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Splendid Medien AG

Management Reports May 3, 2018

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Management Reports

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Splendid Medien AG

Köln

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017

der Splendid Medien AG, Köln

I. Grundlagen des Konzerns

I.1 Geschäftsmodell

Die Splendid Medien AG ist ein mittelständisch geprägter, integrierter Medienkonzern, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa und in den Benelux-Ländern agiert.

Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht.

Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2017 im Überblick:

Chart

Geschäftsbereich Content

Die Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, TV-Serien sowie Special Interest- und Kinderprogrammen von vorwiegend ausländischen Produzenten. Daneben entwickelt und produziert die Splendid Gruppe auch selbst Filme und TV-Formate.

Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden.

Bei dem Einkauf von TV-Serien und Special Interest-Programmen wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (5 bis 7 Jahre) vereinbart und die Lizenzmodelle basieren auf umsatzabhängigen, quartalsweisen Lizenzvergütungen. Zunehmend werden auch für diese Programmbereiche Minimumgarantiezahlungen vereinbart, die dann entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden.

Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst etwa 1.700 Filmtitel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Programme für Fitness/Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse.

Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment und Lizenzen) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux- Ländern.

Kino

Ausgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Der Kinoverleih in den Niederlanden wird über eine eigene Vertriebsgesellschaft vorgenommen. In Deutschland, Österreich und Belgien wird beim sogenannten „Booking & Billing“ mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen gearbeitet. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen Home Entertainment und TV auswirkt.

Home Entertainment

Etwa vier bis sechs Monate nach dem Kinostart wird der Film im Home Entertainment ausgewertet. Dieses umsatzstärkste Geschäftsfeld für die Splendid Gruppe umfasst die Bereiche Verleih und Verkauf über das Internet (Video-on-Demand VoD und Electronic Sell-Through EST) sowie den Verkauf physischer Bildtonträger (Blu-ray und DVD) und den Verleih über Videotheken.

Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum sowie zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Es werden alle Vertriebskanäle bedient - Online-Händler, stationärer Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel) sowie Verleih über Videotheken. Neben den eigenen Produkten übernimmt die Splendid Gruppe auch die Vertriebsabwicklung für weitere Partner aus dem In- und Ausland.

Im Bereich VoD/EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internet-Plattformen sowie über die eigene Plattform Videociety (www.videociety.de). Als Content-Aggregator für iTunes und andere Portale übernimmt die Splendid Gruppe zudem auch den Vertrieb sowie die technische Bereitstellung von Film-Inhalten für Drittanbieter.

Lizenzen

Zu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen TV-Sender sowie SVoD-Anbieter im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Etwa sechs bis acht Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Films im Fernsehen. In der Regel wird der Film zunächst im Pay-TV ausgestrahlt. Danach, mit einem zeitlichen Abstand von etwa einem Jahr, folgt die Ausstrahlung im Free-TV sowie im SVoD. Die Splendid Gruppe veräußert die Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Lizenzierung zur Verfügung (Folgeverwertung).

TV-Produktion

Mit der Anfang 2016 erworbenen Konzerngesellschaft Joker Productions GmbH wurde das Geschäftsfeld TV-Produktion weiter ausgebaut. Joker produziert TV-Formate für Fernsehsender. In der Regel entwickelt Joker mit den Sendern eine Formatidee und produziert diese im Rahmen von Auftragsproduktionen. Die Produktion von fiktionalen Unterhaltungsformaten gewinnt zunehmende Bedeutung in der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.

Geschäftsbereich Services

Die Splendid Gruppe gehört mit ihren Dienstleistungen rund um die Synchronisation und die digitale Postproduktion zu den führenden Unternehmen in Deutschland und Europa.

Die Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen sowie Digitalisierungsdienstleistungen für die VoD- und EST-Vermarktung im Internet sowie für Blu-ray- und DVD-Produktionen. Die Erstellung der Synchronisation und Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleich bleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt.

I.2 Ziele und Strategien

Für die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten:

In der Öffentlichkeitswahrnehmung ist die Filmbranche vor allem geprägt durch die kontinuierlichen Neuveröffentlichungen von spektakulären Kinoerlebnissen. Kino wird zum Event für gemeinsame Erlebnisse und der Zuschauer ist bereit, für erstklassige Unterhaltung, Ausstattung und Service entsprechende Ticketpreise zu entrichten.

Daneben hat sich in den vergangenen Jahren der Konsum von Entertainment-Programmen zuhause und unterwegs stetig weiterentwickelt. Der Konsument verfügt heute aufgrund des technischen Fortschritts bei den Endgeräten und zunehmenden Bandbreiten über vielfältige Möglichkeiten, hochwertige Unterhaltungs- und Informationsprogramme zu nutzen. Der deutsche Home Entertainment-Markt ist derzeit noch durch die physischen Bildtonträgerformate DVD und Blu-ray dominiert. Die Nutzung von digitalen Inhalten über das Internet als elektronisches Kaufmedium (EST) und Leihmedium (TVoD) ist jedoch dynamisch weiter vorangeschritten und repräsentiert mittlerweile ein Fünftel des Home Entertainment-Marktes.

Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf die TV-Angebote aus. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten durch das Internet (Online-Mediatheken, SVoD-Angebote) lassen die Grenzen zwischen dem klassischen Home Entertainment- und dem Fernsehangebot zunehmend verschwinden. Darüber hinaus hat die Digitalisierung auch zu einer zunehmenden Anzahl von Anbietern geführt, die dem Konsumenten ein breites und stetig wechselndes Inhalteangebot bereitstellen.

Seit einigen Jahren setzen die TV-Gesellschaften und SVoD-Anbieter in ihrer Programmpolitik verstärkt auf exklusive Inhalte für Ihre Zuschauer und Abonnenten. Vor allem große TV-Gesellschaften investieren dabei in TV-Formate wie Real-Life Dokutainment oder Light-Fiction-Produktionen, die eine kostengünstigere Alternative zu Spielfilm- und Serienprogrammen hinsichtlich Mitteleinsatz und Reichweitenerzielung darstellen.

Durch die vorstehend beschriebenen Änderungen bei der Vermarktung der Filminhalte stellt sich für die Anbieter von Postproduktionsleistungen zunehmend die Herausforderung, den Marktentwicklungen durch zeiteffiziente und integrierte Auftragsbearbeitung gerecht zu werden.

Die Splendid Gruppe hat sich in mehr als 40 Jahren als Independent erfolgreich in der Medienbranche positioniert. Die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe zielt auf ein nachhaltiges, ertragsorientiertes Umsatzwachstum ab.

Im Einzelnen werden dabei die folgenden Ziele vorrangig verfolgt:

- Ausbau der digitalen Geschäftsbereiche im Bereich Home Entertainment

- Ausbau des Geschäftsfeldes Produktion (TV, Film)

- Weiterer Ausbau der Marktstellung als großer Independent Kinoverleih

- Bedeutender Dienstleister für Postproduktion und Internet-Services

Die Erreichung dieser Ziele wird durch ein Bündel von Maßnahmen verfolgt, die im Rahmen einer Mehrjahresstrategie umgesetzt werden. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die fortlaufende Akquise bzw. Produktion attraktiver, marktgängiger Filminhalte sowie die stetige Anpassung an die technologischen Herausforderungen erfolgreicher Vermarktung von Filmen und Entertainment-Formaten.

I.3 Steuerungssysteme

Die Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit auf Konzernebene sowie Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer der Enteractive GmbH, der WVG Medien GmbH und der Joker Productions GmbH sind zum Teil auch selbst am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Mit der Enteractive GmbH und der Splendid Synchron GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Mit der Polyband Medien GmbH sowie mit der WVG Medien GmbH bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge. Die Konzerngesellschaft Splendid Film GmbH ist mit der Splendid Entertainment GmbH und die Splendid Entertainment GmbH ist mit der Joker Productions GmbH über Ergebnisabführungsverträge verbunden.

Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist das profitable Wachstum im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich. Ferner haben die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Konzernvorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft der Gesellschaft wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis- und Cashflow-Entwicklungen mittels eines Soll-/Ist-Vergleichs erfasst und analysiert. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.

I.4 Forschung und Entwicklung

Als Medienunternehmen mit dem Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen der Industrie vergleichbare Forschung und Entwicklung. Daher entfällt dieser Teilbericht.

II. Wirtschaftsbericht

II.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Konjunkturaufschwung in Deutschland hält an

Die deutsche Wirtschaft wuchs 2017 erneut deutlich - um 2,2 % (Vorjahr 1,9 %). Es war das stärkste Wachstum des Bruttoinlandsproduktes seit sechs Jahren. Getragen wurde das Wachstum vor allem vom Außenhandel und der Auftragslage der Industriebetriebe, während sich die Binnennachfrage zum Jahresende leicht abschwächte. Das Wirtschaftswachstum in den Niederlanden und Belgien setzte sich ebenfalls weiter fort.

Branchenumfeld

Der deutsche Kinomarkt erreichte im Jahr 2017 eine positive Trendwende. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Kinoumsatz wieder leicht um 3,2 % auf EUR 1,06 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,02 Mrd.), lag jedoch deutlich unterhalb des bisherigen Rekordjahres 2015. Insgesamt wurden mit 122,3 Mio. um 1 % mehr Kinotickets gelöst (Vorjahr: 121,1 Mio.). Damit geht das Umsatzwachstum i. W. auf steigende Ticketpreise zurück. Diese erhöhten sich um durchschnittlich 18 Cent auf nunmehr EUR 8,63 (Vorjahr: EUR 8,45). Der Marktanteil deutscher Filme nahm leicht zu auf 23,9 % (Vorjahr: 22,7 %). Auch der Niederländische Kinomarkt verzeichnete im vergangenen Jahr erneut ein Wachstum bei Umsatz und Besucherzahlen.

Das Geschäftsfeld Home Entertainment umfasst die Bereiche Verkauf physischer Bildtonträger (Blu-ray und DVD), Verleih über Videotheken und das Internet (Transactional Video-on-Demand TVoD) sowie lizenzierte digitale Downloads (Electronic Sell-Through EST).

Der Gesamtumsatz im deutschen Videomarkt (ohne Umsätze aus Subscriptional Video-on-Demand, im Folgenden: „SVoD“) sank 2017 um 7,5 % auf EUR 1,338 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,446 Mrd.). Das rückläufige Marktvolumen resultiert aus dem gesunkenen Umsatz mit physischen Bildtonträgern, während der Umsatz aus digitalen Transaktionen (EST, TVoD) auf EUR 280 Mio. (Vorjahr: EUR 219 Mio.) gestiegen ist. Damit erhöhte sich dessen Anteil am Videomarkt auf 20,9 % (Vorjahr: 15,1 %). DVD und Blu-ray dominieren nach wie vor den Videomarkt in Deutschland mit einem Marktanteil von 79,1 % (Vorjahr: 84,9 %), allerdings mit stetig fallenden Marktanteilen.

Aus Angeboten der digitalen Auswertungsstufe SVoD, die im Gegensatz zum Einzelabruf (TVoD) ein Abonnementmodell (u.a. Amazon Prime, Netflix) darstellt, wurde in 2017 ein Umsatzwachstum von 49,7 % auf EUR 488 Mio. (Vorjahr: EUR 326 Mio.) erzielt.

Der deutsche Fernsehmarkt finanziert sich über Werbeerlöse, Ausgaben der Konsumenten für Abonnements von Kabel-, Satelliten-, IPTV- und Pay-TV-Diensten sowie über Gebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender. Gemessen am Umsatzvolumen ist der deutsche Fernsehmarkt der zweitgrößte der Welt und der TV-Konsum ist mit einer täglichen Sehdauer von 221 Minuten (Vorjahr: 223 Minuten) anhaltend hoch. Der größte Anteil der Brutto-Werbeumsätze nach Mediagattungen in Deutschland entfiel auch 2017 an das Fernsehen. Insgesamt jedoch wird die Werbewirkung im TV aufgrund der rückläufigen Reichweitenentwicklung der Fernsehsender durch die Werbekunden zunehmend kritisch hinterfragt.

Zu den meistgesehenen TV-Programmen zählen neben den öffentlich-rechtlichen Sendern (Das Erste, ZDF) die großen Privatsender RTL, RTL II und Vox sowie die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe. Daneben wächst der Zuschauermarkt für Video-on-Demand-Abonnements wie Amazon Prime Video, Netflix, Maxdome oder Sky Ticket in Deutschland kontinuierlich.

Das Auftragsvolumen im Bereich audiovisuelle Postproduktion (Synchronisation und digitale Postproduktion) ist in den vergangenen Jahren durch neue Plattformen, neue Sender und neue Sendeplätze für ausländische Produktionen positiv beeinflusst worden. Weiterhin besteht jedoch ein sehr wettbewerbsintensives Marktumfeld bei gleichzeitig hohen Anforderungen der Kunden an die technischen und organisatorischen Abläufe in der Auftragsbearbeitung.

II.2 Geschäftsverlauf und Ertragslage

Gesamtbewertung des Berichtszeitraums:

Nach einer schwachen Geschäftsentwicklung mit hohen außerplanmäßigen Kostenbelastungen im ersten Halbjahr, verzeichnete die Splendid Gruppe in der zweiten Jahreshälfte wieder anziehende Umsatzerlöse und ein positives operatives Ergebnis.

Insgesamt erzielte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr einen Konzernumsatz von EUR 53,0 Mio. (Vorjahr: EUR 51,9 Mio.). Mit einem Umsatzplus von 2 % wurden die ursprünglichen Jahresziele jedoch nicht erreicht, insbesondere aufgrund einer unterplanmäßigen Entwicklung im Home Entertainment. Im Geschäftsjahr waren außerplanmäßige Abschreibungen und Lizenzaufwendungen des Filmvermögens in Höhe von EUR 3,8 Mio. (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.) erforderlich, wodurch für das Geschäftsjahr ein operativer Verlust vor Zinsen und Steuern (EBIT) von EUR -2,9 Mio. (Vorjahr: EUR -1,3 Mio.) entstanden ist. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) beläuft sich auf EUR -3,7 Mio. (Vorjahr: EUR -1,9 Mio.). Das Geschäftsjahr schließt mit einem negativen Konzernjahresergebnis von EUR -3,9 Mio. (Vorjahr: EUR -3,9 Mio.).

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Konzern-Gewinn und Verlustrechnung 2017

in TEUR
2017 2016 Veränderung
Umsatzerlöse 53.041 51.901 1.140
Herstellungskosten -39.174 -38.164 -1.010
Bruttoergebnis vom Umsatz 13.867 13.737 130
Vertriebskosten -10.800 -9.709 -1.091
Verwaltungskosten -6.753 -6.985 232
Sonstige betriebliche Erträge 1.500 1.712 -212
Sonstige betriebliche Aufwendungen -50 -127 77
Währungsgewinne -624 82 -706
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -2.860 -1.290 -1.570
Finanzergebnis -869 -621 -248
Ergebnis vor Steuern ( EBT) -3.729 -1.911 -1.818
Steuern vom Einkommen und Ertrag -142 -2.032 1.890
Konzernjahresergebnis -3.871 -3.943 72

Umsatzentwicklung

Die Splendid Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 einen Gesamtumsatz von EUR 53,0 Mio. (Vorjahr: EUR 51,9 Mio.), was einem Umsatzplus von 2,0 % zum Vorjahr entspricht. Die zu Jahresbeginn formulierten Umsatzziele (EUR 55 Mio. bis EUR 60 Mio.) wurden jedoch nicht erreicht. Nach einem Umsatzrückgang im ersten Halbjahr verzeichnete die Splendid Gruppe im zweiten Halbjahr anziehende Umsatzerlöse.

Das Umsatzplus zum Vorjahr entfällt auf das Segment Services, das seinen Umsatzanteil am Gesamtumsatz auf 12 % (Vorjahr 10 %) verbessern konnte. Im wichtigsten Segment Content wurde ein Umsatz auf Vorjahresniveau erreicht, der Umsatzanteil des Segmentes ging damit auf 88 % (Vorjahr: 90 %) zurück. In den einzelnen Geschäftsbereichen entwickelte sich der Umsatz wie folgt:

Segment Content

Im Geschäftsjahr 2017 wurde im Segment Content ein Umsatz von EUR 46,9 Mio. (Vorjahr: EUR 46,8 Mio.) erzielt. Insbesondere die Bereiche Home Entertainment und TV-Produktion konnten im Geschäftsjahr nicht die erwarteten Umsatzerlöse erreichen.

In der Auswertungsstufe Kinoverleih wurde mit der Veröffentlichung von insgesamt 17 (Vorjahr: 9) Filmen ein Umsatz von EUR 5,8 Mio. (Vorjahr: EUR 2,1 Mio.) erreicht. Der deutliche Umsatzzuwachs resultiert vor allem aus der Kinovermarktung in Benelux, wo die Splendid Gruppe seit Mitte 2016 mit einem eigenen Kinovertrieb aktiv ist. Unsere erfolgreichste Veröffentlichung in der zweiten Jahreshälfte 2017 war unsere erste niederländische Koproduktion „Misfit“. Die Highschool-Komödie, die eine Riege von niederländischen YouTube-Stars vereint, erzielte mit 256.000 Zuschauern ein sehr gutes Einspielergebnis und platzierte sich auf Rang 4 der besucherstärksten niederländischen Filme in den Jahrescharts 2017. Der Horrorthriller „Wish Upon“, den wir im Juli in den Kinos in Deutschland, Österreich und Benelux veröffentlichten, erreichte mit 241.000 Zuschauern ebenfalls einen erfreulich hohen Zuschauerzuspruch. Weitere Kinoveröffentlichungen in der zweiten Jahreshälfte, die Komödie „Liebe zu Besuch“ und der Thriller „What Happened to Monday?“, blieben jedoch mit 182.000 Zuschauern bzw. 151.000 Zuschauern unter unseren Erwartungen. Besucherstärkste Kinoveröffentlichung des Gesamtjahres 2017 war das mit drei Oscars® ausgezeichnete Drama „Moonlight“, das in den Niederlanden 344.000 Zuschauer erzielte.

Die Auswertungsstufe Home Entertainment erzielte mit der Veröffentlichung von Blu-ray, DVD, aus digitalem Vertrieb (VoD, EST) sowie aus Vertriebsdienstleistungen für nationale und internationale Vertriebspartner einen Umsatz von EUR 26,2 Mio., ein Rückgang von EUR 2,2 Mio. bzw. 7,7 % gegenüber dem Vorjahr (EUR 28,4 Mio.). Die Entwicklung ist vor allem auf den Rückgang des physischen Geschäfts mit Blu-ray und DVD zurückzuführen. Dieses war 2017 durch eine schwache Marktentwicklung mit hohen Retourenrückläufen gekennzeichnet. Der digitale Vertrieb lag mit EUR 4,4 Mio. auf Vorjahresniveau (Vorjahr: EUR 4,5 Mio.). Der Anteil des digitalen Vertriebs am Umsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment erhöhte sich damit auf 17,0 % (Vorjahr: 15,8 %).

Zu den umsatzstärksten Neuveröffentlichungen im Home Entertainment zählten neben der vierten Staffel der erfolgreichen BBC-Serie „Sherlock“ sowie der zweiten Staffel der Naturdokumentation „Planet Erde“ auch eine neue Veröffentlichung zur Kultfigur „Godzilla“ („Shin Godzilla“) sowie das Drama „Jungle“ mit Daniel Radcliffe. In einem schwierigen Marktumfeld konnten wir auch aus der Vermarktung von TV-Serien und Special Interest-Programmen sowie aus dem Katalogprogramm mit verschiedenen Titeln erfreuliche Umsatzerlöse erzielen. Insgesamt blieben die Auswertungserfolge des Gesamtprogramms jedoch unter den Erwartungen. Die Vertriebsprovisionen für die Vermarktung von Filminhalten nationaler und internationaler Vertriebspartner waren in 2017 ebenfalls rückläufig.

Die Entwicklung unserer neuen Geschäftsfelder im digitalen Bereich wurde auch in der zweiten Jahreshälfte weiter forciert. Zum Jahreswechsel nahm ein großer Handelspartner die Testphase für ein „mein.VoD“-Angebot unseres VoD-Portals Videociety auf. Weitere Kooperationen mit B2B- Partnern aus Industrie, Handel und Medien sind in Verhandlung. Auch unsere Aktivitäten im Bereich Künstler Management über verschiedene Social Media-Kanäle (u. a. YouTube, musical.ly) unter dem Label VERY US entwickeln sich weiter positiv. Der VERY US-Künstler Michael Schulte gewann Ende Februar 2018 den deutschen Vorentscheid zum Eurovision Song Contest und wird Deutschland im Mai 2018 auf dem ESC-Finale in Lissabon vertreten. Schultes ESC-Song „You Let Me Walk Alone“ sowie weitere Alben des Künstlers wurden im Vorfeld von VERY US veröffentlicht. Die neuen Geschäftsfelder trugen 2017 nur geringfügig zum Konzernumsatz bei.

In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe verzeichnete die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2017 erwartungsgemäß einen Umsatzrückgang. Durch die Vergabe von Lizenzen an TV-Sender und SVoD-Anbieter wurde ein Umsatz von EUR 9,1 Mio. erzielt, ein Rückgang von EUR 2,4 Mio. bzw. 20,3 % gegenüber dem Vorjahr (EUR 11,5 Mio.). Während die Vergabe von Lizenzen an TV-Sender (u. a. mit Sky Deutschland, RTL II, RTL, dem Zweiten Deutschen Fernsehen, Kabelnetzbetreibern und TV-Gesellschaften in den Benelux-Ländern) rückläufig war, wurde bei der Lizenzvergabe an SVoD-Anbieter (u.a. Amazon) ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr erwirtschaftet. Im Berichtsjahr wurden weitere Lizenzverträge abgeschlossen und verhandelt, die ab 2018 umsatzwirksam werden.

Das Geschäftsfeld TV-Produktion mit der Konzerngesellschaft Joker Productions erreichte im zweiten Halbjahr eine verbesserte Umsatzentwicklung und trug mit Umsatzerlösen von EUR 5,9 Mio. (Vorjahr: EUR 4,8 Mio.) zum Segmentumsatz bei. Damit blieb das Geschäftsfeld jedoch hinter den Erwartungen zurück. Die Umsatzerlöse des Geschäftsfeldes wurden vorwiegend mit der etablierten Serie „Die Wollnys“ sowie neuen Formaten im Bereich der non-fiktionalen Unterhaltung erzielt. In der zweiten Jahreshälfte wurden erstmalig Umsätze aus der Produktion einer fiktionalen Serie erzielt, die in 2018 zur Ausstrahlung kommen wird. Die in 2017 umsatzwirksamen TV-Auftragsproduk- tionen wurden u.a. realisiert mit RTL II, der ProSiebenSat.1-Gruppe, RTL und Vox.

Segment Services

Das Segment Services erzielte im Geschäftsjahr 2017 einen deutlichen Anstieg im Außenumsatz mit konzernfremden Auftraggebern in Höhe von 21,8 % auf EUR 6,2 Mio. (Vorjahr: EUR 5,1 Mio.). Der Innenumsatz mit Konzernunternehmen lag mit EUR 2,0 Mio. auf Vorjahresniveau. Der Bereich Synchronisation erzielte dabei einen sehr deutlichen Umsatzzuwachs, während der Umsatz im Bereich Neue Medien/Digitalisierung auf Vorjahresniveau lag.

Im Geschäftsfeld Synchronisation wurden neben der Synchronisation von Spielfilmen und TV-Serien tontechnische Bearbeitungen von Dokumentationen vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden ca. 85 % (Vorjahr: ca. 82 %) der Umsätze aus Aufträgen mit externen Auftraggebern erzielt. Zu den größten Kunden zählen die internationalen Partner BBC, Amazon und Dreamworks sowie RTL, Super RTL und die TV-Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe.

Im Geschäftsfeld Neue Medien/Digitalisierung wurden 58 % (Vorjahr: 60 %) der Umsätze mit externen Auftraggebern erzielt. Zum größten Teil wurden hier Aufträge aus VoD/EST-Digitalisierungen für Internet-Portale, Premastering-Aufträge für DVD/Blu-ray sowie Erstellung, Bearbeitung und Auslieferung digitaler Kinokopien (DCP) bearbeitet.

Kostenentwicklung

Die Herstellungskosten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,0 Mio., im Wesentlichen bedingt durch höhere Aufwendungen infolge der Geschäftsausweitung in den Bereichen TV-Produktion sowie Synchronisation. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von EUR 17,0 Mio. (Vorjahr: EUR 17,5 Mio.) verrechnet, davon EUR 3,3 Mio. aus außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.). Neben den außerplanmäßigen Abschreibungen sind zudem außerplanmäßige Lizenzaufwendungen in Höhe von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.) entstanden. Die außerplanmäßigen Abschreibungen und Lizenzaufwendungen entfallen zu einem großen Teil auf die Tochtergesellschaft Splendid Film und resultieren im Wesentlichen aus einer schwachen Absatzentwicklung im Home Entertainment. Die Herstellungskostenquote des Geschäftsjahres hat sich auf 73,9 % (Vorjahr: 73,5 %) erhöht.

Die Vertriebskosten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 10,8 Mio. (Vorjahr: EUR 9,7 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch erhöhte Werbe- und Herausbringungskosten für die Kinoveröffentlichungen. Die Vertriebskostenquote erhöhte sich auf 20,4 % (Vorjahr: 18,7%).

Die Verwaltungskosten verminderten sich auf EUR 6,8 Mio. (Vorjahr: EUR 7,0 Mio.), insbesondere durch Kostenreduzierungen bei Rechts- und Beratungskosten sowie Versicherungen. Die Verwaltungskostenquote verminderte sich auf 12,7 % (Vorjahr: 13,5 %).

Die Sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.). Die Position enthält im Wesentlichen Erträge aus Vertragsnichterfüllung in Höhe von EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.) sowie Erträge aus der Verfolgung von Produktpiraterie in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen veränderten sich nur leicht gegenüber dem Vorjahr.

Im Berichtszeitraum ist durch die Aufwertung des Euros zum US-Dollar ein negatives Währungsergebnis in Höhe von EUR -0,6 Mio. (Vorjahr: EUR +0,1 Mio.) entstanden. Die saldierten Nettoverluste umfassen sowohl realisierte als auch stichtagsbezogene Wechselkurseffekte aus US-Dollar-

Termingeschäften.

Ergebnisentwicklung

Trotz einer Ergebnisverbesserung im zweiten Halbjahr ist im Segment Content für das Gesamtjahr ein deutlich negatives operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von EUR -2,2 Mio. (Vorjahr: EUR -0,6 Mio.) zu verzeichnen. Die Ergebnisverschlechterung zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den hohen außerplanmäßigen Ergebnisbelastungen bei der Splendid Film sowie aus dem deutlich negativen Währungsergebnis. Die EBIT-Marge des Segmentes lag im Berichtszeitraum bei -4,7 % (Vorjahr: -1,4 %).

Das EBIT im Segment Services verbesserte sich dagegen auf EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Die EBIT-Marge erhöhte sich auf 5,3 % (Vorjahr: 4,8 %).

Insgesamt musste die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2017 einen Verlust im operativen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von EUR -2,9 Mio. (Vorjahr: EUR -1,3 Mio.) hinnehmen. Das ursprüngliche Ergebnisziel in der Bandbreite von EUR 1,0 Mio. bis EUR 2,0 Mio. wurde damit deutlich verfehlt. Die EBIT-Marge im Berichtzeitraum betrug -5,4 % (Vorjahr: -2,5 %).

Die Finanzaufwendungen erhöhten sich im Vorjahresvergleich infolge einer erhöhten Kreditinanspruchnahme sowie durch höhere Aufwendungen aus Verpflichtungen gegenüber Minderheitsgesellschaftern. Das Finanzergebnis betrug EUR -0,9 Mio. (Vorjahr: EUR -0,6 Mio.).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belaufen sich für das Berichtsjahr auf EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.) und enthalten positive Nettoeffekte aus der Bildung von latenten Steuern in Höhe von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio. Nettoaufwand). Im Vorjahr wurden Wertberichtigungen auf aktivierte latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von EUR 1,9 Mio. vorgenommen. Der Ist-Steueraufwand (ohne Berücksichtigung von latenten Steuern) lag in 2017 bei EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.). Bei der Ermittlung des Ist-Steueraufwandes konnten erneut erhebliche steuerliche Verlustvorträge angerechnet werden.

Das Konzernjahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verbessert und liegt gerundet bei EUR -3,9 Mio. (Vorjahr: EUR -3,9 Mio.). Das Ergebnis je Aktie beträgt im Geschäftsjahr EUR -0,40 (Vorjahr: EUR -0,40).

Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2017 keine Dividendenzahlung an die Aktionäre vorzunehmen. Dieser Vorschlag trägt der Konzernergebnisentwicklung Rechnung. Die Hauptversammlung findet am 21. Juni 2018 in Köln statt.

II.3 Vermögenslage

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Konzernbilanz zum 31.12.2017

in TEUR
31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Langfristige Vermögenswerte 38.368 39.002 -634
Kurzfristige Vermögenswerte 25.024 28.817 -3.793
Summe Aktiva 63.392 67.819 -4.427
Eigenkapital 18.238 22.109 -3.871
Langfristige Verbindlichkeiten 5.530 6.580 -1.050
Kurzfristige Verbindlichkeiten 39.624 39.130 494
Summe Passiva 63.392 67.819 -4.427

Die Konzernbilanzsumme der Splendid Gruppe reduzierte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 63,4 Mio. (Vorjahr: EUR 67,8 Mio.).

Die Verminderung der langfristigen Vermögenswerte liegt im Wesentlichen in der Entwicklung des Filmvermögens begründet, das abschreibungsbedingt auf EUR 26,0 Mio. (Vorjahr: 27,7 Mio.) zurückging. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auch auf die Erläuterungen zu den Investitionen in diesem Konzernlagebericht sowie auf die Erläuterungen zum Filmvermögen im Konzernanhang. Die Position Geschäfts- oder Firmenwert liegt unverändert zum Vorjahr bei EUR 4,9 Mio. Die ausgewiesenen Latenten Steueransprüche haben sich leicht erhöht auf EUR 4,5 Mio. (Vorjahr: EUR 4,3 Mio.) und resultieren überwiegend aus der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge. Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen auf EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) zu.

Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich auf EUR 25,0 Mio. (Vorjahr: EUR 28,8 Mio.), im Wesentlichen aus dem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 14,8 Mio. (Vorjahr: EUR 17,7 Mio.). Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind dagegen auf EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.) gestiegen und beinhalten nach der PoC-Methode erfasste Forderungen aus den laufenden TV Produktionen. Die Liquiden Mittel betrugen zum Stichtag EUR 5,6 Mio. (Vorjahr: EUR 6,8 Mio.).

Aufgrund des Konzernverlustes reduzierte sich das Eigenkapital des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 18,2 Mio. (Vorjahr: EUR 22,1 Mio.). Wie auf der Hauptversammlung am 22. Juni 2017 beschlossen, wurde für das Geschäftsjahr 2016 keine Dividendenauszahlung vorgenommen und der Bilanzgewinn der Konzernobergesellschaft vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 28,8 % (Vorjahr: 32,6 %).

Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um EUR 1,1 Mio. auf EUR 5,5 Mio. reduziert (Vorjahr: EUR 6,6 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch die planmäßige Tilgung langfristiger Bankdarlehen im Berichtszeitraum. Die Position der langfristigen Bankdarlehen reduzierte sich zum Stichtag auf EUR 1,9 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.). Unter der Position Langfristige sonstige Verbindlichkeiten werden die langfristigen Anteile der vereinbarten Ausgleichzahlungen für Minderheitsgesellschafter sowie bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus dem antizipierten Erwerb von Minderheitenanteilen an der Joker Productions ausgewiesen. Diese verringerte sich auf EUR 2,8 Mio. (Vorjahr: EUR 3,0 Mio.).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich leicht auf EUR 39,6 Mio. (Vorjahr: EUR 39,1 Mio.). Der Anstieg entfällt im Wesentlichen auf die Bankverbindlichkeiten, die zum Stichtag mit EUR 18,6 Mio. (Vorjahr: EUR 16,7 Mio.) valutierten. Dagegen verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf EUR 12,5 Mio. (Vorjahr: EUR 13,5 Mio.). Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 3,6 Mio. (Vorjahr: EUR 4,2 Mio.) zurückgegangen. Hierin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lizenzverträgen sowie für Jahresbonusvereinbarungen mit Handelspartnern. Die Sonstigen Verbindlichkeiten liegen mit EUR 2,6 Mio. auf Vorjahresniveau.

II.4 Finanzlage

Kapitalstruktur

Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an.

Die Kapitalstruktur weist zum Bilanzstichtag eine Eigenkapitalquote von 28,8 % (Vorjahr: 32,6 %) auf. Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich auf 8,7 % (Vorjahr: 9,7 %) der Bilanzsumme reduziert. Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten ist auf 62,5 % (Vorjahr: 57,7 %) gestiegen.

In den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag zinstragende Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 20,5 Mio. (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.) sowie Finanzleasingverbindlichkeiten von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.) enthalten.

Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe überwiegend über zwei Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Die Finanzierungsvereinbarungen wurden zum Jahresende 2017 um weitere zwei Jahre bis Ende 2019 verlängert. In diesem Zusammenhang wurden die Finanzierungskonditionen für die flexibel nutzbaren Kreditlinien mit Wirkung ab 1. Januar 2018 angehoben.

Per 31. Dezember 2017 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 21,9 Mio., der mit EUR 20,6 Mio. durch Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,1 Mio.

Zu weiteren Details der bestehenden Bankfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter VII. 4 Finanzierung und Financial Covenants in diesem Konzernlagebericht.

Cashflow

Die Splendid Gruppe entwickelt ihren Cashflow ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Dieses wird um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt. Ergänzend werden die Zahlungsströme berücksichtigt, die aus der Veränderung von Bilanzposten abgeleitet werden.

Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:

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Konzern-Cashflow Rechnung 2017

in TEUR
2017 2016 Veränderung
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 13.896 16.633 -2.737
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -15.589 -21.511 5.922
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 520 3.823 -3.303
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -1.173 -1.055 -118
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 6.777 7.832 -1.055
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 5.604 6.777 -1.173

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr auf EUR 13,9 Mio. (Vorjahr: EUR 16,6 Mio.) vermindert, im Wesentlichen bedingt durch die Working Capital Entwicklung des Geschäftsjahres mit Abbau der Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst im Wesentlichen Zahlungsabflüsse aus Investitionen in das Filmvermögen in Höhe von EUR 15,1 Mio. (Vorjahr: EUR 17,6 Mio.). Im Vorjahr waren zudem Auszahlungen für den Anteilserwerb an der Joker Productions GmbH in Höhe von EUR 3,5 Mio. angefallen. Die Investitionen in das Anlagevermögen lagen mit EUR 0,5 Mio. auf Vorjahresniveau. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 3,8 Mio.). Im Berichtszeitraum erfolgten planmäßige Tilgungen von langfristigen Tilgungsdarlehen in Höhe von EUR 1,4 Mio., denen Nettoeinzahlungen aus der Veränderung der kurzfristigen Geldmarktkredite in Höhe von EUR 1,9 Mio. gegenüber standen. Im Vorjahreszeitraum betrug die Nettokreditaufnahme EUR 5,1 Mio. Daneben waren im Vorjahr eine Dividendenauszahlung in Höhe von EUR 1,0 Mio. sowie eine Gewinnausschüttung an Minderheitsgesellschafter in Höhe von EUR 0,3 Mio. geleistet worden.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2017 investierte die Splendid Gruppe EUR 15,4 Mio. (Vorjahr: EUR 20,6 Mio.) in das Filmvermögen. Im Wesentlichen durch Verzögerungen bei der Anlieferung von Filmtiteln lag das Investitionsvolumen unterhalb der Planwerte. Es wurden Investitionsauszahlungen in Höhe von EUR 15,1 Mio. (Vorjahr: EUR 17,6 Mio.) getätigt. Die Investitionen beinhalten auch Anzahlungen für Filmrechte, die nach Vertragsabschluss bzw. zu Drehbeginn geleistet werden.

Zu den bedeutendsten Filminvestitionen der Splendid Gruppe gehörten der im Geschäftsjahr 2017 im Kino veröffentlichte Thriller „What Happened to Monday“ mit Noomi Rapace , die romantischen Komödien „Liebe zu Besuch“ mit Reese Witherspoon (Originaltitel OT: „Home Again“) und „Hampstead Park“ mit Diane Keaton und Brendan Gleeson, der Teenie-Horrorthriller „Wish Upon“, das Survival-Abenteuer „Jungle“ mit Daniel Radcliffe, die Highschool-Komödie „Misfit“ , die dritte Staffel der Zombie-Serie „Fear the Walking Dead“ und die ersten beiden Staffeln der Netflix-Serie „Narcos“, die im physischen Home Entertainment veröffentlicht wurden.

Für die Auswertung ab 2018 verhandelte bzw. schloss die Splendid Gruppe weitere Einkaufsverträge für die Auswertung im deutschsprachigen Raum und Benelux.

Liquidität

Der Finanzmittelbestand der Splendid Gruppe umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie Kontokorrentkredite.

Insgesamt betrug der Finanzmittelbestand zum Ende des Berichtszeitraums EUR 5,6 Mio. (Vorjahr: EUR 6,8 Mio.).

II.5 Mitarbeiter

Die Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende 175 (Vorjahr: 179). Es wurden insgesamt 28 neue Mitarbeiter eingestellt, während 32 Mitarbeiter im Laufe des Jahres die Splendid Gruppe verließen. Die Zu- und Abgänge betreffen überwiegend projektbezogen beschäftigte Mitarbeiter im Bereich TV Produktion. Zum Bilanzstichtag waren 11 Mitarbeiter kurzfristig bzw. projektbezogen beschäftigt.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Anzahl der angestellten Mitarbeiter in den Segmenten wie folgt:

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31.12.2017 31.12.2016
Content 98 100
Services 67 70
Holding 10 9
Gesamt 175 179

Die Mehrzahl der Konzernmitarbeiter verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. Maßgebliche Mitarbeiter, allen voran die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, sind über Bonisysteme und/oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt.

III. Vergütungsbericht

Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren zum 31. Dezember 2017:

• Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender

• Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb

• Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen

Vergütungssystem

Das Vergütungssystem für den Vorstand ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Rechnung getragen werden soll mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Größe des Unternehmens und des Konzerns, seiner wirtschaftlichen Lage und der Positionierung im Markt. Indem Erfolge bei der Unternehmensführung besonders honoriert werden, sollen die Vorstandsmitglieder zu hohem Engagement motiviert, gleichzeitig aber auch dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden.

Berücksichtigt werden die Vergütungsstrukturen bei vergleichbaren Unternehmen. Im Vergleich zu ihnen soll sich die Vergütung des Vorstandes der Splendid Medien AG als attraktiv darstellen.

Im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung der Vorstandsmitglieder für den Erfolg des Unternehmens bemisst sich ihre Vergütung nicht nur nach individuellen Leistungen, sondern auch nach den Ergebnissen, die das Unternehmen und der Konzern insgesamt unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder erzielen.

Der variable Teil der Vergütung ist von einer mehrjährigen erfolgreichen Entwicklung des Konzerns abhängig. Soweit die angestrebten Ziele in dem festgelegten Mehrjahreszeitraum nicht realisiert werden können, führt dies zu einer Verringerung der zunächst verdienten Vergütung des Vorstandes. Gefördert werden soll damit eine auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung.

Grundvergütung

Die Grundvergütung besteht in einem festen Gehalt, das monatlich ausgezahlt wird. Dieses Gehalt wird bei Beginn des Anstellungsvertrages festgelegt. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass das feste Gehalt in regelmäßigen Abständen auf seine Angemessenheit überprüft wird.

Variable Vergütung

Die variable Vergütung von Andreas R. Klein bestimmt sich nach dem EBIT des Konzerns und dem EBIT der Splendid Film GmbH. Der Höhe nach ist diese Vergütung auf den Betrag der jährlichen Grundvergütung von Andreas R. Klein begrenzt. Die variable Vergütung von Alexander Welzhofer richtet sich nach dem Umsatz und den Ergebnissen des Konzerns und derjenigen Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG, für die Alexander Welzhofer im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt. Die variable Vergütung von Hans-Jörg Mellmann richtet sich nach den Ergebnissen des Konzerns sowie nach qualitativen Zielen für die Bereiche, für die Herr Mellmann im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt.

Aktienoptionen

Alexander Welzhofer wurden im Jahr 2001 33.375 Aktienoptionen gewährt. Der Ausübungspreis lag zur Zeit der Ausgabe der ersten Tranche bei EUR 3,43. Die Optionen wurden nicht ausgeübt und der Ausübungszeitraum ist im Geschäftsjahr 2017 abgelaufen.

Nebenleistungen

Das Unternehmen hat für die Vorstandsmitglieder Unfallversicherungen abgeschlossen. Die Vorstände haben im Jahr 2017 entweder einen Dienstwagen gestellt bekommen oder eine Dienstwagenpauschale erhalten. Die Vorstände erhalten Zuschüsse zur Sozialversicherung, Andreas R. Klein und Hans-Jörg Mellmann darüber hinaus auch zu einer Direktversicherung. Die genannten Nebenleistungen werden den Vorständen auch weiterhin gewährt. Die geldwerten Vorteile der Nebenleistungen, die die Vorstandsmitglieder erhalten, werden von diesen versteuert.

Kein Vorstandsmitglied hat im Geschäftsjahr 2017 Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Das Unternehmen hat keinem Vorstandsmitglied einen Kredit gewährt.

Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit

Den Vorstandsmitgliedern sind keine Zusagen über eine betriebliche Altersversorgung gemacht worden.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten dürfen. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2017

Gewährte Zuwendungen im Berichtsjahr

Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen EUR 982.516 (Vorjahr: EUR 982.695).

Alexander Welzhofer hat in 2017 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH zudem einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55.

In der nachstehenden Tabelle sind gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Gesamtvergütungen (DCGK) des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Zielwerte für die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung angegeben. Ergänzend wurden als Überleitung zu den nach den Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelten Gesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder die tatsächlich für das Geschäftsjahr 2017 zugesagten einjährigen und mehrjährigen variablen Vergütungen ausgewiesen.

Gewährte Zuwendungen im Berichtsjahr

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Andreas R. Klein Alexander Welzhofer
Vorstandsvorsitzender Vorstand Marketing und Vertrieb
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
in € GJ 2016 GJ 2017 GJ 2017 (Min) GJ 2017 (Max) GJ 2016 GJ 2017 GJ 2017 (Min) GJ 2017 (Max)
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 400.000 400.000 400.000 400.000 250.000 250.000 250.000 250.000
Nebenleistungen 37.509 33.564 33.564 33.564 26.660 24.240 24.240 24.240
Summe 437.509 433.564 433.564 433.564 276.660 274.240 274.240 274.240
Einjährige variable Vergütung 178.500 110.110 0 280.000 137.200 32.100 0 117.200
Mehrjährige variable Vergütung 76.500 47.190 0 120.000 25.500 25.500 0 35.700
Summe 692.509 590.864 433.564 833.564 439.360 331.840 274.240 427.140
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 692.509 590.864 433.564 833.564 439.360 331.840 274.240 427.140
Überleitung
Einjährige variable Vergütung 0 0 31.786 16.385
Mehrjährige variable Vergütung -11.721 -11.083 -896 -894
Gesamtvergütung 425.788 422.481 307.550 289.731

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Hans-Jörg Mellmann
Vorstand Finanzen
--- --- --- --- ---
in € GJ 2016 GJ 2017 GJ 2017 (Min) GJ 2017 (Max)
--- --- --- --- ---
Festvergütung 210.000 220.000 220.000 220.000
Nebenleistungen 25.553 26.698 26.698 26.698
Summe 235.553 246.698 246.698 246.698
Einjährige variable Vergütung 29.400 29.400 0 39.200
Mehrjährige variable Vergütung 30.600 30.600 0 40.800
Summe 295.553 306.698 246.698 326.698
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 295.553 306.698 246.698 326.698
Überleitung
Einjährige variable Vergütung 14.700 24.500
Mehrjährige variable Vergütung -896 -894
Gesamtvergütung 249.357 270.304

*Die einjährige variable Vergütung von Herrn Welzhofer enthält eine der Höhe nach nicht begrenzte Gewinnbeteiligung aus einem Geschäftsführervertrag, deren Maximalhöhe auf Basis eines Wahrscheinlichkeitsszenarios geschätzt wurde.

Zufluss für das Berichtsjahr

Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss im beziehungsweise für das Geschäftsjahr 2017 aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung und Versorgungsaufwand aus. Abweichend von der vorstehend dargestellten, für das Geschäftsjahr 2017 gewährten, mehrjährigen variablen Vergütung beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Geschäftsjahr 2017 zugeflossenen, mehrjährigen variablen Vergütungen.

Zufluss für das Berichtsjahr

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Andreas R. Klein Alexander Welzhofer Hans-Jörg Mellmann
Vorstandsvorsitzender Vorstand Marketing und Vertrieb Vorstand Finanzen
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in € GJ 2017 GJ 2016 GJ 2017 GJ 2016 GJ 2017 GJ 2016
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Festvergütung 400.000 400.000 250.000 250.000 220.000 210.000
Nebenleistungen 33.564 37.509 24.240 26.660 26.698 25.553
Summe 433.564 437.509 274.240 276.660 246.698 235.553
Einjährige variable Vergütung 0 0 16.385 31.786 24.500 14.700
Mehrjährige variable Vergütung 11.083 42.262 894 4.469 894 4.469
Sonstiges 0 0 0 0 0 0
Summe 444.647 479.771 291.519 312.915 272.092 254.722
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung (DCGK) 444.647 479.771 291.519 312.915 272.092 254.722

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige AG Rheinland, Köln

Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling ab 26. Februar 2018

Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der LINKR GmbH, München; Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, Hamburg

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt.

Über die satzungsmäßige Vergütung hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine Nebenleistungen. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt.

Die satzungsmäßige Vergütung ergibt sich wie folgt:

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Dr. Ralph Drouven: EUR 25.000
Bernd Kucera: EUR 18.750
Malisa Scott: EUR 12.500

Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge

Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr 2017 verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür TEUR 195 Honorarleistungen in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 195). Kucera & Hüttner GmbH berechneten im Geschäftsjahr 2017 TEUR 6 für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Gruppe (davon aufwandswirksam: TEUR 6).

D&O Versicherung

Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsmitglieder. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die versicherten Personen bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex ist in der Versicherung ein Selbstbehalt zu Lasten der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen.

Minderheitsgesellschafter

Die Abfindungsvereinbarungen mit Minderheitsgesellschaftern sehen folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:

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in TEUR 2017
Alexander Welzhofer: 55
Hans Dieter Henseleit: 58
Minderheitsgesellschafter Joker Productions GmbH 216

Der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans-Dieter Henseleit gilt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019. Der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für die Minderheitsgesellschafter der Joker Productions GmbH gilt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021.

IV. Übernahmerelevante Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht

Kapital- und Stimmrechtsstruktur

Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2017 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Nach den zum 31. Dezember 2017 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar:

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Name Anzahl der Aktien % Anteil am Grundkapital
Andreas R. Klein 5.208.984 53,21
Josef Siepe 984.643 10,06
Familie Klein GbR 597.285 6,10

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.

Satzungsänderungen

Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Bei einem Kontrollwechsel sieht die im Jahr 2012 geschlossene Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium vor, dass beide Vertragsparteien über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen Einigung erzielen. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Dies betrifft auch eventuelle Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 bis 5 der Satzung geregelt.

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital 2015/I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.

Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

Genehmigtes Kapital 2015/II

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.

Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Es wurden keine Optionen ausgeübt.

Der Ausübungszeitraum ist im Geschäftsjahr 2017 abgelaufen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG am 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2020 Aktien der Splendid Medien AG in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, einzeln oder gemeinsam durch die Splendid Medien AG oder durch mit ihr im Sinne des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung für Dritte ausgenutzt werden. Der Erwerb eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 darf auch unter Einsatz von Derivaten durchgeführt werden beziehungsweise dürfen Derivate eingesetzt werden, bei denen sich die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien verpflichtet. Der Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit eines Derivates darf 18 Monate nicht überschreiten und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung des Derivats nicht nach dem 15. Juni 2020 stattfindet. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Splendid Medien AG, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern und zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zur Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, zur Verwendung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zur Veräußerung an Dritte oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sowie zur Einziehung. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

V. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f i. V. m. § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 289f i. V. m. § 315d HGB sowie der Corporate Governance Bericht wurden auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

VI. Nachtragsbericht

Durch die Neuerungen des BilRUG wurde der bis 2015 im Lagebericht enthaltene Nachtragsbericht in den Konzernabschluss verschoben. Wir folgen der Empfehlung des DRS 20 und weisen darauf hin, dass keine berichtspflichtigen Tatsachen vorliegen und der Nachtragsbericht damit entfällt.

VII. Chancen- und Risikobericht

VII.1 Ziele des Chancen- und Risikomanagementsystems

Das primäre Ziel der Splendid Gruppe ist die Umsatzausweitung und die Erreichung eines nachhaltigen positiven Ergebnisses zur Steigerung des Unternehmenswertes.

Als eine auch international agierende Unternehmensgruppe ergeben sich für die Splendid Gruppe vielfältige unternehmerische Chancen. Gleichzeitig ist die Splendid Gruppe unterschiedlichen Risiken ausgesetzt.

Die Splendid Gruppe strebt ein ausgewogenes Chancen/Risiken-Verhältnis an und erfasst und analysiert dazu die sich aus der Geschäftstätigkeit ergebenden Chancen und Risiken regelmäßig, bewertet und überwacht diese.

VII.2 Organisation des Chancen- und Risikomanagementsystems

Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen.

Chancen werden im Wesentlichen außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst, jedoch teilweise bei den Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung eines Risikos genannt oder direkt im Risiko beschrieben. Eine zusammenfassende Schilderung der wesentlichen Chancen findet sich unter VII.3.

Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien „wirtschaftliches Verlustpotenzial“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“ bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich überarbeitet und aktualisiert.

Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben, wird der Vorstand umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält grundsätzlich zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe.

Die Konzeption und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements sind Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.

VII.3 Darstellung der wesentlichen Chancen

Die Splendid Gruppe versteht Chancen im Sinne einer zusätzlichen Wertschöpfung, die sich im Wesentlichen aus den Entwicklungen des Marktes, des Wettbewerbes sowie aus betrieblichen Abläufen und Strukturen ergeben können und nicht bzw. nicht vollständig eingeplant sind. Die Nutzung und Steuerung der Chancen erfolgt im Wesentlichen dezentral durch das Management in den operativen Bereichen und orientiert sich an den Konzernzielen (vgl. dazu Kapitel I.2 Ziele und Strategien).

Seit einigen Jahren ist die Medienlandschaft durch den Vormarsch der digitalen Angebote einem starken Wandel unterworfen. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten durch das Internet eröffnen erweiterte Vermarktungsmöglichkeiten für Medieninhalte und lassen dabei die Grenzen zwischen den bisherigen Wertschöpfungsstufen zunehmend verschwinden. Neben dem klassischen Kino- und Fernsehfilm haben zunehmend Serien, Franchises sowie kurze Filme und Clips, die z.B. über YouTube konsumiert werden, an Bedeutung hinzugewonnen. Einkauf und Produktion exklusiver Rechte für die jeweiligen Zuschauergruppen stellen mittlerweile ein wichtiges strategisches Element in der Programmgestaltung dar.

Die Splendid Gruppe und ihre Tochtergesellschaften haben aufgrund ihres langjährigen Bestehens und ihrer Expertise eine bedeutsame Marktstellung und Reputation sowohl als Anbieter im Home Entertainment als auch im Lizenzhandel und in der Produktion erworben. Auf Basis dieser bedeutenden Marktstellung verfolgt die Splendid Gruppe vielfältige Strategien im Bereich der neuen digitalen Angebote und Services, deren Erfolgspotentiale nur teilweise in die Unternehmensplanungen einfließen. Chancen ergeben sich aus der Akquise und Produktion neuer Programminhalte sowie aus erweiterten Auswertungsmöglichkeiten der umfangreichen Filmlibrary. Daneben ergeben sich insbesondere Chancen aus der Vermarktung unseres eigenen VoD-Angebotes unter dem B2B-Label „meinVOD“ sowie aus dem Bereich des Influencer Managements.

VII.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken

Im Rahmen der Risikobetrachtung werden nachfolgende Felder in besonderem Maße analysiert, da sie in direktem Zusammenhang mit der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens stehen:

Einkauf und Absatz von Filmlizenzen

Bei der Akquisition von Filmlizenzen steht das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen im Vordergrund. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb „Acquisition Proposals“, in denen neben einer projektbezogenen Analyse u.a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich der erwartete wirtschaftliche Erfolg eintritt. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen der planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkte führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen. Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Lage auf die Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen. Die im Rahmen der Bilanzerstellungen vorgenommen Werthaltigkeitsprüfungen des Filmvermögens sind das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Die tatsächlichen Verwertungsergebnisse können hiervon abweichen.

Marktveränderungen im Home Entertainment

Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland. Im vergangenen Jahr war der Home Entertainment Markt in unserem Kernmarkt Deutschland um 7,5 % rückläufig. Dabei konnten sinkende Umsätze im physischen Geschäft durch das Wachstum im digitalen Geschäft (Video-on-Demand VoD bzw. Electronic Sell-Through EST) nur teilweise kompensiert werden. In den kommenden Jahren wird der Anteil physischer Bildtonträger in Deutschland weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen, allerdings werden die Gesamtabsatzzahlen wie auch in anderen ausländischen Märkten sukzessive zurückgehen.

Daraus erwächst die Herausforderung für die Unternehmen der Splendid Gruppe, die Geschäftsmodelle stärker auf den digitalen Vertrieb auszurichten. Dem erfolgreichen Ausbau der Zusammenarbeit mit den wesentlichen digitalen Anbietern beim Filmvertrieb im deutschsprachigen Raum und in Benelux wird eine immer größere Bedeutung zukommen, um den Risiken aus sinkenden Marktanteilen des physischen Geschäftes zu begegnen und die Chancen aus dem fortschreitenden Wandel zum internetbasierten Angebot erfolgreich zu gestalten.

Lizenz- und Formatvermarktung

Die Splendid Gruppe generiert Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an das Free-TV, Pay-TV, Subscriptional VoD (SVoD) sowie Umsätze aus der Produktion von Formaten für Fernsehsender. Veränderte Programmausrichtungen, Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten und die Zuschauerreichweiten beeinflussen in erheblichem Maße die Einkaufsbudgets der Fernsehsender. Die wirtschaftliche Situation in der Medienlandschaft, darunter mögliche negative Auswirkungen der Konjunkturentwicklung, sowie Veränderungen in den Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender mit vergleichsweise längeren Zahlungszielen beeinflussen unter Umständen die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ.

Produktpiraterie

Die Filmindustrie beklagt seit Jahren die illegalen Downloadmöglichkeiten aus dem Internet. Auch andere Formen der Produktpiraterie wie die Verbreitung illegaler DVD/Blu-ray-Kopien gehen zu Lasten der Filmindustrie, insbesondere der Home Entertainment-Branche. Von Seiten der Industrie wurde eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen, die die Produktpiraterie zunehmend eingrenzen sollen. Generell ist festzuhalten, dass die Produkte der Splendid Gruppe in unterschiedlichem Maße von illegalen Downloads betroffen sind. Die Produkte der Konzerngesellschaften Polyband und WVG mit ihren Special Interest- und Kinderprogrammen unterliegen dabei einem deutlich geringeren Risiko als die Spielfilmprodukte der Splendid Film. Dies ist vornehmlich auf die unterschiedlichen Zielgruppen des jeweiligen Genres zurückzuführen. Die Splendid Gruppe verwendet Kopierschutzsysteme für die DVD- und Blu-ray-Produkte. Daneben verfolgen die Unternehmen der Splendid Gruppe Urheberrechtsverstöße in Internet-Downloadforen. Generell ist das wirtschaftliche Risiko für die Splendid Gruppe als marktkonform zu beurteilen.

Währungsrisiken

Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u. a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.

Mögliche Risiken aus den Folgen des Brexit

Der beschlossene Austritt von Großbritannien aus der EU im März 2019 bringt erhebliche Planungsunsicherheiten mit sich. Da sich die britische Regierung nach wie vor in offenen Verhandlungen mit der EU darüber befindet, ob und wie bzw. wie lange eine Übergangsfrist nach dem Austritt geschaffen werden soll, sind die möglichen Folgen für die Splendid Gruppe nur schwer abzuschätzen. Die mit englischen Unternehmen getroffenen Verträge sind langfristiger Natur und der Vorstand kann im Moment keine Anzeichen dafür erkennen, ob und welche wesentliche Auswirkungen der Brexit auf diese oder neue Verträge mit den langjährigen Partnern und damit auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben werden. Der Vorstand analysiert mögliche Risiken und Chancen auf Ebene der einzelnen Gesellschaften und der Gruppe regelmäßig.

Zinsrisiken

Die Splendid Gruppe finanziert Filminvestitionen und Betriebsmittel durch Bankdarlehen. Längere Zeiträume zwischen Bereitstellung und Rückzahlung der Darlehen sind mit Zinsänderungsrisiken behaftet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen.

Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen

Die Splendid Gruppe wertet einen großen Teil der erworbenen Lizenzrechte im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum und in den Benelux-Ländern aus. Wirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere die Geschäftslage sowie das Zahlungsverhalten der Handelspartner, die für die Splendid Gruppe in Zahlungsausfall oder -verschiebungen resultieren können, werden regelmäßig beobachtet. Ein großer Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein individuelles Abrechnungsprozedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert.

Finanzierung und Financial Covenants

Die Ausstattung mit ausreichendem Kapital für den Erwerb von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung.

Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe seit 2012 überwiegend über eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien, die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden.

Für die Akquisition der Joker Productions GmbH wurde 2016 eine gesonderte Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die ein Tilgungsdarlehen mit einer 5-jährigen Laufzeit sowie flexibel nutzbare Kreditlinien umfasst. Letztere werden auf Basis des Euribor flexibel verzinst.

Per 31. Dezember 2017 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 21,9 Mio., der mit EUR 20,6 Mio. durch Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,1 Mio.

Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung von Financial Covenants verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattung offengelegt. Die Finanzierungsvereinbarungen werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs in regelmäßigen Abständen angepasst beziehungsweise verlängert. Die Finanzierungsvereinbarungen wurden zum Jahresende 2017 um weitere zwei Jahre bis Ende 2019 verlängert. In diesem Zusammenhang wurden die Finanzierungskonditionen für die flexibel nutzbaren Kreditlinien mit Wirkung ab 1. Januar 2018 angehoben.

Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden darüber hinaus im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert.

Schlüsselpersonen-Risiko

Der wirtschaftliche Erfolg der Gruppe wird maßgeblich beeinflusst durch das Management und wichtige Know-how-Träger in den Tochtergesellschaften. Ein plötzlicher Wegfall dieser Schlüsselpersonen kann zu einer negativen Beeinflussung der Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften und des Konzerns führen. Die Gesellschaft begegnet dem Risiko mit Vertreterregelungen. Unternehmensbeteiligungen, flache Hierarchien sowie erfolgsorientierte Vergütungsmodelle zielen auf die Arbeitszufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter in den Gesellschaften ab.

Rechtliche Risiken

Wesentliche rechtliche Risiken sind - bis auf die im Rahmen der Filmverträge genannten allgemeinen Risiken - nicht ersichtlich.

Risken aus IT-Infrastruktur und unberechtigtem Zugriff

Die Geschäftstätigkeit der Konzernunternehmen ist auf die reibungslose Bereitstellung und Funktion ihrer IT-Systeme angewiesen. Die Splendid Gruppe begegnet diesen Risiken mit Datensicherheitskonzepten, Beschränkungen des Zugriffs auf IT-Systeme und Geschäftsräume sowie Maßnahmen zum Datenschutz. Dennoch können trotz Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen Risiken wie IT-Ausfall und Datenverlust nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden.

Risiken der Tochtergesellschaften

Möglichen Risiken der Tochtergesellschaften mit Auswirkung auf den Konzern wird mittels Prognoserechnungen bzw. Forecasts auf Gesamtjahresbasis sowie mittels eines standardisierten monatlichen Berichtswesens begegnet. Das Risiko des Nichteintritts projizierter Geschäftserfolge aus Akquisition, Produktion und Vermarktung von Unterhaltungsprogrammen kann jedoch auch durch Prognoserechnungen und Berichterstattung nicht vollständig ausgeräumt werden. Soll/Ist-Abweichungen werden an den Vorstand berichtet. Der Aufsichtsrat wird von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt.

Im Geschäftsjahr 2016 wurde eine mehrheitliche Beteiligung an der Joker Productions GmbH erworben, in der Konzernbilanz 2017 wurde hieraus unverändert zum Vorjahresstichtag ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 4,5 Mio. erfasst. Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgte auf Basis der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Nachdem sich die Erwartungen in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 nicht erfüllt haben, sieht die Mehrjahresplanung für die kommenden Jahre wieder die Rückkehr in die Gewinnzone sowie deutliche Ergebnisverbesserungen vor. Bei Nichteintritt der Ergebnisverbesserungen kann künftig eine Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwertes erforderlich werden.

Corporate Compliance

Zur Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dient eine für alle Gesellschaften der Splendid Gruppe geltende Corporate Compliance-Richtlinie. Der Vorstand und das Management sind für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Das Management und die Mitarbeiter wurden auch im Jahr 2017 entsprechend unterwiesen. Im Unternehmen werden regelmäßige Abfragen durchgeführt, um mögliche Regelverstöße zu identifizieren. Des Weiteren ist ein Compliance Manager eingesetzt, der sowohl als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder die Richtlinie dient als auch dem Vorstand regelmäßig berichtet. Im Berichtszeitraum sind keine Rechtsverstöße oder Verstöße gegen die Compliance Richtlinie bekannt geworden.

VII.5 Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken

In der Gesamtbewertung des Risikoportfolios ergeben sich erhöhte Risiken insbesondere im Hinblick auf die Risiken aus den Marktveränderungen im Home Entertainment sowie aus den Risiken der Lizenz- und Formatvermarktung an Fernsehsender. Die Einschätzung potenzieller Auswirkungen und eines möglichen Eintritts hat sich zum Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Risiken, denen die Splendid Gruppe ausgesetzt ist, überschaubar und beherrschbar sind. Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden können, sind aktuell nicht erkennbar.

VII.6 Internes Kontrollsystem (IKS)

Primäres Ziel des internen Kontrollsystems der Splendid Medien AG ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen.

Die folgenden Beispiele stehen exemplarisch für die vielfältigen Kontrollprozesse:

- Monatliches Berichtswesen, in dem interne Berichte und Auswertungen sowie externe Daten mit Soll/Ist-Analysen für die Entscheidungsträger erstellt werden

- Konzerneinheitliche Vorgaben zur Bilanzierung, Bewertung und Kontierung von wesentlichen Sachverhalten

- Organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit Zugriffsberechtigungen auf Rechnungslegungs- und Finanzsysteme sowie Schutzmaßnahmen für weitere vertrauliche Daten

- Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen

- Vier-Augen-Prinzip beim Berichtswesen sowie im Rahmen der Abschlussprozesse

- Entscheidungs- bzw. Kontrollfunktion des Vorstands bzw. der Geschäftsführung der Tochtergesellschaften bei wesentlichen Geschäftsvorfällen

Die Splendid Gruppe legt daneben jährlich in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zusätzliche Prüfungsgegenstände im Rahmen des Risikomanagements/Internen Kontrollsystems fest. Die Prüfungen werden in der Regel durch unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften durchgeführt. Für das Jahr 2017 wurden im Rahmen des Risikomanagements ausgewählte Geschäftsprozesse einer Revision unterzogen und - sofern erforderlich - optimiert.

Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Chancen/Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionsfähig sein oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

VIII. Prognosebericht

Für das Jahr 2018 wird sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden und Belgien mit einer Fortsetzung der guten wirtschaftlichen Entwicklung gerechnet. In jüngster Zeit mehren sich allerdings die Anzeichen dafür, dass die deutsche Wirtschaft zunehmend mit Kapazitätsengpässen konfrontiert wird, die das weitere Wachstum eindämmen könnten.

Auf Basis der für 2018 absehbaren Marktentwicklung und der guten gesamtwirtschaftlichen Lage blickt die deutsche Medienbranche dem Geschäftsjahr 2018 zuversichtlich entgegen. In den Sommermonaten wird das Großereignis Fußball-WM die Entwicklung in den Marktsegmenten Kino, TV und Home Entertainment beeinflussen. Im Home Entertainment wird bei den physischen Bildtonträgern ein weiterer Rückgang erwartet, dem jedoch wachsende digitale Angebote gegenüber stehen. Zunehmend wollen die Zuschauer selbst entscheiden, wann und wo sie auf Unterhaltungsprogramme zugreifen. Fernsehprogramme werden über das Internet gestreamt oder zeitversetzt in den Mediatheken genutzt, Filme und Serien werden zunehmend über Onlinevideotheken, Videoportale oder über soziale Netzwerke abgerufen. Eine wachsende Bedeutung gewinnen mobile Endgeräte wie das Smartphone. Die fortschreitende Digitalisierung bringt auch dem Dienstleistungssektor trotz intensiven Wettbewerbs wachsende Chancen und eine gute Auftragslage.

Die Splendid Gruppe plant für das Jahr 2018 mit steigenden Umsätzen im Segment Content, insbesondere aus Umsatzsteigerungen im Bereich der digitalen Angebote einschließlich SVoD-Lizenzen sowie aus der TV Produktion. Im Segment Services planen wir nach einem überaus starken Wachstum 2017 mit einem leichten Umsatzrückgang aus dem Geschäft mit Drittkunden.

Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente sind wie folgt:

Segment Content:

In der Auswertungsstufe Kino erwarten wir für das Jahr 2018 verringerte Umsatzbeiträge aus der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und den Benelux-Staaten. Die Planung berücksichtigt eine gegenüber 2017 verringerte Anzahl von Titelveröffentlichungen aus den Genres Action, Drama, Animation und Familienunterhaltung sowie Komödie. Mit dem Programm wird ein insgesamt breites Publikumsspektrum angesprochen. Zu den Kinotiteln mit höheren Besuchererwartungen zählen eine neue niederländische Koproduktion sowie die Fortsetzung der ScyFi-Komödie „Iron Sky“ mit dem Titel „Iron Sky: The Coming Race“. Beide Titel sind für die Veröffentlichung in der zweiten Jahreshälfte geplant.

Für die Auswertungsstufe Home Entertainment erwarten wir einen Umsatzanstieg gegenüber 2017. Während wir im physischen Bereich mit den Formaten DVD und Blu-ray mit einem weiteren Umsatzrückgang planen, erwarten wir ein deutliches Wachstum aus den digitalen Geschäftsfeldern. Neben der Auswertung einer breiten Palette von Spielfilmen, TV-Serien sowie Special Interest-Angeboten im VoD und EST über alle bedeutenden Internet-Plattformen erwarten wir insbesondere auch anziehende Umsatzbeiträge unserer eigenen VoD-Plattform unter dem B2B-Label „meinVoD“.

Im Geschäftsfeld Künstler-Management für Social Media-Plattformen erwarten wir weitere positive Impulse mit einem sukzessiven Anstieg der Umsatzerlöse. Die Umsatzerwartung für 2018 liegt in absoluten Zahlen jedoch noch auf einem niedrigen Niveau.

Im Lizenzbereich erwarten wir wieder einen Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr. Neben Umsatzbeiträgen aus zum Teil bereits kontrahierten Verträgen mit Free-TV und Pay-TV Anbietern erwarten wir insbesondere ansteigende Lizenzumsätze aus der Ausweitung der Vermarktung unserer Filmtitel über SVoD-Portale.

Für das Geschäftsfeld TV-Produktion erwarten wir eine verbesserte Geschäftslage auf Basis neuer Formatentwicklungen. Neben neuen TV-Formaten im Bereich der non-fiktionalen Unterhaltung beinhaltet die Umsatzplanung auch Umsätze aus fiktionalen Programmen. Zudem werden etablierte Auftragsproduktionen wie „Die Wollnys“ mit der Produktion der nunmehr 10. Staffel fortgeführt.

Segment Services:

Für das Segment Services plant die Splendid Gruppe 2018 einen schwächeren Umsatzverlauf. Während sich die Umsatzentwicklung aus dem Geschäftsfeld Digitalisierung/Neue Medien voraussichtlich etwas verbessern wird, wird im Geschäftsfeld Synchronisation nach dem außerordentlich umsatzstarken Geschäftsjahr 2017 eine Abschwächung der Umsätze erwartet. In einem weiterhin durch intensiven Wettbewerb geprägten Umfeld erwarten beide Service-Gesellschaften eine Erhöhung der Serviceleistungen für die Konzerngesellschaften.

Der Schwerpunkt im Geschäftsfeld Digitalisierung/Neue Medien wird weiterhin auf Dienstleistungen für die Bereiche VoD/EST sowie Premastering für DVD, Blu-ray und 4k UHD liegen. Wachstumsimpulse erwarten wir insbesondere durch die Ausweitung der Dienstleistungen in den digitalen Servicebereichen.

Im Geschäftsfeld Synchronisation werden 2018 die erfolgreichen Geschäftsbeziehungen mit langjährigen Bestandskunden und mit neu hinzugewonnenen Kunden fortgesetzt. Die Akquise neuer Kundenkreise sieht das Geschäftsfeld insbesondere durch die Synergien an den beiden Standorten Köln und Berlin begünstigt.

Gesamtausblick

Unter Berücksichtigung der Segmentumsatzplanungen erwartet der Vorstand für 2018 einen Konzernumsatz in einer Bandbreite von EUR 53 Mio. bis EUR 57 Mio. was einer Umsatzsteigerung von bis zu 7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Auf der Kostenseite erwarten wir insbesondere rückläufige Herstellungskosten. Nachdem das Geschäftsjahr 2017 überaus stark durch Sonderabschreibungen belastet war, erwarten wir für 2018 normalisierte Abschreibungen auf das Filmvermögen bei einer insgesamt verbesserten Herstellungskostenquote. Leicht unterproportional werden sich voraussichtlich auch die Vertriebs- und Verwaltungskosten entwickeln, insbesondere aus reduzierten Herausbringungsbudgets für unsere Kinofilmveröffentlichungen sowie durch Kostenanpassungsmaßnahmen.

Auf Basis der Umsatz- und Kostenplanungen erwartet der Vorstand für 2018 die Rückkehr in die Gewinnzone bei moderater Ertragsentwicklung. Für 2018 prognostizieren wir ein operatives EBIT in einer Bandbreite von EUR 1,0 Mio. bis EUR 3,0 Mio. und ein ausgeglichenes bis leicht positives Konzernjahresergebnis.

Auf Basis der Unternehmensplanung mit den vorgesehenen Produktionsumsetzungen und Lieferzeitpunkten der kontrahierten Filme erwartet der Vorstand ein Investitionsvolumen in einer Bandbreite von EUR 13 Mio. bis EUR 18 Mio. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow sowie aus dem bestehenden Kreditrahmen.

Wesentliche Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Produktion, Anlieferung und Veröffentlichung der erworbenen Programme, die erfolgreichen Platzierungen neuer TV-Formate sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz. Die Prognose ist darüber hinaus das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung getroffen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen trotz entsprechender Kurssicherungsmaßnahmen einen starken Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter „VII.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken“ in diesem Konzernlagebericht.

Die Splendid Gruppe plant ab 2019 mit einem weiteren Wachstum. Schwerpunkte der Konzernstrategie sind die kontinuierliche Ergänzung und Ausweitung unseres attraktiven Inhalte- und Dienstleistungsangebotes sowie die erfolgreiche Fortsetzung unserer Strategien im Bereich der digitalen Angebote und Services unter Berücksichtigung der Risiken aus den Marktveränderungen im Medienbereich. Als integrierter Medienkonzern mit Expertise sowohl bei der Schaffung und Verwertung von Programminhalten als auch bei der technischen Umsetzung in neue Medien sehen wir uns weiterhin gut positioniert, um den fortschreitenden Wandel zum internetbasierten Angebot erfolgreich zu gestalten und die Geschäftschancen in den verschiedenen Geschäftsfeldern zu nutzen.

Köln, 20. März 2018

Splendid Medien AG

Vorstand

gez. Andreas R. Klein

gez. Alexander Welzhofer

gez. Hans-Jörg Mellmann

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017

der Splendid Medien AG, Köln

Aktiva

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Anhang Stand am 31.12.2017

TEUR
Stand am 31.12.2016

TEUR
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Sachanlagevermögen 4.1 1.313 1.146
II. Immaterielle Vermögenswerte 4.2 257 351
III. Filmvermögen 4.3 26.019 27.721
IV. Geschäfts oder Firmenwert 4.4 4.868 4.868
V. Latente Steueransprüche 5.9 4.485 4.315
VI. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.6 1.415 589
VII. Sonstige Vermögenswerte 4.6 11 12
38.368 39.002
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.5 5.604 6.777
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.6 14.840 17.732
III. Forderungen aus Fertigungsaufträgen 4.6 1.991 536
IV. Vorräte 4.7 1.654 2.147
V. Forderungen aus Ertragsteuern 5.9 12 713
VI. Sonstige Vermögenswerte 4.6 923 912
25.024 28.817
63.392 67.819
Passiva
Anhang Stand am 31.12.2017

TEUR
Stand am 31.12.2016

TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.11 9.790 9.790
II. Kapitalrücklage 4.11 396 396
III. Gewinnrücklagen 4.11 13.216 11.782
IV. Konzernbilanzverlust (i. V. Konzernbilanzgewinn) 4.11 -5.157 148
V. Minderheitenanteile 4.11 -7 -7
18.238 22.109
B. Langfristige Verbindlichkeiten
I. Bankverbindlichkeiten 4.8 1.937 3.347
II. Finanzleasingverbindlichkeiten 4.9 332 147
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.8 245 0
IV. Latente Steuerschulden 5.9 177 124
V. Sonstige Verbindlichkeiten 4.8 2.839 2.962
5.530 6.580
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
I. Bankverbindlichkeiten 4.8 18.600 16.660
II. Finanzleasingverbindlichkeiten 4.9 147 85
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.8 12.469 13.500
IV. Erhaltene Anzahlungen 4.8 2.158 2.134
V. Rückstellungen 4.10 3.557 4.173
VI. Ertragsteuerschulden 4.8 100 28
VII. Sonstige Verbindlichkeiten 4.8 2.593 2.550
39.624 39.130
63.392 67.819

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

der Splendid Medien AG, Köln

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Anhang 2017

TEUR
2016

TEUR
1. Umsatzerlöse 5.1 53.041 51.901
2. Herstellungskosten 5.2 -39.174 -38.164
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 13.867 13.737
4. Vertriebskosten 5.3 -10.800 -9.709
5. Verwaltungskosten 5.4 -6.753 -6.985
6. Sonstige betriebliche Erträge 5.5 1.500 1.712
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.6 -50 -127
8. Währungsgewinne/-verluste 5.7 -624 82
9. Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -2.860 -1.290
10. Finanzergebnis 5.8 -869 -621
11. Ergebnis vor Steuern -3.729 -1.911
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag 5.9 -142 -2.032
13. Konzernjahresergebnis -3.871 -3.943
- davon entfallen auf Anteilseigner -3.871 -3.925
- davon entfallen auf Minderheiten 0 -18
Ergebnis je Aktie (unverwässert) 5.10 -0,40 -0,40
Ergebnis je Aktie (verwässert) 5.10 -0,40 -0,40
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) 9.789.999 9.789.999
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) 9.789.999 9.789.999

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

der Splendid Medien AG, Köln

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2017

TEUR
2016

TEUR
Konzernjahresergebnis -3.871 -3.943
Sonstiges Ergebnis 0 0
Konzerngesamtergebnis -3.871 -3.943
- davon entfallen auf Anteilseigner -3.871 -3.925
- davon entfallen auf Minderheiten 0 -18
-3.871 -3.943

Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2017

der Splendid Medien AG, Köln

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Anhang 2017

TEUR
2016

TEUR
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) -2.860 -1.290
-/+ Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen 317 97
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 580 902
+ Abschreibungen auf Filmvermögen 17.077 17.514
+/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen -616 -2.675
-/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen 1 0
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.268 7.620
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 849 -3.909
+ Erhaltene Steuern 787 16
- Gezahlte Steuern -270 -977
+ Erhaltene Zinsen 1 0
- Gezahlte Zinsen -702 -665
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 7. 13.896 16.633
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -478 -457
- Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen 0 -3.458
- Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen -15.149 -17.646
+ Einzahlungen aus Rückerstattung geleisteter Anzahlungen 38 50
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 7. -15.589 -21.511
- Dividendenauszahlungen 0 -979
- Auszahlungen Minderheitsgesellschafter aus Vorjahren 0 -300
- Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -5.757 -7.279
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 6.277 12.381
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 7. 520 3.823
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -1.173 -1.055
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 6.777 7.832
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 7. 5.604 6.777

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2017

der Splendid Medien AG, Köln

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Gezeichnetes Kapital

TEUR
Kapitalrücklage

TEUR
Gewinnrücklagen

TEUR
Konzernbilanzgewinn

TEUR
Minderheiten- anteile

TEUR
Gesamt

TEUR
Stand 1.1.2016 9.790 396 0 17.375 -7 27.554
Konzerngesamtergebnis -3.925 -18 -3.943
Dividendenausschüttung -979 -979
Erstkonsolidierung Joker Productions GmbH 2.400 2.400
Antizipierter Erwerb
Minderheitenanteile Joker Productions GmbH 255 -2.382 -2.127
Abschluss Ergebnisabführungsvertrag -796 -796
Einstellung in die Gewinnrücklagen 11.782 -11.782 0
Stand 31.12.2016 9.790 396 11.782 148 -7 22.109
Konzerngesamtergebnis -3.871 0 -3.871
Dividendenausschüttung 0 0
Einstellung in die
Gewinnrücklagen 1.434 -1.434 0
Stand 31.12.2017 9.790 396 13.216 -5.157 -7 18.238

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017

der Splendid Medien AG, Köln

1. Allgemeine Angaben

Die Splendid Medien AG ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz an der Alsdorfer Str. 3 in 50933 Köln und ist im Handelsregister unter Nummer HR B 31022 eingetragen. Die Gesellschaft ist im geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Splendid Medien AG stellt als Muttergesellschaft der Splendid Gruppe nach § 315e HGB diesen Konzernabschluss auf.

Die Splendid Gruppe ist ein integrierter Medienkonzern, dessen operative Geschäftstätigkeit in die Segmente Content und Services unterteilt ist.

Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 ist nach den zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle für das Geschäftsjahr 2017 geltenden Auslegungen und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRSIC) wurden angewendet.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Dabei werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännisch auf- oder abgerundet.

2.1 Änderungen der anzuwendenden Standards und Interpretationen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen bzw. überarbeiteten Standards resultieren.

Im Geschäftsjahr 2017 erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

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Standard Titel/Regelungsinhalt IASB Erstanwendungszeitpunkt EU-Erstanwendungszeitpunkt*
Amend. IAS 12 Ansatz aktiver latenter Steueransprüche auf unrealisierte Verluste 1.1.2017 1.1.2017
Amend. IAS 7 Kapitalflussrechnung 1.1.2017 1.1.2017

*Für Jahresabschlüsse, die am oder nach diesem Datum beginnen.

Änderungen an IAS 12 „Ansatz aktiver latenter Steueransprüche auf unrealisierteVerluste“

Die Änderungen dienen zur Klarstellung diverser Fragestellungen in Bezug auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern.

Hierbei geht es zum einem um den Ansatz aktiver latenter Steuern für nicht realisierte Verluste, die sich aus den Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten (der Kategorie „available-for-sale“) ergeben. Die Änderungen an IAS 12 stellen klar, dass ein nicht realisierter Verlust aus einem solchen Finanzinstrument zu einer abzugsfähigen temporären Differenz führt, wenn der steuerliche Wert des Schuldinstruments seinen Anschaffungskosten entspricht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Halter erwartet, das Instrument bis zur Fälligkeit zu halten, um so den Nominalwert zu erzielen, oder ob er beabsichtigt das Instrument zu veräußern.

Ferner werden in IAS 12 weitere Klarstellungen zur Ermittlung und zum Ansatz aktiver latenter Steuern vorgenommen.

- Grundsätzlich ist für alle temporären Differenzen insgesamt zu beurteilen, ob voraussichtlich ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zukünftig zur Verfügung stehen wird, so dass diese realisiert werden können und damit ein Ansatz aktiver latenter Steuern gerechtfertigt ist. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn das geltende Steuerrecht die Verrechnung der steuerlichen Verluste nicht einschränkt. Sofern das Steuerrecht zwischen verschiedenen Arten von steuerbaren Gewinnen unterscheidet, ist für jeden Teil des steuerpflichtigen Gewinns eine eigenständige Beurteilung vorzunehmen, ob man einen latenten Steueranspruch ansetzen kann.

- Nach dem neu eingefügten IAS 12.29A kann ein Unternehmen bei der Schätzung des künftigen zu versteuernden Gewinns annehmen, dass eine Realisierung eines Vermögenswerts über seinem Buchwert möglich ist, vorausgesetzt, eine solche Realisierung ist wahrscheinlich.

- Der zu versteuernde Gewinn, gegen den ein Unternehmen den Ansatz eines latenten Steueranspruchs prüft, ist das zu versteuernde Einkommen vor Umkehr abzugsfähiger temporärer Differenzen (vgl. IAS 12.29 (a) (i)), weil es sonst zu Doppelterfassungen kommt.

Aus der Anwendung dieses Standards ergeben sich im Berichtszeitraum keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe.

Änderungen an IAS 7 „Kapitalflussrechnung“

Die Änderungen folgen der Zielsetzung, dass ein Unternehmen Angaben bereitzustellen hat, die es Adressaten von Abschlüssen ermöglichen, Veränderungen in den Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit besser beurteilen zu können.

Unter der Prämisse von entscheidungsrelevanten Informationen für den Abschlussadressaten hat ein Unternehmen im Wesentlichen in folgenden Fällen Angaben zu Schulden aus der Finanzierungstätigkeit zu tätigen:

- zahlungswirksame Veränderungen,

- Änderungen aufgrund der Erlangung oder des Verlustes der Beherrschung über Tochterunternehmen oder andere Geschäftsbetriebe,

- Auswirkungen von Änderungen in den Wechselkursen,

- Änderungen von beizulegenden Zeitwerten.

Als mögliche Darstellung der geforderten Angaben zu Schulden aus Finanzierungstätigkeit sieht das IASB eine Überleitungsrechnung zwischen den Eröffnungs- und Schlussbilanzwerten vor. Die Überleitungsrechnung soll mindestens die aufgezählten Posten umfassen. Sie soll ferner so aufbereitet sein, dass der Bilanzadressat eine Verknüpfung zwischen den Werten in der Kapitalflussrechnung und den in der Bilanz ausgewiesenen Werten herstellen kann.

Aus Sicht der Gesellschaft liegen keine entscheidungsrelevanten zahlungsunwirksamen Sachverhalte vor, weshalb auf eine Überleitungsrechnung verzichtet wurde.

Vom IASB verabschiedete, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2017 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war. Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung durch die EU Kommission voraus. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften:

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Standard Titel/Regelungsinhalt IASB Erstanwendungszeitpunkt voraussichtlicher EU-Erstanwen- dungszeitpunkt
IFRS 15* Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1.1.2018 1.1.2018
Klarstellungen IFRS 15* Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (12.4.2016) 1.1.2018 1.1.2018
IFRS 9* Finanzinstrumente 1.1.2018 1.1.2018
JährlicherVerbesserungsprozess (Zyklus 2014-2016) Änderungen an IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28 1.1.2018 1.1.2018/1.1.2017
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 1.1.2018 1.1.2018
IFRS 16* Leasing 1.1.2019 1.1.2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung 1.1.2019 1.1.2019
Jährlicher Verbesserungsprozess (Zyklus 2015-2017) Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 1.1.2019 1.1.2019
Amend. IFRS 2 Klarstellung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung 1.1.2018 1.1.2018
Amend. IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 1.1.2019 1.1.2019
Amend. IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 1.1.2019 1.1.2019

*EU-Endorsement bereits erfolgt.

IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“

Der neue Standard ersetzt IAS 18 „Umsatzerlöse“ und IAS 11 „Fertigungsaufträge“ sowie die dazugehörigen Interpretationen. IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Erlöse erfassen soll, wenn die Lieferung von Gütern erfolgt ist bzw. die Dienstleistung erbracht wurde. Dieses Kernprinzip wird im Rahmen des Standards in einem Fünf-Schritte-Modell umgesetzt. Hierzu sind zunächst die relevanten Verträge mit dem Kunden und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Die Erlösrealisierung erfolgt dann in Höhe der erwarteten Gegenleistung für jede separate Leistungsverpflichtung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen. Darüber hinaus enthält IFRS 15 detaillierte Anwendungsleitlinien zu einer Vielzahl von Einzelthemen (z.B. Vertragsänderungen, Veräußerungen mit Rückgaberecht, Behandlung von Vertragskosten, Verlängerungsoptionen, Lizenzerlösen, Prinzipal-Agent-Beziehungen, Bill- und-Hold- Vereinbarungen, Konsignationsvereinbarungen etc.). Zudem wird der Umfang der Anhangangaben erweitert. Die Zielsetzung der neuen Angabevorschriften besteht darin, Informationen über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden einschließlich der hieraus resultierenden Zahlungsströme offenzulegen.

Weiterhin hat das IASB am 12. April 2016 Klarstellungen an IFRS 15 veröffentlicht. Die Änderungen adressieren die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen und Lizenzen und zielen auf Übergangsregelungen für modifizierte und abgeschlossene Verträge ab.

Der Standard wird erstmalig im Geschäftsjahr 2018 angewendet. Der Vorstand hat notwendige Schritte zur Analyse der Auswirkungen auf die beiden Segmente Content und Services vorgenommen, aber noch nicht in allen Bereichen vollständig abgeschlossen. Nach diesen Analysen ergeben sich auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes aus der Implementierung von IFRS 15 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn-und Verlustverrechnung, die Anhangangaben zu den Umsatzerlösen werden hingegen umfangreicher werden.

Lediglich im Ausweis der erwarteten Kundenremissionen insbesondere aus dem DVD-Vertrieb wird sich ein geänderter Bilanzausweis ergeben. Die erwarteten Remissionen sind nicht mehr mit den Forderungen zu saldieren, sondern gesondert als Remissionsverbindlichkeiten (per 31. Dezember 2017 rund EUR 1,8 Mio.) mit entsprechender Auswirkung auf die Bilanzsumme auszuweisen. Hierin wird die wesentliche Auswirkung auf die Konzern-Bilanz gesehen.

Unsere Analysen haben insbesondere ergeben, dass die überwiegend zeitpunktbezogenen Erlösrealisierungen in der Splendid Gruppe weiterhin zur Anwendung kommen. Die Analyse der zeitraumbezogenen Erlösrealisierungen im Bereich TV-Produktion ist zum Aufstellungszeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen, vorläufige Feststellungen und die eingeleiteten Umsetzungsmaßnahmen weisen jedoch auf keine wesentlichen Effekte bzw. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin.

IFRS 9 „Finanzinstrumente“

Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments als auch des Geschäftsmodells, in dem das Instrument gehalten wird. Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die nach IAS 39 bestehenden Kategorisierungsvorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den zu erwartenden Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Ferner werden durch IFRS 9 zusätzliche Anhangangaben erforderlich.

Der Standard wird erstmalig im Geschäftsjahr 2018 angewendet. Unsere Analysen haben ergeben, dass sich sowohl die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, als auch die Bilanzierung von finanzieller Verbindlichkeiten nur in unerheblichem Umfang ändern werden. Insgesamt werden sich durch die Anwendung von IFRS 9 keine wesentlichen Änderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe ergeben.

Jährlicher Verbesserungsprozess (Zyklus 2014-2016):

IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“: Streichung der befristeten Ausnahmen in den Paragraphen E3-E7, da sie jetzt ihren beabsichtigen Zweck erfüllt haben.

IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“: Klarstellung, dass die Angabevorschriften des Standards - mit Ausnahme von IFRS 12.B10-B16 - auch für Anteile gelten, die in den Anwendungsbereich des IFRS 5 fallen.

IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen“: Klarstellung, dass das Wahlrecht zur Bewertung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, das von einer Wagniskapitalgesellschaft oder einem anderen qualifizierenden Unternehmen gehalten wird, je Beteiligung unterschiedlich ausgeübt werden kann.

IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen“:

IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen. Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. Schuld erstmals erfasst wird.

IFRS 16 „Leasing“

Nach IFRS 16 entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse bilanziert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird nach den Vorschriften für immaterielle Vermögenswerte über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften für Finanzinstrumente nach IAS 39 bzw. zukünftig IFRS 9. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung wird gesondert als Abschreibungen auf den Vermögenswert und Zinsen aus der Verbindlichkeit vorgenommen. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung. Die Angaben im Anhang werden sich erweitern und sollen den Adressaten in die Lage versetzen, den Betrag, den Zeitpunkt sowie die Unsicherheiten im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen zu beurteilen.

Der Standard soll in der Splendid Gruppe erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2019 zur Anwendung kommen. Die Neuregelungen werden sich insbesondere auf die Bilanzierung von Miet- und Leasingobjekten auswirken, die derzeit als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert werden. Wir verweisen hierzu ergänzend auf die Angaben in diesem Anhang unter 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft.

IFRIC 23 „Unsicherheiten bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung“:

Das IASB hat die vom IFRS Interpretations Committee entwickelte Interpretation IFRIC 23 „Unsicherheiten bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung“ am 7. Juni 2017 veröffentlicht. IFRIC 23 regelt die Berücksichtigung der Unsicherheit bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns bzw. Verlusts, der Steuerwerte, der steuerlichen Verlustvorträge und der Steuergutschriften sowie der Steuersätze.

Jährlicher Verbesserungsprozess (2015-2017) - Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23:

IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ Die Änderungen betreffen die Bewertung von gehaltenen Anteilen an einem Geschäftsbetrieb. Wird die Kontrolle über den Geschäftsbetrieb, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, erlangt, so hat gemäß IFRS 3 eine Neubewertung der zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile zu erfolgen. Bei gemeinsamer Kontrolle über den Geschäftsbetrieb hingegen werden nach IFRS 11 die Anteile nicht neu bewertet.

IAS 12 „Ertragsteuern“ Mit den Änderungen wird klargestellt, dass im Betriebsergebnis alle ertrasteuerlichen Auswirkungen von Dividenden auszuweisen sind. Der Ausweis erfolgt unabhängig davon, wie die Steuern entstehen.

IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ Mit den Änderungen wird klargestellt, dass ab dem Zeitpunkt der Bereitschaft zur beabsichtigten Nutzung bzw. Veräußerung eines Vermögenswertes, jegliche noch vorhandenen Fremdkapitalbestände als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals zu behandeln sind. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fremdkapital ursprünglich ausdrücklich für die Beschaffung des qualifizierten Vermögenswertes aufgenommen wurde.

Änderungen an IFRS 2 „Klarstellung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung“:

Aufgrund der Tatsache, dass sich mangels konkreter Vorgaben im bisherigen IFRS 2 Interpretationsspielräume ergaben, hat das IASB zum 20. Juni 2016 Änderungen zu IFRS 2 „Anteilbasierte Vergütungen“ veröffentlicht. Diese betreffen drei spezifische Bereiche:

- Aufnahme von Leitlinien zur Auswirkung von Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich: Bilanzierung analog zu anteilsbasierten Vergütungen mit Eigenkapitalausgleich

- Klassifizierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Steuereinbehalt als Eigenkapitaltitel, wenn eine entsprechende anteilsbasierte Vergütung ohne Steuereinbehalt ebenfalls als Eigenkapitaltitel zu klassifizieren wäre.

- Aufnahme von Leitlinien zur Bilanzierung einer Reklassifizierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barmittelausgleich zu anteilsbasierten Vergütungen mit Eigenkapitaltiteln:

- Ausbuchung der ursprünglich in Barmitteln zu erbringenden Schuld

- Einbuchung der in Eigenkapitaltiteln zu erbringenden Schuld mit dem zeitanteiligen Zeitwert

- Erfassung einer etwaigen Differenz zum Buchwert im Periodenergebnis.

Änderungen an IFRS 9 „Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung“:

Das IASB hat am 12. Oktober 2017 Änderungen an IFRS 9 „Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen begrenzte Anpassungen zur Beurteilung der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten mit bestimmten Vorfälligkeitsregeln und sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

IAS 28 „Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“:

Am 12. Oktober 2017 hat das IASB Änderungen zu IAS 28 veröffentlicht, die Klarstellungen dazu enthalten, welche Beteiligungen unter den Anwendungsbereich von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ fallen.

Von der Möglichkeit, vom IASB bereits verabschiedete Standards/Interpretationen vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht. Ob und inwieweit sich aus den zukünftig anzuwendenden neuen/geänderten Standards bzw. Interpretationen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben werden, wird aktuell geprüft.

2.2 Konsolidierung

In den Konzernabschluss wurden neben dem Mutterunternehmen Splendid Medien AG die folgenden Tochterunternehmen einbezogen:

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Verbundene Unternehmen Sitz Anteil

in %
Splendid Film GmbH Köln 100
Polyband Medien GmbH München 100
Early Learning Group GmbH Hamburg 100
WVG Medien GmbH Hamburg 90
eNterActive GmbH Hamburg 85
Splendid Synchron GmbH Köln 100
Videociety GmbH Köln 100
Splendid Entertainment GmbH Köln 100
Joker Productions GmbH Kiel 60
Splendid Film B.V. Amsterdam 100

Die Splendid Medien AG übt als Holdinggesellschaft zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe aus, darunter Finanzen, Controlling, Organisation, EDV, Unternehmenskommunikation und Investor Relations.

Die Splendid Film GmbH (100 %), Köln, erwirbt Filme auf dem Weltmarkt und vermarktet die Filme vornehmlich im deutschsprachigen Raum.

Die Polyband Medien GmbH (100 %), München, erwirbt Programme im Bereich Special Interest, TV Serien und Family-Entertainment und wertet diese im deutschsprachigen Raum über die gesamte Wertschöpfungskette aus. Die Polyband Medien GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

Die Early Learning Group GmbH (100 %), Hamburg, erwarb, produzierte und vermarktete Edutainment-Programme im Familien-Umfeld. Die Verwertungsrechte der Edutainment-Produkte wurden an die WVG Medien GmbH veräußert.

Die WVG Medien GmbH (90 %) in Hamburg vertreibt für die Konzerngesellschaften Splendid Film und Polyband Blu-ray- und DVD-Programme. Die Gesellschaft vertreibt auch eigenes Programm und übernimmt darüber hinaus den Vertrieb von Blu-ray Discs und DVD für weitere Unternehmen. Der zwischen der WVG Medien GmbH und der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag sieht eine Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Alexander Welzhofer vor, in der eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 festgeschrieben ist.

Die eNterActive GmbH (85 %) in Hamburg erbringt digitale Dienstleistungen für die nationale und internationale Medienindustrie, darunter Erstellung von Mastern für die Blu-ray- und DVD-Produktion, Digitalisierung und Archivierung von Spielfilmen und TV-Programmen, digitale Distribution von Video-on-Demand (VoD)-Daten an VoD-Provider sowie Aufbau und Betrieb von VoD-Portalen. Die eNterActive GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Hans Dieter Henseleit, sieht eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 58 vor.

Die Splendid Synchron GmbH (100 %), Köln, synchronisiert fremdsprachige Filme und TV-Serien und überarbeitet diese tontechnisch. Die Splendid Synchron GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

Die Videociety GmbH (100 %) in Köln betreibt eine Video-on-Demand-Plattform.

Die Splendid Entertainment GmbH, Köln, 100%ige Tochtergesellschaft der Splendid Film GmbH, betreibt Entwicklung, Herstellung sowie Verwertung und Vermarktung von TV-Unterhaltungsprogrammen, Kino- und Fernsehfilmen. Die Splendid Entertainment GmbH ist mit der Splendid Film GmbH über einen Ergebnisabführungsvertrag verbunden.

Joker Productions GmbH (60%, im folgenden Text „Joker“ genannt), entwickelt und realisiert TV-Serien sowie Werbe- und Imagefilme mit dem Schwerpunkt im Bereich von non-fiktionalen Formaten. Joker wird als selbständiges Unternehmen unter dem Dach der Splendid Gruppe weitergeführt. Die bisherigen Gesellschafter halten einen Anteil von 40 % an Joker. Joker ist mit der Splendid Entertainment GmbH über einen Ergebnisabführungsvertrag verbunden, der eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 216 für die Minderheitsgesellschafter vorsieht.

Die Splendid Film B.V., Amsterdam, 100%ige Tochtergesellschaft der Splendid Film GmbH, ist eine Vertriebsgesellschaft für den Kino- und Home Entertainment-Vertrieb in den Benelux-Staaten.

Unternehmen, die von der Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen

Die Polyband Medien GmbH, München, die Splendid Synchron GmbH, Köln, die eNterActive GmbH, Hamburg, die Splendid Entertainment GmbH, Köln, sowie die Joker Productions GmbH, Kiel, nehmen für ihre Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2017 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch, die Polyband Medien GmbH, München, darüber hinaus auch bezüglich der Aufstellung des Lageberichts.

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 alle Unternehmen einbezogen, die von der Splendid Medien AG als Mutterunternehmen beherrscht werden. Das Mutterunternehmen beherrscht ein Beteiligungsunternehmen dann, wenn es alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

- die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),

- eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und

- die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Splendid Medien AG aufgestellt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Die Kapitalkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt grundsätzlich durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Fair Value der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Zeitpunkt ihres Erwerbes (Erwerbsmethode). Verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Er wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, in den Folgeperioden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen.

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Unternehmen Historische Anschaffungskosten Geschäfts- oder Firmenwert

TEUR
Restbuchwert Geschäfts- oder Firmenwert

TEUR
Splendid Film GmbH 5.156 0
Polyband Medien GmbH 393 308
Early Learning Group GmbH 17 0
WVG Medien GmbH 18 18
eNterActive GmbH 3 0
Splendid Synchron GmbH 3 0
Videociety GmbH 0 0
Splendid Entertainment GmbH 0 0
Joker Productions GmbH 4.542 4.542
Splendid Film B.V. 0 0
10.132 4.868

Die aus der Erstkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bis zum Geschäftsjahr 2004 über 20 Jahre entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Der Konzern überprüft seitdem gemäß IFRS 3 jährlich jeweils zum Geschäftsjahresende die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte anhand des Nutzungswertes. Die Überprüfung erfolgt auf Basis von prognostizierten Cashflows der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Tochterunternehmen), die aus der vom jeweiligen Management vorgelegten 5-Jahres-Planung abgeleitet werden. Im 5-Jahres-Zeitraum wurde auf Basis von quantifizierbaren Einzelprojekten oder Segmenten die Planrechnung abgeleitet. Nach dem 5-Jahres-Zeitraum werden gleichbleibende Cashflows mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 2 % unterstellt. Der Wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde dann aus den Cashflows unter Zugrundelegung eines Diskontierungssatzes von 9 % nach Steuern ermittelt. Nach dem oben erläuterten Verfahren war keine Wertberichtigung notwendig.

Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich dann als Differenz aus dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Einmal, auch unterjährig, erfasste Wertminderungsaufwendungen können in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht mehr aufgeholt werden.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geht der Vorstand nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen aus. Beseitigungen von Schätzunsicherheiten werden nicht erwartet.

Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden ebenso wie Zwischengewinne eliminiert.

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der funktionalen Währung bewertet, die der Währung des wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, entspricht. Die Berichtswährung des Konzernabschlusses ist der Euro. Er stellt die funktionale Währung des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen dar.

2.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des vorliegenden Konzernabschlusses wurden, mit Ausnahme der Änderungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Standards, gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bilanz ist nach Fälligkeiten gegliedert, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte haben eine Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren.

Segmentberichterstattung

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger in der Splendid Gruppe ist der Vorstand der Splendid Medien AG, der für die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente und die Überprüfung der Ertragskraft zuständig ist.

Der Hauptentscheidungsträger betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht. Die Splendid Gruppe berichtet über zwei operative Segmente (Content und Services).

Währungsumrechnung

Fremdwährungstransaktionen werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, erfolgt die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt.

Folgende Kurse waren für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend:

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Stichtagskurs USD
31.12.2016 1,0541
31.12.2017 1,1993

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls berechnet.

Sachanlagevermögen

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um plan- und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Fremdkapitalkosten werden ohne Rücksicht auf die Verwendung des Fremdkapitals in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Vermögenswerte, die aufgrund des Vorliegens von Finanzierungsleasing der Gesellschaft zuzurechnen sind, wurden nach IAS 17 mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert.

Für die Ermittlung der Barwerte wurden die den jeweiligen Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Zinssätze als Abzinsungssätze verwendet.

Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Vermögenswerte, die durch Finanzierungsleasing entstehen, werden linear pro rata temporis unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 13 Jahren abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen der nicht aufgrund bestehender Leasingverträge aktivierten Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Mietereinbauten 6 bis 14 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 5 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem Jahr 2008 über einen jahresbezogenen GWG Pool über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn die Vermögenswerte einen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden um planmäßige und gegebenenfalls um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode i. d. R. über 3 bis 5 Jahre vorgenommen. Es liegen nur entgeltlich erworbene Vermögenswerte und Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer vor.

In den Immateriellen Vermögenswerten wurde im Geschäftsjahr 2016 durch den Erwerb der Joker ein Auftragsbestand aktiviert. Dieser unterliegt nicht der planmäßigen Abschreibung, sondern wird nach Fertigstellungsgrad der übernommenen Aufträge abgeschrieben.

Des Weiteren sind Firmenwerte aktiviert, die gemäß IFRS 3 nicht abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft werden.

Filmvermögen

Unter dieser Position werden sowohl erworbene Rechte an Fremdproduktionen und geleistete Anzahlungen auf Filmrechte als auch Herstellungskosten für Filme, die innerhalb der SplendidGruppe produziert wurden (Eigenproduktionen), ausgewiesen. In Ermangelung branchenspezifischer Vorschriften nach IFRS erfolgte die Bewertung nach allgemeinen Grundsätzen. Das Filmvermögen enthält vorwiegend Auswertungsrechte an fremdproduzierten Filmen, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden ggf. vermindert um Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare Darlehen aus Projektförderungen.

Die im Filmvermögen ausgewiesenen von Dritten erworbenen Filmrechte werden im Zeitpunkt der technischen Abnahme des Filmmaterials mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungs-methode, die den Wertverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Die Bilanzierung beruht hierbei auf den Erfahrungen und Einschätzungen der Geschäftsführung über die Auswertungsmöglichkeiten der Lizenzen. Der Zeitraum der Erlösschätzung, der Basis für die Berechnung der Abschreibung ist, wurde dabei in der Regel auf maximal 10 Jahre beschränkt.

Im Regelfall des Vollrechtserwerbs erfolgt bei Auswertung der Filmrechte im „Home Entertainment“ eine Abschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der „Lizenz-Rechte“ (Pay TV, Free TV, S VoD) werden insgesamt im Zeitablauf Abschreibungen in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten verrechnet. Diese Veräußerung kann sich auf unterschiedliche Zeiträume, Lizenzgebiete, Kunden und Ausstrahlungsformen erstrecken.

Für die Auswertungsstufe „Kino“ wird eine Abschreibung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten verrechnet. Das entsprechende Abschreibungsvolumen wird auf der Auswertungsstufe „Lizenz-Rechte“ gekürzt.

Abweichend von der vorgenannten Abschreibungsmethode erfolgt für niedrigpreisige Filme, die nur einen verhältnismäßig geringen Erlös aus der Lizenz Verwertung im Vergleich zu den erwarteten Erlösen aus der gesamten Auswertungskette des Filmes erwarten lassen, bei Auswertung der Filmrechte im „Home Entertainment“ eine Abschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der „Lizenz-Rechte“ werden ebenfalls Abschreibungen in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten verrechnet.

Wird erkannt, dass eine Abschreibung nach den vorgenannten Regeln nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führt, werden dem tatsächlichen Auswertungsverlauf entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Von diesen Abschreibungsregeln ausgenommen ist die Lernspielreihe „Ben & Bella“. Die Abschreibung erfolgt vor dem Hintergrund der erwarteten Nutzung linear über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzten Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeit-lichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zu weiteren Informationen wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen.

Fremdkapitalkosten, die direkt einer Eigenproduktion oder dem Erwerb eines Filmrechtes zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungskosten des entsprechenden Vermögenswertes nach IAS 23 aktiviert. Bemessungsgrundlage für diese Aktivierung hierbei sind Filminvestitionen nach dem 1. Januar 2009, wenn sich der Zeitraum der Anschaffung von Anzahlung bis Schlussrechnung über mehr als 1 Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Ein Unternehmen hat gemäß IAS 36 an jedem Bilanzstichtag und auch zusätzlich dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, zu untersuchen, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Wenn sein Buchwert diesen Betrag übersteigt, wird ein Vermögenswert ergebniswirksam wertgemindert. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus beizulegendem Wert abzüglich Verkaufskosten und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme, die durch die fortlaufende Nutzung des Vermögenswerts erwartet werden. Zu jedem Bilanzstichtag ist zu beurteilen, ob eine Wertminderung weiterhin besteht. Sind die Gründe für die außerplanmäßige Wertminderung entfallen, werden Zuschreibungen bis zu dem Betrag vorgenommen, der sich ergeben hätte, wenn die außerplanmäßige Abschreibung nicht vorgenommen worden wäre. Letzteres gilt nicht für Geschäfts- oder Firmenwerte.

Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten korrigiert um Wertminderungen am Bilanzstichtag bewertet. Der hierbei zu Grunde gelegte Nettoveräußerungswert ergibt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der voraussichtlich noch anfallenden Produktionskosten sowie geschätzter Vertriebskosten. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, so wird die vorgenommene Abschreibung rückgängig gemacht. Bei den enthaltenen fertigen Erzeugnissen und Waren handelt es sich im Wesentlichen um DVDs und Blu-rays. Bei den enthaltenen unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Vorleistungen für Produktionsdienstleistungen.

In die Herstellungskosten sind direkt zurechenbare Material- und Fertigungskosten eingeflossen, Fertigungsgemeinkosten sind hierbei von untergeordneter Bedeutung. Beim Wertansatz der fertigen Erzeugnisse und Waren sind stufenweise Abwertungen unter Berücksichtigung der Lagerreichweiten eingeflossen. Sonderabverkauf über Postenware wird geplant zu abgewerteter Marge. Insofern sind darüber hinaus keine weiteren Abwertungsrisiken anzusetzen.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte der Splendid Gruppe umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert sowie sonstige zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten sowie derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Held to Maturity“ liegen ebenso wie finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die unter die „Fair Value Option“ fallen, nicht vor.

Leasingverträge, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist und aufgrund eines Finanzierungsleasings eine Leasingverbindlichkeit besteht, werden entsprechend IAS 39.2 nicht als Finanzinstrument klassifiziert. Lediglich in Bezug auf die Ausbuchung findet IAS 39 Anwendung.

Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt bei Kauf oder Verkauf zum Handelstag, d. h. dem Tag, an dem eine Verpflichtung zum Kauf bzw. Verkauf eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit eingegangen wurde.

Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden die finanziellen Vermögenswerte je nach Kategorie, der sie angehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte auf Grundlage der für die Bewertung verwendeten Daten nach der dreistufigen Hierarchie des IFRS 13:

- Auf aktiven Märkten notierter Börsen- oder Marktpreis (Stufe 1)

- Börsen- oder Marktpreis auf einem aktiven Markt für ähnliche Finanzinstrumente oder andere Bewertungstechniken auf Basis beobachtbarer Marktdaten (Stufe 2)

- Bewertungstechniken, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten) (Stufe 3)

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfolgt ist:

- die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen,

- der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt, übernommen und dabei entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht bzw. Kontrolle an dem Vermögenswert übertragen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Liquide Mittel)

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben und Termingelder, deren Gesamtlaufzeit weniger als 3 Monate beträgt. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ausländische Valuten werden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Forderungen

Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Fertigungsaufträgen sowie sonstige Vermögenswerte) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert, welcher in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt, unter Berücksichtigung von Transaktionskosten; an den Folgestichtagen werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, bei längerfristigen Vermögenswerten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Bei Forderungen, bei denen erkennbare Risiken bestehen, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen, die auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst werden. Anzeichen hierfür sind verspätete oder stockende Zahlungseingänge, Insolvenzen sowie Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit fehlenden oder nicht werthaltigen Sicherheiten. Zudem werden Erfahrungswerte der Vergangenheit bei der Bewertung der Forderungen berücksichtigt. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten rückgängig gemacht. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Fertigungsaufträgen und sonstigen Vermögenswerten wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Einzelwertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Die Forderungen sind überwiegend kurzfristig und haben eine Laufzeit von unter drei Monaten. Wesentliche langfristige finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht. Wesentliche Zinsrisiken bestehen für diese Kategorien nicht.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten (Darlehensverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten) werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Differenzen bei den Verbindlichkeiten zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug der Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit des Darlehensvertrages grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode (Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes) verteilt und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Verbindlichkeiten werden als langfristig klassifiziert, sofern der Vertrag eine Tilgung nach 12 Monaten vorsieht. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.

Der beizulegende Zeitwert der vorliegenden langfristigen festverzinslichen Darlehen wird im Wesentlichen durch die Zinserwartungen bestimmt, daneben aber unter anderem auch durch die Bonität der Gesellschaft. Ein aktiver Markt für derartige Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Zeitwert dem Buchwert der Verbindlichkeit entspricht. Eine verlässliche Berechnung des beizulegenden Zeitwertes wird als nicht möglich angesehen.

Die zukünftigen vertraglich festgelegten Ausgleichsansprüche der Minderheitsgesellschafter stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar (siehe unter Punkt 4.11 „Eigenkapital - Minderheitenanteile“). Angesetzt ist der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

Leasingverbindlichkeiten

Soweit der Leasingnehmer im Rahmen von Leasingverträgen alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt und somit als wirtschaftlicher Eigentümer gemäß IAS 17 anzusehen ist, wird der Leasinggegenstand bei Vertragsabschluss mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In entsprechender Höhe wird eine Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing passiviert, die in den Folgeperioden nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird.

Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse umfassen technisches Equipment der Studioeinrichtungen. Die Anlagen werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben, die passivierten Finanzierungsleasingverträge haben Laufzeiten von bis zu 5 Jahren.

Die nicht bilanzierten Operating-Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen geleaste Pkw sowie Büroausstattung. Die Laufzeit der Leasingverhältnisse beträgt in der Regel 3 Jahre. Die künftigen Verpflichtungen aus Leasingzahlungen sind unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen.

Alle Leasingverhältnisse basieren auf fest vereinbarten Raten und lauten auf Euro.

Zu Handels- bzw. Spekulationszwecken gehaltene derivative finanzielle Vermögenswerte

Unter diese Kategorie fallen die Derivate, die nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind (held for trading). Die Splendid Gruppe setzt zur Absicherung gegen Währungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Devisenoptionen und Devisentermingeschäften ein. Währungsrisiken ergeben sich durch Lizenzzahlungen, die in USD denominiert sind. Diese Derivate erfüllen nicht die Voraussetzung von IAS 39 für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäft, obwohl sie bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Sicherung darstellen.

Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Gewinne oder Verluste aus der Folgebewertung erfolgswirksam erfasst. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Handelstag. Devisenoptionen werden erstmalig in Höhe ihrer Optionsprämie als sonstiger finanzieller Vermögenswert oder sonstige finanzielle Verbindlichkeit und nachfolgend mit ihrem Marktwert aktiviert bzw. passiviert. Wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist, wird eine finanzielle Verbindlichkeit erfasst.

Der beizulegende Zeitwert der Derivate wird unter Bezugnahme auf aktuelle relevante Marktparameter ermittelt.

Darüber hinaus werden Call- und Put-Optionen aus dem Erwerb von Unternehmen als bedingte Kaufpreisverbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Bei der Bewertung der Call- und Put-Optionen zum beizulegenden Zeitwert wurden marktbezogene beobachtbare Inputfaktoren (Stufe 2) und unternehmenseigene Daten (Stufe 3) herangezogen. Als Inputfaktoren zur Bewertung des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Kaufpreisverbindlickeiten werden der stichtagsbezogene Marktzins, vertraglich festgelegte EBIT-Multiples und die individuellen Planungen der erworbenen Unternehmen verwendet. Insgesamt sind die Call- und Put-Optionen der Stufe 3 zuzuordnen.

Laufende und latente Steuern

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder sonstigen Ergebnis erfasst wurden.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften in den Ländern berechnet, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 für alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet. Aktive latente Steuern aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen sind zu aktivieren, sofern ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung der Verlustvorträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Bei der Berechnung werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach der aktuellen Rechtslage zum Realisationszeitpunkt erwartet werden.

Öffentliche Zuwendungen

Öffentliche Zuwendungen werden erfasst, wenn mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Es wird zwischen Projektförderungen (Filmherstellung) und Verleihförderungen differenziert.

Projektförderungen

Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen bzw. Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbare Zuschüsse unterschieden.

Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen

Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Filmstiftung NRW) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt.

Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung.

Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF)

Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz vom Buchwert des Films abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.

Verleihförderungen

Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtige Darlehen und als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse unterschieden.

Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen

Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. FilmFernseh-Fonds Bayern „FFF Bayern“ Richtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen.

Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Sonstige betriebliche Erträge in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert.

Verleihförderung als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse

Hierbei handelt es sich um nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher z. B. in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für angefallene Aufwendungen. Die gewährten Zuschüsse werden als Sonstige betriebliche Erträge zum Zeitpunkt des Kinostarts des Folgefilms ergebniswirksam erfasst.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 mit dem Betrag angesetzt, der sich aufgrund der bestmöglichen Schätzung des Ressourcenabflusses zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag ergibt. Eine Rückstellung wird angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und dies voraussichtlich zu künftigen Nettozahlungsabflüssen führen wird. Eine Bilanzierung gemäß IAS 37 wird nur dann vorgenommen, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit mehr als 50 % beträgt. Geldleistungsverpflichtungen, für die keine Zinsen zu zahlen sind, werden mit ihrem Barwert angesetzt. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Konzernunternehmen generieren Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten sowie aus Dienstleistungen für die Film- und Fernsehbranche. Im Rahmen der Verwertung von Filmrechten werden für einen zeitlich und/oder räumlich begrenzten Bereich Nutzungsrechte an Abnehmer vorwiegend in Deutschland und im deutschsprachigen Europa erteilt. Die Konzernunternehmen erzielen hierbei Umsätze aus der Auswertung in Kino, DVD/Blu-ray, VoD/EST bis hin zum Free-, Pay-TV und SVoD.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Verwertungschancen und Risiken an den Erwerber übergegangen sind, die Höhe der Erträge zuverlässig bestimmt werden kann, der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens hinreichend wahrscheinlich ist und die Konzernunternehmen im Zuge der Veräußerung keine Verpflichtungen mehr zu erfüllen bzw. keine Verfügungsmacht mehr haben.

Im Speziellen wird bei der Lizenzierung von Kinorechten der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert. Im Rahmen der DVD/Blu-ray- und Lizenz-Auswertung erfolgt die Realisierung des Umsatzes bei Materialabnahme durch den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung. Im Bereich VoD/EST erfolgt die Umsatzrealisierung bei Download des entsprechenden Inhaltes.

Umsätze aus Dienstleistungen im Bereich Auftragsproduktion, Audio- und Video-Postproduktion werden bei länger laufenden Projekten nach Fertigstellungsgrad realisiert (Percentage of Completion, PoC). Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind. In 2017 wurden nur Umsätze aus der TV-Auftragsproduktion nach der PoC Methode in Ansatz gebracht.

Alle Umsätze werden ohne Umsatzsteuer und gemindert um Retouren, Rabatte und Preisnachlässe ausgewiesen.

Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst, ebenso wie Fremdkapitalkosten.

Finanzerträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt.

Dividendenausschüttungen

Die Ansprüche der Anteilseigner aus Dividendenausschüttungen werden in derjenigen Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung der Hauptversammlung erfolgt.

3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Erstellung von Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den Regelungen der IFRS erfordert, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die Einfluss auf die Werte der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres haben. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte innerhalb des nächsten Geschäftsjahres in sich bergen können, werden im Folgenden dargestellt:

Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von den Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu geänderten Abschreibungsverläufen und Wertminderungen in Folgejahren führen. Diese Aussage bezieht sich auf einen Buchwert des Filmvermögens in Höhe von TEUR 26.019 (i. V. TEUR 27.721).

Die Schätzung bezüglich der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist im Hinblick auf ihre künftige Nutzbarkeit davon abhängig, dass zukünftig die von der Gesellschaft im Rahmen der Unternehmensplanung substantiiert prognostizierten positiven steuerlichen Einkommen generiert werden können. Der Buchwert hierfür beträgt TEUR 4.237 (i. V. TEUR 4.170). Hierbei wurde ein Planungshorizont von 5 Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzung der Verlustvorträge wird jährlich an aktualisierte Planungen angepasst. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge werden wie im Vorjahr mit einem langfristig erwarteten Steuersatz von 32,46 % in Ansatz gebracht. Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt EUR 0,1 Mio. latente Steuern auf Verlustvorträge ertragswirksam zugeschrieben, daneben bestehen nicht berücksichtigte Verlustvorträge von EUR 79,6 Mio. für die Körperschaftsteuer und EUR 70,6 Mio. für die Gewerbesteuer.

Des Weiteren sind Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vor allem bei der Bemessung von sonstigen Rückstellungen und von Impairments auf Geschäfts- oder Firmenwerte, die Klassifizierung von Leasing sowie bei der Festlegung konzerneinheitlicher Nutzungsdauern von Bedeutung.

Die derivativen Finanzinstrumente werden grds. anhand der Market-to-Market-Methode bewertet.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Sachanlagevermögen

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2017 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2017
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Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.169 73 0 0 1.242
2. Technische Anlagen und Maschinen 570 135 0 0 705
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.142 301 0 0 3.443
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 0 2 0 0 2
Summe Sachanlagen 4.881 511 0 0 5.392

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Abschreibungen
in TEUR Stand 1.1.2017 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2017
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Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 817 48 0 0 865
2. Technische Anlagen und Maschinen 464 34 0 0 498
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.454 262 0 0 2.716
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 0 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 3.735 344 0 0 4.079

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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2017 Stand 31.12.2016
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Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 377 352
2. Technische Anlagen und Maschinen 207 106
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 727 688
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 2 0
Summe Sachanlagen 1.313 1.146

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind mit TEUR 264 in den Herstellungskosten (i. V. TEUR 353), mit TEUR 80 in den Verwaltungskosten (i. V. TEUR 78) sowie mit TEUR 0 in den Vertriebskosten (i. V. TEUR 0) enthalten.

Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2016 Zugänge Erstkonso-lidierung Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2016
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Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.138 31 0 0 0 1.169
2. Technische Anlagen und Maschinen 564 0 6 0 0 570
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.167 694 282 1 0 3.142
Summe Sachanlagen 3.869 725 288 1 0 4.881

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Abschreibungen
in TEUR Stand 1.1.2016 Zugänge Erstkonso-lidierung Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2016
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Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 743 5 69 0 0 817
2. Technische Anlagen und Maschinen 440 0 24 0 0 464
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.554 563 338 1 0 2.454
Summe Sachanlagen 2.737 568 431 1 0 3.735

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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2016 Stand 31.12.2015
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Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 352 395
2. Technische Anlagen und Maschinen 106 124
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 688 613
Summe Sachanlagen 1.146 1.132

4.2 Immaterielle Vermögenswerte

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2017 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2017
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Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.651 147 0 0 1.798
2. Auftragsbestand 329 0 0 0 329
3. Geleistete Anzahlungen 13 7 12 0 8
Summe Immaterielle Vermögenswerte 1.993 154 12 0 2.135

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Abschreibungen
in TEUR Stand 1.1.2017 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2017
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Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.393 170 0 0 1.563
2. Auftragsbestand 249 66 0 0 315
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 1.642 236 0 0 1.878

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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2017 Stand 31.12.2016
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Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 235 258
2. Auftragsbestand 14 80
3. Geleistete Anzahlungen 8 13
Summe Immaterielle Vermögenswerte 257 351

Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2016 Zugänge Erstkonso-lidierung Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2016
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.386 59 206 0 0 1.651
2. Auftragsbestand 0 329 0 0 0 329
3. Geleistete Anzahlungen 13 0 0 0 0 13
Summe Immaterielle Vermögenswerte 1.399 388 206 0 0 1.993

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Abschreibungen
Stand 1.1.2016 Zugänge Erstkonso-lidierung Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2016
--- --- --- --- --- ---
1.121 49 223 0 0 1.393
0 0 249 0 0 249
0 0 0 0 0 0
1.121 49 472 0 0 1.642

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Restbuchwerte
Stand 31.12.2016 Stand 31.12.2015
--- ---
258 265
80
13 13
351 278

In den Immateriellen Vermögenswerten wurde im Geschäftsjahr 2016 durch den Erwerb der Joker ein Auftragsbestand aktiviert. Dieser unterliegt nicht der planmäßigen Abschreibung, sondern wird nach Fertigstellungsgrad der übernommenen Aufträge abgeschrieben.

Bei den anderen zu Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um erworbene Software, der eine begrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Die Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 89 (i. V. TEUR 321) in den Verwaltungskosten, in Höhe von TEUR 147 (i. V. TEUR 151) in den Herstellungskosten und in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 0) in den Vertriebskosten enthalten.

Der Gesamtbetrag an planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte beträgt im Geschäftsjahr TEUR 580 (i. V. TEUR 902). Außerplanmäßige Abschreibungen fanden im Geschäftsjahr nicht statt.

4.3 Filmvermögen

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2017 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2017
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I. Filmvermögen
1. Filmrechte 211.190 14.789 16 1.455 227.418
2. Geleistete Anzahlungen 2.426 639 38 -1.455 1.572
3. Eigenproduktionen 1.616 0 0 0 1.616
Summe Filmvermögen 215.232 15.428 54 0 230.606

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Abschreibungen
in TEUR Stand 1.1.2017 Zugänge Abgänge Zuschreibung Stand 31.12.2017
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I. Filmvermögen
1. Filmrechte 185.601 17.064 0 0 202.665
2. Geleistete Anzahlungen 430 0 0 0 430
3. Eigenproduktionen 1.480 12 0 0 1.492
Summe Filmvermögen 187.511 17.077 0 0 204.587

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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2017 Stand 31.12.2016
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I. Filmvermögen
1. Filmrechte 24.753 25.589
2. Geleistete Anzahlungen 1.142 1.996
3. Eigenproduktionen 124 136
Summe Filmvermögen 26.019 27.721

Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen in Höhe von TEUR 15.428 von Dritten erworbene Filmrechte.

Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2016 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2016
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Filmvermögen
1. Filmrechte 189.697 19.709 0 1.784 211.190
2. Geleistete Anzahlungen 3.280 934 4 -1.784 2.426
3. Eigenproduktionen 1.616 0 0 0 1.616
Summe Filmvermögen 194.593 20.643 4 0 215.232

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Abschreibungen
in TEUR Stand 1.1.2016 Zugänge Abgänge Zuschreibung Stand 31.12.2016
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Filmvermögen
1. Filmrechte 168.112 17.489 0 0 185.601
2. Geleistete Anzahlungen 412 18 0 0 430
3. Eigenproduktionen 1.473 7 0 0 1.480
Summe Filmvermögen 169.997 17.514 0 0 187.511

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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2016 Stand 31.12.2015
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Filmvermögen
1. Filmrechte 25.589 21.585
2. Geleistete Anzahlungen 1.996 2.868
3. Eigenproduktionen 136 143
Summe Filmvermögen 27.721 24.596

Da das Filmvermögen sowohl Kriterien des Umlauf- als auch des Anlagevermögens erfüllt, ist es der allgemeinen historischen Bilanzierungspraxis folgend in der Vergangenheit im handelsrechtlichen Einzelabschluss als gesonderte Bilanzposition zwischen Anlage- und Umlaufvermögen bilanziert worden. Als Folge dieser Bilanzierungspraxis sind die historischen Anschaffungskosten für vor dem 31. Dezember 2004 angeschaffte Lizenzen, die zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschrieben waren, nicht im Rahmen eines Anlagengitters fortgeführt. Die angegebenen historischen Anschaffungskosten beziehen sich daher nur auf Lizenzen, für die zum 31. Dezember 2004 noch ein Restbuchwert vorhanden war.

Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Die Überprüfung der Filmbibliothek zum Jahresende führte im vierten Quartal zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.187 (im vierten Quartal des Vorjahres: TEUR 2.541) sowie zu Wertaufholungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 0). Im gesamten Berichtsjahr betrugen die außerplanmäßigen Abschreibungen und Verluste auf Filmvermögen TEUR 3.331 (i. V. TEUR 2.668). Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen.

Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden übertragbare Nutzungsrechte des Filmvermögens als Sicherheit abgetreten.

4.4 Geschäfts- oder Firmenwert

Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden gemäß IFRS 3 auf Werthaltigkeit überprüft und im Geschäftsjahr nicht außerplanmäßig abgeschrieben. Auch bei einer angenommenen Änderung des Diskontierungssatzes um + 1 % würde es nicht zu einem Impairment der Geschäfts- oder Firmenwerte kommen. Der Restbuchwert zum Stichtag i. H. v. TEUR 4.868 ergibt sich aus den historischen Anschaffungskosten von TEUR 10.132 und den kumulierten Abschreibungen von TEUR 5.264.

4.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die liquiden Mittel i. H. v. TEUR 5.604 (i. V. TEUR 6.777) bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten, deren Gesamtlaufzeit jeweils weniger als drei Monate beträgt. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt. Ausländische Valuten sind zum Stichtagskurs umgerechnet (siehe auch unter Punkt 2.3. „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Währungsumrechnung“).

4.6 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Sonstige Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 11 (i. V. TEUR 12) und stellen finanzielle Vermögenswerte dar. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr und gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Anspruch aus Filmförderung 70 106
Sonstige kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte 722 639
Nicht-Finanzielle Vermögenswerte 131 167
Gesamt Sonstige Vermögenswerte 923 912

Die Entwicklung der erfolgswirksam erfassten Wertberichtigungen von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten stellt sich wie folgt dar:

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Entwicklung der Wertberichtigungen

in TEUR
Stand 31.12.2015 611
Zugang Erstkonsolidierung Joker 10
Auflösung 90
Inanspruchnahme 63
Zuführung 37
Stand 31.12.2016 505
Auflösung 35
Inanspruchnahme 23
Zuführung 8
Stand 31.12.2017 455

Die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs erfolgt auf Basis erwarteter Cashflows und Bewertungsannahmen des Managements.

Die Fälligkeitsanalyse ausgewählter Vermögenswerte zeigt folgendes Bild:

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Zum Stichtag nicht wertberichtigt, aber überfällig seit:
In TEUR Zum Stichtag weder wertberichtigt noch fällig < 2 Monate 2-12 Monate >12 Monate
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.819 251 123 62
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 1.991 0 0 0
Sonstige Vermögenswerte 934 0 0 0
Buchwert 31.12.2017 18.744 251 123 62
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.143 796 351 31
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 536 0 0 0
Sonstige Vermögenswerte 924 0 0 0
Buchwert 31.12.2016 18.603 796 351 31

Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über eine Globalzession abgetreten.

4.7 Vorräte

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31.12.2017

TEUR
31.12.2016

TEUR
Fertige Erzeugnisse und Waren 1.478 1.894
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 176 253
1.654 2.147

Die Verringerung des Bestandes um TEUR 493 setzt sich aus Minderungen des Bestandes in Höhe von TEUR 467 sowie geringeren Wertminderungen in Höhe von TEUR 26 zusammen.

4.8 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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2017 Betrag

TEUR
davon über 1 Jahr

TEUR
Gege- bene Sicherheiten

TEUR
Art
Finanzleasingverbindlichkeiten 479 332
Bankverbindlichkeiten 20.537 1.937 20.537 Globalzession auf Forderungen und Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des Filmvermögens
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.714 245
Erhaltene Anzahlungen 2.158
Ertragsteuerschulden 100
Latente Steuern 177 177
Verbindlichkeiten gegen Minderheitsgesellschafter 3.187 2.839
Sonstige Verbindlichkeiten 2.245 0
41.597 5.530 20.537

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2016 Betrag

TEUR
davon über 1 Jahr

TEUR
Gege- bene Sicherheiten

TEUR
Art
Finanzleasingverbindlichkeiten 232 147
Bankverbindlichkeiten 20.007 3.347 20.007 Globalzession auf Forderungen und Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des Filmvermögens
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.500
Erhaltene Anzahlungen 2.134
Ertragsteuerschulden 28
Latente Steuern 124 124
Verbindlichkeiten gegen Minderheitsgesellschafter 3.255 2.962
Sonstige Verbindlichkeiten 2.257 0
41.537 6.580 20.007

Die in der Bilanz unter den Langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegen Minderheitsgesellschafter beinhalten mit TEUR 2.212 (i. V. TEUR 2.127) bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten, soweit die Minderheitsgesellschafter durch Optionsvereinbarungen ihre Anteile der Splendid Medien AG andienen können und die Splendid Medien AG als wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile anzusehen ist.

Daneben werden Ausgleichsverpflichtungen gegenüber Minderheitsgesellschaftern aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 592 (i. V. TEUR 835) ausgewiesen. Diese langfristigen Verbindlichkeiten stellen finanzielle Verbindlichkeiten dar, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr und gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Sonstige kurzfristige Finanzielle Verbindlichkeiten 1.703 1.417
Nicht-Finanzielle Verbindlichkeiten 890 1.133
Gesamt Sonstige Verbindlichkeiten 2.593 2.550

Unter den Bankverbindlichkeiten werden zum Stichtag kurzfristige Bankkredite von TEUR 18.600 sowie weitere langfristige Darlehen in Höhe von TEUR 1.937 inklusive Transaktionskosten ausgewiesen. Im Übrigen verweisen wir auf Punkt 6. „Finanzielles Risikomanagement“.

Unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten wurde die im Jahr 2010 geschlossene stille Beteiligung bei der Videociety GmbH bilanziert. Aufgrund der bislang entstandenen Anlaufverluste wurde die Einlage des stillen Gesellschafters durch das zugewiesene Ergebnis aufgezehrt. Der aus dieser Verlustübernahme resultierende Betrag wurde in Vorjahren unter den Finanzerträgen ausgewiesen. Weitergehende Forderungen gegen den stillen Gesellschafter wurden nicht aktiviert, da eine Nachschussvereinbarung vertraglich nicht fixiert ist. Der Buchwert der Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 0.

4.9 Finanzleasingverbindlichkeiten

Die Mindestleasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Mindestleasingzahlungen Barwert der Mindestleasingzahlungen
31.12.2017

TEUR
31.12.2016

TEUR
31.12.2017

TEUR
31.12.2016

TEUR
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 161 92 147 85
Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren 350 152 332 147
511 244 479 232
Abzüglich zukünftige Finanzierungskosten -32 -12
Barwert der Leasingverpflichtungen 479 232 479 232

Die unter den Anlagenklassen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Technische Anlagen und Maschinen bilanzierten geleasten Vermögenswerte stehen zum 31. Dezember 2017 mit TEUR 516 zu Buche (i. V. TEUR 258).

4.10 Rückstellungen

In den Rückstellungen enthalten sind insbesondere Verpflichtungen aus Lizenzverträgen für fremdproduzierte Titel, Filmförderabgaben/GEMA und GVL sowie Kundenboni.

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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Rückstellungsspiegel

in TEUR
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen Filmförderabgaben / GEMA / GVL Boni Sonstige Gesamt
Stand am 1.1.2017 1.359 428 1.992 394 4.173
Zuführung 1.140 451 1.443 134 3.168
Verbrauch 847 371 1.986 369 3.573
Auflösung 186 0 0 25 211
Stand am 31.12.2017 1.466 508 1.449 134 3.557

Sämtliche Rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 3.374 voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu einem Abfluss führen, für die übrigen Beträge kann aufgrund rechtlicher Unsicherheiten der Abflusszeitpunkt nicht näher bestimmt werden.

Im Vorjahr war die Entwicklung folgende:

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Rückstellungsspiegel

in TEUR
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen Filmförderabgaben / GEMA / GVL Boni Sonstige Gesamt
Stand am 1.1.2016 2.414 927 3.026 481 6.848
Zugang Erstkonsolidierung 0 0 0 60 60
Zuführung 562 117 1.938 392 3.009
Verbrauch 1.424 518 2.972 538 5.452
Auflösung 193 98 0 1 292
Stand am 31.12.2016 1.359 428 1.992 394 4.173

4.11 Eigenkapital

Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Darstellung der Tabelle „Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.

Kapitalmanagement

Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Konzern ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität. Dies ist auch durch die Erhaltung einer angemessenen Eigenkapitalquote gewährleistet. Die Steuerung orientiert sich dabei an der Definition des Eigenkapitals nach IFRS. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2017 28,8 % (i. V. 32,6 %).

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital 2015/I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.

Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig

- für Spitzenbeträge sowie

- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Genehmigtes Kapital 2015/II

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.

Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig

- für Spitzenbeträge,

- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie

- wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn von Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn von Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absätze 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet; sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2015/II von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10 %-Grenze anzurechnen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Der Ausübungspreis liegt für die erste Tranche bei EUR 3,43. Es wurden keine Optionen ausgeübt. Der Ausübungszeitraum ist im Geschäftsjahr 2017 abgelaufen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agiobeträgen aus der Ausgabe neuer Aktien in 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung wurden nach IAS 32 netto (Kosten abzüglich Ertragsteuern) mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet. Zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich eines im Einzelabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2008 nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrags aus dem Vorjahr.

Gewinnrücklagen

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2017 wurde aus dem Bilanzgewinn der Splendid Medien AG ein Betrag von TEUR 1.434 in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Aktienoptionsplan 2001

Teilen der Belegschaft, dem Vorstand sowie Geschäftsführern verbundener Unternehmen wurde die Möglichkeit gewährt, auf den Inhaber lautende Aktienoptionen zum Bezug von maximal 890.000 Stück Aktien der Splendid Medien AG im Nennbetrag von je EUR 1,00 zu erwerben. Die Bezugsrechte konnten frühestens nach Ablauf von 2 Jahren nach Zuteilung und dann über die folgenden 4 Jahre innerhalb von Ausübungszeiträumen und -fenstern in Abhängigkeit von erreichten Erfolgszielen ausgeübt werden. Die Laufzeit der ausgegebenen Bezugsrechte beträgt maximal 15 Jahre.

Der bei der Ausübung der Aktienoption für den Bezug einer Nennbetragsaktie der Splendid Medien AG zu zahlende jeweilige Ausübungspreis entspricht dem Durchschnitt der an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Schlusskurse der Aktie der letzten 30 Börsenhandelstage, die dem Ausgabetag der Aktienoptionen vorausgehen, mindestens aber dem Nennbetrag der zu erwerbenden Aktie. Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Weitere für die Jahre 2002, 2003 und 2004 geplante Tranchen wurden nicht ausgegeben. Der Ausübungspreis lag zum Zeitpunkt der Ausgabe der ersten Tranche bei EUR 3,43. Es wurden keine Optionen ausgeübt. Der Ausübungszeitraum ist im Geschäftsjahr 2017 abgelaufen.

Da diese Aktienoptionen vor dem 7. November 2002 gewährt wurden, erfolgt keine Aufwandserfassung dieser Leistung in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Minderheitenanteile

Die Anteile anderer Gesellschafter wurden grundsätzlich zum Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenserwerbs mit dem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der im Rahmen des Anteilserwerbs übernommenen Vermögenswerte und Schulden zuzüglich der jährlich auflaufenden anteiligen Ergebnisbeiträge - soweit verrechenbar - angesetzt.

Minderheitenanteile, für die eine vertraglich festgelegte feste Ausgleichsverpflichtung besteht (§ 304 AktG), werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente bilanziert. Die vertraglich festgelegten künftigen Ausgleichsansprüche stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar. Angesetzt wird der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde. Mangels eindeutiger diesbezüglicher Regelungen in den IFRS wurde dabei wie folgt verfahren: Der Barwert der künftigen Ausgleichszahlungen innerhalb der vertraglich festgelegten Mindest- bzw. Restlaufzeit wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Differenz zum Buchwert der Minderheitenanteile wurde mit diesen verrechnet und im Eigenkapital ausgewiesen. In den Fällen, in denen sich hieraus ein negativer Saldo ergab, erfolgte aufgrund der bis zum Jahr 2009 geltenden Regelungen des IAS 27 solange eine Verrechnung mit den Rücklagen der Muttergesellschaft Splendid Medien AG, wie die Verbindlichkeit den Buchwert der Minderheitenanteile überstieg. Ab dem Jahr 2010 erfolgt die Verrechnung auch, sofern sich ein negativer Minderheitenanteil ergibt. Die wiederkehrenden Ausgleichszahlungen werden im Finanzaufwand erfasst.

5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

5.1 Umsatzerlöse

Bezüglich der Umsätze nach Segmenten (Geschäftsfelder und Regionen) wird auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung verwiesen. Die Umsätze des Segmentes Content betreffen im Wesentlichen Lizenzerlöse mit TV-Sendern, Umsätze aus dem Kinoverleih, Warenlieferungen sowie Vertriebsdienstleistungen, die Umsätze des Segmentes Services ausschließlich Dienstleistungen.

5.2 Herstellungskosten

In den Herstellungskosten sind folgende Posten enthalten:

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2017

TEUR
2016

TEUR
Abschreibungen auf Filmrechte 17.077 17.514
Bezogene Leistungen und Materialkosten 13.237 13.032
Personalkosten 5.331 5.020
Lizenzzahlungen / Royalties 2.188 1.549
Abschreibungen / Leasing auf Anlagevermögen 411 673
Sonstiges 930 376
Gesamt 39.174 38.164

Die Abschreibungen auf Filmrechte beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.331 (i. V. TEUR 2.668).

5.3 Vertriebskosten

In den Vertriebskosten sind die Posten der folgenden Tabelle enthalten:

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2017

TEUR
2016

TEUR
Werbung 4.535 3.992
Personalkosten 4.194 4.029
GEMA / Filmförderung 762 542
Verkaufsprovisionen 541 355
Reisekosten 477 638
Sonstiges 291 153
Gesamt 10.800 9.709

5.4 Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

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2017

TEUR
2016

TEUR
Personalkosten 2.803 2.591
Rechts- und Beratungskosten 1.173 1.399
Mieten, Leasing, Betriebskosten 1.064 1.044
Kommunikation, IT, Bürokosten 445 462
Kfz-Kosten 340 362
Versicherungen, Beiträge 237 361
Abschreibungen auf Anlagevermögen 169 229
Public Relation, Investor Relations, HV 107 96
Sonstiges 415 441
Gesamt 6.753 6.985

Das Honorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen auf den 31. Dezember 2017 beträgt TEUR 120 (i. V. TEUR 118).

Das darüber hinaus in den Rechts- und Beratungskosten enthaltene Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Steuerberatungsleistungen, insbesondere für Deklarationen, E-Bilanzen und Bescheidprüfungen TEUR 80 (i. V. TEUR 71), für andere Bestätigungsleistungen TEUR 1 im Zusammenhang mit Fördermittelanträgen für Filmprojekte sowie für sonstige Leistungen, konkret der Review des Halbjahresabschlusses, TEUR 3 (i. V. TEUR 18).

5.5 Sonstige betriebliche Erträge

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2017

TEUR
2016

TEUR
Ertrag aus Vertragsnichterfüllung 566 316
Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen 211 292
Ertrag aus Schadenersatzforderungen 166 619
Ertrag aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen / aus abgeschriebenen Forderungen 145 62
Ertrag aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 125 223
Ertrag aus Erstattung Lohnfortzahlung 94 42
Ertrag aus Filmverleihförderungen 91 46
Ertrag aus Sachbezug PKW/Unfallversicherung 23 0
Ertrag aus Versicherungsentschädigungen 20 0
Sonstige 59 112
Gesamt 1.500 1.712

5.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Einzelposten ergeben sich wie folgt:

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2017

TEUR
2016

TEUR
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14 43
Forderungsverluste (tatsächliche Ausfälle) 13 3
Aufwendungen aus Schadenersatz 0 45
Sonstige 23 36
Gesamt 50 127

5.7 Währungsgewinne/-verluste

Im Berichtsjahr ist ein saldierter Währungsverlust in Höhe von TEUR 624 (i. V. Währungsgewinn: TEUR 82) angefallen. Der Saldo ergibt sich aus Währungsgewinnen von TEUR 453 und Währungsverlusten von TEUR 1.077. Aus der Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen derivativen finanziellen Vermögenswerte ergibt sich hierin im Geschäftsjahr ein Verlust in Höhe von TEUR 317 (i. V. Verlust: TEUR 11).

5.8 Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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2017

TEUR
2016

TEUR
Finanzerträge
Bankguthaben 1 1
Summe Finanzerträge 1 1
Finanzaufwendungen
Bankverbindlichkeiten 646 544
Steuerverbindlichkeiten 3 0
Finanzleasingverbindlichkeiten 14 9
Minderheitengesellschafter 207 69
Summe Finanzaufwendungen 870 622
Finanzergebnis -869 -621

Zinsen wurden in Höhe von TEUR 702 (i. V. TEUR 665) gezahlt und in Höhe von TEUR 1 (i. V. TEUR 0) vereinnahmt.

5.9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Unter der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer einschließlich der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie die latenten Steuern auf temporäre Differenzen und auf Verlustvorträge ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

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2017

TEUR
2016

TEUR
Körperschaftsteuer 153 125
Gewerbesteuer 108 86
Körperschaftsteuer Vorjahre -5 26
Gewerbesteuer Vorjahre 3 1
Latente Steuern auf temporäre Differenzen -50 -100
Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge des laufenden Geschäftsjahres -239 0
Inanspruchnahme latenter aktivierter Steuern auf Verlustvorträge 623 548
Neubewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge -451 1.346
Gesamt 142 2.032

Für die Steuerabgrenzung werden die bei Auflösung der temporären Differenzen erwarteten, künftigen Steuersätze angewendet. Für Zwecke der latenten Steuern wurde die Körperschaftsteuer mit dem ab 2008 geltenden Satz von 15 % berechnet. Die Gewerbesteuer wurde mit 16,625 % (i. V. 16,625 %) angesetzt, der Solidaritätszuschlag wurde mit einem Satz von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein zukünftig erwarteter Ertragsteuersatz der Splendid Gruppe von 32,46 % (i. V. 32,46 %).

Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:

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2017

TEUR
2016

TEUR
Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis eines Steuersatzes von 32 % (i. V. 32 %) -1.210 321
Auswirkungen Steuersatzänderungen 0 0
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge 155 119
Abweichende ausländische Steuersätze -7 17
Steuerliche Auswirkungen aus der Nichtaktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge 1.681 1.131
Neubewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge (einschließlich Nutzung von wertberichtigten latenten Steuern) -475 1.346
Periodenfremde Steuererträge/-aufwendungen -1 36
Nicht anrechenbare ausländische Steuern 3 4
Sonstige -4 0
Gesamt 142 2.032

Den latenten Steuerabgrenzungen sind folgende Bilanzposten zuzuordnen:

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Aktiv Passiv Aktiv Passiv
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 5 26
Sachanlagevermögen 10 17
Verlustvorträge 4.237 4.170
Filmvermögen 123 0 124 0
Forderungen 161 67
Bankguthaben 8 14
Rückstellungen 107 3
Verbindlichkeiten 10 18
Summe 4.485 177 4.315 124

Die auf Verlustvorträge aktivierten latenten Steuern betreffen mit EUR 1,5 Mio. die Splendid Film GmbH und mit EUR 0,8 Mio. die Videociety GmbH, die in 2017 Verluste erzielten. Aufgrund der Mehrjahresplanung werden die Gesellschaften jedoch ab 2018 positive Jahresergebnisse erzielen.

Bei der Aktivierung der steuerlichen Verlustvorträge wurden passive latente Steuern aus Konsolidierungsdifferenzen der Schuldenkonsolidierung wie folgt aufgerechnet:

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Aktiv Passiv Aktiv Passiv
--- --- --- --- ---
Latente Steuern aus Konsolidierungsdifferenzen 8.024 8.024
Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge 8.024 8.024
Aufrechnung -8.024 -8.024 -8.024 -8.024
Aktivierung weiterer latenter Steuern auf Verlustvorträge 4.237 4.170
Latente Steuern auf Verlustvorträge 4.237 0 4.170 0
Körperschaftsteuer
Bewertete steuerliche Verlustvorträge 36.473 36.940
Nicht bewertete Verlustvorträge 79.558 74.844
Verlustvorträge Körperschaftsteuer 116.031 111.784
Gewerbesteuer
Bewertete steuerliche Verlustvorträge 39.016 38.165
Nicht bewertete Verlustvorträge 70.575 67.707
Verlustvorträge Gewerbesteuer 109.591 105.872

Bezüglich der Ermittlung der latenten Steuern auf Verlustvorträge wird im Übrigen auf die Ausführungen unter 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen. Innerhalb des Konzerns bestehen nach Verrechnung von Steuerlatenzen infolge zugrundeliegender Konsolidierungsdifferenzen Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 79,6 Mio. und für die Gewerbesteuer in Höhe von EUR 70,6 Mio., für die kein latenter Steueranspruch bilanziert wurde.

5.10 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je durchschnittlich im Umlauf befindlicher Aktie beträgt EUR - 0,40 (i. V. EUR -0,40). Bezüglich des Gewinnverwendungsvorschlages verweisen wir auf Punkt 14. „Gewinnverwendungsvorschlag“. Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 9.789.999 (i. V. 9.789.999) Aktien zugrunde gelegt. Eine potentielle Verwässerung des Ergebnisses je Aktie könnte sich in Zukunft durch die genehmigten bzw. bedingten Kapitalien ergeben. Siehe hierzu 4.11 „Eigenkapital“.

Bezüglich der Bemessungsgrundlage des Ergebnisses je Aktie 2017 verweisen wir auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung.

5.11 Sonstige Angaben

Der Gesamtpersonalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 12.328 (i. V. TEUR 11.640). Darin sind soziale Abgaben in Höhe von TEUR 1.661 (i. V. TEUR 1.583) sowie Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 1 (i. V. TEUR 2) enthalten. Die sozialen Abgaben umfassen auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 719 (i. V. TEUR 693).

Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 neben drei (i. V. drei) Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 174 (i. V. 176) Geschäftsführer und Angestellte.

6. Finanzielles Risikomanagement

Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten im Konzern umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Finanzierungsleasingverhältnisse, Schulden aus Lieferungen und Leistungen und Mietkaufverträgen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Zins-, Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden:

Zinsrisiken

Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, könnte sich überwiegend aus langfristigen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz ergeben. Da die Splendid Gruppe nur kurzfristige Verbindlichkeiten und finanzielle Vermögenswerte besitzt bzw. langfristige Verbindlichkeiten zu einem festen Zinssatz aufgenommen wurden, bestehen diesbezüglich keine wesentlichen Risiken. Künftig könnten sich durch die Inanspruchnahme kurzfristiger Bankdarlehen mit variablen Zinssätzen Zinsrisiken ergeben.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine neuen Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen.

Liquiditätsrisiken

Die Splendid Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch eine kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows, das Halten von angemessenen Bankguthaben sowie entsprechenden Kreditlinien bei Banken.

Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe seit 2012 überwiegend über eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien, die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden.

Für die Akquisition der Joker Productions GmbH wurde 2016 eine gesonderte Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die ein Tilgungsdarlehen mit einer 5-jährigen Laufzeit sowie flexibel nutzbare Kreditlinien umfasst. Letztere werden auf Basis des Euribor flexibel verzinst.

Per 31. Dezember 2017 verfügte die Splendid Gruppe aus den Finanzierungsvereinbarungen über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 21,9 Mio., der mit EUR 20,6 Mio. durch Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,1 Mio.

Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung von Financial Covenants verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattung offengelegt. Die Finanzierungsvereinbarungen werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs in regelmäßigen Abständen angepasst beziehungsweise verlängert. Die Finanzierungsvereinbarungen wurden zum Jahresende 2017 um weitere zwei Jahre bis Ende 2019 verlängert. In diesem Zusammenhang wurden die Finanzierungskonditionen für die flexibel nutzbaren Kreditlinien mit Wirkung ab 1. Januar 2018 angehoben.

Währungsrisiken

Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/US-Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus.

Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.

Die hierbei eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der generellen Absicherung bestehender Risiken und werden nicht zu Spekulationszwecken verwendet. Im Rahmen von geplanten Filmakquisitionen wurden US-Dollar mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Dollarkurs erworben und für den Bezug der entsprechenden Filmrechte bevorratet, sodass ein Grundstock an Devisenbeständen auch bei Terminverschiebungen vorhanden ist.

Bei terminlich feststehenden Zahlungsverpflichtungen wird überwiegend auf Devisentermingeschäfte zurückgegriffen. Zum Bilanzstichtag gibt es offene Devisentermingeschäfte über TUSD 5.700.

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Jahr der Fälligkeit
2018 Tsd. USD (< 1 Jahr) 2019-2022 (1-5 Jahre) Ab 2013 (>5 Jahre) Nominalvolumen zum 31.12.2017 in Tsd. USD Marktwert zum 31.12.2017

in Tsd. EUR
--- --- --- --- --- ---
Devisentermingeschäft 5.700 5.700 -328

Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einer zehnprozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar:

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31.12.2017 Sensitivitätsauswirkung
Devisentermingeschäft -328 -755
Netto-Fremdwährungsexposure -2.662 242
Brutto-Fremdwährungsexposure -2.989 -512

In die Berechnung der Fremdwährungssensitivität werden die zu den Stichtagen bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in US-Dollar sowie die vereinbarten Devisentermingeschäfte einbezogen. Es ist unterstellt, dass der Bestand an Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlussstichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr betrachtet werden kann. Die Berechnung wird für die gesicherte Nettoposition und für die Kurssicherungsmaßnahmen auf Basis einer angenommenen 10-prozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar vorgenommen. Somit beträgt das Gesamtrisiko aus Devisenkursen TEUR 512 (dieses würde bei einer gegenläufigen Entwicklung in etwa gleicher Größenordnung einer Chance entsprechen).

Die Netto-Fremdwährungsexposure setzt sich zusammen aus Liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar.

Zum 31. Dezember 2017 bestanden zudem Verpflichtungen aus noch nicht geleisteten Lizenzzahlungen in USD in Höhe von TUSD 19.521.

Kreditrisiken

Der Konzern ist bestrebt, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Der überwiegende Teil der erworbenen Lizenzrechte wird im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen begegnet der Konzern im Rahmen des Forderungsmanagements über regelmäßige, standardisierte Maßnahmen. Ein wesentlicher Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein strukturiertes Abrechnungsprocedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert.

Finanzielle Vermögenswerte

Die nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte weisen keine Anzeichen einer fehlenden Werthaltigkeit auf. Anzeichen von Wertminderungen haben in Einzelwertberichtigungen Niederschlag gefunden. Zudem wird durch eine Pauschalwertberichtigung potentiellen Wertminderungen Rechnung getragen. Siehe hierzu auch Textziffer 4.6.

Buchwerte und Zeitwerte der Finanzinstrumente

Zahlungsmittel, Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, deren Buchwerte zum Abschlussstichtag daher dem Zeitwert entsprechen. Bezüglich des langfristigen Darlehens sowie abgezinst angesetzter langfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Buchwert vom Fair Value abweicht.

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Buchwerte Beizulegender Wert
Finanzielle Vermögenswerte

in TEUR
Klasse 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- --- ---
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 1 5.604 6.777 5.604 6.777
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 14.840 17.732 14.840 17.732
Kurzfristige Forderungen aus Fertigungsaufträgen 2 1.991 536 1.991 536
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 2 792 745 792 745
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 1.415 589 1.415 589
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 2 11 12 11 12
Gesamt 24.653 26.391 24.653 26.391

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Buchwerte Beizulegender Wert
Finanzielle Verbindlichkeiten

in TEUR
Klasse 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- --- ---
Bankverbindlichkeiten (langfristig) 3 1.937 3.347 1.937 3.347
Bankverbindlichkeiten (kurzfristig) 3 18.600 16.660 18.600 16.660
Leasingverbindlichkeiten (langfristig) 3 332 147 332 147
Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) 3 147 85 147 85
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (langfristig) 3 245 0 245 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (kurzfristig) 3 12.469 13.500 12.469 13.500
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3 1.703 1.417 1.703 1.417
Derivative Finanzinstrumente 5 0 2.138 0 2.138
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 3 2.839 2.962 2.839 2.962
Gesamt 38.272 40.256 38.272 40.256

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Klassen 1 Barreserve
2 Kredite und Forderungen, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
3 finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
4 zur Veräußerung verfügbar, bewertet zum beilzulegenden Zeitwert
5 zu Handels- bzw. Spekulationszwecken gehaltene derivative Finanzinstrumente

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie dar:

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31.12.17 (TEUR)
Finanzielle Vermögenswerte, die zum Marktwert bewertet werden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum Marktwert bewertet werden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Derivative Finanzinstrumente 0 328 2.212 2.540
31.12.16 (TEUR)
Finanzielle Vermögenswerte, die zum Marktwert bewertet werden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum Marktwert bewertet werden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Derivative Finanzinstrumente 0 11 2.127 2.138

Zu den Finanzerträgen/-aufwendungen für nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Zinsen vgl. Ziffer 5.8. Zum Ertrag aus der erfolgswirksamen Bewertung der Derivate vgl. Ziffer 5.7.

Marktrisiken

Über die geschilderten Risiken hinausgehende Marktrisiken (z. B. Börsenkursveränderungen) sind vor dem Hintergrund der Struktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht ersichtlich.

7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung nach IFRS

Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 erstellt. Sie zeigt, wie sich der Finanzmittelbestand durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres verändert hat. Die Splendid Medien AG ermittelt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen der nicht zahlungswirksamen Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, angepasst wird.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Schecks, Kassenbestände und Guthaben sowie Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten) mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten.

Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen betreffen ausschließlich Veränderungen an Devisenoptions- und Devisentermingeschäften.

8. Segmentberichterstattung

Der Hauptentscheidungsträger der Splendid Gruppe betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht.

Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht.

Bei der Darstellung der Segmente wurden nur solche Posten berücksichtigt, die einem Segment direkt zugeordnet bzw. auf vernünftiger Grundlage auf bestimmte Segmente aufgeteilt werden konnten. Intersegmentäre Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert.

Wesentliche Kennzahlen der Segmente sind:

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Segmentberichterstattung 2017
in TEUR Content Services Holding Überleitung Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Außenumsätze 46.884 6.157 0 53.041
Konzerninterne Umsätze 0 1.981 1.507 3.488
Umsätze Gesamt 46.884 8.138 1.507 56.529
EBITDA 15.349 726 -939 -339 14.797
Abschreibungen Filmvermögen -17.378 0 0 301 -17.077
Abschreibungen Immaterielle Vermögenswerte + Sachanlagen -194 -294 -92 -580
EBIT -2.223 432 -1.031 -38 -2.860
Finanzergebnis -869
Ertragsteuern -142
Konzernjahresergebnis -3.871
Segmentanlagevermögen 5.273 1.022 143 6.438
- davon Firmenwerte 4.868 0 0 4.868
Filmvermögen 26.396 0 0 -377 26.019
Sonstiges Vermögen 24.216 1.318 917 4.484 30.935
Gesamt Vermögen 55.558 2.340 1.059 4.435 63.392
Gesamt Verbindlichkeiten 33.707 917 7.712 2.818 45.154
Netto-Investitionen Filmvermögen 15.713 0 0 -339 15.374
Investitionen Immaterielle Vermögenswerte + Sachanlagen 160 446 48 654
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten (Ertrag (+)/Aufwand(-)) -317 0 0 -317
Beschäftigte 96 68 10 174

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Segmentberichterstattung 2016
in TEUR Content Services Holding Überleitung Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Außenumsätze 46.844 5.057 0 51.901
Konzerninterne Umsätze 0 1.999 1.500 3.499
Umsätze Gesamt 46.844 7.056 1.500 55.400
EBITDA 17.750 647 -925 -346 17.126
Abschreibungen Filmvermögen -17.908 0 0 394 -17.514
Abschreibungen Immaterielle Vermögenswerte + Sachanlagen -478 -308 -116 -902
EBIT -636 339 -1.041 48 -1.290
Finanzergebnis -621
Ertragsteuern -2.032
Konzernjahresergebnis -3.943
Segmentanlagevermögen 5.309 869 187 6.365
- davon Firmenwerte 4.868 0 0 4.868
Filmvermögen 28.060 0 0 -339 27.721
Sonstiges Vermögen 26.139 2.176 1.103 4.315 33.733
Gesamt Vermögen 59.181 3.045 1.290 4.303 67.819
Gesamt Verbindlichkeiten 32.566 1.258 8.893 2.993 45.710
Netto-Investitionen Filmvermögen 20.985 0 0 -346 20.639
Investitionen Immaterielle Vermögenswerte + Sachanlagen 254 170 70 494
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten (Ertrag (+)/Aufwand(-)) -97 0 0 -97
Beschäftigte 98 69 9 176

Die außerplanmäßigen Abschreibungen (vor Konsolidierung) betreffen in voller Höhe von TEUR 3.331 (i. V. TEUR 2.668) das Segment Content.

Aufgrund der engen Verknüpfung der einzelnen Segmente wurde auf eine weitere Segmentierung verzichtet.

Die Erlöse nach geografischen Regionen stellen sich wie folgt dar:

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Umsatzerlöse 2017

TEUR
2016

TEUR
Deutschland 42.759 44.987
Übriges Europa 9.631 6.388
Übrige 650 526
Gesamt 53.041 51.901

Der geografische Standort der Vermögenswerte liegt in Deutschland und den Niederlanden. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze werden marktorientiert festgelegt (At Arm´s Length-Prinzip).

9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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Art der Verpflichtung

in TEUR
bis 1 Jahr 2 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
Miete 667 1.157 19 1.843
Operating-Leasing 131 107 0 238
Übrige 48 0 0 48

Nach Ende der Leasing-Laufzeit bestehen für verschiedene Leasingverträge Kaufoptionen (Gesamtsumme TEUR 20) und auch Verlängerungsoptionen.

Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus Operating-Leasing in Höhe von TEUR 220 (i. V. TEUR 222) erfolgswirksam verbucht. Das Bestellobligo insbesondere für Investitionen in das Filmvermögen beträgt TEUR 23.128 (i. V. TEUR 37.140).

10. Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2017 bestanden Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB aus der Inanspruchnahme der Kreditlinie durch Devisengeschäfte in Höhe von TEUR 122 (i. V. TEUR 0).

11. Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Mitglieder des Vorstandes sind:

Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender

Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb

Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen

Vergütung des Vorstands 2017

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in € Jahresvergütung
Festvergütung Nebenleistungen Tantieme Vorstand Tantieme Geschäftsführer Insgesamt
--- --- --- --- --- ---
Andreas R. Klein 400.000 33.564 -11.083 0 422.481
Alexander Welzhofer 250.000 24.240 15.491 0 289.731
Hans-Jörg Mellmann 220.000 26.698 23.606 0 270.304
Insgesamt 870.000 84.502 28.014 0 982.516

Alexander Welzhofer hat in 2017 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 (i. V. TEUR 55).

Zur Vergütung des Vorstands vergleiche ergänzend die entsprechenden Ausführungen im Konzernlagebericht (Vergütungsbericht).

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige AG Rheinland, Köln

Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling ab 26.2.2018

Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der LINKR GmbH, München; Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, Hamburg

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe:

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Dr. Ralph Drouven: EUR 25.000,00
Bernd Kucera: EUR 18.750,00
Malisa Scott: EUR 12.500,00

Bezüglich der von Aufsichtsratsmitgliedern in Rechnung gestellten sonstigen Leistungen verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 12. „Beziehungen zu nahestehenden Personen“.

Aktienbesitz der Organmitglieder

Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Der früheste mögliche Ausübungstermin war der 29. August 2003. Die Optionen wurden nicht ausgeübt und der Ausübungszeitraum ist im Geschäftsjahr 2017 abgelaufen.

Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2017 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt.

Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2017:

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2017 2016
Anzahl Anteile

in %
Anzahl Anteile

in %
Optionen
--- --- --- --- --- ---
Vorstand
Andreas R. Klein 5.208.984 53,21 5.208.984 53,21 0
Alexander Welzhofer 28.621 0,29 28.621 0,29 33.375
Aufsichtsrat
Dr. Ralph Drouven 3.060 0,03 3.060 0,03 0

In 2017 lagen folgende Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen sowie den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen (Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung MAR/MMVO) vor:

3. Juli 2017 Familie Klein Beteiligungs GbR mbH,

in enger Beziehung zu: Andreas R. Klein, Vorstand

Verkauf, Preis in EUR: 1,80; Volumen in EUR: 36.000,00, XETRA

12. Beziehungen zu nahestehenden Personen

Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die Splendid Gruppe die Personen bzw. Unternehmen, die die Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Splendid Medien AG sowie die durch diese beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen als nahestehende Personen definiert. Zudem ist Herr Albert Klein als Firmengründer sowie Mitglied der Familie Klein als nahestehende Person definiert.

Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Tochtergesellschaften werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Tochtergesellschaften bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen:

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Name Betrag

in TEUR
davon Aufwand davon offen Art der Tätigkeit Abrechnung
Albert Klein 20 20 4 Beratung gem. Vertrag
Albert Klein 166 166 0 Miete Bürogebäude inkl. Nebenkosten gem. Mietvertrag
Kucera & Hüttner GmbH 6 6 3 Beratung Abrechnung nach Stunden
Dr. Ralph Drouven (CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB) 195 195 142 Beratung Abrechnung nach Stunden

Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sah folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:

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Alexander Welzhofer: TEUR 55 (i. V. TEUR 55)
Hans Dieter Henseleit: TEUR 58 (i. V. TEUR 58)
Minderheitsgesellschafter Joker Productions GmbH: TEUR 216 (i. V. TEUR 180)

Der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans-Dieter Henseleit gilt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019.

Der im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für die Minderheitsgesellschafter der Joker gilt bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021. Der Abfindungsbetrag für 2017 beträgt TEUR 216.

13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine berichtpflichtigen Tatsachen vor.

14. Gewinnverwendungsvorschlag

Die Splendid Medien AG weist in ihrem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von EUR 2.174.038,81 aus. Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2017 keine Dividendenzahlung an die Aktionäre vorzunehmen und den Bilanzgewinn in die Gewinnrücklagen einzustellen. Dieser Vorschlag trägt der Konzernergebnisentwicklung Rechnung.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 21. Juni 2018 in Köln statt.

15. Nach § 40 WpHG veröffentlichte Mitteilungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)

Am 30. Mai 2016 wurde eine Stimmrechtsmitteilung gem. § 26 WpHG (ab 3. Januar 2018:

§ 40 WpHG) mit folgendem Inhalt veröffentlicht:

„Gem §21, 22 AktG haben sich die Stimmrechte von Herrn Josef Siepe sowie die Stimmrechte der Siepe GmbH an der Splendid Medien AG zum 24. Mai 2016 auf 10,06 % (984.643 Aktien) erhöht (von 5,08 %).“

Am 16. Juni 2016 wurde eine Stimmrechtsmitteilung gem. § 26 WpHG mit folgendem Inhalt veröffentlicht:

„Herr Josef Siepe, Deutschland, hat uns für Josef Siepe, Deutschland und die

Siepe GmbH, Kerpen, Deutschland, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 15.6.2016

im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle

oder einer höheren Schwelle vom 24.05.2016 über Folgendes informiert:

- Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

- Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

- Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.

- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

- Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.“

16. Erklärung nach § 161 AktG

Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 20. März 2018 vom Vorstand an den Aufsichtsrat freigegeben.

Köln, 20. März 2018

Splendid Medien AG

Vorstand

gez. Andreas R. Klein

gez. Alexander Welzhofer

gez. Hans-Jörg Mellmann

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Konzernabschlussprüfers

An die Splendid Medien AG, Köln

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Segmentberichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie den Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Splendid Medien AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f i. V. m. § 315d HGB, auf die in Abschnitt V. des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und

- vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten gesonderten Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt „V. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB“ des Konzernlageberichts verwiesen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Bewertung des Filmvermögens

Werthaltigkeit des Firmenwerts „Joker Productions GmbH“

Zu 1) Bewertung des Filmvermögens

a) Das Risiko für den Abschluss

Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz Filmrechte (erworbene Lizenzen = Filmvermögen) mit einem Buchwert von insgesamt EUR 26,0 Mio. aus. Die gesetzlichen Vertreter haben im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen (unterjährig und zum Bilanzstichtag) einen Wertminde-rungsaufwand von EUR 3,2 Mio. erfasst.

Die Angaben der Gesellschaft zum Filmvermögen sind in den Abschnitten 2.3 und 4.3 des Konzernanhangs sowie II.2 und VII.4 des Konzernlageberichts enthalten.

Gemäß IAS 36 sind die einzelnen Filmrechte (Lizenzen) mindestens jährlich einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen.

Soweit künftige Verwertungserlöse noch nicht durch Verträge unterlegt sind, basiert die Prüfung der Werthaltigkeit maßgeblich auf der Einschätzung der Erzielbarkeit von Erlösen im Rahmen der Erstverwertung und bei danach noch bestehenden Restbuchwerten im Rahmen der Folgeverwertungen. Angesichts der zentralen Bedeutung des Lizenzgeschäfts für den Konzern, der Größenordnung des Filmvermögens und der grundsätzlichen Volatilität dieses Geschäfts haben diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung besondere Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planungen, die den Werthaltigkeitstests der einzelnen Filmrechte zu Grunde liegen, plausibilisiert. Dabei haben wir dies auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht. Besonderes Augenmerk haben wir dabei auf solche Filmrechte gelegt, bei denen sich längere Zeiträume für die Verwertung ergeben als ursprünglich geplant. Ergänzend haben wir die Bedeutung des sich verändernden Konsumverhaltens mit sowohl nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der voranschreitenden Digitalisierung, aber auch zusätzlichen Wertschöpfungspotentialen berücksichtigt.

Insgesamt führt unsere Prüfung zu der Schlussfolgerung, dass die Bewertungsannahmen der gesetzlichen Vertreter bei einer Reihe von Titeln ambitioniert sind, aber in einem vertretbaren Rahmen liegen. Zugleich hat unsere Prüfung ergeben, dass neue Marketingkonzepte (insbesondere im Bereich SVoD) Potentiale für das Filmvermögen in seiner Gesamtheit (eigener wertbildender Faktor) beinhalten, die als zusätzliche Wertschöpfungsstufe gegenüber den bisherigen Verwertungsstufen eine Absicherung für das Geschäftsfeld Lizenzhandel darstellen können.

Zu 2) Werthaltigkeit des Firmenwerts „Joker Productions GmbH“

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Geschäftsjahr 2016 wurde eine mehrheitliche Beteiligung (60 %) an der Joker Productions GmbH, Kiel, erworben. Der sich aus der Kaufpreisallokation ergebende Geschäfts- oder Firmenwert beträgt EUR 4,5 Mio.

Die Angaben der Gesellschaft zur erfolgten Erstkonsolidierung sind im Abschnitt 2.2 und im Abschnitt 4.4 des Konzernanhangs enthalten.

Die Bewertung erfolgt auf der Basis zukünftig erwarteter Zahlungsströme. Die Erwartungen im Rahmen des Erwerbs haben sich in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht die Einschätzung der künftigen Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft im Hinblick auf die Bewertung des Firmenwerts im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Hinzu kommt, dass die Joker Productions GmbH, Kiel, eine strategische Investition im Hinblick auf die Erweiterung der Wertschöpfungskette für den Konzern darstellt.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Mehrjahresplanung der Joker Productions GmbH, Kiel, geprüft. Ergänzend haben wir mit dem Vorstand und insbesondere mit der für die Leitung der Beteiligungsgesellschaft maßgeblichen Geschäftsführung Gespräche geführt, um ein Verständnis für das künftige Geschäftsmodell, die Ursachen für die Planverfehlungen bis einschließlich 2017 und die konkreten Handlungsmöglichkeiten zur deutlichen Verbesserung der Geschäftsentwicklung erörtert.

Wir halten die Planansätze einschließlich Maßnahmen zur Zielerreichung und die daraus abgeleitete Bewertung des Firmenwerts für nachvollziehbar. Mit Rücksicht auf die Erwartung deutlicher Umsatzsteigerungen und darauf beruhender Ergebnisverbesserungen haben wir Sensitivitätsanalysen vorgenommen und alternative Szenarien in unsere Überprüfung einbezogen.

Sonstige Informationen:

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

- die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte gesonderte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt „V. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB“ des Lageberichts verwiesen wird,

- die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,

- den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und

- die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 289 Abs. 1 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

- wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder die Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

- holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

- beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Dezember 2017 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 als Abschlussprüfer der Splendid Medien AG, Köln, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Christian Janßen.“

Köln, 22. März 2018

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

gez. Marcus Lauten, Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Christian Janßen, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Köln, den 20. März 2018

Der Vorstand

gez. Andreas R. Klein

gez. Alexander Welzhofer

gez. Hans-Jörg Mellmann

Bericht des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2017 regelmäßig über die geschäftlichen Entwicklungen der Konzernunternehmen unter veränderten Marktbedingungen, Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns ausgetauscht. Die hierfür erforderlichen Informationen erhielt der Aufsichtsrat von dem Vorstand zeitnah und in dem gebotenen Umfang. Der Aufsichtsrat war danach jederzeit in der Lage, die wesentlichen Entscheidungen des Vorstands daraufhin zu überprüfen, ob sie den Interessen der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften dienten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes haben in dem Geschäftsjahr 2017 zudem regelmäßig die Herausforderungen, die sich durch die Änderungen der Wettbewerbsverhältnisse auf Seiten der Vertragspartner der Splendid Gruppe stellten, ebenso wie die sich hieraus ergebenden Marktchancen für den Splendid Konzern erörtert. In dem vom Gesetz, der Satzung der Splendid Medien AG und den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat geforderten Umfang hat der Aufsichtsrat an geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst.

Die Monatsberichte des Vorstands, die die maßgeblichen Kennzahlen des Splendid Konzerns und die Einschätzungen des Vorstands zu der künftigen Geschäftsentwicklung wiedergaben, ermöglichten dem Aufsichtsrat, sich laufend ein umfassendes Bild über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns zu machen. Soweit erforderlich oder von dem Aufsichtsrat gewünscht, stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat zu einzelnen Themen weiterführende Unterlagen zur Verfügung. Nachfragen des Aufsichtsrats wurden von dem Vorstand umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat war danach in der Lage, sich zu den anstehenden Fragen ein eigenes Urteil zu bilden. Die ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Aufgabe der Beratung und Überwachung des Vorstands konnte der Aufsichtsrat somit jederzeit auf informierter Grundlage wahrnehmen. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats setzte der Vorstand in der gebotenen Weise um. Sonderausschüsse sind von dem Aufsichtsrat nicht gebildet worden.

Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

In Vorstand und Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2017 keine Veränderungen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2017 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammengetreten.

In der Sitzung am 23. März 2017 stellte der Vorstand die sich abzeichnenden Kooperationsmöglichkeiten der Videociety GmbH und ihre geschäftliche Entwicklung im B2B-Bereich vor. Diskutiert wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der für Ende des Geschäftsjahres anstehende Wechsel in der Geschäftsführung der Polyband GmbH sowie die hiermit verbundenen Herausforderungen für die Fortsetzung der sehr erfolgreichen Geschäftsentwicklung, die die Polyband in den vergangenen Jahren unter ihrer Geschäftsführerin Frau Winkel genommen hatte. Ausführlich befasste sich der Aufsichtsrat mit der notwendigen Neuaufstellung der Joker Productions GmbH. Der Vorstand berichtete zu den neuen Formaten, die von der Joker Productions GmbH entwickelt worden waren, deren erfolgreiche Vermarktung sich jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte herausstellen würde. Vorstand und Aufsichtsrat stimmten darin überein, dass in jedem Fall noch erhebliche Anstrengungen erforderlich seien, um zu den früheren Umsätzen und Gewinnen der Joker Productions GmbH zurückzukehren. Einhellig begrüßt wurde die sehr positive Geschäftsentwicklung der Splendid Synchron GmbH, der es gelungen war, ihre Umsätze mit gruppenfremden Dritten in ganz erheblichem Maße zu steigern. Auf der Grundlage des Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 stellte der Aufsichtsrat die Tantiemeansprüche des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 fest. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2016 wurde von Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam verabschiedet. Den Vorschlägen des Vorstandes zu den Beschlussfassungen auf der Hauptversammlung schloss sich der Aufsichtsrat an.

Die negative Geschäftsentwicklung in den ersten fünf Monaten war das zentrale Thema der Sitzung am 21. Juni 2017. Verzeichnet worden war ein starker Rückgang im Bereich Home Entertainment bei dem Vertrieb physischer Datenträger (DVD und Blu-ray). Aufgrund günstigen Kostenverlaufs waren die Ergebnisauswirkungen allerdings begrenzt gewesen. Der Vorstand erläuterte die Erwartungen, die er an die weitere Geschäftsentwicklung bei der Videociety GmbH und der Joker Productions GmbH stellte. Die Notwendigkeit personeller Veränderungen wurde mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Vorstand schilderte ferner die Schwierigkeiten, denen sich die Enteractive GmbH in einem sich schnell ändernden Marktumfeld ausgesetzt sah, sowie die Überlegungen, die einerseits zur Verbesserung der Kostenstrukturen, andererseits zur Entwicklung weiterer Geschäftsfelder angestellt worden waren. Schließlich ließ sich der Aufsichtsrat von dem Vorstand schildern, welche Einkaufspolitik die Splendid Film GmbH künftig unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Kinoveröffentlichungen, die zum Teil die Erwartungen deutlich verfehlt hatten, verfolgen werde. Positiv schätzten Vorstand und Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung in Benelux ein. Insgesamt rechneten Vorstand und Aufsichtsrat jedoch angesichts der zurückliegenden Ergebnisentwicklung und eines möglichen weiteren Ergebnisrückgangs in den bevorstehenden Monaten damit, dass sich die Gespräche mit den finanzierenden Kreditinstituten zur Verlängerung der gewährten Kredite über das Jahr 2017 hinaus herausfordernd gestalten würden. Reaktionen auf denkbare Szenarien wurden erörtert. Den aktualisierten Bericht des Vorstands zum Risikomanagementsystem nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.

In der Sitzung am 29. August 2017 ging der Vorstand näher auf die Verhandlungen ein, die die Videociety GmbH mit einem prominenten Unternehmen der Telekommunikationsbranche über eine mögliche Kooperation führte. Er schilderte dem Aufsichtsrat die bisher verhandelten Bedingungen der Zusammenarbeit und die offenen Punkte. Der Aufsichtsrat sprach sich für eine Fortführung der Verhandlungen aus. Die Entwicklung der Joker Productions GmbH schätzte der Vorstand nach ersten Erfolgen bei der Entwicklung neuer Formate als positiv ein. Gleichzeitig schilderte er die Bemühungen um Kostensenkungen und geplante Änderungen in der Geschäftsleitung des Unternehmens. Die Gründe für den Misserfolg der Serie "Fear the Walking Dead" wurden ausführlich erörtert. Zur Sprache kamen dabei insbesondere die grundlegenden Änderungen bei der internationalen Vermarktung von Filmrechten, die auf dem Markteintritt von Netflix und Amazon beruhten. Als eine denkbare Reaktion auf weitere zu erwartende Probleme bei dem künftigen Erwerb von Filmrechten wurden von Vorstand und Aufsichtsrat eigene Filmproduktionen der Splendid Gruppe erörtert. Erfahrungen, die in Benelux mit solchen Produktionen gemacht würden, ließen sich unter Umständen auf Deutschland übertragen. Den von dem Vorstand vorgelegten Halbjahresbericht nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Im Anschluss hieran erläuterte der Vorstand die Planungsannahmen, auf deren Grundlage der Forecast I für das Geschäftsjahr 2017 erstellt worden war. Auf Nachfrage des Aufsichtsrats nahm der Vorstand in diesem Zusammenhang zu der mittelfristigen Liquiditätslage im Konzern und den anstehenden Verhandlungen mit den finanzierenden Kreditinstituten Stellung. Seitens des Aufsichtsrats ergaben sich hinsichtlich des Ausblicks, den der Vorstand für den weiteren Geschäftsverlauf im Jahr 2017 gab, keine Beanstandungen.

Vor der Sitzung am 7. Dezember 2017 hatte die Splendid Medien AG bereits die Nachricht erhalten, dass die Kreditinstitute sich aufgrund der von dem Vorstand vorgelegten Planungen grundsätzlich zu einer Verlängerung der Finanzierung bereit erklärt hatten. In der Sitzung widmeten sich Vorstand und Aufsichtsrat der Frage, welche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Planungen im Einzelnen zu ergreifen sind. Erörtert wurden unter anderem erste Vorbereitungen in Bezug auf eine eigene Filmproduktion der Splendid für den deutschen Markt, abhängig von dem Erfolg dieser Produktion die nächsten Schritte für den weiteren Aufbau dieses Geschäftsbereichs sowie notwendige Änderungen bei der Joker Productions GmbH, insbesondere in der Geschäftsleitung des Unternehmens, zur Entwicklung dieses Geschäftsbereichs. Der Aufsichtsrat erachtete die von dem Vorstand mitgeteilten strategischen Überlegungen ebenso wie das beabsichtigte weitere Vorgehen für plausibel. Der Vorstand berichtete über den erfreulichen Geschäftsverlauf im Bereich Home Entertainment in den vorangegangenen Monaten, die erfolgreiche Vermarktung des Films "Misfit" in Benelux sowie Fortschritte bei den Kooperationsverhandlungen der Videociety GmbH. Im Rahmen der Erörterung des Budgets für das Geschäftsjahr 2018 ließ sich der Aufsichtsrat von dem Vorstand verschiedene Planannahmen sowie die wesentlichen Risiken für die Planrealisierung näher erläutern. Für den Aufsichtsrat bestanden nach den erteilten Auskünften des Vorstands keine Anhaltspunkte, die Zweifel an der Plausibilität des Budgets begründeten. Der Aufsichtsrat genehmigte daher das Budget in der vorgelegten Fassung. Die zum 31. Dezember 2017 befristeten Vorstandsbestellungen der Herren Andreas Klein und Alexander Welzhofer wurden für weitere drei Jahre verlängert. Zugleich wurden auf der Grundlage des verabschiedeten Budgets mit den Herren Welzhofer und Mellmann Tantiemevereinbarungen für das Jahr 2018 getroffen. Den aktualisierten Bericht des Vorstands zum Risikomanagementsystem nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Einer Empfehlung des Corporate Governance Kodex folgend beschloss der Aufsichtsrat, welches Profil der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG künftig haben soll. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex wurde in Anschluss hieran unter Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt.

Der Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einmal jährlich eine Effizienzprüfung vornimmt. Diese Effizienzprüfung nahm der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 vor. Die Prüfung führte zu folgenden Ergebnissen: Die regelmäßige Information des Vorstands setzen den Aufsichtsrat in die Lage, seine Überwachungsaufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen. Aufgrund ihrer Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen erfüllen die Mitglieder des Aufsichtsrates nach ihrer Überzeugung alle Anforderungen, die für eine wirksame Überwachung des Vorstandes erforderlich sind. Die Risikomanagement- und Compliance-Systeme, die bei der Splendid-Unternehmensgruppe bestehen, unterstützen nach Ansicht des Aufsichtsrates seine Kontrollaufgaben in ausreichendem Maße und gewährleisten, dass die Geschäfte der Konzerngesellschaften in einer Weise geführt werden, die im Einklang mit Gesetz und Satzung steht. Die Systeme werden laufend aktualisiert, wovon sich der Aufsichtsrat im Laufe des Jahres 2017 regelmäßig selbst überzeugt hat. Aufgrund der eingerichteten Systeme ist nach Meinung des Aufsichtsrates ausreichend Vorsorge dafür getragen, dass bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden. Der Aufsichtsrat hielte es danach nicht für erforderlich zum Zwecke der Effizienzsteigerung seine Zusammensetzung oder die Art seiner Aufgabenwahrnehmung zu ändern oder auf eine Änderung der genannten Systeme hinzuwirken.

Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses

Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hatte am 22. Juni 2017 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Ebner Stolz) zur Abschlussprüferin für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 gewählt. Ebner Stolz hatte dem Aufsichtsrat, wie von dem Corporate Governance Kodex gefordert, ihre Unabhängigkeit bestätigt, worauf der Aufsichtsrat Ebner Stolz den Auftrag zur Abschlussprüfung erteilt hatte. Ebner Stolz hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und die Lageberichte für die Splendid Medien AG und den Konzern zum 31. Dezember 2017 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 23. März 2018 übersandt. An der Bilanzsitzung nahm auch der verantwortliche Vertreter der Abschlussprüferin teil. Der Aufsichtsrat ließ sich von ihm den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse schildern. In der daran sich anschließenden Diskussion wurden insbesondere die Bewertung des Filmvermögens und von Firmenwerten sowie die Werthaltigkeit von Darlehen und Beteiligungen der Splendid Medien AG an Tochtergesellschaften im Lichte der Planungen zu neuen Geschäftsmodellen und neuen Geschäftsbeziehungen besprochen. Sämtliche Fragen des Aufsichtsrats zu den Abschlüssen und Lageberichten sowie zu Feststellungen in den Prüfungsberichten wurden von dem Vorstand und dem Vertreter der Abschlussprüferin umfassend und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet.

Aufgrund der eigenen Prüfungen der Unterlagen, die dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt worden waren, sowie unter Würdigung der erteilten Auskünfte kam der Aufsichtsrat zu dem Schluss, dass die Abschlüsse und die Lageberichte nicht zu beanstanden waren. Die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG gemäß § 289 Abs. 4 HGB, § 289a HGB und im Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs. 4 HGB, waren, wovon sich der Aufsichtsrat durch eingehende Prüfung überzeugte, vollständig und zutreffend.

Der Aufsichtsrat schloss sich den Feststellungen in den Prüfungsberichten der Abschlussprüferin an und billigte dementsprechend den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2017 wurde damit festgestellt. Die vorgelegten Lageberichte und den darin enthaltenen Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.

Im Hinblick auf den hinter den Erwartungen zurück gebliebenen Geschäftsverlauf der Splendid Unternehmensgruppe im Jahr 2017 erachtete der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands, keine Ausschüttung vorzunehmen und den Bilanzgewinn der Splendid Medien AG in die Gewinnrücklage einzustellen, als sachgerecht. Er schloss sich ihm daher an. Gleichzeitig brachte der Aufsichtsrat seine Hoffnung zum Ausdruck, dass durch die eingeleiteten Maßnahmen zur Neuausrichtung bestimmter Geschäftsbereiche, die den geänderten Marktbedingungen Rechnung tragen, die Dividendenfähigkeit der Splendid Medien AG kurzfristig wiederhergestellt wird.

Compliance

Vorstand und Aufsichtsrat legen besonderen Wert darauf, dass die Mitarbeiter des Splendid-Konzerns sich jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln verhalten, die von den Unternehmen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen geschäftlichen Verhaltens aufgestellt worden sind. Aus Sicht des Aufsichtsrates sind die vorhandenen Compliance-Systeme geeignet, um dieses Ziel sicherzustellen. Der Aufsichtsrat ist sich seiner eigenen Pflicht bewusst, Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten zu verhindern. Er wird diese Pflicht jederzeit sehr gewissenhaft wahrnehmen. Soweit dem Aufsichtsrat Verstöße bekannt werden, wird er den Vorstand veranlassen, diese streng zu ahnden oder, soweit dies in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fällt, die Sanktionen selbst aussprechen.

Corporate Governance

Bis auf wenige Ausnahmen befolgt die Splendid Medien AG die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex. Die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex sind aus Sicht des Aufsichtsrates sachlich geboten und liegen im Unternehmensinteresse. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden sie benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie frühere Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist.

Risikofrüherkennungssystem

Der Aufsichtsrat ist überzeugt davon, dass das bei der Splendid Medien AG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem dem Vorstand jederzeit ermöglicht, Gefahren für die Gesellschaft rechtzeitig zu erkennen und auf diese effizient zu reagieren. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig von dem Vorstand über die Aktualisierung des Risikofrüherkennungssystems berichten. Der Aufsichtsrat erwartet, dass Änderungen oder Erweiterungen dieses Systems, die er selbst für geboten erachtet, vom Vorstand, wie in der Vergangenheit geschehen, umgehend umgesetzt werden.

Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2017.

Köln, den 23. März 2018

gez. Dr. Ralph Drouven, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Corporate Governance

Über die Corporate Governance bei der Splendid Medien AG berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat – gemäß Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) – wie folgt:

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse und zum Wohle der Splendid Medien AG eng und vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die strategischen Entwicklungen, über die Lage des Konzerns und alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates fest. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht des Aufsichtsrates sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung.

Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen mit Herrn Dr. Ralph Drouven und Herrn Bernd Kucera. Herr Dr. Drouven ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Partner der Rechtsanwaltssozietät CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln (CMS Hasche Sigle); Herr Kucera ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn. Soweit CMS Hasche Sigle bzw. Kucera & Hüttner GmbH im Berichtszeitraum für das Unternehmen beratend tätig wurden, hat der Aufsichtsrat der Beauftragung zugestimmt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind, traten nicht auf.

Die Amtsperiode der drei Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen wird.

Aktienbesitz der Organmitglieder

Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2017 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt.

Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2017:

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2017 2016
Anzahl Anteile

in %
Anzahl Anteile

in %
Optionen
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Vorstand
Andreas R. Klein 5.208.984 53,21 5.208.984 53,21 0
Alexander Welzhofer 28.621 0,29 28.621 0,29 33.375
Aufsichtsrat
Dr. Ralph Drouven 3.060 0,03 3.060 0,03 0

Directors’ Dealings

Gem. Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR/MMVO) sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Splendid Medien AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahe stehender Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Die Splendid Medien AG veröffentlicht diese Transaktionen unverzüglich, nachdem sie dem Unternehmen mitgeteilt wurden. Zudem sind die Informationen im Internet unter bzw. abrufbar.

In 2017 lagen folgende Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen sowie den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen (Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung MAR/MMVO) vor:

3. Juli 2017 Familie Klein Beteiligungs GbR mbH,

in enger Beziehung zu: Andreas R. Klein, Vorstand

Verkauf, Preis in EUR: 1,80; Volumen in EUR: 36.000,00, XETRA

Corporate Compliance

Corporate Compliance im Sinne der Einhaltung von Recht, Gesetz und der verbindlichen unternehmensinternen Regelwerke sowie als Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherstellung von Compliance in den Konzernunternehmen ist eine wichtige Leitungs- und Überwachungsaufgabe im Unternehmen, deren Bedeutung auch durch Ziffer 4.1.3 des DCGK Ausdruck findet. Diesem Ziel dient eine vom Vorstand verabschiedete Corporate Compliance-Richtlinie, die insbesondere der Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dienen soll. Der Vorstand und das Management sind für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Das Management und die Mitarbeiter wurden auch im Jahr 2017 entsprechend unterwiesen. Im Unternehmen werden regelmäßige Abfragen durchgeführt, um mögliche Regelverstöße zu identifizieren. Des Weiteren ist ein Compliance Manager eingesetzt, der sowohl als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder die Richtlinie dient als auch dem Vorstand regelmäßig berichtet. Darüber hinaus können sich die Mitarbeiter jederzeit vertraulich oder auch anonym in schriftlicher Form an den Vorstand oder die jeweilige Geschäftsführung wenden und mögliche Rechtsverstöße melden. Solchen Hinweisen auf Rechtsverstöße gehen wir nach und klären den Sachverhalt auf. Darüber hinaus können sich Mitarbeiter in Verdachtsfällen auch direkt an den Aufsichtsrat wenden.

Im Berichtszeitraum sind keine Rechtsverstöße oder Verstöße gegen die Compliance Richtlinie bekannt geworden.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige AG Rheinland, Köln

Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling ab 26.2.2018

Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der LINKR GmbH, München; Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, Hamburg

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe:

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Dr. Ralph Drouven: EUR 25.000,00
Bernd Kucera: EUR 18.750,00
Malisa Scott: EUR 12.500,00

Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge

Herr Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr 2017 verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür TEUR 195 Honorarleistungen in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 195). Kucera & Hüttner GmbH berechneten TEUR 6 für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Gruppe (davon aufwandswirksam: TEUR 6).

Zielsetzungen bei Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Umsetzungen

Gemäß Ziffer 5.41 des DCGK ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat sich entsprechend der Empfehlung des DCGK Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung gesetzt. Die zuletzt im Dezember 2017 aktualisierten konkreten Ziele lauten wie folgt:

Dem Aufsichtsrat soll mindestens eine Person mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung angehören. Angesichts der Tatsache, dass sich im Bereich des Filmlizenzhandels vielfältige rechtliche Probleme stellen, aber auch im Hinblick auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen rechtlichen Anforderungen an eine gute Unternehmensführung sollen dem Aufsichtsrat mindestens eine Person mit juristischem Fachverstand angehören und mindestens eine Person mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Medien, vorzugsweise der Filmbranche. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des DCGK sein. Zu Aufsichtsratsmitgliedern sollen nicht Personen vorgeschlagen werden, bei denen zu erwarten ist, dass zwischen ihrer Aufsichtsratstätigkeit und ihren sonstigen beruflichen Tätigkeiten häufig Interessenkonflikte auftreten werden. Besonders geachtet werden soll darauf, dass dem Aufsichtsrat Personen angehören, die über eine internationale berufliche Erfahrung verfügen.

Der Aufsichtsrat wird bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern nur solche Personen vorschlagen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.

Wie von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wird der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch auf die Vielfalt (Diversity) im Sinne einer Pluralität von Meinungen und Erfah-rungen der vorgeschlagenen Personen achten. Der Splendid Medien AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern, darunter eine Frau. Unter Berücksichtigung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Aufsichtsrat für die Besetzung des Aufsichtsratsgremiums eine Zielgröße für den Frauenanteil von 33 Prozent beschlossen.

Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird diesen Zielsetzungen in vollem Umfang gerecht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Dr. Ralph Drouven, Herr Bernd Kucera und Frau Malisa Scott, sind nach Einschätzung des Aufsichtsrates unabhängige Mitglieder.

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern und der Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterstützt der Aufsichtsrat das Bestreben der Gesellschaft, eine angemessene Vertretung von Frauen in diesen Positionen zu erreichen. Der Vorstand strebt dies ebenfalls bei der Besetzung von Führungspositionen im Konzern an.

Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der bestehenden Vorstandsverträge war bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Zielerreichung am 30. Juni 2017 und bis auf weiteres kein Frauenanteil im Vorstand der Splendid Medien AG vorgesehen. Da aus Sicht des Aufsichtsrates gegenwärtig kein Anlass für einen Wechsel im Vorstand besteht und eine Vergrößerung des Vorstandes nicht geplant ist, ist zunächst auch weiterhin kein Frauenanteil im Vorstand vorgesehen.

Der Vorstand der Splendid Medien AG hat die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands definiert. Die 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasst die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften der Splendid Gruppe. Der Frauenanteil auf dieser Führungsebene betrug zum Zeitpunkt der Festlegung am 25.8.2015 16,7%. Es wurde das Ziel festgelegt, mit sofortiger Wirkung einen Frauenanteil von mindestens 16,7% zu halten. Aufgrund des Erwerbs eines Mehrheitsanteils von 60% an der Joker Productions GmbH, Kiel sowie der Gründung der Splendid Film B.V., Amsterdam, welche männliche Geschäftsführer beschäftigen, veränderte sich der Frauenanteil auf der 1. Führungsebene und betrug per 31.12.2017 12,5%. Damit unterschreitet der Frauenanteil die Zielgröße leicht. Die Splendid Medien AG ist aber nach wie vor bestrebt, die Zielgröße zu erreichen. Die 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasst die Bereichsleiter in der Muttergesellschaft. Der Frauenanteil auf dieser Führungsebene betrug zum Zeitpunkt der Festlegung am 25.8.2015 50% und ist seither unverändert. Die Zielquote für den Frauenanteil auf der 2. Führungsebene liegt bei mindestens 30% und ist somit überschritten.

Die Gesellschaft wird regelmäßig über den Stand und die Erreichung der festgelegten Zielgrößen berichten.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG haben zuletzt am 7. Dezember 2017 gemäß § 161 AktG die gemeinsame Entsprechenserklärung abgegeben. Diese Entsprechenserklärung hat folgenden Wortlaut:

Erklärung

Die vorangegangene Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG datiert vom 16. Dezember 2016. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf den Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. April 2017 (Berichtigung vom 19.5.2017). Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Maßgaben entsprochen wurde und wird.

1. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1 und 3

Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.

Der Aufsichtsrat hat bisher nicht gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachfolgeplanung vorgenommen.

Begründung: Angesichts der Zusammensetzung und Altersstruktur des Vorstandes der Splendid AG sehen Aufsichtsrat und Vorstand eine Nachfolgeplanung derzeit nicht als erforderlich an.

2. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 4

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nr. 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten.

Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren.

Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat bereits vor Jahren einen Beschluss zur Festlegung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung gefasst und überprüft diese Zielsetzung regelmäßig. In seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017 hat der Aufsichtsrat auch ein Kompetenzprofil verfasst, das neben der Zusammensetzung des Gesamtgremiums nunmehr auch auf die Kompetenzen der einzelnen Mitglieder eingeht. Dabei hat er sich im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation auch mit der internationalen Tätigkeit des Unternehmens, potentiellen Interessenkonflikten, Diversität und Unabhängigkeit befasst und ist bestrebt, eine ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums im Sinne der Ziffer 5.4.1 des DCGK zu erreichen.

Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat ein Höchstalter für Mitglieder des Aufsichtsrates vorgegeben. Dagegen hat der Aufsichtsrat beschlossen, im Hinblick auf die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat keine Regelgrenze festzulegen.

Begründung: Der Aufsichtsrat erachtet eine pauschale Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit der Aufsichtsratsmitglieder als nicht sachgerecht. Die Festlegung einer solchen Grenze würde auf der Vermutung fußen, dass allein eine längere Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ein Aufsichtsratsmitglied für eine weitere Mitgliedschaft disqualifiziert. Für eine solche Vermutung besteht keine sachliche Rechtfertigung. Im Übrigen berücksichtigt eine solche starre Regelgrenze individuelle Faktoren, die für eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder sprechen, nicht.

3. Ziffer 5.4.5 Abs. 2

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.

Da weiterhin unklar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann, wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.5 Abs. 2 DCGK erklärt.

4. Ziffer 7.1.2. Satz 4

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein.

Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Der Halbjahresfinanzbericht wird binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Es werden keine weiteren Zwischenberichte veröffentlicht. Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom Kodex empfohlenen Zeitraumes wäre nur bei einer mit, aus Sicht des Vorstandes und Aufsichtsrates unverhältnismäßigen, mit Kosten verbundenen Vergrößerung des internen Rechnungswesens möglich.

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