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Kontron AG (formerly S&T AG) — Annual Report 2025
Mar 26, 2026
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Annual Report
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kontron
The Power of IoT
JAHRESFINANZBERICHT 2025
gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz
Kontron AG | WKN A0X9EJ | www.kontron.com
KONTRON IN ZAHLEN
Wesentliche Finanzkennzahlen 2025

Länderverteilung nach Umsatz (in %)

Mitarbeiter:innen

EBITDA
237,4

OPERATIVER CASHFLOW
167,7

PROJEKT PIPELINE
8.076

AUFRAGS BESTAND
2.495

EIGENKAPITAL
746,1
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
INHALTSVERZEICHNIS
01 KONTRON GRUPPE
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ... 4
KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLGSRECHNUNG ... 5
KONZERN-BILANZ ... 6
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG ... 7
KONZERN-EIGENKAPITALENTWICKLUNG ... 8
KONZERNANHANG 2025 ... 10
LAGEBERICHT ... 104
BESTÄTIGUNGSVERMERK ... 134
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER ... 139
02 KONTRON AG EINZELABSCHLUSS
BILANZ ... 141
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ... 143
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025 ... 144
LAGEBERICHT ... 176
BESTÄTIGUNGSVERMERK ... 206
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER ... 211
03 BERICHT DES AUFSICHTSRATS ... 212
04 CORPORATE GOVERNANCE BERICHT § 243C UGB ... 214
05 VERGÜTUNGSBERICHT ... 226
06 NICHTFINANZIELLER BERICHT 2025 ... 240
ZUSICHERUNGSVERMERK NICHT FINANZIELLER BERICHT ... 388
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
01
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
| KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG IN TEUR | ERLÄUTERUNG NR. | 2025 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (B.01) | 1.607.259 | 1.684.821 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | (B.02) | 45.143 | 39.905 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (B.03) | 98.696 | 20.180 |
| Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen | (B.04) | -930.907 | -991.062 |
| Personalaufwand | (B.05) | -453.532 | -441.356 |
| Abschreibungen | (B.06) | -74.351 | -77.631 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (B.07) | -129.274 | -120.698 |
| Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit | 163.034 | 114.159 | |
| Finanzerträge | (B.08) | 7.581 | 6.358 |
| Finanzaufwendungen | (B.08) | -28.205 | -29.303 |
| Finanzergebnis | -20.624 | -22.945 | |
| Anteil am Ergebnis assoziierten Unternehmen | 11 | 0 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 142.421 | 91.214 | |
| Ertragsteuern | (B.09) | -4.268 | -2.714 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 138.153 | 88.500 | |
| Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | (B.10) | 1.945 | 3.142 |
| Konzernergebnis | 140.098 | 91.642 | |
| Konzernergebnis zurechenbar den Anteilsinhabern ohne beherrschenden Einfluss | -1.012 | 953 | |
| Konzernergebnis zurechenbar den Anteilsinhabern der Muttergesellschaft | 141.110 | 90.689 | |
| Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (unverwässert) | (B.11) | 2,26 | 1,42 |
| Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (verwässert) | (B.11) | 2,19 | 1,38 |
| Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallenden Konzernergebnis (unverwässert) | (B.11) | 2,29 | 1,47 |
| Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallenden Konzernergebnis (verwässert) | (B.11) | 2,22 | 1,42 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien in Tausend (unverwässert) | 61.685 | 61.572 | |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien in Tausend (verwässert) | 63.685 | 63.662 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLGSRECHNUNG
| KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLGSRECHNUNG IN TEUR | ERLÄUTERUNG NR. | 2025 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 140.098 | 91.642 | |
| Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | |||
| Neubewertungen gemäß IAS 19 | |||
| Gewinne (+) / Verluste (-) aus Neubewertung | (C.11) | 1.660 | -638 |
| Ergebnis aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet werden | (C.11) | 7 | -2.122 |
| Latente Steuern auf Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | (B.09) | -395 | 133 |
| 1.272 | -2.627 | ||
| Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | |||
| Unrealisierte Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung | -12.126 | 5.448 | |
| -12.126 | 5.448 | ||
| Sonstiges Ergebnis | -10.854 | 2.821 | |
| Konzern-Gesamtperiodenerfolg | 129.244 | 94.463 | |
| davon entfallen auf | |||
| Anteilsinhaber ohne beherrschenden Einfluss | -1.018 | 1.057 | |
| Anteilsinhaber der Muttergesellschaft | 130.262 | 93.406 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
KONZERN-BILANZ
| VERMÖGEN IN TEUR | ERLÄUTERUNG NR. | 31.12.2025 | 31.12.2024 |
|---|---|---|---|
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Sachanlagen | (C.01) | 236.265 | 238.083 |
| Immaterielle Vermögenswerte | (C.02) | 166.411 | 157.306 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | (C.02) | 255.117 | 262.574 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | (C.03) | 2.593 | 0 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | (C.04) | 100.341 | 12.738 |
| Langfristige Vertragsvermögenswerte | (B.01) | 2.121 | 1.483 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | (C.05) | 11.304 | 8.268 |
| Aktive latente Steuern | (B.09) | 59.730 | 64.311 |
| 833.882 | 744.763 | ||
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Vorräte | (C.06) | 318.516 | 373.289 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (C.07) | 196.936 | 249.649 |
| Kurzfristige Vertragsvermögenswerte | (B.01) | 77.782 | 71.585 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | (C.08) | 43.132 | 17.681 |
| Ertragsteuerforderungen | (B.09) | 5.839 | 3.769 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (C.09) | 47.508 | 47.319 |
| Liquide Mittel | (C.10) | 263.482 | 315.637 |
| 953.195 | 1.078.929 | ||
| Summe Vermögen | 1.787.077 | 1.823.692 | |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN IN TEUR | ERLÄUTERUNG NR. | 31.12.2025 | 31.12.2024 |
| KONZERNEIGENKAPITAL | |||
| Gezeichnetes Kapital | (C.11) | 63.861 | 63.861 |
| Kapitalrücklage | (C.11) | 90.136 | 102.246 |
| Angesammelte Ergebnisse | (C.11) | 626.949 | 522.694 |
| Sonstige Eigenkapitalbestandteile | (C.11) | -17.044 | -6.196 |
| Eigene Anteile | (C.11) | -22.351 | -50.146 |
| Auf die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital | 741.551 | 632.459 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | (C.11) | 4.576 | 19.819 |
| 746.127 | 652.278 | ||
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten | (C.12) | 216.720 | 305.760 |
| Sonstige langfristige finanzielle Schulden | (C.13) | 84.313 | 97.368 |
| Langfristige Vertragsverpflichtungen | (B.01) | 19.730 | 5.657 |
| Passive latente Steuern | (B.09) | 2.903 | 11.063 |
| Langfristige Rückstellungen | (C.14) | 31.387 | 33.085 |
| 355.053 | 452.933 | ||
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten | (C.12) | 193.871 | 172.985 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (C.15) | 228.041 | 272.378 |
| Kurzfristige Vertragsverpflichtungen | (B.01) | 58.902 | 91.198 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden | (C.16) | 70.618 | 47.554 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | (B.09) | 7.185 | 25.304 |
| Kurzfristige Rückstellungen | (C.14) | 52.256 | 39.470 |
| Sonstige kurzfristige Schulden | (C.17) | 75.024 | 69.592 |
| 685.897 | 718.481 | ||
| Summe Eigenkapital und Schulden | 1.787.077 | 1.823.692 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
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| KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG IN TEUR | ERLÄUTERUNG NR. | 2025 | 2024 |
|---|---|---|---|
| KONZERN-CASHFLOW AUS OPERATIVER TÄTIGKEIT AUS FORTGEFÜHR TEN UND AUFGEGEBENEN GESCHÄFTSBEREICHEN | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen | 144.366 | 94.357 | |
| Abschreibungen | 74.351 | 77.631 | |
| Zinsaufwendungen | 28.205 | 29.303 | |
| Zinserträge und Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen | -7.581 | -6.587 | |
| Anteil Ergebnis von assoziierten Unternehmen | -11 | 0 | |
| Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | -2.526 | -19.567 | |
| Gewinne/Verluste aus dem Abgang von langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerten | 60 | 559 | |
| Veränderung von Vorräten | 50.162 | 69.872 | |
| Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | 28.511 | -8.319 | |
| Veränderung von sonstigen Forderungen und Vermögenswerten | -5.780 | 12.327 | |
| Veränderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsverpflichtungen | -49.614 | -120.017 | |
| Veränderung von sonstigen Verbindlichkeiten | 28.801 | -11.452 | |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen | -4.446 | -1.704 | |
| Ergebnis aus der Entkonsolidierung von Tochtergesellschaften | (A) | -86.572 | -5.541 |
| Gewinn aus dem Verkauf der aufgegebenen Geschäftsbereiche | (B.10) | -1.945 | -2.913 |
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | 195.981 | 107.949 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -28.294 | -8.970 | |
| Cashflow aus operativer Tätigkeit | 167.687 | 98.979 | |
| KONZERN-CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | |||
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | -83.201 | -71.223 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 2.453 | 2.697 | |
| Ein-/Auszahlungen für Finanzinstrumente | 1.281 | -542 | |
| Ein-/Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten abzüglich übernommener Zahlungsmittel | (A) | -1.158 | -106.470 |
| Ein-/Auszahlungen aus dem Abgang/Verkauf von Tochterunternehmen abzüglich abgegangener Zahlungsmittel | (A) | 18.080 | 30.523 |
| Ein-/Auszahlungen aus dem Verkauf der aufgegebenen Geschäftsbereiche abzüglich abgegangener Finanzmittel | (B.10) | -2.792 | 12.220 |
| Zinseinnahmen | 7.070 | 5.704 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -58.267 | -127.091 | |
| KONZERN-CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | |||
| Aufnahme Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden | (D.01) | 82.571 | 406.762 |
| Rückzahlung Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden | (D.01) | -181.018 | -273.417 |
| Gezahlte Zinsen | -27.089 | -23.726 | |
| Aus-/Einzahlungen aus Erwerb/Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen | (A) | 5.795 | -57.847 |
| Ein-/Auszahlungen zum Ausgleich von Aktienoptionen | -1.217 | 0 | |
| Dividenden an die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft | -36.855 | -30.833 | |
| Ein-/Auszahlungen für eigene Aktien | 212 | -9.992 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -157.601 | 10.947 | |
| Wechselkursveränderungen | -3.974 | 567 | |
| Veränderung der liquiden Mittel | -52.155 | -16.598 | |
| Liquide Mittel zu Beginn der Periode | (D.01) | 315.637 | 332.235 |
| Liquide Mittel am Ende der Periode | (D.01) | 263.482 | 315.637 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
KONZERN-EIGENKAPITALENTWICKLUNG
AUF DIE ANTEILSINHABER DER MUTTERGESELLSCHAFT ENTFALLENDES EIGENKAPITAL
| ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS IN TEUR | ERLÄUTERUNG NR. | GEZEICHNETES KAPITAL | KAPITALRÜCKLAGEN |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Jänner 2024 | 63.861 | 127.148 | |
| KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLG | |||
| Konzernergebnis | 0 | 0 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | |
| 0 | 0 | ||
| ÜBRIGE VERÄNDERUNGEN | |||
| Erwerb von Tochterunternehmen | 0 | 0 | |
| Aktienoptionen | (D.08) | 0 | 1.136 |
| 0 | 1.136 | ||
| TRANSAKTIONEN MIT ANTEILSEIGNERN | |||
| Änderung der Anteile ohne beherrschenden Einfluss | (C.11) | 0 | -26.038 |
| Dividenden | (C.11) | 0 | 0 |
| Rückkauf eigener Aktien | 0 | 0 | |
| 0 | -26.038 | ||
| Stand 31. Dezember 2024 | 63.861 | 102.246 | |
| Stand 1. Jänner 2025 | 63.861 | 102.246 | |
| KONZERN-GESAMTPERIODENERFOLG | |||
| Konzernergebnis | 0 | 0 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | |
| 0 | 0 | ||
| ÜBRIGE VERÄNDERUNGEN | |||
| Aktienoptionen | (D.08) | 0 | -2.880 |
| Sonstiges | (A) | 0 | 0 |
| 0 | -2.880 | ||
| TRANSAKTIONEN MIT ANTEILSEIGNERN | |||
| Änderung der Anteile ohne beherrschenden Einfluss | (C.11) | 0 | -15.899 |
| Dividenden | (C.11) | 0 | 0 |
| Veränderung eigener Aktien | (C.11) | 0 | 6.669 |
| 0 | -9.230 | ||
| Stand 31. Dezember 2025 | 63.861 | 90.136 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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The Power of IoT
AUF DIE ANTEILSINHABER DER MUTTERGESELLSCHAFT ENTFALLENDES EIGENKAPITAL
ANTEILE OHNE BEHERRSCHENDEN EINFLUSS
EIGENKAPITAL
| ANGESAMMELTE ERGEBNISSE | SONSTIGE EIGENKAPITALBESTANDTEILE | EIGENE ANTEILE | GESAMT | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 462.838 | -8.913 | -42.973 | 601.961 | 2.010 | 603.971 |
| 90.689 | 0 | 0 | 90.689 | 953 | 91.642 |
| 0 | 2.717 | 0 | 2.717 | 104 | 2.821 |
| 90.689 | 2.717 | 0 | 93.406 | 1.057 | 94.463 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 51.154 | 51.154 |
| 0 | 0 | 0 | 1.136 | 0 | 1.136 |
| 0 | 0 | 0 | 1.136 | 51.154 | 52.290 |
| 0 | 0 | 2.819 | -23.219 | -34.402 | -57.621 |
| -30.833 | 0 | 0 | -30.833 | 0 | -30.833 |
| 0 | 0 | -9.992 | -9.992 | 0 | -9.992 |
| -30.833 | 0 | -7.173 | -64.044 | -34.402 | -98.446 |
| 522.694 | -6.196 | -50.146 | 632.459 | 19.819 | 652.278 |
| 522.694 | -6.196 | -50.146 | 632.459 | 19.819 | 652.278 |
| 141.110 | 0 | 0 | 141.110 | -1.012 | 140.098 |
| 0 | -10.848 | 0 | -10.848 | -6 | -10.854 |
| 141.110 | -10.848 | 0 | 130.262 | -1.018 | 129.244 |
| 0 | 0 | 0 | -2.880 | 0 | -2.880 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | -3.340 | -3.340 |
| 0 | 0 | 0 | -2.880 | -3.340 | -6.220 |
| 0 | 0 | 0 | -15.899 | -10.885 | -26.784 |
| -36.855 | 0 | 0 | -36.855 | 0 | -36.855 |
| 0 | 0 | 27.795 | 34.464 | 0 | 34.464 |
| -36.855 | 0 | 27.795 | -18.290 | -10.885 | -29.175 |
| 626.949 | -17.044 | -22.351 | 741.551 | 4.576 | 746.127 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
01
KONZERNANHANG 2025
A.
Allgemeine Angaben
Angaben zum Konzern und zur Kontron AG
Die Kontron AG ist ein international tätiger Technologieanbieter mit strategischem Fokus auf Lösungen im Bereich Internet of Things (IoT). Der Konzern adressiert mit seinem Portfolio zentrale Wachstumsfelder der digitalen Transformation und unterstützt Kunden aus unterschiedlichen Branchen bei der Vernetzung, Automatisierung und Digitalisierung geschäftskritischer Prozesse. Der Schwerpunkt liegt dabei auf integrierten Hard- und Softwarelösungen sowie servicespezifischen Anwendungen mit hoher Wertschöpfungstiefe.
Kontron positioniert sich entlang ausgewählter Anwendungsfelder, insbesondere in den Bereichen industrielle Digitalisierung, Transport- und Verkehrslösungen sowie sichere Kommunikations- und Konnektivitätslösungen. Durch die Kombination von technologischer Expertise, branchenspezifischem Know-how und einer internationalen Präsenz verfolgt der Konzern das Ziel, nachhaltiges profitables Wachstum in margenstarken Marktsegmenten zu erzielen.
Die Kontron Gruppe ist weltweit tätig und verfügt über eine breite internationale Aufstellung mit Gesellschaften in 23 Ländern. Diese geografische Präsenz ermöglicht es dem Konzern, Kundennähe mit globaler Skalierbarkeit zu verbinden und regionale Marktanforderungen flexibel zu adressieren. Im laufenden Geschäftsjahr beschäftigt der Konzern rund 7.000 Mitarbeiter:innen.
Die Kontron AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in 4020 Linz, Industriezeile 35, Österreich, und ist beim Firmenbuchgericht Linz unter FN 190272 m eingetragen. Die Aktien der Gesellschaft sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert; Kontron ist Bestandteil des SDAX® und TecDAX® der Deutschen Börse.
Grundsätze der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der Kontron AG wurde in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards wie sie vom International Accounting Standards Board veröffentlicht wurden sowie den Interpretationen des IFRS Interpretation Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 245a Abs 1 UGB zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben.
Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Makroökonomische Unsicherheiten und Risiken
Das Jahr 2025 war erneut von einem moderaten, aber stabileren Wirtschaftswachstum geprägt, das sich im Vergleich zu 2024 in einem insgesamt ruhigeren makroökonomischen Umfeld entwickelte. Nachdem das Preisniveau im Jahr 2024 noch erhöht gewesen war, gingen die Inflationsraten im Zuge der zuvor straffen Zinspolitik weiter zurück und näherten sich dem mittelfristigen Ziel der Europäischen Zentralbank von rund 2%. Vor diesem Hintergrund leitete die EZB im Laufe des Jahres 2025 eine moderate Lockerung ihrer geldpolitischen Ausrichtung ein. Gleichzeitig blieb das globale Umfeld aufgrund anhaltender geopolitischer Spannungen herausfordernd. Dies führt weiterhin zu Unsicherheiten in internationalen Lieferketten, die von Kontron kontinuierlich überwacht werden. Das Geschäftsjahr
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
2025 war von anhaltenden Unsicherheiten hinsichtlich der US-Zollpolitik geprägt. Trotz der Gefahr von weiteren, kurzfristigen Zolländerungen erwartet das Management derzeit keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Ergänzend wirkt sich eine Reihe von im Rahmen der Nachhaltigkeitsanalyse identifizierten Risikofaktoren auf die Gesamtrisikoposition aus. Dazu zählen insbesondere steigende Energie- und Materialkosten, verschärfte regulatorische Anforderungen – unter anderem im Zusammenhang mit gefährlichen bzw. besonders besorgniserregenden Stoffen – potenzielle Reputations- und Rechtsrisiken sowie operative Cybersecurity-Bedrohungen. Ebenfalls berücksichtigt werden physische Klimarisiken, Herausforderungen durch Fachkräftemangel sowie Risiken durch Ressourcenverknappung, die sich sowohl auf einzelne Standorte als auch auf Teile der Wertschöpfungskette auswirken können.
Im Hinblick auf die Resilienz zeigt sich, dass das Geschäftsmodell der Kontron Gruppe aufgrund seiner Ausrichtung auf Innovation, Dekarbonisierung und Mitarbeiterentwicklung grundsätzlich in der Lage ist, zentralen Nachhaltigkeitsrisiken zu begegnen und gleichzeitig Chancen wie Effizienzsteigerungen und neue Marktpotenziale zu nutzen. Dabei werden auch wesentliche Aspekte der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigt.
Kontron bekennt sich als international tätiges Unternehmen klar zu den globalen Klimazielen und fördert nachhaltiges Wachstum. Das Konzernmanagement unterstützt die politischen Zielsetzungen – darunter das Pariser Klimaabkommen und den European Green Deal – und ist weiterhin freiwilliger Unterzeichner des UN Global Compact. Vor diesem Hintergrund bewertet das Management laufend potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken. Nach aktueller Einschätzung ergeben sich für das Geschäftsmodell der Kontron Gruppe jedoch keine wesentlichen Risiken. Es besteht weder ein Wertminderungsbedarf bei Vermögenswerten noch eine Änderung der zugrunde liegenden Nutzungsdauern; ebenso wird derzeit kein Anpassungsbedarf bei Ansatz oder Bewertung von Rückstellungen gesehen. Entsprechend erwartet das Management auch keine wesentlichen Auswirkungen dieser Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Neue und geänderte Standards und Interpretationen
Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2025 erstmalig verpflichtend anzuwenden:
NEUE SOWIE GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN – VERPFLICHTEND ANZUWENDEN SEIT 1. JÄNNER 2025
IAS 21 Änderungen an IAS 21 Mangel an Umtauschbarkeit
Die erstmalige Anwendung dieses neuen bzw. überarbeiteten Standards hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der Kontron AG.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über neue sowie überarbeitete Standards und Interpretationen, die vom IASB veröffentlicht wurden, deren Anwendung jedoch für das Geschäftsjahr 2025 noch nicht verpflichtend ist. Eine frühzeitige Anwendung dieser Regelungen ist derzeit nicht vorgesehen.
Die vorgenommenen Änderungen und jährlichen Verbesserungen an verschiedenen bestehenden IFRS-Standards haben keine Auswirkungen auf den Konzern.
Von den neu eingeführten IFRS-Standards zeigt lediglich IFRS 18 einen moderaten Einfluss auf den Kontron Konzern. IFRS 18 bringt strengere Vorgaben für die Struktur und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung mit sich, einschließlich neuer verpflichtender
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
A
KONZERNANHANG 2025
Zwischensummen. Zudem erhöht der Standard die Transparenzanforderungen für vom Management definierte Performance-Kennzahlen (Management Performance Measures – MPMs) durch zusätzliche Offenlegungen und Erläuterungen. Darüber hinaus verschärft IFRS 18 die Anforderungen an die Zusammenfassung bzw. Aufgliederung von Informationen im Abschluss.
Bisher durchgeführte Analysen haben gezeigt, dass der IFRS 18 voraussichtlich zu Anpassungen in der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung des Kontron Konzerns führen wird, insbesondere durch geänderte Zuordnungen einzelner Ertrags- und Aufwandsspositionen sowie erforderliche Kontenanpassungen. Darüber hinaus werden Auswirkungen auf die Cashflow-Darstellung sowie auf Management Performance Measures erwartet, die teilweise neu definiert bzw. im Anhang erweitert erläutert werden müssen. Weitere, vertiefende Analysen sowie die Umsetzung der daraus resultierenden Ergebnisse werden derzeit durchgeführt.
| VOM IASB VERABSCHIEDETE STANDARDS – IM GESCHÄFTSJAHR 2025 NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDEN | ZEITLICHER ANWENDUNGS-BEREICH | |
|---|---|---|
| IFRS 9 und IFRS 7 | Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente; Angaben: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Veröffentlichung: Mai 2024) | 1. Jänner 2026 |
| Diverse Standards | Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards – Band 11 | 1. Jänner 2026 |
| IFRS 18 | Darstellung und Angaben im Abschluss | 1. Jänner 2027 |
| IFRS 19 | IFRS 19 Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben | 1. Jänner 2027 |
Bilanzierungsgrundsätze – Rechnungslegungsmethoden
Die von Kontron angewandten Rechnungslegungsmethoden werden zu Beginn des jeweiligen Kapitels beschrieben und sind mit der Überschrift Rechnungslegungsmethoden>> gekennzeichnet.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung des Mutterunternehmens darstellt.
Ausländische Tochterunternehmen
Jede vollkonsolidierte Tochtergesellschaft legt ihre funktionale Währung fest, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds entspricht. Die funktionalen Währungen der Tochterunternehmen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen.
Die Bilanzwerte der Tochtergesellschaften werden mit dem Bilanzstichtagskurs in die Darstellungswährung (Euro) umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen sind im Posten „Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung“ im Konzerneigenkapital enthalten.
Fremdwährungstransaktionen
Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst.
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kontron
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Wesentliche Wechselkurse
Die Wechselkurse der für den Kontron Konzern wichtigsten Währungen sind folgende:
| WÄHRUNG
1 EURO = | 2025
DURCHSCHNITTSKURS | 2025
STICHTAGSKURS | 2024
DURCHSCHNITTSKURS | 2024
STICHTAGSKURS |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| BGL | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 |
| CAD | 1,57873 | 1,60880 | 1,48211 | 1,49480 |
| CHF | 0,93703 | 0,93140 | 0,95263 | 0,94120 |
| CNY | 8,11850 | 8,22620 | 7,78747 | 7,58330 |
| CZK | 24,68794 | 24,23700 | 25,11980 | 25,18500 |
| GBP | 0,85679 | 0,87260 | 0,84662 | 0,82918 |
| HUF | 397,76749 | 385,15000 | 395,30387 | 411,35000 |
| KZT | 584,81130 | 593,49400 | 507,99107 | 545,56100 |
| MKD | 61,56063 | 61,56320 | 61,55965 | 61,47700 |
| MYR | 4,83386 | 4,76820 | 4,95027 | 4,64540 |
| PLN | 4,23966 | 4,22100 | 4,30580 | 4,27500 |
| RON | 5,04239 | 5,09680 | 4,97464 | 4,97430 |
| RUB | 94,05220 | 92,09380 | 100,10275 | 106,10280 |
| TWD | 35,02419 | 36,83930 | 34,73848 | 34,03600 |
| USD | 1,12998 | 1,17500 | 1,08238 | 1,03890 |
| UZS | 14.177,88142 | 14.124,60000 | 13.692,73825 | 13.424,60000 |
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden fortlaufend überprüft, gegebenenfalls neu bewertet und basieren auf Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit können die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu Anpassungen der betroffenen Vermögenswerte und Schulden führen.
Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen werden fortlaufend beobachtet, um potenziellen Auswirkungen auf den Konzern bestmöglich entgegenzuwirken. Nach aktueller Einschätzung des Managements haben diese geopolitischen Entwicklungen keinen direkten wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Hauptanwendungsbereiche für Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Der Konzern hat im Wesentlichen wichtige zukunftsbezogene Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung von Akquisitionen und Veräußerungen von Tochtergesellschaften, der Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und anderen immateriellen Vermögenswerten (siehe Abschnitt C, Note 02), dem Ansatz latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähiger temporärer Differenzen (siehe Abschnitt B, Note 09) sowie in Bezug auf unsichere Steuerpositionen (siehe Abschnitt A,
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KONZERNANHANG 2025
Entkonsolidierung des Computer-on-Modules (COM)-Geschäfts), der Bewertung von Vorräten (siehe Abschnitt C, Note 06), dem Ausweis von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen in der Bilanz und der Kapitalflussrechnung (siehe Abschnitt C, Note 15 und 16) sowie der Bewertung von Rückstellungen (siehe Abschnitt C, Note 14), der Bilanzierung von Leasingverhältnissen (siehe Abschnitt C, Note 13) und der Realisierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden (siehe Abschnitt B, Note 01) getroffen. Darüber hinaus beruht die Bilanzierung der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts im Geschäftsjahr 2025 auf wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen (siehe Abschnitt A).
Änderungen von Schätzungen
Änderungen von Schätzungen werden in der Periode erfasst, in der sie vorgenommen wurden.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Änderungen von Schätzungen und Annahmen insbesondere im Zusammenhang mit dem Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge und abzugsfähiger temporärer Differenzen sowie bei den Rückstellungen vorgenommen. Bei der Bewertung der Rückstellungen überprüft der Konzern seine Schätzungen, die auf vergangenen Erfahrungen und fundierten Einschätzungen inklusive zukunftsgerichteter Informationen beruhen, zu jedem Bilanzstichtag und aktualisiert die Beträge entsprechend. Nähere Informationen sind Abschnitt B, Note 09 sowie Abschnitt C, Note 14 zu entnehmen.
Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss der Kontron AG werden als vollkonsolidierte Unternehmen die Kontron AG und sämtliche von der Kontron AG direkt oder indirekt beherrschten Konzerngesellschaften (Tochtergesellschaften) einbezogen. Im Rahmen der Festlegung des Konsolidierungskreises analysiert die Kontron AG (Investor), ob sie das potenzielle Tochterunternehmen (Investee) direkt oder indirekt beherrscht. Beherrschung liegt vor, wenn
- die Kontron AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat,
- die Kontron AG variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte an diesen variablen Rückflüssen aufgrund ihrer Beziehung zu dem Beteiligungsunternehmen zustehen und
- die Kontron AG die Möglichkeit hat, ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu nutzen, um die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen.
Das Management der Kontron AG überprüft zu jedem Abschlussstichtag, inwieweit die Voraussetzungen für eine Konsolidierung weiterhin erfüllt werden. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt vollkonsolidiert, ab dem die Kontron AG die Beherrschung über diese hat bzw. die Beherrschung jederzeit ausüben kann. Nach aktueller Einschätzung bestehen in Bezug auf die russische Tochtergesellschaft keine Einschränkungen, die zum Verlust der Beherrschung führen.
Tochtergesellschaften werden entkonsolidiert, sobald die Kontrolle durch das Mutterunternehmen endet; die Vermögenswerte und Schulden sowie anteilige Eigenkapitalkomponenten werden entsprechend ausgebucht.
Unternehmen, auf die die Kontron AG maßgeblichen Einfluss ausüben kann (assoziierte Unternehmen), werden in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogen.
Anteile an Unternehmen mit einer Beteiligungshöhe unter 20%, auf welche die Kontron AG keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden als finanzielle Vermögenswerte bilanziert und entsprechend IFRS 9 der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Recycling“ zugeordnet.
Der einheitliche Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften ist der 31. Dezember.
Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt.
Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Bei den Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und gegebenenfalls latente Steuern in Ansatz gebracht.
Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert, soweit kein Verlust der Beherrschung damit verbunden ist.
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Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Kontron AG die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Die Ergebnisse der erworbenen Unternehmen werden vom jeweiligen Erwerbszeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen.
Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und vorherrschenden Bedingungen zum Erwerbszeitpunkt.
Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.
Kündbare oder befristete Eigenkapitalanteile an Tochterunternehmen mit Andienungsrechten, die von Gesellschaftern ohne beherrschenden Einfluss gehalten werden, stellen für den Kontron Konzern finanzielle Verbindlichkeiten dar. Die Ersterfassung solcher Verbindlichkeiten erfolgt gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert. Unabhängig davon, ob die Gesellschafter ohne beherrschenden Einfluss gegenwärtig wirtschaftliche Eigentümer der Anteile sind oder nicht, erfolgt die Erstkonsolidierung als vorgezogener Erwerb, d.h. die von dem Andienungsrecht umfassten Anteile werden von Beginn an dem Kontron Konzern zugerechnet, als ob das Recht bereits ausgeübt worden wäre. In der Folge wird die Verbindlichkeit aus dem Andienungsrecht zu jedem Stichtag ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, so beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Liegt diese Gegenleistung nach der Neubeurteilung noch immer unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
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KONZERNANHANG 2025
Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst die Kontron AG und alle Tochtergesellschaften, an denen die Kontron AG unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle ausübt. Am 31. Dezember 2025 bestand der Konsolidierungskreis der Kontron AG aus 53 vollkonsolidierten Gesellschaften (Vj.: 66). Davon haben fünf Gesellschaften (Vj.: 6) ihren Sitz im Inland und 48 Gesellschaften (Vj.: 60) sind im Ausland ansässig. Zum 31. Dezember 2025 hält der Konzern eine Gesellschaft (Vj.: 0), die nach der Equity-Methode bilanziert wird. Des Weiteren werden zwei Gesellschaften (Vj.: 1) aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen hat sich wie folgt entwickelt:
| KONZERNGESELLSCHAFTEN (ANZAHL) | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften 1. Jänner | 66 | 46 |
| Gründungen | 0 | 6 |
| Verschmelzungen von Konzerngesellschaften | -3 | -4 |
| Unternehmenserwerbe | 0 | 21 |
| Abgänge | -9 | -3 |
| Änderung Konsolidierungsart | -1 | 0 |
| Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften 31. Dezember | 53 | 66 |
Veränderung des Konsolidierungskreises 2025
Nachfolgende Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2025 verschmolzen:
- Kontron Solar GmbH, Memmingen, Deutschland: aufnehmende Gesellschaft Kontron eSystems GmbH (vormals eSystems MTG GmbH), Wendlingen am Neckar, Deutschland
- Kontron Leipzig GmbH, Leipzig, Deutschland: aufnehmende Gesellschaft Kontron eSystems GmbH (vormals eSystems MTG GmbH), Wendlingen am Neckar, Deutschland
- suntastic.solar GmbH, Bisamberg, Österreich: aufnehmende Gesellschaft Kontron Austria GmbH, Engerwitzdorf, Österreich
Erwerb von Assets der ESCAT Dokumentenmanagement GmbH, Mondsee, Österreich
Mit Wirkung 1. Jänner 2025 hat die Kontron AG, Linz, Österreich, Assets wie insbesondere langfristige Kundenverträge und Vorräte sowie einige Mitarbeiter:innen der ESCAT Dokumentenmanagement GmbH, Mondsee, Österreich, übernommen. Die ESCAT Dokumentenmanagement GmbH bietet insbesondere mittelständigen Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen im Bereich Dokumentenverarbeitung an und wird zukünftig vom erweiterten Dienstleistungsangebot der Kontron Gruppe profitieren.
Der Kaufpreis hierfür betrug TEUR 1.158.
Die übernommenen Assets stellen einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 dar.
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Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden wurden im Rahmen der Erstkonsolidierung im Konzernabschluss mit folgenden vorläufigen beizulegenden Zeitwerten erfasst:
| ERWORBENES NETTOVERMÖGEN | IN TEUR |
|---|---|
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 193 |
| Vorräte | 120 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte (Nominalwert TEUR 71) | 70 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte | 11 |
| Passive latente Steuern | -43 |
| Langfristige und kurzfristige Rückstellungen | -22 |
| Sonstige kurzfristige Schulden | -99 |
| Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert | 230 |
| GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT | IN TEUR |
| --- | --- |
| Übertragene Gegenleistung | 1.158 |
| Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert | -230 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 928 |
Mit der bereits im Geschäftsjahr 2025 erfolgten Integration ist es Kontron möglich, die Wertschöpfung bei Bestandskunden durch das Insourcing von bisher von Dritten erbrachten Serviceleistungen zu erhöhen sowie die bestehende Kundenbasis deutlich zu erweitern. Diese Synergien sowie der erworbene Kundenstamm sind die wesentlichen Bestandteile des sich aus der Kaufpreisallokation ergebenden Geschäfts- und Firmenwerts, der dem Segment „Europe“ zugeordnet wurde und steuerlich abzugfähig ist.
Die Analyse des Zahlungsmittelflusses aufgrund des Erwerbs der Assets stellt sich wie folgt dar:
| NETTOZAHLUNGSMITTELFLUSS | IN TEUR |
|---|---|
| Kaufpreis in bar beglichen | -1.158 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -1.158 |
| Transaktionskosten des Erwerbs | -6 |
| Cashflow aus operativer Tätigkeit | -6 |
Seit dem Zeitpunkt der Vollkonsolidierung hat der erworbene Geschäftsbereich der ESCAT Dokumentenmanagement GmbH mit TEUR 3.311 zum Konzernumsatz beigetragen.
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KONZERNANHANG 2025
Entkonsolidierung des Computer-on-Modules (COM)-Geschäfts
Die congatec GmbH, Deggendorf, Deutschland, beteiligte sich mit Vereinbarung vom 30. Juni 2025 mittels Kapitalerhöhung mit 96% an der JUMPtec GmbH. Die Kapitalerhöhung wurde zum Nominale durchgeführt. Das Closing der Transaktion erfolgte ebenfalls zum 30. Juni 2025. Mit dem darauf resultierenden Verlust der Kontrolle an der JUMPtec GmbH hat Kontron die JUMPtec GmbH zum 30. Juni 2025 entkonsolidiert. Im Rahmen der Vereinbarung hat die Kontron AG eine Darlehensforderung gegenüber der JUMPtec GmbH in Höhe von TEUR 131.500 an die Zaire Investment SARL, Luxemburg, die indirekt selbst die congatec GmbH kontrolliert, übertragen, die wiederum nach Erfüllung der im Darlehensveräußerungsvertrag definierten Abschlussbedingungen (Closing Conditions) diese Darlehensforderung und somit die damit zu erbringende Gegenleistung gegenüber der Kontron AG an die congatec GmbH abgetreten hat. Die Gegenleistung für die abgetretene Darlehensforderung (Loan Receivable Purchase Price) beträgt TEUR 131.500, wovon TEUR 5.500 innerhalb von 15 Tagen nach dem Closing zur Zahlung fällig waren und auch bezahlt wurden. Für die verbleibende Gegenleistungsforderung in Höhe von TEUR 126.000 wurde eine Zahlungsvereinbarung mit Tilgung in mehreren Tranchen, mit einer maximalen Laufzeit bis zum 31. März 2028, getroffen, wobei eine vollständige, vorzeitige Rückführung möglich ist. Als Sicherheit für den Zahlungsanspruch dienen Geschäftsanteile einer Beteiligungsgesellschaft, welche die congatec GmbH kontrolliert. Weiters wurde eine Debt Subordination für zukünftige Verpflichtungen vereinbart. Die Vereinbarung sieht zusätzliche Zahlungsverpflichtungen für die congatec GmbH für den Fall vor, dass keine vollständige Rückzahlung bis zum 30. September 2026 erfolgt. Die ausstehende Forderung der Kontron AG ist zu marktüblichen Konditionen verzinst. Zum Bilanzstichtag geht das Management der Kontron AG davon aus, dass die Darlehensforderung zur Gänze zum 30. September 2026 getilgt wird.
Neben dem Investment in die JUMPtec GmbH wurden parallel zwei weitere Transaktionen abgeschlossen. Die von diesen Transaktionen betroffenen Unternehmen sind ebenfalls im Bereich Computer-on-Modules (COM) tätig:
Am 30. Juni 2025 hat die congatec Inc., San Diego, USA, 100% der Aktien an der Kontron America Modules LLC, Delaware, USA, zu einem fixen Kaufpreis von TEUR 25.980 von der Kontron AG erworben.
Zugleich hat die congatec GmbH, Deggendorf, Deutschland, 100% der Aktien an der Kontron Asia Embedded Design Sdn Bhd, Penang, Malaysia, zu einem fixen Kaufpreis von TEUR 20 von der Kontron AG erworben.
Beide Tochterunternehmen wurden zum 30. Juni 2025 entkonsolidiert. Die vereinbarten Kaufpreiszahlungen waren innerhalb von 15 Tagen nach dem Closing zur Zahlung fällig und wurden im Geschäftsjahr 2025 bezahlt.
Im Rahmen der strategischen Investment-Vereinbarung betreffend die JUMPtec GmbH sowie der beiden Unternehmensverkäufe haben sich Unternehmen der Kontron Gruppe vertraglich verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, die mit den vereinbarten Transaktionszahlungen als abgegolten gelten. Bei diesen Leistungen handelt es sich unter anderem um Verpflichtungen, die Kontron Konzernunternehmen für einen Übergangszeitraum von bis zu einem Jahr erbringen müssen. Betroffen sind IT- und Software-Leistungen und Support, HR- und Accounting Leistungen, Steuerleistungen und Exportkontrollleistungen. Die damit zusammenhängenden Erträge werden über einen Zeitraum von zwölf Monaten realisiert.
Darüber hinaus wurde die bereits im Mai 2025 vereinbarte strategische Zusammenarbeit im Bereich Software, Produktion und Logistik erweitert, die für Kontron vor allem im Bereich Software wesentliche neue Vertriebskanäle erschließt.
Da diese abgeschlossenen Vereinbarungen zu erbringende Leistungen bzw. Gewährleistungsgarantien beinhalten, welche Kontron AG der congatec GmbH eingeräumt hat, wurden diese im Rahmen der Bilanzierung der Transaktion gesondert erfasst und bewertet. Diese zu erbringenden Leistungen durch Unternehmen der Kontron Gruppe sowie die Gewährleistungsgarantien wurden mit insgesamt TEUR 26.644 angesetzt. Davon entfallen TEUR 19.058 auf Rückstellungen für Gewährleistungsrisiken.
Als Teil der strategischen Investment-Vereinbarung hat Kontron AG und verbundene Unternehmen mit congatec GmbH bzw. deren verbundene Unternehmen einen Vertrag über die Gewährung einer weiteren erfolgsabhängigen Zahlung („Earn Out“) an Kontron abgeschlossen, sollte die congatec Gruppe und somit das COM-Geschäft bis zum 31. Dezember 2032 veräußert werden. Maßgeblich für den Anspruch der Kontron AG ist, dass mindestens 50% der Anteile der congatec Gruppe veräußert werden und der Veräußerungserlös einen in der Vereinbarung definierten EBITDA-Exit-Multiple übersteigt. Je nach Höhe der Überschreitung des festgelegten Mindest-Multiples erhöht sich dieser variable Anspruch auf maximal TEUR 47.500. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 wurde der Anspruch mit TEUR 2.375 bewertet.
Die Gegenleistungen für die Beteiligung in Höhe von 96% im Rahmen der Kapitalerhöhung der JUMPtec GmbH und den Verkauf von jeweils 100% der Anteile an der Kontron America Modules LLC sowie der Kontron Asia Embedded Design Sdn Bhd setzen sich somit aus dem nominalen Kapitalerhöhungsbetrag sowie den Gegenleistungen (fix und variabel) abzüglich der eingegangenen Verpflichtungen und Gewährleistungsgarantien zusammen. Darüber hinaus hat die congatec GmbH Darlehensforderungen der Kontron AG an die JUMPtec GmbH in Höhe von TEUR 131.500 zum aushaftenden Nominale übernommen. Von den Forderungen wurden TEUR 5.500
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sofort bezahlt und der verbleibende Restbetrag in Höhe von TEUR 126.000 gestundet und ist in maximal fünf Tranchen beginnend mit 30. September 2026 bis längstens 31. März 2028 zur Zahlung fällig.
Kontron allokiert die im Rahmen der Transaktion erwarteten Zahlungsströme aliquot nach Leistungsumfang auf die zu erbringenden Leistungen wie folgt:
- Leistungen, die von Unternehmen der Kontron Gruppe für einen Übergangszeitraum von bis zu einem Jahr zu erbringen sind, führen zeitnah zu Mittelabflüssen bei den Gesellschaften. Dementsprechend werden die von congate erhaltenen Zahlungseingänge an erster Stelle zur Kompensation dieser Leistungen in voller Höhe zugeordnet und bei Zahlung im Cashflow aus operativer Tätigkeit erfasst.
- Die vereinbarten Zahlungsströme im Rahmen des Einstiegs der congate GmbH beim COM-Geschäft werden bis längstens 31. März 2028 in maximal fünf Tranchen vereinnahmt und im Cashflow aus Investitionstätigkeit erfasst.
- Die den vereinbarten Preisreduktionen auf zukünftige Lieferungen und Leistungen anteilig zugeordnete Gegenleistungen werden über die maximal festgelegte Laufzeit bis 31. März 2028 in fünf Tranchen vereinnahmt und bei Zahlung im Cashflow aus operativer Tätigkeit erfasst.
Im Zuge der Bilanzierung der Entkonsolidierungen bzw. der Auswirkungen der strategischen Investment-Vereinbarung hat das Management der Kontron AG folgende wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen zu treffen:
- Betreffend der variablen Gegenleistungen beziehen sich diese insbesondere auf die Höhe des erwarteten variablen Earn Out und der Bewertung der Call Option zu Gunsten congate GmbH auf die bei Kontron verbliebenen 4%-Anteile an der JUMPtec GmbH. Aufgrund vorliegender vergleichbarer Transaktionen von Investmentfonds wurde für die Einschätzung der Höhe des variablen Earn Out eine Überschreitung des Mindest-EBITDA-Exit-Multiples um rd. 5% angenommen.
- Betreffend den Ansatz der vertraglichen Verpflichtungen der Höhe nach. Dazu wurden Annahmen hinsichtlich der erforderlichen personellen Ressourcen für die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen gemacht. Für den Ansatz der Verpflichtungen für erwartete Preisreduktionen auf zukünftige Lieferungen durch Kontron in Höhe von TEUR 13.524 wurde auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Forecast der Produktionsvolumina abgestellt, für die Kontron einen Zusatzrabatt auf Lieferungen im Rahmen eines bestehenden Liefervertrages gewährt hat. Die Höhe der Rückstellung für die Gewährleistungsgarantien beinhaltet wahrscheinliche Inanspruchnahmen unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und erwarteter Höhe der Gewährleistung.
- Betreffend die Erfüllung der Voraussetzungen für die endgültige Steuerneutralität. congate GmbH hat auch die Möglichkeit, die verbliebene Beteiligung an der JUMPtec GmbH unter bestimmten Voraussetzungen zu erwerben. Aufgrund einer im Geschäftsjahr durchgeführten rechtlichen Umstrukturierung sind die zum Stichtag im Kontron Konzern gehaltenen Anteile für weitere sieben Jahre sperrfristbehaftet, sodass ein teilweiser oder vollständiger Anteilsverkauf zu einer rückwirkenden Steuerpflicht führen würde. Aufgrund der gegenüber congate eingeräumten Call Option auf die verbliebenen Anteile an der JUMPtec GmbH bestehen Unsicherheiten darüber, ob die Voraussetzungen für die endgültige Steuerneutralität der im Rahmen der durchgeführten Umstrukturierung aufgedeckten stillen Reserven erfüllt werden. Kontron geht davon aus, dass ein solcher Aufgriff aufgrund der engen Kooperation und bestehenden Einflussmöglichkeiten sowie der aktuellen Planungen der congate, nicht innerhalb der nächsten sieben Jahre erfolgen wird, und schätzt daher die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Steuerbelastung als gering ein. Im Falle, dass wider Erwarten, doch ein Aufgriff innerhalb der nächsten sieben Jahre stattfinden sollte, ergibt sich für Kontron ein Steuerrisiko zum 31. Dezember 2025 in Höhe von EUR 21 Mio, welches sich in den nachfolgenden Jahren um jeweils ein Siebtel reduziert.
Unabhängig von der siebenjährigen Behaltefrist der verbliebenen Anteile an der JUMPtec GmbH geht Kontron davon aus, dass die Restrukturierung aus deutscher Perspektive steuerneutral erfolgt und dass damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind.
Der auf das COM-Geschäft entfallende Geschäfts- oder Firmenwert war in den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Industrial“ und „North America“ enthalten und wurde in Höhe von TEUR 6.764 ausgebucht.
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KONZERNANHANG 2025
Die abgegangenen Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung, die Gegenleistung sowie die Nettozuflüsse an Zahlungsmitteln stellen sich wie folgt dar:
| ABGEGANGENES NETTOVERMÖGEN | IN TEUR |
|---|---|
| Liquide Mittel | 3.776 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 9.464 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 6.764 |
| Aktive latente Steuern | 2.222 |
| Vorräte | 5.457 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 13.764 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte | 1.046 |
| Sonstige langfristige Schulden | -227 |
| Langfristige und kurzfristige Rückstellungen | -179 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -16.321 |
| Vertragsverpflichtungen | -69 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | -2.064 |
| Sonstige kurzfristige Schulden | -1.996 |
| Abgegangenes Nettovermögen zum Buchwert | 21.637 |
| Vereinbarte Gegenleistung abzüglich Transaktionskosten | -111.080 |
| Im kumulierten sonstigen Ergebnis enthaltene Beträge | 2.432 |
| Entkonsolidierungsergebnis (Gewinn) | -87.011 |
| Erhaltene Gegenleistung | 23.664 |
| Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | -3.776 |
| Netto-Zuflüsse aus Investitionstätigkeit | 19.888 |
Transaktionskosten wurden in Höhe von TEUR 2.326 im Cashflow aus operativer Tätigkeit erfasst.
Entkonsolidierung weiterer Gesellschaften der Kontron Gruppe
Der Kontron Konzern hat im Geschäftsjahr 2025 folgende Gesellschaften entkonsolidiert:
- Katek Malaysia SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia
- S&T MEDTECH SRL, Bukarest, Rumänien
- Katek LT UAB, Panevezys, Litauen
- Katek Singapore Pte. Ltd., Singapur
- Katek Electronics Malaysia SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia
- Kontron Partner Kft., Budaörs, Ungarn
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The Power of IoT
Im Geschäftsjahr 2024 hatte die Katek SE, Ismaning, Deutschland, ein mittelbares Tochterunternehmen der Kontron AG, Linz, Österreich, die Liquidationen ihrer Tochterunternehmen Katek Malaysia SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia, sowie Katek LT UAB, Panevezys, Litauen, beschlossen. Mit jeweiliger Eintragung der Liquidation wurde die Katek Malaysia SDN. BHD. zum 30. Juni 2025 und die Katek LT UAB zum 30. September 2025 entkonsolidiert.
Zum 30. Juni 2025 hat die Kontron AG, Linz, Österreich, ihr Tochterunternehmen S&T MEDTECH SRL, Bukarest, Rumänien, aufgrund von Unwesentlichkeitsentkonsolidiert.
Im Geschäftsjahr 2025 hat die Katek SE, Ismaning, Deutschland, ein mittelbares Tochterunternehmen der Kontron AG, Linz, Österreich, die Liquidationen ihrer Tochterunternehmen Katek Electronics Malaysia SDN. BHD., Kuala Lumpur, Malaysia, sowie Katek Singapore Pte. Ltd, Singapur, beschlossen und nach jeweiliger Anmeldung der Liquidation die Gesellschaften zum 31. Dezember 2025 entkonsolidiert.
Im Dezember 2025 hat die Kontron AG, Linz, Österreich, einen Vertrag über den Verkauf von 100% der Anteile an der Kontron Partner Kft., Budaörs, Ungarn, abgeschlossen. Der Kaufpreis beläuft sich auf TEUR 200.
Die abgegangenen Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt der Entkonsolidierungen sowie die Nettozuflüsse an Zahlungsmitteln stellen sich wie folgt dar:
| ABGEGANGENES NETTOVERMÖGEN | IN TEUR |
|---|---|
| Liquide Mittel | 796 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 673 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 9 |
| Vorräte | 877 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 4.914 |
| Ertragsteuerforderungen | 56 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte | 59 |
| Langfristige und kurzfristige Rückstellungen | -41 |
| Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -4.333 |
| Vertragsverpflichtungen | -1 |
| Sonstige kurzfristige Schulden | -1.161 |
| Abgegangenes Nettovermögen zum Buchwert | 1.848 |
| Verkaufserlös | -200 |
| Im kumulierten sonstigen Ergebnis enthaltene Beträge | 1.238 |
| Entkonsolidierungsergebnis (Verlust) | 2.886 |
| In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt | 200 |
| Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | -796 |
| Netto-Abflüsse an Zahlungsmitteln | -596 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
A
KONZERNANHANG 2025
Von dem Entkonsolidierungsergebnis von TEUR -2.886 sind TEUR 394 in den sonstigen betrieblichen Erträgen und TEUR -3.280 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente reduzierten sich aufgrund der Änderung der Konsolidierungsart der Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd. von bisher Vollkonsolidierung auf Konsolidierung at-equity um weitere TEUR 1.212.
Erwerb und Abgang von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss
Aufgrund geänderter gesetzlicher Regularien in China und einem daraus resultierenden Verlust der Beherrschung über die Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd., Peking, China, wird diese Gesellschaft seit 1. Jänner 2025 nicht mehr als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der Kontron AG, Linz, Österreich, einbezogen, sondern im Rahmen der Equity-Methode im Konzernabschluss erfasst. Aufgrund der Änderung der Konsolidierungsmethode sind Anteile ohne beherrschenden Einfluss in Höhe von TEUR 3.340 abgegangen.
Die Kontron AG, Linz, Österreich, hatte im Zeitraum Juli bis September 2025 in mehreren Transaktionen insgesamt 388.731 Aktien an der bereits vollkonsolidierten Katek SE, Ismaning, Deutschland, für insgesamt TEUR 7.471 veräußert. Dadurch hatte sich der Anteil ohne beherrschenden Einfluss an dieser Gesellschaft von zuvor 12,64% auf 15,33% erhöht. Im Oktober 2025 hat die Kontron AG im Rahmen eines Aktientauschs im Verhältnis von 4 Aktien an der Katek SE für 3 Aktien an der Kontron AG insgesamt 1.761.060 Aktien an der Katek SE erworben, wodurch sich der Anteil ohne beherrschenden Einfluss an der Katek SE zum 31. Dezember 2025 auf 3,14% reduziert hat.
Im November 2025 hat die Katek SE auf Verlangen ihrer Hauptaktionärin Kontron Acquisition GmbH, Ismaning, Deutschland, zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, um die Übertragung der 453.894 Aktien der übrigen Aktionäre der Katek SE (Minderheitsaktionäre) auf die Kontron Acquisition GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 18,12 je Aktie der Katek SE beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-Out, gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. § 327a Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz). Die außerordentliche Hauptversammlung fand am 30. Dezember 2025 statt. Mit Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister am 6. März 2026 wurde die Übertragung der 453.894 Aktien auf die Kontron Acquisition GmbH wirksam. Mit dem Tag der Eintragung im Handelsregister entstand der Anspruch der übrigen Aktionäre der Katek SE auf eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,12 je Aktie. Somit beträgt der Abfindungsbetrag in Summe TEUR 8.225.
Weitere Informationen zu den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss sind Abschnitt C, Note 11 zu entnehmen.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
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Konzernunternehmen
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 und 31. Dezember 2024 gehörten folgende Unternehmen zum Konzern der Kontron AG:
| GESELLSCHAFT | SITZ | DIREKTE BETEILIGUNG | BETEILIGUNG VORJAHR | FUNKTIONALE WÄHRUNG |
|---|---|---|---|---|
| Kontron AG | Linz, AT | Mutter-gesellschaft | Mutter-gesellschaft | EUR |
| Kontron AIS GmbH | Dresden, DE | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Technologies GmbH | Linz, AT | 100% | 100% | EUR |
| CBCX Technologies GmbH | Linz, AT | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Services Romania S.R.L. | Bukarest, RO | 100% | 100% | RON |
| Kontron Bulgaria EOOD | Sofia, BG | 100% | 100% | BGN |
| Kontron Partner Kft. | Budaörs, HU | - | 100% | HUF |
| Kontron Hungary Kft. | Budaörs, HU | 100% | 100% | HUF |
| S&T MEDTECH SRL 1) | Bukarest, RO | 100% | 100% | RON |
| Kontron Austria GmbH | Engerwitzdorf, AT | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Electronics AG | Rotkreuz, CH | 100% | 100% | CHF |
| suntastic.solar GmbH | Bisamberg, AT | - | 100% | EUR |
| Kontron America Modules, LLC | Delaware, US | - | 100% | USD |
| Kontron Asia Embedded Design SDN. BHD. | Penang, MY | - | 100% | MYR |
| Kontron Beteiligungs GmbH | Ismaning, DE | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Hartmann-Wiener GmbH | Burscheid, DE | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Europe GmbH | Ismaning, DE | 100% | 100% | EUR |
| JUMPtec GmbH | Deggendorf, DE | - | 100% | EUR |
| Kontron Modular Computers S.A.S. | Toulon, FR | 100% | 100% | EUR |
| Kontron UK Ltd. | Chichester, GB | 100% | 100% | GBP |
| Kontron Electronics GmbH | Frickenhausen, DE | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Electronics Kft. | Tab, HU | 100% | 100% | HUF |
| Kontron America Inc. | San Diego, US | 100% | 100% | USD |
| Bsquare EMEA Ltd | Trowbridge, GB | 100% | 100% | GBP |
| Kontron Canada Inc. | Boisbriand, CA | 100% | 100% | USD |
| Kontron Asia Pacific Design Sdn. Bhd. | Penang, MY | 100% | 100% | MYR |
| Kontron Technology Beijing Co. Ltd. | Peking, CN | 100% | 100% | RMB |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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A
KONZERNANHANG 2025
| GESELLSCHAFT | SITZ | DIREKTE BETEILIGUNG | BETEILIGUNG VORJAHR | FUNKTIONALE WÄHRUNG |
|---|---|---|---|---|
| Kontron Hongkong Technology Co. Ltd. | HongKong, CN | 100% | 100% | RMB |
| Kontron Asia Inc. | Taipeh, TW | 100% | 100% | TWD |
| Kontron Asia Technology Inc. | Taipeh, TW | 100% | 100% | TWD |
| Quanmax Malaysia Sdn. Bhd | Penang, MY | 100% | 100% | MYR |
| Kontron Acquisition GmbH | Ismaning, DE | 100% | 100% | EUR |
| KATEK SE | Ismaning, DE | 96,9% | 87,4% | EUR |
| Kontron eSystems GmbH | Wendlingen am Neckar, DE | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Solar GmbH | Memmingen, DE | - | 100% | EUR |
| Kontron Solar Bulgaria EOOD | Saedinenie, BG | 100% | 100% | BGN |
| Kontron Leipzig GmbH | Leipzig, DE | - | 100% | EUR |
| Kontron Automotive GmbH | Düsseldorf, DE | 100% | 100% | EUR |
| Katek LT UAB | Panevezys, LT | - | 100% | EUR |
| beflex electronic GmbH | Frickenhausen, DE | 100% | 100% | EUR |
| KATEK Malaysia SDN. BHD. | Kuala Lumpur, MY | - | 100% | USD |
| KATEK Singapore Pte. Ltd. | Singapur, SG | - | 100% | USD |
| KATEK Electronics Malaysia SDN. BHD. | Kuala Lumpur, MY | - | 100% | USD |
| Katek GmbH | Grassau, DE | 100% | 100% | EUR |
| KATEK Czech Republic s.r.o. | Horní Suchá, CZ | 100% | 100% | CZK |
| Katek Hungary Kft. | Győr, HU | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Canada Systems Inc. | Cornwall, CA | 100% | 100% | USD |
| Nextek Inc. | Madison, US | 100% | 100% | USD |
| Kontron Transportation GmbH | Wien, AT | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Transportation Sp. z o.o. | Warschau, PL | 100% | 100% | PLN |
| Kontron Transportation España SL | Madrid, ES | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Public Transport Arce S.A.U. | Bilbao, ES | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Transportion Portugal, Unipessoal LDA | Lissabon, PT | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Transportation s.r.o. | Prag, CZ | 100% | 100% | CZK |
| Kontron Transportation Deutschland GmbH | Immenstaad am Bodensee, DE | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Transportation France S.A.S. | Paris, FR | 100% | 100% | EUR |
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kontron
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| GESELLSCHAFT | SITZ | DIREKTE BETEILIGUNG | BETEILIGUNG VORJAHR | FUNKTIONALE WÄHRUNG |
|---|---|---|---|---|
| Kontron Transportation UK Ltd. | Harrow, GB | 100% | 100% | GBP |
| Kontron Public Transportation NV | Diegem, BE | 100% | 100% | EUR |
| Kontron Transportation Schweiz AG | Ittigen, CH | 100% | 100% | CHF |
| Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd. 2) | Peking, CN | 45,9% | 45,9% | RMB |
| Kontron SI d.o.o. | Ljubljana, SI | 100% | 100% | EUR |
| Kontron d.o.o. | Kranj, SI | 100% | 100% | EUR |
| Kontron DOOEL | Skopje, MK | 100% | 100% | MKD |
| IskraCom | Almaty, KZ | 100% | 100% | KZT |
| OOO Iskratel Tashkent | Tashkent, UZ | 76,0% | 76,0% | UZS |
| JSC Iskra Technologies 3) | Jekaterinburg, RU | 48,4% | 48,4% | RUB |
| Interactive Energy Lab OOO 1) | Moskau, RU | 100% | 100% | RUB |
1) Gesellschaft aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert.
2) Ab 01.01.2025 Einbeziehung ATEquity in den Konzernabschluss. Im Vorjahr Beherrschung aufgrund Mehrheit der Stimmrechte
3) Beherrschung aufgrund einer jederzeit bis 31.12.2027 ausübbaren Call-Option über 51,6% der Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Die Option ist zum Stichtag als substanzielles Recht der Kontron AG zu beurteilen.
Finalisierung von Kaufpreisallokationen für Unternehmenserwerbe aus dem Geschäftsjahr 2024
Zum 31. Dezember 2024 war die Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem Erwerb von 100% der Anteile an der suntastic.solar Solutions GmbH (umbenannt in suntastic.solar GmbH), Bisamberg, Österreich, sowie des Erwerbs eines operativen Teilbetriebs der suntastic.Solar Handels GmbH, Bisamberg, Österreich, mit vorläufigen beizulegenden Zeitwerten erfasst.
Die im Geschäftsjahr 2025 erfolgte abschließende Ermittlung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zu Zeitwerten und des daraus resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerts führte zu keiner Veränderung gegenüber der vorläufigen Erfassung zum 31. Dezember 2024.
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B
KONZERNANHANG 2025
B.
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
01 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Rechnungslegungsmethoden>>
Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit resultieren und werden gemäß IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden erfasst. Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt.
Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen
Der Konzern verkauft Beratungs-, Installations- und Reparatur-Dienstleistungen. Diese Leistungen werden auf Zeit- oder Materialbasis erbracht und entsprechend dem Aufwand bzw. nach Abnahme der Leistung durch den Kunden als Umsatz realisiert.
Für die Bestimmung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung (zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogen) hat der Konzern einen standardisierten Prozess implementiert.
Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt in den Fällen, in denen
- dem Kunden der Nutzen aus einer Leistung des Unternehmens zufließt und er gleichzeitig mit der Leistungserbringung diese nutzen kann,
- durch die Leistung des Unternehmens ein Vermögenswert erstellt oder verbessert wird, über den der Kunde während der Erstellung oder Verbesserung die Verfügungsgewalt erlangt, oder
- durch die Leistung des Unternehmens ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen aufweist, und das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat.
Sofern Dienstleistungen als Festpreisvertrag erbracht werden, wobei die Vertragsdauer in der Regel weniger als ein Jahr beträgt, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen nach dem Leistungsfortschritt. Bei Zeitverträgen wird der Fertigstellungsgrad anhand der bisher geleisteten Stunden im Verhältnis zu den geplanten Gesamtstunden ermittelt. Bei Materialverträgen wird der Fertigstellungsgrad anhand der bislang angefallenen Kosten im Verhältnis zu den geplanten Gesamtkosten ermittelt.
Wenn Umstände eintreten, die die ursprünglichen Schätzungen von Erlösen, Kosten oder Fertigstellungsgrad verändern, werden diese Schätzungen angepasst. Diese Anpassungen können zu einem Anstieg oder einer Abnahme von den bislang erfassten Umsatzerlösen führen und werden im Ergebnis der Periode gezeigt, in der das Management von diesen Umständen Kenntnis erlangt hat.
Sofern das Auftragsergebnis aus einem Kundenvertrag nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Kosten realisiert. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst.
Umsätze aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen werden erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die verkauften Waren und Erzeugnisse erlangt hat und das Risiko übertragen wurde. Dies tritt in der Regel mit Versand der Waren und Erzeugnisse unter Berücksichtigung der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Incoterms ein. Preisnachlässe und Mengenrabatte stellen dabei eine variable Vergütung dar, die bei Vertragsabschluss geschätzt und im Umsatz entsprechend zu korrigieren ist, sodass es in späteren Perioden hochwahrscheinlich zu keiner signifikanten Stornierung kommt, sobald die bei der variablen Vergütung bestehende Unsicherheit nicht mehr besteht.
Transaktionspreis und Zuordnung zu den Leistungsverpflichtungen
Verträge, die die Lieferung oder Erbringung von mehreren separierbaren Produkten oder Dienstleistungen enthalten, sind in einzelne Komponenten zu trennen, wobei für jede Komponente ein gesonderter Erlösbeitrag zu bestimmen ist. Dies kann im Kontron Konzern
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kontron
The Power of IoT
insbesondere die Kombination aus Hardwareinstallationen kombiniert mit Servicegeschäft oder Produktlieferungen mit verlängerten Gewährleistungs- oder Wartungsdienstleistungen betreffen. Das vereinbarte Entgelt wird auf der Grundlage der anteiligen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Komponenten aufgeteilt und der Umsatz für jede Komponente gesondert realisiert.
Vermittlungsleistungen
Wenn an der Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen an einen Kunden mehr als eine Partei beteiligt ist, muss ein Unternehmen unterscheiden, ob es als Prinzipal tätig ist und die Umsatzerlöse folglich auf Bruttobasis erfasst, oder als Agent mit Umsatzerfassung in Höhe des Nettobetrags. Ein Unternehmen handelt als Prinzipal, wenn es die Verfügungsgewalt über ein zugesagtes Produkt oder eine zugesagte Dienstleistung besitzt, bevor es dieses bzw. diese auf den Kunden überträgt. Im Kontron Konzern ist diese Unterscheidung vor allem beim Verkauf von Hard- und Software von Dritten relevant, da Kontron hier in einzelnen Fällen keine Verfügungsgewalt über die an den Kunden gelieferten Produkte hat.
Vertragssalden aus Verträgen mit Kunden
Im Gegenzug für die Übertragung zugesagter Güter und Dienstleistungen werden vom Kunden Zahlungen als Vergütung geleistet. Ein Vertragsvermögenswert stellt den bedingten Anspruch auf eine Gegenleistung für die vollständige Erfüllung der vertraglichen Leistungen dar. Wenn der Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird, wird entsprechend eine Forderung erfasst. Die Vertragsverpflichtungen beziehen sich auf Zahlungen, die vorzeitig, also vor der Erfüllung der vertraglichen Leistungen, erhalten wurden. Vertragsverpflichtungen werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald die vertraglichen Leistungen erbracht wurden.
Leistungsverpflichtungen
Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und Software)
Die Leistungsverpflichtung beim Verkauf von Eigentechnologieprodukten wird zu jenem Zeitpunkt erfüllt, zu dem die Verfügungsgewalt bzw. die Nutzungsmöglichkeit über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Eigentechnologieprodukte unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Incoterms der Fall. Das übliche Zahlungsziel liegt in der Regel zwischen 30 und 90 Tagen nach Auslieferung. Preisnachlässe oder Mengenrabatte werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Gleiches gilt für Rückgaberechte: Vielmehr werden den Kunden in diesen Fällen im Rahmen von Teststellungen oder Proof-of-Concepts die Eigentechnologieprodukte unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Der Konzern gewährt übliche Gewährleistungsrechte für gelieferte eigene Produkte, die eine Zusicherung darstellen, dass das betreffende Produkt den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht (sog. assurance-type warranty). In wenigen Fällen werden zusätzlich verlängerte Gewährleistungen oder Wartungsdienstleistungen angeboten, die in einem kombinierten Vertrag eine separate Leistungsverpflichtung darstellen. In diesen Fällen wird die Gesamtvergütung zwischen den Leistungsverpflichtungen auf Basis relativer Einzelveräußerungspreise aufgeteilt und Umsatzerlöse werden über den Zeitraum der Gewährleistung oder Wartung realisiert.
Verkauf von Produkten von Dritten (Hard- und Software)
Die Erfüllung der Leistungsverpflichtung bei dem Handel mit Produkten Dritter, beispielsweise HP, IBM, Cisco oder Microsoft, bei denen der Verkauf der Hard- und Software die einzige Leistungsverpflichtung darstellt, erfolgt zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Das übliche Zahlungsziel liegt in der Regel zwischen 14 und 30 Tagen nach Auslieferung. Nachträgliche Preisnachlässe, Mengenrabatte oder Rückgaberechte werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Die gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung liegt in diesen Fällen beim Hersteller der Produkte. Kontron wird hier lediglich, gegen gesonderte Beauftragung und Bezahlung des Herstellers, als Erfüllungsgehilfe für die Abwicklung der Gewährleistungsverpflichtung des Herstellers tätig.
In der Regel bilden diverse Beratungsleistungen im Umfeld der Produktauswahl oder der Lizenzoptimierung zusammen, mit der eigentlichen Übertragung der Softwarelizenz eine einheitliche Leistungsverpflichtung, weshalb Kontron als Prinzipal tätig wird. In Einzelfällen
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KONZERNANHANG 2025
betriebt Kontron reinen Lizenzhandel. Hierbei erlangt der Konzern keine Verfügungsmacht über die gelieferten Produkte bzw. Lizenzen, bevor diese an den Kunden übertragen werden. In diesem Fall ist Kontron als Agent tätig und erfasst Umsatzerlöse nur in Höhe der Nettobeträge, auf die als Gegenleistung für die Vermittlungstätigkeit ein Anspruch besteht.
Erbringung von wiederkehrenden Betriebsdienstleistungen
Die Leistungsverpflichtung bei wiederkehrenden Betriebsdienstleistungen, wie Wartungs- und Betreuungsverträge für IT-Infrastruktur und Applikationen, wird über den Zeitraum der zugrundeliegenden Verträge erfüllt. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich bei einem Zahlungsziel zwischen 14 und 30 Tagen. Preisnachlässe bestehen in diesem Bereich nicht.
Erbringung von Projektdienstleistungen
Die Leistungsverpflichtung bei Projektdienstleistungen wird über die Laufzeit der Projekte erfüllt. Die Umsatzrealisierung erfolgt in diesem Bereich zeitraumbezogen entsprechend dem Fortschritt der erbrachten Leistungen. Die Zahlung wird in der Regel mit Erreichung vertraglich festgelegter Ecktermine fällig bei einem Zahlungsziel zwischen 14 und 30 Tagen. Einige Verträge sehen zudem Vorauszahlungen der Kunden vor.
Umsatzströme
Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und Software) | 886.453 | 1.012.080 |
| Verkauf von Produkten Dritter (Hard- und Software) | 280.774 | 231.301 |
| Erbringung von Betriebsdienstleistungen | 406.595 | 418.712 |
| Erbringung von einmaligen Projektdienstleistungen | 33.437 | 22.728 |
| Gesamte Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1.607.259 | 1.684.821 |
| davon Inland | 158.504 | 143.267 |
| davon Ausland | 1.448.755 | 1.541.554 |
Die Zuordnung der Umsatzerlöse nach der Kategorie Inland/Ausland erfolgt nach dem jeweiligen Sitz des Kunden.
| 2025 IN TEUR | EUROPE | GLOBAL | SOFTWARE + SOLUTIONS | GESAMT |
|---|---|---|---|---|
| Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und Software) | 490.519 | 169.578 | 226.356 | 886.453 |
| Verkauf von Produkten Dritter (Hard- und Software) | 131.036 | 30.604 | 119.134 | 280.774 |
| Erbringung von Betriebsdienstleistungen | 139.932 | 12.375 | 254.288 | 406.595 |
| Erbringung von einmaligen Projektdienstleistungen | 13.085 | 142 | 20.210 | 33.437 |
| Gesamte Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 774.572 | 212.699 | 619.988 | 1.607.259 |
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kontron
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| 2024 IN TEUR | EUROPE | GLOBAL | SOFTWARE + SOLUTIONS | GESAMT |
|---|---|---|---|---|
| Verkauf von Eigentechnologieprodukten (Hard- und Software) | 616.822 | 185.338 | 209.920 | 1.012.080 |
| Verkauf von Produkten Dritter (Hard- und Software) | 129.994 | 39.136 | 62.171 | 231.301 |
| Erbringung von Betriebsdienstleistungen | 208.349 | 12.966 | 197.397 | 418.712 |
| Erbringung von einmaligen Projektdienstleistungen | 22.537 | 83 | 108 | 22.728 |
| Gesamte Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 977.702 | 237.523 | 469.596 | 1.684.821 |
Von den im Geschäftsjahr 2025 ausgewiesenen Umsatzerlösen wurden 27,1% (Vj.: 22,9%) über einen Zeitraum realisiert. Auf Vermittlungsleistungen, die mit ihrem Nettobetrag erfasst sind, entfallen TEUR 604 (Vj.: TEUR 812).
Verkäufe mit Rückgaberecht wurden im Geschäftsjahr 2025 so wie auch im Vorjahr nicht getätigt.
Vertragssalden
| IN TEUR | 31.12.2025 | 31.12.2024 |
|---|---|---|
| Vertragsvermögenswerte | 79.903 | 73.068 |
| Vertragsverpflichtungen | 78.632 | 96.855 |
Vertragsvermögenswerte werden zunächst für Umsätze aus Entwicklungs- und IT-Projekten angesetzt, bei denen Kontron ihren vertraglichen Verpflichtungen (teilweise) nachgekommen ist, bevor der Kunde die Gegenleistung bezahlt hat bzw. diese einen unbedingten Zahlungsanspruch darstellt. Mit Eintrittszeitpunkt des unbedingten Zahlungsanspruchs wird der entsprechende Vertragsvermögenswert in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert.
Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 73.068 | 38.967 |
| Zugänge | 44.226 | 55.713 |
| Teilabrechnungen | -37.499 | -21.414 |
| Währungsumrechnung | 108 | -198 |
| Stand 31.12. | 79.903 | 73.068 |
Die Vertragsverpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Kundenanzahlungen und erhaltene Vorauszahlungen für Projektdienstleistungen, für die die vertraglich zugesicherten Güter und Dienstleistungen von Kontron noch nicht (vollständig) an den Kunden übertragen bzw. erbracht wurden. Von den Vertragsverbindlichkeiten sind TEUR 19.730 (Vj.: TEUR 5.657) in den langfristigen und TEUR 58.902 (Vj.: TEUR 91.198) in den kurzfristigen Schulden ausgewiesen.
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B
KONZERNANHANG 2025
Die Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 96.855 | 76.416 |
| Zugänge | 29.444 | 70.072 |
| Als Umsatz erfasst | -46.862 | -49.257 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | -70 | -208 |
| Währungsumrechnung | -735 | -168 |
| Stand 31.12. | 78.632 | 96.855 |
02 Aktivierte Entwicklungskosten
Im Geschäftsjahr 2025 belief sich die Aktivierung von Entwicklungskosten auf TEUR 45.143 (Vj.: TEUR 39.905). Nähere Informationen hierzu enthält Abschnitt C, Note 02.
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kontron
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03 Sonstige betriebliche Erträge
Rechnungslegungsmethoden>>
In den sonstigen betrieblichen Erträgen weist Kontron sämtliche Erträge aus, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen, allerdings keinen Bezug zum Kerngeschäft aufweisen. Erhaltene Zuwendungen, die im Zusammenhang mit Aufwandsarten stehen, werden nicht in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen, sondern kürzen die entsprechende Aufwandsart.
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich aus den folgenden Posten zusammen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 2.895 | 2.257 |
| Erträge aus der Auflösung bedingter Gegenleistungen | 0 | 5.381 |
| Kostenweiterbelastungen, Schadensvergütungen | 630 | 2.161 |
| Ertrag aus der Entkonsolidierung | 394 | 5.544 |
| Erträge aus der Veräußerung des COM-Geschäfts | 87.011 | 0 |
| Erträge aus Vertragsverletzungen durch Kunden | 0 | 48 |
| Erträge aus Anlagenverkäufen | 939 | 844 |
| Erträge aus Vermietungen | 548 | 421 |
| Erträge aus abgeschriebenen Forderungen | 483 | 161 |
| Sonstige Erträge | 5.796 | 3.363 |
| Summe sonstige betriebliche Erträge | 98.696 | 20.180 |
Der Entkonsolidierungsertrag im Geschäftsjahr 2025 ergibt sich aus der Veräußerung der Kontron Partner Kft., Budaörs, Ungarn, der Entkonsolidierung der Katek Singapore Pte. Ltd., Singapur und der Katek Malaysia SDN.BHD., Kuala Lumpur, Malaysia, infolge ihrer Liquidation. Weitere Informationen zur Veräußerung des COM-Geschäfts sind Abschnitt A sowie Abschnitt C, Note 08 zu entnehmen.
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04 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen
Rechnungslegungsmethoden>>
Bei den Materialaufwendungen handelt es sich um die Aufwendungen für die Beschaffung und Lohnfertigung der vertriebenen Produkte. Materialaufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt des Verbrauchs ergebniswirksam. Die Wertansätze der zu erfassenden Materialaufwendungen bzw. bezogenen Leistungen bestimmen sich nach dem Buchwert der Vorräte bzw. den Anschaffungskosten für bezogene Fremdleistungen.
>>>
Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Materialaufwand | 769.399 | 826.900 |
| Bezogene Leistungen | 152.386 | 157.254 |
| Eingangsfrachten | 9.122 | 6.908 |
| Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen | 930.907 | 991.062 |
05 Personalaufwand
Rechnungslegungsmethoden>>
Die Personalaufwendungen umfassen sämtliche Leistungen (Geld- und Sachleistungen) der Kontron Gruppe an ihre Mitarbeiter:innen und werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Personalaufwendungen werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung den Entstehungsperioden zugeordnet, die den Anspruch der Mitarbeiter:in begründen.
Bei der Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter:innen werden Teilzeitkräfte in Vollzeitäquivalente (FTE) umgerechnet. Sowohl die Anzahl der Mitarbeiter:innen zum Stichtag als auch der durchschnittliche Personalstand erfolgt ohne Berücksichtigung von Lehrlingen, Trainees sowie in Karenz befindliche Mitarbeiter:innen.
>>>
Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Gehälter und Löhne | 356.484 | 350.621 |
| Aufwendungen für Abfertigungen, Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen und ähnliche Verpflichtungen | 2.271 | 1.431 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 82.262 | 77.063 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 12.515 | 12.241 |
| Personalaufwand | 453.532 | 441.356 |
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| ANZAHL DER MITARBEITER:INNEN | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Mitarbeiter:innen Inland | 676 | 701 |
| Mitarbeiter:innen Ausland | 6.020 | 6.563 |
| Mitarbeiter:innen am Jahresende | 6.696 | 7.263 |
Der durchschnittliche Personalstand im Geschäftsjahr 2025 betrug 6.946 (Vj.: 7.069).
06 Abschreibungen
Der Aufwand für Abschreibungen setzt sich wie folgt zusammen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 47.394 | 47.804 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 26.957 | 29.827 |
| Abschreibungen gesamt | 74.351 | 77.631 |
Die im Geschäftsjahr 2024 angefallenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte betrafen unter anderem den aktivierten Auftragsbestand der Katek Gruppe mit einer Laufzeit von einem Jahr. Da diese Effekte im Wesentlichen im Vorjahr realisiert wurden, verzeichnete das Geschäftsjahr 2025 einen Rückgang der Abschreibungen.
Wie im Vorjahr entfielen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2025 im Wesentlichen auf aktivierte Entwicklungsprojekte, die nach ihrem Nutzungsplan abgeschrieben wurden.
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07 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Miete und Leasingaufwand | 2.945 | 3.034 |
| Instandhaltungen und Betriebskosten | 27.312 | 22.434 |
| Versicherungen | 3.790 | 4.137 |
| Transportaufwand | 4.860 | 4.366 |
| Reise- und Fahrtaufwand, PKW | 10.842 | 11.699 |
| Post und Telekommunikation | 2.141 | 2.301 |
| Aufwand für beigestelltes Personal und Consulting | 23.693 | 24.992 |
| Werbeaufwand | 8.352 | 8.327 |
| Rechts- und Beratungsaufwand | 9.698 | 5.442 |
| Ausbildungskosten | 1.853 | 1.898 |
| Veränderung Gewährleistungsvorsorge | -183 | 116 |
| Nicht aktivierungsfähige F&E-Aufwendungen | 15.393 | 10.994 |
| Lizenzgebühren | 5.682 | 10.254 |
| Provisionen | 1.371 | 2.005 |
| Spesen des Geldverkehrs | 1.416 | 3.178 |
| Verlust aus der Entkonsolidierung | 3.280 | 0 |
| Steuern und Abgaben, soweit sie nicht unter die Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen | 1.599 | 2.007 |
| Diverse betriebliche Aufwendungen | 5.230 | 3.514 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 129.274 | 120.698 |
Der Entkonsolidierungsverlust im Geschäftsjahr 2025 ergibt sich aus der Entkonsolidierung der S&T MEDTECH SRL, Bukarest, Rumänien.
Im Posten Miete und Leasingaufwand sind Aufwendungen für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit bis zu 12 Monaten in Höhe von TEUR 2.462 enthalten (Vj.: TEUR 2.794). Aufwendungen in Höhe von TEUR 483 (Vj.: TEUR 239) entfallen auf Leasingvereinbarungen mit geringem Wert.
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08 Finanzergebnis
Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Bankzinsenertrag | 7.069 | 5.774 |
| Zinserträge aus Leasing | 512 | 584 |
| Finanzerträge | 7.581 | 6.358 |
| Bankzinsenaufwand | -16.582 | -19.566 |
| Zinsaufwand aus Leasing | -5.548 | -4.414 |
| Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Kaufpreisschulden | 0 | -41 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -6.075 | -5.281 |
| Finanzaufwendungen | -28.205 | -29.303 |
| Finanzergebnis | -20.624 | -22.945 |
Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | -217 | -11 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 7 | -2.122 |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | -4.179 | 3.622 |
| Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 5.381 |
| Gesamt | -4.389 | 6.870 |
In die Ermittlung des Nettoergebnisses aus Finanzinstrumenten werden Wertberichtigungen und Zuschreibungen, Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, Abgangsgewinne bzw. -verluste und sonstige erfolgswirksame Änderungen von Zeitwerten von Finanzinstrumenten einbezogen. Das Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR -217 (Vj.: TEUR -11) ist im Finanzergebnis ausgewiesen, das Ergebnis aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 7 (Vj.: TEUR -2.122) ist im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Von dem Ergebnis aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR -4.179 (Vj.: TEUR 3.622) sind TEUR -4.691 (Vj.: TEUR 3.083) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und TEUR 512 (Vj.: TEUR 584) im Finanzergebnis ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 sind im Nettoergebnis der Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert, welches in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird, Auflösungen aus bedingten Gegenleistungen für Unternehmenserwerbe enthalten, insbesondere aus der Kaufpreisanpassung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Katek Canada Inc. (nachfolgend umbenannt in Kontron Canada Systems Inc.) in Höhe von TEUR 4.688.
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09 Ertragsteuern
Rechnungslegungsmethoden>>
Die Ertragsteuern beinhalten tatsächliche und latente Steuern. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind.
Die tatsächlichen Steuern betreffen die für das Geschäftsjahr erwartete Steuerschuld bzw. Steuerforderung. Die tatsächlichen Steuern errechnen sich aus den zu versteuernden Einkommen bzw. den steuerlichen Verlusten auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie von Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern diese gegenüber einer Steuerbehörde bestehen und das Recht zum Ausgleich besteht.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Balance Sheet Liability-Methode errechnet. Sie spiegeln die Steuereffekte der temporären Differenzen zwischen den ausgewiesenen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden nach IFRS zum einen und den auf den jeweiligen steuerlichen Vorschriften basierenden Werten zum anderen wider. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erwartet wird. Latente Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen werden in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass diese genutzt werden können. An jedem Abschlussstichtag werden die latenten Steueransprüche überprüft, ob der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden kann. Gegebenenfalls erfolgt eine Anpassung der latenten Steueransprüche in jenem Ausmaß, in dem zukünftig zu versteuerndes Einkommen vorhanden sein wird.
Latente Steuern werden nicht erfasst für:
- temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwerten,
- temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, sofern sich aus der Transaktion nicht abzugsfähige als auch zu versteuernde temporäre Differenzen ergeben,
- temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Veränderung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.
Mit 1. Jänner 2024 ist in Österreich das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) in Kraft getreten. Damit wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen ("Pillar II") in österreichisches Gesetz umgewandelt. Eine Vielzahl anderer Länder hat, wie Österreich, die Mindestbesteuerung bereits eingeführt. Lediglich in den Ländern USA, Taiwan, China und Uzbekistan, in denen die Kontron AG mit Konzerngesellschaften ansässig ist, wurden bisher noch keine Umsetzungsmaßnahmen getätigt.
Die Kontron AG qualifiziert innerhalb der Ennoconn Gruppe als eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft ("MOPE") und ist abgabepflichtige Geschäftseinheit in Österreich für Zwecke einer allfälligen nationalen oder primären Ergänzungssteuer. Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und der allfälligen Ergänzungssteuerbeträge hat gemäß Mindestbesteuerungsgesetz bzw. den geltenden lokalen Vorschriften länderbezogen zu erfolgen. Daher werden für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe (sogenanntes „jurisdictional blending“) gemeinsam die Berechnungen durchgeführt.
Die Auswirkungen und allfällige Steuerbelastungen der Pillar II Regelungen auf die Kontron AG werden stetig evaluiert. Für die Übergangsperiode, die alle Wirtschaftsjahre umfasst, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 beginnen, wurden die Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen eingeführt.
Aufgrund dieser temporären Safe Harbour Berechnungen sind weiterhin keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern des Kontron Konzerns zu erwarten. Diese Einschätzungen basieren vor allem auf den Daten des Country-by-Country Reportings 2024 sowie einer vorläufigen Berechnung der Safe Harbour Tests für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025. Anzumerken ist, dass die vorläufige Safe Harbour Berechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 nur für die Gesellschaften der Kontron Gruppe durchgeführt wurde. Eine Analyse einzelner Steuerhoheitsgebiete, in denen neben Kontron Gesellschaften auch Ennoconn Gesellschaften steuerlich ansässig sind, wurde nur auf Basis des Country-by-Country Reportings 2024 vorgenommen. Nach aktueller Einschätzung geht Kontron davon aus, dass sich bei Einbeziehung der Ennoconn Gesellschaften in die vorläufigen Safe Harbour Berechnungen für 2025 keine wesentliche
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Änderung ergeben würde. Für jene Steuerhoheitsgebiete für die die temporären Safe Harbour Regelungen nicht anwendbar sind, liegen gute Gründe vor, dass sich bei einer Pillar II Vollberechnung (auf Grund von Verrechnungen von Verlustvorträgen, auf die kein Deferred Tax Asset gebucht war bzw. von Gutschriften von Steuern aus Vorjahren) keine bzw. allenfalls eine betraglich nur sehr untergeordnete (nationale) Ergänzungssteuer ergeben wird. Diese Berechnung wird laufend aktualisiert und die Ergebnisse analysiert, um auf allfällige Effekte auf die Ertragsteuern vorbereitet zu sein.
Tatsächliche Steuern aus der Pillar II Regelung werden als tatsächliche Steuer gemäß IAS 12 erfasst, wobei jedoch im Geschäftsjahr 2025 keine entsprechenden Steuern zu berücksichtigen waren. Von der verpflichtend anzuwendenden Ausnahme der Bilanzierung latenter Steuern aus Pillar II wird Gebrauch gemacht.
Der Ertragsteueraufwand teilt sich folgendermaßen auf:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Tatsächliche Ertragsteuern | -12.356 | -14.514 |
| davon aus Vorperioden | -692 | -2.044 |
| Latente Steuern | 8.088 | 11.800 |
| In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Steueraufwand | -4.268 | -2.714 |
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand. Der erwartete Steueraufwand ergibt sich rechnerisch bei Anwendung des aktuellen Ertragsteuersatzes der Kontron AG von 23% (Vj.: 23%) auf das ausgewiesene Ergebnis vor Ertragsteuern:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 142.421 | 91.214 |
| Ertragsteueraufwand zum Steuersatz von 23% (Vj.: 23%) | -32.757 | -20.979 |
| Abweichende ausländische Steuersätze | -3.595 | -771 |
| Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden | -692 | 940 |
| Wertveränderung im Ansatz latenter Steuern | 4.636 | 17.874 |
| Nutzung von zuvor nicht aktivierten Verlustvorträgen | 444 | 5.679 |
| Nicht aktivierte Verlustvorträge des laufenden Jahres | -4.038 | -7.671 |
| Nicht steuerwirksame Erträge/Aufwendungen | 30.392 | 2.378 |
| Sonstige Abweichungen | 1.343 | -164 |
| Ausgewiesener Ertragsteueraufwand/-ertrag | -4.268 | -2.714 |
In der Position „Nicht steuerwirksame Erträge/Aufwendungen“ sind Steuereffekte im Zusammenhang mit dem Abgang des COM-Geschäfts in Höhe von TEUR 33.219 enthalten.
Die Position „Sonstige Abweichungen“ beeinflaltet Effekte aus der Absenkung des deutschen Körperschaftsteuersatzes in Höhe von TEUR 515.
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Die auf temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und bilanziellen Wertansätzen gebildeten aktiven und passiven latenten Steuern sowie deren Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis sind folgenden Posten zuzuordnen:
| IN TEUR | AKTIVE LATENTE STEUERN 01.01.2025 | AKTIVE LATENTE STEUERN 31.12.2025 | VERÄNDER-UNG IN DER PERIODE | DAVON: ERFASST IN DER GEWINN-UND VERLUST-RECHNUNG | DAVON: ERFASST IM SONSTIGEN ERGEBNIS |
|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 7.789 | 4.161 | -3.628 | -288 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte | 12.246 | 11.411 | -835 | -3.621 | 0 |
| Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | 39.620 | 29.623 | -9.997 | -8.736 | -231 |
| Verlustvorträge | 48.809 | 59.199 | 10.390 | 10.905 | 0 |
| Steuergutschriften | 11.228 | 12.773 | 1.545 | 2.324 | 0 |
| Saldierung | -55.381 | -57.437 | -2.056 | 9.673 | 0 |
| Bilanzansatz | 64.311 | 59.730 | -4.581 | 10.257 | -231 |
| IN TEUR | PASSIVE LATENTE STEUERN 01.01.2025 | PASSIVE LATENTE STEUERN 31.12.2025 | VERÄNDER-UNG IN DER PERIODE | DAVON: ERFASST IN DER GEWINN-UND VERLUST-RECHNUNG | DAVON: ERFASST IM SONSTIGEN ERGEBNIS |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | -60.261 | -51.175 | 9.086 | 7.668 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte | -3.221 | -6.308 | -3.087 | -377 | 0 |
| Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | -2.962 | -2.857 | 105 | 213 | -164 |
| Saldierung | 55.381 | 57.437 | 2.056 | -9.673 | 0 |
| Bilanzansatz | -11.063 | -2.903 | 8.160 | -2.169 | -164 |
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| IN TEUR | AKTIVE LATENTE STEUERN 01.01.2024 | AKTIVE LATENTE STEUERN 31.12.2024 | VERÄNDER-UNG IN DER PERIODE | DAVON: ERFASST IN DER GEWINN-UND VERLUST-RECHNUNG | DAVON: ERFASST IM SONSTIGEN ERGEBNIS |
|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 1.411 | 7.789 | 6.378 | 4.562 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte | 5.778 | 12.246 | 6.468 | 4.335 | 0 |
| Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | 14.099 | 39.620 | 25.521 | 13.843 | 120 |
| Verlustvorträge | 34.632 | 48.809 | 14.177 | 3.316 | 0 |
| Steuergutschriften | 3.967 | 11.228 | 7.261 | 6.799 | 0 |
| Saldierung | -16.759 | -55.381 | -38.622 | 0 | 0 |
| Bilanzansatz | 43.128 | 64.311 | 21.183 | 32.855 | 120 |
| IN TEUR | PASSIVE LATENTE STEUERN 01.01.2024 | PASSIVE LATENTE STEUERN 31.12.2024 | VERÄNDER-UNG IN DER PERIODE | DAVON: ERFASST IN DER GEWINN-UND VERLUST-RECHNUNG | DAVON: ERFASST IM SONSTIGEN ERGEBNIS |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | -20.206 | -60.261 | -40.055 | -16.435 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte | -554 | -3.221 | -2.667 | -2.819 | 0 |
| Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | -1.338 | -2.962 | -1.624 | -1.801 | 13 |
| Saldierung | 16.759 | 55.381 | 38.622 | 0 | 0 |
| Bilanzansatz | -5.339 | -11.063 | -5.724 | -21.055 | 13 |
Der Zugang der aktiven latenten Steuern aus Unternehmenserwerben beläuft sich 2025 auf TEUR 0 (Vj.: TEUR 6.652), die passiven latenten Steuern erhöhten sich durch Unternehmenserwerbe um TEUR 43 (Vj.: TEUR 7.860). Aufgrund von Entkonsolidierungen sind im Geschäftsjahr 2025 aktive latente Steuer in Höhe TEUR 2.222 (Vj.: TEUR 167) abgegangen, die passiven latenten Steuern reduzierten sich um TEUR 0 (Vj.: TEUR 4.687).
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Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verlustvorträge (Bruttobeträge), für die keine latenten Steuern angesetzt wurden:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Österreich | 0 | 1.512 |
| USA | 0 | 0 |
| Frankreich | 2.355 | 10.316 |
| Deutschland | 60.882 | 41.415 |
| Belgien | 78.952 | 79.012 |
| Schweiz | 35.707 | 33.868 |
| Slowenien | 21.607 | 21.607 |
| Rumänien | 18.776 | 15.047 |
| Sonstige Länder | 14.940 | 13.160 |
| Nicht angesetzte Verlustvorträge gesamt | 233.219 | 215.937 |
Von den nicht aktivierten Verlustvorträgen (Bruttobeträge) besteht für TEUR 78.569 (Vj.: TEUR 75.896) eine zeitliche Beschränkung der Vortragsfähigkeit.
Kontron verfügt zusätzlich über nicht angesetzte Steuergutschriften in Höhe von TEUR 7.620 (Vj.: TEUR 15.227).
Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden keine passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 87.315 (Vj.: TEUR 71.200) angesetzt.
Im Berichtsjahr wurden latente Steuern in Höhe von TEUR -395 (Vj.: TEUR 133) im sonstigen Ergebnis erfasst.
Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge bzw. abzugsfähigen temporären Differenzen tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen latenten Steueransprüchen spielt die Beurteilung über Zeitpunkt und Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie eine wesentliche Rolle. Wird ein bestehender Verlustvortrag auf Basis dieser Prognosen voraussichtlich nicht in einem angemessenen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht, erfolgt keine Aktivierung dieses Verlustvortrags.
Zum 31. Dezember 2025 ist ein Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 17.893 (Vj.: TEUR 2.910) aktiviert, obwohl das jeweilige Steuersubjekt in den Geschäftsjahren 2025 oder 2024 (Vj.: Geschäftsjahre 2024 oder 2023) einen steuerlichen Verlust realisiert hat.
Der Ansatz latenter Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen beruht in wesentlichen Belangen auf einer steuerlichen Ergebnisplanung, der wesentliche zukunftsbezogene Einschätzungen und Annahmen zugrunde liegen. Wesentliche Einschätzungen und Annahmen beziehen sich auf die zukünftige Umsatz- und daraus abgeleitete Ertragsentwicklung, Fortführung und Ausbau der Ertragssituation und eine weiterhin positive Markteinschätzung für das angebotene Produktportfolio führten im Geschäftsjahr 2025 dazu, das Ausmaß der zukünftigen Realisierbarkeit der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge, Steuergutschriften und abzugsfähigen temporären Differenzen neu zu beurteilen. Aufgrund der zugrundeliegenden Steuerplanung und der vom Management erwarteten Realisierbarkeit wurden latente Steueransprüche in erheblichem Ausmaß angesetzt.
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Insgesamt erfolgte im Konzern eine ergebniswirksame Erhöhung der aktivierten Verlustvorträge, Steuergutschriften und abzugsfähigen temporären Differenzen um TEUR 4.636 (Vj: TEUR 17.874). Trotz der Anpassung der Schätzung hinsichtlich der Realisierbarkeit bleibt die Unsicherheit der Wertansätze weiterhin bestehen. Sollten die Annahmen, insbesondere im Hinblick auf die geplante Geschäftsentwicklung, nicht eintreten, kann sich dies auf die Buchwerte der latenten Steueransprüche auswirken.
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wurden, wie im Vorjahr, auch in der Kontron AG bzw. der österreichischen Steuergruppe, deren Gruppenträger die Kontron AG ist, angesetzt.
Generell erfolgt der Ansatz der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge nur so weit, als mit deren Verwertung in den nächsten fünf Jahren gemäß der Steuerplanungen gerechnet werden kann. Weichen die tatsächlichen steuerlichen Ergebnisse von den Schätzungen im Zuge der Steuerplanung ab oder sind diese Schätzungen in den Folgeperioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron Gruppe haben.
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10 Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Im Geschäftsjahr 2022 hatte die Kontron AG im Rahmen des Projekts „Focus“ mit der VINCI Energies S.A. Verträge über den Verkauf eines wesentlichen Geschäftszweigs innerhalb des IT-Services Geschäfts der Kontron Gruppe abgeschlossen. Als Folge dieser Vereinbarung wurden die betroffenen Gesellschaften des IT-Services Geschäfts der Kontron Gruppe als aufgegebene Geschäftsbereiche ausgewiesen.
Im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen im Geschäftsjahr 2025 sind Erträge aufgrund der aktuellen Einschätzung der erwarteten Inanspruchnahme für Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf des IT-Services Geschäfts in Höhe von TEUR 1.945 (Vj.: TEUR 2.913) enthalten. Im Vorjahr waren darüber hinaus noch Erträge aus der Aufzinsung der Kaufpreisforderung in Höhe von TEUR 229 enthalten. Im Geschäftsjahr 2025 sowie im Vorjahr sind keine Ertragsteuern im Zusammenhang mit den aufgegebenen Geschäftsbereichen angefallen. Die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Auszahlungen im Geschäftsjahr 2025 belaufen sich auf TEUR 2.792 gegenüber Einzahlungen abzüglich angefallener Auszahlungen in Höhe von TEUR 12.220 im Vorjahr.
11 Ergebnis je Aktie
Rechnungslegungsmethoden>>
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionären der Kontron AG zurechenbaren Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Stammaktien. Von der Gesellschaft gehaltene eigene Anteile werden bei der Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien in Abzug gebracht.
Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Aktionären der Kontron AG zurechenbare Konzernergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Stammaktien dividiert, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potentiellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergäben.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme ermittelt, dass sämtliche Optionsrechte aus den bestehenden Aktienoptionsprogrammen ausgeübt werden.
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Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt:
| 2025 | 2024 | ||
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | TEUR | 138.153 | 88.500 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | TEUR | 1.945 | 3.142 |
| Konzernergebnis zurechenbar den Anteilsinhabern ohne beherrschenden Einfluss | TEUR | -1.012 | 953 |
| Konzernergebnis nach Abzug von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss | TEUR | 141.110 | 90.689 |
| Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (unverwässert) | Stück in Tausend | 61.685 | 61.572 |
| Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (verwässert) | Stück in Tausend | 63.685 | 63.662 |
| Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (unverwässert) | EUR/Stück | 2,26 | 1,42 |
| Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen (verwässert) | EUR/Stück | 2,19 | 1,38 |
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien unverwässert und verwässert:
| DURCHSCHNITTLICH IM UMLAUF BEFINDLICHE AKTIEN UNVERWÄSSERT (STÜCK IN TAUSEND) | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Ausgegebene Aktien zum 1. Jänner | 63.861 | 63.861 |
| Auswirkung eigener Aktien | -2.176 | -2.289 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien unverwässert zum 31. Dezember | 61.685 | 61.572 |
| DURCHSCHNITTLICH IM UMLAUF BEFINDLICHE AKTIEN VERWÄSSERT (STÜCK IN TAUSEND) | 2025 | 2024 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien unverwässert zum 31. Dezember | 61.685 | 61.572 |
| Auswirkung der ausgegebenen Aktienoptionen | 2.000 | 2.090 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien verwässert zum 31. Dezember | 63.685 | 63.662 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
C
KONZERNANHANG 2025
C.
Erläuterungen zur Konzernbilanz
01 Sachanlagen
Rechnungslegungsmethoden>>
Sachanlagen werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, das heißt abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungen, bewertet.
Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis einschließlich Importzöllen und nicht erstattungsfähigen Steuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an den Ort und in den Zustand zu versetzen, der erforderlich ist, damit er wie vom Management beabsichtigt genutzt werden kann.
Die Herstellungskosten von Sachanlagen beinhalten direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht aktiviert.
Der Buchwert einer Sachanlage wird bei Abgang oder dann ausgebucht, wenn aus ihrer weiteren Nutzung oder Veräußerung kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Der aus dem Abgang resultierende Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen erfolgt linear über folgende erwartete Nutzungsdauern:
| KATEGORIE MATERIELLER VERMÖGENSWERTE | NUTZUNGSDAUER |
|---|---|
| Bauten und Bauten auf fremden Grund | 4 – 40 Jahre |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 3 – 10 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 – 10 Jahre |
| Fuhrpark | 3 – 6 Jahre |
| EDV-Ausstattung | 3 – 5 Jahre |
Die Festlegung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern von Sachanlagen beruht auf Schätzungen des Managements. Die Nutzungsdauern sowie die angewandten Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Sofern sich aus dieser Überprüfung ergibt, dass die aktuelle Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wesentlich von den bisherigen Annahmen abweicht, wird die Nutzungsdauer prospektiv angepasst.
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Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
Die Sachanlagen entwickelten sich wie folgt:
| IN TEUR | GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE UND EINBAUTEN IN FREMDGEBÄUDE | ANDERE ANLAGEN, BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG | NUTZUNGS-RECHTE | GESAMT |
|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | ||||
| Stand zum 1. Jänner 2025 | 70.599 | 154.569 | 147.009 | 372.177 |
| Zugänge | 18.155 | 18.362 | 29.960 | 66.477 |
| Zugänge aus Erwerben von Geschäftsbetrieben | 0 | 5 | 0 | 5 |
| Umgliederungen | 32 | -376 | 344 | 0 |
| Abgänge | -897 | -5.233 | -21.601 | -27.731 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | -2.323 | -1.274 | -441 | -4.038 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 90 | -2.272 | -1.415 | -3.597 |
| Stand zum 31. Dezember 2025 | 85.656 | 163.781 | 153.856 | 403.293 |
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
| Stand zum 1. Jänner 2025 | 15.619 | 58.628 | 59.847 | 134.094 |
|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres | 3.541 | 21.841 | 22.012 | 47.394 |
| Umgliederungen | 0 | -82 | 82 | 0 |
| Abgänge | -875 | -3.027 | -5.539 | -9.441 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | -1.405 | -1.027 | -65 | -2.497 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | -350 | -1.583 | -589 | -2.522 |
| Stand zum 31. Dezember 2025 | 16.530 | 74.750 | 75.748 | 167.028 |
| Buchwerte zum 31. Dezember 2025 | 69.126 | 89.031 | 78.108 | 236.265 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
C
KONZERNANHANG 2025
| IN TEUR | GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE UND EINBAUTEN IN FREMDGEBÄUDE | ANDERE ANLAGEN, BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG | NUTZUNGS-RECHTE | GESAMT |
|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | ||||
| Stand zum 1. Jänner 2024 | 55.000 | 66.769 | 82.529 | 204.298 |
| Zugänge | 2.286 | 27.221 | 26.700 | 56.207 |
| Zugänge Änderung Konsolidierungskreis | 13.236 | 69.306 | 51.003 | 133.545 |
| Umgliederungen | 1.043 | -395 | -648 | 0 |
| Abgänge | -917 | -8.951 | -12.504 | -22.372 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | 0 | -462 | -521 | -983 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | -49 | 1.081 | 450 | 1.482 |
| Stand zum 31. Dezember 2024 | 70.599 | 154.569 | 147.009 | 372.177 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | ||||
| Stand zum 1. Jänner 2024 | 11.712 | 37.080 | 45.079 | 93.871 |
| Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres | 3.417 | 23.086 | 21.301 | 47.804 |
| Umgliederungen | 366 | 46 | -412 | 0 |
| Abgänge | -37 | -2.280 | -6.068 | -8.385 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | 0 | -57 | -125 | -182 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 161 | 753 | 72 | 986 |
| Stand zum 31. Dezember 2024 | 15.619 | 58.628 | 59.847 | 134.094 |
| Buchwerte zum 31. Dezember 2024 | 54.980 | 95.941 | 87.162 | 238.083 |
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kontron
The Power of IoT
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen
Rechnungslegungsmethoden>>
Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn eine Vereinbarung dem Leasingnehmer gegen Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht überträgt, einen identifizierten Vermögenswert für einen vereinbarten Zeitraum zu nutzen. IFRS 16 enthält ein einheitliches Modell zur Identifizierung und Bilanzierung von Leasingverhältnissen bei Leasingnehmern und Leasinggebern.
Kontron als Leasingnehmer
Bei Vertragsbeginn beurteilt Kontron, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder enthält. Dies ist der Fall, wenn Kontron das Recht erhält, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Beim erstmaligen Ansatz erfasst Kontron ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit in Höhe der Verpflichtung zur Leistung künftiger Leasingzahlungen.
Das Nutzungsrecht wird zum Bereitstellungsdatum grundsätzlich in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt, angepasst um:
- anfängliche direkte Kosten,
- am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Leasingzahlungen sowie
- vom Leasinggeber gewährte Leasinganreize, die vom Buchwert des Nutzungsrechts in Abzug gebracht werden.
Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen bewertet. Die Abzinsung erfolgt mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder – sofern dieser nicht ohne Weiteres bestimmbar ist – mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingverhältnisses. Die Grenzfremdkapitalzinssätze werden auf Basis eines Referenzzinssatzes zuzüglich einer angemessenen Risikoprämie ermittelt.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
- fixe Zahlungen einschließlich de-facto-fixer Zahlungen,
- variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, bewertet auf Basis des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. Zinssatzes,
- Beträge aus Restwertgarantien, deren Zahlung erwartet wird,
- den Ausübungspreis einer Kaufoption, sofern deren Ausübung hinreichend sicher ist,
- Leasingzahlungen für Verlängerungsoptionen sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Beendigung, sofern deren Berücksichtigung aufgrund der Einschätzung des Konzerns hinreichend sicher ist.
Enthält ein Vertrag sowohl Leasing- als auch Nicht-Leasingkomponenten, werden die Gegenleistungen auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Komponenten aufgeteilt. Zahlungen für Nicht-Leasingkomponenten werden unmittelbar als Aufwand erfasst.
In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig linear abgeschrieben. Sofern der zugrunde liegende Vermögenswert am Ende der Leasinglaufzeit in das Eigentum des Konzerns übergeht oder die Ausübung einer Kaufoption hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Das Nutzungsrecht wird zudem auf außerplanmäßige Wertminderungen geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Leasinglaufzeit
Die Leasinglaufzeit umfasst den unkündbaren Zeitraum des Leasingverhältnisses sowie Zeiträume aus Verlängerungsoptionen, sofern deren Ausübung hinreichend sicher ist, und Kündigungszeiträume, sofern deren Nichtausübung hinreichend sicher ist. Die Einschätzung der Leasinglaufzeit wird überprüft, wenn Ereignisse oder wesentliche Änderungen der Umstände eintreten, die nicht der Kontrolle des Leasingnehmers unterliegen und eine Anpassung der Laufzeit erforderlich machen.
Eine Änderung der Leasinglaufzeit führt zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit unter Verwendung eines aktualisierten Abzinsungssatzes. Die daraus resultierende Anpassung wird erfolgsneutral im Nutzungsrecht erfasst. Übersteigt der Anpassungsbetrag den Buchwert des Nutzungsrechts, wird der übersteigende Betrag erfolgswirksam erfasst.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
C
KONZERNANHANG 2025
Ausnahmen
Kontron macht von den nach IFRS 16 vorgesehenen Ausnahmen Gebrauch und erfasst:
- Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert (bis zu TEUR 5) sowie
- kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten
nicht bilanziell. Die hierfür geleisteten Zahlungen werden linear über die jeweilige Laufzeit als Aufwand erfasst.
Wesentliche Ermessensentscheidungen
Die Anwendung von IFRS 16 erfordert die Vornahme von Schätzungen und Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten haben. Hierzu zählen insbesondere Annahmen bei der Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes, der zur Abzinsung der künftigen Leasingzahlungen herangezogen wird.
Ein wesentliches Ermessenselement bei der Anwendung von IFRS 16 ist die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Sofern die Laufzeit eines Leasingverhältnisses nicht vertraglich eindeutig festgelegt ist, unterliegt deren Bestimmung erheblichen Ermessensentscheidungen des Managements und wird regelmäßig überprüft. Weitere wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen die Beurteilung von Verlängerungs- und vorzeitigen Kündigungsoptionen, insbesondere die Einschätzung, ob deren Ausübung beziehungsweise Nichtausübung hinreichend sicher ist.
Kontron als Leasinggeber
Die Leasinggeberaktivitäten der Kontron AG sind von untergeordneter Bedeutung. Wesentliche bilanzielle Auswirkungen bestehen nicht. Weiterführende Angaben zu den betroffenen Bilanzpositionen sind Abschnitt C, Notes 04 und 08 des Konzernanhangs zu entnehmen.
Der Konzern hat verschiedene Leasingverhältnisse abgeschlossen, die sich im Wesentlichen auf Immobilien und Fahrzeuge beziehen. Leasingverträge für Immobilien weisen in der Regel Laufzeiten zwischen vier und zehn Jahren auf, während die Laufzeiten von Fahrzeugleasingverträgen üblicherweise zwischen drei und fünf Jahren liegen.
Die Buchwerte der Nutzungsrechte nach Anlageklassen teilen sich wie folgt auf:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Immobilien | 61.499 | 72.831 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.206 | 3.901 |
| Fahrzeuge | 10.403 | 10.430 |
| Summe Buchwerte Nutzungsrechte | 78.108 | 87.162 |
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kontron
The Power of IoT
Der Abschreibungsbetrag der Nutzungsrechte nach Anlagenklassen teilt sich wie folgt auf:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Immobilien | 15.509 | 14.952 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.798 | 2.422 |
| Fahrzeuge | 4.705 | 3.927 |
| Summe Abschreibung Nutzungsrechte | 22.012 | 21.301 |
02 Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte
Rechnungslegungsmethoden>>
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sowie aktivierungsfähige Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Nebenkosten und Kostenminderungen erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, das heißt abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungen. Die Abschreibung erfolgt planmäßig linear über die jeweilige wirtschaftliche Nutzungsdauer.
Die planmäßige Abschreibung erfolgt über folgende erwartete Nutzungsdauern:
| KATEGORIE IMMATERIELLER VERMÖGENSWERTE | NUTZUNGSDAUER |
|---|---|
| Lizenzen, Software und ähnliche Rechte | 2 – 5 Jahre |
| Konzessionen, Patente | 5 – 10 Jahre |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 3 – 5 Jahre |
| Aktivierte Kundenbeziehungen | 3 – 5 Jahre |
| Markenrechte | 4 – 10 Jahre |
| Technologien | 3 – 5 Jahre |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | Unbestimmte Nutzungsdauer |
Der Geschäfts- oder Firmenwert weist eine unbestimmte Nutzungsdauer auf und wird daher nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Wertminderungstest gemäß IAS 36 unterzogen – siehe dazu Absatz „Geschäfts oder Firmenwerte“.
Restbuchwerte, wirtschaftliche Nutzungsdauern sowie Abschreibungsmethoden werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
Forschungskosten werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn sämtliche Ansatzkriterien gemäß IAS 38 erfüllt sind. Diese umfassen insbesondere den Nachweis der technischen Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die Absicht und Fähigkeit des Konzerns, den Vermögenswert fertigzustellen und zu nutzen oder zu veräußern, die Erwartung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens, die Verfügbarkeit angemessener technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen sowie die verlässliche Ermittlung der dem Vermögenswert während der Entwicklungsphase zurechenbaren Ausgaben.
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C
KONZERNANHANG 2025
Aktivierte Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz unter Anwendung des Anschaffungskostenmodells bewertet. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungphase und ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vermögenswert für die beabsichtigte Nutzung verfügbar ist, und erfolgt über den Zeitraum, über den ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird. Während der Entwicklungphase wird jährlich geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen; gegebenenfalls wird ein Wertminderungstest durchgeführt.
Aktivierte Entwicklungskosten umfassen sämtliche direkt dem Entwicklungprozess zurechenbaren Einzelkosten sowie einzeln zurechenbare Gemeinkosten.
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden immaterielle Vermögenswerte im Zuge der Kaufpreisallokation angesetzt, sofern die Ansatzkriterien gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 38 erfüllt sind.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses und dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten identifizierbaren Reinvermögen des erworbenen Unternehmens einschließlich der übernommenen Eventualverbindlichkeiten. Ergibt sich nach einer erneuten Überprüfung der angesetzten Zeitwerte ein passiver Unterschiedsbetrag (Bargain Purchase), wird dieser unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen interner oder externer Anhaltspunkte auf Wertminderung geprüft. Der jährliche Wertminderungstest wurde – wie bereits im Geschäftsjahr 2024 – auch im Geschäftsjahr 2025 zum Stichtag 30. September durchgeführt.
Im Rahmen des Wertminderungstests wird der Buchwert der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit, CGU), denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, mit ihrem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der Nutzungswert wird anhand diskontierter zukünftiger Zahlungsströme (Discounted-Cash-Flow-Methode, DCF) ermittelt, die auf den vom Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen basieren.
Die Planungsrechnungen umfassen einen Zeitraum von vier Jahren. Die über diesen Zeitraum hinausgehenden Zahlungsströme werden unter Anwendung einer langfristigen Wachstumsrate von 1,0% (Vj.: 1,0%) extrapoliert, wobei eine wachstumsbedingte Thesaurierung berücksichtigt wird. In die Planungen fließen sowohl Erfahrungen aus der Vergangenheit als auch aktuelle Einschätzungen des Managements zur zukünftigen Marktentwicklung ein.
Die prognostizierten Zahlungsströme der jeweiligen CGUs werden mit einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) vor Steuern diskontiert. Der verwendete Diskontierungssatz reflektiert die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes sowie die spezifischen Risiken der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Liegt der erzielbare Betrag einer CGU unter ihrem Buchwert, wird der zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert zunächst wertgemindert. Eine spätere Wertaufholung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist nicht zulässig.
Ändert sich infolge von Reorganisationen oder Anpassungen der internen Berichtsstruktur die Zusammensetzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend den geänderten Zuordnungen neu verteilt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung von Anlagevermögen stehen, werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte abgezogen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Förderungen im Bereich Forschung und Entwicklung.
Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird ein Wertminderungstest durchgeführt und der Buchwert des Vermögenswerts gegebenenfalls auf seinen erzielbaren Betrag reduziert.
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The Power of IoT
Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts sowie aus dessen Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden.
Für Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts wird zu jedem Abschlussstichtag beurteilt, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr besteht oder sich verringert hat. Sofern solche Anhaltspunkte vorliegen, wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts erneut geschätzt.
Eine Wertaufholung wird nur insoweit vorgenommen, als sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands die Annahmen geändert haben, die der Bestimmung des erzielbaren Betrags zugrunde lagen. Der Buchwert eines Vermögenswerts darf dabei weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen, der sich ergeben hätte, wenn in früheren Perioden kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
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51
C
KONZERNANHANG 2025
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
| IN TEUR | GEKAUFTE SOFTWARE UND LIZENZRECHTE | AKTIVIERTE ENTWICKLUNGS-KOSTEN | SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENS-WERTE | GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE | GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||||
| Stand zum 1. Jänner 2025 | 56.326 | 168.141 | 77.407 | 262.574 | 564.448 |
| Zugänge | 5.798 | 44.034 | 0 | 0 | 49.832 |
| Zugänge aus Erwerben von Geschäftsbetrieben | 0 | 0 | 188 | 928 | 1.116 |
| Umgliederungen | -895 | 895 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | -2.569 | -12.471 | -1.566 | 0 | -16.606 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | -297 | -7.948 | 0 | -6.764 | -15.009 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | -2.250 | -8.650 | -676 | -1.621 | -13.197 |
| Stand zum 31. Dezember 2025 | 56.113 | 184.001 | 75.353 | 255.117 | 570.584 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Jänner 2025 | 32.124 | 59.704 | 52.741 | 0 | 144.569 |
| Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres | 6.029 | 14.140 | 6.788 | 0 | 26.957 |
| Umgliederungen | -532 | 532 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | -2.459 | -8.215 | -1.566 | 0 | -12.240 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | -266 | -468 | 0 | 0 | -734 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | -2.471 | -6.927 | -98 | 0 | -9.496 |
| Stand zum 31. Dezember 2025 | 32.425 | 58.766 | 57.865 | 0 | 149.056 |
| Buchwerte zum 31. Dezember 2025 | 23.688 | 125.235 | 17.488 | 255.117 | 421.528 |
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten die im Rahmen von Unternehmenserwerben identifizierten Markenrechte mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2025 in Höhe von TEUR 3.142 (Vj.: TEUR 4.745), aktivierte Kundenbeziehungen in Höhe von TEUR 9.773 (Vj.: TEUR 13.139), Auftragsbestand in Höhe von TEUR 558 (Vj.: TEUR 1.513) und Technologien in Höhe von TEUR 4.015 (Vj.: TEUR 5.269).
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| IN TEUR | GEKAUFTE SOFTWARE UND LIZENZRECHTE | AKTIVIERTE ENTWICKLUNGS-KOSTEN | SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENS-WERTE | GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE | GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||||
| Stand zum 1. Jänner 2024 | 49.588 | 146.458 | 60.458 | 216.599 | 473.103 |
| Zugänge | 7.095 | 40.491 | 0 | 0 | 47.586 |
| Zugänge Änderung Konsolidierungskreis | 2.959 | 14.160 | 36.558 | 56.790 | 110.467 |
| Umgliederungen | -83 | 83 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | -4.376 | -36.747 | -3.579 | 0 | -44.702 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | -29 | 0 | -16.095 | -11.722 | -27.846 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 1.172 | 3.696 | 65 | 907 | 5.840 |
| Stand zum 31. Dezember 2024 | 56.326 | 168.141 | 77.407 | 262.574 | 564.448 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Jänner 2024 | 28.748 | 78.050 | 47.272 | 0 | 154.070 |
| Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres | 6.415 | 12.838 | 10.574 | 0 | 29.827 |
| Umgliederungen | -120 | 120 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | -4.108 | -34.452 | -3.579 | 0 | -42.139 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 0 | -1.416 | 0 | -1.416 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 1.189 | 3.148 | -110 | 0 | 4.227 |
| Stand zum 31. Dezember 2024 | 32.124 | 59.704 | 52.741 | 0 | 144.569 |
| Buchwerte zum 31. Dezember 2024 | 24.202 | 108.437 | 24.666 | 262.574 | 419.879 |
Zum Abschlussstichtag bestehen im Konzern, ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwerte, keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Vj.: TEUR 0).
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C
KONZERNANHANG 2025
Die Geschäfts- oder Firmenwerte teilen sich wie folgt auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) auf:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „OT Services“ | 0 | 30.763 |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Industrial“ | 76.550 | 65.108 |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Telecom“ | 4.989 | 4.791 |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „North America“ | 26.112 | 30.297 |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Asia“ | 6.372 | 6.207 |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Software + Solutions“ | 25.905 | 14.829 |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Transport“ | 76.370 | 68.926 |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Aerospace and Defense“ | 22.675 | 21.375 |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „GreenTec“ | 16.143 | 20.278 |
| Firmenwerte zum 31. Dezember | 255.117 | 262.574 |
Der Rückgang der Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2025 resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung des COM-Geschäfts (siehe Abschnitt A, Entkonsolidierungen) und betrifft die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Industrial“ und „North America“. Der auf das COM-Geschäft entfallende Geschäfts- oder Firmenwert belief sich auf TEUR 6.764 und wurde zum Bilanzstichtag ausgebucht.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde die zahlungsmittelgenerierende Einheit „OT Services“ durch die bereits in den Vorjahren begonnene Portfoliobereinigung, aufgelöst, da deren Geschäftstätigkeit nicht mehr Teil der strategischen Ausrichtung der Kontron Gruppe ist. Weiters wurden im Rahmen konzerninterner Umstrukturierungsmaßnahmen weitere Umgliederungen in diversen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Folgende Gesellschaften wurden umgegliedert: Kontron Services Romania srl. zu CGU „Transport“, Kontron Hungary Kft. zu CGU „Software“, Kontron AG zu CGU „Industrial“ und Kontron UK Ltd. zu CGU „Aerospace and Defense“. Die Aufteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde im laufenden Geschäftsjahr und der Vorperiode entsprechend angepasst.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert Schätzungen über zukünftige Umsatz- und Kostenentwicklungen, Ergebnismargen, geplanten Investitionen und der sich daraus ergebenden Zahlungsmittelüberschüsse. Weiters sind vom Management Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze zu treffen und sind somit mit Unsicherheit behaftet.
Als Basis des Werthaltigkeitsstests nach IAS 36 diente eine aktuelle strategische Unternehmensplanung für die Jahre 2026 bis 2029. Darin werden die ökonomischen Rahmenbedingungen, das wirtschaftliche Umfeld sowie die aktuellen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung der Märkte berücksichtigt.
Der daraus entwickelte Werthaltigkeitsstest zur Schätzung der Nutzungswerte (value-in-use) der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode entwickelt, wobei der erzielbare Betrag wesentlich vom verwendeten Diskontierungszinssatz (WACC) sowie von den erwarteten und geplanten Mittelzuflüssen in der Mittelfristplanung und in der ewigen Rente abhängt.
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Die folgende Tabelle zeigt die im Rahmen der Impairment-Tests für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verwendeten Diskontierungszinssätze vor Steuern:
| 2025 | 2024 | |
|---|---|---|
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „OT Services“ | - | 12,5% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Industrial“ | 11,2% | 11,8% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Telecom“ | 14,7% | 15,4% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „North America“ | 12,8% | 13,0% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Asia“ | 7,7% | 8,7% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Software + Solutions“ | 12,9% | 11,7% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Transport“ | 13,7% | 11,0% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Aerospace and Defense“ | 12,0% | 11,3% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „GreenTec“ | 12,2% | 13,0% |
Zur Ermittlung der Diskontierungszinssätze wurden Peer-Groups jeweils für die entsprechende zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt.
Das den Finanzplänen der Jahre 2026–2029 zugrunde gelegte durchschnittliche jährliche Umsatz- und EBIT-Wachstum beträgt:
| DURCHSCHNITTLICHE WACHSTUMSPLANUNG 2026–2029 | UMSATZ | EBIT |
|---|---|---|
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Industrial“ | 11,8% | 37,5% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Telecom“ | 5,8% | 23,4% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „North America“ | 9,8% | 52,7% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Asia“ | 8,8% | 64,8% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Software + Solutions“ | 6,4% | 28,9% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Transport“ | 8,9% | 32,3% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Aerospace and Defense“ | 7,4% | 22,2% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „GreenTec“ | 12,6% | n/a |
Das EBIT der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GreenTec ist im Geschäftsjahr 2025 negativ. Somit ist ein durchschnittliches jährliches EBIT-Wachstum nicht darstellbar. Kontron erwartet auf Basis der aktuellen Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 ein gegenüber dem Umsatzwachstum überproportionales EBIT-Wachstum.
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KONZERNANHANG 2025
Das den Finanzplänen der Jahre 2025–2028 zugrunde gelegte durchschnittliche jährliche Umsatz- und EBIT-Wachstum beträgt:
| DURCHSCHNITTLICHE WACHSTUMSPLANUNG 2025–2028 | UMSATZ | EBIT |
|---|---|---|
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „OT Services“ | 4,6% | 28,1% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Industrial“ | 13,0% | 0,2% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Telecom“ | 4,4% | 18,8% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „North America“ | 9,6% | 39,0% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Asia“ | 8,6% | 34,8% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Software + Solutions“ | 8,1% | 22,1% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Transport“ | 7,4% | 16,5% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Aerospace and Defense“ | 6,2% | 14,8% |
| Zahlungsmittelgenerierende Einheit „GreenTec“ | 13,3% | 61,6% |
Im Geschäftsjahr 2025 waren, wie im Vorjahr, keine Wertminderungen auf die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen.
Weder eine Reduktion der erwarteten Zahlungsströme um 10%, noch eine Erhöhung der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten vor Steuern um 10%, würde bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts führen.
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03 Anteile an assoziierten Unternehmen
Die Entwicklung der nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile an der Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd., Peking, China, stellt sich wie folgt dar:
| ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
IN TEUR | 2025 |
| --- | --- |
| Buchwert am 1. Jänner | 0 |
| Zugang | 2.583 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern | 11 |
| Buchwert zum 31. Dezember | 2.593 |
Die Kontron AG hält zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 einen Anteil von 45,9% an der Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd., Peking, China. Zum Bilanzstichtag verfügt die Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd., Peking, China, über langfristige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 71 sowie kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 6.648; den Vermögenswerten stehen Schulden in Höhe von TEUR 1.059 gegenüber.
Die Umsatzerlöse sowie das Periodenergebnis stellen sich wie folgt dar:
| IN TEUR | 2025 |
|---|---|
| Umsatzerlöse | 3.224 |
| Periodenergebnis | 23 |
| Anteil der Beteiligung des Konzerns | 45,9% |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | 11 |
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04 Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Finanzierungsleasing | 7.248 | 7.360 |
| Sonstige Beteiligungen | 899 | 874 |
| Wertpapiere | 8 | 8 |
| Forderungen aus gewährten Darlehen | 86.371 | 1.090 |
| Kautionen | 2.812 | 2.727 |
| Planvermögen für leistungsorientierte Pensionszusagen | 306 | 276 |
| Earn Out COM-Geschäft | 2.375 | 0 |
| Sonstige langfristige Forderungen | 322 | 403 |
| Summe langfristige finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember | 100.341 | 12.738 |
In den Forderungen aus gewährten Darlehen ist in 2025 die gestundete Gegenleistung in Höhe von TEUR 84.895 (Vj.: TEUR 0) für das an die congatec GmbH übertragene Darlehen enthalten und entspricht jenem Betrag, der erst in mehr als einem Jahr zur Zahlung fällig ist (siehe Abschnitt A).
| LEASINGFORDERUNGEN (AUS TÄTIGKEIT DES KONZERNS ALS LEASINGGEBER) | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Leasingforderungen (brutto) | ||
| Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | 5.899 | 6.087 |
| Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren | 7.779 | 8.001 |
| 13.678 | 14.088 | |
| Nicht realisierte zukünftige Zinserträge aus Leasingforderungen | -638 | -757 |
| Nettoforderungen aus Finanzierungsleasing | 13.040 | 13.331 |
| ZUSAMMENSETZUNG | 2025 | 2024 |
| Kurzfristige Forderungen (bis zu 1 Jahr) | 5.792 | 5.971 |
| Langfristige Forderungen (zwischen 1 und 5 Jahren) | 7.248 | 7.360 |
| Nettoforderungen aus Finanzierungsleasing | 13.040 | 13.331 |
Das Ausfallrisiko aus Leasingforderungen gegen Kunden wird auf Basis der Richtlinien und Verfahren des Konzerns gesteuert. Aufgrund des vergleichbaren Kundenportfolios wird auf die erwarteten Ausfallquoten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgestellt. Ein erforderlicher Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag anhand der Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen mit ähnlichen Ausfallsmustern bestimmt. Die Analyse ergab zum Abschlussstichtag kein wesentliches Ausfallrisiko.
Der Durchschnittszinssatz der Leasingforderungen (kurzfristig und langfristig) betrug im Geschäftsjahr 2025 3,89% (Vj.: 4,29%).
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05 Sonstige langfristige Vermögenswerte
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Vorauszahlungen an Subunternehmer zur Durchführung von Leistungen im Rahmen von zu erbringenden Leistungen | 9.199 | 5.077 |
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 2.105 | 3.191 |
| Summe sonstige langfristige Vermögenswerte | 11.304 | 8.268 |
06 Vorräte
Rechnungslegungsmethoden>>
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. In den Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten, sowie Abschreibungen einbezogen. Dabei werden fixe Gemeinkosten auf Grundlage der Normalauslastung der Produktionsanlagen berücksichtigt. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, soweit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über den erwarteten Nettoveräußerungserlösen liegen.
Im Rahmen der Bewertung der Vorräte werden vom Management Schätzungen und Annahmen getroffen. Dabei werden insbesondere zukünftige Bedarfsmengenschätzungen auf Vorräte für (längerfristige) Kundenprojekte vorgenommen, des Weiteren werden Annahmen für Vorräte auf Basis von vergangenheitsbezogenen Bewegungsdaten getroffen.
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Der ausgewiesene Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 87.707 | 115.349 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 204.151 | 227.635 |
| Unfertige Erzeugnisse | 76.855 | 76.263 |
| Wertminderungen | -50.196 | -45.958 |
| Summe Vorräte zum 31. Dezember | 318.516 | 373.289 |
Die Wertminderung von Vorräten, die in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf TEUR 3.894 (Vj.: TEUR 4.388). Der Aufwand aus Wertminderung von Vorräten wird in den Materialaufwendungen ausgewiesen.
Zur Berücksichtigung des Obsoletrisikos ist eine standardisierte Gängigkeitsabwertung implementiert. Bei Fertigprodukten erfolgt zudem eine systematische Überprüfung in Hinblick auf eine verlustfreie Bewertung, die im Wesentlichen von den Absatzpreiserwartungen, Währungsentwicklungen, dem Verkaufszeitpunkt und den noch zu erwartenden Kosten geprägt ist.
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KONZERNANHANG 2025
07 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 207.251 | 256.798 |
| Wertminderungen | -10.315 | -7.149 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember | 196.936 | 249.649 |
Einige Gesellschaften des Kontron Konzerns praktizieren das Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da die vertraglichen Zahlungsströme sowohl durch Kundenzahlungen als auch durch den Verkauf im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen an diverse Hausbanken vereinnahmt werden. Dies hat zur Folge, dass diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in die Kategorie „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis“ fallen. Die Zuordnung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu dieser Kategorie hat auf den Konzernabschluss von Kontron keine wesentlichen Auswirkungen, da der Großteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres beglichen wird und aus diesem Grund davon ausgegangen wird, dass der beizulegende Zeitwert dem bisherigen Bewertungsmaßstab der fortgeführten Anschaffungskosten annähernd entspricht. Die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ zugeordnet, da der Konzern für diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das Geschäftsmodell „Halten“ anwendet. Die verkauften Forderungen werden in Übereinstimmung mit den Ausbuchungsregeln des IFRS 9 ausgebucht. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 beliefen sich die im Zuge der Factoring-Programme verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 95.354 (Vj.: TEUR 87.557). Bei allen Factoring-Vereinbarungen erfolgt die Ausbuchung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund der Übertragung von im Wesentlichen allen Chancen und Risiken bzw. aufgrund der Übertragung der Kontrolle. Für die verkauften Forderungen verbleibt das Spätzahlerrisiko im Wesentlichen bei Kontron.
Der Konzern erfasst bei allen Forderungen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen wird die Wertberichtigung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Entwicklung der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich folgendermaßen dar:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Wertberichtigung zum 1. Jänner | 7.149 | 7.669 |
| Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle | 3.801 | -268 |
| Ausbuchung von Forderungen | -251 | -320 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | -113 | 0 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -271 | 68 |
| Wertberichtigung zum 31. Dezember | 10.315 | 7.149 |
Der Konzern verwendet eine Wertberichtigungsmatrix (siehe Abschnitt D, Note 05) um die erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten zu berechnen. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer für verschiedene Forderungsportfolios bestimmt.
Die Wertberichtigungsmatrix basiert auf den historischen Ausfallquoten des Konzerns, angepasst um zukunftsbezogene Informationen. Die historischen Ausfallquoten werden bei geänderten Umständen aktualisiert. Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen histo-
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rischen Ausfallquoten und erwarteten Kreditausfällen stellt eine Schätzung dar. Die historischen Kreditausfälle des Konzerns und die zukünftige Einschätzung sind möglicherweise nicht repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft.
Für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird die Wertberichtigung entsprechend IFRS 9 im sonstigen Ergebnis erfasst. Der zum 31. Dezember 2025 im sonstigen Ergebnis erfasste Wertberichtigungsbedarf beläuft sich auf TEUR 54 (Vj.: TEUR 46).
Das Ausfallrisiko aus Vertragsvermögenswerten wird auf Basis der Richtlinien und Verfahren des Konzerns gesteuert. Aufgrund des vergleichbaren Kundenportfolios wird auf die erwarteten Ausfallquoten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgestellt. Ein erforderlicher Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag anhand der Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Die Analyse ergab zum Abschlussstichtag kein wesentliches Ausfallrisiko.
08 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Finanzierungsleasing *) | 5.792 | 5.971 |
| Kautionen | 1.813 | 3.404 |
| Kurzfristige Anteile von gewährten Darlehen | 28.644 | 1.575 |
| Forderungen aus Jahresbonifikationen | 3.541 | 2.520 |
| Debitorische Kreditoren | 1.210 | 1.146 |
| Depots für Garantien | 170 | 148 |
| Übrige finanzielle Forderungen | 1.962 | 2.917 |
| Summe kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 43.132 | 17.681 |
| *) Forderungen aus Finanzierungsleasing – brutto | 5.899 | 6.087 |
| Nicht realisierte Zinserträge | -107 | -116 |
| Barwert Forderungen aus Finanzierungsleasing | 5.792 | 5.971 |
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KONZERNANHANG 2025
09 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Die sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Anzahlungen | 2.271 | 4.270 |
| Vorauszahlungen an Subunternehmer zur Durchführung von Leistungen im Rahmen von zu erbringenden Leistungen | 22.365 | 21.149 |
| Forderungen aus Forderungen und Forschungsprämien | 3.869 | 3.282 |
| Forderungen aus sonstigen Steuervorauszahlungen | 7.210 | 2.545 |
| Vorsteuer | 5.691 | 9.684 |
| Übrige Forderungen | 6.102 | 6.389 |
| Summe kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte zum 31. Dezember | 47.508 | 47.319 |
10 Liquide Mittel
Rechnungslegungsmethoden>>
Der Bilanzposten „Liquide Mittel“ umfasst Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
>>>
Bei den liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 263.482 (Vj.: TEUR 315.637) handelt es sich um Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten, die innerhalb von drei Monaten verfügbar sind. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 52 | 60 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 263.430 | 315.577 |
| Liquide Mittel gesamt | 263.482 | 315.637 |
Zum Abschlussstichtag waren Verfügungsbeschränkungen über die in diesem Posten enthaltenen Beträge vorhanden, die aufgrund von Finanzierungen bei Kreditinstituten bzw. aufgrund von Saldenkompensationen in Höhe von TEUR 4.080 (Vj.: TEUR 3.737) als Sicherheit hinterlegt sind.
Aufgrund bestehender Devisenverkehrsbeschränkungen zwischen europäischen Staaten und Russland sowie dem Ausschluss russischer Banken aus SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) kann es zu Einschränkungen der Verfügbarkeit der liquiden Mittel bei der in Russland ansässigen Tochtergesellschaft der Kontron AG kommen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 betragen diese Zahlungsmittel TEUR 3.690 (Vj.: TEUR 4.605).
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11 Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Zum 31. Dezember 2025 betrug das Grundkapital der Kontron AG TEUR 63.861 (Vj.: TEUR 63.861) und ist in 63.860.568 (Vj.: 63.860.568) auf Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag zerlegt.
Genehmigtes Kapital 2025
In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 11. Juni 2025 wurde der Vorstand für die Dauer bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 2.000.000 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen („Genehmigtes Kapital 2025“).
Die Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch erfolgte am 15. August 2025. Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025.
Genehmigtes Kapital 2024
In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 6. Mai 2024 wurde der Vorstand für die Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 4.386.056 durch Ausgabe von bis zu 4.386.056 Stück auf Inhaber lautenden Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergebenden Satzungsänderungen zu beschließen („Genehmigtes Kapital 2024“).
Die Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch erfolgte am 31. Juli 2024. Bis zum Abschlussstichtag erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024.
Genehmigtes Kapital 2020
Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Juni 2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2020“). Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine mit einer Laufzeit bis 30. Juli 2025 ausgegeben. Da die Ausübungsbedingungen bis zum Ablauf der Laufzeit nicht erfüllt wurden, sind die Aktienoptionsscheine mit Ablauf des Fälligkeitstages verfallen.
Die Ermächtigung zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 endete am 26. August 2025, es wurde davon kein Gebrauch gemacht.
Eigene Anteile
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2025 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie § 65 Abs 1a und Abs 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten fünf Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen, einmal oder auch mehrfach und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, sofern der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst gehaltenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigt.
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KONZERNANHANG 2025
Des Weiteren wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2025 der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere einen außerbörslichen Verkauf (unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre), etwa in Form einer beschleunigten Privatplatzierung, oder als nicht in einer Barleistung bestehenden Transaktionswährung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensanteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögenswerten, hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Für die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind die Bestimmungen dieses Beschlusses anzuwenden.
Außerdem wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2025 der Vorstand ermächtigt, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Einziehung von erworbenen eigenen Aktien ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Im Geschäftsjahr 2025 führte die Kontron AG keinen Aktienrückerwerb durch.
Die in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2023 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien wurde mit dem Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2025 im nicht ausgenützten Umfang aufgehoben.
Im Geschäftsjahr 2025 verwendete die Kontron AG 44.000 eigene Aktien zur Bedienung ausgeübter Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018/2019 zum Preis von EUR 15,71 je Stückaktie. Weiters verwendete die Gesellschaft 1.320.795 Stück eigene Aktien, dies entspricht rund 2,07% des Grundkapitals der Gesellschaft, zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb weiterer Anteile von rund 12,19% des Grundkapitals der Katek SE zu einem Preis von EUR 25,40 je Stückaktie der Kontron AG.
Zum 31. Dezember 2025 hält die Kontron AG 1.109.815 Stück eigene Aktien, was rund 1,7% des Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beinhaltet im Wesentlichen die gezahlten Agios aus durchgeführten Kapitalerhöhungen, die Verrechnung von Differenzbeträgen aus dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss sowie die Gegenbuchung des aus der Bewertung der Aktienoptionsprogramme erfassten Personalaufwands.
Sonstige Eigenkapitalbestandteile
Die sonstigen Eigenkapitalbestandteile beinhalten erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen wie Neubewertungen gemäß IAS 19, Währungsumrechnungsdifferenzen und Ergebnisse aus der Folge- und Neubewertung von Finanzinstrumenten.
Die einzelnen Komponenten des sonstigen Ergebnisses gliedern sich folgendermaßen auf die sonstigen Eigenkapitalbestandteile auf:
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| IN TEUR | SONSTIGE EIGENKAPITAL-BESTANDTEILE | FREMDKAPITAL-INSTRUMENTE ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT ÜBER DAS SONSTIGE ERGEBNIS | VERSICHERUNGS-MATHEMATISCHE GEWINNE/VERLUSTE GEM. IAS 19 | MARKT-BEWERTUNGS-RUCKLAGE | AUSGLEICHS-POSTEN AUS WAHRUNGS-UMRECHNUNG |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Jänner 2024 | -8.913 | 38 | -213 | 0 | -8.738 |
| Sonstiges Ergebnis | |||||
| Unrealisierte Gewinne/Verluste aus Währungsumrechnung | 5.344 | 0 | 0 | 0 | 5.344 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 | -505 | 0 | -505 | 0 | 0 |
| Ergebnis aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet werden | -2.122 | -2.122 | 0 | 0 | 0 |
| Stand zum 31. Dezember 2024 | -6.196 | -2.084 | -718 | 0 | -3.394 |
| Sonstiges Ergebnis | |||||
| Unrealisierte Gewinne/Verluste aus Währungsumrechnung | -12.120 | 0 | 0 | 0 | -12.120 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gem. IAS 19 | 1.265 | 0 | 1.265 | 0 | 0 |
| Ergebnis aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet werden | 7 | 7 | 0 | 0 | 0 |
| Stand zum 31. Dezember 2025 | -17.044 | -2.077 | 547 | 0 | -15.514 |
Dividende
Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschloss die Hauptversammlung der Kontron AG am 11. Juni 2025 eine Dividende in Höhe von EUR 0,60 pro dividendenberechtigter Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 20. Juni 2025.
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Rechnungslegungsmethoden>>
Anteile an Konzerngesellschaften, die auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallen, werden in der Konzernbilanz im Eigenkapital sowie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Bei allen erworbenen Unternehmen wurde die Erwerbsmethode angewandt. Werden Unternehmen während des Jahres gekauft oder verkauft, sind diese ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.
Kündbare oder befristete Eigenkapitalanteile an Tochterunternehmen mit Andienungsrechten, die von Gesellschaftern ohne beherrschenden Einfluss gehalten werden, stellen für den Kontron Konzern finanzielle Verbindlichkeiten dar. Die Ersterfassung solcher Verbindlichkeiten erfolgt gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert. Unabhängig davon, ob die Gesellschafter ohne beherrschenden Einfluss gegenwärtig wirtschaftliche Eigentümer der Anteile sind oder nicht, erfolgt die Erfassung als vorgezogener Erwerb, d.h. die von dem Andienungsrecht umfassten Anteile werden dem Kontron Konzern zugerechnet, als ob das Recht bereits ausgeübt worden wäre. In der Folge wird die Verbindlichkeit aus dem Andienungsrecht zu jedem Stichtag ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
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Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
C
KONZERNANHANG 2025
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss haben sich wie folgt entwickelt:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss zum 1. Jänner | 19.819 | 2.010 |
| Zugang Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 2.343 | 51.154 |
| Auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallendes Konzernergebnis | -1.012 | 953 |
| Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss | -13.228 | -34.402 |
| Auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallendes sonstiges Ergebnis | -6 | 104 |
| Abgang Anteile ohne beherrschenden Einfluss aufgrund Änderung Konsolidierungsart | -3.340 | 0 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss zum 31. Dezember | 4.576 | 19.819 |
Der Zugang von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss in Höhe von TEUR 2.343 betrifft den unterjährigen Verkauf von Aktien an der Katek SE. Im Vorjahr ist der erstmalige Ansatz der Anteile ohne beherrschenden Einfluss aus dem Erwerb der Katek SE abgebildet.
Der Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss in Höhe von TEUR 13.228 resultiert aus dem Erwerb von weiteren, rund 12% der Anteile an der Katek SE im Zuge eines Aktientauschs gegen Aktien an der Kontron AG. Im Vorjahr ist der unterjährige Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss an der Katek SE abgebildet (siehe Abschnitt A).
Der Abgang von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss aufgrund Änderung Konsolidierungsart in Höhe von TEUR 3.340 betrifft die vormals vollkonsolidierte Comlab Beijing Radio Frequency Technology Co. Ltd., Peking, China, die seit 1. Jänner 2025 als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wird (siehe Abschnitt A).
Die nachstehende Tabelle zeigt zusammengefasst Finanzinformationen vor konzerninternen Eliminierungen zu Katek SE mit wesentlichen Anteilen ohne beherrschenden Einfluss:
| IN TEUR | KATEK SE | KATEK SE |
|---|---|---|
| 31.12.2025 | 31.12.2024 | |
| Langfristige Vermögenswerte | 200.782 | 200.175 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 209.776 | 235.813 |
| Langfristige Schulden | 61.064 | 64.805 |
| Kurzfristige Schulden | 161.461 | 172.510 |
| Reinvermögen | 188.033 | 198.673 |
| Eigentumsanteil/Stimmrechte Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 3,1% | 12,6% |
| Buchwert der Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 4.411 | 16.356 |
| 1-12/2025 | 3-12/2024 | |
| Anteiliger Gewinn/Verlust der Anteile ohne beherrschenden Einfluss | -1.060 | -397 |
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The Power of IoT
Bei der JSC Iskra Technologies, Jekaterinburg, Russland, die von der Kontron aufgrund einer jederzeit bis 31. Dezember 2027 ausübbaren Call-Option über 51,6% der Anteile ohne beherrschenden Einfluss beherrscht und entsprechend als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wird, bestehen erhebliche Beschränkungen, die die Möglichkeit von Kontron AG oder ihrer Tochtergesellschaften einschränken, Finanzmittel oder andere Vermögenswerte von JSC Iskra Technologies auf andere Unternehmen des Konzerns zu übertragen. Das Nettovermögen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 beträgt TEUR 9.475.
12 Finanzierungsverbindlichkeiten
Die Posten langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten und kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten beinhalten Darlehen, Kontokorrentverbindlichkeiten sowie ausgegebene Schuldscheindarlehen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzierungsverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| IN TEUR | 31.12.2025 | 31.12.2024 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| GESAMT | DAVON LANGFRISTIG | DAVON KURZFRISTIG | GESAMT | DAVON LANGFRISTIG | DAVON KURZFRISTIG | |
| Schuldscheindarlehen | 168.500 | 125.000 | 43.500 | 168.500 | 168.500 | 0 |
| Sonstige Darlehen | 152.130 | 91.720 | 60.410 | 206.778 | 137.260 | 69.518 |
| Kontokorrentkredite | 89.962 | 0 | 89.962 | 103.467 | 0 | 103.467 |
| Summe Finanzierungsverbindlichkeiten | 410.591 | 216.720 | 193.871 | 478.745 | 305.760 | 172.985 |
Schuldscheindarlehen
Die Kontron AG hat im April 2019 ein Schuldscheindarlehen über TEUR 160.000, im März 2021 ein Schuldscheindarlehen über TEUR 7.500, sowie im April 2024 ein weiteres Schuldscheindarlehen über TEUR 125.000 begeben. Die Ausgaben erfolgten in unterschiedlichen Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Zinsvereinbarungen. Zwei Tranchen über TEUR 75.000 und TEUR 49.000 wurden im April 2024 vereinbarungsgemäß rückgeführt.
Die offenen Tranchen gliedern sich wie folgt:
| LAUFZEIT | ZINSVEREINBARUNG FIX / VARIABEL | TRANCHE IN TEUR |
|---|---|---|
| Bis 24. März 2026 | fixe Verzinsung / 1,100% | 7.500 |
| Bis 17. April 2026 | fixe Verzinsung / 1,439% | 10.000 |
| Bis 17. April 2029 | fixe Verzinsung / 4,171% | 9.500 |
| Bis 17. April 2026 | variable Verzinsung / 6mE + 120 bps | 6.000 |
| Bis 30. April 2026 | variable Verzinsung / 6mE + 120 bps | 20.000 |
| Bis 17. März 2029 | variable Verzinsung / 6mE + 145 bps | 115.500 |
| Summe Schuldscheindarlehen | 168.500 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
C
KONZERNANHANG 2025
Die bestehenden Schuldscheindarlehensverträge und Kreditvereinbarungen über TEUR 168.500 (Vj.: TEUR 168.500) enthalten vertragliche Vereinbarungen zur Einhaltung von Finanzkennzahlen (Financial Covenants), welche die Einhaltung einer Konzerneigenkapitalquote von größer oder gleich 30% vorsehen. Die Nichteinhaltung dieser Finanzkennzahl berechtigt den Kreditgeber zur Kündigung des jeweiligen Finanzierungsvertrags. Darüber hinaus wurde ein „Margin Step-Up“ vereinbart: Sollte das Verhältnis Nettoverschuldung (inkl. der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16) zum Bilanzstichtag zu EBITDA des vorangegangenen Geschäftsjahres größer 3 betragen, führt dies zu einem Anspruch des Kreditgebers auf eine gegenüber den Basiskonditionen um 50 Basispunkten erhöhte Verzinsung. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 lag die Konzerneigenkapitalquote bei 41,8% und damit oberhalb des vertraglich vorgegebenen Schwellenwerts. Ferner führt das Verhältnis Nettoverschuldung zu EBITDA zum 31. Dezember 2025 zu keiner Erhöhung der Marge der Kreditgeber.
Sonstige Darlehen
Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes durch eine Tochtergesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2025 eine Immobilienfinanzierung in Höhe von TEUR 16.000 aufgenommen. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 besteht aus dieser Finanzierung ein aushaftender Saldo in Höhe von TEUR 14.831 (Vj.: TEUR 0). Der Kreditvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2032 und ist variabel verzinst. Die Finanzierung ist mit einem Pfandrecht in Höhe von TEUR 9.000 besichert und hat eine Laufzeit bis 31. Juli 2032.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde:
- mit der ERSTE Group Bank AG ein Kreditvertrag über TEUR 125.000 zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf „Katek“ geschlossen. Der Kredit ist mit Wechselburgschaftszusagen der Republik Österreich abgesichert. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 haftet ein Saldo von TEUR 95.588 (Vj.: TEUR 125.000) aus. Der Kreditvertrag ist fällig mit 28. Februar 2029 und fix verzinst.
- mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich ein Abstattungskreditvertrag über TEUR 30.000 zum Zwecke der Refinanzierung Finanzverbindlichkeiten „Katek“ geschlossen. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 haftet ein Saldo von TEUR 12.500 (Vj.: TEUR 22.500) aus. Der Kreditvertrag ist fällig mit 31. März 2027 und variabel verzinst.
- mit der UniCredit Bank Austria AG ein Abstattungskreditvertrag über TEUR 50.000 zum Zwecke der Refinanzierung Finanzverbindlichkeiten „Katek“ geschlossen. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2025 haftet ein Saldo von TEUR 20.833 (Vj.: TEUR 37.500) aus. Der Kreditvertrag ist fällig mit 31. März 2027 und variabel verzinst.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Kreditvertrag über TEUR 37.500 mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisenlandesbank Steiermark AG zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf „Iskratel“ geschlossen. Per Stichtag haftet ein Saldo von TEUR 0 (Vj.: TEUR 7.895) aus.
Das im Zuge einer Unternehmensakquisition im Geschäftsjahr 2020 übernommene Darlehen beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 auf TEUR 7.008 (Vj.: TEUR 8.484). Dabei handelt es sich um eine langfristige Finanzierungslinie mit einer Laufzeit bis 27. September 2030, variabel verzinst mit 4,0% (Vj.: 4,0%) und an den EURIBOR gebunden. Die Finanzierung ist mit einem Pfandrecht auf einem Geschäftsgebäude besichert.
Sonstige kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten – Kontokorrentkredite
Am 31. Dezember 2025 bestanden kurzfristig ausnutzbare Kontokorrentkreditvereinbarungen bzw. kurzfristige Überziehungskredite von insgesamt TEUR 89.962 (Vj.: TEUR 103.467). Der Zinssatz für Kontokorrentkredite liegt zwischen 2,2% und 19,5% (Vj.: 1,1% und 24,5%). Per Stichtag standen freie verfügbare Kreditlinien in Höhe von TEUR 176.116 (Vj.: TEUR 161.443) zur Verfügung, von denen TEUR 25.173 im Geschäftsjahr 2026 und TEUR 90.217 im Geschäftsjahr 2027 fällig werden; TEUR 60.726 stehen bis auf Weiteres zur Verfügung.
Zur Sicherstellung von Kontokorrentverbindlichkeiten von Tochterunternehmen wurden sonstige Vermögenswerte, die bar hinterlegt sind, in Höhe von TEUR 1.006 (Vj.: TEUR 1.084) verpfändet. Des Weiteren bestehen für ausgenutzte Kontokorrentverbindlichkeiten Pfandrechte auf Gebäude in Höhe von TEUR 3.850 (Vj.: TEUR 6.586).
Bei den am Bilanzstichtag erfassten Finanzierungsverbindlichkeiten sind im Berichtszeitraum keine Zahlungsstörungen hinsichtlich der Tilgungs- und Zinszahlungen, des Tilgungsfonds oder der Tilgungsbedingungen der Verbindlichkeiten aufgetreten.
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13 Sonstige langfristige finanzielle Schulden
Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen langfristigen finanziellen Schulden gliedern sich wie folgt:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten | 69.274 | 77.657 |
| Mietkaufverbindlichkeiten | 9.851 | 15.324 |
| Verbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben | 100 | 100 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Forschungsförderungsgesellschaft | 5.088 | 3.118 |
| Sonstige | 0 | 1.169 |
| Summe sonstige langfristige finanzielle Schulden | 84.313 | 97.368 |
Die Leasingverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Jänner | 103.433 | 52.178 |
| Zugänge | 29.960 | 26.700 |
| Zugänge Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 52.480 |
| Abgänge | -19.544 | -6.726 |
| Abgänge Änderung Konsolidierungskreis | -377 | -404 |
| Zinszuwachs | 4.529 | 4.414 |
| Zahlungen | -22.743 | -25.501 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | -1.047 | 292 |
| Stand zum 31. Dezember 2025 | 94.211 | 103.433 |
| davon kurzfristig | 24.937 | 25.776 |
| davon langfristig | 69.274 | 77.657 |
Mögliche zukünftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 6.774 (Vj.: TEUR 31.795) wurden nicht in die Leasingverbindlichkeiten einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert werden.
Der Gesamtbetrag an Leasingzahlungen betrug im Geschäftsjahr 2025 TEUR 22.743 (Vj.: TEUR 28.534), wovon TEUR 2.462 (Vj.: TEUR 2.794) auf kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit bis maximal zwölf Monate entfielen; TEUR 483 (Vj.: TEUR 239) wurden für Leasingvereinbarungen für Vermögenswerte von geringem Wert aufgewendet.
Der Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten belief sich im laufenden Geschäftsjahr auf TEUR 548 (Vj.: TEUR 434).
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Kontron bestimmt die Laufzeit eines Leasingverhältnisses unter Berücksichtigung der unkündbaren Grundmietzeit sowie unter Einbeziehung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, sofern hinreichend sicher ist, dass diese Optionen zukünftig ausgeübt werden.
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KONZERNANHANG 2025
14 Rückstellungen
Rechnungslegungsmethoden>>
Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund eines vorangegangenen Ereignisses hat, ein Ressourcenabfluss wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag.
Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen umfassen gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen und werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie anhand von Einzelbeurteilungen gebildet.
Rückstellungen für drohende Verluste werden gebildet, wenn die erwarteten Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als die zu erwartenden Erlöse. Hier werden auch Projektnachlaufkosten für bereits abgenommene Kundenprojekte erfasst.
Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen hauptsächlich Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten.
Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtung
Rückstellungen für langfristige Personalverpflichtungen beinhalten Pensionszusagen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder, welche auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens berechnet werden.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation = DBO) wird aufgrund der zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung berechnet. Die Neubewertungen, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens – mit Ausnahme der Jubiläumsrückstellungen – im sonstigen Ergebnis direkt im Eigenkapital erfasst. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird unabhängig von der Verfallbarkeit im Zeitpunkt der Zusage sofort erfolgswirksam erfasst.
Leistungsorientierte Pensionszusagen bestehen gegenüber Mitarbeiter:innen in Deutschland, Frankreich und Bulgarien. In Deutschland wird der gesetzliche Rahmen für die betriebliche Altersversorgung durch das Betriebsrentengesetz vorgegeben, in Bulgarien durch das bulgarische Arbeitsgesetzbuch. In Frankreich bestehen gesetzliche und tarifliche Bestimmungen durch die das Unternehmen verpflichtet ist, bei Pensionierung Einmalzahlungen an seine Mitarbeiter:innen zu leisten. Die Zahlungen sind tariflich geregelt und basieren auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie dem Endgehalt vor der Pensionierung.
Abfertigungsrückstellungen betreffen hauptsächlich Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter:innen nach österreichischem Recht, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat. Die Abfertigungen nach österreichischem Recht sind einmalige Abfindungen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften bei Kündigung der Arbeitnehmer:innen durch den Dienstgeber sowie regelmäßig bei Pensionsantritt bezahlt werden müssen. Die Abfertigungszahlung richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge. Ähnliche Verpflichtungen bestehen bei den slowenischen Tochtergesellschaften.
Leistungen für beitragsorientierte Versorgungspläne aufgrund gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtungen werden im Zeitpunkt des Anfalls als Aufwand erfasst.
Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Schätzungen. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Abzinsungseffekt wesentlich ist, in Höhe des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme angesetzt.
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Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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The Power of IoT
Die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen | 15.965 | 16.642 |
| Rückstellung für Abfertigungen | 10.282 | 10.930 |
| Rückstellung für Jubiläumsgelder | 2.391 | 2.589 |
| Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen | 1.515 | 2.078 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 1.233 | 846 |
| Langfristige Rückstellungen zum 31. Dezember | 31.387 | 33.085 |
| Rückstellung für Garantien und Gewährleistungen | 9.039 | 11.491 |
| Rückstellung für drohende Verluste | 11.507 | 8.576 |
| Rückstellung für Rechts- und Prozesskosten | 4.948 | 16.192 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 26.761 | 3.210 |
| Kurzfristige Rückstellungen zum 31. Dezember | 52.256 | 39.470 |
| Rückstellungen gesamt zum 31. Dezember | 83.642 | 72.554 |
Als international agierender Konzern ist die Kontron Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Steuerrecht und anderen Gesetzen sowie vertraglichen Verpflichtungen ausgesetzt. Nach aktueller Einschätzung sind für vorhandene Risiken im Konzernabschluss ausreichende Rückstellungen gebildet worden. Es kann jedoch nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass aus laufenden Verfahren und gerichtlichen Entscheidungen Aufwendungen entstehen, die die gebildeten Vorsorgen übersteigen.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
Leistungsorientierte Pensionszusagen bestehen gegenüber Mitarbeiter:innen der Kontron Gruppe in Deutschland, Frankreich und Bulgarien.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Beschreibung der Zusagen:
In Deutschland wird der gesetzliche Rahmen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorgegeben, in dem die gesetzlichen Mindestanforderungen an die bAV verankert sind. Des Weiteren müssen Regelungen und Urteile aus dem Arbeitsrecht befolgt werden. Beim Altersversorgungssystem handelt es sich um Ruhegeld, das als Altersrente, vorgezogene Altersrente, Invalidenrente bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenrente ausgezahlt wird.
Zum Bilanzstichtag bestehen bei 403 Mitarbeiter:innen (Vj.: 409 Mitarbeiter:innen) in deutschen Konzerngesellschaften Pensionszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Die Pensionsverpflichtungen sind zum großen Teil durch Planvermögen gedeckt, welches im Wesentlichen aus unabhängig verwalteten Pensionsfondsvermögen, beizulegenden Zeitwerten von Lebensversicherungen sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten besteht. Die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen beträgt zwischen 7,2 und 19,7 Jahren.
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KONZERNANHANG 2025
Aufgrund der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen in Frankreich und Bulgarien sind die dort ansässigen Konzerngesellschaften verpflichtet, bei Pensionierung Einmalzahlungen an ihre Mitarbeiter:innen zu leisten. Die Zahlungen sind tariflich geregelt und basieren auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie dem Endgehalt vor der Pensionierung. Mitarbeiter:innen, die die Firma vor dem Renteneintritt verlassen, unabhängig davon, ob freiwillig oder durch den Arbeitgeber veranlasst, erhalten keine Zahlung. Zum Bilanzstichtag nehmen in Frankreich 263 Mitarbeiter:innen (Vj.: 254 Mitarbeiter:innen) und in Bulgarien 307 Mitarbeiter:innen (Vj.: 353 Mitarbeiter:innen) an den Plänen teil.
Wesentliche Risiken aus den leistungsorientierten Zusagen, die in erster Linie aus Zinsentwicklung und Langlebigkeit resultieren könnten, werden nicht erwartet.
Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellung:
In der folgenden Tabelle werden die Entwicklung der Pensionsverpflichtung sowie das Planvermögen für die leistungsorientierten Pläne dargestellt.
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Pensionsverpflichtung (DBO) zum 1. Jänner | 18.907 | 14.872 |
| Änderung Konsolidierungskreis | -26 | 3.359 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 547 | 852 |
| Zinsaufwand | 620 | 639 |
| Im Konzernergebnis erfasste Zwischensumme | 1.167 | 1.491 |
| Neubewertungen: Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | ||
| aufgrund demografischer Annahmen | 6 | -6 |
| aufgrund finanzieller Annahmen | -1.175 | 21 |
| aufgrund erfahrungsbedingter Berichtigungen | -77 | -37 |
| Im sonstigen Ergebnis enthaltene Zwischensumme | -1.246 | -22 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -542 | -793 |
| Sonstige Änderungen | -4 | 0 |
| Pensionsverpflichtung (DBO) zum 31. Dezember | 18.256 | 18.907 |
| Verkehrswert des Planvermögens zum 31. Dezember | -2.596 | -2.541 |
| Nettoschuld aus Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember | 15.660 | 16.366 |
Der Verkehrswert des Planvermögens erhöhte sich im Berichtszeitraum um TEUR 55 auf TEUR 2.596 (Vj.: TEUR 2.541). In den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ist ein aktivischer Überhang aus der Saldierung von Pensionsverpflichtungen mit zugehörigem Planvermögen in Höhe von TEUR 306 enthalten (Vj.: TEUR 276). Von der unterjährigen Wertänderung wurden TEUR 68 (Vj.: TEUR 96) im laufenden Ergebnis und TEUR -64 (Vj.: TEUR -26) im sonstigen Ergebnis erfasst. Die aus dem Planvermögen gezahlten Versorgungsleistungen betrugen TEUR 137 (Vj.: TEUR 116).
Auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in der Periode in Höhe von TEUR 1.181 (Vj.: TEUR -4) wurden latente Steuern in Höhe von TEUR -285 (Vj.: TEUR 14) im sonstigen Ergebnis erfasst.
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Der Bewertung der Verpflichtung liegen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde:
| VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN 2025 | DEUTSCHLAND | FRANKREICH | BULGARIEN |
|---|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 3,92%-4,06% | 3,80%-4,00% | 3,00% |
| Gehaltstrends | 0,00%-2,50% | 2,50% | 3,00%-5,00% |
| Rententrend | 2,00% | n.a. | n.a. |
| VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN 2024 | DEUTSCHLAND | FRANKREICH | BULGARIEN |
| Abzinsungsfaktor | 3,29%-3,46% | 3,00%-3,30% | 2,50% |
| Gehaltstrends | 0,00%-2,50% | 2,00%-3,00% | 3,00% |
| Rententrend | 2,00% | n.a. | n.a. |
Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wird die Projected Unit Credit Method benutzt. Den Berechnungen liegen die TH-TF 00-02 für Frankreich, die National Statistics 2021-2023 für Bulgarien sowie die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck für Deutschland zugrunde.
Die Auswirkung von Änderungen der Grundannahmen auf die Höhe der Pensionsverpflichtung ist in folgender Tabelle dargestellt:
| VERÄNDERUNG DER ANNAHME | ERHÖHUNG DER ANNAHME | VERMINDERUNG DER ANNAHME | |
|---|---|---|---|
| 31.12.2025 | |||
| Abzinsungsfaktor | 0,50% | -866 | 957 |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen | 0,50% | 86 | -81 |
| Rententrend | 1,00% | 1.099 | -889 |
| 31.12.2024 | |||
| Abzinsungsfaktor | 0,50% | -983 | 1.091 |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen | 0,50% | 75 | -72 |
| Rententrend | 1,00% | 1.232 | -988 |
Die Erhöhung der Lebenserwartung um ein Jahr führt zu einer Erhöhung der Gesamtverpflichtung in Höhe von TEUR 357.
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KONZERNANHANG 2025
Die folgenden Beträge werden voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren in Zusammenhang mit Pensionsleistungen gezahlt:
| INNERHALB DER NÄCHSTEN 12 MONATE | ZWISCHEN 2 UND 5 JAHREN | ZWISCHEN 5 UND 10 JAHREN | GESAMT |
|---|---|---|---|
| 676 | 4.270 | 6.871 | 11.817 |
Rückstellungen für Abfertigungen
Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden als leistungsorientierte Pläne bilanziert. Dabei handelt es sich um einmalige Abfindungsleistungen, die auf Grundlage arbeitsrechtlicher Vorschriften bei Beendigung des Dienstverhältnisses sowie regelmäßig bei Pensionsantritt zu leisten sind. Die Höhe der Verpflichtung richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre sowie der Höhe der zuletzt bezogenen Entgelte.
Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen in ausländischen Tochtergesellschaften stellen ebenfalls einmalige Abfindungsleistungen dar, die aufgrund lokaler arbeitsrechtlicher Vorschriften bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten sind. Die Bemessung der Verpflichtungen erfolgt auch hier in Abhängigkeit von der Dauer der Dienstzeit und der Höhe der Bezüge.
Die Bewertung der Abfertigungsverpflichtungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens. Der Bewertung liegen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde:
| VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN 2025 | ÖSTERREICH | SLOWENIEN |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 3,70% | 3,50-3,90% |
| Biometrische Rechnungsgrundlagen | AVÖ 2018-P für Angestellte | Mortality |
| Tables Slovenia 2007 | ||
| Fluktuation | keine Fluktuation berücksichtigt | altersabhängig: 0,00%-20,00% |
| Gehaltssteigerungen | 3,00% | 2,70% |
| VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN 2024 | ÖSTERREICH | SLOWENIEN |
| Abzinsungsfaktor | 3,30% | 3,10 - 3,30% |
| Biometrische Rechnungsgrundlagen | AVÖ 2018-P für Angestellte | Mortality |
| Tables Slovenia 2007 | ||
| Fluktuation | keine Fluktuation berücksichtigt | altersabhängig: 0,00%-25,00% |
| Gehaltssteigerungen | 3,50% | 2,60% |
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The Power of IoT
Die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Abfertigungsverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen zum 1. Jänner | 10.930 | 10.439 |
| Dienstzeitaufwand | 237 | 416 |
| Zinsaufwand | 337 | 329 |
| Neubewertungen | -479 | 634 |
| Gezahlte Leistungen | -743 | -888 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtung zum 31. Dezember | 10.282 | 10.930 |
Der Dienstzeitaufwand wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Personalaufwand erfasst; der Zinsaufwand wird in den Finanzaufwendungen ausgewiesen.
Die Neubewertungen setzen sich wie folgt zusammen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Änderungen demografischer Annahmen | 39 | -64 |
| Änderungen finanzieller Annahmen | -613 | -8 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | 95 | 706 |
| Erfasste Gewinne (-) / Verluste (+) aus Neubewertungen | -479 | 634 |
Die Gewinne/Verluste aus Neubewertungen werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis (OCI) im Eigenkapital erfasst.
Eine Sensitivitätsanalyse der für die Berechnung der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche als wesentlich erachteten versicherungsmathematischen Annahmen zeigt die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf den Barwert der Verpflichtung:
| VERÄNDERUNG DER ANNAHME | ERHÖHUNG DER ANNAHME | VERMINDERUNG DER ANNAHME | |
|---|---|---|---|
| 31.12.2025 | |||
| Abzinsungsfaktor | 0,25% | -242 | 253 |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen | 0,25% | 246 | -236 |
| 31.12.2024 | |||
| Abzinsungsfaktor | 0,25% | -263 | 275 |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen | 0,25% | 266 | -255 |
Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren.
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KONZERNANHANG 2025
Für Mitarbeiter:innen in Österreich, deren Dienstverhältnis am oder nach dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, werden Beiträge in Höhe von 1,53 % der laufenden Bezüge an eine externe Mitarbeitervorsorgekasse geleistet. Diese Verpflichtungen werden als beitragsorientierter Versorgungsplan gemäß IAS 19 klassifiziert.
Die vom Konzern zu leistenden Beiträge werden in der Periode, in der die zugehörigen Arbeitsleistungen erbracht werden, als Personalaufwand erfasst. Nach Leistung der Beiträge bestehen für den Konzern keine weiteren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen. Im Geschäftsjahr 2025 betrugen diese TEUR 694 (Vj.: TEUR 583).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen langfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
| IN TEUR | GARANTIEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN | SONSTIGE | GESAMT |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Jänner 2024 | 1.320 | 1.872 | 3.192 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 975 | 1.903 | 2.878 |
| Zuführung | 675 | 751 | 1.426 |
| Umgliederungen | 25 | -37 | -12 |
| Verbrauch | -14 | -906 | -920 |
| Auflösung | -913 | -155 | -1.068 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 10 | 7 | 17 |
| Stand zum 31. Dezember 2024 | 2.078 | 3.435 | 5.513 |
| Änderung Konsolidierungskreis | -65 | 22 | -43 |
| Zuführung | 550 | 723 | 1.273 |
| Verbrauch | 0 | -375 | -375 |
| Auflösung | -981 | -172 | -1.153 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -67 | -8 | -75 |
| Stand zum 31. Dezember 2025 | 1.515 | 3.625 | 5.140 |
Die in obiger Tabelle dargestellten sonstigen langfristigen Rückstellungen beinhalten auch Rückstellungen für Jubiläumsgelder.
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Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
| IN TEUR | GARANTIEN UND GEWÄHR-LEISTUNGEN | RECHTS- UND PROZESS-KOSTEN | DROHENDE VERLUSTE | SONSTIGE | GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Jänner 2024 | 10.801 | 9.753 | 8.941 | 3.780 | 33.275 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 5.133 | 4.564 | 2.743 | 3.011 | 15.451 |
| Zuführung | 3.279 | 10.598 | 2.009 | 1.083 | 16.969 |
| Umgliederungen | 12 | 0 | 0 | 0 | 12 |
| Verbrauch | -4.523 | -6.136 | -2.523 | -3.577 | -16.759 |
| Auflösung | -3.143 | -2.589 | -2.596 | -1.194 | -9.522 |
| Währungsumrechnungs-differenzen | -68 | 2 | 2 | 108 | 44 |
| Stand zum 31. Dezember 2024 | 11.491 | 16.192 | 8.576 | 3.211 | 39.470 |
| Änderung Konsolidierungskreis | -129 | 0 | 0 | 0 | -129 |
| Zuführung | 2.946 | 468 | 8.726 | 25.256 | 37.396 |
| Verbrauch | -2.928 | -6.533 | -3.224 | -1.145 | -13.830 |
| Auflösung | -2.378 | -5.125 | -2.575 | -553 | -10.631 |
| Währungsumrechnungs-differenzen | 37 | -54 | 4 | -8 | -20 |
| Stand zum 31. Dezember 2025 | 9.039 | 4.948 | 11.507 | 26.761 | 52.256 |
Die Rückstellungen für Produktgarantien decken die erwarteten Garantieansprüche für verkaufte Produkte während der Gewährleistungsfrist ab.
Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten umfassen hauptsächlich Vorsorgen für mögliche Rechtsstreitigkeiten, Settlements und Pönalen für kritische Projekte.
In der Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen sind TEUR 19.058 für Gewährleistungsgarantien im Zusammenhang mit der Veräußerung des COM-Geschäfts enthalten.
Die Rückstellung für drohende Verluste beinhaltet die Risiken aus der Bewertung der laufenden Projekte. Hier sind auch Projektnachlaufkosten für bereits abgenommene Kundenprojekte enthalten.
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C
KONZERNANHANG 2025
15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Rechnungslegungsmethoden>>
Einzelne Kontron Gesellschaften bieten über Partnerbanken Reverse-Factoring-Vereinbarungen an, innerhalb derer ausgewählte Lieferanten wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen – durch Verkauf der Forderungen gegenüber der Kontron Gesellschaft – zu erhalten. In dieser Vereinbarung stimmen die Banken zu, von den Konzerngesellschaften geschuldete Rechnungsbeträge vorzeitig an die teilnehmenden Lieferanten zu bezahlen. In einer separaten Vereinbarung zwischen der jeweiligen Bank und der Kontron Gesellschaft wird der Ausgleich zum Ende des Zahlungsziels durch die Kontron Gesellschaften geregelt. Zweck der Vereinbarungen ist es, die Zahlungsprozesse effizienter zu gestalten und den teilnehmenden Lieferanten zu ermöglichen, ihre Forderungen vor Fälligkeitsdatum an eine Bank zu verkaufen.
In der Kontron Gruppe werden die der Vereinbarung zwischen Lieferanten und Bank zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht ausgebucht, da keine rechtliche Befreiung erlangt wird und die Verbindlichkeit durch den Eintritt nicht verändert wurde. Aus Sicht des Konzerns verlängert die Nutzung einer Reverse-Factoring-Lösung die Zahlungsfrist nicht wesentlich gegenüber den Fristen mit nicht teilnehmenden Lieferanten. Die dem Reverse-Factoring unterliegenden Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den übrigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen. Alle den Reverse-Factoring-Vereinbarungen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtag als kurzfristig ausgewiesen.
Zahlungen an die Banken im Zusammenhang mit den Reverse-Factoring-Vereinbarungen werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus operativer Tätigkeit ausgewiesen, da diese weiterhin Zahlungen für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen darstellen.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde ein Lieferantenfinanzierungsprogramm mit einem Zahlungsdienstleister für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgeschlossen. Nähere Details dazu sind der Note 16 zu entnehmen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den in der Bilanz zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 228.041 (Vj.: TEUR 272.352) entfallen TEUR 5.380 (Vj.: TEUR 8.856) auf Verbindlichkeiten, die den Reverse-Factoring-Vereinbarungen unterliegen.
16 Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Schulden gliedern sich folgendermaßen:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 24.937 | 25.776 |
| Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen | 20.756 | 0 |
| Kurzfristige Mietkaufverbindlichkeiten | 8.571 | 8.350 |
| Kurzfristiger Teil aus bedingten Gegenleistungen | 0 | 752 |
| Abgegrenzte Verbindlichkeiten – Andere | 6.573 | 5.573 |
| Sonstige verzinsliche Darlehen | 3.820 | 4.594 |
| Sonstige | 5.961 | 2.509 |
| Summe sonstige kurzfristige finanzielle Schulden | 70.618 | 47.554 |
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Im Geschäftsjahr 2025 startete die Kontron Gruppe bei einzelnen Konzerngesellschaften mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Dabei erfolgt durch einen Zahlungsdienstleister zur jeweiligen Rechnungsfälligkeit ein schuldbefreiender Ausgleich der ursprünglichen Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen und es kommt zu einer Ausbuchung der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen und der Erfassung einer Verbindlichkeit aus Lieferantenfinanzierungsvereinbarung in der Konzernbilanz. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Zahlungsdienstleister werden als sonstige kurzfristige finanzielle Schulden dargestellt. Durch die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zahlt die Kontron Gruppe 60 Tage nach Rechnungsfälligkeit an den Zahlungsdienstleister. Die Bandbreite der Fälligkeitstermine von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegt zwischen 0 und 90 Tagen, bei den von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen betroffenen Verbindlichkeiten somit bei 60 – 150 Tagen.
Diese Zahlungen sind weiterhin im Cashflow aus der Betriebstätigkeit enthalten, weil der sachliche Zusammenhang zur ursprünglichen Verbindlichkeit und somit der wirtschaftliche Hintergrund des Zahlungsabflusses bestehen bleibt. Zahlungen durch den Zahlungsdienstleister werden als nicht zahlungswirksame Transaktionen angesehen.
Das Liquiditätsrisiko der Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen über Zahlungsdienstleister besteht in einer Konzentration, da die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen derzeit nur mit zwei Finanzinstituten und einem Zahlungsdienstleister bestehen und das Risiko somit in der Widerrufung der Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen durch dasselbe Finanzinstitut bzw. demselben Zahlungsdienstleister besteht. Die von den Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen betroffenen Verbindlichkeiten werden entsprechend ihrer vereinbarten Fälligkeit beglichen. Die damit verbundenen, geschätzten Abflüsse werden in der Liquiditätsplanung berücksichtigt. Die Kontron Gruppe beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich ausreichender Finanzierungsquellen als niedrig, weil die Risikostreuung bei den Finanzierungen auf verschiedene Finanzinstitute gewahrt ist. Die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen beinhalten darüber hinaus keine wesentliche Finanzierungskomponente und ihr Wegfall hätte damit auch keine signifikante Erhöhung des Finanzierungsbedarfs zur Folge. Es gab keine nicht zahlungswirksamen Veränderungen des Buchwertes der unter die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen fallenden kurzfristigen Schulden. Per Stichtag wurde das Lieferantenfinanzierungsprogramm in Höhe von TEUR 20.756 in Anspruch genommen.
17 Sonstige kurzfristige Schulden
Die sonstigen kurzfristigen Schulden gliedern sich wie folgt:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und Lohnsteuer | 19.938 | 18.936 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen | 44.054 | 40.888 |
| Verbindlichkeiten Sozialabgaben | 4.753 | 4.557 |
| Erhaltene Anzahlungen | 971 | 1.173 |
| Kreditorische Debitoren und Gutschriften für Kunden | 1.877 | 587 |
| Sonstige | 3.431 | 3.451 |
| Summe sonstige kurzfristige Schulden | 75.024 | 69.592 |
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D
KONZERNANHANG 2025
D.
Sonstige Erläuterungen
01 Erläuterung zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Rechnungslegungsmethoden>>
Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen, unterteilt nach operativer Tätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Die Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode durch Korrektur des Ergebnisses vor Ertragsteuern um nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle sowie um Geschäftsvorfälle, die dem Investitions- und Finanzierungsbereich zuzuordnen sind. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird, ebenso wie der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, nach der direkten Methode ermittelt.
Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen, Ein- und Auszahlungen aus dem Verkauf der aufgegebenen Aktivitäten sowie die Zinseinnahmen.
Die Finanzierungstätigkeit umfasst neben den Zahlungsflüssen aus der Aufnahme oder Rückzahlung von Finanzierungsverbindlichkeiten und finanziellen Schulden, der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten auch Dividendenzahlungen, Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen, Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien sowie Zinszahlungen. Die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten wird unter dem Posten „Rückzahlung Finanzierungsverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Schulden“ ausgewiesen.
Informationen zur Darstellung der Zahlungsströme aus der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts sind Abschnitt A. zu entnehmen.
In der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellte Veränderungen der Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da unter anderem Effekte aus der Währungsumrechnung oder konsolidierungskreisbedingte Veränderungen (Unternehmenszusammenschlüsse oder Entkonsolidierungen) nicht zahlungswirksam sind. Die im Cashflow aus operativer Tätigkeit enthaltenen sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen betreffen vor allem Bewertungseffekte aus der Währungsumrechnung.
Der Finanzmittelbestand umfasst die liquiden Mittel laut Konzernbilanz sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit Verfügungsbeschränkungen, das heißt Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten vom Zeitpunkt der Einlage verfügbar sind.
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Der Finanzmittelbestand laut Konzern-Kapitalflussrechnung stellt sich wie folgt dar:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 52 | 60 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 263.430 | 315.577 |
| Liquide Mittel laut Konzernbilanz | 263.482 | 315.637 |
| davon Guthaben bei Kreditinstituten mit Verfügungsbeschränkungen | 4.080 | 3.737 |
Die auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfallenden Zahlungsströme innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung sind in folgender Tabelle angeführt:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Cashflow aus operativer Tätigkeit | 0 | 0 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -2.792 | 12.220 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 |
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit des aufgegebenen Geschäftsbereichs beinhaltet weitere Zahlungsmittelflüsse für das im Geschäftsjahr 2022 veräußerte IT-Service Geschäft.
Zu Informationen betreffend der Zahlungswirksamkeit der Unternehmenserwerbe und Unternehmensveräußerungen wird auf Abschnitt A verwiesen.
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KONZERNANHANG 2025
Die folgende Tabelle zeigt die Finanzierungsverbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkrediten sowie Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen des Konzerns, aufgeteilt in ihren zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Anteil:
| IN TEUR | ZAHLUNGS-WIRKSAME VER-ÄNDERUNGEN | NICHT ZAHLUNGS-WIRKSAME VERÄNDERUNGEN | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | neue Leasing-verhältnisse | Sonstige Änderungen | 31.12.2025 | ||
| Schuldscheindarlehen | 168.500 | 0 | 0 | 0 | 168.500 |
| Sonstige Darlehen sowie Kontokorrentkredite | 310.244 | -67.732 | 0 | -422 | 242.090 |
| Sonstige finanzielle Schulden | 27.370 | -7.634 | 0 | 3.774 | 23.511 |
| Leasingverbindlichkeiten | 103.433 | -22.743 | 29.960 | -16.439 | 94.211 |
| Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit | 609.547 | -98.108 | 29.960 | -13.087 | 528.312 |
Die zahlungswirksame Veränderung der sonstigen Darlehen sowie Kontokorrentkredite setzt sich aus der Aufnahme von TEUR 80.120 und der Tilgung von TEUR 147.852 zusammen.
Die zahlungswirksame Veränderung der sonstigen finanziellen Schulden setzt sich aus der Aufnahme von TEUR 1.969 und der Tilgung von TEUR 9.603 zusammen.
| IN TEUR | ZAHLUNGS-WIRKSAME VER-ÄNDERUNGEN | NICHT ZAHLUNGS-WIRKSAME VERÄNDERUNGEN | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | neue Leasing-verhältnisse | Sonstige Änderungen | 31.12.2024 | ||
| Schuldscheindarlehen | 167.500 | 1.000 | 0 | 0 | 168.500 |
| Sonstige Darlehen sowie Kontokorrentkredite | 43.251 | 170.415 | 0 | 96.578 | 310.244 |
| Sonstige finanzielle Schulden | 2.542 | -12.569 | 0 | 37.397 | 27.370 |
| Leasingverbindlichkeiten | 52.178 | -25.501 | 26.700 | 50.056 | 103.433 |
| Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit | 265.471 | 133.345 | 26.700 | 184.031 | 609.547 |
Die sonstigen finanziellen Schulden beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Mietkäufen (Ratenkauf) von Gegenständen des Anlagevermögens. Die nicht zahlungswirksamen Änderungen dieses Postens betreffen im Jahr 2025 geschlossene Mietkaufverpflichtungen sowie Währungseffekte.
Die Leasingverbindlichkeiten werden unter den Bilanzposten sonstige kurzfristige und langfristige finanzielle Schulden ausgewiesen. Die nicht zahlungswirksamen Änderungen dieses Postens beinhalten eine Reduktion von Leasingverbindlichkeiten aufgrund der vorzeitigen Beendigung von Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 19.544 (Vj.: TEUR 6.142), die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten von TEUR 4.529 (Vj.: TEUR 4.414) sowie Währungseffekte. Die vorzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen beinhaltet mit TEUR 15.769 die Ausbuchung der Verbindlichkeit aufgrund der Beendigung eines Mietverhältnisses über ein Geschäftsgebäude in Deutschland.
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Darüber hinaus beinhalten die nicht zahlungswirksamen Änderungen den Abgang von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 377 (Vj.: TEUR 404) aufgrund von Entkonsolidierungen.
Im Geschäftsjahr 2024 waren in den sonstigen Änderungen nicht zahlungswirksame Änderungen aus Unternehmenserwerben in Höhe von TEUR 184.290 enthalten.
02 Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung der Kontron Gruppe basiert auf der internen Berichterstattung der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs), die je nach Funktion und Zusammenarbeit in drei Segmenten zusammengefasst sind. Die Steuerung und Berichterstattung der Unternehmensgruppe erfolgen – unverändert seit Beginn des Geschäftsjahres 2023 und auch im Geschäftsjahr 2025 – anhand der folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente: „Europe“, „Global“ und „Software + Solutions“.
- Segment „Europe“: Das Segment „Europe“ umfasst die in Europa angesiedelten Aktivitäten der Kontron Gruppe mit Fokus auf die Eigenentwicklung sicherer IoT-basierter Lösungen zur Vernetzung von Maschinen. Das Leistungsangebot besteht aus einem integrierten Portfolio aus Hardware, Middleware und Dienstleistungen. Der Schwerpunkt liegt auf selbst entwickelten Produkten und proprietären Technologien der Kontron Gruppe, insbesondere für die Endmärkte industrielle Automatisierung, 5G-Konnektivitäts- und Kommunikationslösungen, Medizintechnik sowie Smart Energy.
- Segment „Global“: Das Segment „Global“ beinhaltet die Geschäftsaktivitäten der Kontron Gruppe in Nordamerika und Asien. Neben dem Vertrieb des eigenen regionalen Portfolios werden in diesem Segment auch Produkte und Lösungen aus dem Segment „Europe“ vermarktet. Das Segment adressiert internationale Kunden mit globalen Projektanforderungen und ergänzt damit die europäische Wertschöpfung der Gruppe.
- Segment „Software + Solutions“: Das Segment „Software + Solutions“ umfasst das gruppenweite Software-Portfolio der Kontron Gruppe, insbesondere für Anwendungen in der Industrieautomatisierung, einschließlich des Kontron-eigenen Betriebssystems KontronOS, sowie das Lösungsgeschäft für die Bereiche Transport, Avionics und Defense. Im Zuge der KATEK-Übernahme wurde diesem Segment die zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) GreenTec zugeordnet, welche sich auf innovative Lösungen in den Bereichen Solarenergie, Elektromobilität und erneuerbare Energien fokussiert. Entsprechend der externen Berichterstattung stellt dieses Segment die höchsten Margen sowie die höchsten Wachstumsraten innerhalb der Kontron Gruppe dar und ist zentraler Bestandteil der strategischen Fokussierung auf margenstarke IoT- und Softwarelösungen.
Das EBITDA sowie das Bruttoergebnis (definiert als Umsatzerlöse abzüglich Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen) werden für jedes Geschäftssegment auf IFRS-Basis ermittelt und vom Vorstand getrennt überwacht. Diese Kennzahlen dienen als wesentliche Grundlage für Ressourcenallokationsentscheidungen sowie zur Beurteilung der Ertragskraft der einzelnen Segmente.
Die Segmentergebnisse werden in Übereinstimmung mit dem Konzern-EBITDA und dem Bruttoergebnis im Konzernabschluss bewertet und übergeleitet.
Die Verrechnung von Leistungen zwischen den Geschäftssegmenten erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Basis einer Normalauslastung, zuzüglich eines konzerneinheitlichen Aufschlags, und entspricht damit den internen Steuerungs- und Bewertungsgrundsätzen der Kontron Gruppe.
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KONZERNANHANG 2025
Die Geschäftsentwicklung entsprechend den Segmenten stellt sich wie folgt dar:
| 2025 IN TEUR | EUROPE*) | GLOBAL | SOFTWARE + SOLUTIONS*) | KONSOLIDIERUNG/ÜBERLEITUNG | GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 963.261 | 286.087 | 688.258 | 1.937.606 | |
| Innenumsatz | -159.360 | -73.388 | -97.599 | -330.347 | |
| Umsatzerlöse | 803.901 | 212.699 | 590.659 | 1.607.259 | |
| Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen | -506.625 | -139.184 | -285.098 | -930.907 | |
| Bruttoergebnis | 297.276 | 73.515 | 305.561 | 676.352 | |
| Personalaufwand | -213.204 | -49.070 | -191.258 | -453.532 | |
| EBITDA | 97.260 | 36.839 | 103.286 | 237.385 | |
| Abschreibungen | -37.500 | -7.343 | -29.508 | -74.351 | |
| EBIT | 59.760 | 29.496 | 73.778 | 163.034 | |
| Finanzerträge | 7.581 | 7.581 | |||
| Finanzaufwendungen | -28.205 | -28.205 | |||
| Anteil am Ergebnis assoziierten Unternehmen | 11 | 11 | |||
| Ertragsteuern | -4.268 | -4.268 | |||
| Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 138.153 | ||||
| Segmentvermögen | 922.914 | 189.618 | 674.545 | 1.787.077 | |
| Segmentschulden | 695.264 | 62.569 | 283.116 | 1.040.949 | |
| Segmentinvestitionen | 36.353 | 6.411 | 40.436 | 83.200 |
Von den im ausgewiesenen EBIT enthaltenen Erträgen aus der Veräußerung des COM-Geschäfts in Höhe von TEUR 87.011 entfallen TEUR 62.933 auf das Segment „Europe" und TEUR 24.078 auf das Segment „Global".
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| 2024 IN TEUR | EUROPE*) | GLOBAL | SOFTWARE + SOLUTIONS*) | KONSOLIDIERUNG/ÜBERLEITUNG | GESAMT |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse gesamt | 1.101.628 | 312.567 | 595.853 | 2.010.048 | |
| Innenumsatz | -182.571 | -75.044 | -67.612 | -325.227 | |
| Umsatzerlöse | 919.057 | 237.523 | 528.241 | 1.684.821 | |
| Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen | -598.125 | -154.582 | -238.355 | -991.062 | |
| Bruttoergebnis | 320.932 | 82.941 | 289.886 | 693.759 | |
| Personalaufwand | -213.234 | -51.407 | -176.715 | -441.356 | |
| EBITDA | 75.167 | 23.031 | 93.592 | 191.790 | |
| Abschreibungen | -41.080 | -8.087 | -28.464 | -77.631 | |
| EBIT | 34.087 | 14.944 | 65.128 | 114.159 | |
| Finanzerträge | 6.358 | 6.358 | |||
| Finanzaufwendungen | -29.303 | -29.303 | |||
| Ertragsteuern | -2.714 | -2.714 | |||
| Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 88.500 | ||||
| Segmentvermögen | 954.181 | 239.132 | 630.379 | 1.823.692 | |
| Segmentschulden | 798.706 | 88.414 | 284.294 | 1.171.414 | |
| Segmentinvestitionen | 36.601 | 9.164 | 25.458 | 71.223 |
*) Vorjahr nach Umgliederung Gesellschaften zwischen 'Europe' und 'Software + Solutions' angepasst
Im Geschäftsjahr 2025 setzte die Kontron Gruppe die bereits in den Vorjahren begonnene Portfoliobereinigung konsequent fort. In diesem Zusammenhang wurde die zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) „OT Services“, die ein Teil des Segments „Europe“ war, aufgelöst, da deren Geschäftstätigkeit nicht mehr Teil der strategischen Ausrichtung der Gruppe ist.
Darüber hinaus wurden im Zuge konzerninterner Umstrukturierungsmaßnahmen die Gesellschaften Kontron Services Romania S.R.L., Rumänien, und Kontron UK Ltd., Großbritannien, organisatorisch und operativ neu ausgerichtet. Aufgrund der veränderten Zuordnung zum Leistungs- und Produktportfolio werden diese Gesellschaften seit dem Geschäftsjahr 2025 dem Segment „Software + Solutions“ zugeordnet. Zuvor waren sie dem Segment „Europe“ zugewiesen. Die Vorjahreswerte wurden dementsprechend angepasst.
Das in der Segmentberichterstattung ausgewiesene EBITDA entspricht dem EBITDA vor Verrechnung von Headquarterkosten durch die Kontron AG.
Kosten der Kontron AG, die als Headquarterkosten anzusehen sind und sich nicht verursachungsgerecht den übrigen Geschäftssegmenten zuordnen lassen, werden vollständig dem Segment „Europe“ zugewiesen.
Ebenso werden Ergebniswirkungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit der einzelnen Segmente stehen, im Segment „Europe“ ausgewiesen.
Das Segmentvermögen umfasst sämtliche kurz- und langfristigen Vermögenswerte der Segmente. In den Vorjahren erfolgte die Darstellung der Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwerte und ohne langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
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KONZERNANHANG 2025
Die Segmentschulden beinhalten alle kurz- und langfristigen Schulden der Segmente.
Informationen über geographische Gebiete:
| IN TEUR | 2025 | 2024 | ||
|---|---|---|---|---|
| UMSATZERLÖSE | LANGFRISTIGES VERMÖGEN | UMSATZERLÖSE | LANGFRISTIGES VERMÖGEN | |
| Deutschland | 429.150 | 190.602 | 439.421 | 179.279 |
| Nordamerika | 214.039 | 38.088 | 243.672 | 44.896 |
| Österreich | 158.504 | 44.991 | 143.267 | 43.431 |
| Ungarn | 100.578 | 27.854 | 134.884 | 27.288 |
| Slowenien | 100.446 | 45.879 | 81.941 | 41.183 |
| Frankreich | 84.266 | 24.576 | 73.030 | 21.147 |
| Rumänien | 78.929 | 4.600 | 41.081 | 7.344 |
| Schweiz | 40.837 | 9.581 | 41.660 | 8.204 |
| Großbritannien | 40.825 | 1.965 | 34.834 | 1.216 |
| Russland | 39.070 | 8.024 | 40.278 | 6.320 |
| China | 37.663 | 499 | 49.233 | 925 |
| Spanien | 30.015 | 1.433 | 30.270 | 2.635 |
| Tschechien | 27.596 | 4.655 | 31.972 | 5.470 |
| Schweden | 27.203 | 0 | 26.086 | 0 |
| Bulgarien | 26.521 | 9.554 | 51.910 | 11.058 |
| Restliches Ausland | 171.618 | 3.799 | 221.282 | 4.744 |
| 1.607.259 | 416.100 | 1.684.821 | 405.140 |
Die Angaben zu den langfristigen Vermögenswerten umfassen Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte sowie langfristige Vertragsvermögenswerte und sonstige langfristige Vermögenswerte.
Die Darstellung der Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten erfolgt auf Basis des jeweiligen Sitzes des Kunden.
Im Geschäftsjahr 2025 erzielte der Konzern mit keinem einzelnen externen Kunden Umsatzerlöse in Höhe von 10% oder mehr der gesamten berichteten Umsatzerlöse.
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03 Informationen über Finanzinstrumente
Rechnungslegungsmethoden>>
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 angeführten Bewertungskategorien zugeordnet:
- finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
- finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (mit Recycling)
- finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Bei als Eigenkapitalinstrumente klassifizierten finanziellen Vermögenswerten besteht das Wahlrecht, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) zu bewerten.
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie marktgängige Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen und Finanzinvestitionen. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell „Halten“).
Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen für erwartete Ausfälle bewertet. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit Recycling) bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die sowohl mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen (Geschäftsmodell „Halten und Veräußern“). Bei Finanzinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit Recycling) bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet, wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (ohne Recycling) bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)
Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung) erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.
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KONZERNANHANG 2025
Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben wurden.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte
Der Konzern erfasst bei allen Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruht (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit des jeweiligen Instruments erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing und Vertragsvermögenswerten aus Kundenverträgen wendet die Kontron Gruppe eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste in Form eines Gesamtlaufzeit-ECL mittels Wertberichtigungsmatrix an. Daher verfolgt die Kontron Gruppe bei diesen Finanzinstrumenten Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der Gesamtlaufzeit-ECL.
Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Die Berechnung umfasst das wahrscheinlichkeitsgewichtete Ergebnis unter Berücksichtigung des Zinseffekts sowie angemessener und belastbarer Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Gegebenheiten und künftig zu erwartende wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die zum Abschlussstichtag verfügbar sind.
Wertminderungen werden erfolgswirksam rückgängig gemacht, wenn der Grund für die Wertminderung entfällt oder eine Verbesserung vorliegt.
Ausbuchung
Ein vertraglicher Vermögenswert bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind, oder die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen wurden.
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem Vermögenswert überträgt, beurteilt er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Werden im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen, erfolgt eine vollständige Ausbuchung der Forderungen, wobei etwaige Default- bzw. Dilution-Reserven durch die Factoring Bank einbehalten werden. Werden weder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten, aber liegt ein Übergang der Verfügungsmacht vor, werden die Forderungen vollständig ausgebucht. Andernfalls erfolgt die Ausbuchung nur in dem Ausmaß, in dem kein anhaltendes Engagement vorliegt. Für verkaufte Forderungen, bei denen ein anteiliger Selbstbehalt bei Forderungsausfällen vereinbart wurde, erfolgt eine vollständige Ausbuchung auf Grund des Übergangs der Verfügungsmacht.
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Finanzielle Verbindlichkeiten
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Falle von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen und Kontokorrentkredite sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Bankverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben die größte Bedeutung für den Konzernabschluss.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
Die Kontron AG bewertet Finanzinstrumente, wie beispielsweise Derivate oder bedingte Kaufpreisverpflichtungen, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wird. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder am vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, erfolgt.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
- Stufe 1: die auf einem aktiven Markt verwendeten Marktpreise (unangepasst) identischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
- Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist
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KONZERNANHANG 2025
Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente auf die Kategorien nach IFRS 9:
| BEWERTUNGSKATEGORIE GEM. IFRS 9 | BUCHWERT 31.12.2025 | FAIR VALUE 31.12.2025 | |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | |||
| Liquide Mittel | fortgeführte Anschaffungskosten | 263.482 | 263.482 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
| davon: | fortgeführte Anschaffungskosten | 180.012 | 180.012 |
| davon: | FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) | 12.552 | 12.552 |
| FV Hierarchie | STUFE 3 | ||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | fortgeführte Anschaffungskosten | 43.132 | 43.132 |
| FV Hierarchie | STUFE 2 | ||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | |||
| davon: | fortgeführte Anschaffungskosten | 93.941 | 93.941 |
| davon: | FV erfolgswirksam | 899 | 899 |
| FV Hierarchie | STUFE 3 | ||
| davon: | FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) | 8 | 8 |
| FV Hierarchie | STUFE 1 | ||
| PASSIVA | |||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden | |||
| davon: | fortgeführte Anschaffungskosten | 46.042 | 46.042 |
| FV Hierarchie | STUFE 3 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | fortgeführte Anschaffungskosten | 228.041 | 228.041 |
| Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten | fortgeführte Anschaffungskosten | 193.871 | 193.871 |
| Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten | fortgeführte Anschaffungskosten | 216.720 | 173.319 |
| Sonstige langfristige finanzielle Schulden | fortgeführte Anschaffungskosten | 84.313 | 84.313 |
| FV Hierarchie | STUFE 3 |
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| | BEWERTUNGSKATEGORIE GEM. IFRS 9 | BUCHWERT
31.12.2024 | FAIR VALUE
31.12.2024 |
| --- | --- | --- | --- |
| AKTIVA | | | |
| Liquide Mittel | fortgeführte Anschaffungskosten | 315.637 | 315.637 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | | | |
| davon: | fortgeführte Anschaffungskosten | 227.744 | 227.744 |
| davon: | FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) | 21.906 | 21.906 |
| FV Hierarchie | | | STUFE 3 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | fortgeführte Anschaffungskosten | 17.681 | 17.681 |
| FV Hierarchie | | | STUFE 2 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | | | |
| davon: | fortgeführte Anschaffungskosten | 9.129 | 9.129 |
| davon: | FV erfolgswirksam | 874 | 874 |
| FV Hierarchie | | | STUFE 3 |
| davon: | FV über das sonstige Ergebnis (mit Recycling) | 8 | 8 |
| FV Hierarchie | | | STUFE 1 |
| PASSIVA | | | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden | | | |
| davon: | fortgeführte Anschaffungskosten | 42.795 | 42.795 |
| davon: | FV erfolgswirksam | 752 | 752 |
| FV Hierarchie | | | STUFE 3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen | fortgeführte Anschaffungskosten | 272.378 | 272.378 |
| Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten | fortgeführte Anschaffungskosten | 172.985 | 172.985 |
| Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten | fortgeführte Anschaffungskosten | 305.760 | 262.358 |
| Sonstige langfristige finanzielle Schulden | fortgeführte Anschaffungskosten | 97.368 | 97.368 |
| FV Hierarchie | | | STUFE 3 |
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KONZERNANHANG 2025
04 Kapitalsteuerung
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein Bonitätsrating bei Banken hat, das eine Fremdfinanzierung zu möglichst geringen Finanzierungskosten ermöglicht. Von Seiten des Managements ist eine maßgebliche Kennziffer zur Erreichung des Bonitätsratings die Eigenkapitalquote im Konzern. Zum Abschlussstichtag beträgt die Konzerneigenkapitalquote 41,8% (Vj.: 35,8%). Das Management überwacht das Kapital mit Hilfe des Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zur Summe aus Eigenkapital und Nettofinanzschulden entspricht. Die Überwachung erfolgt im Rahmen des monatlichen Reportings der Konzerngesellschaften und wird an den Vorstand berichtet. Zum Bilanzstichtag betragen die Nettofinanzschulden TEUR 777.468 (Vj.: TEUR 855.777) und die Summe aus Eigenkapital und Nettofinanzschulden TEUR 1.523.595 (Vj.: TEUR 1.508.055), so dass sich ein Verschuldungsgrad von 51,0% (Vj.: 56,7%) errechnet. Die Nettofinanzschulden umfassen verzinsliche Darlehen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Schulden abzüglich liquider Mittel und kurzfristige Einlagen. Das Eigenkapital umfasst das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital. Gegebenenfalls kann der Konzern die Eigenkapitalquote im Rahmen des genehmigten Kapitals durch Ausgabe neuer Aktien erhöhen. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Konzerneigenkapital | 746.127 | 652.278 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 1.787.077 | 1.823.692 |
| Konzerneigenkapitalquote | 41,8% | 35,8% |
| Langfristige Schulden | 355.053 | 452.933 |
| Kurzfristige Schulden | 685.897 | 718.481 |
| 1.040.950 | 1.171.414 | |
| Liquide Mittel | -263.482 | -315.637 |
| Nettofinanzschulden | 777.468 | 855.777 |
| Konzerneigenkapital | 746.127 | 652.278 |
| Eigenkapital und Nettofinanzschulden | 1.523.595 | 1.508.055 |
| Verschuldungsgrad | 51,0% | 56,7% |
Zum 31. Dezember 2025 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Die von den Banken geforderten Finanzkennzahlen für die Gewährung von Rahmenkreditlinien wurden eingehalten.
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05 Risikomanagement
Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten – mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente – umfassen Bankdarlehen, Schuldscheindarlehen und kurzfristige Überziehungsrahmen, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.
Des Weiteren verfügt der Konzern über derivative Finanzinstrumente, deren Zweck die Absicherung gegen Währungs- bzw. Zinsrisiken ist, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns und seinen Finanzierungsquellen resultieren. Handel mit Derivaten zu spekulativen Zwecken wird entsprechend den konzerninternen Richtlinien nicht betrieben.
Der Konzern ist Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.
Liquiditätsrisiko
Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung von Investitionen, Großprojekten oder Unternehmensakquisitionen zentral unter Nutzung der Finanzierungskonditionen der Kontron AG. Die Kontron AG stellt zentral aufgesetzte Programme für Factoring und Reverse-Factoring sowie Lieferantenfinanzierungen über Zahlungsdienstleister in der Gruppe bereit, die für die Konzerngesellschaften verbindlich sind. Dabei liegt die Implementierung und Durchführung in der lokalen Verantwortung. Für lokale Kredite gilt die Kontron-Gruppenkreditrichtlinie. Sollte eine neue lokale Finanzierung benötigt werden, sind alle relevanten Dokumente (Kredit- oder Kreditvereinbarung) vorab der Leitung für Finanzierung, Treasury und Versicherungen der Kontron AG vorzulegen. Für ausgewählte Teile des Tagesgeschäfts der operativen Einheiten kommen lokale Finanzierungprogramme zur Anwendung. Die Einhaltung von gruppenweiten Richtlinien ist verpflichtend und wird zentral im Konzern abgestimmt.
Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels einer Liquiditätsplanung, um einen eventuellen Finanzbedarf frühzeitig zu erkennen und mit den Bankpartnern abzustimmen.
Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von kurzfristigen Überziehungsrahmen und sonstigen Finanzierungsquellen zu wahren.
Zum 31. Dezember 2025 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend erwartete Auszahlungen auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.
| 2025 | BIS ZU 1 JAHR | ZWISCHEN 1 UND 5 JAHREN | NACH MEHR ALS 5 JAHREN | GESAMT |
|---|---|---|---|---|
| Finanzierungsverbindlichkeiten | 204.096 | 232.067 | 1.130 | 437.293 |
| Leasingverbindlichkeiten | 28.182 | 58.619 | 24.894 | 111.695 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 228.041 | 0 | 0 | 228.041 |
| Sonstige finanzielle Schulden | 47.557 | 15.561 | 24 | 63.142 |
| 507.876 | 306.247 | 26.048 | 840.171 |
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KONZERNANHANG 2025
| 2024 | BIS ZU 1 JAHR | ZWISCHEN 1 UND 5 JAHREN | NACH MEHR ALS 5 JAHREN | GESAMT |
|---|---|---|---|---|
| Finanzierungsverbindlichkeiten | 187.688 | 335.035 | 0 | 522.723 |
| Leasingverbindlichkeiten | 29.146 | 64.280 | 31.150 | 124.576 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 272.378 | 0 | 0 | 272.378 |
| Sonstige finanzielle Schulden | 22.367 | 20.048 | 0 | 42.415 |
| 511.579 | 419.363 | 31.150 | 962.092 |
Der Buchwert der Finanzierungsverbindlichkeiten beträgt zum 31. Dezember 2025 TEUR 410.591 (Vj.: TEUR 478.745) und setzt sich aus langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 216.720 (Vj.: TEUR 305.760) sowie aus kurzfristigen Bankkrediten bzw. Überziehungsrahmen in Höhe von TEUR 193.871 (Vj.: TEUR 172.985) zusammen. Die für die verzinslichen Verbindlichkeiten angefallenen Zinsen betragen TEUR 27.989 (Vj.: TEUR 29.303).
Die Kontron Gruppe setzt zur Lieferantenfinanzierung in ausgewählten Konzerngesellschaften und für bestimmte Lieferanten lokale Reverse-Factoring-Programme ein. Mit diesen Vereinbarungen kann es auch zur stärkeren Ausnutzung der bestehenden Zahlungsziele kommen. Die Verbindlichkeiten bleiben Teil des Working Capitals, welches im normalen Geschäftszyklus des Unternehmens verwendet wird. Bilanziell als auch zivilrechtlich ergeben sich jedoch keine Auswirkungen, die eine Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in eine andere Art von Verbindlichkeiten in der Bilanz nach sich ziehen.
Durch die Vereinbarung kommt es zu keiner Ausdehnung der bestehenden Zahlungsziele (diese betragen in der Regel zwischen 30 und 120 Tage) und die umfassten Verbindlichkeiten beziehen sich ausschließlich auf den Erwerb von Vorräten für die Produktion im Zusammenhang mit Kundenverträgen.
Marktrisiko
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen die drei folgenden Risikotypen: Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und sonstige Preisrisiken. Dem Marktrisiko ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen unter anderem verzinsliche Darlehen, Einlagen, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente.
Währungskursrisiko
Der Konzern unterliegt Währungsrisiken aus einzelnen Transaktionen. Diese Risiken resultieren aus Käufen und Verkäufen einer operativen Einheit in einer anderen Währung als der funktionalen Währung dieser Einheit. Die wesentlichen Währungsrisiken resultieren aus der Änderung des US-Dollar/EUR Wechselkurses. Als globales Unternehmen tätigt Kontron Umsätze und Materialeinkäufe in US-Dollar und Euro. Die sich daraus ergebenden Währungseffekte werden im Zeitablauf teilweise ausgeglichen. Verbleibende Spitzen werden durch den Einsatz von kurzfristigen Terminkontrakten bzw. Optionsgeschäften abgesichert. Zur Optimierung der Absicherungsstrategie wird das Risiko aus der Differenz aus Fremdwährungseinnahmen und -ausgaben geplanter Transaktionen, die im Rahmen der Konzernplanung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden, durch den Einsatz verschiedener Absicherungsinstrumente eliminiert bzw. begrenzt.
Zum 31. Dezember 2025 wie auch zum 31. Dezember 2024 bestandenen keine Devisentermingeschäfte.
Zur Darstellung der Währungsrisiken verlangt IFRS 7 eine Währungssensitivitätsanalyse, die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen Konzerngesellschaften Finanzinstrumente eingehen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Es wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderung von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollar. Alle anderen Variablen bleiben konstant.
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| KURSENTWICKLUNG DES USD | AUSWIRKUNGEN AUF DAS ERGEBNIS VOR STEUERN IN TEUR | |
|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2025 | +10% | -1.841 |
| -10% | 1.841 | |
| Geschäftsjahr 2024 | +10% | -3.841 |
| -10% | 3.841 |
Zinsrisiko
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinsätze schwanken.
Das Risiko des Konzerns aus Zinssatzänderungen ergibt sich im Wesentlichen aus abgeschlossenen variabel verzinsten Finanzierungen sowie veranlagten Festgeldern. Eine Änderung des allgemeinen Zinsniveaus könnte zu einer Erhöhung oder einem Rückgang der Zinsaufwendungen bzw. des Zinsertrags führen.
Nachstehende Zinssensitivitätsanalyse wurde unter der Annahme erstellt, dass bei variablen Zinssätzen und bei kurzfristigen Fixzinssätzen (Barvorlagen) die Zinsen im Berichtszeitraum in allen Währungen um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen wären. Dies stellt die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich einer begründeten, möglichen Änderung der Zinsen dar.
Als Basis wurde das Zinsrisiko-Exposure von Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag bestimmt und unterstellt, dass die ausstehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen zum Bilanzstichtag für das gesamte Jahr ausstehend waren.
Rund 68,9% (Vj.: 64,9%) der Finanzierungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 410.591 (Vj.: TEUR 478.745) sind variabel verzinst. Darin enthalten sind Tranchen aus dem Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 141.500 (Vj.: TEUR 141.500). Tranchen aus dem Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 27.000 (Vj.: TEUR 27.000), sowie weitere Bankdarlehen in Höhe von TEUR 100.795 (Vj.: TEUR 141.122), sind festverzinslich.
Falls die Zinsen um 100 Basispunkte höher gewesen wären und alle anderen Variablen konstant gehalten würden, wäre der Zinsaufwand um TEUR 2.828 (Vj.: TEUR 3.106) höher gewesen. Die untersuchten Zinsschwankungen haben keine direkte Auswirkung auf das Eigenkapital. Im Hinblick auf die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sieht sich der Konzern derzeit keinem wesentlichen Zinsrisiko ausgesetzt.
Darüber hinaus besteht ein im Zuge des Erwerbs der Kontron Solar Bulgaria EOOD übernommenes Darlehen in Höhe von TBGN 2.678 (Vj.: TBGN 3.716). Ein bestehender Zinsswap wurde im Geschäftsjahr 2025 aufgelöst.
Kreditrisiko
Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere ergeben sich Risiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten ausgesetzt.
Für alle den originären Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Minimierung des Ausfallrisikos in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung, Kreditauskünfte eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden. Dafür hat der Konzern ein Debitorenmanagement installiert, mit dem die Forderungsbestände laufend überwacht werden. Zusätzlich sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwiegend kreditversichert. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten trotzdem Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar.
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KONZERNANHANG 2025
Die bilanzielle Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt, ungeachtet bestehender Sicherheiten, das maximale Ausfallrisiko für den Fall an, dass Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die entsprechenden Beträge der finanziellen Vermögenswerte können dem Kapitel „Informationen über Finanzinstrumente“ entnommen werden.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die mit Hilfe einer Wertberichtigungsmatrix ermittelte Ausfallrisikoposition bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns:
| 31.12.2025 | NICHT FÄLLIG | 1 BIS 60 TAGE ÜBERFÄLLIG | 61 BIS 90 TAGE ÜBERFÄLLIG | 91 BIS 180 TAGE ÜBER-FÄLLIG | 181 BIS 270 TAGE ÜBERFÄLLIG | 271 BIS 365 TAGE ÜBERFÄLLIG | ÜBER 365 TAGE ÜBERFÄLLIG |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschätzter Gesamtbruttobuchwert bei Zahlungsverzug | 166.678 | 19.058 | 2.728 | 6.179 | 868 | 1.776 | 7.164 |
| Erwarteter Kreditverlust | 430 | 167 | 124 | 1.418 | 306 | 216 | 5.824 |
Das Vorjahr stellte sich wie folgt dar:
| 31.12.2024 | NICHT FÄLLIG | 1 BIS 60 TAGE ÜBERFÄLLIG | 61 BIS 90 TAGE ÜBERFÄLLIG | 91 BIS 180 TAGE ÜBER-FÄLLIG | 181 BIS 270 TAGE ÜBERFÄLLIG | 271 BIS 365 TAGE ÜBERFÄLLIG | ÜBER 365 TAGE ÜBERFÄLLIG |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschätzter Gesamtbruttobuchwert bei Zahlungsverzug | 192.280 | 39.072 | 4.177 | 5.672 | 3.329 | 3.145 | 9.124 |
| Erwarteter Kreditverlust | 390 | 192 | 146 | 239 | 273 | 336 | 5.572 |
Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Dies gilt ebenso für die überfälligigen, nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
06 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten
Rechnungslegungsmethoden>>
Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen nicht wahrscheinlich, aber möglich ist oder die Höhe nicht ausreichend verlässlich bewertet werden kann.
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit ist die Kontron Gruppe in unterschiedlichen Verfahren bei Behörden oder im Rahmen von Erfüllungs- und Bietungsgarantien einem möglichen Ressourcenabfluss ausgesetzt. Diese Sachverhalte können als typisch für die Branche, in der die Kontron Gruppe tätig ist, angesehen werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die u.a. Erfüllungs- und Bietungsgarantien.
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Im Rahmen des operativen Geschäfts hat die Kontron Gruppe Erfüllungs- und Bietungsgarantien im Umfang von TEUR 25.189 (Vj.: TEUR 26.393) abgegeben. Diese resultieren im Wesentlichen aus den Tochterunternehmungen der Kontron in Frankreich in Höhe von TEUR 805 (Vj.: TEUR 817), Slowenien in Höhe von TEUR 13.328 (Vj.: TEUR 13.230), Russland in Höhe von TEUR 3.616 (Vj.: TEUR 3.019), Spanien
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in Höhe von TEUR 5.007 (Vj.: TEUR 4.031), Deutschland in Höhe von TEUR 1.399 (Vj.: TEUR 1.401) sowie Belgien in Höhe von TEUR 96 (Vj.: TEUR 1.455). Weiters bestehen Garantien in weiteren Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 939 (Vj.: TEUR 2.440).
07 Aufwendungen für Leistungen des Abschlussprüfers
Für im Geschäftsjahr 2025 erbrachte Leistungen des Abschlussprüfers KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungsgesellschaft wurden TEUR 926 (Vj.: TEUR 776) aufgewendet. Davon entfallen TEUR 551 (Vj.: TEUR 542) auf die Abschlussprüfung und TEUR 375 (Vj.: TEUR 234) auf sonstige Leistungen.
08 Aktienoptionsprogramme
Rechnungslegungsmethoden>>
Nach IFRS 2 wird bei der aktienbasierten Vergütung zwischen Transaktionen mit Barausgleich und solchen mit Eigenkapitalabgeltung unterschieden. Für beide Instrumente wird der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt ermittelt. Dieser wird anschließend als Personalaufwand über den Zeitraum verteilt, innerhalb dessen die Begünstigten einen uneingeschränkten Anspruch auf die Instrumente erwerben.
Die derzeit laufenden Vergütungsprogramme der Kontron AG sehen vor, den Bezugsberechtigten wahlweise Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder einen Barausgleich anzubieten, wobei das Wahlrecht allein bei der Kontron AG liegt. Da eine Erfüllung in Aktien beabsichtigt ist und die Kontron AG auch über ausreichend bedingtes Kapital verfügt, ist die Zusage als Transaktion mit Eigenkapitalabgeltung zu bilanzieren. Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 als auch für das Aktienoptionsprogramm 2025/2027 über den Zeitraum, in dem die Ausübungsbedingungen erfüllt werden müssen (sogenannter Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, das heißt dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter bzw. die betreffende Mitarbeiterin unwiderruflich bezugsberechtigt wird.
Die beizulegenden Zeitwerte wurden mit Hilfe geeigneter Optionspreismodelle ermittelt. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Aktienoptionen sind im Personalaufwand und im Eigenkapital erfasst worden.
Die Gesellschaft hat Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens beschlossen.
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Aktienoptionsprogramm 2025/2027
Im November 2025 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeiter:innen der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2025/2027 insgesamt 1.800.000 Aktienoptionen gewährt.
Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm 2025/2027 definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichte sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption muss der Börsenkurs um zumindest 30% über dem Ausübungspreis liegen.
Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm 2025/2027 sieht das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.
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KONZERNANHANG 2025
Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach der Monte-Carlo Methode und dem GARCH Volatilitätsmodell ermittelt.
Aktienoptionsprogramm 2024/2025
Im November 2022 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeiter:innen der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2024/2025 insgesamt 1.500.000 Aktienoptionen gewährt.
Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm 2024/2025 definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichte sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption muss der Börsenkurs um zumindest 25% über dem Ausübungspreis liegen.
Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 sieht das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.
Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach der Monte-Carlo Methode und der Random Walk Theorie ermittelt.
Aktienoptionsprogramm 2018/2019
Das im Dezember 2018 gewährte Aktienoptionsprogramm 2018/2019 ist, nach zweimaliger Verlängerung um jeweils 12 Monate, am 21. Dezember 2025 ausgelaufen.
Nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Parameter zum Zeitpunkt der Gewährung der Aktienoptionsprogramme:
| AKTIENOPTIONS-PROGRAMM 2025/2027 | AKTIENOPTIONS-PROGRAMM 2024/2025 | |
|---|---|---|
| Anzahl der Aktienoptionen | 1.800.000 | 1.500.000 |
| Ausgabetag | 7. November 2025 | 14. November 2022 |
| Laufzeit | 5 Jahre | 5 Jahre |
| Ausübungspreis je Aktienoption | Börsenschlusskurs am Ausgabetag | Börsenschlusskurs am Ausgabetag |
| Aktienkurs am Ausgabetag | EUR 22,12 | EUR 15,30 |
| Erwartete Volatilität | 41,00% | 33,30% |
| Zinssatz | 2,36% | 2,47% |
| Erwartete Laufzeit der Optionen | 4,85 Jahre | 3,93 Jahre |
| Optionswert | EUR 3,40 | EUR 3,42 |
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 460.000 Optionen (Vj.: 125.000 Optionen) betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 ausgeübt. Die Bedienung erfolgte für 425.000 Stück durch Barablösung, wobei TEUR 1.505 im Jahr 2025 bezahlt wurden und TEUR 1.961 im Jahr 2026 zur Auszahlung gelangen. 35.000 Stück wurden mit eigenen Aktien bedient.
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Im Geschäftsjahr 2025 wurden 87.500 Optionen (Vj.: 0 Optionen) betreffend das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 ausgeübt. Die Bedienung erfolgte für 87.500 Stück durch Barablösung, wobei TEUR 262 im Jahr 2025 bezahlt wurden und TEUR 438 im Jahr 2026 zur Auszahlung gelangen.
Zum 31. Dezember 2025 betragen die ausstehenden Rechte für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 insgesamt 1.017.500 Stück (Vj.: 1.105.000 Stück). 395.000 Stück (Vj.: 395.000 Stück) Optionsrechte waren noch nicht zugeteilt.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 1.791.660 Stück betreffend das Aktienoptionsprogramm 2025/2027 neu zugeteilt.
Die gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise der ausgeübten Optionen sowie die gewichteten durchschnittlichen Aktienkurse am Tag der Ausübung betragen wie folgt:
LAUFENDE AKTIENOPTIONSPROGRAMME
| IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis der ausgeübten Optionen | 15,64 | 15,71 |
| Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs am Tag der Ausübung der Optionen | 23,77 | 19,66 |
Im Geschäftsjahr 2025 beträgt der in den Personalkosten erfasste Aufwand für die Aktienoptionsprogramme TEUR 1.441 (Vj.: TEUR 1.424).
Aktienoptionsscheine
Die Gesellschaft hatte im Jahr 2020 auf Basis eines durch die FMA gebilligten Prospektes Aktienoptionsscheine begeben. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben. Als Fälligkeitsdatum der Aktienoptionsscheine war der 30. Juli 2025 bestimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte keine Ausübung. Gemäß den Ausgabebedingungen sind die Aktienoptionsscheine zum Laufzeitende ohne Gegenwert verfallen.
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KONZERNANHANG 2025
09 Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats
Die gewährten Vergütungen für die Mitglieder des Vorstands der Kontron AG stellten sich wie folgt dar:
| IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG | ||
| Fixer Bezug | 752 | 645 |
| Sachbezüge | 36 | 29 |
| Summe Festvergütung | 788 | 674 |
| ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG | ||
| Gewährte variable Jahresvergütung (Short Term Incentive – STI) | 334 | 270 |
| Gewährte aktienbasierte Vergütung (Long Term Incentive – LTI) | 3.187 | 0 |
| Summe variable Vergütung | 3.521 | 270 |
| Gesamt | 4.309 | 944 |
Die gewährten Gesamtbezüge für die Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf TEUR 455 (Vj.: TEUR 440). Diese beinhalten eine feste Vergütung sowie Sitzungsgelder.
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10 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit bestehen auch Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Es bestehen vertragliche Vereinbarungen. Das Entgelt wird zu Marktpreisen abgerechnet. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2025 bzw. zum 31. Dezember 2025 können wie folgt dargestellt werden:
| 2025
IN TEUR | BEZOGENE LIEFERUNGEN UND
LEISTUNGEN | ERBRACHTE LIEFERUNGEN UND
LEISTUNGEN | FINANZ-ERTRÄGE | FINANZAUF-WENDUNGEN | FORDER-UNGEN | VERBIND-LICHKEITEN |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Geschäftsbeziehungen mit Vorstand und Aufsichtsrat | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsbeziehungen mit dem Mutterunternehmen oder dieses beherrschenden Unternehmen | 27.876 | 15.415 | 0 | 0 | 3.938 | 1.543 |
| Geschäftsbeziehungen mit Tochterunternehmen | 515 | 0 | 0 | 0 | 435 | 121 |
| Geschäftsbeziehungen mit sonstigen nahestehenden Personen und Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2024
IN TEUR | BEZOGENE LIEFERUNGEN UND
LEISTUNGEN | ERBRACHTE LIEFERUNGEN UND
LEISTUNGEN | FINANZ-ERTRÄGE | FINANZAUF-WENDUNGEN | FORDER-UNGEN | VERBIND-LICHKEITEN |
| Geschäftsbeziehungen mit Vorstand und Aufsichtsrat | 20 | 31 | 0 | 0 | 0 | 12 |
| Geschäftsbeziehungen mit assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsbeziehungen mit dem Mutterunternehmen oder dieses beherrschenden Unternehmen | 40.296 | 13.210 | 0 | 0 | 2.443 | 11.905 |
| Geschäftsbeziehungen mit Tochterunternehmen | 448 | 2 | 0 | 0 | 438 | 108 |
| Geschäftsbeziehungen mit sonstigen nahestehenden Personen und Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die bezogenen und erbrachten Lieferungen und Leistungen von und mit nahestehenden Unternehmen und Personen betreffen überwiegend Warenlieferungen.
Die Geschäftsbeziehungen mit dem Mutterunternehmen oder dieses beherrschenden Unternehmen betreffen die Ennoconn Corporation, Taiwan, die zum 31. Dezember 2025 mit 27,90% an der Kontron AG beteiligt ist und in deren Konsolidierungskreis die Kontron Gruppe auf Basis von de-facto Kontrolle seit 1. Juli 2017 einbezogen ist, bzw. die Hon Hai Precision Industry Co., Ltd., ihrerseits mit 25,19% größter Einzelaktionär der Ennoconn Corporation. Inhaltlich umfassen die bezogenen Lieferungen und Leistungen seitens Ennoconn und Hon Hai Precision Industry Co., Ltd. die auftragsbezogene Fertigung von Elektronikprodukten wie Embedded Boards, Industrial PCs oder Embedded Systeme für die Segmente „Europe" als auch „Global". Wesentliche Abnehmergesellschaften innerhalb der Kontron Gruppe sind die Kontron Europe GmbH sowie deren Tochtergesellschaften in Nordamerika und Kanada.
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KONZERNANHANG 2025
Die Geschäftsbeziehungen mit Tochterunternehmen betreffen die erbrachten und bezogenen Lieferungen und Leistungen mit nicht in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen Unternehmen.
Für Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen liegen ebenso wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen vor.
Hinsichtlich der Bezüge der Mitglieder des Vorstands der Kontron AG sowie der Vergütungen für Mitglieder des Aufsichtsrats verweisen wir auf Note 09 Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats.
11 Befreiende Konzernrechnungslegung
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Kontron AG gilt hinsichtlich folgender konsolidierter Gesellschaften als befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den Vorschriften des § 291 HGB:
- Kontron Beteiligungs GmbH, Ismaning, Deutschland
- Kontron Acquisition GmbH, Ismaning, Deutschland
- Kontron Europe GmbH, Ismaning, Deutschland
- Kontron Electronics GmbH, Frickenhausen, Deutschland
- Katek SE, Ismaning, Deutschland
- Kontron eSystems GmbH, Wendlingen am Neckar, Deutschland
Für die nachfolgend genannten, in Deutschland ansässigen Gesellschaften wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen:
- Kontron Beteiligungs GmbH, Ismaning
- Kontron Acquisition GmbH, Ismaning
- Kontron Europe GmbH, Ismaning
- Kontron Electronics GmbH, Frickenhausen
- Katek SE, Ismaning
- Kontron AIS GmbH, Dresden
- Kontron Hartmann-Wiener GmbH, Burscheid
- Kontron Transportation Deutschland GmbH, Immenstaad am Bodensee
- beflex electronic GmbH, Frickenhausen
- Katek GmbH, Grassau
- Kontron eSystems GmbH, Wendlingen am Neckar
- Kontron Automotive GmbH, Düsseldorf
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12 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Nachstehende wesentliche Ereignisse traten nach dem Bilanzstichtag auf:
- Am 6. März 2026 wurde der Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der Katek SE ins Handelsregister eingetragen (siehe Abschnitt A).
- Mögliche Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Spannungen aufgrund des Krieges im Nahen Osten sind nicht abschätzbar.
13 Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Basis für den Vorschlag für die Gewinnverwendung ist der nach den Vorschriften des österreichischen UGB erstellte Einzelabschluss der Kontron AG.
Für das Geschäftsjahr 2025 schlägt der Vorstand vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
14 Freigabe zur Veröffentlichung
Der Konzernabschluss der Kontron AG wurde am 25. März 2026 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
15 Organe der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr 2025 waren folgende Personen als Aufsichtsrat tätig:
- Mag. Claudia Badstöber, Vorsitzende
- Mag. Bernhard Chwatal
- You-Mei Wu (Yolanda Wu) (bis 11. Juni 2025)
- Fu-Chuan Chu (Steve Chu)
- Joseph John Fijak
- Mavis Hong (seit 11. Juni 2025)
Im Geschäftsjahr 2025 waren folgende Personen als Vorstand tätig:
- Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser, CEO
- Dr. Clemens Billek, CFO
- Dr. Johannes Fues, COO (bis 31. März 2025)
- Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert, COO
- Mag. Philipp Schulz, COO
Linz, am 25. März 2026

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh

Dr. Clemens Billek eh

Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert eh

Mag. Philipp Schulz eh
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01
LAGEBERICHT
01 Geschäftsumfeld
Wirtschaftliches Umfeld
In den Jahren 2024 bis 2026 wuchs die Wirtschaft in der Europäischen Union als wichtiger Markt für die Kontron Gruppe moderat, blieb jedoch hinter dem langfristigen Potenzial zurück. Nach den im Jahr 2024 noch erhöhten Preisniveaus hat sich das Inflationsumfeld im Euroraum im Verlauf von 2025 normalisiert. Die Inflation näherte sich schrittweise dem mittelfristigen Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von rund 2,0%. Vor diesem Hintergrund lockerte die EZB ihre geldpolitische Ausrichtung im Jahr 2025 moderat. Im Euroraum belief sich das reale Wirtschaftswachstum 2024 auf 0,9% und erhöhte sich 2025 auf 1,3%; für 2026 wird ein Wachstum von 1,1% erwartet. In Europa insgesamt lag das Wachstum bei 1,9% im Jahr 2024 und wird für das Jahr 2025 auf 1,5% und 2026 auf 1,6% prognostiziert. Die Inflationsrate im Euroraum betrug 2,4% im Jahr 2024 und geht 2025 voraussichtlich auf 2,1% zurück, bevor sie 2026 auf rund 1,9% zurückgehen dürfte. In Europa betrug die Inflationsrate 2024 7,8% und wird 2025 voraussichtliche auf 6,2% zurückgehen, bevor sie 2026 auf 4,6% sinken dürfte.
Im Heimatmarkt der Kontron AG, Österreich, entwickelte sich die Wirtschaft nach einem Rückgang von -1,0% im Jahr 2024 wieder positiv mit einem Wachstum von 0,3% im Jahr 2025 und einer Prognose von 0,8% für 2026. Die Inflation lag 2024 bei 2,9% und erhöhte sich 2025 vorübergehend auf 3,6%. Für 2026 wird ein Rückgang auf 2,3% erwartet. In Deutschland, dem wichtigsten Absatzmarkt der Kontron Gruppe, blieb die konjunkturelle Entwicklung verhalten. Nach einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von -0,5% im Jahr 2024 wird für 2025 ein leichtes Wachstum von 0,2% erwartet, das sich 2026 auf 0,9% erhöhen dürfte. Die Inflationsrate lag in Deutschland 2024 bei 2,5% und geht 2025 voraussichtlich auf 2,1% zurück. Die Entwicklung 2026 sieht einen weiteren Rückgang auf 1,8% vor. Die Schweizer Wirtschaft verzeichnete 2024 ein Wachstum von 1,4% und dürfte 2025 einen leichten Rückgang auf 0,9% aufweisen, bevor sie 2026 auf 1,3% ansteigen sollte. Die Inflation blieb dabei mit 1,1% im Jahr 2024 und 0,2% im Jahr 2025 vergleichsweise niedrig. In den USA blieb das Wirtschaftswachstum mit 2,8% im Jahr 2024 robust, verlangsamt sich jedoch 2025 voraussichtlich auf 2,0%, bevor für 2026 ein leichter Anstieg auf 2,1% erwartet wird. Die Inflationsrate ging von 3,0% im Jahr 2024 auf voraussichtlich 2,7% im Jahr 2025 zurück. China verzeichnete weiterhin ein im internationalen Vergleich hohes, jedoch im Vergleich zu den Vorjahren rückläufiges Wirtschaftswachstum. Nach 5,0% im Jahr 2024 wird für 2025 ein Wachstum von 4,8% und für 2026 von 4,2% prognostiziert. Die Inflation beläuft sich dabei mit 0,2% im Jahr 2024 und einer Prognose von 0,0% im Jahr 2025 auf einem sehr niedrigen Niveau.
Insgesamt bleibt das wirtschaftliche Umfeld von geopolitischen Spannungen, strukturellen Herausforderungen und einer verhaltenen Investitionstätigkeit geprägt. Gleichzeitig sorgt die rückläufige Inflation in den meisten Regionen für stabilere geldpolitische Rahmenbedingungen und unterstützt ein moderates, wenn auch begrenztes Wachstum.
Kontron AG Jahresfinanzsbericht 2025
kontron
The Power of IoT
Entwicklung des realen BIP und der Inflation in Märkten der Kontron Gruppe (in %)¹
| REALES BIP | INFLATION | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2025e | 2026e | 2024 | 2025e | 2026e | |
| Österreich | -1,0 | 0,3 | 0,8 | 2,9 | 3,6 | 2,3 |
| Deutschland | -0,5 | 0,2 | 0,9 | 2,5 | 2,1 | 1,8 |
| Euroraum | 0,9 | 1,3 | 1,1 | 2,4 | 2,1 | 1,9 |
| Europa | 1,9 | 1,5 | 1,6 | 7,8 | 6,2 | 4,6 |
| Schweiz | 1,4 | 0,9 | 1,3 | 1,1 | 0,2 | 0,6 |
| USA | 2,8 | 2,0 | 2,1 | 3,0 | 2,7 | 2,4 |
| China | 5,0 | 4,8 | 4,2 | 0,2 | 0,0 | 0,7 |
¹) https://www.imf.org/-/media/files/publications/weo/2025/october/english/text.pdf (Seite 42-44)
²) https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/autumn-2025-economic-forecast-shows-continued-growth-despite-challenging-environment_en
Übersicht über den Markt des Internet of Things (IoT)²
Für den Markt des Internet of Things (IoT) wird im Zeitraum von 2026 bis 2031 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von rund 9% prognostiziert, was zu einem erwarteten Marktvolumen von über EUR 1,7 Bio. (EUR 1.700 Mrd.) im Jahr 2031 führen wird, wobei die USA voraussichtlich den größten Umsatzanteil erzielen werden. Das Wachstum des IoT-Marktes ist eng verknüpft mit der Entwicklung anderer wichtiger Technologien wie 5G und Cloud Computing. Die Einführung von 5G-Kommunikationsstandards ist dabei von besonderer Bedeutung, da diese eine schnellere und stabilere Vernetzung intelligenter Geräte ermöglicht. Dies führt zu einer erheblichen Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit von IoT-Anwendungen. Im Geschäftsjahr 2025 war zusätzlich eine zunehmende Integration von künstlicher Intelligenz in IoT-Lösungen zu beobachten, insbesondere zur datenbasierten Analyse, Automatisierung und Entscheidungsunterstützung, häufig in Kombination mit Edge-Computing-Architekturen. Diese Entwicklung trug dazu bei, IoT-Anwendungen verstärkt in unternehmenskritischen Einsatzszenarien zu etablieren. Darüber hinaus ist insbesondere eine global steigende Nachfrage nach IoT-Lösungen, die durch die zunehmende Vernetzung und Automatisierung von Unternehmensprozessen in verschiedenen Branchen angetrieben wird, zu erwarten. Im Jahr 2025 zeigte sich dabei verstärkt eine Verschiebung von Pilotprojekten hin zu skalierbaren, langfristig betriebenen IoT-Lösungen. Zudem ist Cybersecurity nach wie vor eine große Herausforderung. Da immer mehr Daten erfasst, zwischen Geräten übertragen und in der Cloud gespeichert werden, sind die Gewährleistung der Datensicherheit und der Schutz der Privatsphäre wichtiger denn je. Im Jahr 2025 rückten in diesem Zusammenhang insbesondere ganzheitliche Sicherheitsansätze, wie „Security by Design“, sowie die Absicherung von Software- und Firmware-Updates über den gesamten Lebenszyklus vernetzter Geräte stärker in den Fokus.
2) https://de.statista.com/outlook/tmo/internet-der-dinge/weltweit
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
01
LAGEBERICHT
02 Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell
Die Kontron AG, mit Sitz in Linz, Österreich, ist die oberste Muttergesellschaft der Kontron Gruppe, einem internationalen Anbieter von Hard- und Softwareprodukten sowie Lösungen für das Internet of Things (IoT) und Industrie 4.0 Anwendungen. Das Angebot schließt die zugehörigen Implementierungs- und Betriebsdienstleistungen in den vertikalen Märkten Industrielle Automatisierung, Bahninfrastruktur, 5G-Kommunikationsinfrastruktur, Aerospace & Defense sowie GreenTec ein. Die meisten zugrunde liegenden Technologien werden in Europa entwickelt sowie über die Tochtergesellschaften in Europa, Nordamerika und Asien vertrieben und implementiert. Dabei werden diese an die Kundenbedürfnisse oder lokalen Marktgegebenheiten angepasst. Kontron bietet die eigenen Technologien, wie beispielsweise KontronOS, nach Implementierung auch als Servicemodelle (IoTaaS) an.
Die Kontron Gruppe war im abgelaufenen Geschäftsjahr hauptsächlich in den Kernmärkten der Europäischen Union und Nordamerika sowie Südostasien aktiv. Die Kontron AG war zum Bilanzstichtag mit 53 (2024: 66) aktiven direkten und indirekten vollkonsolidierten Tochtergesellschaften in folgenden 23 (2024: 25) Ländern vertreten: Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Kasachstan, Malaysia, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechien, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Staaten von Amerika. Der Rückgang der Anzahl an vollkonsolidierten Gesellschaften ist insbesondere auf die Verschmelzungen von ehemaligen Katek-Tochtergesellschaften sowie die Dekonsolidierung des COM-Geschäfts zurückzuführen.
In der Unternehmensgruppe übernimmt die Kontron AG neben der operativen Geschäftstätigkeit in Österreich auch die Holdingfunktion für die Gruppengesellschaften. Während die meisten operativen Geschäftsprozesse der Tochtergesellschaften 2025 lokal definiert und gesteuert wurden, erfolgte die Steuerung und Überwachung der Gruppenprozesse in den Bereichen Interne IT, Risikomanagement, Internal Audit, Lizenzmanagement, Konzernrechnungswesen und Konzerncontrolling sowie im Zusammenhang mit Versicherungen und Finanzierungen zentral. Aufgrund der notwendigen Kundschaftsinteraktion und des steigenden Dienstleistungsanteils sind die wesentlichen Geschäftsprozesse lokal ausgerichtet. Durch die Präsenz in zahlreichen Ländern und Märkten können regionale Kundschaftsbedürfnisse sehr gut und zeitnah abgedeckt werden. Insofern ist Kontron sowohl als multinationaler Anbieter als auch als lokaler Partner positioniert.
Die wesentlichen externen Einflussfaktoren auf das Geschäft und die Geschäftsentwicklung der Kontron Gruppe sind das Investitions- und Ausgabeverhalten von Unternehmen und von öffentlichen Auftraggeber:innen. Diese wiederum sind unmittelbar bedingt durch die finanziellen Budgets und die eigene wirtschaftliche Entwicklung sowie durch die nicht finanziellen Faktoren wie beispielsweise neue Technologien oder Datensicherheit. Das daraus resultierende Nachfrageverhalten beeinflusst unmittelbar das Geschäftspotenzial der Kontron Gruppe. Kosteneinsparungen bei Unternehmen oder öffentlichen Auftraggeber:innen können sich für die Kontron Gruppe in zwei Richtungen auswirken: zum einen durch verminderte Nachfrage, da Neuinvestitionen bzw. Ersatzinvestitionen verzögert erfolgen; zum anderen durch erhöhte Nachfrage aufgrund von Investitionen zur Erzielung von Effizienzsteigerungen und Kostenreduktionen durch Outsourcing bzw. zur Variabilisierung von Kostenstrukturen. Themen wie Investitionen zur Erreichung der Klimaziele, beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr oder durch intelligente Energiemanagementsysteme, bieten darüber hinaus zusätzliches Potenzial für die Kontron Gruppe.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 wirkten sich insbesondere folgende Faktoren auf das Geschäft der Kontron Gruppe aus:
- die Investitionen in Schieneninfrastruktur und öffentliche Infrastruktur- und Verkehrslösungen,
- Investitionen im Defense Bereich in NATO-Ländern zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit,
- die Entkonsolidierung des COM-Geschäfts
- die Zollpolitik der USA,
- der Rückgang der Investitionen in erneuerbare Energielösungen und Elektromobilität,
- die Weiterentwicklung von Eigentechnologien insbesondere im Softwarebereich und die synergetische Verknüpfung der Portfolios der Kontron Gruppe sowie
- die Erweiterung des Produktportfolios.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
Segmentierung
Die Steuerung der Kontron Gruppe erfolgte bis zum 31. Dezember 2025 in den folgenden drei Segmenten:
Europe
Im Segment Europe bündelt die Kontron Gruppe ihre Aktivitäten zur Eigenentwicklung von sicheren Lösungen für die Vernetzung von Maschinen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Software und IoT-Services in Europa. Schwerpunkt des Geschäftssegments sind die selbst entwickelten Technologien und Lösungen der Kontron Gruppe, aufgeteilt in die Divisionen Industrielle Automatisierung, Kommunikationslösungen, die die Bereiche 5G-Konnektivität, Medizintechnik und Smart Energy umfassen, sowie das ODM- und das verbliebene Services-Geschäft der Kontron. Da es organisatorisch eine enge Anbindung zwischen dem Segment Europe und dem Headquarter der Kontron Gruppe gibt, wird dieses hier ausgewiesen. Bei den Produkten und Systemen handelt es sich um Standardprodukte für die Fokus-Marktsegmente sowie maßgeschneiderte hard- und softwarebasierte Spezialsysteme, die für die vorgenannten Märkte entwickelt und an Kundschaftsanforderungen angepasst werden.
Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise
- Netzwerk- und Kommunikationslösungen, sowohl kabel- als auch funkbasiert, für die echtzeitnahe und sichere Vernetzung, auf dem neuen 5G-Mobilfunkstandard,
- die standard- und kundenspezifische Entwicklung von Mini-Computern und IoT-Systemen, vor allem für industrielle Anwendungen und Medizintechnik,
- die Entwicklung von Tools und Software-Schnittstellen (APIs) für den Zugriff auf unterschiedliche Hard- und Software-Komponenten.
Als Anwendungsbeispiele seien erwähnt:
- Lösungen zur Steuerung von Fertigungsmaschinen, inklusive der notwendigen Hardwarekomponenten wie Steuerungsrechner, Touch-Screen, Treiberentwicklungen und BIOS-Anpassungen.
- Anwendungen zur Unterstützung von künstlicher Intelligenz in der Industrie und im Medizintechnik-Bereich.
- Embedded Cloud-Computing, inklusive spezieller Sicherheitslösungen, mit denen die Kundschaft ihre Industrieapplikationen steuern und ihre Daten sicher in Cloud-Umgebungen (Public- oder Private-Cloud) verarbeiten und/oder speichern kann.
- Hardwarebasierte Lösungen für den Medizintechnik-Bereich, die beispielsweise in Beatmungsgeräten, Patienten-Monitoringsystemen oder bildgebenden medizintechnischen Produkten wie Ultraschallgeräten, Computertomographen oder MRT-Geräten zum Einsatz kommen.
Software + Solutions
Das Segment umfasst das gruppenweite Software-Portfolio, inklusive dem Kontron-eigenen Betriebssystem KontronOS, das Lösungsgeschäft im Transport- und Zugbereich, das Defense- und Avionics-Geschäft sowie die Division GreenTec. Das Segment weist die Bereiche mit den höchsten Margen und den höchsten Wachstumsraten der Gruppe aus. Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise das selbst entwickelte IoT-Software Toolset susietec® als Softwaresuite zur Verbindung und Steuerung von Industrial-/IoT- Applikationen. Das „application-ready“ IoT-Toolset ermöglicht es der Kundschaft, Computing-Lösungen für unterschiedliche Arbeitsumgebungen und Anforderungen zu erstellen. Auch das Kontron-eigene Betriebssystem KontronOS zur Steuerung, Wartung und Kontrolle von IoT-Modulen entstammt diesem Segment. Als Anwendungsbeispiele seien erwähnt:
- End-to-End-Kommunikationslösungen für Mission-Critical-Networks beispielsweise im Bahnbereich auf Basis von GSM-R und FRMCS sowie Mobilitätslösungen für den öffentlichen Verkehr, welche die gesamte Service-Wertschöpfungskette abdecken, indem sie Fahrgastinformationssysteme, Netzwerk-Videoüberwachung, Datenspeicherung und -verarbeitung sowie Zugmanagementsysteme unterstützen.
- ITAR-zertifizierter (International Traffic in Arms Regulations), verschlüsselter und sicherer Hochleistungs-VPX parallel Multiprozessor mit 6,25 Gb/s Datenkonnektivität zum Einsatz in gepanzerten Fahrzeugen, 360° kontinuierliches optronisches Überwachungssystem für die Marine, Bodenradar-Verarbeitungseinheit für die weiträumige Luftüberwachung, Missionsmanagement Verarbeitungseinheit für UAV.
- Satellitengestützte IFEC-Systeme (Inflight Entertainment and Communications) sowie satellitengestützte Konnektivität über geostationäre (GEO), mittlere (MEO) und niedrige Erdumlaufbahnen (LEO).
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
01
LAGEBERICHT
- Hochleistungs-Edge-Server, die anspruchsvolle Anwendungen wie Radio Access Network (RAN), extrem niedrige Latenzzeiten, hohe Bandbreiten, Data-Caching und künstliche Intelligenz (KI) näher an den Benutzer:innen ermöglichen und so Netzwerküberlastungen und Stromversorgungsprobleme lösen.
- Einzigartige smarte IoT-vernetzte Wallbox, mit optimalem Cybersecurity-Schutz, optimiert den Energieverbrauch, senkt die Stromkosten, sichert die Netze und unterstützt die Energiewende.
Global
Im Segment Global werden die Geschäftsaktivitäten der Kontron Gruppe in den zwei Divisionen Nordamerika und Asien ausgewiesen.
Neben dem eigenen Portfolio werden Produkte und Lösungen aus den Segmenten Europe und Software + Solutions entwickelt und vertrieben. Dieses Segment dient auch als Sales Channel für Software-Lösungen und Produkte der anderen Segmente. Darüber hinaus werden die Software-Lösungen und Produkte in diesem Segment auch an die spezifischen Kundenbedürfnisse angepasst und entsprechend adaptiert. Dabei kommt der Division Asien die Nähe zur Chip-Industriefertigung in Taiwan zugute. Umgekehrt profitiert die Division Nordamerika mit der Zentrale in San Diego von der Nähe zu Teilen der amerikanischen Streitkräfte am Standort der Pacific Fleet der US-Streitkräfte. Dank der strategischen Präsenz mit Tochtergesellschaften und Produktionsstätten in den USA und in Kanada ist Kontron bestens aufgestellt, um mögliche Auswirkungen von Zollbestimmungen abzufedern. Kontron ist ein ITAR-registrierter Anbieter und stellt durch definierte Compliance-Prozesse sowie segregierte Arbeitsbereiche sicher, dass alle relevanten ITAR-Vorschriften eingehalten werden.
Steuerungssystem
Die Zielsetzung des Kontron Managements bleibt unverändert, die Wertschöpfung der Gruppe durch die Entwicklung eigener Technologien, insbesondere im Softwareumfeld, zu steigern und die Finanzkraft der Gruppe durch profitables Wachstum kontinuierlich zu erhöhen. Um dieses strategische Ziel zu erreichen und Fortschritte messen zu können, wird ein internes Steuerungssystem verwendet.
Bei der Steuerung der Gruppe standen 2025 insbesondere folgende Aspekte im Fokus:
- Mit dem Wachstum einhergehende Steigerung der operativen Profitabilität (EBITDA) und des Gewinns je Aktie (EPS);
- Optimierung des Working Capitals, insbesondere der Lagerhaltung, und Verbesserung des operativen als auch des Free Cashflows;
- Ausbau der Marktanteile im IoT-Bereich für wachstumsstarke vertikale Märkte;
- Erhöhung des Anteils an eigener Software im IoT-Solutions-Umfeld und Ausbau des IoTaaS-Portfolios;
- Initiierung und Überwachung strategischer bzw. synergetischer Forschungsprojekte und Entwicklungsvorhaben.
Die dafür relevanten Kennzahlen auf Basis der Rechnungslegung nach IFRS sind in erster Linie Umsatz, Bruttomarge und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie das Nettoergebnis bzw. Gewinn je Aktie (EPS). Die Liquiditätssteuerung erfolgt vor allem über das Monitoring der Nettoverschuldung und des operativen Cashflows. Abgesehen davon ist die Eigenkapitalquote bzw. der Verschuldungsgrad für Kontron relevant.
Für die Kontron Gruppe ist das Working Capital Management von besonderer Bedeutung, da in den Segmenten „Europe“ und „Global“ hardwarelastige Geschäftsbereiche bestehen, die einen erhöhten Kapitalbedarf in Vorräten und Forderungen verursachen. Eine aktive Steuerung des Working Capitals ist daher erforderlich, um eine übermäßige Bindung finanzieller Mittel im operativen Geschäft zu vermeiden. Infolge der Übernahme der Katek SE kam es im ersten Halbjahr 2024 zu einem erhöhten Lagerbestand, der im zweiten Halbjahr 2024 sowie im Geschäftsjahr 2025 bereits deutlich abgebaut werden konnte. Mittelfristig wird eine weitere Reduktion des Working Capital auf 15% des Umsatzes angestrebt.
Im Rahmen der regionalen Steuerung wird zudem das operative Ergebnis jeder Gesellschaft durch die zuständigen Vorstandsmitglieder überwacht. Maßgebliche Kennzahlen dafür sind neben der Entwicklung des Umsatzes und des Auftragseingangs, insbesondere die Bruttomarge, die Personalkosten sowie das EBITDA vor Headquarter-Kosten. Seit dem Geschäftsjahr 2021 wurde zudem die Entwicklung des Net Working Capitals sowie der Cash Trend als zusätzlicher Key Performance Indikator für die Vergütung des Vorstands und auch des lokalen Managements eingeführt, um die Cash Conversion (operativer Cashflow/EBITDA) zu steigern.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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The Power of IoT
Das zur Überwachung des längerfristigen Projektgeschäfts eingesetzte Projektcontrolling reicht von der Angebotserstellung und Angebotsgenehmigung bis zum Projektabschluss. Unter anderem kommt ein spezielles „Red-Flag-System“ zum Einsatz, das Kriterien vorgibt, deren Überschreitung zu Sofortmaßnahmen durch das lokale Management der Tochtergesellschaften führen.
Die Kostenpositionen in der Kontron Gruppe unterliegen einer regelmäßigen Budgetkontrolle. Dabei werden die einzelnen Profit- und Costcenter auf Einhaltung der Budgets bzw. der prognostizierten Kosten monatlich überprüft. Um die geplante Profitabilität zu erreichen, wird das Kostenbudget entsprechend der Umsatzentwicklung bei Bedarf unterjährig angepasst.
Als Entwickler und Produzent von eigenen Technologien bilden strategisch und technologisch relevante Zukäufe (Akquisitionen) sowie der Bereich Forschung und Entwicklung mit den daraus resultierenden Innovationen die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Deshalb wird das Produktportfolio kontinuierlich weiterentwickelt. Der notwendige Ressourceneinsatz wird durch eine Kombination aus Eigenentwicklungen, Kooperationen, beispielsweise mit Qualcomm und Foxconn, und technologisch-strategischen Zukäufen optimiert.
Die Steuerung der Liquidität und des operativen Cashflows wird wesentlich durch das Forderungsmanagement beeinflusst. Dieses wird lokal betrieben und unterliegt internen Kontrollprozessen. Während das operative Cash-Management im Wesentlichen lokal erfolgt, werden das strategische Cash-Management und größere Finanzierungen zentral gesteuert.
Ferner werden mittels eines ESG-Reporting-Tools die Erfassung und Überwachung der ESG-relevanten Kennzahlen gruppenweit einheitlich geregelt. Damit soll einerseits eine solide Datenbasis für nicht-finanzielle Ziele geschaffen werden, die es ermöglicht Zielwerte für weitere Nachhaltigkeitsziele zu definieren, sowie den Fortschritt bei der Erreichung der ESG-Ziele der Kontron Gruppe standardisiert zu messen und die diesbezügliche Berichterstattung zu erleichtern. Dadurch wird auch den neuen Anforderungen, insbesondere der neuen EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)), Rechnung getragen.
Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zu den internen Abläufen sind im „Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ sowie im Abschnitt „Internes Kontrollsystem, Konzernrechnungslegungsprozess und Risikomanagementsystem“ dieses Berichts verfügbar.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
109
01
LAGEBERICHT
Forschung und Entwicklung
Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es wieder zahlreiche Entwicklungsprojekte, die zum Ziel hatten, den Anteil neuer Hard- und Softwarelösungen auszubauen. Beispielhaft seien folgende Forschungsgebiete und -projekte erwähnt:
-
Im Bereich KontronOS und KontronGrid konzentrierten sich die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf den weiteren Ausbau der Cybersecurity-Funktionalitäten sowie auf die Umsetzung der Anforderungen aus dem Cyber Resilience Act (CRA) und der NIS-2-Richtlinie. Ziel war die Bereitstellung einer sicheren, skalierbaren und über den gesamten Produktlebenszyklus wartbaren Softwarebasis für industrielle IoT- und Edge-Anwendungen. Im Rahmen der Weiterentwicklung wurden unter anderem konfigurierbare Firewall-Zonen, verschlüsseltes VPN-Tunneling, erweiterte Secure-Boot-Mechanismen, TPM-Unterstützung sowie zertifizierte SystemImages implementiert. Darüber hinaus erfolgte die Optimierung von Intrusion Detection Systems (IDS), automatisierten Update- und Patch-Prozessen sowie von Penetrationstests. Die Lösungen stehen für Intel®- und ARM®-basierte Plattformen zur Verfügung. KontronOS bildet als sicheres gehärtetes Linux®-basiertes Betriebssystem mit End-to-End-Verschlüsselung und langfristiger Update-Fähigkeit die Grundlage für den sicheren Betrieb von Edge-Geräten. KontronGrid ergänzt diese Basis durch ein zentrales IoT-Device-Management mit automatisierten Software-Rollouts, Container-Deployments und standardisierten Schnittstellen. Zur Reduzierung des Integrationsaufwands und zur Beschleunigung von IoT-Projekten wurde ein dediziertes susietec® IoT-Bundle entwickelt. Dieses kombiniert Kontron Hardware, KontronOS und KontronGrid zu einer sofort einsatzbereiten, CRA- und NIS-2-konformen „Application Ready IoT-Plattform“. Das Bundle unterstützt Kunden bei einem effizienten Rollout, dem sicheren Betrieb sowie der Skalierung verteilter IoT-Infrastrukturen in unterschiedlichen Industriebranchen. Auch die aktive Erkennung und Unterbindung von Cyber Security Bedrohungen war im Mittelpunkt unserer Produktentwicklung. KontronAlShield ist entstanden, da wir die Notwendigkeit für eine KI-basierte Lösung im Industrieumfeld sehen. Es bietet aktive Überwachung von Systemen und Netzwerken und somit Schutz vor Malware und Cyberattacken. Besonderen Wert legen wir dabei auf eine einfache Inbetriebnahme und Wartbarkeit.
-
Im Jahr 2025 stärkte Kontron Transportation seine Führungsposition im europäischen Bereich der Eisenbahnkommunikation durch bedeutende Fortschritte bei FRMCS-Technologien. Eine zentrale technische Herausforderung, die 2025 angegangen wurde, betrifft die neuen, für die Eisenbahn vorgesehenen 5G-Frequenzbänder n100/n101. Kontron reagiert mit einem neuen FRMCS ready-5G-Chipsatz und einem dedizierten 5G-RAN, der beide Bänder verarbeiten kann. Mit jahrzehntelanger GSMR-Erfahrung fördert Kontron zudem die Radiolayer-Innovation mit zwei neuen patentierten Ansätzen, die darauf abzielen, missionskritische Leistung zu gewährleisten: die Koexistenz von zwei 5G-Zellen im selben Band, um Redundanz zu gewährleisten, sowie verbesserte Interferenzminderung zwischen kollokierten GSMR- und 5G-FRMCS-Systemen. Diese Erfolge stärken gemeinsam Kontrons Position als wichtiger Beitragender zum Übergang Europas von GSMR zu FRMCS und bieten robuste, interoperable und zukunftssichere Kommunikationslösungen für den Eisenbahnsektor.
-
Für den Bereich Verteidigung bündelt Kontron die Aktivitäten seit 2024 in der Division Aerospace & Defense und koordiniert die R&D Pipeline. Speziell an zwei Formfaktoren wurde übergreifend entwickelt, VPX und VNX+. Für VPX, ein Standardisierungsansatz für modulare Sensor Architektur, (bedeutet Kombination und Verarbeitung von verschiedenen Sensordaten, wie Video, Audio, Radar, Sonar, EM, etc.) ist eine Anpassung auf die neueste Generation von Prozessoren von INTEL erfolgt, die es erlauben, AI relevante Applikationen am „Standard-Rechner“ laufen zu lassen ohne zusätzliche Grafikkarten zu verwenden. Dazu passend wurden auch die Datenverteilung auf die neuesten Anforderungen angepasst (von 10 auf 100 Gigabit Switch). Somit ist Kontron bei den ersten Firmen weltweit, die diese Technologie anbieten können. Ein zweiter Schwerpunkt lag auf der Entwicklung eines neuen, kleineren Formfaktors, VNX+. Dieser spiegelt den Trend nach weiterer Miniaturisierung im Verteidigungsbereich wieder und erlaubt Steuerung von und Kommunikation mit kleineren mobilen Einheiten wie Drohnen, Robotern und ähnlichen autonomen und semi-autonomen Fahrzeugen und Geräten.
-
Die 5G NAD Technologie bildet die Grundlage für moderne TCU Plattformen und zukünftige softwaredefinierte Fahrzeugarchitekturen. Kontron investierte 2025 in den Ausbau der Entwicklungsstrukturen, um der steigenden Kundennachfrage gerecht zu werden. Dafür wurden zusätzliche Engineering Kapazitäten in Slowenien und Nordmazedonien aufgebaut. Diese Erweiterungen und der Einsatz von KI in der Entwicklung beschleunigen die Einführung neuer Plattformgenerationen. Kontron ist aktuell weltweit das einzige Unternehmen, welches in Europa 5G-NADs sowohl entwickelt als auch produziert. Die Produktion startet 2026.
Die Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Engineering betrugen im Geschäftsjahr 2025 EUR 267,4 Mio. (Vj.: EUR 237,1 Mio.). Davon wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Entwicklungskosten in Höhe von EUR 45,1 Mio. (Vj.: EUR 39,9 Mio.) aktiviert. Damit wurden 2025 rund 16,6% des Umsatzes (Vj.: 14,1%) in Forschungs-, Entwicklungs- und Engineeringleistungen investiert.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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The Power of IoT
03 Wirtschaftsbericht
Sehr starkes Ergebnis der Kontron Gruppe
Nachdem in konsequenter Umsetzung der IoT-Strategie durch den Abschluss des Projekts „Focus“ die nicht mehr strategischen IT-Gesellschaften veräußert wurden, folgten im Jahr 2023 mehrere add-on IoT-Akquisitionen zur Stärkung des Aerospace & Defense und des Software-Geschäfts sowie zur Stärkung des 5G Knowhow. Anfang 2024 folgte mit der Katek SE die bisher größte Übernahme in der Firmengeschichte. Parallel dazu wurde das Realignment der Kontron Gruppe zu einem reinen IoT-Anbieter fortgesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde im Juni 2025 der Einstieg der congatec GmbH beim COM-Geschäft, einem Nicht-Kerngeschäft, bekanntgegeben. Neben dieser Entkonsolidierung beeinflussten Restrukturierungsaufwendungen in der Greentec-Division und weitere Einmaleffekte aus dem Realignment der Kontron Gruppe als reinem Industrial IoT-Player das Ergebnis der Kontron Gruppe. Der Fokus der Kontron Gruppe liegt auf der Erhöhung der Brutto- und EBITDA-Margen, der Verschlankung der Strukturen innerhalb der Gruppe sowie die Optimierung des Working Capital und der Cash-Conversion-Rate, wobei diese im Jahr 2025 bei den Zielwerten lagen.
Als wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres 2025 für die Kontron Gruppe seien hervorgehoben:
- Auf geopolitischer Ebene sind insbesondere die anhaltenden Unsicherheiten hinsichtlich der US-Zollpolitik im Jahr 2025 sowie die wachsenden geopolitischen Spannungen zu nennen.
- Die Entkonsolidierung des COM-Geschäft zum Ende des zweiten Quartals, womit ein weiterer Abbau des Nicht-Kerngeschäfts verbunden ist, um den Fokus auf die Wachstumsfelder, Transportation, Aerospace und Defense sowie Software zu richten. Die mit der Transaktion entkonsolidierten Geschäfte waren den Segmenten „Europe“ und „Global“ zugeordnet. Durch diese Transaktionen verliert Kontron operativ in einem ersten Schritt an Umsätzen, wird die Erträge im Segment „Software + Solutions“ durch die Partnerschaft jedoch überproportional steigern können.
- Kontron verzeichnete im Geschäftsjahr 2025 einige strategische Großaufträge und konnte seine führende Position als IoT-Lösungsanbieter ausbauen. Das Unternehmen produziert als einziger Anbieter weltweit 5G-Module vollständig in Europa und stärkt damit technologische Souveränität und Lieferkettenstabilität. Dadurch konnte 2025 bereits der erste Großauftrag gesichert werden. Auch im Bereich Transportation konnten im Jahr 2025 zahlreiche Aufträge verbucht werden. Der Verteidigungsbereich florierte 2025 besonders. In diesem Zusammenhang konnte sich Kontron mehrere Aufträge für sichere und hochperformante Kommunikationssysteme sichern. Diese und zahlreiche weitere Erfolge unterstreichen die Innovationskraft und das Wachstum des Unternehmens in Schlüsselbereichen der digitalen Zukunft.
Ertragslage
Im Zuge der strategischen Fokussierung auf hochmargige Geschäftsfelder, verbunden mit der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts sowie einer bewussten Fokussierung im EMS-Bereich auf das höhermargige ODM-Geschäftsfeld, zeigte sich eine entsprechende Umsatzentwicklung, die sich in einer starken Steigerung des Umsatzes im Segment Software und Solutions und in einem Rückgang der Umsätze in den Segmenten Europe und Global widerspiegelte. Makroökonomische Herausforderungen haben insbesondere in den Bereichen Greentec und Industrial zu einer gedämpften Geschäftsentwicklung geführt. Vor diesem Hintergrund ging der Umsatz in Summe nach einem Vorjahresumsatz von EUR 1.684,8 Mio. leicht auf EUR 1.607,3 Mio. zurück. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von rund 4,6%.
Kontrons Fokus auf einen höheren Softwareanteil macht sich auch im Geschäftsjahr 2025 bemerkbar. Diese Entwicklung spiegelt sich in der Bruttomarge von Kontron wider: diese konnte von 41,2% im Vorjahr auf 42,1% aus fortgeführten Geschäftsbereichen erneut gesteigert werden.
Aufgrund der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts, welches im ersten Halbjahr 2025 noch EUR 38,9 Mio. an Umsatz beisteuerte und der Fokussierung im EMS-Geschäft, ging neben dem Umsatz auch das Bruttoergebnis im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 693,8 Mio. auf EUR 676,4 Mio. leicht zurück. Das entspricht einem leichten Rückgang von rund 2,5%.
Die Personalaufwendungen der Kontron Gruppe sind im Geschäftsjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr in den fortgeführten Geschäftsbereichen leicht angestiegen. Im Geschäftsjahr 2025 beliefen die Personalaufwendungen auf EUR 453,5 Mio., im Vergleich zu EUR 441,4 Mio. im Vorjahr. Dies ist vor allem auf die Neuaufstellung des COM-Geschäfts sowie auf Rückstellungen aus der Restrukturierung des GreenTec Bereichs zurückzuführen.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
01
LAGEBERICHT
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2025 beliefen sich für die fortgeführten Geschäftsbereiche auf EUR 98,7 Mio. Sie lagen deutlich über den sonstigen betrieblichen Erträgen im letzten Jahr (EUR 20,2 Mio.) und waren von der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts geprägt. Im Zuge der Neuordnung des Geschäfts sind jedoch Einmaleffekte – Rückstellungen, Abschreibungen auf Vorräte, Personal- und Sachkosten sowie Steuern – zu berücksichtigen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2025 bei EUR 129,3 Mio. (aus fortgeführten Geschäftsbereichen) im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 120,7 Mio. (aus fortgeführten Geschäftsbereichen), was im Wesentlichen auf Personal- und sonstige mit dem Closing verbunden Kosten der Transaktionen mit congatec zurückzuführen ist. In Summe konnte ein deutlich höheres EBITDA in Höhe von EUR 239,3 Mio. (Vj.: EUR 194,7 Mio.) inklusive EUR 1,9 Mio. aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen erzielt werden. Der sonstige betriebliche Ertrag aus den Transaktionen mit congatec betrug insgesamt rund EUR 87,0 Mio.
Die Abschreibungen auf materielle und immaterielle Vermögensgegenstände im abgelaufenen Geschäftsjahr fielen etwas geringer als im Geschäftsjahr 2024 aus. Die Abschreibungen auf materielle und immaterielle Vermögensgegenstände beliefen sich auf EUR 74,4 Mio. im Geschäftsjahr 2025, nach einem Vorjahreswert von EUR 77,6 Mio. Aufgrund dieser Entwicklungen konnte die Kontron Gruppe im Geschäftsjahr 2025 aus fortgeführten Geschäftsbereichen ein EBIT in Höhe von EUR 163,0 Mio. vor Einmaleffekten erzielen (Vj.: EUR 114,2 Mio.), was einer Steigerung von 42,8% entspricht. Beim Anstieg des EBIT ist insbesondere der sonstige betriebliche Ertrag aus den Transaktionen mit congatec zu berücksichtigen.
Die Finanzaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 für die fortgeführten Geschäftsbereiche auf EUR 28,2 Mio. (Vj.: EUR 29,3 Mio.). Der Hauptgrund der leicht gesunkenen Aufwendungen ist auf Tilgungen der Kredite zur Übernahme der Katek SE sowie auf verbesserte Finanzierungskonditionen zurückzuführen. Die Finanzerträge stiegen demgegenüber auf EUR 7,6 Mio. (Vj.: EUR 6,4 Mio.). Vor dem Hintergrund dieser Effekte betrug das Finanzergebnis in Summe EUR -20,6 Mio. (aus fortgeführten Geschäftsbereichen) nach einem Vorjahreswert von EUR -22,9 Mio. was einer Verbesserung von rund 10,1% entspricht.
Das Konzernergebnis (vor Anteilen ohne beherrschenden Einfluss) belief sich in Summe auf EUR 140,1 Mio. (Vj.: EUR 91,6 Mio.); nach Anteilen ohne beherrschenden Einfluss lag das Konzernergebnis bei EUR 141,1 Mio. (Vj.: EUR 90,7 Mio.). Erwartungsgemäß wurde das Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2025 durch Einmaleffekte aus der COM-Transaktion beeinflusst. Der Gewinn je Aktie (EPS) betrug EUR 2,29 im Geschäftsjahr 2025, nach einem Vorjahreswert von EUR 1,47.
Der Auftragsbestand der Kontron Gruppe belief sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 2.495,3 Mio. (Vj.: EUR 2.077,9 Mio.), was eine erneute Steigerung um 20,1% und einen erneuten Höchststand darstellt. Dieser Auftragsbestand beinhaltet vertraglich fixierte Aufträge und Lieferungen sowie erwartete Lieferungen im Rahmen von bestehenden Rahmenvereinbarungen.
Entwicklung der Geschäftsbereiche
Im Reporting und in der Steuerung der Unternehmensgruppe unterscheidet die Kontron Gruppe seit 2023 drei Geschäftssegmente „Europe“, „Global“ und „Software + Solutions“. Diese drei Segmente wurden 2025 beibehalten und werden 2026 auf zwei Segmente („Smart IoT“ und „Software + Solutions“) umgestellt:
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| IN EUR MIO. | EUROPE¹⁾ | GLOBAL | SOFTWARE + SOLUTIONS | KONTRON GRUPPE | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2024²⁾ | 2025 | 2024 | 2025 | 2024²⁾ | 2025 | 2024 | |
| Gesamtumsatz | 963,3 | 1.101,6 | 286,1 | 312,6 | 688,3 | 595,9 | 1.937,6 | 2.010,0 |
| Innenumsatz | -159,4 | -182,6 | -73,4 | -75,0 | -97,6 | -67,6 | -330,3 | -325,2 |
| Segmentumsatz | 803,9 | 919,1 | 212,7 | 237,5 | 590,7 | 528,2 | 1.607,3 | 1.684,8 |
| Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen | -506,6 | -598,1 | -139,2 | -154,6 | -285,1 | -238,4 | -930,9 | -991,1 |
| Bruttoergebnis | 297,3 | 320,9 | 73,5 | 82,9 | 305,6 | 289,9 | 676,4 | 693,8 |
| Personalaufwand | -213,2 | -213,2 | -49,1 | -51,4 | -191,3 | -176,7 | -453,5 | -441,4 |
| EBITDA³⁾ | 97,3 | 75,2 | 36,8 | 23,0 | 103,3 | 93,6 | 237,4 | 191,8 |
| Abschreibungen | -37,5 | -41,1 | -7,3 | -8,1 | -29,5 | -28,5 | -74,4 | -77,6 |
| EBIT | 59,8 | 34,1 | 29,5 | 14,9 | 73,8 | 65,1 | 163,0 | 114,2 |
| Finanzerträge | 7,6 | 6,4 | ||||||
| Finanzaufwendungen | -28,2 | -29,3 | ||||||
| Anteil am Ergebnis assoziierten Unternehmen | 0,0 | 0,0 | ||||||
| Ertragsteuern | -4,3 | -2,7 | ||||||
| Ergebnis nach Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 138,2 | 88,5 |
1) Segment „Europe“ inklusive nicht umgelegter Headquarterkosten
2) Vorjahr nach Umgliederung Gesellschaften zwischen 'Europe' und 'Software + Solutions' angepasst
3) Beinhaltet Sondereffekte aus Portfoliobereinigung
Das Segment „Europe“ ist hinsichtlich des Umsatzes das größte Segment der Kontron Gruppe. Der Segmentumsatz ging im Vergleich zum Vorjahr deutlich auf EUR 803,9 Mio. zurück, nach einem Vorjahreswert von EUR 919,1 Mio. Im Wesentlichen ist dieser Rückgang auf die Entkonsolidierung des COM-Geschäfts, welches im Gesamtjahr 2024 EUR 43,2 Mio. und im ersten Halbjahr 2025 noch EUR 25,1 Mio. an Umsatz beisteuerte und die Fokussierung im EMS-Bereich auf ODM-Umsätze zurückzuführen. Makroökonomische Herausforderungen haben insbesondere im Bereich der Elektronikfertigung zu einer gedämpften Geschäftsentwicklung geführt. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von 12,5%. Aufgrund der oben genannten Gründe und der Fokussierung auf hochmargige Geschäftsfelder, umfasste der Umsatz des Segments „Europe“ im Geschäftsjahr 2025 erstmals nicht mehr als 50% des Gesamtumsatzes aus den fortgeführten Geschäftsbereichen der Kontron Gruppe. Das Bruttoergebnis ging im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 297,3 Mio. zurück (Vj.: EUR 320,9 Mio.). Aufgrund der Fokussierung auf hochmargige Geschäftsfelder führte dies zu einer deutlich gesteigerten Bruttomarge von 37,0% (Vj.: 34,9%). Diese deutlich verbesserte Bruttomarge sowie Einmaleffekte aus den COM-Transaktionen führten entsprechend auch zu einem gesteigerten Segment-EBITDA im Geschäftsjahr 2025. Hierbei ist zu beachten, dass in den operativen Kosten des Segments „Europe“ einerseits bereits sämtliche Headquarter-Kosten der Kontron Gruppe enthalten sind, andererseits erfolgt aus diesem Segment auch die Verrechnung von Marken, Lizenzen und HQ-Umlagen an die beiden anderen Segmente „Global“ und „Software + Solutions“. Das EBITDA vor Headquarter-Umlagen belief sich auf EUR 97,3 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR 75,2 Mio. Dies entspricht einer EBITDA-Marge für dieses Segment von 12,1% für das Geschäftsjahr 2025 (Vj.: 8,2%).
Das Segment „Global“ beinhaltet das Geschäft der Kontron Gruppe in Nordamerika und Asien und ging aufgrund der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts sowie der Fokussierung auf hochmargige Geschäftsfelder im Geschäftsjahr 2025 ebenfalls zurück. Im
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LAGEBERICHT
Gesamtjahr 2024 steuerte das COM-Geschäft zum Umsatz EUR 43,4 Mio. und im ersten Halbjahr 2025 noch EUR 13,7 Mio. zum Umsatz bei. Die Umsatzerlöse in diesem Segment lagen mit EUR 212,7 Mio. unter dem Vorjahr und gingen somit um 10,5% zurück (Vj.: EUR 237,5 Mio.). Einhergehend verringerte sich auch das Bruttoergebnis von EUR 82,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 73,5 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dies entspricht einer Bruttomarge von 34,6%, welche in etwa auf dem Vorjahreswert (34,9%) lag. Das EBITDA vor Headquarter-Umlagen im Geschäftsjahr 2025 stieg deutlich und belief sich auf EUR 36,8 Mio. (Vj.: EUR 23,0 Mio.). Die EBITDA-Marge vor Headquarter-Umlagen lag bei 17,3%, nach einem Vorjahreswert von 9,7%. Es ist zu beachten, dass das EBITDA durch Einmaleffekte der COM-Transaktionen beeinflusst wurde.
> Das Segment „Software + Solutions“ ist das Segment mit den stärksten Margen und gleichzeitig den höchsten Wachstumsraten in der Kontron Gruppe. Mit einem Segmentumsatz von EUR 590,7 Mio. wurde im Geschäftsjahr 2025 ein sehr deutliches Umsatzwachstum von 11,8% im Vergleich zum Vorjahr (Vj.: EUR 528,2 Mio.) erzielt. Aufgrund dieser positiven Umsatzentwicklung erhöhte sich auch das Bruttoergebnis auf EUR 305,6 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr, nach einem Vorjahreswert von EUR 289,9 Mio. Die entsprechende Bruttomarge belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 51,7% und lag damit unter der Bruttomarge im Geschäftsjahr 2024 (Vj.: 54,9%). Das Segment-EBITDA vor Headquarter-Umlagen steigerte sich jedoch deutlich und belief sich auf EUR 103,3 Mio. (Vj.: EUR 93,6 Mio.) bei einer EBITDA-Marge von 17,5% im Geschäftsjahr 2025 trotz der schwachen Performance der Greentec Division. Im Vorjahr war die EBITDA-Marge im Zuge der Veräußerung der TeleAlarm bei 17,7% gelegen.
Neben den drei dargestellten Segmenten in der Tabelle erzielte die Kontron Gruppe im Geschäftsjahr 2025 auch noch Ergebnisse aus „nicht fortgeführten Geschäftsbereichen“ (Discontinued Operations (DCO)). Während der Umsatz und das Bruttoergebnis nicht von den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen beeinflusst war, belief sich das EBITDA auf EUR 1,9 Mio. (Vj.: EUR 3,1 Mio.).
Finanzlage
| ZUSAMMENGEFASSTE CASHFLOW-RECHNUNG (IN EUR MIO.) | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Cashflow aus operativer Tätigkeit | 167,7 | 99,0 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -58,3 | -127,1 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -157,6 | 10,9 |
| Liquide Mittel | 263,5 | 315,6 |
| Finanzierungsverbindlichkeiten | 410,6 | 478,7 |
| Net Cash (+) / Nettoverschuldung (-)¹) | -147,1 | -163,1 |
1) Liquide Mittel abzüglich lang- und kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten
Der operative Cashflow stieg im Geschäftsjahr 2025 sehr deutlich an und belief sich auf EUR 167,7 Mio. nach einem Vorjahreswert von EUR 99,0 Mio. Die Steigerung reflektiert im Wesentlichen die Steigerung der Effizienz des operativen Geschäfts, da die Entkonsolidierung des COM-Geschäfts darin nicht enthalten ist. Darüber hinaus haben zahlreiche Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung des Working Capital geführt. Das Management geht auch für 2026 von einer weiteren Optimierung des Working Capital aus.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit summierte sich im Geschäftsjahr 2025 mit EUR -58,3 Mio. auf einen deutlich niedrigeren Wert als im Vorjahr (Vj.: EUR -127,1 Mio.). Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten war im abgelaufenen Geschäftsjahr im Wesentlichen durch die Entkonsolidierung des COM-Geschäfts sowie Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen geprägt.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug EUR -157,6 Mio. im Geschäftsjahr 2025, nach einem Vorjahreswert von EUR 10,9 Mio. Die wesentlichen Finanzierungstätigkeiten betrafen die Rückführung von langfristigen Finanzierungen sowie Rückzahlungen von Finanzleasing-Verbindlichkeiten im Ausmaß von insgesamt EUR 181,0 Mio., die Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 36,9 Mio. Darüber hinaus sind im Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten auch Zinszahlungen iHv EUR 27,1 Mio. berücksichtigt.
Dem Ziel der fristenkongruenten Ausrichtung der Finanzierungen folgend und als Vorsorge für das weitere Wachstum hat die Kontron AG die Finanzierungsstruktur optimiert: Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Aufstockung eines revolvierend ausnutzbaren Betriebsmittelkredits von EUR 15 Mio. auf EUR 60 Mio. vereinbart. Per Stichtag 31. Dezember 2025 haftet für diesen Betriebsmittelkredit ein Saldo von EUR 57,1 Mio. (Vj.: EUR 59,4 Mio.) aus. Die Kontron AG überwachte auch im Geschäftsjahr 2025 laufend die Entwicklung der Zinslandschaft, um sich gegen einen etwaigen Anstieg rechtzeitig abzusichern. Auf Grund der Entwicklung der Zinsen bzw. Swap-Sätze wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von einer weiteren Fixierung variabler Finanzierungen Abstand genommen.
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Die liquiden Mittel reduzierten sich aufgrund der oben beschriebenen Effekte gegenüber dem 31. Dezember 2024 von EUR 315,6 Mio. auf EUR 263,5 Mio. zum Bilanzstichtag 2025. Der Verringerung der liquiden Mittel steht eine deutliche Senkung der Finanzverbindlichkeiten gegenüber. Das dadurch entstandene Net Debt konnte weiter reduziert werden und betrug EUR 147,1 Mio., nach EUR 163,1 Mio. im Jahr 2024. Im Rahmen der liquiden Mittel unterlagen EUR 4,1 Mio. (Vj.: EUR 3,7 Mio.) Verfügungsbeschränkungen aufgrund von Sicherheitenstellungen.
Vermögens- und Liquiditätssituation
| BILANZKENNZAHLEN (IN EUR MIO.) | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 833,9 | 744,8 |
| Vorräte | 318,5 | 373,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 196,9 | 249,6 |
| Kurzfristige Vertragsvermögenswerte | 77,8 | 71,6 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte | 96,5 | 68,8 |
| Liquide Mittel | 263,5 | 315,6 |
| Summe Vermögen | 1.787,1 | 1.823,7 |
| Eigenkapital | 746,1 | 652,3 |
| Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten | 216,7 | 305,8 |
| Langfristige sowie kurzfristige Rückstellungen | 83,6 | 72,6 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 106,9 | 114,1 |
| Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten | 193,9 | 173,0 |
| Lieferverbindlichkeiten | 228,0 | 272,4 |
| Kurzfristige Vertragsverpflichtungen | 58,9 | 91,2 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 152,8 | 142,5 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 1.787,1 | 1.823,7 |
| Eigenkapitalquote 1) | 41,8% | 35,8% |
| Net Cash (+) / Nettoverschuldung (-) 2) | -147,1 | -163,1 |
1) Anteil des Konzerneigenkapitals (inkl. Anteile ohne beherrschenden Einfluss) am Gesamtkapital (Bilanzsumme)
2) Liquide Mittel abzgl. lang- und kurzfristiger Finanzierungsverbindlichkeiten
Die Bilanzsumme der Kontron Gruppe ist gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts, welche per 30. Juni 2025 erfolgt ist und der Optimierung des Working Capital, zurückgegangen. Während das Eigenkapital in absoluten Zahlen angestiegen ist, erhöhte sich zugleich die Eigenkapitalquote von 35,8% auf 41,8%. Der deutliche Rückgang der langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten ist vor allem auf die Rückführung von Krediten zurückzuführen. Das Eigenkapital und die langfristigen Finanzierungen decken per 31. Dezember 2025 rund 54% der Bilanzsumme (Vj.: 53%). Die liquiden Mittel reduzierten sich im Geschäftsjahr 2025 und entsprachen rund 15% der Bilanzsumme (Vj.: 17%).
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Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen zum 31. Dezember 2025 bei EUR 196,9 Mio. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 249,6 Mio. einen deutlichen Rückgang, im Wesentlichen zurückzuführen auf ein konsequent optimiertes Working Capital Management sowie aus der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts.
Die Vorräte gingen von EUR 373,3 Mio. zum Ende des letzten Geschäftsjahres noch einmal deutlich auf EUR 318,5 Mio. zum 31. Dezember 2025 zurück. Dieser Rückgang ist vor allem auf eine deutlich effizientere Lagerwirtschaft nach der Katek Akquisition und die Entkonsolidierung des COM-Geschäfts zurückzuführen. Darüber hinaus soll das Working Capital im Geschäftsjahr 2026 prozentual weiter reduziert werden.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum Bilanzstichtag 2025 auf EUR 833,9 Mio., im Vergleich zu einem Vorjahreswert von EUR 744,8 Mio. Diese Erhöhung kommt insbesondere aus den Aktivierungen einzelner R&D-Projekte im Geschäftsjahr 2025. Insgesamt erfolgten im Geschäftsjahr 2025 zahlungswirksame Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 83,2 Mio. (Vj.: EUR 71,2 Mio.).
Die langfristigen sowie kurzfristigen Rückstellungen beliefen sich zum Bilanzstichtag 2025 auf EUR 83,6 Mio. (Vj.: EUR 72,6 Mio.). Dieser Anstieg ist vor allem auf höhere Rückstellungen im Rahmen der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts zurückzuführen. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen leicht auf EUR 152,8 Mio. im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreswert (Vj.: EUR 142,5 Mio.).
Im Berichtsjahr kam es aus dem genehmigten bedingten Kapital zu keiner Kapitalerhöhung. Somit belief sich das gezeichnete Kapital zum 31. Dezember 2025, wie auch im Vorjahr auf EUR 63.860.568,00. Im Berichtsjahr 2025 wurden 547.500 Aktienoptionen ausgeübt, wobei diese in bar bedient wurden. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine eigenen Aktien zurückgekauft. Für den Erwerb weiterer rund 12,19% der Katek SE wurden im Oktober 2025 1.320.795 Stück eigene Aktien der Gesellschaft, ca. 2,07% des Grundkapitals der Gesellschaft genutzt. Die Anzahl der von der Kontron Gruppe gehaltenen eigenen Aktien belief sich damit auf 1.109.815 Stück zum 31. Dezember 2025 (31. Dezember 2024: 2.474.610 Stück). Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beläuft sich entsprechend auf 63.860.568 Aktien zum 31. Dezember 2025 (31. Dezember 2024: 63.860.568 Aktien). Das den Aktionär:innen der Kontron AG zurechenbare Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 741,6 Mio. im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 632,5 Mio., wobei 2025 insgesamt EUR 36,9 Mio. an Dividende ausgeschüttet wurden, die das Eigenkapital entsprechend reduzierten.
Der Vorstand der Kontron AG verfolgt als primäres Ziel seiner Geschäftspolitik die erfolgreiche Umsetzung seiner kontinuierlichen Wachstumsstrategie in den margenstarken Geschäftsfeldern, Software, Transportation und Aerospace & Defense.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Die Kontron AG erstellt für das abgelaufene Geschäftsjahr – in Umsetzung der Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes – wie bereits in den Vorjahren einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht, der weiterführende Details zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen enthält. Die Kontron AG ist im Jahr 2021 dem UN Global Compact beigetreten, hat gemäß den ESRS dreizehn Nachhaltigkeitsziele für sich definiert und verpflichtet sich zu Transparenz. Im Rahmen der CSRD-Anforderungen (Corporate Sustainability Reporting Directive) der Europäischen Union wurde im Geschäftsjahr 2025 der Ausbau des ESG-Reportings unternommen. Die Kontron AG hat sich außerdem einer freiwilligen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung gemäß der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) untergezogen.
Nachhaltigkeitsbelange
Angesichts zunehmender Klimaextreme führte Kontron 2024 eine Klimarisikoanalyse für alle Standorte durch, um physische Risiken und wirtschaftliche Übergangsrrisiken für die nächsten 35 Jahre zu bewerten. Dabei wurden Risikostandorte identifiziert, für die bereits präventive Maßnahmen umgesetzt wurden, um Schäden zu vermeiden und den Geschäftsbetrieb langfristig abzusichern.
Kontron setzt gezielt auf Energieeffizienz und erneuerbare, $\mathrm{CO}_{2}$-neutrale Energien. Die Betriebsstätten und Rechenzentren werden durch eigene Smart-Meter-Technologien optimiert, während die Produktion eigener Energie durch Photovoltaikanlagen kontinuierlich ausgebaut wird.
Ein weiterer Fokus liegt auf der nachhaltigen Produktentwicklung. Kontron gestaltet energieeffiziente und ressourcenschonende Produkte, die langlebig sind und teilweise aus recycelten Materialien bestehen. Zudem werden Verpackungsmaterialien effizient eingesetzt und recycelbar gestaltet, während externe Umweltaudits und ISO-Zertifizierungen die Maßnahmen regelmäßig überprüfen.
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Nachhaltigkeit bedeutet auch Transparenz in der Lieferkette. Strenge Umwelt- und Sozialstandards sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Konfliktmineralien stellen sicher, dass ethische Geschäftspraktiken eingehalten werden.
Arbeitnehmerbelange
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Personalstands¹⁾ der Kontron Gruppe in den einzelnen Segmenten bzw. Bereichen:
| SEGMENT / BEREICH | 2025 | 2024 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| Segment „Europe“ | 3.484 | 3.546 | -1,7% |
| Segment „Global“ | 690 | 763 | -9,7% |
| Segment „Software + Solutions“ | 2.522 | 2.954 | -14,6% |
| Kontron Gruppe | 6.696 | 7.263 | -7,8% |
| davon Forschung & Entwicklung sowie Engineering | 2.999 | 3.189 | -6,0% |
| davon hardwarenahe Support-Dienstleistungen | 189 | 179 | 5,6% |
| davon Produktion & Logistik | 1.872 | 2.076 | -9,8% |
| davon Vertrieb & Marketing | 623 | 723 | -14,0% |
| davon Verwaltung & Administration | 1.013 | 1.098 | -7,7% |
¹⁾ Mitarbeitende auf Vollzeitäquivalenzbasis, ohne sich in Ausbildung oder Karenz befindliche Mitarbeitende bzw. Lehrlinge/Auszubildende
Der Mitarbeiter:innenrückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die im Geschäftsjahr 2025 erfolgte Entkonsolidierung des COM-Geschäfts zurückzuführen.
Der gesetzliche und freiwillige Sozialaufwand inkl. Abfertigungen betrug im Geschäftsjahr 2025 EUR 97,0 Mio. (Vj.: EUR 90,7 Mio.). Die Fokussierung der Personalarbeit auf gezielte Weiterbildungsmaßnahmen, die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität sowie die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen (Sustainable Leadership Academy) wird auch künftig konsequent fortgeführt. Durch die Einführung einheitlicher Prozesse im Personalbereich, die Vereinheitlichung und Migration auf gemeinsame unterstützende IT-Systeme sowie durch die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls und der Loyalität der Mitarbeiter:innen gegenüber dem Unternehmen wird die Integration zusätzlich vorangetrieben. Dazu wurden auf Basis der Ergebnisse der letzten gruppenweit durchgeführten Mitarbeiter:innenbefragung auch 2025 erneut Schwerpunkte gesetzt, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen und die Attraktivität der Kontron Gruppe als Arbeitgeber noch weiter zu verbessern.
Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontron Gruppe ist ebenso ein wichtiges Anliegen: Den unterschiedlichen Aspekten der Arbeitsgesundheit – sowohl zur Vermeidung von körperlichen Beeinträchtigungen durch beispielsweise monotone Bildschirmarbeiten als auch zur Verringerung psychischer Belastungen durch erhöhte Arbeitsanforderungen oder dem geänderten Umfeld durch verstärkte Home-Office Tätigkeiten – wird mittels Schulungen durch externe Expert:innen (Arbeitsmediziner:innen) als auch einer ergonomischen Büroausstattung Rechnung getragen. Im Jahr 2025 wurden dazu, wie bereits in den Vorjahren, verschiedene Schulungen bzw. Betreuung hinsichtlich Themen wie Arbeitspsychologie, auch im Hinblick auf duales Arbeiten im Home-Office, und ergonomisches Arbeiten angeboten. Den Mitarbeitenden steht – sofern es ihre Tätigkeit zulässt – in Absprache mit den Erfordernissen des jeweiligen Teams die Nutzung des Home-Offices zur Verfügung, es können aber auch je nach Bedarf die Büroräumlichkeiten genutzt werden. Für Beschäftigte im Produktionsumfeld werden ferner laufend interne und externe Schulungen abgehalten, um sicherheitstechnische Belange ins Bewusstsein zu rufen und den Arbeitsschutz sicherzustellen.
Die langjährige Philosophie der Kontron Gruppe – „hire for attitude, train for skills“ – hat sich bewährt und bleibt unverändert aufrecht. Sie wird durch interne Programme zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung unserer Kolleginnen und Kollegen konkret vorangetrieben. So wurde der Startschuss für den zweiten Durchgang der von der Kontron AG durchgeführten Sustainable Leadership Academy Ende 2023 gesetzt. In diesem einjährigen Trainingsprogramm wurden im Geschäftsjahr 2024 und auch 2025 vorrangig weib-
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liche Nachwuchsführungskräfte in unterschiedlichsten Bereichen von externen Trainer:innen und Kontron Manager:innen auf nächste Karriereschritte innerhalb der Kontron Gruppe vorbereitet. Darüber hinaus unterstützt die Kontron Gruppe ihre Mitarbeitenden auch bei der Inanspruchnahme von externen Trainingsprogrammen oder Kursen finanziell. Hierzu wurden im Geschäftsjahr 2025 in der Kontron Gruppe Aufwände für Trainingsmaßnahmen der Mitarbeitenden in der Höhe von EUR 1,9 Mio. (Vj.: EUR 1,9 Mio.) getätigt. Zusätzlich nehmen die Mitarbeitenden von Kontron laufend an Trainings der Industriepartner von Kontron teil, um den hohen Zertifizierungsstand bei einzelnen Herstellern weiter auszubauen.
Der Vorstand der Kontron AG dankt allen Mitarbeiter:innen für ihre erneut hervorragenden Leistungen im Geschäftsjahr 2025.
Gesamtaussage
Der Erfolg der strategischen Fokussierung der Kontron Gruppe auf den hochmargigen IoT-Bereich der Divisionen Transportation, Aerospace & Defense sowie Software im Segment Software + Solutions zeigte sich im Geschäftsjahr 2025 anhand der erneut gestiegenen Bruttomarge sowie des erneut deutlich gestiegenen EBITDA deutlich. Aufgrund der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts und der Fokussierung im EMS-Bereich auf ODM-Umsätze sank der Umsatz auf Gruppenebene gleichzeitig leicht. Im Segment „Software + Solutions“ konnte jedoch ein signifikantes Umsatzwachstum von 11,8% erzielt werden. Insgesamt ging der Umsatz um 4,6% zurück. Das operative Ergebnis (EBITDA) konnte im Geschäftsjahr 2025 aufgrund besserer Margen und zahlreichen Einmaleffekten aus der COM-Transaktion überproportional gesteigert werden. Das EBITDA von EUR 239,3 Mio. aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen entspricht einem Wachstum von rund 23%. Im Geschäftsjahr 2025 belief sich das Nettoergebnis auf EUR 141,1 Mio., dadurch betrug das Nettoergebnis pro Aktie EUR 2,29 (unverwässert). Im Vergleichsjahr belief sich das Nettoergebnis auf EUR 90,7 Mio. oder EUR 1,47 pro Aktie (unverwässert). Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
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04 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Prognose
Für das Jahr 2026 gehen die meisten Prognosen von einem geringen Wachstum im europäischen Wirtschaftsraum aus, während die Inflationsraten im Vergleich zu den Vorjahren weiter leicht abschwächen sollen. Nachdem der Leitzins der EZB im Geschäftsjahr 2024 schrittweise gesenkt wurde, hat sich die Inflation 2025 dem mittelfristigen Zielwert der EZB von 2,0% angenähert. Darüber hinaus bleiben die Prognosen auf Grund des anhaltenden Ukraine-Krieges und der Zollpolitik der US-Regierung unsicher. Daher ist davon auszugehen, dass auch das Geschäftsjahr 2026 weiterhin von politischen Unsicherheiten geprägt sein wird. Mögliche Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Spannungen aufgrund des Krieges im Nahen Osten sind nicht abschätzbar.
Vor diesem Hintergrund bleibt das langfristige Ziel der Kontron Gruppe – profitables Wachstum und Marktführerschaft im industriellen IoT-Segment – unverändert bestehen, zumal sich durch den zunehmenden Bedarf an digitalen Lösungen der Kommunikation zwischen Maschinen der Kontron Gruppe laufend neue Chancenfelder eröffnen. Der Fokus von Kontron wird somit im Geschäftsjahr 2026 auf der Erhöhung der Profitabilität, der Steigerung des Cashflows und der Optimierung des Working Capital liegen. Durch die Weiterentwicklung der Kontron Gruppe als innovatives Technologieunternehmen und IoT-Lösungsanbieter mit einem hohen Anteil an standardisierten Eigenentwicklungen, soll auch die Bruttomarge weiter erhöht werden.
Nach den zu Beginn des Jahres 2024 durchgeführten Akquisitionen, lag der Fokus im Geschäftsjahr 2025 auf der Integration der erworbenen Unternehmen sowie dem Upgrade ihrer Produkte mit bestehendem IoT-Know-how der Kontron Gruppe. Entgangene Umsätze aufgrund der Dekonsolidierung sollen 2026 durch strategische Zukäufe ersetzt werden.
Chancen- und Risikobericht
Die Kontron Gruppe ist als international tätiges Technologieunternehmen verschiedenen finanziellen, branchspezifischen, unternehmerischen sowie ESG-Risiken ausgesetzt. Zugleich bieten die Branche und das Unternehmen eine Vielzahl von Chancen. Ziel des Managements ist es, im Rahmen des konzerninternen Chancen- und Risikomanagements, einerseits die sich bietenden Chancen zeitnah wertsteigernd zu realisieren, andererseits Risiken aktiv durch Gegenmaßnahmen zu reduzieren und dabei wesentliche Risiken zu vermeiden.
Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, bei allen Mitarbeiter:innen sowie speziell bei den Entscheidungsträger:innen das Bewusstsein für die im Unternehmen bestehenden und potenziellen Risiken und Chancen zu schaffen. Mittels eines konzernweiten Risikomanagementsystems sind insbesondere Risiken mit ihrer Risikostruktur zu erfassen und fortzuschreiben. Lokale Risiko-/Control-Self-Assessments dienen der Identifikation von Risiken, um diese frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Sie bilden die Grundlage, damit das Headquarter rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Darüber hinaus überprüft und überwacht das interne Audit laufend die Umsetzung der in internen Audits definierten Maßnahmen und berichtet über den Fortschritt turnusmäßig an den Vorstand der Kontron AG basierend auf der internen Kontrollsystemrichtlinie, welche vor einigen Jahren auf Basis des COSO-Referenz-Modells eingeführt wurde.
Durch die regionale und technologische Ausweitung der Geschäftsaktivitäten bei Kontron sind die Systeme laufend zu ergänzen bzw. zu überprüfen. Akquirierte Tochtergesellschaften haben im Rahmen der Integration in die Kontron Gruppe die standardisierten Prozesse (Policies) der Gruppe zu implementieren. Die Umsetzung wird unter anderem durch interne Audits überwacht.
Risikoerkennung und Risikosteuerung erstrecken sich neben den primär administrativen Bereichen wie IT, Personal, Finanz und Controlling auch auf die operativen Bereiche Vertrieb, Projektmanagement, Produktion, Einkauf, Entwicklung, Lagermanagement und Betriebssicherheit, wozu unter anderem auch das Facility Management zählt.
Turnusmäßige oder ad-hoc angesetzte interne und externe Audits sowie Risikoassessments und Zertifizierungen liefern zudem Erkenntnisse über Verbesserungsmöglichkeiten und zusätzliche Risikofaktoren. Die Überwachung der identifizierten Verbesserungspotentiale erfolgt über einen standardisierten Ablauf und regelmäßige Reportings an den Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG.
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LAGEBERICHT
Risikomanagementsystem
Das Risiko- und Chancenmanagement ist für Kontron ein bedeutendes Instrument der Unternehmenssteuerung. Zwar werden bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich vermieden, jedoch ist Kontron im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die unmittelbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Um Risiken frühzeitig zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen bzw. zu beseitigen, haben wir seit vielen Jahren ein konzernweites Risikomanagementsystem etabliert. Es stärkt das Risikobewusstsein, erhöht das Vertrauen unserer Stakeholder in das Unternehmen und verbessert unsere Planungs- und Entscheidungsgrundlagen.
Unser internes Risikomanagementsystem entspricht den mit Aufsichtsrat und Vorstand abgestimmten Richtlinien zum Umgang mit Risiken und ist organisatorisch der Abteilung Internal Audit zugeordnet. Der Konzernrisikomanager berichtet regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat und überwacht die Einhaltung des implementierten Risikomanagementprozesses sowie der Berichtsroutinen.
Der gruppenweite Risikomanagementprozess ist in einem Konzern-Risikomanagementhandbuch abgebildet und erläutert. Darin sind die einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses, von der Risikoidentifikation bis zum Risiko-Reporting, detailliert beschrieben:
1. RISIKOIDENTIFIKATION
- Risikobereiche ermitteln
- Identifikation aller Risiken, Ursachen, Konsequenzen
2. RISIKOANALYSE
- Je nach Eintrittswahrscheinlichkeit, Risikoeinfluss und Kontrollgrad festlegen
3. RISIKOBEWERTUNG
- Vergleich mit Risikoklassen
- Ermittlung der Gesamtrisikoposition
- Priorisierung von Risiken
4. RISIKOSTEUERUNG
- Definition von Maßnahmen
- Umsetzung genehmigter Maßnahmen
5. RISIKOREPORTING/MONITORING
- Dokumentation, Reporting
- Maßnahmen steuern
- Überwachung der Effizienz von Maßnahmen
Des Weiteren sind im Konzern-Risikomanagementhandbuch die Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen innerhalb des Risikomanagementsystems festgelegt. Es handelt sich hierbei um klar definierte Vorgaben, wie beispielsweise die Definition der Risikomanagementgrundsätze, an die sich alle Beteiligten verbindlich halten müssen.
Das Risikomanagementhandbuch ist an alle Konzerngesellschaften zur Anwendung übermittelt und jederzeit im zentralen Ablagesystem der Kontron AG für alle Gesellschaften einsehbar. Neue erworbene Gesellschaften werden durch den Konzernrisikomanager in die Risikomethodik eingeführt, unter anderem durch Schulungen im Risikomanagementprozess.
Zweimal pro Jahr identifizieren, analysieren, bewerten und berichten alle wesentlichen Gesellschaften der Kontron Gruppe sowie definierte Konzernabteilungen ihre Risiken und benennen für die gemeldeten Risiken einen verantwortlichen „Risk Owner“. Auf dieser Basis wird ein Risikobericht für die Kontron Gruppe erstellt und an den Vorstand verteilt.
Neben dem regulären Standard-Reporting sind die Gesellschaften aufgefordert, Risiken ad-hoc zu melden, wenn diese vordefinierte Limits überschreiten.
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The Power of IoT
Risikomanagement Organisation

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen erfolgt anhand vordefinierter Kriterien. Mit Hilfe eines implementierten Rating-Systems lässt sich die Relevanz von Risiken umfassend darstellen.
Der Risikoverantwortliche („Risk Owner“) verantwortet das jeweilige Risiko und überwacht die Maßnahmen zur Risikosteuerung. Die Aktualisierung von Risikoeinschätzungen und die Nachverfolgung erfolgen im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattungen an den Konzernrisikomanager, die anschließend aggregiert und an den Vorstand gemeldet werden. Über die wesentlichen Risiken wird auch der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig informiert.
Durch dieses System ist die Transparenz und der effektive Umgang mit Unternehmensrisiken in der gesamten Gruppe gewährleistet.
Chancenmanagement
Chancenmanagement heißt, entsprechende Marktentwicklungen durch die Geschäftstätigkeit zu nutzen und in wirtschaftlichen Erfolg für die Kontron Gruppe umzuwandeln. Hierbei schreitet Kontron weiter voran mit einer Strategie der Fokussierung auf den IoT-Bereich, um in diesem Bereich die exzellenten Chancen für ein stabiles Umsatz- und Ergebniswachstum zu nutzen. Dazu gehört auch das Ziel, den Softwareanteil in den verschiedenen Segmenten kontinuierlich in Richtung integrierter Hard- und Softwarelösungen zu entwickeln und die sich bietenden neuen Geschäftsfelder, wie IoT as a Service (IoTaaS), aufzubauen.
All dies bedeutet, die internationale Struktur der Kontron Gruppe gezielt den Marktgegebenheiten anzupassen, um Entwicklungs-, Vertriebs- und Kostensynergien zu nutzen und die Märkte noch besser zu erschließen.
Kontron betrachtet die konsequente Weiterentwicklung neuer Technologien – insbesondere in den Bereichen Mobilität, sichere Vernetzung, künstliche Intelligenz und hochleistungsfähige Computersysteme – sowie die Optimierung bestehender eigener Technologien als kontinuierliche Chance, das Produkt- und Dienstleistungsportfolio der Gruppe auszubauen und die eigene Wertschöpfungskette zu stärken. Gleichzeitig trägt der Fokus auf neue Sicherheitsanforderungen und deren normgerechte Umsetzung in Hardware und Software dazu bei, Risiken zu minimieren. Im Kontext der Zunahme von Komplexität in Projekten und Produkten stellt Kontron leistungsfähige Teams zur Abwicklung entsprechender Projekte bereit.
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LAGEBERICHT
Zu den wesentlichen Chancen zählt die Kontron Gruppe folgende Themen:
Digitalisierung und Smart-Everything
Die Digitalisierung in allen Lebensbereichen setzt sich weiter fort. Der konsequente Ausbau des Kontron susietec®-Toolsets unterstützt die digitale Transformation in den sich weiterentwickelnden Kontron Märkten. Von der Systemintegration über die Software-Entwicklung, Hybrid-Cloud, Hardware-/Software-Bundles und Installationen bis hin zum Betrieb und zur Wartung, tritt Kontron als agiler Partner auf. Durch den weiteren Ausbau von KontronOS wird ein einheitliches Betriebssystem für den sicheren Betrieb unterschiedlichster Hardwarekomponenten etabliert. Dieses Betriebssystem wird für einzelne Anwendungsbereiche (Avionics, 5G, Charging, Solar) auf die speziellen Marktanforderungen angepasst. Damit ist die Kontron Gruppe gut aufgestellt, um die Chancen der digitalen Transformation zu nutzen und zu monetarisieren.
Anstehende Technologiewechsel im Mobilfunk
Spezielle für die Industrie vorgesehene Funkfrequenzbereiche ermöglichen mit dem Technologiewechsel zu 5G bzw. Richtung 6G jetzt private Netzwerke, sogenannte Campusnetze, für „Smart Factories“. Diese Mobilfunkstandards bringen unter anderem hohe Bandbreiten, Echtzeitanwendungen und erhöhte Sicherheit trotz größerer Teilnehmerzahlen. Durch die Schaffung eigener Geschäftsbereiche für „Mobile Private Networks, MPN“ und „Mobile Solutions“ ergreift Kontron die Chancen, die sich im Bereich dieser Geschäftsbereiche für End-to-End Lösungen mit 5G-Endgeräten und Netzwerklösungen aus einer Hand ergeben. Dazu gehört neben dem Einsatz von 5G Mobilitätsmodulen im Bereich Automotive auch der Bereich der „mission critical“-mobilen Kommunikation im Bahnbereich, der mittelfristig auf den 5G-basierten Standard FRMCS aufgerüstet wird und für den Kontron auf Grund des neuen End-to-End 5G-Technologieangebots hervorragend positioniert ist.
Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz zeigt in allen Bereichen starke Wachstumsraten. Kontron nutzt diese Chancen durch eine entsprechende Erweiterung seines Hardware-Portfolios mit neuen, hoch performanten Plattformen und Co-Prozessoren zur Bewältigung von Rechenaufgaben neuronaler Netze. Zusammen mit Partnerfirmen werden geeignete Software-Applikationen integriert und projektbasiert für unsere Kundenschaft umgesetzt. Der Ausbau eigener Software-Aktivitäten durch die bereits erfolgte Schaffung eines eigenen KI Software Centers ermöglicht die Realisierung von Wachstumschancen.
Software- und Services-Fokus
Für die gesamte Kontron Gruppe sehen wir gutes Potenzial in der Umsetzung der Software-Middleware-Strategie im Rahmen unseres Industry-4.0- und IoT-Fokus. Das bestehende Hardware-Portfolio wurde um ergänzende Betriebssystem- und Middleware-Lösungen inklusive nahtloser Integration in Private- bzw. Public-Clouds erweitert. Damit sind wir in der Lage, innovative Produkte, Lösungen, Plattformen und Neuentwicklungen im Bereich Internet of Things anzubieten. Beispielsweise ermöglichen wir unseren Kund:innen das Management ganzer Flotten von Geräten oder Maschinen über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die verbesserte Integration von hardwarebasierten Sicherheitslösungen ermöglicht es uns, den Marktanforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit Rechnung zu tragen. Zukünftig soll auch das flexible IoTaaS (IoT as a Service)-Angebot insbesondere im Softwarebereich ausgebaut werden, um weitere wiederkehrende Umsätze zu generieren und die Kundenbindung an die Kontron Gruppe langfristig zu erhöhen.
Skalierung unseres Dienstleistungs- und Serviceangebots
Der Ausbau unseres Dienstleistungs- und Serviceangebots birgt ebenfalls Chancen für die Kontron Gruppe. Unser primäres Ziel ist es, den Mehrwert unserer Produkte und Lösungen durch Dienstleistungen vor allem im operativen Bereich noch weiter zu erhöhen, sowie neue umfassende Dienstleistungen im Produkt- und Lösungsumfeld zu entwickeln. Dadurch sind wir in der Lage, unserer Kundenschaft Komplettlösungen – von der notwendigen Hardware über die Software bis hin zur Integrations- und Betriebsdienstleistung – aus einer Hand anzubieten. Wir können unsere Kundenschaft zudem während des gesamten Produktlebenszyklus unterstützen. Darüber hinaus ergeben sich aus der größeren internationalen Ausrichtung der Kontron Gruppe weitere Synergie- und Optimierungspotenziale.
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Ausbau von bestehenden und neuen Partnerschaften
In gezielten Akquisitionen, Beteiligungen und Partnerschaften sieht die Kontron Gruppe Chancen, ihre technologischen Kernkompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen. Dies ermöglicht es uns auch, unser Produktportfolio weiterzuentwickeln und unsere Marktabdeckung zu erhöhen. Daher beobachten wir die Märkte kontinuierlich und loten laufend Möglichkeiten aus, durch strategische Akquisitionen und Partnerschaften über das organische Wachstum hinaus zu expandieren und unser Technologieportfolio in ausgewählten Bereichen zu ergänzen.
Ein weiterer Aspekt dieser Aktivitäten ist die höhere Geschwindigkeit, um auf die sich schnell verändernden Anforderungen der Märkte zeitgerecht reagieren zu können.
GreenTec
Die Kontron Gruppe bietet aktuell zahlreiche Lösungen, welche dazu beitragen Energie zu sparen bzw. Ressourcen effizienter zu nutzen und somit den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Die Lösungen von Kontron haben darüber hinaus das Ziel, die Benutzerfreundlichkeit dieser Produkte zu erhöhen. Kontron erkennt für die Unternehmensgruppe eine Vielzahl neuer Geschäftsfelder, die sich aus der gesellschaftlichen Notwendigkeit zur Eindämmung der Klimakrise ergeben. Konkret sind dies Lösungen wie die Implementierung einer HEMS-Software (Home Energy Management System) und die Ausweitung des KontronOS und KontronGrid auf Solarprodukte sowie verschiedene neue Produkte im Bereich intelligenter Ladelösungen. Hierbei sieht die Kontron Gruppe zahlreiche Chancen, Lösungen für die Klimakrise anzubieten.
Risikomanagement
Strategische Risiken
Ein strategischer Fokus von Kontron ist, Synergien zwischen dem Hard- und Softwareportfolio der Kontron Gruppe zu heben und die bestehenden IoT-Solutions durch das verbleibende IT-Servicegeschäft zu ergänzen. In Bezug auf IoT-Lösungen der Kontron Gruppe bedeutet dies sowohl die weitere Integration des Produktportfolios als auch die gemeinsame, gruppenübergreifende Entwicklung von neuen Hard- und Softwarelösungen. Die Verfehlung der Umsetzung dieser Strategie könnte sich unmittelbar auf die Risiken des Konzerns auswirken. Dennoch kann sich die Strategie von Kontron als ganz oder teilweise nicht erfolgreich herausstellen. Beispielsweise kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von der Kontron Gruppe in den Eigentechnologie-Segmenten angebotenen Leistungen nicht oder nicht im geplanten Umfang nachgefragt werden, die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen und sich der Ausbau dieser Geschäftssegmente daher nicht wie erwartet entwickelt.
In jedem der genannten Fälle können im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie getätigte Investitionen ganz oder teilweise verloren gehen, insbesondere da die Technologiebranche einem stetigen Wandel unterworfen ist. Der Markt ist durch sich rasch verändernde Technologien, häufige Einführungen verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen sowie ständig wechselnde und neue Kundenanforderungen und Änderungen im regulatorischen Bereich, z.B. Datenschutz, geprägt. Der Erfolg der Kontron Gruppe hängt daher entscheidend davon ab, neue Trends und Entwicklungen – etwa in den Bereichen Industrie 4.0, 5G/6G-Anwendungen oder Cloud Computing – sowie Änderungen beim Datenschutz rechtzeitig vorauszusehen, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortlaufend zu adaptieren und zu verbessern sowie neue Produkte zu entwickeln, um sich den wandelnden Technologien, Regularien, Konkurrenzprodukten und Ansprüchen der Kundschaft anzupassen. Hierzu ist der Einsatz geeigneter technischer, personeller und finanzieller Ressourcen erforderlich. Jede Verzögerung oder Verhinderung der Einführung verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. deren mangelnde oder verzögerte Marktakzeptanz kann sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition auswirken.
Akquisitionsrisiken
Das organische Wachstum der Kontron Gruppe wurde in den letzten Jahren laufend durch Unternehmenszukäufe, und damit externes Wachstum, ergänzt. Unternehmensakquisitionen bergen eine Reihe von Risiken. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, diese Risiken zu minimieren. Vor allem eine gründliche Due Diligence im Akquisitionsprozess sowie jahrelange Branchen-erfahrung helfen, Akquisitionsrisiken wie das Risiko der Bezahlung eines zu hohen Kaufpreises, die Überschätzung von Synergieeffekten und rechtliche Risiken, die sich aus der Akquisition ergeben könnten, zu minimieren.
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LAGEBERICHT
Im Nachgang zu einer Akquisition ist eine zügige Konzernintegration unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede sowie eine transparente Kommunikation erforderlich, um Risiken zu reduzieren und Versäumnisse bei der Hebung von Synergieeffekten zu vermeiden. Hierbei ist die Implementierung und Umsetzung der Kontron AG Standards und Policies ein Schlüssel, auch um Risiken zu minimieren.
Im Zuge der Übernahme von neuen Gesellschaften, insbesondere der Katek Gruppe im Jahre 2024, werden nach wie vor Integrationsaufgaben umgesetzt werden, um diese Unternehmen adäquat in Kontron einzubinden und Wettbewerbsvorteile aus dem Erwerb effektiv zu nutzen. Aber auch der Verkauf von Konzerngesellschaften oder Teilen davon, kann kurzfristig zu Beeinträchtigungen im betrieblichen Ablauf führen. Hier gilt es, frühzeitig mögliche Auswirkungen zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Personalrisiken
Die individuellen Fähigkeiten sowie die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter:innen sind ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg der Kontron Gruppe. Unser Anspruch, einer der führenden Anbieter und Arbeitgeber im Technologiebereich zu sein, schafft die Basis, die besten Talente für die Kontron Gruppe zu begeistern. Dies ist von hoher Relevanz, da in allen Regionen, in denen die Kontron Gruppe aktiv ist, die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeiter:innen deutlich unter deren Nachfrage liegt und es daher zunehmend schwieriger ist, alle offenen Positionen kurzfristig besetzen zu können. Die Kontron Gruppe setzt im Wettbewerb um die besten Talente frühzeitig an und engagiert sich hierfür in Kooperationen mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten. Durch Praktika, Diplomarbeiten und andere Fördermaßnahmen werden potenziellen Mitarbeiter:innen die Werte und Karrieremöglichkeiten innerhalb der Kontron Gruppe aufgezeigt. Darüber hinaus stellt die Akquisition von Firmen eine Möglichkeit dar, entsprechende Personalkapazitäten in größerem Ausmaß zu erwerben. Der Verlust von Schlüsselpersonal bedeutet für die Kontron ein erhebliches Risiko, ebenso kann die mangelnde Attraktivität als zukünftiger Arbeitgeber die Wachstumspläne der Kontron Gruppe verlangsamen. Auch kann es zu einer Überlastung einzelner Personen und Bereiche kommen, wenn nicht ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht bzw. angeworben werden kann. Unsere Mitarbeitenden sind Kontrons wichtigste Ressource. Deshalb ist es essenziell, sich sich laufend um den Schutz der Mitarbeiter:innen zu kümmern und gesundheitsgefährdende Risiken abzuwenden, im Besonderen an Produktionsstandorten. Dies wird neben der Umsetzung der lokalen Sicherheitsvorschriften in den jeweiligen Ländern auch zentral durch eine gruppenweit gültige Policy geregelt.
Technologierisiken
Die Kontron Gruppe entwickelt eigene Produkte im Bereich Industrial IoT für eine große Anzahl von vertikalen Märkten. Die Produkte basieren auf Computer-Technologie (Chips) der großen Hersteller und decken ein breites technologisches Spektrum ab: Beginnend bei kompakten CPU-Modulen (System on Module) über flexibel einsetzbare Einplatinenrechner (Singleboard Computer) bis hin zu komplexen Motherboards für leistungsfähige Server-PCs. In Kombination mit applikationsspezifischen Gehäusen und Schnittstellen sowie Kommunikations- und Display-Technologien entstehen modifizierte oder individuell auf Kundenanforderungen abgestimmte Produkte.
Eigene Softwareprodukte teilen sich auf in low level Firmware (Board Support Package), Betriebssysteme (Kontron hat mit KontronOS ein eigenes Betriebssystem für IoT-Applikationen entwickelt) und Applikationen im IoT-Umfeld. Hierfür kommen häufig Open Source Technologien zum Einsatz. Die Produkte basieren zumeist auf etablierten Industriestandards, um Kompatibilität mit Produkten anderer Marktteilnehmer:innen zu gewährleisten. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sich neu eingeführte Produkte oder Produktlinien mit einem entsprechend großen Anteil nicht völlig ausgereifter neuer Technologien als nicht wettbewerbsfähig erweisen bzw. wenig Akzeptanz am Markt finden und damit nicht die gewünschten Umsatz- oder Deckungsbeiträge erzielt werden können.
Bei Standardsystemen mit langjähriger Roadmap und großer Marktakzeptanz sind es vor allem Verzögerungen bei der Entwicklung, die möglicherweise dazu führen, dass die „on time“ Markteinführung des jeweiligen Produktes nicht gelingt und damit das Marktfenster teilweise verpasst wird.
Bei neuen Technologien und Standards gibt es den Risikofaktor, dass die von Analyst:innen angegebenen Einführungszeiträume zu kurzfristig festgelegt werden und es zu signifikanten Verzögerungen kommen kann, bis im Markt nennenswerte Umsätze erzielt werden können. In seltenen Fällen kann es passieren, dass ein neuer Standard sich am Markt nicht durchsetzt.
In sämtlichen Fällen könnten die getätigten Akquisitions- oder Entwicklungskosten sowie die damit in Zusammenhang stehenden geplanten Umsätze und Ergebnisbeiträge ganz oder teilweise verloren gehen. Der Entwicklungsprozess wird kontinuierlich optimiert. Auch das Potenzial zur Erlangung von öffentlichen Fördermitteln wird laufend geprüft und nach Möglichkeit genutzt.
Ein weiterer Risikofaktor im Bereich Technologie besteht darin, einen neuen Trend zu unterschätzen, zu spät einzusteigen und damit Marktanteile mittelfristig zu gefährden. Dem wird mit sorgfältiger Markt- und Technologierecherche und entsprechendem Produktmanagement vorgebeugt.
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Neue Cybersecurity-Standards müssen laufend adressiert und in den Hardware- und Software-Produkten umgesetzt werden, um entsprechende Risiken für die Kundschaft im Feld auszuschließen und Compliance Risiken zu vermeiden. Weiterhin muss die Entwicklung der Regulatorik, Gesetzgebung, Normung und der einschlägigen Vorschriftenwerke beobachtet und beachtet werden. Die Verletzung von Vorschriften kann die Markteinführung von neuen Produkten gefährden.
Risiken aus Absatzmärkten
Eine wirtschaftliche Schwäche bzw. Rezession in einigen Ländern, in denen Kontron ihr Geschäft betreibt, kann insbesondere dazu führen, dass der private Sektor oder auch die öffentliche Hand aufgrund des Spardrucks als Auftraggeber:innen weniger Aufträge vergeben, oder Forderungen von Kundschaften in diesen Ländern uneinbringlich werden. Dadurch kann sich die Auftrags- und Ertragslage verschlechtern, was sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron Gruppe auswirken kann. Für Kontron stellen zudem der hohe Wettbewerbsdruck, was sich beispielsweise unter anderem auch auf die Profitabilität von Kundenaufträgen auswirken kann, und Veränderungen in der Konsum- bzw. Investitionsneigung bedeutende Risiken dar. Daher ist es wichtig, durch kontinuierliche Marktbeobachtungen Trends frühzeitig zu erkennen und Produkte an den Bedürfnissen der Kundschaft schnell und verlässlich auszurichten. Kontron versucht laufend, sich andeutende Trends zu nutzen. Kurze Reaktionszeiten, schlanke interne Abläufe und unternehmerisches Denken unserer Mitarbeiter:innen ermöglichen und fördern dies. Verstärkt wird auch die Formung neuer Kooperationen und eine geänderte bzw. erhöhte Wettbewerbssituation am Markt beobachtet, denen Kontron durch Aufbau bzw. Intensivierung neuer sowie bestehender Partnerschaften begegnet. Je nach Ausprägung kann die Umsatzentwicklung in diversen Konzerngesellschaften gefährdet sein.
Auch fragt die Kundschaft immer mehr allgemeine (ISO 27001) oder branchenspezifische (z.B. im Zugbereich) IT-Sicherheitszertifizierungen nach, deren Fehlen bis hin zu einem Ausschluss im Auftragsvergabeprozess der Kundschaft führen kann.
Ein schwaches Wirtschaftswachstum, v. a. in der DACH-Region, kann den Auftragseingang bei verschiedenen Konzerngesellschaften negativ beeinflussen. Somit besteht das Risiko, dass Wachstumsraten nicht in dem geplanten Maße realisiert werden können.
Kundenrisiken
Aufgrund des Geschäftsmodells von Kontron ist grundsätzlich eine diversifizierte Kundenstruktur gegeben, oftmals mit einer über Jahre oder auch Jahrzehnte hinweg engen Kundenbindung. In der Vergangenheit waren weder unverhältnismäßig hohe Kundenabgänge noch signifikante Forderungsausfälle zu verzeichnen. Durch die breite Streuung der Kundschaft in verschiedensten Geschäftssegmenten wird die Abhängigkeit von einzelnen Kunden reduziert. In einigen Märkten (beispielsweise im Bereich Transportation), in denen Kontron Konzerngesellschaften tätig sind, ist das Thema der langfristigen Geschäftsbeziehung und deren Aufbau maßgebend, da ein komplexer Entscheidungsprozess über geplante Infrastrukturprojekte von öffentlichen Trägern sich teilweise über mehrere Jahre hinwegzieht. Vertriebsaktivitäten müssen dementsprechend langfristig aufgesetzt sein. Andererseits besteht immer das Risiko, dass ein Projekt nicht gewonnen werden kann.
Den Zahlungsausfall einer oder mehrerer Kundschaften halten wir unter normalen Bedingungen für gut beherrschbar: Kontron verfügt mit einer vierstelligen Kundschafts-Anzahl über einen sehr breit diversifizierten Kundenstamm. In Bezug auf mögliche Forderungsausfälle wird bei Kontron zur Risikoreduzierung auch mit Kreditversicherungen und Forderungsfactoring gearbeitet. Kreditlimits für Kundschaft werden überwiegend individuell auf Basis von Kundenratings bzw. Kreditlimits von anerkannten Warenkreditversicherungen vergeben. Offene Forderungen werden durch das Management der Konzerngesellschaften überwacht und unterliegen einer standardisierten Bewertung auf Basis der Vorgaben von IFRS 9.
Kontron wird auch in Zukunft ein striktes Forderungsmanagement in Kombination mit Kreditversicherungen betreiben, um das Ausfallsrisiko von Forderungen zu minimieren.
Produktbezogene Risiken
Im Bereich der Produktqualität besteht das grundsätzliche Risiko, dass fehlerhafte Produkte zu einem Schaden auf Seite der Kundschaft führen, und dass diese Gewährleistungsansprüche geltend machen, oder darüberhinausgehenden Schadensersatz fordert. Diesem Risiko begegnen wir durch zahlreiche Maßnahmen, insbesondere durch eine umfassende technische Qualitätssicherung von der Produktentwicklung bis hin zur Fertigung. Zudem werden über ein professionelles Qualitätsmanagement in den Konzerngesellschaften alle wichtigen Lieferfirmen regelmäßig auditiert. Ferner stellen wir mit unseren weltweiten Service- und Reparaturzentren sicher, dass fehlerhafte Kontron Produkte schnell und effizient repariert und an unsere Kundschaft zurückgesandt werden können.
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Zusätzlich sichern wir unsere Produktrisiken durch entsprechende zentrale und spezifische lokale Versicherungen ab, hinzu kommen branchenspezifische Spezialversicherungen, beispielsweise für die Luftfahrtbranche. Ebenso wichtig ist es, dass das Verhältnis zwischen kundschaftsindividuellen Entwicklungsaufträgen und Standardproduktaufträgen so gesteuert wird, dass beides möglichst optimal ausgeglichen ist. Stark kundschaftsgetriebene Geschäftstätigkeiten verursachten in der Vergangenheit eine unausgeglichene Verteilung und führten somit zu hohen Komplexitätskosten. Die vorhandene hohe Variantenvielfalt bei den einzelnen Produkten erschwert zudem das Handling im operativen Bereich. Diesem Risiko begegnen wir durch eine intensivere Abstimmung zwischen den verschiedenen Unternehmensteilen vom Entwicklungs- bis hin zum Fertigungsprozess. Eine laufende Beurteilung des Produktportfolios in den Konzerngesellschaften und die Ausrichtung auf innovative Produkte trägt dazu bei, produktbezogene Risiken zu reduzieren.
Risiken aus Projektgeschäften und Betriebsverträgen
Die Kontron Gruppe führt unter anderem auch IT-Projekte durch, bei denen speziell für eine Kundschaft zugeschnittene IT-Lösungen geplant und umgesetzt werden. IT-Projekte zeichnen sich regelmäßig durch eine hohe Komplexität und einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand aus. Gleiches gilt für sogenannte „Design Ins“ im Embedded-Systems-Bereich und für die Implementierung bzw. das Deployment von GSM-R-Projekten im Zugfunkbereich, die üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung von Anzahlungen ist bei der Mehrzahl der Projekte, insbesondere bei Auftraggebern der öffentlichen Hand, nicht oder nur selten möglich. Die Leistungen der Kontron Gruppe können daher in der Regel erst nach Beendigung im Voraus vereinbarter Projektabschnitte (Milestones) oder gar erst nach Beendigung des Gesamtprojekts (Go-Live) abgerechnet werden, sodass die Kontron Gruppe bei der Durchführung von Projekten teilweise erheblich in Vorleistung treten muss.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Projekte verzögern, abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht zu dem erhofften Erfolg führen, was möglicherweise auch zur Folge hat, dass Milestones oder das Go-Live und damit die Projektabnahme nicht erreicht werden können. Dies kann dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen teilweise oder vollständig verloren gehen oder bereits erbrachte Leistungen nicht abgerechnet und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Kundschaft nicht geltend gemacht oder – aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder praktischen Gründen – nicht durchgesetzt werden können. Zudem können in diesen Fällen Kundenbeziehungen abbrechen bzw. nachhaltig beeinträchtigt werden. Zur Risikosteuerung werden konzerneinheitliche Methoden und Werkzeuge zum Projektmanagement und Projektcontrolling genutzt. Darüber hinaus wird zentral regelmäßig das Projektcontrolling der Gesellschaften überwacht. Bekannte Projektrisiken werden durch die Bildung entsprechender Risikovorsorgen ausreichend berücksichtigt.
Beschaffungs- und Produktionsrisiken
Die Kontron Gruppe vertreibt unter anderem Hard- und Softwareprodukte wie Embedded Boards, Embedded Server, Mini-Computer, IPCs, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten oder Smart Meters. Der Bezug von Waren und die pünktliche Auslieferung der angebotenen Produkte stellen hohe Anforderungen an die Organisation und Logistik der Gruppe. Teile des Logistikprozesses sind ausgelagert, sodass sie hierauf nicht direkt oder nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann, um Störungen zu vermeiden oder zu beheben. Auch Kriege, Naturgewalten, Epidemien, Pandemien oder Streiks, welche die Produktion oder Beförderung von Rohmaterialien oder fertigen Waren behindern, können zu Verzögerungen bei der Lieferung der Waren führen.
Insgesamt waren die globalen Lieferketten im Geschäftsjahr 2025 weitgehend stabil. Im zweiten Halbjahr 2025 kam es aber zu deutlichen Preissteigerungen und Verfügbarkeitsrisiken bei DRAM- und NAND-Technologien, die sich voraussichtlich bis in das Jahr 2026 fortsetzen werden. Diese Entwicklungen erfordern eine enge Abstimmung mit Lieferfirmen sowie eine flexible Beschaffungsstrategie, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus verändert sich die Nachfrage im Embedded-Markt durch den zunehmenden Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) und Hyperscalern. Während diese Technologien neue Wachstumschancen eröffnen, besteht gleichzeitig das Risiko, dass klassische Embedded-Lösungen in Nischenbereiche gedrängt werden. Kontron begegnet dieser Herausforderung durch die Entwicklung innovativer Produkte und durch Stärkung strategischer Technologie-Partnerschaften, um die wachsende Nachfrage nach leistungsfähigen Embedded-Computer-Systemen auch für KI-Anwendungen zu bedienen.
Neben technologischen Veränderungen stellen geopolitische Risiken eine zentrale Herausforderung dar. Politische Spannungen, Handelskonflikte und die Einführung von Zöllen können die Kostenstruktur erheblich beeinflussen. Die in 2025 erlassenen US-Einführzölle führten zu temporärer Unsicherheit für Lieferungen in die USA; auch wurden daraufhin Lieferketten soweit möglich angepasst. Die Gefahr von weiteren kurzfristigen Zolländerungen bleibt bestehen. Darüber hinaus können Embargos, Exportkontrollen oder Einschränkungen bei der Verfügbarkeit kritischer Rohstoffe und seltener Erden die Produktion beeinträchtigen. Die größten erschlossenen Vor-
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kommen dieser Materialien befinden sich in China, wodurch eine hohe Abhängigkeit von geopolitischen Entwicklungen besteht. Preiserhöhungen und Kapazitätsengpässe sind deshalb auch für die Zukunft nicht auszuschließen.
Auch können Schwachstellen im generellen Ablauf des Produktionsprozesses an sich Risiken darstellen, beispielsweise betriebsbedingte Produktionsprobleme oder sogar -ausfälle. Durch z. B. der Einführung von shop-floor Besprechungen, einer verbesserten Schulung des Produktionspersonals und auch der optimierten Kommunikation zwischen Bedarfsplanung und Produktion werden Optimierungen im Produktionsprozess kontinuierlich angestoßen. Eine laufende Beobachtung des EMS-Marktumfelds ist wichtig, um frühzeitig mögliche Veränderungen im Wettbewerbsumfeld zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern.
Durch die geförderte Zusammenarbeit zwischen der Global Sourcing Gruppe und den lokalen Einkaufsorganisationen ist es uns gelungen, diese Markt-Gegebenheiten durch Entwicklung und Implementierung sogenannter Supply-Chain- und Planungs-Tools für die Organisation sichtbarer und dadurch besser und schneller kontrollierbar zu machen.
Weiters ist es uns gelungen, durch verbesserte Planung und Visibilität unsere Lagerbestände 2025 massiv zu reduzieren.
Die Kontron Gruppe wird auch im Jahr 2026 ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Verkaufs- und Produktionsplanung sowie zur Diversifizierung der Lieferantenbasis fortsetzen. Trotzdem ist es nicht immer möglich, für alle Lieferfirmen eine second-source zu haben (Abhängigkeit von Lieferfirmen). Partnerschaften mit unterschiedlichen Chip-Herstellern werden intensiviert, um die Resilienz gegenüber Preisschwankungen und Engpässen, wo möglich, zu erhöhen.
Trotz all der Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsplanung, des Einkaufsprozesses sowie Optimierungen im Lagermanagement besteht ein Abwertungsrisiko auf Lagerbestände, welches durch die Konzerngesellschaften regelmäßig eruiert und bewertet wird, inklusive der Bildung von Lagerbestandsabwertungen.
Ein weiteres Risiko stellen ältere Produktionsmaschinen in einzelnen Produktionsgesellschaften dar, welche auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen.
Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken
Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen seitens der Banken ausreichend Kreditlinien zur Verfügung, um auch kurzfristig einen Finanzierungsspielraum – beispielsweise im Rahmen von M&A-Aktivitäten – zu haben. Die gute Eigenkapitaldeckung trägt zur finanziellen Stabilität bei. Bei der Auswahl der Banken wird von Seiten der Kontron AG ein hohes Augenmaß auf deren Bonität gelegt. Entsprechend werden Finanzierungen und Geldanlagen nur mit Banken abgeschlossen, die geringe Ausfallrisiken erwarten lassen. Zur Diversifizierung bestehen in der Kontron Gruppe mit mehreren Banken Geschäftsbeziehungen; zudem werden Finanzierungen zwar überwiegend zentral, aber auch lokal von den Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die gegenüber Anfang 2022 geänderte Zinslandschaft führte zu einer Verteuerung von Fremdkapital mit variabler Verzinsung. Die wesentlichen zentralen Finanzierungen sind in Euro aufgenommen. Die EZB hat infolge des Rückgangs der Inflationsraten im Geschäftsjahr 2024 erste Senkungen der Leitzinssätze durchgeführt. Die Inflation näherte sich im Laufe des Jahres 2025 dem Zielwert von 2 % an, nachdem die Zinsen zuvor auf ein Rekordhoch angehoben worden waren. Nach den mehrfachen Zinssenkungen hat die EZB die Zinsen ab Sommer 2025 nicht weiter verändert. Expert:innen gehen davon aus, dass aufgrund der erreichten Inflationsziele und der moderaten Wirtschaftsentwicklung eine längere Phase stabiler Zinsen bevorsteht.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko von Wertänderungen verzinslicher Finanzinstrumente, die zur Finanzierung der Gruppe eingesetzt werden, aufgrund der Schwankung von Marktzinssätzen dar. Rund 69% der aufgenommenen Darlehen und zum Bilanzstichtag 2025 genutzten Kontokorrentrahmen der Kontron Gruppe sind variabel verzinst (EUR 282,8 Mio.), EUR 127,8 Mio. sind fix verzinst. Bzgl. der Schuldscheindarlehen 2019 und 2024 sind EUR 27 Mio. der EUR 168,5 Mio. fix abgeschlossen, für den restlichen Teil wird laufend die Zinsentwicklung überwacht und Quotierungen für eine etwaige Konvertierung werden eingeholt. Auf Basis der bisherigen Entwicklung der Referenz- und Swap-Zinssätze wurde bis dato von einer Fixierung Abstand genommen. Die Finanzierungen der Kontron Tochtergesellschaften sind hingegen zu großen Teilen variabel verzinst. Es besteht hier das Risiko, dass der EURIBOR bzw. der sonstige Referenz-zinssatz für die lokale Landeswährung steigen und sich hierdurch die Zinsbelastung der Kontron Gruppe erhöht. Dem soll durch eine verstärkte Innenfinanzierung der Kontron Gruppenmitglieder durch die Kontron AG, die sich zumeist wesentlich günstiger als die lokale Tochtergesellschaft refinanzieren kann, Rechnung getragen werden.
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Währungsrisiken
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Kontron wird ein hoher Anteil der Geschäfte in anderen Währungen als der Berichtswährung EUR getätigt. Dazu gehört insbesondere der US-Dollar sowie mit untergeordneter Bedeutung beispielsweise der ungarische Forint oder die Tschechische Krone. Die Volatilität einzelner Währungen kann sich erheblich auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der Kontron AG und ihrer Tochtergesellschaften auswirken. Dem Fremdwährungsrisiko wird durch eine währungskongruente Finanzierung der Geschäfte, die Beschaffung von Fremdleistungen in der jeweiligen Landeswährung und die Vereinbarung von Währungsschwankungsklauseln begegnet. Im Einzelfall werden zur Absicherung derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Spekulationsgeschäfte, also das Eingehen von Risiken außerhalb der operativen Geschäftstätigkeit, sind innerhalb der Kontron Gruppe nicht zulässig. Zur Absicherung gelangen ausschließlich bestehende Bilanzpositionen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Cashflows. Der Personenkreis, der entsprechende Sicherungsgeschäfte abschließen kann, ist sehr begrenzt. Vorhandene Geschäfte werden laufend gemeldet und in einem gruppenweiten IT-System (TM5) kontinuierlich überwacht. Für weitere Informationen zum Währungsänderungsrisiko wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Konzernanhang verwiesen.
Rechtliche Risiken
Die Kontron AG und ihre Tochtergesellschaften sind – wie jede international agierende Unternehmensgruppe – rechtlichen Risiken in unterschiedlichen Jurisdiktionen und in unterschiedlichem Umfang ausgesetzt. Dabei ist grundsätzlich zwischen gesellschaftsrechtlichen Risiken, Vertragsrisiken, Patenrisiken aber auch Steuer- und Zollrisiken zu unterscheiden. Grundsätzlich wird das Risiko über Standardprozesse und Genehmigungsverfahren sowie die Anwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen minimiert. Sofern notwendig, werden neben den internen Rechtsabteilungen externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder andere Sachverständige zur Risikoeinschätzung, Vermeidung von rechtlichen Risiken bzw. Bearbeitung der Sachverhalte einbezogen.
Patente, Marken und sonstige Immaterialgüter schützen und überwachen wir durch die Einbindung externer Patent- und Markenanwälte. Zur Sensibilisierung in Bezug auf mögliche Compliance-Themen und zur Vermeidung etwaiger Verstöße verfügt Kontron über ein umfassendes System, das vom Compliance-Management-Team im Headquarter der Kontron AG sowie den lokalen Compliance Officers administriert und überwacht wird. Kontron Compliance-Standards orientieren sich sowohl auf operativer als auch prozessualer Ebene an den marktüblichen Best-Practice-Standards. Das Kontron-Compliance-Programm wird je nach Themenschwerpunkten global und lokal ausgeführt und unterliegt dem laufenden Monitoring- und Optimierungsprozess. Neben den sich wiederholenden Standard-Maßnahmen wie Compliance-Trainings, das stetige Erweitern und Updaten der Group Policies, Risk Assessments, Monitorings etc. werden auch jedes Jahr neue Compliance-Initiativen gesetzt, welche sich mit gerade oder anlassbezogenen aktuellen Compliance- und Governance-Themen beschäftigen. Im Governance-Bereich nehmen ESG-Themen auch einen großen Schwerpunkt ein, der zunehmend relevanter wird.
Die Handhabung von Rechtsstreitigkeiten vor allem mit Kund:innen und Lieferfirmen ist ein Risiko, welches u. a. durch die Zusammenarbeit von Konzerngesellschaften mit der Rechts- und Compliance-Abteilung entsprechend gesteuert wird.
Politische Risiken
Das globale politische Umfeld ist hoch volatil. Spannungen in Asien (China vs. Taiwan – in Taiwan beispielsweise sitzt mit Ennoconn der größte Aktionär von Kontron), der seit 4 Jahren andauernde Krieg in der Ukraine, die Konflikte in Nahost, die Unsicherheiten in den transatlantischen Beziehungen sowie die politischen Gegebenheiten in den USA machen das gegenwärtige weltpolitische Umfeld unkalkulerbar. Auch können Entscheidungen von Regierungen nicht mehr zwingend als Konstante bzw. nicht mehr als vorhersagbar für ein sicheres Investitionsumfeld angenommen werden.
Kontron profitiert jedoch in verschiedenen Ländern von staatlichen Subventionen bei Projekten sowie Unterstützung bei der Grundlagenforschung. Eine Kürzung oder sogar Streichung von staatlichen Förderungen hätte eine relevante Ergebnisauswirkung.
Im Rahmen von abgeschwächten bzw. höher erwarteten Wachstumsraten, hohen Budgetdefiziten und damit verbundenen Senkungen der Staatsausgaben können sich auch staatliche Investitionen reduzieren, was überwiegend jene Kontron Gesellschaften betrifft, die auch einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes im öffentlichen Sektor erzielen.
Geographisch gesehen hat Kontron in den letzten Jahren die Exposure zur gesamten GUS-Region kontinuierlich reduziert. Ungeachtet dessen sind weiterhin mittelbare Auswirkungen der anhaltenden geopolitischen Spannungen zu berücksichtigen. Diese betreffen insbesondere die fortlaufende Sicherstellung der sanktionskonformen Ausgestaltung der Geschäftsprozesse bei Kontron sowie eine erhöhte Sensibilität im Hinblick auf geschäftliche Aktivitäten in einzelnen Staaten der Region, was eine entsprechend sorgfältige Begleitung und Steuerung erfordert.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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IT-Risiken
Verstöße gegen Datenschutzgesetze können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Besonders hervorzuheben ist hier die in der Europäischen Union geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen bei Kontron diesbezüglich zu stärken, und sie zudem für allgemeine IT-Sicherheitssthemen zu sensibilisieren, wurden im Geschäftsjahr 2025 die bereits bewährten Online-Schulungen zu IT-Security und Datenschutz durchgeführt. Angesichts der zunehmenden Nutzung von KI bei Cyberangriffen wurden zusätzliche Schulungen zu diesem Thema eingeführt und Richtlinien erstellt.
Cyberattacken im Bereich der IT (Information Technology) und OT (Operational Technology) stellen ein erhebliches Risiko dar. Im Jahr 2025 wurden Maßnahmen ergriffen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Auswirkungen solcher Cyberangriffe zu verringern. Zu diesen Maßnahmen zählten regelmäßige Schulungen zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins, der Ausbau von Multifaktor-Authentifizierung für unsere IT-Services, die fortschreitende Standardisierung von Services innerhalb der Kontron Gruppe (wie die Integration der Katek Group IT) sowie der verstärkte Einsatz moderner, durch künstliche Intelligenz (KI) unterstützte Schutzmechanismen aus der Cloud.
Mobile Endgeräte, die nicht auf dem neusten technischen Stand gehalten werden, bergen erhebliche Risiken.
Um dem entgegenzuwirken, wird die Lösung für das Mobile Device Management (MDM) sukzessive erweitert. Dadurch werden restriktivere Richtlinien für mobile Geräte etabliert, überwacht und die Cybersicherheit insgesamt gestärkt. Im kommenden Geschäftsjahr wird insbesondere die Umsetzung der NIS2-Verordnungen relevant, wo bei Verstößen hohe Bußgelder vorgesehen sind. Zudem wird das Risiko von Lizenzverstößen im IT- und Entwicklungsbereich durch kontinuierliches Monitoring konsequent reduziert.
Klimarisiken
Im Rahmen einer Klimarisikoanalyse wurden physische Risiken wie Hochwasser, Starkregen, Schnee, Hitzewellen, Erdbeben und weitere Naturgefahren auf ihre potenziellen Auswirkungen untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass an mindestens zwei Standorten ein Hochwasserrisiko besteht, das jedoch durch Maßnahmen wie Dammverstärkungen, lokale Begehungen und Bewertungen als gering eingestuft wurde. Schneereignisse, die zu Stromausfällen, Dacheinstürzen oder Straßensperrungen führen könnten, wurden ebenfalls als Risiko identifiziert. Dank stabiler Gebäudestrukturen, regelmäßiger Bewertungen und eines 4-Stufen-Plans zur Absicherung der Stromversorgung gelten diese jedoch als ausreichend abgesichert. Zudem besteht an zwei Standorten eine potenzielle Gefahr durch Erdbeben.
Wasserstress und Hitzebelastung wurden aufgrund der Standortbedingungen als unkritisch bewertet. Auch steigende Energiepreise und mögliche Energieknappheit wurden als wahrscheinliche Risiken identifiziert. Zudem könnten finanzielle Investments nötig sein, um die genutzten Maschinen und Technologien gegen emissionsarme Alternativen zu tauschen, wodurch das Risiko von Fehlinvestitionen steigen könnte.
Die Klimarisiken werden kontinuierlich im Rahmen des Risikomanagementprozesses geprüft und bei Bedarf angepasst. Gleichzeitig setzt die Kontron Gruppe Maßnahmen um, mit dem Ziel, ihre Aktivitäten klimafreundlicher zu gestalten und einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
129
01
LAGEBERICHT
05 Internes Kontrollsystem, Konzernrechnungslegungsprozess und Risikomanagementsystem
Unternehmerische Überwachungssysteme (Internes Kontrollsystem – IKS) sind von großer Bedeutung und gewinnen weiter an Relevanz. Die interne Kontrolle ist ein integraler Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagements der Kontron Gruppe. Unter dem internen Kontrollsystem versteht man die Grundsätze, Vorschriften und Verfahren, die vom Vorstand der Kontron AG und den lokalen Geschäftsführern der Konzerngesellschaften eingeführt werden und auf die organisatorische Umsetzung von Managemententscheidungen abzielen. Sicherzustellende Ziele sind hierbei der Schutz der Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden, die Erreichung der Organisationsziele, die Sicherstellung ordnungsgemäßer, wirtschaftlicher, effizienter und wirksamer Abläufe, die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen, hierbei insbesondere die Zuverlässigkeit des Rechnungswesens sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Das IKS hat eine präventive und aufdeckende Funktion und unterstützt den Ablauf der Unternehmensprozesse.
Die interne Kontrolle ist ein in die Arbeits- und Betriebsabläufe einer Organisation eingebetteter Prozess, der von den Führungskräften und den Mitarbeiter:innen durchgeführt wird, um Risiken zu erfassen, zu steuern und mit ausreichender Gewähr sicherstellen zu können, dass die betreffende Organisation im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgabenstellung ihre Ziele erreicht. Dabei bezieht sich ein IKS auf alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Eine der wichtigsten Grundlagen für ein funktionierendes IKS ist die Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen.
Die Kontron AG hat seit Jahren ein eigenständiges IKS-Handbuch im Einsatz. Neben der Bedeutung und Wichtigkeit eines effektiv eingesetzten internen Kontrollsystems sind darin auch spezifische Vorgaben für die Tochtergesellschaften geregelt. Hierbei zielt das IKS u.a. auch auf die Einhaltung von Konzern-Prozessen und -Richtlinien durch die Tochtergesellschaften ab, welche durch die Kontron AG vorgegeben sind. Das Ziel der Richtlinien ist es, Mindeststandards für interne Kontrollen zu definieren und festzulegen, deren Anwendung sicherzustellen und Maßnahmen abzuleiten, die den IKS-Grundsätzen entsprechen.
Wie bei jeder allgemeinen und unternehmerischen Aktivität sollte ein Gleichgewicht zwischen Risiko und Kontrolle der Geschäftstätigkeit bestehen, d.h. der Kosten-/Nutzenaspekt ist zu berücksichtigen. Das IKS umfasst Maßnahmen und Kontrollen basierend u.a. auf folgenden Prinzipien: Transparenz, Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und Mindestinformation. Generell orientiert sich das IKS-Handbuch der Kontron AG am internationalen COSO-Referenz-Modell. Das COSO-Referenz-Modell ist ein Grundlagenmodell für die Bewertung des internen Kontrollsystems von Unternehmen, das vom Committee of Sponsoring Organization (COSO) der US Treadway-Kommission veröffentlicht wurde und weltweit als Standard angesehen ist. Die jeweiligen Ziele und Komponenten (z.B. Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Überwachung) des COSO-Referenz-Modells sind im IKS-Handbuch der Kontron AG entsprechend dargestellt.
Die Rolle des internen Audits und dessen Aufgaben und Tätigkeiten, wie die Vorgehensweise bei der Prüfungsplanung, der Prüfungsdurchführung sowie der Kontrollprozess hinsichtlich der in den Audits festgelegten Verbesserungsmaßnahmen, sind detailliert im Handbuch beschrieben. Zusätzlich umfasst das Handbuch Verweise zu ebenso wichtigen IKS-Themenbereichen, wie Geschäftsethik und Compliance.
Das Management aller Tochtergesellschaften der Kontron AG ist verpflichtet, die Vorgaben des IKS-Handbuchs einzuhalten. Die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des IKS-Handbuchs sowie die Beurteilung des generellen Kontrollumfelds bei den Tochtergesellschaften erfolgt im Rahmen von turnusmäßig oder ad-hoc stattfindenden internen Audits bei den Konzerngesellschaften. Diese werden durch die zentrale Auditabteilung der Kontron AG durchgeführt. Darüber hinaus sind die jeweils verantwortlichen Kontron-Gruppenfunktionen, wie zum Beispiel die Abteilungen Accounting, Controlling, Treasury oder interne IT, angehalten, die Einhaltung der gruppenweiten Vorgaben ihrer Verantwortungsbereiche laufend zu überwachen.
Wesentliche Bausteine des internen Reportingsystems sind die standardisierten Berichte und Scorecards, die grundsätzlich in monatlichem Turnus an das Management und quartalsweise an den Aufsichtsrat der Gesellschaft berichtet werden. Darüber hinaus stellt das BI- und Analytics-Tool mit direktem Zugriff auf die lokalen Finanzsysteme der wesentlichen Tochtergesellschaften dem Management tagesaktuell alle wesentlichen Finanzzahlen zur Verfügung. Durch standardisierte Kernprozesse und Stellenbeschreibungen sind Abläufe definiert und mit internen Kontrollen besetzt. Die Richtlinien für die Tochtergesellschaften sind in einem zentralen Informationssystem der Kontron AG zugänglich.
Das Reporting, Management und Controlling von Risiken sind dabei hierarchisch aufgebaut. In den Finanzabteilungen der jeweiligen Gesellschaften werden die Anforderungen des Rechnungslegungsprozesses umgesetzt. Fehlerrisiken bei der Rechnungslegung werden durch folgende Prozesse weitgehend ausgeschlossen bzw. minimiert:
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- Einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinien, unterstützt durch standardisierte Berichtsformulare bzw. Dateien, sind bei der Rechnungslegung und Konsolidierung verpflichtend anzuwenden. Das Konzernbilanzierungshandbuch bildet die relevanten Rechnungslegungsstandards sowie wesentliche Bilanzierungssachverhalte ab, die für die Konzerngesellschaften einheitlich verpflichtend anzuwenden sind. Das Bilanzierungshandbuch wird an Neuerungen angepasst und laufend weiterentwickelt. Neu erworbene Tochtergesellschaften werden für das Reporting an die Muttergesellschaft unmittelbar an das IT-System COGNOS angebunden und somit ein einstufiger Konsolidierungsprozess etabliert.
- Das lokale Management hat die Verantwortung für die Einhaltung der konzernweiten Vorgaben, während durch den zentralen Finanzbereich bei der Kontron AG alle Daten zusammengeführt und ausgewertet werden, bevor wiederum ein Standard-Reporting an den Vorstand der Kontron AG und die Geschäftsleitung der Tochtergesellschaften übergeben wird.
- Das Berechtigungskonzept für die zentralen Buchhaltungsprogramme ist einheitlich geregelt und wird zentral überwacht. Auf die aggregierten und konsolidierten Daten des COGNOS-Systems haben ausschließlich die Mitarbeitenden des Finanzbereiches der Kontron AG Zugriff.
- Weiterhin werden Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätsprüfungen sowohl manuell als auch EDV-unterstützt seitens des zentralen Finanzbereichs überprüft. Auf Basis detaillierter monatlicher und quartalsmäßiger Finanzberichte werden Abweichungen in der Ertrags- und Vermögenslage von Plan- und Vorjahreswerten identifiziert und analysiert. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Working-Capital- und Cash-Management, welchem durch ein zentrales monatliches Reporting und die Analyse der Entwicklung Rechnung getragen wird. Durch regelmäßige Besuche des für die jeweilige Tochtergesellschaft zuständigen Vorstandsmitglieds bei den Gesellschaften vor Ort bzw. Conference Calls werden die Ergebnisse direkt mit den verantwortlichen Personen der Tochtergesellschaften diskutiert und Entscheidungen getroffen.
- Alle Konzernberichte werden innerhalb des zentralen Finanzbereichs geprüft.
- Für komplexere Sachverhalte und zur Bewertung versicherungsmathematischer Sachverhalte oder beispielsweise der Optionspreisfindung für die Aktienoptionsprogramme werden externe Sachverständige entweder durch die Kontron AG selbst oder auf lokaler Ebene beauftragt.
- Das Management aller Gesellschaften ist verpflichtet, zu wesentlichen Risiken Stellung zu nehmen. Dies erfolgt durch einen turnusmäßigen Risk-Assessment-Prozess, den der gruppenweite Leiter der Internal Audit-Abteilung koordiniert. Dort erfolgt eine Validierung und ein Monitoring der Bottom-up durchgeführten Risikoberichterstattung. Im Rahmen eines diesen turnusmäßigen Prozess ergänzenden Ad-hoc-Risiko-Reportings sind die Tochtergesellschaften aufgefordert, neu aufgetretene Risiken, die ein bestimmtes Schadenslimit übertreffen können, bzw. wesentliche Verschlechterungen von Bestandrisiken zu berichten. Dies stellt auch eine Basis für die Festlegung und Durchführung von Ad-hoc-Internal-Audits außerhalb des standardmäßigen Audit-Kalenders dar.
Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zum Ablauf sind im „Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ verfügbar.
06 Angaben gem. § 243a UGB
- Das Grundkapital der Kontron AG betrug zum Bilanzstichtag 31.12.2025 EUR 63.860.568 und ist in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Per 31.12.2025 hielt die Gesellschaft 1.109.815 Stück eigene Aktien.
| IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital zum 1. Jänner | 63.860.568,00 | 63.860.568,00 |
| + Kapitalerhöhung aus genehmigtem bedingten Kapital | 0,00 | 0,00 |
| Gezeichnetes Kapital zum 31. Dezember | 63.860.568,00 | 63.860.568,00 |
- Das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist unbeschränkt. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Kontron AG nicht bekannt.
- Mit 27,9% der Aktien und Stimmrechte, gehalten über zwei mit der Ennoconn Corporation verbundene Tochtergesellschaften, ist die Ennoconn Corporation, Taipeh, Taiwan, zum 31.12.2025 nach Kenntnis der Kontron AG größter Aktionär der Kontron AG.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
01
LAGEBERICHT
-
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
-
Mitarbeiter:innen, die Aktien der Kontron AG besitzen, können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung direkt und im freien Ermessen ausüben. Eine mit gewährten Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen verbundene Stimmrechtskontrolle oder die Möglichkeit zur Ausübung von Stimmrechten unter Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen existiert nicht.
-
Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates oder Satzungsänderungen. Laut Satzung der Kontron AG beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine größere Mehrheit vorsieht. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 145 2. Satz AktG ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen (§ 13 der Satzung der Kontron AG).
-
Genehmigtes Kapital 2025, Genehmigtes Kapital 2024, Genehmigtes Kapital 2020, Erwerb und Verwendung eigener Aktien
-
Genehmigtes Kapital 2025:
In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 11.06.2025 wurde der Vorstand für die Dauer bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 2.000.000 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen (Genehmigtes Kapital 2025).
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025.
- Genehmigtes Kapital 2024:
In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 06.05.2024 wurde der Vorstand für die Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 4.386.056 durch Ausgabe von bis zu 4.386.056 Stück auf Inhaber lautenden Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergebenden Satzungsänderungen zu beschließen (Genehmigtes Kapital 2024). Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024.
- Genehmigtes Kapital 2020:
Die ordentliche Hauptversammlung vom 16.06.2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Es erfolgte keine Ausnutzung und dieses lief am 26.08.2025 aus.
- Erwerb und Verwendung eigener Aktien:
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie § 65 Abs 1a und Abs 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten fünf Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen, einmal oder auch mehrfach und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, sofern der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst gehaltenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigt.
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kontron
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Des Weiteren wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025 der Vorstand für die Dauer von 5 Jahren ab der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere einen außerbörslichen Verkauf (unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre), etwa in Form einer beschleunigten Privatplatzierung, oder als nicht in einer Barleistung bestehende Transaktionswährung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensanteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögenswerten, hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Für die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind die Bestimmungen dieses Beschlusses anzuwenden.
Außerdem wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025 der Vorstand ermächtigt, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Einziehung von erworbenen eigenen Aktien ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Im Geschäftsjahr 2025 führte die Kontron AG keinen Aktienrückerwerb durch.
Im Geschäftsjahr 2025 verwendete die Kontron AG 44.000 eigene Aktien zur Bedienung ausgeübter Aktienoptionen eines Arbeitnehmers im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018/2019 (Tranchen 2018 und 2019) zum Preis von EUR 15,71 je Stückaktie. Weiters verwendete der Vorstand 1.320.795 Stück eigene Aktien der Gesellschaft, dies entspricht gerundet 2,07% des Grundkapitals der Gesellschaft, zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen ihrer Tochtergesellschaft Kontron Acquisition GmbH im Zusammenhang mit dem Erwerb einer weiteren Beteiligung von rund 12,19% des Grundkapitals der Katek SE zu einem Veräußerungspreis von EUR 25,40 je Stückaktie der Kontron AG.
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Es bestehen Kreditverträge, deren Konditionen sich im Falle eines „Change of Control“ ändern könnten oder die zu einer Beendigung des Kreditvertrags führen. Kreditverträge der Kontron AG mit den finanziierenden Banken sehen eine Kündigungsoption der Banken vor, wenn ein Kontrollwechsel bei der Kontron AG erfolgt. Ein Kontrollwechsel ist in den abgeschlossenen Verträgen als Erlangung einer kontrollierenden Beteiligung an der Kontron AG definiert, wobei eine Erhöhung der (direkten oder indirekten) Beteiligung der Ennoconn Corporation (oder ihrer Rechtsnachfolger) an der Kontron AG keinen Kontrollwechsel darstellt.
-
Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Zif. 9 UGB bestehen nicht.
Linz, am 25. März 2026

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh

Dr. Clemens Billek eh

Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert eh

Mag. Philipp Schulz eh
Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Kontron AG sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die die Kontron AG auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die zu Grunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
Kontron AG, Linz,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtperiodenerfolgsrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäß Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Entkonsolidierung des Computer-on-Modules (COM)-Geschäfts
Siehe Konzernanhang Angabe A / Konzernlagebericht Kapitel 03 Wirtschaftsbericht
Das Risiko für den Abschluss
Wie im Konzernanhang unter Angabe A beschrieben schloss Kontron AG unter Einschluss bestimmter Tochterunternehmen am 30. Juni 2025 mit der congatec GmbH und einem mit ihr verbundenen Unternehmen („der Investor“) einen Investitions-, Refinanzierungs- sowie Kaufvertrag ab, durch den der Investor das COM-Geschäft mittels einer rechtlich komplexen Transaktionsstruktur übernahm.
Weiters wurden im Rahmen dieser Transaktion zusätzliche Rabatte auf zukünftige Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines bestehenden Contract Manufacturing Agreement gewährt, sowie Zusagen zur Erbringung bestimmter Übergangsdienste für congatec ohne zusätzliche Gegenleistung für bis zu einem Jahr.
Die vereinbarte gesamte Gegenleistung (vor potenziellen Earn-out Zahlungen) beträgt 158 Mio. Euro und führte zu einem Ertrag aus der Entkonsolidierung in Höhe von 87 Mio. Euro.
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kontron
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Aufgrund der Komplexität der Transaktionsstruktur hatte das Management im Rahmen der bilanziellen Abbildung wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen zu treffen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die rechtlichen Unterlagen und Verträge gelesen, um die Transaktionsschritte zu verstehen und die Angemessenheit der bilanziellen Abbildung im Kontext der Transaktion zu beurteilen.
Wir haben die Methoden, Annahmen und Daten, die das Management zur Erstellung seiner Schätzungen verwendet hat, sowie die vom Management getroffenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Unsere Beurteilungen erfolgten unter Einbindung von internen Steuer, IFRS und Bewertungsspezialisten.
Wir haben die Genauigkeit der vom Management durchgeführten Berechnungen für die zu erfassenden Beträge nachvollzogen.
Wir haben die Vollständigkeit, Genauigkeit und Relevanz der im Kontext der Transaktion gemachten Offenlegungen im Konzernabschluss beurteilt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den Corporate Governance Bericht, den Konsolidierter Nichtfinanzieller Bericht, den Vergütungsbericht, das Leistungsportfolio und den Bericht des Aufsichtsrates haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten, sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
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BESTÄTIGUNGSVERMERK
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäß Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäß Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte,
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The Power of IoT
die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juni 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 13. Juni 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
01
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Yann Georg Hansa.
Wien, 25. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Yann Georg Hansa
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
01
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und im Konzernlagebericht der Geschäftsvorlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Linz, 25. März 2026

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh

Dr. Clemens Billek eh

Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert eh

Mag. Philipp Schulz eh
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
02
JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 2025
Kontron AG, Linz
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BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2025
| STAND 31.12.2025 EUR | STAND 31.12.2024 TEUR | |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitet Lizenzen | ||
| Software und Technologien | 608.160,36 | 660 |
| Kundenstock und Lizenzen | 410.395,30 | 459 |
| 2. Geschäfts(Firmen)wert | 3.429.614,59 | 3.149 |
| 4.448.170,25 | 4.268 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund | 4.628.663,29 | 4.936 |
| davon Grundwert | 247.372,00 | 247 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 295.515,25 | 291 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.554.969,57 | 2.212 |
| 6.479.148,11 | 7.439 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 480.469.199,98 | 452.638 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 196.661.225,34 | 337.096 |
| 677.130.425,32 | 789.734 | |
| 688.057.743,68 | 801.441 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Fertige Erzeugnisse und Waren | 1.949.829,39 | 2.619 |
| 1.949.829,39 | 2.619 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.384.178,30 | 6.901 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -- | -- |
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 50.153.667,62 | 46.383 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -- | 12.283 |
| 3. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 127.864.079,39 | 16.702 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 91.772.038,12 | 7.418 |
| 184.401.925,31 | 69.986 | |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 65.358.175,55 | 127.148 |
| 251.709.930,25 | 199.753 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.131.501,01 | 1.565 |
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | 20.299.221,54 | 24.806 |
| SUMME AKTIVA | 962.198.396,48 | 1.027.565 |
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BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2025
| STAND 31.12.2025 EUR | STAND 31.12.2024 TEUR | |
|---|---|---|
| PASSIVA | ||
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital) | 62.750.753,00 | 61.386 |
| Gezeichnetes Nennkapital (Grundkapital) | 63.860.568,00 | 63.861 |
| Eigene Anteile | -1.109.815,00 | -2.475 |
| II. gebundene Kapitalrücklage | 322.862.785,26 | 318.333 |
| III. freie Gewinnrücklage | 4.485.000,00 | 175 |
| IV. Rücklage für gewährte Aktienoptionen | 3.818.274,00 | 9.402 |
| V. Rücklage für eigene Anteile | 1.109.815,00 | 2.475 |
| VI. Bilanzgewinn | 147.330.587,59 | 166.447 |
| davon Gewinnvortrag | 132.099.420,17 | 175.725 |
| 542.357.214,85 | 558.218 | |
| B. INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN | 48.120,39 | 59 |
| C. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 1.833.243,42 | 2.147 |
| 2. Steuerrückstellungen | 1.834.917,47 | 857 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 7.441.973,75 | 12.678 |
| 11.110.134,64 | 15.682 | |
| D. VERBINDLICHKEITEN | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 354.489.174,00 | 420.756 |
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 156.646.029,36 | 123.335 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 197.843.144,64 | 297.421 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 9.420,42 | 9 |
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 9.420,42 | 9 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -- | -- |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.823.179,61 | 11.651 |
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 10.823.179,61 | 11.651 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -- | -- |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 17.398.021,61 | 286 |
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 17.398.021,61 | 286 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | -- | -- |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 24.342.334,56 | 19.200 |
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 15.885.150,86 | 10.949 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 8.457.183,70 | 8.251 |
| davon aus Steuern | 367.620,41 | 373 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 521.390,43 | 495 |
| SUMME VERBINDLICHKEITEN | 407.062.130,20 | 451.903 |
| davon Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 200.761.801,86 | 146.231 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 206.300.328,34 | 305.672 |
| E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 1.620.796,40 | 1.703 |
| SUMME PASSIVA | 962.198.396,48 | 1.027.565 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM
1. JÄNNER 2025 BIS 31. DEZEMBER 2025
| 2025 EUR | 2024 TEUR | ||
|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | 104.183.250,96 | 91.847 |
| 2. | Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen | -13.272,16 | 2 |
| 3. | sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | 13.195,92 | 30 | |
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1.960.000,00 | 924 | |
| c) übrige | 3.055.202,22 | 4.290 | |
| 109.198.376,94 | 97.093 | ||
| 4. | Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen | ||
| a) Materialaufwand | -37.585.918,15 | -33.256 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -16.076.274,75 | -15.787 | |
| -53.662.192,90 | -49.043 | ||
| 5. | Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | |||
| davon Löhne | -109.788,00 | -109 | |
| davon Gehälter | -22.147.813,59 | -18.154 | |
| davon Aufwandszuschuss Covid-19 | -- | 3 | |
| b) Soziale Aufwendungen | -5.219.062,45 | -4.999 | |
| davon Aufwendungen für Altersvorsorge EUR 24.129,89 (31.12.2024: TEUR 25) | |||
| aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche | |||
| Mitarbeitervorsorgekassen EUR 158.370,96 (31.12.2024: TEUR 436) | |||
| bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene | |||
| Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | |||
| EUR 4.797.397,71 (31.12.2024: TEUR 4.335) | |||
| -27.476.664,04 | -23.259 | ||
| 6. | Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -2.394.836,39 | -2.109 | |
| davon auf Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen EUR 10.650,24 (31.12.2024: TEUR 11) | |||
| -2.394.836,39 | -2.109 | ||
| 7. | sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 16 fallen | -83.753,40 | -100 | |
| b) übrige | -21.200.588,84 | -13.909 | |
| -21.284.342,24 | -14.009 | ||
| 8. | Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebserfolg) | 4.380.341,37 | 8.673 |
| 9. | Erträge aus Beteiligungen | 4.441.468,62 | 3.500 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 4.441.468,62 (31.12.2024: TEUR 3.500) | |||
| 10. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 20.809.061,00 | 23.794 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 14.415.384,05 (31.12.2024: TEUR 19.294) | |||
| 11. | Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen | -- | 1.235 |
| 12. | Aufwendungen aus Finanzanlagen | -21.234.209,04 | -18.782 |
| a) davon Abschreibungen EUR 6.026.592,00 (31.12.2024: TEUR 18.774) | |||
| b) davon aus verbundenen Unternehmen EUR 21.234.209,04 (31.12.2024: TEUR 18.774) | |||
| 13. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -14.784.242,01 | -16.977 |
| davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 224.816,54 (31.12.2043: TEUR 282) | |||
| 14. | Zwischensumme aus Z 9 bis 13 (Finanzerfolg) | -10.767.921,43 | -7.230 |
| 15. | Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 8 und Z 14) | -6.387.580,06 | 1.443 |
| 16. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -4.246.733,38 | -882 |
| davon latente Steuern EUR 4.506.683,00 (31.12.2024: TEUR -559) | |||
| davon Weiterbelastungen an Gruppenmitglieder EUR 1.726.096,82 (31.12.2024: TEUR 441) | |||
| 17. | Ergebnis nach Steuern | -10.634.313,44 | 561 |
| 18. | Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss | -10.634.313,44 | 561 |
| 19. | Auflösung von Kapitalrücklagen | 4.701.257,37 | 236 |
| 20. | Zuweisung Rücklage wegen eigener Anteile | -- | -516 |
| 21. | Auflösung freie Gewinnrücklagen | 27.270.315,79 | -- |
| 22. | Zuweisung freie Gewinnrücklagen | -6.106.092,30 | -9.559 |
| 23. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 132.099.420,17 | 175.725 |
| 24. | Bilanzgewinn | 147.330.587,59 | 166.447 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
02
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
I. Allgemeine Angaben
Im Geschäftsjahr 2025 hat die Kontron AG ihr im Konzernverbund bestehendes Computer-on-Modules (COM)-Geschäft in mehreren rechtlichen Transaktionsschritten an die congatec Gruppe übertragen. Am 30. Juni 2025 hat die congatec Inc., San Diego, USA, 100% der Aktien an der Kontron America Modules LLC, Delaware, USA, zu einem fixen Kaufpreis von TEUR 25.980 von der Kontron AG erworben. Zugleich hat die congatec GmbH, Deggendorf, Deutschland, 100% der Aktien an der Kontron Asia Embedded Design Sdn Bhd, Penang, Malaysia, zu einem fixen Kaufpreis von TEUR 20 von der Kontron AG erworben. Beide Kaufpreisforderungen wurden bereits bezahlt. Darüber hinaus beteiligte sich die congatec GmbH, Deggendorf, Deutschland mit Vereinbarung vom 30. Juni 2025 mittels Kapitalerhöhung mit 96% an der indirekten Tochtergesellschaft JUMPTec GmbH. Im Rahmen der Vereinbarung hat die Kontron AG eine Darlehensforderung gegenüber der JUMPTec GmbH in Höhe von TEUR 131.500 and Zaire Investment SARL, Luxemburg, die indirekt selbst die congatec GmbH kontrolliert, übertragen, die wiederum diese Darlehensforderung und somit die damit zu erbringende Gegenleistung gegenüber der Kontron AG an die congatec GmbH abgetreten hat. Die Gegenleistung für die abgetretene Darlehensforderung beträgt TEUR 131.500, wovon TEUR 5.500 innerhalb von 15 Tagen nach dem Closing zur Zahlung fällig waren und auch bezahlt wurden und der Restbetrag in Höhe von TEUR 126.000 gestundet wurde.
Im Rahmen der strategischen Investment-Vereinbarung betreffend die JUMPtec GmbH sowie der beiden Unternehmensverkäufe haben sich Unternehmen der Kontron Gruppe vertraglich verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, die mit den vereinbarten Transaktionszahlungen als abgegolten gelten. Bei diesen Leistungen handelt es sich unter anderem um Verpflichtungen, die Kontron Konzernunternehmen für einen Übergangszeitraum von bis zu einem Jahr erbringen müssen. Betroffen sind IT- und Software-Leistungen und Support, HR- und Accounting Leistungen, Steuerleistungen und Exportkontrollleistungen. Die damit zusammenhängenden Erträge werden direkt bei den leistungsbringenden Tochterunternehmen erfasst.
Darüber hinaus wurde die bereits im Mai 2025 vereinbarte strategische Zusammenarbeit im Bereich Software, Produktion und Logistik erweitert, die für Kontron und ihre Tochterunternehmen vor allem im Bereich Software wesentliche neue Vertriebskanäle erschließt. Da diese abgeschlossenen Vereinbarungen zu erbringende Lieferungen und Leistungen beinhalten, welche Kontron AG der congatec GmbH eingeräumt hat, wurden diese im Rahmen der Bilanzierung der Transaktion gesondert erfasst und bewertet. Hierfür wurde ein geschätzter Betrag in Höhe von TEUR 13.524 für einen von Kontron AG gewährten Zusatzrabatt auf zukünftig zu erbringende Lieferungen im Rahmen eines bestehenden Liefervertrages von der erhaltenen Gegenleistung für die Übertragung der Darlehensforderung und der Beteiligungen in Abzug gebracht, und im Geschäftsjahr ergebnismindernd abgegrenzt.
Als Teil der strategischen Investment-Vereinbarung hat Kontron AG und verbundene Unternehmen mit congatec GmbH bzw. deren verbundene Unternehmen einen Vertrag über die Gewährung einer weiteren erfolgsabhängigen Zahlung („Earn Out“) an Kontron abgeschlossen, sollte die congatec Gruppe und somit das COM-Geschäft bis zum 31. Dezember 2032 veräußert werden. Je nach Höhe der Überschreitung des festgelegten Mindest-Multiplen erhöht sich dieser variable Anspruch auf maximal TEUR 47.500. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 war kein Vermögenswert für den Anspruch angesetzt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Auf den vorliegenden Jahresabschluss wurden die Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243 UGB vorgenommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 224 bzw. 231 UGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
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Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 UGB), aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Bilanzierung eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Die bisherige Form der Darstellung wurde beibehalten.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen wurden. Allen erkennbaren Risiken und drohenden Verlusten, die im Geschäftsjahr 2025 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurde entsprechend Rechnung getragen.
1. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Im Fall von dauernden Wertminderungen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Dabei werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
| NUTZUNGSDAUER | IN JAHREN |
|---|---|
| Software und Technologie | 3–10 |
| Kundenstock und Lizenzen | 3–14 |
Firmenwerte
Die Firmenwerte werden generell über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:
| NUTZUNGSDAUER | IN JAHREN |
|---|---|
| Bauten auf fremdem Grund | 10–35 |
| Maschinen und maschinelle Anlagen | 3–5 |
| Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4–10 |
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02
ANHANG
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne des § 204 (1a) UGB werden im Zugangsjahr jeweils voll abgeschrieben und sind in der Entwicklung des Anlagevermögens als Zugang und Abgang ausgewiesen. Außerplanmäßige Abschreibungen lagen im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr nicht vor. Festwerte gemäß § 209 Abs.1 UGB werden nicht verwendet.
Der in den Sachanlagen enthaltene Grundwert beträgt EUR 247.372,00 (V): TEUR 247).
Leasingverhältnisse werden in Abhängigkeit von der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung bilanziert.
Finanzanlagen
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert und bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 189 a Z 3 UGB abgeschrieben. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgte nach der Discounted Cashflow (DCF)-Methode. Dabei gelangte das Bruttoverfahren zur Anwendung, d.h. es wurde zunächst der Wert des Gesamtkapitals des Beteiligungsunternehmens durch Abzinsung der Free Cash-Flows ermittelt. In weiterer Folge wurde durch Abzug des Wertes des verzinslichen Fremdkapitals der Wert des Eigenkapitals ermittelt. Der Wert des Eigenkapitals wurde dem Beteiligungsansatz gegenübergestellt, bei Unterdeckung wurde der Beteiligungsansatz entsprechend wertberichtigt. Zentrale Annahmen im Zusammenhang mit der Beteiligungsbewertung sind die, vom Aufsichtsrat genehmigten, zugrundeliegenden 4-Jahresplanungen und die daraus resultierenden Prognosen der zukünftigen Erträge und Cashflow, sowie die sich daraus ergebende Ableitung eines nachhaltigen, ewigen Ertragswerts. Des Weiteren die Ableitung des Diskontierungszinssatzes auf Basis der Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten. Die Annahmen beruhen auf zukunftsbezogenen Ermessenentscheidungen und Schätzungen des Managements.
Unter den Finanzanlagen sind auch längerfristige Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 196.661.225,34 (V): TEUR 337.096) enthalten. Diese Mittel stehen den Gesellschaften mittel- bis längerfristig zur Verfügung und dienen der Optimierung der Finanzierungsstrukturen in den Tochterunternehmen.
2. Umlaufvermögen
Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgte unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten, die nach dem gleitenden Durchschnittspreisprinzip ermittelt werden. Die noch nicht abrechenbaren Leistungen sind zu Herstellungskosten gemäß § 203 Abs. 3 UGB bilanziert. Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Unter Beachtung des Niederstwertprinzips wurden entsprechende Abwertungen wegen überdurchschnittlicher Lagerdauer oder eingeschränkter Verwertbarkeit bzw. zur verlustfreien Bewertung durchgeführt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden zu ihren Anschaffungskosten oder unter Berücksichtigung des imparitätischen Realisationsprinzips zum Stichtagskurs bewertet. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Entsprechend der Fälligkeitsstruktur erfolgen gruppenweise Einzelwertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der abgeschlossene Factoring-Vertrag für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führt zu einer Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Von der Factoring-Bank angekaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in Höhe von nicht bevorschussten bzw. noch ausstehenden Restkaufpreise bilanziert.
3. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag gebildet.
Die Bilanzierung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Dienstnehmer-Jubiläumsgelder erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation = DBO) wird aufgrund der zurückgelegten Dienstzeit und der erwarteten Gehaltsentwicklung berechnet. Die Verteilung des Dienstzeitaufwandes erfolgt über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt ins Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen
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chen Pensionsalters, beim Vorliegen von mindestens zehn Dienstjahren jedoch längstens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Frauen) bzw. des 65. Lebensjahres (bei Männern).
VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN ZUR BEWERTUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR ABFERTIGUNGEN
| Biometrische Rechnungsgrundlagen | AVO 2018-P für Angestellte |
|---|---|
| (V): AVÖ 2018-P für Angestellte) | |
| Rechnungszinssatz | 3,70% (V): 3,30%) |
| Bezugssteigerungen | 3,00% (V): 3,50%) |
| Fluktuation | keine Fluktuation (V): keine Fluktuation) |
| Pensionseintrittsalter | laut Pensionsreform Herbst 2004 |
| (V): lt. Pensionsreform Herbst 2004) |
VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN ZUR BEWERTUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR DIENSTNEHMERJÜBILÄUMSGELDER
| Biometrische Rechnungsgrundlagen | AVO 2018-P für Angestellte |
|---|---|
| (V): AVÖ 2018-P für Angestellte) | |
| Rechnungszinssatz | 3,55% (V): 3,15%) |
| Bezugssteigerungen | 3,65% (V): 3,65%) |
| Fluktuation | altersabhängig, 3% bis 28% |
| (V): altersabhängig, 3% bis 28%) | |
| Pensionseintrittsalter | laut Pensionsreform Herbst 2004 |
| (V): lt. Pensionsreform Herbst 2004) |
Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe, oder dem Grunde nach, ungewisse Verbindlichkeiten mit dem bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag berücksichtigt.
Langfristige sonstige Rückstellungen werden in Entsprechung mit § 211 (2) UGB mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung der Grundsatz der Vorsicht ermittelt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihren Anschaffungskosten oder unter Berücksichtigung des imparitätischen Realisationsprinzips mit dem jeweils höheren Briefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
02
ANHANG
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten von Bilanz und GuV
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs. 1 UGB) wird in der Anlage zum Anhang gezeigt.
Der Beteiligungsansatz der Gesellschaft „Kontron Services Romania S.R.L. / Bukarest“ wurde auf Basis der jährlich durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit um EUR 1.963.758,00 (V): TEUR 12.468) abgeschrieben.
Der Beteiligungsansatz der Gesellschaft „Kontron Austria GmbH / Engerwitzdorf“ wurde auf Basis der jährlich durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit um EUR 1.898.834,00 (V): TEUR 0) abgeschrieben.
Der Beteiligungsansatz der Gesellschaft „CBCX Technologies GmbH / Linz“ wurde um EUR 4.000.000,00 (V): TEUR 2.500) abgeschrieben, wobei es sich hier um eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung in Höhe von EUR 4.000.000,00 (V): TEUR 2.500) handelt.
Beteiligungsverhältnisse
Im Folgenden werden die Beteiligungen der Kontron AG im Sinne des § 238 (1) Z 4 UGB angegeben:
Beteiligungsverhältnisse 31.12.2025
| GESELLSCHAFT | SITZ | JAHR | KAPITAL-ANTEIL | WÄHRUNG | EIGENKAPITAL 31.12. (IN EUR) | JAHRESÜBERSCHUSS/ JAHRES FEHLBETRAG DES GESCHÄFTSJAHRES (IN EUR) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kontron Bulgaria EDDO | Sofia, Bulgarien | 2024 | 100% | BGL | 13.277.000 | 2.616.000 |
| EUR | 6.788.422 | 1.337.540 | ||||
| Kontron Services Romania s.r.l. | Bucharest, Rumänien | 2024 | 100% | RON | -16.017.911 | -55.426.558 |
| EUR | -3.142.739 | -10.874.776 | ||||
| Kontron Hungary Kft. | Budapest, Ungarn | 2024 | 100% | HUF | 1.920.546.000 | 313.054.000 |
| EUR | 4.986.488 | 812.811 | ||||
| CBCX Technologies GmbH | Linz, Österreich | 2024 | 100% | EUR | 5.241.889 | 1.666.761 |
| Kontron Austria GmbH | Engerwitzdorf, Österreich | 2024 | 90% | EUR | 27.529.663 | 51.804 |
| Kontron Technologies GmbH | Linz, Österreich | 2024 | 100% | EUR | 2.532.668 | -130.360 |
| Kontron AIS GmbH | Dresden, Deutschland | 2024 | 100% | EUR | 2.820.277 | 908.723 |
| S&T MEDTECH SRL (in Liquidation) | Bucharest, Rumänien | 2023 | 100% | RON | 4.796.706 | 5.938.602 |
| EUR | 941.121 | 1.165.163 | ||||
| Kontron Beteiligungs GmbH | Ismaning, Deutschland | 2024 | 100% | EUR | 243.934.571 | -11.913.530 |
| Kontron d.o.o. | Kranj, Slowenien | 2024 | 100% | EUR | 30.328.000 | -7.394.000 |
| Kontron SI d.o.o. | Kranj, Slowenien | 2024 | 100% | EUR | 5.689.556 | 1.443.737 |
| Kontron Transportation GmbH | Wien, Österreich | 2024 | 100% | EUR | 35.964.545 | 12.997.050 |
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Beteiligungsverhältnisse 31.12.2024
| GESELLSCHAFT | SITZ | JAHR | KAPITAL-ANTEIL | WÄHRUNG | EIGENKAPITAL 31.12. (IN EUR) | JAHRESÜBERSCHUSS/ JAHRESFEHLBETRAG DES GESCHÄFTSJAHRES (IN EUR) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kontron Bulgaria EDDO | Sofia, Bulgarien | 2023 | 100% | BGL | 8.712.000 | 3.462.000 |
| EUR | 4.454.375 | 1.770.092 | ||||
| Kontron Services Romania s.r.l. | Bucharest, Rumänien | 2023 | 70,91% | RON | -35.884.353 | -62.042.233 |
| EUR | -7.213.950 | -12.472.556 | ||||
| Kontron Partners Kft. | Budapest, Ungarn | 2024 | 100% | HUF | 40.538.000 | 238.851.000 |
| EUR | 98.549 | 580.652 | ||||
| Kontron Hungary Kft. | Budapest, Ungarn | 2024 | 100% | HUF | 1.920.546.000 | 313.054.000 |
| EUR | 4.668.885 | 761.040 | ||||
| CBCX Technologies GmbH | Linz, Österreich | 2024 | 100% | EUR | 5.241.889 | 1.666.761 |
| Kontron Austria GmbH | Engerwitzdorf, Österreich | 2024 | 90% | EUR | 27.529.663 | 51.804 |
| Kontron Hartmann-Wiener GmbH | Burscheid, Deutschland | 2024 | 100% | EUR | 13.324.674 | 2.153.054 |
| Kontron Technologies GmbH | Linz, Österreich | 2024 | 100% | EUR | 2.532.668 | -130.360 |
| Kontron AIS GmbH | Dresden, Deutschland | 2024 | 100% | EUR | 2.820.277 | 908.723 |
| S&T MEDTECH SRL | Bucharest, Rumänien | 2023 | 100% | RON | 4.796.706 | 5.938.602 |
| EUR | 964.298 | 1.193.857 | ||||
| Kontron Beteiligungs GmbH | Ismaning, Deutschland | 2023 | 100% | EUR | 237.272.186 | -133 |
| Kontron America Modules, LCC | Delaware, USA | 2024 | 100% | USD | 1 | 0 |
| EUR | 1 | 0 | ||||
| Kontron Asia Embedded Design Sdn. Bhd | Penang, Malaysia | 2024 | 100% | MYR | -2.103 | -2.104 |
| EUR | -453 | -453 | ||||
| Kontron d.o.o. | Kranj, Slowenien | 2023 | 100% | EUR | 37.901.000 | 1.212.000 |
| Kontron SI d.o.o. | Kranj, Slowenien | 2024 | 100% | EUR | 5.754.109 | 1.499.395 |
| Kontron Transportation GmbH | Wien, Österreich | 2023 | 100% | EUR | 16.267.495 | 7.010.541 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
149
02
ANHANG
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der ausgewiesenen Forderungen:
| 2025 IN EUR | GESAMTBETRAG | DAVON RESTLAUFZEIT BIS 1 JAHR | DAVON RESTLAUFZEIT ÜBER 1 JAHR |
|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.384.178,30 | 6.384.178,30 | 0,00 |
| Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 50.153.667,62 | 50.153.667,62 | 0,00 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 8.274.069,09 | 8.274.069,09 | 0,00 |
| davon aus Finanzierung | 41.879.598,53 | 41.879.598,53 | 0,00 |
| Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 127.864.079,39 | 36.092.041,27 | 91.772.038,12 |
| Summe Forderungen | 184.401.925,31 | 92.629.887,19 | 91.772.038,12 |
| 2024 IN EUR | GESAMTBETRAG | DAVON RESTLAUFZEIT BIS 1 JAHR | DAVON RESTLAUFZEIT ÜBER 1 JAHR |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.901.248,01 | 6.901.248,01 | 0,00 |
| Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 46.383.184,54 | 34.099.837,50 | 12.283.347,04 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 9.474.110,88 | 9.474.110,88 | 0,00 |
| davon aus Finanzierung | 36.909.073,66 | 24.625.726,62 | 12.283.347,04 |
| Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 16.702.325,73 | 9.284.792,57 | 7.417.533,16 |
| Summe Forderungen | 69.986.758,28 | 50.285.878,08 | 19.700.880,20 |
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Pauschalwertberichtigungen in Höhe von EUR 0,00 (V): TEUR 0) enthalten. Im Posten „Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände“ sind Erträge in Höhe von EUR 1.512.299,87 (V): TEUR 2.164) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen die offene Kaufpreisforderung aus der übertragenen Darlehensforderung gegenüber der JUMPtec GmbH in Höhe von EUR 126.000.000,00 abzüglich dem abgegrenzten Zusatzrabatt in Höhe von EUR 12.846.961,00. Die Zahlungsvereinbarung sieht eine Tilgung in mehreren Tranchen, mit einer maximalen Laufzeit bis zum 31. März 2028, vor, wobei eine vollständige, vorzeitige Rückführung möglich ist. Als Sicherheit für den Zahlungsanspruch dienen Geschäftsanteile einer Beteiligungsgesellschaft, welche die congatec GmbH kontrolliert. Weiters wurde eine Debt Subordination für zukünftige Verpflichtungen vereinbart. Die Vereinbarung sieht zusätzliche Zahlungsverpflichtungen für die congatec GmbH für den Fall vor, dass keine vollständige Rückzahlung bis zum 30. September 2026 erfolgt.
3. Aktive latente Steuern
Aus der Gesamtbetrachtung des Unterschiedsbetrages zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzständen ergibt sich ein Aktivposten von EUR 20.299.221,54 (V): TEUR 24.806). Der Überhang ergibt sich im Wesentlichen aus den steuerlichen Verlustvorträgen mit EUR 19.514.638,00 (V): TEUR 23.994) und aus einem Anteil von temporären Differenzen mit EUR 784.583,54 (V): TEUR 812).
Der für die Berechnung der latenten Steuern angewendete Steuersatz beträgt 23% (V): 23%.
Die Verringerung der latenten Steuern in Höhe von EUR 4.506.683,00 (V): Verwendung von TEUR 559) resultiert im Wesentlichen aus der Verwendung von aktivierten Verlustvorträgen in Höhe von EUR 4.479.088,00 (V): Verwendung von TEUR 508).
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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Die Differenzen für die Grundlage zur Bildung aktiver latenter Steuern stammen aus Sach- und Finanzanlagen bzw. Rückstellungen und abgegrenzten Schulden und gliedern sich wie folgt:
| 2025 (IN EUR) | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN |
|---|---|---|
| Sachanlage- und Finanzanlagen | 2.333.562 | 11.278 |
| Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | 1.088.949 | |
| Saldierung | -11.278 | -11.278 |
| Summe | 3.411.233 | 0 |
| Bilanzansatz aktive latente Steuern | 784.584 | |
| 2024 (IN EUR) | AKTIVE LATENTE STEUERN | PASSIVE LATENTE STEUERN |
| --- | --- | --- |
| Sachanlage- und Finanzanlagen | 2.257.741 | 22.728 |
| Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | 1.296.197 | |
| Saldierung | -22.728 | -22.728 |
| Summe | 3.531.210 | 0 |
| Bilanzansatz aktive latente Steuern | 812.178 |
Im Geschäftsjahr wurden aus vorhandenen Verlustvorträgen aktive latente Steuern in Höhe von EUR 19.514.683,00 (VJ: TEUR 23.994) bilanziert. Der Ansatz der Verlustvorträge erfolgte nur insoweit, als mit deren Verwertung in den nächsten fünf Jahren gemäß der Steuerplanung gerechnet werden kann.
Die Kontron AG hat – wie auch im Vorjahr – ein positives steuerliches Ergebnis erwirtschaftet, wobei aus derzeitiger Sicht auch künftig von positiven Ergebnissen auszugehen ist. Neben der angeführten Verbesserung des operativen Geschäfts tragen insbesondere auch weiterhin die Erträge aus Marken- und Lizenznutzungsverträgen mit Konzerngesellschaften und Erträge aus verrechneten Garantieprovisionen an Konzerngesellschaften zu einer stabilen Profitabilität der Kontron AG sowie in der Folge der österreichischen Steuergruppe bei.
Mindestbesteuerungsreformgesetz
Mit 1. Jänner 2024 ist in Österreich das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) in Kraft getreten. Damit wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) in österreichisches Gesetz umgewandelt. Eine Vielzahl anderer Länder haben, wie Österreich, die Mindestbesteuerung bereits eingeführt. Lediglich in den Ländern USA, Taiwan, China und Uzbekistan, in denen die Kontron AG mit Konzerngesellschaften ansässig ist, wurden bisher noch keine Umsetzungsmaßnahmen getätigt.
Die Kontron AG qualifiziert innerhalb der Ennoconn Gruppe als eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft („MOPE“) und ist abgabepflichtige Geschäftseinheit in Österreich für Zwecke einer allfälligen nationalen oder primären Ergänzungssteuer. Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und der allfälligen Ergänzungssteuerbeträge hat gemäß Mindestbesteuerungsgesetz bzw. den geltenden lokalen Vorschriften länderbezogen zu erfolgen. Daher werden für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe (sogenanntes „jurisdictional blending“) gemeinsam die Berechnungen durchgeführt.
Die Auswirkungen und allfällige Steuerbelastungen der Pillar II Regelungen auf die Kontron AG werden stetig evaluiert. Für die Übergangsperiode, die alle Wirtschaftsjahre umfasst, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 beginnen, wurden die Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen eingeführt.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
02
ANHANG
Aufgrund dieser temporären Safe Harbour Berechnungen, sind aktuell keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern des Kontron-Konzerns zu erwarten. Diese Einschätzungen basieren vor allem auf den Daten des Country-by-Country Reportings 2024 sowie einer vorläufigen Berechnung der Safe Harbour Tests für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025. Anzumerken ist, dass die vorläufige Safe Harbour Berechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 nur für die Gesellschaften der Kontron Gruppe durchgeführt wurde. Eine Analyse einzelner Steuerhoheitsgebiete, in denen neben Kontron Gesellschaften auch Ennoconn Gesellschaften steuerlich ansässig sind, wurde nur auf Basis des Country-by-Country Reportings 2024 vorgenommen. Nach aktueller Einschätzung geht Kontron davon aus, dass sich bei Einbeziehung der Ennoconn Gesellschaften in die vorläufigen Safe Harbour Berechnungen für 2025 keine wesentliche Änderung ergeben würde. Für jene Steuerhoheitsgebiete, für die die temporären Safe Harbour Regelungen nicht anwendbar sind, liegen gute Gründe vor, dass sich bei einer Pillar II Vollberechnung (auf Grund von Verrechnungen von Verlustvorträgen, auf die kein Deferred Tax Asset gebucht war bzw. von Gutschriften von Steuern aus Vorjahren) keine bzw. allenfalls eine betraglich nur sehr untergeordnete (nationale) Ergänzungssteuer ergeben wird. Diese Berechnung wird laufend aktualisiert und die Ergebnisse analysiert, um auf allfällige Effekte auf die Ertragsteuern vorbereitet zu sein.
Tatsächliche Steuern aus der Pillar II Regelung werden als tatsächliche Steuer in Anlehnung an IAS 12 erfasst, wobei jedoch im Geschäftsjahr 2025 keine entsprechenden Steuern zu berücksichtigen waren. Von der verpflichtend anzuwendenden Ausnahme der Bilanzierung latenter Steuern aus Pillar II wird Gebrauch gemacht.
4. Grundkapital
Das Grundkapital der Kontron AG betrug zum Bilanzstichtag 31.12.2025 EUR 63.860.568,00 und ist in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Die Entwicklung stellt sich dar wie folgt:
| IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital zum 1. Jänner | 63.860.568,00 | 63.860.568,00 |
| Gezeichnetes Kapital zum 31. Dezember | 63.860.568,00 | 63.860.568,00 |
- Per 31.12.2025 hielt die Gesellschaft 1.109.815 Stück eigene Aktien.
- Das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist unbeschränkt. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht.
- Mit 27,9% der Aktien und Stimmrechte, gehalten über zwei mit der Ennoconn Corporation verbundene Tochtergesellschaften, ist die Ennoconn Corporation, Taipeh, Taiwan, zum 31.12.2025 nach Kenntnis der Kontron AG größter Aktionär der Kontron AG.
- Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
- Mitarbeiter, die Aktien der Kontron AG besitzen, können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung direkt und im freien Ermessen ausüben. Eine mit gewährten Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen verbundene Stimmrechtskontrolle oder die Möglichkeit zur Ausübung von Stimmrechten unter Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen existiert nicht.
- Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates oder Satzungsänderungen. Laut Satzung der Kontron AG beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine größere Mehrheit vorsieht. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 145 2. Satz AktG ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen (§ 13 der Satzung der Kontron AG).
Genehmigtes Kapital 2025, Genehmigtes Kapital 2024, Genehmigtes Kapital 2020, Erwerb und Verwendung eigener Aktien.
Genehmigtes Kapital 2025
In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 11.06.2025 wurde der Vorstand für die Dauer bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 169 AktG das Grundkapital
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
um bis zu EUR 2.000.000 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen (Genehmigtes Kapital 2025).
Die Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch erfolgte am 15. August 2025.
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025.
Genehmigtes Kapital 2024
In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 06.05.2024 wurde der Vorstand für die Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 4.386.056 durch Ausgabe von bis zu 4.386.056 Stück auf Inhaber lautenden Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergebenden Satzungsänderungen zu beschließen (Genehmigtes Kapital 2024).
Die Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch erfolgte am 31. Juli 2024.
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024.
Genehmigtes Kapital 2020
Die ordentliche Hauptversammlung vom 16.06.2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Die Ermächtigung zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 endete am 26. August 2025.
Es wurde davon kein Gebrauch gemacht.
Erwerb und Verwendung eigener Aktien
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie § 65 Abs 1a und Abs 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten fünf Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen, einmal oder auch mehrfach und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, sofern der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst gehaltenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigt.
Des Weiteren wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025 der Vorstand für die Dauer von 5 Jahren ab der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere einen außerbörslichen Verkauf (unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre), etwa in Form einer beschleunigten Privatplatzierung, oder als nicht in einer Barleistung bestehende Transaktionswährung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensanteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögenswerten, hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Für die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind die Bestimmungen dieses Beschlusses anzuwenden.
Außerdem wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025 der Vorstand ermächtigt, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung,
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ANHANG
mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Einziehung von erworbenen eigenen Aktien ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Im Geschäftsjahr 2025 führte die Kontron AG keinen Aktienrückerwerb durch.
Im Geschäftsjahr 2025 verwendete die Kontron AG 44.000 eigene Aktien zur Bedienung ausgeübter Aktienoptionen eines Arbeitnehmers im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018/2019 (Tranchen 2018 und 2019) zum Preis von EUR 15,71 je Stückaktie. Weiters verwendete der Vorstand 1.320.795 Stück eigene Aktien der Gesellschaft, dies entspricht gerundet 2,07% des Grundkapitals der Gesellschaft, zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb weiterer Anteile von rund 12,19% des Grundkapitals der KATEK SE zu einem Preis von EUR 25,40 je Stückaktie der Kontron AG.
Es bestehen Kreditverträge, deren Konditionen sich im Falle eines „Change of Control“ ändern könnten oder die zu einer Beendigung des Kreditvertrags führen. Kreditverträge der Kontron AG mit den finanzierenden Banken sehen eine Kündigungsoption der Banken vor, wenn ein Kontrollwechsel bei der Kontron AG erfolgt. Ein Kontrollwechsel ist in den abgeschlossenen Verträgen als Erlangung einer kontrollierenden Beteiligung an der Kontron AG definiert, wobei eine Erhöhung der (direkten oder indirekten) Beteiligung der Ennoconn Corporation (oder ihrer Rechtsnachfolger) an der Kontron AG keinen Kontrollwechsel darstellt.
Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Zif. 9 UGB bestehen nicht.
5. Rücklage für gewährte Aktienoptionen
Die Gesellschaft hat Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens beschlossen.
Aktienoptionsprogramme 2025/2027
Im November 2025 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeitern der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2025/2027 insgesamt 1.800.000 Aktienoptionen gewährt, wobei 600.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2026, 600.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2027 und weitere 600.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2028 vorgesehen sind.
Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm 2025/2027 definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichte sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm 2025/2027 sieht das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.
Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach der Monte-Carlo-Methode und dem GARCH Volatilitätsmodell ermittelt.
Aktienoptionsprogramme 2024/2025
Im November 2022 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeitern der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2024/2025 insgesamt 1.500.000 Aktienoptionen gewährt, wobei 750.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2024 und weitere 750.000 Aktienoptionen für eine Tranche 2025 vorgesehen sind.
Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm 2024/2025 definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichte sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 sieht das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.
Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach der Monte-Carlo Methode und der Random Walk Theorie ermittelt.
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Aktienoptionsprogramme 2018/2019
Das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 ist im Geschäftsjahr ausgelaufen.
Nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Parameter der aktuell bestehenden Aktienoptionsprogramme 2024/2025 und 2025/2027:
| AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2024/2025 | AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2025/2027 | |
|---|---|---|
| Anzahl der Aktienoptionen | 1.500.000 | 1.800.000 |
| Ausgabetag | 14.11.2022 | 07.11.2025 |
| Sperrfrist | 3 Jahre | 3 Jahre |
| Laufzeit | 5 Jahre | 5 Jahre |
| Ausübungspreis je Aktienoption | Börsenschlusskurs am Ausgabetag | Börsenschlusskurs am Ausgabetag |
| Aktienkurs am Ausgabetag | EUR 15,30 | EUR 22,12 |
| Erwartete Volatilität | 33,30% | 41,00% |
| Risikoloser Zinssatz | 2,47% | 2,36% |
| Verbleibende Laufzeit der Option | 1,87 Jahre | 4,85 Jahre |
| Optionswert | 3 Euro 42 Cent | 3 Euro 40 Cent |
Im Jahr 2025 wurden 182.000 Optionen (V): 75.000 Optionen betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018/2029 (Tranche 2018) und 278.000 Optionen (V): 50.000 Optionen betreffend das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 (Tranche 2019) ausgeübt. Die Bedienung erfolgte für 425.000 Stück durch Barablösung, wobei EUR 1.504.720,25 im Jahr 2025 bezahlt wurden und EUR 1.961.000,00 im Jahr 2026 bezahlt werden. 35.000 Stück wurden mit eigenen Aktien bedient. Zum 31. Dezember 2025 betragen die ausstehenden Rechte für das Aktienoptionsprogramm 2018/2029 (Tranche 2018) insgesamt 0 (V): 182.000 und für das Aktienoptionsprogramm 2018/2019 (Tranche 2019) insgesamt 0 (V): 278.000.
Im Jahr 2025 wurden 87.500 Optionen (V): 0 Optionen betreffend das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 (Tranche 2024) und 0 Optionen (V): 0 Optionen betreffend das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 (Tranche 2025) ausgeübt. Die Bedienung erfolgte für 87.500 Stück durch Barablösung, wobei EUR 123.000,00 im Jahr 2025 von der Kontron AG und EUR 139.250,00 direkt durch 2 Tochterunternehmen der Kontron AG bezahlt wurden. Im Jahr 2026 werden die restlichen EUR 437.300,00 bezahlt. Zum 31. Dezember 2025 betragen die ausstehenden Rechte für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 (Tranche 2024) insgesamt 465.000 Stück (V): 552.500 und für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 (Tranche 2025) insgesamt 552.500 Stück (V): 552.500. Im Jahr 2025 sind aus dem Aktienoptionsprogramm 2024/2025 (Tranche 2024) insgesamt 197.500 Stück (V): 197.500 und für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 (Tranche 2025) insgesamt 197.500 Stück (V): 197.500 noch nicht zugeteilt.
Im Jahr 2025 wurden 597.220 Optionen (V): 0 Optionen betreffend das Aktienoptionsprogramm 2025/2027 (Tranche 2026), 597.220 Optionen (V): 0 Optionen betreffend das Aktienoptionsprogramm 2025/2027 (Tranche 2027) und 597.220 Optionen (V): 0 Optionen betreffend das Aktienoptionsprogramm 2025/2027 (Tranche 2028) neu zugeteilt.
Im Geschäftsjahr 2025 beträgt der in den Personalkosten erfasste Aufwand für die Aktienoptionsprogramme EUR 1.440.658,00 (V): Aufwand TEUR 1.424.
6. Rücklage für eigene Anteile
Die Rücklage für eigene Anteile beträgt zum 31. Dezember 2025 EUR 1.109.815,00 (V): TEUR 2.475.
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ANHANG
7. Eigenmittelüberleitung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der einzelnen Eigenkapitalpositionen und Sachverhalte seit 01.01.2024.
| NENNKAPITAL | KAPITALRÜCKLAGEN | |||
|---|---|---|---|---|
| GRUNDKAPITAL | EIGENE ANTEILE | GEBUNDENE | NICHT GEBUNDENE | |
| Stand 01.01.2024 | 63.860.568,00 | -2.112.093,00 | 315.825.596,83 | 0,00 |
| Veränderung eigene Aktien | 0,00 | -362.517,00 | 2.507.098,71 | 0,00 |
| Ausübung und Verfall von Aktienoptionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Dotierung Optionsrücklage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausschüttung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2024 | 63.860.568,00 | -2.474.610,00 | 318.332.695,54 | 0,00 |
| Veränderung eigene Aktien | 0,00 | 1.364.795,00 | 4.530.089,72 | 0,00 |
| Ausübung und Verfall von Aktienoptionen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Dotierung Optionsrücklage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausschüttung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2025 | 63.860.568,00 | -1.109.815,00 | 322.862.785,26 | 0,00 |
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| GEWINNRÜCKLAGE | RÜCKLAGE FÜR GEWÄHRTE AKTIENOPTIONEN | RÜCKLAGE FÜR EIGENE ANTEILE | BILANZGEWINN | SUMME EIGENKAPITAL |
|---|---|---|---|---|
| GESETZLICHE RÜCKLAGE | FREIE RÜCKLAGEN | |||
| 0,00 | 92.882,00 | 8.554.350,00 | 2.112.093,00 | 206.193.728,12 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 362.517,00 | -9.473.733,73 |
| 0,00 | 82.800,00 | -600.300,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 1.448.016,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -30.833.228,50 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 560.530,37 |
| 0,00 | 175.682,00 | 9.402.066,00 | 2.474.610,00 | 166.447.296,26 |
| 0,00 | 0,00 | -170.450,00 | -1.364.795,00 | 29.966.297,57 |
| 0,00 | 4.309.318,00 | -6.854.000,00 | 0,00 | -1.593.718,00 |
| 0,00 | 0,00 | 1.440.658,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -36.854.974,80 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -10.634.313,44 |
| 0,00 | 4.485.000,00 | 3.818.274,00 | 1.109.815,00 | 147.330.587,59 |
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02
ANHANG
8. Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Die Investitionszuschüsse werden als gesonderter Hauptposten zwischen Eigenkapital und Fremdkapital ausgewiesen. Die Aufgliederung ist aus der Übersicht über die Entwicklung der Zuschüsse ersichtlich. Die Auflösung des Investitionszuschusses erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Anlagen und wird offen mit den Abschreibungen saldiert.
| 2025 IN EUR | STAND AM 01.01.2025 | ZUWEISUNG | AUFLÖSUNG | STAND ZUM 31.12.2025 |
|---|---|---|---|---|
| Investitionszuschuss PV-Anlage OeMAG | 9.415,72 | 0,00 | 562,20 | 8.853,52 |
| Investitionszuschuss Digitalisierung p2129945 | 10.131,46 | 0,00 | 678,96 | 9.452,50 |
| Investitionszuschuss Umbau Linz p2129964 | 29.312,61 | 0,00 | 1.749,96 | 27.562,65 |
| Investitionszuschuss Rechenzentrum p2141732 | 2.071,47 | 0,00 | 1.502,64 | 568,83 |
| Investitionszuschuss Digitalisierung p2144013 | 986,38 | 0,00 | 696,24 | 290,14 |
| Investitionszuschuss Digitalisierung p2150128 | 6.852,99 | 0,00 | 5.460,24 | 1.392,75 |
| SUMME | 58.770,63 | 0,00 | 10.650,24 | 48.120,39 |
9. Sonstige Rückstellungen
| 2025 IN EUR | STAND AM 01.01.2025 | ASSET DEAL | VERWENDUNG | AUFLÖSUNG | ZUWEISUNG | STAND ZUM 31.12.2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten | 8.574.402,71 | 0,00 | -2.791.673,17 | -1.945.000,00 | 0,00 | 3.837.729,54 |
| Variable Gehaltsanteile | 372.831,38 | 0,00 | -325.534,82 | -47.296,56 | 1.035.975,59 | 1.035.975,59 |
| Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand | 441.800,00 | 0,00 | -441.800,00 | 0,00 | 950.000,00 | 950.000,00 |
| Kundenbonifikationen und übrige | 479.143,95 | 0,00 | -479.143,95 | 0,00 | 628.450,98 | 628.450,98 |
| Noch nicht konsumierte Urlaube | 453.279,39 | 0,00 | -453.279,39 | 0,00 | 459.391,70 | 459.391,70 |
| Jubiläumsgeld | 394.065,20 | 21.516,53 | -47.765,95 | -5.463,15 | 30.772,11 | 393.124,74 |
| Überstunden | 126.332,61 | 0,00 | -126.332,61 | 0,00 | 137.301,20 | 137.301,20 |
| Rückstellung für drohende Verluste | 1.836.000,00 | 0,00 | 0,00 | -1.836.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| Garantierückstellungen | 12.677.855,24 | 21.516,53 | -4.665.529,89 | -3.833.759,71 | 3.241.891,58 | 7.441.973,75 |
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10. Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| 2025 IN EUR | GESAMTBETRAG | DAVON RESTLAUFZEIT BIS 1 JAHRE | DAVON RESTLAUFZEIT ÜBER 1 JAHRE UND WENIGER ALS 5 JAHRE | DAVON RESTLAUFZEIT ÜBER 5 JAHRE |
|---|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 168.500.000,00 | 43.500.000,00 | 125.000.000,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 185.989.174,00 | 113.146.029,36 | 72.843.144,64 | 0,00 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 9.420,42 | 9.420,42 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.823.179,61 | 10.823.179,61 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 17.398.021,61 | 17.398.021,61 | 0,00 | 0,00 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 2.018.664,13 | 2.018.664,13 | 0,00 | 0,00 |
| davon aus Finanzierung | 15.379.357,48 | 15.379.357,48 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 24.342.334,56 | 15.885.150,86 | 8.457.183,70 | 0,00 |
| davon aus Steuern | 367.620,41 | 367.620,41 | 0,00 | 0,00 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 521.390,43 | 521.390,43 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Verbindlichkeiten | 407.062.130,20 | 200.761.801,86 | 206.300.328,34 | 0,00 |
| 2024 IN EUR | GESAMTBETRAG | DAVON RESTLAUFZEIT BIS 1 JAHRE | DAVON RESTLAUFZEIT ÜBER 1 JAHRE UND WENIGER ALS 5 JAHRE | DAVON RESTLAUFZEIT ÜBER 5 JAHRE |
| Schuldscheindarlehen | 168.500.000,00 | 0,00 | 168.500.000,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 252.256.270,68 | 123.334.697,36 | 128.921.573,32 | 0,00 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 9.420,42 | 9.420,42 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.651.168,65 | 11.651.168,65 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 286.260,95 | 286.260,95 | 0,00 | 0,00 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 266.260,95 | 266.260,95 | 0,00 | 0,00 |
| davon aus Finanzierung | 20.000,00 | 20.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 19.199.766,84 | 10.949.022,76 | 8.250.744,08 | 0,00 |
| davon aus Steuern | 372.853,80 | 372.853,80 | 0,00 | 0,00 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 495.278,67 | 495.278,67 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Verbindlichkeiten | 451.902.887,54 | 146.230.570,14 | 305.672.317,40 | 0,00 |
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02
ANHANG
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Kontron AG hat in den Jahren 2019 bis 2024 Schuldscheindarlehen (nachfolgende Tabelle) über insgesamt EUR 168.500.000 (V): TEUR 168.500) begeben. Die unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsvereinbarungen sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst.
| TRANCHE (EUR) | ZINSVEREINBARUNG | LAUFZEIT |
|---|---|---|
| 10.000.000,00 | Fix (1,439%) | 17.04.2026 |
| 7.500.000,00 | Fix (1,100%) | 24.03.2026 |
| 9.500.000,00 | Fix (4,171%) | 17.04.2029 |
| 20.000.000,00 | Variabel (6mE + 120 bps) | 30.04.2026 |
| 6.000.000,00 | Variabel (6mE + 120 bps) | 17.04.2026 |
| 115.500.000,00 | Variabel (6mE + 145 bps) | 17.04.2029 |
Gegebene Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Im Geschäftsjahr 2025 bestanden mit den Banken folgende Kreditlinien
a. ERSTE Group Bank AG
Abstattungskreditvertrag über EUR 125.000.000,00 zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf „KATEK". Die Rückzahlung erfolgt in 17 vierteljährlichen Kapitalraten beginnend mit 31.03.2025. Der Kredit ist mit Wechselburgschaftszusagen der Republik Österreich abgesichert. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 95.588.235,32 (V): TEUR 125.000) aus. Weiters besteht ein Kreditvertrag über EUR 50.000.000,00 zum Zwecke von allgemeinen Betriebsmittelfinanzierungen (exkl. M&A). Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 08.08.2027 vereinbart, wobei die Ausnutzungen im Rahmen von Barvorlagen mit Laufzeiten zwischen 3, 6 oder 12 Monate erfolgen kann. Die Linie ist blanko gewährt. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (V): TEUR 0) aus.
b. Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
Abstattungskreditvertrag über EUR 30.000.000,00 zum Zwecke der Refinanzierung Finanzverbindlichkeiten „KATEK" geschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in 12 vierteljährlichen Kapitalraten beginnend mit 30.06.2024. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 12.500.000,00 (V): TEUR 22.500) aus. Der im Geschäftsjahr 2021 abgeschlossene Abstattungskredit über EUR 37.500.000,00 (unter Einbindung der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisenlandesbank Steiermark AG) zum Zwecke der Refinanzierung Anteilskauf „Iskratel" wurde planmäßig zum 31.12.2025 zurückbezahlt. Per Stichtag haftet demnach ein Saldo von EUR 0,00 (V): TEUR 7.895) aus.
c. UniCredit Bank Austria AG
Abstattungskreditvertrag über EUR 50.000.000,00 zum Zwecke der Refinanzierung Finanzverbindlichkeiten „KATEK" geschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in 11 vierteljährlichen Kapitalraten beginnend mit 30.06.2024. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 20.833.338,00 (V): TEUR 37.500) aus. Weiters besteht im Geschäftsjahr 2025 ein revolvierend nutzbarer Betriebsmittelkredits in Höhe von EUR 60.000.000,00. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis auf weiteres vereinbart. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 57.067.600,68 (V): TEUR 59.360) aus.
d. Oberbank AG
Kontokorrentkreditvertrag über EUR 10.000.000,00. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (V): TEUR 0) aus. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 30.04.2027 vereinbart. Die Linie ist blanko gewährt.
e. Commerzbank
Kontokorrentkreditvertrag über EUR 20.000.000,00. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (V): TEUR 2) aus. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 31.12.2027 vereinbart. Die Linie ist blanko gewährt.
f. Deutschen Bank
Kontokorrentkreditvertrag über EUR 30.000.000,00. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (V): TEUR 0) aus. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 31.03.2027 vereinbart. Die Linie ist blanko gewährt.
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g. BAWAG
Kontokorrentkreditvertrag über EUR 6.000.000,00. Per Stichtag haftet ein Saldo von EUR 0,00 (V): TEUR 0) aus. Die Laufzeit für diese Gesamtlinie ist bis 30.06.2026 vereinbart. Die Linie ist blanko gewährt.
Zur Sicherstellung von Kreditlinien, Haftungen, Garantien waren per Stichtag 31.12.2025 seitens der Gesellschaft Guthaben in Höhe von EUR 0,00 verpfändet (V): TEUR 0).
Sonstige Verbindlichkeiten
Im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ resultieren die wesentlichen Beträge aus Kaufpreisverbindlichkeiten, Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing, Zinsabgrenzungen und der Umsatzsteuer-Zahllast.
Es sind Aufwendungen in Höhe von EUR 1.189.240,24 (V): TEUR 2.880) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
- Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse gemäß § 237 (1) Z 2 UGB gliedern sich wie folgt:
| IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Haftungen / Garantien | 0,00 | 0,00 |
| Haftungen / Garantien für verbundene Unternehmen | 207.147.822,13 | 108.982.037,57 |
| davon zugunsten von Kreditinstituten | 69.231.399,22 | 28.336.106,22 |
| 207.147.822,13 | 108.982.037,57 |
In den Haftungen und Garantien zugunsten von Kreditinstituten ist auch die subsidiäre Haftungsübernahme der Kontron AG, für die von ihren in- und ausländischen Tochterunternehmen abgeschlossenen Factoring-Verträge enthalten, womit die Kontron AG für allenfalls noch nicht an die Factoring-Bank weitergeleitete Zahlungseingänge von seitens der Factoring-Bank angekauften und bevorschussten Kundenforderungen garantiert.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine Haftung über eine namhafte österreichische Bank in Höhe von TEUR 35.000 zugunsten congatec GmbH gewährt. Diese Haftung war befristet bis 31.12.2025. Im Januar 2026 hat Kontron AG vereinbarungsgemäß diese Haftung dann in eine Patronatserklärung an congatec GmbH in Höhe von TEUR 35.000 mit einer maximalen Laufzeit bis 31.12.2026 umgewandelt. Die Patronatserklärung steht im Zusammenhang mit Abzugssteuern, für die ein Tochterunternehmen der congatec GmbH gegenüber den Finanzbehörden haftet, die aber vertraglich durch ein Tochterunternehmen zu zahlen ist und über einen Rückerstattungsantrag wieder von den Steuerbehörden rückvergütet wird.
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02
ANHANG
12. Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
Der Gesamtbetrag der aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen gliedert sich wie folgt:
| IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Mietverpflichtungen (bis 1 Jahr) | 1.813.618,01 | 1.808.258,73 |
| Mietverpflichtungen (für die nächsten 5 Jahre) | 7.321.031,81 | 7.790.013,99 |
13. Angaben zu in der Bilanz ausgewiesenen, konzernintern erworbenen, immateriellen Vermögensgegenständen gemäß § 238 (1) Z 19 UGB
Die Zugänge von konzernintern erworbenen, immateriellen Vermögensgegenständen betrug im Geschäftsjahr EUR 0,00 (V): TEUR 0).
14. Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß § 238 (1) UGB
a. Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 UGB
Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft keine Verpflichtungen aus derivativen Finanzinstrumenten.
b. Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 2 UGB
Zum Bilanzstichtag bestehen wie auch im Vorjahr keine Finanzanlagen, die über dem Marktwert bewertet wurden.
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IV. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
| ENTWICKLUNG DER UMSATZERLÖSE IN EUR | 2025 | 2024 | VERÄNDERUNG | % |
|---|---|---|---|---|
| Inland | 72.652.101,43 | 67.886.355,35 | 4.765.746,08 | 7,0% |
| Skonto Inland | -46.019,73 | -35.640,50 | -10.379,23 | 29,1% |
| hievon mit verbundenen Unternehmen (Inland) | 2.839.882,52 | 4.612.616,06 | -1.772.733,54 | -38,4% |
| Ausland | 31.581.804,44 | 23.996.975,16 | 7.584.829,28 | 31,6% |
| Skonto Ausland | -4.635,18 | -862,58 | -3.772,60 | 437,4% |
| hievon mit verbundenen Unternehmen (Ausland) | 23.780.915,79 | 15.712.135,42 | 8.068.780,37 | 51,4% |
| 104.183.250,96 | 91.846.827,43 | 12.336.423,53 | 13,4% | |
| ENTWICKLUNG NACH TÄTIGKEITSBEREICHEN IN EUR | 2025 | 2024 | VERÄNDERUNG | % |
| Hardware | 41.327.065,92 | 36.387.874,61 | 4.939.191,31 | 13,6% |
| hievon mit verbundenen Unternehmen | 579.137,18 | 1.016.689,17 | -437.551,99 | -43,0% |
| Service | 62.856.185,04 | 55.458.952,82 | 7.397.232,22 | 13,3% |
| hievon mit verbundenen Unternehmen | 26.041.661,13 | 19.308.062,31 | 6.733.598,82 | 34,9% |
| 104.183.250,96 | 91.846.827,43 | 12.336.423,53 | 13,4% |
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen, unter den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Beträge resultieren von Erträgen aus dem Abgang des Anlagevermögens, aus der Auflösung Rückstellungen, Schadenersatzleistungen, Fremdwährungsgewinne, sowie Forschungsförderungen und Versicherungsentschädigungen.
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02
ANHANG
3. Personalaufwand
Die Kontron AG hat im Geschäftsjahr 2025 diverse COVID-19 Vergütungen in Höhe von EUR 0,00 (V): TEUR 3) erhalten.
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen setzten sich wie folgt zusammen:
| AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN UND LEISTUNGEN AN BETRIEBLICHE VORSORGEKASSEN IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Abfertigungen | -95.752,35 | 141.561,86 |
| Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen | 254.123,31 | 294.022,47 |
| Gesamt | 158.370,96 | 435.584,33 |
| ZUSAGEN, FÜR DIE AUSSCHLIESSLICH BEITRÄGE ZU LEISTEN SIND, IN EUR | 2025 | 2024 |
| 24.129,89 | 25.019,45 | |
| AUFWENDUNGEN AUS JUBILÄUMSGELDER ODER ERTRÄGE AUS JUBILÄUMSGELDER IN EUR | 2025 | 2024 |
| Aufwendungen aus Jubiläumsgelder | 14.008,37 | 48.599,86 |
| Erträge aus Jubiläumsgelder | 0,00 | 0,00 |
| IM FINANZERGEBNIS ERFASSTE BETRÄGE FÜR JUBILÄUMSGELDER UND ABFERTIGUNGEN IN EUR | 2025 | 2024 |
| Zinsen für Jubiläumsgelder (Rückstellung) | 11.301,14 | 10.724,30 |
| Zinsen für Abfertigungen (Rückstellung) | 70.272,48 | 67.546,77 |
In den Aufwendungen für Abfertigungen sind versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von EUR 182.785,73 (V): versicherungsmathematischer Verlust TEUR 89) enthalten.
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4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Rechts- und Beratungsaufwand / Consulting | 7.780.459,74 | 2.688.951,76 |
| Lizenzgebühren | 2.252.050,79 | 1.220.855,93 |
| Versicherungen | 1.750.327,68 | 1.470.068,79 |
| KFZ-Aufwand | 1.544.548,95 | 1.380.562,59 |
| Mietaufwand | 1.301.050,29 | 1.360.407,79 |
| Marketing / Werbeaufwand / Investor Relations | 913.108,52 | 746.546,89 |
| Abschreibungen / Wertberichtigungen von Forderungen | 719.917,54 | 1.130.197,72 |
| Instandhaltung | 481.171,61 | 568.228,37 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 455.000,00 | 440.000,00 |
| Büro- und Verwaltungsaufwand | 396.145,60 | 98.947,53 |
| Transportaufwand | 364.721,60 | 355.673,70 |
| Post und Telekommunikation | 331.586,93 | 374.679,94 |
| Reise- und Fahrtaufwand | 308.544,26 | 296.448,09 |
| Spesen des Geldverkehrs | 245.471,26 | 184.277,36 |
| Verluste aus Derivatgeschäften | 216.917,69 | 0,00 |
| Energiekosten | 177.775,33 | 219.052,16 |
| Währungsdifferenzen | 110.856,22 | 187.024,51 |
| Aus- und Weiterbildung | 106.321,87 | 137.498,56 |
| Aufwendungen für gestelltes Personal | 81.481,56 | 77.566,59 |
| Aufwendung für Entsorgung | 32.593,04 | 28.401,11 |
| Verluste aus Anlagenabgängen | 4.444,17 | 11.163,79 |
| Schadensfälle / Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen | 0,00 | 10.024,56 |
| Sonstige Aufwendungen | 1.626.094,19 | 922.757,10 |
| 21.200.588,84 | 13.909.334,84 |
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02
ANHANG
5. Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen teilen sich nach nationalen und ausländischen Beteiligungen im Geschäftsjahr wie folgt auf:
| IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Nationale Beteiligungen | 3.500.000,00 | 3.500.000,00 |
| Ausländische Beteiligungen | 941.468,62 | 0,00 |
6. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag resultieren aus einem Steuerertrag aus positiven Steuerumlagen aus der Gruppenbesteuerung in Höhe von EUR 1.726.096,82 (V): TEUR 441). Der tatsächliche Steueraufwand des Gruppenträgers beträgt EUR 1.276.461,05 (V): TEUR 606).
Gruppenbesteuerung
Die Kontron AG, Linz, als Gruppenträger bildet mit der Kontron Technologies GmbH (seit 2010), Linz, der CBCX Technologies GmbH (seit 2011), Linz, der Kontron Austria GmbH (seit 2017), Engerwitzdorf und der Kontron Transportation GmbH (seit 2021) als jeweilige Gruppenmitglieder eine Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG. Die Steuerumlagevereinbarung besteht grundsätzlich in der Belastungsmethode mit der Vereinbarung des Schlussausgleichs über in der Gruppe noch nicht verwendete Verlustvorträge.
Die Steuerumlagen, die im Posten „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ ausgewiesen werden, betragen 2025 EUR 1.726.096,82 (V): TEUR 441).
Zu Ausführungen betreffend latente Steuern siehe Punkt III.3.
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V. Sonstige Pflichtangaben
Die Kontron AG ist Mutterunternehmen des Kontron Konzerns und erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Industriezeile 35, 4020 Linz. Die Offenlegung der Jahresabschlüsse erfolgt im Firmenbuch des zuständigen Landesgerichts Linz. Auf der Hauptversammlung der Kontron AG am 27. Juni 2017 wurden 3 der Ennoconn Corporation, 6F., No.10, Jiankang Rd., Zhonghe Dist., New Taipei City 235, Taiwan (R.O.C.), zuzurechnende Personen in den aus 5 Personen bestehenden Aufsichtsrat der Kontron AG gewählt, sodass der Kontron Konzern in deren Konzernabschluss seit 30. Juni 2017 auf Basis von de-facto Kontrolle vollkonsolidiert wird.
Mit den Tochtergesellschaften bestehen neben den Liefer- und Leistungsbeziehungen auch Finanzbeziehungen aus der Gewährung von Finanzkrediten.
1. Zahl der Arbeitnehmer:innen
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gegliedert nach Arbeitern und Angestellten beträgt (§ 239 Abs. 1 Z 1 UGB):
| 2025 | 2024 | |
|---|---|---|
| Arbeiter | 3 | 3 |
| Angestellte | 242 | 241 |
| Gesamt | 245 | 244 |
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer umfasst keine geringfügig Beschäftigten und keine karenzierten Mitarbeiter.
Die Anzahl der Mitarbeiter (Full Time Equivalent) zum 31.12.2025 beträgt 243 (V): 240) Arbeitnehmer.
2. Aufwendungen Abschlussprüfer
Betreffend die auf das Geschäftsjahr entfallenen Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird von der Befreiungsbestimmung gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB Gebrauch gemacht.
3. Angaben über Organe und leitende Angestellte betreffend Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, Vorschüsse, Kredite und Haftungen sowie Angaben zu Aktienoptionsprogramm der Kontron AG für die Organe und leitende Angestellte
Die von den Mitgliedern des Vorstands bezogenen bzw. erbrachten Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2025, die gewährten Vorschüsse und Kredite, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse stellen sich wie folgt dar:
| VORSTAND IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Bezogene Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 31.231,50 |
| Erbrachte Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 20.000,00 |
| Forderungen an Vorstand | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten an Vorstand | 0,00 | 12.000,00 |
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02
ANHANG
Es bestanden im Geschäftsjahr 2025 bzw. per 31.12.2025 wie auch im Vorjahr keine von Mitgliedern des Aufsichtsrates bezogene bzw. erbrachte Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, gewährte Vorschüsse und Kredite, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse.
An frühere Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates bzw. deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr keine Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art geleistet (V): TEUR 0).
Die Bezüge des Vorstandes stellen sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt dar:
| VORSTANDSBEZÜGE IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Fixer Bezug | 751.782,36 | 638.955,04 |
| Variabler Bezug | 444.657,19 | 250.001,94 |
| Gesamtbezüge | 1.196.439,55 | 888.956,98 |
| davon von verbundenen Unternehmen | 423.057,25 | 401.251,98 |
Zur anteilsbasierten Vergütung und den geldwerten Vorteilen aus den ausgeübten Aktienoptionen verweisen wir auf die nachfolgenden Tabellen zum Aktienoptionsprogramm.
Die Vergütungen des Aufsichtsrates stellen sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt dar:
| AUFSICHTSRATSBEZÜGE IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Gesamtvergütung | 455.000,00 | 440.000,00 |
In den nachfolgenden Tabellen wird das Aktienoptionsprogramm (AOP) für Vorstand und leitende Angestellte gemäß § 239 Abs. 1 Z 5 a) bis c) UGB näher dargestellt:
| MITGLIED DES VORSTANDES / DIPL. ING. HANNES NIEDERHAUSER | AOP 2018/19 | AOP 2024/25 | AOP 2025/27 |
|---|---|---|---|
| Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen | 140.000 | 200.000 | 378.294 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr 2025 eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 0 | 378.294 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl der beziehbaren Aktien 2025 | 0 | 240.000 | 378.294 |
| Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 | 312.000 | 200.000 | 0 |
| Ausübungspreis | 15,71 | 15,30 | 22,12 |
| Anzahl in 2025 ausgeübter Optionen | 312.000 | 0 | 0 |
| Anzahl in 2024 ausgeübter Optionen | 0 | 0 | 0 |
| Sperrfrist | - | - | 07.11.2028 |
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| MITGLIED DES VORSTANDES / DR. CLEMENS BILLEK | AOP 2018/19 | AOP 2024/25 | AOP 2025/27 |
|---|---|---|---|
| Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 200.000 | 186.000 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr 2025 eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 0 | 186.000 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl der beziehbaren Aktien 2025 | 0 | 200.000 | 186.000 |
| Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 | 0 | 200.000 | 0 |
| Ausübungspreis | 0,00 | 15,30 | 22,12 |
| Anzahl in 2025 ausgeübter Optionen | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl in 2024 ausgeübter Optionen | 0 | 0 | 0 |
| Sperrfrist | - | - | 07.11.2028 |
| MITGLIED DES VORSTANDES / DIPL. ING. MICHAEL RIEGERT | AOP 2018/19 | AOP 2024/25 | AOP 2025/27 |
| --- | --- | --- | --- |
| Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen | 15.000 | 200.000 | 186.999 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr 2025 eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 0 | 186.999 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl der beziehbaren Aktien 2025 | 0 | 200.000 | 186.999 |
| Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 | 15.000 | 200.000 | 0 |
| Ausübungspreis | 15,71 | 15,30 | 22,12 |
| Anzahl in 2025 ausgeübter Optionen | 15.000 | 0 | 0 |
| Anzahl in 2024 ausgeübter Optionen | 0 | 0 | 0 |
| Sperrfrist | - | - | 07.11.2028 |
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169
02
ANHANG
| MITGLIED DES VORSTANDES / MAG. PHILIPP SCHULZ | AOP 2018/19 | AOP 2024/25 | AOP 2025/27 |
|---|---|---|---|
| Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 60.000 | 186.000 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr 2025 eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 0 | 186.000 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl der beziehbaren Aktien 2025 | 0 | 30.000 | 186.000 |
| Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 | 0 | 60.000 | 0 |
| Ausübungspreis | 0,00 | 15,30 | 22,12 |
| Anzahl in 2025 ausgeübter Optionen | 0 | 30.000 | 0 |
| Anzahl in 2024 ausgeübter Optionen | 0 | 0 | 0 |
| Sperrfrist | - | - | 07.11.2028 |
| LEITENDE ANGESTELLTE | AOP 2018/19 | AOP 2024/25 | AOP 2025/27 |
| Anzahl der eingeräumten Aktienoptionen | 845.000 | 840.000 | 862.707 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr 2025 eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 0 | 862.707 |
| Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 eingeräumten Aktienoptionen | 0 | 0 | 0 |
| Anzahl der beziehbaren Aktien 2025 | 0 | 347.500 | 854.367 |
| Anzahl der beziehbaren Aktien 2024 | 133.000 | 445.000 | 0 |
| Ausübungspreis | 15,71 | 15,30 | 22,12 |
| Anzahl in 2025 ausgeübter Optionen | 133.000 | 57.500 | 0 |
| Anzahl in 2024 ausgeübter Optionen | 125.000 | 0 | 0 |
| Sperrfrist | - | - | 07.11.2028 |
Die Anzahl der beziehbaren Aktien 2025 stellen potenziell beziehbare Aktien per 31.12.2025 dar, welche nach Ende der jeweiligen Sperrfrist und bei Erreichen der Ausübungsvoraussetzungen bezogen werden können und errechnen sich aus Bezugsrechten der eingeräumten Aktienoptionen sowie gekauften/übertragenen Aktienoptionen.
Arbeitnehmer der Kontron AG sind im Aktienoptionsprogramm nicht enthalten.
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| 2025 | SCHÄTZWERT DER BEZIEHBAREN OPTIONEN ZUM BILANZSTICHTAG | WERT DER IM GESCHÄFTSJAHR AUSGEÜBTEN AKTIENOPTIONEN ZUM ZEITPUNKT DER AUSÜBUNG |
|---|---|---|
| Dipl. Ing. Hannes Niederhauser | 2.312.419,56 | 2.212.080,00 |
| Dr. Clemens Billek | 1.443.640,00 | 0,00 |
| Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert | 1.447.376,26 | 106.350,00 |
| Mag. Philipp Schulz | 807.840,00 | 225.000,00 |
| Leitende Angestellte | 4.494.982,58 | 1.374.220,00 |
| 2024 | SCHÄTZWERT DER BEZIEHBAREN OPTIONEN ZUM BILANZSTICHTAG | WERT DER IM GESCHÄFTSJAHR AUSGEÜBTEN AKTIENOPTIONEN ZUM ZEITPUNKT DER AUSÜBUNG |
| Dipl. Ing. Hannes Niederhauser | 3.305.382,70 | 0,00 |
| Dr. Clemens Billek | 748.000,00 | 0,00 |
| Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert | 1.113.650,00 | 0,00 |
| Mag. Philipp Schulz | 224.400,00 | 0,00 |
| Dr. Johannes Fues | 0,00 | 0,00 |
| Leitende Angestellte | 2.161.720,00 | 468.750,00 |
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02
ANHANG
4. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Im Geschäftsjahr wurden folgende Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen in Bezug auf Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte und andere Arbeitnehmer getätigt:
| AUFWENDUNGEN FÜR ABFERTIGUNGEN IN EUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Vorstand | 0,00 | 0,00 |
| Leitende Angestellte | 0,00 | 0,00 |
| Andere Arbeitnehmer | -95.752,35 | 141.561,86 |
| Gesamt | -95.752,35 | 141.561,86 |
| AUFWENDUNGEN FÜR PENSIONEN IN EUR | 2025 | 2024 |
| --- | --- | --- |
| Vorstand | 0,00 | 0,00 |
| Leitende Angestellte | 0,00 | 0,00 |
| Andere Arbeitnehmer | 24.129,89 | 25.019,45 |
| Gesamt | 24.129,89 | 25.019,45 |
5. Nachtragsbericht – Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
- Am 30. Dezember 2025 wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Katek SE, einem mittelbaren Beteiligungsunternehmen der Kontron AG, die Übertragung der 453.894 Aktien der übrigen Aktionäre auf die Kontron Acquisition GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 18,12 je Aktie beschlossen (aktienrechtlicher Squeeze-Out). Am 6. März 2026 wurde der Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der Katek SE ins Handelsregister eingetragen.
- Mögliche Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Spannungen aufgrund des Krieges im Nahen Osten sind nicht abschätzbar.
6. Ausschüttungssperre
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des maximal ausschüttbaren Bilanzgewinnes unter Berechnung der Ausschüttungssperre aufgrund § 235 Abs 2 UGB.
| ERMITTLUNG AUSSCHÜTTUNGSSPERRE IN EUR | 2.025 | 2.024 |
|---|---|---|
| Bilanzgewinn | 147.330.587,59 | 166.447.296,26 |
| + frei verfügbare Rücklagen | 4.485.000,00 | 175.682,00 |
| - Aktive latente Steuern | -20.299.221,54 | -24.805.904,54 |
| maximal ausschüttbarer Betrag iSd § 235 Abs 2 UGB | 131.516.366,05 | 141.817.073,72 |
| Bilanzgewinn | 147.330.587,59 | 166.447.296,26 |
| - maximal ausschüttbarer Betrag iSd § 235 Abs 2 UGB | -131.516.366,05 | -141.817.073,72 |
| Ausschüttungssperre aufgrund § 235 Abs 2 UGB | 15.814.221,54 | 24.630.222,54 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
7. Vorschlag Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
8. Organe der Gesellschaft
VORSTAND
Dipl. Ing. Hannes Niederhauser, CEO (Vorsitzender)
Dr. Clemens Billek, CFO
Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert, COO
Mag. Philipp Schulz, COO
AUFSICHTSRAT
Mag. Claudia Badstöber, Vorsitzende
Mag. Bernhard Chwatal (Stellvertreter Vorsitzende)
Mavis Hong
Fu-Chuan Chu
Joseph John Fijak
Linz, am 25. März 2026




Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh
Dr. Clemens Billek eh
Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert eh
Mag. Philipp Schulz eh
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
02
ANHANG
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2025
ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN
| STAND AM 01.01.2025 | ZUGÄNGE | ABGÄNGE | STAND AM 31.12.2025 | |
|---|---|---|---|---|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitet Lizenzen | ||||
| Software und Technologien | 4.973.554 | 123.880 | 1.627.049 | 3.470.386 |
| Kundenstock und Lizenzen | 1.194.138 | 37.109 | 80.268 | 1.150.979 |
| 2. Geschäfts(Firmen)wert | 13.339.621 | 1.072.204 | - | 14.411.825 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 19.507.313 | 1.233.193 | 1.707.317 | 19.033.190 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grund | 8.501.560 | 13.200 | 64.672 | 8.450.088 |
| (hiervon Grundwert) | 247.372 | - | - | 247.372 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.159.820 | 136.302 | 501.704 | 794.418 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.026.463 | 231.445 | 725.498 | 7.532.410 |
| 4. geringwertige Vermögensgegenstände | - | 22.275 | 22.275 | - |
| Sachanlagen | 17.687.843 | 403.222 | 1.314.149 | 16.776.916 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 497.417.552 | 63.287.761 | 22.959.596 | 537.745.717 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 338.096.277 | 12.712.444 | 153.147.496 | 197.661.225 |
| Finanzanlagen | 835.513.829 | 76.000.205 | 176.107.092 | 735.406.942 |
| Anlagevermögen | 872.708.985 | 77.636.620 | 179.128.558 | 771.217.048 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
| ABSCHREIBUNGEN | BUCHWERTE | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| STAND AM 01.01.2025 | ABSCHREIBUNG LAUFENDES JAHR | ABGÄNGE | STAND AM 31.12.2025 | STAND AM 31.12.2025 | STAND AM 31.12.2024 |
| 4.313.940 | 175.154 | 1.626.868 | 2.862.225 | 608.160 | 659.615 |
| 734.697 | 86.154 | 80.268 | 740.583 | 410.395 | 459.441 |
| 10.190.831 | 791.380 | - | 10.982.211 | 3.429.615 | 3.148.790 |
| 15.239.468 | 1.052.688 | 1.707.136 | 14.585.020 | 4.448.170 | 4.267.845 |
| 3.566.135 | 319.581 | 64.291 | 3.821.425 | 4.628.663 | 4.935.425 |
| - | - | - | - | 247.372 | 247.372 |
| 868.631 | 130.405 | 500.136 | 498.900 | 295.515 | 291.189 |
| 5.814.547 | 880.537 | 717.643 | 5.977.441 | 1.554.969 | 2.211.916 |
| - | 22.275 | 22.275 | - | - | - |
| 10.249.313 | 1.352.798 | 1.304.345 | 10.297.766 | 6.479.148 | 7.438.529 |
| 44.779.606 | 7.862.592 | -4.634.318 | 57.276.516 | 480.469.200 | 452.637.947 |
| 1.000.000 | - | - | 1.000.000 | 196.661.225 | 337.096.277 |
| 45.779.606 | 7.862.592 | -4.634.318 | 58.276.516 | 677.130.425 | 789.734.224 |
| 71.268.387 | 10.268.078 | -1.622.837 | 83.159.302 | 688.057.744 | 801.440.598 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
175
02
KONTRON AG – LAGEBERICHT
1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
In den Jahren 2024 bis 2026 wuchs die Wirtschaft in der Europäischen Union als wichtiger Markt für die Kontron Gruppe moderat, blieb jedoch hinter dem langfristigen Potenzial zurück. Nach den im Jahr 2024 noch erhöhten Preisniveaus hat sich das Inflationsumfeld im Euroraum im Verlauf von 2025 normalisiert. Die Inflation näherte sich schrittweise dem mittelfristigen Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von rund 2,0%. Vor diesem Hintergrund lockerte die EZB ihre geldpolitische Ausrichtung im Jahr 2025 moderat. Im Euroraum belief sich das reale Wirtschaftswachstum 2024 auf 0,9% und erhöhte sich 2025 auf 1,3%; für 2026 wird ein Wachstum von 1,1% erwartet. In Europa insgesamt lag das Wachstum bei 1,9% im Jahr 2024 und wird für das Jahr 2025 auf 1,5% und 2026 auf 1,6% prognostiziert. Die Inflationsrate im Euroraum betrug 2,4% im Jahr 2024 und geht 2025 voraussichtlich auf 2,1% zurück, bevor sie 2026 auf rund 1,9% zurückgehen dürfte. In Europa betrug die Inflationsrate 2024 7,8% und wird 2025 voraussichtlich auf 6,2% zurückgehen, bevor sie 2026 auf 4,6% sinken dürfte.
Im Heimatmarkt der Kontron AG, Österreich, entwickelte sich die Wirtschaft nach einem Rückgang von -1,0% im Jahr 2024 wieder leicht positiv mit einem Wachstum von 0,3% im Jahr 2025 und einer Prognose von 0,8% für 2026. Die Inflation lag 2024 bei 2,9% und erhöhte sich 2025 vorübergehend auf 3,6%. Für 2026 wird ein Rückgang auf 2,3% erwartet. In Deutschland, dem wichtigsten Absatzmarkt der Kontron Gruppe, blieb die konjunkturelle Entwicklung verhalten. Nach einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von -0,5% im Jahr 2024 wird für 2025 ein leichtes Wachstum von 0,2% erwartet, das sich 2026 auf 0,9% erhöhen dürfte. Die Inflationsrate lag in Deutschland 2024 bei 2,5% und geht 2025 voraussichtlich auf 2,1% zurück. Die Entwicklung 2026 sieht einen weiteren Rückgang auf 1,8% vor. Die Schweizer Wirtschaft verzeichnete 2024 ein Wachstum von 1,4% und dürfte 2025 einen leichten Rückgang auf 0,9% aufweisen, bevor sie 2026 auf 1,3% ansteigen sollte. Die Inflation blieb dabei mit 1,1% im Jahr 2024 und 0,2% im Jahr 2025 vergleichsweise niedrig. In den USA blieb das Wirtschaftswachstum mit 2,8% im Jahr 2024 robust, verlangsamt sich jedoch 2025 voraussichtlich auf 2,0%, bevor für 2026 ein leichter Anstieg auf 2,1% erwartet wird. Die Inflationsrate ging von 3,0% im Jahr 2024 auf voraussichtlich 2,7% im Jahr 2025 zurück. China verzeichnete weiterhin ein im internationalen Vergleich hohes, jedoch im Vergleich zu den Vorjahren rückläufiges Wirtschaftswachstum. Nach 5,0% im Jahr 2024 wird für 2025 ein Wachstum von 4,8% und für 2026 von 4,2% prognostiziert. Die Inflation beläuft sich dabei mit 0,2% im Jahr 2024 und einer Prognose von 0,0% im Jahr 2025 auf einem sehr niedrigen Niveau.
Insgesamt bleibt das wirtschaftliche Umfeld von geopolitischen Spannungen, strukturellen Herausforderungen und einer verhaltenen Investitionstätigkeit geprägt. Gleichzeitig sorgt die rückläufige Inflation in den meisten Regionen für stabilere geldpolitische Rahmenbedingungen und unterstützt ein moderates, wenn auch begrenztes Wachstum.
Entwicklung des realen BIP und der Inflation in den wesentlichen Märkten weltweit (in %)¹)
| REALES BIP | INFLATION | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2024 | 2025e | 2026e | 2024 | 2025e | 2026e | |
| Österreich | -1,0 | 0,3 | 0,8 | 2,9 | 3,6 | 2,3 |
| Deutschland | -0,5 | 0,2 | 0,9 | 2,5 | 2,1 | 1,8 |
| Euroraum | 0,9 | 1,3 | 1,1 | 2,4 | 2,1 | 1,9 |
| Europa | 1,9 | 1,5 | 1,6 | 7,8 | 6,2 | 4,6 |
| Schweiz | 1,4 | 0,9 | 1,3 | 1,1 | 0,2 | 0,6 |
| USA | 2,8 | 2,0 | 2,1 | 3,0 | 2,7 | 2,4 |
| China | 5,0 | 4,8 | 4,2 | 0,2 | 0,0 | 0,7 |
¹) https://www.imf.org/-/media/files/publications/weo/2025/october/english/text.pdf (Seite 42-44)
https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/economic-forecasts/autumn-2025-economic-forecast-shows-continued-growth-despite-challenging-environment_en
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
Als wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres 2025 für die Kontron Gruppe und die Kontron AG seien hervorgehoben:
- Auf geopolitischer Ebene sind insbesondere die anhaltenden Unsicherheiten hinsichtlich der US-Zollpolitik im Jahr 2025 sowie die wachsenden geopolitischen Spannungen zu nennen.
- Der Abgang des Computer-on-Modules (COM)-Geschäfts zum Ende des zweiten Quartals, womit ein wesentlicher Teil des Nicht-Kern-geschäfts der Kontron Gruppe aus dem Konzernverbund ausgeschieden ist. Die Transaktionen und der Einstieg von congatec in das COM-Geschäft ermöglichen eine Refokussierung auf die Wachstumsfelder Transportation, Aerospace und Defense sowie Software. Die mit der Transaktion endkonsolidierten Geschäfte waren den Segmenten „Europe“ und „Global“ zugeordnet. Sowohl die Bruttomarge als auch die EBITDA-Marge lagen unter dem Gruppendurchschnitt.
- Die Kontron Gruppe verzeichnete im Geschäftsjahr 2025 einige strategische Großaufträge und konnte ihre führende Position als IoT-Lösungsanbieter ausbauen. Das Unternehmen produziert als einziger Anbieter weltweit 5G-Module für Autos vollständig in Europa und stärkt damit technologische Souveränität und Lieferkettenstabilität. Dadurch konnte 2025 bereits der erste Großauftrag im Wert von USD 250 Mio. gesichert werden. Auch im Bereich Transportation konnten im Jahr 2025 Aufträge im Wert von über EUR 225 Mio. verbucht werden. Der Verteidigungsbereich florierte 2025 besonders. In diesem Zusammenhang konnte sich die Kontron Gruppe mehrere Aufträge für sichere und hochperformante Kommunikationssysteme sichern. Diese und zahlreiche weitere Erfolge unterstreichen die Innovationskraft und das Wachstum des Unternehmens in Schlüsselbereichen der digitalen Zukunft.
- Die Kontron AG erwarb im Geschäftsjahr 2025 auch Assets der ESCAT Dokumentenmanagement GmbH und konnte somit im Rahmen ihrer operativen Tätigkeiten den Kundenstamm bzw. die Services-Kapazitäten im bestehenden „Digital Document Services“ Bereich erweitern.
Der Erfolg der strategischen Fokussierung der Kontron Gruppe auf den hochmargigen IoT-Bereich der Divisionen Transportation, Aerospace & Defense sowie Software im Segment „Software + Solutions“ zeigte sich im Geschäftsjahr 2025 erneut – die Bruttomarge und das EBITDA bzw. die EBITDA-Marge stiegen deutlich, beinhalten aber Einmaleffekte aus der Refokussierung der Kontron Gruppe. Die Transaktionen mit congatec und der Einstieg von congatec ins COM-Geschäft beinhalten einen sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von EUR 87 Mio. Aufgrund der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts und der Fokussierung im EMS-Bereich auf ODM-Umsätze sank der Umsatz auf Gruppenebene gleichzeitig leicht. Im Segment „Software + Solutions“ konnte jedoch ein signifikantes Umsatzwachstum von 11,8% erzielt werden. Insgesamt ging der Umsatz um 4,6% zurück. Das EBITDA von EUR 237,4 Mio. aus fortgeführten Geschäftsbereichen entspricht einem Wachstum von rund 24%. Im Geschäftsjahr 2025 belief sich das Nettoergebnis der Kontron Gruppe auf EUR 141,1 Mio., dadurch betrug das Nettoergebnis pro Aktie EUR 2,29 (unverwässert). Im Vergleichsjahr belief sich das Nettoergebnis auf EUR 90,7 Mio. oder EUR 1,47 pro Aktie (unverwässert). Das Management der Kontron AG wird bei der nächsten Hauptversammlung am 30. Juni 2026 den Aktionär:innen einen Vorschlag zur Beschlussfassung über eine Dividendenzahlung von EUR 0,60 pro Aktie unterbreiten.
Das Betriebsergebnis der Kontron AG als Einzelgesellschaft reduzierte sich im Geschäftsjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr – vor allem aufgrund von Sondereffekten im Zusammenhang mit dem Abgang des COM-Geschäfts – und belief sich auf EUR 4,4 Mio. (Vj.: EUR 8,7 Mio.). Die strategische Zielsetzung für die Kontron AG orientiert sich an der Ausrichtung der Kontron Gruppe als reiner IoT-Anbieter: In ihrer Funktion als Muttergesellschaft der Kontron Gruppe wird die Kontron AG die Weiterentwicklung des Portfolios an Eigentechnologien – insbesondere im Softwarebereich – und deren gruppenweite Vermarktung vorantreiben.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
177
02
LAGEBERICHT
2 Strategische und operative Ausrichtung der Kontron AG und der Kontron Gruppe
Die Kontron AG, mit Sitz in Linz, Österreich, ist die oberste Muttergesellschaft der Kontron Gruppe, einem internationalen Anbieter von Hard- und Softwareprodukten sowie Lösungen für das Internet of Things (IoT) und Industrie 4.0 Anwendungen. Die Kontron AG erbringt in diesem Zusammenhang zahlreiche administrative und IT-Dienstleistungen für andere Konzerngesellschaften, aber auch für Dritte. Diese beinhalten die gesamte Palette von IT-Dienstleistungen inklusive Data Center-Kapazitäten. Das Angebot der Tochtergesellschaften der Kontron AG schließt die zugehörigen Implementierungs- und Betriebsdienstleistungen in den vertikalen Märkten Industrielle Automatisierung, Bahninfrastruktur, 5G-Kommunikationsinfrastruktur, Defense und industrielle Automatisierung sowie GreenTec ein. Die meisten zugrunde liegenden Technologien werden in Europa entwickelt sowie über die Tochtergesellschaften in Europa, Nordamerika und Asien vertrieben und implementiert. Dabei werden diese an die Kundenbedürfnisse oder lokalen Marktgegebenheiten angepasst. Kontron bietet die eigenen Technologien, wie beispielsweise KontronOS, nach Implementierung auch als Servicemodelle (IoTaaS) an.
Die Kontron Gruppe war im abgelaufenen Geschäftsjahr hauptsächlich in den Kernmärkten der Europäischen Union und Nordamerika sowie Südostasien aktiv. Die Kontron AG war zum Bilanzstichtag mit 53 (2024: 66) aktiven direkten und indirekten vollkonsolidierten Tochtergesellschaften in folgenden 23 (2024: 25) Ländern vertreten: Belgien, Bulgarien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Kasachstan, Malaysia, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechien, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Staaten von Amerika. Der Rückgang der Anzahl an vollkonsolidierten Gesellschaften ist insbesondere auf die Verschmelzungen von ehemaligen Katek-Tochtergesellschaften sowie die Dekonsolidierung des COM-Geschäfts zurückzuführen.
In der Unternehmensgruppe übernimmt die Kontron AG neben der operativen Geschäftstätigkeit in Österreich auch die Holdingfunktion für die Gruppengesellschaften. Während die meisten operativen Geschäftprozesse der Tochtergesellschaften 2025 lokal definiert und gesteuert wurden, erfolgte die Steuerung und Überwachung der Gruppenprozesse in den Bereichen Interne IT, Risikomanagement, Internal Audit, Lizenzmanagement, Konzernrechnungswesen und Konzerncontrolling sowie im Zusammenhang mit Versicherungen und Finanzierungen zentral. Hinsichtlich der Konzernumlagen, welche die Kontron AG als Muttergesellschaft für die im In- und Ausland erbrachten Leistungen für die Tochtergesellschaften an diese verrechnet, wurden im Geschäftsjahr 2025 neben den bisherigen Konzernumlagen für IT-Dienstleistungen, Markennutzung und Managementfees keine weiteren Umlagen neu eingeführt, jedoch weitere Konzerngesellschaften in die Verrechnungen miteinbezogen. Aufgrund der notwendigen Kundschafssinteraktion und des steigenden Dienstleistungsanteils sind die wesentlichen Geschäftsprozesse lokal ausgerichtet. Durch die Präsenz in zahlreichen Ländern und Märkten können regionale Kundschafssbedürfnisse sehr gut und zeitnah abgedeckt werden. Insofern ist Kontron sowohl als multinationaler Anbieter als auch als lokaler Partner positioniert.
Die wesentlichen externen Einflussfaktoren auf das Geschäft und die Geschäftsentwicklung der Kontron Gruppe sind das Investitions- und Ausgabeverhalten von Unternehmen und von öffentlichen Auftraggeber:innen. Diese wiederum sind unmittelbar bedingt durch die finanziellen Budgets und die eigene wirtschaftliche Entwicklung sowie durch nicht finanzielle Faktoren wie beispielsweise neue Technologien oder Datensicherheit. Das daraus resultierende Nachfrageverhalten beeinflusst unmittelbar das Geschäftspotenzial der Kontron Gruppe. Kosteneinsparungen bei Unternehmen oder öffentlichen Auftraggeber:innen können sich für die Kontron Gruppe in zwei Richtungen auswirken: zum einen durch verminderte Nachfrage, da Neuinvestitionen bzw. Ersatzinvestitionen verzögert erfolgen; zum anderen durch erhöhte Nachfrage aufgrund von Investitionen zur Erzielung von Effizienzsteigerungen und Kostenreduktionen durch Outsourcing bzw. zur Variabilisierung von Kostenstrukturen. Themen wie Investitionen zur Erreichung der Klimaziele, beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr oder durch intelligente Energiemanagementsysteme, bieten darüber hinaus zusätzliches Potenzial für die Kontron Gruppe.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 wirkten sich insbesondere folgende Faktoren auf das Geschäft der Kontron Gruppe aus:
- die Investitionen in Schieneninfrastruktur und öffentliche Infrastruktur- und Verkehrslösungen,
- Investitionen im Defense Bereich in NATO-Ländern zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit,
- die Entkonsolidierung des COM-Geschäfts,
- die Zollpolitik der USA,
- der Rückgang der Investitionen in erneuerbare Energielösungen und Elektromobilität,
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
- die Weiterentwicklung von Eigentechnologien insbesondere im Softwarebereich und die synergetische Verknüpfung der Portfolios der Kontron Gruppe sowie
- die Erweiterung des Produktportfolios.
Segmentierung
Die Kontron AG ist an zahlreichen Landesgesellschaften in Deutschland, Österreich, Slowenien, Bulgarien und Ungarn beteiligt (siehe dazu im Anhang Abschnitt III.1). Die mit Abstand größte Beteiligung ist die 100% Beteiligung an der Kontron Beteiligungs GmbH, die wiederum 100% Mutter der Kontron Europe GmbH, die wesentliche Beteiligungs- und Steuerungsgesellschaft des Segments Europe in der Kontron Gruppe, ist.
Die Steuerung der Kontron Gruppe erfolgte bis zum 31. Dezember 2025 in den folgenden drei Segmenten:
Europe
Im Segment Europe bündelt die Kontron Gruppe ihre Aktivitäten zur Eigenentwicklung von sicheren Lösungen für die Vernetzung von Maschinen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Software und IoT-Services in Europa. Schwerpunkt des Geschäftssegments sind die selbst entwickelten Technologien und Lösungen der Kontron Gruppe, aufgeteilt in die Divisionen Industrielle Automatisierung, Kommunikationslösungen, die die Bereiche 5G-Konnektivität, Medizintechnik und Smart Energy umfassen, sowie das ODM- und das verbliebene Services-Geschäft der Kontron Gruppe. Auch die Kontron AG – als Headquarter und als im Services-Geschäft tätiges Unternehmen – ist 2025 diesem Segment zugeordnet. Bei den Produkten und Systemen handelt es sich um Standardprodukte für die Fokus-Marktsegmente sowie maßgeschneiderte hard- und softwarebasierte Spezialsysteme, die für die vorgenannten Märkte entwickelt und an Kundschaftsanforderungen angepasst werden.
Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise
- Netzwerk- und Kommunikationslösungen, sowohl kabel- als auch funkbasiert, für die echtzeitnahe und sichere Vernetzung, auf dem neuen 5G-Mobilfunkstandard,
- die Standard- und kundenspezifische Entwicklung von Mini-Computern und IoT-Systemen, vor allem für industrielle Anwendungen und Medizintechnik,
- die Entwicklung von Tools und Software-Schnittstellen (APIs) für den Zugriff auf unterschiedliche Hard- und Software-Komponenten.
Als Anwendungsbeispiele seien erwähnt:
- Lösungen zur Steuerung von Fertigungsmaschinen, inklusive der notwendigen Hardwarekomponenten wie Steuerungsrechner, Touch-Screen, Treiberentwicklungen und BIOS-Anpassungen.
- Anwendungen zur Unterstützung von künstlicher Intelligenz in der Industrie und im Medizintechnik-Bereich.
- Embedded Cloud-Computing, inklusive spezieller Sicherheitslösungen, mit denen die Kundschaft ihre Industrieapplikationen steuern und ihre Daten sicher in Cloud-Umgebungen (Public- oder Private-Cloud) verarbeiten und/oder speichern kann.
- Hardwarebasierte Lösungen für den Medizintechnik-Bereich, die beispielsweise in Beatmungsgeräten, Patienten-Monitoringsystemen oder bildgebenden medizintechnischen Produkten wie Ultraschallgeräten, Computertomographen oder MRT-Geräten zum Einsatz kommen.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
02
LAGEBERICHT
Software + Solutions
Das Segment umfasst das gruppenweite Software-Portfolio, inklusive dem Kontron-eigenen Betriebssystem KontronOS, das Lösungsgeschäft im Transport- und Zugbereich, das Defense- und Avionics-Geschäft sowie die Division GreenTec. Das Segment weist die Bereiche mit den höchsten Margen und den höchsten Wachstumsraten der Gruppe aus. Dies umfasst aus technologischer Sicht beispielsweise das selbst entwickelte IoT-Software Toolset susietec® als Softwaresuite zur Verbindung und Steuerung von Industrial-/IoT-Applikationen. Das „application-ready“ IoT-Toolset ermöglicht es Kundschaft, Computing-Lösungen für unterschiedliche Arbeitsumgebungen und Anforderungen zu erstellen. Auch das Kontron-eigene Betriebssystem KontronOS zur Steuerung, Wartung und Kontrolle von IoT-Modulen entstammt diesem Segment. Als Anwendungsbeispiele seien erwähnt:
- End-to-End-Kommunikationslösungen für Mission-Critical-Networks beispielsweise im Bahnbereich auf Basis von GSM-R und FRMCS sowie Mobilitätslösungen für den öffentlichen Verkehr, welche die gesamte Service-Wertschöpfungskette abdecken, indem sie Fahrgastinformationssysteme, Netzwerk-Videoüberwachung, Datenspeicherung und -verarbeitung sowie Zugmanagementsysteme unterstützen.
- ITAR-zertifizierter (International Traffic in Arms Regulations), verschlüsselter und sicherer Hochleistungs-VPX parallel Multiprozessor mit 6,25 Gb/s Datenkonnektivität zum Einsatz in gepanzerten Fahrzeugen, 360° kontinuierliches optronisches Überwachungssystem für die Marine, Bodenradar-Verarbeitungseinheit für die weiträumige Luftüberwachung, Missionsmanagement Verarbeitungseinheit für UAV.
- Satellitengestützte IFEC-Systeme (Inflight Entertainment and Communications) sowie satellitengestützte Konnektivität über geostationäre (GEO), mittlere (MEO) und niedrige Erdumlaufbahnen (LEO).
- Hochleistungs-Edge-Server, die anspruchsvolle Anwendungen wie Radio Access Network (RAN), extrem niedrige Latenzzeiten, hohe Bandbreiten, Data-Caching und künstliche Intelligenz (KI) näher an den Benutzer:innen ermöglichen und so Netzwerküberlastungen und Stromversorgungsprobleme lösen.
- Einzigartige smarte IoT-vernetzte Wallbox, mit optimalem Cybersecurity-Schutz, optimiert den Energieverbrauch, senkt die Stromkosten, sichert die Netze und unterstützt die Energiewende.
Global
Im Segment Global werden die Geschäftsaktivitäten der Kontron Gruppe in den zwei Divisionen Nordamerika und Asien ausgewiesen.
Neben dem eigenen Portfolio werden Produkte und Lösungen aus den Segmenten „Europe“ und „Software + Solutions“ entwickelt und vertrieben. Dieses Segment dient auch als Sales Channel für Software-Lösungen und Produkte der anderen Segmente. Darüber hinaus werden die Software-Lösungen und Produkte in diesem Segment auch an die spezifischen Kundenbedürfnisse angepasst und entsprechend adaptiert. Dabei kommt der Division Asien die Nähe zur Chip-Industriefertigung in Taiwan zugute. Umgekehrt profitiert die Division Nordamerika mit der Zentrale in San Diego von der Nähe zu Teilen der amerikanischen Streitkräfte am Standort der Pacific Fleet der US-Streitkräfte. Dank der strategischen Präsenz mit Tochtergesellschaften und Produktionsstätten in den USA und in Kanada ist Kontron bestens aufgestellt, um mögliche Auswirkungen von Zollbestimmungen abzufedern. Kontron ist ein ITAR-registrierter Anbieter und stellt durch definierte Compliance-Prozesse sowie segregierte Arbeitsbereiche sicher, dass alle relevanten ITAR-Vorschriften eingehalten werden.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron AG
3.1. Deutliches Umsatzwachstum – Betriebsergebnis gemindert durch Verkaufseffekte
Umsatzentwicklung
Die erzielten Umsatzerlöse der Kontron AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf EUR 104,2 Mio., was einer deutlichen Erhöhung von über 13% gegenüber dem Vorjahresumsatz von EUR 91,8 Mio. entspricht. Diese Umsatzsteigerung konnte sowohl beim Verkauf von Hardware (Produktgeschäft von Drittherstellern) als auch bei den Serviceumsätzen erzielt werden. Im Produktgeschäft belief sich der Umsatz im Geschäftsjahr 2025 auf EUR 41,3 Mio. (Vj.: EUR 36,4 Mio.), während im Service-Bereich Umsätze in Höhe von EUR 62,9 Mio. (Vj.: EUR 55,5 Mio.) erzielt wurden. Hinsichtlich Produktgeschäft wurde der Umsatzanstieg – neben der Gewinnung von Neukunden – vor allem mit Bestandskunden erzielt, bei welchen durch zusätzliche Bestellungen (u.a. Hardware-Erneuerung im Client- und Datacenter-Bereich) ein deutlich höheres Volumen umgesetzt wurde. Hinsichtlich Serviceumsätze trugen neben den erworbenen Kundenverträgen im Rahmen des Erwerbs der Assets der ESCAT Dokumentenmanagement GmbH im operativen Bereich vor allem zusätzliche Verrechnungen von Konzernumlagen an Tochterunternehmen der Kontron AG zur Steigerung der Umsatzerlöse bei. Diese zusätzlichen Konzernumlagen erfolgten hauptsächlich im Zusammenhang mit den im Geschäftsjahr 2024 erworbenen Gesellschaften, für welche zuvor lokal abgewickelte Kosten ab dem Geschäftsjahr 2025 über die Kontron AG abgerechnet wurden (hauptsächlich im Bereich Versicherungen und IT-Lizenzen). Im Inland wurden im Geschäftsjahr 2025 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 72,7 Mio. (Vj.: EUR 67,9 Mio.) erzielt, während die Auslandsumsätze EUR 31,6 Mio. (Vj.: EUR 24,0 Mio.) betrugen. Die gewährten Skonti betrugen TEUR 51 (Vj.: TEUR 36).
Ertragslage
Das Bruttoergebnis im Verhältnis zu den Umsatzerlösen (Bruttomarge) konnte im Geschäftsjahr 2025 erneut gesteigert werden und lag bei 48,5% nach einem Vorjahreswert von 46,6%. Da die Umsätze im Service-Bereich – welcher eine deutlich höhere Bruttomarge als jene des Produktgeschäfts (von Drittherstellern) aufweist – stärker als die Umsätze aus dem Produktgeschäft angestiegen sind, erhöhte sich auch die Bruttomarge entsprechend. Aufgrund der verbesserten Bruttomarge sowie des gestiegenen Umsatzes konnte auch das Bruttoergebnis gesteigert werden – dieses belief sich auf EUR 50,5 Mio. (Vj.: EUR 42,8 Mio.) im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die Personalaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf EUR 27,5 Mio., was einer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 23,3 Mio. entspricht. Dieser Anstieg ist u.a. einerseits auf die übernommenen Mitarbeitenden aus dem ESCAT-Erwerb, andererseits auch auf Bonusvereinbarungen im Zusammenhang mit der Veräußerung des COM-Geschäfts zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben mit EUR 5,0 Mio. auf einem ähnlichen Wert wie im Vorjahr (Vj.: EUR 5,2 Mio.). Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg – sie erhöhten sich von EUR 13,9 Mio. auf EUR 21,2 Mio. Diese Erhöhung ist unter anderem auf vermehrte Aufwendungen für Rechts- und Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des COM-Geschäfts standen, zurückzuführen. Die angefallenen Abschreibungen für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen erhöhten sich auf EUR 2,4 Mio. im Vergleich zum Vorjahreswert von EUR 2,1 Mio. Diese Entwicklung ergibt sich vorrangig aus der erstmalig ganzjährigen Abschreibung von Ende 2024 getätigten Investitionen in die Infrastruktur-Erneuerung im Rechenzentrum, Umbauarbeiten von Büroräumlichkeiten sowie die Neuaufsetzung der Unternehmenswebsite für den Konzern. In Summe führten die beschriebenen Effekte zu einem Betriebsergebnis von EUR 4,4 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr, nach einem Vorjahresergebnis in Höhe von EUR 8,7 Mio.
Das Finanzergebnis der Kontron AG entwickelte sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt: Die Zinsaufwendungen für aufgenommene Finanzierungen lagen mit EUR 14,8 Mio. aufgrund der laufenden Tilgung von ausstehenden Krediten auf einem geringeren Niveau wie im Vorjahr (Vj.: EUR 17,0 Mio.). Die Zinserträge der Kontron AG reduzierten sich ebenso von EUR 23,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 20,8 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr, wobei ein großer Teil davon (EUR 14,4 Mio., Vj.: EUR 19,3 Mio.) aus Zinserträgen von verbundenen Unternehmen aufgrund von gewährten Darlehen der Kontron AG als Konzernmutter an verschiedene Tochterunternehmen stammt. Die Reduktion der Zinserträge in diesem Zusammenhang ist vor allem auf die Reduktion der ausstehenden gewährten Darlehen zurückzuführen. Wesentlichen Anteil hatte daran die Übertragung des Intercompany-Darlehens an die JUMPtec GmbH in Höhe von ursprünglich EUR 131,5 Mio. Die unternehmensrechtlich notwendigen Abschreibungen aus Finanzanlagen beliefen sich auf EUR 6,0 Mio. im Geschäftsjahr 2025, nach einem Vorjahreswert von EUR 18,8 Mio. Diese Abschreibung im Geschäftsjahr 2025 bezieht sich auf eine
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ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung von einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen, sowie Teilwertabschreibungen von zwei Beteiligungen auf Basis der jährlich durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit. Die übrigen Positionen im Finanzergebnis beziehen sich auf Ausschüttungen von Tochterunternehmen an die Kontron AG in Höhe von EUR 4,4 Mio. (Vj.: EUR 3,5 Mio.) sowie im Wesentlichen auf Verluste aus dem Verkauf von verbundenen Unternehmen – im Zusammenhang mit dem Abgang des COM-Geschäfts – in Höhe von EUR 14,2 Mio. (Vj.: EUR 0 Mio.). Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen gab es im Geschäftsjahr 2025 nicht (Vj.: EUR 1,2 Mio.). Diese Effekte führten zu einem negativen Finanzergebnis in Höhe von EUR -10,8 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR -7,2 Mio.
Das reduzierte Betriebsergebnis inklusive dem negativen Finanzergebnis ergibt in Summe – nach Abzug der Steuern in Höhe von EUR 4,2 Mio. im Geschäftsjahr 2025 (Vj.: EUR 0,9 Mio.; Veränderung v. a. aufgrund latenter Steuern) – einen Jahresfehlbetrag der Kontron AG in Höhe von EUR -10,6 Mio. im Geschäftsjahr 2025, nach einem Jahresüberschuss von EUR 0,6 Mio. im Vorjahr.
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung
| (IN EUR MIO.) | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 104,2 | 91,8 |
| Bruttoergebnis | 50,5 | 42,8 |
| Personalkosten | 27,5 | 23,3 |
| Übrige Kosten abzüglich übriger Erträge | 18,7 | 10,9 |
| Betriebsergebnis | 4,4 | 8,7 |
| Finanzergebnis | -10,8 | -7,2 |
| Jahresergebnis | -10,6 | 0,6 |
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3.2. Liquidität und Cashflow
| GELDFLUSSRECHNUNG | 01.01.2025 - 31.12.2025 EUR | 01.01.2024 - 31.12.2024 EUR |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | -6.387.580 | 1.443.185 |
| Abschreibungen exklusive Investitionszuschüsse | 2.405.487 | 2.120.025 |
| Gewinne/Verluste aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit der Ausnahme von Finanzanlagen | -18.737 | -60.325 |
| Beteiligungserträge, Aufwendungen aus Finanzanlagen, sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 10.958.037 | 8.460.141 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 3.530.245 | 1.423.806 |
| Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis | 10.487.452 | 13.386.831 |
| Zunahme/Abnahme der Vorräte | 668.476 | 256.754 |
| Zunahme/Abnahme der Forderungen Lieferung und Leistungen | -3.858.980 | -8.235.795 |
| Zunahme/Abnahme anderer Aktiva | -3.654.852 | -1.524.760 |
| Zunahme/Abnahme von Rückstellungen | -1.454.881 | 7.442.768 |
| Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten Lieferung und Leistung | 904.414 | -7.537.238 |
| Zunahme/Abnahme anderer Passiva | 5.142.568 | -568.619 |
| Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern | 8.234.196 | 3.219.942 |
| Zahlungen für Ertragsteuern | -360.528 | -6.942 |
| Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit | 7.873.668 | 3.213.000 |
| Einzahlungen aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen) | 18.737 | 60.325 |
| Einzahlungen aus Finanzanlagenabgang und sonstigen Finanzinvestitionen | 48.771.668 | 25.030.700 |
| Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) | -1.636.416 | -2.655.755 |
| Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und sonstigen Finanzinvestitionen | -20.609.101 | -284.540.623 |
| Einzahlungen aus Beteiligungs-, Zinsen- und sonstigen Wertpapiererträgen | 21.223.993 | 27.340.945 |
| Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit | 47.768.881 | -234.764.408 |
| Einzahlungen aus Ausgabe eigener Aktien | 549.850 | 0 |
| Auszahlungen für den Barausgleich von Aktienoptionen | -1.627.720 | -76.650 |
| Ausbezahlte Ausschüttungen | -36.854.975 | -30.833.229 |
| Auszahlungen für den Erwerb eigener Aktien | 0 | -9.992.140 |
| Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Finanzkrediten | 0 | 265.361.532 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und Finanzkrediten | -66.267.097 | -27.894.735 |
| Auszahlung für Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -13.239.694 | -15.221.741 |
| Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -117.439.636 | 181.343.038 |
| Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -61.797.087 | -50.208.371 |
| Wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 7.408 | 10.579 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode | 127.147.854 | 177.345.646 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 65.358.175 | 127.147.854 |
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Der operative Cashflow der Kontron AG belief sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 7,9 Mio. und erhöhte sich somit im Vergleich zum Vorjahreswert (Vj.: EUR 3,2 Mio.). Diese Steigerung beruht vor allem auf dem positiven Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis in Höhe von EUR 10,5 Mio. sowie auf der Zunahme der sonstigen Verbindlichkeiten. Darüber hinaus haben sich die Verringerung der Vorräte und die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung im Vergleich zum Vorjahr positiv auf den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewirkt, während die Zunahme der Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie der sonstigen Forderungen und die Reduktion der Rückstellungen eine entsprechende negative Auswirkung darauf hatten.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 47,8 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR -234,8 Mio. Im Vorjahr war der Cashflow aus Investitionstätigkeiten vor allem durch die Position „Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und sonstige Finanzinvestitionen“ geprägt – konkret durch getätigte Auszahlungen für Finanzanlagen, welche für den Erwerb der Katek Gruppe und der suntastic.solar GmbH über Tochtergesellschaften der Kontron AG getätigt wurden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich diese Position auf EUR -20,6 Mio. (Vj.: EUR -284,5 Mio.). Darüber hinaus kam es im abgelaufenen Geschäftsjahr zu Auszahlungen für Anlagenzugänge in Höhe von EUR 1,6 Mio., zu Einzahlungen aus Beteiligungs- und Zinserträgen in Höhe von EUR 21,2 Mio., sowie Einzahlungen aufgrund von Tilgungen aus gewährten Darlehen an Tochterunternehmen in Höhe von EUR 18,3 Mio. Kontron erhielt die erste Tranche der Refinanzierung des an die congatec GmbH abgetretenen Darlehens in Höhe von EUR 5,5 Mio. nach Closing der Transaktion und den Kaufpreis für die Anteile an der Kontron America Modules LLC sowie der Kontron Asia Embedded Design in Höhe von insgesamt EUR 26,0 Mio. überwiesen, wobei davon EUR 1,0 Mio. im operativen Cashflow ausgewiesen werden.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf EUR -117,4 Mio. (Vj.: EUR 181,3 Mio.). Im Gegensatz zum Vorjahr wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine neuen Finanzkredite aufgenommen – bestehende Darlehen wurden planmäßig getilgt, diese Rückzahlungen beliefen sich auf EUR 66,3 Mio. Darüber hinaus fielen Zinszahlungen in Höhe von EUR 13,2 Mio. sowie eine Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 36,9 Mio. an. Zahlungen für den Erwerb eigener Aktien wurden im Geschäftsjahr 2025 nicht getätigt.
Die Veränderungen der Netto-Geldflüsse aus den verschiedenen Tätigkeiten führten somit zu liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag 2025 in Höhe von EUR 65,4 Mio., im Vergleich zu einem Vorjahreswert von EUR 127,1 Mio. Durch die laufende Tilgung der bestehenden Kredite reduzierte sich der Bestand an Finanzierungsverbindlichkeiten (exklusive Schuldscheindarlehen) auf EUR 186,0 Mio. zum Bilanzstichtag 2025, nach einem Vorjahreswert von EUR 252,3 Mio.
3.3. Vermögens- und Liquiditätssituation
Im abgelaufenen Geschäftsjahr steigerten sich die immateriellen Vermögensgegenstände von EUR 4,3 Mio. geringfügig auf EUR 4,4 Mio. Diese Erhöhung ist auf die Position der Geschäfts- und Firmenwerte zurückzuführen – hier kam es aufgrund des Erwerbs der Assets der ESCAT Dokumentenmanagement GmbH zu einem Zugang. Der Geschäfts- und Firmenwert des im Geschäftsjahr 2019 erworbenen Teilbetriebs (Asset Deal) der S&T Services GmbH wurde weiterhin planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen reduzierte sich von EUR 7,4 Mio. auf EUR 6,5 Mio. im Geschäftsjahr 2025, zurückzuführen auf die laufenden planmäßigen Abschreibungen der Vermögenswerte. Wesentliche Neuanschaffungen bzw. Investitionen fanden im Vorjahr statt – im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen wieder auf ein deutlich niedrigeres Niveau. Beim Finanzanlagevermögen kam es ebenso zu einer Reduktion (EUR 677,1 Mio., Vj.: EUR 789,7 Mio.), zurückzuführen auf die Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Diese verringerten sich auf EUR 196,7 Mio. zum 31. Dezember 2025 nach einem Vorjahreswert von EUR 337,1 Mio., hauptsächlich aufgrund der Rückführung von Darlehen durch die Kontron Beteiligungs GmbH (Beteiligungsgesellschaft der Katek Gruppe) bzw. der Übernahme dieser Darlehen durch congatec. Im Gegensatz dazu kam es beim Finanzanlagevermögen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen zu einer Zunahme (EUR 480,5 Mio., Vj.: EUR 452,6 Mio.), vor allem aufgrund der Erhöhung der Anteile an der Katek SE durch Kontron Beteiligungsunternehmen im Rahmen eines Aktientausches zwischen der Kontron AG und der Decagon Asset Management LLP. Kontron AG tauschte eigene Aktien gegen Aktien der Katek SE. Die Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts gegenüber der Kontron Beteiligungs GmbH ist das Resultat einer Einlage dieser Katek SE Aktien im Rahmen eines Großmutterzuschusses in die Kontron Acquisition GmbH. Darüber hinaus erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr eine außerordentliche Abschreibung auf Beteiligungen in der Höhe von EUR 6,0 Mio. (Vj.: EUR 18,8 Mio.), wie im Rahmen der Ertragslage bereits beschrieben.
Die Vorräte konnten im Geschäftsjahr 2025 aufgrund von einer effizienteren Lagerwirtschaft erneut reduziert werden und beliefen sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 1,9 Mio. (Vj.: EUR 2,6 Mio.). Die Lieferforderungen gegenüber externen Dritten reduzierten sich von EUR 6,9 Mio. zum Bilanzstichtag 2024 auf EUR 6,4 Mio. per 31. Dezember 2025. Bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen kam es zu einer Erhöhung auf EUR 50,2 Mio., nach einem Vorjahreswert von EUR 46,4 Mio. Diese Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Cash Pooling auch den kurzfristigen Anteil von gewährten Darlehen an Tochterunternehmen. Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände erhöhten sich von
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EUR 16,7 Mio. per 31. Dezember 2024 auf EUR 127,9 Mio. zum Bilanzstichtag 2025. Die Erhöhung der sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände ist vor allem auf die vereinbarte Kaufpreisstundung im Rahmen der Übertragung des ausstehenden Darlehens der Kontron AG gegenüber der JUMPtec GmbH in Höhe von EUR 126,0 Mio. an die congatec GmbH zurückzuführen, welche im Rahmen des Abgangs des COM-Geschäfts erfolgt ist. Wie bereits im Rahmen der Geldflussanalyse beschrieben, beliefen sich die liquiden Mittel der Kontron AG per 31. Dezember 2025 auf EUR 65,4 Mio. im Vergleich zu EUR 127,1 Mio. zum Bilanzstichtag 2024.
Die Rückstellungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr (Vj.: EUR 15,7 Mio.) und beliefen sich auf EUR 11,1 Mio. zum 31. Dezember 2025. Diese Reduktion ist im Wesentlichen auf eine Anpassung bei den Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zurückzuführen. Die Lieferverbindlichkeiten gegenüber externen Dritten reduzierten sich von EUR 11,7 Mio. zum Bilanzstichtag 2024 auf EUR 10,8 Mio., während sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf EUR 17,4 Mio. (Vj.: EUR 0,3 Mio.) deutlich erhöhten. Diese Erhöhung ergab sich vor allem aus einer Verbindlichkeit gegenüber der amerikanischen Tochtergesellschaft. Die sonstigen Verbindlichkeiten beliefen sich auf EUR 24,3 Mio. im Geschäftsjahr 2025 (Vj.: EUR 19,2 Mio.) – dabei resultieren die wesentlichen Beträge aus Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing, Kaufpreisverbindlichkeiten, Zinsabgrenzungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Steuern.
Nachdem die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Vorjahr aufgrund der Aufnahme von Abstattungskrediten auf EUR 420,8 Mio. angestiegen waren, beliefen sich diese zum Bilanzstichtag 2025 auf einen geringeren Wert in Höhe von EUR 354,5 Mio. Diese Reduktion ergab sich aus der laufenden Tilgung der ausstehenden Kredite – dabei wurde der ausstehende Investitionskredit für die Beteiligungsfinanzierung „Iskratel“ zum 31. Dezember 2025 vollständig zurückgezahlt. Bezüglich der ausgegebenen Schuldscheindarlehen gab es im Geschäftsjahr 2025 keine Rückführungen, somit betrug das Gesamtvolumen – wie auch zum Bilanzstichtag 2024 – EUR 168,5 Mio. zum 31. Dezember 2025. Von den ausstehenden Schuldscheindarlehen zum Bilanzstichtag 2025 wurden mit EUR 27 Mio. 16% des Gesamtvolumens (EUR 168,5 Mio.) fix, der Rest variabel abgeschlossen. Bezüglich kurzfristig zur Verfügung stehender Kontokorrentlinien mit variabler Verzinsung waren zum Bilanzstichtag 2025 EUR 57,1 Mio. gezogen. Dies führt in Relation zu den gesamten genutzten Finanzierungen der Kontron AG bei Kreditinstituten zum Bilanzstichtag 2025 zu einem Anteil von 35% (Vj.: 38%) Finanzierungen mit fixer Verzinsung.
Die Bilanzsumme der Kontron AG reduzierte sich von EUR 1.027,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 962,2 Mio. zum Bilanzstichtag 2025. Dies ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Zahlungsmittelbestände aufgrund der beschriebenen Effekte im Rahmen der Geldflussanalyse zurückzuführen. Das Eigenkapital reduzierte sich von EUR 558,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 542,4 Mio. per 31. Dezember 2025. Die Veränderung des Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf die Dividendenausschüttung zurückzuführen. Trotz Reduktion des Eigenkapitals wurde aufgrund der ebenfalls geringeren Bilanzsumme eine Eigenkapitalquote von 56,4% erreicht, was im Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung des Eigenkapitalanteils darstellt (Vj.: 54,3%).
Bilanzkennzahlen
| IN EUR MIO. | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Bilanzsumme | 962,2 | 1.027,6 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 10,9 | 11,7 |
| Finanzanlagen | 677,1 | 789,7 |
| Vorräte | 1,9 | 2,6 |
| Lieferforderungen | 6,4 | 6,9 |
| Liquide Mittel zum Jahresende | 65,4 | 127,1 |
| Eigenkapital | 542,4 | 558,2 |
| Eigenkapitalanteil in % | 56,4% | 54,3% |
| Lieferantenverbindlichkeiten | 10,8 | 11,7 |
| Forderungen an verbundene Unternehmen | 238,5 | 374,0 |
| Bankverbindlichkeiten (inkl. Schuldscheindarlehen) | 354,5 | 420,8 |
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3.4. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Die Kontron AG erstellt für das abgelaufene Geschäftsjahr – in Umsetzung der Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes – wie bereits in den Vorjahren einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht, der weiterführende Details zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen enthält. Die Kontron AG ist im Jahr 2021 dem UN Global Compact beigetreten, hat gemäß den ESRS dreizehn Nachhaltigkeitsziele für sich definiert und verpflichtet sich zu Transparenz. Im Rahmen der CSRD-Anforderungen (Corporate Sustainability Reporting Directive) der Europäischen Union wurde im Geschäftsjahr 2025 der Ausbau des ESG-Reportings unternommen. Die Kontron AG hat sich außerdem einer freiwilligen Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung gemäß der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) untergezogen.
Umweltbelange
Angesichts zunehmender Klimaextreme führte Kontron 2024 eine Klimarisikoanalyse für alle Standorte durch, um physische Risiken und wirtschaftliche Übergangsrrisiken für die nächsten 35 Jahre zu bewerten. Dabei wurden Risikostandorte identifiziert, für die bereits präventive Maßnahmen umgesetzt wurden, um Schäden zu vermeiden und den Geschäftsbetrieb langfristig abzusichern.
Kontron setzt gezielt auf Energieeffizienz und erneuerbare, $\mathrm{CO}{2}$-neutrale Energien. Die Betriebsstätten und Rechenzentren werden durch eigene Smart-Meter-Technologien optimiert, während die Produktion eigener Energie durch Photovoltaikanlagen kontinuierlich ausgebaut wird. Beispielsweise wird am Hauptsitz der Kontron AG in Linz auf einer Fläche von bereits über $780\mathrm{m}^2$ rund ein Viertel des jährlichen Standort-Stromverbrauchs mit Sonnenkraft produziert. Zudem wird der Fuhrpark schrittweise auf Elektro- und Hybridfahrzeuge umgestellt und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs gefördert. Die Kontron AG selbst hat im Jahr 2025 ihren Fuhrpark mit weiteren Elektro- sowie Hybridfahrzeugen ausgestattet, um $\mathrm{CO}{2}$-Emissionen zu reduzieren – damit fahren insgesamt bereits über $40\%$ der Fahrzeuge der Kontron AG mit Elektro- oder Hybridantrieb. Ergänzend wird die Ladeinfrastruktur an den Standorten der Kontron Gruppe ausgebaut und idealerweise mit selbst erzeugtem Strom betrieben – so im Jahr 2025 auch am Standort der Kontron AG in Linz.
Ein weiterer Fokus liegt auf der nachhaltigen Produktentwicklung. Kontron gestaltet energieeffiziente und ressourcenschonende Produkte, die langlebig sind und teilweise aus recycelten Materialien bestehen. Zudem werden Verpackungsmaterialien effizient eingesetzt und recycelbar gestaltet, während externe Umweltaudits und ISO-Zertifizierungen die Maßnahmen regelmäßig überprüfen. Die Aufwände für Recycling und Entsorgung in der Kontron AG betrugen im Geschäftsjahr 2025 TEUR 32,6 nach TEUR 28,4 im Geschäftsjahr 2024.
Nachhaltigkeit bedeutet auch Transparenz in der Lieferkette. Strenge Umwelt- und Sozialstandards sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Konfliktmineralien stellen sicher, dass ethische Geschäftspraktiken eingehalten werden.
Arbeitnehmerbelange
Zum 31. Dezember 2025 zählte die Kontron AG 235 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vj.: 229), die Kontron Gruppe insgesamt 6.695 (Vj.: 7.263) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalentbasis, exklusive Personen in Karenz bzw. in Ausbildungsverhältnissen), für die Kontron soziale Verantwortung trägt und Fürsorge übernimmt. Zusätzlich zu dieser Mitarbeiteranzahl befinden sich in der Kontron AG weitere 8 Mitarbeitende im Rahmen einer Lehrlingsausbildung in den Bereichen Systemtechnik, Verwaltung und Vertrieb in Ausbildungsverhältnissen (Vj.: 11). Dementsprechend beträgt die Mitarbeiteranzahl inklusive Lehrlinge 243 Personen auf Vollzeitäquivalentbasis zum 31. Dezember 2025 (Vj.: 240). Im Geschäftsjahr 2025 betrug der gesetzliche und freiwillige Sozialaufwand inkl. Abfertigungen EUR 5,2 Mio. (Vj.: EUR 5,0 Mio.).
Die Fokussierung der Personalarbeit auf die Integration der erworbenen Gesellschaften, Geschäftsbereiche und Mitarbeitenden wird sich aufgrund der zuletzt durchgeführten Akquisitionen auch zukünftig fortsetzen. Durch die Einführung einheitlicher Prozesse im Personalbereich, die Vereinheitlichung und Migration auf gemeinsame unterstützende IT-Systeme sowie durch die Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls und der Loyalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen wird die Integration zusätzlich vorangetrieben. Dazu wurden auf Basis der Ergebnisse der letzten gruppenweit durchgeführten Mitarbeiter:innenbefragung auch 2025 erneut Schwerpunkte gesetzt, um die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die Attraktivität der Kontron AG und der Kontron Gruppe als Arbeitgeber noch weiter zu verbessern.
Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontron AG und der Kontron Gruppe ist ebenso ein wichtiges Anliegen: Den unterschiedlichen Aspekten der Arbeitsgesundheit – sowohl zur Vermeidung von körperlichen Beeinträchtigungen durch beispielsweise monotone Bildschirmarbeiten als auch zur Verringerung psychischer Belastungen durch erhöhte Arbeitsanforderungen oder dem geänderten Umfeld durch verstärkte Home-Office Tätigkeiten – wird mittels Schulungen durch externe Fachpersonen (Arbeitsmediziner:innen) als auch einer ergonomischen Büroausstattung Rechnung getragen. Im Jahr 2025 wurden dazu, wie bereits in den Vorjahren, verschiedene Schulungen bzw. Betreuung hinsichtlich Themen wie Arbeitspsychologie, auch im Hinblick auf duales
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Arbeiten im Home-Office, und ergonomisches Arbeiten angeboten. Den Mitarbeitenden steht – sofern es ihre Tätigkeit zulässt – in Absprache mit den Erfordernissen des jeweiligen Teams die Nutzung des Home-Office zur Verfügung, es können aber auch je nach Bedarf die Büroräumlichkeiten genutzt werden. Für Beschäftigte im Produktionsumfeld werden ferner laufend interne und externe Schulungen abgehalten, um sicherheitstechnische Belange ins Bewusstsein zu rufen und den Arbeitsschutz sicherzustellen.
Die langjährige Philosophie von Kontron – „hire for attitude, train for skills“ – hat sich bewährt und bleibt unverändert aufrecht. Sie wird durch interne Programme zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung unserer Kolleginnen und Kollegen konkret vorangetrieben. So wurde der Startschuss für den zweiten Durchgang der von der Kontron AG durchgeführten Sustainable Leadership Academy Ende 2023 gesetzt. In diesem einjährigen Trainingsprogramm wurden im Geschäftsjahr 2024 und auch 2025 vorrangig weibliche Nachwuchsführungskräfte in unterschiedlichsten Bereichen von externen Trainer:innen und Kontron Manager:innen auf nächste Karriere-schritte innerhalb der Kontron Gruppe vorbereitet. Darüber hinaus unterstützt die Kontron Gruppe ihre Mitarbeitenden auch bei der Inanspruchnahme von externen Trainingsprogrammen oder Kursen finanziell. Hierzu wurden im Geschäftsjahr 2025 in der Kontron AG Aufwände für Trainingsmaßnahmen der Mitarbeitenden in der Höhe von TEUR 106,3 (Vj.: TEUR 137,5) getätigt. Zusätzlich nehmen die Mitarbeitenden von Kontron laufend an Trainings der Industriepartner von Kontron teil, um den hohen Zertifizierungsstand bei einzelnen Herstellern wie AWS, SAP, Microsoft, HP, VMware, Cisco u.a. weiter auszubauen.
Die Fluktuation im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug in der Kontron AG rund 7,9% und blieb damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (Eintritte und Austritte während des Geschäftsjahres auf Basis der Mitarbeiteranzahl zum 1. Jänner 2025; Vj.: 7,8%).
Der Vorstand der Kontron AG dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erneut hervorragenden Leistungen im Geschäftsjahr 2025.
Forschung und Entwicklung
Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es wieder zahlreiche Entwicklungsprojekte in der Kontron Gruppe, die zum Ziel hatten, den Anteil neuer Hard- und Softwarelösungen auszubauen. Im Industrieumfeld konzentrierten sich die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten u.a. auf die Bereiche KontronOS und KontronGrid mit Fokus auf Cybersecurity-Funktionalitäten und die Umsetzung der Anforderungen aus dem Cyber Resilience Act (CRA) und der NIS-2-Richtlinie, sowie auf KontronAlShield als KI-basierte Sicherheitslösung. Im Bahnbereich wurde die Weiterentwicklung von Kommunikationslösungen mit FRMCS-Technologien (zB FRMCS ready-5G-Chipsatz und 5G-RAN zur Verarbeitung von 5G-Frequenzbänder) forciert. Im Verteidigungsbereich wurde an Formfaktoren VPX und VNX+ (Steuerung und Kommunikation mit kleineren mobilen Einheiten) entwickelt. Im Jahr 2025 erfolgte auch ein Ausbau der Entwicklungsstrukturen für 5G-NAD-Technologie als Grundlage für moderne TCU-Plattformen und zukünftige softwaredefinierte Fahrzeugarchitekturen.
Innerhalb der Kontron AG wurde im Geschäftsjahr 2025 u.a. die Entwicklung einer „Field Service Management“ Software vorangetrieben bzw. auch bereits erste Meilensteine in der Entwicklung erreicht. Field Service Management (FSM) bezieht sich auf die effiziente Organisation, Koordination und Optimierung von Außendienstaktivitäten in Unternehmen. Dabei geht es darum, die Arbeit von mobilen Mitarbeitern im Feld, wie Technikern, Servicetechnikern oder Außendienstmitarbeitern, zu planen, zu verwalten und zu optimieren. Das Hauptziel von Field Service Management besteht darin, sicherzustellen, dass die richtigen Ressourcen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind, um Serviceleistungen effektiv zu erbringen. Die Software umfasst KI-unterstützte Funktionen hinsichtlich Terminplanung und Disposition, Ressourcenmanagement, Echtzeitkommunikation sowie Arbeitsaufzeichnung und Dokumentation.
Die Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Engineering betrugen 2025 in der Kontron Gruppe EUR 267,4 Mio. (Vj.: EUR 237,1 Mio.). Davon entfielen EUR 9,4 Mio. (Vj.: EUR 6,4 Mio.) auf die Kontron AG. In der Kontron Gruppe wurden davon im abgelaufenen Geschäftsjahr Entwicklungskosten nach IFRS von EUR 45,1 Mio. (Vj.: EUR 39,9 Mio.) aktiviert, während in der Kontron AG Entwicklungskosten nach IFRS von EUR 1,5 Mio. (Vj.: EUR 1,8 Mio.) aktiviert wurden (nach UGB findet keine Aktivierung der Entwicklungskosten statt). Damit werden in der Kontron Gruppe rund 16,6% des Umsatzes (Vj.: 14,1%) in Forschungs-, Entwicklungs- und Engineeringleistungen investiert, sowie in der Kontron AG 9,0% (Vj.: 7,0%).
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4 Chancen- und Risikobericht
Die Kontron Gruppe ist als international tätiges Technologieunternehmen verschiedenen finanziellen, branchenspezifischen, unternehmerischen Risiken sowie ESG-Risiken ausgesetzt. Zugleich bieten die Branche und das Unternehmen eine Vielzahl von Chancen. Ziel des Managements ist es, im Rahmen des konzerninternen Chancen- und Risikomanagements, einerseits die sich bietenden Chancen zeitnah wertsteigernd zu realisieren, andererseits Risiken aktiv durch Gegenmaßnahmen zu reduzieren und dabei wesentliche Risiken zu vermeiden. Aufgrund der engen Verzahnung zwischen der Kontron AG mit der Kontron Gruppe und deren Funktion als Konzernmuttergesellschaft sind diese Chancen und Risiken beider eng verknüpft.
Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, bei allen Mitarbeiter:innen sowie speziell bei den Entscheidungsträger:innen das Bewusstsein für die im Unternehmen bestehenden und potenziellen Risiken und Chancen zu schaffen. Mittels eines konzernweiten Risikomanagementsystems sind insbesondere Risiken mit ihrer Risikostruktur zu erfassen und fortzuschreiben. Lokale Risiko-/Control-Self-Assessments dienen der Identifikation von Risiken, um diese frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Sie bilden die Grundlage, damit das Headquarter rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Darüber hinaus überprüft und überwacht das interne Audit laufend die Umsetzung der in internen Audits definierten Maßnahmen und berichtet über den Fortschritt turnusmäßig an den Vorstand der Kontron AG basierend auf der interne Kontrollsystemrichtlinie, welche vor einigen Jahren auf Basis des COSO-Referenz-Modells eingeführt wurde.
Durch die regionale und technologische Ausweitung der Geschäftstätigkeiten bei Kontron sind die Systeme laufend zu ergänzen bzw. zu überprüfen. Akquirierte Tochtergesellschaften haben im Rahmen der Integration in die Kontron Gruppe die standardisierten Prozesse (Policies) der Gruppe zu implementieren. Die Umsetzung wird unter anderem durch interne Audits überwacht.
Risikoerkennung und Risikosteuerung erstrecken sich neben den primär administrativen Bereichen wie IT-, Personal-, Finanz- und Controlling auch auf die operativen Bereiche Vertrieb, Projektmanagement, Produktion, Einkauf, Entwicklung, Lagermanagement und Betriebssicherheit, wozu unter anderem auch das Facility Management zählt.
Turnusmäßige oder ad-hoc angesetzte interne und externe Audits sowie Risikoassessments und Zertifizierungen liefern zudem Erkenntnisse über Verbesserungsmöglichkeiten und zusätzliche Risikofaktoren. Die Überwachung der identifizierten Verbesserungspotentiale erfolgt über einen standardisierten Ablauf und regelmäßige Reportings an den Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG.
Risikomanagementsystem
Das Risiko- und Chancenmanagement ist für Kontron ein bedeutendes Instrument der Unternehmenssteuerung. Zwar werden bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich vermieden, jedoch ist Kontron im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die unmittelbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Um Risiken frühzeitig zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen bzw. zu beseitigen, haben wir seit vielen Jahren ein konzernweites Risikomanagementsystem etabliert. Es stärkt das Risikobewusstsein, erhöht das Vertrauen unserer Stakeholder in das Unternehmen und verbessert unsere Planungs- und Entscheidungsgrundlagen.
Unser internes Risikomanagementsystem entspricht den mit Aufsichtsrat und Vorstand abgestimmten Richtlinien zum Umgang mit Risiken und ist organisatorisch der Abteilung Internal Audit zugeordnet. Der Konzernrisikomanager berichtet regelmäßig an den Vorstand und den Aufsichtsrat und überwacht die Einhaltung des implementierten Risikomanagementprozesses sowie der Berichtsroutinen.
Der gruppenweite Risikomanagementprozess ist in einem Konzern-Risikomanagementhandbuch abgebildet und erläutert. Darin sind die einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses, von der Risikoidentifikation bis zum Risiko-Reporting, detailliert beschrieben:
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kontron
The Power of IoT
1. RISIKOIDENTIFIKATION
Risikobereiche ermitteln
Identifikation aller Risiken,
Ursachen, Konsequenzen
2. RISIKOANALYSE
Je nach
Eintrittswahrscheinlichkeit,
Risikoeinfluss und Kontrollgrad festlegen
3. RISIKOBEWERTUNG
Vergleich mit Risikoklassen
Ermittlung der Gesamtrisikoposition
Priorisierung von Risiken
4. RISIKOSTEUERUNG
Definition von Maßnahmen
Umsetzung genehmigter Maßnahmen
5. RISIKOREPORTING/MONITORING
Dokumentation, Reporting
Maßnahmen steuern
Überwachung der
Effizienz von Maßnahmen
Des Weiteren sind im Konzern-Risikomanagementhandbuch die Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen innerhalb des Risikomanagementsystems festgelegt. Es handelt sich hierbei um klar definierte Vorgaben, wie beispielsweise die Definition der Risikomanagementgrundsätze, an die sich alle Beteiligten verbindlich halten müssen.
Das Risikomanagementhandbuch ist an alle Konzerngesellschaften zur Anwendung übermittelt und jederzeit im zentralen Ablagesystem der Kontron AG für alle Gesellschaften einsehbar. Neue erworbene Gesellschaften werden durch den Konzernrisikomanager in die Risikomethodik eingeführt, unter anderem durch Schulungen im Risikomanagementprozess.
Zweimal pro Jahr identifizieren, analysieren, bewerten und berichten alle wesentlichen Gesellschaften der Kontron Gruppe sowie definierte Konzernabteilungen ihre Risiken und benennen für die gemeldeten Risiken einen verantwortlichen „Risk Owner“. Auf dieser Basis wird ein Risikobericht für die Kontron Gruppe erstellt und an den Vorstand verteilt.
Neben dem regulären Standard-Reporting sind die Gesellschaften aufgefordert, Risiken ad-hoc zu melden, wenn diese vordefinierte Limits überschreiten.
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LAGEBERICHT

Risikomanagement Organisation
Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen erfolgt anhand vordefinierter Kriterien. Mit Hilfe eines implementierten Rating-Systems lässt sich die Relevanz von Risiken umfassend darstellen.
Der Risikoverantwortliche („Risk Owner“) verantwortet das jeweilige Risiko und überwacht die Maßnahmen zur Risikosteuerung. Die Aktualisierung von Risikoeinschätzungen und die Nachverfolgung erfolgen im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattungen an den Konzernrisikomanager, die anschließend aggregiert und an den Vorstand gemeldet werden. Über die wesentlichen Risiken wird auch der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig informiert.
Durch dieses System ist die Transparenz und der effektive Umgang mit Unternehmensrisiken in der Kontron AG und der gesamten Kontron Gruppe gewährleistet.
Chancenmanagement
Chancenmanagement heißt, entsprechende Marktentwicklungen durch die Geschäftstätigkeit zu nutzen und in wirtschaftlichen Erfolg für die Kontron Gruppe umzuwandeln. Hierbei schreitet Kontron weiter voran mit einer Strategie der Fokussierung auf den IoT-Bereich, um in diesem Bereich die exzellenten Chancen für ein stabiles Umsatz- und Ergebniswachstum zu nutzen. Dazu gehört auch das Ziel, den Softwareanteil in den verschiedenen Segmenten weiter kontinuierlich in Richtung integrierter Hard- und Softwarelösungen zu entwickeln und die sich bietenden neuen Geschäftsfelder, wie IoT as a Service (IoTaaS), aufzubauen.
All dies bedeutet, die internationale Struktur der Kontron Gruppe gezielt den Marktgegebenheiten anzupassen, um Entwicklungs-, Vertriebs- und Kostensynergien zu nutzen und die Märkte noch besser zu erschließen.
Kontron betrachtet die konsequente Weiterentwicklung neuer Technologien – insbesondere in den Bereichen Mobilität, sichere Vernetzung, künstliche Intelligenz und hochleistungsfähige Computersysteme – sowie die Optimierung bestehender eigener Technologien als kontinuierliche Chance, das Produkt- und Dienstleistungsportfolio der Gruppe auszubauen und die eigene Wertschöpfungskette zu stärken. Gleichzeitig trägt der Fokus auf neue Sicherheitsanforderungen und deren normgerechte Umsetzung in Hardware und Software dazu bei, Risiken zu minimieren. Im Kontext der Zunahme von Komplexität in Projekten und Produkten stellt Kontron leistungsfähige Teams zur Abwicklung entsprechender Projekte bereit.
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The Power of IoT
Zu den wesentlichen Chancen zählt Kontron folgende Themen:
Digitalisierung und Smart-Everything
Die Digitalisierung in allen Lebensbereichen setzt sich weiter fort. Der konsequente Ausbau des Kontron susietec®-Toolsets unterstützt die digitale Transformation in den sich weiterentwickelnden Kontron Märkten. Von der Systemintegration über die Software-Entwicklung, Hybrid-Cloud, Hardware-/Software-Bundles und Installationen bis hin zum Betrieb und zur Wartung, tritt Kontron als agiler Partner auf. Durch den weiteren Ausbau von KontronOS wird ein einheitliches Betriebssystem für den sicheren Betrieb unterschiedlichster Hardwarekomponenten etabliert. Dieses Betriebssystem wird für einzelne Anwendungsbereiche (Avionics, 5G, Charging, Solar) auf die speziellen Marktanforderungen angepasst. Damit ist die Kontron Gruppe gut aufgestellt, um die Chancen der digitalen Transformation zu nutzen und zu monetarisieren.
Anstehende Technologiewechsel im Mobilfunk
Spezielle für die Industrie vorgesehene Funkfrequenzbereiche ermöglichen mit dem Technologiewechsel zu 5G bzw. Richtung 6G jetzt private Netzwerke, sogenannte Campusnetze, für „Smart Factories“. Diese Mobilfunkstandards bringen unter anderem hohe Bandbreiten, Echtzeitanwendungen und erhöhte Sicherheit trotz größerer Teilnehmerzahlen. Durch die Schaffung eigener Geschäftsbereiche für „Mobile Private Networks, MPN“ und „Mobile Solutions“ ergreift Kontron die Chancen, die sich im Bereich dieser Geschäftsbereiche für End-to-End Lösungen mit 5G-Endgeräten und Netzwerklösungen aus einer Hand ergeben. Dazu gehört neben dem Einsatz von 5G Mobilitätsmodulen im Bereich Automotive auch der Bereich der „mission critical“-mobilen Kommunikation im Bahnbereich, der mittelfristig auf den 5G-basierten Standard FRMCS aufgerüstet wird und für den Kontron auf Grund des neuen End-to-End 5G-Technologieangebots hervorragend positioniert ist.
Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz zeigt in allen Bereichen starke Wachstumsraten. Kontron nutzt diese Chancen durch eine entsprechende Erweiterung des eigenen Hardware-Portfolios mit neuen, hoch performanten Plattformen und Co-Prozessoren zur Bewältigung von Rechenaufgaben neuronaler Netze. Zusammen mit Partnerfirmen werden geeignete Software-Applikationen integriert und projektbasiert für unsere Kundenschaft umgesetzt. Der Ausbau eigener Software-Aktivitäten durch die bereits erfolgte Schaffung eines eigenen KI-Software-Centers ermöglicht die Realisierung von Wachstumschancen.
Software- und Services-Fokus
Für die gesamte Kontron Gruppe sehen wir gutes Potenzial in der Umsetzung der Software-Middleware-Strategie im Rahmen unseres Industry-4.0- und IoT-Fokus. Das bestehende Hardware-Portfolio wurde um ergänzende Betriebssystem- und Middleware-Lösungen inklusive nahtloser Integration in Private- bzw. Public-Clouds erweitert. Damit sind wir in der Lage, innovative Produkte, Lösungen, Plattformen und Neuentwicklungen im Bereich Internet of Things anzubieten. Beispielsweise ermöglichen wir unseren Kund:innen das Management ganzer Flotten von Geräten oder Maschinen über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die verbesserte Integration von hardwarebasierten Sicherheitslösungen ermöglicht es uns, den Marktanforderungen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit Rechnung zu tragen. Zukünftig soll auch das flexible IoTaaS (IoT as a Service)-Angebot insbesondere im Softwarebereich ausgebaut werden, um weitere wiederkehrende Umsätze zu generieren und die Kundenbindung an die Kontron Gruppe langfristig zu erhöhen.
Skalierung unseres Dienstleistungs- und Serviceangebots
Der Ausbau unseres Dienstleistungs- und Serviceangebots birgt ebenfalls Chancen für die Kontron Gruppe. Unser primäres Ziel ist es, den Mehrwert unserer Produkte und Lösungen durch Dienstleistungen vor allem im operativen Bereich noch weiter zu erhöhen, sowie neue umfassende Dienstleistungen im Produkt- und Lösungsumfeld zu entwickeln. Dadurch sind wir in der Lage, unserer Kundenschaft Komplettlösungen – von der notwendigen Hardware über die Software bis hin zur Integrations- und Betriebsdienstleistung – aus einer Hand anzubieten. Wir können unsere Kundenschaft zudem während des gesamten Produktlebenszyklus unterstützen. Darüber hinaus ergeben sich aus der größeren und internationalen Ausrichtung der Kontron Gruppe weitere Synergie- und Optimierungspotenziale.
Ausbau von bestehenden und neuen Partnerschaften
In gezielten Akquisitionen, Beteiligungen und Partnerschaften sieht die Kontron Gruppe Chancen, ihre technologischen Kernkompetenzen zu ergänzen und zu vertiefen. Dies ermöglicht es uns auch, unser Produktportfolio weiterzuentwickeln und unsere Marktabdeckung
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zu erhöhen. Daher beobachten wir die Märkte kontinuierlich und loten laufend Möglichkeiten aus, durch strategische Akquisitionen und Partnerschaften über das organische Wachstum hinaus zu expandieren und unser Technologieportfolio in ausgewählten Bereichen zu ergänzen. Ein weiterer Aspekt dieser Aktivitäten ist die höhere Geschwindigkeit, um auf die sich schnell verändernden Anforderungen der Märkte zeitgerecht reagieren zu können.
GreenTec
Die Kontron Gruppe bietet aktuell zahlreiche Lösungen, die dazu beitragen, Energie zu sparen bzw. Ressourcen effizienter zu nutzen und somit den $\mathrm{CO}_{2}$-Ausstoß zu reduzieren. Die Lösungen von Kontron haben darüber hinaus das Ziel, die Benutzerfreundlichkeit dieser Produkte zu erhöhen. Kontron erkennt für die Unternehmensgruppe eine Vielzahl neuer Geschäftsfelder, die sich aus der gesellschaftlichen Notwendigkeit zur Eindämmung der Klimakrise ergeben. Konkret sind dies Lösungen wie die Implementierung einer HEMS-Software (Home Energy Management System) und die Ausweitung des KontronOS und KontronGrid auf Solarprodukte sowie verschiedene neue Produkte im Bereich intelligenter Ladelösungen. Hierbei sieht die Kontron Gruppe zahlreiche Chancen, Lösungen für die Klimakrise anzubieten.
Risikomanagement
Strategische Risiken
Ein strategischer Fokus von Kontron ist, Synergien zwischen dem Hard- und Softwareportfolio der Kontron Gruppe zu heben und die bestehenden IoT-Solutions durch das verbleibende IT-Servicegeschäft – wozu auch das operative Geschäft der Kontron AG zählt – zu ergänzen. In Bezug auf IoT-Lösungen der Kontron Gruppe bedeutet dies sowohl die weitere Integration des Produktportfolios als auch die gemeinsame, gruppenübergreifende Entwicklung von neuen Hard- und Softwarelösungen. Die Verfehlung der Umsetzung dieser Strategie könnte sich unmittelbar auf die Risiken des Konzerns auswirken. Dennoch kann sich die Strategie von Kontron als ganz oder teilweise nicht erfolgreich herausstellen. Beispielsweise kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von der Kontron Gruppe in den Eigentechnologie-Segmenten angebotenen Leistungen nicht oder nicht im geplanten Umfang nachgefragt werden, die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen und sich der Ausbau dieser Geschäftssegmente daher nicht wie erwartet entwickelt.
In jedem der genannten Fälle können im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie getätigte Investitionen ganz oder teilweise verloren gehen, insbesondere da die Technologiebranche einem stetigen Wandel unterworfen ist. Der Markt ist durch sich rasch verändernde Technologien, häufige Einführungen verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen sowie ständig wechselnde und neue Kundenanforderungen und Änderungen im regulatorischen Bereich, z.B. Datenschutz, geprägt. Der Erfolg der Kontron Gruppe hängt daher entscheidend davon ab, neue Trends und Entwicklungen – etwa in den Bereichen Industrie 4.0, 5G/6G-Anwendungen oder Cloud Computing – sowie Änderungen beim Datenschutz rechtzeitig vorauszusehen, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortlaufend zu adaptieren und zu verbessern sowie neue Produkte zu entwickeln, um sich den wandelnden Technologien, Regularien, Konkurrenzprodukten und Ansprüchen der Kundschaft anzupassen. Hierzu ist der Einsatz geeigneter technischer, personeller und finanzieller Ressourcen erforderlich. Jede Verzögerung oder Verhinderung der Einführung verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. deren mangelnde oder verzögerte Marktakzeptanz kann sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition auswirken.
Akquisitionsrisiken
Das organische Wachstum der Kontron Gruppe wurde in den letzten Jahren laufend durch Unternehmenszukäufe, und damit externes Wachstum, ergänzt. Unternehmensakquisitionen bergen eine Reihe von Risiken. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, diese Risiken zu minimieren. Vor allem eine gründliche Due Diligence im Akquisitionsprozess sowie jahrelange Branchen-erfahrung helfen, Akquisitionsrisiken wie das Risiko der Bezahlung eines zu hohen Kaufpreises, die Überschätzung von Synergieeffekten und rechtliche Risiken, die sich aus der Akquisition ergeben könnten, zu minimieren.
Im Nachgang zu einer Akquisition ist eine zügige Konzernintegration unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede sowie eine transparente Kommunikation erforderlich, um Risiken zu reduzieren und Versäumnisse bei der Hebung von Synergieeffekten zu vermeiden. Hierbei ist die Implementierung und Umsetzung der Kontron AG Standards und Policies ein Schlüssel, auch um Risiken zu minimieren.
Im Zuge der Übernahme von neuen Gesellschaften, insbesondere der Katek Gruppe im Jahre 2024, werden nach wie vor Integrationsaufgaben umgesetzt werden, um diese Unternehmen adäquat in Kontron einzubinden und Wettbewerbsvorteile aus dem Erwerb effektiv zu nutzen. Aber auch der Verkauf von Konzerngesellschaften oder Teilen davon, kann kurzfristig zu Beeinträchtigungen im betrieblichen Ablauf führen. Hier gilt es, frühzeitig mögliche Auswirkungen zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
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Personalrisiken
Die individuellen Fähigkeiten sowie die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter:innen sind ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg der Kontron Gruppe. Unser Anspruch, einer der führenden Anbieter und Arbeitgeber im Technologiebereich zu sein, schafft die Basis, die besten Talente für die Kontron Gruppe zu begeistern. Dies ist von hoher Relevanz, da in allen Regionen, in denen die Kontron Gruppe aktiv ist, die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeiter:innen deutlich unter deren Nachfrage liegt und es daher zunehmend schwieriger ist, alle offenen Positionen kurzfristig besetzen zu können. Kontron setzt im Wettbewerb um die besten Talente frühzeitig an und engagiert sich hierfür in Kooperationen mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten. Durch Praktika, Diplomarbeiten und andere Fördermaßnahmen werden potenziellen Mitarbeiter:innen die Werte und Karrieremöglichkeiten innerhalb der Kontron Gruppe und somit auch der Kontron AG aufgezeigt. Darüber hinaus stellt die Akquisition von Firmen eine Möglichkeit dar, entsprechende Personalkapazitäten in größerem Ausmaß zu erwerben. Der Verlust von Schlüsselpersonal bedeutet für Kontron ein erhebliches Risiko, ebenso kann die mangelnde Attraktivität als zukünftiger Arbeitgeber die Wachstumspläne der Kontron Gruppe verlangsamen. Auch kann es zu einer Überlastung einzelner Personen und Bereiche kommen, wenn nicht ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht bzw. angeworben werden kann. Unsere Mitarbeitenden sind Kontrons wichtigste Ressource. Deshalb ist es essenziell, sich laufend um den Schutz der Mitarbeiter:innen zu kümmern und gesundheitsgefährdende Risiken abzuwenden, im Besonderen an Produktionsstandorten. Dies wird neben der Umsetzung der lokalen Sicherheitsvorschriften in den jeweiligen Ländern auch zentral durch eine gruppenweit gültige Policy geregelt.
Technologierisiken
Die Kontron Gruppe entwickelt eigene Produkte im Bereich Industrial IoT für eine große Anzahl von vertikalen Märkten. Die Produkte basieren auf Computer-Technologie (Chips) der großen Hersteller und decken ein breites technologisches Spektrum ab: Beginnend bei kompakten CPU-Modulen (System on Module) über flexibel einsetzbare Einplatinenrechner (Singleboard Computer) bis hin zu komplexen Motherboards für leistungsfähige Server-PCs. In Kombination mit applikationsspezifischen Gehäusen und Schnittstellen sowie Kommunikations- und Display-Technologien entstehen modifizierte oder individuell auf Kundenanforderungen abgestimmte Produkte.
Eigene Softwareprodukte teilen sich auf in low level Firmware (Board Support Package), Betriebssysteme (Kontron hat mit KontronOS ein eigenes Betriebssystem für IoT-Anwendungen entwickelt) und Applikationen im IoT-Umfeld. Hierfür kommen häufig Open Source Technologien zum Einsatz. Die Produkte basieren zumeist auf etablierten Industriestandards, um Kompatibilität mit Produkten anderer Marktteilnehmer:innen zu gewährleisten. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sich neu eingeführte Produkte oder Produktlinien mit einem entsprechend großen Anteil nicht völlig ausgereifter neuer Technologien als nicht wettbewerbsfähig erweisen bzw. wenig Akzeptanz am Markt finden und damit nicht die gewünschten Umsatz- oder Deckungsbeiträge erzielt werden können.
Bei Standardsystemen mit langjähriger Roadmap und großer Marktakzeptanz sind es vor allem Verzögerungen bei der Entwicklung, die möglicherweise dazu führen, dass die „on time“ Markteinführung des jeweiligen Produktes nicht gelingt und damit das Marktfenster teilweise verpasst wird.
Bei neuen Technologien und Standards gibt es den Risikofaktor, dass die von Analyst:innen angegebenen Einführungszeiträume zu kurzfristig festgelegt werden und es zu signifikanten Verzögerungen kommen kann, bis im Markt nennenswerte Umsätze erzielt werden können. In seltenen Fällen kann es passieren, dass ein neuer Standard sich am Markt nicht durchsetzt.
In sämtlichen Fällen könnten die getätigten Akquisitions- oder Entwicklungskosten sowie die damit in Zusammenhang stehenden geplanten Umsätze und Ergebnisbeiträge ganz oder teilweise verloren gehen. Der Entwicklungsprozess wird kontinuierlich optimiert. Auch das Potenzial zur Erlangung von öffentlichen Fördermitteln wird laufend geprüft und nach Möglichkeit genutzt.
Ein weiterer Risikofaktor im Bereich Technologie besteht darin, einen neuen Trend zu unterschätzen, zu spät einzusteigen und damit Marktanteile mittelfristig zu gefährden. Dem wird mit sorgfältiger Markt- und Technologierecherche und entsprechendem Produktmanagement vorgebeugt.
Neue Cybersecurity-Standards müssen laufend adressiert und in den Hardware- und Software-Produkten umgesetzt werden, um entsprechende Risiken für die Kundenschaft im Feld auszuschließen und Compliance Risiken zu vermeiden. Weiterhin muss die Entwicklung der Regulatorik, Gesetzgebung, Normung und der einschlägigen Vorschriftenwerke beobachtet und beachtet werden. Die Verletzung von Vorschriften kann die Markteinführung von neuen Produkten gefährden.
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Risiken aus Absatzmärkten
Eine wirtschaftliche Schwäche bzw. Rezession in einigen Ländern, in denen Kontron ihr Geschäft betreibt, kann insbesondere dazu führen, dass der private Sektor oder auch die öffentliche Hand aufgrund des Spardrucks als Auftraggeber:innen weniger Aufträge vergeben, oder Forderungen von Kundschaften in diesen Ländern uneinbringlich werden. Dadurch kann sich die Auftrags- und Ertragslage verschlechtern, was sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kontron AG und Kontron Gruppe auswirken kann. Für Kontron stellen zudem der hohe Wettbewerbsdruck, was sich beispielsweise unter anderem auch auf die Profitabilität von Kunden- aufträgen auswirken kann, und Veränderungen in der Konsum- bzw. Investitionsneigung bedeutende Risiken dar. Daher ist es wichtig, durch kontinuierliche Marktbeobachtungen Trends frühzeitig zu erkennen und Produkte an den Bedürfnissen der Kundschaft schnell und verlässlich auszurichten. Kontron versucht laufend, sich andeutende Trends zu nutzen. Kurze Reaktionszeiten, schlanke interne Abläufe und unternehmerisches Denken unserer Mitarbeiter:innen ermöglichen und fördern dies. Verstärkt wird auch die Formung neuer Kooperationen und eine geänderte bzw. erhöhte Wettbewerbssituation am Markt beobachtet, denen Kontron durch Aufbau bzw. Intensivierung neuer sowie bestehender Partnerschaften begegnet. Je nach Ausprägung kann die Umsatzentwicklung in diversen Konzerngesellschaften gefährdet sein.
Auch fragt die Kundschaft immer mehr allgemeine (ISO 27001) oder branchenspezifische (z.B. im Zugbereich) IT-Sicherheitszertifizierungen nach, deren Fehlen bis hin zu einem Ausschluss im Auftragsvergabeprozess der Kundschaft führen kann.
Ein schwaches Wirtschaftswachstum, v.a. in der DACH-Region, kann den Auftragseingang bei verschiedenen Konzerngesellschaften negativ beeinflussen. Somit besteht das Risiko, dass Wachstumsraten nicht in dem Maße wie geplant realisiert werden können.
Kundenrisiken
Aufgrund des Geschäftsmodells von Kontron ist grundsätzlich eine diversifizierte Kundenstruktur gegeben, oftmals mit einer über Jahre oder auch Jahrzehnte hinweg engen Kundenbindung. In der Vergangenheit waren weder unverhältnismäßig hohe Kundenabgänge noch signifikante Forderungsausfälle zu verzeichnen. Durch die breite Streuung der Kundschaft in verschiedensten Geschäftssegmenten wird die Abhängigkeit von einzelnen Kunden reduziert. In einigen Märkten (beispielsweise im Bereich Transportation), in denen Kontron Konzerngesellschaften tätig sind, ist das Thema der langfristigen Geschäftsbeziehung und deren Aufbau maßgebend, da ein komplexer Entscheidungsprozess über geplante Infrastrukturprojekte von öffentlichen Trägern sich teilweise über mehrere Jahre hinwegzieht. Vertriebsaktivitäten müssen dementsprechend langfristig aufgesetzt sein. Andererseits besteht immer das Risiko, dass ein Projekt nicht gewonnen werden kann.
Den Zahlungsausfall einer oder mehrerer Kundschaften halten wir unter normalen Bedingungen für gut beherrschbar: Kontron verfügt mit einer vierstelligen Kundschafts-Anzahl über einen sehr breit diversifizierten Kundenstamm. In Bezug auf mögliche Forderungsausfälle wird bei Kontron zur Risikoreduzierung auch mit Kreditversicherungen und Forderungsfactoring gearbeitet. Kreditlimits für Kundschaft werden überwiegend individuell auf Basis von Kundenratings bzw. Kreditlimits von anerkannten Warenkreditversicherungen vergeben. Offene Forderungen werden durch das Management der Konzerngesellschaften überwacht und unterliegen einer standardisierten Bewertung auf Basis der Vorgaben von IFRS 9.
Kontron wird auch in Zukunft ein striktes Forderungsmanagement in Kombination mit Kreditversicherungen betreiben, um das Ausfallsrisiko von Forderungen zu minimieren.
Produktbezogene Risiken
Im Bereich der Produktqualität besteht das grundsätzliche Risiko, dass fehlerhafte Produkte zu einem Schaden auf Seite der Kundschaft führen, und dass diese Gewährleistungsansprüche geltend machen, oder darüberhinausgehenden Schadensersatz fordert. Diesem Risiko begegnen wir durch zahlreiche Maßnahmen, insbesondere durch eine umfassende technische Qualitätssicherung von der Produktentwicklung bis hin zur Fertigung. Zudem werden über ein professionelles Qualitätsmanagement in den Konzerngesellschaften alle wichtigen Lieferfirmen regelmäßig auditiert. Ferner stellen wir mit unseren weltweiten Service- und Reparaturzentren sicher, dass fehlerhafte Kontron Produkte schnell und effizient repariert und an unsere Kundschaft zurückgesandt werden können.
Zusätzlich sichern wir unsere Produktrisiken durch entsprechende zentrale und spezifische lokale Versicherungen ab, hinzu kommen branchenspezifische Spezialversicherungen, beispielsweise für die Luftfahrtbranche. Ebenso wichtig ist es, dass das Verhältnis zwischen
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kundschaftsindividuellen Entwicklungsaufträgen und Standardproduktaufträgen so gesteuert wird, dass beides möglichst optimal ausgeglichen ist. Stark kundschaftsgetriebene Geschäftstätigkeiten verursachten in der Vergangenheit eine unausgeglichene Verteilung und führten somit zu hohen Komplexitätskosten. Die vorhandene hohe Variantenvielfalt bei den einzelnen Produkten erschwert zudem das Handling im operativen Bereich. Diesem Risiko begegnen wir durch eine intensivere Abstimmung zwischen den verschiedenen Unternehmensteilen vom Entwicklungs- bis hin zum Fertigungsprozess. Eine laufende Beurteilung des Produktportfolios in den Konzerngesellschaften und die Ausrichtung auf innovative Produkte trägt dazu bei, produktbezogene Risiken zu reduzieren.
Risiken aus Projektgeschäften und Betriebsverträgen
Die Kontron Gruppe führt unter anderem auch IT-Projekte durch, bei denen speziell für eine Kundschaft zugeschnittene IT-Lösungen geplant und umgesetzt werden. IT-Projekte zeichnen sich regelmäßig durch eine hohe Komplexität und einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand aus. Gleiches gilt für sogenannte „Design Ins“ im Embedded-Systems-Bereich und für die Implementierung bzw. das Deployment von GSM-R-Projekten im Zugfunkbereich, die üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung von Anzahlungen ist bei der Mehrzahl der Projekte, insbesondere bei Auftraggebern der öffentlichen Hand, nicht oder nur selten möglich. Die Leistungen der Kontron Gruppe können daher in der Regel erst nach Beendigung im Voraus vereinbarter Projektabschnitte (Milestones) oder gar erst nach Beendigung des Gesamtprojekts (Go-Live) abgerechnet werden, sodass die Kontron Gruppe bei der Durchführung von Projekten teilweise erheblich in Vorleistung treten muss.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Projekte verzögern, abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht zu dem erhofften Erfolg führen, was möglicherweise auch zur Folge hat, dass Milestones oder das Go-Live und damit die Projektabnahme nicht erreicht werden können. Dies kann dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen teilweise oder vollständig verloren gehen oder bereits erbrachte Leistungen nicht abgerechnet und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Kundschaft nicht geltend gemacht oder – aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder praktischen Gründen – nicht durchgesetzt werden können. Zudem können in diesen Fällen Kundenbeziehungen abbrechen bzw. nachhaltig beeinträchtigt werden. Zur Risikosteuerung werden konzerneinheitliche Methoden und Werkzeuge zum Projektmanagement und Projektcontrolling genutzt. Darüber hinaus wird zentral regelmäßig das Projektcontrolling der Gesellschaften überwacht. Bekannte Projektrisiken werden durch die Bildung entsprechender Risikovorsorgen ausreichend berücksichtigt.
Beschaffungs- und Produktionsrisiken
Die Kontron Gruppe vertreibt unter anderem Hard- und Softwareprodukte wie Embedded Boards, Embedded Server, Mini-Computer, IPCs, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten oder Smart Meters. Der Bezug von Waren und die pünktliche Auslieferung der angebotenen Produkte stellen hohe Anforderungen an die Organisation und Logistik der Gruppe. Teile des Logistikprozesses sind ausgelagert, sodass sie hierauf nicht direkt oder nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann, um Störungen zu vermeiden oder zu beheben. Auch Kriege, Naturgewalten, Epidemien, Pandemien oder Streiks, welche die Produktion oder Beförderung von Rohmaterialien oder fertigen Waren behindern, können zu Verzögerungen bei der Lieferung der Waren führen.
Insgesamt waren die globalen Lieferketten im Geschäftsjahr 2025 weitgehend stabil. Im zweiten Halbjahr 2025 kam es aber zu deutlichen Preissteigerungen und Verfügbarkeitsrisiken bei DRAM- und NAND-Technologien, die sich voraussichtlich bis in das Jahr 2026 fortsetzen werden. Diese Entwicklungen erfordern eine enge Abstimmung mit Lieferfirmen sowie eine flexible Beschaffungsstrategie, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus verändert sich die Nachfrage im Embedded-Markt durch den zunehmenden Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) und Hyperscalern. Während diese Technologien neue Wachstumschancen eröffnen, besteht gleichzeitig das Risiko, dass klassische Embedded-Lösungen in Nischenbereiche gedrängt werden. Kontron begegnet dieser Herausforderung durch die Entwicklung innovativer Produkte und durch Stärkung strategischer Technologie-Partnerschaften, um die wachsende Nachfrage nach leistungsfähigen Embedded-Computer-Systemen auch für KI-Anwendungen zu bedienen.
Neben technologischen Veränderungen stellen geopolitische Risiken eine zentrale Herausforderung dar. Politische Spannungen, Handelskonflikte und die Einführung von Zöllen können die Kostenstruktur erheblich beeinflussen. Die in 2025 erlassenen US-Einführzölle führten zu temporärer Unsicherheit für Lieferungen in die USA; auch wurden daraufhin Lieferketten soweit möglich angepasst. Die Gefahr von weiteren kurzfristigen Zolländerungen bleibt bestehen. Darüber hinaus können Embargos, Exportkontrollen oder Einschränkungen bei der Verfügbarkeit kritischer Rohstoffe und seltener Erden die Produktion beeinträchtigen. Die größten erschlossenen Vorkommen dieser Materialien befinden sich in China, wodurch eine hohe Abhängigkeit von geopolitischen Entwicklungen besteht. Preiserhöhungen und Kapazitätsengpässe sind deshalb auch für die Zukunft nicht auszuschließen.
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Auch können Schwachstellen im generellen Ablauf des Produktionsprozesses an sich Risiken darstellen, beispielsweise betriebsbedingte Produktionsprobleme oder sogar -ausfälle. Durch z.B. der Einführung von shop-floor Besprechungen, einer verbesserten Schulung des Produktionspersonals und auch der optimierten Kommunikation zwischen Bedarfsplanung und Produktion werden Optimierungen im Produktionsprozess kontinuierlich angestoßen. Eine laufende Beobachtung des EMS-Marktumfelds ist wichtig, um frühzeitig mögliche Veränderungen im Wettbewerbsumfeld zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern.
Durch die geförderte Zusammenarbeit zwischen der Global Sourcing Gruppe und den lokalen Einkaufsorganisationen ist es uns gelungen, diese Markt-Gegebenheiten durch Entwicklung und Implementierung sogenannter Supply-Chain- und Planungs-Tools für die Organisation sichtbarer und dadurch besser und schneller kontrollierbar zu machen. Weiters ist es uns gelungen, durch verbesserte Planung und Visibilität unsere Lagerbestände 2025 massiv zu reduzieren.
Die Kontron Gruppe wird auch im Jahr 2026 ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Verkaufs- und Produktionsplanung sowie zur Diversifizierung der Lieferantenbasis fortsetzen. Trotzdem ist es nicht immer möglich, für alle Lieferfirmen eine second-source zu haben (Abhängigkeit von Lieferfirmen). Partnerschaften mit unterschiedlichen Chip-Herstellern werden intensiviert, um die Resilienz gegenüber Preisschwankungen und Engpässen, wo möglich, zu erhöhen.
Trotz all der Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsplanung, des Einkaufsprozesses sowie Optimierungen im Lagermanagement besteht ein Abwertungsrisiko auf Lagerbestände, welches durch die Konzerngesellschaften regelmäßig eruiert und bewertet wird, inklusive der Bildung von Lagerbestandsabwertungen.
Ein weiteres Risiko stellen ältere Produktionsmaschinen in einzelnen Produktionsgesellschaften dar, welche auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen.
Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken
Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen seitens der Banken ausreichend Kreditlinien zur Verfügung, um auch kurzfristig einen Finanzierungsspielraum – beispielsweise im Rahmen von M&A-Aktivitäten – zu haben. Die gute Eigenkapitaldeckung trägt zur finanziellen Stabilität bei. Bei der Auswahl der Banken wird von Seiten der Kontron AG ein hohes Augenmaß auf deren Bonität gelegt. Entsprechend werden Finanzierungen und Geldanlagen nur mit Banken abgeschlossen, die geringe Ausfallrisiken erwarten lassen. Zur Diversifizierung bestehen in der Kontron Gruppe mit mehreren Banken Geschäftsbeziehungen; zudem werden Finanzierungen zwar überwiegend zentral, aber auch lokal von den Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die gegenüber Anfang 2022 geänderte Zinslandschaft führte zu einer Verteuerung von Fremdkapital mit variabler Verzinsung. Die wesentlichen zentralen Finanzierungen sind in Euro aufgenommen. Die EZB hat infolge des Rückgangs der Inflationsraten im Geschäftsjahr 2024 erste Senkungen der Leitzinssätze durchgeführt. Die Inflation näherte sich im Laufe des Jahres 2025 dem Zielwert von 2 % an, nachdem die Zinsen zuvor auf ein Rekordhoch angehoben worden waren. Nach den mehrfachen Zinssenkungen hat die EZB die Zinsen ab Sommer 2025 nicht weiter verändert. Expert:innen gehen davon aus, dass aufgrund der erreichten Inflationsziele und der moderaten Wirtschaftsentwicklung eine längere Phase stabiler Zinsen bevorsteht.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko von Wertänderungen verzinslicher Finanzinstrumente, die zur Finanzierung der Gruppe eingesetzt werden, aufgrund der Schwankung von Marktzinsätzen dar. Rund 65 % der aufgenommenen Darlehen und zum Bilanzstichtag 2025 genutzten Kontokorrentrahmen der Kontron AG sind variabel verzinst (EUR 231,9 Mio.), EUR 122,6 Mio. sind fix verzinst. Bzgl. der Schuldscheindarlehen 2019 und 2024 sind EUR 27 Mio. der EUR 168,5 Mio. fix abgeschlossen, für den restlichen Teil wird laufend die Zinsentwicklung überwacht und Quotierungen für eine etwaige Konvertierung eingeholt. Auf Basis der bisherigen Entwicklung der Referenz- und Swap-Zinssätze wurde bis dato von einer Fixierung Abstand genommen. Die Finanzierungen der Kontron Tochtergesellschaften sind hingegen zu großen Teilen variabel verzinst. Es besteht hier das Risiko, dass der EURIBOR bzw. der sonstige Referenzzinssatz für die lokale Landeswährung steigen und sich hierdurch die Zinsbelastung der Kontron Gruppe erhöht. Dem soll durch eine verstärkte Innenfinanzierung der Kontron Gruppenmitglieder durch die Kontron AG, die sich zumeist wesentlich günstiger als die lokale Tochtergesellschaft refinanzieren kann, Rechnung getragen werden.
Währungsrisiken
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Kontron wird ein hoher Anteil der Geschäfte in anderen Währungen als der Berichtswährung EUR getätigt. Die Kontron AG selbst tätigt die meisten Geschäfte in EUR. Dem bestehenden Fremdwährungsrisiko wird durch eine währungskongruente Finanzierung der Geschäfte, die Beschaffung von Fremdleistungen in der jeweiligen Landeswährung und die Vereinbarung von Währungsschwankungsklauseln begegnet. Im Einzelfall werden zur Absicherung derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
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Spekulationsgeschäfte, also das Eingehen von Risiken außerhalb der operativen Geschäftstätigkeit, sind innerhalb der Kontron Gruppe nicht zulässig. Zur Absicherung gelangen ausschließlich bestehende Bilanzpositionen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Cashflows. Der Personenkreis, der entsprechende Sicherungsgeschäfte abschließen kann, ist sehr begrenzt. Vorhandene Geschäfte werden laufend gemeldet und in einem gruppenweiten IT-System (TM5) kontinuierlich überwacht. Für weitere Informationen zum Währungsänderungsrisiko wird auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im Konzernanhang verwiesen.
Rechtliche Risiken
Die Kontron AG und ihre Tochtergesellschaften sind – wie jede international agierende Unternehmensgruppe – rechtlichen Risiken in unterschiedlichen Jurisdiktionen und in unterschiedlichem Umfang ausgesetzt. Dabei ist grundsätzlich zwischen gesellschaftsrechtlichen Risiken, Vertragsrisiken, Patentrisiken aber auch Steuer- und Zollrisiken zu unterscheiden. Grundsätzlich wird das Risiko über Standardprozesse und Genehmigungsverfahren sowie die Anwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen minimiert. Sofern notwendig, werden neben den internen Rechtsabteilungen externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder andere Sachverständige zur Risikoeinschätzung, Vermeidung von rechtlichen Risiken bzw. Bearbeitung der Sachverhalte einbezogen.
Patente, Marken und sonstige Immaterialgüter schützen und überwachen wir durch die Einbindung externer Patent- und Markenanwälte. Zur Sensibilisierung in Bezug auf mögliche Compliance-Themen und zur Vermeidung etwaiger Verstöße verfügt Kontron über ein umfassendes System, das vom Compliance-Management-Team im Headquarter der Kontron AG sowie den lokalen Compliance Officers administriert und überwacht wird. Kontron Compliance-Standards orientieren sich sowohl auf operativer als auch prozessualer Ebene an den marktüblichen Best-Practice-Standards. Das Kontron-Compliance-Programm wird je nach Themenschwerpunkten global und lokal ausgeführt und unterliegt dem laufenden Monitoring- und Optimierungsprozess. Neben den sich wiederholenden Standard-Maßnahmen wie Compliance-Trainings, das stetige Erweitern und Updaten der Group Policies, Risk Assessments, Monitorings etc. werden auch jedes Jahr neue Compliance-Initiativen gesetzt, welche sich mit gerade oder anlassbezogenen aktuellen Compliance- und Governance-Themen beschäftigen. Im Governance-Bereich nehmen ESG-Themen auch einen großen Schwerpunkt ein, der zunehmend relevanter wird.
Die Handhabung von Rechtsstreitigkeiten vor allem mit Kund:innen und Lieferfirmen ist ein Risiko, welches u.a. durch die Zusammenarbeit von Konzerngesellschaften mit der Rechts- und Compliance-Abteilung entsprechend gesteuert wird.
Politische Risiken
Das globale politische Umfeld ist hoch volatil. Spannungen in Asien (China vs. Taiwan – in Taiwan beispielsweise sitzt mit Ennoconn der größte Aktionär von Kontron), der seit vier Jahren andauernde Krieg in der Ukraine, die Konflikte in Nahost, die Unsicherheiten in den transatlantischen Beziehungen sowie die politischen Gegebenheiten in den USA machen das gegenwärtige weltpolitische Umfeld unkalkulerbar. Auch können Entscheidungen von Regierungen nicht mehr zwingend als Konstante bzw. nicht mehr als vorhersagbar für ein sicheres Investitionsumfeld angenommen werden.
Kontron profitiert jedoch in verschiedenen Ländern von staatlichen Subventionen bei Projekten sowie Unterstützung bei der Grundlagenforschung. Eine Kürzung oder sogar Streichung von staatlichen Förderungen hätte eine relevante Ergebnisauswirkung.
Im Rahmen von abgeschwächten bzw. höher erwarteten Wachstumsraten, hohen Budgetdefiziten und damit verbundenen Senkungen der Staatsausgaben können sich auch staatliche Investitionen reduzieren, was überwiegend jene Kontron Gesellschaften betrifft, die auch einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes im öffentlichen Sektor erzielen.
Geographisch gesehen hat Kontron in den letzten Jahren die Exposure zur gesamten GUS-Region kontinuierlich reduziert. Ungeachtet dessen sind weiterhin mittelbare Auswirkungen der anhaltenden geopolitischen Spannungen zu berücksichtigen. Diese betreffen insbesondere die fortlaufende Sicherstellung der sanktionskonformen Ausgestaltung der Geschäftsprozesse bei Kontron sowie eine erhöhte Sensibilität im Hinblick auf geschäftliche Aktivitäten in einzelnen Staaten der Region, was eine entsprechend sorgfältige Begleitung und Steuerung erfordert.
IT-Risiken
Verstöße gegen Datenschutzgesetze können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Besonders hervorzuheben ist hier die in der Europäischen Union geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen bei Kontron diesbezüglich zu stärken, und sie zudem für allgemeine IT-Sicherheitshemen zu sensibilisieren, wurden im Geschäftsjahr 2025 die bereits bewährten Online-Schulungen zu IT-Security und Datenschutz durchgeführt. Angesichts der zunehmenden Nutzung von KI bei Cyberangriffen wurden zusätzliche Schulungen zu diesem Thema eingeführt und Richtlinien erstellt.
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LAGEBERICHT
Cyberattacken im Bereich der IT (Information Technology) und OT (Operational Technology) stellen ein erhebliches Risiko dar. Im Jahr 2025 wurden Maßnahmen ergriffen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Auswirkungen solcher Cyberangriffe zu verringern. Zu diesen Maßnahmen zählten regelmäßige Schulungen zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins, der Ausbau von Multifaktor-Authentifizierung für unsere IT-Services, die fortschreitende Standardisierung von Services innerhalb der Kontron Gruppe (wie die Integration der Katek Group IT) sowie der verstärkte Einsatz moderner, durch künstliche Intelligenz (KI) unterstützter Schutzmechanismen aus der Cloud.
Mobile Endgeräte, die nicht auf dem neusten technischen Stand gehalten werden, bergen erhebliche Risiken. Um dem entgegenzuwirken, wird die Lösung für das Mobile Device Management (MDM) sukzessive erweitert. Dadurch werden restriktivere Richtlinien für mobile Geräte etabliert, überwacht und die Cybersicherheit insgesamt gestärkt. Im kommenden Geschäftsjahr wird insbesondere die Umsetzung der NIS2-Verordnungen relevant, wo bei Verstößen hohe Bußgelder vorgesehen sind. Zudem wird das Risiko von Lizenzverstößen im IT- und Entwicklungsbereich durch kontinuierliches Monitoring konsequent reduziert.
Klimarisiken
Im Rahmen einer Klimarisikoanalyse wurden physische Risiken wie Hochwasser, Starkregen, Schnee, Hitzewellen, Erdbeben und weitere Naturgefahren auf ihre potenziellen Auswirkungen untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass an mindestens zwei Standorten ein Hochwasserrisiko besteht, das jedoch durch Maßnahmen wie Dammverstärkungen, lokale Begehungen und Bewertungen als gering eingestuft wurde. Schneeereignisse, die zu Stromausfällen, Dacheinstürzen oder Straßensperrungen führen könnten, wurden ebenfalls als Risiko identifiziert. Dank stabiler Gebäudestrukturen, regelmäßiger Bewertungen und eines 4-Stufen-Plans zur Absicherung der Stromversorgung gelten diese jedoch als ausreichend abgesichert. Zudem besteht an zwei Standorten eine potenzielle Gefahr durch Erdbeben.
Wasserstress und Hitzebelastung wurden aufgrund der Standortbedingungen als unkritisch bewertet. Auch steigende Energiepreise und mögliche Energieknappheit wurden als wahrscheinliche Risiken identifiziert. Zudem könnten finanzielle Investments nötig sein, um die genutzten Maschinen und Technologien gegen emissionsarme Alternativen zu tauschen, wodurch das Risiko von Fehlinvestitionen steigen könnte.
Die Klimarisiken werden kontinuierlich im Rahmen des Risikomanagementprozesses geprüft und bei Bedarf angepasst. Gleichzeitig setzt die Kontron Gruppe Maßnahmen um, mit dem Ziel, ihre Aktivitäten klimafreundlicher zu gestalten und einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.
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5 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Kontron AG und der Kontron Gruppe
Die Zielsetzung des Kontron Managements bleibt unverändert, die Wertschöpfung der Kontron Gruppe und damit der Kontron AG durch die Entwicklung eigener Technologien, insbesondere im Softwareumfeld, zu steigern und die Finanzkraft der Gruppe durch profitables Wachstum kontinuierlich zu erhöhen. Um dieses strategische Ziel zu erreichen und Fortschritte messen zu können, wird ein internes Steuerungssystem verwendet.
5.1. Steuerungssystem
Bei der Steuerung der Kontron AG und der Kontron Gruppe standen 2025 insbesondere folgende Aspekte im Fokus:
- Mit dem Wachstum einhergehende Steigerung der operativen Profitabilität (EBITDA) und des Gewinns je Aktie (EPS);
- Optimierung des Working Capitals, insbesondere der Lagerhaltung, und Verbesserung des operativen als auch des Free Cashflows;
- Ausbau der Marktanteile im IoT-Bereich für wachstumsstarke vertikale Märkte;
- Erhöhung des Anteils an eigener Software im IoT-Solutions-Umfeld und Ausbau des IoTaaS-Portfolios;
- Initiierung und Überwachung strategischer bzw. synergetischer Forschungsprojekte und Entwicklungsvorhaben.
Die dafür relevanten Kennzahlen auf Basis der Rechnungslegung nach IFRS sind in erster Linie Umsatz, Bruttomarge und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sowie das Nettoergebnis bzw. Gewinn je Aktie (EPS). Die Liquiditätssteuerung erfolgt vor allem über das Monitoring der Nettoverschuldung und des operativen Cashflows. Abgesehen davon ist die Eigenkapitalquote bzw. der Verschuldungsgrad für Kontron relevant.
Für die Kontron Gruppe ist das Working Capital Management von besonderer Bedeutung, da in den Segmenten „Europe“ und „Global“ hardwarelastige Geschäftsbereiche bestehen, die einen erhöhten Kapitalbedarf in Vorräten und Forderungen verursachen. Eine aktive Steuerung des Working Capitals ist daher erforderlich, um eine übermäßige Bindung finanzieller Mittel im operativen Geschäft zu vermeiden. Infolge der Übernahme der Katek SE kam es im ersten Halbjahr 2024 zu einem erhöhten Lagerbestand, der im zweiten Halbjahr 2024 sowie im Geschäftsjahr 2025 bereits deutlich abgebaut werden konnte. Mittelfristig wird eine weitere Reduktion des Working Capital auf 15% des Umsatzes angestrebt. Für die Kontron AG, welche im weniger Working Capital intensiven IT-Services-Geschäft tätig ist, wird ein Working Capital Wert von unter 10% des Umsatzes angestrebt.
Im Rahmen der regionalen Steuerung wird zudem das operative Ergebnis jeder Gesellschaft durch die zuständigen Vorstandsmitglieder überwacht. Maßgebliche Kennzahlen dafür sind neben der Entwicklung des Umsatzes und des Auftragseingangs, insbesondere die Bruttomarge, die Personalkosten sowie das EBITDA vor Headquarter-Kosten. Seit dem Geschäftsjahr 2021 wurde zudem die Entwicklung des Net Working Capitals sowie der Cash Trend als zusätzlicher Key Performance Indikator für die Vergütung des Vorstands und auch des lokalen Managements eingeführt, um die Cash Conversion (operativer Cashflow/EBITDA) zu steigern.
Das zur Überwachung des längerfristigen Projektgeschäfts eingesetzte Projektcontrolling reicht von der Angebotserstellung und Angebotsgenehmigung bis zum Projektabschluss. Unter anderem kommt ein spezielles „Red-Flag-System“ zum Einsatz, das Kriterien vorgibt, deren Überschreitung zu Sofortmaßnahmen durch das lokale Management der Tochtergesellschaften führen.
Die Kostenpositionen in der Kontron AG und der Kontron Gruppe unterliegen einer regelmäßigen Budgetkontrolle. Dabei werden die einzelnen Profit- und Costcenter auf Einhaltung der Budgets bzw. der prognostizierten Kosten monatlich überprüft. Um die geplante Profitabilität zu erreichen, wird das Kostenbudget entsprechend der Umsatzentwicklung bei Bedarf unterjährig angepasst.
Als Entwickler und Produzent von eigenen Technologien bilden strategisch und technologisch relevante Zukäufe (Akquisitionen) sowie der Bereich Forschung und Entwicklung mit den daraus resultierenden Innovationen die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg. Deshalb wird das Produktportfolio kontinuierlich weiterentwickelt. Der notwendige Ressourceneinsatz wird durch eine Kombination aus Eigenentwicklungen, Kooperationen, beispielsweise mit Qualcomm und Foxconn, und technologisch-strategische Zukäufe optimiert.
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LAGEBERICHT
Die Steuerung der Liquidität und des operativen Cashflows wird wesentlich durch das Forderungsmanagement beeinflusst. Dieses wird lokal betrieben und unterliegt internen Kontrollprozessen. Während das operative Cash-Management im Wesentlichen lokal erfolgt, werden das strategische Cash-Management und größere Finanzierungen zentral gesteuert.
Ferner werden mittels eines ESG-Reporting-Tools die Erfassung und Überwachung der ESG-relevanten Kennzahlen gruppenweit einheitlich geregelt. Damit soll einerseits eine solide Datenbasis für nicht-finanzielle Ziele geschaffen werden, die es ermöglicht Zielwerte für weitere Nachhaltigkeitsziele zu definieren, sowie den Fortschritt bei der Erreichung der ESG-Ziele der Kontron Gruppe standardisiert zu messen und die diesbezügliche Berichtserstattung zu erleichtern. Dadurch wird auch den neuen Anforderungen, insbesondere der neuen EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)), Rechnung getragen.
Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zu den internen Abläufen sind im „Chancen- und Risikobericht“ sowie im nächsten Abschnitt „Kontrollsystem“ dieses Berichts verfügbar.
5.2. Kontrollsystem
Unternehmerische Überwachungssysteme (Internes Kontrollsystem – IKS) sind von großer Bedeutung und gewinnen weiter an Relevanz. Die interne Kontrolle ist ein integraler Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagements der Kontron Gruppe. Unter dem internen Kontrollsystem versteht man die Grundsätze, Vorschriften und Verfahren, die vom Vorstand der Kontron AG und den lokalen Geschäftsführern der Konzerngesellschaften eingeführt werden und auf die organisatorische Umsetzung von Managemententscheidungen abzielen. Sicherzustellende Ziele sind hierbei der Schutz der Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden, die Erreichung der Organisationsziele, die Sicherstellung ordnungsgemäßer, wirtschaftlicher, effizienter und wirksamer Abläufe, die Zuverlässigkeit von betrieblichen Informationen, hierbei insbesondere die Zuverlässigkeit des Rechnungswesens sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Das IKS hat eine präventive und aufdeckende Funktion und unterstützt den Ablauf der Unternehmensprozesse.
Die interne Kontrolle ist ein in die Arbeits- und Betriebsabläufe einer Organisation eingebetteter Prozess, der von den Führungskräften und den Mitarbeiter:innen durchgeführt wird, um Risiken zu erfassen, zu steuern und mit ausreichender Gewähr sicherstellen zu können, dass die betreffende Organisation im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgabenstellung ihre Ziele erreicht. Dabei bezieht sich ein IKS auf alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Eine der wichtigsten Grundlagen für ein funktionierendes IKS ist die Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen.
Die Kontron AG hat seit Jahren ein eigenständiges IKS-Handbuch im Einsatz. Neben der Bedeutung und Wichtigkeit eines effektiv eingesetzten internen Kontrollsystems sind darin auch spezifische Vorgaben für die Tochtergesellschaften geregelt. Hierbei zielt das IKS u.a. auch auf die Einhaltung von Konzern-Prozessen und -Richtlinien durch die Tochtergesellschaften ab, welche durch die Kontron AG vorgegeben sind. Das Ziel der Richtlinien ist es, Mindeststandards für interne Kontrollen zu definieren und festzulegen, deren Anwendung sicherzustellen und Maßnahmen abzuleiten, die den IKS-Grundsätzen entsprechen.
Wie bei jeder allgemeinen und unternehmerischen Aktivität sollte ein Gleichgewicht zwischen Risiko und Kontrolle der Geschäftstätigkeit bestehen, d.h. der Kosten-/Nutzenaspekt ist zu berücksichtigen. Das IKS umfasst Maßnahmen und Kontrollen basierend u.a. auf folgenden Prinzipien: Transparenz, Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und Mindestinformation. Generell orientiert sich das IKS-Handbuch der Kontron AG am internationalen COSO-Referenz-Modell. Das COSO-Referenz-Modell ist ein Grundlagenmodell für die Bewertung des internen Kontrollsystems von Unternehmen, das vom Committee of Sponsoring Organization (COSO) der US Treadway-Kommission veröffentlicht wurde und weltweit als Standard angesehen ist. Die jeweiligen Ziele und Komponenten (z.B. Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Überwachung) des COSO-Referenz-Modells sind im IKS-Handbuch der Kontron AG entsprechend dargestellt.
Die Rolle des internen Audits und dessen Aufgaben und Tätigkeiten, wie die Vorgehensweise bei der Prüfungsplanung, der Prüfungsdurchführung sowie der Kontrollprozess hinsichtlich der in den Audits festgelegten Verbesserungsmaßnahmen, sind detailliert im Handbuch beschrieben. Zusätzlich umfasst das Handbuch Verweise zu ebenso wichtigen IKS-Themenbereichen, wie Geschäftsethik und Compliance.
Das Management aller Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe sowie der Kontron AG ist verpflichtet, die Vorgaben des IKS-Handbuchs einzuhalten. Die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des IKS-Handbuchs sowie die Beurteilung des generellen Kontrollumfelds bei den Tochtergesellschaften erfolgt im Rahmen von turnusmäßig oder ad-hoc stattfindenden internen Audits bei den Konzerngesellschaften. Diese werden durch die zentrale Auditabteilung der Kontron AG durchgeführt. Darüber hinaus sind die jeweils verantwortlichen Kontron-Gruppenfunktionen, wie zum Beispiel die Abteilungen Accounting, Controlling, Treasury oder interne IT, angehalten, die Einhaltung der gruppenweiten Vorgaben ihrer Verantwortungsbereiche laufend zu überwachen.
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Wesentliche Bausteine des internen Reportingsystems sind die standardisierten Berichte und Scorecards, die grundsätzlich in monatlichem Turnus an das Management und quartalsweise an den Aufsichtsrat der Gesellschaft berichtet werden. Darüber hinaus stellt das BI- und Analytics-Tool mit direktem Zugriff auf die lokalen Finanzsysteme der wesentlichen Tochtergesellschaften dem Management tagesaktuell alle wesentlichen Finanzzahlen zur Verfügung. Durch standardisierte Kernprozesse und Stellenbeschreibungen sind Abläufe definiert und mit internen Kontrollen besetzt. Die Richtlinien für die Tochtergesellschaften sind in einem zentralen Informationssystem der Kontron AG zugänglich.
Das Reporting, Management und Controlling von Risiken sind dabei hierarchisch aufgebaut. In den Finanzabteilungen der jeweiligen Gesellschaften werden die Anforderungen des Rechnungslegungsprozesses umgesetzt. Fehlerrisiken bei der Rechnungslegung werden durch folgende Prozesse weitgehend ausgeschlossen bzw. minimiert:
- Einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinien, unterstützt durch standardisierte Berichtsformulare bzw. Dateien, sind bei der Rechnungslegung und Konsolidierung verpflichtend anzuwenden. Das Konzernbilanzierungshandbuch bildet die relevanten Rechnungslegungsstandards sowie wesentliche Bilanzierungssachverhalte ab, die für die Konzerngesellschaften einheitlich verpflichtend anzuwenden sind. Das Bilanzierungshandbuch wird an Neuerungen angepasst und laufend weiterentwickelt. Neu erworbene Tochtergesellschaften werden für das Reporting an die Muttergesellschaft unmittelbar an das IT-System COGNOS angebunden und somit ein einstufiger Konsolidierungsprozess etabliert.
- Das lokale Management hat die Verantwortung für die Einhaltung der konzernweiten Vorgaben, während durch den zentralen Finanzbereich bei der Kontron AG alle Daten zusammengeführt und ausgewertet werden, bevor wiederum ein Standard-Reporting an den Vorstand der Kontron AG und die Geschäftsleitung der Tochtergesellschaften übergeben wird.
- Das Berechtigungskonzept für die zentralen Buchhaltungsprogramme ist einheitlich geregelt und wird zentral überwacht. Auf die aggregierten und konsolidierten Daten des COGNOS-Systems haben ausschließlich die Mitarbeitenden des Finanzbereiches der Kontron AG Zugriff.
- Weiterhin werden Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätsprüfungen sowohl manuell als auch EDV-unterstützt seitens des zentralen Finanzbereichs überprüft. Auf Basis detaillierter monatlicher und quartalsmäßiger Finanzberichte werden Abweichungen in der Ertrags- und Vermögenslage von Plan- und Vorjahreswerten identifiziert und analysiert. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Working-Capital- und Cash-Management, welchem durch ein zentrales monatliches Reporting und die Analyse der Entwicklung Rechnung getragen wird. Durch regelmäßige Besuche des für die jeweilige Tochtergesellschaft zuständigen Vorstandsmitglieds bei den Gesellschaften vor Ort bzw. Conference Calls werden die Ergebnisse direkt mit den verantwortlichen Personen der Tochtergesellschaften diskutiert und Entscheidungen getroffen.
- Alle Konzernberichte werden innerhalb des zentralen Finanzbereichs geprüft.
- Für komplexere Sachverhalte und zur Bewertung versicherungsmathematischer Sachverhalte oder beispielsweise der Optionspreisfindung für die Aktienoptionsprogramme werden externe Sachverständige entweder durch die Kontron AG selbst oder auf lokaler Ebene beauftragt.
- Das Management der Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe, und somit auch die Verantwortlichen für das operative Geschäft der Kontron AG in Österreich, sind verpflichtet, zu wesentlichen Risiken Stellung zu nehmen. Dies erfolgt durch einen turnusmäßigen Risk-Assessment-Prozess, den der gruppenweite Leiter der Internal Audit-Abteilung koordiniert. Dort erfolgt eine Validierung und ein Monitoring der Bottom-up durchgeführten Risikoberichterstattung. Im Rahmen eines diesen turnusmäßigen Prozess ergänzenden Ad-hoc-Risiko-Reportings sind die Tochtergesellschaften aufgefordert, neu aufgetretene Risiken, die ein bestimmtes Schadenslimit übertreffen können, bzw. wesentliche Verschlechterungen von Bestandrisiken zu berichten. Dies stellt auch eine Basis für die Festlegung und Durchführung von Ad-hoc-Internal-Audits außerhalb des standardmäßigen Audit-Kalenders dar.
Weitere Informationen zur Risikomanagement-Organisation und zum Ablauf sind im „Chancen- und Risikobericht“ dieses Berichts verfügbar.
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6 Ausblick
Für das Jahr 2026 gehen die meisten Prognosen von einem geringen Wachstum im europäischen Wirtschaftsraum aus, während sich die Inflationsraten im Vergleich zu den Vorjahren weiter leicht abschwächen sollen. Nachdem der Leitzins der EZB im Geschäftsjahr 2024 schrittweise gesenkt wurde, hat sich die Inflation 2025 dem mittelfristigen Zielwert der EZB von 2,0% angenähert. Darüber hinaus bleiben die Prognosen auf Grund des anhaltenden Ukraine-Krieges und der Zollpolitik der neuen US-Regierung unsicher. Daher ist davon auszugehen, dass auch das Geschäftsjahr 2026 weiterhin von politischen Unsicherheiten geprägt sein wird. Mögliche Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Spannungen aufgrund des Krieges im Nahen Osten sind nicht abschätzbar.
Vor diesem Hintergrund bleibt das langfristige Ziel der Kontron AG und der Kontron Gruppe – profitables Wachstum und Marktführerschaft im industriellen IoT-Segment – unverändert bestehen, zumal sich durch den zunehmenden Bedarf an digitalen Lösungen der Kommunikation zwischen Maschinen der Kontron Gruppe laufend neue Chancenfelder eröffnen. Der Fokus von Kontron wird somit im Geschäftsjahr 2026 auf der Erhöhung der Profitabilität, der Steigerung des Cashflows und der Optimierung des Working Capital liegen. Durch die Weiterentwicklung der Kontron Gruppe als innovatives Technologieunternehmen und IoT-Lösungsanbieter mit einem hohen Anteil an standardisierten Eigenentwicklungen, soll auch die Bruttomarge weiter erhöht werden.
Nach den zu Beginn des Jahres 2024 durchgeführten Akquisitionen, lag der Fokus im Geschäftsjahr 2025 auf der Integration der erworbenen Unternehmen sowie dem Upgrade ihrer Produkte mit bestehendem IoT-Know-how der Kontron Gruppe. Entgangene Umsätze aufgrund der Dekonsolidierung sollen 2026 durch strategische Zukäufe ersetzt werden. Auch im operativen Geschäft der Kontron AG wird eine positive Umsatzentwicklung für das Geschäftsjahr 2026 erwartet, u.a. aufgrund von Preisanpassungen in Folge von Indexerhöhungen bzw. Neuverhandlung von Kundenverträgen, die Erbringung von neuen Services bzw. in neuen Märkten (u.a. im Bereich 5G / internationalen Märkten) bei Bestandskunden sowie verstärkter Fokussierung auf Neukundenakquise. Der Fokus liegt auch weiterhin auf dem Ausbau des höhermargigen Projekt- und Dienstleistungsgeschäfts sowie Projekten im Bereich Softwareentwicklung & Digitalisierung, wobei die Kontron AG ihre Service-Kapazitäten schwerpunktmäßig zur Weiterentwicklung und Servicierung der IoT-Aktivitäten der Kontron Gruppe einsetzen wird.
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7 Angaben gem. § 243a UGB
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Das Grundkapital der Kontron AG betrug zum Bilanzstichtag 31.12.2025 EUR 63.860.568 und ist in 63.860.568 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Per 31.12.2025 hielt die Gesellschaft 1.109.815 Stück eigene Aktien.
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Das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist unbeschränkt. Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht.
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Mit 27,9% der Aktien und Stimmrechte, gehalten über zwei mit der Ennoconn Corporation verbundene Tochtergesellschaften, ist die Ennoconn Corporation, Taipeh, Taiwan, zum 31.12.2025 nach Kenntnis der Kontron AG größter Aktionär der Kontron AG.
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Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
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Mitarbeiter:innen, die Aktien der Kontron AG besitzen, können ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung direkt und im freien Ermessen ausüben. Eine mit gewährten Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen verbundene Stimmrechtskontrolle oder die Möglichkeit zur Ausübung von Stimmrechten unter Aktienoptionen oder Aktienoptionsscheinen existiert nicht.
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Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates oder Satzungsänderungen. Laut Satzung der Kontron AG beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine größere Mehrheit vorsieht. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 145 2. Satz AktG ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen (§ 13 der Satzung der Kontron AG).
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Genehmigtes Kapital 2025, Genehmigtes Kapital 2024, Genehmigtes Kapital 2020, Erwerb und Verwendung eigener Aktien
> Genehmigtes Kapital 2025:
In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 11.06.2025 wurde der Vorstand für die Dauer bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 2.000.000 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen (Genehmigtes Kapital 2025).
Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025.
> Genehmigtes Kapital 2024:
In der ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 06.05.2024 wurde der Vorstand für die Zeit bis fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 169 AktG das Grundkapital um bis zu EUR 4.386.056 durch Ausgabe von bis zu 4.386.056 Stück auf Inhaber lautenden Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen darf, sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergebenden Satzungsänderungen zu beschließen (Genehmigtes Kapital 2024). Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024.
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LAGEBERICHT
> Genehmigtes Kapital 2020:
Die ordentliche Hauptversammlung vom 16.06.2020 ermächtigte den Vorstand, das Grundkapital gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Aktienoptionsscheinen zweckgebunden zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Es erfolgte keine Ausnutzung und dieses lief am 26.08.2025 aus.
> Erwerb und Verwendung eigener Aktien:
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie § 65 Abs 1a und Abs 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten fünf Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen, einmal oder auch mehrfach und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, sofern der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst gehaltenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigt.
Des Weiteren wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025 der Vorstand für die Dauer von 5 Jahren ab der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere einen außerbörslichen Verkauf (unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre), etwa in Form einer beschleunigten Privatplatzierung, oder als nicht in einer Barleistung bestehende Transaktionswährung für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensanteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögenswerten, hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein verbundenes Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Für die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind die Bestimmungen dieses Beschlusses anzuwenden.
Außerdem wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2025 der Vorstand ermächtigt, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Einziehung von erworbenen eigenen Aktien ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Im Geschäftsjahr 2025 führte die Kontron AG keinen Aktienrückerwerb durch.
Im Geschäftsjahr 2025 verwendete die Kontron AG 44.000 eigene Aktien zur Bedienung ausgeübter Aktienoptionen eines Arbeitnehmers im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018/2019 (Tranchen 2018 und 2019) zum Preis von EUR 15,71 je Stückaktie. Weiters verwendete der Vorstand 1.320.795 Stück eigene Aktien der Gesellschaft, dies entspricht gerundet 2,07% des Grundkapitals der Gesellschaft, zum Erwerb von weiteren 12,19% der Aktien der Katek SE zu einem Veräußerungspreis von EUR 25,40 je Stückaktie der Kontron AG.
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Es bestehen Kreditverträge, deren Konditionen sich im Falle eines „Change of Control“ ändern könnten oder die zu einer Beendigung des Kreditvertrags führen. Kreditverträge der Kontron AG mit den finanzierenden Banken sehen eine Kündigungsoption der Banken vor, wenn ein Kontrollwechsel bei der Kontron AG erfolgt. Ein Kontrollwechsel ist in den abgeschlossenen Verträgen als Erlangung einer kontrollierenden Beteiligung an der Kontron AG definiert, wobei eine Erhöhung der (direkten oder indirekten) Beteiligung der Ennoconn Corporation (oder ihrer Rechtsnachfolger) an der Kontron AG keinen Kontrollwechsel darstellt.
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Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Zif. 9 UGB bestehen nicht.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
Linz, am 25. März 2026

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh

Dr. Clemens Billek eh

Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert eh

Mag. Philipp Schulz eh
Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Kontron AG sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die die Kontron AG auf Basis aller zum Zeitpunkt der Berichterstattung zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
02
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Kontron AG, Linz,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäß Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Verkauf des Computer-on-Modules (COM)-Geschäfts
Siehe die folgenden Kapitel im Anhang zum Jahresabschluss: Verkauf des Computer-on-Modules (COM)-Geschäfts
Das Risiko für den Abschluss
Wie im Anhang zum Jahresabschluss beschrieben schloss die Kontron AG unter Einschluss bestimmter Tochterunternehmen am 30. Juni 2025 mit der congatec GmbH und einem mit ihr verbundenen Unternehmen („der Investor") einen Investitions-, Refinanzierungs- sowie Kaufvertrag ab, durch den der Investor das COM-Geschäft mittels einer rechtlich komplexen Transaktionsstruktur übernahm. Weiters wurden im Rahmen dieser Transaktion zusätzliche Rabatte auf zukünftige Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines bestehenden Contract Manufacturing Agreement gewährt, sowie Zusagen zur Erbringung bestimmter Übergangsdienste für congatec ohne zusätzliche Gegenleistung für bis zu einem Jahr. Die vereinbarte gesamte Gegenleistung (vor potenziellen Earn-out Zahlungen) beträgt 158 Mio. Euro. Aufgrund der Komplexität der Transaktionsstruktur hatte das Management im Rahmen der bilanziellen Abbildung wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen zu treffen.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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The Power of IoT
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die rechtlichen Unterlagen und Verträge gelesen, um die Transaktionsschritte zu verstehen und die Angemessenheit der bilanziellen Abbildung im Kontext der Transaktion zu beurteilen. Wir haben die Methoden, Annahmen und Daten, die das Management zur Erstellung seiner Schätzungen verwendet hat, sowie die vom Management getroffenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Unsere Beurteilungen erfolgten unter Einbindung von internen Steuer- und Bewertungsspezialisten. Wir haben die Genauigkeit der vom Management durchgeführten Berechnungen für die zu erfassenden Beträge nachvollzogen. Wir haben die Vollständigkeit, Genauigkeit und Relevanz der im Kontext der Transaktion gemachten Offenlegungen im Jahresabschluss beurteilt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den Corporate Governance Bericht und den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht 2025 haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
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02
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäß Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäß Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juni 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 13. Juni 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
02
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Yann Georg Hansa.
Wien, 25. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Yann Georg Hansa
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
02
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir bestätigen ferner nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens Kontron AG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsvorlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Linz, 25. März 2026

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh

Dr. Clemens Billek eh

Dipl.-Ing. Michael Riegert eh

Mag. Philipp Schulz eh
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
03
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren!
Als Aufsichtsratsvorsitzende der Kontron AG darf ich in dieser Funktion Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 erstatten:
Das Jahr 2025 war geprägt von einer anhaltend anspruchsvollen geopolitischen Lage sowie einer erhöhten Volatilität an den Finanz-, Rohstoff- und Devisenmärkten. Hinzu kamen verschärfte handelspolitische Maßnahmen, neue Zölle und regulatorische Einschränkungen im Technologiehandel, die internationale Wertschöpfungsketten zusätzlich erschwerten und die Planbarkeit für Unternehmen weltweit beeinträchtigten. Wirtschaftlich gesehen war das Jahr 2025 für viele Regionen ein volatiles Jahr, während einzelne europäische Volkswirtschaften rezessive Tendenzen aufwiesen. Die weiter rückläufigen Inflationsraten ermöglichten mehreren Zentralbanken zwar schrittweise Zinssenkungen, was eine spürbare, jedoch noch fragile Entlastung für Unternehmen und Haushalte brachte. Gleichzeitig zeigte sich jedoch eine zunehmend klare und nachhaltige Investitionsbereitschaft in digitale, energieeffiziente und sicherheitskritische Infrastrukturen sowie Robotik. Bereiche, in denen Kontron seit Jahren eine kompetitive und etablierte Position einnimmt und in denen technologische Fortschritte im Bereich vernetzter Systeme, KI-gestützter, automationsfähiger IoT-Plattformen sowie sicherheitsrelevanter Anwendungen zusätzliche Wachstumschancen eröffneten.
Kontron konnte trotz des schwierigen Marktumfelds im wachstumsstarken Segment Software + Solutions signifikante Zuwächse verzeichnen. Der Umsatz für das Geschäftsjahr 2025 belief sich auf rund EUR 1,6 Mrd., was trotz der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts sowie dem Fade-out von niedrigmargigem EMS Geschäft nur einen Rückgang von 4,6% bei Wachstum in den margenstarken Divisionen Transportation und Aerospace & Defense im Segment Software + Solutions bedeutete. Das Nettoergebnis von rund EUR 141 Mio. konnte sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 55% steigern. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt dieses erneut eine deutliche Verbesserung. Der Gewinn je Aktie (EPS) lag bei EUR 2,29. Der Auftragsbestand von rund EUR 2.495 Mio. hat einen neuen Höchststand erreicht und zeigt die ungebrochen starke Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen.
Nach der erfolgreichen strategischen Neuausrichtung als reiner IoT-Anbieter und den bereits in den Vorjahren umgesetzten Akquisitionen hat Kontron im Geschäftsjahr 2025 entscheidende technologische Fortschritte erzielt und sein Portfolio gezielt um marktrelevante IoT-Lösungen erweitert. Ein Schwerpunkt lag auf der Weiterentwicklung industrieller Edge-Systeme für Energie-, Verkehrs- und Sicherheitsanwendungen: So hat Kontron die Marktposition im Bereich Schienenverkehr kontinuierlich ausgebaut. Im Energiebereich wurden 2025 neue modulare Steuerungsplattformen für intelligente Energienetze (Smart Grids) vorgestellt, die Lastmanagement, Netzstabilisierung und datenbasierte Betriebs-optimierung in Echtzeit ermöglichen. Im Bereich Mobilität brachte Kontron eine neue Generation vernetzter Ladeinfrastruktur auf den Markt, deren softwaregestützte Funktionen, darunter dynamisches Tarif- und Lastmanagement sowie sichere Remote-Updates, erstmals vollständig in KontronOS und KontronGrid integriert wurden. Darüber hinaus wurde das Portfolio im Verteidigungsbereich um leistungsfähigere VPX-Module ergänzt, die für sensorbasierte Echtzeitanwendungen und hochsichere Kommunikationsumgebungen ausgelegt sind. Durch diese gezielten Erweiterungen konnte Kontron seine Position als führender europäischer Anbieter für industrielle IoT-Technologien weiter stärken und zusätzliche Wachstumspotenziale in wichtigen Zukunftsmärkten erschließen. Im Bereich Greentec haben wir die Vernetzung der bestehenden Lösungen vorangetrieben, um in der Transformation hin zu einer dezentralen, elektrifizierten Energie- und Mobilitätszukunft erfolgreich bestehen zu können. Gleichzeitig haben wir in diesem Bereich auch Kostenenkungsinitiativen gesetzt, um die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der betroffenen Einheiten sicherzustellen.
Unser richtungsweisendes Betriebssystem KontronOS wurde weiterentwickelt und bietet nun verbesserte Sicherheitsmechanismen gegen externe Zugriffe auf das Unternehmensnetzwerk sowie kontrolliertes, hochsicheres Update- und Patch-Management. Gleichzeitig wurde KontronGrid, unsere skalierbare IoT- und Datenplattform, in neuen industriellen Steuerungs-, Verkehrs- und Energiemanagementsystemen implementiert und bildet zunehmend das Rückgrat digitalisierter Infrastrukturmgebungen. Im Verteidigungsbereich festigten wir unsere Position als ITAR-zertifizierter Technologieanbieter durch die Weiterentwicklung der VPX-Modularchitektur. Weiters wurden 2025 die bestehenden Partnerschaften mit Qualcomm und Foxconn vertieft: Gemeinsam mit Qualcomm entwickeln wir die nächste Generation von 5G/6G- und FRMCS-Modems, KI-gestützten IoT-Edge-Geräten sowie softwareseitigen Tools für eingebettete Systeme, während wir mit Foxconn die Zusammenarbeit im Bereich intelligenter Energie- und IoT-Infrastrukturen ausgebaut und KontronOS in weiteren Produkten und Fertigungsumgebungen implementiert haben.
Darüber hinaus hat Kontron im Geschäftsjahr 2025 weiter an der Vereinfachung ihrer Strukturen und der Erhöhung der Transparenz gearbeitet. Die Einbeziehung von ESG relevanten Parametern wurde weiter verbessert. Die Kontron Gruppe sieht sich in der Pflicht, nicht nur durch ihre effizienzsteigernden Kundenlösungen, sondern auch als Unternehmensgruppe selbst ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Im aktuellen Berichtszeitraum wurde das frühere Ziel, die eigenen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) bis 2030 zu halbieren, durch ein neues, präziseres Energieziel ersetzt. An dessen Stelle verfolgt Kontron nun das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 75% Strom aus erneuerbaren Quellen zu erreichen, sofern das Unternehmen den Energieeinkauf oder die Eigenerzeugung selbst kontrolliert. Darüber hin
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025

aus wurden im Zuge der erweiterten ESG Strategie neue Klimaziele basierend auf einer umfassenden Analyse realistischer Verbesserungen, regulatorischer Entwicklungen sowie der lokalen Verfügbarkeit CO₂ armer Energieressourcen. Die Sustainable Leadership Academy wurde 2025 fortgeführt und adressiert die Weiterentwicklung von Führungskräften insbesondere Frauen im Bereich Technologie, Nachhaltigkeit und Diversity bei Kontron.
Als Kontron Gruppe können wir daher stolz auf das bisher Erreichte sein.
Des Weiteren möchte ich Sie in meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzende der Kontron AG informieren, dass der Aufsichtsrat der Kontron AG im Geschäftsjahr 2025 sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Kontrollfunktionen in enger Abstimmung mit dem Vorstand der Gesellschaft wahrgenommen hat und in alle strategischen oder wesentlichen Unternehmensentscheidungen frühzeitig und im angemessenen Maße eingebunden wurde. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, rechtzeitig und umfassend informiert und die relevanten Informationen und Kennzahlen transparent aufbereitet und vorgelegt.
Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2025 zu vier regulären Sitzungen, einer außerordentlichen Sitzung sowie zwei Prüfungsausschussitzungen zusammen. Darüber hinaus wurde eine Sitzung des Nominierungs- und Remunerationsausschusses abgehalten. Über die regulären Sitzungen hinaus gab es anlassbezogen diverse Besprechungen der Aufsichtsratsvorsitzenden und der Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem CEO, dem CFO und den anderen Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft zu Fragen der Strategie, der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und von Corporate Governance Themen. Sofern für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung eine Zustimmung oder Genehmigung des Aufsichtsrats notwendig war, sind die an die Mitglieder des Aufsichtsrats zuvor übermittelten Beschlussvorlagen geprüft und in den Sitzungen über Abstimmungen oder im Umlaufwege beschlossen worden.
Im Geschäftsjahr 2025 ist im Aufsichtsrat kein Interessenkonflikt aufgetreten, sämtliche Beschlüsse wurden, sofern keine Stimmenthaltung erforderlich oder geboten war, einstimmig gefasst. Ende März 2025 ist Dr. Johannes Fues, der für den Greentec-Bereich verantwortlich war, auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand der Kontron AG ausgeschieden. Der Vorstand wurde auf vier Personen verkleinert. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Geschäftsjahr 2025 ebenfalls verändert. In der Hauptversammlung am 11. Juni 2025 wurde Frau Mavis Hong neu in den Aufsichtsrat gewählt und ersetzte dort Frau Yolanda Wu, die zuvor ihr Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 11. Juni 2025 erklärt hatte. Im Einklang mit den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex und zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben wurden der Prüfungsausschuss, der Vergütungsausschuss als auch der Nominierungsausschuss, welche jeweils aus drei Aufsichtsratsmitgliedern bestehen, jeweils mehrheitlich mit unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern besetzt. Ebenso ist entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Rolle des Vorsitzes im Aufsichtsrat vom Vorsitz des Prüfungsausschusses getrennt. Hierzu sei auf die detaillierten Ausführungen im Kapitel „Corporate Governance Bericht“ verwiesen.
Der Konzernabschluss wurde nach IFRS erstellt. Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 bestellte die ordentliche Hauptversammlung erneut die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vor. Die Abschlussunterlagen wurden vom Aufsichtsrat und vom Prüfungsausschuss – in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers – ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Mit dem Konzernlagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens ist der Aufsichtsrat einverstanden.
Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand gem. § 243c UGB einen Corporate Governance Bericht entsprechend seiner Verpflichtung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diesen den Aktionär:innen im Geschäftsbericht der Gesellschaft im Kapitel „Corporate Governance Bericht“ zugänglich gemacht.
Abschließend möchte ich mich bei Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für das in uns gesetzte Vertrauen bedanken. Ebenso gilt mein Dank und meine Anerkennung dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kontron Gruppe für ihren unermüdlichen Einsatz und ihren wertvollen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung unseres Unternehmens im Geschäftsjahr 2025.
Wien, im März 2026 / Für den Aufsichtsrat

Mag. Claudia Badstöber, Vorsitzende des Aufsichtsrats
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025 213
04
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
Die Kontron AG ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) im regulierten Markt (Prime Standard) notierte Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in Linz, Österreich. Gemäß dem österreichischen Aktiengesetz leitet der Vorstand die Gesellschaft weisungsfrei unter eigener Verantwortung, wie dies das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionär:innen sowie der Arbeitnehmer:innen erfordert. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und unterstützt den Vorstand bei wesentlichen Entscheidungen.
Gemäß § 243c und § 267b UGB (Österreichisches Unternehmensgesetzbuch) hat eine Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, einen Corporate Governance Bericht aufzustellen. In Entsprechung dieser Verpflichtung wird nachstehender Corporate Governance Bericht erstattet:
Corporate Governance Kodex
Als österreichisches Unternehmen und in Deutschland börsennotierte Aktiengesellschaft bekennt sich die Kontron AG freiwillig zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 243c Abs. 1 Z 1 und § 267b UGB). Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist unter https://www.dcgk.de/ öffentlich in der Fassung vom 28. April 2022 zugänglich.
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Kontron AG erklären gemäß § 243c und § 267b UGB zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“:
Die Kontron AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) in der Fassung vom 28. April 2022 mit einigen wenigen Abweichungen, deren Gründe detailliert im nachstehenden Bericht erklärt werden.
Grundsätze der Unternehmensführung
Die Kontron AG verfolgt seit Jahren die Strategie einer nachhaltigen und langfristigen Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand und Aufsichtsrat bekennen sich zur verantwortungsvollen Leitung und Kontrolle der Kontron AG und ihrer Konzerngesellschaften. Die wertorientierten Grundsätze guter Unternehmensführung sind ein wesentlicher Teil dieser Politik. Die Gesellschaft und ihre Organe sind sich in ihrem Handeln der Rolle des Unternehmens in der Gesellschaft und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Sozial- und Umweltfaktoren beeinflussen den Unternehmenserfolg, und die Tätigkeiten des Unternehmens haben Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigen dies bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses. Die im Deutschen Corporate Governance Kodex definierten Grundsätze sind seit vielen Jahren Bestandteil der Unternehmens- und Führungskultur der Kontron AG und tragen zur Vertiefung des Anlegervertrauens bei. Die Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex sind die Vorschriften des deutschen Aktien-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex erlangt durch die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen Geltung. Das Bekenntnis zum Kodex hat zur Folge, dass die Nichteinhaltung von Empfehlungen zu begründen ist („Comply or Explain“).
Grundlegendes zur Unternehmensstruktur
Die Kontron AG bildet zusammen mit ihren Konzerngesellschaften die Kontron Gruppe. Die Kontron AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Gesellschaftssitz in Linz. Sie hat drei Organe: Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Deren Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem österreichischen Aktiengesetz und der Satzung der Kontron AG. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Aufgaben und Befugnisse:
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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The Power of IoT
Die Aktionär:innen als Eigentümer:innen des Unternehmens üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Dazu gehören insbesondere die Entscheidungen über die Gewinnverwendung, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl der Abschlussprüfer:innen sowie der Prüfer:innen des gesetzlich verpflichtend aufzustellenden Nachhaltigkeitsberichts, mögliche Kapitalbeschlüsse sowie die Festlegung der Vergütungspolitik und die jährliche Prüfung des Vergütungsberichts für Vorstand und Aufsichtsrat. Die Aufsichtsratsvorsitzende, bzw. im Fall ihrer Verhinderung ihr Stellvertreter, führt den Vorsitz in der Hauptversammlung und sorgt – unter Achtung der Interessen der Aktionär:innen – für eine effiziente Durchführung und angemessene Dauer der Hauptversammlung. Jede Aktie an der Kontron AG gewährt eine Stimme, es bestehen keine Sonderrechte für gewisse Aktionär:innen oder Aktiengattungen.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann sie bei Vorliegen eines wichtigen Grunds jederzeit abberufen. Der Vorstand bedarf für bestimmte wichtige Geschäfte entweder auf Grund der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Kontron AG oder der internen Geschäftsordnung des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist jedoch nicht befugt, Maßnahmen der Geschäftsführung zu ergreifen. Das enge Zusammenspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zum Wohl des Unternehmens wird als duales Führungssystem bezeichnet.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und weisungsfrei. Dabei wird er vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und berichtet ihm regelmäßig, zeitnah und umfassend entsprechend den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft, nach Maßgabe der Gesetze und der vom Aufsichtsrat festgelegten Berichtspflichten. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wird die Aufsichtsratsvorsitzende unverzüglich informiert.
Vorstand
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Dies beinhaltet die Berücksichtigung der Interessen und des Wohls der Aktionär:innen, der Mitarbeitenden, der Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder).
Der Vorstand der Kontron AG besteht gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung aus einer bis sieben Personen; im Übrigen wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt. Zum 31. Dezember 2025 bestand der Vorstand aus nachstehenden vier Mitgliedern:
- Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser, geboren am 25. November 1962, CEO/Vorstandsvorsitzender: Verantwortung für die Gesamtstrategie, die Forschungs- und Technologieentwicklung, Corporate Development, M&A, Divisionsreviews und die interne IT, sowie die Koordinierung der einzelnen Vorstandsbereiche und die Vertretung des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat;
- Dr. Clemens Billek, geboren am 19. Mai 1980, CFO: Leitet die Bereiche Rechnungswesen & Steuer, Controlling, Legal & Compliance, Treasury, Finance & M&A, IR & Unternehmenskommunikation, Environmental Social Governance (ESG) und Internal Audit;
- Dipl.-Ing. Michael Riegert, geboren am 9. Juli 1963, COO: Gesamtverantwortung für Operations, Produktion, Einkauf & Logistik, Leitung der Division Industrial (exklusive CEE);
- Mag. Philipp Schulz, geboren am 9. Juni 1973, COO: Verantwortlich für die Region Nordamerika, Leitung der Division Defense und Aerospace sowie Corporate Marketing.
Dr. Johannes Fues, geboren am 22. Oktober 1976, COO und verantwortlich für die Division GreenTec, legte sein Vorstandsmandat bei der Kontron AG mit Wirkung zum 31.03.2025 nieder und schied mit Ablauf dieses Datums im gegenseitigen Einvernehmen aus dem Vorstand aus.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
Der Vorstand entscheidet gemeinsam über die Leitung der Kontron AG, legt die strategische Ausrichtung der Kontron Gruppe fest, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Der Vorstand sorgt gemeinsam mit dem Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Potenzielle Vorstandskandidat:innen müssen neben der fachlichen Qualifikation für das zu überneh-mende Ressort über entsprechende Führungsqualitäten und internationale Erfahrung verfügen. Die erstmalige Bestellung als auch eine Verlängerung des Vorstandsmandats erfolgen bei der Kontron AG auf maximal drei Jahre, wobei der Aufsichtsrat sechs Monate vor Ablauf des Vorstandsmandats über eine Verlängerung zu entscheiden hat. Eine fixe Altersobergrenze wurde in Abweichung vom Grundsatz 9 Empfehlung B.5 des DCGK nicht implementiert, da dies nicht als sinnvoll und zweckmäßig erachtet wird und den erforderlichen Qualifikationen eines Vorstandsmitglieds bei der Zusammensetzung des Vorstands der Vorrang gegeben wird. Üblicherweise enden Vorstandsverträge spätestens mit dem Erreichen der Pensionsantrittsmöglichkeit.
Der Aufsichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands ein Diversitätskonzept verabschiedet, das auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Hierbei ist es das Ziel, sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand und in Führungspositionen die Diversität zu erhöhen. Bei der Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds informiert der Compliance-Beauftragte der Kontron AG das neue Vorstandsmitglied über wesentliche Rahmenbedingungen der Amtsführung, die zu beachtende Geschäftsordnung, die internen Group Policies und Gruppen-Richtlinien, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Zusammensetzung des Vorstands der Kontron AG zum 31. Dezember 2025 entspricht mangels eines weiblichen Vorstandsmitglieds noch nicht diesem Diversitätskonzept, da bei der Zusammensetzung des aktuellen Vorstands die Qualifikationen der Mitglieder ausschlaggebend waren und der Nominierungsausschuss sowie der Aufsichtsrat diesen im Unternehmensinteresse den Vorzug gegeben haben. Bei zukünftigen Neubestellungen soll der Diversität im Vorstand seitens des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden, sofern dies zweckmäßig ist.
Der Vorstand sorgt auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und für die Umsetzung der unternehmensinternen Richtlinien gemeinsam mit den Zentralfunktionen. Der Vorstand ist zudem für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen verantwortlich. Kontron verfügt über ein wirksames internes Kontrollsystem, welches auf dem international anerkannten COSO-Modell basiert. Dessen Einhaltung wird, gemeinsam mit den anderen gesetzlichen und internen Vorgaben, durch das interne Audit der Kontron Gruppe überwacht. Die wesentlichen Grundzüge des internen Kontrollsystems als auch des Risikomanagementsystems werden jährlich im Lagebericht der Kontron AG offengelegt. Das interne Kontrollsystem und die definierten Prozesse decken auch nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Ziele ab. Darüber hinaus hat Kontron eine Hinweisgeber-Plattform und eine 24/7-Hotline etabliert, welche von externen und internen Personen für anonyme Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen genutzt werden können.
Die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmensstätigkeit werden durch den Vorstand systematisch identifiziert und bewertet. In der Unternehmensstrategie werden neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt und verankert. Die Unternehmensplanung umfasst entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. Im sozialen Bereich setzt die Kontron AG im Rahmen der „Vision 2030“ auf eine konzernweite Erhöhung des Anteils an Mitarbeiterinnen auf 50% und eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen um 20% (vgl. 2022) bis 2030. Um Schlüsselkräfte zu gewinnen, zu halten und für Führungspositionen auszubilden, sollen die Schulungen von Kontrons Sustainable Leadership Academy verstärkt und die Schulungsstunden erhöht werden. Als übergeordnetes Umweltziel strebt man die Halbierung der CO₂-Emissionen der Kontron Gruppe für Scope 1 und Scope 2 bis 2030 an, darüber hinaus werden standortspezifisch weitere Umweltziele definiert.
Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, die in Konflikt mit den Aktivitäten der Kontron Gruppe stehen, insbesondere keine Geschäftsmöglichkeiten nutzen, welche ihrem Arbeitgeber zustehen würden. Sie dürfen Nebentätigkeiten, beispielsweise Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmandate außerhalb der Kontron Gruppe oder relevante Beteiligungen, nur mit Zustimmung des Nominierungsausschusses bzw. des Aufsichtsrats übernehmen. Dies ist auch arbeitsrechtlich in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder durch ein umfassendes Wettbewerbsverbot verankert.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung und einen Geschäftsverteilungsplan erstellt, der die Ressortaufteilung zwischen den einzelnen Mitgliedern des Vorstands regelt. In der Geschäftsordnung des Vorstands sind auch der Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung des Vorstands sowie die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat festgelegt. Die Vorstandsmitglieder informieren sowohl den Vorstandsvorsitzenden als auch die anderen Vorstandsmitglieder laufend über wesentliche Vorgänge und die Geschäftsentwicklung ihrer Ressorts. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Entwicklungen in den Verantwortungsbereichen der einzelnen Vorstandsmitglieder mit den Gesamtzielen und -plänen der Gesellschaft.
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Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden des Vorstands nach Bedarf einberufen und von ihm geleitet. Im Fall der Abwesenheit oder Verhinderung des Vorstandsvorsitzenden wird dieser durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Je nach Thema werden zu den Sitzungen auch assoziierte Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Extended Management Teams hinzugezogen. Beschlüsse des Vorstands werden entweder in den physischen Vorstandssitzungen, in Videokonferenzen oder im Umlaufverfahren, sofern alle Mitglieder diesem Weg zustimmen, gefasst.
Gegenüber dem Aufsichtsrat wird der Vorstand durch den Vorsitzenden des Vorstands vertreten. Dieser steht in regelmäßigem Kontakt mit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und berichtet ihr unverzüglich in allen relevanten Angelegenheiten. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats durch Beschluss weitere Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats festgelegt. Bei der Berichterstattung an den Aufsichtsrat folgt der Vorstand dem Prinzip der regelmäßigen, zeitnahen und umfassenden Information, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen zur Geschäftsentwicklung oder zu Abweichungen von den zugrundeliegenden Planungen, zur Risikolage und zum Risikomanagement sowie zur Compliance.
Der Vorstand als Vertreter der Gesellschaft informiert seine Aktionär:innen regelmäßig und umfassend – weit über die gesetzlichen Berichtspflichten hinaus. Eine der wichtigsten Grundlagen der Kapitalmarktkommunikation der Kontron AG ist es, institutionelle Investor:innen, Privataktionär:innen, Finanzanalyst:innen, Mitarbeitende sowie alle anderen Interessensgruppen durch regelmäßige, offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und umfassend über die Lage des Unternehmens zu informieren. Hierbei folgt die Kontron AG strikt den anwendbaren Rechtsvorschriften und dem Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionär:innen: Allen diesen Interessensgruppen stehen jeweils unverzüglich sämtliche Informationen oder Präsentationen, die beispielsweise auch Finanzanalyst:innen und Investor:innen erhalten, in deutscher und/oder englischer Sprache zur Verfügung.
Zentraler Bestandteil der Investor-Relations-Arbeit bei der Kontron AG sind regelmäßige Gespräche und Treffen mit Analyst:innen und Investor:innen im Rahmen von Konferenzen, Roadshows sowie Einzelgesprächen. Zu den Veröffentlichungen der Quartals- und Jahresergebnisse werden Telefonkonferenzen (Earnings Calls) durchgeführt, die es Analyst:innen, Investor:innen oder anderen Interessierten ermöglichen, unmittelbar Fragen zur aktuellen Entwicklung des Unternehmens zu stellen. Unternehmenspräsentationen sind stets auf der Website des Unternehmens für alle Interessensgruppen zugänglich.
Die Unternehmenswebsite der Kontron AG https://www.kontron.com dient als zentrale Plattform für die Bereitstellung von aktuellen Informationen über das Unternehmen und seine Fortschritte. Auf der Investor-Relations-Seite der Kontron AG https://www.kontron.com/de/konzern/investoren sind darüber hinaus die Finanzberichte (Geschäftsberichte, Zwischenberichte bzw. -mitteilungen), aktuelle Präsentationen aus Analysten- und Investorenkonferenzen sowie Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft abrufbar. Die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen und Veranstaltungen (Hauptversammlungen, Presse- und Analystenkonferenzen) werden im Unternehmensfinanzkalender jeweils zu Beginn des Jahres publiziert und laufend aktualisiert.
In Bezug auf die Vergütung des Vorstands wurde seitens des Aufsichtsrats gemeinsam mit dem Vergütungsausschuss eine adaptierte Vergütungspolitik des Vorstands aufgestellt, welche den Aktionär:innen der Gesellschaft auf der Hauptversammlung am 11. Juni 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Der Aufsichtsrat hat die Inhalte dieser geänderten Vergütungspolitik anschließend umgesetzt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anpassung der kurzfristigen Incentivierung durch die Einführung zusätzlicher Key Performance Indikatoren (KPIs) für deren Berechnung sowie einige Präzisierungen bestehender Komponenten der Vergütungspolitik. Details zu den gewährten bzw. erhaltenen Zuwendungen werden jährlich unter Verwendung von Vergütungstabellen im Jahresabschluss der Gesellschaft offengelegt. Für kein Mitglied des Vorstands wurde eine private Pensionsvorsorge abgeschlossen, noch gibt es spezielle Vereinbarungen für Leistungen nach Vertragsbeendigung. Die Übernahme von konzerninternen Mandaten erfolgt ohne zusätzliche Kompensation. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung der Kontron AG zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat der Kontron AG besteht gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Kontron AG aus drei bis fünf von der Hauptversammlung gewählten Vertreter:innen der Aktionär:innen. Aktuell befinden sich im Aufsichtsrat der Kontron AG keine Belegschaftsvertreter:innen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung auf Basis von Beschlussvorschlägen der Gesellschaftsorgane oder Initiativanträgen der Aktionär:innen gewählt. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird darauf geachtet, dass alle Mitglieder des Aufsichtsrats gemeinsam über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, fachlichen Erfahrungen und Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen verfügen. Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele definiert, ein Diversitätskonzept beschlossen und ein Kompetenzprofil festgelegt. In seiner Funktion als Überwachungs- und Beratungsorgan legt der Aufsichtsrat insbesondere auf die Behandlung von Nachhaltigkeitsfragen Wert und hat den Vorstand angehalten, diese in den Unternehmenszielen zu berücksichtigen. Der Vorstand hat entsprechende ESG-Ziele definiert. Etwaige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen oder Aktionär:innen der Kontron AG werden im Zuge des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung offengelegt.
Darüber hinaus wird auch der Diversität und den gesetzten Zielvorgaben Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat der Kontron AG besteht zum 31. Dezember 2025 aus nachfolgenden Mitgliedern:
- Frau Claudia Badstöber, geboren am 3. Februar 1968, Vorsitzende des Aufsichtsrats
- Herr Bernhard Chwatal, geboren am 12. Oktober 1970, 1. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats
- Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu), geboren am 18. Juni 1962, 2. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats
- Herr Joseph John Fijak, geboren am 22. Juni 1961, Aufsichtsratsmitglied
- Frau Mavis Hong, geboren am 22. November 1974, Aufsichtsratsmitglied
Frau Mavis Hong wurde auf Vorschlag des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung am 11.06.2025 zur Nachfolgerin von Yolanda Wu als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Ihr Amt begann mit dem Ende der Hauptversammlung vom 11.06.2025 und läuft bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2028 entscheidet.
Frau Claudia Badstöber und Herr Bernhard Chwatal sind ausgewiesene Finanzexpert:innen, welche in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in internationalen Unternehmen oder auch in CFO-Funktionen in internationalen Unternehmen tätig waren. Auch Frau Mavis Hong ist als erfahrene Finanzexpertin anzusehen, die als Senior Director, Group Central Finance bei der Hon Hai Technology Group (Foxconn) in Taiwan tätig ist. Dem Aufsichtsrat gehören aktuell mit Frau Badstöber (Aufsichtsratsvorsitzende) und Herrn Chwatal (1. Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden) zwei Aufsichtsratsmitglieder an, die direkt 1.992 Aktien (Badstöber) und 0 Aktien (Chwatal) an der Kontron AG halten und dementsprechend unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats sind.
Der 2. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herr Steve Chu, und die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, Herr Joseph John Fijak sowie Frau Mavis Hong sind anerkannte Branchen- bzw. auch Finanzexpert:innen und verfügen über langjährige Erfahrung im Management in großen Technologiekonzernen. Herr Steve Chu und Herr Joseph John Fijak sowie Frau Mavis Hong stehen in geschäftlicher Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corporation, der mit 27,90% mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Kontron AG hält. Mit einem aktuellen Anteil von 40% Frauen im Aufsichtsrat wurde das Ziel der Diversität des Aufsichtsrats in Bezug auf den Frauenanteil in der Kontron Gruppe im Jahr 2025 erreicht. Weder die Vorsitzende des Aufsichtsrats noch die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats haben jemals dem Vorstand der Kontron AG angehört.
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Die Kompetenzen des Aufsichtsrats der Kontron AG werden in nachstehender Qualitätsmatrix zusammengefasst:
Kompetenzprofil
| ORGAN | FRAU CLAUDIA BADSTÖBER | HERR BERNHARD CHWATAL | HERR FU-CHUAN CHU (STEVE CHU) | HERR JOSEPH JOHN FIJAK | FRAU YOU-MEI WU (YOLANDA WU; BIS 11.06.2025) | FRAU MAVIS HONG (AB 11.06.2025) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Funktion | Aufsichtsratsvorsitzende | 1. Stellvertreter der Vorsitzenden | 2. Stellvertreter der Vorsitzenden | Mitglied | Mitglied | Mitglied |
| Unabhängigkeit | unabhängig | unabhängig | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
| Kontroll- und Risikomanagement | X | X | X | X | ||
| Rechnungslegung | X | X | X | X | ||
| Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung) | X | X | X | X | ||
| Industrie Know-how | X | X | X | |||
| Nachhaltigkeitsfragen | X | X | X | X | ||
| Compliance | X | X | X |
X > Kompetenzen und berufliche Erfahrung in diesem Bereich
Der Aufsichtsrat wird in alle für die Kontron Gruppe relevanten Entscheidungen eingebunden. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und setzt ihre Vergütung fest. Der Aufsichtsrat kann im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grunds gemäß österreichischem Aktiengesetz die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Kontron AG sind den Unternehmensinteressen verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind verpflichtet, Interessenkonflikte, insbesondere solche, die sich aufgrund ihrer Organfunktion bei Lieferfirmen wie beispielsweise Ennoconn Corporation ergeben könnten, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. In diesem Fall nimmt das betroffene Mitglied des Aufsichtsrats beispielsweise nicht an der Beschlussfassung zu diesem Thema teil.
Jedes Aufsichtsratsmitglied der Kontron AG achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seines Mandats bei der Kontron AG genügend Zeit zur Verfügung steht und nimmt daher nicht mehr als drei weitere konzernexterne Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Bei Übernahme eines Aufsichtsratsmandats informiert der Compliance-Beauftragte das neue Aufsichtsratsmitglied über wesentliche Rahmenbedingungen der Amtsführung – insbesondere des Kontron Code of Conduct und anderer relevanter Group Policies sowie des Corporate Governance Kodex und klärt über persönliche Mitwirkungspflichten im Fall von Sachverhalten, die Meldepflichten auslösen oder der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, auf.
Zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats: Die gewählten Aufsichtsratsmitglieder der Kontron AG wählen in der konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte die/den Vorsitzenden bzw. derer/dessen Stellvertreter:innen. Ferner wird in der konstituierenden Sitzung über die entsprechenden Ausschüsse sowie auch deren Besetzung durch die Aufsichtsratsmitglieder entschieden. Zur effizienten Gestaltung wurden in der Kontron AG folgende Ausschüsse eingerichtet:
- Prüfungsausschuss
- Nominierungsausschuss
- Remunerationsausschuss
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Der Aufsichtsrat der Kontron AG hält mindestens vier Sitzungen pro Kalenderjahr ab. Hinzu kommen mindestens zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus tritt der Aufsichtsrat anlassbezogen auch ohne Beisein des Vorstands zusammen. Die Schwerpunkte der Sitzungen des jeweiligen Geschäftsjahrs sind im Bericht des Aufsichtsrats zusammengefasst. Die Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, beruft dessen Sitzungen ein und leitet sie. Gleiches gilt für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Aufsichtsratsvorsitzende nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und vertritt den Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand. Dazu zählen auch Kontakte zu Investoren, sofern es hier nicht um Themen der operativen Geschäftsführung, sondern beispielsweise um Themen der Jahresabschlussprüfung, Corporate Governance oder Compliance, geht. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche geladen wurden und mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme der Aufsichtsratsvorsitzenden („Dirimierungsrecht“).
Die Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden regelmäßig in Sitzungen gefasst. Diese finden entweder physisch am Sitz der Gesellschaft in Linz oder Wien statt, beziehungsweise im Wege von virtuellen Sitzungen mit einer optischen und akustischen Zwei-Wege-Verbindung. Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann seine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen oder ein anderes Aufsichtsratsmitglied schriftlich zur Stimmabgabe bevollmächtigen. Dies gilt auch für die Abgabe der zweiten Stimme der Aufsichtsratsvorsitzenden. Darüber hinaus werden zu gewissen Sachverhalten auch Beschlüsse im Wege des Umlaufverfahrens gefasst. Über die Beschlüsse und Sitzungen werden Niederschriften angefertigt, die vom jeweiligen Sitzungsleiter unterzeichnet werden. Zur Beratung über einzelne Gegenstände kann der Aufsichtsrat auch Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Auskunftspersonen zu seinen Sitzungen hinzuziehen.
Die Besetzung des Aufsichtsrats und der Ausschüsse erfolgt nach Maßgabe von Gesetzen, Satzung und Geschäftsordnung sowie den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation der Mitglieder.
- Frau Claudia Badstöber ist Vorsitzende des Aufsichtsrats, des Nominierungsausschusses und des Vergütungsausschusses.
- Im Sinne der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Leitung des Prüfungsausschusses nicht von der Aufsichtsratsvorsitzenden, sondern von Herrn Bernhard Chwatal wahrgenommen.
- Der Prüfungsausschuss, der Nominierungsausschuss und der Vergütungsausschuss bestehen jeweils aus drei Mitgliedern, wovon die unabhängigen Mitglieder die Mehrheit haben.
Für die Arbeit des Aufsichtsrats und der Ausschüsse hat der Aufsichtsrat Regelungen zur Geschäftsordnung festgelegt. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder mitwirken. Beschlüsse der Ausschüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist und sich nicht der Gesamtaufsichtsrat mit dem Beschlussgegenstand beschäftigt hat.
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses durch den unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der Sicherstellung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie der Empfehlung für den Vorschlag des Abschlussprüfers sowie der Prüfer des gesetzlich verpflichtend aufzustellenden Nachhaltigkeitsberichts an die Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernabschluss vor. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung des Revisionssystems und der Compliance sowie mit der Prüfung und Überwachung etwaiger Handlungsnotwendigkeiten im Zusammenhang mit möglichen Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern zur Vorbereitung einer Beschlussfassung im Aufsichtsrat.
Der Wirtschaftsprüfer informiert den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gegebenenfalls auch über spezielle Sachverhalte, identifizierte Risiken oder beispielsweise Gesetzesänderungen außerhalb von formellen Sitzungen. In Einklang mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Herr Chwatal verfügt aus seiner Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren.
Der Prüfungsausschuss stand im Geschäftsjahr 2025 in regelmäßigem Austausch mit den Abschlussprüfern. Neben der Diskussion der Prüfungsergebnisse wurden insbesondere die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung erörtert.
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| PRÜFUNGSAUSSCHUSS MITGLIEDER | FUNKTION | UNABHÄNGIGKEIT |
|---|---|---|
| Herr Bernhard Chwatal | Vorsitzender | unabhängig |
| Frau Claudia Badstöber | Stellvertreterin des Vorsitzenden | unabhängig |
| Frau You-Mei Wu | ||
| (Yolanda Wu; bis 11.06.2025) | Mitglied | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
| Frau Mavis Hong (ab 11.06.2025) | Mitglied | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
Der Nominierungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und gegebenenfalls Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor und trägt gemeinsam mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand Sorge für die langfristige Nachfolgeplanung. Darüber hinaus bereitet der Nominierungsausschuss in Abstimmung mit dem Vergütungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Vergütung, die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems sowie den Vergütungsbericht an die Hauptversammlung vor. Zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern ist der Vergütungsausschuss beauftragt, Anstellungsverträge mit Mitgliedern des Vorstands abzuschließen, abzuändern und aufzuheben sowie gegebenenfalls sonstige Verträge mit Mitgliedern des Vorstands vorzubereiten und abzuschließen. Dazu gehören insbesondere Fälle der Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder, welche nur in Ausnahmefällen gewährt werden, bestimmte Vertragsabschlüsse mit Mitgliedern des Aufsichtsrats, jeweils auch unter Berücksichtigung nahestehender Personen/Unternehmen, sowie die Genehmigung von Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder, insbesondere die Übernahme von Organstellungen außerhalb der Kontron Gruppe.
| NOMINIERUNGSAUSSCHUSS MITGLIEDER | FUNKTION | UNABHÄNGIGKEIT |
|---|---|---|
| Frau Claudia Badstöber | Vorsitzende | unabhängig |
| Herr Bernhard Chwatal | Stellvertreter der Vorsitzenden | unabhängig |
| Frau You-Mei Wu | ||
| (Yolanda Wu; bis 11.06.2025) | Mitglied | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
| Frau Mavis Hong (ab 11.06.2025) | Mitglied | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
| REMUNERATIONSAUSSCHUSS MITGLIEDER | FUNKTION | UNABHÄNGIGKEIT |
| --- | --- | --- |
| Frau Claudia Badstöber | Vorsitzende | unabhängig |
| Herr Bernhard Chwatal | Stellvertreter der Vorsitzenden | unabhängig |
| Frau You-Mei Wu | ||
| (Yolanda Wu; bis 11.06.2025) | Mitglied | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
| Frau Mavis Hong (ab 11.06.2025) | Mitglied | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effektivität seiner Tätigkeit. Zu diesem Zweck finden Diskussionen im Aufsichtsrat und persönliche Gespräche mit der Aufsichtsratsvorsitzenden statt.
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Dazu hat der Aufsichtsrat folgende Selbstbeurteilung zum 31. Dezember 2025 getroffen:
- Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse erfüllen wirksam ihre Aufgaben.
- Die Besetzung des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2025 entspricht nach der Einschätzung des Aufsichtsrats – mit Ausnahme der Unabhängigkeit der drei Ennoconn Corporation zuzuordnenden Mitglieder entgegen Grundsatz 12 Empfehlung C.7. – den oben genannten Besetzungszielen. Die Ennoconn Corporation ist als kontrollierender Aktionär anzusehen. Gemäß Grundsatz 12 C.7. soll mehr als die Hälfte der Anteilseigner:innen-Vertreter:innen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Dieser Empfehlung wurde hier nicht entsprochen, da den Qualifikationen, dem Know-how und den Erfahrungen der nicht unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats der Vorzug gegeben wird. Potenzielle wesentliche Interessenkonflikte werden mit entsprechender Sorgfalt und effektiven Maßnahmen, z.B. Stimmenthaltung, gehandhabt.
- Die Angaben zu den ausgeübten Berufen und Mandaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten werden auf der Website der Gesellschaft publiziert. Hierbei ist erkenntlich, dass der Aufsichtsrat sowohl mit Finanzexpert:innen als auch Branchenkenner:innen divers besetzt ist und über die notwendige Erfahrung in der Kontrolle von internationalen Unternehmen verfügt. Neben den drei Vertreter:innen der Ennoconn Corporation verfügt auch der 1. Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden aus seiner Tätigkeit als Unternehmer im Telekommunikationsbereich über langjährige Erfahrung im zukunftsrelevanten Kommunikations- und Sicherheitsbereich und ist somit als Branchenexperte anzusehen. Darüber hinaus sind die Vorsitzende des Aufsichtsrats – neben ihren Erfahrungen in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung auch auf Grund ihrer vorangegangenen Tätigkeit als Finanzvorständin einer Privatbank – und Frau Mavis Hong – die Senior Director, Group Central Finance bei der Hon Hai Technology Group (Foxconn) in Taiwan ist – ausgewiesene Finanzexpertinnen. Herr Chwatal verfügt auf Grund seiner Tätigkeiten bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und als Restrukturierungsmanager ebenfalls über entsprechende Finanzexpertise.
- Zum Stichtag gehören dem Aufsichtsrat zwei Frauen (40%) und drei Männer (60%) an. Laut der anwendbaren österreichischen Gesetze gibt es für die Kontron AG keine verpflichtende Frauenquote. Mit einem Anteil von 40% Frauen im Aufsichtsrat wurde somit eine über dem Durchschnitt der Belegschaft der Kontron AG liegende Frauenquote erreicht.
- Eine gesonderte Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Grundsatz 11 Empfehlung C.2. statutarisch vorzusehen, wird von der Kontron AG als nicht sinnvoll und zweckmäßig angesehen. Für die Kontron AG ist die Qualifikation sowie Erfahrung der Kandidat:innen wichtiger als die empfohlene Altersgrenze, sodass diese Abweichung vom Grundsatz 11 Empfehlung C.2. als angemessen und vertretbar erscheint. Die längste Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat beträgt zum 31. Dezember 2025 zwölf Jahre und wird je Aufsichtsratsmitglied nachstehend offengelegt. Kein Aufsichtsratsmitglied ist – wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen – mehr als 12 Jahre in seiner Funktion tätig oder ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds.
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Aufsichtsratszusammensetzung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025
| ORGAN | FUNKTION | ERSTERNENNUNG | ENDE DER AMTSZEIT | UNABHÄNGIGKEIT |
|---|---|---|---|---|
| Frau Claudia Badstöber | Aufsichtsratsvorsitzende | 16.06.2020 | HV 2025 | unabhängig |
| Herr Bernhard Chwatal | 1. Stellvertreter der Vorsitzenden | 17.05.2013 | HV 2025 | unabhängig |
| Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu) | 2. Stellvertreter der Vorsitzenden | 27.06.2017 | HV 2027 | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
| Herr Joseph John Fijak | Mitglied | 06.05.2022 | HV 2027 | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
| Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu) | Mitglied | 08.06.2021 | HV 2026 | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
Aufsichtsratszusammensetzung seit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025
| ORGAN | FUNKTION | ERSTERNENNUNG | ENDE DER AMTSZEIT | UNABHÄNGIGKEIT |
|---|---|---|---|---|
| Frau Claudia Badstöber | Aufsichtsratsvorsitzende | 16.06.2020 | HV 2025 | unabhängig |
| Herr Bernhard Chwatal | 1. Stellvertreter der Vorsitzenden | 17.05.2013 | HV 2028 | unabhängig |
| Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu) | 2. Stellvertreter der Vorsitzenden | 27.06.2017 | HV 2027 | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
| Herr Joseph John Fijak | Mitglied | 06.05.2022 | HV 2027 | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
| Frau Mavis Hong | Mitglied | 11.06.2025 | HV 2028 | Beziehung zum Aktionär Ennoconn Corp. |
Aufsichtsratssitzungen
| ORGAN | FUNKTION | 27.01.2025 | 26.03.2025 | 11.06.2025 | 27.06.2025 | 24.09.2025 | 04.12.2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Frau Claudia Badstöber | Aufsichtsratsvorsitzende | P | P | P | P | P | P |
| Herr Bernhard Chwatal | 1. Stellvertreter der Vorsitzenden | P | P | P | P | P | V |
| Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu) | 2. Stellvertreter der Vorsitzenden | V | V | V | V | V | V |
| Herr Joseph John Fijak | Mitglied | V | V | V | V | V | V |
| Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu; bis 11.06.2025) | Mitglied | V | V | - | - | - | - |
| Frau Mavis Hong (ab 11.06.2025) | Mitglied | - | - | V | V | V | V |
P > Persönlich anwesend | V > Video-/Telefonkonferenz bzw. Vollmacht (Proxy)
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Prüfungsausschussitzungen
| ORGAN | FUNKTION | 26.03.2025 | 04.12.2025 |
|---|---|---|---|
| Herr Bernhard Chwatal | Vorsitzender | P | V |
| Frau Claudia Badstöber | Stellvertreterin des Vorsitzenden | P | P |
| Frau You-Mei Wu | |||
| (Yolanda Wu; bis 11.06.2025) | Mitglied | V | - |
| Frau Mavis Hong (ab 11.06.2025) | Mitglied | - | V |
P > Persönlich anwesend | V > Video-/Telefonkonferenz bzw. Vollmacht (Proxy)
Nominierungs- und Remunerationsausschussitzungen
| ORGAN | FUNKTION | 15.05.2025 |
|---|---|---|
| Frau Claudia Badstöber | Vorsitzende | P |
| Herr Bernhard Chwatal | Stellvertreter der Vorsitzenden | P |
| Frau You-Mei Wu | ||
| (Yolanda Wu; bis 11.06.2025) | Mitglied | V |
| Frau Mavis Hong (ab 11.06.2025) | Mitglied | V |
P > Persönlich anwesend | V > Video-/Telefonkonferenz bzw. Vollmacht (Proxy)
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Aktienbesitz der Organe
Vorstand und Aufsichtsrat halten zum 31. Dezember 2025 folgende Anzahl an Aktien- und Aktienoptionen. Die gehaltenen Aktien (inklusive indirekt gehaltener Aktien) entsprechen rund 2,21% des Grundkapitals der Gesellschaft.
| ORGAN | FUNKTION | AKTIENANZAHL | ANZAHL AKTIENOPTIONEN |
|---|---|---|---|
| Frau Claudia Badstöber* | Aufsichtsratsvorsitzende | 1.992 | 0 |
| Herr Bernhard Chwatal | 1. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats | 0 | 0 |
| Herr Fu-Chuan Chu (Steve Chu) | 2. Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats | 0 | 0 |
| Herr Joseph John Fijak | Aufsichtsrat | 0 | 0 |
| Frau You-Mei Wu (Yolanda Wu; bis 11.06.2025) | Aufsichtsrätin | 0 | 0 |
| Frau Mavis Hong (ab 11.06.2025) | Aufsichtsrätin | 0 | 0 |
| Herr Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser** | CEO | 1.393.963 | 618.294 |
| Herr Dr. Clemens Billek | CFO | 5.000 | 386.000 |
| Herr Dipl.-Ing. Michael Riegert | COO | 10.625 | 386.999 |
| Herr Mag. Philipp Schulz | COO | 0 | 216.000 |
| Herr Dr. Johannes Fues (bis 31.03.2025) | COO | 0 | 0 |
*1.992 direkt gehaltene Aktien
** 1.393.963 direkt gehaltene Aktien
Linz, 25. März 2026
Der Vorstand der Kontron AG

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh

Dr. Clemens Billek eh

Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert eh

Mag. Philipp Schulz eh
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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VERGÜTUNGSBERICHT
Im Vergütungsbericht werden die Grundzüge und die Struktur der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Höhe der Vergütungen dargestellt. Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2025 aus DI Hannes Niederhauser, CEO, Dr. Clemens Billek, CFO, DI Michael Riegert, COO und Mag. Philipp Schulz, COO. Dr. Johannes Fues, der als COO den Bereich GreenTec im Vorstand verantwortete, schied im gegenseitigen Einvernehmen per Ende März 2025 aus dem Vorstand aus. Er verfügte über keine Aktienoptionen.
Vergütung des Vorstands
Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand basiert auf der Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung am 11. Juni 2025 mit 69% gebilligt wurde und wird alle vier Jahre einer Überprüfung durch das Remuneration Committee unterzogen. Diese Vergütungspolitik zielt darauf ab, die Vorstandsvergütung auf eine nachhaltige und ergebnisorientierte Unternehmensführung auszurichten. Dabei wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten, ihres Tätigkeitsumfangs, ihrer individuellen Leistung, der Größe und finanziellen Situation des Unternehmens oder des verantworteten Unternehmensbereichs sowie insbesondere dem Erfolg und den Zukunftsaussichten des Unternehmens gestaltet. Zusätzlich wird die Branchenüblichkeit der Vergütungsstruktur im Vergleichsumfeld berücksichtigt. Die etablierte Grundstruktur des Vergütungssystems sowie dessen regelmäßige Vergütungsbestandteile bleiben auf Basis dieser aktualisierten Vergütungspolitik unverändert bestehen. Entsprechend diesem System gliedert sich die Gesamtvergütung wie nachfolgend dargestellt in die einzelnen Vergütungsbestandteile:
GESAMTVERGÜTUNG
| ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG | ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG | |||
|---|---|---|---|---|
| JAHRES-GRUNDGEHALT | LEISTUNGEN | VERSORGUNGS-BEZOGENE ZUSAGEN | SHORT-TERM INCENTIVE (STI) PROGRAM | LONG-TERM INCENTIVE (LTI) PROGRAM |
Auf Basis dieser Struktur soll das Vergütungssystem:
- die Geschäftsstrategie unterstützen;
- herausragende Leistungen angemessen honorieren und Zielverfehlungen mit einer spürbaren Reduzierung der Vergütung berücksichtigen;
- zudem soll die Vergütung sowohl hinsichtlich ihrer Höhe als auch ihrer Ausgestaltung marktüblich sein und der Größe, Komplexität sowie der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens entsprechen;
- darüber hinaus orientiert sich das Vergütungssystem an der im Unternehmen allgemein geltenden Vergütungsstruktur. Zu diesem Zweck wird die Vergütung mit derjenigen der Kontron-Führungskräfte sowie der Kontron-Mitarbeitenden verglichen, um die interne Angemessenheit innerhalb der Kontron Gruppe sicherzustellen.
226 Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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The Power of IoT
Zusammenfassung der Vergütungspolitik
Im Folgenden werden die wichtigsten Bestandteile der Vergütungspolitik zusammengefasst:
VERGÜTUNGSPOLITIK DES VORSTANDES
| FIXE VERGÜTUNG | |
|---|---|
| Grundgehalt | Jährliches Grundgehalt, das je nach Sitzstaat des Vorstandsmitglieds in 12 oder 14 gleichen Teilen ausbezahlt wird |
| Nebenleistungen | Sachbezüge und marktübliche Nebenleistungen, insb. Bereitstellung eines Firmen-PKWs, D&O Versicherung, Unfallversicherung |
| VARIABLE VERGÜTUNG | |
| Short-Term Incentive (STI) | Plantyp: Zielbonus |
| Zeitraum: 1 Jahr | |
| Finanzielle Kriterien: | |
| • EBITHQ Division (bis zu 66.6%) | |
| • Cash Conversion Trend Division (bis zu 33.4%) | |
| • EBIT Gruppe (bis zu 10%) | |
| Zusätzliche Kriterien (CFO): | |
| • Working Capital Optimierung | |
| Cap: 100% der fixen Vergütung | |
| Long-Term Incentive (LTI) | Plantyp: Aktienoptionsprogramme |
| Leistungszeitraum: 3 Jahre ab Gewährung | |
| Kriterien: | |
| • Aktienkursentwicklung | |
| Diskretionäre Vergütung | Keine diskretionäre Vergütung |
| WEITERE AUSGESTALTUNGSMERKMALE | |
| Clawback | Möglichkeit zur Rückforderung variabler Vergütung im Falle eines fehlerhaften Konzernabschlusses und im Falle von Compliance Verstößen |
Es ist wichtig anzumerken, dass die kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten von der Gesellschaft zurückgefordert werden können, wenn die Auszahlung aufgrund offenkundig falscher Daten erfolgt ist („Clawback“). Zugleich können sie selbst bei einer Übererfüllung der Ziele nur bis zu einer klar definierten betragsmäßigen Obergrenze („Cap“) anwachsen, wodurch das Eingehen übermäßiger Risiken verhindert wird. Dies unterstreicht die Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf die Vergütungspolitik der Kontron AG im Einklang mit den Willensäußerungen der Aktionär:innen bei den Hauptversammlungen zu den letztjährigen Vergütungsberichten.
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VERGÜTUNGSBERICHT 2025
Erwägungen zur Anpassung der Vergütungsstruktur für den Vorstand 2025
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer Fixvergütung sowie variablen kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteilen zusammen, die von der Unternehmensleistung abhängig sind. Die gewährten Gesamtvergütungspakete werden jährlich vom Vergütungsausschuss auf ihre Üblichkeit hin überprüft. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2025 das Vorstandsvergütungssystem unter Einbeziehung von externen unabhängigen Beratern überarbeitet. Es wurde von der Hauptversammlung am 11. Juni 2025 mit einer Mehrheit von 69 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Die Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2024 wurde mit 70 % gebilligt. Diese Abstimmungsergebnisse spiegeln aus Sicht von Kontron eine kritische Haltung eines Teils der Aktionär:innen wider. Kontron setzt sich kontinuierlich mit dem erhaltenen Feedback auseinander. Im Rahmen der Analyse der Abstimmungsergebnisse ist zu berücksichtigen, dass ISS vor der Hauptversammlung eine ablehnende Empfehlung zu beiden Tagesordnungspunkten ausgesprochen hat, im Wesentlichen weil die Darstellung der Vergütung aus Sicht von ISS Fragen offengelassen hat. Da zahlreiche institutionelle Investoren solche Empfehlungen als wesentliche Entscheidungsgrundlage heranziehen, kann dies einen relevanten Einfluss auf das Abstimmungsergebnis haben. Es ist Ziel von Kontron, die Zustimmung möglichst vieler Aktionär:innen zur Vergütung(s) zu erlangen und dieser Vergütungsbericht soll u.a. auch mögliche offene Fragen adressieren, um die Transparenz weiter zu erhöhen. Das Remuneration Committee bzw. der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Transparenz des Vergütungssystems. Die Überarbeitung des Vergütungssystems 2025 zielte insbesondere auf eine weitere Angleichung der Interessen von Vorstand und Aktionär:innen und eine Vereinfachung der Vergütungsstruktur ab. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anpassung der kurzfristigen Incentivierung durch die Einführung zusätzlicher Key Performance Indikatoren (KPIs), die gleichzeitige Abschaffung der separaten mittelfristigen Incentivierung sowie einige Präzisierungen bestehender Komponenten der Vergütungspolitik. Dieser Vergütungsbericht soll die Vergütung für 2025 in transparenter Weise offenlegen.
Erfolgsunabhängige Vergütung
Die erfolgsunabhängige fixe Vergütungskomponente soll für die Vorstandsmitglieder die Voraussetzung schaffen, die Ziele des Unternehmens bestmöglich zu verfolgen und im Interesse der Aktionär:innen, der Arbeitnehmer:innen und auch im öffentlichen Interesse zu handeln. Bei der Festlegung der fixen Vergütungsbestandteile werden die Aufgaben sowie die berufliche Erfahrung der einzelnen Vorstandsmitglieder berücksichtigt.
Grundgehalt
Das Grundgehalt spiegelt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten jedes Vorstandsmitglieds wider und besteht aus einem jährlichen festen Gehaltsbezug, welcher je nach Sitzstaat des Vorstandsmitglieds in 12 (Michael Riegert) oder 14 (Hannes Niederhauser, Clemens Billek und Philipp Schulz) gleichen Teilbeträgen ausgezahlt wird. Mit diesen Bezügen sind sämtliche Überstunden, Reise- und Wegzeiten sowie Leistungen abgegolten, die über die für Angestellte der Gesellschaft geltende Normalarbeitszeit hinaus erbracht werden. Ebenfalls abgegolten wird damit die Übernahme von Organfunktionen im Konzern.
Nebenleistungen
Die sonstigen Bezüge betreffen überwiegend steuerpflichtige Sachbezüge, welche die Nutzung von Firmenwagen, gewährten Car-Allowance-Pauschalen, Essenspauschalen sowie zur Verfügung gestellten Garagenplätzen abdecken. Die Nebenleistungen konzentrieren sich damit im Wesentlichen auf mobilitätsbezogene Leistungen und dienen primär der Sicherstellung der dienstlichen und geschäftsbedingten Reisetätigkeit des Vorstands.
Im Geschäftsjahr 2025 betrug die fixe Vergütung aller Vorstandsmitglieder in Summe TEUR 788 (Vj.: TEUR 681). Der CEO Hannes Niederhauser erhielt seit 2012 eine lediglich symbolische fixe Vergütung von TEUR 8 pro Jahr. Diese Vergütung wurde aus Gründen der abrechnungstechnischen Einordnung 2025 auf (weiterhin eher symbolische) TEUR 30 pro Jahr angepasst. Die fixe Vergütung von Clemens Billek und Philipp Schulz wurde für 2025 nicht verändert. Die fixe Vergütung von Michael Riegert wurde 2025 an das fixe Gehaltsniveau der übrigen Vorstandsmitglieder angeglichen. Johannes Fues schied mit Ende März 2025 auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus.
Erfolgsabhängige Vergütung
Kurzfristige variable Vergütungskomponente (STI)
Die kurzfristige variable Vergütungskomponente ist ein jährlicher Zielbonus in Euro-Beträgen. Die relevanten Zielerreichungskriterien sind eng mit der operativen Entwicklung der Kontron Gruppe verknüpft und gewährleisten somit eine erfolgsabhängige Vergütung entsprechend der Entwicklung der wichtigsten operativen Kennzahlen von Kontron. Im Jahr 2025 wurde den Vorstandmitgliedern zudem ein Bonus in Höhe von jeweils EUR 100.000 für den erfolgreichen Carve-out und die anschließende Entkonsolidierung des COM-Geschäfts gewährt, wobei die Auszahlung von 50 % davon an die vollständige Rückführung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kontron Gruppe gegenüber congatec in Höhe von EUR 126 Mio. geknüpft ist.
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Für die Berechnung der erfolgsabhängigen einjährigen variablen Vergütung werden für die Vorstandsmitglieder unterschiedliche Regelungen angewendet:
Hannes Niederhauser (CEO): erhält neben dem einmaligen Bonus für den Carve-out und die erfolgreiche Entkonsolidierung des COM-Geschäfts keine kurzfristigen variablen Vergütungskomponenten.
Clemens Billek (CFO): Die kurzfristige variable Vergütung orientierte sich 2025 an der Verbesserung des Working Capital, wobei 100% Zielerreichung eine Verbesserung bzw. Reduzierung des Working Capital auf maximal EUR 255 Mio. vorsah. Darüber hinaus erhielt er ebenfalls einen einmaligen Bonus für den Carve-out und die erfolgreiche Entkonsolidierung des COM-Geschäfts.
ÜBERSICHT CFO-SHORT-TERM INCENTIVE (STI)
| STI-ZIELBETRAG | GESAMTZIELERREICHUNG | STI-AUSZAHLUNG IN BAR (CAP BEI 100% DER FIXEN VERGÜTUNG) |
|---|---|---|
| KOLLEKTIVE ZIELERREICHUNG (0-100% JE LEISTUNGSKRITERIUM) | ||
| REDUZIERUNG WORKING CAPITAL | ||
| 100% GEWICHTUNG |
Michael Riegert (COO) und Philipp Schulz (COO): Die variable Vergütung der COOs ist eng mit der finanziellen Performance des Unternehmens bzw. ihres Verantwortungsbereichs verknüpft, wobei das operative Ergebnis (operative EBIT Entwicklung) und der Cashflow als maßgebliche Kennzahlen herangezogen werden (Michael Riegert: 66,6% operatives EBITHQ Division, 33,4% operativer Cash Conversion Trend Division; Philipp Schulz: 59% EBITHQ Divisionen, 31% operativer Cash Conversion Trend Division, 10% operatives EBIT Gruppe). Beide erhielten ebenfalls einen einmaligen Bonus für den Carve-out und die erfolgreiche Entkonsolidierung des COM-Geschäfts. Festzuhalten ist, dass Johannes Fues, der 2025 als Vorstand ausgeschieden ist, keine kurzfristigen Vergütungsbestandteile für 2025 ausbezahlt wurden.
ÜBERSICHT COO-SHORT-TERM INCENTIVE (STI)
| STI-ZIELBETRAG | GESAMTZIELERREICHUNG | STI-AUSZAHLUNG IN BAR (CAP BEI 100% DER FIXEN VERGÜTUNG) | ||
|---|---|---|---|---|
| KOLLEKTIVE ZIELERREICHUNG (0-100% JE LEISTUNGSKRITERIUM) | ||||
| EBITHQ DIVISION | CASH CONVERSION TREND DIVISION | EBIT GRUPPE | ||
| BIS ZU 66,6% | BIS ZU 33,4% | BIS ZU 10% |
Für die Erreichung vorab vereinbarter Erfolgskennzahlen werden außerordentliche Effekte wie Veräußerungen und Akquisitionen gesondert bewertet. Maßgeblich für die Kennzahlenberechnung ist der geprüfte Konzernabschluss der Kontron Gruppe. Unabhängig von der Position ist zu beachten, dass der variable Leistungsbonus für alle Vorstandsmitglieder auf maximal 100% ihres jährlichen Festgehalts begrenzt ist. Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 wurden insgesamt für alle Vorstandmitglieder kurzfristige variable Vergütungen von maximal TEUR 328 (Vj.: TEUR 293) gewährt. Die Zielerreichung der Vorstände, deren einjährige variable Vergütung an Zielerreichungen geknüpft war, betrug
- für den CFO Clemens Billek insgesamt 87,3% (Vj.: 95,1%),
- für das Vorstandsmitglied Michael Riegert 35,3% (Vj.: 106,5%) und
- für das Vorstandsmitglied Philipp Schulz 42,1% (Vj.: 97,5%).
Es gibt keine diskretionäre Zahlungen und die Auszahlung des STI erfolgt in bar.
Leistungskriterium EBIT Gruppe
Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) für die Kontron Gruppe wird als absoluter Betrag für das jeweilige Geschäftsjahr herangezogen und auf Grundlage des vom Abschlussprüfer geprüften und vom Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorgelegten Konzernabschlusses der Gesellschaft ermittelt. Einflüsse aus der Dekonsolidierung des COM-Geschäfts wurden bereinigt.
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VERGÜTUNGSBERICHT 2025
Für die Bemessung der Zielerreichung legt der Aufsichtsrat vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres ein Ziel sowie einen Minimal- und einen Maximalwert für das absolute EBIT fest. Die Zielerreichung beträgt 100%, wenn das im Geschäftsjahr tatsächlich erreichte EBIT dem Zielwert entspricht.
Bei einem EBIT in Höhe des Minimalwerts oder darunter beträgt die Zielerreichung 0%. Ein EBIT in Höhe des Maximalwerts oder darüber führt zu einer Zielerreichung von 150%. Wird der Maximalwert erreicht, führt ein darüberhinausgehendes EBIT zu keinem weiteren Anstieg der Zielerreichung. Zielerreichungswerte zwischen den festgelegten Zielpunkten werden linear interpoliert.
In die Planbedingungen des STI wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats folgender Zusatz zum EBIT aufgenommen: Sofern während des Geschäftsjahres Unternehmen oder Unternehmensteile erworben oder veräußert werden und diese Effekte in der Budgetplanung für das EBIT nicht berücksichtigt wurden, werden solche Effekte bei der Ermittlung des EBIT bereinigt, sofern der jeweilige Erwerb bzw. die Veräußerung bei der Festlegung der Zielwerte für das Geschäftsjahr nicht berücksichtigt wurde und soweit der Effekt (bezogen auf das EBIT) den Betrag von EUR 5 Mio. übersteigt. Der Veräußerung von Unternehmensteilen steht die Schließung von Geschäftszweigen oder Unternehmensteilen gleich, sofern diese mit Zustimmung des Aufsichtsrats erfolgt.
Leistungskriterium EBITHQ Division
Das EBITHQ (Earnings Before Interest and Taxes vor Headquarterumlage) für die jeweils verantworteten Divisionen wird als absoluter Betrag für das jeweilige Geschäftsjahr herangezogen und auf Grundlage des vom Abschlussprüfer geprüften und vom Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorgelegten Konzernabschlusses der Gesellschaft ermittelt. Einflüsse aus der Dekonsolidierung des COM-Geschäfts wurden bereinigt.
Für die Bemessung der Zielerreichung legt der Aufsichtsrat vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres ein Ziel sowie einen Minimal- und einen Maximalwert für das absolute EBITHQ Division fest. Die Zielerreichung beträgt 100%, wenn das im Geschäftsjahr tatsächlich erreichte EBITHQ Division dem Zielwert entspricht.
Bei einem EBITHQ Division in Höhe des Minimalwerts oder darunter beträgt die Zielerreichung 0%. Ein EBITHQ Division in Höhe des Maximalwerts oder darüber führt zu einer Zielerreichung von 150%. Wird der Maximalwert erreicht, führt ein darüberhinausgehendes EBITHQ Division zu keinem weiteren Anstieg der Zielerreichung. Zielerreichungswerte zwischen den festgelegten Zielpunkten werden linear interpoliert.
In die Planbedingungen des STI wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats folgender Zusatz zum EBITHQ Division aufgenommen: Sofern während des Geschäftsjahres Unternehmen oder Unternehmensteile erworben oder veräußert werden und diese Effekte in der Budgetplanung für das EBITHQ Division nicht berücksichtigt wurden, werden solche Effekte bei der Ermittlung des EBITHQ Division bereinigt, sofern der jeweilige Erwerb bzw. die Veräußerung bei der Festlegung der Zielwerte für das Geschäftsjahr nicht berücksichtigt wurde und soweit der Effekt (bezogen auf das EBITHQ Division) den Betrag von EUR 5 Mio. übersteigt. Der Veräußerung von Unternehmensteilen steht die Schließung von Geschäftszweigen oder Unternehmensteilen gleich, sofern diese mit Zustimmung des Aufsichtsrats erfolgt.
Leistungskriterium Cash Conversion Trend
Für dieses Leistungskriterium wurde ein allgemein gültiger ein Zielwert festgelegt, der vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Die Zielerreichung ergibt sich aus dem Quotienten aus Operating Cashflow und EBITDA (Cash Conversion Trend) der jeweils verantworteten Divisionen.
Eine Zielerreichung von 100% liegt vor, wenn der im betreffenden Geschäftsjahr erzielte Cash Conversion Trend, ermittelt auf Basis des geprüften Konzernabschlusses der Gesellschaft, dem festgelegten Zielwert von 0,75 des EBITDA entspricht.
Unterschreitet der Cash Conversion Trend den Zielwert um 50% oder mehr, wird keine Zielerreichung festgestellt. Überschreitet der Cash Conversion Trend den Zielwert um 50% oder mehr, wird eine Zielerreichung von 150% angesetzt. Eine weitere Verbesserung über diesen Schwellenwert hinaus hat keine zusätzliche Erhöhung der Zielerreichung zur Folge. Für Werte zwischen den genannten Unter- und Obergrenzen erfolgt die Ermittlung der Zielerreichung anteilig durch lineare Fortschreibung.
Working Capital Optimierung (Zusätzliches Kriterium CFO)
Die Leistungsziele zur Working Capital Reduzierung wurden basierend auf einer Optimierung von Forderungen und Verbindlichkeiten auf maximal EUR 255 Mio. ausgehend vom Working Capital zum Jahresende 2024 festgelegt.
Bei einem Working Capital in Höhe des letztjährigen Wertes (abzüglich von Sondereinflüssen wie der Entkonsolidierung des COM-Geschäfts) beträgt die Zielerreichung 0%. Eine weitere Reduzierung unter EUR 255 Mio. hinaus führt maximal zu einer Zielerreichung von 150% bei einer Reduzierung um mehr als 200% vom Ausgangswert zum 31. Dezember 2024. Wird der Maximalwert erreicht, führt eine darüberhinausgehendes Working Capital Reduzierung zu keinem weiteren Anstieg der Zielerreichung. Zielerreichungswerte zwischen den festgelegten Zielpunkten werden linear interpoliert.
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Der erreichbare Zielerfüllungsgrad für die entsprechenden Ziele ist dabei insgesamt auf maximal 150% begrenzt.
Langfristige variable Vergütungskomponente
Durch die Gewährung von Bezugsrechten aus Aktienoptionsprogrammen wurde ein zusätzlicher langfristiger, erfolgsabhängiger, anteilsbasierter Vergütungsanteil geschaffen, welcher das Interesse der Begünstigten an einer nachhaltigen Unternehmens- und Ertragsentwicklung des Unternehmens in der Zukunft fördert. Die unter den verschiedenen Aktienoptionsprogrammen gewährten Aktienoptionen können erst nach in den Programmen definierten mehrjährigen Haltefristen und bei Erreichung gewisser „Ausübungshürden“ (Thresholds) ausgeübt werden. Die Gesellschaft hat bereits Aktienoptionsprogramme sowie ein Aktienoptionsscheinprogramm für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen eingeführt.
Bei der Ausgestaltung der bestehenden Aktienoptionsprogramme- und des Aktienoptionsscheinprogramms, d.h. dem 2022 begebenen Aktienoptionsprogramm 2024/2025 und dem 2025 begebenen Aktienoptionsprogramm 2025–2027 sowie dem Aktienoptionsscheinprogramm 2020 wurde der Nachhaltigkeitsaspekt durch die Festlegung von 36-monatigen Wartezeiten ab dem Zeitpunkt der Gewährung berücksichtigt. Für das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 muss der Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption mindestens 25% über dem Ausübungspreis liegen und für das Aktienoptionsprogramm 2025–2027, das frühestens Ende 2028 ausgeübt werden kann, mindestens 30% über dem Ausübungspreis. Wird diese Schwelle nicht erreicht, verfallen die Aktienoptionen.
Die Prämienregelung und die Aktienoptionsprogramme bringen die Interessen des Vorstands mit jenen der Aktionär:innen und anderen Stakeholdern in Einklang und es ist beabsichtigt, die Anzahl der dem Vorstand zurechenbaren Aktien durch diese Programme zu erhöhen. Damit wird eine umfassende und ausgewogene Beurteilung der Leistung der Vorstandsmitglieder vor dem Hintergrund der Aktienkursentwicklung ermöglicht. Die Zielgrößen sind sehr einfach gehalten, objektiv und transparent und lassen sich durch kurzfristige Maßnahmen kaum wesentlich beeinflussen, womit sie die nachhaltige Verfolgung der Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern.
Aktienoptionsprogramm 2018/2019
Im Dezember 2018 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeiter:innen der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2018/2019 insgesamt 1.000.000 Aktienoptionen gewährt.
Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endete (ursprünglich) nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen konnten nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit begann mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichten sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption muss der Börsenkurs um zumindest 25% über dem Ausübungspreis liegen. Der Ausübungspreis lag bei EUR 15,71.
Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm sah das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.
Die Laufzeit für dieses Aktienoptionsprogramm 2018/2019 für Bezugsberechtigte lief bis 21. Dezember 2025. Betroffen waren insgesamt bis zu 460.000 Aktienoptionen.
Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach Black/Scholes ermittelt und wurde über den Erdienungszeitraum von 36 Monaten in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst.
Aktienoptionsscheinprogramm 2020
Die Gesellschaft hat im Jahr 2020 auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigten Prospektes Aktienoptionsscheine begeben. Insgesamt wurden 2.000.000 Aktienoptionsscheine ausgegeben, bestehend aus 1.500.000 zugeteilten und 500.000 öffentlich angebotenen Aktienoptionsscheinen. Mit 30. Juli 2020 wurden die Aktienoptionsscheine im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und an die jeweiligen Zeichner und Zuteilungsberechtigten ausgeliefert. Eine erstmalige Ausübung des Wandlungs- bzw. Bezugsrechts wäre nach Veröffentlichung des Ergebnisses des ersten Halbjahres 2023 möglich gewesen – allerdings nur bei Überschreitung eines Kurses der Kontron AG Aktie von mehr als EUR 32,86. Die Aktienoptionsscheine sind mit 30. Juli 2025 wertlos verfallen.
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VERGÜTUNGSBERICHT 2025
Aktienoptionsprogramm 2024/25
Im November 2022 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeiter:innen der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramm 2024/2025 insgesamt 1.500.000 Aktienoptionen gewährt.
Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm 2024/2025 definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichten sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption muss der Börsenkurs um zumindest 25% über dem Ausübungspreis liegen. Der Ausübungspreis liegt bei EUR 15,30.
Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm 2024/2025 sieht das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.
Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach Monte-Carlo Methode und der Random-Walk Methode ermittelt und wird über den Erdienungszeitraum von 36 Monaten in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst.
Aktienoptionsprogramm 2025-2027
Im November 2025 wurden den Vorstandsmitgliedern der Kontron AG und leitenden Mitarbeiter:innen der Kontron AG sowie den Führungskräften von ausgewählten Konzerngesellschaften auf Grundlage des Aktienoptionsprogramm 2025-2027 insgesamt 1.800.000 Aktienoptionen gewährt.
Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms begann mit dem Ausgabetag und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Aktienoptionen können nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Ausgabetag und endet nach 36 Monaten. Die im Aktienoptionsprogramm 2025-2027 definierten Ausübungszeiträume betragen jeweils 30 Börsenhandelstage, jeweils beginnend am zweiten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung von Quartals-, Halbjahres-, oder Jahresberichten sowie nach dem Tag der Jahresbilanzpressekonferenz. Zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption muss der Börsenkurs um zumindest 30% über dem Ausübungspreis liegen. Der Ausübungspreis liegt bei EUR 22,12.
Nicht ausgeübte Aktienoptionen verfallen am Ende der Laufzeit. Die Aktienoptionen sind nur zwischen Optionsberechtigten, nicht an Dritte, übertragbar. Das Aktienoptionsprogramm 2025-2027 sieht das alleinige Recht der Gesellschaft vor, den Bezugsberechtigten Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu liefern oder ihren Anspruch bar auszubezahlen.
Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wurde zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Optionspreismodells nach der Monte-Carlo-Methode und dem GARCH Volatilitätsmodell ermittelt.
| AKTIENOPTIONS-PROGRAMM 2018/2019 | AKTIENOPTIONS-PROGRAMM 2024/2025 | AKTIENOPTIONS-PROGRAMM 2025-2027 | |
|---|---|---|---|
| Anzahl der Aktienoptionen | 1.000.000 | 1.500.000 | 1.800.000 |
| Ausgabetag | 21. Dezember 2018 | 14. November 2022 | 7. November 2025 |
| Laufzeit | 7 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre |
| Ausübungspreis je Aktienoption | Börsenschlusskurs am Ausgabetag | Börsenschlusskurs am Ausgabetag | Börsenschlusskurs am Ausgabetag |
| Aktienkurs am Ausgabetag | EUR 15,71 | EUR 15,30 | EUR 22,12 |
| Erwartete Volatilität | 36,80% | 33,30% | 41,00% |
| Risikoloser Zinssatz | 2,59% | 2,47% | 2,36% |
| Verbleibende Laufzeit der Optionen | 6,43 Jahre | 3,93 Jahre | 4,85 Jahre |
| Optionswert | 4 Euro 87 Cent | 3 Euro 42 Cent | 3 Euro 40 Cent |
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Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung im Vergleich zu anderen Unternehmen und innerhalb des Unternehmens
Die Angemessenheit und Marktüblichkeit der konkreten Gesamtvergütung wurde zuletzt am 15. Mai 2025 im Vergütungsausschuss überprüft. Grundlage dieser Überprüfung war ein Vergleich der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung mit der Vergütung in vergleichbaren Unternehmen aus dem TecDAX und dem SDAX. Die Auswahl dieser Indizes erfolgte vor dem Hintergrund, dass die dort enthaltenen Unternehmen in wesentlichen Aspekten, insbesondere hinsichtlich Branche und regionalem Umfeld, mit der Kontron Gruppe vergleichbar sind und Kontron beiden Indizes angehört.
Zur Berücksichtigung der Unternehmensgröße wurde Kontron anhand der Kriterien Umsatz, Mitarbeiterzahl und Marktkapitalisierung entsprechenden Vergleichsgruppen zugeordnet und auf dieser Basis größenadjustierte Vergütungsspannen herangezogen. Ergänzend zum externen Vergleich wurde eine interne Angemessenheitsprüfung vorgenommen, bei der die Vorstandsvergütung in Relation zur Vergütung der Führungskräfte und der übrigen Belegschaft betrachtet wurde.
Auf Grundlage dieser horizontalen und vertikalen Analysen gelangte der Aufsichtsrat zu der Einschätzung, dass die mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbarte Vergütung den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht und angemessen ist.
Unterhalb ist die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur durchschnittlichen Vergütung bei Kontron sowie zur EBITDA Entwicklung dargestellt.
| IN TEUR | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | VERÄNDERUNG IN % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvergütung gesamt¹ | 1.112,0 | 1.166,0 | 1.383,0 | 931,0 | 1.233,0 | 10,9% |
| Duchschnittliche FTE Vergütung | 40,0 | 47,1 | 49,7 | 48,8 | 50,6 | 26,5% |
| EBITDA (CO) | 126.269,7 | 69.992,4 | 126.021,9 | 191.790,1 | 237.384,3 | 88,0% |
*) exkl. mehrjährige Vergütung
Vorstandsvergütung 2025
Im Geschäftsjahr 2025 belief sich die ausbezahlte Gesamtvergütung des Vorstands auf TEUR 1.896 (Vj.: TEUR 931). Dazu ist anzumerken, dass der CEO nur eine geringe fixe Vergütung bezieht und Johannes Fues nach dem ersten des abgelaufenen Geschäftsjahres aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Es wurden keine Versorgungszusagen oder Zahlungen an Vorstandsmitglieder im Falle einer vorzeitigen Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit, auch nicht im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel („Change of Control“), getroffen. Ebenso wurden im Berichtsjahr keine Kredite oder Haftungsübernahmen zugunsten von Vorstandsmitgliedern gewährt.
In den nachstehenden Tabellen werden die gewährten Zuwendungen sowie die ausbezahlten Zuflüsse im Geschäftsjahr 2025 dargestellt. Bei den gewährten Zuwendungen werden, neben dem tatsächlich gewährten Betrag, auch der mögliche Minimalbetrag sowie der maximal zu erreichende Betrag angegeben. Die gewährten Bezugsrechte für Aktienoptionen aus Aktienoptionsprogrammen werden gemäß Zeitwert (Optionspreis) zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet. Beim Zufluss im Geschäftsjahr werden die fixen Vergütungsbestandteile und der Zufluss aus der einjährigen variablen Vergütung angegeben. Sofern im Geschäftsjahr Aktienoptionen aus in Vorjahren gewährten Aktienoptionen ausgeübt wurden, wird der dafür steuerrechtlich maßgebliche Zuflussbetrag angegeben. Abweichungen in den Summen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen.
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VERGÜTUNGSBERICHT 2025
| GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR IN TEUR | HANNES NIEDERHAUSER CEO (SEIT 21.05.2012) | CLEMENS BILLEK CFO (SEIT 02.05.2022) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2025 (MIN) | 2025 (MAX) | 2024 | 2025 | 2025 (MIN) | 2025 (MAX) | |
| ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG | |||||||
| Bruttogehalt | 29 | 29 | 29 | 8 | 220 | 220 | 220 |
| Sachbezug fix²) | 1 | 1 | 1 | 12 | 12 | 12 | |
| Summe Festvergütung | 30 | 30 | 30 | 8 | 232 | 232 | 232 |
| ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG | |||||||
| Einjährige variable Vergütung³) | 70 | 0 | 80 | ||||
| Transaktionsabhängige Boni | 50 | 0 | 100 | 50 | 0 | 100 | |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||||||
| Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung⁴) | |||||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2024) | |||||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2025) | |||||||
| AOP 2025 - 2027 (Tranche 2026) | 429 | 429 | 211 | 211 | |||
| AOP 2025 - 2027 (Tranche 2027) | 429 | 429 | 211 | 211 | |||
| AOP 2025 - 2027 (Tranche 2028) | 429 | 429 | 211 | 211 | |||
| Summe variable Vergütung | 1.336 | 0 | 1.386 | 752 | 0 | 812 | |
| Versorgungsaufwand | |||||||
| Gesamt | 1.366 | 30 | 1.416 | 8 | 984 | 232 | 1.044 |
| GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR IN TEUR | PHILIPP SCHULZ COO, AEROSPACE & DEFENSE UND NORDAMERIKA (SEIT 11.07.2024)¹) | MICHAEL RIEGERT COO, IOT EUROPE (SEIT 01.01.2022) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2025 | 2025 (MIN) | 2025 (MAX) | 2024 | 2025 | 2025 (MIN) | 2025 (MAX) | |
| ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG | |||||||
| Bruttogehalt | 220 | 220 | 220 | 110 | 220 | 220 | 220 |
| Sachbezug fix²) | 4 | 22 | 22 | 22 | |||
| Summe Festvergütung | 220 | 220 | 220 | 114 | 242 | 242 | 242 |
| ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG | |||||||
| Einjährige variable Vergütung⁴) | 34 | 0 | 120 | 40 | 30 | 0 | 128 |
| Transaktionsabhängige Boni | 50 | 0 | 100 | 50 | 0 | 100 | |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||||||
| Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung⁴) | |||||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2024) | |||||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2025) | |||||||
| AOP 2025 - 2027 (Tranche 2026) | 211 | 211 | 212 | 212 | |||
| AOP 2025 - 2027 (Tranche 2027) | 211 | 211 | 212 | 212 | |||
| AOP 2025 - 2027 (Tranche 2028) | 211 | 211 | 212 | 212 | |||
| Summe variable Vergütung | 716 | 0 | 852 | 40 | 716 | 0 | 863 |
| Versorgungsaufwand | |||||||
| Gesamt | 936 | 220 | 1.072 | 154 | 958 | 242 | 1.106 |
1) Bei unterjährigen Wechsel in den Vorstand beziehen sich die Angaben in den Tabellen zur Gewährung als auch den Zufluss auf den Zeitraum ab dem Monatsersten des Monats der Bestellung.
2) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen. Auf E-Autos ist in Österreich kein Sachbezug anzuwenden.
3) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen
4) Zuwendung aus AOP = gewährte AOP Stückzahl x Optionspreis
234 Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN IM
GESCHÄFTSJAHR
IN TEUR
JOHANNES FUES
COO, GREENTEC
(VON 12.07.2024 BIS 31.03.2025)¹⁾
GESAMT
| 2025 | 2025 (MIN) | 2025 (MAX) | 2024 | 2025 | 2025 (MIN) | 2025 (MAX) | 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG | ||||||||
| Bruttogehalt | 63 | 63 | 63 | 125 | 752 | 752 | 752 | 645 |
| Sachbezug fix²⁾ | 2 | 2 | 2 | 4 | 37 | 37 | 37 | 28 |
| Summe Festvergütung | 65 | 65 | 65 | 129 | 788 | 788 | 788 | 673 |
| ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG | ||||||||
| Einjährige variable Vergütung³⁾ | 25 | 134 | 0 | 328 | 230 | |||
| Transaktionsabhängige Boni | 200 | 0 | 400 | 40 | ||||
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||||
| Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung⁴⁾ | ||||||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2024) | ||||||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2025) | ||||||||
| AOP 2025 - 2027 (Tranche 2026) | 1.062 | 1.062 | ||||||
| AOP 2025 - 2027 (Tranche 2027) | 1.062 | 1.062 | ||||||
| AOP 2025 - 2027 (Tranche 2028) | 1.062 | 1.062 | ||||||
| Summe variable Vergütung | 25 | 3.520 | 200 | 3.914 | 270 | |||
| Versorgungsaufwand | ||||||||
| Gesamt | 65 | 65 | 65 | 154 | 4.309 | 788 | 4.703 | 943 |
1) Bei unterjährigen Wechsel in den Vorstand beziehen sich die Angaben in den Tabellen zur Gewährung als auch den Zufluss auf den Zeitraum ab dem Monatsersten des Monats der Bestellung.
2) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegenenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen. Auf E-Autos ist in Österreich kein Sachbezug anzuwenden.
3) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen
4) Zuwendung aus AOP = gewährte AOP Stückzahl x Optionspreis
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235
05
VERGÜTUNGSBERICHT 2025
| ZUFLUSS IM GESCHÄFTSJAHR IN TEUR | HANNES NIEDERHAUSER CEO (SEIT 21.05.2012) | CLEMENS BILLEK CFO (SEIT 02.05.2022) | ||
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | |
| ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG | ||||
| Bruttogehalt | 29 | 8 | 220 | 220 |
| Sachbezug fix¹⁾ | 1 | 12 | 12 | |
| Summe Festvergütung | 30 | 8 | 232 | 232 |
| ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG | ||||
| Einjährige variable Vergütung²⁾ | 76 | 130 | ||
| Transaktionsabhängige Boni | 50 | 50 | ||
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung³⁾ | ||||
| AOP 2018 | 529 | |||
| AOP 2018 (Tranche 2019) | ||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2024) | ||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2025) | ||||
| Summe variable Vergütung | 579 | 126 | 130 | |
| Versorgungsaufwand | ||||
| Gesamt | 608 | 8 | 358 | 362 |
| ZUFLUSS IM GESCHÄFTSJAHR IN TEUR | PHILIPP SCHULZ COO, AEROSPACE & DEFENSE UND NORDAMERIKA (SEIT 11.07.2024)¹ | MICHAEL RIEGERT COO, IOT EUROPE (SEIT 01.01.2022) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | |
| ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG | ||||
| Bruttogehalt | 220 | 110 | 220 | 183 |
| Sachbezug fix¹⁾ | 4 | 22 | 22 | |
| Summe Festvergütung | 220 | 114 | 242 | 204 |
| ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG | ||||
| Einjährige variable Vergütung²⁾ | 78 | 20 | 91 | 75 |
| Transaktionsabhängige Boni | 50 | 50 | ||
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung³⁾ | ||||
| AOP 2018 | 135 | |||
| AOP 2018 (Tranche 2019) | ||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2024) | ||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2025) | ||||
| Summe variable Vergütung | 128 | 20 | 275 | 75 |
| Versorgungsaufwand | ||||
| Gesamt | 348 | 134 | 517 | 279 |
1) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegenenfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen. Auf E-Autos ist in Österreich kein Sachbezug anzuwenden.
2) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen
3) Sachbezug variabel: ausgeübte Aktienoptionen (Stückzahl x (Kurs zum Verfügungstag - gewährter Optionspreis)) + gewährte Aktienoptionen und -scheine (Stückzahl x Option
preis)
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ZUFLUSS IM GESCHÄFTSJAHR
IN TEUR
JOHANNES FUES
COO, GREENTEC
(VON 12.07.2024 BIS 31.03.2025)
GESAMT
| 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|
| ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG | ||||
| Bruttogehalt | 63 | 119 | 752 | 639 |
| Sachbezug fix^{1)} | 2 | 4 | 37 | 42 |
| Summe Festvergütung | 65 | 123 | 788 | 681 |
| ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG | ||||
| Einjährige variable Vergütung^{2)} | 25 | 245 | 250 | |
| Transaktionsabhängige Boni | 200 | |||
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Aktienoptionsprogramme – mit langfristiger aktienbasierter Anreizwirkung^{3)} | 663 | |||
| AOP 2018 | ||||
| AOP 2018 (Tranche 2019) | ||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2024) | ||||
| AOP 2024/25 (Tranche 2025) | ||||
| Summe variable Vergütung | 25 | 1.108 | 250 | |
| Versorgungsaufwand | ||||
| Gesamt | 65 | 148 | 1.896 | 931 |
1) Sachbezug fix enthalten: Kfz-Sachbezüge, gegenehtfalls Car-Allowance, Garagenplätze und Essenspauschalen. Auf E-Autos ist in Österreich kein Sachbezug anzuwenden.
2) Bonus basierend auf individuell vereinbarten Erfolgskennzahlen
3) Sachbezug variabel: ausgeübte Aktienoptionen (Stückzahl x (Kurs zum Verfügungstag - gewährter Optionspreis)) + gewährte Aktienoptionen und -scheine (Stückzahl x Option preis)
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05
VERGÜTUNGSBERICHT 2025
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats setzt sich im Geschäftsjahr 2025 aus einer positionsabhängigen, jährlichen festen Vergütung und Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen zusammen.
Die Vergütung für den Aufsichtsrat soll die nachhaltige Umsetzung der Geschäftsstrategie und die langfristige positive Entwicklung der Gesellschaft fördern, indem sie der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder Rechnung trägt. Um eine unbefangene Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat zu gewährleisten, werden den Aufsichtsratsmitgliedern keine variablen Vergütungen, Boni oder aktienbezogene Vergütungen gewährt. Die letzte Überprüfung und Anpassung der Vergütungspolitik des Aufsichtsrats fand 2023 statt. Vorgesehen ist eine Überprüfung alle 4 Jahre.
Die Aufsichtsratsvergütung besteht grundsätzlich aus einer jährlichen festen Vergütung sowie einem Anwesenheitsgeld für die Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen. In Anbetracht der größeren Verantwortung und des weiteren Tätigkeitsumfangs werden dem/der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem/ihrem Stellvertreter und dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine höhere Pauschalvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Die feste jährliche Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitz TEUR 85, seine/ihre Stellvertreter TEUR 70 sowie jedes weitere Mitglied TEUR 50. Der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält für seine/ihre Tätigkeit TEUR 35, die Stellvertretung des Prüfungsausschussvorsitzenden wird mit TEUR 20 entlohnt. Die feste jährliche Vergütung wurde von 2024 auf 2025 nicht angepasst.
Darüber hinaus erhält jedes Mitglied TEUR 2,5 Sitzungsentgelt für die persönliche bzw. Teilnahme per Video-/Audiokonferenzsystem an Aufsichtsrats- oder Ausschusssitzungen. Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, wird das Sitzungsentgelt nur einmal für diesen Tag gewährt. Das Entgelt blieb im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Übernehmen Aufsichtsratsmitglieder eine besondere Tätigkeit in der Gesellschaft, kann ihnen hierfür durch Beschluss der Hauptversammlung eine Sondervergütung bewilligt werden. Im Geschäftsjahr 2025 war dies nicht gegeben.
| KOMPONENTEN DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG IN TEUR | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Aufsichtsratsvorsitz | 85 | 85 |
| Vergütung für die Stellvertreter des Vorsitzenden | 70 | 70 |
| Vergütung Mitglieder | 50 | 50 |
| Prüfungsausschussvorsitz | 35 | 35 |
| Stv. Prüfungsausschussvorsitz | 20 | 20 |
| Sitzungsentgelt pro Aufsichtsratssitzung (Anwesenheit oder qualifizierte Telefon-/Video-Teilnahme) | 3 | 3 |
| Sitzungsentgelt pro Ausschusssitzung (Anwesenheit oder qualifizierte Telefon-/Video-Teilnahme)¹⁾ | 3 | 3 |
¹⁾ Sitzungsentgelt pro Ausschusssitzung entfällt, wenn am selben Tag eine Aufsichtsratssitzung stattfindet
Die Vergütung wird auf Basis der Genehmigung der Hauptversammlung jährlich im Nachhinein ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2025 belief sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf insgesamt TEUR 455 (Vj.: TEUR 440).
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Die nach festem Vergütungsbestandteil und Sitzungsentgelten aufgegliederte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025 sowie die Vorjahresvergütung 2024 stellt sich wie folgt dar:
| AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG NACH MITGLIEDERN IN TEUR | FESTE VERGÜTUNG | SITZUNGSENTGELTE¹⁾ | GESAMTVERGÜTUNG | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | |
| Mag. Claudia Badstöber (Vorsitzende) | 105 | 105 | 15 | 13 | 120 | 118 |
| Mag. Bernhard Chwatal | ||||||
| (1. Stellvertreter der Vorsitzenden) | 105 | 105 | 15 | 13 | 120 | 118 |
| Fu-Chuan Chu (Steve Chu) | ||||||
| (2. Stellvertreter der Vorsitzenden) | 70 | 70 | 15 | 10 | 85 | 80 |
| Joseph John Fijak | 50 | 50 | 15 | 13 | 65 | 63 |
| You-Mei Wu (Yolanda Wu) | 21 | 50 | 5 | 13 | 26 | 63 |
| Mavis Hong | 29 | - | 10 | - | 39 | - |
| Gesamt | 380 | 380 | 75 | 60 | 455 | 440 |
¹⁾ Sitzungsentgelte auf Basis der Anzahl der persönlichen bzw. Video-Teilnahmen an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen
Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2025 neben den oben genannten Vergütungen keine weiteren Vergütungen bzw. sonstige Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, wie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen, erhalten. Kredite oder Haftungsübernahmen zu Gunsten von Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr nicht gewährt.
D&O Versicherung
Die Gesellschaft hat zu Gunsten des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des Managements der konsolidierten Tochtergesellschaften eine Vermögenschadens-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) abgeschlossen. Für die D&O Versicherung, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Vorstands-, Aufsichtsrats- und Leitungstätigkeit abdeckt, ist kein Selbstbehalt für die Versicherten vereinbart.
Linz, am 25. März 2026
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Global Leader in Smart IoT Solutions
Nicht finanzieller Bericht

INHALTSVERZEICHNIS
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- ALLGEMEINE GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES NICHTFINANZIELLEN BERICHTS 244
1.1. BP-1 – ALLGEMEINE GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES NICHTFINANZIELLEN BERICHTS 244
1.2. BP-2 – ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT KONKRETEN UMSTÄNDEN 244
1.3. GOV-1 – DIE ROLLE DER VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE 246
1.3.1. GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 248
1.4. GOV-2 – INFORMATIONEN ZU NACHHALTIGKEITSASPEKTEN, MIT DENEN SICH DIE VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE DES UNTERNEHMENS BEFASSEN 249
1.5. GOV-3 – EINBEZIEHUNG DER NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN LEISTUNG IN ANREIZSYSTEME 250
1.6. GOV-4 – ERKLÄRUNG ZUR SORGFALTSPFLICHT 251
1.7. GOV-5 – RISIKOMANAGEMENT UND INTERNE KONTROLLEN DER NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG 252
1.8. SBM-1 – STRATEGIE, GESCHÄFTSMODELL UND WERTSCHÖPFUNGSKETTE 254
1.9. SBM-2 – INTERESSEN UND STANDPUNKTE DER STAKEHOLDER 259
1.10. SBM-3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL 262
1.10.1. E1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 274
1.10.2. E4-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 275
1.10.3. S1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 276
1.10.4. S2-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 278
1.11. IRO-1 – BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS ZUR ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER WESENTLICHEN AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN 279
1.11.1. E1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimawandel 282
1.11.2. E2-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 284
1.11.3. E3-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen 285
1.11.4. E4-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 286
1.11.5. E5-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 287
1.11.6. G1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 289
1.12. IRO-2 – IN ESRS ENTHALTENE VON DER NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG DES UNTERNEHMENS ABGEDECKTE ANGABEPFLICHTEN 290
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06
NICHTFINANZIELLER BERICHT
2. UMWELT
294
2.1. EU-TAXONOMIE 294
2.2. ESRS E1 – KLIMAWANDEL 310
2.2.1. E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz 310
2.2.2. E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 310
2.2.3. E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten 311
2.2.4. E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 313
2.2.5. E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix 315
2.2.6. E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 316
2.3. ESRS E2 – UMWELTVERSCHMUTZUNG 322
2.3.1. E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 322
2.3.2. E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 322
2.3.3. E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung 323
2.3.4. E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung 323
2.3.5. E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe 323
2.4. ESRS E4 – BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKOSYSTEME 325
2.4.1. E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell 325
2.4.2. E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 325
2.4.3. E4-3, E4-4 – Maßnahmen, Mittel und Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen 326
2.4.4. E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen 326
2.5. ESRS E5 – RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT 326
2.5.1. E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 326
2.5.2. E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 328
2.5.3. E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 329
2.5.4. E5-4 – Ressourcenzufüsse 330
2.6. MDR-M – KENNZAHLEN IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE ZU E1, E2, E4 UND E5 331
3. SOZIALINFORMATIONEN
333
3.1. ÜBERGREIFENDE INFORMATIONEN ZU SOZIALEN BELANGEN (S1, S2): HINWEISGEBERSYSTEM 333
3.2. ESRS S1 – ARBEITSKRAFTE DES UNTERNEHMENS 334
3.2.1. S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens 334
3.2.2. S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretungen in Bezug auf Auswirkungen 336
3.2.3. S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können 336
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3.2.4. S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen 337
3.2.5. S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 341
3.2.6. S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens 344
3.2.7. S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens 346
3.2.8. S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 346
3.2.9. S1-9 – Diversitätskennzahlen 347
3.2.10. S1-10 – Angemessene Entlohnung 348
3.2.11. S1-12 – Menschen mit Behinderungen 348
3.2.12. S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 348
3.2.13. S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit 349
3.2.14. S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 350
3.2.15. S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 351
3.2.16. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1 352
3.3. ESRS S2 – ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE 357
3.3.1. S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette 357
3.3.2. S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 358
3.3.3. S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können 359
3.3.4. S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 359
3.3.5. S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 361
- GOVERNANCE-INFORMATIONEN 362
4.1. ESRS G1 – UNTERNEHMENSPOLITIK 362
4.1.1. G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur 362
4.1.2. G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 367
4.1.3. G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung 368
4.1.4. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu G1 369
4.2. KORRUPTIONSRISIKOBEWERTUNG (UNTERNEHMENSSPEZIFISCHE ANGABE) 371
4.3. QUALITÄTSMANAGEMENT UND ZERTIFIZIERUNGEN (UNTERNEHMENSSPEZIFISCHE ANGABE) 373
- APPENDIX 375
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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NICHTFINANZIELLER BERICHT 2025
1. Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts
1.1. BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts
Der vorliegende nichtfinanzielle Bericht wurde gemäß § 267a UGB entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Darüber hinaus wurde der nichtfinanzielle Bericht – in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – freiwillig entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Dies gewährleistet, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung der Kontron AG bzw. Kontron Gruppe die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte aller verbundenen Unternehmen konsistent abbildet und den rechtlichen Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit entspricht. Die Offenlegung von Informationen zur EU-Taxonomie basiert auf der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 sowie den dazugehörigen FAQs.
Der Konsolidierungskreis für den nichtfinanziellen Bericht entspricht demjenigen für den Konzernabschluss. Dieser umfasst die Kontron AG und alle Tochtergesellschaften, an denen die Kontron AG unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle ausübt. Genaue Informationen dazu finden sich im Konzernanhang „Abschnitt A, Note „Konsolidierungskreis“. Zum 31. Dezember 2025 hält der Konzern eine Gesellschaft (Vj.: 0), die nach der Equity-Methode bilanziert wird. Darüber hinaus werden zwei Gesellschaften (Vj.: 1) aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Wertschöpfungskette der Kontron Gruppe spielte bei der Erhebung der relevanten Themen für die nichtfinanzielle Berichterstattung eine wichtige Rolle. Sie wurde nicht nur hinsichtlich des eigenen Betriebs, sondern auch in Bezug auf die vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungsströme im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse betrachtet.
Kontron hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen. Die Gesellschaft hat die Ausnahmeregelung nach Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU nicht in Anspruch genommen.
1.2. BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Der nichtfinanzielle Bericht 2025 ist der zweite Bericht der Kontron AG im Rahmen der ESRS. Der Bericht 2024 bildet die Basis und wurde inhaltlich ergänzt sowie die Datenerhebung basierend auf den Erfahrungen von 2024 verbessert.
Die Kennzahlen werden wie im Vorjahr auf Basis des Stichtags 31. Dezember 2025 erhoben. Für die entkonsolidierten Gesellschaften (JUMPtech GmbH, Kontron Asia Embedded Design Sdn Bhd, Kontron America Modules LLC) werden die Kennzahlen zu S1 (eigene Belegschaft) wie Trainingsstunden, Leistungsbeurteilungen, Arbeitsunfällen und Gehaltsdaten nicht berücksichtigt, da diese nicht relevant sind. Fluktuation durch Austritte wird berücksichtigt.
Angaben zu Zeitrahmen (siehe Angabe unter IRO-1), Schätzungen der Wertschöpfungskette (siehe Angabe unter SBM-1) und Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten finden sich in den jeweiligen Kennzahlenerläuterungen in den Kapiteln Umwelt, Sozialinformationen und Governance-Informationen des nichtfinanziellen Berichts. Bei der Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden alle drei Zeithorizonte berücksichtigt. Der Zeithorizont mit der höchsten erwarteten Bedeutung wurde sowohl für die Auswirkungen als auch für die Chancen und Risiken dokumentiert und bewertet.
Die in dieser Nachhaltigkeitserklärung aufgeführten Kennzahlen beruhen in erster Linie auf direkten Messungen und Erhebungen, Maschinendaten, Ressourcenverbrauch und anderen absoluten Daten. Schätzungen wurden nur dort verwendet, wo im Berichtszeitraum weder Primärdaten aus direkten Messungen noch spezifische Informationen von Geschäftspartner:innen in der Wertschöpfungskette zur Verfügung standen. Dies betrifft einige eingekaufte Güter, Investitionsgüter oder Pendeldistanzen von Mitarbeitenden für die Berechnung der Scope-3-Emissionen (für weitere Angaben zu diesen Schätzungen und Sekundärdaten aus der Ecoinvent-Datenbank, siehe Abschnitt E1 unter E1-6).
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2024
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The Power of IoT
Für die Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse wurden Annahmen und statistisch wahrscheinliche Prognosen verwendet (siehe Methodenbeschreibung in Abschnitt IRO1 – E1). Im Bereich S1 haben einzelne Unternehmen mangels konkreter Stundenangaben die Stundenanzahl der dokumentierten Schulungen geschätzt und hochgerechnet.
In zukünftigen Berichtsperioden wird der Fokus auf der Verbesserung der Datenqualität liegen, z. B. durch die Nutzung von lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren. Details zu den Grundlagen der Erstellung, den Quellen für Schätzungen und Messunsicherheiten sowie den getroffenen Annahmen dazu sind in den Kapiteln „E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ und „E5-4 – Ressourcenzufüsse“ zu finden.
Weitere quantitative Kennzahlen, welche Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten unterliegen, betreffen den Energieverbrauch und Energiemix. Details zu den Grundlagen der Erstellung, der Quellen für Schätzungen und Messunsicherheiten sowie die getroffenen Annahmen dazu sind in Kapitel „E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix“ zu finden.
Bei den Ressourcenzufüssen (Anteil von Sekundärrohstoffen in Produkten und Verpackungen) wurden Schätzungen und Annahmen verwendet, sofern nur Lieferfirmen- oder Kund:inneninformationen oder Produkt- und Branchendurchschnitte in Ermangelung von Ist-Daten verfügbar waren (siehe E5-4).
Die Angaben für 2024 wurden im Berichtsjahr 2025 überprüft und, soweit sachlich erforderlich, auf Basis präzisierter Abgrenzungen angepasst. Dabei wurde festgestellt, dass bei der Treibhausgasbilanz sowie bei den Ressourcenzufüssen im Berichtsjahr 2024 keine Inflationsanpassung der monetären Eingangsdaten vorgenommen wurde. Diese Abweichung wurde als methodischer Fehler identifiziert und für das Berichtsjahr 2025 entsprechend angepasst. Vor dem Hintergrund der verwendeten ausgabenbasierten Methodik wurde der Fokus in 2024 auf die Überprüfung der sachlichen Abgrenzungen und der Berechnungslogik gelegt, und wurde daher nicht durchgeführt.
Zudem gab es nach erneuter Abfrage bei den Tochterunternehmen Korrekturen der 2024-Kennzahlen zu E1-5 Energieverbrauch, E1-5 Energieintensität und E1-6 Scope 1 GHG Emissionen, S1-7 Nicht-angestellte Beschäftigte, S1-8 Beschäftigte unter Kollektivvereinbarungen und S1-14 Beschäftigte am Standorten mit ISO 45001. In 2024 wurden unter S1-13 die Schulungsstunden von weiblich und männlich vertauscht und in 2025 korrigiert. Zudem wurden unter E5-4 in „Anteil recycelter und wiederverwendeter Materialien in Produkten“ fälschlicherweise Verpackungen inkludiert. Dieser Wert wurde berichtigt und im Bericht 2025 gesondert ausgewiesen.
Kontron hat keine ESRS-Offenlegungsanforderungen durch Verweis übernommen und verweist nur für zusätzliche Informationen oder zum Vergleich auf andere Teile des Geschäftsberichts oder auf Dokumente der Gruppe, wie z. B. den Vergütungsbericht oder die Vergütungspolitik.
| ANGABEPFLICHT | DATENPUNKT | REFERENZ |
|---|---|---|
| GOV-3 | ESRS 2 – GOV-3 – 29 – AR 7 | |
| ESRS 2 – GOV-3 – 29 | Anreizsysteme und Vergütungsrichtlinien für Mitglieder von Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorganen, die an Nachhaltigkeitsaspekte geknüpft sind. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Anreizsysteme, Beschreibung der spezifischen nachhaltigkeitsbezogenen Ziele und/oder Auswirkungen, die zur Bewertung der Leistung der Mitglieder von Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorganen herangezogen werden. | |
| SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | ESRS 2-SBM-1.42a | |
| ESRS 2-SBM-1.42b | Lagebericht (Beschaffungs- und Lieferkettenmanagement, Strategie) | |
| IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | ESRS 2-IRO-1.5 | Lagebericht (Risikobericht) |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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NICHTFINANZIELLER BERICHT
| ANGABEPFLICHT | DATENPUNKT | REFERENZ |
|---|---|---|
| 2.1 EU-Taxonomie | Umsatzerlöse aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Konzernanhang Abschnitt B, Note 01). | |
| E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix | E1-AR53e |
1.3. GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Der Vorstand der Kontron AG besteht zum 31. Dezember 2025 aus vier Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden Hannes Niederhauser (CEO), dem Finanzvorstand Clemens Billek (CFO), dem Vorstandsmitglied Michael Riegert (COO, verantwortlich für die Division IoT Europe) und dem Vorstandsmitglied Philipp Schulz (COO, verantwortlich für die Divisionen Nordamerika und Aerospace & Defense).
Die Koordination von Arbeitnehmer:innenbelangen liegt beim CEO. Die Funktion der Verbindungsstelle zu gesellschaftsübergreifenden Arbeitnehmer:innenvertretungen liegt ebenfalls beim CFO. In manchen Tochtergesellschaften werden die Arbeitnehmer:innen und andere Arbeitskräfte von einem Betriebsrat vertreten. Wo kein Betriebsrat besteht, obliegt die Verantwortung für die Belegschaft beim Management.
| VORSTANDSMITGLIED | ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS, ROLLEN | ERFAHRUNG | VERANTWORTLICHKEIT FÜR DAS MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN |
|---|---|---|---|
| Hannes Niederhauser | Vorstandsvorsitzender, CEO | Langjährige Erfahrung in der Embedded-Computing-Branche und in IoT, führende Positionen in mehreren Technologieunternehmen | Strategische Führung, Unternehmensentwicklung, Risikomanagement |
| Clemens Billek | Finanzvorstand, CFO | Umfangreiche Erfahrung im Finanzbereich, Controlling und Investor Relations | Finanzmanagement, Risikomanagement, Legal & Compliance, IR und Internal Audit. Verantwortlich für alle ESG-Belange und Management von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie deren Auswirkungen |
| Michael Riegert | Vorstand, COO IoT Europe | Experte für IoT- und Embedded-Lösungen, Erfahrung in Operations und Produktionsmanagement | Operatives Geschäft im IoT-Bereich in Europa, Steuerung von Chancen und Risiken in diesem Bereich |
| Philipp Schulz | Vorstand, COO Aerospace & Defense, Nordamerika | Erfahrung als Unternehmensberater und im Business Development und Management in der verarbeitenden Industrie in Europa und Nordamerika | Geschäftsverantwortung für Aerospace & Defense sowie Nordamerika, Steuerung von Chancen und Risiken in diesen Bereichen |
Der Aufsichtsrat der Kontron AG besteht aus fünf Mitgliedern: Claudia Badstöber, Bernhard Chwatal, Steve Chu, Mavis Hong und Joseph John Fijak. In seiner Rolle als Kontroll- und Beratungsgremium legt der Aufsichtsrat besonderes Augenmerk auf die Behandlung von DEI-Themen (Diversity, Equity & Inclusion) und regt den Vorstand an, diese in den Unternehmenszielen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck unterstützt der Aufsichtsrat ein Diversitätsprogramm, welches sich im Einklang mit dem Corporate Governance Kodex befindet. Mit ihrer unterschiedlichen Expertise in Bereichen wie Finanzen, Technologie und Corporate Governance führen die Mitglieder des Aufsichtsrats die strategische Ausrichtung und Überwachung des Unternehmens durch.
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| AUFSICHTSRATMITGLIED | ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS, ROLLEN | ERFAHRUNG | VERANTWORTLICHKEIT FÜR DAS MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN |
|---|---|---|---|
| Claudia Badstöber | Vorsitzende des Aufsichtsrats, Stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Vorsitzende des Nominierungsausschusses, Vorsitzende des Vergütungsausschusses | Langjährige Erfahrung im Finanzbereich, in strategischer Unternehmensführung, Corporate Governance und Compliance | Überwachung der Strategie und Unternehmensführung sowie von Finanz- und Vergütungsrisiken, Corporate Governance, Compliance-Management |
| Bernhard Chwatal | 1. Stellvertretender Vorsitzender, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Mitglied des Nominierungs- und Vergütungsausschusses | Langjährige Erfahrung im Finanzbereich, in strategischer Unternehmensführung und im Aufbau von Unternehmen in der Technologiebranche | Überwachung der Strategie und Unternehmensführung sowie Risikomanagement |
| Fu-Chuan Chu (Steve Chu) | 2. Stellvertretender Vorsitzender | Umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Technologie, Vertrieb und Geschäftsentwicklung | Bewertung von technologischen Chancen und Risiken, Marktstrategie |
| Mavis Hong | Aufsichtsratsmitglied, Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Nominierungs- und Vergütungsausschusses | Umfangreiche Expertise im Finanzbereich und in Risikomanagement | Bewertung von internationalen und finanziellen Marktrisiken und -chancen |
| Joseph John Fijak | Aufsichtsratsmitglied | Erfahrung in den Bereichen Vertrieb, Technologie und Geschäftsentwicklung | Einschätzung von Geschäfts- und Technologierisiken |
| DIVERSITÄT DES VORSTANDS | 2025 | 2024 | 2023 |
| --- | --- | --- | --- |
| Gesamtzahl der Vorstände jeweils zum Jahresende | 4 | 5 | 4 |
| Anteil männlich (in %) | 100 | 100 | 100 |
| Anteil weiblich (in %) | 0 | 0 | 0 |
| DIVERSITÄT DES AUFSICHTSRATS | 2025 | 2024 | 2023 |
| --- | --- | --- | --- |
| Gesamtzahl der Aufsichtsräte jeweils zum Jahresende | 5 | 5 | 5 |
| männlich | 3 | 3 | 3 |
| weiblich | 2 | 2 | 2 |
| Anteil der unabhängigen Gremienmitglieder (%)* | 40 | 40 | 40 |
*Unabhängig bedeutet, die Mitglieder sind unabhängig vom größten Aktionär.
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Die Kontron AG stellt sicher, dass Verantwortlichkeiten für Auswirkungen, Risiken und Chancen ausdrücklich in den Geschäftsordnungen des Vorstands und der Aufsichtsgremien festgelegt sind. Die Mandate betonen die Integration von ESG-Aspekten in Entscheidungsprozesse, einschließlich der Entwicklung und Überwachung strategischer Initiativen. Governance-bezogene Richtlinien wie der Lieferantenkodex, die ESG-Strategie und Rahmenwerke für das Risikomanagement schaffen eine klare Struktur für die Rechenschaftspflicht auf allen Organisationsebenen.
Der Vorstand, bestehend aus dem genannten CEO und CFO sowie den operativen Vorstandsmitgliedern, spielt eine zentrale Rolle in Governance-Prozessen, Kontrollmechanismen und Verfahren. Dazu gehören die Identifizierung und Priorisierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), die Überwachung des Fortschritts bei ESG-Zielen und die Sicherstellung der Übereinstimmung mit globalen Standards wie der ESRS.
Die Aufsicht über delegierte Rollen wird durch strukturierte Berichtslinien und regelmäßige Überprüfungen ausgeübt.
Eine verantwortliche Person für gruppenweite Nachhaltigkeitsthemen koordiniert die ESG-Aktivitäten in den Tochtergesellschaften und berichtet direkt an den Finanzvorstand, der für die ESG-Themen inbegriffen der IROs verantwortlich ist. Das Management sorgt durch transparente Datenerfassungssysteme, regelmäßige Überprüfungen und Stakeholder-Engagement für Transparenz.
ESG-relevante Themen werden von der Group Sustainability Professional an den CFO und anschließend an den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat berichtet. Diese Struktur ermöglicht eine zeitnahe Entscheidungsfindung und Rechenschaftspflicht. Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen werden regelmäßig in Management- und Aufsichtsratssitzungen gemeldet, um die strategische Ausrichtung sicherzustellen.
Dedizierte Kontrollen und Verfahren für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit sind in den internen Funktionen von Kontron, einschließlich Controlling/Accounting, Legal/Compliance und Risikomanagement, integriert. Diese Abteilungen arbeiten mit dem ESG-Team, bestehend aus der Group Sustainability Professional und vier weiteren Mitarbeiter:innen aus Accounting, Controlling und IR der Kontron AG, zusammen, um Nachhaltigkeitsbemühungen mit operativen Themen abzustimmen. Die Implementierung eines ESG-Berichtstools hat eine nahtlose Integration von Daten über alle Funktionen hinweg ermöglicht und unterstützt so eine genaue und transparente Berichterstattung.
Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsgremien überwachen die Festlegung von Zielen in Bezug auf materielle Auswirkungen, Risiken und Chancen über einen schrittweisen ESG-Plan. Der Fortschritt wird anhand von Schlüsselindikatoren überwacht, die mit Nachhaltigkeitsrahmenwerken übereinstimmen. Der CFO präsentiert dem Aufsichtsrat regelmäßige Updates, um Rechenschaftspflicht und proaktive Anpassungen zu gewährleisten.
Die Aufsichtsgremien bewerten regelmäßig den Bedarf an Kompetenzen und Fachwissen zur Überwachung von Nachhaltigkeitsfragen. Um Kompetenz und Fachwissen der verantwortlichen Individuen zu bewerten und sicherzustellen, nutzen die Gremien verschiedene Maßnahmen, darunter regelmäßige Evaluierungen, Feedbackgespräche und Kompetenzanalysen. Zur stetigen Weiterbildung gehören gezielte Schulungsprogramme für Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende, um die Übereinstimmung mit neuen Standards und bewährten Branchenpraktiken sicherzustellen.
Der Aufsichtsrat, der Vorstand und das obere Management verfügen dadurch über Kenntnisse in Bereichen wie Klimarisikobewertung, ESG-Compliance und Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Dieses Fachwissen wird durch die Zusammenarbeit mit externen Berater:innen und Organisationen, die bei der Materialitätsanalyse und Strategieentwicklung unterstützen, ergänzt.
1.3.1. GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Der Vorstand der Kontron AG trägt die Hauptverantwortung für die strategische Festlegung und Umsetzung der Unternehmensstrategie im Bereich des verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens. Er stellt sicher, dass alle Aktivitäten den höchsten Standards von Integrität, Transparenz und ethischem Verhalten entsprechen. Dies umfasst die Implementierung von Richtlinien, die mit den Prinzipien der guten Unternehmensführung und den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Der Vorstand arbeitet eng mit den zentralen Funktionen zusammen, um Compliance-Maßnahmen und Unternehmensrichtlinien wirksam umzusetzen.
Der Aufsichtsrat spielt eine essenzielle Rolle bei der Überwachung und Beratung des Vorstands in Bezug auf Geschäftsverhalten. In seiner Funktion als Kontrollorgan überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sowie die Umsetzung der Unternehmensrichtlinien. Besondere Aufmerksamkeit wird auf Compliance-Themen wie u. a. die Korruptionsprävention, den Datenschutz und die Einhaltung der Richtlinien zum ethischen Verhalten gelegt. Der Aufsichtsrat regt zudem an, nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in den strategischen Zielen des Unternehmens zu verankern.
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Die lokalen Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften von Kontron tragen ebenfalls zur Förderung eines ethischen Geschäftsverhaltens bei, indem sie verpflichtet sind, dass die Konzernrichtlinien auf lokaler Ebene umgesetzt und eingehalten werden. Sie sind dafür verantwortlich, die globalen Standards des Unternehmens mit lokalen Anforderungen in Einklang zu bringen und eine Kultur der Integrität in ihren jeweiligen Regionen zu fördern.
Die Expertise der Verwaltungs-, Führungs- und Aufsichtsorgane spiegelt die hohe Priorität wider, die Kontron auf ein verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten legt. Der Vorstand vereint strategische Kompetenz und tiefgehendes Wissen in Bereichen wie Corporate Governance, Compliance und ethisches Verhalten. Hannes Niederhauser bringt umfangreiche Erfahrung in der strategischen Unternehmensführung mit, während Clemens Billek Expertise in Kapitalmärkten, Risikomanagement und rechtlichen Anforderungen aufweist. Michael Riegert ergänzt dies durch sein tiefgehendes Wissen in der industriellen Automatisierung und Prozessoptimierung. Philipp Schulz verfügt über umfangreiche Führungserfahrung in den Bereichen Beratung, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement in Europa und Nordamerika.
Auch der Aufsichtsrat zeichnet sich durch vielfältige Kompetenzen aus, die zur Überwachung und Förderung eines verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens beitragen. Claudia Badstöber bringt ihre umfassende Erfahrung in den Bereichen Finanzen und Risikomanagement ein, während Bernhard Chwatal sich auf Finanzen, Restrukturierung und Compliance spezialisiert. Steve Chu und Joseph John Fijak verfügen über weitreichende Kenntnisse im Technologiebereich und in internationalen Geschäftspraktiken. Mavis Hong ergänzt das Gremium durch ihre Expertise in Corporate Governance, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung.
Zusätzlich erhalten alle Mitglieder der Verwaltungs-, Führungs- und Aufsichtsorgane regelmäßige Schulungen in relevanten Themen wie Korruptionsprävention, Datenschutz und ESG-Standards. Diese kontinuierliche Weiterbildung stellt sicher, dass sie über die neuesten Entwicklungen und Best Practices in Bezug auf Geschäftsverhalten informiert sind.
1.4. GOV-2 – Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Im Jahr 2025 fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt, in denen die ESG-Berichterstattung Teil der Tagesordnung war. Dabei informierte der CFO die fünf Mitglieder des Aufsichtsrats detailliert über die aktuellen ESG-Themen. Zu den Themenschwerpunkten gehörten die Wesentlichkeitsanalyse einschließlich der Bewertung der IRO-Analyse, Fortschritte bei der Umsetzung von relevanten Gesetzgebungen sowie der aktuelle Stand der ESG-Projekte. Alle sechs Monate wird über ein Update des gesamten Konzernrisikomanagements berichtet. In diesem Update werden Auswirkungen, Risiken und Chancen einer Bewertung durch die jeweiligen verantwortlichen Funktionen im Unternehmen unterzogen.
Die Risikoberichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat ist ein wesentlicher Teil der Sitzungen und Berichterstattung. Sie informiert diesen umfassend über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken im Konzern sowie über die Maßnahmen zur Mitgierung der Risiken. So spielt die Risikoberichterstattung eine wesentliche Rolle bei der Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats und die Befunde mit hoher Ausschlagkraft werden bei strategischen und operativen Entscheidungen eingebunden.
Im Konzernrisikomanagement wurden seitens ESG auch Risiken im Zusammenhang mit relevanten Nachhaltigkeitsthemen analysiert und in Abstimmung mit dem CFO entsprechende Gegenmaßnahmen definiert. Zu den aufgenommenen wesentlichen Themen zählten 2025: E1 – Anpassung an den Klimawandel: Innovative Produkte (Chance), Übergangsrisiken aufgrund des Klimawandels (Risiko), E1 – Energie (Risiko), E5 – Ressourcenzufluss (Ressourcennutzung) (Chance), G1 – Korruption und Bestechung (Risiko).
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Kontron AG haben sich mit diesen wichtigsten Risiken, die im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements erkannt und bewertet wurden, befasst. Risiken aus dem Bereich ESG wurden dabei zwar in der Bewertung aufgelistet, hatten jedoch keinen wesentlichen Risikowert in der Gesamtrisikobewertung des Konzerns erreicht und fielen somit nicht unter die kritischen Risiken, die in Entscheidungsgrundlagen einfließen müssen. Somit mussten keine expliziten Kompromisse eingegangen werden.
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1.5. GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Neben einer fixen Vergütungskomponente erhalten Vorstandsmitglieder auch kurz- und langfristige variable Vergütungskomponenten. Bei der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente werden unterschiedliche Regelungen für die Vorstandsmitglieder angewendet. So erhält der CEO keine kurzfristige variable Vergütungskomponente. Die variable Vergütung der COOs ist eng mit der finanziellen Performance des Unternehmens verknüpft, wobei das operative Ergebnis und der Cashflow als maßgebliche Kennzahlen herangezogen werden. Für die Erreichung vorab vereinbarter Erfolgskennzahlen werden außerordentliche Effekte, wie Akquisitionen, gesondert bewertet. Maßgeblich für die Kennzahlenberechnung ist der geprüfte Konzernabschluss der Kontron Gruppe. Die kurzfristige variable Vergütung des CFOs orientiert sich an der finanziellen Performance sowie spezifischen Zielen, insbesondere Working Capital Management.
Durch die Gewährung von Bezugsrechten aus Aktienoptionsprogrammen wurde ein zusätzlicher langfristiger, erfolgsabhängiger, anteilsbasierter Vergütungsanteil geschaffen, welcher das Interesse der Begünstigten an einer nachhaltigen Unternehmens- und Ertragsentwicklung in der Zukunft fördert. Die unter den verschiedenen Aktienoptionsprogrammen gewährten Aktienoptionen können erst nach in den Programmen definierten mehrjährigen Haltefristen und bei Erreichung gewisser „Ausübungshürden“ (Thresholds) ausgeübt werden.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist entsprechend der gesetzlichen und Corporate Governance Vorgabe eine fixe Vergütung. Es besteht keine variable Vergütung abhängig von der wirtschaftlichen Performance der Gesellschaft oder Erreichung der Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit. Der Aufsichtsrat und der Remunerationsausschuss des Aufsichtsrats entscheiden über die Vergütung der Vorstände. Bei den aktuellen Leistungskomponenten sind keine spezifischen nachhaltigkeitsbezogenen Ziele zur Anwendung gekommen, und bis zum Veröffentlichungstermin des Berichts liegt auch nichts Dediziertes vor. Dementsprechend werden aktuell auch keine klimabezogenen Erwägungen in die Vergütung einbezogen sowie Leistungen nicht nach THG-Emissionsreduktionszielen bewertet.
Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats wird in einem separaten Vergütungsbericht behandelt und der Hauptversammlung vorgelegt (siehe auch Angaben auf der Kontron-Website https://www.kontron.com/de/konzern/investoren/hauptversammlungen).
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1.6. GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Kontrons Due-Diligence-Prozesse im Bereich ESG basieren auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der Internationalen Menschenrechtscharta.
Im Einklang mit diesen Leitlinien setzt die Kontron Gruppe auch in anderen Bereichen – wie dem gruppenweiten Lieferkettenmanagement – Maßnahmen, um Verstöße gegen Gesetze und Kontron Standards zu vermeiden. Kontron entwickelt auch Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung und zum Wissensaufbau, die in dieser Nachhaltigkeitserklärung beschrieben sind.
Die folgende Übersicht zeigt die bestehenden und durchgeführten Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte:
| KERNELEMENTE DER SORGFALTSPFLICHT | ABSÄTZE IN DER NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG |
|---|---|
| a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | 1.3 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
| 1.7 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Berichterstattung | |
| b) Einbindung der betroffenen Interessengruppen in alle wichtigen Schritte der Due-Diligence-Prüfung | 1.9 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder |
| 1.10 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
| 1.11 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | |
| 2.4.4 E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen | |
| c) Identifizierung/Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | 1.10 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
| 1.11 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | |
| 2.4.4 E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen | |
| d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | 2. Umwelt, 3. Sozialinformationen und 4. Governance-Informationen zu dem jeweiligen Unterthemen entsprechend den MDR-A beschrieben |
| 2.2.3 E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten | |
| 2.4.3.E4-3 – Maßnahmen, Mittel und Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | |
| 2.5.2 E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
| 3.2.4 S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen | |
| 3.3.3 S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Beschwerdemechanismen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
| 4.1.2 G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | |
| e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | Da die Ziele und Maßnahmen erst Ende des Berichtsjahrs 2025 erstellt wurden, wird für 2025 noch keine Wirksamkeit dieser Bemühungen und deren Kommunikation berichtet. |
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1.7. GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Berichterstattung
Kontron stellt durch ein strukturiertes Risikomanagement und interne Kontrollen die Qualität und Verlässlichkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung sicher. Die Steuerung der nichtfinanziellen Berichterstattung erfolgt durch folgende Schritte:
- Festlegung von Verantwortlichkeiten: In den jeweiligen Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe liegt die Verantwortung zur nichtfinanziellen Berichterstattung bzw. der damit verbundenen Datenlieferung bei den jeweiligen Finanzmanagern. Auf Konzernebene liegt die Gesamtverantwortung für die nichtfinanziellen Berichterstattung beim Finanzvorstand. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat neben Themen zur finanziellen Berichterstattung ebenso zur nichtfinanziellen Berichterstattung.
- Interne Organisation: Ein Group Sustainability Professional koordiniert die Berichtsprozesse und stellt die Einhaltung der Berichtsanforderungen sicher. Dies erfolgt in laufender Abstimmung mit dem Finanzvorstand.
- Interne Revision und Kontrollmechanismen: Dedizierte Kontrollen und Verfahren im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung sind in den internen Funktionen von Kontron, einschließlich Controlling/Accounting, Legal/Compliance und Risikomanagement, integriert.
Diese Abteilungen arbeiten über den gesamten Berichtsprozess mit dem Group Sustainability Professional bzw. dem ESG-Team zusammen, um die Einhaltung der Berichtsanforderungen sicherzustellen. Die Implementierung eines ESG-Berichtstools ermöglicht eine nahtlose Integration von Daten über alle Funktionen hinweg und unterstützt so eine genaue und transparente Berichterstattung.
Der Risikomanagementprozess im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung wird wie folgt durchgeführt:
- Identifikation und Bewertung: Das Konzernrisikomanagement von Kontron erfasst mehrfach im Jahr Risiken in verschiedenen Bereichen und Standorten, wobei auch Nachhaltigkeitsrisiken Teil dieser systematischen Erfassung sind. Ergänzend dazu wurden in Vorbereitung auf die CSRD-Berichtsanforderungen zwei umfassende Analysen durchgeführt: eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie eine Klimarisikoanalyse zur detaillierten Bewertung physischer und transitorischer Risiken. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden die Auswirkungen im Hinblick auf positiv oder negativ, Potenzial, Tragweite, Schwere, Wahrscheinlichkeit, Zeitraum, Verortung in der Wertschöpfungskette, Umkehrbarkeit und in Bezug auf Menschenrechte bewertet. Bei der physischen Klimarisikoanalyse wurden die Standorte im Hinblick auf Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Durch eine quantitative Bewertung wurden die IROs systematischen erfasst und je nach Wert priorisiert. Die gesamten Ergebnisse wurden in das konzernweite Risikomanagement aufgegriffen, im Hinblick auf Potenzial, Tragweite, Schwere, Wahrscheinlichkeit und Zeitraum bewertet, sowie priorisiert und mit der Bewertung der gesamten Risiken des Konzerns abgeglichen. Dabei werden Instrumente wie Risikobewertungs-Modelle und Wesentlichkeits-Scores verwendet.
- Steuerung und Überwachung der Risiken sowie Berichterstattung: Der Risikoverantwortliche („Risk Owner“) verantwortet das jeweilige ESG-Risiko und überwacht die Maßnahmen zur Risikosteuerung. Die Aktualisierung von Risikoeinschätzungen und die Nachverfolgung erfolgen im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattungen an den Konzernrisikomanager, die anschließend aggregiert und an den Vorstand gemeldet werden. Die Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften sind verpflichtet, zu wesentlichen Risiken Stellung zu nehmen. Der gruppenweite Leiter der Innenrevision koordiniert den Risikobewertungsprozess, der die Validierung und Überwachung der Bottom-up-Risikoberichterstattung umfasst. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass eine Ad-hoc-Risikomeldung für neu auftretende Risiken oder die Verschlechterung bestehender Risiken die Grundlage für interne Ad-hoc-Prüfungen außerhalb des regulären Prüfungskalenders bildet. Risiken werden regelmäßig zunächst im Vorstand diskutiert und danach dem Aufsichtsrat zur Beurteilung und etwaiger Genehmigung vorgelegt. Strukturierte Prozesse gewährleisten eine transparente und umfassende Risikobewertung auf allen Unternehmensebenen.
Weitere Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit dem Risikomanagement der nichtfinanziellen Berichterstattung werden derzeit ausgebaut. Um die Qualität dieser Bewertungen sicherzustellen, wird auch auf die Unterstützung externer Expert:innen zurückgegriffen.
Ausführliche Informationen zur Struktur des Risikomanagements und internen Kontrollsystems sind im Lagebericht in den Kapiteln „Prognose-/ Chancen- und Risikobericht“ sowie „Internes Kontrollsystem, Konzernrechnungslegungsprozess und Risikomanagementsystem“ zu finden.
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Die nichtfinanzielle Berichterstattung kann mit verschiedenen Risiken verbunden sein, die die Glaubwürdigkeit und Genauigkeit des Berichts beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere fehlerhafte Daten, unzureichende Kontrollmechanismen und mangelnde Transparenz. Mögliche Risiken sowie entsprechende Maßnahmen zu deren Minderung im Rahmen des internen Kontrollsystems sind im Folgenden dargestellt:
| RISIKEN IN DER NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG | MINDERUNGSSTRATEGIEN |
|---|---|
| Fehlerhafte oder unvollständige Dateneingabe: Unzureichende Genauigkeit bei der Erhebung und Eingabe von ESG-Daten. | Standardisierte Eingabemasken im Online Reporting-Tool „ESG Cockpit“. Plausibilitätschecks (z. B. Summenchecks, Abgleich mit Vorperioden sofern möglich). Validierungsprozesse durch Datenerfasser:innen und Gruppenfunktionen ESG und Controlling. |
| Unzureichende Dokumentation: Fehlende Nachweise oder Berechnungsgrundlagen für berichtete Datenpunkte. | Upload-Funktion für relevante Dokumente (z. B. Rechnungen, Zertifikate). Überprüfung der Datenqualität durch interne Prüfer:innen und externe Berater:innen (Scope 3). |
| Abweichungen zwischen Berichtsjahren: Unklare oder unerklärte Veränderungen in ESG-Daten (z. B. Energieverbrauch). | Vergleich mit Vorjahreswerten und Analyse von Abweichungen (ab 20%). Rückfragen bei den Datenerfasser:innen zur Klärung der Abweichungen. |
| Inkompatibilität mit Finanzkennzahlen: Widersprüche zwischen ESG-Daten und Finanzberichten. | Abgleich der ESG-Daten mit Finanzdaten aus Konsolidierungstools (z. B. Cognos). |
| Mangelnde Konsistenz und Vergleichbarkeit: Unterschiedliche Qualität und Detailtiefe bei Tochterunternehmen. | Schulungen und Manuals für ESG-Verantwortliche. Benchmarking mit Standorten mit hoher Datenqualität. |
| Fehlende externe Validierung: Fehlende zusätzliche Überprüfung der Daten durch unabhängige Instanzen. | Zusammenarbeit mit externen Berater:innen zur Überprüfung und Verbesserung der Datenqualität. |
| Geringe Datenqualität in kleineren Tochterunternehmen: Herausforderungen bei der präzisen ESG-Datenerfassung. | Gemeinsame Analyse der Probleme mit Tochterunternehmen. Definition und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen. |
| Unplausible geschätzte oder berechnete Daten: Risiken durch unsaubere oder nicht nachvollziehbare Schätzungen. | Klare Definition der Datengenauigkeit (exakt/berechnet/geschätzt) im „ESG Cockpit“. Schätzungsleitfaden für Tochterfirmen und Notwendigkeit nachvollziehbarer Berechnungsnachweise. |
| Fehlende Rückverfolgbarkeit: Unsicherheit, wer für welche Daten verantwortlich ist. | Transparente Zuordnung der Verantwortlichkeiten im „ESG Cockpit“. |
| Greenwashing: Übertriebene oder falsche Darstellungen von Nachhaltigkeitsmaßnahmen würde der Reputation und Glaubwürdigkeit schaden. | Einhaltung anerkannter Standards: Einhaltung des Berichtsstandards (CSRD) zur Gewährleistung der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit. |
| Stakeholder-Kommunikation: Maßnahmen zur Sicherstellung, dass die Berichterstattung den Erwartungen der Stakeholder entspricht. | Stakeholder-Dialog: Einbindung von Stakeholdern erfolgte in einer weitreichenden Umfrage zur Sicherstellung, dass deren Perspektiven bei der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt werden. |
| Technische Systemausfälle: Risiken durch technische Probleme im „ESG Cockpit“ oder bei der Datenverarbeitung würden Probleme verursachen. | Möglichkeit der alternativen Datensammlung via Excel. Vorsorgliche Extraktion der Daten aus Datentool. |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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1.8. SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Kontrons Strategie und Geschäftsmodell im Sinne von Nachhaltigkeit
Kontron entwickelt innovative Hard- und Softwarelösungen für Zukunftsbranchen. Mit der 2024 gestarteten GreenTec-Division setzt das Unternehmen auf nachhaltige Technologien von Steuerungselektronik für Photovoltaik über intelligente Ladelösungen bis hin zu smarten Energiesystemen. Ein erster Großauftrag für vernetzte Wallboxen markiert einen wichtigen Meilenstein. Ergänzend bietet Kontron IoT-basierte Energiemanagementsysteme zur Echtzeit-Überwachung und Effizienzsteigerung.
Auch in der Automatisierung, Transportbranche, Medizintechnik, Luftfahrt und Automobilindustrie spielt Kontron eine Schlüsselrolle. Das IoT-Toolset susietec® treibt die digitale Transformation in der Produktion voran, während 5G-, RAN- und Kommunikationslösungen die Infrastrukturentwicklung und Vernetzung unterstützen. Robuste Systeme verbessern Patient:innenversorgung, Bahntechnologie und Flugreisen.
Als ein weltweit führender Anbieter intelligenter Energielösungen treibt Kontron zudem die Transformation klassischer Stromnetze in digital gesteuerte Smart Grids voran. Die Kombination aus IoT- und KI-gestützten Systemen senkt Kosten, erhöht die Energieeffizienz und reduziert den $\mathrm{CO}_{2}$-Fußabdruck und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele.
Die Einhaltung der ESG-Prinzipien ist ein grundlegender Bestandteil des Verhaltenskodex (Code of Conduct – CoC) des Unternehmens und spielt eine zentrale Rolle bei Entscheidungen in den Bereichen interne Abläufe, Beschaffung von Material und Personal sowie Arbeitsplatzgestaltung. Durch die Optimierung von Prozessen und den effizienten Einsatz von Ressourcen strebt Kontron danach, Emissionen, Energieverbrauch und Abfall zu reduzieren und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende zu optimieren.
Kontron verfolgt das Ziel, durch Ressourceneffizienz und den Einsatz energiesparender Technologien wettbewerbsfähige Preise zu sichern und ökologische Auswirkungen zu minimieren. Die Geschäftsstrategie fokussiert sich auf Innovation, operative Exzellenz und Vertrauen der Kundschaft. Wo möglich, werden Nachhaltigkeitskriterien wie die Anwendung recycelter Verpackungen auch in Beschaffungsprozesse integriert, um einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu leisten.
Wesentliche Märkte
- Private Energieversorgung: Fokus auf gewerbliche und industrielle Kund:innen, die Produkte zur Produktion von Eigenstrom anbieten.
- Industriekundschaft: Unternehmen, die ihren Energieverbrauch optimieren und ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen wollen.
- Europäischer Markt: Markt, der stark durch den Green Deal der EU und zunehmende regulatorische Anforderungen geprägt ist.
- Globale Märkte: Kontron ist in 23 Ländern vertreten und adressiert internationale Wachstumsfelder wie Transport, Luftfahrt, Industrieautomatisierung und Defense.
- E-Mobility Wachstumsmärkte: Länder mit starkem Ausbau der Ladeinfrastruktur, insbesondere Deutschland, Frankreich, Skandinavien und Nordamerika.
- Smart Infrastructure Märkte: Regionen, die verstärkt in intelligente Stromnetze, Infrastrukturmodernisierung und resiliente Energieversorgung investieren.
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Kontron bedient damit eine Bandbreite an Märkten und Kund:innengruppen, die auf Nachhaltigkeit, Effizienz und technologische Innovation setzen. Es gibt keine bekannten Verbote von Produkten oder Services auf bestimmten Märkten.
| HEADCOUNT | EMEA | AMER | APAC | TOTAL | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PER 31.12. DES FINANZJAHRES | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 |
| Beschäftigte | 6.588 | 7.026 | 703 | 743 | 164 | 276 | 7.455 | 8.045 |
| Unbefristete Beschäftigte | 6.303 | 6.650 | 700 | 735 | 154 | 225 | 7.157 | 7.610 |
| Befristete Beschäftigte | 258 | 337 | 2 | 6 | 9 | 51 | 269 | 394 |
| Beschäftigte mit nicht garantierten Arbeitsstunden | 27 | 39 | 1 | 2 | 1 | 0 | 29 | 41 |
Die Anzahl der Beschäftigten wird im nichtfinanziellen Bericht gemäß ESRS (Headcount) offengelegt und weicht vom im Konzernanhang ausgewiesenen Personalstand (FTE – Full time Equivalent) ab.
Kontron erzielt keine Umsätze und ist nicht tätig in den Bereichen fossile Energieträger (Kohle, Öl, Gas), chemische Produktion sowie Anbau und Herstellung von Tabak, einschließlich aller damit verbundenen taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten. Obwohl einige Produkte und Technologien der Kontron Gruppe moderne Verteidigungssysteme umfassen, ist die Kontron Gruppe nicht an der Herstellung oder dem Verkauf kontroverser Waffen beteiligt. Zudem gibt es keine Beteiligung an der Herstellung oder Produktion innerhalb der Lieferkette im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen. Infolgedessen werden in diesem Kontext keine Umsätze generiert.
Im Folgenden werden die bedeutenden Produktgruppen, Märkte, Kund:innengruppen und die jeweiligen Gründe für deren Bedeutsamkeit erläutert. Die Tätigkeiten der Kontron Gruppe können in die ESRS-Sektoren „Herstellung und Verarbeitung Elektronik und elektrische Geräte (MEL)“ und „Technologie – Informationstechnologie (TIT)“ eingeordnet werden und stehen im Zusammenhang mit wesentlichen tatsächlichen Auswirkungen oder wesentlichen potenziellen negativen Auswirkungen des Unternehmens.
Sparten und Produktgruppen
| BEDEUTENDE PRODUKT(GRUPPE) UND MÄRKTE | ESRS SEKTOR | GRUND FÜR BEDEUTSAMKEIT |
|---|---|---|
| GreenTec: | ||
| Lösungen im Bereich Solarenergie und E-Mobilität | MEL | Die Division GreenTec umfasst Steuerungslösungen für Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. |
| • Erneuerbare Energien: Lösungen für Photovoltaikanlagen und deren Integration in Smart-Grid-Systeme. | ||
| • Elektromobilität: Intelligente Wallboxen für das Laden von Elektrofahrzeugen. | ||
| • IoT-fähige Energiemanagementsysteme: Produkte zur Echtzeitüberwachung und Optimierung des Energieverbrauchs. | ||
| • Intelligente Energiesysteme: Management- und Optimierungslösungen für Smart Grids. | ||
| Automation: | ||
| Industrielle Automatisierung | MEL und TIT | Steigende Nachfrage nach Digitalisierung, Automatisierung und Effizienz in der industriellen Fertigung. |
| • Embedded Technologien & Industrie IoT: Robuste Industriecomputer, IoT Gateways, Edge Geräte und Betriebssysteme für vernetzte Maschinen und Geräte. | ||
| Transport: | ||
| Bahn-Digitalisierung | TIT | Entwicklung von Lösungen zur Digitalisierung des Schienenverkehrs; Beteiligung an Forschung zu Kommunikationsstandards wie FRMCS. |
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| BEDEUTENDE PRODUKT(GRUPPE) UND MÄRKTE | ESRS SEKTOR | GRUND FÜR BEDEUTSAMKEIT |
|---|---|---|
| Luftfahrt: IFEC-Systeme und Konnektivität | MEL und TIT | Entwicklung und Bereitstellung von Hardware- und Software-lösungen zur Bordunterhaltung und Kommunikation, inkl. satellitengestützter Konnektivität. |
| Medizintechnik: Digitale Systeme im Gesundheitswesen | TIT | Einsatz von IoT-Technologien zur Bereitstellung medizinisch relevanter Daten in Echtzeit zur Unterstützung der Patient:innenversorgung |
| Energie: Smarte Energielösungen | MEL und TIT | Entwicklung von Hard- und Softwarelösungen für intelligente Stromnetze, Energieversorgung und industrielle Anwendungen. |
| Kommunikation & Konnektivität: 5G-Technologien | TIT | Entwicklung von IoT- und 5G-Lösungen zur Unterstützung der digitalen Infrastruktur. |
| 5G und Kommunikationslösungen: Private 5G Campusnetze, Konnektivitätsmodule und RAN Infrastruktur für energie und industrieintensive Anwendungen. | ||
| Automotive & autonomes Fahren | TIT | Bereitstellung von Connectivity-Lösungen für die Fahrzeugvernetzung basierend auf langjähriger Erfahrung im Bereich Telematik. |
| BEDEUTENDE KUND:INNENGRUPPEN | GRUND FÜR BEDEUTSAMKEIT | |
| Transport und Infrastrukturbetreiber | Bahnbetreiber, ÖPNV Unternehmen und Flughäfen, die auf kritische Kommunikationssysteme und digitale Mobilitätslösungen angewiesen sind. Modernisierung der Bahninfrastruktur durch Kommunikationslösungen (z. B. GSM-R, FRMCS). Fokus auf Sicherheit und Effizienz im Bahnverkehr. | |
| Fluggesellschaften und Verteidigung | Bedarf an modernen Lösungen für Luftfahrt (z. B. Satellitenkonnektivität) und Verteidigung. Fokus auf Betriebseffizienz, Passagiererlebnis und robuste Kontroll- bzw. Abwehrsysteme. | |
| Fertigungs- und Technologieunternehmen, Industrie- und Maschinenbauunternehmen (Industrie 4.0) | Partner:innen und Kund:innen, die IoT- und KI-gestützte Lösungen für die Automatisierung und Fehlererkennung benötigen. Firmen mit hohem Automatisierungsgrad, die IoT Software, Edge Geräte, Predictive Maintenance Lösungen oder Device Management benötigen. Steigender Bedarf an Automatisierung und Digitalisierung. Ziel ist die Optimierung von Produktionsprozessen und die Senkung von Kosten. | |
| Medizintechnikhersteller, Krankenhäuser und Gesundheitsanbieter | Kund:innen, die robuste Embedded-Computer für bildgebende Systeme oder Patient:innenüberwachung einsetzen. Einsatz von IoT-basierten Lösungen in der Medizintechnik zur Verbesserung der Patient:innenversorgung und zur Ressourcenschonung. |
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BEDEUTENDE KUND:INNENGRUPPEN
GRUND FÜR BEDEUTSAMKEIT
| Energieversorger, Unternehmen mit Produkten zu Elektrifizierung und Betreiber intelligenter Stromnetze | Organisationen, die Energieeffizienz steigern, Energieflüsse digitalisieren und optimieren wollen. Umstellung klassischer Stromnetze auf intelligente „Smart Grids“. Ziel ist die Optimierung von Energieflüssen und eine höhere Netzsicherheit. |
|---|---|
| Telekommunikationsanbieter | Entwicklung robuster 5G- und Breitbandlösungen für städtische und ländliche Regionen sowie zur Digitalisierung abgelegener Gebiete. |
| Automobilhersteller (OEMs) | Kund:innen im Bereich Elektromobilität, die auf intelligente Ladeinfrastruktur fokussiert sind. Bedarf an Kommunikationslösungen für autonomes Fahren und sichere Fahrzeugvernetzung. |
| Öffentliche Einrichtungen | Bedarf an Kommunikations- und Netzwerktechnologien zur Effizienzsteigerung und Modernisierung öffentlicher Infrastruktur. |
Nachhaltigkeit im Rahmen der Geschäftstätigkeit: Seit dem Beitritt zum UN Global Compact im Jahr 2021 orientiert sich Kontron an den Sustainable Development Goals (SDGs) und verfolgt eine transparente Berichterstattung im Rahmen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes. Ziel ist es, nachhaltige Stabilität und Wachstum zu sichern und die langfristige Wertschöpfung des Unternehmens zu stärken. Zudem werden seit dem Geschäftsjahr 2024 die Anforderungen der CSRD umgesetzt und eine freiwillige Prüfung nach den ESRS durchgeführt.
Der stetig aktualisierte Supplier Code of Conduct (SCoC) definiert verbindliche Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards in der Lieferkette, deren Einhaltung von allen Lieferfirmen und Geschäftspartner:innen erwartet wird. ESG-Kriterien sind damit fester Bestandteil der Lieferfirmenbewertung. Darüber hinaus setzt Kontron konzernweit Maßnahmen zur Emissionsreduktion und Energieeffizienz im Rahmen von ISO 50001 und ISO 14001 um. Dazu zählen eine standortübergreifende Klimarisikoanalyse, der Ausbau von Photovoltaikanlagen, die Einführung energieeffizienter Technologien sowie die Umstellung des Fuhrparks auf Elektro- und Hybridfahrzeuge. Ergänzend wird Ladeinfrastruktur aufgebaut und mit selbst erzeugtem Strom betrieben. Die Produktion und Produktentwicklung ist auf Ressourcenschonung, Energieeffizienz und Langlebigkeit ausgerichtet. Hierzu gehören das Recycling der Abfälle und Produktionsreste, die Optimierung von Verpackungen, sowie die Optimierung der Energieeffizienz.
Nachhaltigkeit dient damit der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, der Risikominimierung und der Stärkung der Marktposition, während gleichzeitig ein positiver Beitrag zu Umwelt und Gesellschaft geleistet wird.
Geschäftsmodell: Die Kontron Gruppe ist ein führendes Technologieunternehmen mit Schwerpunkt auf dem Internet der Dinge (IoT). Kontron bietet ein breites Portfolio an integrierten Hardware-, Software- und Dienstleistungslösungen, die in vertikalen Märkten wie Industrieautomation, 5G-Konnektivität, Medizintechnik, Energie und Transport eingesetzt werden. Das Unternehmen entwickelt eigenständig Technologien, die von IoT-fähigen Produkten bis zu spezialisierten Softwarelösungen wie dem KontronOS Betriebssystem reichen. Durch gezielte Akquisitionen, wie beispielsweise der Katek Gruppe oder von IoT-Pionieren, erweitert Kontron kontinuierlich sein Angebot, das auf die Digitalisierung und Optimierung von Produktionsprozessen, den Schutz kritischer Infrastrukturen und die Förderung einer nachhaltigen Energiezukunft abzielt. Weitere Informationen sind im Konzernlagebericht unter „Grundlagen des Konzerns“ zu finden.
Wertschöpfungskette
Die Wertschöpfungskette der Kontron Gruppe umfasst alle Schritte von der Beschaffung kritischer Rohstoffe bis zur Installation, Nutzung und dem End of Life Management ihrer Produkte. Weit vorgelagert kommen in der Elektronikindustrie essenzielle Materialien wie seltene Erden, Kupfer, Tantal, Zinn, Wolfram, Gold und Halbleiter zum Einsatz, die aufgrund ihrer Konzentration in wenigen Förderlängen
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dern als kritisch gelten und geopolitischen Schwankungen sowie möglichen Lieferengpassen unterliegen. Kontron entwickelt und produziert an mehr als 20 Standorten in Europa und Amerika eingebettete Computersysteme, IoT-Geräte, Energie und Ladeelektronik sowie Softwarelösungen wie KontronOS und KontronGrid. Diese werden durch umfangreiche Tests, Qualitätssicherung, globalen Vertrieb und Service ergänzt; die Logistik ist teilweise ausgelagert und dadurch störanfällig. Nachgelagert erfolgen Installation, Betrieb, Wartung sowie sichere Fernzugriffe und Updates.
Ökologische Risiken resultieren aus energieintensiven Prozessen und knappen Rohstoffen, soziale Risiken aus globalen Lieferketten und ökonomische Risiken aus Rohstoffpreis und Transportvolatilität. Kontron begegnet diesen Risiken durch Mehrquellenstrategien, Second Sourcing, langfristige Lieferfirmenbindungen, optimierte Bedarfsplanung sowie den Ausbau eigener Produktionskapazitäten – verstärkt durch die Integration der Katek Gruppe. Die enge Verzahnung von Nachfrage, Planung und Ausführung stärkt die Effizienz und Resilienz der gesamten Lieferkette.

Abbildung: Analyse der Wertschöpfungskette und Allokation der wesentlichen Themen
Kund:innen und Vertriebsmodell: Die Kontron Gruppe agiert im B2B-Geschäftsmodell ohne Endkund:innenkontakt und beliefert ausschließlich OEMs, Systemhersteller und Distributoren. Als Komponentenlieferant und Anbieter integrierter IoT-Lösungen umfasst das Portfolio Hardware, Software und Dienstleistungen für Branchen wie Industrieautomatisierung, Gesundheitswesen, Energie und Transport. Die Produkte – darunter KontronOS und das susietec® Toolset – unterstützen Kund:innen bei der Effizienzsteigerung, digitalen Transformation und Datenanalyse in Echtzeit. Der Vertrieb erfolgt über eigene Vertriebsabteilungen sowie strategische Partnerschaften. Durch kundenzentrierte Innovationen und eine enge Verzahnung von Produktentwicklung und Marktanforderungen stärkt Kontron seine Position als führender Anbieter im industriellen IoT.
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1.9. SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder
Es erfolgt eine regelmäßige Einbeziehung diverser Interessengruppen. Dies gilt vor allem den Beschäftigten, der Kundschaf t, den Lieferfirmen, Medien, Investor:innen und Interessensvertretungen bzw. NGOs. Dies sichert eine transparente und nachhaltige Unternehmensentwicklung. Durch den kontinuierlichen Dialog über verschiedene Kommunikationskanäle und im Rahmen der wiederkehrenden Wesentlichkeitsanalyse werden Erwartungen, Anliegen und Verbesserungsvorschläge erfasst. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in Entscheidungsprozessen berücksichtigt und tragen zur Optimierung von Strategien, Prozessen und Maßnahmen bei. So wird sichergestellt, dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Verantwortung in Einklang gebracht und langfristiger Unternehmenserfolg gefördert wird.
Die wichtigsten Stakeholdergruppen sind Kund:innen, Lieferfirmen, Beschäftigte, Medien, Investor:innen, Interessensvertretungen, NGOs, Rating-Agenturen, Analysten, Gesetzgeber, lokale Gemeinschaften und der Aufsichtsrat.
| EINBEZOGENE STAKEHOLDERGRUPPEN | ART DER EINBEZIEHUNG | EINBEZIEHUNG | BERÜCKSICHTIGUNG DER ERGEBNISSE |
|---|---|---|---|
| Beschäftigte | Respektvoller Umgang | Anpassung von Policies und internen Prozessen | |
| Social Media | Wertschätzung | Verbesserung der Arbeitsbedingungen | |
| Interne Informationskanäle | Gleichstellung | Weiterbildungsprogramme | |
| Beschäftigtenbefragungen | Compliance | Förderung einer offenen Unternehmenskultur | |
| Trainings und E-Learnings | Flexibles Arbeiten | Integration von Feedback aus Mitarbeitendenbefragung in Unternehmensstrategie | |
| Policies | Sicherer Arbeitsplatz | ||
| Unternehmenspublikationen | Faire Entlohnung | ||
| Events | Work-Life-Balance | ||
| Whistleblower-Portal | Gesundheit und Arbeits-sicherheit | ||
| Teils | Mitgestaltung | ||
| Arbeitnehmer:innenvertretung durch Betriebsrat | Weiterbildung und Entwicklung | ||
| Kund:innen | Hohe Produkt- und Servicequalität | Verbesserung der Produkt- und Servicequalität | |
| Telefonate | Beschwerdemanagement | Optimierung des Beschwerdemanagements (Hinweisgebersystem, Feedbacks an Sales und Businessdevelopment) | |
| Persönlicher Kontakt | Rücknahmeoptionen | ||
| Website | Verbindlichkeit | ||
| Unternehmenspublikationen | Compliance | Anpassung von Nachhaltigkeits-zertifizierungen und -ratings | |
| Whistleblower-Portal | Lieferkettentransparenz | Erhöhung der Transparenz entlang der Lieferkette | |
| Fachveranstaltungen | Umweltschutz | ||
| Menschenrechte | Sicherstellung der Cybersecurityanforderungen | ||
| Datenschutz |
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| EINBEZOGENE STAKEHOLDERGRUPPEN | ART DER EINBEZIEHUNG | EINBEZIEHUNG | BERÜCKSICHTIGUNG DER ERGEBNISSE |
|---|---|---|---|
| Lieferfirmen | |||
| Telefonate | |||
| Persönlicher Kontakt | |||
| Unternehmenspublikationen | |||
| Website | |||
| Audits | |||
| Whistleblower-Portal | |||
| Fachveranstaltungen | Lieferfirmenanforderungen | ||
| Risikoorientierte Prüfprozesse | |||
| Lieferqualität | |||
| Compliance & Transparenz | Lieferfirmenrichtlinien zu Einhaltung von fairem Verhalten und Compliance-Anforderungen | ||
| Erweiterung der Audit-Prozesse zur Transparenz und Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben | |||
| Verbesserung der Zusammenarbeit durch regelmäßige Kommunikation | |||
| Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Richtlinien im SCoC | ||
| Audits | |||
| Unternehmenspublikationen | |||
| Website | |||
| Whistleblower-Portal | Vorgabe des SCoC an die Lieferfirmen zur Einhaltung von fairen, sicheren Arbeitsbedingungen sowie der Menschenrechte | ||
| Vorgabe des SCoC zur Erhaltung von Gesundheit und Sicherheit und Einhaltung von Umweltstandards | |||
| Audits zur Überprüfung der Lieferfirmen hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben | Keine direkte Kommunikation | ||
| Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette | |||
| Anpassung des SCoCs | |||
| verstärkte Kontrollen und Audits | |||
| Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen | |||
| Medien | |||
| Telefonate und Konferenzen | |||
| Interviews/Presseinformationen | |||
| Unternehmenspublikationen | |||
| Website | |||
| Whistleblower-Portal | Information der Öffentlichkeit und Stakeholdern mit relevanten Neuigkeiten | ||
| Transparenz über allgemeine und börsenrelevanten Entwicklungen | |||
| Compliance mit marktrechtlichen Vorgaben | Medienarbeit | ||
| Regelmäßige Veröffentlichung von nichtfinanziellen Berichten gemäß offizieller Vorgaben | |||
| Bereitstellung klarer Informationen für Journalist:innen | |||
| Verbesserung der externen Kommunikation | |||
| Investor:innen | E-Mail, Telefonate und Konferenzen | ||
| Rechtliche Kapitalmarktinformationen und Ad-hoc-Meldungen | |||
| Presseinformationen | |||
| Roadshows | |||
| Persönlicher Kontakt | |||
| Unternehmenspublikationen | |||
| Website | |||
| Whistleblower-Portal | Information über und Bereitstellung fundierter Entscheidungsgrundlagen | ||
| Transparente Darstellung der Unternehmenslage zur Stärkung des Vertrauens | |||
| Starke Compliance zur Reduktion regulatorischer und rechtlicher Risiken | |||
| Verantwortungsvolle und stabile Unternehmensführung | |||
| Profitabilität zur Sicherung der Dividenden und Kursgewinne | Weiterentwicklung der ESG-Strategie durch Ziel- und Maßnahmenerstellung in 2025 | ||
| Beantwortung von Ratings | |||
| Erhöhung der Transparenz in Finanzberichten | |||
| Einhaltung regulatorischer Anforderungen | |||
| Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Investitionsentscheidungen |
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| EINBEZOGENE STAKEHOLDERGRUPPEN | ART DER EINBEZIEHUNG | EINBEZIEHUNG | BERÜCKSICHTIGUNG DER ERGEBNISSE |
|---|---|---|---|
| Interessenvertretungen, NGOs | |||
| Telefonate | |||
| Presseinformationen | |||
| Unternehmenspublikationen | |||
| Website | |||
| Whistleblower-Portal | Information und Transparenz zur Ermöglichung eines fundierten Verständnisses der unternehmerischen Auswirkungen und Maßnahmen | ||
| Compliance zur Unterstützung der Einhaltung menschenrechtlicher, sozialer und umweltbezogener Standards | |||
| Kooperation zur gemeinsamen Weiterentwicklung von Lösungen und Maßnahmen | Mitgliedschaft in sozialen und ökologischen Initiativen | ||
| Teilnahme an branchenspezifischen Arbeitsgruppen und Dialogformaten |
Der Einbezug der Interessen und Perspektiven von Kund:innen, Partner:innen, Mitarbeitenden und Investor:innen ermöglicht es, auf die jeweiligen Bedürfnisse einzugehen und diese in die Entwicklung von IoT-Lösungen zu integrieren. Regelmäßige Feedback-Runden, Workshops und Branchenstudien stellen sicher, dass die Erwartungen aller relevanten Gruppen berücksichtigt werden. Die Stakeholderinteressen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Effizienzsteigerung, fließen direkt in die strategische Ausrichtung ein. So setzen wir als B2B-Unternehmen hohe Standards für Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Durch regelmäßigen Austausch, Audits und Compliance-Anforderungen stellen wir sicher, dass Kontrons Technologien verantwortungsvoll genutzt werden und Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette gewahrt bleiben. Des Weiteren wurde die Weiterentwicklung der ESG-Strategie durch Ziel- und Maßnahmenerstellung im Jahr 2025 angestrebt und damit das Vertrauen von Kund:innen, Partner:innen, Mitarbeitenden und Investor:innen und somit die wechselseitige Beziehung gestärkt.
Seit dem Geschäftsjahr 2022 hat Kontron signifikante Anpassungen an seiner Strategie vorgenommen, um sich noch stärker auf das IoT-Geschäft zu fokussieren. Die Fokussierung war eine wesentliche Forderung des Kapitalmarktes und der Investor:innen. Dies umfasste den Verkauf der IT-Service-Gesellschaften. Diese Änderungen reflektieren das Ziel, nachhaltiges Wachstum und hohe Margen durch IoT-Innovationen zu erzielen. Mit dem Erwerb der Katek SE, dem größten Zukauf in der Firmengeschichte, wurde diese Strategie in 2024 fortgesetzt. Die Rückmeldungen der genannten Stakeholder haben unter anderem dazu geführt, dass Kontron seinen Schwerpunkt auf nachhaltige Technologien und branchenspezifische IoT-Lösungen legt. Ferner steht der Ausbau des margenstarken Softwaregeschäfts im Mittelpunkt der Strategie der Kontron Gruppe. Durch gezielte Akquisitionen, wie der Übernahme der Katek Gruppe, wurde eine neue „GreenTec“-Division geschaffen, die auf Umwelttechnologien wie Photovoltaik-Steuerungen und intelligente Ladesysteme für E-Fahrzeuge spezialisiert ist.
Im Geschäftsjahr 2025 schloss Kontron die Integration der akquirierten Unternehmen ab und schaffte im Bereich GreenTec Synergien in den Bereichen Nachhaltigkeit und IoT. Zudem wurde das Produktportfolio durch interne Entwicklungen und Kooperationen weiter ausgebaut. Durch die geplanten Maßnahmen erwartet Kontron eine stärkere Bindung der Stakeholder, insbesondere durch die nachhaltige und innovative Ausrichtung des Unternehmens. Dies wird die Wahrnehmung als vertrauenswürdigen Partner:innen in der IoT-Branche weiter stärken. Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane werden in den mindestens viermal jährlich stattfindenden Sitzungen durch die für ESG verantwortliche Person sowie den CFO über die Erkenntnisse und Ergebnisse zu wesentlichen Themen und nach Stakeholderumfragen über die Interessen der relevanten Stakeholder im Hinblick auf nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen informiert. Dazu zählen auch die Berichte von externen ESG-Ratingagenturen.
Kontron berücksichtigt hinsichtlich S1-Themen die Interessen, Meinungen und Rechte der Belegschaft, einschließlich der Menschenrechte, durch einen verbindlichen CoC, regelmäßige Mitarbeitendenbefragungen, direkte Gespräche, Whistleblower-Kanäle sowie Schulungs- und Entwicklungsprogramme. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in den CoC ein und werden in konkrete Maßnahmen überführt, sodass die Bedürfnisse der Belegschaft langfristig in die Unternehmensstrategie integriert werden. Betreffend S2, sind in der Wertschöpfungskette die Rechte der Arbeitskräfte im SCoC verankert und unterliegen regelmäßigen Audits. Darüber informiert das Unternehmen transparent in Publikationen und auf der Website. Hinweise können über ein Whistleblower-Portal eingebracht werden. Ergänzend wird Feedback von B2B-Kund:innen aktiv aufgenommen und in Entscheidungsprozesse einbezogen.
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1.10. SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Jahr 2023 wurde die doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit Unterstützung einer externen Prüfungs- und Beratungsorganisation als Basis im Hinblick auf die CSRD-Berichtspflicht durchgeführt. 2025 wurde diese Analyse mit Erkenntnissen aus der Branche und zusammen mit themenspezifischen Expert:innen von Grund auf überarbeitet. Unter Berücksichtigung neuer rechtlicher Vorschriften und der Auslegungen der anzuwendenden Gesetze, insbesondere im Hinblick auf den Einbezug von Zeithorizonten, fand in manchen Fällen eine Erweiterung statt.
Im Rahmen einer Reevaluierung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die bestehenden Auswirkungen-, Risiko- und Chancenbewertungen (IROs) auf Basis neuer Erkenntnisse und interner Fachbewertungen aktualisiert. Dabei wurden Definitionen präzisiert, Zeithorizonte angepasst und Allokationen überprüft. Neu aufgenommen wurden hingegen Aspekte zu Fachkräftemangel, Cybersicherheit und besonders besorgniserregenden Stoffen. Infolgedessen entfällt das Kapitel zu ESRS E3, während ein neues Kapitel zu ESRS E2 im Bericht 2025 ergänzt wurde.
Dabei wurde bei folgenden IROs festgestellt, dass keine tatsächlichen Beweise vorhanden sind, die eine Bewertung über der Wesentlichkeitsschwelle und einen eigenen IRO weiterhin rechtfertigen würden: (E1) hoher Energiebedarf, (E3) hoher Wasserverbrauch innerhalb der oberen Wertschöpfungskette mit negativen Auswirkungen auf Ökosysteme, (E5) Verwendung nachhaltiger Materialien, Ressourceneffizienz im Produktlebenszyklus, (E5) Förderung der Kreislaufwirtschaft und (S1) Verbesserung des Wohlbefindens der Mitarbeitenden.
Folgende IROs wurden klarer ausformuliert oder basierend auf Branchendaten neu festgestellt: (E1) Lösungen für Kund:innen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, (E2) Gesundheits- und Umweltgefahren durch die Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe, (E5) Beitrag zur Verknappung endlicher Ressourcen, (S1) Freiwillige Fluktuation und Fachkräftemangel, (S1) Verbesserte Produktivität, besserer Zugang zu Spitzenkräften und geringere Fluktuationskosten aufgrund einer starken Arbeitgebermarke, (S1) Arbeitsunfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit in der eigenen Belegschaft, (S1) Beitrag zur persönlichen Entwicklung und Kompetenzförderung der Mitarbeitenden durch Weiterbildungsmöglichkeiten, (S2) Arbeitsunfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit in der Wertschöpfungskette und (G1) Operative Cybersecurity-Bedrohungen und Datenverletzungen. Aufgrund dieser Neubeurteilung wird der IRO (E3) hoher Wasserverbrauch innerhalb der oberen Wertschöpfungskette mit negativen Auswirkungen auf Ökosysteme gestrichen und das Kapitel zu „ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen“ entfällt. (E2) Gesundheits- und Umweltgefahren durch die Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe werden im Kapitel zu ESRS E2 einschließlich quantitativer Angaben im Berichtszeitraum 2025 neu aufgenommen, da dieses Thema auch im Rahmen der REACH-Verordnung in einigen Geschäftseinheiten relevant ist.
Die Analyse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen hat zu einer stärkeren Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsstrategie, das Risikomanagement und Entscheidungsprozesse geführt. Dabei wurden unter anderem strategische Anpassungen vorgenommen, wie die gezielte Entwicklung von Produkten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei der Kundschaft sowie Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Somit fließen neue regulatorische Anforderungen systematisch in die Anpassung der Wertschöpfungskette und in Investitionsentscheidungen ein.
Aktuelle finanzielle Auswirkungen: Bestimmte wesentliche IROs, insbesondere im Zusammenhang mit steigenden Energiekosten, regulatorischen Anforderungen (z. B. im Bereich gefährlicher Stoffe) sowie potenziellen Reputations- und Rechtsrisiken (z. B. Menschenrechtsverletzungen, Korruption, Cybersecurity), wirken sich bereits heute negativ auf die Kostenstruktur, die Margen und die kurzfristige Liquiditätsplanung aus. Eine signifikante Anpassung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten im kommenden Berichtszeitraum findet derzeit nicht statt.
Erwartete finanzielle Auswirkungen (kurz-, mittel- und langfristig): Mittelfristig wird mit einer finanziellen Belastung durch weiter steigende Energiepreise sowie Investitionen in klimabezogene Maßnahmen und Digitalisierung gerechnet. Gleichzeitig erwartet das Unternehmen eine positive Entwicklung seiner Finanzlage durch die Erschließung neuer Märkte mit innovativen, emissionsreduzierenden Produkten sowie durch gesteigerte Mitarbeiterbindung, Produktivität und eine verbesserte Arbeitgebermarke.
Zur Umsetzung seiner Strategie plant das Unternehmen Investitionen in Forschung und Entwicklung, Transformationsprojekte sowie den Ausbau nachhaltiger Produktlinien. Geplante Investitionen betreffen unter anderem Infrastrukturmaßnahmen zur Anpassung an physische Klimarisiken, Weiterbildungsprogramme sowie technologische Innovationen. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow, ergänzt durch gezielte externe Mittel, insbesondere Fördermittel, nachhaltige Finanzierungsinstrumente sowie gegebenenfalls durch Kapitalmarktmaßnahmen.
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Im Hinblick auf Resilienz steht fest, dass das Geschäftsmodell durch Ausrichtung auf Innovation, Dekarbonisierung und Mitarbeiterförderung grundsätzlich in der Lage ist, auf zentrale Nachhaltigkeitsrisiken zu reagieren und Chancen wie neue Märkte oder Effizienzpotenziale zu nutzen. Bei der Bewertung der Konzentration der Auswirkungen, Risiken und Chancen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden folgende Aspekte berücksichtigt: Anlagen oder Arten von Vermögenswerten (physische und immaterielle Vermögenswerte in der Klimarisikoanalyse), zudem wurden Inputs, Outputs und Vertriebskanäle in der Analyse der Wertschöpfungskette beachtet (siehe SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette). Es wurden keine geografischen Gebiete auf länderspezifischer Ebene beachtet, nur unterteilt in bestimmte Gruppen, regionale Ebenen, landesweit und global.
Die endgültigen wesentlichen Auswirkungen für 2025 sind in den folgenden Tabellen aufgeführt, einschließlich einer Beschreibung der jeweiligen Auswirkung, Angaben zur Art der Auswirkung (positiv oder negativ), zum Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell und zum Zeitraum. Die Risiken und Chancen für 2025 sind in der darauffolgenden Tabelle gelistet, inklusive Informationen zu wesentlichen finanziellen Auswirkungen. Alle Inhalte dieses Berichts fallen unter die ESRS-Offenlegungspflichten der Auswirkungen, Risiken und Chancen, bis auf die letzten zwei Kapitel. Dabei handelt es sich einerseits um das Kapitel zu Qualitätsmanagement und Zertifizierungen, das die bereits durchgeführten Audits in den Tochtergesellschaften zu diversen Themen abbildet, und andererseits das Kapitel zu Korruptionsrisikobewertungen, das die analysierten Korruptionsrisiken in relevanten Ländern behandelt.
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| THEMEN STANDARD | THEMA | UNTERTHEMA | NAME | BESCHREIBUNG & ZUSAMMENHANG ZWISCHEN STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL | POSITIVE (+) ODER NEGATIVE (-) AUSWIRKUNG |
|---|---|---|---|---|---|
| E1 | Klimawandel | Anpassung an den Klimawandel | Physische und Investitionsrisiken aufgrund des Klimawandels | Extreme Wetterereignisse und Veränderungen der Wetterbedingungen könnten physische Schäden an den Vermögenswerten und für Mitarbeitende von Kontron verursachen sowie den Betrieb und die Lieferketten stören, was zu erhöhten Ausgaben und vorübergehenden Umsatzverlusten führt. Der Übergang zu einer CO₂-neutralen Wirtschaft erfordert zudem zusätzliche Investitionen zur Anpassung von Produkten und Dienstleistungen, mit erhöhtem Risiko für erfolglose Ergebnisse. | Risiko (physisch und transitorisch) |
| E1 | Klimawandel | Anpassung an den Klimawandel | Förderung des Übergangs zu sauberer Energie durch innovative Produkte und Dienstleistungen | Im Rahmen der wirtschaftlichen Veränderungen aufgrund des fortschreitenden Klimawandels kann Kontron neue Märkte erschließen und neue Produkte für Kund:innen, die sich anpassen und Teil des Übergangs zu sauberer Energie sein wollen, anbieten. Dies stellt eine Chance für zusätzliche Umsatzströme dar, insbesondere für Produkte und Dienstleistungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz sowie zur Produktion und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen. | Chance (transitorisch) |
| E1 | Klimawandel | Klimaschutz | Beitrag zum Klimawandel durch Treibhausgas-emissionen | Kontron trägt durch direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (THG) zum Klimawandel bei. Wesentliche Emissionen entstehen nicht nur in der eigenen Geschäftstätigkeit, sondern auch entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette – insbesondere im Zusammenhang mit eingekauften Waren und Dienstleistungen sowie der Nutzung verkaufter Produkte. | Tatsächliche negative Auswirkung |
| E1 | Klimawandel | Klimaschutz | Lösungen für Kund:innen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen | Durch das Angebot von Produkten und Dienstleistungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz, Konnektivität, Elektrifizierung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen unterstützt Kontron Kund:innen bei der Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen, indem sie die Abkehr von fossiler Energie ermöglichen und Abfall reduzieren. | Tatsächliche positive Auswirkung |
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| ZEIT-HORIZONT (K KURZ-, M MITTEL-, L LANGFRISTIG) | STANDORTBEZUG (NUR AUSWIRKUNGEN) (U UPSTREAM, EB EIGENE STANDORTE, D DOWNSTREAM) | ZUGEHÖRIGE MASSNAHMEN | ZUGEHÖRIGE ZIELE | ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN |
|---|---|---|---|---|
| M, L | - | Keine | Keine Standorte, die hohen physischen Klimarisiken ausgesetzt sind, ohne Anpassungsmaßnahmen | Keine |
| M, L | - | Entwicklung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen unter den Marken eSystems, Iskratel, Kontron Transportation und Steca | Keine | |
| K, M, L | U, EB, D | Einkauf und Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen; Unternehmensspezifische Energiemanagement- und Effizienzinitiativen | 75% Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030, sofern Kontron den Einkauf oder die Eigenerzeugung kontrolliert | CoC |
| K, M, L | D | Entwicklung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen unter den Marken eSystems, Iskratel, Kontron Transportation und Steca | Keine |
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NICHTFINANZIELLER BERICHT
| THEMEN STANDARD | THEMA | UNTERTHEMA | NAME | BESCHREIBUNG & ZUSAMMENHANG ZWISCHEN STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL | POSITIVE (+) ODER NEGATIVE (-) AUSWIRKUNG |
|---|---|---|---|---|---|
| E1 | Klimawandel | Energie | Steigende Energiekosten und Volatilität der Energieversorgung | Steigende Energiekosten, Volatilität der Energieversorgung und mögliche Unterbrechungen der Energieverfügbarkeit – sowohl in der eigenen Geschäftstätigkeit als auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette – stellen finanzielle Risiken für Kontron dar in Form von erhöhten Betriebskosten und reduzierter Effizienz, was die Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt beeinträchtigen könnte. | Risiko |
| E2 | Umweltverschmutzung | Besonders besorgnis erregende Stoffe | Gesundheits- und Umweltgefahren durch die Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe | Einige der von Kontron gekauften, montierten und verkauften Produkte enthalten Stoffe, die gemäß REACH-Verordnung als besonders besorgniserregend identifiziert und gemeldet sind. Ihre Verwendung birgt ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, da eine unzureichende Kontrolle über Montage, Nutzung und Entsorgung der Produkte zur Freisetzung toxischer Stoffe in Luft, Wasser oder Boden führen und dabei Verschmutzung und gesundheitliche Schäden verursachen könnte. | Potenzielle negative Auswirkung |
| E4 | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts | Zerstörung von Lebensräumen und Ökosystemen durch Abbau von kritischen Rohstoffen und Edelmetallen | Die Gewinnung kritischer Rohstoffe und Edelmetalle für die Produktion von Halbleitern und anderen Komponenten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette von Kontron kann die Rodung großer Flächen für den Abbau erfordern, was zum Verlust natürlicher Lebensräume, zur Tötung oder Vertreibung von Tieren sowie zu langfristigen Störungen und Verschmutzungen von Boden- und Wassersystemen führen könnte. | Potenzielle negative Auswirkung |
| E5 | Kreislaufwirtschaft | Ressourcenzufüsse einschließlich Ressourcennutzung | Beitrag zur Verknappung endlicher Ressourcen | Die vorgelagerte Beschaffung und Produktion der von Kontron vertriebenen Produkte trägt zum Abbau und Erschöpfung endlicher Ressourcen der Erde bei – insbesondere kritischer Rohstoffe und Edelmetalle. Dies kann den Druck auf umweltschädliche Beschaffungspraktiken in geografisch konzentrierten Regionen erhöhen. | Tatsächliche negative Auswirkung |
| S1 | Arbeitskräfte des Unternehmens | Arbeitsbedingungen | Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität aufgrund von Sozialleistungen und flexiblen Arbeitsbedingungen | Durch das Angebot verschiedener Sozialleistungen verbessert Kontron die Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeitenden. Dies steigert die Zufriedenheit und unterstützt eine bessere Bindung von Talenten. Zu den Leistungen gehören Essenszuschüsse, zusätzliche Urlaubstage für ehrenamtliche Tätigkeiten und Geburtstage sowie Fahrtkostenzuschüsse und Firmenfahrräder. | Tatsächliche positive Auswirkung |
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| ZEIT-HORIZONT (K KURZ-, M MITTEL-, L LANGFRISTIG) | STANDORTBEZUG (NUR AUSWIRKUNGEN) (U UPSTREAM, EB EIGENE STANDORTE, D DOWNSTREAM) | ZUGEHÖRIGE MASSNAHMEN | ZUGEHÖRIGE ZIELE | ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN |
|---|---|---|---|---|
| K, M | - | Einkauf und Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen; Unternehmensspezifische Energiemanagement- und Effizienzinitiativen | 75% Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030, sofern Kontron den Einkauf oder die Eigenerzeugung vor Ort kontrolliert | CoC |
| K, M, L | U, EB, D | Keine | Keine | CoC, SCoC |
| K, M, L | U | Keine | Keine | CoC, SCoC, Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette |
| K, M, L | U | Verwendung vollständig recyclbarer oder wiederverwendbarer Verpackungen für Standardprodukte | 100% Abdeckung durch ISO 14001-Zertifizierung für Standorte mit mehr als 100 Nicht-Büro-Mitarbeitenden bis 2027; 90% Anteil vollständig recyclbarer oder wiederverwendbarer Verpackungen bis 2030, sofern Kontron die Verpackungsentscheidungen kontrolliert | CoC |
| K, M | EB | Unternehmensspezifische Angebote für Pendeln, Mahlzeiten, Work-Life-Balance und Wohlbefinden; Regelmäßige gruppenweite Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage | 90% Gesamtzufriedenheit der Mitarbeitenden bis 2030 | Keine |
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| THEMEN STANDARD | THEMA | UNTERTHEMA | NAME | BESCHREIBUNG & ZUSAMMENHANG ZWISCHEN STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL | POSITIVE (+) ODER NEGATIVE (-) AUSWIRKUNG |
|---|---|---|---|---|---|
| S1 | Arbeitskräfte des Unternehmens | Arbeitsbedingungen | Freiwillige Fluktuation und Fachkräftemangel | Freiwillige Kündigungen – insbesondere von Schlüsselpersonen mit erheblichem Know-how – stellen ein Risiko für effiziente Abläufe bei Kontron dar, da deren Verlust die reibungslose Lieferung von Produkten und Dienstleistungen stören und kostspielige Verzögerungen verursachen könnte. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Einstellung und Schulung neuer Mitarbeitender; ein Prozess, der durch den Fachkräftemangel weiter erschwert wird. | Risiko |
| S1 | Arbeitskräfte des Unternehmens | Arbeitsbedingungen | Verbesserte Produktivität, besserer Zugang zu Spitzenkräften und geringere Fluktuationskosten aufgrund einer starken Arbeitgebermarke | Eine starke Arbeitgebermarke bietet eine erhebliche finanzielle Chance für Kontron, indem sie die Kosten im Zusammenhang mit hoher Fluktuation durch verbesserte Bindung reduziert. Gleichzeitig verbessert eine attraktive Marke den Zugang zu Top-Talenten, steigert die Produktivität und bewahrt institutionelles Know-how durch höhere Zufriedenheit und Engagement der Mitarbeitenden. | Chance |
| S1 | Eigene Belegschaft | Arbeitsbedingungen | Stressiges Arbeitsumfeld und erhöhte Mitarbeiterfluktuation | Ein vorübergehend stressiges Arbeitsumfeld in bestimmten Abteilungen bei Kontron, das lange Arbeitszeiten und unzureichende Pausen erfordert, führt zu Unzufriedenheit und erhöhten Fehlerquoten und kann in schweren Fällen zu Burnout führen. Infolge solcher mentaler oder physischer Belastungen kann die Fluktuation steigen, was zusätzlichen Druck für verbleibende Mitarbeitende erzeugt und neue Rekrutierungen erforderlich macht. | Tatsächliche negative Auswirkung |
| S1 | Eigene Belegschaft | Arbeitsbedingungen | Arbeitsunfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit in der eigenen Belegschaft | Arbeitsunfälle und andere Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verursachen körperliche Schäden, einschließlich Verletzungen, Krankheiten oder sogar Tod von Kontron-Mitarbeitenden. Solche Schäden können durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, mangelnde Schulung oder Nichteinhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen entstehen. | Tatsächliche negative Auswirkung |
| S1 | Eigene Belegschaft | Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle aufgrund struktureller Ungleichheiten | Eine ungleiche Verteilung der Geschlechter zwischen Rollen, die spezielle Ausbildung oder Hochschulbildung erfordern, und solchen, die dies nicht tun, führt zu einem hohen unbereinigten Gender-Pay-Gap bei Kontron und trägt zur fortgesetzten beruflichen Segregation der Belegschaft bei. | Tatsächliche negative Auswirkung |
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| ZEIT-HORIZONT
(K KURZ-, M MITTEL-, L LANGFRISTIG) | STANDORTBEZUG
(NUR AUSWIRKUNGEN)
(U UPSTREAM, EB EIGENE STANDORTE, D DOWNSTREAM) | ZUGEHÖRIGE MASSNAHMEN | ZUGEHÖRIGE ZIELE | ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| K, M | EB | Regelmäßige gruppenweite Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage | 90% Gesamtzufriedenheit der Mitarbeitenden bis 2030 | Keine |
| K, M, L | EB | Unternehmensspezifische Angebote für Pendeln, Mahlzeiten, Work-Life-Balance und Wohlbefinden; Regelmäßige gruppenweite Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage; Jährliche Leistungsbeurteilungen und unternehmensspezifische Schulungen | 90% Teilnahme an jährlichen Leitungsbeurteilungen bis 2027; 10% Steigerung der durchschnittlichen Schulungsstunden bis 2028 | CoC |
| K, M | EB | Regelmäßige gruppenweite Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage | 90% Gesamtzufriedenheit der Mitarbeitenden bis 2030 | CoC |
| K, M, L | EB | Keine | Jährliche meldepflichtige arbeitsbedingte Unfallrate unter 2,5 pro 500 FTE | CoC, Whistleblower-Policy |
| K, M | EB | Berechnung des bereinigten Gender-Pay-Gap | 25% Anteil von Frauen im Top-Management bis 2030 | CoC, DEI-Policy |
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| THEMEN STANDARD | THEMA | UNTERTHEMA | NAME | BESCHREIBUNG & ZUSAMMENHANG ZWISCHEN STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL | POSITIVE (+) ODER NEGATIVE (-) AUSWIRKUNG |
|---|---|---|---|---|---|
| S1 | Eigene Belegschaft | Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | Beitrag zur persönlichen Entwicklung und Kompetenzförderung der Mitarbeitenden durch Weiterbildungsmöglichkeiten | Mitarbeitende bei Kontron erhalten verschiedene Möglichkeiten für freiwillige Schulungen und Programme zur Erweiterung oder Verbesserung von Fähigkeiten. Dies unterstützt sowohl ihre persönliche als auch berufliche Entwicklung und trägt zur erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit bei. | Tatsächliche positive Auswirkung |
| S1 | Eigene Belegschaft | Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | Gesteigerte Produktivität und Inklusion aufgrund einer vielfältigen Belegschaft | Durch die Förderung und Aufrechterhaltung einer vielfältigen Belegschaft stellt Kontron sicher, dass eine breite Palette von Perspektiven in Entscheidungsprozesse einfließt. Dies verbessert die Kommunikation und unterstützt die Entwicklung eines inklusiven Arbeitsumfelds, in dem sich jede Person respektiert und wertgeschätzt fühlt. | Tatsächliche positive Auswirkung |
| S1 | Eigene Belegschaft | Sonstige arbeitsbezogene Rechte | Verstöße gegen Menschenrechte und Datenschutz, die die eigene Belegschaft betreffen | In Einzelfällen könnten Kontron-Mitarbeitende Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein, einschließlich Verstößen gegen Arbeitsgesetze, Diskriminierung oder Verletzungen von Datenschutzbestimmungen, was den Betroffenen physischen oder psychischen Schaden zufügen kann. | Potenzielle negative Auswirkung |
| S2 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Arbeitsbedingungen | Arbeitsunfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit in der Wertschöpfungskette | Arbeitsunfälle und andere Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften können körperliche Schäden verursachen, einschließlich Verletzungen, Krankheiten oder sogar Tod von Arbeitnehmer:innen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Solche Schäden können durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, mangelnde Schulung oder Nichteinhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen entstehen. | Potenzielle negative Auswirkung |
| S2 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Sonstige arbeitsbezogene Rechte | Verstöße gegen Menschenrechte, die Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette betreffen | Arbeitnehmer:innen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von Kontron könnten Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung ausgesetzt sein – insbesondere bei Bergbau-, Fertigungs- und Abfallbehandlungsaktivitäten außerhalb der Europäischen Union. | Potenzielle negative Auswirkung |
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| ZEIT-HORIZONT (K KURZ-, M MITTEL-, L LANGFRISTIG) | STANDORTBEZUG (NUR AUSWIRKUNGEN) (U UPSTREAM, EB EIGENE STANDORTE, D DOWNSTREAM) | ZUGEHÖRIGE MASSNAHMEN | ZUGEHÖRIGE ZIELE | ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN |
|---|---|---|---|---|
| K, M, L | EB | Jährliche Leistungsbeurteilungen und unternehmensspezifische Schulungen | 10% Steigerung der durchschnittlichen Schulungsstunden der Mitarbeitenden bis 2028 | CoC |
| K, M, L | EB | Regelmäßige gruppenweite Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage | 25% Anteil von Frauen im Top-Management bis 2030 | CoC, DEI-Policy |
| K, M, L | EB | Jährliche Schulung des Top-Managements und der Mitarbeitenden zu Konzern-Compliance-Richtlinien | 100% Teilnahme des Top-Managements und der Mitarbeitenden an jährlichen Schulungen zu den gruppenweiten Compliance-Richtlinien | CoC, Whistleblower-Policy |
| K, M, L | U, D | Bewertung aller Konzerngesellschaften hinsichtlich EU-Mindestschutzpraktiken | Nicht zutreffend | SCoC, Whistleblower-Policy |
| K, M, L | U, D | Keine | Nicht zutreffend | SCoC, Whistleblower-Policy |
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| THEMEN STANDARD | THEMA | UNTERTHEMA | NAME | BESCHREIBUNG & ZUSAMMENHANG ZWISCHEN STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL | POSITIVE (+) ODER NEGATIVE (-) AUSWIRKUNG |
|---|---|---|---|---|---|
| G1 | Geschäfts-verhalten | Aggregiert | Operative Cybersecurity-Bedrohungen und Datenverletzungen | Cyberangriffe auf die Informations- und Betriebstechnologie von Kontron sowie die böswillige oder versehentliche Weitergabe oder der Verlust von Unternehmensdaten könnten den täglichen Betrieb beeinträchtigen oder zur Offenlegung sensibler Informationen führen, was möglicherweise zu einem dauerhaften Verlust der Wettbewerbsfähigkeit führt. Darüber hinaus könnten Bußgelder, Reputationsschäden und der Vertrauensverlust bei Stakeholdern zu erhöhten Kosten und verringerten Umsätzen führen. | Risiko |
| G1 | Geschäfts-verhalten | Korruption und Bestechung | Reputationsschäden und finanzielle Strafen aufgrund von Korruption und Bestechung | Vorfälle von Korruption oder Bestechung, an denen Kontron oder einzelne Mitarbeitende beteiligt sind, könnten erhebliche Reputationsschäden verursachen, die die Integrität des Unternehmens beeinträchtigen und das Vertrauen der Stakeholder untergraben. Zusätzlich zur Gefährdung von Geschäftsbeziehungen könnten solche Vorfälle auch zu erheblichen finanziellen Strafen führen. | Risiko |
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| ZEIT-HORIZONT (K KURZ-, M MITTEL-, L LANGFRISTIG) | STANDORTBEZUG (NUR AUSWIRKUNGEN) (U UPSTREAM, EB EIGENE STANDORTE, D DOWNSTREAM) | ZUGEHÖRIGE MASSNAHMEN | ZUGEHÖRIGE ZIELE | ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN |
|---|---|---|---|---|
| K, M, L | - | Cybersecurity-Praktiken und regelmäßige Penetrationstests; Regelmäßige Cybersecurity-Schulungen für Mitarbeitende | Behebung aller kritischen Penetrationstest-Ergebnisse innerhalb von 1 Monat; 90% Abschlussquote für Cybersecurity-Schulungen bis 2027 | CoC |
| K, M, L | - | Jährliche Anti-Korruptionsschulung für risikobehaftete Funktionen | 100% Teilnahme aller risikobehafteten Funktionen an jährlichen Anti-Korruptionsschulungen | CoC |
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1.10.1. E1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Physische Risiken durch den Klimawandel werden nur in ihrer Gesamtheit unternehmensweit als wesentlich eingestuft, nicht jedoch einzelne Kategorien physischer Klimarisiken. Darüber hinaus wurden zwei klimabezogene Übergangrisiken für das Unternehmen als wesentlich identifiziert: die Kosten durch das Ersetzen bestehender Produkte und Dienstleistungen durch emissionsärmere Optionen sowie möglicherweise daraus resultierende erfolglose Investitionen in neue Technologien. Diese identifizierten Klimarisiken wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zu einem einzigen, wesentlichen Risiko auf Gruppenebene im Bereich Anpassung an den Klimawandel zusammengefasst: als „physische und Investitionsrisiken aufgrund des Klimawandels“. In Folge werden die genannten einzelnen Risiken als Unterrisiken des gesamten Klimarisikos verstanden und behandelt.
Die physischen Risiken wurden für eigene Standorte und bilanzierte Lager an Kund:innen- oder Lieferfirmenstandorten analysiert, Übergangrisiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette inklusive der eigenen Geschäftstätigkeit. Die Resilienzanalyse deckt somit die gesamte Wertschöpfungskette ab – mit Ausnahme physischer Risiken in der vorgelagerten Kette sowie außerhalb der Kund:innenseitigen Konsignationslager. Die Bewertung erfolgte auf Basis des potenziellen Schadensausmaßes durch qualitative Einschätzungen interner Fachexpert:innen und der gruppenweiten Risikomanagementfunktion und wurde im Jänner 2025 abgeschlossen.
Für Übergangrisiken wurde ein strenges regulatorisches Umfeld, insbesondere in der Europäischen Union, unterstellt, mit starken marktseitigen, technologischen und reputationsbedingten Veränderungen, die hohe Investitionen in emissionsarme Produktion und steigende Nachfrage nach entsprechenden Produkten erwarten lassen. Finanzielle Effekte und Mittel wurden zunächst nur grob im Rahmen der gruppenweiten Risikobewertung geschätzt und sollen perspektivisch präziser beziffert werden.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der kontinuierlichen Reduktion des Energieverbrauchs. Der jeweilige Energiemix hängt von landesspezifischen politischen und technologischen Entwicklungen ab, wobei eine Abkehr von fossilen Energieträgern – insbesondere in Bezug auf den Stromverbrauch – angestrebt wird.
Zur Bestimmung der Resilienz der eigenen Strategie und des Geschäftsmodells in Bezug auf den Klimawandel hat die Kontron AG im Rahmen der für das Berichtsjahr 2024 erstmalig durchgeführten Klimarisikoanalyse bewertet, ob die einzelnen Risikokategorien einen signifikanten negativen Einfluss auf die Strategie und/oder das Geschäftsmodell haben könnten. Die dabei verwendeten Klimaszenarien und Zeithorizonte sind zwischen Klima- und Resilienzanalyse kongruent. Bei physischen Risiken kamen ein Zeithorizont von 35 Jahren sowie vier Klimaszenarien in Form der repräsentativen Konzentrationspfade RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und RCP8.5 des Weltklimarats IPCC zur Anwendung, während bei Übergangrisiken drei Zeithorizonte (kurzfristig bis zu einem Jahr, mittelfristig ein bis fünf Jahre sowie langfristig über fünf Jahre) verwendet wurden. Anhand der Beispiele der ESRS sowie internen Inputs wurde eine Liste relevanter klimabedingter Übergangrisiken und Chancen verteilt auf die Bereiche „Politik & Recht“, „Technologie“, „Markt“ und „Reputation“ erstellt und mit der Konzernrisikomanagementfunktion abgestimmt. Die transitorischen Bewertungen wurden unter der allgemeinen Annahme eines 1,5-Grad-Szenarios gemäß dem Übereinkommen von Paris vorgenommen, da dabei von einem strengen regulatorischen Umfeld – vor allem innerhalb der EU – auszugehen ist. Der im Berichtsjahr 2025 durchgeführte Aktualisierungsprozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat dahingehend keinen Anhaltspunkt ergeben, dass sich an der Resilienzbestimmung aus dem Vorjahr etwas in signifikantem Maße geändert haben könnte. Somit gilt diese Einschätzung aus dem Vorjahr auch für das Berichtsjahr 2025.
Das Ergebnis der Resilienzanalyse im Zuge der Bewertung der Klimarisiken zeigt, dass die beiden transitorischen Unterrisiken der Kosten durch das Ersetzen bestehender Produkte und Dienstleistungen durch emissionsärmere Optionen sowie möglicherweise daraus resultierende erfolglose Investitionen in neue Technologien langfristig die Resilienz der Strategie und/oder des Geschäftsmodells der Kontron AG beeinflussen könnten, insbesondere in einem 1,5-Grad-Szenario mit einhergehendem hohen Investitionsdruck und der notwendigen Reduktion von Treibhausgasemissionen. Der Grund dafür liegt vor allem in dem Erfordernis, neuartige und emissionsärmere Technologien und Lösungen zu implementieren, welche sich zukünftig rückblickend als unterlegen gegenüber konkurrierenden und ebenfalls nur bedingt erprobten Technologien herausstellen könnten und somit einen langfristigen Wettbewerbsnachteil für die Kontron AG bedeuten könnten.
Berücksichtigung von risikobehafteten Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten bei der Festlegung der Strategie des Unternehmens, seinen Investitionsentscheidungen sowie den laufenden und geplanten Klimaschutzmaßnahmen:
Nachhaltigkeitsrisiken sind integraler Bestandteil des Konzernrisikomanagements und werden mit der gleichen Sorgfalt bewertet und berücksichtigt wie andere Risiken. Gesetzlich vorgeschriebene Analysen werden durchgeführt und, falls erforderlich, künftig verstärkt eingesetzt. Die Aufbereitung von Risiken und Chancen erfolgt von den verantwortlichen Teams intern und wird im Vorstand diskutiert sowie anschließend dem Aufsichtsrat zur Diskussion und allfälligen Genehmigung vorgelegt. Dabei wird, wenn nötig, auf die Unterstüt-
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zung externer Expert:innen zurückgegriffen, um eine fundierte und umfassende Risikobewertung sicherzustellen. Teile der Risikobewertung sind bereits im internen Audit Prozess implementiert, während weitere Kontrollmechanismen derzeit aufgebaut werden.
Auf Basis der Resilienzanalyse bestehen in Bezug auf physische Klimarisiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette Unsicherheiten, da diese bisher nicht gesondert bewertet wurden. Insbesondere Abhängigkeiten von spezifischen Rohstoffen wie seltene Erden und/oder Produktkomponenten könnten bei Unterbrechungen der globalen Lieferketten durch klimabedingte Naturkatastrophen oder dauerhaften Klimaveränderungen möglicherweise ein wesentliches Ausmaß für die Resilienz des Geschäftsmodells annehmen. Für die eigene Tätigkeit sowie die nachgelagerte Wertschöpfungskette werden physische Klimarisiken zwar erhöht, aber nicht als gefährdend für die Strategie oder das Geschäftsmodell eingestuft. Kurzfristig wird auf eine kontinuierliche Optimierung der Betriebsabläufe gesetzt, um Emissionen zu reduzieren und Effizienzpotenziale auszuschöpfen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verbesserung der Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien. Zudem sichert ein regelmäßiges Risikomanagement die Überwachung und notfalls Aktionsfähigkeit hinsichtlich der Geschäftsrisiken. Mittelfristig wird die stetige Weiterentwicklung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios gefördert, um den wachsenden Anforderungen der Märkte und regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet Modernisierung bestehender Vermögenswerte, um sie an neue technologische Standards anzupassen. Gleichzeitig wird großer Wert auf die Qualifizierung und Umschulung der Mitarbeitenden gelegt, um den Wandel aktiv mitzugestalten. Langfristig wird eine trend-angepasste Transformation der Geschäftsmodelle angestrebt, die innovative Lösungen unter anderem zur Unterstützung einer nachhaltigen Wirtschaft umfasst. Durch strategische Partnerschaften und kontinuierliche Investitionen in zukunftsfähige Technologien stellen wir sicher, dass das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig bleibt und seine Rolle als verantwortungsbewusster Akteur in den Branchen weiter ausbaut.
1.10.2. E4-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Extraktion kritischer Materialien und Substanzen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette kann erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Biodiversität, haben. Der Abbau von Rohstoffen führt zum Beispiel zur Zerstörung von Lebensräumen, was direkt zur Gefährdung und zum Verlust der biologischen Vielfalt beitragen kann. Dies betrifft vor allem vorgelagerte Prozesse in der Wertschöpfungskette, die potenziell mittelfristige Auswirkungen zeigen können. Basierend auf einer Analyse anhand der Natura2000-Onlineplattform wurden 2024 die eigenen Standorte hinsichtlich der Nähe zu Gebieten mit hoher Biosensitivität untersucht. Bei dem Großteil der weltweiten Standorte wurde weder Nähe zu entsprechenden Gebieten, noch Auswirkungen festgestellt. Bei Standorten, nahe Gebieten mit hoher Biosensitivität, wurde anhand von Fragebögen bewertet, ob Auswirkungen auf diese nahegelegene Gebiete und die Biodiversität vorliegen. Die betrachteten Standorte befinden sich in Hamburg, Ismaning, Frickenhausen, Memmingen, Immenstaad, Bösingen (Deutschland), Pécs und Budaörs (Ungarn), Alcalá de Henares (Spanien) sowie Bisamberg (Österreich); an allen Standorten wurden keine Auswirkungen festgestellt.
Es wurden somit allgemein keine wesentlichen Auswirkungen im Hinblick auf Bodenverschlechterung, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung im eigenen Betrieb festgestellt. Basierend auf der beschriebenen Analyse wurde eine Abfrage bei den Einheiten mit Standorten nahe oder in Gebieten mit ausgeschriebener hoher Biodiversität durchgeführt. Dabei wurden keine signifikanten Auswirkungen der eigenen Geschäftsaktivitäten auf bedrohte Spezies festgestellt.
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1.10.3. S1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Alle von der Kontron Gruppe beschäftigten Personen, die von dem Unternehmen wesentlich beeinflusst werden können, sind in den Offenlegungsbereich gemäß ESRS 2 einbezogen. Die identifizierten tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, sowie Risiken und Chancen im Hinblick auf die eigene Belegschaft stehen in direktem Zusammenhang mit der Strategie und dem Geschäftsmodell der Kontron Gruppe. Die Unternehmensstrategie basiert auf projektorientierten Geschäftsmodellen in der Elektronik- und Softwareindustrie, die eine hohe Flexibilität und internationale Zusammenarbeit erfordern. Daraus ergeben sich sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Belegschaft. Diese Risiken und Chancen beeinflussen die strategische Personalplanung und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Geschäftsmodells sicherzustellen.
In der eigenen Belegschaft sind folgende Personengruppen inkludiert: Alle Beschäftigte, die zum 31. Dezember 2025 bei einem Unternehmen der Kontron Gruppe beschäftigt waren. Dazu gehören auch Auszubildende, Praktikant:innen, Lehrlinge sowie Mitarbeitende in Elternzeit, Bildungsurlaub oder Krankenstand.
Folgende Beschäftigte und nicht angestellte Beschäftigte (Fremdarbeitskräfte) unter der eigenen Belegschaft sind von wesentlichen tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen von Kontrons Tätigkeiten betroffen:
- Beschäftigte: Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen.
Fremdarbeitskräfte:
- Zeitarbeitskräfte: Einfluss durch Einsatzplanung, Vertragsgestaltung und temporäre Arbeitsbedingungen.
- Freie Beschäftigte (Selbstständige): Betroffen durch Projektverträge, Vergütung und die Einbindung in Unternehmensprozesse.
- Leiharbeiter:innen: Betroffen durch die Koordination zwischen Leiharbeitsfirmen und Kontron, insbesondere in Bezug auf faire Arbeitsbedingungen und Rechte.
Im Rahmen der EU-Taxonomie-Konformität durchgeführten Risikoanalyse hinsichtlich Mindestschutzmaßnahmen wurden keine eigenen Geschäftstätigkeiten identifiziert, die ein signifikantes Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Kinderarbeit aufweisen, weder in Bezug auf die Art der Tätigkeit (z. B. Produktionsstätten) noch in Bezug auf Länder oder geografische Regionen, in denen die Unternehmen der Kontron Gruppe tätig sind.
In der eigenen Belegschaft wurden potenzielle negative Auswirkungen identifiziert. Besonders vulnerabel gegenüber arbeitsbezogenen negativen Auswirkungen sind tendenziell temporär Beschäftigte, Werkstudierende, Beschäftigte in Ländern mit schwacher Arbeitsrechtsdurchsetzung, Mitarbeitende in Niedriglohnsektoren sowie Personen mit Betreuungsaufgaben oder ohne ausreichenden Zugang zu Beschwerdemechanismen. Auch wenn im Berichtsjahr 2025 kein formal verabschiedeter Übergangsplan zur Reduktion von Umwelt- und Klimaauswirkungen vorlag, ist davon auszugehen, dass zukünftige Dekarbonisierungs- und Transformationsmaßnahmen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft haben werden, insbesondere durch veränderte Tätigkeitsprofile, technologische Anpassungen und mögliche organisatorische Umstrukturierungen. Gleichzeitig ergeben sich daraus Chancen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie für gezielte Reskilling- und Upskilling-Maßnahmen, insbesondere in technologie-, entwicklungs- und innovationsnahen Funktionen.
- Stressiges Arbeitsumfeld und erhöhte Mitarbeiterfluktuation: Hohe Arbeitsbelastung in einzelnen Bereichen führt zu Unzufriedenheit, Fehlern und erhöhtem Risiko für Burnout (Tatsächliche negative Auswirkung). Diese Risiken sind nicht systemisch bedingt.
- Vorher: Arbeitszeit Risiken der Überlastung von Arbeitnehmer:innen: Die Vorgabe oder Förderung übermäßig langer Arbeitszeiten ohne ausreichende Pausen können zu Burnout, vermehrten Fehlern und hoher Fluktuation führen.
-
Grund der Änderung: klare Definition und Schärfung, Überprüfung von Zeithorizonten und Lokalisierung.
-
Arbeitsunfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit in der eigenen Belegschaft: Arbeitsunfälle und Sicherheitsverstöße können zu Verletzungen, Krankheit oder Tod führen (Tatsächliche negative Auswirkung). Diese Risiken sind nicht systemisch bedingt.
- Vorher: Arbeitszeit – Risiko: Überlange Arbeitszeiten ohne Pausen erhöhen das Risiko für Burnout und Fluktuation.
-
Grund der Neuerstellung: nach interner Expert:innenprüfung und Stakeholder-Feedback wurde das Thema Gesundheit und Sicherheit als wesentlich eingestuft.
-
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle aufgrund struktureller Ungleichheiten: Ungleichverteilung von Geschlechtern in unterschiedlichen Rollen führt zu hohem unbereinigtem geschlechtsspezifischem Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap) (Tatsächliche negative Auswirkung). Diese Risiken sind zwar strukturell, jedoch nicht systemisch bedingt.
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Vorher: Gleichheit der Geschlechter und gleicher Lohn: systemische Lohnungleichheit je nach Fachbereich, Tätigkeit und Branche ist gegeben.
Grund der Änderung: Berechnung des Gender-Pay-Gaps, klare Definition und Schärfung, Überprüfung von Zeithorizonten und Lokalisierung.
> Verstöße gegen Menschenrechte und Datenschutz, die die eigene Belegschaft betreffen: Einzelne Fälle von Menschenrechtsverletzungen oder Datenschutzverstößen können physischen oder psychischen Schaden verursachen (Potenzielle negative Auswirkung). Diese Risiken sind nicht systemisch bedingt.
Vorher: Sonstige arbeitsbezogene Rechte: Vernachlässigung, Fehlverhalten und Verstöße gegen die Menschenrechte, Risiken, Fehlverhalten und Vernachlässigung sowie andere Menschenrechtsverletzungen können potenziell in Hochrisikobereichen, nicht systemisch vorkommen.
Grund der Änderung: klare Definition und Schärfung, Überprüfung von Zeithorizonten und Lokalisierung.
Kontrons positive Auswirkungen betreffen alle Beschäftigten, darunter festangestellte Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Werkstudent:innen, Praktikant:innen, temporär Beschäftigte sowie freie Beschäftigte. Spezifische Gruppen, wie Eltern in flexiblen Arbeitszeitmodellen oder Beschäftigte in multikulturellen Teams, profitieren zusätzlich von individuellen Vereinbarungen und der Förderung von Diversität. Datenschutz und faire Entlohnung haben globale Auswirkungen, wobei Europa durch strikte Datenschutzrichtlinien und Gleichstellungsinitiativen hervortritt.
> Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität aufgrund von Sozialleistungen und flexiblen Arbeitsbedingungen: Durch vielfältige Benefits und flexible Arbeitsmodelle steigert Kontron die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden (Tatsächliche positive Auswirkung).
Vorher: Arbeitsbedingungen – Chance: Sehr gute und beliebte Arbeitsbedingungen ergeben die Chance zu verbesserter Produktivität, besserer Zugang zu Spitzenkräften und geringere Fluktuationskosten dank starker Arbeitgebermarke.
Grund der Änderung: klare Definition und Schärfung, Überprüfung von Zeithorizonten und Lokalisierung.
> Beitrag zur persönlichen Entwicklung und Kompetenzförderung der Mitarbeiter:innen durch Weiterbildungsmöglichkeiten: Freiwillige Trainingsprogramme fördern persönliche und berufliche Entwicklung (Tatsächliche positive Auswirkung).
Grund der Neuerstellung: nach interner Expert:innenprüfung und Stakeholder-Feedback wurde das Thema der Trainings als wesentlich eingestuft.
> Gesteigerte Produktivität und Inklusion aufgrund einer vielfältigen Belegschaft: Diversität fördert unterschiedliche Perspektiven, Kommunikation und ein inklusives Arbeitsumfeld (Tatsächliche positive Auswirkung).
Vorher: Gleichheit der Geschlechter und gleicher Lohn: systemische Lohnungleichheit je nach Fachbereich, Tätigkeit und Branche ist gegeben.
Grund der Änderung: klare Definition und Schärfung, Überprüfung von Zeithorizonten und Lokalisierung.
Die ehemalige positive Auswirkung „Arbeitszeiten – Steigerung des Wohlbefindens der Mitarbeiter:innen“ wurde nach einer Absprache mit internen Expert:innen aufgrund von fehlender Nachweisebarkeit heruntergestuft und erreicht nicht mehr den Schwellenwert zur Wesentlichkeit.
Aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten der eigenen Belegschaft ergeben sich wesentliche Risiken und Chancen wie folgt:
> Freiwillige Fluktuation und Fachkräftemangel: Freiwillige Kündigungen, insbesondere in Schlüsselpositionen, gefährden effiziente Abläufe und erhöhen Kosten für Rekrutierung und Training (Potenzielles Risiko).
Vorher: Arbeitszeit – Risiko: Überlange Arbeitszeiten ohne Pausen erhöhen das Risiko für Burnout und Fluktuation.
Grund der Änderung: klare Definition und Schärfung, Überprüfung von Zeithorizonten und Lokalisierung.
> Verbesserte Produktivität, besserer Zugang zu Spitzenkräften und geringere Fluktuationskosten aufgrund einer starken Arbeitgebermarke. Eine starke Arbeitgebermarke reduziert Fluktuationskosten, erleichtert Zugang zu Top-Talenten und steigert Produktivität (Potenzielle Chance).
Vorher: Arbeitsbedingungen – Chance: Sehr gute und beliebte Arbeitsbedingungen ergeben die Chance zu verbesserter Produktivität, besserer Zugang zu Spitzenkräften und geringere Fluktuationskosten dank starker Arbeitgebermarke.
Grund der Änderung: klare Definition und Schärfung, Überprüfung von Zeithorizonten und Lokalisierung.
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1.10.4. S2-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Kontron Gruppe ist ein global tätiges Unternehmen in der Elektronik- und Technologiebranche, dessen Wertschöpfungskette eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitskräfte umfasst.
Beschäftigte in der vorgelagerten Lieferkette, z. B. der Rohstoffgewinnung, der Fertigung, im Bauteilhandel und in der Logistik, können von negativen Auswirkungen und Risiken der respektiven Branche betroffen sein. In der vorgelagerten Kette sind dies Bergbauarbeiter:innen für Metalle und Mineralien sowie Produktionsmitarbeiter:innen in Elektronikfabriken, während in der nachgelagerten Kette insbesondere Beschäftigte in Distribution, Recycling und Entsorgung tätig sind. In der Wesentlichkeitsanalyse wurden diese verschiedenen Personengruppen berücksichtigt, jedoch nicht explizit einzelne besonders gefährdete Gruppen.
Die Kontron Gruppe hat Kinderarbeit sowie Zwangs- und Pflichtarbeit in ihrer vorgelagerten Wertschöpfungskette als potenzielles Risiko evaluiert. Das tatsächliche Risiko liegt im Zusammenhang mit Konfliktmineralien, deren Abbau und Handel zur Finanzierung bewaffneter Gruppen systemisch beitragen und mit Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltbelastungen verbunden sein können. Es wurden keine expliziten geografischen Gebiete oder Länder evaluiert und identifiziert, da die Lieferkette nicht bis zum Ursprung nachvollzogen werden kann. Da diese Mineralien häufig in elektronischen Bauteilen verwendet werden, begegnet die Kontron Gruppe diesem Risiko mit strengen Lieferkettenkontrollen, Transparenzinitiativen und der Einhaltung internationaler Standards wie den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolle Lieferketten.
Die identifizierten tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette führen nicht zu einer Anpassung des Kerngeschäftsmodells der Kontron Gruppe, beeinflussen jedoch die Ausgestaltung der Beschaffungsstrategie, des Lieferfirmenmanagements sowie der konzernweiten Mindeststandards in Bezug auf Menschenrechte. Die Berücksichtigung der Interessen, Sichtweisen und Rechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette erfolgt insbesondere über die Definition von Anforderungen an Lieferfirmen, risikobasierte Präventionsmaßnahmen sowie die Ausrichtung interner Kontroll- und Compliance-Prozesse.
- Zeitlicher Horizont: Menschenrechtsverletzungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können über alle Zeithorizonte hinweg auftreten und haben systemische Züge der Ausbeutung.
- Ausmaß der Auswirkungen: Solche Verstöße haben erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Arbeitskräfte, da sie schwerwiegende Eingriffe in ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen darstellen.
- Betroffener Personenkreis: Die Auswirkungen sind in der Regel auf eine begrenzte Anzahl von Personen in der oberen Wertschöpfungskette beschränkt.
- Schwierigkeitsgrad der Behebung: Diese Verstöße sind äußerst schwer zu überwachen und langfristig schwierig zu beheben. Insbesondere die fehlende Transparenz in den Abbauregionen und komplexe Lieferketten erschweren die Minderung der negativen Auswirkungen.
- Wahrscheinlichkeit: Solche Auswirkungen sind potenziell vorhanden, aber eine quantitative Abschätzung der Wahrscheinlichkeit wurde nicht in die Berechnung einbezogen, um den Fokus auf die potenziellen Auswirkungen zu legen.
Die Kontron Gruppe fordert von ihrer Lieferfirmen einen verantwortungsvollen Umgang mit Arbeitskräften entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies beinhaltet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die Förderung der Menschenrechte sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Risikominimierung, insbesondere in sensiblen Bereichen. Die Interessen, Sichtweisen und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden mittelbar über verschiedene Stakeholdergruppen in die strategischen und operativen Entscheidungen der Kontron Gruppe einbezogen. Lieferfirmen fungieren dabei als zentrale Umsetzungs- und Kontrollinstanz, da sie für die Einhaltung der arbeits- und menschenrechtlichen Anforderungen in ihren jeweiligen Betrieben verantwortlich sind. Die Anforderungen der Kontron Gruppe an Lieferfirmen dienen dem Zweck, Risiken für Arbeitskräfte frühzeitig zu identifizieren und negative Auswirkungen zu verhindern oder zu minimieren. Investor:innen und Finanzierungspartner:innen beeinflussen die strategische Ausrichtung insofern, als sie zunehmende Transparenz und die Einhaltung internationaler Standards im Bereich Menschenrechte und Lieferketten erwarten. Diese Erwartungen fließen in die Priorisierung von ESG-Themen und die Ausgestaltung interner Richtlinien ein. Medien, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Interessensvertretungen tragen zur Sensibilisierung für menschenrechtliche Risiken in globalen Lieferketten bei und beeinflussen die Risikobewertung der Kontron Gruppe, insbesondere in Bezug auf Konfliktmineralien und Arbeitsbedingungen in Hochrisikoregionen. Ihre Berichte und Veröffentlichungen werden als externe Informationsquellen im Rahmen der Risikoidentifikation berücksichtigt.
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Es wurden keine Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, festgestellt. Die maßgeblichen Interessen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette liegen insbesondere in sicheren und fairen Arbeitsbedingungen, der Einhaltung grundlegender Menschenrechte sowie im Schutz vor Ausbeutung, Kinder- und Zwangsarbeit. Diese Rechte bilden die Grundlage für die menschenrechtlichen Mindestanforderungen der Kontron Gruppe an ihre Lieferkette. Die Sichtweisen der Arbeitskräfte werden mangels direkter Zugänglichkeit in der vorgelagerten Lieferkette nicht unmittelbar erhoben, sondern indirekt über externe Quellen, Stakeholderdialoge und Risikoanalysen berücksichtigt. Aufgrund der eingeschränkten Transparenz und Einflussmöglichkeiten in den vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette sowie mangels konkreter Hinweise (z. B. Meldungen über das Whistleblowersystem) wurde keine vertiefte Analyse zu besonders gefährdeten Gruppen von Arbeitskräften durchgeführt. Die Kontron Gruppe verfolgt einen risikobasierten Ansatz und überprüft diese Einschätzung regelmäßig.
Es wurde aufgrund mangelnder Bemächtigung und fehlendem Anlass (z. B. Meldung im Whistleblowersystem) keine Analyse durchgeführt um wesentliche Risiken und Chancen festzustellen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, es sich um Auswirkungen auf bestimmte Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (z. B. bestimmte Altersgruppen, Arbeitskräfte in einem bestimmten Werk oder Land) und nicht um Auswirkungen auf alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette handelt.
1.11. IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Um ein umfassendes Bild der wesentlichen Nachhaltigkeits-IROs der Kontron Gruppe zu erhalten, wurde die Wesentlichkeitsanalyse als Verfahren im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von Auswirkungen auf Menschen und Umwelt in mehreren Schritten durchgeführt.
Kontron führte eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, die sowohl die Wesentlichkeit der Auswirkungen als auch die finanzielle Wesentlichkeit berücksichtigt. Grundlage war ESRS 1 und 2.53. Der Prozess umfasst die systematische Identifikation, Bewertung und Priorisierung von Risiken und Chancen. Zunächst wurde eine Long-List aller ESRS-Themen erstellt, anschließend durch interne Abteilungen geprüft und von externen Berater:innen validiert. In einem Wesentlichkeits-Workshop wurden die Ergebnisse diskutiert und final bewertet. Die Überwachung erfolgt kontinuierlich über das gruppenweite Risikomanagement und interne Audits.
Der Prozess berücksichtigt spezifische Risikofaktoren in den Bereichen Hardware, Software, GreenTec, wesentliche Geschäftsbeziehungen sowie Lieferketten in Hochrisikogebieten. Besonders berücksichtigt werden Tätigkeiten in der Rohstoffbeschaffung und Produktion, Geschäftsbeziehungen in sensiblen Märkten sowie geografische Regionen mit erhöhtem Risiko, insbesondere im Hinblick auf Arbeits- und Umweltstandards.
Die Analyse umfasst sowohl direkte Auswirkungen durch Kontrons eigene Tätigkeiten (z. B. Produktdesign, Fertigung, Betriebsprozesse) als auch indirekte Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette. Dazu zählen insbesondere Risiken und Chancen, die durch Lieferfirmen, Geschäftspartner:innen und nachgelagerte Aktivitäten entstehen.
Stakeholder wurden aktiv über eine Online-Umfrage und Workshops einbezogen. 692 Mitarbeitende, 7 Kund:innen, 21 Lieferfirmen, 4 Investor:innen und weitere Stakeholder nahmen im Jahr 2023 teil. Zusätzlich wurden externe Berater:innen hinzugezogen, um die Ergebnisse methodisch zu prüfen und die Validität sicherzustellen.
Die Bewertung negativer und positiver Auswirkungen erfolgte anhand standardisierter Skalen:
- Negative Auswirkungen wurden nach Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit priorisiert.
- Positive Auswirkungen wurden nach Ausmaß und Umfang bewertet.
- Berechnungen basieren auf einer Skala von 0 bis 5 für Schweregrad und 0 bis 1 für Eintrittswahrscheinlichkeit.
- Der Maximalwert jeder einzelnen Komponente (Ausmaß, Umfang oder Unabänderlichkeit) sowie eine Auswirkung auf Menschenrechte führt zum maximalen Schweregrad (gemäß ESRS Abschnitt 1, Absatz 45).
- Die Wesentlichkeit wurde berechnet, indem bei negativen Auswirkungen (tatsächlich oder potenziell) der Durchschnitt von Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit mit der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert wurde – außer bei Menschenrechtsrisiken, wo die Wahrscheinlichkeit nicht berücksichtigt wurde. Bei positiven Auswirkungen wurden nur Ausmaß und Umfang einbezogen.
- Ein Schwellenwert von 2,5 wurde festgelegt, um zu bestimmen, welche Themen basierend auf ihrer Auswirkung, finanziellen Wesentlichkeit und dem Feedback der Stakeholder als wesentlich gelten und somit in den Nachhaltigkeitsbericht der Kontron AG aufgenommen werden.
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Finanzielle Risiken und Chancen wurden auf operativer und strategischer Ebene bewertet. Die Analyse erfolgte anhand qualitativer und quantitativer Kriterien gemäß ESRS 1.3.3 sowie Zeithorizonten (kurzfristig: 1 Jahr, mittelfristig: bis 5 Jahre, langfristig: über 5 Jahre). Die Priorisierung erfolgte in Abstimmung mit dem gruppenweiten Risikomanagement.
Die Analyse berücksichtigt sowohl direkte als auch indirekte Zusammenhänge zwischen Auswirkungen, Abhängigkeiten und den daraus resultierenden Risiken oder Chancen. Dies umfasst Wechselwirkungen zwischen Umweltauswirkungen, Menschenrechtsfragen und finanziellen Konsequenzen.
Verfahren zur Bewertung finanzieller Risiken und Chancen:
Zusammenhang zwischen Auswirkungen und finanziellen Risiken/Chancen: Risiken und Chancen wurden sowohl auf operativer Ebene (direkte Auswirkungen) als auch auf strategischer Ebene (langfristige finanzielle Effekte) analysiert.
Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und finanziellen Auswirkungen: Finanzielle Wesentlichkeit wird anhand von qualitativen und quantitativen Kriterien gemäß ESRS 1.3.3 bestimmt. Zeitrahmen: Kurzfristig (1 Jahr), Mittelfristig (bis 5 Jahre), Langfristig (über 5 Jahre). Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber anderen Risiken: Nachhaltigkeitsrisiken werden in das gesamte Risikomanagement integriert und mit traditionellen Finanz- und Geschäftsrisiken abgeglichen. Instrumente wie Risikobewertungs-Modelle und Wesentlichkeits-Scores werden verwendet.
Nachhaltigkeitsrisiken sind vollständig in das unternehmensweite Risikomanagement integriert. Sie werden in Relation zu traditionellen Finanz- und Geschäftsrisiken bewertet und über Bewertungsmodelle sowie Wesentlichkeits-Scores priorisiert.
Entscheidungsfindung und interne Kontrollverfahren:
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden in Management-Workshops besprochen und durch den Vorstand final genehmigt. Interne Kontrollsysteme in den einzelnen Tochtergesellschaften und Audits durch das Risikomanagement gewährleisten die Umsetzung und Nachverfolgung.
Integration in das allgemeine Risikomanagement:
Nachhaltigkeitsrisiken sind Teil des gruppenweiten, integrierten Risikomanagements und fließen in regelmäßige Unternehmensbewertungen ein (siehe Konzernlagebericht Kapitel zu „Internes Kontrollsystem, Konzernrechnungslegungsprozess und Risikomanagementsystem“). Die Ergebnisse werden zur Einschätzung des gesamten Risikoprofils verwendet.
Einbindung von Chancen in das Managementverfahren:
Nachhaltigkeitschancen beeinflussen Investitionen in neue Technologien, Märkte und Geschäftsmodelle. Eingesetzte Input-Parameter:
- Datenquellen stammen vom internen Risikomanagement, Stakeholder-Umfragen, Branchen-Benchmarks.
- Erfasste Vorgänge umfassen die gesamte Wertschöpfungskette, von Rohstoffbeschaffung bis zur Produktnutzung.
- Detailgrad der Annahmen: Nutzung standardisierter Bewertungsskalen (0–5) und Eintrittswahrscheinlichkeiten (0–1).
Im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum wurde die Methodik zur Wesentlichkeitsbewertung im Rahmen der ESRS überarbeitet. Dabei wurden Branchenerfahrungen gesammelt und auf die eigenen Gegebenheiten angewendet. Für das Update wurden Schlüsselfiguren wie Konzernrisikomanagement, Compliance, CFO, Einkauf, HR der größten Entities, und Qualitätsmanagement und HSE (Health Safety Environment) Manager aus den Entities mit dem größten Impact hinzugezogen. Es war ein neuer externer Berater zur Konsultation an Board. Dadurch wurde die Wesentlichkeitsanalyse intensiv überarbeitet. Künftig findet eine Überprüfung alle zwei Jahre statt, somit nach diesem Update im Jahr 2025 wieder im Jahr 2027.
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Für die Bewertung der Bedeutung der besprochenen IROs wurde die folgende Bewertungslogik diskutiert und angewandt:
Scoring-Mechanismus
Quantitativer Scoring-Mechanismus gemäß EFRAG

Finanzielle Wesentlichkeit
Risken & Chancen
Risken & Chancen
Überprüfung und Dokumentation der Ergebnisse:
Bewertung der identifizierten Auswirkungen anhand der Kriterien:
- Die Eingaben werden von den jeweiligen internen Expert:innen bereitgestellt
- Die Ergebnisse werden in einem Workshop überprüft und validiert
- Die Dokumentation für den Prüfprozess (einschließlich Begründung) wird im Tool erfasst
ESRS Berichtsrahmen
Wesentlichkeit der Auswirkungen
Auswirkung auf Mensch und Umwelt
Wesentlichkeit der Auswirkungen
Bewertung der identifizierten Auswirkungen anhand der Kriterien:
- Der Schweregrad basiert auf den folgenden Faktoren:
- dem Ausmaß,
- dem Umfang und
- der Unabänderlichkeit der Auswirkungen.
- Wahrscheinlichkeit (bei potenziellen Auswirkungen): Für jeden Faktor wird eine Skala von 0-5 Punkten verwendet. Die Wahrscheinlichkeitsbewertung wird in ein Vielfaches von 0-1 mit 20 %-Schritten umgerechnet.
Finanzielle Wesentlichkeit
- Bewertung der Abhängigkeiten von natürlichen, menschlichen und sozialen Ressourcen
- Die Bewertung erfolgt nach einer Skala von 0 (keine) bis 5 (hoch)
- Die identifizierten Risiken und Chancen sollten in den Risikomanagementprozess integriert werden
- Die Wahrscheinlichkeit wird ähnlich wie bei der Wesentlichkeit der Auswirkung berücksichtigt
Wesentlichkeit der Auswirkungen = Schweregrad * Wahrscheinlichkeit
Finanzielle Wesentlichkeit = Umfang der finanziellen Auswirkungen * Wahrscheinlichkeit
Abbildung: Scoring-Mechanismus
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1.11.1. E1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimawandel
Kontron identifizierte die Auswirkungen auf den Klimawandel, insbesondere Treibhausgasemissionen, durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (siehe IRO-1 und E1-6). Die Bewertung erfolgte anhand von Wesentlichkeitskriterien wie Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit sowie durch Stakeholder-Befragungen. Zur Priorisierung wurden finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen analysiert. Zusätzlich wurden die Erkenntnisse aus der physischen und transitorischen Klimarisikoanalyse herangezogen, um Klimarisiken und Anpassungsmaßnahmen umfassend zu bewerten. Die Ergebnisse fließen in das Risikomanagement und die strategische Planung ein, um $\mathrm{CO}_{2}\mathrm{e}$-Reduktionsmaßnahmen und nachhaltige Technologien zu fördern.
Kontron erhebt seine Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3 durch eine jährliche Datenabfrage bei allen Tochterunternehmen und ermittelt so die Bereiche mit den höchsten $\mathrm{CO}{2}\mathrm{e}$-Emissionen. Die Erhebung der $\mathrm{CO}{2}\mathrm{e}$-Emissionen erfolgt daher GHG-konform und unterstützt die Einhaltung dieser Berichtsanforderungen.
Emissionen durch Landnutzungsänderungen, Ruß oder troposphärisches Ozon, sind für Kontrons Geschäftstätigkeit nicht relevant.
Zur Ermittlung und Bewertung von klimabedingten physischen Risiken wurde im vorangegangenen Berichtsjahr erstmals eine softwarebasierte Klimarisikoanalyse für alle eigenen Standorte sowie bilanzierte Lager an Kund:innen- und Lieferfirmenstandorten durchgeführt. Dabei kam eine Softwarelösung zum Einsatz, mittels derer die Adressen und geografischen Koordinaten der Standorte in 18 unterschiedliche und relevante Risikokategorien über einen Zeithorizont von 35 Jahren auf Bruttorisiken sowie deren potenziellen finanziellen Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert wurden. Die in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 klassifizierten 13 akuten und 15 chronischen Klimagefahren werden damit als ausreichend abgedeckt angesehen, da die 18 analysierten Kategorien nach Ansicht des Unternehmens ausreichend Aufschluss über alle relevanten sowie eventuell damit verbundene physischen Risiken geben. Die pauschale Halte- und Betriebsdauer aller Standorte von 35 Jahren – mit Ausnahme einiger Konsignationslager – wurde angenommen, um den langfristig steigenden Klimarisiken Rechnung zu tragen und somit eine konservative Einschätzung der Risiken zu ermöglichen. Eine separate Betrachtung von kurz- und mittelfristigen Zeiträumen und Planungshorizonten ist für physische Risiken nicht erfolgt.
Je nach physischer Risikokategorie wurde durch die verwendete Software entweder die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die jährliche Dauer der Klimagefahr herangezogen, um anhand von systemischen Schwellenwerten ein niedriges, mittleres oder hohes Risiko für die jeweilige Kategorie zu erkennen. Für Standorte mit einem wesentlichen Buchwert wurde, sofern mindestens ein hohes Risiko für diese identifiziert wurde, von einem wesentlichen Ausmaß ausgegangen. In diesen Fällen wurde lokal mit Vertreter:innen des jeweiligen Standorts Rücksprache hinsichtlich eines tatsächlichen Zutreffens des Risikos in Bezug auf Vermögenswert und/oder Geschäftstätigkeit gehalten.
Die softwarebasierte Analyse hat die Standorte sowohl als Vermögenswerte als auch deren Betriebsfähigkeit bewertet. Dies umfasst die Aktivitäten von Kontron und teilweise die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in Form der Konsignationslager an Kund:innen- und Lieferfirmenstandorten. Die verbleibende vorgelagerte Wertschöpfungskette wurde in Bezug auf physische Klimarisiken nicht analysiert, da keine verlässlichen Informationen über den Ursprung von Rohstoffen und Produktkomponenten sowie deren Transportwege vorliegen. Diese Informationen sowie eine dahingehende Klimarisikoanalyse sollen in Zukunft eingeholt bzw. vorgenommen werden.
Bei der Anwendung der Software wurden die Risiken gemäß der vier Klimaszenarien der repräsentativen Konzentrationspfade RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und RCP8.5 des Weltklimarats IPCC analysiert, wobei die beiden mittleren Szenarien jeweils doppelt gewichtet wurden, weil global eine äußerst strikte Begrenzung der Treibhausgase aktuell unwahrscheinlich erscheint und somit von einer erheblichen Erderwärmung ausgegangen wird. Da nicht für alle Szenarien und Standorte in Kombination verlässliche Klimadaten vorlagen, wurden diese spezifischen Konstellationen in der Bewertung ausgelassen.
Für physische Risiken wurden anstatt der Betrachtung von kurz- und mittelfristigen Zeiträumen und Planungshorizonten zwei Zeithorizonte (1 Jahr und Entwicklung über einen Zeitraum von 35 Jahren) für jeweils vier RCP-Szenarien betrachtet. Es ist keine gesonderte Analyse eines rein mittelfristigen Zeitraums erfolgt. Der kurzfristige Betrachtungszeitraum von einem Jahr entspricht somit der Definition aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Der langfristige Betrachtungszeitraum von 35 Jahren wurde gewählt, um die für Immobilien üblicherweise langen Halte- und Nutzungsdauern abzubilden. Die Erkenntnisse sind in das Konzernrisikomanagement miteingeflossen.
Allgemein besteht langfristig ein wesentliches Risiko durch physische Klimarisiken, sofern diese kumuliert über alle relevanten Risikoklassifizierungen betrachtet werden, wobei es sowohl zu Schäden an Vermögenswerten als auch temporären Einschränkungen im Betrieb kommen kann. Auf Grundlage der Ergebnisse der softwarebasierten Standortanalyse wurden mit Schwellenwerten je Risikokategorie potenzielle Hochrisikostandorte identifiziert. Es handelt sich hier um Standorte, deren Buchwert als wesentlich im Einklang mit Wertgrenzen aus dem Konzernrisikomanagement eingestuft wurde und für welche das Tool ein hohes Einzelrisiko mittels des gewichteten
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Durchschnitts der Klimaszenarien indiziert hat (Flusshochwasser an Standorten in Deutschland und Österreich, schwerer Schneefall an zwei Standorten in Kanada). In diesen konkreten Fällen wurden die Standorte eingehend und in Rücksprache mit lokalen Vertreter:innen der Kontron AG auf das Zutreffen dieser Risiken und vorhandene Gegenmaßnahmen analysiert. Es wurde festgestellt, dass jeweils zwei Standorte einem hohen Bruttorisiken durch Flusshochwasser und starken Schneefall ausgesetzt sind. In allen Fällen wurden jedoch bereits angemessene Vorkehrungen getroffen, um Schäden und Betriebsunterbrechungen in absehbarer Zeit wirksam zu mindern.
Die klimabedingten Übergangsrisiken und Chancen wurden unternehmensintern im Rahmen von Workshops mit ausgewählten Expert:innen aus den entsprechenden Fachbereichen identifiziert und qualitativ bewertet. Insgesamt wurden 18 Risiken und neun Chancen analysiert, verteilt auf die vier Bereiche „Politik & Recht“, „Technologie“, „Markt“ und „Reputation“. Für jede Risiko- und Chancenbewertung wurden drei unterschiedliche Zeithorizonte berücksichtigt: kurzfristig (bis zu einem Jahr), mittelfristig (ein bis fünf Jahre) sowie langfristig (über fünf Jahre hinaus). Darüber hinaus wurde eine Lokalisierung vorgenommen, ob diese die eigene Tätigkeit und/oder die vor- und/oder nachgelagerte Wertschöpfungskette beeinflussen. Im Fokus der Bewertung stand der Einfluss der Risiken und Chancen auf die Geschäftstätigkeit von Kontron im Gesamten; eine Betrachtung einzelner Vermögenswerte erfolgte nicht.
Die qualitative Bewertung der einzelnen Risiken und Chancen wurde in allen Fällen unter der allgemeinen Annahme eines 1,5-Grad-Szenarios gemäß dem Übereinkommen von Paris vorgenommen, da dabei von einem strengen regulatorischen Umfeld – vor allem innerhalb der Europäischen Union – auszugehen ist, bei dem es wahrscheinlich auch zu starken marktseitigen, technologischen und reputationsrelevanten Veränderungen hin zu einer emissionsarmen Wirtschaft kommen kann. Das 1,5-Grad-Szenario wurde dabei nicht als quantitativ modelliertes Klimapfad-Szenario verstanden, sondern als qualitatives Übergangsszenario mit hohem Ambitionsniveau. Es bildet insbesondere einen politischen und regulatorischen Entwicklungspfad ab, der eine zeitnahe und umfassende Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen (z. B. strengere Emissionsvorgaben, steigende $\mathrm{CO}_{2}$-Kosten, erweiterte Berichtspflichten) sowie beschleunigte technologische und marktseitige Veränderungen unterstellt. Dabei handelt es sich nicht um ein spezifisches offizielles Szenario wie etwa die SSP1-1.9 aus den Shared Socioeconomic Pathways (SSP) des IPCC, sondern um eine übergeordnete Annahme, die sich an dem Ziel orientiert, die Erderwärmung auf $1,5^{\circ}\mathrm{C}$ zu begrenzen. Der Verzicht auf ein explizit numerisch unterlegtes IPCC-Szenario erfolgte bewusst, da die Bewertung der Übergangsrisiken und -chancen rein qualitativ vorgenommen wurde und auf der Einschätzung interner Fachexpert:innen zu unternehmensspezifischen Auswirkungen basiert. Für die konkrete Szenarioanalyse wurde kein explizit benanntes SSP-Szenario zugrunde gelegt, sondern es diente vielmehr als konzeptioneller Rahmen für die Risikobewertung. Die konkreten Übergangsereignisse („Transition Events“) wurden im Rahmen unternehmensinterner Workshops systematisch entlang der vier Kategorien Politik & Recht, Technologie, Markt und Reputation identifiziert. Grundlage hierfür bildeten einerseits die Beispiele und Strukturvorgaben der ESRS sowie andererseits interne Einschätzungen der zuständigen Fachbereiche. Die identifizierten Risiken und Chancen wurden anschließend hinsichtlich ihrer potenziellen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und jeweils einem kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont zugeordnet.
Dieses Szenario stellt aus Sicht der Kontron AG den wahrscheinlich stärksten Ausprägungsgrad von Übergangsrisiken und -chancen dar, weshalb dieses als ausreichend für die Analyse betrachtet wurde. Da es sich um eine rein qualitative Einschätzung von internen Fachexpert:innen handelt, wurden keine wissenschaftlichen Studien verwendet.
Im Rahmen der Bewertung des möglichen finanziellen Ausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit hat die Kontron AG mehrere Übergangsereignisse identifiziert, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens bei einem langfristigen Zeithorizont von über fünf Jahren wesentlich sein können. Die Risiken wurden unter Verwendung der im allgemeinen Risikomanagementprozess verankerten Skalen für Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß bewertet, wobei bei der Bewertung in den drei Zeithorizonten gemäß doppelter Wesentlichkeit auch der Eintrittszeitpunkt und die Dauer des jeweiligen Risikos berücksichtigt wurden. Hierzu zählen die beiden Risiken des Ersetzens bestehender Produkte und Dienstleistungen durch emissionsärmere Optionen sowie der möglicherweise erfolglosen Investitionen in neue Technologien (siehe IROs zu E1–Anpassung an den Klimawandel: Innovative Produkte). In beiden Fällen können große und strategische Investitionsentscheidungen erhebliche Risiken für die rückblickend falsche Auswahl von neuen Technologien und Lösungen bergen. Darüber hinaus ergeben sich durch die Übergangssereignisse auch erhebliche Chancen wie die Realisierbarkeit neuer Produkte, der Zugang zu neuen Märkten und eine erhöhte Nachfrage für Produkte und Dienstleistungen, die allesamt den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft fördern.
Gruppenweit sind ausgehend von der aktuellen Treibhausgasbilanz der Kontron Gruppe weiterhin Anstrengungen erforderlich, um die Treibhausgasemissionen im Sinne einer net-zero Wirtschaft zu senken. Dies betrifft alle Geschäftstätigkeiten und somit auch Standorte der Gruppe.
Für die Kontron Gruppe könnten insbesondere Produktionsstandorte mit fossiler Energieversorgung sowie Bürogebäude mit geringer Energieeffizienz als nicht vollständig kompatibel mit einer klimaneutralen Wirtschaft gelten. In der vorgelagerten Lieferkette der Elektronikkomponenten bestehen potenzielle Risiken durch den Bezug emissionsintensiver Bauteile, deren Herkunft und $\mathrm{CO}_{2}$-Fußabdruck
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derzeit nur eingeschränkt erfasst werden können. Darüber hinaus könnte der eigene Logistik- und Transportaufwand $\mathrm{CO}_{2}$-intensiv sein, sofern keine gezielte Umstellung auf emissionsarme Lösungen erfolgt. Außerdem arbeitet das Unternehmen an der Erreichung der Taxonomiekonformität ausgewählter Wirtschaftstätigkeiten, wobei bisher keine Wirtschaftstätigkeit als kategorisch unvereinbar mit den Kriterien der EU-Taxonomie identifiziert wurde. Jedoch sind auch in dieser Hinsicht noch umfassende prozessuale, produktspezifische und nachweisbezogene Maßnahmen notwendig.
Die für die Bewertung der klimabedingten physischen Risiken sowie Übergangsrisiken und Chancen verwendeten Szenarien stehen in keinerlei Widerspruch zueinander oder anderen klimabezogenen Annahmen in diesem Bericht. Sie wurden so ausgewählt, dass sie mögliche Auswirkungen auf Vermögenswerte und Risiken realistisch abbilden. Dadurch ergibt sich eine durchgängige Vereinbarkeit der szenarienbasierten Angaben mit dem finanziellen Bericht.
1.11.2. E2-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Zur Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Hinblick auf Umweltverschmutzung im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde mit den Themenexpert:innen in internen Arbeitssitzungen diskutiert, wie im Kapitel „IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ beschrieben. Die Diskussion und Bewertung stützte sich auf interne Standort- und Prozessinformationen, bestehende Umwelt- und Sicherheitsdokumentationen, Expert:inneneinschätzungen aus den Fachbereichen sowie auf eine qualitative Analyse der Wertschöpfungskette anhand der ESRS-Themenstruktur; eine tool- oder datenbankgestützte quantitative Modellierung wurde dabei nicht eingesetzt. Dadurch wurden die tatsächlichen, potenziellen, positiven und negativen Auswirkungen sowie die finanziellen Risiken und Chancen in der Kontron Gruppe und entlang der Wertschöpfungskette identifiziert und dokumentiert. Dabei wurden gemäß der Liste der ESRS-Themen und Unterthemen Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung (ausgenommen Treibhausgasemissionen und Abfall), Mikroplastik und bedenkliche Substanzen, sowie Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen, die dazu beitragen, die Auswirkungen der Umweltverschmutzung abzumildern, diskutiert. Dabei wurden vor allem Gefahren der Verschmutzung am Anfang der vorgelagerten Wertschöpfungskette in der Gewinnung der Rohstoffe vermutet. Mikroplastik stellte keine größere Auswirkung in der Elektronikherstellung dar, allerdings könnte die Art der Verpackung eine geringfügige Quelle für Mikroplastik sein. Das Geschäftsmodell ist nicht von Ökosystemleistungen abhängig.
Einige von Kontron bezogene, montierte und verkaufte Produkte enthalten Stoffe, die gemäß REACH-Verordnung als besonders besorgniserregend eingestuft sind. Diese können Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, weshalb Kontron 2025 den IRO „Gesundheits- und Umweltgefahren durch die Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe“ in seine wesentlichen Themen unter besonders besorgniserregende Stoffe mit aufnimmt. Unzureichende Kontrolle bei Montage, Nutzung oder Entsorgung könnte zur Freisetzung giftiger Substanzen in Luft, Wasser oder Boden führen und damit Verschmutzung sowie negative Gesundheits-effekte verursachen.
In der Erstabfrage für das Jahr 2025 wurden folgende Tochterunternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit als Auftragsfertiger als Importeure, Nutzer oder Distributoren von Produkten, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, identifiziert: Kontron Europe GmbH, Kontron Canada Inc., Kontron Modular Computers S.A.S., Katek GmbH, Katek Czech Republic s.r.o., Kontron Canada Systems Inc., Kontron d.o.o., Kontron Transportation s.r.o..
Die potenziellen Risiken liegen hauptsächlich in der vorgelagerten Lieferkette und der Entsorgung nach der Nutzung, wobei ihre Reichweite begrenzt ist. Dazu werden bei mehreren Standorten der Kontron Gruppe regelmäßig Umwelt- und Energieaudits zur Identifikation von Emissionsquellen und potenziellen Umweltbelastungen durchgeführt.
Kontron steht zudem im regelmäßigen Austausch mit relevanten Stakeholdern, darunter Kund:innen, Lieferfirmen, Behörden und Umweltorganisationen, um Auswirkungen, Risiken und Chancen besser zu verstehen und die Nachhaltigkeitsstrategie kontinuierlich zu verbessern. Umfassende Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zum Thema Umweltverschmutzung haben bisher nicht stattgefunden.
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1.11.3. E3-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Kontron hat im Prozess der Wesentlichkeitsanalyse und Klimarisikoanalyse seine Vermögenswerte, Geschäftstätigkeiten und Verbräuche gemäß ESRS 2 IRO-1 analysiert, um seine tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen sowohl im Rahmen der eigenen Tätigkeiten als auch innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln, wie im Kapitel „IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ beschrieben.
Im Rahmen der eigenen Tätigkeiten wurde für die Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Wasserstress eine softwarebasierte physische Klimarisikoanalyse für die weltweiten Standorte der Kontron Gruppe durchgeführt. Jene Standorte mit einem hohen Risiko von Wasserstress wurden im Detail analysiert, um die konkreten Abhängigkeiten und Auswirkungen zu ermitteln. Da es sich dabei bei den betroffenen Standorten um Büroräumlichkeiten ohne Produktionsstätten handelte, wurden das Risiko als nicht wesentlich bewertet. Zudem sind die Geschäftsaktivitäten nicht wasserintensiv, weshalb das Thema Wasser, was den Verbrauch von Oberflächenwasser, Grundwasser sowie die Entnahme und Einleitung von Wasser umfasst, nicht wesentlich ist. Die Wasserverbräuche in den eigenen Betrieben entstehen vor allem durch Sanitäranlagen und Trinkwasser.
Es wurde in den Diskussionen zur Wesentlichkeitsanalyse erörtert, dass keine Meeresressourcen zur Gewinnung und Nutzung entsprechender Ressourcen herangezogen werden und somit keine wirtschaftlichen Aktivitäten der Kontron Gruppe tangiert werden.
Gebiete mit erhöhter Überschwemmungsgefahr, einschließlich flussnaher Standorte, wurden im Rahmen der Bewertung physischer Klimarisiken bei eigenen Standorten berücksichtigt, da Hochwasserereignisse ein akutes physisches Risiko gemäß ESRS E1 darstellen und potenzielle Auswirkungen auf die operative Betriebsfähigkeit haben können. Diese Betrachtung dient ausschließlich der Einschätzung von Hochwasserrisiken und stellt keine Bewertung von Wasserknappheit, Wasserstress oder Wasserverbrauch im Sinne von ESRS E3 dar, welche gesondert und nach anderen Kriterien zu analysieren sind. Die Erhebung und Analyse der Anlagen von Lieferfirmen erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verhältnismäßig und wurde noch nicht durchgeführt. Es wurden keine Standorte mit wesentlichem Risiko durch Wasserstress festgestellt. Zwei Standorte in Linz, Österreich, und Deggendorf, Deutschland, zeigen ein relevantes Risiko für Überflutung, jedoch werden die von den Gemeinden getroffenen Maßnahmen als ausreichend erachtet.
Eine spezifische Analyse von Wasserverbrauch und Wasserstress in wasserarmen Regionen gemäß ESRS E3 wurde bislang nicht durchgeführt und ist nicht Bestandteil der vorliegenden Hochwasser- und Überschwemmungsbewertung. Die Kriterien zur Einstufung des ökologischen und chemischen Zustands von Wasserkörpern gemäß den Anhängen der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) sowie die zugehörigen Leitfäden zur Umsetzung wurden im Rahmen der vorliegenden Analyse nicht herangezogen. Die Bewertung wasserbezogener Risiken erfolgte nicht auf Ebene einzelner Wasserkörper im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie, sondern fokussierte sich auf eine standortbezogene Betrachtung physischer Klimarisiken; eine spezifische Analyse von Wasserstress, Wasserverfügbarkeit oder Wasserentnahme gemäß ESRS E3 ist bislang nicht erfolgt.
In Hinblick auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurde im Rahmen von internen Expert:innen-Interviews festgestellt, dass ein erhöhter Wasserverbrauch in der Vorkette, insbesondere in der Leiterplatten- und Chipproduktion, stärkere Auswirkungen auf die Wasserreserven in den Produktionsregionen der Wertschöpfungskette haben kann. Gleichzeitig besteht eine Abhängigkeit der Herstellungsprozesse von verfügbarem Wasser, wodurch es bei Wasserknappheit in Produktionsgebieten zu Unterbrechungen in der Herstellung und Lieferung wasserintensiver Komponenten kommen könnte. Für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde keine exakte Standortbewertung (anders als bei den eigenen Tätigkeiten) durchgeführt. Die Bewertung dieser Risiken erfolgte im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die eine geringe Wahrscheinlichkeit und nur kurzfristige Auswirkungen feststellte. Daher wurde dieses Risiko als nicht signifikant eingestuft.
Das Unternehmen hat keine spezifischen Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt, da die potenziellen Risiken in der Lieferkette liegen und die Auswirkungen als gering bewertet wurden. Dennoch fördert Kontron einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser- und Meeresressourcen durch Lieferfirmen in der Wertschöpfungskette, um langfristig nachhaltige Produktionsbedingungen zu unterstützen.
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1.11.4. E4-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Hinblick auf biologische Vielfalt und Ökosysteme wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse an den eigenen Standorten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette durchgeführt, wie im Kapitel „IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ beschrieben. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden potenzielle Beiträge der eigenen Geschäftstätigkeit zu direkten Treibern des Biodiversitätsverlusts qualitativ berücksichtigt, insbesondere klimawandelbedingte Effekte, Landnutzungsänderungen einschließlich Bodenversiegelung sowie potenzielle Emissionen und Verschmutzungen. Weitere direkte Treiber wie die Ausbeutung biologischer Ressourcen, invasive gebietsfremde Arten sowie Meeresnutzungsänderungen wurden nicht geprüft bzw. aufgrund des Geschäftsmodells als nicht relevant eingestuft. Um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen der eigenen Standorte ermitteln und bewerten zu können, wurde an ausgewählten Standorten der Tochtergesellschaften der Kontron AG in der Nähe von Gebieten mit hoher Biodiversität eine Biodiversitätsanalyse durchgeführt (genauere Informationen sind unter Kapitel „2.4. ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme“ zu finden). Es wurden dabei keine tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen der eigenen Standorte auf Populationsgrößen von Arten oder auf das globale Aussterberisiko von Arten identifiziert, da keine direkten Eingriffe in natürliche Lebensräume oder geschützte Ökosysteme erfolgen.
Übergangs- und physische Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen wurden nicht identifiziert und somit als nicht wesentlich eingestuft, da das Geschäftskonzept diese Bereiche nicht berührt. Systemische Risiken wurden nicht gesondert betrachtet, da die Auswirkungen weit am Anfang der Wertschöpfungskette liegen und kein direkter Austausch besteht. Aus diesem Grund fand keine direkte Konsultation mit möglicherweise betroffenen Gemeinschaften statt. Durch einen eigenen SCoC ist den Lieferfirmen von Kontron ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Thema vorgeschrieben.
Die durchgeführte Biodiversitätsprüfung an mehreren Standorten hatte das Ziel, potenzielle Wechselwirkungen mit nahegelegenen biodiversitätssensiblen Gebieten, einschließlich Natura-2000-Gebieten, UNESCO-Welterbestätten und anderen Schutzgebieten, zu identifizieren. Es wurden keine tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen auf Populationsgrößen von Arten oder auf das globale Aussterberisiko von Arten festgestellt, da an den eigenen Standorten keine direkten Eingriffe in natürliche Lebensräume oder geschützte Ökosysteme erfolgen. Die Ergebnisse zeigen somit, dass die Standorte generell keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Biodiversität haben.
Die meisten Standorte befinden sich entweder nicht in der Nähe biodiversitätssensibler Gebiete oder sind weit genug entfernt, um relevante Wechselwirkungen auszuschließen. In Fällen, in denen eine Nähe besteht, wie beispielsweise zum Lipbachsenke-Gebiet in Deutschland oder Natura-2000-Gebieten in Österreich, sind die Aktivitäten der Standorte auf Bürotätigkeiten oder geringfügige Eingriffe beschränkt, wodurch kein messbares Risiko für die umliegenden Ökosysteme besteht. Insbesondere wurde keine direkte Ressourcennutzung wie Land, Wasser oder Rohstoffe aus diesen sensiblen Gebieten festgestellt. Die Analyse ergab keine wesentlichen Abhängigkeiten der eigenen Geschäftstätigkeit von Ökosystemdienstleistungen wie Wasserversorgung, Hochwasserschutz, Bestäubung oder natürlicher Klimaregulierung, da das Geschäftsmodell nicht auf biologischen Ressourcen basiert. Auch Emissionen, Verschmutzungen oder Landnutzungsänderungen, die sich negativ auf die lokale Biodiversität auswirken könnten, wurden nicht festgestellt. Auswirkungen auf die Ausdehnung oder den Zustand von Ökosystemen, einschließlich Landdegradation, Desertifikation oder zusätzlicher Bodenversiegelung, wurden nicht festgestellt, da an den untersuchten Standorten keine flächenintensiven Aktivitäten, Erweiterungen oder Umnutzungen natürlicher Flächen stattfinden. Es wurden somit seitens der Stakeholder keine Bedenken oder Rückmeldungen zu möglichen Risiken für nahegelegene sensible Gebiete gemeldet. Die Biodiversitätsprüfung bestätigt, dass alle geprüften Standorte keine signifikanten negativen Auswirkungen auf biodiversitätssensible Gebiete haben. Derzeit existieren keine formellen Kommunikationskanäle oder Foren, um Umweltthemen zu besprechen. Daraus ergibt sich ein potenzielles Handlungsfeld zur Verbesserung der Stakeholder-Einbindung und der Sensibilisierung für Umweltthemen.
Zudem ist das Geschäftsmodell der Kontron Gruppe nicht von Ökosystemdiensten abhängig, da es nicht von biologischen Materialien abhängt. Die Bewertung entlang der Wertschöpfungskette ergab, dass in der vorgelagerten Wertschöpfungskette die Förderung von Mineralien und Rohstoffen hohe potenzielle Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme an den Förderstätten hat. Dabei wurden ökologische Kriterien wie die Beeinträchtigung natürlicher Lebensräume, die Veränderung von Ökosystemleistungen und die Reduzierung der Artenvielfalt berücksichtigt. Es wurden aufgrund der Distanz der Rohstoffförderung keine Konsultation der betroffenen Gemeinden durchgeführt, jedoch als wichtiges Thema in der Lieferkette erachtet und im SCoC beachtet. Kontron hat in der Analyse keine Abhängigkeiten sowie keine physischen und transitorischen Risiken und Chancen seiner Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf bio-
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logische Vielfalt und Ökosystemen an den eigenen Standorten feststellen können. Potenzielle Auswirkungen der Rohstoffförderung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette auf biologische Vielfalt und Ökosysteme wurden als grundsätzlich vorhanden, jedoch als nicht wesentlich für die Kontron Gruppe eingestuft, sie werden über den SCoC adressiert.
Die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen erfolgte im Einklang mit ESRS 2 IRO-1 sowie den Grundsätzen der doppelten Wesentlichkeit gemäß ESRS 1 Kapitel 3, wobei sowohl die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Biodiversität als auch potenzielle finanzielle Risiken und Abhängigkeiten entlang der Wertschöpfungskette berücksichtigt wurden.
1.11.5. E5-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Kontron Gruppe hat im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ihre Geschäftstätigkeiten in den eigenen Betrieben sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette im Hinblick auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft systematisch bewertet, um wesentliche tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. Vermögenswerte wurden in diesem Zusammenhang nicht gesondert analysiert; die Bewertung erfolgte auf Ebene der Geschäftstätigkeiten. Die Analyse umfasste die Identifikation der Schnittstellen zur Natur, die Untersuchung von Abhängigkeiten und ökologischen Auswirkungen sowie die Bewertung wesentlicher Risiken und Chancen gemäß den Angabepflichten ESRS 2 IRO 1 und IRO 2 und wie im Kapitel zu „IRO 1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ beschrieben. Hierfür wurden interne Arbeitssitzungen mit zuständigen Fachexpert:innen in den Tochterunternehmen durchgeführt, die dort für Qualitätsmanagement sowie Umwelt und Sicherheitsthemen zuständig sind. Zur Datenerhebung wurden die eingekauften Materialien aller Kontron Gesellschaften anhand externer Datenbanken evaluiert und durchschnittliche Recyclingquoten berechnet, basierend auf der Annahme, dass keine branchenunüblichen Materialien verwendet werden. Das Screening der Geschäftstätigkeiten entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erfolgte mithilfe einer Analyse mit externen Berater:innen, bei der Einkaufsdaten auf Basis von Ausgaben in Materialmengen umgerechnet und unter Verwendung externer Ökobilanzdatenbanken sowie konservativer Annahmen zu Materialzusammensetzungen und Recyclinganteilen ausgewertet wurden.
Im Hinblick auf Ressourcenzuflüsse (ESRS E5-4) wurde der IRO „Beitrag zur Verknappung endlicher Ressourcen“ identifiziert. Die vorgelagerte Beschaffung und Herstellung der von Kontron eingekauften, endmontierten und vertriebenen Produkte sowie der dabei eingesetzten Verpackungen tragen zur Nutzung und potenziellen Verknappung endlicher natürlicher Ressourcen bei, insbesondere kritischer Mineralien und Edelmetalle. Diese Ressourcennutzung erfolgt überwiegend in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und die Verknappung kann den Druck auf umweltbelastende Abbau und Beschaffungspraktiken in geografisch konzentrierten Regionen erhöhen. Der Einkauf dieser vorgelagert produzierten Güter ist ausschlaggebend für den Umfang von Kontrons Beitrag zu dieser negativen Auswirkung. Jedoch kann die Kontron Gruppe durch ihr Einkaufsverhalten nur im Bereich der Verpackungen einen merklichen Einfluss auf deren Beschaffenheit ausüben, da die eingekauften Waren in den meisten anderen Fällen, darunter auch die Elektronikkomponenten, durch genaue Kund:innenvorgaben in Art und Menge bestimmt werden.
Ressourcenabflüsse (ESRS E5-5) werden nach erneuter interner Expert:innenprüfung deshalb nicht mehr als eigenständiger wesentlicher Aspekt berichtet. Kontron verfügt über keine eigene Herstellung, die in wesentlichem Umfang zusätzliche Abfälle erzeugt oder die Beschaffenheit bestehender Komponenten maßgeblich verändert; physische Komponenten werden überwiegend von Lieferfirmen bezogen und gemäß Kund:innenvorgaben weiterverkauft bzw. im Rahmen der Auftragsmontage verarbeitet. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde auch das Unterthema Abfall, einschließlich gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle, geprüft; aufgrund des auftragsfertigungsorientierten Geschäftsmodells ohne eigenständige materialintensive Produktion wurden Abfallaufkommen und Abfallmanagement jedoch als nicht wesentlich eingestuft. Damit würde eine zusätzliche, eigenständige Betrachtung der Ressourcenabflüsse im Ergebnis zu einer Doppelzählung gegenüber der Ressourcennutzung (Ressourcenzuflüssen) führen. Nach erneuter Prüfung durch interne Expert:innen liegt keine Evidenz vor, die eine Bewertung oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle rechtfertigen würde; Ressourcenabflüsse werden daher nicht mehr als wesentlich eingestuft.
Im Berichtszeitraum wurden keine spezifischen Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zum Thema Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft durchgeführt, da es in diesem Themenfeld keine klar identifizierbaren direkten Ansprechpartner:innen gibt. Kontron
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fördert dennoch einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und die Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien über den SCoC sowie über standortbezogene Maßnahmen in den Betrieben, um langfristig nachhaltige Produktionsbedingungen zu unterstützen.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen der Ressourcennutzung konzentrieren sich insbesondere auf jene Geschäftsbereiche, in denen hardwareintensive Lösungen entwickelt und produziert sowie entsprechende Verpackungslösungen für den sicheren Transport genutzt werden. Dazu zählen IoT- und Industrial-IoT-Lösungen mit Hardware- und Softwarelösungen für Industrie 4.0, Smart-Energy-Lösungen für intelligente Stromnetze, Bahntechnologien und Kommunikationslösungen (u. a. GSM-R, FRMCS und Netzwerklösungen), Medizintechnik mit IoT-fähigen Diagnostik- und Überwachungssystemen, Luftfahrtechnologien mit Inflight-Entertainment- und Kommunikationssystemen, Embedded-Computing-Lösungen für industrielle Computersysteme, Transportlösungen im Automotive-Bereich (Telematik- und Konnektivitätslösungen) sowie Softwarelösungen und KontronOS als Betriebssystem und Software für IoT-Systeme. In diesen Geschäftsbereichen ist der Einsatz von Metallen, Kunststoffen, Halbleitern, Batterien und weiteren elektronischen Komponenten in den Ressourcenzuflüssen besonders relevant, da sie die Grundlage der angebotenen Produkte und Dienstleistungen bilden.
Die im Unternehmen eingesetzten wesentlichen Ressourcen wurden mit Blick auf Branchendaten wie folgt analysiert und aus ESG-Sicht als relevant eingestuft. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass bei einem Großteil dieser Ressourcen die Materialauswahl im Wesentlichen durch kund:innenspezifische Anforderungen, technische Normen sowie regulatorische Vorgaben bestimmt wird. Dadurch verfügt Kontron als Auftragsfertiger nur über eingeschränkten Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung vieler eingesetzter Materialien und Komponenten. Die folgenden Ressourcenkategorien werden dennoch als wesentlich eingestuft, da sie entscheidend zur ökologischen Wirkung der Wertschöpfung beitragen und in sämtlichen Geschäftsbereichen eine bedeutende Rolle spielen.
| RESSOURCENZUFLÜSSE | PRIORITÄT | BEGRÜNDUNG |
|---|---|---|
| Metalle (z. B. Kupfer) | Hoch | Hauptbestandteil elektronischer Komponenten in allen Geschäftsbereichen, wenig Einfluss bei der Auswahl |
| Kunststoffe | Hoch | Notwendig für Gehäuse und Verpackungen, wenig Einfluss bei der Auswahl |
| Halbleiter | Hoch | Essenziell für elektronische Hardware und Embedded Computing-Lösungen, wenig Einfluss bei der Auswahl |
| Batterien | Mittel | Wichtige Ressource in Smart Energy- und Luftfahrtechnologien, wenig Einfluss bei der Auswahl |
| Verpackungsmaterialien | Mittel | Häufig genutzt, kann durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden, hoher Einfluss bei der Auswahl für Standardanwendungen sofern nicht kund:innenseitig vorgegeben |
| Erneuerbare Materialien | Mittel | Bereits in einigen Geschäftsbereichen (z. B. Smart Grids) im Einsatz und ausbaubar, wenig Einfluss bei der Auswahl |
Ein Festhalten an einem „Business-as-usual“-Szenario birgt im Hinblick auf Ressourcenzuflüsse wesentliche Risiken. Dazu zählt insbesondere das Risiko zunehmender Ressourcenknappheit: Steigende Kosten und eingeschränkte Verfügbarkeit zentraler Rohstoffe wie Metalle und Halbleiter können die Produktion der Kontron Gruppe erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus besteht ein Reputationsrisiko, falls Anforderungen von Stakeholdern an eine verantwortungsvolle Ressourcennutzung, etwa im Hinblick auf nachhaltige Beschaffung und Ressourceneffizienz, nicht hinreichend erfüllt werden. Verschärfte gesetzliche Vorgaben zur Ressourcennutzung können zudem zu regulatorischen Risiken führen, welche zusätzliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.
Die Weiterentwicklung hin zu einer stärkeren Kreislaufführung der Ressourcenzuflüsse eröffnet Kontron wesentliche Chancen. Durch Recycling und Wiederverwendung von Materialien können Beschaffungskosten reduziert und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen verringert werden. Die Entwicklung langlebiger, modularer und besser recycelbarer Produkte stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und unterstützt die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Nachhaltige Beschaffungsansätze und Produktkonzepte tragen darüber hinaus zu einem Reputationsgewinn bei Kund:innen, Investor:innen und Partner:innen bei. Gleichzeitig ergeben sich Marktchancen, da die Nachfrage nach ressourcenschonenden und kreislauffähigen Produkten in allen von Kontron bedienten Industrien zunimmt.
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Der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Ressourcennutzung ist mit wesentlichen Auswirkungen und Risiken verbunden. Dazu gehören zunächst höhere Investitionskosten für Forschung und Entwicklung sowie für die Umstellung auf kreislauffähige Produktions- und Beschaffungsprozesse. Zudem sind Anpassungen in der Lieferkette erforderlich, da nachhaltigere Lieferfirmen identifiziert und bestehende Lieferbeziehungen neu ausgerichtet werden müssen. Der verstärkte Einsatz neuer Technologien und Materialien kann kurzfristig zu Unsicherheiten in der Produktion führen. Darüber hinaus erhöht die Einführung zusätzlicher Prozesse im Kontext der Kreislaufwirtschaft, beispielsweise rund um die Gestaltung von Rücknahme- und kreislaufbezogenen Systemen gemeinsam mit Kund:innen und Partner:innen, die organisatorische Komplexität.
Die Ressourcennutzung sowie damit verbundene Risiken und negative Auswirkungen konzentrieren sich in der Wertschöpfungskette insbesondere auf die Rohstoffgewinnung, die Fertigung, den Vertrieb einschließlich Verpackung sowie die Nutzungsphase der Produkte. In der Stufe der Rohstoffgewinnung besteht ein hoher Ressourcenverbrauch von Metallen und Halbleitern, der mit Umweltzerstörung und Menschenrechtsrisiken einhergehen kann (Verweis auf ESRS E4 Biodiversität und ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette). In der Fertigung wirken sich energieintensive Produktionsprozesse und der Einsatz nicht nachhaltiger Materialien auf die Ressourcennutzung aus. In den Stufen Vertrieb und Verpackung entsteht zusätzlicher Ressourceneinsatz durch Verpackungsmaterialien, ergänzt um transportbedingte Emissionen. In der Produktnutzungsphase stehen vor allem der Energieverbrauch der Geräte und damit verbundene Auswirkungen im Vordergrund.
Im Rahmen eines ergänzenden Reviews wurde im Januar 2026 festgestellt, dass frühere Aussagen zur Ressourceneffizienz über den gesamten Produktlebenszyklus maßgeblich von einer Konzerninheit mit zirkulärem Geschäftsmodell beeinflusst waren, die inzwischen aus dem Konzernverbund ausgeschieden ist. Als Auftragsfertiger liegt die Verantwortung für Produktzirkularität nun überwiegend bei den Kund:innen bzw. Markeninhaber:innen. Aufgrund von Produktkomplexität, kund:innenspezifischen Anforderungen und sicherheitsrelevanten Regularien werden recycelte Materialien derzeit vor allem in Verpackungen eingesetzt, beispielsweise durch recyclingfähige Kartonverpackungen und wiederverwendbare Verpackungen wie ESD-Boxen. Die Integration recycelter Materialien in komplexe Produkte wie Server oder Kommunikationsgeräte bleibt eine Herausforderung; spezifische F&E-Aufwendungen zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft wurden bislang nicht ausgewiesen. Eine Konzerninheit fördert darüber hinaus in besonderer Weise die Langlebigkeit ihrer Produkte.
1.11.6. G1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Kontron AG ist ein international tätiges Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Linz, Österreich, und mit globalen Niederlassungen. Die Tätigkeit ist die Entwicklung und Herstellung von IoT- und Embedded-Computing-Lösungen für Anwendungen in unterschiedlichen Industrien. Zu den Sektoren zählen IoT-Automatisierung, Bahntechnologie, Luftfahrt & Verteidigung, Kommunikation, ODM, Software, Solar & Energy Management sowie Wallcharger. Kontron notiert an der Deutschen Börse in Frankfurt und ist im SDAX® und im TecDAX® gelistet.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse erfolgte die Analyse und Bewertung wesentlicher IROs für das Thema G1 – Governance durch die internen Fachabteilungen der Kontron AG. Diese wurden extern geprüft. Basierend auf den ermittelten IROs erfolgte die Bewertung und Validierung der Wesentlichkeit von Auswirkungen und finanzieller Art durch die jeweiligen Kontron-Fachexpert:innen. Bei der Analyse wurden unternehmensspezifische Faktoren wie die globale Tätigkeit, die Branchenzugehörigkeit (Hardware, Software, GreenTec), die geografische Präsenz sowie die Art der Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Die Bewertung umfasste sowohl direkte Auswirkungen aus der eigenen Geschäftstätigkeit als auch indirekte Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette.
Die Analyse berücksichtigte insbesondere Governance-relevante Aspekte wie Unternehmenskultur, Menschenrechte, Compliance und Korruptionsprävention. Dabei wurden Risiken und Chancen aus Hochrisikoregionen sowie die potenziellen Auswirkungen von Initiativen wie den Women's Empowerment Principles (WEPs) und dem UN Global Compact auf die Unternehmenskultur einbezogen.
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1.12. IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Ein Datenpunkt oder eine Information gilt als wesentlich, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt: Relevanz für die Entscheidungsfindung der Nutzer:innen: Die Information trägt dazu bei, die Informationsbedürfnisse zentraler Nutzergruppen zu erfüllen, insbesondere primäre Adressaten der Finanzberichterstattung (z. B. Investor:innen) und Nutzer:innen mit Schwerpunkt auf Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Governance.
Kontron hat somit bei der Auswahl der offenzulegenden Informationen bzw. Datenpunkte bewertet, ob diese Informationen die Thematik wesentlich beeinflussen, oder für externe Stakeholder von Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf deren wirtschaftliche oder gesellschaftliche Entscheidungsprozesse. Die Anwendung dieser Kriterien erfolgte im Rahmen der Bewertung der Informationswesentlichkeit als Teil der allgemeinen Wesentlichkeitsanalyse.
Die folgende Übersicht zeigt die Liste der Angabepflichten:
| LISTE DER ANGABEPFLICHTEN | KAPITEL | ABSATZ |
|---|---|---|
| ESRS 2 – Allgemeine Angaben | 1 | |
| BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung | 1.1 | |
| BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen | 1.2 | |
| GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | 1.3 | |
| GOV-2 – Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | 1.4 | |
| GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | 1.5 | |
| GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht | 1.6 | |
| GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Berichterstattung | 1.7 | |
| SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | 1.8 | |
| SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder | 1.9 | |
| SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 1.10 | |
| E1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 1.10.1 | |
| E4-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 1.10.2 | |
| S1-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 1.10.3 | |
| S2-SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 1.10.4 | |
| IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | 1.11 | |
| E1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimawandel | 1.11.1 | |
| E2-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | 1.11.2 | |
| E3-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | 1.11.3 |
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| LISTE DER ANGABEPFLICHTEN | KAPITEL | ABSATZ |
|---|---|---|
| E4-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 1.11.4 | |
| E5-IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 1.11.5 | |
| G1-IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | 1.11.6 | |
| IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | 1.12 | |
| ESRS E1 – Klimawandel | 2 | 2.2 |
| E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz | 2.2.1 | |
| E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel | 2.2.2 | |
| E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimaschutzkonzepten | 2.2.3 | |
| E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | 2.2.4 | |
| E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix | 2.2.5 | |
| E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | 2.2.6 | |
| E1-7 – THG-Entnahmen und THG-Minderungsprojekte, finanziert durch CO₂-Zertifikate | Nicht wesentlich | |
| E1-8 – Interne CO₂-Bepreisung | Nicht wesentlich | |
| E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer und transitorischer Risiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen | Nicht wesentlich | |
| ESRS E2 – Umweltverschmutzung | 2.3 | |
| E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | 2.3.1 | |
| E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | 2.3.2 | |
| E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | 2.3.3 | |
| E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung | 2.3.4 | |
| E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe | 2.3.5 | |
| ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen | Nicht wesentlich | |
| ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme | 2.4 | |
| E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung biologischer Vielfalt und Ökosysteme in Strategie und Geschäftsmodell | 2.4.1 | |
| E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 2.4.2 | |
| E4-3, E4-4 – Maßnahmen, Mittel und Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 2.4.3 | |
| E4-5 – Kennzahlen zu Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme | 2.4.4 | |
| E4-6 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | Nicht wesentlich |
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| LISTE DER ANGABEPFLICHTEN | KAPITEL | ABSATZ |
|---|---|---|
| ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft | 2.5 | |
| E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 2.5.1 | |
| E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 2.5.2 | |
| E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 2.5.3 | |
| E5-4 – Ressourcenzuflüsse | 2.5.4 | |
| E5-5 – Ressourcenabflüsse | Nicht wesentlich | |
| E5-6 – Erwartete finanzielle Auswirkungen der Ressourcennutzung und kreislaufwirtschaftsbezogener Risiken und Chancen | Nicht wesentlich | |
| ESRS S1 – Eigene Arbeitskräfte | 3 | 3.2 |
| S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens | 3.2.1 | |
| S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretungen in Bezug auf Auswirkungen | 3.2.2 | |
| S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können | 3.2.3 | |
| S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen | 3.2.4 | |
| S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | 3.2.5 | |
| S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens | 3.2.6 | |
| S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens | 3.2.7 | |
| S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | 3.2.8 | |
| S1-9 – Diversitätskennzahlen | 3.2.9 | |
| S1-10 – Angemessene Entlohnung | 3.2.10 | |
| S1-12 – Menschen mit Behinderungen | 3.2.11 | |
| S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | 3.2.12 | |
| S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit | 3.2.13 | |
| S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | 3.2.14 | |
| S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten | 3.2.15 | |
| MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1 | 3.2.16 | |
| ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | 3.3 | |
| S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | 3.3.1 |
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| LISTE DER ANGABEPFLICHTEN | KAPITEL | ABSATZ |
|---|---|---|
| S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Bezug auf Auswirkungen | 3.3.2 | |
| S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Beschwerdemechanismen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | 3.3.3 | |
| S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen | 3.3.4 | |
| S2-5 – Ziele im Umgang mit wesentlichen negativen Auswirkungen, Chancen und Risiken in der Wertschöpfungskette | 3.3.5 | |
| ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften | Nicht wesentlich | |
| ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer | Nicht wesentlich | |
| ESRS G1 – Unternehmenspolitik | 4 | 4 |
| G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur | 4.1.1 | |
| G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | 4.1.2 | |
| G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung | 4.1.3 | |
| G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten | Nicht wesentlich | |
| G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbying-Aktivitäten | Nicht wesentlich | |
| G1-6 – Zahlungspraxis | Nicht wesentlich |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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2. Umwelt
2.1. EU-Taxonomie
Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums („EU Action Plan on Sustainable Finance“) ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine wesentliche Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund ist Mitte 2020 die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden Taxonomie-VO) in Kraft getreten, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als „ökologisch nachhaltig“ gelten. Über die Ergebnisse dieser Klassifikation ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten.
In Artikel 9 der Taxonomie-VO werden die folgenden sechs Umweltziele genannt:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Zur Ergänzung der Anforderungen für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-VO hat die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen. Dabei legt die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 vom 4. Juni 2021 (Del. VO TB) für die beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ die technischen Bewertungskriterien fest, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand derer bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet („Do no significant harm“ – DNSH-Kriterien). Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 zu Inhalt und Darstellung vom 6. Juli 2021 (Del. VO I&D) legt hingegen den Inhalt und die Darstellung von Informationen fest, die in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, sowie die Methode, anhand deren die Einhaltung der Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist.
Im Jahr 2023 wurde die EU-Taxonomie hinsichtlich der verbleibenden vier Umweltziele erweitert – dazu legte die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 vom 27. Juni 2023 die technischen Bewertungskriterien der Umweltziele „Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“, sowie „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ fest. Darüber hinaus wurde am 27. Juni 2023 mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 eine Erweiterung der Wirtschaftstätigkeiten, sowie der technischen Bewertungskriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 veröffentlicht.
Im Hinblick auf die Klassifizierung einer Wirtschaftstätigkeit als „ökologisch nachhaltig“ im Sinne der Taxonomie-VO ist eine Unterscheidung zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität erforderlich. Als taxonomiefähig gelten ausschließlich solche Wirtschaftstätigkeiten, die in den Delegierten Rechtsakten zu den technischen Bewertungskriterien beschrieben sind. Finden sich Wirtschaftstätigkeiten der Kontron AG in dem EU-Katalog wieder, so gelten diese als taxonomiefähig. Sofern eine Wirtschaftstätigkeit im ersten Schritt als taxonomiefähig klassifiziert wird, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet, kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt und unter Einhaltung des Mindestschutzes entsprechend den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta ausgeübt wird.
Sofern diese Kriterien kumulativ erfüllt sind, kann die Wirtschaftstätigkeit als taxonomiekonform klassifiziert werden.
Aufgrund von Art 8 Z 1 der VO iVm § 243b bzw. § 267a UGB ist die Kontron AG dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 245a Abs 1 UGB wurde der Konzernabschluss der Kontron AG zum Abschlussdatum nach IFRS aufgestellt. Die für die Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen genutzten Beträge basieren entsprechend auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen. In diese Betrachtung werden grundsätzlich alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften einbezogen. Hierbei ist zu beachten, dass sich diese Zahlen auf die fortgeführten Geschäftsbereiche der Kontron Gruppe beziehen und entsprechend die
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nicht fortgeführten Geschäftsbereiche (DCO – „Discontinued Operations“) im Geschäftsjahr 2024 und Geschäftsjahr 2025 nicht Teil der Taxonomie-Kennzahlen sind. Im Zuge der Katek Akquisition wurden mit 1. März 2024 die Katek SE und ihre Tochtergesellschaften als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der Kontron AG einbezogen. Die Übernahme des Katek-Konzerns hatte daher auch wesentliche Auswirkungen auf die taxonomierelevanten Wirtschaftstätigkeiten der Kontron Gruppe im Berichtsjahr 2024. Dahingegen entsprachen im Geschäftsjahr 2025 die operativen Aktivitäten in den einzelnen Divisionen der Kontron Gruppe und damit ihre relevanten Wirtschaftstätigkeiten im Wesentlichen dem Vorjahresniveau. So ergaben sich für das Berichtsjahr 2025 keine zusätzlichen Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß EU-Taxonomie-Verordnung für die Berichterstattung zu berücksichtigen gewesen wären.
Seit dem Berichtsjahr 2024 weist die Kontron AG verpflichtend sowohl die taxonomiefähigen als auch taxonomiekonformen Anteile der Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) für alle sechs definierten Umweltziele aus.
Im Zuge der Omnibus-Initiative I der EU-Kommission des Jahres 2025 erfolgte durch die delegierte Verordnung (EU) 2026/73, im Amtsblatt veröffentlicht am 8. Jänner 2026, auch eine Anpassung der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852. Hierdurch kommt es zu Reduktionen im Umfang der Meldebögen sowie unter bestimmten Voraussetzungen zu Erleichterungen in der Bewertung von umfassten Wirtschaftsaktivitäten sowie Finanzierungen und Investments. In Artikel 4 der Del. VO (EU) 2026/73 ist für Geschäftsjahre, welche zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2025 beginnen, als Übergangsbestimmung die Möglichkeit geschaffen worden, für diese Geschäftsjahre die Offenlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO in der Fassung vorzunehmen, wie sie am 31. Dezember 2025 gültig war. Die Kontron Gruppe nimmt diese Übergangsbestimmung in Anspruch und berichtet zum 31. Dezember 2025 noch nach den bisherigen Bestimmungen. Da nach wie vor Unsicherheiten in der rechtlichen Auslegung von Teilen der Bestimmungen bestehen, werden, soweit dies als zweckmäßig erachtet wird, die Rechtsauslegungen der EU-Kommission, welche sie in ihren Bekanntmachungen im Amtsblatt kundgemacht hat, herangezogen.
Zur Erreichung eines einheitlichen Verständnisses bei den Konzerngesellschaften hinsichtlich der Zuordnung der Aktivitäten der Kontron Gruppe zu den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten bzw. vor allem hinsichtlich der spezifischen technischen Kriterien zur Bewertung der Taxonomiekonformität wurden verschiedene Schritte gesetzt. In einem allgemeinen Taxonomie-Leitfaden werden die Ziele bzw. die gesetzlichen Grundlagen der EU-Taxonomie sowie der Prozess zur Ermittlung der schlussendlichen Taxonomiekonformität erläutert. Ein weiteres detailliertes Taxonomie-Handbuch überträgt die allgemeinen Ausführungen in eine „Kontron-spezifische“ Beschreibung mit verstärktem Praxisbezug inklusive spezifischer Informationen zu den technischen Bewertungskriterien, welche im Rahmen zahlreicher Abstimmungsmeetings mit unternehmensexternen Taxonomie-Expert:innen in Erfahrung gebracht wurden. Weiters wurde im Rahmen der Einführung eines konzernweiten ESG-Reportingtools auch ein Taxonomie-Modul zur Berichterstattung auf Gesellschaftsebene implementiert, welches in den letzten Berichtsjahren laufend an die vorgegebenen Berichtspflichten angepasst wurde. Über dieses Reportingtool werden die jeweiligen Zahlen zu den Umsätzen, Investitions- und Betriebsausgaben eingeholt sowie die Zuordnung dieser Werte zu den entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten und den damit verbundenen Umweltzielen vorgenommen. Das abteilungsübergreifende Team auf Headquarter-Ebene ist in laufender Abstimmung mit den verschiedenen Verantwortlichen innerhalb der einzelnen Konzerngesellschaften, sowie auch mit externen Taxonomie-Expert:innen, um möglicherweise notwendige Änderungen und Ergänzungen bei der Zuordnung zu erkennen und für die Offenlegung umzusetzen.
Nach der Identifikation aller für das Berichtsjahr relevanten Wirtschaftstätigkeiten wurden diese gemäß der ihnen jeweils zugehörigen Umweltziele „Klimaschutz“, „Anpassung an den Klimawandel“ und „Kreislaufwirtschaft“ auf eine Erfüllung der entsprechenden technischen Bewertungskriterien und DNSH-Kriterien geprüft, um einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen ohne Beeinträchtigung der restlichen Umweltziele nachzuweisen. Dabei wurde auch auf Vorarbeiten der vorangegangenen Jahre zurückgegriffen und ein besonderer Fokus auf jene Wirtschaftstätigkeiten gelegt, die einen relativ großen Anteil an den Kennzahlen der Taxonomiefähigkeit haben. Im Rahmen dieser Prüfung für das Berichtsjahr 2025 wurde festgestellt, dass die Kontron AG erstmalig taxonomiekonforme Anteile für Umsatz, CapEx und OpEx ausweisen kann. Ermöglicht wird dies durch die Aktivitäten der Kontron Transportation GmbH und ihren Tochtergesellschaften, welche der Wirtschaftstätigkeit CCM 6.14 „Schienenverkehrsinfrastruktur“ und einem wesentlichen Beitrag zu dem Umweltziel „Klimaschutz“ zugeordnet werden können. Dahingehend bietet Kontron Transportation unterschiedliche Hard- und Software sowie Serviceleistungen für GSM-R-Lösungen an, welche allesamt der effizienteren Nutzbarkeit von elektrifizierten Bahnstrecken – darunter in bedeutsamer Weise auch Hochgeschwindigkeitsstrecken – durch die Ermöglichung einer höheren Nutzungsdichte dienen. Die genaue Bestimmung der dabei jeweils als taxonomiekonform betrachteten Anteile an Umsatz, CapEx und OpEx wird in den nachstehenden Abschnitten zur Errechnung der drei Kennzahlen erläutert, jedoch beziehen sich diese konformen Anteile ausnahmslos auf rein intern erbrachte Wertschöpfung in Form von Eigenleistungen ohne wesentliche Beteiligung oder Abhängigkeiten von Drittparteien.
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Darüber hinaus wurde – zusätzlich zur bereits bestehenden szenariobasierten Klimarisikoanalyse für alle Standorte der Gruppe – durch die Geschäftsführung der Kontron Transportation eine Bewertung der Einhaltung der DNSH-Kriterien auf Ebene jener Tochtergesellschaften durchgeführt, die zu dieser Wirtschaftstätigkeit beitragen. In allen Fällen wurde dabei die Einhaltung aller zutreffenden DNSH-Kriterien festgestellt und dokumentiert. Von einer zusätzlichen Bewertung von Geschäftspartner:innen in Bezug auf die DNSH-Kriterien wurde abgesehen, da die für die Taxonomiekonformität relevanten Aktivitäten als Eigenleistung ausschließlich gruppenintern stattfinden und somit nicht in ausschlaggebendem Maße von den Tätigkeiten Dritter abhängig sind.
Für alle weiteren Wirtschaftsaktivitäten der Kontron Gruppe kann zum aktuellen Zeitpunkt kein abschließender Nachweis der Erfüllung der technischen Bewertungs- und DNSH-Kriterien erbracht werden. Die Ausweitung der Nachweisführung auf weitere wesentliche Wirtschaftsaktivitäten wird laufend geprüft und bei identifizierter Umsetzbarkeit angestrebt.
Neben der Prüfung und Nachweisführung der Taxonomiefähigkeit und -konformität von Wirtschaftsaktivitäten hat die Kontron Gruppe für das Berichtsjahr 2025 außerdem die im Vorjahr identifizierten Lücken geschlossen, um eine gruppenweite Umsetzung des Mindestschutzes zu gewährleisten. Dazu bestanden bereits prozessuale Vorkehrungen auf Gruppenebene wie beispielsweise die übergreifenden Compliance-Richtlinien, eine zentrale Whistleblowing-Organisation, eine ausnahmslose Nachverfolgung von Verdachts- und Verstoßmeldungen, verpflichtende Mitarbeiter:innenschulungen sowie der Offenlegung von damit verbundenen Datenpunkten im Rahmen des nichtfinanziellen Berichts. Neu für das Berichtsjahr 2025 hinzugekommen und den bisherigen Maßnahmen ab jetzt jährlich im Prozess vorgelagert ist eine Risikoanalyse in Bezug auf acht Mindestschutzkategorien. Dabei werden alle Tochtergesellschaften der Kontron AG im Rahmen von zwei getrennten Bewertungen befragt, inwieweit sie einerseits interne Maßnahmen in Bezug auf ihre Mitarbeitenden setzen und andererseits, in welchem Umfang sie ihre Lieferfirmen nach Kriterien des Mindestschutzes analysieren und gegebenenfalls risikomindernde oder Abhilfemaßnahmen ergreifen. Zu den acht berücksichtigten Mindestschutzkategorien gehören:
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
- Diskriminierung
- Faire Beschäftigung, einschließlich Vergütung und Arbeitszeiten
- Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften
- Korruption und Bestechung
Die Rückmeldungen werden durch das Compliance-Team auf Headquarter-Ebene ausgewertet, Optimierungspotenziale identifiziert und eine Risikoeinschätzung getroffen. Diese werden dann an den Vorstand der Kontron AG kommuniziert und dienen der fortlaufenden Verbesserung des Mindestschutzes im jeweils kommenden Jahr. Im Berichtsjahr 2025 wurden dabei keine Red Flags und für alle acht Kategorien jeweils ein niedriges Risiko identifiziert. Dazu kommen auf Gruppenebene zudem Vorkehrungen für eine ordentliche Besteuerung, die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs sowie der Ausschluss einer Beteiligung an der Produktion umstrittener Waffen. Zusammen mit den bereits existierenden Maßnahmen aus dem Vorjahr sowie der laufenden Umsetzung der konkret identifizierten Verbesserungspotenzialen erachtet die Kontron Gruppe den Mindestschutz somit als umfassend sichergestellt.
Basierend auf einer vollständigen Analyse der Unternehmensaktivitäten erfolgt die Angabe des Anteils der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlöse/CapEx/OpEx an den jeweiligen Gesamtsummen des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025.
KENNZAHLEN GEMÄSS EU-TAXONOMIE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
| IN % | TAXONOMIEKONFORM | TAXONOMIEFÄHIG | NICHT TAXONOMIEFÄHIG |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 2,3% | 76,0% | 24,0% |
| CapEx | 3,9% | 71,9% | 28,1% |
| OpEx | 9,9% | 81,8% | 18,2% |
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Die Tabellen zu den jeweiligen Taxonomie-Kennzahlen mit den Details zu der Zuordnung der Umsatzerlöse, CapEx sowie OpEx zu den entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten sind am Ende dieses Abschnitts des nichtfinanziellen Berichts dargestellt. Da Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas nicht auf die Geschäftstätigkeit der Kontron Gruppe zutreffen, wird gemäß Delegierter Verordnung 2022/1214 nur Meldebogen 1 veröffentlicht.
Umsatz-Kennzahl
Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahres zu den Gesamtumsatzerlösen dieses Geschäftsjahres. Die Basis des Umsatzes ist der Nettoumsatz resultierend aus Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter gem. IAS 1.82(a).
Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2025 von TEUR 1.607.259 (Vj.: TEUR 1.684.821) bilden den Nenner der Umsatz-Kennzahl und können der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns entnommen werden (siehe Konzernabschluss 2025, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung).
Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse (siehe Konzernanhang Abschnitt B, Note 01) der Kontron Gruppe werden über alle Konzerngesellschaften hinweg daraufhin untersucht, ob sie mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnungen zu den technischen Bewertungskriterien aller sechs Umweltziele erzielt wurden.
Für die Kontron Gruppe wurden im Berichtsjahr 2025 folgende relevante Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der einzelnen Umweltziele identifiziert, denen Umsatzerlöse zugeordnet werden können:
Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM):
3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
3.20 Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung
6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“ (CE):
1.2 Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
4.1 Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen
5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung
5.2 Verkauf von Ersatzteilen
5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle
Als bedeutende Wirtschaftstätigkeiten der Kontron Gruppe wurden in Anbetracht des aktuellen Regulierungsstands die Wirtschaftstätigkeiten CCM 3.1 „Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie“, CCM 3.20 „Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung“, CCM 6.14 „Schienenverkehrsinfrastruktur“ und CCM 8.1 „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ im Sinn der delegierten Verordnung 2021/2139 Annex I sowie die Wirtschaftstätigkeit CE 1.2 „Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten“ im Sinn der delegierten Verordnung 2023/2486 Annex II als taxonomiefähig klassifiziert:
CCM 3.1 „Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie“
Laut Definition der Taxonomie-VO umfasst die Wirtschaftstätigkeit die Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie. Der Ausdruck „erneuerbare Energie“ wird von der Europäischen Union als Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, wie Wind, Sonne (Solartherme und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas definiert. Dieser Tätigkeit wurden im Berichtsjahr 2025 Umsätze des „GreenTec“-Bereichs zugeordnet, welcher unter der Marke „Steca“ Clean Energy Solutions, wie beispielsweise Hybridwechselrichter für Solarenergie zusammen mit der dazugehörigen Cloud-Software, anbietet.
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CCM 3.20 „Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung"
Die Wirtschaftstätigkeit umfasst gemäß Taxonomie-VO unter anderem Systeme zur Entwicklung eines $\mathrm{CO}_{2}$-armen Verkehrs. Darunter fällt beispielsweise die Herstellung, Installation, Wartung und Reparatur sowie Beratungsdienstleistungen von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Unter der Marke „eSystems" werden intelligente Wallboxen entwickelt und hergestellt, welche nicht nur als intelligente Ladelösungen für Elektrofahrzeuge genutzt werden können. Diese können weiter in Smart-Home Systemen integriert werden, was eine intelligente Steuerungs- und Überwachungsfunktion ermöglicht. Damit können beispielsweise Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, E-Autos und das Stromnetz miteinander verbunden werden, um Energie vernünftig zu nutzen und zu verteilen. Die Umsätze aus dem Verkauf der Wallboxen konnten im Berichtsjahr 2025 zur Gänze der Wirtschaftstätigkeit 3.20 zugeordnet werden.
CCM 6.14 „Schienenverkehrsinfrastruktur"
Die Wirtschaftstätigkeit umfasst laut Definition der Taxonomie-VO den Bau, die Modernisierung, den Betrieb und die Wartung von Bahnverkehrsstrecken und Untergrund-Bahnverkehrsstrecken, Brücken und Tunneln, Bahnhöfen, Terminals, Serviceeinrichtungen sowie Sicherheits- und Verkehrsmanagementsystemen, einschließlich Dienstleistungen von Architekten, Ingenieurdienstleistungen, Dienstleistungen für technisches Zeichnen, Gebäudeinspektion, Vermessungs- und Kartierungsleistungen usw. sowie Durchführung physikalischer, chemischer und sonstiger analytischer Tests aller Arten von Materialien und Produkten. Im Jahr 2023 wurde die Beschreibung dieser Wirtschaftstätigkeit ergänzt und dabei konkret auf die dafür relevanten Schienenverkehrskomponenten (u.a. Zugsteuerung/Signalgebung, Betriebsführung und Verkehrssteuerung, Telematikanwendungen) eingegangen. Dieser Wirtschaftstätigkeit wurden vorrangig die Umsätze im Bereich „Transportation" zugeordnet. Hier setzt die Kontron Transportation (KTR) Projekte im Bahn-Infrastrukturbereich um und führt Lieferungen, Inbetriebnahmen und Services entlang von Strecken (Access-Netzwerke) und in Kommunikationszentralen (Core-Netzwerk und Software) durch, wobei Rolling Stock (u.a. Züge, Wagons) nicht im Fokus steht. Die Kontron Transportation liefert in unterschiedlichen Konstellationen: Konsortien werden häufig mit Baumfirmen (Infrastruktur) oder Signalisierungsfirmen (andere Kommunikationstechnik entlang der Strecke) gebildet, bzw. KTR liefert direkt, wenn der Technologieteil im Vordergrund steht.
CCM 8.1 „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten"
Die Wirtschaftstätigkeit umfasst laut Definition der Taxonomie-VO die Speicherung, Manipulation, Verwaltung, Bewegung, Kontrolle, Anzeige, Vermittlung, Austausch, Übertragung oder Verarbeitung von Daten über Rechenzentren, einschließlich Edge-Computing. Dieser Tätigkeit wurden im Berichtsjahr 2025 vorrangig Dienstleistungen bzw. Services im Zusammenhang mit Datenverarbeitung über Rechenzentren zugeordnet.
CE 1.2 „Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten"
Die Wirtschaftstätigkeit umfasst die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten für Industrie, Gewerbe und Verbraucher. Dieser Wirtschaftstätigkeit wurde im Berichtsjahr 2025 vorrangig Umsätze aus dem Verkauf von eigenentwickelten und -hergestellten Produkten der Kontron Gruppe (v.a. im Hardware-Bereich) für die Märkte industrielle Automatisierung und Kommunikationslösungen aus den Geschäftssegmenten „Europe" und „Global" zugeordnet.
Zu den weiteren oben angeführten Wirtschaftstätigkeiten CE 4.1 „Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen", CE 5.1 „Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung", CE 5.2 „Verkauf von Ersatzteilen" sowie CE 5.5 „Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle" wurden ebenso Umsätze zugeordnet – diese umfassen allerdings nur einen geringen Anteil am Konzernumsatz in Relation zu den fünf oben angeführten Haupttätigkeiten.
Durch eine Detailanalyse der in den Umsatzerlösen enthaltenen Posten erfolgte die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten. Der Zähler der taxonomiefähigen Umsatz-Kennzahl beträgt somit TEUR 1.222.277 (Vj.: TEUR 1.273.900). Daraus ergibt sich im Geschäftsjahr 2025 eine taxonomiefähige Umsatz-Kennzahl von $76,0\%$ (Vj.: $75,6\%$).
Als taxonomiekonform wurden jene Umsatzerlöse identifiziert, welche die Kontron Transportation Gesellschaften auf Basis von Eigenleistungen unter der Wirtschaftstätigkeit CCM 6.14 „Schienenverkehrsinfrastruktur" im Zusammenhang mit den angebotenen GSM-R-Lösungen erzielen. Diese Eigenleistungen beziehen sich ausschließlich auf geistiges Eigentum und die projektbezogenen geleisteten Stunden im Rahmen der verkaufen Software und Services. Die Serviceleistungen umfassen dabei je nach Bedarf die Komponenten Planung, Aufbau, Inbetriebnahme, Betrieb, Support, Hosting, Schulung und Wartung. Um den mit diesen internen Eigenleistungen verbundenen Umsatz zu errechnen, wird auf Ebene jedes einzelnen taxonomiefähigen Projekts, für welches ein wesentlicher Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz" identifiziert wurde, ein Faktor auf die gesamten Projektumsatzerlöse angewendet. Dieser Faktor errechnet
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sich aus dem Betrag der internen projektbezogenen Leistungsverrechnung geteilt durch die Gesamtprojektkosten bestehend aus ebendieser Leistungsverrechnung, dem Materialaufwand und den sonstigen bezogenen Leistungen in Bezug auf das Projekt. Die daraus resultierenden taxonomiekonformen Projektumsatzerlöse werden dann summiert. Die taxonomiekonforme Umsatz-Kennzahl für das Berichtsjahr 2025 beträgt somit 2,3% (Vj.: 0%).
Einen Überblick über die Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität der Umsätze je Umweltziel gibt die folgende Tabelle – weitere Details dazu sind in der Tabelle zur Umsatz-Kennzahl am Ende dieses Abschnitts angeführt.
UMSATZANTEIL/GESAMTUMSATZ
| TAXONOMIEKONFORM JE ZIEL | TAXONOMIEFÄHIG JE ZIEL | |
|---|---|---|
| CCM | 2,3% | 21,4% |
| CCA | 0% | 0% |
| WTR | 0% | 0% |
| CE | 0% | 54,7% |
| PPC | 0% | 0% |
| BIO | 0% | 0% |
CapEx-Kennzahl
Die CapEx-Kennzahlen (Capital Expenditures) geben gemäß Unterabschnitt 1.1.2.2 des Annex I der Del. VO I&D den Anteil der Investitionsausgaben an, der
- sich entweder auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die mit einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist, oder
- sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit bezieht.
Basis der Investitionsausgaben (CapEx) sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr. Außerdem umfassen sie auch Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren (Anwendung von IFRS [IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16]). Erworbene Firmenwerte werden dabei nicht berücksichtigt.
Die gesamten Investitionsausgaben gemäß EU-Taxonomie-VO (inkl. Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen) identifiziert das Unternehmen für das Berichtsjahr 2025 mit TEUR 116.502 (siehe Konzernanhang Abschnitt C, Note 01 sowie Note 02; Vj.: TEUR 291.015).
Diese bilden den Nenner der CapEx-Kennzahlen. Im Detail stellen sich diese Investitionsausgaben wie folgt dar:
| IN TEUR | |
|---|---|
| IAS 16 Sachanlagen | 36.522 |
| IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte | 50.020 |
| IAS 40 als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 0 |
| IFRS 16 Leasingverhältnisse (> 12 Monate) | 29.960 |
| Gesamt | 116.502 |
| davon durch Konsolidierungskreisänderungen | 193 |
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Anhand der Beschreibung der Zugänge erfolgt eine Analyse bezüglich der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität sowie ein Abgleich mit Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz), Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft) der Taxonomie-VO.
Für die Kontron Gruppe wurden folgende relevante Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der einzelnen Umweltziele identifiziert, denen Investitionsausgaben zugeordnet werden können:
Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM):
3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
3.20 Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur
7.2 Renovierung bestehender Gebäude
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
9.1 Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation
Umweltziel „Klimaanpassung“ (CCA):
8.2 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“ (CE):
1.2 Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung
Die Investitionsausgaben, welche den Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.14 „Schienenverkehrsinfrastruktur“, CCM 8.1 „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“, sowie sämtlichen angeführten Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der Umweltziele „Klimaanpassung“ und „Kreislaufwirtschaft“ zugeordnet wurden, beziehen sich auf Vermögenswerte oder Prozesse, die mit den jeweiligen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der Umsatzerzielung verbunden sind. Hinsichtlich Wirtschaftstätigkeit CCA 8.2 „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ ist festzuhalten, dass diese Wirtschaftstätigkeit laut EU-Taxonomie nicht zu den sogenannten „ermöglichenden“ Tätigkeiten zählt und sie somit nicht in die Berechnung der Umsatzkennzahl, sondern nur in die CapEx- bzw. OpEx-Kennzahl, einfließt.
Die Investitionsausgaben, welche den übrigen angeführten Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet wurden, beziehen sich – mit Ausnahme der Wirtschaftstätigkeit CCM 9.1 – auf den Erwerb von Produkten oder Leistungen aus den jeweiligen taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Dazu zählen insbesondere Investitionen in den Fuhrpark (Wirtschaftstätigkeit CCM 6.5) sowie Investitionen im Zusammenhang mit Gebäuden und Produktionsstätten (Wirtschaftstätigkeiten CCM 7.2 und CCM 7.4).
Die Summe der Zugänge, die eine taxonomiefähige Investition hinsichtlich der angeführten Wirtschaftstätigkeiten gemäß Taxonomie-VO widerspiegeln, bildet den Zähler der taxonomiefähigen CapEx-Kennzahl in Höhe von TEUR 83.792 (Vj.: TEUR 71.537). Daraus resultiert eine taxonomiefähige CapEx-Kennzahl von 71,9% (Vj.: 24,6%).
In Hinblick auf diese Veränderung der CapEx-Kennzahl im Vergleich zum Vorjahr ist zu beachten, dass im Vorjahr ein wesentlicher Anteil des CapEx-Nenners aus Konsolidierungskreisänderungen aufgrund der durchgeführten Akquisitionen stammte (Vj.: TEUR 187.222) – im Geschäftsjahr 2025 beliefen sich diese CapEx nur auf TEUR 193. Dies hatte entsprechende Auswirkungen auf die Darstellung des Anteils der taxonomiefähigen CapEx in Relation zum CapEx-Nenner, da die CapEx aus Konsolidierungskreisänderungen nicht im Zähler berücksichtigt wurden. Entsprechend war die Taxonomiefähigkeit im Vorjahr deutlich geringer als im Geschäftsjahr 2025.
Die taxonomiekonforme CapEx-Kennzahl beschränkt sich auf die aktivierten Entwicklungskosten der Kontron Transportation Gruppe, die ebenfalls einen taxonomiekonformen Umsatz ausweisen. Darunter fallen jene aktivierten Entwicklungskosten, die direkt mit Eigenleistungen und Personalaufwänden in Verbindung stehen, dabei explizit unter den Positionen für Personalkosten und Labornutzung
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verbucht werden. Dies entspricht den aktivierten Entwicklungskosten abzüglich Drittkosten, also durch Externe erbrachte Leistungen, inklusive der aliquot für die aktivierten Entwicklungskosten im Gesamten in Abzug gebrachten Steuergutschriften. Die taxonomiekonforme CapEx-Kennzahl liegt damit bei 3,9% (Vj.: 0%).
Einen Überblick über die Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität der CapEx je Umweltziel gibt die folgende Tabelle – weitere Details dazu sind in der Tabelle zur CapEx-Kennzahl am Ende dieses Abschnitts angeführt.
CAPEX-ANTEIL/GESAMT-CAPEX
| TAXONOMIEKONFORM JE ZIEL | TAXONOMIEFÄHIG JE ZIEL | |
|---|---|---|
| CCM | 3,9% | 18,4% |
| CCA | 0% | 16,8% |
| WTR | 0% | 0% |
| CE | 0% | 50,9% |
| PPC | 0% | 0% |
| BIO | 0% | 0% |
OpEx-Kennzahl
Die OpEx-Kennzahlen (Operating Expenditures) geben gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2 des Annex I der Del. VO I&D den Anteil der Betriebsausgaben an, der
- sich entweder auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die mit einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden ist,
- sich auf den Erwerb von Produkten und Leistungen aus einer taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit bezieht.
Die Basis für die Betriebsausgaben (OpEx) bilden die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse (Short-Term-Leasing) bzw. Leasingverhältnisse mit geringem Wert (low value asset leases), Wartung und Instandhaltung sowie für alle anderen direkten Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder durch Dritte, die notwendig sind, um die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten.
Zur Ermittlung des Nenners wurde die Summe der oben genannten Kosten anhand einer Detailanalyse nach Konten und Kostenstellen gebildet. Die gesamten Betriebsausgaben im Berichtsjahr 2025 gemäß Taxonomie-VO Art. 8 Annex I Unterabschnitt 1.1.3.1 des Annex I der Del. VO I&D betragen TEUR 68.706 (Vj.: TEUR 78.051). Diese bilden den Nenner der OpEx-Kennzahlen.
Der Zähler der OpEx-Kennzahl gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2. des Annex I der Del. VO I&D entspricht dem Teil der im Nenner enthaltenen Betriebsausgaben, der sich auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die laut Annex I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) und Annex II (Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel) der Del. VO 2021/2139 bzw. laut Annex I (Wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser und Meeresressourcen), Annex II (Wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft), Annex III (Wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und Annex IV (Wesentlicher Beitrag zum Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) der Del. VO 2023/2486 mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Für die Kontron Gruppe wurden folgende relevante Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der einzelnen Umweltziele identifiziert, denen Betriebsausgaben zugeordnet werden können:
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Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM):
3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
3.20 Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung
6.4 Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr
6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
Umweltziel „Klimaanpassung“ (CCA):
8.2 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Umweltziel „Kreislaufwirtschaft“ (CE):
1.2 Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten
5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung
Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben im Berichtsjahr 2025 in Höhe von TEUR 56.174 (Vj.: TEUR 62.014) bestehen zu einem bedeutenden Anteil aus nicht aktivierten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Insofern kommt der Analyse der Taxonomiefähigkeit bzw. Taxonomiekonformität der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eine große Bedeutung bei der Ermittlung der OpEx-Kennzahlen zu. Sofern diese Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit, die bereits im Rahmen der Umsatzanalyse als taxonomierelevant identifiziert wurde, steht, wurden die damit zusammenhängenden F&E-Aufwendungen ebenso dieser Wirtschaftstätigkeit zugeordnet. Zusammen mit taxonomiefähigen Aufwendungen im Bereich Wartung und Reparatur, Leasing, Gebäuden sowie Gebäudesanierung beträgt der Anteil der taxonomiefähigen OpEx im Berichtsjahr 2025 81,8% (Vj.: 79,5%).
Als taxonomiekonforme OpEx werden alle nicht kapitalisierten F&E-Personalkosten der Tochtergesellschaften mit taxonomiekonformen Umsatzerlösen angesehen, da diese als Personalaufwand in direktem Zusammenhang mit den erbrachten Eigenleistungen stehen und bei allen betroffenen Gesellschaften zur Gänze auf die Wirtschaftstätigkeit CCM 6.14 „Schienenverkehrsinfrastruktur“ entfallen. Daraus resultierend liegt die taxonomiekonforme OpEx-Kennzahl im Berichtsjahr 2025 bei 9,9% (Vj.: 0%).
Einen Überblick über die Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität der OpEx je Umweltziel gibt die folgende Tabelle – weitere Details dazu sind in der Tabelle zur OpEx-Kennzahl am Ende dieses Abschnitts angeführt.
OPEX-ANTEIL/GESAMT-OPEX
| TAXONOMIEKONFORM JE ZIEL | TAXONOMIEFÄHIG JE ZIEL | |
|---|---|---|
| CCM | 9,9% | 29,9% |
| CCA | 0% | 20,6% |
| WTR | 0% | 0% |
| CE | 0% | 51,2% |
| PPC | 0% | 0% |
| BIO | 0% | 0% |
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Bei der Ermittlung der oben genannten Kennzahlen wurde über diverse Prüfschritte jegliche Doppelzählungen über die Wirtschaftstätigkeiten vermieden. Zu diesen Prüfschritten zählen integrierte Kontrollmechanismen im ESG-Reportingtool (z. B. automatische Summierung der berichteten Zahlen in den einzelnen Wirtschaftstätigkeiten und Warnung, wenn diese die Werte der Umsatz-/CapEx-/OpEx-Nenner übersteigen), eine enge Abstimmung zwischen dem Finanzbereich (Accounting, Controlling) sowie dem ESG-Bereich, sowie klare Dokumentationsanforderungen an die Taxonomie-Verantwortlichen in den einzelnen Tochterunternehmen inkl. Prüfung der Dokumentation durch das Headquarter.
Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
| ZEILE | TÄTIGKEITEN IM BEREICH KERNENERGIE | |
|---|---|---|
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| ZEILE | TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS | |
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
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KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG
| WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN | CODE | UMSATZ | UMSATZ-ANTEIL, 2025 | KLIMA-SCHUTZ | ANPASSUNG AN DEN KLIMAWAN-DEL | WASSER | UMWELT-VERSCHMU-TZUNG | KREISLAUF WIRT-SCHAFT | BIOLOGISCHE VIELFALT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IN TEUR | IN % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||||||
| A.1. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) | |||||||||
| Schienerverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 36.550 | 2,3% | J | N | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | 36.550 | 2,3% | 2,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 36.550 | 2,3% | 2,3% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0,0% | |||||||
| A.2 TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIGKEITEN (NICHT TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN) | |||||||||
| EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | ||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | CCM 3.1 | 21.781 | 1,4% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung | CCM 3.20 | 46.691 | 2,9% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Schienerverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 180.806 | 11,2% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | CCM 8.1 | 57.417 | 3,6% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | CE 1.2 | 856.233 | 53,3% | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen | CE 4.1 | 14.288 | 0,9% | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung | CE 5.1 | 3.824 | 0,2% | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| Verkauf von Ersatzteilen | CE 5.2 | 305 | 0,0% | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle | CE 5.5 | 4.383 | 0,3% | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 1.185.728 | 73,8% | 19,1% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 54,7% | 0,0% | |
| A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 1.222.277 | 76,0% | 21,4% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 54,7% | 0,0% | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 384.981 | 24,0% | |||||||
| Gesamt (A + B) | 1.607.259 | 100,0% |
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DNSH-KRITERIEN („KEINE ERHEBLICHE BEEINTRÄCHTIGUNG“)
| KLIMA-SCHUTZ | ANPASSUNG AN DEN KLIMAWAN-DEL | WASSER | UMWELT-VERSCHMU-TZUNG | KREISLAUF WIRTSCHAFT | BIOLOGI-SCHE VIELFALT | MINDEST-SCHUTZ | ANTEIL TAXONOMIE-KONFORMER (A.1.) ODER TAXONOMIEFÄHIGER (A.2.) UMSATZ 2024 | KATEGORIE ERMÖGLICHENDE TÄTIGKEIT | KATEGORIE ÜBERGANGS-TÄTIGKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | IN % | E | T |
| J | J | J | J | J | J | J | 0,0% | E | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | |
| 0,0% | |||||||||
| 0,0% | E | ||||||||
| 0,0% | T | ||||||||
| --- | |||||||||
| 1,4% | |||||||||
| --- | |||||||||
| 2,4% | |||||||||
| --- | |||||||||
| 11,6% | |||||||||
| --- | |||||||||
| 2,4% | |||||||||
| --- | |||||||||
| 56,4% | |||||||||
| --- | |||||||||
| 1,0% | |||||||||
| --- | |||||||||
| 0,1% | |||||||||
| --- | |||||||||
| 0,1% | |||||||||
| --- | |||||||||
| 0,2% | |||||||||
| --- | |||||||||
| 75,6% | |||||||||
| --- | |||||||||
| 75,6% | |||||||||
| --- |
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KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG
| WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN | CODE | CAPEX | CAPEX-ANTEIL, 2025 | KLIMA-SCHUTZ | ANPASSUNG AN DEN KLIMAWAN-DEL | WASSER | UMWELT-VERSCHMU-TZUNG | KREISLAUF-WIRT-SCHAFT | BIOLOGISCHE VIELFALT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IN TEUR | IN % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||||||
| A.1. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) | |||||||||
| Schienerverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 4.504 | 3,9% | J | N | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.) | 4.504 | 3,9% | 3,9% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 4.504 | 3,9% | 3,9% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0,0% | |||||||
| A.2 TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIGKEITEN (NICHT TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN) | |||||||||
| EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | ||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | CCM 3.1 | 4.371 | 3,8% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung | CCM 3.20 | 1.450 | 1,2% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Schienerverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 5.722 | 4,9% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | CCM 8.1 | 1.460 | 1,3% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Marktnahe Forschung, Entwicklung und Innovation | CCM 9.1 | 427 | 0,4% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung | CE 5.1 | 11 | 0,0% | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | CE 1.2 | 59.335 | 50,9% | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Beratung und damit verbundene Tätigkeiten | CCA 8.2 | 2.966 | 2,5% | N/EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 3.324 | 2,9% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Renovierung bestehender Gebäude | CCM 7.2 | 120 | 0,1% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | CCM 7.4 | 103 | 0,1% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 79.288 | 68,1% | 14,6% | 16,8% | 0,0% | 0,0% | 50,9% | 0,0% | |
| A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) | 83.792 | 71,9% | 18,4% | 16,8% | 0,0% | 0,0% | 50,9% | 0,0% | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||||||
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 32.711 | 28,1% | |||||||
| Gesamt (A + B) | 116.503 | 100,0% |
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DNSH-KRITERIEN („KEINE ERHEBLICHE BEEINTRÄCHTIGUNG“)
| KLIMA-SCHUTZ | ANPASSUNG AN DEN KLIMAWAN-DEL | WASSER | UMWELT-VERSCHMU-TZUNG | KREISLAUF WIRTSCHAFT | BIOLOGISCHE VIELFALT | MINDEST-SCHUTZ | ANTEIL TAXONOMIE-KONFORMER (A.1.) ODER TAXONOMIEFÄHIGER (A.2.) CAPEX 2024 | KATEGORIE ERMÖGLICHENDE TÄTIGKEIT | KATEGORIE ÜBERGANGS-TÄTIGKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | IN % | E | T |
| J | J | J | J | J | J | J | 0,0% | E | |
| 0,0% | |||||||||
| 0,0% | E | ||||||||
| 0,0% | T | ||||||||
| 0,1% | |||||||||
| --- | --- | ||||||||
| 1,3% | |||||||||
| 3,0% | |||||||||
| 0,5% | |||||||||
| 0,2% | |||||||||
| 0,0% | |||||||||
| 16,4% | |||||||||
| 1,2% | |||||||||
| 1,5% | |||||||||
| 0,3% | |||||||||
| 0,0% | |||||||||
| 24,6% | |||||||||
| 24,6% |
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KRITERIEN FÜR EINEN WESENTLICHEN BEITRAG
| WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN | CODE | OPEX | OPEX-ANTEIL, 2025 | KLIMA-SCHUTZ | ANPASSUNG AN DEN KLIMAWAN-DEL | WASSER | UMWELT-VERSCHMU-TZUNG | KREISLAUF WIRTSCHAFT | BIOLOGISCHE VIELFALT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IN TEUR | IN % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | ||
| A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||||||
| A.1. ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIGKEITEN (TAXONOMIEKONFORM) | |||||||||
| Schienenverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 6.808 | 9,9% | J | N | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 6.808 | 9,9% | 9,9% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | 6.808 | 9,9% | 9,9% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
| Davon Übergangstätigkeiten | 0 | 0,0% | |||||||
| A.2 TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE TÄTIGKEITEN (NICHT TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN) | |||||||||
| EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | EL; N/EL | ||||
| Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie | CCM 3.1 | 2.951 | 4,3% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Herstellung, Installation und Überholung von elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbetriebsmitteln für die elektrische Übertragung und Verteilung | CCM 3.20 | 6.479 | 9,4% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Schienenverkehrsinfrastruktur | CCM 6.14 | 3.366 | 4,9% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | CCM 8.1 | 490 | 0,7% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung | CE 5.1 | 15 | 0,0% | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten | CE 1.2 | 35.174 | 51,2% | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | EL | N/EL |
| Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Beratung und damit verbundene Tätigkeiten | CCA 8.2 | 471 | 0,7% | N/EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik | CCM 6.4 | 25 | 0,0% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 327 | 0,5% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Güterbeförderung im Straßenverkehr | CCM 6.6 | 66 | 0,1% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | CCM 7.3 | 2 | 0,0% | EL | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 49.366 | 71,9% | 19,9% | 20,6% | 0,0% | 0,0% | 51,2% | 0,0% | |
| A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1+A.2) | 56.174 | 81,8% | 29,9% | 20,6% | 0,0% | 0,0% | 51,2% | 0,0% | |
| B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 12.532 | 18,2% | |||||||
| Gesamt (A + B) | 68.706 | 100,0% |
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DNSH-KRITERIEN („KEINE ERHEBLICHE BEEINTRÄCHTIGUNG“)
| KLIMA-SCHUTZ | ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL | WASSER | UNIWELT-VERSCHMU-TZUNG | KREISLAUF WIRTSCHAFT | BIOLOGISCHE VIELFALT | MINDEST-SCHUTZ | ANTEIL TAXONOMIE-KONFORMER (A.1.) ODER TAXONOMIEFÄHIGER (A.2.) OPEX 2024 | KATEGORIE ERMÖGLICHENDE TÄTIGKEIT | KATEGORIE ÜBERGANGS-TÄTIGKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | IN % | E | T |
| J | J | J | J | J | J | J | 0,0% | E | |
| 0,0% | |||||||||
| 0,0% | E | ||||||||
| 0,0% | T | ||||||||
| 3,3% | |||||||||
| 5,2% | |||||||||
| 10,4% | |||||||||
| 0,5% | |||||||||
| 0,5% | |||||||||
| 58,0% | |||||||||
| 0,6% | |||||||||
| 0,1% | |||||||||
| 0,6% | |||||||||
| 0,1% | |||||||||
| 0,0% | |||||||||
| 79,5% | |||||||||
| 79,5% |
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2.2. ESRS E1 – Klimawandel
2.2.1. E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
Kontron hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil von eingekaufter und selbst erzeugter Elektrizität aus erneuerbaren Quellen bis 2030 auf mindestens 75% zu erhöhen, sofern der Konzern an den jeweiligen Standorten die Kontrolle über Beschaffung oder Erzeugung hat. Allerdings ist der Zugang zu überwiegend erneuerbarer Elektrizität in mehreren Rechtsräumen derzeit nicht realistisch und wird voraussichtlich auch kurzfristig nicht flächendeckend möglich sein. In einigen Märkten unterstützen die geltenden politischen Rahmenbedingungen den Zugang zu erneuerbarer Energie nicht oder schränken ihn sogar ein. Diese Gegebenheiten beeinflussen maßgeblich das Tempo, mit dem Kontron die Dekarbonisierung seines globalen CO₂-e-Fußabdrucks vorantreiben kann.
Der Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen ist an zahlreichen Standorten entweder technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht praktikabel, bedingt durch lokale Infrastruktur und fehlende Alternativen. Diese strukturellen Herausforderungen verdeutlichen die Komplexität der Entwicklung eines konzernweiten Übergangsplans, insbesondere für ein Netzwerk von Produktions- und Montagebetrieben unter unterschiedlichen regionalen Bedingungen. Dennoch werden Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz auf Ebene einzelner Gesellschaften verfolgt und dort, wo möglich, weiter ausgebaut.
Parallel dazu führen laufende regulatorische Entwicklungen auf EU-Ebene sowie erwartete, aber noch nicht konkretisierte Anpassungen international anerkannter Standards zur Treibhausgasbilanzierung zu zusätzlicher Unsicherheit hinsichtlich zukünftiger Anforderungen an Übergangspläne. Kontron legt daher den Schwerpunkt auf die Beobachtung dieser Entwicklungen und die Weiterentwicklung seiner Methodik zur Treibhausgasbilanzierung, um deren Robustheit, Zukunftsfähigkeit und Ausrichtung an neuen Erwartungen sicherzustellen. Diese Grundlage soll es ermöglichen, die Bereiche innerhalb der Geschäftstätigkeit zu identifizieren, in denen Kontron wirksame Hebel zur schrittweisen Dekarbonisierung seiner Aktivitäten und, soweit möglich, von Teilen der Wertschöpfungskette einsetzen kann.
2.2.2. E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Kontron AG hat umfassende Richtlinien und Strategien zur Bewältigung wesentlicher klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen implementiert. Die zentralen Instrumente sind der CoC, der SCoC sowie die verbindliche Konzernrichtlinie „Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette“. Diese Richtlinien gelten für alle Kontron-Gesellschaften weltweit und adressieren sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch die gesamte Lieferkette.
Der Kontron CoC definiert klare Vorgaben zum verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen und zum Klimaschutz. Er bildet den strategischen Rahmen für Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Förderung erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz sowie ein nachhaltiges Ressourcenmanagement. Alle Kontron-Unternehmen sind verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen, beispielsweise durch die Reduzierung von Geschäftsreisen und die Optimierung von Betriebsabläufen.
Der SCoC verpflichtet Lieferfirmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich der Reduktion von Treibhausgasemissionen, der Förderung erneuerbarer Energien und des nachhaltigen Umgangs mit Wasser- und Bodenressourcen. Damit unterstützt er die Klimastrategie von Kontron und stärkt die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Die Richtlinie „Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette“ legt Standards für verantwortungsvolle Beschaffung, regelmäßige Lieferfirmenbewertungen und die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Lieferkette fest. Sie empfiehlt eine Risikobewertung von Lieferfirmen, zum Beispiel solcher mit hohem CO₂-Fußabdruck. Regionen mit erhöhtem Klimarisiko sind nicht berücksichtigt. Die Richtlinie adressiert Klimaschutzmaßnahmen wie Emissionsreduktion, Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, jedoch nicht explizit GHG-Removals oder langfristige Übergangrisiken. Für Anpassungsmaßnahmen bestehen derzeit nur indirekte Ansätze über Lieferfirmenbewertungen; detaillierte Konzepte zur Klimaanpassung sind nicht vorhanden.
An mehreren Standorten werden Umweltmanagementsysteme und Energieeffizienzsysteme nach den Grundsätzen der ISO 14001 und ISO 50001 umgesetzt und auditiert, gemäß Kundschaftsanforderungen und der internen Richtlinie „Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette“. Diese Systeme unterstützen die Überwachung und Verbesserung der Umweltleistung sowie die Reduzierung des Energieverbrauchs.
Die Richtlinien gelten für alle relevanten Aktivitäten (Auswirkungen auf Menschenrechte, Auswirkungen auf die Umwelt, Bezug zu Produkten und deren Inhaltsstoffen, Bezug zu Lieferfirmen und Geschäftspartner:innen, oder Relevanz für die gesetzlichen Nachhaltigkeits-
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anforderungen) innerhalb des Unternehmens, einschließlich Produktionsstandorten und der gesamten Lieferkette. Der Anwendungsbereich umfasst direkte und indirekte Emissionen (Scope 1, 2 und 3), insbesondere aus Produktion und Transport. Maßnahmen zur Emissionsreduktion werden standortspezifisch entwickelt und umgesetzt. Besonders relevant sind Produktionsstandorte und Rechenzentren aufgrund ihres hohen Energiebedarfs.
Die Verantwortung für die Umsetzung der ESG-Strategie und der Richtlinien liegt beim Gesamtvorstand. Geschäftsführer:innen und Bereichsleiter:innen sind aktiv in die Umsetzung eingebunden und stellen sicher, dass die Vorgaben in die täglichen Geschäftsabläufe integriert werden. Der CoC, SCoC und die Richtlinie 5d „Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette“ sind für alle Beschäftigten über das Intranet digital zugänglich. Der CoC ist zusätzlich physisch in den Sozialräumen der Unternehmensstandorte als Aushang einsehbar. Für externe Stakeholder sind der CoC und der nichtfinanzielle Bericht auf der Unternehmenswebsite verfügbar.
Die Richtlinien orientieren sich an internationalen Standards wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den GRI-Standards, dem UN Global Compact sowie der ISO 14001-Zertifizierung. Zudem wird die Einhaltung der Vorgaben der EU-Taxonomie, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, soweit wie möglich berücksichtigt.
2.2.3. E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Kontron AG hat im Rahmen der ESG-Strategie Ziele und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Minderung seiner Auswirkungen definiert. Diese Ziele sollen durch geeignete Maßnahmen erreicht werden, deren Wirksamkeit anhand festgelegter KPIs überwacht wird. Die Maßnahmen wurden im Projekt „ESG-Pathfinder“ entwickelt, in das Expert:innen aus den Bereichen Umwelt und Qualitätsmanagement der Tochtergesellschaften mit den größten Auswirkungen eingebunden waren. Nach einer Status-quo-Abfrage zu bestehenden und potenziellen Maßnahmen sowie Zielen wurden die Ergebnisse in Workshops diskutiert und als konkrete Maßnahmen formuliert. Die finalen Maßnahmen und Ziele wurden mit dem Vorstand abgestimmt; weitere externe Stakeholder wurden nicht einbezogen.
Zum Berichtszeitpunkt waren die im Zusammenhang mit den Klimamaßnahmen angefallenen Ausgaben neben „Entwicklung und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen unter den Marken eSystems, Iskratel, Kontron Transportation und Steca“ nicht erheblich und daher nicht entscheidungsrelevant für Steuerungsentscheidungen. Eine gesonderte Abgrenzung in CapEx und OpEx erfolgte entsprechend nicht. Eine rückwirkende Evaluierung ist nicht sinnvoll, die Systeme werden zukunftsgerichtet angepasst und die ESRS-konforme Zuordnung der relevanten CapEx- und OpEx-Daten wird in der zukünftigen Berichterstattung vorgenommen.
Es ist jedoch möglich, dass in Zukunft insbesondere die Maßnahmen „Einkauf und Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen“ und „Unternehmensspezifisches Energiemanagement und Effizienzinitiativen“ erhebliche Investitionen für ihre Umsetzung bedingen werden, die dann den Bestand von signifikanten Ausgaben gemäß ESRS erfüllen. Eine zentrale Definition und Erfassung dieser Daten ist für zukünftige Berichtsperioden vorgesehen, einschließlich einer Berichterstattung bei gegebenenfalls festgestellter Signifikanz der Ausgaben. Die Quantifizierung erreichter oder erwarteter THG-Reduktionen gemäß ESRS E1-29 wird zudem in Zukunft erfolgen. Eine vorzeitige Quantifizierung würde mit hohen Unsicherheiten verbunden sein und eine Steuerungsreife implizieren, die aktuell noch nicht vorliegt.
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| MASSNAHME | Entwicklung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen unter den Marken eSystems, Iskratel, Kontron Transportation und Steca |
|---|---|
| ESRS STANDARD | E1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Förderung des Übergangs zu sauberer Energie durch innovative Produkte und Dienstleistungen; Lösungen für Kund:innen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | Keine |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | Keine |
| KURZBESCHREIBUNG | Dekarbonisierungshebel: Kontron entwickelt und vermarktet Produkte und Dienstleistungen, die Kund:innen beim Übergang zu sauberer Energie unterstützen und Treibhausgasemissionen reduzieren. Beispiele: eSystems-Wallboxen für Elektrofahrzeuge, Iskratel-Breitbandlösungen mit hoher Energieeffizienz, Kommunikationslösungen für elektrifizierte Bahnnetze sowie Elektronik für Photovoltaikanlagen unter der Marke Steca. |
| GELTUNGSBEREICH | Für die Marken eSystems, Iskratel, Kontron Transportation und Steca |
| ZEITHORIZONT | Laufend |
| MASSNAHME | Einkauf und Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen |
| ESRS STANDARD | E1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Beitrag zum Klimawandel durch Treibhausgasemissionen; steigende Energiekosten und Volatilität der Energieversorgung |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | 75% Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030, sofern Kontron den Einkauf oder die Eigenerzeugung kontrolliert |
| KURZBESCHREIBUNG | Dekarbonisierungshebel: Erneuerbare Energien (Substitution fossiler Energieträger, Scope 2) Mehrere Kontron-Gesellschaften beziehen Strom aus erneuerbaren Quellen unter Verwendung von Herkunftsnachweisen; ergänzend wurden an ausgewählten Standorten Photovoltaikanlagen installiert und weitere Anlagen sind geplant, mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 schrittweise zu erhöhen. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Standorte mit direkter Kontrolle über Strombezug oder -erzeugung) |
| ZEITHORIZONT | 2030 |
| MASSNAHME | Unternehmensspezifische Energiemanagement- und Effizienzinitiativen |
| ESRS STANDARD | E1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Beitrag zum Klimawandel durch Treibhausgasemissionen; steigende Energiekosten und Volatilität der Energieversorgung |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | Keine |
| KURZBESCHREIBUNG | Dekarbonisierungshebel: Energieeffizienz (Reduktion des Energieverbrauchs) Zahlreiche Kontron-Gesellschaften haben im Berichtsjahr Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umgesetzt und planen deren Fortführung. Dazu zählen unter anderem die Anpassung von Betriebszeiten, Energie-Monitoring und -Audits, die Einführung ISO-50001-konformer Energiemanagementsysteme sowie bauliche und technische Maßnahmen wie Isolierung, LED-Beleuchtung, der Austausch von HVAC-Systemen und der Einsatz smarter Technologien. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle physischen Standorte) |
| ZEITHORIZONT | 2030 |
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Andere Dekarbonisierungshebel, einschließlich naturbasierter Lösungen, werden derzeit nicht angewendet bzw. sind nicht geplant. Für die beschriebenen Maßnahmen „Einkauf und Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen“ und „Unternehmensspezifische Energiemanagement- und Effizienzinitiativen“ ist keine Bereitstellung von Abhilfe für Betroffene erforderlich.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist teilweise von externen Voraussetzungen abhängig. Der Einkauf von Strom aus erneuerbaren Quellen hängt von der lokalen Verfügbarkeit solcher Optionen oder der Möglichkeit zur Nutzung von Herkunftsnachweisen ab. Die Installation von Photovoltaikanlagen oder anderen Lösungen zur Eigenerzeugung ist von der baulichen und finanziellen Machbarkeit an den jeweiligen Standorten abhängig. Größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, insbesondere solche, die strukturelle Anpassungen an Gebäuden oder den Austausch von Maschinen erfordern, sind stark von der kurzfristigen finanziellen Tragfähigkeit und dem Return on Investment abhängig, der im aktuellen Marktumfeld allein durch Effizienzgewinne schwer erreichbar ist.
2.2.4. E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
In den vergangenen Jahren wurden bereits Ziele und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Minderung der negativen Auswirkungen kommuniziert. Im Jahr 2025 wurden diese im Projekt „ESG-Pathfinder“ überarbeitet und weiterentwickelt, wie in Kapitel „E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ beschrieben. Für den weiteren Ausbau, insbesondere im Hinblick auf Scope-3-Emissionen, wird zunächst eine verlässliche Datengrundlage und Analyse gemäß ESRS geschaffen, um die Zieldefinition ordnungsgemäß vorzunehmen.
Die definierten Ziele sollen durch geeignete Maßnahmen erreicht werden, deren Wirksamkeit anhand festgelegter KPIs überwacht wird. Die Fortschrittskontrolle erfolgt jährlich im Rahmen der ESG-Berichterstattung, wobei die relevanten Daten aus den Geschäftseinheiten erhoben werden. Als Basisjahr wurde 2024 gewählt, da in diesem Jahr erstmals eine umfassende Datenerhebung einschließlich der in 2024 erworbenen Katek-Gesellschaften durchgeführt wurde.
Für die definierten Umweltziele wurden keine Zwischenziele festgelegt. Keines der Ziele basiert auf schlüssigen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Im Rahmen der Festlegung der Ziele wurden keine zusätzlichen externen Stakeholderbefragungen durchgeführt. Die Einbindung beschränkte sich auf die relevanten Fachabteilungen der einzelnen Tochterunternehmen sowie auf die Abstimmung mit dem Vorstand. Änderungen bestehender Ziele betreffen ausschließlich das Energieziel, das das bisherige Ziel bzw. die Maßnahme „Halbierung der eigenen Treibhausgasemissionen von 2022 bis 2030 (Scope 1 und 2)“ ersetzt.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2025 wird erwartet, dass mit einer stärkeren Wirtschaftlichkeit in den kommenden Jahren auch der Energieverbrauch steigt. Gleichzeitig könnte eine erhöhte Verfügbarkeit THG-armer Energieressourcen eine Verbesserung des $\mathrm{CO}_{2}$-Fußabdrucks bewirken. Zukünftig sollen Klimaszenarien entwickelt werden, die mit der Begrenzung der Erderwärmung auf $1,5^{\circ}\mathrm{C}$ vereinbart sind, um relevante umwelt-, gesellschafts-, technologie-, markt- und politikbezogene Entwicklungen zu berücksichtigen und detaillierte Dekarbonisierungshebel festzulegen.
Alle dargestellten Ziele stehen im Einklang mit dem CoC, da dieser konzernweit grundlegende Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt- und Klimabelangen sowie zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken festlegt.
| ZIEL | KEINE WESENTLICHEN STANDORTE, DIE OHNE ANPASSUNGSMASSNAHMEN HOHEN PHYSISCHEN KLIMARISIKEN AUSGESETZT SIND | 75% ANTEIL AN STROM AUS ERNEUERBAREN QUELLEN BIS 2030, SOFERN KONTRON DEN EINKAUF ODER DIE EIGENERZEUGUNG KONTROLLIERT |
|---|---|---|
| Standard | E1 | E1 |
| Zugehörige IROs | Physische und Investitionsrisiken aufgrund des Klimawandels | Beitrag zum Klimawandel durch Treibhausgasemissionen; steigende Energiekosten und Volatilität der Energieversorgung |
| Zugehörige Richtlinien | Keine | Code of Conduct |
| Zielniveau inkl. Einheit | Null wesentliche Standorte | 75% |
| Absolutes oder relatives Ziel | Absolut | Relativ |
| Geltungsbereich | Eigene Geschäftstätigkeit (alle physischen Standorte) | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Standorte, an denen Kontron Strom direkt einkauft oder erzeugt) |
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| ZIEL | KEINE WESENTLICHEN STANDORTE, DIE OHNE ANPASSUNGSMASSNAHMEN HOHEN PHYSISCHEN KLIMARISIKEN AUSGESETZT SIND | 75% ANTEIL AN STROM AUS ERNEUERBAREN QUELLEN BIS 2030, SOFERN KONTRON DEN EINKAUF ODER DIE EIGENERZEUGUNG KONTROLLIERT | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Basiswert | Nicht zutreffend | 59,5% | |||
| Basisjahr | Laufend (jährlich) | 2024 | |||
| Zeitraum | Laufend (jährlich) | 2030 | |||
| Wesentliche Annahmen | Standorte mit einem Buchwert von 500 TEUR oder mehr gelten als wesentlich | Es wird nur der Verbrauch berücksichtigt, bei dem Kontron die Entscheidung über die Art des bezogenen oder erzeugten Stroms trifft; bezogener Strom mit Herkunftsnachweis gilt als erneuerbar | |||
| ZIELE | ZWISCHENZIELE | BASISJAHR | BASISWERT | ZEITPERIODE | ZIELERREICHUNG IM BERICHTSJAHR IN % |
| Keine wesentlichen Standorte, die ohne Anpassungsmaßnahmen hohen physischen Klimarisiken ausgesetzt sind | Nicht zutreffend | Fortlaufend | Nicht zutreffend | Fortlaufend | 100% |
| 75% Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030, sofern Kontron den Einkauf oder die Eigenerzeugung kontrolliert | Keines | 2024 | 59,5% | 2030 | 60% |
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2.2.5. E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
Folgende Tabellen geben einen Überblick über Energieverbräuche und -quellen, sowie selbstzerzügte Energie. Die Unternehmen im Kapitel „BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts“ beschriebenen Konsolidierungskreis wurden inkludiert. Rohstoffe und Brennstoffe, die nicht zu Energiezwecken verbrannt werden, sind ausgeschlossen.
| ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleprodukten (MWh) | 3 | 37 |
| Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölprodukten (MWh) | 11.638 | 12.026 |
| Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) | 6.898 | 4.834 |
| Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen (MWh) | 0 | 2 |
| Verbrauch von gekauftem oder bezogenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus fossilen Quellen (MWh) | 13.978 | 13.853 |
| Gesamtverbrauch an fossiler Energie (MWh) | 32.516 | 30.753 |
| Anteil der fossilen Energieträger am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 49,82% | 49,69% |
| Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) | 6.888 | 6.527 |
| Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 10,55% | 10,55% |
| Brennstoffverbrauch für erneuerbare Energiequellen, einschließlich Biomasse (MWh) | 0 | 218 |
| Verbrauch von gekaufter oder bezogener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kälte sowie von erneuerbaren Energiequellen (MWh) | 25.042 | 23.646 |
| Verbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie ausgenommen fossiler Brennstoffe (MWh) | 818 | 750 |
| Gesamtverbrauch an erneuerbarer Energie (MWh) | 25.859 | 24.614 |
| Anteil der erneuerbaren Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) | 39,62% | 39,77% |
| Gesamtenergieverbrauch (MWh) | 65.264 | 61.894 |
| SELBSTERZEUGTE ENERGIE | 2025 | 2024 |
| Selbsterzeugte Energie aus fossilen Quellen (MWh) | 0 | 0 |
| Selbsterzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen (MWh) | 818 | 750 |
Falls keine aktuellen Verbrauchsdaten vorlagen, wurden interne Schätzungen herangezogen. Dabei kamen vorrangig Werte zu Stromverbrauch und Heizungsdaten aus vorherigen Jahren aus Abrechnungen zum Einsatz, sofern die aktuelle Abrechnung noch nicht verfügbar war. Diese Stromverbräuche wurden bei Fertigungen prozentual zum Umsatz berechnet. Für einige gemietete Bürostandorte wurden Verbrauchswerte zu Strom und Heizung auf Basis vergleichbarer Standorte hinsichtlich Größe und Mitarbeiter:innenanzahl geschätzt. Alle dargestellten Energieverbräuche stellen den Endenergieverbrauch dar, d. h. die Energiemengen, die von den konsolidierten Unternehmen tatsächlich genutzt wurden, entsprechend der Systematik des Anhangs IV der EU-Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz. Selbsterzeugte erneuerbare Energie wird ausschließlich insoweit berücksichtigt, als sie im Berichtsjahr selbst verbraucht wurde; eingespeiste oder veräußerte Energiemengen sind nicht Teil des ausgewiesenen Endenergieverbrauchs. Im Berichtsjahr 2025 wurden die Angaben für 2024 zu Energieverbrauch und Energieintensität im Rahmen der Datenvalidierung überprüft und, sofern erforderlich, auf Basis präzisierter Abgrenzungen entsprechend angepasst. Aufgrund zuvor fehlerhaft gemeldeter Werte einzelner Tochtergesellschaften wurde der Brennstoffverbrauch aus Erdgas für 2024 um 537 MWh erhöht und beträgt nun insgesamt 4.834 MWh.
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| ENERGIEINTENSITÄT PRO NETTOUMSATZERLÖSE | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren (MWh) | 38.332 | 35.550 |
| Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren (MWh/TEUR) | 0,042 | 0,035 |
Die Berechnung erfolgte nach der Formel Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren (MWh) geteilt durch Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren (Währungseinheit TEUR). Es ist keine Limitierung bekannt.
Zu den relevanten Industrien mit hoher Klimaauswirkung zählen die C.26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen und die C.27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen.
Offenlegung der Überleitung zu den entsprechenden Posten oder Anmerkungen in den Jahresabschlüssen der Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimaauswirkung: Die Umsatzerlöse sind der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen (siehe Konzernanhang Abschnitt B, Note 01).
| NETTOUMSATZERLÖSE (IN TEUR) | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren, die zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden | 902.073 | 1.002.979 |
| Nettoumsatzerlöse (Sonstige) | 705.186 | 681.842 |
| Gesamtnettoumsatz (in konsolidierten Abschlüssen) | 1.607.259 | 1.684.821 |
2.2.6. E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Im Berichtsjahr 2024 wurden sowohl Berichterstattungsmethodik als auch der Umfang der Unternehmensgruppe geändert. Der Wechsel von den GRI-Standards zu den Vorgaben der CSRD und den ESRS erfolgte zeitgleich mit der Integration der neu erworbenen Katek-Gesellschaften in die Kontron Gruppe. Dies erforderte eine Anpassung des ESG-Reporting-Tools sowie die rückblickende Erhebung von Scope-3-relevanten Daten für 2023, um eine konsistente Vergleichsbasis für die zukünftigen Berichtsjahre zu schaffen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der gemeldeten Treibhausgasemissionen, da die neue Methodik umfassendere und detailiertere Datenpunkte berücksichtigt, wodurch die Berichterstattung konsistenter und transparenter wird.
Die Berechnung von Scope 1 umfasst alle Treibhausgasemissionen, die direkt im Unternehmen anfallen; also Emissionen aus der Verbrennung stationärer Quellen (wie Kraftwerke, Heizkessel), Emissionen aus der Verbrennung mobiler Quellen (z. B. Emissionen aus dem unternehmenseigenen Fuhrpark), Prozessemissionen aus den Produktionsprozessen des Unternehmens sowie flüchtige Emissionen (z. B. Kältemittel). Diese werden mit den $\mathrm{CO}{2}\mathrm{e}$-Faktoren aus offiziellen Datenbanken verrechnet, um die $\mathrm{CO}{2}\mathrm{e}$ ($\mathrm{CO}_{2}$-Äquivalent)-Emissionen zu bewerten.
Scope 2 umfasst indirekte THG-Emissionen, die bei der Energiebereitstellung durch ein Energieversorgungsunternehmen für Strom, Fernkälte oder Fernwärme entstehen. Diese werden, je nach Verfügbarkeit, mit den vom Versorger ausgewiesenen $\mathrm{CO}{2}\mathrm{e}$-Faktor (marktbezogenen) und mit länderspezifischen (standortbezogenen) $\mathrm{CO}{2}\mathrm{e}$-Faktoren verrechnet. $31\%$ der Stromverträge enthalten Strom aus erneuerbaren Energien, viele der Standorte sind eingemietet und haben keinen Einfluss auf den Stromvertrag.
Die Emissionsfaktoren für Scope 1 und Scope 2 stammen aus dem Onlinetool zur Erfassung der ESRS-Datenpunkte und Berechnung des $\mathrm{CO}{2}\mathrm{e}$-Fußabdrucks und nutzen offizielle Datenbanken und Quellen wie die vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) veröffentlichten Werte zum Treibhauspotenzial (GWP) auf Basis eines Zeitraums von 100 Jahren zur Berechnung der $\mathrm{CO}{2}$-Äquivalent-emissionen von Nicht-$\mathrm{CO}_{2}\mathrm{e}$-Gasen 2021 und Ecoinvent version 3.11.
Gemäß THG-Protokolls Scope 2 Guidance (2015) wurde Scope 2 gemäß zwei Methoden berechnet: standortbezogen und marktbezogen. Vertragliche Instrumente unterlagen Qualitätskriterien und müssen nachweisbare, glaubwürdige und transparente Vertragsdetails aufweisen. Emissionsfaktoren müssen daraus ersichtlich sein und Doppelzählungen vermieden werden.
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Die im Softwaretool hinterlegten Faktoren basieren auf dem neuesten Stand des Wissens, werden jedoch nicht rückwirkend bei methodischen Änderungen der Berechnungsmethode angepasst. Durch die Anpassung des Brennstoffverbrauchs aus Erdgas in Kapitel zu „E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix“ ergibt sich in 2024 auch eine Änderung der Scope-1-Emissionen auf 4.284 tCO₂e sowie der Scope-3-Emissionen auf 7.837.085 tCO₂e.
Für die Emissionsfaktoren und Berechnungsgrundlagen zu den Scope-3-Angaben wurde die aktuell verfügbare Folgeabschätzungsmethode des IPCC aus dem Jahr 2021 verwendet. Der Zeithorizont der Klimawirkung beträgt 100 Jahre. Als Datenbank für die Auswahl von Emissionsfaktoren wurden die aktuell verfügbaren Werte aus externen Datenbanken sowie die aktuell verfügbare Datenbank des „Department for Environment, Food & Rural Affairs“ (DEFRA) aus dem Jahr 2021 genutzt.
Das Mapping der einzelnen Scope-3-Positionen mit Datensätzen aus Ecoinvent 3.11. wurde in den jeweiligen Kategorien erarbeitet und mit dem Team von Kontron sowie Expert:innen aus den Fachbereichen abgestimmt, indem die entstehenden CO₂e-Emissionen als zutreffend und signifikant erörtert wurden. Die vollständigen Scope-3-Treibhausgasinventur wird bei Eintritt eines bedeutenden Ereignisses oder einer wesentlichen Änderung der Umstände aktualisiert. Datensätze aus den Datenbanken wurden nach der folgenden Hierarchie ausgewählt:
- Emissionsfaktoren für Datenpunkte mit Gewichtsangaben in kg oder über die Einheit des Referenzflusses (z. B. in kWh für „Nutzung verkaufter Produkte“).
- Emissionsfaktoren für Datenpunkte über finanzielle Ausgaben bzw. Einnahmen (ausgabenbasiert).
Folgende Emissionsfaktoren für die Scope-3-Berechnung zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden anhand indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderer Näherungswerte geschätzt:
- Transportemissionen (vorgelagert und nachgelagert): Schätzungen basieren auf Einkaufs- oder Verkaufspreisen, da meist keine exakten Gewichtsangaben verfügbar sind.
- Energieverbrauch während der Nutzung verkaufter Produkte: Für Standorte ohne spezifische Daten werden Durchschnittswerte und Szenarien auf Basis von Sekundärdaten verwendet.
- Emissionen für eingekaufte Waren und Dienstleistungen: Wenn keine spezifischen Daten vorliegen, werden ausgabenbasierte Emissionsfaktoren genutzt, die auf Sektordurchschnittsdaten aus den gängigen Datenbanken beruhen.
- End-of-Life-Emissionen: Bei fehlenden Daten werden Standarddatensätze aus der Ecoinvent-Datenbank für die Abfallbehandlung verwendet.
Alle Datensätze wurden auf die Einheit „kg“ umgerechnet, wobei das Gewicht pro Teil hinterlegt ist. Folgende Hierarchie der Zuordnung wurde angewendet:
- Emissionsfaktoren für Datenpunkte mit Gewichtsangaben in kg oder bei entsprechenden Kategorien über die Einheit des Referenzflusses (z. B. in kWh in „Nutzung verkaufter Produkte“).
- Emissionsfaktoren für Datenpunkte über finanzielle Ausgaben bzw. Einnahmen (ausgabenbasiert).
Es wurden keine signifikanten Ereignisse und Veränderungen der (für Treibhausgasemissionen relevanten) Umstände vermerkt, die in der Wertschöpfungskette zwischen den Berichtsterminen und dem Datum des allgemeinen Abschlusses des Unternehmens eingetreten waren.
Unsicherheiten bei der Berechnung von Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen
Grundsätzliche Unsicherheiten können durch Datenlücken und allgemeine Annahmen entstehen, die externe Datenquellen und verschiedene Erfassungsmethoden erfordern. Eine Kombination aus Primär- (CO₂e-Faktoren, Verbrauchswerte, Einkaufswerte, Gewichte) und Sekundärdaten aus Ökobilanz-Datenbanken wurde verwendet.
- Kühlmittelverluste und Emissionen: Für Einheiten, die Kühlmittel nutzen, aber keine Leckagen gemeldet haben, erfolgte eine Extrapolation basierend auf der durchschnittlichen Leckagerate aller Kontron-Geschäftseinheiten. Andere flüchtige Gase traten während der Produktion nicht auf.
- Scope 3 – Umrechnung von EUR in kg bei fehlenden Aktivitätsdaten: Falls keine exakten Gewichtsangaben vorlagen, wurde eine Umrechnung von EUR in kg vorgenommen oder ein ausgabenbasierter Ansatz mit Durchschnittswerten genutzt.
- Geografische Unsicherheiten: Falls keine Primärdaten verfügbar waren, wurden globale Emissionsfaktoren verwendet, anstelle von länderspezifischen Werten.
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Inflationsanpassungen: Für die Berechnung der ausgabenbasierten Emissionsfaktoren wurden monetäre Referenzwerte (EUR/kg), die teilweise auf historischen Preisniveaus aus Primärdaten von Kontron und der Ecoinvent Datenbank sowie aus DEFRA Faktoren beruhen, mittels Inflationsanpassung auf das aktuelle Berichtsjahr übertragen. Die Anpassung erfolgte anhand des Produzentenpreisindex (PPI) für Industrie von Eurostat, indem Preiswerte und Emissionsfaktoren proportional zum Verhältnis der jeweiligen Jahresindizes skaliert wurden. Vor dem Hintergrund der verwendeten ausgabenbasierten Methodik wurde der Fokus auf die Überprüfung der sachlichen Abgrenzungen und der Berechnungslogik gelegt, da eine rein rechnerische Inflationsanpassung keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn geliefert hätte.
> Nicht relevante Scope-3-Kategorien: Die Kategorien vorgelagerte geleaste Sachanlagen, nachgelagerte geleaste Sachanlagen, Franchise und Investitionen sind nicht zutreffend und wurden daher nicht in die Berechnung inkludiert. Eine detaillierte Dokumentation zur Nachvollziehbarkeit der genauen Emissionsfaktoren und ggf. Hintergrundberechnungen der einzelnen Scope-3-Kategorien wurde erstellt.
Der daraus erfolgende Genauigkeitsgrad wird folgendermaßen geschätzt:
> Heterogene Datenquellen: Unsicherheiten entstehen durch die Umrechnung von EUR in kg (für Materialien) oder durch inkonsistente Daten (z. B. Energieverbrauch während der Nutzung).
> Signifikante Unsicherheiten: Besonders bei Transportemissionen und Energieverbrauchsdaten ist der Einfluss auf die Gesamtergebnisse als signifikant einzuschätzen.
> Variabilität der Schätzungen: Ortsabhängige Szenarien für Transporte und sektorspezifische Annahmen tragen zur Variabilität bei.
Kategoriebasierte Unsicherheiten in Scope 3
> Emissionen eingekaufter Waren und Dienstleistungen: Verwendung von ausgabenbasierten Emissionsfaktoren aus externen Ökobilanzierungs-Datenbanken.
> Transportemissionen: Berechnungen basieren auf dem Einkaufswert der Waren, wobei mehrere Durchschnittswerte und Sekundärdaten genutzt wurden.
> Pendleremissionen: Pendeldistanzen wurden anhand externer Studien geschätzt.
> Energieverbrauch verkaufter Produkte: Falls keine spezifischen Daten vorlagen, wurden Durchschnittswerte und Szenarien verwendet.
> Lebensdauer, Nutzung und End-of-Life von Produkten: Berechnungen und Annahmen basieren auf Sekundärquellen.
> Abfall: Falls keine spezifischen Daten vorlagen, wurden Abgleiche mit ähnlichen Standorten durchgeführt und die Daten basierend auf Umsatz- und Unternehmenskennzahlen extrapoliert.
Einige Daten, wie beispielsweise der Stromverbrauch, stammen aus Abrechnungen, die nicht mit dem Finanzjahr von Kontron übereinstimmen. In solchen Fällen werden die aktuellsten verfügbaren Werte der letzten zwölf Monate herangezogen. Bei der Datenerhebung der Unternehmen in der Kontron Gruppe werden grundsätzlich die Verträge über die Lieferung erneuerbarer Energien erfasst, bei denen ein Nachweis über die Herkunft der verwendeten erneuerbaren Energien möglich ist. Der Anteil erneuerbarer Energien wird in der Tabelle „E1-5 Energieverbrauch und Energiemix“ aufgelistet. Es wurde an keinem Emissionshandel teilgenommen.
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Die folgenden Scope-3-Kategorien wurden in die Klimabilanz aufgenommen:
- Kategorie 1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (inklusive Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste)
- Kategorie 2: Kapitalgüter
- Kategorie 3: Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten)
- Kategorie 4: Vorgelagerte Transporte und Distribution
- Kategorie 5: Betrieblicher Abfall
- Kategorie 6: Geschäftsreisen
- Kategorie 7: Mitarbeiter:innenmobilität (Pendlerverkehr)
- Kategorie 9: Nachgelagerte Transporte und Distribution
- Kategorie 11: Gebrauch/Nutzung verkaufter Produkte
- Kategorie 12: End-of-Life Behandlung verkaufter Produkte
Ausgeschlossene Kategorien:
- Kategorie 8: Angemietete oder geleaste Sachanlagen: Alle geleasten Sachanlagen sind bereits in Scope 1 und 2 erfasst.
- Kategorie 10: Weiterverarbeitung von Zwischenprodukten: Der Anteil an den Emissionen der Endprodukte, der beim Weiterverarbeiten bzw. Zusammenbauen entsteht, fällt dabei bei einer Lebenszyklusbetrachtung insgesamt weit unter 1%, und ist somit als insignifikant einzustufen.
- Kategorie 13: Vermietete oder verleaste Sachanlagen: Kontron vermietet oder verleast keine Sachanlagen.
- Kategorie 14: Franchise: Kontron hat keine Franchise-Nehmer.
- Kategorie 15: Investments: Investments außerhalb der Unternehmensstruktur machen unter 1% des Umsatzes aus und sind somit nicht signifikant, daher nicht in Scope 3 der Klimabilanz berücksichtigt.
Es wurden zudem keine Primärdaten von Lieferfirmen bei der Berechnung der Scope-3-Werten verwendet.
Die folgenden Tabellen zeigen die Bruttobereiche 1, 2, 3 und Gesamt-THG-Emissionen, standortbezogen und marktbezogen, sowie darunter die Treibhausgasintensität pro Nettoumsatz. Bei der Kennzahl CO₂e sind mehrere Treibhausgase enthalten, die gemäß dem GHG-Protokoll in CO₂e umgerechnet werden: CO₂ (Kohlendioxid), CH₄ (Methan), N₂O (Distickstoffoxid), HFKW (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe), FKW (Fluorkohlenwasserstoffe), SF₆ (Schwefelhexafluorid), NF₃ (Stickstofftrifluorid). Doppelzählungen bei Scope 1 und Scope 3 wurden vermieden, klare Abgrenzungen der Emissionsquellen definiert, konsistente Bilanzierungsregeln angewendet und sich an anerkannte Berichtsstandards wie das GHG-Protokoll gehalten.
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Die Emissionen werden gesammelt und als konsolidierte Rechnungslegungsgruppe (Mutter- und Tochterunternehmen) offengelegt:
| TREIBHAUSGASEMISSIONEN | 2025 | 2024 | ÄNDERUNG ZUM VORJAHR (IN %) |
|---|---|---|---|
| Scope 1 THG-Emissionen | |||
| Brutto Scope 1 Treibhausgasemissionen (tCO_{2}e) | 4.529 | 4.284 | 5,4% |
| Anteil der Scope 1 Treibhausgasemissionen aus geregelten Emissionshandelssystemen (%) | 0,0% | 0,0% | |
| Scope 2 THG-Emissionen | |||
| Brutto Scope 2 Treibhausgasemissionen (standortbezogen) (tCO_{2}e) | 13.073 | 12.030 | 8,0% |
| Brutto Scope 2 Treibhausgasemissionen (marktbezogen) (tCO_{2}e) | 12.924 | 10.063 | 22,1% |
| Wesentliche Scope 3 THG-Emissionen | |||
| Gesamte indirekte Scope 3 brutto Treibhausgasemissionen (tCO_{2}e) | 7.490.042 | 7.837.085 | -4,6% |
| 1 Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (inkl. Cloud Computing und Rechenzentrumsdienstleistungen) | 822.242 | 1.387.858 | -68,8% |
| 2 Investitionsgüter | 5.398 | 16.928 | -213,6% |
| 3 Brennstoff und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) | 5.388 | 6.135 | -13,9% |
| 4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | 837 | 1.886 | -125,3% |
| 5 Abfälle aus dem Betrieb | 1.121 | 961 | 14,3% |
| 6 Geschäftsreisen | 2.853 | 4.678 | -64,0% |
| 7 Arbeitsweg der Mitarbeitenden | 19.928 | 21.644 | -8,6% |
| 8 Vorgelagerte geleaste Vermögenswerte | 0 | 0 | 0,0% |
| 9 Transporte und Distribution nachgelagert | 486 | 999 | -105,4% |
| 10 Weiterverarbeitung verkaufter Produkte | 0 | 0 | 0,0% |
| 11 Nutzung verkaufter Produkte | 6.626.475 | 6.389.558 | 3,6% |
| 12 Behandlung verkaufter Produkte am Ende des Lebenszyklus | 5.981 | 6.437 | -7,6% |
| 13 Nachgelagerte geleaste Vermögenswerte | 0 | 0 | 0,0% |
| 14 Franchises | 0 | 0 | 0,0% |
| 15 Investitionen | 0 | 0 | 0,0% |
| Gesamte THG-Emissionen | |||
| Gesamte THG-Emissionen (standortbezogen) (tCO_{2}e) | 7.507.644 | 7.852.559 | -4,6% |
| Gesamte THG-Emissionen (marktbezogen) (tCO_{2}e) | 7.508.163 | 7.851.432 | -4,6% |
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Die biogenen Emissionen beliefen sich auf 4.077,62 tCO₂e in Scope 2 (2.568,54 tCO₂e in 2024) sowie 28,11 tCO₂e in Scope 3, wobei der überwiegende Anteil der Scope-3-Emissionen auf den Pendelverkehr der Mitarbeitenden und Geschäftsreisen zurückzuführen ist. In Scope 1 ergaben die Auswertungen keine biogenen Emissionen. Folgende Berechnung wurde angewendet: Gesamt-THG-Emissionen (tCO₂e) / Nettoumsatzerlöse (EUR).
| THG-INTENSITÄT PRO NETTOUMSATZ | 2025 | 2024 | ÄNDERUNG ZUM VORJAHR (IN %) |
|---|---|---|---|
| Gesamte Treibhausgasemissionen (standortbezogen) pro Nettoumsatz (tCO₂e/TEUR) | 4,67 | 4,66 | 0,2% |
| Gesamte Treibhausgasemissionen (marktbezogen) pro Nettoumsatz (tCO₂e/TEUR) | 4,67 | 4,66 | 0,2% |
Die Umsatzerlöse sind der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen (siehe Konzernanhang Abschnitt B, Note 01).
| NETTOUMSATZERLÖSE (IN TEUR) | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität herangezogen werden | 1.607.259 | 1.684.821 |
| Nettoumsatzerlöse (sonstige) | 0 | 0 |
| Nettoumsatzerlöse gesamt (Konzernabschluss) | 1.607.259 | 1.684.821 |
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2.3. ESRS E2 – Umweltverschmutzung
2.3.1. E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Die Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung sind im CoC und SCoC niedergeschrieben, wie im Kapitel zu E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ erläutert.
Kontron verpflichtet sich im CoC Umweltverschmutzung durch Luftemissionen, Abwasser, Bodenbelastungen, Abfälle, gefährliche Stoffe und Lärm zu vermeiden bzw. zu minimieren. Wie dies umgesetzt wird: Der CoC empfiehlt die Einführung eines Umweltmanagementsystems, das auf ISO 14001 basiert und regelmäßige Risikobewertungen, Abfallmanagement, Abwasser- und Emissionskontrollen sowie Maßnahmen zur Ressourceneffizienz umfasst (CoC, Kap. 13.2, 13.4, 13.8, 13.9). Im SCoC verpflichten sich Lieferfirmen zur Implementierung geeigneter Prozesse und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen, einschließlich besonders besorgniserregender Stoffe (Substances of Very High Concern (SVHC)), sowie zur Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Anforderungen. Im Abschnitt „7. Umweltverantwortung“ wird festgelegt, dass Lieferfirmen geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Umweltverschmutzung, einschließlich Treibhausgasemissionen, zu minimieren. Die Vorgaben gelten konzernweit an allen Standorten sowie für Lieferfirmen; explizite Ausschlüsse gibt es nicht.
Für die Umsetzung der Umwelt- und ESG-Anforderungen sind der Vorstand der Kontron AG sowie die jeweilige lokale Geschäftsführung verantwortlich. Es werden externe Standards wie REACH, RoHS, ISO 14001¹ sowie internationale Abkommen (Stockholm-, Basel- und Minamata-Konvention) berücksichtigt. Die Richtlinien CoC und SCoC decken somit eine breite Palette von Stoffen ab, darunter Chemikalien und gefährliche Abfälle, Konfliktmineralien (3TG) und kritische Rohstoffe, persistente organische Schadstoffe (POPs), Quecksilber, SVHC und CBRN-Gefahrenstoffe.
Die Interessen von Mitarbeitenden, Kund:innen und Anwohner:innen werden insbesondere durch Vorgaben zu Gesundheitsschutz, Emissionsminderung und verantwortungsvollem Lieferkettenmanagement einbezogen. Eine Möglichkeit zur Meldung von Missständen bietet das Hinweisgeberinstrument auf der Website. Die Vorgaben sind im CoC und in der Gruppenrichtlinie 5.d. „Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette“ veröffentlicht und werden über ESG-Teams, interne Kommunikation und Lieferfirmenanforderungen vermittelt (siehe „E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“).
Für SVHC bestehen in den Unternehmenseinheiten dezentral lokal festgelegte Prozesse zur Identifikation, Kennzeichnung und Kontrolle gemäß den Anforderungen der REACH-Verordnung. Gefährliche Chemikalien sollen gekennzeichnet, kontrolliert und möglichst durch weniger schädliche ersetzt werden; besonders besorgniserregende Stoffe werden schrittweise reduziert. Wo nötig, bestehen Verfahren für Notfälle mit Chemikalien, Abfällen oder Emissionen, inkl. Notfallplänen, Schutzmaßnahmen und CBRN-Schutz, um Umweltschäden einzudämmen.
2.3.2. E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Der CoC verpflichtet die Unternehmen zur Einhaltung der REACH-Verordnung, den lokalen Umweltgesetzen und -verordnungen, sowie bei vielen die Umweltmanagement-Zertifizierung nach ISO 14001. Die Unternehmenseinheiten, die Komponenten importieren oder verwenden, die SVHC beinhalten, sind stets auf dem aktuellsten Stand der Neuerungen der REACH-Verordnung und deklarieren dementsprechend. Dieses Vorgehen wird fortlaufend fortgeführt. Es werden keine besonders besorgniserregende Stoffe hergestellt. Es sind keine Fälle von tatsächlichen Auswirkungen gemeldet worden und folglich wurden keine Abhilfemaßnahmen geschaffen, weder in diesem, noch in früheren Berichtszeiträumen.
Mitarbeitende im Bereich Qualitätsmanagement und Health, Safety & Environment (HSE) verfolgen die Deklarierung und die Anwendung der SVHC enthaltenden Komponenten und die vorgeschriebene Aufbewahrung und Handhabung von anderen Materialien, die potenziell Umweltverschmutzungen oder gesundheitliche Schäden verursachen können. Die verwendeten Materialien werden fast vollständig von Kontrons Kund:innen vorgegeben und die gesetzlichen Vorgaben bilden einen sicheren Rahmen im Falle der Verwendung von SVHC. Deshalb werden darüber hinaus keine dedizierten Maßnahmen, sowie keine expliziten finanziellen Ressourcen für einen Aktionsplan eingerechnet und es werden keine spezifischen Kostenstellen geschaffen. Es gibt zudem keine Maßnahmen und Engagements in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette.
¹ bei Kontron Unternehmen in Österreich, Bulgarien, Kanada, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweiz, Vereinigtes Königreich
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2.3.3. E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Hinblick auf Umweltverschmutzung hat die Kontron Gruppe das Ziel, die bestehenden Vorschriften und Verordnungen weiterhing vollkommen zu erfüllen. Die dazu bereits existierenden Vorgehensweisen werden in den einzelnen Standorten gemäß den lokalen Vorgaben umgesetzt. Über dies hinaus sind jetzt und in geplanter Zukunft keine Ziele definiert. Auch wenn für Umweltverschmutzung derzeit keine messbaren, ergebnisorientierten Ziele definiert wurden, verfolgt die Kontron Gruppe die Wirksamkeit ihrer Konzepte über interne Audits, die bei Bedarf auch die Einhaltung der REACH-Vorgaben überprüfen. Die nach ISO 14001 zertifizierten Unternehmenseinheiten streben eine regelmäßige Rezertifizierung an. Die Umsetzung und Überwachung von Anforderungen zu SVHC erfolgt dezentral durch die jeweils zuständigen lokalen Qualitätsmanagement- und HSE-Funktionen. Ziel ist die Sicherstellung der regulatorischen Konformität, eine quantitative Fortschrittsmessung erfolgt derzeit nicht.
2.3.4. E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
Kontron weist nur begrenzte direkte Auswirkungen auf Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung auf. Risiken bestehen vor allem lokal an einzelnen Standorten, insbesondere bei Extremwetterereignissen (z. B. Hochwasser) sowie bei unsachgemäßer Lagerung von Abfällen. In der Wertschöpfungskette können Risiken durch Lieferfirmen mit unzureichenden Umweltstandards auftreten. Für den Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffe gelten REACH- und RoHS-Vorgaben, die den Großteil der Risiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette abdecken. Im eigenen Betrieb werden keine wesentlichen Mengen gefährlicher Stoffe eingesetzt. Relevante Stoffe sind in den vertriebenen Produkten enthalten und/oder werden ordnungsgemäß entsorgt. Potenzielle Umweltbelastungen entstehen überwiegend in der nachgelagerten Wertschöpfungskette, etwa durch unsachgemäße Entsorgung von Kunststoffkomponenten (Mikroplastik). Die identifizierten Risiken sind räumlich und sachlich begrenzt, regulatorisch weitgehend abgedeckt und betreffen keine Kernaktivitäten des Unternehmens. Es gibt keine signifikanten Emissionen oder systemischen Auswirkungen, die über Einzelfälle hinausgehen. Daher wurde das Thema im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich eingestuft.
2.3.5. E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde die Präsenz von besorgniserregenden Stoffen in der Wertschöpfungskette von Kontron identifiziert. Einige der von Kontron bezogenen, montierten und vertriebenen Produkte enthalten Stoffe, die gemäß der REACH-Verordnung als SVHC eingestuft sind. Diese Stoffe können sich in der Umwelt anreichern und über die Nahrungskette gesundheitliche Risiken für Menschen und Tiere verursachen.
Für die betroffenen Kontron-Einheiten und für die Lieferkette gelten die Vorgaben von REACH und RoHS, die den Großteil der Risiken im vorgelagertem Bereich abdecken. Darüber hinaus bestehen keine zusätzlichen Kontrollmechanismen für die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Die Berichterstattung über besonders besorgniserregende Stoffe erfolgt aufgrund gesetzlicher Anforderungen (REACH) sowie zur Sicherstellung von Transparenz gegenüber Kund:innen und Stakeholdern, da bei unzureichender Kontrolle während Montage, Nutzung oder Entsorgung eine Freisetzung dieser Stoffe in Luft, Wasser oder Boden möglich ist, und damit Umwelt- und Gesundheitsrisiken entstehen können. Die SVHC-Erhebung erfolgte im ESG-Datenabfragetool zum ersten Mal für 2025. An Standorten mit verfügbaren Daten wurden die erfassten Gewichte SVHC über den standardisierten Datenkatalog im ESG-Datentool gemeldet. Für Standorte ohne vollständige Stoffdaten erfolgte eine Hochrechnung auf Basis plausibilisierter Zu- und Abflussdaten, aus denen ein Verhältniswert (kg SVHC pro EUR Umsatz) abgeleitet und ausschließlich auf produzierende Standorte angewandt wurde. Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtmengen besonders besorgniserregender Stoffe nach Hauptgefahrenkategorie, eine externe Validierung wurde nicht vorgenommen.
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GESAMTMENGEN BESONDERS BESORGNISERREGENDER STOFFE
| ZUFLUSS: GESAMTMENGE DER BESONDERS BESORGNISERREGENDEN STOFFE, DIE WÄHREND DER PRODUKTION ERZEUGT, VERWENDET ODER BESCHAFFT WURDEN, NACH HAUPTGEFAHRENKATEGORIEN: | EINHEIT | MENGE 2025 |
|---|---|---|
| Gesundheitsgefahr - Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) | t | 0,13 |
| Gesundheitsgefahr - Gleichwertiges Besorgnisniveau mit wahrscheinlichen schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit | t | 0,11 |
| Gesundheitsgefahr - Reproduktionstoxizität | t | 0,13 |
| Gesundheitsgefahr - Karzinogenität | t | 0,11 |
| ABFLUSS: GESAMTMENGE DER BESONDERS BESORGNISERREGENDEN STOFFE, DIE DAS UNTERNEHMEN ALS EMISSIONEN, TEIL VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN VERLASSEN HABEN, NACH HAUPTGEFAHRENKATEGORIEN: | ||
| Gesundheitsgefahr - Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) | t | 0,13 |
| Gesundheitsgefahr - Gleichwertiges Besorgnisniveau mit wahrscheinlichen schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit | t | 0,11 |
| Gesundheitsgefahr - Reproduktionstoxizität | t | 0,13 |
| Gesundheitsgefahr - Karzinogenität | t | 0,11 |
Die Datenerhebung fand erstmalig für 2025 statt.
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2.4. ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
2.4.1. E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
Informationen zum Geschäftsmodell, zur Wertschöpfungskette sowie zu wesentlichen Abhängigkeiten und Auswirkungen sind, soweit relevant für biologische Vielfalt und Ökosysteme, im Rahmen der Angaben nach ESRS 2 SBM-3 dargestellt. Die nachfolgenden Ausführungen ergänzen diese Informationen um biodiversitätsspezifische Aspekte gemäß ESRS E4.
Im Berichtsjahr wurde das Thema biologische Vielfalt und Ökosysteme im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft, insbesondere aufgrund potenzieller negativer Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, etwa im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Abbau und dem Transport von eingekauften Materialien. Die eigenen Geschäftstätigkeiten von Kontron, die sich primär auf die Entwicklung und Bereitstellung von Elektroniklösungen im Soft- und Hardware-Bereich konzentrieren, sind überwiegend wissens- und technologiegetrieben und mit keinen oder nur sehr begrenzten direkten Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme verbunden.
Eine dedizierte, vollumfängliche Resilienzanalyse im Sinne des ESRS E4 wurde im Berichtsjahr nicht durchgeführt. Die Einschätzung der Resilienz von Geschäftsmodell und Strategie in Bezug auf biodiversitätsbezogene physische, Transformations- und systemische Risiken basiert derzeit auf der qualitativen Bewertung im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, bestehenden Prozessen des Konzernrisikomanagements, internen Fachfunktionen sowie allgemein verfügbaren Brancheninformationen. Der Schwerpunkt dieser Betrachtung lag auf der vorgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere auf rohstoffbezogenen Tätigkeiten, da dort die wesentlichsten potenziellen Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf Biodiversität identifiziert wurden.
Die eigenen operativen Tätigkeiten sowie die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurden aufgrund ihres überwiegend wissens- und technologiegetriebenen Charakters als weniger risikobehaftet eingeschätzt. Die Betrachtung erfolgte mit einem mittel- bis langfristigen Zeithorizont und basiert unter anderem auf der Annahme einer kurzfristig stabilen Beschaffungsstruktur, der fortgesetzten Einhaltung regulatorischer Mindeststandards durch wesentliche Lieferfirmen sowie dem Ausbleiben kurzfristiger, biodiversitätsbedingter Versorgungsengpässe. Im Ergebnis wurden aktuell keine wesentlichen kurzfristigen Beeinträchtigungen der strategischen Ausrichtung oder der wirtschaftlichen Resilienz von Kontron identifiziert.
Biodiversitätsbezogene Entwicklungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette stellen jedoch ein relevantes Beobachtungsfeld dar und sollen künftig systematischer in Risiko- und Resilienzbewertungen einbezogen werden. Eine strukturierte Einbindung externer Stakeholder hat im Berichtsjahr noch nicht stattgefunden. Ungeachtet dessen besteht insbesondere in rohstoffintensiven vorgelagerten Tätigkeiten, die teilweise in biodiversitätssensitiven Regionen stattfinden können, ein grundsätzlich erhöhtes Risiko negativer Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme. Ein mögliches Vorgehen ist die schrittweise Erhöhung der Transparenz in der Lieferkette und potenzielle Risiken durch bestehende Sorgfaltsprozesse sowie die Auswahl verantwortungsvoller Lieferfirmen zu begrenzen.
2.4.2. E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Kontron berücksichtigt Biodiversität und Ökosystemschutz in CoC und SCoC. Der CoC verpflichtet zum Schutz von Biodiversität an Standorten in oder nahe geschützter oder sensibler Gebiete. Der Fokus liegt auf dem Schutz von Biodiversität, Landnutzung, Vermeidung von Abholzung und dem Schutz von Ökosystemen. Lieferfirmen sind verpflichtet, Umweltmanagementsysteme einzuführen und negative Auswirkungen zu minimieren. Es findet kein weiteres Monitoring über die Lieferfirmenbewertung hinaus statt.
Die genannten Policies umfassen den Schutz von Biodiversität, Vermeidung von Abholzung, Minimierung von Eingriffen in natürliche Lebensräume und den Erhalt von Schutzgebieten. Sie gelten für das gesamte Unternehmen und die Lieferkette weltweit, ohne Ausnahmen. Verantwortlich ist der Gesamtvorstand mit Unterstützung der Geschäftsführung und Bereichsleitungen. Kontron orientiert sich an ISO 14001, OECD-Leitsätzen und dem UN Global Compact. Stakeholderinteressen werden durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt, wie in IRO-1 beschrieben, der CoC ist öffentlich auf der Homepage zugänglich.
Die Policies stehen im direkten Zusammenhang mit den identifizierten wesentlichen Auswirkungen, insbesondere Bergbau auf seltene Metalle und Abholzung. Sie adressieren den Schutz von Ökosystemen, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Verlust von Lebensräumen. Kontron berücksichtigt physische und Übergangsrisiken sowie die Abhängigkeit von natürlichen Ressourcen in der Wesentlichkeitsanalyse. Landwirtschaftliche Nutzung ist kein Teil der Geschäftstätigkeiten und deshalb irrelevant. Im SCoC verpflichtet Kontron Lieferfirmen zur Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und nachhaltiger Beschaffung. Die Richtlinien fordern in der Lieferkette eine nachhaltige Landnutzung und den Erhalt von Naturwäldern. Soziale Aspekte werden indirekt berücksichtigt, indem gefordert wird, dass lokale Lebensräume und der Zugang zu Ressourcen geschützt werden. Der CoC fordert zum Bezug nachhaltig gewonnener Roh-
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stoffe auf. Lieferfirmen dürfen nicht zu Entwaldung oder Zerstörung geschützter Gebiete beitragen. Kontron verfolgt eine Strategie zur Bekämpfung der Entwaldung, die in den Unternehmensrichtlinien verankert ist. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist die Vermeidung von Abholzung und die Förderung des Erhalts von Naturwäldern.
2.4.3. E4-3, E4-4 – Maßnahmen, Mittel und Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Kontron verpflichtet in seinen Verhaltenskodizes zur Achtung von Biodiversität. Die wesentlichen Auswirkungen treten vor allem in der vorgelagerten Lieferkette auf und nicht in den eigenen operativen Geschäftstätigkeiten der Kontron Gruppe, wodurch sie dem Einflussvermögen von Kontron entzogen sind. Konkrete Maßnahmen und Ziele über CoC und SCoC hinaus sind aufgrund der fehlenden operativen Kontrolle nicht sinnvoll und werden nicht geplant. An einigen Standorten wurden allgemeine Umweltinitiativen umgesetzt, wobei die meisten Standorte keine strukturierten Maßnahmen oder Überwachungssysteme zur Biodiversität aufweisen. Zum Beispiel hat der Standort in Bisamberg, Österreich, Maßnahmen wie Mülltrennung, eine Elektrofahrzeugflotte und die Nutzung von Photovoltaikanlagen eingeführt, um die Nachhaltigkeit zu fördern. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht spezifisch auf die Überwachung oder Minderung von Auswirkungen auf die Biodiversität ausgerichtet. Hier besteht Potenzial, gezielte Überwachungssysteme zu entwickeln und Maßnahmen umzusetzen, die den Schutz der Biodiversität direkt adressieren.
2.4.4. E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
Die Offenlegung dieser Punkte wird in den eigenen operativen Einheiten als nicht relevant eingeschätzt, da die wesentlichen Auswirkungen in der vorgelagerten Lieferkette und nicht in den eigenen operativen Geschäftstätigkeiten der Kontron Gruppe stattfinden. Während die derzeitigen Praktiken ausreichen, besteht weiterhin Potenzial, die Biodiversität durch proaktive Maßnahmen weiter zu fördern.
2.5. ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
2.5.1. E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Das Unternehmen hat verbindliche Richtlinien zur Steuerung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft eingeführt. Diese sind im CoC, SCoC und in der Konzernrichtlinie „Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette“ verankert. Diese Richtlinien verpflichten alle Kontron-Gesellschaften weltweit zur Umsetzung von Standards für nachhaltige Beschaffung und Lieferkettenmanagement. Diese Richtlinien adressieren insbesondere den identifizierten IRO „Beitrag zur Verknappung endlicher Ressourcen“, indem sie die mit der vorgelagerten Beschaffung und Produktion verbundenen Beiträge zur Gewinnung und zum Verbrauch endlicher Ressourcen durch Anforderungen an verantwortungsvolle Beschaffung, Stoffbeschränkungen, Kreislaufwirtschaft und ein risikobasiertes Lieferfirmenmonitoring steuern und mindern.
Die folgenden Grundsätze sind funktional und komplementär über CoC, SCoC und die Group Policy 5.d. abgedeckt und umfassen:
- Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen: Reduktion von Umweltbelastungen, Einhaltung internationaler und lokaler Umweltvorschriften sowie Förderung nachhaltiger Praktiken in der Lieferkette.
- Kreislaufwirtschaft: Anwendung der Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Entsorgung) und Förderung langlebiger, recyclingfähiger Produkte.
- Compliance mit REACH und RoHS: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen für besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe in der Wertschöpfungskette. Eine verpflichtende Reduzierung dieser Stoffe wird nicht vorgeschrieben. Die Umsetzung von Minderungsmaßnahmen hängt von den spezifischen Anforderungen in den jeweiligen Beauftragungen ab und erfolgt nur, wenn diese explizit vorgesehen sind.
- Lieferfirmenbewertung und Monitoring: Regelmäßige Überprüfung externer Lieferfirmen hinsichtlich Nachhaltigkeit und Compliance, einschließlich Audits, Selbstauskünften und Zertifikaten.
Die Richtlinien sind für alle Kontron-Gesellschaften verbindlich und werden durch lokale Implementierung sowie interne Kontrollsysteme abgesichert. Die Dokumente formulieren zwar keine explizite Abkehr von Primärrohstoffen, ermutigen jedoch zur Kreislaufwirtschaft, Abfallhierarchie, Wiederverwendung und Recycling von Materialien, um den Ressourcenverbrauch insgesamt zu reduzieren. Davon
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abgesehen, erstreckt sich der Ressourcenschutz bei Kontron über den gesamten Produktlebenszyklus und wird durch die Einhaltung internationaler Umweltstandards (z. B. ISO 14001), transparente Lieferkettenkontrollen sowie Maßnahmen zur Energieoptimierung, Nutzung erneuerbarer Energien und papierlose Prozesse unterstützt.
Alle Tochtergesellschaften und Lieferfirmen werden ermutigt, ein geeignetes Umweltmanagementsystem auf der Grundlage der Anforderungen der ISO 14001 einzurichten. Das bedeutet, Umweltmanagementsysteme zu implementieren, ihre Nachhaltigkeitsleistung regelmäßig zu dokumentieren und Audits zu bestehen. Transparenz und Kontrolle entlang der Lieferkette werden durch interne sowie externe, stichprobenartige und anlassbezogene Audits sichergestellt. Bei Abweichungen werden Maßnahmenpläne erstellt; schwerwiegende Verstöße können zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.
Fokussiert wird die Reduzierung von Abfällen und Umweltbelastungen sowie eine effiziente Nutzung von Wasser, Energie und Rohstoffen. Dies wird durch erneuerbare Energien, papierlose Prozesse und Maßnahmen zur Energieoptimierung unterstützt. Fortschritte werden anhand von Kennzahlen wie Recyclinganteil, Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und Wasserverbrauch überwacht und im nichtfinanziellen Bericht veröffentlicht. Kontrons Umweltstandards gelten weltweit ohne regionale Ausnahmen.
Der Gesamtvorstand trägt die Verantwortung für ESG-Themen, aktiv unterstützt durch Geschäftsführer:innen und Bereichsleiter:innen. Diese Führungskräfte setzen die ESG-Ziele um und fördern nachhaltige Praktiken im Unternehmen. Der CoC sowie die weiteren Richtlinien der Kontron Gruppe umfassen zudem verschiedene Standards und Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen verpflichtet hat:
- REACH & RoHS: Wenn Stoffe entsprechend verwendet werden, müssen die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) eingehalten werden. Diese Regelungen betreffen die Produktanforderungen sowie den sicheren Umgang mit Materialien und Chemikalien in der gesamten Lieferkette (CoC).
- UN Global Compact: Kontron ist freiwilliges Mitglied des UN Global Compact, einem globalen Pakt zur Förderung nachhaltigen und verantwortungsvollen Wirtschaftens. Dies umfasst die Umsetzung von Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung (siehe CoC).
- OECD-Leitlinien: Kontron bekennt sich zur Einhaltung der OECD-Leitlinien für verantwortungsvolle Lieferketten. Dies beinhaltet insbesondere die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Konfliktmineralien sowie Hochrisikogebiete, wie im CoC für Lieferfirmen festgelegt.
- ISO 14001 und weitere Umweltstandards: Kontron richtet sich bei der Implementierung von Umweltmanagementsystemen nach internationalen Standards wie der ISO 14001-Norm.
Bei der Entwicklung der ESG-Strategie, die die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft umfasst, werden die Interessen der wichtigsten Stakeholder durch einen regelmäßigen Stakeholder Dialog und eine Wesentlichkeitsanalyse, die darauf abzielt, die für die Stakeholder relevanten Themen zu identifizieren, berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse fließen in die Entwicklung der ESG-Strategie ein, um sicherzustellen, dass die Erwartungen und Anforderungen der relevanten Stakeholder in die Nachhaltigkeitsstrategie integriert werden. Die im CoC verankerte Strategie für alle potenziell betroffenen Stakeholder sowie für diejenigen, die Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, wird zugänglich und verständlich bereitgestellt, wie im Abschnitt zu E1-2 – „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ beschrieben.
Kontrons Standards und Richtlinien für die nachhaltige Beschaffung umfassen den verantwortungsvollen Umgang mit erneuerbaren Ressourcen, wie in verschiedenen Gruppenrichtlinien dokumentiert ist:
- Nachhaltige Ressourcennutzung, Vermeidung von Umweltverschmutzung: Lieferfirmen von Kontron sollen Ressourceninput minimieren und Wasserverbrauch sowie den Verbrauch von fossilen Brennstoffen, Mineralien und anderen Rohstoffen reduzieren.
- Umweltmanagementsysteme und Zertifizierungen: Lieferfirmen sollten ein Umweltmanagementsystem, idealerweise nach ISO 14001 zertifiziert, einrichten, das unter anderem die nachhaltige Ressourcennutzung im Rahmen der Geschäftstätigkeiten bewertet.
- Wasser- und Bodenschutz: Kontron stellt sicher, dass seine Geschäftstätigkeit weder Boden- noch Wasserverschmutzung verursacht sowie keine übermäßige Wasserentnahme stattfindet, die die Umwelt oder den Zugang zu sauberem Wasser beeinträchtigt.
- Risikomanagement und Lieferfirmenmonitoring: Kontron verlangt von seinen Lieferfirmen Risikomanagementsysteme zu implementieren, ihre Lieferketten regelmäßig zu überprüfen und Maßnahmen zur Risikominimierung bei Mineralien aus Konfliktregionen einzuführen und zu dokumentieren.
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2.5.2. E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Im Zuge der Analysen zur EU-Taxonomie wurden Aktivitäten identifiziert, die dem Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ zugeordnet werden können. Zur Stärkung der gruppenweiten Nachhaltigkeitsstrategie wurden im Rahmen des Projekts zur Definition von ESG-Zielen gemeinsam mit lokalen Fachbereichen für Umweltbelange konkrete und umsetzbare Maßnahmen erarbeitet, wie in Kapitel E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ beschrieben. Zum Berichtszeitpunkt waren die im Zusammenhang mit den Klimamaßnahmen anfallenden Ausgaben nicht erheblich und daher nicht entscheidungsrelevant für Steuerungsentscheidungen. Eine gesonderte Abgrenzung in CapEx und OpEx erfolgte entsprechend nicht. Eine rückwirkende Evaluierung ist nicht sinnvoll, die Systeme werden zukunftsgerichtet angepasst und die ESRS-konforme Zuordnung der relevanten CapEx- und OpEx-Daten wird in der zukünftigen Berichterstattung vorgenommen.
Die nachfolgende Maßnahme wurde als zentraler Baustein in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft für die gesamte Gruppe festgelegt:
| MASSNAHME | Bezug und Verwendung von vollständig recycelbaren oder wiederverwendbaren Verpackungen für Standardprodukte |
|---|---|
| ESRS STANDARD | E5 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Beitrag zur Verknappung endlicher Ressourcen |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | 90% Anteil vollständig recycelbarer oder wiederverwendbarer Verpackungen bis 2030, sofern Kontron die Verpackungsentscheidungen kontrolliert |
| KURZBESCHREIBUNG | Einige Kontron-Gesellschaften beziehen bereits Verpackungen, die vollständig recycelbar oder für die Wiederverwendung ausgelegt sind, und setzen diese für Standardprodukte ein. Bis 2030 plant Kontron, den Anteil der Gesellschaften innerhalb der Gruppe zu erhöhen, die entsprechende Verpackungsmaterialien sowohl für interne Zwecke als auch für Kund:innen beschaffen, um den Ressourcen-Info stärker auf kreislauffähige Materialien auszurichten. Die Initiative gilt für alle Standardprodukte, sofern aufgrund der Beschaffenheit der verpackten Artikel keine speziellen Verpackungslösungen erforderlich sind und keine kundenspezifischen Verpackungsanforderungen bestehen. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (Fertigung und Montage) |
| ZEITHORIZONT | 2030 |
Für diese Maßnahme ist keine Bereitstellung von Abhilfe für Betroffene erforderlich. Die Konsolidierung der entsprechenden CapEx- und OpEx-Daten erfolgt im Rahmen der zukünftigen Berichterstattung. Die Umsetzung hängt von der lokalen Verfügbarkeit geeigneter Verpackungsoptionen zu wettbewerbsfähigen Preisen ab. Da die Entscheidung über Verpackungsmaterialien in vielen Fällen bei den Kund:innen liegt, bietet Kontron recycelbare oder wiederverwendbare Optionen an, sofern dies möglich ist.
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2.5.3. E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Zieldefinition erfolgte 2025 im Rahmen des Projekts „ESG-Pathfinder“ auf Basis interner Analysen zu Materialeinsatz, Verpackungsarten und Einflussmöglichkeiten entlang der Wertschöpfungskette. Das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 90% vollständig recyclbarer oder wiederverwendbarer Verpackungen einzukaufen und anzubieten, gilt ausschließlich für Verpackungen, deren Ausgestaltung durch Kontron bestimmt wird, und basiert auf der Annahme, dass für diese Anwendungsfälle marktverfügbare, technisch geeignete und regulatorisch konforme Lösungen existieren. Die Fortschrittsmessung erfolgt über eine jährliche ESG-Datenabfrage, in der der Anteil recycelter sowie recyclbarer Verpackungen erhoben wird; diese Daten dienen als primäre Grundlage zur Bewertung der Zielerreichung und Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.
Verpackungen mit hochspezialisierten technischen Anforderungen, bei denen nicht recyclbare Komponenten zwingend erforderlich sind, sind vom Ziel ausgenommen. Das Verpackungsziel ist an die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft und der Abfallhierarchie ausgerichtet und steht somit im Einklang mit relevanten EU-weiten Zielsetzungen zu Abfallvermeidung und Ressourcenschonung, indem es Wiederverwendung und Recycling fördert und den Einsatz primärer Rohstoffe reduziert, ohne auf die Umkehr der Erschöpfung erneuerbarer Ressourcen abzuzielen oder szenariobasierte Mengenpfade zu definieren.
| ZIEL | 100% Abdeckung der ISO 14001-Zertifizierung für Standorte mit mehr als 100 Nicht-Büro-Mitarbeiter:innen bis 2027 | 90% Anteil vollständig recyclbarer oder wiederverwendbarer Verpackungen bis 2030, wenn Kontron die Verpackungsentscheidungen kontrolliert |
|---|---|---|
| ESRS STANDARD | E5 | E5 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Beitrag zur Verknappung endlicher Ressourcen | Beitrag zur Verknappung endlicher Ressourcen |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC | CoC |
| ZIELNIVEAU INKL. EINHEIT | 100% | 90% |
| ABSOLUTES ODER RELATIVES ZIEL | Absolut | Absolut |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (nicht-Büro Standorte) | Eigene Geschäftstätigkeit (Fertigung und Montage) |
| BASISWERT | 9 von 10 Unternehmen mit mehr als 100 Nicht-Büro-Mitarbeitenden weisten in 2025 eine ISO 14001 Zertifizierung vor | 13,92% |
| BASISJAHR | 2025 | 2025 |
| ZEITRAUM | Bis 2027 | Bis 2030 |
| WESENTLICHE ANNAHMEN | Zu den Nicht-Büro-Mitarbeiter:innen zählen alle Mitarbeiter:innen, die hauptsächlich in der Fertigung, Montage, Lagerhaltung und anderen physischen Arbeitsumgebungen tätig sind. Im CoC wird allen Einheiten vorgegeben, sich an den Vorgaben der ISO Mitarbeiter:innen orientieren. | Es werden nur Verpackungen berücksichtigt, bei denen Kontron Entscheidungsgewalt über die Art der gekauften und verwendeten Verpackung hat; hochspezialisierte Verpackungen, die nicht recyclbare Komponenten erfordern, sind ausgeschlossen. |
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2.5.4. E5-4 – Ressourcenzuflüsse
Der IRO „Beitrag zur Verknappung endlicher Ressourcen“ beschreibt die vorgelagerte Beschaffung und Produktion von Produkten sowie die Verwendung von Verpackungen, die zur Extraktion und zum Verbrauch endlicher Ressourcen beitragen, insbesondere kritischer Mineralien und Edelmetalle und erhöhen damit den Druck auf umweltbelastende Abbaupraktiken in geografisch konzentrierten Regionen. Es handelt sich um eine tatsächliche negative Auswirkung mit Relevanz für kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume, die insbesondere die vorgelagerte Wertschöpfungskette betrifft. Die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Wahl nachhaltiger Materialien sind zentrale Aspekte einer umweltfreundlichen und zukunftsfähigen Wirtschaft. Ressourcenzuflüsse beeinflussen den ökologischen Fußabdruck von Produkten und Produktionsprozessen. Dies trägt nicht nur zur Reduzierung von Abfällen und Umweltbelastungen bei, sondern stärkt auch die langfristige Verfügbarkeit wichtiger Ressourcen.
Nach dem Verständnis der ESRS werden im Rahmen der Tätigkeiten der Kontron Gruppe folgende Ressourcen bezogen: Die in der vorgelagerten Wertschöpfungskette eingesetzten Materialien umfassen vor allem metallische und elektronische Komponenten für IT-Ausrüstung, darunter Gehäusematerialien, Leiterplatten und Kabel. Für Textilien (Arbeitskleidung) werden überwiegend synthetische Fasern sowie Verpackungsmaterialien verwendet. Gebäude und Büroeinrichtung beinhalten Holz, Metalle und Kunststoffe, ergänzt durch Glas und Verbundmaterialien. Maschinen sowie Transport- und Lagerequipment bestehen überwiegend aus Stahl, Aluminium und weiteren Metallen, kombiniert mit technischen Kunststoffen für funktionale Bauteile. Zum Teil können IT-Ausrüstung und Maschinen kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und seltene Erden (z. B. Neodym, Dysprosium) für Batterien, Magneten und elektronische Bauteile enthalten, die für die Funktionalität und Energieeffizienz essenziell sind.
Die Berechnung der Ressourcenzuflüsse basiert auf den Daten aus den Einkaufssystemen der einzelnen Unternehmen. Diese Systeme erfassen sämtliche beschafften Materialien, Komponenten und Verpackungen, wodurch eine detaillierte Analyse der eingesetzten Ressourcen ermöglicht wird.
| EINHEIT | 2025 | 2024 | |
|---|---|---|---|
| Gesamtgewicht der verwendeten Produkte und Materialien (technisch & biologisch) | kg | 15.888.066 | 25.292.678 |
| Anteil biologischer Materialien (inkl. nicht-energetisch genutzter Biokraftstoffe) | % | 0,47 | 1,33 |
| Absolutes Gewicht wiederverwendeter oder recycelter Materialien (inkl. Verpackung) | kg | 448.898 | 1.023.396 |
| Anteil recycelter und wiederverwendeter Materialien in Produkten | % | 2,35 | 2,93 |
| Anteil recycelter und wiederverwendeter Verpackungen | % | 13,92 | 30,76 |
Da die meisten Geschäftseinheiten die Mengen der eingekauften Waren nur in EUR angeben konnten, musste ein großer Teil des Gesamtgewichts der verwendeten Produkte über den Einkaufspreis geschätzt werden. Hierzu wurden Primärdaten von Kontron und Sekundärdaten aus der Ecoinvent-Datenbank herangezogen. Im Rahmen der Datenvalidierung 2025 wurde festgestellt, dass bei der Berechnung der Ressourcenzuflüsse für 2024 keine Inflationsanpassung der monetären Eingangsdaten vorgenommen wurde; diese Abweichung wurde als Fehler identifiziert für 2025 entsprechend angepasst.
Vor dem Hintergrund der verwendeten ausgabenbasierten Methodik wurde der Fokus auf die Überprüfung der sachlichen Abgrenzungen und der Berechnungslogik gelegt, da eine rein rechnerische Inflationsanpassung keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn geliefert hätte. Allerdings wurden die Angaben für 2024 im Berichtsjahr 2025 überprüft und, soweit sachlich erforderlich, auf Basis präzisierter Abgrenzungen angepasst. Im Bericht 2024 wurden unter „Anteil recycelter und wiederverwendeter Materialien in Produkten“ (4,05%) Verpackungen inkludiert und somit waren 1,12% zu viel angegeben. Dieser Wert wurde berichtigt auf 2,93%.
Bei der Berechnung des Anteils recycelter Materialien wurde die Datenerhebung transparent und spezifisch für die zugeführten Güter pro Tochterunternehmen durchgeführt. Primärdaten zum Recyclinganteil liegen nur für eine begrenzte Menge der eingekauften Materialien vor. Für den Großteil der eingekauften Materialien wurde der Recyclinganteil auf Basis externer Datenbanken geschätzt. Der gesamte Anteil recycelter und wiederverwendeter Materialien ergibt sich aus dem Verhältnis des Gesamtgewichts der recycelten Bestandteile zu absolutem Gesamtgewicht aller eingekauften Materialien. Der Anteil biologischer Materialien wurde auf Basis von externen Datenbanken geschätzt, wobei konservativ nur Kartonverpackungen als biologisches Material berücksichtigt wurden. Zudem können Währungsschwankungen die Umrechnung von EUR in kg beeinflussen.
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2.6. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu E1, E2, E4 und E5
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über wesentliche Nachhaltigkeitskennzahlen zu Nachhaltigkeitsthemen und deren Erhebung. Es werden die verwendeten Methoden und Annahmen, die Validierung der Daten sowie die jeweilige Definition der Kennzahlen dargestellt. Es wurde keine externe Validierung vollzogen.
| KENNZAHL | EINHEIT | METHODEN & ANNAHMEN UND EINSCHRÄNKUNGEN | VALIDIERUNG | DEFINITION |
|---|---|---|---|---|
| Energieverbrauch | MWh | Gemessen durch Energiemanagementsysteme, Abrechnungsdaten von Energieanbietern, geschätzt bei Lücken mit Hilfe von Standortfläche, Mitarbeiter:innenzahlen und Umsatz. Teils fehlende Primärinformationen, bei Schätzungen begrenzte Genauigkeit. | Software, Abgleich mit Vorjahren (soweit möglich), interne Überprüfung, keine weitere externe Validierung. | Verbrauch von elektrischer Energie, Wärme und Brennstoffen in MWh. |
| Direkte CO₂e-Emissionen | tCO₂e (Torinen CO₂-Aquivalent) | GHG-Protokoll, Ecoinvent, Berechnungen von CO₂e-Faktoren basierend auf Ecoinvent, Schätzungen mit Datengrundlagen wie km, Arten der verwendeten Energieträger und Stoffe, Zuordnung zu Scope 1. Schätzungen bei fehlenden Primärdaten, Unsicherheiten. | Software, externe Beratungsunternehmen, interne Überprüfung, keine zusätzliche externe Validierung. | THG-Emissionen, die unmittelbar aus eigenen oder kontrollierten Quellen eines Unternehmens stammen (z. B. durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe in eigenen Fahrzeugen). |
| Indirekte CO₂e-Emissionen | tCO₂e (Torinen CO₂-Aquivalent) | GHG-Protokoll, Ecoinvent, Berechnungen von CO₂e-Faktoren basierend auf Ecoinvent, Schätzungen mit Datengrundlagen wie km, Arten der verwendeten Energieträger und Stoffe, Zuordnung zu Scope 2,3. Unvollständige Lieferketten-daten, Annahmen erforderlich. | Software, externe Beratungsunternehmen, interne Überprüfung, keine zusätzliche externe Validierung. | THG-Emissionen durch vor- oder nachgelagerte Aktivitäten in der Wert-schöpfungskette (z. B. durch Transport und Nutzung der verkauften Produkte (Scope 3) oder durch eingekaufte Energie (Scope 2)). |
| THG-Intensität | tCO₂e / TEUR Nettoumsatz | Berechnung als Verhältnis der THG-Emissionen (Scope 1 und Scope 2) zu den konsolidierten Nettoumsatzerlösen auf Basis des GHG-Protokolls und anerkannter Emissionsfaktoren (u. a. Ecoinvent). Nettoumsatzerlöse aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Einschränkungen ergeben sich aus Schätzungen bei fehlenden Primärdaten. | Software, interne Plausibilitätsprüfung, Abgleich mit Vorjahren (soweit möglich), keine zusätzliche externe Validierung. | Verhältnis der gesamten THG-Emissionen (Scope 1 und Scope 2) zur wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens, gemessen anhand der konsolidierten Nettoumsatzerlöse. Die Kennzahl dient der Bewertung der Emissionseffizienz der Geschäftstätigkeit. |
| Kosten | EUR | Konsolidierung aus Rechnungen der Standorte. Schätzungen bei verspäteten Rechnungen oder fehlende Vermieterauskunft. | Intern (Finanzabteilung) | Energiekosten in der Abschlusswährung EURO. |
| Gesamtgewicht der verwendeten Produkte und Materialien (technisch & biologisch) | Tonnen (t) | Ein kleiner Teil des Gesamtgewichts der verwendeten Materialien wurde exakt angegeben. Die restliche Menge des Gesamtgewichts wurde über den Einkaufspreis geschätzt und ist somit eingeschränkt. | Erstellung mit externer Beratung, keine zusätzliche Validierung. | Gesamtgewicht der in der Berichtsperiode verwendeten Materialien, einschließlich technischer und biologischer Stoffe. |
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| KENNZAHL | EINHEIT | METHODEN & ANNAHMEN UND EINSCHRÄNKUNGEN | VALIDIERUNG | DEFINITION |
|---|---|---|---|---|
| Anteil biologischer Materialien (inkl. nicht-energetisch genutzter Biokraftstoffe) | Prozent (%) | Auf Grund nicht ausreichender Daten zur Zusammensetzung der eingekauften Materialien, wurden biologische Materialien nur bei Verpackungen aus Kartonagen angenommen. Unvollständige Daten, nur Verpackungen berücksichtigt. | Erstellung mit externer Beratung, keine zusätzliche Validierung. | Anteil der biologischen Materialien und nicht-energetisch genutzter Biokraftstoffe am gesamten Materialeinsatz. |
| Absolutes Gewicht wiederverwendeter oder recycelter Materialien (inkl. Verpackung) | Tonnen (t) | Das Gesamtgewicht der verwendeten Materialien wurde mit dem Anteil der recycelten und wiederverwendeten Materialien multipliziert. Anteil geschätzt, keine Primärdaten verfügbar. | Erstellung mit externer Beratung, keine zusätzliche Validierung. | Absolutes Gewicht aller wiederverwendeten oder recycelten Komponenten, Zwischenprodukte und Materialien, die für die Herstellung der Produkte und Verpackungen verwendet wurden. |
| Anteil wiederverwendeter oder recycelter Materialien | Prozent (%) | Anteil der recycelten und wiederverwendeten Materialien am Gesamtmaterialeinsatz. Berechnet anhand Datenbanken und unter Verwendung der eingekauften Materialien. Die dafür verwendeten Indikatoren sind der „Material Circularity Indicator“ und „Circularity Index“. Datenbankannahmen, keine vollständige Lieferkettendaten. | Erstellung mit externer Beratung, keine zusätzliche Validierung. | Anteil des Gesamtgewichts der recycelten Bestandteile zu absolutem Gesamtgewicht aller eingekauften Materialien. |
| Gewicht | Tonnen (t) | Schätzungen anhand der eingekauften Güter in 2025 und durchschnittlichen Werten der beinhalteten SVHC-basierend auf ERP-Datenbanken. Limitierung durch die Verfügbarkeit von SVHC- und Material-Gewichtsdaten. | Schätzung anhand eingekaufter Güter, Software (ERP-Datenbanken, Bauteildatenbank) | Menge der besonders besorgniserregenden Stoffen in Bauteilen und Produkten. |
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3. Sozialinformationen
3.1. Übergreifende Informationen zu sozialen Belangen (S1, S2): Hinweisgebersystem
Kontron bietet auf Gruppenebene ein umfassendes Hinweisgebersystem, das Mitarbeitenden und Dritten ermöglicht, mutmaßliches Fehlverhalten, einschließlich Diskriminierung und Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen, sicher und vertraulich zu melden. Die Meldung kann über verschiedene Kanäle erfolgen:
- Sichere Website: https://whistleblower.kontron.com
- Telefon-Hotline: 0800 700 799 (Österreich) / +43 1 80191 1194 (international)
Darüber hinaus können Verdachtsfälle persönlich oder anonym direkt an die lokalen Compliance-Abteilungen oder über die lokalen Whistleblower-Plattformen gemeldet werden.
Die Konzernrichtlinie „Whistleblower-Policy“ legt detaillierte Verfahren für die Meldung, Untersuchung und Nachverfolgung von Hinweisen fest. Das Compliance-Management-Team der Konzernzentrale ist für die Bearbeitung zuständig und gewährleistet dabei Vertraulichkeit sowie den Schutz der Identität der Hinweisgeber:innen und verhindert Vergeltungsmaßnahmen.
Darüber hinaus berücksichtigt Kontron sowohl formelle Strukturen (wie Compliance-Prozesse und Verantwortlichkeiten) als auch informelle kulturelle Aspekte, um sprachliche und kulturelle Barrieren zu überwinden und sicherzustellen, dass alle Beschäftigten ihre Anliegen ohne Angst vor negativen Konsequenzen vorbringen können. Die Verfügbarkeit der Richtlinie und der Hinweisgeberplattform in mehreren Sprachen trägt zusätzlich dazu bei, mögliche Hemmschwellen abzubauen.
Über die mehrsprachige Hinweisgeberplattform, welche für Beschäftigte und externe Personen zugänglich ist, können Verstöße in folgenden Bereichen vertraulich und anonym gemeldet werden:
- Belästigung und Diskriminierung
- Datenschutz und personenbezogene Daten
- Diebstahl
- Diversität und Inklusion
- ESG – Environmental, Social and Governance
- Geldwäsche
- Interessenskonflikte
- IT- und Cybersicherheit
- Kapitalmärkte und Insiderhandel
- Korruption
- Lieferfirmen- und Kund:innenbeziehung
- Menschenrechte und soziale Verantwortung des Unternehmens
- Produktsicherheit und Verbraucherschutz
- Sexuelle Belästigung
- Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen
- Verstöße gegen Sanktionen und Terrorismusfinanzierung
- Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Wirtschaftskriminalität
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Alle Meldungen werden unabhängig vom gewählten Meldekanal vertraulich, unabhängig und objektiv im Einklang mit den technischen Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt, um eine sichere Wahrung von Anonymität und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Zentrales Aufklärungsorgan ist primär die Compliance-Abteilung im Headquarter, welche die Bearbeitung von Hinweisen durchführt, koordiniert und überwacht. Daneben bestehen in zahlreichen Tochtergesellschaften eigene zentrale Aufklärungsorgane. Die Fallbearbeitung findet unter Miteinbeziehung weiterer Funktionen sowie der Geschäftsleitung oder des Vorstands statt.
Ein IT-System mit Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und getrennter Datenhaltung, interne Kontrollen zur Sicherstellung von Unabhängigkeit und Objektivität sowie das Mehr-Augen-Prinzip zur Vermeidung von Interessenkonflikten unterstützen die Compliance-Abteilung bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen.
Kontron bietet konzernweite Schulungen zur Whistleblower-Richtlinie als E-Learning-Modul an, in dem die Gruppenrichtlinie geschult und die Kenntnisnahme bestätigt wird. Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich Kontron das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um eine angemessene Lösung sicherzustellen.
Während des Berichtszeitraums 2025 gingen über das Hinweisgebersystem acht Meldungen ein. Diese betrafen ausschließlich die eigene Belegschaft. Meldungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften der Lieferkette oder Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie in Bezug auf Menschenrechte gab es nicht.
3.2. ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
3.2.1. S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Die Kontron Gruppe hat mehrere verbindliche Richtlinien implementiert, die das Wohlbefinden, die Gleichbehandlung und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten. Diese wesentlichen Richtlinien umfassen insbesondere den CoC, die Diversity, Equity & Inclusion Policy (DEI-Policy) sowie die Whistleblower-Policy. Alle Richtlinien gelten konzernweit für sämtliche Beschäftigte, das heißt für alle festangestellten und befristeten Mitarbeitenden, Auszubildenden sowie Praktikant:innen, unabhängig von Hierarchieebene, Funktion, Abteilung oder Standort. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Gesamtvorstand, unterstützt durch die Personalabteilung und lokale Führungskräfte. Kontron verpflichtet sich in seinem CoC und SCoC zur Einhaltung internationaler Standards, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der ILO, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die Prinzipien des UN Global Compact. Darüber hinaus verweist der SCoC auf die ISO 45001 für Arbeitssicherheit.
Abhilfemaßnahmen bei Verstößen gegen eine der Vorgaben werden durch ein konzernweites Hinweisgebersystem unterstützt, das anonyme Meldungen und eine strukturierte Untersuchung gemeldeter Sachverhalte ermöglicht (siehe S1-3). Diese umfassen die vom Einzelfall abhängigen Korrekturmaßnahmen, Sanktionen und gegebenenfalls Wiedergutmachungsmaßnahmen. Der CoC und das Hinweisgebersystem sind über die Unternehmenswebsite und durch physische Aushänge in Sozialräumen der Unternehmenseinheiten zugänglich. Zudem stehen sämtliche Richtlinien im Intranet zu Verfügung.
Code of Conduct (CoC)
Der CoC definiert die grundlegenden Prinzipien in Bezug auf Menschenrechte, faire Entlohnung, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, Vereinigungsfreiheit sowie Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Er verbietet Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel und verpflichtet alle Beschäftigten zur Einhaltung der international anerkannten Arbeits- und Menschenrechtsstandards. Weitere Informationen zur Einbettung dieser Grundsätze sind unter SBM-2 dargestellt. Zu den wichtigsten Interessensträger:innen zählen Mitarbeitende, Kund:innen, Lieferfirmen und Auftragnehmer:innen, staatliche Stellen, Regulierungsbehörden sowie die allgemeine Öffentlichkeit.
Die Richtlinie adressiert insbesondere potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Verletzungen von Menschen- und Persönlichkeitsrechten, arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsvorfällen sowie strukturellen Ungleichheiten, einschließlich unangepasster Entgeltunterschiede. Diese Auswirkungen sind für Arbeitskräfte im Wirkungsbereich der Richtlinie relevant. Zudem adressiert sie ausdrücklich das Verhalten gegenüber externen Anspruchsgruppen, darunter Kund:innen, Auftragnehmer:innen, Wettbewerbern, Behörden und die Öffentlichkeit. Eine Einbindung externer Initiativen oder Standards wird in der Richtlinie nicht beschrieben.
Das Monitoring der Einhaltung erfolgt über interne Compliance-Prozesse sowie durch regelmäßige Audits, die jährlich und bei Bedarf anlassbezogen durchgeführt werden. Die Verantwortung für das Monitoring liegt bei der Compliance-Funktion, die sowohl die Durch
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führung als auch die Auswertung sicherstellt. Ergebnisse des Monitorings umfassen insbesondere die Identifikation von Auffälligkeiten (Red Flags) sowie die Einleitung geeigneter Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen, um die Einhaltung der geltenden Richtlinien und Prozesse sicherzustellen. Der CoC ist über das Intranet, die Unternehmenswebsite, das E-Learning-Portal sowie physisch in Sozialräumen zugänglich.
Diversity, Equity & Inclusion-Policy
Die DEI-Policy verfolgt das Ziel, Diskriminierung zu verhindern und Vielfalt sowie Chancengleichheit aktiv zu fördern. Sie gilt konzernweit und deckt alle gesetzlich geschützten Merkmale ab, einschließlich Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.
Die Richtlinie fördert insbesondere tatsächliche positive Auswirkungen, darunter eine erhöhte Produktivität und Inklusivität durch eine vielfältige Belegschaft sowie eine gesteigerte Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden, unter anderem infolge bedarfsgerechter Benefits und flexibler Arbeitsmodelle.
Zur Umsetzung der DEI-Policy werden konzernweit unter anderem flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Regelungen, Weiterbildungs- und Entwicklungsprogramme, barrierefreie Arbeitsplätze sowie gezielte Förderprogramme für unterrepräsentierte Gruppen eingesetzt (Sustainable Leadership Academy).
Das Monitoring der DEI-Policy erfolgt über regelmäßige Mitarbeitendenbefragungen, einschließlich Zufriedenheitsmessungen, sowie über Fluktuations- und Strukturanalysen durch die HR-Abteilungen und ESG-Prozesse im Rahmen der jährlichen nichtfinanziellen Berichterstattung. Die Ergebnisse dienen als Kennzahlen für ESG-Ziele und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung und fließen in Aktualisierungen der Unternehmensrichtlinien ein.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für Gleichstellung und Diversität. Führungskräfte sind zur Umsetzung der DEI-Policy verpflichtet. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die DEI-Policy sowie den CoC jährlich zur Kenntnis zu nehmen und deren Anwendung zu bestätigen. Für ausgewählte Mitarbeitende in Führungs- und Schlüsselpositionen sind ergänzend interaktive Schulungen verpflichtend.
Barrierefreiheit wird durch geeignete Einrichtungen, Arbeitsplatzausstattung und, sofern erforderlich, individuelle Arbeitsplatzanpassungen gewährleistet, um die Bedürfnisse aller Beschäftigten zu berücksichtigen und deren Gesundheit zu fördern.
Die Tochtergesellschaften der Kontron Gruppe führen strukturierte und regelmäßig aktualisierte Aufzeichnungen zu Rekrutierung, Schulungen und Beförderungen, um Transparenz über Entwicklungsmöglichkeiten und den Karrierefortschritt der Mitarbeitenden sicherzustellen. Die Dokumentation erfolgt durch die jeweiligen HR-Abteilungen und wird jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung konsolidiert. Zur Bewertung von Chancengleichheit und zur Identifikation potenzieller systematischer Benachteiligungen werden unter anderem die Anzahl der durchgeführten Performance-Reviews sowie der Anteil der Geschlechter in Managementpositionen herangezogen.
Whistleblower-Policy
Die Whistleblower-Policy gewährleistet die Möglichkeit zur vertraulichen und anonymen Meldung von tatsächlichen oder potenziellen Verstößen gegen Menschenrechte, arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie interne Unternehmensrichtlinien. Sie ist Bestandteil des konzernweiten Beschwerde- und Abhilfesystems und wird ergänzend in den übergreifenden Informationen zu sozialen Belangen (siehe Kapitel 3.1 zu S1 und S2: Hinweisgebersystem) sowie unter G1-3 beschrieben. Die Whistleblower-Policy regelt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien, enthält jedoch keine expliziten Verweise auf internationale Standards.
Die Richtlinie adressiert insbesondere potenzielle negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Verletzungen von Menschen- und Persönlichkeitsrechten. Darüber hinaus können tatsächliche negative Auswirkungen im Sinne eines belastenden Arbeitsumfelds und einer erhöhten Fluktuation identifiziert werden, etwa wenn Meldungen auf Überlastung, Konflikte oder strukturelle Missstände hinweisen.
Eingehende Meldungen werden zentral erfasst und geprüft. Die Whistleblower-Policy trägt zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der internen Compliance-Vorgaben bei. Abhilfemaßnahmen erfolgen über strukturierte Untersuchungsprozesse, die vom Einzelfall abhängigen Korrekturmaßnahmen, Sanktionen und gegebenenfalls Wiedergutmachungsmaßnahmen umfassen.
Das Hinweisgebersystem dient zugleich als Monitoring- und Eskalationsinstrument zur Identifikation von Risiken und Missständen im sozialen Bereich. Erkenntnisse aus Meldungen fließen in die Bewertung bestehender Prozesse und Richtlinien ein und unterstützen deren kontinuierliche Weiterentwicklung.
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Die Interessen der Beschäftigten werden ergänzend durch regelmäßige Mitarbeitendenbefragungen, Feedbackmechanismen sowie Entwicklungs- und Mitarbeitendengespräche berücksichtigt. Rückmeldungen aus dem Hinweisgebersystem, aus Meldungen an Führungskräfte sowie aus Mitarbeitendenbefragungen fließen in die Anpassung von Arbeitsbedingungen und internen Richtlinien ein.
Die Whistleblower-Policy ist über das Online-Meldesystem sowie über physische Hinweise in Sozialräumen zugänglich. Änderungen und Aktualisierungen relevanter Richtlinien werden konzernweit durch die Compliance-Abteilung kommuniziert, unter anderem per E-Mail.
3.2.2. S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretungen in Bezug auf Auswirkungen
Die Perspektiven der Beschäftigten fließen durch regelmäßige gruppenweite und vereinzelt gesellschaftsspezifische anonymisierte Mitarbeitendenbefragungen, regelmäßige Mitarbeitendengespräche und Feedbackkanäle aktiv in Entscheidungsprozesse ein. So können relevante Themen, Verbesserungsvorschläge und persönliche Entwicklungsziele in die strategische und operative Ausrichtung integriert werden.
In Gesellschaften mit Betriebsräten erfolgt die Beteiligung über die gewählten Arbeitnehmer:innenvertretungen. In Gesellschaften der Kontron Gruppe, in denen kein Betriebsrat besteht, liegt die Verantwortung für die Wahrnehmung der Interessen der Belegschaft beim lokalen Management. Das lokale Management muss zum Beispiel die Mitarbeiter:innenumfrage intern verteilen.
Mitarbeitende werden durch regelmäßige Informationsmeetings, jährliche Mitarbeitendengespräche, wöchentliche Teammeetings, gruppenweite Email-Newsletter und dem Intranet einbezogen. Hierzu werden Ressourcen aus dem Gruppen-Marketing-Team und dem ESG-Team eingesetzt.
Im einmaligen Projekt zur gruppenweiten Zielerstellung wurden Beschäftigte aus den relevanten HR-Abteilungen als Stellvertreter:innen der Tochterunternehmen in die Entscheidungen zu Zielen und Maßnahmen zu sozialen Belangen eingebunden. Die Ergebnisse hierzu sind in Kapiteln zu S1-4 und S1-5 beschrieben.
Die Geschäftsführung der Kontron AG erteilt den Auftrag zur Durchführung der Befragung und die Geschäftsführungen der einzelnen Tochterunternehmen tragen die operative Verantwortung für die Beteiligung der Belegschaft. Sie stellen sicher, dass die Ergebnisse in die strategische Unternehmensausrichtung einfließen.
Die Wahrung von Arbeitnehmer:innenrechten ist im CoC und im Lieferfirmenkodex der Kontron Gruppe verankert. Diese Richtlinien verpflichten das Unternehmen zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen und menschenrechtlicher Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette (siehe Kapitel zu S1-1).
Die Effektivität des Engagements wird anhand von Kennzahlen wie Fluktuations- und Abwesenheitsraten, den Ergebnissen von Mitarbeitendenbefragungen und Mitarbeitendengesprächen sowie externen Benchmarks kontinuierlich bewertet. Dies ermöglicht gezielte Verbesserungen.
Kontron achtet bei Mitarbeitendenbefragungen und Gesundheitschecks gezielt auf die Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen. Psychische Gefährdungsbeurteilungen und spezielle Unterstützungsangebote, wie Programme zur Stressbewältigung, stellen sicher, dass ihre Perspektiven berücksichtigt werden.
3.2.3. S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Wenn Kontron negative Auswirkungen auf Mitarbeitende nachweislich verursacht oder dazu beigetragen hat, verpflichtet sich das Unternehmen, angemessene Abhilfe zu leisten oder daran mitzuwirken. Art und Umfang der Wiedergutmachung richten sich nach Schwere, Ursache und Einflussgrad der Auswirkungen. Grundlage hierfür sind der CoC und die Whistleblower-Policy (siehe S1-1 und G1-1), die konzernweit gelten. Beschäftigte können über ein sicheres Online-Portal oder eine 24/7-Telefonhotline vertraulich und anonym Bedenken oder Verstöße melden. Zusätzlich stehen direkte Kommunikationswege zu Vorgesetzten, dem Compliance-Management-Team oder Mitgliedern des Vorstands offen. Kontron stellt sicher, dass die beschriebenen Meldekanäle konzernweit verpflichtend verfügbar sind und unterstützt deren Nutzung aktiv durch Schulungen, interne Kommunikation und Führungskräfteverantwortung. Derzeit erfolgt keine systematische Überprüfung, ob und in welchem Umfang die eigene Belegschaft über die bestehenden Meldekanäle informiert ist oder diesen vertraut. Eine formalisierte Bewertung der Bekanntheit und des Vertrauens in diese Strukturen ist aktuell nicht implementiert. Alle Meldungen werden durch das Compliance-Office des Headquarters geprüft, dokumentiert und deren Eingang auch innerhalb
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von 24 Stunden bestätigt; Rückmeldungen zu Maßnahmen erfolgen innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Die Wirksamkeit der Kanäle wird durch regelmäßige Evaluierungen, Kennzahlen und Feedback sichergestellt. Kontron schützt Hinweisgeber:innen ausdrücklich vor jeglicher Form von Vergeltung, einschließlich Kündigung oder Benachteiligung, und verpflichtet sich zur Einhaltung höchster Datenschutzstandards. Die Richtlinien sind in mehreren Sprachen über das Intranet, E-Learning und physische Aushänge verfügbar, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die Strukturen kennen und ihnen vertrauen.
Die Wirksamkeitsbewertung der ergriffenen Abhilfemaßnahmen erfolgt derzeit durch das Compliance-Office im Rahmen des Fallmanagements. Für jeden formellen Untersuchungsfall wird ein Investigation Plan erstellt, der die Schritte zur Sachverhaltsaufklärung und die geplanten Maßnahmen dokumentiert. Die Umsetzung wird durch Interviews mit betroffenen Parteien und die Sammlung relevanter Beweise begleitet. Eine Rückmeldung zu den ergriffenen Maßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten (in Ausnahmefällen sechs Monate) nach Eingang des Berichts, wobei die Gründe für eine Nichtverfolgung des Falls erläutert werden müssen. Spezifische Details zu disziplinarischen Maßnahmen werden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht offengelegt.
Wiedergutmachungsmaßnahmen erfolgen abhängig von der individuellen Ausgestaltung des jeweiligen Falls. Dies kann beispielsweise die Erstattung monetärer Schäden durch den Schädiger umfassen. Disziplinarische oder sonstige Abhilfemaßnahmen werden anlassbezogen umgesetzt; hierzu zählen unter anderem die Entlassung bei nachgewiesenem schwerwiegenden Fehlverhalten oder die Wiedereinstellung von Mitarbeitenden, die ungerechtfertigt gekündigt wurden. Werden im Rahmen der Untersuchung Lücken im System oder organisatorische Mängel festgestellt, werden neben der Festlegung von Abhilfemaßnahmen auch Monitoring-Schwerpunkte in den darauffolgenden Geschäftsjahren im Rahmen von Compliance-Initiativen verstärkt durchgeführt. Intern und extern betroffene Stakeholder werden im Rahmen der Sicherstellung der Wirksamkeit kontinuierlich involviert und informiert. Die ausschlaggebende Kennzahl ist die Anzahl der implementierten Wiedergutmachungs- und Abhilfemaßnahmen. Derzeit gibt es keine klaren Methoden zur Erfolgskontrolle über die reine Prozessdokumentation hinaus und keinen verbindlichen Zeitrahmen für die vollständige Umsetzung der Maßnahmen. Die Weiterentwicklung quantitativer Wirksamkeitsindikatoren und standardisierter Zeitrahmen zur Erfolgskontrolle der Abhilfemaßnahmen wird angestrebt.
3.2.4. S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen
Die Definition der Ziele im Bereich der eigenen Belegschaft erfolgte auf Basis interner Analysen, qualitativer Bewertungen sowie des strukturierten ESG-Zieldefinitionsprojekts unter Einbindung der HR-Fachbereiche. Dabei wurden verfügbare interne Daten, regulatorische Anforderungen auf EU-Ebene sowie anerkannte soziale Nachhaltigkeitsziele, insbesondere in den Bereichen Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen und Kompetenzentwicklung, berücksichtigt. Aufgrund der sozialen Natur der Ziele wurden keine wissenschaftlichen Szenarienanalysen angewendet. Grundlage bildete ein Fragebogen, der bestehende sowie potenzielle Maßnahmen erfasste und die Informationsbasis für zwei Workshops mit Expert:innen schuf. In diesen Workshops wurden die Möglichkeiten und die Umsetzbarkeit gruppenweiter Maßnahmen diskutiert. Nach einer Einigung über die Zielsetzungen wurden diese dem Vorstand vorgestellt, um die Übereinstimmung mit der strategischen Ausrichtung der Kontron Gruppe sicherzustellen.
In die Zieldefinition wurden relevante interne Stakeholder eingebunden, insbesondere die lokalen HR-Verantwortlichen der wesentlichen Gruppengesellschaften sowie interne Expert:innen aus den Bereichen Nachhaltigkeit und Compliance. Externe Stakeholder wurden im Rahmen der Zieldefinition nicht systematisch einbezogen. Das Unternehmen nutzt derzeit keine Einflussmöglichkeiten gegenüber relevanten Geschäftspartner:innen, um wesentliche negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu steuern oder zu mindern.
Für die in der Tabelle beschriebenen Maßnahmen im Bereich „Soziale Verantwortung“ (u. a. Benefit-Angebote, Mitarbeitendenzufriedenheitsumfragen, Gender-Pay-Gap-Analysen, Performance-Reviews, Leadership-Programme und Compliance-Schulungen) ist keine Bereitstellung von Abhilfe für Betroffene erforderlich, da die Maßnahmen präventiv wirken und keine negativen Auswirkungen auf die Belegschaft verursachen. Für die im Berichtsjahr identifizierten tatsächlichen wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft wurde keine spezifische Abhilfemaßnahme erforderlich, da diese durch bestehende präventive Maßnahmen, interne Prozesse sowie etablierte Beschwerde- und Meldemechanismen adressiert werden. Betroffenen Mitarbeitenden stehen interne Anlaufstellen, einschließlich HR-Funktionen und Compliance-Kanälen zur Verfügung.
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Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen bestehen aktuell keine signifikanten Investitionsausgaben oder Betriebsausgaben, die direkt den genannten Maßnahmen zugeordnet werden können. Ebenso sind künftige signifikante CapEx- oder OpEx-Aufwendungen nicht vorgesehen, da die Maßnahmen überwiegend in bestehende Prozesse integriert sind und keine umfangreichen Infrastruktur- oder Systeminvestitionen erfordern. Die Steuerung der wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft erfolgt überwiegend durch bestehende personelle Ressourcen in den Bereichen HR, Nachhaltigkeit, Compliance und Management. Zusätzliche dedizierte finanzielle oder organisatorische Ressourcen sind derzeit nicht vorgesehen, da die Maßnahmen in bestehende Prozesse und Rollen integriert sind.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch regelmäßige qualitative und quantitative Instrumente bewertet, darunter Mitarbeitendenzufriedenheitsumfragen, Teilnahmequoten an Trainings und Performance-Reviews sowie die Auswertung relevanter HR-Kennzahlen wie Fluktuation und Diversitätsindikatoren. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen ein.
Die beschriebenen Ziele und Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf die eigene Geschäftstätigkeit der Kontron Gruppe und gelten für alle vollkonsolidierten Gesellschaften. Die vorgelagerte oder nachgelagerte Wertschöpfungskette ist nicht Bestandteil des Zielumfangs; geografisch erstreckt sich der Geltungsbereich auf alle Länder, in denen die Kontron Gruppe Mitarbeitende beschäftigt.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht von spezifischen externen Voraussetzungen abhängig. Alle Aktivitäten können innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit durchgeführt werden, ohne dass externe regulatorische oder marktbedingte Bedingungen erfüllt sein müssen. Soweit Ziele definiert sind, dienen die unter S1-5 genannten Daten als Basiswert; das Basisjahr ist abhängig vom jeweiligen Ziel und liegt überwiegend im Zeitraum 2023 bis 2025. Für Ziele ohne quantifizierten Ausgangswert erfolgt die Fortschrittsbewertung qualitativ.
| MASSNAHME | Unternehmensspezifische Leistungsangebote |
|---|---|
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Erhöhte Mitarbeiter:innenzufriedenheit und -loyalität aufgrund von Sozialleistungen und flexiblen Arbeitsbedingungen; |
| Verbesserte Produktivität, besserer Zugang zu Spitzenkräften und geringere Fluktuationskosten aufgrund einer starken Arbeitgebermarke | |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | Keine |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | Keine |
| KURZBESCHREIBUNG | Viele Kontron-Mitarbeitende haben derzeit Zugang zu einer Reihe von Sozialleistungen in ihren jeweiligen Gruppengesellschaften, zum Beispiel: |
| • Zusätzliche Urlaubstage über die gesetzlichen Anforderungen hinaus | |
| • Essenszuschüsse für Mitarbeitende. | |
| • Zuschüsse oder Erstattungen für den öffentlichen Nahverkehr sowie Alternativen wie Firmenfahr-räder und -autos zur Erleichterung des Pendelns. | |
| • Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Regelungen zur Förderung der Work-Life-Balance. | |
| • Teilweise Angebote wie Vorsorgeuntersuchungen, Krankenversicherung und Pensionsbeiträge | |
| Benefits werden je nach Gesellschaft und Rolle auf Unternehmens- oder individueller Ebene festgelegt. Diese Leistungen sollen auch künftig bestehen bleiben. | |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| ZEITHORIZONT | Laufend |
| MASSNAHME | Gruppenweiter Mitarbeitendenzufriedenheitsumfrage |
| ESRS STANDARD | S1 |
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| ZUGEHÖRIGE IROS | Erhöhte Mitarbeiter:innenzufriedenheit und -loyalität aufgrund von Sozialeistungen und flexiblen Arbeitsbedingungen;
Freiwillige Mitarbeiter:innenfluktuation und Fachkräftemangel;
Verbesserte Produktivität, besserer Zugang zu Spitzenkräften und geringere Fluktuationskosten aufgrund einer starken Arbeitgebermarke;
Stressiges Arbeitsumfeld und erhöhte Mitarbeiter:innenfluktuation;
Gesteigerte Produktivität und Inklusion aufgrund einer vielfältigen Belegschaft |
| --- | --- |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | Keine |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | 90% Gesamtzufriedenheit der Mitarbeitenden bis 2030 |
| KURZBESCHREIBUNG | Im Jahr 2023 führte Kontron eine gruppenweite Mitarbeitendenzufriedenheitsumfrage durch. Die nächste Umfrage erfolgt 2026 und danach alle zwei Jahre. Die Ergebnisse und das Feedback dienen der Ableitung von Maßnahmen. Ab 2026 wird die Umfrage um die Themen Benefits, flexible Arbeitsregelungen, Stressmanagement und Diversität erweitert. Die Ergebnisse sollen künftig zur Festlegung von Zielen und zur Überwachung des Fortschritts genutzt werden. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| ZEITHORIZONT | 2030 |
| MASSNAHME | Berechnung des bereinigten geschlechtsspezifischen Lohngefälles |
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle aufgrund struktureller Ungleichheiten |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | DEI-Policy |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | Keine |
| KURZBESCHREIBUNG | Auf Basis der Vergütungsdaten aus dem Jahr 2025 hat die Gruppe erstmals das bereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle (Gender-Pay-Gap) berechnet und zusammen mit der unbereinigten Lücke veröffentlicht. Die Berechnung erfolgte nach der Methodik wie im Kapitel zu S1-16 beschrieben. Diese Daten dienen 2026 zur Identifikation signifikanter Lücken auf Gesellschaftsebene. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| ZEITHORIZONT | 2026 |
| MASSNAHME | Jährliche Leistungsbeurteilungen und Schulungen |
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Verbesserte Produktivität, besserer Zugang zu Spitzenkräften und geringere Fluktuationskosten aufgrund einer starken Arbeitgebermarke; Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle aufgrund struktureller Ungleichheiten;
Beitrag zur persönlichen Entwicklung und Kompetenzförderung der Mitarbeitenden durch Weiterbildungsmöglichkeiten. |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | 90% Mitarbeiter:innenbeteiligung an jährlichen Leistungsbeurteilungen bis 2027; 10% Steigerung der durchschnittlichen Mitarbeiter:innenschulungsstunden bis 2028, 25% Anteil von Frauen im Top-Management bis 2030 |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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NICHTFINANZIELLER BERICHT
| KURZBESCHREIBUNG | Derzeit nehmen etwa 50% der Mitarbeitenden an jährlichen Performance-Reviews teil. Ab 2026 werden diese Reviews gruppenweit eingeführt und um eine Trainingsbedarfsanalyse ergänzt. Die Teilnahme wird überwacht, um eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen. |
|---|---|
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| ZEITHORIZONT | Laufend |
| MASSNAHME | Sustainable Leadership Academy alle zwei Jahre |
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle aufgrund struktureller Ungleichheiten; Beitrag zur persönlichen Entwicklung und Kompetenzförderung der Mitarbeitenden durch Weiterbildungsmöglichkeiten. |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | DEI-Policy |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | 25% Anteil von Frauen im Top-Management bis 2030 |
| KURZBESCHREIBUNG | Im Jahr 2022 startete Kontron die Sustainable Leadership Academy, ein gruppenweites Leadership-Programm. Die erste Runde wurde 2023 abgeschlossen und umfasste ca. 25 Teilnehmende mit Fokus auf inklusives Leadership, Nachhaltigkeitsmanagement und ESG-Regulierung. Das Programm beinhaltet Mentoring und fördert gezielt weibliche Führungskräfte. Die zweite Runde endete im ersten Halbjahr 2025, die nächste startet im zweiten Halbjahr 2026. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| ZEITHORIZONT | Laufend |
| MASSNAHME | Jährliche Schulung des Top-Managements und der Mitarbeitenden zu den gruppenweiten Compliance-Richtlinien |
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGER IRO | Verstöße gegen Menschenrechte und Datenschutz, die die eigene Belegschaft betreffen |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC; DEI-Policy; Whistleblower-Policy |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | 100% Teilnahme des Top-Managements und der Mitarbeitenden an der jährlichen Schulungen zu den gruppenweiten Compliance-Richtlinien |
| KURZBESCHREIBUNG | Alle Mitarbeitenden, einschließlich des Top-Managements, müssen jährlich ein Online-Training zu den gruppenweiten Compliance-Richtlinien absolvieren. Dazu gehören der CoC, die DEI-Policy sowie die Whistleblower-Policy. Die Teilnahme am Online-Kurs ist verpflichtend und wird überwacht, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die für die Gruppe geltenden Regeln und Richtlinien kennen. Falls Mitarbeitende keinen Zugang zum Online-Kurs haben, werden ihnen physische Kopien dieser Richtlinien zur Verfügung gestellt. Sie müssen dann durch ihre Unterschrift bestätigen, dass sie jede Richtlinie gelesen und verstanden haben. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| ZEITHORIZONT | Laufend |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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3.2.5. S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Im Jahr 2025 wurden im einmalig durchgeführten Projekt „ESG-Pathfinder“ die Ziele und Maßnahmen überarbeitet und weiterentwickelt, wie in Kapitel „E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ beschrieben.
Das Unternehmen hat mehrere strategische Ziele zur Förderung von Mitarbeiter:innenzufriedenheit, Sicherheit, Entwicklung und Diversität definiert. Bis 2030 soll die Gesamtzufriedenheit der Mitarbeitenden auf 90% steigen, gemessen anhand der konzernweiten Mitarbeitendenbefragung 2023. Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit wird eine jährliche meldepflichtige Unfallrate von weniger als 2,5 pro 500 FTE angestrebt. Darüber hinaus soll bis 2027 eine Beteiligung von 90% der Mitarbeitenden an jährlichen Leistungsbeurteilungen erreicht werden. Im Bereich Weiterbildung ist eine Steigerung der durchschnittlichen Schulungsstunden pro Mitarbeitenden um 10% bis 2028 vorgesehen. Zur Förderung von Diversität soll der Anteil von Frauen im Top-Management bis 2030 auf 25% erhöht werden. Ergänzend wird eine vollständige Teilnahme des Top-Managements und aller Mitarbeitenden an jährlichen Schulungen zu den Konzern-Compliance-Richtlinien sichergestellt.
Die Wirksamkeit der definierten Richtlinien und Maßnahmen wird regelmäßig im Hinblick auf wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen verfolgt. Dies erfolgt durch die jährliche Auswertung relevanter Kennzahlen wie Mitarbeiter:innenzufriedenheit, Unfallrate, Beteiligung an Leistungsbeurteilungen, Schulungsstunden sowie Diversitätsquoten im Rahmen der jährlichen, nichtfinanziellen Berichterstattung. Die Prozesse zur Überwachung umfassen die Durchführung lokaler Mitarbeitendenbefragungen, die systematische Erfassung von Arbeitsunfällen gemäß definierten Kriterien, die Dokumentation von Schulungs- und Trainingsaktivitäten sowie die Analyse der Zusammensetzung des Managements. Die Ergebnisse werden durch interne HR-Vertreter:innen ausgewertet und in regelmäßigen Berichten an das Top-Management kommuniziert, um die Zielerreichung und die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen.
Für diese Ziele wurden keine Zwischenziele definiert. Sie sind nicht an externe Szenarien oder politische Vorgaben ausgerichtet und basieren nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Festlegung der ESG-Ziele erfolgte durch das zentrale ESG-Team in enger Abstimmung mit den lokalen HR-Verantwortlichen der wesentlichen Konzerneinheiten. Grundlage für die Zieldefinition waren verfügbare Vorjahresdaten sowie aktuelle Kennzahlen aus den Konzerneinheiten. Nach der internen Abstimmung wurden die finalen Zielvorschläge dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt. Für die Ziele in den Bereichen Diversität und Compliance ist keine dokumentierte Einbindung externer Stakeholder erfolgt.
Die Ziele ersetzen teilweise frühere Zielsetzungen im Nachhaltigkeitsbericht 2023, wie etwa die vollständige Unfallvermeidung, die Erhöhung der Schulungsstunden um 20% bis 2030 sowie die Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen um 20%. Änderungen gegenüber bestehenden Zielen wurden transparent vorgenommen, um eine realistische und messbare Zielerreichung sicherzustellen.
| ZIEL | 90% Gesamtzufriedenheit der Mitarbeitenden bis 2030 |
|---|---|
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Freiwillige Mitarbeiter:innenfluktuation und Fachkräftemangel; Verbesserte Produktivität, besserer Zugang zu Spitzenkräften und geringere Fluktuationskosten aufgrund einer starken Arbeitgebermarke |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | Keine |
| ZIELNIVEAU INKL. EINHEIT | 90% |
| ABSOLUTES ODER RELATIVES ZIEL | Absolut |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| BASISWERT | 85% |
| BASISJAHR | 2023 |
| ZEITHORIZONT | 2030 |
| WESENTLICHE ANNAHMEN | Die Zufriedenheitsrate basiert auf der Zustimmung der Mitarbeitenden zur folgenden Aussage in der konzernweiten Mitarbeitendenzufriedenheitsumfrage 2023: „Alles in allem arbeite ich sehr gerne im Unternehmen.“ |
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NICHTFINANZIELLER BERICHT
| ZIEL | Jährliche meldepflichtige arbeitsbedingte Unfallrate unter 2,5 pro 500 FTE |
|---|---|
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Arbeitsunfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit in der eigenen Belegschaft |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC |
| ZIELNIVEAU INKL. EINHEIT | 2,5 pro 500 FTE |
| ABSOLUTES ODER RELATIVES ZIEL | Absolut |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| BASISWERT | Nicht zutreffend |
| BASISJAHR | Laufend (jährlich) |
| ZEITHORIZONT | Laufend (jährlich) |
| WESENTLICHE ANNAHMEN | Meldepflichtige arbeitsbedingte Unfälle umfassen erhebliche Verletzungen, die von einem Arzt oder einer anderen zugelassenen medizinischen Fachkraft diagnostiziert werden, bzw. Verletzungen, die zu Tod, Arbeitsausfall, eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, Versetzung auf eine andere Stelle, medizinischer Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder Bewusstseinsverlust führen. |
| ZIEL | 90% Mitarbeiter:innenbeteiligung an jährlichen Leistungsbeurteilungen bis 2027 |
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Verbesserte Produktivität, besserer Zugang zu Top-Talenten und reduzierte Fluktuationskosten durch starke Arbeitgebermarke; Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke aufgrund struktureller Ungleichheiten; Beitrag zum persönlichen Wachstum und zur Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden durch Schulungsmöglichkeiten |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | Keine |
| ZIELNIVEAU INKL. EINHEIT | 90% |
| ABSOLUTES ODER RELATIVES ZIEL | Absolut |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| BASISWERT | Abhängig von Daten 2025 |
| BASISJAHR | 2025 |
| ZEITHORIZONT | 2027 |
| WESENTLICHE ANNAHMEN | Eine jährliche Leistungsbeurteilung ist definiert als eine persönliche Überprüfung der Leistung des Mitarbeitenden im vergangenen Jahr auf der Grundlage von Kriterien, die dem Mitarbeitenden und seiner Führungskraft bekannt sind. Die Beurteilung kann eine Bewertung durch die direkten Vorgesetzten, Kolleg:innen oder einen erweiterten Personenkreis umfassen. Sie muss zudem einen Abschnitt enthalten, um Entwicklungsmöglichkeiten für das kommende Jahr zu identifizieren. |
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| ZIEL | 10% Steigerung der durchschnittlichen Mitarbeiter:innenschulungsstunden bis 2028 |
|---|---|
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Beitrag zum persönlichen Wachstum und zur Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden durch Schulungsmöglichkeiten |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | Keine |
| ZIELNIVEAU INKL. EINHEIT | 10% |
| ABSOLUTES ODER RELATIVES ZIEL | Relativ |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| BASISWERT | Abhängig von Daten 2025 |
| BASISJAHR | 2025 |
| ZEITHORIZONT | 2028 |
| WESENTLICHE ANNAHMEN | Schulungsstunden umfassen alle verpflichtenden und freiwilligen Schulungen, die während der Arbeitszeit durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie individuell oder gruppenbasiert sind und ob sie intern, extern oder online stattfinden. |
| ZIEL | 25% Anteil von Frauen im Top-Management bis 2030 |
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke aufgrund struktureller Ungleichheiten |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | DEI-Policy |
| ZIELNIVEAU INKL. EINHEIT | 25% |
| ABSOLUTES ODER RELATIVES ZIEL | Absolut |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| BASISWERT | Abhängig von Daten 2025 |
| BASISJAHR | 2025 |
| ZEITHORIZONT | 2030 |
| WESENTLICHE ANNAHMEN | Top-Management umfasst alle Führungskräfte wie Geschäftsführer:innen, Bereichsleiter:innen, Abteilungsleiter:innen und Interim-Manager:innen, die für strategische Entscheidungen und die Gesamtleitung des Unternehmens verantwortlich sind. |
| ZIEL | 100% Teilnahme des Top-Managements und der Mitarbeitenden an jährlichen Schulungen zu Konzern-Compliance-Richtlinien |
| ESRS STANDARD | S1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Verstöße gegen Menschenrechte und Datenschutz |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC; DEI-Policy; Whistleblower-Policy |
| ZIELNIVEAU INKL. EINHEIT | 100% |
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| ABSOLUTES ODER RELATIVES ZIEL | Absolut |
|---|---|
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden vollkonsolidierter Gesellschaften) |
| BASISWERT | Nicht zutreffend |
| BASISJAHR | Laufend (jährlich) |
| ZEITHORIZONT | Laufend (jährlich) |
| WESENTLICHE ANNAHMEN | Nicht zutreffend |
3.2.6. S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens
Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick über die Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens anhand verschiedener Kriterien wie Geschlecht, Standort und Vertragsart. Die Kennzahl „Beschäftigte“ umfasst alle Personen in einem Arbeitsverhältnis gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten, unterteilt in unbefristete, befristete sowie Beschäftigte mit nicht garantierten Arbeitsstunden. Nicht angestellte Beschäftigte sind Selbstständige oder von Personaldienstleistern bereitgestellte Arbeitskräfte. Externe Dienstleister und reine Lieferfirmenbeziehungen sind nicht enthalten.
| GESCHLECHT | EINHEIT | BESCHÄFTIGTE PER 31. DEZEMBER 2025 | BESCHÄFTIGTE PER 31. DEZEMBER 2024 |
|---|---|---|---|
| Männlich | Headcount | 4.706 | 5.025 |
| Weiblich | Headcount | 2.749 | 3.020 |
| Divers | Headcount | 0 | 0 |
| Nicht angegeben | Headcount | 0 | 0 |
| Gesamtanzahl | Headcount | 7.455 | 8.045 |
| LAND | EINHEIT | BESCHÄFTIGTE PER 31. DEZEMBER 2025* | BESCHÄFTIGTE PER 31. DEZEMBER 2024* |
| --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | Headcount | 2.496 | 2.807 |
| Ungarn | Headcount | 937 | 921 |
| Österreich | Headcount | 771 | 807 |
*Dargestellt werden Länder, in denen das Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte hat, die mindestens 10% der Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens ausmachen.
Die folgende Tabelle zeigt die Merkmale und Informationen über die Beschäftigten nach Vertragsart und Geschlecht. Die Zahl der Beschäftigten wird pro Kopf (Headcount) angegeben.
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| HEADCOUNT | WEIBLICH | MÄNNLICH | DIVERS | NICHT ANGEGEBEN | GESAMT | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PER 31.DEZEMBER DES FINANZJAHRES | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 |
| Beschäftigte | 2.749 | 3.020 | 4.706 | 5.025 | 0 | 0 | 0 | 0 | 7.455 | 8.045 |
| Unbefristete Beschäftigte | 2.656 | 2.871 | 4.501 | 4.739 | 0 | 0 | 0 | 0 | 7.157 | 7.610 |
| Befristete Beschäftigte | 82 | 140 | 187 | 254 | 0 | 0 | 0 | 0 | 269 | 394 |
| Beschäftigte mit nicht garantierten Arbeitsstunden | 11 | 9 | 18 | 32 | 0 | 0 | 0 | 0 | 29 | 41 |
| FLUKTUATION | EINHEIT | 2025 | 2024 | |||||||
| --- | --- | --- | --- | |||||||
| Anzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen verlassen haben | Headcount | 1.280 | 1.364 | |||||||
| Fluktuationsrate Beschäftigte | % | 14,7% | 14,5% |
Die Fluktuationsrate wird wie folgt berechnet: Anzahl der im Berichtszeitraum ausgeschiedenen Beschäftigten dividiert durch die Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2025 zzgl. Anzahl der ausgeschiedenen Beschäftigten im Berichtszeitraum, multipliziert mit 100. Berücksichtigt werden freiwillige und unfreiwillige Abgänge.
Für die Erhebung der Beschäftigtendaten auf Länderebene verwendet die Kontron Gruppe die jeweils geltenden nationalen arbeitsrechtlichen Definitionen für unbefristete (permanente), befristete (temporäre), Vollzeit-, Teilzeit- sowie Beschäftigungsverhältnisse ohne garantierte Arbeitszeit, wobei ausschließlich Personen in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß nationalem Recht berücksichtigt und externe Arbeitskräfte ausgeschlossen werden. Die auf Länderebene ermittelten Headcount-Daten werden anschließend zu Gesamtzahlen aggregiert, wobei Unterschiede in nationalen Definitionen unberücksichtigt bleiben; Beschäftigte ohne garantierte Arbeitszeit umfassen insbesondere Casual-, Zero-Hour- und On-Call-Beschäftigte ohne vertraglich zugesicherte Mindestarbeitszeit.
Befristete Arbeitsverhältnisse wurden eingesetzt, um auf die im Geschäftsjahr 2025 wirtschaftlich angespannte Lage und die unsichere Prognose zu reagieren. Zusätzlich sind sie erforderlich, um zeitlich begrenzte Kundenprojekte mit klar definierten Timelines und Kapazitätsspitzen abzudecken, bei denen eine Weiterbeschäftigung nach Projektabschluss nicht möglich ist. Manche Tochterunternehmen der Kontron Gruppe setzten Arbeitsverträge mit nicht garantierten Arbeitsstunden (z. B. Minijobber und Aushilfskräfte) ein, um kurzfristige Personalbedarfe wie saisonale Schwankungen, projektbezogene Spitzen und temporäre Vertretungen abzudecken. Diese Beschäftigten unterliegen den gleichen arbeitsrechtlichen Standards und Schutzmechanismen wie alle anderen Mitarbeitenden.
Die Beschreibung der Methoden und Annahmen, die zur Erstellung der Daten verwendet wurden, werden im Abschnitt „MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1“ beschrieben. Die Zahlen werden zum Stichtag 31. Dezember 2025 für die Berichtsperiode 2025 berichtet. Im Berichtsjahr 2025 wurden die Angaben für 2024 im Rahmen der Datenvalidierung überprüft und, sofern erforderlich, auf Basis präzisierter Abgrenzungen und Methodiken angepasst.
Der Personalaufwand ist der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen (siehe Konzernanhang Abschnitt B, Note 05). Der Personalstand im Konzernanhang wird in Vollzeitäquivalenten (FTE) ohne karenzierte Mitarbeitende, Praktikant:innen, Lehrlinge und Leiharbeiter:innen angegeben.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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3.2.7. S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick über die Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten des Unternehmens. Innerhalb der Kontron Gruppe waren zum 31. Dezember 2025 nicht angestellte Beschäftigte wie folgt tätig:
| PER 31. DEZEMBER | EINHEIT | GESCHÄFTSJAHR 2025 | GESCHÄFTSJAHR 2024 |
|---|---|---|---|
| Gesamtzahl der nicht angestellten Beschäftigten innerhalb der eigenen Belegschaft der Organisation | Headcount | 245 | 336 |
| Selbstständige | Headcount | 173 | 188 |
| Bereitgestellte Personen „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ | Headcount | 72 | 148 |
| Nicht angestellte Personen, Sonstige | Headcount | 0 | 0 |
Die Gesamtzahl der Nichtarbeitnehmer:innen in der eigenen Belegschaft des Unternehmens wird zum 31. Dezember 2025 offengelegt. Dazu gehören Selbstständige (Auftragnehmer:innen, Freiberufler und externe Arbeitnehmer:innen ohne direkten Arbeitsvertrag mit Kontron) sowie Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die hauptsächlich in der Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmer:innenüberlassung tätig sind (NACE-Code N78). Die Angaben für 2024 wurden im Berichtsjahr 2025 überprüft und, soweit sachlich erforderlich, auf Basis präzisierter Abgrenzungen, wie viele Personen zu nicht angestellten Beschäftigten gehörten, angepasst. Somit wurde die Anzahl der Selbstständigen auf 188, und die Gesamtsumme der nichtangestellten Beschäftigten in 2024 auf 336 und korrigiert. Eine genauere Beschreibung der Kennzahlen erfolgt im Kapitel „MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1“.
Die Daten werden gemäß festgelegten Beschreibungen in der gruppenweiten ESG-Datenplattform gesammelt. Die lokalen Definitionen je nach Landesgesetzen können gegebenenfalls abweichen.
3.2.8. S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Abdeckung der eigenen Belegschaft durch Tarifverträge und Arbeitnehmer:innenvertretungen in verschiedenen Regionen. Dabei werden sowohl die Prozentsätze der Beschäftigten mit Tarifvertragsbindung innerhalb und außerhalb des EWR als auch die Vertretung durch Arbeitnehmer:innenvertretungen betrachtet. Zudem wird die Existenz von Vereinbarungen mit Europäischen Betriebsräten thematisiert. Dargestellt werden Länder, in denen das Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte hat, und die mindestens 10% der Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens ausmachen. 33,5% der Gesamtbeschäftigten fallen zum Stichtag 31. Dezember 2025 unter Kollektivvereinbarungen, in 2024 waren es 32,9%. Die Angaben für 2024 wurden im Berichtsjahr 2025 überprüft und, soweit sachlich erforderlich, auf Basis präzisierter Abgrenzungen, wie viele Personen unter Kollektivvereinbarungen fallen, angepasst. Somit wurden die Zahlen der Beschäftigten unter Kollektivverträgen 2024 auf 32,9% korrigiert.
| ABDECKUNGSRATE | TARIFABDECKUNG | SOZIALER DIALOG | |
|---|---|---|---|
| Beschäftigte – EWR (für Länder mit >50 Beschäftigten, die >10% der gesamten Belegschaft ausmachen) | Beschäftigte – Nicht-EWR (Schätzung für Regionen mit >50 Beschäftigten, die >10% der gesamten Belegschaft ausmachen) | Vertretung am Arbeitsplatz (nur im EWR) (für Länder mit >50 Beschäftigten, die >10% der gesamten Belegschaft ausmachen) | |
| 0–19% | Deutschland | - | Ungarn |
| Ungarn | |||
| 20–39% | - | - | Österreich |
| 40–59% | - | - | - |
| 60–79% | - | - | Deutschland |
| 80–100% | Österreich | - | - |
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Die Tabelle ist unverändert zum Vorjahr 2024. Der Anteil der Beschäftigten, die unter einen Tarifvertrag fallen, wird jährlich im ESG-Datentool gesammelt und nach folgender Formel berechnet: (Anzahl der Beschäftigten, die durch Tarifverträge abgedeckt sind geteilt durch Gesamtanzahl der Beschäftigten) multipliziert mit 100. Der Anteil der Beschäftigten, die in Betrieben mit Arbeitnehmer:innenvertretungen arbeiten, wird nach folgender Formel berechnet: (Anzahl der Beschäftigten in Betrieben mit Arbeitnehmer:innenvertretungen geteilt durch Gesamtanzahl der Beschäftigten) multipliziert mit 100.
Es existiert keine Vereinbarung mit den Mitarbeiter:innen über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat (EWC), einen Societas Europaea (SE) Betriebsrat oder einen Societas Cooperativa Europaea (SCE) Betriebsrat.
3.2.9. S1-9 – Diversitätskennzahlen
In diesem Abschnitt werden die Kennzahlen zu Diversität hinsichtlich Altersgruppen und Geschlechterverteilung in der obersten Führungsebene aufgezeigt. Die Hintergrunderklärung zu den Methoden und Zahlen ist im Kapitel „MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte“ beschrieben.
Folgende Tabelle legt die Altersgruppenverteilung der Beschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2025 dar:
| ALLE BESCHÄFTIGTEN | HEADCOUNT 2025 | PROZENTANTEIL 2025 | HEADCOUNT 2024 | PROZENTANTEIL 2024 |
|---|---|---|---|---|
| Altersgruppe <30 | 929 | 12% | 1.117 | 14% |
| Altersgruppe 30–50 | 3.628 | 49% | 3.964 | 49% |
| Altersgruppe >50 | 2.898 | 39% | 2.964 | 37% |
| Gesamtanzahl | 7.455 | 100% | 8.045 | 100% |
Die obere Führungsebene umfasst Geschäftsführer:innen, Business Unit Leiter:innen, Bereichsleiter:innen sowie gegebenenfalls auch Interimsmanager:innen. In der folgenden Tabelle finden sich Kennzahlen zur Veranschaulichung der Geschlechterverteilung zum Stichtag 31. Dezember 2025:
| PERSONEN IN DER OBERSTEN FÜHRUNGSEBENE | HEADCOUNT 2025 | PROZENTANTEIL 2025 | HEADCOUNT 2024 | PROZENTANTEIL 2024 |
|---|---|---|---|---|
| Weiblich | 36 | 18% | 40 | 20% |
| Männlich | 160 | 82% | 165 | 80% |
| Divers | 0 | 0% | 0 | 0% |
| Nicht angegeben | 0 | 0% | 0 | 0% |
| Gesamtanzahl Personen in der obersten Führungsebene | 196 | 100% | 205 | 100% |
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3.2.10. S1-10 – Angemessene Entlohnung
Zur Sicherstellung, dass keine Mitarbeiter:innen unter Mindestlohn vergütet werden, wurde der niedrigste Lohn für die niedrigste Entgeltkategorie berechnet, basierend auf dem Grundeinkommen und festen Zusatzzahlungen, jedoch ohne Praktikant:innen und Auszubildende. Dieser Wert wurde für jedes Land mit den relevanten Referenzwerten abgeglichen – im EWR mit dem gemäß der EU-Richtlinie 2022/2041 festgelegten Mindestlohn oder, falls nicht vorhanden, mit 60% des Medianlohns bzw. 50% des Durchschnittslohns. Für Länder außerhalb des EWR erfolgte der Vergleich mit nationalen oder internationalen Mindestlohnstandards, einschließlich anerkannter Benchmarks wie denen der Wage Indicator Foundation. Die Messung der Kennzahl wurde von keiner anderen Stelle als dem Assurance-Anbieter validiert.
Die Überprüfung bestätigte, dass zum Stichtag 31. Dezember 2025 alle Beschäftigten mindestens den jeweiligen Mindestlohn erhalten.
3.2.11. S1-12 – Menschen mit Behinderungen
Kontron legt großen Wert auf Barrierefreiheit und Gesundheitsschutz, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Die folgende Übersicht zeigt die Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung:
| PER 31. DEZEMBER | 2025 | 2024 | ||
|---|---|---|---|---|
| HEADCOUNT | % VON BESCHÄFTIGEN GESAMT | HEADCOUNT | % VON BESCHÄFTIGEN GESAMT | |
| Weiblich | 91 | 3,3% | 96 | 3,2% |
| Männlich | 109 | 2,3% | 101 | 2,0% |
| Divers | 0 | 0% | 0 | 0% |
| Nicht angegeben | 0 | 0% | 0 | 0% |
| Gesamt | 200 | 2,7% | 197 | 2,4% |
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurde die Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung erfasst und nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Die Definition von Behinderung basiert auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Weitere Informationen sind unter „MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1“ zu finden. Eine externe Validierung fand nicht statt.
3.2.12. S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über Leistungsbeurteilungen sowie Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten. Dabei werden die Teilnahmequoten an regelmäßigen Leistungs- und Karriereentwicklungsgesprächen sowie die durchschnittliche Anzahl an Trainingsstunden pro Person und Geschlecht betrachtet.
Die Schulungsstunden der Beschäftigten wurden wie folgt berechnet: Die Gesamtzahl der von den Beschäftigten absolvierten Schulungsstunden pro Genderkategorie wurde durch die Gesamtzahl der Beschäftigten pro Genderkategorie geteilt. Für den Gesamtdurchschnitt der Schulungen und den Durchschnitt nach Geschlecht wurden die Gesamtzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2025 verwendet, die in der Offenlegungspflicht ESRS S1-6 angegeben sind (siehe S1-6). Die Angaben für 2024 wurden im Berichtsjahr 2025 überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Zahlen von weiblich und männlich vertauscht waren. Im Bericht 2025 wurde dies korrigiert.
Der folgende Überblick legt die Kennzahlen zu Leistungsbeurteilungen und durchschnittliche Schulungsstunden zum Stichtag 31. Dezember 2025 offen:
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BESCHÄFTIGTE, DIE AN REGELMÄSSIGEN LEISTUNGS- UND LAUFBAHNBEURTEILUNGEN TEILGENOMMEN HABEN
| 2025 | 2024 | |||
|---|---|---|---|---|
| HEADCOUNT | % VON BESCHÄFTIGTEN GESAMT | HEADCOUNT | % VON BESCHÄFTIGTEN GESAMT | |
| Weiblich | 1.650 | 60% | 1.467 | 49% |
| Männlich | 2.914 | 62% | 2.556 | 51% |
| Divers | 0 | 0% | 0 | 0% |
| Nicht angegeben | 0 | 0% | 0 | 0% |
| Gesamt | 4.564 | 61% | 4.023 | 50% |
| SCHULUNGSSTUNDEN DER BESCHÄFTIGTEN | GESAMTSTUNDEN 2025 | STUNDEN PRO PERSON 2025 | GESAMTSTUNDEN 2024 | STUNDEN PRO PERSON 2024 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Weiblich | 20.587 | 8,92 | 18.640 | 6,17 |
| Männlich | 61.518 | 14,50 | 56.663 | 11,28 |
| Divers | 0 | 0,00 | 0 | 0,00 |
| Nicht angegeben | 0 | 0,00 | 0 | 0,00 |
| Gesamt | 82.105 | 12,44 | 75.303 | 9,36 |
3.2.13. S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Es umfasst die Abdeckung der Belegschaft durch Regulatorik zu Arbeitsschutzmanagementsysteme, die Anzahl arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen, sowie daraus resultierende Fehlzeiten und Todesfälle, sowohl für Beschäftigte als auch für nicht angestellte Beschäftigte (übergreifend bezeichnet als „eigene Belegschaft"). Alle Unternehmen befolgen lokale Vorschriften für Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsysteme. Darüber hinaus sind 21,7% dieser Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2025 nach ISO 45001 oder einer gleichwertigen Norm zertifiziert, die damit etwa 1.616 Personen in der eigenen Belegschaft abdecken. In 2024 befolgten alle Unternehmen lokale Vorschriften für Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsysteme und über dies hinaus waren 20,8% der Personen mit der ISO 45001 oder einer gleichwertigen Norm zertifiziert (1.672 Personen). Im Berichtsjahr 2025 wurden die Angaben für 2024 im Rahmen der Datenvalidierung überprüft und, sofern erforderlich, auf Basis präzisierter Abgrenzungen angepasst.
Im Kapitel „MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte“ werden die verwendeten Methoden und Annahmen, die Validierung der Daten sowie die jeweilige Definition der Kennzahlen dargestellt. Es hat keine externe Validierung der Daten stattgefunden.
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| BESCHREIBUNG | EINHEIT | GESCHÄFTSJAHR 2025 | GESCHÄFTSJAHR 2024 |
|---|---|---|---|
| Meldepflichtige Arbeitsunfälle in der eigenen Belegschaft | Anzahl | 38 | 32 |
| Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der eigenen Belegschaft (per 1.000.000 gearbeitete Stunden) | % | 3,13 | 2,33 |
| Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen | Anzahl | 0 | 0 |
| Anzahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen anderer Arbeitnehmer:innen, die an Standorten des Unternehmens tätig sind | Anzahl | 0 | 0 |
| Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die durch ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und (oder) anerkannter Standards oder Richtlinien abgedeckt sind. | % | 99,1% | 99,4% |
Existierende Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme basieren auf der Norm ISO 45001. Diese international anerkannte Norm legt Anforderungen an ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) fest und bietet einen strukturierten Rahmen zur Identifizierung, Minimierung und Kontrolle von arbeitsbedingten Risiken.
Die interne Auditierung erfolgt nach den in ISO 45001 definierten Vorgaben, um die Einhaltung der Standards und die kontinuierliche Verbesserung des Systems sicherzustellen. Zudem kann eine externe Zertifizierung durch akkreditierte Prüforganisationen erfolgen, die die Wirksamkeit und Konformität des Managementsystems überprüfen.
Der Anteil der gemeldeten Arbeitsunfälle in der Gesamtbelegschaft wird wie folgt berechnet: Die Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle in der eigenen Belegschaft wird durch geleistete Arbeitsstunden im Berichtszeitraum dividiert und mit 1.000.000 multipliziert.
Der Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die durch ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und (oder) anerkannter Standards oder Richtlinien abgedeckt sind, wird wie folgt berechnet: Die Anzahl der Personen in der eigenen Belegschaft, die unter das Managementsystem fallen, wird mit der Anzahl der Personen in der Gesamtbelegschaft dividiert und mit 100 multipliziert.
3.2.14. S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Das geschlechtsspezifische Lohngefälle (Gender-Pay-Gap) wurde gemäß den Anforderungen aus AR 98 berechnet und beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2025 37,3% (Wert im Jahr 2024: 34,18%). Die Berechnung erfolgte anhand der folgenden Formel: Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der männlichen Beschäftigten abzüglich des Bruttostundenverdienstes der weiblichen Beschäftigten, dividiert durch den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der männlichen Beschäftigten, multipliziert mit 100. Der Gender-Pay-Gap ergibt sich insbesondere daraus, dass es sich um ein ingenieurgeprägtes Unternehmen handelt. Da Kontron derzeit noch deutlich weniger Ingenieurinnen als Ingenieure beschäftigt, wirkt sich das höhere Gehalt für derartige Spezialisten auf Kontrons Gehaltsstrukturen aus.
Im Jahr 2025 wurde erstmals der bereinigte Gender-Pay-Gap berechnet und liegt bei 18,4%. Grundlage dafür war eine Einteilung der Gehälter in vier Karrierelevel: ungeschultes Personal, Fachkräfte, mittleres und unteres Management sowie Top-Management. Zusätzlich erfolgte eine Differenzierung nach Ländern, um länderspezifische Gehaltsniveaus zu berücksichtigen. Die Berechnung des bereinigten Gender-Pay-Gaps erfolgte innerhalb der definierten Untergruppen aus Karrierelevel und Land. Länder mit weniger Beschäftigten und vergleichbarem Kaufkraftniveau wurden zu drei Ländergruppen zusammengefasst (insgesamt 10% der Belegschaft; Ländergruppe 1: Asien, Ländergruppe 2: Bulgarien und Mazedonien, Ländergruppe 3: Belgien, Großbritannien, Portugal, Schweiz). Hintergrund dafür war, dass in diesen Untergruppen ausschließlich ein Geschlecht vertreten war und somit keine geschlechtspezifischen Vergleichswerte für die Berechnung des Gender-Pay-Gaps vorlagen. Anschließend wurden alle berechneten Gender-Pay-Gaps der einzelnen Untergruppen mit der jeweiligen Beschäftigtenanzahl gewichtet und zu einem Gesamtwert für die Gruppe zusammengeführt.
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Folgende Karriere Level wurden unterschieden:
- Ungeschulte Arbeitskräfte: Praktisch tätige Produktionsmitarbeiter:innen, die für wesentliche operative Aufgaben in ihrem Bereich verantwortlich sind.
- Fachkräfte: Qualifizierte Mitarbeiter:innen mit Berufsausbildung oder Fachkenntnissen, einschließlich Bürofachkräften.
- Mittleres und unteres Management: Führungskräfte wie Abteilungsleiter:innen, Teamleiter:innen, technische Leiter:innen, Projektleiter:innen oder Ausbilder:innen, die Teams oder Projekte leiten und als Bindeglied zwischen den Mitarbeiter:innen und der obersten Führungsebene fungieren.
- Top-Management: Führungskräfte wie Geschäftsführer:innen, Leiter:innen von Geschäftsbereichen, Abteilungsleiter:innen und Interimsmanager:innen, die für strategische Entscheidungen und die allgemeine Unternehmensführung verantwortlich sind.
Die jährliche Gesamtvergütung der Beschäftigten umfasst das Grundgehalt für reguläre Arbeitszeiten sowie zusätzliche Zahlungen wie Bereitschaftszeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit, Weihnachts- und Urlaubsgeld. Hinzu kommen variable Vergütungsbestandteile wie leistungsabhängige Boni, Überstundenvergütungen und Schichtzulagen sowie gesetzliche und freiwillige Abfindungen. Weitere Bestandteile sind Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge und zusätzliche Leistungen in bar oder als Sachleistungen, darunter private Nutzung von Firmenwagen, private Krankenversicherung, Fitnessprogramme, Essens- und Wohnzuschüsse sowie langfristige Incentives wie Aktienoptionen und Barprämien. Eine Bewertung der Fairness oder zur geschlechtsspezifischen Analyse der Vergütung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Die verfügbare quantitative Aufschlüsselung der einzelnen Vergütungskomponenten (z. B. prozentuale Anteile oder Durchschnittswerte) findet sich im Vergütungsbericht.
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten liegt zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei 14,95 (in 2024 bei 14,03). Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung wird wie folgt berechnet: jährliche Gesamtvergütung der höchstbezahlten Einzelperson in der Gruppe dividiert durch den Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten in der Gruppe (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson). Das bedeutet, dass die am höchsten bezahlte Person im Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2025 das 14,95-Fache der medianen jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten verdient (in 2024 das 14,03-Fache). Dieses Verhältnis zeigt das Einkommensgefälle innerhalb des Unternehmens und gibt Einblick in die Vergütungsstruktur.
3.2.15. S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über Vorfälle, Beschwerden und Verstöße im Bereich soziale und menschenrechtliche Aspekte innerhalb der Belegschaft. Es umfasst gemeldete Diskriminierungsfälle, über Beschwerdekanäle eingereichte Meldungen sowie mögliche Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen. Die erfassten Daten basieren auf Meldungen, die über interne und externe Beschwerdekanäle wie die Hinweisgeberplattform eingegangen sind (siehe Kapitel 3.1. „Übergreifende Informationen zu sozialen Belangen (S1, S2): Hinweisgebersystem“). Grundsätzlich werden eingereichte Beschwerden gemäß den in den Konzernrichtlinien festgelegten internen Prozessen geprüft und, falls erforderlich, durch unabhängige Untersuchungen verifiziert.
Im Berichtszeitraum ging über die Hinweisgeberplattform kein Hinweis in Zusammenhang mit Menschenrechten ein.
Die Übersicht zeigt Vorfälle und Verstöße in menschenrechtlichen Belangen innerhalb der Belegschaft:
| PER 31. DEZEMBER | EINHEIT | GESCHÄFTS-JAHR 2025 | GESCHÄFTS-JAHR 2024 |
|---|---|---|---|
| Gesamtzahl gemeldeter Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung | Anzahl | 0 | 1 |
| Zahl der Beschwerden, die über Kanäle, über die Personen innerhalb der eigenen Belegschaft der Organisation Bedenken äußern können, eingereicht wurden | Anzahl | 0 | 1 |
| Zahl der Beschwerden, die über nationale Kontaktstellen eingereicht wurden | Anzahl | 0 | 0 |
| Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Bereich Diskriminierung, einschließlich Belästigung | EUR | 0 | 0 |
| Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte in Zusammenhang mit der Belegschaft der Organisation | Anzahl | 0 | 0 |
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PER 31. DEZEMBER
| EINHEIT | GESCHÄFTS-JAHR 2025 | GESCHÄFTS-JAHR 2024 |
|---|---|---|
| Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte in Zusammenhang mit der Belegschaft der Organisation, welche gegen Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen | Anzahl | 0 0 |
| Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorfällen im Bezug auf Menschenrechte der Belegschaft der Organisation | EUR | 0 0 |
| Zahl der schwerwiegenden Menschenrechtsvorfälle, in denen die Organisation eine Rolle bei Abhilfemaßnahmen übernommen hat | Anzahl | 0 0 |
3.2.16. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte unter S1
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über wesentliche Nachhaltigkeitskennzahlen zu sozialen Themen zur eigenen Belegschaft und deren Erhebung. Es werden die verwendeten Methoden und Annahmen, die Validierung der Daten sowie die jeweilige Definition der Kennzahlen dargestellt. Es wurde keine externe Validierung der Zahlen durchgeführt.
| KENNZAHL | EINHEIT | METHODEN & ANNAHMEN | VALIDIERUNG | DEFINITION |
|---|---|---|---|---|
| MDR-M-76 | MDR-M-77 | MDR-M-77a | MDR-M-77b | MDR-M-77c |
| Headcount | Anzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Keine Limitierung. | Intern lokale Finanzabteilung und Headquarter | Anzahl der entsprechenden Personen |
| Beschäftigte | Personenzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Datentool. Inkludiert wurden alle Beschäftigten, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen stehen (inkl. inaktive Beschäftigte, Lehrlinge und Praktikant:innen) | Intern lokale Finanzateilung und Headquarter | Die Kennzahl „Beschäftigte“ umfasst alle Personen in einem Arbeitsverhältnis gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten, unterteilt in unbefristete, befristete sowie Beschäftigte mit nicht garantierten Arbeitsstunden. Nicht angestellte Beschäftigte sind Selbstständige oder von Personaldienstleistern bereitgestellte Arbeitskräfte. Externe Dienstleister und reine Lieferfirmenbeziehungen sind nicht enthalten. |
| Nicht angestellte Beschäftigte | Personenzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Datentool | Intern lokale Finanzabteilung und Headquarter | Auftragnehmer:innen, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben („Selbstständige“), oder Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ (NACE-Code N78) tätig sind. |
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| KENNZAHL | EINHEIT | METHODEN & ANNAHMEN | VALIDIERUNG | DEFINITION |
|---|---|---|---|---|
| Eigene Belegschaft/Beschäftigte | Personenzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Datentool | Intern lokale Finanzabteilung und Headquarter | Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen („Beschäftigte“) und nicht angestellte Beschäftigte, bei denen es sich entweder um Einzelunternehmer:innen handelt, die dem Unternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen („Selbständige“), oder Personen, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die in erster Linie Tätigkeiten im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ ausüben (NACE-Code N78). |
| Prozentsatz der Personen, die unter Kollektivvereinbarungen fallen | Prozent | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Datentool | Intern (Headquarter) | Prozentsatz der Gesamtbeschäftigten, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 unter Kollektivvereinbarungen fallen. Inkludiert sind Länder, in denen das Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte hat, und die mindestens 10% der Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens ausmachen. |
| Mitarbeiter:innen unter Tarifabdeckung (EWR) | Personenzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Keine Limitierung. | Intern lokale Finanzabteilung und Headquarter | Anzahl der entsprechenden Personen unter Tarifabdeckung. Tarifverträge sind Verhandlungen zwischen Arbeitgebern oder deren Organisationen und Arbeitnehmer:innen-vertretungen oder Gewerkschaften mit dem Ziel, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie die Beziehungen zwischen den Parteien verbindlich zu regeln. |
| Mitarbeiter:innen unter Tarifabdeckung (Nicht-EWR) | Personenzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Keine Limitierung. | Intern lokale Finanzabteilung und Headquarter | Anzahl der entsprechenden Personen unter Tarifabdeckung außerhalb des EWRs. Tarifverträge sind Verhandlungen zwischen Arbeitgebern oder deren Organisationen und Arbeitnehmer:innen-vertretungen oder Gewerkschaften mit dem Ziel, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie die Beziehungen zwischen den Parteien verbindlich zu regeln. |
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| KENNZAHL | EINHEIT | METHODEN & ANNAHMEN | VALIDIERUNG | DEFINITION |
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter:innen mit Vertretung am Arbeitsplatz (EWR) | Personenzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Keine Limitierung. | Intern lokale Finanzabteilung und Headquarter | Anzahl der entsprechenden Personen mit einer Arbeitnehmer:innenvertretung am Arbeitsplatz. Arbeitnehmendenvertretende sind gewählte oder von Gewerkschaften benannte Vertreter:innen, die unabhängig vom Arbeitgeber handeln und die Interessen der Beschäftigten gemäß nationalem Recht und Gepflogenheiten vertreten. |
| Fallzahlen | Personenzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool | Interne lokale Verantwortliche und Headquarter | Fallzahlen zum Beispiel von Vorfällen im Hinblick auf Unfälle. |
| Schulungsstunden | Stunden | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool | Intern lokale Verantwortliche | Stunden von Unternehmensinitiativen, die darauf abzielen, die Fähigkeiten und Kenntnisse zu erhalten und/oder zu verbessern. |
| Leistungsbeurteilung | Personenzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Datentool | Intern lokale Verantwortliche | Mindestens jährliche Überprüfung auf der Grundlage von Kriterien, die den Beschäftigten und ihren Vorgesetzten bekannt sind (mit Wissen der Beschäftigten). Die Überprüfung kann eine Bewertung durch den/die unmittelbaren Vorgesetzten der Arbeitskraft, Gleichrangige oder ein breiteres Spektrum von Beschäftigten umfassen. |
| Obere Führungsebene | Personenzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Datentool | Intern lokale Verantwortliche | Obere Führungsebene: Geschäftsführer:innen, Business Unit Leiter:innen, Bereichsleiter:innen und ggf. auch Interimsmanager:innen. |
| Gender-Pay-Gap (geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle) | Prozent | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025. Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter abzüglich des Bruttostundenverdienstes weiblicher Beschäftigter, geteilt durch den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der männlichen Beschäftigten, multipliziert mit 100. | Interner Abgleich | Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern ohne die unterschiedlichen Karrierelevel oder Qualifikationen zu beachten. |
| Beschäftigte mit Behinderung | Personenzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Datentool. Die Definition und Anerkennung von Behinderungen erfolgt gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen. | Intern lokale Verantwortliche | Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren daran hindern können, gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. |
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| KENNZAHL | EINHEIT | METHODEN & ANNAHMEN | VALIDIERUNG | DEFINITION |
|---|---|---|---|---|
| Meldepflichtige Arbeitsunfälle der Beschäftigten | Anzahl | Erfassung basierend auf internen Unfallmeldungen und gesetzlichen Meldepflichten zum Stichtag 31. Dezember 2025 | Interne Arbeitsschutzberichte | Als meldepflichtige Arbeitsunfälle wurden arbeitsbedingte Verletzungen erfasst, die zu Todesfällen, Ausfalltagen, eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, einer vorübergehenden Versetzung oder zu medizinischer Behandlung über Erste-Hilfe hinaus führen. Vorfälle, die nicht durch die Arbeit oder durch Gefährdungen am Arbeitsplatz verursacht wurden, werden nicht als Arbeitsunfälle erfasst. |
| Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der eigenen Belegschaft | Prozent | Verhältnis meldepflichtiger Arbeitsunfälle zur Gesamtzahl der Beschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2025 | Interne Statistiken | Anteil der gemeldeten Arbeitsunfälle an der Gesamtbelegschaft. |
| Anzahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen | Anzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Dokumentation von Todesfällen im Arbeitskontext, basierend auf internen Berichten. | Interne Unfallberichte | Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen in der eigenen Belegschaft. |
| Anzahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen anderer Arbeitnehmer:innen, die an Standorten des Unternehmens tätig sind | Anzahl | Dateneinholung aus Standorten zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Erfassung externer Arbeitsunfälle in direkter Verbindung mit Unternehmensstandorten | Meldungen durch Auftragnehmer:innen, interne Meldungen | Anzahl der Todesfälle von Fremdpersonal aufgrund von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen an Unternehmensstandorten. |
| Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die durch ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und (oder) anerkannter Standards oder Richtlinien abgedeckt sind | Prozent | Berechnung auf Basis der Anzahl der unter das Managementsystem fallenden Beschäftigten im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft zum Stichtag 31. Dezember 2025 | Zertifizierungen (z. B. ISO 45001), interne Audits | Anteil der Belegschaft, die von einem zertifizierten Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem erfasst wird. |
| Gesamtzahl gemeldeter Fälle von Diskriminierung | Anzahl | Dateneinholung aus den Systemen der Compliance-Abteilung zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Annahme der Vollständigkeit und Limitierung auf die vorhandenen Daten. | Interne Compliance-Abteilung | Anzahl aller gemeldeten Diskriminierungsvorfälle im Unternehmen. |
| Zahl der Beschwerden, die über Kanäle, über die Personen innerhalb der eigenen Belegschaft der Organisation Bedenken äußern können, eingereicht wurden | Anzahl | Dateneinholung aus den Systemen der Compliance-Abteilung zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Annahme der Vollständigkeit und Limitierung auf die vorhandenen Daten. | Interne Compliance-Abteilung | Zahl der eingereichten Beschwerden. Menschenrechts- oder Arbeitsrechtsbeschwerden umfassen formelle Eingaben bei nationalen Kontaktstellen zu Themen wie Diskriminierung, Arbeitsbedingungen oder Verletzungen internationaler Standards. |
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| KENNZAHL | EINHEIT | METHODEN & ANNAHMEN | VALIDIERUNG | DEFINITION |
|---|---|---|---|---|
| Zahl der Beschwerden, die über nationale Kontaktstellen eingereicht wurden | Anzahl | Dateneinholung aus den Systemen der Compliance-Abteilung zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Annahme der Vollständigkeit und Limitierung auf die vorhandenen Daten. | Interne Compliance-Abteilung | Anzahl der formellen Beschwerden bei nationalen Kontaktstellen im Zusammenhang mit Menschenrechten oder Arbeitsbedingungen. |
| Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Bereich Diskriminierung, einschließlich Belästigung | EUR | Dateneinholung aus den Systemen der Compliance-Abteilung zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Annahme der Vollständigkeit und Limitierung auf die vorhandenen Daten. | Interne Compliance-Abteilung | Summe aller finanziellen Sanktionen, Bußgelder und Entschädigungen aufgrund von Diskriminierung oder Belästigung gegenüber Beschäftigten. |
| Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte in Zusammenhang mit der Belegschaft der Organisation | Anzahl | Dateneinholung aus den Systemen der Compliance-Abteilung zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Annahme der Vollständigkeit und Limitierung auf die vorhandenen Daten. | Interne Compliance-Abteilung | Anzahl dokumentierter schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die die eigene Belegschaft betreffen. |
| Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte in Zusammenhang mit der Belegschaft der Organisation, welche gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßen. | Anzahl | Dateneinholung aus den Systemen der Compliance-Abteilung zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Annahme der Vollständigkeit und Limitierung auf die vorhandenen Daten. | Interne Compliance-Abteilung | Anzahl der Vorfälle in der Belegschaft, die internationale Standards wie UNGPs, IAO-Grundsätze oder OECD-Leitsätze verletzen. |
| Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorfällen über Menschenrechte der Belegschaft der Organisation | EUR | Dateneinholung aus den Systemen der Compliance-Abteilung zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Annahme der Vollständigkeit und Limitierung auf die vorhandenen Daten. | Interne Compliance-Abteilung | Summe aller finanziellen Sanktionen, Bußgelder und Entschädigungen aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. |
| Zahl der schwerwiegenden Menschenrechtsvorfälle, in denen die Organisation eine Rolle bei Abhilfemaßnahmen übernommen hat | Anzahl | Dateneinholung aus den Systemen der Compliance-Abteilung zum Stichtag 31. Dezember 2025 im ESG-Datentool. Annahme der Vollständigkeit und Limitierung auf die vorhandenen Daten. | Interne Compliance-Abteilung | Anzahl der Fälle schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, bei denen die Organisation aktiv Abhilfemaßnahmen bereitgestellt hat. |
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3.3. ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
3.3.1. S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Die beachteten Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen sind in SBM-2 erläutert. Im SCoC verpflichtet Kontron seine Lieferfirmen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zur Einhaltung internationaler Arbeits- und Menschenrechtsstandards in Beachtung des wesentlichen IROs „S2 – Arbeitsbedingungen“. Der SCoC bezieht sich auf alle relevanten Beschaffungs- und Lieferaktivitäten. Er gilt unabhängig vom geografischen Tätigkeitsgebiet; geografische oder sachliche Ausschlüsse bestehen nicht.
Der SCoC deckt alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ab und ist nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt. Er erfasst insbesondere direkt Beschäftigte bei Lieferfirmen, über Dritte eingesetzte Arbeitskräfte sowie Beschäftigte von Unterauftragnehmer:innen.
Abgedeckt sind im SCoC insbesondere die Sicherheit von Arbeitskräften, der Schutz vor prekären Beschäftigungsverhältnissen, Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit sowie die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte wie Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen und sichere Arbeitsbedingungen.
Der SCoC fordert von Lieferfirmen die Einhaltung internationaler Menschenrechts- und Arbeitsstandards und adressiert damit die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette („Arbeitsbedingungen“). Dazu zählen insbesondere potenzielle bzw. tatsächliche negative Auswirkungen durch Zwangs-/Pflichtarbeit, moderne Sklaverei und Menschenhandel, Kinderarbeit, Diskriminierung und Belästigung, unangemessene Arbeitszeiten, unzureichende Entlohnung, Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie mangelnde Arbeitssicherheit und unzureichende Arbeits- und (falls zutreffend) Unterbringungsbedingungen. Aus diesen Auswirkungen ergeben sich für Kontron wesentliche Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit Lieferfirmen in erhöhten Risikokonstellationen, etwa Lieferfirmen in High-Risk Countries mit Risiken in Bezug auf Kinder- oder Zwangsarbeit oder Arbeitssicherheit, Single-Source-Lieferfirmen oder Lieferfirmen mit hoher Abhängigkeit. Diese Risikoperspektive wird im Rahmen einer jährlichen Abfrage der Lieferfirmenrisikobewertungen evaluiert, um gruppenweit den Status quo der Risikoerkennung festzustellen. Gleichzeitig entstehen Chancen durch eine konsequente Umsetzung der Anforderungen, insbesondere durch die Entwicklung von Lieferfirmen mit sehr guten Ergebnissen zu bevorzugten Lieferfirmen, wodurch stabile und nachhaltige Geschäftsbeziehungen gefördert werden können.
Die Lieferfirmen müssen den Umsetzungspflichten nachkommen, dass die im SCoC festgelegten Standards transparent in ihren eigenen Betrieben sowie risikobasiert entlang ihrer Lieferkette umgesetzt werden. Sie sind verpflichtet, angemessene Verfahren einzuführen, um Risiken in Bezug auf Verstöße gegen die Menschenrechte und von Arbeitsnormen zu identifizieren, zu vermeiden und zu beheben. Dazu zählen insbesondere Prozesse zur Meldung von Verstößen sowie Mechanismen, die sicherstellen, dass Beschäftigte Zugang zu diesen Prozessen haben.
Ergänzend stellt Kontron sein konzernweites Hinweisgebersystem auch Beschäftigten in der Lieferkette als zusätzliche Meldeoption zur Verfügung, unbeschadet der Verpflichtung der Lieferfirmen, eigene gesetzlich erforderliche Beschwerdemechanismen zu betreiben.
Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen erfolgt risikobasiert über den Lieferfirmen-Auswahl-, Bewertungs- und Monitoring-Prozess. Kontron nutzt hierzu – abhängig vom Risikoprofil – Selbstauskünfte/Questionnaires, Dokumentenprüfungen, Site Visits sowie einmalige, periodische oder ereignisgetriebene Audits. Ergänzend werden Dialoge und Meetings mit wesentlichen Lieferfirmen zur Leistungsverbesserung geführt.
Als zusätzlicher Monitoring- und Eskalationskanal steht das konzernweite Whistleblower-System auch Dritten, einschließlich Stakeholdern in der Lieferkette, offen. Meldungen können schriftlich über eine gesicherte Website oder mündlich über eine Hotline erfolgen; die Bearbeitung erfolgt vertraulich, unabhängig und objektiv. Das Case-Management ist prozessual definiert: Eingänge über die Plattform gehen direkt an die Compliance-Funktion; es erfolgt eine Erfassung, Eröffnung und Bewertung des Falls, eine Empfangsbestätigung innerhalb von 24 Stunden sowie Feedback zu Folgemaßnahmen innerhalb von drei Monaten (bzw. sechs Monaten in begründeten Fällen). Verdachtsfälle werden anhand einer Vorprüfung bewertet und, falls erforderlich, mittels Untersuchungsmaßnahmen weiterverfolgt. Bei Abweichungen werden, abhängig von Schwere und Nachweisbarkeit, Verbesserungs- oder Korrekturmaßnahmen mit dem Lieferfirmen vereinbart; bei wiederholter oder schwerwiegender Nicht-Einhaltung kann die Beendigung der Geschäftsbeziehung erfolgen.
Governance und Verantwortung: Die oberste Führungsebene der Kontron AG ist für die Umsetzung der Strategie verantwortlich. Die Compliance- und Whistleblowing-Funktion ist mit direkter Berichtlinie zur obersten Führungsebene ausgestaltet, um eine unabhängige Bearbeitung und einen angemessenen Überblick sicherzustellen.
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Kontron orientiert sich bei seinen internen Richtlinien, einschließlich des SCoC, an internationalen Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Der SCoC ist auf der Kontron-Website öffentlich zugänglich, wird in Lieferfirmenverträgen verbindlich vorgegeben und das Hinweisgebersystem kann ebenfalls über die Website genutzt werden.
Im Berichtszeitraum wurden keine Meldungen über die Nichteinhaltung dieser Standards in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette verzeichnet.
3.3.2. S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Kontron hat keinen direkten Austausch mit Arbeitskräften in der Lieferkette. Um dennoch deren Perspektiven einzubinden, stellt das Unternehmen ein Hinweisgebersystem, das anonyme Meldungen von Verstößen ermöglicht (siehe Kapitel „3.1 Übergreifende Informationen zu sozialen Belangen (S1, S2): Hinweisgebersystem“). Zudem verpflichtet sich Kontron, bei relevanten gesetzlichen Vorgaben, wie Lieferkettengesetzen, geeignete Mechanismen im Tagesgeschäft sowie in operativen Funktionen wie beispielsweise Supply Chain, Einkauf, Quality Management, zur systematischen Einbindung der relevanten Perspektiven umzusetzen. Der SCoC der Kontron Gruppe gilt weltweit für alle Lieferfirmen und deren Beschäftigte inklusive den besonders vulnerablen Gruppen entlang der gesamten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, ohne geografische Einschränkungen oder Ausschlüsse. Er verpflichtet zur Einhaltung internationaler Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen und den OECD-Leitsätzen sowie zu Themen wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Umweltverantwortung und ethische Geschäftspraktiken. Damit adressiert der SCoC die wesentlichen IROs „Arbeitsunfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit in der Wertschöpfungskette“ durch die Vorgabe sicherer Arbeitsbedingungen und die Einführung von Verfahren zur Risikoprävention sowie „Verstöße gegen Menschenrechte, die Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette betreffen“ durch das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel sowie die Sicherstellung grundlegender Arbeitsrechte wie Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen. Lieferfirmen müssen diese Prinzipien auch an Unterlieferfirmen weitergeben und durch Verfahren wie Risikoanalysen und Audits sicherstellen.
Das Hinweisgebersystem steht jederzeit zur Verfügung, sodass Eingaben zu jeder Phase der Geschäftstätigkeit erfolgen können. Die Häufigkeit der Nutzung hängt von den gemeldeten Vorfällen oder Anliegen ab. Die Verantwortung für die Sicherstellung, dass die Ergebnisse des Hinweisgebersystems in die Ansätze des Unternehmens einfließen, liegt bei der Abteilung für Compliance und Rechtsangelegenheiten. Die operative Verantwortung wird durch den Chief Compliance Officer wahrgenommen, der regelmäßig über eingehende Meldungen und entsprechende Maßnahmen an den Vorstand berichtet.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Aufträgen an Industriekund:innen stellt das Unternehmen sicher, dass grundlegende Arbeits- und Sozialstandards eingehalten werden. Diese Standards basieren auf den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Prinzipien des UN Global Compact, oder den jeweils geltenden nationalen Gesetzen des Herstellungslandes. Damit verpflichtet sich Kontron, die Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu achten und internationale sowie nationale Regelungen einzuhalten.
Derzeit verfügt Kontron über keine spezifischen Prozesse zur systematischen Bewertung der Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften inklusive den besonders vulnerablen Gruppen in der Wertschöpfungskette. Dennoch bietet das Unternehmen ein Hinweisgebersystem an, das allen betroffenen Personen in der Lieferkette offensteht. Eingehende Meldungen können genutzt werden, um mögliche Risiken oder Missstände zu identifizieren und geeignete Maßnahmen abzuleiten.
Falls zukünftig gesetzliche Vorgaben, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, auf Kontron zutreffen würden, wird das Unternehmen entsprechende Mechanismen wie eine Software zum gesetzeskonformen Lieferfirmenmanagement implementieren, um die Wirksamkeit der Zusammenarbeit und die Einhaltung von Standards systematisch zu bewerten.
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3.3.3. S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Kontron verfolgt einen klar strukturierten Ansatz: Bei Abweichungen der Anforderungen im SCoC werden mit den Lieferfirmen Maßnahmenpläne erarbeitet und vereinbart, deren Umsetzung überwacht wird. Schwerwiegende Verstöße gegen den SCoC, wie z.B. die Unterstützung von Kinderarbeit, führen zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit. In diesen Fällen informiert Kontron auch verbundene Unternehmen über den Sachverhalt.
Das konzernweite Hinweisgebersystem ermöglicht anonyme Meldungen von Verstößen (siehe Kapitel „3.1 Übergreifende Informationen zu sozialen Belangen (S1, S2): Hinweisgebersystem“ und die Angaben unter G1-1). Neben den internen und lieferantenseitigen Kanälen akzeptiert Kontron auch Drittanbieter-Mechanismen, etwa von Regierungen, NGOs oder Industrieverbänden. Damit wird allen Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ein zusätzlicher Zugang zu Beschwerdewegen ermöglicht.
Das Hinweisgebersystem von Kontron ermöglicht es nicht nur internen Beschäftigten, sondern auch Dritten, einschließlich externer Stakeholder wie Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Bedenken oder Verstöße anonym und sicher über eine gesicherte Website oder eine Telefon-Hotline zu melden. Gemäß dem Kontron SCoC sind Lieferfirmen verpflichtet, eigene Beschwerdemechanismen einzurichten, um ihren Mitarbeitenden eine sichere Möglichkeit zu bieten, Bedenken oder Verstöße zu melden. Kontron überprüft bei Zweifelsfällen die Einhaltung dieser Anforderung durch einen Lieferfirmenfragebogen, in dem die Lieferfirmen zur Einrichtung und Funktionsweise ihrer Beschwerdemechanismen befragt werden.
Zusätzlich können Lieferfirmen aufgefordert werden, eine Selbstauskunft über die Einhaltung der geforderten Standards abzugeben. In Einzelfällen kann Kontron weitere Nachweise oder Dokumentationen anfordern, um die Umsetzung der Anforderungen nachvollziehbar zu machen.
Kontron überprüft die Effektivität des Hinweisgebersystems durch ein strukturiertes Case Management, eine dokumentierte Nachverfolgung der eingegangenen Meldungen und eine regelmäßige Analyse der ergriffenen Maßnahmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden genutzt, um gezielt strukturelle Verbesserungen im Unternehmen zu fördern, insbesondere durch eine verstärkte Überprüfung der Bevollmächtigungen der Mitarbeiter:innen sowie eine konsequente Stärkung und Ausweitung der mehrfachen Kontrollstruktur. Es gingen drei Meldungen im Hinweisgebersystem ein, die alle denselben Sachverhalt betrafen. Eine der daraus abgeleiteten Maßnahmen war, das Vier-Augen-Prinzip in der Gesellschaft stärker zu implementieren und dessen Einhaltung engmaschiger zu überwachen.
Relevante Unternehmensbereiche werden in die Umsetzung und Bewertung der abgeleiteten Maßnahmen eingebunden. Basierend auf identifizierten Risiken, z.B. Verstoß gegen die mehrfache Kontrolle, wurden beispielsweise die Kontron Konzernrichtlinie „Signature and Authorization“ zur konsequenten Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips überarbeitet und verstärkt kommuniziert.
3.3.4. S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Zur Stärkung der gruppenweiten Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Rahmen eines Projekts zur Definition von ESG-Zielen ein strukturierter Prozess durchgeführt. Die in der DWA identifizierten IROs im Bereich S2 wurden mit der Complianceabteilung besprochen und bestehende sowie notwendige Maßnahmen wie in der Tabelle beschrieben definiert. Kontron ergreift diese Maßnahmen, um zu vermeiden, dass durch die eigene Geschäftstätigkeit oder durch Geschäftsbeziehungen in der Wertschöpfungskette wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte verursacht oder zu solchen beigetragen wird. Dies betrifft insbesondere Beschaffungsprozesse und die Zusammenarbeit mit Lieferfirmen. Bei potenziellen Zielkonflikten zwischen der Prävention oder Minderung negativer Auswirkungen und wirtschaftlichen Anforderungen werden menschenrechtliche und arbeitsbezogene Mindeststandards priorisiert und unter Einbindung der Compliancefunktion berücksichtigt.
Für die beschriebenen Maßnahmen sind aktuell und künftig keine signifikanten Investitions- oder Betriebsausgaben vorgesehen. Für das Management der wesentlichen Auswirkungen werden bestehende personelle Ressourcen in den Bereichen Compliance, Nachhaltigkeit und Einkauf eingesetzt. Die Maßnahmen sind in bestehende Prozesse integriert und sind auf gruppenebene per status quo nicht erheblich. Ebenso bestehen keine zugehörigen Sustainable-Finance-Instrumente und keine Abhängigkeiten von externen Voraussetzungen. Die Maßnahmen umfassen zum einen die gruppenweite Bewertung aller Kontron-Gesellschaften im Hinblick auf die EU-Mindestschutz-praktiken, die 2025 erstmals durchgeführt wurde und künftig jährlich erfolgt, sowie die Einbindung wichtiger Lieferfirmen in den SCoC
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ab 2026. Beide Initiativen betreffen die eigene Geschäftstätigkeit und sind laufend angelegt. Kontron verfolgt die Wirksamkeit der Maßnahmen qualitativ. Dies erfolgt durch die regelmäßige Durchführung der Bewertungen, die Identifikation potenzieller Lücken sowie die Nachverfolgung definierter Verbesserungsmaßnahmen. Als Basisperiode dient das Jahr der erstmaligen Durchführung der jeweiligen Maßnahme. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Einhaltung menschenrechtlicher und arbeitsbezogener Mindeststandards.
Die Maßnahmen folgen einem präventiven Ansatz und zielen darauf ab, wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette frühzeitig zu identifizieren und zu steuern. Dies erfolgt durch systematische Bewertungen der eigenen Geschäftstätigkeit sowie durch die Definition und Kommunikation verbindlicher Mindeststandards gegenüber Lieferfirmen. Eine Bereitstellung von Abhilfe ist nicht zutreffend. Über die Vermeidung negativer Auswirkungen hinaus tragen die Initiativen zur Förderung positiver Effekte in der Wertschöpfungskette bei, insbesondere durch erhöhte Transparenz, Sensibilisierung für menschenrechtliche Themen und die Stärkung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken.
Im Berichtszeitraum wurde mit der erstmaligen Durchführung der gruppenweiten Bewertung der EU-Mindestschutzpraktiken (EU-Taxonomie Verordnung) ein wesentlicher Umsetzungsschritt erreicht. Zudem wurden die Voraussetzungen für die systematische Einbindung wesentlicher Lieferfirmen in eine Bewertung und den SCoC geschaffen. Identifizierte Lücken in der Bewertung der Mindestschutzpraktiken werden ab 2026 schrittweise behoben. Die Bewertung wird jährlich wiederholt, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Prozesse und eine nachhaltige Verbesserung der Einhaltung der EU-Mindestschutzpraktiken sicherzustellen.
| MASSNAHME | Bewertung aller Konzerngesellschaften im Hinblick auf die EU-Mindestschutzpraktiken |
|---|---|
| ESRS STANDARD | S2 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Arbeitsbedingte Gesundheits- und Sicherheitsunfälle sowie Verletzungen in der Wertschöpfungskette; Verstöße gegen Menschenrechte, die Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette betreffen |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | Keine |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | Keine |
| KURZBESCHREIBUNG | Kontron hat 2025 erstmals eine gruppenweite Bewertung durchgeführt, um alle Gesellschaften im Hinblick auf die Anforderungen der EU-Mindestschutzmaßnahmen zu prüfen. Die Gesellschaften mussten einen Fragebogen ausfüllen, der ihre Praktiken zu kritischen Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Gesundheit und Sicherheit, Vereinigungsfreiheit, Diskriminierung, faire Beschäftigung und Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften bewertet. Zudem mussten sie detaillierte Informationen darüber bereitstellen, ob und wie sie Risiken im Zusammenhang mit ihren direkten Lieferfirmen in diesen Bereichen sowie in Bezug auf Bestechung und Korruption bewerten und steuern. Potenzielle Lücken wurden identifiziert, bestätigte Lücken werden 2026 behoben. Diese Bewertung wird künftig jährlich durchgeführt, um die Einhaltung der EU-Mindestschutzmaßnahmen durch Kontron zu unterstützen. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle vollkonsolidierten Gesellschaften) |
| ZEITHORIZONT | Laufend |
Im Berichtszeitraum wurden keine schwerwiegenden Menschenrechtsvorfälle oder -beschwerden im Zusammenhang mit der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette von Kontron gemeldet oder identifiziert.
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3.3.5. S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Zur Stärkung der gruppenweiten Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Rahmen eines Projekts zur Definition von ESG-Zielen ein strukturierter Prozess durchgeführt. Die in der DWA identifizierten IROs im Bereich S2 wurden mit der Complianceabteilung und dem Leiter für IT diskutiert.
Für die Themen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette wurden keine messbaren, ergebnisorientierten Ziele definiert. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Umsetzung außerhalb des direkten Einflussbereichs von Kontron erfolgt und die Festlegung quantitativer Zielwerte ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Steuerungsmöglichkeiten vermitteln würde. Stattdessen konzentriert sich das Unternehmen auf die Umsetzung wirksamer Maßnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette zu verbessern. Dazu gehören die Bewertung aller Kontron-Gesellschaften im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Mindestschutzpraktiken sowie die Einbindung wichtiger Lieferfirmen in den SCoC.
Da keine quantitativen Ziele festgelegt wurden, gibt es keine Baseline, keinen Zielzeitraum und keine Zwischenziele. Ebenso wurden keine ökologischen oder wissenschaftlichen Schwellenwerte definiert. Stakeholder, einschließlich Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette oder deren Vertreter:innen, waren nicht direkt in die Zielsetzung eingebunden. Die Maßnahmen orientieren sich an den EU-Mindestschutzpraktiken und dem SCoC, die als Referenzstandards dienen.
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4. Governance-Informationen
4.1. ESRS G1 – Unternehmenspolitik
4.1.1. G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Die Aufrechterhaltung eines modernen Compliance-Management-Systems (CMS) ist ein zentraler Bestandteil von Kontrons Corporate Governance und ESG-Strategie. Die Einhaltung höchster ethischer und rechtlicher Standards ist Kontrons grundlegendes Prinzip, um Vertrauen bei den Stakeholdern aufzubauen, die vollständige Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen sowie die Reputation und Integrität des Unternehmens zu schützen.
Das Compliance-Management-System wird von einem abgestimmten Compliance-Management-Team am Hauptsitz geleitet, das in enger Zusammenarbeit mit lokalen Compliance-Officern steht, um eine konsistente Überwachung und Durchsetzung in allen Ländern und auf allen Ebenen des Unternehmens zu gewährleisten. Das Team wird von Kontrons General Counsel geleitet, der direkt an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet. Diese Struktur gewährleistet sowohl Unabhängigkeit als auch eine direkte Berichterstattungslinie an die höchsten Gremien, wodurch höchste Standards der Compliance-Überwachung sichergestellt werden.
Der wesentliche IRO im Bereich G1-Geschäftsverhalten betrifft „Operative Cybersicherheitsbedrohungen und Datenverstöße“. Cyberangriffe auf die Informations- und Betriebstechnologie von Kontron sowie die böswillige oder versehentliche Weitergabe oder der Verlust von Unternehmensdaten könnten zum Bekanntwerden und Verbreiten vertraulicher und sensibler Informationen führen und materielle und immaterielle Schäden zur Folge haben. Außerdem können Bußgelder, Imageschäden sowie das verlorene Vertrauen der Stakeholder dazu führen, dass die Kosten steigen und die Einnahmen sinken.
Die zentralen Elemente des CMS von Kontron umfassen eine Vielzahl präventiver Maßnahmen, die darauf abzielen, Risiken wie diesen wesentlichen IRO proaktiv zu steuern und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen:
- Regelmäßige und umfassende Compliance Trainings, die sicherstellen, dass die Mitarbeiter:innen mit den rechtlichen und ethischen Standards bestens vertraut sind.
- Laufendes Monitoring und regelmäßige Audits zur Überwachung der Einhaltung interner Richtlinien und gesetzlicher Anforderungen.
- Systematische Risikoanalysen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und mitigieren, bevor sie eskalieren können.
Darüber hinaus integriert das CMS klare Richtlinien zur Meldung von Bedenken und Verdachtsmomenten, um eine Kultur zu fördern, in der sich Mitarbeiter:innen ermutigt fühlen, Probleme vertraulich und in einem geschützten Rahmen anzusprechen. Diese Maßnahmen unterstützen nicht nur die frühzeitige Erkennung und Vermeidung von Verstößen, sondern fördern auch eine Kultur der Integrität, Transparenz und kontinuierlichen Verbesserung im gesamten Unternehmen.
Eine fundierte Dokumentation und Aufzeichnung von Compliance-Aktivitäten zeigt die Verantwortung auf, während regelmäßige Kommunikation über Compliance-Initiativen sicherstellt, dass alle Mitarbeiter:innen eingebunden sind und sich ihrer Rolle zur Förderung eines ethischen Verhaltens bewusst sind. Diese Elemente schaffen ein solides Fundament, das die Integrität des Unternehmens schützt und Compliance-Risiken minimiert.
Kontron verankert seine Unternehmenskultur im CoC, der unter anderem Transparenz, ethisches Verhalten, Menschenrechte und faire Geschäftspraktiken vorschreibt. Der CoC und das Hinweisgebersystem, zu welcher es auch eine Unternehmensrichtlinie gibt, gelten für alle Mitarbeiter:innen von Kontron, unabhängig von ihrer Position oder Funktion im Unternehmen. Sowohl der CoC als auch die Whistleblower Platform sind für jeden Interessenten auf der Website von Kontron zugänglich. Zur Weiterentwicklung wurden Maßnahmen definiert, wie regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Policy zu Diversity, Equity & Inclusion (DEI). Programme zur Frauenförderung (u. a. Sustainable Leadership Academy, WEPs) und LGBTQ+-Inklusion stärken ein inklusives Umfeld. Die Kultur wird durch Mitarbeiterbefragungen und ESG-Reporting-Tools evaluiert, deren Ergebnisse in konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung sowie Verbesserung umgesetzt werden.
Code of Conduct (CoC)
Der CoC beschreibt den hohen Integritätsstandard der Kontron Gruppe und legt fest, welches Verhalten von allen Mitarbeitenden erwartet wird. Er dient der Förderung eines ehrlichen und ethischen Geschäftsgebarens gegenüber allen relevanten Anspruchsgruppen.
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Der CoC gilt für alle Mitarbeitenden der Kontron AG und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaften, einschließlich des Vorstands sowie der lokalen Geschäftsführungen in den rechtlichen Einheiten. Die Verantwortung für die Einhaltung des CoC liegt bei allen Mitarbeitenden. Die Überwachung der Compliance innerhalb der Kontron Gruppe obliegt dem Compliance Office, das direkt dem Vorstand der Kontron AG unterstellt ist. Der CoC adressiert ausdrücklich das Verhalten gegenüber externen Anspruchsgruppen, darunter Kund:innen, Lieferfirmen, Auftragnehmer:innen, Wettbewerber:innen, Behörden und die Öffentlichkeit. Eine Einbindung externer Initiativen oder Standards wird im vorliegenden Dokument nicht beschrieben. Zu den wichtigsten Interessenträgern zählen Mitarbeitende, Kund:innen, Lieferfirmen und Auftragnehmer:innen, Aktionär:innen, staatliche Stellen, Regulierungsbehörden sowie die allgemeine Öffentlichkeit.
Der CoC ist konzernweit verbindlich und öffentlich zugänglich. Er steht sowohl Mitarbeitenden als auch externen Interessierten über die Unternehmenswebsite der Kontron Gruppe zur Verfügung. Zudem ist er als Ausdruck in den Sozialräumen der einzelnen Standorte ausgehängt. Zudem sind im CoC und SCoC klare Tierschutzrichtlinien verankert. Kontron verpflichtet sich zur Einhaltung relevanter Gesetze und lehnt Tierquälerei ab. Auch Lieferfirmen und Geschäftspartner:innen müssen diese Standards einhalten.
Whistleblower-Policy
Die Whistleblower-Policy legt die Verfahren für geschützte Meldungen fest und beschreibt das gruppenweite Hinweisgebersystem der Kontron Gruppe. Sie ermöglicht die anonyme oder namentliche Meldung von vermutetem Fehlverhalten sowie von Verstößen gegen den CoC, interne Richtlinien oder geltende Gesetze. Die Richtlinie gilt konzernweit für die Kontron Gruppe und kann von Mitarbeitenden sowie von Dritten genutzt werden. Sie umfasst Meldungen u. a. zu Themen wie Korruption, Menschenrechte, ESG, Diskriminierung, Datenschutz, IT-Sicherheit, Arbeitsschutz und weitere Compliance-relevante Sachverhalte.
Das Compliance Office ist für die Einrichtung, Umsetzung und das Fallmanagement des Hinweisgebersystems verantwortlich. Es arbeitet dabei je nach Sachverhalt mit Human Resources und dem internen Auditor zusammen und berichtet direkt an den Vorstand der Kontron AG. Die Whistleblower-Policy sieht die Möglichkeit vor, bei Bedarf externe Rechtsanwälte oder Berater mit spezifischer Expertise in Untersuchungen einzubinden. Darüber hinausgehende externe Initiativen oder Standards werden nicht genannt. Zu den wichtigsten Interessenträgern zählen Mitarbeitende, externe Hinweisgeber:innen (Dritte), das Compliance Office, Human Resources, Internal Audit sowie der Vorstand der Kontron AG.
Das konzernweite Hinweisgebersystem (siehe Kapitel 3.1) erlaubt es Beschäftigten und externen Stakeholdern, Verstöße vertraulich und anonym zu melden. Das Hinweisgebersystem ist über eine gesicherte, mehrsprachige Online-Plattform auf der Website sowie über eine telefonische 24/7-Hotline zugänglich, sowie direkte Kontaktmöglichkeiten des Compliance Office im Headquarters. Meldungen können anonym oder namentlich erfolgen und werden unabhängig, objektiv und vertraulich untersucht.
Alle Meldungen werden von der Compliance-Abteilung gemeinsam mit der internen Revision oder gegebenenfalls anderen Funktionen nach dem Mehr-Augen-Prinzip geprüft. Das Ermittlungsverfahren erfolgt strukturiert, unabhängig und objektiv. Ergebnisse werden in Abschlussberichten dokumentiert und fließen in konkrete Maßnahmen ein.
Die gruppenweite Whistleblower-Policy steht im Einklang mit der EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) und der DSGVO. Sie legt Verfahren für die Meldung, Untersuchung und Bearbeitung von Hinweisen sowie umfassenden Schutz vor Diskriminierung oder Benachteiligung fest. Über die mehrsprachige Hinweisgeberplattform, die sowohl für Beschäftigte als auch für externe Stakeholder zugänglich ist, können Verstöße in den folgenden Bereichen vertraulich und anonym gemeldet werden:
Belästigung und Diskriminierung, Datenschutz und personenbezogene Daten, Diebstahl, Diversität und Inklusion, ESG – Environmental, Social and Governance, Geldwäsche, Interessenkonflikte, IT- und Cybersicherheit, Kapitalmärkte und Insiderhandel, Korruption, Lieferant:innen- und Kund:innenbeziehung, Menschenrechte und soziale Verantwortung des Unternehmens, Produktsicherheit und Verbraucherschutz, Sexuelle Belästigung, Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen, Verstöße gegen Sanktionen und Terrorismusfinanzierung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Wirtschaftskriminalität.
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette greift der SCoC, der allen Lieferfirmen Transparenz, ethisches Verhalten, Menschenrechte, Umweltschutz und faire Geschäftspraktiken vorschreibt, egal in welchem Land und in welcher Branche sie tätig sind. Unsere Standards entsprechen denen der Internationalen Menschenrechtscharta (International Bill of Human Rights), der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie dem Global Compact der Vereinten Nationen.
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Kontron verfügt über umfassende Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsrichtlinien im Einklang mit der UNCAC (United Nations Convention against Corruption). Diese sind im CoC und im SCoC verankert und beinhalten u. a. klare Regeln für Geschenke und Einladungen, ein striktes Verbot von Bestechung und Erpressung sowie Transparenzanforderungen für Entscheidungsprozesse.
Kontron führt verpflichtende jährliche E-Learnings zu zentralen Richtlinien durch (u. a. CoC, DEI, Whistleblower-Policy). Die Trainings stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung, sind orts- und zeitunabhängig zugänglich und werden dokumentiert. Ziel ist ein einheitliches Verständnis zu Ethik, Integrität und verantwortungsvollem Handeln.
Besonders risikobehaftete Funktionen sind in einer Trainingsmatrix definiert und erhalten spezifische Schulungen. Dazu gehören unter anderem: Management, Finanzen, Rechts- und Compliance-Abteilungen, HR, Marketing, IT und Datenschutz, Beschaffung, Vertrieb, Service, Engineering sowie Teile von F&E. Schulungen finden jährlich in mehreren Sprachen statt.
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Unternehmensführung und Cybersecurity
Zur Stärkung der gruppenweiten Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Rahmen eines Projekts zur Definition von ESG-Zielen und -Maßnahmen ein strukturierter Prozess durchgeführt. Die in der DWA identifizierten IROs im Bereich Governance und Cybersecurity wurden mit dem Compliance Office und dem Leiter für IT besprochen und zur Minderung von Cyberrisiken wurden konzernweite und einheits-spezifische Cybersecurity-Praktiken etabliert. Dazu gehören die kontinuierliche Weiterentwicklung der Informationssicherheitsrichtlinie, die Standardisierung interner Online-Dienste, der Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung, KI-basierte Schutzmechanismen sowie regelmäßige Penetrationstests. Ergänzend betreibt das Unternehmen ein Security Operations Center zur Überwachung und Reaktion auf Bedrohungen. Diese Maßnahmen werden durch zusätzliche Tests und ISO 27001-zertifizierte Informationssicherheitsmanagementsysteme auf Ebene der Einheiten ergänzt und sind langfristig angelegt.
Darüber hinaus werden regelmäßig konzernweite Schulungen zur Cybersicherheit angeboten, die ab 2026 für alle Mitarbeitenden verpflichtend werden. Die Teilnahmequoten werden systematisch überwacht, um sicherzustellen, dass mindestens 90% der Mitarbeitenden bis 2027 geschult sind. Ergänzend sind Mitarbeitende in risikobehafteten Funktionen verpflichtet, jährlich eine Anti-Korruptions-schulung zu absolvieren. Diese Schulung deckt Konzernrichtlinien, gesetzliche Anforderungen und praxisnahe Anwendungen ab und wird ebenfalls überwacht.
Für keine der Maßnahmen sind Wiedergutmachungsprozesse erforderlich. Angaben zu aktuell oder zukünftig zugewiesenem CapEx und OpEx werden in künftigen Berichten konsolidiert. Es bestehen keine Abhängigkeiten von externen Voraussetzungen, und es sind keine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinstrumente zugeordnet.
| MASSNAHME | Cybersecurity-Praktiken und regelmäßige Penetrationstests |
|---|---|
| ESRS STANDARD | G1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Operative Cybersecurity-Bedrohungen und Datenverletzungen |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC |
| Informationssicherheitsrichtlinie | |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | Behebung aller kritischen Ergebnisse aus Penetrationstests innerhalb von 1 Monat |
| KURZBESCHREIBUNG | Zur Minderung von Cybersecurity-Risiken hat Kontron sowohl konzernweite als auch unternehmensspezifische Praktiken etabliert. Auf Konzernebene gehören dazu die kontinuierliche Weiterentwicklung der Informationssicherheitsrichtlinie, die Standardisierung interner Online-Dienste, die Nutzung von Multi-Faktor-Authentifizierung, KI-basierte Schutzmechanismen und regelmäßige Penetrationstests. Zudem betreibt Kontron ein eigenes Security Operations Center zur Vorhersage und Reaktion auf Cybersecurity-Bedrohungen. Auf Unternehmensebene werden diese Maßnahmen durch zusätzliche Penetrationstests, Sicherheitsschulungen und Informationssicherheitsmanagementsysteme ergänzt, die nach ISO 27001 zertifiziert sind. Diese Maßnahmen werden auf absehbare Zeit fortgeführt. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle vollkonsolidierten Gesellschaften) |
| ZEITHORIZONT | Laufend |
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| MASSNAHME | Regelmäßige Schulungen zum Thema Cybersecurity für Mitarbeitende |
|---|---|
| ESRS STANDARD | G1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Operative Cybersecurity-Bedrohungen und Datenverletzungen |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | Informationssicherheitsrichtlinie |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | 90% Abschlussquote für Cybersecurityschulungen bis 2027 |
| KURZBESCHREIBUNG | Kontron bietet derzeit konzernweite freiwillige Schulungen zur Cybersicherheit für Mitarbeitende an. Diese Sitzungen werden regelmäßig in verschiedenen Konzerninheiten durchgeführt und sollen bewährte Praktiken zur Bewältigung physischer und digitaler Cyberrisiken im Arbeitsalltag fördern. Einige Einheiten nehmen nicht am konzernweiten Programm teil, sondern bieten eigene, von Kontron geprüfte und genehmigte Schulungen an. Ab 2026 wird die Cybersicherheitsschulung für alle Mitarbeitenden verpflichtend. Teilnahme- und Abschlussquoten – sowohl im Rahmen des Konzernprogramms als auch genehmigter Alternativen – werden systematisch überwacht. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle vollkonsolidierten Gesellschaften) |
| ZEITHORIZONT | Laufend |
| MASSNAHME | Jährliche Anti-Korruptionsschulung für risikobehaftete Funktionen |
| ESRS STANDARD | G1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Reputationsschäden und finanzielle Strafen aufgrund von Korruption und Bestechung |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC |
| ZUGEHÖRIGE ZIELE | 100% Teilnahme aller risikobehafteten Funktionen an jährlichen Anti-Korruptionsschulungen |
| KURZBESCHREIBUNG | Mitarbeitende und Führungskräfte in risikobehafteten Funktionen müssen zusätzlich zur jährlichen Schulung zu Konzern-Compliance-Richtlinien eine jährliche Anti-Korruptionsschulung absolvieren. Risikofunktionen werden anhand der Verantwortlichkeiten und Risikoprofile spezifischer Rollen bestimmt. Die Schulung behandelt fortgeschrittene Themen wie Konzernrichtlinien, gesetzliche Anforderungen und praktische Anwendungen. Die Teilnahme ist verpflichtend und wird überwacht. |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle vollkonsolidierten Gesellschaften) |
| ZEITHORIZONT | Laufend |
Ziele im Zusammenhang mit Unternehmensführung und Cybersecurity
Zur Stärkung der gruppenweiten Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Rahmen eines Projekts zur Definition von ESG-Zielen ein strukturierter Prozess durchgeführt. Die in der DWA identifizierten IROs im Bereich Governance und Cybersecurity wurden mit dem Compliance Office des Headquarters und dem Leiter für IT besprochen und bestehende sowie sinnvolle Ziele wie in der Tabelle beschrieben definiert.
Das Unternehmen hat drei zentrale Ziele definiert, um Risiken im Bereich Informationssicherheit und Compliance zu minimieren. Erstens sollen alle kritischen Ergebnisse aus Penetrationstests innerhalb eines Monats nach Erhalt des endgültigen Testberichts behoben werden. Dieses Ziel gilt fortlaufend und ist nicht an externe Szenarien oder politische Vorgaben ausgerichtet. Zweitens wird eine Abschlussquote von 90% für Cybersecurity-Schulungen bis 2027 angestrebt, wobei ein Zwischenziel von 80% bis 2026 vorgesehen ist. Die Schulungen umfassen sowohl konzernweite Programme als auch genehmigte Alternativen auf Ebene der Einheiten. Drittens ist die vollständige Teilnahme aller risikobehafteten Funktionen an jährlichen Anti-Korruptionsschulungen verpflichtend. Diese Schulungen decken Konzernrichtlinien, gesetzliche Anforderungen und praxisnahe Anwendungen ab.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
06
NICHTFINANZIELLER BERICHT
Für keines der Ziele liegen wissenschaftliche Grundlagen vor, da sie nicht umweltbezogen sind. Die Festlegung erfolgte ohne formelle Einbindung externer Stakeholder. Änderungen gegenüber bestehenden Zielen sind nicht dokumentiert. Alle drei Maßnahmen sind als fortlaufende Prozesse angelegt und werden regelmäßig überwacht, um die Wirksamkeit sicherzustellen.
| ZIEL | Behebung aller kritischen Ergebnisse aus Penetrationstests innerhalb von 1 Monat |
|---|---|
| ESRS STANDARD | G1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Operative Cybersecurity-Bedrohungen und Datenverletzungen |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | Informationssicherheitsrichtlinie |
| ZIELNIVEAU INKL. EINHEIT | Behebungszeit < 1 Monat |
| ABSOLUTES ODER RELATIVES ZIEL | Absolut |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle vollkonsolidierten Einheiten) |
| BASISWERT | Nicht zutreffend |
| BASISJAHR | Laufend (jährlich) |
| ZEITRAUM | Laufend (jährlich) |
| WESENTLICHE ANNAHMEN | Ergebnisse, die in jedem Penetrationstestbericht als höchste Priorität eingestuft werden, gelten als kritisch; die Frist zur Behebung beginnt mit dem Datum des Erhalts des endgültigen Penetrationstestberichts. |
| ZIEL | 90% Abschlussquote für Cybersecurity-Schulungen bis 2027 |
| --- | --- |
| ESRS STANDARD | G1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Operative Cybersecurity-Bedrohungen und Datenverletzungen |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | Informationssicherheitsrichtlinie |
| ZIELNIVEAU INKL. EINHEIT | 90% |
| ABSOLUTES ODER RELATIVES ZIEL | Absolut |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden der vollkonsolidierten Einheiten) |
| BASISWERT | Abhängig von Daten 2025 |
| BASISJAHR | 2025 |
| ZEITRAUM | 2027 |
| WESENTLICHE ANNAHMEN | Nur Schulungen, bei denen die Testfragen erfolgreich bestanden wurden, gelten als abgeschlossen; sowohl konzernweite als auch einheitsspezifische Cybersecurity-Schulungen sind enthalten. |
| ZIEL | 100% Teilnahme aller risikobehafteten Funktionen an jährlichen Anti-Korruptionsschulungen |
| --- | --- |
| ESRS STANDARD | G1 |
| ZUGEHÖRIGE IROS | Reputationsschäden und finanzielle Sanktionen aufgrund von Korruption und Bestechung |
| ZUGEHÖRIGE RICHTLINIEN | CoC |
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
kontron
The Power of IoT
| ZIELNIVEAU INKL. EINHEIT | 100% |
|---|---|
| ABSOLUTES ODER RELATIVES ZIEL | Absolut |
| GELTUNGSBEREICH | Eigene Geschäftstätigkeit (alle Mitarbeitenden der vollkonsolidierten Einheiten) |
| BASISWERT | Nicht zutreffend |
| BASISJAHR | Laufend (jährlich) |
| ZEITRAUM | Laufend (jährlich) |
| WESENTLICHE ANNAHMEN | Risikobehaftete Funktionen werden jährlich auf Basis der Verantwortlichkeiten und Risikoprofile spezifischer Rollen und Titel bestimmt. |
4.1.2. G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Betreffend Korruption und Bestechung wurde der IRO „Reputationsschäden und finanzielle Strafen aufgrund von Korruption und Bestechung“ identifiziert. Korruptions- oder Bestechungsfälle, an denen Kontron oder seine Mitarbeitenden beteiligt sind, könnten zu erheblichen Reputationsschäden führen, die Integrität des Unternehmens beeinträchtigen und das Vertrauen der Stakeholder untergraben. Solche Vorfälle gefährden nicht nur Geschäftsbeziehungen, sondern können auch zu erheblichen finanziellen Strafen führen.
Kontron verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung. Zur Prävention bestehen klare Richtlinien in CoC, SCoC und Konzernrichtlinie „Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette“, die unter anderem den Umgang mit Geschenken, Einladungen, Sponsoring, Spenden, Interessenskonflikten und anderen unlauteren Vorteile regeln. Potenzielle Risikobereiche werden durch regelmäßige Risikoanalysen identifiziert, insbesondere in Ländern mit hohem CPI-Risiko (Korruptionswahrnehmungsrisiko). Verdachtsfälle werden geprüft und bei Verstößen disziplinarisch geahndet. Das konzernweite Hinweisgebersystem (siehe Kapitel 3.1) erlaubt es Beschäftigten und externen Stakeholdern, Verstöße vertraulich und anonym zu melden.
Untersuchungen werden durch das Compliance-Management-Team des Compliance Office im Headquarter gemeinsam mit der internen Revision durchgeführt. Die Überwachung erfolgt durch den unabhängigen Prüfungsausschuss, dessen Mitglieder nicht dem operativen Management angehören und keine ehemaligen Vorstände darstellen. Dies gewährleistet eine unabhängige und objektive Prüfung.
Das Compliance-Management-Team berichtet regelmäßig und anlassbezogen an den Prüfungsausschuss sowie an Vorstand und Aufsichtsrat. Die Berichterstattung erfolgt sowohl zyklisch als auch ad hoc bei besonderen Vorkommnissen wie schwerwiegenden Verstößen oder Überschreitungen von Risikoschwellen.
Der CoC und die Antikorruptionsrichtlinien sind im Intranet, auf der Website sowie in gedruckter Form an den Standorten der einzelnen Gesellschaften verfügbar. Zusätzlich absolvieren alle Beschäftigten ein verpflichtendes E-Learning zum CoC. Für Mitarbeiter:innen ohne E-Mail-Zugang wird der CoC physisch verteilt und schriftlich bestätigt.
Kontron bietet regelmäßige Schulungen zur Korruptionsprävention, darunter das Training „Schutz vor Korruption“. Inhalte umfassen interne Richtlinien, gesetzliche Vorgaben und praktische Anwendungsfälle. Die Schulungen sind mehrsprachig (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Chinesisch). Die Trainings werden auf Basis von Pre-Tests individuell auf die Teilnehmer:innen zugeschnitten, um sicherzustellen, dass sie den jeweiligen Risikoprofilen und kulturellen Rahmenbedingungen entsprechen. Im Berichtszeitraum wurden die in der Trainingsmatrix definierten Risikofunktionen durch das Programm „Schutz vor Korruption“ abgedeckt. Alle Vorstandsmitglieder, Geschäftsbereichsleiter:innen einschließlich Finance & Administration sowie Country Manager absolvieren das Training „Schutz vor Korruption“. Die lokalen Compliance Trainings Administratoren können auch weitere Personen zur Teilnahme am Antikorruptions-Training vorschlagen. Inhalte sind auf ihre besonderen Verantwortlichkeiten und Risiken ausgerichtet.
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| SCHULUNGSABDECKUNG | RISIKOBEHAFTETE FUNKTIONEN | DAVON MANAGER |
|---|---|---|
| Gesamtanzahl | 1.603 | 134 |
| Anzahl der geschulten Personen | 1.589 | 134 |
| Der Prozentsatz der durch Schulungsprogramme abgedeckten risikobehafteten Funktionen | 99% | 8% |
| Präsenzschulung | Werden lokal durchgeführt | Werden lokal durchgeführt |
| Computergestützte Schulung | Ca. 45 Minuten Bearbeitungszeit/Mitarbeiter:in | Ca. 45 Minuten Bearbeitungszeit/Mitarbeiter:in |
| Freiwillige computergestützte Schulung | Wird bei Bedarf angeboten | Wird bei Bedarf angeboten |
| Erforderliche Schulungshäufigkeit | Jährlich | Jährlich |
| Definition von Korruption | Ja | Ja |
| Richtlinien | Ja | Ja |
| Verfahren bei Verdacht/Erkennung | Ja | Ja |
| Sonstiges | Ja | Ja |
4.1.3. G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung
Im Berichtszeitraum gab es nach Kenntnis des Vorstands keine Korruptionsvorfälle oder Verstöße mit Gruppenbezug. Es wurden keine Fälle bekannt, die wesentliche negative Auswirkungen (finanzielle, rechtliche, reputative) hatten oder spezifische Abhilfemaßnahmen erforderlich machten
Zudem wurden 2025 die Maßnahmen zur Korruptionsprävention weiter ausgebaut. Die Abschlussquote für das Schulungsprogramm „Schutz vor Korruption“ in Höhe von 98,94% verdeutlicht das wachsende Bewusstsein für Compliance-Themen im gesamten Unternehmen. Im Vorjahr schlossen 97% der Teilnehmenden das Training ab.
| PER 31. DEZEMBER | EINHEIT | GESCHÄFTSJAHR 2025 | GESCHÄFTSJAHR 2024 |
|---|---|---|---|
| Anzahl der Verurteilungen aufgrund Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | Anzahl | 0 | 0 |
| Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | EUR | 0 | 0 |
| Gesamtzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung | Anzahl | 0 | 0 |
| Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte aufgrund von Korruption oder Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden | Anzahl | 0 | 0 |
| Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartner:innen, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden | Anzahl | 0 | 0 |
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Alle Verdachtsfälle werden nach festgelegten Richtlinien vom Compliance-Office geprüft, bei Bedarf unter Einbeziehung externer Expert:innen. Bestätigte Verstöße führen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Einschaltung von Behörden.
Im Berichtszeitraum gab es wie auch im Vorjahr keine bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung. Es wurden zudem keine Fälle festgestellt, in denen Verträge mit Geschäftspartner:innen aufgrund von Korruptions- oder Bestechungsverstößen beendet oder nicht verlängert wurden.
4.1.4. MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte zu G1
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über wesentliche Nachhaltigkeitskennzahlen zu Governance-Themen und deren Erhebung. Es werden die verwendeten Methoden und Annahmen, die Validierung der Daten sowie die jeweilige Definition der Kennzahlen dargestellt.
| KENNZAHL | EINHEIT | METHODEN & ANNAHMEN | VALIDIERUNG | DEFINITION |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | Anzahl | Erfassung basierend auf rechtskräftigen Urteilen in relevanten Jurisdiktionen | Compliance-Bericht, Gerichtsurteile, behördliche Entscheidungen und Berichte | Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen wegen Korruption oder Bestechung innerhalb des Unternehmens |
| Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | EUR | Erfassung aller von Behörden oder Gerichten verhängten Geldstrafen | Compliance-Bericht, Offizielle Strafbescheide, Finanzberichte | Summe der rechtskräftig verhängten Geldstrafen im Zusammenhang mit Korruptions- und Bestechungsdelikte |
| Gesamtzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung | Anzahl | Erfassung aller durch interne Untersuchungen, externe Behörden bestätigten Korruptions- oder Bestechungsfälle und Compliance-Berichte | Intern lokale Verantwortliche | Anzahl aller durch interne Untersuchungen oder rechtskräftige Entscheidungen bestätigten Fälle im Konzern. Korruption: Missbrauch anvertrauter Entscheidungs- oder Einflussmacht zum persönlichen oder fremden Vorteil. Bestechung: Anbieten, Gewähren, Fordern oder Annehmen eines Vorteils, um eine Entscheidung oder Handlung unzulässig zu beeinflussen. |
| Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden | Anzahl | Dokumentation von Disziplinarmaßnahmen oder Kündigungen aufgrund von Korruptionsverstößen | Compliance-Bericht | Anzahl der Fälle, in denen Mitarbeitende aufgrund von nachgewiesener Korruption- oder Bestechungsverstöße disziplinarisch belangt oder entlassen wurden |
| Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartner:innen, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden | Anzahl | Erfassung der Anzahl der Vertragsbeendigungen oder Nichtverlängerungen aufgrund nachgewiesener Korruptions- oder Bestechungsverstöße | Compliance-Bericht, Third-Party-Due-Diligence | Anzahl der beendeten oder nicht verlängerten Geschäftsbeziehungen aufgrund von nachgewiesenen Korruptions- oder Bestechungsverstößen |
| Gesamtanzahl der geschulten Personen | Head-count | Erfassung aller Personen, die an Schulungen teilgenommen haben, unabhängig von der Schulungsform (Präsenz, E-Learning) | HR- und Compliance-Berichte, Schulungs nachweise, E-Learning-Daten | Gesamtzahl der Mitarbeitenden, die eine Schulung zu Korruption und Bestechung absolviert haben |
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| KENNZAHL | EINHEIT | METHODEN & ANNAHMEN | VALIDIERUNG | DEFINITION |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der geschulten Personen | Head-count | Erfassung nach Schulungsform (Präsenz, E-Learning) | Schulungsdatenbanken, Teilnehmer:innen-auswertung | Anzahl der Mitarbeitenden, die eine Schulung zu Korruptionsprävention abgeschlossen haben |
| Präsenzschulung | Ja/Nein | Dokumentation, ob Präsenzschulungen angeboten wurden | Schulungsberichte, Compliance-Abteilung | Angabe, ob eine Schulung in Präsenz durchgeführt wurde |
| Computergestützte Schulung | Zeitangabe | Durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Mitarbeitendem auf Basis der von der E-Learning-Plattform angegeben Standarddauer. | E-Learning-Tracking, interne Aufzeichnungen | Dauer der computergestützten Schulung |
| Freiwillige computergestützte Schulung | Ja/Nein | Erfassung, ob freiwillige Schulungen angeboten wurden | Interne Schulungsberichte, E-Learning-Daten | Angabe, ob eine optionale Schulung existiert |
| Erforderliche Schulungshäufigkeit | Häufigkeit | Vorgaben durch Unternehmensrichtlinien oder gesetzliche Anforderungen oder regulatorische Vorgaben | Compliance-Richtlinien, interne Schulungspläne | Vorgeschriebene Wiederholungshäufigkeit der Schulung |
| Definition von Korruption | Checkliste | Überprüfung durch Schulungsinhalte und Richtlinien | Schulungsmaterialien, Compliance-Dokumente, interne Richtlinien, gesetzliche und regulatorische Anforderungen, Hinweisgebersystem | Abdeckung einer klaren und rechtskonformen Definition von Korruption im Rahmen der Schulung |
| Richtlinien zur Korruptionsprävention | Checkliste | Überprüfung durch interne Unternehmensrichtlinien, geltende gesetzliche und regulatorische Anforderungen | Compliance-Abteilung, interne Schulungsunterlagen, Hinweisgebersystem | Abdeckung von unternehmensspezifischen Richtlinien zur Korruptionsprävention im Rahmen der Schulung |
| Verfahren bei Verdacht/Erkennung | Checkliste | Prüfung, ob Prozesse zur Meldung von Korruptionsverdacht enthalten sind | Schulungsmaterialien, Compliance-Verfahren, Hinweisgebersystem, interne Richtlinien | Abdeckung von Anweisungen für Verdachtsfälle und Meldewege im Rahmen der Schulung |
| Sonstiges | Checkliste | Weitere relevante Schulungsinhalte zur Korruptionsprävention | Interne Dokumentation, Schulungs-evaluierung | Abdeckung von Anweisungen weitere relevante Inhalte zur Korruptionsprävention im Rahmen der Schulung |
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4.2. Korruptionsrisikobewertung (unternehmensspezifische Angabe)
Kontron führt jährliche Korruptionsrisikobewertungen durch, wie in diesem Kapitel als freiwillige Angaben veröffentlicht wird. Kontron bekennt sich zu den Prinzipien der verantwortungsvollen Unternehmensführung und Integrität. Ehrlichkeit, Vertrauen und Fairness prägen Kontrons Umgang mit Geschäftspartner:innen und sind essenzieller Teil der Corporate Governance.
Auch wenn Kontron einen Großteil seines Umsatzes in Ländern erwirtschaftet, in denen das Korruptionsrisiko gemäß dem Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perception Index; CPI) von Transparency International als gering eingestuft wird, ist das Unternehmen aufgrund seiner globalen Präsenz auch in Ländern tätig, in denen es einem höheren Korruptionsrisiko ausgesetzt ist.
Im Zuge des Risikomonitorings werden regelmäßig Risikobewertungen vorgenommen. Dabei berücksichtigt Kontron sowohl interne Aspekte wie beispielsweise das Geschäftsmodell einer Einheit, als auch externe Faktoren, wie etwa den Korruptionswahrnehmungsindex. Die aus dieser Risikoanalyse gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die konsequente Umsetzung unserer Antikorruptionsmaßnahmen, die darauf abzielen, jegliche Form von Korruption in sämtlichen Geschäftsaktivitäten zu unterbinden.
Alle Bereiche der Kontron AG sowie alle konsolidierten Tochtergesellschaften in allen Ländern werden als potenzielle Risikoeigner:innen in das Risikomonitoring und die Risikobewertung eingebunden.
Nachstehend sind die Länder, in welchen Kontron mit einer Beteiligung von >50% vertreten ist, nach Risikokategorien dargestellt:
| RISIKOKATEGORIE | LAND | TRANSPARENCY SCORE | ZAHL DER MITARBEITER:INNEN* |
|---|---|---|---|
| Geringes Risiko | Schweiz | 81 | 73 |
| Deutschland | 75 | 2.496 | |
| Kanada | 75 | 420 | |
| Großbritannien | 71 | 60 | |
| Belgien | 69 | 32 | |
| Frankreich | 67 | 291 | |
| Österreich | 67 | 771 | |
| Taiwan | 67 | 49 | |
| USA | 65 | 283 | |
| Slowenien | 60 | 608 | |
| Mittleres Risiko | Portugal | 57 | 23 |
| Spanien | 56 | 160 | |
| Tschechien | 56 | 293 | |
| Polen | 53 | 4 | |
| Malaysia | 50 | 39 | |
| Rumänien | 46 | 146 | |
| Bulgarien | 43 | 343 | |
| China | 43 | 55 | |
| Ungarn | 41 | 937 | |
| Kasachstan | 40 | 12 | |
| Nordmazedonien | 40 | 66 |
- Die Angabe ist in der Regel nicht erfasst.
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| RISIKOKATEGORIE | LAND | TRANSPARENCY SCORE | ZAHL DER MITARBEITER:INNEN* |
|---|---|---|---|
| Hohes Risiko | Usbekistan | 32 | 9 |
*Headcount incl. trainees und inaktive per 31.12.2025
In den letzten Jahren legte Kontron ein besonderes Augenmerk auf die Aktivitäten in Regionen mit politischer Instabilität und unsicherer Rechtslage. Tochtergesellschaften, die in Risikoländern mit einem CPI-Wert von unter 50 ansässig sind, wie beispielsweise Usbekistan und Kasachstan, werden einer vertieften Korruptionsrisikoprüfung unterzogen (Corruption Perception Index: Gesamtskala von 0–100; 60-100 Geringes Risiko, 40-59 Mittleres Risiko, 20–39 Hohes Risiko, 0–19 Sehr hohes Risiko).
Im CoC verpflichtet Kontron sich selbst und alle Mitarbeiter:innen konzern- und weltweit zur Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Anti-Korruptionsbestimmungen. Um sicherzustellen, dass die Prinzipien in den täglichen Geschäftsprozessen und -praktiken umgesetzt werden, hat Kontron klare Richtlinien und Mindeststandards in den jeweiligen Corporate Policies für die folgenden Bereiche festgelegt:
- Bestechung: Kontron bekennt sich nachdrücklich zur Ablehnung und Verhinderung jeglicher Form von Korruption. Den Mitarbeiter:innen und Führungskräften ist es ausdrücklich untersagt, Geschäftspartner:innen, Kund:innen, Lieferfirmen, Behörden oder Amtsträger:innen finanzielle oder sonstige Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um ein pflichtwidriges Verhalten herbeizuführen.
- Bestechlichkeit: Mitarbeiter:innen dürfen sich in geschäftlichen Entscheidungen nicht durch unlautere Vorteile von Lieferfirmen oder Geschäftspartner:innen beeinflussen lassen oder solche Vorteile annehmen. Ebenso ist es verboten, unlautere Vorteile von Geschäftspartner:innen zu fordern.
- Interessenskonflikte: Ein privates oder persönliches Interesse beeinträchtigt die objektive Pflichterfüllung gegenüber dem Unternehmen. Mitarbeiter:innen und Führungskräfte sind aufgefordert, mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden, indem sie Situationen vermeiden, in denen persönliche, familiäre, politische oder finanzielle Interessen mit jenen von Kontron kollidieren könnten. Sollte eine Konstellation bestehen, die auch nur den Anschein eines Interessenskonfliktes erwecken könnte, ist diese innerhalb des Unternehmens meldepflichtig.
- Geschenke und Einladungen zu Veranstaltungen: Die Vergabe und Annahme von Geschenken und Einladungen hat transparent, verhältnismäßig und ohne Erwartung einer Gegenleistung zu erfolgen. Kontron möchte sicherstellen, dass weder aus dem Gewähren noch aus dem Akzeptieren von Geschenken oder Einladungen ein finanzieller Vor- oder Nachteil bzw. ein Reputationsschaden für die Mitarbeiter:innen, das Management oder die Tochtergesellschaften entsteht.
- Sponsoring, Spenden und Werbung: Kontron leistet keine Geld- oder Sachspenden an Einzelpersonen, auf Privatkonten oder an politische Parteien oder politische Organisationen. Dies schließt auch Organisationen ein, die den Interessen oder dem Ansehen von Kontron schaden könnten. Darüber hinaus erfolgt grundsätzlich kein Sponsoring von Veranstaltungen politischer Parteien oder Behörden.
Alle Verdachtsfälle werden sorgfältig geprüft und gegebenenfalls disziplinarisch verfolgt. Verifizierte Verstöße gegen die Antikorruptionsrichtlinien werden ausnahmslos mit entsprechenden Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung oder Entlassung geahndet. Im Berichtsjahr gab es keine dem Unternehmen bekannte Korruptionsfälle.
Zur Korruptionsbekämpfung gehört die Entwicklung und Durchführung von obligatorischen Trainings. Kontron bietet regelmäßige Trainings im Bereich der Korruptionsprävention an, um die Sensibilisierung und Bewusstseinsschärfung der Teilnehmenden zu stärken. Die Auswahl erfolgt nach risikospezifischen Kriterien. Zudem werden generell alle relevanten Geschäftspartner:innen kontinuierlich durch ein Third-Party-Screening geprüft, nicht nur vor Vertragsabschlüssen, sondern auch laufend auf veränderte Rahmenbedingungen. Im Berichtszeitraum wurden keine erheblichen Korruptionsrisiken identifiziert.
Darüber hinaus hat jede Person die Möglichkeit, über die konzernweite Hinweisgeberplattform vertraulich und auf Wunsch anonym auf mögliches Fehlverhalten wie Korruption, Bestechung, Interessenskonflikte, Kartellrechtsverstöße oder Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht hinzuweisen. Zudem bietet unsere rund um die Uhr erreichbare Telefonhotline eine anonyme Meldemöglichkeit von potenziellem Fehlverhalten.
Im Berichtszeitraum gab es nach Kenntnis des Vorstands keine Korruptionsvorfälle oder Verstöße mit Gruppenbezug.
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4.3. Qualitätsmanagement und Zertifizierungen (unternehmensspezifische Angabe)
Die einwandfreie, hohe und nachhaltige Qualität unseres gesamten Portfolios für unsere Kund:innen ist unser Anspruch, der uns ständig begleitet. Wir prüfen und verbessern die Qualität unserer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen auf jeder Wertschöpfungsstufe. Dabei verfolgen wir stetig unsere „Qualitäts-Mission“:
- Aktivierung von produktspezifischen zentralen Prozessverantwortlichkeiten und Beteiligung der Mitarbeitenden
- Zuverlässige Geschäftspartnerschaft mit vorhersehbarem Verhalten für Kundschaft, Lieferfirmen und andere Beteiligte
- Bereitstellung eines nachhaltigen Dienstleistungsniveaus in Bezug auf die Produktqualität, einschließlich Kommunikation, starker Kundschaftsorientierung und hoher Kundschaftszufriedenheit
An den großen Standorten der Kontron Gruppe haben wir ein Qualitätsmanagementsystem etabliert, in dem konzernweit einheitliche Standards und Prozesse zu den Themen Qualität, Arbeitssicherheit und Umweltschutz definiert sind. Das Qualitätsmanagementsystem steuert unsere operativen Prozesse und gewährleistet auf diese Weise, dass wir unserer Kundschaft stets die höchstmögliche Qualität liefern.
Unsere Produkte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, einschlägigen Standards und Spezifikationen wie UL, CSA, CQC, VDE und TÜV-geprüfter Sicherheit. Durch interne Audits sowie die Begutachtungen durch externe Zertifizierungsgesellschaften stellen wir die Wirksamkeit und die Effizienz des Qualitätsmanagementsystems sicher.
Da im Rahmen der neuen Berichterstattung nach CSRD das Jahr 2024 das neue Basisjahr bildet, werden die Zahlen aus vorhergehenden Jahren nicht berichtet. Es gab einen allgemeinen Zuwachs der Anzahl der Zertifizierungen, was auch an der Akquisition mehrerer Unternehmen liegt. Die Anzahl der Legaleinheiten, die bestehende Zertifizierungen im Jahr 2025 aufweisen, sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
| ZERTIFIZIERUNG | ANZAHL 2025 | ANZAHL 2024 |
|---|---|---|
| ISO 9001 (Quality management systems) | 45 | 44 |
| ISO 14001 (Environmental management standard) | 26 | 27 |
| ISO 27001 (Information security) | 14 | 14 |
| ISO 45001 (Occupational health and safety management systems) | 12 | 13 |
| ISO 13485 (Medical devices - quality management systems) | 10 | 9 |
| ISO 50001 (Energy management systems) | 7 | 6 |
| IATF 16949 (International Automotive Task Force) | 7 | 5 |
| AS 9100 / EN 9100 (Quality management system - requirements for aviation, space and defense organizations) | 6 | 4 |
| EcoVadis Award - Silver | 5 | 4 |
| ISO/IEC 20000 (IT service management) | 3 | 3 |
| ATEX (explosive atmospheres) | 2 | 1 |
| ITAR (International Traffic in Arms Regulations) | 2 | 2 |
| ISO 22301 (business continuity management system) | 2 | 1 |
| EASA 145 (European Aviation Safety Agency Certificate) | 2 | 2 |
| TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) | 2 | 2 |
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| ZERTIFIZIERUNG | ANZAHL 2025 | ANZAHL 2024 |
|---|---|---|
| IRIS (Railway Industry Standard) | 1 | 1 |
| IECEx (International Electrotechnical Commission Certification System for Explosive Atmospheres) | 1 | 0 |
| ISO 31000 (Risk management) | 1 | 1 |
| FAA REPAIR STATION (Air agency certificate) | 1 | 1 |
| VCA/SCC (Safety Certificate for Contractors) | 1 | 1 |
| ISAE 3402 Type II (Service organization control reports) | 1 | 1 |
| ISO 14064 (Greenhouse gases) | 1 | 0 |
| ISO 39001 (Road traffic safety (RTS) management systems) | 1 | 1 |
| ISO/IEC 17067 (Fundamentals of product certification and guidelines for product certification schemes) | 1 | 1 |
| EcoVadis Award - Bronze | 1 | 3 |
| AQAP 2110:2016 + 2210:2015 (Allied Quality Assurance Publication) | 1 | 1 |
| RISQS (Railway Industry Supplier Qualification Scheme) | 1 | 1 |
| IEC 62443 (Industrial Automation and Control Systems) | 1 | 0 |
| ISO 37001 (Anti-bribery management systems) | 1 | 2 |
| IECQ-H DNVTW (Hazardous substance process management) | 1 | 1 |
| ISO 56001 (Innovations management) | 0 | 1 |
Linz, 25. März 2026

Dipl.-Ing. Hannes Niederhauser eh

Dr. Clemens Billek eh

Dipl.-Ing. (FH) Michael Riegert eh

Mag. Philipp Schulz eh
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5. APPENDIX
I) Liste der Angelegenheiten (d.h. Thema, Unterthema oder Unterunterthema) in AR 16 ESRS 1 Anhang A, die als wesentlich eingestuft werden
| THEMA | TITEL | BESCHREIBUNG | AUSWIRKUNG RISIKO/CHANCE | TATSÄCHLICH/POTENZIELL |
|---|---|---|---|---|
| E1- Klimawandel | Physische Risiken und Investitionsrisiken durch den Klimawandel | Extreme Wetterereignisse und veränderte Wettermuster könnten zu physischen Schäden an den Vermögenswerten und Mitarbeitenden von Kontron führen sowie den Betrieb und die Lieferketten beeinträchtigen. Dies kann erhöhte Ausgaben und vorübergehende Umsatzeinbußen zur Folge haben. Der Übergang zu einer CO₂-e-neutralen Wirtschaft erfordert zudem zusätzliche Investitionen zur Anpassung von Produkten und Dienstleistungen und ist mit einem erhöhten Risiko nicht erfolgreicher Ergebnisse verbunden. | Risiko | - |
| E1- Klimawandel | Förderung des Übergangs zu sauberer Energie durch innovative Produkte und Dienstleistungen | Im Zuge der wirtschaftlichen Veränderungen infolge des fortschreitenden Klimawandels kann Kontron neue Märkte erschließen und neue Produkte für Kundinnen und Kunden anbieten, die sich anpassen und Teil des Übergangs zu sauberer Energie sein möchten. Dies stellt eine Chance für zusätzliche Erlösquellen dar, insbesondere für Produkte und Dienstleistungen, die auf eine Steigerung der Ressourceneffizienz sowie auf die Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen abzielen. | Chance | - |
| E1- Klimawandel | Beitrag zum Klimawandel durch Treibhausgasemissionen | Kontron trägt durch direkte und indirekte THG Emissionen zum Klimawandel bei. Wesentliche Emissionen entstehen dabei nicht nur aus den eigenen Geschäftstätigkeiten, sondern auch entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette – insbesondere im Zusammenhang mit eingekauften Waren und Dienstleistungen sowie der Nutzungsphase verkaufter Produkte. | Negative Auswirkung | Tatsächlich |
| E1- Klimawandel | Bereitstellung von Lösungen zur Emissionsminderung für Kundenschaft | Durch das Angebot von Produkten und Dienstleistungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz, Konnektivität, Elektrifizierung und Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt Kontron seine Kundinnen und Kunden dabei, ihre Treibhausgasemissionen zu senken, indem der Umstieg von fossilen Energieträgern ermöglicht und Abfälle reduziert werden. | Positive Auswirkung | Tatsächlich |
| E1- Klimawandel | Steigende Energiekosten und erhöhte Volatilität der Energieversorgung | Steigende Energiekosten, eine zunehmende Volatilität der Energieversorgung sowie potenzielle Unterbrechungen der Energieverfügbarkeit – sowohl in den eigenen Geschäftstätigkeiten als auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette – stellen für Kontron finanzielle Risiken dar. Diese äußern sich in höheren operativen Kosten und einer geringeren Effizienz, was die Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt beeinträchtigen könnte. | Risiko | - |
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| THEMA | TITEL | BESCHREIBUNG | AUSWIRKUNG RISIKO/CHANCE | TATSÄCHLICH/ POTENZIELL |
|---|---|---|---|---|
| E2 - Umweltverschmutzung | Gesundheits- und Umweltbelastungen durch den Einsatz besonders besorgniserregender Stoffe | Einige der von Kontron eingekauften, montierten und verkauften Produkte enthalten Stoffe, die gemäß der REACH-Verordnung als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert und gemeldet sind. Deren Vorhandensein stellt ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar, da eine unzureichende Kontrolle bei der Montage, Nutzung und Entsorgung der Produkte am Ende ihres Lebenszyklus zur Freisetzung toxischer Stoffe in Luft, Wasser oder Boden führen kann. Dies kann Umweltverschmutzung sowie nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit verursachen. | Negative Auswirkung | Potenziell |
| E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Zerstörung von Lebensräumen und Ökosystemen durch Bergbau für kritische Mineralien und Edelmetalle | Der Abbau kritischer Mineralien und Edelmetalle für die Herstellung von Halbleitern und anderen Komponenten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette von Kontron kann mit der Rodung großer Flächen für den Bergbau verbunden sein. Dies kann zum Verlust natürlicher Lebensräume, zur Tötung oder Verdrängung von Tieren sowie zu langfristigen Beeinträchtigungen und Verschmutzungen von Boden und Wassersystemen führen. | Negative Auswirkung | Potenziell |
| E5 - Kreislaufwirtschaft | Beitrag zur Verknappung endlicher Ressourcen | Die vorgelagerte Beschaffung und Produktion der von Kontron montierten und verkauften Produkte sowie der verwendeten und vertriebenen Verpackungen tragen zur Gewinnung und zum Verbrauch endlicher natürlicher Ressourcen bei – insbesondere kritischer Mineralien und Edelmetalle. Dies kann den Druck auf umweltbelastende Beschaffungspraktiken erhöhen, insbesondere in geografisch stark konzentrierten Abbaugebieten. | Negative Auswirkung | Tatsächlich |
| S1 - Eigene Belegschaft | Erhöhte Mitarbeiter:innenzufriedenheit und -loyalität aufgrund von Sozialleistungen und flexiblen Arbeitsbedingungen | Durch das Angebot einer Vielzahl von Zusatzleistungen für Mitarbeitende verbessert Kontron die Arbeitsbedingungen für seine Beschäftigten. Dies steigert wiederum die Mitarbeiter:innenzufriedenheit und unterstützt eine höhere Bindung von Talenten. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem Essenszuschüsse, zusätzliche Urlaubstage sowie Fahrtkostenzuschüsse, Dienstwagen und Firmenfahrräder. Darüber hinaus erhalten Mitarbeitende Flexibilität in zentralen Aspekten ihrer Arbeit, etwa hinsichtlich der Arbeitszeiten und des Arbeitsortes. | Positive Auswirkung | Tatsächlich |
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| THEMA | TITEL | BESCHREIBUNG | AUSWIRKUNG RISIKO/CHANCE | TATSÄCHLICH/POTENZIELL |
|---|---|---|---|---|
| S1 - Eigene Belegschaft | Freiwillige Fluktuation und Fachkräftemangel | Freiwillige Austritte von Mitarbeitenden – insbesondere von Personen in Schlüsselpositionen mit umfangreichem Know-how – stellen ein Risiko für einen effizienten Geschäftsbetrieb bei Kontron dar. Ihr Weggang kann die reibungslose Erbringung von Produkten und Dienstleistungen beeinträchtigen und zu kostenintensiven Verzögerungen führen. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Aufwendungen für die Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeitenden, ein Prozess, der durch den bestehenden Fachkräftemangel zusätzlich erschwert wird. | Risiko | - |
| S1 - Eigene Belegschaft | Verbesserte Produktivität, besserer Zugang zu Spitzenkräften und geringere Fluktuationskosten aufgrund einer starken Arbeitgebermarke | Eine starke Arbeitgebermarke stellt für Kontron eine bedeutende finanzielle Chance dar, da sie durch eine verbesserte Mitarbeiter:innenbindung die mit hoher Fluktuation verbundenen Kosten reduziert. Gleichzeitig verbessert eine attraktive Arbeitgebermarke den Zugang zu hochqualifizierten Fachkräften, steigert die Produktivität und trägt durch eine höhere Mitarbeiter:innenzufriedenheit und bindung zum Erhalt unternehmensspezifischen Wissens bei. | Chance | - |
| S1 - Eigene Belegschaft | Stressiges Arbeitsumfeld und erhöhte Mitarbeiter:innen-fluktuation | Ein zeitweise belastendes Arbeitsumfeld in ausgewählten Bereichen bei Kontron, das durch lange Arbeitszeiten und unzureichende Erholungsphasen gekennzeichnet ist, führt zu Unzufriedenheit bei Mitarbeitenden und erhöhten Fehlerquoten und kann in schweren Fällen zu Burnout führen. Infolge solcher psychischer oder physischer Belastungen kann die Fluktuation steigen, was zusätzlichen Druck auf verbleibende Mitarbeitende ausübt und erneute Rekrutierungsmaßnahmen erforderlich macht. | Negative Auswirkung | Tatsächlich |
| S1 - Eigene Belegschaft | Arbeitsbedingte Gesundheits- und Sicherheitsunfälle sowie Verletzungen der eigenen Belegschaft | Arbeitsunfälle sowie andere Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verursachen körperliche Schäden bei Mitarbeitenden von Kontron, darunter Verletzungen, Erkrankungen oder in schweren Fällen sogar Todesfälle. Solche Schäden können auf unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, fehlende oder unzureichende Schulungen sowie auf die Nichteinhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben zurückzuführen sein. | Negative Auswirkung | Tatsächlich |
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| THEMA | TITEL | BESCHREIBUNG | AUSWIRKUNG RISIKO/CHANCE | TATSÄCHLICH/ POTENZIELL |
|---|---|---|---|---|
| S1 - Eigene Belegschaft | Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle aufgrund struktureller Ungleichheiten | Eine ungleiche Verteilung der Geschlechter zwischen Tätigkeiten, die eine spezialisierte Ausbildung oder einen tertiären Bildungsabschluss erfordern, und solchen, die dies nicht tun, führt bei Kontron zu einem hohen unbereinigten Gender-Pay-Gap. Dies trägt zur Fortbestehung der beruflichen Segregation der Belegschaft bei. | Negative Auswirkung | Tatsächlich |
| S1 - Eigene Belegschaft | Beitrag zur persönlichen Entwicklung und Kompetenzförderung der Mitarbeiter:innen durch Weiterbildungsmöglichkeiten | Mitarbeitenden von Kontron werden verschiedene Möglichkeiten zur freiwilligen Weiterbildung sowie Programme zum Erwerb oder zur Weiterentwicklung von Fähigkeiten angeboten. Dies unterstützt sowohl ihre persönliche als auch ihre berufliche Entwicklung. | Positive Auswirkung | Tatsächlich |
| S1 - Eigene Belegschaft | Gesteigerte Produktivität und Inklusion aufgrund einer vielfältigen Belegschaft | Durch die Förderung und den Erhalt einer vielfältigen Belegschaft stellt Kontron sicher, dass bei Entscheidungsprozessen eine breite Palette unterschiedlicher Perspektiven berücksichtigt wird. Gleichzeitig verbessert dies die Kommunikation und unterstützt die Entwicklung eines inklusiven Arbeitsumfelds, in dem sich jede einzelne Person respektiert und wertgeschätzt fühlt. | Positive Auswirkung | Tatsächlich |
| S1 - Eigene Belegschaft | Verstöße gegen Menschenrechte und Datenschutz, die die eigene Belegschaft betreffen | In Einzelfällen könnten Mitarbeitende von Kontron Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein, darunter Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen, Diskriminierung oder Verletzungen von Datenschutz- und Privatsphäre-Vorgaben. Solche Verstöße können bei den betroffenen Personen physische oder psychische Schäden verursachen. | Negative Auswirkung | Potenziell |
| S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Arbeitsunfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit in der Wertschöpfungskette | Arbeitsunfälle sowie andere Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften können bei Beschäftigten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von Kontron zu körperlichen Schäden führen, darunter Verletzungen, Erkrankungen oder in schweren Fällen sogar Todesfälle. Solche Schäden können auf unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, fehlende oder unzureichende Schulungen oder die Nichteinhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorgaben zurückzuführen sein. | Negative Auswirkung | Potenziell |
| S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Verstöße gegen Menschenrechte, die Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette betreffen | Beschäftigte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von Kontron könnten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein, etwa Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Diskriminierung – insbesondere im Bergbau, in der Fertigung sowie in der Abfallbehandlung außerhalb der Europäischen Union. | Negative Auswirkung | Potenziell |
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| THEMA | TITEL | BESCHREIBUNG | AUSWIRKUNG RISIKO/CHANCE | TATSÄCHLICH/ POTENZIELL |
|---|---|---|---|---|
| G1 - Unternehmenspolitik | Operative Cybersecurity-Bedrohungen und Datenverletzungen | Cyberangriffe auf die Informations- und Betriebstechnologie von Kontron sowie das vorsätzliche oder unbeabsichtigte Weitergeben oder der Verlust von Unternehmensdaten könnten den laufenden Geschäftsbetrieb beeinträchtigen oder zur Offenlegung sensibler Informationen führen. Dies kann potenziell zu einem dauerhaften Verlust der Wettbewerbsfähigkeit führen. Darüber hinaus können Geldbußen, Reputationsschäden und ein Vertrauensverlust bei Stakeholdern zu erhöhten Kosten und rückläufigen Umsätzen führen. | Risiko | - |
| G1 - Unternehmenspolitik | Reputationsschäden und finanzielle Strafen aufgrund von Korruption und Bestechung | Korruptions- oder Bestechungsvorfälle, an denen Kontron oder Mitarbeitende des Unternehmens beteiligt sind, könnten zu erheblichen Reputationsschäden führen, die die unternehmerische Integrität beeinträchtigen und das Vertrauen der Stakeholder untergraben. Neben der Gefährdung von Geschäftsbeziehungen können solche Vorfälle zudem erhebliche finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. | Risiko | - |
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NICHTFINANZIELLER BERICHT
II) Tabelle mit allen Datenpunkten, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (Anhang B ESRS-Standards)
| ANGABE-PFLICHT | DATENPUNKT | ABSATZ | SFDR-REFERENZ | SÄULE-3-REFERENZ | BENCHMARK-ORDNUNGS-REFERENZ | EU-KLIMA-GESETZ-REFERENZ | WESENT-LICHKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ESRS 2 | Wesentlich | ||||||
| GOV-1 | Geschlechter-vieifalt in den Leitungs- und Kontrollorganen | Absatz 21 Buchstabe d | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission (5), Anhang II | Wesentlich | ||
| GOV-1 | Prozentsatz der Leitungsorgan-mitglieder, die unabhängig sind | Absatz 21 Buchstabe e | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | Wesentlich | |||
| GOV-4 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | Absatz 30 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| SBM-1 | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen | Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i | Indikator Nr.4 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch-führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | Wesentlich | |
| SBM-1 | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien | Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | Wesentlich | ||
| SBM-1 | Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen | Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (7), Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | Wesentlich | ||
| SBM-1 | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak | Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | Wesentlich | |||
| E1 | |||||||
| E1-1 | Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 | Absatz 14 | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | Wesentlich |
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| ANGABE-PFLICHT | DATENPUNKT | ABSATZ | SFDR-REFERENZ | SÄULE-3-REFERENZ | BENCHMARK-ORDNUNGS-REFERENZ | EU-KLIMA-GESETZ-REFERENZ | WESENT-LICHKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E1-1 | Unternehmen, die von den Paris abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind | Absatz 16 Buchstabe g | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 | Wesentlich | ||
| E1-4 | THG-Emissionsreduktionsziele | Absatz 34 | Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 | Wesentlich | |
| E1-5 | Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) | Absatz 38 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 | Wesentlich | |||
| E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix | Absatz 37 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 | Wesentlich | |||
| E1-5 | Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren | Absätze 40 bis 43 | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 | Wesentlich | |||
| E1-6 | THG-Brutto-emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamt-emissionen | Absatz 44 | Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1Tabelle 1 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 | Wesentlich | |
| E1-6 | Intensität der THG-Brutto-emissionen | Absätze 53 bis 55 | Indikator Nr. 3 Tabelle1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 | Wesentlich |
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| ANGABE-PFLICHT | DATENPUNKT | ABSATZ | SFDR-REFERENZ | SÄULE-3-REFERENZ | BENCHMARK-ORDNUNGS-REFERENZ | EU-KLIMA-GESETZ-REFERENZ | WESENT-LICHKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E1-7 | Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate | Absatz 56 | Verordnung (EU) 2021/1119,Artikel 2 Absatz 1 | Wesentlich | |||
| E1-9 | Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken | Absatz 66 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | Wesentlich | |||
| E1-9 | Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko | Absatz 66 | |||||
| Buchstabe a | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldbogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko | Wesentlich | |||||
| E1-9 | Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden | Absatz 66 | |||||
| Buchstabe c | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldbogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko | Wesentlich | |||||
| E1-9 | Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen | Absatz 67 | |||||
| Buchstabe c | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldbogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten | Wesentlich | |||||
| E1-9 | Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen | Absatz 69 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II | Wesentlich | |||
| E2 | Unwesentlich |
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| ANGABE-PFLICHT | DATENPUNKT | ABSATZ | SFDR-REFERENZ | SÄULE-3-REFERENZ | BENCHMARK-ORDNUNGS-REFERENZ | EU-KLIMA-GESETZ-REFERENZ | WESENT-LICHKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E2-4 | Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird | Absatz 28 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||||
| Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 | |||||||
| Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 | |||||||
| Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 | Unwesentlich | ||||||
| E3 | |||||||
| E3-1 | Wasser- und Meeresressourcen | Absatz 9 | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 | Unwesentlich | |||
| E3-1 | Spezielles Konzept | Absatz 13 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 | Unwesentlich | |||
| E3-1 | Nachhaltige Ozeane und Meere | Absatz 14 | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | Unwesentlich | |||
| E3-4 | Gesamtmenge des zurückge- wonnenen und wiederverwen-deten Wassers | Absatz 28 | |||||
| Buchstabe c | Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 | Unwesentlich | |||||
| E3-4 | Gesamtwasser- verbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten | Absatz 29 | Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 | Unwesentlich | |||
| E4 | Wesentlich | ||||||
| SBM-3 – E4 | Absatz 16 | ||||||
| Buchstabe a Ziffer i | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 | Wesentlich | |||||
| SBM-3 – E4 | Absatz 16 | ||||||
| Buchstabe b | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 | Wesentlich | |||||
| SBM-3 – E4 | Absatz 16 | ||||||
| Buchstabe c | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 | Wesentlich | |||||
| E4-2 | Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft | Absatz 24 | |||||
| Buchstabe b | Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 | Unwesentlich | |||||
| E4-2 | Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere | Absatz 24 | |||||
| Buchstabe c | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | Unwesentlich | |||||
| E4-2 | Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung | Absatz 24 | |||||
| Buchstabe d | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 | Unwesentlich |
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| ANGABE-PFLICHT | DATENPUNKT | ABSATZ | SFDR-REFERENZ | SÄULE-3-REFERENZ | BENCHMARK-ORDNUNGS-REFERENZ | EU-KLIMA-GESETZ-REFERENZ | WESENT-LICHKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E5 | |||||||
| E5-5 | Nicht recycel-te Abfälle | Absatz 37 Buchstabe d | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 | Wesentlich | |||
| E5-5 | Gefährliche und radioak-tive Abfälle | Absatz 39 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 | Wesentlich | |||
| S1 | |||||||
| SBM-3 – S1 | Risiko von Zwangsarbeit | Absatz 14 Buchstabe f | Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| SBM-3 – S1 | Risiko von Kinderarbeit | Absatz 14 Buchstabe g | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| S1-1 | Verpflichtungen im Bereich der Menschen-rechtspolitik | Absatz 20 | Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 | Wesentlich | |||
| S1-1 | Vorschriften zur Sorgfaltssprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden. | Absatz 21 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | Wesentlich | |||
| S1-1 | Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschen-handels | Absatz 22 | Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| S1-1 | Konzept oder Management-system für die Verhütung von Arbeitsunfällen | Absatz 23 | Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| S1-3 | Bearbeitung von Beschwerden | Absatz 32 Buchstabe c | Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| S1-14 | Zahl der Todes-fälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle | Absatz 88 Buchstaben b und c | Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | Wesentlich | ||
| S1-14 | Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheits-bedingten Ausfalltage | Absatz 88 Buchstabe e | Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 | Wesentlich |
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| ANGABE-PFLICHT | DATENPUNKT | ABSATZ | SFDR-REFERENZ | SÄULE-3-REFERENZ | BENCHMARK-ORDNUNGS-REFERENZ | EU-KLIMA-GESETZ-REFERENZ | WESENT-LICHKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S1-16 | Unbereinigtes geschlechts-spezifisches Verdienstgefälle | Absatz 97 Buchstabe a | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | Wesentlich | ||
| S1-16 | Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane | Absatz 97 Buchstabe b | Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| S1-17 | Fälle von Diskriminierung | Absatz 103 Buchstabe a | Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| S1-17 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Absatz 104 Buchstabe a | Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | |||
| Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818Artikel 12 Absatz 1 | Wesentlich | ||||||
| S2 | Wesentlich | ||||||
| SBM-3 – S2 | Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette | Absatz 11 Buchstabe b | Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| S2-1 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik | Absatz 17 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | Wesentlich | |||
| S2-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | Absatz 18 | Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| S2-1 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Absatz 19 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | |||
| Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818Artikel 12 Absatz 1 | Wesentlich | ||||||
| S2-1 | Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden | Absatz 19 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | Wesentlich |
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| ANGABE-PFLICHT | DATENPUNKT | ABSATZ | SFDR-REFERENZ | SÄULE-3-REFERENZ | BENCHMARK-ORDNUNGS-REFERENZ | EU-KLIMA-GESETZ-REFERENZ | WESENT-LICHKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S2-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette | Absatz 36 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| S3 | Unwesentlich | ||||||
| S3-1 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte | Absatz 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | Unwesentlich | |||
| S3-1 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der ILO oder der OECD-Leitlinien | Absatz 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | |||
| Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | Unwesentlich | ||||||
| S3-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | Absatz 36 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | Unwesentlich | |||
| S4 | Unwesentlich | ||||||
| S4-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | Absatz 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | Unwesentlich | |||
| S4-1 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Absatz 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | |||
| Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | Unwesentlich | ||||||
| S4-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | Absatz 35 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | Unwesentlich | |||
| G1 | Wesentlich |
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| ANGABE-PFLICHT | DATENPUNKT | ABSATZ | SFDR-REFERENZ | SÄULE-3-REFERENZ | BENCHMARK-ORDNUNGS-REFERENZ | EU-KLIMA-GESETZ-REFERENZ | WESENT-LICHKEIT |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| G1-1 | Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption | Absatz 10 Buchstabe b | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| G1-1 | Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) | Absatz 10 Buchstabe d | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 | Wesentlich | |||
| G1-4 | Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungs-vorschriften | Absatz 24 Buchstabe a | Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | Wesentlich | ||
| G1-4 | Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Absatz 24 Buchstabe b | Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 | Wesentlich |
ESG Kontakt
Veronika Bösl
Kontron AG
Lehrbachgasse 11
A-1120 Wien
[email protected]
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ZUSICHERUNGSVERMERK NICHT FINANZIELLER BERICHT
Zusicherungsvermerk über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts gemäß 267a UGB (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2025 der
Kontron AG, Linz (im Folgenden auch kurz „Kontron AG“ oder „Gesellschaft“ genannt),
durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft (im Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit
- den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB),
- den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), und
- den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“), sowie
- der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsbülichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
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Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und im Jahresfinanzbericht, ausgenommen der nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
- die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
- die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB), einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
- die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO, sowie
- die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiter die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortung des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen Darstellungen
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ZUSICHERUNGSVERMERK NICHT FINANZIELLER BERICHT
ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
- die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben;
- die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiterführenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:
- Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung relevant sind.
- Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
- Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§267a UGB), sowie den ESRS stehen.
- Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
- Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
- Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht ab.
- Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteter Informationen.
- Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
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Haftungsbeschränkung, Veröffentlichung und Auftragsbedingungen
Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit dem konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Yann Georg Hansa.
Wien, 25. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Yann Georg Hansa
Wirtschaftsprüfer
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025
Kontron AG Jahresfinanzbericht 2024
Unter der Adresse https://kontron.com/de/konzern/investoren/finanzberichte finden Sie ab dem jeweiligen Veröffentlichungstag auch unseren Geschäftsbericht und unsere Quartalsberichte und -mitteilungen. Auch eventuelle Terminaktualisierungen geben wir rechtzeitig auf unserer Website bekannt. Dieser Bericht ist am 26. März 2026 veröffentlicht worden. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Maßgeblich ist stets die deutsche Fassung. Für etwaige Schreib- und Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Dieses Dokument wurde sorgfältig erstellt und alle Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dennoch können Layout- und Druckfehler nicht ausgeschlossen werden. Durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
Der Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf gegenwärtigen Annahmen und Schätzungen des Vorstands über künftige Entwicklungen beruhen. Auch wenn wir der Ansicht sind, dass die enthaltenen Annahmen und Schätzungen realistisch und zutreffend sind, unterliegen sie gewissen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die künftigen tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Zu den Faktoren, die zu einer Abweichung führen können, zählen unter anderem Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkurs- und Zinsschwankungen sowie Änderungen der Geschäftsstrategie. Wir übernehmen keine Garantie, dass die künftige Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen. Die in diesem Bericht getroffenen Annahmen und Schätzungen werden nicht aktualisiert.
| HERAUSGEBER | GESTALTUNG UND PRODUKTION | DRUCK |
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| Kontron AG | Ines Stögermüller | Kontext Druckerei GmbH |
| Industriezeile 35 | Werbe- und Grafikdesign | |
| A-4020 Linz | ||
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Kontron AG Jahresfinanzbericht 2025