 | 6,01 | 715.282 | Threadneedle Investment Funds ICVC |
| Threadneedle Investment Funds ICVC, London, UK |
25.07.2017 | 5,01 | 596.049 | |
| Allianz SE, München, Deutschland |
21.12.2017 | 5,14 | 612.492 | Allianz I.A.R.D. S.A. |
Informationen zu Stimmrechtsmitteilungen sind auch auf der Internetseite www.stratec.com im Bereich Investoren veröffentlicht.
Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zu erwarten ist.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung (sogenannte "Entsprechenserklärung") zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der STRATEC AG abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.stratec.com) im Bereich Investoren dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Birkenfeld, den 5. April 2018
STRATEC Biomedical AG Der Vorstand
Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Birkenfeld, den 5. April 2018
STRATEC Biomedical AG Der Vorstand
Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack
Wir haben den Konzernabschluss der STRATEC Biomedical AG, Birkenfeld, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer zusammenfassenden Darstellung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der STRATEC Biomedical AG, Birkenfeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt H des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung und die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Konzernlagebericht in Abschnitt G verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
In dem Konzernabschluss der STRATEC Biomedical AG, Birkenfeld, wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 42,0 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht circa 15,9% der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen.
Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, der geplanten operativen Margen sowie des verendeten Abzinsungssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten B. und C. des Konzernanhangs enthalten.
Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt.
Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanungen wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleiches zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lag und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr 2017 angestellt. Soweit bedeutsame Abweichungen zu verzeichnen waren, wurden diese mit den gesetzlichen Vertretern auf ihre Relevanz für den vorliegenden Abschluss erörtert.
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Abzinsungssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Abzinsungssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die abgezinsten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.
Sofern es sich um eigene Entwicklungsprojekte handelt, werden die in diesem Zusammenhang anfallenden Entwicklungskosten grundsätzlich in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie entstehen. Davon ausgenommen sind die im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Entwicklungskosten, welche die Kriterien gemäß IAS 38.57 kumulativ erfüllen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden nach IAS 36 mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern der nutzungsbereite Zustand noch nicht erreicht ist. Sobald der nutzungsbereite Zustand erreicht ist, erfolgt eine Amortisation in der Regel über fünf bis acht Jahre.
Sofern es sich um Entwicklungskooperationen handelt, wird zunächst überprüft, ob die jeweilige Entwicklungskooperation einen Fertigungsauftrag nach IAS 11 darstellt. Bei diesen Aufträgen werden bereits in der Entwicklungsphase Umsätze entsprechend den Vorgaben des IAS 11 realisiert. Auch in diesen Fällen wird mindestens an jedem Bilanzstichtag eine Prüfung auf verlustfreie Bewertung durchgeführt. Ein eventuell sich nach Abschluss der Entwicklungsphase ergebender Unterschiedsbetrag zwischen aktivierten Entwicklungskosten und erhaltenen Zahlungen wird in der sich anschließenden Gerätephase über die vereinbarte Mindestabnahmemenge – innerhalb der Umsatzerlöse – amortisiert.
Sofern kein Fertigungsauftrag nach IAS 11 vorliegt, entstehen bei diesen Aufträgen in der Entwicklungsphase sukzessive mit Fortschritt der Entwicklungsleistung durch vereinbarte Zahlungen nicht gedeckte Beträge. Diese werden, wenn insoweit die Anforderungen nach IAS 38.57 kumulativ erfüllt sind, in Höhe der mittels Fertigstellungsgrad ermittelten (anteiligen) Unterdeckung aktiviert und als Immaterieller Vermögenswert nach IAS 38 unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen, während die durch vereinbarte Zahlungen gedeckten Entwicklungskosten entweder als Unfertige Leistungen nach IAS 2 oder als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden. Eine Umsatzrealisierung in der Entwicklungsphase erfolgt nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads entsprechend IAS 18.21. Der Fertigstellungsgrad wird nach IAS 18.24 (c) als Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten des Entwicklungsvertrags ermittelt. Die Unfertigen Leistungen nach IAS 2 werden jeweils im Zeitpunkt der Umsatzrealisierung als Umsatzkosten erfasst, während die aktivierte Unterdeckung nach IAS 38.97 ff. nach Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Beginn der Gerätephase über die erwartete Abnahmemenge amortisiert wird. Diese Amortisation wird ebenfalls innerhalb der Umsatzkosten ausgewiesen. Darüber hinaus werden nach IAS 36.10 (a) die aktivierten Unterdeckungen mindestens an jedem Bilanzstichtag – und auch unterjährig, wenn entsprechende Indikationen für eine Wertminderung vorliegen – auf Wertminderung überprüft.
Die Umsatzrealisierung in der Gerätephase erfolgt nach den Vorgaben des IAS 18.14 ff. als "Verkauf von Gütern". Diese Vorgehensweise erfolgt losgelöst davon, ob die vorangegangene Entwicklungsphase einen Fertigungsauftrag nach IAS 11 darstellt oder nicht.
Zum 31. Dezember 2017 wurden Entwicklungskosten im Zusammenhang mit eigenen Entwicklungsprojekten in Höhe von TEUR 11.112 (Vorjahr: TEUR 9.700) und im Zusammenhang mit Entwicklungskooperationen in Höhe von TEUR 11.087 (Vorjahr: TEUR 13.700) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Aufwendungen, die den Forschungskosten zuzuordnen sind, werden nach IAS 38.54 in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Aufgrund der verschiedenen Einzelverträge und der materiellen Bedeutung der aktivierten Entwicklungskosten im Konzernabschluss war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Entwicklungskosten bei eigenen Entwicklungsprojekten und Entwicklungskooperationen sowie deren Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss, sind in den Abschnitten B. und C. des Konzernanhangs enthalten.
Im ersten Schritt haben wir uns von der systematischen Anwendbarkeit der unter a) genannten Bilanzierungsvorschriften nach IFRS überzeugt. Hierbei wurden auch die Voraussetzungen der Aktivierbarkeit nach IAS 38.57 sowie die Anwendbarkeit der Vorschriften nach IAS 11 bei Vorliegen eines bindenden Vertrags hinterfragt.
Die Prüfung von Ansatz, Ausweis und Bewertung der eigenen Entwicklungsprojekte und Entwicklungskooperationen erfolgte substantiell anhand bewusst ausgewählter Stichproben. Sofern es sich um im Geschäftsjahr neu vereinbarte Entwicklungskooperationen handelt, wurden die Vertragsunterlagen daraufhin untersucht ob die Einordung des jeweiligen Projektes der Systematik nach a) entsprechend erfolgte. Es stand insbesondere die Überprüfung der Umsatzrealisierung in der jeweiligen Kategorie der Entwicklung sowie die Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstest im Fokus. Die von den gesetzlichen Vertretern im Zusammenhang mit der Aktivierung von Entwicklungskosten vorgenommen Annahmen und Beurteilungen konnten wir nachvollziehen, sind hinreichend dokumentiert und stimmen mit unseren Erwartungen überein.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-. Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der STRATEC Biomedical AG, Birkenfeld, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Linda Ruoß.
Stuttgart, 5. April 2018
Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Christian Fuchs Wirtschaftsprüfer Linda Ruoß Wirtschaftsprüferin
Änderungen vorbehalten
Gewerbestr. 37 75217 Birkenfeld Deutschland Telefon: +49 7082 7916-0 Telefax: +49 7082 7916-999 [email protected] www.stratec.com
& Corporate Communications Jan Keppeler
Telefon: +49 7082 7916 - 991 [email protected]
STRATEC Biomedical AG Gewerbestr. 37 75217 Birkenfeld Deutschland Telefon: +49 7082 7916-0 Telefax: +49 7082 7916-999 [email protected] www.stratec.com
Vorstand Marcus Wolfinger (Vorsitzender), Dr. Robert Siegle und Dr. Claus Vielsack
Vorsitzender des Aufsichtsrats Fred K. Brückner
Registergericht Mannheim HRB 504390
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE812415108
Redaktion STRATEC Biomedical AG
Konzeption und Gestaltung STRATEC Biomedical AG Bartenbach AG, Mainz, Deutschland
Exklusive Bildrechte liegen bei STRATEC Biomedical AG
Hinweise
Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten Risiken: Dieser Geschäftsbericht enthält verschiedene Aussagen, die die zukünftige Entwicklung von STRATEC betreffen. Diese Aussagen beruhen sowohl auf Annahmen als auch auf Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese vorausschauenden Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, denn unsere Annahmen bergen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen ist nicht geplant.
Der Geschäftsbericht enthält aus wirtschaftlicher Sicht Angaben die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Angaben sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen.
Im gesamten Geschäftsbericht können durch mathematische Rundungen in der Addition scheinbare Differenzen auftreten.
Dieser Geschäftsbericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Beide Fassungen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com zum Download bereit. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Gewerbestr. 37 75217 Birkenfeld Deutschland Telefon: +49 7082 7916-0 Telefax: +49 7082 7916-999 [email protected] www.stratec.com
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