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Kontron AG (formerly S&T AG) Audit Report / Information 2015

Dec 22, 2016

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Audit Report / Information

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Publication

S-KON New Business AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015

EUR
31.12.2014

EUR
A. Anlagevermögen 1.671.863,52 1.156.169,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.000,00 25.609,00
II. Sachanlagen 120.620,00 820.359,00
III. Finanzanlagen 1.541.243,52 310.201,00
B. Umlaufvermögen 2.343.079,35 3.594.673,44
I. Vorräte 0,00 536.700,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.278.359,21 3.048.724,45
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 348,42 23.815,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 64.720,14 9.248,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.285,78 128.226,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.017.228,65 4.879.068,82
Passiva
31.12.2015

EUR
31.12.2014

EUR
A. Eigenkapital 1.349.790,82 1.431.596,33
I. gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Gewinnrücklagen 15.000,00 15.000,00
III. Bilanzgewinn 1.184.790,82 1.266.596,33
B. Rückstellungen 108.500,00 459.378,08
C. Verbindlichkeiten 2.558.937,83 2.968.094,41
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.558.937,83 2.968.094,41
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 20.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.017.228,65 4.879.068,82

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der S-KON New Business AG wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden angewendet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB. Die ihr als kleine Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB sowie für die Offenlegung gemäß § 326 HGB nimmt die Gesellschaft in Anspruch.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29. April 2015 Teile des Vermögens (den Geschäftsbereich des Telemarketing) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übertragen. Daher ist ein analytischer Vergleich der aktuellen Werte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mit den Vorjahreswerten nur bedingt möglich.

II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben.

Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Dabei werden Nutzungsdauern von 1-3 Jahren zugrunde gelegt.

Der Ankauf der Domain "www.skon.de" wird als immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert. Diese Domain unterliegt keiner Abschreibung.

Die aufgrund der Ausgliederung entnommenen Wirtschaftsgüter wurden zu Buchwerten in die S-KON Sales Kontor Hamburg GmbH übertragen.

2. Sachanlagevermögen

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Bauten auf fremden Grundstücken: 1 - 8 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13 Jahre

Die aufgrund der Ausgliederung entnommenen Wirtschaftsgüter wurden zu Buchwerten in die S-KON Sales Kontor Hamburg GmbH übertragen.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten von € 150,00 bis € 410,00 werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben; Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten unter € 150,00 werden im Jahr der Anschaffung als Aufwand gebucht.

3. Finanzanlagevermögen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung gebildet. Für zum Abschlussstichtag erkennbare Einzelrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

5. Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse und unbestimmte Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

7. Anlagevermögen

Hinsichtlich der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf das folgende Anlagengitter:

III. ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

1. Finanzanlagen

Im Zuge des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29. April 2015 werden aufgrund der Ausgliederung des Geschäftsbereiches Telemarketing die Anteile an verbundenen Unternehmen (hier: Anteile an der S-KON Sales Kontor Hamburg GmbH) um € 1.231.042,52 erhöht ausgewiesen.

Diese Ausgliederung stellt bei der Gesellschaft einen Tausch dar, bei dem die Gesellschaft als Gegenleistung für die ausgegliederten Vermögensgegenstände und Schulden Anteile am übernehmenden Rechtsträger erhält.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden u. a. geleistete Aufwendungen

aktiviert, die für eine bestimmte Zeit des folgenden Geschäftsjahres bestimmt sind.

4. Eigenkapital

a) Gezeichnetes Kapital

Das Gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt am Bilanzstichtag € 150.000,00 und ist vollständig eingezahlt.

b) Gewinnrücklage

Zum Bilanzstichtag wird eine Gewinnrücklage von 10 % des Gezeichneten Kapitals (€ 15.000,00) gemäß § 150 AktG ausgewiesen.

5. Rückstellungen

Rückstellungen werden für ungewisse und unbestimmte Verbindlichkeiten in der Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Mit den finanzierenden Kreditinstituten der Gesellschaft wurden z.T. Rahmenkreditverträge geschlossen, die auch die Darlehen mit den jeweiligen Tochtergesellschaften beinhalten. Diese Rahmenvereinbarungen sehen sowohl die eigenen Kreditrückzahlungen vor als auch die eventuelle Inanspruchnahme von Krediten der Tochtergesellschaften. Diese mögliche Inanspruchnahme für die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften wird unter der Bilanz als Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB ausgewiesen.

2. Vorstand

Während des Geschäftsjahres 2015 wurde die Gesellschaft durch folgende Vorstandsmitglieder vertreten;

Sven Kowitzke, Hamburg

Thomas Ott, Hamburg

Beide Vorstände sind für die Gesellschaft alleinvertretungsberechtigt.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9 a) und b) HGB wird wegen der Befreiungsmöglichkeit nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

3. Aufsichtsrat

Während des Geschäftsjahres 2015 wurde die Gesellschaft durch folgende Aufsichtsratsmitglieder vertreten:

Jan Beyer, Hamburg - Vorsitzender

Matthias Kolbusa, Hamburg

Dr. Kai Pfitzner, Hamburg (ab 28.04.2015)

Sven Assmann, Hamburg (bis 27.04.2015)

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Hamburg, den 27. Oktober 2016

sonstige Berichtsbestandteile

Hamburg, 27.10.2016

gez. Sven Kowitzke

gez. Thomas Ott

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2016 festgestellt.