AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Spobag

Management Discussion and Analysis Oct 28, 2024

9923_10-k_2024-10-28_d7ec053d-469b-410c-9545-c331d03840ef.pdf

Management Discussion and Analysis

Open in Viewer

Opens in native device viewer

SPOBAG AG, Düsseldorf

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen- und Wirtschaftsbericht

Die SPOBAG AG übte im Jahr 2023 eine nur sehr geringe eigene operative Geschäftstätigkeit aus. Die im September 2023 erbrachten Beratungsleistungen wurden mit einer Rechnung über 8,6 TEUR netto abgerechnet.

Die Aktivitäten beschränkten sich im Geschäftsjahr 2023 somit im Wesentlichen auf die Erfüllung der sich aus Handels-, Aktien- und Börsenrecht ergebenden Verpflichtungen. Inzwischen wurde die operative Geschäftstätigkeit wieder eingestellt.

Im Juli 2023 hat der bisherige Hauptaktionär, Livia Corporate Development SE, 440.094 Stückaktien an der SPOBAG AG veräußert. Am 11. Juli 2023 wurde die Gesellschaft gemäß § 40 Abs. 1 WpHG im Rahmen einer Stimmrechtsmitteilung darüber informiert, dass die Baumann Vermögensverwaltung GmbH nunmehr 88,02\% der Aktien hält und somit neue Hauptaktionärin ist. Die Baumann Vermögensverwaltung GmbH hielt zum Bilanzstichtag 94,10\% der Aktien. Frau Bettina Baumann hielt unmittelbar keine Aktien an der SPOBAG AG, jedoch werden ihr sämtliche Stimmrechte aus den von der Baumann Vermögensverwaltung GmbH gehaltenen Stückaktien zugerechnet, so dass zum Bilanzstichtag ein Abhängigkeitsverhältnis der Gesellschaft zu Frau Bettina Baumann bestand.

Über das Vermögen der Baumann Vermögensverwaltung GmbH wurde im Februar 2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft hat darüber Kenntnis erlangt, dass der vorläufige Insolvenzverwalter im August 2024 einen Aktienkaufvertrag mit einem Investor im Hinblick auf die außerbörsliche Veräußerung der von ihr gehaltenen Aktien geschlossen hat. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Berichts ist die dingliche Übereignung der Aktien noch nicht erfolgt.

Es werden derzeit weiter Möglichkeiten zur Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten gesucht. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes ist eine Entscheidung noch nicht getroffen.

Bis zu dieser Entscheidung beschränkt die Gesellschaft weiterhin ihren Geschäftsbetrieb auf das Notwendigste. Außer den Kosten für die Abschlussprüfung, der Vergütung der Aufsichtsräte und sonstige für den Erhalt der Gesellschaft notwendige Beträge fallen keine wesentlichen Aufwendungen an. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf rund TEUR -122 (Vorjahr TEUR -72 TEUR). Wesentliche Aufwandspositionen stellten die Börsengebühren, die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten für Bekanntmachungen sowie die Kosten der Abschlussprüfung dar. Der höhere Fehlbetrag im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr 2022 resultiert im Wesentlichen aus höheren Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 44 im Zusammenhang mit einer geplanten Einbringung.

Mit Vertrag vom und zum Einlagestichtag 3. Juli 2023 hat der frühere Hauptaktionär LIVIA Corporate Development SE eine Bareinlage in Höhe von TEUR 314 erbracht. Die Einlage erfolgte in die freie Kapitalrücklage der SPOBAG AG nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

Ferner wurde das durch die LIVIA Finance III GmbH \& Co.KG gewährte Darlehen zzgl. Zinsen in voller Höhe (TEUR 259) am 3. Juli 2023 zurückgeführt.

Mit Vertrag vom und zum Einlagestichtag 29. Dezember 2023 hat die Hauptaktionärin Baumann Vermögensverwaltung GmbH eine Bareinlage in Höhe von TEUR 20 erbracht. Die

Einlage erfolgte in die freie Kapitalrücklage der SPOBAG AG nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
Hierdurch hat sich die Bilanzstruktur gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr 2022 verändert. Die Bilanzsumme reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 209 auf TEUR 94 (Vorjahr: TEUR 303). Es sind hauptsächlich liquide Mittel von TEUR 5 auszuweisen und sonstige Verbindlichkeiten (TEUR 40, Vorjahr TEUR 251) sowie Rückstellungen (TEUR 54, Vorjahr TEUR 52).

Die Finanzlage ist geordnet, die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dies ist auf die Verpflichtung zur Kostenübernahme mittels Gesellschafterdarlehen der Hauptaktionärin Baumann Vermögensverwaltung GmbH, Garching, sowie auf die Gewährung von Darlehen durch die Hauptaktionärin zurückzuführen.

Die Darlehensgewährungen und -rückführungen sowie die Einlage stellten im Berichtszeitraum die einzigen Geschäfte mit nahestehenden Personen dar. Dem Risiko der insolvenzrechtlichen Überschuldung wurde durch einen Rangrücktritt auf die Kostenübernahme und Darlehensgewährung des jeweiligen Hauptaktionärs sowie die vormaligen Forderungen der LIVIA Finance III GmbH \& Co.KG Rechnung getragen.

Die Baumann Vermögensverwaltung GmbH hat zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs ein Darlehen in Höhe von TEUR 100 zur weiteren Finanzierung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt und hierzu den Rangrücktritt erklärt. Die vollständige Auszahlung an die Gesellschaft erfolgte im Februar 2024. Die Liquiden Mittel wurden zum 31.12.2023 auf einem Kontokorrentkonto bei einem inländischen Kreditinstitut unterhalten und waren täglich verfügbar. Das Eigenkapital weist durch den Jahresfehlbetrag von TEUR -122 (Vorjahr: TEUR -72) wie im Vorjahr TEUR 0 aus. Daraus ergibt sich ein ,Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag' von TEUR 88 (Vorjahr TEUR 300).

Im Zuge der Veränderung des Hauptaktionärs hat der bisherige Alleinvorstand, Herr Robert Ferstl, sein Amt mit Wirkung zum 6. Juli 2023 niedergelegt. Der Aufsichtsrat der SPOBAG AG hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2023 Herrn Phillip C. Campbell mit sofortiger Wirkung zum Alleinvorstand der Gesellschaft bestellt.

Ferner haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder der SPOBAG AG, Herr Dr. Axel Koch, Rechtsanwalt, München (Vorsitzender), Herr Caspar Schilgen, Kaufmann, München (stellvertretender Vorsitzender), Herr Sören Günther, Kaufmann, München mit Wirkung zum 14. Juli 2023 ihr Amt niedergelegt. Auf Antrag des neuen Vorstands wurden mit gerichtlicher Bestellung vom 10. August 2023 (der Gesellschaft zugegangen am 17. August 2023) durch das Amtsgericht Düsseldorf die folgenden Aufsichtsratsmitglieder bestellt:

  • Herr Dr. Klaus Schweda, Rechtsanwalt, München (Vorsitzender)
  • Herr Peter Habermacher, Kaufmann, London, UK (stellvertretender Vorsitzender)
  • Herr Dr. Manfred Plautz, Rechtsanwalt, Garching

Herr Dr. Plautz ist darüber hinaus Mitglied des Aufsichtsrats der Gulati HoGA Holding AG, München.

Die erste Sitzung des neuen Aufsichtsrats wurde am 17. August 2023 abgehalten, in der insbesondere der Vorsitzende und dessen Stellvertreter bestellt wurden.

Chancen- und Risikobericht

Die Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung aus dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 gelten trotz der Veränderung des Hauptaktionärs und der damit einhergehenden personellen Veränderungen unverändert. Im Wesentlichen hängt die weitere Entwicklung und der Fortbestand der Gesellschaft weiterhin davon ab, dass erfolgreich neue Geschäftstätigkeiten aufgenommen werden, oder die laufenden Kosten zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft anderweitig aufgebracht werden können.

Die Risiken der Gesellschaft bestehen somit aus Sicht des Vorstandes insbesondere darin, dass sich kein neues Geschäftsmodell finden lässt und die liquiden Mittel durch laufende Kosten aufgezehrt werden. Zusätzlich besteht das Risiko einer insolvenzrechtlichen Überschuldung. Diesen Risiken hat die derzeitige Hauptaktionärin durch eine Erklärung zur Kostenübernahme der Abschlussprüfung und der sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) und einem Rangrücktritt auf dessen Forderungen Rechnung getragen. Die Mercur Investment Solutions SE, Bad Tölz, wurde mit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der SPOBAG AG und der Suche nach einer neuen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beauftragt. Zu diesem Zweck hat die Mercur Investment Solutions SE am 26. August 2024 eine unbedingte Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat, wonach sich die Mercur Investment Solutions SE verpflichtet, die Kosten der Abschlussprüfung und die sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) für das Geschäftsjahr 2024 und das darauf folgende Geschäftsjahr 2025 der SPOBAG AG zu übernehmen (ebenfalls mit Rangrücktrittserklärung). Es besteht daher in Bezug auf die dargestellten Risiken bei der Geschäftsmodellsuche kein unmittelbarer Zeitdruck.

Im Falle einer Nutzung des Börsenmantels würden Aktionäre der SPOBAG AG dann an den Chancen und Risiken eines neuen Geschäftsmodells beteiligt, über die naturgemäß noch keine Aussagen getroffen werden können. Auch sind eventuell durch neue Gesellschafter vorgeschlagene Kapitalmaßnahmen zu beachten, die Barkapitalerhöhungen, Sacheinlagen, Verschmelzungen o.ä. umfassen können.

Prognosebericht

Der Fortbestand der Gesellschaft hängt davon ab, dass erfolgreich neue Geschäftstätigkeiten aufgenommen werden oder die laufenden Kosten zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft anderweitig aufgebracht werden können. Wie vorstehend beschrieben wurde die Mercur Investment Solutions SE, Bad Tölz, mit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der SPOBAG AG und der Suche nach einer neuen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beauftragt. Zu diesem Zweck hat die Mercur Investment Solutions SE am 26. August 2024 eine unbedingte Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat, wonach sich die Mercur Investment Solutions SE verpflichtet, die Kosten der Abschlussprüfung und die sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) für das Geschäftsjahr 2024 und das darauf folgende Geschäftsjahr 2025 der SPOBAG AG zu übernehmen. Die Mercur Investment Solutions SE hat für die aus Kostenübernahmen resultierende Verbindlichkeit vorsorglich einen Rangrücktritt erklärt. Darüber hinaus wurden der Gesellschaft zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs für die kommenden zwölf Monate im Oktober 2024 zwei Darlehen über jeweils TEUR 50 vom Vorstand und dem Aktionärskreis zur Verfügung gestellt. Die Darlehen sind mit einem Rangrücktritt versehen, und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Solange keine neue Geschäftstätigkeit aufgenommen wird, geht der Vorstand davon aus, dass der Jahresfehlbetrag vergleichbar zum Berichtsjahr ausfallen wird. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass nur noch Verwaltungskosten anfallen, keine Geschäfte mit Wertpapieren mehr getätigt werden und Rechts- und Beratungsleistungen, sowie Buchhaltungsleistungen im

Wesentlichen vom Hauptaktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Sollte sich die Nutzung als Börsenmantel länger als erwartet hinziehen, stehen der Hauptaktionär und die Mercur Investment Solutions SE grundsätzlich bereit, durch Kostenübernahme der Abschlussprüfung und der sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen Verwaltungskosten, die Gesellschaft mit den nötigen finanziellen Mitteln auszustatten.

Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Rechnungslegung

Die Rechnungslegung erfolgte durch die Gesellschaft selbst. Der Vorstand verfolgt die wesentlichen Geschäftsvorfälle und trifft insbesondere Einschätzungen zur Liquiditätssituation und -planung der Gesellschaft unter Berücksichtigung zum einen der möglichen Risiken der Gesellschaft und zum anderen unter Berücksichtigung der oben dargestellten Kostenübernahme- und Rangrücktrittserklärung des Hauptgesellschafters.

Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)

Auf der Internetseite der Gesellschaft (www.spobag-ag.de) ist der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 S. 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG öffentlich zugänglich gemacht.

Erklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SPOBAG AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde. Dabei wird von einzelnen Empfehlungen abgewichen, die in der Entsprechenserklärung auf der Website veröffentlicht wurden. Dessen ungeachtet beachten der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft den im Deutschen Corporate Governance Kodex niedergelegten Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, um im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Unternehmensführungspraktiken

Für die SPOBAG AG sind die Prinzipien einer guten Corporate Governance eine wesentliche Grundlage der Unternehmensführung und der Zusammenarbeit mit ihren Aktionären, Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden nicht getätigt.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Beide Organe arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand verantwortet die Unternehmensführung, der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung.

Der Vorstand der SPOBAG AG besteht aus einem Mitglied. Im Juli 2023 wurde Herr Phillip C. Campbell zum Vorstand der Gesellschaft bestellt. Der Vorstand leitet die SPOBAG AG eigenverantwortlich und orientiert sich dabei am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.

Der Aufsichtsrat der SPOBAG AG besteht aus drei Mitgliedern. Er überwacht und berät den

Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Dazu erörtert der Aufsichtsrat regelmäßig den Gang der Geschäfte und deren Umsetzung. Ein operatives Geschäft wird derzeit nicht betrieben. Daher ist keine durch den Vorstand aufgestellte Jahresplanung zu genehmigen, jedoch eine Billigung des Jahresabschlusses durchzuführen. Er ist ferner für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie die Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand zuständig. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet die Sitzungen und nimmt Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden. Dem Aufsichtsrat sind im Berichtszeitraum weder von Vorstands- noch von Aufsichtsratsmitgliedern Interessenkonflikte mitgeteilt worden. Im Jahr 2023 ist bei der SPOBAG AG kein Vorstandsmitglied in den Aufsichtsratsvorsitz gewechselt.

Der Vorstand veröffentlicht Insiderinformationen, die die SPOBAG AG betreffen, unverzüglich, sofern er nicht in einzelnen Fällen hiervon befreit ist. Darüber hinaus führt das Unternehmen ein Insiderverzeichnis, das sämtliche Personen mit Zugang zu Insiderinformationen umfasst.

Ein festes Prinzip der Kommunikationspolitik der SPOBAG AG ist es, bei der Veröffentlichung von Informationen, die das Unternehmen betreffen und maßgeblich zur Beurteilung der Entwicklung der Gesellschaft sind, alle Aktionäre und Interessengruppen gleich zu behandeln. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen stehen auf der Website der SPOBAG AG unter www.spobag-ag.de zur Verfügung.

Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der SPOBAG AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenlegen (Directors' Dealings). Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine derartigen meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte getätigt.

Festlegung einer Zielgröße gemäß §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG

Die SPOBAG AG ist nach den §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung der Frauenquote festzulegen. Es wurde bisher keine Zielgröße festgelegt, weil die Gesellschaft kein operatives Geschäft hat und der Vorstand aus nur einer Person besteht.

Angaben zur SPOBAG Aktie

Das Gezeichnete Kapital der SPOBAG AG beträgt derzeit 500.000 EUR und ist eingeteilt in 500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie.

Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, existieren, soweit dem Vorstand bekannt, nicht.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft wie folgt gemeldet worden:

  • Baumann Vermögensverwaltung GmbH, Garching, Deutschland, Höhe der Beteiligung: $94,10 \%$
  • Bettina Baumann, München, Deutschland, Höhe der Beteiligung: 94,10\% (Zurechnung von Baumann Vermögensverwaltung GmbH, Garching, Deutschland)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

Der Vorstand ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach § 84, 85 AktG zu bestellen bzw. abzuberufen. Die Änderung der Satzung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften der § 133, 179 AktG. Die Satzung konkretisiert und ändert die gesetzlichen Bestimmungen wie folgt ab: Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus einer oder mehreren Personen; die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig; der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Gemäß § 8 der Satzung der Gesellschaft wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind; der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass auch beim Vorhandensein mehrerer Vorstandsmitglieder einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen; der Aufsichtsrat kann alleinvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien; stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen in der Vertretungsbefugnis den ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich; der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.

Nachtragsbericht

Zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag verweisen wir aus die Ausführungen im Abschnitt Grundlagen- und Wirtschaftsbericht sowie die entsprechenden Angaben im Anhang.

Abhängigkeitsbericht

Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften, nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Zum Abschluss des Berichts erklärt der Vorstand, dass es zwischen der SPOBAG AG und der LIVIA Corporate Development SE sowie Herrn Prof. Dr. Dr. Peter Löw keine Rechtsgeschäfte zum Nachteil der SPOBAG AG gegeben hat. Weiterhin erklärt der Vorstand, dass es zwischen der SPOBAG AG und der Baumann Vermögensverwaltung GmbH sowie Frau Bettina Baumann keine Rechtsgeschäfte zum Nachteil der SPOBAG AG gegeben hat außer dem Darlehen über TEUR 20. Der Darlehensbetrag wurde aber in die Gesellschaft eingelegt und die Baumann Vermögensverwaltung hat auf die Zinsen verzichtet.

München, den 24. Oktober 2024

Phillip C. Campbell, Vorstand

img-0.jpeg

SPOBAG AG Düsseldorf
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse $8.561,34$ 0,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 $3.720,00$
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen $-130.130,70$ $-74.148,01$
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen $-624,86$ $-1.136,25$
5. Ergebnis nach Steuern $-122.194,22$ $-71.564,26$
6. Jahresfehlbetrag $-122.194,22$ $-71.564,26$
7. Verlustvortrag $-1.391 .946,82$ $-1.320 .382,56$
8. Bilanzverlust $-1.514 .141,04$ $-1.391 .946,82$

SPOBAG AG, Düsseldorf

Geschäftsjahr
IUR
Vorjahr
EUR
Periodenergebnis 122.194,22- 71.564,26-
+ Zunahme / - Abnahme der Rückstellungen $1.936,00$ $25.430,00$
+ Zunahme / - Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen $35.182,77$ $649,25-$
+ Zunahme / - Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind $1.626,21$ 0,00
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 83.449,24- 46.783,51-
+ Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten $30.000,00$ $46.136,25$
- Rückzahlung Finanzverbindlichkeiten $-258.154,41$ 0,00
+ Einzahlung in Kapitalrücklage $314.000,00$ 0,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 85.845,59 46.136,25
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) $2.396,35$ 647,26
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode $3.077,70$ $3.724,96$
Finanzmittelfonds am Ende der Periode $5.474,05$ 3.077,70

Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2023
SPOBAG AG, Düsseldorf

Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Gesamt
EUR EUR EUR EUR EUR
Stand am 01.01.2022 500.000,00 546.648,81 45.000,00 1.320.382,56- 228.733,75-
Periodenergebnis 71.564,26- 71.564,26-
Saldo zum 31.12.2022 500.000,00 546.648,81 45.000,00 1.391.946,82- 300.298,01-
Stand am 01.01.2023 500.000,00 546.648,81 45.000,00 1.391.946,82- 300.733,75-
Periodenergebnis 334.000,00 122.194,22- 211.805,78
Saldo zum 31.12.2023 500.000,00 880.648,81 45.000,00 1.514.141,04- 88.492,23-

SPOBAG AG, Düsseldorf

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 ist nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf und sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 38644 eingetragen. Geschäftssitz der Gesellschaft ist Garching bei München.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Aktiva und Passiva trägt allen erkennbaren Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt unter der Fortführungsprämisse. Diese Fortführungsprämisse basierte auf einer abgegebenen Kostenübernahmeerklärung vom 26. August 2024 von der Mercur Investment Solutions SE Die Mercur Investment Solutions SE, Bad Tölz, wurde mit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der SPOBAG AG und der Suche nach einer neuen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beauftragt. Zu diesem Zweck hat die Mercur Investment Solutions SE am 26. August 2024 eine unbedingte Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat, wonach sich die Mercur Investment Solutions SE verpflichtet, die Kosten der Abschlussprüfung und die sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) für das Geschäftsjahr 2024 und das darauf folgende Geschäftsjahr 2025 der SPOBAG AG zu übernehmen. Die Mercur Investment Solutions SE hat für die aus Kostenübernahmen resultierende Verbindlichkeit vorsorglich einen Rangrücktritt erklärt. Darüber hinaus wurden der Gesellschaft zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs für die kommenden zwölf Monate im Oktober 2024 zwei Darlehen über jeweils TEUR 50 vom Vorstand und dem Aktionärskreis zur Verfügung gestellt. Die Darlehen sind mit einem Rangrücktritt versehen, und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Bankguthaben sind zum Nennwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen sind kurzfristiger Natur.

Gemäß § 274 HGB werden für temporäre Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen latente Steuern gebildet, soweit sich diese Unterschiede in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich umkehren und die Steuerabgrenzung nach § 274 Abs. 1 HGB verpflichtend vorzunehmen ist.

Für sich gegebenenfalls ergebende aktive Überhänge an latenten Steuern aufgrund temporärer Differenzen sowie aufgrund bestehender steuerlicher Verlustvorträge werden in Übereinstimmung mit dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keine latenten Steuern angesetzt.

Von den bisherigen Ansatz- und Bewertungsmethoden wurde im Geschäftsjahr nicht abgewichen.

3. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für die Kosten der Jahresabschlussprüfung.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Hauptgesellschafterin Baumann Vermögensverwaltung GmbH hatte zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs im Geschäftsjahr 2023 unterjährig Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Saldo (inklusive Zinsen) beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 0,00. Die Baumann Vermögensverwaltung GmbH hatte für diese Verbindlichkeit am 06. Juli 2023 vorsorglich einen Rangrücktritt erklärt, so dass diese im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger zurücktritt und erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger verlangt werden kann, soweit ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen der Gesellschaft oder ein Liquidationsüberschuss zur Verfügung steht.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr.
Angaben zum Eigenkapital:
Das gezeichnete Kapital der SPOBAG AG beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 500.000,00, war eingeteilt in 500.000 nennwertlose Stückaktien und war voll eingezahlt.

Es wurden keine Einstellungen oder Entnahmen der Gewinnrücklagen vorgenommen, diese beträgt wie im Vorjahr EUR 45.000,00.

Es wurden zwei Einlagen in die Kapitalrücklage der SPOBAG AG erbracht. Die LIVIA Corporate Development SE hat eine Einlage in Höhe von EUR 314.000,00 erbracht. Die Baumann Vermögensverwaltung GmbH hat eine Einlage in Höhe von EUR 20.000,00 erbracht. Somit beträgt die Kapitalrücklage EUR 880.648,81 EUR.

Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags in Höhe von EUR 1.391.946,82 und des Jahresfehlbetrags im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 122.194,22 ergibt sich ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von EUR 88.492,23. Diese bilanzielle Überschuldung führt voraussichtlich im Jahr 2024 zu keiner Liquiditätslücke, da die Hauptgesellschafterin, die Baumann Vermögensverwaltung GmbH, eine Kostenübernahmeerklärung am 21. Dezember 2023 abgegeben hat, wonach sich die Hauptgesellschafterin verpflichtet, die Kosten der Abschlussprüfung und die sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) für das laufende Geschäftsjahr und das folgende Geschäftsjahr 2024 der SPOBAG AG zu übernehmen. Die Baumann Vermögensverwaltung GmbH hat für die aus Kostenübernahmen resultierende Verbindlichkeit vorsorglich einen Rangrücktritt erklärt, so dass diese im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger zurücktritt und erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger verlangt werden kann, soweit ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen der Gesellschaft oder ein Liquidationsüberschuss zur Verfügung steht. Die Mercur Investment Solutions SE, Bad Tölz, wurde mit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der SPOBAG AG und der Suche nach einer neuen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beauftragt. Zu diesem Zweck hat die Mercur Investment Solutions SE am 26. August 2024 eine unbedingte Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat, wonach sich die Mercur Investment Solutions SE verpflichtet, die Kosten der Abschlussprüfung und die sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) für das Geschäftsjahr 2024 und das darauf folgende Geschäftsjahr 2025 der SPOBAG AG zu übernehmen. Die Mercur Investment Solutions SE hat für die aus Kostenübernahmen resultierende Verbindlichkeit vorsorglich einen Rangrücktritt erklärt, so dass diese im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger zurücktritt und erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger verlangt werden kann, soweit ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen

der Gesellschaft oder ein Liquidationsüberschuss zur Verfügung steht.
Aus der Finanzplanung 2024 ergibt sich somit die vollständige Befriedigung der bestehenden und noch in diesem Zeitraum anfallenden Verbindlichkeiten. Aufgrund der Rangrücktritte über die Verbindlichkeiten, die durch die zugesagte Kostenübernahme entstehen, erhält die Verbindlichkeit Eigenkapitalcharakter. Die zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bestehende bilanzielle Überschuldung wird somit voraussichtlich beseitigt.

Die gesetzliche Rücklage gem. § 150 Abs. 2 AktG war nicht zu bilden, da eine Kapitalrücklage bereits in ausreichender Höhe dotiert ist.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von EUR -122.194,22 (Betrag im Vorjahr: EUR -71.564,26) ergibt sich ein Bilanzverlust des Berichtsjahres in Höhe von EUR -1.514.141,04 (Vorjahr: EUR -1.391.946,82 EUR).

Im Geschäftsjahr bestanden weder Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG, Wandelschuldverschreibungen noch vergleichbare Wertpapiere.

Im Geschäftsjahr bestanden keine Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen als Gründer oder Zeichner oder in Ausübung eines bei einer bedingten Kapitalerhöhung eingeräumten Umtausch- oder Bezugsrechts übernommen hat. Ebenso gab es keine entsprechenden Zugänge.

Im Geschäftsjahr bestanden keine eigenen Aktien der Gesellschaft, keine Aktien, die ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der SPOBAG AG oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens erworben oder als Pfand genommen hat.

Im Geschäftsjahr bestanden keine wechselseitigen Beteiligungen der Gesellschaft mit anderen Unternehmen.

Angaben zur Finanzierung:

Zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 hatten die Livia Finance III GmbH \& Co. KG, München, sowie die Baumann Vermögensverwaltung GmbH der SPOBAG AG Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierende Verbindlichkeit der SPOBAG AG beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 248.154,861). Beide Darlehensgeber hatten für die jeweiligen unterjährigen Verbindlichkeiten einen Rangrücktritt erklärt, so dass diese im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger zurücktritt und erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger verlangt werden kann, soweit ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen der Gesellschaft oder ein Liquidationsüberschuss zur Verfügung steht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

Posten 2023 in Euro 2022 in Euro
Rechts- und Beratungskosten 45.364,57 $1.440,96$
Aufsichtsratsvergütungen $4.575,83$ $4.785,00$
Prüfungskosten $49.484,53$ $40.000,00$
Hauptversammlungskosten $5.120,25$ $7.601,94$
Buchführungskosten $1.192,50$ $2.735,86$
Wertpapierkosten $17.648,62$ $14.036,79$
Sonstige Posten $7.369,26$ $3.547,46$
Gesamt 130.755,56 74.148,01

4. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.
Der für das Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die Jahresabschlussprüfung beträgt EUR 49.484,53 (Vorjahr: EUR 40.000,00) und enthält ausschließlich Honorare für Abschlussprüfungen.

Angaben zum Bestehen von Beteiligungen nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes sind keine mitgeteilt worden.

Weitere Angaben:

Herr Phillip C. Campbell ist Alleinvorstand der Gesellschaft (seit dem 06.07.2023).
Der Aufsichtsrat hatte 2023 folgende Zusammensetzung:
Herr Dr. Axel Koch, Rechtsanwalt, München, (Vorsitzender), bis 14.07.2023,
Herr Caspar Schilgen, Kaufmann, München, (stellvertretender Vorsitzender), bis 14.07.2023,

Herr Sören Günther, Kaufmann, München, bis 14.07.2023,
Herr Dr. Klaus Schweda, Rechtsanwalt, München, (Vorsitzender), seit 10.08.2023,
Herr Peter Habermacher, Kaufmann, London, UK (stellvertretender Vorsitzender), seit 10.08.2023,

Herr Dr. Manfred Plautz, Rechtsanwalt, Garching; seit 10.08.2023.

Herr Dr. Koch ist darüber hinaus Aufsichtsrat der Plahoma Eight AG, Plahoma Fourteen AG, Plahoma Fifteen AG, TUBIS AG und ALUCOM AG.

Herr Günther ist darüber hinaus Aufsichtsrat der LIVIA Fin AG (Vorsitz).
Herr Dr. Plautz ist darüber hinaus Mitglied des Aufsichtsrats der Gulati HoGA Holding AG, München.

Eine Vergütung für die Vorstandsmitglieder wird derzeit nicht gewährt. Die SPOBAG AG weist daher keine Vorstandsvergütungen aus.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten bei der SPOBAG AG eine Festvergütung gem. nachfolgender Tabelle (netto):

2023
in Euro
Dr. Axel Koch (1. HJ) 750,00
Caspar Schilgen (1. HJ) 892,50
Sören Günther (1. HJ) 683,33
Dr. Klaus Schweda (2. HJ) 750,00
Peter Habermacher (2. HJ) 750,00
Dr. Manfred Plautz (2. HJ) 750,00
Gesamt $\mathbf{4 . 5 7 5 , 8 3}$

Die neue Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2018 festgelegt. Hiernach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Festbetrag von EUR 1.500,00.

Die nach § 161 AktG notwendige Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und ist auf der Internetseite des Unternehmens unter - www.spobag-ag.de öffentlich zugänglich.

Vorschlag zur Gewinnverwendung

Der Jahresabschluss der SPOBAG AG weist einen Bilanzverlust von EUR -1.514.141,04 aus. Wir schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Die Gesellschaft hat darüber Kenntnis erlangt, dass die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Baumann Vermögensverwaltung GmbH, die rund $94 \%$ der Aktien der Gesellschaft hält, einen Aktienkaufvertrag mit einem Investor im Hinblick auf die außerbörsliche Veräußerung der von ihr gehaltenen Aktien geschlossen hat. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Berichts ist die dingliche Übereignung der Aktien noch nicht erfolgt.

Die Käuferin der Aktien hat die Mercur Investment Solutions SE, Bad Tölz, mit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der SPOBAG AG und der Suche nach einer neuen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beauftragt. Zu diesem Zweck hat die Mercur Investment Solutions SE am 26. August 2024 eine unbedingte Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat, wonach sich die Mercur Investment Solutions SE verpflichtet, die Kosten der Abschlussprüfung und die sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) für das Geschäftsjahr 2024 und das darauf folgende Geschäftsjahr 2025 der SPOBAG AG zu übernehmen. Die Mercur Investment Solutions SE hat für die aus Kostenübernahmen resultierende Verbindlichkeit vorsorglich einen Rangrücktritt erklärt, so dass diese im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger zurücktritt und erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger verlangt werden kann, soweit ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen der Gesellschaft oder ein Liquidationsüberschuss zur Verfügung steht. Darüber hinaus wurden der Gesellschaft zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs für die kommenden zwölf Monate im Oktober 2024 zwei Darlehen über jeweils TEUR 50 vom Vorstand und dem Aktionärskreis zur Verfügung gestellt. Die Darlehen sind mit einem Rangrücktritt versehen, und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Die Gesellschaft kann derzeit nicht abschätzen, ob mit der Veränderung im Aktionärskreis künftig auch eine Neuausrichtung der SPOBAG AG einhergehen wird, und ob es zu personellen Veränderungen kommen wird. Der Vorstand hat sich aufgrund dieser neuen Informationen dazu entschlossen, die in der Corporate News vom 25.08.2023 angekündigten ergebnisoffenen Gespräche zur Einbringung der Baumann Paletten GmbH nicht mehr fortzuführen.

Im bisherigen Verlauf des Jahres 2024 haben sich darüber hinaus keine Geschäftsvorfälle ereignet, welche die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft nennenswert verändert hätten. Ebenso konnte bisher keine Möglichkeit zur Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten gefunden werden.

München, den 24. Oktober 2024

Phillip C. Campbell, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichere ich, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im Berichtsjahr beschrieben sind.

München, den 24. Oktober 2024

Phillip C. Campbell, Vorstand

Testatsexemplar

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

SPOBAG Aktiengesellschaft Düsseldorf

Testatsexemplar

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

SPOBAG Aktiengesellschaft Düsseldorf

INHALTSVERZEICHNIS

Bestätigungsvermerk

  1. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
  2. Bilanz zum 31. Dezember 2023
  3. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
  4. Kapitalflussrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
  5. Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2023
  6. Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Auftragsbedingungen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SPOBAG Aktiengesellschaft, Düsseldorf

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SPOBAG Aktiengesellschaft, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SPOBAG Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EUAPrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Angemessenheit der Bilanzierung unter der Fortführungsprämisse

Zugehörige Informationen im Abschluss und Lagebericht

Wir verweisen insbesondere auf die Angaben zu den „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen", die „Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung" und den „Nachtragsbericht" des Anhangs sowie die Abschnitte „Chancen- und Risikobericht" sowie „Prognosebericht" des Lageberichts.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die SPOBAG AG übte in 2023 wie in den Vorjahren keine eigene operative Geschäftstätigkeit aus. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 beträgt T€ 122 (Vorjahr: T€ 72). Es wurden im Berichtsjahr Einlagen in die Kapitalrücklage der SPOBAG AG in Höhe von T€ 314 erbracht. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 89 (Vorjahr: T€ 300) aus. Der Vorstand führt im Lagebericht aus, dass der Fortbestand der Gesellschaft weiterhin davon abhängt, dass erfolgreich neue Geschäftstätigkeiten aufgenommen werden, oder die laufenden Kosten zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft anderweitig aufgebracht werden können.

Die bisherige Gesellschafterin, Baumann Vermögensverwaltung GmbH, hat zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs ein Darlehen in Höhe von T€ 100 zur weiteren Finanzierung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt und hierzu den Rangrücktritt erklärt. Das Darlehen wurde im Februar 2024 an die Gesellschaft ausbezahlt.

Die Gesellschaft hat darüber Kenntnis erlangt, dass die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Baumann Vermögensverwaltung GmbH, die rund $94 \%$ der Aktien der Gesellschaft hält, einen Aktienkaufvertrag mit einem Investor im Hinblick auf die außerbörsliche Veräußerung der von ihr gehaltenen Aktien geschlossen hat. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Berichts ist die dingliche Übereignung der Aktien noch nicht erfolgt. Die Käuferin der Aktien hat die Mercur Investment Solutions SE, Bad Tölz, mit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der SPOBAG AG und der Suche nach einer neuen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beauftragt. Zu diesem Zweck hat die Mercur Investment Solutions SE am 26. August 2024 eine unbedingte Kostenübernahmeerklärung abgegeben, wonach sich die Mercur Investment Solutions SE verpflichtet, die Kosten der Abschlussprüfung und die sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) für das Geschäftsjahr 2024 und das darauf folgende Geschäftsjahr 2025 der SPOBAG AG zu übernehmen, soweit die SPOBAG AG nicht selbst in der Lage ist ihre Kosten zu tragen. Die Mercur Investment Solutions SE hat für die aus Kostenübernahmen resultierenden Verbindlichkeiten vorsorglich einen Rangrücktritt erklärt. Zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs für die kommenden zwölf Monate wurden der Gesellschaft im Oktober 2024 des weiteren zwei Darlehen über jeweils T€ 50 vom Vorstand und aus dem Aktionärskreis zur Verfügung gestellt und ausbezahlt. Die Darlehen sind mit einem Rangrücktritt versehen, und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung der Fortführungsprämisse gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Es besteht das Risiko, dass sofern der Fortführung der Gesellschaft tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstünden, der Jahresabschluss zu Liquidationswerten aufzustellen gewesen wäre.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Um die Angemessenheit der Anwendung der Fortführungsprämisse zu prüfen, haben wir die Liquiditätssituation und die Planungsrechnung der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 überprüft sowie die Planannahmen gewürdigt und mit dem Vorstand diskutiert.

Dabei haben wir die Kostenübernahmeerklärung der Mercur Investment Solutions SE sowie die entsprechende Rangrücktrittserklärung, die Rangrücktrittserklärung der Baumann Vermögensverwaltung GmbH über ein gewährtes Darlehen von T€ 100 sowie die im Oktober 2024 vom Vorstand und aus dem Aktionärskreis gewährten Darlehen von T€ 100 und die entsprechenden Rangrücktrittserklärungen berücksichtigt.

Die Vorgehensweise der gesetzlichen Vertreter zur Einschätzung der Anwendung der Unternehmensfortführungsprämisse ist insgesamt sachgerecht. Die der Planungsrechnung zu Grunde liegenden Annahmen sind angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

  • die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, die im Lagebericht enthalten ist.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die Versicherungen nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB zum Jahresabschluss und Lagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen

Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 529900R5095181VD8H48-2023-12-31-de.zip (MD5-Hashwert: 2761931510eacf1d380f0ce5f25f1ccb) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEFUnterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des International Standard on Quality Management (ISQM 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEFUnterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEFUnterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEFUnterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden vom Amtsgerichts Düsseldorf am 24. Januar 2024 zum Abschlussprüfer bestellt. Wir wurden am 1. Februar 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer der SPOBAG Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist David Reinhard.
Berlin, 28. Oktober 2024
Forvis Mazars GmbH \& Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Udo Heckeler
Wirtschaftsprüfer

David Reinhard
Wirtschaftsprüfer

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.