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Spobag — Annual Report 2021
Apr 26, 2022
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Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
Grundlagen- und Wirtschaftsbericht
Die Spobag AG übte in 2021 keine eigene operative Geschäftstätigkeit aus. Die Aktivitäten beschränkten sich im Geschäftsjahr 2021 somit auf die Erfüllung der sich aus Handels-, Aktien- und Börsenrecht ergebenden Verpflichtungen. In 2015 wurde ein Großteil der Aktien der Spobag AG an den neuen Hauptaktionär, die LIVIA Corporate Development SE, verkauft. Die LIVIA Corporate Development SE hält mittlerweile 88,02% der Aktien. Es werden durch den neuen Hauptaktionär weiter Möglichkeiten zur Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten gesucht. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes ist eine Entscheidung noch nicht getroffen. Bis zu dieser Entscheidung beschränkt die Gesellschaft weiterhin ihren Geschäftsbetrieb auf das Notwendigste. Außer den Kosten für die Abschlussprüfung und sonstige für den Erhalt der Gesellschaft notwendige Beträge fallen keine wesentlichen Aufwendungen an. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf rund -48 TEUR (Vj. -64 TEUR). Wesentliche Aufwandspositionen stellten die Börsengebühren, die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten für Bekanntmachungen sowie die Kosten der Buchführung und der Abschlussprüfung dar.
Die Bilanzstruktur hat sich gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr 2020 wenig verändert. Die Bilanzsumme vergrößerte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 50 auf TEUR 232 (Vorjahr: TEUR 182). Es sind hauptsächlich liquide Mittel von TEUR 4 auszuweisen und sonstige Verbindlichkeiten. Die LIVIA Finance III GmbH & Co. KG hat zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs ein Darlehen zur weiteren Finanzierung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt und hierzu den Rangrücktritt erklärt. Die liquiden Mittel wurden zum 31.12.2021 auf einem Kontokorrentkonto bei einem inländischen Kreditinstitut unterhalten und waren täglich verfügbar. Das Eigenkapital weist durch den Jahresfehlbetrag von TEUR -48 (Vorjahr: TEUR -64) wie im Vorjahr TEUR 0 aus.
Der Jahresabschluss stellt ein Nachtragshaushalt von TEUR 229 (Vorjahr TEUR 180) dar.
Chancen- und Risikobericht
Im Falle einer Nutzung des Börsenmantels würden Aktionäre der Spobag AG dann an den Chancen und Risiken eines neuen Geschäftsmodells beteiligt, über die naturgemäß noch keine Aussagen getroffen werden können. Auch sind eventuell durch neue Gesellschafter vorgeschlagene Kapitalmaßnahmen zu beachten, die Barkapitalerhöhungen, Sacheinlagen, Verschmelzungen o.ä. umfassen können.
Aufgrund der fehlenden Einnahmen und gleichzeitig laufender Kosten aus den Verpflichtungen der Gesellschaft ergibt sich ein ständiger Verzehr der vorhandenen liquiden Mittel.
Die Risiken der Gesellschaft bestehen somit aus Sicht des Vorstandes insbesondere darin, dass sich kein neues Geschäftsmodell finden lässt und die liquiden Mittel durch laufende Kosten aufgezehrt werden. Zusätzlich besteht das Risiko einer insolvenzrechtlichen Überschuldung. Diesen Risiken trägt der derzeitige Hauptaktionär, durch eine auf 50 TEUR pro Jahr und zwei Jahre begrenzte Erklärung zur Kostenübernahme der Abschlussprüfung und der sonstigen für den Erhalt der Spobag AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten), und einem Rangrücktritt auf dessen Forderungen, Rechnung. Es besteht daher in Bezug auf die dargestellten Risiken bei der Geschäftsmodellsuche kein unmittelbarer Zeitdruck.
Prognosebericht
Der Fortbestand der Gesellschaft hängt davon ab, dass erfolgreich neue Geschäftstätigkeiten aufgenommen werden oder die laufenden Kosten zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft anderweitig aufgebracht werden können. Der Hauptaktionär hat wie vorstehend beschrieben eine Erklärung zur Kostenübernahme der Abschlussprüfung und der sonstigen für den Erhalt der Spobag AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) für das laufende Geschäftsjahr 2022 und das folgende Geschäftsjahr 2023 abgegeben, sofern keine liquiden Mittel mehr zur Verfügung stehen. Diese Kostenübernahme ist auf einen Maximalbetrag i.H.v. 50 TEUR pro Geschäftsjahr begrenzt. Die LIVIA Corporate Development SE hat für diese Kostenübernahme einen Rangrücktritt erklärt.
Sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Geschäftstätigkeit aufgenommen wird, geht der Vorstand davon aus, dass der Jahresfehlbetrag in den kommenden Jahren vergleichbar zu den Vorjahren ausfallen wird. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass nur noch Verwaltungskosten anfallen, keine Geschäfte mit Wertpapieren mehr getätigt werden und Rechts- und Beratungsleistungen, sowie Buchhaltungsleistungen im Wesentlichen vom Hauptaktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Sollte sich die Nutzung als Börsenmantel länger als erwartet hinziehen, steht der Hauptaktionär grundsätzlich bereit, durch Kostenübernahme der Abschlussprüfung und der sonstigen für den Erhalt der Spobag AG notwendigen Verwaltungskosten, die Gesellschaft mit den nötigen finanziellen Mitteln auszustatten.
Durch die anhaltende Corona-Krise und die Geschehnisse in der Ukraine besteht kein unmittelbares Risiko für die Gesellschaft und diese ist somit auch nicht unmittelbar betroffen.
Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgte durch die Buchhaltungsabteilung des Hauptgesellschafters. Der Vorstand verfolgt die wesentlichen Geschäftsvorfälle und trifft insbesondere Einschätzungen zur Liquiditätssituation und -planung der Gesellschaft unter Berücksichtigung zum einen der möglichen Risiken der Gesellschaft und zum anderen unter Berücksichtigung der oben dargestellten Kostenübernahme- und Rangrücktrittserklärung des Hauptgesellschafters.
Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB)
Erklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Spobag AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde. Dabei wird von einzelnen Empfehlungen abgewichen, die in der Entsprechenserklärung auf der Website veröffentlicht wurden. Dessen ungeachtet beachten der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft den im Deutschen Corporate Governance Kodex niedergelegten Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, um im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.
Unternehmensführungspraktiken
Für die Spobag AG sind die Prinzipien einer guten Corporate Governance eine wesentliche Grundlage der Unternehmensführung und der Zusammenarbeit mit ihren Aktionären, Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden nicht getätigt.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Beide Organe arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand verantwortet die Unternehmensführung, der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung.
Der Vorstand der Spobag AG besteht aus 1 Mitglied. Im November 2017 wurde Herr Maik Brockmann zum Vorstand der Gesellschaft bestellt. Der Vorstand leitet die Spobag AG eigenverantwortlich und orientiert sich dabei am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.
Der Aufsichtsrat der Spobag AG besteht aus drei Mitgliedern. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Dazu erörtert der Aufsichtsrat regelmäßig den Gang der Geschäfte und deren Umsetzung. Ein operatives Geschäft wird derzeit nicht betrieben. Daher ist keine durch den Vorstand aufgestellte Jahresplanung zu genehmigen, jedoch eine Billigung des Jahresabschlusses durchzuführen. Er ist ferner für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie die Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand zuständig.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet die Sitzungen und nimmt Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden. Dem Aufsichtsrat sind im Berichtszeitraum weder von Vorstands- noch von Aufsichtsratsmitgliedern Interessenkonflikte mitgeteilt worden. In 2021 ist bei der Spobag AG kein Vorstandsmitglied in den Aufsichtsratsvorsitz gewechselt.
Der Vorstand veröffentlicht Insiderinformationen, die die Spobag AG betreffen, unverzüglich, sofern er nicht in einzelnen Fällen hiervon befreit ist. Darüber hinaus führt das Unternehmen ein Insiderverzeichnis, das sämtliche Personen mit Zugang zu Insiderinformationen umfasst. Ein festes Prinzip der Kommunikationspolitik der Spobag AG ist es, bei der Veröffentlichung von Informationen, die das Unternehmen betreffen und maßgeblich zur Beurteilung der Entwicklung der Gesellschaft sind, alle Aktionäre und Interessengruppen gleich zu behandeln. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen stehen auf der Website der Spobag AG unter www.spobag-ag.de zur Verfügung.
Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Spobag AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenlegen (Direktor’s Dealing). Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte getätigt.
Festlegung einer Zielgröße gemäß §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG
Die Spobag AG ist nach den §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung der Frauenquote festzulegen.# Vergütungssystem
Eine Vergütung für die Vorstandsmitglieder wird derzeit nicht gewährt. Die Spobag AG weist daher keine Vorstandsvergütungen aus. Als Nebenleistung besteht eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung, die das Risiko für den Vorstand abdeckt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten bei der Spobag AG derzeit eine Festvergütung gem. nachfolgender Tabellen:
| Aufsichtsratsmitglied | 2021 in Euro |
|---|---|
| Dr. Axel Koch | 1.500,00 |
| Caspar Schilgen | 1.500,00 |
| Sören Günther | 1.500,00 |
| Gesamt | 4.500,00 |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2018 festgelegt. Hiernach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Festbetrag von 1.500,00 Euro.
Angaben zur Spobag Aktie
Das Gezeichnete Kapital der Spobag AG beträgt derzeit 500.000 EUR und ist eingeteilt in 500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, existieren, soweit dem Vorstand bekannt, nicht. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft wie folgt gemeldet worden:
- LIVIA Corporate Development SE, München, Deutschland, Höhe der Beteiligung: 88,02%
- Prof. Dr. Dr. Peter Löw, Starnberg, Deutschland, Höhe der Beteiligung: 88,02% (Zurechnung von Livia Corporate Development SE, München, Deutschland)
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Der Vorstand ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach § 84, 85 AktG zu bestellen bzw. abzuberufen. Die Änderung der Satzung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften der § 133, 179 AktG. Die Satzung konkretisiert und ändert die gesetzlichen Bestimmungen wie folgt ab:
- Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus einer oder mehreren Personen; die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig; der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder.
- Gemäß § 8 der Satzung der Gesellschaft wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind; der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass auch beim Vorhandensein mehrerer Vorstandsmitglieder einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen; der Aufsichtsrat kann alleinvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien; stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen in der Vertretungsbefugnis den ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich; der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.
Abhängigkeitsbericht
Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften, nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Zum Abschluss des Berichts erklärt der Vorstand, dass es zwischen der Spobag AG und der LIVIA Corporate Development SE, sowie Herrn Prof. Dr. Dr. Peter Löw keine Rechtsgeschäfte zum Nachteil der Spobag AG gegeben hat.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Nach bestem Wissen versichere ich, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im Berichtsjahr beschrieben sind.
München, den 31. März 2022
Maik Brockmann, Vorstand SPOBAG AG
Düsseldorf
Bilanz zum 31. Dezember 2021
| 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2021 | 31. Dezember 2020 | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| AKTIVA | PASSIVA | |||
| A. UMLAUFVERMÖGEN | A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 500.000,00 | 500.000,00 | ||
| Guthaben bei Kreditinstituten | 3.724,96 | 1.648,65 | II. Kapitalrücklage | 546.648,81 |
| 3.724,96 | 1.648,65 | 546.648,81 | ||
| B. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 250,00 | III. Gewinnrücklage | |
| Andere Gewinnrücklagen | 45.000,00 | |||
| Bilanzverlust | -1.320.382,56 | |||
| -1.272.097,87 | ||||
| -228.733,75 | -180.449,06 | |||
| C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 228.733,75 | 180.449,06 | ||
| davon nicht durch Eigenkapital gedeckt: | 228.733,75 | 180.449,06 | ||
| Eigenkapital | 0,00 | 0,00 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||
| Sonstige Rückstellungen | 26.570,00 | 21.740,00 | ||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.870,10 | 4.500,00 | ||
| 2. sonstige Verbindlichkeiten | 202.018,61 | 156.107,71 | ||
| 205.888,71 | 160.607,71 | |||
| Bilanzsumme | 232.458,71 | 182.347,71 | Bilanzsumme | 232.458,71 |
| 182.347,71 |
SPOBAG AG Düsseldorf
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| 1. Sonstige betriebliche Erträge | 410,58 | 0,00 |
| 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -47.784,37 | -63.178,85 |
| 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -910,90 | -613,82 |
| 4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -48.284,69 | -63.792,67 |
| 5. Jahresfehlbetrag | -48.284,69 | -63.792,67 |
| 6. Verlustvortrag | -1.272.097,87 | -1.208.305,20 |
| 7. Bilanzverlust | -1.320.382,56 | -1.272.097,87 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2021
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 ist nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf und sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 38644 eingetragen. Geschäftssitz der Gesellschaft ist München.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Aktiva und Passiva trägt allen erkennbaren Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt unter der Fortführungsprämisse. Diese Fortführungsprämisse basiert auf einer abgegebenen Kostenübernahmeerklärung vom 30. März 2022 vom Hauptgesellschafter der LIVIA Corporate Development SE, wonach sich diese verpflichtet, die Kosten der Abschlussprüfung und die sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) für die folgenden zwei Geschäftsjahre (2022 und 2023) der SPOBAG AG zu übernehmen. Diese Kostenübernahme ist auf einen Maximalbetrag i.H.v. EUR 50.000 pro Geschäftsjahr begrenzt. Die LIVIA Corporate Development SE hat einen Rangrücktritt für die aus Kostenübernahmen entstehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft erklärt. Bankguthaben sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen sind kurzfristiger Natur. Von den bisherigen Ansatz- und Bewertungsmethoden wurde im Geschäftsjahr nicht abgewichen.
3. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gemäß § 274 HGB werden für temporäre Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen latente Steuern gebildet, soweit sich diese Unterschiede in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich umkehren und die Steuerabgrenzung nach § 274 Abs. 1 HGB verpflichtend vorzunehmen ist. Für sich gegebenenfalls ergebende aktive Überhänge an latenten Steuern aufgrund temporärer Differenzen sowie aufgrund bestehender steuerlicher Verlustvorträge werden in Übereinstimmung mit dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keine latenten Steuern angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für die Kosten der Jahresabschlussprüfung. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Auf Veranlassung des Alleingesellschafters der Livia Corporate Development SE, München, Herrn Dr. Peter Löw, hat die Livia Finance III GmbH & Co. KG, München, die ihrerseits kein verbundenes Unternehmen zur Livia Corporate Development SE darstellt, wirtschaftlich aber Herrn Dr. Peter Löw zuzurechnen ist, zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs im Geschäftsjahr 2021 Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Saldo (inklusive Zinsen) beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 202.018,61 und wird unter sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Dieses Darlehen wird mit 0,5% verzinst. Die LIVIA Finance III GmbH & Co. KG hat für diese Verbindlichkeit am 30. März 2022 vorsorglich einen Rangrücktritt erklärt, so dass diese im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger zurücktritt und erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger verlangt werden kann, soweit ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen der Gesellschaft oder ein Liquidationsüberschuss zur Verfügung steht. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren.
Angaben zum Eigenkapital: Das gezeichnete Kapital der Spobag AG beträgt unverändert zum Vorjahr 500.000,00 EUR, war eingeteilt in 500.000 nennwertlose Stückaktien und war voll eingezahlt. Es wurden keine Einstellungen oder Entnahmen der Gewinnrücklagen vorgenommen, diese beträgt wie im Vorjahr EUR 45.000,00. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert EUR 546.648,81 EUR.# Unter Berücksichtigung des Verlustvortrags in Höhe von EUR 1.272.097,87 und des Jahresfehlbetrags im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 48.284,69 228.733,75.
Diese bilanzielle Überschuldung führt voraussichtlich in 2022 und 2023 zu keiner Liquiditätslücke, da der Hauptgesellschafter, die LIVIA Corporate Development SE, erneut eine Kostenübernahmeerklärung am 30. März 2022 abgegeben hat, wonach sich der Hauptgesellschafter verpflichtet, die Kosten der Abschlussprüfung und die sonstigen für den Erhalt der SPOBAG AG notwendigen laufenden Kosten (Verwaltungskosten) für die zwei Geschäftsjahre (2022 und 2023) der SPOBAG AG zu übernehmen. Diese Kostenübernahme ist auf einen Maximalbetrag von i.H.v. EUR 50.000 pro Geschäftsjahr begrenzt. Die LIVIA Corporate Development SE hat für die aus Kostenübernahmen resultierende Verbindlichkeit vorsorglich einen Rangrücktritt erklärt, so dass diese im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger zurücktritt und erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger verlangt werden kann, soweit ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen der Gesellschaft oder ein Liquidationsüberschuss zur Verfügung steht. Aus der Finanzplanung 2022 und 2023 ergibt sich somit die vollständige Befriedigung der bestehenden und noch in diesem Zeitraum anfallenden Verbindlichkeiten. Aufgrund der Rangrücktritte über die Verbindlichkeiten, die durch die zugesagte Kostenübernahme entstehen, bzw. durch das oben genannte Darlehen der Livia Finance III GmbH & Co. KG bereits entstanden sind, erhält die Verbindlichkeit Eigenkapitalcharakter. Die zum Bilanzstichtag 31.12.2021 bestehende bilanzielle Überschuldung wird somit voraussichtlich beseitigt. Die gesetzliche Rücklage gem. § 150 Abs. 2 AktG war nicht zu bilden, da eine Kapitalrücklage bereits in ausreichender Höhe dotiert ist. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von -48.284,69 EUR (Vorjahr: -63.792,67 EUR) ergibt sich ein Bilanzverlust des Berichtsjahres in Höhe von 1.320.382,56 EUR (Vorjahr: -1.272.097,87 EUR). Im Geschäftsjahr bestanden weder Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG, Wandelschuldverschreibungen noch vergleichbare Wertpapiere.
- 3 -
Im Geschäftsjahr bestanden keine Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen als Gründer oder Zeichner oder in Ausübung eines bei einer bedingten Kapitalerhöhung eingeräumten Umtausch- oder Bezugsrechts übernommen hat. Ebenso gab es keine entsprechenden Zugänge. Im Geschäftsjahr bestanden keine eigenen Aktien der Gesellschaft, keine Aktien, die ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Spobag AG oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens erworben oder als Pfand genommen hat. Im Geschäftsjahr bestanden keine wechselseitigen Beteiligungen der Gesellschaft mit anderen Unternehmen.
Angaben zur Finanzierung:
Zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 hat die Livia Finance III GmbH & Co. KG, München, der Spobag AG Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierende Verbindlichkeit der Spobag AG beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 202.018,61 (inklusive Zinsen, Vj.: EUR 156.107,71). Bei der Livia Finance III GmbH & Co. KG handelt es sich um eine dem Hauptgesellschafter der Livia Corporate Development SE, Herrn Dr. Peter Löw, zuzurechnende Gesellschaft. Die Livia Finance III GmbH & Co. KG hat für diese Verbindlichkeit einen Rangrücktritt erklärt, so dass diese im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger zurücktritt und erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger verlangt werden kann, soweit ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen der Gesellschaft oder ein Liquidationsüberschuss zur Verfügung steht.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
| Posten | 2021 in Euro | 2020 in Euro |
|---|---|---|
| Rechts- und Beratungskosten | 1.257,24 | 90,00 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 4.785,00 | 4.500,00 |
| Prüfungskosten | 15.195,00 | 19.280,00 |
| Buchführungskosten | 3.052,50 | 2.689,13 |
| Wertpapierkosten | 14.480,40 | 14.521,15 |
| Sonstige Posten | 9.514,55 | 22.098,57 |
| Gesamt | 47.784,37 | 63.178,85 |
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer. Der für das Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die Jahresabschlussprüfung beträgt 15.195,00 EUR (Vorjahr: 19.280,00 EUR) und enthält ausschließlich Honorare für Abschlussprüfungen. Angaben zum Bestehen von Beteiligungen, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes sind keine mitgeteilt worden.
- 4 -
Weitere Angaben:
Herr Maik Brockmann ist Alleinvorstand der Gesellschaft (seit dem 20. November 2017), er ist darüber hinaus Aufsichtsrat der Planer Villa Aktiengesellschaft, Hannover, der Plahoma Ten AG, der LIVIA Capital AG und der ALUCOM AG (Vorsitz). Er berät die LIVIA Gruppe und bekleidet hierbei unterschiedliche Vorstands- bzw. Geschäftsführerpositionen. Der Aufsichtsrat hatte 2021 folgende Zusammensetzung:
- Herr Dr. Axel Koch, Rechtsanwalt, München, (Vorsitzender)
- Herr Caspar Schilgen, Kaufmann, München, (stellvertretender Vorsitzender)
- Herr Sören Günther, Kaufmann, München.
Herr Dr. Koch ist darüber hinaus Aufsichtsrat der Plahoma Twelve AG, Plahoma Fourteen AG, Plahoma Fifteen AG, TUBIS AG, ALUCOM AG. Herr Günther ist darüber hinaus Aufsichtsrat der LIVIA Fin AG (Vorsitz), magentaD AG (Vorsitz), Plahoma Seven AG (Vorsitz). Eine Vergütung für die Vorstandsmitglieder wird derzeit nicht gewährt. Die Spobag AG weist daher keine Vorstandsvergütungen aus. Als Nebenleistung besteht eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung, die das Risiko für den Vorstand abdeckt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten bei der Spobag AG eine Festvergütung gem. nachfolgender Tabelle (netto):
| 2021 in Euro | |
|---|---|
| Dr. Axel Koch | 1.500,00 |
| Caspar Schilgen | 1.500,00 |
| Sören Günther | 1.500,00 |
| Gesamt | 4.500,00 |
Die neue Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2018 festgelegt. Hiernach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Festbetrag von 1.500,00 Euro. Die nach § 161 AktG notwendige Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und ist auf der Internetseite des Unternehmens unter - www.Spobag-ag.de öffentlich zugänglich.
Vorschlag zur Gewinnverwendung
Der Jahresabschluss der Spobag AG weist einen Bilanzverlust von -1.320.382,56 EUR aus. Wir schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Nachtragsbericht
Im bisherigen Verlauf des Jahres 2022 haben sich keine Geschäftsvorfälle ereignet, welche die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft nennenswert verändert hätten. Ebenso konnte bisher keine Möglichkeit zur Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten gefunden werden. Durch die aktuelle Corona-Krise und die Geschehnisse in der Ukraine ist die Spobag AG nicht unmittelbar betroffen.
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Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Nach bestem Wissen versichere ich, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im Berichtsjahr beschrieben sind.
München, den 31. März 2022
Maik Brockmann, Vorstand
KAPITALFLUSSRECHNUNG (indirekt) vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
SPOBAG AG, Düsseldorf
| Geschäftsjahr | Vorjahr EUR |
|---|---|
| Periodenergebnis | 48.284,69- |
| + Zunahme / - Abnahme der Rückstellungen | 4.830,00 |
| + Abnahme / - Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzu- ordnen sind | 250,00 |
| + Zunahme / - Abnahme der Verbindlich- keiten aus Lieferungen und Leistungen | 629,90- |
| + Zunahme / - Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzu- ordnen sind | 0,00 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 43.834,59- |
| + Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 45.910,90 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 45.910,90 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) | 2.076,31 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1.648,65 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 3.724,96 |
| Geschäftsjahr | Vorjahr EUR |
|---|---|
| Periodenergebnis | 63.792,67- |
| + Zunahme / - Abnahme der Rückstellungen | 455,00 |
| + Abnahme / - Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzu- ordnen sind | 69,96 |
| + Zunahme / - Abnahme der Verbindlich- keiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.000,00 |
| + Zunahme / - Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzu- ordnen sind | 0,00 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 60.267,71- |
| + Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 55.613,82 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 55.613,82 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) | 4.653,89- |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 6.302,54 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.648,65 |
Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021
Spobag AG, Düsseldorf
| Gezeichnetes Kapital | Rücklage | Gewinnrücklagen | Erwirtschaftetes Eigenkapital | Gesamt Kapital | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2020 | 500.000,00 | 546.648,81 | 45.000,00 | 1.208.305,20- | 116.656,39- |
| Periodenergebnis | 63.792,67- | 63.792,67- | |||
| Saldo zum 31.12.2020 | 500.000,00 | 546.648,81 | 45.000,00 | 1.272.097,87- | 180.449,06- |
| Stand am 01.01.2021 | 500.000,00 | 546.648,81 | 45.000,00 | 1.272.097,87- | 180.449,06- |
| Periodenergebnis | 48.284,69- | 48.284,69- | |||
| Saldo zum 31.12.2021 | 500.000,00 | 546.648,81 | 45.000,00 | 1.320.382,56- | 228.733,75- |