AGM Information • May 15, 2013
AGM Information
Open in ViewerOpens in native device viewer
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
STRABAG SE Villach, FN 88983 h ISIN AT000000STR1
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
am Freitag, dem 14. Juni 2013, um 10.00 Uhr, im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1, Saal E.
Tagesordnung
Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichts-rat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 24. Mai 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate Governance-Bericht,
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spä-testens am 24. Mai 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, Abteilung Investor Relations, Mag. Diana Klein, CFA, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft bei Inhaberaktien ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5. Juni 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 22 422 - 1177 oder an 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, Abteilung Investor Relations, Mag. Diana Klein, CFA, oder per E-Mail [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft bei Inhaberaktien zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Jeder Aktionär ist überdies berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 5. Juni 2013 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.strabag.com zugänglich.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz und bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 4. Juni 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet.
Inhaberaktien
Der Nachweis des Anteilsbesitzes bei Inhaberaktien am Nachweisstichtag hat durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 11. Juni 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, zu erfolgen.
Per Post oder Oesterreichische Kontrollbank AG Boten: Abteilung KMS / HV Operation Center 2 Strauchgasse 1-3 / 6. Stock 1010 Wien
als Bevollmächtigte von STRABAG SE oder
Per Telefax: +43 (1) 928 90 61
Per E-Mail: [email protected], wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese an einen Mitarbeiter der OeKB gestellt werden:
Per Telefon: +43 (1) 531 27/2051 oder
STRABAG SE nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da STRABAG SE bei vorangegangenen Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000000STR1,
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 4. Juni 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Namensaktien
Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft spätestens am 11. Juni 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht.
Per Post oder Oesterreichische Kontrollbank AG Boten: Abteilung KMS / HV Operation Center 2 Strauchgasse 1-3 / 6. Stock 1010 Wien
als Bevollmächtigte von STRABAG SE oder
Per Telefax: +43 (1) 928 90 61
Per E-Mail: [email protected], wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E Mail anzuschließen ist
Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 13. Juni 2013, 17.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Oesterreichische Kontrollbank AG Boten: Abteilung KMS / HV Operation Center 2 Strauchgasse 1-3 / 6. Stock 1010 Wien
als Bevollmächtigte von STRABAG SE oder
Per Telefax: +43 (1) 928 90 61
Per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der Gesellschaft übersandten Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 114.000.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 13. Mai 2013, Tagesbeginn, 11.351.640 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 102.648.360.
TEILWEISE ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 14. Juni 2013 ab ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.strabag.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben.
STRABAG SE behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9.00 Uhr.
Wien, im Mai 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis: STRABAG SE
Diana Klein, CFA
Head of Corporate Communications
Tel: +43 1 22422-1116
[email protected] Emittent: STRABAG SE Donau-City-Straße 9 A-1220 Wien Telefon: +43 1 22422 -0 FAX: +43 1 22422 - 1177 Email: www.strabag.com WWW: [email protected] Branche: Bau ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9
Indizes: WBI, ATX Prime, SATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
Aussendung übermittelt durch euro adhoc The European Investor Relations Service
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.