Management Reports • Jul 27, 2020
Management Reports
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I. Grundlagen des Konzerns
I.1 Geschäftsmodell
Die Splendid Medien AG ist ein mittelständisch geprägter, integrierter Medienkonzern, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa und in den Benelux-Ländern agiert.
Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.

Im Dezember 2019 erwarb die Splendid Entertainment weitere 5% der Geschäftsanteile an der Splendid Studios GmbH, Köln, sodass der Mehrheitsanteil an der Gesellschaft nunmehr 90% beträgt.
Geschäftsbereich Content
Die Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, TV-Serien sowie Special Interest- und Kinderprogrammen von vorwiegend ausländischen Produzenten. Daneben entwickelt und produziert die Splendid Gruppe auch selbst Filme und TV-Formate.
Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die als immaterielle Vermögenswerte aktiviert und entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden.
Bei dem Einkauf von TV-Serien und Special Interest-Programmen wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (5 bis 7 Jahre) vereinbart und die Lizenzmodelle basieren auf umsatzabhängigen, quartalsweisen Lizenzvergütungen. Zunehmend werden auch für diese Programmbereiche Minimumgarantiezahlungen vereinbart, die als immaterielle Vermögenswerte aktiviert und entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden.
Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst mehr als 1.700 Filmtitel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Programme für Fitness/Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse.
Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment und Lizenzen) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux- Ländern.
Kino
Ausgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Der Kinoverleih in den Niederlanden wird über eine eigene Vertriebsgesellschaft vorgenommen. In Deutschland, Österreich und Belgien wird beim sogenannten „Booking & Billing“ mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammengearbeitet. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen auswirkt.
Home Entertainment
Etwa vier Monate nach dem Kinostart wird der Film im Home Entertainment ausgewertet. Dieses umsatzstärkste Geschäftsfeld für die Splendid Gruppe umfasst die Bereiche Verleih und Verkauf über das Internet (Video-on-Demand VoD und Electronic Sell-Through EST) sowie den Verkauf und Verleih physischer Bildtonträger (Blu-ray und DVD).
Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum sowie zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Es werden alle Vertriebskanäle bedient - Online-Händler, stationärer Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel) sowie Verleih über Videotheken. Neben der Vermarktung eigener Programme übernimmt die Splendid Gruppe auch die Vertriebsabwicklung für weitere Partner.
Im Bereich VoD/EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internet-Plattformen sowie über die eigene Plattform Videociety (www.videociety.de). Unter dem Label „meinVoD“ stellen wir Geschäftskunden aus unterschiedlichen Branchen (z.B. Telekommunikation, Industrie, Handel) unser VoD-Plattformkonzept zur Verfügung, das den B2B-Kunden ein Leistungsspektrum von Content, Entwicklung, Betrieb und Portalmanagement für ihre Endkunden bietet. Als Content-Aggregator für iTunes und andere Portale übernimmt die Splendid Gruppe zudem auch den Vertrieb sowie die technische Bereitstellung von Film-Inhalten für Drittanbieter.
Lizenzen
Zu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen TV-Sender sowie SVoD (VoD im Abonnement)-Anbieter im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Etwa sechs Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Films auf den TV-Kanälen sowie auf den SVoD-Plattformen. In der Regel wird der Film zunächst im Pay-TV ausgestrahlt. Danach, mit einem zeitlichen Abstand von etwa einem Jahr, folgt die Ausstrahlung im Free-TV sowie im SVoD. Die Splendid Gruppe veräußert die Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Lizenzierung zur Verfügung (Folgeverwertung).
TV-Produktion
Die Konzerngesellschaft Splendid Studios produziert TV-Formate für Fernsehsender sowie Spielfilme. In der Regel entwickelt Splendid Studios mit den Sendern Formatideen und produziert diese im Rahmen von Auftragsproduktionen.
Geschäftsbereich Services
Die Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen sowie Digitalisierungsdienstleistungen für die VoD- und EST-Vermarktung im Internet sowie für Blu-ray- und DVD-Produktionen. Die Erstellung der Synchronisation und der Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleich bleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt.
I.2 Ziele und Strategien
Für die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten:
In der Öffentlichkeitswahrnehmung ist die Filmbranche vor allem geprägt durch die kontinuierlichen Neuveröffentlichungen von spektakulären Kinoerlebnissen. Kino wird zum Event für gemeinsame Erlebnisse und der Zuschauer ist bereit, für erstklassige Unterhaltung, Ausstattung und Service entsprechende Ticketpreise zu entrichten.
Daneben hat sich der Konsum von Entertainment-Programmen zuhause und unterwegs stetig weiterentwickelt. Der Konsument verfügt aufgrund des technischen Fortschritts bei den Endgeräten und zunehmender Bandbreiten über vielfältige Möglichkeiten, hochwertige Unterhaltungs- und Informationsprogramme zu nutzen. Die Nutzung von digitalen Inhalten über das Internet als elektronisches Kaufmedium (EST) und Leihmedium (TVoD) ist dabei dynamisch vorangeschritten und repräsentiert mittlerweile gut ein Drittel des Home Entertainment-Marktes.
Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf die TV-Angebote aus. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten durch das Internet (Mediatheken, SVoD-Angebote) lassen die Grenzen zwischen dem digitalen Home Entertainment und dem Fernsehangebot zunehmend verschwinden. Darüber hinaus hat die Digitalisierung zu einem wachsenden Programmangebot für die Konsumenten geführt. Die TV-Gesellschaften und SVoD-Anbieter setzen in ihrer Programmpolitik auf exklusive Inhalte für ihre Zuschauer und Abonnenten und investieren dabei verstärkt in Serien.
Durch die vorstehend beschriebenen Entwicklungen stellt sich darüber hinaus für die Anbieter von Postproduktionsleistungen zunehmend die Herausforderung, die Kundenaufträge unter Einhaltung der geforderten technischen und organisatorischen Prozesse zeiteffizient bereitzustellen.
Die Splendid Gruppe positioniert sich in den mehr als 45 Jahren ihres Bestehens als Independent in der Medienbranche. Die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe zielt auf ein nachhaltiges, ertragsorientiertes Umsatzwachstum ab.
Im Zuge der Aufstellung des Halbjahresabschlusses 2019 beschloss der Vorstand, die Strategie und Struktur im Geschäftsbereich Content des Konzerns auf die aktuelle Marktentwicklung und die sich daraus ergebenden Erfordernisse anzupassen. Investitionen in ein breites Portfolio von weniger kapitalintensiven Filmen bilden dabei den Schwerpunkt. Einzelne Filme mit hohen Investitionskosten, die mit einem hohen Vermarktungsrisiko verbunden sind, sollen nur noch selektiv akquiriert bzw. produziert werden. Die Vermarktungswege über die einzelnen Auswertungsstufen werden stärker individuell an das Verwertungspotenzial des jeweiligen Einzeltitels/-programms angepasst. Gleichzeitig konzentriert sich die Splendid Gruppe sowohl bei dem Einkauf von Fremdtiteln als auch bei Eigenproduktionen schwerpunktmäßig auf den Streaming-Markt sowie auf den Ausbau der eigenen Streaming-Plattform. Im Geschäftsbereich Services positioniert sich die Splendid Gruppe wie bisher als bedeutender Dienstleister für Postproduktion und Internet-Services.
I.3 Steuerungssysteme
Die Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit auf Konzernebene sowie Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer bzw. wichtige Know-how-Träger der Enteractive GmbH, der WVG Medien GmbH und der Splendid Studios GmbH sind auch selbst am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Mit der Enteractive GmbH und der Splendid Synchron GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Mit der Polyband Medien GmbH sowie mit der WVG Medien GmbH bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge. Die Konzerngesellschaft Splendid Film GmbH ist mit der Splendid Entertainment GmbH und diese wiederum mit der Splendid Studios GmbH über Ergebnisabführungsverträge verbunden.
Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist das profitable Wachstum im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das Investitionsvolumen in das Filmvermögen sowie - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich. Die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung hat ebenso eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Konzernvorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft der Gesellschaft wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis-, sowie Cashflow- und Liquiditätsentwicklungen mittels eines Soll-/Ist-Vergleichs erfasst und analysiert. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.
I.4 Forschung und Entwicklung
Als Medienunternehmen mit dem Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen der Industrie vergleichbare Forschung und Entwicklung.
II. Wirtschaftsbericht
II.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Schwächeres Wachstum in Deutschland
Das Wachstum der deutschen Wirtschaft hat sich im Jahr 2019 auf 0,6 % abgeschwächt (Vorjahr 1,5 %). Ausschlaggebend war die Entwicklung in der Industrie. Zum Jahresende verloren auch die privaten Konsumausgaben an Dynamik. In den Niederlanden und Belgien setzte sich das Wirtschaftswachstum 2019 weiter fort, wenn auch ebenfalls abgeschwächt.
Branchenumfeld
In unserem wichtigsten Geschäftsbereich Content führt die zunehmende Digitalisierung zu Veränderungen bei der Nutzung von Film- und Programmangeboten durch den Konsumenten. Daneben ist die Branche durch Veränderungen in der Marktstruktur gekennzeichnet. Die Entwicklungen in den Branchenfeldern unserer Auswertungsstufen stellte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:
Der deutsche Kinomarkt konnte sich im Jahr 2019 wieder deutlich erholen. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Kinoumsatz um 14,1 % auf EUR 1,02 Mrd. (Vorjahr: EUR 0,9 Mrd.). Insgesamt wurden mit 113,0 Mio. um 12,9 % mehr Kinotickets gelöst (Vorjahr: 100,1 Mio.). Der Durchschnittspreis je Kinoticket erhöhte sich um 9 Cent auf EUR 8,63 (Vorjahr: EUR 8,54). Der Anteil deutscher Filme (auf Besucherbasis) lag bei 21,7 % (Vorjahr: 23,5 %). Der niederländische Kinomarkt verzeichnete einen Anstieg sowohl beim Kinoumsatz als auch bei den Besucherzahlen.
Der deutsche Videomarkt (ohne Umsätze aus Subscriptional Video-on-Demand, im Folgenden: „SVoD“) musste erneut ein sinkendes Marktvolumen hinnehmen. Die Abwärtsbewegung im Gesamtjahr verringerte sich zwar gegenüber der ersten Jahreshälfte 2019. 2019 sank der Gesamtumsatz der Branche jedoch insgesamt um 6,7 % auf EUR 1,092 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,170 Mrd.). Die Entwicklung resultiert aus dem rückläufigen Umsatz mit physischen Bildtonträgern, während der Umsatz aus digitalen Transaktionen (EST, TVoD) auf EUR 390 Mio. (Vorjahr: EUR 336 Mio.) anstieg. Damit erhöhte sich dessen Anteil am Videomarkt auf 35,7 % (Vorjahr: 28,7 %). Der Marktanteil von DVD und Blu-ray fiel weiter und lag bei 64,3 % (Vorjahr: 71,3 %).
Die Angebote der digitalen Auswertungsstufe SVoD, die im Gegensatz zum Einzelabruf (TVoD) ein Abonnementmodell (u.a. Amazon Prime, Netflix) darstellen, wuchsen 2019 um 37,2% auf EUR 1,187 Mrd. (Vorjahr: EUR 865 Mio.). Sie lagen damit erstmals über dem Marktvolumen des klassischen Videomarktes und übertrafen diesen um knapp 9%.
Das Fernsehen war auch im Jahr 2019 weiterhin das am meisten genutzte Medium in Deutschland. Zu den bedeutendsten TV-Programmen zählen die großen Privatsender RTL, Vox (Mediengruppe RTL), RTL II die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe sowie die öffentlich-rechtlichen Sender (Das Erste, ZDF, Dritte Programme). Die Internetnutzung von zu Hause und mobil ist in den letzten Jahren weiter angestiegen. Knapp 90% der Deutschen verfügen mittlerweile über die notwendige Geräteausstattung, um Videoinhalte über das Internet zu konsumieren. 37% der Bevölkerung nutzen mindestens einmal monatlich Mediatheken. Video on Demand (insbesondere YouTube, Netflix, Amazon Prime Video, Online-Dienste von Sky, Telekom Magenta) wird am stärksten von den jüngeren Bevölkerungsgruppen genutzt. Die VoD-Anbieter produzieren v.a. unter dem Einfluss einer Ende 2018 erlassenen EU-Richtlinie und hohen Förderetats zunehmend europäische Inhalte.
In unserem Geschäftsbereich Services mit Schwerpunkten im Bereich der audiovisuellen Postproduktion (Synchronisation und digitale Postproduktion) bestimmen die vorstehend genannten Marktveränderungen die Nachfrageentwicklung bezüglich der unterschiedlichen Dienstleistungsangebote. Die Branche ist in den vergangenen Jahren durch die Nachfrage der SVoD-Plattformen und Sender mit wachsendem Programmangebot positiv beeinflusst worden. Es besteht jedoch nach wie vor ein sehr wettbewerbsintensives Umfeld mit einem hohen Preisdruck bei gleichzeitig hohen Anforderungen der Kunden an die technischen und organisatorischen Abläufe in der Auftragsbearbeitung.
II.2 Geschäftsverlauf und Ertragslage des Konzerns
Gesamtbewertung des Berichtszeitraums:
Die Splendid Medien AG blickt auf ein herausforderndes Geschäftsjahr zurück, in dem der ursprünglich für 2019 prognostizierte Konzernumsatz (Bandbreite von EUR 51 Mio. bis EUR 55 Mio.) nicht erreicht wurde. Es wurde gegenüber dem Vorjahr ein um EUR 1,7 Mio. rückläufiger Konzernumsatz von EUR 50,0 Mio. (Vorjahr: EUR 51,7 Mio.) erwirtschaftet, der vor allem auf den starken Rückgang in der physischen Auswertungsstufe des Home Entertainments (DVD, Blu-ray) des Segments Content entfällt.
Vor dem Hintergrund der dynamischen Marktveränderungen sah sich der Vorstand veranlasst, Wertminderungen auf die Filmbibliothek in Höhe von insgesamt EUR 8,7 Mio. vorzunehmen. Des Weiteren sah es der Vorstand als erforderlich an, die Bewertung des Firmenwerts der Splendid Studios einem Impairment Test zu unterziehen, woraus sich ein Wertminderungsbedarf in Höhe von EUR 1,0 Mio. ergab. Diese beiden bilanziellen Einmaleffekte belasteten das Konzern-EBIT mit insgesamt EUR 9,7 Mio. und führten dazu, dass das ursprünglich prognostizierte EBIT (Bandbreite von EUR 1,0 Mio. bis EUR 3,0 Mio.) mit einem Konzern-EBIT von EUR -10,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,5 Mio.) nicht erreicht wurde.
Vor dem Hintergrund, dass es der Splendid Gruppe in der zweiten Jahreshälfte 2019 gelang, sowohl Konzernumsatz als auch die Ertragslage in den operativen Segmenten gegenüber der ersten Jahreshälfte wieder zu steigern, wurden sowohl die im August 2019 revidierte Umsatzbandbreite (EUR 47 Mio. bis EUR 51 Mio.) als auch die revidierte EBIT-Bandbreite (EUR -10,5 Mio. bis EUR -9,0 Mio.) erreicht.
Das Konzernjahresergebnis wurde zusätzlich belastet durch die Ausbuchung bisher aktivierter latenter Steueransprüche im Zusammenhang mit steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von EUR 4,1 Mio., da die diesbezüglichen formalen Ansatzkriterien aufgrund der Ergebnissituation der jüngeren Vergangenheit nicht mehr als erfüllt angesehen wurden. Es entstand ein Konzernjahresverlust von EUR -16,0 Mio. (Vorjahr: Konzernjahresgewinn EUR 1,4 Mio.). Das Konzerneigenkapital reduzierte sich entsprechend auf EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 19,0 Mio.). Die Eigenkapitalquote betrug zum Stichtag 7,2% (Vorjahr: 29,9%). Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns betrug EUR 16,0 Mio. (Vorjahr: EUR 19,5 Mio.). Die liquiden Mittel lagen zum Bilanzstichtag bei EUR 6,0 Mio. (Vorjahr: EUR 6,4 Mio.)
Die Verhandlungen betreffend die Prolongation der zum 31. Dezember 2019 ausgelaufenen Finanzierungsvereinbarungen wurden am 30. Januar 2020 zum Abschluss gebracht. Im Rahmen der verlängerten Finanzierungsvereinbarungen erhöhten sich die Finanzierungskosten im kurzfristigen Kreditbereich geringfügig, und die Splendid Gruppe hat sich zur Einhaltung von Financial Covenants verpflichtet. Die Prolongationsverträge gelten bis Ende 2021.
Zu weiteren Details der bestehenden Fremdfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter V.4.1 Finanzierung und Financial Covenants.
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| Konzern-Gewinn und Verlustrechnung 2019 in TEUR |
2019 | 2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 50.007 | 51.731 | -1.724 |
| Herstellungskosten | -44.012 | -34.910 | -9.102 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 5.995 | 16.821 | -10.826 |
| Vertriebskosten | -9.011 | -8.567 | -444 |
| Verwaltungskosten | -7.047 | -6.599 | -448 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 779 | 858 | -79 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.129 | -94 | -1.035 |
| Währungsgewinne | -33 | 42 | -75 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -10.446 | 2.461 | -12.907 |
| Finanzergebnis | -962 | -970 | 8 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -11.408 | 1.491 | -12.899 |
| Ertragsteuern | -4.619 | -91 | -4.528 |
| Konzernjahresergebnis | -16.027 | 1.400 | -17.427 |
Umsatzentwicklung
Die Splendid Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 einen Gesamtumsatz von EUR 50,0 Mio. (Vorjahr: EUR 51,7 Mio.). Die im August 2019 revidierte Umsatzbandbreite für das Gesamtjahr 2019 (EUR 47 Mio. bis EUR 51 Mio.) wurde damit erreicht. In der zweiten Jahreshälfte hatten sich die Umsatzerlöse gegenüber der ersten Jahreshälfte erhöht und beliefen sich auf EUR 28,7 Mio. (Vorjahr: EUR 28,7 Mio.). Insgesamt ergab sich gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzrückgang von EUR 1,7 Mio. bzw. 3,3 %.
In den einzelnen Geschäftsbereichen und Auswertungsstufen entwickelte sich der Umsatz wie folgt:
Segment Content
Im Geschäftsjahr 2019 wurde im Segment Content ein Umsatz von EUR 45,0 Mio. (Vorjahr: EUR 46,3 Mio.) erreicht (entspricht unverändert einem Anteil am Konzernumsatz von rund 90%). Positiv beeinflusst wurde der Segmentumsatz durch Zuwächse in den Auswertungsstufen digitaler Vertrieb, Lizenzen und Auftragsproduktion, während die Auswertungsstufen physisches Home Entertainment und Kinoverleih unterhalb der Vorjahreswerte blieben.
In der Auswertungsstufe Kinoverleih erwirtschafteten wir ein Umsatzvolumen von EUR 3,8 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.). Wir veröffentlichten wie im Vorjahr insgesamt 19 Titel in Deutschland, Österreich und Benelux. Zu den besucherstärksten Kinoveröffentlichungen gehörte der zweite Teil unserer niederländischen Koproduktion „MISFIT“ sowie dessen deutsche Adaption. Deren Auswertungserfolge verliefen mit 194.000 respektive knapp 170.000 Besuchern gleichwohl unterhalb unserer Erwartungen. Höhere Besucherzahlen als erwartet erzielten demgegenüber der Horrorfilm „Halloween Haunt“ (169.000) und die englische Komödie „Fisherman’s Friends“ (150.000) jeweils insgesamt in Deutschland, Österreich und in Benelux. Die Mehrzahl der Veröffentlichungen des Geschäftsjahres 2019 entfiel auf Kinofilme mit geringerer Besuchererwartung bei limitierten Marketingbudgets.
In der Auswertungsstufe Home Entertainment erwirtschafteten wir mit der Veröffentlichung von Blu-ray, DVD, aus digitalem Vertrieb (VoD, EST) sowie aus Vertriebsdienstleistungen für nationale und internationale Vertriebspartner einen Umsatz von EUR 20,8 Mio., ein Rückgang von EUR 3,1 Mio. bzw. 13,0 % gegenüber dem Vorjahr (EUR 23,9 Mio.). Die Entwicklung ist maßgeblich auf den Rückgang des physischen Geschäfts mit Blu-ray und DVD zurückzuführen, das 2019 durch eine schwache Marktentwicklung mit erheblichen Retourenrückläufen gekennzeichnet war. Die Vertriebsprovisionen für die Vermarktung von Filminhalten nationaler und internationaler Vertriebspartner waren 2019 ebenfalls rückläufig.
Zu unseren umsatzstärksten Neuveröffentlichungen im Home Entertainment zählte die Serienverfilmung der Reaktorkatastrophe „Chernobyl“, sowie die Fortsetzung der Sci-Fi Komödie „Iron Sky“ mit dem Titel „Iron Sky: The Coming Race“.
Im digitalen Vertrieb konnten wir einen deutlichen Umsatzzuwachs von 25,6% erreichen. Der Umsatz in Höhe von EUR 8,5 Mio. übertraf mit EUR 1,7 Mio. den Vorjahresumsatz (EUR 6,7 Mio.). Damit erhöhte sich der Anteil des digitalen Vertriebs am Umsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment auf 40,6% (Vorjahr: 28,1 %).
Neben dem Ausbau der Vermarktung unserer Programme im VoD und EST über alle bedeutenden Internet-Plattformen sind Umsatzbeiträge unseres B2B-Angebotes „meinVoD“, insbesondere die Zusammenarbeit mit der mobilcom-debitel GmbH, einer Tochtergesellschaft der freenet AG, im digitalen Vertrieb enthalten. Dabei übernimmt die Splendid Gruppe die Bereitstellung von Filminhalten sowie die technischen Dienstleistungen für „freenet Video“, das VoD-Portal der freenet Group (ww.freenet-video.de).
Eine positive Entwicklung verzeichneten auch unsere jüngeren Geschäftsfelder Influencer Management & Marketing sowie die digitale Auswertung von Musikinhalten. Insbesondere Umsätze aus den Streaming- und Download- Erlösen des Künstlers Michael Schulte, daneben Umsätze aus Influencer Marketing mit VERY US-Talents (Marketing-Kampagnen für Markenartikler, Medienunternehmen und Agenturen) trugen zur Umsatzentwicklung des Geschäftsfeldes bei. Insgesamt war der Beitrag dieses Geschäftsfeldes zum Konzernumsatz jedoch weiterhin geringfügig.
In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe erreichte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2019 einen höheren Umsatzzuwachs als erwartet. Durch die Vergabe von Lizenzen an TV-Sender und SVoD-Anbieter wurde ein Umsatz von EUR 15,2 Mio. erzielt (Vorjahr: EUR 14,1 Mio.), ein Zuwachs von EUR 1,2 Mio. bzw. 8,3%. Neben Lizenzverkäufen an TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux wurden insbesondere Umsätze aus Lizenzverträgen mit SVoD-Anbietern, darunter freenet Video, Netflix und Amazon, realisiert. Im Berichtszeitraum wurden zudem weitere Lizenzverträge mit TV-Sendern und SVoD-Anbietern in Deutschland und den Benelux-Ländern verhandelt bzw. abgeschlossen, die ab 2020 umsatzwirksam werden.
Das Geschäftsfeld Auftragsproduktion erreichte mit EUR 5,2 Mio. einen Umsatzanstieg in Höhe von 25,1% gegenüber dem Vorjahr (EUR 4,2 Mio.). Die Umsatzerlöse wurden vorwiegend durch die Auftragsproduktion der etablierten Serie „Die Wollnys“ erzielt.
Segment Services
Das Segment Services nahm im Geschäftsjahr 2019 erwartungsgemäß einen schwächeren Verlauf. Mit konzernfremden Auftraggebern wurden Umsätze in Höhe von EUR 5,0 Mio. (Vorjahr: EUR 5,4 Mio.) erwirtschaftet, ein Rückgang von 8,1% gegenüber dem Vorjahr. Sowohl der Bereich Synchronisation als auch der Bereich Digitalisierung lagen bei den mit Dritten erwirtschafteten Umsätzen unterhalb der Vorjahreswerte. Der Innenumsatz mit Konzernunternehmen nahm auf EUR 2,2 Mio. ab (Vorjahr: EUR 2,5 Mio.).
Im Geschäftsfeld Synchronisation wurden neben der Synchronisation von Spielfilmen und TV-Serien auch die Vertonung von Dokumentationen vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden ca. 79 % (Vorjahr: 82 %) der Umsätze aus Aufträgen mit externen Auftraggebern erzielt. Zu den größten Kunden zählen die internationalen Partner Discovery Channel, Dreamworks, BBC Studios und Warner Bros. sowie Super RTL, RTL und die TV-Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe.
Im Geschäftsfeld Digitalisierung wurden knapp 54 % (Vorjahr: 50 %) der Umsätze mit externen Auftraggebern erzielt. Zum größten Teil wurden hier Aufträge aus VoD/EST-Digitalisierungen für Internet-Portale bearbeitet, daneben Premastering-Aufträge für DVD/Blu-ray sowie weitere Dienstleistungen (z.B. Materialabnahmen, Erstellung und Auslieferung digitaler Kinokopien (DCP) sowie Screening Rooms). Zu den externen Kunden zählen u.a. Warner Bros., Leonine, Koch Films sowie BBC Worldwide.
Kostenentwicklung
Die Herstellungskosten erhöhten sich deutlich auf EUR 44,0 Mio. (Vorjahr: EUR 34,9), im Wesentlichen bedingt durch Wertminderungen auf das Filmvermögen in Höhe von EUR 8,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,3 Mio.). Davon entfielen EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,0 Mio.) auf die zweite Jahreshälfte. Ursächlich für den Wertminderungsbedarf war das mit einem zwischenzeitlich grundlegend veränderten Nutzerverhalten einhergehende erhöhte Vermarktungsrisiko und dessen mögliche Auswirkungen auf die künftige Ertragssituation in den Auswertungsstufen des Segments Content. Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich auf EUR 15,1 Mio. (Vorjahr: EUR 14,4 Mio.). Insgesamt erhöhte sich die Abschreibungsquote durch die Einmaleffekte aus den Wertberichtigungen deutlich auf 47,6% (Vorjahr: 30,5%). Die Herausbringungskosten in der Kinostufe, im Home Entertainment und in der Auftragsproduktion wurden auf EUR 10,7 Mio. (Vorjahr: EUR 12,4 Mio.) verringert. Die Personalkosten lagen mit EUR 4,9 Mio. auf Vorjahresniveau. Die Herstellungskostenquote des Geschäftsjahres stieg auf 88,0 % (Vorjahr: 67,5 %).
Die Vertriebskosten erhöhten sich auf EUR 9,0 Mio. (Vorjahr: EUR 8,6 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch eine Zunahme der Werbeausgaben und Provisionen für die Kino- und Home Entertainment-Veröffentlichungen sowie bei den Personalkosten. Die Vertriebskostenquote erhöhte sich auf 18,0 % (Vorjahr: 16,6%).
Die Verwaltungskosten erhöhten sich auf EUR 7,0 Mio. (Vorjahr: EUR 6,6 Mio.). Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 führte zu einer Erhöhung der Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von EUR 0,7 Mio. bei einer Verringerung der Positionen „Mieten, Leasing und Betriebskosten“ und „KfZ-Kosten“. Die Rechts- und Beratungskosten sowie die Personalkosten nahmen zu, während sich weitere Kosten, darunter für Versicherungen und Öffentlichkeitsarbeit, rückläufig entwickelten. Die Verwaltungskostenquote belief sich auf 14,1 % (Vorjahr: 12,8 %).
Die Sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich auf EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.). Gestiegenen Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen standen verringerte Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten sowie aus der Verfolgung von Produktpiraterie gegenüber.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich auf EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: TEUR 0,1). Auf den Firmenwert der Splendid Studios war aufgrund einer Werthaltigkeitsüberprüfung anhand des Nutzungswertes eine Wertberichtigung in Höhe von EUR 1,0 Mio. vorgenommen worden. (Vgl. dazu Kapitel 4.5 Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernanhang).
Im Berichtszeitraum entstand ein leicht negatives Währungsergebnis in Höhe von aufgerundet EUR -0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio. Mio.). Die saldierten Nettogewinne umfassen sowohl realisierte als auch stichtagsbezogene Wechselkurseffekte aus US-Dollar-Termingeschäften.
Ergebnisentwicklung
Im zweiten Halbjahr 2019 kam es in beiden operativen Segmenten zu Ergebnisverbesserungen gegenüber der ersten Jahreshälfte und es wurde in beiden Segmenten ein positives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erwirtschaftet. Im Segment Content ergab sich für das Gesamtjahr 2019 gleichwohl ein negatives EBIT in Höhe von EUR -8,8 Mio. (Vorjahr: EUR 3,4 Mio.). Die Ergebnisverschlechterung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den Wertminderungen betreffend das Filmvermögen der Tochtergesellschaften Splendid Film GmbH und Polyband Medien GmbH sowie betreffend den Firmenwert der Splendid Studios. Die EBIT-Marge des Segmentes lag im Berichtszeitraum bei -19,6 % (Vorjahr: 7,3 %).
Das EBIT im Segment Services im Geschäftsjahr 2019 betrug EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.). Unter Berücksichtigung unterproportional verringerter Herstellungskosten ging die EBIT-Marge auf 2,9 % zurück (Vorjahr: 10,4 %).
Insgesamt verzeichnete die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2019 unter Berücksichtigung des Holding-Ergebnisses einen EBIT-Verlust von EUR -10,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,5 Mio.). Damit liegt das Ergebnis innerhalb der prognostizierten Bandbreite von EUR -10,5 Mio. bis EUR -9,0 Mio.. Die EBIT-Marge im Berichtszeitraum betrug -20,9 % (Vorjahr: 4,8 %).
Durch die Erstanwendung von IFRS16 ergab sich eine Verbesserung des EBIT und entsprechend ein zusätzlicher Zinsaufwand bei den Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,1 Mio.. Das Finanzergebnis betrug EUR -1,0 Mio. und lag damit auf Vorjahresniveau.
Der Ertragsteueraufwand beläuft sich auf EUR 4,6 Mio. (Vorjahr: EUR -0,1 Mio.). Hierin ist im Wesentlichen ein Steueraufwand aus der Neubewertung aktiver latenten Steueransprüche im Zusammenhang mit steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von EUR 4,1 Mio. enthalten. Aufgrund der Ergebnissituation der jüngeren Vergangenheit wurden die diesbezüglichen formalen Ansatzkriterien des IAS 12.35 nicht mehr als erfüllt angesehen.
Das Konzernjahresergebnis beläuft sich auf EUR -16,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,4 Mio.). Das Ergebnis je Aktie beträgt im Geschäftsjahr EUR -1,64 (Vorjahr: EUR 0,14).
Der Jahresfehlbetrag der Konzernobergesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Hauptversammlung findet als virtuelle Veranstaltung am 13. August 2020 statt.
II.3 Vermögenslage des Konzerns
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| Konzernbilanz zum 31.12.2019 in TEUR |
31.12.2019 | 31.12.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 20.714 | 36.368 | -15.654 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 20.780 | 27.281 | -6.501 |
| Summe Aktiva | 41.494 | 63.649 | -22.155 |
| Eigenkapital | 2.972 | 18.999 | -16.027 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 2.577 | 2.550 | 27 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 35.945 | 42.100 | -6.155 |
| Summe Passiva | 41.494 | 63.649 | -22.155 |
Die Konzernbilanzsumme der Splendid Gruppe verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 41,5 Mio. (Vorjahr: EUR 63,6 Mio.).
Die langfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um EUR 15,7 Mio. auf EUR 20,7 Mio. (Vorjahr: EUR 36,4 Mio.). Dies liegt im Wesentlichen in der Entwicklung des Filmvermögens begründet, das sich insbesondere aufgrund der vorgenommenen Wertminderungen auf EUR 12,7 Mio. (Vorjahr: EUR 24,5 Mio.) deutlich verringerte. Wir verweisen hierzu auf die Angaben unter Punkt 4.4 „Filmvermögen“ im Konzernanhang. Zu den Filminvestitionen verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt II. 4. „Investitionen“ in diesem zusammengefassten Lagebericht. Des Weiteren reduzierten sich die Geschäfts- oder Firmenwerte um die vorgenommene Abschreibung auf den Firmenwert der Splendid Studios in Höhe von EUR 1,0 Mio. auf EUR 3,9 Mio. Hierzu verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 4.5 „Geschäfts- oder Firmenwert“ im Konzernanhang. Im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16 waren in 2019 erstmalig Nutzungsrechte aufgrund bestehender Leasingverhältnisse als Vermögenswerte in der Konzernbilanz zu erfassen. Wir verweisen hierzu auf Punkt 2.1 und 4.3 im Konzernanhang. Die latenten Steueransprüche betragen nach Ausbuchung latenter Steueransprüche im Zusammenhang mit steuerlichen Verlustvorträgen EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 5,0 Mio.).
Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um EUR 6,5 Mio. auf EUR 20,8 Mio. (Vorjahr: EUR 27,3 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 13,1 Mio. (Vorjahr: EUR 17,9 Mio.) und der Vertragsvermögenswerte (i. W. aus laufenden Auftragsproduktionen) auf EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.). Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag EUR 6,0 Mio. (Vorjahr: EUR 6,4 Mio.).
Das Eigenkapital des Konzerns verminderte sich zum Stichtag auf EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 19,0 Mio.), resultierend aus dem Konzernjahresverlust. Auf der Hauptversammlung der Splendid Medien AG am 13. Juni 2019 wurde beschlossen, den Bilanzgewinn 2018 der Konzernobergesellschaft vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 7,2 % (Vorjahr: 29,9 %).
Die langfristigen Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahresende mit EUR 2,6 Mio. nahezu unverändert. Einer Erhöhung der langfristigen Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 auf EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.) steht eine Verringerung der langfristigen Bankverbindlichkeiten aufgrund planmäßiger Tilgungen auf zum Bilanzstichtag EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.) gegenüber.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich auf EUR 35,9 Mio. (Vorjahr: EUR 42,1 Mio.). Davon betrugen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (i.W. gegenüber Lizenz- und Vertriebspartnern) EUR 8,0 Mio. (Vorjahr: EUR 14,0 Mio.). Ebenso verringert haben sich die Vertragsverbindlichkeiten (i. W. Vorauszahlungen von Kunden) auf EUR 2,9 Mio. (Vorjahr: EUR 4,9 Mio.). Die Rückstellungen stiegen auf EUR 7,8 Mio. (Vorjahr: EUR 6,2 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Remissionen aus dem physischen Home Entertainment-Geschäft sowie Verpflichtungen aus Lizenzverträgen. Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten, die im Wesentlichen kurzfristige Geldmarktkredite beinhalten, sind mit EUR 16,5 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 16,8 Mio.) im Wesentlichen unverändert.
II.4 Finanzlage des Konzerns
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement des Konzerns stellt sicher, dass die Unternehmen der Splendid Gruppe dauerhaft liquide sind, reduziert finanzielle Risiken soweit wirtschaftlich sinnvoll und reicht Darlehen an die Konzerngesellschaften aus. Die Splendid Medien AG erbringt und steuert diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Gesellschaften in ausreichender Form kostengünstig und möglichst über die vorhandenen internen und externen Finanzierungsmöglichkeiten zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich die Splendid Medien AG grundsätzlich an der Art sowie der voraussichtlichen Laufzeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Grundlage für das Finanzmanagement ist die kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows sowie der Bankguthaben und der freien und in Anspruch genommenen Linien bei den finanzierenden Kreditinstituten.
Kapitalstruktur
Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein angemessenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an.
Die Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag weist eine Eigenkapitalquote von 7,2% (Vorjahr: 29,9%) aus. Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich in Relation zur Bilanzsumme auf 6,2 % (Vorjahr: 4,0%) erhöht. Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten ist auf 86,6% (Vorjahr: 66,1%) gestiegen.
In den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag zinstragende Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 16,7 Mio. (Vorjahr: EUR 17,5 Mio.) sowie Leasingverbindlichkeiten von EUR 2,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) enthalten.
Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe überwiegend über zwei Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG.
Per 31. Dezember 2019 verfügte die Splendid Gruppe aus diesen Vereinbarungen über einen Gesamtfinanzierungsrahmen von EUR 19,3 Mio., der mit EUR 16,7 Mio. durch Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtfinanzierungsrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.
Die Finanzierungsvereinbarungen werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs regelmäßig angepasst beziehungsweise verlängert. Die zum 31. Dezember 2019 ausgelaufenen Finanzierungsvereinbarungen wurden Anfang 2020 um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Im Rahmen der prolongierten Finanzierungsvereinbarungen erhöhten sich die Finanzierungskosten im kurzfristigen Kreditbereich geringfügig, und die Splendid Gruppe hat sich zur Einhaltung von erweiterten Financial Covenants verpflichtet.
Zu weiteren Details der bestehenden Fremdfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter V.4.1 Finanzierung und Financial Covenants.
Cashflow
Die Splendid Gruppe entwickelt ihren Cashflow ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Dieses wird um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt. Ergänzend werden die Zahlungsströme berücksichtigt, die aus der Veränderung von Bilanzposten abgeleitet werden.
Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:
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| Konzern-Cashflow Rechnung 2019 in TEUR |
2019 | 2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 16.006 | 19.522 | -3.516 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -14.753 | -15.696 | 943 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -1.608 | -3.058 | 1.450 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | -355 | 768 | -1.123 |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 6.372 | 5.604 | 768 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 6.017 | 6.372 | -355 |
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr auf EUR 16,0 Mio. (Vorjahr: EUR 19,5 Mio.) verringert, im Wesentlichen bedingt durch die Geschäftsentwicklung sowie Abflüsse aus dem Working Capital. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Wesentlichen Zahlungsabflüsse aus Investitionen in das Filmvermögen in Höhe von EUR 12,6 Mio. (Vorjahr: EUR 15,3 Mio.). Daneben wurden die Zahlungen betreffend den Erwerb weiterer Gesellschafteranteile in Höhe von insgesamt EUR 1,8 Mio. fällig. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei EUR -1,6 Mio. (Vorjahr: EUR - 3,1 Mio.). Im Berichtszeitraum wurden Nettorückführungen von Darlehen aus der Konzernfinanzierung in Höhe von EUR 0,8 Mio. sowie die Tilgung aus Leasingverbindlichkeit in Höhe von netto EUR 0,9 Mio. vorgenommen. Bezüglich der Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 7 im Konzernanhang. Im Vorjahreszeitraum betrug die Nettorückführung von Krediten EUR 3,1 Mio.
Liquidität
Der Finanzmittelbestand der Splendid Gruppe umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie Kontokorrentkredite.
Insgesamt betrug der Finanzmittelbestand zum Ende des Berichtszeitraums EUR 6,0 Mio. (Vorjahr: EUR 6,4 Mio.).
Investitionen in das Filmvermögen
Im Geschäftsjahr 2019 investierte die Splendid Gruppe EUR 12,0 Mio. (Vorjahr: EUR 12,2 Mio.) in das Filmvermögen. Im Wesentlichen durch Verzögerungen bei der Auslieferung von Filmtiteln lag das Investitionsvolumen damit unterhalb der für 2019 prognostizierten Größenordnung (EUR 13,0 Mio. bis EUR 18,0 Mio.). Unter Berücksichtigung von Auszahlungen für Investitionen des Vorjahres wurden Investitionsauszahlungen in Höhe von EUR 12,6 Mio. (Vorjahr: EUR 15,3 Mio.) vorgenommen. Die Investitionen enthalten auch Anzahlungen für Filmrechte, die nach Vertragsabschluss bzw. zu Drehbeginn geleistet werden.
Zu den bedeutendsten Filminvestitionen des Jahres 2019 gehörten u. a. der zweite Teil unserer niederländischen Koproduktion „MISFIT“ und dessen deutsche Adaption, sowie der der Horrorfilm „Halloween Haunt“.
Daneben verhandelte bzw. schloss die Splendid Gruppe weitere Einkaufsverträge für die Auswertung im deutschsprachigen Raum und in Benelux, darunter für den Actionfilm „Force of Nature“ mit Kate Bosworth und Mel Gibson, die Komödie „Fatman“ mit Mel Gibson sowie den Animationsfilm „Bigfoot Superstar“.
II.5 Mitarbeiter
Die Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende unverändert gegenüber dem Vorjahr 172. Zum Bilanzstichtag waren 26 Mitarbeiter (Vorjahr: 9) kurzfristig bzw. projektbezogen beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Anzahl der angestellten Mitarbeiter in den Segmenten wie folgt:
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| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Content | 93 | 94 |
| Services | 67 | 68 |
| Holding (Splendid Medien AG) | 12 | 10 |
| Gesamt | 172 | 172 |
Die Mehrzahl der Konzernmitarbeiter verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, allen voran die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, sind über Bonisysteme und/oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt.
III. Nachtragsbericht
Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 314 Nr. 25 HGB im Konzernanhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
IV. Ergänzende Angaben für die Splendid Medien AG (handelsrechtlicher Einzelabschluss der Konzern-Muttergesellschaft)
Überblick über das Geschäftsjahr 2019 und Prognose der Splendid Medien AG (Muttergesellschaft)
Die Splendid Medien AG (Muttergesellschaft) ist als Managementholding der Splendid Gruppe hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung der operativen Gesellschaften in der Splendid Gruppe abhängig.
Ergänzend zu der konzernweiten Betrachtung ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss die wichtigste Steuerungsgröße der Splendid Medien AG. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Bemessungsgrundlage für die Dividendenausschüttung an die Aktionäre der Gesellschaft.
Geschäftsverlauf und Ertragslage
Die Splendid Medien AG erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Verwaltungskostenumlagen und Mietumlagen. Daneben vereinnahmt die Gesellschaft Zinserträge aus der Finanzierung der Konzerntöchter sowie Beteiligungsergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen mit verschiedenen Tochtergesellschaften. Der Geschäftsverlauf der Splendid Medien AG ist damit wesentlich geprägt von der Geschäftsentwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen.
Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Splendid Medien AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) dargestellt.
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| Gewinn und Verlustrechnung 2019 der Splendid Medien AG nach HGB in TEUR |
2019 | 2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.375 | 1.455 | -80 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 36 | 23 | 13 |
| Personalaufwand | -1.542 | -1.698 | 156 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -56 | -64 | 8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.684 | -1.170 | -514 |
| Beteiligungsergebnis | -1.903 | 1.427 | -3.330 |
| Finanzergebnis | 272 | 385 | -113 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -7 | 0 | -7 |
| Ergebnis nach Steuern | -3.509 | 358 | -3.867 |
| Sonstige Steuern | -5 | 0 | -5 |
| Jahresergebnis | -3.514 | 358 | -3.872 |
Die Splendid Medien AG hat im Geschäftsjahr 2019 unverändert zu Vorjahren zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe ausgeübt. Aus den im Wege einer Verwaltungskostenumlage weiterbelasteten Aufwendungen aus Serviceleistungen sowie der Untervermietung von Geschäftsräumen an die Tochtergesellschaften erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio.).
Der Anstieg der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist v.a. auf Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten zurückzuführen. Demgegenüber waren andere Betriebskosten (u.a. Mieten, Fahrzeugkosten) sowie Kosten der Öffentlichkeitsarbeit rückläufig. Der reduzierte Personalaufwand steht insbesondere im Zusammenhang mit gegenüber dem Vorjahr verringerten Tantiemen des Vorstandes, die größtenteils nach Zielen im Konzernverbund bemessen werden.
Das Beteiligungsergebnis (Aufwendungen und Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften) beläuft sich auf EUR -1,9 Mio. (Vorjahr: EUR +1,4 Mio.), da die über Ergebnisabführungsverträge verbundenen Tochterunternehmen insbesondere durch bilanzielle Einmaleffekte belastet sind.
Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,1 Mio. vermindert. Hierin enthalten ist der Zinsaufwand für Bankkredite, der sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.) verringert hat.
Insgesamt belief sich der Jahresfehlbetrag auf EUR 3,5 Mio. (Vorjahr: Jahresüberschuss EUR 0,4 Mio.).
Vermögenslage der Splendid Medien AG
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| Bilanz der Splendid Medien AG zum 31.12.2019 (HGB) in TEUR |
31.12.2019 | 31.12.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 57 | 88 | -31 |
| Sachanlagen | 79 | 53 | 26 |
| Finanzanlagen | 29.720 | 30.179 | -459 |
| 29.856 | 30.320 | -464 | |
| Umlaufvermögen | |||
| Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.958 | 4.035 | -1.077 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 265 | 181 | 84 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 825 | 751 | 74 |
| 4.048 | 4.967 | -919 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 8 | 3 | 5 |
| Summe Aktiva | 33.912 | 35.290 | -1.378 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 9.790 | 9.790 | 0 |
| Kapitalrücklage | 2.752 | 2.752 | 0 |
| Gewinnrücklagen | 15.748 | 15.390 | 358 |
| Bilanzgewinn | -3.514 | 358 | -3.872 |
| 24.776 | 28.290 | -3.514 | |
| Rückstellungen | 371 | 576 | -205 |
| Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.700 | 5.846 | -146 |
| Verbiundlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 174 | 149 | 25 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.064 | 0 | 2.064 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 827 | 429 | 398 |
| 8.765 | 6.424 | 2.341 | |
| Summe Passiva | 33.912 | 35.290 | -1.378 |
Die Bilanzsumme der Splendid Medien AG hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,4 Mio. verringert.
Die Finanzanlagen enthalten mit EUR 29,3 Mio. (Vorjahr: EUR 29,8 Mio.) im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen zur Finanzierung des Geschäftsbetriebes.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,0 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch zum Stichtag verminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Ergebnisabführungsverträgen.
Die Rückstellungen betreffen unverändert im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, Abschluss- und Prüfungskosten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Verpflichtung zur Verlustübernahme aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften.
Finanzlage der Splendid Medien AG
Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel haben sich zum Bilanzstichtag geringfügig erhöht. Der stichtagsbezogene Zahlungsmittelbestand von EUR 0,8 Mio. besteht im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten.
Kapitalstruktur
Die Kapitalstruktur der Splendid Medien AG zum Bilanzstichtag weist eine gegenüber dem Vorjahr verminderte Eigenkapitalquote in Höhe von 73,1 % aus (Vorjahr: 80,2 %). Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresfehlbetrag auf EUR 24,8 Mio. (Vorjahr: EUR 28,3 Mio.) verringert. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 wurde der Bilanzgewinn 2018 in Höhe von TEUR 358 vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum Bilanzstichtag leicht auf EUR 5,7 Mio. (Vorjahr: EUR 5,8 Mio.) zurückgegangen, bedingt durch die planmäßige Tilgung eines langfristigen Tilgungsdarlehens.
Nachtragsbericht der Splendid Medien AG
Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Risiken der Splendid Medien AG
Die Splendid Medien AG ist u.a. durch Finanzierungen sowie durch mittelbare und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen weitgehend mit den Unternehmen der Splendid Gruppe verbunden. Daher ist die Risikosituation der Splendid Medien AG wesentlich von der Risikosituation der Splendid Gruppe abhängig. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation der Splendid Gruppe gelten damit auch als Zusammenfassung der Risikosituation der Splendid Medien AG.
Prognose und wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung der Splendid Medien AG
Die Ertragslage der Splendid Medien AG wird durch Beteiligungserträge, Zinszahlungen der Tochtergesellschaften für von der AG gewährte Darlehen sowie eine umsatzabhängige Verwaltungskostenumlage bestimmt. Die Beteiligungserträge umfassen im Wesentlichen die Erträge aus den bestehenden Ergebnisabführungsverträgen mit den Gesellschaften Polyband Medien GmbH, WVG Medien GmbH, Splendid Synchron GmbH und Enteractive GmbH und spiegeln unmittelbar den Geschäftserfolg der Tochtergesellschaften wider.
Die Splendid Medien AG plant auch im Geschäftsjahr 2020 die Konzerngesellschaften über Ausleihungen zu unterstützen.
Auf Basis der Gruppenprognose erwarten wir für den Einzelabschluss der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr 2020 ein gegenüber 2019 verbessertes Jahresergebnis. Insbesondere der Ausbruch der weltweiten COVID-19-Pandemie führt aktuell zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Prognosefähigkeit; auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Punkt V.4.1 im nachfolgenden Risikobericht wird verwiesen.
V. Risikobericht der Splendid Gruppe
V.1 Ziele des Risikomanagementsystems
Wie jedes Unternehmen ist die Splendid Gruppe einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet einen wichtigen Grundstein für den nachhaltigen Erfolg und die Entwicklung des Unternehmenswertes.
Die Splendid Medien AG betreibt daher ein Risikomanagementsystem, mit dessen Hilfe regelmäßig potenzielle Risiken in Form von Ereignissen, Handlungen oder Versäumnissen, welche den Erfolg oder die Existenz der Unternehmensgruppe gefährden können, über alle Konzernunternehmen und -funktionen hinweg identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht werden.
V.2 Organisation des Risikomanagementsystems
Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken auf der Ebene von Funktionen und Konzernunternehmen identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen. Konkrete Einzelrisiken, die bereits vollständig im Abschluss bzw. Lagebericht oder Budget abgebildet sind, werden nicht bewertet, da sie bereits eingetreten sind bzw. als eingetreten gelten.
Chancen werden im Wesentlichen außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst. Eine Schilderung der wesentlichen Chancen findet sich unter VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung.
Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das erweiterte Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien „Wirtschaftliches Verlustpotenzial/Schadenshöhe“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“ bewertet.
Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich umfassend beurteilt.
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung wird der aktualisierte Risikokatalog auch auf Risikointerdependenzen, Risikoaggregationen und die Gesamtrisikolage durchgesehen bzw. angepasst. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben oder zu einer bestandsgefährdenden Entwicklung führen können, werden Vorstand und Aufsichtsrat umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält grundsätzlich zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe.
Das nach §91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem ist Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.
V.3 Risikobewertung und Ableitung des Handlungsbedarfs
Die Risikobewertung erfolgt in einer Bruttobetrachtung, also vor Berücksichtigung von kompensierenden oder minimierenden Maßnahmen, entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und des erwarteten Schadensausmaßes. Je nach Höhe des potenziellen Schadens erfolgt die Eingruppierung in eine von drei Schadensklassen. Wenn eine Quantifizierung nur schwer möglich ist, erfolgt die Zuordnung anhand von qualitativen Merkmalen. Die Risiken werden zudem einer von drei Wahrscheinlichkeitsklassen zugeordnet. Die Klassifizierung eines Risikos als hohes (Klasse 1), mittleres (Klasse 2) oder geringes Risiko (Klasse 3) ergibt sich aus den Kombinationen von erwarteter Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß folgender Risikomatrix:

Aus der Einordnung der Risiken in die o.g. Matrix ergibt sich der Handlungsbedarf in Form von Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung sowie die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Berichtsintervallen. Im Anschluss wird das Risiko nochmals unter Berücksichtigung der vorgenommenen Maßnahmen im Hinblick auf das wirtschaftliche Verlustpotenzial/Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet (Nettobewertung).
V.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken
Bedeutendere Risiken ergeben sich für die Splendid Gruppe in den Risikofeldern „Unternehmen“ (Finanzen, Liquidität, Prozesse, Personal, Management) und „Markt“ (Branche, Wettbewerb, Produkt/Leistungen). Gegenstand dieses externen Risikoberichts sind solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung und damit nach Durchführung der Nettobewertung als hohe Risiken (Klasse 1) klassifiziert werden. Als Ergebnis der Risikobewertung werden diese Risiken in untenstehendem Bericht entweder einzeln oder mit aggregierten Bewertungen ausgewiesen.
V.4.1 Unternehmensrisiken (Finanzen, Liquidität, Prozesse, Personal, Management)
Finanzierung und Financial Covenants, Liquidität
Die Ausstattung mit ausreichendem Kapital und Liquidität für den Erwerb und die Vermarktung von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung.
Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe überwiegend über eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Die Finanzierung umfasst flexibel nutzbare Kreditlinien, die auf Basis des EURIBOR variabel verzinst werden. Ein festverzinsliches Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit wurde per Ende September 2019 vollständig getilgt.
Für die Akquisition der Splendid Studios GmbH war 2016 eine gesonderte Finanzierungsvereinbarung geschlossen worden, die ein Tilgungsdarlehen mit einer 5-jährigen Laufzeit sowie flexibel nutzbare Kreditlinien umfasst. Letztere werden auf Basis des EURIBOR variabel verzinst.
Per 31. Dezember 2019 verfügte die Splendid Gruppe aus diesen Vereinbarungen über einen Gesamtfinanzierungsrahmen von EUR 19,3 Mio., der mit EUR 16,7 Mio. i. W. durch Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtfinanzierungsrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.
Die Finanzierungsvereinbarungen werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs regelmäßig angepasst beziehungsweise verlängert. Die zum 31. Dezember 2019 ausgelaufenen Finanzierungsvereinbarungen wurden Anfang 2020, mit ergänzender Vereinbarung im Juni 2020, bis Ende 2021 zu geringfügig veränderten Konditionen im kurzfristigen Kreditbereich und unter Erweiterung der Financial Covenants verlängert. Gegenstand der Financial Covenants sind u.a. die Prüfung/Verfolgung weiterer liquiditätserhöhender Maßnahmen sowie die Einhaltung definierter Erfolgsziele (z.B. Factoring, Kostensenkungsmaßnahmen). Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen überwacht. Kann die Einhaltung der Covenants nicht bestätigt werden, leitet sich daraus ein Kündigungsrecht der Banken ab. Sollte es zu einer außerordentlichen Kündigung der Finanzierungsvereinbarungen kommen, tritt ein bestandsgefährdendes Risiko für die Splendid Gruppe ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos ist unter anderem von den künftigen Auswirkungen der im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verhängten Eindämmungsmaßnahmen auf die Geschäftsentwicklung der Splendid Gruppe abhängig und kann vor diesem Hintergrund zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden (vgl. hierzu auch die folgenden Ausführungen zu den weiteren Risiken der COVID-19-Pandemie.)
Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert.
Weitere Risiken aus der COVID-19-Pandemie
Die Konzerngesellschaften sind in Abhängigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells und ihrer Funktion innerhalb der Wertschöpfungskette der Filmvermarktung in unterschiedlichem Maße Umsatz-, Ertrags-, Finanz- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Rahmen des IKS durch das monatliche Reporting sowie wöchentliche Liquiditätsplanungen in den Konzerngesellschaften und einer 13-Wochen-Liquiditätsvorschau auf Konzernebene überwacht. Vor dem Hintergrund der ab März 2020 vorgenommenen behördlichen Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, darunter Kinoschließungen und Geschäftsschließungen im stationären Einzelhandel sowie Einschränkungen in den Serviceleistungen und programmlichen Engpässen durch Verschiebung oder Absagen von Filmproduktionen in den relevanten Märkten der Splendid Gruppe, geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 von deutlichen Umsatz- und Ergebnisbelastungen aus, die sich auf die bisher positiven Ergebniserwartungen für das Geschäftsjahr 2020 auswirken werden (vgl. dazu Kapitel VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung). Der Vorstand sowie die Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften haben gegensteuernde Maßnahmen (v.a. Kurzarbeit in den Konzerngesellschaften, Umdisponierung von Veröffentlichungsterminen und von Vermarktungswegen) vorgenommen.
Zu Beginn der COVID-19-Krise rechnete der Vorstand darüber hinaus mit einer zusätzlichen Belastung der Liquidität aus den zu erwartenden Umsatz- und Ergebniseffekten und hat auf dieser Grundlage zwischenzeitlich die Möglichkeiten der Liquiditätszuführung über die Geschäftsbanken im Rahmen der verschiedenen staatlichen Unterstützungsprogramme geprüft. Die jeweiligen Antragsvoraussetzungen sind mit den gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten (i.W. Konzernverflechtungen) innerhalb der Splendid Gruppe jedoch nicht vereinbar.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses ist die Liquidität der Konzerngesellschaften auch ohne Inanspruchnahme dieser Programme auskömmlich. Nach aktueller Planung unter Berücksichtigung der bisher bekannten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist die Liquidität der Konzerngesellschaften gesichert.
Ob im weiteren Zeitverlauf dennoch ein bestandsgefährdendes Risiko erwächst, hängt unter anderem von den nachhaltigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Geschäftsfelder, insbesondere dem relevanten Konsumverhalten der Verbraucher und der Auftragslage unserer Geschäftspartner ab. Zeitpunkt, Art und Umfang der weiteren Lockerung von Corona-Schutzmaßnahmen sind hierfür von zentraler Bedeutung, können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß nicht abschließend abgeschätzt werden. Die Entwicklungen müssen in den kommenden Monaten regelmäßig überprüft und die Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewertet werden. Sofern eine heute nicht geplante, kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichen liquiden Mitteln für die Konzernunternehmen notwendig werden sollte und es dem Vorstand und dem Management dann nicht gelingen sollte, zusätzliche Liquidität rechtzeitig und im benötigten Umfang zu beschaffen, tritt ein bestandsgefährdendes Risiko für die Splendid Gruppe ein.
Risiken aus Zahlungsverschiebungen
Es besteht ein dem Geschäftsmodell inhärentes Risiko, dass prognostizierte Geldmittel nicht in der geplanten Höhe und/oder nicht zum geplanten Zeitpunkt zur Verfügung stehen, da sich sowohl vorgesehene notwendige Investitionsauszahlungen als auch geplante Lizenzeinzahlungen kurzfristig verschieben können. Die Splendid Gruppe überwacht das Risiko über Auszahlungsplanungen für Investitionen sowie anhand einer wöchentlichen Liquiditätsplanung mit einer 13-Wochen-Vorschau. Das Risiko hat sich vor dem Hintergrund der aus der COVID-19-Pandemie angestiegenen Wahrscheinlichkeit von Verschiebungen geplanter Produktions- und Abnahmetermine erhöht.
V.4.2 Marktrisiken (Branche, Wettbewerb, Produkt/Leistungen)
Die Bewertung der unten stehenden Marktrisiken in Risikoklasse 1 erfolgt auf aggregierter Basis.
Einkauf und Absatz von Filmlizenzen
Bei der Akquisition von Filmlizenzen im Segment Content steht das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen im Vordergrund. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb so genannte „Acquisition Proposals“, in denen neben einer projektbezogenen Analyse u.a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich der erwartete wirtschaftliche Erfolg eintritt. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen von den planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkten führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen. Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen. Die im Rahmen der Bilanzerstellung vorgenommen Werthaltigkeitsprüfungen des Filmvermögens sind das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Die tatsächlichen Verwertungsergebnisse können hiervon abweichen.
Marktveränderungen im Home Entertainment
Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe im Segment Content mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland.
Der Anteil physischer Bildtonträger in Deutschland wird weiter zurückgehen. Daraus erwächst die Herausforderung für die Unternehmen der Splendid Gruppe, die Geschäftsmodelle weiter auf den digitalen Vertrieb auszurichten. Dem erfolgreichen Ausbau der Zusammenarbeit mit den wesentlichen digitalen Anbietern beim Filmvertrieb im deutschsprachigen Raum und in Benelux kommt eine immer größere Bedeutung zu, um den Risiken aus sinkenden Marktanteilen des physischen Geschäftes zu begegnen, den fortschreitenden Wandel zum internetbasierten Angebot erfolgreich zu gestalten und die sich ergebenden Chancen zu nutzen.
Lizenz- und Formatvermarktung
Die Splendid Gruppe generiert im Segment Content Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an Anbieter im Bereich des Free-TV, Pay-TV und Subscriptional VoD (SVoD) sowie Umsätze aus der Produktion von Formaten für Fernsehsender. Veränderte Programmausrichtungen, Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten und die Zuschauerreichweiten beeinflussen in erheblichem Maße die Einkaufsbudgets der Fernsehsender und Streaminganbieter. Veränderungen in den Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender und SVoD-Anbieter mit bereits heute vergleichsweise langen Zahlungszielen beeinflussen daneben unter Umständen die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ.
Bei der Lizenzierung von Filmrechten an TV-Sender erhält die Splendid Gruppe im Regelfall bereits deutlich vor Produktionsbeginn Anzahlungen auf die geschlossenen Verträge. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten Filme nicht zur Produktion und damit nicht zur Auslieferung an die TV-Sender kommen, besteht das Risiko der Rückzahlungsverpflichtung der geleisteten Anzahlung sowie etwaig vereinbarter Vorfinanzierungen mit kurzfristigen, liquiditätsbelastenden Auswirkungen für die Splendid Gruppe. Dieses Risiko beläuft sich bei den aktuell vorliegenden Verträgen über Filme, die noch nicht zur Produktion bzw. zur Auslieferung an die Sender gekommen sind, auf ein Volumen von maximal EUR 1,1 Mio.
Mögliche Risiken aus den Folgen des Brexit
Die mit englischen Unternehmen getroffenen Verträge sind überwiegend langfristiger Natur und der Vorstand sieht auf Basis der aktuellen Erkenntnisse keine negativen Auswirkungen für die existierenden Vertragsbeziehungen. Der Brexit kann jedoch Auswirkungen auf das künftige Programmangebot sowie die Lizenzpreise englischer Produzenten entfalten, die sich aus Änderungen der Investitionsförderung oder Besteuerung ergeben. Inwieweit sich hieraus wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe ergeben, ist auch nach dem vollzogenen Austritt von Großbritannien aus der EU weiterhin nicht absehbar. Der Vorstand und das Management der Tochtergesellschaften analysieren mögliche Risiken und Chancen auf Ebene der einzelnen Gesellschaften und der Gruppe regelmäßig. Das Risiko steht im direkten Zusammenhang zum Risiko „Einkauf und Absatz von Filmlizenzen“.
V.5 Gesamtbeurteilung der Risiken
In der Gesamtbewertung des Risikoportfolios ergibt sich eine Risikokonzentration hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen Finanzierung der Splendid Gruppe. Sofern es Vorstand und Management der Splendid Gruppe nicht gelingen sollte, die der Finanzierung zugrunde liegenden Covenants nachhaltig zu erfüllen und damit die mögliche Gefahr einer außerordentlichen Kündigung der Finanzierungsvereinbarungen zu vermeiden, ist der Fortbestand der Splendid Gruppe gefährdet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos ist aktuell vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und der in diesem Zusammenhang verhängten Eindämmungsmaßnahmen erhöht, kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend quantifiziert werden.
Ob aus den umsatz- und ergebnisbelastenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die nach aktueller Planung auskömmliche Liquiditätslage im weiteren Zeitverlauf ein bestandsgefährdendes Risiko erwächst, hängt unter anderem von den nachhaltigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Geschäftsfelder, insbesondere dem relevanten Konsumverhalten der Verbraucher und damit einhergehend der Auftragslage unserer Geschäftspartner ab. Zeitpunkt, Art und Umfang der weiteren Lockerung von Corona-Schutzmaßnahmen sind hierfür von zentraler Bedeutung, können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß nicht abschließend abgeschätzt werden. Die Entwicklungen müssen in den kommenden Monaten regelmäßig überprüft und die Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewertet werden. Sofern eine heute nicht geplante, kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichen liquiden Mitteln für die Konzernunternehmen notwendig werden sollte und es dem Vorstand und dem Management dann nicht gelingen sollte, zusätzliche Liquidität rechtzeitig und im benötigten Umfang zu beschaffen, tritt ein bestandsgefährdendes Risiko für die Splendid Gruppe ein.
Weitere potenzielle Risiken ergeben sich aus den anhaltenden Marktveränderungen auf die Geschäftsentwicklung im Einkauf und Absatz von Filmlizenzen, im Home Entertainment sowie auf die Lizenz- und Formatvermarktung an Fernsehsender und SVoD-Plattformen sowie aus möglichem Zahlungsausfall oder Zahlungsverschiebungen.
Die Splendid Gruppe hat alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dennoch verbleibt auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen und eingeleiteten Maßnahmen eine bedeutende Risikolage für die Splendid Gruppe.
V.6 Internes Kontrollsystem (IKS)
Primäres Ziel des internen Kontrollsystems der Splendid Medien AG ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere betreffend die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT, Cashflow und Liquidität), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Diese dienen insbesondere dazu, die Risiken, denen sich die Splendid Gruppe in den Bereichen Finanzen, Liquidität und Markt gegenübergestellt sieht, zu untersuchen und zu steuern. Soll/Ist-Abweichungen werden zeitnah an den Vorstand berichtet. Der Aufsichtsrat wird zeitnah von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen.
Die folgenden Aktivitäten stehen exemplarisch für die Kontrollprozesse:
| ― | Monatliches Berichtswesen, in dem interne Berichte und Auswertungen sowie externe Daten mit Soll/Ist-Analysen für die Entscheidungsträger erstellt werden |
| ― | Wöchentliche Liquiditätsplanung auf der Ebene der Konzerngesellschaften sowie zusammenfassend für die Splendid Gruppe |
| ― | Konzerneinheitliche Vorgaben zur Bilanzierung, Bewertung und Kontierung von wesentlichen Sachverhalten |
| ― | Organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit Zugriffsberechtigungen auf Rechnungslegungs- und Finanzsysteme sowie Schutzmaßnahmen für weitere vertrauliche Daten |
| ― | Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen |
| ― | Vier-Augen-Prinzip beim Berichtswesen sowie im Rahmen der Abschlussprozesse |
Die Splendid Gruppe legt daneben in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zusätzliche Prüfungsgegenstände im Rahmen der ausgelagerten Internen Revision fest. Die Prüfungen werden in der Regel durch unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften durchgeführt. Die der Internen Revision unterzogenen Geschäftsprozesse werden - sofern erforderlich - optimiert. Für das Jahr 2019 wurde keine zusätzliche Prüfung im Rahmen der Internen Revision durchgeführt.
Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben. Wie alle Ermessensentscheidungen können sich auch solche bezüglich der Ausgestaltung angemessener Systeme im Nachhinein als nicht optimal, nicht effizient oder nicht angemessen herausstellen. Kontrollen können aufgrund von im Einzelfall auftretenden Fehlern oder Irrtümern in ihrer Funktionsfähigkeit versagen, oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung im Einzelfall verspätet erkannt werden.
VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung
Mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie gerät die Weltwirtschaft in eine Rezession. In Deutschland ging das Bruttoinlandsprodukt im ersten Quartal 2020 gegenüber dem Vorquartal um 2,2 % zurück. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet in seiner Frühjahrsprojektion für das Jahr 2020 mit einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes in Höhe von 6,3%. Zuvor war für 2020 ein konjunkturelles Wachstum von 1,1% erwartet worden. Die niederländische Wirtschaft schrumpfte im ersten Quartal 2020 um 1,7% gegenüber dem Vorquartal.
Die Filmbranche ist stark von den Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie betroffen. Die Schließung der Kinos, des stationären Handels und die Unterbrechung der Kino- und Fernsehfilmproduktionen haben die wirtschaftliche Entwicklung der Branche zum Stillstand gebracht. Nach der Öffnung rechnet die Branche mit einem Überangebot von Kinofilmen, ausgelöst durch den vorherigen Produktionsstau und die Verschiebung von Veröffentlichungsterminen. Auf der anderen Seite werden nur eingeschränkte Abspielmöglichkeiten im Kino zur Verfügung stehen, da diese durch die Anwendung der gebotenen Abstandsregeln und Hygienevorschriften nur teilweise ausgelastet werden können. Das physische Home Entertainment (DVD, Blu-ray) kam durch die Geschäftsschließungen im stationären Handel zum Erliegen. Auch der Absatz über den Versandhandel war von den Einschränkungen betroffen, da insbesondere Amazon der Versorgung mit Lebensmitteln und Haushaltswaren zeitweise eine höhere Priorität einräumte. Der Shutdown förderte den Konsum von Streaming und Video-on-Demand. Auch der TV-Konsum profitierte von einer gestiegenen Nachfrage. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass die Krise einen langfristig positiven Effekt auf den digitalen Medienkonsum haben wird. Die Bereitschaft der Verbraucher, für digitale Filminhalte mehr Geld auszugeben, ist gestiegen, was sich beispielsweise in der Tatsache manifestiert, dass heute bereits mehr als die die Hälfte der VoD-Nutzer über mindestens zwei Bezahlangebote verfügt.
Die Splendid Gruppe ist wie die gesamte Filmbranche stark von der COVID-19-Pandemie betroffen. Diese wirkt sich negativ auf unsere bisher positiven Ergebniserwartungen für das Geschäftsjahr 2020 aus. Der Vorstand sowie die Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften haben frühzeitig gegensteuernde Maßnahmen (v.a. Kurzarbeit, Umdisponierung von Veröffentlichungsterminen und Vermarktungswegen) vorgenommen und Maßnahmen der Kostensenkung eingeleitet. Der Vorstand erwartet für das Jahr 2020 einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr, verbunden mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage. Die erwarteten Umsatzeinbußen betreffen beide operativen Segmente, entfallen jedoch überproportional auf das Segment Content. Es sind alle Auswertungsstufen betroffen. Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente stellen sich wie folgt dar:
Segment Content:
Insbesondere vor dem Hintergrund der lang andauernden Kinoschließungen und der eingeschränkten Kapazitäten nach der Wiederaufnahme des Spielbetriebs erwarten wir nun für das Jahr 2020 einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus kommt es zu Verschiebungen von Veröffentlichungsterminen.
Die Auswertungsstufe Home Entertainment ist stark von den Corona-bedingten Geschäftsschließungen betroffen. Im stationären Einzelhandel litten die Abverkäufe von Blu-ray und DVD und es ist darüber hinaus mit signifikanten Retouren zu rechnen. Auch hier haben wir Veröffentlichungstermine verschieben müssen. Aus dem transaktionalen Verleih und Verkauf (TVoD, EST) über die verschiedenen VoD-Plattformen erwarten wir keine signifikanten Mehrvolumina. Auch unsere eigene VoD-Plattform ist von den Corona-bedingten Einschränkungen betroffen: Geplante Kooperationen mit neuen Kunden müssen aufgrund der aktuellen Situation verschoben werden. Auch die Akquise von Neugeschäft ist derzeit nicht wie im ursprünglich geplanten Maße möglich. Im Geschäftsfeld Künstler-Management können geplante Projekte nicht realisiert werden bzw. werden verschoben. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Corona-Pandemie die negative Entwicklung des physischen Geschäfts massiv beschleunigt hat, erwarten wir einen Umsatzrückgang in der Auswertungsstufe Home Entertainment gegenüber dem Vorjahr.
Die Umsatzbeiträge in der Auswertungsstufe Lizenzen erzielen wir aus Verträgen mit Free-TV, Pay-TV Anbietern und SVoD-Portalen. Die Planung erfolgt in Abhängigkeit von der voraussichtlichen Veröffentlichung unserer Kinofilme sowie auf der Basis von Einzeltiteln und Programmkategorien. Auf dieser Grundlage erwarten wir einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr.
Im Geschäftsfeld TV-Produktion werden wir uns 2020 vorrangig auf die Auftragsproduktion von „Die Wollnys“ für RTL2 konzentrieren. Geplant sind die Fortführung der aktuellen Serienstaffel sowie weitere Auftragsproduktionen rund um das Thema „Wollny“. Wesentliche neue Formatentwicklungen sind nicht vorgesehen. Es resultiert ein Umsatzrückgang gegenüber 2019.
Segment Services:
Das Segment Services wird 2020 voraussichtlich ebenfalls einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. In den Servicegesellschaften kam es im ersten und zweiten Quartal zu Kurzarbeit aufgrund der Corona-bedingten Verhinderung von Sprachaufnahmen in unseren Synchronateliers, die sich auch auf die Folgeaufträge in der nachgelagerten digitalen Postproduktion auswirken. Auch die Verschiebungen von Kino- und Home Entertainment Auswertungen unserer externen Kunden beeinträchtigen die Umsatzentwicklung.
Gesamtausblick für die Splendid Gruppe
Insgesamt ist der Geschäftsverlauf 2020 infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit hohen Unsicherheiten behaftet. Die Entwicklung hängt von den nachhaltigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Geschäftsfelder, insbesondere dem relevanten Konsumverhalten der Verbraucher und der Auftragslage unserer Geschäftspartner ab. Zeitpunkt, Art und Umfang der weiteren Lockerung von Corona-Schutzmaßnahmen sind hierfür von zentraler Bedeutung, können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß nicht abschließend abgeschätzt werden. Die Entwicklungen müssen in den kommenden Monaten regelmäßig überprüft und die Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewertet werden.
Unter Berücksichtigung der Segmentumsatzplanungen erwarten wir für 2020 einen gegenüber 2019 verringerten Konzernumsatz.
Auf der Kostenseite werden wir vor allem die Personalkosten innerhalb der Herstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten reduzieren. Hierdurch sowie insbesondere durch verringerte Abschreibungen auf das Filmvermögen werden die Herstellungskosten niedriger sein als im Vorjahr. Auch bei den Vertriebs- und Verwaltungskosten zielen wir mit Kostenanpassungsmaßnahmen auf eine Verringerung gegenüber dem Vorjahr.
Auf der Basis der Umsatz- und Kostenplanungen erwartet der Vorstand für 2020 trotz voraussichtlich erneut verringerter Umsatzerlöse ein gegenüber 2019 deutlich verbessertes EBIT, da das EBIT des Geschäftsjahres 2019 mit erheblichen Einmaleffekten belastet war.
Auf der Grundlage der vorgesehenen Produktions- und Auslieferungszeitpunkte bereits kontrahierter Filme plant der Vorstand ein gegenüber 2019 verringertes Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow, dem bestehenden Finanzierungsrahmen sowie durch den Verkauf weiter Teile der Kundenforderungen (Factoring).
Wesentliche Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Produktion, Auslieferung und Veröffentlichung der erworbenen Programme sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz. Die Prognose ist darüber hinaus das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung getroffen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen einen starken Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter „V.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken“ in diesem zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht.
Die Splendid Gruppe verfügt aufgrund ihres langjährigen Bestehens sowie der Expertise des Managements und der weiteren handelnden Personen über eine bedeutsame Marktstellung als unabhängiges Unternehmen im Home Entertainment-Bereich sowie über eine gute Branchenvernetzung sowohl im Lizenzhandel als auch in den Servicebereichen. Auf Basis dieser Marktstellung verfolgt die Splendid Gruppe ihre Strategien im Bereich der digitalen Angebote und Services. Schwerpunkte der Konzernstrategie sind die kontinuierliche Ergänzung und Ausweitung unseres Inhalte- und Dienstleistungsangebotes mit besonderem Fokus auf die digitalen Angebote und Services. Chancen ergeben sich aus der Akquise und Produktion neuer Programminhalte, aus erweiterten Auswertungsmöglichkeiten der umfangreichen Filmbibliothek sowie aus der Vermarktung des eigenen VoD-Angebotes unter dem B2B-Label „meinVoD“. Wir gehen davon aus, dass sich die hohe Nachfrage nach attraktiven Inhalten insbesondere für die verschiedenen SVoD-Plattformen weiter fortsetzen wird. Mit unseren Investitionen in ein schwerpunktmäßig breites Portfolio von weniger kapitalintensiven Titeln, fallweisen Eigenproduktionen für den Streaming-Markt sowie dem Ausbau der eigenen Streaming-Plattform richten wir unsere Strategie auf diese Entwicklung aus.
VII. Vergütungsbericht
Vorstand
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2019:
• Björn Siecken, Vorstand Finanzen (seit 1. Mai 2019)
• Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender (bis 31. Dezember 2019)
• Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb (bis 31. Dezember 2019)
• Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen (bis 31. März 2019)
Björn Siecken folgte auf den vorherigen Finanzvorstand Hans-Jörg Mellmann, der mit Ablauf seines Vorstandsvertrages zum 31. März 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden war. Andreas R. Klein und Alexander Welzhofer schieden jeweils zum 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand der Splendid Medien AG aus. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 10. Dezember 2019 ist Herr Dr. Dirk Schweitzer mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in den Vorstand der Splendid Medien AG berufen worden. Dem Vorstand der Splendid Medien AG gehören somit ab 1. Januar 2020 die Herren Dr. Schweitzer und Siecken an. Zur Neubesetzung des Vorstands ab 1. Januar 2020 verweisen wir auch auf den Nachtragsbericht im Konzernabschluss.
Vergütungssystem
Das Vergütungssystem für den Vorstand ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Rechnung getragen werden soll mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Größe des Unternehmens und des Konzerns, seiner wirtschaftlichen Lage und der Positionierung im Markt. Indem Erfolge bei der Unternehmensführung besonders honoriert werden, sollen die Vorstandsmitglieder zu hohem Engagement motiviert, gleichzeitig aber auch dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden.
Berücksichtigt werden dabei auch die Vergütungsstrukturen bei vergleichbaren Unternehmen. Im Vergleich zu diesen soll sich die Vergütung des Vorstandes der Splendid Medien AG als attraktiv darstellen.
Im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung der Vorstandsmitglieder für den Erfolg des Unternehmens bemisst sich ihre Vergütung nicht nur nach individuellen Leistungen, sondern auch nach den Ergebnissen, die das Unternehmen und der Konzern insgesamt unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder erzielen.
Der variable Teil der Vergütung ist bis zu einem gewissen Grad von einer mehrjährigen erfolgreichen Entwicklung des Konzerns abhängig. Soweit die angestrebten Ziele in dem festgelegten Mehrjahreszeitraum nicht realisiert werden können, führt dies zu einer Verringerung des vorläufig ermittelten Tantiemeanspruchs. Gefördert werden soll damit eine auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung.
Grundvergütung
Die Grundvergütung besteht in einem festen Gehalt, das monatlich ausgezahlt wird. Dieses Gehalt wird bei Beginn des Anstellungsverhältnisses festgelegt und in regelmäßigen Abständen auf seine Angemessenheit überprüft.
Variable Vergütung
Die variable Vergütung von Björn Siecken (ab 1. Mai 2019) richtet sich nach qualitativen Zielen sowie dem EBIT des Konzerns. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt.
Die variable Vergütung von Andreas R. Klein (bis 31. Dezember 2019) bestimmte sich nach dem EBIT des Konzerns und dem EBIT der Splendid Film GmbH und war der Höhe nach auf den Betrag der jährlichen Grundvergütung begrenzt. Die variable Vergütung von Alexander Welzhofer (bis 31. Dezember 2019) richtete sich nach dem EBIT des Konzerns sowie nach dem Umsatz und dem EBIT derjenigen Konzerngesellschaften der Splendid Medien AG, für die Alexander Welzhofer im Vorstand besonders verantwortlich war. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung war vertraglich festgelegt. Die variable Vergütung von Hans Jörg Mellmann (bis 31. März 2019) war im Hinblick auf das Auslaufen seines Anstellungsvertrages für das Geschäftsjahr 2019 mit einem Festbetrag vereinbart.
Nebenleistungen
Das Unternehmen hat für die Vorstandsmitglieder Unfallversicherungen abgeschlossen. Die Vorstände haben im Jahr 2019 entweder einen Dienstwagen gestellt bekommen oder eine Dienstwagenpauschale erhalten. Die Vorstände erhalten Zuschüsse zur Sozialversicherung. Für Andreas R. Klein und Hans-Jörg Mellmann bestand darüber hinaus eine Direktversicherung. Die Ansprüche aus Direktversicherungen wurden mit Ausscheiden jeweils an die Herren Klein und Mellmann abgetreten.
Kein Vorstandsmitglied hat im Geschäftsjahr 2019 Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Das Unternehmen hat keinem Vorstandsmitglied einen Kredit gewährt.
Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit
Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten dürfen. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019
Gewährte Zuwendungen im Berichtsjahr
Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen EUR 1.068.995 (Vorjahr: EUR 1.320.173).
Die für Andreas R. Klein und Alexander Welzhofer ausgewiesenen Bezüge enthalten auch die Geschäftsführerbezüge aus ihrer Tätigkeit für die Splendid Studios GmbH bzw. für die WVG Medien GmbH. Zudem hatte Alexander Welzhofer in 2019 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55.
In der nachstehenden Tabelle sind gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Gesamtvergütungen (DCGK) des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Zielwerte für die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung angegeben. Als mehrjährig gelten dabei auch solche Tantiemebestandteile, deren Auszahlung planmäßig in späteren Jahren erfolgt („deferral“), jedoch nicht an die Erfüllung weiterer qualitativer und/oder quantitativer Erfolgsziele geknüpft ist.
Ergänzend enthält die Darstellung eine Überleitungsrechnung zu der nach § 314 (1) Nr. 6a Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit dem Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 17 (DRS 17) auszuweisenden Gesamtvergütung. Hierbei werden Tantiemebestandteile, deren künftige Auszahlung nicht an die Erreichung qualitativer und/oder quantitativer Ziele geknüpft ist, als einjährige variable Vergütung ausgewiesen. Die Vorjahresdarstellung wurde entsprechend angepasst.
Gewährte Zuwendungen im Berichtsjahr
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| in EUR | Andreas R. Klein (bis 31.12.2019) Vorstandsvorsitzender | |||
|---|---|---|---|---|
| GJ 2018 | GJ 2019 | GJ 2019 (Min) | GJ 2019 (Max) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 400.000 | 488.000 | 488.000 | 488.000 |
| Nebenleistungen | 33.823 | 38.054 | 38.054 | 38.054 |
| Summe | 433.823 | 526.054 | 526.054 | 526.054 |
| Einjährige variable Vergütung | 106.820 | 103.460 | 0 | 308.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 45.780 | 44.340 | 0 | 132.000 |
| Summe | 586.423 | 673.854 | 526.054 | 966.054 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 586.423 | 673.854 | 526.054 | 966.054 |
| Überleitung zur Gesamtvergütung nach § 314 | ||||
| (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||
| Erhöhung/Minderung einjährige variable Vergütung aufgrund Zielüber-/-unterschreitung | 147.451 | -103.460 | ||
| Erhöhung/Minderung mehrjährige variable Vergütung aufgrund Zielüber-/-unterschreitung | -43.121 | -44.340 | ||
| Noch nicht verdiente mehrjährige Komponente | -2.659 | 0 | ||
| Mehrjährige variable Vergütung aus Vorjahren | 15.270 | 29.540 | ||
| Gesamtvergütung | 703.364 | 555.593 |
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| in EUR | Alexander Welzhofer (bis 31.12.2019) Vorstand Marketing und Vertrieb | |||
|---|---|---|---|---|
| GJ 2018 | GJ 2019 | GJ 2019 (Min) | GJ 2019 (Max) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 250.000 | 246.000 | 246.000 | 246.000 |
| Nebenleistungen | 24.525 | 24.314 | 24.314 | 24.314 |
| Summe | 274.525 | 270.314 | 270.314 | 270.314 |
| Einjährige variable Vergütung * | 24.500 | 24.500 | 0 | 34.300 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 25.500 | 25.500 | 0 | 35.700 |
| Summe | 324.525 | 320.314 | 270.314 | 340.314 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 324.525 | 320.314 | 270.314 | 340.314 |
| Überleitung zur Gesamtvergütung nach § 314 | ||||
| (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||
| Erhöhung/Minderung einjährige variable Vergütung aufgrund Zielüber-/-unterschreitung | -1.012 | -12.908 | ||
| Erhöhung/Minderung mehrjährige variable Vergütung aufgrund Zielüber-/-unterschreitung | 2.914 | -25.500 | ||
| Noch nicht verdiente mehrjährige Komponente | -2.174 | 0 | ||
| Mehrjährige variable Vergütung aus Vorjahren | 1.786 | 4.262 | ||
| Gesamtvergütung | 326.039 | 286.168 |
* Die einjährige variable Vergütung von Herrn Welzhofer enthält eine der Höhe nach nicht begrenzte Gewinnbeteiligung aus einem Geschäftsführervertrag, deren Maximalhöhe auf Basis eines Wahrscheinlichkeitsszenarios geschätzt wurde.
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| in EUR | Hans-Jörg Mellmann (bis 31.3.2019) Vorstand Finanzen | |||
|---|---|---|---|---|
| GJ 2018 | GJ 2019 | GJ 2019 (Min) | GJ 2019 (Max) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 220.000 | 55.000 | 55.000 | 55.000 |
| Nebenleistungen | 28.233 | 16.056 | 16.056 | 16.056 |
| Summe | 248.233 | 71.056 | 71.056 | 71.056 |
| Einjährige variable Vergütung | 29.400 | 29.400 | 0 | 39.200 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 30.600 | 30.600 | 0 | 40.800 |
| Summe | 308.233 | 131.056 | 71.056 | 151.056 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 308.233 | 131.056 | 71.056 | 151.056 |
| Überleitung zur Gesamtvergütung nach § 314 | ||||
| (1) Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||
| Erhöhung/Minderung einjährige variable Vergütung aufgrund Zielüber-/-unterschreitung | -19.600 | -14.400 | ||
| Erhöhung/Minderung mehrjährige variable Vergütung aufgrund Zielüber-/-unterschreitung | 2.914 | -30.600 | ||
| Noch nicht verdiente mehrjährige Komponente | -2.564 | 0 | ||
| Mehrjährige variable Vergütung aus Vorjahren | 1.786 | 0 | ||
| Gesamtvergütung | 290.769 | 86.056 |
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| in EUR | Björn Siecken (ab 1.5.2019) Vorstand Finanzen | |||
|---|---|---|---|---|
| GJ 2018 | GJ 2019 | GJ 2019 (Min) | GJ 2019 (Max) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 0 | 120.000 | 120.000 | 120.000 |
| Nebenleistungen | 0 | 7.844 | 7.844 | 7.844 |
| Summe | 0 | 127.844 | 127.844 | 127.844 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 13.334 | 0 | 20.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | |
| Summe | 0 | 141.178 | 127.844 | 147.844 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK = DRS 17) | 0 | 141.178 | 127.844 | 147.844 |
Zufluss für das Berichtsjahr
Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss im Geschäftsjahr 2019 aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung und Versorgungsaufwand aus. Abweichend von der vorstehend dargestellten, für das Geschäftsjahr 2019 gewährten, mehrjährigen variablen Vergütung beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Geschäftsjahr 2019 zugeflossenen, mehrjährigen variablen Vergütungen.
Zufluss für das Berichtsjahr
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| in EUR | Andreas R. Klein (bis 31.12.2019) Vorstandsvorsitzender 31. Dezember 2019 | |
|---|---|---|
| GJ 2019 | GJ 2018 | |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 488.000 | 400.000 |
| Nebenleistungen | 38.054 | 33.823 |
| Summe | 526.054 | 433.823 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 197.851 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 153.121 | 15.270 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Summe | 679.175 | 646.944 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 679.175 | 646.944 |
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| in EUR | Alexander Welzhofer (bis 31.12.2019) Vorstand Marketing und Vertrieb 31. Dezember 2019 | |
|---|---|---|
| GJ 2019 | GJ 2018 | |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 246.000 | 250.000 |
| Nebenleistungen | 24.314 | 24.525 |
| Summe | 270.314 | 274.525 |
| Einjährige variable Vergütung | 11.592 | 23.488 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 45.164 | 21.676 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Summe | 327.070 | 319.689 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 327.070 | 319.689 |
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| in EUR | Hans-Jörg Mellmann (bis 31.3.2019) Vorstand Finanzen 31. März 2019 | |
|---|---|---|
| GJ 2019 | GJ 2018 | |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 55.000 | 220.000 |
| Nebenleistungen | 16.056 | 28.233 |
| Summe | 71.056 | 248.233 |
| Einjährige variable Vergütung | 15.000 | 9.800 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 35.046 | 25.246 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Summe | 121.102 | 283.279 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 121.102 | 283.279 |
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| in EUR | Björn Siecken (ab 1.5.2019) Vorstand Finanzen | |
|---|---|---|
| GJ 2019 | GJ 2018 | |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 120.000 | 0 |
| Nebenleistungen | 7.844 | 0 |
| Summe | 127.844 | 0 |
| Einjährige variable Vergütung | 13.334 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Summe | 141.178 | 0 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 141.178 | 0 |
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
| ― | Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige AG Rheinland, Köln |
| ― | Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling (Vorsitzender) |
| ― | Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der LINKR GmbH, München; Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, Hamburg |
Vergütung des Aufsichtsrates
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Auf der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 wurde eine Satzungsänderung betreffend die Höhe der Aufsichtsratsvergütungen beschlossen, die mit Eintrag im Handelsregister zum 1. Juli 2019 wirksam wurde.
Die satzungsmäßige jährliche Vergütung ergibt sich wie folgt:
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| Dr. Ralph Drouven: | EUR 35.000 (ab 1.7.2019) |
| EUR 25.000 (bis 30.6.2019) | |
| Bernd Kucera: | EUR 25.000 (ab 1.7.2019) |
| EUR 18.750 (bis 30.6.2019) | |
| Malisa Scott: | EUR 15.000 (ab 1.7.2019) |
| EUR 12.500 (bis 30.6.2019) |
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge
Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr 2019 verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür Honorarleistungen in Höhe von TEUR 105 in Rechnung (davon für Splendid Medien AG: TEUR 26). Davon waren aufwandswirksam: TEUR 105 (davon Splendid Medien AG: TEUR 26). Kucera & Hüttner GmbH berechneten im Geschäftsjahr 2019 für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Gruppe TEUR 5 (davon für Splendid Medien AG: TEUR 1). Davon waren aufwandswirksam: TEUR 5 (Splendid Medien AG: TEUR 1).
D&O Versicherung
Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsmitglieder. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die versicherten Personen bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex ist in der Versicherung ein Selbstbehalt zu Lasten der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen.
VII. Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht
Kapital- und Stimmrechtsstruktur
Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Nach den zum 31. Dezember 2019 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar:
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| Name | Anzahl der Aktien | % Anteil am Grundkapital |
|---|---|---|
| Andreas R. Klein | 5.208.984 | 53,21 |
| Josef Siepe | 984.643 | 10,06 |
| Familie Klein GbR | 597.285 | 6,10 |
| Streubesitz | 2.999.087 | 30,63 |
Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich zum 31. Dezember 2019 aus drei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.
Satzungsänderungen
Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.
Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots
Bei einem Kontrollwechsel sieht die Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium vor, dass beide Vertragsparteien über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen Einigung erzielen. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Dies betrifft auch eventuelle Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern.
Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien
Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 bis 5 der Satzung geregelt.
Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital 2015/I
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten sind im Konzernanhang dargestellt.
Genehmigtes Kapital 2015/II
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten sind im Konzernanhang dargestellt.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG am 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2020 Aktien der Splendid Medien AG in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, einzeln oder gemeinsam durch die Splendid Medien AG oder durch mit ihr im Sinne des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung für Dritte ausgenutzt werden. Der Erwerb eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 darf auch unter Einsatz von Derivaten durchgeführt werden beziehungsweise dürfen Derivate eingesetzt werden, bei denen sich die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien verpflichtet. Der Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit eines Derivates darf 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung des Derivats nicht nach dem 15. Juni 2020 stattfindet. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Splendid Medien AG, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern und zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zur Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, zur Verwendung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zur Veräußerung an Dritte oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sowie zur Einziehung. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.
IX. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f i. V. m. § 315d HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 289f i. V. m. § 315d HGB sowie der Corporate Governance Bericht wurden auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Köln, 23. Juni 2020
Splendid Medien AG
Vorstand
gez. Dirk Schweitzer
gez. Björn Siecken
Aktiva
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| Anhang | Stand am 31.12.2019 TEUR |
Stand am 31.12.2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| A. Langfristige Vermögenswerte | |||
| I. Sachanlagevermögen | 4.1 | 953 | 1.317 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | 4.2 | 192 | 243 |
| III. Nutzungsrechte | 4.3 | 2.213 | |
| IV. Filmvermögen | 4.4 | 12.716 | 24.461 |
| V. Geschäfts oder Firmenwert | 4.5 | 3.872 | 4.868 |
| VI. Latente Steueransprüche | 5.9 | 90 | 4.990 |
| VII. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 4.7 | 678 | 489 |
| 20.714 | 36.368 | ||
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.6 | 6.017 | 6.372 |
| II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 4.7 | 13.141 | 17.871 |
| III. Vertragsvermögenswerte | 4.7 | 329 | 1.589 |
| IV. Vorräte | 4.8 | 1.076 | 1.300 |
| V. Forderungen aus Ertragsteuern | 5.9 | 217 | 149 |
| 20.780 | 27.281 | ||
| 41.494 | 63.649 | ||
| Passiva | |||
| Anhang | Stand am 31.12.2019 TEUR |
Stand am 31.12.2018 TEUR |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 4.12 | 9.790 | 9.790 |
| II. Kapitalrücklage | 4.12 | 396 | 396 |
| III. Gewinnrücklagen | 4.12 | 15.748 | 15.390 |
| IV. Konzernbilanzverlust | 4.12 | -22.955 | -6.570 |
| V. Minderheitenanteile | 4.12 | -7 | -7 |
| 2.972 | 18.999 | ||
| B. Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| I. Bankverbindlichkeiten | 4.9 | 145 | 741 |
| II. Finanzleasingverbindlichkeiten | 4.10 | 1.577 | 250 |
| III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 4.9 | 765 | 1.181 |
| IV. Latente Steuerschulden | 5.9 | 90 | 378 |
| 2.577 | 2.550 | ||
| C. Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| I. Bankverbindlichkeiten | 4.9 | 16.572 | 16.780 |
| II. Finanzleasingverbindlichkeiten | 4.10 | 628 | 137 |
| III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 4.9 | 7.982 | 13.973 |
| IV. Vertragsverbindlichkeiten | 4.9 | 2.880 | 4.876 |
| V. Rückstellungen | 4.11 | 7.844 | 6.181 |
| VI. Ertragsteuerschulden | 4.9 | 84 | 153 |
| 35.945 | 42.100 | ||
| 41.494 | 63.649 |
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| Anhang | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 5.1 | 50.007 | 51.731 |
| 2. Herstellungskosten | 5.2 | -44.012 | -34.910 |
| 3. Bruttoergebnis vom Umsatz | 5.995 | 16.821 | |
| 4. Vertriebskosten | 5.3 | -9.011 | -8.567 |
| 5. Verwaltungskosten | 5.4 | -7.047 | -6.599 |
| 6. Sonstige betriebliche Erträge | 5.5 | 779 | 858 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.6 | -1.129 | -94 |
| 8. Währungsgewinne/-verluste | 5.7 | -33 | 42 |
| 9. Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -10.446 | 2.461 | |
| 10. Finanzergebnis | 5.8 | -962 | -970 |
| 11. Ergebnis vor Steuern | -11.408 | 1.491 | |
| 12. Ertragsteuern | 5.9 | -4.619 | -91 |
| 13. Konzernjahresergebnis | -16.027 | 1.400 | |
| - davon entfallen auf Anteilseigner | -16.027 | 1.400 | |
| - davon entfallen auf Minderheiten | 0 | 0 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in Euro | 5.10 | -1.64 | 0,14 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in Euro | 5.10 | -1.64 | 0,14 |
| Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) | 9.789.999 | 9.789.999 | |
| Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) | 9.789.999 | 9.789.999 |
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis | -16.027 | 1.400 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Konzerngesamtergebnis | -16.027 | 1.400 |
| - davon entfallen auf Anteilseigner | -16.027 | 1.400 |
| - davon entfallen auf Minderheiten | 0 | 0 |
| -16.027 | 1.400 |
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| Anhang | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -10.446 | 2.461 | |
| -/+ Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen | 8 | 566 | |
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 1.242 | 485 | |
| + Abschreibungen auf Filmvermögen | 23.779 | 15.771 | |
| + Abschreibungen auf Firmenwert | 997 | 0 | |
| +/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen | 1.663 | 2.624 | |
| -/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen | -8 | 0 | |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 6.007 | -3.548 | |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -6.280 | 2.253 | |
| + Erhaltene Steuern | 9 | 3 | |
| - Gezahlte Steuern | -142 | -176 | |
| + Erhaltene Zinsen | 1 | 0 | |
| - Gezahlte Zinsen | -824 | -917 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 7. | 16.006 | 19.522 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -395 | -433 | |
| - Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen | -1.800 | 0 | |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen | -12.616 | -15.263 | |
| + Einzahlungen aus Rückerstattung geleisteter Anzahlungen | 58 | 0 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 7. | -14.753 | -15.696 |
| - Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | -13.582 | -8.281 | |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 12.829 | 5.223 | |
| - Tilgung Leasingverbindlichkeit | -855 | 0 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 7. | -1.608 | -3.058 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | -355 | 768 | |
| + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 6.372 | 5.604 | |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 7. | 6.017 | 6.372 |
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| Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Gewinnrücklagen TEUR |
Konzernbilanzverlust TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Stand 31.12.2017 | 9.790 | 396 | 13.216 | -5.157 |
| Anpassungen aus Änderungen IFRS 15 | -639 | |||
| Stand 1.1.2018 | 9.790 | 396 | 13.216 | -5.796 |
| Konzerngesamtergebnis | 1.400 | |||
| Einstellung in die | ||||
| Gewinnrücklagen | 2.174 | -2.174 | ||
| Stand 31.12.2018 | 9.790 | 396 | 15.390 | -6.570 |
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| Minderheitenanteile TEUR |
Gesamt TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand 31.12.2017 | -7 | 18.238 |
| Anpassungen aus Änderungen IFRS 15 | -639 | |
| Stand 1.1.2018 | -7 | 17.599 |
| Konzerngesamtergebnis | 1.400 | |
| Einstellung in die | ||
| Gewinnrücklagen | 0 | |
| Stand 31.12.2018 | -7 | 18.999 |
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| Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Gewinnrücklagen TEUR |
Konzernbilanzverlust TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2019 | 9.790 | 396 | 15.390 | -6.570 |
| Konzerngesamtergebnis | -16.072 | |||
| Einstellung in die | ||||
| Gewinnrücklagen | 358 | -358 | ||
| Stand 31.12.2019 | 9.790 | 396 | 15.748 | -22.955 |
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| Minderheitenanteile TEUR |
Gesamt TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand 1.1.2019 | -7 | 18.999 |
| Konzerngesamtergebnis | -16.027 | |
| Einstellung in die | ||
| Gewinnrücklagen | 0 | |
| Stand 31.12.2019 | -7 | 2.972 |
1. Allgemeine Angaben
Die Splendid Medien AG ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz an der Alsdorfer Str. 3 in 50933 Köln und ist im Handelsregister unter Nummer HR B 31022 eingetragen. Die Gesellschaft ist im geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Splendid Medien AG stellt als Muttergesellschaft der Splendid Gruppe nach § 315e HGB diesen Konzernabschluss auf.
Die Splendid Gruppe ist ein integrierter Medienkonzern, dessen operative Geschäftstätigkeit in die Segmente Content und Services unterteilt ist.
Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.
2. Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist nach den zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle für das Geschäftsjahr 2019 geltenden Auslegungen und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden angewendet.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Dabei werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännisch auf- oder abgerundet.
2.1 Änderungen der anzuwendenden Standards und Interpretationen
Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen bzw. überarbeiteten Standards resultieren.
Im Geschäftsjahr 2019 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften
Für Jahresabschlüsse, welche am oder nach dem 01.01.2019 beginnen, traten die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen in Kraft und wurden von der Gesellschaft erstmalig angewandt:
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| Standard | Titel/Regelungsinhalt |
|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse |
| IFRIC 23 | Behandlung |
| Jährlicher Verbesserungsprozess (Zyklus 2015-2017) | Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 |
| Änderungen an IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung |
| Änderungen an IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
| Änderungen an IAS 19 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung |
Nachfolgend werden die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 erläutert und die in diesem Zusammenhang ab dem 1. Januar 2019 neu angewandten Rechnungslegungsmethoden beschrieben. Aus den weiteren genannten Standards ergaben sich keinerlei Auswirkungen auf die Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns.
Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16
Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 erfolgte nach der modifiziert retrospektiven Methode, welche eine Erfassung des kumulativen Effekts aus der Erstanwendung im Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 vorsieht. Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2018 waren nicht anzupassen und werden weiterhin nach IAS 17 ausgewiesen.
Mit Erstanwendung des IFRS 16 erfasst die Splendid Medien AG Leasingverbindlichkeiten auch für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 bewertet. Für ähnlich ausgestaltete Leasingverträge wurde jeweils ein einheitlicher laufzeitabhängiger Diskontierungssatz angewendet. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 angewendet wurde, beträgt 4,04%.
Für zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestufte Leasingverhältnisse werden der unmittelbar vor der Erstanwendung des IFRS 16 bestehende Buchwert des geleasten Vermögenswerts nach IAS 17 sowie der Buchwert der Leasingverbindlichkeit nach IAS 17 als erstmaliger Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 angesetzt. Die Bewertungsprinzipien des IFRS 16 werden erst danach angewendet.
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| Überleitungstabelle IFRS 16 | Angaben in TEUR |
|---|---|
| 2019 | |
| --- | --- |
| Sonstige Finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018 | 1.667 |
| davon Dienstleistungs-/Service Verträge | -127 |
| zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen | 1.539 |
| Abzgl.: kurzfristige Leasingverhältnisse, die linear als Aufwand erfasst werden | -10 |
| Abzgl.: nicht in die Bewertung eingeflossener Aufwand für variable Leasingzahlungen | -29 |
| Zzgl.: Verträge, die als Leasingverträge neu eingeschätzt wurden | 10 |
| Zzgl./abzgl.: Anpassungen aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen | 1.596 |
| Zzgl./abzgl.: Anpassungen aufgrund von Änderungen von Indices oder (Zins-) Sätzen, die sich auf variable Zinsen auswirken | 44 |
| Zum Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 abzuzinsende Verpflichtung aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 | 3.150 |
| Abzgl Abzinsungseffekt | -697 |
| Zzgl.: zum 31. Dezember 2018 bilanzierte Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 387 |
| Am 1. Januar 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten | 2.840 |
| Hiervon sind: | |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 793 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.047 |
| 2.840 |
Die Nutzungsrechte wurden zum Umstellungszeitpunkt mit dem Wert der anzusetzenden Leasingverbindlichkeit bewertet.
Es wurden folgende Vertragsarten und betroffene Arten von Vermögenswerten identifiziert:
| ― | Mietverträge Büroräume, Gebäude, Lagerfläche und Stellplätze |
| ― | Mietverträge Büro Equipment, Hard- und Software |
| ― | Leasingverträge Technische Anlagen |
| ― | Leasingverträge PKW |
Durch die Änderung der Rechnungslegungsmethode ergaben sich die folgenden Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 1. Januar 2019: Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Kapitalflussrechnung sind unter Tz. 5.4 und 5.8. sowie Tz. 7 beschrieben.
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| IFRS 16 Auswirkungen auf die Konzernbilanz | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | wie berichtet zum 31.12.2018 | IFRS 16 Umgliederung | IFRS 16 Änderungen | 01.01.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagevermögen | 1.317 | -435 | 0 | 882 |
| Nutzungsrechte | 0 | 435 | 2.453 | 2.888 |
| davon Immobilien | 2.171 | 2.171 | ||
| davon Büro Equipment | 81 | 81 | ||
| davon Fahrzeuge | 201 | 201 | ||
| davon technische Anlagen und Maschinen | 435 | 0 | 435 | |
| sonstige | 35.051 | 0 | 35.051 | |
| Gesamte langfristige Vermögenswerte | 36.368 | 0 | 2.453 | 38.821 |
| Gesamte kurzfristige Vermögenswerte | 27.281 | 0 | 0 | 27.281 |
| Bilanzsumme Aktiva | 63.649 | 0 | 2.453 | 66.102 |
| Gesamtes Eigenkapital | 18.999 | 0 | 18.999 | |
| Finanzleasingverbindlichkeiten langfristig | 250 | -250 | 0 | |
| Leasingverbindlichkeiten langfristig | 250 | 1.801 | 2.051 | |
| sonstige | 2.300 | 0 | 2.300 | |
| Gesamte langfristige Verbindlichkeiten | 2.550 | 0 | 1.801 | 4.351 |
| Finanzleasingverbindlichkeiten kurzfristig | 137 | -137 | 0 | |
| Leasingverbindlichkeiten kurzfristig | 137 | 652 | 789 | |
| sonstige | 41.963 | 0 | 41.963 | |
| Gesamte kurzfristige Verbindlichkeiten | 42.100 | 0 | 652 | 42.752 |
| Bilanzsumme Passiva | 63.649 | 0 | 2.453 | 66.102 |
Angewendete Erleichterungen
Bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 hat die Splendid Medien AG folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:
| ― | Anwendung eines einheitlichen Abzinsungssatzes auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge |
| ― | Nichtberücksichtigung anfänglicher direkter Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung |
| ― | Keine Neubeurteilung, ob ein am Umstellungsstichtag bereits bestehender Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder enthält |
Von weiteren Erleichterungen, insbesondere von der Möglichkeit, Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr sowie Verträge betreffend Vermögenswerte von geringem Wert nicht nach IFRS 16 zu bilanzieren (Ansatzwahlrecht), hat die Splendid Medien AG keinen Gebrauch gemacht.
Vom IASB verabschiedete, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2019 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war. Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung durch die EU-Kommission voraus. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften:
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| Standard/ Interpretation | Titel/Regelungsinhalt | voraussichtlicher EU-Erstanwendungszeitpunkt | |
|---|---|---|---|
| Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 | Interest Rate Benchmark Reform | 1.01.2020 | 1) |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 | Definition von „Wesentlichkeit“ | 1.01.2020 | 1) |
| Änderungen betreffend das Rahmenkonzept | Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept in diversen IFRS Standards | 1.01.2020 | 1) |
| Änderungen an IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs | 1.01.2020 | 2) |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1.01.2021 | 2) |
| Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen | 3) |
1) EU-Endorsement bereits erfolgt.
2) EU-Endorsement steht noch aus.
3) Erstanwendung auf unbestimmte Zeit verschoben
Die Splendid Medien AG hat diese Regelungen nicht vorzeitig angewandt und wird diese voraussichtlich auch nicht vorzeitig anwenden.
Die Geschäftsleitung der Splendid Medien AG erwartet aus der künftigen Anwendung der genannten Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
2.2 Konsolidierung
Angaben zum Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss wurden unverändert zum Vorjahr neben dem Mutterunternehmen Splendid Medien AG die folgenden Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:
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| Verbundene Unternehmen | Sitz | Anteil in % |
|
|---|---|---|---|
| Splendid Film GmbH | Köln | 100 | |
| Polyband Medien GmbH | München | 100 | 1) |
| WVG Medien GmbH | Hamburg | 90 | 1) |
| eNterActive GmbH | Hamburg | 85 | 2) |
| Splendid Synchron GmbH | Köln | 100 | 2) |
| Videociety GmbH | Köln | 100 | |
| Splendid Entertainment GmbH | Köln | 100 | 3)4)) |
| Splendid Studios GmbH | Köln | 90 | 5)6)8) |
| Splendid Film B.V. | Amsterdam | 100 | 4) |
| Early Learning Group GmbH | Hamburg | 100 | 7) |
1) Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft
2) Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft
3) Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Film GmbH als herrschender Gesellschaft
4) Anteile gehalten über Splendid Film GmbH
5) Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Entertainment GmbH als herrschender Gesellschaft
6) Anteile gehalten über Splendid Entertainment GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der Splendid Film GmbH)
7) inaktiv
8) im Vorjahr 85 %
Die Splendid Medien AG übt als Holdinggesellschaft zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe aus, darunter Finanzen, Controlling, Organisation, EDV, Unternehmenskommunikation und Investor Relations.
Die Splendid Film GmbH erwirbt Filme auf dem Weltmarkt und vermarktet diese vornehmlich im deutschsprachigen Raum.
Die Polyband Medien GmbH erwirbt Programme im Bereich Special Interest, TV Serien und Family-Entertainment und wertet diese im deutschsprachigen Raum über die gesamte Wertschöpfungskette aus.
Die WVG Medien GmbH, Hamburg, fungiert im Wesentlichen als Vertriebsgesellschaft für Splendid Film und Polyband sowie für konzernfremde Unternehmen (physischer Vertrieb von Blu-rays und DVDs).
Die eNterActive GmbH erbringt digitale Dienstleistungen für die nationale und internationale Medienindustrie, insbesondere die digitale Distribution von Video-on-Demand (VoD)-Daten an VoD-Provider, den Aufbau und Betrieb von VoD-Portalen , die Erstellung von Mastern für die Blu-ray- und DVD-Produktion sowie die Digitalisierung und Archivierung von Spielfilmen und TV-Programmen.
Die Splendid Synchron GmbH synchronisiert fremdsprachige Filme und TV-Serien und überarbeitet diese tontechnisch.
Die Videociety GmbH betreibt eine Video-on-Demand-Plattform.
Die Splendid Entertainment GmbH betreibt in gewissem Umfang Entwicklung, Herstellung sowie Verwertung und Vermarktung von TV-Unterhaltungsprogrammen, Kino- und Fernsehfilmen und fungiert darüber hinaus im Wesentlichen als Zwischenholding.
Splendid Studios GmbH entwickelt und realisiert TV-Serien sowie Werbe- und Imagefilme mit Schwerpunkt im Bereich non-fiktionaler Formate.
Die Splendid Film B.V. ist eine Vertriebsgesellschaft für den Kino- und Home Entertainment-Vertrieb in den Benelux-Staaten.
Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 die Abschlüsse der Splendid Medien AG und ihrer Tochterunternehmen einbezogen. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung erlangt (in der Regel der Erwerbszeitpunkt), bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Der Bilanzstichtag ist für alle einbezogenen Unternehmen einheitlich der 31.12. eines Jahres.
Sofern Kaufoptionen bezüglich des Erwerbs noch ausstehender Anteile an Tochtergesellschaften bestehen, werden diese Unternehmenserwerbe nach der „Anticipated Acquisition“Methode bilanziert und somit Geschäfts- oder Firmenwerte sowie entsprechende Verbindlichkeiten so dargestellt, als wären bereits 100% der Anteile erworben worden. Die Bewertung der Kaufpreisverpflichtung erfolgt unter der Annahme, dass der Erwerb noch ausstehender Anteile mit Ablauf der Laufzeit der Option erfolgt.
Soweit Minderheitsgesellschafter infolge des Abschlusses von Ergebnisabführungsverträgen Anspruch auf Garantiedividende haben, werden die zu leistenden Ausgleichszahlungen als Verpflichtung erfasst und erhöhen den Zinsaufwand.
Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen.
Sämtliche konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.
2.3 Währungsumrechnung
Fremdwährungstransaktionen werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, erfolgt die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt.
Folgende Kurse waren für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend:
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| Stichtagskurs USD |
|
|---|---|
| 31.12.2018 | 1,1450 |
| 31.12.2019 | 1,1234 |
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls berechnet.
2.4 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden, mit Ausnahme der Leasingbilanzierung aufgrund der Umstellung auf IFRS 16, gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bilanz ist nach kurz- und langfristigen Vermögenswerte und Schulden strukturiert. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren.
Im Einzelnen stellen sich die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie folgt dar:
Sachanlagevermögen
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen (Wertminderungen) bilanziert. Fremdkapitalkosten werden ohne Rücksicht auf die Verwendung des Fremdkapitals in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Mietereinbauten | 6 bis 14 | Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 13 | Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 5 | Jahre |
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Filmvermögen
Erworbene Rechte an Fremdproduktionen, geleistete Anzahlungen auf Filmrechte sowie Herstellungskosten für Filme, die innerhalb der Splendid Gruppe produziert wurden (Eigenproduktionen) werden in der Konzernbilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen.
Ansatz und Bewertung erfolgen in Ermangelung branchenspezifischer Vorschriften nach allgemeinen Grundsätzen des IAS 38, wenn die betreffenden Vermögenswerte einen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.
Die im Filmvermögen ausgewiesenen, von Dritten erworbenen Filmrechte werden im Zeitpunkt des Lizenzbeginns mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten werden ggf. um gewährte Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare Darlehen aus Projektförderungen gemindert. Soweit direkt zuordenbar werden Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten aktiviert, wenn sich die Anschaffung oder Herstellung des Vermögenswerts über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2019 waren keine Fremdkapitalkosten zu aktivieren.
Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungsmethode, die den Wertverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Die Bilanzierung beruht hierbei auf den Erfahrungen und Einschätzungen des Managements betreffend die Auswertungsmöglichkeiten der Lizenzen. Der Zeitraum der Erlösschätzung, der Basis für die Berechnung der Abschreibung ist, wird dabei in der Regel auf maximal zehn Jahre beschränkt.
Im Regelfall des Vollrechtserwerbs erfolgt über den Zeitraum der Auswertung der Filmrechte im Home Entertainment (DVD/Blu-ray sowie VoD und EST) eine Abschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten. Bei der nachfolgenden Veräußerung von Lizenzrechten in der Auswertungsstufe TV (Pay-TV/S-VoD, Free-TV sowie Folge- und Zweitverwertung TV) werden über den betreffenden Lizenzzeitraum Abschreibungen in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten verrechnet.
Sofern zunächst eine Auswertung im Kino erfolgt, wird hierfür eine Abschreibung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten berücksichtigt, welche das Abschreibungsvolumen der Auswertungsstufe „TV“ entsprechend mindert.
Abweichend hiervon entfallen bei niedrigpreisigen Filmen, welche nur einen verhältnismäßig geringen Erlös aus dem Lizenzverkauf erwarten lassen, auf den Zeitraum der Auswertung der Filmrechte im Home Entertainment (DVD/Blu-ray-Geschäft) ebenso wie auf die nachfolgende Veräußerung der Lizenzrechte jeweils Abschreibungen in Höhe von 50% der Anschaffungskosten.
Sofern eine Abschreibung nach den vorgenannten Regeln aufgrund der erwarteten Vermarktungspotentiale in der Auswertungsstufe Lizenzen erkennbar nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führen würde, werden die Abschreibungsverläufe individuell festgelegt.
Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die diesbezüglich getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren lassen, kann dies zu Wertminderungen sowie geänderten Abschreibungsverläufen in den Folgejahren führen.
Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert des Filmrechts durch die geschätzten künftigen Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten nicht gedeckt ist. In diesem Fall wird eine Abschreibung auf den unter Berücksichtigung noch erwarteter Vermarktungspotenziale voraussichtlich erzielbaren Wert (Nutzungswert) vorgenommen. Zu weiteren Informationen wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen.
Der Wertansatz des Filmvermögens wurde bis einschließlich 2018 grundsätzlich halbjährlich vollumfänglich überprüft. Ab 2019 erfolgen darüber hinaus regelmäßig titelindividuelle Wertminderungstests.
So wird die Validität der dem Abschreibungsverlauf zugrunde liegenden Verkaufsprognosen bei jedem Start in eine neue Lizenzauswertungsstufe anhand der bis zu diesem Zeitpunkt realisierten Vermarktungserfolge überprüft. Etwaigen sich hieraus ergebenden negativen Veränderungen der Gesamtverkaufsprognose wird durch eine entsprechende Wertminderung sowie ggf. einen veränderten Abschreibungsverlauf Rechnung getragen.
Ergänzend werden ab 2019 für jede Lizenzauswertungsstufe bestimmte Zeitfenster definiert, innerhalb derer die für die jeweilige Auswertungsstufe geplanten Verwertungserfolge vollumfänglich eingetreten sein müssen. Wenn und soweit die geplanten Verwertungserfolge bis zum Ende des definierten Zeitfensters nicht oder nicht vollumfänglich eingetreten sind, wird das für diese Lizenzauswertungsstufe planmäßig vorgesehene verwertungsabhängige Abschreibungsvolumen als Wertminderung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Darüber hinaus stellt diese Tatsache einen Anhaltspunkt für eine Prüfung auf Wertminderungsbedarf auch im Hinblick auf die weiteren Verwertungsstufen dar.
Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich aus Unternehmenszusammenschlüssen als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmens über die nach der Erwerbsmethode ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden. Die Splendid Medien AG testet zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung, wenn Sachverhalte oder Umstände auf eine eventuelle Minderung des Buchwerts hindeuten.
Ist der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger als ihr Buchwert, so wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsaufwand erfasst, welcher zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird. Jeglicher Wertminderungsaufwand betreffend den Geschäfts- oder Firmenwert wird direkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern werden angesetzt für zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und deren Ansatz in der Konzernbilanz. Zudem erfolgt der Ansatz latenter Steuern im Zusammenhang mit bestimmten Konsolidierungsvorgängen.
Passive latente Steuern werden für sämtliche zu versteuernden temporären Differenzen gebildet.
Aktive latente Steuern werden für abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die latenten Steueransprüche verwendet werden können. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem eine künftige Verwendung nicht oder teilweise nicht (mehr) wahrscheinlich ist.
Die Bildung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung bzw. -belastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation erwarteten Steuersatzes.
Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, korrigiert um Wertminderungen am Bilanzstichtag bewertet. Der hierbei zu Grunde gelegte Nettoveräußerungswert ergibt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der voraussichtlich noch anfallenden Produktionskosten sowie geschätzter Vertriebskosten. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, so wird die vorgenommene Abschreibung ergebniswirksam rückgängig gemacht.
In die Herstellungskosten sind direkt zurechenbare Material- und Fertigungskosten eingeflossen, Fertigungsgemeinkosten sind regelmäßig von untergeordneter Bedeutung. Beim Wertansatz der fertigen Erzeugnisse und Waren sind stufenweise Abwertungen unter Berücksichtigung der Lagerreichweiten eingeflossen.
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einer Vertragspartei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Vertragspartei zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sie werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen, es sei denn, es besteht das Recht und die Absicht zur Aufrechnung.
Die Bilanzierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Schulden (Finanzinstrumente) erfolgt abhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell und der Art der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme wie folgt als:
| ― | erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Schulden, oder |
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Schulden |
Die Splendid Medien AG verfügt zum Stichtag ausschließlich über originäre (nicht-derivative) finanzielle Vermögenswerte und Schulden, welche der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten“ zuzuordnen sind.
Es handelt sich insbesondere um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Erstbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher in der Regel dem vereinbarten Transaktionspreis zuzüglich etwaiger direkt zurechenbarer Transaktionskosten entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Wertminderungen werden bereits ab dem erstmaligen Ansatz in Höhe der künftig erwarteten Forderungsausfälle erfasst. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Stichtag aktualisiert, um Veränderungen des Ausfallrisikos Rechnung zu tragen.
Bei der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten werden vereinfachend die über deren Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zugrunde gelegt. Die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle erfolgt mit Hilfe einer Wertberichtigungsmatrix, innerhalb derer auf finanzielle Vermögenswerte aufgrund bestimmter vordefinierter Risikokategorien jeweils einheitliche erwartete Verlustquoten angewandt werden.
Zu diesem Zweck werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte nach gemeinsamen Risikomerkmalen, insbesondere Überfälligkeitstagen, zusammengefasst. Vertragsvermögenswerte aus noch nicht fakturierten laufenden Arbeiten weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale auf wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus den entsprechenden Vertragsarten. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass die erwarteten Verlustquoten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert für die Verlustquoten betreffend Vertragsvermögenswerte darstellen.
Die erwarteten Verlustquoten werden, ausgehend von historischen Ausfallquoten, ermittelt. Ergänzend fließen aktuelle und prognostische Informationen zu makroökonomischen Rahmenbedingungen (wie insbesondere die aktuelle weltweite Eintrübung der Konjunktur) ein, welche potenziell einen Einfluss auf das Zahlungsverhalten der Kunden haben könnten.
Die Angaben zu erwarteten und erfassten Kreditverlusten finden sich unter Angabe 6.2.2 (Kreditrisiken).
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Kontokorrentguthaben sowie Termingelder mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten. Sie werden ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ausländische Valuten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Effekte aus Fremdwährungsumrechnungen von monetären Posten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 auf diese Vermögenswerte ergab aufgrund der Bonitätsratings der Vertragspartner sowie aufgrund der kurzen Laufzeiten zum Stichtag keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung.
Finanzielle Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen zum Stichtag kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten sowie sonstige nicht derivative Verbindlichkeiten. Sie werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Nicht verzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten werden mit dem Barwert angesetzt und bis zu ihrer Fälligkeit periodengerecht aufgezinst.
Leasingverhältnisse
Die Splendid Medien AG und ihre Tochtergesellschaften mieten bzw. leasen verschiedene Büro- und Lagergebäude, Stellplätze sowie Büro-Equipment, Anlagen und Fahrzeuge. Die Miet- und Leasingkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragskonditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von ein bis fünf Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen enthalten. Derartige Vertragskonditionen werden dazu verwendet, um der Gruppe die maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf den Vertragsbestand zu erhalten. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können in der Regel ausschließlich durch den Konzern, nicht jedoch durch den jeweiligen Vermieter/Leasinggeber ausgeübt werden.
Bis zum 31.12.2018 wurden Leasingverhältnisse in Abhängigkeit vom Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (d.h. aller wesentlichen Chancen und Risiken) entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen wurden die betreffenden Leasinggegenstände bei Vertragsschluss mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In entsprechender Höhe wurde eine Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing passiviert, die in den Folgeperioden nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wurde. Demgegenüber wurden Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.
Der Übergang auf die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 erfolgte nach der modifiziert retrospektiven Methode unter Beibehaltung der nach IAS 17 ermittelten Vorjahreszahlen.
Seit dem 1. Januar 2019 werden grundsätzlich für sämtliche Miet- und Leasinggegenstände ab dem Zeitpunkt, zu dem diese dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung stehen, Nutzungsrechte sowie korrespondierend Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.
Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen bei Erstansatz zum Barwert der vereinbarten festen und variablen Leasingzahlungen sowie etwaig erwarteter Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien erfasst. Der nach der Effektivzinsmethode ermittelte Zinsanteil der vereinbarten Leasingraten wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses aufwandswirksam erfasst.
Leasingzahlungen werden mit dem internen Zinssatz des Leasingverhältnisses abgezinst, sofern dieser ohne weiteres verlässlich bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, d.h. dem Zinssatz, der im Falle eines vollständig fremdfinanzierten Kaufs aufgewendet werden müsste.
Für eine Vielzahl von Immobilien- Leasingverträgen des Konzerns bestehen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt das Management sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Verlängerungs-, Kauf- oder Kündigungsoptionen werden nur berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.
Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist.
Die Folgebewertung der bilanzierten Leasingverpflichtungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten durch Aufzinsung nach der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Leasingraten und der jeweils aktuellen Erkenntnisse zur voraussichtlichen Vertragslaufzeit.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, welche bei erstmaligem Ansatz im Wesentlichen dem abgezinsten Wert der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit entsprechen. Darüber hinaus werden zukünftig sofern wesentlich folgende Posten in die Ermittlung der Anschaffungskosten einbezogen:
| ― | Sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen |
| ― | Direkte Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss |
| ― | Ggf. geschätzte Kosten der Demontage, Wiederherstellung oder Rückversetzung in den verlangten Zustand |
Nutzungsrechte werden in der Konzernbilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Die Zusammensetzung der Nutzungsrechte nach Gruppen von Vermögenswerten ist in Angabe 4.3. auf S. 18 enthalten.
Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, es sei denn, die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts ist kürzer. Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Wertminderung und deren Erfassung wird auf die Bilanzierungsgrundsätze für Anlagevermögen auf S. 8ff verwiesen.
Öffentliche Zuwendungen
Öffentliche Zuwendungen werden erfasst, wenn mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.
Hierbei wird differenziert nach bedingt rückzahlbaren Darlehen sowie Investitions- und Ertragszuschüssen.
Im Geschäftsjahr wurde eine Verleihförderung in Höhe von TEUR 20 (i.Vj. TEUR 75) als Ertragszuschuss vereinnahmt.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aus einem vergangenen Ereignis hat, sofern ein künftiger Ressourcenabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung überwiegend wahrscheinlich (>50%) ist und dessen Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt mit dem bestmöglichen Schätzwert unter Berücksichtigung sämtlicher inhärenter Risiken und Unsicherheiten am Bilanzstichtag.
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Die Konzernunternehmen generieren Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten sowie aus Auftragsproduktionen und Dienstleistungen für die Film- und Fernsehbranche. Im Rahmen der Verwertung von Filmrechten werden für einen zeitlich und/oder räumlich begrenzten Bereich Nutzungsrechte an Abnehmer vorwiegend in Deutschland und im deutschsprachigen Europa erteilt. Die Konzernunternehmen erzielen hierbei Umsätze aus der Auswertung im Kino und im Home Entertainment (DVD/Blu-ray und VoD/EST) sowie aus Lizenzen für Free-TV, Pay-TV und SVoD.
Die Zahlungskonditionen bei Lizenzierungen werden kundenindividuell vereinbart. Üblich sind sowohl die Fälligkeit bei Materialabnahme oder Lizenzbeginn (mit oder ohne Vereinbarung von Anzahlungen) als auch ratierliche Zahlungen über die Lizenzlaufzeit ab Lizenzbeginn. Bei Auftragsproduktionen werden in der Regel Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbart, Schlusszahlungen werden bei Materialabnahme fällig. Wesentliche Finanzierungskomponenten sind üblicherweise nicht vereinbart.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn und soweit die betreffende Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag mit dem Kunden erfüllt ist. Dies ist nach IFRS 15 im Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über die bezogenen Waren bzw. die in Anspruch genommenen Dienstleistungen auf den Kunden der Fall.
Für die von den Gesellschaften der Splendid Medien Gruppe erbrachten Leistungen gilt im Einzelnen folgendes:
Bei der Lizenzierung von Kinorechten wird der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert.
Im Rahmen der DVD/Blu-ray-Auswertung und der hiermit verbundenen physischen Auslieferung von Bild- und Tonträgern erfolgt die Realisierung der Umsatzerlöse zeitpunktbezogen bei Lieferung an den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung.
Im Bereich VoD/EST erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen bei Download des entsprechenden Inhaltes.
Bei Lizenzerlösen ist der Lizenzbeginn der maßgebliche Zeitpunkt für die Umsatzrealisierung.
Umsatzerlöse im Bereich Auftragsproduktion werden zeitraumbezogen erfasst. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden Auftragserlöse nur bis zur Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, soweit diese wahrscheinlich einbringlich sind. In Arbeit befindlicher Auftragsproduktionen werden als Vertragsvermögenswerte erfasst.
Dienstleistungen im Bereich Services werden zeitraumbezogen anhand der Output-orientierten Methode erfasst. Der Leistungsfortschritt wird dabei auf der Grundlage der synchronisierten Programme bzw. der abgewickelten Teilaufträge ermittelt.
Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und gemindert um Retouren, Rabatte, Preisnachlässe und weitere Erlösminderungen (z.B. Werbekostenzuschüsse) ausgewiesen. Für Remissionsverpflichtungen aus DVD/Blu-ray Auswertungen werden Rückstellungen gebildet, die zu entsprechenden Umsatzminderungen führen.
Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst, ebenso wie Fremdkapitalkosten.
Finanzerträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt.
3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Die Aufstellung von Konzernabschlüssen in Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRS erfordert Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche Einfluss auf Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, ausgewiesene Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums haben.
Den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt.
Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.
Am Bilanzstichtag hat der Vorstand im Wesentlichen folgende zukunftsbezogenen Annahmen getroffen und/ oder geändert, sowie wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten identifiziert, durch die ein signifikantes Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.
Filmvermögen
Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von den Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu Wertminderungen und geänderten Abschreibungsverläufen in Folgejahren führen. Der Buchwert des Filmvermögens beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 12.716 (i. V. TEUR 24.461).
Geschäfts- oder Firmenwert
Für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist es erforderlich, den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, zu ermitteln. Die Berechnung des Nutzungswertes bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung.
Faktoren wie geringere als erwartete künftige Ergebnisse und daraus resultierende niedrigere Nettozahlungsströme sowie Änderungen der Abzinsungssätze können zur Notwendigkeit der Anpassung des Buchwerts führen. Der Buchwert der zum 31.12.2019 ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte betrug TEUR 3.872
Rückstellungen
Des Weiteren waren umfangreiche Annahmen betreffend die im Bereich physisches Home-Entertainment ausgewiesenen Remissionsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.673 von Bedeutung. Diese Annahmen beziehen sich insbesondere auf Zeitpunkt und Umfang der erwarteten Retouren und beruhen auf langjährigen Erfahrungswerten.
4. Erläuterungen zur Konzernbilanz
4.1 Sachanlagevermögen
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| in TEUR | Stand 31.12.2018 | Umgliederung IFRS 16 |
|---|---|---|
| Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.341 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 756 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.552 | -771 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 104 | |
| Summe Sachanlagen | 5.753 | -771 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.341 | 97 | 0 | 227 | 1.665 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 756 | 4 | 0 | 2 | 762 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.781 | 181 | 76 | 0 | 2.886 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 104 | 167 | 0 | -229 | 42 |
| Summe Sachanlagen | 4.982 | 449 | 76 | 0 | 5.355 |
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| in TEUR | Stand 31.12.2018 | Umgliederung IFRS 16 |
|---|---|---|
| Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 916 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 541 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.979 | -336 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | |
| Summe Sachanlagen | 4.436 | -336 |
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| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 916 | 130 | 0 | 0 | 1.046 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 541 | 43 | 0 | 0 | 584 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.643 | 130 | 2 | 0 | 2.771 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 4.100 | 303 | 2 | 0 | 4.401 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 619 | 425 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 178 | 215 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 115 | 573 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 42 | 104 |
| Summe Sachanlagen | 954 | 1.317 |
Die Umgliederungen betreffen den geänderten Ausweis von Finanzierungsleasingvereinbarungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16. Während die geleasten Vermögenswerte bisher unter der entsprechenden Anlagenklasse ausgewiesen wurden, werden künftig sämtliche Nutzungsrechte aufgrund von Miet- und Leasingverträgen unabhängig von der Art des zugrundeliegenden Vermögenswerts gesondert in einem entsprechenden Bilanzposten zusammengefasst.
Die Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen sind mit TEUR 218 in den Herstellungskosten (i. V. TEUR 275) sowie mit TEUR 84 in den Verwaltungskosten (i. V. TEUR 82) enthalten. Soweit Zugänge zum Sachanlagevermögen noch nicht vollständig gezahlt wurden, unterliegen diese den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.
Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.242 | 58 | 0 | 41 | 1.341 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 705 | 51 | 0 | 0 | 756 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.443 | 109 | 0 | 0 | 3.552 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 2 | 143 | 0 | -41 | 104 |
| Summe Sachanlagen | 5.392 | 361 | 0 | 0 | 5.753 |
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| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 865 | 51 | 0 | 0 | 916 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 498 | 43 | 0 | 0 | 541 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.716 | 263 | 0 | 0 | 2.979 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 4.079 | 357 | 0 | 0 | 4.436 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2018 | Stand 31.12.2017 |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 425 | 377 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 215 | 207 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 573 | 727 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 104 | 2 |
| Summe Sachanlagen | 1.317 | 1.313 |
4.2 Immaterielle Vermögenswerte
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.915 | 53 | 14 | 0 | 1.954 |
| 2. Auftragsbestand | 329 | 0 | 329 | 0 | 0 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 5 | 7 | 0 | 0 | 12 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 2.249 | 60 | 343 | 0 | 1.966 |
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| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.677 | 103 | 5 | 0 | 1.775 |
| 2. Auftragsbestand | 329 | 0 | 329 | 0 | 0 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 2.006 | 103 | 334 | 0 | 1.775 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 179 | 238 |
| 2. Auftragsbestand | 0 | 0 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 12 | 5 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 191 | 243 |
Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.798 | 117 | 0 | 0 | 1.915 |
| 2. Auftragsbestand | 329 | 0 | 0 | 0 | 329 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 8 | 0 | 3 | 0 | 5 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 2.135 | 117 | 3 | 0 | 2.249 |
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| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.563 | 114 | 0 | 0 | 1.677 |
| 2. Auftragsbestand | 315 | 14 | 0 | 0 | 329 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 1.878 | 128 | 0 | 0 | 2.006 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2018 | Stand 31.12.2017 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 238 | 235 |
| 2. Auftragsbestand | 0 | 14 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 5 | 8 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 243 | 257 |
In den Immateriellen Vermögenswerten war im Geschäftsjahr 2016 ein Auftragsbestand aus dem Erwerb der Splendid Studios aktiviert und entsprechend dem Fertigstellungsgrad der übernommenen Projekte erfolgswirksam abgeschrieben worden. Nach der zwischenzeitlichen Fertigstellung sämtlicher Aufträge wurde im Geschäftsjahr ein entsprechender Abgang erfasst.
Bei den anderen zu Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um erworbene Software, der eine begrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Die Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 64 (i. V. TEUR 67) in den Verwaltungskosten, in Höhe von TEUR 39 (i. V. TEUR 61) in den Herstellungskosten und in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 0) in den Vertriebskosten enthalten.
Der Gesamtbetrag an planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte beträgt im Geschäftsjahr TEUR 405 (i. V. TER 485). Wertminderungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
4.3 Nutzungsrechte
Im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16 sind ab 2019 Nutzungsrechte aufgrund bestehender Leasingverhältnisse in der Konzernbilanz als Vermögenswerte zu erfassen. Die Nutzungsrechte haben sich wie folgt entwickelt:
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| in TEUR | Zugang aus IFRS 16 | Umgliederung IFRS 16 |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte | ||
| 1. Nutzungsrecht Immobilien | 2.148 | |
| 2. Nutzungsrecht Technische Anlagen | 0 | 771 |
| 3. Nutzungsrecht Büro Equipment | 63 | |
| 4. Nutzungsrecht Fahrzeuge | 206 | |
| Summe Nutzungsrechte |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nutzungsrechte | |||||
| 1. Nutzungsrecht Immobilien | 2.148 | 471 | 363 | 2.256 | |
| 2. Nutzungsrecht Technische Anlagen | 771 | 84 | -37 | 818 | |
| 3. Nutzungsrecht Büro Equipment | 63 | 20 | 7 | 37 | 113 |
| 4. Nutzungsrecht Fahrzeuge | 206 | 4 | 202 | ||
| Summe Nutzungsrechte | 3.188 | 575 | 374 | 0 | 3.389 |
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| in TEUR | Zugang aus IFRS 16 | Umgliederung IFRS 16 |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte | ||
| 1. Nutzungsrecht Immobilien | 0 | |
| 2. Nutzungsrecht Technische Anlagen | 0 | 336 |
| 3. Nutzungsrecht Büro Equipment | 0 | |
| 4. Nutzungsrecht Fahrzeuge | 0 | |
| Summe Nutzungsrechte |
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| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nutzungsrechte | |||||
| 1. Nutzungsrecht Immobilien | 0 | 559 | 0 | 0 | 559 |
| 2. Nutzungsrecht Technische Anlagen | 336 | 126 | 0 | 0 | 462 |
| 3. Nutzungsrecht Büro Equipment | 0 | 51 | 0 | 0 | 51 |
| 4. Nutzungsrecht Fahrzeuge | 0 | 103 | 0 | 0 | 103 |
| Summe Nutzungsrechte | 336 | 839 | 0 | 0 | 1.175 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- |
| Nutzungsrechte | ||
| 1. Nutzungsrecht Immobilien | 1.697 | 0 |
| 2. Nutzungsrecht Technische Anlagen | 356 | 0 |
| 3. Nutzungsrecht Büro Equipment | 62 | 0 |
| 4. Nutzungsrecht Fahrzeuge | 99 | 0 |
| Summe Nutzungsrechte | 2.214 | 0 |
4.4 Filmvermögen
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 238.361 | 8.570 | 13.363 | 2.901 | 236.469 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.675 | 3.383 | 63 | -2.901 | 2.094 |
| 3. Eigenproduktionen | 2.720 | 144 | 0 | 2.864 | |
| Summe Filmvermögen | 242.756 | 12.097 | 13.426 | 0 | 241.427 |
scroll
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 216.316 | 22.613 | 13.363 | 225.566 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 443 | 30 | 473 | ||
| 3. Eigenproduktionen | 1.536 | 1.136 | 2.672 | ||
| Summe Filmvermögen | 218.295 | 23.779 | 13.363 | 0 | 228.711 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- |
| I. Filmvermögen | ||
| 1. Filmrechte | 10.903 | 22.045 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.621 | 1.232 |
| 3. Eigenproduktionen | 192 | 1.184 |
| Summe Filmvermögen | 12.716 | 24.461 |
Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen in Höhe von TEUR 11.245 von Dritten erworbene Filmrechte.
Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:
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| in TEUR | Stand 31.12.2017 | IFRS 15 Changes |
|---|---|---|
| I. Filmvermögen | ||
| 1. Filmrechte | 227.418 | 2.063 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.572 | |
| 3. Eigenproduktionen | 1.616 | |
| Summe Filmvermögen | 230.606 | 2.063 |
scroll
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 229.481 | 8.113 | 0 | 767 | 238.361 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.572 | 870 | 0 | -767 | 1.675 |
| 3. Eigenproduktionen | 1.616 | 1.104 | 0 | 2.720 | |
| Summe Filmvermögen | 232.669 | 10.087 | 0 | 0 | 242.756 |
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| in TEUR | Stand 31.12.2017 | IFRS 15 Changes |
|---|---|---|
| I. Filmvermögen | ||
| 1. Filmrechte | 202.665 | -2.063 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 430 | |
| 3. Eigenproduktionen | 1.492 | |
| Summe Filmvermögen | 204.587 | -2.063 |
scroll
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 200.602 | 15.714 | 0 | 216.316 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 430 | 13 | 0 | 443 | |
| 3. Eigenproduktionen | 1.492 | 44 | 1.536 | ||
| Summe Filmvermögen | 202.524 | 15.771 | 0 | 0 | 218.295 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2018 | Stand 31.12.2017 |
| --- | --- | --- |
| I. Filmvermögen | ||
| 1. Filmrechte | 22.045 | 24.753 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 1.232 | 1.142 |
| 3. Eigenproduktionen | 1.184 | 124 |
| Summe Filmvermögen | 24.461 | 26.019 |
Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Rahmen der Inventur des Filmvermögens die nicht mehr aktiven Lizenzen (ausgelaufene Rechte), mit einem Anschaffungskostenvolumen von ursprünglich EUR 13,3 Mio. (Buchwert EUR 0) als Abgang erfasst. Eine Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergab sich daraus nicht.
Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag oder unterjährig bei Vorliegen von Anhaltspunkten im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Die Überprüfung der vollumfänglich dem Segment Content zuzuordnenden Filmbibliothek zum Jahresende führte im gesamten Berichtsjahr zu Wertminderungen auf das Filmvermögen von insgesamt TEUR 8.716 (i. V. TEUR 1.345), davon entfielen auf das 2. Halbjahr TEUR 290 (im zweiten Halbjahr des Vorjahres: TEUR 988). Ursächlich für den Wertminderungsbedarf war das mit einem zwischenzeitlich grundlegend veränderten Nutzerverhalten einhergehende erhöhte Vermarktungsrisiko und die entsprechenden möglichen Auswirkungen auf die künftige Ertragssituation in den Auswertungsstufen Kino, Home Entertainment, Lizenzen und TV-Produktionen. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswerts der Lizenzen wurden geplante Zahlungsströme im Erwartungszeitraum von 2-5 Jahren mit 3,83% bis 3,89% (Vorjahr: 3,82% bis 4,25%) abgezinst.
Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen.
Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden übertragbare Rechte am Filmvermögens als Sicherheit abgetreten.
4.5 Geschäfts- oder Firmenwert
Der in der Bilanz ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwert setzt sich wie folgt zusammen:
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| Unternehmen | Historische Anschaffungskosten Geschäfts- oder Firmenwert TEUR |
Restbuchwert Geschäfts- oder Firmenwert TEUR |
|---|---|---|
| Splendid Studios GmbH | 4.542 | 3.546 |
| Polyband Medien GmbH | 393 | 308 |
| WVG Medien GmbH | 18 | 18 |
| 4.953 | 3.872 |
Der Konzern überprüft gemäß IAS 36 jährlich jeweils zum Geschäftsjahresende die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte anhand des Nutzungswertes. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich dann als Differenz aus dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Einmal, auch unterjährig, erfasste Wertminderungsaufwendungen können in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht mehr aufgeholt werden.
Die Überprüfung des Goodwills „Splendid Studios GmbH“ erfolgt auf Basis prognostizierter Cashflows, welche aus der vom Management vorgelegten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Innerhalb des fünfjährigen Detailplanungszeitraums wurden die voraussichtlich erzielbaren Ergebnisse und die hieraus abgeleiteten Cash-flows anhand quantifizierbarer (teils bereits kontrahierter) Einzelprojekten sowie weiterer Umsatzerwartungen und entsprechender Aufwandsschätzungen auf der Basis der künftigen Markteinschätzung abgeleitet. Es wird davon ausgegangen, dass nach der aktuellen Konsolidierungsphase bis zum Ende des Detailplanungszeitraums das im Zeitpunkt des Erwerbs der Gesellschaft vorhandene Umsatzniveau erneut erreicht werden kann. Dabei wird für Zwecke der Überprüfung des Goodwills mit einer aus Sicht des Managements konservativen Ziel-EBT-Marge von 6,4 % geplant.
Nach dem Detailplanungszeitraum werden gleichbleibende Cashflows mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 0,5% unterstellt. Der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde als Barwert der künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Vorsteuerzinssatzes von 13,4% (Vorjahr 11,2%) ermittelt. Danach ergab sich im Geschäftsjahr eine Wertminderung im Segment Content in Höhe von TEUR 997.
Der geschätzte erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit entspricht zum Stichtag im Wesentlichen deren Buchwert. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geht der Vorstand nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen aus. Beseitigungen von Schätzunsicherheiten werden nicht erwartet.
4.6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die liquiden Mittel i. H. v. TEUR 6.017 (i. V. TEUR 6.372) bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten, deren Gesamtlaufzeit jeweils weniger als drei Monate beträgt. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt. Ausländische Valuten sind zum Stichtagskurs umgerechnet (siehe auch unter Punkt 2.3. „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Währungsumrechnung“).
4.7 Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Die in der Bilanz ausgewiesen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
scroll
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 663 | 482 |
| langfristige sonstige Forderungen | 15 | 7 |
| Gesamt langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistung und sonstige Forderungen | 678 | 489 |
| kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.549 | 17.164 |
| kurzfristige sonstige Forderungen | 591 | 707 |
| Gesamt kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistung und sonstige Forderungen | 13.141 | 17.871 |
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen den nach Ablauf eines Jahres fälligen Anteil der Lizenzforderungen.
Die kurzfristigen sonstigen Forderungen gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Anspruch aus Filmförderung | 14 | 85 |
| Sonstige kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte | 561 | 573 |
| Nicht-Finanzielle Vermögenswerte | 16 | 49 |
| Gesamt kurzfristige sonstige Forderungen | 591 | 707 |
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vertragsvermögenswerte beinhalten zum Stichtag zeitraumbezogen erfasste Vermögenswerte aus TV-Auftragsproduktionen in Höhe von TEUR 258. Aus den laufenden Produktionen werden noch weitere Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.274 erwartet, die vollständig innerhalb eines Jahres realisiert werden sollen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten keine wesentliche Finanzierungskomponente. Als kurzfristige Forderungen ausgewiesene Beträge sind in der Regel innerhalb von bis zu 90 Tagen fällig.
Die zum Stichtag ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Ansprüche gegen Kunden sämtlicher Verwertungsstufen und Vertriebskanäle der Splendid Gruppe. Die Forderungen weisen unabhängig von der betroffenen Kundengruppe historisch ähnliche Verlustquoten auf, welche im Durchschnitt der letzten 5 Jahre bei lediglich rund 0,2% lagen.
Trotz Heterogenität der gegenüber den Kunden abgerechneten Leistungen ergeben sich im Hinblick auf zu erwartende Kreditausfälle auch darüber hinaus keine systematischen Differenzierungsmerkmale, so dass eine Klassifizierung nach individuellen Risikomerkmalen nicht in Betracht kommt. Vor diesem Hintergrund werden Wertberichtigungen auf folgender Grundlage vorgenommen:
Für sämtliche Forderungen sowie für Vertragsvermögenswerte wird im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung eine einheitliche Risikovorsorge für während der Laufzeit erwartete Ausfälle in Höhe von 0,75% gebildet. Von einer Einzelbetrachtung bei Entstehung der Forderungen bzw. des Vertragsvermögenswerts wird aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte sowie aus Wesentlichkeitsgründen abgesehen.
Der Verwendung einer gegenüber der durchschnittlichen historischen Verlustrate erhöhten Ausfallquote liegt die Annahme zugrunde, dass aufgrund der nach wie vor anhaltenden dynamischen Veränderung der Filmbranche historische Ausfallquoten gegebenenfalls kein zuverlässiger Indikator für künftige Ausfälle sein könnten, obwohl sich konkrete diesbezügliche Anhaltspunkte bis dato nicht ergeben haben.
Soweit sich ein Hinweis auf eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Kunden und damit eine potenzielle Erhöhung des Ausfallrisikos ergibt, werden die betreffenden Forderungen einer Einzelfallbetrachtung unterzogen und individuell auf etwaigen (ergänzenden) Wertberichtigungsbedarf hin analysiert. Als Hinweis für ein potenziell erhöhtes Ausfallrisiko gilt stets eine im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen festgestellte Überfälligkeit der Forderung von 60 Tagen.
Für die Beurteilung, ob das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist, sowie für die Schätzung erwarteter Verluste werden neben eigenen Analysen und Erfahrungswerten der Vergangenheit qualitative und quantitative, vergangenheitsbezogene und zukunftsgerichtete, sowie externe Informationen herangezogen (Kreditauskünfte, Informationen von Geschäftspartnern etc.) soweit diese ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind.
Die Entwicklung der erfolgswirksam erfassten Wertberichtigungen von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | Portfoliowertberichtigungen | Einzelwertberichtigungen Forderungen | Einzelwertberichtigungen Vertragsvermögenswerte |
|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 90 | 225 | 24 |
| Auflösung | 38 | 3 | 0 |
| Inanspruchnahme | 5 | 103 | 0 |
| Zuführung | 52 | 26 | 0 |
| Stand 31.12.2019 | 100 | 145 | 24 |
| Stand 01.01.2018 | 96 | 404 | 0 |
| Auflösung | 18 | 10 | 0 |
| Inanspruchnahme | 0 | 178 | 0 |
| Zuführung | 12 | 9 | 24 |
| Stand 31.12.2018 | 90 | 225 | 24 |
Im Geschäftsjahr erfolgten Zahlungseingänge in Höhe von TEUR 41 auf bereits in dieser Höhe abgeschriebenen Forderungen.
Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie künftige Forderungen aus Vertragsvermögenswerten über eine Globalzession abgetreten.
4.8 Vorräte
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 836 | 1.151 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 161 | 149 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 79 | 0 |
| 1.076 | 1.300 |
Soweit Zugänge zu den Vorräten noch nicht vollständig gezahlt wurden, unterliegen diese den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.
4.9 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| 2019 | Betrag TEUR |
davon über 1 Jahr TEUR |
Gegebene Sicherheiten TEUR |
Art |
|---|---|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten | 2.205 | 1.577 | ||
| Bankverbindlichkeiten | 16.672 | 145 | 16.672 | Globalzession auf Forderungen und Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des Filmvermögens |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.326 | 0 | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 2.880 | |||
| Ertragsteuerschulden | 84 | |||
| Latente Steuern | 90 | 90 | ||
| Verbindlichkeiten gegen Minderheitsgesellschafter | 954 | 765 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.467 | |||
| 30.678 | 2.577 | 16.672 |
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| 2018 | Betrag TEUR |
davon über 1 Jahr TEUR |
Gegebene Sicherheiten TEUR |
Art |
|---|---|---|---|---|
| Finanzleasingverbindlichkeiten | 387 | 250 | ||
| Bankverbindlichkeiten | 17.521 | 741 | 17.521 | Globalzession auf Forderungen und Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des Filmvermögens |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.622 | 48 | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 4.876 | |||
| Ertragsteuerschulden | 153 | |||
| Latente Steuern | 378 | 378 | ||
| Verbindlichkeiten gegen Minderheitsgesellschafter | 1.348 | 1.133 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.183 | 0 | ||
| 38.468 | 2.550 | 17.521 |
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht-finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 603 (i.V. TEUR 528) enthalten.
Die in der Bilanz unter den langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegen Minderheitsgesellschafter beinhalten mit TEUR 555 (i. V. TEUR 800) bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten, soweit die Minderheitsgesellschafter durch Optionsvereinbarungen ihre Anteile der Splendid Medien AG andienen können und die Splendid Medien AG als wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile anzusehen ist. Daneben werden Ausgleichsverpflichtungen gegenüber Minderheitsgesellschaftern aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 211 (i. V. TEUR 334) ausgewiesen. Diese langfristigen Verbindlichkeiten stellen finanzielle Verbindlichkeiten dar, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Unter den Bankverbindlichkeiten werden zum Stichtag kurzfristige Bankkredite von TEUR 16.527 (i. V. TEUR 16.780) sowie weitere langfristige Darlehen in Höhe von TEUR 145 (i. V. TEUR 741) inklusive Transaktionskosten ausgewiesen. Im Übrigen verweisen wir auf Punkt 6. „Finanzielles Risikomanagement“.
Unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten wurden, die im Jahr 2010 geschlossene stille Beteiligung bei der Videociety GmbH bilanziert. Aufgrund der bislang entstandenen Anlaufverluste wurde die Einlage des stillen Gesellschafters durch das zugewiesene Ergebnis aufgezehrt. Der aus dieser Verlustübernahme resultierende Betrag wurde in Vorjahren unter den Finanzerträgen ausgewiesen. Weitergehende Forderungen gegen den stillen Gesellschafter wurden nicht aktiviert, da eine Nachschussvereinbarung vertraglich nicht fixiert ist. Der Buchwert der Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 0.
4.10 Leasingverbindlichkeiten
Nach der Umstellung auf IFRS16 zeigen die Leasingverbindlichkeiten im Geschäftsjahr folgende Entwicklung:
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| 31.12.18 | Zugang Erstanwendung IFRS 16 | Umgliederung | 01.01.19 | |
|---|---|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten kurzfristig | 140 | 654 | 793 | |
| Leasingverbindlichkeiten langfristig | 247 | 1.801 | 2.047 | |
| 387 | 2.455 | 2.840 |
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| Zugang | Abgang | Tilgung | Umbuchung | Neubewertung | 31.12.19 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten kurzfristig | 31 | 0 | 837 | 561 | 78 | 628 |
| Leasingverbindlichkeiten langfristig | 82 | 363 | 18 | -561 | 392 | 1.577 |
| 113 | 363 | 855 | 0 | 471 | 2.205 |
Nach Ende der Leasing-Laufzeit bestehen für verschiedene Leasingverträge Kaufoptionen in Höhe von TEUR 32. Für Verträge mit Verlängerungsoptionen, deren Ausübung als nicht wahrscheinlich angesehen worden ist, wurde eine mögliche Verpflichtung in Höhe von TEUR 73 ermittelt.
Im Vorjahr zeigte die Darstellung vom Finanzierungsleasingverbindlichkeiten folgendes Bilanzbild:
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| Mindestleasing 31.12.2018 TEUR |
Barwert der Mindestleasing 31.12.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | ||
| Mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 151 | 140 |
| Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren | 259 | 247 |
| 410 | 387 | |
| Abzüglich zukünftige Finanzierungskosten | -23 | |
| Barwert der Leasingverpflichtungen | 387 | 387 |
4.11 Rückstellungen
In den Rückstellungen enthalten sind insbesondere Verpflichtungen aus Lizenzverträgen für fremdproduzierte Titel, Filmförderabgaben/GEMA und GVL, Kundenboni, sowie Remissionsverbindlichkeiten.
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| Rückstellungsspiegel in TEUR |
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen | Filmförderabgaben / GEMA / GVL | Remissionsverbindlichkeiten |
|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2019 | 1.690 | 602 | 2.814 |
| Zuführung | 1.374 | 334 | 1.722 |
| Verbrauch | 277 | 502 | 756 |
| Auflösung | 105 | 9 | 107 |
| Stand 31.12.2019 | 2.682 | 425 | 3.673 |
| Boni | Sonstige | Gesamt | |
| Stand 01.01.2019 | 1.075 | 0 | 6.181 |
| Zuführung | 851 | 100 | 4.381 |
| Verbrauch | 962 | 0 | 2.497 |
| Auflösung | 0 | 0 | 220 |
| Stand am 31.12.2019 | 964 | 100 | 7.844 |
Sämtliche Rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 7.643 voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu einem Abfluss führen, für die übrigen Beträge kann aufgrund rechtlicher Unsicherheiten der Abflusszeitpunkt nicht näher bestimmt werden.
Im Vorjahr war die Entwicklung folgende:
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| Rückstellungsspiegel in TEUR |
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen | Filmförderabgaben / GEMA / GVL | Remissionsverbindlichkeiten |
|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2018 | 1.388 | 508 | 2.011 |
| Zuführung | 1.303 | 412 | 937 |
| Verbrauch | 973 | 304 | 134 |
| Auflösung | 28 | 14 | 0 |
| Stand 31.12.2018 | 1.690 | 602 | 2.814 |
| Boni | Sonstige | Gesamt | |
| Stand 01.01.2018 | 1.449 | 0 | 5.356 |
| Zuführung | 1.072 | 0 | 3.724 |
| Verbrauch | 1.446 | 0 | 2.857 |
| Auflösung | 0 | 0 | 42 |
| Stand am 31.12.2018 | 1.075 | 0 | 6.181 |
4.12 Eigenkapital
Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Darstellung der Tabelle „Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.
Kapitalmanagement
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Konzern ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität. Die Steuerung orientiert sich dabei an der Definition des Eigenkapitals nach IFRS. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2019 7,2 % (i. V. 29,9 %).
Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital 2015/I
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
| ― | für Spitzenbeträge sowie |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. |
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Genehmigtes Kapital 2015/II
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
| ― | für Spitzenbeträge, |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie |
| ― | wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn von Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn von Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absätze 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet; sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2015/II von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen. |
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agiobeträgen aus der Ausgabe neuer Aktien im Jahr 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung wurden nach IAS 32 netto (Kosten abzüglich Ertragsteuern) mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet. Zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich eines im Einzelabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2008 nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrags aus dem Vorjahr.
Gewinnrücklagen
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 wurde aus dem Bilanzgewinn der Splendid Medien AG ein Betrag von TEUR 358 in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Minderheitenanteile
Die Anteile anderer Gesellschafter wurden grundsätzlich zum Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenserwerbs mit dem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der im Rahmen des Anteilserwerbs übernommenen Vermögenswerte und Schulden zuzüglich der jährlich auflaufenden anteiligen Ergebnisbeiträge - soweit verrechenbar - angesetzt.
Minderheitenanteile, für die eine vertraglich festgelegte feste Ausgleichsverpflichtung besteht (§ 304 AktG), werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente bilanziert. Die vertraglich festgelegten künftigen Ausgleichsansprüche stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar. Angesetzt wird der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde. Mangels eindeutiger diesbezüglicher Regelungen in den IFRS wurde dabei wie folgt verfahren: Der Barwert der künftigen Ausgleichszahlungen innerhalb der vertraglich festgelegten Mindest- bzw. Restlaufzeit wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Differenz zum Buchwert der Minderheitenanteile wurde mit diesen verrechnet und im Eigenkapital ausgewiesen. In den Fällen, in denen sich hieraus ein negativer Saldo ergab, erfolgte aufgrund der bis zum Jahr 2009 geltenden Regelungen des IAS 27 solange eine Verrechnung mit den Rücklagen der Muttergesellschaft Splendid Medien AG, wie die Verbindlichkeit den Buchwert der Minderheitenanteile überstieg. Ab dem Jahr 2010 erfolgt die Verrechnung auch, sofern sich ein negativer Minderheitenanteil ergibt. Die wiederkehrenden Ausgleichszahlungen werden im Finanzaufwand erfasst.
5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
5.1 Umsatzerlöse
Bezüglich der Umsätze nach Segmenten wird auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung verwiesen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die wesentlichen Umsatzbestandteile nach Auswertungsstufen des Segmentes Content. Die Umsätze des Segmentes Services beinhalten ausschließlich Dienstleistungen.
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Kino | 3.763 | 4.130 |
| Home Entertainment | 20.829 | 23.935 |
| Lizenzen | 15.219 | 14.052 |
| TV-Auftragsproduktion | 5.208 | 4.164 |
| Summe Content | 45.019 | 46.281 |
| Services | 4.988 | 5.450 |
| Konzernumsatz | 50.007 | 51.731 |
In den Umsatzerlösen sind TEUR 3.127 enthalten, die zum 1. Januar 2019 in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Vorauszahlungen von Kunden.
5.2 Herstellungskosten
In den Herstellungskosten sind folgende Posten enthalten:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Filmrechte | 23.779 | 15.771 |
| Bezogene Leistungen und Materialkosten | 10.698 | 12.438 |
| Personalkosten | 4.920 | 4.859 |
| Lizenzzahlungen / Royalties | 2.526 | 2.084 |
| Bestandsveränderungen | 1.345 | -1.045 |
| Abschreibungen / Leasing auf Anlagevermögen | 399 | 338 |
| Sonstiges | 345 | 465 |
| Gesamt | 44.012 | 34.910 |
Die Abschreibungen auf Filmrechte beinhalten Wertminderungen in Höhe von TEUR 8.716 (i. V. TEUR 1.345).
5.3 Vertriebskosten
In den Vertriebskosten sind die Posten der folgenden Tabelle enthalten:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalkosten | 4.375 | 4.178 |
| Werbung | 2.716 | 2.306 |
| Verkaufsprovisionen | 695 | 760 |
| GEMA / Filmförderung | 555 | 649 |
| Reisekosten | 402 | 391 |
| Sonstiges | 268 | 283 |
| Gesamt | 9.011 | 8.567 |
5.4 Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalkosten | 3.059 | 2.888 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.559 | 1.123 |
| Abschreibungen auf Anlagevermögen | 874 | 150 |
| Kommunikation, IT, Bürokosten | 459 | 424 |
| Mieten, Leasing, Betriebskosten | 370 | 1.027 |
| Versicherungen, Beiträge | 168 | 245 |
| Kfz-Kosten | 158 | 280 |
| Public Relation, Investor Relations, HV | 66 | 88 |
| Sonstiges | 334 | 374 |
| Gesamt | 7.047 | 6.599 |
In den Verwaltungskosten ergibt sich durch die Erstanwendung des IFRS 16 eine Verminderung der Aufwendungen für Mieten, Leasing/Betriebskosten um 661 TEUR und der Kfz-Kosten um 113 TEUR sowie eine Erhöhung der Abschreibungen um 726 TEUR.
5.5 Sonstige betriebliche Erträge
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen | 278 | 42 |
| Ertrag aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 244 | 459 |
| Ertrag aus Erstattung Lohnfortzahlung | 57 | 41 |
| Ertrag aus Schadenersatzforderungen | 51 | 97 |
| Ertrag aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen / aus abgeschriebenen Forderungen | 37 | 87 |
| Ertrag aus Versicherungsentschädigungen | 21 | 49 |
| Ertrag aus Filmverleihförderungen | 21 | 75 |
| Sonstige | 71 | 7 |
| Gesamt | 779 | 857 |
5.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Einzelposten ergeben sich wie folgt:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert | 997 | 0 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 68 | 22 |
| Forderungsverluste (tatsächliche Ausfälle) | 15 | 40 |
| Anlagenabgänge | 9 | 0 |
| Sonstige | 40 | 32 |
| Gesamt | 1.129 | 94 |
5.7 Währungsgewinne/-verluste
Im Berichtsjahr ist ein saldierter Währungsverlust in Höhe von TEUR 33 (i. V. Währungsgewinn: TEUR 42) angefallen. Der Saldo ergibt sich aus Währungsgewinnen von TEUR 83 und Währungsverlusten von TEUR 116. Aus der Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen derivativen finanziellen Vermögenswerte ergibt sich hierin im Geschäftsjahr ein Verlust in Höhe von TEUR 8 (i. V. Gewinn: TEUR 8).
5.8 Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Finanzerträge | ||
| Bankguthaben | 1 | 0 |
| Summe Finanzerträge | 1 | 0 |
| Finanzaufwendungen | ||
| Bankverbindlichkeiten | 749 | 833 |
| Steuerverbindlichkeiten | 1 | 1 |
| Finanzleasingverbindlichkeiten | 88 | 18 |
| Ausgleichsansprüche Minderheitengesellschafter | 125 | 118 |
| Summe Finanzaufwendungen | 963 | 970 |
| Finanzergebnis | -962 | -970 |
Durch die Erstanwendung von IFRS 16 ergibt sich ein zusätzlicher Zinsaufwand bei den Finanzleasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 78.
Zinsen wurden in Höhe von TEUR 824 (i. V. TEUR 917) gezahlt und in Höhe von TEUR 1 (i. V. TEUR 0) vereinnahmt.
5.9 Ertragsteuern
Unter dieser Position werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer einschließlich der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie die latenten Steuern auf temporäre Differenzen und auf Verlustvorträge ausgewiesen.
Die Ertragssteuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 32 | 58 |
| Gewerbesteuer | 0 | 45 |
| Körperschaftsteuer Vorjahre | -32 | -24 |
| Gewerbesteuer Vorjahre | 8 | 8 |
| Latente Steuern auf temporäre Differenzen | 506 | -127 |
| Aktivierung latenter Steuern auf Verluste des laufenden Geschäftsjahres | 0 | -25 |
| Inanspruchnahme latenter aktivierter Steuern auf Verlustvorträge | 0 | 592 |
| Neubewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge | 4.106 | -436 |
| Gesamt | 4.620 | 91 |
Für die Steuerabgrenzung werden die bei Auflösung der temporären Differenzen erwarteten, künftigen Steuersätze angewendet. Für Zwecke der latenten Steuern wurden die Körperschaftsteuer mit 15 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5%) sowie die Gewerbesteuer mit 16,625 % (i. V. 16,625 %) angesetzt. Daraus ergibt sich unverändert gegenüber dem Vorjahr ein zukünftig erwarteter Ertragsteuersatz der Splendid Gruppe von 32,46 %.
Im Geschäftsjahr wurden latente Steueransprüche im Zusammenhang mit bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen vollumfänglich ertragswirksam aufgelöst. Die diesbezüglichen formellen Ansatzkriterien wurden vor dem Hintergrund der Ergebnisse der jüngeren Vergangenheit als nicht mehr gegeben eingeschätzt.
Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis eines Steuersatzes von 32 % (i. V. 32 %) | -3.704 | 476 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge | 428 | 105 |
| Abweichende ausländische Steuersätze | 6 | 9 |
| Steuerliche Auswirkungen aus der Nichtaktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge | 7.478 | 32 |
| Nutzung latenter Steuern auf Verlustvorträge | 0 | -436 |
| Nichtaktivierung bzw. Auflösung weiterer latenter Steueransprüche | 409 | 0 |
| Periodenfremde Steuererträge/ -aufwendungen | -1 | -103 |
| Sonstige | 4 | 8 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 4.620 | 91 |
Die latenten Steuerabgrenzungen betreffen folgende Bilanzposten:
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagevermögen | 0 | 0 | 0 | 7 |
| Verlustvorträge | 0 | 0 | 4.106 | 0 |
| Filmvermögen | 0 | 90 | 0 | 350 |
| Forderungen | 326 | 0 | 586 | 0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 3 |
| Rückstellungen | 137 | 0 | 0 | 15 |
| Erhaltene Anzahlungen | 26 | 0 | 292 | 0 |
| Leasingverhältnisse (saldierter Ausweis) | 10 | 0 | 6 | 3 |
| Summe | 499 | 90 | 4.990 | 378 |
| Nichtansatz aktiver latenter Steuern | -409 | |||
| Bilanzwert | 90 | 90 | 4.990 | 378 |
Im Abschluss sind latente Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen lediglich insoweit gebildet worden, als diesen latente Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen gegenüberstehen.
Latente Steueransprüche im Zusammenhang mit noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen waren aufgrund des Fehlens der formalen Ansatzkriterien insbesondere des IAS 12.35 nicht mehr anzusetzen. Danach bestehen im Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 124,8 Mio. sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 117,8 Mio., für die kein latenter Steueranspruch bilanziert wurde.
Bei der Aktivierung der steuerlichen Verlustvorträge wurden passive latente Steuern aus Konsolidierungsdifferenzen der Schuldenkonsolidierung wie folgt aufgerechnet:
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| 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Latente Steuern aus Konsolidierungsdifferenzen | 8.020 | |||
| Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge | 0 | 8.020 | ||
| Aufrechnung | 0 | 0 | -8.020 | -8.020 |
| Aktivierung weiterer latenter Steuern auf Verlustvorträge | 4.106 | |||
| Latente Steuern auf Verlustvorträge | 0 | 0 | 4.106 | 0 |
| Körperschaftsteuer | ||||
| Bewertete steuerliche Verlustvorträge | 0 | 36.183 | ||
| Nicht bewertete Verlustvorträge | 124.758 | 78.090 | ||
| Verlustvorträge Körperschaftsteuer | 124.758 | 114.273 | ||
| Gewerbesteuer | ||||
| Bewertete steuerliche Verlustvorträge | 0 | 38.503 | ||
| Nicht bewertete Verlustvorträge | 117.724 | 69.117 | ||
| Verlustvorträge Gewerbesteuer | 117.724 | 107.620 |
Bezüglich der Ermittlung der latenten Steuern auf Verlustvorträge wird im Übrigen auf die Ausführungen unter 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen.
5.10 Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je durchschnittlich im Umlauf befindlicher Aktie beträgt EUR -1,64 (i. V. EUR 0,14). Bezüglich des Gewinnverwendungsvorschlages verweisen wir auf Punkt 14. „Gewinnverwendungsvorschlag“. Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 9.789.999 (i. V. 9.789.999) Aktien zugrunde gelegt. Eine potentielle Verwässerung des Ergebnisses je Aktie könnte sich in Zukunft durch die genehmigten bzw. bedingten Kapitalien ergeben. Siehe hierzu 4.11 „Eigenkapital“.
Bezüglich der Bemessungsgrundlage des Ergebnisses je Aktie 2019 verweisen wir auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
5.11 Angaben zu Personal
Der Gesamtpersonalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 12.306 (i. V. TEUR 11.925). Darin sind soziale Abgaben in Höhe von TEUR 1.798 (i. V. TEUR 1.581) enthalten.
Die sozialen Abgaben umfassen auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 711 (i. V. TEUR 684).
Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 neben drei (i. V. drei) Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 183 (i. V. 173) Angestellte und Geschäftsführer.
6. Finanzielles Risikomanagement
6.1 Einstufung der Finanzinstrumente und beizulegende Zeitwerte
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value Hierarchie.
Vormals als Kredite und Forderungen ausgewiesene finanzielle Vermögenswerte werden nun als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente ausgewiesen. Eine Änderung der Bewertungskategorien (beizulegender Zeitwert, fortgeführte Anschaffungskosten) ergab sich aus der Umstellung auf IFRS 9 demnach nicht.
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| Buchwerte | Beizulegender Wert | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte in TEUR |
Klasse | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 1 | 6.017 | 6.372 | - | - |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1 | 12.549 | 17.164 | - | - |
| Vertragsvermögenswerte | 1 | 329 | 1.392 | - | - |
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | 0 | 8 | 0 | 8 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 1 | 452 | 658 | - | - |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1 | 663 | 482 | - | - |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1 | 15 | 7 | - | - |
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| Buchwerte | Beizulegender Wert | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten in TEUR |
Klasse | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bankverbindlichkeiten (langfristig) | 1 | 145 | 741 | - | - |
| Bankverbindlichkeiten (kurzfristig) | 1 | 16.527 | 16.780 | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten (langfristig) | 1 | 1.577 | 250 | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) | 1 | 628 | 137 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (langfristig) | 1 | 0 | 48 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (kurzfristig) | 1 | 5.326 | 10.574 | - | - |
| Derivative Finanzinstrumente | 2 | 0 | 18 | 0 | 18 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 1 | 2.053 | 2.871 | - | - |
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten | 1 | 0 | 800 | - | - |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 1 | 765 | 334 | - | - |
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| Klassen | 1 | Schuldinstrumente, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
| 2 | Schuldinstrumente, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |
| 3 | Schuldinstrumente, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |
| 4 | Eigenkapitalinstrumente |
Bei Forderungen und sonstigen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Bankverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten unter einem Jahr stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 8 in Stufe 2, sowie Finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 18 in Stufe 2 klassifiziert, im Geschäftsjahr 2019 sind diese Finanzinstrumente nicht vorhanden.
Zu den Finanzerträgen/-aufwendungen für nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Zinsen vgl. Ziffer 5.8. Zum Ertrag aus der erfolgswirksamen Bewertung der Derivate vgl. Ziffer 5.7.
6.2 Finanzielles Risikomanagement
Der Splendid Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den Geschäftstätigkeiten und den Finanzierungstätigkeiten der Unternehmen der Splendid Gruppe ergeben. Diese finanziellen Risiken lassen sich in Liquiditätsrisiken, Kreditrisken sowie Marktrisiken untergliedern.
Die finanziellen Risiken der Unternehmen der Splendid Gruppe werden zentral überprüft. Die Risikolage wird anhand einer für den gesamten Konzern geltenden Risikomanagement-Richtlinie vom Risikomanager in Risikoberichten erfasst und an den Vorstand der Splendid Medien AG berichtet. Die Identifikation, Beurteilung und Minimierung der finanziellen Risiken erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den operativen Unternehmen der Splendid Gruppe. Der Vorstand beschließt die Strategien und Verfahren zur Steuerung der einzelnen Risiken. Auf die Ausführungen zum Risikomanagement unter Tz. V. im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht wird verwiesen.
6.2.1 Liquiditätsrisiken
Ein Liquiditätsrisiko besteht darin, dass künftige Auszahlungsverpflichtungen im Konzern nicht aus vorhandener Liquidität oder entsprechende Kreditlinien gedeckt werden können.
Die Splendid Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch eine kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows, das Halten von angemessenen Bankguthaben sowie entsprechenden Kreditlinien bei Banken.
Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe überwiegend über eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Die Finanzierung umfasst flexibel nutzbare Kreditlinien, die auf Basis des EURIBOR variabel verzinst werden. Ein festverzinsliches Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit wurde per Ende September 2019 vollständig getilgt.
Für die Akquisition der Splendid Studios GmbH war 2016 eine gesonderte Finanzierungsvereinbarung geschlossen worden, die ein Tilgungsdarlehen mit einer 5-jährigen Laufzeit sowie flexibel nutzbare Kreditlinien umfasst. Letztere werden auf Basis des EURIBOR variabel verzinst.
Per 31. Dezember 2019 verfügte die Splendid Gruppe aus diesen Vereinbarungen über einen Gesamtfinanzierungsrahmen von EUR 19,3 Mio., der mit EUR 16,7 Mio. durch Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtfinanzierungsrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.
Die Finanzierungsvereinbarungen werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs regelmäßig angepasst beziehungsweise verlängert. Die zum 31. Dezember 2019 ausgelaufenen Finanzierungsvereinbarungen wurden Anfang 2020, mit ergänzender Vereinbarung im Juni 2020, bis Ende 2021 zu geringfügig veränderten Konditionen im kurzfristigen Kreditbereich und unter Erweiterung der Financial Covenants verlängert. Gegenstand der Financial Covenants sind u.a. die Prüfung/Verfolgung weiterer liquiditätserhöhender Maßnahmen sowie die Einhaltung definierter Erfolgsziele (z.B. Factoring, Kostensenkungsmaßnahmen). Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen überwacht. Kann die Einhaltung der Covenants nicht bestätigt werden, leitet sich daraus ein Kündigungsrecht der Banken ab. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos ist von den künftigen Auswirkungen der im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verhängten Eindämmungsmaßnahmen auf die Geschäftsentwicklung der Splendid Gruppe abhängig und kann vor diesem Hintergrund zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter V.4.1 „Finanzierung und Financial Covenants, Liquidität“ im Risikobericht des zusammengefassten Konzern- und Lageberichts).
Der Abfluss aus passivierten bedingten Kaufpreisverpflichtungen wird im Jahre 2022 in Höhe von EUR 0,6 Mio. erwartet.
6.2.2 Kreditrisiken
Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht oder nicht fristgerecht begleichen kann oder erhaltene Sicherheiten an Wert verlieren und damit einen finanziellen Verlust verursachen. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. Das gleiche Risiko besteht auch bei den Vertragsvermögenswerten. Des weiteren bestehen Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert sowie für Guthaben bei Banken.
Die Splendid Gruppe unterhält ausschließlich Geschäftsverbindungen mit Banken und Kreditinstituten mit guter Bonität. Die wesentlichen Bankguthaben bestehen bei den Banken des Bankenkonsortiums, die auch die Finanzierungsmittel für die Splendid Gruppe bereitstellen. Zudem werden etwaige Risiken durch Verteilung der Bankguthaben auf mehrere Kreditinstitute minimiert.
Der Konzern ist bestrebt, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Der überwiegende Teil der erworbenen Lizenzrechte wird im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen begegnet der Konzern durch verschiedenste Maßnahmen entlang der gesamten Prozesskette des Forderungsmanagements (Einholung von Kreditauskünften bei Neukundenanlage, laufende Branchen- und Marktbeobachtung im Hinblick auf die fortgesetzte Solvenz von Bestandskunden, Überwachung des Zahlungsverhaltens/Mahnwesen, Lieferstopps). Ein wesentlicher Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein strukturiertes Abrechnungsprocedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert.
Wertminderungen werden zukunftsgerichtet in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst. Die Höhe der zu erfassenden Verluste erfolgt nach IFRS 9 grundsätzlich nach einem dreistufigen Verfahren. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten werden in der Splendid Gruppe vereinfachend die über deren Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zugrunde gelegt. Bei Vorliegen von klaren objektiven Hinweisen für einen Kreditausfall werden Einzelwertberichtungen von 100% auf die ausstehenden Kundenforderungen vorgenommen. Zum Stichtag 31.12.2019 bestehen Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 145 (i.Vj. TEUR 225) sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe von TEUR 24 (i.Vj. TEUR 24).
Im Übrigen erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte anhand eines pauschalierten Ansatzes, da sich hinsichtlich des Ausfallrisikos trotz der Heterogenität der gegenüber den Kunden erbrachten Leistungen keine systematischen Differenzierungsmerkmale ergeben und somit eine Klassifizierung nach individuellen Risikomerkmalen nicht in Betracht kommt.
Da eine Risikostratifizierung anhand kundenspezifischer Merkmale daher weder mit vertretbarem Aufwand möglich noch (vor dem Hintergrund der historisch niedrigen Ausfallquoten) aus Wesentlichkeitsgründen geboten ist, wird eine über die gesamte Kundenbasis einheitliche erwartete Verlustquote zugrunde gelegt.
Im Übrigen wird hinsichtlich der Entwicklung der Wertberichtungen auf finanzielle Vermögenswerte sowie der Fälligkeitsstrukturen auf die Angaben unter Abschnitt 4.7 in diesem Anhang verwiesen.
6.2.3 Marktrisiken
Die Splendid Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit insbesondere Risiken aus den Veränderungen an den Zins- und Devisenmärkten ausgesetzt, die im Nachstehenden erläutert werden. Über die geschilderten Risiken hinausgehende Marktrisiken (z. B. Börsenkursveränderungen) sind vor dem Hintergrund der Struktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aktuell nicht ersichtlich.
Zinsrisiken
Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, könnte sich überwiegend aus einer Erhöhung des EURIBOR Zinssatzes ergeben, da die wesentlichen kurzfristigen Bankverbindlichkeiten auf Basis des EURIBOR Zinssatzes zuzüglich einer vereinbarten Zinsmarge verzinst werden. Das Tilgungsdarlehen wird zu einem festen Zinssatz abgerechnet.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen.
Währungsrisiken
Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/US-Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus.
Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt, bestanden zum Stichtag aber nicht.
Die hierbei eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der generellen Absicherung bestehender Risiken und werden nicht zu Spekulationszwecken verwendet. Im Rahmen von geplanten Filmakquisitionen wurden US-Dollar mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Dollarkurs erworben und für den Bezug der entsprechenden Filmrechte bevorratet, sodass ein Grundstock an Devisenbeständen auch bei Terminverschiebungen vorhanden ist.
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einer zehnprozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar:
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| 31.12.2019 | Sensitivitätsauswirkung | |
|---|---|---|
| Devisentermingeschäfte | 0 | 0 |
| Devisenoptionen | 0 | 0 |
| Netto-Fremdwährungsexposure | 728 | -66 |
| Brutto-Fremdwährungsexposure | 728 | -66 |
In die Berechnung der Fremdwährungssensitivität werden die zu den Stichtagen bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in US-Dollar sowie die vereinbarten Devisentermingeschäfte einbezogen. Es ist unterstellt, dass der Bestand an Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlussstichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr betrachtet werden kann. Die Berechnung wird für die gesicherte Nettoposition und für die Kurssicherungsmaßnahmen auf Basis einer angenommenen 10-prozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar vorgenommen. Somit beträgt das Gesamtrisiko aus Devisenkursen TEUR 66 (dieses würde bei einer gegenläufigen Entwicklung in etwa gleicher Größenordnung einer Chance entsprechen).
Die Netto-Fremdwährungsexposure setzt sich zusammen aus Liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar.
Zum 31. Dezember 2019 bestanden zudem Verpflichtungen aus noch nicht geleisteten Lizenzzahlungen in USD in Höhe von TUSD 13.778.
7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung nach IFRS
Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 erstellt. Sie zeigt, wie sich der Finanzmittelbestand durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres verändert hat. Die Splendid Medien AG ermittelt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen der nicht zahlungswirksamen Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, angepasst wird.
Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 führt gegenüber der bisherigen Vorgehensweise zu einer Erhöhung des operativen Cash-Flows in Höhe von TEUR 774. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit vermindert sich um TEUR 704.
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Schecks, Kassenbestände und Guthaben sowie Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten) mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten.
Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen betreffen Veränderungen an Devisentermingeschäften sowie Ausbuchungen von Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitsgesellschaftern.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 ergaben sich im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer Leasingverträge betreffend Nutzungsrechte an Gebäuden sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung nicht zahlungswirksame Investitionen in Höhe von TEUR 113. Ebenfalls nicht zahlungswirksam erfolgte eine entsprechende Aufnahme von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen eben dieser Höhe.
Im Folgenden wird die Veränderung der Verbindlichkeit aus Finanzierungstätigkeit unter Berücksichtigung sowohl zahlungswirksamer als auch zahlungsunwirksamer Transaktionen dargestellt
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| in TEUR | langfristige Bankverbindlichkeiten | Kurzfristige Bankverbindlichkeiten |
|---|---|---|
| Bilanzwert 1.1.2019 | 741 | 16.780 |
| Aufnahmen | 0 | 12.829 |
| Tilgungen | 0 | -13.582 |
| Umgliederungen | -600 | 600 |
| Sonstige Veränderungen/Neubewertung/Abgang | 4 | -100 |
| Bilanzwert 31.12.2019/ Cash-Flow aus Finanzierung | 145 | 16.527 |
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| in TEUR | Kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten | Ausweis Kapitalflussrechnung |
|---|---|---|
| Bilanzwert 1.1.2019 | 2.840 | 0 |
| Aufnahmen | 113 | 12.829 |
| Tilgungen | -855 | -14.437 |
| Umgliederungen | 0 | - |
| Sonstige Veränderungen/Neubewertung/Abgang | 107 | - |
| Bilanzwert 31.12.2019/ Cash-Flow aus Finanzierung | 2.205 | -1.608 |
Für das Vorjahr ergaben sich folgende Werte:
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| in TEUR | langfristige Bankverbindlichkeiten | Kurzfristige Bankverbindlichkeiten | Sonstige | Ausweis Kapitalflussrechnung |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzwert 1.1.2018 | 1.937 | 18.600 | 0 | 0 |
| Aufnahmen | 0 | 5.223 | 0 | 5.223 |
| Tilgungen | 0 | -8.281 | 0 | -8.281 |
| Umgliederungen | -1.219 | 1.219 | 0 | - |
| Sonstige Veränderungen | 23 | 19 | 0 | - |
| Bilanzwert 31.12.2018 | 741 | 16.780 | 0 | -3.058 |
8. Segmentberichterstattung
Der Hauptentscheidungsträger der Splendid Gruppe betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht.
Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.
Bei der Darstellung der Segmente wurden nur solche Posten berücksichtigt, die einem Segment direkt zugeordnet bzw. auf vernünftiger Grundlage auf bestimmte Segmente aufgeteilt werden konnten. Innerhalb eines Segmentes anfallende Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert. Die Segmentangaben beinhalten Gewinne aus Lieferungen und Leistungen an andere Segmente, etwaige Zwischengewinne hieraus werden in der Überleitungsspalte zum Konzernausweis eliminiert.
Wesentliche Kennzahlen der Segmente sind:
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| Segmentberichterstattung 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Content | Services | Holding | Überleitung | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsätze Gesamt | 45.000 | 7.176 | 1.375 | 53.551 | |
| Konzerninterne Umsätze | -2.169 | -1.375 | -3.544 | ||
| Umsätze Konzern | 45.000 | 5.007 | 0 | 50.007 | |
| EBITDA | 17.064 | 610 | -1.646 | -457 | 15.571 |
| Abschreibungen und Wertminderungen Filmvermögen | -24.334 | 0 | 0 | 555 | -23.779 |
| Abschreibungen und Wertminderungen Vermögenswerte + Sachanlagen | -552 | -464 | -225 | ||
| Wertminderung Firmenwert | -997 | 0 | 0 | ||
| EBIT | -8.819 | 146 | -1.871 | 98 | -10.446 |
| Finanzergebnis | -962 | ||||
| Ertragsteuern | -4.619 | ||||
| Konzernjahresergebnis | -16.027 |
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| Segmentanlagevermögen | 5.459 | 1.561 | 210 | 7.230 | |
| - davon Firmenwerte | 3.872 | 0 | 0 | 3.872 | |
| Filmvermögen | 13.141 | 0 | 0 | -425 | 12.716 |
| Sonstiges Vermögen | 20.633 | 2.401 | 33.652 | -35.138 | 21.548 |
| Gesamt Vermögen | 39.233 | 3.962 | 33.862 | -35.563 | 41.494 |
| Gesamt Verbindlichkeiten | 28.999 | 1.638 | 7.149 | 736 | 38.522 |
| Netto-Investitionen Filmvermögen | 12.490 | 0 | 0 | -456 | 12.034 |
| Investitionen Immaterielle | |||||
| Vermögenswerte + Sachanlagen | 119 | 307 | 42 | 468 | |
| Wesentliche zahlungsunwirksame | |||||
| Posten (Ertrag (+)/Aufwand(-)) | 8 | 0 | 0 | 8 | |
| Beschäftigte | 103 | 68 | 12 | 183 |
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| Segmentberichterstattung 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Content | Services | Holding | Überleitung | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsätze Gesamt | 46.274 | 7.913 | 1.455 | 55.642 | |
| Konzerninterne Umsätze | 10 | -2.466 | -1.455 | -3.911 | |
| Umsätze Konzern | 46.284 | 5.447 | 0 | 51.731 | |
| EBITDA | 19.677 | 826 | -1.389 | -397 | 18.717 |
| Abschreibungen und Wertminderungen Filmvermögen | -16.151 | 0 | 0 | 380 | -15.771 |
| Abschreibungen und Wertminderungen Vermögenswerte + Sachanlagen | -160 | -261 | -64 | -485 | |
| EBIT | 3.365 | 565 | -1.453 | -16 | 2.461 |
| Finanzergebnis | -970 | ||||
| Ertragsteuern | -91 | ||||
| Konzernjahresergebnis | 1.400 |
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| Segmentanlagevermögen | 5.206 | 1.081 | 141 | 6.428 | |
| - davon Firmenwerte | 4.868 | 0 | 0 | 4.868 | |
| Filmvermögen | 24.984 | 0 | 0 | -523 | 24.461 |
| Sonstiges Vermögen | 25.349 | 1.830 | 31.115 | -25.534 | 32.760 |
| Gesamt Vermögen | 55.539 | 2.911 | 31.256 | -26.057 | 63.649 |
| Gesamt Verbindlichkeiten | 35.236 | 1.099 | 7.000 | 1.315 | 44.650 |
| Netto-Investitionen Filmvermögen | 12.676 | 0 | 0 | -526 | 12.150 |
| Investitionen Immaterielle | |||||
| Vermögenswerte + Sachanlagen | 93 | 320 | 62 | 475 | |
| Wesentliche zahlungsunwirksame | |||||
| Posten (Ertrag (+)/Aufwand(-)) | 566 | 0 | 0 | 566 | |
| Beschäftigte | 94 | 69 | 10 | 173 |
Wertminderungen (vor Konsolidierung) im Filmvermögen betreffen in voller Höhe von TEUR 8.716 (i. V. TEUR 1.345) das Segment Content, ebenso die Wertminderungen Firmenwert in Höhe von TEUR 997
Die Erlöse nach geografischen Regionen stellen sich wie folgt dar:
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Deutschland | 40.410 | 42.257 |
| Übriges Europa | 8.709 | 8.504 |
| Übrige | 887 | 970 |
| Konzernumsatz | 50.007 | 51.731 |
Der geografische Standort der Vermögenswerte liegt in Deutschland und den Niederlanden. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze werden marktorientiert festgelegt.
Mit einem Großkunden wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 9.080 realisiert, diese Umsatzerlöse betreffen ausschließlich das Segment Content.
9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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| Art der Verpflichtung in TEUR |
bis 1 Jahr | 2 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Übrige | 95 | 13 | 0 | 108 |
| Summe | 108 |
In den Sonstigen Finanziellen Verpflichtungen sind nunmehr nur noch Serviceverträge enthalten, nachdem Miet- und Leasingverpflichtungen nach IFRS 16 in der Bilanz als Nutzungsrechte Niederschlag finden. Die Überleitung der Operating-Leasing Verpflichtungen auf die Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 am 1.1.2019 findet sich weiter vorne in Abschnitt 2.1.
Das Bestellobligo insbesondere für Investitionen in das Filmvermögen beträgt TEUR 18.386 (i. V. TEUR 20.040).
10. Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Im Vorjahr bestanden Haftungsverhältnisse aus der Inanspruchnahme der Kreditlinie durch Devisengeschäfte in Höhe von TEUR 35.
11. Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2019:
| ― | Björn Siecken, Vorstand Finanzen (seit 1. Mai 2019) |
| ― | Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender (bis 31.Dezember 2019) |
| ― | Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb (bis 31.Dezember 2019) |
| ― | Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen (bis 31. März 2019) |
Björn Siecken folgte auf den vorherigen Finanzvorstand Hans-Jörg Mellmann, der mit Ablauf seines Vorstandsvertrages zum 31. März 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden war. Andreas R. Klein und Alexander Welzhofer schieden jeweils zum 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand der Splendid Medien AG aus. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 10. Dezember 2020 ist Herr Dr. Dirk Schweitzer mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in den Vorstand der Splendid Medien AG berufen worden.
Dem Vorstand der Splendid Medien AG gehören somit ab 1. Januar 2020 die Herren Schweitzer und Siecken an. Zur Neubesetzung des Vorstands ab 1. Januar 2020 verweisen wir auch auf den Nachtragsbericht in diesem Konzernabschluss.
Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug für das Geschäftsjahr EUR 1.068.995 (Vorjahr: EUR 1.320.173). Die Aufteilung auf die einzelnen Vergütungsbestandteile sowie eine individualisierte Darstellung kann dem Vergütungsbericht entnommen werden, der Teil des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts ist (vgl. Tz. VII). Dort werden auch Einzelheiten des Vergütungssystems ausführlich dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Vorstandsbezüge in Höhe von EUR 1.035.194 (Vorjahr: EUR 1.308.727 aufwandswirksam erfasst.
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
| ― | Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige AG Rheinland, Köln |
| ― | Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling (Vorsitzender) |
| ― | Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der LINKR GmbH, München; Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, Hamburg |
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Auf der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 wurde eine Satzungsänderung betreffend die Höhe der Aufsichtsratsvergütungen beschlossen, die mit Eintrag im Handelsregister zum 1. Juli 2019 wirksam wurde.
Über die satzungsmäßige Vergütung hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine Nebenleistungen. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt.
Die satzungsmäßige jährliche Vergütung ergibt sich wie folgt:
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| Dr. Ralph Drouven: | EUR 35.000 (ab 1.7.2019) |
| EUR 25.000 (bis 30.6.2019) | |
| Bernd Kucera: | EUR 25.000 (ab 1.7.2019) |
| EUR 18.750 (bis 30.6.2019) | |
| Malisa Scott: | EUR 15.000 (ab 1.7.2019) |
| EUR 12.500 (bis 30.6.2019) |
Bezüglich der von Aufsichtsratsmitgliedern in Rechnung gestellten sonstigen Leistungen verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 12. „Beziehungen zu nahestehenden Personen“.
Aktienbesitz der Organmitglieder
Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt.
Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2019:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Anteile in % |
Anzahl | Anteile in % |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorstand | ||||
| Andreas R. Klein | 5.208.984 | 53,21 | 5.208.984 | 53,21 |
| Alexander Welzhofer | 28.621 | 0,29 | 28.621 | 0,29 |
| Aufsichtsrat | ||||
| Dr. Ralph Drouven | 3.060 | 0,03 | 3.060 | 0,03 |
In 2019 lagen keine Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gem. Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung MAR/MMVO vor:
12. Beziehungen zu nahestehenden Personen
Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die Splendid Gruppe die Personen bzw. Unternehmen, die die Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Splendid Medien AG sowie die durch diese beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen als nahestehende Personen definiert. Zudem ist Herr Albert Klein als Firmengründer sowie Mitglied der Familie Klein als nahestehende Person definiert.
Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Tochtergesellschaften werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Tochtergesellschaften bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen:
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| Name | Betrag in TEUR |
davon Aufwand | davon offen | Art der Tätigkeit | Abrechnung |
|---|---|---|---|---|---|
| Andreas Klein | 500 | 0 | 500 | Darlehensgewährung | Zinsen gem. Vertrag |
| Albert Klein | 170 | 170 | 0 | Miete Bürogebäude inkl. Nebenkosten | gem. Mietvertrag |
| Kucera & Hüttner GmbH | 5 | 5 | 5 | Beratung | Abrechnung nach Stunden |
| Dr. Ralph Drouven (CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB) | 98 | 98 | 17 | Beratung | Abrechnung nach Stunden |
| Dr. Ralph Drouven (CMS Derks Star Busmann N.V. Amsterdam) | 7 | 7 | 7 | Beratung | Abrechnung nach Stunden |
Herr Andreas Klein hat der Splendid Medien AG im Dezember 2019 ein Darlehen in Höhe von TEUR 500 zur Verfügung gestellt. Das Darlehen läuft unbefristet bis die Rückzahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und wird mit 4,25 % verzinst.
Abfindungsvereinbarungen mit Minderheitsgesellschaftern sehen folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:
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| Alexander Welzhofer: | TEUR 55 |
| (i. V. TEUR 55) | |
| Hans-Dieter Henseleit: | TEUR 58 |
| (i. V. TEUR 58) | |
| Minderheitsgesellschafter Splendid Studios GmbH: | TEUR 81 |
| (i. V. TEUR 81) |
Der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans-Dieter Henseleit gilt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2020.
Der im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für die Minderheitsgesellschafter der Splendid Studios gilt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021. Der Abfindungsbetrag für 2019 beträgt TEUR 81. Der Vertrag mit einem der Minderheitsgesellschafter wurde vorzeitig in 2019 gekündigt und beendet.
13. Sonstige Angaben
Die Honorare des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen im Konzern einschließlich des Halbjahresabschlusses betragen TEUR 292 (i. V. TEUR 149), davon für Vorjahre TEUR 47.
Das darüber hinaus in den Rechts- und Beratungskosten enthaltene Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Steuerberatungsleistungen, insbesondere für Deklarationen, E-Bilanzen und Bescheidprüfungen TEUR 77 (i. V. TEUR 70), davon für Vorjahre TEUR 27. Andere Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit Fördermittelverwendungen entstanden im Umfang von TEUR 2 (i. V. TEUR 0), sonstige Leistungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 18).
14. Angaben nach § 264 Abs. 3 HGB
Die nachfolgend aufgeführten Tochtergesellschaften, bei denen die Splendid Medien AG als Mutterunternehmen entweder direkt oder indirekt (durch einen lückenlose Kette von Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen) zur Verlustübernahme verpflichtet ist, machen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2019 Gebrauch:
| ― | Polyband Medien GmbH, München |
| ― | Splendid Synchron GmbH, Köln |
| ― | eNterActive GmbH, Hamburg |
| ― | WVG Medien GmbH, Hamburg |
15. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG wurden die Finanzierungskonditionen für die flexibel nutzbaren Kreditlinien mit Wirkung ab 1. Januar 2020 angehoben und die Covenants angepasst.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 10. Dezember 2020 ist Herr Dr. Dirk Schweitzer mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in den Vorstand der Splendid Medien AG berufen worden. Dem Vorstand der Splendid Medien AG gehören somit ab 1. Januar 2020 die Herren Schweitzer und Siecken an. Die Vergütung des Vorstands wurde neu geregelt.
Die Splendid Medien AG weist in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag von EUR 3.514.187,06 aus. Der Jahresfehlbetrag der Konzernobergesellschaft wird auf neue Rechnung vorzutragen.
17. Erklärung nach § 161 AktG
Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 23. Juni 2020 vom Vorstand an den Aufsichtsrat freigegeben.
Köln, 23. Juni 2020
Splendid Medien AG
Vorstand
gez. Dr. Dirk Schweitzer
gez. Björn Siecken
An die Splendid Medien AG, Köln
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern Gewinn und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der Splendid Medien AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB, auf die in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt 6.2.1 des Konzernanhangs sowie die Angaben in den Abschnitten V.4.1 sowie V.5 des zusammengefassten Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Splendid Gruppe zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts, auch unter Berücksichtigung der Ereignisse und Gegebenheiten, die erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, einer Risikokonzentration hinsichtlich der kurz und mittelfristigen Finanzierung ausgesetzt ist. Sofern es Vorstand und Management der Splendid Gruppe nicht gelingen sollte, die der Finanzierung zugrunde liegenden Covenants nachhaltig zu erfüllen und damit die mögliche Gefahr einer außerordentlichen Kündigung der Finanzierungsvereinbarungen zu vermeiden, ist der Fortbestand der Splendid Gruppe gefährdet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos ist unter anderem von den künftigen Auswirkungen der im Zusammenhang mit der COVID 19 Pandemie verhängten Eindämmungsmaßnahmen auf die Geschäftsentwicklung der Splendid Gruppe abhängig.
Ob aus den umsatz- und ergebnisbelastenden Auswirkungen der COVID 19 Pandemie auf die nach aktueller Planung auskömmliche Liquiditätslage im weiteren Zeitverlauf ein bestandsgefährdendes Risiko erwächst, hängt unter anderem von den nachhaltigen Auswirkungen der COVID 19 Pandemie auf die Geschäftsfelder, insbesondere dem relevanten Konsumverhalten der Verbraucher und damit einhergehend der Auftragslage der Geschäftspartner ab. Sofern eine kurzfristige Bereitstellung von heute nicht geplanten, zusätzlichen liquiden Mitteln für die Konzernunternehmen notwendig werden sollte und es dem Vorstand und dem Management dann nicht gelingen sollte, zusätzliche Liquidität rechtzeitig einzuholen, tritt ein bestandsgefährdendes Risiko für die Splendid Gruppe ein.
Wie in den genannten Abschnitten des Konzernanhangs sowie des zusammengefassten Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieser Sachverhalte nicht modifiziert.
Wegen der umfangreichen Auswirkungen der mit erheblichen Unsicherheiten behafteten Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter auf die Darstellung der Vermögens , Finanz und Ertragslage des Konzerns hat dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung besondere Bedeutung entsprechend Artikel 10 Abs. 2 Buchst. c) EU APrVO.
Unser prüferisches Vorgehen umfasste neben einer Würdigung der Prolongationskreditverträge auch eine Erörterung der Maßnahmen zur Liquiditätsvorschau und des Status der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der begonnenen Restrukturierung mit Vorstand und Aufsichtsrat. Darüber hinaus haben wir die Ereignisse nach dem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt unseres Bestätigungsvermerks ergänzend gewürdigt. Die im zusammengefassten Lagebericht dargestellten Auswirkungen aus der COVID 19 Pandemie auf die Prognose sowie die Liquiditätsentwicklung haben wir mit den gesetzlichen Vertretern erörtert und mit allgemeinen Markterwartungen abgestimmt.
Nach unseren Schlussfolgerungen sind die Angaben in Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht angemessen, um die Lage des Konzerns und der einbezogenen Unternehmen sachgerecht darzustellen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem bereits im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ beschriebenen Sachverhalt haben wir die nachfolgend beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:
1) Bewertung des Filmvermögens
2) Werthaltigkeit des Firmenwerts „Splendid Studios GmbH“
Zu 1) Bewertung des Filmvermögens
a) Das Risiko für den Abschluss
Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz Filmvermögen mit einem Buchwert von insgesamt EUR 12,7 Mio. aus. Die gesetzlichen Vertreter haben im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen (unterjährig und zum Bilanzstichtag) einen Wertminderungsaufwand von EUR 8,7 Mio. erfasst.
Gemäß IAS 36 sind die einzelnen Filmrechte (Lizenzen) bei Anhaltspunkten, zumindest aber zum Ende des Geschäftsjahres, einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen. Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, wird dem Buchwert des jeweiligen Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit regelmäßig deren Nutzungswert gegenübergestellt. Der Nutzungswert wird anhand einer Schätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse je Auswertungsstufe unter Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes bestimmt.
Die Angaben der Gesellschaft zum Filmvermögen sind in den Abschnitten 2.4 und 4.4 des Konzernanhangs sowie II.3 und V.4.2 des zusammengefassten Lageberichts enthalten.
Soweit künftige Verwertungserlöse noch nicht durch Verträge unterlegt sind, ist die Einschätzung der Werthaltigkeit ermessenbehaftet. Angesichts der zentralen Bedeutung des Lizenzgeschäfts für den Konzern, der Größenordnung des Filmvermögens sowie der im Geschäftsjahr vorgenommenen Wertminderungen und der grundsätzlichen Volatilität dieses Geschäfts, auch vor dem Hintergrund des sich ändernden Konsumverhaltens, haben diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung besondere Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Wir haben uns zunächst von den Gesellschaftsvertretern erläutern lassen, welche Prozesse und internen Kontrollen das Unternehmen eingerichtet hat, um potenziell wertgeminderte Filmrechte zu identifizieren und erforderlichenfalls der Erfassung eines Wertminderungsaufwands zuzuführen und die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Verfahren beurteilt.
Außerdem haben wir die Angemessenheit der den Planungen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, die den Werthaltigkeitstests der als potenziell wertgemindert identifizierten Filmrechte zugrunde liegen, hinterfragt. Dabei haben wir uns in ausgewählten Fällen auch davon überzeugt, dass die Auswertungsplanungen in einem angemessenen Umfang mit bereits gesicherten Verwertungsvereinbarungen unterlegt sind. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht.
Die vom Konzern eingerichteten Prozesse sind angemessen ausgestaltet, um wesentliche Bewertungsfehler zu verhindern bzw. aufzudecken, und die Bewertungsverfahren sowie die Annahmen und Parameter sind sachgerecht und stehen in Einklang mit den anzuwendenden IFRS Bewertungsgrundsätzen. Die Resultate der Bewertungsverfahren liegen innerhalb einer Bandbreite angemessener Ergebnisse.
Zu 2) Werthaltigkeit des Firmenwerts „Splendid Studios GmbH“
a) Das Risiko für den Abschluss
In der Konzernbilanz werden Geschäfts oder Firmenwerte in Höhe von EUR 3,9 Mio. ausgewiesen, davon entfallen EUR 3,5 Mio. auf die Splendid Studios GmbH.
Als Ergebnis der Wertminderungsprüfung hat die Gesellschaft bezüglich der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Ebene der Geschäfts oder Firmenwert überwacht wird, einen Wertminderungsaufwand für den auf die Splendid Studios GmbH entfallenden Geschäfts oder Firmenwert von EUR 1,0 Mio. erfasst.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts oder Firmenwerten sind im Abschnitt 4.5 des Konzernanhangs enthalten.
Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts oder Firmenwert zugeordnet wurde, mindestens jährlich, sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten, einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen. Im Rahmen dieser Prüfung werden komplexe Bewertungsmodelle verwendet, welche auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Mehrjahresplanung der Splendid Studios GmbH kritisch in Bezug auf deren Realisierbarkeit hinterfragt. Dabei haben wir auch Erkenntnisse aus bereits realisierten und vorliegenden Aufträgen und daraus erwartete Umsätze einschließlich Folgeaufträgen berücksichtigt. Ergänzend haben wir mit den gesetzlichen Vertretern Gespräche geführt, um ein Verständnis für das künftige Geschäftsmodell, die Ursachen der Planverfehlungen bis einschließlich 2019 und die konkreten Handlungsmöglichkeiten zur Neuausrichtung und der daraus erwarteten deutlichen Verbesserung der Geschäftsentwicklung zu erlangen.
Darüber hinaus haben wir die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung sowie in ausgewählten Fällen auf ihre rechnerische Richtigkeit hin geprüft.
Die Planansätze einschließlich der Maßnahmen zur Zielerreichung liegen in einer angemessenen Bandbreite möglicher Resultate. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und Annahmen sind nachvollziehbar.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die im Abschnitt „Prüfungsurteile“ genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts, |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats, |
| ― | den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht. |
Die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, werden uns nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt IX. des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen, sobald sie verfügbar sind, zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Mit Schreiben vom 18. Februar 2020 wurden wir vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 als Konzernabschlussprüfer der Splendid Medien AG, Köln, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Constantin Mundt.
Köln, 23. Juni 2020
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**
gez. Marcus Lauten, Wirtschaftsprüfer
gez. Constantin Mundt, Wirtschaftsprüfer
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2019 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 23. Juni 2020
Der Vorstand
gez. Dr. Dirk Schweitzer
gez. Björn Siecken
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Konzernunternehmen und die Marktverhältnisse, mit denen sich diese Unternehmen konfrontiert sahen, berichtet. Über Geschäftsvorfälle und Ereignisse von wesentlicher Bedeutung informierte der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich. Der Aufsichtsrat war hiernach jederzeit in der Lage, sich eine fundierte Meinung über wirtschaftlichen Verhältnisse der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften zu bilden und auf dieser Grundlage die weitere strategische Entwicklung der Gruppe mit dem Vorstand zu diskutieren. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes standen zudem während des gesamten Geschäftsjahrs 2019 in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch. Soweit nach dem Gesetz, der Satzung der Splendid Medien AG oder den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich, hat der Aufsichtsrat an geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst.
Die von dem Vorstand erstellten Monatsberichte gaben Aufschluss über die wesentlichen Kennzahlen der Konzernunternehmen und die Erwartungen des Vorstands an die weitere geschäftliche Entwicklung. Sie erlaubten dem Aufsichtsrat, sich laufend ein umfassendes Bild über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns zu machen. Ersuchen des Aufsichtsrats auf Bereitstellung weiterer Unterlagen zu bestimmten Angelegenheiten wurden von dem Vorstand jeweils umgehend erfüllt. Ebenso beantwortete der Vorstand sämtliche Fragen des Aufsichtsrats zu geschäftlichen Verhältnissen und seinen Planungen zeitnah und vollständig. Dies ermöglichte es dem Aufsichtsrat jederzeit, seine gesetzliche Aufgabe zur Beratung und Überwachung des Vorstands effizient wahrzunehmen. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats setzte der Vorstand in der gebotenen Weise um. Sonderausschüsse sind von dem Aufsichtsrat nicht gebildet worden.
Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat
In Vorstand und Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2019 folgende Veränderungen: Herr Hans-Jörg Mellmann ist zum 31. März 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden, stand danach jedoch noch für eine Übergangszeit dem Unternehmen beratend zur Verfügung. An seiner Stelle hat der Aufsichtsrat Herrn Bjoern Siecken mit Wirkung ab dem 1. Mai 2019 zum Vorstand bestellt. Er ist für die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen, Controlling, Recht, Steuern sowie Investor Relations zuständig. Herr Andreas Klein hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 sein Amt als Vorstandsvorsitzender niedergelegt. An seiner Stelle ist Herr Dr. Dirk Schweitzer mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 zum Vorstand bestellt worden. Als Vorsitzender des Vorstandes ist er verantwortlich für Lizenzhandel, Marketing und Vertrieb, Personal, Produktion sowie die strategische Entwicklung des Konzerns. Herr Alexander Welzhofer hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 sein Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2019 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammengetreten. An diesen Sitzungen nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und alle Mitglieder des Vorstands teil.
In der Sitzung am 26. März 2019 diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat die unterschiedlich ausgefallenen Geschäftsergebnisse der einzelnen Konzerngesellschaften in den ersten beiden Monaten des Jahres 2019. Bei dem Vertrieb physischer Datenträger (DVD und Blu-ray) war ein deutlicher Umsatzrückgang zu verzeichnen. Auch die Kinoveröffentlichungen waren unterplanmäßig verlaufen. Demgegenüber entwickelte sich der Produktionsbereich vielversprechend. Die für diesen Bereich neu eingeführte Organisationsstruktur wurde mit dem Aufsichtsrat eingehend erörtert. Unter Berücksichtigung der erfreulichen Geschäftsentwicklungen und guten Geschäftsaussichten bei den weiteren Konzernunternehmen ergab sich für das Jahr 2019 insgesamt eine positive Prognose. Der Vorstand wies darauf hin, dass mit den Kreditinstituten erste Gespräche über die Prolongation der Finanzierung aufgenommen worden waren, die zum Ende des Jahres 2019 ablaufen würde. Auf der Grundlage des Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 stellte der Aufsichtsrat die Tantiemeansprüche des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 fest. Im Anschluss hieran verabschiedeten Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2019. Den Vorschlägen des Vorstandes zu den Beschlussfassungen auf der Hauptversammlung schloss sich der Aufsichtsrat an.
In der Sitzung am 12. Juni 2019 wurden von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam die Gründe für die anhaltend unterplanmäßig verlaufenen Kinoveröffentlichungen erörtert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die betreffenden Filmeinkäufe unter strenger Einhaltung der hierfür vorgesehenen Prozesse und Kriterien durchgeführt worden waren, das jeweilige Publikumsverhalten aber letztlich dennoch im Hinblick auf zahlreiche nicht kontrollierbare Einflussfaktoren wie Wetter, Urlaubszeiten und konkurrierende Veranstaltung zum Zeitpunkt der Herausbringung der betreffenden Filme nur schwer abschätzbar bliebe. Vorstand und Aufsichtsrat verabredeten daher die Fortführung der vorsichtigen Einkaufspolitik in Bezug auf Filme, die zur Kinoveröffentlichung bestimmt sind. Erörtert wurden ferner die Erkenntnisse, die aus der Eigenproduktion "Misfit" gewonnen und für künftige Eigenproduktionen nutzbar gemacht werden sollten. Der Vorstand schilderte den Stand diverser Verhandlungen mit Kooperationspartnern zum Einsatz des Produktes "MeinVoD" und die hieran geknüpften Erwartungen einer Umsatzausweitung für die Videociety GmbH. Darüber hinaus berichtete der Vorstand über die erheblichen Marktveränderungen, die durch die Streamingdienste Netflix und Amazon verursacht worden waren und zu einer spürbaren Aufbruchstimmung bei Filmverkäufen geführt hätten. Die Splendid Film GmbH habe sich auf Änderungen bei den Abrechnungssystemen und der Finanzierung von Filmeinkäufen einstellen müssen. Mit Blick auf die zum Ende des Jahres 2019 anstehende Prolongation der Finanzierungsverträge zeigte sich der Vorstand zuversichtlich, dass die Umsatz- und Ergebniserwartungen für das Jahr 2019 erreicht werden könnten und Gespräche mit den Kreditinstituten dementsprechend positiv verlaufen würden. Der Vorstand bestätigte auf Nachfrage des Aufsichtsrats, dass die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Schutz des eigenen Know how umgesetzt worden seien. Vorgestellt wurde dem Aufsichtsrat die aktualisierte Fassung des Compliance Management Systems. Hierzu verständigten sich Vorstand und Aufsichtsrat über die notwendigen Maßnahmen zur Implementierung. Den aktualisierten Bericht des Vorstands zum Risikomanagementsystem nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.
In der Sitzung am 27. August 2019 setzte sich der Aufsichtsrat eingehend mit den Schilderungen des Vorstands zu den unerwartet eingetretenen Änderungen der Marktgegebenheiten auseinander, die den Vorstand veranlasst hatten, im Rahmen einer ad hoc-Meldung auf die Halbjahresfinanzzahlen und die zu erwartenden Verluste im Jahr 2019 hinzuweisen. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat einen neuen Forecast für das Jahr 2019 sowie eine überarbeitete Cashflow Planung vor. Diese wurden von dem Aufsichtsrat auf der Grundlage der von dem Vorstand hierzu erteilten Informationen auf Plausibilität überprüft. Die Fragen, die der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang an den Vorstand richtete, wurden von diesem umfassend beantwortet. Vorstand und Aufsichtsrat besprachen die Auswirkungen, die die geänderte Sicht des Vorstands auf die künftige Geschäftsentwicklung auf die anstehenden Finanzierungsgespräche mit den Kreditinstituten haben würde. Gesicherte Erkenntnisse hierzu lagen in der Sitzung nicht vor, da die Mehrjahresplanung, die den Kreditinstituten vorgestellt werden sollte, noch nicht finalisiert worden war. Der Vorstand bestätigte, dass den Abschlussprüfern die Halbjahresfinanzzahlen vor Veröffentlichung vorgelegt und wesentliche Bewertungsfragen mit ihnen abgestimmt worden waren. Der Aufsichtsrat stimmte daraufhin der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts des Konzerns mit den von dem Vorstand ermittelten Ergebnisausweisen zu. Im Zuge der weiteren Erörterungen zu den Geschäftsentwicklungen der einzelnen Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG kamen Vorstand und Aufsichtsrat überein, dass auch strategische Optionen geprüft werden sollten.
Gegenstand der Sitzung am 3. Dezember 2019 waren vor allem die Forderungen, die seitens der Kreditinstitute im Rahmen der Verhandlungen zur Prolongation der bestehenden Finanzierungsverträge erhoben worden waren. Der Vorstand berichtete, dass aussichtsreiche Gespräche mit einem Factoringunternehmen über eine teilweise Ablösung der Bankenfinanzierung geführt worden seien. Die Kreditinstitute hätten einer solchen Ablösung im Grundsatz bereits zugestimmt. Der Vorstand erläuterte, dass eine Finanzierung des Konzerns im Wege des Factoring erst seit kurzem dadurch möglich geworden sei, dass mit Streamingdiensten wie Netflix und Amazon, andere Zahlungsbedingungen vereinbart würden als bisher mit den Fernsehsendern. Die bereits in der vorangegangen Aufsichtsratssitzung erörterten strategischen Optionen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat näher beleuchtet. Weitere Themen der Sitzung waren die anstehende personelle Verstärkung der Finanzabteilung der Splendid Medien AG, die Erschließung neuer Kooperationspartner durch die Videociety GmbH, die, von dem Aufsichtsrat für gut geheißene Ausrichtung der Enteractive GmbH auf hochwertige technische Dienstleistungen sowie die Planungen des Vorstands in Bezug auf künftige Eigenproduktionen. Die Mitglieder des Vorstands erklärten, dass sie angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage des Konzerns für das Jahr 2020 auf ihre Tantiemen verzichten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verzichteten aus demselben Grund auf einen Teil der Vergütung, die ihnen im Jahr 2020 nach der Satzung zustehen würde. Den aktualisierten Bericht des Vorstands zum Risikomanagementsystem nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet.
Der Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einmal jährlich eine Effizienzprüfung bzw. Selbstevaluierung vornimmt. Für das Berichtsjahr nahm der Aufsichtsrat diese Effizienzprüfung selbst in der Sitzung am 3. Dezember 2019 vor. Er stellte fest, dass die stets zeitnahe und umfassende Information des Vorstands über den Geschäftsverlauf bei den Konzernunternehmen und wesentliche Ereignisse dem Aufsichtsrat ermöglicht hatten, die nach Gesetz und Satzung gebotene Überwachung des Vorstands in effizienter Weise wahrzunehmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen über die Qualifikation und beuflichen Erfahrungen sowie die zeitlichen Kapazitäten, die für die Überwachung des Vorstandes der Splendid Medien AG notwendig sind. Bei der Ausübung seiner Funktionen wird der Aufsichtsrat durch die existierenden Risikomanagement- und Compliance-Systeme in sinnvoller und ausreichender Weise unterstützt. Die laufende Aktualisierung dieser Systeme wurde von dem Aufsichtsrat überprüft. Nach Ansicht des Aufsichtsrates sind die eingerichteten Systeme und die Organisation der Kontrollpflichten ausreichend, um zu gewährleisten, dass die Geschäfte der Unternehmen der Splendid Gruppe stets in Einklang mit dem Gesetz und ihren Satzungen geführt werden und bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden. Aus Sicht des Aufsichtsrates sind zum Zwecke der Effizienzsteigerung keine Änderungen in Bezug auf seine Zusammensetzung oder die Art seiner Aufgabenwahrnehmung geboten. Auch eine Änderung der genannten Systeme ist nach Auffassung des Aufsichtsrates nicht veranlasst.
Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hatte am 13. Juni 2019 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Ebner Stolz) zur Abschlussprüferin für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 gewählt. Nachdem Ebner Stolz dem Aufsichtsrat, wie von dem Corporate Governance Kodex gefordert, ihre Unabhängigkeit bestätigt hatte, erteilte der Aufsichtsrat Ebner Stolz den Auftrag zur Abschlussprüfung. Ebner Stolz hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für den Konzern und die Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2019 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 23. Juni 2020 übersandt. An der Bilanzsitzung nahmen auch die verantwortlichen Vertreter der Abschlussprüferin teil. Sie schilderten dem Aufsichtsrat den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse. In der folgenden Diskussion wurden insbesondere die Bewertung des Filmvermögens und von Firmenwerten sowie die Werthaltigkeit von Beteiligungen der Splendid Medien AG an Tochtergesellschaften erörtert. Sämtliche Fragen, die der Aufsichtsrat zu den Abschlüssen und Lageberichten sowie zu Feststellungen in den Prüfungsberichten stellte, wurden von dem Vorstand und den Vertretern der Abschlussprüferin umfassend und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet.
Aufgrund der eigenen Prüfungen der Unterlagen, die dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt worden waren, sowie unter Würdigung der erteilten Auskünfte kam der Aufsichtsrat zu dem Schluss, dass die Abschlüsse und die Lageberichte nicht zu beanstanden waren. Die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG und im Konzernlagebericht waren, wovon sich der Aufsichtsrat durch eingehende Prüfung überzeugte, vollständig und zutreffend.
Der Aufsichtsrat schloss sich den Ergebnissen der Prüfungen der Abschlussprüferin an und billigte dementsprechend den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2019 wurde damit festgestellt. Die vorgelegten Lageberichte und den darin enthaltenen Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.
Compliance
Vorstand und Aufsichtsrat legen besonderen Wert darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Splendid-Konzerns sich jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln verhalten, die von den Unternehmen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen geschäftlichen Verhaltens aufgestellt worden sind. Aus Sicht des Aufsichtsrates ist das von dem Vorstand eingerichtete Compliance-System geeignet, um dieses Ziel sicherzustellen. Der Aufsichtsrat wird im Falle ihm dennoch bekannt werdender Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten dafür Sorge tragen, dass diese Verstöße von dem Vorstand streng geahndet werden. Soweit die Ahndung solcher Verstöße in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fällt, wird der Aufsichtsrat die entsprechenden Sanktionen unverzüglich selbst aussprechen.
Corporate Governance
Die Splendid Medien AG befolgt mit einigen wenigen Ausnahmen die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex. Soweit von dem Corporate Governance Kodex abgewichen wird, ist dies aus Sicht des Aufsichtsrates im Interesse des Unternehmens sachlich geboten. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie frühere Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist.
Risikofrüherkennungssystem
Nach Meinung des Aufsichtsrats ist das bei der Splendid Medien AG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem geeignet und ausreichend, um dem Vorstand Gefahren, die der Gesellschaft drohen, so rechtzeitig aufzuzeigen, dass der Vorstand hierauf effizient reagieren kann. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig von dem Vorstand über Aktualisierungen des Risikofrüherkennungssystems berichten. Anregungen des Aufsichtsrats zu Änderungen oder Erweiterungen dieses Systems wurden von dem Vorstand in der Vergangenheit immer zeitnah umgesetzt.
Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2019.
Köln, den 23. Juni 2020
gez. Dr. Ralph Drouven, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Corporate Governance
Über die Corporate Governance bei der Splendid Medien AG berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat – des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) – wie folgt:
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse und zum Wohle der Splendid Medien AG eng und vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die strategischen Entwicklungen, über die Lage des Konzerns und alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates fest. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht des Aufsichtsrates sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung.
Die Amtsperiode der drei Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen wird.
Aktienbesitz der Organmitglieder
Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt.
Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2019:
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| 2019 | ||
|---|---|---|
| Anzahl | Anteile in % |
|
| --- | --- | --- |
| Vorstand | ||
| Andreas R. Klein | 5.208.984 | 53,21 |
| Alexander Welzhofer | 28.621 | 0,29 |
| Aufsichtsrat | ||
| Dr. Ralph Drouven | 3.060 | 0,03 |
Directors’ Dealings
Gem. Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR/MMVO) sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Splendid Medien AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahe stehender Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 Euro (ab 1.1.2020: 20.000 Euro) erreicht oder übersteigt. Die Splendid Medien AG veröffentlicht diese Transaktionen unverzüglich, nachdem sie dem Unternehmen mitgeteilt wurden. Zudem sind die Informationen im Internet unter http://www.splendidmedien.com/de/boersendaten-und-kennzahlen abrufbar. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Transaktionen getätigt.
Corporate Compliance
Ziel des Compliance Management Systems ist es, sowohl die Einhaltung der geltenden, auf die Splendid Gruppe anwendbaren Gesetze als auch der internen Unternehmensregeln sicherzustellen. Diese wichtige Leitungs- und Überwachungsaufgabe im Unternehmen findet auch durch den DCGK Ausdruck. Die vom Vorstand erlassenen Compliance-Richtlinien regeln den Umgang mit Risiken innerhalb der Splendid Gruppe. Der Vorstand und das Management sind für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Das Management und die Mitarbeiter wurden auch im Jahr 2019 entsprechend unterwiesen. Im Unternehmen werden regelmäßige Abfragen durchgeführt, um mögliche Regelverstöße zu identifizieren. Daneben sieht das interne Meldewesen für alle Mitarbeiter verpflichtend vor, bekanntgewordene Verdachtsmomente für Compliance-Verstöße an den Vorstand der Splendid Medien AG zu melden. Meldungen können in bestimmten Fällen auch an den Aufsichtsrat direkt erfolgen. Die Vertraulichkeit der Meldung wird sichergestellt. Bei Bedarf können die Mitarbeiter eine Meldung auch anonym vornehmen.
Alle Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer und Führungskräfte sind sich ihrer Vorbild-Funktion für Compliance-Themen bewusst. Die Führungskräfte dienen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen als Multiplikator für die Compliance-Kultur. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für Compliance. Innerhalb des Vorstands ist die Compliance-Ressortverantwortung dem CFO zugeordnet. Ihm untersteht ein Compliance Officer, der sowohl als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder die Richtlinien dient, als auch dem Vorstand regelmäßig berichtet.
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
| ― | Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Job¬linge gemeinnützige AG Rheinland, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats seit Juni 1999) |
| ― | Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling (Vorsitzender) (Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2005) |
| ― | Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der LINKR GmbH, München; Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, Hamburg (Mitglied des Aufsichtsrats seit November 2013) |
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe:
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| Dr. Ralph Drouven: | EUR 35.000 (ab 1.7.2019) | EUR 25.000 (bis 30.6.2019) |
| Bernd Kucera: | EUR 25.000 (ab 1.7.2019) | EUR 18.750 (bis 30.6.2019) |
| Malisa Scott: | EUR 15.000 (ab 1.7.2019) | EUR 12.500 (bis 30.6.2019) |
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge
Herr Dr. Drouven ist zugleich Aufsichtsratsmitglied der Splendid Medien AG und Partner der Rechtsanwaltssozietät CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln (CMS Hasche Sigle); Herr Kucera ist zugleich Aufsichtsratsmitglied der Splendid Medien AG und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn (Kucera & Hüttner GmbH). Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge bestehen zwischen der Gesellschaft einerseits und CMS Hasche Sigle sowie der Kucera & Hüttner GmbH andererseits.
CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr 2019 verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür Honorarleistungen in Höhe von TEUR 105 in Rechnung (davon für Splendid Medien AG: TEUR 26). Davon waren aufwandswirksam: TEUR 105 (davon Splendid Medien AG: TEUR 26). Kucera & Hüttner GmbH berechneten im Geschäftsjahr 2019 für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Personalabrechnun¬gen der Splendid Gruppe TEUR 5 (davon für Splendid Medien AG: TEUR 1). Davon waren aufwandswirksam: TEUR 5 (Splendid Medien AG: TEUR 1).
Soweit CMS Hasche Sigle bzw. Kucera & Hüttner GmbH im Berichtszeitraum für das Unternehmen beratend tätig wurden, hat der Aufsichtsrat der Beauftragung zugestimmt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind, traten nicht auf.
Zielsetzungen bei Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Umsetzungen
Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat sich entsprechend der Empfehlung des DCGK Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung gesetzt und ein Kompetenzprofil erarbeitet. Die konkreten Ziele lauten wie folgt:
Dem Aufsichtsrat soll mindestens eine Person mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung angehören. Angesichts der Tatsache, dass sich im Bereich des Filmlizenzhandels vielfältige rechtliche Probleme stellen, aber auch im Hinblick auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen rechtlichen Anforderungen an eine gute Unternehmensführung, sollen dem Aufsichtsrat mindestens eine Person mit juristischem Fachverstand angehören und mindestens eine Person mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Medien, vorzugsweise der Filmbranche. Dem Aufsichtsrat sollen auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören, Ziffer C.6 des DCGK. Zu Aufsichtsratsmitgliedern sollen nicht Personen vorgeschlagen werden, bei denen zu erwarten ist, dass zwischen ihrer Aufsichtsratstätigkeit und ihren sonstigen beruflichen Tätigkeiten häufig Interessenkonflikte auftreten werden. Besonders geachtet werden soll darauf, dass dem Aufsichtsrat Personen angehören, die über eine internationale berufliche Erfahrung verfügen.
Der Aufsichtsrat wird bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern nur solche Personen vorschlagen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.
Die Satzung bestimmt, dass, soweit nicht für einzelne Aufsichtsratsmitglieder oder für den gesamten Aufsichtsrat ein kürzerer Zeitraum festlegt wurde, die Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Die nächsten Aufsichtsratswahlen sind auf der Hauptversammlung im Jahr 2020 vorgesehen.
Wie von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wird der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch auf die Vielfalt (Diversity) im Sinne einer Pluralität von Meinungen und Erfahrungen der vorgeschlagenen Personen achten. Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern, darunter eine Frau.
Unter Berücksichtigung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Aufsichtsrat für die Besetzung des Aufsichtsratsgremiums eine Zielgröße für den Frauenanteil von 33 Prozent beschlossen.
Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird diesen Zielsetzungen in vollem Umfang gerecht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Dr. Ralph Drouven, Herr Bernd Kucera und Frau Malisa Scott, sind nach Einschätzung des nur aus Anteilseignern bestehenden Aufsichtsrates unabhängige Mitglieder. Dem steht auch nicht entgegen, dass sowohl Herr Dr. Drouven als auch Herr Kucera länger als 12 Jahre dem Aufsichtsrat angehören und damit die entsprechende Indikation in Ziffer C.7 des DCGK gegeben ist. Der Aufsichtsrat erachtet eine pauschale Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit der Aufsichtsratsmitglieder oder die Indizierung einer fehlenden Unabhängigkeit als nicht sachgerecht. Die Annahme einer solchen Grenze würde auf der Vermutung fußen, dass allein eine längere Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ein Aufsichtsratsmitglied für eine weitere Mitgliedschaft disqualifiziert oder dessen Unabhängigkeit in Frage stellt. Für eine solche Vermutung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Im Übrigen berücksichtigt eine solche starre Regelgrenze individuelle Faktoren, die für eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder sprechen, nicht. Darüber hinaus bestehen auch konkret weder in Bezug auf Herrn Dr. Drouven noch in Bezug auf Herrn Kucera Anhaltspunkte für eine fehlende Unabhängigkeit.
Der Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einmal jährlich eine Effizienzprüfung bzw. Selbstevaluierung vornimmt. Für das Berichtsjahr nahm der Aufsichtsrat diese Effizienzprüfung selbst in der Sitzung am 3. Dezember 2019 vor. Er stellte fest, dass die stets zeitnahe und umfassende Information des Vorstands über den Geschäftsverlauf bei den Konzernunternehmen und wesentliche Ereignisse dem Aufsichtsrat ermöglicht hatten, die nach Gesetz und Satzung gebotene Überwachung des Vorstands in effizienter Weise wahrzunehmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen über die Qualifikation und beruflichen Erfahrungen sowie die zeitlichen Kapazitäten, die für die Überwachung des Vorstandes der Splendid Medien AG notwendig sind. Bei der Ausübung seiner Funktionen wird der Aufsichtsrat durch die existierenden Risikomanagement- und Compliance-Systeme in sinnvoller und ausreichender Weise unterstützt. Die laufende Aktualisierung dieser Systeme wurde von dem Aufsichtsrat überprüft. Nach Ansicht des Aufsichtsrates sind die eingerichteten Systeme und die Organisation der Kontrollpflichten ausreichend, um zu gewährleisten, dass die Geschäfte der Unternehmen der Splendid-Gruppe stets in Einklang mit dem Gesetz und ihren Satzungen geführt werden und bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden. Aus Sicht des Aufsichtsrates sind zum Zwecke der Effizienzsteigerung keine Änderungen in Bezug auf seine Zusammensetzung oder die Art seiner Aufgabenwahrnehmung geboten. Auch eine Änderung der genannten Systeme ist nach Auffassung des Aufsichtsrates nicht veranlasst.
Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
Bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern und der Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterstützt der Aufsichtsrat das Bestreben der Gesellschaft, eine angemessene Vertretung von Frauen in diesen Positionen zu erreichen. Der Vorstand strebt dies ebenfalls bei der Besetzung von Führungspositionen im Konzern an.
Die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Splendid Medien AG beträgt, für die Zeit bis zum 30.Juni 2022, 0 %. Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht seit 1.Januar 2020 aus zwei männlichen Mitgliedern.
Der Vorstand der Splendid Medien AG hat die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands definiert. Die 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasst die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften der Splendid Gruppe. Der Frauenanteil auf dieser Führungsebene betrug sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung am 25. August 2015 16,7% als auch zum 31. Dezember 2019. Die Zielquote für den Frauenanteil auf der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands von mindestens 16,7% wurde bis 30.6.2022 festgelegt. Aufgrund der Neubesetzung der Geschäftsführungen insbesondere in der Tochtergesellschaft Splendid Studios GmbH zum 1. Januar 2020 durch einen männlichen Geschäftsführer veränderte sich der Frauenanteil auf der 1. Führungsebene und beträgt seit 1. Januar 2020 0%. Damit unterschreitet der Frauenanteil die Zielquote. Die Splendid Medien AG ist aber nach wie vor bestrebt, die Zielquote zu erreichen.
Die 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasst die Bereichsleiter in der Muttergesellschaft. Der Frauenanteil auf dieser Führungsebene betrug sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung am 25. August 2015 50% als auch zum 31. Dezember 2019. Aufgrund einer Neubesetzung innerhalb der Bereichsleitung in der Muttergesellschaft durch eine Frau veränderte sich der Frauenanteil und beträgt seit 1. April 2020 100%. Die Zielquote für den Frauenanteil auf der 2. Führungsebene liegt bei mindestens 30% und wurde bis 30. Juni 2022 festgelegt. Die Zielquote ist somit überschritten.
Die Gesellschaft wird regelmäßig über den Stand und die Erreichung der festgelegten Zielgrößen berichten.
Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG haben zuletzt am 3. Dezember 2019/30. März 2020 gemäß § 161 AktG die gemeinsame Entsprechenserklärung abgegeben. Diese Entsprechenserklärung hat folgenden Wortlaut:
Erklärung
Die vorangegangene Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG datiert vom 14. Dezember 2018. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf den Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 (Berichtigung vom 19. Mai 2017). Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Maßgaben entsprochen wurde und wird.
1. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1 und 4
Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.
Der Aufsichtsrat hat bisher nicht gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachfolgeplanung vorgenommen.
Begründung: Angesichts der Zusammensetzung und Altersstruktur des Vorstandes der Splendid Medien AG sehen Aufsichtsrat und Vorstand eine Nachfolgeplanung derzeit nicht als erforderlich an.
2. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nr. 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten.
Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren.
Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat bereits vor Jahren einen Beschluss zur Festlegung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung gefasst und überprüft diese Zielsetzung regelmäßig. In seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017 hat der Aufsichtsrat auch ein Kompetenzprofil verfasst, das neben der Zusammensetzung des Gesamtgremiums nunmehr auch auf die Kompetenzen der einzelnen Mitglieder eingeht. Dabei hat er sich im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation auch mit der internationalen Tätigkeit des Unternehmens, potentiellen Interessenkonflikten, Diversität und Unabhängigkeit befasst und ist bestrebt, eine ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums im Sinne der Ziffer 5.4.1 des DCGK zu erreichen.
Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat ein Höchstalter für Mitglieder des Aufsichtsrates vorgegeben. Dagegen hat der Aufsichtsrat beschlossen, im Hinblick auf die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat keine Regelgrenze festzulegen.
Begründung: Der Aufsichtsrat erachtet eine pauschale Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit der Aufsichtsratsmitglieder als nicht sachgerecht. Die Festlegung einer solchen Grenze würde auf der Vermutung fußen, dass allein eine längere Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ein Aufsichtsratsmitglied für eine weitere Mitgliedschaft disqualifiziert. Für eine solche Vermutung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Im Übrigen berücksichtigt eine solche starre Regelgrenze individuelle Faktoren, die für eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder sprechen, nicht.
3. Ziffer 5.4.5 Abs. 2
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.
Da weiterhin unklar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann, wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.5 Abs. 2 DCGK erklärt.
4. Ziffer 7.1.2. Satz 3
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein.
Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Der Halbjahresfinanzbericht wird binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Es werden keine weiteren Zwischenberichte veröffentlicht.
Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom Kodex empfohlenen Zeitraumes wäre nur bei einer mit, aus Sicht des Vorstandes und Aufsichtsrates unverhältnismäßigen, mit Kosten verbundenen Vergrößerung des internen Rechnungswesens möglich.
Erklärung
Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG haben zuletzt am 3. Dezember 2019 die jährliche Entsprechenserklärung (bezogen auf den Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017) abgegeben. In Bezug auf die Rechnungslegung wurde dort eine Abweichung zu den Fristen der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen erklärt. Es ist hier zu einer weiteren Abweichung gekommen, weshalb eine Aktualisierung der aktuellen Entsprechenserklärung erforderlich ist.
Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG, dass die Entsprechenserklärung vom 3. Dezember 2019 in Bezug auf Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Kodex wie folgt aktualisiert wird:
Ziffer 7.1.2. Satz 3
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein.
Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss für den Berichtszeitraum 2019 nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Der Halbjahresfinanzbericht wird regelmäßig binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Es werden keine weiteren Zwischenberichte veröffentlicht.
Begründung:
a. Die Splendid Medien AG beabsichtigte ursprünglich eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts innerhalb der vom Kodex empfohlenen Frist von 90 Tagen. Vor dem Hintergrund der aktuellen behördlichen Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, darunter Kinoschließungen und Geschäftsschließungen im stationären Einzelhandel sowie Einschränkungen in den Serviceleistungen und programmlichen Engpässen durch Verschiebung oder Absagen von Filmproduktionen in den relevanten Märkten der Splendid Gruppe, geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 von deutlichen Umsatz- und Ergebnisbelastungen aus, die sich auf die bisher positiven internen Ergebniserwartungen für das Geschäftsjahr 2020 auswirken werden. Vor diesem Hintergrund musste die ursprünglich für den 27. März 2020 geplante Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019, der auch die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 enthält, verschoben werden, so dass die empfohlene Frist von 90 Tagen nicht eingehalten werden kann.
b. Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom Kodex empfohlenen Zeitraumes von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes wäre nur bei einer mit, aus Sicht des Vorstandes und Aufsichtsrates unverhältnismäßigen, mit Kosten verbundenen Vergrößerung des internen Rechnungswesens möglich.
Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung aus Dezember 2019 fort.
Die Billigung erfolgte am: 23. Juni 2020.
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