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STIFEL FINANCIAL CORP Audit Report / Information 2019

Mar 4, 2021

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Audit Report / Information

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Publication

Stifel Europe Bank AG (vormals: MainFirst Bank Aktiengesellschaft)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Beschluss über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2019

Die neunzehnte ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 29. Juni 2020 hat beschlossen, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von € 18.276.238,87 auf neue Rechnung vorzutragen.

Frankfurt am Main, im Juni 2020

Der Vorstand

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärin,

Sehr geehrte Kunden,

Die Bank ist seit 1. November 2019 Teil der Stifel Financial Corp., die Bank-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungen in den Vereinigten Staaten und Europa anbietet. Insofern war das Geschäftsjahr von der Vorbereitung und dem Vollzug des Eigentümerwechsels geprägt. Ein schwieriges Marktumfeld zusammen mit dem verzögerten Vollzug des Eigentümerwechsels führten zu einer nicht zufriedenstellenden Ertragslage in 2019. Die Übernahme des europäischen institutionellen Brokerage-Geschäftes von Raymond James, die am 1. Dezember 2018 abgeschlossen wurde, sorgte für zusätzliche Erträge. Aufgrund fehlender Erlöse aus dem Aktienplatzierungsgeschäft der Bank, die in einem volatilen Marktum- feld nicht wie geplant realisiert werden konnten, wurden das Ertragsziel allerdings nicht erreicht. Da die Integration des Raymond James-Geschäftes ebenfalls zu höheren Kosten führte, wurde insgesamt ein Ergebnis vor Steuern von € -7,4 Millionen ausgewiesen. Verstärkend wirkte auch die Tatsache, dass weitere Integrationsmaßnahmen in die Stifel-Gruppe nicht vor Abschluss des Eigentümerwechsels durchgeführt werden konnten.

Die Steuern beinhalteten € 11,5 Millionen an einmaligen Aufwendungen für ein vorheriges Geschäftsjahr im Zusammenhang mit der Ausgliederung eines Geschäftsbereichs. Auslöser für die Steuerbelastung war der Gesellschafterwechsel im Zuge des Verkaufs der Bank an Stifel Nicolaus Europe Limited. Bei der Übernahme der Bank am 1. November 2019 leistete der neue Aktionär eine identische Einzahlung in die Kapitalreserven der Bank, so dass die Kapitalausstattung der Bank durch den Steueraufwand nicht beeinträchtigt wurde.

Die Vermögens- und Finanzverhältnisse der Bank sind unverändert sehr zufriedenstellend. Die Eigenmittelausstattung liegt deutlich über den gesetzlichen Anforderungen und Werten anderer Banken.

Die Geschäftsentwicklung für 2020 lässt sich im Umfeld der Corona Pandemie derzeit nicht belastbar prognostizieren. Die Entwicklung in den ersten drei Monaten war positiv, wir haben davon profitiert, dass die Handelsvolumen an den Aktienmärkten ungewöhnlich hoch waren und Investoren sich in einem zusehends unbestimmbaren Markt-umfeld schwertaten, Positionen einzugehen. Der Vorstand arbeitet mit Hochdruck an der Integration der Bank in die Stifel-Gruppe.

Der Aufsichtsrat hat während des Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen. Er hat den Vorstand laufend beraten und überwacht. Dazu fanden 2019 vier Sitzungen und zahlreiche informelle Besprechungen statt.

Der Aufsichtsrat wurde in den Sitzungen regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Lage der Bank informiert. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands gemeinsam mit dem Vorstand erörtert. Die Mitglieder des Aufsichtsrates standen auch außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und haben sich über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, die Geschäftsentwicklung, die Risikosituation sowie Compliance und sonstige Vorgänge von wesentlicher Bedeutung berichten lassen.

Die Herren Marc-Antoine Bree, Thomas Bernard und Udo Schäberle haben im Zuge des Eigentümerwechsels zum 31. Oktober 2019 ihre Mandate als Mitglied des Aufsichtsrates niedergelegt. Die außerordentliche Hauptversammlung vom 1. November 2019 hat Frau Eithne O’Leary, Herrn Victor Nesi und Herrn John Owen in den Aufsichtsrat gelegt.

Dem Aufsichtsrat liegen der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 vor. Der Jahresabschluss und Lagebericht wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer stellte fest, dass die Bank über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a KWG verfügt, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung stellte der Abschlussprüfer zudem fest, dass die Bank die ihr obliegenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben einhält.

Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 (Abhängigkeitsbericht) erstellt und diesen dem Aufsichtsrat zusammen mit dem hierzu von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstatteten Prüfungsbericht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass nach seiner pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.

Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfungen zu. Er hat seinerseits den Jahresabschluss und Lagebericht, den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie den Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung geprüft und keine Einwände erhoben. Er billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung an.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeitern der Bank für die während des Geschäftsjahres 2019 geleistete Arbeit und für ihr großes Engagement. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zukunft der MAINFIRST BANK AG in der Stifel-Gruppe.

Frankfurt am Main, April 2020

Der Aufsichtsrat

Eithne O’Leary, Vorsitzende

Im Hinblick auf die Anforderungen von § 322 Abs. 7 HGB tritt die elektronische Fassung nicht an die Stelle, sondern neben die Papierfassung im Sinne einer elektronischen Kopie.

Considering the requirements of Sec. 322 (7) HGB, the electronic version does not replace the hardcopy but is prepared in addition to it and is an electronic copy thereof.

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MainFirst Bank AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MainFirst Bank AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MainFirst Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Vereinnahmung von Provisionserträgen aus dem Wertpapierkommissionsgeschäft

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die MainFirst Bank AG erzielt Provisionserträge aus dem Wertpapierkommissionsgeschäft, die auf Basis von Orderprovisionen mit professionellen Kunden durch eine Vielzahl von Geschäften gezahlt werden. Auf Basis der individuell mit den Kunden geschlossenen Vereinbarungen erfolgt eine systemseitige Berechnung und Vereinnahmung der Provisionen aus Wertpapierkommissionsgeschäft nach Dienstleistungserbringung durch die MainFirst Bank AG. Aufgrund der Volumina der Provisionserträge und der Wesentlichkeit dieser für die Ertragslage der MainFirst Bank AG haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.

Prüferisches Vorgehen

In Bezug auf die Vereinnahmung von Provisionserträgen aus Wertpapierkommissionsgeschäften haben wir uns im Rahmen der Prüfung auf einen kontrollbasierten Prüfungsansatz gestützt und uns mit dem zugrundeliegenden Unternehmensprozess und den Kontrollen befasst. Dabei haben wir die implementierten Kontrollen beurteilt, die die Gesellschaft zur Sicherstellung der vollständigen sowie richtigen Erfassung und Verarbeitung von Ausführungsgeschäften im Zusammenhang mit Wertpapierkommissionsgeschäft eingerichtet hat. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir für die Kundenabrechnungen analytische Prüfungshandlungen hinsichtlich der Gesamthöhe der Provisionserträge vorgenommen. Sofern es auffällige Schwankungen gab haben wir diese analysiert und mit Mitarbeitern der MainFirst Bank AG besprochen. Die im Berechnungssystem hinterlegten Provisionssätze haben wir stichprobenhaft mit den zugrundeliegenden Verträgen abgestimmt. Darüber hinaus haben wir in einer Stichprobe die Provisionserträge mit den zugehörigen Zahlungseingängen der Abwicklungsbanken abgestimmt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Vereinnahmung von Provisionserträgen aus Wertpapierkommissionsgeschäften keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben:

Die Angaben der Gesellschaft zu Provisionserträgen sind im Abschnitt "Erträge nach geographischen Märkten" im Anhang enthalten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Oktober 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der MainFirst Bank AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Oliver Heist."

Eschborn/Frankfurt am Main, den 15. Mai 2020

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Heist, Wirtschaftsprüfer

Arlt, Wirtschaftsprüfer

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

der MAINFIRST BANK AG

Aktivseite

Vorjahr
EUR TEUR
--- --- ---
1. Barreserve
a) Guthaben bei Zentralnotenbanken
darunter: bei der Deutschen Bundesbank EUR 2.255.309,16 (i. Vj. TEUR 2.263) 2.255.309,16 2.263
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 37.874.869,41 25.950
3. Forderungen an Kunden 10.945.026,31 26.507
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten 5.151.077,96 5.151
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank EUR 5.151.077,96 (i. Vj. TEUR 5.151)
5a. Handelsbestand 30.283,33 5
6. Immaterielle Anlagewerte
a) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 277.698,00 183
7. Sachanlagen 997.784,00 1.235
8. Sonstige Vermögensgegenstände 9.584.269,64 13.275
9. Rechnungsabgrenzungsposten 1.458.982,68 1.155
10. Aktive latente Steuern 339.512,34 307
Summe der Aktiva 68.914.812,83 76.031

Passivseite

Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR
--- --- --- --- ---
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 8.572.718,62 14.004
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
täglich fällig 6.997.361,90 11.132
3. Sonstige Verbindlichkeiten 13.346.917,43 12.135
4. Rechnungsabgrenzungsposten 337.384,32 366
5. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.624.185,00 2.502
b) Steuerrückstellungen 11.497.000,00 0
c) andere Rückstellungen 4.065.248,42 18.186.433,42 4.325
6. Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.000.000,00 1.000
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB EUR 177.087,07 (i. Vj. TEUR 170)
7. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 10.200.000,00 10.200
b) Kapitalrücklage 17.257.509,01 5.757
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 1.020.000,00 1.020
cb) andere Gewinnrücklagen 10.272.724,80 11.292.724,80 3.590
d) Bilanzverlust/Bilanzgewinn -18.276.236,67 20.473.997,14 10.000
Summe der Passiva 68.914.812,83 76.031

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR
--- --- --- --- ---
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften -169.650,10 82
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 31.250,00 31
-138.400,10 113
2. Zinsaufwendungen 31.308,40 158
-169.708,50 -45
3. Provisionserträge 29.914.999,02 25.055
4. Provisionsaufwendungen 2.727.440,65 2.100
27.187.558,37 22.955
5. Nettoertrag des Handelsbestands 59.364,91 211
6. Sonstige betriebliche Erträge 3.145.213,08 8.572
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 18.598.893,83 14.299
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.421.774,00 3.230
darunter: für Altersversorgung EUR 856.672,26 (i.Vj. TEUR 770) 23.020.667,83 17.529
b) andere Verwaltungsaufwendungen 13.053.408,41 10.753
36.074.076,24 28.282
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 553.834,27 551
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 951.041,54 496
10. Geschäftsergebnis aus Finanzanlagen 0,00 361
11. Erträge aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken 7.200,00 24
12. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -7.349.324,19 2.749
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (i.Vj. Ertrag)
davon Ertrag aus latenten Steuern EUR 32.428,58 (i.Vj. TEUR 43) 11.526.920,93 65
14. Ertrag aus sonstigen Steuern 600.008,45 503
15. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -18.276.236,67 3.317
16. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
17. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0,00 0
18. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 0,00 6.683
19. Einstellungen in die Gewinnrücklagen 0,00 0
20. Bilanzverlust/Bilanzgewinn -18.276.236,67 10.000,00

ANHANG

GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Der Jahresabschluss der MAINFIRST BANK AG für das Geschäftsjahr 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) und den aktienrechtlichen Regelungen (AktG) aufgestellt worden. Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in tausend Euro angegeben.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN

Barreserve und Forderungen

Barreserven sowie Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind zu Nennwerten ausgewiesen und um erforderliche Wertberichtigungen gekürzt.

Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, sind als Finanzanlagen dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten abzüglich dauerhafter Wertminderungen ausgewiesen.

Schuldverschreibungen der Liquiditätsreserve sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Wert bilanziert.

Abschreibungen und Wertberichtigungen werden saldiert mit Wertaufholungen unter dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft bzw. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren ausgewiesen.

Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für in der Vergangenheit vorgenommene Abschreibungen weggefallen sind.

Wertpapierverrechnungssalden

Wertpapierkommissionsgeschäfte werden am Handelstag bis zu deren Abwicklung als aktive bzw. passive Verrechnungssalden erfasst und unter den Forderungen an bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten ausgewiesen.

Wertpapierleihe

Aus dem Wertpapierbestand verliehene Wertpapiere werden aufgrund des fortbestehenden wirtschaftlichen Eigentums weiterhin in der Bilanz erfasst; entliehene Wertpapiere werden nicht bilanziert.

Handelsbestand

Finanzinstrumente des Handelsbestands einschließlich positiver und negativer Marktwerte derivativer Finanzinstrumente sind zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der Risikoabschlag ist auf Basis des Value-at-Risk so bemessen, dass ein zu erwartender maximaler Verlust aus den Handelsbüchern bei einer Haltedauer von 10 Tagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht überschritten wird. Der Beobachtungszeitraum beträgt 261 Handelstage. Der Risikoabschlag ist von den Handelsaktiva abgesetzt. Änderungen des Fair Value werden im Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands erfasst.

Sachanlagen und immaterielle

Anlagewerte

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Pensionsrückstellungen

Rückstellungen für Pensionen werden zum Jahresende auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet. Für die Bewertung wird

das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) zugrunde gelegt. Als Abzinsungssatz wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet.

Der Aufwand aus der Diskontierung der Pensionsrückstellungen ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Andere Rückstellungen

Rückstellungen für Steuern und andere Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden sie mit ihrem Barwert angesetzt.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken beinhaltet gemäß § 340e Absatz 4 HGB eine Dotierung aus den Nettoerträgen des Handelsbestands

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf unterschiedliche Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in der Handels- und Steuerbilanz ermittelt, sofern sie sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Steuerliche Verlustvorträge werden berücksichtigt, soweit zu erwarten ist, dass sie innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre zur Verlustverrechnung herangezogen werden. Latente Steuern werden unter Anwendung eines kombinierten Steuersatzes von 31,9% bemessen. Der Steuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Latente Steuern in ausländischen Betriebsstätten werden mit den dort geltenden statutarischen Steuersätzen bewertet. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert.

Währungsumrechnung

Die Umrechnung von auf fremde Währungen lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten erfolgt zum Devisenkassamittelkurs der EZB am Bilanzstichtag. Das Ergebnis wird brutto unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Fremdwährungserträge oder -aufwendungen aus Finanzanlagen werden netto im Geschäftsergebnis aus Finanzanlagen ausgewiesen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die Schuldverschreibungen betreffen eine börsenfähige und börsennotierte Anleihe der KfW mit einer Laufzeit bis 2022. Sie ist den Finanzanlagen zugeordnet, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und weist zum 31. Dezember 2019 einen um T€ 5 niedrigeren beizulegenden Zeitwert auf.

Schuldverschreibungen

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt:

2019 Anschaffungskosten Abschreibungen Buchwert
Stand 1.1.19 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Stand 1.1.19 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Stand 31.12.19 Stand 31.12.18
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Wertpapiere 5.151 - - - - - 5.151 5.151
Immaterielle Anlagewerte 423 188 - 240 93 - 278 183
Sachanlagen 5.351 223 - 4.116 461 - 998 1.235
Insgesamt 10.925 411 - 4.356 554 - 6.427 6.569
2018 Anschaffungskosten Abschreibungen Buchwert
Stand 1.1.18 Zugänge 2018 Abgänge 2018 Stand 1.1.18 Zugänge 2018 Abgänge 2018 Stand 31.12.18 Stand 31.12.17
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Wertpapiere 11.572 6.678 13.099 - - - 5.151 11.572
Immaterielle Anlagewerte 235 188 - 161 79 - 183 74
Sachanlagen 4.837 692 178 3.644 472 - 1.235 1.193
Verb. Unternehmen - 25 25 - - - - -
Insgesamt 16.644 7.583 13.302 3.805 551 - 6.569 12.839

Die Sachanlagen betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Handelsbestand

Der Handelsbestand umfasst börsennotierte Aktien, für die wir als Designated Sponsor tätig sind. Zum Bilanzstichtag wurde ein Risikoabschlag von T€ 5 zum Abzug gebracht.

Sonstige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Kaufpreisansprüche aus einem Geschäftserwerb (T€ 4.803), Anzahlungen auf Sachanlagen (T€ 1.567) sowie Steuerforderungen (T€ 1.602). Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Ausgleichsposten zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen (T€ 6.766), Steuerverbindlichkeiten (T€ 2.266) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (T€ 2.209).

Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung beinhaltet Gebühren und Leistungsentgelte, die vor dem Bilanzstichtag gezahlt wurden, aber erst nach dem Bilanzstichtag ergebniswirksam werden. Die passiven Rechnungsabgrenzungen betreffen Zahlungseingänge vor dem Bilanzstichtag, die nach dem Bilanzstichtag ergebniswirksam werden.

Latente Steuern

Die latenten Steuern beruhen auf temporären Wertunterschieden der Pensionsverpflichtungen.

Pensionen

Als biometrische Rechnungsgrundlage werden die Richttafeln 2018 G (Verlag Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln) verwendet. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt unter Annahme eines Rechnungszinssatzes von 2,71%. Für zukünftige Jahre wird eine Rentendynamik von 2,25% unterstellt.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt T€ 228.

Andere Rückstellungen

Die Anderen Rückstellungen beinhalten Personalrückstellungen (T€ 3.651) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 414).

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken beinhaltet einen Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB in Höhe von T€ 177, dem im Geschäftsjahr 2019 T€ 7 (entspricht 10% des Handelsergebnisses) zugeführt wurden.

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt T€ 10.200 und ist in 10.200.000 auf den Namen lautende Aktien eingeteilt. Das Grundkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

Die Stifel Nicolaus Europe Limited hat im Geschäftsjahr T€ 11.500 in die Kapitalrücklage eingezahlt.

Bilanzverlust

Das Geschäftsjahr schließt mit einem Bilanzverlust von T€ 18.276.

2019 2018
Bilanzgewinn per 1.1. 10.000 2.378
Dividende 3.317 2.378
Einstellung in die Gewinnrücklagen (durch HV) 6.683 -
Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss) 18.276 3.317
Entnahmen aus den Gewinnrücklagen - 6.683
Bilanzverlust per 31.12. (Vj. Bilanzgewinn) 18.276 10.000

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die Forderungen an Kreditinstitute enthalten Forderungen an die Gesellschafterin von T€ 82. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 57. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin von T€ 1.712.

Restlaufzeiten

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden weisen wie im Vorjahr eine unbestimmte Laufzeit auf bzw. sind täglich fällig.

Fremdwährung

Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände beträgt zum Stichtag T€ 2.861, der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten beträgt T€ 1.391.

Ausschüttungsgesperrte Beträge

Zum 31. Dezember 2019 unterliegt ein Betrag von T€ 745 der Ausschüttungssperre (davon Aktivierung latenter Steuern T€ 340, Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB T€ 228 sowie Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB T€ 177).

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Zinserträge

Die Zinserträge enthalten T€ 175 negativen Zinsen aus Guthaben bei anderen Banken.

Erträge nach geographischen Märkten

Die MAINFIRST BANK AG erzielte Provisionserträge aus dem Finanzkommissionsgeschäft insbesondere mit Kunden in Großbritannien 30%, Frankreich 29%, Deutschland 16%, Schweiz 7% und Italien 5%.

Für Dritte erbrachte Dienstleistungen

Für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung umfassen insbesondere Wertpapierkommissionsgeschäfte.

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Ausgleichsansprüchen von T€ 1.339, Erträge aus der Devisenbewertung von T€ 909 sowie Erträge aus der Untervermietung von T€ 606. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen Aufwendungen aus der Devisenbewertung von T€ 729 und aus der Diskontierung der Pensionsrückstellung von T€ 216.

Steuern von Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern betreffen mit € 11,5 Mio einmalige Steueraufwendungen für ein vorangegangenes Geschäftsjahr im Zusammenhang mit der Abspaltung eines Geschäftsbetriebs. Die Steuerlast wurde durch den Vollzug des Verkaufs der Bank zum 31. Oktober 2019 ausgelöst.

AUSSERBILANZIELLE TRANSAKTIONEN

Sonstige Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus Miet- und Auslagerungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten, die längstens bis zum 21. Februar 2025 abgeschlossen sind. Hieraus ergeben sich Gesamtverpflichtungen in Höhe von T€ 11.156.

Wertpapierleihe

Die MAINFIRST BANK AG tätigt gelegentlich Wertpapierleihegeschäfte mit dem Ziel, Aktienverkäufe beliefern zu können. Zum Bilanzstichtag waren Wertpapiere im Gegenwert von T€ 710 entliehen.

Termingeschäfte

Zum Bilanzstichtag bestanden keine offenen Termingeschäfte.

SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN

Angaben zur Identifikation

Die MAINFIRST BANK AG hat ihren Geschäftssitz in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 53261 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.

Die Stifel Nicolaus Europe Limited, London/Vereinigtes Königreich, hat am 1. November 2019 mitgeteilt, dass sie sämtliche Aktien der MAINFIRST BANK AG hält.

Angaben nach § 160 Abs.1 Nr. 8 AktG

Konzernzugehörigkeit

Die Bank wird in den Konzernabschluss der Stifel Financial Corp, St. Louis/ USA einbezogen. Der Konzernabschluss wird unter www.stifel.com offengelegt.

Vorstand

Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr aus den Herren Ebrahim Attarzadeh und Björn Kirchner.

Die Bank verzichtet nach § 286 (4) HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands. Es bestehen keine Kredite an Mitglieder des Vorstands.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus Frau Eithne O'Leary (CEO Stifel Nicolaus Europe Limited, Vorsitzende, ab 1.11.2019), Herrn Victor Nesi (Co-President Stifel Financial Corporation und Director of Stifel Institutional Group, Stellvertretender Vorsitzender, ab 1.11.2019) und Herrn John Owen (COO Stifel Nicolaus Europe Limited, ab 1.11.2019). Im Geschäftsjahr waren ferner die Herren Marc-Antoine Bree (Rechtsanwalt, Vorsitzender, bis 31.10.2019), Thomas Bernard (Diplom-Betriebswirt, Stellvertretender Vorsitzender, bis 31.10.2019) und Udo Schäberle (Bankbetriebswirt, bis 31.10.2019) tätig.

Die ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrates haben für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung von zusammen T€ 63 erhalten. Die bestehenden Mitglieder des Aufsichtsrates haben keine Vergütung erhalten.

Es bestehen keine Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats.

Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die MAINFIRST BANK AG 138 Mitarbeiter (weiblich 33; männlich 105).

Abschlussprüferhonorar

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 berechnete Gesamthonorar beträgt einschließlich der erwarteten Auslagen T€ 135. Hiervon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen T€ 125 und auf andere Bestätigungsleistungen T€ 10.

Nahe stehende Unternehmen und Personen

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden ausschließlich zu marktüblichen Bedingungen geschlossen.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.

Frankfurt am Main, 11. März 2020

Der Vorstand

Ebrahim Attarzadeh

Björn Kirchner

ANLAGE ZUM JAHRESABSCHLUSS GEMÄSS § 26a ABS. 1 SATZ 2 KWG

Die CRD IV enthält in Art. 89 Anforderungen zur länderspezifischen Aufgliederung bestimmter Informationen.

Hiernach haben CRR-Institute auf konsolidierter Basis, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten, in denen die Institute über Niederlassungen verfügen, folgende Angaben als Anhang zum Jahresabschluss offenzulegen:

Firma, Art der Tätigkeit und geographische Lage,
Umsatz,
Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten,
Gewinn oder Verlust vor Steuern,
Steuern auf Gewinn oder Verlust,
Erhaltene öffentliche Beihilfen.

Die Angaben erfolgen auf Grundlage des handelsrechtlichen Konsolidierungskreises der MAINFIRST BANK AG. Der Umsatz und Gewinn wird brutto, d.h. ohne Eliminierung konzerninterner Transaktionen, angegeben. Die geographische Region entspricht dem Sitzland der Niederlassung. Als Umsatzgröße wird das operative Ergebnis ohne Risikovorsorge und Verwaltungsaufwendungen (Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis, sonstige Erträge) herangezogen. Die Anzahl der Beschäftigten wird auf durchschnittliche Basis in Vollzeitäquivalenten angegeben.

Die Angaben umfassen den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019.

Deutschland Großbritannien Italien Frankreich
Firma MAINFIRST BANK AG MAINFIRST BANK AG MAINFIRST BANK AG MAINFIRST BANK AG
--- --- --- --- ---
Art der Tätigkeit Kreditinstitut Kreditinstitut Kreditinstitut Kreditinstitut
--- --- --- --- ---
Umsatz 15.175 5.875 1.424 7.749
Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 68 20 12 38
Verlust vor Steuern 3.528 789 1.523 1.509
Steuern auf Gewinn oder Verlust 11.430 1 95 -
Erhaltene öffentliche Beihilfen - - - -

Die Kapitalrendite ermittelt als Nettoergebnis (nach Steuern) im Verhältnis zur stichtagsbezogenen Bilanzsumme beträgt -26,5%.

LAGEBERICHT

GRUNDLAGEN DER MAINFIRST BANK AG

Organisation

Die MAINFIRST BANK AG ist ein Finanzdienstleister, der in den Geschäfsfeldern Equities und Investment Banking tätig ist.

Die Bank wurde 2001 gegründet. Hauptsitz der Bank ist Frankfurt. Die Bank unterhält Niederlassungen in London, Mailand, München und Paris. Zum Jahresende 2019 beschäftigte sie 138 Mitarbeiter (gerechnet auf Basis von Vollzeitkräften). Die Bank verfügt über eine Vollbanklizenz, ist Mitglied des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und gehört dessen Einlagensicherungseinrichtung an.

Die Bank ist seit 1. November 2019 Teil der Stifel Financial Corp., die Bank-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungen über verschiedene Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten und Europa anbietet. Die Stifel Financial Corp. ist an der NYSE notiert (NYSE: SF). Das europäische Geschäft der Stifel-Gruppe umfasst die Geschäftsaktivitäten der Bank und der in London ansässigen Stifel Nicolaus Europe Limited.

Geschäftsmodell

Die Bank ist in den Geschäftsfeldern Equities und Investment Banking tätig. Die Geschäftstätigkeit richtet sich ausschließlich an institutionelle Investoren und Unternehmen.

Das Geschäftsfeld Equities beinhaltet die Bereiche Equity Trading, Corporate Brokerage und Research. Das Equity Trading umfasst die Beratung, den Handel und die Abwicklung von Aktientransaktionen. Das Corporate Brokerage umfasst die Begleitung des Kapitalmarktauftritts börsennotierter Unternehmen sowie deren Betreuung im Rahmen des Designated Sponsoring. Die MAINFIRST BANK AG ist Market Maker in Deutschland und AIM Italy Nominated Advisor (NOMAD) in Italien. Der Bereich Research umfasst die Finanzanalyse von rund 350 Einzelunternehmen aus 18 Sektoren.

Das Geschäftsfeld Investment Banking beinhaltet im Wesentlichen die Strukturierung und Umsetzung von Börsengängen, Kapitalerhöhungen, primären und sekundären Aktienplatzierungen sowie Blocktrades.

Die Bank wurde in der Extel-Umfrage 2019 für hervorragenden Leistungen in den Bereichen Equity Brokerage und Equity Research zur „Leading Brokerage Firm“ sowie zum führenden Anbieter für „Country Research“ in Deutschland gewählt. Im Hinblick auf das Brokerage und das Research in der Schweiz belegte die Bank im Extel-Gesamtranking jeweils den zweiten Platz.

ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Wirtschaftliches Umfeld

Das Börsenjahr 2019 war trotz politischer Unwägbarkeiten, Sorgen um den Welthandel und konjunktureller Unsicherheiten überraschend gut. Der DAX schloss mit einer Jahresperformance von 25,5% und lag damit deutlich über den Erwartungen der meisten Analysten. Die Börse dürfte dabei von der EZB profitiert haben, die ihre expansive Geldpolitik angesichts der schwächelnden Konjunktursignale abermals forcierte. Aktien blieben damit im Vergleich zu Staats- und Unternehmensanleihen für viel Investoren die interessantere Anlagealternative. Für einen besonderen Auftrieb an den Aktienmärkten sorgte zuletzt die Teileinigung im US-chinesischen Handelsstreit und der Sieg der konservativen Partei bei der Wahl in Großbritannien.

Die deutsche Wirtschaft wuchs 2019 um bescheidene 0,6%, so wenig wie seit sechs Jahren nicht mehr. Gebremst wurde das Wirtschaftswachstum von der exportabhängigen Industrie, die seit mehreren Quartalen in einer Rezession steckt. Dagegen florierte der private Konsum, bedingt durch Rekordbeschäftigung und steigende Kaufkraft. Ebenso boomte die Bauwirtschaft und Logistikbranche.

Die europäische Wirtschaft hat sich trotz ungünstigerer weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen als verhältnismäßig robust erwiesen. Die Europäische Kommission geht aktuell von einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts für 2019 von 1,1% aus.

Die deutsche Kreditwirtschaft kämpfte 2019 gegen schrumpfende Erträge und hohe Kosten. Bei den meisten Banken dürfte sich die Ertragserosion in 2019 weiter beschleunigt haben. Die anhaltenden Niedrigzinsen zwingen

immer mehr Banken, ihre Geschäftsmodelle grundlegend zu überdenken und Kosten massiv zu senken. Daneben sind vielfach erhebliche Investitionen in die IT-Infrastruktur erforderlich, was die Gewinnmargen weiter belastet haben dürfte.

Die für uns relevanten Marktsegmente waren durch einen preis- und servicegetriebenen Wettbewerb um Handelsaufträge, Research-Vereinbarungen und Kapitalmarktmandate geprägt. Der Druck auf Erlösmargen hielt unverändert an. Das zu Beginn des Geschäftsjahres sehr volatile Marktumfeld hielt zudem viele Unternehmen von Börsengängen ab. Die Einnahmen der Investmentbanken mit deutschen Börsengängen waren 2019 nach Presseverlautbarungen um 60% zurückgegangen.

Geschäftsverlauf

Das Handelsvolumen im Equities Trading betrug 2019 € 19,3 Mrd. Dies entspricht einer Steigerung von 41,1%. Entsprechend stiegen die hierauf entfallenden Handelsprovisionen der Bank um € 4,3 Mio auf nunmehr € 15,8 Mio.

In dem kürzlich gestarteten Bereich Corporate Brokerage betreuen wir zum Jahresende bereits 13 Mandate.

Einige Kunden haben das erste Jahr nach Einführung von MiFID II genutzt, ihre Budgets für Research-Dienstleistungen neu zu allokieren. Hiervon haben wir in einigen Fällen profitiert, bei einigen Kunden aber auch Kürzungen hinnehmen müssen. Im Jahresvergleich haben wir die Erlöse aus Researchleistungen von € 7,9 Mio auf 9,0 Mio steigern können.

Im Bereich Investment Banking begleitete die Bank 20 (Vorjahr: 6) Transaktionen. Das Geschäftsfeld blieb damit hinter den Erwartungen zurück.

Ertragslage

In der folgenden Tabelle ist die Ergebnisentwicklung der MAINFIRST BANK AG in zusammengefasster Form dargestellt:

2019 2018 Veränderung
T€ T€ T€ %
--- --- --- --- ---
Provisionsabhängiges Geschäft
Provisionserträge 29.915 25.055 4.860 19,4%
Provisionsaufwendungen -2.727 -2.100 627 29,9%
Provisionsüberschuss 27.188 22.955 4.233 18,4%
Zinsergebnis -170 -45 -125 -277,1%
Nettoertrag des Handelsbestands 59 211 -152 -71,9%
Personalaufwendungen 23.021 17.529 5.492 31,3%
Sonstige Verwaltungsaufwendungen 1 13.607 11.305 2.303 20,4%
Verwaltungsaufwendungen 36.628 28.833 7.795 27,0%
Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen 2.194 8.076 -5.882 -72,8%
Betriebsergebnis -7.357 2.364 -9.721 -411,2%
Saldo der übrigen Erträge und Aufwendungen 2
(davon Auflösung § 340g HGB-Reserve: T€ 7, 2018: T€ 24) 7 385 -378 -98,1 %
Ergebnis vor Steuern -7.349 2.749 -10.098 -367,3 %
Steuern (i. Vj. Ertrag) -10.927 568 -11.495 k.A.
Jahresergebnis -18.276 3.317 -21.593 -651,0%

1 Andere Verwaltungsaufwendungen sowie Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

2 Geschäftsergebnis aus Finanzanlagen sowie Erträge aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken

Der im provisionsabhängigen Geschäft erzielte Überschuss von € 27,1 Mio weist gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von € 4,2 Mio bzw. 18,4% auf. Der deutliche Anstieg ist im Wesentlichen auf das im Vorjahr von Raymond James übernommene europäische institutionelle Aktiengeschäft zurückzuführen. Im Zuge der Übernahme hatte die Bank 26 Mitarbeiter in Paris und sechs Mitarbeiter in London übernommen.

Das Zins- und Handelsergebnis spielen im dienstleistungsorientierten Geschäft der Bank traditionell keine wesentliche Rolle.

Die Verwaltungsaufwendungen (Personalaufwendungen, sonstige Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen) sind im Wesentlichen durch die Übernahme des Raymond James Aktiengeschäfts auf € 36,6 Mio gestiegen. Die Mitarbeiterzahl betrug im Jahresdurchschnitt 138 Vollzeitkräfte (2018: 111 Vollzeitkräfte).

Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen enthielt im Vorjahr einmalige Erträge von € 7,2 Mio aus einer Verschmelzung. Vergleichbare Sondereffekte sind 2019 nicht angefallen. Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ist daher wieder auf ein normalisiertes Niveau zurückgefallen.

Das Betriebsergebnis sowie das Ergebnis vor Steuern beläuft sich auf € -7,4 Mio.

Die Steuern betreffen mit € 11,5 Mio einmalige Steueraufwendungen für ein vorangegangenes Geschäftsjahr im Zusammenhang mit der Abspaltung eines Geschäftsbetriebs. Die Steuerlast wurde durch den Gesellschafterwechsel im Zuge des Verkaufs der Bank an die Stifel Nicolaus Europe Limited ausgelöst. Die neue Gesellschafterin hat mit Erwerb der Bank am 1. November 2019 eine gleichlautende Einzahlung in die Kapitalrücklage der Bank vorgenommen, so dass die Kapitalausstattung der Bank durch die Steueraufwendungen nicht belastet wird.

Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von € 18,3 Mio.

Vermögenslage

In der folgenden Tabelle ist die Vermögens- und Liquiditätslage der MAINFIRST BANK AG in zusammengefasster Form dargestellt:

2019 2018
Aktiva T€ % T€ %
--- --- --- --- ---
Sichteinlagen bei Bundesbank und Kreditinstituten 32.401 47,0 24.208 31,8
Wertpapierverrechnungskonten 17.136 24,9 28.592 37,6
Dienstleistungsforderungen 1.538 2,2 1.920 2,5
Handelsbestand 30 0,0 5 0,0
Finanzanlagen 5.151 7,5 5.151 6,8
Sachanlagen und Lizenzen 1.275 1,9 1.418 1,9
Sonstige Vermögensgegenstände 9.584 13,9 13.275 17,5
Rechnungsabgrenzung 1.459 2,1 1.155 1,5
Aktive latente Steuern 340 0,5 307 0,4
Bilanzsumme 68.915 100,0 76.031 100,0
Passiva
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen 1.352 2,0 202 0,3
Wertpapierverrechnungskonten 14.218 20,6 24.935 32,8
Rückstellungen 18.186 26,4 6.827 9,0
Übrige Passiva 13.346 19,4 12.135 16,0
Rechnungsabgrenzung 337 0,5 366 0,5
Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.000 1,5 1.000 1,3
Eigenkapital 20.474 29,7 30.567 40,2
Bilanzsumme 68.915 100,0 76.031 100,0

Die Bilanzsumme der MAINFIRST BANK AG beträgt zum 31. Dezember 2019 € 68,9 Mio (2018: € 76,0 Mio).

Die Veränderung der Bilanzsumme ist stichtagsbedingt im Wesentlichen auf die Verrechnungssalden aus offenen Wertpapierkommissionsgeschäften zurückzuführen (€ 17,1 Mio bzw. € 14,2 Mio: 2018: € 28,6 Mio bzw. € 24,9 Mio). Die Verrechnungssalden werden am Handelstag in der Bilanz erfasst und bei Abwicklung der zugrundeliegenden Börsengeschäfte (üblicherweise innerhalb von zwei Tagen) ausgeglichen.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Kaufpreisansprüche aus einem Geschäftserwerb (T€ 4.803), Anzahlungen auf Sachanlagen (T€ 1.567) sowie Steuerforderungen (T€ 1.602). Die sonstigen

Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Ausgleichsposten zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen (T€ 6.766), Steuerverbindlichkeiten (T€ 2.266) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (T€ 2.209).

Der Anstieg der Rückstellungen entfällt mit € 11,5 Mio auf Steueraufwendungen im Zusammenhang mit der in einem vorausgegangenen Geschäftsjahr erfolgten Abspaltung eines Geschäftsbetriebs.

Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

1.1.2019 Gewinnverwendung Einzahlung in die Rücklage Jahresergebnis 31.12.2019
T€ T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 10.200 10.200
Kapitalrücklage 5.757 11.500 17.257
Gewinnrücklage
Gesetzliche Rücklage 1.020 1.020
Gewinnrücklage 3.590 6.683 10.273
Bilanzgewinn 10.000 -10.000 -18.276 -18.276
Eigenkapital 30.567 -3.317 11.500 -18.276 20.474

Die Stifel Nicolaus Europe Limited hat im Zuge des Erwerbs der Bank eine Einzahlung in die Kapitalrücklage von € 11,5 Mio geleistet.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 29,7% (2018: 40,2%).

Finanzlage

Zum Bilanzstichtag betrugen die kurzfristig verfügbaren Sichtguthaben bei der Bundesbank und anderen Banken € 32,4 Mio (2018: € 24,2 Mio).

Die Bank ist ausschließlich über Eigenkapital refinanziert.

Bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel

Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel gemäß CRR umfassen ausschließlich hartes Kernkapital und betragen gemäß der Meldung zum 31. Dezember 2019 € 21,2 Mio. Diesen standen Risikogewichtete Vermögenswerte von € 75,4 Mio gegenüber. Hieraus ergibt sich eine auskömmliche harte Kernkapital-/Kernkapital-/Gesamtkapitalquote von 28,1% (Mindestquote 4,5%, 6% bzw. 12%). Die Verschuldungsquote (Leverage-Ratio) beträgt zum 31. Dezember 2019 41,3% (mind. 3%).

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Die Ertragslage war 2019 unbefriedigend. Das Geschäftsjahr schließt mit einem deutlich negativen Ergebnis vor Steuern und liegt damit wesentlich hinter den im Vorjahr formulierten Erwartungen. Hauptgrund für die unbefriedigende Erlössituation waren insbesondere ausbleibende Erträge aus dem Aktienplatzierungsgeschäft, die wir in einem schwierigen Marktumfeld nicht wie geplant realisiert haben. Erschwerend kam hinzu, dass bis zum Vollzug des Eigentümerwechsels am 1. November 2019 weitergehende Integrationsmaßnahmen in den Stifel-Konzern nicht erfolgen konnten. Somit sind notwendige Strukturanpassungen größtenteils aufgeschoben worden.

Wir sind andererseits dahingehend zufrieden, dass es gelungen ist, den Provisionsüberschuss in einem sich konsolidierenden Markt deutlich zu steigern und damit c.p. Marktanteile hinzugewonnen zu haben. Wir erachten die fortschreitende Marktkonsolidierung als große Chance und wollen diese mit Unterstützung unseres neuen Gesellschafters konsequent nutzen.

Die Vermögens- und Finanzverhältnisse der Bank sind unverändert sehr solide und zufriedenstellend. Die Eigenmittelausstattung liegt deutlich über den gesetzlichen Anforderungen. Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet.

RISIKOBERICHT

Die Verantwortung für das Risikomanagement obliegt dem Vorstand, der die Risikostrategie definiert, Risikorichtlinien und Anweisungen erlässt, deren Einhaltung überwacht und die notwendigen Managementkapazitäten und Ressourcen zur Verfügung stellt. Für die Steuerung und Eskalation von Risiken sind Management und Mitarbeiter auf verschiedenen Ebenen verantwortlich. Zur Koordination besteht ein Risk Management Committee.

Risikotoleranz und Risikokapazität werden jährlich - bei unerwarteten Änderungen des Risikoumfelds auch in kürzerem Zeitabstand- vom Vorstand überprüft und genehmigt. Zur Überwachung werden Berichte erstellt, die das Risikoprofil im Blick auf die Risikotoleranz und Risikokapazität bewerten und beim Überschreiten von Toleranzschwellen Eskalations-/Berichtsprozesse auslösen. Damit wird sichergestellt, dass der Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikolage unterrichtet sind.

Das Risikoprofil der Bank unterscheidet sich dahingehend, dass unser Geschäftsmodell konsequent auf das Erzielen von Provisionseinnahmen ausgerichtet ist und wir Adressenausfall- und Marktpreisrisiken nur in sehr eingeschränktem Maße eingehen. Wir betreiben kein Kredit- und Einlagengeschäft und halten Eigenhandelspositionen nur in sehr begrenztem Umfang.

Wir sehen die folgenden Risiken als wesentlich für die Bank an und haben entsprechende risikominimierende Maßnahmen implementiert:

Risiko Ausprägung Risikomitigierende Maßnahmen
Kontrahentenrisiko im Rahmen der Wertpapierabwicklung Risiko, dass Kunden Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen nicht/nicht termingerecht nachkommen und Wertpapiergeschäfte eingedeckt werden müssen • Regide Abwicklungspraxis (Zahlung gegen Lieferung)
• Geschäftsbestätigungen; Abstimmung von Instruktionen
• Überwachung offener Settlements
• Robustes Client Onboarding und KYC
• Zugrff aus Wertpapierleihepools
Marktpreisrisiko im Handelsbuch Risiko von Wertverlusten im Handelsbuch • Konsequentes Durchhandeln von Kundenaufträgen
• Monitoring von Warehouse-, Support- und Market-Making-Positionen
• Limitierung und Eskalation
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Risiko von Marktwertverlusten bei Änderung der Zinsstrukturkurve • Quantitative Begrenzung, Monitoring
Operationelles Risiko Risiko von operativen Verlusten vornehmlich aus Prozess-, IT und System-schwächen, Rechts-, Reputations- und Compliancethemen • Organisationsrichtlinien und Arbeitsanweisungen, Schulungen
• Definition von Verantwortungsbereichen, Genehmigungs- und Berichtsprozessen
• Vorbeugende Maßnahmen/gelebte Risikokultur (Compliance-ZReputationsrisiko)
• Überwachung und fortlaufende Kontrollhandlungen (IKS)
• Fortlaufende Investionen in Infrastruktur (Firewalls, Backup, Ausweichlokationen)
• Notfallplane
• Überwachung von Outsourcing-Providern
• Abschluss von Versicherungen
Strategisches- und allgemeines Geschäftsrisiko Risiko, dass die Geschäftsstrategie nicht adequat umgesetzt und Geschäftspläne verfehlt werden • Budgetierung
• Monatliche Überwachung der Geschäftsentwicklung
• Fortlaufende Beobachtung der Rahmenbedingungen
• Einbeziehung externer Spezialisten
Liquiditätsrisiko Risiko, dass die Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht jederzeit nachkommen kann, dass Refinanzierungsmittel nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und/oder dass Vermögensgegenstände im Markt nicht erwartungsgemäß liquidiert serden können • Überwachgung der Zahlungsströme
• Vorhalten von Liquiditätspuffern
• Identifizierung von Liquiditätsengpässen (Liquditätspläne)
• Definition eines Mindest-Überlebenshorizonts
• Notfallpläne

Die Ausgestaltung des Risikomanagements orientiert sich an der Risikoeinschätzung, den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie den branchenüblichen Risikomessmethoden und -verfahren.

Hierzu besteht ein Risikotragfähigkeitskonzept, welches das Gesamtrisikoprofil der Bank abbildet und sicherstellt, dass die Risiken jederzeit ausgewogen und angemessen sind und der Fortbestand der Bank auch bei außerordentlich hohen Verlusten aus unwahrscheinlichen Extremereignissen gewährleistet bleibt. Wir beobachten die Risikoentwicklung zudem anhand verschiedener Szenarien und Stresstests. Für das Gesamtrisiko sowie die Einzelrisiken bestehen jeweils Limite, die den maximal tolerierten Risikobetrag einzeln und gesamthaft begrenzen.

Die Risiken werden wie folgt quantifiziert:

Die Kontrahentenrisiken aus nicht termingerecht abgewickelten Wertpapiergeschäften werden täglich mittels eines Risikomodells quantifiziert, welches den potenziellen Eindeckungsaufwand in Abhängigkeit der Dauer der Abwicklungsverzögerung und der Volatilität der zugrundeliegenden Handelspositionen schätzt.

Die Marktpreisrisiken der Handelsbuchpositionen werden täglich mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes quantifiziert. Zur Ermittlung des Value-at-Risk unterstellen wir ein Konfidenzniveau von 99% und (portfolioabhängig) eine Haltedauer von einem bis 10 Tagen.

Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch werden mittels des potentiellen Verlustes bei Verschiebung der Zinsstrukturkurve um +/-100 Basispunkte abgebildet.

Operationelle Risiken werden mittels hypothetischer Verluste anhand verschiedener Ereigniskategorien und Szenarien quantifiziert.

Das strategische und allgemeine Geschäftsrisiko werden mittels eines Pauschalbetrages berücksichtigt.

Das Liquiditätsrisiko wird über verschiedene Zeithorizonte (kurzfristig, mittelfristig, strukturell) und Szenarien (Normalszenario, Stresssituation, Notfall) gesteuert. Die Risikomessung erfolgt außerhalb der Risikodeckungsbetrachtung anhand von Liquiditätspuffern, Liquiditätsablaufbilanzen und hieraus abgeleiteten Kennziffern.

Die Risikowerte, Limite und Limitauslastungen wiesen zum 31. Dezember 2019 folgende Werte auf:

Kontrahentenrisiko Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko Operationelles Risiko Strat./Geschäftsrisiko Total
T€ T€ T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- --- --- ---
Risikowert zum 31.12. 724 5 127 870 1.000 2.726
Limit 1.000 3.000 500 1.000 1.000 6.500
Limitauslastung 72% <1 % 25% 87% 100% 42%

Den Risiken stand zum 31. Dezember 2019 ein Risikodeckungskapital von T€ 9,604 gegenüber. Die Gesamtrisikokapitalquote betrug damit auskömmliche 352% (Mindestquote 100%).

Die Risikotragfähigkeit der Bank war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Das Risikoprofil hat sich innerhalb des vorhersehbaren Niveaus bewegt. Es sind keine Vorkommnisse bekannt geworden, die außergewöhnliche Risiken begründet hätten.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit der Vorkehrungen und Maßnahmen zum Risikomanagement unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch den Vorstand, der Internen Revision, der Aufsichtsbehörden und durch externe Wirtschaftsprüfer.

Die globale Ausbreitung des Corona Virus Anfang 2020 hat dazu geführt, dass die Bank in allen Lokationen Notfallpläne aktiviert und einzelne Büros vorübergehend geschlossen hat. Der Großteil der Mitarbeiter arbeitet im Homeoffice bzw. in einer Ausweichlokation. Für Mitarbeiter, die dennoch in den Räumen der Bank arbeiten, wurden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Die operative Funktionsfähigkeit der Bank ist durch die Maßnahmen nicht wesentlich beeinträchtigt.

Der Vorstand analysiert die Auswirkungen der Pandemie regelmäßig, beobachtet die Risikoentwicklung und entscheidet über Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Der Fokus liegt hierbei neben den operationellen Risiken auf möglichen Abwicklungs- und Marktpreisrisiken. Die Risikoeinschätzung wird mit dem Aufsichtsrat besprochen und an die Konzernmutter berichtet. Aufgrund der bisher erkennbaren Auswirkungen hat sich die Pandemie nicht gravierend auf die Risikolage ausgewirkt. Alle Risikowerte bewegen sich weiterhin innerhalb gut vertretbarer Brandbreiten.

VORAUSICHTLICHE ENTWICKLUNG MIT WESENTLICHEN CHANCEN UND RISIKEN

Fundamentale Entwicklung

Die Entwicklung der Aktienmärkte 2020 lässt sich vor dem Hintergrund der Verbreitung des Corona Virus derzeit nicht vorhersagen. Es ist derzeit völlig unklar, in welchem Umfang die Weltwirtschaft belastet werden wird, inwieweit staatliche Stützungsmaßnahmen greifen und wie nachhaltig die Aktienmärkte davon betroffen sein werden.

Ein erheblicher politischer Unsicherheitsfaktor stellt in Europa nach wie vor der Brexit dar. Die britische Bankenaufsicht hat ein temporäres Übergangsregime implementiert, so dass in Großbritannien ansässige Finanzdienstleister ihre Geschäftstätigkeit bei Verlust ihres EU-Passes zunächst fortführen können. Wir haben unsere Zweigniederlassung in London für dieses Übergangsregime registriert. Nicht absehbar ist derzeit, auf welchen künftigen Regulierungsrahmen sich die EU und Großbritannien einigen werden und wie dieser den Bankenmarkt in der EU und Großbritannien ändert.

Bezogen auf die Aktienmärkte wird zudem seit einiger Zeit die Erhebung einer europäischen Finanztransaktionssteuer diskutiert, wobei unverändert unklar ist, ob und wann diese tatsächlich eingeführt wird. Eine einseitige Besteuerung von Aktiengeschäften in einigen wenigen EU-Staaten würde unweigerlich zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Ob und wie nachhaltig sich diese auswirken, kann erst bei Kenntnis der konkreten Steuerpläne abgeschätzt werden.

Integration in die Stifel-Gruppe

Der Geschäftsplan für 2020 sieht vor, dass die Bank enger in die Stifel-Gruppe integriert wird und zusammen mit der Stifel Nicolaus Europe Ltd. das europäische Kapitalmarkgeschäft verantwortet. Hierzu werden verschiedene Geschäftsaktivitäten neu aufgenommen bzw. bestehende Kapazitäten ausgebaut. Dies betrifft insbesondere die Erweiterung des Produktangebotes im Aktienhandel mit US-amerikanischen Aktien, den Ausbau der Kapazitäten im Investment Banking sowie die Aufnahme des Fixed Income Geschäfts.

Hinsichtlich wesentlicher IT-Systeme ist geplant, dass die Bank im vierten Quartal 2020 auf eine konzerneinheitliche Systemplattform migriert. Hierzu wird gegenwärtig ein neues Rechenzentrum in Frankfurt ausgestattet.

Eröffnung einer Zweigniederlassung in Madrid

Die Bank erwägt, im Rahmen ihres EU-Passports eine Zweigniederlassung in Madrid zu eröffnen. Hierzu werden derzeit die aufsichtsrechtlichen Anträge vorbereitet.

Geschäftsprognose

Die Geschäftsentwicklung für 2020 lässt sich im Umfeld der Corona Pandemie derzeit nicht belastbar prognostizieren. Wir gehen grundsätzlich davon aus, im laufenden Jahr eine Steigerung des Provisionsüberschusses auf € 35 Mio erzielen zu können. Die Entwicklung in den ersten drei Monaten war positiv, wir haben davon profitiert, dass die Handelsvolumen an den Aktienmärkten ungewöhnlich hoch waren. Das Transaktionsvolumen und die Anzahl der von der Bank abgewickelten Wertpapiergeschäfte lagen deutlich über den Werten des Vorjahres. Wir gehen zudem davon aus, dass bei einem normalisierten Marktumfeld Transaktionen im Investment Banking möglich werden.

Hinsichtlich der Personalkosten (einschließlich Boni), Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen rechnen wir mit € 34 Mio, so dass nach sonstigen Erträgen und Aufwendungen ein deutlich positives Betriebsergebnis erzielt werden sollte.

Losgelöst von den kurzfristigen Geschäftsaussichten gehen wir von einem Fortschreiten der Branchenkonsolidierung und dem Rückzug von weiteren Wettbewerbern aus. Wir sehen uns hierfür im Hinblick auf die Zugehörigkeit zur Stifel-Gruppe sehr gut aufgestellt und wollen von dieser Entwicklung weiterhin profitieren.

Unser Geschäftserfolg und unsere Ertragskraft hängt im besonderem Maße von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wir weder vorhersehen noch beeinflussen können. Nachteilige Kapitalmarktentwicklungen können das Aktienhandelsvolumen und das Aktienplatzierungsgeschäft beeinträchtigen, was entsprechende Ertragseinbußen nach sich zieht. Diese können möglicherweise nicht vollständig durch Erträge aus anderen Geschäftsfeldern kompensiert werden, was letztlich zu einem Verlustausweis führen kann. Im Umkehrschluss bieten Kapitalmärkten immer wieder außerordentliche Chancen, die Provisionseinnahmen sprunghaft zu steigern und signifikante Jahresüberschüsse auszuweisen.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT GEMÄSS § 312 AktG

Der Vorstand hat gemäß § 312 Aktiengesetz einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt und zur Prüfung vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht enthält folgende Schlusserklärung:

Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

Frankfurt am Main, 24. April 2020

Der Vorstand

Ebrahim Attarzadeh

Björn Kirchner

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen.

Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.