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STRABAG SE

Annual Report (ESEF) Apr 28, 2025

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–4.540.895 Sonstige betriebliche Aufwendungen (5) –1.115.284 –1.086.601 Ergebnis aus Equity-Beteiligungen (6) 148.715 144.132 Beteiligungsergebnis (7) 77.227 46.218 EBITDA 1.644.182 1.418.313 Abschreibungen (8) –582.292 –538.116 EBIT 1.061.890 880.197 Zinsen und ähnliche Erträge 144.845 119.194 Zinsen und ähnliche Aufwendungen –69.429 –75.068 Zinsergebnis (9) 75.416 44.126 Ergebnis vor Steuern 1.137.306 924.323 Ertragsteuern (10) –308.973 –290.929 Ergebnis nach Steuern 828.333 633.394 davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehendes Ergebnis 5.329 2.886 davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehendes Ergebnis (Konzernergebnis) 823.004 630.508 Ergebnis je Aktie (€) (11) 7,35 6,30 Gesamtergebnisrechnung T€ Anhang 2024 2023 Ergebnis nach Steuern 828.333 633.394 Differenz aus der Währungsumrechnung –15.570 5.760 Recycling Differenz aus der Währungsumrechnung 38.642 –2.115 Veränderung Zinsswaps 720 –1.604 Recycling Zinsswaps –13.673 –14.158 Latente Steuern auf neutrale Eigenkapitalveränderungen (10) 3.638 4.647 Sonstiges Ergebnis aus Equity-Beteiligungen –3.509 –2.657 Summe der Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert („recycelt“) werden 10.248 –10.127 Veränderung versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 9.823 17.269 Latente Steuern auf neutrale Eigenkapitalveränderungen (10) –2.052 –3.401 Sonstiges Ergebnis aus Equity-Beteiligungen –64 –82 Summe der Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert („recycelt“) werden 7.707 13.786 Sonstiges Ergebnis 17.955 3.659 Gesamtergebnis 846.288 637.053 davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehend 5.260 2.790 davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehend 841.028 634.263 Konzernbilanz XLS T€ Anhang 31.12.2024 31.12.2023 Firmenwerte (13) 555.793 490.738 Rechte aus Konzessionsverträgen (14) 431.892 452.850 Sonstige immaterielle Vermögenswerte (15) 29.151 33.227 Sachanlagen (16) 2.999.062 2.847.437 Investment Property1 (17) 222.302 36.954 Equity-Beteiligungen (18) 525.671 541.026 Sonstige Anteile an Unternehmen (19) 231.766 218.580 Forderungen aus Konzessionsverträgen (22) 369.570 427.630 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (25) 336.271 319.152 Latente Steuern (20) 120.131 109.730 Langfristige Vermögenswerte 5.821.609 5.477.324 Vorräte (21) 1.552.070 1.256.039 Forderungen aus Konzessionsverträgen (22) 58.060 53.855 Vertragsvermögenswerte (23) 1.237.095 1.283.504 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (24) 1.745.277 1.693.301 Nicht-finanzielle Vermögenswerte 222.738 166.481 Forderungen aus Ertragsteuern 48.185 64.306 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (25) 265.851 260.773 Liquide Mittel (26) 3.723.695 3.450.622 Kurzfristige Vermögenswerte 8.852.971 8.228.881 Aktiva 14.674.580 13.706.205 Grundkapital 118.222 102.600 Kapitalrücklagen 1.732.319 1.747.941 Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen 3.127.429 2.540.376 Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter 22.400 18.443 Eigenkapital (27) 5.000.370 4.409.360 Rückstellungen (28) 1.338.741 1.336.797 Finanzverbindlichkeiten2 (29) 632.690 626.208 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (31) 33.795 28.074 Latente Steuern (20) 282.344 236.666 Langfristige Schulden 2.287.570 2.227.745 Rückstellungen (28) 1.313.274 1.156.902 Finanzverbindlichkeiten3 (29) 294.578 272.722 Vertragsverbindlichkeiten (23) 1.539.731 1.335.837 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (30) 2.790.820 2.790.761 Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 613.604 622.358 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 125.300 102.719 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (31) 709.333 787.801 Kurzfristige Schulden 7.386.640 7.069.100 Passiva 14.674.580 13.706.205 1Darstellung zum 31.12.2023 erfolgte innerhalb der Sachanlagen. 2Davon Non-Recourse-Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Konzessionsverträgen in Höhe von T€ 307.753 (2023: T€ 325.628) 3Davon Non-Recourse-Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Konzessionsverträgen in Höhe von T€ 204.818 (2023: T€ 184.040) Konzernkapitalflussrechnung T€ Anhang 2024 2023 Ergebnis nach Steuern 828.333 633.394 Ertragsteueraufwand 308.973 290.929 Ergebnis aus Zinsen –94.638 –79.362 Erträge aus Beteiligungen –72.290 –60.264 Nicht-zahlungswirksames Ergebnis aus Konsolidierungskreisänderungen 32.076 –1.659 Nicht-zahlungswirksames Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 5.713 –8.530 Sonstiges nicht-zahlungswirksames Ergebnis –49.140 24.197 Abschreibungen/Zuschreibungen 596.750 540.110 Veränderung der langfristigen Rückstellungen 11.256 43.846 Gewinne/Verluste aus Anlagenverkäufen/-abgängen –96.771 –53.200 Erhaltene Zinsen 131.853 106.126 Gezahlte Zinsen –28.909 –21.099 Erhaltene Ausschüttungen 72.535 54.619 Gezahlte Steuern –216.197 –163.947 Cashflow aus dem Ergebnis 1.429.544 1.305.160 Veränderung der Vorräte –352.709 –185.807 Veränderung der Forderungen aus Konzessionsverträgen, Vertragsvermögenswerten und Lieferungen und Leistungen –17.092 141.133 Veränderung der nicht-finanziellen Vermögenswerte 10.755 26.761 Veränderung der Forderungen/Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern –10.846 –2.050 Veränderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte –9.958 47.212 Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen 173.202 29.700 Veränderung aus Vertragsverbindlichkeiten und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 203.871 392.128 Veränderung der nicht-finanziellen Verbindlichkeiten –8.189 81.185 Veränderung der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten –31.369 –18.914 Cashflow aus der Geschäftstätigkeit 1.387.209 1.816.508 Erwerb von Finanzanlagen –47.481 –138.201 Erwerb von Investment Property1 –154.299 –114 Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen –644.574 –540.857 Einzahlung aus Anlagenabgängen 159.717 86.235 Auszahlung aus sonstigen Finanzierungsforderungen –22.419 –500 Einzahlung aus sonstigen Finanzierungsforderungen 25.487 47.505 Abfluss aus Konsolidierungskreisänderungen2 –67.605 –109.148 Zufluss aus Konsolidierungskreisänderungen2 1.635 210 Cashflow aus der Investitionstätigkeit –749.539 –654.870 Aufnahme von Bankverbindlichkeiten 56.169 12.631 Rückzahlung von Bankverbindlichkeiten –52.183 –96.630 Auszahlung aus Leasingverbindlichkeiten –67.864 –63.052 Rückzahlung von sonstigen Finanzierungsverbindlichkeiten –80.213 –13.504 Erwerb eigener Anteile 0 –108.214 Ausschüttungen –209.595 –161.812 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (35) –353.686 –430.581 Nettoveränderung des Finanzmittelfonds 283.984 731.057 Finanzmittelfonds zu Beginn des Berichtszeitraums 3.450.472 2.701.699 Veränderung des Finanzmittelfonds aus Währungsdifferenzen –10.911 17.716 Finanzmittelfonds am Ende des Berichtszeitraums (35) 3.723.545 3.450.472 1Darstellung zum 31.12.2023 erfolgte innerhalb der Sachanlagen. 2siehe dazu die Erläuterungen zum Konsolidierungskreis Eigenkapitalveränderungsrechnung T€ Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen IAS 19-Rücklage Hedging- Rücklage Fremdwährungsrücklagen Konzerneigenkapital Anteile nicht- beherrschender Gesellschafter Gesamtkapital Stand am 1.1.2024 102.600 1.747.941 2.657.841 –65.682 –115 –51.668 4.390.917 18.443 4.409.360 Ergebnis nach Steuern – – 823.004 – – – 823.004 5.329 828.333 Unterschied aus der Währungsumrechnung – – – – – 23.134 23.134 –62 23.072 Veränderung Equity-Beteiligungen – – – –64 773 –4.282 –3.573 – –3.573 Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste – – – 9.832 – – 9.832 –9 9.823 Veränderung Zinsswaps – – – – –12.953 – –12.953 – –12.953 Latente Steuern auf neutrale Eigenkapitalveränderungen – – – –2.054 3.638 – 1.584 2 1.586 Sonstiges Ergebnis – – – 7.714 –8.542 18.852 18.024 –69 17.955 Gesamtergebnis – – 823.004 7.714 –8.542 18.852 841.028 5.260 846.288 Kapitalerhöhung1 15.622 –15.622 – – – – 0 – 0 Ausschüttungen2 – – –253.975 – – – –253.975 –1.078 –255.053 Transaktionen mit Konsolidierungskreisänderungen – – – – – – – –225 –225 Stand am 31.12.2024 118.222 1.732.319 3.226.870 –57.968 –8.657 –32.816 4.977.970 22.400 5.000.370 1siehe dazu die Erläuterungen zum Eigenkapital Punkt (27) 2Die Gesamtausschüttung von T€ 253.975 entspricht einer Ausschüttung je Aktie von € 2,20 bezogen auf 115.442.976 Stück Aktien. T€ Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen IAS 19-Rücklage Hedging- Rücklage Fremdwährungsrücklagen Konzerneigenkapital Anteile nicht- beherrschender Gesellschafter Gesamtkapital Stand am 1.1.2023 102.600 2.085.806 1.935.488 –79.326 18.260 –59.977 4.002.851 22.392 4.025.243 Ergebnis nach Steuern – – 630.508 – – – 630.508 2.886 633.394 Unterschied aus der Währungsumrechnung – – – – – 3.706 3.706 –61 3.645 Veränderung Equity-Beteiligungen – – – –82 –7.260 4.603 –2.739 – –2.739 Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste – – – 17.314 – – 17.314 –45 17.269 Veränderung Zinsswaps – – – – –15.762 – –15.762 – –15.762 Latente Steuern auf neutrale Eigenkapitalveränderungen – – – –3.411 4.647 – 1.236 10 1.246 Sonstiges Ergebnis – – – 13.821 –18.375 8.309 3.755 –96 3.659 Gesamtergebnis – – 630.508 13.821 –18.375 8.309 634.263 2.790 637.053 Umgliederungen aufgrund Konsolidierungskreisänderungen – – 177 –177 – – 0 – 0 Rückbuchung Erwerbsverpflichtung eigene Aktien1 – – 291.310 – – – 291.310 – 291.310 Ausschüttungen2 – – –199.642 – – – –199.642 –3.495 –203.137 Kapitalberichtigung1 1.900.000 –1.900.000 – – – – 0 – 0 Kapitalherabsetzung1 –1.900.000 996.620 – – – – –903.380 – –903.380 Kapitalerhöhung1 – 565.515 – – – – 565.515 – 565.515 Transaktionen mit Konsolidierungskreisänderungen – – – – – – – –3.244 –3.244 Stand am 31.12.2023 102.600 1.747.941 2.657.841 –65.682 –115 –51.668 4.390.917 18.443 4.409.360 1siehe dazu die Erläuterungen zum Eigenkapital Punkt (27) 2Die Gesamtausschüttung von T€ 199.642 entspricht einer Ausschüttung je Aktie von € 2,00 bezogen auf 99.820.994 Stück Aktien. Allgemeine Grundlagen Der STRABAG SE-Konzern ist ein führender europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Der Sitz der STRABAG SE befindet sich in der Triglavstraße 9, 9500 Villach, Österreich. STRABAG SE ist oberstes Mutterunternehmen. Ausgehend von den Kernmärkten Österreich und Deutschland ist STRABAG über ihre zahlreichen Tochtergesellschaften in allen ost- und südosteuropäischen Ländern, in ausgewählten Märkten Nord- und Westeuropas, auf der Arabischen Halbinsel sowie insbesondere im Projektgeschäft in Afrika, Asien und Amerika präsent. STRABAG deckt dabei die gesamte Leistungspalette (Hoch- und Ingenieurbau, Verkehrswegebau, Tunnelbau, baunahe Dienstleistungen) sowie die gesamte Wertschöpfungskette der Bauwirtschaft ab. Der Konzernabschluss der STRABAG SE zum 31.12.2024 wurde in Anwendung von § 245a Abs. 2 UGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden, vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt. Zur Anwendung kommen ausschließlich die bis zum Abschlussstichtag von der EU-Kommission übernommenen Standards und Interpretationen, die entsprechend im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Darüber hinaus werden weitergehende Angabepflichten des § 245a Abs. 1 UGB erfüllt. Neben der Gesamtergebnisrechnung und der Bilanz wird eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7 erstellt und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung gezeigt (IAS 1). Die Anhangangaben enthalten zudem eine Segmentberichterstattung nach IFRS 8. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Der Konzernabschluss wurde in T€ dargestellt; durch die Angabe in T€ können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die im Geschäftsjahr 2024 Anwendung finden Das IASB hat folgende Änderungen bei bestehenden IFRS sowie einige neue IFRS und IFRIC verabschiedet, die auch bereits von der EU-Kommission übernommen wurden und somit seit dem 1.1.2024 verpflichtend anzuwenden sind. Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß IASB) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß EU-Endorsement) Änderungen an IAS 1 – Klassifizierung von Schulden als kurz- und langfristig einschließlich Verschiebung des Zeitpunktes des Inkrafttretens und Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig 1.1.2024 1.1.2024 Änderungen an IFRS 16 – Leasingverbindlichkeit bei Sale & Leaseback 1.1.2024 1.1.2024 Änderungen an IAS 7/IFRS 7 – Lieferantenfinanzierungsvereinbarung 1.1.2024 1.1.2024 Die erstmalige Anwendung der IFRS-Standards hatte untergeordnete Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 31.12.2024. Zukünftige Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften IASB und IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die aber im Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren bzw. von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards und Interpretationen: Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß IASB) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen (gemäß EU-Endorsement) Auswirkungen auf den Konzernabschluss Änderungen an IAS 21 – Fehlende Umtauschbarkeit Fremdwährung 1.1.2025 1.1.2025 Untergeordnet Jährliche Verbesserungen – Band 11 1.1.2026 n. a.1 Untergeordnet Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 – Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 1.1.2026 n. a.1 Wird analysiert Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 – Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen 1.1.2026 n. a.1 Untergeordnet IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 1.1.2027 n. a.1 Nicht anwendbar IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 1.1.2027 n. a.1 Wird analysiert 1n. a. – Endorsement-Verfahren läuft noch Es ist keine vorzeitige Anwendung der neuen Standards und Interpretationen geplant. Konsolidierung Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der in- und ausländischen Konzernunternehmen sind entsprechend angepasst. Tochterunternehmen Unternehmen, bei denen der Konzern die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmt, stellen Tochterunternehmen dar. Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen. Für die Beherrschung müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Das Mutterunternehmen besitzt die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen. Die Renditen der Beteiligung sind Schwankungen ausgesetzt. Die Renditen der Beteiligungsgesellschaft können seitens der Muttergesellschaft durch Ausübung der Verfügungsmacht in ihrer Höhe beeinflusst werden. Sofern Hinweise vorliegen, dass sich bezüglich der Beteiligungsunternehmen mindestens eines der oben genannten Kriterien geändert hat, ist eine erneute Beurteilung der Beherrschung vorzunehmen. Die Verfügungsgewalt und damit die Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen kann, unabhängig von der Stimmrechtsmehrheit, auch durch andere Rechte sowie vertragliche Vereinbarungen erlangt werden, die dem Mutterunternehmen die Möglichkeit geben, die renditerelevanten Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu beeinflussen. Der Einbezug eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mutterunternehmen die Beherrschung erlangt. Das Unternehmen wird umgekehrt dann entkonsolidiert, wenn die Beherrschung endet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten für das Tochterunternehmen entsprechen der Summe der beizulegenden Zeitwerte der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der übernommenen Schulden. Bedingte Kaufpreisbestandteile werden ebenfalls mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Erstkonsolidierungszeitpunkt einbezogen. Spätere Abweichungen von diesem Wert werden erfolgswirksam erfasst. Transaktionskosten werden ebenfalls sofort erfolgswirksam erfasst. Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter werden mit ihrem proportionalen Anteil am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst (Partial-Goodwill-Methode). Das Wahlrecht, Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter zum Fair Value anzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen. Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss (Step Acquisition) wird der bereits bestehende Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Den Anschaffungskosten, bedingten Gegenleistungen, bestehenden Eigenkapitalanteilen und Anteilen nicht-beherrschender Gesellschafter sind sämtliche identifizierbare Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens, bewertet zum beizulegenden Zeitwert, gegenüberzustellen. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Firmenwert ausgewiesen. Passive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden nach einer nochmaligen Überprüfung sofort ertragswirksam erfasst. Der Firmenwert wird zumindest einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2024 Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von T€ 65.636 (2023: T€ 53.258) aktiviert. Wertminderungen auf Firmenwerte wurden in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 7.454) vorgenommen. Transaktionen mit nicht-beherrschenden Anteilen ohne Beherrschungsverlust Unterschiedsbeträge aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen ohne Kontrollerwerb bzw. Kontrollverlust werden zur Gänze erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Veräußerung von Tochterunternehmen Bei Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden des ehemaligen Tochterunternehmens ausgebucht. Der daraus entstehende Gewinn oder Verlust, der auf den ehemaligen beherrschenden Anteil entfällt, wird erfolgswirksam erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert bzw. direkt gegen Ergebnisvortrag verbucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Entkonsolidierung wird in einem Betrag im sonstigen betrieblichen Ertrag oder Aufwand erfasst. Bei Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen wird ein verbleibender Anteil neu mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Differenz zu den bestehenden Buchwerten wird als Gewinn oder Verlust erfasst. Der erstmalige Ansatz eines assoziierten Unternehmens, einer gemeinsamen Vereinbarung oder eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zu diesem beizulegenden Zeitwert. Alle bisher im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden so bilanziert, als wären die Vermögenswerte und Schulden des betreffenden Unternehmens direkt veräußert worden. Bei der Entkonsolidierung von Immobilienprojektgesellschaften, die als Share Deal im Rahmen des Geschäftsfeldes Projektentwicklung veräußert werden, wird in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Veräußerungsgewinn nicht als Entkonsolidierungsergebnis, sondern als Umsatzerlöse und Aufwendungen aus der Projektentwicklung brutto dargestellt. Damit wird gewährleistet, dass beim Projektentwicklungsgeschäft Asset Deals und Share Deals gleichartig dargestellt werden. Strukturierte Unternehmen Strukturierte Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass die Beherrschung nicht von den Stimmrechten, sondern im Wesentlichen vom vertraglichen Gesellschaftszweck abhängt. Der Gesellschaftszweck beschränkt sich meist auf ein enges Tätigkeitsfeld. Zudem sind diese Gesellschaften meistens mit geringem Eigenkapital sowie einer gesellschaftergebundenen Finanzierung ausgestattet. Im STRABAG SE-Konzern sind keine strukturierten Einheiten vorhanden. Assoziierte Unternehmen Unternehmen, bei denen der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, stellen assoziierte Unternehmen dar. In der Regel ist dies bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % der Fall. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und unter dem Posten Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Bei der erstmaligen Bilanzierung werden die erworbenen Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Entstehende Unterschiedsbeträge werden entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. In den Folgejahren erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem anteiligen Gewinn oder Verlust bzw. dem sonstigen Ergebnis des Beteiligungsunternehmens. Ausschüttungen mindern den Buchwert der Anteile. Sobald die anteiligen Verluste des Konzerns dem Anteil an dem assoziierten Unternehmen entsprechen oder diesen übersteigen, sind keine weiteren Verluste zu erfassen, außer der Konzern haftet für Verluste des assoziierten Unternehmens. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Anteile an assoziierten Unternehmen vorliegen. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, wird die Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag als Wertminderungsaufwand im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Aus der erstmaligen Equity-Bewertung der zugegangenen Gesellschaften bzw. dem Zuerwerb bei bestehenden Gesellschaften ergaben sich im Geschäftsjahr Firmenwerte in Höhe von T€ 6.191 (2023: T€ 84.030), die als Bestandteil der Anteile an Equity-Beteiligungen ausgewiesen werden. Gemeinsame Vereinbarungen Gemeinschaftsunternehmen sind solche, bei denen der Konzern gemeinsam mit einem dritten Unternehmen eine gemeinschaftliche Führung ausübt. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn die Bestimmung der Geschäfts- und Finanzpolitik die einstimmige Zustimmung aller an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordert. Gemeinschaftsunternehmen werden bei STRABAG nach der Equity-Methode bilanziert und unter dem Posten Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Bau-Arbeitsgemeinschaften sind insbesondere in Österreich und Deutschland üblich. Gemäß einer Stellungnahme des deutschen IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) bzw. einer Stellungnahme des österreichischen AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) erfüllt die typische deutsche bzw. österreichische Bau-Arbeitsgemeinschaft die Voraussetzungen für eine Klassifizierung als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture). Ergebnisse aus Bau-Arbeitsgemeinschaften werden anteilig unter dem Posten Ergebnisse aus Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften enthalten insbesondere Ein- und Auszahlungen, Leistungsverrechnungen sowie auch die anteiligen Auftragsergebnisse und werden unter den Posten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Gemeinsame Vereinbarungen bei der Abwicklung von Bauaufträgen in den übrigen Ländern werden je nach vertraglicher Ausgestaltung als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) oder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) bilanziert. Sonstige Anteile an Unternehmen Beteiligungen, die kein Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziiertes Unternehmen darstellen, werden gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und unter dem Posten Sonstige Anteile an Unternehmen ausgewiesen. Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht konsolidiert bzw. nicht at-equity angesetzt werden, werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unter dem Posten Sonstige Anteile an Unternehmen ausgewiesen. Konsolidierungsvorgänge Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden innerhalb des Konzerns bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen aufgerechnet. Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert. Aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultierende Zwischenergebnisse werden, sofern sie wesentlich sind, storniert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht-beherrschende Anteile am Eigenkapital und am Ergebnis von Gesellschaften, die vom Mutterunternehmen kontrolliert werden, sind im Konzernabschluss gesondert ausgewiesen. Für Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss zum 31.12.2024 einbezogen sind neben der STRABAG SE alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, bei denen die STRABAG SE unmittelbar oder mittelbar die Beherrschung ausübt. Assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert (Equity-Beteiligungen). Gesellschaften, die auch in ihrer Gesamtheit für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von unwesentlicher Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Die Entscheidung über den Einbezug wird aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen getroffen. Die in den Konzernabschluss zum 31.12.2024 einbezogenen Tochterunternehmen und Equity-Beteiligungen sind aus der Beteiligungsliste ersichtlich. Das Geschäftsjahr aller konsolidierten und assoziierten Unternehmen mit Ausnahme der nachfolgenden Gesellschaften, die auf Basis eines Zwischenabschlusses zum 31.12.2024 mit konsolidiert werden, ist das Kalenderjahr. Gesellschaften Stichtag Art der Einbeziehung EFKON INDIA Pvt. Ltd., Mumbai 31.3. Vollkonsolidierung Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Apfelstädt 30.9. Equity-Beteiligung Der Konsolidierungskreis hat sich in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 folgendermaßen entwickelt: Vollkonsolidierung Equity-Bewertung Stand am 31.12.2022 266 22 Im Berichtszeitraum erstmals einbezogen 19 2 Im Berichtszeitraum aufgrund Verschmelzung bzw. Anwachsung erstmals einbezogen 8 0 Im Berichtszeitraum verschmolzen bzw. angewachsen -17 0 Im Berichtszeitraum ausgeschieden -15 -1 Stand am 31.12.2023 261 23 Im Berichtszeitraum erstmals einbezogen 14 0 Im Berichtszeitraum aufgrund Verschmelzung bzw. Anwachsung erstmals einbezogen 3 0 Im Berichtszeitraum verschmolzen bzw. angewachsen -7 0 Im Berichtszeitraum ausgeschieden -7 -1 Stand am 31.12.2024 264 22 Konsolidierungskreiszugänge Folgende Gesellschaften werden zum vorliegenden Stichtag erstmals in den Konsolidierungskreis des Konzerns einbezogen: Vollkonsolidierung Direkter Anteil % Erwerbs-/ Gründungszeitpunkt Climtech GmbH, Berlin 100,00 7.5.2024 ELCO S.A., Kehlen 100,00 30.4.2024 ELCO SERVITEC S.A., Kehlen 100,00 30.4.2024 Hotelprojekt am Tabor GmbH & Co KG, Wien 100,00 1.1.20241 Hotelprojekt am Tabor Komplementär GmbH, Wien 100,00 1.1.20241 MUSCORUM GmbH & Co KG, Wien 100,00 19.12.2024 PASCUORUM GmbH & Co KG, Wien 100,00 19.12.2024 SAT REABILITARE RECICLARE SRL, Cluj-Napoca 100,00 1.1.20241 STRABAG CONSTRUCT S.R.L., Bukarest 100,00 28.08.2024 STRABAG EGLINTON PROJECT INC., Mississauga 100,00 1.1.20241 STRABAG Hold Estate Frankfurt Gateway GmbH & Co. KG, Köln 100,00 29.10.2024 STRABAG Hold Estate Köln-Mülheim GmbH & Co. KG, Köln 100,00 25.7.2024 STRABAG SIS a.s., Prag 100,00 1.1.20241 STRABAG Water s.r.o., Prag 100,00 1.1.20241 Verschmelzung/Anwachsung Direkter Anteil % Datum Verschmelzung/ Anwachsung GITA Gunter Ingenieure TA GmbH, Nidda 100,00 22.7.20242 SRE Zweite Vermögensverwaltung GmbH, Köln 100,00 22.7.20242 Wollhaus HN GmbH & Co. KG, Köln 100,00 29.7.20242 1Die Gesellschaften wurden aufgrund ihres gestiegenen Geschäftsvolumens mit 1.1. erstmals in den Konsolidierungskreis des Konzerns einbezogen. Die Gründung bzw. der Erwerb der Gesellschaften erfolgte vor dem 1.1.2024. 2Die unter Verschmelzung/Anwachsung angeführten Gesellschaften wurden auf bereits vollkonsolidierte Gesellschaften verschmolzen und sind somit gleichzeitig als Zu- und als Abgang zum/vom Konsolidierungskreis dargestellt. Die Konsolidierung für erstmals einbezogene Unternehmen erfolgte zum Erwerbszeitpunkt oder zu einem zeitnahen Stichtag, sofern sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen gegenüber einer Einbeziehung zum Erwerbszeitpunkt ergaben. Mit Abtretungsvertrag vom 28.2.2024 hat STRABAG 100 % der Climtech GmbH, Berlin, erworben. Es handelt sich dabei um ein TGA-Unternehmen (technische Gebäudeausstattung) mit Errichterkompetenz in den wesentlichen Gebäudetechniksegmenten (Heizung, Kühlung, Lüftung, Sanitär und Elektro). Mess-, Steuerungs- und Regeltechnikleistungen sowie deren nachgelagerte Wartung runden das Leistungsportfolio ab. Im Jahr 2023 konnte mit 123 Mitarbeiter:innen eine Leistung von rund € 31 Mio. erzielt werden. Durch die Akquisition wird das Leistungs- und Kundenportfolio in Brandenburg, Deutschland, vergrößert sowie die Eigenleistungstiefe der Property- und Facility Services Sparte des Konzerns erweitert. Der Vollzug der Transaktion erfolgte am 7.5.2024. Die Zugänge von Vermögenswerten und Schulden aus der Erstkonsolidierung der Climtech GmbH setzen sich vorläufig wie folgt zusammen: T€ Erstkonsolidierung Erworbene Vermögenswerte und Schulden Firmenwert 13.062 Sonstige langfristige Vermögenswerte 3.047 Kurzfristige Vermögenswerte 7.616 Langfristige Schulden -2.179 Kurzfristige Schulden -3.812 Gegenleistung (Kaufpreis) 17.734 Übernommene Zahlungsmittel -1.402 Nettoabfluss aus Erstkonsolidierung 16.332 Mit Vertrag vom 19.4.2024 hat STRABAG die ELCO-Unternehmensgruppe, bestehend aus den wesentlichen Unternehmen ELCO S.A. und ELCO SERVITEC S.A. mit Sitz in Kehlen, Luxemburg, erworben. Bei der ELCO-Unternehmensgruppe handelt es sich um einen führenden Multi-Technik-Anbieter in Luxemburg. Das Unternehmen beschäftigt rund 450 Mitarbeiter:innen und hat im Jahr 2023 eine Leistung von rund € 59 Mio. erzielt. Das Leistungsportfolio umfasst im Bereich der technischen Gebäudeausstattung (TGA) alle technischen Gewerke von der Planung über die Installation von Heizung, Kälte, Klima, Lüftung und Sanitäranlagen bis hin zur Brandmeldetechnik. Darüber hinaus bietet ELCO Service-Leistungen im Bereich der Mittelspannung und der erneuerbaren Energien an, wie z. B. die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Ladestationen sowie umfassende Industrieservices und Telekommunikationsnetzleistungen. Mit der Akquisition soll der Markt in Luxemburg erschlossen werden, so dass STRABAG dort künftig ebenfalls integrierte Facility Management-Leistungen anbieten kann. Das Closing erfolgte am 30.4.2024. Die Zugänge von Vermögenswerten und Schulden aus der Erstkonsolidierung der ELCO-Unternehmensgruppe setzt sich vorläufig wie folgt zusammen: T€ Erstkonsolidierung Erworbene Vermögenswerte und Schulden Firmenwerte 52.574 Sonstige langfristige Vermögenswerte 3.768 Kurzfristige Vermögenswerte 21.662 Langfristige Schulden -1.571 Kurzfristige Schulden -20.343 Gegenleistung (Kaufpreis) 56.090 Übernommene Zahlungsmittel -7.638 Nettoabfluss aus Erstkonsolidierung 48.452 Aus den sonstigen Erstkonsolidierungen ergaben sich nur unwesentliche Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden. Die erstmals einbezogenen Unternehmen haben 2024 in Summe zum Konzernumsatz mit T€ 93.040 sowie zum Konzernergebnis mit einem Gewinn in Höhe von T€ 6.724 beigetragen. Unter Annahme eines fiktiven Erstkonsolidierungszeitpunkts sämtlicher neu einbezogener Gesellschaften zum 1.1.2024 würden diese T€ 116.502 zum Konzernumsatz sowie einen Gewinn von T€ 8.909 zum Konzernergebnis beisteuern. Akquisitionen nach dem Bilanzstichtag STRABAG SE hat gemeinsam mit der PORR AG über eine gemeinsame Beteiligungsgesellschaft im Mai 2024 einen Abtretungsvertrag für Teile der VAMED-Gruppe unterzeichnet. Gegenstand des Erwerbs sind die VAMED-KMB Krankenhausmanagement und Betriebsführungsges.m.b.H. (VKMB) und die VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH (VSG) mit den Geschäftsbereichen des AKH Wien technische Betriebsführung samt den Bauprojekten des AKH Wien, das österreichische Projektentwicklungsgeschäft sowie die Thermenbeteiligungen in Österreich. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben unter anderem der zuständigen Wettbewerbsbehörden, die bis zum Bilanzaufstellungsdatum noch keine Genehmigung erteilt haben. Die übernommenen Teile der VAMED-Gruppe haben im Jahr 2023 eine Leistung von rund € 270 Mio. erzielt. Der Kaufpreis für 100 % beträgt rund € 90 Mio. Aufgrund der noch laufenden Prüfung durch die Kartellbehörden hat STRABAG keinen Zugang zu den Finanzdaten, weshalb zur Erstkonsolidierung und Kaufpreiszuordnung noch keine Angaben gemacht werden können. Bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt konnte der Vertrag nicht vollzogen werden. Das STRABAG-PORR-Konsortium hat daher im März 2025 ergänzende Verhandlungen mit der Verkäuferin in Bezug auf den Kaufvertrag aufgenommen. Mit Kaufvertrag vom 30.12.2024 hat STRABAG 100 % der Anteile der Georgiou Group Pty Ltd. erworben. Das in Perth ansässige Unternehmen ist auf Straßen- und Infrastrukturbau spezialisiert und erwirtschaftet mit 875 Mitarbeiter:innen jährlich eine Leistung von rund AUD 1,3 Mrd., das entspricht umgerechnet € 787 Mio. Der Kaufpreis liegt bei umgerechnet € 126 Mio. und wird durch eigene liquide Mittel finanziert. Im Sinne einer langfristig resilienten Aufstellung wird mit der Akquisition die Diversifizierung des Länderportfolios auch außerhalb Europas vorangetrieben. Die beantragte Genehmigung durch das australische Foreign Investment Review Board („FIRB“) wurde am 18.12.2024 erteilt. Das Closing der Transaktion erfolgte am 21.3.2025. Auf Basis der vorliegenden Finanzinformationen wird durch die Transaktion ein Firmenwert im hohen zweistelligen Millionenbetrag entstehen. Aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Finanzinformationen ist die Bilanzierung des Zusammenschlusses noch nicht abgeschlossen, weshalb keine detaillierten Angaben zur Erstkonsolidierung und Kaufpreiszuordnung gemacht werden können. Konsolidierungskreisabgänge Zum 31.12.2024 wurden folgende Unternehmen nicht mehr in den Konsolidierungskreis einbezogen: Entkonsolidierung F 101 Projekt GmbH & Co. KG, Köln Unterschreiten der Wesentlichkeit Krems Sunside Living Projektentwicklung GmbH, Wien Unterschreiten der Wesentlichkeit Kuhwald 55 Projekt GmbH & Co. KG, Köln Unterschreiten der Wesentlichkeit Nyugat Aszfalt Kft, Budapest Unterschreiten der Wesentlichkeit STRABAG AB, Stockholm Unterschreiten der Wesentlichkeit STRABAG AO, Moskau Abwicklung Russland Züblin Projektentwicklung GmbH, Stuttgart Unterschreiten der Wesentlichkeit Verschmelzung/Anwachsung1 BITUNOVA spol. s r.o., Jihlava Verschmelzung D+B Holding und Beteiligungs GmbH, Salzburg Verschmelzung GITA Gunter Ingenieure TA GmbH, Nidda Verschmelzung HUMMEL Systemhaus GmbH & Co. KG, Frickenhausen Anwachsung LIMET Beteiligungs GmbH, Köln Verschmelzung SRE Zweite Vermögensverwaltung GmbH, Köln Verschmelzung Wollhaus HN GmbH & Co. KG, Köln Anwachsung at-equity A2 ROUTE Sp. z o.o., Pruszkow Unterschreiten der Wesentlichkeit 1Die unter Verschmelzung/Anwachsung angeführten Gesellschaften wurden auf bereits vollkonsolidierte Gesellschaften verschmolzen bzw. sind auf bereits vollkonsolidierte Gesellschaften angewachsen. Die Abgänge von Vermögenswerten und Schulden infolge der Entkonsolidierungen setzen sich wie folgt zusammen: T€ Entkonsolidierungen Abgegangene Vermögenswerte und Schulden Sonstige langfristige Vermögenswerte 4.259 Kurzfristige Vermögenswerte 28.148 Langfristige Schulden -1.048 Kurzfristige Schulden -27.418 Fremdwährungsrücklage 38.642 Erfolgswirksam erfasster Entkonsolidierungsgewinn -33.539 Erhaltene Gegenleistung (Kaufpreis) 9.044 Nicht-zahlungswirksamer Kaufpreisbestandteil -9.044 Abgegangene Zahlungsmittel 2.821 Nettoabfluss aus Entkonsolidierungen 2.821 Daraus resultierende Gewinne in Höhe von T€ 1.207 (2023: T€ 7.600) sowie Verluste in Höhe von T€ 34.746 (2023: T€ 7.226) sind ergebniswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Das Entkonsolidierungsergebnis der Gesellschaften, deren funktionale Währung vom Euro abweicht, umfasst auch das Recyclingergebnis der bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung erfolgsneutral erfassten Währungsumrechnungsdifferenzen. Ein Geschäftsfeld des STRABAG SE-Konzerns ist die Projektentwicklung von Immobilien. Im Fall von Verkäufen von Projektentwicklungen als Share Deal erfolgt die Darstellung des Veräußerungsgewinns in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Entkonsolidierungsgewinn, sondern diese werden als Erlöse aus der Projektentwicklung ausgewiesen. Im Jahr 2024 und 2023 wurden keine Projektgesellschaften veräußert. Nicht beherrschende Anteile Der Wert der nicht-beherrschenden Anteile im STRABAG SE-Konzern beträgt zum 31.12.2024 T€ 22.400 (2023: T€ 18.443) und ist damit insgesamt unwesentlich. Die ausgewiesenen Fremdanteile betreffen mehrere kleinere Tochtergesellschaften. Die Beteiligungsquoten der Tochterunternehmen haben sich im Geschäftsjahr nur unwesentlich geändert bzw. haben diese Änderungen nur zu unwesentlichen Auswirkungen geführt. Die Änderungen sind der Konzernbeteiligungsliste, die im Jahresfinanzbericht enthalten ist, zu entnehmen. Währungsumrechnung Die im Abschluss jedes einzelnen Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Die funktionale Währung der Tochtergesellschaften ist die jeweilige Landeswährung – mit Ausnahme der nachfolgend angeführten Gesellschaften, deren funktionale Währung der Euro ist: AKA Zrt., Budapest AMFI HOLDING Kft., Budapest BHK KRAKÓW JOINT VENTURE Sp. z o.o., Warschau EXP HOLDING Kft., Budapest Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, dieser stellt die Berichtswährung von STRABAG dar. Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Am Abschlussstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht-monetäre Posten werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die Vermögenswerte und Schulden der Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden von der jeweiligen Landeswährung mit den Devisenmittelkursen am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden wie die entsprechenden Jahresergebnisse zu den Durchschnittskursen des Berichtszeitraums umgerechnet. Die Differenzen, die durch die Anwendung beider Kurse entstehen, werden erfolgsneutral erfasst. Monetäre Posten in Form von ausstehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten, deren Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Teil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Währungsumrechnungsdifferenzen aus diesen monetären Posten werden im sonstigen Ergebnis erfasst und bei der Veräußerung der Nettoinvestition vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die wesentlichen Währungen sind mit den Stichtags- und Durchschnittskursen unter Punkt (36) Finanzinstrumente aufgeführt. Im Geschäftsjahr wurden Währungsdifferenzen von T€ 23.072 (2023: T€ 3.645) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. In Vorjahren neutral erfasste Währungsdifferenzen in Höhe von T€ -38.642 (2023: T€ 2.115) wurden aufgrund von Entkonsolidierungen vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Recycling). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Firmenwerte Ein Firmenwert aus einem Unternehmenszusammenschluss wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Nach dem erstmaligen Ansatz wird ein Firmenwert mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Es erfolgt keine planmäßige Abschreibung, sondern eine zumindest jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit entsprechend den Regelungen des IAS 36. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit zum Jahresende (31.12.) vor. Eine Überprüfung findet auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Zum Zweck des Werthaltigkeitstests wird der Firmenwert einer oder mehreren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGU) des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten des Zusammenschlusses profitieren sollen. Die Werthaltigkeit des Firmenwerts wird ermittelt, indem der Buchwert der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Einheiten mit dem erzielbaren Betrag verglichen wird. Im Fall eines Impairments wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Eine spätere Zuschreibung aufgrund des Wegfalls der Gründe für die Wertminderung ist für einen Firmenwert nicht vorgesehen. Rechte aus Konzessionsverträgen Dienstleistungskonzessionsverträge des STRABAG SE-Konzerns mit der öffentlichen Hand zur Errichtung, zum Betrieb, zur Erhaltung und zur Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen werden gemäß den Bestimmungen des IFRIC 12 angesetzt. Ein Recht aus einem Konzessionsvertrag ist dann anzusetzen, wenn die Gegenleistung keinen unbedingten Zahlungsanspruch darstellt, sondern ein Recht eingeräumt wird, eine von der Nutzung abhängige Gebühr zu erheben. Das Recht aus dem Konzessionsvertrag wird mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst und in der Folge, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die Laufzeit der Konzession und Wertminderungen angesetzt. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden die betroffenen Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben. Dabei darf jener Buchwert nicht überschritten werden, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertminderungen und planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Entwicklungsaufwendungen für einen selbst erstellten immateriellen Vermögenswert werden aktiviert, wenn der Konzern die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, damit dieser zur internen Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht, sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner müssen zur Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Vollendung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zuverlässig zu ermitteln, belegt werden. Die Herstellungskosten für diese Vermögenswerte umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie die produktionsbezogenen Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden für qualifizierte Vermögenswerte aktiviert. Aufwendungen für Forschung, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als Aufwand in der Periode ihres Entstehens erfasst. Bereits als Aufwand erfasste Kosten werden nicht in einer Folgeperiode aktiviert. Die Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer erfolgt zu ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Im Konzern gibt es keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Folgende Nutzungsdauern liegen den immateriellen Vermögenswerten bei linearer Abschreibung zugrunde: Immaterielle Vermögenswerte Nutzungsdauer in Jahren Bestandsrechte, Abbaurechte und sonstige Rechte 3–50 Software 2–5 Patente und Lizenzen 3–10 Sachanlagen Sachanlagen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Folgebewertung erfolgt bei STRABAG nach dem Anschaffungskostenmodell und somit mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden diese Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben. Dabei darf jener Buchwert nicht überschritten werden, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden in der Periode ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst. Die planmäßige Abschreibung des abnutzbaren Sachanlagevermögens erfolgt in der Regel linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. In Einzelfällen wird eine leistungsabhängige Abschreibung vorgenommen. Treten bei Vermögenswerten Hinweise für Wertminderungen auf und liegen die Barwerte der zukünftigen Einzahlungsüberschüsse unter den Buchwerten, erfolgt gemäß IAS 36 eine Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag. Folgende Nutzungsdauern liegen den Sachanlagen zugrunde: Sachanlagen Nutzungsdauer in Jahren Gebäude 10–50 Investitionen in fremden Gebäuden 5–40 Maschinen 3–15 Geschäftsausstattung 3–10 Fahrzeuge 4–9 Investment Property Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Diese werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Für die Folgebewertung wendet STRABAG das Anschaffungskostenmodell an, d. h. die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen. Liegen die Barwerte der zukünftigen Einzahlungsüberschüsse unter den Buchwerten, erfolgt gemäß IAS 36 eine Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag. Der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien wird gesondert angegeben. Die Ermittlung erfolgt nach anerkannten Methoden wie der Ableitung aus dem aktuellen Marktpreis vergleichbarer Immobilien oder der Discounted-Cashflow-Methode. Die Nutzungsdauern für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien betragen 10 bis 35 Jahre. Die Abschreibung erfolgt linear. Leasingverhältnisse Leasingverhältnisse liegen vor, wenn dem:der Leasingnehmer:in vom:von der Leasinggeber:in vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der:die Leasinggeber:in dafür eine Gegenleistung erhält. Der STRABAG SE-Konzern ist Leasingnehmer von Immobilien (Büros, Lagerplätze etc.). Es besteht eine Vielzahl von Einzelverträgen mit vergleichsweise niedrigen jährlichen Mietzahlungen, befristeter und unbefristeter Dauer sowie ordentlichen Kündigungsrechten. Leasingverhältnisse werden als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit in der Bilanz dargestellt. Die Leasingraten werden in einen Finanzierungs- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns bewertet, d. h. jenem Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn Mittel aufgenommen werden müssten, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und zu vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden als Aufwand erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. In geringem Umfang tritt der Konzern auch als Leasinggeber auf. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Büroflächen, insbesondere das TECH GATE VIENNA in Wien. Diese Leasingverhältnisse sind als Operating Leasing zu qualifizieren. Die Mieterträge aus diesen Leasingverhältnissen werden im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. Zuwendungen der öffentlichen Hand Subventionen und Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand werden vom jeweiligen Vermögenswert aktivisch abgesetzt und entsprechend der Nutzungsdauer planmäßig berücksichtigt. Erfasst werden diese zu jenem Zeitpunkt, zu dem mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung erfolgen wird und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Die Investitionsförderungsprämie in Österreich wurde in Höhe von insgesamt T€ 3.127 (2023: T€ 3.127) in Anspruch genommen, wovon zum Stichtag noch eine Forderung in Höhe von T€ 2.110 (2023: T€ 2.110) besteht. Daneben wurden in Österreich und Deutschland Energiekostenzuschüsse in Höhe von insgesamt T€ 194 (2023: T€ 5.347), die ertragswirksam erfasst sind, gewährt. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Als qualifizierte Vermögenswerte gelten jene, für die ein beträchtlicher Zeitraum (über sechs Monate) erforderlich ist, um sie in den für sie beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, sowie sonstige Anteile an Unternehmen und Equity-Beteiligungen werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise Firmenwerte oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft, da derartige Vermögenswerte keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen. Für die Feststellung des Wertminderungsbedarfs wird der erzielbare Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Sofern für einen einzelnen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende Einheit, Cash Generating Unit) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Da in der Regel keine Marktpreise für einzelne Einheiten vorliegen, wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten der Barwert der Nettozahlungsmittelzuflüsse herangezogen. Die Prognose der Cashflows basiert auf aktuellen Planungen von STRABAG, die einen Planungshorizont von mindestens vier Jahren aufweisen. Das letzte Detailplanungsjahr bildet die Basis für die Berechnung der ewigen Rente, soweit nicht aufgrund von rechtlichen Rahmenbedingungen die Nutzbarkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf einen zeitlich kürzeren Zeitraum begrenzt ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit aus der Sicht eines oder einer unabhängigen Marktteilnehmenden vorgenommen. Hingegen wird bei der Berechnung des Nutzungswerts eines Vermögenswerts auf die Zahlungsströme auf Basis der bisherigen Nutzung abgestellt. Für die Nettozahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsperiode werden bei beiden Berechnungsmethoden individuelle, jeweils aus Marktinformationen abgeleitete Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen, bestimmt. Die Diskontierung der Nettozahlungsmittelzuflüsse erfolgt mit den Kapitalkostensätzen. Diese werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Dabei wird den unterschiedlichen Rendite- und Risikoprofilen der verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkte von STRABAG Rechnung getragen, indem individuelle Kapitalkostensätze anhand von Vergleichsunternehmen ermittelt werden. Die Eigenkapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionärskreise. Die verwendeten Fremdkapitalkostensätze stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen von Vergleichsunternehmen dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Die Parameter Wachstumsrate und Kapitalkostensatz für die Werthaltigkeitsprüfungen können der folgenden Tabelle entnommen werden: % 2024 2023 Wachstumsrate 0,0–0,5 0,0–0,5 Kapitalkostensatz (nach Steuern) 8,0–11,2 8,1–11,8 Kapitalkostensatz (vor Steuern) 10,6–13,9 9,5–13,9 Das Management hat die budgetierte Bruttomarge basierend auf Entwicklungen in der Vergangenheit und Erwartungen bezüglich der zukünftigen Marktentwicklung bestimmt. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswerts. Im Fall von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verteilt. Mit Ausnahme des Firmenwerts wird für nicht-finanzielle Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert, bei den Derivaten zum Handelstag. Bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt der erstmalige Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb zuzurechnen sind. Abweichend davon werden Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den nachstehenden Kategorien nach IFRS 9, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Die Zuordnung erfolgt zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes. Für Zwecke der Bewertung und der Bilanzierung sind finanzielle Vermögenswerte in eine der nachstehenden Kategorien einzuordnen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVPL) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Eigenkapitalinstrumente darstellen (FVOCI-EK) Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Fremdkapitalinstrumente darstellen (FVOCI-FK) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn das Geschäftsmodell das Halten des finanziellen Vermögenswerts zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme vorsieht und die vertraglichen Bedingungen des Instruments ausschließlich zu Zahlungsströmen führen, die Zinszahlungen und Tilgungsleistungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Sie zählen zu den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag bzw. innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus eintritt. Andernfalls werden sie als langfristige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte nach der Effektivzinsmethode bewertet. Bei der Anwendung der Effektivzinsmethode werden alle in die Berechnung des Effektivzinssatzes einfließenden direkt zuordenbaren Gebühren, gezahlten oder erhaltenen Entgelte, Transaktionskosten und andere Agien oder Disagien über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments amortisiert. Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden erfolgswirksam als Zinserträge aus Finanzinstrumenten ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie übrige finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind auch die Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Arbeitsgemeinschaften werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Die Erfassung erfolgt am Erfüllungstag. Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt. Die Folgebewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Arbeitsgemeinschaften erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (siehe Kapitel „Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten“). Sie zählen zu den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag bzw. innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus eintritt. Andernfalls werden sie als langfristige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte Ein finanzieller Vermögenswert, der gemäß IAS 32 als Fremdkapitalinstrument einzustufen ist, wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, falls er zu Handelszwecken gehalten oder beim erstmaligen Ansatz entsprechend designiert wird oder das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt ist. Bei STRABAG wird ein finanzieller Vermögenswert dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde. Derivate gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente qualifiziert sind. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten erwartet wird. Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig klassifiziert. Wertänderungen von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst. In dieser Kategorie sind die unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Wertpapiere sowie die in den liquiden Mitteln erfassten Wertpapiere enthalten. Für finanzielle Vermögenswerte, die aufgrund des zugrunde liegenden Geschäftsmodells und der vertraglichen Zahlungsströme in die Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ einzuordnen sind, kann die sogenannte Fair-Value-Option ausgeübt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Bewertungs- und Ansatzinkonsistenz durch die Ausübung der Option beseitigt oder deutlich verringert wird. Die Fair-Value-Option findet bei STRABAG keine Anwendung. Finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Eigenkapitalinstrumente darstellen, werden ebenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei werden Wertveränderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In dieser Kategorie sind im Wesentlichen die als sonstige Anteile an Unternehmen ausgewiesenen Beteiligungen unter 20 % erfasst. Beim Erstansatz von Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, besteht das unwiderrufliche Wahlrecht, Wertveränderungen nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis darzustellen, sofern das Eigenkapitalinstrument nicht für Handelszwecke gehalten wird. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge dürfen später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Von diesem Wahlrecht macht STRABAG keinen Gebrauch. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten Zur Erfassung von Wertminderungen stellt STRABAG auf erwartete Kreditverluste gemäß IFRS 9 ab. Das zukunftsorientierte Modell wird für Fremdkapitalinstrumente angewendet, deren Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt. Zudem finden die Wertminderungsvorschriften gemäß IFRS 9 auch auf Vertragsvermögenswerte Anwendung, die keine finanziellen Vermögenswerte darstellen. Eigenkapitalinstrumente, die erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Wertminderungsvorschriften gemäß IFRS 9. Für die Ermittlung des Umfangs der Risikovorsorge ist ein Drei-Stufen-Modell vorgesehen, nach dem ab Erstansatz grundsätzlich Zwölf-Monats-Verlusterwartungen sowie bei wesentlicher Kreditrisikoverschlechterung die erwarteten Gesamtverluste während der Restlaufzeit zu erfassen sind. Das allgemeine Wertminderungsmodell (General Approach) wird für Forderungen aus Konzessionsverträgen und kurz- und langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte im Konzern angewendet. Neben dem allgemeinen Wertminderungsmodell wird das vereinfachte Wertminderungsmodell (Simplified Approach) für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 umgesetzt. Nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell ist für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte unabhängig von der jeweiligen Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit zu erfassen. Die Anwendung der Überfälligkeitsannahme von 30 Tagen ist in der Baubranche nicht aussagekräftig. Dies einerseits aufgrund von Abstrichen in der Leistungsanerkenntnis, andererseits wird sehr häufig für öffentliche Auftraggeber:innen gebaut, deren Prozesse zur internen Zahlungsfreigabe zwar langwierig sind, in der Regel aber eine vollständige Zahlung nach sich ziehen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste in unterschiedliche Portfolios mit ähnlichen Risikocharakteristika zusammengefasst. Zur Bildung der Portfolios stellt STRABAG auf das zugrunde liegende Länderrisiko und die Bonität ab. STRABAG berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls bei der erstmaligen Erfassung des finanziellen Vermögenswerts und überwacht kontinuierlich die Entwicklung des Kreditrisikos in jeder Berichtsperiode. Hierbei werden alle verfügbaren angemessenen und zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt. Insbesondere sind folgende Indikatoren enthalten: Interne Bonitätseinschätzung des:der Auftraggebers:in Externe Bonitätsinformationen auf Basis des entsprechenden Länderrisikos Makroökonomische Informationen (wie Marktzinsen) sowie weitere zukunftsorientierte Informationen fließen bei der Kreditrisikoeinschätzung ebenfalls ein. Neben der Anwendung des allgemeinen und des vereinfachten Wertminderungsansatzes werden finanzielle Vermögenswerte auch bei Vorliegen von objektiven Kreditausfallindikatoren wertgemindert. Im Konzern werden demnach Wertminderungen vorgenommen, wenn der:die Schuldner:in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, gegen sie oder ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, Vertragsbruch sowie Zahlungsverzug vorliegt oder wenn sich das technologische, ökonomische und rechtliche Umfeld sowie das Marktumfeld der:des Emittentin:en wesentlich verändert. Wertminderungen reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden die betroffenen Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben. Der aus der Anwendung der Wertberichtigungsvorschriften entstehende Wertminderungsaufwand bzw. Ertrag aus einer Wertaufholung wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswerts liegt vor, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit keine angemessene Erwartung für eine Rückzahlung besteht. Finanzielle Vermögenswerte werden dann ausgebucht. Bei einer Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten unternimmt STRABAG weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fälligen Forderungen einzuziehen. Bei den zur Anwendung kommenden Wertminderungsansätzen und Annahmen kam es während des Geschäftsjahres zu keinen Veränderungen. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder übertragen noch behalten werden, jedoch die Verfügungsgewalt abgegeben wird. Wird die Verfügungsgewalt hingegen beibehalten, werden die übertragenen finanziellen Vermögenswerte nach Maßgabe des anhaltenden Engagements erfasst. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht und der Ausgleich auf Nettobasis erfolgt. Dies betrifft in geringfügigem Umfang den Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Saldierung der Forderungen aus Mietkautionen mit den korrespondierenden Leasing-Verbindlichkeiten. Derivative Finanzinstrumente und Hedging Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Reduktion der Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen der Konzernvorgaben. Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ bewertet oder „als zu Sicherungszwecken eingesetzte Derivate“ zugeordnet. Dabei werden derivative Finanzinstrumente zum Fair Value angesetzt und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Erfassung unrealisierter Bewertungsgewinne oder -verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, sofern nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Posten Sonstige finanzielle Vermögenswerte bzw. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente werden beobachtbare Marktdaten (Zinssätze, Wechselkurse) und nicht beobachtbare Marktdaten (Bonität der Kontrahenten) herangezogen. Der Fair Value wird mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden berechnet. Bei Anwendung der Regelungen zum Hedge Accounting designiert der Konzern derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente: entweder zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlichkeit (Fair Value Hedge) oder zur Sicherung gegen bestimmte Risiken schwankender Zahlungsströme (Cashflow Hedge). Im Fall der Bilanzierung von sogenannten Fair Value Hedges werden die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts und die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsderivats in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im STRABAG SE-Konzern wird kein Fair-Value-Hedging angewendet. Beim Einsatz eines derivativen Finanzinstruments als Sicherungsinstrument im Rahmen eines Cashflow Hedge werden die unrealisierten effektiven Gewinne oder Verluste aus dem Sicherungsinstrument zunächst im sonstigen Ergebnis bilanziert. Sie werden erst dann ergebniswirksam umgegliedert, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Etwaige Ergebnisveränderungen aus der Ineffektivität dieser Finanzinstrumente werden sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Konzern dokumentiert bei Abschluss der Transaktion den eindeutigen Sicherungszusammenhang zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel seines Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie beim Abschluss von Sicherungsgeschäften. Daneben wird nachgewiesen, dass zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht und das Kreditrisiko die resultierenden Wertänderungen nicht dominiert. Das Absicherungsverhältnis der Sicherungsbeziehung entspricht dem Verhältnis zwischen dem designierten Nominalbetrag des Grundgeschäfts, den STRABAG tatsächlich absichert, und dem designierten Nominalbetrag, den STRABAG tatsächlich designiert, um den Nominalbetrag des Grundgeschäfts abzusichern. Darüber hinaus findet zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend in der Folge eine Dokumentation der Einschätzung statt, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows der Grundgeschäfte noch effektiv kompensieren. Sicherungsbeziehungen werden angepasst, wenn sich Änderungen im Grundgeschäft ergeben. Zur Bestimmung der prospektiven Effektivität wird die Critical-Term-Match-Methode verwendet. Die retrospektive Bestimmung von Ineffektivitäten wird auf Basis der Dollar-Offset-Methode vorgenommen. Forderungen aus Konzessionsverträgen Dienstleistungskonzessionsverträge des STRABAG SE-Konzerns mit der öffentlichen Hand zur Errichtung, zum Betrieb, zur Erhaltung und zur Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen werden gemäß den Bestimmungen des IFRIC 12 angesetzt. Dienstleistungskonzessionsverträge, die ein unbedingtes vertragliches Recht auf den Erhalt einer Zahlung einräumen, sind als finanzielle Vermögenswerte anzusetzen. Sämtliche erbrachte Leistungen aus Konzessionsverträgen werden unter dem gesonderten Posten Forderungen aus Konzessionsverträgen erfasst. Die Forderungen sind mit dem Barwert der zu leistenden Vergütungen angesetzt. Die jährlich entsprechend der Effektivzinsmethode ermittelten Aufzinsungsbeträge werden in den Umsatzerlösen erfasst. Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste werden vorgenommen. Tatsächliche und latente Ertragsteuern Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern enthalten im Wesentlichen Ansprüche und Verpflichtungen aus in- und ausländischen Ertragsteuern. Diese umfassen sowohl das laufende Jahr als auch etwaige Ansprüche und Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten werden auf Basis der steuerlichen Vorschriften in den jeweiligen Ländern berechnet. Die Ermittlung der Steuerabgrenzung erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Methode für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im IFRS-Konzernabschluss und den bei den einzelnen Gesellschaften bestehenden Steuerwerten. Weiters wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Firmenwerten. Aktive Steuerabgrenzungen werden nur angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der im jeweiligen Land übliche Ertragsteuersatz zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der Wertdifferenz zugrunde. Passive latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen im Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass keine Umkehr der temporären Differenzen in absehbarer Zeit erfolgen wird. Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Nettoveräußerungswert. In diesem Posten sind im Wesentlichen unbebaute Grundstücke, fertige und unfertige Bauten erfasst, die im Rahmen des Projektentwicklungsgeschäfts verkauft werden, aber bei denen es noch keinen konkreten Investor gibt. Die Herstellungskosten beinhalten alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der bei der Herstellung angefallenen Gemeinkosten. Vertriebskosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht in die Herstellungskosten miteinbezogen. Die im Zusammenhang mit der Herstellung anfallenden Fremdkapitalkosten für Vorräte, die als qualifizierte Vermögenswerte zu klassifizieren sind, werden aktiviert. Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten Bei Bauaufträgen von Kund:innen wird gemäß den Vorschriften des IFRS 15 eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung vorgenommen, da die Bauvorhaben auf Grundstücken der Kund:innen errichtet werden und diese somit stets die Kontrolle über die geschaffenen bzw. verbesserten Vermögenswerte haben. Die Bauausführung erfolgt auf Basis von Einzelverträgen. Die Allokation des Transaktionspreises auf separate Leistungsverpflichtungen erfolgt auf Basis der Arbeitskalkulation. Bei Vorliegen wesentlicher Integrationsleistungen wird von einer einzelnen Leistungsverpflichtung ausgegangen. Für die Bestimmung des Transaktionspreises von Bauaufträgen im STRABAG SE-Konzern wird die mit dem:der Auftraggeber:in vereinbarte Auftragssumme herangezogen. Vertragsstrafen bzw. Bonuszahlungen während der Bauzeit können zur Anpassung des Transaktionspreises führen. Diese werden auf Basis des Projektcontrollings dem Grund und der Höhe nach mit dem wahrscheinlichsten Wert berücksichtigt. Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt nach der Output-orientierten Methode auf Basis der bereits erbrachten Leistung. Die Ermittlung der erbrachten Leistung und der damit korrespondierenden Umsatzerlöse erfolgt auf Ebene der Einzelpositionen gemäß Arbeitskalkulation. Die direkte Ableitung des Leistungsfortschritts aus den tatsächlich geleisteten Mengen stellt aufgrund von unvorhergesehenen Abweichungen der Plankosten den besten Indikator dar. Die direkte Leistungsermittlung ist vom Baustellenteam monatlich zwingend durchzuführen und stellt eine der wesentlichen Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung dar. Der Vertragsvermögenswert stellt den Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung aus Bauverträgen mit Kund:innen dar. Wenn der Vertragsvermögenswert eines Bauauftrags die hierauf erhaltenen Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten. Im umgekehrten Fall erfolgt ein gesonderter passivischer Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten. Zahlungen für Bauaufträge erfolgen üblicherweise parallel zur Leistungserbringung auf Basis von regelmäßigen Abrechnungen. Anzahlungen vor Leistungserbringung sind insbesondere im Hochbau üblich. Vereinbarungen über verlängerte Zahlungsziele oder über die zeitversetzte Verrechnung von erbrachten Leistungen kommen nur in gesondert vom Vorstand der STRABAG SE genehmigten Einzelfällen vor. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Kosten die erzielbaren Erlöse übersteigen, wird gemäß den Vorschriften des IAS 37 eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zur Ermittlung der Kosten werden alle dem Vertrag direkt zurechenbaren Kosten berücksichtigt. Die Drohverlustrückstellung wird auf Basis einer Einzelfallbetrachtung mit dem Betrag angesetzt, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung aus dem Bauauftrag erforderlich ist. In solchen Fällen wird bis zur Höhe des jeweiligen Vertragsvermögenswerts eine Wertminderung vorgenommen bzw. – bei Überschreiten des Vertragsvermögenswerts – auf der Passivseite unter den kurzfristigen Rückstellungen eine Drohverlustrückstellung ausgewiesen. Zur Wertminderung siehe Kapitel „Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte“. Noch nicht verbaute, aber bereits auf den Baustellen vorhandene Vorräte werden nicht mehr als gesonderter Vermögenswert bilanziert, sondern dem jeweiligen Auftrag zugeordnet und als Vertragsvermögenswert ausgewiesen. Nachträge im Zusammenhang mit Bauaufträgen sind Leistungsabweichungen (Bau-Ist) zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang (Bau-Soll). Diese Leistungsabweichungen können aufgrund der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen noch nicht verrechnet werden, sondern es muss über ihre Verrechenbarkeit bzw. ihr Anerkenntnis noch Einvernehmen mit der Auftraggeberschaft hergestellt werden. Leistungsabweichungen betreffen vereinbarte Leistungsänderungen sowie strittige Mehrkostenforderungen aufgrund von Leistungsstörungen oder geändertem Leistungsumfang. Bei vereinbarten Leistungsänderungen greift die Auftraggeberschaft aktiv in das Baugeschehen ein und verändert den Leistungsumfang. Leistungsänderungen werden regelmäßig vor der Ausführung von der Auftraggeberschaft beauftragt. In diesen Fällen liegt eine Vertragsmodifikation im Sinn des IFRS 15.18 vor, bei der alle Vertragsparteien der Änderung des Leistungsumfangs und/oder -preises zugestimmt haben. Die Erfassung erfolgt in der Regel gemäß IFRS 15.21 (b) als Bestandteil des bestehenden Vertrags, da die Leistungsänderungen nicht eigenständig abgrenzbar und einer Leistungsverpflichtung zuzurechnen sind. Mehrkostenforderungen aus Leistungsstörungen entstehen dann, wenn aufgrund von in der Sphäre der Auftraggeberschaft liegenden Störungen Anpassungen im Bauablauf vorzunehmen sind. Mehrkostenforderungen entstehen auch bei von der Auftraggeberschaft angeordneten Änderungen, die aus Sicht der Auftraggeberschaft z. B. aufgrund von Vollständigkeitsgarantien keiner besonderen Vergütung bedürfen, aber nach Ansicht des ausführenden Unternehmens nicht im Vertragsumfang enthalten sind. Die Komplexität der Bauverträge führt oftmals dazu, dass es zu unterschiedlichen Rechtsansichten hinsichtlich des Vorliegens eines Vergütungsanspruchs zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerschaft kommt, die oft in langwierige rechtliche Auseinandersetzungen münden. Gemäß IFRS 15.19 liegen im Fall von strittigen Mehrkostenforderungen Vertragsmodifikationen vor, bei denen zwischen den Vertragsparteien noch keine Einigung hinsichtlich Vertragsumfang und/oder Preis erzielt werden konnte. Die variable Gegenleistung aus diesen Vertragsmodifikationen wird daher nach den Bestimmungen des IFRS 15.50 bis 59 geschätzt und gemäß IFRS 15.21 (b) als Bestandteil des bestehenden Vertrags als Erlös erfasst. Die Schätzung erfolgt auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien. Die Vielzahl der Einzelnachträge bei einem Bauprojekt, die Unsicherheit über einen längeren Zeitraum, die Individualität der Sachverhalte, die rechtliche Durchsetzbarkeit sowie die Qualität der Dokumentation des Anspruchs werden im Rahmen der Schätzung der variablen Gegenleistung berücksichtigt. Die variable Gegenleistung wird so bemessen, dass es in den Folgeperioden zu keiner Stornierung bereits erfasster Umsatzerlöse kommt. Der korrespondierende Aufwand wird sofort bei Anfallen ergebniswirksam erfasst. Die Gegenleistung für Erlöse aus Projektentwicklung, die auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistungen zeitraumbezogen realisiert werden, wird im Posten Vertragsvermögenswerte erfasst. Der Vertragsvermögenswert stellt den Anspruch des Konzerns dar. Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung ist dann vorzunehmen, wenn durch eine vertragliche Vereinbarung keine alternative Nutzungsmöglichkeit vorhanden ist und ein Vergütungsanspruch samt Gewinnmarge auf die erbrachte Leistung gegeben ist. Diese Voraussetzungen sind immer dann erfüllt, wenn Immobilienprojekte bereits vor ihrer Fertigstellung verkauft werden. In diesen Fällen erfolgt eine anteilige Erlösrealisierung in Abhängigkeit vom Fertigstellungsgrad. Sind die Immobilienprojekte nur teilweise verkauft, z. B. im Fall von Eigentumswohnungen, erfolgt die anteilige Erlösrealisierung nur für die bereits verkauften Teile. Das Projekt wird dann nur anteilig unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Die noch nicht verkauften Teile werden als Vorräte zu Herstellungskosten erfasst. Die hierauf erhaltenen Anzahlungen werden aktivisch vom Vertragsvermögenswert abgesetzt. Übersteigen die erhaltenen Anzahlungen den Vertragsvermögenswert, erfolgt ein Ausweis auf der Passivseite unter Vertragsverbindlichkeiten. Die Ausführungen zu den Bauaufträgen von Kund:innen gelten sinngemäß. Nicht-finanzielle Vermögenswerte Die nicht finanziellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Diese umfassen im Wesentlichen die Forderungen aus Steuern ohne Ertragsteuern, Rechnungsabgrenzungsposten sowie die geleisteten Anzahlungen an Subunternehmer:innen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen finanziellen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten aufweisen. Dies umfasst Bankguthaben, Festgelder und Kassenbestände. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, deren Verfügbarkeit durch Devisenverkehrsbeschränkungen oder andere gesetzliche Einschränkungen beschränkt ist, sind nicht Teil des Finanzmittelfonds für die Kapitalflussrechnung. Rückstellungen Im Konzern bestehen folgende leistungsorientierte Pläne, für die Rückstellungen gebildet werden müssen. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, zugesagte Leistungen an aktive und frühere Beschäftigte zu erfüllen. Beitragsorientierte Versorgungspläne in Form der Finanzierung durch konzernfremde Unterstützungskassen bestehen für Angestellte österreichischer Tochterunternehmen, deren Dienstverhältnis nach dem 1.1.2003 begonnen hat. Die Abfertigungsverpflichtungen werden durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten. Abfertigungsrückstellungen Der Konzern ist gesetzlich verpflichtet, an Angestellte österreichischer Tochterunternehmen, die vor dem 1.1.2003 eingetreten sind, im Kündigungsfall oder zum Zeitpunkt des Pensionsantritts eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsentgelte. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Daneben bestehen in anderen Ländern Abfertigungsansprüche im Kündigungs- bzw. Pensionsfall im Ausmaß von ein bis elf Monatsgehältern. Die Abfertigungsrückstellungen aus diesen Verpflichtungen werden aufgrund der geringfügigen Beträge vereinfachend nach finanzmathematischen Methoden ermittelt. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Beschäftigte und deren Hinterbliebene gebildet. Im Konzern bestehen in Deutschland, Österreich, Belgien und den Niederlanden Pensionszusagen aufgrund von Einzelverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Die Verpflichtungen beruhen auf einer Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsregelungen. Die Vielzahl der unterschiedlichen Leistungspläne resultiert aus der Übernahme diverser Gesellschaften in Deutschland durch den Konzern. Neue Vereinbarungen werden im Konzern nicht abgeschlossen. Die Zusagen sehen in der Regel die Gewährung von monatlichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten vor. Bei einigen Zusagen sieht die Versorgungsregelung die Zahlung in Form einer Kapitalleistung vor. Die Leistungspläne sind in unterschiedlichen Formen ausgestaltet. Das Spektrum der Leistungsplanstruktur reicht von Festbetragssystemen (z. B. Betrag je Dienstjahr) über dynamische Systeme (z. B. Prozent pro Dienstjahr) bis hin zu Leistungszusagen (z. B. Fixzusage). Ebenso gibt es Leistungspläne mit und ohne Hinterbliebenenversorgung. In der Schweiz ist aufgrund gesetzlicher Regelungen für die Pensionsvorsorge in Vorsorgestiftungen einzuzahlen. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von der Arbeitgeberin und zur Hälfte von dem:der Arbeitnehmer:in geleistet. Die Arbeitnehmerbeiträge sind von der Höhe des versicherten Einkommens sowie vom Alter abhängig und werden als Reduktion des Dienstzeitaufwands berücksichtigt. Beim Pensionsantritt können die Beschäftigten zwischen einer Einmalabfindung und laufenden monatlichen Rentenzahlungen oder Mischformen der beiden Optionen wählen. Da im Fall von Unterdeckungen der Vorsorgeeinrichtungen Sanierungsbeiträge zu leisten sind, werden die Zusagen als leistungsorientierter Plan gemäß IAS 19 eingestuft. Im STRABAG SE-Konzern sind die Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung rückversichert. Bewertung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen Die Verpflichtungen des Konzerns aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen werden für jeden Plan separat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren wird der bis zum Bilanzstichtag erworbene abgezinste Versorgungsanspruch ermittelt. Von der Bruttoverpflichtung wird das vorhandene Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die anzusetzende Nettoschuld bzw. der anzusetzende Nettovermögenswert. Der Ermittlung der Nettoschuld zum Jahresabschlussstichtag liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten einer oder eines qualifizierten versicherungsmathematischen Begutachtenden zugrunde. Der Diskontierungszinssatz für die Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wird auf Grundlage von Renditen bestimmt, die am jeweiligen Stichtag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen mit vergleichbarer Laufzeit auf dem Markt erzielt werden. Die zur Berechnung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen angesetzten Prämissen für Abzinsung, Gehaltssteigerung sowie Fluktuation variieren entsprechend der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Landes. Sterblichkeitswahrscheinlichkeiten werden nach landesspezifischen Sterbetafeln berechnet. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Zinsergebnis ausgewiesen. Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge Planänderungen, werden die daraus resultierenden Effekte als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand im Jahr der Planänderung erfolgswirksam erfasst. Auch die aus einer Abgeltung resultierenden Ergebnisse werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Abfertigungs- und Pensionsplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt. Neben den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinssatzänderungsrisiko ist der Konzern dem Währungsrisiko sowie dem Kapitalmarktrisiko bzw. dem Anlagerisiko ausgesetzt. In Bezug auf die Risiken wird auf die Sensitivitätsanalyse unter Punkt (28) Rückstellungen verwiesen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden jeweils in Höhe jenes Betrags angesetzt, der nach kaufmännischer Beurteilung zum Bilanzstichtag erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen des Konzerns abzudecken. Dabei wird jeweils der Betrag angesetzt, der sich bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts als der wahrscheinlichste ergibt. Langfristige Rückstellungen werden, sofern nicht von untergeordneter Bedeutung, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Rückstellungen, die sich aus der Verpflichtung zur Rekultivierung von Steinbrüchen, Kiesgruben und Deponien sowie aus Rückbauverpflichtungen von Anlagen auf fremden Grundstücken ergeben, werden in voller Höhe mit dem Erfüllungsbetrag unter der Berücksichtigung von Kostensteigerungen angesetzt und auf den Wert zum Stichtag abgezinst. Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 werden als nicht-finanzielle Verbindlichkeiten qualifiziert. Die sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen und Personal, Verbindlichkeiten aus Steuern ohne Ertragsteuern sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Finanzielle Verbindlichkeiten Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen bei STRABAG originäre Verbindlichkeiten und Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag. Für Zwecke der Bilanzierung und Bewertung sind finanzielle Verbindlichkeiten in eine der nachstehenden Kategorien einzuordnen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FlaC) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FVPL) Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt der erstmalige Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert inklusive Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb zuzurechnen sind. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristig bilanziert, sofern der Konzern nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben. Im Rahmen der Folgebewertung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten originären finanziellen Verbindlichkeiten werden etwaige Agien und Disagien zwischen dem zugeflossenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag durch Anwendung der Effektivzinssatzmethode über die Laufzeit der Finanzierung verteilt und periodengerecht im Zinsaufwand ausgewiesen. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird nur dann erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn sie zu Handelszwecken gehalten oder beim erstmaligen Ansatz entsprechend designiert wird. Derivate mit negativem Marktwert gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente designiert sind. Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Die Fair-Value-Option wurde für finanzielle Verbindlichkeiten nicht in Anspruch genommen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die mit Unternehmensanleihen zusammenhängenden Emissionskosten werden nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt abgesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auch die Verbindlichkeiten aus Arbeitsgemeinschaften mit enthalten. Für Zwecke der Bilanzierung und Bewertung sind sie in die Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten einzuordnen. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn STRABAG eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristig bilanziert, sofern der Konzern nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag bzw. innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus zu verschieben. Eventualschulden Eventualschulden sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie werden – soweit sie nicht im Zuge von Akquisitionen gemäß IFRS 3 anzusetzen sind – in der Bilanz nicht erfasst. Finanzielle Garantien STRABAG stellt finanzielle Garantien zugunsten Dritter nur für Verbindlichkeiten von eigenen Tochter- oder Beteiligungsunternehmen bereit, für die keine Provisionen vereinbart werden. Die Finanzgarantien werden zum Zusagezeitpunkt mit dem Fair Value erfasst und in der Folge gemäß IFRS 9 fortentwickelt. Eventualforderungen Eventualforderungen sind Vermögenswerte, deren effektives Entstehen von künftigen ungewissen Ereignissen abhängt, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Diese sind im Anhang anzuführen, wenn ein Ressourcenzufluss nicht unwahrscheinlich ist. Ein Ansatz im Abschluss ist nicht zulässig, da dadurch Erträge erfasst würden, die möglicherweise nie realisiert werden. Erlösrealisierung Die Umsatzerlöse im STRABAG SE-Konzern umfassen Erlöse aus Bauaufträgen von Kund:innen, die regelmäßig mehr als 80 % der gesamten Umsatzerlöse betragen, die Erlöse aus Projektentwicklungen, die Erlöse aus Baustoffen, die Erlöse aus dem Facility Management sowie sonstige Erlöse. Umsatzerlöse aus Bauaufträgen von Kund:innen werden gemäß den Vorschriften des IFRS 15 zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung erfolgt nach der Output-orientierten Methode auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistung. Für weitere Details wird auf die Ausführungen zu Vertragsvermögenswerten verwiesen. Die Ergebnisrealisierung bei Bauaufträgen, die in Arbeitsgemeinschaften ausgeführt werden, erfolgt zeitraumbezogen entsprechend der zum Bilanzstichtag tatsächlich erbrachten Leistung. Drohende Verluste aus dem weiteren Bauverlauf werden durch entsprechende Abwertungen berücksichtigt. Umsatzerlöse aus Projektentwicklungen werden zeitpunktbezogen mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch den STRABAG SE-Konzern und mit Erlangen der Kontrolle durch die:den Kunde:in sowie Eintritt der Möglichkeit, den Nutzen aus dem Projekt zu ziehen, realisiert. Abweichend davon erfolgt eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung auf Basis der zum Stichtag bereits erbrachten Leistung, wenn durch eine vertragliche Vereinbarung für den STRABAG SE-Konzern keine alternative Nutzungsmöglichkeit gegeben ist und die vertragliche Vereinbarung einen Vergütungsanspruch inklusive Gewinnmarge auf die bereits erbrachte Leistung vorsieht. Bei Immobilienprojekten, die bereits vor Fertigstellung verkauft sind, wird daher eine anteilige Erlösrealisierung vorgenommen und der Vergütungsanspruch inklusive Gewinnmarge unter den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen. Für weitere Details wird auf die Ausführungen zu Vertragsvermögenswerten verwiesen. Umsatzerlöse aus Baustoffen, aus dem Facility Management sowie sonstige Erlöse werden mit der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und mit Erlangen der Kontrolle durch die:den Kunde:in erfüllt. Zinserträge werden nach Anfallen des Ertrags unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Zinsen im Zusammenhang mit Konzessionsmodellen sowie Verzugszinsen sind Teil des Transaktionspreises von Verträgen mit Kund:innen und werden deshalb unter den Umsatzerlösen erfasst. Sonstige Erträge, wie z. B. Mieterlöse bzw. Weiterverrechnungen von Aufwendungen, werden auf Basis des aufgelaufenen Betrags in Übereinstimmung mit den jeweiligen Vereinbarungen ausgewiesen. Die Erlösrealisierung für Dividenden und Gewinnanteile aus Beteiligungen erfolgt, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung entstanden ist. Zinsergebnis Im Zinsergebnis sind neben Zinserträgen und Zinsaufwendungen auch Fremdwährungskursgewinne und -verluste aus Finanzierungen enthalten, da diese nicht Teil des operativen Geschäfts sind. Wertänderungen sowie Gewinne und Verluste aus Abgängen von Wertpapieren sind ebenfalls im Zinsergebnis erfasst. Angaben zu den makroökonomischen Gegebenheiten Das Marktumfeld für die Baubranche zeigt sich auch im Jahr 2024 durch die gestiegenen Baupreise sowie durch die anhaltend hohen Energiepreise und Zinsen weiterhin herausfordernd. Im STRABAG-Konzern war eine differenzierte Entwicklung der Märkte nach Sparten zu beobachten. Die Bereiche Verkehrswegebau und Ingenieurbau zeigten sich weitgehend stabil. In Deutschland wurden zwar weitere Kürzungen im Bereich des Autobahnbaus angekündigt, gleichzeitig nahmen jedoch umfangreiche Energiewende-Projekte, insbesondere der Bau von Energietrassen, Fahrt auf. Im Hochbau hingegen waren teils deutliche Rückgänge zu verzeichnen, besonders im Wohnbau, der in Österreich und Deutschland starke Einbußen erlitt. In Österreich war dieser Rückgang besonders ausgeprägt, bedingt durch eine Kombination aus erhöhten Hypothekarzinsen und im europäischen Vergleich strikteren Kreditvergaberichtlinien. Abgesehen von Ungarn, wo aufgrund eingefrorener EU-Mittel und einem insgesamt rückläufigen Baumarkt die Situation schwierig bleibt, entwickelten sich die osteuropäischen Kernmärkte des Konzerns insgesamt positiv. Besonders Polen profitiert von freigegebenen EU-Mitteln und erzielte starke Wachstumsraten. Auch im außereuropäischen Geschäft zeigte sich eine insgesamt stabile Entwicklung. Auswirkungen des Klimawandels Die Klimakrise ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit und als Folge daraus werden die ökonomischen Auswirkungen und Risiken für die Unternehmen weiter zunehmen. Der STRABAG SE-Konzern ist in hohem Maße von fossilen Energieträgern abhängig. Diese werden zum Betrieb der Produktionsanlagen (Betonwerke, Asphaltmischanlagen, Stein- und Kieswerke) und Baumaschinen sowie Fuhrpark eingesetzt. Aufgrund strengerer Regulierungen und höherer Preise durch CO2-Bepreisungen besteht das Risiko volatiler und höherer Energie- und Rohstoffpreise, die nicht vollständig an die Kund:innen weitergegeben werden können. Durch verschärfte umweltschutzrechtliche Vorgaben und zusätzliche Aufwendungen für klimaschonende Geschäftsprozesse ist von Kostensteigerungen und einer weiteren Erhöhung der Baupreise auszugehen. Es besteht das Risiko, dass weniger Aufträge, insbesondere beim Neubau von Straßen, aufgrund eines geänderten öffentlichen Investitionsverhaltens und aufgrund verschärfter Flächenwidmungsgesetze vergeben werden, die durch Aufträge in anderen Geschäftsfeldern kompensiert werden müssen. Die Nachfrage nach nachhaltigen, lebenszyklusorientierten Bauwerken sowie die Sanierungsmaßnahmen bestehender Gebäude werden zunehmen und die Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Bauwerken werden ansteigen. Bei der öffentlichen Auftraggeberschaft werden Ausschreibungen entwickelt, bei denen Nachhaltigkeit als Wertungskriterium aufgenommen wird. Dadurch wird sich auch die Nachfrage nach nachhaltigen Baustoffen, die aber noch nicht in allen Bereichen existieren bzw. nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, erhöhen. Aufgrund der Zunahme von außergewöhnlichen Wetterereignissen wird es zu Bauzeitverzögerungen und erhöhten Kosten für Versicherungen kommen. Im Geschäftsfeld Property and Facility Services werden zukünftig verstärkt Green Services unter Nutzung von nachhaltigen Reinigungsmitteln und Geräten angeboten. Erhöhter Sanierungs- und Modernisierungsbedarf wird bei IT-Standorten für Telekommunikation und Rechenzentren durch höhere Durchschnittstemperaturen erwartet. Im Bereich der Projektentwicklungsleistungen werden künftig vermehrt Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien ausgeschrieben. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind mögliche Risiken aus dem Klimawandel, insbesondere bei der Bewertung der Firmenwerte, des Sachanlagevermögens und der Vorräte sowie bei der Bildung von Rückstellungen zu berücksichtigen. Die wesentlichen Firmenwerte im STRABAG SE-Konzern sind unter Punkt (13) Firmenwerte angeführt. Selbst bei Vornahme eines zusätzlichen Risikoabschlags für eventuelle Verzögerungen oder die Nicht-Vergabe von einzelnen Bauprojekten, insbesondere im Straßenbau, ist keine Abschreibung der Firmenwerte erforderlich. Die dazu durchgeführten Sensitivitätsanalysen haben ergeben, dass die vom Management möglich gehaltenen Änderungen der wesentlichen Annahmen zu keinem Abwertungsbedarf führen. Das Sachanlagevermögen besteht großteils aus Baugeräten, Maschinen und dem Fuhrpark mit kurzen Nutzungsdauern, die dezentral und für unterschiedlichste Bauvorhaben eingesetzt werden. Temperaturanstiege oder Unwetter in der Zukunft werden keine wesentlichen Auswirkungen auf das Sachanlagevermögen haben. Bei der Festlegung der Nutzungsdauer und Restwerte wurde das künftige Erfordernis von umweltfreundlicher Technik und Ausrüstung berücksichtigt. STRABAG beschäftigt sich intensiv mit alternativen Antriebsformen für Baumaschinen und den Fuhrpark. Derzeit ist es aber noch nicht möglich, den Großteil der Geräte und des Fuhrparks mit solchen auszustatten. Die Umstellung der Heizsysteme von Asphaltmischanlagen und Betonwerken auf erneuerbare Energieträger sowie die ökologische Optimierung von Konzerngebäuden erfordern zusätzliche Investitionen. Bei den Vorräten, die insbesondere Immobilienprojekte ohne Investorenschaft betreffen, wurden bei der Ermittlung des Nettoveräußerungserlöses die für die Bewertung relevanten Umweltaspekte, so z. B. die Energieeffizienz, EU-Taxonomiekonformität etc. berücksichtigt. Risiken bestehen hier insbesondere dadurch, dass sich durch die laufenden Änderungen von Gesetzen und Vorschriften zum Zeitpunkt des Verkaufs neue Anforderungen ergeben haben, die in der Planungsphase noch nicht absehbar waren. Diese Aspekte werden bei der Bewertung berücksichtigt. Dies gilt auch bei der Bildung von Rückstellungen. Es ergeben sich daraus aber keine Risiken, die die Fortführung des Unternehmens gefährden. Die Baubranche wird im Rahmen von baulichen und technologischen Anpassungsmaßnahmen vielmehr wesentliche Beiträge zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels leisten. Als wesentliche Chancen werden die steigende Nachfrage nach klimaresilientem Bauen und Sanierungen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für die Erzeugung und den Einsatz erneuerbarer Energieträger gesehen. Mit der im Geschäftsjahr 2021 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich STRABAG das Ziel der Klimaneutralität entlang der Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2040 gesetzt (siehe Nachhaltigkeitsberichterstattung). Dabei legt das Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten den Fokus auf ökologisch verträgliche, nachhaltige Bauweisen sowie auf eine effiziente Nutzung von Ressourcen und deren Wiederverwertung, um mögliche negative Auswirkungen von Bauprojekten auf die Umwelt weitgehend zu begrenzen. Schätzungen Schätzungen und Annahmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe der Eventualschulden beziehen, sind bei der Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert. (a) Werthaltigkeit der Firmenwerte Der Konzern untersucht jährlich im Einklang mit der im Abschnitt „Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte“ dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode, ob eine Wertminderung der Firmenwerte vorliegt. Der erzielbare Betrag von CGUs wurde mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Diesen Berechnungen müssen Annahmen über die zukünftig zu erwartende Geschäftsentwicklung und die erzielbaren Margen zugrunde gelegt werden. In Bezug auf die erwartete künftige Geschäftsentwicklung werden die zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände sowie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds berücksichtigt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich tatsächlich ergebenden Beträge von den geschätzten Werten abweichen. Eine jährliche Verminderung der für die Berechnung des erzielbaren Betrags herangezogenen Free Cashflows um 5 % würde bei Gleichbleiben aller anderen Annahmen einen Abwertungsbedarf aller Firmenwerte von insgesamt T€ 1.338 (2023: T€ 1.818) ergeben, während eine isolierte Erhöhung des Kapitalkostensatzes um einen Prozentpunkt zu einer Reduktion der Firmenwerte von T€ 3.195 (2023: T€ 7.219) führen würde. Die beiden genannten Effekte zusammen würden einen Abwertungsbedarf von T€ 7.372 (2023: T€ 9.275) auslösen. Aufgrund der aktuell bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten und den damit einhergehenden Preissteigerungen und Lieferengpässe wurde daher eine erweiterte Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichst ausgestalteten Aufträge und der Tatsache, dass ein Großteil der in der Planung berücksichtigten Leistung noch nicht beauftragt ist, wurde ein Worst-Case-Szenario in Bezug auf die erzielbaren Cashflows ermittelt. Eine jährliche sowie nachhaltige Verminderung der erzielbaren Free Cashflows um 15 % und eine gleichzeitige Erhöhung des Kapitalkostensatzes um drei Prozentpunkte würden zu einem Abwertungsbedarf der Firmenwerte in Höhe von insgesamt T€ 40.770 (2023: T€ 26.939) führen. Die Abschreibungen würden tschechische Gesellschaften im Substanz- und Betonerzeugnisgeschäft mit Zuordnung im Segment Süd + Ost in Höhe von T€ 7.077 (2023: T€ 7.209), mehrere deutsche Baugesellschaften im Segment Nord + West in Höhe von T€ 1.800 (2023: T€ 2.064), mehrere österreichische Baugesellschaften im Segment Süd + Ost in Höhe von T€ 7.737 (2023: T€ 9.436), sowie mehrere Gesellschaften im Geschäftsbereich Facility Management im Segment International + Sondersparten in Höhe von T€ 24.156 (2023: T€ 8.230) betreffen. (b) Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte / Rückstellungen In den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind USD-Forderungen gegenüber einer chilenischen Projektgesellschaft erfasst. Ein Teil dieser Forderung, Lien 1, ist fix verzinst. Der zweite Teil dieser Forderung, Lien 2, ist neben einer fixen Verzinsung mit zusätzlichen variablen Komponenten und einer allfälligen finalen Konvertierung in Aktien ausgestattet. Lien 1 wird vor dem Lien 2 bedient. Lien 1 wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Lien 2 wird in Abhängigkeit von verfügbaren liquiden Mitteln bedient. Die Folgebewertung von Lien 2 erfolgt daher zum Fair Value. Die Buchwerte der langfristigen Forderungen sind aus der finanziellen Umstrukturierung eines Supplier Credit aus einem chilenischen Großprojekt (Kraftwerk) entstanden und wurden bei Fertigstellung des Projekts mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Bewertung erfolgte auf Basis der zukünftig erzielbaren Cashflows anhand von Plandaten der Projektgesellschaft unter Berücksichtigung von allgemein verfügbaren Daten zur Strompreis- und hydrologischen Entwicklung sowie der aktuellen Zinslandschaft. Im Dezember 2022 und im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 wurden Tunnelverbrüche, deren Ursache nach wie vor unklar ist, festgestellt. Diese führten im Jahr 2023 zu einem Stillstand des Kraftwerks, weshalb weitere Wertberichtigungen der Forderungen vorgenommen wurden. Weiters werden von der Projektgesellschaft Ansprüche gegenüber STRABAG wegen der behaupteten nicht zeitgerechten Fertigstellung geltend gemacht. Die im November 2023 erfolgte Auszahlung des aus Sicht von STRABAG zu Unrecht gezogenen Performance Bonds wurde im Jahr 2023 aufwandswirksam erfasst. Im Rahmen von Erkundungsbohrungen zur Sanierung wurden im Geschäftsjahr 2024 längere als bisher angenommene Verbrüche festgestellt. Die Sanierungsarbeiten für die Verbrüche konnten daher auch im Geschäftsjahr 2024 noch nicht abgeschlossen werden. Es ist nach wie vor unklar, wann das Kraftwerk wieder in Betrieb genommen werden kann. Das gestartete Schiedsgerichtsverfahren zu den Kernfragen, (i) ob substantial completion erreicht ist und (ii) wer auf Basis der Verbruchsursachen die Kosten der Sanierung zu tragen hat, wurde im Geschäftsjahr 2024 weiter betrieben. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts ist vor Mitte 2025 nicht mit einer Entscheidung des Schiedsgerichts zu rechnen. Auf Basis der von den Expert:innen vorgebrachten Stellungnahmen und Gutachten wurden die im Vorjahr gebildeten Rückstellungen für Sanierung und Gewährleistung neu evaluiert und der Höhe nach angepasst. Eine Offenlegung der zum 31.12.2024 bestehenden Wertberichtigungen und Rückstellungen ist aufgrund des laufenden Schiedsgerichtsverfahrens nicht möglich, da dadurch die Lage von STRABAG ernsthaft beeinträchtigt werden würde. Aufgrund der unklaren Schadensursache, der komplexen rechtlichen Zusammenhänge und der langen Laufzeiten können die tatsächlichen Rückflüsse sowie die tatsächliche Inanspruchnahme von den ausgewiesenen Werten abweichen. (c) Umsatzrealisierung aus Bauaufträgen von Kund:innen und Projektentwicklungen Umsätze aus Bauaufträgen von Kund:innen werden zeitraumbezogen realisiert. Dabei schätzt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Leistung am Gesamtumfang des Auftragsbestands sowie die noch anfallenden Kosten des Auftrags. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Herstellungskosten die erzielbaren Erlöse übersteigen, wird bis zur Höhe des jeweiligen Vertragsvermögenswerts eine Wertminderung vorgenommen bzw. bei Überschreiten des Vertragsvermögenswerts eine Drohverlustrückstellung ausgewiesen. Gerade bei technisch komplexen und anspruchsvollen Projekten besteht das Risiko, dass diese Einschätzung der Gesamtkosten von den tatsächlich anfallenden Kosten erheblich abweicht. Auch im Fall von zwischen den Vertragsparteien noch strittigen Änderungen im Vertragsumfang und/oder Preis (Nachträge) werden Erlöse aus Nachträgen auf Basis der Bestimmungen zur variablen Gegenleistung nach IFRS 15.50 ff. für das jeweilige Projekt geschätzt. Die Schätzung erfolgt auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien. Folgende Faktoren sind bei der Schätzung der variablen Gegenleistung zu berücksichtigen: Die Höhe der Gegenleistung wird von externen Faktoren wie Handlungen von Dritten bzw. Gerichten beeinflusst. Es bestehen unterschiedliche Rechtsansichten über die vertraglich geregelten Ansprüche. Die Unsicherheit über die Höhe der Gegenleistungen besteht über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Erfahrungen aus anderen Bauprojekten sind durch die Individualität der Projekte nur begrenzt anwendbar. Aufgrund der Vielzahl der Einzelnachträge bei einem Bauprojekt besteht ein großes Spektrum möglicher Gegenleistungen. Insbesondere bei komplexen Bauvorhaben mit einer Vielzahl unterschiedlicher Nachträge sowie Gegenansprüchen der Auftraggeberschaft können die tatsächlichen Ansprüche aus Nachträgen daher vom eingeschätzten Betrag abweichen. Dasselbe gilt für zeitraumbezogene Umsatzrealisierungen aus Projektentwicklungen. (d) Equity-Beteiligungen Der Konzern ist zu 30 % an der Holcim Cement CE Holding GmbH beteiligt. Die Gesellschaft betreibt Zementwerke in Österreich, Ungarn, Tschechien und Slowenien. Der Buchwert der Beteiligung beträgt zum 31.12.2024 T€ 198.312 (2023: T€ 201.980). Aufgrund der plangemäßen Ergebnisentwicklung und laufenden Ausschüttungen lag keine Erfordernis zur Durchführung eines Impairment Tests vor. Abweichungen von der erwarteten Geschäftsentwicklung sowie außerhalb des Einflussbereichs des Vorstands liegende Entwicklungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können die Werthaltigkeit der Beteiligung beeinflussen. (e) Ertragsteuern STRABAG hat für jedes Besteuerungssubjekt die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen, ebenso sind die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Maß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Die Nutzung aktiver latenter Steuern hängt von der Möglichkeit ab, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu erzielen. Dabei sind gegebenenfalls gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Verlustvortragsperiode zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, so etwa die Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden und Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern, sind die angesetzten aktiven latenten Steuern – entsprechend der ursprünglichen Bildung – erfolgswirksam oder erfolgsneutral abzuwerten bzw. wertberichtigte aktive latente Steuern erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu aktivieren. (f) Beizulegender Zeitwert derivativer und sonstiger Finanzinstrumente Der beizulegende Zeitwert von nicht auf einem aktiven Markt gehandelten Finanzinstrumenten wird durch die Anwendung geeigneter Bewertungstechniken ermittelt, die aus einer Vielzahl von Methoden ausgewählt werden. Die hierbei verwendeten Annahmen basieren weitestgehend auf den am Bilanzstichtag vorhandenen Marktkonditionen. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, wendet der Konzern Barwertmethoden an. (g) Rechte aus Leasingverträgen und Leasingverbindlichkeiten Im STRABAG SE-Konzern besteht eine Vielzahl von Leasingverträgen mit vergleichsweise niedrigen jährlichen Mietaufwendungen, befristeter und unbefristeter Dauer sowie ordentlichen Kündigungsrechten. Für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit ist die wahrscheinlichste Dauer unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen und Kündigungsrechten zu ermitteln. Hierbei werden sämtliche ökonomischen Aspekte für die Aus- bzw. Nichtausübung von Optionen berücksichtigt. Abweichungen der tatsächlichen Mietdauern von diesen Annahmen haben Auswirkungen auf die jeweiligen Buchwerte. Das Risiko ist aber durch die Vielzahl der Einzelverträge reduziert. (h) Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen Der Barwert der Abfertigungs- und Pensionsverpflichtung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf versicherungsmathematischen Annahmen beruhen. Die bei der Ermittlung der Nettoaufwendungen (bzw. -erträge) für Pensionen verwendeten Annahmen schließen den Abzinsungssatz mit ein. Jede Änderung dieser Annahmen wird Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtung haben. Der Konzern ermittelt zum Ende jedes Jahres einen angemessenen Abzinsungssatz. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen. Weitere wesentliche Annahmen bei Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten. Weiterführende Informationen und Sensitivitätsanalysen hierzu finden sich unter Punkt (28) Rückstellungen. (i) Sonstige Rückstellungen Insbesondere bei den sonstigen baubezogenen Rückstellungen besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten für Gewährleistungen oder Restleistungen im Einzelfall höher oder niedriger ausfallen. Der Bilanzposten Sonstige baubezogene Rückstellungen setzt sich jedoch aus einer Vielzahl von Einzelprojekten zusammen, wodurch sich das Risiko aber auf die Einzelfallbetrachtung der Projekte reduziert. Dies gilt auch für die Rückstellungen für Rekultivierung und Rückbauverpflichtungen in Bezug auf die Schätzungen der Kosten in ferner Zukunft und die erst im Zeitpunkt der Rekultivierung vorgeschriebenen Maßnahmen durch die unterschiedlichsten Behörden in den einzelnen Ländern. Die Konzerngesellschaften STRABAG AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG haben in dem gegen sie in Österreich anhängigen Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben. Daraufhin stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Juli 2021 gegen die beiden Gesellschaften beim Kartellgericht einen Bußgeldantrag in Höhe von insgesamt € 45,37 Mio. Hintergrund des Settlements sind die im Frühjahr 2017 eingeleiteten strafrechtlichen und wettbewerbsbehördlichen Ermittlungen gegen die STRABAG AG und die F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG sowie zahlreiche andere Bauunternehmen zum Vorwurf wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Bauprojekten in Österreich im Zeitraum von 2002 bis 2017. Beide Konzerngesellschaften hatten von Anfang an vollumfänglich mit der Bundeswettbewerbsbehörde kooperiert und zuletzt wie erwähnt ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben. Dieses kooperative Verhalten wirkte sich entsprechend positiv auf die Höhe des Bußgeldantrags aus. Im Oktober 2021 verhängte das Kartellgericht ein Bußgeld von € 45,37 Mio. und bestätigte damit die von der BWB beantragte Höhe. Das Urteil wurde am 3.2.2022 veröffentlicht. Im Juli 2022 beantragte die BWB die Überprüfung der bereits rechtskräftigen Bußgeldentscheidung des Kartellgerichts. Das Kartellgericht hat mit Entscheidung vom Oktober 2022 den Antrag der BWB als unzulässig zurückgewiesen und sich der Ansicht der STRABAG AG angeschlossen. Die BWB erhob gegen diese Entscheidung Rekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH), der dem Rekurs durch Beschluss vom 25.5.2023 Folge gegeben hat. Dabei hat der OGH entschieden, dass die formelle Zurückweisung des Antrags der BWB ohne inhaltliche Prüfung durch das OLG unzulässig war. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass STRABAG AG durch die Entscheidung nicht der Kronzeugenstatus aberkannt wurde. Der OGH hat vielmehr unter Verweis auf seine bisherige Judikatur klargestellt, dass die Entscheidung der BWB zur Anwendung der „Kronzeugenregelung“ autonom von der BWB getroffen wurde und den Gerichten keine Kompetenz zur Überprüfung dieser Entscheidung zusteht. Nun liegt es am OLG, den Abänderungsantrag der BWB inhaltlich zu überprüfen. Das bedeutet, dass das OLG entsprechende Beweise aufzunehmen hat und sich mit den wechselseitigen inhaltlichen Argumenten auseinandersetzen muss. Das diesbezügliche Verfahren vor dem OLG ist gerade im Gange. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass der Antrag inhaltlich nicht berechtigt ist. STRABAG SE kooperierte umfänglich und intensiv mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms. Diese Kooperation trug maßgeblich zur Aufklärung bei. Darüber hinaus hat STRABAG ihr Compliance-System nachgeschärft und mittlerweile einer konzernweiten Zertifizierung unterzogen und ein neuartiges Monitoring-System implementiert. Eine Vielzahl der Auftraggeber:innen hat Schadenersatzforderungen gegenüber STRABAG geltend gemacht. Mit einigen großen Auftraggeber:innen werden Vergleichsgespräche für eine außergerichtliche Lösung geführt. Andere Ansprüche werden von den Auftraggeber:innen bereits gerichtlich geltend gemacht. Im Konzernabschluss wurden entsprechende Rückstellungen für Schadensabwehr sowie mögliche Inanspruchnahmen aufgrund der Kartellverstöße gebildet. Die Höhe der Rückstellung blieb im Geschäftsjahr 2024 - mit Ausnahme des Zinseffektes - im Wesentlichen unverändert. Die Angabe des konkreten Rückstellungsbetrags wird aufgrund der laufenden Verfahren nicht angegeben, da dadurch die Lage von STRABAG ernsthaft beeinträchtigt werden würde. In welcher Höhe STRABAG endgültig Belastungen treffen werden, ist aufgrund der Vielschichtigkeit des Sachverhalts (langer Zeitraum, Vielzahl von Projekten, unterschiedliche Auftraggeberschaft, heterogene Strukturen etc.) äußerst schwer einzuschätzen. Die tatsächlichen Beträge können daher vom rückgestellten Betrag abweichen. Für anhängige und drohende Gerichtsverfahren werden Rückstellungen auf Basis von aktuellen Einschätzungen gebildet. Der Ausgang dieser Gerichtsverfahren ist nicht bestimmbar bzw. mit Unsicherheiten behaftet. Die tatsächliche Inanspruchnahme aus den Gerichtsverfahren kann daher von den rückgestellten Beträgen abweichen. Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar: Umsatzerlöse 2024 T€ Nord + West Süd + Ost International + Sondersparten Sonstiges Konzern Geschäftsfeld Bau 6.930.695 6.275.844 1.819.299 0 15.025.838 Deutschland 6.454.798 277.717 48.618 0 6.781.133 Österreich 22.558 2.119.469 77.006 0 2.219.033 Polen 0 1.486.868 69 0 1.486.937 Tschechien 0 836.277 0 0 836.277 Großbritannien 8.802 294 816.126 0 825.222 Ungarn 0 374.724 -887 0 373.837 Rumänien 30.049 356.676 0 0 386.725 Chile 0 0 369.997 0 369.997 Sonstige Länder unter € 300 Mio. 414.488 823.819 508.370 0 1.746.677 Baustoffe 191.419 682.618 4.655 0 878.692 Facility Management 0 0 892.440 0 892.440 Projektentwicklung 0 0 226.135 0 226.135 Sonstiges 99.159 165.293 116.739 17.923 399.114 Gesamt 7.221.273 7.123.755 3.059.268 17.923 17.422.219 Umsatzerlöse 2023 T€ Nord + West Süd + Ost International + Sondersparten Sonstiges Konzern Geschäftsfeld Bau 6.983.509 6.568.486 1.763.042 38.574 15.353.611 Deutschland 6.525.689 225.476 72.108 0 6.823.273 Österreich 29.146 2.427.186 38.341 0 2.494.673 Polen 0 1.129.359 0 0 1.129.359 Tschechien 0 801.718 0 0 801.718 Großbritannien 28.793 6.924 711.797 0 747.514 Ungarn 0 587.054 0 0 587.054 Rumänien 24.681 445.098 271 0 470.050 Chile 0 0 454.060 0 454.060 Sonstige Länder unter € 400 Mio. 375.200 945.671 486.465 38.574 1.845.910 Baustoffe 185.195 634.454 2.247 0 821.896 Facility Management 0 0 735.722 0 735.722 Projektentwicklung 0 0 377.177 0 377.177 Sonstiges 111.483 141.123 106.290 19.238 378.134 Gesamt 7.280.187 7.344.063 2.984.478 57.812 17.666.540 Dienstleistungskonzessionsverträge, die die Entwicklung, die Planung, den Bau, den Betrieb und die Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen umfassen, sind Teil des operativen Geschäfts der STRABAG SE. Zinserträge aus diesen Konzessionsverträgen sind daher in den Umsatzerlösen aus Projektentwicklung in Höhe von T€ 108.256 (2023: T€ 63.482) erfasst. Die Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode berechnet. Sämtliche im Posten Umsatzerlöse ausgewiesenen Werte betreffen Erlöse aus Verträgen mit Kund:innen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse aus anerkannten Nachträgen in Höhe von T€ 292.872 (2023: T€ 240.242) erfasst. Die Kosten dafür wurden bereits in den Vorperioden ergebniswirksam erfasst. Die Nachträge betreffen rund 1.500 Einzelprojekte mit großteils kleineren Nachtragsbeträgen. Aufgrund der Komplexität von Bauvorhaben gibt es bei der Abwicklung zahlreiche Nachträge, die teilweise im Rahmen des Bauverlaufs genehmigt oder erst nach Abschluss des Bauvorhabens ausverhandelt werden. Während der Abwicklung eines Bauvorhabens können also laufend neue Nachträge entstehen, sowie bereits bestehende Nachträge aus Vorperioden genehmigt werden. Bis zu 100 Einzelnachträge sind bei einem mittelgroßen Bauvorhaben durchaus üblich. Daher ist eine eindeutige Zuordnung der Kosten zu den anerkannten Nachträgen nicht möglich, sodass bei der Ermittlung des Werts Annahmen getroffen werden mussten. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten u. a. Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen in Höhe von T€ 66.345 (2023: T€ 66.749), Kursgewinne aus Währungsschwankungen in Höhe von T€ 7.816 (2023: T€ 16.452) sowie Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen ohne Finanzanlagen in Höhe von T€ 71.213 (2023: T€ 59.898). 3. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen T€ 2024 2023 Materialaufwand 3.194.695 3.457.162 Aufwendungen für bezogene Leistungen 7.268.318 7.817.918 Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 10.463.013 11.275.080 Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen insbesondere die Leistungen der Subunternehmer:innen und Professionist:innen sowie Planungsleistungen, kurzfristige Mieten für Geräte und Fremdreparaturen. Die Veränderung von Drohverlustrückstellungen zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Bauaufträgen ist ebenfalls in diesem Posten erfasst. 4. Personalaufwand T€ 2024 2023 Löhne 1.765.937 1.650.392 Gehälter 2.277.854 2.095.948 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 783.020 721.632 Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 23.911 22.926 Aufwendungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.873 6.055 Sonstige Sozialaufwendungen 48.902 43.942 Personalaufwand 4.905.497 4.540.895 Die Aufwendungen für Abfertigungen und die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen bzw. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten die Dienstzeitaufwendungen und die im Geschäftsjahr erdienten Versorgungsansprüche aus verrenteten Altersteilzeitansprüchen. Die in den Aufwendungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthaltenen Zinsanteile werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen betragen T€ 21.326 (2023: T€ 19.734). Der durchschnittliche Mitarbeiterstand unter anteiliger Einbeziehung aller Tochter- und Beteiligungsgesellschaften setzt sich wie folgt zusammen: Durchschnittlicher Mitarbeiterstand (FTE) 2024 2023 Angestellte 34.277 33.657 Arbeiter:innen 43.897 43.479 Gesamt 78.174 77.136 3.238 Mitarbeiter (FTE) sind Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zuzuordnen, die nicht im Vollkonsolidierungskreis enthalten sind. In den Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen und im Personalaufwand sind auch Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die bei konkreten Projekten im Wettbewerb, bei der Lösung von neuartigen technischen Problemen sowie bei der Einführung von Bauverfahren am Markt anfallen, enthalten. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen T€ 2024 2023 Reisekosten 129.384 125.941 Verwaltungskosten 127.524 124.652 Schadensfälle 151.392 108.886 Versicherungen 116.035 103.301 Forderungsbewertung, Kreditverluste 54.635 100.395 Beratungsaufwand/Gerichtskosten 109.143 96.621 Miet- und Pachtaufwendungen 73.298 76.116 Sonstige Steuern 60.963 71.545 Werbung 59.686 58.968 IT-Kosten 61.502 58.371 Sonstige 171.722 161.805 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.115.284 1.086.601 In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kursverluste aus Währungsschwankungen in Höhe von T€ 48.272 (2023: T€ 16.832) enthalten. 6. Ergebnis aus Equity-Beteiligungen T€ 2024 2023 Erträge aus Equity-Beteiligungen 50.447 53.681 Aufwendungen aus Equity-Beteiligungen -13.314 -7.634 Gewinne aus Arbeitsgemeinschaften 190.983 169.037 Verluste aus Arbeitsgemeinschaften -79.401 -70.952 Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 148.715 144.132 7. Beteiligungsergebnis T€ 2024 2023 Erträge aus Beteiligungen 79.357 63.950 Aufwendungen aus Beteiligungen -15.377 -21.117 Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen 27.739 5.635 Zu- und Abschreibungen auf Beteiligungen -14.458 -1.993 Aufwendungen aus dem Abgang von Beteiligungen -34 -257 Beteiligungsergebnis 77.227 46.218 8. Abschreibungen Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Rechte aus Konzessionsverträgen, Sachanlagen und Investment Property betrugen im Geschäftsjahr T€ 580.015 (2023: T€ 543.278). Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von T€ 2.277 (2023: T€ 5.884) und Wertaufholungen in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 18.500) vorgenommen. Die Wertminderungen auf Firmenwerte betragen T€ 0 (2023: T€ 7.454). Zu den Wertminderungen auf Firmenwerte verweisen wir auf Punkt (13) Firmenwerte. In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind Abschreibungen von Nutzungsrechten aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 74.215 (2023: T€ 68.474) enthalten. 9. Zinsergebnis T€ 2024 2023 Zinsen und ähnliche Erträge 144.845 119.194 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -69.429 -75.068 Zinsergebnis 75.416 44.126 In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Kursgewinne in Höhe von T€ 9.247 (2023: T€ 2.259) und Zinsanteile aus dem Planvermögen für Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 3.240 (2023: T€ 3.752) enthalten. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsanteile aus der Zuführung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 15.502 (2023: T€ 18.733) sowie Kursverluste von T€ 9.654 (2023: T€ 18.166) enthalten. Zinsen aus Leasingverhältnissen in Höhe von T€ 9.664 (2023: T€ 7.630) sind in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten. 10. Ertragsteuern Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Gesellschaften gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag, latente Steuern sowie der Aufwand aus Steuernachzahlungen aus Betriebsprüfungen ausgewiesen: T€ 2024 2023 Tatsächliche Steuern 272.566 231.088 Latente Steuern 36.407 59.841 Ertragsteuern 308.973 290.929 Aufgrund der Regelungen von Pillar II wurden im Geschäftsjahr die ungarische Gewerbesteuer und Innovationsabgabe in Höhe von T€ 7.974 erstmals unter den Ertragsteuern ausgewiesen. In der Gesamtergebnisrechnung sind folgende Steuerbestandteile neutral erfasst: T€ 2024 2023 Veränderung Hedging-Rücklage 3.638 4.647 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste -2.052 -3.401 Gesamt 1.586 1.246 Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem im Jahr 2024 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 23 % (2023: 24 %) und der ausgewiesenen Konzernsteuerquote stellen sich folgendermaßen dar: T€ 2024 2023 Ergebnis vor Steuern 1.137.306 924.323 Theoretischer Steueraufwand 23 % (2023: 24 %) 261.580 221.837 Unterschiede zu ausländischen Steuersätzen 21.354 2.166 Steuersatzänderungen -546 -482 Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 33.929 16.729 Steuerfreie Erträge -27.696 -39.826 Steuernachzahlung/-erstattung -817 -17.708 Veränderung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern 10.846 105.893 Sonstige 10.323 2.320 Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 308.973 290.929 11. Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete Anzahl der Stammaktien. Da es im STRABAG SE-Konzern keine potenziellen Aktien gibt, entsprechen sich das verwässerte und das unverwässerte Ergebnis je Aktie. 2024 2023 Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien am 1.1. 99.820.994 102.600.000 Anzahl der rückgekauften Aktien am 9.2.2023 - -2.779.006 Anzahl der Aktien aus der Kapitalerhöhung am 21.3.2024 15.621.982 - Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien am 31.12. 115.442.976 99.820.994 Ergebnis der Anteilseigner des Mutterunternehmens (Konzernergebnis) in T€ 823.004 630.508 Gewichtete Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien 111.985.652 100.125.543 Gewinn je Aktie in € 7,35 6,30 Erläuterungen zu den Posten der Konzernbilanz 12. Konzernanlagenspiegel Konzernanlagenspiegel zum 31.12.2024 Anschaffungs- und Herstellungskosten T€ Stand am 1.1.2024 Zugänge Konsolidierungskreis Abgänge Konsolidierungskreis Währungsdifferenzen Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2024 I. Firmenwerte 742.080 65.636 0 -961 0 0 0 806.755 II. Rechte aus Konzessionsverträgen 551.793 0 0 0 0 0 0 551.793 III. Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1. Konzessionen, Soft- ware, Lizenzen, Rechte 147.771 183 0 -160 2.382 407 6.613 143.970 2. Geleistete Anzahlungen 432 0 0 0 0 -407 0 25 Gesamt 148.203 183 0 -160 2.382 0 6.613 143.995 IV. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 1.813.533 535 16.319 -2.518 73.679 34.958 23.971 1.879.897 2. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen 606.732 4.108 0 -607 111.945 0 63.160 659.018 3. Technische Anlagen und Maschinen 3.291.977 5.359 1.349 -17.347 239.657 20.084 140.419 3.397.962 4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.565.280 4.330 2.953 -4.490 256.346 2.193 145.170 1.675.536 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 88.842 868 794 -930 72.510 -57.235 972 102.289 Gesamt 7.366.364 15.200 21.415 -25.892 754.137 0 373.692 7.714.702 Kumulierte Abschreibungen T€ Stand am 1.1.2024 Zugänge Konsolidierungskreis Abgänge Konsolidierungskreis Währungsdifferenzen Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2024 Buchwert am 31.12.2024 Buchwert am 31.12.2023 I. 251.342 0 0 -380 0 0 0 250.962 555.793 490.738 II. 98.943 0 0 0 20.958 0 0 119.901 431.892 452.850 III. 1. 114.976 141 0 -187 6.490 0 6.576 114.844 29.126 32.795 2. 0 0 0 0 0 0 0 0 25 432 III. 114.976 141 0 -187 6.490 0 6.576 114.844 29.151 33.227 IV. 1. 775.556 386 16.319 -1.117 60.550 -8 13.232 805.816 1.074.081 1.037.977 2. 227.869 0 0 -425 74.215 0 41.837 259.822 399.196 378.863 3. 2.518.544 2.450 1.203 -12.426 238.298 162 135.371 2.610.454 787.508 773.433 4. 996.958 1.876 2.644 -3.314 177.715 -154 133.118 1.037.319 638.217 568.322 5. 0 0 0 0 2.229 0 0 2.229 100.060 88.842 4.518.927 4.712 20.166 -17.282 553.007 0 323.558 4.715.640 2.999.062 2.847.437 Im Jahr 2024 wurden Wertminderungen in Höhe von insgesamt T€ 2.277 und Wertaufholungen in Höhe von T€ 0 erfasst. Konzernanlagenspiegel zum 31.12.2023 Anschaffungs- und Herstellungskosten T€ Stand am 1.1.2023 Zugänge Konsoli- dierungs- kreis Abgänge Konsoli- dierungs- kreis Währungs- differenzen Zugänge Umbu- chungen Abgänge Stand am 31.12.2023 I. Firmenwerte 690.200 53.258 3.316 1.938 0 0 0 742.080 II. Rechte aus Konzessionsverträgen 551.793 0 0 0 0 0 0 551.793 III. Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1. Konzessionen, Software, Lizenzen, Rechte 138.733 19.481 2.629 331 1.760 -111 9.794 147.771 2. Geleistete Anzahlungen 299 0 0 0 22 111 0 432 Gesamt 139.032 19.481 2.629 331 1.782 0 9.794 148.203 IV. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 1.700.659 10.120 6.904 3.649 42.359 87.198 23.548 1.813.533 2. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen 537.944 7.907 412 1.613 110.371 0 50.691 606.732 3. Technische Anlagen und Maschinen 3.159.667 20.771 9.609 5.623 216.888 69.658 171.021 3.291.977 4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.450.276 12.154 6.363 3.558 225.299 1.396 121.040 1.565.280 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 192.764 50 34 179 54.528 -158.252 393 88.842 Gesamt 7.041.310 51.002 23.322 14.622 649.445 0 366.693 7.366.364 Kumulierte Abschreibungen T€ Stand am 1.1.2023 Zugänge Konsoli- dierungs- kreis Abgänge Konsoli- dierungs- kreis Währungs- differenzen Zugänge Umbu- chungen Abgänge Stand am 31.12.2023 Buchwert am 31.12.2023 Buchwert am 31.12.2022 I. 247.804 0 3.316 -600 7.454 0 0 251.342 490.738 442.396 II. 78.638 0 0 0 20.305 0 0 98.943 452.850 473.155 III. 1. 114.185 4.859 2.627 154 6.709 0 8.304 114.976 32.795 24.548 2. 0 0 0 0 0 0 0 0 432 299 III. 114.185 4.859 2.627 154 6.709 0 8.304 114.976 33.227 24.847 IV. 1. 748.784 1.886 2.944 827 43.356 1 16.354 775.556 1.037.977 951.875 2. 185.550 0 284 460 68.474 0 26.331 227.869 378.863 352.394 3. 2.414.425 13.628 8.796 4.118 258.326 -3 163.154 2.518.544 773.433 745.242 4. 951.921 8.544 5.413 2.207 151.878 2 112.181 996.958 568.322 498.355 5. 0 0 0 0 0 0 0 0 88.842 192.764 IV. 4.300.680 24.058 17.437 7.612 522.034 0 318.020 4.518.927 2.847.437 2.740.630 Im Jahr 2023 wurden Wertminderungen in Höhe von insgesamt T€ 13.338 und Wertaufholungen in Höhe von T€ 18.500 erfasst. 13. Firmenwerte Die Zusammensetzung und die Entwicklung der Firmenwerte sind dem Punkt (12) Konzernanlagenspiegel zu entnehmen. Zum Bilanzstichtag setzen sich die Firmenwerte wie folgt zusammen: T€ 31.12.2024 31.12.2023 STRABAG Köln (N+W) 131.118 131.118 Tschechien (S+O) 72.233 73.580 STRABAG Polen (S+O) 61.473 60.560 STRABAG Köln (S+O) 61.105 61.105 ELCO-Gruppe (I+S) 52.574 0 STRABAG PFS Deutschland (I+S) 39.650 39.650 Bockholdt GmbH (I+S) 29.029 29.029 STRABAG PFS International (I+S) 27.763 14.682 Deutschland (diverse CGUs; N+W) 22.679 22.679 Österreich (diverse CGUs; S+O) 22.600 22.600 Ed. Züblin AG (N+W) 17.057 17.057 Baustoffe (diverse CGUs; S+O) 9.077 9.209 Sonstige 9.435 9.469 Firmenwerte 555.793 490.738 Der Vergleich der Buchwerte mit den erzielbaren Beträgen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) ergab einen Abwertungsbedarf von T€ 0 (2023: T€ 7.454), der im Posten Abschreibungen ausgewiesen ist. Der erzielbare Betrag der wertgeminderten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beträgt T€ 0 (2023: T€ 13.724). Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) entspricht deren beizulegenden Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Cost to Sell). Die erforderlichen Abschreibungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Vorjahr betrafen ausschließlich den Firmenwert, andere Vermögenswerte der CGUs mussten nicht abgeschrieben werden. Hinsichtlich der Bewertungsmethodik wird auf den Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte“ verwiesen. Es handelt sich um eine Level-3-Bewertung. Zur Sensitivitätsanalyse für die Firmenwerte insgesamt verweisen wir auf unsere Angaben im Abschnitt „Schätzungen – (a) Werthaltigkeit der Firmenwerte“. Die wesentlichen Annahmen bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags sind für die signifikanten Firmenwerte in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst. Bei den angeführten CGUs gibt es keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Firmenwert am Methodik Detailplanungs- zeitraum Wachstums- rate Abzinsungssätze nach Steuern T€ 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 STRABAG Köln (N+W) 131.118 FV less cost of disposal (Level 3) [2023: FV less cost of disposal (Level 3)] 4 (2023: 4) 0 (2023: 0) 8,71 % (2023: 9,25 %) Tschechien (S+O) 72.233 FV less cost of disposal (Level 3) [2023: FV less cost of disposal (Level 3)] 4 (2023: 4) 0 (2023: 0) 9,44 % (2023: 10,20 %) STRABAG Polen (S+O) 61.473 FV less cost of disposal (Level 3) [2023: FV less cost of disposal (Level 3)] 4 (2023: 4) 0 (2023: 0) 11,20 % (2023: 11,01 %) STRABAG Köln (S+O) 61.105 FV less cost of disposal (Level 3) [2023: FV less cost of disposal (Level 3)] 4 (2023: 4) 0 (2023: 0) 9,86 % (2023: 9,89 %) Es wird ein Discounted-Cashflow-Verfahren nach anerkannten Methoden angewendet, wobei die Prognose der Cashflows aufgrund von Erfahrungswerten des Managements ermittelt wird. Die für die Bestimmung des erzielbaren Betrags wesentlichen Annahmen sind die zukünftigen Cashflows sowie die Kapitalkostensätze. Das Management hält keine Änderung der wesentlichen Annahmen für möglich, die dazu führen würde, dass der Buchwert der CGU, dem die oben angeführten wesentlichen Firmenwerte zugeordnet sind, den erzielbaren Betrag übersteigt. Die im Abschnitt „Schätzungen – (a) Werthaltigkeit der Firmenwerte“ beschriebenen Sensitivitätsanalysen führten in keinem der berechneten Fälle zu einem Abwertungsbedarf der oben angeführten wesentlichen Firmenwerte. 14. Rechte aus Konzessionsverträgen Seit 28.9.2018 ist STRABAG zu 100 % an der PANSUEVIA GmbH & Co. KG, Jettingen-Scheppach, beteiligt. Die Gesellschaft hat einen Konzessionsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland für die Planung, den Bau/Ausbau sowie die Finanzierung eines Abschnitts der Bundesautobahn A8 sowie die Erhaltung und den Betrieb eines Teilstücks der Bundes-autobahn A8 zwischen Ulm und Augsburg abgeschlossen. Als Gegenleistung kommt PANSUEVIA das Recht zu, auf der ca. 57 km langen Konzessionsstrecke für den Lkw-Verkehr einen jährlich anzupassenden Einheitsmautsatz je Kilometer zu verrechnen. Die Laufzeit des Konzessionsvertrags ist mit 30 Jahren festgelegt und endet somit am 30.6.2041. Die Entwicklung des Konzessionsrechts ist dem Punkt (12) Konzernanlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibung erfolgt leistungsabhängig auf Basis der geplanten Nutzung der Konzessionstrecke über die Laufzeit von 30 Jahren. Die jährlichen Mauteinnahmen werden als Umsatzerlöse erfasst. Dem Recht aus dem Konzessionsvertrag stehen variabel und fix verzinste Non-Recourse-Finanzierungen in Höhe von T€ 325.617 (2023: T€ 339.847) gegenüber, die gemäß ihrer Fristigkeit in den kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten sind. Die daraus resultierenden Zinsaufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Zur Absicherung des Zinsrisikos aus der variablen Verzinsung wurden Zinsswap-Vereinbarungen abgeschlossen, die die Voraussetzungen für eine Darstellung als Cashflow Hedge erfüllen. Die Wertänderungen der Zinsswaps werden daher im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. 15. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Die Zusammensetzung und die Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte sind dem Punkt (12) Konzernanlagenspiegel zu entnehmen. Für sonstige immaterielle Vermögenswerte wurden im Berichtsjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2024 sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von T€ 18.960 (2023: T€ 17.135) angefallen, die im Aufwand erfasst wurden. 16. Sachanlagen Die Zusammensetzung und die Entwicklung der Sachanlagen sind dem Punkt (12) Konzernanlagenspiegel zu entnehmen. Für Sachanlagen wurden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Leasingverhältnisse Leasingnehmer Die Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ist dem Punkt (12) Konzernanlagenspiegel zu entnehmen. Die Mittelabflüsse aus Leasingverhältnissen setzen sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen: T€ 31.12.2024 31.12.2023 Zinsen von Leasingverhältnissen 9.664 7.630 Tilgung von Leasingverhältnissen 67.864 63.052 Variable Leasingzahlungen 7.469 7.485 Zahlungen für kurzfristige Gerätemieten 194.298 203.805 Zahlungen für sonstige kurzfristige Leasingverhältnisse 6.498 7.605 Summe Leasingzahlungen 285.793 289.577 In untergeordnetem Umfang vermietet der STRABAG SE-Konzern auch Büroflächen an Fremde und tritt damit als Leasinggeber auf. Dies betrifft insbesondere die Liegenschaft TECH GATE VIENNA in Wien. Die jährlichen Mieterträge betragen T€ 2.475 (2023: T€ 2.445) und sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der Buchwert der Immobilie beträgt zum 31.12.2024 T€ 60.019 (2023: T€ 62.088) und ist unter den Sachanlagen (Grundstücke und Bauten) erfasst. Die Mieterträge im nächsten Jahr und den folgenden fünf Jahren werden etwa konstant bleiben. Sämtliche Mietverhältnisse sind als Operating Leases zu klassifizieren. Verfügungsbeschränkungen/Erwerbsverpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen T€ 110.005 (2023: T€ 85.769) an Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sachanlagen, die noch nicht im Konzernabschluss berücksichtigt sind. Für Anlagevermögen bestanden im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine Verfügungsbeschränkungen. 17. Investment Property Das Leistungsspektrum von STRABAG umfasst auch die langfristige, strategische Bestandshaltung von Immobilien (STRABAG Hold Estate). Damit wird der Full-Life Cycle von Gebäuden abgedeckt. Dabei stehen Investments in den Assetklassen Büros, Wohnen, Hotel und gemischt genutzte Quartiersimmobilien im Fokus. Das Immobilien Portfolio wird aktuell durch den Ankauf von Neubauprojekten und Redevelopments in Deutschland, Österreich, Benelux und den CEE Ländern aufgebaut. Das Ziel ist die Sicherung des Werterhalts bzw. Wertsteigerung der Immobilien. Bei allen Ankäufen wird auf die Einhaltung der ESG-Kriterien und der Taxonomievorgaben geachtet. Die Entwicklung des Investment Property stellt sich wie folgt dar: Investment Property zum 31.12.2024 T€ Grundstücke und Bauten Geleistete Anzahlungen Gesamt Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 1.1.2024 153.180 0 153.180 Währungsdifferenzen -28 0 -28 Zugänge 88.919 116.643 205.562 Abgänge 130.871 0 130.871 Stand am 31.12.2024 111.200 116.643 227.843 Kumulierte Abschreibungen Stand am 1.1.2024 116.226 0 116.226 Zugänge 1.837 0 1.837 Abgänge 112.522 0 112.522 Stand am 31.12.2024 5.541 0 5.541 Buchwert am 31.12.2024 105.659 116.643 222.302 Investment Property zum 31.12.2023 T€ Grundstücke und Bauten Gesamt Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 1.1.2023 137.445 137.445 Währungsdifferenzen -38 -38 Zugänge 15.773 15.773 Stand am 31.12.2023 153.180 153.180 Kumulierte Abschreibungen Stand am 1.1.2023 134.612 134.612 Zugänge -18.386 -18.386 Stand am 31.12.2023 116.226 116.226 Buchwert am 31.12.2023 36.954 36.954 Im Geschäftsjahr 2024 wurde das Immobilienportfolio um ein Bürogebäude in Rumänien und 2 Hotels in Wien und Köln erweitert. Weiters wurde der Kaufvertrag für ein vermietetes Bürogebäude in Frankfurt abgeschlossen und der Kaufpreis dafür entrichtet. Die Übergabe erfolgte erst am 1.1.2025. Die Kaufpreiszahlung wird als geleistete Anzahlung dargestellt. Zum 31.12.2024 beträgt der beizulegende Zeitwert des Investment Property T€ 238.769 (2023: T€ 45.467). Der beizulegende Zeitwert von unbebauten Grundstücken wurde mit auf dem Markt beobachtbaren Preisen angesetzt. Für die Immobilienprojekte erfolgte die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts durch Diskontierung der Nettozahlungsmittelzuflüsse anhand anerkannter Bewertungsverfahren. Die budgetierten Zahlungszuflüsse werden vom Management basierend auf Entwicklungen in der Vergangenheit und zukünftigen Entwicklungen bestimmt. Die verwendeten Kapitalkostensätze werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Dabei wird den unterschiedlichen Risikoprofilen in den einzelnen Ländern Rechnung getragen. Die Eigenkapitalsätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionärskreise. Die verwendeten Fremdkapitalsätze stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen von Vergleichsunternehmen dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Die Ergebnisse der Discounted-Cashflow-Methode werden durch die am Markt beobachtbaren An- und Verkaufsfaktoren plausibilisiert. Die Bewertungsmethoden sind als Level 3 zu klassifizieren und bauen auf Daten auf, die auch auf nicht auf dem Markt beobachtbaren Werten beruhen. Die Mieterlöse aus Investment Property beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf T€ 5.464 (2023: T€ 10.700), denen direkte betriebliche Aufwendungen in Höhe von T€ 2.516 (2023: T€ 8.491) gegenüberstanden. Aufgrund der Erweiterung des Hold Estate Portfolios werden die Mieterträge im nächsten Jahr und den folgenden fünf Jahren ansteigen; Mieterträge aus bestehenden Projekten werden in etwa konstant bleiben. Im Geschäftsjahr sind wie im Vorjahr keine direkten Aufwendungen aus nicht vermietetem Investment Property angefallen. Es wurden Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 0) sowie Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von T€ 222 (2023: T€ 0) verzeichnet. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Zuschreibungen in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 18.500) vorgenommen. 18. Equity-Beteiligungen T€ 2024 2023 Buchwert am 1.1. 541.026 411.172 Konsolidierungskreisänderungen 0 2.104 Zuerwerbe/Zuschüsse 17.886 120.050 Erträge und Aufwendungen aus Equity-Beteiligungen 37.133 46.047 Erhaltene Ausschüttungen -49.467 -37.518 Kapitalrückzahlungen -12.511 -3.000 Anteiliges sonstiges Ergebnis -3.573 -2.739 Korrektur für nicht im Equity-Buchwert erfasste Erträge und Aufwendungen -4.823 4.910 Buchwert am 31.12. 525.671 541.026 Zum 31.12. sind Rückstellungen in Höhe von T€ 4.000 (2023: T€ 9.044) sowie Wertberichtigungen von Forderungen in Zusammenhang mit Equity-Beteiligungen in Höhe von T€ 10.477 (2023: T€ 10.256) erfasst. Die ergebniswirksame Veränderung der Rückstellungen ist in den Erträgen bzw. Aufwendungen aus Equity-Beteiligungen erfasst. Angaben zu assoziierten Unternehmen Die Holcim Cement CE Holding GmbH, Wien, stellt ein wesentliches assoziiertes Unternehmen dar. Der Kapital- und Stimmrechtsanteil des Konzerns beträgt 30 %. Das Unternehmen wird nach der Equity-Methode bilanziert. Wir verweisen auf Punkt (39) Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen. Die nachstehenden Finanzinformationen beziehen sich auf den nach IFRS aufgestellten Konzernjahresabschluss. T€ 2024 2023 Umsatzerlöse 343.369 308.075 Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 38.981 42.328 Sonstiges Ergebnis -8.077 -13.945 Gesamtergebnis 30.904 28.383 davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehend -87 -69 davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehend 30.991 28.452 31.12.2024 31.12.2023 Langfristige Vermögenswerte 540.535 551.205 Kurzfristige Vermögenswerte 143.604 128.722 Langfristige Schulden -146.545 -148.165 Kurzfristige Schulden -162.910 -144.764 Nettovermögen 374.684 386.998 davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehend 3.922 4.008 davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehend 370.762 382.990 Die dargestellten Finanzinformationen lassen sich wie folgt zum Equity-Buchwert der Holcim Cement CE Holding GmbH im Konzernabschluss überleiten: T€ 2024 2023 Anteil des Konzerns am Nettovermögen am 1.1. 114.896 114.890 Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 11.530 12.538 Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis -2.233 -4.003 Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis 9.297 8.535 Erhaltene Dividenden -12.965 -8.529 Anteil des Konzerns am Nettovermögen am 31.12. 111.228 114.896 Firmenwert 87.084 87.084 Equity-Buchwert am 31.12. 198.312 201.980 Ein weiteres wesentliches assoziiertes Unternehmen ist die CMBlu Energy AG, Alzenau. Der STRABAG SE-Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 weitere 16,92 % Anteile erworben, sodass der Kapitalanteil des Konzerns am Stichtag insgesamt 31,21 % beträgt. Zusätzlich hat STRABAG ein Entsendungsrecht für ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Im Zuge des Anteilserwerbs wurden den anderen Gesellschaftern Call-Optionen eingeräumt. STRABAG hat daher Anfang 2025 5,85 % der Anteile zu Anschaffungskosten wieder verkauft. Die nachstehenden Finanzinformationen beziehen sich auf den vorläufigen IFRS-Abschluss der Gesellschaft. T€ 2024 2023 Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -33.240 -31.795 Sonstiges Ergebnis -69 24 Gesamtergebnis -33.309 -31.771 davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehend 0 0 davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehend -33.333 -31.771 31.12.2024 31.12.2023 Langfristige Vermögenswerte 18.082 9.674 Kurzfristige Vermögenswerte 66.059 106.809 Langfristige Schulden -7.413 -8.747 Kurzfristige Schulden -7.500 -4.473 Nettovermögen 69.228 103.263 davon: nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehend 0 0 davon: den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehend 69.228 103.263 Die dargestellten Finanzinformationen lassen sich wie folgt zum Equity-Buchwert der CMBlu Energy AG im Konzernabschluss überleiten: T€ 2024 2023 Anteil des Konzerns am Nettovermögen am 1.1. 15.190 0 Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -5.259 -779 Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis -21 0 Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis -5.280 -779 Verwässerung Anteile -432 0 Zuerwerb von Anteilen 12.127 15.969 Anteil des Konzerns am Nettovermögen am 31.12. 21.605 15.190 Firmenwert 90.221 84.030 Equity-Buchwert am 31.12. 111.826 99.220 Die folgende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Buchwert und den Konzernanteil am Gewinn und am sonstigen Ergebnis der assoziierten Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind: T€ 2024 2023 Summe der Equity-Buchwerte am 31.12. 97.907 104.566 Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 11.655 30.602 Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis 250 1.837 Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis 11.905 32.439 Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen Die folgende Tabelle gliedert in aggregierter Form den Buchwert und den Konzernanteil am Gewinn und am sonstigen Ergebnis der Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die einzeln unwesentlich sind: T€ 2024 2023 Summe der Equity-Buchwerte am 31.12. 117.626 135.260 Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 19.207 3.686 Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis -1.569 -573 Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis 17.638 3.113 Angaben zu kumulierten Verlusten von Equity-Beteiligungen Anteilige Verluste aus Equity-Beteiligungen von T€ 3.914 (2023: T€ 4.845) wurden nicht ergebniswirksam erfasst, da die Buchwerte dieser Beteiligungen bereits T€ 0 betragen. Angaben zu Arbeitsgemeinschaften Im Konzern werden Bau-Arbeitsgemeinschaften als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert und deren Ergebnisse im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2024 enthält die nachstehende Tabelle die in Bezug auf die Leistung zehn größten Arbeitsgemeinschaften. Arbeitsgemeinschaften Anteil in % ARGE A1 DAMMER BERGE, Niederlande (DAM) 50,00 ARGE ALLIANZ CAMPUS STUTTGART VAIHINGEN, Deutschland (CAMP) 50,00 ARGE FLUGHAFENTUNNEL, Deutschland (FHT) 65,00 ARGE TUNNEL IBBENBÜREN, Deutschland (IBBE) 50,00 ARGE U2 17-21, Österreich (U2) 50,00 ARGE U5 OST LOS 1, Deutschland (U5L1) 50,00 ARGE U5-OST HAMBURG LOS2, Deutschland (U5L2) 70,00 ARGE US-KLINIK WEILERBACH, Deutschland (WEIL) 75,00 BAU-ARGE ÖPP BAB A49 SLW, Deutschland (A49) 50,00 COMBINATIE HEREPOORT VOF, Niederlande (HER) 42,10 Die Finanzinformationen zu diesen Arbeitsgemeinschaften für das Geschäftsjahr 2024 sind jeweils zu 100 % und vor Konsolidierung sowie zu allenfalls von der Arge-Bilanz abweichenden Bewertungsansätzen dargestellt. T€ Umsatzerlöse Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte davon liquide Mittel Kurzfristige Schulden WEIL 181.091 38 70.754 38.185 70.792 A49 188.679 3.294 787.106 51.011 790.400 CAMP 150.042 0 45.312 32.594 45.312 U5L2 82.722 5.840 39.214 38.902 45.054 DAM 120.391 2.326 670 153 2.996 FHT 89.932 2.832 526.343 47.567 529.175 U2 111.593 17.358 37.183 2.081 54.541 U5L1 93.445 90 43.412 15.038 43.502 IBBE 67.303 15.678 7.143 5.947 22.821 HER 67.195 69 7.811 1.624 7.880 Im Geschäftsjahr 2024 sind aus den oben genannten Arbeitsgemeinschaften im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen unter den Gewinnen aus Arbeitsgemeinschaften T€ 76.172 und unter den Verlusten aus Arbeitsgemeinschaften inklusive Drohverluste T€ 17.274 ausgewiesen. Die Finanzinformationen zu diesen Arbeitsgemeinschaften für das Geschäftsjahr 2023 sind jeweils zu 100 % und vor Konsolidierung sowie zu allenfalls von der Arge-Bilanz abweichenden Bewertungsansätzen dargestellt. T€ Umsatzerlöse Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte davon liquide Mittel Kurzfristige Schulden WEIL 130.743 41 35.568 7.148 35.609 A49 199.983 5.229 645.654 90.479 650.883 CAMP 127.944 0 39.043 27.125 39.043 U5L2 3.980 41 15.457 8.888 15.498 DAM 125.986 2.666 431 20 3.097 FHT 94.537 6.602 382.733 18.316 389.335 U2 98.831 12.604 23.867 1.184 36.471 U5L1 25.439 1 15.056 2.983 15.057 IBBE 49.759 14.084 7.835 54 21.919 HER 81.529 187 833 3.114 1.020 Im Geschäftsjahr 2023 sind aus den oben genannten Arbeitsgemeinschaften im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen unter den Gewinnen aus Arbeitsgemeinschaften T€ 36.601 und unter den Verlusten aus Arbeitsgemeinschaften inklusive Drohverluste T€ 37.623 ausgewiesen. Die Leistungsbeziehungen zu Arbeitsgemeinschaften stellen sich im Geschäftsjahr wie folgt dar: T€ 2024 2023 Erbrachte Lieferungen und Leistungen 947.783 1.025.947 Erhaltene Lieferungen und Leistungen 35.286 31.441 Forderungen am 31.12. 455.494 389.333 Verbindlichkeiten am 31.12. 400.047 325.912 19. Sonstige Anteile an Unternehmen Die sonstigen Anteile an Unternehmen enthalten Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie sonstige Beteiligungen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht konsolidiert bzw. at-equity in den Konzernabschluss einbezogen werden. Detaillierte Informationen zu den Konzernbeteiligungen (Anteile von mehr als 20 %) sind der Beteiligungsliste, die im Jahresfinanzbericht enthalten ist, zu entnehmen. Die Entwicklung der sonstigen Anteile an Unternehmen im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar: T€ Stand am 1.1.2024 Währungsdifferenzen Konsolidierungskreisänderungen Zugänge Umgliederungen Abgänge Zu- bzw. Abschreibungen Stand am 31.12.2024 Anteile an verbundenen Unternehmen 96.430 -138 4.033 15.614 97 -2.657 -8.170 105.209 Beteiligungen 122.150 -188 11 14.887 -97 -3.918 -6.288 126.557 Sonstige Anteile an Unternehmen 218.580 -326 4.044 30.501 0 -6.575 -14.458 231.766 Die Entwicklung der sonstigen Anteile an Unternehmen im Vorjahr stellt sich wie folgt dar: T€ Stand am 1.1.2023 Währungsdifferenzen Konsolidierungskreisänderungen Zugänge Umgliederungen Abgänge Zu- bzw. Abschreibungen Stand am 31.12.2023 Anteile an verbundenen Unternehmen 92.929 -827 11.605 6.380 0 -10.274 -3.383 96.430 Beteiligungen 105.072 498 4.118 11.771 0 -699 1.390 122.150 Sonstige Anteile an Unternehmen 198.001 -329 15.723 18.151 0 -10.973 -1.993 218.580 20. Latente Steuern Die in der Bilanz ausgewiesenen Steuerabgrenzungen auf temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen im IFRS-Konzernabschluss und den jeweiligen steuerlichen Wertansätzen sowie Verlustvorträgen entwickelten sich wie folgt: T€ Stand am 1.1.2024 Währungs- differenzen Konsolidie- rungskreis- änderungen Sonstige Veränderungen Stand am 31.12.2024 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 77.076 23 -24 -7.989 69.086 Finanzanlagen 13.408 -1 0 -3.134 10.273 Vorräte 38.981 -233 -163 3.339 41.924 Forderungen und sonstige Vermögenswerte 100.486 -768 -510 -48.171 51.037 Rückstellungen 220.450 -19 -524 26.276 246.183 Verbindlichkeiten 16.419 -2.992 -114 3.445 16.758 Österreich - offene Siebtel 52.469 0 0 10.135 62.604 Steuerliche Verlustvorträge 10.416 0 0 394 10.810 Aktive latente Steuern 529.705 -3.990 -1.335 -15.705 508.675 Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde -419.975 0 0 31.431 -388.544 Saldierte aktive latente Steuern 109.730 -3.990 -1.335 15.726 120.131 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -101.952 476 35 2.457 -98.984 Finanzanlagen -14.302 0 0 -5.189 -19.491 Vorräte -50.816 -123 0 18.974 -31.965 Forderungen und sonstige Vermögenswerte -419.950 2.669 550 -23.210 -439.941 Rückstellungen -5.569 98 0 -12.610 -18.081 Verbindlichkeiten -64.052 124 20 1.482 -62.426 Passive latente Steuern -656.641 3.244 605 -18.096 -670.888 Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde 419.975 0 0 -31.431 388.544 Saldierte passive latente Steuern -236.666 3.244 605 -49.527 -282.344 Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden insoweit aktiviert, als diese wahrscheinlich mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können. Dabei wird auf einen Planungszeitraum von fünf Jahren abgestellt. Für die Steuergruppe der STRABAG SE, Österreich, wurden keine latenten Steuern auf Verlustvorträge angesetzt, da die noch offenen Siebtelabschreibungen vorrangig genutzt werden. Gemäß dem österreichischen Körperschaftsteuergesetz müssen steuerwirksame Abschreibungen auf Beteiligungen auf sieben Jahre verteilt geltend gemacht werden. Die vorliegende Steuerplanung für die STRABAG SE-Gruppe für die nächsten fünf Jahre dokumentiert die Verwertbarkeit der angesetzten Siebtelabschreibungen. Am 31.12.2024 bestanden Differenzen von T€ 1.099.276 (2023: T€ 1.086.560) zwischen dem Buchwert und im Konzern erfassten Eigenkapital von Tochterunternehmen. Daraus wurden keine latenten Steuern angesetzt, da STRABAG die Veräußerung sowie die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmt. STRABAG kann also die Auflösung der temporären Differenzen steuern. Der Vorstand geht davon aus, dass es auf absehbare Zeit keine Auflösungen geben wird. Auf Basis der von der OECD entwickelten Regelungen zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung wurde am 22.12.2022 die EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung verabschiedet. Die Umsetzung in lokales Recht ist in Österreich mit dem Mindestbesteuerungsgesetz erfolgt, das erstmals für das Geschäftsjahr 2024 anwendbar ist. STRABAG SE ist daher verpflichtet für ihre Tochterunternehmen in Jurisdiktionen, in denen der nach Pillar II ermittelte effektive Steuersatz kleiner als 15 % ist, eine Ergänzungssteuer abzuführen, insoweit nicht in den betroffenen Jurisdiktionen selbst eine Ergänzungssteuer erhoben wird. Der STRABAG SE-Konzern ist mit Ungarn, Bulgarien, Montenegro, Bosnien und den Vereinigten Arabischen Emiraten in Ländern mit einem Nominalsteuersatz von unter 15 % tätig. Mit Ausnahme von Montenegro und Bosnien haben diese Länder eine lokale Ergänzungssteuer eingeführt, woraus sich nur geringfügige Ergänzungssteuerbeträge ergeben haben, die in den lokalen Jahresabschlüssen berücksichtigt wurden. Der Großteil des operativen Geschäfts wird aber in Ländern mit höheren Steuersätzen (insbesondere Deutschland und Österreich) erbracht. Aufgrund einer vorläufigen Analyse der Steueraufwendungen und Ergebnisse der Konzerngesellschaften war für das Geschäftsjahr 2024 keine Rückstellung für Steueraufwendungen aus den Pillar II-Regelungen im Konzernabschluss zu erfassen. Gemäß den Vorgaben des IAS 12 wird die Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern aufgrund Pillar II angewendet. In Bezug auf die latenten Steuern können diese für Pillar II-Zwecke nur unter der Voraussetzung, dass die aktiven und passiven Steuerlatenzen in den Finanzkonten aller Geschäftseinheiten in einem Steuerhoheitsgebiet für das Übergangsjahr nachweislich erfasst oder in einem Abschluss offengelegt wurden, berücksichtigt werden. In der nachfolgenden Tabelle sind daher sämtliche nicht angesetzte latente Steuern auf Verlustvorträge bzw. temporäre Differenzen dargestellt. Mangels Umkehr der latenten Steuern in den nächsten fünf Jahren wurde im Konzernabschluss eine Wertberichtigung auf diese Verlustvorträge und Standunterschiede vorgenommen. Bei der Ermittlung der Wertberichtigung wurde berücksichtigt, dass Verlustvorträge in Projektgesellschaften mit nur noch eingeschränkter Geschäftstätigkeit in Folgejahren bestehen, sowie aufgrund von steuerwirksamen Beteiligungsabschreibungen in der Beteiligungskette Verlustvorträge mehrfach erfasst sind und deren Nutzung zu steuerwirksamen Zuschreibungen führen würde. Von den nicht aktivierten Verlustvorträgen sind T€ 2.919.592 (2023: T€ 2.632.108) unbeschränkt nutzbar. Nicht aktivierte Verlustvorträge in Höhe von T€ 189.843 (2023: T€ 260.625) können theoretisch bis zu 20 Jahre (2023: 20 Jahre) genutzt werden. Die nicht angesetzten latenten Steuern stellen sich wie folgt dar: 31.12.2024 31.12.2023 mangels Nutzbarkeit in der Zukunft nicht angesetzte T€ Verlust- vorträge Latente Steuer Temporäre Differenzen Latente Steuer Latente Steuer gesamt Verlust- vorträge Latente Steuer Temporäre Differenzen Latente Steuer Latente Steuer gesamt Österreich 1.365.471 314.043 0 0 314.043 1.231.924 283.342 0 0 283.342 Österreich - offene Siebtel 272.097 62.582 0 0 62.582 372.542 85.685 0 0 85.685 Chile 463.365 125.109 190.083 51.322 176.431 424.840 114.706 119.642 32.304 147.010 Niederlande 216.879 55.955 2.611 674 56.629 211.760 54.633 26.878 6.934 61.567 Kanada 168.593 44.677 16.402 4.347 49.024 84.388 22.363 55.873 14.806 37.169 Schweden 149.563 30.810 0 0 30.810 159.562 32.870 6.267 1.291 34.161 Dänemark 146.217 32.168 52.251 11.495 43.663 138.226 30.410 53.001 11.660 42.070 Deutschland 115.760 38.569 30.447 9.385 47.954 113.751 18.001 34.828 10.736 28.737 Deutschland - Gewerbesteuer 95.171 14.276 0 0 14.276 87.333 13.100 0 0 13.100 Ungarn 108.353 9.752 7.135 642 10.394 103.732 9.336 104.141 9.373 18.709 Schweiz 74.780 13.460 0 0 13.460 80.241 14.443 0 0 14.443 Slowakei 71.473 17.124 19.906 4.566 21.690 68.550 14.396 20.434 4.291 18.687 Italien 51.333 12.320 57.269 13.745 26.065 53.996 12.959 71.668 17.200 30.159 Belgien 50.951 12.738 3.216 804 13.542 50.311 12.578 5.590 1.398 13.976 Russland 0 0 0 0 0 39.863 7.973 16.791 3.358 11.331 Großbritannien 0 0 0 0 0 15.505 3.876 0 0 3.876 Sonstige 31.527 5.803 380.670 72.794 78.597 28.751 5.307 350.627 67.982 73.289 3.381.533 789.386 759.990 169.774 959.160 3.265.275 735.978 865.740 181.333 917.311 21. Vorräte T€ 31.12.2024 31.12.2023 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 270.691 264.494 Fertige Bauten 363.660 167.644 Unfertige Bauten 424.423 341.019 Unbebaute Grundstücke 405.447 421.005 Fertige und unfertige Erzeugnisse und Waren 26.806 27.643 Geleistete Anzahlungen 61.043 34.234 Vorräte 1.552.070 1.256.039 Für qualifizierte Vermögenswerte wurden Fremdkapitalzinsen in Höhe von T€ 986 (2023: T€ 694) aktiviert. 22. Forderungen aus Konzessionsverträgen STRABAG besitzt 100 % an der ungarischen M5-Autobahnkonzessionsgesellschaft AKA Alföld Koncessziós Autópálya Zrt., Budapest (AKA). Im Konzessionsvertrag mit dem ungarischen Staat verpflichtete sich AKA zur Entwicklung, Planung und Finanzierung sowie zum Bau und Betrieb der Autobahn M5. Die Autobahn selbst steht im Eigentum des Staats; auch sämtliche Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge für den Betrieb sind nach Ablauf des Konzessionszeitraums unentgeltlich an den Staat zu übergeben. AKA erhält als Gegenleistung laufend eine verkehrsunabhängige Availability Fee des ungarischen Staats für die Zurverfügungstellung der Autobahn. Das Betreiberrisiko durch Sperren der Autobahn und die Nichteinhaltung von vertraglich festgelegten Fahrbahnkriterien trägt AKA. Die Strecke beträgt insgesamt 156,5 km und wurde in drei Phasen errichtet. Der Konzessionszeitraum läuft bis 2031. Eine einmalige Verlängerung von bis zu 17,5 Jahren ist möglich. Sämtliche erbrachten Leistungen aus diesem Konzessionsvertrag werden unter dem gesonderten Posten Forderungen aus Konzessionsverträgen erfasst. Die Forderungen sind mit dem Barwert der vom Staat zu leistenden Vergütungen angesetzt. Die jährlichen Aufzinsungsbeträge werden in den Umsatzerlösen erfasst. Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung von Zinsausgleichszahlungen des ungarischen Staats, womit der Staat das Zinsrisiko aus der Finanzierung der AKA trägt. Diese Zinsausgleichszahlungen stellen ein gesondertes Sicherungsgeschäft (Zinsswap) dar. Die Darstellung erfolgt als Cashflow Hedge, womit die Wertänderungen des Zinsswaps im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst werden. Die Finanzierung wurde im Juni 2024 zur Gänze rückgeführt, damit ist auch die Verpflichtung zur Zinsausgleichszahlung entfallen und der Zinsswap ausgelaufen. Die Zinsaufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. 23. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten Die Vertragsvermögenswerte umfassen die Vergütungsansprüche aus Bauaufträgen von Kund:innen sowie aus Projektentwicklungsleistungen für die am Stichtag bereits erbrachten Leistungen. Übersteigen die hierauf erhaltenen Anzahlungen den Vergütungsanspruch, erfolgt der Ausweis unter Vertragsverbindlichkeiten. Die Vertragssalden setzen sich wie folgt zusammen: T€ 31.12.2024 31.12.2023 Vertragsvermögenswerte brutto 7.098.423 7.643.852 hierauf erhaltene Anzahlungen -5.861.328 -6.360.348 Vertragsvermögenswerte 1.237.095 1.283.504 Vertragsverbindlichkeiten brutto -8.976.428 -8.379.871 hierauf erhaltene Anzahlungen 10.516.159 9.715.708 Vertragsverbindlichkeiten 1.539.731 1.335.837 Im Geschäftsjahr 2024 wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 1.161.336 (2023: T€ 1.101.805) erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Zum 31.12.2024 bestehen noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen aus Bauaufträgen von Kund:innen und Projektentwicklungen (Auftragsbestand) in Höhe von T€ 20.671.871 (2023: T€ 18.938.369). Die Realisierung der Umsatzerlöse aus diesen Leistungsverpflichtungen wird mit T€ 10.185.926 (2023: T€ 9.968.076) im folgenden Geschäftsjahr und mit T€ 10.485.946 (2023: T€ 8.970.293) innerhalb der nächsten vier Geschäftsjahre erwartet. Im Geschäftsjahr wurden keine Kosten der Vertragsanbahnung bzw. Vertragserfüllung als gesonderte Vermögenswerte aktiviert. Branchenüblich steht der Auftraggeberschaft zur Sicherstellung ihrer vertraglichen Ansprüche der Einbehalt von Rechnungsbeträgen zur Verfügung. Diese Einbehalte werden jedoch in der Regel durch Besicherungen (Bank- oder Konzerngarantien) abgelöst. Zu den Vertragsvermögenswerten bzw. -verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt „Schätzungen – (c) Umsatzrealisierung aus Bauaufträgen von Kund:innen und Projektentwicklungen“. 24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2024 31.12.2023 T€ Gesamt davon kurzfristig Gesamt davon kurzfristig Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.420.252 1.420.252 1.365.315 1.365.315 Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften 325.025 325.025 255.712 255.712 Geleistete Anzahlungen für Subunternehmer:innen 0 0 72.274 72.274 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.745.277 1.745.277 1.693.301 1.693.301 Die geleisteten Anzahlungen für Subunternehmer:innen werden ab dem Geschäftsjahr 2024 unter den kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. 25. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2024 31.12.2023 T€ Gesamt davon kurzfristig davon langfristig Gesamt davon kurzfristig davon langfristig Wertpapiere 28.433 10 28.423 27.359 0 27.359 Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 108.861 106.728 2.133 110.663 107.343 3.320 Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 150.894 80.260 70.634 135.099 71.095 64.004 Übrige finanzielle Vermögenswerte 313.934 78.853 235.081 306.804 82.335 224.469 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 602.122 265.851 336.271 579.925 260.773 319.152 In den langfristigen übrigen finanziellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Finanzierungsforderungen im Zusammenhang mit Bau- und Konzessionsprojekten, Derivate zu Sicherungszwecken sowie die Vermögenswerte aus der Überdeckung des Planvermögens aus den Pensionsverpflichtungen Schweiz enthalten. 26. Liquide Mittel T€ 31.12.2024 31.12.2023 Wertpapiere 0 26 Kassenbestand 644 945 Guthaben bei Kreditinstituten 3.723.051 3.449.651 Liquide Mittel 3.723.695 3.450.622 27. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum 31.12.2024 € 118.221.982,00 und ist in 118.221.979 auf Inhaber lautende Stückaktien und drei Namensaktien geteilt. STRABAG SE hält zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien. In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom 16.6.2023 wurde eine Reihe von Kapitalmaßnahmen beschlossen, um den Anteil der Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ von 27,8 % auf unter 25 % zu reduzieren. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist auf der Homepage der STRABAG SE unter www.strabag.com verfügbar. Die diesbezüglichen Kapitalmaßnahmen sind – zusammengefasst – nachfolgend dargestellt: Kapitalerhöhung (Kapitalberichtigung) aus Gesellschaftsmitteln Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von € 102.600.000,00 um € 1.900.000.000,00 auf € 2.002.600.000,00 aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien erhöht. Ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zweck der Einstellung in die nicht gebundenen Kapitalrücklagen Das Grundkapital der Gesellschaft nach der Kapitalberichtigung in Höhe von € 2.002.600.000,00 wurde um € 996.620.004,30 auf € 1.005.979.995,70 zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen der Gesellschaft herabgesetzt („Kapitalherabsetzung zur Einstellung in nicht gebundene Rücklagen“). Ordentliche Kapitalherabsetzung mit der Wahlmöglichkeit einer Zeichnung von neuen Aktien mittels Sacheinlage der Ausschüttungsforderung Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von € 1.005.979.995,70 um € 903.379.995,70 zum Zweck der Rückzahlung des Herabsetzungsbetrags an die Aktionär:innen der Gesellschaft auf € 102.600.000,00 herabgesetzt („Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung“). Der aus der Kapitalherabsetzung entstehende Ausschüttungsanspruch in Höhe von € 9,05 je ausschüttungsberechtigter Stückaktie (der „Ausschüttungsanspruch“) konnte in bar oder nach Wahl jedes Aktionärs und jeder Aktionärin in neuen Aktien der Gesellschaft, die im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ausgegeben wurden, geleistet werden. Ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu € 24.955.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.955.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien), jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 (nachfolgend „Neue Aktien“), gegen Sacheinlagen aufzubringen durch Verzicht auf Ausschüttungsansprüche erhöht. Den Aktionär:innen wurde das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis wurde mit 1 : 4 (1 Neue Aktie für 4 bestehende Aktien) („Bezugsverhältnis“) und der Bezugspreis je Neuer Aktie mit € 36,20 („Bezugspreis“) festgesetzt. Die für den Bezug je einer Neuen Aktie aufzubringende Sacheinlage umfasst folglich 4 Ausschüttungsansprüche im Nominalbetrag von € 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie. Die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ wird vom russischen Geschäftsmann Oleg Deripaska kontrolliert. Aufgrund der EU-Sanktionen gegen Herrn Deripaska sind die Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ an der STRABAG SE und alle mit diesen Aktien verbundenen Rechte einschließlich Stimmrechte und Dividendenansprüche eingefroren. Daher stand MKAO „Rasperia Trading Limited“ kein Bezugsangebot für Neue Aktien in Bezug auf ihre 28.500.001 Stück Stammaktien zu. Die Bezugsfrist für die Wahl der Aktienvariante endete am 29.9.2023. Wie bereits vorab vertraglich zugesichert, wählten die Kernaktionäre – Familie Haselsteiner, UNIQA und Raiffeisen – die Aktienvariante. Darüber hinaus entschieden sich auch 26,4 % der Streubesitzaktionär:innen der STRABAG SE für den Erhalt Neuer Aktien. Somit haben 87,6 % des bezugsberechtigten Aktienbestands die Aktienvariante gewählt. Das entspricht einem Anteil von 60,9 % am Grundkapital der Gesellschaft. Im Konzernabschluss zum 31.12.2023 war daher lediglich der auf die Ausschüttungsvariante entfallende Kapitalherabsetzungsbetrag in Höhe T€ 337.864 als Eigenkapitalminderung und sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Im Zuge der ordentlichen Sachkapitalerhöhung im März 2024 wurden 15.621.982 Neue Aktien ausgegeben, wodurch das Grundkapital von € 102.600.000,00 um 15,2 % auf € 118.221.982,00 erhöht wurde. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals im Firmenbuch erfolgte am 21.3.2024. Mit diesem Datum kann die Erhöhung des Grundkapitals bilanziell erfasst werden Der Anteil der Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ konnte damit von 27,8 % auf 24,1 % reduziert werden. Die Auszahlung der Ausschüttung der Kapitalherabsetzung an den Streubesitz, die sich gegen die Aktienvariante entschieden hatten, wurde am 3.12.2024 abgeschlossen. Der auf die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ entfallende Betrag in Höhe von T€ 257.925 ist aufgrund der sanktionsrechtlichen Bestimmungen eingefroren und ist daher weiterhin unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Sämtliche in der Hauptversammlung am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalmaßnahmen sind mittlerweile rechtswirksam. MKAO „Rasperia Trading Limited“ (Rasperia) hatte gegen die beschlossenen Kapitalmaßnahmen ein Anfechtungsverfahren eingebracht. Nachdem das OLG Graz bereits die Berufung abgewiesen hatte, hat Rasperia den Obersten Gerichtshof schlussendlich nicht mehr angerufen. Damit ist das Anfechtungsverfahren rechtskräftig beendet. In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom 14.6.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung der Satzung in § 4 Abs 1 Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital um bis zu € 59.110.991,00 durch Ausgabe von bis zu 59.110.991 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen auch in mehreren Tranchen zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionär:innen zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionär:innen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt, (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Auf die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien darf rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als € 11.822.198,00, das entspricht rund 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft, entfallen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Beschlussfassung über die Aufhebung des gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 15.6.2012 bestehenden und nicht ausgenutzten bedingten Kapitals (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) zur Ausgabe von Aktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten und die Änderung der Satzung in § 4 Abs 7 Die zur Ausgabe von Finanzinstrumenten im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 15.6.2012 gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG beschlossene bedingte Kapitalerhöhung um bis zu € 50.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 Stück neuen Aktien der Gesellschaft wird aufgehoben. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot, als auch auf andere Art im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, und c) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu beschließen (1) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot als auch auf andere Art zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie von € 1,00 (= rechnerischer Anteil einer Aktie am Grundkapital) und einem höchsten Gegenwert je Aktie von höchstens € 43,00 zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Die wiederholte Ausnutzung der Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals übersteigen darf. Einen Erwerb kann der Vorstand beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. (2) Der Vorstand wird ermächtigt, bei einem Rückerwerb von auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gemäß Beschlusspunkt 1. auch das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, auszuschließen (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Ein Erwerb unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. (3) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. (4) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu wählen, auch einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionärinnen und Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist auf der Homepage der STRABAG SE unter www.strabag.com verfügbar. Pflichtangebot der Kernaktionäre Am 18.8.2022 haben die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und UNIQA Österreich Versicherungen AG der STRABAG SE mitgeteilt, als Bieter ein öffentliches (antizipatorisches) Pflichtangebot gemäß §§ 22 ff Übernahmegesetz zum Erwerb von sämtlichen ausstehenden, auf Inhaber lautende Stückaktien der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1), die sich nicht im Eigentum der Bieter oder mit den Bietern gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern befinden, zum Angebotspreis von € 38,94 pro STRABAG-Aktie zu erstatten. Das Angebot sollte auch zur Aufhebung der damals bestehenden Stimmrechtsbeschränkung der Bieter (und der gemeinsam mit ihnen vorgehenden Rechtsträger) auf insgesamt 26 % erfolgen, welche durch eine passive Kontrollerlangung wegen der europarechtlichen Sanktionsbeschränkungen von MKAO „Rasperia Trading Limited“ entstanden ist. STRABAG SE hat mit den Bietern des Pflichtangebots vereinbart, von den in das Angebot eingelieferten Aktien bis zu 10.260.000 Stück, das entspricht bis zu 10 % des Grundkapitals, zum selben Preis wie der Angebotspreis (€ 38,94) als eigene Aktien zu erwerben. Dafür musste am 31.12.2022 eine kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit in Höhe der maximalen theoretischen Erwerbsverpflichtung in Höhe von T€ 399.524 direkt von den Gewinnrücklagen abgesetzt werden. Mit Aktienkaufvertrag vom 9.2.2023 hat STRABAG SE tatsächlich 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,7 % am Grundkapital) zum Preis von insgesamt T€ 108.214 aufgrund dieser Vereinbarung erworben. Die zum 31.12.2022 direkt vom Eigenkapital abgesetzte theoretische Erwerbsverpflichtung in Höhe von T€ 291.310 wurde daher ergebnisneutral wieder rückgebucht. Sonstige Angaben Langfristiger wirtschaftlicher Erfolg ist das vorrangige Unternehmensziel der STRABAG-Gruppe in Verantwortung gegenüber den Eigentümer:innen, der Auftraggeberschaft, den Beschäftigten, Liefer- und Subunternehmen sowie der Gesellschaft insgesamt. Zielführendes Handeln, die frühzeitige Erkennung von Chancen und Risiken und deren verantwortungsbewusste Berücksichtigung sollen den Fortbestand des Unternehmens sichern und die Interessen der Aktionär:innen wahren. Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, achten das Management sowie die verantwortlichen Mitarbeiter:innen bei der Auswahl von Projekten auf ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken und beurteilen zudem Einzelrisiken vor dem Hintergrund des gesamten Unternehmensrisikos. Die angestrebte Konzerneigenkapitalquote wurde im Rahmen des Börsengangs der STRABAG SE im Oktober 2007 mit 20 % bis 25 % definiert. Die Eigenkapitalquote errechnet sich aus dem Buchwert des Eigenkapitals zum 31.12., dividiert durch die Bilanzsumme zum 31.12. Das Eigenkapital beinhaltet alle Teile des Eigenkapitals laut Bilanz: Grundkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen sowie nicht-beherrschende Anteile. Die Konzerneigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2024 34,1 % (2023: 32,2 %). Mit dieser Eigenkapitalausstattung kann die STRABAG-Gruppe auch vermehrt an Bieterprozessen für Public-Private-Partnership-Projekte (PPP) teilnehmen. Zum einen sind die finanziellen Mittel für die erforderliche Eigenkapitalbeteiligung vorhanden; zum anderen ist die mit PPP-Projekten verbundene Bilanzsummenverlängerung verkraftbar. Erhält die Gruppe den Zuschlag für große Einzelprojekte oder wird eine strategisch passende Akquisition getätigt, könnte die Eigenkapitalquote kurzfristig unter die festgelegte Mindesthöhe fallen. In diesem Fall behält sich das Unternehmen vor, unter anderem die Dividendenzahlungen an die Aktionär:innen anzupassen oder neue Aktien auszugeben. 28. Rückstellungen T€ Stand am 1.1.2024 Währungs-differenzen Konsolidie-rungskreis-änderungen Zuführung Verwendung Stand am 31.12.2024 Abfertigungsrückstellungen 98.268 -59 0 1.129 0 99.338 Pensionsrückstellungen 319.854 847 0 0 16.297 304.404 Baubezogene Rückstellungen 547.376 -5.374 0 99.896 52.119 589.779 Personalbezogene Rückstellungen 7.153 0 -1.048 2.578 242 8.441 Übrige Rückstellungen 364.146 -449 0 14.507 41.425 336.779 Langfristige Rückstellungen 1.336.797 -5.035 -1.048 118.110 110.083 1.338.741 Baubezogene Rückstellungen 693.241 -6.583 -532 856.282 690.027 852.381 Personalbezogene Rückstellungen 223.119 -1.274 74 253.473 222.230 253.162 Übrige Rückstellungen 240.542 -196 -3.074 207.690 237.231 207.731 Kurzfristige Rückstellungen 1.156.902 -8.053 -3.532 1.317.445 1.149.488 1.313.274 Gesamt 2.493.699 -13.088 -4.580 1.435.555 1.259.571 2.652.015 Die versicherungsmathematischen Annahmen zum 31.12.2024 für die Ermittlung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Abfertigungs- verpflichtungen Pensions- verpflichtungen Deutschland/Österreich Pensions- verpflichtungen Schweiz Pensions- verpflichtungen Niederlande Pensions- verpflichtungen Belgien Richttafeln AVÖ 2018-P Dr. Klaus Heubeck 2018G/AVÖ 2018-P BVG 2020G Prognosetafel AG2024 Standard Belgium MR/FR -5year correction 1992 Diskontierungszinssatz % 3,33 3,33 0,97 3,33 3,33 (2023: 3,20) (2023: 3,20) (2023: 1,52) (2023: 3,20) (2023: 3,36) Gehaltssteigerung % 3,00 - 1,50 - 3,50 (2023: 3,00) (2023: -) (2023: 2,00) (2023: -) (2023: 3,50) Rentensteigerung % 3,00 0,00 1,30 2,00 - (2023: 3,00) (2023: 0,25) (2023: 3,00) (2023: 2,00) Pensionsalter Männer 65 63–67 65 65 65 (2023: 62) (2023: 63–67) (2023: 65) (2023: 65) (2023: 65) Pensionsalter Frauen 60–65 60–67 65 65 65 (2023: 62) (2023: 60–67) (2023: 65) (2023: 65) (2023: 65) Sensitivitätsanalyse Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes um +/-0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +1,0 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Rentensteigerung um +1,0 Prozentpunkte hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der Abfertigungs- bzw. Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2024: T€ Änderung Diskontierungszinssatz Änderung Gehaltssteigerung Änderung Rentensteigerung Veränderung1 -0,5 %-Punkte +0,5 %-Punkte +1,0 %-Punkte +1,0 %-Punkte Abfertigungsverpflichtungen -3.800 3.564 -7.802 - Pensionsverpflichtungen -28.555 25.737 -1.787 -38.809 1Vorzeichen: - Erhöhung der Verpflichtung, + Verminderung der Verpflichtung Die Entwicklung des Barwerts der Abfertigungsverpflichtungen stellt sich wie folgt dar: T€ 2024 2023 Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) am 1.1. 98.268 91.382 Konsolidierungskreisänderungen/Währungsdifferenzen -59 612 Laufender Dienstzeitaufwand 3.502 2.629 Zinsaufwand 2.626 2.786 Abfertigungszahlungen -5.017 -6.259 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen -1.639 3.897 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund Änderung des Diskontierungszinssatzes 975 3.221 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund demografischer Änderungen 682 0 Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) am 31.12. 99.338 98.268 Die Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen stellt sich wie folgt dar: T€ 2024 2023 Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) am 1.1. 497.405 488.793 Konsolidierungskreisänderungen/Währungsdifferenzen 2.945 10.590 Laufender Dienstzeitaufwand 7.536 4.770 Zinsaufwand 12.876 15.947 Pensionszahlungen -31.726 -34.702 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen 5.008 670 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund Änderung des Diskontierungszinssatzes 2.956 10.142 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund demografischer Änderungen -22 1.195 Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) am 31.12. 496.978 497.405 Der Zeitwert des Planvermögens für Pensionsrückstellungen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: T€ 2024 2023 Zeitwert des Planvermögens am 1.1. 177.551 155.246 Konsolidierungskreisänderungen/Währungsdifferenzen 2.098 8.632 Erträge aus Planvermögen 3.240 3.752 Beitragszahlungen 7.805 7.195 Pensionszahlungen -9.146 -12.141 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 2.454 6.364 Gemäß IFRIC 14 nicht erfasste Vermögenswerte 15.329 30.030 Umgliederung Aktivwert -6.757 -21.527 Zeitwert des Planvermögens am 31.12. 192.574 177.551 Das Planvermögen lässt sich in folgende Kategorien einteilen: T€ 31.12.2024 31.12.2023 Aktien1 30.780 30.294 Anleihen1 45.262 44.678 Cash 7.660 6.454 Fondspapiere 11.241 11.515 Immobilien 18.918 19.525 Rückdeckungsversicherungen 65.194 67.774 Übrige Vermögenswerte 41.803 34.186 Gemäß IFRIC 14 nicht erfasste Vermögenswerte 0 -15.348 davon umgegliederter Aktivwert -28.284 -21.527 Gesamt 192.574 177.551 1Sämtliche Aktien und Anleihen werden auf einem aktiven Markt gehandelt. Das Planvermögen betrifft fast ausschließlich das Vermögen der Vorsorgestiftung der STRABAG AG, Schweiz. Für die Veranlagung gelten die gesetzlichen und stiftungsaufsichtsrechtlichen Grundlagen. Die Vermögensanlagen sind durch ausgebildete Fachleute so auszuwählen, dass das Anlageziel der ertrags- und risikogerechten Vermögensbewirtschaftung unter Beachtung von Sicherheit, Risikoverteilung, Rendite und Liquidität zur Erfüllung der Vorsorgezwecke gewährleistet ist. Um auf Marktveränderungen flexibel reagieren zu können, kann die Anlagestrategie jährlich angepasst werden. Aktuell werden rund 40 % in Nominalwertanlagen und 60 % in Sachwertanlagen veranlagt. Im Geschäftsjahr 2024 besteht bei der STRABAG AG, Schweiz, eine Überdeckung des Planvermögens gegenüber der Pensionsverbindlichkeit in Höhe von T€ 28.284 (2023: T€ 21.527). Diese Überdeckung wird unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten langfristig ausgewiesen. Die erwarteten Arbeitgebereinzahlungen (Contributions) in die Vorsorgestiftung im Folgejahr betragen T€ 3.916 (2023: T€ 3.767). Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen betrugen im Geschäftsjahr T€ 5.359 (2023: T€ 9.471). Asset-Liability-Matching-Strategie Die Pensionszahlungen in der Schweiz erfolgen über die Vorsorgestiftungen mit den dort gewidmeten Mitteln, während die Auszahlungen in Österreich, Deutschland und den Niederlanden aus frei verfügbaren liquiden Mitteln und Wertpapieren bedient werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen folgende Beträge erfasst: T€ 2024 2023 Laufender Dienstzeitaufwand 11.038 7.399 Zinsaufwand 15.502 18.733 Ertrag aus Planvermögen 3.240 3.752 Die Entwicklung der Nettoverpflichtung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar: T€ 31.12.2024 31.12.2023 Nettoverpflichtung Abfertigungsrückstellung 99.338 98.268 Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung Pensionsrückstellung 496.978 497.405 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Pensionsrückstellung -192.574 -177.551 Nettoverpflichtung Pensionsrückstellung 304.404 319.854 Nettoverpflichtung gesamt 403.742 418.122 Das Fälligkeitsprofil der Leistungszahlungen aus den Nettoverpflichtungen setzt sich zum 31.12.2024 wie folgt zusammen: T€ <1 Jahr 1–5 Jahre 6–10 Jahre 11–20 Jahre >20 Jahre Abfertigungsrückstellungen 3.107 31.737 36.812 41.356 3.896 Pensionsrückstellungen 30.001 121.747 98.636 128.392 86.914 Das Fälligkeitsprofil der Leistungszahlungen aus den Nettoverpflichtungen setzte sich zum 31.12.2023 wie folgt zusammen: T€ <1 Jahr 1–5 Jahre 6–10 Jahre 11–20 Jahre >20 Jahre Abfertigungsrückstellungen 10.105 36.058 32.332 31.091 842 Pensionsrückstellungen 29.090 120.691 99.556 131.743 91.143 Die Durationen (gewichtete durchschnittliche Laufzeiten) sind in der nachstehenden Tabelle enthalten. Jahre 31.12.2024 31.12.2023 Abfertigungsverpflichtungen Österreich 7,35 7,55 Pensionsverpflichtungen Österreich 5,24 5,56 Pensionsverpflichtungen Deutschland 9,42 9,79 Pensionsverpflichtungen Schweiz 14,20 13,60 Pensionsverpflichtungen Niederlande 12,60 14,92 Pensionsverpflichtungen Belgien 6,60 6,80 Sonstige Rückstellungen Die baubezogenen Rückstellungen enthalten unter anderem Gewährleistungsverpflichtungen, Kosten der Auftragsabwicklung und nachträgliche Kosten abgerechneter Aufträge sowie nicht an anderer Stelle berücksichtigte drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die personalbezogenen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Tantiemen und Prämien, Jubiläumsgeldverpflichtungen, Beiträge für Berufsgenossenschaften, Kosten der Altersteilzeit sowie Aufwendungen für Personalanpassungsmaßnahmen. In den übrigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Schadens- und Streitfälle enthalten. 29. Finanzverbindlichkeiten 31.12.2024 31.12.2023 T€ Gesamt davon kurzfristig davon langfristig Gesamt davon kurzfristig davon langfristig Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 536.394 228.609 307.785 534.707 209.032 325.675 Leasingverbindlichkeiten 390.874 65.969 324.905 364.223 63.690 300.533 Finanzverbindlichkeiten 927.268 294.578 632.690 898.930 272.722 626.208 Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 20.046 (2023: T€ 18.042) sind dingliche Sicherheiten (im Wesentlichen Hypotheken) bestellt. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Non-Recourse-Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 512.571 (davon langfristig T€ 307.753) enthalten. Im Vorjahr betrug dieser Wert T€ 509.668 (davon langfristig T€ 325.628). In den Leasingverbindlichkeiten sind die Mietkautionen in Höhe von T€ 19.717 (2023: T€ 23.970) abgesetzt. 30. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2024 31.12.2023 T€ Gesamt davon kurzfristig Gesamt davon kurzfristig Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.453.549 2.453.549 2.528.944 2.528.944 Verbindlichkeiten aus Arbeitsgemeinschaften 337.271 337.271 261.817 261.817 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.790.820 2.790.820 2.790.761 2.790.761 31. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 31.12.2024 31.12.2023 T€ Gesamt davon kurzfristig davon langfristig Gesamt davon kurzfristig davon langfristig Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 121.905 121.905 0 114.109 114.109 0 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 20.320 20.320 0 17.388 17.388 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 600.903 567.108 33.795 684.378 656.304 28.074 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 743.128 709.333 33.795 815.875 787.801 28.074 Die aufgrund der gegenüber MKAO „Rasperia Trading Limited“ verhängten Sanktionen eingefrorenen Dividendenansprüche sowie Auszahlungsansprüche aus der Kapitalherabsetzung der MKAO „Rasperia Trading Limited“ in Höhe von T€ 386.033 (2023: T€ 340.575) sind in den übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Siehe dazu die Ausführungen unter dem Punkt (38) Angaben zur Aktionärsstruktur. 32. Eventualforderungen STRABAG SE hat gemeinsam mit ihren deutschen Tochtergesellschaften Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH eine Schiedsgerichtsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die von der Bundesrepublik Deutschland beschlossenen regulatorischen Maßnahmen haben das Recht der Kläger zur Entwicklung von Offshore-Windenergieanlagen in bestimmten Gebieten der Nordsee derart eingeschränkt, dass es zu einem Verlust der Investition gekommen ist. Die Bundesrepublik Deutschland habe damit gegen den Investitionsschutz im Energiechartavertrag verstoßen. Am 18.12.2024 entschied das Schiedsgericht, dass den Tochtergesellschaften Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt € 241 Mio. zuzüglich Zinsen in Höhe von 3 % p.a. zustehen. STRABAG ist an den Tochtergesellschaften mit jeweils 51 % beteiligt. Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Rectification-Request an das Schiedsgericht zur Abänderung einzelner Passagen des Urteils eingebracht. Bis zum Bilanzaufstellungsdatum wurde der Request noch nicht final entschieden. Im Anschluss hat die Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, innerhalb von 4 Monaten ein Annulment-Verfahren nebst vorläufiger Aussetzung der Vollstreckbarkeit zu beantragen. Die geschätzte Zeitdauer für ein solches Verfahren beträgt ungefähr 3 Jahre. Voraussichtlich erst nach Abschluss dieses Verfahrens ist das Schiedsgerichtsurteil endgültig und kann nach weiteren nationalen gerichtlichen Verfahren, die die Vollstreckbarkeit im jeweiligen Land feststellen, vollstreckt werden. Insofern kann noch keine Forderung angesetzt werden. Am 29.6.2020 verkündete das Schiedsgericht in der Rechtssache STRABAG SE gegen Libyen (ICSID Fall Nr. ARB (AF)/15/1) seine Entscheidung: Demnach habe Libyen gegen das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Libyen über die Förderung und den Schutz von Investitionen verstoßen. Das Schiedsgericht sprach der STRABAG SE daher u. a. Schadenersatz in Höhe von € 75 Mio. zuzüglich Zinsen zu und verurteilte Libyen zur Erstattung von 75 % der Prozesskosten und Auslagen von STRABAG sowie zur Übernahme von 75 % der Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens. STRABAG hatte 2006 ihre Tätigkeit – den Bau von Infrastruktur – in Libyen aufgenommen. Diese war 2011 durch den Konflikt im Land unterbrochen worden. In dem Schiedsverfahren forderte STRABAG Schadenersatz für die während des Konflikts erlittenen Verluste und Schäden sowie für Arbeiten, die sie an den verschiedenen Bauprojekten bereits durchgeführt hatte. Ein Antrag Libyens auf Aufhebung des Schiedsspruchs bei den zuständigen Gerichten in den USA wurde letztendlich nach mehreren Instanzen rechtskräftig abgewiesen. Es ist nach wie vor ungewiss, ob Libyen den Schiedsspruch einhalten wird. STRABAG prüft jedoch sämtliche Möglichkeiten zur Vollstreckung des Schiedsgerichtsurteils und hat dazu Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Diese Verfahren verlaufen sehr langsam und haben bisher noch zu keinen zusätzlichen Erkenntnissen geführt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten wurde noch keine Forderung angesetzt. Im November 2024 hat STRABAG davon Kenntnis erlangt, dass Libyen vor einem libyschem Gericht Klage gegen die STRABAG SE, STRABAG International GmbH und die libysche Projektgesellschaft, Al Hani Inc., eingebracht hat. Libyen fordert Schadenersatz und die Rückzahlung der unverbauten Anzahlungen, weil Al Hani Inc. die damaligen Bauverträge nicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Die Erfolgsaussichten werden nach erster Beurteilung als gering eingeschätzt. Es ist davon auszugehen, dass Libyen diese Klage bei allfälligen Vergleichsgesprächen vorbringen wird. 33. Eventualschulden Der Konzern hat folgende Bürgschaften und Garantien übernommen: T€ 31.12.2024 31.12.2023 Bürgschaften und Garantien mit Ausnahme von Finanzgarantien 20 20 34. Außerbilanzielle Geschäfte In der Bauindustrie ist die Ausstellung von verschiedenen Garantien zur Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen üblich und notwendig. Diese Garantien werden üblicherweise von Banken bzw. Kreditversicherungsunternehmen ausgestellt und umfassen im Wesentlichen Angebots-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsgarantien. Im Fall der Garantieziehung bestehen Regressansprüche der Banken gegenüber dem Konzern. Ein Risiko einer Garantie-Inanspruchnahme besteht nur dann, wenn den zugrunde liegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird. Verpflichtungen bzw. wahrscheinliche Risiken aus solchen Garantien sind in der Bilanz als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigt. Nicht in der Bilanz bzw. den Eventualschulden enthalten sind Rückhaftungen des Konzerns gegenüber Banken bzw. Kreditversicherungsunternehmen aus Vertragserfüllungsgarantien bzw. -bürgschaften zum 31.12.2024 in Höhe von € 2,9 Mrd. (2023: € 2,8 Mrd.), bei denen ein Abfluss von Ressourcen unwahrscheinlich ist. Vom Konzern ausgestellte Vertragserfüllungsgarantien für nicht konsolidierte Tochterunternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind gemäß IFRS 17 als Versicherungsverträge zu klassifizieren. Für diese Garantien wird kein Entgelt verrechnet. Zum 31.12.2024 waren Garantien in Höhe von T€ 12.873 (2023: T€ 9.945) ausgegeben. Darüber hinaus besteht branchenüblich bei Arbeitsgemeinschaften, an denen Gesellschaften des STRABAG SE-Konzerns beteiligt sind, eine gesamtschuldnerische Haftung mit den anderen Partner:innen. 35. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Die Darstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode, und zwar getrennt nach den Zahlungsströmen resultierend aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungsaktivitäten. Der Finanzmittelfonds umfasst ausschließlich den Kassenbestand, Bankguthaben und Wertpapiere des Umlaufvermögens. Auswirkungen von Änderungen des Konsolidierungskreises wurden eliminiert und im Cashflow aus der Investitionstätigkeit dargestellt. Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen: T€ 31.12.2024 31.12.2023 Wertpapiere 0 26 Kassenbestand 644 945 Guthaben bei Kreditinstituten 3.723.051 3.449.651 Verpfändungen von liquiden Mitteln -150 -150 Finanzmittelfonds 3.723.545 3.450.472 Darüber hinaus bestehen bei Bauvorhaben, die über Konsortien ausgeführt werden, liquide Mittel, über die nur gemeinsam mit Partnerunternehmen verfügt werden kann. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit für das Geschäftsjahr 2024 lässt sich aus den Bilanzposten wie folgt ableiten: T€ Bankverbind- lichkeiten Sonstige Finanzierungs- verbindlich- keiten1 Leasing- verbindlich- keiten Gesamt Stand am 1.1.2024 534.707 438.539 364.223 1.337.469 Aufnahme 56.169 0 0 56.169 Rückführung -52.183 0 0 -52.183 Erhöhung (+)/Verminderung (-) Finanzierungen 0 -80.213 -67.864 -148.077 Summe Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit 3.986 -80.213 -67.864 -144.091 Währungsdifferenzen -3.037 -50 -548 -3.635 Konsolidierungskreisänderungen 738 0 4.108 4.846 Sonstige Änderungen 0 38.905 90.955 129.860 Summe nicht-zahlungswirksame Änderungen -2.299 38.855 94.515 131.071 Stand am 31.12.2024 536.394 397.181 390.874 1.324.449 1Der Bilanzausweis erfolgt in den kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Die zahlungswirksamen Veränderungen der sonstigen Finanzierungsverbindlichkeiten betreffen mit T€ 79.939 die Auszahlung der Kapitalherabsetzung an den Streubesitz (siehe Punkt (27) Eigenkapital). Die sonstigen Änderungen betreffen im Wesentlichen die nicht zahlungswirksamen Veränderungen der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (siehe Punkt (31) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten). Die Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit können zum Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wie folgt übergeleitet werden: T€ Mittelzuflüsse (+) Mittelabflüsse (-) Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit -144.091 Ausschüttungen -209.595 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -353.686 Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit für das Geschäftsjahr 2023 lässt sich aus den Bilanzposten wie folgt ableiten: T€ Bankverbind-lichkeiten Sonstige Finanzierungs- verbindlich- keiten1 Leasing-verbindlich- keiten Gesamt Stand am 1.1.2023 624.763 65.471 332.438 1.022.672 Aufnahme 12.631 0 0 12.631 Rückführung -96.630 0 0 -96.630 Erhöhung (+)/Verminderung (-) Finanzierungen 0 -13.504 -63.052 -76.556 Summe Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit -83.999 -13.504 -63.052 -160.555 Währungsdifferenzen -2.152 39 972 -1.141 Konsolidierungskreisänderungen -3.905 0 7.786 3.881 Sonstige Änderungen 0 386.533 86.079 472.612 Summe nicht-zahlungswirksame Änderungen -6.057 386.572 94.837 475.352 Stand am 31.12.2023 534.707 438.539 364.223 1.337.469 1Der Bilanzausweis erfolgt in den kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Die Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit können zum Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wie folgt übergeleitet werden: T€ Mittelzuflüsse (+) Mittelabflüsse (-) Mittelflüsse aus der Finanzierungstätigkeit -160.555 Erwerb eigener Anteile -108.214 Ausschüttungen -161.812 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -430.581 Erläuterungen zu Finanzinstrumenten 36. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Derivate. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig eine Rückgabeverpflichtung in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Finanzverbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen und Leasingverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Finanzinstrumente Übersicht Die Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2024 31.12.2023 T€ Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 Buchwert Fair Value Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 Buchwert Fair Value Aktiva Beteiligungen unter 20 % (Ausweis sonstige Anteile an Unternehmen) FVPL 59.565 59.565 FVPL 56.147 56.147 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 1.745.277 1.745.277 AC 1.621.027 1.621.027 Konzessionsforderungen AC 427.630 429.497 AC 481.311 474.487 Sonstige finanzielle Vermögenswerte langfristig AC 99.318 105.919 AC 102.954 97.435 Sonstige finanzielle Vermögenswerte langfristig FVPL 157.505 157.505 FVPL 134.107 134.107 Sonstige finanzielle Vermögenswerte kurzfristig AC 265.842 265.842 AC 260.773 260.773 Liquide Mittel AC 3.723.695 3.723.695 AC 3.450.596 3.450.596 Wertpapiere FVPL 28.432 28.432 FVPL 27.359 27.359 Liquide Mittel (Wertpapiere) FVPL 0 0 FVPL 26 26 Derivate zu Sicherungszwecken (Ausweis Konzessionsforderungen) Derivate 0 0 Derivate 174 174 Derivate zu Sicherungszwecken (Ausweis sonstige finanzielle Vermögenswerte) Derivate 22.776 22.776 Derivate 33.231 33.231 Passiva Finanzverbindlichkeiten FLaC -927.268 -913.023 FLaC -898.930 -883.666 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLaC -2.790.820 -2.790.820 FLaC -2.790.761 -2.790.761 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten langfristig FLaC -31.933 -31.933 FLaC -28.074 -28.074 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurzfristig FLaC -709.333 -709.333 FLaC -780.666 -780.666 Derivate zu Sicherungszwecken (Ausweis sonstige finanzielle Verbindlichkeiten) Derivate -1.863 -1.863 Derivate 0 0 Derivate sonstige (Ausweis sonstige finanzielle Verbindlichkeiten) FVPL 0 0 FVPL -7.135 -7.135 Nach Bewertungs-kategorien (IFRS 9) Nach Bewertungs-kategorien (IFRS 9) AC 6.261.762 6.270.230 AC 5.916.661 5.904.318 FVPL 245.502 245.502 FVPL 210.504 210.504 FLaC -4.459.354 -4.445.109 FLaC -4.498.431 -4.483.167 Derivate 20.913 20.913 Derivate 33.405 33.405 Gesamt 2.068.823 2.091.536 Gesamt 1.662.139 1.665.060 Die liquiden Mittel, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte, haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten entsprechen, soweit keine Marktpreise verfügbar sind, den Barwerten der damit verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Marktparameter. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Laufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Leasingverbindlichkeiten werden, soweit keine Marktpreise verfügbar sind, als Barwerte der damit verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Marktparameter ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Finanzverbindlichkeiten betrifft mit T€ 913.023 (2023: T€ 883.666) zur Gänze eine Level-2-Bewertung. Zur Besicherung von Verbindlichkeiten wurden von den liquiden Mitteln T€ 150 (2023: T€ 150), von den Wertpapieren T€ 840 (2023: T€ 815) und von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten T€ 2.222 (2023: T€ 2.097) verpfändet. Die Non-Recourse-Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 512.571 (2023: T€ 509.668) sind mit den Rückflüssen aus dem jeweiligen Projekt besichert. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte keine Reklassifizierung zwischen den Bewertungskategorien. Das Nettoergebnis der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien setzt sich wie folgt zusammen: 2024 2023 T€ AC FVPL FLaC Derivate (Hedge Accounting) AC FVPL FLaC Derivate (Hedge Accounting) Zinsen 130.902 0 -36.421 0 110.420 0 -32.102 0 Zinsen aus Konzessionsprojekten 69.163 39.094 -7.933 -720 41.082 22.400 -10.985 -1.854 Ergebnis aus Wertpapieren und Beteiligungen 0 29.800 0 0 0 10.380 0 0 Forderungsverluste, Wertminderungen und Wertaufholungen von Forderungen -28.605 0 0 0 -85.226 0 0 0 Zahlungseingänge auf ausgebuchte Forderungen sowie Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 2.449 0 9.651 0 495 0 56.379 0 Ergebnis aus sonstigen Derivaten 0 7.135 0 0 0 11.621 0 0 Erfolgswirksames Nettoergebnis 173.909 76.029 -34.703 -720 66.771 44.401 13.292 -1.854 Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 0 0 0 -12.953 0 0 0 -15.762 Nettoergebnis 173.909 76.029 -34.703 -13.673 66.771 44.401 13.292 -17.616 Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der Zinsen aus Konzessionsprojekten im Zinsergebnis ausgewiesen. Konzessionsprojekte sind Teil des operativen Geschäfts, weshalb die Zinserträge aus Konzessionsprojekten in den Umsatzerlösen und die Zinsaufwendungen aus Konzessionsprojekten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst sind. Wertminderungen, Forderungsverluste und Wertaufholungen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden – ohne Beteiligungen unter 20 % und Wertpapiere – sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Veräußerungsgewinne und -verluste aus finanziellen Forderungen und Schulden werden auch in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten sowie Zahlungseingänge auf ausgebuchte Forderungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Erträge, Aufwendungen, Wertminderungen und Wertaufholungen sowie Veräußerungsergebnisse von Beteiligungen unter 20 % sind im Beteiligungsergebnis erfasst. Erträge, Aufwendungen, Wertminderungen, Wertaufholungen sowie Veräußerungsergebnisse von Wertpapieren werden im Zinsergebnis erfasst. Ergebniswirksame Veränderungen von sonstigen Derivaten werden im Zinsergebnis erfasst. Zum beizulegenden Zeitwert angesetzte Finanzinstrumente Die beizulegenden Zeitwerte zum 31.12.2024 für die Finanzinstrumente, die zum Fair Value in der Bilanz angesetzt sind, wurden wie folgt ermittelt: T€ Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt Aktiva Sonstige finanzielle Vermögenswerte langfristig 157.505 157.505 Beteiligungen unter 20 % (Ausweis sonstige Anteile an Unternehmen) 59.565 59.565 Wertpapiere 28.432 28.432 Derivate zu Sicherungszwecken 22.776 22.776 Gesamt 28.432 22.776 217.070 268.278 Passiva Derivate zu Sicherungszwecken -1.863 -1.863 Gesamt 0 -1.863 0 -1.863 Die beizulegenden Zeitwerte zum 31.12.2023 für die Finanzinstrumente, die zum Fair Value in der Bilanz angesetzt sind, wurden wie folgt ermittelt: T€ Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt Aktiva Sonstige finanzielle Vermögenswerte langfristig 134.107 134.107 Beteiligungen unter 20 % (Ausweis sonstige Anteile an Unternehmen) 56.147 56.147 Wertpapiere 27.359 27.359 Liquide Mittel (Wertpapiere) 26 26 Derivate zu Sicherungszwecken 33.405 33.405 Gesamt 27.385 33.405 190.254 251.044 Passiva Derivate sonstige -7.135 -7.135 Gesamt 0 -7.135 0 -7.135 STRABAG erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende jener Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 erfolgten keine Umgliederungen zwischen den verschiedenen Ebenen (Levels) der Bemessungshierarchie. Finanzinstrumente in Level 1 Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf der Basis von notierten Marktpreisen in aktiven Märkten. Ein aktiver Markt liegt vor, wenn die Preise regelmäßig ermittelt und den Marktteilnehmer:innen zur Verfügung gestellt werden. Der notierte Marktpreis für die in Level 1 dargestellten Finanzinstrumente entspricht dem Geldkurs am Stichtag. Finanzinstrumente in Level 2 Diese Finanzinstrumente werden nicht in einem aktiven Markt gehandelt. Sie betreffen ausschließlich Derivate zu Sicherungszwecken und sonstige Derivate. Der beizulegende Zeitwert drückt den erwarteten Auflösungswert des Geschäftes zum Bilanzstichtag aus. Die Ermittlung erfolgt mittels anerkannter und praxisüblicher finanzmathematischer Bewertungsmodelle auf Grundlage beobachtbarer Marktdaten. Im Konkreten werden für die Bewertung Zins- und Währungskurven entsprechend der Laufzeit des Derivats als Inputfaktoren angewandt. Zudem werden bei den eingesetzten Bewertungsmodellen Entgelte, Marktrisiko, Kreditrisiko, Rating sowie Wechselkursrisiken berücksichtigt. Finanzinstrumente in Level 3 Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) angesetzt sind, betreffen ausschließlich eine verzinsliche Finanzierungsforderung im Zusammenhang mit der Errichtung eines Konzessionsprojekts. Die Bewertung erfolgt durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströme auf den Wert zum Stichtag. Die Buchwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt: T€ 2024 2023 Buchwert am 1.1. 134.107 103.470 Zugänge 0 22.419 Zinsen 16.675 14.034 Veränderung Fair Value 22.393 8.218 Zahlungen -15.670 -14.034 Buchwert am 31.12. 157.505 134.107 Es ist gemäß IFRS eine Bewertung FVPL erforderlich, weil dem:der Schuldner:in eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit eingeräumt wurde. Daneben ist eine Vielzahl kleinerer Beteiligungen unter 20 %, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, in dieser Kategorie enthalten. Die Ermittlung des Fair Value erfolgt auf Basis vereinfachter Unternehmensbewertungen. Die Buchwerte der Beteiligungen unter 20 % entwickelten sich wie folgt: T€ 2024 2023 Buchwert am 1.1. 56.147 48.351 Währungsdifferenzen/Umgliederungen -108 397 Konsolidierungskreisänderungen 0 36 Zugänge 7.065 5.502 Abgänge -2.402 -146 Abschreibung -3.109 -138 Veränderung Fair Value 1.972 2.145 Buchwert am 31.12. 59.565 56.147 Aufgrund der breiten Streuung der Beteiligungen ist von keinen größeren Wertschwankungen in der Zukunft auszugehen. Die Derivate setzen sich wie folgt zusammen: T€ 31.12.2024 31.12.2023 Bank Aktiva Passiva Gesamt Aktiva Passiva Gesamt Republik Ungarn 0 0 0 174 0 174 SMBC Capital Markets 0 0 0 2.864 0 2.864 National Bank of Canada 0 -935 -935 2.889 0 2.889 Bank of Montreal 0 -928 -928 0 0 0 KfW IPEX-Bank 5.763 0 5.763 7.116 0 7.116 Norddeutsche Landesbank 5.679 0 5.679 6.652 0 6.652 SEB AG 5.772 0 5.772 6.902 0 6.902 Société Générale 5.562 0 5.562 6.808 0 6.808 Summe Derivate zu Sicherungszwecken 22.776 -1.863 20.913 33.405 0 33.405 Bayerische Landesbank 0 0 0 0 -1.883 -1.883 Raiffeisenbank International AG1 0 0 0 0 -1.679 -1.679 UniCredit Bank Austria AG 0 0 0 0 -3.573 -3.573 Summe sonstige Derivate 0 0 0 0 -7.135 -7.135 Gesamt 22.776 -1.863 20.913 33.405 -7.135 26.270 1Im Insolvenzfall aufrechenbar Grundsätze des Risikomanagements Der STRABAG SE-Konzern unterliegt hinsichtlich seiner finanziellen Vermögenswerte, finanziellen Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch laufende finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden durch den Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung dieser Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Konzern-Treasury. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposure informiert wird. Der Konzern beurteilt Risikokonzentrationen in Bezug auf das Zinsrisiko, das Währungsrisiko sowie das Kreditrisiko als gering, da die Kund:innen in verschiedenen Ländern ansässig sind, verschiedenen Branchen angehören und auf weitgehend unabhängigen Märkten tätig sind. Die Gruppe unterliegt mit ihrer Geschäftstätigkeit branchenüblichen Marktpreisrisiken, die nicht über Derivate oder Finanzinstrumente, sondern über andere Sicherungsmaßnahmen wie insbesondere vertragliche Vereinbarungen abgesichert werden. Weiterführende Erläuterungen zum Risikomanagement sind im Konzernlagebericht zum 31.12.2024 enthalten. Zinsrisiko Die Forderungen aus Konzessionsverträgen in Höhe von T€ 427.630 (2023: T€ 481.311) und die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte von insgesamt T€ 336.271 (2023: T€ 319.152) sind großteils fix verzinst. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind hingegen vor allem variabel verzinst. Veranlagungen mit fixen Zinssätzen werden für maximal 3 Monate abgeschlossen. Das Risiko der aktivseitigen Finanzinstrumente besteht in sinkenden Ertragszinsen. Die anhaltenden hohen Zinsen in den wesentlichen Konzernländern haben aufgrund der Net-Cash-Position des Konzerns einen positiven Effekt auf das Zinsergebnis. Die wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen die Non-Recourse-Finanzierungen aus Projekten in Höhe von T€ 512.571 (2023: T€ 509.668), die entweder fix verzinst sind oder durch Zinsswaps gegen Zinsänderungen abgesichert sind. Das Risiko der variabel verzinsten passivseitigen Finanzinstrumente besteht in steigenden Aufwandszinsen, die sich aus einer nachteiligen Veränderung der Marktzinsen ergeben. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt durch den Abschluss von Fixzinssatzvereinbarungen oder Absicherungen durch Zinsswaps für wesentliche Finanzierungsverbindlichkeiten. Bei den Guthaben gegenüber Kreditinstituten werden durch eine kontinuierliche Überwachung des Zinsumfelds die Veranlagungen laufend an die geänderten Marktbedingungen angepasst. Der Bestand an Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Währungen – unter Angabe der durchschnittlichen Verzinsung zum Bilanzstichtag – stellt sich wie folgt dar: Guthaben bei Kreditinstituten Währung Buchwert 31.12.2024 T€ Durchschnitts- verzinsung 2024 % EUR 2.688.639 2,68 PLN 275.251 4,54 CZK 251.791 2,58 GBP 137.470 4,27 HUF 132.986 5,92 Sonstige 236.914 1,83 Gesamt 3.723.051 2,93 Währung Buchwert 31.12.2023 T€ Durchschnitts- verzinsung 2023 % EUR 2.203.359 3,58 PLN 488.568 3,62 CZK 279.730 4,65 HUF 181.854 6,53 GBP 48.874 1,01 Sonstige 247.266 3,15 Gesamt 3.449.651 3,77 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Währung Buchwert 31.12.2024 T€ Durchschnitts- verzinsung 2024 % EUR 349.439 3,33 CAD 186.955 5,18 Gesamt 536.394 3,98 Währung Buchwert 31.12.2023 T€ Durchschnitts- verzinsung 2023 % EUR 393.387 4,04 CAD 136.939 6,41 Sonstige 4.381 1,29 Gesamt 534.707 4,62 Wenn das Zinsniveau zum 31.12.2024 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wären das Ergebnis vor Steuern um T€ 30.520 (2023: T€ 28.110) und das Eigenkapital zum 31.12.2024 um T€ 48.082 (2023: T€ 47.567) höher gewesen. Eine Verminderung um 100 Basispunkte hätte eine betragsmäßig gleiche Verminderung des Eigenkapitals und des Ergebnisses vor Steuern bedeutet. Die Berechnung erfolgte auf Basis der Endbestände der verzinslichen finanziellen Vermögenswerte und Schulden zum 31.12. Steuereffekte aus Zinssatzänderungen wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Währungsänderungsrisiko Aufgrund der dezentralen Struktur des Konzerns, die durch lokale Gesellschaften in den jeweiligen Ländern gekennzeichnet ist, ergeben sich zumeist natürlich geschlossene Währungspositionen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Geschäftstätigkeit stehen sich zumeist in derselben Währung gegenüber. Für Bauaufträge, bei denen keine geschlossenen Währungspositionen vorliegen (z. B. Bauaufträge, die nicht in funktionaler Währung abgeschlossen werden), werden konzerninterne Kurssicherungen vorgenommen. Im Rahmen des konzernweiten Treasury Managements werden diese Positionen dann zusammengefasst und falls erforderlich externe Kurssicherungen vorgenommen. Durch konzerninterne Finanzierungen von Gesellschaften mit unterschiedlicher funktionaler Währung ergibt sich ein ergebnisrelevantes Währungsänderungsrisiko. Zur Begrenzung dieses Risikos werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Marktwerte dieser Sicherungsgeschäfte in Höhe von T€ 0 (2023: T€ -7.135) werden erfolgswirksam im Zinsergebnis dargestellt. Der Ausweis der Sicherungsgeschäfte erfolgt unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Neben den Guthaben bei und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Fremdwährung (siehe Kapitel „Zinsrisiko“) sind in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten noch Buchwerte in Höhe von T€ 38.917 (2023: T€ 43.081) in Fremdwährung enthalten. Entwicklung der wesentlichen Konzernwährungen: Währung Stichtagskurs 31.12.2024: 1 € = Durchschnittskurs 2024: 1 € = Stichtagskurs 31.12.2023: 1 € = Durchschnittskurs 2023: 1 € = HUF 411,3500 395,9708 382,8000 382,1354 CZK 25,1850 25,1228 24,7240 23,9821 PLN 4,2750 4,3050 4,3395 4,5355 CHF 0,9412 0,9513 0,9260 0,9727 CLP 1.033,5700 1.021,8108 979,4000 911,9477 USD 1,0389 1,0826 1,1050 1,0816 GBP 0,8292 0,8469 0,8691 0,8702 RON 4,9743 4,9753 4,9756 4,9513 CAD 1,4948 1,4820 1,4642 1,4606 Die folgende Tabelle stellt die hypothetische Veränderung von Ergebnis vor Steuern und Eigenkapital dar, wenn der Euro im Berichtsjahr gegenüber einer der angeführten Währungen um 10 % auf- bzw. abgewertet hätte: Aufwertung Euro um 10 % Abwertung Euro um 10 % T€ Währung Veränderung Ergebnis vor Steuern Veränderung Eigenkapital Veränderung Ergebnis vor Steuern Veränderung Eigenkapital PLN 10.906 3.633 -13.329 -4.440 HUF -2.044 5.375 2.498 -6.569 CHF -1.490 -10.183 1.821 12.446 CZK 2.071 3.889 -2.531 -4.753 GBP 14.770 14.770 -18.052 -18.052 USD -53 -53 65 65 Sonstige -23.530 -23.530 28.759 28.759 Die folgende Tabelle stellt die hypothetische Veränderung von Ergebnis vor Steuern und Eigenkapital dar, wenn der Euro im Vorjahr gegenüber einer der angeführten Währungen um 10 % auf- bzw. abgewertet hätte: Aufwertung Euro um 10 % Abwertung Euro um 10 % T€ Währung Veränderung Ergebnis vor Steuern Veränderung Eigenkapital Veränderung Ergebnis vor Steuern Veränderung Eigenkapital PLN 4.127 -4.055 -5.044 4.956 HUF -2.671 12.254 3.265 -14.978 CHF -323 -9.159 395 11.194 CZK 755 2.573 -922 -3.145 GBP 23.231 23.231 -28.393 -28.393 USD -1.715 -1.715 2.096 2.096 Sonstige -32.964 -32.964 40.290 40.290 Die Berechnung erfolgt auf Basis der originären und derivativen Fremdwährungsbestände in nicht funktionaler Währung zum 31.12. sowie der kontrahierten Grundgeschäfte für die nächsten zwölf Monate. Steuereffekte der Währungsänderungen wurden nicht berücksichtigt. Bei der Veränderung des Eigenkapitals sind Währungseffekte aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe erfasst. Direkt im Eigenkapital erfasste Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der abweichenden funktionalen Währungen in Euro sind nicht berücksichtigt. Cashflow Hedges Währungsänderungsrisiken im Konzern ergeben sich, wenn die Auftragswährung von der funktionalen Währung der Gesellschaft abweicht. Die geplanten Einnahmen erfolgen in Auftragswährung (z. B. Euro oder US-Dollar), während ein wesentlicher Teil der damit zusammenhängenden künftigen Ausgaben in Landeswährung erfolgt. Zur Absicherung dieses Risikos werden im Konzern Devisentermingeschäfte eingesetzt. Diese Verträge werden als Absicherung von Zahlungsströmen bestimmt und als Cashflow Hedges dargestellt. Im Geschäftsjahr 2024 gab es so wie im Vorjahr keine Währungssicherungsinstrumente, die als Cashflow Hedges darzustellen waren. Zur Absicherung von variablen Zinsverpflichtungen werden Zinsswaps insbesondere im Zusammenhang mit den Finanzierungsverpflichtungen aus Konzessionsverträgen eingesetzt. Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme aus variablen Zinszahlungen werden damit abgesichert. Die Darstellung der Zinsswaps erfolgt als Cashflow Hedges. Es handelt sich um Derivate mit Nettoausgleich. Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen einem Sicherungsinstrument und dem jeweiligen Grundgeschäft zum Zweck der Beurteilung der Wirksamkeit der Absicherung auf Grundlage der Referenzzinssätze, der Laufzeiten, der Zinsanpassungstermine und der Fälligkeit der Nominalbeträge. Zum 31.12.2024 stellten sich die Beträge für die gesicherten Grundgeschäfte wie folgt dar: T€ Grundgeschäft Wertänderungen der Basis für die Effektivitätsmessung Betrag Hedging-Rücklage Zinsänderungsrisiko Zinsen EGLINTON 1.473 -1.863 Zinsen PANSUEVIA -2.193 16.538 Gesamt -720 14.675 Zum 31.12.2023 stellten sich die Beträge für die gesicherten Grundgeschäfte wie folgt dar: T€ Grundgeschäft Wertänderungen der Basis für die Effektivitätsmessung Betrag Hedging-Rücklage Zinsänderungsrisiko Zinsen AKA 25 -116 Zinsen PANSUEVIA 6.992 20.809 Zinsen Scarborough -5.413 6.935 Gesamt 1.604 27.628 Die Sicherungsinstrumente zum 31.12.2024 setzen sich wie folgt zusammen: T€ Sicherungsgeschäft Nominal- betrag Buchwert Bilanzposten, in dem das Siche- rungsgeschäft ausgewiesen ist OCI-Veränderung des Werts des Sicherungs- geschäfts Recycling- betrag aus Hedging- Rücklage GuV-Posten, in dem der Recycling- betrag erfasst ist Zinsänderungs- risiko Zinsswap AKA 0 0 Forderungen aus Konzessions- verträgen 0 116 Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsswaps EGLINTON 37.558 -1.863 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -1.473 -390 Zinsaufwand Zinsswaps PANSUEVIA 218.453 22.776 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.193 -6.465 Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsswaps Scarborough 0 0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 -6.934 Zinsaufwand Gesamt 256.011 20.913 720 -13.673 Mögliche Quellen für Ineffektivität im Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen können sein: Der Einfluss des Kreditrisikos der Gegenpartei sowie von STRABAG auf den beizulegenden Zeitwert der Derivate, der sich nicht in der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der abgesicherten Zahlungsströme widerspiegelt, die auf Änderungen der Zinssätze zurückzuführen sind. Unterschiede bei den Zinsanpassungsterminen zwischen den Sicherungsgeschäften und den Grundgeschäften Änderungen der erwarteten Höhe der Cashflows aus dem gesicherten Grundgeschäft und aus dem Sicherungsinstrument Die Sicherungsinstrumente zum 31.12.2023 setzten sich wie folgt zusammen: T€ Sicherungsgeschäft Nominal- betrag Buchwert Bilanzposten, in dem das Siche- rungsgeschäft ausgewiesen ist OCI-Veränderung des Werts des Sicherungs- geschäfts Recycling- betrag aus Hedging- Rücklage GuV-Posten, in dem der Recycling- betrag erfasst ist Zinsänderungs- risiko Zinsswap AKA 32.933 174 Forderungen aus Konzessions- verträgen -25 -353 Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsswaps PANSUEVIA 228.002 27.478 Sonstige finanzielle Vermögenswerte -6.992 -5.411 Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsswaps Scarborough 175.445 5.753 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.413 -8.394 Zinsaufwand Gesamt 436.380 33.405 -1.604 -14.158 Im Geschäftsjahr 2023 wurden beim Zinsswap Scarborough insgesamt T€ 1.721 aufgrund von Ineffektivität in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Zinsen und ähnliche Erträge erfasst. Zum 31.12.2024 hielt der Konzern folgende Instrumente, um sich gegen Zinssatzänderungen abzusichern: Fälligkeit 1–6 Monate 6–12 Monate >1 Jahr Zinsswap Nominalbetrag in T€ 5.145 5.285 245.581 Durchschnittlicher fester Zinssatz (%) 0,90 0,90 1,34 Zum 31.12.2023 hielt der Konzern folgende Instrumente, um sich gegen Zinssatzänderungen abzusichern: Fälligkeit 1–6 Monate 6–12 Monate >1 Jahr Zinsswap Nominalbetrag in T€ 37.750 180.177 218.453 Durchschnittlicher fester Zinssatz (%) 2,56 1,19 0,90 Die Überleitung der zum 31.12.2024 ausgewiesenen Eigenkapitalkomponenten stellt sich wie folgt dar: T€ Hedging-Rücklage Stand am 1.1. -115 Veränderungen im beizulegenden Zeitwert Zinsänderungsrisiko 720 Recycling 0 Zinsänderungsrisiko -13.673 Latente Steuern 0 Zinsänderungsrisiko 3.638 Veränderung Hedging-Rücklage aus Equity-Beteiligungen 773 Stand am 31.12. -8.657 Die Überleitung der zum 31.12.2023 ausgewiesenen Eigenkapitalkomponenten stellt sich wie folgt dar: T€ Hedging-Rücklage Stand am 1.1. 18.260 Veränderungen im beizulegenden Zeitwert Zinsänderungsrisiko -1.604 Recycling Zinsänderungsrisiko -14.158 Latente Steuern Zinsänderungsrisiko 4.647 Veränderung Hedging-Rücklage aus Equity-Beteiligungen -7.260 Stand am 31.12. -115 Kreditrisiko Ausfallrisiken entstehen, wenn Vertragsparteien ihren Zahlungsverpflichtungen zum Fälligkeitszeitpunkt nicht nachkommen. Ein solches Risiko besteht in Bezug auf die Bezahlung von Forderungen aus dem operativen Geschäft. Zur Steuerung des Kreditrisikos aus dem operativen Geschäft hat STRABAG ein auf die Marktverhältnisse und die Kund:innen abgestimmtes Kreditrisikomanagementsystem eingerichtet. Insbesondere werden aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten Kredite an und Außenstände von privaten Auftraggeber:innen noch strenger überwacht als in der Vergangenheit. Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten. Das Risiko bei Forderungen gegenüber der Auftraggeberschaft kann aufgrund der breiten Streuung, laufender Bonitätsprüfungen sowie der öffentlichen Hand als wesentliche Auftraggeberin als gering eingestuft werden. Die Leistungserbringung an private Auftraggeber:innen wird großteils durch laufende Teilzahlungen gesichert. Das Ausfallrisiko bei anderen auf der Aktivseite ausgewiesenen originären Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen, da die Vertragspartner:innen im Wesentlichen Finanzinstitute mit bester Bonität oder die öffentliche Hand sind bzw. eine breite Streuung vorliegt. Bei den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden zudem in einer Einzelfallbetrachtung laufende Bonitätsprüfungen auf Basis der zu erwartenden künftigen Cashflows durchgeführt. Die STRABAG SE hält keinerlei nicht-finanzielle Vermögenswerte als Besicherung. Finanzielle Besicherungen spielen eine untergeordnete Rolle, da durch die große Zahl an öffentlichen Auftraggeber:innen kaum ein Zahlungsrisiko besteht. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Vertragsvermögenswerte werden unter Anwendung des vereinfachten Ansatzes bestimmt. Die Wertberichtigungen werden dabei unter Berücksichtigung der länderspezifischen Risiken und der Bonität der Kund:innen gebildet. Für öffentliche Auftraggeber:innen wird die Ausfallswahrscheinlichkeit für das jeweilige Land gemäß Moody´s Länderrating angenommen, während für private Auftraggeber:innen in dem betreffenden Land eine um 2 Ratingstufen höhere Ausfallswahrscheinlichkeit angenommen wird. Zudem werden Einzelwertberichtigungen auf Basis von Einzelfallbetrachtungen von finanziellen Vermögenswerten vorgenommen, wenn der Buchwert des finanziellen Vermögenswerts höher ist als der Barwert der zukünftigen Cashflows. Als Auslöser dafür werden finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz der Auftraggeberschaft, Vertragsbruch sowie erheblicher Zahlungsverzug der Auftraggeberschaft herangezogen. Diese Einzelwertberichtigungen setzen sich aus zahlreichen Einzelpositionen zusammen. Die zum 31.12.2024 ausgewiesenen Risikovorsorgen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte entwickelten sich während des Geschäftsjahres wie folgt: T€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Vertrags- vermögenswerte Bruttobuchwert am 31.12.2024 1.812.424 1.242.468 Lifetime ECL Stand am 1.1. 8.699 6.008 Währungsdifferenzen/Konsolidierungskreisänderungen -20 72 Veränderung aufgrund Volumensänderung 878 -139 Veränderung aufgrund Ratingänderung -470 -568 Lifetime ECL Stand am 31.12. 9.087 5.373 Einzelwertberichtigungen Stand am 1.1. 46.418 0 Währungsdifferenzen/Konsolidierungskreisänderungen -270 0 Zuführung/Verwendung 11.912 0 Einzelwertberichtigungen Stand am 31.1. 58.060 0 Nettobuchwert am 31.12.2024 1.745.277 1.237.095 Daneben bestehen zum 31.12.2024 ECL-Wertminderungen in Höhe von T€ 3.675 (2023: T€ 4.056) für sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 234.087 (2023: T€ 260.451) für langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die zum 31.12.2023 ausgewiesenen Risikovorsorgen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte entwickelten sich während des Geschäftsjahres wie folgt: T€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Vertrags- vermögenswerte Bruttobuchwert am 31.12.2023 1.676.144 1.289.512 Lifetime ECL Stand am 1.1. 8.733 7.506 Währungsdifferenzen/Konsolidierungskreisänderungen -193 -55 Veränderung aufgrund Volumensänderung 213 -942 Veränderung aufgrund Ratingänderung -54 -501 Lifetime ECL Stand am 31.12. 8.699 6.008 Einzelwertberichtigungen Stand am 1.1. 50.270 0 Währungsdifferenzen/Konsolidierungskreisänderungen -1.470 0 Zuführung/Verwendung -2.382 0 Einzelwertberichtigungen Stand am 31.1. 46.418 0 Nettobuchwert am 31.12.2023 1.621.027 1.283.504 Im Folgenden werden die Bruttobuchwerte der finanziellen Vermögenswerte nach Risikoklassen, für die jeweils die erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit erfasst wurden, dargestellt. Die Risikoklassen wurden nach Ausfallwahrscheinlichkeiten in Abhängigkeit von Länderrisiko und Bonität der Schuldner:innen festgelegt. Unter 0,55 % wird als geringes, zwischen 0,55 % und 1,2 % als mittleres und darüber hinaus als hohes Risiko angenommen. Die Bruttobuchwerte setzen sich für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen: T€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Vertrags- vermögenswerte Geringes Risiko 1.044.006 942.150 Mittleres Risiko 730.572 280.388 Hohes Risiko 37.846 19.930 Bruttobuchwert am 31.12.2024 1.812.424 1.242.468 Die Bruttobuchwerte setzen sich für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen: T€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Vertrags- vermögenswerte Geringes Risiko 1.055.012 931.616 Mittleres Risiko 595.812 303.406 Hohes Risiko 25.320 54.490 Bruttobuchwert am 31.12.2023 1.676.144 1.289.512 Liquiditätsrisiko Liquidität bedeutet für den STRABAG SE-Konzern nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch den notwendigen finanziellen Spielraum für das Grundgeschäft durch die Verfügbarkeit ausreichender Avallinien. Zur Sicherstellung der finanziellen Flexibilität wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln und Kreditlinien für Bar- und Avalkredite vorgehalten. Der STRABAG SE-Konzern unterhält bilaterale Kreditlinien zu Banken und syndizierte Bar- bzw. Avalkreditlinien in Höhe von € 0,4 Mrd. (2023: € 0,4 Mrd.) bzw. € 2,0 Mrd. (2023: € 2,0 Mrd.). Die Gesamtrahmen für Bar- und Avalkredite belaufen sich auf € 8,8 Mrd. (2023: € 8,5 Mrd.). Für die syndizierte Avalkreditlinie bestehen Covenants, die zum Stichtag aufgrund der aktuellen Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns deutlich eingehalten werden. Der STRABAG SE-Konzern verfügt über ausreichend Liquiditätsreserven. Trotz der unsicheren wirtschaftlichen Situation konnten keine nennenswerten Veränderungen im Zahlungsverhalten der Kund:innen festgestellt werden. Eine Erhöhung des Liquiditätsrisikos konnte im Geschäftsjahr 2024 nicht identifiziert werden. Neben einer kontinuierlichen Überwachung der Liquiditätssituation durch das konzernweite Treasury wird zur Steuerung des Liquiditätsrisikos ein konzernweites Cash Pooling System sowie ein strenges Working Capital Management auf Projektebene eingesetzt. Durch interne Vergütungen und Belastungen sowie regelmäßige Reportingverpflichtungen wird auf Projektebene ein effizientes Forderungs- und Kreditorenmanagement sichergestellt. Ein weiteres Instrument zur Liquiditätsteuerung ist die regelmäßige Finanzplanung auf Basis von Leistung, Ergebnis und Investitionsplänen. Aus den Finanzverbindlichkeiten ergeben sich folgende Zahlungsverpflichtungen (Zinszahlungen berechnet auf Basis des Zinssatzes zum 31.12. und Tilgungen) in den Folgejahren: Zahlungsverpflichtungen zum 31.12.2024 Die Zahlungsverpflichtungen aus Finanzverbindlichkeiten zum 31.12.2024 setzen sich wie folgt zusammen: Buchwert Cashflows Cashflows Cashflows T€ 31.12.2024 2025 2026–2029 nach 2029 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 536.394 204.959 158.185 286.470 Leasingverbindlichkeiten 390.874 83.978 256.101 195.174 Finanzverbindlichkeiten 927.268 288.937 414.286 481.644 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten ohne Derivate führen im Wesentlichen analog zur Fristigkeit zu Geldabflüssen in Höhe der Buchwerte. Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverbindlichkeiten betragen für die Jahre 2026 T€ 77.532, 2027 T€ 66.525, 2028 T€ 58.473 und 2029 T€ 53.571. Die Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten zum 31.12.2024 setzen sich wie folgt zusammen: Buchwert Cashflows Cashflows T€ 31.12.2024 2025 2026–2029 Derivate zu Sicherungszwecken -20.913 0 1.863 Derivate -20.913 0 1.863 Die Derivate zu Sicherungszwecken weisen zum Stichtag in Höhe von T€ 22.776 einen positiven Marktwert aus, weshalb sich hierfür keine Zahlungsverpflichtungen ergeben. Zahlungsverpflichtungen zum 31.12.2023 Die Zahlungsverpflichtungen aus Finanzverbindlichkeiten zum 31.12.2023 setzen sich wie folgt zusammen: Buchwert Cashflows Cashflows Cashflows T€ 31.12.2023 2024 2025–2028 nach 2028 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 534.707 237.286 114.748 324.436 Leasingverbindlichkeiten 364.223 78.272 233.540 173.650 Finanzverbindlichkeiten 898.930 315.558 348.288 498.086 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten ohne Derivate führen im Wesentlichen analog zur Fristigkeit zu Geldabflüssen in Höhe der Buchwerte. Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverbindlichkeiten betrugen für die Jahre 2025 T€ 72.134, 2026 T€ 61.355, 2027 T€ 51.862 und 2028 T€ 48.189. Die Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten zum 31.12.2023 setzen sich wie folgt zusammen: Buchwert Cashflows Cashflows T€ 31.12.2023 2024 2025–2028 Derivate zu Sicherungszwecken -33.405 0 0 Derivate sonstige 7.135 7.135 0 Derivate -26.270 7.135 0 Die Derivate zu Sicherungszwecken weisen zum Stichtag einen positiven Marktwert aus, weshalb sich hierfür keine Zahlungsverpflichtungen ergeben. Finanzielle Garantien STRABAG hat gegenüber Kreditinstituten Finanzgarantien zugunsten eigener Tochter- oder Beteiligungsunternehmen abgegeben. Auf Basis des zum 31.12.2024 aushaftenden Kreditbetrags beträgt der maximale Garantiebetrag T€ 42.738 (2023: T€ 74.557). Diese abstrakten Garantien können theoretisch jederzeit in Anspruch genommen werden und zu einem kurzfristigen Liquiditätsabfluss führen. Segmentbericht 37. Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 8 Betriebssegmente. IFRS 8 schreibt vor, die Segmente auf Basis des internen Reportings festzulegen sowie die Ergebnisgrößen auf Basis des internen Reportings zu berichten (Management Approach). Es erfolgt keine Angabe des Segmentvermögens, da dieses nicht Bestandteil des regelmäßigen internen Reportings ist. Die interne Berichterstattung im STRABAG SE-Konzern basiert auf Vorstandsbereichen, die gleichzeitig die Segmente darstellen. Die Verrechnung zwischen den einzelnen Segmenten erfolgt zu fremdüblichen Preisen. Im Segment Nord + West werden die Bauaktivitäten der Länder bzw. Regionen Deutschland, Schweiz, Benelux und Skandinavien sowie der Spezialtiefbau gebündelt. Das Segment Süd + Ost setzt sich aus den Bauaktivitäten in den Ländern bzw. Regionen Österreich, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Adria und restliches Europa sowie der Umwelttechnik zusammen. Der Baustoffbereich ist ebenfalls dem Segment Süd + Ost zugeordnet. Das Segment International + Sondersparten umfasst die internationalen Bauaktivitäten, den Tunnelbau, Dienstleistungen sowie das Immobilien und Infrastruktur Development. Daneben bestehen Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche, die Dienstleistungen auf den Gebieten Rechnungswesen, Konzernfinanzierung, technische Entwicklung, Digitalisierung und Innovation, Gerätemanagement, Qualitätsmanagement, Logistik, Recht, Vertragsmanagement etc. erbringen. Diese werden im Segment Sonstiges zusammengefasst. Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2024 T€ Nord + West Süd + Ost International + Sondersparten Sonstiges Überleitung zum IFRS-Abschluss Konzern Umsatzerlöse 7.221.273 7.123.755 3.059.268 17.923 0 17.422.219 Intersegmentäre Umsätze 128.962 158.480 0 1.153.044 EBIT 692.666 387.988 -2.275 737 -17.226 1.061.890 davon Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 109.267 18.576 24.781 -3.909 0 148.715 davon Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen -4.094.165 -4.832.210 -1.136.317 -400.321 0 -10.463.013 davon Personalaufwand -1.921.977 -1.432.927 -1.226.267 -324.326 0 -4.905.497 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 144.845 0 144.845 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 -69.429 0 -69.429 Ergebnis vor Steuern 692.666 387.988 -2.275 76.153 -17.226 1.137.306 Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 756.519 0 756.519 Investitionen in Investment Property 0 0 205.562 0 0 205.562 Zu- und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 0 0 20.958 561.334 0 582.292 davon Wertminderungen und -aufholungen 0 0 0 2.277 0 2.277 Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2023 T€ Nord + West Süd + Ost International + Sondersparten Sonstiges Überleitung zum IFRS-Abschluss Konzern Umsatzerlöse 7.280.187 7.344.063 2.984.478 57.812 0 17.666.540 Intersegmentäre Umsätze 139.732 189.488 0 1.081.165 EBIT 644.823 392.570 -132.104 3.300 -28.392 880.197 davon Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 135.671 24.960 -16.466 -33 0 144.132 davon Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen -4.417.050 -5.214.747 -1.236.148 -407.135 0 -11.275.080 davon Personalaufwand -1.805.065 -1.297.103 -1.135.818 -302.909 0 -4.540.895 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 119.194 0 119.194 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 -75.068 0 -75.068 Ergebnis vor Steuern 644.823 392.570 -132.104 47.426 -28.392 924.323 Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 667.000 0 667.000 Zu- und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 7.454 0 20.305 510.357 0 538.116 davon Wertminderungen 7.454 0 0 -12.616 0 -5.162 Überleitung der Segmentergebnisse auf das Ergebnis vor Steuern laut IFRS-Konzernabschluss Die Erfassung der Erträge und Aufwendungen im internen Reporting erfolgt im Wesentlichen nach den Bestimmungen der IFRS. Eine Ausnahme bilden die Ertragsteuern einschließlich latenter Steuern, die im internen Reporting nicht berücksichtigt werden. Im internen Reporting werden die anteiligen Jahresergebnisse sämtlicher Konzern- und Beteiligungsgesellschaften dargestellt. Im IFRS-Konzernabschluss werden Ergebnisse von nicht vollkonsolidierten bzw. nicht at-equity einbezogenen Gesellschaften nur nach Maßgabe der Ausschüttungen, Ergebnisübernahmen bzw. Abschreibungen erfasst, weshalb das interne Reporting in Bezug auf das Beteiligungsergebnis nicht mit dem EBIT bzw. mit dem Ergebnis vor Steuern im Konzernabschluss übereinstimmt. Weitere geringfügige Unterschiede ergeben sich aus sonstigen Konsolidierungsbuchungen. Die Überleitung des internen Reportings zum IFRS-Abschluss setzt sich wie folgt zusammen: T€ 2024 2023 Beteiligungsergebnis -9.598 -25.513 Sonstige Konsolidierungsbuchungen -7.628 -2.879 Gesamt -17.226 -28.392 Aufteilung der Umsatzerlöse nach geografischen Regionen T€ 2024 2023 Deutschland 7.997.178 8.005.923 Österreich 2.556.203 2.848.802 Restliches Europa 6.022.859 5.879.026 Restliche Welt 845.979 932.789 Umsatzerlöse 17.422.219 17.666.540 Sonstige Angaben 38. Angaben zur Aktionärsstruktur Das kontrollierende Kernaktionariat der STRABAG SE besteht aus der Haselsteiner-Gruppe sowie der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien-Gruppe und der UNIQA-Gruppe. Zwischen den Kernaktionären wurde am 18.8.2022 ein Syndikatsvertrag abgeschlossen. Die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ („Rasperia“) wurde jedenfalls bis 22.3.2024 vom russischen Geschäftsmann Oleg Deripaska kontrolliert. Seit 8.4.2022 lag durch die EU-Sanktionierung des Herrn Deripaska kein maßgeblicher Einfluss mehr vor, so dass Rasperia kein nahestehendes Unternehmen mehr darstellt. Der Anteil von Rasperia beträgt aktuell 24,1 %. Der Vorstand der STRABAG SE wurde am 19.12.2023 mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG von Iliadis Joint Stock Company („Iliadis JSC“), einer russischen Aktiengesellschaft, und Oleg Deripaska informiert, dass die Iliadis JSC am 14.12.2023 einen Kaufvertrag über sämtliche Anteile an Rasperia abgeschlossen habe, der allerdings noch nicht durchgeführt sei. Am 26.3.2024 wurde die Gesellschaft mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130ff BörseG davon informiert, dass die im Dezember 2023 angekündigte Transaktion in Russland vollzogen wurde und Rasperia an Iliadis JSC übergegangen sei. Laut diesen Meldungen wird Rasperia mit ihrer Beteiligung von 24,1 % an STRABAG SE nunmehr von Iliadis JSC kontrolliert, während Herr Deripaska seine bisherige (indirekte) Kontrolle aufgegeben habe. Rasperia (und Iliadis JSC) wurde(n) im Mai 2024 auf die Sanktionsliste des U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control („OFAC“) und mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 des Rates der Europäischen Union zudem auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Der 24,1 %-Anteil der Rasperia an der STRABAG SE ist weiterhin eingefroren. In der Hauptversammlung vom 14.6.2024 wurde eine Dividende in Höhe von € 2,20 je Aktie beschlossen. Da die Dividendenansprüche aus den von Rasperia erhaltenen Aktien aufgrund der verhängten Sanktionen eingefroren sind, wurde die auf Rasperia entfallende Dividende (abzüglich der Kapitalertragsteuer) in Höhe von T€ 45.458 wie in den Vorjahren nicht ausbezahlt. Zum 31.12.2024 sind daher nicht ausbezahlte Dividendenansprüche in Höhe von T€ 128.108 (31.12.2023: T€ 82.650) als sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen. Der aus der Kapitalherabsetzung auf Rasperia entfallende Ausschüttungsanspruch in Höhe von T€ 257.925 ist als sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit erfasst und wird aufgrund der bestehenden Sanktionen ebenfalls weiterhin einbehalten. Im Geschäftsjahr 2024 bestanden wie im Vorjahr keine Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die Herrn Deripaska zuzuordnen sind. In enger Koordination der STRABAG SE haben im Oktober 2024 die österreichischen Kernaktionäre eine Klage gegen Rasperia hinsichtlich der im Syndikatsvertrag aus 2007 festgeschriebenen Vorkaufsrechte vor einem Schiedsgericht in Amsterdam eingebracht. Das Gericht soll nun insbesondere folgende Fragen klären: Gültigkeit der Vorkaufsrechte über die Beendigung des Syndikatsvertrags aus dem Jahr 2007 hinaus Eintritt des Vorkaufsfalls durch Change of Control Übertragung der Aktien unter der Voraussetzung einer sanktionskonformen Umsetzungsmöglichkeit 2007 schlossen die österreichischen Kernaktionäre sowie Rasperia einen Syndikatsvertrag, der u.a. die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Koordination von Abstimmungsergebnissen auf der Hauptversammlung vorsah. Weiters wurden im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) bei einer Aktionärin den anderen Syndikatspartnern Vorkaufsrechte eingeräumt. Das im Syndikatsvertrag definierte Schiedsgericht in Amsterdam soll nun klären, dass das Vorkaufsrecht nach dem Ende des Vertrags per 31.12.2022 noch Gültigkeit besitzt. Des Weiteren soll das Gericht feststellen, dass durch den Verkauf der Anteile an der Rasperia an die Iliadis JSC ein Kontrollwechselvorgang stattgefunden hat und basierend darauf, dass Rasperia daher verpflichtet wäre, ihre STRABAG-Aktien den Kernaktionären anzudienen bzw. diese entsprechend zu übertragen. Gemäß Beteiligungsmeldung vom 26.3.2024 hat Oleg Deripaska seine Kontrolle an Rasperia aufgegeben, sprich, es hat, nach Auffassung der Gesellschaft und wohl auch der von Rasperia und Oleg Deripaska selbst, ein Kontrollwechsel stattgefunden. Mit einem Urteil des Schiedsgerichts rechnet STRABAG im Jahr 2026. Vor einem Vollzug eines solchen Urteils sind noch zahlreiche weitere Fragen zu klären. Es muss insbesondere mit den relevanten nationalen und internationalen Behörden geklärt werden, ob und wie das Vorkaufsrecht sanktionskonform umgesetzt werden kann. STRABAG sieht sich hier in einer aktiven Rolle und wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um dieses wichtige Ziel für unsere Gesellschaft und letztlich alle Aktionär:innen zu erreichen. STRABAG SE hat am 16.12.2024 Beteiligungsmeldungen von Iliadis JSC und MKAO Valtoura Holdings Limited (Valtoura) erhalten und veröffentlicht. Demnach wurde die STRABAG Aktionärin Rasperia von Iliadis JSC an ihre vormalige Muttergesellschaft Valtoura rückübertragen. Der erneute Eigentümerwechsel hat nach Einschätzung von STRABAG keine unmittelbaren Auswirkungen auf die STRABAG SE, da Rasperia selbst sowohl durch die EU als auch die USA mit Sanktionen belegt ist und die von Rasperia gehaltenen STRABAG Aktien daher jedenfalls eingefroren bleiben. 39. Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen Raiffeisen-Holding NÖ-Wien / UNIQA-Gruppe Mit der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien-Gruppe und der UNIQA-Gruppe werden fremdübliche Finanzierungs- und Versicherungsgeschäfte abgewickelt. Die Forderungen aus Girokonten und Veranlagungen gegenüber der Raiffeisen-Gruppe betrugen zum 31.12.2024 T€ 466.276 (2023: T€ 446.904), die Verbindlichkeiten aus Finanzierungen und Girokonten betrugen zum 31.12.2024 T€ 0 (2023: T€ 1.507). Der Zinsertrag belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf T€ 18.421 (2023: T€ 15.046), der Zinsaufwand betrug T€ 11 (2023: T€ 173). Prämien für Versicherungsverträge mit der UNIQA-Gruppe wurden in Höhe von T€ 1.703 (2023: T€ 837) aufwandswirksam erfasst. Haselsteiner-Gruppe Die Haselsteiner-Gruppe hält 5,1 % an der STRABAG Real Estate GmbH, Köln. Das Ergebnis dieser Gesellschaft wird im nicht-beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Ergebnis mit T€ 855 (2023: T€ -5) ausgewiesen. Die Geschäftsbeziehungen der STRABAG SE zu den Unternehmen der Haselsteiner-Gruppe inklusive gemeinsamer Beteiligungen betreffen im Wesentlichen Bauleistungen und stellen sich im Geschäftsjahr wie folgt dar. T€ 2024 2023 Erbrachte Lieferungen und Leistungen 23.095 24.001 Erhaltene Lieferungen und Leistungen 4.817 8.224 Forderungen am 31.12. 14.018 23.092 Verbindlichkeiten am 31.12. 1.332 1.355 IDAG Die IDAG Immobilienbeteiligung u. -Development GmbH wird zur Gänze von Privatstiftungen gehalten, deren Begünstigte die Haselsteiner-Gruppe und die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien-Gruppe sind. Der Geschäftszweck der IDAG Immobilienbeteiligung u. -Development GmbH ist die Immobilienentwicklung und die Beteiligung an Immobilienprojekten. Die IDAG Immobilienbeteiligung u. -Development GmbH ist über Tochtergesellschaften Eigentümerin der Konzernzentrale von STRABAG in Wien sowie des Bürostandorts von STRABAG in Graz. Die Bürohäuser werden vom STRABAG SE-Konzern zu fremdüblichen Konditionen angemietet. Die Mietaufwendungen aus diesen beiden Gebäuden betrugen im Geschäftsjahr 2024 T€ 10.279 (2023: T€ 9.761). Es handelt sich dabei um Leasingverhältnisse, die gemäß IFRS 16 als Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen bzw. Leasingverbindlichkeiten darzustellen sind. Im Konzernabschluss zum 31.12.2024 waren ein Nutzungsrecht im Wert von T€ 48.432 (2023: T€ 56.506) sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von T€ 31.142 (2023: T€ 34.842) ausgewiesen. In den Leasingverbindlichkeiten sind die Mietkautionen in Höhe von T€ 19.717 (2023: T€ 23.970) abgesetzt. Weiters wurden vom IDAG-Konzern sonstige Leistungen in Höhe von T€ 41 (2023: T€ 116) bezogen. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2024 Umsätze mit dem IDAG-Konzern in Höhe von T€ 1.454 (2023: T€ 1.574) getätigt. Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Ausschüttung aus einer Beteiligung des IDAG-Konzerns, an der der STRABAG SE-Konzern einen Minderheitsanteil hält, in Höhe von T€ 2.000 (2023: T€ 102) als Erträge aus Beteiligungen erfasst. Equity-Beteiligungen In der Holcim Cement CE Holding GmbH sind die Zementaktivitäten von Holcim, einem marktführenden Unternehmen in der Baustoffherstellung, und STRABAG in den zentraleuropäischen Ländern gebündelt. Die gemeinsamen Aktivitäten zielen auf einen angemessenen Versorgungsgrad mit Zement in den Kernländern des Konzerns ab. STRABAG hat 2024 Zementleistungen im Wert von T€ 36.963 (2023: T€ 41.667) bezogen. Zum Stichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Holcim Cement CE Holding GmbH-Gruppe in Höhe von T€ 955 (2023: T€ 842). Die Geschäftsbeziehungen zu den sonstigen Equity-Unternehmen stellen sich wie folgt dar: T€ 2024 2023 Erbrachte Lieferungen und Leistungen 103.780 148.936 Erhaltene Lieferungen und Leistungen 65.087 77.259 Forderungen am 31.12. 16.520 21.496 Verbindlichkeiten am 31.12. 13.989 14.272 Finanzierungsforderungen am 31.12. 98.380 109.821 Hinsichtlich Arbeitsgemeinschaften wird auf Punkt (18) Angaben zu Arbeitsgemeinschaften verwiesen. Management Für Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter:innen der ersten Führungsebene (Management in Schlüsselpositionen), deren Familienangehörige sowie Unternehmen, die vom Management in Schlüsselpositionen beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden, wurden im Geschäftsjahr Leistungen in Höhe von T€ 7 (2023: T€ 452) erbracht bzw. von diesen Leistungen in Höhe von T€ 57 (2023: T€ 34) bezogen. Zu den Bilanzstichtagen bestanden aus diesen Geschäftsbeziehungen Forderungen in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 0) bzw. Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (2023: T€ 0). Die Gesamtbezüge einschließlich allfälliger Abfertigungs- und Pensionszahlungen sowie sonstiger langfristiger Verpflichtungen für Mitarbeiter:innen der ersten Führungsebene betrugen im Geschäftsjahr T€ 23.687 (2023: T€ 25.118). Davon entfielen auf laufende Bezüge, die fixe und variable Vergütungen für das vorangegangene Geschäftsjahr umfassen, T€ 23.488 (2023: T€ 24.867) sowie auf Abfertigungs- und Pensionsaufwendungen T€ 199 (2023: T€ 251). Zum 31.12.2024 bestehen Verpflichtungen aus variablen Vergütungen in Höhe von T€ 23.118 (2023: T€ 18.000). Diese umfassen die Rückstellung für Gewinnbeteiligungen für das Geschäftsjahr sowie Einbehalte aus variablen Vergütungen. 40. Angaben über Organe Vorstand Klemens Haselsteiner, BBA, BF (Vorsitzender des Vorstands bis 17.1.2025) Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill (Vorsitzender des Vorstands seit 19.2.2025) Mag. Christian Harder Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler Dipl.-Ing. Siegfried Wanker Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl Aufsichtsrat Mag. Kerstin Gelbmann (Vorsitzende seit 1.1.2024) Mag. Erwin Hameseder (Stellvertreter der Vorsitzenden) Dr. Andreas Brandstetter Dr. Valerie Hackl (seit 25.1.2024) Mag. Gabriele Schallegger Dipl.-Ing. Andreas Batke (Betriebsratsmitglied) Magdolna P. Gyulainé (Betriebsratsmitglied) Georg Hinterschuster (Betriebsratsmitglied) Wolfgang Kreis (Betriebsratsmitglied) (bis 31.7.2024) Karl Gerdes (Betriebsratsmitglied) (seit 1.8.2024) Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr T€ 9.953 (2023: T€ 9.953). Der Abfertigungsaufwand betraf mit T€ 127 (2023: T€ 166) die Mitglieder des Vorstands. Zum 31.12. bestehen Verpflichtungen aus variablen Vergütungen in Höhe von T€ 8.428 (2023: T€ 6.687). Diese umfassen die Rückstellung für Gewinnbeteiligungen für das Geschäftsjahr sowie Einbehalte aus variablen Vergütungen. Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Geschäftsjahr 2024 T€ 238 (2023: T€ 240). Den Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der STRABAG SE wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. 41. Aufwendungen für Abschlussprüfer Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und deren Netzwerkgesellschaften betrugen in Summe T€ 2.158, von denen T€ 1.607 auf die Prüfung des Konzernabschlusses (einschließlich der Abschlüsse einzelner verbundener Unternehmen) und T€ 551 auf sonstige Leistungen entfielen. Für das Vorjahr sind Aufwendungen für die Abschlussprüferin KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, in Höhe von T€ 1.826 angefallen, von denen T€ 1.653 auf die Prüfung des Konzernabschlusses (einschließlich der Abschlüsse einzelner verbundener Unternehmen) und T€ 173 auf sonstige Leistungen entfielen. 42. Wesentliche Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres Am 17.1.2025 ist der Vorstandsvorsitzende der STRABAG SE, Klemens Haselsteiner, plötzlich und unerwartet verstorben. Am 27.1.2025 hat der Vorstand der STRABAG SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats Herrn Dr. Hans Peter Haselsteiner eine Generalvollmacht der STRABAG SE erteilt. Dr. Hans Peter Haselsteiner wird im Auftrag des Vorstands und in Abstimmung mit den Syndikatspartnern das Unternehmen dabei unterstützen, den Transformationsprozess fortzusetzen und dem Nachfolger seine Erfahrung zur Verfügung zu stellen. Der Vorstand wird den mit „Work On Progress“ eingeleiteten, umfassenden Transformationsprozess des Unternehmens im Sinne von Klemens Haselsteiner fortsetzen. Am 19.2.2025 hat der Aufsichtsrat der STRABAG SE Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. 43. Gewinnverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt vor, eine Dividende in Höhe von € 2,50 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2024 auszuschütten. 44. Zeitpunkt der Genehmigung zur Veröffentlichung In Österreich wird bei Aktiengesellschaften der vom Vorstand aufgestellte Konzernjahresabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Sitzung des Aufsichtsrats der STRABAG SE zur Feststellung des Konzernjahresabschlusses zum 31.12.2024 wird am 23.4.2025 stattfinden. Villach, am 4.4.2025 Der Vorstand Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill Vorsitzender des Vorstands Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA, ZT Mag. Christian Harder Finanzvorstand Zentralbereich BRVZ Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler Mitglied des Vorstands Segment Nord + West Dipl.-Ing. Siegfried Wanker Mitglied des Vorstands Segment International + Sondersparten Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl Mitglied des Vorstands Segment Süd + Ost Konzern- und Beteiligungsgesellschaften Im Folgenden sind die im Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen dargestellt: Gesellschaft Verbundene Unternehmen konsolidiert Sitz Land Direkter Kapitalanteil % „A-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH“ Spittal an der Drau Österreich 100,00 „SBS Strabag Bau Holding Service GmbH“ Spittal an der Drau Österreich 100,00 „Wiener Heim“ Wohnbaugesellschaft m.b.H. Wien Österreich 100,00 ABR Abfall Behandlung und Recycling GmbH Schwadorf Österreich 100,00 Aspern Manufactory Projektentwicklung GmbH Wien Österreich 100,00 Aspern Manufactory Projektentwicklung GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 Asphalt & Beton GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 AUSTRIA ASPHALT GmbH & Co OG Spittal an der Drau Österreich 100,00 Bau Holding Beteiligungs GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 Bitumen Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG St. Pölten Österreich 100,00 BITUNOVA Baustofftechnik Gesellschaft m.b.H. Spittal an der Drau Österreich 100,00 Böhm BiB GmbH Wien Österreich 100,00 BrennerRast GmbH Wien Österreich 100,00 CCG Projektentwicklung GmbH Wien Österreich 100,00 CCG Projektentwicklung GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 CCH Hotelprojekt GmbH Wien Österreich 100,00 CCH Hotelprojekt GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 CCW Projektentwicklung GmbH Wien Österreich 100,00 CCW Projektentwicklung GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 DC1 Immo GmbH Wien Österreich 100,00 Diabaswerk Saalfelden Gesellschaft m.b.H. Saalfelden Österreich 100,00 EFKON GmbH Raaba Österreich 100,00 Erdberger Mais GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG Wiener Neustadt Österreich 100,00 Goldeck Bergbahnen GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 Hotelprojekt am Tabor GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 Hotelprojekt am Tabor Komplementär GmbH Wien Österreich 100,00 Ilbau Liegenschaftsverwaltung GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 KAB Straßensanierung GmbH & Co KG Spittal an der Drau Österreich 50,60 Kanzelsteinbruch Gratkorn GmbH Gratkorn Österreich 100,00 Leystraße 122-126 Komplementär GmbH Wien Österreich 100,00 Leystraße 122-126 Projektentwicklung GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 Lohr Gebäudetechnik GmbH Wien Österreich 100,00 M5 Beteiligungs GmbH Wien Österreich 100,00 M5 Holding GmbH Wien Österreich 100,00 Meischlgasse 28-32 Komplementär GmbH Wien Österreich 100,00 Meischlgasse 28-32 Projektentwicklung GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 Metallica Stahl- und Fassadentechnik GmbH Wien Österreich 100,00 Mineral Abbau GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 Mischek Bauträger Service GmbH Wien Österreich 100,00 Mischek Systembau GmbH Wien Österreich 100,00 MOBIL Baustoffe GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 MUSCORUM GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 Nottendorfer Gasse 13 Kom GmbH Wien Österreich 100,00 OAT - Bohr- und Fugentechnik Gesellschaft m.b.H. Spittal an der Drau Österreich 51,00 Obermayr Holzkonstruktionen Gesellschaft m.b.H. Schwanenstadt Österreich 100,00 Osttiroler Asphalt Hoch- und Tiefbauunternehmung GmbH Lavant i. Osttirol Österreich 80,00 PASCUORUM GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 Q4a Immobilien GmbH Graz Österreich 60,00 Raststation A 3 GmbH Wien Österreich 100,00 RBS Rohrbau-Schweißtechnik Gesellschaft m.b.H. Marchtrenk Österreich 100,00 RE Beteiligungsholding GmbH Wien Österreich 100,00 RE Wohnraum GmbH Wien Österreich 100,00 RE Wohnungseigentumserrichtungs GmbH Wien Österreich 100,00 SF Bau vier GmbH Wien Österreich 100,00 SILO DREI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 SILO DREI next LBG 57 Liegenschaftsverwertung GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 SITEC Verkehrstechnik GmbH Liebenfels Österreich 100,00 STRABAG AG Spittal an der Drau Österreich 100,00 STRABAG Beteiligungen GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 STRABAG BMTI GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG BRVZ GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 STRABAG Holding GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Invest HoldCo GmbH Wien Österreich 100,00 Strabag Liegenschaftsverwaltung GmbH Linz Österreich 100,00 STRABAG Property and Facility Services GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Real Estate GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG SE Villach Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Siebzehn GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Siebzehn GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 TECH GATE VIENNA Wissenschafts- und Technologiepark GmbH Wien Österreich 100,00 TPA Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovation GmbH Trumau Österreich 100,00 Wieser Verkehrssicherheit GmbH Wals-Siezenheim Österreich 100,00 Wohnquartier Reininghausstraße GmbH Graz Österreich 60,00 Züblin Spezialtiefbau Ges.m.b.H. Wien Österreich 100,00 Adolf List Bauunternehmung GmbH Reutlingen Deutschland 100,00 1 Alpines Hartschotterwerk GmbH Leinfelden-Echterdingen Deutschland 100,00 1 Baumann & Burmeister GmbH Halle/Saale Deutschland 100,00 1 BHG Bitumenhandelsgesellschaft mbH Hamburg Deutschland 100,00 1 BITUNOVA GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 1 Blees-Kölling-Bau GmbH Köln Deutschland 100,00 1 Blutenburg Projekt GmbH Köln Deutschland 100,00 1 Bockholdt GmbH Lübeck Deutschland 100,00 1 Climtech GmbH Berlin Deutschland 100,00 1 CML Construction Services GmbH Köln Deutschland 100,00 Deutsche Asphalt GmbH Köln Deutschland 100,00 1 DYWIDAG International GmbH Köln Deutschland 100,00 1 DYWIDAG-Holding GmbH Köln Deutschland 100,00 1 Ed. Züblin AG Stuttgart Deutschland 100,00 1 Eraproject GmbH Köln Deutschland 100,00 1 F. Kirchhoff GmbH Leinfelden-Echterdingen Deutschland 100,00 1 F.K. SYSTEMBAU GmbH Münsingen Deutschland 100,00 1 Fahrleitungsbau GmbH Essen Deutschland 100,00 1 Gaul GmbH Sprendlingen Deutschland 100,00 GBS Gesellschaft für Bau und Sanierung mbH Leuna Deutschland 100,00 Hexagon Projekt GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 1 HUMMEL Systemhaus GmbH Frickenhausen Deutschland 100,00 1 Ilbau GmbH Deutschland Berlin Deutschland 100,00 MAV Kelheim GmbH Kelheim Deutschland 100,00 MAV Krefeld GmbH Krefeld Deutschland 50,00 3 MAV Lünen GmbH Lünen Deutschland 100,00 Metallica Stahl- und Fassadentechnik GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 1 Mineral Baustoff GmbH Köln Deutschland 100,00 1 MOBIL Baustoffe GmbH München Deutschland 100,00 1 NE Sander Immobilien GmbH Sande Deutschland 100,00 1 PANSUEVIA GmbH & Co. KG Jettingen-Scheppach Deutschland 100,00 1 Pyhrn Concession Holding GmbH Köln Deutschland 100,00 1 REPASS-SANIERUNGSTECHNIK GMBH Korrosionsschutz und Betoninstandsetzung Munderkingen Deutschland 100,00 1 RM Asphalt GmbH & Co. KG Sprendlingen Deutschland 80,00 1 ROBA Transportbeton GmbH Berlin Deutschland 100,00 1 SAT Straßensanierung GmbH Köln Deutschland 100,00 1 SF-Ausbau GmbH Freiberg Deutschland 100,00 1 STRABAG AG Köln Deutschland 100,00 1 STRABAG Aircraft Services GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 1 STRABAG BMTI GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 1 STRABAG BRVZ GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 1 STRABAG Facility Management GmbH Berlin Deutschland 100,00 1 STRABAG GmbH Bad Hersfeld Deutschland 100,00 1 STRABAG Großprojekte GmbH München Deutschland 100,00 1 STRABAG Hold Estate Frankfurt Gateway GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 1 STRABAG Hold Estate Köln-Mülheim GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 1 STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH Köln Deutschland 100,00 1 STRABAG Infrastrukturprojekt GmbH Bad Hersfeld Deutschland 100,00 1 STRABAG International GmbH Köln Deutschland 100,00 1 STRABAG Kieserling Flooring Systems GmbH Hamburg Deutschland 100,00 1 STRABAG Mechanical Engineering GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 1 STRABAG Projektentwicklung GmbH Köln Deutschland 100,00 1 STRABAG Property and Facility Services GmbH Frankfurt am Main Deutschland 100,00 1 STRABAG Rail Fahrleitungen GmbH Berlin Deutschland 100,00 1 STRABAG Rail GmbH Lauda-Königshofen Deutschland 100,00 1 STRABAG Real Estate GmbH Köln Deutschland 94,90 STRABAG Real Estate Invest GmbH Köln Deutschland 100,00 1 STRABAG Sportstättenbau GmbH Dortmund Deutschland 100,00 1 STRABAG Umwelttechnik GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 1 STRABAG Wasserbau GmbH Hamburg Deutschland 100,00 Torkret GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 1 TPA GmbH Köln Deutschland 100,00 Turm am Mailänder Platz GmbH & Co. KG Stuttgart Deutschland 100,00 1 Wolfer & Goebel Bau GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 1 ZDE Sechste Vermögensverwaltung GmbH Köln Deutschland 100,00 Züblin Chimney and Refractory GmbH Bremen Deutschland 100,00 1 ZÜBLIN Haustechnik Mainz GmbH Mainz Deutschland 100,00 1 Züblin Hoch- und Brückenbau GmbH Bad Hersfeld Deutschland 100,00 1 Züblin International GmbH Köln Deutschland 100,00 1 Züblin Spezialtiefbau GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 1 Züblin Stahlbau GmbH Hosena Deutschland 100,00 1 ZÜBLIN Timber Gaildorf GmbH Gaildorf Deutschland 100,00 1 ZÜBLIN Timber GmbH Aichach Deutschland 100,00 1 Züblin Umwelttechnik GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 1 STRABAG SHPK Tirana Albanien 100,00 N.V. STRABAG Belgium S.A. Antwerpen Belgien 100,00 STRABAG d.o.o. Sarajevo Sarajevo Bosnien und Herzegowina 100,00 STRABAG EAD Sofia Bulgarien 100,00 Strabag SpA Santiago de Chile Chile 100,00 STRABAG-EDILMAC Desarrollos Verticales SpA Santiago de Chile Chile 80,00 Züblin International GmbH Chile SpA Santiago de Chile Chile 100,00 KMG - KLIPLEV MOTORWAY GROUP A/S Aarhus Dänemark 100,00 Züblin A/S Aarhus Dänemark 100,00 STRABAG UK LIMITED London Großbritannien 100,00 EFKON INDIA Pvt. Ltd. Haryana Indien 100,00 STRABAG S.p.A. Bozen Italien 100,00 STRABAG EGLINTON PROJECT INC. Mississauga, Ontario Kanada 100,00 STRABAG INC. Toronto Kanada 100,00 STRABAG SCARBOROUGH PROJECT INC. Mississauga, Ontario Kanada 100,00 STRABAG S.A.S. Bogotá, D.C. Kolumbien 100,00 MINERAL IGM d.o.o. Zapuzane Kroatien 100,00 POMGRAD INZENJERING d.o.o. Split Kroatien 100,00 STRABAG BRVZ d.o.o. Zagreb Kroatien 100,00 STRABAG d.o.o. Zagreb Kroatien 100,00 TPA odrzavanje kvaliteta i inovacija d.o.o. Zagreb Kroatien 100,00 ELCO S.A. Kehlen Luxemburg 100,00 ELCO SERVITEC S.A. Kehlen Luxemburg 100,00 SRE Lux 1 S.à r.l. Belvaux Luxemburg 100,00 SRE Lux Projekt SQM 27E S.à r.l. Belvaux Luxemburg 100,00 SRE Real Estate Luxembourg S.à r.l. Belvaux Luxemburg 100,00 ZUBLIN PRECAST INDUSTRIES SDN. BHD. Johor Malaysia 100,00 „Crnagoraput“ AD, Podgorica Podgorica Montenegro 95,32 „Strabag“ d.o.o. Podgorica Podgorica Montenegro 100,00 STRABAG B.V. Breda Niederlande 100,00 Züblin Nederland B.V. Breda Niederlande 100,00 STRABAG OMAN L.L.C. Maskat Oman 100,00 BHG Sp. z o.o. Pruszkow Polen 100,00 BHK KRAKÓW JOINT VENTURE Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 Mineral Polska Sp. z o.o. Czarny Bor Polen 100,00 POLSKI ASFALT Sp. z o.o. Krakow Polen 100,00 SAT Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 STRABAG BMTI Sp. z o.o. Pruszkow Polen 100,00 STRABAG BRVZ Sp. z o.o. Pruszkow Polen 100,00 STRABAG INFRASTRUKTURA POLUDNIE Sp. z o.o. Wroclaw Polen 100,00 STRABAG PFS Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 STRABAG Sp. z o.o. Pruszkow Polen 100,00 TPA Sp. z o.o. Pruszkow Polen 100,00 ANTREPRIZA DE REPARATII SI LUCRARI A R L CLUJ SA Cluj-Napoca Rumänien 98,59 CENTRUM BUCHAREST DEVELOPMENT SRL Bukarest Rumänien 100,00 DISTRICT DEVELOPMENT SRL Bukarest Rumänien 100,00 MINERAL ROM SRL Brasov Rumänien 100,00 SAT REABILITARE RECICLARE SRL Cluj-Napoca Rumänien 100,00 STRABAG CONSTRUCT S.R.L. Bukarest Rumänien 100,00 STRABAG SRL Bukarest Rumänien 100,00 ZUBLIN ROMANIA SRL Bukarest Rumänien 100,00 Nimab Entreprenad AB Sjöbo Schweden 100,00 STRABAG BRVZ AB Örebro Schweden 100,00 STRABAG Sverige AB Stockholm Schweden 100,00 Züblin Scandinavia AB Stockholm Schweden 100,00 STRABAG AG Schlieren Schweiz 100,00 STRABAG BMTI GmbH Erstfeld Schweiz 100,00 STRABAG BRVZ AG Erstfeld Schweiz 100,00 STRABAG d.o.o. Novi Beograd Serbien 100,00 TPA za obezbedenje kvaliteta i inovacije d.o.o. Beograd Novi Beograd Serbien 100,00 BITUNOVA spol. s r.o. Zvolen Slowakei 100,00 ERRICHTUNGSGESELLSCHAFT STRABAG SLOVENSKO s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 KSR - Kamenolomy SR, s.r.o. Zvolen Slowakei 100,00 STRABAG BRVZ s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 STRABAG Pozemne a inzinierske stavitel'stvo s. r. o. Bratislava Slowakei 100,00 STRABAG PS s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 STRABAG Real Estate s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 STRABAG s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 TPA Spolocnost pre zabezpecenie kvality a inovacie s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 STRABAG BRVZ d.o.o. Ljubljana Slowenien 100,00 STRABAG gradbene storitve d.o.o. Ljubljana Slowenien 100,00 BHG CZ s.r.o. Ceske Budejovice Tschechien 100,00 FRISCHBETON s.r.o. Prag Tschechien 100,00 KAMENOLOMY CR s.r.o. Ostrava Tschechien 100,00 Rezidence Herálecká s.r.o. Prag Tschechien 100,00 SAT s.r.o. Prag Tschechien 100,00 STRABAG a.s. Prag Tschechien 100,00 STRABAG Asfalt s.r.o. Sobeslav Tschechien 100,00 STRABAG BMTI s.r.o. Brno Tschechien 100,00 STRABAG BRVZ s.r.o. Prag Tschechien 100,00 STRABAG Pozemnì a inzenyrskè stavitelstvì s.r.o. Prag Tschechien 100,00 STRABAG Property and Facility Services a.s. Prag Tschechien 100,00 STRABAG Rail a.s. Usti nad Labem Tschechien 100,00 STRABAG SIS a.s. Prag Tschechien 100,00 STRABAG Water s.r.o. Prag Tschechien 100,00 TPA CR, s.r.o. Ceske Budejovice Tschechien 100,00 AKA Zrt. Budapest Ungarn 100,00 AMFI HOLDING Kft. Budapest Ungarn 100,00 ASIA Center Kft. Budapest Ungarn 100,00 Bitunova Kft. Budapest Ungarn 100,00 EXP HOLDING Kft. Budapest Ungarn 100,00 2 First-Immo Hungary Kft. Budapest Ungarn 100,00 Frissbeton Kft. Budapest Ungarn 100,00 Generál Mély- és Magasépitö Zrt. Budapest Ungarn 100,00 KÖKA Kft. Budapest Ungarn 100,00 STR Holding Generál Kft. Budapest Ungarn 100,00 STR Holding MML Kft. Budapest Ungarn 100,00 STR Mély- és Magasépítö Kft Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Általános Építö Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Aszfalt Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG BMTI Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG BRVZ Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Épitö Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Épitöipari Zrt. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Generálépitö Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Rail Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Vasútépítö Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG-MML Kft. Budapest Ungarn 100,00 TPA HU Kft. Budapest Ungarn 100,00 Treuhandbeteiligung H Ungarn 100,00 2 Züblin Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Dubai LLC Dubai Vereinte Arabische Emirate 100,00 Zublin Construction L.L.C. Abu Dhabi Vereinte Arabische Emirate 100,00 BONDENO INVESTMENTS LTD Limassol Zypern 100,00 1Für diese Gesellschaften wurde § 264 (3) dHGB bzw. § 264b dHGB in Anspruch genommen. 2Die Darstellung der Anteile erfolgt nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise, die rein zivilrechtlichen Anteile weichen von dieser Darstellung ab. 3Die Stimmrechte laut Gesellschaftsvertrag betragen 50 % plus 1 Stimme. Im Folgenden sind die im Konzernabschluss at-equity einbezogenen assoziierten Unternehmen dargestellt: Gesellschaft Equity-Beteiligungen assoziiert Sitz Land Direkter Kapitalanteil % Holcim Cement CE Holding GmbH Wien Österreich 30,00 Bayerische Asphaltmischwerke GmbH & Co. Kommanditgesellschaft für Straßenbaustoffe Hofolding Deutschland 48,33 Bodensee - Moränekies Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft Tettnang Tettnang Deutschland 33,33 CMBlu Energy AG Alzenau Deutschland 31,21 Natursteinwerke im Nordschwarzwald NSN GmbH & Co. KG Mühlacker Deutschland 25,00 DESARROLLO VIAL AL MAR S.A.S. Medellín Kolumbien 37,50 A-Lanes A15 Holding B.V. Nieuwegein Niederlande 24,00 Züblin International Qatar LLC Doha Qatar 49,00 SOCIETATEA COMPANIILOR HOTELIERE GRAND SRL Bukarest Rumänien 35,32 MAK Mecsek Autopalya Koncesszios Zrt. Budapest Ungarn 50,00 Im Folgenden sind die im Konzernabschluss at-equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen dargestellt: Gesellschaft Equity-Beteiligungen Gemeinschaftsunternehmen Sitz Land Direkter Kapitalanteil % Innsbrucker Nordkettenbahnen Betriebs GmbH Innsbruck Österreich 51,00 4 A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG Schwalmstadt Deutschland 50,00 AMB Asphaltmischwerke Bodensee GmbH & Co. KG Waldshut-Tiengen Deutschland 50,00 FLARE Living GmbH & Co. KG Köln Deutschland 50,00 Kieswerke Schray GmbH & Co. KG Steißlingen Deutschland 50,00 Messe City Köln GmbH & Co. KG Hamburg Deutschland 50,00 NWM Nordwestdeutsche Mischwerke GmbH & Co. KG Großenkneten Deutschland 50,00 PANSUEVIA Service GmbH & Co. KG Jettingen-Scheppach Deutschland 50,00 Silenos Energy Geothermie Garching a.d. Alz GmbH & Co. KG Garching a.d.Alz Deutschland 50,00 SRE-ECE-JV Generalübernehmer GmbH & Co. KG Oststeinbek Deutschland 50,00 Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Apfelstädt Deutschland 50,00 Autocesta Zagreb-Macelj d.o.o. Zagreb Kroatien 51,00 4 4Es liegen vom Kapitalanteil abweichende vertragliche Bestimmungen über die gemeinschaftliche Führung vor. Im Folgenden sind die nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen dargestellt: Gesellschaft Verbundene Unternehmen nicht konsolidiert Sitz Land Direkter Kapitalanteil % „DOMIZIL“ Bauträger GmbH Wien Österreich 100,00 A.S.T. Bauschuttverwertung GmbH Klagenfurt Österreich 66,67 A.S.T. Bauschuttverwertung GmbH & Co KG Klagenfurt Österreich 66,67 Asphaltmischwerk Rieder Vomperbach GmbH Zirl Österreich 60,00 Asphaltmischwerk Rieder Vomperbach GmbH & Co KG Zirl Österreich 60,00 Asphaltmischwerk Roppen GmbH Roppen Österreich 70,00 Asphaltmischwerk Roppen GmbH & Co KG Roppen Österreich 70,00 Asphaltmischwerk Zeltweg Gesellschaft m.b.H. Steyr Österreich 100,00 AUSTRIA ASPHALT GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 Baugesellschaft „Negrelli“ Ges.m.b.H. Wien Österreich 100,00 Bitumen Handelsgesellschaft m.b.H. Wien Österreich 100,00 BLUMENFELD Liegenschaftsverwaltungs GmbH Wien Österreich 100,00 BrennerWasser GmbH Wien Österreich 100,00 Bug-AluTechnic GmbH Wien Österreich 100,00 Campus Eggenberg Immobilienprojekt GmbH in Liqu. Graz Österreich 60,00 CML Construction Services GmbH Wien Österreich 100,00 Die Haustechniker Technisches Büro GmbH Jennersdorf Österreich 100,00 Eckstein Holding GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 Erlaaer Straße Liegenschaftsverwertungs-GmbH Wien Österreich 100,00 Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH Wien Österreich 51,00 Fanny von Lehnert Straße 4 Komplementär GmbH Wien Österreich 100,00 Fanny von Lehnert Straße 4 Projektentwicklung GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 FUSSENEGGER Hochbau und Holzindustrie GmbH Dornbirn Österreich 100,00 GBZ - Baurestmassen GmbH Graz Österreich 100,00 grünraum GmbH Schwanenstadt Österreich 100,00 GTE-Gebäude-Technik-Energie-Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. Wien Österreich 61,00 GTE-Gebäude-Technik-Energie-Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG Wien Österreich 62,00 H. Triburuzek Installationen GesmbH. Wien Österreich 100,00 H.Triburuzek Installationen GesmbH + Co. KG Wien Österreich 100,00 InfoSys Informationssysteme GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 KAB Straßensanierung GmbH Spittal an der Drau Österreich 50,60 Kirchner Baugesellschaft m.b.H. in Liqu. Spittal an der Drau Österreich 100,00 Krems Sunside Living Projektentwicklung GmbH Wien Österreich 100,00 Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. & Co OG, Viecht Viecht Österreich 66,50 Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. & Co. OG Maria Gail Österreich 60,00 MHA Projekt GmbH Wien Österreich 100,00 Mischek Leasing eins Gesellschaft m.b.H. Wien Österreich 100,00 MSO Mischanlagen GmbH Ilz & Co KG Ilz Österreich 52,81 MSO Mischanlagen GmbH Pinkafeld & Co KG Pinkafeld Österreich 52,67 MÜCK HAUSTECHNIK GesmbH Wien Österreich 100,00 NAPORO Klima Dämmstoff GmbH Haugsdorf Österreich 100,00 Nottendorfer Gasse 13 GmbH Wien Österreich 100,00 Obermayr Dach+Fassade GmbH Schwanenstadt Österreich 100,00 OBZ Oberkärntner Baurestmassenzentrum GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 Passivhaus Kammelweg Bauträger GmbH Wien Österreich 100,00 RE Klitschgasse Errichtungs GmbH Wien Österreich 67,00 Rößlergasse Bauteil Sechs GmbH Wien Österreich 100,00 S.U.S. Abflussdienst Gesellschaft m.b.H. Wien Österreich 100,00 Sakela Beteiligungsverwaltungs GmbH Wien Österreich 100,00 SCHOTTERWERK EDLING GESELLSCHAFT M.B.H. Spittal an der Drau Österreich 74,00 SILO DREI Komplementärgesellschaft m.b.H. Wien Österreich 100,00 SILO II Komplementärgesellschaft m.b.H. Wien Österreich 51,00 SILO ZWEI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 SPK - Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H. Spittal an der Drau Österreich 100,00 STRABAG Anlagentechnik GmbH Thalgau Österreich 100,00 STRABAG BahnLogistik GmbH Gerasdorf bei Wien Österreich 100,00 STRABAG Bau GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Bedachungsgesellschaft m.b.H. in Liqu. Salzburg Österreich 100,00 STRABAG Krankenhaus Errichtungs- und BetriebsgmbH Wien Österreich 99,00 STRABAG Motorway GmbH Spittal an der Drau Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Achtzehn GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Achtzehn GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Dreiundzwanzig GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Dreiundzwanzig GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Dreizehn GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG VORRAT Dreizehn GMBH & CO KG Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Einundzwanzig GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Einundzwanzig GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Elf GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Elf Gmbh & Co KG Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Neun GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Neun GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Neunzehn GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Neunzehn GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Sieben GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Sieben GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Zwanzig GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Zwanzig GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Zweiundzwanzig GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Zweiundzwanzig GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Zwölf GmbH Wien Österreich 100,00 STRABAG Vorrat Zwölf GmbH & Co KG Wien Österreich 100,00 Treuhandbeteiligung B Wien Österreich 100,00 Universitätszentrum Althanstraße Erweiterungsgesellschaft m.b.H. Wien Österreich 100,00 Unterstützungseinrichtung für die Angestellten der ehemaligen Bau-Aktiengesellschaft „Negrelli“ Gesellschaft m.b.H. Wien Österreich 55,00 VAM-Valentiner Asphaltmischwerk Gesellschaft m.b.H. Linz Österreich 75,00 VAM-Valentiner Asphaltmischwerk Gesellschaft m.b.H. & Co.KG Linz Österreich 75,00 VIOLA PARK Immobilienprojekt GmbH Wien Österreich 75,00 Wohnen am Krautgarten Bauträger GmbH Wien Österreich 100,00 Züblin Holding GesmbH Wien Österreich 100,00 Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH Wien Österreich 51,00 A 1 Autobahn Verwaltungsgesellschaft mbH Bad Hersfeld Deutschland 100,00 A 1 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG Bad Hersfeld Deutschland 100,00 ADOMUS Facility-Management GmbH Frankfurt am Main Deutschland 100,00 A-Modell Ulm-Augsburg Verwaltungsgesellschaft mbH Jettingen-Scheppach Deutschland 100,00 AMW Westsachsen Verwaltung GmbH Köln Deutschland 100,00 Arriba GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 Asphaltmischwerk Westsachsen GmbH & Co. KG Oberwiera Deutschland 100,00 Asphaltmischwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung Nehren Deutschland 100,00 AWN Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG Nehren Deutschland 52,00 AWN Beteiligungs GbR Nehren Deutschland 52,00 B+R Köln GmbH Köln Deutschland 100,00 BBS Baustoffbetriebe Sachsen GmbH Hartmannsdorf Deutschland 100,00 Bockholdt Verwaltungs GmbH Lübeck Deutschland 100,00 Center Systems Deutschland GmbH Berlin Deutschland 100,00 DYWIDAG Schlüsselfertig und Ingenieurbau GmbH München Deutschland 100,00 EBERHARDT Baugesellschaft mbH Deutschland Berlin Deutschland 100,00 ECS European Construction Services GmbH i.L. Mörfelden-Walldorf Deutschland 100,00 F 101 Projekt GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 F 101 Verwaltungs GmbH Köln Deutschland 100,00 Fachmarktzentrum Kielce Projekt GmbH Berlin Deutschland 100,00 Forum Mittelrhein Beteiligungsgesellschaft mbH Hamburg Deutschland 51,00 Forum Mittelrhein Koblenz Generalübernehmergesellschaft mbH & Co.KG Oststeinbek Deutschland 51,00 Freo Projektentwicklung Berlin GmbH i.L. Berlin Deutschland 50,10 gwd system GmbH Illingen Deutschland 100,00 IBV - Immobilien Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH Werder i. L. Köln Deutschland 99,00 iCOR INTELLIGENT CORROSION CONTROL GmbH Mönchengladbach Deutschland 100,00 IQ Plan Beteiligung GmbH Oststeinbek Deutschland 75,00 IQ Plan GmbH & Co. KG Hamburg Deutschland 75,00 Kieswerk Diersheim GmbH Rheinau/Baden Deutschland 60,00 Kieswerk Ohr GmbH Köln Deutschland 100,00 Kieswerk Ziegelheim GmbH Nobitz Deutschland 100,00 Kirchner PPP Service GmbH Bad Hersfeld Deutschland 100,00 Koch GmbH Kreuztal Deutschland 100,00 Koscheinz & Partner Ingenieurgesellschaft mbH Ruhstorf a.d. Rott Deutschland 100,00 Kuhwald 55 Projekt GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 Leonhard Moll Tiefbau GmbH München Deutschland 100,00 Lift-Off GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 List Bau- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Reutlingen Deutschland 100,00 Ludwig Voss GmbH Cuxhaven Deutschland 100,00 Mitterhofer Projekt GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 Northern Energy GAIA I. GmbH Aurich Deutschland 100,00 Northern Energy GAIA II. GmbH Aurich Deutschland 100,00 Northern Energy GAIA III. GmbH Aurich Deutschland 100,00 Northern Energy GAIA IV. GmbH Aurich Deutschland 100,00 Northern Energy GAIA V. GmbH Aurich Deutschland 100,00 Northern Energy SeaStorm I. GmbH Aurich Deutschland 100,00 Northern Energy SeaStorm II. GmbH Aurich Deutschland 100,00 Northern Energy SeaWind I. GmbH Aurich Deutschland 100,00 Northern Energy SeaWind II. GmbH Aurich Deutschland 100,00 Northern Energy SeaWind III GmbH Aurich Deutschland 100,00 Northern Energy SeaWind IV. GmbH Aurich Deutschland 100,00 NR Bau- u. Immobilienverwertung GmbH Berlin Deutschland 100,00 OBIT GmbH Berlin Deutschland 100,00 PGA Projekt GmbH Köln Deutschland 100,00 PH Bau Erfurt GmbH Erfurt Deutschland 100,00 PPP Management GmbH Köln Deutschland 100,00 PPP Schulen Monheim am Rhein GmbH Bad Hersfeld Deutschland 100,00 PPP SchulManagement Witten GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 PPP SeeCampus Niederlausitz GmbH Bad Hersfeld Deutschland 100,00 Projekt Lohsepark Beteiligungsgesellschaft mbH Hamburg Deutschland 100,00 Projekt Lohsepark GmbH & Co. KG Hamburg Deutschland 100,00 PVA Bruck GmbH & Co. KG Köln Deutschland 75,13 ReDirect GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 RGL Rekultivierungsgesellschaft Langentrog mbH Langenargen Deutschland 80,00 RM Asphalt Verwaltungs GmbH Sprendlingen Deutschland 100,00 RST Rail Systems and Technologies GmbH Barleben Deutschland 82,00 Schotter- und Kies-Union GmbH & Co. KG Leipzig Deutschland 57,90 Schotter- und Kies-Union Verwaltungsgesellschaft mbH Leipzig Deutschland 100,00 SENSOR Dichtungs-Kontroll-Systeme GmbH Bremen Deutschland 100,00 SF-BAU-Grundstücksgesellschaft „ABC-Bogen“ mbH Köln Deutschland 100,00 Silenos Energy Geothermie Gauting Interkommunal GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 Silenos Energy GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 Silenos Energy Verwaltungs GmbH Köln Deutschland 100,00 STRABAG Baustoffaufbereitung und Recycling GmbH Düsseldorf Deutschland 51,00 STRABAG BMTI Rail Service GmbH Berlin Deutschland 100,00 STRABAG BMTI Verwaltung GmbH Köln Deutschland 100,00 STRABAG BRVZ Verwaltung GmbH Köln Deutschland 100,00 STRABAG Hold Estate GmbH Köln Deutschland 100,00 STRABAG Hold Estate Itzehoe GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 STRABAG Hold Estate Schwarzenbek GmbH & Co. KG Köln Deutschland 100,00 STRABAG PPP Hochbau GmbH Bad Hersfeld Deutschland 100,00 STRABAG Rail Operations GmbH Berlin Deutschland 100,00 STRABAG Residential Property Services GmbH Berlin Deutschland 99,51 STRABAG Versicherungsvermittlung GmbH Köln Deutschland 100,00 STRABAG Wertstoff und Recycling GmbH Köln Deutschland 100,00 STRABIL STRABAG Bildung im Lauenburgischen GmbH Köln Deutschland 100,00 Südprojekt A-Modell GmbH & Co. KG Bad Hersfeld Deutschland 100,00 Südprojekt A-Modell Verwaltung GmbH Bad Hersfeld Deutschland 100,00 Verwaltung Forum Mittelrhein Koblenz Generalübernehmergesellschaft mbH Oststeinbek Deutschland 51,00 Wertstoff und Recycling Gablenz GmbH & Co. KG Crimmitschau Deutschland 100,00 Wertstoff und Recycling Gablenz Verwaltungs GmbH Crimmitschau Deutschland 100,00 Wohnbauträgergesellschaft Objekt „Freising - Westlich der Jagdstraße“ mbH Köln Deutschland 100,00 Z.P.C. Deutschland GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 Z-Bau GmbH i.L. Magdeburg Deutschland 100,00 ZDE Siebte Vermögensverwaltung GmbH Köln Deutschland 100,00 ZTI Zentrale Technik International GmbH Stuttgart Deutschland 100,00 Züblin Projektentwicklung GmbH Stuttgart Deutschland 94,88 Züblin Egypt LLC Cairo Ägypten 100,00 EURL STRABAG ALGERIE Algier Algerien 100,00 EUROTEC ANGOLA, LDA Luanda Angola 99,00 STRABAG AUSTRALIA PTY LTD Brisbane Australien 100,00 Züblin Australia Pty Ltd Perth Australien 100,00 CML Construction Services Antwerpen Belgien 100,00 EFKON Belgium BV Antwerpen Belgien 100,00 STRABAG BMTI BV Antwerpen Belgien 100,00 STRABAG BRVZ BV Antwerpen Belgien 100,00 STRABAG Development Belgium NV Antwerpen Belgien 100,00 Strabag RS d.o.o. Banja Luka Bosnien und Herzegowina 100,00 „Mineral 2000“ EOOD Sofia Bulgarien 100,00 „STRABAG REAL ESTATE“ EOOD Sofia Bulgarien 100,00 CML Construction Services EOOD Sofia Bulgarien 100,00 STRABAG BRVZ EOOD Sofia Bulgarien 100,00 TPA EOOD Sofia Bulgarien 100,00 Z-Design EOOD Sofia Bulgarien 100,00 Züblin Bulgaria EOOD Sofia Bulgarien 100,00 CML CHILE SPA Vitacura Chile 100,00 Beijing Züblin Equipment Production Co., Ltd. Beijing China 100,00 CML Construction Services A/S Trige Dänemark 100,00 STRABAG BRVZ A/S Trige Dänemark 100,00 STRABAG Oy Helsinki Finnland 100,00 CML CONSTRUCTION SERVICES LIMITED London Großbritannien 100,00 STRABABG INFRASTRUCTURE AND SAFETY SOLUTIONS Pvt. Ltd. Mumbai Indien 100,00 STRABAG India Private Limited Mumbai Indien 100,00 EFKON IRELAND LIMITED Dublin Irland 100,00 CML CONSTRUCTION SERVICES S.R.L. Bologna Italien 100,00 STRABAG BRVZ SRL Bologna Italien 100,00 CML CONSTRUCTION SERVICES LIMITED Mississauga, Ontario Kanada 100,00 Züblin Inc. Saint John/New Brunswick Kanada 100,00 Infraestructura y Prosperidad S.A.S. Bogotá, D.C. Kolumbien 100,00 STRABAG ENERGY S.A.S. Bogotà D.C. Kolumbien 100,00 Trema Engineering 2 Sh.p.k. Pristina Kosovo 100,00 BHG Bitumen Adria d.o.o. Zagreb Kroatien 100,00 CML CONSTRUCTION SERVICES d.o.o. Zagreb Kroatien 100,00 SAT saniranje cesta d.o.o. Zagreb Kroatien 100,00 STRABAG BMTI d.o.o. Zagreb Kroatien 100,00 STRABAG Property and Facility Services d.o.o. Zagreb Kroatien 100,00 STRABAG SIA i.L. Milzkalne Lettland 100,00 E.F.G. S.A. Kehlen Luxemburg 100,00 Al-Hani General Construction Inc. Tripolis Lybien 60,00 EFKON ASIA SDN. BHD. Kuala Lumpur Malaysia 100,00 Züblin International Malaysia Sdn. Bhd. Kuala Lumpur Malaysia 100,00 I.C.S. „STRABAG“ S.R.L. Chisinau Moldawien 100,00 STRABAG DOOEL Skopje Skopje Nordmazedonien 100,00 TolLink Pakistan (Private) Limited Islamabad Pakistan 60,00 „Granite Mining Industries“ Sp. z o.o. Breslau Polen 100,00 „RE PROJECT DEVELOPMENT“ Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 Asfalt Slaski Wprinz Sp.z o.o. Warschau Polen 100,00 CML CONSTRUCTION SERVICES Sp. z o.o. Pruszkow Polen 100,00 EVOLUTION GAMMA Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 EVOLUTION ONE Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 EVOLUTION TWO Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 Mazowieckie Asfalty Sp.z o.o. Pruszkow Polen 100,00 PRZEDSIEBIORSTWO ROBOT DROGOWYCH Sp.z o.o. W LIKWIDACJI Choszczno Polen 100,00 STRABAG DROGI WOJEWODZKIE Sp. z o.o. Pruszkow Polen 100,00 STRABAG-PROJEKT 2 Sp.z o.o. Pruszkow Polen 100,00 STRABAG-PROJEKT Sp.z o.o. Pruszkow Polen 100,00 SZYBKI TRAMWAY Sp. z o.o. Pruszkow Polen 100,00 WMB Drogbud Sp. z o.o. Lubojenka Polen 51,00 Constrovia Construcao Civil e Obras Publicas Lda. Lissabon Portugal 95,00 Z.P.C. Lda Amadora Portugal 100,00 Strabag Qatar W.L.L. Doha Qatar 100,00 BHG COMERCIALIZARE BITUM SRL Bukarest Rumänien 100,00 BITUNOVA Romania SRL Bukarest Rumänien 100,00 DYWIDAG ROMANIA SRL Bukarest Rumänien 100,00 FLOWER CITY SRL Bukarest Rumänien 100,00 CML OOO Moskau Russische Föderation 100,00 OOO STRASTROI Moskau Russische Föderation 100,00 Ranita OOO Moskau Russische Föderation 100,00 STRABAG AO Moskau Russische Föderation 100,00 STRABAG BRVZ OOO Moskau Russische Föderation 100,00 STRABAG Infrastruktur Development OOO Moskau Russische Föderation 100,00 TPA OOO Moskau Russische Föderation 100,00 Dywidag Saudi Arabia Co. Ltd. Jubail Saudi Arabien 100,00 Strabag Saudi Arabia Dhahran Saudi Arabien 100,00 Zublin Saudi Arabia LLC Riyadh Saudi Arabien 100,00 CML Construction Services AB Stockholm Schweden 100,00 Nimab Support AB Sjöbo Schweden 100,00 STRABAG AB Stockholm Schweden 100,00 STRABAG Projektutveckling AB Stockholm Schweden 100,00 STRABAG Rail AB Kumla Schweden 100,00 AZP Aushubzentrum Pfaffnau GmbH Pfaffnau Schweiz 100,00 Beton AG Bürglen Bürglen TG Schweiz 67,63 CML Construction Services GmbH Schlieren Schweiz 100,00 STRABAG Infrastructure & Safety Solutions GmbH Erstfeld Schweiz 100,00 TPA Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovation GmbH Erstfeld Schweiz 100,00 CML Construction Services d.o.o. Beograd Belgrad Serbien 100,00 MINERAL RS d.o.o. BEOGRAD Novi Beograd Serbien 100,00 STRABAG BMTI D.O.O. BEOGRAD Novi Beograd Serbien 100,00 STRABAG BRVZ d.o.o. BEOGRAD Novi Beograd Serbien 100,00 BHG SK s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 CML CONSTRUCTION SERVICES s. r. o. Bratislava Slowakei 100,00 OAT spol. s r.o. Bratislava Slowakei 100,00 Rezidencie Machnac, s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 SAT SLOVENSKO s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 STRABAG BMTI s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 STRABAG Property and Facility Services s.r.o. Bratislava Slowakei 55,00 Viedenska brana s.r.o. Bratislava Slowakei 100,00 CML CONSTRUCTION SERVICES d.o.o. Ljubljana Slowenien 100,00 DRP, d.o.o. Ljubljana Slowenien 100,00 STHOI Co., Ltd. Bangkok Thailand 100,00 STRABAG Construction Co., Ltd. Bangkok Thailand 100,00 STRABAG Industries (Thailand) Co.,Ltd. i.L. Bangkok Thailand 100,00 Züblin (Thailand) Co. Ltd. i.L. Bangkok Thailand 100,00 Züblin Holding (Thailand) Co. Ltd. Bangkok Thailand 79,35 B2 Assets s.r.o. Prag Tschechien 100,00 CML CONSTRUCTION SERVICES s.r.o. Prag Tschechien 100,00 Hotel Na Belidle s.r.o. Prag Tschechien 100,00 Hrusecka obalovna, s.r.o. Hrusky Tschechien 80,00 Na Belidle s.r.o. Prag Tschechien 100,00 OAT,s.r.o. Prag Tschechien 100,00 Obalovna Sokolov s.r.o. Sobeslav Tschechien 51,00 STRABAG PROLAN, s.r.o. Prag Tschechien 100,00 Strabag Kiew TOW Kiew Ukraine 100,00 A-WAY Zrt. Újhartyán Ungarn 100,00 BHG Bitumen Kft. Budapest Ungarn 100,00 Centrum Aszfalt Kft. Budapest Ungarn 100,00 CML Construction Services Zrt. Budapest Ungarn 100,00 E.S.T.M. KFT Budapest Ungarn 100,00 Frisspumpa Kft. Budapest Ungarn 100,00 Kelet Aszfalt Kft. Budapest Ungarn 100,00 Nyugat Aszfalt Kft. Budapest Ungarn 100,00 OAT Kft. Budapest Ungarn 100,00 SAT Útjavító Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Logisztika Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Sportlétesítmények Kft. Budapest Ungarn 100,00 STRABAG Vízépítö Kft. Budapest Ungarn 100,00 Treuhandbeteiligung Q Budapest Ungarn 100,00 STRABAG ABU DHABI LLC Abu Dhabi Vereinte Arabische Emirate 60,00 Züblin Ground and Civil Engineering LLC Dubai Vereinte Arabische Emirate 100,00 IVERUS ENTERPRISES LTD Limassol Zypern 100,00 Im Folgenden sind die nicht konsolidierten sonstigen Beteiligungen dargestellt: Gesellschaft Sonstige Beteiligungen nicht konsolidiert Sitz Land Direkter Kapitalanteil % „kabelwerk“ bauträger gmbh Wien Österreich 25,00 ABO Asphalt-Bau Oeynhausen GmbH. Oeynhausen Österreich 22,50 AMB Asphalt-Mischanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H. Zistersdorf Österreich 40,00 AMB Asphalt-Mischanlagen Betriebsgesellschaft m.b.H.& Co.KG Zistersdorf Österreich 40,00 AMG - Asphaltmischwerk Gunskirchen Gesellschaft m.b.H. Linz Österreich 33,33 AMG-Asphaltmischwerk Gunskirchen Gesellschaft m.b.H. & Co.KG Linz Österreich 33,33 AMS-Asphaltmischwerk Süd Gesellschaft m.b.H. Linz Österreich 35,00 Anton Beirer Hartsteinwerke GmbH & Co KG Pinswang Österreich 50,00 ASF Frästechnik GmbH Kematen Österreich 40,00 ASF Frästechnik GmbH & Co KG Kematen Österreich 40,00 Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft m.b.H. Rauchenwarth Österreich 20,00 Asphaltmischwerk Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG Rauchenwarth Österreich 20,00 Asphaltmischwerk Greinsfurth GmbH Amstetten Österreich 33,33 Asphaltmischwerk Greinsfurth GmbH & Co OG Amstetten Österreich 33,33 Asphaltmischwerk Kundl GmbH Kundl Österreich 50,00 Asphaltmischwerk Kundl GmbH & Co KG Kundl Österreich 50,00 ASTRA - BAU Gesellschaft m.b.H. Nfg. OG Bergheim Österreich 50,00 AWM Asphaltwerk Mötschendorf Gesellschaft m.b.H. Graz Österreich 50,00 AWM Asphaltwerk Mötschendorf GmbH & Co.KG Graz Österreich 50,00 CAPE 10 Errichtung & Betrieb GmbH Wien Österreich 26,00 DC Waterline GmbH Wien Österreich 50,00 Donau City Residential GmbH Wien Österreich 50,00 Eisen Blasy Reutte GmbH Pflach Österreich 50,00 EPM PSO GMBH & CO KG Spittal an der Drau Österreich 20,00 Franck4tel Komplementär Acht GmbH Wien Österreich 50,00 Franck4tel Komplementär Drei GmbH Wien Österreich 50,00 Franck4tel Komplementär Eins GmbH Wien Österreich 50,00 Franck4tel Komplementär Fünf GmbH Wien Österreich 50,00 Franck4tel Komplementär Sechs GmbH Wien Österreich 50,00 Franck4tel Komplementär Sieben GmbH Wien Österreich 50,00 Franck4tel Komplementär Vier GmbH Wien Österreich 50,00 Franck4tel Komplementär Zwei GmbH Wien Österreich 50,00 Franck4tel Projektabwicklung GmbH & Co KG Wien Österreich 50,00 Franck4tel Projektentwicklung Drei GmbH & Co KG Wien Österreich 50,00 Franck4tel Projektentwicklung Eins GmbH & Co KG Wien Österreich 50,00 Franck4tel Projektentwicklung Fünf GmbH & Co KG Wien Österreich 50,00 Franck4tel Projektentwicklung Sechs GmbH & Co KG Wien Österreich 50,00 Franck4tel Projektentwicklung Sieben GmbH & Co KG Wien Österreich 50,00 Franck4tel Projektentwicklung Vier GmbH & Co KG Wien Österreich 50,00 Franck4tel Projektentwicklung Zwei GmbH & Co KG Wien Österreich 50,00 GDK Flight Management GmbH Spittal an der Drau Österreich 20,00 H S Hartsteinwerke GmbH Pinswang Österreich 50,00 KAB Kärntner Abfallbewirtschaftung GmbH Klagenfurt Österreich 36,25 Klinik für Psychosomatik und psychiatrische Rehabilitation GmbH Spittal an der Drau Österreich 30,00 KSH Kalkstein Heiterwang GmbH Pinswang Österreich 30,00 KSH Kalkstein Heiterwang GmbH & Co KG Pinswang Österreich 30,00 Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. Wien Österreich 50,00 Lieferasphalt Gesellschaft m.b.H. & Co. OG, Zirl Wien Österreich 50,00 Linzer Schlackenaufbereitungs- und vertriebsgesellschaft m.b.H. Linz Österreich 33,33 LISAG Linzer Splitt- und Asphaltwerk GmbH. Linz Österreich 50,00 LISAG Linzer Splitt- und Asphaltwerk GmbH. & CO KG Linz Österreich 50,00 MIGU-Asphalt-Baugesellschaft m.b.H. Lustenau Österreich 50,00 MSO Mischanlagen GmbH Ilz Österreich 33,33 PAM Pongauer Asphaltmischanlagen GmbH St. Johann im Pongau Österreich 50,00 PAM Pongauer Asphaltmischanlagen GmbH & Co KG St. Johann im Pongau Österreich 50,00 PPP Campus AM + SEEA GmbH St. Pölten Österreich 50,00 PPP Campus AM + SEEA GmbH & Co KG St. Pölten Österreich 50,00 PPP Campus RAP + LGG GmbH St. Pölten Österreich 45,00 PPP Campus RAP + LGG GmbH & Co KG St. Pölten Österreich 45,00 Prottelith Produktionsgesellschaft mbH Liebenfels Österreich 24,00 RFM Asphaltmischwerk GmbH & Co KG Traiskirchen Österreich 46,00 RFM Asphaltmischwerk GmbH. Traiskirchen Österreich 46,00 Rieder Asphaltgesellschaft m.b.H. Ried im Zillertal Österreich 50,00 Rieder Asphaltgesellschaft m.b.H. & Co. KG. Ried im Zillertal Österreich 50,00 Salzburger Lieferasphalt GmbH & Co OG Sulzau Österreich 20,00 Sappho dreiundneunzigste Holding GmbH Wien Österreich 40,00 SG Kies GmbH Wien Österreich 50,00 SG Kies GmbH & Co KG Wien Österreich 50,00 SHKK-Rehabilitations GmbH Baden Österreich 50,00 SRK Kliniken Beteiligungs GmbH Baden Österreich 50,00 Syrena Immobilien Holding Aktiengesellschaft Spittal an der Drau Österreich 50,00 Triplus Beton GmbH Zell am See Österreich 50,00 Triplus Beton GmbH & Co KG Zell am See Österreich 50,00 Vereinigte Asphaltmischwerke Gesellschaft m.b.H. Spittal an der Drau Österreich 50,00 Vereinigte Asphaltmischwerke Gesellschaft m.b.H. & Co KG Spittal an der Drau Österreich 50,00 VIANOVA - Bitumenemulsionen GmbH Fürnitz Österreich 24,90 VKG-Valentiner Kieswerk Gesellschaft m.b.H. Linz Österreich 50,00 WMW Weinviertler Mischwerk Gesellschaft m.b.H. Zistersdorf Österreich 33,33 WMW Weinviertler Mischwerk Gesellschaft m.b.H. & Co KG Zistersdorf Österreich 33,33 A 1 Lohne-Bramsche GmbH & Co. KG Neuenkirchen-Vörden Deutschland 50,00 AGS Asphaltgesellschaft Stuttgart GmbH & Co. - Kommanditgesellschaft - Stuttgart Deutschland 40,00 AGS Asphaltgesellschaft Stuttgart Verwaltungs-GmbH Stuttgart Deutschland 40,00 AMH Asphaltmischwerk Hauneck GmbH & Co. KG Hauneck Deutschland 50,00 AMH Asphaltmischwerk Hauneck Verwaltungs GmbH Hauneck Deutschland 50,00 AMSS Asphaltmischwerke Sächsische Schweiz GmbH & Co. KG Dresden Deutschland 24,00 AMSS Asphaltmischwerke Sächsische Schweiz Verwaltungs GmbH Dresden Deutschland 24,00 ASB Transportbeton GmbH & Co. KG Sülzetal Deutschland 50,00 Asphaltmischwerke Bodensee Verwaltungs-GmbH Singen Hohentwiel Deutschland 50,00 AUT Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Stuttgart Deutschland 40,00 Bayerische Asphaltmischwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hofolding Deutschland 48,29 BBO Bauschuttaufbereitung Verwaltungsgesellschaft mbH Steißlingen Deutschland 33,33 BBO Bodensee/Hegau Bauschuttaufbereitung GmbH & Co. KG Steißlingen Deutschland 22,22 BBO Bodenseekreis Bauschuttaufbereitung GmbH & Co. KG Steißlingen Deutschland 25,00 BLU Beteiligungs-GmbH Karlsruhe Deutschland 50,00 BLU GmbH & Co. KG Karlsruhe Deutschland 50,00 Catchup Connect GmbH Hamburg Deutschland 50,00 CSE Centrum-Stadtentwicklung GmbH i.L. Köln Deutschland 50,00 DAM Deutzer Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG Köln Deutschland 40,44 DAM Deutzer Asphaltmischwerke Verwaltungs-GmbH Köln Deutschland 40,44 Deponie Westküste GmbH & Co. KG Nindorf Deutschland 50,00 Deponie Westküste Verwaltungs-GmbH Nindorf Deutschland 50,00 Diabaswerk Nesselgrund GmbH & Co. KG Floh-Seligenthal Deutschland 20,00 Diabaswerk Nesselgrund Verwaltungs-GmbH Floh-Seligenthal Deutschland 20,00 Entwicklung Quartier am Mailänder Platz Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. Hamburg Deutschland 50,00 Entwicklung Quartier am Mailänder Platz Management GmbH i.L. Hamburg Deutschland 50,00 FBW Frischbetonwerk GmbH & Co. KG Reutlingen Deutschland 42,39 FLARE Grundstück Verwaltungs GmbH Berlin Deutschland 50,00 Frischbetonwerk-Beteiligungs GbR Reutlingen Deutschland 42,39 Geothermie Gräfelfing GmbH & Co. KG Gräfelfing Deutschland 49,00 Geothermie Gräfelfing Verwaltungs GmbH Gräfelfing Deutschland 49,00 GFR remex Baustoffaufbereitung Verwaltungs-GmbH Krefeld i.L. Krefeld Deutschland 50,00 Glasklar Glas- und Gebäudereinigung GmbH Bad Segeberg Deutschland 25,00 GuS Gußasphaltwerk GmbH & Co. KG Stuttgart Deutschland 50,00 GuS Gußasphaltwerk-Verwaltungsgesellschaft mbH Stuttgart Deutschland 50,00 Heideasphalt GmbH & Co. KG Wittingen Deutschland 50,00 HK-Rohstoff & Umwelttechnik GmbH & Co. KG Hildesheim Deutschland 50,00 IQ Office Beteiligungsgesellschaft mbH Hamburg Deutschland 49,00 IQ Office GmbH & Co. KG Hamburg Deutschland 49,00 IQ Residential Beteiligungsgesellschaft mbH Hamburg Deutschland 49,00 IQ Residential GmbH & Co. KG Hamburg Deutschland 49,00 IQ Tower Beteiligungsgesellschaft mbH Hamburg Deutschland 49,00 IQ Tower GmbH & Co. KG Hamburg Deutschland 49,00 Kiesabbau Gämmerler-Hütwohl GmbH & Co. Aug Kommanditgesellschaft Königsdorf Deutschland 50,00 Kiesabbau Gämmerler-Hütwohl GmbH & Co. Grube Grafing KG Königsdorf-Wiesen Deutschland 50,00 Kiesabbau Gämmerler-Hütwohl GmbH&Co. Grube Leitzinger Au KG Königsdorf Deutschland 50,00 Kiesabbau Gämmerler-Hütwohl Verwaltungs- GmbH Königsdorf Deutschland 50,00 Kiesgesellschaft Karsee Beteiligungs-GmbH Immenstaad am Bodensee Deutschland 50,00 Kiesgesellschaft Karsee GmbH & Co. KG Immenstaad am Bodensee Deutschland 50,00 Kieswerk Rheinbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland 50,00 Kieswerk Rheinbach GmbH & Co. KG Rheinbach Deutschland 50,00 Kieswerke Schray Verwaltungs GmbH Steißlingen Deutschland 50,00 Koch Carbon Consulting GmbH Kreuztal Deutschland 49,00 Main-Aurach-Autobahngesellschaft mbH & Co. KG i.L. Berlin Deutschland 50,00 Messe City Köln Beteiligungsgesellschaft mbH Hamburg Deutschland 50,00 Milet Ditzingen Beteiligungsgesellschaft mbH Heidelberg Deutschland 49,00 MLT Maschinen Logistik Technik GmbH & Co. KG Nesse-Apfelstädt Deutschland 50,00 MLT Verwaltungs GmbH Nesse-Apfelstädt Deutschland 50,00 Müritz-Klinikum Service GmbH Waren (Müritz) Deutschland 49,00 Natursteinwerke im Nordschwarzwald NSN Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Mühlacker Deutschland 25,00 novoRock GmbH & Co. KG Kupferzell Deutschland 50,00 QMP Generalübernehmer GmbH & Co. KG Oststeinbek Deutschland 50,00 REMEX Coesfeld GmbH Dülmen-Buldern Deutschland 50,00 ROBA-Neuland Beton GmbH & Co. KG Hamburg Deutschland 50,00 Rohstoff & Umwelttechnik Verwaltungs GmbH Hildesheim Deutschland 50,00 Ronald Brockmann Glas- und Gebäudereinigung GmbH Güstrow Deutschland 25,47 RSV Rheinische Schlacke Verwertungs GmbH Leverkusen Deutschland 50,00 SAT Spezialbau GmbH Köln Deutschland 50,00 SAV Südniedersächsische Aufbereitung und Verwertung GmbH & Co. KG Hildesheim Deutschland 50,00 SAV Südniedersächsische Aufbereitung und Verwertung Verwaltungs GmbH Hildesheim Deutschland 50,00 Schlackenkontor Bremen GmbH Bremen Deutschland 33,35 SeniVita Social Estate AG Bayreuth Deutschland 50,00 SMB Construction International GmbH Sengenthal Deutschland 50,00 STA Asphaltmischwerk Strahlungen GmbH Strahlungen Deutschland 24,90 stahl + verbundbau gesellschaft für industrielles bauen m.b.H. Dreieich Deutschland 30,00 Steinbruch Spittergrund GmbH Erfurt Deutschland 50,00 Stephan Beratungs-GmbH Linz am Rhein Deutschland 30,00 TDE Mitteldeutsche Bergbau Service GmbH Espenhain Deutschland 50,00 TSI VERWALTUNGS GMBH Nesse-Apfelstädt Deutschland 50,00 Verwaltung QMP Generalübernehmer GmbH Oststeinbek Deutschland 50,00 Verwaltungsgesellschaft ROBA-Neuland Beton m.b.H. Hamburg Deutschland 50,00 SHUSHICA HYDROPOWER sh p.k. Tirana Albanien 33,00 ASG INVEST N.V. Genk Belgien 25,00 Ontwikkelingscombinatie Maasmechelen N.V. Antwerpen Belgien 50,00 Satellic NV Groot-Bijgaarden Belgien 24,00 Tierra Chuquicamata SpA Santiago de Chile Chile 50,00 Straktor Bau Aktien Gesellschaft Kifisia Griechenland 50,00 A-WAY LAGAN INFRASTRUCTURE SERVICES LIMITED Kilcloony, Ballinasloe, Galway Irland 50,00 DIRECTROUTE (FERMOY) CONSTRUCTION LIMITED Dublin Irland 25,00 DIRECTROUTE (LIMERICK) CONSTRUCTION LIMITED Dublin Irland 40,00 DIRECTROUTE (TUAM) CONSTRUCTION LIMITED Dublin Irland 25,00 TORONTO TUNNEL PARTNERS 401 RER INC. London, Ontario Kanada 50,00 Z.I.P.O.S. d.o.o. Antunovac Kroatien 50,00 Industrial Engineering and Contracting Co. S.A.R.L. (INDECO) i.L. Beirut Libanon 50,00 STRABAG ARCHIRODON LTD. Port Louis Mauritius 50,00 A-Lanes Management Services B.V. Utrecht Niederlande 25,00 Philman Holdings Co. Manila Philippinen 20,00 Walter Group International Philippines, Inc. Manila Philippinen 26,00 A2 ROUTE Sp. z o.o. Pruszkow Polen 50,00 ODRA-ASFALT Sp. z o.o. Szeczecin Polen 33,33 STRABAG Gorzów Wielkopolski Sp. z o.o. Gorzów Wielkopolski Polen 49,00 AL SRAIYA - STRABAG Road & Infrastructure WLL Doha Qatar 49,00 Grandemar SA Cluj-Napoca Rumänien 41,27 SIFEE TERRA HEAT SRL Selimbar Rumänien 25,00 Betun Cadi SA Trun Schweiz 35,00 Kies- und Betonwerk AG Sedrun Sedrun Schweiz 35,00 Obal'ovna Bratislava s.r.o. Bratislava Slowakei 50,00 VIANOVA SLOVENIJA d.o.o. Logatec Slowenien 50,00 Beton Pisek spol. s.r.o. Pisek Tschechien 50,00 Brnenska obalovna, s.r.o. Brno Tschechien 50,00 JCO s.r.o. Plana Tschechien 50,00 Liberecka Obalovna s.r.o. Liberec Tschechien 50,00 Obalovna Bÿchovice s.r.o. Praha 10 Tschechien 25,00 Obalovna Slovice s.r.o. Sobÿslav Tschechien 50,00 TBG Ceske Budejovice spol. s.r.o. Budweis Tschechien 50,00 VCO - Vychodoceska obalovna, s r.o Hradec Kralove Tschechien 33,33 BASALT-KÖZÉPKÖ Kft Uzsa Ungarn 25,14 Mecsek Autopalya-üzemeltetö Zrt. Budapest Ungarn 25,00 MAC ZT Vietnam Co. Ltd. Ho Chi Minh City Vietnam 50,00 Wichtige Ereignisse CDP-Rating von STRABAG auf Note „B“ angehoben Februar 2024 | STRABAG SE Die weltweit tätige Non-Profit-Organisation CDP hat STRABAG SE für ihre Nachhaltigkeitsinitiativen im Bereich „Climate Change“ erstmals mit der Ratingnote „B“ bewertet. Diese Einstufung entspricht bei CDP dem sogenannten Management Level. Die branchenunabhängige Bewertung unterstreicht die Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance des Unternehmens im Bereich „Umwelt“. STRABAG hat sich in der energie- und ressourcenintensiven Baubranche das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2040 entlang der gesamten Wertschöpfungskette klimaneutral zu sein. Nachhaltigkeit ist in der Konzernstrategie 2030 fest verankert. STRABAG erhält Zuschlag für Schnellbahnlinie in Toronto Februar 2024 | Segment International + Sondersparten STRABAG baut ihre Tunnelbau-Expertise auf dem kanadischen Markt aus © STRABAG Die kanadische STRABAG-Tochter erhielt den Zuschlag für die Planung und den Bau des östlichen unterirdischen Abschnitts der Eglinton Crosstown West Extension in Toronto. Der Auftrag umfasst die Erweiterung der Schnellbahnlinie um 9,2 Kilometer und den Bau von sieben Haltestellen. Mit diesem Projekt wird eine durchgehende Verbindung geschaffen, die vom Ostende Torontos durch das Stadtzentrum nach Westen in die Nachbargemeinde Mississauga führt. Der Auftrag im Wert von rund € 175 Mio. wird im Rahmen eines Design-Build-Finanzierungsmodells ausgeführt. ZÜBLIN errichtet Neubau der Schleuse Kriegenbrunn in Bayern März 2024 | Segment Nord + West Schleusenneubau bei laufendem Schifffahrtsbetrieb © ARGE Schleuse Kriegenbrunn Die STRABAG-Tochter ZÜBLIN setzt im Auftrag des Wasserstraßen-Neubauamts Aschaffenburg den Ersatzneubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn im Auftragswert von rund € 450 Mio. um. Die neue Schleuse wird bei laufendem Schifffahrtsbetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft zur alten Bestandsschleuse errichtet. Der Gesamtauftrag umfasst neben umfangreichen Spezialtiefbau- und Ingenieurbauleistungen auch die Herstellung des Stahlwasserbaus sowie der Betriebstechnik. Die Arbeiten der Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Ed. Züblin AG, Züblin Spezialtiefbau GmbH und Bauer Spezialtiefbau GmbH, sollen bis zum Frühjahr 2032 abgeschlossen sein. STRABAG setzt auf nachhaltige Baustoffe April 2024 | STRABAG SE Zukunftsbaustoff klimafreundliche Dämmstoffe © Synthesa-Gruppe Mit dem Zukauf der Naporo Klima Dämmstoff GmbH von der Firmengruppe Synthesa erweitert STRABAG ihr Produktportfolio um nachhaltige Baustoffe wie Dämmplatten aus Hanf, Flachs und PET-Fasern. Gemeinsam mit Naporo will STRABAG strategisch die Potenziale ausschöpfen, die sich im Bereich nachhaltiger Baustoffe entfalten und so einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität 2040 gehen. STRABAG bündelt ihre Kompetenzen in TGA und Facility Management Februar – Mai 2024 | STRABAG SE Kompetenz in Technischer Gebäudeausrüstung erweitert © STRABAG Die Kompetenzen des STRABAG-Konzerns im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) werden innerhalb der STRABAG Property and Facility Services (PFS) gebündelt. Dadurch positioniert sich STRABAG als Komplettanbieterin für die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden und für klimaneutrale Neubauten – von Beratung, Planung und Ausführung bis hin zum Betrieb über den gesamten Gebäudezyklus. Dabei werden zentrale Bereiche wie Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär (HKLS), Elektrotechnik (ELT), Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) und Energiemanagement (EM) abgedeckt. Um diese strategische Position zu stärken und das Wachstum weiter voranzutreiben, strebt STRABAG den Ausbau ihrer Eigenleistung in diesen Bereichen an. Die Akquisition der Triburuzek-Gruppe in Österreich und von Climtech in Deutschland stellen wichtige Meilensteine dar. Mit der Übernahme des Multitechnik-Anbieters ELCO gelang darüber hinaus der erfolgreiche Markteintritt in Luxemburg. Durch diese Akquisitionen wurden insgesamt rund 620 Mitarbeiter:innen in die STRABAG-Gruppe integriert. Außerdem unterzeichnete STRABAG im Mai gemeinsam mit PORR einen Kaufvertrag über Teile der VAMED-Gruppe mit einem Gesamtkaufpreis von € 90 Mio. Im Kern handelt es sich um die technische Betriebsführung des AKH Wien (Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien). Bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt konnte der Vertrag nicht vollzogen werden. Das STRABAG-PORR-Konsortium hat daher im März 2025 ergänzende Verhandlungen mit der Verkäuferin in Bezug auf den Kaufvertrag aufgenommen. STRABAG erhält Auftrag zur Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik im slowakischen Banská Bystrica Juni 2024 | Segment Süd + Ost Energieeffiziente Architektur des Universitätskrankenhauses © F.D. Roosevelt University Hospital STRABAG realisiert über ihre slowakische Tochter als Generalunternehmen den Um- und Ausbau des F.D. Roosevelt Universitätskrankenhauses in der slowakischen Stadt Banská Bystrica. Das von der EU geförderte Bauprojekt ist eine der bedeutendsten Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur des Landes der letzten Jahrzehnte. Die Arbeiten im Auftragsvolumen von € 297 Mio. umfassen den Abriss veralteter Bestandsgebäude und die anschließende räumliche Neustrukturierung des Areals mit modernen Neubauten, Außenanlagen und Grünflächen. Die Projektverantwortlichen streben für den Gebäudekomplex eine BREEAM-Zertifizierung an. Die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2029 geplant. STRABAG baut neue Zentrale der tschechischen Tochter der Erste Group in Prag Juni 2024 | Segment Süd + Ost Bautechnologie in Verbindung mit Nachhaltigkeit und Ökologie © Česká spořitelna STRABAG realisiert federführend in einem Konsortium den Bau der neuen Zentrale der größten Geschäftsbank in Tschechien, der Česká spořitelna. Der Auftrag umfasst die Errichtung von vier Gebäuden mit einer Nutzfläche von insgesamt 75.000 Quadratmetern sowie einer Passage mit Geschäften, Cafés und einem multifunktionalen Auditorium. Nach Fertigstellung sollen die vier Gebäude die höchste Zertifizierung nach BREEAM Outstanding und WELL Platinum erhalten, gleichzeitig erfüllt das Projekt die Anforderungen der EU-Taxonomie. Der Betrieb des Gebäudekomplexes erfolgt dank Wärmepumpen und Photovoltaik energieneutral. Zudem kommt beim Bau CO2-reduzierter Beton zum Einsatz, wodurch mindestens 25 % der CO2-Emissionen gegenüber Standardbeton eingespart werden können. Progress Becomes Reality: STRABAG treibt Innovationsprojekte voran September – November 2024 | STRABAG SE Die TU Wien und STRABAG bündeln ihre Kräfte in Forschung und Entwicklung © STRABAG Im September 2024 unterzeichneten STRABAG und die TU Wien, Österreichs größte Forschungs- und Bildungseinrichtung für Technik und Naturwissenschaften, eine neue fünfjährige Kooperationsvereinbarung. Ziel des Innovationsökosystems Wissenschaft-Wirtschaft ist es, in gemeinsamen interdisziplinären F&E-Projekten innovative Lösungen zu entwickeln, die dem nachhaltigen und digitalen Bauen von morgen dienen. Darüber hinaus gilt das Projekt auch der systematischen Talent- und Nachwuchsförderung. Unter dem Motto „Progress becomes Reality“ präsentierte STRABAG beim Innovation Day in Köln 50 von rund 250 Innovationsprojekten. Dazu gehören Virtual Reality-Schulungen (VR) für Baustellenpersonal, MOLENO® WOHNEN, ein modulares Bausystem für nachhaltigen und effizienten Wohnungsbau, das Generative Design mit seriellen Bauprozessen kombiniert, sowie der Einsatz emissionsarmer Antriebe wie Brennstoffzellen in Radladern. Zudem wurden die Gewinner:innen des Intrapreneurship-Programms „adASTRA“ ausgezeichnet. STRABAG bringt die Zukunft auf die Straße September – Oktober 2024 | STRABAG SE STRABAG testet vollautonomen Asphalteinbau und smarte Absperr-Pylonen © STRABAG In Österreich erprobten das STRABAG-Kompetenzzentrum TPA und Partner:innen im EU-weiten Projekt InfraROB erfolgreich neue Automatisierungstechniken: Ein autonomer Fertiger baute Asphalt ein, intelligente Roboter übernahmen Absperrung und Markierung, und Sensoren im Asphalt messen Belastungen für die Wartung. Diese innovativen Lösungen sollen Sicherheit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Straßenbau und in der Instandhaltung nachhaltig verbessern. STRABAG und Liebherr testeten zudem im Beisein der damaligen österreichischen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler einen wasserstoffbetriebenen Radlader. Das Pilotprojekt soll den CO2-Ausstoß um bis zu 100 Tonnen jährlich senken. Weitere Projekte umfassen den Ersatz dieselbetriebener Mobilgeräte durch elektrische Förderbänder, die durch das Gewicht der Steine Strom für den Eigenverbrauch erzeugen, sowie den Einsatz autonomer, akkubetriebener Elektromuldenkipper. Video abspielen Um dieses Video abspielen zu können, müssen Sie Cookies von US-Anbietern akzeptieren. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Cookie-Einstellungen in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligung zum Setzen der Cookies von US-Anbietern kann entweder hier oder unter Cookie-Einstellungen in unserer Datenschutzerklärung erteilt werden. Der Widerruf der bereits erteilten Einwilligung kann auf dem gleichen Wege erfolgen. Einwilligen und abspielen S&P hebt Corporate Credit Rating auf BBB+, Ausblick stabil an September 2024 | STRABAG SE Seit 2015 hielt STRABAG ihr solides S&P-Rating von BBB konstant; nun wurde es um eine Stufe auf BBB+ mit stabilem Ausblick angehoben. Damit positioniert sich STRABAG im Spitzenfeld der europäischen Baukonzerne. Grundlage für diese Entscheidung sind die anhaltend starke Performance, der hohe Auftragsbestand, die starken Marktpositionen in den Kernmärkten sowie das diversifizierte, vertikal integrierte Geschäftsmodell mit konsequentem Risikomanagement. Dank dieser robusten Ausgangslage wird weiterhin eine solide Netto-Cash-Position erwartet. Bauauftrag über € 250 Mio. für neues Wohnquartier in Abu Dhabi geht an STRABAG Oktober 2024 | Segment International + Sondersparten Auf Yas Island errichtet STRABAG das Quartier „Sea la Vie“ © Nine Yards STRABAG realisiert das Bauprojekt „Sea La Vie“ auf Yas Island im Auftrag der Nine Yards Real Estate Development durch ihre Tochtergesellschaft Züblin Construction L.L.C. Mit einem Investitionsvolumen von mehr als € 250 Mio. umfasst das Vorhaben vier Wohntürme mit 16 bis 18 Stockwerken, 30 Stadtvillen sowie eine dreigeschossige Tiefgarage mit über 1.000 Stellplätzen. Das Projekt zeichnet sich durch modernes Design und innovative Architektur aus und wird von einer großzügigen, badetauglichen Lagune als zentralem Element ergänzt. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen. STRABAG verpflichtet sich zu wissenschaftsbasierten Klimazielen Oktober 2024 | STRABAG SE Von STRABAG errichteter PV-Park in Ratten/Österreich © STRABAG STRABAG schließt sich der Science Based Targets initiative (SBTi) an. Die globale Initiative ist ein Zusammenschluss mehrerer Nichtregierungsorganisationen (NGO), der sich über 1.000 Unternehmen angeschlossen haben, um wissenschaftlich fundierte Klimaziele festzulegen. Damit bekennt sich STRABAG zur Reduktion ihrer CO2e-Emissionen, um in Einklang mit den Pariser Klimazielen die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. STRABAG hat 24 Monate Zeit, ein sogenanntes „Near-Term Target“ bis 2030 zur Prüfung vorzulegen. STRABAG expandiert nach Australien November 2024 | STRABAG SE Georgiou arbeitete zuletzt an der Fitzroy River Bridge in Western Australia © Georgiou Group Im Einklang mit der Strategie 2030 setzt STRABAG ihre Expansionspläne im angelsächsischen Raum fort und übernimmt 100 % der Anteile an der australischen Georgiou Group Pty Ltd. Das auf Straßen- und Infrastrukturbau spezialisierte Unternehmen beschäftigt rund 875 Mitarbeiter:innen und erzielt einen Jahresumsatz von AUD 1,3 Mrd. (€ 787 Mio.). Damit stellt die Georgiou Group eine ideale Ergänzung zur STRABAG-Gruppe dar. Das erfahrene Management-Team von Georgiou, das über umfassende Expertise und fundierte Marktkenntnisse in Australien verfügt, bleibt auch nach der Übernahme im Unternehmen tätig. Mit diesem Schritt diversifiziert STRABAG ihr Länderportfolio und wird ihr außereuropäisches Geschäft nahezu verdoppeln. Der finale Kaufvertrag wurde am 30.12.2024 unterzeichnet; die Genehmigung des australischen Foreign Investment Review Board (FIRB) erfolgte am 18.12.2024. Das Closing der Transaktion erfolgte am 21.3.2025. STRABAG baut ihr Wasserinfrastruktur-Portfolio durch Übernahme der WTE-Gruppe deutlich aus Dezember 2024 | STRABAG SE Virovitica Kläranlage © STRABAG Mit der beabsichtigten Übernahme der WTE-Gruppe, einem führenden Anbieter für kommunales und industrielles Wassermanagement, steigt STRABAG zur Komplettanbieterin für Wasserinfrastruktur auf. Die WTE-Gruppe plant, finanziert, baut und betreibt Projekte in den Bereichen Abwassermanagement, Wasserversorgung, Klärschlammbehandlung und Energierückgewinnung in Europa und dem Nahen Osten. Das von STRABAG zu erwerbende WTE-Geschäft wird voraussichtlich eine Jahresleistung von rund € 300 Mio. erwirtschaften. Bevölkerungswachstum und Klimawandel erfordern leistungsstarke Wasserver- und Abwasserentsorgungslösungen. Durch die Kombination von innovativen WTE-Lösungen mit der Bau- und Projektexpertise von STRABAG sowie dem bestehenden Geschäftsfeld Wassertechnik begegnet man diesen Herausforderungen. Entsprechend der Strategie 2030 wird die konzernweite Wertschöpfungstiefe in den Bereichen Energie und Wasser damit weiter erhöht. Die Verhandlungen zur Übernahme waren zum Zeitpunkt der Berichtsaufstellung noch nicht abgeschlossen, der Zeitplan zur Übernahme wurde angepasst. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der finalen Einigung mit der aktuellen Eigentümerin EVN sowie behördlicher Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter. STRABAG unterstützt den Netzausbau für die deutsche Energiewende Dezember 2024 | Segment Nord + West Tiefbauarbeiten an der Stromkabeltrasse SuedOstLink in Thüringen © STRABAG AG Die STRABAG AG hat einen weiteren Großauftrag im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich für den Bau eines 34,5 km langen SuedLink-Trassenabschnitts von Gerstungen bis Breitungen in Thüringen erhalten. Damit summiert sich das akquirierte Auftragsvolumen der STRABAG AG für SuedLink und SuedOstLink im Jahr 2024 auf über € 1,1 Mrd. Die beiden Stromkorridore sind zentrale Infrastrukturprojekte für die Energiewende in Deutschland und transportieren künftig Windenergie aus dem Norden und Osten in den Süden. STRABAG übernimmt insgesamt rund 205 km Trassenbau für SuedLink und etwa 120 km für SuedOstLink. Die Arbeiten umfassen umfangreiche Tiefbau- und Erdarbeiten im offenen Verfahren sowie den Einsatz geschlossener Bohrtechniken zur Hindernisüberquerung. Die Projekte fördern die Umstellung auf erneuerbare Energien und unterstreichen das Engagement von STRABAG, im Einklang mit der Strategie 2030 verstärkt im Energiesektor zu bauen und einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten. Länderbericht STRABAG sieht sich als europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen mit starkem Fokus auf Zentral- und Osteuropa. Um das Länderrisiko noch weiter zu streuen und von Marktchancen zu profitieren, ist STRABAG auch auf anderen Kontinenten tätig. Zum einen hat es im Unternehmen Tradition, der Auftraggeberschaft in neue Märkte zu folgen, zum anderen ermöglicht das bestehende Ländernetzwerk mit etablierten Organisationsstrukturen, die Technologie mit geringem Aufwand zu exportieren und in neuen Regionen einzusetzen. Weltwirtschaft Wachstumsvergleich Bauleistung versus BIP Europa Rezessionsrisiko gesunken Trotz einer straffen und synchronisierten Geldpolitik hat sich die globale Wirtschaft widerstandsfähig gezeigt und eine Rezession vermieden. Der erfolgreiche Rückgang der Inflation ist das Ergebnis einer Kombination aus nachlassenden pandemiebedingten Angebotsengpässen und einer wirkungsvollen Geldpolitik, die dazu beigetragen hat, die Inflationserwartungen zu stabilisieren. Mit der Rückkehr der Inflation auf die Zielwerte eröffnen sich nun Möglichkeiten für geldpolitische Lockerungen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln sollen. Dennoch bleibt die Inflation, insbesondere im Dienstleistungssektor, hoch, und externe Schocks wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine oder der Konflikt im Nahen Osten gefährden die Preisstabilität. Zudem bestehen erhebliche Risiken durch hohe Realzinsen und unzureichende Haushaltsanpassungen in großen Volkswirtschaften wie den USA und China. Um den Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels und der sozialen Ungleichheit zu begegnen, sind zudem tiefgreifende Reformen erforderlich. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass Maßnahmen zur Energiewende, hin zu erneuerbaren Energien und weg von fossilen Brennstoffen, unabdingbar sind und entsprechende Investitionen vordringlich umgesetzt werden müssen. Die Weltbank sieht für 2024 das Wachstum der Weltwirtschaft bei 3,2 % und geht auch für 2025 von einem Plus von 3,3 % aus. Weltweite Maßnahmen gegen die Inflation waren weitgehend erfolgreich, auch wenn der Preisdruck in einigen Ländern anhält. Nach einem Höchststand von 9,4 % im dritten Quartal 2022, wird die Teuerung im Jahr 2024 auf 3,5 % zurückgehen. Für die EU errechnete die OECD für 2024 ein Wirtschaftswachstum von 0,7 %, wobei das BIP in Deutschland stagnierte und in Österreich leicht rückläufig war. Das Bruttoinlandsprodukt der 19 Euroconstruct-Länder (EC-19) stieg 2024 um 0,9 %. Dabei variieren die Länderraten nur leicht, sie liegen zwischen -0,6 % und +2,8 %. 2025 wird für den EC-19-Raum ein BIP-Wachstum von 1,5 %, für 2026 von 1,7 % und für 2027 von 1,5 % erwartet. Alle Wachstumsprognosen sowie Bauvolumina auf Ebene der einzelnen Volkswirtschaften wurden den Berichten von Euroconstruct und EECFA (Eastern European Construction Forecasting Association) vom Winter 2024 entnommen. Die angegebenen Marktanteilsdaten basieren auf den Daten aus dem Geschäftsjahr 2024 sowie auf Schätzungen für das Jahr 2024 von Euroconstruct und EECFA. Bauwirtschaft Divergierende Trends im Bausektor Die Bauwirtschaft in den EC-19-Ländern verzeichnete 2024 einen Rückgang von 2,4 % (2023: -1,3 %). Dieser deutliche Rückgang ist das Ergebnis der kumulierten negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, vor allem in Form von Inflation und Erhöhungen der Leitzinsen. Weitere Herausforderungen stellten der Arbeitskräftemangel, strengere regulatorische Anforderungen und ungelöste Budgetfragen auf nationaler Ebene dar. Mit einer schrittweisen Senkung der Leitzinsen, sinkendem Preisdruck und steigenden Reallöhnen wird jedoch eine Erholung erwartet. Zusätzlich sollen öffentliche Fördermaßnahmen, insbesondere für klimarelevante Renovierungen und Sanierungen von Gebäuden, positive Impulse geben. Sektoral betrachtet zeigte sich der Tiefbau 2024 resilient und entwickelte sich mit einem Plus von 1,1 % am besten. Der sonstige Hochbau ging um 0,9 % leicht zurück und der Wohnbau musste angesichts des Umfelds mit -4,8 % deutliche Einbußen hinnehmen. Am stärksten wuchs die spanische Bauwirtschaft mit einem Plus von 2,0 %, gefolgt von Portugal mit +1,5 % und Irland mit +1,4 %. Die Slowakei bildete mit -6,5 % das Schlusslicht vor Finnland (-5,4 %) und Schweden (-5,3 %). Im Jahr 2025 soll sich das Bauwachstum der 19 Euroconstruct-Länder mit +0,6 % wieder ins Positive drehen. 2026 und 2027 werden Anstiege um 1,8 % respektive 1,7 % erwartet. In den zentral- und osteuropäischen Kernmärkten der STRABAG SE ist die Bauwirtschaft 2024 um 2,6 % gesunken, für 2025 und 2026 werden Anstiege von 1,4 % bzw. 2,3 % prognostiziert. Bausektoren Wachstumsvergleich Bausektor Europa Tiefbau resilient, Wohnbau stark rückläufig Der Wohnbau, in dem nach wie vor nahezu die Hälfte der gesamten europäischen Bauleistung erbracht wird, war 2024 mit einem Volumen von € 1.059,9 Mrd. um 4,8 % rückläufig. In absoluten Zahlen erreichte Deutschland vor Frankreich das höchste Bauvolumen im Wohnbau, gefolgt von Italien und dem Vereinigten Königreich. Ein positives Wachstum erzielten Polen, Spanien und Portugal. Am stärksten rückläufig entwickelte sich der Wohnbau in Finnland und Italien, gefolgt von Schweden und Norwegen. Euroconstruct sagt für 2025 einen leichten Rückgang der Bauleistung in Höhe von 0,8 % voraus. 2026 dreht sich der Trend mit 1,4 % wieder ins Positive, auch für 2027 wird ein Plus von 1,8 % prognostiziert. Der sonstige Hochbau – sein Anteil am europäischen Bauvolumen liegt bei 30 % – verzeichnete 2024 einen leichten Rückgang von 0,9 %. Deutschland ist der größte Markt für dieses Segment, gefolgt von Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien. Die höchsten Zuwächse gab es in Italien und Irland, gefolgt von Portugal und der Schweiz. Am schwächsten entwickelte sich der sonstige Hochbau in Schweden, Polen, Ungarn und Dänemark. Euroconstruct prognostiziert für das Segment für 2025 eine Erholung mit einem Plus von 1,3 %. Für 2026 und 2027 wird ein Plus von 2,1 % bzw. 1,6 % erwartet. Der Tiefbau, der rund 20 % zur europäischen Bauleistung beiträgt, erwies sich 2024 mit einem Plus von 1,1 % als resilientestes Segment. Die Entwicklung in den einzelnen Staaten verlief sehr unterschiedlich. In absoluten Zahlen lag Deutschland vor Italien, dem Vereinigten Königreich und Frankreich. Die stärksten Zuwächse gab es in Italien, Belgien, Dänemark und Spanien. Am stärksten rückläufig entwickelte sich der Tiefbau in der Slowakei, Polen, Finnland und Ungarn. 2025 und 2026 soll die Wachstumsrate im europäischen Tiefbau jeweils bei +2,5 % bzw. +2,1 % liegen, für 2027 wird ein Plus von 1,5 % erwartet. STRABAG erbringt den Großteil ihrer Leistung im Infrastrukturbereich, schwerpunktmäßig im Verkehrswegebau. Mehr als 60 % unserer Kund:innen sind dem öffentlichen Sektor zuzurechnen. Insbesondere die Nachfrage der öffentlichen Hand im Bereich der Infrastruktur wirkt sich stabilisierend aus. Der Anteil des Wohnbaus an der Konzernleistung beläuft sich auf unter 10 %. Entwicklung in den Kernmärkten der STRABAG SE Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Bauwirtschaft in den acht Kernmärkten der STRABAG SE im abgelaufenen Jahr dar. 2024 entfielen 86 % der Konzernleistung auf diese Länder, deren Entwicklung somit in besonderem Maße für STRABAG von Bedeutung ist. Deutschland Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Deutschland 49 479,8 0,0 0,5 -2,8 -1,0 Die deutsche Volkswirtschaft stagnierte im Jahr 2024, belastet durch externe Krisen wie den Ukraine-Konflikt, den technologischen Wandel und Konkurrenz aus China. Gleichzeitig wirken sich hohe Energiekosten und strenge Regulierungen negativ aus. Ab 2025 sollen sinkende Zinsen und Kaufkraftgewinne wieder für etwas mehr Dynamik sorgen. Euroconstruct prognostiziert für 2025 ein Wachstum von +0,5 %, während für 2026 ein Anstieg von 1,5 % und für 2027 ein Zuwachs von 1,0 % erwartet wird. Die deutsche Bauwirtschaft verzeichnete 2024 einen Rückgang der Bauleistung um 2,8 %, wobei insbesondere der Wohnungsbau betroffen war. Bauinvestitionen wurden aufgrund des Anstiegs der Baupreise um mehr als 40 % in den letzten vier Jahren zurückgefahren. Dies betraf zum Teil auch den Tiefbau, wo Projekte trotz eines hohen Infrastrukturbedarfs durch die angespannte öffentliche Finanzlage gebremst wurden. Andererseits ergaben sich Chancen im Bereich der Energiewende. Neuwahlen infolge des Bruchs der Ampelkoalition könnten Investitionsentscheidungen weiter verzögern. Euroconstruct prognostiziert für den Zeitraum 2024–2026 einen weiteren Rückgang des Bauvolumens um 4 %, bevor ab 2027 eine Stabilisierung erwartet wird. Im Wohnbau ging das Bauvolumen 2024 um 4,6 % zurück. Trotz anhaltend hoher Nachfrage verzichteten sowohl private Auftraggeber:innen als auch Wohnbauunternehmen angesichts hoher Zinsen, begrenzter öffentlicher Fördermittel und gestiegener Baukosten auf Neubauprojekte. Der Rückgang wurde durch einen stabileren Renovierungsmarkt abgemildert, der dank thermischer und energetischer Sanierungen lediglich um 1 % schrumpfte. Euroconstruct prognostiziert, dass 2024 mit -4,6 % den vorläufigen Tiefpunkt im Wohnbausektor markiert. Für 2025 und 2026 wird eine moderat rückläufige Entwicklung erwartet, mit Rückgängen von 1,9 % beziehungsweise 1,0 %. Der sonstige Hochbau, der 2024 um 1,7 % schrumpfte, litt unter der ökonomischen Unsicherheit und der teilweisen Investitionszurückhaltung der Unternehmen sowie der öffentlichen Hand, vor allem der Gemeinden. Euroconstruct erwartet für den Sektor für 2025 einen minimalen Rückgang von 0,1%, 2026 dreht der Trend mit 0,7 % wieder ins Positive. Der Tiefbausektor verzeichnete 2024 einen Zuwachs um 1,0 %. Die langfristigen staatlichen Investitionsprogramme in die Bahn-, Wasser- und Straßeninfrastruktur wirken weiterhin positiv. Durch Investitionen in Projekte der Energiewende zeichnet sich im Energiebereich mittel- und langfristig weiteres Marktwachstum ab. Die Kommunen hingegen hielten sich bei Straßen- und Wasserbauprojekten zurück. 2025 und 2026 rechnet man mit einem leichten Zuwachs von 0,2 % respektive 0,3 % p. a. Mit einem Marktanteil von 2,0 % am gesamten Bauvolumen ist der STRABAG-Konzern das führende Bauunternehmen in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden rund 49 % der Konzern-Gesamtleistung (2023: 47 %) mit € 9.361,43 Mio. in Deutschland erwirtschaftet. Der überwiegende Teil der Leistung entfällt auf das Segment Nord + West, während das in Deutschland erbrachte Building Solutions-Geschäft (vormals Property & Facility Services) dem Segment International + Sondersparten zugeordnet sind. Österreich Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Österreich 15 49,9 -0,6 1,0 -4,4 0,4 Mit einem BIP-Rückgang von 0,6 % setzte sich die milde Rezession aus dem Jahr 2023 in Österreich fort. Nachlassende Inflation, steigende Reallöhne und sinkende Zinsen der Europäischen Zentralbank (EZB), kombiniert mit staatlichen Konjunkturpaketen, dürften mit leichter Verzögerung das BIP in den Folgejahren positiv beeinflussen. Dem stehen wirtschaftliche Unsicherheit, geringere betriebliche Investitionen, eine steigende Arbeitslosenquote und ein wachsendes nationales Budgetdefizit entgegen. Dennoch prognostiziert Euroconstruct für 2025 ein Wachstum von 1,0 %, das 2026 auf 1,5 % steigen und sich 2027 stabil auf diesem Niveau halten soll. Die österreichische Bauwirtschaft verzeichnete 2024 einen Rückgang von 4,4 %, insbesondere im Hochbau. Die bereits 2023 spürbaren dämpfenden Effekte – anhaltend hohe Zinsen, strenge Kreditvergaberichtlinien und erhöhte Baukosten – setzten sich auch 2024 fort. Eine Trendumkehr zeichnete sich jedoch ab. Euroconstruct erwartet für 2025 ein leichtes Wachstum von 0,4 % und für 2026 sowie 2027 eine Zunahme von 1,6 % bzw. 0,9 %. Mit einem Rückgang von 6,3 % war der Wohnbau 2024 erwartungsgemäß der am stärksten rückläufige Bausektor. Ursache war eine Kombination aus erhöhten Inflationsraten und Hypothekarkreditzinsen sowie strikten Kreditvergaberichtlinien, weshalb der Rückgang in Österreich stärker ausfiel als im europäischen Durchschnitt. Die entsprechende Verordnung wird jedoch Mitte 2025 auslaufen. Stabilisierend wirkte der Renovierungsmarkt, der dank hoher Nachfrage nach energetischen und thermischen Sanierungen um 3,8 % zulegte. Insgesamt wird sich der Rückgang 2025 auf 0,5 % abschwächen, bevor der Trend 2026 mit einem Wachstum von 1,5 % wieder ins Positive dreht. Das Bauvolumen im sonstigen Hochbau war 2024 vom Zusammenspiel aus schwacher Konjunktur, höheren Baukosten und anhaltend hohen Zinssätzen negativ beeinflusst und verringerte sich um 4,1 %. Besonders im gewerblichen Bereich wurden zahlreiche Investitionen in Neubau und Renovierung vorerst verschoben, doch eine Erholung in diesem Segment ist absehbar. 2025 wird der sonstige Hochbau laut Euroconstruct ein Wachstum von 0,8 % verzeichnen und 2026 ein moderates Plus von 2,6 % erwarten lassen. Der Tiefbau verzeichnete 2024 aufgrund der anhaltend starken staatlichen Investitionstätigkeit in Infrastrukturprogramme ein Wachstum von 1,7 %. Der Ausbau des Straßen- und insbesondere des Schienennetzes war fest im österreichischen Budget verankert. An Bedeutung gewinnen Investitionen in den Energiesektor für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen sowie in den Telekommunikationsbereich für ein flächendeckendes Breitbandnetz. Für 2025 wird ein deutliches Wachstum von 2,6 % erwartet. Aus den aktuellen Investmentplänen lässt sich ableiten, dass der Tiefbau 2026 um 0,3 % zurückgehen wird. Der STRABAG-Konzern erzielte in seinem Heimatmarkt Österreich 2024 insgesamt 15 % der Konzern-Gesamtleistung (2023: 16 %). Weiterhin gehört Österreich damit neben Deutschland und Polen zu den Top 3-Märkten des Konzerns. Die Leistung erreichte 2024 ein Volumen von € 2.855,94 Mio. Damit hält STRABAG in Österreich einen Anteil von 5,7 % am Bauvolumen des Gesamtmarkts. Polen Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Polen 9 71,7 2,7 3,4 -2,5 4,9 Nach der Stagnation im Jahr 2023 legte Polens Wirtschaft 2024 mit einem BIP-Wachstum von 2,7 % kräftig zu. Wesentliche Impulse kamen von einer Erholung der Binnennachfrage, höherem privaten Konsum, niedrigeren Inflationsraten und steigenden Reallöhnen. Verzögerungen bei EU-Fördergeldern und im National Recovery Plan verhinderten höhere Investitionen. Diese könnten ab 2025 für mehr Dynamik sorgen. Euroconstruct erwartet ein BIP-Wachstum von 3,4 % für 2025 und +2,8 % bzw. +3,1 % für die Jahre 2026 und 2027. Die polnische Bauwirtschaft schrumpfte 2024 um 2,5 %, bedingt durch hohe Bau- und Energiekosten, einen Mangel an Fachkräften und die Neuausrichtung der Politik durch die neue Regierung. Hinzu kamen Belastungen durch den Übergang zwischen EU-Förderperioden sowie zurückhaltendere kommunale Investitionen im Wahljahr. Positive Impulse liefern jedoch steigende Reallöhne, stabile Preise und gelockerte Kreditrichtlinien. Ab 2025 sollen sowohl neue EU-Fördermittel aus dem National Recovery Plan als auch der hohe nationale Investitionsbedarf die Bauwirtschaft beleben, mit prognostizierten Wachstumsraten von +4,9 % im Jahr 2025, +6,1 % im Jahr 2026 und +4,0 % im Jahr 2027. Entgegen dem europäischen Trend konnte der polnische Wohnbausektor 2024 ein deutliches Wachstum von +4,6 % verbuchen. Hohe Renditen bei Wohnungsbauprojekten und eine solide Nachfrage ermutigten Bauträger, neue Projekte zu starten, was einen Anstieg der Baugenehmigungen zur Folge hatte. Stabilere Preise, gelockerte Kreditvergaberichtlinien, sinkende Zinsen, niedrigere Inflation und staatliche Förderprogramme zur Wohnbaufinanzierung unterstützten diese Entwicklung. Auch der Renovierungssektor profitierte vom hohen Modernisierungsbedarf im Gebäudebestand gemäß EU-Vorgaben. Dieser positive Trend dürfte anhalten, mit einer prognostizierten Steigerung von 3,8 % im Jahr 2025 und 5,3 % im Jahr 2026. Der sonstige Hochbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 5,9 %, maßgeblich bedingt durch ausbleibende staatliche Investitionen und verzögerte EU-Fördergelder. Steigende Kosten für Löhne, Treibstoff und Elektrizität verstärkten zudem die Unsicherheit bei Investor:innen. Ab 2025 dürften staatliche Investitionen im Rahmen des National Recovery Plans, insbesondere in öffentliche Gebäude, Militäreinrichtungen sowie energetische und thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, für neuen Schwung sorgen. Euroconstruct sagt für den sonstigen Hochbau ein Wachstum von 2,7 % im Jahr 2025 und 4,5 % im Jahr 2026 voraus. Nach einem außergewöhnlich starken Vorjahr verzeichnete der Tiefbau in Polen 2024 einen Rückgang von 4,7 %. Die zuvor hohe Nachfrage, bedingt durch die beschleunigte Umsetzung nationaler und lokaler Programme im Straßen-, Energie- und Wasserinfrastrukturbereich, ließ infolge einer Verlangsamung staatlicher Investitionen deutlich nach. Mit der Freigabe von EU-Fördermitteln für den National Recovery Plan sowie für dringend notwendige Reparaturen nach Überflutungen im Südwesten Polens geht Euroconstruct für 2025 von einem starken Anstieg von 8,2 % und für 2026 von einer weiteren Steigerung von 8,4 % aus. Als Nummer 2 der Baubranche in Polen realisierte STRABAG hier 2024 ein Bauvolumen von € 1.696,65 Mio. und damit 9 % der Gesamtleistung des Konzerns (2023: 7 %). Polen stellt somit den drittgrößten Markt der STRABAG-Gruppe dar. Ihr Marktanteil am gesamten polnischen Baumarkt betrug 2,4 %. Tschechien Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Tschechien 5 39,6 1,1 2,7 -1,0 1,3 Die tschechische Wirtschaft erzielte 2024 ein moderates BIP-Wachstum von 1,1 %. Hohe Staatsausgaben und umfangreiche Investitionen von Regierung und EU trugen maßgeblich zur positiven Entwicklung bei. Zusätzliche Impulse kamen von einer rückläufigen Inflation, sinkenden Zinsen und einer vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote. Für 2025 wird ein stabiles BIP-Wachstum von 2,7 % erwartet, gefolgt von 2,5 % im Jahr 2026 und 2,7 % im Jahr 2027. Die tschechische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen moderaten Rückgang von 1,0 %. Ein anhaltender Fachkräftemangel sowie steigende Preise für Baumaterialien und Energie belasteten die Branche. Dennoch konnte der Sektor von Fördergeldern aus verschiedenen EU-Programmen profitieren, die wichtige Impulse setzten. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct ein Wachstum von 1,3 %. In den Folgejahren wird eine weitere Beschleunigung erwartet, mit Zuwächsen von 2,7 % im Jahr 2026 und 3,6 % im Jahr 2027. Der Wohnbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 1,4 %, insbesondere im Neubausektor, was auf weiterhin hohe Kreditzinsen und die Inflation der Vorjahre zurückzuführen ist. Gleichzeitig sorgt die steigende Nachfrage nach Mietwohnungen dafür, dass Bauträger und die Regierung künftig verstärkt investieren dürften. Der Renovierungsmarkt zeigte sich robust und legte 2024 um 2,7 % zu. Euroconstruct prognostiziert für den Wohnbau ab 2025 eine Erholung, mit einem Wachstum von 3,1 % im Jahr 2025 und 4,1 % im Jahr 2026. Der sonstige Hochbau in Tschechien wies 2024 ein moderates Wachstum von 0,8 % auf. Investitionen konzentrierten sich vor allem auf Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, während der Bau von Industrie- und Logistikgebäuden an Bedeutung verlor. Der durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Boom im Onlinehandel, der den Bau von Logistikgebäuden stark vorangetrieben hatte, zeigt inzwischen eine rückläufige Tendenz. Für 2025 wird im sonstigen Hochbau ein Wachstum von 1,6 % erwartet, das sich 2026 auf 3,0 % steigern soll. Der tschechische Tiefbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 1,6 %, insbesondere der Renovierungsmarkt (-4,8 %) schwächelte. Im Gegensatz dazu zeigen sich neue Projekte als Wachstumsfeld, unterstützt durch Förderungen von Regierung, lokalen Behörden und EU-Programmen. Schwerpunkte liegen auf Großprojekten wie dem Ausbau der Transportinfrastruktur, Hochgeschwindigkeitsstrecken für Züge und geplanten Atomkraftwerken. Für 2025 wird ein weiterer Rückgang von 2,0 % erwartet, während für 2026 eine Stagnation des Segments bei 0,0 % prognostiziert wird. In Tschechien ist STRABAG die Nummer 3 im Markt. Mit einer Leistung von € 1.016,84 Mio. entfielen 2024 rund 5 % der Gesamtleistung des Konzerns (2023: 5 %) auf das Land. Der Marktanteil am gesamten Baumarkt beträgt 2,6 %. Ungarn Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Ungarn 3 22 1,4 3,2 -4,3 2,8 Die ungarische Wirtschaft verzeichnete 2024 ein Wachstum des BIP von 1,4 %. Aufholende Reallöhne, stabile Beschäftigungszahlen und eine Normalisierung der Inflation trugen dazu bei, die Stagnation des Vorjahres zu überwinden. Gegenläufig wirkten jedoch weiterhin erhöhte Zinsen und reduzierte Investitionen infolge einer verschärften Budgetdisziplin. Für 2025 wird ein BIP-Plus von 3,2 % prognostiziert, gefolgt von 4,0 % im Jahr 2026 und 3,0 % im Jahr 2027. Die ungarische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen Rückgang von 4,3 %. Der staatliche Investitionsstopp wird nur schrittweise gelockert, und die positiven Effekte durch freigegebene EU-Mittel sowie andere Finanzierungen werden erst in den kommenden Jahren spürbar. Euroconstruct geht daher für 2025 für die ungarische Bauwirtschaft von einem Plus von 2,8 % aus, das sich 2026 auf 4,3 % und 2027 auf 4,6 % erhöhen soll. Nach einem erheblichen Einbruch von 14,2 % im Jahr 2023 schrumpfte der Wohnbau 2024 erneut um 4,0 %. Insbesondere der Neubau wurde weiterhin durch den staatlichen Investitionsstopp sowie durch die hohen Baukosten, erhöhte Zinssätze und niedrige Verkaufspreise belastet. Ab 2025 wird jedoch eine Erholung erwartet, unterstützt durch Regierungsmaßnahmen wie Mittel aus Pensionsfonds, Renovierungszuschüsse für Landhäuser, Zinsobergrenzen, niedrigere Anzahlungen sowie eine reduzierte Mehrwertsteuer für bestimmte Regionen und für den Erwerb neuer Eigenheime. Dies soll 2025 zu einem starken Wachstum von 9,9 % und weiteren 6,2 % im Jahr 2026 führen. Der sonstige Hochbau ging in Ungarn im Berichtsjahr um 5,3 % zurück. Der Sektor litt unter der zögerlichen Lockerung des staatlichen Investitionsstopps und dem Abschluss vieler Großprojekte, mitunter im Bereich E-Mobilität und öffentliche Verwaltungsgebäude. Positive Impulse könnten sich durch teilweise freigegebene EU-Gelder und wachsende staatliche Aktivitäten im Vorfeld der Parlamentswahlen 2026 ergeben. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct einen weiteren Rückgang um 2,1 %, bevor der Sektor 2026 mit einem Zuwachs von 1,5 % wieder ins Wachstum zurückkehrt. Der ungarische Tiefbau verzeichnete im Jahr 2024 einen Rückgang von 3,2 %, wobei insbesondere der schwache Renovierungssektor mit einem Minus von 9,2 % das Gesamtergebnis stark belastete. Positive Impulse könnten durch Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und aus China in Höhe von jeweils € 1 Mrd. entstehen, die fehlende EU-Gelder vorerst teilweise kompensieren. Große Straßenbauprojekte werden aufgrund einer Ausnahme vom Investitionsstopp anlaufen. Zusätzlich wird möglicherweise der Bau eines großen Kernkraftwerks sowie ein umfangreiches Instandhaltungsprogramm für das Eisenbahnnetz starten. Laut Euroconstruct wird dies zu einem merkbaren Wachstum von 4,1 % im Jahr 2025 und 6,3 % im Jahr 2026 führen. € 619,52 Mio. und damit 3 % der Leistung des STRABAG-Konzerns wurden 2024 in Ungarn erwirtschaftet (2023: 4 %). Damit nimmt STRABAG den 3. Platz im ungarischen Baumarkt ein. Ihr Anteil am Gesamtmarkt erreichte 2,8 %. Rumänien Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Rumänien 2 36,8 2,8 3,5 -3,9 -1,0 Die rumänische Volkswirtschaft verzeichnete im Jahr 2024 ein Wachstum von 2,8 %, blieb jedoch leicht hinter den Erwartungen zurück. Die Konsumentenpreise sanken langsamer als angenommen, und die Zinsen verharrten auf hohem Niveau. Dennoch sorgten hohe Beschäftigungszahlen und schneller steigende Reallöhne für Zuversicht, dass sowohl der Konsum als auch Investitionen in den kommenden Jahren anziehen werden. Für 2025 und 2026 rechnet EECFA mit einem merklichen BIP-Zuwachs von 3,5 % bzw. 3,7 %. Im Gegensatz zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft ging die Leistung der rumänischen Bauindustrie im Berichtsjahr um 3,9 % zurück. Anhaltend hohe Baukosten und Zinsen betrafen alle Segmente. Zudem wurden die Mindestlöhne deutlich angehoben, was die Baukosten zunehmend in die Höhe trieb. EECFA geht 2025 von sinkenden Zinsen und folglich höheren Investments aus. Für 2025 wird die Bauleistung in Rumänien nochmals um 1,0 % sinken, ehe es 2026 wieder zu einer leichten Erholung von +1,1 % kommt. Der Wohnbau entwickelte sich mit einem Minus von 11,6 % erwartungsgemäß am stärksten rückläufig. Dies ist vor allem auf das Neubausegment zurückzuführen. Hohe Baukosten und anhaltend hohe Zinsen wirkten sich negativ auf die Entwicklung aus. Gleichzeitig wächst bei Entwickler:innen und Käufer:innen die Hoffnung auf eine Erholung des Immobilienmarkts, die auf der Erwartung sinkender Zinsen, besserer Finanzierungsbedingungen und steigender Reallöhne beruht. EECFA geht davon aus, dass der Tiefstand 2024 erreicht wird, und rechnet 2025 mit einem leichten Rückgang von 0,7 %, bevor der Markt 2026 mit 0,7 % wieder ins Positive dreht. Der sonstige Hochbau in Rumänien verzeichnete 2024 einen Rückgang von 3,9 %, wobei der Renovierungsmarkt mit einem Zuwachs von 8,9 % stabilisierend wirkte. Hauptursache für den Rückgang war der schwache Neubaumarkt für Bürogebäude, der sich von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der verstärkten Verlagerung hin zu Remote-Arbeit nicht erholen konnte. Für die kommenden Jahre wird erwartet, dass EU-Kofinanzierungen Investitionen in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen fördern. Zudem wird ein Wachstum im Bereich der gewerblichen Gebäude prognostiziert, da steigende Reallöhne den Konsum ankurbeln und Einzelhändler:innen ihre Expansionspläne vorantreiben sollten. Für 2025 und 2026 prognostiziert EECFA ein moderates Wachstum von 1,2 % bzw. 1,3 %. Der Tiefbau erwies sich 2024 mit einem Wachstum von 4,9 % als stärkstes Segment der rumänischen Bauindustrie, wozu der Renovierungsmarkt mit einem Plus von 15,5 % besonders beitrug. Investitionen in den Straßen- und Schienenbau, Mittel aus dem National Recovery and Resilience Plan (NRRP) sowie EU-Förderungen wirkten unterstützend. Belastend könnten künftig der Umstieg auf das neue EU-Programm, das höhere Eigenmittel erfordert, sowie mögliche Kürzungen des NRRP-Budgets wirken. EECFA prognostiziert für 2025 aufgrund einer neuen Regierung einen kurzfristigen Einbruch von -2,7 %. Für 2026 wird jedoch eine Erholung mit einem Plus von 1,4 % erwartet. Der STRABAG-Konzern erreicht mit einer Leistung von € 467,13 Mio. im Jahr 2024 einen Anteil von 1,3 % am gesamten rumänischen Baumarkt und sichert sich damit den 4. Platz im Markt. Slowakei Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Slowakei 2 10,20 2,30 2,20 -6,50 2,70 Die slowakische Wirtschaft verzeichnete 2024 ein Wachstum von 2,3 %. Steigende Reallöhne und eine sinkende Inflation stützten den Privatkonsum, welcher rückläufige EU-Fördergelder kompensierte. Der Arbeitskräftemangel wirkte leicht dämpfend, doch wurden die Hürden für Arbeitsbewilligungen von Drittstaatenangehörigen sukzessive gesenkt. Investitionen aus dem Recovery and Resilience-Plan (RRP) sowie durch erhöhte Militärimporte dürften das BIP in den kommenden Jahren stabil im positiven Bereich halten. Euroconstruct erwartet ein Wachstum von 2,2 % im Jahr 2025, 2,4 % in 2026 und 1,0 % in 2027. Die slowakische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen deutlichen Rückgang von 6,5 % über alle Segmente hinweg. Der Regierungswechsel im Jahr 2023 führte zu Verzögerungen bei verschiedenen Bauprojekten. Die daraus resultierenden Sparmaßnahmen wirkten ebenso belastend wie die Nachwirkungen gestiegener Kosten für Material, Energie und Bauleistungen. In den kommenden Jahren könnten Investitionen aus dem RRP, EU-Gelder sowie verstärkte private und ausländische Investitionen die Bauwirtschaft wiederbeleben. Für 2025 erwartet Euroconstruct ein Wachstum von 2,7 %, 2026 von 2,8 %, während 2027 mit einer stagnierenden Entwicklung von +0,1 % gerechnet wird. Der slowakische Wohnbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 6,8 %, was vor allem dem Neubau zuzuschreiben ist. Das Segment leidet unter den anhaltend hohen Baukosten und den weiterhin hohen Kreditzinsen. Positive Impulse werden jedoch durch gestiegene Reallöhne und Investitionen in energieeffiziente Wohngebäude erwartet. Laut Euroconstruct soll der Wohnbau 2025 um 1,7 % zulegen, bevor 2026 ein stärkeres Wachstum von 5,6 % prognostiziert wird. Mit einem Rückgang von 1,2 % zeigte sich der sonstige Hochbau 2024 leicht rückläufig. Die Sparpolitik der neuen Regierung führte zu geringeren Investitionen, und die weiterhin hohen Kosten bremsten das Wachstum. Impulse werden vor allem durch Fördermittel für Projekte im Gesundheits- und Bildungsbereich erwartet, während die Autoindustrie nach wie vor als wichtigste private Investorin gilt. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct ein Wachstum von 3,0 % und für 2026 einen weiteren Anstieg um 2,2 %. Nach einem ungewöhnlich starken Wachstum von 11,2 % im Jahr 2023 fiel der Tiefbau 2024 um 13,4 % stark ab. Die Ursachen lagen in gestiegenen Materialkosten, langen Vergabeverfahren und Verzögerungen bei der Fertigstellung großer Projekte. Investitionen in zentrale Infrastrukturprojekte, wie Straßen- und Bahnstrecken, wurden aufgrund begrenzter staatlicher und EU-Mittel verschoben. Mit einer steigenden Nachfrage nach moderner Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Elektrifizierung und Modernisierung von Bahnlinien sowie dem Ausbau von Straßen- und Energienetzen, wird für 2025 eine Erholung erwartet. Euroconstruct prognostiziert ein Wachstum von 4,0 % im Jahr 2025 und einen Rückgang von 1,3 % im Jahr 2026. Mit einem Marktanteil von 3,0 % und einer Leistung von € 305,43 Mio. im Jahr 2024 ist STRABAG führend im slowakischen Markt. 2024 trug die Slowakei 2 % zur Gesamtleistung des Konzerns (2023: 2 %) bei. Kroatien Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Kroatien 1 8,2 3,6 3,3 4,3 0,8 Die kroatische Wirtschaft wuchs 2024 um 3,6 % und profitierte weiterhin von den Vorteilen des Beitritts zum Schengen-Raum und zur Eurozone im Vorjahr. Der Tourismussektor erzielte erneut starke Ergebnisse. Die Reallöhne stiegen deutlich, und sowohl die Arbeitslosenquote als auch die Inflation gingen allmählich zurück. Angesichts dieser positiven Entwicklungen prognostiziert EECFA für 2025 und 2026 stabile BIP-Zuwächse von 3,3 % bzw. 2,9 %. Die kroatische Bauindustrie erzielte 2024 ein Wachstum von 4,3 %, das vor allem durch einen starken Wohnbaumarkt und anhaltend hohe Investitionen in Großprojekte im Tiefbau gestützt wurde. Im Hochbausegment zeichnen sich erste Anzeichen für kurz- bis mittelfristige Rückgänge ab, die jedoch durch einen starken Tiefbaumarkt ausgeglichen werden dürften. Für 2024 und 2025 prognostiziert EECFA einen leichten Anstieg der Bauleistung um 0,8 % bzw. 0,4 %. Der kroatische Wohnbau wuchs 2024 um 7,5 %, was vor allem auf die anhaltend hohe Nachfrage zurückzuführen ist. Allerdings könnten spürbare Preisanstiege und neue Regierungsmaßnahmen, die auf die Nutzbarmachung von Leerstandswohnungen abzielen, in den kommenden Jahren zu einer Abschwächung der Nachfrage führen. Positive Impulse kommen durch sinkende Wohnkreditkosten, steigende Reallöhne und die weiterhin hohe Nachfrage ausländischer Käufer:innen. Darüber hinaus soll der National Housing Plan leistbares und nachhaltiges Wohnen fördern und energetische Sanierungen erleichtern. Für 2025 und 2026 rechnet EECFA mit Rückgängen von 0,6 % bzw. 2,7 %. Nach einem außergewöhnlich starken Vorjahr verzeichnete der sonstige Hochbau 2024 einen leichten Anstieg von 0,4 %. Positiv entwickelten sich der Markt für Bürogebäude sowie für Bildungs- und Gesundheitsbauten, die von EU-Förderungen gestützt wurden. Dagegen ging der Markt für Industrie- und Logistikgebäude zurück, da Auftragsbestände weitgehend abgearbeitet wurden. Auch der Einzel- und Großhandel sowie der Hotelmarkt entwickelten sich angesichts der Inflation eher zurückhaltend. Langfristig könnten jedoch der starke Tourismus und die wachsende Bedeutung Kroatiens als Industriestandort für eine Erholung dieser Segmente sorgen. EECFA rechnet für 2025 und 2026 mit Rückgängen von 2,0 % bzw. 2,3 %. Der kroatische Tiefbau legte im Berichtsjahr um 3,8 % zu, insbesondere dank Investitionen in Kommunikations- und Elektrizitätsnetze sowie dem Großprojekt TEN-T, das die Verlängerung zweier Kernnetzkorridore nach Kroatien umfasst. Der Schienen- und Straßenbau entwickelte sich langsamer als erwartet, soll aber in den nächsten Jahren aufholen. Die rasche Abarbeitung bestehender Aufträge bei komplexen Großbaustellen sorgt kurzfristig für ein niedrigeres vorhandenes Projektvolumen, doch ab 2026 sind weitere Großprojekte geplant. Zusätzliche Impulse dürften Investitionen in das Stromnetz und den Ausbau erneuerbarer Energien bringen. Entsprechend optimistisch sind die Prognosen von EECFA: Für 2025 wird ein Wachstum von 5,3 %, für 2026 ein Anstieg von 6,7 % erwartet. Im Jahr 2024 erzielte der STRABAG-Konzern in Kroatien eine Leistung von € 222,72 Mio. und erreichte mit einem Anteil von 2,7 % den 2. Platz am gesamten kroatischen Baumarkt. Weitere Länder und Regionen Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum Bauwachstum 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Vereinigtes Königreich 4 279,7 0,9 1,7 -0,8 2,9 Schweiz 1 73,1 1,5 1,2 0,9 2,6 Schweden < 1 51,7 0,7 1,8 -5,3 5,3 Italien < 1 288,1 0,5 0,9 -3,3 -4,8 Serbien < 1 7,3 3,8 4,0 7,5 -2,1 Slowenien < 1 5,1 1,5 2,4 -8,4 0,7 Bulgarien < 1 14,0 2,4 2,9 3,3 3,1 Dänemark < 1 44,9 2,1 2,3 -2,3 2,4 Darüber hinaus ist STRABAG in den Regionen Americas, Naher Osten, Afrika und Asien sowie in Benelux und sonstigen europäischen Ländern aktiv. Auf diese Regionen entfällt ein Anteil von 7 % an der Konzernleistung (2023: 7 %). Konsolidierte Nichtfinanzielle Erklärung Hintergrund Am 5.1.2023 hat die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) die bis dahin gültige Richtlinie 2014/95/EU (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) abgelöst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts am 4.4.2025 ist die Umsetzung der CSRD in österreichisches Recht noch nicht erfolgt. Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), das die EU-Richtlinie 2014/95/EU umsetzt, erstellt. Sie behandelt die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unseres Unternehmens. Gemäß § 267a des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) müssen bestimmte Themen in der nichtfinanziellen Erklärung behandelt werden, sofern sie für das Verständnis der Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten relevant sind. In diesem Bericht werden diese Themen in den folgenden Kapiteln behandelt: E1, E4 und E5 (Umweltbelange), S1 und S2 (Arbeitnehmerbelange), sowie S1, S2 und S3 (Achtung der Menschenrechte) und G1 (Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht wurde gemäß Artikel 29a der Bilanzrichtlinie (B-RL) erstellt und entspricht den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der EU-Taxonomie-Verordnung. Im Abschnitt EU-Taxonomie legt STRABAG gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung ihren Anteil der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben sowie die Einhaltung der sozialen Mindestschutzanforderungen offen. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der CSRD einer freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, unterzogen. ESG-Rückblick auf das Jahr 2024 Die zentrale Voraussetzung für die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele ist die Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft von STRABAG. Aufgrund der dezentralen Struktur und der internationalen Geschäftstätigkeit des STRABAG-Konzerns stellt dies eine komplexe Aufgabe dar. Die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte im Berichtsjahr waren: Bekenntnis zu wissenschaftsbasierten Klimazielen und Bestätigung des Commitments durch die Science Based Targets Initiative (SBTi): Damit bekennen wir uns zum 1,5 °C-Ziel und erarbeiten nun Klimaziele, die im Einklang mit der Wissenschaft stehen. Zu diesem Zweck wurde im Berichtsjahr ein Transformationsplan verabschiedet. Dieser umfasst unter anderem die Umstellung der Fahrzeugflotte, von Baumaschinen und weiteren Anlagen – insbesondere im Baustoffbereich – auf erneuerbare Energien, Effizienzsteigerungen durch innovative Technologien sowie die Schaffung klimaneutraler Verwaltungsstandorte – mehr dazu im Kapitel Klimawandel. Erweiterung der Nachhaltigkeitsstrategie: Neben einem klaren Bekenntnis zur Dekarbonisierung umfasst die Nachhaltigkeitsstrategie weitere Aspekte aus dem Umweltbereich sowie aus den Bereichen Social und Governance. Stärkung der Kompetenzen für klimaneutrale Gebäude: Durch die Akquisitionen der Triburuzek-Gruppe (Österreich), Climtech (Deutschland) und ELCO (Luxemburg) baut STRABAG ihre Expertise in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und im Energiemanagement aus und positioniert sich als Komplettanbieterin für die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden. Bündelung der Expertise für Bauen im Bestand unter der Marke BESTAND BEYOND: Die Marke unterstützt die umfassende Sanierung von Bestandsgebäuden und trägt zur Ressourcenschonung im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft bei und wirkt der zusätzlichen Bodenversiegelung entgegen. Entwicklung des seriellen Holz-Hybridbausystems MOLENO® WOHNEN: Die Kombination aus vorgefertigten Holz- und Betonelementen sowie ein systemisches Konzept mit KI-Konfigurator fördern nachhaltiges und klimafreundliches Bauen. Neue nachhaltige Baustoffe als Teil des Geschäftsmodells: Mit der Übernahme der Naporo Klima Dämmstoff GmbH erweitert STRABAG ihr Portfolio um klimafreundliche Dämmstoffe aus Hanf, Flachs und PET-Fasern. Durchführung sämtlicher Vorbereitungsarbeiten zur Erfüllung der Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464): Die Vorbereitungsarbeiten umfassen unter anderem die Weiterentwicklung des ESG-Risikomanagements sowie die strukturelle Datenerhebung insbesondere für die Berichterstattung der Scope 3-Emissionen. Erweiterung des Bildungsangebots: Es wurde eine verpflichtende Schulung zum Thema Nachhaltigkeit für alle Angestellten des Konzerns ausgerollt, um Grundkenntnisse in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zu vermitteln. Das Schulungsangebot soll künftig weiterentwickelt werden. Erfolgreiche Teilnahme an ESG Ratings 2024 Im Jahr 2024 erzielte STRABAG folgende Ratingergebnisse: CDP (Disclosure Insight Action, ehemals Carbon Disclosure Project) bewertete STRABAG SE im Bereich Climate Change erneut mit einem Rating B. Dank unserer kontinuierlichen Fortschritte in den Kategorien Transitionsplan und Klimarisikoanalyse konnten wir das im Vorjahr erreichte Rating B halten. Damit bleibt der Konzern weiterhin im Management Level (B/B-) und bestätigt sein Engagement für nachhaltiges Wirtschaften. Im Berichtsjahr nahm STRABAG am EcoVadis-Rating teil und erzielte eine Gesamtbewertung von 68 aus 100 möglichen Punkten. Das letzte vollständige Update des Sustainalytics-Ratings im November 2024 ergab einen Rating Score im Bereich Medium Risk. Als Teilnehmerorganisation des Global Compact der Vereinten Nationen berichtet STRABAG außerdem in einem jährlichen Fortschrittsbericht (Communication on Progress – CoP) über die Fortschritte zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Antikorruption. Unser ESG Commitment Unsere ESG Ratings Über diesen Bericht BP-1 ESRS 2 BP-1; ESRS 2 BP-2 Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht der STRABAG SE für das Geschäftsjahr 2024 wurde in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Der Konsolidierungskreis für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht dem IFRS Konsolidierungskreis für den Konzernabschluss und umfasst neben der STRABAG SE alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die von STRABAG SE unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden. Die Nachhaltigkeitserklärung umfasst die Abschnitte „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ sowie „Appendix B“. Im Anschluss wird der Prüfvermerk angeführt. Mit der Umstellung des bislang angewendeten Berichtstandards der Global Reporting Initiative (GRI) auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) haben sich für den vorliegenden Geschäftsbericht umfassende Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben. Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr lassen sich wie folgt zusammenfassen: Angepasste Berichtsstruktur gemäß ESRS 1, Anlage F Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1 Angabe zusätzlicher quantitativer und qualitativer Informationen durch Anwendung neuer Themenstandards sowie der damit verbundenen Betrachtung der vor- und nachgelagerten Lieferkette. Die Angaben beziehen sich grundsätzlich auf den Konsolidierungskreis, bei Ausnahmen ist ein Vermerk eingesetzt. Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurden die angegebenen Zeithorizonte der ESRS berücksichtigt (kurzfristig – innerhalb eines Geschäftsjahres; mittelfristig – innerhalb von 5 Jahren, langfristig – mehr als 5 Jahre). Für die Durchführung der physischen und transitorischen Klimarisikoanalyse wurden kurzfristige (bis 2030), mittelfristige (bis 2040) und langfristige (bis 2085) Zeithorizonte betrachtet, um diese unter anderem an den Emissionsreduktionszielen des Konzerns auszurichten. Die Erarbeitung eines strukturierten Ansatzes zur Datenerhebung ist für einen Konzern unserer Größe und Diversifikation eine anspruchsvolle Aufgabenstellung. Zum Teil wurden daher in den Kapiteln Klimawandel und Kreislaufwirtschaft Schätzungen vorgenommen, um Kennzahlen zu berichten, die aktuell nicht in der erforderlichen Datenqualität vorliegen. Auch bei Prognosen, z. B. im Kontext unseres Reduktionspfades, ziehen wir Schätzungen heran. Nähere Informationen zu herangezogenen Datenquellen und der Berechnungsmethodik sind bei den entsprechenden Kennzahlen vermerkt. Zur Berechnung von Treibhausgasemissionen verwendet STRABAG seit 2024 neue Umrechnungsfaktoren. Um eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr bzw. zum Basisjahr zu gewährleisten, wurden die Scope 1- und 2-Emissionen für das Geschäftsjahr 2023 ebenfalls neu berechnet (alt: 962.944 t CO2e, neu: 927.472 t CO2e). Für den vorliegenden Bericht wurde von der Übergangsbestimmung in Bezug auf den ESRS Abschnitt 7.1 „Darstellung von Vergleichsinformationen“ Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht keine ESRS-Kennzahlen aus dem Vorjahr berichtet werden. Informationen zu den Vorjahreskennzahlen lassen sich den Geschäftsberichten aus den vergangenen Geschäftsjahren sowie dem ESG Data Factsheet entnehmen. Die Kennzahlen im vorliegenden Bericht unterliegen der freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Wien und wurden von keinem weiteren externen Dritten zertifiziert. Darüber hinaus macht STRABAG SE von den Übergangsbestimmungen gemäß Anlage C von ESRS 1 Gebrauch und legt für das Geschäftsjahr 2024 keine erwarteten finanziellen Effekte im Kontext ESRS E1, ESRS E4 und ESRS E5 sowie keine Angaben für ESRS S1-11, ESRS S1-12 und ESRS S1-15 offen. Im Bericht wurden keine Inhalte aufgrund von geistigem Eigentum oder ähnlichen Gründen ausgelassen. GOV-5 ESRS 2 GOV-5 Es sind verschiedene Kontrollmechanismen bei STRABAG etabliert, um eine regelkonforme Aufstellung des Berichts sicherzustellen. Diese sind allerdings nicht in einem dezidierten Risikosteuerungsprozess zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verankert. Nachhaltigkeit mit den Themenbereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Die Verantwortung für die Berichterstattung, inklusive Wesentlichkeitsanalyse und daraus resultierende Auswirkungen, Risiken und Chancen, liegt beim STRABAG SE-Vorstand. Dieser wird jährlich zu den wesentlichen Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert und verantwortet die Freigabe des Geschäftsberichtes. Er legt dem Aufsichtsrat den Konzernlagebericht inkl. konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Umsetzung der Berichtspflichten wird durch die SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ koordiniert und beratend begleitet. Für wesentliche Themen laut Wesentlichkeitsanalyse nominiert der STRABAG SE-Vorstand Fachverantwortliche, die das jeweilige Berichtsthema konzernweit koordinieren, Textbausteine verfassen und Kennzahlen entsprechend den ESRS entwickeln. Für die Prüfung der Berichtsinhalte und der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse stehen dem Abschlussprüfer die nominierten Fachverantwortlichen mit Unterstützung der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ zur Verfügung. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ mit den Fachverantwortlichen sowie mit dem Controlling wird eine regelkonforme Erfassung und Validierung der qualitativen und quantitativen Daten sichergestellt. Präventive Kontrollen wie das Vier-Augenprinzip, aber auch unterjährige Kennzahlenaufbereitungen sorgen dafür, dass erhobene Daten plausibilisiert und entsprechende Prozesse anlassbezogen weiterentwickelt werden. STRABAG verfolgt unterschiedliche Maßnahmen, um die Datenqualität nachhaltig zu verbessern, darunter die zunehmende Standardisierung und Automatisierung unserer Datenerfassung sowie Schulungen für Mitarbeitende. Durch diese Maßnahmen sollen Risiken wie methodische Inkonsistenzen und Übertragungsfehler langfristig vermieden werden. ESG-bezogene Risikomanagementprozesse sind durch übergeordnete Konzernvorgaben wie dem Managementhandbuch der STRABAG SE mit dazugehörigen Politiken sowie in anderen Konzernrichtlinien, Managementsystemen und dem Code of Conduct beschrieben und geregelt. An der weiteren Verzahnung und dem Ausbau des ESG-bezogenen Risikomanagements wird gearbeitet. Nachhaltigkeitsmanagement GOV-1 Governance ESRS 2 GOV-1; ESRS 2 GOV-2 Um die Nachhaltigkeitsziele von STRABAG zu erreichen, braucht es eine Führungs- und Verantwortlichkeitsstruktur, die alle Vertreter:innen im Konzern einbindet. Im Folgenden werden die wichtigsten Organe und Gremien der STRABAG SE beschrieben, die mit der Beaufsichtigung und dem Management von Nachhaltigkeitsagenden betraut sind. Der konzernübergreifende Austausch ermöglicht es, laufende Aktivitäten zu diskutieren und neue Schritte zu setzen. Außerdem dient er der frühzeitigen Identifizierung von negativen Auswirkungen sowie von Risiken und Chancen, um folglich geeignete Maßnahmen zu setzen. Die untenstehende Abbildung zeigt eine Übersicht der Organe und Gremien. Governance-Struktur Rolle der höchsten Kontrollorgane Der Aufsichtsrat bildet das Kontrollorgan der STRABAG SE. Zu diesem Zweck findet eine regelmäßige (mindestens vier Mal im Geschäftsjahr) und anlassbezogene Kommunikation statt, um den Aufsichtsrat zu allen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements zu informieren und in etwaige Entscheidungsprozesse einzubinden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat zumindest einmal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat Berichte des Vorstands verlangen und in Bücher, Schriften sowie Vermögensgegenstände der Gesellschaft Einsicht nehmen. Der Vorstandsvorsitzende berichtet dem Aufsichtsrat zu Nachhaltigkeitsagenden, darunter etwa zu strategischen Zielsetzungen sowie zur Fortschrittserreichung anlassbezogen bzw. gesondert in einem jährlichen ESG-Update (seit 2024). Einen gesonderten Nachhaltigkeitsausschuss gibt es für den Berichtszeitraum nicht. Der Vorstand der STRABAG SE bildet das Führungsorgan des Konzerns. Er trägt die Verantwortung für die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts und die strategische Zielsetzung des Konzerns. In den Vorstandssitzungen (in der Regel alle zwei Wochen) werden neben dem laufenden Geschäft auch die Umsetzung der langfristigen Unternehmensstrategien behandelt. Dazu zählen insbesondere auch Themen der Nachhaltigkeit, die einen zentralen Stellenwert einnehmen und in jeder Vorstandssitzung einen eigenen Tagesordnungspunkt darstellen. Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund der konzernweiten Verankerungen des ESG-Managements von unterschiedlichen Fachabteilungen eingebracht. Diese bereiten umfassende Analysen vor, die dem Vorstand als Grundlage für Zielsetzungen dienen. Ausgewählte Themen, die im Geschäftsjahr eingebracht wurden, betrafen die Elektrifizierung unserer Flotte, die Aktualisierung von Konzern-Policies und Richtlinien sowie den Stakeholder-Dialog. Durch die regelmäßige Berichterstattung im Rahmen der Vorstandssitzungen, aber auch im Rahmen anderer Meetings sowie bei Konzerntagungen, wird der Fortschritt der strategischen Ziele berichtet und so durch den Vorstand überwacht. Die Einbindung von Vorstandsmitgliedern in strategischen Nachhaltigkeitsinitiativen und -gremien sowie die laufende Berichterstattung sorgen dafür, dass der STRABAG SE-Vorstand regelmäßig sowie anlassbezogen zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen weitergebildet und informiert wird, um nach Bedarf richtungsweisende Entscheidungen im Konzern treffen zu können. Der Vorstandsvorsitzende sowie der CFO werden zu den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse (inkl. Auswirkungen, Risiken und Chancen) informiert und geben diese frei. Dieser Prozess ist durch die Konzernrichtlinie Nachhaltigkeit im Konzern verankert. Entsprechend der internationalen Ausrichtung und Organisation der STRABAG SE trägt jedes Vorstandsmitglied die Verantwortung für eine oder mehrere Konzerneinheiten, die sowohl geografisch und/oder nach Geschäftsfeldern strukturiert sind. Zur Beaufsichtigung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die den gesamten Konzern betreffen, kommt daher den Leitungen der Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereichen eine besondere Rolle zu, indem diese regelmäßig und direkt an den Vorstand berichten. Die beschriebenen Berichterstattungsmechanismen an den Vorstand und an den Aufsichtsrat tragen Sorge, dass beide Gremien zu aktuellen Nachhaltigkeitsthemen einschließlich zur nachhaltigkeitsbezogenen Risikolage informiert sind und so ihren Funktionen als Leitungs- bzw. als Kontrollorgan nachkommen können. Die Informationen fließen so auch in strategische Überlegungen sowie wesentliche Transaktionen mit ein, insbesondere in Bezug auf die Erweiterung neuer und marktorientierter Geschäftsfelder. Im Geschäftsjahr befassten sich der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem mit der Vorgehensweise zum Setzen wissenschaftsbasierter Klimaziele im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel. Durch den weiteren Ausbau des ESG-Risikomanagements und dessen Verzahnung in andere Kontroll- und Risikosysteme des Konzerns wird an einer robusten Grundlage für die Abwägung zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten gearbeitet. Neben den internen Berichterstattungsmechanismen trägt auch das aktive Mitwirken an externen Gremien und Austauschformaten zur Nachhaltigkeitskompetenz des Vorstands bei, darunter etwa die Förderung der Stiftung KlimaWirtschaft sowie die Teilnahme am European Forum Alpbach 2024. Die untenstehende Tabelle fasst die wesentlichen Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 zusammen. Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats Name Beginn der laufenden Funktionsperiode Ende der laufenden Funktionsperiode Geschlecht Geburtsjahr Nationalität Vorstand Anzahl der Mitglieder 5 Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern des Vorstands 0 % Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill (Vorsitzender) 19.02.20251 31.12.2026 Männlich 1977 Österreich Klemens Haselsteiner, BBA, BF (Vorsitzender) 01.01.2023 31.12.20262 Männlich 1980 Österreich Mag. Christian Harder 01.01.2023 31.12.2026 Männlich 1968 Österreich Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler 01.01.2023 31.12.2026 Männlich 1964 Deutschland Dipl.-Ing. Siegfried Wanker 01.01.2023 31.12.2026 Männlich 1968 Österreich Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl 01.01.2023 31.12.2026 Männlich 1970 Deutschland Aufsichtsrat3 Anzahl der Mitglieder 9 Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats 44 % Kapitalvertreter:innen Mag. Kerstin Gelbmann (Vorsitzende) 24.06.2022 Bis zur o. HV4 im Jahr 2028 Weiblich 1974 Österreich Mag. Erwin Hameseder 24.06.2022 Bis zur o. HV4 im Jahr 2028 Männlich 1956 Österreich Dr. Andreas Brandstetter 24.06.2022 Bis zur o. HV4 im Jahr 2028 Männlich 1969 Österreich Dr. Valerie Hackl 25.01.2024 Auf unbestimmte Zeit entsandt Weiblich 1982 Österreich Mag. Gabriele Schallegger 24.06.2022 Bis zur o. HV4 im Jahr 2028 Weiblich 1972 Österreich Vom Betriebsrat entsandt Dipl.-Ing. Andreas Batke 01.10.2009 Auf unbestimmte Zeit entsandt Männlich 1962 Deutschland Magdolna P. Gyulainé 01.10.2009 Auf unbestimmte Zeit entsandt Weiblich 1962 Ungarn Georg Hinterschuster 13.10.2024 Auf unbestimmte Zeit entsandt Männlich 1968 Österreich Wolfgang Kreis 01.10.2009 31.07.2024 Männlich 1957 Deutschland Karl Gerdes 01.08.2024 Auf unbestimmte Zeit entsandt Männlich 1963 Deutschland 1Stefan Kratochwill wurde am 19.02.2025 mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden der STRABAG SE ernannt. 2Klemens Haselsteiner ist am 17.01.2025 verstorben. 3Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK. 4Ordentliche Hauptversammlung Voraussetzungen für die Wahl in den Vorstand oder in den Aufsichtsrat der STRABAG SE sind fachliche Qualifikation, persönliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in Führungspositionen. Damit der Vorstand seiner Steuerungs- und der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion optimal nachkommen kann, ist eine möglichst breite Vielfalt an Kompetenzen und Erfahrungen anzustreben. Zu dieser Vielfalt zählen insbesondere Internationalität, unterschiedliche Berufs- und Bildungshintergründe, sowie die Altersstruktur. Das Anforderungsprofil für eine Vorstandsposition sieht zudem u. a. mindestens zehn Jahre Erfahrung in der Baubranche oder einer verwandten Branche sowie möglichst zumindest fünf Jahre Führungserfahrung im Konzern vor. Es ist zudem darauf zu achten, dass sich das Vorstandsgremium ausgewogen aus Personen mit technischem und Personen mit kaufmännischem Hintergrund zusammensetzt. Das Höchstalter zum Zeitpunkt der Bestellung liegt bei 65 Jahren. Die Besetzung des Aufsichtsrats ist über mehrere Mechanismen geregelt. Die Kapitalvertreter:innen werden von der Hauptversammlung gewählt bzw. von Aktionär:innen entsandt. Die Arbeitnehmervertreter:innen werden gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz entsandt. Spezifische Expertise im Bereich Nachhaltigkeit und den damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, wird durch Expert:innen in den unterschiedlichen Organisationseinheiten eingebracht. Weiters können Vorstand und Aufsichtsrat bei Bedarf auf externe Expert:innen zurückgreifen. Das Steering Committee Sustainability (SCS) steuert das konzernweite Nachhaltigkeitsmanagement und überwacht gleichzeitig auch die Erreichung der strategischen Nachhaltigkeitsziele. Die Zusammensetzung und Besetzung des SCS wird auf Basis der Geschäftsfelder festgelegt und bildet weitestgehend unsere Wertschöpfungskette ab. Eine Besetzung im SCS ist mit einer Gewerke- und Themenverantwortung verbunden. Aufgabenfelder des SCS sind: Freigabe von Positionspapieren, Politiken und Richtlinien zum Thema Nachhaltigkeit, Überwachung der Strategieumsetzung sowie der definierten Roadmaps zur Zielerreichung, Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen für den STRABAG SE-Vorstand, Erarbeitung und Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsmindeststandards. Festlegungen des SCS werden mehrmals pro Jahr und anlassbezogen mittels Umlaufbeschlüssen getroffen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Präsenztreffen statt. Das ESG-Management ist nach den Themenbereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Nachhaltige Unternehmensführung gegliedert. Diese Themen werden aufgrund ihrer Bandbreite von unterschiedlichen zentralen Organisationseinheiten im Konzern abgedeckt und bearbeitet. Diese Einheiten sind für die Operationalisierung zuständig, das bedeutet Rahmenbedingungen und Instrumente bereitzustellen, um Anforderungen, Strategien und Maßnahmen von der Managemententscheidung in die Umsetzung zu bringen. Weiters stellen diese zentralen Organisationseinheiten ihre Expertise dem STRABAG SE-Vorstand, dem SCS sowie den Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereichen zur Verfügung und sind bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie damit verbundener Anforderungen und Maßnahmen beratend tätig. Die Organisationseinheit „Sustainability - Governance, Reporting & Data“ unterstützt beim Aufbau der Governance-Struktur für das Thema Nachhaltigkeit und ist darüber hinaus für die Organisation und Koordination der Entwicklung und Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für die konzernweite Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich. Die Rolle der:des Menschenrechtsbeauftragten ist eine weitere zentrale Funktion im ESG-Management. Diese ist für die Überwachung des menschenrechtlichen Risikomanagements und des Beschwerdeverfahrens sowie für die Kontrolle seiner Wirksamkeit zuständig und steht dem STRABAG SE-Vorstand sowie den Unternehmens- und Zentralbereichsleitungen, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich sind, beratend zur Seite. Die:der Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei. NHN Im Netzwerk Nachhaltigkeit ist jeder Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereich mit einem nominierten Repräsentanten bzw. einer nominierten Repräsentantin vertreten. Dieses Gremium dient dem Zweck des übergreifenden Erfahrungs- und Wissensaustausches mit Informationen zu Best Practices. Die Repräsentant:innen haben einerseits die Aufgabe, Informationen der Nachhaltigkeitsgremien (SCS, ESG-Management) in ihren UB, ZB, und KSB zu tragen und ihr Management zu informieren, sowie andererseits auch Informationen über eigene nachhaltigkeitsbezogene Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte in das Netzwerk Nachhaltigkeit zu tragen. Zudem sollen Repräsentant:innen bei konzernübergreifenden Projekten sowie Anfragen ihre spezifische Expertise bereitstellen. Das Netzwerk Nachhaltigkeit trifft sich viermal jährlich. Auf Ebene der Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche erfolgt die Implementierung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsmindeststandards sowie der damit verbundenen Maßnahmen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen. In Kooperation mit dem ESG-Management sind die Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensbereich-, Zentralbereich- und Konzernstabsbereich-bezogenen Roadmaps verantwortlich. GOV-3 ESRS 2 GOV-3 Konzernweit anwendbare, nachhaltigkeitsbezogene Leistungskriterien zur Einbeziehung in Vergütungssysteme werden evaluiert, wobei insbesondere die Festlegung, Messung und Steuerbarkeit von entsprechenden Zielwerten (Key Performance Indicators) noch herausfordernd sind. Nachhaltigkeitskriterien werden daher aktuell nicht für die Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat herangezogen. GOV-4 ESRS 2 GOV-4 Die Sorgfaltspflicht umfasst die von STRABAG implementierten Prozesse und Verfahren, die darauf abzielen, tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschen zu identifizieren und angemessen damit umzugehen. Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht finden sich in der Nachhaltigkeitserklärung wieder. Kernelemente der Sorgfaltspflicht Referenz in der Nachhaltigkeitserklärung Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell Nachhaltigkeitsmanagement Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht Unsere soziale Verantwortung; Eigene Belegschaft; Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Betroffene Gemeinschaften Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen Auswirkungen, Risiken und Chancen Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen Unsere soziale Verantwortung Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation Unsere soziale Verantwortung SBM-1 Wertschöpfungskette und Strategie ESRS 2 SBM-1 Die Baubranche und damit auch STRABAG stehen vor großen Herausforderungen: Die Eindämmung des Klimawandels erfordert eine signifikante Treibhausgasreduktion, insbesondere von klimaintensiven Industriesektoren wie der Baubranche. Um den Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur zu decken, müssen bestehende Gebäude saniert und neue Bauwerke nachhaltig errichtet werden. Innovative Bauweisen sind daher erforderlich, um diese Aktivitäten mit neuen bzw. künftigen Anforderungen hinsichtlich Energieeffizienz, Flächen- und Ressourcenverbrauch in Einklang zu bringen. Dies verpflichtet STRABAG zu vorausschauendem Handeln, verdeutlicht aber auch, dass es sich beim Bausektor um eine Schlüsselindustrie zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen handelt. Leistungen entlang der gesamten Bauwertschöpfungskette STRABAG ist vorwiegend in Europa tätig und bietet insbesondere in ihren Kernmärkten in Zentral-Osteuropa Leistungen entlang der gesamten Bauwertschöpfungskette an – entsprechend vielseitig sind die Tätigkeiten unseres Unternehmens. Im außereuropäischen Geschäft fokussiert sich STRABAG vor allem auf die angelsächsische Region sowie auf langjährige Bestandsmärkte in Südamerika und im Nahen Osten. So divers wie unsere Wertschöpfungskette sind daher auch die Fähigkeiten und Kompetenzen unserer 86.883 Mitarbeitenden, die unsere Leistungen erbringen. Partnerschaftlichkeit, Vertrauen und Verlässlichkeit sind zentrale Werte, mit denen wir gegenüber unseren Stakeholdern auftreten. STRABAG verfügt über ein dichtes Netzwerk von eigenen Produktionsanlagen, um die Baustoffversorgung aus eigenen Ressourcen sicherzustellen. Zu den wichtigsten Baustoffen gehören Asphalt, Beton, Zement sowie Stein und Kies, die sowohl für den Eigenbedarf genutzt als auch zum Verkauf an Dritte angeboten werden. Insbesondere bei Asphalt wird mit 85 % eine besonders hohe Eigenversorgungsrate erreicht. Die weiteren eingesetzten Baustoffe und Rohstoffe werden großteils zugekauft. Mit strategischen Zielsetzungen zur Erweiterung unserer Kompetenzen in der Beschaffung und im Handling von Baustoffen sowie im Rückbau und Recycling wird die Erhöhung der Ressourceneffizienz angestrebt. Damit können nicht nur die Abhängigkeit von Dritten reduziert, sondern auch menschenrechtliche Risiken und Compliance-Risiken, die aus komplexen globalen Lieferketten entstehen können, vermieden werden. Unsere Produktionsanlagen sind auch ein wichtiger Bestandteil zur Dekarbonisierung des Konzerns, indem etwa Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Neben mineralischen Baustoffen verwendet STRABAG auch nachwachsende Rohstoffe, unter anderem auf Basis von Holz, Stroh oder Hanf. Mit dem Erwerb der Naporo Klima Dämmstoff GmbH im Geschäftsjahr erweitert STRABAG ihr Produktportfolio im Bereich nachhaltiger Baustoffe. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Auftraggeber:innen Die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Bauwerken in der Planungsphase ist entscheidend für zukunftsorientiertes Bauen, das von Trends wie zunehmender Urbanisierung und der Klimakrise geprägt ist. Konkrete politische Zielsetzungen, etwa im Rahmen des Europäischen Green Deals, fordern eine emissionsarme Errichtung und den Betrieb von Bauwerken sowie eine Steigerung der Sanierungsraten. Trotz dieser Zielsetzungen werden Nachhaltigkeitskriterien wie jene aus der EU-Taxonomie derzeit in der Regel noch nicht in Ausschreibungen berücksichtigt. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Auftraggeber:innen wird daher als wichtiges Mittel angesehen, um Bauwerke entsprechend neuer Anforderungen zu entwerfen und zu planen. Mit TEAMCONCEPT verfolgt STRABAG ein Partnering-Modell, bei dem Auftraggeber- und Auftragnehmerschaft schon in der Planungsphase ein Team bilden. STRABAG bietet weitere planungsbezogene Beratungsdienstleistungen an (z. B. Potenzialanalyse Nachhaltigkeit, Green Services), die konkret auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Bauwerken abzielen und Auftraggeber:innen schon frühzeitig in die Planung miteinbeziehen. Neben der öffentlichen Auftraggeberschaft profitieren auch die Nutzer:innen von der Errichtung nachhaltiger Gebäude, indem während der Nutzungsphase geringere Kosten für deren Betrieb anfallen, z. B. durch effiziente Heizsysteme. Die Entwicklung von Immobilien-, Infrastruktur- und Erneuerbare Energie-Projekten zählt ebenso zum Leistungsportfolio des Konzerns. STRABAG entwickelt, errichtet, verkauft und vermietet Immobilienprojekte, wobei der Fokus auf Gebäudeentwicklungen liegt, die ressourcenschonend gebaut und energieeffizient betrieben werden. Zudem betreibt STRABAG seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgreich das Geschäftsfeld der Betreibermodelle und verfügt im Hoch- und Infrastrukturbereich über ein Portfolio von 41 Public-Private-Partnership-Projekten (PPP). Der Bau von Projekten bildet den Kern des Geschäftsmodells von STRABAG, wobei die Sparten Verkehrswegebau und Hochbau im Jahr 2024 fast 70 % unserer Leistung ausmachten. Im Hochbau stärker als im Verkehrswegebau vergibt STRABAG Gewerke auch an Nachunternehmen und kann Kapazitäten so flexibler dem aktuellen Marktumfeld anpassen. Mit den beiden Sparten leistet STRABAG einen Beitrag für Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber:innen, vor allem durch den Ausbau von Infrastruktur, insbesondere im Bereich Mobilität, und Wohnraum; durch das Dienstleistungsangebot zur Instandhaltung von Infrastruktur erhält STRABAG außerdem nachhaltig Aufträge und wiederkehrende Erlöse. Dienstleistungen zur Dekarbonisierung der Baubranche Im Jahr 2022 machte der Betrieb von Gebäuden global betrachtet etwa 26 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen aus (IEA, 2023). Neben dem klassischen Facility Management setzt STRABAG auf die Ausweitung angebotener Dienstleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, um insbesondere ein nachhaltiges Energiemanagement bei einer Bandbreite unterschiedlicher Gebäude – angefangen von eigenen Konzernimmobilien über Alt- und Neubauten bis hin zu hochkomplexen Immobilien, etwa im Gesundheitsbereich – zu implementieren und zu betreuen und dadurch zur Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden beizutragen. Die bisherige Darstellung der Wertschöpfungskette zeigt: in Bauwerken stecken immense Mengen an Ressourcen. Neben dem Energieverbrauch ist der Materialaufwand des Bausektors von erheblicher Umweltrelevanz. Unter anderem der Abriss und Rückbau von Gebäuden, bei dem große Mengen an Bauschutt und schwer recycelbaren Materialien anfallen, sowie die geringen Wiederverwertungs- und Recyclingquoten vieler Baustoffe sorgen dafür, dass der Bausektor zu den abfallreichsten Industriezweigen gehört (Europäische Kommission, o. J.). Das Handlungsfeld Bauen im Bestand vereint die geforderten Aktivitäten, um Bestandsgebäude nachhaltig zu nutzen und sowohl energetische als auch materielle Ressourcen zu schonen: Rückbau, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung. Um den Kreis zu einer zirkulären Wirtschaftsweise zu schließen, bietet STRABAG auch Dienstleistungen für die Phasen Abbruch und Rückbau an, darunter auch Dienstleistungen im Bereich Baustoffrecycling. So sollen Ressourcen geschont, Materialien hochwertig aufbereitet und deren Deponierung vermieden werden. STRABAG bietet somit eine Bandbreite an Dienstleistungen an, die im Sinne globaler Nachhaltigkeitsziele stehen, je nach Art und Weise der Umsetzung aber auch negative Auswirkungen auf die Umwelt und soziale Belange haben können. Um diese Auswirkungen zu minimieren, hat sich STRABAG strategische Nachhaltigkeitsziele gesetzt und arbeitet kontinuierlich an der nachhaltigen Transformation des Unternehmens. Diese umfasst die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen, z. B. den Einsatz nachhaltiger Baumaterialien und Bauweisen ebenso wie Maßnahmen zur Wahrung unserer sozialen Verantwortung gegenüber unseren eigenen Mitarbeitenden, jenen der Lieferkette sowie lokalen Gemeinschaften. NH_Strategie Erweiterung unserer Nachhaltigkeitsstrategie Um das hohe Chancenpotenzial unserer Wertschöpfungskette strategisch zu verankern, hat STRABAG bereits im Jahr 2021 eine erste Nachhaltigkeitsstrategie, die ein klares Bekenntnis zur Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette bis 2040 enthält, verabschiedet. Im Berichtsjahr wurde diese um zusätzliche Themen aus Umwelt, Soziales und Governance erweitert. Denn in den letzten Jahren hat sich die Bedeutung von Nachhaltigkeit in allen Bereichen weiter intensiviert – von gesetzlichen Vorgaben über veränderte Erwartungen unserer Stakeholder bis hin zur Konkretisierung wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Klimawandel, Biodiversitätsverlust und zu weiteren Herausforderungen. Diese Veränderungen erfordern eine neue Herangehensweise, die sich bei STRABAG in einer aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie manifestiert. Sie wurde im ersten Quartal 2025 durch den STRABAG SE-Vorstand verabschiedet und hat damit konzernweite Gültigkeit. Die erweiterte Nachhaltigkeitsstrategie umfasst mehrere Fokusthemen, die den Bereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Nachhaltige Unternehmensführung zugeordnet werden. In diesen Fokusthemen hat STRABAG durch seine Tätigkeit als Baukonzern potenzielle Auswirkungen, die sorgfältig betrachtet werden müssen: weil STRABAG sie positiv wie negativ beeinflussen kann, und weil sowohl Risiken und Chancen mit ihnen verbunden sind. Umwelt Dekarbonisierung: Mit einem wissenschaftsbasierten Reduktionspfad verringern wir den Ausstoß von Treibhausgasen entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette. Bis zum Jahr 2030 wollen wir unsere Scope 1- und Scope 2-Emissionen um 42 % und unsere Scope 3-Emissionen um 25 % reduzieren und bis 2040 Klimaneutralität erreichen. Kreislaufwirtschaft: Wir leben Kreislaufwirtschaft durch die Reduktion des Verbrauchs von Primärrohstoffen, die Reduktion von Abfall und den hochwertigen Erhalt von Ressourcen. Biodiversität: Mit dem Aufbau eines Biodiversitätsmanagements minimieren wir unsere negativen Auswirkungen auf die lokale Flora, Fauna und Funga und tragen zum Erhalt intakter Ökosysteme bei. Soziales Unsere Mitarbeitenden: Der Schutz und die Förderung der Gesundheit aller unserer Beschäftigten, die Förderung einer starken Lernkultur und das Schaffen eines inklusiven Arbeitsumfelds sind für uns zentrale Handlungsfelder, um weiterhin Top-Arbeitgeberin zu sein. Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette: Die Wertschöpfungskette der Baubranche ist komplex – unsere soziale Verantwortung und Sorgfaltspflichten zielen daher nicht nur auf die eigenen Mitarbeitenden, sondern auch auf eine Vielzahl anderer Akteur:innen ab, vor allem auf Lieferant:innen und deren Arbeitnehmer:innen. Mehrwert für die Gesellschaft: Durch die Stärkung unseres positiven Dialogs zu lokalen Gemeinschaften können wir unsere Auswirkungen verantwortungsvoll für alle gestalten. Governance Fairer Wettbewerb: Um dem bestehenden Anspruch, eine verlässliche Geschäftspartnerin, Auftragnehmerin und Arbeitgeberin zu sein, zu gewährleisten, fördert STRABAG ein regelkonformes und ethisches Verhalten sowie eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen und Partnerschaftlichkeit beruht. Nachhaltige Unternehmensführung: Für eine nachhaltige Unternehmensführung benötigen wir klare Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten. Auf diese Weise stellen wir integres Geschäftsverhalten sicher und identifizieren frühzeitig Auswirkungen, Risiken und Chancen. SBM-2 Stakeholder-Einbindung ESRS 2 SBM-2 Stakeholder haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Interessen und Ansichten einzubringen und dadurch wertvollen Input für die Strategie und das Geschäftsmodell von STRABAG zu liefern. Derzeit verfolgt STRABAG keinen festen strukturierten Ansatz zu einer übergreifenden Stakeholder-Einbindung. Die vielfältigen Optionen zur Einbringung ermöglichen es, je nach Kontext und Bedarf individuelle und zielgerichtete Formen der Zusammenarbeit flexibel zu gestalten. Zu den strukturierten Einbindungsformaten für unsere eigenen Mitarbeitenden zählen die Mitarbeiter:innengespräche, die gemäß Konzernrichtlinie jährlich stattfinden, sowie Exit-Gespräche bei Konzernaustritten. Aus diesen Gesprächen können wichtige Learnings gezogen werden, die in der weiteren Entwicklung unserer Prozesse rund um Personalentwicklung berücksichtigt werden. Auch bei der Aufarbeitung von Arbeitsunfällen werden je nach Bedarf und Möglichkeit Unfallbeteiligte mit einbezogen, um die Geschehnisse strukturiert zu analysieren. Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, über Kanäle wie die Hinweisgeberplattform oder das Ombudswesen jederzeit ihre Bedenken und Anliegen zu äußern. Mögliche folgende Abhilfemaßnahmen sowie die regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit stellen wichtige Inputs für die Evaluierung unserer Prozesse dar. STRABAG setzt auch auf partizipative Formate, etwa durch das Intrapreneurship-Programm adASTRA und Ideenmanagement. Aus dem adASTRA-Programm heraus wurden bereits neue Unternehmen gegründet, die auf strategische Handlungsfelder von STRABAG einzahlen. Neben der Einbindung interner Stakeholder fördern wir auch den Dialog zu weiteren relevanten Anspruchsgruppen. Hierzu zählen vor allem unsere Kund:innen, Investor:innen und Zulieferunternehmen. Des Weiteren pflegen wir den Kontakt zu Hochschulen und Medien, politischen Institutionen sowie zu NGOs als Sprecher „stiller“ Stakeholder wie die Natur. Um den Austausch zwischen STRABAG und den Anspruchsgruppen zu fördern, verfolgen wir verschiedene Einbindungsformate, darunter Vertretungen bei Messen und Branchenveranstaltungen, Stakeholder-Dialoge sowie das Knüpfen von Forschungskooperationen. Bei Aktualisierungen der Konzernstrategie wird mit Analyst:innen und Investor:innen durch eine spezifische Veranstaltung in Austausch getreten, so wie es auch 2023 mit dem Strategic Update 2030 der Fall war. Stakeholder-Dialog zum Thema ökologische und soziale Lieferkette Im September 2024 haben wir einen Stakeholder-Dialog zum Thema „Ökologische und soziale Lieferkette“ organisiert. Neben einem Expertenvortrag zum Thema Menschenrechte in der Baubranche standen vor allem Dialog- und Austauschformate im Vordergrund der Veranstaltung. Zu den Teilnehmenden der Veranstaltung gehörten sowohl Vertreter:innen des STRABAG-Konzerns als auch externe Stakeholder wie Lieferant:innen, Partnerunternehmen, Auftraggeber:innen und die Wissenschaft. Mit dieser Teilnehmerschaft wurde ein wesentlicher Teil der Bauwertschöpfungskette abgedeckt, die im unterschiedlichen Ausmaß von neuen regulativen Anforderungen und Herausforderungen im Kontext Lieferkette betroffen sind. Die Verfügbarkeit von Daten wurde als zentraler Hebel für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten und die Bewältigung von Herausforderungen identifiziert, was enge, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen erfordert. Feedback- und Kontaktmöglichkeiten sowie Follow-ups haben die Grundlage für einen anhaltenden Dialog geschaffen. Die Veranstaltung weiterer Stakeholder-Dialoge ist vorgesehen. Auf der Ebene unserer Bauprojekte sind betroffene Gemeinschaften und Anrainer:innen eine weitere zentrale Stakeholder-Gruppe. Der Dialog zu diesen Stakeholder-Gruppen ist oftmals gesetzlich vorgegeben. Ein zentrales Vorhaben zur Stärkung des Dialogs zu diesen Stakeholder-Gruppen bildet die vorgesehene Implementierung eines konzernweiten Leitfadens zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften und Anrainer:innen auf projektbezogener Ebene. Quellenangaben – Kapitel Nachhaltigkeitsmanagement Europäische Kommission, o. J.: Construction and demolition waste, abgerufen am 18.2.2025 International Energy Agency, 2023: Buildings, abgerufen am 18.2.2025 Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 IRO-1 STRABAG nutzt unterschiedliche Methoden, um Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. Für die Themen Klima, Biodiversität, Menschenrechte sowie Business Compliance wurden im Berichtsjahr neben der doppelten Wesentlichkeitsanalyse weitere Risikoanalysen durchgeführt. IRO-1 Doppelte Wesentlichkeitsanalyse Bereits im Vorjahr hat sich STRABAG an den Prinzipien der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1 orientiert und so den Prozess zur Bestimmung der wesentlichen Themen neu strukturiert. Ausgehend von den Nachhaltigkeitsthemen, die durch die ESRS vorgegeben werden (inkl. Sub- und Sub-sub-Themen), wurden neben den Auswirkungen von STRABAG auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft (Inside-out bzw. Impact materiality) auch jene Auswirkungen identifiziert und bewertet, die auf STRABAG wirken (Outside-in bzw. Financial materiality), insbesondere im Zuge einer verstärkten Regulierung von Nachhaltigkeitsthemen. Für das Geschäftsjahr 2024 konnte STRABAG auf dieser Grundlage aufbauen und so die Ergebnisse aus dem Vorjahr unter Berücksichtigung von externen und internen Ereignissen validieren, wobei ein Fokus auf die zusätzliche Einbindung von externen Stakeholdern gelegt wurde. Für die als derzeit unwesentlich bewerteten Themen E2 – Verschmutzung und E3 – Wasser wurden keine standortbezogenen Analysen und Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt. Die Wesentlichkeitsanalyse wurde von der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ koordiniert und gemeinsam mit Expert:innen aus weiteren Unternehmenseinheiten durchgeführt, die durch ihre Rolle im Konzern eine relevante Expertise zu einem jeweiligen Thema vorweisen. Die Einbindung interner Stakeholder sowohl aus Zentral- und Konzernstabsbereichen als auch aus operativen Unternehmensbereichen ist angesichts der dezentralen Struktur von STRABAG entscheidend, um geschäfts- oder aktivitätsspezifische Faktoren sowie die Geschäftsbeziehungen, die sich entlang der breit gefächerten Wertschöpfungskette ergeben, zu berücksichtigen. Neben dem konzerninternen Wissen dienten auch Branchenreports und weitere wissenschaftliche Publikationen dem Zweck, Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und auf ihre Wesentlichkeit für STRABAG zu bewerten. Durch das Expertenwissen und die Branchenreports konnten baubranchenspezifische Risiken, aber auch Chancen abgeleitet werden, die eine wichtige Diskussionsgrundlage für die Durchführung der Analyse darstellen. Zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse fanden interaktive und themenspezifische Workshops statt, um zunächst Berührungspunkte zu einem ESRS-(Sub- und Sub-sub-)Thema zu identifizieren und daraus entsprechende Auswirkungen, Risiken und Chancen abzuleiten und zu bewerten. Teil der Workshops war auch die Identifizierung von Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dadurch konnten wesentliche Risiken und Chancen abgeleitet werden, die sich insbesondere aus einer verstärkten Regulierung von Nachhaltigkeitsaspekten ergeben. Entsprechend der ESRS-Vorgaben wurden alle identifizierten Auswirkungen hinsichtlich ihres Ausmaßes, ihrer Reichweite und Umkehrbarkeit sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Folgende Dimensionen und dahinterstehende Skalen wurden herangezogen: Ausmaß: 0-5 Reichweite: 0-5 Umkehrbarkeit: 0-5 Eintrittswahrscheinlichkeit: niedrig, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich Jede identifizierte Auswirkung wurde hinsichtlich dieser Dimensionen mit einem Wert versehen und konnte so anhand der Summenbildung priorisiert werden. Für negative Auswirkungen wurde ein Schwellenwert von 8 angesetzt, für positive Auswirkungen ein niedrigerer Schwellenwert von 6, da die Dimension der Umkehrbarkeit bei diesen entfällt. Die Wesentlichkeit der jeweiligen Auswirkung ergibt sich aus einer hohen oder sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Überschreiten der angesetzten Schwellenwerte. Auswirkungen, die diese Kriterien erfüllen, werden in der Berichterstattung berücksichtigt. Wurden negative Auswirkungen auf Menschenrechte identifiziert, wurde deren Schweregrad vorrangig gegenüber der Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Zur Bewertung der Auswirkungen wurden vor allem Branchenreports, aber auch konzerneigene Statistiken herangezogen. Identifizierte Risiken und Chancen auf STRABAG wurden mittels ihres Einflusses auf Geschäftsbeziehungen und Ressourcenverfügbarkeit sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet: Einfluss auf Geschäftsbeziehungen: 1-4 Ressourcenverfügbarkeit: 1-4 Eintrittswahrscheinlichkeit: niedrig, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich Eine Chance oder ein Risiko wurde dann als wesentlich erachtet und fließt in die Berichterstattung ein, wenn sie in einer der beiden Dimensionen Einfluss auf Geschäftsbeziehungen sowie Ressourcenverfügbarkeit einen Maximalwert von 3 erreicht hat. So wird dem Szenario Rechnung getragen, dass bereits ein Faktor ein wesentliches Risiko ergeben könnte, ohne dass der andere Faktor ein erkennbares Risiko zeigt. Eine monetäre Bewertung war für wenige Risiken möglich, insbesondere für jene, die einen strafrechtlichen Bezug hatten. Die Methodik zur finanziellen Bewertung von Risiken und Chancen wird mit dem Aufbau eines ESG-Risikomanagements weiterentwickelt, wobei die bestehende Bewertungsmethodik bereits eine Priorisierung von Risiken und so Hinweise auf potenzielle Risikohotspots zulässt. Eine Priorisierung von ESG-Risiken gegenüber anderen identifizierten Risikokategorien (vgl. Risikomanagement) findet nicht statt. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden im Rahmen mehrerer interner Veranstaltungen geteilt. Die interne Weitergabe der Ergebnisse und entsprechende Feedbackmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass die gesamte Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse abgebildet wird. Einzelne Themen, die sich im Zuge der internen Analyse als besonders diskutabel erwiesen haben, wurden in den Stakeholder-Dialog eingebracht. Im Rahmen von mehreren Gruppendiskussionen wurden so weitere Perspektiven und Meinungen eingeholt. Durch das Abfragen und Diskutieren von Berührungspunkten, Herausforderungen und Chancen zu den eingebrachten Themen konnten die bis dahin aus der Analyse hervorgegangenen Ergebnisse auf Plausibilität geprüft werden. Dazu hat die SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ die bis dahin intern vorgenommenen Bewertungen mit jenen Inputs der externen Stakeholder abgeglichen, um bei den Themen zwischen relevanten und weniger relevanten Ausprägungen zu unterscheiden. Die konsolidierten Ergebnisse aus diesem Prozessvorgehen wurden dem CEO und CFO vorgelegt und von diesen freigegeben. Im Rahmen der Berichterstattungspflichten werden die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse jährlich validiert, um etwaige interne wie externe Ereignisse zu berücksichtigen, in die Bewertung einfließen zu lassen und so ein Monitoring der Auswirkungen, Risiken und Chancen sicherzustellen. Die Wesentlichkeitsanalyse ist auch Kern für ein konzernübergreifendes ESG-Risikomanagement, das sich derzeit im Aufbau befindet. Eine zentrale Aufgabenstellung in diesem Zusammenhang ist die langfristige Verbindung verschiedener bestehender Risikoprozesse im Konzern, darunter die Klimarisikoanalyse, menschenrechtliche Risikoanalysen sowie Compliance-Risikoanalysen. Diese werden im Folgenden näher ausgeführt. IRO-1E1 Physische und transitorische Klimarisikoanalyse Über die Wesentlichkeitsanalyse hat STRABAG Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Themenbereiche Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel sowie Energie identifiziert und bewertet. Im Jahr 2023 wurde ein ESG-Risikomanagement-Projekt gestartet, um das Geschäftsmodell der STRABAG SE auf seine Vulnerabilität hinsichtlich physischer und transitorischer Klimarisiken zu bewerten. Die 2024 durchgeführte Klimarisikoanalyse bietet eine erweiterte Perspektive, indem sie spezifische Risiken und Chancen für STRABAG identifiziert, die der Klimawandel mit sich bringt. Durch die Analyse physischer Risiken (z. B. Wetterextreme) und transitorischer Risiken (z. B. gesetzliche Vorgaben) unterstützt sie dabei, relevante Klimafaktoren zu identifizieren, die sowohl die Geschäftsstrategie beeinflussen – welche im Hinblick auf kurz-, mittel- und langfristige Risiken regelmäßig überprüft wird – als auch die langfristige Wertschöpfung. Die Resilienz der STRABAG SE gegenüber Klimarisiken hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Eine konsequente Umsetzung der im Klimatransitionsplan bis 2040 definierten Maßnahmen trägt langfristig zu ihrer Stärkung bei. Aus der Durchführung der Klimarisikoanalyse ergeben sich keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Physische Klimarisikoanalyse Im Zuge des Projektes wurden wesentliche Aktivitäten entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette evaluiert, um die physischen Klimarisiken zu bewerten. Dabei wurde die tatsächliche sowie potenzielle Vulnerabilität von STRABAG anhand der Exposition auf Kurz-, Mittel- und Langfristigkeit analysiert. Um eine aussagekräftige Analyse der physischen Klimaeffekte auf das Unternehmen durchzuführen, wurde eine gezielte Auswahl der relevanten Standorte entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette vorgenommen. Dabei wurde die vorgelagerte Wertschöpfungskette durch die Analyse von Lieferant:innen und deren Standorten sowie der Risikoexposition der relevanten Baustoffe abgedeckt. Die analysierten Standorte befinden sich überwiegend in Zentral- und Osteuropa, da hier ein wesentlicher Anteil des Projekt- und Baustoffproduktionsgeschäfts angesiedelt ist und die primären Lieferstandorte somit hier liegen. Für STRABAG decken die fertiggestellten Bauprojekte, welche im Zuge der physischen Klimarisikoanalyse analysiert wurden, sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette ab. Dabei wurden im ersten Schritt Untersuchungsobjekte identifiziert, die den Bereichen Geschäftstätigkeit, eigene Vermögenswerte sowie der Wertschöpfungskette angehören anhand von Faktoren wie der erwirtschafteten Leistung je Konzernland, den Ausgabenvolumina je fremdbezogenen Baustoffen und der konzerneigenen Baustoffproduktionsmenge analysiert. Diese Analyse wurde von Expert:innen im Konzern unterstützt. Ziel war es, repräsentative Standorte für die Cluster festzulegen, die eine strategische und finanzielle Relevanz haben und die größtmögliche Abdeckung der Konzerntätigkeit abbilden. Die Standortauswahl fokussierte sich auf Werte aus dem Geschäftsjahr 2023, die in Workshops mit internen Expertengruppen validiert wurden. Die Risikobewertung wurde im Jahr 2024 erstmals durchgeführt und die wesentlichen Ergebnisse wurden durch den Vorstand als oberstes Leitungsgremium freigegeben. Der Reifegrad der Klimarisikoanalyse wird weiterentwickelt, sodass sie künftig eine belastbare Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen darstellt. Im zweiten Schritt wurden die ausgewählten Standortkoordinaten in eine Software für Klimaanalysen übertragen und darin, je definierter Klimagefahr, die Expositionswerte anhand des gewählten Klimaszenarios von RCP8.5 - SSP5-8.5 ausgewertet. Die verpflichtend auszuwählenden Klimaszenarien beschreiben Weltzustände, in denen die Emissionen ohne politische Veränderungen weiterhin in den aktuellen Raten steigen, was bis 2100 zu einer globalen Erderwärmung von etwa 4 °C führt. Die von einem Beratungsunternehmen bereitgestellte Software basiert auf Klimaprojektionen, die globale und regionale Modelle kombinieren, welche aus Klimamodellen der CORDEX-Initiative stammen. Einige andere Indikatoren stammen aus externen Datenbanken (Aqueduct Globale Plattform für Wasserstress, Überschwemmungen in Küstengebieten und Flüssen oder die CATNAT-Plattform für Naturkatastrophen). Die Schadensfunktionen beruhen auf den Klimagefahren bzw. den dazu gehörenden Indikatoren, die aus öffentlich verfügbaren Klimadatenbanken wie Copernicus, WIR, ESGF, CATNAT und Arup stammen. Im finalen Schritt der physischen Klimarisikoanalyse wurde gemeinsam mit Fachexpert:innen aus ausgewählten Unternehmens- und Zentralbereichen die Sensitivität der untersuchten Standorte bewertet. Dabei wurden die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß, die Dauer sowie die geographischen Koordinaten berücksichtigt. Ebenso wurde die Exposition der Aktivitäten und Lieferketten von STRABAG gegenüber diesen Werten über drei Zeithorizonte hinweg analysiert. Die für STRABAG relevanten Risiken und Chancen wurden mittels Szenarioanalyse für kurzfristige (bis 2030), mittelfristige (bis 2040) und langfristige (bis 2085) Zeithorizonte qualitativ bewertet, um deren potenzielle Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeiten abzuschätzen. Die kurz- und mittelfristigen Zeithorizonte orientieren sich dabei an der Konzernstrategie 2030: People. Planet. Progress. sowie dem Klimaneutralitätsziel 2040. Die langfristigen Folgen wurden mit Blick auf die Lebensdauer von Assets abgeleitet. Dabei wurden keine wesentlichen Klimarisiken der Risikoanalyse entzogen. In der folgenden Tabelle werden die identifizierten wesentlichen physischen Klimarisiken, die Risikopotenziale für das Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bergen, beschrieben. Beschreibung physischer Klimarisiken Akute Klimarisiken: Extremwetter, Hitze und Niederschlag Die Tätigkeiten im Baugewerbe finden überwiegend im Freien statt, was für die Mitarbeitenden und Maschinen eine erhöhte Vulnerabilität mit sich bringt. Potenzielle Auswirkungen, die insbesondere durch akute Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hitzewellen eintreten können, betreffen primär die eigene Geschäftstätigkeit. Auswirkungen können mittel- und langfristig zu temporären Baustopps führen. Chronische Klimarisiken: Dürre und Temperaturanstieg Chronische Effekte wie dauerhafte Dürreperioden und steigende Temperaturen beeinflussen langfristig die Geschäftstätigkeit und die Mitarbeitenden. Sie können zu erhöhten Staubbelastungen auf innerstädtischen Baustellen führen und erfordern somit Anpassungen in der Bauwerksplanung, um den neuen klimatischen Anforderungen gerecht zu werden. Transitorische Klimarisikoanalyse Im Rahmen der Analyse der klimabezogenen Auswirkungen auf das Unternehmen wurden relevante Ereignisse identifiziert, die sich aus dem Übergang zu einer 1,5 °C-konformen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ergeben. Diese Ereignisse betreffen die Geschäftstätigkeiten und Vermögenswerte entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von STRABAG. Anschließend wurde deren Exposition gegenüber diesen Auswirkungen analysiert. Darauf aufbauend wurden die daraus resultierenden Konsequenzen für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte bewertet. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurde durch die Betrachtung der gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten inkludiert. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde unter anderem unter Berücksichtigung von Risiken wie der Änderung des Verbraucherverhaltens und der Unsicherheit in Bezug auf Marktsignale analysiert. Im ersten Schritt wurde das Übergangszenario NZE 2050 der Internationalen Energieagentur (IEA) herangezogen, die ein Erreichen des 1,5 °C-Temperaturziels bis 2050 und dahinter liegende Annahmen beschreibt. Zu diesen gehören etwa eine rasche Einführung effizienter Technologien und nachhaltiger Energieversorgungssysteme, welche STRABAG zur Bewertung der Auswirkungen untersucht hat. Konkret hat STRABAG ihre Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte und Lieferkette hinsichtlich ihrer Exposition gegenüber folgenden Transitionsereignissen analysiert: CO2e-Ziele der zentralen Baustofflieferant:innen, höherer erneuerbarer Energiebedarf und die damit verbundenen Risiken der Versorgungssicherheit und Kosten, Preisentwicklungen bei fossilen Energieträgern, steigende CO2e-Preise für emissionsintensive Industrien, die sich durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und den europäischen Emissionshandel (ETS) prognostizieren lassen. Im zweiten Schritt wurde die Relevanz gemeinsam mit den Fachexpert:innen und einem Beratungsunternehmen diskutiert, um daraufhin die Sensitivität des Konzerns gegenüber diesen Risiken und Chancen zu beschreiben. Dabei wurde festgehalten, ob es einen Berührungspunkt in der Wertschöpfungskette gibt und welche Auswirkungen daraus zu erwarten wären. Bei der Bewertung der Sensitivität gegenüber Übergangsereignissen wurden gezielt operative und zentrale Fachbereiche einbezogen, um die größtmögliche Abdeckung der betroffenen Wertschöpfungskette sicherzustellen. Da nicht sämtliche Fachbereiche im Konzern involviert wurden, bestehen potenziell Lücken in den Ergebnissen, welche man über die kommenden Berichtsjahre schließen möchte. In der untenstehenden Tabelle sind die ausgewählten Übergangsereignisse, deren Auswirkungen, Eintrittswahrscheinlichkeiten und das Ausmaß der potenziellen wesentlichen Risiken über drei Zeithorizonte (2030, 2040 und 2050) aggregiert dargestellt. Dabei wurden keine wesentlichen Klimarisiken aus der Risikoanalyse ausgeschlossen. Beschreibung transitorischer Risiken Künftige Mandate und Regulierungen Mandate der Europäischen Union (EU) wie der Circular Economy Action Plan, die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR), die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) oder produktspezifische Verordnungen wie die Baustoffverordnung, Ökodesign-Richtlinie und die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringen veränderte Anforderungen mit sich, auf die Bauunternehmen vorbereitet sein müssen. Investitionskosten für den Einsatz nachhaltiger Technologien, Anpassungskosten und Mindestquoten von Recycling-Baustoffen aufgrund erweiterter Auflagen sind einige potenzielle Kostenfaktoren. Die Gefahr von Ausschlüssen bei Vergabeverfahren aufgrund einer fehlenden Einhaltung von neuen Nachhaltigkeitsanforderungen stellt ebenfalls eine potenzielle Auswirkung dar. Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen Der Einsatz neuer Technologien, der durch die Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen entsteht, bringt sowohl Risiken als auch Chancen mit sich. Eine ambitionierte Klimazielsetzung verlangt die Investition in neue Technologien, die am Markt kurzfristig potenziell nicht den üblichen Preisen entsprechen, mit denen jedoch langfristig signifikante Wettbewerbsvorteile erzielt werden könnten. Steigende Rohstoff- und Energiekosten Transitorische Auswirkungen für Bauunternehmen aufgrund steigender Rohstoff- und Energiepreise können stark variieren. Anhand der Szenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) und des World Economic Outlook (WEO) lässt sich ableiten, dass bis 2050 bestimmte Rohstoffe nicht in ausreichender Menge verfügbar sein werden, um den Bedarf für die 1,5 °C-Transition zu decken. Eine gesteigerte Effizienz sowie ein erhöhter Recyclinganteil werden notwendig sein, um langfristig die steigenden Kosten auszugleichen. Beschreibung transitorischer Chancen Potenzial für Umsatzzuwachs durch neue Geschäftsmodelle Es werden langfristig veränderte Anforderungen der Auftraggeber:innen in Richtung emissionsarmer und energieeffizienter Baudienstleistungen erwartet, womit der Entwicklung und dem Ausbau von umweltfreundlicheren Dienstleistungen und Produkten im Bausektor Wachstumschancen prognostiziert werden. Risikominimierung durch Nachhaltigkeitsstrategie und Zielsetzungen STRABAG sieht durch die Dekarbonisierung ihrer Wertschöpfungskette signifikante Geschäftschancen, um eine Resilienz vulnerabler Geschäftsaktivitäten gegenüber transitorischen Effekten zu stärken. Diese können als Hebel zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle führen, welche die Marktposition in den Kernmärkten weiter festigen könnten. Die durchgeführten Klimaszenarienanalysen bestätigen die hohe Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells von STRABAG gegenüber wesentlichen Klimarisiken. Die vielseitige Ausrichtung des Konzerns hat sich im Laufe der Jahre als wichtiger Erfolgsfaktor erwiesen und entscheidend zur Resilienz von STRABAG beigetragen. Die Strategie 2030 und der Transformationsplan bis 2040 setzen auf klimafreundliche Innovationen, insbesondere in der Kreislaufwirtschaft und erneuerbaren Energien, um Wachstumschancen zu nutzen. Trotz potenzieller Risiken überwiegen die finanziellen Chancen, während die ESG-Governance eine kontinuierliche Überwachung sichert. IRO-1E4 Standortbezogene Biodiversitätsrisikoanalyse Im Jahr 2024 hat STRABAG intensiv am Aufbau des Themas Biodiversität gearbeitet. Unter Einbindung von internen Stakeholdern wurde eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, um Auswirkungen, Risiken und Chancen, aber auch um Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Biodiversität zu identifizieren und zu bewerten. Die Erhebung spezifischer Standorte sowie der Produktion oder Beschaffung von Rohstoffen mit negativen oder potenziell negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften wurde für diesen Berichtszyklus noch nicht durchgeführt. Transitorische Risiken, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden, betreffen vor allem Veränderungen in regulatorischen Rahmenbedingungen, die künftig zu erwarten sind. Darunter fallen vor allem strengere Anforderungen an die eingesetzten Materialien, was neue Beschaffungsmaßnahmen zur Folge haben könnte. Zusätzlich führt die klimabedingte Verknappung von Ressourcen wie Holz zu steigenden Rohstoffkosten und möglichen Lieferengpässen. Die wachsende Nachfrage nach Sand, Kies, Holz und Wasser verstärkt diesen Effekt und treibt die Baukosten weiter in die Höhe. Auch Regularien, wie auszugsweise die European Deforestation Regulation (EUDR), erhöhen die Investitionskosten durch strengere Auflagen und beeinflussen die Lieferantenauswahl. Im Gegenzug ergeben sich aus diesen veränderten Rahmenbedingungen auch neue Chancen für STRABAG. Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe und nachhaltiger Baustoffe eröffnet neue Geschäftsfelder, insbesondere im Bereich von Renaturierungsprojekten und der Umkehr von Flächenversiegelung. Derzeit wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen physischen Risiken im Kontext Biodiversität identifiziert, wenngleich Schnittstellen zu anderen Umweltthemen wie Klimawandel und Ressourcenverfügbarkeit bestehen. Diese Schnittstellen ergeben sich aus der gegenseitigen Wechselwirkung der Themen, wie etwa der durch den Klimawandel bedingten Häufigkeit von Extremwetterereignissen, die Schäden an Abbaustätten und lokalen Ökosystemen verursachen können. Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung wurden auch systemische Risiken identifiziert, die das Unternehmen auf einer übergeordneten Ebene betreffen. Dazu gehören Risiken, wie die Verschlechterung von Ökosystemen, der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt, die sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette von STRABAG haben können. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere in Bezug auf Bauprojekte und Infrastrukturentwicklung, steht in enger Verbindung mit der Biodiversität, da die Umsetzung von Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen während der Bauphase häufig langfristige Auswirkungen auf die Umgebung hat und somit die ökologischen Grundlagen sichert. Neben der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse auf Konzernebene werden auch standortspezifische Risiken betrachtet, wobei die Monitoring-Tools WWF Risk Filter und das Integrated Biodiversity Assessment Tool (IBAT) zur Anwendung kommen. Dieser strukturierte Ansatz ermöglicht es, standortspezifische Herausforderungen sowie systemische Risiken zu identifizieren und gegebenenfalls spezifische Richtlinien für Regionen oder Projekte zu entwickeln, die in besonders empfindlichen Ökosystemen liegen. Nähere Ausführungen finden sich im Kapitel Biodiversität unter dem Abschnitt Maßnahmen und Projekte wieder. IRO-1S Menschenrechtliche Risikoanalyse Die Methodik der menschenrechtlichen Risikoanalyse wurde im Geschäftsjahr 2024 grundlegend überarbeitet und weiterentwickelt. Dazu wurden in die Datengrundlage zur Risikobetrachtung neue Quellen mitaufgenommen, welche aus den Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stammen. Zur Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette wurde eine Methodik aufgebaut, um über Länder- und Branchenrisiken potenzielle negative Auswirkungen auf Menschen und ihre natürlichen Lebensgrundlagen zu identifizieren. Die priorisierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken werden mit bereits bestehenden Maßnahmen in den Unternehmensbereichen des STRABAG-Konzerns abgeglichen und bei Bedarf entsprechend angepasst. Die Konkretisierung und Priorisierung erfolgt nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere. Diese Angemessenheitskriterien wurden ebenfalls im Zuge der Überarbeitung der Methodik in die Risikobetrachtung mitaufgenommen. Bei der Risikobetrachtung liegt der Fokus auf den besonders vulnerablen Personengruppen. Zu den identifizierten vulnerablen Personengruppen zählen beispielsweise Mitarbeiter:innen und Beschäftigte von Nachunternehmen, Beschäftigte mit manuellen und körperlichen Tätigkeiten, vor allem mit Sprachbarrieren ebenso wie einkommensschwache Menschen, die ihre Rechte nicht kennen sowie Kinder. In der Baubranche besteht unter anderem durch den Umgang mit großen und schweren Maschinen, durch Arbeiten in Höhen und Tiefen sowie durch potenziell körperlich belastende Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für die Gefährdung von Beschäftigten auf der Baustelle. Bautätigkeiten, die bestehende Systeme verändern, können potenziell negative Auswirkungen auf die natürlichen Grundlagen von lokalen Gemeinschaften haben, z. B. durch Staubemissionen während der Bauphase. Ungleichbehandlung in der Beschäftigung kann bei der Einstellung von Personal, bei der Personalentwicklung sowie im Umgangston aufgrund des Geschlechts, von Behinderung oder sozialer oder ethnischer Herkunft auftreten. Diese Risiken finden sich in den europäischen Kernmärkten, wie auch in unseren internationalen Märkten. Die Verbreitung von Vermittlungsagenturen sowie die unautorisierte Weitervergabe von Aufträgen sind Faktoren, die das Risiko für Zwangsarbeit im außereuropäischen Tätigkeitsbereich der STRABAG SE, sowohl bei den Bautätigkeiten als auch im Dienstleistungsbereich, erhöhen. Es gibt keine STRABAG-Gesellschaften, die ein stark erhöhtes Risiko für Kinderarbeit aufweisen. Das Bewusstsein über diese möglichen Risiken sowie daraus abgeleitete Maßnahmen und implementierte Regelwerke sollen die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser Risiken dauerhaft minimieren. In unseren Konzernrichtlinien ist die Definition der vulnerablen Personengruppen nicht enthalten, da die Richtlinien für alle Personengruppen gelten. IRO-1G1 Compliance Risikoanalysen Das Verfahren zur Risikobewertung wird im Anhang Business Compliance-Risikoanalyse als Teil des übergreifenden Business Compliance Management-Systems beschrieben. Die Festlegung der Risikofelder beruht auf der Geschäftstätigkeit von STRABAG als international tätigem Baukonzern und wird durch langjährige Erfahrung und Branchenkenntnis bestätigt. Mit Unterstützung des operativen Managements, der Konzernstabsbereiche Interne Revision, Contract Management and Legal (CML), Bau-, Rechen- und Verwaltungszentrum (BRVZ) und dem Bereich Business Compliance (BC) (angesiedelt im Corporate Responsibility Office) wurden konkrete Risikofelder definiert. Der internationalen Ausrichtung und Organisation von STRABAG in Geschäftsfeldern entsprechend, stellt die Risikoanalyse nicht auf Betriebsstätten und Standorte, sondern auf Organisationseinheiten ab. Diese können geografisch oder nach Geschäftsfeldern strukturiert sein. Die Ermittlung und Einschätzung von Korruptionsrisiken resultiert aus den Erfahrungen der operativen Einheiten, der Konzernstabsbereiche und der Zentralbereiche, um auf Vorfälle auf Konzernebene reagieren zu können. Im Rahmen der Risikoanalyse werden alle Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche u. a. einer Überprüfung des Korruptionsrisikos unterzogen und in regelmäßigen Intervallen basierend auf den fortlaufenden Erfahrungsberichten reevaluiert. Auf prozessualer Ebene basiert die Risikoanalyse auf den fortlaufenden Erfahrungsberichten zu Vorfällen, als auch auf der periodischen Befragung der jeweiligen Einheiten zur Risikoentwicklung innerhalb ihres Tätigkeitsfelds. Diese Befragung wird durch das jährliche Management Business Compliance Reporting durchgeführt. SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 SBM-3 Berichterstattung zu wesentlichen Themen Das methodische Vorgehen der Wesentlichkeitsanalyse bestätigt die Relevanz der Umweltthemen E1 – Klimawandel und E5 – Kreislaufwirtschaft und Ressourcen, zu denen STRABAG bereits seit mehreren Jahren berichtet. Der Verbrauch fossiler Energieträger für unsere Baumaschinen als auch der hohe Ressourcenaufwand zur Ausführung unserer Bauprojekte sind hier die entscheidenden Aspekte. Mit dem Geschäftsjahr 2024 wird nun auch das Thema E4 – Biodiversität als neues wesentliches Thema aufgenommen. Die Umwandlung großer Flächen als auch der Abbau unserer erforderlichen Ressourcen haben entscheidende Konsequenzen für Flora, Fauna und Funga. Soziale wesentliche Themen, zu denen STRABAG in der Vergangenheit berichtet hat, werden durch die Umstellung von GRI auf ESRS vor allem unter S1 – Eigene Belegschaft zusammengefasst. Mit 2024 berichtet STRABAG erstmals zu den beiden Anspruchsgruppen S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und S3 – Betroffene Gemeinschaften. Mit einer erweiterten Perspektive des Verantwortungsbereichs von STRABAG auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ergeben sich in diesen Themenkontexten wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen. Unverändert in seiner Wesentlichkeit ist das Thema G1 – Unternehmensführung (ehemals „Fairer Wettbewerb“), das ebenfalls seit Jahren fester Bestandteil der Berichterstattung bei STRABAG SE ist. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Relevante Zeithorizonte Nachhaltigkeitsaspekt E1 Klimawandel Tatsächliche negative Auswirkung Hohes Treibhausgaspotenzial durch den Einsatz fossiler Energieträger Kurz-, mittel- und langfristig Energie Tatsächliche positive Auswirkung Reduktion von CO2e-Emissionen durch ressourcenschonende Bauweisen, Einsatz erneuerbarer Energieträger sowie Effizienzmaßnahmen Kurz-, mittel- und langfristig Anpassung an den Klimawandel; Energie Tatsächliche positive Auswirkung Entzug und Bindung von CO2e-Emissionen durch erneuerbare Energieträger und Technologien (z. B. CCU/CCS-Verfahren) Langfristig Klimaschutz Risiko Volatile Energiekosten Kurz-, mittel- und langfristig Energie Risiko Klimawandelbedingte Extremwettereignisse und damit verbundene Schäden an Anlagevermögen, eingeschränkte Produktionskapazitäten, Lieferengpässe, Bauzeitverzögerungen Kurz-, mittel- und langfristig Anpassung an den Klimawandel Risiko Erhöhte Anforderungen und Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen. Kurz-, mittel- und langfristig Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz Chance Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger. Kurz-, mittel- und langfristig Energie Chance Entwicklung neuer Geschäftsfelder Kurz-, mittel- und langfristig Klimaschutz E4 Biodiversität Tatsächliche negative Auswirkung Negative Beeinflussung der Biodiversität und Ökosysteme durch Rohstoffabbau, CO2e-Emissionen im Bauprozess und Flächenversiegelung Kurz-, mittel- und langfristig Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Tatsächliche negative Auswirkung Verringerung der Rohstoffverfügbarkeit durch den Abbau endlicher Rohstoffe Kurz-, mittel- und langfristig Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen Risiko Neuevaluierung von Lieferant:innen zur Erfüllung von Regulierungen Kurzfristig Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen Chance Nachwachsende Rohstoffe und nachhaltige Baupraktiken senken langfristig Kosten und verbessern das Ressourcenmanagement. Kurz-, mittel- und langfristig Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Chance Zuschlag für Bauprojekte mit Biodiversitäts- und Bodenverbesserungsmaßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Kurz-, mittel- und langfristig Auswirkungen auf den Zustand der Arten Chance Geschäftsmodellanpassung durch Ausbau von Renaturierungsprojekten sowie Verlagerung von bodenversiegelnden Bautätigkeiten hin zu Sanierung und Ausbau von Bestandsobjekten. Kurz-, mittel- und langfristig Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen E5 Kreislaufwirtschaft und Ressourcen Tatsächliche negative Auswirkung Hoher Einsatz von nicht nachwachsenden Rohstoffen Langfristig Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Tatsächliche negative Auswirkung Verlust von Rohstoffen durch Deponierungen und fehlende Möglichkeiten zum Recycling Langfristig Abfälle Potenzielle negative Auswirkung Gefährdungspotenzial für Umwelt und Mensch durch gefährliche Eigenschaften von Abfällen Kurz- mittel- und langfristig Abfälle Tatsächliche positive Auswirkung Einsatz von Sekundärrohstoffen durch Recycling Kurz-, mittel- und langfristig Abfälle Potenzielle positive Auswirkung Verstärkter Einsatz von Sekundärrohstoffen durch erhöhte Nachfrage Langfristig Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Potenzielle positive Auswirkung Langfristige Rohstoffbindung in Produkten bildet ein kontinuierlich wachsendes anthropogenes Materiallager Kurz-, mittel- und langfristig Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Risiko Steigende Preise und mangelnde Verfügbarkeit von Rohstoffen Langfristig Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Risiko Vielseitige Anforderungen zu nachhaltig betriebenen Bauwerken infolge regulatorischer Vorgaben Langfristig Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Risiko Strengere Anforderungen an das Abfallmanagement sowie schwindende Deponiekapazitäten Langfristig Abfälle Chance Steigende Einnahmen und neue Geschäftsfelder durch den Verkauf und den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen Langfristig Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Chance Aufbau von Kompetenzen und Dienstleistungen im Bereich selektiver Rückbau, Materialwissenschaft und Kreislaufwirtschaft Langfristig Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Chance Steigende Einnahmen durch Recycling-Baustoffe, Deponierung von Abfällen und Deponiebau Langfristig Abfälle S1 Eigene Belegschaft Potenzielle negative Auswirkung Auftreten von Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle Kurz-, mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen Potenzielle negative Auswirkung Förderung stereotypischer Rollenbilder durch mangelnde Diversität Kurz-, mittel- und langfristig Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Tatsächliche positive Auswirkung Weiterentwicklungs- und Qualifizierungsangebote für Mitarbeitende Kurz-, mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen Tatsächliche positive Auswirkung Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für Mitarbeitende Kurz-, mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen Tatsächliche positive Auswirkung Objektive Einstellungsverfahren und Maßnahmen zu Kompetenzentwicklungen Kurz-, mittel- und langfristig Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Chance Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit sowie der Arbeitgeberattraktivität durch Weiterentwicklungs- und Qualifizierungsangebote Langfristig Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Chance Diversität in den Teams Kurz-, mittel- und langfristig Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Risiko Ausfall von Arbeitskräften aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen Kurz-, mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Potenzielle negative Auswirkung Arbeitsunfälle und -erkrankungen Kurz- mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen Potenzielle negative Auswirkung Verstöße gegen Menschenrechte in Form von Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitszeitverletzungen, Verstöße gegen Arbeitszeiten und vorenthaltene Lohnauszahlungen Kurz- mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen; sonstige arbeitsbezogene Rechte Chance Verbesserte (soziale) Nachhaltigkeitsperformance von Lieferant:innen Mittelfristig Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Risiko Umsatzeinbußen und Reputationsschäden durch strafrechtliche Anklagen Kurz- mittel- und langfristig Sonstige arbeitsbezogene Rechte S3 Betroffene Gemeinschaften Potenzielle negative Auswirkung Beeinträchtigung natürlicher Lebensgrundlagen durch Rohstoffabbau und Durchführung von Bauprojekten Langfristig Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften Risiko Entstehung von Landnutzungskonflikten und damit Einschränkungen der Bauprojekte Kurz- mittel- und langfristig Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften Risiko Umsatzeinbußen und Reputationsschäden durch strafrechtliche Anklagen Kurzfristig Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften; Rechte indigener Völker Chance Schaffen einer Infrastruktur zur Inklusion von lokalen Gemeinschaften Kurz- mittel- und langfristig Angemessene Unterbringung G1 Unternehmenspolitik Tatsächliche negative Auswirkung Negative Beeinflussung des Fairen Wettbewerbs durch Fehlverhalten Kurz- mittel- und langfristig Korruption und Bestechung Tatsächliche positive Auswirkung Festlegung von Mindeststandards in Bezug auf Unternehmenskultur mittels Kodizes (Code of Conduct, Lieferantenkodex) Kurz- mittel- und langfristig Unternehmenskultur Tatsächliche positive Auswirkung Schutz von Whistleblowern durch Möglichkeit der anonymen Nutzung der Hinweisgeberplattform Kurz- mittel- und langfristig Schutz von Hinweisgeber:innen Tatsächliche positive Auswirkung Einhaltung konzerninterner Standards durch Genehmigungspflichten und Risikoanalysen Kurz- mittel- und langfristig Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten; Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich Zahlungspraktiken Tatsächliche positive Auswirkung/ Chance Umfassendes Schulungsangebot zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden zu Business Compliance Themen Kurz- mittel- und langfristig Korruption und Bestechung Risiko Ausfall von potenziellen Lieferunternehmen aufgrund von Sanktionsgesetzgebung Kurzfristig Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich Zahlungspraktiken Risiko Strafzahlungen bei Fehlverhalten Langfristig Korruption und Bestechung Für die oben angeführten Themen und Sub-Themen, die durch die ESRS vorgegeben sind, hat STRABAG wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert. Diese werden in eigenen Themenkapiteln näher ausgeführt und sind durch die Angabepflicht der ESRS abgedeckt. Es wird auch erläutert, welche Konsequenzen sich daraus auf das Geschäftsmodell und die Strategie ergeben und welche Maßnahmen STRABAG setzt, um negative Auswirkungen und Risiken zu minimieren und positive Auswirkungen und Chancen auszuschöpfen. Die aktuelle Bewertung der Risikosituation zeigt, dass derzeit keine wesentlichen finanziellen Risiken bestehen oder absehbar sind. STRABAG setzt auf ein resilientes Geschäftsmodell, das langfristige Stabilität sichert und zentrale Herausforderungen effektiv bewältigt. Durch eine breite Diversifikation, die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit und den Einsatz innovativer Technologien nutzt das Unternehmen gezielt Wachstumschancen. Im Berichtsjahr hat STRABAG keine wesentlichen unternehmensspezifischen Themen identifiziert. Jährliche Prüfung der Wesentlichkeit Das Thema E3 – Wasser wird derzeit als unwesentlich definiert, wenngleich von einer steigenden Bedeutung des Themas – auch für die Baubranche – auszugehen ist. Die Themen E2 – Verschmutzung und S4 – Endnutzer:innen und Konsument:innen werden aktuell für unwesentlich bewertet. Es wird anerkannt, dass die Umweltthemen in Wechselwirkung zueinander stehen und vor allem die Klimakrise andere ökologische und soziale Herausforderungen bedingt und verstärkt. Im Zuge der Berichterstattung werden alle ESRS-Themen jährlich auf ihre Wesentlichkeit überprüft und ein entsprechender Umgang daraus abgeleitet. In den Vorjahren hat STRABAG im Nachhaltigkeitsbericht zu den unternehmensspezifischen Themen „Digitalisierung und Innovation“, „Gesellschaftliches Engagement“ sowie „Kundenzufriedenheit“ berichtet. Das Thema „Digitalisierung und Innovation“ wird als Enabler zur Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele betrachtet und wurde daher nicht als eigenes Thema auf seine Wesentlichkeit bewertet, weshalb der Bericht kein gesondertes Kapitel anführt. Im Lagebericht finden sich Informationen zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei STRABAG SE. Index Liste der Angabepflichten Referenz ESRS 2 Allgemeine Angaben BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen Über diesen Bericht BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Über diesen Bericht GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Nachhaltigkeitsmanagement GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Nachhaltigkeitsmanagement GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Nachhaltigkeitsmanagement GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Nachhaltigkeitsmanagement GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Über diesen Bericht SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitsmanagement SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Nachhaltigkeitsmanagement SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen; Klimawandel; Biodiversität; Kreislaufwirtschaft; Eigene Belegschaft; Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Betroffene Gemeinschaften; Unternehmensführung IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Appendix B ESRS E1 Klimawandel GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Nachhaltigkeitsmanagement SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Klimawandel IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Auswirkungen, Risiken und Chancen E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz Klimawandel E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Klimawandel E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Klimawandel E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Klimawandel E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Klimawandel E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Klimawandel E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate Klimawandel E1-8 Interne CO2-Bepreisung Klimawandel ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Biodiversität IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Auswirkungen, Risiken und Chancen E4-1 Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell Biodiversität E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Biodiversität E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Biodiversität E4-4 Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Biodiversität E4-5 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen Biodiversität ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaft E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaft E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaft E5-4 Ressourcenzuflüsse Kreislaufwirtschaft E5-5 Ressourcenabflüsse Kreislaufwirtschaft ESRS S1 Eigene Belegschaft SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Nachhaltigkeitsmanagement SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Eigene Belegschaft S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Eigene Belegschaft; Unsere soziale Verantwortung S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen Eigene Belegschaft S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können Eigene Belegschaft S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Eigene Belegschaft S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Eigene Belegschaft S1-6 Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens Eigene Belegschaft S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Eigene Belegschaft S1-9 Diversitätskennzahlen Eigene Belegschaft S1-10 Angemessene Entlohnung Eigene Belegschaft S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Eigene Belegschaft S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Eigene Belegschaft S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Eigene Belegschaft S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Eigene Belegschaft ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Nachhaltigkeitsmanagement SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Unsere soziale Verantwortung S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Nachhaltigkeitsmanagement SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Betroffene Gemeinschaften S3-1 Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften Betroffene Gemeinschaften; Unsere soziale Verantwortung S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen Betroffene Gemeinschaften S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können Betroffene Gemeinschaften S3-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Betroffene Gemeinschaften S3-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Betroffene Gemeinschaften ESRS G1 Unternehmensführung GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Nachhaltigkeitsmanagement IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Auswirkungen, Risiken und Chancen G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung Unternehmensführung G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferant:innen Unternehmensführung G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Unternehmensführung G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle Unternehmensführung G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Unternehmensführung G1-6 Zahlungspraktiken Unternehmensführung EU-Taxonomie Die Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“), die am 12.7.2020 in Kraft trat, enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Sie bildet die rechtliche Grundlage für nachhaltige Investitionen zur zügigen Umsetzung des European Green Deals. Ziel der EU-Taxonomie ist, durch ein einheitliches Klassifikationssystem Kapitalflüsse in nachhaltige Sektoren zu lenken. In der EU-Taxonomie sind demnach Wirtschaftstätigkeiten festgelegt, die einen wesentlichen Einfluss auf die EU-Umweltziele haben. Diese sechs Umweltziele sind: Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (PPC) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (BIO) Für jedes dieser Umweltziele werden mittels delegierter Verordnungen der EU Wirtschaftstätigkeit und technische Bewertungskriterien definiert. Wenn Geschäftsfelder des Konzerns unter die Definition für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit fallen, handelt es sich um taxonomiefähige Tätigkeiten, andernfalls um nicht taxonomiefähige Tätigkeiten. Ein großer Teil der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns, insbesondere der Neubau von Straßen, die Infrastruktur-Projektentwicklung, die Baustoffproduktion und Property & Facility Services sind aktuell nicht als taxonomiefähig definiert – d. h. sie werden nicht von den in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftstätigkeiten umfasst. Nach dieser Einteilung in taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten wird auf Grundlage der technischen Bewertungskriterien geprüft, inwieweit die Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt dann als ökologisch nachhaltig, wenn ein wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel geleistet wird, die anderen Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung der Mindestschutzkriterien durchgeführt wird. Ob ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet wird bzw. keine wesentliche Beeinträchtigung der Umweltziele (nach sogenannten Do No Significant Harm-Kriterien (DNSH-Kriterien)) erfolgt, wird anhand der von der EU-Kommission detailliert vorgegebenen technischen Bewertungskriterien ermittelt. Die Kriterien und Voraussetzungen müssen allesamt kumulativ erfüllt sein. Gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6.7.2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 haben Nicht-Finanzunternehmen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht Folgendes anzugeben: Anteil und Absolutwert der taxonomiekonformen, der taxonomiefähigen, aber nicht konformen und der nicht taxonomiefähigen Umsatzerlöse mit Produkten und Dienstleistungen Anteil und Absolutwert der taxonomiekonformen, der taxonomiefähigen, aber nicht konformen und der nicht taxonomiefähigen Investitionsausgaben bzw. Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen Die detaillierte Ermittlung der einzelnen Werte ist in den jeweiligen Unterkapiteln Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben beschrieben. Anzuwendende Bestimmungen für das Geschäftsjahr 2024 Die im Vorjahr bestehenden Übergangsbestimmungen sind ausgelaufen. Für das Geschäftsjahr 2024 sind daher die Bestimmungen der EU-Taxonomie vollumfänglich anzuwenden. Es müssen daher auch die bisher nicht auf Konformität geprüften Wirtschaftstätigkeiten der vier Umweltziele Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme anhand der in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/3851 der Kommission vom 27.6.2023 normierten technischen Bewertungskriterien zur Prüfung der Taxonomiekonformität untersucht werden. Managementansatz Beurteilung der Taxonomiefähigkeit Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der im zentralen Controllingsystem erfassten Geschäftsfelder und Leistungsarten. Bei Auftragserteilung wird das Projekt mit der Eröffnung der Kostenstelle einem Geschäftsfeld zugeordnet. Somit ist eine eindeutige Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit sichergestellt; die Wirtschaftstätigkeit kann aber für mehrere Umweltziele relevant sein und wird nach den technischen Bewertungskriterien je Umweltziel auf Taxonomiekonformität geprüft. Nachfolgend sind die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten von STRABAG in Bezug auf die Umweltziele Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme angeführt. In Klammer sind die Umweltziele sowie die Nummerierung der jeweiligen Delegierten Verordnung angeführt. Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie (CCM 4.1) Stromerzeugung aus Windkraft (CCM 4.3) Stromerzeugung aus Wasserkraft (CCM 4.5) Stromerzeugung aus geothermischer Energie (CCM 4.6) Stromerzeugung aus Biogas (CCM 4.7) Stromerzeugung aus Bioenergie (CCM 4.8) Übertragung und Verteilung von Elektrizität (CCM 4.9) Fernwärme-/Fernkälteverteilung (CCM 4.15) Bau und Erweiterung Wasserversorgung (CCM 5.1 / WTR 2.1) Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen (CCM 5.3 / WTR 2.2) Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik (CCM 6.13) Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM 6.14) Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM 7.1 / CE 3.1) Renovierung von bestehenden Gebäuden (CCM 7.2 / CE 3.2) Hochwasserschutz (CCA 14.12) Nachhaltige Entwässerungssysteme (WTR 2.3) Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle (CE 2.7) Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken (CE 3.3) Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE 3.4) Verwendung von Beton im Tiefbau (CE 3.5) Die Wirtschaftstätigkeiten im Energiesektor (1 bis 8) und im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (9 und 10) sind deshalb als taxonomiefähig erfasst, weil in den jeweiligen Definitionen der Bau solcher Anlagen und Systeme erfasst ist. In den Umsatzerlösen des STRABAG-Konzerns ist in der Regel nur der Bau, nicht aber der Betrieb enthalten. In Einzelfällen werden solche Anlagen im Rahmen des Projektentwicklungsgeschäfts betrieben. Dies gilt auch für die Wirtschaftstätigkeiten im Verkehrssektor (11 und 12). Die Definition umfasst den Bau von Schieneninfrastruktur bzw. von Infrastruktur für persönliche Mobilität, der vom STRABAG-Konzern ausgeführt wird. Da der Neubau von Gebäuden (13) als Entwicklung von Bauprojekten für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie als Bau von vollständigen Wohn- und Nichtwohngebäuden auf Vertragsbasis definiert ist, werden nur Hochbauprojekte, bei denen der STRABAG-Konzern Generalunternehmer ist bzw. im Rahmen der Projektentwicklung gesamte Gebäude errichtet, unter dieser Tätigkeit erfasst. Die Renovierung von bestehenden Gebäuden (14) ist in der EU-Taxonomie als Hoch- und Tiefbauarbeiten oder deren Vorbereitung definiert, weshalb die Sanierungs- und Umbautätigkeiten im Hochbau des STRABAG-Konzerns hier erfasst werden. Die Sanierung von Straßen und Autobahnen (19) gemäß EU-Taxonomie-Definition umfasst routinemäßige Wartungsarbeiten, vorbeugende Instandhaltung und Sanierung von Asphalt- und Betonstraßen. Die Instandhaltungsarbeiten betreffen im Wesentlichen die Bindemittelschicht, Deckschicht und Betonplatten. Die Geschäftsfelder Straßenbau der STRABAG mit der Leistungsart Sanierung sind von dieser Definition umfasst. Die Wirtschaftstätigkeit Verwendung von Beton im Tiefbau (20) betrifft die Verwendung von Beton für Neubau, Wiederaufbau oder Instandhaltungsleistung im Ingenieurtiefbau. Ausgenommen sind Betonfahrbahnbeläge und bereits unter Punkt 19 fallende Instandhaltungsleistungen. Die Projekte der betreffenden Geschäftsfelder, bei denen als Hauptbaustoff Beton, Stahlbeton oder Spannbeton verwendet werden, fallen unter diese Wirtschaftstätigkeit. Beurteilung der Taxonomiekonformität Da die Umsatzerlöse des STRABAG-Konzerns aus einer Vielzahl unterschiedlichster Einzelprojekte bestehen, kann die Prüfung der technischen Kriterien der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nicht auf Ebene der Tätigkeit selbst, sondern nur auf Einzelprojektebene durchgeführt werden. Die Anzahl der taxonomiefähigen Projekte für die sechs Umweltziele beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf rund 9.200 Projekte, wovon einige in Bezug auf mehrere Umweltziele zu prüfen sind. Die Prüfung erfordert aufgrund der umfangreichen und detaillierten Kriterien einen erheblichen administrativen Aufwand. Zudem wurden je Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der delegierten Verordnungen unterschiedlichste technische Bewertungskriterien definiert. Daher erfolgt die Detailprüfung auf Taxonomiekonformität je Einzelprojekt für die fünf umsatzstärksten Wirtschaftstätigkeiten, den Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM, CE), die Renovierung von Gebäuden (CCM, CE), Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM), Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE) sowie die Verwendung von Beton im Tiefbau (CE). Diese fünf Wirtschaftstätigkeiten machen konsolidiert 88 % des gesamten taxonomiefähigen Umsatzes aus und umfassen über 7.090 Einzelprojekte, weshalb nur Projekte mit einer Jahresleistung über € 5 Mio. im Detail untersucht wurden. Zur Abwicklung der Prüfung der Einzelprojekte wurde daher eine eigene Softwareanwendung „Taxonomiemonitor“ geschaffen, in der die Fragebögen zur Prüfung der Konformität für die fünf oben angeführten Wirtschaftstätigkeiten hinterlegt sind. Die Fragen sind von den Projektverantwortlichen zu beantworten und Nachweise zur Dokumentation der Antworten sind im System hochzuladen. Die Fragebögen umfassen sowohl die Kriterien zur Leistung eines wesentlichen Beitrags sowie die Sicherstellung der DNSH-Kriterien auf Einzelprojektebene. Für die nicht auf Einzelprojektebene untersuchten Wirtschaftstätigkeiten erfolgte eine Analyse der technischen Bewertungskriterien anhand von typisierten Baustellenorganisationen und Strukturen. Da die erforderlichen Nachweise insbesondere die Klimarisikoanalyse für diese Projekte nicht vollständig vorliegen, werden diese Projekte nur als taxonomiefähig aber nicht taxonomiekonform dargestellt. Das Vorhandensein einer robusten Klimarisikoanalyse ist das DNSH Kritierum zur Klimawandelanpassung in den betreffenden Tätigkeiten, denen die Projekte zugeordnet wurden. Das Nichtvorliegen der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen verstößt gegen das DNSH-Kriterium zur Klimawandelanpassung. Da für die Taxonomiekonformität nicht nur ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet werden muss, sondern gleichsam das DNSH-Prinzip für die verbleibenden Umweltziele einzuhalten ist, führt die Nichteinhaltung des Kriteriums zur Verhinderung der Taxonomiekonformität der betroffenen Projekte. Für Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Energie, Wasserversorgung und Abwasser- und Abfallentsorgung sind bei der reinen Bautätigkeit die Definitionen der EU-Taxonomie-Verordnung als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfüllt. Die technischen Bewertungskriterien betreffen aber den Betrieb bzw. die eingesetzten Geräte, wozu STRABAG keine Informationen vorliegen, da dies außerhalb des Leistungsumfangs ist. Diese Wirtschaftstätigkeiten werden daher als nicht taxonomiekonform dargestellt. STRABAG SE ist ein führender europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Baudienstleistungen werden auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. Vorgaben von privaten Auftraggeber:innen erbracht. Nachhaltige Lösungen werden angeboten. Nur in seltenen Fällen bzw. im Rahmen von eigenen Projektentwicklungen hat STRABAG Einfluss auf die ökologische Ausgestaltung von Bauwerken. So wird insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen das Unternehmen in der Regel nur mit der Bauausführung beauftragt. Die Prüfung der Einzelprojekte hat ergeben, dass viele von der EU-Taxonomie vorgegebene Kriterien standardmäßig in Bauprojekten noch nicht berücksichtigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig mehr Ausschreibungen die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen werden. Umsatzerlöse Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1: Die Umsatzerlöse umfassen die gemäß IAS 1 82 (a) ausgewiesenen Umsatzerlöse, die auf Basis von IFRS 15 ermittelt werden. Diese umfassen die Umsatzerlöse aus Bauaufträgen, aus Baustoffen, aus dem Facility Management, aus der Projektentwicklung und sonstige Umsatzerlöse. Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1: Gemäß dem oben beschriebenen Managementansatz wurden die taxonomiefähigen Projekte auf Einzelprojektebene bzw. durch analytische Überprüfungen auf Taxonomiekonformität untersucht. Die taxonomiekonformen Projekte betreffen ausschließlich die Wirtschaftstätigkeiten Neubau von Gebäuden und Schieneninfrastruktur in Bezug auf das Umweltziel Klimaschutz. Beim Neubau von Gebäuden sind die Kriterien zum Primärenergiebedarf, Luftdichtheit und thermische Integrität erfüllt sowie das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial berechnet. Bei der Schieneninfrastruktur wird der wesentliche Beitrag der Elektrifizierung erfüllt. Bei den Wirtschaftstätigkeiten Renovierung von bestehenden Gebäuden, Sanierung von Straßen und Autobahnen sowie Verwendung von Beton im Tiefbau konnte kein Projekt sämtliche technische Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität erfüllen. Während bei der Renovierung unterschiedliche Kriterien nicht erfüllt wurden, konnten bei Verwendung von Beton im Tiefbau und Sanierung von Straßen und Autobahnen die geforderten Abfallbehandlungs- und Recyclingquoten nicht erfüllt werden. Beim Asphaltstraßenbau ist dies damit zu erklären, dass die bestehenden Asphaltmischanlagen niedrigere Recyclinganteile haben. Die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten können in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamtumsatz ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung der taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen Umsatzerlöse müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich. Umsatzerlöse 2024 2023 Mio. € in % Mio. € in % Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 1.312,81 7,53 1.277,60 7,23 Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 9.281,93 53,28 11.561,45 65,44 Gesamt (A.1 + A.2) 10.594,74 60,81 12.839,05 72,67 Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 6.827,48 39,19 4.827,49 27,33 Gesamt (A+B) 17.422,22 100,00 17.666,54 100,00 Die taxonomiekonformen Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant und betreffen ausschließlich das Umweltziel Klimaschutz. In Bezug auf die anderen Umweltziele, die im Geschäftsjahr 2024 erstmals auf Konformität geprüft wurden, konnten die technischen Bewertungskriterien bei den untersuchten Projekten nicht erfüllt werden. Sämtliche im Zähler ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 und sind im Konzernabschluss der STRABAG SE als Umsatzerlöse ausgewiesen. Das Ergebnis zeigt, dass 39,19 % der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns nicht in der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere das Property & Facility Services-Geschäft, die Baustoffproduktion sowie den Neubau von Straßen. Dementsprechend finden sich in der Verordnung auch keine technischen Kriterien, um deren Nachhaltigkeit zu bewerten. Auch ein großer Teil des Hochbaus fällt nicht unter die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, da die Definition auf den Bau vollständiger Wohn- und Nichtwohngebäude abzielt. In vielen Fällen werden jedoch nur einzelne Teile von Gebäuden von STRABAG errichtet. Dennoch sind nachhaltige Lösungen in wesentlichen Geschäftsfeldern zentral für eine erfolgreiche Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft. STRABAG stützt sich in diesem Bereich auf einschlägige Standards und verfolgt eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie. Detaillierte Angaben finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht. Die EU-Taxonomie wird laufend weiterentwickelt. Mit einer Anpassung und Erweiterung der Wirtschaftstätigkeiten und der Bewertungskriterien ist zu rechnen. Investitionen (CapEx) Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1: Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie umfassen Zugänge zu materiellem und immateriellem Anlagevermögen inklusive solcher aus Unternehmenszusammenschlüssen. Erfasst sind ebenso Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16. Die Angaben erfolgen vor Abschreibungen, Wertberichtigungen oder sonstigen Wertänderungen. Die im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Gesamtinvestitionen in immaterielle und materielle Vermögenswerte bilden die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Investitionen. Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1: Die taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Investitionen können in drei Kategorien unterteilt werden: Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie Einzelmaßnahmen, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird Investitionsausgaben, die Teil eines Planes zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan) Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind Der STRABAG-Konzern verfügt über ein zentrales Gerätemanagement, das konzernweit die Beschaffung, den Service, die Wartung und Reparatur, den Geräteeinsatz sowie die Verwertung der Baumaschinen und der maschinellen Anlagen und Fahrzeuge steuert. Eine eindeutige Zuordnung der Baugeräte und des Fuhrparks zu einzelnen Projekten und damit den Wirtschaftstätigkeiten ist nicht möglich. Bei gemischt genutzten Vermögenswerten ist eine Zuordnung zu taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten mittels eines geeigneten Schlüssels vorzunehmen. STRABAG ordnet dieser Gruppe die technischen Anlagen, die Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu. Auch der Erwerb dieser Vermögenswerte durch Unternehmenszusammenschlüsse ist mit umfasst. Die Anlagenintensität bei Bauprojekten ist äußerst unterschiedlich; insbesondere bei Projekten mit hohen Subunternehmerleistungen weicht der Geräteeinsatz stark von mit eigenem Personal erbrachten Leistungen ab. Als Schlüssel für die Verteilung der Investitionen auf taxonomiekonforme und taxonomiefähige Investitionen wird die im Management Reporting für jedes Projekt erfasste Kennzahl Gerätekosten verwendet. Der Anteil an den gesamten Gerätekosten, der auf taxonomiekonforme und taxonomiefähigen Projekte entfällt, wird als taxonomiekonforme und taxonomiefähige Investitionen dargestellt. Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird Investitionen, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zugeordnet werden, werden nicht auf Basis der Gerätekosten zugeordnet. Die von STRABAG zur eigenen Nutzung errichteten Gebäude und Photovoltaikanlagen sind als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfasst. Die im jeweiligen Geschäftsjahr erworbenen bzw. selbst erstellten Immobilien und Photovoltaikanlagen werden auf die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien und damit auf Taxonomiekonformität überprüft. Der Erwerb bzw. die Errichtung dieser Gebäude wird im Konzernanlagenspiegel unter Grundstücke und Bauten oder Anlagen in Bau ausgewiesen. Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen betreffen eine Vielzahl von Immobilienleasingverträgen für Bürostandorte. Diese sind gemäß CCM 7.7. taxonomiefähig und werden mangels Informationen zur Prüfung der Konformität zur Gänze als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde dementsprechend angepasst. Der Erwerb von Fahrzeugen stellt ebenfalls einen Erwerb von Vermögenswerten aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit dar. Deshalb werden die Investitionen in PKW, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zuzuordnen sind, unter diesem Punkt erfasst. Bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität müssen die technischen Bewertungskriterien vom Hersteller:innen bzw. Lieferant:innen nachgewiesen werden. Diese Nachweise wurden dem STRABAG-Konzern für Fahrzeuginvestitionen im Geschäftsjahr 2024 noch nicht zur Verfügung gestellt, weshalb hier lediglich taxonomiefähige Investitionen ausgewiesen werden. Investitionsausgaben, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan) STRABAG denkt das Bauen der Zukunft neu. Mit zahlreichen Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekten wird daran gearbeitet, den CO2-Ausstoß in der Verwaltung und bei Bauprojekten zu reduzieren, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen. Zudem wurde das Thema Kreislaufwirtschaft in unserer Strategie 2030 als eines der sechs strategischen Kernthemen definiert. Detaillierte Angaben dazu finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht. Ob und in welchem Ausmaß eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden kann, ist anhand der Bewertungskriterien für das einzelne Bauprojekt zu beurteilen. Da STRABAG im Wesentlichen Baudienstleistungen auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. nach den Vorgaben der Auftraggeber:innen erbringt, können die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten nur gemeinsam mit den Auftraggeber:innen ausgeweitet werden. Es liegen daher keine diesbezüglichen Investitionspläne vor. Es ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Kategorie Investitionen zur Ausweitung von taxonomiekonformen Umsätzen auszuweisen sind. Da sich die technischen Bewertungskriterien in der Regel auf das Bauwerk und nicht auf den Bauprozess selbst beziehen, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Investition und taxonomiekonformem Umsatz. Investitionen für nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten In dieser Gruppe werden die nicht zu taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zuordenbaren Investitionen erfasst. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der gesamten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen gemäß IFRS-Konzernabschluss. Zuerst werden die Investitionsausgaben zum Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie die nicht taxonomiefähigen Investitionen ermittelt. Die danach verbleibenden Investitionen werden auf Basis der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Umsatzerlöse zugeordnet. Investitionen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-CapEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen CapEx müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden. Die Gesamtinvestitionen setzen sich wie folgt zusammen: Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II sind im Anhang dargestellt. CapEx 2024 2023 Mio. € in % Mio. € in % CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 182,73 18,79 29,38 4,15 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 559,29 57,50 466,67 65,86 Gesamt (A.1 + A.2) 742,02 76,29 496,05 70,01 CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 230,59 23,71 212,52 29,99 Gesamt (A+B) 972,61 100,00 708,57 100,00 Der Anstieg des taxonomiekonformen CapEx ist mit € 143,30 Mio. bzw. 15,12 % auf den Erwerb des Investment Property zurückzuführen. Im Vorjahr gab es aus diesem Titel keine Investitionen. Der restliche taxonomiekonforme CapEx ergibt sich ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse und daher folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich. Der taxonomiekonforme CapEx betrifft mit € 143,30 Mio. (Vorjahr: € 0,00) das Investment Property, mit € 15,62 Mio. (Vorjahr: € 12,15 Mio.) die technischen Anlagen und Maschinen, mit € 17,84 Mio. (Vorjahr: € 13,51 Mio.) die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit € 2,23 Mio. (Vorjahr: € 1,23 Mio.) die Anlagen in Bau sowie mit € 0,73. Mio (Vorjahr: € 2,49 Mio.) die Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Investitionen sind im Anlagenspiegel bzw. der Entwicklung des Investment Property dargestellt. Betriebsausgaben (OpEx) Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1: Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie sind neben nicht aktivierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen alle Instandhaltungs- und Reparaturausgaben sowie kurzfristige Leasingaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen und sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität der immateriellen und materiellen Vermögenswerte relevant sind. Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1: Analog zur Vorgehensweise bei den Investitionsausgaben werden die Reparatur- und Instandhaltungskosten für technische Anlagen, Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung im Verhältnis der Gerätekosten auf taxonomiekonforme, taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Betriebsausgaben zugeordnet. Die Instandhaltungsaufwendungen für Immobilien können teilweise der Wirtschaftstätigkeit Renovierung bestehender Gebäude oder Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien vor Ort zugeordnet werden. Diese Einzelmaßnahmen sind daher taxonomiefähige und bei Erfüllung der Bewertungskriterien taxonomiekonforme Betriebsausgaben. Eine detaillierte Prüfung der Instandhaltungen für Immobilien hinsichtlich der technischen Bewertungskriterien erfolgt aber nur, wenn die Einzelmaßnahme den Aufwand von € 3 Mio. übersteigt. Im Geschäftsjahr 2024 wurde dieser Wert nicht überschritten, weshalb die Zuordnung zur Gänze unter den nicht taxonomiefähigen Betriebsausgaben erfolgte. Die Basis für die Ermittlung der Betriebsausgaben bilden die jeweiligen Aufwandsposten gemäß IFRS-Konzernbilanz. Zuerst werden die Einzelmaßnahmen von der Grundgesamtheit abgezogen und erst danach die Restgröße auf Basis der Gerätekosten zugeordnet. Betriebsausgaben (OpEx), die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-OpEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen OpEx müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden. Die Betriebsausgaben setzen sich wie folgt zusammen: Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich. OpEx 2024 2023 Mio. € in % Mio. € in % OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 21,80 6,26 16,87 5,34 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 173,91 49,90 166,36 52,65 Gesamt (A.1 + A.2) 195,71 56,15 183,23 57,99 OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 152,82 43,85 132,74 42,01 Gesamt (A+B) 348,53 100,00 315,97 100,00 Da sich der taxonomiekonforme OpEx ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse ergibt, folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich. Die taxonomiekonformen Betriebsausgaben betreffen mit € 17,04 Mio. (Vorjahr: € 13,08 Mio.) Instandhaltungen für Baugeräte und mit € 4,76 Mio. (Vorjahr: € 3,79 Mio.) Instandhaltungen für den Fuhrpark. Die Erfassung im IFRS-Konzernabschluss erfolgt unter dem Posten Sonstige bezogene Leistungen. Der STRABAG SE-Konzern ist nicht in den Wirtschaftsaktivitäten 4.26. bis 4.31. der delegierten Verordnung für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel tätig, weshalb die Meldebögen betreffend der Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas nur Leermeldungen enthalten. Mindestschutzanforderungen Mindestschutzanforderungen Zur Beurteilung der Taxonomiekonformität entsprechend den Artikeln 3 und 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) wird auch die Einhaltung sozialer Mindestschutzanforderungen gefordert. Damit vereint die EU-Taxonomie ökonomische, ökologische und soziale Kriterien, um nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu klassifizieren. Die Mindestschutzkriterien laut EU-Taxonomie sollen gewährleisten, dass Unternehmen bei der Ausübung ihrer Wirtschaftsaktivitäten über Verfahren verfügen, welche die Einhaltung der Menschenrechte und Rechte für Arbeitnehmer:innen ebenso wie Vorgaben in Bezug auf Besteuerung und fairen Wettbewerb sicherstellen. Damit sollen auch erhebliche Verstöße gegen diese Themen vermieden werden. Eine Wirtschaftstätigkeit wird dann unter Einhaltung des Mindestschutzes ausgeübt, wenn bei ihrer Durchführung folgende soziale Mindeststandards befolgt werden: OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) Kernübereinkommen der International Labour Organization (ILO) Diese internationalen Rahmenwerke umfassen Prinzipien und Vorgaben für die unternehmerische Verantwortung in Bezug auf die bereits genannten vier Themen: Menschenrechte, Korruption, Besteuerung und Fairer Wettbewerb. Zur Auslegung der Anforderungen der Mindestschutzangaben liefern der im Oktober 2022 veröffentlichte Bericht Final Report on Minimum Safeguards der Platform on Sustainable Finance sowie die FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 eine umfangreiche Hilfestellung, die von STRABAG bei der Umsetzung berücksichtigt wurden. STRABAG hat diverse Prozesse und Verfahren implementiert, um die Einhaltung der sozialen Mindeststandards sicherzustellen. Diese gelten für alle Konzerngesellschaften und berücksichtigen bei Menschenrechten und Anti-Korruption auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Zur Überwachung der Prozesse und Verfahren nutzen wir verschiedene Kontrollmechanismen, einschließlich Audits, interne und externe Überprüfungen sowie fortlaufende Risikoanalysen. Unsere Monitoring-Systeme umfassen auch die Implementierung von Korrekturmaßnahmen bei Verstößen. Die Themen Menschenrechte, Korruption sowie fairer Wettbewerb sind in der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckt. Das Thema Besteuerung ist nicht Bestandteil der Nachhaltigkeitserklärung. Die Grundsätze der Steuerpolitik von STRABAG sehen vor, sämtliche geltenden Steuergesetze und sonstige maßgebende Bestimmungen international einzuhalten. Dazu gibt es in den einzelnen Ländern zahlreiche Richtlinien, Organisationsanweisungen und Kontrollen, die die Einhaltung der ordnungsgemäßen Besteuerung gewährleisten. Bei der Beurteilung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards berücksichtigt STRABAG auch die relevanten Principal Adverse Impacts (PAI) der Europäischen EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, Verordnung (EU) 2019/2088), die in den FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 festgehalten sind. Darunter fallen der unbereinigte Gender Pay Gap sowie die Diversität im Vorstand. Beide Indikatoren werden im vorliegenden Bericht angeführt. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die wichtigsten analysierten Konzernrichtlinien und Policies sowie die Kapitel der Nachhaltigkeitserklärung, in denen diese im Detail erläutert werden: Thema STRABAG-Konzernrichtlinie, Prozesse und Politiken Referenz Menschenrechte Code of Conduct, Nachhaltigkeitspolitik, Lieferantenkodex, Sicherheits- und Gesundheitspolitik, Ombudsstellen, Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte, Online-Hinweisgeberplattform Unsere soziale Verantwortung Korruption Code of Conduct, Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform, Lieferantenkodex Unsere soziale Verantwortung Besteuerung Richtlinien und Fachanweisungen basierend auf nationalen Gesetzen Nicht Teil der Nachhaltigkeitserklärung Fairer Wettbewerb Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform Unternehmensführung Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024 Geschäftsjahr 2024 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3) Umsatzanteil 2024 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz, Jahr 2023 (18) Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19) Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20) T€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 897.725,00 5,15 J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 5,41 E Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1 415.080,64 2,38 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 1,77 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 0,00 0,00 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 0,05 T Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 1.312.805,64 7,53 7,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7,23 Davon ermöglichende Tätigkeiten 897.725,00 5,15 5,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 5,41 E Davon Übergangstätigkeiten 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 0,05 T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie CCM 4.1 23.795,28 0,14 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,17 Stromerzeugung aus Windkraft CCM 4.3 31.160,84 0,18 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,56 Stromerzeugung aus Wasserkraft CCM 4.5 35.938,23 0,21 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,17 Stromerzeugung aus geothermischer Energie CCM 4.6 621,17 0,00 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,01 Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen CCM 4.7 8.847,17 0,05 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,11 Stromerzeugung aus Bioenergie CCM 4.8 11.481,30 0,07 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,08 Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 64.744,37 0,37 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,14 Fernwärme-/Fernkälteverteilung CCM 4.15 86.115,22 0,49 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,51 Bau und Erweiterung Wasserversorgung CCM 5.1/ WTR 2.1 161.349,92 0,93 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 1,01 Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen CCM 5.3/ WTR 2.2 309.194,07 1,77 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 1,83 Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.13 176.571,67 1,01 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,13 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 799.809,17 4,59 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 4,20 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1/ CE 3.1 2.497.941,27 14,34 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 19,50 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 /CE 3.2 1.037.519,97 5,96 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 4,59 Hochwasserschutz CCA 14.12 122.231,27 0,70 N/EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,73 Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle CE 2.7 208.978,66 1,20 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,27 Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 24.070,73 0,14 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,08 Sanierung von Straßen und Autobahnen CE 3.4 2.724.005,09 15,64 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 15,72 Verwendung von Beton im Tiefbau CE 3.5 957.559,46 5,50 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 11,69 Nachhaltige Entwässerungssysteme WTR 2.3 0,00 0,00 N/EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 0,11 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CE 3.1 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,12 Renovierung von bestehenden Gebäuden CE 3.2 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,71 Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 9.281.934,86 53,28 65,44 A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 10.594.740,50 60,81 72,67 B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 6.827.478,02 39,19 Gesamt 17.422.218,53 100,00 Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024 Geschäftsjahr 2024 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) CapEx (3) CapEx-Anteil, Jahr 2024 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023 (18) Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19) Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20) T€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 31.445,00 3,23 J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 2,82 E Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1 4.982,11 0,51 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 1,32 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 0,00 0,00 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 0,00 T Erwerb und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 146.303,71 15,04 J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 0,00 CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 182.730,82 18,79 18,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,15 Davon ermöglichende Tätigkeiten 31.445,00 3,23 3,23 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 2,82 E Davon Übergangstätigkeiten 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 0,00 T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie CCM 4.1 236,80 0,02 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,02 Stromerzeugung aus Windkraft CCM 4.3 1.126,46 0,12 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,24 Stromerzeugung aus Wasserkraft CCM 4.5 1.930,02 0,20 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,15 Stromerzeugung aus geothermischer Energie CCM 4.6 32,32 0,00 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00 Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen CCM 4.7 364,45 0,04 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,02 Stromerzeugung aus Bioenergie CCM 4.8 294,17 0,03 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,05 Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 4.080,95 0,42 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,12 Fernwärme-/Fernkälteverteilung CCM 4.15 4.381,53 0,45 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,41 Bau und Erweiterung Wasserversorgung CCM 5.1/ WTR 2.1 7.860,74 0,81 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 0,81 Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen CCM 5.3/ WTR 2.2 16.294,65 1,68 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 1,83 Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.13 8.609,83 0,89 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,75 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 34.174,94 3,51 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,98 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1/ CE 3.1 23.513,05 2,42 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 3,92 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 /CE 3.2 15.648,46 1,61 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,17 Hochwasserschutz CCA 14.12 6.090,74 0,63 N/EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,85 Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle CE 2.7 7.494,49 0,77 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,73 Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 554,01 0,06 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,03 Sanierung von Straßen und Autobahnen CE 3.4 105.950,72 10,89 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 9,99 Verwendung von Beton im Tiefbau CE 3.5 35.635,61 3,66 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 7,69 Erwerb und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 257.301,32 26,45 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 25,39 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 12.585,71 1,29 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien CCM 3.3 15.129,66 1,56 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00 Nachhaltige Entwässerungssysteme WTR 2.3 0,00 0,00 N/EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 0,03 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CE 3.1 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 5,26 Renovierung von bestehenden Gebäuden CE 3.2 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,40 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 0,00 0,00 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,02 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 559.290,63 57,50 65,86 A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 742.021,45 76,29 70,01 B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 230.589,49 23,71 Gesamt 972.610,94 100,00 Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024 Geschäftsjahr 2024 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OpEx (3) OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023 (18) Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19) Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20) T€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 18.819,09 5,40 J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 3,63 E Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1 2.981,68 0,86 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 1,71 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 0,00 0,00 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 0,00 T OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 21.800,77 6,26 6,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,34 Davon ermöglichende Tätigkeiten 18.819,09 5,40 5,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 3,63 E Davon Übergangstätigkeiten 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 0,00 T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie CCM 4.1 141,72 0,04 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,03 Stromerzeugung aus Windkraft CCM 4.3 674,16 0,19 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,30 Stromerzeugung aus Wasserkraft CCM 4.5 1.155,07 0,33 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,19 Stromerzeugung aus geothermischer Energie CCM 4.6 19,34 0,01 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00 Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen CCM 4.7 218,11 0,06 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,03 Stromerzeugung aus Bioenergie CCM 4.8 176,05 0,05 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,06 Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 2.442,35 0,70 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,16 Fernwärme-/Fernkälteverteilung CCM 4.15 2.622,24 0,75 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,53 Bau und Erweiterung Wasserversorgung CCM 5.1/ WTR 2.1 4.704,47 1,35 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 1,05 Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen CCM 5.3/ WTR 2.2 9.751,96 2,80 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 2,36 Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.13 5.152,78 1,48 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,97 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 20.452,90 5,87 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 3,84 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1/ CE 3.1 14.072,01 4,04 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 5,04 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 /CE 3.2 9.365,24 2,69 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,50 Hochwasserschutz CCA 14.12 3.645,17 1,05 N/EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,09 Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle CE 2.7 4.485,28 1,29 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,94 Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 331,56 0,10 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,03 Sanierung von Straßen und Autobahnen CE 3.4 63.409,01 18,19 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 12,87 Verwendung von Beton im Tiefbau CE 3.5 21.327,07 6,12 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 9,90 Erwerb und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 7.423,10 2,13 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,35 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien CCM 3.3 2.336,57 0,67 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,78 Nachhaltige Entwässerungssysteme WTR 2.3 0,00 0,00 N/EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 0,04 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CE 3.1 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 6,78 Renovierung von bestehenden Gebäuden CE 3.2 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,81 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 173.906,16 49,90 52,65 A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 195.706,93 56,15 57,99 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 152.817,53 43,85 Gesamt 348.524,46 100,00 Übersicht Umsatzanteil/Gesamtumsatz Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel CCM 7,54 37,72 CCA 0,00 0,70 WTR 0,00 2,70 CE 0,00 52,96 PPC 0,00 0,00 BIO 0,00 0,00 CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel CCM 18,79 60,28 CCA 0,00 0,63 WTR 0,00 2,48 CE 0,00 19,41 PPC 0,00 0,00 BIO 0,00 0,00 OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel CCM 6,26 29,41 CCA 0,00 1,05 WTR 0,00 4,15 CE 0,00 32,42 PPC 0,00 0,00 BIO 0,00 0,00 Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Klimawandel ESRS 2 SBM-3 Als energie- und ressourcenintensiver Industriesektor kommt der Baubranche eine Schlüsselrolle und erhebliche Einflusskraft in der nachhaltigen Transformation zu. Fossile Brennstoffe werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette eingesetzt: vom Betrieb von Produktionsanlagen und Baumaschinen bis hin zum eigentlichen Betrieb unserer Bauwerke. Die Baubranche verursacht damit prozess- und energiebedingte Emissionen. STRABAG ist daher bestrebt, den Ausstoß von Treibhausgasen entlang der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich zu reduzieren, um das gesetzte Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde im Berichtsjahr ein Transformationsplan verabschiedet. STRABAG hat sich 2024 der Science Based Targets Initiative (SBTi) angeschlossen und bekennt sich somit zur Eindämmung des Klimawandels im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel. Ein entsprechender Reduktionspfad mit wissenschaftsbasierten Zielsetzungen wurde erarbeitet und wird im folgenden Kapitel beschrieben. Trotz aller Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sind dessen Auswirkungen spürbar, weshalb Anpassungsprozesse erforderlich sind. In diesen kommt Bauunternehmen eine entscheidende Rolle zu. Einerseits müssen bereits heute Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, wie etwa die Errichtung von Schutzbauwerken, ergriffen werden; andererseits können klimaresiliente und nachhaltige Bauweisen dazu beitragen, Bauwerke und Städte widerstandsfähiger gegenüber extremen Wetterereignissen zu machen. Bauwerke werden heute mit dem Ziel erstellt, für eine lange Nutzungsdauer zur Verfügung zu stehen, in ihrer Betriebsphase ökologisch effizient genutzt zu werden und am Ende ihres Lebenszyklus umgenutzt oder rückgebaut werden zu können. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch weiterhin festigt. Kreislauffähiges Bauen und Expertise im Energiesektor werden dabei eine zentrale Rolle spielen. Aus diesem Grund hat die STRABAG diese Bereiche als strategische Kernthemen definiert und wird betreffende Geschäftsmodelle weiter ausbauen. Mit unserer Leistung wollen wir eine Schlüsselrolle für den Übergang zu klimaneutralen Gebäuden und klimaneutraler Infrastruktur einnehmen. E1-1 Unser Transformationsplan ESRS E1-1 Im Jahr 2024 hat der Vorstand der STRABAG SE einen Transformationsplan verabschiedet. Das zentrale Element ist ein Treibhausgas-Reduktionspfad mit wissenschaftsbasierten Zielsetzungen sowie entsprechenden Steuerungswerkzeugen. Da der Transformationsplan die strategische Ausrichtung des Konzerns beeinflusst, wurde auch der Aufsichtsrat durch den Vorstand darüber in Kenntnis gesetzt. Die EU Paris-Aligned Benchmark-VO (EU PAB) ist nicht auf STRABAG anwendbar. Mit Blick auf die konzernweiten Energieverbräuche wurden folgende acht Handlungsfelder identifiziert. Zu jedem dieser Handlungsfelder wurden wesentliche Maßnahmen definiert, um den Verbrauch von fossilen Energieträgern zu vermeiden oder zu reduzieren. Konkret handelt es sich hierbei um: Gebäude: Konzerngenutzte Verwaltungsstandorte (Eigen und Fremd) können klimaneutral betrieben werden. PKW / Nutzfahrzeuge: Umstellung des Fuhrparks auf erneuerbare Energieträger. Baustrom / sonstige Energie Bau: Elektrifizierung und ökologische Optimierung von Kleingeräten, Containern und Kränen. Baumaschinen / LKW: Umstellung der Baumaschinen und LKW auf erneuerbare Energieträger. Asphaltmischanlagen: Umstellung der Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger. Stein- / Kieswerke: Umstellung der Stein- und Kieswerke auf erneuerbare Energieträger. Betonwerke / sonstige Produktion: Umstellung der Betonwerke und der sonstigen Produktion auf erneuerbare Energieträger. Effizienzsteigerung: Heben von Energieeffizienzpotenzialen durch die Umstellung auf neue Technologien, wie z. B. Elektrifizierung. Transformationsplan E1-4 Ziele ESRS E1-4 STRABAG ist überzeugt, dass glaubwürdige Klimaziele einem einheitlichen Standard folgen und extern validiert werden müssen. Deshalb haben wir uns im Berichtsjahr zu einer Teilnahme an SBTi bekannt. Unser Commitment für das kurzfristige Ziel (2030) der Scope 1-, 2- und 3-Emissionen wurde im Oktober 2024 offiziell bestätigt. Die Validierung der Ziele durch die SBTi soll spätestens bis zum vierten Quartal im Jahr 2026 erfolgen. Im Rahmen unseres Transformationsplans nutzen wir die methodischen Vorgaben der SBTi als Grundlage für den wissenschaftsbasierten Reduktionspfad bis 2040. Dieser wurde im Zuge einer konzerninternen Arbeitsgruppe zur Energietransformation unter der Leitung eines Vorstandsmitglieds sowie mit der Einbeziehung relevanter Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche erarbeitet. Derzeit besteht noch keine weitreichende Fortschrittsmessung, da der Transitionsplan erst im Berichtsjahr beschlossen wurde. Aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodells von STRABAG kommt der sektorübergreifende Standard zum Einsatz. Als Basisjahr wurde 2023 mit dem Basiswert 927.472 t CO2e für Scope 1- und Scope 2-Emissionen gewählt. Das Basisjahr sowie die Datengrundlage des Reduktionspfades beruhen auf den Energiebedarfsdaten des Geschäftsjahres 2023. STRABAG verwendet seit 2024 neue Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Treibhausgasemissionen. Daher wurden die Scope 1- und Scope 2-Emissionen für 2023 ebenfalls neu berechnet, wodurch der Basiswert von den Werten im Geschäftsbericht 2023 abweichen. Auf Grund einer Systemumstellung in der Datenbank können Änderungen der Berichtsgrenzen nicht ausgeschlossen werden. Zudem sind Anpassungen möglich, da die Validierung der Ziele und des Basisjahres durch die SBTi noch nicht abgeschlossen sind. Im Basisjahr gab es keine besonderen Auslastungen oder sonstige besondere Ereignisse, die zu einer Verzerrung der Emissionen geführt hätten. Bei der Zielsetzung wurde eine jährliche Leistungssteigerung berücksichtigt und mit einer 50 %-igen Steigerung der Emissionen hinterlegt. Unsere Zielsetzung für die Scope 1- und Scope 2-Emissionen entspricht einem Ambitionsniveau, das aus wissenschaftlicher Perspektive notwendig ist, um die globale Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Für die Scope 3-Emissionen werden aktuell die Ziele nach dem Well-Below-2-Degree-Szenario (WB2C) mit dem Basisjahr 2023 erarbeitet. Der Basiswert für Scope 3-Emissionen kann derzeit nicht berichtet werden, da noch keine vollständigen (u. a. nachgelagerte Scope 3-Emissionen) und extern geprüften Daten für das Basisjahr 2023 vorliegen. Die Berichtsgrenzen der Treibhausgasemissionen, die bei den Reduktionszielen berücksichtigt wurden, sind im Einklang mit den Grenzen der sonstigen berichteten Treibhausgase. Wir unterscheiden gemäß den Kategorien des Greenhouse Gas Protocols (GHG): Scope 1 & 2: Gegenüber unserem Basisjahr 2023 streben wir an, unsere Scope 1- und Scope 2-Emissionen gemäß 1,5 °C-Szenario bis 2030 um 42 % zu senken und bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Scope 3: Ausgehend vom Basisjahr 2023 werden Ziele für die vor- und nachgelagerten Scope 3-Emissionen gemäß WB2C-Szenario bis 2030 entwickelt. Die Reduktionsziele bis 2040 orientieren sich ebenfalls an der Weiterführung des Reduktionspfads. Unser vom STRABAG SE-Vorstand freigegebenes langfristiges Ziel ist, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Wir verstehen Klimaneutralität im Sinne der Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC, 2021) als das Bestreben, Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu minimieren und die schwer vermeidbaren Emissionen durch gezielte Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Dieses Konzept steht im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel und setzt unseren wissenschaftsbasierten Pfad auf Basis der quantitativen Zielsetzungen für 2030 konsequent fort. Zur Erreichung unserer Ziele für Scope 1- und 2-Emissionen haben wir spezifische Handlungsfelder identifiziert und mit konkreten Maßnahmen definiert. Zusammenfassend können acht Handlungsfelder unterschieden werden. Die Handlungsfelder und Maßnahmen zur Erreichung der Scope 3-Ziele werden aktuell erarbeitet. Die folgende Tabelle zeigt ihren jeweiligen Zielbeitrag. Zielbeiträge zur Emissionsreduktion Scope Handlungsfelder Zielbeitrag bis 2030 Zielbeitrag bis 2040 t CO2e1 % Scope 1 + 2 Gebäude 5.416 0,90 Klimaneutralität PKW / Nutzfahrzeuge 58.359 9,68 Baustrom / sonstige Energie Bau 62.151 10,31 Baumaschinen / LKW 220.010 36,50 Asphaltmischanlagen 125.272 20,78 Stein- und Kieswerke 21.207 3,52 Betonwerke / sonstige Produktion 4.951 0,82 Effizienzsteigerung 105.381 17,48 Summe 602.747 100,00 Scope 3 Handlungsfelder werden aktuell erarbeitet gemäß WB2C-Szenario Klimaneutralität 1Gemäß Kyoto-Protokoll E1-2 Policies ESRS E1-2 Die vom STRABAG SE-Vorstand unterzeichnete Umwelt- und Energiepolitik hält grundlegende Prinzipien zu den Themen Energie, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Lieferketten fest, um negative Auswirkungen im Umweltbereich entlang der Wertschöpfungskette zu verringern. Dazu beschreibt das Dokument eine Reihe an Zielvorgaben und Commitments für den gesamten Konzern, darunter das Ersetzen fossiler Energieträger in allen Unternehmensprozessen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Eindämmung des Klimawandels sowie den Einsatz nachhaltiger und ressourcenschonender Materialien und Bauteile. Mit dem darüber hinaus formulierten Ziel, die Datenerfassung auszuweiten und wirksame Managementsysteme zu etablieren, soll die Steuerung der identifizierten negativen Auswirkungen, die sich letztlich unter dem hohen Energie- und Ressourcenverbrauch der Baubranche zusammenfassen lassen, weiterentwickelt werden. Zielvorgaben zur Klimawandelanpassung werden in der Politik nicht adressiert. Die Umsetzungsverantwortung für die festgelegten Ziele im Bereich Umwelt und Energie liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Im Zuge der Managementbewertung des Umwelt- und Energiemanagementsystems wird die Umwelt- und Energiepolitik in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Eignung und Wirksamkeit bewertet. E1-3 Maßnahmen und Projekte ESRS E1-3 Um die genannten Reduktionsziele zu erreichen, wurden für jedes Handlungsfeld Schlüsselmaßnahmen definiert, die mit Zielen für 2030 und 2040 verknüpft sind. Die folgende Tabelle zeigt die geplanten Maßnahmen sowie die kurz- und langfristigen Klimaziele der einzelnen Handlungsfelder. Maßnahmen zur Dekarbonisierung Handlungsfelder Maßnahmen Anwendungskreis Ziel 2030 Ziel 2040 Gebäude Konzerngenutzte Verwaltungsstandorte (Eigen und Fremd) können klimaneutral betrieben werden Betrifft bestehende und neu zu errichtende Gebäude in allen Konzernländern (Eigen und Fremd) verwaltet durch Corporate Real Estate Management des Konzerns 85,0% Klimaneutralität PKW / Nutzfahrzeuge Umstellung des Fuhrparks auf erneuerbare Energieträger Betrifft Fuhrpark der Angestellten aus allen Unternehmens-, Zentral-, und Konzernstabsbereichen sowie Nutzfahrzeuge der operativen Unternehmensbereiche (in allen Konzernländern) 50,0% Baustrom / sonstige Energie Bau Energieoptimierter Container Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche, die Baustromverbraucher einsetzen (in allen Konzernländern) 33,3% Elektrifizierung der Kleingeräte 66,7% Effiziente Kranbeleuchtung beim Neukauf 100,0% Baumaschinen / LKW Umstellung der Baumaschinen und LKW auf erneuerbare Energieträger Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche, die Baumaschinen einsetzen (in allen Konzernländern) 66,7% Asphaltmischanlagen Umstellung der Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche mit eigenen Produktionsanlagen 33,3% Stein- und Kieswerke Umstellung der Stein- und Kieswerke auf erneuerbare Energieträger 50,0% Betonwerke / sonstige Produktion Umstellung der Betonwerke und sonstige Produktion auf erneuerbare Energieträger 50,0% Effizienzsteigerung Effizienzsteigerungspotenzial bedingt durch die Umstellung auf die oben genannten Technologien Um die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu verfolgen und deren CO2e-Einsparpotenziale ermitteln zu können, wurde im Berichtsjahr ein Set an spezifischen Kennzahlen definiert. Aktuell entwickeln wir den Prozess und die Software-Grundlage für das Monitoring und Reporting dieser Kennzahlen. Ab 2025 soll ein jährlicher Soll-Ist-Vergleich zu den Kennzahlen an das Steering Committee Sustainability und den Vorstand berichtet werden. Die technischen Umsetzungsoptionen der Schlüsselmaßnahmen und deren finanzielle Bewertung werden aktuell ausgearbeitet. Im Geschäftsjahr 2025 soll dieser Prozess abgeschlossen und der betreffende CapEx- und OpEx-Plan abgeleitet werden. Um die Auswirkungen aus den identifizierten physischen und transitorischen Klimarisiken zu mindern, setzt STRABAG laufend Maßnahmen um. Bereits jetzt gibt es bemerkbare Klimaveränderungen, auf die STRABAG mit Maßnahmen reagiert und diese auf ihre Wirksamkeit evaluiert. Die konzernweite physische und transitorische Klimarisikoanalyse wurde im Berichtsjahr erstmalig durchgeführt. STRABAG treibt das Management seiner Auswirkungen, Risiken und Chancen weiter voran. Weitere Maßnahmen und Ziele zur Mitigation der wesentlichen Risiken und Auswirkungen sowie zur Nutzung von Chancen werden über die kommenden Jahre entwickelt und offengelegt. Eine Zuordnung von finanziellen Ressourcen zu den untenstehenden Maßnahmen ist nicht möglich, da diese nicht zwingend als eigenständige, projektbasierte Aktivitäten durchgeführt werden und somit keiner konkreten Budgetierung unterliegen. Stattdessen sind sie integraler Bestandteil des laufenden Tagesgeschäfts und fließen nahtlos in die regulären Abläufe ein. Wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen Aktuelle Maßnahmen Anwendungskreis Extremwetter, Hitze und Niederschlag Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen wie z. B. Einsatz von Kühlungsgeräten und Verschattungen sowie Anpassung der Arbeitszeiten, um insbesondere gewerbliche Mitarbeitende bei der Ausführung von Bauprojekten während Hitzeperioden zu schützen Konzernweit mit Fokus auf operative Einheiten Verstärkte Integration eines Konzern-GIS (Geoinformationssystem), um Flächen und Gebiete mit Hochwasserpotenzial auszuweisen und frühzeitig Gefahrenpotenziale zu evaluieren Dürre und Temperaturanstieg Ausweitung der Dienstleistungen, um flexible und an chronische Klimaveränderungen angepasste Bauwerke anzubieten Konzernweit Künftige Mandate und Regulierungen Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Fachabteilungen, um notwendige Anforderungen umzusetzen Lieferkette, Konzernweit Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen Erweiterung der Wertschöpfungstiefe durch strategische Ausrichtung hin zu kreislauffähigem Bauen, Ausbau und Erzeugung von erneuerbaren Energien Konzernweit Steigende Rohstoff- und Energiekosten Pilotierung und Einsatz alternativer Antriebstechnologien bei Baumaschinen Lieferkette, Konzernweit Erweiterung des Leistungsangebots der eigenen Baustoffproduktion hin zu nachwachsenden Rohstoffen Potenzial für Umsatzzuwachs durch neue Geschäftsmodelle Zur Beobachtung der Marktentwicklungen steht STRABAG im engen Austausch mit Stakeholdern. Aus den mit den Trends der Baubranche verbundenen Potenzialen ergeben sich auch die priorisierten Handlungsfelder der Strategie 2030. Konzernweit Risikominimierung durch Nachhaltigkeitsstrategie und Zielsetzungen Mit dem Setzen wissenschaftsbasierter Ziele hat STRABAG einen strategischen Plan für die Dekarbonisierung ihrer Wertschöpfungskette aufgesetzt. Zentral für das Erreichen dieser Ziele ist das aktive Mitwirken aller Konzernbereiche. Über die ESG-Governancestruktur werden diesbezüglich strategische Managemententscheidungen veranlasst. Darüber hinaus unterstützt der Fachbereich Sustainability bei der Planung, Umsetzung und Koordinierung von Dekarbonisierungsmaßnahmen und -hebel für jede Konzerneinheit. Konzernweit Kennzahlen Die Energie- und CO2e-Daten für den Konzern werden in der von STRABAG im Jahr 2012 selbst entwickelten Software Carbon Tracker systematisch erfasst und ausgewertet. Die Software-Lösung wird regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt. So wurde der Carbon Tracker im Geschäftsjahr 2024 aufgrund neuer Berichtspflichten im Rahmen der CSRD-Richtlinie und dem Anspruch des Konzerns, die Datenqualität zu verbessern, grundlegend überarbeitet. Die zugrundeliegende Berechnung der hier veröffentlichten Energiedaten erfolgt mehrheitlich durch unser internes ERP-System. Die dort erfassten Energieaufwendungen werden mittels einer finanziellen Berechnungsgrundlage in entsprechende Heizwerte umgewandelt. Anschließend werden die ermittelten Heizwerte mit den passenden CO2e-Emissionsfaktoren verknüpft und im Carbon Tracker bis auf die kleinste Organisationseinheit visualisiert. Durch die Komplexität bei der Aufstellung von Energie- und Treibhausgasdaten – insbesondere in einem diversifizierten Konzern unserer Größe – können geringfügige Abweichungen auftreten. E1-5 ESRS E1-5 Die umfassende Überarbeitung erlaubt insbesondere hinsichtlich des konzernweiten Energieverbrauchs detailliertere Auswertungen. So ist beispielweise ersichtlich, dass bereits heute ca. 4 % des Gesamtenergieverbrauchs von 3.390.866 MWh aus erneuerbaren Quellen stammen. Hervorzuheben ist hierbei, dass hiervon 2.197 MWh auf Eigenproduktion (Solarenergie) zurückzuführen sind. Weitere 918 MWh werden in das Netz eingespeist. Eigenproduktion von Energie 2024 Solarenergie (MWh) 3.115 Treibstoffe (Diesel und Benzin) sind mit 1.948.736 MWh (57 %) die wichtigsten Energieträger für den Konzern. Durch die Detailierung der Auswertung können 10.037 MWh des Gesamttreibstoffverbrauchs als Treibstoff aus erneuerbarer Quelle ausgewiesen werden. Energieverbrauch und Energiemix 20231 2024 Fossile Energie (1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) 533.526 (2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 2.089.585 (3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 305.123 (4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh) 29.994 (5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen (MWh) 269.707 (6) Gesamtverbrauch fossiler Energie2 (MWh) 3.227.936 Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 95,20 Nukleare Energie (7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) 43.555 Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 1,28 Erneuerbare Energie (8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (MWh) 9.883 (9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) 107.295 (10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) 2.197 (11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie3 (MWh) 119.375 Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 3,52 Gesamtenergieverbrauch4 (MWh) 3.390.866 1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte. 2Summe der Zeilen 1 bis 5 3Summe der Zeilen 8 bis 10 4Summe der Zeilen 6, 7 und 11 Die Geschäftsaktivitäten von STRABAG werden nach NACE-Abschnitt F klassifiziert. Die Energieintensität pro Tsd. € Umsatzerlöse liegt bei 0,19. Die für die Ermittlung der Kennzahl verwendeten Nettoerlöse entsprechen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Umsatzerlösen. Energieintensität 20231 2024 % 2024 / 2023 Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh / T€) 0,19 1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte. E1-6 Treibhausgasemissionen ESRS E1-6 Die CO2e-Bilanz für das Geschäftsjahr 2024 bezieht sich auf den Vollkonsolidierungskreis des Konzerns und umfasst die verursachten CO2e-Emissionen aus 72 Ländern. Die Emissionen werden entsprechend der Definition des Greenhouse Gas (GHG) Protocol und gemäß CSRD-Richtlinie in Scope 1, 2 und 3 ausgewiesen. Erläuterungen zu Scope 1- und 2-Emissionen Scope 1- und Scope 2-Emissionen werden auf Basis des konzernweiten Energieverbrauchs, welcher im Carbon Tracker erfasst wird, ausgabenbasiert (spend-based) berechnet. Bei der Berechnung der marktbasierten Scope 2-Emissionen aus dem Stromverbrauch in Deutschland und Österreich wird für die Bereiche mit Grünstrom-Versorgungsvertrag angenommen, dass der verwendete Strom emissionsfrei ist. Die Umrechnung der Energiewerte erfolgt mittels Emissionsfaktoren, die größtenteils durch den Datenbankbetreiber climatiq bereitgestellt werden. climatiq ist ein zertifizierter Datenbankbetreiber, der Emissionsfaktoren aus diversen Quellen sammelt, diese gemäß GHG-Protocol aufbereitet und regelmäßig aktualisiert. Biogene CO2-Emissionen werden gesondert ausgewiesen und belaufen sich auf 8.524 t CO2 (marktbasiert) bzw. 14.140 t CO2 (standortbasiert). Bei Scope 1 fallen hierbei 2.721 t CO2 an, bei Scope 2 5.803 t CO2 (marktbasiert) bzw. 11.419 t CO2 (standortbasiert), sowie 0,10 t CO2 bei Scope 3. Für Braunkohlestaub werden zudem Faktoren der lokalen Lieferant:innen herangezogen. Die Scope 2-Emissionen aus eingekaufter Wärme und Strom werden nach marktbasierter und standortbasierter Methode ausgewiesen. Grundlage der standortbasierten Berechnung bildet die Emissionsfaktorendatenbank der International Energy Agency (IEA) in ihrer aktuellen Fassung (2024), welche neben CO2 auch die Treibhausgase CH4 und N2O berücksichtigt. Diese Datenbank findet zusätzlich für länderspezifische Fernwärmeemissionsfaktoren Anwendung. Für die marktbasierte Berechnung werden, wo genutzt, CO2e-Emissionsfaktoren abgeschlossener Grünstromtarife, die durch einen entsprechenden Herkunftsnachweis (Zertifikat) belegt sind, angewandt. Der Anteil gebündelter vertraglicher Instrumente an den marktbasierten Scope 2 Emissionen beläuft sich somit auf 26 %. Sind keine tarifspezifischen Emissionsfaktoren verfügbar, wird ein länderspezifischer, CO2e ausweisender Residualmix herangezogen. Da dieser Residualmix nicht für alle Konzernländer verfügbar ist, kommt für die restlichen Länder der Emissionsfaktor der IEA zum Tragen. Dieser Ansatz berücksichtigt anderweitig vertraglich zugesicherte Grünstromanteile, die aus dem Gesamtmix herausgerechnet werden. Erläuterungen zu Scope 3-Emissionen Im Jahr 2022 begann STRABAG mit der Abschätzung der vorgelagerten Scope 3-Emissionen. Für das Berichtsjahr 2024 werden diese nun erstmals verifiziert und automatisch in der neuen Version des Carbon Trackers – mit einigen Ausnahmen – berechnet. So werden u. a. für die Kategorien 3.2 „Kapitalgüter“ und 3.7 „Pendeln der Mitarbeitenden/Homeoffice“ die Daten derzeit außerhalb der Carbon Tracker-Umgebung erhoben. Die Integration in den Carbon Tracker ist für das nächste Geschäftsjahr geplant. Für die Mehrzahl der vorgelagerten Scope 3-Emissionen sowie für einige nachgelagerte Scope 3-Kategorien (z. B. 3.13 „Vermietete oder verleaste Sachanlagen“ und 3.15 „Investitionen“) findet der kostenbasierte Ansatz Anwendung. In Kombination mit kostenbasierten, länderspezifischen Emissionsfaktoren werden folglich Emissionswerte ermittelt. Eine Ausnahme bilden hierbei die sechs wichtigsten Baustoffe des Konzerns – Asphalt, Bitumen, Stein/Kies, Stahl, Beton und Zement. Für diese Baustoffe werden zunächst die internen Preise ermittelt und anschließend mithilfe geeigneter mengenbasierter Emissionsfaktoren in CO2e-Mengen umgerechnet. Auch die berechneten Anfahrtsemissionen der Mitarbeitenden basieren nicht auf dem kostenbasierten Ansatz, sondern stellen eine Abschätzung dar, die auf durchschnittlichen Anfahrtsentfernungen sowie intern durchgeführten, repräsentativen Umfragen unter Angestellten und gewerblichen Mitarbeitenden beruht. Die Kategorie 3.3. wird in der untenstehenden Tabelle mit dem marktbasierten Berechnungsansatz ausgewiesen. Für die Ermittlung der produktbezogenen Emissionen wurde eine konzernspezifische Datengrundlage verwendet. Unter „Produkten“ versteht STRABAG zum einen konzernintern hergestellte Baustoffe und Fertigteile und zum anderen als Generalunternehmer umgesetzte Bauprojekte in relevanten Geschäftsfeldern. Letztere wurden unter der Kategorie 3.11 berücksichtigt. Für die Kalkulation der CO2e-Emissionen durch den firmenfremden Transport der Baustoffe und der hergestellten Fertigteile (Kategorie 3.9), sowie aus der Weiterverarbeitungs- (Kategorie 3.10) und Entsorgungsphase (Kategorie 3.12) wurden ebenfalls Daten aus internen Quellen, durchschnittliche Transportentfernungen und verschiedene EPD-Werte herangezogen. Bei der Betrachtung der Bauprojekte wurde auf die umfangreichen Erfahrungen der STRABAG-Expert:innen aus unterschiedlichsten Geschäftsfeldern, insbesondere jedoch aus der nachhaltigen Bauweise, zurückgegriffen. Die Kategorie 3.14 „Franchise“ wurde für STRABAG als irrelevant identifiziert, da sie sich auf Aktivitäten bezieht, die nicht Bestandteil des Geschäftsmodells von STRABAG sind. Die Berechnung der nachgelagerten Scope 3-Emissionen fand in diesem Jahr zum ersten Mal statt. Für die Scope 3-Emissionen wurde ein Primärdatenanteil von 2 % berücksichtigt. Somit wurde für 2024 erstmals ein vollumfänglicher CO2e-Fußabdruck des Konzerns ermittelt. Durch die erstmalige Berechnung der Scope 3-Emissionen und Durchführung einer transitorischen Risikobewertung in diesem Berichtsjahr wurden etwaige Überschneidungen noch nicht im Detail berücksichtigt. Dennoch zeigen die bisherigen Ergebnisse der Risikoanalysen, dass die wesentlichen transitorischen Auswirkungen weitgehend mit den größten Scope 3-Kategorien übereinstimmen (siehe Upstream „Steigende Rohstoff- und Energiekosten“ und Downstream „Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen“). Im Zuge der Weiterentwicklung der transitorischen Risikoanalysen werden die Scope 3-Daten langfristig miteinbezogen, um ein umfassenderes Verständnis der transitorischen Klimarisiken des Konzerns zu erlangen. Rückblickend Etappenziele und Zieljahre Basisjahr 20231 2024 % 2024 / 2023 2025 2030 2050 Jährliches Ziel im Vergleich zu Basisjahr Scope 1-THG-Emissionen (t CO2e) Scope 1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 790.336 Prozentsatz der Scope 1-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 0,00 Scope 2-THG-Emissionen (t CO2e) Standortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 156.306 Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 158.504 Scope 3-THG-Emissionen (t CO2e) Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen 9.053.179 3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 5.474.338 3.2 Investitionsgüter 208.674 3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) 168.456 3.4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb 64.088 3.5 Abfallaufkommen in Betrieben 229.093 3.6 Geschäftsreisen 33.055 3.7 Pendelnde Arbeitnehmer:innen 59.183 3.8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter 122.222 3.9 Nachgelagerter Transport 90.778 3.10 Verarbeitung verkaufter Produkte 21.978 3.11 Verwendung verkaufter Produkte 1.704.432 3.12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer 677.545 3.13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter 12.329 3.15 Investitionen 187.007 THG-Emissionen insgesamt THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) 10.027.735 THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) 10.002.019 1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte. Die Treibhausgasintensität pro Tsd. € Umsatzerlöse liegt bei 0,58 (standortbezogen) bzw. 0,57 (marktbezogen). Die für die Ermittlung der Kennzahl verwendeten Nettoerlöse entsprechen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Umsatzerlösen. Treibhausgasintensität 20231 2024 % 2024 / 2023 THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e) / T€) 0,58 THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e) / T€) 0,57 1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte. E1-7 ESRS E1-7 Die Anlagen von STRABAG sind derzeit nicht zur Teilnahme am europäischen Emissionshandelssystem verpflichtet. Trotz aller Effizienz- und Substituierungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass mittelfristig ein Sockel an schwer vermeidbaren Treibhausgasemissionen verbleiben könnte, der kompensiert werden muss. Im Sinne der Klimazielerreichung wurde daher ein interner Kompensationsleitfaden erstellt, um den zukünftigen Erwerb von Kohlenstoffgutschriften konzernweit zu regulieren. Dieser legt fest, dass lediglich in Gold-Standard-zertifizierte-Projekte investiert werden darf. Alternativ ist es gemäß den internen Anforderungen ebenfalls möglich, EU Carbon Allowances des EU-Emissionshandelssystems zu erwerben. Der Erwerb von Kohlenstoffgutschriften oder EU-Carbon-Allowances erfolgt derzeit nicht zur Kompensation der eigenen Emissionen von STRABAG. Solche Maßnahmen werden ausschließlich im Auftrag von Kund:innen durchgeführt, wenn diese sie für die Optimierung ihrer eigenen CO2e-Bilanz wünschen. STRABAG handelt dabei im Rahmen der vereinbarten Projektanforderungen und stellt sicher, dass nur Gold-Standard-zertifizierte Projekte oder EU Carbon Allowances berücksichtigt werden, wie es der interne Kompensationsleitfaden vorschreibt. Bis dato wurden keine eigenen Projekte am freiwilligen Kohlenstoffmarkt realisiert. E1-8 ESRS E1-8 Derzeit wird kein internes Carbon Pricing bei STRABAG angewendet. E1-9 ESRS E1-9 Die finanzielle Bewertung der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken wurde für das Berichtsjahr 2024 nur qualitativ durchgeführt. Die qualitative Bewertung der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken wird unter den verpflichtenden Angaben unter dem Abschnitt Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben. Die Methodik zur monetären Quantifizierung wird erarbeitet, um einer künftig verpflichtenden Berichterstattung gerecht zu werden. Quellenangaben – Kapitel Klimawandel United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), 2021: A Beginner’s Guide to Climate Neutrality, abgerufen am 19.02.2025 Biodiversität und Ökosysteme ESRS 2 SBM-3; ESRS E4-1 Die Baubranche hat weltweit, insbesondere entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette, einen erheblichen Einfluss auf Biodiversität und Ökosysteme. Dies zeigt sich vor allem in der Gewinnung von Rohstoffen für die Herstellung von Baustoffen. Die Nutzung und Umwandlung von Flächen im Zuge von Bauprojekten stellt eine bedeutende Herausforderung für die globale Flora, Fauna und Funga dar. Gleichzeitig führt die Bodenversiegelung zum Verlust wichtiger Bodenfunktionen, was wiederum natürliche Lebensräume beeinträchtigen, und die Artenvielfalt gefährden kann – insbesondere in Gebieten mit schützenswerter Biodiversität. Andererseits bietet die Baubranche aber auch vielfältige Möglichkeiten, einen positiven Beitrag zu leisten. Durch nachhaltige Planung und gezielte Renaturierungsmaßnahmen können neue Lebensräume für Flora, Fauna und Funga geschaffen werden. Darüber hinaus tragen innovative Ansätze wie nachhaltige Infrastruktur, der bewusste Einsatz nachhaltiger Materialien und die Minimierung von Bodenversiegelung dazu bei, natürliche Ökosysteme zu schützen und die Artenvielfalt langfristig zu fördern. STRABAG sieht sich sowohl Risiken als auch Chancen gegenüber, die sich aus der Wechselwirkung zwischen Geschäftstätigkeit und Biodiversitätsschutz ergeben. Angesichts globaler Umweltveränderungen und strengerer gesetzlicher Vorgaben wird ein präzises Management dieser Faktoren immer wichtiger, um biodiversitätsrelevante Risiken abzumildern. Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse ebenso wie die Durchführung der standortspezifischen Risikoanalysen dienen dabei als erste Anhaltspunkte, um künftig eine Resilienzanalyse der Geschäftsstrategie und des ‑modells durchführen zu können. Biodiversität strategisch verankert Ein vorausschauendes Management bildet die Grundlage, um das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und die Unternehmensstrategie kontinuierlich mit ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen. In unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist Biodiversität ein wesentliches Thema, für das wir realistische Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt leisten wollen. Dies beinhaltet auszugsweise den Aufbau des konzernweiten Biodiversitätsmanagements und die Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeitenden. 54 Standorte von STRABAG im DACH-Raum befinden sich in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität und haben negative Auswirkungen auf diese. Als Standort sind alle festen Einrichtungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs sowie Baustellen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten definiert. In die Impact Bewertung wurden Asphaltmischanlagen, Betonmischanlagen, Deponien, Emulsionsmischanlagen, Kies- und Sandgruben, Recycling- und Verwertungsanlagen, Steinbrüche, Schottergruben, Werkstätten und Zementwerke aufgenommen. Eine Aufschlüsselung der Standorte nach den ermittelten Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie nach dem ökologischen Zustand der Gebiete, in denen sie sich befinden, kann noch nicht berichtet werden, da sich die biodiversitätsbezogene Datenbasis erst im Aufbau befindet. Als Teil der Wesentlichkeitsanalyse konnten keine wesentlichen negativen Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation oder Wüstenbildung festgestellt werden. E4-2 Policies ESRS E4-2 Die vom STRABAG SE-Vorstand unterzeichnete Umwelt- und Energiepolitik, die für den gesamten Konzern gilt, hält das Prinzip fest, dass Ökosysteme zu schützen sowie die Lebensräume für Mensch und Tier zu erhalten sind. Dabei hält das Dokument für einige aus der Wesentlichkeitsanalyse hervorgegangenen Themen folgende Commitments fest: die effiziente Gestaltung der Flächennutzung im eigenen Einflussbereich sowie die Vermeidung von Entwaldung entlang der Lieferketten. Weitere Themen, die als zentrale Einflussfaktoren für den Verlust von Biodiversität und Ökosysteme in der Umwelt- und Energiepolitik festgehalten werden und die in dem Dokument adressiert werden, sind: Eindämmung von Umwelt- und Klimarisiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette sowie die Reduktion des Emissionssaustoßes und des Ressourceneinsatzes durch die Umsetzung von Kreislaufwirtschaft. Die Umsetzungsverantwortung für die Umwelt- und Energiepolitik liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Im Zuge der Managementbewertung des Umwelt- und Energiemanagementsystems wird das Dokument in regelmäßigen Abständen hinsichtlich seiner Eignung und Wirksamkeit bewertet und, wenn notwendig, angepasst. Im Jahr 2023 wurde vom Vorstand der STRABAG SE ein konzernweites Positionspapier zum Thema Biodiversität verabschiedet. Dieses zeigt klare praxisnahe Orientierungen und Hinweise für den Schutz von Biodiversität und Arten bei Bauprojekten auf. Als weiterführende Unterlage für die Umwelt- und Energiepolitik dient es als Informationsgrundlage, um die Mitarbeiter:innen hinsichtlich Biodiversität zu sensibilisieren und Leitlinien für umweltbewusste Planungs- und Bauprozesse bereitzustellen. Gemeinsam mit der Umwelt- und Energiepolitik kann es die Grundlage für die Ableitung konkreter Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität bilden. Die angeführten Leitlinien beinhalten die Minimierung des Flächenverbrauchs, der Emissionen und der Umweltbelastungen sowie weiterer Maßnahmen, um während eines Bauvorhabens die Auswirkungen auf Flora, Fauna und Funga zu verringern. Das Positionspapier hat keine Inhalte zur Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen oder Rohstoffen, verweist aber auf die Beschaffung von Materialien aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern als möglicher Einflussfaktor, um den Schutz der biologischen Vielfalt zu verbessern. Soziale Konsequenzen des Biodiversitätsverlusts, transitorische und physische Risiken im Zusammenhang mit Biodiversität, invasive Arten sowie Wüstenbildung werden derzeit nicht in den beiden Dokumenten behandelt. Standortbezogene Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität sind insbesondere an Gewinnungsstätten in den jeweiligen Genehmigungsbescheiden verankert, etwa in Form von Ausgleichsmaßnahmen. Eine konzernweite Erfassung dieser Maßnahmen erfolgt derzeit jedoch noch nicht. Im Rahmen des Aufbaus des Biodiversitätsmanagements und weiteren Risikoanalysen bei STRABAG halten wir uns die Erweiterung der beiden Dokumente um weitere wesentliche Themen vor. Konzernweit bestehen keine übergeordneten Richtlinien für Betriebsstandorte, die in oder in der Nähe eines Schutzgebiets oder eines Gebiets mit schutzbedürftiger Biodiversität betrieben werden. Ebenso gibt es keine konzernweiten Policies für die Bereiche Landnutzung und Landwirtschaft, Ozeane und Meere. E4-3 Maßnahmen und Projekte ESRS E4-3 Basis zum Aufbau eines Biodiversitäts-managements geschaffen STRABAG befindet sich aktuell im Aufbau eines konzernweiten Biodiversitätsmanagements. Bislang lag der Fokus des Nachhaltigkeitsmanagements bei STRABAG auf Klimathemen, sozialen Themen sowie auf dem Aufbau einer entsprechenden Governance-Struktur. Zum Aufbau des Biodiversitätsmanagements wurde 2024 ein Projekt mit Vertreter:innen aus verschiedenen Unternehmensbereichen gestartet. Damit legt das Projekt den Grundstein für die Entwicklung gezielter Maßnahmen, die im Geschäftsbereich Rohstoffgewinnung implementiert werden sollen. Derzeit liegt der Fokus auf der detaillierten Analyse des Status quo, um bestehende Maßnahmen und Praktiken zur Biodiversitätsförderung im Konzern zusammenzuführen sowie auf der Einbindung relevanter Stakeholder. Damit soll eine fundierte Entscheidungsbasis für das Entwickeln von Maßnahmen geschaffen werden. Je nach Bedarf können Maßnahmen für zusätzliche Geschäftsbereiche entwickelt und umgesetzt werden. Weiterer Bestandteil des Projektes zum Aufbau des Biodiversitätsmanagements ist die Einführung von passenden Messparametern zum Aufbau eines Monitoringsystems sowie zur regelmäßigen Berichterstattung. Folgende Biodiversitätsmaßnahmen finden bereits bei STRABAG statt: An den konzerneigenen Gewinnungsstätten implementiert STRABAG in Abstimmung mit den lokalen Behörden und Interessensgruppen spezifische Maßnahmen, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Wiederherstellung und Renaturierung von Flächen zu gewährleisten. Dazu werden naturschutzrechtliche Auflagepunkte aufgestellt, die für jeden Standort individuell konzipiert sind. Darunter fallen beispielsweise die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen wie Biotope, die Durchführung von regelmäßigen ökologischen Gutachten und weiteren potenziellen daraus resultierenden Maßnahmen sowie eine flächensparende Nutzung des Gebiets, um unnötige Eingriffe in die Natur zu vermeiden und eine fragmentierte Landschaft zu verhindern. Eingriffe werden zu Beginn evaluiert und Ausgleichsmaßnahmen für Flora und Fauna werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden im Genehmigungsplan festgehalten. Mindestens einmal jährlich wird ein Monitoring durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Biodiversität zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Für bestimmte Bauprojekte sind gesetzliche und behördliche Vorschriften einzuhalten, die eine Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) vorschreiben. Diese Verfahren gewährleisten, dass potenzielle Umweltauswirkungen in der Planungs- und Designphase identifiziert und analysiert werden, sodass in der Folge geeignete Schutz- und Ausgleichsmaßnehmen entwickelt und umgesetzt werden können. Auch in den Konzernländern außerhalb der Europäischen Union findet diese Vorgehensweise, beispielsweise durch Environmental Impact Assessments bei bestimmten öffentlichen und privaten Bauvorhaben, gemäß den dort geltenden Gesetzen statt. Im Bereich des Verkehrswegebaus in Deutschland verfolgt STRABAG ein nachhaltiges Baustellenkonzept im Sinne der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), bei dem Biodiversitätskriterien für die Zertifizierung bei Baustellen mit einer Laufzeit von über drei Monaten berücksichtigt werden. Diese Zertifizierung berücksichtigt die Einhaltung biodiversitätsfördernder Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einsatz umweltschonender Technologien und Verfahren, die Minimierung von Flächenversiegelungen und die Rücksichtnahme auf lokale Flora, Fauna und Funga. Eine Erhebung, welche Gemeinschaften die wesentlichsten negativen Auswirkungen aufgrund von Bauvorhaben erfuhren, ist nicht erfolgt. Derzeit setzt STRABAG keine Kompensationsmaßnahmen in ihren Maßnahmenplänen ein. Wir verstehen diese Bemühungen als wesentlichen Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung und als Gelegenheit, durch die Einbindung aller relevanten Interessensgruppen – sowohl intern als auch extern – sicherzustellen, dass unsere Maßnahmen langfristig wirksam und an unseren Biodiversitätszielen ausgerichtet sind. E4-4 Ziele ESRS E4-4 STRABAG hat bislang keine quantitativen Ziele für Biodiversität und Ökosysteme definiert, arbeitet jedoch daran, dieses Themenfeld konzernweit zu verankern. Bisher lag der Fokus des Nachhaltigkeitsmanagements vorrangig auf Governance-, Klima- und sozialen Aspekten. Eine Herausforderung dabei ist die Messbarkeit von Biodiversität, insbesondere aufgrund der großen Anzahl an Standorten. E4-5 Kennzahlen ESRS E4-5 Die Verfahren zur Erhebung spezifischer Biodiversitätskennzahlen, die derzeit in Entwicklung sind, beruhen auf international anerkannten Tools wie dem WWF Risk Filter und dem Integrated Biodiversity Assessment Tool (IBAT). STRABAG nutzt diese Tools, um einen Überblick über Standorte, die in oder in der Nähe schutzbedürftiger Biodiversität liegen, zu gewinnen. Mithilfe dieser Tools lassen sich standortspezifische Risiken identifizieren und künftig die Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber Biodiversitätsrisiken systematisch untersuchen. Im Zuge des Aufbaus des Biodiversitätsmanagements wird an der Schaffung eines passenden KPI-Sets gearbeitet, das zukünftig auf sinnvolle und praktikable Weise die Biodiversitätsperformance erfassen soll. Nutzung international anerkannter Tools Für die Identifizierung der zu berichtenden Standorte unter der operativen Kontrolle von STRABAG in der DACH-Region, die potenziell negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben, wurde ein mehrstufiger Prozess implementiert. Zunächst erfolgte eine Schutzgebietsanalyse mittels WWF Risk Filter und IBAT, um Standorte in oder in der Nähe von schutzbedürftiger Biodiversität zu identifizieren. Dabei wurden Standorte wie Gewinnungsstätten für Rohstoffe, Bürogebäude, Produktionsanlagen für Asphalt, Beton, Emulsion und Zement, Garagen, Wohnungen, unbebaute Grundstücke, Recyclinganlagen, Lagerhallen, Labore und Werkstätten einbezogen. Baustellen, auch jene mit einer Laufzeit von über 12 Monaten, wurden noch nicht in der Analyse berücksichtigt. Wesentliche Standorte wurden basierend auf der WWF-Industriesektor-Logik und einer Bewertung potenzieller Risiken in fünf spezifischen Indikatoren (Habitatverlust, Entwaldung, Verschmutzung, Zustand von Ökosystemen sowie Artenvielfalt) ermittelt. Die interne Kategorisierung der STRABAG-Standorte nach Impact-Type wurde dabei einem WWF Biodiversity Risk Filter (BRF) Industry Sektor zugeordnet. Für die Impact-Bewertung der Typen (von low, medium, medium-high bis high) wurden die direkten Auswirkungen der fünf spezifischen Indikatoren für jeden WWF BRF Industry Sektor analysiert und gemittelt. Die Logik basiert auf der WWF Risk Filter Methodik, bei der bestimmte Branchen je nach ihrer potenziellen Auswirkung auf die Biodiversität bewertet werden. Diese Bewertungen fließen in die Gesamtbewertung des Standorttyps ein. Es werden Standorte in den Bericht aufgenommen, wenn ihr potenzieller Impact als "medium-high" oder "high" bewertet wurde. Ergänzend wurden IBAT-Daten genutzt, um Überschneidungen mit Schutzgebieten (z. B. Natura 2000, UNESCO-Welterbestätten) zu analysieren. Dabei gibt es Gebiete, die sich in mehreren Schutzgebietskategorien überschneiden. In diesen Fällen wurde der Standort mehrfach berücksichtigt, um eine präzisere Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf die Biodiversität zu ermöglichen. Die Standorte wurden anhand von Typen und geografischen Überschneidungen definiert, um die potenziellen Auswirkungen auf Biodiversität präzise zu bewerten. Der Prozess befindet sich weiterhin im Aufbau und wird kontinuierlich weiterentwickelt, um die Analyse noch genauer und umfassender zu gestalten. Eine potenzielle Erweiterung der Analyse ist für das Jahr 2025 vorgesehen, indem auch Baustellen mit einer Dauer von über 12 Monaten sowie Betriebsstätten außerhalb der DACH-Region einbezogen werden, um künftig ein konzernweites Bild abgeben zu können. Standorte in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität Anzahl Fläche (in ha) Natura-2000 Schutzgebiete 29 405 UNESCO-Welterbestätten 6 95 Schlüsselgebiete der biologischen Vielfalt 5 25 Andere Schutzgebiete gemäß Anhang II Anlage D der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 40 677 Kreislaufwirtschaft ESRS 2 SBM-3 Die Bauindustrie gehört aufgrund ihres hohen Rohstoffbedarfs und dem mit Abbrüchen verbundenen Abfallaufkommen zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftszweigen. Das lineare Wirtschaftssystem – bestehend aus Rohstoffabbau, Nutzung und Entsorgung – stößt zunehmend an seine Grenzen, da Ressourcen nur begrenzt verfügbar sind. Zur Errichtung von Bauwerken werden große Mengen an nicht-nachwachsenden Baumaterialien wie Sand, Gestein, Asphalt und Beton benötigt. Zunehmend lässt sich auch ein steigender Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen, vor allem Holz, feststellen. Am Ende des Lebenszyklus der von uns errichteten Bauwerke entstehen große Abfallmengen, die oft nicht gleichwertig in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern einer minderwertigen Verwertung zugeführt werden. Im ungünstigsten Fall werden diese Rohstoffe dem Wirtschaftskreislauf gänzlich entzogen, wenn sie als Abfälle thermisch verwertet werden oder auf Deponien gelangen. Deponien stehen außerdem nicht mehr als bewohnbare oder kultivierbare Flächen zur Verfügung. Gefährliche Abfälle stellen durch ihre Eigenschaften ein zusätzliches Risiko für Mensch und Umwelt dar und sind dementsprechend mit höheren Entsorgungskosten verbunden. Diese Umstände zeigen, dass sich die wesentlichen negativen Auswirkungen und Risiken über die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken - von den eigenen und/oder externen Baustoffproduzenten bis hin zum Entsorgungsunternehmen. Diese Entwicklungen bieten jedoch auch Chancen. Die Wiederverwendung und Verwertung von Rohstoffen wirkt nicht nur in Beschaffung und Entsorgung kostensenkend, sondern eröffnet auch neue Geschäftsfelder, indem etwa nachhaltige Baumaterialien produziert und eingesetzt sowie Bestandsbauten saniert werden. Ein eigenes, umfangreiches Baustoffnetzwerk ermöglicht eine hohe Wertschöpfungstiefe im Konzern. So wirkt STRABAG Risiken der Knappheit entgegen, erfüllt Kundenanforderungen und kann Entsorgungskosten minimieren. Bei der Entwicklung von Strategien und Geschäftsmodellen richtet STRABAG sich am 9R-Framework der Kreislaufwirtschaft aus: Rethink, Reduce, Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose, Recycle and Recover. In unserer Strategie 2030 ist Kreislaufwirtschaft fest als eines von sechs Kernthemen verankert. Wir wollen unsere Kompetenzen in der Beschaffung und im Handling von Baustoffen sowie im Rückbau und Recycling erweitern. Damit soll unsere Ressourceneffizienz kontinuierlich erhöht werden. Innerhalb des Kernthemas Kreislaufwirtschaft werden folgende Themen im Rahmen priorisierter Handlungsfelder auf Konzernebene bearbeitet: Wertstrom-Management Kompetenz, Bauen im Bestand, Baustoffproduktion / nachhaltige Baustoffe. E5-1 Kreislaufwirtschaft in der Bauindustrie Policies ESRS E5-1 Aus diesem strategischen Rahmen ergeben sich eine Reihe von Prinzipien und Zielsetzungen, die in unserer übergeordneten Nachhaltigkeitspolitik sowie in unserer Umwelt- und Energiepolitik festgehalten sind. Diese Prinzipien und strategischen Ziele stellen zur Zeit unverbindliche Leitsätze dar, nach denen wir die Geschäftsaktivitäten bei STRABAG zukünftig ausrichten möchten. Eine Messbarkeit der Prinzipien ist dann möglich, sobald zeitgebundene, messbare Ziele erarbeitet sind und eine ausreichende Datengrundlage besteht. Insbesondere die Umwelt- und Energiepolitik konkretisiert das Ziel der Kreislaufwirtschaft: Wir betrachten Bauwerke über den gesamten Lebenszyklus. Durch bauwerkspezifische Ökobilanzierung und Bewertung von Zirkularität identifizieren wir Verbesserungspotenziale und zeigen unseren Kund:innen den ökologischen Mehrwert von Bauvarianten auf. Analysen zur Zirkularität zeigen Verbesserungspotenziale zur Einsparung von Rohstoffen, zur Erhöhung der Effizienz, zum höheren Einsatz von sekundären oder nachwachsenden Rohstoffen und zur Vermeidung von Abfällen auf. Wir erarbeiten ganzheitliche Material- und Abfallkonzepte und führen ein konzernweites Abfallmanagement, auch für den Umgang mit gefährlichen Abfällen, ein. Durch Material- und Abfallkonzepte in der Planung können Rohstoffverbräuche minimiert werden. Potenziale zur Vermeidung von Abfällen sollen durch das Abfallmanagement gezeigt werden. Wir erhöhen den Recyclinganteil in unseren Produkten kontinuierlich und prüfen den Einsatz alternativer, nachwachsender Baustoffe. Dadurch reduzieren wir den Verbrauch von Primär- und nicht nachwachsenden Rohstoffen und treiben die Kreislaufwirtschaft mit einem erhöhten Einsatz von Sekundärrohstoffen voran. Bei der Planung und Errichtung unserer Bauwerke berücksichtigen wir bei den eingesetzten Materialien nicht nur deren Ursprung, sondern auch deren Verwendungsmöglichkeiten nach Ende der Nutzungsdauer. Eingesetzte Materialien und Bauteile sollen demontierbar, trennbar und wiederverwendbar oder recycelbar sein. Indem Materialien und Rohstoffe möglichst lange im Wirtschaftskreislauf gehalten werden, stärken wir die Kreislaufwirtschaft. Die Umwelt- und Energiepolitik ist konzernweit gültig und betrifft sowohl STRABAG als auch unsere vor- und nachgelagerte Lieferkette. Die Politik ist durch den STRABAG SE-Vorstand unterzeichnet, die Umsetzungsverantwortung liegt beim Vorstandsvorsitzenden. E5-2 Maßnahmen und Projekte ESRS E5-2 Um Kreislaufwirtschaft als zentrales Kernthema der nachhaltigen Transformation des Konzerns zu erschließen, verfolgt STRABAG unterschiedliche Maßnahmen und Projekte. Eine Zuordnung von finanziellen Ressourcen zu den untenstehenden Initiativen ist nicht möglich, da sie Teil der übergeordneten Transformation des Konzerns sind, wodurch das laufende Tagesgeschäft und die regulären Abläufe nachhaltig verändert werden. Im Jahr 2024 hat STRABAG mit BESTAND BEYOND und Naporo sein Leistungs- und Produktportfolio ausgeweitet und positioniert damit Bauen im Bestand und nachwachsende Rohstoffe als wesentliche Elemente der Kreislaufwirtschaft. Bauen im Bestand Bauwerke so lange wie möglich zu nutzen, sie zu sanieren oder zu modernisieren, ist die ressourcenschonende Alternative zum Abriss und Neubau. Bauen im Bestand ist daher Teil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und kann Rohstoffverbräuche und Abfallmengen minimieren. Um unsere Kund:innen dabei zu unterstützen, positionieren wir uns langfristig im Bereich Bauen im Bestand. Dafür wurde 2024 die neue Marke BESTAND BEYOND geschaffen, unter der ein modular aufgebautes Leistungsportfolio angeboten wird. Es liefert ein integriertes Angebot über alle Leistungsphasen aus einer Hand: von der Bestandserfassung über Planung, Bau und Rückbau bis zum Betrieb. Dafür wurden in unterschiedlichen operativen und zentralen Organisationseinheiten Stabsstellen eingerichtet, die gemeinsam daran arbeiten, für unsere Kund:innen kreislaufgerechte Projekte umzusetzen. Nachhaltige Baustoffe Zur Reduktion von Primärrohstoffen und Erhöhung von Sekundär- und nachwachsenden Rohstoffen, die wieder in den (biologischen) Kreislauf eingebracht werden können, erweitern wir auch unser Produktportfolio. Mit dem Erwerb der Naporo Klima Dämmstoff GmbH hat STRABAG im Jahr 2024 ihr Produktportfolio um nachhaltige Dämmstoffe erweitert. Dazu gehören zum Beispiel Naturdämmstoffe aus Hanf- und Flachsstroh. Sie weisen einen minimalen ökologischen Fußabdruck auf und binden CO2e. Die Hanffaserdämmplatten, die das österreichische Umweltzeichen tragen, werden in Niederösterreich gefertigt und sind vielseitig einsetzbar, wie etwa als Dämmmaterial, Akustikelemente, Lärmschutzabsorber sowie für die Dachbegrünung. Das Unternehmen Naporo wurde mit dem österreichischen Umweltzeichen und dem Klimaschutzpreis prämiert. Die Ergebnisse aus dem bereits 2023 gestarteten Projekt „NaWaRo“ fließen in die Weiterentwicklung des Portfolios von STRABAG für nachhaltige Baustoffe ein. Der Fokus liegt auf nachwachsenden Rohstoffen und daraus entstehenden Baustoffen, die so wenig graue Energie wie möglich verbrauchen, einfach zu recyceln sind oder wieder in den Kreislauf der Natur zurückgeführt werden können. Über eine konzerninterne Bedarfsanalyse wurden die wesentlichen nachwachsenden Rohstoffe und Baumaterialien für den Konzern identifiziert und hinsichtlich ökologischer, wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Kriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wurden die Schwerpunktthemen für die kommenden Jahre festgelegt. Hierzu gehört zum Beispiel die Anwendung von Pflanzenkohle oder die Abnahme und Verarbeitung von Rohstoffen, die in renaturierten Mooren wachsen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde unter anderem Folgendes erreicht: Projektmitglieder setzten sich im Namen von STRABAG in der Allianz der Pioniere für die aktive Nutzung nachwachsender, regionaler Rohstoffe und die Inwertsetzung von Paludi-Biomasse ein. Beim Forum Alpbach haben Projektmitglieder das Thema nachhaltige Baustoffe vertreten und bei den GreenTech Days der Wirtschaftskammer Österreich hielt ein Projektmitglied einen Vortrag. Das Thema nachwachsende Rohstoffe wurde Mitte des Jahres dauerhaft in eine neu geschaffene Direktion integriert, welche sich mit nachhaltigen Baustoffen beschäftigt. Maßnahmen zur Optimierung des Wertstrommanagements Eine robuste Datenbasis zu aktuellen Rohstoffverbräuchen und Abfallmengen ermöglicht das Ausschöpfen von Optimierungspotenzialen, um Wertströme bei STRABAG im Kreislauf führen zu können. Wir arbeiten daran, Informationen zum Verbleib unserer Abfälle aus der nachgelagerten Lieferkette zu erhalten und entwickeln weiterhin eine digitale Plattform zur Erfassung von Abfallmengen. Dafür wurden die Anforderungen von operativen Einheiten in Österreich und Deutschland an eine mögliche Software erhoben. Bis zum konzernweiten Einsatz des Tools kommen die Abfallmengen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Hierfür wurde im Geschäftsjahr 2023 eine einheitliche Systematik für die Erfassung von Abfallmengen entwickelt und im Jänner 2024 konzernweit eingeführt. Damit soll in einem ersten Schritt die Datengrundlage verbessert werden. Im nächsten Schritt sollen diese Daten dabei helfen, unsere Wertstoffe besser zu lenken. Da es sich um eine mehrjährige Langzeitentwicklung handelt, kann aktuell noch kein Projektende genannt werden. Im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld Wertstrom-Management-Kompetenz wurde im Geschäftsjahr außerdem eine GIS-basierte Standortkarte entwickelt, in der stoffstromrelevante Baustellen sowie stationäre eigene und fremde Produktions- und Entsorgungsstandorte des Verkehrswegebaus in Deutschland abgebildet werden. Die Karte dient den Wertstrommanager:innen in den einzelnen Direktionen als Informationsgrundlage zur Steuerung ihrer anfallenden bzw. benötigten Materialströme und ist damit ein wichtiges Instrument, um Wertstoffe baustellenübergreifend zu nutzen und so die eigene Wertschöpfung zu vertiefen. Als dritte Komponente soll das Netz an STRABAG-eigenen Standorten zum Wertstrommanagement weiter ausgebaut werden, zum Beispiel in Form von Recycling- und Lagerplätzen. Damit sollen in Zukunft mehr Materialien auf eigenen Standorten verwertet werden und mehr Wertstoffe innerhalb des Konzerns im Kreislauf geführt werden können. Derzeit analysieren mehrere Unternehmensbereiche ihre betriebenen Standorte auf ihr Potenzial für deren Erweiterung. Auch zusätzliche Standorte sind Bestandteil der strategischen Überlegungen. E5-3 Ziele ESRS E5-3 Aktuell liegen noch keine messbaren, zeitgebundenen und ergebnisbezogenen Ziele im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft vor. Diese sind in Arbeit und werden festgelegt, sobald eine ausreichende Datengrundlage besteht. STRABAG arbeitet daran, die IT-Infrastruktur weiterzuentwickeln und die Datenbasis für die Produktion und Nutzung von Rohstoffen entlang der Wertschöpfungskette zu erfassen. Damit wollen wir zukünftig quantifizierbare Ziele setzen und Fortschritte messen können. In diesem Rahmen wird die Datenstrategie überarbeitet und ein Datenkatalog erstellt. Technologien und die Architektur für die Datenspeicherung und -bereitstellung werden erarbeitet. Außerdem wird ein Data Governance Framework aufgestellt. Konzepte und Piloten sollen 2025 abgeschlossen werden, sodass ab 2026 die Skalierung beginnen kann. Bei der Definition der Ziele ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Einsatz von Baustoffen als auch die Entstehung von Abfällen in der Bauindustrie projektabhängig sind. Für eine Ressourcenwende sind wir also auch auf ein Umdenken bei unseren Auftraggeber:innen angewiesen. Wir sehen eine unserer wichtigen Aufgaben darin, die Auftraggeber:innen durch nachhaltige und auch ökonomisch attraktive Angebote für zirkuläre Bauwerke zu gewinnen. E5-4 Kennzahlen Ressourcenzuflüsse ESRS E5-4 Die Haupttätigkeit von STRABAG sind Bauprojekte in den Bereichen Verkehrswegebau, Hoch- und Ingenieurbau. Zur Errichtung der Bauwerke sind folgende Baustoffe wesentlich: Stein, Kies, Beton, Zement, Asphalt, Bitumen, Stahl und Holz. Stein, Kies, Beton und Asphalt stellen wir – zusätzlich zum Einkauf – auch in großen Mengen selbst her. Zement zur Produktion von Beton sowie Bitumen für die Asphaltherstellung sind daher wichtige Materialien aus unserer vorgelagerten Lieferkette. Darüber hinaus setzen wir Wasser an verschiedenen Stellen unserer eigenen Baustoffproduktion ein, zum Beispiel als einen Hauptbestandteil von Beton. Für die Errichtung von Bauwerken ist eine Vielzahl von Baumaschinen und -geräten nötig, wie Krane, Walzen, Bagger und Radlader. Im Gegensatz dazu spielen Verpackungsmaterialien im Ressourcenverbrauch von STRABAG eine untergeordnete Rolle, da unsere wichtigsten Materialien nicht in herkömmlichen Verpackungen angeliefert werden. Unsere Baustoffe werden in wesentlichen Mengen als Schütt- oder Mischgüter direkt mit LKWs angeliefert. Daher sind in unseren Parametern Gewichte oder Anteile von Verpackungsmaterialien nicht enthalten. Berichtet werden die sechs mengenmäßig größten Materialströme, die zur Herstellung unserer Produkte und zur Bereitstellung unserer Dienstleistungen verwendet wurden. Als wichtigster biologischer Baustoff wurde Holz ausgewählt. Zusammen bilden diese Baustoffe etwa 72 % der Kosten aller Baumaterialien ab. Die Daten für Asphalt, Bitumen, Zement, Beton, Stahl und Holz enthalten nur fremd zugekaufte Materialien, nicht die eigene Produktion von Baustoffen. Die berichteten Einkaufsmengen landen unter anderem in unserer Baustoffproduktion (Bitumen und Stein/Kies im Asphalt, Zement und Stein/Kies im Beton). Die Mengen aus eigener Baustoffproduktion werden daher nicht in die Kennzahlen miteinbezogen, um Doppelzählungen zu vermeiden. Bei der berichteten Menge von Stein und Kies sind neben den zugekauften Mengen auch die Mengen enthalten, die aus eigenen Steinbrüchen und Kieswerken der Erde entnommen wurden sowie die recycelten Zuschlagsstoffe, die in unseren Asphalt- und Betonmischanlagen landen. Zur Ermittlung der Teilmenge aus eigenem Abbau wurde angenommen, dass die Verkaufsmengen den Abbaumengen entsprechen. Wir gehen davon aus, dass Lagerstände aus dem Abbau vernachlässigt werden können, da diese annährend gleichbleiben. Die Mengendaten von Stein/Kies, Asphalt, Beton und Holz wurden auf Basis von Euro-Werten und Durchschnittspreisen errechnet. Die Euro-Werte stammen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Für den Durchschnittspreis von Holz wurden Daten aus dem Einkauf von Züblin Timber herangezogen. Für die Durchschnittspreise von Stein/Kies, Asphalt und Beton wurden Daten aus der eigenen Produktion dieser Baustoffe herangezogen. Eine Ausnahme ist die Teilmenge der recycelten Zuschlagsstoffe an der Gesamtmenge von Stein/Kies. Diese Daten sind nicht Euro-basiert. Stattdessen werden die Mengen direkt in den Produktionsanlagen erfasst. Die Mengendaten von Bitumen, Zement und Baustahl stammen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Für die Baustoffe werden länderspezifische Durchschnittspreise anhand der Mengen und Kosten gebildet. Ausgehend vom Durchschnittspreis wird eine Preisspanne festgelegt. Buchungen innerhalb der Preisspanne werden mit ihrem Mengenwert in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. Buchungen außerhalb der Preisspanne werden mit ihrem jeweiligen Durchschnittspreis und der Höhe der Kosten in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. So entsteht pro Baustoff und Land eine Gesamtmenge zur Bildung der Kennzahlen. Eingesetzte Materialien Material Einheit 2024 Stein/Kies Tsd. t 79.878 Bitumen Tsd. t 781 Asphalt Tsd. t 4.520 Zement Tsd. t 1.266 Beton Tsd. m3 3.319 Baustahl Tsd. t 258 Holz Tsd. m3 94 Holz ist der wichtigste biologische Baustoff für die Herstellung der Produkte und die Bereitstellung der Dienstleistungen von STRABAG. Daher berichten wir trotz der, im Vergleich mit den anderen Baustoffen, deutlich geringeren Menge an verwendetem Holz den Anteil von nachhaltig beschafftem Holz am Gesamtgewicht verwendeter Materialien. Bei der Berechnung verwenden wir Mengendaten, die anhand von Durchschnittspreisen errechnet wurden. Um den Anteil des bezogenen Holzes aus nachhaltigen Quellen auszuweisen, gehen wir davon aus, dass dieser dem Anteil der PEFC- oder FSC-zertifizierten Waldflächen in den Ländern, aus denen wir Holz beziehen, entspricht. Angaben zum Umgang des bezogenen Holzes nach dessen Lebensende bzw. zum Kaskadenprinzip können nicht gemacht werden. Basierend auf den Angaben des Deutschen Umweltbundeamtes zur Altholzverwertung ist davon auszugehen, dass der Großteil des Holzes nach Lebensende thermisch verwertet wird. Anteil biologischer Materialien Holz Einheit 2024 Gesamtgewicht Tsd. m3 94 Aus nachhaltigen Quellen Anteil (%) 73 Berichtet werden die Gewichte und Anteile wiederverwendeter oder recycelter sekundärer Komponenten, Produkte oder Materialien der mengenmäßig größten Materialströme und an Holz, als wichtigster biologischer Baustoff. Angaben zu Sekundärrohstoffanteilen für Zement und Bitumen können nicht gemacht werden, da diese als Bindemittel in den Baustoffen Beton und Asphalt verwendet werden. Derzeitige Recyclingprozesse ermöglichen daher nur das Recycling der Baustoffe und ermöglichen keine Trennung der Baustoffe in ihre Ursprungsmaterialien. Sekundärrohstoffanteile der bezogenen Baustoffe basieren auf Sekundärrohstoffanteilen in selbst produzierten Baustoffen (Stein/Kies, Asphalt und Beton). Diese Daten werden in den ERP-Systemen der Produktionsbetriebe unterjährig erfasst. Es wird angenommen, dass fremd eingekaufte Baustoffe die gleichen Anteile an Sekundärrohstoffen haben, wie Baustoffe, die STRABAG selbst produziert. Sekundärrohstoffe Material Einheit 2024 Stein/Kies Tsd. t 1.562 Anteil (%) 2,0 Asphalt Tsd. t 615 Anteil (%) 13,6 Beton Tsd. m3 3 Anteil (%) 0,1 Baustahl Tsd. t 109 Anteil (%) 42,1 Holz Tsd. m3 20 Anteil (%) 21,3 E5-5 Ressourcenabflüsse ESRS E5-5 Bauwerke werden zunehmend kreislauforientiert geplant und gebaut. Das ist allerdings projektabhängig und wird maßgeblich durch die Anforderungen unserer Auftraggeber:innen beeinflusst. Bei der Herstellung unserer eigenen Baustoffe arbeiten wir daran, diese kreislaufgerechter zu gestalten. Der Zentralbereich TPA sowie unsere Produktionsanlagen entwickeln und testen Baustoffe mit höheren Anteilen an Sekundärrohstoffen. Die Zugabe von sogenannten Rejuvenatoren soll Bitumen aus Altasphalt seine Ursprungseigenschaften zurückgeben und den Altasphalt so für den Einsatz in neuem Mischgut aufbereiten. Die Entwicklung von alternativen Bindemitteln soll dazu beitragen, dass vermehrt erneuerbare Rohstoffe im Bau eingesetzt werden und Baustoffe in Zukunft besser wiederverwendet oder verwertet werden können. Die Haltbarkeit und die Reparierbarkeit unserer Produkte hängen bei den Baustoffen von ihrer genauen Verwendung innerhalb eines Bauwerks ab. Bauwerke selbst sind Unikate und können aus tausenden verschiedenen Bestandteilen bestehen. Aktuell existiert kein branchenspezifisches Bewertungsschema. Angaben zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder auch zum recycelbaren Anteil sind daher schwer vergleichbar und bieten wenig Aussagekraft. Anders verhält es sich beim recycelbaren Anteil unserer Produkte. Die wichtigsten selbst produzierten Baustoffe von STRABAG (Stein/Kies, Asphalt und Beton) sind alle zu 100 % recycelbar. In der Praxis kann diese Recyclingquote allerdings aufgrund gesetzlicher Einschränkungen und Normen nicht erfüllt werden. Wenn die genannten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu Baustoffen voranschreiten, kann die Bauindustrie daher einen erheblichen Beitrag zum Übergang in eine Kreislaufwirtschaft leisten. Berichtet werden Abfallströme, welche von externen Entsorgungsunternehmen verwertet oder beseitigt werden. Die Daten werden unterjährig im Rahmen des Rechnungswesens erfasst. Für jede Abfallfraktion werden länderspezifische Durchschnittspreise anhand der Mengen und Kosten gebildet. Ausgehend vom Durchschnittspreis wird eine Preisspanne festgelegt. Abfallbuchungen innerhalb der Preisspanne werden mit ihrem Mengenwert in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. Abfallbuchungen außerhalb der Preisspanne werden mit ihrem jeweiligen Durchschnittspreis und der Höhe der Kosten in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. So entsteht pro Abfallfraktion und Land eine Gesamtmenge zur Bildung der Kennzahlen. Jede Abfallfraktion wird einer der folgenden Prämissen zugeteilt: Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung für verwertete Abfälle sowie Verbrennung oder Deponierung für beseitigte Abfälle. Die Zuordnung zu den Prämissen basiert auf der Erfahrung von Entsorgungsexpert:innen bei STRABAG sowie gängigen Angaben der Fachverbände aus der Bauwirtschaft. Wir gehen davon aus, dass unsere Abfälle nicht anderweitig beseitigt werden und dass jede Abfallfraktion zu 100 % auf eine der genannten Arten verwertet oder beseitigt wird. Abfallaufkommen Einheit 2024 Gesamtmenge Tonne 12.172.728 Nicht gefährlicher Abfall Tonne 11.861.361 Gefährlicher Abfall Tonne 311.367 Verwertete Abfälle Einheit Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling Sonstige Verwertungsverfahren Gesamtmenge Tonne 168.636 2.466.511 8.129.833 Nicht gefährlicher Abfall Tonne 168.636 2.466.511 8.103.934 Gefährlicher Abfall Tonne 0 0 25.899 Beseitigte Abfälle Einheit Verbrennung Deponierung Sonstige Arten der Beseitigung Gesamtmenge Tonne 251.025 1.156.723 0 Nicht gefährlicher Abfall Tonne 221.645 900.634 0 Gefährlicher Abfall Tonne 29.379 256.089 0 Nicht recycelte Abfälle Einheit 2024 Gesamtmenge Tonne 9.537.581 Anteil % 78 Die relevanten Abfallströme von STRABAG sind Bau- und Abbruchabfälle. Dabei sind Bodenaushub (Boden, Steine, Baggergut und Gleisschotter), Betonabbruch, Bauschutt (Gemisch aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik), Asphaltabbruch, Bitumengemische und gemischte Bauabfälle (Holz, Glas, Kunststoff, Metalle, Dämmstoffe und Gips) die wichtigsten Abfallfraktionen, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten anfallen. Radioaktive Abfälle fallen bei Bautätigkeiten nur in Einzelfällen an, zum Beispiel beim Rückbau von Atomkraftwerken. Hierzu werden wir nur in jenen Jahren berichten, in denen wir relevante Bauprojekte durchführen. Quellenangaben – Kapitel Kreislaufwirtschaft Deutsches Umweltbundesamt, 2019: Altholz, abgerufen am 19.2.2025 Unsere soziale Verantwortung Bauunternehmen wirken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette auf Menschen – vor allem auf eigene Mitarbeitende, in der Wertschöpfungskette beteiligte Personen sowie auf (lokale) Gemeinschaften, in denen Bauprojekte realisiert werden. Globale und komplexe Wertschöpfungsketten erfordern zunehmend eine breitere Unternehmensverantwortung. Dabei sind sichere und faire Arbeitsbedingungen sowie Bauprojekte mit Mehrwert für Gemeinschaften ebenso entscheidend wie die Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit in allen Bauphasen, um eine langfristig positive Wirkung von STRABAG zu gewährleisten. Als Bautechnologiekonzern übernehmen wir Verantwortung für unsere eigenen Mitarbeitenden, für Beschäftigte entlang der Wertschöpfungskette und für betroffene Gemeinschaften. Wir bekennen uns zur Einhaltung der fundamentalen Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie zur Internationalen Menschenrechtscharta, welche unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet. Dabei berücksichtigen wir auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Außerdem hat STRABAG die UN Women's Empowerment Principles unterzeichnet. Wir berichten als Mitglied des UN Global Compact in einem jährlichen Fortschrittsbericht über die Aktivitäten zur Einhaltung der zehn globalen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention. Diese international geltenden Standards und Prinzipien sind auch Teil unserer Konzernrichtlinien. Für den Bereich Soziales hat sich STRABAG im Jahr 2025 ein übergeordnetes Ziel gesetzt. Wir wollen regelmäßige — mindestens einmal im Jahr — Stakeholderdialogformate durchführen oder daran teilnehmen, um ein besseres Verständnis für die Anforderungen und Interessen unserer Stakeholder zu gewinnen. Damit können wir vorausschauend handeln und die Transformation der Baubranche partnerschaftlich vorantreiben. Alle Richtlinien und Policies, die im Abschnitt „Soziales“ berichtet werden, fallen unter die Verantwortung des Vorstands. Für die Umsetzung unserer Verantwortung gelten die untenstehenden Instrumente konzernweit und damit für die drei wesentlichen Anspruchsgruppen: eigene Belegschaft, Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette sowie betroffene Gemeinschaften. In separaten Kapiteln werden umgesetzte Ziele und Maßnahmen für die jeweiligen Anspruchsgruppen konkretisiert. X55 Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten Unsere Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten gilt für alle drei wesentlichen Anspruchsgruppen. Die Politik ist als Anlage zum Managementhandbuch der STRABAG SE veröffentlicht und somit für alle Angestellten aufrufbar. Gleichzeitig verweist die Politik auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien. Somit ist das Management von STRABAG verpflichtet, die Einhaltung dieser Grundsätze durch geeignete Maßnahmen im Rahmen seines Verantwortungsbereichs zu gewährleisten. Die Politik unterliegt der Steuerung des Head of Corporate Responsibility Office, in dessen Verantwortungsbereich die Gruppe Social Responsibility fällt. In der Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten bekennen wir uns einerseits zum Verbot von: Diskriminierung und Belästigung in Beschäftigung und Beruf. Dazu zählt jegliche Art von Diskriminierung. Unter anderem Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter Moderner Sklaverei und Zwangsarbeit, Menschenhandel und Folter Kinderarbeit Widerrechtlichen Zwangsräumungen und dem widerrechtlichen Entzug von Land Andererseits respektieren und unterstützen wir: die Rechte von lokalen Gemeinschaften, Minderheiten und indigener Völker Kinderrechte Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung unserer Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Faire und transparente Rekrutierung und Einstellung unserer Mitarbeiter:innen Faire Arbeitsbedingungen (u. a. Entgelt und Arbeitszeit) Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen Datenschutz Gesellschaftliche Entwicklung durch unseren Beitrag zur lokalen Wirtschaft Weitergabe unserer Werte an die Wertschöpfungskette Um unserer Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte und ILO-Kernarbeitsnormen mehr Ausdruck zu verleihen, wurde die Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten weiter überarbeitet und Themen wie der Umgang mit indigenen Völkern oder die Beauftragung von Sicherheitskräften weiter konkretisiert. Dabei wurden auch weitere Arten von Diskriminierung, wie etwa aufgrund politischer Meinung, aufgenommen. Um dem Umstand Ausdruck zu verleihen, dass wir die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in der Praxis berücksichtigen und erfüllen, wurden unsere Bekenntnisse ebenfalls im Zuge der Überarbeitung aufgenommen. Des Weiteren wurde die Politik um das Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erweitert, indem dieses in den Kontext der Internationalen Menschenrechtscharta gestellt wurde. SCMS Social Compliance Management-System Das Social Compliance Management-System bildet unsere Sorgfaltspflichtenprozesse für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken ab. Es hat zum Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren. In weiterer Folge werden geeignete Maßnahmen gesetzt, um diesen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und Verstöße zu vermeiden. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen wie Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits sowie die beschriebenen Policies und Konzernrichtlinien. Es wird daran gearbeitet, das Social Compliance Management-System im Jahr 2025 konzernweit zu implementieren und anhand einer jährlich und anlassbezogen stattfindenden Wirksamkeitsprüfung kontinuierlich zu verbessern. Zentrale Elemente des Social Compliance Management-Systems sind jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen, die Ableitung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Zur Weiterentwicklung des Social Compliance Management-Systems wurden im Geschäftsjahr 2024 die Methodik der Risikoanalyse überarbeitet und die Nachhaltigkeitsaudits weiterentwickelt. Trotz aller Risikobewertungen und Präventionsmaßnahmen, lässt sich eine Verletzung niemals hundertprozentig ausschließen. Sollte eine Verletzung eintreten, leisten wir Abhilfe. Dabei wird jeder Fall individuell bewertet. Hinweise auf Verletzungen können über die STRABAG-Hinweisgeberplattform, über Ombudspersonen oder direkt über die Menschenrechtsbeauftragte gemeldet werden. Um entsprechende Abhilfemaßnahmen bei Verletzungen strukturiert einzuleiten, wurde ein Aktionsplan konzeptioniert. Der Aktionsplan Abhilfemaßnahmen dient zur Orientierung bei der Feststellung einer Verletzung oder bei der Feststellung einer unmittelbar bevorstehenden Verletzung beispielsweise im eigenen Geschäftsbereich oder bei Lieferant:innen. Der Aktionsplan sieht einen unverzüglichen Prozess vor. Dieser beinhaltet nach Eingang der Informationen zu einer Verletzung die anschließende individuelle Analyse und Bewertung des Falls. Hierbei ist klar definiert, welche Anforderungen bei welchem Schritt zu beachten sind, beispielsweise mit Blick auf den Einbezug und den Umgang mit Rechteinhaber:innen oder ihren Vertreter:innen, die Zeitschiene, die Zusammenarbeit in der Lieferkette und die Beachtung spezifischer Sorgfaltsstandards. Basierend darauf erfolgt die Erarbeitung eines Maßnahmenplans sowie nach dessen Umsetzung die abschließende Überprüfung der Wirksamkeit und Dokumentation. Die Berichterstattung zum Social Compliance Management-System und der Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgt einmal jährlich und anlassbezogen an die Geschäftsleitung, dazu zählt der STRABAG SE-Vorstand und betroffene Unternehmensbereichsleitungen. Die Informationen werden auf Nachfrage und anlassbezogen mit dem Aufsichtsrat geteilt. Die Umsetzung des Social Compliance Management-Systems in der Operative erfolgt durch die enge Zusammenarbeit mit den Schnittstellenverantwortlichen in relevanten Fachbereichen und entsprechenden Vertreter:innen auf Landesebene. Menschenrechtsbeauftragte Menschenrechtsbeauftragte Seit 2023 leitet eine konzernweite Menschenrechtsbeauftragte ein eigenes Team. Das Team Social Responsibility beschäftigt sich gezielt mit den Themen Menschenrechte, Arbeitsstandards und Verantwortung für die Gesellschaft. Dabei werden die Bedürfnisse der eigenen Beschäftigten, der Beschäftigten in der Lieferkette sowie der Einfluss unserer Wertschöpfungskette und Geschäftstätigkeiten auf die Gesellschaft betrachtet. Die Menschenrechtsbeauftragte ist für die Überwachung des Social Compliance Management-Systems sowie für die Kontrolle seiner Wirksamkeit zuständig und steht der Geschäftsleitung, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich ist, beratend zur Seite. Die Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei. Berichterstattung Gemäß der britischen und australischen Gesetzgebung zur Bekämpfung moderner Sklaverei (Modern Slavery Act) haben wir jährlich bis zum Jahr 2024 eine Erklärung veröffentlicht, die die Relevanz menschenrechtlicher Risiken in unserer Geschäftstätigkeit und unserer Lieferkette unterstreicht. Seit dem Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen wir ein jährliches Statement zum Modern Slavery Act gemäß der britischen und kanadischen Gesetzgebung. Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlichen wir eine Grundsatzerklärung und einen jährlichen Bericht für die davon betroffenen deutschen Gesellschaften des Konzerns. Eigene Belegschaft ESRS SBM-3 Das Fundament des Erfolgs von STRABAG ist die harte Arbeit und der Einsatz engagierter Mitarbeiter:innen. Im Kontext der eigenen Belegschaft haben wir wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Themenbereichen Arbeitssicherheit und Gesundheit, Menschenrechte sowie Personalentwicklung identifiziert. Branchenspezifische Gegebenheiten wie der Einsatz schwerer Gerätschaften und Hilfsmittel sowie die Exposition von 50.570 gewerblichen Mitarbeitenden (58 % der gesamten STRABAG-Belegschaft) gegenüber Wind und Wetter erfordern einen besonderen Fokus auf die Arbeitssicherheit auf Baustellen, um Unfälle und Krankheiten zu vermeiden. Die Einhaltung konzernweiter Standards sowie die hohe Abdeckung unserer Belegschaft mit Tarifverträgen sorgen dafür, dass alle Arbeiten bei STRABAG unter Berücksichtigung menschenwürdiger und fairer Bedingungen ausgeführt werden – sowohl von unseren gewerblichen Mitarbeitenden auf den Baustellen als auch von unseren angestellten Mitarbeitenden im Büro. STRABAG beschäftigt keine Fremdarbeitskräfte in der eigenen Belegschaft. Die Bandbreite an angebotenen Dienstleistungen sowie der technologische Fortschritt fordern den Einsatz einer Vielzahl von unterschiedlichen Kompetenzen und Berufsbildern. In Zeiten des Fachkräftemangels ist STRABAG bestrebt, die Mitarbeiterbindung zu stärken und vor allem durch das Angebot strategischer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie durch die Förderung eines diversen Arbeitsumfelds kluge Köpfe zu gewinnen und zu halten. Über die Wesentlichkeitsanalyse werden negative und positive Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie Risiken und Chancen mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen gesamthaft betrachtet und bewertet. Dabei wurden auf qualitative Weise wesentliche Chancen und Risiken identifiziert und damit eine Basis für die künftige Durchführung einer Resilienzanalyse für dieses Thema geschaffen, um die finanziellen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell weiter zu konkretisieren. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Management dieser Auswirkungen sowie unserer Sorgfaltspflichten verteilt sich aufgrund der thematischen Vielfältigkeit auf unterschiedliche Unternehmensbereiche innerhalb des Konzerns. Die Maßnahmen sind integraler Bestandteil des laufenden Tagesgeschäfts. Eine Zuordnung finanzieller Ressourcen zu den im vorliegenden Kapitel beschriebenen Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Berichterstattung der einzelnen Unternehmensbereiche an den Vorstand ermöglicht es der höchsten Managementebene, die oben beschriebenen Themen zu überwachen, wobei diese auch die Verantwortung für Menschenrechte trägt. Verankerung sozialer Aspekte in unserer Nachhaltigkeitsstrategie Mit der Erweiterung der bestehenden Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2024 wurden menschenrechtliche Aspekte strategisch verankert, wodurch die Behandlung sozialer Fragestellungen eine zunehmende Relevanz erhält. Dabei betrachten wir unsere eigene Belegschaft als strategisches Fokusthema mit dem Ziel, das Wohl unserer Mitarbeiter:innen durch verschiedene Maßnahmencluster zu fördern. Der Schutz und die Förderung der Gesundheit aller unserer Beschäftigten, die Förderung einer starken Lernkultur und das Schaffen eines inklusiven Arbeitsumfelds sind für uns zentrale Handlungsfelder, um weiterhin Top-Arbeitgeberin zu sein. Menschenrechte als übergeordnetes Thema Als international agierender Technologiekonzern für Baudienstleistungen übernehmen wir Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte in unserem unternehmerischen Einflussbereich. Aufgrund der kleinteiligen und komplexen Liefer- und Wertschöpfungsketten entstehen Risiken, denen wir vorausschauend begegnen müssen. Die Achtung der Menschenrechte erstreckt sich damit über drei Anspruchsgruppen: die eigene Belegschaft, die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie betroffene Gemeinschaften. Unser Social Compliance Management-System und die dazugehörigen Maßnahmen erstrecken sich über alle diese Anspruchsgruppen und werden daher übergreifend im Abschnitt Unsere soziale Verantwortung behandelt und in den drei Kapiteln Eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie Betroffene Gemeinschaften konkretisiert. S1-1 ESRS S1-1 Unsere Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte, welche die Themen Beschäftigungsbedingungen, Menschenrechte und Diversität abdeckt, wird ebenfalls im Kapitel Unsere soziale Verantwortung näher ausgeführt. Die Politik erstreckt sich über alle drei Anspruchsgruppen. Weitere Politiken und Richtlinien, die konkret die eigene Belegschaft betreffen, werden im vorliegenden Kapitel angeführt. Die beschriebenen Konzernrichtlinien sind vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Im Falle einer Verletzung kommt es zu Abhilfemaßnahmen; dazu zählen zuallererst die Beendigung der Verletzung, die individuelle Planung von notwendigen Aktionen und Maßnahmen sowie – und sofern nicht anders lösbar – weitere Konsequenzen wie personalrechtliche Maßnahmen. Auch Entschädigungen können eingesetzt werden. Die Wiedergutmachung wird als Maßnahme anlassbezogen eingesetzt und in ihrer Höhe und Umfang je nach Vorfall geprüft und angepasst. S1-2 ESRS S1-2 STRABAG verfügt über verschiedene Kanäle und verfolgt unterschiedliche Formate, um den wertschätzenden Dialog und Austausch zu den Mitarbeitenden zu ermöglichen und zu fördern. Dazu gehören etwa jährlich stattfindende Mitarbeiter:innengespräche, Exit-Gespräche bei Konzernaustritten sowie anlassbezogen die Einbeziehung von Mitarbeitenden bei der Aufarbeitung von Arbeitsunfällen. Einen darüber hinausgehenden, übergreifenden strukturierten Prozess zum laufenden Dialog mit der eigenen Belegschaft gibt es nicht. Grundsätzlich können Beschäftigte ihre Anliegen an ihre jeweilige Führungskraft, an regionale Betriebsräte und Ombudspersonen tragen. Im Jahr 2024 wurde das Intranet neu aufgesetzt und damit die technische Möglichkeit geschaffen, Beiträge zu kommentieren und so den Austausch unter der Belegschaft zu fördern. Vertretung von Mitarbeitenden In einigen Konzernländern wird auf Basis der landesbezogenen rechtlichen Rahmenbedingungen ein Betriebsrat gebildet. Der Betriebsrat soll – je nach gesetzlicher Regelung – die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmer:innen zum Wohle ihrer selbst und des Unternehmens fördern und so die betriebliche Mitbestimmung wahren. Dies umfasst die Einbindung des Betriebsrats unter anderem an der Entscheidung über Bildungsangebote sowie an der Festlegung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, wobei aufgrund der unterschiedlichen Befugnisse und nationalen Gegebenheiten kein allgemein gültiger bzw. konzernweiter Standard existiert. Regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Betriebsratsmitgliedern und dem Management sollen einen konstruktiven Austausch zu personalrelevanten Themen sicherstellen. Ein darüberhinausgehendes Gremium bildet der Betriebsrat der STRABAG SE, um eine Vertretung aller Arbeitnehmer:innen innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz und allen jenen Staaten, die in Beitrittsverhandlungen zur EU stehen, zu gewährleisten. In dieses Gremium werden auch Arbeitnehmervertreter:innen aus Ländern entsandt, wo aufgrund der landesbezogenen rechtlichen Rahmenbedingungen kein Betriebsrat besteht. Dieser Betriebsrat der STRABAG SE entsendet die Arbeitnehmervertreter:innen auch in den Aufsichtsrat der STRABAG SE. S1-3 ESRS S1-3 Bei STRABAG bestehen mehrere Anlaufstellen und Kanäle, damit Mitarbeitende ihre Bedenken – auch anonym – äußern können. Das Ombudswesen und die Hinweisgeberplattform sind dabei die zentralen Anlaufstellen, zusätzlich stehen auch die Betriebsräte sowie die Menschenrechtsbeauftragte zur Verfügung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anliegen der Mitarbeitenden und potenzielles Fehlverhalten systematisch erfasst, geprüft und entsprechende Abhilfemaßnahmen gesetzt werden. Die Abhilfemaßnahmen werden individuell festgelegt und im Rahmen von Wirksamkeitsprüfungen des Social Compliance Management-Systems evaluiert. Das Ombudswesen bietet eine vertrauliche Anlaufstelle für innerbetriebliche Konflikte, Diskriminierungsfälle und persönliche Belastungen. Die Ombudspersonen agieren als allparteiliche Vermittler:innen, die Mitarbeitende dabei unterstützen, Lösungen zu finden. Mitarbeitende können entweder direkt mit den Ombudspersonen in Kontakt treten oder anonym über die Hinweisgeberplattform eine Meldung einreichen. Die endgültige Verantwortung für die Lösungsfindung liegt bei den betroffenen Personen, während das Ombudswesen diesen Prozess begleitet und unterstützt. Ein weiterer zentraler Kanal ist die STRABAG Hinweisgeberplattform, welche Mitarbeitenden die Möglichkeit bietet, anonym Bedenken zu melden. Die Plattform kann genutzt werden, um potenzielles Fehlverhalten zu den Kategorien Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu melden. Vorfälle betreffend die Anliegen der eigenen Belegschaft, die im Jahr 2024 eingegangen sind, werden in diesem Kapitel in einem eigenen Abschnitt erläutert. Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Arbeitnehmerinteressen. Die STRABAG SE verfügt über einen Konzernbetriebsrat, der im Aufsichtsrat der STRABAG SE vertreten ist und sich für die Interessen der Arbeitnehmer:innen einsetzt. Neben dem Konzernbetriebsrat gibt es zusätzlich länder- und geschäftsbereichsspezifische Betriebsräte. STRABAG respektiert den Grundsatz der Versammlungsfreiheit und der freien Beteiligung an Gewerkschaften sowie der Mitarbeit in Betriebsräten gemäß der jeweiligen örtlichen Gesetzgebung. Die Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei und steht als vertrauliche Anlaufstelle für Mitarbeitende zur Verfügung, um Bedenken oder Verstöße im Bereich Menschenrechte zu melden. Sie untersucht die Anliegen auf potenzielle Verstöße und leitet, wenn nötig, den Prozess zur Ergreifung von Abhilfemaßnahmen ein. Darüber hinaus fließen alle Meldungen, auch wenn sie keinen Verstoß darstellen, in die menschenrechtliche Risikobetrachtung mit ein. S1-1-5 Policies, Maßnahmen und Ziele ESRS S1-1, ESRS S1-2, ESRS S1-3, ESRS S1-4, ESRS S1-5 HSW Arbeitssicherheit und Gesundheit Bewusstseins-kampagne 1>2>3 Sicher! Bewusstseinskampagne 1>2>3 Sicher! Mehr erfahren Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, das zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen beiträgt, ist zentraler Bestandteil von STRABAG und oberstes Anliegen unserer Unternehmenskultur. Nur so können die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden sowie die Qualität unserer erbrachten Leistungen sichergestellt werden. Unter unserer Kampagne 1>2>3 Sicher! bündeln wir diverse Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung rund um die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheit. Dazu gehören laufende technische und organisatorische Maßnahmen ebenso wie zeitlich begrenzte Schwerpunktmaßnahmen, die im Jahr 2024 weiter vorangetrieben wurden. Auf beide Formen wird in den folgenden Abschnitten näher eingegangen. Der STRABAG-Konzern ist nach dem Arbeitsschutzmanagementsystem ISO 45001 zertifiziert und wird regelmäßig intern wie extern auditiert. Eine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Standards ist in einer HSW-Konzernrichtlinie festgeschrieben und gilt für alle im Konzern Beschäftigten sowie für beauftragte Fremdfirmen. Sie legt konzernweite Mindeststandards für Arbeitssicherheit und Gesundheit fest, um Unfall- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dazu gehört die Vereinheitlichung u. a. von Organisationsstrukturen, Unfallmeldeprozessen, Unfalluntersuchungen und persönlicher Schutzausrüstung ebenso wie entsprechende Verantwortlichkeiten. Im Konzernstabsbereich Health, Safety, Wellbeing (HSW) sind die Themengebiete Arbeitssicherheit, Gesundheit und Gesundheitsförderung für Angestellte und gewerbliche Mitarbeitende von STRABAG gebündelt. Die Konzernstabsbereichsleitung berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Eine konzernweite Verantwortlichkeitsstruktur stellt den regelmäßigen Austausch und die Weiterentwicklung der Themengebiete sicher: Konzernkomittee HSW (Treffen einmal jährlich) HSW-Landesausschuss (Treffen einmal jährlich je Land) Direktion Arbeitsschutzausschuss (Treffen mindestens einmal jährlich) Erfahrungsaustausch mit den HSW-Landesbeauftragten (Treffen einmal monatlich) Die Ausschüsse bestehen aus Arbeitgebervertreter:innen und Präventivfachkräften sowie Beschäftigten aus verschiedenen Konzernebenen. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, über die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsrat als Mitarbeiter:innenvertretung relevante Themen einzumelden, die je nach Betroffenheit in den oben genannten Gremien behandelt werden. Landesspezifische Anforderungen bezüglich der Zusammensetzung oder Regelmäßigkeit der Sitzungen werden bei der Gremienarbeit im jeweiligen Land berücksichtigt. Die Einberufung und Führung der Sitzungen obliegen dem Management. Um der breiten Aufstellung des STRABAG-Konzerns besser zu entsprechen, ist eine Unfallhäufigkeit (Anzahl der Arbeitsunfälle je eine Million geleistete Arbeitsstunden) unter 35 als absolute Obergrenze für alle Direktionen und Konzerneinheiten definiert. Dieser Richtwert wurde länderübergreifend mit den HSW-Landessicherheitskräften eingeführt, mit dem Betriebsrat abgestimmt und schließlich vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität und Effektivität der Arbeitssicherheitsorganisation werden Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme (ISO 45001, Safety Certificate Contractors) konzernweit umgesetzt und zertifiziert. Die arbeitsmedizinische Betreuung ist nach den jeweiligen rechtlichen Anforderungen in den EU-Konzernländern gewährleistet. Ebenso wird die Einhaltung der EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EG sichergestellt, die Anforderungen und Grundprinzipien zur Prävention und zur Gefährdungsbeurteilung sowie die Pflichten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bezüglich Arbeitssicherheit genau definiert. Zur Wahrung sicherer Arbeitsbedingungen werden Gefährdungsbeurteilungen für den jeweiligen Arbeitsbereich erstellt, aus denen Schutzmaßnahmen, Rettungskonzepte sowie ein entsprechender Schulungs- und Unterweisungsbedarf abgeleitet werden. Diese Evaluation wird für die Beschäftigten aller Ebenen durchgeführt. Hierbei sind eigene Mitarbeitende und Beschäftigte von Fremdfirmen gleichgestellt und gemeinsam aufgefordert, die abgeleiteten Schutzmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich verantwortungsvoll umzusetzen. Die HSW-Begehungspyramide verpflichtet Führungskräfte auf allen Ebenen zur Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Mittels eines Begehungsformulars, das sich je nach Arbeitsbereich und Gefährdungsbeurteilung unterscheidet, werden die HSW-Begehungen nachgewiesen. Mindestanzahl der dokumentierten Begehungen Schwere Unfälle werden umfassend aufgearbeitet, nach Möglichkeit und Erfordernis mit den Unfallbeteiligten selbst. Ein Unfallanalysebogen dient als standardisierte Vorlage, um einen Arbeitsunfall systematisch zu dokumentieren und aufzubereiten. Sollte aus den Analysen von Arbeitsunfällen ein organisationsübergreifender Lerneffekt ableitbar sein, wird ein anonymisiertes „Lesson Learned“ erstellt. Bei lebensbedrohlichen und tödlichen Arbeitsunfällen ist immer ein „Lesson Learned“ zu erstellen und dem HSW-Landesbeauftragten zur weiteren Kommunikation auf den Baustellen zu übermitteln, um daraus gezielt Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Die aufgearbeiteten Unfälle werden den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Dazu zählen eine Publikation im Intranet sowie ein Aushang auf Baustellen. Gesundheitsschutzmaßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen werden auch aus den anonymisierten Kennzahlen der Unfallversicherungsträger abgeleitet. Anerkannte Berufskrankheiten umfassen unter anderem Hauterkrankungen, Rückenbeschwerden, Schwerhörigkeit und Asbestose. Im Berichtsjahr 2024 wurde die zentralisierte Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) weiter vorangetrieben. PSA minimiert das Risiko von Verletzungen und Arbeitsunfällen, indem sie Beschäftigte vor spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz schützt und ist damit eine zentrale Ergänzung zu den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. STRABAG zielt darauf ab, die Beschaffung von PSA im Konzern zu vereinheitlichen und zu standardisieren, indem eine zentrale Einkaufsplattform ausgerollt wird und Schulungen zur korrekten Nutzung und Pflege der PSA abgehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeitenden mit qualitativ hochwertiger Schutzausrüstung ausgestattet sind, die auch den geforderten Standards entspricht, und diese sachgemäß nutzen. Ziel ist eine Maverick Buying-Quote (Bezeichnung für den eigenmächtigen Einkauf von Waren oder Dienstleistungen außerhalb der festgelegten Beschaffungsrichtlinien) von maximal 10 % bis zum Jahr 2028 zu erreichen. Das Ziel wurde in Abstimmung mit dem STRABAG SE-Vorstand erarbeitet und schließlich von diesem freigegeben. Im Berichtsjahr 2024 sank die Quote auf 40,5 % (2023: 49,1 %). Die Berechnung der Quote erfolgt auf Basis einer konzernweiten zentralen Kostenart, auf welche die gekaufte PSA zentral gebucht wird. Alle verbuchten Käufe, die nicht über freigegebene PSA-Partner erfolgen, werden als Maverick Buying eingestuft. Eine weitere bedeutende Maßnahme, die im Jahr 2024 weiter vorangetrieben wurde, ist die zentrale Erfassung und Ablage von Unfall- und Arbeitssicherheitskennzahlen auf einer HSW-Plattform. Durch die Bündelung unserer HSW-Statistiken und Unterlagen (z. B. Begehungsformulare, Unfallanalysen) auf einer zentralen Plattform wird eine gezielte Auswertung und Steuerung unserer HSW-Themen im Konzern vereinfacht. Im Berichtsjahr wurden Anforderungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen an die Plattform erhoben und ein Proof of Concept durchgeführt. Die technische Umsetzung auf der HSW-Plattform sowie eine Test- und Pilotierungsphase sind für 2025 vorgesehen. Der konzernweite Roll-out der Plattform ist für 2026 geplant. Strategische Personalentwicklung Das Schaffen attraktiver Arbeitsbedingungen umfasst weit mehr als nur die Gewährleistung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Denn unser Ziel ist klar: als führendes Bautechnologieunternehmen wollen wir für alle Menschen eine attraktive Arbeitgeberin sein. Um dem Fachkräftemangel und dem Abgang von qualifiziertem Personal entgegenzuwirken, setzen wir auf die Gewinnung, Ausbildung und Wertschätzung von Kolleg:innen. Nur indem wir unsere Belegschaft fördern und deren Bedürfnisse berücksichtigen, stellen wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden sicher und können unsere Dienstleistungen termingerecht und in geforderter Qualität erbringen. In der Konzernrichtlinie People & Culture Development werden die Strukturen und Prozesse im Bereich People & Culture zusammengefasst. Dabei werden sämtliche Phasen der Candidate und Employee Journey bei STRABAG abgedeckt, angefangen von Initiativen zur Gewinnung von Personal, über Maßnahmen zum Halten unserer Mitarbeitenden sowie festgelegte Prozesse, die bei internen Wechseln oder Konzernaustritten zum Tragen kommen. Die Konzernrichtlinie umfasst auch eine Guideline zur Förderung interner Mobilität von Mitarbeiter:innen. Damit soll die Durchlässigkeit von Mitarbeiter:innen im Konzern erhöht und die Mitarbeiterbindung im Konzern gesteigert werden, indem Weiterentwicklungsmöglichkeiten in anderen Konzerneinheiten aufgezeigt werden. Der Zentralbereich People & Culture Development (P&C DEV) ist eine konzernweit ausgerichtete Organisationseinheit, welche die Strategie und Ziele von STRABAG in Personalthemen unterstützt. Für die erfolgreiche Umsetzung erarbeitet der Zentralbereich sämtliche Richtlinien und Standards für die Suche, Auswahl, Qualifizierung, Förderung und Entwicklung von Mitarbeitenden auf allen Ebenen. STRABAG Karrieremodell Neben der Linienkarriere, deren Fokus auf allgemeinen Führungsaufgaben liegt, stehen zwei weitere Karrierewege offen: Expertenkarrieren sind geprägt von hoher fachlicher Spezialisierung in einem bestimmten Gebiet. Projektleiter:innen bringen langjährige Erfahrung im Bereich der Projektabwicklung mit und sind für komplexe Bauvorhaben verantwortlich. Im Rahmen unserer Konzernstrategie spiegeln sich die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Personalthemen im Grundpfeiler „People“ wider, dem das Ziel „Mitarbeiterbindung um 6 % gegenüber dem Vorjahr steigern“ zugeordnet ist. Bei der Zielentwicklung wurden P&C-Partner:innen sowie Führungskräfte aktiv eingebunden. In verschiedenen Austauschformaten wurde das Konzept der Mitarbeiterbindung erörtert, Feedback gesammelt, angepasst und schließlich das Ziel präzise formuliert, um dieses vom STRABAG SE-Vorstand freigeben zu lassen. Die Mitarbeiterbindung errechnet sich aus dem Kehrwert der Austrittsrate (auch als reziproke Austrittsrate bezeichnet). Im Jahr 2024 konnte eine Mitarbeiterbindung von 5,2 (2023: 5,5) erreicht werden, der Zielwert von 5,8 wurde verfehlt. Um die Mitarbeiterbindung weiter zu stärken und um angesichts des demografischen Wandels sowie der sich ändernden Qualifikationsanforderungen ausreichend Nachwuchs mit bestmöglicher Qualifikation für den Konzern sicherzustellen, arbeitet STRABAG an diversen Maßnahmen. Die Maßnahmen sind nicht zeitgebunden, da es sich um ein langfristiges Unterfangen handelt. Zu den prioritären Schlüsselinitiativen gehören die Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften sowie die strategische Personalplanung. In den bisherigen Projektarbeiten lag der Schwerpunkt auf der konzeptionellen Planung und strategischen Vorbereitung. Damit wurden erste wichtige Grundlagen geschaffen, um die Initiativen je nach prioritärer Relevanz weiter zu bearbeiten. Um das Ziel der Mitarbeiterbindung zu erreichen, wurden 2024 unter anderem Maßnahmen, die auf die Durchführung eines erfolgreichen Mitarbeitergesprächs einzahlen, verfolgt. Das Mitarbeitergespräch muss gemäß Konzernrichtlinie mindestens einmal jährlich stattfinden und dessen Gesprächsinhalte digital erfasst und dokumentiert werden. Das Mitarbeitergespräch bietet die Gelegenheit, gegenseitiges Feedback auszusprechen und den Mitarbeitenden Perspektiven zur Weiterentwicklung aufzuzeigen. Insofern wird es als wichtiges Instrument betrachtet, um die Mitarbeiterbindung positiv zu beeinflussen. Im Jahr 2024 wurde ein neues eLearning zum Thema „Kompetenzen richtig einschätzen“ veröffentlicht und entsprechende Lehrinhalte in Trainings für Führungskräfte aufgenommen, um diese optimal auf die Gesprächssituation vorzubereiten. Das eLearning steht allen Angestellten im Konzern zur Verfügung. Bis 31.12.2024 wurde es von 48,5 % der Führungskräfte bei STRABAG absolviert. In den Mitarbeitergesprächen wird auch ein individueller Entwicklungsplan festgelegt, der je nach Weiterentwicklungsbedarf und Kompetenzen unterschiedliche Maßnahmen umfassen kann. Dazu zählen klassische Trainingsformate, Coaching und Mentoring ebenso wie die Teilnahme am Development Center, um Potenziale auf neue Rollen vorzubereiten sowie eine Job Rotation, um Einblicke in andere Tätigkeitsgebiete zu erhalten. Abgeleitet aus der Strategie 2030 wurden vom Zentralbereich P&C DEV gemeinsam mit Unternehmensbereichen P&C Schwerpunktziele erarbeitet und schließlich vom Vorstand beschlossen. Hier wurde auch der Zielwert definiert, dass für 30 % der Angestellten ein Entwicklungsplan vorliegt. Im Jahr 2024 lag für etwa 20 % der Angestellten ein Entwicklungsplan vor. Die Auswertung der Entwicklungspläne nach unterschiedlichen Maßnahmen ist zukünftig angedacht, um deren Bedarf und Wirksamkeit strukturierter evaluieren zu können. Mitarbeitenden, die auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen, werden Austrittsgespräche angeboten. Die aus den Austrittsgesprächen gewonnenen Erkenntnisse dienen auch dazu, Maßnahmen abzuleiten, die die Prozesse in der Personalentwicklung verbessern sollen. Um den Rücklauf zu erhöhen, wird der Prozess ab 2025 in digitaler Form ausgerollt, sodass ein Fragebogen an die austretenden Personen verschickt wird. Damit können die Ergebnisse auch in anonymisierter Form ausgewertet werden. Equality, Diversity und Inclusion (EDI) Neben der strategischen Personalentwicklung unserer Belegschaft haben wir ein inklusives und diverses Arbeitsumfeld als wesentlichen Erfolgsfaktor für STRABAG identifiziert und in der Konzernstrategie mit dem Handlungsfeld Inclusive Leadership@STRABAG hinterlegt. Unser Verständnis von Diversität fassen wir unter dem Begriff Equality, Diversity und Inclusion (EDI) zusammen. In unserer Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte werden das Management und alle Mitarbeitenden von STRABAG aufgefordert, jegliche Art von Diskriminierung zu unterbinden und damit die Chancengleichheit unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter zu fördern. Umsetzung unserer EDI-Strategie Innerhalb des Zentralbereichs P&C DEV ist eine EDI-Konzernkoordinatorin angesiedelt, die sich der Umsetzung und Weiterentwicklung der EDI-Strategie und Zielen widmet. Ein interdisziplinäres EDI-Projektteam unter Einbeziehung eines Vorstandsmitglieds trifft sich mehrmals jährlich, um gemeinsam weitere Impulse und Maßnahmen zu diskutieren und im Vorstand anzustoßen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit hat das EDI-Projektteam Ziele erarbeitet. Diese wurden bereits im Jahr 2023 vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben: Jährliche Steigerung des Frauenanteils im Management (Führungsebene 0-2) um 6 % bis 2030: Angestrebt wird derselbe Frauenanteil im Management wie im gesamten Konzern. Im Jahr 2024 konnte die jährliche Steigerung von 6 % erreicht werden. Gender Pay Gap von 0 bis 2030. Der Wert wird jährlich ermittelt und wird als Durchschnitt über alle Mitarbeiter:innen im Konzern berechnet, unabhängig von der jeweiligen Rolle. Der Wert wird u. a. durch den branchenbezogenen geringen Frauenanteil in technischen Berufen sowie in Führungspositionen beeinflusst, daher gibt es keine jährlichen Zielwerte bis 2030. Verpflichtendes eLearning zu Equality, Diversity und Inclusion für alle STRABAG-Führungskräfte (Führungsebene 0-4): Der Roll-out des eLearnings wurde im November 2024 begonnen, die Absolvierungsquote betrug zum Stichtag 31.12.2024 knapp 42 %. Der Roll-out des in weitere neun Konzernsprachen übersetzten eLearnings ist für das 1. Halbjahr 2025 vorgesehen. Das eLearning steht auch allen anderen Angestellten zur Verfügung. Das EDI-Team arbeitet an weiteren bewusstseinsbildenden Maßnahmen zur strukturierten Behandlung der drei prioritären EDI-Dimensionen Geschlechtergerechtigkeit, Generationenvielfalt und ethnische Vielfalt. Zu den Maßnahmen zählen die verstärkte Platzierung und Integration von EDI in Schulungen sowie in bestehende Prozesse in der Personalentwicklung. Darüber hinaus wurde 2024 das Programm Female Leaders@STRABAG ins Leben gerufen, um weibliche Führungskräfte im Konzern miteinander zu vernetzen und mittels Mentoring und Coaching deren persönliche Weiterentwicklung zu fördern. Der Programmstart fand im März 2025 statt. Kennzahlen S1-6 Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens ESRS S1-6 Sämtliche Mitarbeiterzahlen wurden unter anteiliger Einbeziehung aller Beteiligungsgesellschaften ermittelt und stellen Jahresdurchschnittswerte dar. Die erforderlichen Basisdaten zur Bildung der Kennzahlen wurden aus den Personalstammdaten des konzernzentralen ERP-Systems sowie von Konzernorganisationseinheiten mit anderen ERP-Systemen durch standardisierte monatliche Reports erhoben. Es wurden alle Mitarbeitenden mit einem aufrechten Dienstvertrag berücksichtigt. Im Jahr 2024 waren insgesamt 86.883 Mitarbeitende (Köpfe), davon 50.570 Gewerbliche und 36.313 Angestellte, bei STRABAG beschäftigt. Die Mitarbeitendenzahl in FTE ist 78.174 (entspricht der Angabe im Konzernanhang). 3.238 Mitarbeitende (FTE) sind Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zuzuordnen, die nicht im Vollkonsolidierungskreis enthalten sind. Zahl der Arbeitnehmenden nach Geschlecht (Köpfe) Geschlecht Zahl der Arbeitnehmenden Männlich 69.647 Weiblich 17.236 Divers 0 Keine Angaben 0 Gesamtzahl der Mitarbeitenden 86.883 Zahl der Arbeitnehmenden nach Land (Köpfe) Länder, in denen die Anzahl an Mitarbeitenden mindestens 10 % der gesamten Belegschaft ausmachen Zahl der Arbeitnehmenden Deutschland 39.013 Österreich 13.002 Länder, in denen die Anzahl an Mitarbeitenden weniger als 10 % der gesamten Belegschaft ausmachen Zahl der Arbeitnehmenden Polen 6.581 Americas 5.822 Tschechien 4.319 Ungarn 2.923 Rumänien 2.212 Naher Osten 2.082 Slowakei 1.595 Vereinigtes Königreich 1.472 Kroatien 1.356 Serbien 1.232 Asien 1.052 Restliches Europa 955 Schweiz 827 Afrika 517 Bulgarien 415 Benelux 744 Schweden 264 Slowenien 251 Italien 195 Dänemark 51 Australien 3 Zahl der Arbeitnehmenden nach Geschlecht und Arbeitsvertrag (Köpfe) Weiblich Männlich Sonstige1 Keine Angaben Insgesamt Zahl der Arbeitnehmenden 17.236 69.647 0 0 86.883 Zahl der Arbeitnehmenden mit unbefristeten Arbeitsverträgen 14.726 60.679 0 0 75.405 Zahl der Arbeitnehmenden mit befristeten Arbeitsverträgen 2.510 8.968 0 0 11.478 Zahl der Abrufkräfte n. a.2 1Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der:des Arbeitnehmenden. 2Die Kategorie ist nicht anwendbar, da alle STRABAG Arbeitsverträge eine feste Anzahl an Arbeitsstunden aufweisen. Austritte Arbeitnehmerfluktuation 2024 Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen, die das Unternehmen verlassen haben 5.862 Quote der Arbeitnehmerfluktuation1 7,8 1Errechnet sich aus der Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Konzernaustritt (Einvernehmliche Auflösung, Kündigung durch Arbeitgeber:in bzw. Arbeitnehmer:in, Entlassung, Tod, Pensionierung) im Verhältnis zur Gesamtanzahl aller unbefristeten Arbeitsverhältnisse. S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und Sozialer Dialog ESRS S1-8 Insgesamt fallen 95 % der STRABAG-Beschäftigten unter einen Tarifvertrag. Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog2 Abdeckungsquote Beschäftigte – EWR (Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen) Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder (Schätzung für Regionen mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen)1 Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen) 0-19 % 20-39 % 40-59 % 60-79 % 80-100 % Deutschland, Österreich Deutschland, Österreich 1Die Anzahl der Mitarbeitenden im jeweiligen Nicht-EWR-Land macht weniger als 10 % der Belegschaft aus, weshalb keine Angaben zur tarifvertraglichen Abdeckung in weiteren Ländern gemacht werden. 2Das Bestehen und die Organisation eines Betriebsrats ist stark von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung abhängig. In den meisten der Konzernländer, in denen kein Betriebsrat besteht, gibt es Gewerkschaften als Form der Mitarbeitervertretung. Da es sich in der Regel um eine persönliche Mitgliedschaft handelt, die nicht vom Arbeitgeber erfasst werden darf, liegen keine flächendeckenden Kennzahlen für jedes Konzernland vor. S1-9 Diversitätskennzahlen ESRS S1-9 Einheit 2024 Frauen im Konzern Köpfe 17.236 % 19,8 Frauen im Management1 Köpfe 150 % 10,7 Frauen im Aufsichtsrat2 Köpfe 4 % 45,0 Frauen im Vorstand Köpfe 0 % 0,0 Männer im Konzern Köpfe 69.647 % 80,2 Männer im Management1 Köpfe 1.250 % 89,3 Männer im Aufsichtsrat2 Köpfe 5 % 55,0 Männer im Vorstand Köpfe 5 % 100,0 Altersverteilung < 30 Jahre Köpfe 15.359 % 18,0 30 - 50 Jahre Köpfe 44.519 % 51,0 > 50 Jahre Köpfe 27.005 % 31,0 1Hierarchieebenen ab Bereichsleitung 2Berechnung zum Stichtag 31.12.2024 S1-10 Angemessene Entlohnung ESRS S1-10 Alle STRABAG-Mitarbeitenden erhalten eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten gemäß den Anwendungsanforderungen des ESRS S1-10. S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung ESRS S1-13 Die unterschiedlichen Quoten für die Mitarbeitergespräche bei STRABAG ergeben sich aus der Nutzung unterschiedlicher Bezugsgrößen. Während die Gespräche für Angestellte systematisch über interne IT-Systeme zugewiesen und erfasst werden, erfolgt dies bei gewerblichen Beschäftigten aufgrund der begrenzten technischen Anbindung an die IT-Systeme nicht automatisch. Dadurch ergibt sich eine abweichende Berechnungsgrundlage für die jeweilig angeführten Quoten. Einheit Für alle bei STRABAG Beschäftigte1 Für STRABAG Beschäftigte mit Zuweisung Mitarbeitende, die an regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben % 32,1 82,6 Davon Frauen % 51,5 84,1 Davon Männer % 27,4 82,0 1Gemäß ESRS-Vorgaben Einheit 2024 Schulungsstunden je Arbeitnehmer:in Stundenzahl 5,1 Davon Frauen Stundenzahl 7,1 Davon Männer Stundenzahl 4,6 S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1-14 Im Berichtsjahr wurden keine Fälle arbeitsbedingter Erkrankung bei STRABAG bekannt. Auf Grundlage der Auswertungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften sowie von Krankmeldungen können nur generische Angaben zu arbeitsbedingten Krankheiten gemacht werden. Einheit 2024 Arbeitskräfte, die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind % 100,0 Tödliche Arbeitsunfälle in der eigenen Belegschaft Anzahl 2 Tödliche Arbeitsunfälle bei Nachunternehmen Anzahl 2 Meldepflichtige Arbeitsunfälle Anzahl 1.870 Quote1 13,2 Ausfalltage, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Todesfälle zurückzuführen sind2 Anzahl 35.286 1Anzahl der Arbeitsunfälle pro 1 Mio. Arbeitsstunden 2Zu den Ausfalltagen zählt der Folgetag nach dem Arbeitsunfall bis zum Ende der Krankschreibung. Natürliche Todesfälle fließen nicht in die Erhebung ein. S1-16 Vergütungskennzahlen ESRS S1-16 Einheit 2024 Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Faktor 0,17 Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung1 Faktor 48,5 1Der Faktor errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person und dem Median der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten. Zur Errechnung der Jahresvergütung des Medians der Beschäftigten wurden die Daten aus den Personalstammdaten des konzernzentralen ERP-Systems verwendet und dabei jene Beschäftigten berücksichtigt, welche im Kalenderjahr zumindest sechs Monate beschäftigt waren; darüber hinaus wurden die Bezüge bei einer Beschäftigung von weniger als zwölf Monaten auf Jahres- und bei Teilzeit- auf Vollzeitbezüge hochgerechnet. S1-17 Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS S1-17 Einheit 2024 Gemeldete Fälle an Diskriminierung einschließlich Belästigung Anzahl 33 Beschwerden ausschließlich gemeldeter Fälle an Diskriminierung1 Anzahl 14 Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend aufgeführten Vorfällen und Beschwerden T€ 0 Schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens2 Anzahl 0 Angabe der Anzahl wie viele der schwerwiegenden Vorfälle, Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, gegen die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte der Arbeit oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen darstellen Anzahl 0 Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Vorfällen in Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens in Bezug auf Menschenrechte T€ 0 1Ein Hinweis konnte aufgrund fehlender Angaben der hinweisgebenden Person keiner Anspruchsgruppe (eigene Belegschaft, Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette oder betroffene Gemeinschaft) zugeordnet werden. 2Zu den schwerwiegenden Vorfällen gehören Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS 2 SBM-3 STRABAG unterstützt, respektiert und trägt zum Schutz der international anerkannten grundlegenden Menschenrechte bei. Zu unserer unternehmerischen Verantwortung zählt auch die Verantwortung gegenüber Arbeitnehmenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette und so sind die gleichen Prinzipien anzuwenden. Die Wertschöpfungskette bei STRABAG ist von hoher Komplexität und von einer großen Diversität an Projekten geprägt. Durch internationale Bauprojekte und die global ausgerichtete Beschaffung von Baustoffen schließt die Wertschöpfungskette eine Vielzahl verschiedener Geschäftspartner:innen, sowie Lieferant:innen und deren Arbeitnehmer:innen mit ein. Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung für Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette wurden im Zuge der Erweiterung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie als deren fester Bestandteil aufgenommen. Die Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales beruhen auf international anerkannten Standards und orientieren sich an den identifizierten Risiken und wesentlichen Auswirkungen. Daraus ergeben sich die drei Fokusthemen: Unsere Mitarbeitenden, Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette und Mehrwert für die Gesellschaft. Somit fließen die identifizierten Risiken und Auswirkungen aus der Risikoanalyse und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in strategische Überlegungen ein. Für das Fokusthema „Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette” sind die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems (SCMS) und die Einhaltung von Menschenrechten sowie die Umsetzung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten als strategische Ziele festgehalten. Zur Umsetzung wurde ein Maßnahmencluster zusammengestellt, der unter anderem die Ausweitung der Risikoanalyse auf weitere Konzerngesellschaften enthält. Ebenso soll der Dialog zu unseren Geschäftspartner:innen in Hinblick auf Verantwortung entlang der Lieferkette durch Stakeholderdialogformate gestärkt werden. Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten Unser SCMS greift entlang der Wertschöpfungskette und wird von der konzernweiten Menschenrechtsbeauftragten überwacht. Für die Umsetzung sowie für die konzernweite Implementierung des SCMS ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten essenziell. Besonders hervorzuheben ist dabei der Einkauf. Im Rahmen des Einkaufsprozesses spielt das Lieferantenmanagement eine wichtige Rolle, um menschenrechtliche Standards entlang der Lieferkette umzusetzen und in die Beschaffungsstrategie zu integrieren. Die Definition und anschließende Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und Kriterien für den Einkaufs- und Beschaffungsprozess sollen im Konzern durch entsprechende Projekte unter Einbindung des Einkauf vorangetrieben werden. Als Teil unserer Sorgfaltspflicht identifizieren und bewerten wir tatsächlich und potenziell nachteilige Auswirkungen, die sich durch unsere Geschäftstätigkeit entlang unserer Wertschöpfungskette ergeben und verpflichten uns dazu, diese zu verhindern, zu mildern, zu minimieren, zu beheben und zu überwachen. Bei Identifikation der wesentlichen Auswirkungen wurden die vor- und nachgelagerte Lieferkette sowie unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette betrachtet. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte, die im Auftrag von anderen Unternehmen an unseren Unternehmensstandorten arbeiten sowie Arbeitskräfte, die besonders vulnerabel in Bezug auf bestimmte Risiken sind. Im Rahmen der Risikobetrachtung wurden mithilfe von Länderindizes insbesondere jene Arbeitskräfte in der tieferen Wertschöpfungskette (Tier-n) identifiziert, die in Ländern arbeiten, in denen die Menschenrechte nicht gesetzlich geschützt sind. Sollte bei Lieferant:innen oder sonstigen Geschäftspartner:innen ein erhöhtes menschenrechtliches Risiko im Rahmen der Risikoanalyse festgestellt werden, so gilt es im ersten Schritt, das Risiko zu verifizieren. Dazu zählt die Aussendung von Fragebögen zur Selbstauskunft der Geschäftspartner:innen, welche auf die identifizierten Risiken abzielen sowie Lieferantenaudits. Sollten sich die Missstände nicht verbessern und das Risiko nicht verringern, so folgt im letzten Schritt die Beendigung der Geschäftsbeziehung. Unterschiedliche Risikobetrachtungen Folgende Themen konnten im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentliche Auswirkungen von STRABAG auf Beschäftigte entlang der Lieferkette identifiziert werden: Arbeitszeiten, angemessener Lohn, Gesundheit und Sicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, tödliche Arbeitsunfälle sowie Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen. Dabei sind vor allem die Auswirkungen von Arbeitszeiten, angemessener Lohn, Gesundheit und Sicherheit, tödliche Arbeitsunfälle, Kinderarbeit und Zwangsarbeit als systemisch anzusehen. Sie treten vor allem in einzelnen Ländern mit unzureichenden Regelungen, Standards oder Gesetzen auf oder im Falle von Kinder- und Zwangsarbeit vor allem in bestimmten Branchen. Der Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen kann anlassbezogen auftreten. Inwiefern die Auswirkungen hauptsächlich für die unten aufgeführten Personengruppen gelten, ergibt sich aus der Risikobetrachtung nach Länder- und Branchenrisiken. Die Auswirkungen wie Arbeitssicherheitsverletzungen betreffen insbesondere Mitarbeiter:innen und Beschäftigte von Nachunternehmen mit manuellen und körperlichen Tätigkeiten auf Baustellen sowie mit Sprachbarrieren. Kinderarbeit betrifft Minderjährige in der tieferen vorgelagerten Wertschöpfungskette, vor allem in der Rohstoffgewinnung. Das Risiko der Zwangsarbeit betrifft insbesondere einkommensschwache Menschen, die ihre Rechte nicht kennen, keinen Zugang zum Rechtssystem haben und über Vermittlungsagenturen oder über Subunternehmen auf unsere Baustellen gelangen könnten. Fortlaufend soll das Verständnis verbessert werden, inwiefern bestimmte Personengruppen einem höheren Schadensrisiko ausgesetzt sind. Verletzungen gegen das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit können eine Belastung sowie die sofortige Beendigung von Geschäftsbeziehungen zu Auftraggeber:innen oder Investor:innen nach sich ziehen. Dies umfasst auch spürbare Einschränkungen der Geschäftsbeziehung zu Finanzinstituten und Anbieter:innen von Finanzkapital sowie zu Lieferant:innen. Die Risiken Kinder- und Zwangsarbeit können dadurch kurz-, mittel- und langfristig zu Umsatzeinbußen, einer Senkung des Markenwerts, Störungen in der Lieferkette oder Lieferverzögerungen, strafrechtlichen Anklagen sowie einen eingeschränkten oder erschwerten Zugang zu Kapital zur Folge haben. Eine Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt. Im Zuge der Risikoanalyse nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konnten bestimmte Regionen mit einem erhöhten Risiko für Zwangsarbeit identifiziert werden. Vor allem für Lieferant:innen von STRABAG mit Sitz in Serbien, Russland und Oman ist das Risiko für Zwangsarbeit stark erhöht. Für das Risiko Kinderarbeit konnten entlang der Lieferkette Bulgarien, Oman und China als Länder mit erhöhtem Risiko identifiziert werden. Die Risikoanalyse nach LkSG-Scope deckt große Teile der STRABAG SE ab und wird im Jahr 2025 auf den gesamten Konzern ausgeweitet. Unsere Geschäftstätigkeiten schaffen gleichzeitig Chancen. Durch unsere Tätigkeiten stellen wir beispielsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen sicher und bieten den Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette eine Lebensgrundlage. S2-1 Policies ESRS S2-1 STRABAG verfügt über einen Lieferantenkodex und eine Supply Chain Management-Politik. Diese beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und die in diesem Rahmen tätigen Arbeitskräfte. Lieferantenkodex Der STRABAG-Lieferantenkodex dient dazu, unsere ethischen Grundsätze an unsere Geschäftspartner:innen zu kommunizieren und zur Einhaltung zu verpflichten, indem diese den Kodex unterzeichnen. Der Lieferantenkodex ist grundsätzlich für alle Lieferant:innen gültig und im Regelfall in den AGB verankert. Darüber hinaus sind die Inhalte des Lieferantenkodex Bestandteil von Nachhaltigkeitsaudits. Der Lieferantenkodex ist Bestandteil des konzernweiten Ethik Business Compliance-Systems und unterliegt somit der Steuerung durch den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (Gruppe Business Compliance). Zu den ethischen Grundsätzen, die im Lieferantenkodex adressiert werden, gehören die Einhaltung allgemeiner Menschenrechte, das Sicherstellen von fairen Arbeitsbedingungen und die Übernahme von sozialer Verantwortung. Der Lieferantenkodex wurde im Jahr 2024 überarbeitet und um menschenrechtliche und umweltspezifische Themen erweitert. Für den Bereich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen wurden das Verbot von Gewalt durch Sicherheitskräfte, die Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen sowie von Rechten zur Landnutzung und Rechte lokaler Gemeinschaften und die Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen aufgenommen. Der Bereich Umwelt wurde um die Themen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz und Biodiversität sowie verantwortungsvolle Beschaffung erweitert. Gleichzeitig verweist der Lieferantenkodex auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien. Dazu gehört die Einhaltung des Verbots von: Sklaverei und Menschenhandel Kinderarbeit Diskriminierung und Missbrauch Gewalt durch Sicherheitskräfte Andererseits ist die Einhaltung folgender Themen umfasst: Allgemeine Menschenrechte Vereinigungsfreiheit Regelungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Faire Arbeitsbedingungen wie fairer Arbeitszeit, fairer Entlohnung und Sozialleistungen Rechte zur Landnutzung und Achtung der Rechte von lokalen Gemeinschaften Betrachtung und Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen Die Supply Chain Management-Politik hat den Zweck, die Beschaffungs- und Einkaufsstrategie von STRABAG offenzulegen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen für den Beschaffungsprozess abzubilden. Das Dokument ist für den gesamten Konzern gültig. Die Beschaffung obliegt den operativen Einheiten unterstützt durch ein zentrales Beschaffungsmanagement. Auf Konzernebene sind außerdem Gremien etabliert, die im Auftrag des Vorstandes (weitere) Standards und Strategien, inklusive der Inhalte der Supply Chain Management-Politik, entwickeln, überarbeiten und die zugehörige Einführung planen. Im Gegensatz zum Lieferantenkodex wird diese nicht an unsere Lieferant:innen, Subunternehmen oder Geschäftspartner:innen weitergegeben, sondern dient im Einkaufs- und Beschaffungsprozess als rahmengebende Politik. Die Supply Chain Management-Politik befindet sich aktuell im Überarbeitungsprozess und soll um weitere menschenrechtliche und umweltspezifische Risiken und Verpflichtungen ergänzt werden. Dazu gehören die Verpflichtung zu internationalen Menschenrechtsstandards wie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN. Durch die Überarbeitung soll Nachhaltigkeit vollständig in den Kalkulations- und Einkaufsprozess integriert sowie Mindestanforderungen und Nachhaltigkeitskriterien definiert und in der Politik angeführt werden. Das übergeordnete Ziel ist, mehr Transparenz entlang unserer Lieferkette zu schaffen. S2-2 Prozesse zur Einbindung mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und Abhilfemaßnahmen ESRS S2-2, ESRS S2-3 STRABAG Hinweisgeber-plattform STRABAG Hinweisgeberplattform Mehr erfahren Informationen über mögliche Vorfälle und Beschwerden sind für die Umsetzung geeigneter Präventiv- und Abhilfemaßnahmen für STRABAG essenziell. Das STRABAG-Hinweisgebersystem steht auch allen externen Arbeitnehmer:innen zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem findet sich auch als Maßnahme in der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie wieder. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen miteinfließen. Jährliche Wirksamkeitsprüfungen durch die Menschenrechtsbeauftragte sowie die Prüfung aller eingehender Hinweise sollen auf mögliche systemische Probleme verweisen, denen man langfristig und strategisch mit Gegenmaßnahmen begegnen muss. Die eingegangenen Hinweise zeigen eine Nutzung des Systems von externen Hinweisgeber:innen auf. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden. Im Jahr 2024 sind fünf Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Diskriminierung mit Bezug zu Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette eingegangen. Es konnten anhand der eingegangenen Hinweise keine Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise auf strukturelle oder systemische Probleme ist für das Jahr 2024, zum Zeitpunkt der Berichterstattung, noch nicht final abgeschlossen. Zusätzlich zum Hinweisgebersystem führt STRABAG Stakeholderdialoge durch, um Anliegen von Arbeitnehmer:innen und deren Vertretungen entlang der Wertschöpfungskette in das Risiko- und Chancenmanagement einzubeziehen. S2-4 Maßnahmen und Projekte ESRS S2-4 Ausgehend von der Identifizierung der Risiken setzen wir zielgerichtete Präventions- und Abhilfemaßnahmen um. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen zu verringern, zu vermeiden und zu beheben und dadurch für die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien zu sorgen. Eine Quantifizierung der nötigen finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich in der Regel um laufende sowie abteilungsübergreifende Aktivitäten handelt, die keinem festen Projektbudget oder ähnlichem zugeordnet sind. Zu den Präventionsmaßnahmen zählen unter anderem entsprechende vertragliche Regelungen sowie Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits entlang der Lieferkette bei Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen, um die negativen Auswirkungen und die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu verringern und zu vermeiden. Nach einer Pilotphase im Jahr 2023 wurde die Durchführung von Nachhaltigkeitsaudits im Jahr 2024 weiterentwickelt und in einen strukturierten Prozess gebracht. Die Auswahl der zu auditierenden Lieferant:innen erfolgt nun risikobasiert. Die Audits dienen dazu, mögliche Missstände oder negative Auswirkungen wie beispielsweise Verstöße gegen Arbeitssicherheitsstandards und Gesundheitsschutz aufzudecken und entsprechende Abhilfemaßnahmen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln. Die Auswertung der Audits von 2024 ist noch nicht abgeschlossen. Eine konkrete Zielsetzung zur Anzahl der zu auditierenden Lieferant:innen gibt es aufgrund des risikobasierten Absatzes nicht. Diese richtet sich nach der Identifikation von Risiken bzw. erfolgt im Falle von Verstößen. Das Ziel ist also nicht eine bestimmte Zahl an Audits, sondern eine hohe Wirksamkeit und Verbesserungen, die aufgrund der Audits angestoßen werden können. Bewusstseins-bildung als Schlüssel Das übergeordnete Thema Menschenrechte wird in verschiedenen Schulungen adressiert, wobei informative als auch tätigkeitsspezifische Inhalte vermittelt werden. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen finden vor allem bei Mitarbeiter:innen im Einkauf statt. Diese werden speziell auf menschenrechtliche Themen entlang der Lieferkette geschult. Im Berichtsjahr wurde die Schulung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Einkauf in ein eLearning umgewandelt, um den Zugang zu erweitern. Zu den Schulungsinhalten zählen rechtliche Anforderungen, Informationen zum Social Compliance Management-System und Sorgfaltspflichten sowie die Durchführung von Plausibilitätsprüfungen. Das eLearning steht allen Angestellten konzernweit zur Verfügung. Die Verpflichtung zur jährlichen Absolvierung des eLearnings betrifft Mitarbeiter:innen im Einkauf in einer Vielzahl von Unternehmenseinheiten und Ländern. Das eLearning soll im nächsten Schritt in weiteren Sprachen, über Deutsch und Englisch hinaus, zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist eine Überarbeitung geplant, um das eLearning für Mitarbeiter:innen in der Kalkulation anzupassen. Aktionsplan Wir schaffen dort Abhilfe, wo eine Verletzung besteht, und bewerten jeden Fall individuell. Die Konzeptionierung des Aktionsplans Abhilfemaßnahmen sieht einen unverzüglichen Prozess vor, der Orientierung im Falle einer Verletzung bietet. Zu den Abhilfemaßnahmen zählen zuallererst die Beendigung der Verletzung, die individuelle Planung von notwendigen Aktionen und Maßnahmen sowie – und sofern nicht anders lösbar – weitere Konsequenzen wie personalrechtliche Maßnahmen und das Aussetzen oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung. Auch Entschädigungen können eingesetzt werden. Die Wiedergutmachung wird als Maßnahme anlassbezogen eingesetzt und in ihrer Höhe und Umfang je nach Vorfall geprüft und angepasst. Eine strukturierte konzernweite Erfassung der geschaffenen Abhilfemaßnahmen und geleisteten Entschädigungen ist nicht erfolgt. Eine konzernweite Erfassung ist für die Zukunft geplant. Um eine hohe Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten, werden diese risikobasiert eingesetzt. Die Abhilfemaßnahmen werden dagegen unabhängig von Regionen und betroffenen Stakeholdergruppen durchgeführt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen kann anhand der Anzahl eingegangener Hinweise über das STRABAG-Hinweisgebersystem bestimmt werden. Ebenfalls findet eine jährliche Wirksamkeitsmessung nach LkSG-Scope statt, um die Maßnahmen zu überprüfen. Förderung des Austauschs mit unseren Stakeholdern Durch die Veranstaltung regelmäßiger Stakeholderdialogformate möchten wir die Akteur:innen unserer Wertschöpfungskette aktiv miteinbinden. Bei den Formaten wollen wir Stakeholder aus dem eigenen Geschäftsbereich, Stakeholder aus der Wertschöpfungskette sowie Vertretungen der Öffentlichkeit involvieren. Durch den Dialog versprechen wir uns einen aktiven Austausch mit den Akteur:innen der Wertschöpfungskette wie zum Beispiel Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen oder auch Arbeitnehmervertretungen. Im Rahmen des Stakeholderdialogs im Jahr 2024 zum Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette wurden in unterschiedlichen Formaten relevante Maßnahmen zum Thema gemeinsame Verantwortung für Menschenrechte diskutiert. Beispielsweise wurde die Schaffung von Bewusstsein und Transparenz, die Kommunikation von Hinweisgeberplattformen und Zertifizierungen entlang der Lieferkette als wichtige Ansatzpunkte zur Vermeidung von Zwangsarbeit identifiziert. Die Ansichten und das Feedback der teilnehmenden Stakeholder fließt in die weitere Betrachtung und Entwicklung der Maßnahmen mit ein. Ein zusätzliches Anliegen, das erfolgreich umgesetzt werden konnte, war die Pflege von Beziehungen und das Knüpfen von neuen Kontakten zu Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette. S2-5 Ziele ESRS S2-5 Für das Jahr 2025 haben wir uns die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems als Ziel gesetzt. Bisher wird das Social Compliance Management-System bereits für eine Anzahl an Gesellschaften angewendet, die 49 % der Unternehmensleistung repräsentieren. Durch die Implementierung können wir auch für Arbeitnehmer:innen entlang der Wertschöpfungskette konzernweit menschenrechtliche Risiken identifizieren und geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen umsetzen, sowie die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien sicherstellen. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten wird die Umsetzung in der Operative sichergestellt. Die Ausarbeitung der Zielsetzungen liegt im Verantwortungsbereich der Gruppe Social Responsibility. Die Zielsetzung wurde nach Ausarbeitung an das Steering Committee Sustainability und an den Vorstand kommuniziert und schließlich vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Da es sich um eine konzernweite übergeordnete Zielsetzung für die Implementierung eines Management Systems und nicht um die Ausgestaltung der Inhalte handelt, wurden die Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette oder deren Vertretung in die Festlegung der Zielsetzung nicht miteinbezogen. Die konzernweite Menschenrechtsbeauftragte prüft die Wirksamkeit und überwacht die Zielerreichung. Betroffene Gemeinschaften ESRS 2 SBM-3 Bei STRABAG sehen wir unsere soziale Verantwortung nicht nur als Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, sondern auch als Chance, positiven Einfluss auf lokale Gemeinschaften zu nehmen. Dazu zählen neben Gemeinden und Anrainer:innen auch indigene Völker. Unter Gemeinden oder Gemeinschaften werden betroffene Personengruppen verstanden, die direkt oder indirekt von den Auswirkungen betroffen sein können. Anrainer:innen hingegen sind Menschen, welche sich in direkter Nähe zu Bauprojekten befinden und direkt von den Auswirkungen betroffen sein können. Betroffene indigene Völker und Gemeinden können in direkter Nähe zu Bauprojekten stehen oder weiter entfernt ansässig sein. Weitere Gruppen von betroffenen Gemeinschaften konnten nicht identifiziert werden. Unser Ziel ist es, den Lebensstandard dieser Gemeinschaften zu bewahren und zu verbessern. Wir sind uns bewusst, dass unsere Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften haben können und setzen uns dafür ein, diese Auswirkungen verantwortungsvoll zu gestalten. Drei soziale Fokusthemen unserer Nachhaltigkeits-strategie Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und betroffenen Gemeinschaften wurde im Zuge der Erweiterung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie als fester Bestandteil der Strategie aufgenommen. Die Inhalte der erweiterten Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales orientieren sich an den identifizierten Risiken und wesentlichen Auswirkungen und bestehen aus drei Fokusthemen: Unsere Mitarbeitenden, Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette und Mehrwert für die Gesellschaft. Somit fließen die identifizierten Risiken und Auswirkungen aus der Risikoanalyse und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in strategische Überlegungen ein. Das Fokusthema „Mehrwert für die Gesellschaft“ beinhaltet das Generieren von positiven Auswirkungen für die Gesellschaft und die Verbesserung der Interaktion mit bzw. den Einbezug von betroffenen Gemeinschaften als strategische Ziele. Die Umsetzung beinhaltet unter anderem die Durchführung von Stakeholderdialogformaten, die Implementierung eines konzernweiten Leitfadens zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften sowie die Schaffung von gesellschaftlichem Mehrwert durch Spenden und den Ausbau von Infrastruktur. Durch unsere Bautätigkeiten kann es zu negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung kommen. Wir erkennen, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere von Anrainer:innen – darunter Boden, Luft und Wasser – das Risiko birgt, die Nahrungsmittelproduktion, die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen zu gefährden. Diese Risiken, einschließlich des Risikos für Landnutzungskonflikte, insbesondere im Hinblick auf indigene Völker, wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, als wesentlich für STRABAG identifiziert. Die aufgezählten Auswirkungen können als systematisch angesehen werden, da eine Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Landnutzungskonflikte, vor allem in Ländern mit niedrigen Umweltschutzstandards und unzureichenden Gesetzen, auftreten. Potenziell negative Auswirkungen auf STRABAG wiederum können durch Zwangsräumungen und Landnutzungskonflikte, insbesondere bei indigenen Völkern, entstehen. Auch wenn diese nicht primär durch die Aktivitäten von STRABAG verursacht werden, können sie dennoch unsere Reputation beeinträchtigen und so kurz-, mittel- und langfristig zu Umsatzeinbußen und der Senkung des Markenwerts führen. Landnutzungskonflikte können wiederum kurz-, mittel- und langfristig zu Einschränkungen bei Bauprojekten führen. Eine Quantifizierung der bereitgestellten Ressourcen für das Management von wesentlichen Auswirkungen ist aufgrund der zahlreichen Maßnahmen aktuell nicht möglich. Erkenntnisse zu wesentlichen negativen Auswirkungen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie damit einhergehende Maßnahmen sind in die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie miteingeflossen, indem die Strategie um das Fokusthema Mehrwert für die Gesellschaft ergänzt wurde. Eine Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt. Infrastruktur als Mehrwert für Gemeinschaften Durch die Verbesserung von Infrastruktur kann ein positiver Mehrwert für lokale Gemeinschaften geschaffen werden. Durch die Geschäftstätigkeiten von STRABAG wird die Infrastruktur vor Ort verbessert. Dazu zählt auch das Schaffen von Wohnraum, öffentlichen Gebäuden und Plätzen, welche das soziale Miteinander der dort ansässigen Gemeinden und Anrainer:innen fördern können sowie der Ausbau von Verkehrswegen und Tunneln. S3-1 Policies ESRS S3-1 Policies und Nachweisdokumente zum Download Mehr erfahren Als STRABAG übernehmen wir Verantwortung für unsere Geschäftstätigkeiten und die dadurch betroffenen lokalen Gemeinschaften. Genauer aufgeführt ist dies in unserer Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten, in unserem Code of Conduct und in unserem Lieferantenkodex. Die Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte gilt für alle betroffenen Gemeinschaften und adressiert insbesondere die Rechte von Minderheiten, indigenen Völkern sowie Gemeinschaften und Personen, die durch widerrechtlichen Entzug von Land und widerrechtlicher Zwangsräumung betroffen sein könnten. In unserer Politik verpflichten wir uns zur Achtung von Kultur und Gewohnheitsrechten. Wir achten die Besitz- und Eigentumsrechte von betroffenen Gemeinschaften und sprechen uns für das Verbot von Zwangsräumungen und dem widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern aus. S3-2 Prozesse zur Einbindung betroffener Gemeinschaften und Abhilfemaßnahmen ESRS S3-2; ESRS S3-3 Die Einbindung von betroffenen Gemeinschaften oder deren Vertreter:innen in das Risiko- und Chancenmanagement folgt derzeit keinem strukturierten Prozess. Je nach Projekt erfolgt die Interaktion auf vielfältige Weise im Rahmen von einzelnen Maßnahmen auf Projektebene entweder direkt mit den betroffenen Gemeinschaften, ihren rechtmäßigen Vertreter:innen oder mit glaubwürdigen Stellvertreter:innen. In der Regel erfolgt die Einbeziehung jedoch direkt. Auch die Einbeziehung von indigenen Völkern erfolgt je nach Projekt auf unterschiedlichen Wegen. Wir achten die Kultur, Lebensart und das Gewohnheitsrecht indigener Völker und haben dies auch als Verpflichtung in unserer Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten festgehalten. Im Rahmen der Einbeziehung und Interaktion mit den indigenen Völkern bauen wir auf freie, informierte und vorherige Zustimmung. Dies wurde ebenfalls im Rahmen der Überarbeitung der Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte als Verpflichtung mit aufgenommen. In enger Abstimmung mit den jeweiligen Auftraggeber:innen versuchen wir bereits in der Planungsphase die Einbeziehung von indigenen Völkern zu berücksichtigen. Die Einbeziehung umfasst dabei die Achtung von kulturellem, geistigem, religiösem und spirituellem Eigentum sowie die Achtung von Landnutzungsrechten und relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Nationale gesetzliche Regelungen bestimmen ebenfalls die Einbindung und Achtung der besonderen Rechte der indigenen Völker. In einzelnen Konzerngesellschaften, wie beispielsweise in Kanada, gibt es ein Community Management. Die Einbindung der betroffenen Gemeinschaften, darunter auch indigene Völker, erfolgt dann im Rahmen des Community Managements. Grundsätzlich gelten alle Prozesse und Maßnahmen zur Einbindung von Betroffenen im Rahmen des jeweiligen Projektes auch für die Einbeziehung von indigenen Völkern als betroffene Gemeinschaft. Im Rahmen der Risikoanalyse nach LkSG-Scope wurden betroffene Gemeinschaften als potenziell vulnerable Gruppe identifiziert. Eine genaue Analyse der betroffenen Gemeinschaften mit bestimmten Eigenschaften oder einem höheren Schadensrisiko ist nicht erfolgt. Um künftig einen strukturierten Prozess zur Einbindung von Anrainer:innen und lokalen Gemeinschaften zu ermöglichen, soll in einem ersten Schritt ein Leitfaden erarbeitet werden, der konzernweite Empfehlungen für diesen Prozess festhält. Die Wirksamkeit eines allgemeingültigen Verfahrens ist angesichts der Vielfalt unserer Geschäftstätigkeiten nicht garantiert und muss geprüft werden. Die Verantwortung für den Einbezug der Ergebnisse aus dem Risiko- und Chancenmanagement in das Unternehmenskonzept liegt im Corporate Responsibility Office. Die Verantwortlichkeit für die Einbeziehung auf operativer Projektebene ist abhängig von der Organisation seitens der Auftraggeber:innen. Ein zentraler Bestandteil für die Einbeziehung von lokalen Gemeinschaften ist das STRABAG-Hinweisgebersystem, indem diese mit STRABAG in Verbindung treten und mögliche Hinweise oder Verstöße direkt melden können. Das Hinweisgebersystem findet sich auch als Maßnahme in der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie wieder. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen mit einfließen. Die eingegangenen Hinweise zeigen eine Nutzung des Systems von externen Hinweisgeber:innen auf. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet und Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden. Im Jahr 2024 sind 21 Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Diskriminierung und Umwelt mit Bezug zu Betroffene Gemeinschaften eingegangen. Es konnten anhand der eingegangenen Hinweise keine Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise auf strukturelle oder systemische Probleme ist für das Jahr 2024, zum Zeitpunkt der Berichterstattung, noch nicht final abgeschlossen. S3-4 Maßnahmen und Projekte ESRS S3-4 Proaktive Kommunikation mit Gemeinschaften Auf Projektebene bestehen bereits eine Vielzahl an Maßnahmen und Prozessen zur Interaktion mit betroffenen Gemeinschaften. Diese sollen sicherstellen, dass möglichst wenige negative Auswirkungen, wie beispielsweise Lärm oder Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen, auf die Anrainer:innen und weitere betroffene Gemeinschaften wirken. Anrainer:innen und betroffene Gemeinschaften werden auf vielfältige Art und Weise über das Bauprojekt informiert. Zur Informationsvermittlung werden unter anderem Infoflyer, Anschreiben oder auch Anzeigen in lokalen Zeitungen eingesetzt. Darüber hinaus ist das Anbringen von Infotafeln oder Bannern auf Baustellen verbreitet. Über QR-Codes und ausgehängte Schreiben werden direkt an der Baustelle Kontaktdaten von Ansprechpersonen kommuniziert. Eine Baustellenwebsite ist ebenfalls ein verbreitetes Mittel zur Informationsvermittlung. Um Anrainer:innen und Bürger:innen der lokalen Gemeinschaften über Bautätigkeiten zu informieren, ist auch die Teilnahme von STRABAG an Bürgerdialogen oder Informationsveranstaltungen eine verbreitete Maßnahme. Eine formlose Möglichkeit, die genutzt wird, ist der direkte Austausch von Mitarbeiter:innen mit Anrainer:innen auf der Baustelle. So können kleinere Probleme direkt vor Ort behoben werden, ohne dass es einer höheren Eskalationsstufe bedarf. In Deutschland sind 62 unserer Bauprojekte nach DGNB zertifiziert. Die Zertifizierung enthält über die ökologischen Nachhaltigkeitskriterien hinaus auch soziale Kriterien. Mit Erhalt der DGNB-Zertifizierung sind Bauprojekte dazu angehalten, mittels Maßnahmen wie Baustellenbesichtigungen, digitalen Anzeigetafeln, Informationsveranstaltungen, Briefeinwürfen, der Einrichtung einer Hotline oder durch persönliche Gespräche, Anrainer:innen, Eigentümer:innen und lokale Betriebe einzubinden. Es gibt keine konzernweit gültigen Vorgaben, welche konkreten Maßnahmen ab welcher Projektgröße umzusetzen sind. Die Auswahl der Maßnahmen und Interaktionsmöglichkeiten orientiert sich am rechtlichen Kontext, an der Lage und Größe des Projektes sowie am Interaktionsbedarf mit Anrainer:innen und betroffenen Personen. Ebenso ist die Wahl der entsprechenden Interaktionsmaßnahmen von den Anforderungen und der Organisation seitens der Auftraggeber:innen abhängig. Für bestimmte Bauprojekte wie den Bau eines Flughafens sind gesetzliche und behördliche Vorschriften, unter anderem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), einzuhalten. Diese wird vor Erteilung einer Baugenehmigung durchgeführt. Im Rahmen der UVP muss die betroffene Bevölkerung über das Projekt vorab informiert werden. Die Durchführung der UVP, einschließlich der Informationsweitergabe an die Bevölkerung, erfolgt durch die zuständige Behörde und liegt in der Verantwortung der Auftraggeber:innen. Sie wird bereits in der Planungs- und Designphase des Projektes durchgeführt und ist bei Baubeginn abgeschlossen. Aus der UVP ergeben sich keine verpflichtenden konkreten Maßnahmen während der Baudurchführung. Die zeitliche Planung der einzelnen beschriebenen Maßnahmen orientiert sich an dem jeweiligen Projektplan. Im Jahr 2024 wurden keine spezifischen Maßnahmen konzernübergreifend implementiert, sondern einzelne Maßnahmen für die Dauer der jeweiligen Bauprojekte umgesetzt. Die Implementierung eines konzernweit gültigen Leitfadens als Maßnahme zur Interaktion mit betroffenen Gemeinschaften ist für das Jahr 2025 geplant. Um den wesentlichen Risiken wie Reputationsschäden durch Zwangsräumungen oder Landnutzungskonflikten vorzubeugen, ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Auftraggeber:innen notwendig. In unserer Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte verpflichten wir uns konzernweit zur Achtung von Landnutzungsrechten und sprechen uns gegen Zwangsräumungen aus. Sollte es zu einer Verletzung kommen, streben wir einen offenen Dialog mit den Betroffenen oder deren Vertretungen an und involvieren diese, wo möglich, in den Austausch mit den Auftraggeber:innen. Probleme oder Beschwerden können nicht nur an die ausgeschriebenen Ansprechpartner:innen, sondern jederzeit über die STRABAG-Hinweisgeberplattform gemeldet werden. Nach Eingang von Hinweisen oder Meldungen bei Verstößen werden entsprechende und fallbezogene Abhilfemaßnahmen angestoßen. Jedem Hinweis wird nachgegangen, um Konflikte, wo möglich, einvernehmlich zu lösen. Auch Wiedergutmachungszahlungen und Entschädigungen können als Abhilfemaßnahme anlassbezogen eingesetzt sowie je nach Vorfall geprüft und angepasst werden. Auch hier gilt das Konzept des Aktionsplans Abhilfemaßnahmen. Förderung sozialer und kultureller Einrichtungen Mehr erfahren Eine laufende Maßnahme, um positive Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften auszuüben, ist die Unterstützung des Sozialprojekts Concordia. Durch unsere Geschäftstätigkeiten in Rumänien, Bulgarien und Österreich hat STRABAG Bezugspunkte zu den dort ansässigen Gemeinschaften. Wir wollen diese Partnerschaft auch weiterhin fördern und durch Spenden und Infrastrukturprojekte die Menschen vor Ort, vor allem Kinder, unterstützen. Das STRABAG-Kunstforum bildet einen Rahmen für soziales und kulturelles Engagement. Künstler:innen werden durch die Vergabe des STRABAG Art Awards unterstützt und deren Werke im Rahmen von Ausstellungen in der STRABAG-Artlounge der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein Mehrwert für die Gesellschaft und Künstler:innen wurde auch durch den Umbau des Französischen Saals im Künstlerhaus Wien geschaffen. Durch die neue Spiel- und Arbeitsstätte der Wiener Staatsoper soll vor allem für junges Publikum und für Nachwuchskünstler:innen ein Rahmen geschaffen werden. Ziele ESRS S3-5 S3-5 Für die Erfüllung der sozialen Verantwortung und Minderung von Auswirkungen ist der Dialog mit betroffenen Gemeinschaften zentral. Um die Einbindung lokaler betroffener Gemeinschaften oder deren Vertreter:innen zu fördern, haben wir uns das Ziel gesetzt, im Jahr 2025 einen konzernweit gültigen Leitfaden zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften und Anrainer:innen auf projektbezogener Ebene zu implementieren. Der Leitfaden soll dazu dienen, eine Sammlung an möglichen Maßnahmen und Prozessen darzulegen, wobei dann projektspezifisch entschieden werden kann, welche Maßnahme oder welcher Prozess umgesetzt werden soll. So soll je nach Bauprojekt und Geschäftstätigkeit das passende Format ausgewählt werden, um lokale Gemeinschaften einzubinden. Durch das Netzwerk Nachhaltigkeit, in dem jeder Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereich mit einem nominierten Repräsentanten bzw. einer nominierten Repräsentantin vertreten ist, wurde die Idee zur Implementierung eines konzernweiten Leitfadens als angemessene Maßnahme validiert und gemeinsam Inhalte für eine erste Konzeptionierung erarbeitet. Bei STRABAG sind wir bestrebt, unsere Verpflichtungen im Bereich der sozialen Verantwortung kontinuierlich zu erweitern. In diesem Sinne arbeiten wir an der Entwicklung von weiteren Konzepten und Zielen, die unsere Interaktionen und den positiven Einfluss auf betroffene Gemeinschaften weiter stärken werden. Unternehmensführung ESRS SBM-3 STRABAG hat die Vermeidung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen als wesentliche Managementaufgabe definiert und bereits 2008 ein Ethik Business Compliance-System implementiert und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Aus der Vielseitigkeit der Tätigkeitsfelder, Konzernländer sowie der Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen resultiert ein breitgefächertes Risikospektrum für STRABAG. Daher hat es oberste Priorität, auf die jeweilig erkennbaren Risiken einzugehen und diesen entgegenzuwirken, um den potenziellen Ausfall von Lieferant:innen aufgrund von Sanktionsgesetzgebungen sowie Compliance-Verstößen und daraus entstehenden Folgen wie Strafzahlungen und Reputationsverlusten zu vermeiden. Dabei wird eine ganzheitliche Betrachtungsweise herangezogen, bei der einerseits länderbasierte Risiken im Sinne des Korruptionswahrnehmungsindex (CPI; Corruption Perception Index) und andererseits sparten- und geschäftspartnerspezifische Risiken ermittelt werden. Die Ergebnisse bilden auch die Grundlage für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt wird. Gesetzesverstöße müssen vermieden und Vorfälle zukunftsorientiert aufgearbeitet werden, um den fortbestehenden Anspruch von STRABAG, eine verlässliche Geschäftspartnerin, Auftragnehmerin und Arbeitgeberin zu sein, auch in Zukunft zu gewährleisten. Für diesen Zweck fördert STRABAG mit umfassenden laufenden Maßnahmen ein regelkonformes, ethisches Verhalten und bildet eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen und Partnerschaftlichkeit beruht. Zentral dafür sind ein umfassendes Schulungskonzept ebenso wie die öffentliche Hinweisgeberplattform. Konzernweite Zusammenarbeit Der Konzernstabsbereich Business Compliance & Management Systems wurde mit 1.1.2025 in Corporate Responsibility Office (CRO) umbenannt. Die Konzernleitung hat das Corporate Responsibility Office mit der Umsetzung des Ethik Business Compliance-Systems beauftragt. Der Leiter des Corporate Responsibility Office ist auch Chief Compliance Officer der STRABAG SE. Er berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Unterstützt wird der Chief Compliance Officer von zertifizierten Business Compliance Officers (BCO). Darüber hinaus wurden rund 50 Business Compliance-Partner:innen nominiert, die großflächig vereinfachte Geschäftspartnerüberprüfungen übernehmen. Damit wird gewährleistet, dass Business Compliance nicht nur zentral betrieben, sondern auch in den operativen Einheiten verankert ist, um auf lokale Risiken eingehen zu können. Eine strategische Funktion im Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office wird durch das Business Compliance-Komitee, bestehend aus den Leiter:innen des Zentralbereichs Contract Management and Legal (CML), dem Konzernstabsbereich Interne Revision sowie dem Chief Compliance Officer, eingenommen. Das Komitee behandelt von der Business Compliance-Organisation erarbeitete Vorschläge zur Verbesserung des Business Compliance Management-Systems, arbeitet Verdachtsfälle zu schweren Business Compliance-Verstößen auf und stellt die konzernweite Zusammenarbeit sicher. G1-1 Policies ESRS G1-1 Das Ethik Business Compliance-System ist im Konzern als Richtlinie (KRL) fest verankert und somit vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Der Gesamtvorstand beschließt alle vom Corporate Responsibility Office erarbeiteten Richtlinien sowie den Code of Conduct und den Lieferantenkodex. Auch Änderungen dieser Grundlagendokumente werden vom Gesamtvorstand beschlossen. Das Ethik Business Compliance-System besteht aus dem Business Compliance Management-System (BCMS) sowie dem Code of Conduct, in dem die ethischen Grundwerte des Konzerns festgelegt sind. Die Vorgaben, die in den Dokumenten ausgeführt werden, sind für alle Mitarbeiter:innen des Konzerns bindend und stehen in allen Konzernsprachen im Intranet zur Verfügung. Ein umfassendes Schulungskonzept stellt sicher, dass die Inhalte an alle Angestellten vermittelt werden. Die untenstehende Grafik zeigt den Aufbau des Ethik Business Compliance-Systems. STRABAG Ethik Business Compliance-System Der im Jahr 2022 aktualisierte Code of Conduct richtet sich gleichermaßen an alle STRABAG Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen und berücksichtigt die Interessen anderer Stakeholder wie Aufsichts- und Regierungsbehörden sowie Aktionär:innen. Das Dokument ist vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Die im Code of Conduct enthaltenen Grundsätze werden insbesondere durch das Business Compliance Management-System (BCMS) und die Geschäftsanweisungen des BCMS konkretisiert und detailliert geregelt, sowie vom Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (CRO) kontinuierlich überwacht, geprüft und weiterentwickelt. Das Dokument ist im Intranet für alle Mitarbeiter:innen in allen Konzernsprachen verfügbar und ist, soweit rechtlich möglich, Teil der Arbeitsverträge. Neue Mitarbeiter:innen werden im Rahmen einer verpflichtenden Compliance-Schulung auf die Inhalte des Code of Conduct hingewiesen. Als Verhaltensrichtlinie wird die Einhaltung der darin beschriebenen Prinzipien und Standards auch von unseren Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen bestätigt. Der Code of Conduct beschreibt die Verantwortung von STRABAG als Geschäftspartnerin sowie die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und weiteren Stakeholdern, die auf den Unternehmenswerten wie Partnerschaftlichkeit, Vertrauen, Solidarität und Nachhaltigkeit beruht. Gleichzeitig verweist der Code of Conduct auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien. Das STRABAG BCMS und dessen konzernweite Umsetzung entspricht den Anforderungen der ISO-Normen 37001 (Antikorruption Management-Systeme) und 37301 (Compliance Management-Systeme). Damit werden auch die wesentlichen Anforderungen der UN-Convention against Corruption, welche sich an Unternehmen richten, erfüllt. STRABAG ist der erste weltweit tätige österreichische Konzern mit einer konzernweiten Zertifizierung nach ISO 37001 und 37301. Mit dem BCMS hat STRABAG ein wirksames System implementiert, um Business Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung zu vermeiden. Die wichtigsten laufenden Maßnahmen werden im vorliegenden Kapitel beschrieben. Eine Zuordnung finanzieller Ressourcen zu diesen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich um integrative Bestandteile des laufenden Tagesgeschäfts handelt. Die Geschäftsanweisungen dienen als Anhang des STRABAG BCMS und legen Verhaltensregeln für das gesamte Management und alle Mitarbeiter:innen des Konzerns fest. Sie sind zur besseren Übersicht und praktischen Anwendung in verschiedene Themenbereiche gegliedert: Die Geschäftsanweisung Vermeidung von Korruption und wirtschaftskriminellen Handlungen regelt die Einladungs- und Geschenkepolitik, Einladungen, Spenden und Sponsorings und auch den Umgang mit Amtsträger:innen. Die Geschäftsanweisung Geschäftspartnerprüfung gibt, basierend auf der Risikoanalyse, verpflichtende Standards für die Prüfung diverser Geschäftspartner:innen und Geschäftsbeziehungen vor. Zudem werden Prüfmaßnahmen definiert, die unabhängig von der Geschäftsbeziehung durchgeführt werden können, um bei Notwendigkeit auch bei Einzelfällen einen erhöhten Sorgfältigkeitsmaßstab zu erfüllen. Dabei verfolgt der KSB Corporate Responsibility Office auch anlassbezogene Maßnahmen; im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine wurde die Geschäftspartnerprüfung im März 2022 weiter verschärft und eine Hausmitteilung zur Sanktionslistenprüfung von Geschäftspartner:innen an alle Unternehmens- und Zentralbereichsleitungen übermittelt. Die Regelung sieht vor, dass jede:r Geschäftspartner:in, die:der unter die Parameter fällt, vor Vertragsabschluss von Business Compliance-Partner:innen auf Sanktionslistentreffer geprüft werden muss. Die dritte Geschäftsanweisung Kartell- und Wettbewerbsrecht regelt die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs durch die Beschreibung korrekter Verhaltensweisen, die Prüfpflichten sensibler Geschäftsbeziehungen, die Fusionskontrolle und gibt gegebenenfalls die Einbeziehung von CML als unabhängiges Kontrollorgan vor. Die Handhabung von Interessenkonflikten wird in der vierten Geschäftsanweisung geregelt. Alle Mitarbeiter:innen von STRABAG sind zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte verpflichtet. Neben der Vermeidung von Interessenkonflikten steht der transparente Umgang mit unvermeidbaren Interessenkonflikten im Vordergrund. G1-2 ESRS G1-2 Im Lieferantenkodex sind die Grundsätze des wirtschaftlichen Handelns von STRABAG zusammengefasst, deren Einhaltung auch von Lieferant:innen und Subunternehmer:innen erwartet wird. Die Grundsätze umfassen Themen aus den Bereichen Business Compliance, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und soziale Verantwortung, Umwelt, als auch verantwortungsvolle Beschaffung. Der Lieferantenkodex ist im Regelfall in den AGB verankert. STRABAG arbeitet an der Konzeption eines Supplier Engagement Programms, um gemeinsam mit unseren Lieferant:innen die Emissionen unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Zukünftig sollen soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in der projektbezogenen und projektübergreifenden Lieferantenbewertung verankert werden. Maßnahmen ESRS G1-3 Zur Umsetzung und Steuerung des BCMS besteht eine enge Zusammenarbeit einzelner Konzernstabsbereiche. Der Konzernstabsbereich Interne Revision unterstützt den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office bei der Durchsetzung der Business Compliance-Regeln. Die Einhaltung der Vorgaben des BCMS ist ständiger Prüfungsbestandteil der regelmäßigen Ordnungsmäßigkeits- und Objektprüfungen. Der Konzernstabsbereich Interne Revision wird auch außerhalb der regelmäßigen Prüftätigkeiten in Abstimmung mit den operativen Einheiten oder dem Corporate Responsibility Office im Zuge von Sonderprüfungen tätig, um Verdachtsfälle aufzuarbeiten. Auffällige Rechnungen werden durch ein vom BRVZ eingerichtetes Business Compliance-Monitoring in allen BRVZ verwalteten Ländern dem Bereich Business Compliance im KSB Corporate Responsibility Office vorgelegt. G1-3 STRABAG Hinweisgeberplattform Mehr erfahren Potenzielles Fehlverhalten in den Kategorien Business Compliance, Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umwelt und Datenschutz können über die öffentlich zugängliche STRABAG Online-Hinweisgeberplattform oder direkt an eine Ansprechperson im Konzern gemeldet werden. Das Hinweisgebersystem ist sowohl im BCMS als auch im Code of Conduct festgehalten. Die STRABAG-Hinweisgeberplattform ist internen und externen Personen zugänglich und in allen Konzernsprachen verfügbar. Mitarbeitende werden unter anderem im Intranet als auch in Schulungen auf die Hinweisgeberplattform aufmerksam gemacht. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden. Eingehende Meldungen werden durch unabhängige Fallbearbeiter:innen geprüft. Außerdem wird mit Ombudspersonen, die für die Kategorien Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen zuständig sind, ein Zusatz zum Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser bestätigt, dass Angestellte in ihrer Funktion als Ombudsperson ihren Vorgesetzten gegenüber nicht weisungsgebunden sind. Das STRABAG-Hinweisgebersystem erfüllt die durch die Hinweisgeber:innenschutzgesetzgebung (EU 2019/1937) definierten Standards. Die Einhaltung der gesetzlichen Standards von Hinweisgeber:innen wird durch die Geschäftsanweisung Interne Untersuchungen vorgegeben. Hinweisgebende sind nicht dafür verantwortlich, entsprechende Beweise aufzuzeigen. Eine detaillierte Funktionsbeschreibung sowie FAQ erläutern, wie mit eingegangenen Meldungen umgegangen und der größtmögliche Schutz und die Anonymität der Hinweisgeber:innen oder Betroffenen sichergestellt wird. Alle Informationen und Daten, die in der STRABAG-Hinweisgeberplattform eingegeben werden, sind verschlüsselt und können nur von den zuständigen Fallbearbeiter:innen von STRABAG eingesehen werden. Durch eine Systemeinweisung und anlassbezogene Schulungen wird der Schutz der Anonymität der hinweisgebenden Personen durch die Fallbearbeiter:innen sichergestellt. Die Informationen über den gemeldeten Vorfall werden nur in jenem Ausmaß verwendet und weitergegeben, wie dies für die Untersuchung erforderlich ist („Need-to-know“-Prinzip). Jedem eingegangenen Hinweis bzw. jeder Beschwerde über das Hinweisgebersystem wird nachgegangen und diese einer Prüfung unterzogen. In Folge werden der Sachlage entsprechend organisatorische und arbeitsrechtliche Maßnahmen durch das zuständige Management – bis hin zur Abmahnung oder zur Entlassung – gesetzt, um angemessen auf festgestellte Zuwiderhandlungen zu reagieren und künftigen Verstößen entgegenzuwirken. Der Abschlussbericht enthält Vorschläge für Maßnahmen und gegebenenfalls für Prozessverbesserungen auch im Business Compliance Management-System. Der Bericht ergeht abhängig von der Schwere des Verstoßes an die zuständige Organisationseinheit, den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat. Die Vorstandsmitglieder werden über wesentliche eingegangene Meldungen und Fälle informiert, wobei unterschiedliche Prozesse zur Berichterstattung bestehen. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Hinweisgeberplattform von verschiedenen Fachabteilungen betreut wird, die unterschiedlichen Vorstandsmitgliedern unterstellt sind. Da die Hinweisgeberplattform auch von lokalen Gemeinschaften als Kanal genutzt wird, um Beschwerden zu Baustellen abzugeben, werden eingehende Meldungen auch direkt mit den Leitungen der operativen Einheiten abgewickelt. Die Menschenrechtsbeauftragte führt einmal jährlich eine Prüfung zur Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens im Bereich Menschenrechte durch, welche die Betrachtung von Funktionalität und Prozessen der Hinweisgeberplattform beinhaltet. Schulungskonzept Umfassendes Schulungskonzept für alle Angestellten Umfassendes Wissen der Mitarbeiter:innen über korrektes Verhalten im Geschäftsalltag, die Festlegung von Prüfpflichten bei sensiblen Geschäftsbeziehungen, als auch die Aufklärung über mögliche Konsequenzen regelwidrigen Verhaltens sind wesentliche Voraussetzungen zur Sicherung des fairen Wettbewerbs. STRABAG hat daher 2013 ein umfassendes Schulungskonzept umgesetzt, mit dem Mitarbeiter:innen die aktuellen Richtlinien und Prozesse zur Bekämpfung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen kommuniziert werden. Die Mitarbeiter:innen werden dabei vertiefend im Korruptionsstrafrecht zu Delikten wie Untreue, Betrug, Bestechung, als auch zum Umgang mit Amtsträger:innen geschult. Außerdem sind risikobasiert das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Fusionskontrolle des Wettbewerbsrechts Teil der Schulungen. Zudem wird basierend auf den Rückmeldungen der Schulungsteilnehmer:innen und den Erfahrungen aus dem Vorfallsmanagement das Schulungskonzept kontinuierlich angepasst und verbessert. Alle Mitarbeiter:innen von STRABAG erhalten unmittelbar nach Eintritt in den Konzern eine Unterweisung in die Regelungen zur Sicherstellung des fairen Wettbewerbs in Form eines verpflichtenden eLearnings, das im Abstand von zwei Jahren verpflichtend zu wiederholen ist. Da dem Management (umfasst die Ebenen Bereichsleitung, Direktionsleitung sowie Unternehmens-, Konzernstabs- und Zentralbereichsleitung) eine wichtige Funktion in der Korruptionsprävention zukommt und dieses erhöhte Sorgfaltspflichten zu erfüllen hat, sind die Mitglieder dieser Personengruppe zusätzlich zur Teilnahme an speziellen Schulungen zur Vermeidung von Korruption sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen verpflichtet. Die Ebene Bereichsleitung und darüber hat bei Ernennung zur Position die Basisschulung zu absolvieren. In den folgenden Jahren werden die geschulten Inhalte im Zuge der Auffrischungsschulung vertiefend gefestigt. Beide Schulungen werden in einen allgemeinen und einen wettbewerbsrechtlichen Teil getrennt. Die Auffrischungsschulungen sind von den Mitgliedern des Managements im Abstand von drei Jahren verpflichtend zu absolvieren. Nachdem sich dieses Risiko vielfach auf die Gruppenleiter:innen überträgt, wurde im August 2024 die Gruppenleiterschulung als vertiefende eLearning-Schulung eingeführt. Die Schulung ist verpflichtend im Abstand von zwei Jahren von Gruppenleiter:innen zu absolvieren. Schulungskonzept, Inhalt und Teilnehmergruppen werden vom Vorstand beschlossen und an den Aufsichtsrat berichtet. Der Inhalt richtet sich nach den Grundsatzdokumenten, die gleichermaßen freigegeben und berichtet werden. Außerdem werden die Risikobereiche und Themengebiete der Schulungen jährlich im Zuge der Audits ISO 37001 und ISO 37301 durch unabhängige Prüfer:innen auditiert, wobei auch der Vorstand als oberstes Organ der Prüfpflicht unterliegt. Aufgrund der dem Vorstand inhärenten Pflicht, für die Einhaltung der gesetzlichen als auch selbst auferlegten Standards zu sorgen und diese für die gesamten Mitarbeiter:innen zu regulieren, ist keine gesonderte Schulung für den Gesamtvorstand vorgesehen. Schulungsstatistik Titel Basisschulung Compliance Basisschulung Kartellrecht Auffrischungs-schulung Gruppenleiter-schulung Business Compliance-Training Zielgruppe Management (Bereichs-, Direktions- sowie Unternehmens-, Konzernstabs- und Zentralbereichsleitung)1 Gruppenleitung1 Angestellte Schulungsquoten Zu schulende Personen 1.444 1.444 1.303 3.779 34.705 Geschulte Personen insgesamt 1.345 1.332 981 3.496 31.648 Abdeckungsrate 93 % 92 % 75 % 93 % 91 % Schulungsmethode und -dauer Präsenzschulung 4 Stunden 3 Stunden 4 Stunden Risikobasierte Online-Schulung ca. 40 min Online-Schulung ca. 40 min Frequenz Nach Ernennung Manager:in Nach Ernennung Manager:in Alle drei Jahre nach Abschluss der Basisschulungen Alle zwei Jahre Alle zwei Jahre Schulungsinhalte Anti-Korruption x x x x Wettbewerbsrecht x x x x Geschäftsanweisungen x x x x x Vorfallsmanagement x x x x 1Risikofunktion Zusätzlich zu den angeführten Schulungen wurden im Berichtszeitraum 31 Sonderschulungen abgehalten. Sonderschulungen werden auf Anfrage des örtlichen Managements für alle Mitarbeiter:innen angeboten, welche aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Die Schulungen werden unabhängig von der jeweiligen Ebene der Mitarbeiter:innen abgehalten. Darüber hinaus begleitet der Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office zahlreiche interne Tagungen und Veranstaltungen, in welchen allgemeine Business Compliance-Themen, anonymisierte Vorfälle und Lessons Learned vorgetragen werden. G1-4 ESRS G1-4 Deutsche Kartellbehörden verhängten gegen ein Konzernunternehmen von STRABAG SE Geldbußen in Höhe von EUR 2.790.000,- und EUR 665.000,- aufgrund von zwei Verfahren wegen wettbewerbswidriger Absprachen. Die Verfahren wurden jeweils durch ein sogenanntes Settlement unter Verzicht seitens STRABAG auf Rechtsmittel rechtskräftig beendet. Aufgrund beider Verstöße wurde das Konzernunternehmen in das deutsche Wettbewerbsregister zum 23.10.2024 und 25.11.2024 eingetragen. Den beim Bundeskartellamt als registerführender Behörde eingereichten Anträgen auf vorzeitige Löschung aufgrund von Selbstreinigungsmaßnahmen hat das Amt entsprochen; die Eintragungen wurden zum 25.11.2024 und 2.12.2024 gelöscht. G1-5 ESRS G1-5 STRABAG ist in verschiedenen Gremien aktiv, um die Interessen der Bauwirtschaft im Dialog mit Stakeholdern zu vertreten und damit zur Entwicklung von nachhaltigen, innovativen sowie wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen für die Bauindustrie beizutragen. Darunter fallen die Mitgliedschaften zu großen, nationalen Baubranchenvereinigungen wie der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und die Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ) ebenso wie regionale und/oder gewerkspezifische Verbände. Im Jahr 2024 war STRABAG Teilnehmerin des European Forum Alpbach. Im Rahmen der mehrtägigen Veranstaltung hat STRABAG ein Policy Paper zum Thema Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. STRABAG ist Gründungsmitglied der Stiftung KlimaWirtschaft, die sich für unternehmerischen Klimaschutz einsetzt. Seit 2021 unterstützen wir als Teilnehmerorganisation den UN Global Compact und bekennen uns damit zu den zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Antikorruption. Spenden und Sponsorings, welche einen Konnex zu politischen Parteien aufweisen, sind gemäß Konzernrichtlinie unter Einbindung des Corporate Responsibility Offices vom Gesamtvorstand der STRABAG SE zu genehmigen. Im Jahr 2024 hat STRABAG keine direkten politischen Spenden und Sponsorings geleistet. STRABAG SE ist im EU-Transparenzregister unter der Nummer 472996192561-86 registriert. Im Berichtszeitraum wurde keine Person in den Vorstand oder Aufsichtsrat bestellt, die in den zwei Jahren vor ihrer Bestellung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung oder einer Regulierungsbehörde innehatte. Im Folgenden werden Mitgliedsbeiträge von STRABAG SE dargelegt. Die gezahlten Interessenbeiträge umfassen sowohl Pflichtmitgliedschaften, die gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben sind, als auch freiwillige Mitgliedschaften. Die im Geschäftsjahr gezahlten Interessensbeiträge stellen sich wie folgt dar: Empfänger Einheit 2024 Pflichtmitgliedschaften Wirtschaftskammer Österreich T€ 1.426 Industrie- und Handelskammer Deutschland T€ 1.778 Freiwillige Mitgliedschaften Hauptverband der Deutschen Bauindustrie T€ 4.730 Deutscher Beton- und Bautechnik Verein T€ 302 Schweizer Baumeisterverband T€ 162 Sonstige landesspezifische Bauverbände und Mitgliedschaften unter je T€ 150 T€ 547 Summe der gezahlten Interessensbeiträge T€ 8.945 G1-6 ESRS G1-6 Die Eingangsrechnungen im STRABAG SE-Konzern werden über ein elektronisches System oder in Ausnahmefällen in Papierform den jeweiligen Kostenstellenverantwortlichen übermittelt, die die Rechnungen auf inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Vollständigkeit der erbrachten Lieferungen und Leistungen prüfen. Nach der operativen Genehmigung durch mindestens zwei Personen wird die Rechnung mit der entsprechenden Fälligkeit zur Zahlung freigegeben und von der zentralen Buchhaltungsabteilung des BRVZ in der Regel in einem wöchentlichen Zahlungslauf ausgeglichen. Aufgrund der Internationalität als auch der Heterogenität der Geschäftsfelder gibt es keine konzernweiten Vorgaben und Prozesse zur Vermeidung von verspäteten Zahlungen. In den wesentlichen Ländern Deutschland und Österreich wird zumeist unter Ausnutzung des Skontos vor (Netto-)Fälligkeit bezahlt. Die durchschnittliche Zahlungsdauer beträgt 21 Tage; der Median liegt bei 16 Tagen. Aufgrund der Vielzahl der Lieferant:innen in unterschiedlichsten Ländern, der Kleinteiligkeit und der Heterogenität der Eingangsleistungen gibt es keine standardisierten Zahlungsbedingungen. Sollten bei Bestellungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von STRABAG anwendbar sein, ist dort ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto vorgesehen. 90 % der geleisteten Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen. Nennenswerte Unterschiede in Bezug auf Zahlungsdauer und Zahlungsverhalten zwischen Art und Größe der Lieferant:innen gibt es nicht. Zum Stichtag gab es keine offenen Verfahren wegen Zahlungsverzugs. Appendix B Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Referenz ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d Nachhaltigkeitsmanagement ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Nachhaltigkeitsmanagement ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Nachhaltigkeitsmanagement ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i nicht anwendbar ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii nicht anwendbar ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii nicht anwendbar ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv nicht anwendbar ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 Klimawandel ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g nicht anwendbar ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 Klimawandel ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 Klimawandel ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Klimawandel ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 Klimawandel ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 Klimawandel ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Klimawandel ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Absatz 56 Klimawandel ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 nicht anwendbar (Übergangsbestimmung) ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a nicht anwendbar (Übergangsbestimmung) ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c nicht anwendbar (Übergangsbestimmung) ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c nicht anwendbar (Übergangsbestimmung) ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 nicht anwendbar (Übergangsbestimmung) ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 nicht wesentlich ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 nicht wesentlich ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 nicht wesentlich ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 nicht wesentlich ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c nicht wesentlich ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 nicht wesentlich ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe b Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe c Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b Biodiversität ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c Biodiversität ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Biodiversität ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Kreislaufwirtschaft ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 nicht anwendbar ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Eigene Belegschaft ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Eigene Belegschaft ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 Unsere soziale Verantwortung ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 Unsere soziale Verantwortung ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 Unsere soziale Verantwortung ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 Eigene Belegschaft ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c Eigene Belegschaft ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c Eigene Belegschaft ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e Eigene Belegschaft ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a Eigene Belegschaft ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b Eigene Belegschaft ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a Eigene Belegschaft ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a Eigene Belegschaft ESRS 2 SBM-3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 Unsere soziale Verantwortung ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 Unsere soziale Verantwortung, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 19 Unsere soziale Verantwortung ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Unsere soziale Verantwortung ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 Betroffene Gemeinschaften ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 Betroffene Gemeinschaften ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 Betroffene Gemeinschaften ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 nicht wesentlich ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 nicht wesentlich ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 nicht wesentlich ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b Unternehmensführung ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d Unternehmensführung ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a Unternehmensführung ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b Unternehmensführung Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers STRABAG SE z.H. Vorsitzender des Vorstands Triglavstraße 9 9500 Villach Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung der STRABAG SE, Villach, für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt. Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung Auf der Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU übereinstimmt, einschließlich: der Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS), inklusive der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“, und der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO). Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen. Sonstiger Sachverhalt – Vergleichsangaben zum 31. Dezember 2023 Angaben zum Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden keiner vergleichbaren Prüfung unterzogen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht, ausgenommen die Abschnitte „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommenen Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst: die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Aufstellung der in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS, die Aufnahme von Angaben in die Nachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen. Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO stehen die gesetzlichen Vertreter vor der Herausforderung, unbestimmte Rechtsbegriffe, insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung der DNSH-Kriterien und der Durchführung der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung gemäß Anhang A der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, auszulegen. Die Interpretation dieser Anforderungen kann variieren, insbesondere da die Europäische Kommission in ihren Bekanntmachungen keine eindeutige Vorgabe zur Notwendigkeit der Implementierung einer robusten Klimarisikobewertung gemacht hat. Diese Unsicherheiten können zu unterschiedlichen Auslegungen führen, was die Rechtskonformität der getroffenen Entscheidungen betrifft, und stellen somit inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung dar. Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung Unsere Aufgabe ist die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören: die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben, und die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor: Wir erlangen ein Verständnis über das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, insbesondere durch: 1) Befragungen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Informationen zu verstehen; und 2) die Durchsicht der internen Dokumentation des Prozesses Wir beurteilen, ob aufgrund der aus unseren Prüfungshandlungen gewonnenen Nachweise das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse mit den Anforderungen der ESRS und mit der Darstellung des Prozesses in der Angabe „Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“ übereinstimmt. Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung relevant sind. Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS stehen. Hinsichtlich der Verknüpfungen mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung und damit verbundenen Informationen gleichen wir ausgewählte Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab. Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch. Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch. Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen. Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung. Haftungsbeschränkung Bei der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Vereinbarungsgemäß ist im Haftungsfall ein allfälliges Mitverschulden der geprüften Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu berücksichtigen. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Abweichend von Punkt 7. Abs. 2 der AAB 2018 ist unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit gegenüber der Gesellschaft entsprechend den Größenmerkmalen der Gesellschaft unter Zugrundelegung der Größenklassen des § 221 UGB in Anwendung des der Größenklasse der Gesellschaft entsprechenden Haftungshöchstbetrages des § 275 Abs. 2 UGB mit dessen Hälfte auf EUR 6 Mio. begrenzt. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gabor Krüpl, MSc. Wien, 4. April 2025 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH qualifiziert elektronisch signiert: Gabor Krüpl, MSc, Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe der im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung mit unserem Zusicherungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Zusicherungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf die deutschsprachige und vollständige Nachhaltigkeitserklärung. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB sinngemäß zu beachten. Leistung Leistung nach Ländern € Mio. 2024 % der gesamten Leistung 2024 2023 % der gesamten Leistung 2023 Δ % Δ absolut Deutschland 9.361 49 9.045 47 3 316 Österreich 2.856 15 3.070 16 -7 -214 Polen 1.697 9 1.329 7 28 368 Tschechien 1.017 5 999 5 2 18 Vereinigtes Königreich 698 4 672 4 4 26 Ungarn 620 3 808 4 -23 -188 Americas 517 3 564 3 -8 -47 Rumänien 467 2 519 3 -10 -52 Slowakei 305 2 410 2 -26 -105 Naher Osten 257 1 219 1 17 38 Schweiz 229 1 226 1 1 3 Kroatien 223 1 242 1 -8 -19 Benelux 216 1 190 1 14 26 Sonstige europäische Länder 151 1 155 1 -3 -4 Schweden 120 1 106 1 13 14 Italien 111 1 62 0 79 49 Asien 104 1 150 1 -31 -46 Serbien 94 0 139 1 -32 -45 Slowenien 92 0 118 1 -22 -26 Bulgarien 55 0 65 0 -15 -10 Afrika 29 0 31 0 -6 -2 Dänemark 20 0 20 0 0 0 Gesamt 19.239 100 19.139 100 1 100 €19,2Mrd. Leistung Der STRABAG SE-Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 eine um 1 % bzw. € 100 Mio. leicht höhere Leistung von € 19.238,80 Mio. Starke Zuwächse wurden in Polen sowie im Infrastruktur- und Building Solutions-Geschäft in Deutschland verzeichnet. Auch in Italien und im Nahen Osten konnten deutliche Leistungssteigerungen erzielt werden. In Österreich und Ungarn entwickelte sich die Leistung erwartungsgemäß rückläufig. Auftragsbestand Auftragsbestand per 31.12.2024 nach Ländern und Segmenten € Mio. Gesamt 2024 Nord + West Süd + Ost Inter-national + Sonder-sparten Sonstiges Gesamt 2023 Δ Gesamt % Δ Gesamt absolut Deutschland 13.653 11.596 384 1.649 24 12.544 9 1.109 Österreich 2.565 38 2.036 488 3 2.360 9 205 Polen 2.235 1 1.902 332 0 1.944 15 291 Vereinigtes Königreich 1.259 4 3 1.252 0 1.794 -30 -535 Tschechien 1.030 2 1.014 10 4 939 10 91 Americas 695 0 0 695 0 614 13 81 Rumänien 653 21 599 33 0 496 32 157 Naher Osten 479 0 24 455 0 462 4 17 Kroatien 450 0 440 10 0 323 39 127 Slowakei 425 0 418 7 0 232 83 193 Ungarn 417 0 416 1 0 348 20 69 Italien 411 0 11 400 0 459 -10 -48 Benelux 213 180 1 32 0 158 35 55 Slowenien 204 0 199 5 0 59 > 100 145 Sonstige europäische Länder 133 0 125 8 0 192 -31 -59 Schweiz 130 124 4 2 0 111 17 19 Schweden 129 98 31 0 0 108 19 21 Asien 125 0 3 122 0 175 -29 -50 Serbien 66 0 66 0 0 49 35 17 Bulgarien 39 0 39 0 0 17 > 100 22 Afrika 27 0 23 4 0 53 -49 -26 Dänemark 24 24 0 0 0 29 -17 -5 Gesamt 25.362 12.088 7.738 5.505 31 23.466 8 1.896 €25,4Mrd. Auftragsbestand Nach dem erstmaligen Überschreiten der 25-Milliarden-Euro-Marke im ersten Halbjahr konnte der Auftragsbestand zum Jahresende 2024 auf € 25.362,47 Mio. weiter ausgebaut werden, was einen Anstieg von € 1,9 Mrd. bzw. 8 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Besonders stark stieg der Auftragsbestand in Deutschland, hier vor allem im Infrastruktur- und Ingenieurbau. Wesentliche Zuwächse wurden zudem in Polen, Österreich, der Slowakei und Rumänien verzeichnet. Erste Anzeichen einer Trendwende im Wohnungsbau in Österreich bestätigten sich erfreulicherweise im vierten Quartal 2024. Im Vereinigten Königreich entwickelte sich der Auftragsbestand rückläufig, was dem Abarbeiten von Großprojekten geschuldet ist. Entwicklung des Auftragsbestands Zu den wichtigsten Zugängen im Auftragsbestand in Deutschland gehören unter anderem Netzausbauprojekte für die Energiewende im Wert von mehr als € 1,1 Mrd., die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin sowie der Ersatzneubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn in Bayern. In der Slowakei erhielt STRABAG den Zuschlag für den Um- und Ausbau der F.D. Roosevelt Klinik, in Tschechien für den Bau der neuen Zentrale der lokalen Tochtergesellschaft der Erste Group, die nach höchsten Nachhaltigkeitsstandards realisiert wird. Im internationalen Geschäft wurden unter anderem Aufträge für eine Schnellbahnlinie in Toronto sowie für den Bau eines Wohnbauquartiers in Abu Dhabi akquiriert. Baustellen im Auftragsbestand per 31.12.2024 Kategorie Anzahl Baustellen % der Anzahl der Baustellen Auftragsbestand € Mio. % des Auftrags-bestands Sehr kleine Aufträge (€ 0-1 Mio.) 10.786 79 2.267 9 Kleine Aufträge (€ 1-15 Mio.) 2.215 16 3.838 15 Mittlere Aufträge (€ 15-70 Mio.) 373 3 6.116 24 Große Aufträge (€ 70-150 Mio.) 64 1 3.225 13 Sehr große Aufträge (>€ 150 Mio.) 57 1 9.916 39 Gesamt 13.495 100 25.362 100 Der gesamte Auftragsbestand setzt sich aus 13.495 Einzelprojekten zusammen. Davon betreffen rund 13.000 Projekte bzw. 95 % sehr kleine oder kleine Aufträge mit einem Volumen von je bis zu € 15 Mio., der Restanteil von 5 % entfällt auf mittlere bis sehr große Aufträge ab € 15 Mio. So sind lediglich 57 Projekte größer als € 150 Mio. Mit dieser reichlichen Anzahl an Einzelaufträgen wird gewährleistet, dass das Risiko eines einzelnen Projekts den Konzernerfolg möglichst nicht gefährdet. Die zehn größten Projekte im Auftragsbestand per 31.12.2024 summierten sich auf 17 % des Auftragsbestands. Ausgewählte Großprojekte im Auftragsbestand per 31.12.2024 Land Projekt Auftragsbestand € Mio. Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns (%) Vereinigtes Königreich HS2 Hochgeschwindigkeitsstrecke 961 3,8 Deutschland Bayerische Versorgungskammer 543 2,1 Deutschland U5-Ost Hamburg 521 2,1 Deutschland US-Klinik Weilerbach 520 2,1 Deutschland Schleuse Kriegenbrunn 356 1,4 Deutschland Central Business Tower 351 1,4 Vereinigte Arabische Emirate Wohntürme Sea La Vie 292 1,2 Vereinigtes Königreich Woodsmith Project 282 1,1 Deutschland Ersatzneubau Ruhr-Universität Bochum 271 1,1 Kanada Scarborough Subway Extension Line 2 251 1,0 Gesamt 4.348 17,3 Ertragslage Der konsolidierte Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2024 betrug € 17.422,22 Mio. Nachdem in den vergangen Berichtsperioden vermehrt Großprojekte akquiriert wurden, die in Arbeitsgemeinschaften abgearbeitet werden, stieg die Leistung im Jahresvergleich um 1 % an, während sich der Umsatz um 1 % leicht verringerte. Dieser Effekt spiegelt sich auch in einem geringfügigen Rückgang der Relation Umsatz/Leistung von 92 % auf 91 % wider. Zum Umsatz trugen die operativen Segmente Nord + West 41 %, Süd + Ost 41 % sowie International + Sondersparten 18 % bei. Die Bestandsveränderungen betreffen hauptsächlich Immobilienprojektentwicklungen. Neue Projektentwicklungen haben erfolgreiche Verkäufe in der Berichtsperiode überkompensiert. Die aktivierten Eigenleistungen betreffen die Errichtung von Konzernstandorten und sind im Jahresvergleich nahezu unverändert. Die Summe der Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen und den Personalaufwand sank im Verhältnis zum Umsatz von 90 % auf 88 %. Aufwand € Mio. 2024 2023 Δ % Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 10.463,01 11.275,08 -7 Personalaufwand 4.905,50 4.540,90 8 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.115,28 1.086,60 3 Abschreibungen 582,29 538,12 8 Das Ergebnis aus Equity-Beteiligungen stieg aufgrund höherer Ergebnisse aus Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in der Berichtsperiode auf € 148,72 Mio. moderat an. Das Beteiligungsergebnis, das sich aus Ausschüttungen bzw. Aufwendungen vieler kleinerer Unternehmen bzw. Finanzanlagen zusammensetzt, ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dies ist unter anderem auf positive Ergebnisse aus Beteiligungsverkäufen zurückzuführen. Entwicklung EBITDA und EBITDA-Marge In Summe ergab sich ein um 16 % höheres Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von € 1.644,18 Mio.; im Jahresvergleich entspricht dies einem spürbaren Anstieg der EBITDA-Marge von 8,0 % auf 9,4 %. Im Einklang mit den höheren Investitionen als Teil der Strategie 2030, erhöhten sich die Abschreibungen erwartungsgemäß um 8 % auf € 582,29 Mio. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) überschritt im Jahr 2024 erstmals die Marke von € 1,0 Mrd. und belief sich auf € 1.061,89 Mio.; die EBIT-Marge stieg somit deutlich von 5,0 % auf 6,1 %. Im Geschäftsjahr 2024 ist die EBIT-Marge erheblich höher als ursprünglich prognostiziert ausgefallen, was vor allem auf positive Ergebniseffekte im Segment Nord + West sowie auf – im Vergleich zum Vorjahr – niedrigere Ergebnisbelastungen im volatilen internationalen Projektgeschäft zurückzuführen ist. Das Zinsergebnis stieg neuerlich stark und belief sich auf € 75,42 Mio., nach € 44,13 Mio. im Vorjahr. Der Anstieg ist in erster Linie auf höhere Zinserträge – bedingt durch das im Jahr 2024 teilweise noch erhöhte Zinsniveau und die hohe Netto-Cash-Position der STRABAG SE – zurückzuführen. Das enthaltene Kursergebnis stellte sich 2024 mit € -0,4 Mio. nahezu ausgeglichen dar (2023: € -15,90 Mio.). 27,2% Effektiver Steuersatz Per Saldo errechnete sich ein Ergebnis vor Steuern von € 1.137,31 Mio. Die Ertragsteuerquote lag bei 27,2 % und damit merkbar niedriger als im Vorjahr. Dies ist auf geringere fehlende Steuerentlastungen aus Großprojekten zurückzuführen. Das Ergebnis nach Steuern lag mit € 828,33 Mio. um 31 % über dem Vergleichsniveau des Vorjahres. €7,35 Ergebnis je Aktie Auf Minderheitsgesellschafter entfiel ein Anteil am Ergebnis von € 5,33 Mio., nach € 2,89 Mio. im Vorjahr. Das Konzernergebnis legte um 31 % zu und erreichte mit € 823,00 Mio. den höchsten Wert seit Bestehen der STRABAG SE. Das Ergebnis je Aktie belief sich auf € 7,35 (2023: € 6,30). Entwicklung ROCE Der Return on Capital Employed (ROCE) erhöhte sich neuerlich deutlich und belief sich auf 14,5 %, nach 12,2 % im Vorjahr. Dies stellt den bislang höchsten Wert in der Geschichte der STRABAG SE dar. Vermögens- und Finanzlage Bilanz € Mio. 31.12.2024 % der Bilanz- summe 31.12.2023 % der Bilanz- summe Langfristige Vermögenswerte 5.822 40 5.477 40 Kurzfristige Vermögenswerte 8.853 60 8.229 60 Eigenkapital 5.000 34 4.409 32 Langfristige Schulden 2.288 16 2.228 16 Kurzfristige Schulden 7.387 50 7.069 52 Gesamt 14.675 100 13.706 100 Die Bilanzsumme der STRABAG SE erhöhte sich im Jahresvergleich um 7 % auf € 14.674,58 Mio. Auf der Aktivseite ist der Anstieg vor allem auf höhere Vorräte und liquide Mittel zurückzuführen. Eine Erhöhung zeigt sich auch in der Position Investment Property, die auf den Aufbau des Portfolios von STRABAG Hold Estate – und damit auf die langfristige, strategische Bestandshaltung von Immobilien – zurückzuführen ist. 34,1% Eigenkapitalquote Das Eigenkapital belief sich zum Jahresende 2024 auf € 5.000,37 Mio. und erreichte somit erstmals die Marke von € 5,0 Mrd. Der finale Schritt der Kapitalmaßnahmen zur Reduktion des Anteils von MKAO „Rasperia Trading Limited“ erfolgte im März 2024, mit der Eintragung der ordentlichen Sachkapitalerhöhung in das Firmenbuch. Folglich erhöhte sich das Grundkapital der STRABAG SE von € 102,6 Mio. auf € 118,2 Mio., während sich die Kapitalrücklagen um denselben Betrag reduzierten. Die Eigenkapitalquote stieg aufgrund des außerordentlich hohen Ergebnisses des Berichtsjahres auf 34,1 % (31.12.2023: 32,2 %) und liegt weiterhin komfortabel über der Mindestquote des Konzerns von 25 %. Bilanzkennzahlen 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 Eigenkapitalquote (%) 33,9 33,3 31,7 32,2 34,1 Nettoverschuldung (€ Mio.) -1.747,23 -1.937,18 -1.927,70 -2.643,24 -2.905,25 Gearing Ratio (%) -42,5 -47,6 -47,9 -59,9 -58,1 Capital Employed (€ Mio.) 5.815,14 5.750,63 5.407,37 5.726,41 6.331,38 €2,9Mrd. Netto-Cash-Position Die STRABAG SE weist zum 31.12.2024 erneut eine Netto-Cash-Position aus, die sich aufgrund höherer liquider Mittel merklich auf € 2.905,25 Mio. erhöhte. Berechnung der Nettoverschuldung1 € Mio. 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 Finanzverbindlichkeiten 1.156,01 1.193,62 957,20 898,93 927,27 Abfertigungsrückstellung 122,55 108,36 91,38 98,27 99,34 Pensionsrückstellung 428,36 376,83 333,55 319,85 304,40 Non-Recourse-Verbindlichkeiten -597,20 -652,74 -607,97 -509,67 -512,57 Liquide Mittel -2.856,95 -2.963,25 -2.701,85 -3.450,62 -3.723,70 Gesamt -1.747,23 -1.937,18 -1.927,70 -2.643,24 -2.905,25 1 Die berücksichtigten Non-Recourse-Verbindlichkeiten beziehen sich auf drei wesentliche Projekte. Non-Recourse-Verbindlichkeiten bei anderen PPP-Projekten sind gemessen an ihrer Höhe von untergeordneter Bedeutung und werden daher bei der Berechnung der Nettoverschuldung nicht in Abzug gebracht. Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit ging im Berichtsjahr auf € 1.387,21 Mio. zurück (2023: € 1.816,51 Mio.), liegt damit jedoch am oberen Ende des mehrjährigen Durchschnitts. Während sich der Cashflow aus dem Ergebnis im Jahresvergleich erhöhte, stellte sich das Working Capital – nach dem unerwarteten Abbau des Vorjahres – nahezu ausgeglichen dar. Eine Verringerung der Anzahlungen hat sich bislang weiterhin nicht gezeigt. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war aufgrund höherer Investitionen im Einklang mit der Konzernstrategie 2030 erwartungsgemäß stärker negativ und belief sich auf € ‑749,54 Mio. (2023: € -654,87 Mio.). Ein Anstieg war bei den Investment Properties infolge des Aufbaus des Portfolios von STRABAG Hold Estate sowie bei den Sachanlagen zu verzeichnen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fiel mit € -353,69 Mio. weniger stark negativ aus (2023: € -430,58 Mio.). Im Vorjahr war der Abfluss aus dem Erwerb eigener Aktien enthalten, die im Rahmen eines antizipatorischen Pflichtangebots der österreichischen Kernaktionäre angedient wurden. Der Entfall dieses Effekts hat die höhere Dividendenausschüttung im abgelaufenen Geschäftsjahr überkompensiert. Bericht über eigene Aktien Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,4 % am Grundkapital), die sie im Rahmen eines mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H. und UNIQA Österreich Versicherungen AG anlässlich deren übernahmerechtlichen Pflichtangebots abgeschlossenen Aktienkaufvertrags aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.6.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG erworben hat. Aus diesen 2.779.006 Stückaktien ruhen die Rechte daher nun gemäß § 65 Abs. 5 AktG. Weitere Details finden Sie im Lagebericht unter Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB. Investitionen €750Mio. Nettoinvestitionen STRABAG hatte für das Geschäftsjahr 2024 Netto-Investitionen (Cashflow aus der Investitionstätigkeit) in Höhe von bis zu € 800 Mio. prognostiziert. Letztendlich beliefen sich diese auf € 749,54 Mio. Zusammensetzung CapEx Die Brutto-Investitionen (CapEx) ohne Abzug etwa der Einzahlungen aus Anlagenabgängen lagen bei € 912,33 Mio. Darin enthalten sind Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie in Investment Property, ohne die nicht cash-wirksamen Zugänge von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen, von € 798,87 Mio., der Erwerb von Finanzanlagen im Ausmaß von € 47,48 Mio. und € 65,98 Mio. aus Änderungen des Konsolidierungskreises. Bei den Investitionen fallen besonders Ersatzinvestitionen im Flächengeschäft in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen ins Gewicht. Der Schwerpunkt der Zusatzinvestitionen lag auf dem Baustoffnetzwerk in unterschiedlichen Ländern, wobei hier unverändert ein Fokus auf der Dekarbonisierung von Produktionsanlagen für Asphalt und Beton liegt. Im Rahmen laufender Großprojekte wurden in der Region Americas Investitionen im Tunnelbau getätigt. Den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen standen im Berichtsjahr Abschreibungen von € 582,29 Mio. gegenüber. Im Berichtsjahr wurden keine Firmenwertabschreibungen (2023: € 7,45 Mio.) bzw. Zuschreibungen aus Investment Property (2023: € 18,5 Mio.) verbucht. Finanzierung und Treasury Kennzahlen Treasury 2020 2021 2022 2023 2024 Zinsen und ähnliche Erträge (€ Mio.) 27,89 26,96 50,74 119,19 144,85 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (€ Mio.) -48,49 -39,53 -40,07 -75,07 -69,43 EBIT/Zinsergebnis (x) -30,6 -71,3 66,2 19,9 14,1 Nettoverschuldung/EBITDA (x) -1,5 -1,3 -1,5 -1,9 -1,8 Das oberste Ziel für das Treasury Management der STRABAG SE ist die Bestandssicherung der Unternehmensgruppe durch die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Dieses Ziel soll durch die Bereitstellung ausreichender kurz-, mittel- und langfristiger Liquidität erreicht werden. Liquidität bedeutet für die STRABAG SE nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Avalen. Die bauoperative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit einerseits durch ausreichende Barmittel und Barkreditrahmen, andererseits durch genügende Avallinien bestimmt. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken ist ein zentrales Element der Unternehmensführung bei STRABAG. Liquiditätsrisiken treten in der Praxis in verschiedenen Erscheinungsformen auf: Kurzfristig müssen alle täglichen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht bzw. in vollem Umfang gedeckt werden können. Mittelfristig ist die Liquiditätsausstattung so zu gestalten, dass kein Geschäft bzw. Projekt mangels ausreichender finanzieller Mittel oder Avale nicht oder nicht in der gewünschten Geschwindigkeit durchgeführt werden kann. Langfristig soll die ausreichende Verfügbarkeit finanzieller Mittel die Verfolgung der strategischen Entwicklungsziele ermöglichen. STRABAG hat in der Vergangenheit ihre Finanzierungsentscheidungen stets an den oben skizzierten Risikoaspekten ausgerichtet und zudem die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten so gestaltet, dass ein Refinanzierungsrisiko vermieden wird. Mit dieser Vorgangsweise konnte ein großer Handlungsspielraum erhalten werden, der gerade in einem schwierigen Marktumfeld von besonderer Bedeutung ist. Die jeweils erforderliche Liquidität wird durch eine gezielte Liquiditätsplanung bestimmt. Darauf aufbauend werden Liquiditätssicherungsmaßnahmen gesetzt und eine Liquiditätsreserve für den Gesamtkonzern definiert. Die Liquiditätssituation wird laufend durch das Treasury Management überwacht, über ein konzernweites Cash Pooling System gesteuert und auf Projektebene durch ein strenges Working Capital Management unterstützt. €3,7Mrd. Liquide Mittel Die bestehende Liquidität von € 3,7 Mrd. sichert die Abdeckung der Liquiditätserfordernisse des Konzerns. Die STRABAG SE verfügt über € 8,8 Mrd. an Gesamtrahmen für Bar- und Avalkredite. In diesem Gesamtrahmen sind eine syndizierte Avalkreditlinie in Höhe von € 2,0 Mrd. und eine revolvierend ausnutzbare syndizierte Barkreditlinie von € 0,4 Mrd. mit einer jeweiligen Laufzeit bis 2026 enthalten. Darüber hinaus bestehen bilaterale Kreditlinien bei Banken. Durch eine hohe Diversifikation bei den Bar- und Avalkrediten sorgt STRABAG für einen Risikoausgleich bei der Rahmenbereitstellung und sichert ihre komfortable Liquiditätsposition ab. BBB+, stabil S&P Corporate Credit Rating Im September 2024 hob Standard & Poor’s (S&P) das Investment Grade-Rating der STRABAG SE von „BBB, Outlook Stable“ auf „BBB+, Outlook Stable“ um eine Stufe an. Grundlage für diese Entscheidung ist die anhaltend starke Performance von STRABAG, die durch einen hohen Auftragsbestand gestützt wird. Das diversifizierte, vertikal integrierte Geschäftsmodell, kombiniert mit einem konsequenten Risikomanagement und starken Marktpositionen in den Kernmärkten, wurden dabei als zentrale Treiber identifiziert. Dank dieser robusten Ausgangslage wird weiterhin von einer soliden Netto-Cash-Position ausgegangen. Zahlungsverpflichtungen € Mio. Buchwert 31.12.2024 Buchwert 31.12.2023 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 536,39 534,71 Leasingverbindlichkeiten 390,88 364,22 Gesamt 927,27 898,93 Segmentbericht Übersicht über die vier Segmente im Konzern Das Geschäft der STRABAG SE war 2024 in vier Segmente unterteilt: in die drei operativ tätigen Segmente Nord + West, Süd + Ost und International + Sondersparten sowie in das Segment Sonstiges, das die unternehmensinternen Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche umfasst. Klemens Haselsteiner ist am 17.1.2025 verstorben. Die verbleibenden Vorstandsmitglieder übernahmen interimistisch seine Agenden, bis Stefan Kratochwill am 19.2.2025 mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden der STRABAG SE ernannt wurde. Die Segmente setzten sich 2024 bzw. im bisherigen Jahresverlauf 2025 wie folgt zusammen: Nord + West Zuständigkeit im Vorstand: Jörg Rösler Deutschland, Schweiz, Benelux (ab 17.1.2025), Skandinavien, Spezialtiefbau Zuständigkeit im Vorstand: Klemens Haselsteiner Benelux (bis 17.1.2025) Süd + Ost Zuständigkeit im Vorstand: Alfred Watzl Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Südosteuropa, Umwelttechnik, Baustoffe International + Sondersparten Zuständigkeit im Vorstand: Siegfried Wanker Tunnelbau, International, United Kingdom, Infrastruktur Development, Immobilien Development, Building Solutions (vormals: Property & Facility Services), Energy Infrastructure, Hold Estate Sonstiges Zuständigkeit im Vorstand: Klemens Haselsteiner (bis 17.1.2025), Stefan Kratochwill (ab 19.2.2025), Christian Harder Zentralbereiche, Konzernstabsbereiche Bauvorhaben sind jeweils einem der Segmente zugewiesen (siehe Übersicht unten). Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Projekte mehr als einem Segment zugeordnet werden. Dies ist z. B. bei PPP-Projekten der Fall, bei denen der Bauanteil im jeweiligen geografischen Segment, der Konzessionsanteil aber in der Sparte Konzessionen des Segments International + Sondersparten zu finden ist. Bei segmentübergreifenden Projekten obliegt die kaufmännische und technische Verantwortung üblicherweise jenem Segment, das den höheren Auftragswert im Projekt aufweist. Eine Segmenteinteilung erfolgt vorwiegend nach geografischen Gesichtspunkten. Vor allem Spezialitäten – z. B. der Tunnelbau – werden naturgemäß weltweit nachgefragt. Solche Geschäftsfelder werden im Segment International + Sondersparten gezeigt. Gleichzeitig finden sich in den beiden Segmenten Nord + West sowie Süd + Ost mitunter länderübergreifende Geschäftsfelder wie die Umwelttechnik. Diese werden mehrheitlich von einem dem jeweiligen geografischen Segment zurechenbaren Land aus organisiert. Mitunter werden bestimmte Leistungen in mehreren Segmenten erbracht. Im Folgenden werden die Tätigkeiten jenen Segmenten zugeordnet, in denen eine wesentliche Leistungserstellung erfolgt. Details sind aus der Tabelle ersichtlich. Mit wenigen Ausnahmen bietet STRABAG in ihren einzelnen europäischen Märkten Dienstleistungen in sämtlichen Bereichen der Bauindustrie an und deckt dabei die gesamte Bauwertschöpfungskette ab. Leistungsangebot Nord + West Süd + Ost International + Sondersparten Wohnbau √ √ √ Gewerbe- und Industriebau √ √ √ Öffentliche Gebäude √ √ √ Ingenieurbau √ √ √ Brückenbau √ √ √ Kraftwerksbau √ √ √ Straßenbau, Erdbau √ √ √ Sicherungs- und Schutzbauten √ √ √ Leitungs- und Kanalbau √ √ √ Baustoffproduktion √ √ Bahnbau √ √ Wasserstraßenbau, Deichbau √ √ √ Ortsplatzgestaltung, Landschaftsbau, Pflasterungen, Großflächengestaltung √ √ Sportstättenbau, Freizeitanlagen √ √ Spezialtiefbau √ Umwelttechnik √ √ √ Fertigteilproduktion √ √ Tunnelbau √ Immobilien Development √ Infrastruktur Development √ Erneuerbare Energie Development √ Betrieb/Erhaltung/Verwertung von PPP- und Erneuerbare Energie-Projekten √ Property & Facility Services/Building Solutions √ segment-n-w Segment Nord + West Das Segment Nord + West erbringt Baudienstleistungen nahezu jeglicher Art und Größe schwerpunktmäßig in Deutschland, der Schweiz, den Benelux-Ländern und Skandinavien. Auch der Spezialtiefbau findet sich in diesem Segment. € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Leistung 8.239,86 8.216,66 0 23 Umsatzerlöse 7.221,27 7.280,19 -1 -59 Auftragsbestand 12.088,14 11.207,13 8 881 EBIT 692,67 644,82 7 48 EBIT-Marge (% des Umsatzes) 9,6 8,9 Mitarbeiteranzahl (FTE) 22.392 22.136 1 256 Leistung – Segment Nord + West € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Deutschland 7.655 7.614 1 41 Schweiz 223 216 3 7 Benelux 139 172 -19 -33 Schweden 117 95 23 22 Österreich 35 36 -3 -1 Rumänien 31 26 19 5 Dänemark 19 20 -5 -1 Vereinigtes Königreich 13 29 -55 -16 Polen 5 1 > 100 4 Tschechien 2 0 n.a. 2 Sonstige europäische Länder 1 6 -83 -5 Ungarn 0 1 -100 -1 Naher Osten 0 1 -100 -1 Gesamt 8.240 8.217 0 23 Leistung, Umsatz und EBIT Nord + West mit stabiler Leistung Die Leistung im Segment Nord + West blieb im Geschäftsjahr 2024 nahezu unverändert und erreichte mit € 8.239,86 Mio. das hohe Niveau des Vorjahres. Im Heimatmarkt Deutschland verzeichneten der Verkehrswegebau und der Ingenieurbau Zuwächse, während der Hochbau weiterhin durch die anhaltende Schwäche im Wohnungsbau beeinträchtigt wurde. Mit Ausnahme des erwarteten Rückgangs in den Benelux-Ländern, der auf eine selektive Marktbearbeitung zurückzuführen ist, blieb die Leistung in den übrigen Märkten des Segments weitgehend stabil. Der Umsatz reduzierte sich um knapp 1 % und lag damit bei € 7.221,27 Mio. auf nahezu gleichbleibend hohem Niveau. Das EBIT konnte auf hohem Niveau um 7 % auf € 692,67 Mio. gesteigert werden, sodass die EBIT-Marge im Jahresvergleich von 8,9 % auf sehr hohe 9,6 % zulegte. Im Berichtsjahr konnte insbesondere in Deutschland eine über den Erwartungen liegende Performance erzielt werden. Zum einen wurde dies durch mildere Witterungsverhältnisse begünstigt, die zu einer höheren Kapazitätsauslastung im Dezember führten. Zum anderen trugen gegen Jahresende erfolgte Einigungen über Nachtragsforderungen aus Großprojekten dazu bei. Leistung Auftragsbestand Auftragsbestand Auftragsbestand auf hohem Niveau ausgebaut Der Auftragsbestand konnte zum 31.12.2024 auf hohem Niveau um 8 % auf € 12.088,14 Mio. weiter ausgebaut werden. Diese positive Entwicklung wird insbesondere durch den Verkehrswegebau und den Ingenieurbau im Heimatmarkt Deutschland getragen. Nennenswerte Zugänge zum Auftragsbestand umfassen den Neubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn in Bayern, den Ersatzneubau der Talbrücke Uttrichshausen auf der A7 in Hessen sowie Tiefbauarbeiten im Rahmen der Stromtrassenprojekte SuedLink und SuedOstLink. Mitarbeiteranzahl Die Mitarbeiterzahl stieg leicht um 1 % auf 22.392 Beschäftigte (FTE), mit Zuwächsen in Deutschland und der Schweiz. In den übrigen Märkten des Segments kam es zu keinen nennenswerten Veränderungen. Ausblick Solider Leistungszuwachs erwartet Auf Basis des anhaltend hohen Auftragsbestands wird im Segment Nord + West für das Jahr 2025 trotz herausfordernder Rahmenbedingungen mit einer soliden Leistungssteigerung gerechnet. In Deutschland hat sich eine Normalisierung und Stabilisierung bei den Materialpreisen eingestellt, während die Energiepreise weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau liegen. Die bislang rückläufige Nachfrage im Wohn- und Bürobau kann durch Projekte im Infrastruktur- und Industriebau kompensiert werden. Dabei lässt sich eine leichte Verschiebung von privaten hin zu öffentlichen Auftraggeber:innen erkennen, wobei gegen Ende des Jahres 2025 im Wohnungsbau eine leichte Entspannung zu erwarten ist. Im deutschen Verkehrswegebau bildet der vorhandene Auftragsbestand eine sehr solide Grundlage für das Jahr 2025. Eine erhöhte Nachfrage sowie eine Zunahme an Projekten im Bereich der Energiewende sind zu beobachten. Der Infrastrukturausbau bleibt vor allem im kommunalen Bereich aufgrund des anhaltenden Preiswettbewerbs herausfordernd. Der Tiefbau profitiert von der anhaltenden Investitionsoffensive der Deutschen Bahn und dem Kabelleitungsbau für die neuen Energietrassen. Die Haushalte werden erst nach der Bundestagswahl entwickelt und verabschiedet, sodass man für 2025 ein Übergangsjahr erwarten muss. In den Benelux-Ländern herrscht nach wie vor ein starker Verdrängungswettbewerb. Der eingeschlagene Weg der Konsolidierung und Stabilisierung, im Einklang mit einer sehr selektiven Angebotslegung, wird vom Konzern weiterverfolgt. In den Niederlanden und in Belgien werden die ersten Chancen im Industriebau, vor allem im Bereich der Energiewende, wahrgenommen. Aber auch im Wohnungsbau ist eine leicht steigende Nachfrage zu erwarten. Auch in Skandinavien wird die eingeleitete Konsolidierung und Stabilisierung fortgesetzt. Der Fokus liegt auf Projekten mittlerer Größe, vorrangig im Gewerbe- und Industriebau. Im Infrastrukturbau ist eine steigende Nachfrage nach größeren Projekten zu spüren. In der Schweiz ist weiterhin eine stabile Nachfrage nach Bauleistungen zu beobachten. Nach einer erfolgreichen ersten Konsolidierung setzen wir unseren eingeschlagenen Wachstumskurs fort. Die dafür notwendigen Investitionen wurden auf den Weg gebracht und befinden sich derzeit in der Umsetzung. Ausgewählte Großprojekte – Segment Nord + West Land Projekt Auftragsbestand € Mio. Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns % Deutschland Bayerische Versorgungskammer 528 2,1 Deutschland US-Klinik Weilerbach 520 2,1 Deutschland U5-Ost Hamburg 365 1,4 Deutschland Schleuse Kriegenbrunn 356 1,4 Deutschland Central Business Tower 350 1,4 segment-s-o Segment Süd + Ost Der geografische Fokus des Segments Süd + Ost liegt auf Österreich, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien sowie der Region Südosteuropa. Weiters werden in diesem Segment die Umwelttechnik- und Baustoffaktivitäten abgewickelt. € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Leistung 7.502,30 7.741,90 -3 -240 Umsatzerlöse 7.123,76 7.344,06 -3 -220 Auftragsbestand 7.738,49 7.074,25 9 664 EBIT 387,99 392,57 -1 -5 EBIT-Marge (% des Umsatzes) 5,4 5,3 Mitarbeiteranzahl (FTE) 26.852 27.057 -1 -205 Leistung – Segment Süd + Ost € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Österreich 2.479 2.722 -9 -243 Polen 1.571 1.262 24 309 Tschechien 995 981 1 14 Ungarn 577 784 -26 -207 Deutschland 540 423 28 117 Rumänien 428 486 -12 -58 Slowakei 292 398 -27 -106 Kroatien 222 241 -8 -19 Sonstige europäische Länder 131 93 41 38 Serbien 92 137 -33 -45 Slowenien 89 117 -24 -28 Bulgarien 48 59 -19 -11 Afrika 21 16 31 5 Naher Osten 5 6 -17 -1 Italien 4 9 -56 -5 Vereinigtes Königreich 2 7 -71 -5 Schweiz 2 3 -33 -1 Schweden 2 0 n.a. 2 Benelux 1 0 n.a. 1 Asien 1 -2 n.a. 3 Gesamt 7.502 7.742 -3 -240 Leistung, Umsatz und EBIT Österreich und Ungarn rückläufig Das Segment Süd + Ost verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 eine um 3 % niedrigere Leistung von € 7.502,30 Mio. Diese Entwicklung ist vor allem auf erwartete Rückgänge in Österreich und Ungarn zurückzuführen. Während in Österreich der schwache Wohnungsbaumarkt zu nennen ist, ist die rückläufige Leistungsentwicklung in Ungarn durch den staatlichen Investitionsstopp und zurückgehaltene EU-Mittel bedingt. Ein kräftiges Leistungsplus konnte hingegen im Verkehrswegebau in Polen verzeichnet werden. Im Einklang mit der Leistung reduzierte sich der Umsatz um 3 % und belief sich auf € 7.123,76 Mio. Das EBIT ging im Berichtsjahr geringfügig um 1 % auf € 387,99 Mio. zurück, die EBIT-Marge konnte jedoch mit 5,4 % auf hohem Niveau stabil gehalten werden (2023: 5,3 %). Während in den Märkten Südosteuropas weitere Ergebnisverbesserungen erzielt wurden, konnte das hohe Ergebnis des Vorjahres in Österreich nicht wiederholt werden. Leistung Auftragsbestand Auftragsbestand Kernmärkte mit positiver Entwicklung Der Auftragsbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 9 % auf € 7.738,49 Mio. In nahezu allen Kernmärkten des Segments konnten substanzielle Zuwächse erzielt werden. Die in absoluten Zahlen größten Steigerungen wurden in der Slowakei, gefolgt von Slowenien, Rumänien und Kroatien verzeichnet. In Österreich und Polen wurde eine jeweils stabile Entwicklung registriert. Zu den nennenswerten Neuaufträgen zählen unter anderem die Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik in Banská Bystrica (Slowakei), mehrere Hochbauprojekte in Slowenien sowie der Bau der neuen Zentrale der tschechischen Tochter der Erste Group in Prag. Mitarbeiteranzahl Der Mitarbeiterstand verringerte sich 2024 um 1 % auf 26.852 Beschäftigte (FTE). Rückläufige Tendenzen waren etwa in Österreich und der Slowakei zu verzeichnen. In Polen wurde hingegen im Einklang mit der höheren Leistung Personal aufgebaut. Ausblick Leistungsplus durch hohen Auftragsbestand Ausgehend von einem hohen Auftragsbestand wird im Segment Süd + Ost für 2025 eine merkliche Leistungssteigerung erwartet. In Österreich bleibt der Hochbau durch den schwachen Wohnungsbaumarkt der letzten Jahre unter Druck. Eine nachhaltige Entspannung könnte in der zweiten Jahreshälfte 2025 einsetzen, begünstigt durch eine stabilisierte Inflation, weitere Zinssenkungen und gelockerte Kreditvergaberichtlinien. Der Verkehrswegebau steht trotz stabiler Ausschreibungslage unter wachsendem Preisdruck, während erwartete Einsparungen aufgrund des staatlichen Budgetdefizits die öffentlichen Ausschreibungen zusätzlich belasten könnten. Positiv entwickelt sich hingegen die Auftragslage im Zukunftssektor Bauen im Bestand. In Polen entwickelte sich der Auftragsbestand positiv, und mit der Freigabe von EU-Mitteln aus dem Covid-19-Wiederaufbaufonds ist eine Belebung der staatlichen Investitionen zu erwarten. In den kommenden Jahren werden zudem bedeutende Großprojekte in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität und Energiewende das Marktgeschehen prägen. Impulse im Hochbau sind durch öffentliche und private Investitionen spätestens ab Ende 2025 zu erwarten. Die Situation in Ungarn wird nach wie vor als herausfordernd betrachtet. Zurückgehaltene EU-Mittel und fehlende öffentliche Investitionen schlagen sich in einem deutlichen Rückgang des Bauvolumens nieder. Positiv hervorzuheben sind hingegen Aufträge der produzierenden Automobilindustrie und ihrer Zulieferer. Zudem soll ein geplantes staatliches Konjunkturprogramm den privaten Konsum ankurbeln und die Wirtschaft stärken. Im tschechischen Verkehrswegebau, vor allem im Bahnbau, sind steigende Ausschreibungsvolumina erkennbar. Bei größeren Projekten besteht teilweise jedoch weiterhin Verdrängungswettbewerb. Im Jahr 2024 konnten bedeutende Aufträge im Bahnhof-, Straßen- und Hochbau gesichert werden, was zu einer Steigerung des Auftragsbestands führte. Mit dem sinkenden Zinsniveau ist zudem wieder verstärkt mit Investitionen privater Investor:innen zu rechnen. Darüber hinaus werden die Strukturen im Tunnel- und Spezialtiefbau sowie im Bereich Wassertechnik weiter optimiert. In der Slowakei steigt nach der Ernennung der neuen Regierung das Volumen ausgeschriebener Projekte im Verkehrswegebau wieder an. Besonders im Bahnbau wird die Vergabe mehrerer Großprojekte erwartet. Auch im Hochbau wird für 2025 eine Erholung und vermehrte Ausschreibungstätigkeit erwartet. Im Mai erhielt STRABAG den Großauftrag zur Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik in Banská Bystrica. Die Nachfrage in den Märkten Südosteuropas entwickelt sich positiv. In Kroatien liegt der Fokus derzeit auf dem Verkehrswege- und Industriebau, gestützt durch EU-Investitionen. In Slowenien hat sich der Auftragsbestand infolge mehrerer Projektakquisitionen zuletzt merkbar erhöht. Rumänien gilt als vielversprechender Markt mit hohem Infrastrukturbedarf, teils gefördert durch EU-finanzierte Investitionen. Die im Segment Süd + Ost gebündelten Baustoff- und Umwelttechnikaktivitäten zeigen in Summe eine zufriedenstellende Tendenz und sind für die Handlungsfelder Kreislaufwirtschaft und Kompetenz im Energiesektor der Strategie 2030 von wesentlicher Bedeutung. Ausgewählte Großprojekte – Segment Süd + Ost Land Projekt Auftragsbestand € Mio. Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns % Slowakei F.D. Roosevelt Klinik 272 1,1 Rumänien Flughafen Mihail Kogălniceanu 138 0,5 Österreich Rehabilitationszentrum Wien 119 0,5 Tschechien Modernisierung Bahnhof Masaryk 114 0,5 Tschechien U-Bahn Pankrác–Olbrachtova 103 0,4 segment-i-s Segment International + Sondersparten Das Segment International + Sondersparten umfasst neben den weltweiten Tunnelbauaktivitäten auch den Großteil des außereuropäischen Geschäfts der STRABAG SE. Darüber hinaus werden – unabhängig von ihrer Leistungserbringung – das Infrastruktur Development, das Immobilien Development sowie das Building Solutions-Geschäft (vormals: Property & Facility Services) in diesem Segment gebündelt. Das Segment umfasst außerdem die Unternehmensbereiche United Kingdom, Energy Infrastructure und die STRABAG Hold Estate (Bestandshaltung von Immobilien). € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Leistung 3.268,68 2.957,27 11 311 Umsatzerlöse 3.059,27 2.984,48 3 75 Auftragsbestand 5.505,02 5.159,42 7 346 EBIT -2,28 -132,10 n.a. 130 EBIT-Marge (% des Umsatzes) -0,1 -4,4 Mitarbeiteranzahl (FTE) 21.255 20.360 4 895 Leistung – Segment International + Sondersparten € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Deutschland 1.094 953 15 141 Vereinigtes Königreich 681 635 7 46 Americas 514 562 -9 -48 Österreich 280 262 7 18 Naher Osten 252 211 19 41 Italien 107 53 > 100 54 Polen 106 51 > 100 55 Asien 103 152 -32 -49 Benelux 76 17 > 100 59 Sonstige europäische Länder 13 11 18 2 Slowakei 10 11 -9 -1 Afrika 8 15 -47 -7 Ungarn 8 0 n.a. 8 Tschechien 6 6 0 0 Rumänien 5 4 25 1 Schweiz 3 3 0 0 Slowenien 3 1 > 100 2 Schweden 0 10 -100 -10 Gesamt 3.269 2.957 11 312 Leistung, Umsatz und EBIT Deutliches Leistungsplus Im Segment International + Sondersparten wurde im Jahr 2024 eine deutliche Leistungssteigerung um 11 % auf € 3.268,68 Mio. erwirtschaftet. Der stärkste Anstieg wurde in Deutschland im Building Solutions-Geschäft (vormals: Property & Facility Services) sowie im Tunnelbau verzeichnet. In der Region Benelux stieg die Leistung vor allem aufgrund einer Akquisition im Bereich Building Solutions, während die höhere Leistung in Polen auf das Geschäft mit Infrastrukturprojektentwicklungen zurückzuführen war. Der Umsatz stieg mit 3 % weniger stark als die Leistung und erreichte € 3.059,27 Mio. Die Relation Umsatz/Leistung veränderte sich dementsprechend von 101 % auf 94 %. Das Segment ist aufgrund von Groß- und Megaprojekten regelmäßigen Schwankungen ausgesetzt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden – im Vergleich zum Vorjahr – niedrigere Ergebnisbelastungen im volatilen internationalen Projektgeschäft verzeichnet, sodass sich das EBIT auf € -2,28 Mio. verbesserte, nach € -132,10 Mio. im Vorjahr. Leistung Auftragsbestand Auftragsbestand Deutlich höherer Auftragsbestand Der Auftragsbestand erhöhte sich zum Jahresende 2024 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitpunkt um 7 % auf € 5.505,02 Mio. Die größten Zuwächse wurden in Deutschland, Polen und Österreich erzielt. In Österreich trugen Aufträge im Tunnelbau und der Tunnelausstattung zum höheren Auftragsbestand bei, während das Wachstum in Polen vor allem auf Immobilienprojektentwicklungen zurückzuführen ist. In Deutschland wirkte sich eine Übernahme im Bereich Building Solutions – zur Erhöhung der Wertschöpfungstiefe in den Bereichen TGA und Energiemanagement – positiv auf den Auftragsbestand aus. Eine rückläufige Entwicklung war in Folge des Abarbeitens von Groß- und Megaprojekten im Vereinigten Königreich feststellbar. Mitarbeiteranzahl Im Segment International + Sondersparten erhöhte sich die Mitarbeiteranzahl 2024 um 4 % auf 21.255 Beschäftigte (FTE). Im Einklang mit der Leistungsentwicklung und bedingt durch Übernahmen wuchs der Personalstand am stärksten in Deutschland und der Region Benelux. Aber auch im Nahen Osten wurde die Mitarbeiteranzahl zur Realisierung von akquirierten Großprojekten aufgestockt. Ausblick Deutliches Leistungsplus erwartet Für das Gesamtjahr 2025 wird im Segment International + Sondersparten von einer deutlichen höheren Leistung als im Vorjahr ausgegangen, gestützt vor allem auf den bestehenden Auftragsbestand. Das Tunnelbau-Geschäft ist aufgrund der Projektgröße von ständiger Volatilität geprägt. Aktuell wird an Großprojekten in Kanada und im Vereinigten Königreich gearbeitet, wo bedeutende Auftragseingänge und -erweiterungen erzielt wurden. Kleinere Aufträge in der DACH-Region, Italien und Tschechien bilden neben den Großaufträgen eine stabile Basis, während sich das Geschäftsfeld Mining in Chile weiterhin stabil entwickeln wird. Im internationalen Geschäft mit Schwerpunkt auf langjährigen Bestandsmärkten im Mittleren Osten, in Indien und Südamerika zeichnen sich deutliche Leistungssteigerungen ab. Dekarbonisierung und Energietransformation eröffnen auch hier neue Chancen. Der Bereich Building Solutions (vormals: Property & Facility Services) erwartet 2025 eine stabile Geschäftsentwicklung. Neben der Integration der 2024 erworbenen Unternehmen steht zudem anorganisches Wachstum durch Akquisitionen in Österreich, Deutschland und Zentralosteuropa weiterhin im Fokus. Durch den weiteren Aufbau von TGA- und Energiemanagement-Kompetenzen entwickelt sich der Bereich zum Komplettanbieter für die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden. Im Einklang mit der Strategie 2030 wurde zum 1.1.2025 der Bereich Energy Infrastructure etabliert. Er umfasst die Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Netzinfrastrukturen und Industrieanlagen in den Bereichen elektrische Infrastruktur, Wasser und Abwasser, Sicherheitstechnik, Smart Cities und Pipelinebau. Dazu wurden bereits im Konzern vorhandene Kompetenzen gezielt gebündelt und sollen durch Akquisitionen weiter gestärkt werden. Ziel ist es, ganzheitliche Energieinfrastrukturlösungen für Netzbetreiber:innen, Stadtwerke, Kommunen und Industriekund:innen anzubieten. Im Bereich Infrastruktur Development werden aktuell Konzessionsprojekte in Osteuropa und Südamerika bearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Haweswater Aqueduct Resilience Programme (HARP), für das STRABAG als bevorzugte Bieterin ausgewählt wurde. Zudem forciert das Unternehmen im Rahmen der Konzernstrategie 2030 die Entwicklung erneuerbarer Energieprojekte in ihren europäischen Kernmärkten und in Südamerika. Das Immobilien Development wird insbesondere durch das eingetrübte konjunkturelle Umfeld und politische Unsicherheiten belastet. Mit einer deutlichen Erholung der gewerblichen und privaten Nachfrage in den Immobilienmärkten durch ein sich aufhellendes Umfeld wird erst ab 2026 gerechnet. Gleichzeitig zeichnet sich eine Angebotslücke, vor allem nach nachhaltigen Immobilien, und eine Konsolidierung in der Entwicklerbranche ab. Aufgrund der hohen Entwicklungs- und Umsetzungskompetenz von anspruchsvollen Nachhaltigkeits- und New-Work-Konzepten können sich hier für STRABAG künftig Wettbewerbsvorteile ergeben. Die STRABAG Hold Estate erweitert das Leistungsspektrum des STRABAG-Konzerns um die langfristige, strategische Bestandshaltung von Immobilien. Dabei stehen Investments in den Assetklassen Büro, Wohnen, Hotel und gemischt genutzte Quartiersimmobilien im Fokus. Bislang wurden fünf Immobilien übernommen; der Fokus liegt nun auf der Konsolidierung der Investments durch Erweiterung des technischen und kaufmännischen Assetmanagements. Ausgewählte Großprojekte – Segment International + Sondersparten Land Projekt Auftragsbestand € Mio. Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns % Vereinigtes Königreich HS2 Hochgeschwindigkeitsstrecke 961 3,8 Vereinigte Arabische Emirate Wohntürme Sea La Vie 292 1,2 Vereinigtes Königreich Woodsmith Project 280 1,1 Kanada Scarborough Subway Extension Line 2 251 1,0 Deutschland U5-Ost Hamburg 156 0,6 Segment Sonstiges Servicebetriebe und Stabsbereiche In diesem Segment werden die unternehmensinternen Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche ausgewiesen. € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Leistung 227,96 223,31 2 5 Umsatzerlöse 17,92 57,81 -69 -40 Auftragsbestand 30,82 25,33 22 5 EBIT 0,74 3,30 -78 -3 EBIT-Marge (% des Umsatzes) 4,1 5,7 Mitarbeiteranzahl (FTE) 7.675 7.583 1 92 Risikomanagement Die STRABAG-Gruppe steht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken und Chancen gegenüber. Diese werden durch ein proaktives Risikomanagement systematisch erhoben, bewertet und im Rahmen einer adäquaten Risikomanagementpolitik konsequent und zielorientiert gesteuert. Diese Risikomanagementpolitik ist ein integrierender Bestandteil des Managementsystems und beschreibt festgelegte Prinzipien und Zuständigkeiten für das Risikomanagement sowie den Umgang mit den wesentlichen Risikokategorien. Risikomanagement als Kernaufgabe des Managements Risikomanagement ist eine Kernaufgabe des Managements. Die Risikoidentifizierung und Risikobewertung wird von der jeweils zuständigen Managementebene verantwortet. In den Risikosteuerungsprozess eingebunden sind unser Integriertes Managementsystem, unterstützende Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche mit technischen, rechtlichen und administrativen Dienst- bzw. Beratungsleistungen und die Interne Revision als neutrale und unabhängige Prüfinstanz. Die Verantwortung für die Umsetzung des projektbezogenen Risikomanagementsystems in den Unternehmensbereichen wurde den kaufmännischen Unternehmensbereichsleitungen übertragen. Der Zentralbereich Projektbezogenes Risikomanagementsystem/Systementwicklung/Internationale BRVZ-Koordination steuert die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems für die Beschaffung und Ausführung von Bauprojekten. Alle Führungskräfte von STRABAG sind im Rahmen der ihnen gestellten Aufgabe sowie gemäß Geschäftsordnung und relevanten Konzernregelungen verpflichtet, mit den Mitarbeiter:innen Maßnahmen zur Risikoerkennung zu setzen, die Risiken zu überwachen, zur Abwehr notwendige Gegenmaßnahmen einzuleiten und relevante Informationen über Risiken an andere Stellen bzw. Ebenen im Unternehmen weiterzuleiten. Insbesondere diese Informationspflicht gilt für alle Mitarbeiter:innen des STRABAG-Konzerns. Es ist durch den STRABAG SE-Vorstand grundsätzlich untersagt, Geschäfte einzugehen, deren Realisation existenzielle Risiken bergen könnte. Risikokategorien Im Rahmen der konzerninternen Risikoberichterstattung wurden folgende wesentliche Risikokategorien definiert: Risikobewältigung anhand von definierten Risikokategorien Externe Risiken Betriebliche und technische Risiken Finanzwirtschaftliche Risiken Ethische Risiken Personalrisiken IT-Risiken Beteiligungsrisiken Rechtliche Risiken Politische Risiken Des Weiteren bestehen Risiken etwa hinsichtlich der Bereiche Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualität, Business Continuity und Lieferkette. Unser Risikomanagementsystem ist in Anlehnung an ISO 31000 und an das Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) in unser Integriertes Managementsystem eingebunden. Mit den von uns identifizierten Risiken gehen wir wie folgt um: Externe Risiken Externen Risiken wird durch Diversifikation begegnet Die gesamte Bauindustrie ist zyklischen Schwankungen unterworfen und reagiert regional und nach Sektoren unterschiedlich stark. Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung der Baumärkte, die Wettbewerbssituation, aber auch die Verhältnisse auf den Kapitalmärkten und die technologischen Veränderungen am Bau können zum Entstehen von Risiken führen. Diese Risiken werden von den zentralen Fachbereichen und den operativen Einheiten kontinuierlich beobachtet und überwacht. Veränderungen bei den externen Risiken führen zu Anpassungen in der Organisation, in der Marktpräsenz und in der Angebotspalette von STRABAG sowie zur Adaptierung der strategischen bzw. operativen Planung. STRABAG begegnet dem Marktrisiko durch geografische und produktbezogene Diversifizierung, um den Einfluss eines einzelnen Marktes bzw. der Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen auf den Unternehmenserfolg möglichst gering zu halten. Betriebliche und technische Risiken Betriebliche und technische Risiken durch Vorgabe verbindlicher Mindeststandards reduzieren Hierzu zählen in erster Linie die komplexen Risiken rund um Auftragsauswahl und Auftragsabwicklung mit den je Bauvorhaben zu beurteilenden technischen Risiken, wie z. B. Baugrund, Geologie, Bauverfahren, Technologie, Baumaterialien, Geräte, Planung, Arbeitsvorbereitung etc. Integrierender Bestandteil des projektbezogenen Risikomanagementsystems sind konzernweit gültige Mindeststandards für die Beschaffung und Ausführung von Bauprojekten (Common Project Standards). Darin enthalten sind klar definierte Kriterien für die Beurteilung neuer Projekte, ein standardisierter Prozess für die Erstellung und Abgabe von Angeboten sowie integrierte interne Kontrollsysteme, die als Filter dienen, um Verlustprojekte zu vermeiden. Zustimmungspflichtige Geschäftsfälle werden entsprechend den internen Geschäftsordnungen analysiert und genehmigt. Abhängig vom Risikoprofil müssen Angebote durch interne Kommissionen analysiert und auf technische wie wirtschaftliche Plausibilität geprüft werden. Als Ansprechpersonen für die Beurteilung technischer Risiken sowie zur Erarbeitung von innovativen Lösungsansätzen zu technischen Problemstellungen stehen dem Bau- bzw. Projektteam Expert:innen der Zentralbereiche BMTI, TPA, ZT und SID beratend zur Verfügung. Die Auftragsabwicklung wird vom Bau- bzw. Projektteam vor Ort gemäß dokumentierten Verfahren gesteuert und darüber hinaus durch monatliche Soll-Ist-Vergleiche kontrolliert. Parallel dazu erfolgt eine permanente kaufmännische Begleitung des Projekts durch das zentrale Controlling. Damit wird gewährleistet, dass die Risiken einzelner Projekte keinen bestandsgefährdenden Einfluss gewinnen. Finanzwirtschaftliche Risiken Aktives Liquiditäts- und Forderungsmanagement betreiben Hierunter versteht STRABAG Risiken im Finanz- und Rechnungswesen einschließlich von Manipulationsvorgängen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Liquiditäts- und Forderungsmanagement, das durch laufende Finanzplanung und tägliche Statusberichte gesichert wird. Die Einhaltung der internen kaufmännischen Richtlinien wird durch die zentralen Fachbereiche Rechnungswesen und Controlling sichergestellt, die ferner das interne Berichtswesen und den periodischen Planungsprozess verantworten. Risiken aus eventuellen Manipulationsvorgängen (Vorteilnahme, Betrug, Täuschung und sonstige Gesetzesverstöße) werden von den zentralen Bereichen im Allgemeinen und der Internen Revision im Besonderen verfolgt. STRABAG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Zins-, Währungsänderungs-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch laufende finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden durch den Konzernvorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung dieser Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Konzern-Treasury. Detaillierte Angaben dazu sind im Konzernanhang unter Punkt 36 Finanzinstrumente angeführt. Ethische Risiken Ethischen Risiken wird mit dem Ethik Business Compliance-System begegnet Da Korruption und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Risiken in der Bauwirtschaft darstellen, wurden bei STRABAG bewährte Instrumente zu ihrer Bekämpfung implementiert. Die Regeln in Bezug auf korrektes Verhalten im Geschäftsalltag werden über das STRABAG Ethik Business Compliance-System transportiert. Diese haben konzernweite Gültigkeit. Das Business Compliance-Modell von STRABAG stützt sich auf das Business Compliance Management-System (BCMS) mit ergänzenden Geschäftsanweisungen und den Code of Conduct. Die Umsetzung erfolgt durch den Chief Compliance Officer, die Business Compliance Officers, die internen Ombudsleute sowie die STRABAG Hinweisgeberplattform. Personalrisiken Gegensteuerung mit strategischer Personalplanung, bedarfsorientierter Personalentwicklung und zentraler Personalverwaltung Wesentlichen Personalrisiken wie Engpässen bei der Personalbeschaffung, Fachkräftemangel, Fluktuation sowie arbeitsrechtlichen Risiken wird mit einer strategischen Personalplanung, einer nachhaltigen, bedarfsorientierten Personalentwicklung und einer zentralen Personalverwaltung gegengesteuert. Durch gezieltes Recruiting qualifizierter Fach- und Führungskräfte, umfassende Weiterbildungsmaßnahmen, eine leistungsgerechte Vergütung mit verbindlicher Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und eine frühzeitige Nachfolgeplanung sollen Personalrisiken weitgehend reduziert werden. Darüber hinaus wird die Entwicklungs- und Karriereplanung der Mitarbeiter:innen über ein systematisches Potenzialmanagement gefördert. Ergänzende Initiativen zur betrieblichen Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen sowie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Mitarbeiterzufriedenheit sollen zu Attraktivität und Ansehen des Unternehmens beitragen. Details zu den Personalrisiken sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden. IT-Risiken IT-Nutzungsrichtlinien und kontinuierlich überprüfte Sicherheitskonzepte zur Abwehr von Cyberkriminalität Aufgrund zunehmender Bedrohungen durch IT-Risiken werden verschiedene Maßnahmen in Form von mehrstufigen Sicherheits- und Antivirenkonzepten, der Vergabe von Zugriffsrechten, Zugangskontrollsystemen mit Passwort-Policy, zweckmäßigen Datensicherungen und einer unabhängigen Energieversorgung umgesetzt. Darüber hinaus arbeitet der Konzern zur effektiven Abwehr von Cyberkriminalität mit professionellen Spezialdienstleistungsunternehmen zusammen und überprüft die Sicherheitskonzepte kontinuierlich. Die Vorgabe von Richtlinien zur Nutzung der Informationstechnologie sowie die wiederholte Aufklärung betreffend den erforderlichen risikobewussten Umgang mit Informations- und Kommunikationsmedien sollen die Sicherheit, Verfügbarkeit, Performance und Compliance von IT-Systemen gewährleisten. Projektideen zur Verbesserung und Weiterentwicklung IT-bezogener Prozesse und Kontrollsysteme werden durch Zusammenarbeit der Zentralbereiche SID und BRVZ-Informationstechnologie evaluiert und aufbereitet. Beteiligungsrisiken Strategische Minderheitsbeteiligungen Die Anteile an Mischwerksgesellschaften sind typischerweise und branchenüblich Minderheitsbeteiligungen, bei denen der Verbundeffekt im Vordergrund steht. Im Rahmen der Konzernstrategie 2030 beabsichtigt STRABAG u. a. verstärkt im Energiesektor zu bauen. Erneuerbare Energie- bzw. Wärmeerzeugung sowie deren Speicherung stehen dabei im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund hält STRABAG seit 2023 eine Minderheitsbeteiligung am Batteriespeicherhersteller CMBlu Energy AG. Rechtliche Risiken Rechtliche Risiken über umfassende Risikoanalyse vermeiden Der Zentralbereich CML Construction Services unterstützt das Risikomanagement der operativen Einheiten durch bauwirtschaftliche bzw. baubetriebliche Betreuung in allen Projektphasen (Contract Management) sowie juristische Beratung bzw. deren Organisation und Koordination (Legal Services). Zu den wesentlichen Aufgaben zählen dabei die umfassende Prüfung und Beratung bei der Projektakquisition – u. a. Analyse und Klärung von Ausschreibungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, vorvertraglichen Vereinbarungen, Vergabeunterlagen, Vertragsentwürfen und Rahmenbedingungen – sowie die Unterstützung bei der Projektabwicklung. Politisches Risiko Unterbrechungen und Enteignungen denkbar Der Konzern ist u. a. in Ländern tätig, die Schauplätze politischer Instabilität sind. Unterbrechungen der Bautätigkeit sowie Restriktionen auf Eigentum ausländischer Investor:innen bis hin zur Enteignung könnten die Folge politischer Veränderungen sein und sich auf die finanzielle Struktur des Konzerns auswirken. Diese Risiken werden in der Angebotsphase analysiert und von internen Kommissionen bewertet. Arbeitssicherheit Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Einsatz Um die Risiken rund um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu beherrschen, setzt STRABAG ein Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem gemäß ISO 45001 und/oder Safety Certificate Contractors (SCC) um, hält dieses aufrecht und sorgt für eine geeignete Notfallorganisation. Eigens benannte Verantwortliche und Beauftragte stellen sicher, dass konzernweite Arbeitssicherheitsstandards berücksichtigt werden. Es erfolgte zuletzt eine Zentralisierung dieser Themenbereiche. Alle Sicherheitskräfte sind nun Teil eines eigenen Konzernstabsbereichs Health Safety Wellbeing, der direkt an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Die Aspekte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fließen auch in die Bewertung von Nachunternehmen und Lieferfirmen ein. Details zu den Risiken rund um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden. Umweltschutz Zertifiziertes Umwelt- und Energiemanagementsystem angestrebt STRABAG verpflichtet sich, im eigenen Einflussbereich – soweit dies technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist – negative Umweltauswirkungen bestmöglich zu vermeiden. Ebenso trägt sie ihren Teil dazu bei, negative Auswirkungen entlang der Lieferkette zu verringern. STRABAG betreibt ein wirksames Umwelt- und Energiemanagementsystem in Anlehnung an ISO 14001 oder Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), ISO 50001 oder gleichwertig und versucht – wo immer möglich – den Verbrauch von natürlichen Ressourcen zu minimieren, Abfälle zu vermeiden und die Wiederverwertung zu fördern. Details zu den Umweltrisiken sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden. Risiken aus den Auswirkungen des Klimawandels sind im Konzernanhang dargestellt. Qualität Qualitätsmanagement als Bestandteil des Integrierten Managementsystems In Übereinstimmung mit seiner Vision und seinen Werten ist es das Ziel des Konzerns, Bauvorhaben termin- und qualitätsgerecht sowie zum besten Preis zu realisieren. Die Qualität der Prozesse, Leistungen und Produkte des Unternehmens ist somit jederzeit sicherzustellen. Dafür kommt ein Qualitätsmanagement als Bestandteil eines Integrierten Managementsystems zum Einsatz. Dieses System ist im Managementhandbuch, in den Konzernrichtlinien und in nachrangigen Regelungen dokumentiert. Business Continuity Konsequente Einbindung konzerneigener Zentralbereiche Der Ausfall von Maschinen und Produktionsanlagen, von Nachunternehmen und Lieferfirmen, von Personal, des IT-Systems oder von Bürogebäuden und Unterkünften darf die Existenz des Konzerns nicht gefährden. Daher werden im Rahmen eines Business Continuity-Managementsystems Vorkehrungen getroffen, dass bei Vorfällen oder Katastrophen die Geschäftstätigkeit – wenn überhaupt – nur temporär unterbrochen wird. Dazu zählt die konsequente Einbindung der konzerneigenen spezialisierten Zentralbereiche. Sie können z. B. kurzfristig Maschinen, Ersatzunterkünfte, IT-Systeme oder Personal beschaffen, bauen langjährige strategische Partnerschaften mit ausgesuchten Nachunternehmen und Lieferfirmen auf und lassen Notfallszenarien im IT-Bereich auditieren. Lieferkette Mehr zur Lieferkette im Nachhaltigkeitsbericht Mehr erfahren Im Interesse von Qualität und Wirtschaftlichkeit bezieht STRABAG bei der Bearbeitung ihrer Aufträge neben den eigenen Kompetenzen und Ressourcen auch ausgesuchte, erprobte Nachunternehmen und Lieferfirmen mit ein. Das Unternehmen setzt auf langfristige Partnerschaften, eine eindeutige, transparente und vollständige Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen und Produkte sowie die Vereinbarung von Annahmekriterien der Produkte und Leistungen. Innerhalb des Lieferantenmanagements werden menschenrechtliche Risiken der Lieferanten analysiert und adressiert. Außerdem bewertet STRABAG systematisch Nachunternehmen, Dienstleistungsunternehmen und Lieferfirmen als Entscheidungsgrundlage für künftige Auftragserteilungen. Bewertungen von Partnerfirmen, um Risiken in der Lieferkette zu verringern Die Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation ergab, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen bzw. solche auch nicht erkennbar sind. Bericht über wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Einleitung Als Basis zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess im Lagebericht dient die Struktur des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Das COSO-Rahmenwerk setzt sich aus fünf miteinander in Beziehung stehenden Komponenten zusammen: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung. Im STRABAG-Konzern wurde ein unternehmensweites Risikomanagement nach allgemein anerkannten Grundsätzen eingerichtet. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet. Kontrollumfeld Bericht der Internen Revision Mehr erfahren Die Unternehmenskultur bestimmt das Kontrollumfeld, in dem das Management und die Mitarbeiter:innen operieren. STRABAG arbeitet aktiv an der Verbesserung der Kommunikation und der Vermittlung ihrer Grundwerte, die auch in ihrem Code of Conduct sowie im Business Compliance Management-System (BCMS) verankert sind. Dadurch will sie Moral, Ethik und Integrität im Unternehmen und im Umgang mit anderen sicherstellen. Die Implementierung des Internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erfolgt auf Basis von internen Richtlinien und Vorschriften. Die Verantwortlichkeiten dafür wurden an die Unternehmensorganisation angepasst. Es ist die Aufgabe der Internen Revision, die Einhaltung der Gesetze und unternehmensweiter Richtlinien im technischen und kaufmännischen Bereich durch periodische, angekündigte wie auch unangekündigte Überprüfungen aller relevanten Geschäftsfelder sowie die Funktionsfähigkeit der Business Compliance zu überwachen. Bei diesen Überprüfungen analysiert die Interne Revision die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Handlungen. Sie überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung der internen Vorschriften. Der Leiter der Internen Revision berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Die angemessene Funktionsfähigkeit der Internen Revision wird periodisch durch die Abschlussprüferin beurteilt. Die letzte Überprüfung wurde mit Abschluss des Geschäftsjahres 2023 durchgeführt. Risikobeurteilung Das Management erhebt und überwacht die Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess. Der Fokus liegt dabei auf jenen Risiken, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind. Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Prognosen getroffen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die tatsächliche zukünftige Entwicklung von der erwarteten abweicht. Dies trifft insbesondere auf folgende Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Bewertung von unfertigen Bauvorhaben, Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen einschließlich Sozialkapital, Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Forderungseinbringlichkeit sowie Werthaltigkeit von Beteiligungen und Firmenwerten. In Einzelfällen wird externes Expertenwissen zugezogen, oder es wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren. Kontrollmaßnahmen Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewendet, um sicherzustellen, dass Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vermieden bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der Periodenergebnisse bis hin zur spezifischen Überwachung von Konten sowie Kostenstellen und zur Analyse der laufenden Prozesse im Rechnungswesen. Es liegt in der Verantwortung des Vorstands, die Hierarchieebenen so auszugestalten, dass eine Tätigkeit und die Kontrolle dieser Tätigkeit nicht von derselben Person durchgeführt werden (Vier-Augen-Prinzip). Im Rahmen der Funktionstrennung wird auf eine Trennung von Entscheidung, Ausführung, Überprüfung und Berichterstattung geachtet. Dabei wird der Vorstand von Organisationseinheiten im Zentralbereich BRVZ unterstützt. Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden zunehmend automatisiert, daher stellen Kontrollen in Bezug auf die IT-Sicherheit einen Eckpfeiler des Internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird im Wesentlichen eine selbst entwickelte Software, die die Besonderheiten der Baubranche abbildet, verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird u. a. durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet. Information und Kommunikation Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich der Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter:innen kommuniziert. Darüber hinaus finden regelmäßig in verschiedenen Gremien Diskussionen betreffend die Finanzberichterstattung und die in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften statt. Diese Gremien setzen sich neben dem Management auch aus der Abteilungsleitung und führenden Mitarbeiter:innen der Abteilung Rechnungswesen zusammen. Die Gremienarbeit hat u. a. zum Ziel, die Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften des Rechnungswesens sicherzustellen, sowie Schwachstellen und Verbesserungspotenziale im Rechnungslegungsprozess zu identifizieren und zu kommunizieren. Außerdem werden die Mitarbeiter:innen des Rechnungswesens laufend im Hinblick auf Neuerungen in der nationalen und internationalen Rechnungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig erkennen zu können. Überwachung Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Darüber hinaus sind alle weiteren Managementebenen für die Überwachung ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs verantwortlich. Es werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen vorgenommen. Zudem ist die Interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Das Top-Management erhält monatlich zusammengefasste Finanzberichte über die Entwicklung der Leistung und des Ergebnisses der jeweiligen Segmente und Länder sowie der Liquidität. Zu veröffentlichende Abschlüsse durchlaufen mehrere interne Kontrollschleifen im Management. So werden sie u. a. von leitenden Mitarbeiter:innen des Rechnungswesens sowie vom Finanzvorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung unterzogen. Forschung und Entwicklung Technologieführerschaft ist ein zentraler Baustein in der Konzernstrategie 2030 der STRABAG SE. Neben dem Einsatz neuer Technologien initiiert der Konzern zukunftsweisende Projekte, entwickelt eigene Innovationen zur Marktreife, verfolgt Forschungspartnerschaften und stärkt auf diese Weise konzernweit seine Kompetenzen. Insgesamt setzte STRABAG im Geschäftsjahr 2024 rund 74 Entwicklungsprojekte um und wendete für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten rund € 19 Mio. (2023: rund € 17 Mio.) auf. Innovation und Digitalisierung im Konzern in der SID gebündelt Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind heute die vorrangigen Themen in allen Bausparten. Auf dem Weg zur datengetriebenen Organisation legt STRABAG den Fokus daher auf Cloud-basierte Datenhaltung, das Aufbrechen von Datensilos sowie auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen rund um die Themen Daten und Künstliche Intelligenz (KI). Der Konzern setzt auf die Weiterentwicklung der digitalen Arbeitsweise BIM 5D® sowie auf bauspezifische Projektplattformen, Internet der Dinge (IoT) und Künstliche Intelligenz (KI). Ebenfalls vorangetrieben wird die konsequente Automatisierung durch robotische Anwendungen und teilautonome Maschinen. Gleichzeitig arbeitet STRABAG intensiv an strategischen Innovationsprojekten in ökologischer Nachhaltigkeit. Zentrale Themen bilden dabei die Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Denken im Umgang mit Energie, Engineering und Materialentwicklung. Seit 2020 initiiert die STRABAG Innovation & Digitalisation (SID) mit rund 470 Mitarbeiter:innen an 22 Standorten federführend Entwicklungen, unterstützt mit Expertisen und behält einen umfassenden Überblick über die konzernweiten Innovationsaktivitäten sowie deren messbare Resultate. In enger Zusammenarbeit der Zentralbereiche BMTI, TPA und Zentrale Technik mit den Unternehmensbereichen werden zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte realisiert. Ein großer Teil der Entwicklungstätigkeit wird durch Bauprojekte selbst angestoßen. Manche Fragestellungen erfordern auch mittelfristige Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Partnerunternehmen. Projekte im Verkehrswegebau Die STRABAG-Tochter EFKON, spezialisiert auf Verkehrstelematiksysteme, konzentrierte sich 2024 auf die Entwicklung einer neuen Generation von DSRC-Kommunikationskomponenten (Dedicated Short-Range Communications). Diese Technologie wird in elektronischen Mautsystemen eingesetzt, um relevante Mautdaten zwischen der im Fahrzeug installierten Mautbox und der straßenseitigen Kommunikationsinfrastruktur effizient auszutauschen. Die neuen DSRC-Komponenten von EFKON zeichnen sich durch eine verbesserte Kommunikationsleistung aus und ermöglichen eine präzise Positionierung der Mautbox innerhalb der Kommunikationszone. Im Projekt „EMili“, das zum Ziel hatte, induktive Ladetechnologien im Verkehrswegebau zu erproben, konnte 2024 der erste große Meilenstein erreicht werden. Bei ersten Praxistests konnten Ladeleistungen von bis zu 20 kW bei einem Wirkungsgrad von 85 % nachgewiesen werden. Für 2025 sind Nachfolgeprojekte geplant, um die Technologie weiter zu erforschen. Projekte im Hoch- und Ingenieurbau Im Forschungsprojekt „RTTS – Entwicklung eines ressourceneffizienten Tunneltragsystems“, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), wird seit 2024 gemeinsam mit Partner:innen aus Wissenschaft und Industrie ein Tunneltragsystem aus Ökobeton mit reduziertem Zementklinkergehalt entwickelt. Durch den Einsatz neuer KI-basierter Regelungstechniken soll u. a. ein großer Teil an Tunnelausbruchsmaterialien recycelt und zur Herstellung von Tübbingen und Ringspaltmasse genutzt werden. Das Projekt „CaPreFloor“, ebenso gefördert durch das BMWK, hat zum Ziel massive Stahlbetondecken im Hochbau durch leichte, steife und mit Carbon vorgespannte Deckensysteme zu ersetzen. Diese Carbonbetondecken sollen die üblichen 30 Zentimeter starken Betondecken auf maximal 10 Zentimeter reduzieren. Damit würde ein immenser Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen geleistet. Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit konnte das öffentlich durch das BMWK geförderte F&E-Projekt „BIMpact“ Ende 2024 erfolgreich abgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit Partner:innen aus der IT-Branche sowie der Universität Stuttgart wurde ein KI-gesteuerter, Cloud- sowie BIM-basierter Gebäudeautomationsprozess entwickelt. Die Funktionsfähigkeit konnte zunächst an einem tragbaren Mock-Up nachgewiesen werden, das in einem Kleinmaßstab eine voll funktionsfähige Zuluftanlage mit den „belüfteten“ Räumen abbildet. Anschließend wurde das Gesamtsystem in eine Etage des Konzerngebäudes Z3 in Stuttgart eingebaut und erfolgreich getestet. Projekte in Künstlicher Intelligenz (KI) Im Bereich der KI erzielte STRABAG 2024 weitere konkrete Ergebnisse. Neben der Verwendung von maschinellen Lern- und Sprachmodellen und der datengetriebenen Risikoanalyse von Bauprojekten, wurden weitere KI-Lösungen im Hinblick auf Anwendbarkeit und Nutzen für den Konzern pilotiert. Das in den Vorjahren getestete und bereits in das operative Geschäft integrierte Generative Design (GD) wurde im Jahr 2024 auf das serielle Bauen ausgeweitet. Dabei wurden die Stärken von MOLENO® Wohnen und Generative Design kombiniert, um ein KI-basiertes Planungstool zu entwickeln. Der daraus entstandene Konfigurator von MOLENO® Wohnen ermöglicht künftig die flexible und individuelle Erstellung datenbasierter Gebäudeentwürfe. Dies automatisiert Planungsprozesse und reduziert zeit- sowie kostenintensive Entscheidungsphasen erheblich. Innovation Day und Innovationsprogramm adASTRA Am Innovation Day 2024 in Köln wurden mehr als 50 Innovationsprojekte einem Publikum von rund 1.300 internationalen Kolleg:innen präsentiert. Mit einem neuen Konzernfördermodell und dem erweiterten adASTRA-Innovationsprogramm wird die Entwicklungsarbeit künftig noch intensiver unterstützt. Das Fördermodell gewährleistet, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit internen und externen Partner:innen sowohl durch Konzernmittel als auch durch öffentliche Fördergelder bestmöglich finanziert werden. Gleichzeitig optimieren die neuen adASTRA-Innovationsprogramme das bestehende Innovationsmanagement gezielt, um den gesamten Innovationsprozess weiter zu stärken und die Umsetzung vielversprechender Projekte zielgerichtet zu fördern. Ausblick Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand eine deutliche Leistungssteigerung auf rund € 21 Mrd. Diese Prognose stützt sich zum einen auf den hohen Auftragsbestand und zum anderen auf die erwarteten Beiträge aus den erfolgten Übernahmen. In allen operativen Segmenten wird für 2025 eine höhere Leistung prognostiziert. Nach dem Zusammentreffen mehrerer positiver Ergebniseinflüsse im Jahr 2024, ist für 2025 von einer Normalisierung der EBIT-Marge auszugehen. Aufgrund erster, spürbarer Effekte der Strategie, hebt der Vorstand das EBIT-Margenziel für 2025 auf ≥ 4,5 % an. Die Netto-Investitionen (Cashflow aus der Investitionstätigkeit) 2025 sollten € 1.100 Mio. nicht überschreiten. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf geplante Akquisitionen im Rahmen der Strategie 2030 zurückzuführen. Website Corporate Governance-Bericht Konsolidierter Corporate Governance-Bericht Mehr erfahren Der Konsolidierte Corporate Governance-Bericht ist auf der Website der STRABAG SE abrufbar. Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB One Share – One Vote 1.    Das Grundkapital der STRABAG SE betrug zum 31.12.2024 € 118.221.982 und setzte sich aus 118.221.982 zur Gänze einbezahlten, nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von € 1 pro Aktie zusammen. 118.221.979 Stückaktien waren Inhaberaktien und im Prime Market der Wiener Börse handelbar. Drei Stückaktien waren und sind Namensaktien. Jeder Inhaber- und Namensaktie steht eine Stimme zu (One Share – One Vote). Das mit den Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 verbundene Entsendungsrecht ist unter Punkt 9 näher beschrieben. 2. In der Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16.6.2023 wurden folgende Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen gefasst: Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrags von € 1.900.000.000,00 der im Jahresabschluss zum 31.12.2022 ausgewiesenen gebundenen Rücklagen ohne Ausgabe neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemäß §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz), Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 996.620.004,30 gem. §§ 175 ff AktG zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien), Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 903.379.995,70 zum Zweck der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 175 ff AktG mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien) und Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 150 ff AktG um bis zu € 24.995.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.995.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Sacheinlagen aufzubringen im Wege eines Verzichts von Aktionären auf Ausschüttungsanforderungen aus der Kapitalherabsetzung (Punkt c). Die vorgenannten Beschlüsse standen unter Bedingungen. Zunächst sind die Beschlüsse zu den Punkten a, b und c sowie der Beschluss über die ordentliche Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zu Punkt d im Firmenbuch eingetragen worden. Den ausschüttungsberechtigten Aktionären wurde daher im Rahmen eines Bezugsangebots das Wahlrecht eingeräumt, ob sie den Ausschüttungsanspruch gem. Punkt c in bar oder in Form von neuen Aktien erhalten wollen. Aktionäre von 62.487.931 Stück Aktien entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 60,90 % haben sich für die Ausschüttung in Form von neuen Aktien entschieden. Am 21.3.2024 erfolgte sodann die Eintragung der Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Firmenbuch. Folglich wurden 15.621.982 Stück neue Aktien ausgegeben. Das Grundkapital der STRABAG SE wurde somit von € 102.600.000,00 um € 15.621.982,00 auf € 118.221.982,00 erhöht. 3. Mit 8.4.2022 wurde Oleg Deripaska in die EU-Sanktionsliste aufgenommen und unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.3.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (EU-Sanktionsverordnung). Als Folge sind sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz von Oleg Deripaska oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen eingefroren („Asset Freeze“). Dieser Asset Freeze ist seither auch hinsichtlich der von MKAO „Rasperia Trading Limited“, die jedenfalls zu diesem Zeitpunkt von Oleg Deripaska kontrolliert wurde, gehaltenen STRABAG SE-Aktien sicherzustellen. Daher ist MKAO „Rasperia Trading Limited“ seit 8.4.2022 bis zum Wegfall der Sanktionen von der Ausübung von Herrschafts- (Stimmrecht, Auskunftsrecht, Teilnahmerecht, Antragsrecht) und Vermögensrechten (z. B. Dividendenausschüttung) im Zusammenhang mit den Aktien der STRABAG SE ausgeschlossen. MKAO „Rasperia Trading Limited“ ist am 15.4.2024 vom U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control („OFAC“) auf die US-Sanktionsliste gesetzt worden. Am 28.6.2024 hat der Rat der Europäischen Union mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 MKAO „Rasperia Trading Limited“ in die EU‑Sanktionsliste (Nr. 477) aufgenommen. 4. Der zwischen der Haselsteiner-Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025)), der Raiffeisen-Gruppe (RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H., BLR-Baubeteiligungs GmbH.), der UNIQA-Gruppe (UNIQA Insurance Group AG, UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, UNIQA Österreich Versicherungen AG, UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H.) und MKAO „Rasperia Trading Limited“ abgeschlossene Syndikatsvertrag aus dem Jahr 2007 endete infolge einer Kündigung mit 31.12.2022. Trotz Beendigung des Syndikats aus dem Jahr 2007 bleiben Vorkaufsrechte der Haselsteiner-Gruppe, der Raiffeisen-Gruppe, der UNIQA-Gruppe und MKAO „Rasperia Trading Limited“ solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5 % des Grundkapitals der STRABAG SE besitzen. Da – wie ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, gelten zum Vorkaufsrecht auch die Beschränkungen der EU-Sanktionsverordnung. 5. Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025), die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Konzerngesellschaft sowie die UNIQA Insurance Group AG und Konzerngesellschaften haben am 18.8.2022 einen neuen Syndikatsvertrag abgeschlossen, der sie dazu verpflichtet, ihre Stimmrechte aus den syndizierten Aktien in der Hauptversammlung der STRABAG SE einheitlich auszuüben. Dieser Syndikatsvertrag regelt Vorkaufs- und Aufgriffsrechte, eine Mindesthalteverpflichtung und Nominierungsrechte für Aufsichtsratsmitglieder. Demnach hat die Haselsteiner-Gruppe das Recht, zwei Mitglieder des Aufsichtsrats zu nominieren, sowie die Raiffeisen-Gruppe und UNIQA-Gruppe jeweils das Recht, ein Mitglied des Aufsichtsrats zu nominieren. Mit dem neuen Syndikatsvertrag setzen die Parteien die kontrollierende Beteiligung an der STRABAG SE fort. 6. Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,4 % am Grundkapital), die sie im Rahmen eines mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H. und UNIQA Österreich Versicherungen AG anlässlich deren übernahmerechtlichen Pflichtangebots abgeschlossenen Aktienkaufvertrags aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.6.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG (s. Punkt 12) erworben hat. Aus diesen 2.779.006 Stückaktien ruhen die Rechte daher nun gemäß § 65 Abs. 5 AktG. 7. Folgende Aktionärinnen waren nach Kenntnis der STRABAG SE zum 31.12.2024 direkt oder indirekt mit einem Anteil von zumindest 10,0 % am Grundkapital der STRABAG SE beteiligt: – Haselsteiner-Gruppe: 30,7 % – Raiffeisen-Gruppe: 15,4 % – UNIQA-Gruppe: 16,6 % – MKAO „Rasperia Trading Limited“: 24,1 % Am 24.3.2025 ist mit Beteiligungsmeldung gemäß §§ 130 BörseG mitgeteilt worden, dass die Haselsteiner Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung) 2.000.000 Stück STRABAG-Aktien veräußert hat. Der Verkauf erfolgte in einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding). Der Anteil der Haselsteiner-Gruppe an der STRABAG SE beträgt nun rund 29 %, der Streubesitz erhöhte sich auf rund 12,6 %. Die Anteile der übrigen Aktionärsgruppen veränderten sich dadurch nicht. Am 26.3.2024 hat die Gesellschaft Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 erhalten, aus denen hervorgeht, dass MKAO „Rasperia Trading Limited“ an Iliadis JSC übergegangen sei. Laut diesen Meldungen wurde MKAO „Rasperia Trading Limited“ mit ihrer 24,1 %-Beteiligung an der STRABAG SE von Iliadis JSC kontrolliert, während Oleg Deripaska seine (indirekte) Kontrolle aufgegeben hatte. Zwischen 11. und 19.12.2024 sind bei der Gesellschaft weitere Beteiligungsmeldungen eingegangen, mit denen eine Aufhebung der im März 2024 gemeldeten Transaktion zwischen MKAO Valtoura Holdings Limited und Iliadis JSC bekannt gegeben wurde. Gemäß diesen Meldungen wird MKAO „Rasperia Trading Limited“ nun wieder von MKAO Valtoura Holdings Limited kontrolliert und zur Kontrolle über MKAO Valtoura Holdings Limited wurde in dem Meldungsfeld „unknown“ angeführt, wobei laut Meldung die MKAO Valtoura Holdings Limited von Seiten der FMA zur Bekanntgabe von Details zu einem obersten kontrollierenden Rechtsträger aufgefordert wurde, wozu MKAO Valtoura Holdings Limited in der Meldung eine Aktualisierung bis zum 13.1.2025 angekündigt hat. Eine entsprechende Meldung hat MKAO Valtoura Holdings Limited nicht erstattet. In Bezug auf die STRABAG-Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ ist festzuhalten, dass diese gemäß EU-Sanktionsverordnung eingefroren sind und daraus keine Rechte ausgeübt werden dürfen. Im Oktober 2024 ist von den österreichischen Parteien des Syndikatsvertrags aus 2007 eine Schiedsklage gegen MKAO „Rasperia Trading Limited“ vor einem Schiedsgericht in Amsterdam eingebracht worden. Das Schiedsgericht soll feststellen, dass das Vorkaufsrecht (s. Punkt 4.) weiter gilt und dass durch die Übertragung der Anteile an der MKAO „Rasperia Trading Limited“ von MKAO Valtoura Holdings Limited an die Iliadis JSC (siehe voranstehend) ein Kontrollwechselvorgang stattgefunden hat und basierend darauf, dass MKAO „Rasperia Trading Limited“ verpflichtet ist, ihre STRABAG-Aktien den österreichischen Parteien des Syndikatsvertrags 2007 anzudienen bzw. diese entsprechend zu übertragen. Das Schiedsverfahren ist anhängig. Die sanktionskonforme Umsetzung der Ausübung des Vorkaufsrechts ist auch mit den relevanten Sanktionsbehörden zu klären. 8. Wie in Punkt 6 ausgeführt, hielt die Gesellschaft zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 2,4 %. Die restlichen Anteile am Grundkapital der STRABAG SE im Umfang von insgesamt rund 10,9 % befanden sich zum 31.12.2024 im Streubesitz. Der Streubesitz erhöhte sich im März 2025 auf rd. 12,6 % durch die Platzierung von 2.000.000 Stück STRABAG-Aktien durch die Haselsteiner Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung) (s. Punkt 7). 9. Drei Stückaktien der STRABAG SE sind – wie unter Punkt 1 erwähnt – Namensaktien. Die Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 berechtigen zur Entsendung je eines Aufsichtsratsmitglieds der STRABAG SE, und die Verfügung über diese Namensaktien, einschließlich der gänzlichen oder teilweisen Veräußerung und Verpfändung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Namensaktie Nr. 1 wird zum 31.12.2024 von Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025) gehalten. Die Namensaktie Nr. 2 wird zum 31.12.2024 von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehalten. Da – wie in den Punkten 3 und 7 ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, ruht derzeit ihr Recht aus der Namensaktie Nr. 2 zur Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds. 10. Es bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. 11. Es bestehen keine über die in den vorgenannten Punkten hinausgehenden Bestimmungen betreffend die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bzw. betreffend die Änderung der Satzung, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. 12. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 20. Ordentlichen Hauptversammlung vom 14.6.2024 ermächtigt, (i) gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals sowohl über die Börse oder über ein öffentliches Angebot als auch auf andere Art, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), zu erwerben, (ii) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen und (iii) gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot zu beschließen. 13. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 20. Ordentlichen Hauptversammlung vom 14.6.2024 gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 59.110.991,00 durch die Ausgabe von bis zu 59.110.991 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wurde bisher noch nicht ausgenutzt und besteht daher in vollem Umfang. 14. Mit Ausnahme der Verträge über einen syndizierten Avalkreditrahmen und einen syndizierten Barkreditrahmen bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die STRABAG SE beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der STRABAG SE infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. 15. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der STRABAG SE und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen werden im Konzernanhang unter Punkt 39 erläutert. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden im Konzernanhang unter Punkt 42 erläutert. Villach, am 4.4.2025 Der Vorstand Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill Vorsitzender des Vorstands Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA, ZT Mag. Christian Harder Finanzvorstand Zentralbereich BRVZ Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler Mitglied des Vorstands Segment Nord + West Dipl.-Ing. Siegfried Wanker Mitglied des Vorstands Segment International + Sondersparten Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl Mitglied des Vorstands Segment Süd + Ost Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der STRABAG SE, Villach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Der Konzernabschluss der STRABAG SE, Villach, für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil versehenen Bestätigungsvermerk zu diesem Konzernabschluss am 4. April 2024 abgegeben hat. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: Sachverhalt Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Verweis auf weitergehende Informationen Umsatz- und Ergebnisrealisierung aus Bauaufträgen und Bewertung von Bauaufträgen Sachverhalt Im Konzernabschluss der STRABAG SE, Villach, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 17,4 Mrd. ausgewiesen. Der wesentliche Teil dieser Umsatzerlöse stammt aus der Durchführung von Bauaufträgen. Darüber hinaus werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 in der Position „Ergebnis aus Equity-Beteiligungen“ Gewinne und Verluste aus Bauaufträgen, welche mit anderen Partnern in Form von Arbeitsgemeinschaften abgewickelt werden in Höhe von EUR 111,6 Mio. dargestellt. Die korrekte Bewertung der Bauaufträge und die korrekte Erfassung der daraus resultierenden Umsatzerlöse und Ergebnisse ist für die Darstellung der finanziellen Lage und der Ertragskraft des Konzerns von wesentlicher Bedeutung. Die Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 15, basierend auf dem Leistungsfortschritt, der durch die Methode der output-orientierten Umsatzrealisierung zeitraumbezogen bestimmt wird, erfasst. Wesentliche Auswirkungen auf die Umsatzerfassung und auf die Umsatz- und Ergebnisabgrenzung hat demnach die Beurteilung des Zeitraums der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen. Die Umsatzerlöse und die Ergebnisse werden nach Maßgabe des bereits abgearbeiteten Auftragsfortschrittes realisiert. Diese Methode erfordert bedeutende Schätzungen und Annahmen seitens der gesetzlichen Vertreter, vor allem bezüglich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen, des Projektfortschritts und der erwarteten Gesamterlöse inklusive Nachträge für die Projekte. Solche Schätzungen sind naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet und erfordern professionelle Beurteilung, insbesondere bei langfristigen und komplexen Bauprojekten und Änderungen im Projektverlauf. Diese Änderungen können hinsichtlich der vereinbarten Umsatzerlöse, der noch erwarteten Umsatzerlöse und der Ergebniserwartungen zu Abweichungen im Vergleich zu den anfänglichen Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Forderungen aus Bauaufträgen und Arbeitsgemeinschaften nicht einbringlich sind. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung und der dahinter liegenden Schätzungen und Annahmen war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Unser prüferisches Vorgehen umfasste Maßnahmen, die darauf abzielten, die Korrektheit der Erfassung der Umsatzerlöse und Ergebnisse aus sowie die Bewertung der Bauaufträge zu prüfen: Verständnis der Systeme, Prozesse und der internen Kontrollen: wir haben ein Verständnis über die Systeme, internen Prozesse und Kontrollen entwickelt, die im Zusammenhang mit der Erfassung von Umsatzerlösen und Ergebnissen aus sowie der Bewertung von Bauaufträgen stehen. Unser Fokus lag auf der Erhebung des Verständnisses der Ausgestaltung und Implementierung der entsprechenden IT-Systeme, Prozesse, Richtlinien und Methoden insbesondere zur Freigabe vor Auftragsannahme, die korrekte Vertragsanlage, die Zuordnung von Material- und Personalkosten sowie Erträgen zu den Projekten, zur Schätzung des Leistungsfortschritts und zur Prüfung, wie IT-Systeme und die internen Kontrollen die Vorgaben des IFRS 15 unterstützen. Prüfung der Wirksamkeit von internen Kontrollen: wir führten eine Prüfung zur Beurteilung der Wirksamkeit von ausgewählten internen Kontrollen durch, die sich auf die Erfassung von Umsatzerlösen und Ergebnissen aus und auf die Bewertung von Bauaufträgen beziehen. Dabei überprüften wir insbesondere die Freigabeprozesse vor Auftragsannahme, die korrekte Vertragsanlage und die korrekte Zuordnung von Material- und Personalkosten zu den jeweiligen Projekten. Prüfung ausgewählter Projekte: Wir wählten risikobasiert und zufällig eine Stichprobe von Bauprojekten sowie Bauprojekte von Arbeitsgemeinschaften aus, die wir Einzelfallprüfungshandlungen unterzogen haben. Bei der risikobasierten Auswahl berücksichtigten wir Projekte mit einem hohen Grad an Komplexität und signifikanten Schätzungen, um zu verstehen, wie die Umsatzerlöse und die Ergebnisse angesetzt und die Bauaufträge bewertet wurden. Damit einhergehend haben wir unter anderem auch die Berücksichtigung vertraglicher Konditionen, wie beispielsweise Verzugs- und Vertragsstrafen wie auch die Erfassung von Nachträgen nachvollzogen. Wir führten Gespräche mit Projektverantwortlichen und mit den gesetzlichen Vertretern und überprüften die fortlaufenden Projektberichte, um die zugrunde liegenden Annahmen zu validieren. Dabei haben wir die getroffenen Einschätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter zur Umsatz- und Ergebnisrealisierung und zur Bewertung der Bauaufträge kritisch gewürdigt. Nachträgliche Ereignisse: Um die Angemessenheit der Schätzungen und der erfassten Umsatzerlöse und Ergebnisse zu beurteilen, analysierten wir Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Diese Analyse half uns, die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen zu validieren oder Anpassungen zu identifizieren, die im Konzernabschluss vorzunehmen waren. Anhangsangaben: Wir haben untersucht, ob die gemäß IFRS 15 erforderlichen Angaben im Konzernanhang alle notwendigen Erläuterungen im Zusammenhang mit Umsatzerlösen, Ergebnissen aus sowie der Bewertung von Bauaufträgen enthalten sowie die wesentlichen Schätzungsunsicherheiten angemessen beschreiben. Die von den gesetzlichen Vertretern im Zusammenhang mit der Erfassung der Umsatzerlöse und Ergebnisse aus sowie der Bewertung von Bauaufträgen angewandten Prozesse, Schätzungen und Annahmen stimmen mit unseren Erwartungen überein und stehen in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsstandards. Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben zu den Umsatzerlösen und Ergebnissen aus sowie der Bewertung von Bauaufträgen finden sich in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Kapitel „Erlösrealisierung“ sowie hinsichtlich der Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Kapitel „1. Umsatzerlöse“ sowie „6. Ergebnis aus Equity-Beteiligungen“. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2024, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Juli 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gabor Krüpl, MSc. Wien 4. April 2025 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH qualifiziert elektronisch signiert: Gabor Krüpl, MSc, Wirtschaftsprüfer Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. Bilanz zum 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 € T€ Aktiva A. Anlagevermögen: I. Sachanlagen: 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.137.403,02 1.028 2. geleistete Anzahlungen 25.452,80 0 1.162.855,82 1.028 II. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.577.931.220,73 2.579.964 2. Beteiligungen 24.017.953,70 24.267 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 58.864.578,44 68.525 4. sonstige Ausleihungen 24.975,32 25 2.660.838.728,19 2.672.780 2.662.001.584,01 2.673.808 B. Umlaufvermögen: I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 616.264.256,73 597.442 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 265.513.990,40 272.114 2. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.825.026,16 5.273 3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 18.530.496,49 21.348 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 14.156.832,01 17.719 636.619.779,38 624.063 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 192.510,19 214 636.812.289,57 624.277 C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.327.246,00 10.806 D. Aktive latente Steuern 11.284.852,00 9.577 Gesamt 3.320.425.971,58 3.318.468 31.12.2024 31.12.2023 € T€ Passiva A. Eigenkapital: I. eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital): 1. gezeichnetes Kapital (Grundkapital) 118.221.982,00 102.600 2. abzüglich Nennbetrag eigener Anteile -2.779.006,00 -2.779 115.442.976,00 99.821 II. Kapitalrücklagen 1. gebundene 809.340.923,51 824.963 2. nicht gebundene 996.620.004,30 996.620 1.805.960.927,81 1.821.583 III. Gewinnrücklagen: 1. gesetzliche Rücklage 72.672,83 73 2. andere Rücklagen 644.186.292,26 530.458 644.258.965,09 530.531 IV. Rücklage für eigene Anteile 2.779.006,00 2.779 V. Bilanzgewinn 295.554.955,00 260.088 davon Gewinnvortrag 6.113.813,20 0 2.863.996.829,90 2.714.802 B. Rückstellungen: 1. Steuerrückstellungen 19.530,00 28 2. sonstige Rückstellungen 21.138.203,00 14.248 21.157.733,00 14.276 C. Verbindlichkeiten: 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.022,54 0 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 13.022,54 0 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.987.579,39 3.089 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.987.579,39 3.089 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 45.525.274,20 163.521 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 45.525.274,20 163.521 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 730.734,18 586 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 730.734,18 586 5. sonstige Verbindlichkeiten 387.014.798,37 422.193 davon aus Steuern 657.130,18 1.337 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 31.555,15 36 davon gegenüber Gesellschafter mit eingefrorenen Aktionärsrechten 386.032.513,54 340.575 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 387.014.798,37 422.193 435.271.408,68 589.390 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 435.271.408,68 589.390 Gesamt 3.320.425.971,58 3.318.468 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 2024 2023 € T€ 1. Umsatzerlöse 87.178.994,41 88.280 2. sonstige betriebliche Erträge: a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlangen 0,00 38 b) übrige 1.347,27 1.580 1.347,27 1.618 3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen: a) Materialaufwand -15.909,49 -68 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -25.129.397,20 -24.114 -25.145.306,69 -24.182 4. Personalaufwand: a) Gehälter -10.170.849,79 -9.905 b) soziale Aufwendungen -1.188.416,76 -1.412 davon Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -127.349,28 -166 davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -530.104,99 -841 davon sonstige Sozialaufwendungen -530.962,49 -406 -11.359.266,55 -11.317 5. Abschreibungen auf Sachanlagen -40.102,20 -27 6. sonstige betriebliche Aufwendungen: a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 15 fallen -252.396,82 -195 b) übrige -34.415.929,67 -34.681 -34.668.326,49 -34.876 7. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 6 (Betriebsergebnis) 15.967.339,75 19.497 8. Erträge aus Beteiligungen 370.235.869,78 290.013 davon aus verbundenen Unternehmen 368.184.198,65 288.364 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 17.167.735,94 17.593 davon aus verbundenen Unternehmen 10.469.625,54 11.453 10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 25.911.576,05 216 11. Aufwendungen aus Finanzanlagen: a) Abschreibungen aus verbundenen Unternehmen -5.080.768,00 -959 b) sonstige Abschreibungen -5.646.884,75 -100 c) sonstige Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -6.600.000,00 -344 d) übrige -3.770.000,00 -410 -21.097.652,75 -1.813 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.535.324,09 -11.326 davon aus verbundenen Unternehmen -4.770.071,98 -10.566 13. Zwischensumme aus Z 8 bis Z 12 (Finanzergebnis) 386.682.204,93 294.683 14. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und Z 13) 402.649.544,68 314.180 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 519.661,78 653 davon Ertragsteuern -960.565,01 423 davon Steuerumlage -227.592,21 2.996 davon latente Steuern 1.707.819,00 -2.766 16. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 403.169.206,46 314.833 17. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -113.728.064,66 -54.745 18. Jahresgewinn 289.441.141,80 260.088 19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 6.113.813,20 0 20. Bilanzgewinn 295.554.955,00 260.088 Anhang für das Geschäftsjahr 2024 der STRABAG SE, Villach I. Anwendung der unternehmensrechtlichen Vorschriften Der Vorstand der Gesellschaft hat den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2024 nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, die unter mehrere Posten der Bilanz fallen, wurde die Zugehörigkeit zu anderen Posten im Anhang angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche Angaben gemacht. Das Unternehmen ist oberstes Mutterunternehmen des Konsolidierungskreises der STRABAG SE, Villach. Der Konzernabschluss wird beim Landes- als Handelsgericht Klagenfurt hinterlegt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Grundlagen Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2024 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen berücksichtigt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Angaben zu den makroökonomischen Gegebenheiten Das Marktumfeld für die Baubranche zeigt sich auch im Jahr 2024 durch die gestiegenen Baupreise sowie durch die anhaltend hohen Energiepreise und Zinsen weiterhin herausfordernd. Im STRABAG-Konzern war eine differenzierte Entwicklung der Märkte nach Sparten zu beobachten. Die Bereiche Verkehrswegebau und Ingenieurbau zeigten sich weitgehend stabil. In Deutschland wurden zwar weitere Kürzungen im Bereich des Autobahnbaus angekündigt, gleichzeitig nahmen jedoch umfangreiche Energiewende-Projekte, insbesondere der Bau von Energietrassen, Fahrt auf. Im Hochbau hingegen waren teils deutliche Rückgänge zu verzeichnen, besonders im Wohnbau, der in Österreich und Deutschland starke Einbußen erlitt. In Österreich war dieser Rückgang besonders ausgeprägt, bedingt durch eine Kombination aus erhöhten Hypothekarzinsen und im europäischen Vergleich strikteren Kreditvergaberichtlinien. Abgesehen von Ungarn, wo aufgrund eingefrorener EU-Mittel und einem insgesamt rückläufigen Baumarkt die Situation schwierig bleibt, entwickelten sich die osteuropäischen Kernmärkte des Konzerns insgesamt positiv. Besonders Polen profitiert von freigegebenen EU-Mitteln und erzielte starke Wachstumsraten. Auch im außereuropäischen Geschäft zeigte sich eine insgesamt stabile Entwicklung. Auswirkungen des Klimawandels Die Klimakrise ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit und als Folge daraus werden die ökonomischen Auswirkungen und Risiken für die Unternehmen weiter zunehmen. Der STRABAG SE-Konzern ist in hohem Maße von fossilen Energieträgern abhängig. Diese werden zum Betrieb der Produktionsanlagen (Betonwerke, Asphaltmischanlagen, Stein- und Kieswerke) und Baumaschinen sowie Fuhrpark eingesetzt. Aufgrund strengerer Regulierungen und höherer Preise durch CO2-Bepreisungen besteht das Risiko volatiler und höherer Energie- und Rohstoffpreise, die nicht vollständig an die Kund:innen weitergegeben werden können. Durch verschärfte umweltschutzrechtliche Vorgaben und zusätzliche Aufwendungen für klimaschonende Geschäftsprozesse ist von Kostensteigerungen und einer weiteren Erhöhung der Baupreise auszugehen. Es besteht das Risiko, dass weniger Aufträge, insbesondere beim Neubau von Straßen, aufgrund eines geänderten öffentlichen Investitionsverhaltens und aufgrund verschärfter Flächenwidmungsgesetze vergeben werden, die durch Aufträge in anderen Geschäftsfeldern kompensiert werden müssen. Die Nachfrage nach nachhaltigen, lebenszyklusorientierten Bauwerken sowie die Sanierungsmaßnahmen bestehender Gebäude werden zunehmen und die Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Bauwerken werden ansteigen. Bei der öffentlichen Auftraggeberschaft werden Ausschreibungen entwickelt, bei denen Nachhaltigkeit als Wertungskriterium aufgenommen wird. Dadurch wird sich auch die Nachfrage nach nachhaltigen Baustoffen, die aber noch nicht in allen Bereichen existieren bzw. nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, erhöhen. Aufgrund der Zunahme von außergewöhnlichen Wetterereignissen wird es zu Bauzeitverzögerungen und erhöhten Kosten für Versicherungen kommen. Im Geschäftsfeld Property and Facility Services werden zukünftig verstärkt Green Services unter Nutzung von nachhaltigen Reinigungsmitteln und Geräten angeboten. Erhöhter Sanierungs- und Modernisierungsbedarf wird bei IT-Standorten für Telekommunikation und Rechenzentren durch höhere Durchschnittstemperaturen erwartet. Im Bereich der Projektentwicklungsleistungen werden künftig vermehrt Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien ausgeschrieben. In Summe sind die aus dem Klimawandel resultierenden Risiken bei Vermögenswerten und Schulden dennoch vergleichsweise gering einzustufen und es ergeben sich daher keine Risiken, die die Fortführung des Unternehmens gefährden. Die Baubranche wird im Rahmen von baulichen und technologischen Anpassungsmaßnahmen vielmehr wesentliche Beiträge zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels leisten. Als wesentliche Chancen werden die steigende Nachfrage nach klimaresilientem Bauen und Sanierungen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für die Erzeugung und den Einsatz erneuerbarer Energieträger gesehen. Mit der im Geschäftsjahr 2021 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich STRABAG das Ziel der Klimaneutralität entlang der Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2040 gesetzt. Dabei legt das Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten den Fokus auf ökologisch verträgliche, nachhaltige Bauweisen sowie auf eine effiziente Nutzung von Ressourcen und deren Wiederverwertung, um mögliche negative Auswirkungen von Bauprojekten auf die Umwelt weitgehend zu begrenzen. Anlagevermögen Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern: Jahre von bis Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 15 Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis € 1.000,00 / Vorjahr: bis € 1.000,00) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Dabei wird in einem ersten Schritt die statische Über- oder Unterdeckung durch Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes unter Berücksichtigung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mit dem anteiligen Eigenkapital zum Stichtag ermittelt. In einem weiteren Schritt wird, sofern dies bei Unterdeckung erforderlich ist, eine Bewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelflüssen, die wesentlich von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen durchgeführt. Diese Bewertung ist mit bedeutenden Schätzunsicherheiten behaftet. Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei nachhaltigen und wesentlichen Wertminderungen werden niedrigere Werte angesetzt. Zuschreibungen zum Anlagevermögen Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, die sich unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergeben. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Ist der Stichtagskurs niedriger als der Entstehungskurs, wird dieser für die Bewertung herangezogen. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Zuschreibungen zum Umlaufvermögen Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind. Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des zukünftigen Körperschaftsteuersatzes von 23 % (Vorjahr: 23 %) gebildet. Für steuerliche Verlustvorträge werden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Rückstellungen Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen alle erkennbaren Risken und drohenden Verluste berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden entsprechend dem strengen Höchstwertprinzip bewertet. Ist der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs, wird dieser für die Bewertung herangezogen. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (vergleiche Anlage 1 zum Anhang). Die Aufgliederung der Beteiligungen ist der Beteiligungsliste (vergleiche Anlage 2 zum Anhang) zu entnehmen. Von den Ausleihungen ist ein Betrag von € 5.221.599,00 (Vorjahr: T€ 5.272) innerhalb des nächsten Jahres fällig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus Finanzierungen, den laufenden Verrechnungsverkehr, die Verrechnung von Konzern- und Steuerumlagen sowie Ergebnisübernahmen. Im Posten „Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände“ sind Erträge in Höhe von € 210.546,30 (Vorjahr: T€ 286) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Aktive Rechnungsabgrenzungen Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betreffen im Wesentlichen eine Abgrenzung für Sponsoring in Höhe von € 9.875.000,00 (Vorjahr: T€ 10.000). Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet: 31.12.2024 31.12.2023 € T€ Sachanlagen 3.333,00 2 Offene Siebentel aus Beteiligungsabschreibungen 38.775.239,00 35.013 Rückstellungen 10.286.000,00 6.516 Verbindlichkeiten 0,00 108 Betrag Gesamtdifferenzen 49.064.572,00 41.639 Daraus resultierende latente Steuern per 31.12. (23 % / Vorjahr: 23%) 11.284.852,00 9.577 Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: 2024 2023 € T€ Stand am 1.1. 9.577.033,00 12.343 Erfolgswirksame Veränderung 1.707.819,00 -2.766 Stand am 31.12. 11.284.852,00 9.577 Eigenkapital Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum 31.12.2024 € 118.221.982,00 und ist in 118.221.979 auf Inhaber lautende Stückaktien und drei Namensaktien geteilt. In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom 16.6.2023 wurde eine Reihe von Kapitalmaßnahmen beschlossen, um den Anteil der Minderheitsaktionärin MKAO "Rasperia Trading Limited" von 27,8 % auf unter 25 % zu reduzieren.Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist auf der Homepage der STRABAG SE unter www.strabag.com verfügbar. Die diesbezüglichen Kapitalmaßnahmen sind - zusammengefasst - nachfolgend dargestellt: Kapitalerhöhung (Kapitalberichtigung) aus Gesellschaftsmitteln Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von € 102.600.000,00 um € 1.900.000.000,00 auf € 2.002.600.000,00 aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien erhöht. Ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zweck der Einstellung in die nicht gebundenen Kapitalrücklagen Das Grundkapital der Gesellschaft nach der Kapitalberichtigung in Höhe von € 2.002.600.000,00 wurde um € 996.620.004,30 auf € 1.005.979.995,70 zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen der Gesellschaft herabgesetzt („Kapitalherabsetzung zur Einstellung in nicht gebundene Rücklagen“). Ordentliche Kapitalherabsetzung mit der Wahlmöglichkeit einer Zeichnung von neuen Aktien mittels Sacheinlage der Ausschüttungsforderung Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von € 1.005.979.995,70 um € 903.379.995,70 zum Zweck der Rückzahlung des Herabsetzungsbetrags an die Aktionär:innen der Gesellschaft auf € 102.600.000,00 herabgesetzt („Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung“). Der aus der Kapitalherabsetzung entstehende Ausschüttungsanspruch in Höhe von € 9,05 je ausschüttungsberechtigter Stückaktie (der „Ausschüttungsanspruch“) konnte in bar oder nach Wahl jedes Aktionärs und jeder Aktionärin in neuen Aktien der Gesellschaft, die im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ausgegeben wurden, geleistet werden. Ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu € 24.955.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.955.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien), jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 (nachfolgend „Neue Aktien“), gegen Sacheinlagen aufzubringen durch Verzicht auf Ausschüttungsansprüche erhöht. Den Aktionär:innen wurde das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis wurde mit 1 : 4 (1 Neue Aktie für 4 bestehende Aktien) („Bezugsverhältnis“) und der Bezugspreis je Neuer Aktie mit € 36,20 („Bezugspreis“) festgesetzt. Die für den Bezug je einer Neuen Aktie aufzubringende Sacheinlage umfasst folglich 4 Ausschüttungsansprüche im Nominalbetrag von € 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie. Die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ wird vom russischen Geschäftsmann Oleg Deripaska kontrolliert. Aufgrund der EU-Sanktionen gegen Herrn Deripaska sind die Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ an der STRABAG SE und alle mit diesen Aktien verbundenen Rechte einschließlich Stimmrechte und Dividendenansprüche eingefroren. Daher stand MKAO „Rasperia Trading Limited“ kein Bezugsangebot für Neue Aktien in Bezug auf ihre 28.500.001 Stück Stammaktien zu. Die Bezugsfrist für die Wahl der Aktienvariante endete am 29.9.2023. Wie bereits vorab vertraglich zugesichert, wählten die Kernaktionäre – Familie Haselsteiner, UNIQA und Raiffeisen – die Aktienvariante. Darüber hinaus entschieden sich auch 26,4 % der Streubesitzaktionär:innen der STRABAG SE für den Erhalt Neuer Aktien. Somit haben 87,6 % des bezugsberechtigten Aktienbestands die Aktienvariante gewählt. Das entspricht einem Anteil von 60,9 % am Grundkapital der Gesellschaft. Im Jahresabschluss zum 31.12.2023 war daher lediglich der auf die Ausschüttungsvariante entfallende Kapitalherabsetzungsbetrag in Höhe von € 337.864.220,15 als Eigenkapitalminderung und im Posten "sonstige Verbindlichkeiten" erfasst. Im Zuge der ordentlichen Sachkapitalerhöhung im März 2024 wurden 15.621.982 Neue Aktien ausgegeben, wodurch das Grundkapital von € 102.600.000,00 um 15,2 % auf € 118.221.982,00 erhöht wurde. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals im Firmenbuch erfolgte am 21.3.2024. Mit diesem Datum kann die Erhöhung des Grundkapitals bilanziell erfasst werden Der Anteil der Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ konnte damit von 27,8 % auf 24,1 % reduziert werden. Die Auszahlung der Ausschüttung der Kapitalherabsetzung in Höhe von € 79.939.211,10 an den Streubesitz, die sich gegen die Aktienvariante entschieden hatten, wurde am 3.12.2024 abgeschlossen. Der auf die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ entfallende Betrag in Höhe von € 257.925.009,05 ist aufgrund der sanktionsrechtlichen Bestimmungen eingefroren und ist daher weiterhin unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Sämtliche in der Hauptversammlung am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalmaßnahmen sind mittlerweile rechtswirksam. MKAO „Rasperia Trading Limited“ (Rasperia) hatte gegen die beschlossenen Kapitalmaßnahmen ein Anfechtungsverfahren eingebracht. Nachdem das OLG Graz bereits die Berufung abgewiesen hatte, hat Rasperia den Obersten Gerichtshof schlussendlich nicht mehr angerufen. Damit ist das Anfechtungsverfahren rechtskräftig beendet. In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom 14.6.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung der Satzung in § 4 Abs 1 Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital um bis zu € 59.110.991,00 durch Ausgabe von bis zu 59.110.991 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen auch in mehreren Tranchen zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionär:innen zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionär:innen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt, (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Auf die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien darf rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als € 11.822.198,00, das entspricht rund 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft, entfallen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Beschlussfassung über die Aufhebung des gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 15.6.2012 bestehenden und nicht ausgenutzten bedingten Kapitals (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) zur Ausgabe von Aktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten und die Änderung der Satzung in § 4 Abs 7 Die zur Ausgabe von Finanzinstrumenten im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 15.6.2012 gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG beschlossene bedingte Kapitalerhöhung um bis zu € 50.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 Stück neuen Aktien der Gesellschaft wird aufgehoben. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot, als auch auf andere Art im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, und c) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu beschließen (1) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot als auch auf andere Art zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie von € 1,00 (= rechnerischer Anteil einer Aktie am Grundkapital) und einem höchsten Gegenwert je Aktie von höchstens € 43,00 zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Die wiederholte Ausnutzung der Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals übersteigen darf. Einen Erwerb kann der Vorstand beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. (2) Der Vorstand wird ermächtigt, bei einem Rückerwerb von auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gemäß Beschlusspunkt 1. auch das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, auszuschließen (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Ein Erwerb unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. (3) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. (4) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu wählen, auch einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionärinnen und Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist auf der Homepage der STRABAG SE unter www.strabag.com verfügbar. Pflichtangebot der Kernaktionäre Am 18.8.2022 haben die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und UNIQA Österreich Versicherungen AG der STRABAG SE mitgeteilt, als Bieter ein öffentliches (antizipatorisches) Pflichtangebot gemäß §§ 22 ff Übernahmegesetz zum Erwerb von sämtlichen ausstehenden, auf Inhaber lautende Stückaktien der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1), die sich nicht im Eigentum der Bieter oder mit den Bietern gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern befinden, zum Angebotspreis von € 38,94 pro STRABAG-Aktie zu erstatten. Das Angebot sollte auch zur Aufhebung der damals bestehenden Stimmrechtsbeschränkung der Bieter (und der gemeinsam mit ihnen vorgehenden Rechtsträger) auf insgesamt 26 % erfolgen, welche durch eine passive Kontrollerlangung wegen der europarechtlichen Sanktionsbeschränkungen von MKAO „Rasperia Trading Limited“ entstanden ist. Vereinbarung zum Erwerb eigener Aktien durch STRABAG SE STRABAG SE hat mit den Bietern des Pflichtangebots vereinbart, von den in das Angebot eingelieferten Aktien bis zu 10.260.000 Stück, das entspricht bis zu 10 % des Grundkapitals, zum selben Preis wie der Angebotspreis (€ 38,94) als eigene Aktien zu erwerben. Die Bieter erwerben diese Aktien im Zuge des Angebots treuhändig für STRABAG SE. Grundlage dieser Vereinbarung ist der am 24.6.2022 gefasste Beschluss der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Aktien. Mit Aktienkaufvertrag vom 9.2.2023 hat STRABAG SE tatsächlich 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,7 % am Grundkapital) zum Preis von insgesamt € 108.214.493,64 aufgrund dieser Vereinbarung erworben. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen bestehen für Tantiemen in Höhe von € 9.186.695,00 (Vorjahr: T€ 7.289), Beteiligungsrisiken in Höhe von € 10.286.000,00 (Vorjahr: T€ 6.516) sowie für Schadens- und Streitfälle in Höhe von € 1.665.508,00 (Vorjahr: T€ 443). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Cash-Clearing, den laufenden Verrechnungsverkehr sowie die Verrechnung aus Steuerumlagen. Im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind Aufwendungen in Höhe von € 831.796,93 (Vorjahr: T€ 1.361) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter mit eingefrorenen Aktionärsrechten Die Minderheitsaktionärin MKAO „Rasperia Trading Limited“ ("Rasperia") wurde jedenfalls bis 22.3.2024 vom russischen Geschäftsmann Oleg Deripaska kontrolliert. Seit 8.4.2022 lag durch die EU-Sanktionierung des Herrn Deripaska kein maßgeblicher Einfluss mehr vor, so dass Rasperia kein nahestehendes Unternehmen mehr darstellt. Der Anteil von Rasperia beträgt aktuell 24,1 %. Der Vorstand der STRABAG SE wurde am 19.12.2023 mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG von Iliadis Joint Stock Company („Iliadis JSC“), einer russischen Aktiengesellschaft, und Oleg Deripaska informiert, dass die Iliadis JSC am 14.12.2023 einen Kaufvertrag über sämtliche Anteile an Rasperia abgeschlossen habe, der allerdings noch nicht durchgeführt sei. Am 26.3.2024 wurde die Gesellschaft mittels Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130ff BörseG davon informiert, dass die im Dezember 2023 angekündigte Transaktion in Russland vollzogen wurde und Rasperia an Iliadis JSC übergegangen sei. Laut diesen Meldungen wird Rasperia mit ihrer Beteiligung von 24,1 % an STRABAG SE nunmehr von Iliadis JSC kontrolliert, während Herr Deripaska seine bisherige (indirekte) Kontrolle aufgegeben habe. Rasperia (und Iliadis JSC) wurde(n) im Mai 2024 auf die Sanktionsliste des U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control („OFAC“) und mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 des Rates der Europäischen Union zudem auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Der 24,1 %-Anteil der Rasperia an der STRABAG SE ist weiterhin eingefroren. In der Hauptversammlung vom 14.6.2024 wurde eine Dividende in Höhe von € 2,20 je Aktie beschlossen. Da die Dividendenansprüche aus den von Rasperia erhaltenen Aktien aufgrund der verhängten Sanktionen eingefroren sind, wurde die auf Rasperia entfallende Dividende (abzüglich der Kapitalertragsteuer) in Höhe von T€ 45.458 wie im Vorjahr nicht ausbezahlt. Zum 31.12.2024 sind daher nicht ausbezahlte Dividendenansprüche in Höhe von T€ 128.108 (31.12.2023: T€ 82.650) im Posten "sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Der aus der Kapitalherabsetzung auf Rasperia entfallende Ausschüttungsanspruch in Höhe von T€ 257.925 ist im Posten „sonstige Verbindlichkeiten“ erfasst und wird aufgrund der bestehenden Sanktionen ebenfalls weiterhin einbehalten. In enger Koordination der STRABAG SE haben im Oktober 2024 die österreichischen Kernaktionäre eine Klage gegen Rasperia hinsichtlich der im Syndikatsvertrag aus 2007 festgeschriebenen Vorkaufsrechte vor einem Schiedsgericht in Amsterdam eingebracht. Das Gericht soll nun insbesondere folgende Fragen klären: Gültigkeit der Vorkaufsrechte über die Beendigung des Syndikatsvertrags aus 2007 hinaus Eintritt des Vorkaufsfalls durch Change of Control Übertragung der Aktien unter der Voraussetzung einer sanktionskonformen Umsetzungsmöglichkeit 2007 schlossen die österreichischen Kernaktionäre sowie Rasperia einen Syndikatsvertrag, der u.a. die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Koordination von Abstimmungsergebnissen auf der Hauptversammlung vorsah. Weiters wurden im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) bei einer Aktionärin den anderen Syndikatspartnern Vorkaufsrechte eingeräumt. Das im Syndikatsvertrag definierte Schiedsgericht in Amsterdam soll nun klären, dass das Vorkaufsrecht nach dem Ende des Vertrags per 31.12.2022 noch Gültigkeit besitzt. Des Weiteren soll das Gericht feststellen, dass durch den Verkauf der Anteile an der Rasperia an die Iliadis JSC ein Kontrollwechselvorgang stattgefunden hat und basierend darauf, dass Rasperia daher verpflichtet wäre, ihre STRABAG-Aktien den Kernaktionären anzudienen bzw. diese entsprechend zu übertragen. Gemäß Beteiligungsmeldung vom 26.3.2024 hat Oleg Deripaska seine Kontrolle an Rasperia aufgegeben, sprich, es hat, nach Auffassung der Gesellschaft und wohl auch der von Rasperia und Oleg Deripaska selbst, ein Kontrollwechsel stattgefunden. Mit einem Urteil des Schiedsgerichts rechnet STRABAG im Jahr 2026. Vor einem Vollzug eines solchen Urteils sind noch zahlreiche weitere Fragen zu klären. Es muss insbesondere mit den relevanten nationalen und internationalen Behörden geklärt werden, ob und wie das Vorkaufsrecht sanktionskonform umgesetzt werden kann. STRABAG sieht sich hier in einer aktiven Rolle und wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um dieses wichtige Ziel für unsere Gesellschaft und letztlich alle Aktionär:innen zu erreichen. STRABAG SE hat am 16. Dezember 2024 Beteiligungsmeldungen von Iliadis JSC und MKAO Valtoura Holdings Limited (Valtoura) erhalten und veröffentlicht. Demnach wurde die STRABAG Aktionärin Rasperia von Iliadis JSC an ihre vormalige Muttergesellschaft Valtoura rückübertragen. Der erneute Eigentümerwechsel hat nach Einschätzung von STRABAG keine unmittelbaren Auswirkungen auf die STRABAG SE, da Rasperia selbst sowohl durch die EU als auch die USA mit Sanktionen belegt ist und die von Rasperia gehaltenen STRABAG Aktien daher jedenfalls eingefroren bleiben. Haftungsverhältnisse 31.12.2024 31.12.2023 € T€ Bürgschaften/Garantien 53.898.048,15 127.499 Haftungen aus Cash-Clearing 1.730.438.835,30 1.466.448 Gesamt 1.784.336.883,45 1.593.947 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1.752.929.242,81 1.529.369 Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 eine unwiderrufliche, unbedingte, unbeschränkte und unbefristete Garantieerklärung zur Absicherung etwaiger Zahlungsverpflichtungen der Cash-Clearing Teilnehmer gegenüber der STRABAG BRVZ GmbH, Spittal an der Drau, abgegeben. Der Stand der Verpflichtungen der Cash-Clearing Teilnehmer gegenüber der STRABAG BRVZ GmbH zum 31.12.2024 beträgt € 556.521.088,86 (VJ: T€ 491.638). Zusätzlich hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 eine harte, unbefristete Patronatserklärung zur Abdeckung sämtlicher Verpflichtungen der STRABAG BRVZ GmbH, Spittal an der Drau, gegenüber den Teilnehmern aus dem Cash-Clearing abgegeben. Die Verpflichtungen der STRABAG BRVZ GmbH aus dem Cash-Clearing zum 31.12.2024 betragen € 1.173.917.746,44 (VJ: T€ 974.810). Darüber hinaus bestehen Patronatserklärungen für einzelne Bauprojekte sowie Erfüllungsgarantien und -bürgschaften im Ausmaß von € 1.032.597.893,90 (Vorjahr: T€ 1.074.203). Aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen besteht auf Grund von langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen für das Geschäftsjahr 2025 eine Verpflichtung von € 8.893.460,40 (Vorjahr: T€ 8.754). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen für die nächsten fünf Jahre beträgt € 44.467.302,00 (Vorjahr: T€ 43.769). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 2024 2023 € T€ Inland 39.772.613,62 41.364 Ausland 47.406.380,79 46.916 Gesamt 87.178.994,41 88.280 Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen die Verrechnung der Konzernumlage sowie die Weiterverrechnung von Haftungsprovisionen, Versicherungs- und Mietkosten und werden im In- und Ausland erzielt. Personalaufwand Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 5 Angestellte (Vorjahr: 5 Angestellte). Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2024 T€ 9.953 (Vorjahr: T€ 9.953). Die Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betrafen mit T€ 127 (Vorjahr: T€ 166) die Mitglieder des Vorstands. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Geschäftsjahr 2024 € 238.027,00 (Vorjahr: T€ 240). Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Haftungsprovisionen, Rechts- und Beratungsaufwendungen, Reise- und Werbeaufwendungen, Versicherungsaufwendungen sowie sonstige allgemeine Verwaltungskosten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Auf Basis der von der OECD entwickelten Regelungen zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung wurde am 22.12.2022 die EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung verabschiedet. Die Umsetzung in lokales Recht ist in Österreich mit dem Mindestbesteuerungsgesetz erfolgt, das erstmals für das Geschäftsjahr 2024 anwendbar ist. STRABAG SE ist daher verpflichtet für ihre Tochterunternehmen in Jurisdiktionen, in denen der nach Pillar II ermittelte effektive Steuersatz kleiner als 15 % ist, eine Ergänzungssteuer abzuführen, insoweit nicht in den betroffenen Jurisdiktion selbst eine Ergänzungssteuer erhoben wird. Der STRABAG SE-Konzern ist mit Ungarn, Bulgarien, Montenegro, Bosnien und den Vereinigten Arabischen Emiraten in Ländern mit einem Nominalsteuersatz von unter 15 % tätig. Mit Ausnahme von Montenegro und Bosnien haben diese Länder eine lokale Ergänzungssteuer eingeführt, woraus sich nur geringfügige Ergänzungssteuerbeträge ergeben haben, die in den lokalen Jahresabschlüssen berücksichtigt wurden. Der Großteil des operativen Geschäfts wird aber in Ländern mit höheren Steuersätzen (insbesondere Deutschland und Österreich) erbracht. Aufgrund einer vorläufigen Analyse der Steueraufwendungen und Ergebnisse der Konzerngesellschaften war für das Geschäftsjahr 2024 keine Rückstellung für Steueraufwendungen aus der Pillar II-Regelungen im Jahresabschluss zu erfassen. V. Ergänzende Angaben Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 17.1.2025 ist der Vorstandsvorsitzende der STRABAG SE, Klemens Haselsteiner, plötzlich und unerwartet verstorben. Am 27.1.2025 hat der Vorstand der STRABAG SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats Herrn Dr. Hans Peter Haselsteiner eine Generalvollmacht der STRABAG SE erteilt. Dr. Hans Peter Haselsteiner wird im Auftrag des Vorstands und in Abstimmung mit den Syndikatspartnern das Unternehmen dabei unterstützen, den Transformationsprozess fortzusetzen und dem Nachfolger seine Erfahrung zur Verfügung zu stellen. Der Vorstand wird den mit „Work On Progress“ eingeleiteten, umfassenden Transformationsprozess des Unternehmens im Sinne von Klemens Haselsteiner fortsetzen. Am 19.2.2025 hat der Aufsichtsrat der STRABAG SE Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, eine Dividende in Höhe von € 2,50 je dividendenberechtigter Aktie für das Geschäftsjahr 2024 auszuschütten. Sonstige Angaben Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind in einer gesonderten Aufstellung angegeben (vergleiche Anlage 3 zum Anhang). Mit der STRABAG BRVZ GmbH, Spittal an der Drau, wurde eine Vereinbarung zur Übernahme der Finanz- und Bilanzbuchhaltung, Betriebs- und Kostenrechnung, Lohn- und Gehaltsverrechnung, Finanzdisposition sowie der Versicherungs- und Liegenschaftsverwaltung getroffen. Die Gesellschaft ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 Abs 8 KStG 1988. Ein steuerlicher Ausgleich (positive als auch negative Umlagen) zwischen den Gruppenmitgliedern und der Gesellschaft ist in Form von Steuerumlageverträgen geregelt. In der Steuerumlagenvereinbarung ist festgelegt, dass die Gruppenmitglieder bei positiven Jahresergebnissen Steuerumlagen an den Gruppenträger abführen. Haben die Gruppenmitglieder negative Jahresergebnisse, erhalten sie eine negative Steuerumlage vom Gruppenträger. Die Abrechnungen der Steuerbelastungen oder Steuerentlastungen, die sich aus dem Einkommen der Gruppenmitglieder ergeben, erfolgen jährlich und bei einer Änderung der steuerlichen Ergebnisse. Zugunsten der Mineral Abbau GmbH, Spittal an der Drau, besteht eine Verlustabdeckungszusage, welche unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden kann. Zugunsten der STRABAG AG, Köln, besteht eine freiwillige Verlustübernahmeverpflichtung entsprechend § 302 dAktG für das Geschäftsjahr 2025. STRABAG SE hat gemeinsam mit der PORR AG über eine gemeinsame Beteiligungsgesellschaft einen Abtretungsvertrag für Teile der VAMED-Gruppe unterzeichnet. Gegenstand des Erwerbs sind die VAMED-KMB Krankenhausmanagement und Betriebsführungsges.m.b.H. (VKMB) und die VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH (VSG) mit den Geschäftsbereichen der AKH Wien technische Betriebsführung samt den Bauprojekten des AKH Wien, das österreichische Projektentwicklungsgeschäft sowie die Thermenbeteiligungen in Österreich. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben unter anderem der zuständigen Wettbewerbsbehörden, die bis zum 31.12.2024 noch keine Genehmigung erteilt haben. Der Kaufpreis für 100 % beträgt rd. € 90 Mio. Bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt konnte der Vertrag nicht vollzogen werden. Das STRABAG-PORR-Konsortium hat daher im März 2025 ergänzende Verhandlungen mit der Verkäuferin in Bezug auf den Kaufvertrag aufgenommen. Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, betragen in Summe T€ 973 (Vorjahr: T€ 1.025), wovon T€ 199 (Vorjahr: T€ 74) auf die Prüfung des Jahresabschlusses, T€ 564 (Vorjahr: T€ 789) auf andere Bestätigungsleistungen und T€ 210 (Vorjahr: T€ 162) auf sonstige Leistungen entfallen. Darüber hinaus wurden T€ 11 (Vorjahr: T€ 11) für sonstige Leistungen an Tochtergesellschaften verrechnet. Die Vorjahresangaben beziehen sich auf die Abschlussprüferin KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz. Villach, am 4.4.2025 Der Vorstand Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill Vorsitzender des Vorstands Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA, ZT Mag. Christian Harder Finanzvorstand Zentralbereich BRVZ Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler Mitglied des Vorstands Segment Nord + West Dipl.-Ing. Siegfried Wanker Mitglied des Vorstands Segment International + Sondersparten Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl Mitglied des Vorstands Segment Süd + Ost Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel Anlage 2 zum Anhang: Beteiligungsliste Anlage 3 zum Anhang: Organe der Gesellschaft Anlagenspiegel zum 31.12.2024 Anschaffungs- und Herstellungskosten € Stand am 1.1.2024 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2024 I. Sachanlagen: 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.323.567,39 149.948,40 0,00 119.808,20 1.353.707,59 2. geleistete Anzahlungen 0,00 25.452,80 0,00 0,00 25.452,80 1.323.567,39 175.401,20 0,00 119.808,20 1.379.160,39 II. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.785.651.810,03 4.207.298,00 0,00 1.839.095,62 2.788.020.012,41 2. Beteiligungen 36.217.683,57 5.707.495,28 0,00 6.209.331,40 35.715.847,45 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht 68.524.884,81 5.340.111,03 0,00 12.100.417,40 61.764.578,44 4. sonstige Ausleihungen 24.975,32 0,00 0,00 0,00 24.975,32 2.890.419.353,73 15.254.904,31 0,00 20.148.844,42 2.885.525.413,62 Gesamt 2.891.742.921,12 15.430.305,51 0,00 20.268.652,62 2.886.904.574,01 Kumulierte Abschreibungen Nettobuchwerte Stand am 1.1.2024 Zugänge Zuschrei- bungen Umbuch- ungen Abgänge Stand am 31.12.2024 Buchwert 31.12.2024 Buchwert 31.12.2023 I. 296.010,57 40.102,20 0,00 0,00 119.808,20 216.304,57 1.137.403,02 1.027.556,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.452,80 0,00 296.010,57 40.102,20 0,00 0,00 119.808,20 216.304,57 1.162.855,82 1.027.556,82 II. 1. 205.688.023,68 5.080.768,00 680.000,00 0,00 0,00 210.088.791,68 2.577.931.220,73 2.579.963.786,35 2. 11.951.009,00 2.746.884,75 0,00 0,00 3.000.000,00 11.697.893,75 24.017.953,70 24.266.674,57 3. 0,00 2.900.000,00 0,00 0,00 0,00 2.900.000,00 58.864.578,44 68.524.884,81 4. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.975,32 24.975,32 217.639.032,68 10.727.652,75 680.000,00 0,00 3.000.000,00 224.686.685,43 2.660.838.728,19 2.672.780.321,05 217.935.043,25 10.767.754,95 680.000,00 0,00 3.119.808,20 224.902.990,00 2.662.001.584,01 2.673.807.877,87 Beteiligungsliste Die Gesellschaft hält bei folgenden Unternehmen mindestens 20,00 % Anteilsbesitz: Name und Sitz: Kapitalanteil % Eigenkapital/ negatives Eigenkapital1 T€ Ergebnis2 T€ Anteile an verbundenen Unternehmen: „A-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH“, Spittal an der Drau 100,00 17.444 8.776 „SBS Strabag Bau Holding Service GmbH“, Spittal an der Drau 100,00 289.606 12.020 „Strabag“ d.o.o. Podgorica, Podgorica 100,00 7.150 603 Asphalt & Beton GmbH, Spittal an der Drau 100,00 6.921 -1.742 Bau Holding Beteiligungs GmbH, Spittal an der Drau 65,00 1.644.733 127.495 BHG Sp. z o.o., Pruszkow 100,00 2.792 850 CML CHILE SPA, Vitacura 100,00 1603 1523 CML Construction Services AB, Stockholm 100,00 4 0 CML Construction Services, Antwerpen 100,00 74 15 CML Construction Services A/S, Trige 100,00 84 4 CML Construction Services d.o.o. Beograd, Belgrad 100,00 219 30 CML CONSTRUCTION SERVICES d.o.o., Ljubljana 100,00 -9 -16 CML CONSTRUCTION SERVICES d.o.o., Zagreb 100,00 286 70 CML Construstion Services EOOD, Sofia 100,00 2 6 CML Construction Services GmbH, Köln 100,00 597 527 CML Construction Services GmbH, Schlieren 100,00 192 13 CML Construction Services GmbH, Wien 100,00 330 21 CML CONSTRUCTION SERVICES LIMITED, London 100,00 -16 5 CML CONSTRUCTION SERVICES LIMITED, Mississauga 100,00 123 123 CML CONSTRUCTION SERVICES Sp. z o.o., Pruszkow 100,00 1.023 244 CML CONSTRUCTION SERVICE S.R.L., Bologna 100,00 83 29 CML CONSTRUCTION SERVICES s. r. o., Bratislava 100,00 238 36 CML CONSTRUCTION SERVICES s.r.o., Prag 100,00 240 50 CML Construction Services Zrt., Budapest 100,00 334 17 DC1 Immo GmbH, Wien 100,00 6.020 711 DRP, d.o.o., Ljubljana 100,00 -8.432 -1 ERRICHTUNGSGESELLSCHAFT STRABAG SLOVENSKO s.r.o., Bratislava-Ruzinov 100,00 24.397 303 Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH, Wien 51,00 109 -28 KMG - KLIPLEV MOTORWAY GROUP A/S, Aarhus 100,00 1.509 253 Mazowieckie Asfalty Sp. z o.o., Pruszkow 100,00 -443 -43 Mineral Abbau GmbH, Spittal an der Drau 100,00 15.827 3.944 OOO „CML“, Moskau 100,00 311 329 PRZEDSIEBIORSTWO ROBOT DROGOWYCH SPOLKA Z OGRANICZONA ODPOWI W LIKWIDACJI, Choszczno 100,00 4 4 SAT REABILITARE RECICLARE SRL, Cluj-Napoca 100,00 4.488 2.145 SAT SANIRANJE cesta d.o.o., Zagreb 100,00 737 329 SAT SLOVENSKO s.r.o., Bratislava 100,00 1.981 96 SF Bau vier GmbH, Wien 100,00 10.900 -5.715 STRABAG AG, Schlieren 100,00 -29.904 -6.760 STRABAG AG, Köln 100,00 1.402.151 401.733 STRABAG Infrastruktur Development, Moskau 100,00 41 59 STRABAG Oy, Helsinki 100,00 1.038 893 STRABAG Real Estate GmbH, Köln 28,40 173.725 13 Strabag RS d.o.o., Banja Luka 100,00 -843 -24 SAT SLOVENSKO s.r.o. (vormals: BITUNOVA spol. s r.o.), Bratislava 100,00 1.615 239 TECH GATE VIENNA Wissenschafts- und Technologiepark GmbH, Wien 94,00 6.810 2.333 TPA GmbH, Köln 100,00 4.659 912 Zweite Nordsee-Offshore-Holding GmbH, Wien 51,00 -7.465 49 1gemäß § 224 Abs 3 UGB 2Jahresüberschuss/-fehlbetrag 3Jahresabschluss zum 31.12.2023 4keine Angabe gemäß § 242 Abs 2 UGB Name und Sitz: Kapitalanteil % Eigenkapital/ negatives Eigenkapital1 T€ Ergebnis2 T€ Beteiligungen: A-Lanes A15 Holding B.V., Nieuwegein 24,00 4 4 EPM PSO GmbH & Co KG, Spittal an der Drau 20,00 4 4 GDK Flight Management GmbH, Spittal an der Drau 20,00 4 4 Klinik für Psychosomatik und psychiatrische Rehabilitation GmbH, Spittal an der Drau 30,00 4 4 Prottelith Produktionsgesellschaft mbH, Liebenfels 24,00 4 4 Sappho dreiundneunzigste Holding GmbH, Wien 40,00 4 4 SHKK-Rehabilitations GmbH, Baden 50,00 4 4 SOCIETATEA COMPANIILOR HOTELIERE GRAND SRL, Bukarest 35,31 4 4 SRK Kliniken Beteiligungs GmbH, Baden 25,00 4 4 Straktor Bau Aktien Gesellschaft, Kifisia 50,00 4 4 Syrena Immobilien Holding Aktiengesellschaft, Spittal an der Drau 50,00 4 4 1gemäß § 224 Abs 3 UGB 2Jahresüberschuss/-fehlbetrag 3Jahresabschluss zum 31.12.2023 4keine Angabe gemäß § 242 Abs 2 UGB Organe der Gesellschaft Vorstand: Klemens Haselsteiner, BBA, BF (Vorsitzender des Vorstands bis 17.1.2025) Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill (Vorsitzender des Vorstands seit 19.2.2025) Mag. Christian Harder Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler Dipl.-Ing. Siegfried Wanker Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl Aufsichtsrat: Mag. Kerstin Gelbmann (Vorsitzende seit 1.1.2024) Mag. Erwin Hameseder (Stellvertreter der Vorsitzenden) Dr. Andreas Brandstetter Dr. Valerie Hackl (seit 25.1.2024) Mag. Gabriele Schallegger Dipl.-Ing. Andreas Batke (Betriebsratsmitglied) Magdolna P. Gyulainé (Betriebsratsmitglied) Georg Hinterschuster (Betriebsratsmitglied) Wolfgang Kreis (Betriebsratsmitglied) (bis 31.7.2024) Karl Gerdes (Betriebsratsmitglied) (seit 1.8.2024) Wichtige Ereignisse CDP-Rating von STRABAG auf Note „B“ angehoben Februar 2024 | STRABAG SE Die weltweit tätige Non-Profit-Organisation CDP hat STRABAG SE für ihre Nachhaltigkeitsinitiativen im Bereich „Climate Change“ erstmals mit der Ratingnote „B“ bewertet. Diese Einstufung entspricht bei CDP dem sogenannten Management Level. Die branchenunabhängige Bewertung unterstreicht die Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance des Unternehmens im Bereich „Umwelt“. STRABAG hat sich in der energie- und ressourcenintensiven Baubranche das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2040 entlang der gesamten Wertschöpfungskette klimaneutral zu sein. Nachhaltigkeit ist in der Konzernstrategie 2030 fest verankert. STRABAG erhält Zuschlag für Schnellbahnlinie in Toronto Februar 2024 | Segment International + Sondersparten STRABAG baut ihre Tunnelbau-Expertise auf dem kanadischen Markt aus © STRABAG Die kanadische STRABAG-Tochter erhielt den Zuschlag für die Planung und den Bau des östlichen unterirdischen Abschnitts der Eglinton Crosstown West Extension in Toronto. Der Auftrag umfasst die Erweiterung der Schnellbahnlinie um 9,2 Kilometer und den Bau von sieben Haltestellen. Mit diesem Projekt wird eine durchgehende Verbindung geschaffen, die vom Ostende Torontos durch das Stadtzentrum nach Westen in die Nachbargemeinde Mississauga führt. Der Auftrag im Wert von rund € 175 Mio. wird im Rahmen eines Design-Build-Finanzierungsmodells ausgeführt. ZÜBLIN errichtet Neubau der Schleuse Kriegenbrunn in Bayern März 2024 | Segment Nord + West Schleusenneubau bei laufendem Schifffahrtsbetrieb © ARGE Schleuse Kriegenbrunn Die STRABAG-Tochter ZÜBLIN setzt im Auftrag des Wasserstraßen-Neubauamts Aschaffenburg den Ersatzneubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn im Auftragswert von rund € 450 Mio. um. Die neue Schleuse wird bei laufendem Schifffahrtsbetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft zur alten Bestandsschleuse errichtet. Der Gesamtauftrag umfasst neben umfangreichen Spezialtiefbau- und Ingenieurbauleistungen auch die Herstellung des Stahlwasserbaus sowie der Betriebstechnik. Die Arbeiten der Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Ed. Züblin AG, Züblin Spezialtiefbau GmbH und Bauer Spezialtiefbau GmbH, sollen bis zum Frühjahr 2032 abgeschlossen sein. STRABAG setzt auf nachhaltige Baustoffe April 2024 | STRABAG SE Zukunftsbaustoff klimafreundliche Dämmstoffe © Synthesa-Gruppe Mit dem Zukauf der Naporo Klima Dämmstoff GmbH von der Firmengruppe Synthesa erweitert STRABAG ihr Produktportfolio um nachhaltige Baustoffe wie Dämmplatten aus Hanf, Flachs und PET-Fasern. Gemeinsam mit Naporo will STRABAG strategisch die Potenziale ausschöpfen, die sich im Bereich nachhaltiger Baustoffe entfalten und so einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität 2040 gehen. STRABAG bündelt ihre Kompetenzen in TGA und Facility Management Februar – Mai 2024 | STRABAG SE Kompetenz in Technischer Gebäudeausrüstung erweitert © STRABAG Die Kompetenzen des STRABAG-Konzerns im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) werden innerhalb der STRABAG Property and Facility Services (PFS) gebündelt. Dadurch positioniert sich STRABAG als Komplettanbieterin für die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden und für klimaneutrale Neubauten – von Beratung, Planung und Ausführung bis hin zum Betrieb über den gesamten Gebäudezyklus. Dabei werden zentrale Bereiche wie Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär (HKLS), Elektrotechnik (ELT), Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) und Energiemanagement (EM) abgedeckt. Um diese strategische Position zu stärken und das Wachstum weiter voranzutreiben, strebt STRABAG den Ausbau ihrer Eigenleistung in diesen Bereichen an. Die Akquisition der Triburuzek-Gruppe in Österreich und von Climtech in Deutschland stellen wichtige Meilensteine dar. Mit der Übernahme des Multitechnik-Anbieters ELCO gelang darüber hinaus der erfolgreiche Markteintritt in Luxemburg. Durch diese Akquisitionen wurden insgesamt rund 620 Mitarbeiter:innen in die STRABAG-Gruppe integriert. Außerdem unterzeichnete STRABAG im Mai gemeinsam mit PORR einen Kaufvertrag über Teile der VAMED-Gruppe mit einem Gesamtkaufpreis von € 90 Mio. Im Kern handelt es sich um die technische Betriebsführung des AKH Wien (Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien). Bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt konnte der Vertrag nicht vollzogen werden. Das STRABAG-PORR-Konsortium hat daher im März 2025 ergänzende Verhandlungen mit der Verkäuferin in Bezug auf den Kaufvertrag aufgenommen. STRABAG erhält Auftrag zur Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik im slowakischen Banská Bystrica Juni 2024 | Segment Süd + Ost Energieeffiziente Architektur des Universitätskrankenhauses © F.D. Roosevelt University Hospital STRABAG realisiert über ihre slowakische Tochter als Generalunternehmen den Um- und Ausbau des F.D. Roosevelt Universitätskrankenhauses in der slowakischen Stadt Banská Bystrica. Das von der EU geförderte Bauprojekt ist eine der bedeutendsten Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur des Landes der letzten Jahrzehnte. Die Arbeiten im Auftragsvolumen von € 297 Mio. umfassen den Abriss veralteter Bestandsgebäude und die anschließende räumliche Neustrukturierung des Areals mit modernen Neubauten, Außenanlagen und Grünflächen. Die Projektverantwortlichen streben für den Gebäudekomplex eine BREEAM-Zertifizierung an. Die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2029 geplant. STRABAG baut neue Zentrale der tschechischen Tochter der Erste Group in Prag Juni 2024 | Segment Süd + Ost Bautechnologie in Verbindung mit Nachhaltigkeit und Ökologie © Česká spořitelna STRABAG realisiert federführend in einem Konsortium den Bau der neuen Zentrale der größten Geschäftsbank in Tschechien, der Česká spořitelna. Der Auftrag umfasst die Errichtung von vier Gebäuden mit einer Nutzfläche von insgesamt 75.000 Quadratmetern sowie einer Passage mit Geschäften, Cafés und einem multifunktionalen Auditorium. Nach Fertigstellung sollen die vier Gebäude die höchste Zertifizierung nach BREEAM Outstanding und WELL Platinum erhalten, gleichzeitig erfüllt das Projekt die Anforderungen der EU-Taxonomie. Der Betrieb des Gebäudekomplexes erfolgt dank Wärmepumpen und Photovoltaik energieneutral. Zudem kommt beim Bau CO2-reduzierter Beton zum Einsatz, wodurch mindestens 25 % der CO2-Emissionen gegenüber Standardbeton eingespart werden können. Progress Becomes Reality: STRABAG treibt Innovationsprojekte voran September – November 2024 | STRABAG SE Die TU Wien und STRABAG bündeln ihre Kräfte in Forschung und Entwicklung © STRABAG Im September 2024 unterzeichneten STRABAG und die TU Wien, Österreichs größte Forschungs- und Bildungseinrichtung für Technik und Naturwissenschaften, eine neue fünfjährige Kooperationsvereinbarung. Ziel des Innovationsökosystems Wissenschaft-Wirtschaft ist es, in gemeinsamen interdisziplinären F&E-Projekten innovative Lösungen zu entwickeln, die dem nachhaltigen und digitalen Bauen von morgen dienen. Darüber hinaus gilt das Projekt auch der systematischen Talent- und Nachwuchsförderung. Unter dem Motto „Progress becomes Reality“ präsentierte STRABAG beim Innovation Day in Köln 50 von rund 250 Innovationsprojekten. Dazu gehören Virtual Reality-Schulungen (VR) für Baustellenpersonal, MOLENO® WOHNEN, ein modulares Bausystem für nachhaltigen und effizienten Wohnungsbau, das Generative Design mit seriellen Bauprozessen kombiniert, sowie der Einsatz emissionsarmer Antriebe wie Brennstoffzellen in Radladern. Zudem wurden die Gewinner:innen des Intrapreneurship-Programms „adASTRA“ ausgezeichnet. STRABAG bringt die Zukunft auf die Straße September – Oktober 2024 | STRABAG SE STRABAG testet vollautonomen Asphalteinbau und smarte Absperr-Pylonen © STRABAG In Österreich erprobten das STRABAG-Kompetenzzentrum TPA und Partner:innen im EU-weiten Projekt InfraROB erfolgreich neue Automatisierungstechniken: Ein autonomer Fertiger baute Asphalt ein, intelligente Roboter übernahmen Absperrung und Markierung, und Sensoren im Asphalt messen Belastungen für die Wartung. Diese innovativen Lösungen sollen Sicherheit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Straßenbau und in der Instandhaltung nachhaltig verbessern. STRABAG und Liebherr testeten zudem im Beisein der damaligen österreichischen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler einen wasserstoffbetriebenen Radlader. Das Pilotprojekt soll den CO2-Ausstoß um bis zu 100 Tonnen jährlich senken. Weitere Projekte umfassen den Ersatz dieselbetriebener Mobilgeräte durch elektrische Förderbänder, die durch das Gewicht der Steine Strom für den Eigenverbrauch erzeugen, sowie den Einsatz autonomer, akkubetriebener Elektromuldenkipper. Video abspielen Um dieses Video abspielen zu können, müssen Sie Cookies von US-Anbietern akzeptieren. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Cookie-Einstellungen in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligung zum Setzen der Cookies von US-Anbietern kann entweder hier oder unter Cookie-Einstellungen in unserer Datenschutzerklärung erteilt werden. Der Widerruf der bereits erteilten Einwilligung kann auf dem gleichen Wege erfolgen. Einwilligen und abspielen S&P hebt Corporate Credit Rating auf BBB+, Ausblick stabil an September 2024 | STRABAG SE Seit 2015 hielt STRABAG ihr solides S&P-Rating von BBB konstant; nun wurde es um eine Stufe auf BBB+ mit stabilem Ausblick angehoben. Damit positioniert sich STRABAG im Spitzenfeld der europäischen Baukonzerne. Grundlage für diese Entscheidung sind die anhaltend starke Performance, der hohe Auftragsbestand, die starken Marktpositionen in den Kernmärkten sowie das diversifizierte, vertikal integrierte Geschäftsmodell mit konsequentem Risikomanagement. Dank dieser robusten Ausgangslage wird weiterhin eine solide Netto-Cash-Position erwartet. Bauauftrag über € 250 Mio. für neues Wohnquartier in Abu Dhabi geht an STRABAG Oktober 2024 | Segment International + Sondersparten Auf Yas Island errichtet STRABAG das Quartier „Sea la Vie“ © Nine Yards STRABAG realisiert das Bauprojekt „Sea La Vie“ auf Yas Island im Auftrag der Nine Yards Real Estate Development durch ihre Tochtergesellschaft Züblin Construction L.L.C. Mit einem Investitionsvolumen von mehr als € 250 Mio. umfasst das Vorhaben vier Wohntürme mit 16 bis 18 Stockwerken, 30 Stadtvillen sowie eine dreigeschossige Tiefgarage mit über 1.000 Stellplätzen. Das Projekt zeichnet sich durch modernes Design und innovative Architektur aus und wird von einer großzügigen, badetauglichen Lagune als zentralem Element ergänzt. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen. STRABAG verpflichtet sich zu wissenschaftsbasierten Klimazielen Oktober 2024 | STRABAG SE Von STRABAG errichteter PV-Park in Ratten/Österreich © STRABAG STRABAG schließt sich der Science Based Targets initiative (SBTi) an. Die globale Initiative ist ein Zusammenschluss mehrerer Nichtregierungsorganisationen (NGO), der sich über 1.000 Unternehmen angeschlossen haben, um wissenschaftlich fundierte Klimaziele festzulegen. Damit bekennt sich STRABAG zur Reduktion ihrer CO2e-Emissionen, um in Einklang mit den Pariser Klimazielen die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. STRABAG hat 24 Monate Zeit, ein sogenanntes „Near-Term Target“ bis 2030 zur Prüfung vorzulegen. STRABAG expandiert nach Australien November 2024 | STRABAG SE Georgiou arbeitete zuletzt an der Fitzroy River Bridge in Western Australia © Georgiou Group Im Einklang mit der Strategie 2030 setzt STRABAG ihre Expansionspläne im angelsächsischen Raum fort und übernimmt 100 % der Anteile an der australischen Georgiou Group Pty Ltd. Das auf Straßen- und Infrastrukturbau spezialisierte Unternehmen beschäftigt rund 875 Mitarbeiter:innen und erzielt einen Jahresumsatz von AUD 1,3 Mrd. (€ 787 Mio.). Damit stellt die Georgiou Group eine ideale Ergänzung zur STRABAG-Gruppe dar. Das erfahrene Management-Team von Georgiou, das über umfassende Expertise und fundierte Marktkenntnisse in Australien verfügt, bleibt auch nach der Übernahme im Unternehmen tätig. Mit diesem Schritt diversifiziert STRABAG ihr Länderportfolio und wird ihr außereuropäisches Geschäft nahezu verdoppeln. Der finale Kaufvertrag wurde am 30.12.2024 unterzeichnet; die Genehmigung des australischen Foreign Investment Review Board (FIRB) erfolgte am 18.12.2024. Das Closing der Transaktion erfolgte am 21.3.2025. STRABAG baut ihr Wasserinfrastruktur-Portfolio durch Übernahme der WTE-Gruppe deutlich aus Dezember 2024 | STRABAG SE Virovitica Kläranlage © STRABAG Mit der beabsichtigten Übernahme der WTE-Gruppe, einem führenden Anbieter für kommunales und industrielles Wassermanagement, steigt STRABAG zur Komplettanbieterin für Wasserinfrastruktur auf. Die WTE-Gruppe plant, finanziert, baut und betreibt Projekte in den Bereichen Abwassermanagement, Wasserversorgung, Klärschlammbehandlung und Energierückgewinnung in Europa und dem Nahen Osten. Das von STRABAG zu erwerbende WTE-Geschäft wird voraussichtlich eine Jahresleistung von rund € 300 Mio. erwirtschaften. Bevölkerungswachstum und Klimawandel erfordern leistungsstarke Wasserver- und Abwasserentsorgungslösungen. Durch die Kombination von innovativen WTE-Lösungen mit der Bau- und Projektexpertise von STRABAG sowie dem bestehenden Geschäftsfeld Wassertechnik begegnet man diesen Herausforderungen. Entsprechend der Strategie 2030 wird die konzernweite Wertschöpfungstiefe in den Bereichen Energie und Wasser damit weiter erhöht. Die Verhandlungen zur Übernahme waren zum Zeitpunkt der Berichtsaufstellung noch nicht abgeschlossen, der Zeitplan zur Übernahme wurde angepasst. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der finalen Einigung mit der aktuellen Eigentümerin EVN sowie behördlicher Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter. STRABAG unterstützt den Netzausbau für die deutsche Energiewende Dezember 2024 | Segment Nord + West Tiefbauarbeiten an der Stromkabeltrasse SuedOstLink in Thüringen © STRABAG AG Die STRABAG AG hat einen weiteren Großauftrag im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich für den Bau eines 34,5 km langen SuedLink-Trassenabschnitts von Gerstungen bis Breitungen in Thüringen erhalten. Damit summiert sich das akquirierte Auftragsvolumen der STRABAG AG für SuedLink und SuedOstLink im Jahr 2024 auf über € 1,1 Mrd. Die beiden Stromkorridore sind zentrale Infrastrukturprojekte für die Energiewende in Deutschland und transportieren künftig Windenergie aus dem Norden und Osten in den Süden. STRABAG übernimmt insgesamt rund 205 km Trassenbau für SuedLink und etwa 120 km für SuedOstLink. Die Arbeiten umfassen umfangreiche Tiefbau- und Erdarbeiten im offenen Verfahren sowie den Einsatz geschlossener Bohrtechniken zur Hindernisüberquerung. Die Projekte fördern die Umstellung auf erneuerbare Energien und unterstreichen das Engagement von STRABAG, im Einklang mit der Strategie 2030 verstärkt im Energiesektor zu bauen und einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten. Länderbericht STRABAG sieht sich als europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen mit starkem Fokus auf Zentral- und Osteuropa. Um das Länderrisiko noch weiter zu streuen und von Marktchancen zu profitieren, ist STRABAG auch auf anderen Kontinenten tätig. Zum einen hat es im Unternehmen Tradition, der Auftraggeberschaft in neue Märkte zu folgen, zum anderen ermöglicht das bestehende Ländernetzwerk mit etablierten Organisationsstrukturen, die Technologie mit geringem Aufwand zu exportieren und in neuen Regionen einzusetzen. Weltwirtschaft Wachstumsvergleich Bauleistung versus BIP Europa Rezessionsrisiko gesunken Trotz einer straffen und synchronisierten Geldpolitik hat sich die globale Wirtschaft widerstandsfähig gezeigt und eine Rezession vermieden. Der erfolgreiche Rückgang der Inflation ist das Ergebnis einer Kombination aus nachlassenden pandemiebedingten Angebotsengpässen und einer wirkungsvollen Geldpolitik, die dazu beigetragen hat, die Inflationserwartungen zu stabilisieren. Mit der Rückkehr der Inflation auf die Zielwerte eröffnen sich nun Möglichkeiten für geldpolitische Lockerungen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln sollen. Dennoch bleibt die Inflation, insbesondere im Dienstleistungssektor, hoch, und externe Schocks wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine oder der Konflikt im Nahen Osten gefährden die Preisstabilität. Zudem bestehen erhebliche Risiken durch hohe Realzinsen und unzureichende Haushaltsanpassungen in großen Volkswirtschaften wie den USA und China. Um den Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels und der sozialen Ungleichheit zu begegnen, sind zudem tiefgreifende Reformen erforderlich. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass Maßnahmen zur Energiewende, hin zu erneuerbaren Energien und weg von fossilen Brennstoffen, unabdingbar sind und entsprechende Investitionen vordringlich umgesetzt werden müssen. Die Weltbank sieht für 2024 das Wachstum der Weltwirtschaft bei 3,2 % und geht auch für 2025 von einem Plus von 3,3 % aus. Weltweite Maßnahmen gegen die Inflation waren weitgehend erfolgreich, auch wenn der Preisdruck in einigen Ländern anhält. Nach einem Höchststand von 9,4 % im dritten Quartal 2022, wird die Teuerung im Jahr 2024 auf 3,5 % zurückgehen. Für die EU errechnete die OECD für 2024 ein Wirtschaftswachstum von 0,7 %, wobei das BIP in Deutschland stagnierte und in Österreich leicht rückläufig war. Das Bruttoinlandsprodukt der 19 Euroconstruct-Länder (EC-19) stieg 2024 um 0,9 %. Dabei variieren die Länderraten nur leicht, sie liegen zwischen -0,6 % und +2,8 %. 2025 wird für den EC-19-Raum ein BIP-Wachstum von 1,5 %, für 2026 von 1,7 % und für 2027 von 1,5 % erwartet. Alle Wachstumsprognosen sowie Bauvolumina auf Ebene der einzelnen Volkswirtschaften wurden den Berichten von Euroconstruct und EECFA (Eastern European Construction Forecasting Association) vom Winter 2024 entnommen. Die angegebenen Marktanteilsdaten basieren auf den Daten aus dem Geschäftsjahr 2024 sowie auf Schätzungen für das Jahr 2024 von Euroconstruct und EECFA. Bauwirtschaft Divergierende Trends im Bausektor Die Bauwirtschaft in den EC-19-Ländern verzeichnete 2024 einen Rückgang von 2,4 % (2023: -1,3 %). Dieser deutliche Rückgang ist das Ergebnis der kumulierten negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, vor allem in Form von Inflation und Erhöhungen der Leitzinsen. Weitere Herausforderungen stellten der Arbeitskräftemangel, strengere regulatorische Anforderungen und ungelöste Budgetfragen auf nationaler Ebene dar. Mit einer schrittweisen Senkung der Leitzinsen, sinkendem Preisdruck und steigenden Reallöhnen wird jedoch eine Erholung erwartet. Zusätzlich sollen öffentliche Fördermaßnahmen, insbesondere für klimarelevante Renovierungen und Sanierungen von Gebäuden, positive Impulse geben. Sektoral betrachtet zeigte sich der Tiefbau 2024 resilient und entwickelte sich mit einem Plus von 1,1 % am besten. Der sonstige Hochbau ging um 0,9 % leicht zurück und der Wohnbau musste angesichts des Umfelds mit -4,8 % deutliche Einbußen hinnehmen. Am stärksten wuchs die spanische Bauwirtschaft mit einem Plus von 2,0 %, gefolgt von Portugal mit +1,5 % und Irland mit +1,4 %. Die Slowakei bildete mit -6,5 % das Schlusslicht vor Finnland (-5,4 %) und Schweden (-5,3 %). Im Jahr 2025 soll sich das Bauwachstum der 19 Euroconstruct-Länder mit +0,6 % wieder ins Positive drehen. 2026 und 2027 werden Anstiege um 1,8 % respektive 1,7 % erwartet. In den zentral- und osteuropäischen Kernmärkten der STRABAG SE ist die Bauwirtschaft 2024 um 2,6 % gesunken, für 2025 und 2026 werden Anstiege von 1,4 % bzw. 2,3 % prognostiziert. Bausektoren Wachstumsvergleich Bausektor Europa Tiefbau resilient, Wohnbau stark rückläufig Der Wohnbau, in dem nach wie vor nahezu die Hälfte der gesamten europäischen Bauleistung erbracht wird, war 2024 mit einem Volumen von € 1.059,9 Mrd. um 4,8 % rückläufig. In absoluten Zahlen erreichte Deutschland vor Frankreich das höchste Bauvolumen im Wohnbau, gefolgt von Italien und dem Vereinigten Königreich. Ein positives Wachstum erzielten Polen, Spanien und Portugal. Am stärksten rückläufig entwickelte sich der Wohnbau in Finnland und Italien, gefolgt von Schweden und Norwegen. Euroconstruct sagt für 2025 einen leichten Rückgang der Bauleistung in Höhe von 0,8 % voraus. 2026 dreht sich der Trend mit 1,4 % wieder ins Positive, auch für 2027 wird ein Plus von 1,8 % prognostiziert. Der sonstige Hochbau – sein Anteil am europäischen Bauvolumen liegt bei 30 % – verzeichnete 2024 einen leichten Rückgang von 0,9 %. Deutschland ist der größte Markt für dieses Segment, gefolgt von Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien. Die höchsten Zuwächse gab es in Italien und Irland, gefolgt von Portugal und der Schweiz. Am schwächsten entwickelte sich der sonstige Hochbau in Schweden, Polen, Ungarn und Dänemark. Euroconstruct prognostiziert für das Segment für 2025 eine Erholung mit einem Plus von 1,3 %. Für 2026 und 2027 wird ein Plus von 2,1 % bzw. 1,6 % erwartet. Der Tiefbau, der rund 20 % zur europäischen Bauleistung beiträgt, erwies sich 2024 mit einem Plus von 1,1 % als resilientestes Segment. Die Entwicklung in den einzelnen Staaten verlief sehr unterschiedlich. In absoluten Zahlen lag Deutschland vor Italien, dem Vereinigten Königreich und Frankreich. Die stärksten Zuwächse gab es in Italien, Belgien, Dänemark und Spanien. Am stärksten rückläufig entwickelte sich der Tiefbau in der Slowakei, Polen, Finnland und Ungarn. 2025 und 2026 soll die Wachstumsrate im europäischen Tiefbau jeweils bei +2,5 % bzw. +2,1 % liegen, für 2027 wird ein Plus von 1,5 % erwartet. STRABAG erbringt den Großteil ihrer Leistung im Infrastrukturbereich, schwerpunktmäßig im Verkehrswegebau. Mehr als 60 % unserer Kund:innen sind dem öffentlichen Sektor zuzurechnen. Insbesondere die Nachfrage der öffentlichen Hand im Bereich der Infrastruktur wirkt sich stabilisierend aus. Der Anteil des Wohnbaus an der Konzernleistung beläuft sich auf unter 10 %. Entwicklung in den Kernmärkten der STRABAG SE Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Bauwirtschaft in den acht Kernmärkten der STRABAG SE im abgelaufenen Jahr dar. 2024 entfielen 86 % der Konzernleistung auf diese Länder, deren Entwicklung somit in besonderem Maße für STRABAG von Bedeutung ist. Deutschland Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Deutschland 49 479,8 0,0 0,5 -2,8 -1,0 Die deutsche Volkswirtschaft stagnierte im Jahr 2024, belastet durch externe Krisen wie den Ukraine-Konflikt, den technologischen Wandel und Konkurrenz aus China. Gleichzeitig wirken sich hohe Energiekosten und strenge Regulierungen negativ aus. Ab 2025 sollen sinkende Zinsen und Kaufkraftgewinne wieder für etwas mehr Dynamik sorgen. Euroconstruct prognostiziert für 2025 ein Wachstum von +0,5 %, während für 2026 ein Anstieg von 1,5 % und für 2027 ein Zuwachs von 1,0 % erwartet wird. Die deutsche Bauwirtschaft verzeichnete 2024 einen Rückgang der Bauleistung um 2,8 %, wobei insbesondere der Wohnungsbau betroffen war. Bauinvestitionen wurden aufgrund des Anstiegs der Baupreise um mehr als 40 % in den letzten vier Jahren zurückgefahren. Dies betraf zum Teil auch den Tiefbau, wo Projekte trotz eines hohen Infrastrukturbedarfs durch die angespannte öffentliche Finanzlage gebremst wurden. Andererseits ergaben sich Chancen im Bereich der Energiewende. Neuwahlen infolge des Bruchs der Ampelkoalition könnten Investitionsentscheidungen weiter verzögern. Euroconstruct prognostiziert für den Zeitraum 2024–2026 einen weiteren Rückgang des Bauvolumens um 4 %, bevor ab 2027 eine Stabilisierung erwartet wird. Im Wohnbau ging das Bauvolumen 2024 um 4,6 % zurück. Trotz anhaltend hoher Nachfrage verzichteten sowohl private Auftraggeber:innen als auch Wohnbauunternehmen angesichts hoher Zinsen, begrenzter öffentlicher Fördermittel und gestiegener Baukosten auf Neubauprojekte. Der Rückgang wurde durch einen stabileren Renovierungsmarkt abgemildert, der dank thermischer und energetischer Sanierungen lediglich um 1 % schrumpfte. Euroconstruct prognostiziert, dass 2024 mit -4,6 % den vorläufigen Tiefpunkt im Wohnbausektor markiert. Für 2025 und 2026 wird eine moderat rückläufige Entwicklung erwartet, mit Rückgängen von 1,9 % beziehungsweise 1,0 %. Der sonstige Hochbau, der 2024 um 1,7 % schrumpfte, litt unter der ökonomischen Unsicherheit und der teilweisen Investitionszurückhaltung der Unternehmen sowie der öffentlichen Hand, vor allem der Gemeinden. Euroconstruct erwartet für den Sektor für 2025 einen minimalen Rückgang von 0,1%, 2026 dreht der Trend mit 0,7 % wieder ins Positive. Der Tiefbausektor verzeichnete 2024 einen Zuwachs um 1,0 %. Die langfristigen staatlichen Investitionsprogramme in die Bahn-, Wasser- und Straßeninfrastruktur wirken weiterhin positiv. Durch Investitionen in Projekte der Energiewende zeichnet sich im Energiebereich mittel- und langfristig weiteres Marktwachstum ab. Die Kommunen hingegen hielten sich bei Straßen- und Wasserbauprojekten zurück. 2025 und 2026 rechnet man mit einem leichten Zuwachs von 0,2 % respektive 0,3 % p. a. Mit einem Marktanteil von 2,0 % am gesamten Bauvolumen ist der STRABAG-Konzern das führende Bauunternehmen in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden rund 49 % der Konzern-Gesamtleistung (2023: 47 %) mit € 9.361,43 Mio. in Deutschland erwirtschaftet. Der überwiegende Teil der Leistung entfällt auf das Segment Nord + West, während das in Deutschland erbrachte Building Solutions-Geschäft (vormals Property & Facility Services) dem Segment International + Sondersparten zugeordnet sind. Österreich Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Österreich 15 49,9 -0,6 1,0 -4,4 0,4 Mit einem BIP-Rückgang von 0,6 % setzte sich die milde Rezession aus dem Jahr 2023 in Österreich fort. Nachlassende Inflation, steigende Reallöhne und sinkende Zinsen der Europäischen Zentralbank (EZB), kombiniert mit staatlichen Konjunkturpaketen, dürften mit leichter Verzögerung das BIP in den Folgejahren positiv beeinflussen. Dem stehen wirtschaftliche Unsicherheit, geringere betriebliche Investitionen, eine steigende Arbeitslosenquote und ein wachsendes nationales Budgetdefizit entgegen. Dennoch prognostiziert Euroconstruct für 2025 ein Wachstum von 1,0 %, das 2026 auf 1,5 % steigen und sich 2027 stabil auf diesem Niveau halten soll. Die österreichische Bauwirtschaft verzeichnete 2024 einen Rückgang von 4,4 %, insbesondere im Hochbau. Die bereits 2023 spürbaren dämpfenden Effekte – anhaltend hohe Zinsen, strenge Kreditvergaberichtlinien und erhöhte Baukosten – setzten sich auch 2024 fort. Eine Trendumkehr zeichnete sich jedoch ab. Euroconstruct erwartet für 2025 ein leichtes Wachstum von 0,4 % und für 2026 sowie 2027 eine Zunahme von 1,6 % bzw. 0,9 %. Mit einem Rückgang von 6,3 % war der Wohnbau 2024 erwartungsgemäß der am stärksten rückläufige Bausektor. Ursache war eine Kombination aus erhöhten Inflationsraten und Hypothekarkreditzinsen sowie strikten Kreditvergaberichtlinien, weshalb der Rückgang in Österreich stärker ausfiel als im europäischen Durchschnitt. Die entsprechende Verordnung wird jedoch Mitte 2025 auslaufen. Stabilisierend wirkte der Renovierungsmarkt, der dank hoher Nachfrage nach energetischen und thermischen Sanierungen um 3,8 % zulegte. Insgesamt wird sich der Rückgang 2025 auf 0,5 % abschwächen, bevor der Trend 2026 mit einem Wachstum von 1,5 % wieder ins Positive dreht. Das Bauvolumen im sonstigen Hochbau war 2024 vom Zusammenspiel aus schwacher Konjunktur, höheren Baukosten und anhaltend hohen Zinssätzen negativ beeinflusst und verringerte sich um 4,1 %. Besonders im gewerblichen Bereich wurden zahlreiche Investitionen in Neubau und Renovierung vorerst verschoben, doch eine Erholung in diesem Segment ist absehbar. 2025 wird der sonstige Hochbau laut Euroconstruct ein Wachstum von 0,8 % verzeichnen und 2026 ein moderates Plus von 2,6 % erwarten lassen. Der Tiefbau verzeichnete 2024 aufgrund der anhaltend starken staatlichen Investitionstätigkeit in Infrastrukturprogramme ein Wachstum von 1,7 %. Der Ausbau des Straßen- und insbesondere des Schienennetzes war fest im österreichischen Budget verankert. An Bedeutung gewinnen Investitionen in den Energiesektor für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen sowie in den Telekommunikationsbereich für ein flächendeckendes Breitbandnetz. Für 2025 wird ein deutliches Wachstum von 2,6 % erwartet. Aus den aktuellen Investmentplänen lässt sich ableiten, dass der Tiefbau 2026 um 0,3 % zurückgehen wird. Der STRABAG-Konzern erzielte in seinem Heimatmarkt Österreich 2024 insgesamt 15 % der Konzern-Gesamtleistung (2023: 16 %). Weiterhin gehört Österreich damit neben Deutschland und Polen zu den Top 3-Märkten des Konzerns. Die Leistung erreichte 2024 ein Volumen von € 2.855,94 Mio. Damit hält STRABAG in Österreich einen Anteil von 5,7 % am Bauvolumen des Gesamtmarkts. Polen Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Polen 9 71,7 2,7 3,4 -2,5 4,9 Nach der Stagnation im Jahr 2023 legte Polens Wirtschaft 2024 mit einem BIP-Wachstum von 2,7 % kräftig zu. Wesentliche Impulse kamen von einer Erholung der Binnennachfrage, höherem privaten Konsum, niedrigeren Inflationsraten und steigenden Reallöhnen. Verzögerungen bei EU-Fördergeldern und im National Recovery Plan verhinderten höhere Investitionen. Diese könnten ab 2025 für mehr Dynamik sorgen. Euroconstruct erwartet ein BIP-Wachstum von 3,4 % für 2025 und +2,8 % bzw. +3,1 % für die Jahre 2026 und 2027. Die polnische Bauwirtschaft schrumpfte 2024 um 2,5 %, bedingt durch hohe Bau- und Energiekosten, einen Mangel an Fachkräften und die Neuausrichtung der Politik durch die neue Regierung. Hinzu kamen Belastungen durch den Übergang zwischen EU-Förderperioden sowie zurückhaltendere kommunale Investitionen im Wahljahr. Positive Impulse liefern jedoch steigende Reallöhne, stabile Preise und gelockerte Kreditrichtlinien. Ab 2025 sollen sowohl neue EU-Fördermittel aus dem National Recovery Plan als auch der hohe nationale Investitionsbedarf die Bauwirtschaft beleben, mit prognostizierten Wachstumsraten von +4,9 % im Jahr 2025, +6,1 % im Jahr 2026 und +4,0 % im Jahr 2027. Entgegen dem europäischen Trend konnte der polnische Wohnbausektor 2024 ein deutliches Wachstum von +4,6 % verbuchen. Hohe Renditen bei Wohnungsbauprojekten und eine solide Nachfrage ermutigten Bauträger, neue Projekte zu starten, was einen Anstieg der Baugenehmigungen zur Folge hatte. Stabilere Preise, gelockerte Kreditvergaberichtlinien, sinkende Zinsen, niedrigere Inflation und staatliche Förderprogramme zur Wohnbaufinanzierung unterstützten diese Entwicklung. Auch der Renovierungssektor profitierte vom hohen Modernisierungsbedarf im Gebäudebestand gemäß EU-Vorgaben. Dieser positive Trend dürfte anhalten, mit einer prognostizierten Steigerung von 3,8 % im Jahr 2025 und 5,3 % im Jahr 2026. Der sonstige Hochbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 5,9 %, maßgeblich bedingt durch ausbleibende staatliche Investitionen und verzögerte EU-Fördergelder. Steigende Kosten für Löhne, Treibstoff und Elektrizität verstärkten zudem die Unsicherheit bei Investor:innen. Ab 2025 dürften staatliche Investitionen im Rahmen des National Recovery Plans, insbesondere in öffentliche Gebäude, Militäreinrichtungen sowie energetische und thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, für neuen Schwung sorgen. Euroconstruct sagt für den sonstigen Hochbau ein Wachstum von 2,7 % im Jahr 2025 und 4,5 % im Jahr 2026 voraus. Nach einem außergewöhnlich starken Vorjahr verzeichnete der Tiefbau in Polen 2024 einen Rückgang von 4,7 %. Die zuvor hohe Nachfrage, bedingt durch die beschleunigte Umsetzung nationaler und lokaler Programme im Straßen-, Energie- und Wasserinfrastrukturbereich, ließ infolge einer Verlangsamung staatlicher Investitionen deutlich nach. Mit der Freigabe von EU-Fördermitteln für den National Recovery Plan sowie für dringend notwendige Reparaturen nach Überflutungen im Südwesten Polens geht Euroconstruct für 2025 von einem starken Anstieg von 8,2 % und für 2026 von einer weiteren Steigerung von 8,4 % aus. Als Nummer 2 der Baubranche in Polen realisierte STRABAG hier 2024 ein Bauvolumen von € 1.696,65 Mio. und damit 9 % der Gesamtleistung des Konzerns (2023: 7 %). Polen stellt somit den drittgrößten Markt der STRABAG-Gruppe dar. Ihr Marktanteil am gesamten polnischen Baumarkt betrug 2,4 %. Tschechien Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Tschechien 5 39,6 1,1 2,7 -1,0 1,3 Die tschechische Wirtschaft erzielte 2024 ein moderates BIP-Wachstum von 1,1 %. Hohe Staatsausgaben und umfangreiche Investitionen von Regierung und EU trugen maßgeblich zur positiven Entwicklung bei. Zusätzliche Impulse kamen von einer rückläufigen Inflation, sinkenden Zinsen und einer vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote. Für 2025 wird ein stabiles BIP-Wachstum von 2,7 % erwartet, gefolgt von 2,5 % im Jahr 2026 und 2,7 % im Jahr 2027. Die tschechische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen moderaten Rückgang von 1,0 %. Ein anhaltender Fachkräftemangel sowie steigende Preise für Baumaterialien und Energie belasteten die Branche. Dennoch konnte der Sektor von Fördergeldern aus verschiedenen EU-Programmen profitieren, die wichtige Impulse setzten. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct ein Wachstum von 1,3 %. In den Folgejahren wird eine weitere Beschleunigung erwartet, mit Zuwächsen von 2,7 % im Jahr 2026 und 3,6 % im Jahr 2027. Der Wohnbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 1,4 %, insbesondere im Neubausektor, was auf weiterhin hohe Kreditzinsen und die Inflation der Vorjahre zurückzuführen ist. Gleichzeitig sorgt die steigende Nachfrage nach Mietwohnungen dafür, dass Bauträger und die Regierung künftig verstärkt investieren dürften. Der Renovierungsmarkt zeigte sich robust und legte 2024 um 2,7 % zu. Euroconstruct prognostiziert für den Wohnbau ab 2025 eine Erholung, mit einem Wachstum von 3,1 % im Jahr 2025 und 4,1 % im Jahr 2026. Der sonstige Hochbau in Tschechien wies 2024 ein moderates Wachstum von 0,8 % auf. Investitionen konzentrierten sich vor allem auf Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, während der Bau von Industrie- und Logistikgebäuden an Bedeutung verlor. Der durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Boom im Onlinehandel, der den Bau von Logistikgebäuden stark vorangetrieben hatte, zeigt inzwischen eine rückläufige Tendenz. Für 2025 wird im sonstigen Hochbau ein Wachstum von 1,6 % erwartet, das sich 2026 auf 3,0 % steigern soll. Der tschechische Tiefbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 1,6 %, insbesondere der Renovierungsmarkt (-4,8 %) schwächelte. Im Gegensatz dazu zeigen sich neue Projekte als Wachstumsfeld, unterstützt durch Förderungen von Regierung, lokalen Behörden und EU-Programmen. Schwerpunkte liegen auf Großprojekten wie dem Ausbau der Transportinfrastruktur, Hochgeschwindigkeitsstrecken für Züge und geplanten Atomkraftwerken. Für 2025 wird ein weiterer Rückgang von 2,0 % erwartet, während für 2026 eine Stagnation des Segments bei 0,0 % prognostiziert wird. In Tschechien ist STRABAG die Nummer 3 im Markt. Mit einer Leistung von € 1.016,84 Mio. entfielen 2024 rund 5 % der Gesamtleistung des Konzerns (2023: 5 %) auf das Land. Der Marktanteil am gesamten Baumarkt beträgt 2,6 %. Ungarn Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Ungarn 3 22 1,4 3,2 -4,3 2,8 Die ungarische Wirtschaft verzeichnete 2024 ein Wachstum des BIP von 1,4 %. Aufholende Reallöhne, stabile Beschäftigungszahlen und eine Normalisierung der Inflation trugen dazu bei, die Stagnation des Vorjahres zu überwinden. Gegenläufig wirkten jedoch weiterhin erhöhte Zinsen und reduzierte Investitionen infolge einer verschärften Budgetdisziplin. Für 2025 wird ein BIP-Plus von 3,2 % prognostiziert, gefolgt von 4,0 % im Jahr 2026 und 3,0 % im Jahr 2027. Die ungarische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen Rückgang von 4,3 %. Der staatliche Investitionsstopp wird nur schrittweise gelockert, und die positiven Effekte durch freigegebene EU-Mittel sowie andere Finanzierungen werden erst in den kommenden Jahren spürbar. Euroconstruct geht daher für 2025 für die ungarische Bauwirtschaft von einem Plus von 2,8 % aus, das sich 2026 auf 4,3 % und 2027 auf 4,6 % erhöhen soll. Nach einem erheblichen Einbruch von 14,2 % im Jahr 2023 schrumpfte der Wohnbau 2024 erneut um 4,0 %. Insbesondere der Neubau wurde weiterhin durch den staatlichen Investitionsstopp sowie durch die hohen Baukosten, erhöhte Zinssätze und niedrige Verkaufspreise belastet. Ab 2025 wird jedoch eine Erholung erwartet, unterstützt durch Regierungsmaßnahmen wie Mittel aus Pensionsfonds, Renovierungszuschüsse für Landhäuser, Zinsobergrenzen, niedrigere Anzahlungen sowie eine reduzierte Mehrwertsteuer für bestimmte Regionen und für den Erwerb neuer Eigenheime. Dies soll 2025 zu einem starken Wachstum von 9,9 % und weiteren 6,2 % im Jahr 2026 führen. Der sonstige Hochbau ging in Ungarn im Berichtsjahr um 5,3 % zurück. Der Sektor litt unter der zögerlichen Lockerung des staatlichen Investitionsstopps und dem Abschluss vieler Großprojekte, mitunter im Bereich E-Mobilität und öffentliche Verwaltungsgebäude. Positive Impulse könnten sich durch teilweise freigegebene EU-Gelder und wachsende staatliche Aktivitäten im Vorfeld der Parlamentswahlen 2026 ergeben. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct einen weiteren Rückgang um 2,1 %, bevor der Sektor 2026 mit einem Zuwachs von 1,5 % wieder ins Wachstum zurückkehrt. Der ungarische Tiefbau verzeichnete im Jahr 2024 einen Rückgang von 3,2 %, wobei insbesondere der schwache Renovierungssektor mit einem Minus von 9,2 % das Gesamtergebnis stark belastete. Positive Impulse könnten durch Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und aus China in Höhe von jeweils € 1 Mrd. entstehen, die fehlende EU-Gelder vorerst teilweise kompensieren. Große Straßenbauprojekte werden aufgrund einer Ausnahme vom Investitionsstopp anlaufen. Zusätzlich wird möglicherweise der Bau eines großen Kernkraftwerks sowie ein umfangreiches Instandhaltungsprogramm für das Eisenbahnnetz starten. Laut Euroconstruct wird dies zu einem merkbaren Wachstum von 4,1 % im Jahr 2025 und 6,3 % im Jahr 2026 führen. € 619,52 Mio. und damit 3 % der Leistung des STRABAG-Konzerns wurden 2024 in Ungarn erwirtschaftet (2023: 4 %). Damit nimmt STRABAG den 3. Platz im ungarischen Baumarkt ein. Ihr Anteil am Gesamtmarkt erreichte 2,8 %. Rumänien Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Rumänien 2 36,8 2,8 3,5 -3,9 -1,0 Die rumänische Volkswirtschaft verzeichnete im Jahr 2024 ein Wachstum von 2,8 %, blieb jedoch leicht hinter den Erwartungen zurück. Die Konsumentenpreise sanken langsamer als angenommen, und die Zinsen verharrten auf hohem Niveau. Dennoch sorgten hohe Beschäftigungszahlen und schneller steigende Reallöhne für Zuversicht, dass sowohl der Konsum als auch Investitionen in den kommenden Jahren anziehen werden. Für 2025 und 2026 rechnet EECFA mit einem merklichen BIP-Zuwachs von 3,5 % bzw. 3,7 %. Im Gegensatz zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft ging die Leistung der rumänischen Bauindustrie im Berichtsjahr um 3,9 % zurück. Anhaltend hohe Baukosten und Zinsen betrafen alle Segmente. Zudem wurden die Mindestlöhne deutlich angehoben, was die Baukosten zunehmend in die Höhe trieb. EECFA geht 2025 von sinkenden Zinsen und folglich höheren Investments aus. Für 2025 wird die Bauleistung in Rumänien nochmals um 1,0 % sinken, ehe es 2026 wieder zu einer leichten Erholung von +1,1 % kommt. Der Wohnbau entwickelte sich mit einem Minus von 11,6 % erwartungsgemäß am stärksten rückläufig. Dies ist vor allem auf das Neubausegment zurückzuführen. Hohe Baukosten und anhaltend hohe Zinsen wirkten sich negativ auf die Entwicklung aus. Gleichzeitig wächst bei Entwickler:innen und Käufer:innen die Hoffnung auf eine Erholung des Immobilienmarkts, die auf der Erwartung sinkender Zinsen, besserer Finanzierungsbedingungen und steigender Reallöhne beruht. EECFA geht davon aus, dass der Tiefstand 2024 erreicht wird, und rechnet 2025 mit einem leichten Rückgang von 0,7 %, bevor der Markt 2026 mit 0,7 % wieder ins Positive dreht. Der sonstige Hochbau in Rumänien verzeichnete 2024 einen Rückgang von 3,9 %, wobei der Renovierungsmarkt mit einem Zuwachs von 8,9 % stabilisierend wirkte. Hauptursache für den Rückgang war der schwache Neubaumarkt für Bürogebäude, der sich von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der verstärkten Verlagerung hin zu Remote-Arbeit nicht erholen konnte. Für die kommenden Jahre wird erwartet, dass EU-Kofinanzierungen Investitionen in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen fördern. Zudem wird ein Wachstum im Bereich der gewerblichen Gebäude prognostiziert, da steigende Reallöhne den Konsum ankurbeln und Einzelhändler:innen ihre Expansionspläne vorantreiben sollten. Für 2025 und 2026 prognostiziert EECFA ein moderates Wachstum von 1,2 % bzw. 1,3 %. Der Tiefbau erwies sich 2024 mit einem Wachstum von 4,9 % als stärkstes Segment der rumänischen Bauindustrie, wozu der Renovierungsmarkt mit einem Plus von 15,5 % besonders beitrug. Investitionen in den Straßen- und Schienenbau, Mittel aus dem National Recovery and Resilience Plan (NRRP) sowie EU-Förderungen wirkten unterstützend. Belastend könnten künftig der Umstieg auf das neue EU-Programm, das höhere Eigenmittel erfordert, sowie mögliche Kürzungen des NRRP-Budgets wirken. EECFA prognostiziert für 2025 aufgrund einer neuen Regierung einen kurzfristigen Einbruch von -2,7 %. Für 2026 wird jedoch eine Erholung mit einem Plus von 1,4 % erwartet. Der STRABAG-Konzern erreicht mit einer Leistung von € 467,13 Mio. im Jahr 2024 einen Anteil von 1,3 % am gesamten rumänischen Baumarkt und sichert sich damit den 4. Platz im Markt. Slowakei Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Slowakei 2 10,20 2,30 2,20 -6,50 2,70 Die slowakische Wirtschaft verzeichnete 2024 ein Wachstum von 2,3 %. Steigende Reallöhne und eine sinkende Inflation stützten den Privatkonsum, welcher rückläufige EU-Fördergelder kompensierte. Der Arbeitskräftemangel wirkte leicht dämpfend, doch wurden die Hürden für Arbeitsbewilligungen von Drittstaatenangehörigen sukzessive gesenkt. Investitionen aus dem Recovery and Resilience-Plan (RRP) sowie durch erhöhte Militärimporte dürften das BIP in den kommenden Jahren stabil im positiven Bereich halten. Euroconstruct erwartet ein Wachstum von 2,2 % im Jahr 2025, 2,4 % in 2026 und 1,0 % in 2027. Die slowakische Bauindustrie verzeichnete 2024 einen deutlichen Rückgang von 6,5 % über alle Segmente hinweg. Der Regierungswechsel im Jahr 2023 führte zu Verzögerungen bei verschiedenen Bauprojekten. Die daraus resultierenden Sparmaßnahmen wirkten ebenso belastend wie die Nachwirkungen gestiegener Kosten für Material, Energie und Bauleistungen. In den kommenden Jahren könnten Investitionen aus dem RRP, EU-Gelder sowie verstärkte private und ausländische Investitionen die Bauwirtschaft wiederbeleben. Für 2025 erwartet Euroconstruct ein Wachstum von 2,7 %, 2026 von 2,8 %, während 2027 mit einer stagnierenden Entwicklung von +0,1 % gerechnet wird. Der slowakische Wohnbau verzeichnete 2024 einen Rückgang von 6,8 %, was vor allem dem Neubau zuzuschreiben ist. Das Segment leidet unter den anhaltend hohen Baukosten und den weiterhin hohen Kreditzinsen. Positive Impulse werden jedoch durch gestiegene Reallöhne und Investitionen in energieeffiziente Wohngebäude erwartet. Laut Euroconstruct soll der Wohnbau 2025 um 1,7 % zulegen, bevor 2026 ein stärkeres Wachstum von 5,6 % prognostiziert wird. Mit einem Rückgang von 1,2 % zeigte sich der sonstige Hochbau 2024 leicht rückläufig. Die Sparpolitik der neuen Regierung führte zu geringeren Investitionen, und die weiterhin hohen Kosten bremsten das Wachstum. Impulse werden vor allem durch Fördermittel für Projekte im Gesundheits- und Bildungsbereich erwartet, während die Autoindustrie nach wie vor als wichtigste private Investorin gilt. Für 2025 prognostiziert Euroconstruct ein Wachstum von 3,0 % und für 2026 einen weiteren Anstieg um 2,2 %. Nach einem ungewöhnlich starken Wachstum von 11,2 % im Jahr 2023 fiel der Tiefbau 2024 um 13,4 % stark ab. Die Ursachen lagen in gestiegenen Materialkosten, langen Vergabeverfahren und Verzögerungen bei der Fertigstellung großer Projekte. Investitionen in zentrale Infrastrukturprojekte, wie Straßen- und Bahnstrecken, wurden aufgrund begrenzter staatlicher und EU-Mittel verschoben. Mit einer steigenden Nachfrage nach moderner Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Elektrifizierung und Modernisierung von Bahnlinien sowie dem Ausbau von Straßen- und Energienetzen, wird für 2025 eine Erholung erwartet. Euroconstruct prognostiziert ein Wachstum von 4,0 % im Jahr 2025 und einen Rückgang von 1,3 % im Jahr 2026. Mit einem Marktanteil von 3,0 % und einer Leistung von € 305,43 Mio. im Jahr 2024 ist STRABAG führend im slowakischen Markt. 2024 trug die Slowakei 2 % zur Gesamtleistung des Konzerns (2023: 2 %) bei. Kroatien Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum (%) Bauwachstum (%) 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Kroatien 1 8,2 3,6 3,3 4,3 0,8 Die kroatische Wirtschaft wuchs 2024 um 3,6 % und profitierte weiterhin von den Vorteilen des Beitritts zum Schengen-Raum und zur Eurozone im Vorjahr. Der Tourismussektor erzielte erneut starke Ergebnisse. Die Reallöhne stiegen deutlich, und sowohl die Arbeitslosenquote als auch die Inflation gingen allmählich zurück. Angesichts dieser positiven Entwicklungen prognostiziert EECFA für 2025 und 2026 stabile BIP-Zuwächse von 3,3 % bzw. 2,9 %. Die kroatische Bauindustrie erzielte 2024 ein Wachstum von 4,3 %, das vor allem durch einen starken Wohnbaumarkt und anhaltend hohe Investitionen in Großprojekte im Tiefbau gestützt wurde. Im Hochbausegment zeichnen sich erste Anzeichen für kurz- bis mittelfristige Rückgänge ab, die jedoch durch einen starken Tiefbaumarkt ausgeglichen werden dürften. Für 2024 und 2025 prognostiziert EECFA einen leichten Anstieg der Bauleistung um 0,8 % bzw. 0,4 %. Der kroatische Wohnbau wuchs 2024 um 7,5 %, was vor allem auf die anhaltend hohe Nachfrage zurückzuführen ist. Allerdings könnten spürbare Preisanstiege und neue Regierungsmaßnahmen, die auf die Nutzbarmachung von Leerstandswohnungen abzielen, in den kommenden Jahren zu einer Abschwächung der Nachfrage führen. Positive Impulse kommen durch sinkende Wohnkreditkosten, steigende Reallöhne und die weiterhin hohe Nachfrage ausländischer Käufer:innen. Darüber hinaus soll der National Housing Plan leistbares und nachhaltiges Wohnen fördern und energetische Sanierungen erleichtern. Für 2025 und 2026 rechnet EECFA mit Rückgängen von 0,6 % bzw. 2,7 %. Nach einem außergewöhnlich starken Vorjahr verzeichnete der sonstige Hochbau 2024 einen leichten Anstieg von 0,4 %. Positiv entwickelten sich der Markt für Bürogebäude sowie für Bildungs- und Gesundheitsbauten, die von EU-Förderungen gestützt wurden. Dagegen ging der Markt für Industrie- und Logistikgebäude zurück, da Auftragsbestände weitgehend abgearbeitet wurden. Auch der Einzel- und Großhandel sowie der Hotelmarkt entwickelten sich angesichts der Inflation eher zurückhaltend. Langfristig könnten jedoch der starke Tourismus und die wachsende Bedeutung Kroatiens als Industriestandort für eine Erholung dieser Segmente sorgen. EECFA rechnet für 2025 und 2026 mit Rückgängen von 2,0 % bzw. 2,3 %. Der kroatische Tiefbau legte im Berichtsjahr um 3,8 % zu, insbesondere dank Investitionen in Kommunikations- und Elektrizitätsnetze sowie dem Großprojekt TEN-T, das die Verlängerung zweier Kernnetzkorridore nach Kroatien umfasst. Der Schienen- und Straßenbau entwickelte sich langsamer als erwartet, soll aber in den nächsten Jahren aufholen. Die rasche Abarbeitung bestehender Aufträge bei komplexen Großbaustellen sorgt kurzfristig für ein niedrigeres vorhandenes Projektvolumen, doch ab 2026 sind weitere Großprojekte geplant. Zusätzliche Impulse dürften Investitionen in das Stromnetz und den Ausbau erneuerbarer Energien bringen. Entsprechend optimistisch sind die Prognosen von EECFA: Für 2025 wird ein Wachstum von 5,3 %, für 2026 ein Anstieg von 6,7 % erwartet. Im Jahr 2024 erzielte der STRABAG-Konzern in Kroatien eine Leistung von € 222,72 Mio. und erreichte mit einem Anteil von 2,7 % den 2. Platz am gesamten kroatischen Baumarkt. Weitere Länder und Regionen Anteil an der Leistung des Konzerns (%) Bauvolumen des Gesamtmarkts (€ Mrd.) BIP-Wachstum Bauwachstum 2024 2024 2024e 2025e 2024e 2025e Vereinigtes Königreich 4 279,7 0,9 1,7 -0,8 2,9 Schweiz 1 73,1 1,5 1,2 0,9 2,6 Schweden < 1 51,7 0,7 1,8 -5,3 5,3 Italien < 1 288,1 0,5 0,9 -3,3 -4,8 Serbien < 1 7,3 3,8 4,0 7,5 -2,1 Slowenien < 1 5,1 1,5 2,4 -8,4 0,7 Bulgarien < 1 14,0 2,4 2,9 3,3 3,1 Dänemark < 1 44,9 2,1 2,3 -2,3 2,4 Darüber hinaus ist STRABAG in den Regionen Americas, Naher Osten, Afrika und Asien sowie in Benelux und sonstigen europäischen Ländern aktiv. Auf diese Regionen entfällt ein Anteil von 7 % an der Konzernleistung (2023: 7 %). Konsolidierte Nichtfinanzielle Erklärung Hintergrund Am 5.1.2023 hat die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) die bis dahin gültige Richtlinie 2014/95/EU (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) abgelöst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts am 4.4.2025 ist die Umsetzung der CSRD in österreichisches Recht noch nicht erfolgt. Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), das die EU-Richtlinie 2014/95/EU umsetzt, erstellt. Sie behandelt die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unseres Unternehmens. Gemäß § 267a des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) müssen bestimmte Themen in der nichtfinanziellen Erklärung behandelt werden, sofern sie für das Verständnis der Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten relevant sind. In diesem Bericht werden diese Themen in den folgenden Kapiteln behandelt: E1, E4 und E5 (Umweltbelange), S1 und S2 (Arbeitnehmerbelange), sowie S1, S2 und S3 (Achtung der Menschenrechte) und G1 (Bekämpfung von Korruption und Bestechung). Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht wurde gemäß Artikel 29a der Bilanzrichtlinie (B-RL) erstellt und entspricht den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der EU-Taxonomie-Verordnung. Im Abschnitt EU-Taxonomie legt STRABAG gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung ihren Anteil der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben sowie die Einhaltung der sozialen Mindestschutzanforderungen offen. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der CSRD einer freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, unterzogen. ESG-Rückblick auf das Jahr 2024 Die zentrale Voraussetzung für die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele ist die Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft von STRABAG. Aufgrund der dezentralen Struktur und der internationalen Geschäftstätigkeit des STRABAG-Konzerns stellt dies eine komplexe Aufgabe dar. Die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte im Berichtsjahr waren: Bekenntnis zu wissenschaftsbasierten Klimazielen und Bestätigung des Commitments durch die Science Based Targets Initiative (SBTi): Damit bekennen wir uns zum 1,5 °C-Ziel und erarbeiten nun Klimaziele, die im Einklang mit der Wissenschaft stehen. Zu diesem Zweck wurde im Berichtsjahr ein Transformationsplan verabschiedet. Dieser umfasst unter anderem die Umstellung der Fahrzeugflotte, von Baumaschinen und weiteren Anlagen – insbesondere im Baustoffbereich – auf erneuerbare Energien, Effizienzsteigerungen durch innovative Technologien sowie die Schaffung klimaneutraler Verwaltungsstandorte – mehr dazu im Kapitel Klimawandel. Erweiterung der Nachhaltigkeitsstrategie: Neben einem klaren Bekenntnis zur Dekarbonisierung umfasst die Nachhaltigkeitsstrategie weitere Aspekte aus dem Umweltbereich sowie aus den Bereichen Social und Governance. Stärkung der Kompetenzen für klimaneutrale Gebäude: Durch die Akquisitionen der Triburuzek-Gruppe (Österreich), Climtech (Deutschland) und ELCO (Luxemburg) baut STRABAG ihre Expertise in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und im Energiemanagement aus und positioniert sich als Komplettanbieterin für die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden. Bündelung der Expertise für Bauen im Bestand unter der Marke BESTAND BEYOND: Die Marke unterstützt die umfassende Sanierung von Bestandsgebäuden und trägt zur Ressourcenschonung im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft bei und wirkt der zusätzlichen Bodenversiegelung entgegen. Entwicklung des seriellen Holz-Hybridbausystems MOLENO® WOHNEN: Die Kombination aus vorgefertigten Holz- und Betonelementen sowie ein systemisches Konzept mit KI-Konfigurator fördern nachhaltiges und klimafreundliches Bauen. Neue nachhaltige Baustoffe als Teil des Geschäftsmodells: Mit der Übernahme der Naporo Klima Dämmstoff GmbH erweitert STRABAG ihr Portfolio um klimafreundliche Dämmstoffe aus Hanf, Flachs und PET-Fasern. Durchführung sämtlicher Vorbereitungsarbeiten zur Erfüllung der Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464): Die Vorbereitungsarbeiten umfassen unter anderem die Weiterentwicklung des ESG-Risikomanagements sowie die strukturelle Datenerhebung insbesondere für die Berichterstattung der Scope 3-Emissionen. Erweiterung des Bildungsangebots: Es wurde eine verpflichtende Schulung zum Thema Nachhaltigkeit für alle Angestellten des Konzerns ausgerollt, um Grundkenntnisse in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zu vermitteln. Das Schulungsangebot soll künftig weiterentwickelt werden. Erfolgreiche Teilnahme an ESG Ratings 2024 Im Jahr 2024 erzielte STRABAG folgende Ratingergebnisse: CDP (Disclosure Insight Action, ehemals Carbon Disclosure Project) bewertete STRABAG SE im Bereich Climate Change erneut mit einem Rating B. Dank unserer kontinuierlichen Fortschritte in den Kategorien Transitionsplan und Klimarisikoanalyse konnten wir das im Vorjahr erreichte Rating B halten. Damit bleibt der Konzern weiterhin im Management Level (B/B-) und bestätigt sein Engagement für nachhaltiges Wirtschaften. Im Berichtsjahr nahm STRABAG am EcoVadis-Rating teil und erzielte eine Gesamtbewertung von 68 aus 100 möglichen Punkten. Das letzte vollständige Update des Sustainalytics-Ratings im November 2024 ergab einen Rating Score im Bereich Medium Risk. Als Teilnehmerorganisation des Global Compact der Vereinten Nationen berichtet STRABAG außerdem in einem jährlichen Fortschrittsbericht (Communication on Progress – CoP) über die Fortschritte zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Antikorruption. Unser ESG Commitment Unsere ESG Ratings Über diesen Bericht BP-1 ESRS 2 BP-1; ESRS 2 BP-2 Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht der STRABAG SE für das Geschäftsjahr 2024 wurde in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Der Konsolidierungskreis für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht dem IFRS Konsolidierungskreis für den Konzernabschluss und umfasst neben der STRABAG SE alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die von STRABAG SE unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden. Die Nachhaltigkeitserklärung umfasst die Abschnitte „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ sowie „Appendix B“. Im Anschluss wird der Prüfvermerk angeführt. Mit der Umstellung des bislang angewendeten Berichtstandards der Global Reporting Initiative (GRI) auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) haben sich für den vorliegenden Geschäftsbericht umfassende Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben. Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr lassen sich wie folgt zusammenfassen: Angepasste Berichtsstruktur gemäß ESRS 1, Anlage F Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1 Angabe zusätzlicher quantitativer und qualitativer Informationen durch Anwendung neuer Themenstandards sowie der damit verbundenen Betrachtung der vor- und nachgelagerten Lieferkette. Die Angaben beziehen sich grundsätzlich auf den Konsolidierungskreis, bei Ausnahmen ist ein Vermerk eingesetzt. Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wurden die angegebenen Zeithorizonte der ESRS berücksichtigt (kurzfristig – innerhalb eines Geschäftsjahres; mittelfristig – innerhalb von 5 Jahren, langfristig – mehr als 5 Jahre). Für die Durchführung der physischen und transitorischen Klimarisikoanalyse wurden kurzfristige (bis 2030), mittelfristige (bis 2040) und langfristige (bis 2085) Zeithorizonte betrachtet, um diese unter anderem an den Emissionsreduktionszielen des Konzerns auszurichten. Die Erarbeitung eines strukturierten Ansatzes zur Datenerhebung ist für einen Konzern unserer Größe und Diversifikation eine anspruchsvolle Aufgabenstellung. Zum Teil wurden daher in den Kapiteln Klimawandel und Kreislaufwirtschaft Schätzungen vorgenommen, um Kennzahlen zu berichten, die aktuell nicht in der erforderlichen Datenqualität vorliegen. Auch bei Prognosen, z. B. im Kontext unseres Reduktionspfades, ziehen wir Schätzungen heran. Nähere Informationen zu herangezogenen Datenquellen und der Berechnungsmethodik sind bei den entsprechenden Kennzahlen vermerkt. Zur Berechnung von Treibhausgasemissionen verwendet STRABAG seit 2024 neue Umrechnungsfaktoren. Um eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr bzw. zum Basisjahr zu gewährleisten, wurden die Scope 1- und 2-Emissionen für das Geschäftsjahr 2023 ebenfalls neu berechnet (alt: 962.944 t CO2e, neu: 927.472 t CO2e). Für den vorliegenden Bericht wurde von der Übergangsbestimmung in Bezug auf den ESRS Abschnitt 7.1 „Darstellung von Vergleichsinformationen“ Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht keine ESRS-Kennzahlen aus dem Vorjahr berichtet werden. Informationen zu den Vorjahreskennzahlen lassen sich den Geschäftsberichten aus den vergangenen Geschäftsjahren sowie dem ESG Data Factsheet entnehmen. Die Kennzahlen im vorliegenden Bericht unterliegen der freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Wien und wurden von keinem weiteren externen Dritten zertifiziert. Darüber hinaus macht STRABAG SE von den Übergangsbestimmungen gemäß Anlage C von ESRS 1 Gebrauch und legt für das Geschäftsjahr 2024 keine erwarteten finanziellen Effekte im Kontext ESRS E1, ESRS E4 und ESRS E5 sowie keine Angaben für ESRS S1-11, ESRS S1-12 und ESRS S1-15 offen. Im Bericht wurden keine Inhalte aufgrund von geistigem Eigentum oder ähnlichen Gründen ausgelassen. GOV-5 ESRS 2 GOV-5 Es sind verschiedene Kontrollmechanismen bei STRABAG etabliert, um eine regelkonforme Aufstellung des Berichts sicherzustellen. Diese sind allerdings nicht in einem dezidierten Risikosteuerungsprozess zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verankert. Nachhaltigkeit mit den Themenbereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Die Verantwortung für die Berichterstattung, inklusive Wesentlichkeitsanalyse und daraus resultierende Auswirkungen, Risiken und Chancen, liegt beim STRABAG SE-Vorstand. Dieser wird jährlich zu den wesentlichen Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert und verantwortet die Freigabe des Geschäftsberichtes. Er legt dem Aufsichtsrat den Konzernlagebericht inkl. konsolidierter Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Umsetzung der Berichtspflichten wird durch die SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ koordiniert und beratend begleitet. Für wesentliche Themen laut Wesentlichkeitsanalyse nominiert der STRABAG SE-Vorstand Fachverantwortliche, die das jeweilige Berichtsthema konzernweit koordinieren, Textbausteine verfassen und Kennzahlen entsprechend den ESRS entwickeln. Für die Prüfung der Berichtsinhalte und der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse stehen dem Abschlussprüfer die nominierten Fachverantwortlichen mit Unterstützung der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ zur Verfügung. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ mit den Fachverantwortlichen sowie mit dem Controlling wird eine regelkonforme Erfassung und Validierung der qualitativen und quantitativen Daten sichergestellt. Präventive Kontrollen wie das Vier-Augenprinzip, aber auch unterjährige Kennzahlenaufbereitungen sorgen dafür, dass erhobene Daten plausibilisiert und entsprechende Prozesse anlassbezogen weiterentwickelt werden. STRABAG verfolgt unterschiedliche Maßnahmen, um die Datenqualität nachhaltig zu verbessern, darunter die zunehmende Standardisierung und Automatisierung unserer Datenerfassung sowie Schulungen für Mitarbeitende. Durch diese Maßnahmen sollen Risiken wie methodische Inkonsistenzen und Übertragungsfehler langfristig vermieden werden. ESG-bezogene Risikomanagementprozesse sind durch übergeordnete Konzernvorgaben wie dem Managementhandbuch der STRABAG SE mit dazugehörigen Politiken sowie in anderen Konzernrichtlinien, Managementsystemen und dem Code of Conduct beschrieben und geregelt. An der weiteren Verzahnung und dem Ausbau des ESG-bezogenen Risikomanagements wird gearbeitet. Nachhaltigkeitsmanagement GOV-1 Governance ESRS 2 GOV-1; ESRS 2 GOV-2 Um die Nachhaltigkeitsziele von STRABAG zu erreichen, braucht es eine Führungs- und Verantwortlichkeitsstruktur, die alle Vertreter:innen im Konzern einbindet. Im Folgenden werden die wichtigsten Organe und Gremien der STRABAG SE beschrieben, die mit der Beaufsichtigung und dem Management von Nachhaltigkeitsagenden betraut sind. Der konzernübergreifende Austausch ermöglicht es, laufende Aktivitäten zu diskutieren und neue Schritte zu setzen. Außerdem dient er der frühzeitigen Identifizierung von negativen Auswirkungen sowie von Risiken und Chancen, um folglich geeignete Maßnahmen zu setzen. Die untenstehende Abbildung zeigt eine Übersicht der Organe und Gremien. Governance-Struktur Rolle der höchsten Kontrollorgane Der Aufsichtsrat bildet das Kontrollorgan der STRABAG SE. Zu diesem Zweck findet eine regelmäßige (mindestens vier Mal im Geschäftsjahr) und anlassbezogene Kommunikation statt, um den Aufsichtsrat zu allen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements zu informieren und in etwaige Entscheidungsprozesse einzubinden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat zumindest einmal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat Berichte des Vorstands verlangen und in Bücher, Schriften sowie Vermögensgegenstände der Gesellschaft Einsicht nehmen. Der Vorstandsvorsitzende berichtet dem Aufsichtsrat zu Nachhaltigkeitsagenden, darunter etwa zu strategischen Zielsetzungen sowie zur Fortschrittserreichung anlassbezogen bzw. gesondert in einem jährlichen ESG-Update (seit 2024). Einen gesonderten Nachhaltigkeitsausschuss gibt es für den Berichtszeitraum nicht. Der Vorstand der STRABAG SE bildet das Führungsorgan des Konzerns. Er trägt die Verantwortung für die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts und die strategische Zielsetzung des Konzerns. In den Vorstandssitzungen (in der Regel alle zwei Wochen) werden neben dem laufenden Geschäft auch die Umsetzung der langfristigen Unternehmensstrategien behandelt. Dazu zählen insbesondere auch Themen der Nachhaltigkeit, die einen zentralen Stellenwert einnehmen und in jeder Vorstandssitzung einen eigenen Tagesordnungspunkt darstellen. Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund der konzernweiten Verankerungen des ESG-Managements von unterschiedlichen Fachabteilungen eingebracht. Diese bereiten umfassende Analysen vor, die dem Vorstand als Grundlage für Zielsetzungen dienen. Ausgewählte Themen, die im Geschäftsjahr eingebracht wurden, betrafen die Elektrifizierung unserer Flotte, die Aktualisierung von Konzern-Policies und Richtlinien sowie den Stakeholder-Dialog. Durch die regelmäßige Berichterstattung im Rahmen der Vorstandssitzungen, aber auch im Rahmen anderer Meetings sowie bei Konzerntagungen, wird der Fortschritt der strategischen Ziele berichtet und so durch den Vorstand überwacht. Die Einbindung von Vorstandsmitgliedern in strategischen Nachhaltigkeitsinitiativen und -gremien sowie die laufende Berichterstattung sorgen dafür, dass der STRABAG SE-Vorstand regelmäßig sowie anlassbezogen zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen weitergebildet und informiert wird, um nach Bedarf richtungsweisende Entscheidungen im Konzern treffen zu können. Der Vorstandsvorsitzende sowie der CFO werden zu den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse (inkl. Auswirkungen, Risiken und Chancen) informiert und geben diese frei. Dieser Prozess ist durch die Konzernrichtlinie Nachhaltigkeit im Konzern verankert. Entsprechend der internationalen Ausrichtung und Organisation der STRABAG SE trägt jedes Vorstandsmitglied die Verantwortung für eine oder mehrere Konzerneinheiten, die sowohl geografisch und/oder nach Geschäftsfeldern strukturiert sind. Zur Beaufsichtigung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die den gesamten Konzern betreffen, kommt daher den Leitungen der Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereichen eine besondere Rolle zu, indem diese regelmäßig und direkt an den Vorstand berichten. Die beschriebenen Berichterstattungsmechanismen an den Vorstand und an den Aufsichtsrat tragen Sorge, dass beide Gremien zu aktuellen Nachhaltigkeitsthemen einschließlich zur nachhaltigkeitsbezogenen Risikolage informiert sind und so ihren Funktionen als Leitungs- bzw. als Kontrollorgan nachkommen können. Die Informationen fließen so auch in strategische Überlegungen sowie wesentliche Transaktionen mit ein, insbesondere in Bezug auf die Erweiterung neuer und marktorientierter Geschäftsfelder. Im Geschäftsjahr befassten sich der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem mit der Vorgehensweise zum Setzen wissenschaftsbasierter Klimaziele im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel. Durch den weiteren Ausbau des ESG-Risikomanagements und dessen Verzahnung in andere Kontroll- und Risikosysteme des Konzerns wird an einer robusten Grundlage für die Abwägung zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten gearbeitet. Neben den internen Berichterstattungsmechanismen trägt auch das aktive Mitwirken an externen Gremien und Austauschformaten zur Nachhaltigkeitskompetenz des Vorstands bei, darunter etwa die Förderung der Stiftung KlimaWirtschaft sowie die Teilnahme am European Forum Alpbach 2024. Die untenstehende Tabelle fasst die wesentlichen Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 zusammen. Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats Name Beginn der laufenden Funktionsperiode Ende der laufenden Funktionsperiode Geschlecht Geburtsjahr Nationalität Vorstand Anzahl der Mitglieder 5 Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern des Vorstands 0 % Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill (Vorsitzender) 19.02.20251 31.12.2026 Männlich 1977 Österreich Klemens Haselsteiner, BBA, BF (Vorsitzender) 01.01.2023 31.12.20262 Männlich 1980 Österreich Mag. Christian Harder 01.01.2023 31.12.2026 Männlich 1968 Österreich Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler 01.01.2023 31.12.2026 Männlich 1964 Deutschland Dipl.-Ing. Siegfried Wanker 01.01.2023 31.12.2026 Männlich 1968 Österreich Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl 01.01.2023 31.12.2026 Männlich 1970 Deutschland Aufsichtsrat3 Anzahl der Mitglieder 9 Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats 44 % Kapitalvertreter:innen Mag. Kerstin Gelbmann (Vorsitzende) 24.06.2022 Bis zur o. HV4 im Jahr 2028 Weiblich 1974 Österreich Mag. Erwin Hameseder 24.06.2022 Bis zur o. HV4 im Jahr 2028 Männlich 1956 Österreich Dr. Andreas Brandstetter 24.06.2022 Bis zur o. HV4 im Jahr 2028 Männlich 1969 Österreich Dr. Valerie Hackl 25.01.2024 Auf unbestimmte Zeit entsandt Weiblich 1982 Österreich Mag. Gabriele Schallegger 24.06.2022 Bis zur o. HV4 im Jahr 2028 Weiblich 1972 Österreich Vom Betriebsrat entsandt Dipl.-Ing. Andreas Batke 01.10.2009 Auf unbestimmte Zeit entsandt Männlich 1962 Deutschland Magdolna P. Gyulainé 01.10.2009 Auf unbestimmte Zeit entsandt Weiblich 1962 Ungarn Georg Hinterschuster 13.10.2024 Auf unbestimmte Zeit entsandt Männlich 1968 Österreich Wolfgang Kreis 01.10.2009 31.07.2024 Männlich 1957 Deutschland Karl Gerdes 01.08.2024 Auf unbestimmte Zeit entsandt Männlich 1963 Deutschland 1Stefan Kratochwill wurde am 19.02.2025 mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden der STRABAG SE ernannt. 2Klemens Haselsteiner ist am 17.01.2025 verstorben. 3Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig gemäß Regel 53 ÖCGK. 4Ordentliche Hauptversammlung Voraussetzungen für die Wahl in den Vorstand oder in den Aufsichtsrat der STRABAG SE sind fachliche Qualifikation, persönliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in Führungspositionen. Damit der Vorstand seiner Steuerungs- und der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion optimal nachkommen kann, ist eine möglichst breite Vielfalt an Kompetenzen und Erfahrungen anzustreben. Zu dieser Vielfalt zählen insbesondere Internationalität, unterschiedliche Berufs- und Bildungshintergründe, sowie die Altersstruktur. Das Anforderungsprofil für eine Vorstandsposition sieht zudem u. a. mindestens zehn Jahre Erfahrung in der Baubranche oder einer verwandten Branche sowie möglichst zumindest fünf Jahre Führungserfahrung im Konzern vor. Es ist zudem darauf zu achten, dass sich das Vorstandsgremium ausgewogen aus Personen mit technischem und Personen mit kaufmännischem Hintergrund zusammensetzt. Das Höchstalter zum Zeitpunkt der Bestellung liegt bei 65 Jahren. Die Besetzung des Aufsichtsrats ist über mehrere Mechanismen geregelt. Die Kapitalvertreter:innen werden von der Hauptversammlung gewählt bzw. von Aktionär:innen entsandt. Die Arbeitnehmervertreter:innen werden gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz entsandt. Spezifische Expertise im Bereich Nachhaltigkeit und den damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, wird durch Expert:innen in den unterschiedlichen Organisationseinheiten eingebracht. Weiters können Vorstand und Aufsichtsrat bei Bedarf auf externe Expert:innen zurückgreifen. Das Steering Committee Sustainability (SCS) steuert das konzernweite Nachhaltigkeitsmanagement und überwacht gleichzeitig auch die Erreichung der strategischen Nachhaltigkeitsziele. Die Zusammensetzung und Besetzung des SCS wird auf Basis der Geschäftsfelder festgelegt und bildet weitestgehend unsere Wertschöpfungskette ab. Eine Besetzung im SCS ist mit einer Gewerke- und Themenverantwortung verbunden. Aufgabenfelder des SCS sind: Freigabe von Positionspapieren, Politiken und Richtlinien zum Thema Nachhaltigkeit, Überwachung der Strategieumsetzung sowie der definierten Roadmaps zur Zielerreichung, Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen für den STRABAG SE-Vorstand, Erarbeitung und Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsmindeststandards. Festlegungen des SCS werden mehrmals pro Jahr und anlassbezogen mittels Umlaufbeschlüssen getroffen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Präsenztreffen statt. Das ESG-Management ist nach den Themenbereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Nachhaltige Unternehmensführung gegliedert. Diese Themen werden aufgrund ihrer Bandbreite von unterschiedlichen zentralen Organisationseinheiten im Konzern abgedeckt und bearbeitet. Diese Einheiten sind für die Operationalisierung zuständig, das bedeutet Rahmenbedingungen und Instrumente bereitzustellen, um Anforderungen, Strategien und Maßnahmen von der Managemententscheidung in die Umsetzung zu bringen. Weiters stellen diese zentralen Organisationseinheiten ihre Expertise dem STRABAG SE-Vorstand, dem SCS sowie den Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereichen zur Verfügung und sind bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie damit verbundener Anforderungen und Maßnahmen beratend tätig. Die Organisationseinheit „Sustainability - Governance, Reporting & Data“ unterstützt beim Aufbau der Governance-Struktur für das Thema Nachhaltigkeit und ist darüber hinaus für die Organisation und Koordination der Entwicklung und Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für die konzernweite Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich. Die Rolle der:des Menschenrechtsbeauftragten ist eine weitere zentrale Funktion im ESG-Management. Diese ist für die Überwachung des menschenrechtlichen Risikomanagements und des Beschwerdeverfahrens sowie für die Kontrolle seiner Wirksamkeit zuständig und steht dem STRABAG SE-Vorstand sowie den Unternehmens- und Zentralbereichsleitungen, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich sind, beratend zur Seite. Die:der Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei. NHN Im Netzwerk Nachhaltigkeit ist jeder Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereich mit einem nominierten Repräsentanten bzw. einer nominierten Repräsentantin vertreten. Dieses Gremium dient dem Zweck des übergreifenden Erfahrungs- und Wissensaustausches mit Informationen zu Best Practices. Die Repräsentant:innen haben einerseits die Aufgabe, Informationen der Nachhaltigkeitsgremien (SCS, ESG-Management) in ihren UB, ZB, und KSB zu tragen und ihr Management zu informieren, sowie andererseits auch Informationen über eigene nachhaltigkeitsbezogene Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte in das Netzwerk Nachhaltigkeit zu tragen. Zudem sollen Repräsentant:innen bei konzernübergreifenden Projekten sowie Anfragen ihre spezifische Expertise bereitstellen. Das Netzwerk Nachhaltigkeit trifft sich viermal jährlich. Auf Ebene der Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche erfolgt die Implementierung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsmindeststandards sowie der damit verbundenen Maßnahmen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Anforderungen. In Kooperation mit dem ESG-Management sind die Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensbereich-, Zentralbereich- und Konzernstabsbereich-bezogenen Roadmaps verantwortlich. GOV-3 ESRS 2 GOV-3 Konzernweit anwendbare, nachhaltigkeitsbezogene Leistungskriterien zur Einbeziehung in Vergütungssysteme werden evaluiert, wobei insbesondere die Festlegung, Messung und Steuerbarkeit von entsprechenden Zielwerten (Key Performance Indicators) noch herausfordernd sind. Nachhaltigkeitskriterien werden daher aktuell nicht für die Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat herangezogen. GOV-4 ESRS 2 GOV-4 Die Sorgfaltspflicht umfasst die von STRABAG implementierten Prozesse und Verfahren, die darauf abzielen, tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschen zu identifizieren und angemessen damit umzugehen. Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht finden sich in der Nachhaltigkeitserklärung wieder. Kernelemente der Sorgfaltspflicht Referenz in der Nachhaltigkeitserklärung Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell Nachhaltigkeitsmanagement Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht Unsere soziale Verantwortung; Eigene Belegschaft; Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Betroffene Gemeinschaften Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen Auswirkungen, Risiken und Chancen Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen Unsere soziale Verantwortung Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation Unsere soziale Verantwortung SBM-1 Wertschöpfungskette und Strategie ESRS 2 SBM-1 Die Baubranche und damit auch STRABAG stehen vor großen Herausforderungen: Die Eindämmung des Klimawandels erfordert eine signifikante Treibhausgasreduktion, insbesondere von klimaintensiven Industriesektoren wie der Baubranche. Um den Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur zu decken, müssen bestehende Gebäude saniert und neue Bauwerke nachhaltig errichtet werden. Innovative Bauweisen sind daher erforderlich, um diese Aktivitäten mit neuen bzw. künftigen Anforderungen hinsichtlich Energieeffizienz, Flächen- und Ressourcenverbrauch in Einklang zu bringen. Dies verpflichtet STRABAG zu vorausschauendem Handeln, verdeutlicht aber auch, dass es sich beim Bausektor um eine Schlüsselindustrie zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen handelt. Leistungen entlang der gesamten Bauwertschöpfungskette STRABAG ist vorwiegend in Europa tätig und bietet insbesondere in ihren Kernmärkten in Zentral-Osteuropa Leistungen entlang der gesamten Bauwertschöpfungskette an – entsprechend vielseitig sind die Tätigkeiten unseres Unternehmens. Im außereuropäischen Geschäft fokussiert sich STRABAG vor allem auf die angelsächsische Region sowie auf langjährige Bestandsmärkte in Südamerika und im Nahen Osten. So divers wie unsere Wertschöpfungskette sind daher auch die Fähigkeiten und Kompetenzen unserer 86.883 Mitarbeitenden, die unsere Leistungen erbringen. Partnerschaftlichkeit, Vertrauen und Verlässlichkeit sind zentrale Werte, mit denen wir gegenüber unseren Stakeholdern auftreten. STRABAG verfügt über ein dichtes Netzwerk von eigenen Produktionsanlagen, um die Baustoffversorgung aus eigenen Ressourcen sicherzustellen. Zu den wichtigsten Baustoffen gehören Asphalt, Beton, Zement sowie Stein und Kies, die sowohl für den Eigenbedarf genutzt als auch zum Verkauf an Dritte angeboten werden. Insbesondere bei Asphalt wird mit 85 % eine besonders hohe Eigenversorgungsrate erreicht. Die weiteren eingesetzten Baustoffe und Rohstoffe werden großteils zugekauft. Mit strategischen Zielsetzungen zur Erweiterung unserer Kompetenzen in der Beschaffung und im Handling von Baustoffen sowie im Rückbau und Recycling wird die Erhöhung der Ressourceneffizienz angestrebt. Damit können nicht nur die Abhängigkeit von Dritten reduziert, sondern auch menschenrechtliche Risiken und Compliance-Risiken, die aus komplexen globalen Lieferketten entstehen können, vermieden werden. Unsere Produktionsanlagen sind auch ein wichtiger Bestandteil zur Dekarbonisierung des Konzerns, indem etwa Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Neben mineralischen Baustoffen verwendet STRABAG auch nachwachsende Rohstoffe, unter anderem auf Basis von Holz, Stroh oder Hanf. Mit dem Erwerb der Naporo Klima Dämmstoff GmbH im Geschäftsjahr erweitert STRABAG ihr Produktportfolio im Bereich nachhaltiger Baustoffe. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Auftraggeber:innen Die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Bauwerken in der Planungsphase ist entscheidend für zukunftsorientiertes Bauen, das von Trends wie zunehmender Urbanisierung und der Klimakrise geprägt ist. Konkrete politische Zielsetzungen, etwa im Rahmen des Europäischen Green Deals, fordern eine emissionsarme Errichtung und den Betrieb von Bauwerken sowie eine Steigerung der Sanierungsraten. Trotz dieser Zielsetzungen werden Nachhaltigkeitskriterien wie jene aus der EU-Taxonomie derzeit in der Regel noch nicht in Ausschreibungen berücksichtigt. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Auftraggeber:innen wird daher als wichtiges Mittel angesehen, um Bauwerke entsprechend neuer Anforderungen zu entwerfen und zu planen. Mit TEAMCONCEPT verfolgt STRABAG ein Partnering-Modell, bei dem Auftraggeber- und Auftragnehmerschaft schon in der Planungsphase ein Team bilden. STRABAG bietet weitere planungsbezogene Beratungsdienstleistungen an (z. B. Potenzialanalyse Nachhaltigkeit, Green Services), die konkret auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Bauwerken abzielen und Auftraggeber:innen schon frühzeitig in die Planung miteinbeziehen. Neben der öffentlichen Auftraggeberschaft profitieren auch die Nutzer:innen von der Errichtung nachhaltiger Gebäude, indem während der Nutzungsphase geringere Kosten für deren Betrieb anfallen, z. B. durch effiziente Heizsysteme. Die Entwicklung von Immobilien-, Infrastruktur- und Erneuerbare Energie-Projekten zählt ebenso zum Leistungsportfolio des Konzerns. STRABAG entwickelt, errichtet, verkauft und vermietet Immobilienprojekte, wobei der Fokus auf Gebäudeentwicklungen liegt, die ressourcenschonend gebaut und energieeffizient betrieben werden. Zudem betreibt STRABAG seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgreich das Geschäftsfeld der Betreibermodelle und verfügt im Hoch- und Infrastrukturbereich über ein Portfolio von 41 Public-Private-Partnership-Projekten (PPP). Der Bau von Projekten bildet den Kern des Geschäftsmodells von STRABAG, wobei die Sparten Verkehrswegebau und Hochbau im Jahr 2024 fast 70 % unserer Leistung ausmachten. Im Hochbau stärker als im Verkehrswegebau vergibt STRABAG Gewerke auch an Nachunternehmen und kann Kapazitäten so flexibler dem aktuellen Marktumfeld anpassen. Mit den beiden Sparten leistet STRABAG einen Beitrag für Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber:innen, vor allem durch den Ausbau von Infrastruktur, insbesondere im Bereich Mobilität, und Wohnraum; durch das Dienstleistungsangebot zur Instandhaltung von Infrastruktur erhält STRABAG außerdem nachhaltig Aufträge und wiederkehrende Erlöse. Dienstleistungen zur Dekarbonisierung der Baubranche Im Jahr 2022 machte der Betrieb von Gebäuden global betrachtet etwa 26 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen aus (IEA, 2023). Neben dem klassischen Facility Management setzt STRABAG auf die Ausweitung angebotener Dienstleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, um insbesondere ein nachhaltiges Energiemanagement bei einer Bandbreite unterschiedlicher Gebäude – angefangen von eigenen Konzernimmobilien über Alt- und Neubauten bis hin zu hochkomplexen Immobilien, etwa im Gesundheitsbereich – zu implementieren und zu betreuen und dadurch zur Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden beizutragen. Die bisherige Darstellung der Wertschöpfungskette zeigt: in Bauwerken stecken immense Mengen an Ressourcen. Neben dem Energieverbrauch ist der Materialaufwand des Bausektors von erheblicher Umweltrelevanz. Unter anderem der Abriss und Rückbau von Gebäuden, bei dem große Mengen an Bauschutt und schwer recycelbaren Materialien anfallen, sowie die geringen Wiederverwertungs- und Recyclingquoten vieler Baustoffe sorgen dafür, dass der Bausektor zu den abfallreichsten Industriezweigen gehört (Europäische Kommission, o. J.). Das Handlungsfeld Bauen im Bestand vereint die geforderten Aktivitäten, um Bestandsgebäude nachhaltig zu nutzen und sowohl energetische als auch materielle Ressourcen zu schonen: Rückbau, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung. Um den Kreis zu einer zirkulären Wirtschaftsweise zu schließen, bietet STRABAG auch Dienstleistungen für die Phasen Abbruch und Rückbau an, darunter auch Dienstleistungen im Bereich Baustoffrecycling. So sollen Ressourcen geschont, Materialien hochwertig aufbereitet und deren Deponierung vermieden werden. STRABAG bietet somit eine Bandbreite an Dienstleistungen an, die im Sinne globaler Nachhaltigkeitsziele stehen, je nach Art und Weise der Umsetzung aber auch negative Auswirkungen auf die Umwelt und soziale Belange haben können. Um diese Auswirkungen zu minimieren, hat sich STRABAG strategische Nachhaltigkeitsziele gesetzt und arbeitet kontinuierlich an der nachhaltigen Transformation des Unternehmens. Diese umfasst die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen, z. B. den Einsatz nachhaltiger Baumaterialien und Bauweisen ebenso wie Maßnahmen zur Wahrung unserer sozialen Verantwortung gegenüber unseren eigenen Mitarbeitenden, jenen der Lieferkette sowie lokalen Gemeinschaften. NH_Strategie Erweiterung unserer Nachhaltigkeitsstrategie Um das hohe Chancenpotenzial unserer Wertschöpfungskette strategisch zu verankern, hat STRABAG bereits im Jahr 2021 eine erste Nachhaltigkeitsstrategie, die ein klares Bekenntnis zur Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette bis 2040 enthält, verabschiedet. Im Berichtsjahr wurde diese um zusätzliche Themen aus Umwelt, Soziales und Governance erweitert. Denn in den letzten Jahren hat sich die Bedeutung von Nachhaltigkeit in allen Bereichen weiter intensiviert – von gesetzlichen Vorgaben über veränderte Erwartungen unserer Stakeholder bis hin zur Konkretisierung wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Klimawandel, Biodiversitätsverlust und zu weiteren Herausforderungen. Diese Veränderungen erfordern eine neue Herangehensweise, die sich bei STRABAG in einer aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie manifestiert. Sie wurde im ersten Quartal 2025 durch den STRABAG SE-Vorstand verabschiedet und hat damit konzernweite Gültigkeit. Die erweiterte Nachhaltigkeitsstrategie umfasst mehrere Fokusthemen, die den Bereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Nachhaltige Unternehmensführung zugeordnet werden. In diesen Fokusthemen hat STRABAG durch seine Tätigkeit als Baukonzern potenzielle Auswirkungen, die sorgfältig betrachtet werden müssen: weil STRABAG sie positiv wie negativ beeinflussen kann, und weil sowohl Risiken und Chancen mit ihnen verbunden sind. Umwelt Dekarbonisierung: Mit einem wissenschaftsbasierten Reduktionspfad verringern wir den Ausstoß von Treibhausgasen entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette. Bis zum Jahr 2030 wollen wir unsere Scope 1- und Scope 2-Emissionen um 42 % und unsere Scope 3-Emissionen um 25 % reduzieren und bis 2040 Klimaneutralität erreichen. Kreislaufwirtschaft: Wir leben Kreislaufwirtschaft durch die Reduktion des Verbrauchs von Primärrohstoffen, die Reduktion von Abfall und den hochwertigen Erhalt von Ressourcen. Biodiversität: Mit dem Aufbau eines Biodiversitätsmanagements minimieren wir unsere negativen Auswirkungen auf die lokale Flora, Fauna und Funga und tragen zum Erhalt intakter Ökosysteme bei. Soziales Unsere Mitarbeitenden: Der Schutz und die Förderung der Gesundheit aller unserer Beschäftigten, die Förderung einer starken Lernkultur und das Schaffen eines inklusiven Arbeitsumfelds sind für uns zentrale Handlungsfelder, um weiterhin Top-Arbeitgeberin zu sein. Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette: Die Wertschöpfungskette der Baubranche ist komplex – unsere soziale Verantwortung und Sorgfaltspflichten zielen daher nicht nur auf die eigenen Mitarbeitenden, sondern auch auf eine Vielzahl anderer Akteur:innen ab, vor allem auf Lieferant:innen und deren Arbeitnehmer:innen. Mehrwert für die Gesellschaft: Durch die Stärkung unseres positiven Dialogs zu lokalen Gemeinschaften können wir unsere Auswirkungen verantwortungsvoll für alle gestalten. Governance Fairer Wettbewerb: Um dem bestehenden Anspruch, eine verlässliche Geschäftspartnerin, Auftragnehmerin und Arbeitgeberin zu sein, zu gewährleisten, fördert STRABAG ein regelkonformes und ethisches Verhalten sowie eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen und Partnerschaftlichkeit beruht. Nachhaltige Unternehmensführung: Für eine nachhaltige Unternehmensführung benötigen wir klare Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten. Auf diese Weise stellen wir integres Geschäftsverhalten sicher und identifizieren frühzeitig Auswirkungen, Risiken und Chancen. SBM-2 Stakeholder-Einbindung ESRS 2 SBM-2 Stakeholder haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Interessen und Ansichten einzubringen und dadurch wertvollen Input für die Strategie und das Geschäftsmodell von STRABAG zu liefern. Derzeit verfolgt STRABAG keinen festen strukturierten Ansatz zu einer übergreifenden Stakeholder-Einbindung. Die vielfältigen Optionen zur Einbringung ermöglichen es, je nach Kontext und Bedarf individuelle und zielgerichtete Formen der Zusammenarbeit flexibel zu gestalten. Zu den strukturierten Einbindungsformaten für unsere eigenen Mitarbeitenden zählen die Mitarbeiter:innengespräche, die gemäß Konzernrichtlinie jährlich stattfinden, sowie Exit-Gespräche bei Konzernaustritten. Aus diesen Gesprächen können wichtige Learnings gezogen werden, die in der weiteren Entwicklung unserer Prozesse rund um Personalentwicklung berücksichtigt werden. Auch bei der Aufarbeitung von Arbeitsunfällen werden je nach Bedarf und Möglichkeit Unfallbeteiligte mit einbezogen, um die Geschehnisse strukturiert zu analysieren. Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, über Kanäle wie die Hinweisgeberplattform oder das Ombudswesen jederzeit ihre Bedenken und Anliegen zu äußern. Mögliche folgende Abhilfemaßnahmen sowie die regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit stellen wichtige Inputs für die Evaluierung unserer Prozesse dar. STRABAG setzt auch auf partizipative Formate, etwa durch das Intrapreneurship-Programm adASTRA und Ideenmanagement. Aus dem adASTRA-Programm heraus wurden bereits neue Unternehmen gegründet, die auf strategische Handlungsfelder von STRABAG einzahlen. Neben der Einbindung interner Stakeholder fördern wir auch den Dialog zu weiteren relevanten Anspruchsgruppen. Hierzu zählen vor allem unsere Kund:innen, Investor:innen und Zulieferunternehmen. Des Weiteren pflegen wir den Kontakt zu Hochschulen und Medien, politischen Institutionen sowie zu NGOs als Sprecher „stiller“ Stakeholder wie die Natur. Um den Austausch zwischen STRABAG und den Anspruchsgruppen zu fördern, verfolgen wir verschiedene Einbindungsformate, darunter Vertretungen bei Messen und Branchenveranstaltungen, Stakeholder-Dialoge sowie das Knüpfen von Forschungskooperationen. Bei Aktualisierungen der Konzernstrategie wird mit Analyst:innen und Investor:innen durch eine spezifische Veranstaltung in Austausch getreten, so wie es auch 2023 mit dem Strategic Update 2030 der Fall war. Stakeholder-Dialog zum Thema ökologische und soziale Lieferkette Im September 2024 haben wir einen Stakeholder-Dialog zum Thema „Ökologische und soziale Lieferkette“ organisiert. Neben einem Expertenvortrag zum Thema Menschenrechte in der Baubranche standen vor allem Dialog- und Austauschformate im Vordergrund der Veranstaltung. Zu den Teilnehmenden der Veranstaltung gehörten sowohl Vertreter:innen des STRABAG-Konzerns als auch externe Stakeholder wie Lieferant:innen, Partnerunternehmen, Auftraggeber:innen und die Wissenschaft. Mit dieser Teilnehmerschaft wurde ein wesentlicher Teil der Bauwertschöpfungskette abgedeckt, die im unterschiedlichen Ausmaß von neuen regulativen Anforderungen und Herausforderungen im Kontext Lieferkette betroffen sind. Die Verfügbarkeit von Daten wurde als zentraler Hebel für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten und die Bewältigung von Herausforderungen identifiziert, was enge, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen erfordert. Feedback- und Kontaktmöglichkeiten sowie Follow-ups haben die Grundlage für einen anhaltenden Dialog geschaffen. Die Veranstaltung weiterer Stakeholder-Dialoge ist vorgesehen. Auf der Ebene unserer Bauprojekte sind betroffene Gemeinschaften und Anrainer:innen eine weitere zentrale Stakeholder-Gruppe. Der Dialog zu diesen Stakeholder-Gruppen ist oftmals gesetzlich vorgegeben. Ein zentrales Vorhaben zur Stärkung des Dialogs zu diesen Stakeholder-Gruppen bildet die vorgesehene Implementierung eines konzernweiten Leitfadens zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften und Anrainer:innen auf projektbezogener Ebene. Quellenangaben – Kapitel Nachhaltigkeitsmanagement Europäische Kommission, o. J.: Construction and demolition waste, abgerufen am 18.2.2025 International Energy Agency, 2023: Buildings, abgerufen am 18.2.2025 Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 IRO-1 STRABAG nutzt unterschiedliche Methoden, um Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. Für die Themen Klima, Biodiversität, Menschenrechte sowie Business Compliance wurden im Berichtsjahr neben der doppelten Wesentlichkeitsanalyse weitere Risikoanalysen durchgeführt. IRO-1 Doppelte Wesentlichkeitsanalyse Bereits im Vorjahr hat sich STRABAG an den Prinzipien der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1 orientiert und so den Prozess zur Bestimmung der wesentlichen Themen neu strukturiert. Ausgehend von den Nachhaltigkeitsthemen, die durch die ESRS vorgegeben werden (inkl. Sub- und Sub-sub-Themen), wurden neben den Auswirkungen von STRABAG auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft (Inside-out bzw. Impact materiality) auch jene Auswirkungen identifiziert und bewertet, die auf STRABAG wirken (Outside-in bzw. Financial materiality), insbesondere im Zuge einer verstärkten Regulierung von Nachhaltigkeitsthemen. Für das Geschäftsjahr 2024 konnte STRABAG auf dieser Grundlage aufbauen und so die Ergebnisse aus dem Vorjahr unter Berücksichtigung von externen und internen Ereignissen validieren, wobei ein Fokus auf die zusätzliche Einbindung von externen Stakeholdern gelegt wurde. Für die als derzeit unwesentlich bewerteten Themen E2 – Verschmutzung und E3 – Wasser wurden keine standortbezogenen Analysen und Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt. Die Wesentlichkeitsanalyse wurde von der SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ koordiniert und gemeinsam mit Expert:innen aus weiteren Unternehmenseinheiten durchgeführt, die durch ihre Rolle im Konzern eine relevante Expertise zu einem jeweiligen Thema vorweisen. Die Einbindung interner Stakeholder sowohl aus Zentral- und Konzernstabsbereichen als auch aus operativen Unternehmensbereichen ist angesichts der dezentralen Struktur von STRABAG entscheidend, um geschäfts- oder aktivitätsspezifische Faktoren sowie die Geschäftsbeziehungen, die sich entlang der breit gefächerten Wertschöpfungskette ergeben, zu berücksichtigen. Neben dem konzerninternen Wissen dienten auch Branchenreports und weitere wissenschaftliche Publikationen dem Zweck, Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und auf ihre Wesentlichkeit für STRABAG zu bewerten. Durch das Expertenwissen und die Branchenreports konnten baubranchenspezifische Risiken, aber auch Chancen abgeleitet werden, die eine wichtige Diskussionsgrundlage für die Durchführung der Analyse darstellen. Zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse fanden interaktive und themenspezifische Workshops statt, um zunächst Berührungspunkte zu einem ESRS-(Sub- und Sub-sub-)Thema zu identifizieren und daraus entsprechende Auswirkungen, Risiken und Chancen abzuleiten und zu bewerten. Teil der Workshops war auch die Identifizierung von Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dadurch konnten wesentliche Risiken und Chancen abgeleitet werden, die sich insbesondere aus einer verstärkten Regulierung von Nachhaltigkeitsaspekten ergeben. Entsprechend der ESRS-Vorgaben wurden alle identifizierten Auswirkungen hinsichtlich ihres Ausmaßes, ihrer Reichweite und Umkehrbarkeit sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Folgende Dimensionen und dahinterstehende Skalen wurden herangezogen: Ausmaß: 0-5 Reichweite: 0-5 Umkehrbarkeit: 0-5 Eintrittswahrscheinlichkeit: niedrig, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich Jede identifizierte Auswirkung wurde hinsichtlich dieser Dimensionen mit einem Wert versehen und konnte so anhand der Summenbildung priorisiert werden. Für negative Auswirkungen wurde ein Schwellenwert von 8 angesetzt, für positive Auswirkungen ein niedrigerer Schwellenwert von 6, da die Dimension der Umkehrbarkeit bei diesen entfällt. Die Wesentlichkeit der jeweiligen Auswirkung ergibt sich aus einer hohen oder sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Überschreiten der angesetzten Schwellenwerte. Auswirkungen, die diese Kriterien erfüllen, werden in der Berichterstattung berücksichtigt. Wurden negative Auswirkungen auf Menschenrechte identifiziert, wurde deren Schweregrad vorrangig gegenüber der Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Zur Bewertung der Auswirkungen wurden vor allem Branchenreports, aber auch konzerneigene Statistiken herangezogen. Identifizierte Risiken und Chancen auf STRABAG wurden mittels ihres Einflusses auf Geschäftsbeziehungen und Ressourcenverfügbarkeit sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet: Einfluss auf Geschäftsbeziehungen: 1-4 Ressourcenverfügbarkeit: 1-4 Eintrittswahrscheinlichkeit: niedrig, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich Eine Chance oder ein Risiko wurde dann als wesentlich erachtet und fließt in die Berichterstattung ein, wenn sie in einer der beiden Dimensionen Einfluss auf Geschäftsbeziehungen sowie Ressourcenverfügbarkeit einen Maximalwert von 3 erreicht hat. So wird dem Szenario Rechnung getragen, dass bereits ein Faktor ein wesentliches Risiko ergeben könnte, ohne dass der andere Faktor ein erkennbares Risiko zeigt. Eine monetäre Bewertung war für wenige Risiken möglich, insbesondere für jene, die einen strafrechtlichen Bezug hatten. Die Methodik zur finanziellen Bewertung von Risiken und Chancen wird mit dem Aufbau eines ESG-Risikomanagements weiterentwickelt, wobei die bestehende Bewertungsmethodik bereits eine Priorisierung von Risiken und so Hinweise auf potenzielle Risikohotspots zulässt. Eine Priorisierung von ESG-Risiken gegenüber anderen identifizierten Risikokategorien (vgl. Risikomanagement) findet nicht statt. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden im Rahmen mehrerer interner Veranstaltungen geteilt. Die interne Weitergabe der Ergebnisse und entsprechende Feedbackmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass die gesamte Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse abgebildet wird. Einzelne Themen, die sich im Zuge der internen Analyse als besonders diskutabel erwiesen haben, wurden in den Stakeholder-Dialog eingebracht. Im Rahmen von mehreren Gruppendiskussionen wurden so weitere Perspektiven und Meinungen eingeholt. Durch das Abfragen und Diskutieren von Berührungspunkten, Herausforderungen und Chancen zu den eingebrachten Themen konnten die bis dahin aus der Analyse hervorgegangenen Ergebnisse auf Plausibilität geprüft werden. Dazu hat die SID-Function „Sustainability – Governance, Reporting & Data“ die bis dahin intern vorgenommenen Bewertungen mit jenen Inputs der externen Stakeholder abgeglichen, um bei den Themen zwischen relevanten und weniger relevanten Ausprägungen zu unterscheiden. Die konsolidierten Ergebnisse aus diesem Prozessvorgehen wurden dem CEO und CFO vorgelegt und von diesen freigegeben. Im Rahmen der Berichterstattungspflichten werden die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse jährlich validiert, um etwaige interne wie externe Ereignisse zu berücksichtigen, in die Bewertung einfließen zu lassen und so ein Monitoring der Auswirkungen, Risiken und Chancen sicherzustellen. Die Wesentlichkeitsanalyse ist auch Kern für ein konzernübergreifendes ESG-Risikomanagement, das sich derzeit im Aufbau befindet. Eine zentrale Aufgabenstellung in diesem Zusammenhang ist die langfristige Verbindung verschiedener bestehender Risikoprozesse im Konzern, darunter die Klimarisikoanalyse, menschenrechtliche Risikoanalysen sowie Compliance-Risikoanalysen. Diese werden im Folgenden näher ausgeführt. IRO-1E1 Physische und transitorische Klimarisikoanalyse Über die Wesentlichkeitsanalyse hat STRABAG Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Themenbereiche Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel sowie Energie identifiziert und bewertet. Im Jahr 2023 wurde ein ESG-Risikomanagement-Projekt gestartet, um das Geschäftsmodell der STRABAG SE auf seine Vulnerabilität hinsichtlich physischer und transitorischer Klimarisiken zu bewerten. Die 2024 durchgeführte Klimarisikoanalyse bietet eine erweiterte Perspektive, indem sie spezifische Risiken und Chancen für STRABAG identifiziert, die der Klimawandel mit sich bringt. Durch die Analyse physischer Risiken (z. B. Wetterextreme) und transitorischer Risiken (z. B. gesetzliche Vorgaben) unterstützt sie dabei, relevante Klimafaktoren zu identifizieren, die sowohl die Geschäftsstrategie beeinflussen – welche im Hinblick auf kurz-, mittel- und langfristige Risiken regelmäßig überprüft wird – als auch die langfristige Wertschöpfung. Die Resilienz der STRABAG SE gegenüber Klimarisiken hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Eine konsequente Umsetzung der im Klimatransitionsplan bis 2040 definierten Maßnahmen trägt langfristig zu ihrer Stärkung bei. Aus der Durchführung der Klimarisikoanalyse ergeben sich keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Physische Klimarisikoanalyse Im Zuge des Projektes wurden wesentliche Aktivitäten entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette evaluiert, um die physischen Klimarisiken zu bewerten. Dabei wurde die tatsächliche sowie potenzielle Vulnerabilität von STRABAG anhand der Exposition auf Kurz-, Mittel- und Langfristigkeit analysiert. Um eine aussagekräftige Analyse der physischen Klimaeffekte auf das Unternehmen durchzuführen, wurde eine gezielte Auswahl der relevanten Standorte entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette vorgenommen. Dabei wurde die vorgelagerte Wertschöpfungskette durch die Analyse von Lieferant:innen und deren Standorten sowie der Risikoexposition der relevanten Baustoffe abgedeckt. Die analysierten Standorte befinden sich überwiegend in Zentral- und Osteuropa, da hier ein wesentlicher Anteil des Projekt- und Baustoffproduktionsgeschäfts angesiedelt ist und die primären Lieferstandorte somit hier liegen. Für STRABAG decken die fertiggestellten Bauprojekte, welche im Zuge der physischen Klimarisikoanalyse analysiert wurden, sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette ab. Dabei wurden im ersten Schritt Untersuchungsobjekte identifiziert, die den Bereichen Geschäftstätigkeit, eigene Vermögenswerte sowie der Wertschöpfungskette angehören anhand von Faktoren wie der erwirtschafteten Leistung je Konzernland, den Ausgabenvolumina je fremdbezogenen Baustoffen und der konzerneigenen Baustoffproduktionsmenge analysiert. Diese Analyse wurde von Expert:innen im Konzern unterstützt. Ziel war es, repräsentative Standorte für die Cluster festzulegen, die eine strategische und finanzielle Relevanz haben und die größtmögliche Abdeckung der Konzerntätigkeit abbilden. Die Standortauswahl fokussierte sich auf Werte aus dem Geschäftsjahr 2023, die in Workshops mit internen Expertengruppen validiert wurden. Die Risikobewertung wurde im Jahr 2024 erstmals durchgeführt und die wesentlichen Ergebnisse wurden durch den Vorstand als oberstes Leitungsgremium freigegeben. Der Reifegrad der Klimarisikoanalyse wird weiterentwickelt, sodass sie künftig eine belastbare Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen darstellt. Im zweiten Schritt wurden die ausgewählten Standortkoordinaten in eine Software für Klimaanalysen übertragen und darin, je definierter Klimagefahr, die Expositionswerte anhand des gewählten Klimaszenarios von RCP8.5 - SSP5-8.5 ausgewertet. Die verpflichtend auszuwählenden Klimaszenarien beschreiben Weltzustände, in denen die Emissionen ohne politische Veränderungen weiterhin in den aktuellen Raten steigen, was bis 2100 zu einer globalen Erderwärmung von etwa 4 °C führt. Die von einem Beratungsunternehmen bereitgestellte Software basiert auf Klimaprojektionen, die globale und regionale Modelle kombinieren, welche aus Klimamodellen der CORDEX-Initiative stammen. Einige andere Indikatoren stammen aus externen Datenbanken (Aqueduct Globale Plattform für Wasserstress, Überschwemmungen in Küstengebieten und Flüssen oder die CATNAT-Plattform für Naturkatastrophen). Die Schadensfunktionen beruhen auf den Klimagefahren bzw. den dazu gehörenden Indikatoren, die aus öffentlich verfügbaren Klimadatenbanken wie Copernicus, WIR, ESGF, CATNAT und Arup stammen. Im finalen Schritt der physischen Klimarisikoanalyse wurde gemeinsam mit Fachexpert:innen aus ausgewählten Unternehmens- und Zentralbereichen die Sensitivität der untersuchten Standorte bewertet. Dabei wurden die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß, die Dauer sowie die geographischen Koordinaten berücksichtigt. Ebenso wurde die Exposition der Aktivitäten und Lieferketten von STRABAG gegenüber diesen Werten über drei Zeithorizonte hinweg analysiert. Die für STRABAG relevanten Risiken und Chancen wurden mittels Szenarioanalyse für kurzfristige (bis 2030), mittelfristige (bis 2040) und langfristige (bis 2085) Zeithorizonte qualitativ bewertet, um deren potenzielle Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeiten abzuschätzen. Die kurz- und mittelfristigen Zeithorizonte orientieren sich dabei an der Konzernstrategie 2030: People. Planet. Progress. sowie dem Klimaneutralitätsziel 2040. Die langfristigen Folgen wurden mit Blick auf die Lebensdauer von Assets abgeleitet. Dabei wurden keine wesentlichen Klimarisiken der Risikoanalyse entzogen. In der folgenden Tabelle werden die identifizierten wesentlichen physischen Klimarisiken, die Risikopotenziale für das Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bergen, beschrieben. Beschreibung physischer Klimarisiken Akute Klimarisiken: Extremwetter, Hitze und Niederschlag Die Tätigkeiten im Baugewerbe finden überwiegend im Freien statt, was für die Mitarbeitenden und Maschinen eine erhöhte Vulnerabilität mit sich bringt. Potenzielle Auswirkungen, die insbesondere durch akute Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hitzewellen eintreten können, betreffen primär die eigene Geschäftstätigkeit. Auswirkungen können mittel- und langfristig zu temporären Baustopps führen. Chronische Klimarisiken: Dürre und Temperaturanstieg Chronische Effekte wie dauerhafte Dürreperioden und steigende Temperaturen beeinflussen langfristig die Geschäftstätigkeit und die Mitarbeitenden. Sie können zu erhöhten Staubbelastungen auf innerstädtischen Baustellen führen und erfordern somit Anpassungen in der Bauwerksplanung, um den neuen klimatischen Anforderungen gerecht zu werden. Transitorische Klimarisikoanalyse Im Rahmen der Analyse der klimabezogenen Auswirkungen auf das Unternehmen wurden relevante Ereignisse identifiziert, die sich aus dem Übergang zu einer 1,5 °C-konformen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ergeben. Diese Ereignisse betreffen die Geschäftstätigkeiten und Vermögenswerte entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von STRABAG. Anschließend wurde deren Exposition gegenüber diesen Auswirkungen analysiert. Darauf aufbauend wurden die daraus resultierenden Konsequenzen für kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte bewertet. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurde durch die Betrachtung der gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten inkludiert. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde unter anderem unter Berücksichtigung von Risiken wie der Änderung des Verbraucherverhaltens und der Unsicherheit in Bezug auf Marktsignale analysiert. Im ersten Schritt wurde das Übergangszenario NZE 2050 der Internationalen Energieagentur (IEA) herangezogen, die ein Erreichen des 1,5 °C-Temperaturziels bis 2050 und dahinter liegende Annahmen beschreibt. Zu diesen gehören etwa eine rasche Einführung effizienter Technologien und nachhaltiger Energieversorgungssysteme, welche STRABAG zur Bewertung der Auswirkungen untersucht hat. Konkret hat STRABAG ihre Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte und Lieferkette hinsichtlich ihrer Exposition gegenüber folgenden Transitionsereignissen analysiert: CO2e-Ziele der zentralen Baustofflieferant:innen, höherer erneuerbarer Energiebedarf und die damit verbundenen Risiken der Versorgungssicherheit und Kosten, Preisentwicklungen bei fossilen Energieträgern, steigende CO2e-Preise für emissionsintensive Industrien, die sich durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und den europäischen Emissionshandel (ETS) prognostizieren lassen. Im zweiten Schritt wurde die Relevanz gemeinsam mit den Fachexpert:innen und einem Beratungsunternehmen diskutiert, um daraufhin die Sensitivität des Konzerns gegenüber diesen Risiken und Chancen zu beschreiben. Dabei wurde festgehalten, ob es einen Berührungspunkt in der Wertschöpfungskette gibt und welche Auswirkungen daraus zu erwarten wären. Bei der Bewertung der Sensitivität gegenüber Übergangsereignissen wurden gezielt operative und zentrale Fachbereiche einbezogen, um die größtmögliche Abdeckung der betroffenen Wertschöpfungskette sicherzustellen. Da nicht sämtliche Fachbereiche im Konzern involviert wurden, bestehen potenziell Lücken in den Ergebnissen, welche man über die kommenden Berichtsjahre schließen möchte. In der untenstehenden Tabelle sind die ausgewählten Übergangsereignisse, deren Auswirkungen, Eintrittswahrscheinlichkeiten und das Ausmaß der potenziellen wesentlichen Risiken über drei Zeithorizonte (2030, 2040 und 2050) aggregiert dargestellt. Dabei wurden keine wesentlichen Klimarisiken aus der Risikoanalyse ausgeschlossen. Beschreibung transitorischer Risiken Künftige Mandate und Regulierungen Mandate der Europäischen Union (EU) wie der Circular Economy Action Plan, die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR), die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) oder produktspezifische Verordnungen wie die Baustoffverordnung, Ökodesign-Richtlinie und die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringen veränderte Anforderungen mit sich, auf die Bauunternehmen vorbereitet sein müssen. Investitionskosten für den Einsatz nachhaltiger Technologien, Anpassungskosten und Mindestquoten von Recycling-Baustoffen aufgrund erweiterter Auflagen sind einige potenzielle Kostenfaktoren. Die Gefahr von Ausschlüssen bei Vergabeverfahren aufgrund einer fehlenden Einhaltung von neuen Nachhaltigkeitsanforderungen stellt ebenfalls eine potenzielle Auswirkung dar. Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen Der Einsatz neuer Technologien, der durch die Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen entsteht, bringt sowohl Risiken als auch Chancen mit sich. Eine ambitionierte Klimazielsetzung verlangt die Investition in neue Technologien, die am Markt kurzfristig potenziell nicht den üblichen Preisen entsprechen, mit denen jedoch langfristig signifikante Wettbewerbsvorteile erzielt werden könnten. Steigende Rohstoff- und Energiekosten Transitorische Auswirkungen für Bauunternehmen aufgrund steigender Rohstoff- und Energiepreise können stark variieren. Anhand der Szenarien der Internationalen Energieagentur (IEA) und des World Economic Outlook (WEO) lässt sich ableiten, dass bis 2050 bestimmte Rohstoffe nicht in ausreichender Menge verfügbar sein werden, um den Bedarf für die 1,5 °C-Transition zu decken. Eine gesteigerte Effizienz sowie ein erhöhter Recyclinganteil werden notwendig sein, um langfristig die steigenden Kosten auszugleichen. Beschreibung transitorischer Chancen Potenzial für Umsatzzuwachs durch neue Geschäftsmodelle Es werden langfristig veränderte Anforderungen der Auftraggeber:innen in Richtung emissionsarmer und energieeffizienter Baudienstleistungen erwartet, womit der Entwicklung und dem Ausbau von umweltfreundlicheren Dienstleistungen und Produkten im Bausektor Wachstumschancen prognostiziert werden. Risikominimierung durch Nachhaltigkeitsstrategie und Zielsetzungen STRABAG sieht durch die Dekarbonisierung ihrer Wertschöpfungskette signifikante Geschäftschancen, um eine Resilienz vulnerabler Geschäftsaktivitäten gegenüber transitorischen Effekten zu stärken. Diese können als Hebel zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle führen, welche die Marktposition in den Kernmärkten weiter festigen könnten. Die durchgeführten Klimaszenarienanalysen bestätigen die hohe Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells von STRABAG gegenüber wesentlichen Klimarisiken. Die vielseitige Ausrichtung des Konzerns hat sich im Laufe der Jahre als wichtiger Erfolgsfaktor erwiesen und entscheidend zur Resilienz von STRABAG beigetragen. Die Strategie 2030 und der Transformationsplan bis 2040 setzen auf klimafreundliche Innovationen, insbesondere in der Kreislaufwirtschaft und erneuerbaren Energien, um Wachstumschancen zu nutzen. Trotz potenzieller Risiken überwiegen die finanziellen Chancen, während die ESG-Governance eine kontinuierliche Überwachung sichert. IRO-1E4 Standortbezogene Biodiversitätsrisikoanalyse Im Jahr 2024 hat STRABAG intensiv am Aufbau des Themas Biodiversität gearbeitet. Unter Einbindung von internen Stakeholdern wurde eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, um Auswirkungen, Risiken und Chancen, aber auch um Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Biodiversität zu identifizieren und zu bewerten. Die Erhebung spezifischer Standorte sowie der Produktion oder Beschaffung von Rohstoffen mit negativen oder potenziell negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften wurde für diesen Berichtszyklus noch nicht durchgeführt. Transitorische Risiken, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden, betreffen vor allem Veränderungen in regulatorischen Rahmenbedingungen, die künftig zu erwarten sind. Darunter fallen vor allem strengere Anforderungen an die eingesetzten Materialien, was neue Beschaffungsmaßnahmen zur Folge haben könnte. Zusätzlich führt die klimabedingte Verknappung von Ressourcen wie Holz zu steigenden Rohstoffkosten und möglichen Lieferengpässen. Die wachsende Nachfrage nach Sand, Kies, Holz und Wasser verstärkt diesen Effekt und treibt die Baukosten weiter in die Höhe. Auch Regularien, wie auszugsweise die European Deforestation Regulation (EUDR), erhöhen die Investitionskosten durch strengere Auflagen und beeinflussen die Lieferantenauswahl. Im Gegenzug ergeben sich aus diesen veränderten Rahmenbedingungen auch neue Chancen für STRABAG. Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe und nachhaltiger Baustoffe eröffnet neue Geschäftsfelder, insbesondere im Bereich von Renaturierungsprojekten und der Umkehr von Flächenversiegelung. Derzeit wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen physischen Risiken im Kontext Biodiversität identifiziert, wenngleich Schnittstellen zu anderen Umweltthemen wie Klimawandel und Ressourcenverfügbarkeit bestehen. Diese Schnittstellen ergeben sich aus der gegenseitigen Wechselwirkung der Themen, wie etwa der durch den Klimawandel bedingten Häufigkeit von Extremwetterereignissen, die Schäden an Abbaustätten und lokalen Ökosystemen verursachen können. Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung wurden auch systemische Risiken identifiziert, die das Unternehmen auf einer übergeordneten Ebene betreffen. Dazu gehören Risiken, wie die Verschlechterung von Ökosystemen, der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt, die sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette von STRABAG haben können. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere in Bezug auf Bauprojekte und Infrastrukturentwicklung, steht in enger Verbindung mit der Biodiversität, da die Umsetzung von Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen während der Bauphase häufig langfristige Auswirkungen auf die Umgebung hat und somit die ökologischen Grundlagen sichert. Neben der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse auf Konzernebene werden auch standortspezifische Risiken betrachtet, wobei die Monitoring-Tools WWF Risk Filter und das Integrated Biodiversity Assessment Tool (IBAT) zur Anwendung kommen. Dieser strukturierte Ansatz ermöglicht es, standortspezifische Herausforderungen sowie systemische Risiken zu identifizieren und gegebenenfalls spezifische Richtlinien für Regionen oder Projekte zu entwickeln, die in besonders empfindlichen Ökosystemen liegen. Nähere Ausführungen finden sich im Kapitel Biodiversität unter dem Abschnitt Maßnahmen und Projekte wieder. IRO-1S Menschenrechtliche Risikoanalyse Die Methodik der menschenrechtlichen Risikoanalyse wurde im Geschäftsjahr 2024 grundlegend überarbeitet und weiterentwickelt. Dazu wurden in die Datengrundlage zur Risikobetrachtung neue Quellen mitaufgenommen, welche aus den Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stammen. Zur Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette wurde eine Methodik aufgebaut, um über Länder- und Branchenrisiken potenzielle negative Auswirkungen auf Menschen und ihre natürlichen Lebensgrundlagen zu identifizieren. Die priorisierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken werden mit bereits bestehenden Maßnahmen in den Unternehmensbereichen des STRABAG-Konzerns abgeglichen und bei Bedarf entsprechend angepasst. Die Konkretisierung und Priorisierung erfolgt nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere. Diese Angemessenheitskriterien wurden ebenfalls im Zuge der Überarbeitung der Methodik in die Risikobetrachtung mitaufgenommen. Bei der Risikobetrachtung liegt der Fokus auf den besonders vulnerablen Personengruppen. Zu den identifizierten vulnerablen Personengruppen zählen beispielsweise Mitarbeiter:innen und Beschäftigte von Nachunternehmen, Beschäftigte mit manuellen und körperlichen Tätigkeiten, vor allem mit Sprachbarrieren ebenso wie einkommensschwache Menschen, die ihre Rechte nicht kennen sowie Kinder. In der Baubranche besteht unter anderem durch den Umgang mit großen und schweren Maschinen, durch Arbeiten in Höhen und Tiefen sowie durch potenziell körperlich belastende Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für die Gefährdung von Beschäftigten auf der Baustelle. Bautätigkeiten, die bestehende Systeme verändern, können potenziell negative Auswirkungen auf die natürlichen Grundlagen von lokalen Gemeinschaften haben, z. B. durch Staubemissionen während der Bauphase. Ungleichbehandlung in der Beschäftigung kann bei der Einstellung von Personal, bei der Personalentwicklung sowie im Umgangston aufgrund des Geschlechts, von Behinderung oder sozialer oder ethnischer Herkunft auftreten. Diese Risiken finden sich in den europäischen Kernmärkten, wie auch in unseren internationalen Märkten. Die Verbreitung von Vermittlungsagenturen sowie die unautorisierte Weitervergabe von Aufträgen sind Faktoren, die das Risiko für Zwangsarbeit im außereuropäischen Tätigkeitsbereich der STRABAG SE, sowohl bei den Bautätigkeiten als auch im Dienstleistungsbereich, erhöhen. Es gibt keine STRABAG-Gesellschaften, die ein stark erhöhtes Risiko für Kinderarbeit aufweisen. Das Bewusstsein über diese möglichen Risiken sowie daraus abgeleitete Maßnahmen und implementierte Regelwerke sollen die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser Risiken dauerhaft minimieren. In unseren Konzernrichtlinien ist die Definition der vulnerablen Personengruppen nicht enthalten, da die Richtlinien für alle Personengruppen gelten. IRO-1G1 Compliance Risikoanalysen Das Verfahren zur Risikobewertung wird im Anhang Business Compliance-Risikoanalyse als Teil des übergreifenden Business Compliance Management-Systems beschrieben. Die Festlegung der Risikofelder beruht auf der Geschäftstätigkeit von STRABAG als international tätigem Baukonzern und wird durch langjährige Erfahrung und Branchenkenntnis bestätigt. Mit Unterstützung des operativen Managements, der Konzernstabsbereiche Interne Revision, Contract Management and Legal (CML), Bau-, Rechen- und Verwaltungszentrum (BRVZ) und dem Bereich Business Compliance (BC) (angesiedelt im Corporate Responsibility Office) wurden konkrete Risikofelder definiert. Der internationalen Ausrichtung und Organisation von STRABAG in Geschäftsfeldern entsprechend, stellt die Risikoanalyse nicht auf Betriebsstätten und Standorte, sondern auf Organisationseinheiten ab. Diese können geografisch oder nach Geschäftsfeldern strukturiert sein. Die Ermittlung und Einschätzung von Korruptionsrisiken resultiert aus den Erfahrungen der operativen Einheiten, der Konzernstabsbereiche und der Zentralbereiche, um auf Vorfälle auf Konzernebene reagieren zu können. Im Rahmen der Risikoanalyse werden alle Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche u. a. einer Überprüfung des Korruptionsrisikos unterzogen und in regelmäßigen Intervallen basierend auf den fortlaufenden Erfahrungsberichten reevaluiert. Auf prozessualer Ebene basiert die Risikoanalyse auf den fortlaufenden Erfahrungsberichten zu Vorfällen, als auch auf der periodischen Befragung der jeweiligen Einheiten zur Risikoentwicklung innerhalb ihres Tätigkeitsfelds. Diese Befragung wird durch das jährliche Management Business Compliance Reporting durchgeführt. SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 SBM-3 Berichterstattung zu wesentlichen Themen Das methodische Vorgehen der Wesentlichkeitsanalyse bestätigt die Relevanz der Umweltthemen E1 – Klimawandel und E5 – Kreislaufwirtschaft und Ressourcen, zu denen STRABAG bereits seit mehreren Jahren berichtet. Der Verbrauch fossiler Energieträger für unsere Baumaschinen als auch der hohe Ressourcenaufwand zur Ausführung unserer Bauprojekte sind hier die entscheidenden Aspekte. Mit dem Geschäftsjahr 2024 wird nun auch das Thema E4 – Biodiversität als neues wesentliches Thema aufgenommen. Die Umwandlung großer Flächen als auch der Abbau unserer erforderlichen Ressourcen haben entscheidende Konsequenzen für Flora, Fauna und Funga. Soziale wesentliche Themen, zu denen STRABAG in der Vergangenheit berichtet hat, werden durch die Umstellung von GRI auf ESRS vor allem unter S1 – Eigene Belegschaft zusammengefasst. Mit 2024 berichtet STRABAG erstmals zu den beiden Anspruchsgruppen S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und S3 – Betroffene Gemeinschaften. Mit einer erweiterten Perspektive des Verantwortungsbereichs von STRABAG auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ergeben sich in diesen Themenkontexten wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen. Unverändert in seiner Wesentlichkeit ist das Thema G1 – Unternehmensführung (ehemals „Fairer Wettbewerb“), das ebenfalls seit Jahren fester Bestandteil der Berichterstattung bei STRABAG SE ist. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Relevante Zeithorizonte Nachhaltigkeitsaspekt E1 Klimawandel Tatsächliche negative Auswirkung Hohes Treibhausgaspotenzial durch den Einsatz fossiler Energieträger Kurz-, mittel- und langfristig Energie Tatsächliche positive Auswirkung Reduktion von CO2e-Emissionen durch ressourcenschonende Bauweisen, Einsatz erneuerbarer Energieträger sowie Effizienzmaßnahmen Kurz-, mittel- und langfristig Anpassung an den Klimawandel; Energie Tatsächliche positive Auswirkung Entzug und Bindung von CO2e-Emissionen durch erneuerbare Energieträger und Technologien (z. B. CCU/CCS-Verfahren) Langfristig Klimaschutz Risiko Volatile Energiekosten Kurz-, mittel- und langfristig Energie Risiko Klimawandelbedingte Extremwettereignisse und damit verbundene Schäden an Anlagevermögen, eingeschränkte Produktionskapazitäten, Lieferengpässe, Bauzeitverzögerungen Kurz-, mittel- und langfristig Anpassung an den Klimawandel Risiko Erhöhte Anforderungen und Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen. Kurz-, mittel- und langfristig Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz Chance Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger. Kurz-, mittel- und langfristig Energie Chance Entwicklung neuer Geschäftsfelder Kurz-, mittel- und langfristig Klimaschutz E4 Biodiversität Tatsächliche negative Auswirkung Negative Beeinflussung der Biodiversität und Ökosysteme durch Rohstoffabbau, CO2e-Emissionen im Bauprozess und Flächenversiegelung Kurz-, mittel- und langfristig Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Tatsächliche negative Auswirkung Verringerung der Rohstoffverfügbarkeit durch den Abbau endlicher Rohstoffe Kurz-, mittel- und langfristig Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen Risiko Neuevaluierung von Lieferant:innen zur Erfüllung von Regulierungen Kurzfristig Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen Chance Nachwachsende Rohstoffe und nachhaltige Baupraktiken senken langfristig Kosten und verbessern das Ressourcenmanagement. Kurz-, mittel- und langfristig Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Chance Zuschlag für Bauprojekte mit Biodiversitäts- und Bodenverbesserungsmaßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Kurz-, mittel- und langfristig Auswirkungen auf den Zustand der Arten Chance Geschäftsmodellanpassung durch Ausbau von Renaturierungsprojekten sowie Verlagerung von bodenversiegelnden Bautätigkeiten hin zu Sanierung und Ausbau von Bestandsobjekten. Kurz-, mittel- und langfristig Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen E5 Kreislaufwirtschaft und Ressourcen Tatsächliche negative Auswirkung Hoher Einsatz von nicht nachwachsenden Rohstoffen Langfristig Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Tatsächliche negative Auswirkung Verlust von Rohstoffen durch Deponierungen und fehlende Möglichkeiten zum Recycling Langfristig Abfälle Potenzielle negative Auswirkung Gefährdungspotenzial für Umwelt und Mensch durch gefährliche Eigenschaften von Abfällen Kurz- mittel- und langfristig Abfälle Tatsächliche positive Auswirkung Einsatz von Sekundärrohstoffen durch Recycling Kurz-, mittel- und langfristig Abfälle Potenzielle positive Auswirkung Verstärkter Einsatz von Sekundärrohstoffen durch erhöhte Nachfrage Langfristig Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Potenzielle positive Auswirkung Langfristige Rohstoffbindung in Produkten bildet ein kontinuierlich wachsendes anthropogenes Materiallager Kurz-, mittel- und langfristig Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Risiko Steigende Preise und mangelnde Verfügbarkeit von Rohstoffen Langfristig Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Risiko Vielseitige Anforderungen zu nachhaltig betriebenen Bauwerken infolge regulatorischer Vorgaben Langfristig Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Risiko Strengere Anforderungen an das Abfallmanagement sowie schwindende Deponiekapazitäten Langfristig Abfälle Chance Steigende Einnahmen und neue Geschäftsfelder durch den Verkauf und den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen Langfristig Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Chance Aufbau von Kompetenzen und Dienstleistungen im Bereich selektiver Rückbau, Materialwissenschaft und Kreislaufwirtschaft Langfristig Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Chance Steigende Einnahmen durch Recycling-Baustoffe, Deponierung von Abfällen und Deponiebau Langfristig Abfälle S1 Eigene Belegschaft Potenzielle negative Auswirkung Auftreten von Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle Kurz-, mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen Potenzielle negative Auswirkung Förderung stereotypischer Rollenbilder durch mangelnde Diversität Kurz-, mittel- und langfristig Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Tatsächliche positive Auswirkung Weiterentwicklungs- und Qualifizierungsangebote für Mitarbeitende Kurz-, mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen Tatsächliche positive Auswirkung Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für Mitarbeitende Kurz-, mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen Tatsächliche positive Auswirkung Objektive Einstellungsverfahren und Maßnahmen zu Kompetenzentwicklungen Kurz-, mittel- und langfristig Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Chance Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit sowie der Arbeitgeberattraktivität durch Weiterentwicklungs- und Qualifizierungsangebote Langfristig Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Chance Diversität in den Teams Kurz-, mittel- und langfristig Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Risiko Ausfall von Arbeitskräften aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen Kurz-, mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Potenzielle negative Auswirkung Arbeitsunfälle und -erkrankungen Kurz- mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen Potenzielle negative Auswirkung Verstöße gegen Menschenrechte in Form von Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitszeitverletzungen, Verstöße gegen Arbeitszeiten und vorenthaltene Lohnauszahlungen Kurz- mittel- und langfristig Arbeitsbedingungen; sonstige arbeitsbezogene Rechte Chance Verbesserte (soziale) Nachhaltigkeitsperformance von Lieferant:innen Mittelfristig Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Risiko Umsatzeinbußen und Reputationsschäden durch strafrechtliche Anklagen Kurz- mittel- und langfristig Sonstige arbeitsbezogene Rechte S3 Betroffene Gemeinschaften Potenzielle negative Auswirkung Beeinträchtigung natürlicher Lebensgrundlagen durch Rohstoffabbau und Durchführung von Bauprojekten Langfristig Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften Risiko Entstehung von Landnutzungskonflikten und damit Einschränkungen der Bauprojekte Kurz- mittel- und langfristig Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften Risiko Umsatzeinbußen und Reputationsschäden durch strafrechtliche Anklagen Kurzfristig Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften; Rechte indigener Völker Chance Schaffen einer Infrastruktur zur Inklusion von lokalen Gemeinschaften Kurz- mittel- und langfristig Angemessene Unterbringung G1 Unternehmenspolitik Tatsächliche negative Auswirkung Negative Beeinflussung des Fairen Wettbewerbs durch Fehlverhalten Kurz- mittel- und langfristig Korruption und Bestechung Tatsächliche positive Auswirkung Festlegung von Mindeststandards in Bezug auf Unternehmenskultur mittels Kodizes (Code of Conduct, Lieferantenkodex) Kurz- mittel- und langfristig Unternehmenskultur Tatsächliche positive Auswirkung Schutz von Whistleblowern durch Möglichkeit der anonymen Nutzung der Hinweisgeberplattform Kurz- mittel- und langfristig Schutz von Hinweisgeber:innen Tatsächliche positive Auswirkung Einhaltung konzerninterner Standards durch Genehmigungspflichten und Risikoanalysen Kurz- mittel- und langfristig Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten; Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich Zahlungspraktiken Tatsächliche positive Auswirkung/ Chance Umfassendes Schulungsangebot zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden zu Business Compliance Themen Kurz- mittel- und langfristig Korruption und Bestechung Risiko Ausfall von potenziellen Lieferunternehmen aufgrund von Sanktionsgesetzgebung Kurzfristig Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich Zahlungspraktiken Risiko Strafzahlungen bei Fehlverhalten Langfristig Korruption und Bestechung Für die oben angeführten Themen und Sub-Themen, die durch die ESRS vorgegeben sind, hat STRABAG wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert. Diese werden in eigenen Themenkapiteln näher ausgeführt und sind durch die Angabepflicht der ESRS abgedeckt. Es wird auch erläutert, welche Konsequenzen sich daraus auf das Geschäftsmodell und die Strategie ergeben und welche Maßnahmen STRABAG setzt, um negative Auswirkungen und Risiken zu minimieren und positive Auswirkungen und Chancen auszuschöpfen. Die aktuelle Bewertung der Risikosituation zeigt, dass derzeit keine wesentlichen finanziellen Risiken bestehen oder absehbar sind. STRABAG setzt auf ein resilientes Geschäftsmodell, das langfristige Stabilität sichert und zentrale Herausforderungen effektiv bewältigt. Durch eine breite Diversifikation, die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit und den Einsatz innovativer Technologien nutzt das Unternehmen gezielt Wachstumschancen. Im Berichtsjahr hat STRABAG keine wesentlichen unternehmensspezifischen Themen identifiziert. Jährliche Prüfung der Wesentlichkeit Das Thema E3 – Wasser wird derzeit als unwesentlich definiert, wenngleich von einer steigenden Bedeutung des Themas – auch für die Baubranche – auszugehen ist. Die Themen E2 – Verschmutzung und S4 – Endnutzer:innen und Konsument:innen werden aktuell für unwesentlich bewertet. Es wird anerkannt, dass die Umweltthemen in Wechselwirkung zueinander stehen und vor allem die Klimakrise andere ökologische und soziale Herausforderungen bedingt und verstärkt. Im Zuge der Berichterstattung werden alle ESRS-Themen jährlich auf ihre Wesentlichkeit überprüft und ein entsprechender Umgang daraus abgeleitet. In den Vorjahren hat STRABAG im Nachhaltigkeitsbericht zu den unternehmensspezifischen Themen „Digitalisierung und Innovation“, „Gesellschaftliches Engagement“ sowie „Kundenzufriedenheit“ berichtet. Das Thema „Digitalisierung und Innovation“ wird als Enabler zur Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele betrachtet und wurde daher nicht als eigenes Thema auf seine Wesentlichkeit bewertet, weshalb der Bericht kein gesondertes Kapitel anführt. Im Lagebericht finden sich Informationen zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei STRABAG SE. Index Liste der Angabepflichten Referenz ESRS 2 Allgemeine Angaben BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen Über diesen Bericht BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Über diesen Bericht GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Nachhaltigkeitsmanagement GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Nachhaltigkeitsmanagement GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Nachhaltigkeitsmanagement GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Nachhaltigkeitsmanagement GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Über diesen Bericht SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitsmanagement SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Nachhaltigkeitsmanagement SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen; Klimawandel; Biodiversität; Kreislaufwirtschaft; Eigene Belegschaft; Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Betroffene Gemeinschaften; Unternehmensführung IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Appendix B ESRS E1 Klimawandel GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Nachhaltigkeitsmanagement SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Klimawandel IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Auswirkungen, Risiken und Chancen E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz Klimawandel E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Klimawandel E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Klimawandel E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Klimawandel E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Klimawandel E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Klimawandel E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate Klimawandel E1-8 Interne CO2-Bepreisung Klimawandel ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Biodiversität IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Auswirkungen, Risiken und Chancen E4-1 Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell Biodiversität E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Biodiversität E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Biodiversität E4-4 Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Biodiversität E4-5 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen Biodiversität ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaft E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaft E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaft E5-4 Ressourcenzuflüsse Kreislaufwirtschaft E5-5 Ressourcenabflüsse Kreislaufwirtschaft ESRS S1 Eigene Belegschaft SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Nachhaltigkeitsmanagement SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Eigene Belegschaft S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Eigene Belegschaft; Unsere soziale Verantwortung S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen Eigene Belegschaft S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können Eigene Belegschaft S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Eigene Belegschaft S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Eigene Belegschaft S1-6 Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens Eigene Belegschaft S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Eigene Belegschaft S1-9 Diversitätskennzahlen Eigene Belegschaft S1-10 Angemessene Entlohnung Eigene Belegschaft S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Eigene Belegschaft S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Eigene Belegschaft S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Eigene Belegschaft S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Eigene Belegschaft ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Nachhaltigkeitsmanagement SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; Unsere soziale Verantwortung S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Nachhaltigkeitsmanagement SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Betroffene Gemeinschaften S3-1 Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften Betroffene Gemeinschaften; Unsere soziale Verantwortung S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen Betroffene Gemeinschaften S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können Betroffene Gemeinschaften S3-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Betroffene Gemeinschaften S3-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Betroffene Gemeinschaften ESRS G1 Unternehmensführung GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Nachhaltigkeitsmanagement IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Auswirkungen, Risiken und Chancen G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung Unternehmensführung G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferant:innen Unternehmensführung G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Unternehmensführung G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle Unternehmensführung G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Unternehmensführung G1-6 Zahlungspraktiken Unternehmensführung EU-Taxonomie Die Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“), die am 12.7.2020 in Kraft trat, enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Sie bildet die rechtliche Grundlage für nachhaltige Investitionen zur zügigen Umsetzung des European Green Deals. Ziel der EU-Taxonomie ist, durch ein einheitliches Klassifikationssystem Kapitalflüsse in nachhaltige Sektoren zu lenken. In der EU-Taxonomie sind demnach Wirtschaftstätigkeiten festgelegt, die einen wesentlichen Einfluss auf die EU-Umweltziele haben. Diese sechs Umweltziele sind: Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (PPC) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (BIO) Für jedes dieser Umweltziele werden mittels delegierter Verordnungen der EU Wirtschaftstätigkeit und technische Bewertungskriterien definiert. Wenn Geschäftsfelder des Konzerns unter die Definition für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit fallen, handelt es sich um taxonomiefähige Tätigkeiten, andernfalls um nicht taxonomiefähige Tätigkeiten. Ein großer Teil der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns, insbesondere der Neubau von Straßen, die Infrastruktur-Projektentwicklung, die Baustoffproduktion und Property & Facility Services sind aktuell nicht als taxonomiefähig definiert – d. h. sie werden nicht von den in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftstätigkeiten umfasst. Nach dieser Einteilung in taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten wird auf Grundlage der technischen Bewertungskriterien geprüft, inwieweit die Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt dann als ökologisch nachhaltig, wenn ein wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel geleistet wird, die anderen Umweltziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung der Mindestschutzkriterien durchgeführt wird. Ob ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet wird bzw. keine wesentliche Beeinträchtigung der Umweltziele (nach sogenannten Do No Significant Harm-Kriterien (DNSH-Kriterien)) erfolgt, wird anhand der von der EU-Kommission detailliert vorgegebenen technischen Bewertungskriterien ermittelt. Die Kriterien und Voraussetzungen müssen allesamt kumulativ erfüllt sein. Gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6.7.2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 haben Nicht-Finanzunternehmen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht Folgendes anzugeben: Anteil und Absolutwert der taxonomiekonformen, der taxonomiefähigen, aber nicht konformen und der nicht taxonomiefähigen Umsatzerlöse mit Produkten und Dienstleistungen Anteil und Absolutwert der taxonomiekonformen, der taxonomiefähigen, aber nicht konformen und der nicht taxonomiefähigen Investitionsausgaben bzw. Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen Die detaillierte Ermittlung der einzelnen Werte ist in den jeweiligen Unterkapiteln Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsausgaben beschrieben. Anzuwendende Bestimmungen für das Geschäftsjahr 2024 Die im Vorjahr bestehenden Übergangsbestimmungen sind ausgelaufen. Für das Geschäftsjahr 2024 sind daher die Bestimmungen der EU-Taxonomie vollumfänglich anzuwenden. Es müssen daher auch die bisher nicht auf Konformität geprüften Wirtschaftstätigkeiten der vier Umweltziele Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme anhand der in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/3851 der Kommission vom 27.6.2023 normierten technischen Bewertungskriterien zur Prüfung der Taxonomiekonformität untersucht werden. Managementansatz Beurteilung der Taxonomiefähigkeit Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der im zentralen Controllingsystem erfassten Geschäftsfelder und Leistungsarten. Bei Auftragserteilung wird das Projekt mit der Eröffnung der Kostenstelle einem Geschäftsfeld zugeordnet. Somit ist eine eindeutige Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit sichergestellt; die Wirtschaftstätigkeit kann aber für mehrere Umweltziele relevant sein und wird nach den technischen Bewertungskriterien je Umweltziel auf Taxonomiekonformität geprüft. Nachfolgend sind die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten von STRABAG in Bezug auf die Umweltziele Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme angeführt. In Klammer sind die Umweltziele sowie die Nummerierung der jeweiligen Delegierten Verordnung angeführt. Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie (CCM 4.1) Stromerzeugung aus Windkraft (CCM 4.3) Stromerzeugung aus Wasserkraft (CCM 4.5) Stromerzeugung aus geothermischer Energie (CCM 4.6) Stromerzeugung aus Biogas (CCM 4.7) Stromerzeugung aus Bioenergie (CCM 4.8) Übertragung und Verteilung von Elektrizität (CCM 4.9) Fernwärme-/Fernkälteverteilung (CCM 4.15) Bau und Erweiterung Wasserversorgung (CCM 5.1 / WTR 2.1) Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen (CCM 5.3 / WTR 2.2) Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik (CCM 6.13) Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM 6.14) Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM 7.1 / CE 3.1) Renovierung von bestehenden Gebäuden (CCM 7.2 / CE 3.2) Hochwasserschutz (CCA 14.12) Nachhaltige Entwässerungssysteme (WTR 2.3) Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle (CE 2.7) Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken (CE 3.3) Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE 3.4) Verwendung von Beton im Tiefbau (CE 3.5) Die Wirtschaftstätigkeiten im Energiesektor (1 bis 8) und im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (9 und 10) sind deshalb als taxonomiefähig erfasst, weil in den jeweiligen Definitionen der Bau solcher Anlagen und Systeme erfasst ist. In den Umsatzerlösen des STRABAG-Konzerns ist in der Regel nur der Bau, nicht aber der Betrieb enthalten. In Einzelfällen werden solche Anlagen im Rahmen des Projektentwicklungsgeschäfts betrieben. Dies gilt auch für die Wirtschaftstätigkeiten im Verkehrssektor (11 und 12). Die Definition umfasst den Bau von Schieneninfrastruktur bzw. von Infrastruktur für persönliche Mobilität, der vom STRABAG-Konzern ausgeführt wird. Da der Neubau von Gebäuden (13) als Entwicklung von Bauprojekten für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie als Bau von vollständigen Wohn- und Nichtwohngebäuden auf Vertragsbasis definiert ist, werden nur Hochbauprojekte, bei denen der STRABAG-Konzern Generalunternehmer ist bzw. im Rahmen der Projektentwicklung gesamte Gebäude errichtet, unter dieser Tätigkeit erfasst. Die Renovierung von bestehenden Gebäuden (14) ist in der EU-Taxonomie als Hoch- und Tiefbauarbeiten oder deren Vorbereitung definiert, weshalb die Sanierungs- und Umbautätigkeiten im Hochbau des STRABAG-Konzerns hier erfasst werden. Die Sanierung von Straßen und Autobahnen (19) gemäß EU-Taxonomie-Definition umfasst routinemäßige Wartungsarbeiten, vorbeugende Instandhaltung und Sanierung von Asphalt- und Betonstraßen. Die Instandhaltungsarbeiten betreffen im Wesentlichen die Bindemittelschicht, Deckschicht und Betonplatten. Die Geschäftsfelder Straßenbau der STRABAG mit der Leistungsart Sanierung sind von dieser Definition umfasst. Die Wirtschaftstätigkeit Verwendung von Beton im Tiefbau (20) betrifft die Verwendung von Beton für Neubau, Wiederaufbau oder Instandhaltungsleistung im Ingenieurtiefbau. Ausgenommen sind Betonfahrbahnbeläge und bereits unter Punkt 19 fallende Instandhaltungsleistungen. Die Projekte der betreffenden Geschäftsfelder, bei denen als Hauptbaustoff Beton, Stahlbeton oder Spannbeton verwendet werden, fallen unter diese Wirtschaftstätigkeit. Beurteilung der Taxonomiekonformität Da die Umsatzerlöse des STRABAG-Konzerns aus einer Vielzahl unterschiedlichster Einzelprojekte bestehen, kann die Prüfung der technischen Kriterien der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nicht auf Ebene der Tätigkeit selbst, sondern nur auf Einzelprojektebene durchgeführt werden. Die Anzahl der taxonomiefähigen Projekte für die sechs Umweltziele beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf rund 9.200 Projekte, wovon einige in Bezug auf mehrere Umweltziele zu prüfen sind. Die Prüfung erfordert aufgrund der umfangreichen und detaillierten Kriterien einen erheblichen administrativen Aufwand. Zudem wurden je Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der delegierten Verordnungen unterschiedlichste technische Bewertungskriterien definiert. Daher erfolgt die Detailprüfung auf Taxonomiekonformität je Einzelprojekt für die fünf umsatzstärksten Wirtschaftstätigkeiten, den Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) (CCM, CE), die Renovierung von Gebäuden (CCM, CE), Schienenverkehrsinfrastruktur (CCM), Sanierung von Straßen und Autobahnen (CE) sowie die Verwendung von Beton im Tiefbau (CE). Diese fünf Wirtschaftstätigkeiten machen konsolidiert 88 % des gesamten taxonomiefähigen Umsatzes aus und umfassen über 7.090 Einzelprojekte, weshalb nur Projekte mit einer Jahresleistung über € 5 Mio. im Detail untersucht wurden. Zur Abwicklung der Prüfung der Einzelprojekte wurde daher eine eigene Softwareanwendung „Taxonomiemonitor“ geschaffen, in der die Fragebögen zur Prüfung der Konformität für die fünf oben angeführten Wirtschaftstätigkeiten hinterlegt sind. Die Fragen sind von den Projektverantwortlichen zu beantworten und Nachweise zur Dokumentation der Antworten sind im System hochzuladen. Die Fragebögen umfassen sowohl die Kriterien zur Leistung eines wesentlichen Beitrags sowie die Sicherstellung der DNSH-Kriterien auf Einzelprojektebene. Für die nicht auf Einzelprojektebene untersuchten Wirtschaftstätigkeiten erfolgte eine Analyse der technischen Bewertungskriterien anhand von typisierten Baustellenorganisationen und Strukturen. Da die erforderlichen Nachweise insbesondere die Klimarisikoanalyse für diese Projekte nicht vollständig vorliegen, werden diese Projekte nur als taxonomiefähig aber nicht taxonomiekonform dargestellt. Das Vorhandensein einer robusten Klimarisikoanalyse ist das DNSH Kritierum zur Klimawandelanpassung in den betreffenden Tätigkeiten, denen die Projekte zugeordnet wurden. Das Nichtvorliegen der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen verstößt gegen das DNSH-Kriterium zur Klimawandelanpassung. Da für die Taxonomiekonformität nicht nur ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel geleistet werden muss, sondern gleichsam das DNSH-Prinzip für die verbleibenden Umweltziele einzuhalten ist, führt die Nichteinhaltung des Kriteriums zur Verhinderung der Taxonomiekonformität der betroffenen Projekte. Für Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Energie, Wasserversorgung und Abwasser- und Abfallentsorgung sind bei der reinen Bautätigkeit die Definitionen der EU-Taxonomie-Verordnung als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfüllt. Die technischen Bewertungskriterien betreffen aber den Betrieb bzw. die eingesetzten Geräte, wozu STRABAG keine Informationen vorliegen, da dies außerhalb des Leistungsumfangs ist. Diese Wirtschaftstätigkeiten werden daher als nicht taxonomiekonform dargestellt. STRABAG SE ist ein führender europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Baudienstleistungen werden auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. Vorgaben von privaten Auftraggeber:innen erbracht. Nachhaltige Lösungen werden angeboten. Nur in seltenen Fällen bzw. im Rahmen von eigenen Projektentwicklungen hat STRABAG Einfluss auf die ökologische Ausgestaltung von Bauwerken. So wird insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen das Unternehmen in der Regel nur mit der Bauausführung beauftragt. Die Prüfung der Einzelprojekte hat ergeben, dass viele von der EU-Taxonomie vorgegebene Kriterien standardmäßig in Bauprojekten noch nicht berücksichtigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig mehr Ausschreibungen die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen werden. Umsatzerlöse Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1: Die Umsatzerlöse umfassen die gemäß IAS 1 82 (a) ausgewiesenen Umsatzerlöse, die auf Basis von IFRS 15 ermittelt werden. Diese umfassen die Umsatzerlöse aus Bauaufträgen, aus Baustoffen, aus dem Facility Management, aus der Projektentwicklung und sonstige Umsatzerlöse. Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1: Gemäß dem oben beschriebenen Managementansatz wurden die taxonomiefähigen Projekte auf Einzelprojektebene bzw. durch analytische Überprüfungen auf Taxonomiekonformität untersucht. Die taxonomiekonformen Projekte betreffen ausschließlich die Wirtschaftstätigkeiten Neubau von Gebäuden und Schieneninfrastruktur in Bezug auf das Umweltziel Klimaschutz. Beim Neubau von Gebäuden sind die Kriterien zum Primärenergiebedarf, Luftdichtheit und thermische Integrität erfüllt sowie das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial berechnet. Bei der Schieneninfrastruktur wird der wesentliche Beitrag der Elektrifizierung erfüllt. Bei den Wirtschaftstätigkeiten Renovierung von bestehenden Gebäuden, Sanierung von Straßen und Autobahnen sowie Verwendung von Beton im Tiefbau konnte kein Projekt sämtliche technische Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität erfüllen. Während bei der Renovierung unterschiedliche Kriterien nicht erfüllt wurden, konnten bei Verwendung von Beton im Tiefbau und Sanierung von Straßen und Autobahnen die geforderten Abfallbehandlungs- und Recyclingquoten nicht erfüllt werden. Beim Asphaltstraßenbau ist dies damit zu erklären, dass die bestehenden Asphaltmischanlagen niedrigere Recyclinganteile haben. Die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten können in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamtumsatz ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung der taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen Umsatzerlöse müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich. Umsatzerlöse 2024 2023 Mio. € in % Mio. € in % Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 1.312,81 7,53 1.277,60 7,23 Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 9.281,93 53,28 11.561,45 65,44 Gesamt (A.1 + A.2) 10.594,74 60,81 12.839,05 72,67 Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 6.827,48 39,19 4.827,49 27,33 Gesamt (A+B) 17.422,22 100,00 17.666,54 100,00 Die taxonomiekonformen Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant und betreffen ausschließlich das Umweltziel Klimaschutz. In Bezug auf die anderen Umweltziele, die im Geschäftsjahr 2024 erstmals auf Konformität geprüft wurden, konnten die technischen Bewertungskriterien bei den untersuchten Projekten nicht erfüllt werden. Sämtliche im Zähler ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 und sind im Konzernabschluss der STRABAG SE als Umsatzerlöse ausgewiesen. Das Ergebnis zeigt, dass 39,19 % der Geschäftsfelder des STRABAG-Konzerns nicht in der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere das Property & Facility Services-Geschäft, die Baustoffproduktion sowie den Neubau von Straßen. Dementsprechend finden sich in der Verordnung auch keine technischen Kriterien, um deren Nachhaltigkeit zu bewerten. Auch ein großer Teil des Hochbaus fällt nicht unter die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, da die Definition auf den Bau vollständiger Wohn- und Nichtwohngebäude abzielt. In vielen Fällen werden jedoch nur einzelne Teile von Gebäuden von STRABAG errichtet. Dennoch sind nachhaltige Lösungen in wesentlichen Geschäftsfeldern zentral für eine erfolgreiche Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft. STRABAG stützt sich in diesem Bereich auf einschlägige Standards und verfolgt eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie. Detaillierte Angaben finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht. Die EU-Taxonomie wird laufend weiterentwickelt. Mit einer Anpassung und Erweiterung der Wirtschaftstätigkeiten und der Bewertungskriterien ist zu rechnen. Investitionen (CapEx) Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1: Investitionsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie umfassen Zugänge zu materiellem und immateriellem Anlagevermögen inklusive solcher aus Unternehmenszusammenschlüssen. Erfasst sind ebenso Zugänge zu Nutzungsrechten gemäß IFRS 16. Die Angaben erfolgen vor Abschreibungen, Wertberichtigungen oder sonstigen Wertänderungen. Die im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Gesamtinvestitionen in immaterielle und materielle Vermögenswerte bilden die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Investitionen. Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1: Die taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Investitionen können in drei Kategorien unterteilt werden: Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie Einzelmaßnahmen, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird Investitionsausgaben, die Teil eines Planes zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan) Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind Der STRABAG-Konzern verfügt über ein zentrales Gerätemanagement, das konzernweit die Beschaffung, den Service, die Wartung und Reparatur, den Geräteeinsatz sowie die Verwertung der Baumaschinen und der maschinellen Anlagen und Fahrzeuge steuert. Eine eindeutige Zuordnung der Baugeräte und des Fuhrparks zu einzelnen Projekten und damit den Wirtschaftstätigkeiten ist nicht möglich. Bei gemischt genutzten Vermögenswerten ist eine Zuordnung zu taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten mittels eines geeigneten Schlüssels vorzunehmen. STRABAG ordnet dieser Gruppe die technischen Anlagen, die Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu. Auch der Erwerb dieser Vermögenswerte durch Unternehmenszusammenschlüsse ist mit umfasst. Die Anlagenintensität bei Bauprojekten ist äußerst unterschiedlich; insbesondere bei Projekten mit hohen Subunternehmerleistungen weicht der Geräteeinsatz stark von mit eigenem Personal erbrachten Leistungen ab. Als Schlüssel für die Verteilung der Investitionen auf taxonomiekonforme und taxonomiefähige Investitionen wird die im Management Reporting für jedes Projekt erfasste Kennzahl Gerätekosten verwendet. Der Anteil an den gesamten Gerätekosten, der auf taxonomiekonforme und taxonomiefähigen Projekte entfällt, wird als taxonomiekonforme und taxonomiefähige Investitionen dargestellt. Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird Investitionen, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zugeordnet werden, werden nicht auf Basis der Gerätekosten zugeordnet. Die von STRABAG zur eigenen Nutzung errichteten Gebäude und Photovoltaikanlagen sind als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit erfasst. Die im jeweiligen Geschäftsjahr erworbenen bzw. selbst erstellten Immobilien und Photovoltaikanlagen werden auf die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien und damit auf Taxonomiekonformität überprüft. Der Erwerb bzw. die Errichtung dieser Gebäude wird im Konzernanlagenspiegel unter Grundstücke und Bauten oder Anlagen in Bau ausgewiesen. Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen betreffen eine Vielzahl von Immobilienleasingverträgen für Bürostandorte. Diese sind gemäß CCM 7.7. taxonomiefähig und werden mangels Informationen zur Prüfung der Konformität zur Gänze als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde dementsprechend angepasst. Der Erwerb von Fahrzeugen stellt ebenfalls einen Erwerb von Vermögenswerten aus einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit dar. Deshalb werden die Investitionen in PKW, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung zuzuordnen sind, unter diesem Punkt erfasst. Bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität müssen die technischen Bewertungskriterien vom Hersteller:innen bzw. Lieferant:innen nachgewiesen werden. Diese Nachweise wurden dem STRABAG-Konzern für Fahrzeuginvestitionen im Geschäftsjahr 2024 noch nicht zur Verfügung gestellt, weshalb hier lediglich taxonomiefähige Investitionen ausgewiesen werden. Investitionsausgaben, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (CapEx-Plan) STRABAG denkt das Bauen der Zukunft neu. Mit zahlreichen Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekten wird daran gearbeitet, den CO2-Ausstoß in der Verwaltung und bei Bauprojekten zu reduzieren, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2040 zu erreichen. Zudem wurde das Thema Kreislaufwirtschaft in unserer Strategie 2030 als eines der sechs strategischen Kernthemen definiert. Detaillierte Angaben dazu finden sich in diesem Nachhaltigkeitsbericht. Ob und in welchem Ausmaß eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform eingestuft werden kann, ist anhand der Bewertungskriterien für das einzelne Bauprojekt zu beurteilen. Da STRABAG im Wesentlichen Baudienstleistungen auf Basis öffentlicher Ausschreibungen bzw. nach den Vorgaben der Auftraggeber:innen erbringt, können die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten nur gemeinsam mit den Auftraggeber:innen ausgeweitet werden. Es liegen daher keine diesbezüglichen Investitionspläne vor. Es ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Kategorie Investitionen zur Ausweitung von taxonomiekonformen Umsätzen auszuweisen sind. Da sich die technischen Bewertungskriterien in der Regel auf das Bauwerk und nicht auf den Bauprozess selbst beziehen, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Investition und taxonomiekonformem Umsatz. Investitionen für nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten In dieser Gruppe werden die nicht zu taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zuordenbaren Investitionen erfasst. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der gesamten Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen gemäß IFRS-Konzernabschluss. Zuerst werden die Investitionsausgaben zum Erwerb von Vermögenswerten aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten sowie die nicht taxonomiefähigen Investitionen ermittelt. Die danach verbleibenden Investitionen werden auf Basis der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Umsatzerlöse zugeordnet. Investitionen, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-CapEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen CapEx müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden. Die Gesamtinvestitionen setzen sich wie folgt zusammen: Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II sind im Anhang dargestellt. CapEx 2024 2023 Mio. € in % Mio. € in % CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 182,73 18,79 29,38 4,15 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 559,29 57,50 466,67 65,86 Gesamt (A.1 + A.2) 742,02 76,29 496,05 70,01 CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 230,59 23,71 212,52 29,99 Gesamt (A+B) 972,61 100,00 708,57 100,00 Der Anstieg des taxonomiekonformen CapEx ist mit € 143,30 Mio. bzw. 15,12 % auf den Erwerb des Investment Property zurückzuführen. Im Vorjahr gab es aus diesem Titel keine Investitionen. Der restliche taxonomiekonforme CapEx ergibt sich ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse und daher folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich. Der taxonomiekonforme CapEx betrifft mit € 143,30 Mio. (Vorjahr: € 0,00) das Investment Property, mit € 15,62 Mio. (Vorjahr: € 12,15 Mio.) die technischen Anlagen und Maschinen, mit € 17,84 Mio. (Vorjahr: € 13,51 Mio.) die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, mit € 2,23 Mio. (Vorjahr: € 1,23 Mio.) die Anlagen in Bau sowie mit € 0,73. Mio (Vorjahr: € 2,49 Mio.) die Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Investitionen sind im Anlagenspiegel bzw. der Entwicklung des Investment Property dargestellt. Betriebsausgaben (OpEx) Ermittlung des Nenners gemäß Artikel 8 Annex 1: Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie sind neben nicht aktivierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen alle Instandhaltungs- und Reparaturausgaben sowie kurzfristige Leasingaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen und sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität der immateriellen und materiellen Vermögenswerte relevant sind. Ermittlung des Zählers gemäß Artikel 8 Annex 1: Analog zur Vorgehensweise bei den Investitionsausgaben werden die Reparatur- und Instandhaltungskosten für technische Anlagen, Maschinen, den Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung im Verhältnis der Gerätekosten auf taxonomiekonforme, taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Betriebsausgaben zugeordnet. Die Instandhaltungsaufwendungen für Immobilien können teilweise der Wirtschaftstätigkeit Renovierung bestehender Gebäude oder Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien vor Ort zugeordnet werden. Diese Einzelmaßnahmen sind daher taxonomiefähige und bei Erfüllung der Bewertungskriterien taxonomiekonforme Betriebsausgaben. Eine detaillierte Prüfung der Instandhaltungen für Immobilien hinsichtlich der technischen Bewertungskriterien erfolgt aber nur, wenn die Einzelmaßnahme den Aufwand von € 3 Mio. übersteigt. Im Geschäftsjahr 2024 wurde dieser Wert nicht überschritten, weshalb die Zuordnung zur Gänze unter den nicht taxonomiefähigen Betriebsausgaben erfolgte. Die Basis für die Ermittlung der Betriebsausgaben bilden die jeweiligen Aufwandsposten gemäß IFRS-Konzernbilanz. Zuerst werden die Einzelmaßnahmen von der Grundgesamtheit abgezogen und erst danach die Restgröße auf Basis der Gerätekosten zugeordnet. Betriebsausgaben (OpEx), die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, können aufgrund der Zuordnung nach den Umsatzerlösen in Bezug auf mehrere Umweltziele taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig sein. Der Anteil der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten je Umweltziel am Gesamt-OpEx ist in den Übersichtstabellen im Anhang ersichtlich. Für die Ermittlung des taxonomiekonformen bzw. taxonomiefähigen OpEx müssen Mehrfacherfassungen eliminiert werden. Die Betriebsausgaben setzen sich wie folgt zusammen: Die detaillierte Darstellung nach Wirtschaftsaktivitäten gemäß den Berichtstemplates des Annex II ist im Anhang ersichtlich. OpEx 2024 2023 Mio. € in % Mio. € in % OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 21,80 6,26 16,87 5,34 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 173,91 49,90 166,36 52,65 Gesamt (A.1 + A.2) 195,71 56,15 183,23 57,99 OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 152,82 43,85 132,74 42,01 Gesamt (A+B) 348,53 100,00 315,97 100,00 Da sich der taxonomiekonforme OpEx ausschließlich aus der Zuordnung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse ergibt, folgt die Entwicklung im Wesentlichen derjenigen der Umsatzerlöse. Leichte Verschiebungen sind durch die unterschiedlichen Gerätekostenanteile der Projekte möglich. Die taxonomiekonformen Betriebsausgaben betreffen mit € 17,04 Mio. (Vorjahr: € 13,08 Mio.) Instandhaltungen für Baugeräte und mit € 4,76 Mio. (Vorjahr: € 3,79 Mio.) Instandhaltungen für den Fuhrpark. Die Erfassung im IFRS-Konzernabschluss erfolgt unter dem Posten Sonstige bezogene Leistungen. Der STRABAG SE-Konzern ist nicht in den Wirtschaftsaktivitäten 4.26. bis 4.31. der delegierten Verordnung für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel tätig, weshalb die Meldebögen betreffend der Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas nur Leermeldungen enthalten. Mindestschutzanforderungen Mindestschutzanforderungen Zur Beurteilung der Taxonomiekonformität entsprechend den Artikeln 3 und 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) wird auch die Einhaltung sozialer Mindestschutzanforderungen gefordert. Damit vereint die EU-Taxonomie ökonomische, ökologische und soziale Kriterien, um nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu klassifizieren. Die Mindestschutzkriterien laut EU-Taxonomie sollen gewährleisten, dass Unternehmen bei der Ausübung ihrer Wirtschaftsaktivitäten über Verfahren verfügen, welche die Einhaltung der Menschenrechte und Rechte für Arbeitnehmer:innen ebenso wie Vorgaben in Bezug auf Besteuerung und fairen Wettbewerb sicherstellen. Damit sollen auch erhebliche Verstöße gegen diese Themen vermieden werden. Eine Wirtschaftstätigkeit wird dann unter Einhaltung des Mindestschutzes ausgeübt, wenn bei ihrer Durchführung folgende soziale Mindeststandards befolgt werden: OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) Kernübereinkommen der International Labour Organization (ILO) Diese internationalen Rahmenwerke umfassen Prinzipien und Vorgaben für die unternehmerische Verantwortung in Bezug auf die bereits genannten vier Themen: Menschenrechte, Korruption, Besteuerung und Fairer Wettbewerb. Zur Auslegung der Anforderungen der Mindestschutzangaben liefern der im Oktober 2022 veröffentlichte Bericht Final Report on Minimum Safeguards der Platform on Sustainable Finance sowie die FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 eine umfangreiche Hilfestellung, die von STRABAG bei der Umsetzung berücksichtigt wurden. STRABAG hat diverse Prozesse und Verfahren implementiert, um die Einhaltung der sozialen Mindeststandards sicherzustellen. Diese gelten für alle Konzerngesellschaften und berücksichtigen bei Menschenrechten und Anti-Korruption auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Zur Überwachung der Prozesse und Verfahren nutzen wir verschiedene Kontrollmechanismen, einschließlich Audits, interne und externe Überprüfungen sowie fortlaufende Risikoanalysen. Unsere Monitoring-Systeme umfassen auch die Implementierung von Korrekturmaßnahmen bei Verstößen. Die Themen Menschenrechte, Korruption sowie fairer Wettbewerb sind in der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckt. Das Thema Besteuerung ist nicht Bestandteil der Nachhaltigkeitserklärung. Die Grundsätze der Steuerpolitik von STRABAG sehen vor, sämtliche geltenden Steuergesetze und sonstige maßgebende Bestimmungen international einzuhalten. Dazu gibt es in den einzelnen Ländern zahlreiche Richtlinien, Organisationsanweisungen und Kontrollen, die die Einhaltung der ordnungsgemäßen Besteuerung gewährleisten. Bei der Beurteilung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards berücksichtigt STRABAG auch die relevanten Principal Adverse Impacts (PAI) der Europäischen EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, Verordnung (EU) 2019/2088), die in den FAQs der EU-Kommission vom Juni 2023 festgehalten sind. Darunter fallen der unbereinigte Gender Pay Gap sowie die Diversität im Vorstand. Beide Indikatoren werden im vorliegenden Bericht angeführt. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die wichtigsten analysierten Konzernrichtlinien und Policies sowie die Kapitel der Nachhaltigkeitserklärung, in denen diese im Detail erläutert werden: Thema STRABAG-Konzernrichtlinie, Prozesse und Politiken Referenz Menschenrechte Code of Conduct, Nachhaltigkeitspolitik, Lieferantenkodex, Sicherheits- und Gesundheitspolitik, Ombudsstellen, Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte, Online-Hinweisgeberplattform Unsere soziale Verantwortung Korruption Code of Conduct, Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform, Lieferantenkodex Unsere soziale Verantwortung Besteuerung Richtlinien und Fachanweisungen basierend auf nationalen Gesetzen Nicht Teil der Nachhaltigkeitserklärung Fairer Wettbewerb Business Compliance Management-System, Online-Hinweisgeberplattform Unternehmensführung Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024 Geschäftsjahr 2024 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3) Umsatzanteil 2024 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Umsatz, Jahr 2023 (18) Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19) Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20) T€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 897.725,00 5,15 J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 5,41 E Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1 415.080,64 2,38 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 1,77 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 0,00 0,00 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 0,05 T Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 1.312.805,64 7,53 7,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7,23 Davon ermöglichende Tätigkeiten 897.725,00 5,15 5,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 5,41 E Davon Übergangstätigkeiten 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 0,05 T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie CCM 4.1 23.795,28 0,14 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,17 Stromerzeugung aus Windkraft CCM 4.3 31.160,84 0,18 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,56 Stromerzeugung aus Wasserkraft CCM 4.5 35.938,23 0,21 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,17 Stromerzeugung aus geothermischer Energie CCM 4.6 621,17 0,00 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,01 Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen CCM 4.7 8.847,17 0,05 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,11 Stromerzeugung aus Bioenergie CCM 4.8 11.481,30 0,07 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,08 Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 64.744,37 0,37 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,14 Fernwärme-/Fernkälteverteilung CCM 4.15 86.115,22 0,49 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,51 Bau und Erweiterung Wasserversorgung CCM 5.1/ WTR 2.1 161.349,92 0,93 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 1,01 Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen CCM 5.3/ WTR 2.2 309.194,07 1,77 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 1,83 Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.13 176.571,67 1,01 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,13 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 799.809,17 4,59 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 4,20 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1/ CE 3.1 2.497.941,27 14,34 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 19,50 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 /CE 3.2 1.037.519,97 5,96 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 4,59 Hochwasserschutz CCA 14.12 122.231,27 0,70 N/EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,73 Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle CE 2.7 208.978,66 1,20 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,27 Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 24.070,73 0,14 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,08 Sanierung von Straßen und Autobahnen CE 3.4 2.724.005,09 15,64 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 15,72 Verwendung von Beton im Tiefbau CE 3.5 957.559,46 5,50 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 11,69 Nachhaltige Entwässerungssysteme WTR 2.3 0,00 0,00 N/EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 0,11 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CE 3.1 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,12 Renovierung von bestehenden Gebäuden CE 3.2 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,71 Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 9.281.934,86 53,28 65,44 A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 10.594.740,50 60,81 72,67 B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 6.827.478,02 39,19 Gesamt 17.422.218,53 100,00 Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024 Geschäftsjahr 2024 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) CapEx (3) CapEx-Anteil, Jahr 2024 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) CapEx, Jahr 2023 (18) Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19) Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20) T€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 31.445,00 3,23 J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 2,82 E Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1 4.982,11 0,51 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 1,32 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 0,00 0,00 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 0,00 T Erwerb und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 146.303,71 15,04 J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 0,00 CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 182.730,82 18,79 18,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,15 Davon ermöglichende Tätigkeiten 31.445,00 3,23 3,23 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 2,82 E Davon Übergangstätigkeiten 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 0,00 T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie CCM 4.1 236,80 0,02 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,02 Stromerzeugung aus Windkraft CCM 4.3 1.126,46 0,12 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,24 Stromerzeugung aus Wasserkraft CCM 4.5 1.930,02 0,20 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,15 Stromerzeugung aus geothermischer Energie CCM 4.6 32,32 0,00 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00 Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen CCM 4.7 364,45 0,04 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,02 Stromerzeugung aus Bioenergie CCM 4.8 294,17 0,03 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,05 Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 4.080,95 0,42 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,12 Fernwärme-/Fernkälteverteilung CCM 4.15 4.381,53 0,45 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,41 Bau und Erweiterung Wasserversorgung CCM 5.1/ WTR 2.1 7.860,74 0,81 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 0,81 Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen CCM 5.3/ WTR 2.2 16.294,65 1,68 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 1,83 Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.13 8.609,83 0,89 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,75 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 34.174,94 3,51 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,98 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1/ CE 3.1 23.513,05 2,42 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 3,92 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 /CE 3.2 15.648,46 1,61 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,17 Hochwasserschutz CCA 14.12 6.090,74 0,63 N/EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,85 Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle CE 2.7 7.494,49 0,77 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,73 Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 554,01 0,06 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,03 Sanierung von Straßen und Autobahnen CE 3.4 105.950,72 10,89 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 9,99 Verwendung von Beton im Tiefbau CE 3.5 35.635,61 3,66 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 7,69 Erwerb und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 257.301,32 26,45 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 25,39 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie CCM 3.1 12.585,71 1,29 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien CCM 3.3 15.129,66 1,56 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00 Nachhaltige Entwässerungssysteme WTR 2.3 0,00 0,00 N/EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 0,03 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CE 3.1 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 5,26 Renovierung von bestehenden Gebäuden CE 3.2 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,40 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 0,00 0,00 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,02 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 559.290,63 57,50 65,86 A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 742.021,45 76,29 70,01 B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 230.589,49 23,71 Gesamt 972.610,94 100,00 Meldebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024 Geschäftsjahr 2024 Jahr Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten (1) Code (2) OpEx (3) OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) OpEx, Jahr 2023 (18) Kategorie „ermöglichende Tätigkeit“ (19) Kategorie „Übergangstätigkeit“ (20) T€ % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E T A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 18.819,09 5,40 J N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL J J J J J J J 3,63 E Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1 2.981,68 0,86 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 1,71 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 0,00 0,00 J N/EL N/EL N/EL N N/EL J J J J J J J 0,00 T OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 21.800,77 6,26 6,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,34 Davon ermöglichende Tätigkeiten 18.819,09 5,40 5,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 3,63 E Davon Übergangstätigkeiten 0,00 0,00 0,00 J J J J J J J 0,00 T A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Technologie CCM 4.1 141,72 0,04 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,03 Stromerzeugung aus Windkraft CCM 4.3 674,16 0,19 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,30 Stromerzeugung aus Wasserkraft CCM 4.5 1.155,07 0,33 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,19 Stromerzeugung aus geothermischer Energie CCM 4.6 19,34 0,01 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00 Stromerzeugung aus erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen CCM 4.7 218,11 0,06 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,03 Stromerzeugung aus Bioenergie CCM 4.8 176,05 0,05 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,06 Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 2.442,35 0,70 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,16 Fernwärme-/Fernkälteverteilung CCM 4.15 2.622,24 0,75 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,53 Bau und Erweiterung Wasserversorgung CCM 5.1/ WTR 2.1 4.704,47 1,35 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 1,05 Bau und Erweiterung von Abwassersammel- und Behandlungssystemen CCM 5.3/ WTR 2.2 9.751,96 2,80 EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 2,36 Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.13 5.152,78 1,48 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,97 Schienenverkehrsinfrastruktur CCM 6.14 20.452,90 5,87 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 3,84 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CCM 7.1/ CE 3.1 14.072,01 4,04 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 5,04 Renovierung von bestehenden Gebäuden CCM 7.2 /CE 3.2 9.365,24 2,69 EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,50 Hochwasserschutz CCA 14.12 3.645,17 1,05 N/EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,09 Sortierung und Verwertung ungefährlicher Abfälle CE 2.7 4.485,28 1,29 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,94 Abriss und Zerstörung von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 331,56 0,10 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 0,03 Sanierung von Straßen und Autobahnen CE 3.4 63.409,01 18,19 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 12,87 Verwendung von Beton im Tiefbau CE 3.5 21.327,07 6,12 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 9,90 Erwerb und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 7.423,10 2,13 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 2,35 Herstellung von CO2-armen Verkehrstechnologien CCM 3.3 2.336,57 0,67 EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,78 Nachhaltige Entwässerungssysteme WTR 2.3 0,00 0,00 N/EL N/EL EL N/EL N/EL N/EL 0,04 Neubau von Gebäuden (Generalunternehmer) CE 3.1 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 6,78 Renovierung von bestehenden Gebäuden CE 3.2 0,00 0,00 N/EL N/EL N/EL N/EL EL N/EL 1,81 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 173.906,16 49,90 52,65 A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) 195.706,93 56,15 57,99 B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 152.817,53 43,85 Gesamt 348.524,46 100,00 Übersicht Umsatzanteil/Gesamtumsatz Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel CCM 7,54 37,72 CCA 0,00 0,70 WTR 0,00 2,70 CE 0,00 52,96 PPC 0,00 0,00 BIO 0,00 0,00 CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel CCM 18,79 60,28 CCA 0,00 0,63 WTR 0,00 2,48 CE 0,00 19,41 PPC 0,00 0,00 BIO 0,00 0,00 OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel CCM 6,26 29,41 CCA 0,00 1,05 WTR 0,00 4,15 CE 0,00 32,42 PPC 0,00 0,00 BIO 0,00 0,00 Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN 6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN Klimawandel ESRS 2 SBM-3 Als energie- und ressourcenintensiver Industriesektor kommt der Baubranche eine Schlüsselrolle und erhebliche Einflusskraft in der nachhaltigen Transformation zu. Fossile Brennstoffe werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette eingesetzt: vom Betrieb von Produktionsanlagen und Baumaschinen bis hin zum eigentlichen Betrieb unserer Bauwerke. Die Baubranche verursacht damit prozess- und energiebedingte Emissionen. STRABAG ist daher bestrebt, den Ausstoß von Treibhausgasen entlang der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich zu reduzieren, um das gesetzte Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde im Berichtsjahr ein Transformationsplan verabschiedet. STRABAG hat sich 2024 der Science Based Targets Initiative (SBTi) angeschlossen und bekennt sich somit zur Eindämmung des Klimawandels im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel. Ein entsprechender Reduktionspfad mit wissenschaftsbasierten Zielsetzungen wurde erarbeitet und wird im folgenden Kapitel beschrieben. Trotz aller Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sind dessen Auswirkungen spürbar, weshalb Anpassungsprozesse erforderlich sind. In diesen kommt Bauunternehmen eine entscheidende Rolle zu. Einerseits müssen bereits heute Maßnahmen zur Klimawandelanpassung, wie etwa die Errichtung von Schutzbauwerken, ergriffen werden; andererseits können klimaresiliente und nachhaltige Bauweisen dazu beitragen, Bauwerke und Städte widerstandsfähiger gegenüber extremen Wetterereignissen zu machen. Bauwerke werden heute mit dem Ziel erstellt, für eine lange Nutzungsdauer zur Verfügung zu stehen, in ihrer Betriebsphase ökologisch effizient genutzt zu werden und am Ende ihres Lebenszyklus umgenutzt oder rückgebaut werden zu können. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch weiterhin festigt. Kreislauffähiges Bauen und Expertise im Energiesektor werden dabei eine zentrale Rolle spielen. Aus diesem Grund hat die STRABAG diese Bereiche als strategische Kernthemen definiert und wird betreffende Geschäftsmodelle weiter ausbauen. Mit unserer Leistung wollen wir eine Schlüsselrolle für den Übergang zu klimaneutralen Gebäuden und klimaneutraler Infrastruktur einnehmen. E1-1 Unser Transformationsplan ESRS E1-1 Im Jahr 2024 hat der Vorstand der STRABAG SE einen Transformationsplan verabschiedet. Das zentrale Element ist ein Treibhausgas-Reduktionspfad mit wissenschaftsbasierten Zielsetzungen sowie entsprechenden Steuerungswerkzeugen. Da der Transformationsplan die strategische Ausrichtung des Konzerns beeinflusst, wurde auch der Aufsichtsrat durch den Vorstand darüber in Kenntnis gesetzt. Die EU Paris-Aligned Benchmark-VO (EU PAB) ist nicht auf STRABAG anwendbar. Mit Blick auf die konzernweiten Energieverbräuche wurden folgende acht Handlungsfelder identifiziert. Zu jedem dieser Handlungsfelder wurden wesentliche Maßnahmen definiert, um den Verbrauch von fossilen Energieträgern zu vermeiden oder zu reduzieren. Konkret handelt es sich hierbei um: Gebäude: Konzerngenutzte Verwaltungsstandorte (Eigen und Fremd) können klimaneutral betrieben werden. PKW / Nutzfahrzeuge: Umstellung des Fuhrparks auf erneuerbare Energieträger. Baustrom / sonstige Energie Bau: Elektrifizierung und ökologische Optimierung von Kleingeräten, Containern und Kränen. Baumaschinen / LKW: Umstellung der Baumaschinen und LKW auf erneuerbare Energieträger. Asphaltmischanlagen: Umstellung der Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger. Stein- / Kieswerke: Umstellung der Stein- und Kieswerke auf erneuerbare Energieträger. Betonwerke / sonstige Produktion: Umstellung der Betonwerke und der sonstigen Produktion auf erneuerbare Energieträger. Effizienzsteigerung: Heben von Energieeffizienzpotenzialen durch die Umstellung auf neue Technologien, wie z. B. Elektrifizierung. Transformationsplan E1-4 Ziele ESRS E1-4 STRABAG ist überzeugt, dass glaubwürdige Klimaziele einem einheitlichen Standard folgen und extern validiert werden müssen. Deshalb haben wir uns im Berichtsjahr zu einer Teilnahme an SBTi bekannt. Unser Commitment für das kurzfristige Ziel (2030) der Scope 1-, 2- und 3-Emissionen wurde im Oktober 2024 offiziell bestätigt. Die Validierung der Ziele durch die SBTi soll spätestens bis zum vierten Quartal im Jahr 2026 erfolgen. Im Rahmen unseres Transformationsplans nutzen wir die methodischen Vorgaben der SBTi als Grundlage für den wissenschaftsbasierten Reduktionspfad bis 2040. Dieser wurde im Zuge einer konzerninternen Arbeitsgruppe zur Energietransformation unter der Leitung eines Vorstandsmitglieds sowie mit der Einbeziehung relevanter Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereiche erarbeitet. Derzeit besteht noch keine weitreichende Fortschrittsmessung, da der Transitionsplan erst im Berichtsjahr beschlossen wurde. Aufgrund des diversifizierten Geschäftsmodells von STRABAG kommt der sektorübergreifende Standard zum Einsatz. Als Basisjahr wurde 2023 mit dem Basiswert 927.472 t CO2e für Scope 1- und Scope 2-Emissionen gewählt. Das Basisjahr sowie die Datengrundlage des Reduktionspfades beruhen auf den Energiebedarfsdaten des Geschäftsjahres 2023. STRABAG verwendet seit 2024 neue Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Treibhausgasemissionen. Daher wurden die Scope 1- und Scope 2-Emissionen für 2023 ebenfalls neu berechnet, wodurch der Basiswert von den Werten im Geschäftsbericht 2023 abweichen. Auf Grund einer Systemumstellung in der Datenbank können Änderungen der Berichtsgrenzen nicht ausgeschlossen werden. Zudem sind Anpassungen möglich, da die Validierung der Ziele und des Basisjahres durch die SBTi noch nicht abgeschlossen sind. Im Basisjahr gab es keine besonderen Auslastungen oder sonstige besondere Ereignisse, die zu einer Verzerrung der Emissionen geführt hätten. Bei der Zielsetzung wurde eine jährliche Leistungssteigerung berücksichtigt und mit einer 50 %-igen Steigerung der Emissionen hinterlegt. Unsere Zielsetzung für die Scope 1- und Scope 2-Emissionen entspricht einem Ambitionsniveau, das aus wissenschaftlicher Perspektive notwendig ist, um die globale Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Für die Scope 3-Emissionen werden aktuell die Ziele nach dem Well-Below-2-Degree-Szenario (WB2C) mit dem Basisjahr 2023 erarbeitet. Der Basiswert für Scope 3-Emissionen kann derzeit nicht berichtet werden, da noch keine vollständigen (u. a. nachgelagerte Scope 3-Emissionen) und extern geprüften Daten für das Basisjahr 2023 vorliegen. Die Berichtsgrenzen der Treibhausgasemissionen, die bei den Reduktionszielen berücksichtigt wurden, sind im Einklang mit den Grenzen der sonstigen berichteten Treibhausgase. Wir unterscheiden gemäß den Kategorien des Greenhouse Gas Protocols (GHG): Scope 1 & 2: Gegenüber unserem Basisjahr 2023 streben wir an, unsere Scope 1- und Scope 2-Emissionen gemäß 1,5 °C-Szenario bis 2030 um 42 % zu senken und bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Scope 3: Ausgehend vom Basisjahr 2023 werden Ziele für die vor- und nachgelagerten Scope 3-Emissionen gemäß WB2C-Szenario bis 2030 entwickelt. Die Reduktionsziele bis 2040 orientieren sich ebenfalls an der Weiterführung des Reduktionspfads. Unser vom STRABAG SE-Vorstand freigegebenes langfristiges Ziel ist, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Wir verstehen Klimaneutralität im Sinne der Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC, 2021) als das Bestreben, Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu minimieren und die schwer vermeidbaren Emissionen durch gezielte Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Dieses Konzept steht im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel und setzt unseren wissenschaftsbasierten Pfad auf Basis der quantitativen Zielsetzungen für 2030 konsequent fort. Zur Erreichung unserer Ziele für Scope 1- und 2-Emissionen haben wir spezifische Handlungsfelder identifiziert und mit konkreten Maßnahmen definiert. Zusammenfassend können acht Handlungsfelder unterschieden werden. Die Handlungsfelder und Maßnahmen zur Erreichung der Scope 3-Ziele werden aktuell erarbeitet. Die folgende Tabelle zeigt ihren jeweiligen Zielbeitrag. Zielbeiträge zur Emissionsreduktion Scope Handlungsfelder Zielbeitrag bis 2030 Zielbeitrag bis 2040 t CO2e1 % Scope 1 + 2 Gebäude 5.416 0,90 Klimaneutralität PKW / Nutzfahrzeuge 58.359 9,68 Baustrom / sonstige Energie Bau 62.151 10,31 Baumaschinen / LKW 220.010 36,50 Asphaltmischanlagen 125.272 20,78 Stein- und Kieswerke 21.207 3,52 Betonwerke / sonstige Produktion 4.951 0,82 Effizienzsteigerung 105.381 17,48 Summe 602.747 100,00 Scope 3 Handlungsfelder werden aktuell erarbeitet gemäß WB2C-Szenario Klimaneutralität 1Gemäß Kyoto-Protokoll E1-2 Policies ESRS E1-2 Die vom STRABAG SE-Vorstand unterzeichnete Umwelt- und Energiepolitik hält grundlegende Prinzipien zu den Themen Energie, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Lieferketten fest, um negative Auswirkungen im Umweltbereich entlang der Wertschöpfungskette zu verringern. Dazu beschreibt das Dokument eine Reihe an Zielvorgaben und Commitments für den gesamten Konzern, darunter das Ersetzen fossiler Energieträger in allen Unternehmensprozessen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Eindämmung des Klimawandels sowie den Einsatz nachhaltiger und ressourcenschonender Materialien und Bauteile. Mit dem darüber hinaus formulierten Ziel, die Datenerfassung auszuweiten und wirksame Managementsysteme zu etablieren, soll die Steuerung der identifizierten negativen Auswirkungen, die sich letztlich unter dem hohen Energie- und Ressourcenverbrauch der Baubranche zusammenfassen lassen, weiterentwickelt werden. Zielvorgaben zur Klimawandelanpassung werden in der Politik nicht adressiert. Die Umsetzungsverantwortung für die festgelegten Ziele im Bereich Umwelt und Energie liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Im Zuge der Managementbewertung des Umwelt- und Energiemanagementsystems wird die Umwelt- und Energiepolitik in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Eignung und Wirksamkeit bewertet. E1-3 Maßnahmen und Projekte ESRS E1-3 Um die genannten Reduktionsziele zu erreichen, wurden für jedes Handlungsfeld Schlüsselmaßnahmen definiert, die mit Zielen für 2030 und 2040 verknüpft sind. Die folgende Tabelle zeigt die geplanten Maßnahmen sowie die kurz- und langfristigen Klimaziele der einzelnen Handlungsfelder. Maßnahmen zur Dekarbonisierung Handlungsfelder Maßnahmen Anwendungskreis Ziel 2030 Ziel 2040 Gebäude Konzerngenutzte Verwaltungsstandorte (Eigen und Fremd) können klimaneutral betrieben werden Betrifft bestehende und neu zu errichtende Gebäude in allen Konzernländern (Eigen und Fremd) verwaltet durch Corporate Real Estate Management des Konzerns 85,0% Klimaneutralität PKW / Nutzfahrzeuge Umstellung des Fuhrparks auf erneuerbare Energieträger Betrifft Fuhrpark der Angestellten aus allen Unternehmens-, Zentral-, und Konzernstabsbereichen sowie Nutzfahrzeuge der operativen Unternehmensbereiche (in allen Konzernländern) 50,0% Baustrom / sonstige Energie Bau Energieoptimierter Container Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche, die Baustromverbraucher einsetzen (in allen Konzernländern) 33,3% Elektrifizierung der Kleingeräte 66,7% Effiziente Kranbeleuchtung beim Neukauf 100,0% Baumaschinen / LKW Umstellung der Baumaschinen und LKW auf erneuerbare Energieträger Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche, die Baumaschinen einsetzen (in allen Konzernländern) 66,7% Asphaltmischanlagen Umstellung der Asphaltmischanlagen auf erneuerbare Energieträger Betrifft Organisationseinheit BMTI sowie alle Unternehmensbereiche mit eigenen Produktionsanlagen 33,3% Stein- und Kieswerke Umstellung der Stein- und Kieswerke auf erneuerbare Energieträger 50,0% Betonwerke / sonstige Produktion Umstellung der Betonwerke und sonstige Produktion auf erneuerbare Energieträger 50,0% Effizienzsteigerung Effizienzsteigerungspotenzial bedingt durch die Umstellung auf die oben genannten Technologien Um die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu verfolgen und deren CO2e-Einsparpotenziale ermitteln zu können, wurde im Berichtsjahr ein Set an spezifischen Kennzahlen definiert. Aktuell entwickeln wir den Prozess und die Software-Grundlage für das Monitoring und Reporting dieser Kennzahlen. Ab 2025 soll ein jährlicher Soll-Ist-Vergleich zu den Kennzahlen an das Steering Committee Sustainability und den Vorstand berichtet werden. Die technischen Umsetzungsoptionen der Schlüsselmaßnahmen und deren finanzielle Bewertung werden aktuell ausgearbeitet. Im Geschäftsjahr 2025 soll dieser Prozess abgeschlossen und der betreffende CapEx- und OpEx-Plan abgeleitet werden. Um die Auswirkungen aus den identifizierten physischen und transitorischen Klimarisiken zu mindern, setzt STRABAG laufend Maßnahmen um. Bereits jetzt gibt es bemerkbare Klimaveränderungen, auf die STRABAG mit Maßnahmen reagiert und diese auf ihre Wirksamkeit evaluiert. Die konzernweite physische und transitorische Klimarisikoanalyse wurde im Berichtsjahr erstmalig durchgeführt. STRABAG treibt das Management seiner Auswirkungen, Risiken und Chancen weiter voran. Weitere Maßnahmen und Ziele zur Mitigation der wesentlichen Risiken und Auswirkungen sowie zur Nutzung von Chancen werden über die kommenden Jahre entwickelt und offengelegt. Eine Zuordnung von finanziellen Ressourcen zu den untenstehenden Maßnahmen ist nicht möglich, da diese nicht zwingend als eigenständige, projektbasierte Aktivitäten durchgeführt werden und somit keiner konkreten Budgetierung unterliegen. Stattdessen sind sie integraler Bestandteil des laufenden Tagesgeschäfts und fließen nahtlos in die regulären Abläufe ein. Wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen Aktuelle Maßnahmen Anwendungskreis Extremwetter, Hitze und Niederschlag Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen wie z. B. Einsatz von Kühlungsgeräten und Verschattungen sowie Anpassung der Arbeitszeiten, um insbesondere gewerbliche Mitarbeitende bei der Ausführung von Bauprojekten während Hitzeperioden zu schützen Konzernweit mit Fokus auf operative Einheiten Verstärkte Integration eines Konzern-GIS (Geoinformationssystem), um Flächen und Gebiete mit Hochwasserpotenzial auszuweisen und frühzeitig Gefahrenpotenziale zu evaluieren Dürre und Temperaturanstieg Ausweitung der Dienstleistungen, um flexible und an chronische Klimaveränderungen angepasste Bauwerke anzubieten Konzernweit Künftige Mandate und Regulierungen Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Fachabteilungen, um notwendige Anforderungen umzusetzen Lieferkette, Konzernweit Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen Erweiterung der Wertschöpfungstiefe durch strategische Ausrichtung hin zu kreislauffähigem Bauen, Ausbau und Erzeugung von erneuerbaren Energien Konzernweit Steigende Rohstoff- und Energiekosten Pilotierung und Einsatz alternativer Antriebstechnologien bei Baumaschinen Lieferkette, Konzernweit Erweiterung des Leistungsangebots der eigenen Baustoffproduktion hin zu nachwachsenden Rohstoffen Potenzial für Umsatzzuwachs durch neue Geschäftsmodelle Zur Beobachtung der Marktentwicklungen steht STRABAG im engen Austausch mit Stakeholdern. Aus den mit den Trends der Baubranche verbundenen Potenzialen ergeben sich auch die priorisierten Handlungsfelder der Strategie 2030. Konzernweit Risikominimierung durch Nachhaltigkeitsstrategie und Zielsetzungen Mit dem Setzen wissenschaftsbasierter Ziele hat STRABAG einen strategischen Plan für die Dekarbonisierung ihrer Wertschöpfungskette aufgesetzt. Zentral für das Erreichen dieser Ziele ist das aktive Mitwirken aller Konzernbereiche. Über die ESG-Governancestruktur werden diesbezüglich strategische Managemententscheidungen veranlasst. Darüber hinaus unterstützt der Fachbereich Sustainability bei der Planung, Umsetzung und Koordinierung von Dekarbonisierungsmaßnahmen und -hebel für jede Konzerneinheit. Konzernweit Kennzahlen Die Energie- und CO2e-Daten für den Konzern werden in der von STRABAG im Jahr 2012 selbst entwickelten Software Carbon Tracker systematisch erfasst und ausgewertet. Die Software-Lösung wird regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt. So wurde der Carbon Tracker im Geschäftsjahr 2024 aufgrund neuer Berichtspflichten im Rahmen der CSRD-Richtlinie und dem Anspruch des Konzerns, die Datenqualität zu verbessern, grundlegend überarbeitet. Die zugrundeliegende Berechnung der hier veröffentlichten Energiedaten erfolgt mehrheitlich durch unser internes ERP-System. Die dort erfassten Energieaufwendungen werden mittels einer finanziellen Berechnungsgrundlage in entsprechende Heizwerte umgewandelt. Anschließend werden die ermittelten Heizwerte mit den passenden CO2e-Emissionsfaktoren verknüpft und im Carbon Tracker bis auf die kleinste Organisationseinheit visualisiert. Durch die Komplexität bei der Aufstellung von Energie- und Treibhausgasdaten – insbesondere in einem diversifizierten Konzern unserer Größe – können geringfügige Abweichungen auftreten. E1-5 ESRS E1-5 Die umfassende Überarbeitung erlaubt insbesondere hinsichtlich des konzernweiten Energieverbrauchs detailliertere Auswertungen. So ist beispielweise ersichtlich, dass bereits heute ca. 4 % des Gesamtenergieverbrauchs von 3.390.866 MWh aus erneuerbaren Quellen stammen. Hervorzuheben ist hierbei, dass hiervon 2.197 MWh auf Eigenproduktion (Solarenergie) zurückzuführen sind. Weitere 918 MWh werden in das Netz eingespeist. Eigenproduktion von Energie 2024 Solarenergie (MWh) 3.115 Treibstoffe (Diesel und Benzin) sind mit 1.948.736 MWh (57 %) die wichtigsten Energieträger für den Konzern. Durch die Detailierung der Auswertung können 10.037 MWh des Gesamttreibstoffverbrauchs als Treibstoff aus erneuerbarer Quelle ausgewiesen werden. Energieverbrauch und Energiemix 20231 2024 Fossile Energie (1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) 533.526 (2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 2.089.585 (3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 305.123 (4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh) 29.994 (5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen (MWh) 269.707 (6) Gesamtverbrauch fossiler Energie2 (MWh) 3.227.936 Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 95,20 Nukleare Energie (7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) 43.555 Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 1,28 Erneuerbare Energie (8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (MWh) 9.883 (9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) 107.295 (10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) 2.197 (11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie3 (MWh) 119.375 Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 3,52 Gesamtenergieverbrauch4 (MWh) 3.390.866 1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte. 2Summe der Zeilen 1 bis 5 3Summe der Zeilen 8 bis 10 4Summe der Zeilen 6, 7 und 11 Die Geschäftsaktivitäten von STRABAG werden nach NACE-Abschnitt F klassifiziert. Die Energieintensität pro Tsd. € Umsatzerlöse liegt bei 0,19. Die für die Ermittlung der Kennzahl verwendeten Nettoerlöse entsprechen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Umsatzerlösen. Energieintensität 20231 2024 % 2024 / 2023 Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh / T€) 0,19 1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte. E1-6 Treibhausgasemissionen ESRS E1-6 Die CO2e-Bilanz für das Geschäftsjahr 2024 bezieht sich auf den Vollkonsolidierungskreis des Konzerns und umfasst die verursachten CO2e-Emissionen aus 72 Ländern. Die Emissionen werden entsprechend der Definition des Greenhouse Gas (GHG) Protocol und gemäß CSRD-Richtlinie in Scope 1, 2 und 3 ausgewiesen. Erläuterungen zu Scope 1- und 2-Emissionen Scope 1- und Scope 2-Emissionen werden auf Basis des konzernweiten Energieverbrauchs, welcher im Carbon Tracker erfasst wird, ausgabenbasiert (spend-based) berechnet. Bei der Berechnung der marktbasierten Scope 2-Emissionen aus dem Stromverbrauch in Deutschland und Österreich wird für die Bereiche mit Grünstrom-Versorgungsvertrag angenommen, dass der verwendete Strom emissionsfrei ist. Die Umrechnung der Energiewerte erfolgt mittels Emissionsfaktoren, die größtenteils durch den Datenbankbetreiber climatiq bereitgestellt werden. climatiq ist ein zertifizierter Datenbankbetreiber, der Emissionsfaktoren aus diversen Quellen sammelt, diese gemäß GHG-Protocol aufbereitet und regelmäßig aktualisiert. Biogene CO2-Emissionen werden gesondert ausgewiesen und belaufen sich auf 8.524 t CO2 (marktbasiert) bzw. 14.140 t CO2 (standortbasiert). Bei Scope 1 fallen hierbei 2.721 t CO2 an, bei Scope 2 5.803 t CO2 (marktbasiert) bzw. 11.419 t CO2 (standortbasiert), sowie 0,10 t CO2 bei Scope 3. Für Braunkohlestaub werden zudem Faktoren der lokalen Lieferant:innen herangezogen. Die Scope 2-Emissionen aus eingekaufter Wärme und Strom werden nach marktbasierter und standortbasierter Methode ausgewiesen. Grundlage der standortbasierten Berechnung bildet die Emissionsfaktorendatenbank der International Energy Agency (IEA) in ihrer aktuellen Fassung (2024), welche neben CO2 auch die Treibhausgase CH4 und N2O berücksichtigt. Diese Datenbank findet zusätzlich für länderspezifische Fernwärmeemissionsfaktoren Anwendung. Für die marktbasierte Berechnung werden, wo genutzt, CO2e-Emissionsfaktoren abgeschlossener Grünstromtarife, die durch einen entsprechenden Herkunftsnachweis (Zertifikat) belegt sind, angewandt. Der Anteil gebündelter vertraglicher Instrumente an den marktbasierten Scope 2 Emissionen beläuft sich somit auf 26 %. Sind keine tarifspezifischen Emissionsfaktoren verfügbar, wird ein länderspezifischer, CO2e ausweisender Residualmix herangezogen. Da dieser Residualmix nicht für alle Konzernländer verfügbar ist, kommt für die restlichen Länder der Emissionsfaktor der IEA zum Tragen. Dieser Ansatz berücksichtigt anderweitig vertraglich zugesicherte Grünstromanteile, die aus dem Gesamtmix herausgerechnet werden. Erläuterungen zu Scope 3-Emissionen Im Jahr 2022 begann STRABAG mit der Abschätzung der vorgelagerten Scope 3-Emissionen. Für das Berichtsjahr 2024 werden diese nun erstmals verifiziert und automatisch in der neuen Version des Carbon Trackers – mit einigen Ausnahmen – berechnet. So werden u. a. für die Kategorien 3.2 „Kapitalgüter“ und 3.7 „Pendeln der Mitarbeitenden/Homeoffice“ die Daten derzeit außerhalb der Carbon Tracker-Umgebung erhoben. Die Integration in den Carbon Tracker ist für das nächste Geschäftsjahr geplant. Für die Mehrzahl der vorgelagerten Scope 3-Emissionen sowie für einige nachgelagerte Scope 3-Kategorien (z. B. 3.13 „Vermietete oder verleaste Sachanlagen“ und 3.15 „Investitionen“) findet der kostenbasierte Ansatz Anwendung. In Kombination mit kostenbasierten, länderspezifischen Emissionsfaktoren werden folglich Emissionswerte ermittelt. Eine Ausnahme bilden hierbei die sechs wichtigsten Baustoffe des Konzerns – Asphalt, Bitumen, Stein/Kies, Stahl, Beton und Zement. Für diese Baustoffe werden zunächst die internen Preise ermittelt und anschließend mithilfe geeigneter mengenbasierter Emissionsfaktoren in CO2e-Mengen umgerechnet. Auch die berechneten Anfahrtsemissionen der Mitarbeitenden basieren nicht auf dem kostenbasierten Ansatz, sondern stellen eine Abschätzung dar, die auf durchschnittlichen Anfahrtsentfernungen sowie intern durchgeführten, repräsentativen Umfragen unter Angestellten und gewerblichen Mitarbeitenden beruht. Die Kategorie 3.3. wird in der untenstehenden Tabelle mit dem marktbasierten Berechnungsansatz ausgewiesen. Für die Ermittlung der produktbezogenen Emissionen wurde eine konzernspezifische Datengrundlage verwendet. Unter „Produkten“ versteht STRABAG zum einen konzernintern hergestellte Baustoffe und Fertigteile und zum anderen als Generalunternehmer umgesetzte Bauprojekte in relevanten Geschäftsfeldern. Letztere wurden unter der Kategorie 3.11 berücksichtigt. Für die Kalkulation der CO2e-Emissionen durch den firmenfremden Transport der Baustoffe und der hergestellten Fertigteile (Kategorie 3.9), sowie aus der Weiterverarbeitungs- (Kategorie 3.10) und Entsorgungsphase (Kategorie 3.12) wurden ebenfalls Daten aus internen Quellen, durchschnittliche Transportentfernungen und verschiedene EPD-Werte herangezogen. Bei der Betrachtung der Bauprojekte wurde auf die umfangreichen Erfahrungen der STRABAG-Expert:innen aus unterschiedlichsten Geschäftsfeldern, insbesondere jedoch aus der nachhaltigen Bauweise, zurückgegriffen. Die Kategorie 3.14 „Franchise“ wurde für STRABAG als irrelevant identifiziert, da sie sich auf Aktivitäten bezieht, die nicht Bestandteil des Geschäftsmodells von STRABAG sind. Die Berechnung der nachgelagerten Scope 3-Emissionen fand in diesem Jahr zum ersten Mal statt. Für die Scope 3-Emissionen wurde ein Primärdatenanteil von 2 % berücksichtigt. Somit wurde für 2024 erstmals ein vollumfänglicher CO2e-Fußabdruck des Konzerns ermittelt. Durch die erstmalige Berechnung der Scope 3-Emissionen und Durchführung einer transitorischen Risikobewertung in diesem Berichtsjahr wurden etwaige Überschneidungen noch nicht im Detail berücksichtigt. Dennoch zeigen die bisherigen Ergebnisse der Risikoanalysen, dass die wesentlichen transitorischen Auswirkungen weitgehend mit den größten Scope 3-Kategorien übereinstimmen (siehe Upstream „Steigende Rohstoff- und Energiekosten“ und Downstream „Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen“). Im Zuge der Weiterentwicklung der transitorischen Risikoanalysen werden die Scope 3-Daten langfristig miteinbezogen, um ein umfassenderes Verständnis der transitorischen Klimarisiken des Konzerns zu erlangen. Rückblickend Etappenziele und Zieljahre Basisjahr 20231 2024 % 2024 / 2023 2025 2030 2050 Jährliches Ziel im Vergleich zu Basisjahr Scope 1-THG-Emissionen (t CO2e) Scope 1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 790.336 Prozentsatz der Scope 1-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 0,00 Scope 2-THG-Emissionen (t CO2e) Standortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 156.306 Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e) 158.504 Scope 3-THG-Emissionen (t CO2e) Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen 9.053.179 3.1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 5.474.338 3.2 Investitionsgüter 208.674 3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) 168.456 3.4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb 64.088 3.5 Abfallaufkommen in Betrieben 229.093 3.6 Geschäftsreisen 33.055 3.7 Pendelnde Arbeitnehmer:innen 59.183 3.8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter 122.222 3.9 Nachgelagerter Transport 90.778 3.10 Verarbeitung verkaufter Produkte 21.978 3.11 Verwendung verkaufter Produkte 1.704.432 3.12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer 677.545 3.13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter 12.329 3.15 Investitionen 187.007 THG-Emissionen insgesamt THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) 10.027.735 THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) 10.002.019 1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte. Die Treibhausgasintensität pro Tsd. € Umsatzerlöse liegt bei 0,58 (standortbezogen) bzw. 0,57 (marktbezogen). Die für die Ermittlung der Kennzahl verwendeten Nettoerlöse entsprechen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Umsatzerlösen. Treibhausgasintensität 20231 2024 % 2024 / 2023 THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e) / T€) 0,58 THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e) / T€) 0,57 1STRABAG wendet die Anwendungsbestimmung ESRS 1 Abschnitt 7.1. an und berichtet keine Vorjahreswerte. E1-7 ESRS E1-7 Die Anlagen von STRABAG sind derzeit nicht zur Teilnahme am europäischen Emissionshandelssystem verpflichtet. Trotz aller Effizienz- und Substituierungsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass mittelfristig ein Sockel an schwer vermeidbaren Treibhausgasemissionen verbleiben könnte, der kompensiert werden muss. Im Sinne der Klimazielerreichung wurde daher ein interner Kompensationsleitfaden erstellt, um den zukünftigen Erwerb von Kohlenstoffgutschriften konzernweit zu regulieren. Dieser legt fest, dass lediglich in Gold-Standard-zertifizierte-Projekte investiert werden darf. Alternativ ist es gemäß den internen Anforderungen ebenfalls möglich, EU Carbon Allowances des EU-Emissionshandelssystems zu erwerben. Der Erwerb von Kohlenstoffgutschriften oder EU-Carbon-Allowances erfolgt derzeit nicht zur Kompensation der eigenen Emissionen von STRABAG. Solche Maßnahmen werden ausschließlich im Auftrag von Kund:innen durchgeführt, wenn diese sie für die Optimierung ihrer eigenen CO2e-Bilanz wünschen. STRABAG handelt dabei im Rahmen der vereinbarten Projektanforderungen und stellt sicher, dass nur Gold-Standard-zertifizierte Projekte oder EU Carbon Allowances berücksichtigt werden, wie es der interne Kompensationsleitfaden vorschreibt. Bis dato wurden keine eigenen Projekte am freiwilligen Kohlenstoffmarkt realisiert. E1-8 ESRS E1-8 Derzeit wird kein internes Carbon Pricing bei STRABAG angewendet. E1-9 ESRS E1-9 Die finanzielle Bewertung der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken wurde für das Berichtsjahr 2024 nur qualitativ durchgeführt. Die qualitative Bewertung der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken wird unter den verpflichtenden Angaben unter dem Abschnitt Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben. Die Methodik zur monetären Quantifizierung wird erarbeitet, um einer künftig verpflichtenden Berichterstattung gerecht zu werden. Quellenangaben – Kapitel Klimawandel United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), 2021: A Beginner’s Guide to Climate Neutrality, abgerufen am 19.02.2025 Biodiversität und Ökosysteme ESRS 2 SBM-3; ESRS E4-1 Die Baubranche hat weltweit, insbesondere entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette, einen erheblichen Einfluss auf Biodiversität und Ökosysteme. Dies zeigt sich vor allem in der Gewinnung von Rohstoffen für die Herstellung von Baustoffen. Die Nutzung und Umwandlung von Flächen im Zuge von Bauprojekten stellt eine bedeutende Herausforderung für die globale Flora, Fauna und Funga dar. Gleichzeitig führt die Bodenversiegelung zum Verlust wichtiger Bodenfunktionen, was wiederum natürliche Lebensräume beeinträchtigen, und die Artenvielfalt gefährden kann – insbesondere in Gebieten mit schützenswerter Biodiversität. Andererseits bietet die Baubranche aber auch vielfältige Möglichkeiten, einen positiven Beitrag zu leisten. Durch nachhaltige Planung und gezielte Renaturierungsmaßnahmen können neue Lebensräume für Flora, Fauna und Funga geschaffen werden. Darüber hinaus tragen innovative Ansätze wie nachhaltige Infrastruktur, der bewusste Einsatz nachhaltiger Materialien und die Minimierung von Bodenversiegelung dazu bei, natürliche Ökosysteme zu schützen und die Artenvielfalt langfristig zu fördern. STRABAG sieht sich sowohl Risiken als auch Chancen gegenüber, die sich aus der Wechselwirkung zwischen Geschäftstätigkeit und Biodiversitätsschutz ergeben. Angesichts globaler Umweltveränderungen und strengerer gesetzlicher Vorgaben wird ein präzises Management dieser Faktoren immer wichtiger, um biodiversitätsrelevante Risiken abzumildern. Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse ebenso wie die Durchführung der standortspezifischen Risikoanalysen dienen dabei als erste Anhaltspunkte, um künftig eine Resilienzanalyse der Geschäftsstrategie und des ‑modells durchführen zu können. Biodiversität strategisch verankert Ein vorausschauendes Management bildet die Grundlage, um das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und die Unternehmensstrategie kontinuierlich mit ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen. In unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist Biodiversität ein wesentliches Thema, für das wir realistische Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt leisten wollen. Dies beinhaltet auszugsweise den Aufbau des konzernweiten Biodiversitätsmanagements und die Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeitenden. 54 Standorte von STRABAG im DACH-Raum befinden sich in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität und haben negative Auswirkungen auf diese. Als Standort sind alle festen Einrichtungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs sowie Baustellen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten definiert. In die Impact Bewertung wurden Asphaltmischanlagen, Betonmischanlagen, Deponien, Emulsionsmischanlagen, Kies- und Sandgruben, Recycling- und Verwertungsanlagen, Steinbrüche, Schottergruben, Werkstätten und Zementwerke aufgenommen. Eine Aufschlüsselung der Standorte nach den ermittelten Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie nach dem ökologischen Zustand der Gebiete, in denen sie sich befinden, kann noch nicht berichtet werden, da sich die biodiversitätsbezogene Datenbasis erst im Aufbau befindet. Als Teil der Wesentlichkeitsanalyse konnten keine wesentlichen negativen Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation oder Wüstenbildung festgestellt werden. E4-2 Policies ESRS E4-2 Die vom STRABAG SE-Vorstand unterzeichnete Umwelt- und Energiepolitik, die für den gesamten Konzern gilt, hält das Prinzip fest, dass Ökosysteme zu schützen sowie die Lebensräume für Mensch und Tier zu erhalten sind. Dabei hält das Dokument für einige aus der Wesentlichkeitsanalyse hervorgegangenen Themen folgende Commitments fest: die effiziente Gestaltung der Flächennutzung im eigenen Einflussbereich sowie die Vermeidung von Entwaldung entlang der Lieferketten. Weitere Themen, die als zentrale Einflussfaktoren für den Verlust von Biodiversität und Ökosysteme in der Umwelt- und Energiepolitik festgehalten werden und die in dem Dokument adressiert werden, sind: Eindämmung von Umwelt- und Klimarisiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette sowie die Reduktion des Emissionssaustoßes und des Ressourceneinsatzes durch die Umsetzung von Kreislaufwirtschaft. Die Umsetzungsverantwortung für die Umwelt- und Energiepolitik liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Im Zuge der Managementbewertung des Umwelt- und Energiemanagementsystems wird das Dokument in regelmäßigen Abständen hinsichtlich seiner Eignung und Wirksamkeit bewertet und, wenn notwendig, angepasst. Im Jahr 2023 wurde vom Vorstand der STRABAG SE ein konzernweites Positionspapier zum Thema Biodiversität verabschiedet. Dieses zeigt klare praxisnahe Orientierungen und Hinweise für den Schutz von Biodiversität und Arten bei Bauprojekten auf. Als weiterführende Unterlage für die Umwelt- und Energiepolitik dient es als Informationsgrundlage, um die Mitarbeiter:innen hinsichtlich Biodiversität zu sensibilisieren und Leitlinien für umweltbewusste Planungs- und Bauprozesse bereitzustellen. Gemeinsam mit der Umwelt- und Energiepolitik kann es die Grundlage für die Ableitung konkreter Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität bilden. Die angeführten Leitlinien beinhalten die Minimierung des Flächenverbrauchs, der Emissionen und der Umweltbelastungen sowie weiterer Maßnahmen, um während eines Bauvorhabens die Auswirkungen auf Flora, Fauna und Funga zu verringern. Das Positionspapier hat keine Inhalte zur Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen oder Rohstoffen, verweist aber auf die Beschaffung von Materialien aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern als möglicher Einflussfaktor, um den Schutz der biologischen Vielfalt zu verbessern. Soziale Konsequenzen des Biodiversitätsverlusts, transitorische und physische Risiken im Zusammenhang mit Biodiversität, invasive Arten sowie Wüstenbildung werden derzeit nicht in den beiden Dokumenten behandelt. Standortbezogene Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität sind insbesondere an Gewinnungsstätten in den jeweiligen Genehmigungsbescheiden verankert, etwa in Form von Ausgleichsmaßnahmen. Eine konzernweite Erfassung dieser Maßnahmen erfolgt derzeit jedoch noch nicht. Im Rahmen des Aufbaus des Biodiversitätsmanagements und weiteren Risikoanalysen bei STRABAG halten wir uns die Erweiterung der beiden Dokumente um weitere wesentliche Themen vor. Konzernweit bestehen keine übergeordneten Richtlinien für Betriebsstandorte, die in oder in der Nähe eines Schutzgebiets oder eines Gebiets mit schutzbedürftiger Biodiversität betrieben werden. Ebenso gibt es keine konzernweiten Policies für die Bereiche Landnutzung und Landwirtschaft, Ozeane und Meere. E4-3 Maßnahmen und Projekte ESRS E4-3 Basis zum Aufbau eines Biodiversitäts-managements geschaffen STRABAG befindet sich aktuell im Aufbau eines konzernweiten Biodiversitätsmanagements. Bislang lag der Fokus des Nachhaltigkeitsmanagements bei STRABAG auf Klimathemen, sozialen Themen sowie auf dem Aufbau einer entsprechenden Governance-Struktur. Zum Aufbau des Biodiversitätsmanagements wurde 2024 ein Projekt mit Vertreter:innen aus verschiedenen Unternehmensbereichen gestartet. Damit legt das Projekt den Grundstein für die Entwicklung gezielter Maßnahmen, die im Geschäftsbereich Rohstoffgewinnung implementiert werden sollen. Derzeit liegt der Fokus auf der detaillierten Analyse des Status quo, um bestehende Maßnahmen und Praktiken zur Biodiversitätsförderung im Konzern zusammenzuführen sowie auf der Einbindung relevanter Stakeholder. Damit soll eine fundierte Entscheidungsbasis für das Entwickeln von Maßnahmen geschaffen werden. Je nach Bedarf können Maßnahmen für zusätzliche Geschäftsbereiche entwickelt und umgesetzt werden. Weiterer Bestandteil des Projektes zum Aufbau des Biodiversitätsmanagements ist die Einführung von passenden Messparametern zum Aufbau eines Monitoringsystems sowie zur regelmäßigen Berichterstattung. Folgende Biodiversitätsmaßnahmen finden bereits bei STRABAG statt: An den konzerneigenen Gewinnungsstätten implementiert STRABAG in Abstimmung mit den lokalen Behörden und Interessensgruppen spezifische Maßnahmen, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und die Wiederherstellung und Renaturierung von Flächen zu gewährleisten. Dazu werden naturschutzrechtliche Auflagepunkte aufgestellt, die für jeden Standort individuell konzipiert sind. Darunter fallen beispielsweise die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen wie Biotope, die Durchführung von regelmäßigen ökologischen Gutachten und weiteren potenziellen daraus resultierenden Maßnahmen sowie eine flächensparende Nutzung des Gebiets, um unnötige Eingriffe in die Natur zu vermeiden und eine fragmentierte Landschaft zu verhindern. Eingriffe werden zu Beginn evaluiert und Ausgleichsmaßnahmen für Flora und Fauna werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden im Genehmigungsplan festgehalten. Mindestens einmal jährlich wird ein Monitoring durchgeführt, um die Auswirkungen auf die Biodiversität zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Für bestimmte Bauprojekte sind gesetzliche und behördliche Vorschriften einzuhalten, die eine Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) vorschreiben. Diese Verfahren gewährleisten, dass potenzielle Umweltauswirkungen in der Planungs- und Designphase identifiziert und analysiert werden, sodass in der Folge geeignete Schutz- und Ausgleichsmaßnehmen entwickelt und umgesetzt werden können. Auch in den Konzernländern außerhalb der Europäischen Union findet diese Vorgehensweise, beispielsweise durch Environmental Impact Assessments bei bestimmten öffentlichen und privaten Bauvorhaben, gemäß den dort geltenden Gesetzen statt. Im Bereich des Verkehrswegebaus in Deutschland verfolgt STRABAG ein nachhaltiges Baustellenkonzept im Sinne der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), bei dem Biodiversitätskriterien für die Zertifizierung bei Baustellen mit einer Laufzeit von über drei Monaten berücksichtigt werden. Diese Zertifizierung berücksichtigt die Einhaltung biodiversitätsfördernder Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einsatz umweltschonender Technologien und Verfahren, die Minimierung von Flächenversiegelungen und die Rücksichtnahme auf lokale Flora, Fauna und Funga. Eine Erhebung, welche Gemeinschaften die wesentlichsten negativen Auswirkungen aufgrund von Bauvorhaben erfuhren, ist nicht erfolgt. Derzeit setzt STRABAG keine Kompensationsmaßnahmen in ihren Maßnahmenplänen ein. Wir verstehen diese Bemühungen als wesentlichen Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung und als Gelegenheit, durch die Einbindung aller relevanten Interessensgruppen – sowohl intern als auch extern – sicherzustellen, dass unsere Maßnahmen langfristig wirksam und an unseren Biodiversitätszielen ausgerichtet sind. E4-4 Ziele ESRS E4-4 STRABAG hat bislang keine quantitativen Ziele für Biodiversität und Ökosysteme definiert, arbeitet jedoch daran, dieses Themenfeld konzernweit zu verankern. Bisher lag der Fokus des Nachhaltigkeitsmanagements vorrangig auf Governance-, Klima- und sozialen Aspekten. Eine Herausforderung dabei ist die Messbarkeit von Biodiversität, insbesondere aufgrund der großen Anzahl an Standorten. E4-5 Kennzahlen ESRS E4-5 Die Verfahren zur Erhebung spezifischer Biodiversitätskennzahlen, die derzeit in Entwicklung sind, beruhen auf international anerkannten Tools wie dem WWF Risk Filter und dem Integrated Biodiversity Assessment Tool (IBAT). STRABAG nutzt diese Tools, um einen Überblick über Standorte, die in oder in der Nähe schutzbedürftiger Biodiversität liegen, zu gewinnen. Mithilfe dieser Tools lassen sich standortspezifische Risiken identifizieren und künftig die Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber Biodiversitätsrisiken systematisch untersuchen. Im Zuge des Aufbaus des Biodiversitätsmanagements wird an der Schaffung eines passenden KPI-Sets gearbeitet, das zukünftig auf sinnvolle und praktikable Weise die Biodiversitätsperformance erfassen soll. Nutzung international anerkannter Tools Für die Identifizierung der zu berichtenden Standorte unter der operativen Kontrolle von STRABAG in der DACH-Region, die potenziell negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben, wurde ein mehrstufiger Prozess implementiert. Zunächst erfolgte eine Schutzgebietsanalyse mittels WWF Risk Filter und IBAT, um Standorte in oder in der Nähe von schutzbedürftiger Biodiversität zu identifizieren. Dabei wurden Standorte wie Gewinnungsstätten für Rohstoffe, Bürogebäude, Produktionsanlagen für Asphalt, Beton, Emulsion und Zement, Garagen, Wohnungen, unbebaute Grundstücke, Recyclinganlagen, Lagerhallen, Labore und Werkstätten einbezogen. Baustellen, auch jene mit einer Laufzeit von über 12 Monaten, wurden noch nicht in der Analyse berücksichtigt. Wesentliche Standorte wurden basierend auf der WWF-Industriesektor-Logik und einer Bewertung potenzieller Risiken in fünf spezifischen Indikatoren (Habitatverlust, Entwaldung, Verschmutzung, Zustand von Ökosystemen sowie Artenvielfalt) ermittelt. Die interne Kategorisierung der STRABAG-Standorte nach Impact-Type wurde dabei einem WWF Biodiversity Risk Filter (BRF) Industry Sektor zugeordnet. Für die Impact-Bewertung der Typen (von low, medium, medium-high bis high) wurden die direkten Auswirkungen der fünf spezifischen Indikatoren für jeden WWF BRF Industry Sektor analysiert und gemittelt. Die Logik basiert auf der WWF Risk Filter Methodik, bei der bestimmte Branchen je nach ihrer potenziellen Auswirkung auf die Biodiversität bewertet werden. Diese Bewertungen fließen in die Gesamtbewertung des Standorttyps ein. Es werden Standorte in den Bericht aufgenommen, wenn ihr potenzieller Impact als "medium-high" oder "high" bewertet wurde. Ergänzend wurden IBAT-Daten genutzt, um Überschneidungen mit Schutzgebieten (z. B. Natura 2000, UNESCO-Welterbestätten) zu analysieren. Dabei gibt es Gebiete, die sich in mehreren Schutzgebietskategorien überschneiden. In diesen Fällen wurde der Standort mehrfach berücksichtigt, um eine präzisere Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf die Biodiversität zu ermöglichen. Die Standorte wurden anhand von Typen und geografischen Überschneidungen definiert, um die potenziellen Auswirkungen auf Biodiversität präzise zu bewerten. Der Prozess befindet sich weiterhin im Aufbau und wird kontinuierlich weiterentwickelt, um die Analyse noch genauer und umfassender zu gestalten. Eine potenzielle Erweiterung der Analyse ist für das Jahr 2025 vorgesehen, indem auch Baustellen mit einer Dauer von über 12 Monaten sowie Betriebsstätten außerhalb der DACH-Region einbezogen werden, um künftig ein konzernweites Bild abgeben zu können. Standorte in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität Anzahl Fläche (in ha) Natura-2000 Schutzgebiete 29 405 UNESCO-Welterbestätten 6 95 Schlüsselgebiete der biologischen Vielfalt 5 25 Andere Schutzgebiete gemäß Anhang II Anlage D der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 40 677 Kreislaufwirtschaft ESRS 2 SBM-3 Die Bauindustrie gehört aufgrund ihres hohen Rohstoffbedarfs und dem mit Abbrüchen verbundenen Abfallaufkommen zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftszweigen. Das lineare Wirtschaftssystem – bestehend aus Rohstoffabbau, Nutzung und Entsorgung – stößt zunehmend an seine Grenzen, da Ressourcen nur begrenzt verfügbar sind. Zur Errichtung von Bauwerken werden große Mengen an nicht-nachwachsenden Baumaterialien wie Sand, Gestein, Asphalt und Beton benötigt. Zunehmend lässt sich auch ein steigender Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen, vor allem Holz, feststellen. Am Ende des Lebenszyklus der von uns errichteten Bauwerke entstehen große Abfallmengen, die oft nicht gleichwertig in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern einer minderwertigen Verwertung zugeführt werden. Im ungünstigsten Fall werden diese Rohstoffe dem Wirtschaftskreislauf gänzlich entzogen, wenn sie als Abfälle thermisch verwertet werden oder auf Deponien gelangen. Deponien stehen außerdem nicht mehr als bewohnbare oder kultivierbare Flächen zur Verfügung. Gefährliche Abfälle stellen durch ihre Eigenschaften ein zusätzliches Risiko für Mensch und Umwelt dar und sind dementsprechend mit höheren Entsorgungskosten verbunden. Diese Umstände zeigen, dass sich die wesentlichen negativen Auswirkungen und Risiken über die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken - von den eigenen und/oder externen Baustoffproduzenten bis hin zum Entsorgungsunternehmen. Diese Entwicklungen bieten jedoch auch Chancen. Die Wiederverwendung und Verwertung von Rohstoffen wirkt nicht nur in Beschaffung und Entsorgung kostensenkend, sondern eröffnet auch neue Geschäftsfelder, indem etwa nachhaltige Baumaterialien produziert und eingesetzt sowie Bestandsbauten saniert werden. Ein eigenes, umfangreiches Baustoffnetzwerk ermöglicht eine hohe Wertschöpfungstiefe im Konzern. So wirkt STRABAG Risiken der Knappheit entgegen, erfüllt Kundenanforderungen und kann Entsorgungskosten minimieren. Bei der Entwicklung von Strategien und Geschäftsmodellen richtet STRABAG sich am 9R-Framework der Kreislaufwirtschaft aus: Rethink, Reduce, Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose, Recycle and Recover. In unserer Strategie 2030 ist Kreislaufwirtschaft fest als eines von sechs Kernthemen verankert. Wir wollen unsere Kompetenzen in der Beschaffung und im Handling von Baustoffen sowie im Rückbau und Recycling erweitern. Damit soll unsere Ressourceneffizienz kontinuierlich erhöht werden. Innerhalb des Kernthemas Kreislaufwirtschaft werden folgende Themen im Rahmen priorisierter Handlungsfelder auf Konzernebene bearbeitet: Wertstrom-Management Kompetenz, Bauen im Bestand, Baustoffproduktion / nachhaltige Baustoffe. E5-1 Kreislaufwirtschaft in der Bauindustrie Policies ESRS E5-1 Aus diesem strategischen Rahmen ergeben sich eine Reihe von Prinzipien und Zielsetzungen, die in unserer übergeordneten Nachhaltigkeitspolitik sowie in unserer Umwelt- und Energiepolitik festgehalten sind. Diese Prinzipien und strategischen Ziele stellen zur Zeit unverbindliche Leitsätze dar, nach denen wir die Geschäftsaktivitäten bei STRABAG zukünftig ausrichten möchten. Eine Messbarkeit der Prinzipien ist dann möglich, sobald zeitgebundene, messbare Ziele erarbeitet sind und eine ausreichende Datengrundlage besteht. Insbesondere die Umwelt- und Energiepolitik konkretisiert das Ziel der Kreislaufwirtschaft: Wir betrachten Bauwerke über den gesamten Lebenszyklus. Durch bauwerkspezifische Ökobilanzierung und Bewertung von Zirkularität identifizieren wir Verbesserungspotenziale und zeigen unseren Kund:innen den ökologischen Mehrwert von Bauvarianten auf. Analysen zur Zirkularität zeigen Verbesserungspotenziale zur Einsparung von Rohstoffen, zur Erhöhung der Effizienz, zum höheren Einsatz von sekundären oder nachwachsenden Rohstoffen und zur Vermeidung von Abfällen auf. Wir erarbeiten ganzheitliche Material- und Abfallkonzepte und führen ein konzernweites Abfallmanagement, auch für den Umgang mit gefährlichen Abfällen, ein. Durch Material- und Abfallkonzepte in der Planung können Rohstoffverbräuche minimiert werden. Potenziale zur Vermeidung von Abfällen sollen durch das Abfallmanagement gezeigt werden. Wir erhöhen den Recyclinganteil in unseren Produkten kontinuierlich und prüfen den Einsatz alternativer, nachwachsender Baustoffe. Dadurch reduzieren wir den Verbrauch von Primär- und nicht nachwachsenden Rohstoffen und treiben die Kreislaufwirtschaft mit einem erhöhten Einsatz von Sekundärrohstoffen voran. Bei der Planung und Errichtung unserer Bauwerke berücksichtigen wir bei den eingesetzten Materialien nicht nur deren Ursprung, sondern auch deren Verwendungsmöglichkeiten nach Ende der Nutzungsdauer. Eingesetzte Materialien und Bauteile sollen demontierbar, trennbar und wiederverwendbar oder recycelbar sein. Indem Materialien und Rohstoffe möglichst lange im Wirtschaftskreislauf gehalten werden, stärken wir die Kreislaufwirtschaft. Die Umwelt- und Energiepolitik ist konzernweit gültig und betrifft sowohl STRABAG als auch unsere vor- und nachgelagerte Lieferkette. Die Politik ist durch den STRABAG SE-Vorstand unterzeichnet, die Umsetzungsverantwortung liegt beim Vorstandsvorsitzenden. E5-2 Maßnahmen und Projekte ESRS E5-2 Um Kreislaufwirtschaft als zentrales Kernthema der nachhaltigen Transformation des Konzerns zu erschließen, verfolgt STRABAG unterschiedliche Maßnahmen und Projekte. Eine Zuordnung von finanziellen Ressourcen zu den untenstehenden Initiativen ist nicht möglich, da sie Teil der übergeordneten Transformation des Konzerns sind, wodurch das laufende Tagesgeschäft und die regulären Abläufe nachhaltig verändert werden. Im Jahr 2024 hat STRABAG mit BESTAND BEYOND und Naporo sein Leistungs- und Produktportfolio ausgeweitet und positioniert damit Bauen im Bestand und nachwachsende Rohstoffe als wesentliche Elemente der Kreislaufwirtschaft. Bauen im Bestand Bauwerke so lange wie möglich zu nutzen, sie zu sanieren oder zu modernisieren, ist die ressourcenschonende Alternative zum Abriss und Neubau. Bauen im Bestand ist daher Teil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und kann Rohstoffverbräuche und Abfallmengen minimieren. Um unsere Kund:innen dabei zu unterstützen, positionieren wir uns langfristig im Bereich Bauen im Bestand. Dafür wurde 2024 die neue Marke BESTAND BEYOND geschaffen, unter der ein modular aufgebautes Leistungsportfolio angeboten wird. Es liefert ein integriertes Angebot über alle Leistungsphasen aus einer Hand: von der Bestandserfassung über Planung, Bau und Rückbau bis zum Betrieb. Dafür wurden in unterschiedlichen operativen und zentralen Organisationseinheiten Stabsstellen eingerichtet, die gemeinsam daran arbeiten, für unsere Kund:innen kreislaufgerechte Projekte umzusetzen. Nachhaltige Baustoffe Zur Reduktion von Primärrohstoffen und Erhöhung von Sekundär- und nachwachsenden Rohstoffen, die wieder in den (biologischen) Kreislauf eingebracht werden können, erweitern wir auch unser Produktportfolio. Mit dem Erwerb der Naporo Klima Dämmstoff GmbH hat STRABAG im Jahr 2024 ihr Produktportfolio um nachhaltige Dämmstoffe erweitert. Dazu gehören zum Beispiel Naturdämmstoffe aus Hanf- und Flachsstroh. Sie weisen einen minimalen ökologischen Fußabdruck auf und binden CO2e. Die Hanffaserdämmplatten, die das österreichische Umweltzeichen tragen, werden in Niederösterreich gefertigt und sind vielseitig einsetzbar, wie etwa als Dämmmaterial, Akustikelemente, Lärmschutzabsorber sowie für die Dachbegrünung. Das Unternehmen Naporo wurde mit dem österreichischen Umweltzeichen und dem Klimaschutzpreis prämiert. Die Ergebnisse aus dem bereits 2023 gestarteten Projekt „NaWaRo“ fließen in die Weiterentwicklung des Portfolios von STRABAG für nachhaltige Baustoffe ein. Der Fokus liegt auf nachwachsenden Rohstoffen und daraus entstehenden Baustoffen, die so wenig graue Energie wie möglich verbrauchen, einfach zu recyceln sind oder wieder in den Kreislauf der Natur zurückgeführt werden können. Über eine konzerninterne Bedarfsanalyse wurden die wesentlichen nachwachsenden Rohstoffe und Baumaterialien für den Konzern identifiziert und hinsichtlich ökologischer, wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Kriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wurden die Schwerpunktthemen für die kommenden Jahre festgelegt. Hierzu gehört zum Beispiel die Anwendung von Pflanzenkohle oder die Abnahme und Verarbeitung von Rohstoffen, die in renaturierten Mooren wachsen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde unter anderem Folgendes erreicht: Projektmitglieder setzten sich im Namen von STRABAG in der Allianz der Pioniere für die aktive Nutzung nachwachsender, regionaler Rohstoffe und die Inwertsetzung von Paludi-Biomasse ein. Beim Forum Alpbach haben Projektmitglieder das Thema nachhaltige Baustoffe vertreten und bei den GreenTech Days der Wirtschaftskammer Österreich hielt ein Projektmitglied einen Vortrag. Das Thema nachwachsende Rohstoffe wurde Mitte des Jahres dauerhaft in eine neu geschaffene Direktion integriert, welche sich mit nachhaltigen Baustoffen beschäftigt. Maßnahmen zur Optimierung des Wertstrommanagements Eine robuste Datenbasis zu aktuellen Rohstoffverbräuchen und Abfallmengen ermöglicht das Ausschöpfen von Optimierungspotenzialen, um Wertströme bei STRABAG im Kreislauf führen zu können. Wir arbeiten daran, Informationen zum Verbleib unserer Abfälle aus der nachgelagerten Lieferkette zu erhalten und entwickeln weiterhin eine digitale Plattform zur Erfassung von Abfallmengen. Dafür wurden die Anforderungen von operativen Einheiten in Österreich und Deutschland an eine mögliche Software erhoben. Bis zum konzernweiten Einsatz des Tools kommen die Abfallmengen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Hierfür wurde im Geschäftsjahr 2023 eine einheitliche Systematik für die Erfassung von Abfallmengen entwickelt und im Jänner 2024 konzernweit eingeführt. Damit soll in einem ersten Schritt die Datengrundlage verbessert werden. Im nächsten Schritt sollen diese Daten dabei helfen, unsere Wertstoffe besser zu lenken. Da es sich um eine mehrjährige Langzeitentwicklung handelt, kann aktuell noch kein Projektende genannt werden. Im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld Wertstrom-Management-Kompetenz wurde im Geschäftsjahr außerdem eine GIS-basierte Standortkarte entwickelt, in der stoffstromrelevante Baustellen sowie stationäre eigene und fremde Produktions- und Entsorgungsstandorte des Verkehrswegebaus in Deutschland abgebildet werden. Die Karte dient den Wertstrommanager:innen in den einzelnen Direktionen als Informationsgrundlage zur Steuerung ihrer anfallenden bzw. benötigten Materialströme und ist damit ein wichtiges Instrument, um Wertstoffe baustellenübergreifend zu nutzen und so die eigene Wertschöpfung zu vertiefen. Als dritte Komponente soll das Netz an STRABAG-eigenen Standorten zum Wertstrommanagement weiter ausgebaut werden, zum Beispiel in Form von Recycling- und Lagerplätzen. Damit sollen in Zukunft mehr Materialien auf eigenen Standorten verwertet werden und mehr Wertstoffe innerhalb des Konzerns im Kreislauf geführt werden können. Derzeit analysieren mehrere Unternehmensbereiche ihre betriebenen Standorte auf ihr Potenzial für deren Erweiterung. Auch zusätzliche Standorte sind Bestandteil der strategischen Überlegungen. E5-3 Ziele ESRS E5-3 Aktuell liegen noch keine messbaren, zeitgebundenen und ergebnisbezogenen Ziele im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft vor. Diese sind in Arbeit und werden festgelegt, sobald eine ausreichende Datengrundlage besteht. STRABAG arbeitet daran, die IT-Infrastruktur weiterzuentwickeln und die Datenbasis für die Produktion und Nutzung von Rohstoffen entlang der Wertschöpfungskette zu erfassen. Damit wollen wir zukünftig quantifizierbare Ziele setzen und Fortschritte messen können. In diesem Rahmen wird die Datenstrategie überarbeitet und ein Datenkatalog erstellt. Technologien und die Architektur für die Datenspeicherung und -bereitstellung werden erarbeitet. Außerdem wird ein Data Governance Framework aufgestellt. Konzepte und Piloten sollen 2025 abgeschlossen werden, sodass ab 2026 die Skalierung beginnen kann. Bei der Definition der Ziele ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Einsatz von Baustoffen als auch die Entstehung von Abfällen in der Bauindustrie projektabhängig sind. Für eine Ressourcenwende sind wir also auch auf ein Umdenken bei unseren Auftraggeber:innen angewiesen. Wir sehen eine unserer wichtigen Aufgaben darin, die Auftraggeber:innen durch nachhaltige und auch ökonomisch attraktive Angebote für zirkuläre Bauwerke zu gewinnen. E5-4 Kennzahlen Ressourcenzuflüsse ESRS E5-4 Die Haupttätigkeit von STRABAG sind Bauprojekte in den Bereichen Verkehrswegebau, Hoch- und Ingenieurbau. Zur Errichtung der Bauwerke sind folgende Baustoffe wesentlich: Stein, Kies, Beton, Zement, Asphalt, Bitumen, Stahl und Holz. Stein, Kies, Beton und Asphalt stellen wir – zusätzlich zum Einkauf – auch in großen Mengen selbst her. Zement zur Produktion von Beton sowie Bitumen für die Asphaltherstellung sind daher wichtige Materialien aus unserer vorgelagerten Lieferkette. Darüber hinaus setzen wir Wasser an verschiedenen Stellen unserer eigenen Baustoffproduktion ein, zum Beispiel als einen Hauptbestandteil von Beton. Für die Errichtung von Bauwerken ist eine Vielzahl von Baumaschinen und -geräten nötig, wie Krane, Walzen, Bagger und Radlader. Im Gegensatz dazu spielen Verpackungsmaterialien im Ressourcenverbrauch von STRABAG eine untergeordnete Rolle, da unsere wichtigsten Materialien nicht in herkömmlichen Verpackungen angeliefert werden. Unsere Baustoffe werden in wesentlichen Mengen als Schütt- oder Mischgüter direkt mit LKWs angeliefert. Daher sind in unseren Parametern Gewichte oder Anteile von Verpackungsmaterialien nicht enthalten. Berichtet werden die sechs mengenmäßig größten Materialströme, die zur Herstellung unserer Produkte und zur Bereitstellung unserer Dienstleistungen verwendet wurden. Als wichtigster biologischer Baustoff wurde Holz ausgewählt. Zusammen bilden diese Baustoffe etwa 72 % der Kosten aller Baumaterialien ab. Die Daten für Asphalt, Bitumen, Zement, Beton, Stahl und Holz enthalten nur fremd zugekaufte Materialien, nicht die eigene Produktion von Baustoffen. Die berichteten Einkaufsmengen landen unter anderem in unserer Baustoffproduktion (Bitumen und Stein/Kies im Asphalt, Zement und Stein/Kies im Beton). Die Mengen aus eigener Baustoffproduktion werden daher nicht in die Kennzahlen miteinbezogen, um Doppelzählungen zu vermeiden. Bei der berichteten Menge von Stein und Kies sind neben den zugekauften Mengen auch die Mengen enthalten, die aus eigenen Steinbrüchen und Kieswerken der Erde entnommen wurden sowie die recycelten Zuschlagsstoffe, die in unseren Asphalt- und Betonmischanlagen landen. Zur Ermittlung der Teilmenge aus eigenem Abbau wurde angenommen, dass die Verkaufsmengen den Abbaumengen entsprechen. Wir gehen davon aus, dass Lagerstände aus dem Abbau vernachlässigt werden können, da diese annährend gleichbleiben. Die Mengendaten von Stein/Kies, Asphalt, Beton und Holz wurden auf Basis von Euro-Werten und Durchschnittspreisen errechnet. Die Euro-Werte stammen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Für den Durchschnittspreis von Holz wurden Daten aus dem Einkauf von Züblin Timber herangezogen. Für die Durchschnittspreise von Stein/Kies, Asphalt und Beton wurden Daten aus der eigenen Produktion dieser Baustoffe herangezogen. Eine Ausnahme ist die Teilmenge der recycelten Zuschlagsstoffe an der Gesamtmenge von Stein/Kies. Diese Daten sind nicht Euro-basiert. Stattdessen werden die Mengen direkt in den Produktionsanlagen erfasst. Die Mengendaten von Bitumen, Zement und Baustahl stammen aus dem Rechnungswesen von STRABAG. Für die Baustoffe werden länderspezifische Durchschnittspreise anhand der Mengen und Kosten gebildet. Ausgehend vom Durchschnittspreis wird eine Preisspanne festgelegt. Buchungen innerhalb der Preisspanne werden mit ihrem Mengenwert in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. Buchungen außerhalb der Preisspanne werden mit ihrem jeweiligen Durchschnittspreis und der Höhe der Kosten in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. So entsteht pro Baustoff und Land eine Gesamtmenge zur Bildung der Kennzahlen. Eingesetzte Materialien Material Einheit 2024 Stein/Kies Tsd. t 79.878 Bitumen Tsd. t 781 Asphalt Tsd. t 4.520 Zement Tsd. t 1.266 Beton Tsd. m3 3.319 Baustahl Tsd. t 258 Holz Tsd. m3 94 Holz ist der wichtigste biologische Baustoff für die Herstellung der Produkte und die Bereitstellung der Dienstleistungen von STRABAG. Daher berichten wir trotz der, im Vergleich mit den anderen Baustoffen, deutlich geringeren Menge an verwendetem Holz den Anteil von nachhaltig beschafftem Holz am Gesamtgewicht verwendeter Materialien. Bei der Berechnung verwenden wir Mengendaten, die anhand von Durchschnittspreisen errechnet wurden. Um den Anteil des bezogenen Holzes aus nachhaltigen Quellen auszuweisen, gehen wir davon aus, dass dieser dem Anteil der PEFC- oder FSC-zertifizierten Waldflächen in den Ländern, aus denen wir Holz beziehen, entspricht. Angaben zum Umgang des bezogenen Holzes nach dessen Lebensende bzw. zum Kaskadenprinzip können nicht gemacht werden. Basierend auf den Angaben des Deutschen Umweltbundeamtes zur Altholzverwertung ist davon auszugehen, dass der Großteil des Holzes nach Lebensende thermisch verwertet wird. Anteil biologischer Materialien Holz Einheit 2024 Gesamtgewicht Tsd. m3 94 Aus nachhaltigen Quellen Anteil (%) 73 Berichtet werden die Gewichte und Anteile wiederverwendeter oder recycelter sekundärer Komponenten, Produkte oder Materialien der mengenmäßig größten Materialströme und an Holz, als wichtigster biologischer Baustoff. Angaben zu Sekundärrohstoffanteilen für Zement und Bitumen können nicht gemacht werden, da diese als Bindemittel in den Baustoffen Beton und Asphalt verwendet werden. Derzeitige Recyclingprozesse ermöglichen daher nur das Recycling der Baustoffe und ermöglichen keine Trennung der Baustoffe in ihre Ursprungsmaterialien. Sekundärrohstoffanteile der bezogenen Baustoffe basieren auf Sekundärrohstoffanteilen in selbst produzierten Baustoffen (Stein/Kies, Asphalt und Beton). Diese Daten werden in den ERP-Systemen der Produktionsbetriebe unterjährig erfasst. Es wird angenommen, dass fremd eingekaufte Baustoffe die gleichen Anteile an Sekundärrohstoffen haben, wie Baustoffe, die STRABAG selbst produziert. Sekundärrohstoffe Material Einheit 2024 Stein/Kies Tsd. t 1.562 Anteil (%) 2,0 Asphalt Tsd. t 615 Anteil (%) 13,6 Beton Tsd. m3 3 Anteil (%) 0,1 Baustahl Tsd. t 109 Anteil (%) 42,1 Holz Tsd. m3 20 Anteil (%) 21,3 E5-5 Ressourcenabflüsse ESRS E5-5 Bauwerke werden zunehmend kreislauforientiert geplant und gebaut. Das ist allerdings projektabhängig und wird maßgeblich durch die Anforderungen unserer Auftraggeber:innen beeinflusst. Bei der Herstellung unserer eigenen Baustoffe arbeiten wir daran, diese kreislaufgerechter zu gestalten. Der Zentralbereich TPA sowie unsere Produktionsanlagen entwickeln und testen Baustoffe mit höheren Anteilen an Sekundärrohstoffen. Die Zugabe von sogenannten Rejuvenatoren soll Bitumen aus Altasphalt seine Ursprungseigenschaften zurückgeben und den Altasphalt so für den Einsatz in neuem Mischgut aufbereiten. Die Entwicklung von alternativen Bindemitteln soll dazu beitragen, dass vermehrt erneuerbare Rohstoffe im Bau eingesetzt werden und Baustoffe in Zukunft besser wiederverwendet oder verwertet werden können. Die Haltbarkeit und die Reparierbarkeit unserer Produkte hängen bei den Baustoffen von ihrer genauen Verwendung innerhalb eines Bauwerks ab. Bauwerke selbst sind Unikate und können aus tausenden verschiedenen Bestandteilen bestehen. Aktuell existiert kein branchenspezifisches Bewertungsschema. Angaben zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder auch zum recycelbaren Anteil sind daher schwer vergleichbar und bieten wenig Aussagekraft. Anders verhält es sich beim recycelbaren Anteil unserer Produkte. Die wichtigsten selbst produzierten Baustoffe von STRABAG (Stein/Kies, Asphalt und Beton) sind alle zu 100 % recycelbar. In der Praxis kann diese Recyclingquote allerdings aufgrund gesetzlicher Einschränkungen und Normen nicht erfüllt werden. Wenn die genannten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu Baustoffen voranschreiten, kann die Bauindustrie daher einen erheblichen Beitrag zum Übergang in eine Kreislaufwirtschaft leisten. Berichtet werden Abfallströme, welche von externen Entsorgungsunternehmen verwertet oder beseitigt werden. Die Daten werden unterjährig im Rahmen des Rechnungswesens erfasst. Für jede Abfallfraktion werden länderspezifische Durchschnittspreise anhand der Mengen und Kosten gebildet. Ausgehend vom Durchschnittspreis wird eine Preisspanne festgelegt. Abfallbuchungen innerhalb der Preisspanne werden mit ihrem Mengenwert in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. Abfallbuchungen außerhalb der Preisspanne werden mit ihrem jeweiligen Durchschnittspreis und der Höhe der Kosten in die Berechnung der Kennzahlen einbezogen. So entsteht pro Abfallfraktion und Land eine Gesamtmenge zur Bildung der Kennzahlen. Jede Abfallfraktion wird einer der folgenden Prämissen zugeteilt: Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung für verwertete Abfälle sowie Verbrennung oder Deponierung für beseitigte Abfälle. Die Zuordnung zu den Prämissen basiert auf der Erfahrung von Entsorgungsexpert:innen bei STRABAG sowie gängigen Angaben der Fachverbände aus der Bauwirtschaft. Wir gehen davon aus, dass unsere Abfälle nicht anderweitig beseitigt werden und dass jede Abfallfraktion zu 100 % auf eine der genannten Arten verwertet oder beseitigt wird. Abfallaufkommen Einheit 2024 Gesamtmenge Tonne 12.172.728 Nicht gefährlicher Abfall Tonne 11.861.361 Gefährlicher Abfall Tonne 311.367 Verwertete Abfälle Einheit Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling Sonstige Verwertungsverfahren Gesamtmenge Tonne 168.636 2.466.511 8.129.833 Nicht gefährlicher Abfall Tonne 168.636 2.466.511 8.103.934 Gefährlicher Abfall Tonne 0 0 25.899 Beseitigte Abfälle Einheit Verbrennung Deponierung Sonstige Arten der Beseitigung Gesamtmenge Tonne 251.025 1.156.723 0 Nicht gefährlicher Abfall Tonne 221.645 900.634 0 Gefährlicher Abfall Tonne 29.379 256.089 0 Nicht recycelte Abfälle Einheit 2024 Gesamtmenge Tonne 9.537.581 Anteil % 78 Die relevanten Abfallströme von STRABAG sind Bau- und Abbruchabfälle. Dabei sind Bodenaushub (Boden, Steine, Baggergut und Gleisschotter), Betonabbruch, Bauschutt (Gemisch aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik), Asphaltabbruch, Bitumengemische und gemischte Bauabfälle (Holz, Glas, Kunststoff, Metalle, Dämmstoffe und Gips) die wichtigsten Abfallfraktionen, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten anfallen. Radioaktive Abfälle fallen bei Bautätigkeiten nur in Einzelfällen an, zum Beispiel beim Rückbau von Atomkraftwerken. Hierzu werden wir nur in jenen Jahren berichten, in denen wir relevante Bauprojekte durchführen. Quellenangaben – Kapitel Kreislaufwirtschaft Deutsches Umweltbundesamt, 2019: Altholz, abgerufen am 19.2.2025 Unsere soziale Verantwortung Bauunternehmen wirken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette auf Menschen – vor allem auf eigene Mitarbeitende, in der Wertschöpfungskette beteiligte Personen sowie auf (lokale) Gemeinschaften, in denen Bauprojekte realisiert werden. Globale und komplexe Wertschöpfungsketten erfordern zunehmend eine breitere Unternehmensverantwortung. Dabei sind sichere und faire Arbeitsbedingungen sowie Bauprojekte mit Mehrwert für Gemeinschaften ebenso entscheidend wie die Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit in allen Bauphasen, um eine langfristig positive Wirkung von STRABAG zu gewährleisten. Als Bautechnologiekonzern übernehmen wir Verantwortung für unsere eigenen Mitarbeitenden, für Beschäftigte entlang der Wertschöpfungskette und für betroffene Gemeinschaften. Wir bekennen uns zur Einhaltung der fundamentalen Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie zur Internationalen Menschenrechtscharta, welche unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet. Dabei berücksichtigen wir auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Außerdem hat STRABAG die UN Women's Empowerment Principles unterzeichnet. Wir berichten als Mitglied des UN Global Compact in einem jährlichen Fortschrittsbericht über die Aktivitäten zur Einhaltung der zehn globalen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention. Diese international geltenden Standards und Prinzipien sind auch Teil unserer Konzernrichtlinien. Für den Bereich Soziales hat sich STRABAG im Jahr 2025 ein übergeordnetes Ziel gesetzt. Wir wollen regelmäßige — mindestens einmal im Jahr — Stakeholderdialogformate durchführen oder daran teilnehmen, um ein besseres Verständnis für die Anforderungen und Interessen unserer Stakeholder zu gewinnen. Damit können wir vorausschauend handeln und die Transformation der Baubranche partnerschaftlich vorantreiben. Alle Richtlinien und Policies, die im Abschnitt „Soziales“ berichtet werden, fallen unter die Verantwortung des Vorstands. Für die Umsetzung unserer Verantwortung gelten die untenstehenden Instrumente konzernweit und damit für die drei wesentlichen Anspruchsgruppen: eigene Belegschaft, Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette sowie betroffene Gemeinschaften. In separaten Kapiteln werden umgesetzte Ziele und Maßnahmen für die jeweiligen Anspruchsgruppen konkretisiert. X55 Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten Unsere Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten gilt für alle drei wesentlichen Anspruchsgruppen. Die Politik ist als Anlage zum Managementhandbuch der STRABAG SE veröffentlicht und somit für alle Angestellten aufrufbar. Gleichzeitig verweist die Politik auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien. Somit ist das Management von STRABAG verpflichtet, die Einhaltung dieser Grundsätze durch geeignete Maßnahmen im Rahmen seines Verantwortungsbereichs zu gewährleisten. Die Politik unterliegt der Steuerung des Head of Corporate Responsibility Office, in dessen Verantwortungsbereich die Gruppe Social Responsibility fällt. In der Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten bekennen wir uns einerseits zum Verbot von: Diskriminierung und Belästigung in Beschäftigung und Beruf. Dazu zählt jegliche Art von Diskriminierung. Unter anderem Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter Moderner Sklaverei und Zwangsarbeit, Menschenhandel und Folter Kinderarbeit Widerrechtlichen Zwangsräumungen und dem widerrechtlichen Entzug von Land Andererseits respektieren und unterstützen wir: die Rechte von lokalen Gemeinschaften, Minderheiten und indigener Völker Kinderrechte Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung unserer Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Faire und transparente Rekrutierung und Einstellung unserer Mitarbeiter:innen Faire Arbeitsbedingungen (u. a. Entgelt und Arbeitszeit) Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen Datenschutz Gesellschaftliche Entwicklung durch unseren Beitrag zur lokalen Wirtschaft Weitergabe unserer Werte an die Wertschöpfungskette Um unserer Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte und ILO-Kernarbeitsnormen mehr Ausdruck zu verleihen, wurde die Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten weiter überarbeitet und Themen wie der Umgang mit indigenen Völkern oder die Beauftragung von Sicherheitskräften weiter konkretisiert. Dabei wurden auch weitere Arten von Diskriminierung, wie etwa aufgrund politischer Meinung, aufgenommen. Um dem Umstand Ausdruck zu verleihen, dass wir die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in der Praxis berücksichtigen und erfüllen, wurden unsere Bekenntnisse ebenfalls im Zuge der Überarbeitung aufgenommen. Des Weiteren wurde die Politik um das Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erweitert, indem dieses in den Kontext der Internationalen Menschenrechtscharta gestellt wurde. SCMS Social Compliance Management-System Das Social Compliance Management-System bildet unsere Sorgfaltspflichtenprozesse für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken ab. Es hat zum Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren. In weiterer Folge werden geeignete Maßnahmen gesetzt, um diesen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und Verstöße zu vermeiden. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen wie Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits sowie die beschriebenen Policies und Konzernrichtlinien. Es wird daran gearbeitet, das Social Compliance Management-System im Jahr 2025 konzernweit zu implementieren und anhand einer jährlich und anlassbezogen stattfindenden Wirksamkeitsprüfung kontinuierlich zu verbessern. Zentrale Elemente des Social Compliance Management-Systems sind jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen, die Ableitung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Zur Weiterentwicklung des Social Compliance Management-Systems wurden im Geschäftsjahr 2024 die Methodik der Risikoanalyse überarbeitet und die Nachhaltigkeitsaudits weiterentwickelt. Trotz aller Risikobewertungen und Präventionsmaßnahmen, lässt sich eine Verletzung niemals hundertprozentig ausschließen. Sollte eine Verletzung eintreten, leisten wir Abhilfe. Dabei wird jeder Fall individuell bewertet. Hinweise auf Verletzungen können über die STRABAG-Hinweisgeberplattform, über Ombudspersonen oder direkt über die Menschenrechtsbeauftragte gemeldet werden. Um entsprechende Abhilfemaßnahmen bei Verletzungen strukturiert einzuleiten, wurde ein Aktionsplan konzeptioniert. Der Aktionsplan Abhilfemaßnahmen dient zur Orientierung bei der Feststellung einer Verletzung oder bei der Feststellung einer unmittelbar bevorstehenden Verletzung beispielsweise im eigenen Geschäftsbereich oder bei Lieferant:innen. Der Aktionsplan sieht einen unverzüglichen Prozess vor. Dieser beinhaltet nach Eingang der Informationen zu einer Verletzung die anschließende individuelle Analyse und Bewertung des Falls. Hierbei ist klar definiert, welche Anforderungen bei welchem Schritt zu beachten sind, beispielsweise mit Blick auf den Einbezug und den Umgang mit Rechteinhaber:innen oder ihren Vertreter:innen, die Zeitschiene, die Zusammenarbeit in der Lieferkette und die Beachtung spezifischer Sorgfaltsstandards. Basierend darauf erfolgt die Erarbeitung eines Maßnahmenplans sowie nach dessen Umsetzung die abschließende Überprüfung der Wirksamkeit und Dokumentation. Die Berichterstattung zum Social Compliance Management-System und der Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfolgt einmal jährlich und anlassbezogen an die Geschäftsleitung, dazu zählt der STRABAG SE-Vorstand und betroffene Unternehmensbereichsleitungen. Die Informationen werden auf Nachfrage und anlassbezogen mit dem Aufsichtsrat geteilt. Die Umsetzung des Social Compliance Management-Systems in der Operative erfolgt durch die enge Zusammenarbeit mit den Schnittstellenverantwortlichen in relevanten Fachbereichen und entsprechenden Vertreter:innen auf Landesebene. Menschenrechtsbeauftragte Menschenrechtsbeauftragte Seit 2023 leitet eine konzernweite Menschenrechtsbeauftragte ein eigenes Team. Das Team Social Responsibility beschäftigt sich gezielt mit den Themen Menschenrechte, Arbeitsstandards und Verantwortung für die Gesellschaft. Dabei werden die Bedürfnisse der eigenen Beschäftigten, der Beschäftigten in der Lieferkette sowie der Einfluss unserer Wertschöpfungskette und Geschäftstätigkeiten auf die Gesellschaft betrachtet. Die Menschenrechtsbeauftragte ist für die Überwachung des Social Compliance Management-Systems sowie für die Kontrolle seiner Wirksamkeit zuständig und steht der Geschäftsleitung, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich ist, beratend zur Seite. Die Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei. Berichterstattung Gemäß der britischen und australischen Gesetzgebung zur Bekämpfung moderner Sklaverei (Modern Slavery Act) haben wir jährlich bis zum Jahr 2024 eine Erklärung veröffentlicht, die die Relevanz menschenrechtlicher Risiken in unserer Geschäftstätigkeit und unserer Lieferkette unterstreicht. Seit dem Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen wir ein jährliches Statement zum Modern Slavery Act gemäß der britischen und kanadischen Gesetzgebung. Nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlichen wir eine Grundsatzerklärung und einen jährlichen Bericht für die davon betroffenen deutschen Gesellschaften des Konzerns. Eigene Belegschaft ESRS SBM-3 Das Fundament des Erfolgs von STRABAG ist die harte Arbeit und der Einsatz engagierter Mitarbeiter:innen. Im Kontext der eigenen Belegschaft haben wir wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Themenbereichen Arbeitssicherheit und Gesundheit, Menschenrechte sowie Personalentwicklung identifiziert. Branchenspezifische Gegebenheiten wie der Einsatz schwerer Gerätschaften und Hilfsmittel sowie die Exposition von 50.570 gewerblichen Mitarbeitenden (58 % der gesamten STRABAG-Belegschaft) gegenüber Wind und Wetter erfordern einen besonderen Fokus auf die Arbeitssicherheit auf Baustellen, um Unfälle und Krankheiten zu vermeiden. Die Einhaltung konzernweiter Standards sowie die hohe Abdeckung unserer Belegschaft mit Tarifverträgen sorgen dafür, dass alle Arbeiten bei STRABAG unter Berücksichtigung menschenwürdiger und fairer Bedingungen ausgeführt werden – sowohl von unseren gewerblichen Mitarbeitenden auf den Baustellen als auch von unseren angestellten Mitarbeitenden im Büro. STRABAG beschäftigt keine Fremdarbeitskräfte in der eigenen Belegschaft. Die Bandbreite an angebotenen Dienstleistungen sowie der technologische Fortschritt fordern den Einsatz einer Vielzahl von unterschiedlichen Kompetenzen und Berufsbildern. In Zeiten des Fachkräftemangels ist STRABAG bestrebt, die Mitarbeiterbindung zu stärken und vor allem durch das Angebot strategischer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie durch die Förderung eines diversen Arbeitsumfelds kluge Köpfe zu gewinnen und zu halten. Über die Wesentlichkeitsanalyse werden negative und positive Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie Risiken und Chancen mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen gesamthaft betrachtet und bewertet. Dabei wurden auf qualitative Weise wesentliche Chancen und Risiken identifiziert und damit eine Basis für die künftige Durchführung einer Resilienzanalyse für dieses Thema geschaffen, um die finanziellen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell weiter zu konkretisieren. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Management dieser Auswirkungen sowie unserer Sorgfaltspflichten verteilt sich aufgrund der thematischen Vielfältigkeit auf unterschiedliche Unternehmensbereiche innerhalb des Konzerns. Die Maßnahmen sind integraler Bestandteil des laufenden Tagesgeschäfts. Eine Zuordnung finanzieller Ressourcen zu den im vorliegenden Kapitel beschriebenen Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Berichterstattung der einzelnen Unternehmensbereiche an den Vorstand ermöglicht es der höchsten Managementebene, die oben beschriebenen Themen zu überwachen, wobei diese auch die Verantwortung für Menschenrechte trägt. Verankerung sozialer Aspekte in unserer Nachhaltigkeitsstrategie Mit der Erweiterung der bestehenden Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2024 wurden menschenrechtliche Aspekte strategisch verankert, wodurch die Behandlung sozialer Fragestellungen eine zunehmende Relevanz erhält. Dabei betrachten wir unsere eigene Belegschaft als strategisches Fokusthema mit dem Ziel, das Wohl unserer Mitarbeiter:innen durch verschiedene Maßnahmencluster zu fördern. Der Schutz und die Förderung der Gesundheit aller unserer Beschäftigten, die Förderung einer starken Lernkultur und das Schaffen eines inklusiven Arbeitsumfelds sind für uns zentrale Handlungsfelder, um weiterhin Top-Arbeitgeberin zu sein. Menschenrechte als übergeordnetes Thema Als international agierender Technologiekonzern für Baudienstleistungen übernehmen wir Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte in unserem unternehmerischen Einflussbereich. Aufgrund der kleinteiligen und komplexen Liefer- und Wertschöpfungsketten entstehen Risiken, denen wir vorausschauend begegnen müssen. Die Achtung der Menschenrechte erstreckt sich damit über drei Anspruchsgruppen: die eigene Belegschaft, die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie betroffene Gemeinschaften. Unser Social Compliance Management-System und die dazugehörigen Maßnahmen erstrecken sich über alle diese Anspruchsgruppen und werden daher übergreifend im Abschnitt Unsere soziale Verantwortung behandelt und in den drei Kapiteln Eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie Betroffene Gemeinschaften konkretisiert. S1-1 ESRS S1-1 Unsere Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte, welche die Themen Beschäftigungsbedingungen, Menschenrechte und Diversität abdeckt, wird ebenfalls im Kapitel Unsere soziale Verantwortung näher ausgeführt. Die Politik erstreckt sich über alle drei Anspruchsgruppen. Weitere Politiken und Richtlinien, die konkret die eigene Belegschaft betreffen, werden im vorliegenden Kapitel angeführt. Die beschriebenen Konzernrichtlinien sind vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Im Falle einer Verletzung kommt es zu Abhilfemaßnahmen; dazu zählen zuallererst die Beendigung der Verletzung, die individuelle Planung von notwendigen Aktionen und Maßnahmen sowie – und sofern nicht anders lösbar – weitere Konsequenzen wie personalrechtliche Maßnahmen. Auch Entschädigungen können eingesetzt werden. Die Wiedergutmachung wird als Maßnahme anlassbezogen eingesetzt und in ihrer Höhe und Umfang je nach Vorfall geprüft und angepasst. S1-2 ESRS S1-2 STRABAG verfügt über verschiedene Kanäle und verfolgt unterschiedliche Formate, um den wertschätzenden Dialog und Austausch zu den Mitarbeitenden zu ermöglichen und zu fördern. Dazu gehören etwa jährlich stattfindende Mitarbeiter:innengespräche, Exit-Gespräche bei Konzernaustritten sowie anlassbezogen die Einbeziehung von Mitarbeitenden bei der Aufarbeitung von Arbeitsunfällen. Einen darüber hinausgehenden, übergreifenden strukturierten Prozess zum laufenden Dialog mit der eigenen Belegschaft gibt es nicht. Grundsätzlich können Beschäftigte ihre Anliegen an ihre jeweilige Führungskraft, an regionale Betriebsräte und Ombudspersonen tragen. Im Jahr 2024 wurde das Intranet neu aufgesetzt und damit die technische Möglichkeit geschaffen, Beiträge zu kommentieren und so den Austausch unter der Belegschaft zu fördern. Vertretung von Mitarbeitenden In einigen Konzernländern wird auf Basis der landesbezogenen rechtlichen Rahmenbedingungen ein Betriebsrat gebildet. Der Betriebsrat soll – je nach gesetzlicher Regelung – die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmer:innen zum Wohle ihrer selbst und des Unternehmens fördern und so die betriebliche Mitbestimmung wahren. Dies umfasst die Einbindung des Betriebsrats unter anderem an der Entscheidung über Bildungsangebote sowie an der Festlegung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, wobei aufgrund der unterschiedlichen Befugnisse und nationalen Gegebenheiten kein allgemein gültiger bzw. konzernweiter Standard existiert. Regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Betriebsratsmitgliedern und dem Management sollen einen konstruktiven Austausch zu personalrelevanten Themen sicherstellen. Ein darüberhinausgehendes Gremium bildet der Betriebsrat der STRABAG SE, um eine Vertretung aller Arbeitnehmer:innen innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz und allen jenen Staaten, die in Beitrittsverhandlungen zur EU stehen, zu gewährleisten. In dieses Gremium werden auch Arbeitnehmervertreter:innen aus Ländern entsandt, wo aufgrund der landesbezogenen rechtlichen Rahmenbedingungen kein Betriebsrat besteht. Dieser Betriebsrat der STRABAG SE entsendet die Arbeitnehmervertreter:innen auch in den Aufsichtsrat der STRABAG SE. S1-3 ESRS S1-3 Bei STRABAG bestehen mehrere Anlaufstellen und Kanäle, damit Mitarbeitende ihre Bedenken – auch anonym – äußern können. Das Ombudswesen und die Hinweisgeberplattform sind dabei die zentralen Anlaufstellen, zusätzlich stehen auch die Betriebsräte sowie die Menschenrechtsbeauftragte zur Verfügung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anliegen der Mitarbeitenden und potenzielles Fehlverhalten systematisch erfasst, geprüft und entsprechende Abhilfemaßnahmen gesetzt werden. Die Abhilfemaßnahmen werden individuell festgelegt und im Rahmen von Wirksamkeitsprüfungen des Social Compliance Management-Systems evaluiert. Das Ombudswesen bietet eine vertrauliche Anlaufstelle für innerbetriebliche Konflikte, Diskriminierungsfälle und persönliche Belastungen. Die Ombudspersonen agieren als allparteiliche Vermittler:innen, die Mitarbeitende dabei unterstützen, Lösungen zu finden. Mitarbeitende können entweder direkt mit den Ombudspersonen in Kontakt treten oder anonym über die Hinweisgeberplattform eine Meldung einreichen. Die endgültige Verantwortung für die Lösungsfindung liegt bei den betroffenen Personen, während das Ombudswesen diesen Prozess begleitet und unterstützt. Ein weiterer zentraler Kanal ist die STRABAG Hinweisgeberplattform, welche Mitarbeitenden die Möglichkeit bietet, anonym Bedenken zu melden. Die Plattform kann genutzt werden, um potenzielles Fehlverhalten zu den Kategorien Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu melden. Vorfälle betreffend die Anliegen der eigenen Belegschaft, die im Jahr 2024 eingegangen sind, werden in diesem Kapitel in einem eigenen Abschnitt erläutert. Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Arbeitnehmerinteressen. Die STRABAG SE verfügt über einen Konzernbetriebsrat, der im Aufsichtsrat der STRABAG SE vertreten ist und sich für die Interessen der Arbeitnehmer:innen einsetzt. Neben dem Konzernbetriebsrat gibt es zusätzlich länder- und geschäftsbereichsspezifische Betriebsräte. STRABAG respektiert den Grundsatz der Versammlungsfreiheit und der freien Beteiligung an Gewerkschaften sowie der Mitarbeit in Betriebsräten gemäß der jeweiligen örtlichen Gesetzgebung. Die Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei und steht als vertrauliche Anlaufstelle für Mitarbeitende zur Verfügung, um Bedenken oder Verstöße im Bereich Menschenrechte zu melden. Sie untersucht die Anliegen auf potenzielle Verstöße und leitet, wenn nötig, den Prozess zur Ergreifung von Abhilfemaßnahmen ein. Darüber hinaus fließen alle Meldungen, auch wenn sie keinen Verstoß darstellen, in die menschenrechtliche Risikobetrachtung mit ein. S1-1-5 Policies, Maßnahmen und Ziele ESRS S1-1, ESRS S1-2, ESRS S1-3, ESRS S1-4, ESRS S1-5 HSW Arbeitssicherheit und Gesundheit Bewusstseins-kampagne 1>2>3 Sicher! Bewusstseinskampagne 1>2>3 Sicher! Mehr erfahren Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, das zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen beiträgt, ist zentraler Bestandteil von STRABAG und oberstes Anliegen unserer Unternehmenskultur. Nur so können die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden sowie die Qualität unserer erbrachten Leistungen sichergestellt werden. Unter unserer Kampagne 1>2>3 Sicher! bündeln wir diverse Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung rund um die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheit. Dazu gehören laufende technische und organisatorische Maßnahmen ebenso wie zeitlich begrenzte Schwerpunktmaßnahmen, die im Jahr 2024 weiter vorangetrieben wurden. Auf beide Formen wird in den folgenden Abschnitten näher eingegangen. Der STRABAG-Konzern ist nach dem Arbeitsschutzmanagementsystem ISO 45001 zertifiziert und wird regelmäßig intern wie extern auditiert. Eine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Standards ist in einer HSW-Konzernrichtlinie festgeschrieben und gilt für alle im Konzern Beschäftigten sowie für beauftragte Fremdfirmen. Sie legt konzernweite Mindeststandards für Arbeitssicherheit und Gesundheit fest, um Unfall- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dazu gehört die Vereinheitlichung u. a. von Organisationsstrukturen, Unfallmeldeprozessen, Unfalluntersuchungen und persönlicher Schutzausrüstung ebenso wie entsprechende Verantwortlichkeiten. Im Konzernstabsbereich Health, Safety, Wellbeing (HSW) sind die Themengebiete Arbeitssicherheit, Gesundheit und Gesundheitsförderung für Angestellte und gewerbliche Mitarbeitende von STRABAG gebündelt. Die Konzernstabsbereichsleitung berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Eine konzernweite Verantwortlichkeitsstruktur stellt den regelmäßigen Austausch und die Weiterentwicklung der Themengebiete sicher: Konzernkomittee HSW (Treffen einmal jährlich) HSW-Landesausschuss (Treffen einmal jährlich je Land) Direktion Arbeitsschutzausschuss (Treffen mindestens einmal jährlich) Erfahrungsaustausch mit den HSW-Landesbeauftragten (Treffen einmal monatlich) Die Ausschüsse bestehen aus Arbeitgebervertreter:innen und Präventivfachkräften sowie Beschäftigten aus verschiedenen Konzernebenen. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, über die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsrat als Mitarbeiter:innenvertretung relevante Themen einzumelden, die je nach Betroffenheit in den oben genannten Gremien behandelt werden. Landesspezifische Anforderungen bezüglich der Zusammensetzung oder Regelmäßigkeit der Sitzungen werden bei der Gremienarbeit im jeweiligen Land berücksichtigt. Die Einberufung und Führung der Sitzungen obliegen dem Management. Um der breiten Aufstellung des STRABAG-Konzerns besser zu entsprechen, ist eine Unfallhäufigkeit (Anzahl der Arbeitsunfälle je eine Million geleistete Arbeitsstunden) unter 35 als absolute Obergrenze für alle Direktionen und Konzerneinheiten definiert. Dieser Richtwert wurde länderübergreifend mit den HSW-Landessicherheitskräften eingeführt, mit dem Betriebsrat abgestimmt und schließlich vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität und Effektivität der Arbeitssicherheitsorganisation werden Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme (ISO 45001, Safety Certificate Contractors) konzernweit umgesetzt und zertifiziert. Die arbeitsmedizinische Betreuung ist nach den jeweiligen rechtlichen Anforderungen in den EU-Konzernländern gewährleistet. Ebenso wird die Einhaltung der EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EG sichergestellt, die Anforderungen und Grundprinzipien zur Prävention und zur Gefährdungsbeurteilung sowie die Pflichten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bezüglich Arbeitssicherheit genau definiert. Zur Wahrung sicherer Arbeitsbedingungen werden Gefährdungsbeurteilungen für den jeweiligen Arbeitsbereich erstellt, aus denen Schutzmaßnahmen, Rettungskonzepte sowie ein entsprechender Schulungs- und Unterweisungsbedarf abgeleitet werden. Diese Evaluation wird für die Beschäftigten aller Ebenen durchgeführt. Hierbei sind eigene Mitarbeitende und Beschäftigte von Fremdfirmen gleichgestellt und gemeinsam aufgefordert, die abgeleiteten Schutzmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich verantwortungsvoll umzusetzen. Die HSW-Begehungspyramide verpflichtet Führungskräfte auf allen Ebenen zur Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Mittels eines Begehungsformulars, das sich je nach Arbeitsbereich und Gefährdungsbeurteilung unterscheidet, werden die HSW-Begehungen nachgewiesen. Mindestanzahl der dokumentierten Begehungen Schwere Unfälle werden umfassend aufgearbeitet, nach Möglichkeit und Erfordernis mit den Unfallbeteiligten selbst. Ein Unfallanalysebogen dient als standardisierte Vorlage, um einen Arbeitsunfall systematisch zu dokumentieren und aufzubereiten. Sollte aus den Analysen von Arbeitsunfällen ein organisationsübergreifender Lerneffekt ableitbar sein, wird ein anonymisiertes „Lesson Learned“ erstellt. Bei lebensbedrohlichen und tödlichen Arbeitsunfällen ist immer ein „Lesson Learned“ zu erstellen und dem HSW-Landesbeauftragten zur weiteren Kommunikation auf den Baustellen zu übermitteln, um daraus gezielt Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Die aufgearbeiteten Unfälle werden den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Dazu zählen eine Publikation im Intranet sowie ein Aushang auf Baustellen. Gesundheitsschutzmaßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen werden auch aus den anonymisierten Kennzahlen der Unfallversicherungsträger abgeleitet. Anerkannte Berufskrankheiten umfassen unter anderem Hauterkrankungen, Rückenbeschwerden, Schwerhörigkeit und Asbestose. Im Berichtsjahr 2024 wurde die zentralisierte Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) weiter vorangetrieben. PSA minimiert das Risiko von Verletzungen und Arbeitsunfällen, indem sie Beschäftigte vor spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz schützt und ist damit eine zentrale Ergänzung zu den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. STRABAG zielt darauf ab, die Beschaffung von PSA im Konzern zu vereinheitlichen und zu standardisieren, indem eine zentrale Einkaufsplattform ausgerollt wird und Schulungen zur korrekten Nutzung und Pflege der PSA abgehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeitenden mit qualitativ hochwertiger Schutzausrüstung ausgestattet sind, die auch den geforderten Standards entspricht, und diese sachgemäß nutzen. Ziel ist eine Maverick Buying-Quote (Bezeichnung für den eigenmächtigen Einkauf von Waren oder Dienstleistungen außerhalb der festgelegten Beschaffungsrichtlinien) von maximal 10 % bis zum Jahr 2028 zu erreichen. Das Ziel wurde in Abstimmung mit dem STRABAG SE-Vorstand erarbeitet und schließlich von diesem freigegeben. Im Berichtsjahr 2024 sank die Quote auf 40,5 % (2023: 49,1 %). Die Berechnung der Quote erfolgt auf Basis einer konzernweiten zentralen Kostenart, auf welche die gekaufte PSA zentral gebucht wird. Alle verbuchten Käufe, die nicht über freigegebene PSA-Partner erfolgen, werden als Maverick Buying eingestuft. Eine weitere bedeutende Maßnahme, die im Jahr 2024 weiter vorangetrieben wurde, ist die zentrale Erfassung und Ablage von Unfall- und Arbeitssicherheitskennzahlen auf einer HSW-Plattform. Durch die Bündelung unserer HSW-Statistiken und Unterlagen (z. B. Begehungsformulare, Unfallanalysen) auf einer zentralen Plattform wird eine gezielte Auswertung und Steuerung unserer HSW-Themen im Konzern vereinfacht. Im Berichtsjahr wurden Anforderungen aus verschiedenen Unternehmensbereichen an die Plattform erhoben und ein Proof of Concept durchgeführt. Die technische Umsetzung auf der HSW-Plattform sowie eine Test- und Pilotierungsphase sind für 2025 vorgesehen. Der konzernweite Roll-out der Plattform ist für 2026 geplant. Strategische Personalentwicklung Das Schaffen attraktiver Arbeitsbedingungen umfasst weit mehr als nur die Gewährleistung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Denn unser Ziel ist klar: als führendes Bautechnologieunternehmen wollen wir für alle Menschen eine attraktive Arbeitgeberin sein. Um dem Fachkräftemangel und dem Abgang von qualifiziertem Personal entgegenzuwirken, setzen wir auf die Gewinnung, Ausbildung und Wertschätzung von Kolleg:innen. Nur indem wir unsere Belegschaft fördern und deren Bedürfnisse berücksichtigen, stellen wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden sicher und können unsere Dienstleistungen termingerecht und in geforderter Qualität erbringen. In der Konzernrichtlinie People & Culture Development werden die Strukturen und Prozesse im Bereich People & Culture zusammengefasst. Dabei werden sämtliche Phasen der Candidate und Employee Journey bei STRABAG abgedeckt, angefangen von Initiativen zur Gewinnung von Personal, über Maßnahmen zum Halten unserer Mitarbeitenden sowie festgelegte Prozesse, die bei internen Wechseln oder Konzernaustritten zum Tragen kommen. Die Konzernrichtlinie umfasst auch eine Guideline zur Förderung interner Mobilität von Mitarbeiter:innen. Damit soll die Durchlässigkeit von Mitarbeiter:innen im Konzern erhöht und die Mitarbeiterbindung im Konzern gesteigert werden, indem Weiterentwicklungsmöglichkeiten in anderen Konzerneinheiten aufgezeigt werden. Der Zentralbereich People & Culture Development (P&C DEV) ist eine konzernweit ausgerichtete Organisationseinheit, welche die Strategie und Ziele von STRABAG in Personalthemen unterstützt. Für die erfolgreiche Umsetzung erarbeitet der Zentralbereich sämtliche Richtlinien und Standards für die Suche, Auswahl, Qualifizierung, Förderung und Entwicklung von Mitarbeitenden auf allen Ebenen. STRABAG Karrieremodell Neben der Linienkarriere, deren Fokus auf allgemeinen Führungsaufgaben liegt, stehen zwei weitere Karrierewege offen: Expertenkarrieren sind geprägt von hoher fachlicher Spezialisierung in einem bestimmten Gebiet. Projektleiter:innen bringen langjährige Erfahrung im Bereich der Projektabwicklung mit und sind für komplexe Bauvorhaben verantwortlich. Im Rahmen unserer Konzernstrategie spiegeln sich die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Personalthemen im Grundpfeiler „People“ wider, dem das Ziel „Mitarbeiterbindung um 6 % gegenüber dem Vorjahr steigern“ zugeordnet ist. Bei der Zielentwicklung wurden P&C-Partner:innen sowie Führungskräfte aktiv eingebunden. In verschiedenen Austauschformaten wurde das Konzept der Mitarbeiterbindung erörtert, Feedback gesammelt, angepasst und schließlich das Ziel präzise formuliert, um dieses vom STRABAG SE-Vorstand freigeben zu lassen. Die Mitarbeiterbindung errechnet sich aus dem Kehrwert der Austrittsrate (auch als reziproke Austrittsrate bezeichnet). Im Jahr 2024 konnte eine Mitarbeiterbindung von 5,2 (2023: 5,5) erreicht werden, der Zielwert von 5,8 wurde verfehlt. Um die Mitarbeiterbindung weiter zu stärken und um angesichts des demografischen Wandels sowie der sich ändernden Qualifikationsanforderungen ausreichend Nachwuchs mit bestmöglicher Qualifikation für den Konzern sicherzustellen, arbeitet STRABAG an diversen Maßnahmen. Die Maßnahmen sind nicht zeitgebunden, da es sich um ein langfristiges Unterfangen handelt. Zu den prioritären Schlüsselinitiativen gehören die Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften sowie die strategische Personalplanung. In den bisherigen Projektarbeiten lag der Schwerpunkt auf der konzeptionellen Planung und strategischen Vorbereitung. Damit wurden erste wichtige Grundlagen geschaffen, um die Initiativen je nach prioritärer Relevanz weiter zu bearbeiten. Um das Ziel der Mitarbeiterbindung zu erreichen, wurden 2024 unter anderem Maßnahmen, die auf die Durchführung eines erfolgreichen Mitarbeitergesprächs einzahlen, verfolgt. Das Mitarbeitergespräch muss gemäß Konzernrichtlinie mindestens einmal jährlich stattfinden und dessen Gesprächsinhalte digital erfasst und dokumentiert werden. Das Mitarbeitergespräch bietet die Gelegenheit, gegenseitiges Feedback auszusprechen und den Mitarbeitenden Perspektiven zur Weiterentwicklung aufzuzeigen. Insofern wird es als wichtiges Instrument betrachtet, um die Mitarbeiterbindung positiv zu beeinflussen. Im Jahr 2024 wurde ein neues eLearning zum Thema „Kompetenzen richtig einschätzen“ veröffentlicht und entsprechende Lehrinhalte in Trainings für Führungskräfte aufgenommen, um diese optimal auf die Gesprächssituation vorzubereiten. Das eLearning steht allen Angestellten im Konzern zur Verfügung. Bis 31.12.2024 wurde es von 48,5 % der Führungskräfte bei STRABAG absolviert. In den Mitarbeitergesprächen wird auch ein individueller Entwicklungsplan festgelegt, der je nach Weiterentwicklungsbedarf und Kompetenzen unterschiedliche Maßnahmen umfassen kann. Dazu zählen klassische Trainingsformate, Coaching und Mentoring ebenso wie die Teilnahme am Development Center, um Potenziale auf neue Rollen vorzubereiten sowie eine Job Rotation, um Einblicke in andere Tätigkeitsgebiete zu erhalten. Abgeleitet aus der Strategie 2030 wurden vom Zentralbereich P&C DEV gemeinsam mit Unternehmensbereichen P&C Schwerpunktziele erarbeitet und schließlich vom Vorstand beschlossen. Hier wurde auch der Zielwert definiert, dass für 30 % der Angestellten ein Entwicklungsplan vorliegt. Im Jahr 2024 lag für etwa 20 % der Angestellten ein Entwicklungsplan vor. Die Auswertung der Entwicklungspläne nach unterschiedlichen Maßnahmen ist zukünftig angedacht, um deren Bedarf und Wirksamkeit strukturierter evaluieren zu können. Mitarbeitenden, die auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen, werden Austrittsgespräche angeboten. Die aus den Austrittsgesprächen gewonnenen Erkenntnisse dienen auch dazu, Maßnahmen abzuleiten, die die Prozesse in der Personalentwicklung verbessern sollen. Um den Rücklauf zu erhöhen, wird der Prozess ab 2025 in digitaler Form ausgerollt, sodass ein Fragebogen an die austretenden Personen verschickt wird. Damit können die Ergebnisse auch in anonymisierter Form ausgewertet werden. Equality, Diversity und Inclusion (EDI) Neben der strategischen Personalentwicklung unserer Belegschaft haben wir ein inklusives und diverses Arbeitsumfeld als wesentlichen Erfolgsfaktor für STRABAG identifiziert und in der Konzernstrategie mit dem Handlungsfeld Inclusive Leadership@STRABAG hinterlegt. Unser Verständnis von Diversität fassen wir unter dem Begriff Equality, Diversity und Inclusion (EDI) zusammen. In unserer Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte werden das Management und alle Mitarbeitenden von STRABAG aufgefordert, jegliche Art von Diskriminierung zu unterbinden und damit die Chancengleichheit unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter zu fördern. Umsetzung unserer EDI-Strategie Innerhalb des Zentralbereichs P&C DEV ist eine EDI-Konzernkoordinatorin angesiedelt, die sich der Umsetzung und Weiterentwicklung der EDI-Strategie und Zielen widmet. Ein interdisziplinäres EDI-Projektteam unter Einbeziehung eines Vorstandsmitglieds trifft sich mehrmals jährlich, um gemeinsam weitere Impulse und Maßnahmen zu diskutieren und im Vorstand anzustoßen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit hat das EDI-Projektteam Ziele erarbeitet. Diese wurden bereits im Jahr 2023 vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben: Jährliche Steigerung des Frauenanteils im Management (Führungsebene 0-2) um 6 % bis 2030: Angestrebt wird derselbe Frauenanteil im Management wie im gesamten Konzern. Im Jahr 2024 konnte die jährliche Steigerung von 6 % erreicht werden. Gender Pay Gap von 0 bis 2030. Der Wert wird jährlich ermittelt und wird als Durchschnitt über alle Mitarbeiter:innen im Konzern berechnet, unabhängig von der jeweiligen Rolle. Der Wert wird u. a. durch den branchenbezogenen geringen Frauenanteil in technischen Berufen sowie in Führungspositionen beeinflusst, daher gibt es keine jährlichen Zielwerte bis 2030. Verpflichtendes eLearning zu Equality, Diversity und Inclusion für alle STRABAG-Führungskräfte (Führungsebene 0-4): Der Roll-out des eLearnings wurde im November 2024 begonnen, die Absolvierungsquote betrug zum Stichtag 31.12.2024 knapp 42 %. Der Roll-out des in weitere neun Konzernsprachen übersetzten eLearnings ist für das 1. Halbjahr 2025 vorgesehen. Das eLearning steht auch allen anderen Angestellten zur Verfügung. Das EDI-Team arbeitet an weiteren bewusstseinsbildenden Maßnahmen zur strukturierten Behandlung der drei prioritären EDI-Dimensionen Geschlechtergerechtigkeit, Generationenvielfalt und ethnische Vielfalt. Zu den Maßnahmen zählen die verstärkte Platzierung und Integration von EDI in Schulungen sowie in bestehende Prozesse in der Personalentwicklung. Darüber hinaus wurde 2024 das Programm Female Leaders@STRABAG ins Leben gerufen, um weibliche Führungskräfte im Konzern miteinander zu vernetzen und mittels Mentoring und Coaching deren persönliche Weiterentwicklung zu fördern. Der Programmstart fand im März 2025 statt. Kennzahlen S1-6 Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens ESRS S1-6 Sämtliche Mitarbeiterzahlen wurden unter anteiliger Einbeziehung aller Beteiligungsgesellschaften ermittelt und stellen Jahresdurchschnittswerte dar. Die erforderlichen Basisdaten zur Bildung der Kennzahlen wurden aus den Personalstammdaten des konzernzentralen ERP-Systems sowie von Konzernorganisationseinheiten mit anderen ERP-Systemen durch standardisierte monatliche Reports erhoben. Es wurden alle Mitarbeitenden mit einem aufrechten Dienstvertrag berücksichtigt. Im Jahr 2024 waren insgesamt 86.883 Mitarbeitende (Köpfe), davon 50.570 Gewerbliche und 36.313 Angestellte, bei STRABAG beschäftigt. Die Mitarbeitendenzahl in FTE ist 78.174 (entspricht der Angabe im Konzernanhang). 3.238 Mitarbeitende (FTE) sind Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zuzuordnen, die nicht im Vollkonsolidierungskreis enthalten sind. Zahl der Arbeitnehmenden nach Geschlecht (Köpfe) Geschlecht Zahl der Arbeitnehmenden Männlich 69.647 Weiblich 17.236 Divers 0 Keine Angaben 0 Gesamtzahl der Mitarbeitenden 86.883 Zahl der Arbeitnehmenden nach Land (Köpfe) Länder, in denen die Anzahl an Mitarbeitenden mindestens 10 % der gesamten Belegschaft ausmachen Zahl der Arbeitnehmenden Deutschland 39.013 Österreich 13.002 Länder, in denen die Anzahl an Mitarbeitenden weniger als 10 % der gesamten Belegschaft ausmachen Zahl der Arbeitnehmenden Polen 6.581 Americas 5.822 Tschechien 4.319 Ungarn 2.923 Rumänien 2.212 Naher Osten 2.082 Slowakei 1.595 Vereinigtes Königreich 1.472 Kroatien 1.356 Serbien 1.232 Asien 1.052 Restliches Europa 955 Schweiz 827 Afrika 517 Bulgarien 415 Benelux 744 Schweden 264 Slowenien 251 Italien 195 Dänemark 51 Australien 3 Zahl der Arbeitnehmenden nach Geschlecht und Arbeitsvertrag (Köpfe) Weiblich Männlich Sonstige1 Keine Angaben Insgesamt Zahl der Arbeitnehmenden 17.236 69.647 0 0 86.883 Zahl der Arbeitnehmenden mit unbefristeten Arbeitsverträgen 14.726 60.679 0 0 75.405 Zahl der Arbeitnehmenden mit befristeten Arbeitsverträgen 2.510 8.968 0 0 11.478 Zahl der Abrufkräfte n. a.2 1Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der:des Arbeitnehmenden. 2Die Kategorie ist nicht anwendbar, da alle STRABAG Arbeitsverträge eine feste Anzahl an Arbeitsstunden aufweisen. Austritte Arbeitnehmerfluktuation 2024 Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen, die das Unternehmen verlassen haben 5.862 Quote der Arbeitnehmerfluktuation1 7,8 1Errechnet sich aus der Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Konzernaustritt (Einvernehmliche Auflösung, Kündigung durch Arbeitgeber:in bzw. Arbeitnehmer:in, Entlassung, Tod, Pensionierung) im Verhältnis zur Gesamtanzahl aller unbefristeten Arbeitsverhältnisse. S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und Sozialer Dialog ESRS S1-8 Insgesamt fallen 95 % der STRABAG-Beschäftigten unter einen Tarifvertrag. Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog2 Abdeckungsquote Beschäftigte – EWR (Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen) Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder (Schätzung für Regionen mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen)1 Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (Länder mit > 50 Beschäftigten, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen) 0-19 % 20-39 % 40-59 % 60-79 % 80-100 % Deutschland, Österreich Deutschland, Österreich 1Die Anzahl der Mitarbeitenden im jeweiligen Nicht-EWR-Land macht weniger als 10 % der Belegschaft aus, weshalb keine Angaben zur tarifvertraglichen Abdeckung in weiteren Ländern gemacht werden. 2Das Bestehen und die Organisation eines Betriebsrats ist stark von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung abhängig. In den meisten der Konzernländer, in denen kein Betriebsrat besteht, gibt es Gewerkschaften als Form der Mitarbeitervertretung. Da es sich in der Regel um eine persönliche Mitgliedschaft handelt, die nicht vom Arbeitgeber erfasst werden darf, liegen keine flächendeckenden Kennzahlen für jedes Konzernland vor. S1-9 Diversitätskennzahlen ESRS S1-9 Einheit 2024 Frauen im Konzern Köpfe 17.236 % 19,8 Frauen im Management1 Köpfe 150 % 10,7 Frauen im Aufsichtsrat2 Köpfe 4 % 45,0 Frauen im Vorstand Köpfe 0 % 0,0 Männer im Konzern Köpfe 69.647 % 80,2 Männer im Management1 Köpfe 1.250 % 89,3 Männer im Aufsichtsrat2 Köpfe 5 % 55,0 Männer im Vorstand Köpfe 5 % 100,0 Altersverteilung < 30 Jahre Köpfe 15.359 % 18,0 30 - 50 Jahre Köpfe 44.519 % 51,0 > 50 Jahre Köpfe 27.005 % 31,0 1Hierarchieebenen ab Bereichsleitung 2Berechnung zum Stichtag 31.12.2024 S1-10 Angemessene Entlohnung ESRS S1-10 Alle STRABAG-Mitarbeitenden erhalten eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten gemäß den Anwendungsanforderungen des ESRS S1-10. S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung ESRS S1-13 Die unterschiedlichen Quoten für die Mitarbeitergespräche bei STRABAG ergeben sich aus der Nutzung unterschiedlicher Bezugsgrößen. Während die Gespräche für Angestellte systematisch über interne IT-Systeme zugewiesen und erfasst werden, erfolgt dies bei gewerblichen Beschäftigten aufgrund der begrenzten technischen Anbindung an die IT-Systeme nicht automatisch. Dadurch ergibt sich eine abweichende Berechnungsgrundlage für die jeweilig angeführten Quoten. Einheit Für alle bei STRABAG Beschäftigte1 Für STRABAG Beschäftigte mit Zuweisung Mitarbeitende, die an regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben % 32,1 82,6 Davon Frauen % 51,5 84,1 Davon Männer % 27,4 82,0 1Gemäß ESRS-Vorgaben Einheit 2024 Schulungsstunden je Arbeitnehmer:in Stundenzahl 5,1 Davon Frauen Stundenzahl 7,1 Davon Männer Stundenzahl 4,6 S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1-14 Im Berichtsjahr wurden keine Fälle arbeitsbedingter Erkrankung bei STRABAG bekannt. Auf Grundlage der Auswertungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften sowie von Krankmeldungen können nur generische Angaben zu arbeitsbedingten Krankheiten gemacht werden. Einheit 2024 Arbeitskräfte, die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind % 100,0 Tödliche Arbeitsunfälle in der eigenen Belegschaft Anzahl 2 Tödliche Arbeitsunfälle bei Nachunternehmen Anzahl 2 Meldepflichtige Arbeitsunfälle Anzahl 1.870 Quote1 13,2 Ausfalltage, die auf arbeitsbedingte Verletzungen und Todesfälle zurückzuführen sind2 Anzahl 35.286 1Anzahl der Arbeitsunfälle pro 1 Mio. Arbeitsstunden 2Zu den Ausfalltagen zählt der Folgetag nach dem Arbeitsunfall bis zum Ende der Krankschreibung. Natürliche Todesfälle fließen nicht in die Erhebung ein. S1-16 Vergütungskennzahlen ESRS S1-16 Einheit 2024 Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Faktor 0,17 Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung1 Faktor 48,5 1Der Faktor errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen der Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person und dem Median der Jahresgesamtvergütung aller Beschäftigten. Zur Errechnung der Jahresvergütung des Medians der Beschäftigten wurden die Daten aus den Personalstammdaten des konzernzentralen ERP-Systems verwendet und dabei jene Beschäftigten berücksichtigt, welche im Kalenderjahr zumindest sechs Monate beschäftigt waren; darüber hinaus wurden die Bezüge bei einer Beschäftigung von weniger als zwölf Monaten auf Jahres- und bei Teilzeit- auf Vollzeitbezüge hochgerechnet. S1-17 Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS S1-17 Einheit 2024 Gemeldete Fälle an Diskriminierung einschließlich Belästigung Anzahl 33 Beschwerden ausschließlich gemeldeter Fälle an Diskriminierung1 Anzahl 14 Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend aufgeführten Vorfällen und Beschwerden T€ 0 Schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens2 Anzahl 0 Angabe der Anzahl wie viele der schwerwiegenden Vorfälle, Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, gegen die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte der Arbeit oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen darstellen Anzahl 0 Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Vorfällen in Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens in Bezug auf Menschenrechte T€ 0 1Ein Hinweis konnte aufgrund fehlender Angaben der hinweisgebenden Person keiner Anspruchsgruppe (eigene Belegschaft, Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette oder betroffene Gemeinschaft) zugeordnet werden. 2Zu den schwerwiegenden Vorfällen gehören Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS 2 SBM-3 STRABAG unterstützt, respektiert und trägt zum Schutz der international anerkannten grundlegenden Menschenrechte bei. Zu unserer unternehmerischen Verantwortung zählt auch die Verantwortung gegenüber Arbeitnehmenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette und so sind die gleichen Prinzipien anzuwenden. Die Wertschöpfungskette bei STRABAG ist von hoher Komplexität und von einer großen Diversität an Projekten geprägt. Durch internationale Bauprojekte und die global ausgerichtete Beschaffung von Baustoffen schließt die Wertschöpfungskette eine Vielzahl verschiedener Geschäftspartner:innen, sowie Lieferant:innen und deren Arbeitnehmer:innen mit ein. Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung für Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette wurden im Zuge der Erweiterung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie als deren fester Bestandteil aufgenommen. Die Inhalte der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales beruhen auf international anerkannten Standards und orientieren sich an den identifizierten Risiken und wesentlichen Auswirkungen. Daraus ergeben sich die drei Fokusthemen: Unsere Mitarbeitenden, Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette und Mehrwert für die Gesellschaft. Somit fließen die identifizierten Risiken und Auswirkungen aus der Risikoanalyse und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in strategische Überlegungen ein. Für das Fokusthema „Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette” sind die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems (SCMS) und die Einhaltung von Menschenrechten sowie die Umsetzung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten als strategische Ziele festgehalten. Zur Umsetzung wurde ein Maßnahmencluster zusammengestellt, der unter anderem die Ausweitung der Risikoanalyse auf weitere Konzerngesellschaften enthält. Ebenso soll der Dialog zu unseren Geschäftspartner:innen in Hinblick auf Verantwortung entlang der Lieferkette durch Stakeholderdialogformate gestärkt werden. Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten Unser SCMS greift entlang der Wertschöpfungskette und wird von der konzernweiten Menschenrechtsbeauftragten überwacht. Für die Umsetzung sowie für die konzernweite Implementierung des SCMS ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten essenziell. Besonders hervorzuheben ist dabei der Einkauf. Im Rahmen des Einkaufsprozesses spielt das Lieferantenmanagement eine wichtige Rolle, um menschenrechtliche Standards entlang der Lieferkette umzusetzen und in die Beschaffungsstrategie zu integrieren. Die Definition und anschließende Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und Kriterien für den Einkaufs- und Beschaffungsprozess sollen im Konzern durch entsprechende Projekte unter Einbindung des Einkauf vorangetrieben werden. Als Teil unserer Sorgfaltspflicht identifizieren und bewerten wir tatsächlich und potenziell nachteilige Auswirkungen, die sich durch unsere Geschäftstätigkeit entlang unserer Wertschöpfungskette ergeben und verpflichten uns dazu, diese zu verhindern, zu mildern, zu minimieren, zu beheben und zu überwachen. Bei Identifikation der wesentlichen Auswirkungen wurden die vor- und nachgelagerte Lieferkette sowie unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette betrachtet. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte, die im Auftrag von anderen Unternehmen an unseren Unternehmensstandorten arbeiten sowie Arbeitskräfte, die besonders vulnerabel in Bezug auf bestimmte Risiken sind. Im Rahmen der Risikobetrachtung wurden mithilfe von Länderindizes insbesondere jene Arbeitskräfte in der tieferen Wertschöpfungskette (Tier-n) identifiziert, die in Ländern arbeiten, in denen die Menschenrechte nicht gesetzlich geschützt sind. Sollte bei Lieferant:innen oder sonstigen Geschäftspartner:innen ein erhöhtes menschenrechtliches Risiko im Rahmen der Risikoanalyse festgestellt werden, so gilt es im ersten Schritt, das Risiko zu verifizieren. Dazu zählt die Aussendung von Fragebögen zur Selbstauskunft der Geschäftspartner:innen, welche auf die identifizierten Risiken abzielen sowie Lieferantenaudits. Sollten sich die Missstände nicht verbessern und das Risiko nicht verringern, so folgt im letzten Schritt die Beendigung der Geschäftsbeziehung. Unterschiedliche Risikobetrachtungen Folgende Themen konnten im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentliche Auswirkungen von STRABAG auf Beschäftigte entlang der Lieferkette identifiziert werden: Arbeitszeiten, angemessener Lohn, Gesundheit und Sicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, tödliche Arbeitsunfälle sowie Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen. Dabei sind vor allem die Auswirkungen von Arbeitszeiten, angemessener Lohn, Gesundheit und Sicherheit, tödliche Arbeitsunfälle, Kinderarbeit und Zwangsarbeit als systemisch anzusehen. Sie treten vor allem in einzelnen Ländern mit unzureichenden Regelungen, Standards oder Gesetzen auf oder im Falle von Kinder- und Zwangsarbeit vor allem in bestimmten Branchen. Der Einfluss auf natürliche Lebensgrundlagen durch unsere Lieferant:innen kann anlassbezogen auftreten. Inwiefern die Auswirkungen hauptsächlich für die unten aufgeführten Personengruppen gelten, ergibt sich aus der Risikobetrachtung nach Länder- und Branchenrisiken. Die Auswirkungen wie Arbeitssicherheitsverletzungen betreffen insbesondere Mitarbeiter:innen und Beschäftigte von Nachunternehmen mit manuellen und körperlichen Tätigkeiten auf Baustellen sowie mit Sprachbarrieren. Kinderarbeit betrifft Minderjährige in der tieferen vorgelagerten Wertschöpfungskette, vor allem in der Rohstoffgewinnung. Das Risiko der Zwangsarbeit betrifft insbesondere einkommensschwache Menschen, die ihre Rechte nicht kennen, keinen Zugang zum Rechtssystem haben und über Vermittlungsagenturen oder über Subunternehmen auf unsere Baustellen gelangen könnten. Fortlaufend soll das Verständnis verbessert werden, inwiefern bestimmte Personengruppen einem höheren Schadensrisiko ausgesetzt sind. Verletzungen gegen das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit können eine Belastung sowie die sofortige Beendigung von Geschäftsbeziehungen zu Auftraggeber:innen oder Investor:innen nach sich ziehen. Dies umfasst auch spürbare Einschränkungen der Geschäftsbeziehung zu Finanzinstituten und Anbieter:innen von Finanzkapital sowie zu Lieferant:innen. Die Risiken Kinder- und Zwangsarbeit können dadurch kurz-, mittel- und langfristig zu Umsatzeinbußen, einer Senkung des Markenwerts, Störungen in der Lieferkette oder Lieferverzögerungen, strafrechtlichen Anklagen sowie einen eingeschränkten oder erschwerten Zugang zu Kapital zur Folge haben. Eine Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt. Im Zuge der Risikoanalyse nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konnten bestimmte Regionen mit einem erhöhten Risiko für Zwangsarbeit identifiziert werden. Vor allem für Lieferant:innen von STRABAG mit Sitz in Serbien, Russland und Oman ist das Risiko für Zwangsarbeit stark erhöht. Für das Risiko Kinderarbeit konnten entlang der Lieferkette Bulgarien, Oman und China als Länder mit erhöhtem Risiko identifiziert werden. Die Risikoanalyse nach LkSG-Scope deckt große Teile der STRABAG SE ab und wird im Jahr 2025 auf den gesamten Konzern ausgeweitet. Unsere Geschäftstätigkeiten schaffen gleichzeitig Chancen. Durch unsere Tätigkeiten stellen wir beispielsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen sicher und bieten den Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette eine Lebensgrundlage. S2-1 Policies ESRS S2-1 STRABAG verfügt über einen Lieferantenkodex und eine Supply Chain Management-Politik. Diese beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und die in diesem Rahmen tätigen Arbeitskräfte. Lieferantenkodex Der STRABAG-Lieferantenkodex dient dazu, unsere ethischen Grundsätze an unsere Geschäftspartner:innen zu kommunizieren und zur Einhaltung zu verpflichten, indem diese den Kodex unterzeichnen. Der Lieferantenkodex ist grundsätzlich für alle Lieferant:innen gültig und im Regelfall in den AGB verankert. Darüber hinaus sind die Inhalte des Lieferantenkodex Bestandteil von Nachhaltigkeitsaudits. Der Lieferantenkodex ist Bestandteil des konzernweiten Ethik Business Compliance-Systems und unterliegt somit der Steuerung durch den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (Gruppe Business Compliance). Zu den ethischen Grundsätzen, die im Lieferantenkodex adressiert werden, gehören die Einhaltung allgemeiner Menschenrechte, das Sicherstellen von fairen Arbeitsbedingungen und die Übernahme von sozialer Verantwortung. Der Lieferantenkodex wurde im Jahr 2024 überarbeitet und um menschenrechtliche und umweltspezifische Themen erweitert. Für den Bereich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen wurden das Verbot von Gewalt durch Sicherheitskräfte, die Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen sowie von Rechten zur Landnutzung und Rechte lokaler Gemeinschaften und die Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen aufgenommen. Der Bereich Umwelt wurde um die Themen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz und Biodiversität sowie verantwortungsvolle Beschaffung erweitert. Gleichzeitig verweist der Lieferantenkodex auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien. Dazu gehört die Einhaltung des Verbots von: Sklaverei und Menschenhandel Kinderarbeit Diskriminierung und Missbrauch Gewalt durch Sicherheitskräfte Andererseits ist die Einhaltung folgender Themen umfasst: Allgemeine Menschenrechte Vereinigungsfreiheit Regelungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Faire Arbeitsbedingungen wie fairer Arbeitszeit, fairer Entlohnung und Sozialleistungen Rechte zur Landnutzung und Achtung der Rechte von lokalen Gemeinschaften Betrachtung und Vermeidung von Auswirkungen gegenüber Konsument:innen und Endnutzer:innen Die Supply Chain Management-Politik hat den Zweck, die Beschaffungs- und Einkaufsstrategie von STRABAG offenzulegen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen für den Beschaffungsprozess abzubilden. Das Dokument ist für den gesamten Konzern gültig. Die Beschaffung obliegt den operativen Einheiten unterstützt durch ein zentrales Beschaffungsmanagement. Auf Konzernebene sind außerdem Gremien etabliert, die im Auftrag des Vorstandes (weitere) Standards und Strategien, inklusive der Inhalte der Supply Chain Management-Politik, entwickeln, überarbeiten und die zugehörige Einführung planen. Im Gegensatz zum Lieferantenkodex wird diese nicht an unsere Lieferant:innen, Subunternehmen oder Geschäftspartner:innen weitergegeben, sondern dient im Einkaufs- und Beschaffungsprozess als rahmengebende Politik. Die Supply Chain Management-Politik befindet sich aktuell im Überarbeitungsprozess und soll um weitere menschenrechtliche und umweltspezifische Risiken und Verpflichtungen ergänzt werden. Dazu gehören die Verpflichtung zu internationalen Menschenrechtsstandards wie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN. Durch die Überarbeitung soll Nachhaltigkeit vollständig in den Kalkulations- und Einkaufsprozess integriert sowie Mindestanforderungen und Nachhaltigkeitskriterien definiert und in der Politik angeführt werden. Das übergeordnete Ziel ist, mehr Transparenz entlang unserer Lieferkette zu schaffen. S2-2 Prozesse zur Einbindung mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und Abhilfemaßnahmen ESRS S2-2, ESRS S2-3 STRABAG Hinweisgeber-plattform STRABAG Hinweisgeberplattform Mehr erfahren Informationen über mögliche Vorfälle und Beschwerden sind für die Umsetzung geeigneter Präventiv- und Abhilfemaßnahmen für STRABAG essenziell. Das STRABAG-Hinweisgebersystem steht auch allen externen Arbeitnehmer:innen zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem findet sich auch als Maßnahme in der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie wieder. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen miteinfließen. Jährliche Wirksamkeitsprüfungen durch die Menschenrechtsbeauftragte sowie die Prüfung aller eingehender Hinweise sollen auf mögliche systemische Probleme verweisen, denen man langfristig und strategisch mit Gegenmaßnahmen begegnen muss. Die eingegangenen Hinweise zeigen eine Nutzung des Systems von externen Hinweisgeber:innen auf. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden. Im Jahr 2024 sind fünf Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Diskriminierung mit Bezug zu Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette eingegangen. Es konnten anhand der eingegangenen Hinweise keine Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise auf strukturelle oder systemische Probleme ist für das Jahr 2024, zum Zeitpunkt der Berichterstattung, noch nicht final abgeschlossen. Zusätzlich zum Hinweisgebersystem führt STRABAG Stakeholderdialoge durch, um Anliegen von Arbeitnehmer:innen und deren Vertretungen entlang der Wertschöpfungskette in das Risiko- und Chancenmanagement einzubeziehen. S2-4 Maßnahmen und Projekte ESRS S2-4 Ausgehend von der Identifizierung der Risiken setzen wir zielgerichtete Präventions- und Abhilfemaßnahmen um. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen zu verringern, zu vermeiden und zu beheben und dadurch für die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien zu sorgen. Eine Quantifizierung der nötigen finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich in der Regel um laufende sowie abteilungsübergreifende Aktivitäten handelt, die keinem festen Projektbudget oder ähnlichem zugeordnet sind. Zu den Präventionsmaßnahmen zählen unter anderem entsprechende vertragliche Regelungen sowie Schulungsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaudits entlang der Lieferkette bei Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen, um die negativen Auswirkungen und die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu verringern und zu vermeiden. Nach einer Pilotphase im Jahr 2023 wurde die Durchführung von Nachhaltigkeitsaudits im Jahr 2024 weiterentwickelt und in einen strukturierten Prozess gebracht. Die Auswahl der zu auditierenden Lieferant:innen erfolgt nun risikobasiert. Die Audits dienen dazu, mögliche Missstände oder negative Auswirkungen wie beispielsweise Verstöße gegen Arbeitssicherheitsstandards und Gesundheitsschutz aufzudecken und entsprechende Abhilfemaßnahmen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln. Die Auswertung der Audits von 2024 ist noch nicht abgeschlossen. Eine konkrete Zielsetzung zur Anzahl der zu auditierenden Lieferant:innen gibt es aufgrund des risikobasierten Absatzes nicht. Diese richtet sich nach der Identifikation von Risiken bzw. erfolgt im Falle von Verstößen. Das Ziel ist also nicht eine bestimmte Zahl an Audits, sondern eine hohe Wirksamkeit und Verbesserungen, die aufgrund der Audits angestoßen werden können. Bewusstseins-bildung als Schlüssel Das übergeordnete Thema Menschenrechte wird in verschiedenen Schulungen adressiert, wobei informative als auch tätigkeitsspezifische Inhalte vermittelt werden. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen finden vor allem bei Mitarbeiter:innen im Einkauf statt. Diese werden speziell auf menschenrechtliche Themen entlang der Lieferkette geschult. Im Berichtsjahr wurde die Schulung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Einkauf in ein eLearning umgewandelt, um den Zugang zu erweitern. Zu den Schulungsinhalten zählen rechtliche Anforderungen, Informationen zum Social Compliance Management-System und Sorgfaltspflichten sowie die Durchführung von Plausibilitätsprüfungen. Das eLearning steht allen Angestellten konzernweit zur Verfügung. Die Verpflichtung zur jährlichen Absolvierung des eLearnings betrifft Mitarbeiter:innen im Einkauf in einer Vielzahl von Unternehmenseinheiten und Ländern. Das eLearning soll im nächsten Schritt in weiteren Sprachen, über Deutsch und Englisch hinaus, zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist eine Überarbeitung geplant, um das eLearning für Mitarbeiter:innen in der Kalkulation anzupassen. Aktionsplan Wir schaffen dort Abhilfe, wo eine Verletzung besteht, und bewerten jeden Fall individuell. Die Konzeptionierung des Aktionsplans Abhilfemaßnahmen sieht einen unverzüglichen Prozess vor, der Orientierung im Falle einer Verletzung bietet. Zu den Abhilfemaßnahmen zählen zuallererst die Beendigung der Verletzung, die individuelle Planung von notwendigen Aktionen und Maßnahmen sowie – und sofern nicht anders lösbar – weitere Konsequenzen wie personalrechtliche Maßnahmen und das Aussetzen oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung. Auch Entschädigungen können eingesetzt werden. Die Wiedergutmachung wird als Maßnahme anlassbezogen eingesetzt und in ihrer Höhe und Umfang je nach Vorfall geprüft und angepasst. Eine strukturierte konzernweite Erfassung der geschaffenen Abhilfemaßnahmen und geleisteten Entschädigungen ist nicht erfolgt. Eine konzernweite Erfassung ist für die Zukunft geplant. Um eine hohe Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten, werden diese risikobasiert eingesetzt. Die Abhilfemaßnahmen werden dagegen unabhängig von Regionen und betroffenen Stakeholdergruppen durchgeführt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen kann anhand der Anzahl eingegangener Hinweise über das STRABAG-Hinweisgebersystem bestimmt werden. Ebenfalls findet eine jährliche Wirksamkeitsmessung nach LkSG-Scope statt, um die Maßnahmen zu überprüfen. Förderung des Austauschs mit unseren Stakeholdern Durch die Veranstaltung regelmäßiger Stakeholderdialogformate möchten wir die Akteur:innen unserer Wertschöpfungskette aktiv miteinbinden. Bei den Formaten wollen wir Stakeholder aus dem eigenen Geschäftsbereich, Stakeholder aus der Wertschöpfungskette sowie Vertretungen der Öffentlichkeit involvieren. Durch den Dialog versprechen wir uns einen aktiven Austausch mit den Akteur:innen der Wertschöpfungskette wie zum Beispiel Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen oder auch Arbeitnehmervertretungen. Im Rahmen des Stakeholderdialogs im Jahr 2024 zum Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette wurden in unterschiedlichen Formaten relevante Maßnahmen zum Thema gemeinsame Verantwortung für Menschenrechte diskutiert. Beispielsweise wurde die Schaffung von Bewusstsein und Transparenz, die Kommunikation von Hinweisgeberplattformen und Zertifizierungen entlang der Lieferkette als wichtige Ansatzpunkte zur Vermeidung von Zwangsarbeit identifiziert. Die Ansichten und das Feedback der teilnehmenden Stakeholder fließt in die weitere Betrachtung und Entwicklung der Maßnahmen mit ein. Ein zusätzliches Anliegen, das erfolgreich umgesetzt werden konnte, war die Pflege von Beziehungen und das Knüpfen von neuen Kontakten zu Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette. S2-5 Ziele ESRS S2-5 Für das Jahr 2025 haben wir uns die konzernweite Implementierung des Social Compliance Management-Systems als Ziel gesetzt. Bisher wird das Social Compliance Management-System bereits für eine Anzahl an Gesellschaften angewendet, die 49 % der Unternehmensleistung repräsentieren. Durch die Implementierung können wir auch für Arbeitnehmer:innen entlang der Wertschöpfungskette konzernweit menschenrechtliche Risiken identifizieren und geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen umsetzen, sowie die Einhaltung unserer Konzernrichtlinien sicherstellen. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Konzerneinheiten wird die Umsetzung in der Operative sichergestellt. Die Ausarbeitung der Zielsetzungen liegt im Verantwortungsbereich der Gruppe Social Responsibility. Die Zielsetzung wurde nach Ausarbeitung an das Steering Committee Sustainability und an den Vorstand kommuniziert und schließlich vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Da es sich um eine konzernweite übergeordnete Zielsetzung für die Implementierung eines Management Systems und nicht um die Ausgestaltung der Inhalte handelt, wurden die Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette oder deren Vertretung in die Festlegung der Zielsetzung nicht miteinbezogen. Die konzernweite Menschenrechtsbeauftragte prüft die Wirksamkeit und überwacht die Zielerreichung. Betroffene Gemeinschaften ESRS 2 SBM-3 Bei STRABAG sehen wir unsere soziale Verantwortung nicht nur als Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, sondern auch als Chance, positiven Einfluss auf lokale Gemeinschaften zu nehmen. Dazu zählen neben Gemeinden und Anrainer:innen auch indigene Völker. Unter Gemeinden oder Gemeinschaften werden betroffene Personengruppen verstanden, die direkt oder indirekt von den Auswirkungen betroffen sein können. Anrainer:innen hingegen sind Menschen, welche sich in direkter Nähe zu Bauprojekten befinden und direkt von den Auswirkungen betroffen sein können. Betroffene indigene Völker und Gemeinden können in direkter Nähe zu Bauprojekten stehen oder weiter entfernt ansässig sein. Weitere Gruppen von betroffenen Gemeinschaften konnten nicht identifiziert werden. Unser Ziel ist es, den Lebensstandard dieser Gemeinschaften zu bewahren und zu verbessern. Wir sind uns bewusst, dass unsere Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften haben können und setzen uns dafür ein, diese Auswirkungen verantwortungsvoll zu gestalten. Drei soziale Fokusthemen unserer Nachhaltigkeits-strategie Das Thema Social Responsibility und damit auch die Übernahme von Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und betroffenen Gemeinschaften wurde im Zuge der Erweiterung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie als fester Bestandteil der Strategie aufgenommen. Die Inhalte der erweiterten Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales orientieren sich an den identifizierten Risiken und wesentlichen Auswirkungen und bestehen aus drei Fokusthemen: Unsere Mitarbeitenden, Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette und Mehrwert für die Gesellschaft. Somit fließen die identifizierten Risiken und Auswirkungen aus der Risikoanalyse und der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in strategische Überlegungen ein. Das Fokusthema „Mehrwert für die Gesellschaft“ beinhaltet das Generieren von positiven Auswirkungen für die Gesellschaft und die Verbesserung der Interaktion mit bzw. den Einbezug von betroffenen Gemeinschaften als strategische Ziele. Die Umsetzung beinhaltet unter anderem die Durchführung von Stakeholderdialogformaten, die Implementierung eines konzernweiten Leitfadens zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften sowie die Schaffung von gesellschaftlichem Mehrwert durch Spenden und den Ausbau von Infrastruktur. Durch unsere Bautätigkeiten kann es zu negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung kommen. Wir erkennen, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere von Anrainer:innen – darunter Boden, Luft und Wasser – das Risiko birgt, die Nahrungsmittelproduktion, die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser und sanitären Anlagen zu gefährden. Diese Risiken, einschließlich des Risikos für Landnutzungskonflikte, insbesondere im Hinblick auf indigene Völker, wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, als wesentlich für STRABAG identifiziert. Die aufgezählten Auswirkungen können als systematisch angesehen werden, da eine Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Landnutzungskonflikte, vor allem in Ländern mit niedrigen Umweltschutzstandards und unzureichenden Gesetzen, auftreten. Potenziell negative Auswirkungen auf STRABAG wiederum können durch Zwangsräumungen und Landnutzungskonflikte, insbesondere bei indigenen Völkern, entstehen. Auch wenn diese nicht primär durch die Aktivitäten von STRABAG verursacht werden, können sie dennoch unsere Reputation beeinträchtigen und so kurz-, mittel- und langfristig zu Umsatzeinbußen und der Senkung des Markenwerts führen. Landnutzungskonflikte können wiederum kurz-, mittel- und langfristig zu Einschränkungen bei Bauprojekten führen. Eine Quantifizierung der bereitgestellten Ressourcen für das Management von wesentlichen Auswirkungen ist aufgrund der zahlreichen Maßnahmen aktuell nicht möglich. Erkenntnisse zu wesentlichen negativen Auswirkungen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie damit einhergehende Maßnahmen sind in die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie miteingeflossen, indem die Strategie um das Fokusthema Mehrwert für die Gesellschaft ergänzt wurde. Eine Resilienzanalyse wurde nicht durchgeführt. Infrastruktur als Mehrwert für Gemeinschaften Durch die Verbesserung von Infrastruktur kann ein positiver Mehrwert für lokale Gemeinschaften geschaffen werden. Durch die Geschäftstätigkeiten von STRABAG wird die Infrastruktur vor Ort verbessert. Dazu zählt auch das Schaffen von Wohnraum, öffentlichen Gebäuden und Plätzen, welche das soziale Miteinander der dort ansässigen Gemeinden und Anrainer:innen fördern können sowie der Ausbau von Verkehrswegen und Tunneln. S3-1 Policies ESRS S3-1 Policies und Nachweisdokumente zum Download Mehr erfahren Als STRABAG übernehmen wir Verantwortung für unsere Geschäftstätigkeiten und die dadurch betroffenen lokalen Gemeinschaften. Genauer aufgeführt ist dies in unserer Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten, in unserem Code of Conduct und in unserem Lieferantenkodex. Die Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte gilt für alle betroffenen Gemeinschaften und adressiert insbesondere die Rechte von Minderheiten, indigenen Völkern sowie Gemeinschaften und Personen, die durch widerrechtlichen Entzug von Land und widerrechtlicher Zwangsräumung betroffen sein könnten. In unserer Politik verpflichten wir uns zur Achtung von Kultur und Gewohnheitsrechten. Wir achten die Besitz- und Eigentumsrechte von betroffenen Gemeinschaften und sprechen uns für das Verbot von Zwangsräumungen und dem widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern aus. S3-2 Prozesse zur Einbindung betroffener Gemeinschaften und Abhilfemaßnahmen ESRS S3-2; ESRS S3-3 Die Einbindung von betroffenen Gemeinschaften oder deren Vertreter:innen in das Risiko- und Chancenmanagement folgt derzeit keinem strukturierten Prozess. Je nach Projekt erfolgt die Interaktion auf vielfältige Weise im Rahmen von einzelnen Maßnahmen auf Projektebene entweder direkt mit den betroffenen Gemeinschaften, ihren rechtmäßigen Vertreter:innen oder mit glaubwürdigen Stellvertreter:innen. In der Regel erfolgt die Einbeziehung jedoch direkt. Auch die Einbeziehung von indigenen Völkern erfolgt je nach Projekt auf unterschiedlichen Wegen. Wir achten die Kultur, Lebensart und das Gewohnheitsrecht indigener Völker und haben dies auch als Verpflichtung in unserer Politik zu Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechten festgehalten. Im Rahmen der Einbeziehung und Interaktion mit den indigenen Völkern bauen wir auf freie, informierte und vorherige Zustimmung. Dies wurde ebenfalls im Rahmen der Überarbeitung der Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte als Verpflichtung mit aufgenommen. In enger Abstimmung mit den jeweiligen Auftraggeber:innen versuchen wir bereits in der Planungsphase die Einbeziehung von indigenen Völkern zu berücksichtigen. Die Einbeziehung umfasst dabei die Achtung von kulturellem, geistigem, religiösem und spirituellem Eigentum sowie die Achtung von Landnutzungsrechten und relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Nationale gesetzliche Regelungen bestimmen ebenfalls die Einbindung und Achtung der besonderen Rechte der indigenen Völker. In einzelnen Konzerngesellschaften, wie beispielsweise in Kanada, gibt es ein Community Management. Die Einbindung der betroffenen Gemeinschaften, darunter auch indigene Völker, erfolgt dann im Rahmen des Community Managements. Grundsätzlich gelten alle Prozesse und Maßnahmen zur Einbindung von Betroffenen im Rahmen des jeweiligen Projektes auch für die Einbeziehung von indigenen Völkern als betroffene Gemeinschaft. Im Rahmen der Risikoanalyse nach LkSG-Scope wurden betroffene Gemeinschaften als potenziell vulnerable Gruppe identifiziert. Eine genaue Analyse der betroffenen Gemeinschaften mit bestimmten Eigenschaften oder einem höheren Schadensrisiko ist nicht erfolgt. Um künftig einen strukturierten Prozess zur Einbindung von Anrainer:innen und lokalen Gemeinschaften zu ermöglichen, soll in einem ersten Schritt ein Leitfaden erarbeitet werden, der konzernweite Empfehlungen für diesen Prozess festhält. Die Wirksamkeit eines allgemeingültigen Verfahrens ist angesichts der Vielfalt unserer Geschäftstätigkeiten nicht garantiert und muss geprüft werden. Die Verantwortung für den Einbezug der Ergebnisse aus dem Risiko- und Chancenmanagement in das Unternehmenskonzept liegt im Corporate Responsibility Office. Die Verantwortlichkeit für die Einbeziehung auf operativer Projektebene ist abhängig von der Organisation seitens der Auftraggeber:innen. Ein zentraler Bestandteil für die Einbeziehung von lokalen Gemeinschaften ist das STRABAG-Hinweisgebersystem, indem diese mit STRABAG in Verbindung treten und mögliche Hinweise oder Verstöße direkt melden können. Das Hinweisgebersystem findet sich auch als Maßnahme in der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie wieder. Die eingegangenen Hinweise können in strategische Überlegungen zur Anpassung von Maßnahmen gegenüber negativen Auswirkungen mit einfließen. Die eingegangenen Hinweise zeigen eine Nutzung des Systems von externen Hinweisgeber:innen auf. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet und Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden. Im Jahr 2024 sind 21 Hinweise in den Kategorien Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Diskriminierung und Umwelt mit Bezug zu Betroffene Gemeinschaften eingegangen. Es konnten anhand der eingegangenen Hinweise keine Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt werden. Bei eingehenden Hinweisen erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf strukturelle oder systemische Probleme, denen mit Maßnahmen begegnet werden muss. Die vollständige Prüfung der eingegangenen Hinweise auf strukturelle oder systemische Probleme ist für das Jahr 2024, zum Zeitpunkt der Berichterstattung, noch nicht final abgeschlossen. S3-4 Maßnahmen und Projekte ESRS S3-4 Proaktive Kommunikation mit Gemeinschaften Auf Projektebene bestehen bereits eine Vielzahl an Maßnahmen und Prozessen zur Interaktion mit betroffenen Gemeinschaften. Diese sollen sicherstellen, dass möglichst wenige negative Auswirkungen, wie beispielsweise Lärm oder Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen, auf die Anrainer:innen und weitere betroffene Gemeinschaften wirken. Anrainer:innen und betroffene Gemeinschaften werden auf vielfältige Art und Weise über das Bauprojekt informiert. Zur Informationsvermittlung werden unter anderem Infoflyer, Anschreiben oder auch Anzeigen in lokalen Zeitungen eingesetzt. Darüber hinaus ist das Anbringen von Infotafeln oder Bannern auf Baustellen verbreitet. Über QR-Codes und ausgehängte Schreiben werden direkt an der Baustelle Kontaktdaten von Ansprechpersonen kommuniziert. Eine Baustellenwebsite ist ebenfalls ein verbreitetes Mittel zur Informationsvermittlung. Um Anrainer:innen und Bürger:innen der lokalen Gemeinschaften über Bautätigkeiten zu informieren, ist auch die Teilnahme von STRABAG an Bürgerdialogen oder Informationsveranstaltungen eine verbreitete Maßnahme. Eine formlose Möglichkeit, die genutzt wird, ist der direkte Austausch von Mitarbeiter:innen mit Anrainer:innen auf der Baustelle. So können kleinere Probleme direkt vor Ort behoben werden, ohne dass es einer höheren Eskalationsstufe bedarf. In Deutschland sind 62 unserer Bauprojekte nach DGNB zertifiziert. Die Zertifizierung enthält über die ökologischen Nachhaltigkeitskriterien hinaus auch soziale Kriterien. Mit Erhalt der DGNB-Zertifizierung sind Bauprojekte dazu angehalten, mittels Maßnahmen wie Baustellenbesichtigungen, digitalen Anzeigetafeln, Informationsveranstaltungen, Briefeinwürfen, der Einrichtung einer Hotline oder durch persönliche Gespräche, Anrainer:innen, Eigentümer:innen und lokale Betriebe einzubinden. Es gibt keine konzernweit gültigen Vorgaben, welche konkreten Maßnahmen ab welcher Projektgröße umzusetzen sind. Die Auswahl der Maßnahmen und Interaktionsmöglichkeiten orientiert sich am rechtlichen Kontext, an der Lage und Größe des Projektes sowie am Interaktionsbedarf mit Anrainer:innen und betroffenen Personen. Ebenso ist die Wahl der entsprechenden Interaktionsmaßnahmen von den Anforderungen und der Organisation seitens der Auftraggeber:innen abhängig. Für bestimmte Bauprojekte wie den Bau eines Flughafens sind gesetzliche und behördliche Vorschriften, unter anderem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), einzuhalten. Diese wird vor Erteilung einer Baugenehmigung durchgeführt. Im Rahmen der UVP muss die betroffene Bevölkerung über das Projekt vorab informiert werden. Die Durchführung der UVP, einschließlich der Informationsweitergabe an die Bevölkerung, erfolgt durch die zuständige Behörde und liegt in der Verantwortung der Auftraggeber:innen. Sie wird bereits in der Planungs- und Designphase des Projektes durchgeführt und ist bei Baubeginn abgeschlossen. Aus der UVP ergeben sich keine verpflichtenden konkreten Maßnahmen während der Baudurchführung. Die zeitliche Planung der einzelnen beschriebenen Maßnahmen orientiert sich an dem jeweiligen Projektplan. Im Jahr 2024 wurden keine spezifischen Maßnahmen konzernübergreifend implementiert, sondern einzelne Maßnahmen für die Dauer der jeweiligen Bauprojekte umgesetzt. Die Implementierung eines konzernweit gültigen Leitfadens als Maßnahme zur Interaktion mit betroffenen Gemeinschaften ist für das Jahr 2025 geplant. Um den wesentlichen Risiken wie Reputationsschäden durch Zwangsräumungen oder Landnutzungskonflikten vorzubeugen, ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Auftraggeber:innen notwendig. In unserer Politik für Beschäftigungsbedingungen und Menschenrechte verpflichten wir uns konzernweit zur Achtung von Landnutzungsrechten und sprechen uns gegen Zwangsräumungen aus. Sollte es zu einer Verletzung kommen, streben wir einen offenen Dialog mit den Betroffenen oder deren Vertretungen an und involvieren diese, wo möglich, in den Austausch mit den Auftraggeber:innen. Probleme oder Beschwerden können nicht nur an die ausgeschriebenen Ansprechpartner:innen, sondern jederzeit über die STRABAG-Hinweisgeberplattform gemeldet werden. Nach Eingang von Hinweisen oder Meldungen bei Verstößen werden entsprechende und fallbezogene Abhilfemaßnahmen angestoßen. Jedem Hinweis wird nachgegangen, um Konflikte, wo möglich, einvernehmlich zu lösen. Auch Wiedergutmachungszahlungen und Entschädigungen können als Abhilfemaßnahme anlassbezogen eingesetzt sowie je nach Vorfall geprüft und angepasst werden. Auch hier gilt das Konzept des Aktionsplans Abhilfemaßnahmen. Förderung sozialer und kultureller Einrichtungen Mehr erfahren Eine laufende Maßnahme, um positive Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften auszuüben, ist die Unterstützung des Sozialprojekts Concordia. Durch unsere Geschäftstätigkeiten in Rumänien, Bulgarien und Österreich hat STRABAG Bezugspunkte zu den dort ansässigen Gemeinschaften. Wir wollen diese Partnerschaft auch weiterhin fördern und durch Spenden und Infrastrukturprojekte die Menschen vor Ort, vor allem Kinder, unterstützen. Das STRABAG-Kunstforum bildet einen Rahmen für soziales und kulturelles Engagement. Künstler:innen werden durch die Vergabe des STRABAG Art Awards unterstützt und deren Werke im Rahmen von Ausstellungen in der STRABAG-Artlounge der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein Mehrwert für die Gesellschaft und Künstler:innen wurde auch durch den Umbau des Französischen Saals im Künstlerhaus Wien geschaffen. Durch die neue Spiel- und Arbeitsstätte der Wiener Staatsoper soll vor allem für junges Publikum und für Nachwuchskünstler:innen ein Rahmen geschaffen werden. Ziele ESRS S3-5 S3-5 Für die Erfüllung der sozialen Verantwortung und Minderung von Auswirkungen ist der Dialog mit betroffenen Gemeinschaften zentral. Um die Einbindung lokaler betroffener Gemeinschaften oder deren Vertreter:innen zu fördern, haben wir uns das Ziel gesetzt, im Jahr 2025 einen konzernweit gültigen Leitfaden zur Einbindung von lokalen Gemeinschaften und Anrainer:innen auf projektbezogener Ebene zu implementieren. Der Leitfaden soll dazu dienen, eine Sammlung an möglichen Maßnahmen und Prozessen darzulegen, wobei dann projektspezifisch entschieden werden kann, welche Maßnahme oder welcher Prozess umgesetzt werden soll. So soll je nach Bauprojekt und Geschäftstätigkeit das passende Format ausgewählt werden, um lokale Gemeinschaften einzubinden. Durch das Netzwerk Nachhaltigkeit, in dem jeder Unternehmens-, Zentral- und Konzernstabsbereich mit einem nominierten Repräsentanten bzw. einer nominierten Repräsentantin vertreten ist, wurde die Idee zur Implementierung eines konzernweiten Leitfadens als angemessene Maßnahme validiert und gemeinsam Inhalte für eine erste Konzeptionierung erarbeitet. Bei STRABAG sind wir bestrebt, unsere Verpflichtungen im Bereich der sozialen Verantwortung kontinuierlich zu erweitern. In diesem Sinne arbeiten wir an der Entwicklung von weiteren Konzepten und Zielen, die unsere Interaktionen und den positiven Einfluss auf betroffene Gemeinschaften weiter stärken werden. Unternehmensführung ESRS SBM-3 STRABAG hat die Vermeidung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen als wesentliche Managementaufgabe definiert und bereits 2008 ein Ethik Business Compliance-System implementiert und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Aus der Vielseitigkeit der Tätigkeitsfelder, Konzernländer sowie der Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen resultiert ein breitgefächertes Risikospektrum für STRABAG. Daher hat es oberste Priorität, auf die jeweilig erkennbaren Risiken einzugehen und diesen entgegenzuwirken, um den potenziellen Ausfall von Lieferant:innen aufgrund von Sanktionsgesetzgebungen sowie Compliance-Verstößen und daraus entstehenden Folgen wie Strafzahlungen und Reputationsverlusten zu vermeiden. Dabei wird eine ganzheitliche Betrachtungsweise herangezogen, bei der einerseits länderbasierte Risiken im Sinne des Korruptionswahrnehmungsindex (CPI; Corruption Perception Index) und andererseits sparten- und geschäftspartnerspezifische Risiken ermittelt werden. Die Ergebnisse bilden auch die Grundlage für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt wird. Gesetzesverstöße müssen vermieden und Vorfälle zukunftsorientiert aufgearbeitet werden, um den fortbestehenden Anspruch von STRABAG, eine verlässliche Geschäftspartnerin, Auftragnehmerin und Arbeitgeberin zu sein, auch in Zukunft zu gewährleisten. Für diesen Zweck fördert STRABAG mit umfassenden laufenden Maßnahmen ein regelkonformes, ethisches Verhalten und bildet eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen und Partnerschaftlichkeit beruht. Zentral dafür sind ein umfassendes Schulungskonzept ebenso wie die öffentliche Hinweisgeberplattform. Konzernweite Zusammenarbeit Der Konzernstabsbereich Business Compliance & Management Systems wurde mit 1.1.2025 in Corporate Responsibility Office (CRO) umbenannt. Die Konzernleitung hat das Corporate Responsibility Office mit der Umsetzung des Ethik Business Compliance-Systems beauftragt. Der Leiter des Corporate Responsibility Office ist auch Chief Compliance Officer der STRABAG SE. Er berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Unterstützt wird der Chief Compliance Officer von zertifizierten Business Compliance Officers (BCO). Darüber hinaus wurden rund 50 Business Compliance-Partner:innen nominiert, die großflächig vereinfachte Geschäftspartnerüberprüfungen übernehmen. Damit wird gewährleistet, dass Business Compliance nicht nur zentral betrieben, sondern auch in den operativen Einheiten verankert ist, um auf lokale Risiken eingehen zu können. Eine strategische Funktion im Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office wird durch das Business Compliance-Komitee, bestehend aus den Leiter:innen des Zentralbereichs Contract Management and Legal (CML), dem Konzernstabsbereich Interne Revision sowie dem Chief Compliance Officer, eingenommen. Das Komitee behandelt von der Business Compliance-Organisation erarbeitete Vorschläge zur Verbesserung des Business Compliance Management-Systems, arbeitet Verdachtsfälle zu schweren Business Compliance-Verstößen auf und stellt die konzernweite Zusammenarbeit sicher. G1-1 Policies ESRS G1-1 Das Ethik Business Compliance-System ist im Konzern als Richtlinie (KRL) fest verankert und somit vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Der Gesamtvorstand beschließt alle vom Corporate Responsibility Office erarbeiteten Richtlinien sowie den Code of Conduct und den Lieferantenkodex. Auch Änderungen dieser Grundlagendokumente werden vom Gesamtvorstand beschlossen. Das Ethik Business Compliance-System besteht aus dem Business Compliance Management-System (BCMS) sowie dem Code of Conduct, in dem die ethischen Grundwerte des Konzerns festgelegt sind. Die Vorgaben, die in den Dokumenten ausgeführt werden, sind für alle Mitarbeiter:innen des Konzerns bindend und stehen in allen Konzernsprachen im Intranet zur Verfügung. Ein umfassendes Schulungskonzept stellt sicher, dass die Inhalte an alle Angestellten vermittelt werden. Die untenstehende Grafik zeigt den Aufbau des Ethik Business Compliance-Systems. STRABAG Ethik Business Compliance-System Der im Jahr 2022 aktualisierte Code of Conduct richtet sich gleichermaßen an alle STRABAG Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen und berücksichtigt die Interessen anderer Stakeholder wie Aufsichts- und Regierungsbehörden sowie Aktionär:innen. Das Dokument ist vom STRABAG SE-Vorstand freigegeben. Die im Code of Conduct enthaltenen Grundsätze werden insbesondere durch das Business Compliance Management-System (BCMS) und die Geschäftsanweisungen des BCMS konkretisiert und detailliert geregelt, sowie vom Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office (CRO) kontinuierlich überwacht, geprüft und weiterentwickelt. Das Dokument ist im Intranet für alle Mitarbeiter:innen in allen Konzernsprachen verfügbar und ist, soweit rechtlich möglich, Teil der Arbeitsverträge. Neue Mitarbeiter:innen werden im Rahmen einer verpflichtenden Compliance-Schulung auf die Inhalte des Code of Conduct hingewiesen. Als Verhaltensrichtlinie wird die Einhaltung der darin beschriebenen Prinzipien und Standards auch von unseren Lieferant:innen, Subunternehmen und Geschäftspartner:innen bestätigt. Der Code of Conduct beschreibt die Verantwortung von STRABAG als Geschäftspartnerin sowie die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und weiteren Stakeholdern, die auf den Unternehmenswerten wie Partnerschaftlichkeit, Vertrauen, Solidarität und Nachhaltigkeit beruht. Gleichzeitig verweist der Code of Conduct auf die Hinweisgeberplattform zur Meldung von Verstößen gegen die festgelegten Prinzipien. Das STRABAG BCMS und dessen konzernweite Umsetzung entspricht den Anforderungen der ISO-Normen 37001 (Antikorruption Management-Systeme) und 37301 (Compliance Management-Systeme). Damit werden auch die wesentlichen Anforderungen der UN-Convention against Corruption, welche sich an Unternehmen richten, erfüllt. STRABAG ist der erste weltweit tätige österreichische Konzern mit einer konzernweiten Zertifizierung nach ISO 37001 und 37301. Mit dem BCMS hat STRABAG ein wirksames System implementiert, um Business Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung zu vermeiden. Die wichtigsten laufenden Maßnahmen werden im vorliegenden Kapitel beschrieben. Eine Zuordnung finanzieller Ressourcen zu diesen Maßnahmen ist nicht möglich, da es sich um integrative Bestandteile des laufenden Tagesgeschäfts handelt. Die Geschäftsanweisungen dienen als Anhang des STRABAG BCMS und legen Verhaltensregeln für das gesamte Management und alle Mitarbeiter:innen des Konzerns fest. Sie sind zur besseren Übersicht und praktischen Anwendung in verschiedene Themenbereiche gegliedert: Die Geschäftsanweisung Vermeidung von Korruption und wirtschaftskriminellen Handlungen regelt die Einladungs- und Geschenkepolitik, Einladungen, Spenden und Sponsorings und auch den Umgang mit Amtsträger:innen. Die Geschäftsanweisung Geschäftspartnerprüfung gibt, basierend auf der Risikoanalyse, verpflichtende Standards für die Prüfung diverser Geschäftspartner:innen und Geschäftsbeziehungen vor. Zudem werden Prüfmaßnahmen definiert, die unabhängig von der Geschäftsbeziehung durchgeführt werden können, um bei Notwendigkeit auch bei Einzelfällen einen erhöhten Sorgfältigkeitsmaßstab zu erfüllen. Dabei verfolgt der KSB Corporate Responsibility Office auch anlassbezogene Maßnahmen; im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine wurde die Geschäftspartnerprüfung im März 2022 weiter verschärft und eine Hausmitteilung zur Sanktionslistenprüfung von Geschäftspartner:innen an alle Unternehmens- und Zentralbereichsleitungen übermittelt. Die Regelung sieht vor, dass jede:r Geschäftspartner:in, die:der unter die Parameter fällt, vor Vertragsabschluss von Business Compliance-Partner:innen auf Sanktionslistentreffer geprüft werden muss. Die dritte Geschäftsanweisung Kartell- und Wettbewerbsrecht regelt die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs durch die Beschreibung korrekter Verhaltensweisen, die Prüfpflichten sensibler Geschäftsbeziehungen, die Fusionskontrolle und gibt gegebenenfalls die Einbeziehung von CML als unabhängiges Kontrollorgan vor. Die Handhabung von Interessenkonflikten wird in der vierten Geschäftsanweisung geregelt. Alle Mitarbeiter:innen von STRABAG sind zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte verpflichtet. Neben der Vermeidung von Interessenkonflikten steht der transparente Umgang mit unvermeidbaren Interessenkonflikten im Vordergrund. G1-2 ESRS G1-2 Im Lieferantenkodex sind die Grundsätze des wirtschaftlichen Handelns von STRABAG zusammengefasst, deren Einhaltung auch von Lieferant:innen und Subunternehmer:innen erwartet wird. Die Grundsätze umfassen Themen aus den Bereichen Business Compliance, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und soziale Verantwortung, Umwelt, als auch verantwortungsvolle Beschaffung. Der Lieferantenkodex ist im Regelfall in den AGB verankert. STRABAG arbeitet an der Konzeption eines Supplier Engagement Programms, um gemeinsam mit unseren Lieferant:innen die Emissionen unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Zukünftig sollen soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in der projektbezogenen und projektübergreifenden Lieferantenbewertung verankert werden. Maßnahmen ESRS G1-3 Zur Umsetzung und Steuerung des BCMS besteht eine enge Zusammenarbeit einzelner Konzernstabsbereiche. Der Konzernstabsbereich Interne Revision unterstützt den Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office bei der Durchsetzung der Business Compliance-Regeln. Die Einhaltung der Vorgaben des BCMS ist ständiger Prüfungsbestandteil der regelmäßigen Ordnungsmäßigkeits- und Objektprüfungen. Der Konzernstabsbereich Interne Revision wird auch außerhalb der regelmäßigen Prüftätigkeiten in Abstimmung mit den operativen Einheiten oder dem Corporate Responsibility Office im Zuge von Sonderprüfungen tätig, um Verdachtsfälle aufzuarbeiten. Auffällige Rechnungen werden durch ein vom BRVZ eingerichtetes Business Compliance-Monitoring in allen BRVZ verwalteten Ländern dem Bereich Business Compliance im KSB Corporate Responsibility Office vorgelegt. G1-3 STRABAG Hinweisgeberplattform Mehr erfahren Potenzielles Fehlverhalten in den Kategorien Business Compliance, Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umwelt und Datenschutz können über die öffentlich zugängliche STRABAG Online-Hinweisgeberplattform oder direkt an eine Ansprechperson im Konzern gemeldet werden. Das Hinweisgebersystem ist sowohl im BCMS als auch im Code of Conduct festgehalten. Die STRABAG-Hinweisgeberplattform ist internen und externen Personen zugänglich und in allen Konzernsprachen verfügbar. Mitarbeitende werden unter anderem im Intranet als auch in Schulungen auf die Hinweisgeberplattform aufmerksam gemacht. Über das Hinweisgebersystem können Hinweise und Vorfälle gemeldet, sowie Feedback zum System abgegeben werden. Feedback zum System kann ebenso an die Ombudspersonen sowie an die menschenrechtsbeauftragte Person abgegeben werden. Eingehende Meldungen werden durch unabhängige Fallbearbeiter:innen geprüft. Außerdem wird mit Ombudspersonen, die für die Kategorien Diskriminierung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen zuständig sind, ein Zusatz zum Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser bestätigt, dass Angestellte in ihrer Funktion als Ombudsperson ihren Vorgesetzten gegenüber nicht weisungsgebunden sind. Das STRABAG-Hinweisgebersystem erfüllt die durch die Hinweisgeber:innenschutzgesetzgebung (EU 2019/1937) definierten Standards. Die Einhaltung der gesetzlichen Standards von Hinweisgeber:innen wird durch die Geschäftsanweisung Interne Untersuchungen vorgegeben. Hinweisgebende sind nicht dafür verantwortlich, entsprechende Beweise aufzuzeigen. Eine detaillierte Funktionsbeschreibung sowie FAQ erläutern, wie mit eingegangenen Meldungen umgegangen und der größtmögliche Schutz und die Anonymität der Hinweisgeber:innen oder Betroffenen sichergestellt wird. Alle Informationen und Daten, die in der STRABAG-Hinweisgeberplattform eingegeben werden, sind verschlüsselt und können nur von den zuständigen Fallbearbeiter:innen von STRABAG eingesehen werden. Durch eine Systemeinweisung und anlassbezogene Schulungen wird der Schutz der Anonymität der hinweisgebenden Personen durch die Fallbearbeiter:innen sichergestellt. Die Informationen über den gemeldeten Vorfall werden nur in jenem Ausmaß verwendet und weitergegeben, wie dies für die Untersuchung erforderlich ist („Need-to-know“-Prinzip). Jedem eingegangenen Hinweis bzw. jeder Beschwerde über das Hinweisgebersystem wird nachgegangen und diese einer Prüfung unterzogen. In Folge werden der Sachlage entsprechend organisatorische und arbeitsrechtliche Maßnahmen durch das zuständige Management – bis hin zur Abmahnung oder zur Entlassung – gesetzt, um angemessen auf festgestellte Zuwiderhandlungen zu reagieren und künftigen Verstößen entgegenzuwirken. Der Abschlussbericht enthält Vorschläge für Maßnahmen und gegebenenfalls für Prozessverbesserungen auch im Business Compliance Management-System. Der Bericht ergeht abhängig von der Schwere des Verstoßes an die zuständige Organisationseinheit, den Vorstand und/oder den Aufsichtsrat. Die Vorstandsmitglieder werden über wesentliche eingegangene Meldungen und Fälle informiert, wobei unterschiedliche Prozesse zur Berichterstattung bestehen. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Hinweisgeberplattform von verschiedenen Fachabteilungen betreut wird, die unterschiedlichen Vorstandsmitgliedern unterstellt sind. Da die Hinweisgeberplattform auch von lokalen Gemeinschaften als Kanal genutzt wird, um Beschwerden zu Baustellen abzugeben, werden eingehende Meldungen auch direkt mit den Leitungen der operativen Einheiten abgewickelt. Die Menschenrechtsbeauftragte führt einmal jährlich eine Prüfung zur Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens im Bereich Menschenrechte durch, welche die Betrachtung von Funktionalität und Prozessen der Hinweisgeberplattform beinhaltet. Schulungskonzept Umfassendes Schulungskonzept für alle Angestellten Umfassendes Wissen der Mitarbeiter:innen über korrektes Verhalten im Geschäftsalltag, die Festlegung von Prüfpflichten bei sensiblen Geschäftsbeziehungen, als auch die Aufklärung über mögliche Konsequenzen regelwidrigen Verhaltens sind wesentliche Voraussetzungen zur Sicherung des fairen Wettbewerbs. STRABAG hat daher 2013 ein umfassendes Schulungskonzept umgesetzt, mit dem Mitarbeiter:innen die aktuellen Richtlinien und Prozesse zur Bekämpfung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen kommuniziert werden. Die Mitarbeiter:innen werden dabei vertiefend im Korruptionsstrafrecht zu Delikten wie Untreue, Betrug, Bestechung, als auch zum Umgang mit Amtsträger:innen geschult. Außerdem sind risikobasiert das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Fusionskontrolle des Wettbewerbsrechts Teil der Schulungen. Zudem wird basierend auf den Rückmeldungen der Schulungsteilnehmer:innen und den Erfahrungen aus dem Vorfallsmanagement das Schulungskonzept kontinuierlich angepasst und verbessert. Alle Mitarbeiter:innen von STRABAG erhalten unmittelbar nach Eintritt in den Konzern eine Unterweisung in die Regelungen zur Sicherstellung des fairen Wettbewerbs in Form eines verpflichtenden eLearnings, das im Abstand von zwei Jahren verpflichtend zu wiederholen ist. Da dem Management (umfasst die Ebenen Bereichsleitung, Direktionsleitung sowie Unternehmens-, Konzernstabs- und Zentralbereichsleitung) eine wichtige Funktion in der Korruptionsprävention zukommt und dieses erhöhte Sorgfaltspflichten zu erfüllen hat, sind die Mitglieder dieser Personengruppe zusätzlich zur Teilnahme an speziellen Schulungen zur Vermeidung von Korruption sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen verpflichtet. Die Ebene Bereichsleitung und darüber hat bei Ernennung zur Position die Basisschulung zu absolvieren. In den folgenden Jahren werden die geschulten Inhalte im Zuge der Auffrischungsschulung vertiefend gefestigt. Beide Schulungen werden in einen allgemeinen und einen wettbewerbsrechtlichen Teil getrennt. Die Auffrischungsschulungen sind von den Mitgliedern des Managements im Abstand von drei Jahren verpflichtend zu absolvieren. Nachdem sich dieses Risiko vielfach auf die Gruppenleiter:innen überträgt, wurde im August 2024 die Gruppenleiterschulung als vertiefende eLearning-Schulung eingeführt. Die Schulung ist verpflichtend im Abstand von zwei Jahren von Gruppenleiter:innen zu absolvieren. Schulungskonzept, Inhalt und Teilnehmergruppen werden vom Vorstand beschlossen und an den Aufsichtsrat berichtet. Der Inhalt richtet sich nach den Grundsatzdokumenten, die gleichermaßen freigegeben und berichtet werden. Außerdem werden die Risikobereiche und Themengebiete der Schulungen jährlich im Zuge der Audits ISO 37001 und ISO 37301 durch unabhängige Prüfer:innen auditiert, wobei auch der Vorstand als oberstes Organ der Prüfpflicht unterliegt. Aufgrund der dem Vorstand inhärenten Pflicht, für die Einhaltung der gesetzlichen als auch selbst auferlegten Standards zu sorgen und diese für die gesamten Mitarbeiter:innen zu regulieren, ist keine gesonderte Schulung für den Gesamtvorstand vorgesehen. Schulungsstatistik Titel Basisschulung Compliance Basisschulung Kartellrecht Auffrischungs-schulung Gruppenleiter-schulung Business Compliance-Training Zielgruppe Management (Bereichs-, Direktions- sowie Unternehmens-, Konzernstabs- und Zentralbereichsleitung)1 Gruppenleitung1 Angestellte Schulungsquoten Zu schulende Personen 1.444 1.444 1.303 3.779 34.705 Geschulte Personen insgesamt 1.345 1.332 981 3.496 31.648 Abdeckungsrate 93 % 92 % 75 % 93 % 91 % Schulungsmethode und -dauer Präsenzschulung 4 Stunden 3 Stunden 4 Stunden Risikobasierte Online-Schulung ca. 40 min Online-Schulung ca. 40 min Frequenz Nach Ernennung Manager:in Nach Ernennung Manager:in Alle drei Jahre nach Abschluss der Basisschulungen Alle zwei Jahre Alle zwei Jahre Schulungsinhalte Anti-Korruption x x x x Wettbewerbsrecht x x x x Geschäftsanweisungen x x x x x Vorfallsmanagement x x x x 1Risikofunktion Zusätzlich zu den angeführten Schulungen wurden im Berichtszeitraum 31 Sonderschulungen abgehalten. Sonderschulungen werden auf Anfrage des örtlichen Managements für alle Mitarbeiter:innen angeboten, welche aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Die Schulungen werden unabhängig von der jeweiligen Ebene der Mitarbeiter:innen abgehalten. Darüber hinaus begleitet der Konzernstabsbereich Corporate Responsibility Office zahlreiche interne Tagungen und Veranstaltungen, in welchen allgemeine Business Compliance-Themen, anonymisierte Vorfälle und Lessons Learned vorgetragen werden. G1-4 ESRS G1-4 Deutsche Kartellbehörden verhängten gegen ein Konzernunternehmen von STRABAG SE Geldbußen in Höhe von EUR 2.790.000,- und EUR 665.000,- aufgrund von zwei Verfahren wegen wettbewerbswidriger Absprachen. Die Verfahren wurden jeweils durch ein sogenanntes Settlement unter Verzicht seitens STRABAG auf Rechtsmittel rechtskräftig beendet. Aufgrund beider Verstöße wurde das Konzernunternehmen in das deutsche Wettbewerbsregister zum 23.10.2024 und 25.11.2024 eingetragen. Den beim Bundeskartellamt als registerführender Behörde eingereichten Anträgen auf vorzeitige Löschung aufgrund von Selbstreinigungsmaßnahmen hat das Amt entsprochen; die Eintragungen wurden zum 25.11.2024 und 2.12.2024 gelöscht. G1-5 ESRS G1-5 STRABAG ist in verschiedenen Gremien aktiv, um die Interessen der Bauwirtschaft im Dialog mit Stakeholdern zu vertreten und damit zur Entwicklung von nachhaltigen, innovativen sowie wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen für die Bauindustrie beizutragen. Darunter fallen die Mitgliedschaften zu großen, nationalen Baubranchenvereinigungen wie der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und die Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ) ebenso wie regionale und/oder gewerkspezifische Verbände. Im Jahr 2024 war STRABAG Teilnehmerin des European Forum Alpbach. Im Rahmen der mehrtägigen Veranstaltung hat STRABAG ein Policy Paper zum Thema Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. STRABAG ist Gründungsmitglied der Stiftung KlimaWirtschaft, die sich für unternehmerischen Klimaschutz einsetzt. Seit 2021 unterstützen wir als Teilnehmerorganisation den UN Global Compact und bekennen uns damit zu den zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Antikorruption. Spenden und Sponsorings, welche einen Konnex zu politischen Parteien aufweisen, sind gemäß Konzernrichtlinie unter Einbindung des Corporate Responsibility Offices vom Gesamtvorstand der STRABAG SE zu genehmigen. Im Jahr 2024 hat STRABAG keine direkten politischen Spenden und Sponsorings geleistet. STRABAG SE ist im EU-Transparenzregister unter der Nummer 472996192561-86 registriert. Im Berichtszeitraum wurde keine Person in den Vorstand oder Aufsichtsrat bestellt, die in den zwei Jahren vor ihrer Bestellung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung oder einer Regulierungsbehörde innehatte. Im Folgenden werden Mitgliedsbeiträge von STRABAG SE dargelegt. Die gezahlten Interessenbeiträge umfassen sowohl Pflichtmitgliedschaften, die gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben sind, als auch freiwillige Mitgliedschaften. Die im Geschäftsjahr gezahlten Interessensbeiträge stellen sich wie folgt dar: Empfänger Einheit 2024 Pflichtmitgliedschaften Wirtschaftskammer Österreich T€ 1.426 Industrie- und Handelskammer Deutschland T€ 1.778 Freiwillige Mitgliedschaften Hauptverband der Deutschen Bauindustrie T€ 4.730 Deutscher Beton- und Bautechnik Verein T€ 302 Schweizer Baumeisterverband T€ 162 Sonstige landesspezifische Bauverbände und Mitgliedschaften unter je T€ 150 T€ 547 Summe der gezahlten Interessensbeiträge T€ 8.945 G1-6 ESRS G1-6 Die Eingangsrechnungen im STRABAG SE-Konzern werden über ein elektronisches System oder in Ausnahmefällen in Papierform den jeweiligen Kostenstellenverantwortlichen übermittelt, die die Rechnungen auf inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Vollständigkeit der erbrachten Lieferungen und Leistungen prüfen. Nach der operativen Genehmigung durch mindestens zwei Personen wird die Rechnung mit der entsprechenden Fälligkeit zur Zahlung freigegeben und von der zentralen Buchhaltungsabteilung des BRVZ in der Regel in einem wöchentlichen Zahlungslauf ausgeglichen. Aufgrund der Internationalität als auch der Heterogenität der Geschäftsfelder gibt es keine konzernweiten Vorgaben und Prozesse zur Vermeidung von verspäteten Zahlungen. In den wesentlichen Ländern Deutschland und Österreich wird zumeist unter Ausnutzung des Skontos vor (Netto-)Fälligkeit bezahlt. Die durchschnittliche Zahlungsdauer beträgt 21 Tage; der Median liegt bei 16 Tagen. Aufgrund der Vielzahl der Lieferant:innen in unterschiedlichsten Ländern, der Kleinteiligkeit und der Heterogenität der Eingangsleistungen gibt es keine standardisierten Zahlungsbedingungen. Sollten bei Bestellungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von STRABAG anwendbar sein, ist dort ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto vorgesehen. 90 % der geleisteten Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen. Nennenswerte Unterschiede in Bezug auf Zahlungsdauer und Zahlungsverhalten zwischen Art und Größe der Lieferant:innen gibt es nicht. Zum Stichtag gab es keine offenen Verfahren wegen Zahlungsverzugs. Appendix B Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Referenz ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d Nachhaltigkeitsmanagement ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Nachhaltigkeitsmanagement ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Nachhaltigkeitsmanagement ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i nicht anwendbar ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii nicht anwendbar ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii nicht anwendbar ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv nicht anwendbar ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 Klimawandel ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g nicht anwendbar ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 Klimawandel ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 Klimawandel ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Klimawandel ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 Klimawandel ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 Klimawandel ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Klimawandel ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Absatz 56 Klimawandel ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 nicht anwendbar (Übergangsbestimmung) ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a nicht anwendbar (Übergangsbestimmung) ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c nicht anwendbar (Übergangsbestimmung) ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c nicht anwendbar (Übergangsbestimmung) ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 nicht anwendbar (Übergangsbestimmung) ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 nicht wesentlich ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 nicht wesentlich ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 nicht wesentlich ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 nicht wesentlich ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c nicht wesentlich ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 nicht wesentlich ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe b Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 – IRO 1 – E4 Absatz 16 Buchstabe c Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b Biodiversität ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c Biodiversität ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Biodiversität ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Kreislaufwirtschaft ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 nicht anwendbar ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Eigene Belegschaft ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Eigene Belegschaft ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 Unsere soziale Verantwortung ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 Unsere soziale Verantwortung ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 Unsere soziale Verantwortung ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 Eigene Belegschaft ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c Eigene Belegschaft ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c Eigene Belegschaft ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e Eigene Belegschaft ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a Eigene Belegschaft ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b Eigene Belegschaft ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a Eigene Belegschaft ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a Eigene Belegschaft ESRS 2 SBM-3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 Unsere soziale Verantwortung ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 Unsere soziale Verantwortung, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 19 Unsere soziale Verantwortung ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Unsere soziale Verantwortung ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 Betroffene Gemeinschaften ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 Betroffene Gemeinschaften ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 Betroffene Gemeinschaften ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 nicht wesentlich ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 nicht wesentlich ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 nicht wesentlich ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b Unternehmensführung ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d Unternehmensführung ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a Unternehmensführung ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b Unternehmensführung Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers STRABAG SE z.H. Vorsitzender des Vorstands Triglavstraße 9 9500 Villach Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung der STRABAG SE, Villach, für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt. Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung Auf der Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU übereinstimmt, einschließlich: der Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS), inklusive der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“, und der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO). Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen. Sonstiger Sachverhalt – Vergleichsangaben zum 31. Dezember 2023 Angaben zum Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden keiner vergleichbaren Prüfung unterzogen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht, ausgenommen die Abschnitte „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ aufgenommenen Nachhaltigkeitsberichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst: die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Aufstellung der in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS, die Aufnahme von Angaben in die Nachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen. Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO stehen die gesetzlichen Vertreter vor der Herausforderung, unbestimmte Rechtsbegriffe, insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung der DNSH-Kriterien und der Durchführung der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung gemäß Anhang A der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, auszulegen. Die Interpretation dieser Anforderungen kann variieren, insbesondere da die Europäische Kommission in ihren Bekanntmachungen keine eindeutige Vorgabe zur Notwendigkeit der Implementierung einer robusten Klimarisikobewertung gemacht hat. Diese Unsicherheiten können zu unterschiedlichen Auslegungen führen, was die Rechtskonformität der getroffenen Entscheidungen betrifft, und stellen somit inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung dar. Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung Unsere Aufgabe ist die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der Nachhaltigkeitserklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören: die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben, und die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltene Nachhaltigkeitsberichterstattung gehen wir wie folgt vor: Wir erlangen ein Verständnis über das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, insbesondere durch: 1) Befragungen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Informationen zu verstehen; und 2) die Durchsicht der internen Dokumentation des Prozesses Wir beurteilen, ob aufgrund der aus unseren Prüfungshandlungen gewonnenen Nachweise das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse mit den Anforderungen der ESRS und mit der Darstellung des Prozesses in der Angabe „Doppelte Wesentlichkeitsanalyse“ übereinstimmt. Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung relevant sind. Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS stehen. Hinsichtlich der Verknüpfungen mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung und damit verbundenen Informationen gleichen wir ausgewählte Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab. Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch. Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung durch. Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen. Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung. Haftungsbeschränkung Bei der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Vereinbarungsgemäß ist im Haftungsfall ein allfälliges Mitverschulden der geprüften Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu berücksichtigen. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Abweichend von Punkt 7. Abs. 2 der AAB 2018 ist unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit gegenüber der Gesellschaft entsprechend den Größenmerkmalen der Gesellschaft unter Zugrundelegung der Größenklassen des § 221 UGB in Anwendung des der Größenklasse der Gesellschaft entsprechenden Haftungshöchstbetrages des § 275 Abs. 2 UGB mit dessen Hälfte auf EUR 6 Mio. begrenzt. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gabor Krüpl, MSc. Wien, 4. April 2025 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH qualifiziert elektronisch signiert: Gabor Krüpl, MSc, Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe der im Konzernlagebericht in den Abschnitten „Nachhaltigkeitsbericht“, „Umwelt“, „Soziales“, „Governance“ und „Appendix B“ enthaltenen Nachhaltigkeitsberichterstattung mit unserem Zusicherungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Zusicherungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf die deutschsprachige und vollständige Nachhaltigkeitserklärung. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB sinngemäß zu beachten. Leistung Leistung nach Ländern € Mio. 2024 % der gesamten Leistung 2024 2023 % der gesamten Leistung 2023 Δ % Δ absolut Deutschland 9.361 49 9.045 47 3 316 Österreich 2.856 15 3.070 16 -7 -214 Polen 1.697 9 1.329 7 28 368 Tschechien 1.017 5 999 5 2 18 Vereinigtes Königreich 698 4 672 4 4 26 Ungarn 620 3 808 4 -23 -188 Americas 517 3 564 3 -8 -47 Rumänien 467 2 519 3 -10 -52 Slowakei 305 2 410 2 -26 -105 Naher Osten 257 1 219 1 17 38 Schweiz 229 1 226 1 1 3 Kroatien 223 1 242 1 -8 -19 Benelux 216 1 190 1 14 26 Sonstige europäische Länder 151 1 155 1 -3 -4 Schweden 120 1 106 1 13 14 Italien 111 1 62 0 79 49 Asien 104 1 150 1 -31 -46 Serbien 94 0 139 1 -32 -45 Slowenien 92 0 118 1 -22 -26 Bulgarien 55 0 65 0 -15 -10 Afrika 29 0 31 0 -6 -2 Dänemark 20 0 20 0 0 0 Gesamt 19.239 100 19.139 100 1 100 €19,2Mrd. Leistung Der STRABAG SE-Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 eine um 1 % bzw. € 100 Mio. leicht höhere Leistung von € 19.238,80 Mio. Starke Zuwächse wurden in Polen sowie im Infrastruktur- und Building Solutions-Geschäft in Deutschland verzeichnet. Auch in Italien und im Nahen Osten konnten deutliche Leistungssteigerungen erzielt werden. In Österreich und Ungarn entwickelte sich die Leistung erwartungsgemäß rückläufig. Auftragsbestand Auftragsbestand per 31.12.2024 nach Ländern und Segmenten € Mio. Gesamt 2024 Nord + West Süd + Ost Inter-national + Sonder-sparten Sonstiges Gesamt 2023 Δ Gesamt % Δ Gesamt absolut Deutschland 13.653 11.596 384 1.649 24 12.544 9 1.109 Österreich 2.565 38 2.036 488 3 2.360 9 205 Polen 2.235 1 1.902 332 0 1.944 15 291 Vereinigtes Königreich 1.259 4 3 1.252 0 1.794 -30 -535 Tschechien 1.030 2 1.014 10 4 939 10 91 Americas 695 0 0 695 0 614 13 81 Rumänien 653 21 599 33 0 496 32 157 Naher Osten 479 0 24 455 0 462 4 17 Kroatien 450 0 440 10 0 323 39 127 Slowakei 425 0 418 7 0 232 83 193 Ungarn 417 0 416 1 0 348 20 69 Italien 411 0 11 400 0 459 -10 -48 Benelux 213 180 1 32 0 158 35 55 Slowenien 204 0 199 5 0 59 > 100 145 Sonstige europäische Länder 133 0 125 8 0 192 -31 -59 Schweiz 130 124 4 2 0 111 17 19 Schweden 129 98 31 0 0 108 19 21 Asien 125 0 3 122 0 175 -29 -50 Serbien 66 0 66 0 0 49 35 17 Bulgarien 39 0 39 0 0 17 > 100 22 Afrika 27 0 23 4 0 53 -49 -26 Dänemark 24 24 0 0 0 29 -17 -5 Gesamt 25.362 12.088 7.738 5.505 31 23.466 8 1.896 €25,4Mrd. Auftragsbestand Nach dem erstmaligen Überschreiten der 25-Milliarden-Euro-Marke im ersten Halbjahr konnte der Auftragsbestand zum Jahresende 2024 auf € 25.362,47 Mio. weiter ausgebaut werden, was einen Anstieg von € 1,9 Mrd. bzw. 8 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Besonders stark stieg der Auftragsbestand in Deutschland, hier vor allem im Infrastruktur- und Ingenieurbau. Wesentliche Zuwächse wurden zudem in Polen, Österreich, der Slowakei und Rumänien verzeichnet. Erste Anzeichen einer Trendwende im Wohnungsbau in Österreich bestätigten sich erfreulicherweise im vierten Quartal 2024. Im Vereinigten Königreich entwickelte sich der Auftragsbestand rückläufig, was dem Abarbeiten von Großprojekten geschuldet ist. Entwicklung des Auftragsbestands Zu den wichtigsten Zugängen im Auftragsbestand in Deutschland gehören unter anderem Netzausbauprojekte für die Energiewende im Wert von mehr als € 1,1 Mrd., die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin sowie der Ersatzneubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn in Bayern. In der Slowakei erhielt STRABAG den Zuschlag für den Um- und Ausbau der F.D. Roosevelt Klinik, in Tschechien für den Bau der neuen Zentrale der lokalen Tochtergesellschaft der Erste Group, die nach höchsten Nachhaltigkeitsstandards realisiert wird. Im internationalen Geschäft wurden unter anderem Aufträge für eine Schnellbahnlinie in Toronto sowie für den Bau eines Wohnbauquartiers in Abu Dhabi akquiriert. Baustellen im Auftragsbestand per 31.12.2024 Kategorie Anzahl Baustellen % der Anzahl der Baustellen Auftragsbestand € Mio. % des Auftrags-bestands Sehr kleine Aufträge (€ 0-1 Mio.) 10.786 79 2.267 9 Kleine Aufträge (€ 1-15 Mio.) 2.215 16 3.838 15 Mittlere Aufträge (€ 15-70 Mio.) 373 3 6.116 24 Große Aufträge (€ 70-150 Mio.) 64 1 3.225 13 Sehr große Aufträge (>€ 150 Mio.) 57 1 9.916 39 Gesamt 13.495 100 25.362 100 Der gesamte Auftragsbestand setzt sich aus 13.495 Einzelprojekten zusammen. Davon betreffen rund 13.000 Projekte bzw. 95 % sehr kleine oder kleine Aufträge mit einem Volumen von je bis zu € 15 Mio., der Restanteil von 5 % entfällt auf mittlere bis sehr große Aufträge ab € 15 Mio. So sind lediglich 57 Projekte größer als € 150 Mio. Mit dieser reichlichen Anzahl an Einzelaufträgen wird gewährleistet, dass das Risiko eines einzelnen Projekts den Konzernerfolg möglichst nicht gefährdet. Die zehn größten Projekte im Auftragsbestand per 31.12.2024 summierten sich auf 17 % des Auftragsbestands. Ausgewählte Großprojekte im Auftragsbestand per 31.12.2024 Land Projekt Auftragsbestand € Mio. Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns (%) Vereinigtes Königreich HS2 Hochgeschwindigkeitsstrecke 961 3,8 Deutschland Bayerische Versorgungskammer 543 2,1 Deutschland U5-Ost Hamburg 521 2,1 Deutschland US-Klinik Weilerbach 520 2,1 Deutschland Schleuse Kriegenbrunn 356 1,4 Deutschland Central Business Tower 351 1,4 Vereinigte Arabische Emirate Wohntürme Sea La Vie 292 1,2 Vereinigtes Königreich Woodsmith Project 282 1,1 Deutschland Ersatzneubau Ruhr-Universität Bochum 271 1,1 Kanada Scarborough Subway Extension Line 2 251 1,0 Gesamt 4.348 17,3 Ertragslage Der konsolidierte Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2024 betrug € 17.422,22 Mio. Nachdem in den vergangen Berichtsperioden vermehrt Großprojekte akquiriert wurden, die in Arbeitsgemeinschaften abgearbeitet werden, stieg die Leistung im Jahresvergleich um 1 % an, während sich der Umsatz um 1 % leicht verringerte. Dieser Effekt spiegelt sich auch in einem geringfügigen Rückgang der Relation Umsatz/Leistung von 92 % auf 91 % wider. Zum Umsatz trugen die operativen Segmente Nord + West 41 %, Süd + Ost 41 % sowie International + Sondersparten 18 % bei. Die Bestandsveränderungen betreffen hauptsächlich Immobilienprojektentwicklungen. Neue Projektentwicklungen haben erfolgreiche Verkäufe in der Berichtsperiode überkompensiert. Die aktivierten Eigenleistungen betreffen die Errichtung von Konzernstandorten und sind im Jahresvergleich nahezu unverändert. Die Summe der Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen und den Personalaufwand sank im Verhältnis zum Umsatz von 90 % auf 88 %. Aufwand € Mio. 2024 2023 Δ % Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 10.463,01 11.275,08 -7 Personalaufwand 4.905,50 4.540,90 8 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.115,28 1.086,60 3 Abschreibungen 582,29 538,12 8 Das Ergebnis aus Equity-Beteiligungen stieg aufgrund höherer Ergebnisse aus Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in der Berichtsperiode auf € 148,72 Mio. moderat an. Das Beteiligungsergebnis, das sich aus Ausschüttungen bzw. Aufwendungen vieler kleinerer Unternehmen bzw. Finanzanlagen zusammensetzt, ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dies ist unter anderem auf positive Ergebnisse aus Beteiligungsverkäufen zurückzuführen. Entwicklung EBITDA und EBITDA-Marge In Summe ergab sich ein um 16 % höheres Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von € 1.644,18 Mio.; im Jahresvergleich entspricht dies einem spürbaren Anstieg der EBITDA-Marge von 8,0 % auf 9,4 %. Im Einklang mit den höheren Investitionen als Teil der Strategie 2030, erhöhten sich die Abschreibungen erwartungsgemäß um 8 % auf € 582,29 Mio. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) überschritt im Jahr 2024 erstmals die Marke von € 1,0 Mrd. und belief sich auf € 1.061,89 Mio.; die EBIT-Marge stieg somit deutlich von 5,0 % auf 6,1 %. Im Geschäftsjahr 2024 ist die EBIT-Marge erheblich höher als ursprünglich prognostiziert ausgefallen, was vor allem auf positive Ergebniseffekte im Segment Nord + West sowie auf – im Vergleich zum Vorjahr – niedrigere Ergebnisbelastungen im volatilen internationalen Projektgeschäft zurückzuführen ist. Das Zinsergebnis stieg neuerlich stark und belief sich auf € 75,42 Mio., nach € 44,13 Mio. im Vorjahr. Der Anstieg ist in erster Linie auf höhere Zinserträge – bedingt durch das im Jahr 2024 teilweise noch erhöhte Zinsniveau und die hohe Netto-Cash-Position der STRABAG SE – zurückzuführen. Das enthaltene Kursergebnis stellte sich 2024 mit € -0,4 Mio. nahezu ausgeglichen dar (2023: € -15,90 Mio.). 27,2% Effektiver Steuersatz Per Saldo errechnete sich ein Ergebnis vor Steuern von € 1.137,31 Mio. Die Ertragsteuerquote lag bei 27,2 % und damit merkbar niedriger als im Vorjahr. Dies ist auf geringere fehlende Steuerentlastungen aus Großprojekten zurückzuführen. Das Ergebnis nach Steuern lag mit € 828,33 Mio. um 31 % über dem Vergleichsniveau des Vorjahres. €7,35 Ergebnis je Aktie Auf Minderheitsgesellschafter entfiel ein Anteil am Ergebnis von € 5,33 Mio., nach € 2,89 Mio. im Vorjahr. Das Konzernergebnis legte um 31 % zu und erreichte mit € 823,00 Mio. den höchsten Wert seit Bestehen der STRABAG SE. Das Ergebnis je Aktie belief sich auf € 7,35 (2023: € 6,30). Entwicklung ROCE Der Return on Capital Employed (ROCE) erhöhte sich neuerlich deutlich und belief sich auf 14,5 %, nach 12,2 % im Vorjahr. Dies stellt den bislang höchsten Wert in der Geschichte der STRABAG SE dar. Vermögens- und Finanzlage Bilanz € Mio. 31.12.2024 % der Bilanz- summe 31.12.2023 % der Bilanz- summe Langfristige Vermögenswerte 5.822 40 5.477 40 Kurzfristige Vermögenswerte 8.853 60 8.229 60 Eigenkapital 5.000 34 4.409 32 Langfristige Schulden 2.288 16 2.228 16 Kurzfristige Schulden 7.387 50 7.069 52 Gesamt 14.675 100 13.706 100 Die Bilanzsumme der STRABAG SE erhöhte sich im Jahresvergleich um 7 % auf € 14.674,58 Mio. Auf der Aktivseite ist der Anstieg vor allem auf höhere Vorräte und liquide Mittel zurückzuführen. Eine Erhöhung zeigt sich auch in der Position Investment Property, die auf den Aufbau des Portfolios von STRABAG Hold Estate – und damit auf die langfristige, strategische Bestandshaltung von Immobilien – zurückzuführen ist. 34,1% Eigenkapitalquote Das Eigenkapital belief sich zum Jahresende 2024 auf € 5.000,37 Mio. und erreichte somit erstmals die Marke von € 5,0 Mrd. Der finale Schritt der Kapitalmaßnahmen zur Reduktion des Anteils von MKAO „Rasperia Trading Limited“ erfolgte im März 2024, mit der Eintragung der ordentlichen Sachkapitalerhöhung in das Firmenbuch. Folglich erhöhte sich das Grundkapital der STRABAG SE von € 102,6 Mio. auf € 118,2 Mio., während sich die Kapitalrücklagen um denselben Betrag reduzierten. Die Eigenkapitalquote stieg aufgrund des außerordentlich hohen Ergebnisses des Berichtsjahres auf 34,1 % (31.12.2023: 32,2 %) und liegt weiterhin komfortabel über der Mindestquote des Konzerns von 25 %. Bilanzkennzahlen 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 Eigenkapitalquote (%) 33,9 33,3 31,7 32,2 34,1 Nettoverschuldung (€ Mio.) -1.747,23 -1.937,18 -1.927,70 -2.643,24 -2.905,25 Gearing Ratio (%) -42,5 -47,6 -47,9 -59,9 -58,1 Capital Employed (€ Mio.) 5.815,14 5.750,63 5.407,37 5.726,41 6.331,38 €2,9Mrd. Netto-Cash-Position Die STRABAG SE weist zum 31.12.2024 erneut eine Netto-Cash-Position aus, die sich aufgrund höherer liquider Mittel merklich auf € 2.905,25 Mio. erhöhte. Berechnung der Nettoverschuldung1 € Mio. 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 Finanzverbindlichkeiten 1.156,01 1.193,62 957,20 898,93 927,27 Abfertigungsrückstellung 122,55 108,36 91,38 98,27 99,34 Pensionsrückstellung 428,36 376,83 333,55 319,85 304,40 Non-Recourse-Verbindlichkeiten -597,20 -652,74 -607,97 -509,67 -512,57 Liquide Mittel -2.856,95 -2.963,25 -2.701,85 -3.450,62 -3.723,70 Gesamt -1.747,23 -1.937,18 -1.927,70 -2.643,24 -2.905,25 1 Die berücksichtigten Non-Recourse-Verbindlichkeiten beziehen sich auf drei wesentliche Projekte. Non-Recourse-Verbindlichkeiten bei anderen PPP-Projekten sind gemessen an ihrer Höhe von untergeordneter Bedeutung und werden daher bei der Berechnung der Nettoverschuldung nicht in Abzug gebracht. Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit ging im Berichtsjahr auf € 1.387,21 Mio. zurück (2023: € 1.816,51 Mio.), liegt damit jedoch am oberen Ende des mehrjährigen Durchschnitts. Während sich der Cashflow aus dem Ergebnis im Jahresvergleich erhöhte, stellte sich das Working Capital – nach dem unerwarteten Abbau des Vorjahres – nahezu ausgeglichen dar. Eine Verringerung der Anzahlungen hat sich bislang weiterhin nicht gezeigt. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war aufgrund höherer Investitionen im Einklang mit der Konzernstrategie 2030 erwartungsgemäß stärker negativ und belief sich auf € ‑749,54 Mio. (2023: € -654,87 Mio.). Ein Anstieg war bei den Investment Properties infolge des Aufbaus des Portfolios von STRABAG Hold Estate sowie bei den Sachanlagen zu verzeichnen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fiel mit € -353,69 Mio. weniger stark negativ aus (2023: € -430,58 Mio.). Im Vorjahr war der Abfluss aus dem Erwerb eigener Aktien enthalten, die im Rahmen eines antizipatorischen Pflichtangebots der österreichischen Kernaktionäre angedient wurden. Der Entfall dieses Effekts hat die höhere Dividendenausschüttung im abgelaufenen Geschäftsjahr überkompensiert. Bericht über eigene Aktien Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,4 % am Grundkapital), die sie im Rahmen eines mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H. und UNIQA Österreich Versicherungen AG anlässlich deren übernahmerechtlichen Pflichtangebots abgeschlossenen Aktienkaufvertrags aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.6.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG erworben hat. Aus diesen 2.779.006 Stückaktien ruhen die Rechte daher nun gemäß § 65 Abs. 5 AktG. Weitere Details finden Sie im Lagebericht unter Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB. Investitionen €750Mio. Nettoinvestitionen STRABAG hatte für das Geschäftsjahr 2024 Netto-Investitionen (Cashflow aus der Investitionstätigkeit) in Höhe von bis zu € 800 Mio. prognostiziert. Letztendlich beliefen sich diese auf € 749,54 Mio. Zusammensetzung CapEx Die Brutto-Investitionen (CapEx) ohne Abzug etwa der Einzahlungen aus Anlagenabgängen lagen bei € 912,33 Mio. Darin enthalten sind Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie in Investment Property, ohne die nicht cash-wirksamen Zugänge von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen, von € 798,87 Mio., der Erwerb von Finanzanlagen im Ausmaß von € 47,48 Mio. und € 65,98 Mio. aus Änderungen des Konsolidierungskreises. Bei den Investitionen fallen besonders Ersatzinvestitionen im Flächengeschäft in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen ins Gewicht. Der Schwerpunkt der Zusatzinvestitionen lag auf dem Baustoffnetzwerk in unterschiedlichen Ländern, wobei hier unverändert ein Fokus auf der Dekarbonisierung von Produktionsanlagen für Asphalt und Beton liegt. Im Rahmen laufender Großprojekte wurden in der Region Americas Investitionen im Tunnelbau getätigt. Den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen standen im Berichtsjahr Abschreibungen von € 582,29 Mio. gegenüber. Im Berichtsjahr wurden keine Firmenwertabschreibungen (2023: € 7,45 Mio.) bzw. Zuschreibungen aus Investment Property (2023: € 18,5 Mio.) verbucht. Finanzierung und Treasury Kennzahlen Treasury 2020 2021 2022 2023 2024 Zinsen und ähnliche Erträge (€ Mio.) 27,89 26,96 50,74 119,19 144,85 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (€ Mio.) -48,49 -39,53 -40,07 -75,07 -69,43 EBIT/Zinsergebnis (x) -30,6 -71,3 66,2 19,9 14,1 Nettoverschuldung/EBITDA (x) -1,5 -1,3 -1,5 -1,9 -1,8 Das oberste Ziel für das Treasury Management der STRABAG SE ist die Bestandssicherung der Unternehmensgruppe durch die Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Dieses Ziel soll durch die Bereitstellung ausreichender kurz-, mittel- und langfristiger Liquidität erreicht werden. Liquidität bedeutet für die STRABAG SE nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Avalen. Die bauoperative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit einerseits durch ausreichende Barmittel und Barkreditrahmen, andererseits durch genügende Avallinien bestimmt. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken ist ein zentrales Element der Unternehmensführung bei STRABAG. Liquiditätsrisiken treten in der Praxis in verschiedenen Erscheinungsformen auf: Kurzfristig müssen alle täglichen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht bzw. in vollem Umfang gedeckt werden können. Mittelfristig ist die Liquiditätsausstattung so zu gestalten, dass kein Geschäft bzw. Projekt mangels ausreichender finanzieller Mittel oder Avale nicht oder nicht in der gewünschten Geschwindigkeit durchgeführt werden kann. Langfristig soll die ausreichende Verfügbarkeit finanzieller Mittel die Verfolgung der strategischen Entwicklungsziele ermöglichen. STRABAG hat in der Vergangenheit ihre Finanzierungsentscheidungen stets an den oben skizzierten Risikoaspekten ausgerichtet und zudem die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten so gestaltet, dass ein Refinanzierungsrisiko vermieden wird. Mit dieser Vorgangsweise konnte ein großer Handlungsspielraum erhalten werden, der gerade in einem schwierigen Marktumfeld von besonderer Bedeutung ist. Die jeweils erforderliche Liquidität wird durch eine gezielte Liquiditätsplanung bestimmt. Darauf aufbauend werden Liquiditätssicherungsmaßnahmen gesetzt und eine Liquiditätsreserve für den Gesamtkonzern definiert. Die Liquiditätssituation wird laufend durch das Treasury Management überwacht, über ein konzernweites Cash Pooling System gesteuert und auf Projektebene durch ein strenges Working Capital Management unterstützt. €3,7Mrd. Liquide Mittel Die bestehende Liquidität von € 3,7 Mrd. sichert die Abdeckung der Liquiditätserfordernisse des Konzerns. Die STRABAG SE verfügt über € 8,8 Mrd. an Gesamtrahmen für Bar- und Avalkredite. In diesem Gesamtrahmen sind eine syndizierte Avalkreditlinie in Höhe von € 2,0 Mrd. und eine revolvierend ausnutzbare syndizierte Barkreditlinie von € 0,4 Mrd. mit einer jeweiligen Laufzeit bis 2026 enthalten. Darüber hinaus bestehen bilaterale Kreditlinien bei Banken. Durch eine hohe Diversifikation bei den Bar- und Avalkrediten sorgt STRABAG für einen Risikoausgleich bei der Rahmenbereitstellung und sichert ihre komfortable Liquiditätsposition ab. BBB+, stabil S&P Corporate Credit Rating Im September 2024 hob Standard & Poor’s (S&P) das Investment Grade-Rating der STRABAG SE von „BBB, Outlook Stable“ auf „BBB+, Outlook Stable“ um eine Stufe an. Grundlage für diese Entscheidung ist die anhaltend starke Performance von STRABAG, die durch einen hohen Auftragsbestand gestützt wird. Das diversifizierte, vertikal integrierte Geschäftsmodell, kombiniert mit einem konsequenten Risikomanagement und starken Marktpositionen in den Kernmärkten, wurden dabei als zentrale Treiber identifiziert. Dank dieser robusten Ausgangslage wird weiterhin von einer soliden Netto-Cash-Position ausgegangen. Zahlungsverpflichtungen € Mio. Buchwert 31.12.2024 Buchwert 31.12.2023 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 536,39 534,71 Leasingverbindlichkeiten 390,88 364,22 Gesamt 927,27 898,93 Berichterstattung zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der STRABAG SE (Einzelabschluss) Ertragslage Die Umsatzerlöse des Unternehmens haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um € 1,1 Mio. von € 88,28 Mio. auf € 87,18 Mio. vermindert. 2024 2023 Umsatzerlöse in T€ (Sales) 87.179 88.280 Ergebnis vor Zinsen und Steuern in T€ (EBIT) 391.017 307.913 Umsatzrentabilität in % (ROS)1 >100,0 >100,0 Eigenkapitalrentabilität in % (ROE)2 14,4 11,0 Gesamtkapitalrentabilität in % (ROI)3 11,8 9,4 1ROS = EBIT / Umsatzerlöse 2ROE = Ergebnis vor Steuern / ø Eigenmittel 3ROI = EBIT / ø Gesamtkapital Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um € 83,11 Mio. von € 307,91 Mio. auf € 391,02 Mio. und ist geprägt durch ein stark angestiegenes Beteiligungsergebnis. Das Betriebsergebnis des Geschäftsjahrs 2024 beträgt € 16,0 Mio. und liegt um € 3,5 Mio. unter dem Vorjahresniveau (€ 19,5 Mio.). Hier hatte sich im Vorjahr ein einmaliger, hoher Ertrag aus einer erhaltenen Schadensersatzzahlung ergebniserhöhend ausgewirkt. Die erhebliche Steigerung des Finanzergebnisses um € 92,00 Mio. von € 294,68 Mio. auf € 386,68 Mio. konnte durch wesentlich höhere Ergebnisübernahmen von Tochtergesellschaften erzielt werden. Ein weiterer positiver Ergebniseffekt ergab sich aus stark gestiegenen Erträgen aus dem Abgang von Finanzanlagen. Ergebnisverschlechternd wirkten sich hingegen im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Abschreibungen von Beteiligungen aus. Im Zinsergebnis ergab sich ein positiver Zinssaldo in Höhe von € 11,63 Mio. (2023: € 6,27 Mio.). Dieser errechnet sich aus den Zinserträgen für Finanzierungen an Tochtergesellschaften und aus den Finanzierungskosten für das verzinsliche Fremdkapital. Somit konnte insgesamt für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresüberschuss in Höhe von € 403,17 Mio. (2023: € 314,83 Mio.) erzielt werden. Die Verbesserung des Ergebnisses schlägt sich auch positiv in den Rentabilitätskennzahlen nieder. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der STRABAG SE hat sich mit € 3,3 Mrd. im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahreswert (€ 3,3 Mrd.) nicht verändert. Es ergaben sich auch nur bei wenigen Bilanzpositionen wesentliche Veränderungen. Die deutliche Reduktion bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert aus den Verbindlichkeiten aus Cash Clearing. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten war trotz der wegen der Sanktionen einbehaltenen Dividende für das Geschäftsjahr 2023 an MKAO "Rasperia Trading Limited" ein Rückgang zu verzeichnen, welcher aus der Auszahlung der Ausschüttungsverbindlichkeit aus der Kapitalherabsetzung an den Streubesitz resultiert. Die daraus resultierende verminderte Nettoverschuldung (Net Debt) beträgt zum 31.12.2024 € 423,19 Mio. im Vergleich zu € 557,00 Mio. im Vorjahr. Der Nettoverschuldungsgrad verbesserte sich von 20,5 % im Vorjahr auf 14,8 % im Berichtsjahr. 2024 2023 Nettoverschuldung in T€ (Net Debt)1 423.188 556.996 Nettoumlaufvermögen in T€ (Working Capital)2 334.227 298.581 Eigenkapitalquote in % (Equity Ratio) 86,3 81,8 Nettoverschuldungsgrad (%) (Gearing)3 14,8 20,5 1Nettoverschuldung = Verzinsliches Fremdkapital + langfristige Rückstellungen - liquide Mittel 2Nettoumlaufvermögen = kurzfristiges Umlaufvermögen - liquide Mittel - kurzfristiges nicht verzinsliches Fremdkapital 3Gearing = Nettoverschuldung / Eigenmittel Das Nettoumlaufvermögen (Working Capital) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2024 um € 35,65 Mio. von € 298,58 Mio. im Geschäftsjahr 2023 auf € 334,23 Mio. Grundlage dafür waren der Aufbau der Forderungen aus Ergebnisübernahmen und der Abbau der kurzfristigen nicht verzinslichen Schulden. Die Eigenkapitalquote liegt aufgrund der deutlichen Zunahme der Eigenmittel mit 86,3 % über dem Vorjahr (81,8 %) und befindet sich weiterhin auf sehr hohem Niveau. 2024 2023 Cashflow aus der Betriebstätigkeit 360.160 260.394 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 27.623 -34.194 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -387.804 -226.481 Der Cashflow aus der Betriebstätigkeit beträgt € 360,16 Mio. und ist zum Großteil auf den Cashflow aus dem Ergebnis zurückzuführen. Der Anstieg des Nettoumlaufvermögens wirkte sich dabei negativ aus. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit flossen im Berichtsjahr € 37,71 Mio. an liquiden Mitteln zu, davon € 30,28 Mio. aus Abgängen von Finanzanlagen und € 7,43 Mio. aus der Rückzahlung von Finanzierungsforderungen. Dem stehen Mittelverwendungen für Zugänge zu Finanzanlagen in Höhe von € 10,09 Mio. gegenüber. In Summe verbleibt ein positiver Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von € 27,62 Mio. Der Abbau der Verbindlichkeiten aus Cash Clearing führte im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zu einem Mittelabfluss in Höhe von € 99,34 Mio. Nach Abzug der Zahlungen der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 208,52 Mio. (die auf die von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehaltenen Aktien entfallende Dividende wurde aufgrund der gegen Herrn Deripaska verhängten Sanktionen einbehalten) und der Ausschüttungsverbindlichkeit aus der Kapitalherabsetzung für den Streubesitz in Höhe von € 79,94 Mio. ergab sich in 2024 beim Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit insgesamt ein Mittelabfluss in Höhe von € 387,80 Mio. Bericht über eigene Aktien Zum 31.12.2024 hält die STRABAG SE 2.779.006 auf Inhaber lautende Stückaktien im Ausmaß von 2,4 % des Grundkapitals. Der auf sie entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt somit € 2.779.006,00. Der Rückerwerb erfolgte am 9.2.2023 zu einem Erwerbspreis pro Aktie von € 38,94 und zu jedem gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG erlaubten Zweck, insbesondere zur Verwendung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung. Segmentbericht Übersicht über die vier Segmente im Konzern Das Geschäft der STRABAG SE war 2024 in vier Segmente unterteilt: in die drei operativ tätigen Segmente Nord + West, Süd + Ost und International + Sondersparten sowie in das Segment Sonstiges, das die unternehmensinternen Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche umfasst. Klemens Haselsteiner ist am 17.1.2025 verstorben. Die verbleibenden Vorstandsmitglieder übernahmen interimistisch seine Agenden, bis Stefan Kratochwill am 19.2.2025 mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden der STRABAG SE ernannt wurde. Die Segmente setzten sich 2024 bzw. im bisherigen Jahresverlauf 2025 wie folgt zusammen: Nord + West Zuständigkeit im Vorstand: Jörg Rösler Deutschland, Schweiz, Benelux (ab 17.1.2025), Skandinavien, Spezialtiefbau Zuständigkeit im Vorstand: Klemens Haselsteiner Benelux (bis 17.1.2025) Süd + Ost Zuständigkeit im Vorstand: Alfred Watzl Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Südosteuropa, Umwelttechnik, Baustoffe International + Sondersparten Zuständigkeit im Vorstand: Siegfried Wanker Tunnelbau, International, United Kingdom, Infrastruktur Development, Immobilien Development, Building Solutions (vormals: Property & Facility Services), Energy Infrastructure, Hold Estate Sonstiges Zuständigkeit im Vorstand: Klemens Haselsteiner (bis 17.1.2025), Stefan Kratochwill (ab 19.2.2025), Christian Harder Zentralbereiche, Konzernstabsbereiche Bauvorhaben sind jeweils einem der Segmente zugewiesen (siehe Übersicht unten). Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Projekte mehr als einem Segment zugeordnet werden. Dies ist z. B. bei PPP-Projekten der Fall, bei denen der Bauanteil im jeweiligen geografischen Segment, der Konzessionsanteil aber in der Sparte Konzessionen des Segments International + Sondersparten zu finden ist. Bei segmentübergreifenden Projekten obliegt die kaufmännische und technische Verantwortung üblicherweise jenem Segment, das den höheren Auftragswert im Projekt aufweist. Eine Segmenteinteilung erfolgt vorwiegend nach geografischen Gesichtspunkten. Vor allem Spezialitäten – z. B. der Tunnelbau – werden naturgemäß weltweit nachgefragt. Solche Geschäftsfelder werden im Segment International + Sondersparten gezeigt. Gleichzeitig finden sich in den beiden Segmenten Nord + West sowie Süd + Ost mitunter länderübergreifende Geschäftsfelder wie die Umwelttechnik. Diese werden mehrheitlich von einem dem jeweiligen geografischen Segment zurechenbaren Land aus organisiert. Mitunter werden bestimmte Leistungen in mehreren Segmenten erbracht. Im Folgenden werden die Tätigkeiten jenen Segmenten zugeordnet, in denen eine wesentliche Leistungserstellung erfolgt. Details sind aus der Tabelle ersichtlich. Mit wenigen Ausnahmen bietet STRABAG in ihren einzelnen europäischen Märkten Dienstleistungen in sämtlichen Bereichen der Bauindustrie an und deckt dabei die gesamte Bauwertschöpfungskette ab. Leistungsangebot Nord + West Süd + Ost International + Sondersparten Wohnbau √ √ √ Gewerbe- und Industriebau √ √ √ Öffentliche Gebäude √ √ √ Ingenieurbau √ √ √ Brückenbau √ √ √ Kraftwerksbau √ √ √ Straßenbau, Erdbau √ √ √ Sicherungs- und Schutzbauten √ √ √ Leitungs- und Kanalbau √ √ √ Baustoffproduktion √ √ Bahnbau √ √ Wasserstraßenbau, Deichbau √ √ √ Ortsplatzgestaltung, Landschaftsbau, Pflasterungen, Großflächengestaltung √ √ Sportstättenbau, Freizeitanlagen √ √ Spezialtiefbau √ Umwelttechnik √ √ √ Fertigteilproduktion √ √ Tunnelbau √ Immobilien Development √ Infrastruktur Development √ Erneuerbare Energie Development √ Betrieb/Erhaltung/Verwertung von PPP- und Erneuerbare Energie-Projekten √ Property & Facility Services/Building Solutions √ segment-n-w Segment Nord + West Das Segment Nord + West erbringt Baudienstleistungen nahezu jeglicher Art und Größe schwerpunktmäßig in Deutschland, der Schweiz, den Benelux-Ländern und Skandinavien. Auch der Spezialtiefbau findet sich in diesem Segment. € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Leistung 8.239,86 8.216,66 0 23 Umsatzerlöse 7.221,27 7.280,19 -1 -59 Auftragsbestand 12.088,14 11.207,13 8 881 EBIT 692,67 644,82 7 48 EBIT-Marge (% des Umsatzes) 9,6 8,9 Mitarbeiteranzahl (FTE) 22.392 22.136 1 256 Leistung – Segment Nord + West € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Deutschland 7.655 7.614 1 41 Schweiz 223 216 3 7 Benelux 139 172 -19 -33 Schweden 117 95 23 22 Österreich 35 36 -3 -1 Rumänien 31 26 19 5 Dänemark 19 20 -5 -1 Vereinigtes Königreich 13 29 -55 -16 Polen 5 1 > 100 4 Tschechien 2 0 n.a. 2 Sonstige europäische Länder 1 6 -83 -5 Ungarn 0 1 -100 -1 Naher Osten 0 1 -100 -1 Gesamt 8.240 8.217 0 23 Leistung, Umsatz und EBIT Nord + West mit stabiler Leistung Die Leistung im Segment Nord + West blieb im Geschäftsjahr 2024 nahezu unverändert und erreichte mit € 8.239,86 Mio. das hohe Niveau des Vorjahres. Im Heimatmarkt Deutschland verzeichneten der Verkehrswegebau und der Ingenieurbau Zuwächse, während der Hochbau weiterhin durch die anhaltende Schwäche im Wohnungsbau beeinträchtigt wurde. Mit Ausnahme des erwarteten Rückgangs in den Benelux-Ländern, der auf eine selektive Marktbearbeitung zurückzuführen ist, blieb die Leistung in den übrigen Märkten des Segments weitgehend stabil. Der Umsatz reduzierte sich um knapp 1 % und lag damit bei € 7.221,27 Mio. auf nahezu gleichbleibend hohem Niveau. Das EBIT konnte auf hohem Niveau um 7 % auf € 692,67 Mio. gesteigert werden, sodass die EBIT-Marge im Jahresvergleich von 8,9 % auf sehr hohe 9,6 % zulegte. Im Berichtsjahr konnte insbesondere in Deutschland eine über den Erwartungen liegende Performance erzielt werden. Zum einen wurde dies durch mildere Witterungsverhältnisse begünstigt, die zu einer höheren Kapazitätsauslastung im Dezember führten. Zum anderen trugen gegen Jahresende erfolgte Einigungen über Nachtragsforderungen aus Großprojekten dazu bei. Leistung Auftragsbestand Auftragsbestand Auftragsbestand auf hohem Niveau ausgebaut Der Auftragsbestand konnte zum 31.12.2024 auf hohem Niveau um 8 % auf € 12.088,14 Mio. weiter ausgebaut werden. Diese positive Entwicklung wird insbesondere durch den Verkehrswegebau und den Ingenieurbau im Heimatmarkt Deutschland getragen. Nennenswerte Zugänge zum Auftragsbestand umfassen den Neubau der Schifffahrtsschleuse Kriegenbrunn in Bayern, den Ersatzneubau der Talbrücke Uttrichshausen auf der A7 in Hessen sowie Tiefbauarbeiten im Rahmen der Stromtrassenprojekte SuedLink und SuedOstLink. Mitarbeiteranzahl Die Mitarbeiterzahl stieg leicht um 1 % auf 22.392 Beschäftigte (FTE), mit Zuwächsen in Deutschland und der Schweiz. In den übrigen Märkten des Segments kam es zu keinen nennenswerten Veränderungen. Ausblick Solider Leistungszuwachs erwartet Auf Basis des anhaltend hohen Auftragsbestands wird im Segment Nord + West für das Jahr 2025 trotz herausfordernder Rahmenbedingungen mit einer soliden Leistungssteigerung gerechnet. In Deutschland hat sich eine Normalisierung und Stabilisierung bei den Materialpreisen eingestellt, während die Energiepreise weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau liegen. Die bislang rückläufige Nachfrage im Wohn- und Bürobau kann durch Projekte im Infrastruktur- und Industriebau kompensiert werden. Dabei lässt sich eine leichte Verschiebung von privaten hin zu öffentlichen Auftraggeber:innen erkennen, wobei gegen Ende des Jahres 2025 im Wohnungsbau eine leichte Entspannung zu erwarten ist. Im deutschen Verkehrswegebau bildet der vorhandene Auftragsbestand eine sehr solide Grundlage für das Jahr 2025. Eine erhöhte Nachfrage sowie eine Zunahme an Projekten im Bereich der Energiewende sind zu beobachten. Der Infrastrukturausbau bleibt vor allem im kommunalen Bereich aufgrund des anhaltenden Preiswettbewerbs herausfordernd. Der Tiefbau profitiert von der anhaltenden Investitionsoffensive der Deutschen Bahn und dem Kabelleitungsbau für die neuen Energietrassen. Die Haushalte werden erst nach der Bundestagswahl entwickelt und verabschiedet, sodass man für 2025 ein Übergangsjahr erwarten muss. In den Benelux-Ländern herrscht nach wie vor ein starker Verdrängungswettbewerb. Der eingeschlagene Weg der Konsolidierung und Stabilisierung, im Einklang mit einer sehr selektiven Angebotslegung, wird vom Konzern weiterverfolgt. In den Niederlanden und in Belgien werden die ersten Chancen im Industriebau, vor allem im Bereich der Energiewende, wahrgenommen. Aber auch im Wohnungsbau ist eine leicht steigende Nachfrage zu erwarten. Auch in Skandinavien wird die eingeleitete Konsolidierung und Stabilisierung fortgesetzt. Der Fokus liegt auf Projekten mittlerer Größe, vorrangig im Gewerbe- und Industriebau. Im Infrastrukturbau ist eine steigende Nachfrage nach größeren Projekten zu spüren. In der Schweiz ist weiterhin eine stabile Nachfrage nach Bauleistungen zu beobachten. Nach einer erfolgreichen ersten Konsolidierung setzen wir unseren eingeschlagenen Wachstumskurs fort. Die dafür notwendigen Investitionen wurden auf den Weg gebracht und befinden sich derzeit in der Umsetzung. Ausgewählte Großprojekte – Segment Nord + West Land Projekt Auftragsbestand € Mio. Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns % Deutschland Bayerische Versorgungskammer 528 2,1 Deutschland US-Klinik Weilerbach 520 2,1 Deutschland U5-Ost Hamburg 365 1,4 Deutschland Schleuse Kriegenbrunn 356 1,4 Deutschland Central Business Tower 350 1,4 segment-s-o Segment Süd + Ost Der geografische Fokus des Segments Süd + Ost liegt auf Österreich, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien sowie der Region Südosteuropa. Weiters werden in diesem Segment die Umwelttechnik- und Baustoffaktivitäten abgewickelt. € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Leistung 7.502,30 7.741,90 -3 -240 Umsatzerlöse 7.123,76 7.344,06 -3 -220 Auftragsbestand 7.738,49 7.074,25 9 664 EBIT 387,99 392,57 -1 -5 EBIT-Marge (% des Umsatzes) 5,4 5,3 Mitarbeiteranzahl (FTE) 26.852 27.057 -1 -205 Leistung – Segment Süd + Ost € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Österreich 2.479 2.722 -9 -243 Polen 1.571 1.262 24 309 Tschechien 995 981 1 14 Ungarn 577 784 -26 -207 Deutschland 540 423 28 117 Rumänien 428 486 -12 -58 Slowakei 292 398 -27 -106 Kroatien 222 241 -8 -19 Sonstige europäische Länder 131 93 41 38 Serbien 92 137 -33 -45 Slowenien 89 117 -24 -28 Bulgarien 48 59 -19 -11 Afrika 21 16 31 5 Naher Osten 5 6 -17 -1 Italien 4 9 -56 -5 Vereinigtes Königreich 2 7 -71 -5 Schweiz 2 3 -33 -1 Schweden 2 0 n.a. 2 Benelux 1 0 n.a. 1 Asien 1 -2 n.a. 3 Gesamt 7.502 7.742 -3 -240 Leistung, Umsatz und EBIT Österreich und Ungarn rückläufig Das Segment Süd + Ost verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 eine um 3 % niedrigere Leistung von € 7.502,30 Mio. Diese Entwicklung ist vor allem auf erwartete Rückgänge in Österreich und Ungarn zurückzuführen. Während in Österreich der schwache Wohnungsbaumarkt zu nennen ist, ist die rückläufige Leistungsentwicklung in Ungarn durch den staatlichen Investitionsstopp und zurückgehaltene EU-Mittel bedingt. Ein kräftiges Leistungsplus konnte hingegen im Verkehrswegebau in Polen verzeichnet werden. Im Einklang mit der Leistung reduzierte sich der Umsatz um 3 % und belief sich auf € 7.123,76 Mio. Das EBIT ging im Berichtsjahr geringfügig um 1 % auf € 387,99 Mio. zurück, die EBIT-Marge konnte jedoch mit 5,4 % auf hohem Niveau stabil gehalten werden (2023: 5,3 %). Während in den Märkten Südosteuropas weitere Ergebnisverbesserungen erzielt wurden, konnte das hohe Ergebnis des Vorjahres in Österreich nicht wiederholt werden. Leistung Auftragsbestand Auftragsbestand Kernmärkte mit positiver Entwicklung Der Auftragsbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 9 % auf € 7.738,49 Mio. In nahezu allen Kernmärkten des Segments konnten substanzielle Zuwächse erzielt werden. Die in absoluten Zahlen größten Steigerungen wurden in der Slowakei, gefolgt von Slowenien, Rumänien und Kroatien verzeichnet. In Österreich und Polen wurde eine jeweils stabile Entwicklung registriert. Zu den nennenswerten Neuaufträgen zählen unter anderem die Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik in Banská Bystrica (Slowakei), mehrere Hochbauprojekte in Slowenien sowie der Bau der neuen Zentrale der tschechischen Tochter der Erste Group in Prag. Mitarbeiteranzahl Der Mitarbeiterstand verringerte sich 2024 um 1 % auf 26.852 Beschäftigte (FTE). Rückläufige Tendenzen waren etwa in Österreich und der Slowakei zu verzeichnen. In Polen wurde hingegen im Einklang mit der höheren Leistung Personal aufgebaut. Ausblick Leistungsplus durch hohen Auftragsbestand Ausgehend von einem hohen Auftragsbestand wird im Segment Süd + Ost für 2025 eine merkliche Leistungssteigerung erwartet. In Österreich bleibt der Hochbau durch den schwachen Wohnungsbaumarkt der letzten Jahre unter Druck. Eine nachhaltige Entspannung könnte in der zweiten Jahreshälfte 2025 einsetzen, begünstigt durch eine stabilisierte Inflation, weitere Zinssenkungen und gelockerte Kreditvergaberichtlinien. Der Verkehrswegebau steht trotz stabiler Ausschreibungslage unter wachsendem Preisdruck, während erwartete Einsparungen aufgrund des staatlichen Budgetdefizits die öffentlichen Ausschreibungen zusätzlich belasten könnten. Positiv entwickelt sich hingegen die Auftragslage im Zukunftssektor Bauen im Bestand. In Polen entwickelte sich der Auftragsbestand positiv, und mit der Freigabe von EU-Mitteln aus dem Covid-19-Wiederaufbaufonds ist eine Belebung der staatlichen Investitionen zu erwarten. In den kommenden Jahren werden zudem bedeutende Großprojekte in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität und Energiewende das Marktgeschehen prägen. Impulse im Hochbau sind durch öffentliche und private Investitionen spätestens ab Ende 2025 zu erwarten. Die Situation in Ungarn wird nach wie vor als herausfordernd betrachtet. Zurückgehaltene EU-Mittel und fehlende öffentliche Investitionen schlagen sich in einem deutlichen Rückgang des Bauvolumens nieder. Positiv hervorzuheben sind hingegen Aufträge der produzierenden Automobilindustrie und ihrer Zulieferer. Zudem soll ein geplantes staatliches Konjunkturprogramm den privaten Konsum ankurbeln und die Wirtschaft stärken. Im tschechischen Verkehrswegebau, vor allem im Bahnbau, sind steigende Ausschreibungsvolumina erkennbar. Bei größeren Projekten besteht teilweise jedoch weiterhin Verdrängungswettbewerb. Im Jahr 2024 konnten bedeutende Aufträge im Bahnhof-, Straßen- und Hochbau gesichert werden, was zu einer Steigerung des Auftragsbestands führte. Mit dem sinkenden Zinsniveau ist zudem wieder verstärkt mit Investitionen privater Investor:innen zu rechnen. Darüber hinaus werden die Strukturen im Tunnel- und Spezialtiefbau sowie im Bereich Wassertechnik weiter optimiert. In der Slowakei steigt nach der Ernennung der neuen Regierung das Volumen ausgeschriebener Projekte im Verkehrswegebau wieder an. Besonders im Bahnbau wird die Vergabe mehrerer Großprojekte erwartet. Auch im Hochbau wird für 2025 eine Erholung und vermehrte Ausschreibungstätigkeit erwartet. Im Mai erhielt STRABAG den Großauftrag zur Erweiterung der F.D. Roosevelt Klinik in Banská Bystrica. Die Nachfrage in den Märkten Südosteuropas entwickelt sich positiv. In Kroatien liegt der Fokus derzeit auf dem Verkehrswege- und Industriebau, gestützt durch EU-Investitionen. In Slowenien hat sich der Auftragsbestand infolge mehrerer Projektakquisitionen zuletzt merkbar erhöht. Rumänien gilt als vielversprechender Markt mit hohem Infrastrukturbedarf, teils gefördert durch EU-finanzierte Investitionen. Die im Segment Süd + Ost gebündelten Baustoff- und Umwelttechnikaktivitäten zeigen in Summe eine zufriedenstellende Tendenz und sind für die Handlungsfelder Kreislaufwirtschaft und Kompetenz im Energiesektor der Strategie 2030 von wesentlicher Bedeutung. Ausgewählte Großprojekte – Segment Süd + Ost Land Projekt Auftragsbestand € Mio. Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns % Slowakei F.D. Roosevelt Klinik 272 1,1 Rumänien Flughafen Mihail Kogălniceanu 138 0,5 Österreich Rehabilitationszentrum Wien 119 0,5 Tschechien Modernisierung Bahnhof Masaryk 114 0,5 Tschechien U-Bahn Pankrác–Olbrachtova 103 0,4 segment-i-s Segment International + Sondersparten Das Segment International + Sondersparten umfasst neben den weltweiten Tunnelbauaktivitäten auch den Großteil des außereuropäischen Geschäfts der STRABAG SE. Darüber hinaus werden – unabhängig von ihrer Leistungserbringung – das Infrastruktur Development, das Immobilien Development sowie das Building Solutions-Geschäft (vormals: Property & Facility Services) in diesem Segment gebündelt. Das Segment umfasst außerdem die Unternehmensbereiche United Kingdom, Energy Infrastructure und die STRABAG Hold Estate (Bestandshaltung von Immobilien). € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Leistung 3.268,68 2.957,27 11 311 Umsatzerlöse 3.059,27 2.984,48 3 75 Auftragsbestand 5.505,02 5.159,42 7 346 EBIT -2,28 -132,10 n.a. 130 EBIT-Marge (% des Umsatzes) -0,1 -4,4 Mitarbeiteranzahl (FTE) 21.255 20.360 4 895 Leistung – Segment International + Sondersparten € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Deutschland 1.094 953 15 141 Vereinigtes Königreich 681 635 7 46 Americas 514 562 -9 -48 Österreich 280 262 7 18 Naher Osten 252 211 19 41 Italien 107 53 > 100 54 Polen 106 51 > 100 55 Asien 103 152 -32 -49 Benelux 76 17 > 100 59 Sonstige europäische Länder 13 11 18 2 Slowakei 10 11 -9 -1 Afrika 8 15 -47 -7 Ungarn 8 0 n.a. 8 Tschechien 6 6 0 0 Rumänien 5 4 25 1 Schweiz 3 3 0 0 Slowenien 3 1 > 100 2 Schweden 0 10 -100 -10 Gesamt 3.269 2.957 11 312 Leistung, Umsatz und EBIT Deutliches Leistungsplus Im Segment International + Sondersparten wurde im Jahr 2024 eine deutliche Leistungssteigerung um 11 % auf € 3.268,68 Mio. erwirtschaftet. Der stärkste Anstieg wurde in Deutschland im Building Solutions-Geschäft (vormals: Property & Facility Services) sowie im Tunnelbau verzeichnet. In der Region Benelux stieg die Leistung vor allem aufgrund einer Akquisition im Bereich Building Solutions, während die höhere Leistung in Polen auf das Geschäft mit Infrastrukturprojektentwicklungen zurückzuführen war. Der Umsatz stieg mit 3 % weniger stark als die Leistung und erreichte € 3.059,27 Mio. Die Relation Umsatz/Leistung veränderte sich dementsprechend von 101 % auf 94 %. Das Segment ist aufgrund von Groß- und Megaprojekten regelmäßigen Schwankungen ausgesetzt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden – im Vergleich zum Vorjahr – niedrigere Ergebnisbelastungen im volatilen internationalen Projektgeschäft verzeichnet, sodass sich das EBIT auf € -2,28 Mio. verbesserte, nach € -132,10 Mio. im Vorjahr. Leistung Auftragsbestand Auftragsbestand Deutlich höherer Auftragsbestand Der Auftragsbestand erhöhte sich zum Jahresende 2024 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitpunkt um 7 % auf € 5.505,02 Mio. Die größten Zuwächse wurden in Deutschland, Polen und Österreich erzielt. In Österreich trugen Aufträge im Tunnelbau und der Tunnelausstattung zum höheren Auftragsbestand bei, während das Wachstum in Polen vor allem auf Immobilienprojektentwicklungen zurückzuführen ist. In Deutschland wirkte sich eine Übernahme im Bereich Building Solutions – zur Erhöhung der Wertschöpfungstiefe in den Bereichen TGA und Energiemanagement – positiv auf den Auftragsbestand aus. Eine rückläufige Entwicklung war in Folge des Abarbeitens von Groß- und Megaprojekten im Vereinigten Königreich feststellbar. Mitarbeiteranzahl Im Segment International + Sondersparten erhöhte sich die Mitarbeiteranzahl 2024 um 4 % auf 21.255 Beschäftigte (FTE). Im Einklang mit der Leistungsentwicklung und bedingt durch Übernahmen wuchs der Personalstand am stärksten in Deutschland und der Region Benelux. Aber auch im Nahen Osten wurde die Mitarbeiteranzahl zur Realisierung von akquirierten Großprojekten aufgestockt. Ausblick Deutliches Leistungsplus erwartet Für das Gesamtjahr 2025 wird im Segment International + Sondersparten von einer deutlichen höheren Leistung als im Vorjahr ausgegangen, gestützt vor allem auf den bestehenden Auftragsbestand. Das Tunnelbau-Geschäft ist aufgrund der Projektgröße von ständiger Volatilität geprägt. Aktuell wird an Großprojekten in Kanada und im Vereinigten Königreich gearbeitet, wo bedeutende Auftragseingänge und -erweiterungen erzielt wurden. Kleinere Aufträge in der DACH-Region, Italien und Tschechien bilden neben den Großaufträgen eine stabile Basis, während sich das Geschäftsfeld Mining in Chile weiterhin stabil entwickeln wird. Im internationalen Geschäft mit Schwerpunkt auf langjährigen Bestandsmärkten im Mittleren Osten, in Indien und Südamerika zeichnen sich deutliche Leistungssteigerungen ab. Dekarbonisierung und Energietransformation eröffnen auch hier neue Chancen. Der Bereich Building Solutions (vormals: Property & Facility Services) erwartet 2025 eine stabile Geschäftsentwicklung. Neben der Integration der 2024 erworbenen Unternehmen steht zudem anorganisches Wachstum durch Akquisitionen in Österreich, Deutschland und Zentralosteuropa weiterhin im Fokus. Durch den weiteren Aufbau von TGA- und Energiemanagement-Kompetenzen entwickelt sich der Bereich zum Komplettanbieter für die Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden. Im Einklang mit der Strategie 2030 wurde zum 1.1.2025 der Bereich Energy Infrastructure etabliert. Er umfasst die Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Netzinfrastrukturen und Industrieanlagen in den Bereichen elektrische Infrastruktur, Wasser und Abwasser, Sicherheitstechnik, Smart Cities und Pipelinebau. Dazu wurden bereits im Konzern vorhandene Kompetenzen gezielt gebündelt und sollen durch Akquisitionen weiter gestärkt werden. Ziel ist es, ganzheitliche Energieinfrastrukturlösungen für Netzbetreiber:innen, Stadtwerke, Kommunen und Industriekund:innen anzubieten. Im Bereich Infrastruktur Development werden aktuell Konzessionsprojekte in Osteuropa und Südamerika bearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Haweswater Aqueduct Resilience Programme (HARP), für das STRABAG als bevorzugte Bieterin ausgewählt wurde. Zudem forciert das Unternehmen im Rahmen der Konzernstrategie 2030 die Entwicklung erneuerbarer Energieprojekte in ihren europäischen Kernmärkten und in Südamerika. Das Immobilien Development wird insbesondere durch das eingetrübte konjunkturelle Umfeld und politische Unsicherheiten belastet. Mit einer deutlichen Erholung der gewerblichen und privaten Nachfrage in den Immobilienmärkten durch ein sich aufhellendes Umfeld wird erst ab 2026 gerechnet. Gleichzeitig zeichnet sich eine Angebotslücke, vor allem nach nachhaltigen Immobilien, und eine Konsolidierung in der Entwicklerbranche ab. Aufgrund der hohen Entwicklungs- und Umsetzungskompetenz von anspruchsvollen Nachhaltigkeits- und New-Work-Konzepten können sich hier für STRABAG künftig Wettbewerbsvorteile ergeben. Die STRABAG Hold Estate erweitert das Leistungsspektrum des STRABAG-Konzerns um die langfristige, strategische Bestandshaltung von Immobilien. Dabei stehen Investments in den Assetklassen Büro, Wohnen, Hotel und gemischt genutzte Quartiersimmobilien im Fokus. Bislang wurden fünf Immobilien übernommen; der Fokus liegt nun auf der Konsolidierung der Investments durch Erweiterung des technischen und kaufmännischen Assetmanagements. Ausgewählte Großprojekte – Segment International + Sondersparten Land Projekt Auftragsbestand € Mio. Anteil am Gesamtauftrags- bestand des Konzerns % Vereinigtes Königreich HS2 Hochgeschwindigkeitsstrecke 961 3,8 Vereinigte Arabische Emirate Wohntürme Sea La Vie 292 1,2 Vereinigtes Königreich Woodsmith Project 280 1,1 Kanada Scarborough Subway Extension Line 2 251 1,0 Deutschland U5-Ost Hamburg 156 0,6 Segment Sonstiges Servicebetriebe und Stabsbereiche In diesem Segment werden die unternehmensinternen Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche ausgewiesen. € Mio. 2024 2023 Δ 2023-2024 % Δ 2023-2024 absolut Leistung 227,96 223,31 2 5 Umsatzerlöse 17,92 57,81 -69 -40 Auftragsbestand 30,82 25,33 22 5 EBIT 0,74 3,30 -78 -3 EBIT-Marge (% des Umsatzes) 4,1 5,7 Mitarbeiteranzahl (FTE) 7.675 7.583 1 92 Risikomanagement Die STRABAG-Gruppe steht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken und Chancen gegenüber. Diese werden durch ein proaktives Risikomanagement systematisch erhoben, bewertet und im Rahmen einer adäquaten Risikomanagementpolitik konsequent und zielorientiert gesteuert. Diese Risikomanagementpolitik ist ein integrierender Bestandteil des Managementsystems und beschreibt festgelegte Prinzipien und Zuständigkeiten für das Risikomanagement sowie den Umgang mit den wesentlichen Risikokategorien. Risikomanagement als Kernaufgabe des Managements Risikomanagement ist eine Kernaufgabe des Managements. Die Risikoidentifizierung und Risikobewertung wird von der jeweils zuständigen Managementebene verantwortet. In den Risikosteuerungsprozess eingebunden sind unser Integriertes Managementsystem, unterstützende Zentralbereiche und Konzernstabsbereiche mit technischen, rechtlichen und administrativen Dienst- bzw. Beratungsleistungen und die Interne Revision als neutrale und unabhängige Prüfinstanz. Die Verantwortung für die Umsetzung des projektbezogenen Risikomanagementsystems in den Unternehmensbereichen wurde den kaufmännischen Unternehmensbereichsleitungen übertragen. Der Zentralbereich Projektbezogenes Risikomanagementsystem/Systementwicklung/Internationale BRVZ-Koordination steuert die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems für die Beschaffung und Ausführung von Bauprojekten. Alle Führungskräfte von STRABAG sind im Rahmen der ihnen gestellten Aufgabe sowie gemäß Geschäftsordnung und relevanten Konzernregelungen verpflichtet, mit den Mitarbeiter:innen Maßnahmen zur Risikoerkennung zu setzen, die Risiken zu überwachen, zur Abwehr notwendige Gegenmaßnahmen einzuleiten und relevante Informationen über Risiken an andere Stellen bzw. Ebenen im Unternehmen weiterzuleiten. Insbesondere diese Informationspflicht gilt für alle Mitarbeiter:innen des STRABAG-Konzerns. Es ist durch den STRABAG SE-Vorstand grundsätzlich untersagt, Geschäfte einzugehen, deren Realisation existenzielle Risiken bergen könnte. Risikokategorien Im Rahmen der konzerninternen Risikoberichterstattung wurden folgende wesentliche Risikokategorien definiert: Risikobewältigung anhand von definierten Risikokategorien Externe Risiken Betriebliche und technische Risiken Finanzwirtschaftliche Risiken Ethische Risiken Personalrisiken IT-Risiken Beteiligungsrisiken Rechtliche Risiken Politische Risiken Des Weiteren bestehen Risiken etwa hinsichtlich der Bereiche Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualität, Business Continuity und Lieferkette. Unser Risikomanagementsystem ist in Anlehnung an ISO 31000 und an das Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) in unser Integriertes Managementsystem eingebunden. Mit den von uns identifizierten Risiken gehen wir wie folgt um: Externe Risiken Externen Risiken wird durch Diversifikation begegnet Die gesamte Bauindustrie ist zyklischen Schwankungen unterworfen und reagiert regional und nach Sektoren unterschiedlich stark. Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung der Baumärkte, die Wettbewerbssituation, aber auch die Verhältnisse auf den Kapitalmärkten und die technologischen Veränderungen am Bau können zum Entstehen von Risiken führen. Diese Risiken werden von den zentralen Fachbereichen und den operativen Einheiten kontinuierlich beobachtet und überwacht. Veränderungen bei den externen Risiken führen zu Anpassungen in der Organisation, in der Marktpräsenz und in der Angebotspalette von STRABAG sowie zur Adaptierung der strategischen bzw. operativen Planung. STRABAG begegnet dem Marktrisiko durch geografische und produktbezogene Diversifizierung, um den Einfluss eines einzelnen Marktes bzw. der Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen auf den Unternehmenserfolg möglichst gering zu halten. Betriebliche und technische Risiken Betriebliche und technische Risiken durch Vorgabe verbindlicher Mindeststandards reduzieren Hierzu zählen in erster Linie die komplexen Risiken rund um Auftragsauswahl und Auftragsabwicklung mit den je Bauvorhaben zu beurteilenden technischen Risiken, wie z. B. Baugrund, Geologie, Bauverfahren, Technologie, Baumaterialien, Geräte, Planung, Arbeitsvorbereitung etc. Integrierender Bestandteil des projektbezogenen Risikomanagementsystems sind konzernweit gültige Mindeststandards für die Beschaffung und Ausführung von Bauprojekten (Common Project Standards). Darin enthalten sind klar definierte Kriterien für die Beurteilung neuer Projekte, ein standardisierter Prozess für die Erstellung und Abgabe von Angeboten sowie integrierte interne Kontrollsysteme, die als Filter dienen, um Verlustprojekte zu vermeiden. Zustimmungspflichtige Geschäftsfälle werden entsprechend den internen Geschäftsordnungen analysiert und genehmigt. Abhängig vom Risikoprofil müssen Angebote durch interne Kommissionen analysiert und auf technische wie wirtschaftliche Plausibilität geprüft werden. Als Ansprechpersonen für die Beurteilung technischer Risiken sowie zur Erarbeitung von innovativen Lösungsansätzen zu technischen Problemstellungen stehen dem Bau- bzw. Projektteam Expert:innen der Zentralbereiche BMTI, TPA, ZT und SID beratend zur Verfügung. Die Auftragsabwicklung wird vom Bau- bzw. Projektteam vor Ort gemäß dokumentierten Verfahren gesteuert und darüber hinaus durch monatliche Soll-Ist-Vergleiche kontrolliert. Parallel dazu erfolgt eine permanente kaufmännische Begleitung des Projekts durch das zentrale Controlling. Damit wird gewährleistet, dass die Risiken einzelner Projekte keinen bestandsgefährdenden Einfluss gewinnen. Finanzwirtschaftliche Risiken Aktives Liquiditäts- und Forderungsmanagement betreiben Hierunter versteht STRABAG Risiken im Finanz- und Rechnungswesen einschließlich von Manipulationsvorgängen. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Liquiditäts- und Forderungsmanagement, das durch laufende Finanzplanung und tägliche Statusberichte gesichert wird. Die Einhaltung der internen kaufmännischen Richtlinien wird durch die zentralen Fachbereiche Rechnungswesen und Controlling sichergestellt, die ferner das interne Berichtswesen und den periodischen Planungsprozess verantworten. Risiken aus eventuellen Manipulationsvorgängen (Vorteilnahme, Betrug, Täuschung und sonstige Gesetzesverstöße) werden von den zentralen Bereichen im Allgemeinen und der Internen Revision im Besonderen verfolgt. STRABAG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Zins-, Währungsänderungs-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch laufende finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden durch den Konzernvorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung dieser Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Konzern-Treasury. Detaillierte Angaben dazu sind im Konzernanhang unter Punkt 36 Finanzinstrumente angeführt. Ethische Risiken Ethischen Risiken wird mit dem Ethik Business Compliance-System begegnet Da Korruption und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Risiken in der Bauwirtschaft darstellen, wurden bei STRABAG bewährte Instrumente zu ihrer Bekämpfung implementiert. Die Regeln in Bezug auf korrektes Verhalten im Geschäftsalltag werden über das STRABAG Ethik Business Compliance-System transportiert. Diese haben konzernweite Gültigkeit. Das Business Compliance-Modell von STRABAG stützt sich auf das Business Compliance Management-System (BCMS) mit ergänzenden Geschäftsanweisungen und den Code of Conduct. Die Umsetzung erfolgt durch den Chief Compliance Officer, die Business Compliance Officers, die internen Ombudsleute sowie die STRABAG Hinweisgeberplattform. Personalrisiken Gegensteuerung mit strategischer Personalplanung, bedarfsorientierter Personalentwicklung und zentraler Personalverwaltung Wesentlichen Personalrisiken wie Engpässen bei der Personalbeschaffung, Fachkräftemangel, Fluktuation sowie arbeitsrechtlichen Risiken wird mit einer strategischen Personalplanung, einer nachhaltigen, bedarfsorientierten Personalentwicklung und einer zentralen Personalverwaltung gegengesteuert. Durch gezieltes Recruiting qualifizierter Fach- und Führungskräfte, umfassende Weiterbildungsmaßnahmen, eine leistungsgerechte Vergütung mit verbindlicher Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und eine frühzeitige Nachfolgeplanung sollen Personalrisiken weitgehend reduziert werden. Darüber hinaus wird die Entwicklungs- und Karriereplanung der Mitarbeiter:innen über ein systematisches Potenzialmanagement gefördert. Ergänzende Initiativen zur betrieblichen Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen sowie Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Mitarbeiterzufriedenheit sollen zu Attraktivität und Ansehen des Unternehmens beitragen. Details zu den Personalrisiken sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden. IT-Risiken IT-Nutzungsrichtlinien und kontinuierlich überprüfte Sicherheitskonzepte zur Abwehr von Cyberkriminalität Aufgrund zunehmender Bedrohungen durch IT-Risiken werden verschiedene Maßnahmen in Form von mehrstufigen Sicherheits- und Antivirenkonzepten, der Vergabe von Zugriffsrechten, Zugangskontrollsystemen mit Passwort-Policy, zweckmäßigen Datensicherungen und einer unabhängigen Energieversorgung umgesetzt. Darüber hinaus arbeitet der Konzern zur effektiven Abwehr von Cyberkriminalität mit professionellen Spezialdienstleistungsunternehmen zusammen und überprüft die Sicherheitskonzepte kontinuierlich. Die Vorgabe von Richtlinien zur Nutzung der Informationstechnologie sowie die wiederholte Aufklärung betreffend den erforderlichen risikobewussten Umgang mit Informations- und Kommunikationsmedien sollen die Sicherheit, Verfügbarkeit, Performance und Compliance von IT-Systemen gewährleisten. Projektideen zur Verbesserung und Weiterentwicklung IT-bezogener Prozesse und Kontrollsysteme werden durch Zusammenarbeit der Zentralbereiche SID und BRVZ-Informationstechnologie evaluiert und aufbereitet. Beteiligungsrisiken Strategische Minderheitsbeteiligungen Die Anteile an Mischwerksgesellschaften sind typischerweise und branchenüblich Minderheitsbeteiligungen, bei denen der Verbundeffekt im Vordergrund steht. Im Rahmen der Konzernstrategie 2030 beabsichtigt STRABAG u. a. verstärkt im Energiesektor zu bauen. Erneuerbare Energie- bzw. Wärmeerzeugung sowie deren Speicherung stehen dabei im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund hält STRABAG seit 2023 eine Minderheitsbeteiligung am Batteriespeicherhersteller CMBlu Energy AG. Rechtliche Risiken Rechtliche Risiken über umfassende Risikoanalyse vermeiden Der Zentralbereich CML Construction Services unterstützt das Risikomanagement der operativen Einheiten durch bauwirtschaftliche bzw. baubetriebliche Betreuung in allen Projektphasen (Contract Management) sowie juristische Beratung bzw. deren Organisation und Koordination (Legal Services). Zu den wesentlichen Aufgaben zählen dabei die umfassende Prüfung und Beratung bei der Projektakquisition – u. a. Analyse und Klärung von Ausschreibungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, vorvertraglichen Vereinbarungen, Vergabeunterlagen, Vertragsentwürfen und Rahmenbedingungen – sowie die Unterstützung bei der Projektabwicklung. Politisches Risiko Unterbrechungen und Enteignungen denkbar Der Konzern ist u. a. in Ländern tätig, die Schauplätze politischer Instabilität sind. Unterbrechungen der Bautätigkeit sowie Restriktionen auf Eigentum ausländischer Investor:innen bis hin zur Enteignung könnten die Folge politischer Veränderungen sein und sich auf die finanzielle Struktur des Konzerns auswirken. Diese Risiken werden in der Angebotsphase analysiert und von internen Kommissionen bewertet. Arbeitssicherheit Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Einsatz Um die Risiken rund um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu beherrschen, setzt STRABAG ein Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem gemäß ISO 45001 und/oder Safety Certificate Contractors (SCC) um, hält dieses aufrecht und sorgt für eine geeignete Notfallorganisation. Eigens benannte Verantwortliche und Beauftragte stellen sicher, dass konzernweite Arbeitssicherheitsstandards berücksichtigt werden. Es erfolgte zuletzt eine Zentralisierung dieser Themenbereiche. Alle Sicherheitskräfte sind nun Teil eines eigenen Konzernstabsbereichs Health Safety Wellbeing, der direkt an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. Die Aspekte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fließen auch in die Bewertung von Nachunternehmen und Lieferfirmen ein. Details zu den Risiken rund um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden. Umweltschutz Zertifiziertes Umwelt- und Energiemanagementsystem angestrebt STRABAG verpflichtet sich, im eigenen Einflussbereich – soweit dies technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist – negative Umweltauswirkungen bestmöglich zu vermeiden. Ebenso trägt sie ihren Teil dazu bei, negative Auswirkungen entlang der Lieferkette zu verringern. STRABAG betreibt ein wirksames Umwelt- und Energiemanagementsystem in Anlehnung an ISO 14001 oder Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), ISO 50001 oder gleichwertig und versucht – wo immer möglich – den Verbrauch von natürlichen Ressourcen zu minimieren, Abfälle zu vermeiden und die Wiederverwertung zu fördern. Details zu den Umweltrisiken sind im Nachhaltigkeitsbericht nach § 267a UGB zu finden. Risiken aus den Auswirkungen des Klimawandels sind im Konzernanhang dargestellt. Qualität Qualitätsmanagement als Bestandteil des Integrierten Managementsystems In Übereinstimmung mit seiner Vision und seinen Werten ist es das Ziel des Konzerns, Bauvorhaben termin- und qualitätsgerecht sowie zum besten Preis zu realisieren. Die Qualität der Prozesse, Leistungen und Produkte des Unternehmens ist somit jederzeit sicherzustellen. Dafür kommt ein Qualitätsmanagement als Bestandteil eines Integrierten Managementsystems zum Einsatz. Dieses System ist im Managementhandbuch, in den Konzernrichtlinien und in nachrangigen Regelungen dokumentiert. Business Continuity Konsequente Einbindung konzerneigener Zentralbereiche Der Ausfall von Maschinen und Produktionsanlagen, von Nachunternehmen und Lieferfirmen, von Personal, des IT-Systems oder von Bürogebäuden und Unterkünften darf die Existenz des Konzerns nicht gefährden. Daher werden im Rahmen eines Business Continuity-Managementsystems Vorkehrungen getroffen, dass bei Vorfällen oder Katastrophen die Geschäftstätigkeit – wenn überhaupt – nur temporär unterbrochen wird. Dazu zählt die konsequente Einbindung der konzerneigenen spezialisierten Zentralbereiche. Sie können z. B. kurzfristig Maschinen, Ersatzunterkünfte, IT-Systeme oder Personal beschaffen, bauen langjährige strategische Partnerschaften mit ausgesuchten Nachunternehmen und Lieferfirmen auf und lassen Notfallszenarien im IT-Bereich auditieren. Lieferkette Mehr zur Lieferkette im Nachhaltigkeitsbericht Mehr erfahren Im Interesse von Qualität und Wirtschaftlichkeit bezieht STRABAG bei der Bearbeitung ihrer Aufträge neben den eigenen Kompetenzen und Ressourcen auch ausgesuchte, erprobte Nachunternehmen und Lieferfirmen mit ein. Das Unternehmen setzt auf langfristige Partnerschaften, eine eindeutige, transparente und vollständige Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen und Produkte sowie die Vereinbarung von Annahmekriterien der Produkte und Leistungen. Innerhalb des Lieferantenmanagements werden menschenrechtliche Risiken der Lieferanten analysiert und adressiert. Außerdem bewertet STRABAG systematisch Nachunternehmen, Dienstleistungsunternehmen und Lieferfirmen als Entscheidungsgrundlage für künftige Auftragserteilungen. Bewertungen von Partnerfirmen, um Risiken in der Lieferkette zu verringern Die Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation ergab, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen bzw. solche auch nicht erkennbar sind. Bericht über wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Einleitung Als Basis zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess im Lagebericht dient die Struktur des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Das COSO-Rahmenwerk setzt sich aus fünf miteinander in Beziehung stehenden Komponenten zusammen: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung. Im STRABAG-Konzern wurde ein unternehmensweites Risikomanagement nach allgemein anerkannten Grundsätzen eingerichtet. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen hinsichtlich der Rechnungslegung zu gewährleisten. Es ist einerseits auf die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften und andererseits auf spezifische Kontrollmaßnahmen in den Schlüsselprozessen des Rechnungswesens ausgerichtet. Kontrollumfeld Bericht der Internen Revision Mehr erfahren Die Unternehmenskultur bestimmt das Kontrollumfeld, in dem das Management und die Mitarbeiter:innen operieren. STRABAG arbeitet aktiv an der Verbesserung der Kommunikation und der Vermittlung ihrer Grundwerte, die auch in ihrem Code of Conduct sowie im Business Compliance Management-System (BCMS) verankert sind. Dadurch will sie Moral, Ethik und Integrität im Unternehmen und im Umgang mit anderen sicherstellen. Die Implementierung des Internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erfolgt auf Basis von internen Richtlinien und Vorschriften. Die Verantwortlichkeiten dafür wurden an die Unternehmensorganisation angepasst. Es ist die Aufgabe der Internen Revision, die Einhaltung der Gesetze und unternehmensweiter Richtlinien im technischen und kaufmännischen Bereich durch periodische, angekündigte wie auch unangekündigte Überprüfungen aller relevanten Geschäftsfelder sowie die Funktionsfähigkeit der Business Compliance zu überwachen. Bei diesen Überprüfungen analysiert die Interne Revision die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Handlungen. Sie überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung der internen Vorschriften. Der Leiter der Internen Revision berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Die angemessene Funktionsfähigkeit der Internen Revision wird periodisch durch die Abschlussprüferin beurteilt. Die letzte Überprüfung wurde mit Abschluss des Geschäftsjahres 2023 durchgeführt. Risikobeurteilung Das Management erhebt und überwacht die Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess. Der Fokus liegt dabei auf jenen Risiken, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind. Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Prognosen getroffen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die tatsächliche zukünftige Entwicklung von der erwarteten abweicht. Dies trifft insbesondere auf folgende Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Bewertung von unfertigen Bauvorhaben, Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen einschließlich Sozialkapital, Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Forderungseinbringlichkeit sowie Werthaltigkeit von Beteiligungen und Firmenwerten. In Einzelfällen wird externes Expertenwissen zugezogen, oder es wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren. Kontrollmaßnahmen Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewendet, um sicherzustellen, dass Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vermieden bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der Periodenergebnisse bis hin zur spezifischen Überwachung von Konten sowie Kostenstellen und zur Analyse der laufenden Prozesse im Rechnungswesen. Es liegt in der Verantwortung des Vorstands, die Hierarchieebenen so auszugestalten, dass eine Tätigkeit und die Kontrolle dieser Tätigkeit nicht von derselben Person durchgeführt werden (Vier-Augen-Prinzip). Im Rahmen der Funktionstrennung wird auf eine Trennung von Entscheidung, Ausführung, Überprüfung und Berichterstattung geachtet. Dabei wird der Vorstand von Organisationseinheiten im Zentralbereich BRVZ unterstützt. Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden zunehmend automatisiert, daher stellen Kontrollen in Bezug auf die IT-Sicherheit einen Eckpfeiler des Internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung wird im Wesentlichen eine selbst entwickelte Software, die die Besonderheiten der Baubranche abbildet, verwendet. Die Funktionsfähigkeit dieses Rechnungslegungssystems wird u. a. durch im System eingerichtete automatisierte IT-Kontrollen gewährleistet. Information und Kommunikation Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich der Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter:innen kommuniziert. Darüber hinaus finden regelmäßig in verschiedenen Gremien Diskussionen betreffend die Finanzberichterstattung und die in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien und Vorschriften statt. Diese Gremien setzen sich neben dem Management auch aus der Abteilungsleitung und führenden Mitarbeiter:innen der Abteilung Rechnungswesen zusammen. Die Gremienarbeit hat u. a. zum Ziel, die Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften des Rechnungswesens sicherzustellen, sowie Schwachstellen und Verbesserungspotenziale im Rechnungslegungsprozess zu identifizieren und zu kommunizieren. Außerdem werden die Mitarbeiter:innen des Rechnungswesens laufend im Hinblick auf Neuerungen in der nationalen und internationalen Rechnungslegung geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig erkennen zu können. Überwachung Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Darüber hinaus sind alle weiteren Managementebenen für die Überwachung ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs verantwortlich. Es werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen vorgenommen. Zudem ist die Interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Das Top-Management erhält monatlich zusammengefasste Finanzberichte über die Entwicklung der Leistung und des Ergebnisses der jeweiligen Segmente und Länder sowie der Liquidität. Zu veröffentlichende Abschlüsse durchlaufen mehrere interne Kontrollschleifen im Management. So werden sie u. a. von leitenden Mitarbeiter:innen des Rechnungswesens sowie vom Finanzvorstand vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung unterzogen. Forschung und Entwicklung Technologieführerschaft ist ein zentraler Baustein in der Konzernstrategie 2030 der STRABAG SE. Neben dem Einsatz neuer Technologien initiiert der Konzern zukunftsweisende Projekte, entwickelt eigene Innovationen zur Marktreife, verfolgt Forschungspartnerschaften und stärkt auf diese Weise konzernweit seine Kompetenzen. Insgesamt setzte STRABAG im Geschäftsjahr 2024 rund 74 Entwicklungsprojekte um und wendete für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten rund € 19 Mio. (2023: rund € 17 Mio.) auf. Innovation und Digitalisierung im Konzern in der SID gebündelt Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind heute die vorrangigen Themen in allen Bausparten. Auf dem Weg zur datengetriebenen Organisation legt STRABAG den Fokus daher auf Cloud-basierte Datenhaltung, das Aufbrechen von Datensilos sowie auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen rund um die Themen Daten und Künstliche Intelligenz (KI). Der Konzern setzt auf die Weiterentwicklung der digitalen Arbeitsweise BIM 5D® sowie auf bauspezifische Projektplattformen, Internet der Dinge (IoT) und Künstliche Intelligenz (KI). Ebenfalls vorangetrieben wird die konsequente Automatisierung durch robotische Anwendungen und teilautonome Maschinen. Gleichzeitig arbeitet STRABAG intensiv an strategischen Innovationsprojekten in ökologischer Nachhaltigkeit. Zentrale Themen bilden dabei die Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Denken im Umgang mit Energie, Engineering und Materialentwicklung. Seit 2020 initiiert die STRABAG Innovation & Digitalisation (SID) mit rund 470 Mitarbeiter:innen an 22 Standorten federführend Entwicklungen, unterstützt mit Expertisen und behält einen umfassenden Überblick über die konzernweiten Innovationsaktivitäten sowie deren messbare Resultate. In enger Zusammenarbeit der Zentralbereiche BMTI, TPA und Zentrale Technik mit den Unternehmensbereichen werden zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte realisiert. Ein großer Teil der Entwicklungstätigkeit wird durch Bauprojekte selbst angestoßen. Manche Fragestellungen erfordern auch mittelfristige Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Partnerunternehmen. Projekte im Verkehrswegebau Die STRABAG-Tochter EFKON, spezialisiert auf Verkehrstelematiksysteme, konzentrierte sich 2024 auf die Entwicklung einer neuen Generation von DSRC-Kommunikationskomponenten (Dedicated Short-Range Communications). Diese Technologie wird in elektronischen Mautsystemen eingesetzt, um relevante Mautdaten zwischen der im Fahrzeug installierten Mautbox und der straßenseitigen Kommunikationsinfrastruktur effizient auszutauschen. Die neuen DSRC-Komponenten von EFKON zeichnen sich durch eine verbesserte Kommunikationsleistung aus und ermöglichen eine präzise Positionierung der Mautbox innerhalb der Kommunikationszone. Im Projekt „EMili“, das zum Ziel hatte, induktive Ladetechnologien im Verkehrswegebau zu erproben, konnte 2024 der erste große Meilenstein erreicht werden. Bei ersten Praxistests konnten Ladeleistungen von bis zu 20 kW bei einem Wirkungsgrad von 85 % nachgewiesen werden. Für 2025 sind Nachfolgeprojekte geplant, um die Technologie weiter zu erforschen. Projekte im Hoch- und Ingenieurbau Im Forschungsprojekt „RTTS – Entwicklung eines ressourceneffizienten Tunneltragsystems“, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), wird seit 2024 gemeinsam mit Partner:innen aus Wissenschaft und Industrie ein Tunneltragsystem aus Ökobeton mit reduziertem Zementklinkergehalt entwickelt. Durch den Einsatz neuer KI-basierter Regelungstechniken soll u. a. ein großer Teil an Tunnelausbruchsmaterialien recycelt und zur Herstellung von Tübbingen und Ringspaltmasse genutzt werden. Das Projekt „CaPreFloor“, ebenso gefördert durch das BMWK, hat zum Ziel massive Stahlbetondecken im Hochbau durch leichte, steife und mit Carbon vorgespannte Deckensysteme zu ersetzen. Diese Carbonbetondecken sollen die üblichen 30 Zentimeter starken Betondecken auf maximal 10 Zentimeter reduzieren. Damit würde ein immenser Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen geleistet. Nach dreijähriger Entwicklungsarbeit konnte das öffentlich durch das BMWK geförderte F&E-Projekt „BIMpact“ Ende 2024 erfolgreich abgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit Partner:innen aus der IT-Branche sowie der Universität Stuttgart wurde ein KI-gesteuerter, Cloud- sowie BIM-basierter Gebäudeautomationsprozess entwickelt. Die Funktionsfähigkeit konnte zunächst an einem tragbaren Mock-Up nachgewiesen werden, das in einem Kleinmaßstab eine voll funktionsfähige Zuluftanlage mit den „belüfteten“ Räumen abbildet. Anschließend wurde das Gesamtsystem in eine Etage des Konzerngebäudes Z3 in Stuttgart eingebaut und erfolgreich getestet. Projekte in Künstlicher Intelligenz (KI) Im Bereich der KI erzielte STRABAG 2024 weitere konkrete Ergebnisse. Neben der Verwendung von maschinellen Lern- und Sprachmodellen und der datengetriebenen Risikoanalyse von Bauprojekten, wurden weitere KI-Lösungen im Hinblick auf Anwendbarkeit und Nutzen für den Konzern pilotiert. Das in den Vorjahren getestete und bereits in das operative Geschäft integrierte Generative Design (GD) wurde im Jahr 2024 auf das serielle Bauen ausgeweitet. Dabei wurden die Stärken von MOLENO® Wohnen und Generative Design kombiniert, um ein KI-basiertes Planungstool zu entwickeln. Der daraus entstandene Konfigurator von MOLENO® Wohnen ermöglicht künftig die flexible und individuelle Erstellung datenbasierter Gebäudeentwürfe. Dies automatisiert Planungsprozesse und reduziert zeit- sowie kostenintensive Entscheidungsphasen erheblich. Innovation Day und Innovationsprogramm adASTRA Am Innovation Day 2024 in Köln wurden mehr als 50 Innovationsprojekte einem Publikum von rund 1.300 internationalen Kolleg:innen präsentiert. Mit einem neuen Konzernfördermodell und dem erweiterten adASTRA-Innovationsprogramm wird die Entwicklungsarbeit künftig noch intensiver unterstützt. Das Fördermodell gewährleistet, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit internen und externen Partner:innen sowohl durch Konzernmittel als auch durch öffentliche Fördergelder bestmöglich finanziert werden. Gleichzeitig optimieren die neuen adASTRA-Innovationsprogramme das bestehende Innovationsmanagement gezielt, um den gesamten Innovationsprozess weiter zu stärken und die Umsetzung vielversprechender Projekte zielgerichtet zu fördern. Ausblick Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand eine deutliche Leistungssteigerung auf rund € 21 Mrd. Diese Prognose stützt sich zum einen auf den hohen Auftragsbestand und zum anderen auf die erwarteten Beiträge aus den erfolgten Übernahmen. In allen operativen Segmenten wird für 2025 eine höhere Leistung prognostiziert. Nach dem Zusammentreffen mehrerer positiver Ergebniseinflüsse im Jahr 2024, ist für 2025 von einer Normalisierung der EBIT-Marge auszugehen. Aufgrund erster, spürbarer Effekte der Strategie, hebt der Vorstand das EBIT-Margenziel für 2025 auf ≥ 4,5 % an. Die Netto-Investitionen (Cashflow aus der Investitionstätigkeit) 2025 sollten € 1.100 Mio. nicht überschreiten. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf geplante Akquisitionen im Rahmen der Strategie 2030 zurückzuführen. Website Corporate Governance-Bericht Konsolidierter Corporate Governance-Bericht Mehr erfahren Der Konsolidierte Corporate Governance-Bericht ist auf der Website der STRABAG SE abrufbar. Angaben zu § 243a Abs. 1 UGB One Share – One Vote 1.    Das Grundkapital der STRABAG SE betrug zum 31.12.2024 € 118.221.982 und setzte sich aus 118.221.982 zur Gänze einbezahlten, nennbetragslosen Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von € 1 pro Aktie zusammen. 118.221.979 Stückaktien waren Inhaberaktien und im Prime Market der Wiener Börse handelbar. Drei Stückaktien waren und sind Namensaktien. Jeder Inhaber- und Namensaktie steht eine Stimme zu (One Share – One Vote). Das mit den Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 verbundene Entsendungsrecht ist unter Punkt 9 näher beschrieben. 2. In der Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16.6.2023 wurden folgende Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen gefasst: Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrags von € 1.900.000.000,00 der im Jahresabschluss zum 31.12.2022 ausgewiesenen gebundenen Rücklagen ohne Ausgabe neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemäß §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz), Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 996.620.004,30 gem. §§ 175 ff AktG zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien), Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um € 903.379.995,70 zum Zweck der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 175 ff AktG mit Reduktion des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien) und Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 150 ff AktG um bis zu € 24.995.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.995.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Sacheinlagen aufzubringen im Wege eines Verzichts von Aktionären auf Ausschüttungsanforderungen aus der Kapitalherabsetzung (Punkt c). Die vorgenannten Beschlüsse standen unter Bedingungen. Zunächst sind die Beschlüsse zu den Punkten a, b und c sowie der Beschluss über die ordentliche Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zu Punkt d im Firmenbuch eingetragen worden. Den ausschüttungsberechtigten Aktionären wurde daher im Rahmen eines Bezugsangebots das Wahlrecht eingeräumt, ob sie den Ausschüttungsanspruch gem. Punkt c in bar oder in Form von neuen Aktien erhalten wollen. Aktionäre von 62.487.931 Stück Aktien entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 60,90 % haben sich für die Ausschüttung in Form von neuen Aktien entschieden. Am 21.3.2024 erfolgte sodann die Eintragung der Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Firmenbuch. Folglich wurden 15.621.982 Stück neue Aktien ausgegeben. Das Grundkapital der STRABAG SE wurde somit von € 102.600.000,00 um € 15.621.982,00 auf € 118.221.982,00 erhöht. 3. Mit 8.4.2022 wurde Oleg Deripaska in die EU-Sanktionsliste aufgenommen und unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.3.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (EU-Sanktionsverordnung). Als Folge sind sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz von Oleg Deripaska oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen eingefroren („Asset Freeze“). Dieser Asset Freeze ist seither auch hinsichtlich der von MKAO „Rasperia Trading Limited“, die jedenfalls zu diesem Zeitpunkt von Oleg Deripaska kontrolliert wurde, gehaltenen STRABAG SE-Aktien sicherzustellen. Daher ist MKAO „Rasperia Trading Limited“ seit 8.4.2022 bis zum Wegfall der Sanktionen von der Ausübung von Herrschafts- (Stimmrecht, Auskunftsrecht, Teilnahmerecht, Antragsrecht) und Vermögensrechten (z. B. Dividendenausschüttung) im Zusammenhang mit den Aktien der STRABAG SE ausgeschlossen. MKAO „Rasperia Trading Limited“ ist am 15.4.2024 vom U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control („OFAC“) auf die US-Sanktionsliste gesetzt worden. Am 28.6.2024 hat der Rat der Europäischen Union mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 MKAO „Rasperia Trading Limited“ in die EU‑Sanktionsliste (Nr. 477) aufgenommen. 4. Der zwischen der Haselsteiner-Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025)), der Raiffeisen-Gruppe (RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H., BLR-Baubeteiligungs GmbH.), der UNIQA-Gruppe (UNIQA Insurance Group AG, UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, UNIQA Österreich Versicherungen AG, UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H.) und MKAO „Rasperia Trading Limited“ abgeschlossene Syndikatsvertrag aus dem Jahr 2007 endete infolge einer Kündigung mit 31.12.2022. Trotz Beendigung des Syndikats aus dem Jahr 2007 bleiben Vorkaufsrechte der Haselsteiner-Gruppe, der Raiffeisen-Gruppe, der UNIQA-Gruppe und MKAO „Rasperia Trading Limited“ solange aufrecht, als diese jeweils zumindest 8,5 % des Grundkapitals der STRABAG SE besitzen. Da – wie ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, gelten zum Vorkaufsrecht auch die Beschränkungen der EU-Sanktionsverordnung. 5. Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025), die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Konzerngesellschaft sowie die UNIQA Insurance Group AG und Konzerngesellschaften haben am 18.8.2022 einen neuen Syndikatsvertrag abgeschlossen, der sie dazu verpflichtet, ihre Stimmrechte aus den syndizierten Aktien in der Hauptversammlung der STRABAG SE einheitlich auszuüben. Dieser Syndikatsvertrag regelt Vorkaufs- und Aufgriffsrechte, eine Mindesthalteverpflichtung und Nominierungsrechte für Aufsichtsratsmitglieder. Demnach hat die Haselsteiner-Gruppe das Recht, zwei Mitglieder des Aufsichtsrats zu nominieren, sowie die Raiffeisen-Gruppe und UNIQA-Gruppe jeweils das Recht, ein Mitglied des Aufsichtsrats zu nominieren. Mit dem neuen Syndikatsvertrag setzen die Parteien die kontrollierende Beteiligung an der STRABAG SE fort. 6. Die Gesellschaft hielt zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien (2,4 % am Grundkapital), die sie im Rahmen eines mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen.m.b.H. und UNIQA Österreich Versicherungen AG anlässlich deren übernahmerechtlichen Pflichtangebots abgeschlossenen Aktienkaufvertrags aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.6.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG (s. Punkt 12) erworben hat. Aus diesen 2.779.006 Stückaktien ruhen die Rechte daher nun gemäß § 65 Abs. 5 AktG. 7. Folgende Aktionärinnen waren nach Kenntnis der STRABAG SE zum 31.12.2024 direkt oder indirekt mit einem Anteil von zumindest 10,0 % am Grundkapital der STRABAG SE beteiligt: – Haselsteiner-Gruppe: 30,7 % – Raiffeisen-Gruppe: 15,4 % – UNIQA-Gruppe: 16,6 % – MKAO „Rasperia Trading Limited“: 24,1 % Am 24.3.2025 ist mit Beteiligungsmeldung gemäß §§ 130 BörseG mitgeteilt worden, dass die Haselsteiner Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung) 2.000.000 Stück STRABAG-Aktien veräußert hat. Der Verkauf erfolgte in einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding). Der Anteil der Haselsteiner-Gruppe an der STRABAG SE beträgt nun rund 29 %, der Streubesitz erhöhte sich auf rund 12,6 %. Die Anteile der übrigen Aktionärsgruppen veränderten sich dadurch nicht. Am 26.3.2024 hat die Gesellschaft Beteiligungsmeldungen gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 erhalten, aus denen hervorgeht, dass MKAO „Rasperia Trading Limited“ an Iliadis JSC übergegangen sei. Laut diesen Meldungen wurde MKAO „Rasperia Trading Limited“ mit ihrer 24,1 %-Beteiligung an der STRABAG SE von Iliadis JSC kontrolliert, während Oleg Deripaska seine (indirekte) Kontrolle aufgegeben hatte. Zwischen 11. und 19.12.2024 sind bei der Gesellschaft weitere Beteiligungsmeldungen eingegangen, mit denen eine Aufhebung der im März 2024 gemeldeten Transaktion zwischen MKAO Valtoura Holdings Limited und Iliadis JSC bekannt gegeben wurde. Gemäß diesen Meldungen wird MKAO „Rasperia Trading Limited“ nun wieder von MKAO Valtoura Holdings Limited kontrolliert und zur Kontrolle über MKAO Valtoura Holdings Limited wurde in dem Meldungsfeld „unknown“ angeführt, wobei laut Meldung die MKAO Valtoura Holdings Limited von Seiten der FMA zur Bekanntgabe von Details zu einem obersten kontrollierenden Rechtsträger aufgefordert wurde, wozu MKAO Valtoura Holdings Limited in der Meldung eine Aktualisierung bis zum 13.1.2025 angekündigt hat. Eine entsprechende Meldung hat MKAO Valtoura Holdings Limited nicht erstattet. In Bezug auf die STRABAG-Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ ist festzuhalten, dass diese gemäß EU-Sanktionsverordnung eingefroren sind und daraus keine Rechte ausgeübt werden dürfen. Im Oktober 2024 ist von den österreichischen Parteien des Syndikatsvertrags aus 2007 eine Schiedsklage gegen MKAO „Rasperia Trading Limited“ vor einem Schiedsgericht in Amsterdam eingebracht worden. Das Schiedsgericht soll feststellen, dass das Vorkaufsrecht (s. Punkt 4.) weiter gilt und dass durch die Übertragung der Anteile an der MKAO „Rasperia Trading Limited“ von MKAO Valtoura Holdings Limited an die Iliadis JSC (siehe voranstehend) ein Kontrollwechselvorgang stattgefunden hat und basierend darauf, dass MKAO „Rasperia Trading Limited“ verpflichtet ist, ihre STRABAG-Aktien den österreichischen Parteien des Syndikatsvertrags 2007 anzudienen bzw. diese entsprechend zu übertragen. Das Schiedsverfahren ist anhängig. Die sanktionskonforme Umsetzung der Ausübung des Vorkaufsrechts ist auch mit den relevanten Sanktionsbehörden zu klären. 8. Wie in Punkt 6 ausgeführt, hielt die Gesellschaft zum 31.12.2024 2.779.006 Stück eigene Aktien, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 2,4 %. Die restlichen Anteile am Grundkapital der STRABAG SE im Umfang von insgesamt rund 10,9 % befanden sich zum 31.12.2024 im Streubesitz. Der Streubesitz erhöhte sich im März 2025 auf rd. 12,6 % durch die Platzierung von 2.000.000 Stück STRABAG-Aktien durch die Haselsteiner Gruppe (Haselsteiner Familien-Privatstiftung) (s. Punkt 7). 9. Drei Stückaktien der STRABAG SE sind – wie unter Punkt 1 erwähnt – Namensaktien. Die Namensaktien Nr. 1 und Nr. 2 berechtigen zur Entsendung je eines Aufsichtsratsmitglieds der STRABAG SE, und die Verfügung über diese Namensaktien, einschließlich der gänzlichen oder teilweisen Veräußerung und Verpfändung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Namensaktie Nr. 1 wird zum 31.12.2024 von Klemens Peter Haselsteiner (verstorben am 17.1.2025) gehalten. Die Namensaktie Nr. 2 wird zum 31.12.2024 von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehalten. Da – wie in den Punkten 3 und 7 ausgeführt – MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, ruht derzeit ihr Recht aus der Namensaktie Nr. 2 zur Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds. 10. Es bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. 11. Es bestehen keine über die in den vorgenannten Punkten hinausgehenden Bestimmungen betreffend die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bzw. betreffend die Änderung der Satzung, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. 12. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 20. Ordentlichen Hauptversammlung vom 14.6.2024 ermächtigt, (i) gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals sowohl über die Börse oder über ein öffentliches Angebot als auch auf andere Art, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), zu erwerben, (ii) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen und (iii) gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot zu beschließen. 13. Der Vorstand der STRABAG SE wurde mit Beschluss der 20. Ordentlichen Hauptversammlung vom 14.6.2024 gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 59.110.991,00 durch die Ausgabe von bis zu 59.110.991 neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wurde bisher noch nicht ausgenutzt und besteht daher in vollem Umfang. 14. Mit Ausnahme der Verträge über einen syndizierten Avalkreditrahmen und einen syndizierten Barkreditrahmen bestehen keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die STRABAG SE beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der STRABAG SE infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. 15. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der STRABAG SE und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen werden im Konzernanhang unter Punkt 39 erläutert. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden im Anhang unter Punkt V. erläutert. Villach, am 4.4.2025 Der Vorstand Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill Vorsitzender des Vorstands Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA, ZT Mag. Christian Harder Finanzvorstand Zentralbereich BRVZ Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler Mitglied des Vorstands Segment Nord + West Dipl.-Ing. Siegfried Wanker Mitglied des Vorstands Segment International + Sondersparten Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl Mitglied des Vorstands Segment Süd + Ost Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der STRABAG SE, Villach, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Der Jahresabschluss der STRABAG SE, Villach, für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil versehenen Bestätigungsvermerk zu diesem Jahresabschluss am 4. April 2024 abgegeben hat. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung des besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert: • Sachverhalt • Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse • Verweis auf weitergehende Informationen Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Sachverhalt Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen“ Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.578 Mio. (78 % der Bilanzsumme) sowie unter dem Bilanzposten „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 616 Mio. ausgewiesen. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich gemäß der unternehmensrechtlichen Grundsätze nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Insoweit Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen vorliegen, werden diese im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit einer verpflichtenden Abschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung mittels eines Discounted-Cashflow-Modells als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, ermittelt. Hierbei werden auch die ausstehenden Forderungen gegen die jeweilige Beteiligungsgesellschaft mitberücksichtigt. Dabei erfolgt durch die gesetzlichen Vertreter in einem ersten Schritt eine statische Über- oder Unterdeckungsanalyse durch Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes für die Anteile an verbundenen Unternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital zum Stichtag. Insoweit sich hier eine Unterdeckung ergibt, wird mittels Discounted-Cashflow-Modell der Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme je Beteiligung ermittelt. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfordert erhebliche Beurteilungen und Annahmen seitens der gesetzlichen Vertreter, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Zahlungsströme, Wachstumsraten und Diskontierungssätze. Aufgrund der inhärenten Unsicherheiten und der potenziell erheblichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss sind diese Beurteilungen und Annahmen für die Darstellung der Vermögenslage der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung und wurde daher als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt definiert. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Unser prüferisches Vorgehen umfasste Maßnahmen, die darauf abzielen, die Vertretbarkeit der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zu prüfen: Verständnis der Bewertungsverfahren: Wir haben uns ein umfassendes Verständnis der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsmethoden (Discounted Cash Flow (DCF)-Analyse) verschafft. Dies beinhaltete die Nachberechnung der verwendeten Modelle und die Analyse der zugrunde liegenden Annahmen. Überprüfung der wesentlichen Annahmen: Die wesentlichen Annahmen der gesetzlichen Vertreter wurden unter Hinzuziehung interner Bewertungsspezialisten überprüft: Cashflow-Prognosen: Wir analysierten die Annahmen für die Umsatz- und Margenentwicklung sowie die Investitionsausgaben und die Fortschreibung des Umlaufvermögens und verglichen diese mit historischen Daten und aktuellen Markttrends, um ihre Plausibilität zu evaluieren. Wachstumsraten: Die Nachvollziehbarkeit der angenommenen Wachstumsraten im Umsatz und Ergebnis wurde kritisch überprüft. Diskontierungssätze: Die verwendeten Diskontierungssätze wurden validiert, indem sie mit marktüblichen Zinssätzen und spezifischen Unternehmensrisikofaktoren verglichen wurden. Vergleichsanalyse: Eine Vergleichsanalyse der Plan-Daten mit den tatsächlichen historischen Ist-Daten wurde durchgeführt, um die Verlässlichkeit der Prognosen zu beurteilen. Dies beinhaltete die Überprüfung, ob frühere Prognosen realistisch waren. Benchmarking und externe Daten: Die Annahmen und Ergebnisse wurden mit externen Benchmarks und branchenüblichen Daten verglichen, um sicherzustellen, dass die Bewertungen marktüblich und realistisch sind. Diskussion mit den gesetzlichen Vertretern: Es erfolgten Diskussionen mit den gesetzlichen Vertretern, um offene Fragen zu klären und die getroffenen Entscheidungen zu verstehen. Diskussionen mit den lokalen Abschlussprüfern: Weiters erfolgten Diskussionen mit den lokalen Abschlussprüfern ausgewählter verbundener Unternehmen, um deren Einschätzungen zu den von den gesetzlichen Vertretern der STRABAG SE, Villach, getroffenen Annahmen einzuholen und zu würdigen. Durchführung von Sensitivitäten: Sensitivitätsberechnungen für werttreibende Faktoren wie die langfristige EBIT-Marge, Kapitalkosten und die langfristige Wachstumsrate wurden von uns analysiert. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten wesentlichen Annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf von insgesamt EUR 11,7 Mio. und ein Zuschreibungsbedarf von insgesamt EUR 0,7 Mio. Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen finden sich im Anhang in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Kapiteln „Finanzanlagen“ und „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ sowie im Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2024. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Juli 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gabor Krüpl, MSc. Wien 4. April 2025 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH qualifiziert elektronisch signiert: Gabor Krüpl, MSc Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Villach, am 4.4.2025 Der Vorstand Dipl.-Ing. Stefan Kratochwill Vorsitzender des Vorstands Zentrale Konzernstabsbereiche und Zentralbereiche BMTI, CML, SID, TPA, ZT Mag. Christian Harder Finanzvorstand Zentralbereich BRVZ Dipl.-Ing. (FH) Jörg Rösler Mitglied des Vorstands Segment Nord + West Dipl.-Ing. Siegfried Wanker Mitglied des Vorstands Segment International + Sondersparten Dipl.-Ing. (FH) Alfred Watzl Mitglied des Vorstands Segment Süd + Ost

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