Board/Management Information • Jun 8, 2015
Board/Management Information
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Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2014 regelmäßig über die geschäftlichen Entwicklungen bei der Splendid Medien AG und ihren Tochtergesellschaften sowie über Ereignisse von besonderer Bedeutung berichtet. Sämtliche strategischen Fragen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu wesentlichen Angelegenheiten, die die Splendid-Unternehmensgruppe betrafen, beraten und die Geschäftsführung des Vorstands in dem gebotenen Umfang überwacht. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes befanden sich während des gesamten Geschäftsjahrs 2014 in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch. Soweit vom Gesetz, der Satzung oder den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat gefordert, hat der Aufsichtsrat an geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst.
Der Vorstand hielt den Aufsichtsrat anhand von Monatsberichten, in denen ausgewählte Kennzahlen der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften dargestellt wurden, laufend über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage im Konzern unterrichtet. Der Aufsichtsrat war daher jederzeit in der Lage, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben effizient wahrzunehmen. Die Entscheidungen im Aufsichtsrat basierten auf schriftlichen Unterlagen, die der Vorstand sorgfältig zusammengestellt und dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Verfügung gestellt hatte, sowie auf ergänzenden mündlichen Erläuterungen des Vorstands. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats wurden von dem Vorstand ordnungsgemäß umgesetzt. Sonderausschüsse sind von dem Aufsichtsrat nicht gebildet worden.
Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat
In Vorstand und Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2014 keine Veränderungen.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2014 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammengetreten.
Zentrales Thema der Sitzung am 21. März 2014 war die Entwicklung des Online-Marktes in Deutschland und die künftige Positionierung der Splendid-Unternehmensgruppe in diesem Markt. Obgleich Vorstand und Aufsichtsrat keinen Zweifel daran haben, dass der Online-Vertrieb eine immer größere Bedeutung gewinnen wird, war festzustellen, dass jedenfalls in Deutschland der Rückgang des physischen Vertriebs (DVD, Blu-ray) deutlich niedriger ausgefallen war als in Nachbarländern. Der Aufsichtsrat bekräftigt dennoch den Vorstand darin, dass der Geschäftsaufbau bei der Videociety GmbH zügig weiterbetrieben werden sollte. Der Vorstand berichtete in diesem Zusammenhang über die bevorstehenden Abschlüsse von Kooperationsverträgen, die der Videociety GmbH Zugang zu Filmrechten der meisten Major Studios verschaffen würde. Die strategischen Planungen der Videociety GmbH im B2B-Bereich wurden von dem Vorstand näher erläutert. Der Vorstand schilderte ferner die Fortschritte bei dem Aufbau eines eigenen Kinoverleihs. Berichten konnte der Vorstand, dass die Finanzierungsverträge erfolgreich neu gestaltet und erweitert worden waren. Die Tantiemeansprüche des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 wurden auf der Grundlage des Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 von dem Aufsichtsrat festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten gemeinsam die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2013. Den Vorschlägen des Vorstandes zu den Beschlussfassungen auf der Hauptversammlung schloss sich der Aufsichtsrat an. Die neue Fassung des Corporate Governance Berichtes wurde von Vorstand und Aufsichtsrat einvernehmlich verabschiedet.
Die Erörterungen von Vorstand und Aufsichtsrat zur Strategie im Online-Bereich wurden in der Sitzung am 11. Juni 2014 fortgeführt. Auf Bitte des Aufsichtsrates schilderte der Vorstand ausführlich, auf welchen Geschäftsfeldern die Videociety GmbH künftig tätig werden soll. Dabei ging der Vorstand besonders auf die Kooperationen ein, die von der Videociety GmbH bereits mit anderen Unternehmen verhandelt wurden. Vorstand und Aufsichtsrat stellten gemeinsam fest, dass der anerkannt hohe technische Standard der Videociety-Plattform zunehmend das Interesse von Unternehmen findet, die selbst im Online-Bereich expandieren wollen, jedoch nicht über das notwendige Know-how verfügen. Der Vorstand berichtete, dass das neue Studio der Splendid Synchron GmbH in Berlin mit ersten eigenen Aufnahmen seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen hatte. Diskutiert wurde der Rückgang im Home Entertainment-Bereich in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres 2014. Der Vorstand wies darauf hin, dass die Wettbewerber der Splendid hiervon in ähnlicher Weise betroffen waren. Für die zweite Jahreshälfte stellte der Vorstand einen erheblich verbesserten Geschäftsverlauf im Bereich Home Entertainment in Aussicht. In Bezug auf künftige Kinoveröffentlichungen machte der Vorstand deutlich, dass zwar weiterhin in Top-Filme investiert würde, jedoch auch eine Diversifizierung angestrebt würde. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorstand darin zu, dass eine reine Umsatzausweitung durch höhere Investitionen in Filmrechte nicht erstrebenswert erscheint. Berichtet wurde von dem Vorstand über den weiteren Aufbau der softwarebasierten Systeme zur Ermittlung der GEMA-Gebühren. Der von dem Vorstand vorgelegte aktualisierte Bericht über das Risikomanagementsystem wurde von dem Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung am 26. August 2014 wurde der Halbjahresbericht des Vorstandes diskutiert und verabschiedet. Im Anschluss hieran stellte der Vorstand den Forecast I für das Geschäftsjahr 2014 vor. Er erläuterte, welche Änderungen im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen angesichts des Geschäftsverlaufs in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres vorgenommen worden waren. In der Abweichungsanalyse berücksichtigte der Vorstand auch die Tatsache, dass bei dem Film „Expendables 3“ die Besucherzahlen am ersten Wochenende in Deutschland hinter den Erwartungen zurückgeblieben waren. Im Hinblick darauf, dass noch nicht absehbar war, wie die Kinoveröffentlichung des Filmes „Sin City 2“ verlaufen würde, wurde der Forecast I von Vorstand und Aufsichtsrat in der vorgelegten Fassung verabschiedet. Gleichzeitig wurde jedoch verabredet, dass dieser Forecast I Ende September 2014 nach den dann vorliegenden Ergebnissen zur Kinoveröffentlichung des Films „Sin City 2“ nochmals kritisch überprüft werden sollte. (Diese Überprüfung veranlasste den Vorstand zu der Veröffentlichung einer Gewinnwarnung am 30. September 2014.) Auf Nachfrage des Aufsichtsrates gab der Vorstand einen Überblick über die Cash flow-Situation des Konzerns in den folgenden Monaten. Erneut thematisiert wurden die Marktveränderungen im Online-Bereich und die Reaktionen der Splendid-Unternehmensgruppe hierauf. In der Erwartung, dass künftig digitale Verwertungsformen an Bedeutung gewinnen werden, wird dem Erwerb digitaler Verwertungsrechte eine Schlüsselrolle zukommen. Nach übereinstimmender Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat wird die Splendid-Unternehmensgruppe davon profitieren, dass im Markt ihre Expertise bei der Digitalisierung von Medien ebenso anerkannt ist wie ihr hohes und weit gefächertes Vertriebs Know-how. Die künftige Besetzung des Vorstandes der Splendid Medien AG und weitere Führungspositionen in dem Konzern wurde erörtert. Herr Klein und Herr Welzhofer erklärten ihre grundsätzliche Bereitschaft, ihre Anstellungsverträge über das vereinbarte Laufzeitende am 31. Dezember 2014 hinaus zu verlängern. Im Hinblick auf die öffentlich geführte Diskussion über den Wechsel von Abschlussprüfern wurde das Für und Wider eines solchen Wechsels erörtert.
In der Sitzung am 11. Dezember 2014 berichtete der Vorstand, welche Strategien die verschiedenen Video on demand-Anbieter in Deutschland verfolgen. In Abgrenzung hierzu erklärte der Vorstand, in welcher Weise die Splendid-Unternehmensgruppe die Möglichkeiten von Video on demand für sich nutzen möchte. Diskutiert wurden mit dem Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang die Verwertung von Filmrechten in neuen Verwertungsfenstern, die Zusammenarbeit mit neu am Markt auftretenden Rechteinhabern und die Möglichkeiten, die neue Vertriebskanäle wie YouTube bieten. Darüber hinaus setzten sich Vorstand und Aufsichtsrat mit den Szenarien auseinander, die sich ergeben könnten, wenn in der Zukunft das Geschäft mit DVD und Blu-ray starke Einbrüche erleben würde. Es schloss sich mit Blick auf das von dem Vorstand vorgelegte Budget für das Geschäftsjahr 2015 eine Diskussion über die künftige Strategie bei dem Erwerb von Filmrechten an. Der Vorstand teilte mit, dass Action-Filme in der Zukunft weniger im Fokus stehen werden. Soweit sich hierfür Gelegenheiten bieten werden, sollen in noch stärkerem Maße als bisher auch Filme anderer Genres erworben werden. Die Vermarktungsmöglichkeiten für diese Filme im Home Entertainment-Bereich wurden erörtert. Der Vorstand berichtete, dass nach dem erfolgreichen Geschäftsaufbau in Benelux Planungen dafür bestehen, künftig Filme auch in Skandinavien zu vertreiben. Angesichts des bisher noch verhaltenen Wachstums der Videociety GmbH hinterfragte der Aufsichtsrat deren geschäftliche Perspektiven. Der Vorstand erläuterte, in aus Sicht des Aufsichtsrats nachvollziehbarer Weise, dass sich in den kommenden Jahren diverse Opportunitäten für Kooperationen ergeben werden, die die Grundlage für ein starkes Wachstum der Videociety GmbH bilden werden. Auch die Überprüfung der weiteren Planannahmen ergaben aus Sicht des Aufsichtsrates keinen Anlass zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat genehmigte daher einstimmig das Budget in der vorgelegten Fassung. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden Herr Klein und Herr Welzhofer für weitere drei Jahre, also bis zum 31. Dezember 2017, zu Vorständen der Splendid Medien AG bestellt. Ihre Anstellungsverträge wurden für diesen Zeitraum zu unveränderten Konditionen verlängert. Vor der Sitzung hatte der Aufsichtsrat von dem Vorstand die Ergebnisse der durchgeführten Internen Revision und den aktualisierten Bericht zu dem Risikomanagementsystem erhalten. Zu beiden hatte der Aufsichtsrat nur wenige Anmerkungen. Der Vorstand sagte deren Umsetzung zu. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet.
Die Effizienzprüfung, die nach den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex einmal jährlich von dem Aufsichtsrat vorzunehmen ist, führte zu folgenden Ergebnissen: Die Splendid-Unternehmensgruppe verfügt über ausreichende Systeme, um dem Aufsichtsrat eine Überwachung der Unternehmensleitung in dem nach Gesetz und Satzung gebotenen Umfang zu ermöglichen. Der Aufsichtsrat hat auf diese Systeme zur Erfüllung seiner Aufgaben zurückgegriffen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats besitzen nach ihren Qualifikationen und ihren jeweiligen beruflichen Erfahrungen die Kenntnisse, die erforderlich sind, um ihre Ämter effizient auszuüben. Nach Meinung des Aufsichtsrats sind weder Änderungen in seiner Zusammensetzung noch eine andere Form der Aufgabenwahrnehmung zum Zwecke der Effizienzsteigerung geboten. Die Unternehmensinteressen sind von dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2014 so gewahrt und gefördert worden, wie dies das Gesetz und die Satzung vorschreiben.
Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hat am 12. Juni 2014 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln (Ebner Stolz) zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2014 gewählt. Der Auftrag zur Abschlussprüfung wurde von dem Aufsichtsrat erteilt, nachdem Ebner Stolz dem Aufsichtsrat die gemäß Ziffer 7.2.1 des Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung vorgelegt hatte. Ebner Stolz hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und die Lageberichte für die Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 25. März 2015 zugeleitet. An der Bilanzsitzung nahm auch der verantwortliche Vertreter der Abschlussprüferin teil. Er berichtete dem Aufsichtsrat über den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse. In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere die Bewertung des Filmvermögens, die Ergebnisse der Systemprüfungen, die von der Abschlussprüferin vorgenommen worden waren, sowie die Lageberichte der Splendid Medien AG und des Konzerns erörtert. Fragen zu den Abschlüssen und Lageberichten sowie zu Feststellungen in den Prüfungsberichten, die der Aufsichtsrat an den Vorstand und den Vertreter der Abschlussprüferin richtete, wurden vollständig und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet.
Aufgrund seiner eigenen Prüfungen der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der erteilten Auskünfte gelangte der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass die Abschlüsse und die Lageberichte nicht zu beanstanden waren. Besonders geprüft wurden von dem Aufsichtsrat die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG gemäß § 289 Abs. 4 und 5 HGB und im Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs. 4 HGB. Der Aufsichtsrat erachtete diese Angaben als vollständig und zutreffend.
Der Aufsichtsrat schloss sich den Feststellungen in den Prüfungsberichten der Abschlussprüferin an und billigte dementsprechend den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2014 wurde damit festgestellt. Zustimmend nahm der Aufsichtsrat die vorgelegten Lageberichte und den Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat teilte die Auffassung des Vorstands, dass trotz des im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Konzernergebnisses eine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollte. Den Vorschlag des Vorstands, eine Ausschüttung in Höhe von 0,05 EUR je Aktie vorzunehmen und den restlichen Teil des Bilanzgewinns der Splendid Medien AG vorzutragen, wertete der Aufsichtsrat als angemessen und schloss sich ihm daher an. Nach der Ausschüttung wird das Unternehmen weiterhin über ausreichende liquide Mittel verfügen, um die Investitionen vorzunehmen, die für ein gesundes Wachstum erforderlich sind.
Compliance
Die Splendid Medien AG und der Konzern legen besonderen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter sich jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln verhalten, die von den Unternehmen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen geschäftlichen Verhaltens aufgestellt worden sind. Die bestehenden Compliance-Systeme sind aus Sicht des Aufsichtsrats geeignet, um dieses Ziel sicherzustellen. Der Aufsichtsrat ist sich bewusst, dass auch er angehalten ist, Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten zu verhindern. Wie in der Vergangenheit wird der Aufsichtsrat auch in Zukunft diese Aufgabe gewissenhaft wahrnehmen. Soweit dem Aufsichtsrat Verstöße bekannt werden, wird er den Vorstand veranlassen diese streng zu ahnden oder, soweit dies in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fällt, die Sanktionen selbst vornehmen.
Corporate Governance
Bis auf wenige Ausnahmen befolgt die Splendid Medien AG die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex. Die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex sind aus Sicht des Aufsichtsrates sachlich geboten und liegen im Unternehmensinteresse. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden sie benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie alle früheren Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der nach Auffassung des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist.
Risikofrüherkennungssystem
Die Splendid Medien AG verfügt über ein Risikofrüherkennungssystem, auf dessen Grundlage der Vorstand nach Meinung des Aufsichtsrats jederzeit in der Lage ist, Gefahren für die Gesellschaft rechtzeitig zu erkennen und auf diese effizient zu reagieren. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig von dem Vorstand über die Aktualisierung des Risikofrüherkennungssystems berichten. Soweit der Aufsichtsrat selbst Änderungen für geboten erachtete, wurden diese vom Vorstand umgehend umgesetzt.
Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2014.
Köln, den 25. März 2014
gez. Dr. Ralph Drouven, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Corporate Governance
Über die Corporate Governance bei der Splendid Medien AG berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex wie folgt:
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse und zum Wohle der Splendid Medien AG eng zusammen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die strategischen Entwicklungen, über die Lage des Konzerns und alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates fest. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht des Aufsichtsrates sowie im Bericht zur Unternehmensführung.
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen mit Herrn Dr. Ralph Drouven und Herrn Bernd Kucera. Herr Dr. Drouven ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Partner der Rechtsanwaltssozietät CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln (CMS Hasche Sigle); Herr Kucera ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn. Soweit CMS Hasche Sigle bzw. Kucera & Hüttner GmbH im Berichtszeitraum für das Unternehmen beratend tätig wurden, hat der Aufsichtsrat der Beauftragung zugestimmt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind, traten nicht auf.
Die Amtsperiode der drei Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 beschlossen wird. Für die Neuwahlen in der Hauptversammlung 2015, die am 16. Juni 2015 in Köln stattfinden wird, beabsichtigt der Aufsichtsrat, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl vorzuschlagen.
Directors’ Dealings
Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Splendid Medien AG und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahe stehender Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Die Splendid Medien AG veröffentlicht diese Transaktionen unverzüglich, nachdem sie dem Unternehmen mitgeteilt wurden. Zudem sind die Informationen im Internet unter http://www.splendidmedien.com/de/boersendaten-und-kennzahlen abrufbar. Im Geschäftsjahr 2014 wurden folgende Transaktionen getätigt:
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG
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| 1.September.2014 | Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender: |
| Verkauf von 5.000 Aktien der Gesellschaft | |
| Preis in EUR: 2,508; Geschäftsvolumen in EUR: 12.540 | |
| Quotrix |
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| 3.September.2014 | Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender: |
| Verkauf von 10.384 Aktien der Gesellschaft | |
| Preis in EUR: 2,449; Geschäftsvolumen in EUR: 25.430,42 | |
| Quotrix |
Weitere Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG liegen nicht vor.
Corporate Compliance
Gemäß Ziffer 4.1.3 DCGK hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Diesem Ziel dient eine vom Vorstand verabschiedete Corporate Compliance-Richtlinie, die insbesondere der Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dienen soll. Der Vorstand und das Management sind für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Das Management und die Mitarbeiter wurden auch im Jahr 2014 entsprechend unterwiesen. Im Rahmen regelmäßiger Abfragen wird über mögliche Verstöße berichtet. Des Weiteren ist ein Compliance Manager als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder die Richtlinie eingesetzt. Es sind bisher keine Verstöße gegen die Richtlinie aufgetreten oder bekannt geworden.
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
• Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln
• Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender)
• Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, München
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe:
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| Dr. Ralph Drouven: | EUR 25.000,00 |
| Bernd Kucera: | EUR 18.750,00 |
| Malisa Scott: | EUR 12.500,00 |
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge
Herr Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür TEUR 97 in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 97). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berechnete im Geschäftsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 25 für die Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Gruppe (davon aufwandswirksam: TEUR 25).
Zielsetzungen bei Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Umsetzungen
Die Splendid Medien AG verfolgt bei der Besetzung des Aufsichtsrates folgende Ziele:
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Sämtliche Mitglieder sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass dem Aufsichtsrat ein Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung angehört. Angesichts der Tatsache, dass sich im Bereich des Filmlizenzhandels vielfältige rechtliche Probleme stellen, aber auch im Hinblick auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen rechtlichen Anforderungen an eine gute Unternehmensführung strebt der Aufsichtsrat an, dass ein weiteres Mitglied über qualifizierte Rechtskenntnisse verfügt. Schließlich sollten alle Mitglieder vor ihrer Wahl bereits Erfahrungen in der Medienbranche gesammelt haben. Personen, bei denen aufgrund ihrer anderweitigen beruflichen Tätigkeiten oder aus sonstigen Gründen mit dem Auftreten von Interessenkonflikten zu rechnen ist, sollen nicht für die Wahl zum Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat wird bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern nur solche Personen vorschlagen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.
Wie von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wird der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch auf die Vielfalt (Diversity) im Sinne einer Pluralität von Meinungen und Erfahrungen der vorgeschlagenen Personen achten. Angesichts der geringen Größe des Aufsichtsrats, der nur über drei Mitglieder verfügt, ist der Aufsichtsrat jedoch nach reiflicher Abwägung aller Umstände zu der Auffassung gelangt, dass neben den vorgenannten Kriterien eine bestimmte Beteiligungsquote von Frauen nicht zwingend vorgegeben werden soll.
Die Ziele, die die Splendid Medien AG bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgt, sind bei seiner gegenwärtigen Zusammensetzung in vollem Umfang erfüllt.
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG haben zuletzt am 25. März 2015 gemäß § 161 AktG die gemeinsame Entsprechenserklärung abgegeben. Diese Entsprechenserklärung hat folgenden Wortlaut:
Erklärung
Die vorangegangene Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG datiert vom 11. Dezember 2014. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf den Kodex in seiner Fassung vom 24. Juni 2014, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 30. September 2014. Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Maßgaben entsprochen wurde und wird.
1. Ziffer 4.1.5
Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Der Vorstand besetzt Führungspositionen nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/-innen. Bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung wird der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Begründung: Der Vorstand wird die Auswahlkriterien Vielfalt sowie eine angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen beachten. Es muss aber weiterhin der Entscheidung des Vorstands obliegen, den/die fachlich und persönlich geeigneteste/n Kanditaten/-innen zu bestimmen.
2. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1 und 2
Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Der Aufsichtsrat besetzt Vorstandspositionen insbesondere nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen. Bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung wird der Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Begründung: Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlichen sind. Er wird auch anstreben, dass der Vorstand in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Soweit der Vorstand nicht aus mehr als drei Mitgliedern besteht, kann aber nicht gewährleistet werden, dass dem Vorstand Frauen in einer bestimmten Quote angehören. Dennoch soll nach Meinung des Aufsichtsrats der Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Vorständen angemessen vertreten sein sollen, bei der Auswahl von Bewerbern besonders berücksichtigt werden.
3. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1 und 3
Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.
Der Aufsichtsrat hat bisher nicht gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachfolgeplanung vorgenommen.
Begründung: Angesichts der Zusammensetzung und Altersstruktur des Vorstandes der Splendid Medien AG sehen Aufsichtsrat und Vorstand eine Nachfolgeplanung derzeit nicht als erforderlich an.
4. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nr. 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen.
Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden.
Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat ein Höchstalter für Mitglieder des Aufsichtsrates vorgegeben. Wie von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wird der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch auf die Vielfalt (Diversity) im Sinne einer Pluralität von Meinungen und Erfahrungen der vorgeschlagenen Personen achten. Eine bestimmte Beteiligungsquote von Frauen wird nicht vorgegeben. Der Aufsichtsrat berücksichtigt jedoch bei Wahlvorschlägen, dass auch Frauen in Aufsichtsräten angemessen vertreten sein sollen.
Begründung: Der Aufsichtsrat verfügt nur über drei Mitglieder. Um eine effiziente Arbeit im Aufsichtsrat zu gewährleisten, müssen die Aufsichtsratsmitglieder über die im Corporate Governance Bericht wiedergegebenen Qualifikationen verfügen. Die Auswahl geeigneter Kandidaten/Kandidatinnen würde nach Auffassung des Aufsichtsrats zum Nachteil des Unternehmens in einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Weise eingeschränkt, wenn das Geschlecht eines Kandidaten/einer Kandidatin zu einem zwingend zu beachtenden Auswahlkriterium erhoben würde.
5. Ziffer 5.4.3 Satz 2
Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds soll bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein.
Nachdem Herr Obermayer sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt hatte und der Aufsichtsrat damit beschlussunfähig geworden war, stellte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei dem Amtsgericht Köln gemäß § 104 AktG den Antrag, Frau Malisa Scott als Mitglied des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG zu bestellen. Dieser Antrag war nicht bis zur nächsten Hauptversammlung befristet.
Begründung: Für die ordentliche Hauptversammlung 2015 stehen turnusmäßig die Aufsichtsratswahlen für die Splendid Medien AG an. Zur Vermeidung abweichender Amtsperioden der Aufsichtsratsmitglieder sollen die Wahlen einheitlich auf der Hauptversammlung 2015 stattfinden. Die besondere Eignung von Frau Scott für das Amt des Aufsichtsrats aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen wurde in dem Antrag des Vorstands dargelegt und von dem Gericht ausdrücklich festgestellt.
6. Ziffer 5.4.5 Abs. 2
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.
Da weiterhin unklar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann, wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.5 Abs. 2 DCGK erklärt.
7. Ziffer 7.1.2. Satz 4
Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein.
Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Die Veröffentlichung der Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung erfolgt binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes. Der Halbjahresfinanzbericht wird weiterhin erst binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht.
Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom Kodex empfohlenen Zeitraumes wäre nur bei einer mit Kosten verbundenen Vergrößerung des internen Rechnungswesens möglich.
I. Grundlagen des Konzerns
I.1 Geschäftsmodell
Die Splendid Medien AG ist ein mittelständisch geprägter, integrierter Medienkonzern, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa und in den Benelux-Ländern agiert.
Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST), die Vermarktung von Edutainment-Programmen und Musikinhalten sowie die Filmproduktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht.
Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2014 im Überblick:

Geschäftsbereich Content
Die Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, TV-Produktionen, Special Interest- und Kinderprogrammen von vorwiegend ausländischen Produzenten. Von Fall zu Fall entwickelt und produziert die Splendid Gruppe auch selbst Filme und verfügt zudem über ein eigenes Musikangebot.
Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die dann entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden.
Bei TV-Produktionen und Special Interest-Programmen wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (2 bis 5 Jahre) vereinbart und die Lizenzmodelle basieren schwerpunktmäßig auf umsatzabhängigen, quartalsweisen Lizenzvergütungen.
Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst mehr als 1.500 Filmtitel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Programme für Fitness/Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse.
Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment und TV) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern.
Kino
Ausgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Die Veröffentlichung geschieht in der Regel in Eigenregie, wobei die Splendid Gruppe beim Verleih (Booking & Billing) mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammenarbeitet, darunter Sony Pictures, Twentieth Century Fox of Germany und 24 Bilder Filmagentur. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen Home Entertainment und TV auswirkt.
Home Entertainment
Etwa vier bis sechs Monate nach dem Kinostart wird der Film im Home Entertainment ausgewertet, der wichtigsten Auswertungsstufe für die Splendid Gruppe.
Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum sowie zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Es werden alle Vertriebskanäle bedient - Online-Händler, stationärer Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel) sowie Verleih über Videotheken. Neben den eigenen Produkten übernimmt die Splendid Gruppe auch die Vertriebsabwicklung für zahlreiche weitere Partner aus dem In- und Ausland.
Im Bereich VoD/EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internetplattformen sowie über die eigene Plattform Videociety (www.videociety.de). Als Content-Aggregator für iTunes und andere Portale übernimmt die Splendid Gruppe zudem auch den Vertrieb sowie die technische Bereitstellung von Film-Inhalten für Drittanbieter.
Fernsehen
Zu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Etwa sechs bis acht Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Films im Fernsehen. In der Regel wird der Film zunächst im Pay-TV ausgestrahlt. Danach, mit einem zeitlichen Abstand von etwa einem Jahr, folgt die Ausstrahlung im Free-TV. Die Splendid Gruppe veräußert die Fernseh-Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Verwertung im TV-Bereich zur Verfügung (Zweitverwertung).
Geschäftsbereich Services
Die Splendid Gruppe gehört mit ihren Dienstleistungen rund um die Synchronisation und die digitale Postproduktion zu den führenden Unternehmen in Deutschland und Europa.
Die Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen sowie Digitalisierungsleistungen für Blu-ray- und DVD-Produktionen und für die VoD- und EST-Vermarktung im Internet. Die Erstellung der Synchronisation und Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleich bleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt.
I.2 Ziele und Strategien
Für die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten:
In der Öffentlichkeitswahrnehmung ist die Filmbranche vor allem geprägt durch die kontinuierlichen Neuveröffentlichungen von spektakulären Kinoerlebnissen. Kino wird zum Event für gemeinsame Erlebnisse und der Zuschauer ist bereit, für erstklassige Unterhaltung, Ausstattung und Service entsprechende Ticketpreise zu entrichten.
Daneben hat sich in den vergangenen Jahren das Marktsegment Home Entertainment stetig weiterentwickelt. Der Konsument verfügt heute aufgrund des technischen Fortschritts bei Fernsehgeräten und Mobile Devices über vielfältige Möglichkeiten, sowohl zuhause als auch unterwegs hochwertige Unterhaltungs- und Informationsprogramme zu nutzen. Der deutsche Home Entertainment-Markt ist nach wie vor durch die physischen Bildtonträgerformate DVD und Blu-ray dominiert, jedoch schreitet die Nutzung von digitalen Inhalten über das Internet weiter voran und wird in den kommenden Jahren zunehmend Marktanteile erlangen.
Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf die TV-Angebote aus. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten durch das Internet (Online-Mediatheken, SVoD-Angebote) lassen die Grenzen zwischen dem klassischen Home Entertainment- und dem Fernsehangebot zunehmend verschwinden. Darüber hinaus hat die Digitalisierung auch zu einer zunehmenden Anzahl von TV-Sendern geführt, die dem Konsumenten ein breites und stetig wechselndes Inhalteangebot bereitstellen.
Durch die vorstehend beschriebenen Änderungen bei der Vermarktung der Filminhalte stellt sich für die Anbieter von Postproduktionsleistungen zunehmend die Herausforderung, den Marktentwicklungen durch zeiteffiziente und integrierte Auftragsbearbeitung gerecht zu werden.
Die Splendid Gruppe hat sich in den letzten mehr als 40 Jahren als Independent erfolgreich in der Medienbranche positioniert. Die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe zielt auf ein nachhaltiges, ertragsorientiertes Umsatzwachstum ab.
Im Einzelnen werden dabei die folgenden Ziele vorrangig verfolgt:
- Weiterer Ausbau der Marktstellung im Home Entertainment
- Positionierung als großer Independent Kinoverleih
- Bedeutender Dienstleister für Postproduktion und Internet-Services
Die Erreichung dieser Ziele wird durch ein Bündel von Maßnahmen verfolgt, die im Rahmen einer Mehrjahresstrategie umgesetzt werden. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die fortlaufende Akquise attraktiver, marktgängiger Filminhalte sowie die stetige Anpassung an die technologischen Herausforderungen erfolgreicher Filmvermarktung.
I.3 Steuerungssysteme
Die Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer der Enteractive GmbH und der WVG Medien GmbH sind auch selbst am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Mit der Enteractive GmbH und der Splendid Synchron GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Mit der Polyband Medien GmbH sowie mit der WVG Medien GmbH bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge.
Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist das profitable Wachstum im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das Ergebnis vor Steuern (EBT) sowie - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich. Ferner haben die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, EBT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Konzernvorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft der Gesellschaft wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis- und Cashflow-Entwicklungen mittels eines Soll-/Ist-Vergleichs erfasst und analysiert. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.
I.4 Forschung und Entwicklung
Als Medienunternehmen mit Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung. Daher entfällt dieser Teilbericht.
II. Wirtschaftsbericht
II.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Deutsche Wirtschaft überwindet konjunkturelle Schwäche
Nach einem starken Jahresauftakt 2014 durchlief die deutsche Wirtschaft seit dem Frühjahr eine konjunkturelle Schwächephase. Gegen Ende des Jahres nahm sie allerdings wieder deutlich an Fahrt auf. Vor allem die Binnenwirtschaft trug mit einem positiven Konsumklima dazu bei, ausgelöst durch günstige Einkommens- und Beschäftigungseffekte und zusätzlich beflügelt durch sinkende Energiepreise. Auf Jahresbasis expandierte die deutsche Wirtschaft um 1,6 % (Vorjahr: 0,1 %). Für das Jahr 2015 wird mit einer Fortsetzung der Aufwärtsentwicklung der deutschen Wirtschaft gerechnet, wobei die expansiven Impulse zunehmend aus dem durch die Euro-Abwertung verbesserten Außenhandel kommen dürften.
Die Benelux-Staaten erlebten nach der schwachen, teils rezessiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre seit Ende 2013 eine leichte Erholung, die sich in 2015 fortsetzen soll.
Branchenumfeld
Das Geschäftsfeld Home Entertainment umfasst die Bereiche Verkauf physischer Bildtonträger, Verleih über Videotheken und das Internet (Video-on-Demand VoD) sowie lizenzierte digitale Downloads (Electronic Sell-Through EST).
Der deutsche Gesamtmarkt verzeichnete im WM-Jahr 2014 mit einem Volumen von EUR 1,693 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,757 Mrd.) einen leichten Rückgang von 3,6 % gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz im physischen Kaufmarkt ging zurück (- 5,2 %) auf einen Umsatz von EUR 1,370 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,445 Mrd.). Dagegen erlebte der Verleihmarkt einen Zuwachs von 3,5 % (Vorjahr: 4,3 %) auf EUR 323 Mio. (Vorjahr: EUR 312 Mio.), vor allem auf der Grundlage der Zuwächse im digitalen Bereich.
Insgesamt stieg der Umsatz aus digitalen Transaktionen weiterhin stark auf EUR 202 Mio. (Vorjahr: EUR 154 Mio.). Damit erhöhte sich dessen Anteil am Videomarkt auf 11,9 % (Vorjahr: 8,8 %). Insgesamt dominiert allerdings nach wie vor der Anteil physischer Produkte mit 88,1 % (Vorjahr: 91,3 %) die Video-Branche.
Der deutsche Fernsehmarkt finanziert sich über TV-Werbeerlöse, Ausgaben der Konsumenten für Abonnements von Kabel-, Satelliten-, IPTV- und Pay-TV-Diensten sowie über Fernsehgebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender. 2014 verzeichnete die TV-Werbung mit einer Steigerung von 8,0 % (Vorjahr: 6,9 %) die höchste Wachstumsrate im gesamten Werbemarkt. Pay-TV und Kabel-TV konnten im Jahr 2014 weitere Geschäftszuwächse verzeichnen und die Gebühreneinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender sind im ersten Jahr mit dem neuen Beitragsmodell ebenfalls angestiegen.
Der TV-Konsum lag wie im Vorjahr bei 221 Minuten täglich und gehört damit nach wie vor zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Die Digitalisierung schreitet weiter voran. 2014 empfingen 78 % der deutschen Haushalte ihr Programm auf digitalem Wege, ein Zuwachs um 4,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.
Der deutsche Kinomarkt holte nach einem sehr schwachen ersten Halbjahr im weiteren Jahresverlauf noch einmal auf. Insgesamt musste die Kinobranche im WM-Jahr 2014 jedoch Einbußen bei Umsatz und Besucherzahlen hinnehmen. Nach dem herausragenden Vorjahr (EUR 1,023 Mrd.) sank der Branchenumsatz in 2014 auf EUR 980 Mio., ein Minus von 4,2 %. Die Besucherzahlen verzeichneten einen noch stärkeren Rückgang. Steigende Ticketpreise konnten die Auswirkung auf den Umsatz etwas schmälern. Mit 73,3 % bilden ausländische Produktionen den überwiegenden Anteil aller in den deutschen Kinos besuchten Filme (Vorjahr: 73,8 %). Die Anzahl der Spielstätten ist zum ersten Mal seit Jahren wieder gewachsen. Allerdings nahm die Anzahl der Orte, die über ein eigenes Kino verfügen, weiter ab.
Im Bereich audiovisuelle Postproduktion (Synchronisation sowie digitale Postproduktion) besteht weiterhin ein sehr wettbewerbsintensives Marktumfeld. Insbesondere im Bereich der digitalen Postproduktion stellt der wachsende Digitalmarkt stetig neue technische Herausforderungen an die Dienstleister. Im Synchronbereich erfordert die Verkürzung der Auswertungsfenster ebenfalls eine Anpassung der technischen Ausstattung und Abläufe.
II.2 Geschäftsverlauf und Ertragslage
Gesamtbewertung des Berichtszeitraums:
Nach einem sehr umsatzstarken zweiten Halbjahr erzielte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2014 einen Konzernumsatz von EUR 66,0 Mio., eine Steigerung von 20,2 % zum Vorjahr. Beide operativen Segmente Content und Services haben zu diesem überaus starken Umsatzwachstum beigetragen. Insbesondere durch gestiegene Herausbringungskosten für die Kinotitel, denen im Geschäftsjahr nur unterplanmäßige Umsatzerlöse gegenüberstanden, ist das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) jedoch auf EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.) zurückgegangen, womit die ursprünglichen Jahresplanungen nicht erreicht wurden. Das Konzernjahresergebnis reduzierte sich im Geschäftsjahr auf EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 3,7 Mio.).
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| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2014 | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | 2014 | 2013 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 66.029 | 54.939 | 11.090 |
| Herstellungskosten | -43.246 | -34.291 | -8.955 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 22.783 | 20.648 | 2.135 |
| Vertriebskosten | -16.121 | -13.441 | -2.680 |
| Verwaltungskosten | -7.100 | -7.166 | 66 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.463 | 4.429 | -1.966 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -166 | -155 | -11 |
| Währungsgewinne / -verluste | 144 | -233 | 377 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 2.003 | 4.082 | -2.079 |
| Finanzergebnis | -592 | -682 | 90 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 1.411 | 3.400 | -1.989 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -513 | 255 | -768 |
| Konzernjahresergebnis | 898 | 3.655 | -2.757 |
Umsatzentwicklung
Die Splendid Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2014 einen Gesamtumsatz von EUR 66,0 Mio. (Vorjahr: EUR 54,9 Mio.), ein Umsatzzuwachs von EUR 11,1 Mio. bzw. 20,2 %. Mit einem Umsatz von EUR 23,6 Mio. (Vorjahr: EUR 16,6 Mio.) war das vierte Quartal besonders umsatzstark. Die zu Jahresbeginn formulierten Umsatzziele (EUR 66 bis EUR 72 Mio.) konnten im Wesentlichen durch unterplanmäßige Auswertungserlöse einiger Kinotitel jedoch nur teilweise erreicht werden.
Der wichtigste Geschäftsbereich war das Segment Content, dessen Anteil am Gesamtumsatz bei 93 % (Vorjahr: 92 %) lag. Der Bereich Services erreichte einen Umsatzanteil von 7 % (Vorjahr: 8 %). In den einzelnen Geschäftsbereichen entwickelte sich der Umsatz wie folgt:
Segment Content
Im Geschäftsjahr 2014 wurde im Segment Content ein Umsatz von EUR 61,1 Mio. (Vorjahr: EUR 50,8 Mio.) erzielt, davon EUR 3,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,6 Mio.) in den Niederlanden und Belgien.
Der Umsatz in der Auswertungsstufe Kinoverleih nahm im Vergleich zum Vorjahr deutlich auf EUR 7,7 Mio. (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.) zu. In 2014 veröffentlichte die Splendid Gruppe insgesamt 15 (Vorjahr: 13) Filme in den deutschsprachigen Kinos und in Benelux. Die wichtigste Veröffentlichung war „The Expendables 3“ in der zweiten Augusthälfte. Der Titel erreichte insgesamt eine solide Kinobesucherzahl von rund 860.000 im deutschsprachigen Europa, blieb jedoch hinter den Erwartungen des Vorstandes zurück. Der im September veröffentlichte zweite Top-Titel „Sin City 2: A Dame to Kill For“ erreichte rund 340.000 Besucher in den Kinos in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Benelux und verfehlte damit die geplanten Besucherzahlen deutlich. Auch die im ersten Halbjahr 2014 veröffentlichten Kinotitel blieben mehrfach hinter den Erwartungen zurück, so dass insgesamt trotz eines deutlichen Umsatzanstieges die Auswertungsstufe Kino unter den Erwartungen blieb.
In der Auswertungsstufe Home Entertainment wurde mit der Veröffentlichung von Blu-ray und DVD sowie aus digitalem Vertrieb (VoD, EST) ein leichter Umsatzanstieg auf EUR 42,3 Mio. (Vorjahr: EUR 42,1 Mio.) erreicht, nachdem im Vorjahr bereits ein Rekordumsatz erzielt wurde. Der Umsatzanteil aus VoD und EST lag mit EUR 3,9 Mio. auf dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil des digitalen Vertriebs am Gesamtumsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment lag bei 9,1 % (Vorjahr: 9,3 %).
Der umsatzstärkste Titel im Spielfilmbereich war „The Expendables 3“, der sich gleich zum Veröffentlichungsstart Ende Dezember 2014 in den GFK-Verkaufscharts an der Chartspitze platzierte. Weitere umsatzstarke Neuveröffentlichungen waren die Titel „Sabotage“ mit Arnold Schwarzenegger sowie „I Frankenstein“ und „The Legend of Hercules“, denen jeweils eine Kinoveröffentlichung vorausgegangen war. Im Bereich Animation/Familienunterhaltung konnten die Titel „Nix wie Weg - Vom Planeten Erde“ und „Die Legende vom Weihnachtsstern“ im Home Entertainment ebenfalls überzeugen. Daneben wurden anhaltend hohe Umsätze aus der Vermarktung von TV-Serien und Special Interest-Produkten erzielt, allen voran die dritte Staffel der TV-Serie „Sherlock“.
Auch aus dem Filmkatalog konnten verschiedene Titel erneut sehr erfreuliche Umsatzerlöse erzielen. Ergänzend zu den Auswertungen von eigenen Filmrechten erzielte die Splendid Gruppe auch in 2014 Zuwächse bei den Umsätzen aus Vertriebsprovisionen für die Vermarktung von Filminhalten internationaler Vertriebspartner wie Entertainment One, Fremantle oder National Geographic. Aus diesem Bereich erreichte insbesondere die vierte Staffel der Kultserie „The Walking Dead“ im vierten Quartal erneut Top-Positionen in den deutschen Verkaufscharts.
In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe wurde ein deutlicher Umsatzzuwachs von 81,0 % auf EUR 11,1 Mio. (Vorjahr: EUR 6,2 Mio.) durch die Vergabe von Lizenzen an TV-Sender erzielt. Die in 2014 umsatzwirksamen TV-Lizenzverträge wurden u.a. abgeschlossen mit Sky Deutschland, RTL, RTL II, Degeto (ARD), dem Zweiten Deutschen Fernsehen, SuperRTL sowie Kabelnetzbetreibern und TV-Gesellschaften in den Benelux-Ländern. Im Berichtsjahr wurden zudem weitere TV-Lizenzverträge abgeschlossen und verhandelt, die ab 2015 umsatzwirksam werden.
Segment Services
Der Außenumsatz mit konzernfremden Auftraggebern stieg im Berichtsjahr um 17,6 % auf EUR 4,9 Mio. (Vorjahr: EUR 4,2 Mio.). Auch für Konzernunternehmen wurden erneut umfangreiche Dienstleistungen erbracht. Der Konzerninnenumsatz des Segmentes erreichte EUR 2,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.).
Im Geschäftsfeld Neue Medien/Digitalisierung wurden 66 % (Vorjahr: 72 %) der Umsätze mit externen Auftraggebern erzielt. Zum größten Teil wurden hier Aufträge aus VoD/EST-Digitalisierung für Internet-Portale wie iTunes oder maxdome sowie Premastering-Aufträge für DVD/Blu-ray bearbeitet.
Im Synchronbereich wurden im Berichtsjahr ca. 68 % (Vorjahr: 63 %) der Umsätze aus Aufträgen mit externen Auftraggebern erzielt. Neben der Synchronisation von Spielfilmen und TV-Serien konnte insbesondere der Bereich Synchronisation und tontechnische Bearbeitung von Dokumentationen weiter ausgebaut werden. Zu den größten Kunden zählen die internationalen Partner BBC und Discovery Channel sowie die Sender der RTL-Gruppe.
Kostenentwicklung
Die Herstellungskosten sind gegenüber dem Vorjahr um EUR 9,0 Mio. angestiegen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von EUR 21,5 Mio. (Vorjahr: EUR 15,5 Mio.) verrechnet, davon EUR 1,9 Mio. aus außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr: EUR 1,3 Mio.). Der im Vergleich zum Umsatz überproportionale Anstieg der Herstellungskosten resultiert auch aus erhöhten Aufwendungen im Zusammenhang mit den Kinoveröffentlichungen sowie aus erhöhten Lizenzaufwendungen. Die Herstellungskostenquote betrug 65,5 % (Vorjahr: 62,4 %).
Die Vertriebskosten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 2,7 Mio., im Wesentlichen bedingt durch höhere Ausgaben für Werbung und Kinovertrieb. Die Vertriebskostenquote lag mit 24,4 % auf Vorjahresniveau.
Die Verwaltungskosten nahmen im Vorjahresvergleich um EUR 0,1 Mio. leicht ab, die Verwaltungskostenquote ist daher im Vergleich zum Vorjahr auf 10,8 % (Vorjahr: 13,0 %) gesunken. Der moderate Rückgang resultiert insbesondere aus rückläufigen Rechts- und Beratungskosten.
Die Sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 2,0 Mio. Neben geringeren Erträgen aus der Verfolgung von Produktpiraterie in Höhe von EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.) sind in 2014 niedrigere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1,4 Mio.) entstanden. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen veränderten sich nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr.
Nachdem im Vorjahr ein Währungsverlust in Höhe von EUR 0,2 Mio. verzeichnet werden musste, entstand im Berichtszeitraum kumuliert ein Währungsgewinn in Höhe von EUR 0,1 Mio. aus bereits realisierten bzw. aus stichtagsbezogenen Wechselkurseffekten.
Ergebnisentwicklung
Im Segment Content wurde in 2014 ein operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: EUR 4,5 Mio.) erzielt. Der Ergebnisrückgang bei deutlich gestiegenen Umsatzerlösen in diesem Segment erklärt sich im Wesentlichen durch die gestiegenen Herstellungs- und Vertriebskosten für die Kinoveröffentlichungen, denen nur unterplanmäßige Umsatzerlöse in dieser Auswertungsstufe gegenüberstanden. Die EBIT-Marge des Segmentes sank im Berichtszeitraum auf 2,9 % (Vorjahr: 8,9 %).
Das Segment Services erzielte dagegen einen Anstieg des EBIT auf EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.). Die EBIT-Marge sank leicht auf 12,6 % (Vorjahr: 13,7 %).
Insgesamt erzielte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2014 ein EBIT von EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.). Das ursprüngliche Ergebnisziel in der Bandbreite von EUR 5,0 bis EUR 6,0 Mio. wurde aufgrund der vorstehend beschriebenen Abweichungen nicht erreicht, jedoch konnte die Splendid Gruppe durch einen starken Geschäftsverlauf im vierten Quartal im oberen Bereich der am 30. September 2014 angepassten Prognose für das operative EBIT (EUR 1,0 bis EUR 2,0 Mio.) abschließen. Die EBIT-Marge im Berichtszeitraum betrug 3,0 % (Vorjahr: 7,4 %).
Die Zinsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr rückläufig, da sich die Splendid Gruppe u.a. zu günstigeren Konditionen refinanzieren konnte. Das Finanzergebnis hat sich auf EUR - 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR - 0,7 Mio.) verbessert.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten positive Nettoeffekte aus der Bildung von latenten Steuern in Höhe von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.). Der Ist-Steueraufwand (ohne Berücksichtigung von latenten Steuern) ist in 2014 auf EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) angestiegen, bei der Ermittlung des Steueraufwands konnten erneut erhebliche steuerliche Verlustvorträge angerechnet werden. Insgesamt wird im Berichtsjahr ein Steueraufwand von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio. Steuerertrag) ausgewiesen.
Das Konzernjahresergebnis hat sich um EUR 2,8 Mio. auf EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 3,7 Mio.) vermindert. Das Ergebnis je Aktie beträgt im Geschäftsjahr EUR 0,09 (Vorjahr: EUR 0,37).
Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung, die am 16. Juni 2015 in Köln stattfindet, erneut die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre vorschlagen. Die Höhe des Dividendenvorschlags trägt der Konzernergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2014 Rechnung und liegt bei 5 Cent je Aktie (Vorjahr: 10 Cent je Aktie).
II.3 Vermögenslage
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| Konzernbilanz zum 31.12.2014 | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2014 | 31.12.2013 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | 35.366 | 31.112 | 4.254 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 36.913 | 32.388 | 4.525 |
| Summe Aktiva | 72.279 | 63.500 | 8.779 |
| Eigenkapital | 25.108 | 25.453 | -345 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 3.672 | 4.129 | -457 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 43.499 | 33.918 | 9.581 |
| Summe Passiva | 72.279 | 63.500 | 8.779 |
Die Konzernbilanzsumme der Splendid Gruppe erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von EUR 63,5 Mio. auf EUR 72,3 Mio.
Die Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus dem planmäßigen Aufbau des Filmvermögens, das zum Stichtag auf EUR 26,7 Mio. (Vorjahr: EUR 23,3 Mio.) angestiegen ist. Im Geschäftsjahr hat sich zudem das Sachanlagevermögen um EUR 0,4 Mio. auf EUR 1,2 Mio. erhöht, im Wesentlichen bedingt durch die Inbetriebnahme eines neuen Synchronstudios am Standort Berlin. Weiterhin beinhalten die langfristigen Vermögenswerte Latente Steueransprüche in Höhe von EUR 6,0 Mio. (Vorjahr: EUR 5,9 Mio.), die überwiegend aus der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge der Splendid Medien AG und der Splendid Film GmbH resultieren.
Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich auf EUR 36,9 Mio. (Vorjahr: EUR 32,4 Mio.). Der Anstieg ergibt sich insbesondere aus erhöhten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die durch den starken Umsatz im vierten Quartal zum Stichtag auf EUR 25,8 Mio. (Vorjahr: EUR 21,2 Mio.) angestiegen sind. Die Liquiden Mittel haben sich zum Stichtag leicht auf EUR 7,4 Mio. (Vorjahr: EUR 8,2 Mio.) vermindert.
Das Eigenkapital des Konzerns veränderte sich im Wesentlichen durch das Konzernjahresergebnis sowie durch die im Juni 2014 erfolgte Dividendenzahlung gegenüber dem letzten Bilanzstichtag auf EUR 25,1 Mio. (Vorjahr: EUR 25,5 Mio.). Aufgrund einer im Juni erfolgten Verlängerung eines Ergebnisabführungsvertrages war für die vereinbarte Ausgleichszahlung mit dem Minderheitsgesellschafter zudem eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren, die den Gewinnvortrag um rund EUR 0,3 Mio. vermindert hat. Die Eigenkapitalquote hat sich zum Bilanzstichtag auf 34,7 % (Vorjahr: 40,1 %) reduziert.
Die langfristigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR 3,0 Mio. den langfristigen Anteil eines Tilgungsdarlehens (Vorjahr: EUR 3,9 Mio.). Unter Berücksichtigung von erhöhten Finanzleasingverbindlichkeiten sowie erhöhten Verbindlichkeiten für Ausgleichsansprüche von Minderheitsgesellschaftern haben sich die langfristigen Verbindlichkeiten insgesamt um EUR 0,5 Mio. auf EUR 3,7 Mio. reduziert.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten nahmen auf EUR 43,5 Mio. (Vorjahr: EUR 33,9 Mio.) zu. Der Anstieg entfällt mit EUR 3,9 Mio. auf Bankverbindlichkeiten sowie mit EUR 2,9 Mio. auf Erhaltene Anzahlungen, im Wesentlichen aus TV-Lizenzverkäufen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbezogen auf EUR 14,5 Mio. (Vorjahr: EUR 12,6 Mio.) erhöht, im Wesentlichen bedingt durch den starken Geschäftsverlauf zum Jahresende. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht auf EUR 7,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.) angestiegen. Hierin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresbonusvereinbarungen mit Handelspartnern, Verpflichtungen aus Lizenzverträgen sowie Rückstellungen für Filmförderabgaben/GEMA.
II.4 Finanzlage
Kapitalstruktur
Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an.
Die Kapitalstruktur weist zum Bilanzstichtag eine Eigenkapitalquote von 34,7 % (Vorjahr: 40,1 %) auf. Bei den Verbindlichkeiten haben sich die langfristigen Verbindlichkeiten auf 5,1 % (Vorjahr: 6,5 %) vermindert. Im Gegenzug sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten auf 60,2 % (Vorjahr: 53,4 %) angestiegen.
In den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag zinstragende Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 16,7 Mio. (Vorjahr: EUR 13,6 Mio.) sowie Finanzleasingverbindlichkeiten von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.) enthalten.
Im März 2014 wurde eine neue Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium unterzeichnet, wodurch der bereitgestellte Kreditrahmen für die Splendid Gruppe um EUR 4,0 Mio. erweitert wurde. Der Kreditrahmen zum Stichtag betrug EUR 17,9 Mio. Zu den Details der bestehenden Bankfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter VII. 3 Finanzierung und Financial Covenants in diesem Konzernlagebericht.
Cashflow
Die Splendid Gruppe entwickelt ihren Cashflow ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Dieses wird um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt. Ergänzend werden die Zahlungsströme berücksichtigt, die aus der Veränderung von Bilanzposten abgeleitet werden.
Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:
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| Konzern-Cashflow Rechnung 2014 | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | 2014 | 2013 | Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 21.746 | 18.793 | 2.953 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -24.593 | -21.230 | -3.363 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 2.060 | 247 | 1.813 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | -787 | -2.190 | 1.403 |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 8.209 | 10.399 | -2.190 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 7.422 | 8.209 | -787 |
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ist um EUR 3,0 Mio. auf EUR 21,7 Mio. angestiegen, im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg der Umsatzerlöse und der damit verbundenen Einnahmenerhöhung. Vom Cashflow aus der Investitionstätigkeit entfallen auf das Filmvermögen EUR 24,0 Mio. (Vorjahr: EUR 20,9 Mio.). Daneben wurden im Berichtsjahr EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) in das Anlagevermögen investiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Investition in ein neues Synchronstudio in Berlin sowie um Erweiterungsinvestitionen, die durch das Wachstum der Gruppe induziert sind. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.). Aus der Nettokreditaufnahme von kurzfristigen Geldmarktkrediten sind im Geschäftsjahr EUR 3,9 Mio. zugeflossen, in Höhe von EUR 0,8 Mio. ergab sich ein Abfluss aus der planmäßigen Tilgung eines langfristigen Tilgungsdarlehens. Daneben wurde wie in den Vorjahren eine Dividende in Höhe von rund EUR 1,0 Mio. an die Aktionäre der Splendid Medien AG ausgezahlt.
Investitionen
Im Geschäftsjahr 2014 investierte die Splendid Gruppe EUR 25,0 Mio. netto (Vorjahr: EUR 19,9 Mio.) in das Filmvermögen, zahlungswirksam wurden EUR 24,0 Mio. (Vorjahr: EUR 20,9 Mio.). Die Investitionen beinhalten auch geleistete Anzahlungen für Filmrechte, die nach Vertragsabschluss bzw. zu Drehbeginn geleistet werden.
Zu den bedeutendsten Filminvestitionen der Splendid Gruppe gehörten die im Geschäftsjahr 2014 veröffentlichten Kinotitel, darunter insbesondere „The Expendables 3“ und „Sin City 2: A Dame to Kill For“.
Für die Auswertung ab 2015 sicherte sich die Splendid Gruppe die Lizenzrechte einer Reihe weiterer Filmprojekte, darunter den Action-Thriller „Criminal“ mit Kevin Costner, die Komödie „Rock the Kasbah“ mit Bill Murray sowie das Drama „Still Alice“ mit Julianne Moore.
Liquidität
Der Finanzmittelbestand der Splendid Gruppe umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie Kontokorrentkredite.
Insgesamt hat sich der Finanzmittelbestand bei erhöhten Investitionsauszahlungen im Berichtszeitraum auf EUR 7,4 Mio. (Vorjahr: EUR 8,2 Mio.) leicht reduziert.
Die Unternehmensgruppe verfügt über eine stabile Finanz- und Liquiditätsstruktur und ist in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen.
II.5 Mitarbeiter
Die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende 130 (Vorjahr: 126). Es wurden 24 neue Mitarbeiter eingestellt, 20 Mitarbeiter verließen im Laufe des Jahres das Unternehmen. Die zusätzlichen Mitarbeiter wurden schwerpunktmäßig im Bereich Services sowie im Vertrieb bzw. Produktmanagement eingestellt.
Zum Bilanzstichtag waren die fest angestellten Mitarbeiter wie folgt in den Segmenten beschäftigt:
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| 31.12.2014 | 31.12.2013 | |
|---|---|---|
| Content | 58 | 57 |
| Services | 63 | 59 |
| Holding | 9 | 10 |
| Gesamt | 130 | 126 |
Die Mehrzahl der Konzernmitarbeiter verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. Maßgebliche Mitarbeiter, allen voran die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, sind über Bonisysteme und/oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt.
III. Vergütungsbericht
Vorstand
Mitglieder des Vorstands waren zum 31. Dezember 2014:
• Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender
• Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb
• Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen
Vergütungssystem
Das Vergütungssystem für den Vorstand ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Rechnung getragen werden soll mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Größe des Unternehmens und des Konzerns, ihrer wirtschaftlichen Lage und der Positionierung im Markt. Indem Erfolge bei der Unternehmensführung besonders honoriert werden, sollen die Vorstandsmitglieder zu hohem Engagement motiviert, gleichzeitig aber auch dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden.
Berücksichtigt werden die Vergütungsstrukturen bei vergleichbaren Unternehmen. Im Vergleich zu ihnen soll sich die Vergütung des Vorstandes der Splendid Medien AG als attraktiv darstellen.
Im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung der Vorstandsmitglieder für den Erfolg des Unternehmens bemisst sich ihre Vergütung nicht nur nach individuellen Leistungen, sondern auch nach den Ergebnissen, die das Unternehmen und der Konzern insgesamt unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder erzielen.
Der variable Teil der Vergütung ist von einer mehrjährigen erfolgreichen Entwicklung des Konzerns abhängig. Soweit die angestrebten Ziele in dem festgelegten Mehrjahreszeitraum nicht realisiert werden können, führt dies zu einer Verringerung der zunächst verdienten Vergütung des Vorstandes. Gefördert werden soll damit eine auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung.
Grundvergütung
Die Grundvergütung besteht in einem festen Gehalt, das monatlich ausgezahlt wird. Dieses Gehalt wird bei Beginn des Anstellungsvertrages festgelegt. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass das feste Gehalt in regelmäßigen Abständen auf seine Angemessenheit überprüft wird.
Variable Vergütung
Die variable Vergütung von Andreas R. Klein bestimmt sich nach dem EBIT des Konzerns und dem EBIT der Splendid Film GmbH. Der Höhe nach ist diese Vergütung auf den Betrag der jährlichen Grundvergütung von Andreas R. Klein begrenzt. Die variable Vergütung von Alexander Welzhofer richtet sich nach dem Umsatz und den Ergebnissen des Konzerns und derjenigen Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG, für die Alexander Welzhofer im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt. Die variable Vergütung von Hans-Jörg Mellmann richtet sich nach den Ergebnissen des Konzerns sowie nach qualitativen Zielen für die Bereiche, für die Herr Mellmann im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt.
Aktienoptionen
Alexander Welzhofer wurden im Jahr 2001 33.375 Aktienoptionen gewährt. Diese Optionen wurden bisher nicht ausgeübt. Der Ausübungspreis lag zur Zeit der Ausgabe der ersten Tranche bei EUR 3,43. Die Optionen haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Bezugsrechte können mindestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Zuteilung und dann über die folgenden vier Jahre verteilt innerhalb von Ausübungszeiträumen und -fenstern in Abhängigkeit von erreichten Erfolgszielen ausgeübt werden. Herr Welzhofer hat im Jahr 2014 von seinem Ausübungsrecht keinen Gebrauch gemacht.
Nebenleistungen
Das Unternehmen hat für die Vorstandsmitglieder Unfallversicherungen abgeschlossen. Die Vorstände haben im Jahr 2014 entweder einen Dienstwagen gestellt bekommen oder erhalten eine Dienstwagenpauschale. Die Vorstände erhalten Zuschüsse zur Sozialversicherung, Andreas R. Klein und Hans-Jörg Mellmann darüber hinaus auch zu einer Direktversicherung. Die genannten Nebenleistungen werden den Vorständen auch weiterhin gewährt. Die geldwerten Vorteile der Nebenleistungen, die die Vorstandsmitglieder erhalten, werden von diesen versteuert.
Kein Vorstandsmitglied hat im Geschäftsjahr 2014 Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Das Unternehmen hat keinem Vorstandsmitglied einen Kredit gewährt.
Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit
Den Vorstandsmitgliedern sind keine Zusagen über eine betriebliche Altersversorgung gemacht worden.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten dürfen. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2014
Gewährte Zuwendungen im Berichtsjahr
Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen EUR 1.201.644 (Vorjahr: EUR 1.302.475).
Alexander Welzhofer hat in 2014 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH zudem einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55.
In der nachstehenden Tabelle sind gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Gesamtvergütungen (DCGK) des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Zielwerte für die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung angegeben. Ergänzend wurden als Überleitung zu den nach den Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelten Gesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder die tatsächlich für das Geschäftsjahr 2014 zugesagten einjährigen und mehrjährigen variablen Vergütungen ausgewiesen.
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| in EUR | Andreas R. Klein Vorstandsvorsitzender | |||
|---|---|---|---|---|
| GJ 2013 | GJ 2014 | GJ 2014 (Min) | GJ 2014 (Max) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 400.000 | 400.000 | 400.000 | 400.000 |
| Nebenleistungen | 29.538 | 28.082 | 28.082 | 28.082 |
| Summe | 429.538 | 428.082 | 428.082 | 428.082 |
| Einjährige variable Vergütung | 206.010 | 237.370 | 0 | 280.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 88.290 | 101.730 | 0 | 120.000 |
| Summe | 723.838 | 767.182 | 428.082 | 828.082 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 723.838 | 767.182 | 428.082 | 828.082 |
| Überleitung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | 154.439 | 64.347 | ||
| Mehrjährige variable Vergütung | 66.188 | 27.577 | ||
| Gesamtvergütung | 650.165 | 520.006 |
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| in EUR | Alexander Welzhofer Vorstand Marketing und Vertrieb | |||
|---|---|---|---|---|
| GJ 2013 | GJ 2014 | GJ 2014 (Min) | GJ 2014 (Max) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 250.000 | 250.000 | 250.000 | 250.000 |
| Nebenleistungen | 23.558 | 23.796 | 23.796 | 23.796 |
| Summe | 273.558 | 273.796 | 273.796 | 273.796 |
| Einjährige variable Vergütung * | 106.200 | 145.500 | 0 | 215.800 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 25.500 | 25.500 | 0 | 35.700 |
| Summe | 405.258 | 444.796 | 273.796 | 525.296 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 405.258 | 444.796 | 273.796 | 525.296 |
| Überleitung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | 152.607 | 173.156 | ||
| Mehrjährige variable Vergütung | 23.886 | 0 | ||
| Gesamtvergütung | 450.051 | 446.953 |
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| in EUR | Hans-Jörg Mellmann Vorstand Finanzen Eintritt 1.4.2013 | |||
|---|---|---|---|---|
| GJ 2013 | GJ 2014 | GJ 2014 (Min) | GJ 2014 (Max) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 135.000 | 180.000 | 180.000 | 180.000 |
| Nebenleistungen | 18.873 | 25.285 | 25.285 | 25.285 |
| Summe | 153.873 | 205.285 | 205.285 | 205.285 |
| Einjährige variable Vergütung | 24.500 | 24.500 | 0 | 34.300 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 25.500 | 25.500 | 0 | 35.700 |
| Summe | 203.873 | 255.285 | 205.285 | 275.285 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 203.873 | 255.285 | 205.285 | 275.285 |
| Überleitung | ||||
| Einjährige variable Vergütung | 24.500 | 29.400 | ||
| Mehrjährige variable Vergütung | 23.886 | 0 | ||
| Gesamtvergütung | 202.259 | 234.685 |
*Die einjährige variable Vergütung von Herrn Welzhofer enthält eine der Höhe nach nicht begrenzte Gewinnbeteiligung aus einem Geschäftsführervertrag, deren Maximalhöhe auf Basis eines Wahrscheinlichkeitsszenarios geschätzt wurde.
Zufluss für das Berichtsjahr
Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss im beziehungsweise für das Geschäftsjahr 2014 aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung und Versorgungsaufwand aus. Abweichend von der vorstehend dargestellten, für das Geschäftsjahr 2014 gewährten, mehrjährigen variablen Vergütung beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Geschäftsjahr 2014 zugeflossenen, mehrjährigen variablen Vergütungen.
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| in EUR | Andreas R. Klein Vorstandsvorsitzender | |
|---|---|---|
| GJ 2014 | GJ 2013 | |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 400.000 | 400.000 |
| Nebenleistungen | 28.082 | 29.538 |
| Summe | 428.082 | 429.538 |
| Einjährige variable Vergütung | 64.347 | 154.439 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 51.777 | 37.367 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Summe | 544.206 | 621.344 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 544.206 | 621.344 |
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| in EUR | Alexander Welzhofer Vorstand Marketing und Vertrieb | |
|---|---|---|
| GJ 2014 | GJ 2013 | |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 250.000 | 250.000 |
| Nebenleistungen | 23.796 | 23.558 |
| Summe | 273.796 | 273.558 |
| Einjährige variable Vergütung | 173.156 | 152.607 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 8.750 | 27.054 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Summe | 455.702 | 453.219 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 455.702 | 453.219 |
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| in EUR | Hans-Jörg Mellmann Vorstand Finanzen Eintritt 1.4.2013 | |
|---|---|---|
| GJ 2014 | GJ 2013 | |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 180.000 | 135.000 |
| Nebenleistungen | 25.285 | 18.873 |
| Summe | 205.285 | 153.873 |
| Einjährige variable Vergütung | 29.400 | 24.500 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 3.583 | 16.720 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Summe | 238.268 | 195.093 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 238.268 | 195.093 |
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| in EUR | Michael Gawenda Vorstand Finanzen Austritt: 30.6.2011 | |
|---|---|---|
| GJ 2014 | GJ 2013 | |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 0 | 0 |
| Nebenleistungen | 0 | 0 |
| Summe | 0 | 0 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 1.147 | 3.443 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Summe | 1.147 | 3.443 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.147 | 3.443 |
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
• Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln
• Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender)
• Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der OCG Holdings, UK;
Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, München
Vergütung des Aufsichtsrates
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Die Gründe für diese Abweichung von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 AktG dargelegt.
Über die satzungsmäßige Vergütung hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine Nebenleistungen. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt.
Die satzungsmäßige Vergütung ergibt sich wie folgt:
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| Dr. Ralph Drouven: | EUR 25.000 |
| Bernd Kucera: | EUR 18.750 |
| Malisa Scott: | EUR 12.500 |
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge
Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr 2014 verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür TEUR 97 in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 97). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berechnete im Geschäftsjahr 2014 neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 25 für die Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Gruppe (davon aufwandswirksam: TEUR 25).
D&O Versicherung
Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsmitglieder. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die versicherten Personen bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex ist in der Versicherung ein Selbstbehalt zu Lasten der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen.
Minderheitsgesellschafter
Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sieht folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:
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| in TEUR | 2014 |
|---|---|
| Alexander Welzhofer: | 55 |
| Hans Dieter Henseleit: | 58 |
Aufgrund einer Anpassung an steuerliche Erfordernisse wurde der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans Dieter Henseleit bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019 verlängert.
IV. Übernahmerelevante Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB
Kapital- und Stimmrechtsstruktur
Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2014 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Nach den zum 31. Dezember 2014 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar:
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| Name | Anzahl der Aktien | % Anteil am Grundkapital |
|---|---|---|
| Andreas R. Klein | 5.208.984 | 53,21 |
| Familie Klein GbR | 617.285 | 6,31 |
| Josef Siepe | 497.191 | 5,08 |
| Scherrer Small Caps Europe (IFM Independent Fund Management AG) | 308.398 | 3,15 |
Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.
Satzungsänderungen
Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.
Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots
Bei einem Kontrollwechsel sieht die im Jahr 2012 geschlossene Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium vor, dass beide Vertragsparteien über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen Einigung erzielen. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Dies betrifft auch eventuelle Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern.
Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien
Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 bis 5 der Satzung geregelt.
Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital I/2010
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.
Genehmigtes Kapital II/2010
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/2010).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.
Bedingtes Kapital
Bedingtes Kapital I
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden.
Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG am 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2015 Aktien der Splendid Medien AG in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre in anderer Weise erfolgen, und zwar wenn der Erwerb im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen erfolgt oder wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des derzeitigen Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Splendid Medien AG, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern und zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zur Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, zur Verwendung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zur Veräußerung an Dritte und an alle Aktionäre, sowie zur Einziehung.
V. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 289a HGB wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
VI. Nachtragsbericht
Es liegen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor.
VII. Chancen- und Risikobericht
VII. 1 Ziele des Chancen- und Risikomanagementsystems
Das primäre Ziel der Splendid Gruppe ist die Umsatzausweitung und die Erreichung eines nachhaltigen positiven Ergebnisses zur Steigerung des Unternehmenswertes.
Als eine auch international agierende Unternehmensgruppe ergeben sich für die Splendid Gruppe vielfältige unternehmerische Chancen. Gleichzeitig ist die Splendid Gruppe unterschiedlichen Risiken ausgesetzt.
Die Splendid Gruppe strebt ein ausgewogenes Chancen/Risiken-Verhältnis an und erfasst und analysiert dazu die sich aus der Geschäftstätigkeit ergebenden Chancen und Risiken regelmäßig, bewertet und überwacht diese.
VII. 2 Organisation des Chancen- und Risikomanagementsystems
Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen.
Chancen werden im Wesentlichen außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst, jedoch teilweise bei den Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung eines Risikos genannt oder direkt im Risiko beschrieben.
Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien „wirtschaftliches Verlustpotenzial“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“ bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich überarbeitet und aktualisiert.
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben, wird der Vorstand umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält mindestens zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe.
Die Konzeption und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements sind Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.
VII. 3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken
Im Rahmen der Risikobetrachtung werden nachfolgende Felder in besonderem Maße analysiert, da sie in direktem Zusammenhang mit der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens stehen:
Einkauf und Absatz von Filmlizenzen
Bei der Akquisition von Filmlizenzen steht das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen im Vordergrund. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb „Acquisition Proposals“, in denen neben einer projektbezogenen Analyse u. a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich ein wirtschaftlicher Erfolg wird. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen der planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkte führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen. Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig externen juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Lage auf die Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen.
Marktveränderungen im Home Entertainment
Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass dieser Markt von der Konjunkturlage, insbesondere von der Konsumneigung der Verbraucher, der wirtschaftlichen Lage des Einzelhandels sowie vom technischen Fortschritt abhängig ist. Bisher entfällt der größte Anteil des Home Entertainment Marktes auf physische Bildtonträger. Hinsichtlich des digitalen Vertriebs (Video-on-Demand VoD bzw. Electronic Sell-Through EST) von Filmrechten arbeitet die Splendid Gruppe mit allen wesentlichen Anbietern im deutschsprachigen Raum und Benelux zusammen und betreibt eine eigene VoD/EST-Plattform. Inwiefern sich ein anhaltender Preisdruck bei Bildtonträgern, die Substitution der physischen Bildtonträgerformate DVD und Blu-ray durch digitale Vertriebsformen wie VoD/EST sowie wirtschaftliche Situation und Preissteigerungserwartungen der Verbraucher auf den zukünftigen Absatz von Home Entertainment-Produkten auswirken, bleibt abzuwarten.
TV-Auswertung
Die Splendid Gruppe generiert u. a. Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an das Free-TV und Pay-TV. Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten beeinflussen in erheblichem Maße das Einkaufsbudget der Fernsehsender. Die wirtschaftliche Situation in der Medienlandschaft, darunter mögliche negative Auswirkungen der Konjunkturentwicklung sowie Veränderungen in den Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender mit vergleichsweise längeren Zahlungszielen beeinflussen unter Umständen die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ.
Produktpiraterie
Die Filmindustrie beklagt seit einigen Jahren die illegalen Downloadmöglichkeiten aus dem Internet. Auch andere Formen der Produktpiraterie, wie die Verbreitung illegaler DVD/Blu-ray-Kopien gehen zu Lasten der Filmindustrie, insbesondere der Home Entertainment-Branche. Von Seiten der Industrie wurde eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen, die die Produktpiraterie zunehmend eingrenzen sollen. Generell ist festzuhalten, dass die Produkte der Splendid Gruppe in unterschiedlichem Maße von illegalen Downloads betroffen sind. Die Produkte der Konzerngesellschaften Polyband und WVG mit ihren Special Interest- und Kinderprogrammen unterliegen dabei einem deutlich geringeren Risiko als die Spielfilmprodukte der Splendid Film. Dies ist vornehmlich auf die unterschiedlichen Zielgruppen des jeweiligen Genres zurückzuführen. Die Splendid Gruppe verwendet Kopierschutzsysteme für die DVD- und Blu-ray-Produkte. Daneben verfolgen die Unternehmen der Splendid Gruppe Urheberrechtsverstöße in Internet-Downloadforen. Generell ist das wirtschaftliche Risiko für die Splendid Gruppe als marktkonform zu beurteilen.
Währungsrisiken
Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u. a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.
Zinsrisiken
Die Splendid Gruppe finanziert Filminvestitionen und Betriebsmittel durch Bankdarlehen. Längere Zeiträume zwischen Bereitstellung und Rückzahlung der Darlehen sind mit Zinsänderungsrisiken behaftet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen, die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr vielmehr vom anhaltend niedrigen Zinsniveau profitiert.
Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen
Die Splendid Gruppe wertet einen großen Teil der erworbenen Lizenzrechte im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum und in den Benelux-Ländern aus. Wirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere die Geschäftslage sowie das Zahlungsverhalten der Handelspartner, die für die Splendid Gruppe in Zahlungsausfall oder -verschiebungen resultieren können, werden regelmäßig beobachtet. Größere Forderungen im Home Entertainment werden über eine im Jahr 2012 abgeschlossene Forderungsausfallversicherung gesichert. Ein großer Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist zudem über ein individuelles Abrechnungsprozedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert.
Finanzierung und Financial Covenants
Die Ausstattung mit ausreichendem Kapital für den Erwerb von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung.
Im August 2012 schloss die Splendid Gruppe eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium über einen Kreditrahmen von EUR 14,95 Mio. unter Führung der NATIONAL-BANK AG ab. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit in Höhe von ursprünglich EUR 4,95 Mio. zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien in Höhe von EUR 10,0 Mio., die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden.
Im März 2014 wurde der Kreditrahmen für die Splendid Gruppe mit der Unterzeichnung einer neuen Finanzierungsvereinbarung um EUR 4 Mio. erweitert. Per 31. Dezember 2014 verfügte die Splendid Gruppe aus der Finanzierungsvereinbarung über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 17,9 Mio., der mit EUR 16,7 Mio. durch das Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,1 Mio.
Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung hat sich die Splendid Gruppe u.a. zur Einhaltung von Financial Covenants hinsichtlich Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und Investitionsumfang verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattung offengelegt. Die Finanzierungsvereinbarung wird auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs in regelmäßigen Abständen angepasst beziehungsweise verlängert.
Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden darüber hinaus im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert.
Auf der Grundlage der vorstehenden Erläuterungen sind gegenwärtig keine negativen Auswirkungen auf die Finanzsituation ersichtlich. Die Splendid Gruppe verfügt über eine stabile Finanz- und Liquiditätsstruktur.
Schlüsselpersonen-Risiko
Der wirtschaftliche Erfolg der Gruppe wird maßgeblich beeinflusst durch das Management und wichtige Know-how-Träger in den Tochtergesellschaften. Ein plötzlicher Wegfall dieser Schlüsselpersonen kann zu einer negativen Beeinflussung der Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften und des Konzerns führen. Die Gesellschaft begegnet dem Risiko mit Vertreterregelungen. Unternehmensbeteiligungen, flache Hierarchien sowie erfolgsorientierte Vergütungsmodelle zielen auf die Arbeitszufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter in den Gesellschaften ab.
Rechtliche Risiken
Wesentliche rechtliche Risiken sind - bis auf die im Rahmen der Filmverträge genannten allgemeinen Risiken - nicht ersichtlich.
Risiken der Tochtergesellschaften
Möglichen Risiken der Tochtergesellschaften mit Auswirkung auf den Konzern wird mittels Prognoserechnungen bzw. Forecasts auf Gesamtjahresbasis sowie mittels eines standardisierten monatlichen Berichtswesens begegnet, bei dem Soll/Ist-Abweichungen an den Vorstand berichtet werden. Der Aufsichtsrat wird von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt.
Corporate Compliance
Zur Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dient eine konzerninterne Corporate Compliance-Richtlinie. Der Vorstand und das Management sind für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich und berichten im Rahmen regelmäßiger Abfragen über mögliche Verstöße. Des Weiteren ist ein Compliance Manager als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen den Prinzipienkatalog eingesetzt. Es sind bisher keine Verstöße gegen die Richtlinie aufgetreten.
VII. 4 Internes Kontrollsystem (IKS)
Ziel des internen Kontrollsystems der Splendid Medien AG ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen.
Die folgenden Beispiele stehen exemplarisch für die vielfältigen Kontrollprozesse:
- Monatliches Berichtswesen, in dem interne Berichte und Auswertungen sowie externe Daten mit Soll/Ist-Analysen für die Entscheidungsträger erstellt werden
- Konzerneinheitliche Vorgaben zur Bilanzierung, Bewertung und Kontierung von wesentlichen Sachverhalten
- Organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit Zugriffsberechtigungen auf Rechnungslegungs- und Finanzsysteme
- Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen
- Vier-Augen-Prinzip beim Berichtswesen sowie im Rahmen der Abschlussprozesse
- Entscheidungs- bzw. Kontrollfunktion des Vorstands bzw. der Geschäftsführung der Tochtergesellschaften bei wesentlichen Geschäftsvorfällen
Die Splendid Gruppe legt daneben jährlich in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zusätzliche Prüfungsgegenstände im Rahmen des Risikomanagements/Internen Kontrollsystems fest. Die Prüfungen werden in der Regel durch unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden im Rahmen des Risikomanagements ausgewählte Geschäftsprozesse einer Revision unterzogen und - sofern erforderlich - optimiert.
Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Chancen/Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionsfähig sein oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
VIII. Prognosebericht
Die Konjunkturaussichten für unseren Hauptmarkt Deutschland sind insgesamt positiv. Hohe Erwerbstätigkeit, niedrige Arbeitslosigkeit, steigende Löhne sowie der gesunkene Ölpreis sollen für Wachstumsimpulse sorgen. Für das Gesamtjahr 2015 hat die Bundesregierung daher in ihrer aktuellen Konjunkturprognose die Wachstumserwartung auf 1,5 % erhöht.
Auf Basis der Jahreszahlen 2014 im Home Entertainment und der anhaltend positiven Konsumneigung der Verbraucher blickt die deutsche Medienbranche zuversichtlich auf das Jahr 2015. Die Bedeutung von digitalen Angeboten im Home Entertainment und im Fernsehen wird weiter zunehmen.
Der Umsatz mit physischen Bildtonträgern (DVD, Blu-ray) aus dem Kaufsegment des Home Entertainment Marktes wird leicht rückläufig erwartet, bleibt jedoch mit Abstand das wichtigste Marktsegment. Der Verleih-Markt verschiebt sich sukzessive zugunsten der verschiedenen VoD-Angebote im Internet und es wird insgesamt mit weiterem Wachstum in diesem Marktsegment gerechnet. Die Digitalisierung im Kinobereich ist zu großen Teilen umgesetzt und die Aussichten für den Kinomarkt 2015 sind positiv.
Nachdem die Splendid Gruppe in den letzten Jahren jeweils deutliche Umsatzzuwächse erreichen konnte, plant sie aufgrund von Verschiebungen verschiedener Filmprojekte für das Jahr 2015 mit einem Umsatzrückgang in einer Größenordnung zwischen 9 bis 14 %. Der Umsatzrückgang entfällt auf das Segment Content, während im Segment Services mit einem leichten Wachstum geplant wird.
Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente sind wie folgt:
Segment Content:
In der Auswertungsstufe Kino sind insgesamt 12 Kinoveröffentlichungen für 2015 vorgesehen, die jedoch im Vergleich zu den Kinoveröffentlichungen 2014 mit reduzierten Umsatzerwartungen und entsprechend geringeren Marketingbudgets geplant wurden. Anfang März startete das Drama „Still Alice“ in den deutschen Kinos, für das Julianne Moore mit dem Oscar als beste Hauptdarstellerin ausgezeichnet wurde. Im zweiten Quartal ist die Veröffentlichung der französischen Erfolgskomödie „Papa ou Maman“ vorgesehen und in der zweiten Jahreshälfte veröffentlichen wir u.a. den Action-Thriller „Criminal“ sowie die Komödie „Rock the Kasbah“. Daneben sind im Jahresverlauf weitere Kinoveröffentlichungen aus den Bereichen Thriller, Komödie, Animation, Familienunterhaltung sowie Dokumentation vorgesehen, womit insgesamt ein breites Publikumsspektrum adressiert wird.
Wichtigster Umsatzbereich im Segment Content bleibt die Auswertungsstufe Home Entertainment. In unserem Hauptmarkt Deutschland wollen wir unsere bedeutende Marktstellung festigen und auch in Österreich, der Schweiz und in Benelux planen wir weiterhin eine starke Präsenz auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Der Umsatz mit physischen Bildtonträgern auf DVD und Blu-ray bleibt die wichtigste Erlösquelle und die parallele Herausbringung in beiden Formaten ist auf absehbare Zeit weiter erforderlich. Auf Basis des aktuellen Veröffentlichungskalenders plant die Splendid Gruppe mit einem Umsatzniveau unter dem Rekordniveau von 2014. Besondere Umsatzbedeutung haben insbesondere der im Januar veröffentlichte Titel „Sin City 2“ sowie die weitere Auswertung des zum Jahresende 2014 veröffentlichten Top-Titels „The Expendables 3“. Beide Titel konnten zu Jahresbeginn bereits Top-Positionen in den Home Entertainment-Verkaufs-Charts erreichen. Daneben planen wir die Auswertung einer breiten Palette von Spielfilmen sowie Special Interest-Angeboten, wobei den Folgeauswertungen der Kinotitel jeweils eine erhöhte Umsatzerwartung zukommt.
Die internetbasierten Vertriebswege VoD und EST einschließlich unseres eigenen Streaming-Portals Videociety werden weiter ausgebaut. Wir erwarten auf Basis der allgemeinen Marktentwicklung weiter zunehmende Umsatzanteile aus diesen Bereichen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit iTunes und anderen Anbietern setzen wir fort und bauen sie weiter aus.
Im TV-Lizenzbereich, der neben Free-TV auch Pay-TV Rechte beinhaltet, erwarten wir weiterhin hohe Umsatzbeiträge aus bereits kontrahierten Verträgen. Der Umsatz in 2015 wird voraussichtlich jedoch nicht das sehr hohe Niveau des Vorjahres erreichen.
Segment Services:
Nach dem erfolgreichen Geschäftsverlauf in 2014 plant die Splendid Gruppe mit steigenden Umsatzerlösen aus dem Geschäftsfeld Digitalisierung/Neue Medien, während sich die Wachstumsdynamik im Geschäftsfeld Synchronisation voraussichtlich leicht abschwächen wird.
Der Schwerpunkt im Geschäftsfeld Digitalisierung/Neue Medien wird sich weiter in Richtung Dienstleistungen für die Bereiche VoD/EST verlagern. Zusätzlich sorgen neue Dienstleistungen im Portfolio für weitere Chancen und die Umsatzerwartungen sind entsprechend positiv.
Das Premastering für die Blu-ray und DVD bleibt weiterhin ein wichtiger Umsatzträger. Der Wettbewerbsdruck insbesondere im Premastering ist jedoch weiterhin hoch.
Im Geschäftsfeld Synchronisation werden 2015 die erfolgreichen Geschäftsbeziehungen mit Bestandskunden fortgeführt. Zusätzlich sollen weitere Kunden aus dem Bereich TV-Sender gewonnen werden und die neue Präsenz in Berlin ermöglicht die Erschließung von neuen Kundenkreisen.
Gesamtausblick
Unter Berücksichtigung der Segmentumsatzplanungen erwartet der Vorstand für 2015 einen Konzernumsatz in einer Bandbreite von EUR 57 Mio. bis EUR 62 Mio.
Auf der Kostenseite sieht die Unternehmensplanung in 2015 überproportional rückläufige Herstellungs- und Vertriebskosten vor. Neben reduzierten Abschreibungen auf das Filmvermögen beinhaltet die Unternehmensplanung im Vergleich zu 2014 insbesondere deutlich reduzierte Herausbringungsbudgets für die geplanten Kinotitel.
Auf Basis der Unternehmensplanung erwartet der Vorstand daher trotz rückläufiger Umsatzentwicklung eine deutliche Verbesserung des EBIT und prognostiziert für 2015 ein operatives EBIT in einer Bandbreite von EUR 3,5 Mio. bis EUR 4,5 Mio.
Für 2015 planen wir weiter mit Filminvestitionen auf dem Niveau des Jahres 2014 und das Investitionsvolumen wird voraussichtlich in einer Bandbreite zwischen EUR 23,0 Mio. bis EUR 27,0 Mio. liegen. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow sowie aus dem bestehenden Kreditrahmen.
Wesentliche Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Anlieferung und Veröffentlichung der erworbenen Spielfilme sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen trotz entsprechender Kurssicherungsmaßnahmen einen starken Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter „VII. 3 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken“ in diesem Konzernlagebericht.
Die Splendid Gruppe plant, die ertragsorientierte Wachstumsstrategie in den Jahren ab 2016 fortzuführen. Schwerpunkte sind dabei die kontinuierliche Ergänzung und Ausweitung unseres attraktiven Inhalteangebotes sowie die erfolgreiche Fortsetzung unserer Strategien im Bereich der digitalen Angebote und Services. Als integrierter Medienkonzern mit Expertise sowohl bei der Inhalte-Verwertung wie auch bei der technischen Umsetzung in neue Medien sehen wir uns nach wie vor sehr gut positioniert, um den schrittweisen Wandel vom stationären zum internetbasierten Angebot erfolgreich zu gestalten. Der Vorstand beurteilt die Geschäftschancen aus den Marktveränderungen in den verschiedenen Geschäftsfeldern unverändert positiv.
Köln, 18. März 2015
Splendid Medien AG
Vorstand
gez. Andreas R. Klein
gez. Alexander Welzhofer
gez. Hans-Jörg Mellmann
Aktiva
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| Anhang | Stand am 31.12.2014 TEUR |
Stand am 31.12.2013 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| A. Langfristige Vermögenswerte | |||
| I. Sachanlagevermögen | 4.1 | 1.219 | 799 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | 4.2 | 347 | 363 |
| III. Filmvermögen | 4.3 | 26.734 | 23.282 |
| IV. Geschäfts- oder Firmenwert | 4.4 | 326 | 326 |
| V. Latente Steueransprüche | 5.9 | 6.004 | 5.911 |
| VI. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.6 | 727 | 376 |
| VII. Sonstige Vermögenswerte | 4.6 | 9 | 55 |
| 35.366 | 31.112 | ||
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.5 | 7.435 | 8.209 |
| II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.6 | 25.843 | 21.161 |
| III. Vorräte | 4.7 | 2.388 | 1.997 |
| IV. Forderungen aus Ertragsteuern | 5.9 | 39 | 72 |
| V. Sonstige Vermögenswerte | 4.6 | 1.208 | 949 |
| 36.913 | 32.388 | ||
| 72.279 | 63.500 | ||
| Passiva | |||
| Anhang | Stand am 31.12.2014 TEUR |
Stand am 31.12.2013 TEUR |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 4.11 | 9.790 | 9.790 |
| II. Kapitalrücklage | 4.11 | 396 | 396 |
| III. Konzernbilanzgewinn | 4.11 | 14.929 | 15.274 |
| IV. Minderheitenanteile | 4.11 | -7 | -7 |
| 25.108 | 25.453 | ||
| B. Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| I. Bankverbindlichkeiten | 4.8 | 3.043 | 3.857 |
| II. Finanzleasingverbindlichkeiten | 4.9 | 268 | 149 |
| III. Latente Steuerschulden | 5.9 | 49 | 19 |
| IV. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.8 | 312 | 104 |
| 3.672 | 4.129 | ||
| C. Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| I. Bankverbindlichkeiten | 4.8 | 13.652 | 9.774 |
| II. Finanzleasingverbindlichkeiten | 4.9 | 121 | 68 |
| III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.8 | 14.460 | 12.605 |
| IV. Erhaltene Anzahlungen | 4.8 | 3.573 | 624 |
| V. Rückstellungen | 4.10 | 7.486 | 7.316 |
| VI. Ertragsteuerschulden | 4.8 | 249 | 220 |
| VII. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.8 | 3.958 | 3.311 |
| 43.499 | 33.918 | ||
| 72.279 | 63.500 |
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| Anhang | 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 5.1 | 66.029 | 54.939 |
| 2. Herstellungskosten | 5.2 | -43.246 | -34.291 |
| 3. Bruttoergebnis vom Umsatz | 22.783 | 20.648 | |
| 4. Vertriebskosten | 5.3 | -16.121 | -13.441 |
| 5. Verwaltungskosten | 5.4 | -7.100 | -7.166 |
| 6. Sonstige betriebliche Erträge | 5.5 | 2.463 | 4.429 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.6 | -166 | -155 |
| 8. Währungsgewinne/-verluste | 5.7 | 144 | -233 |
| 9. Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 2.003 | 4.082 | |
| 10. Finanzergebnis | 5.8 | -592 | -682 |
| 11. Ergebnis vor Steuern | 1.411 | 3.400 | |
| 12. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 5.9 | -513 | 255 |
| 13. Konzernjahresergebnis | 898 | 3.655 | |
| -davon entfallen auf Anteilseigner | 898 | 3.655 | |
| -davon entfallen auf Minderheiten | 0 | 0 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) | 5.10 | 0,09 | 0,37 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) | 5.10 | 0,09 | 0,37 |
| Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) | 9.789.999 | 9.789.999 | |
| Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) | 9.789.999 | 9.789.999 |
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| 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis | 898 | 3.655 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Konzerngesamtergebnis | 898 | 3.655 |
| - davon entfallen auf Anteilseigner | 898 | 3.655 |
| - davon entfallen auf Minderheiten | 0 | 0 |
| 898 | 3.655 |
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| Anhang | 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 2.003 | 4.082 | |
| -/+ Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen | -208 | -182 | |
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 475 | 419 | |
| + Abschreibungen auf Filmvermögen | 21.526 | 15.514 | |
| +/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen | 170 | 314 | |
| -/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen | -10 | 4 | |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -5.525 | -8.069 | |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 4.491 | 7.855 | |
| + Erhaltene Steuern | 34 | 13 | |
| - Gezahlte Steuern | -548 | -512 | |
| + Erhaltene Zinsen | 2 | 15 | |
| - Gezahlte Zinsen | -664 | -660 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 7. | 21.746 | 18.793 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -608 | -409 | |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen | -24.084 | -20.865 | |
| + Einzahlungen aus Rückerstattung geleisteter Anzahlungen | 99 | 44 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 7. | -24-593 | -21.230 |
| - Dividendenauszahlungen | -979 | -979 | |
| - Auszahlungen für den Erwerb von Minderheitenanteilen | 0 | -17 | |
| - Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | -7.066 | -7.776 | |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 10.105 | -9.019 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 7. | 2.060 | 247 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | -787 | -2.190 | |
| + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 8.209 | 10.399 | |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 7. | 7.422 | 8.209 |
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| Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Konzernbilanzgewinn TEUR |
Minderheitenanteile TEUR |
Gesamt TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2013 | 9.790 | 396 | 12.598 | 10 | 22.794 |
| Konzerngesamtergebnis | 3.655 | 3.655 | |||
| Dividendenausschüttung | -979 | -979 | |||
| Erwerb von Minderheitenanteilen | -17 | -17 | |||
| Stand 31.12.2013 | 9.790 | 396 | 15.274 | -7 | 25.453 |
| Konzerngesamtergebnis | 898 | 898 | |||
| Dividendenausschüttung | -979 | -979 | |||
| Verlängerung | |||||
| Ergebnisabführungsvertrag | -264 | -264 | |||
| Stand 31.12.2014 | 9.790 | 396 | 14.929 | -7 | 25.108 |
1. Allgemeine Angaben
Die Splendid Medien AG ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz an der Alsdorfer Str. 3 in 50933 Köln und ist im Handelsregister unter Nummer HR B 31022 eingetragen. Die Gesellschaft ist im geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Splendid Medien AG stellt als Muttergesellschaft der Splendid Gruppe nach § 315a HGB diesen Konzernabschluss auf.
Die Splendid Gruppe ist ein integrierter Medienkonzern, dessen operative Geschäftstätigkeit in die Segmente Content und Services unterteilt ist. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST), die Vermarktung von Edutainment-Programmen und Musikinhalten sowie die Filmproduktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht.
2. Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 ist nach den zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2014 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Dabei werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännisch auf- oder abgerundet.
2.1 Änderungen der anzuwendenden Standards und Interpretationen
Alle für das Geschäftsjahr 2014 geltenden Auslegungen und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) werden angewendet.
Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen bzw. überarbeiteten Standards resultieren.
Im Geschäftsjahr 2014 erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
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| Standard | Titel/Regelungsinhalt | Inkrafttreten | EU-Endorsement |
|---|---|---|---|
| IFRS 10 | Konzernabschlüsse | 1.1.2014* | 11.12.2012 |
| IFRS 11 | Gemeinschaftliche Vereinbarungen | 1.1.2014* | 11.12.2012 |
| IFRS 12 | Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen | 1.1.2014* | 11.12.2012 |
| Amend. IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 | Konzernabschlüsse, gemeinschaftliche Vereinbarungen und Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen - Übergangsrichtlinien | 1.1.2014* | 4.4.2013 |
| IAS 27 | Einzelabschlüsse (revised 2011) | 1.1.2014* | 11.12.2012 |
| IAS 28 | Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (revised 2011) | 1.1.2014* | 11.12.2012 |
| Amend. IAS 32 | Finanzinstrumente - Darstellung - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden | 1.1.2014 | 13.12.2012 |
| Amend. IFRS 10, IFRS 12, IAS 27 | Einzelabschlüsse - Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften | 1.1.2014 | 20.11.2013 |
| Amend. IAS 36 | Wertminderung von Vermögenswerten - Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte | 1.1.2014 | 19.12.2013 |
| Amend. IAS 39 | Novation von Derivaten | 1.1.2014 | 19.12.2013 |
* Diese Standards sind innerhalb der EU - abweichend von den Erstanwendungszeitpunkten der Originalstandards (1.1.2013) - erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2014 beginnen, anzuwenden.
Die Standards IFRS 10, 11 ,12 und IAS 27, 28 sind Teil des sogenannten Konsolidierungspaketes.
IFRS 10 - Konzernabschlüsse: Der Standard ersetzt die Konsolidierungsleitlinien in IAS 27 und SIC-12 durch Einführung eines einzigen Konsolidierungsmodells für alle Unternehmen auf der Grundlage von Beherrschung, unabhängig davon, ob das Unternehmen durch Stimmrechte oder durch andere vertragliche Vereinbarungen kontrolliert wird. IAS 27 beinhaltet zukünftig nur noch die Regelungen für Einzelabschlüsse. In einer weiteren Überarbeitung zu IFRS 10 wurden Ausnahmen für sog. Investmentgesellschaften definiert und es wurde festgelegt, wann eine Investmentgesellschaft als Mutterunternehmen seine Tochterunternehmen konsolidieren muss.
IFRS 11 - Gemeinschaftliche Vereinbarungen: Der Standard ersetzt IAS 31 und SIC-13. Gemeinschaftliche Vereinbarungen umfassen gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen, wobei die rechtliche Ausgestaltung der Kooperation zukünftig keine entscheidende Rolle mehr spielt. Mit IFRS 11 wird das bisherige Wahlrecht zur Anwendung der Quotenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmen aufgehoben. Diese Unternehmen werden künftig allein at equity in den Konzernabschluss einbezogen.
IFRS 12 - Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen: Der Standard regelt einheitlich die Angabepflichten für den Bereich der Konzernrechnungslegung und bündelt die Angaben für Tochterunternehmen, die bislang in IAS 27, IAS 28, IAS 31 geregelt waren, die Angaben für gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen, welche sich bislang in IAS 31 bzw. IAS 28 befanden, sowie für strukturierte Unternehmen nunmehr in einem Standard.
Der geänderte IAS 28 enthält Folgeänderungen, die sich aus der Veröffentlichung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 ergeben. Die Überarbeitungen zu IFRS 10, 11,12 betreffen lediglich Klarstellungen.
Die Änderungen des IAS 32 stellen lediglich eine Klarstellung der bisherigen Saldierungsregeln dar. Die Änderungen an IAS 36 korrigieren einerseits eine Angabevorschrift zum erzielbaren Betrag zahlungsmittelgenerierender Einheiten und führen andererseits neue Angabepflichten ein.
Änderung zu IAS 39: Der Derivatehandel wurde neu geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Fortführung der Sicherungsbeziehung möglich, auch wenn eine zentrale Gegenpartei in das Vertragsverhältnis einsteigt.
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards bzw. Interpretationen ergeben sich im Berichtszeitraum keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe.
Vom IASB verabschiedete, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2014 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war. Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung durch die EU Kommission voraus. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften:
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| Standard | Titel/Regelungsinhalt | Inkrafttreten | EU-Endorsement |
|---|---|---|---|
| IFRIC 21 | Abgaben | 17.6.2014 | 13.6.2014 |
| Diverse | Annual Improvement Project des IASB 2011-2013 | 22.12.2014 | 18.12.2014 |
| Diverse | Annual Improvement Project des IASB 2010-2012 | 1.2.2015 | 17.12.2014 |
| Amend. IAS 19 | Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge | 1.2.2015 | 17.12.2014 |
| Amend. IAS 16 und IAS 41 | Bilanzierung fruchttragender Gewächse | 1.1.2016 | Erw. Q3/2015 |
| Amend. IAS 16 und IAS 38 | Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethode | 1.1.2016 | Erw. Q3/2015 |
| Amend. IFRS 11 | Änderungen hinsichtlich Erwerb von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten | 1.1.2016 | Erw. Q3/2015 |
| Diverse | Annual Improvement Project des IASB 2012-2014 | 1.1.2016 | Erw. Q3/2015 |
| Amend. IFRS 10 und IAS 28 | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture | offen | offen |
| Amend. IAS 27 | Equity Methode im Einzelabschluss | 1.1.2016 | Erw. Q3/2015 |
| IFRS 14 | Regulatorische Abgrenzungsposten | 1.1.2016 | Offen |
| Amend. IAS 1 | Angabeninitiative | 1.1.2016 | Erw. Q4/2015 |
| Amend. IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 | Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme | 1.1.2016 | Erw. Q1/2016 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1.1.2017 | Erw. Q2/2015 |
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 1.1.2018 | Erw. H2/2015 |
IFRIC 21 betrifft Unternehmen, die zur Zahlung von öffentlichen Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich des IAS 12 fallen, verpflichtet sind. Zielsetzung des IFRIC 21 ist, die derzeit in der Praxis existierenden Bilanzierungsunterschiede hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfassung von Zahlungsverpflichtungen durch die erstmalige Definition eines verpflichtenden Ereignisses zu beseitigen.
Annual Improvement Project des IASB 2011-2013
IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse: Der Anwendungsbereich des IFRS 3 wird angepasst und schließt zukünftig - analog zu IFRS 11 - die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen aus.
IFRS 13 - Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Es wird klargestellt, dass die Portfolioausnahme auch für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten anwendbar ist, die zwar nach IAS 39 oder IFRS 9 wie Finanzinstrumente bilanziert werden, aber nicht den Definitionen von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten in IAS 32 entsprechen.
IAS 40 - Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien: Die Beurteilung, ob eine erworbene Immobilie beim Käufer unter IFRS 3 fällt und einen Unternehmenserwerb darstellt, ist unabhängig davon zu beurteilen, ob sie beim Veräußerer als Finanzinvestition oder als Sachanlage gehalten wurde.
Annual Improvement Project des IASB 2010-2012:
IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen: Die Definition von „Ausübungsbedingungen“ wird konkretisiert. Zudem werden die Begriffe „Leistungsbedingung“ und „Dienstbedingung“, die zuvor darin enthalten waren, separat definiert.
IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse: Es wird klargestellt, dass bedingte Gegenleistungen, die bei Unternehmenszusammenschlüssen vereinbart wurden und als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden, zu jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
IFRS 8 - Geschäftssegmente: Klarstellung, dass über die Bewertung aller Vermögenswerte jedes berichtspflichtigen Segments nur dann berichtet werden muss, wenn der Betrag den Verantwortlichen regelmäßig gemeldet wird.
IFRS 13 - Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Es wird klargestellt, dass auch nach der Einführung von IFRS 13 kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten ohne festgelegten Zinssatz mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag bewertet werden können, wenn der Abzinsungseffekt unwesentlich ist.
IAS 16/ IAS 38 - Sachanlagen / Immaterielle Vermögenswerte: Bei der Anwendung des Neubewertungsmodells ist der Bruttobuchwert so zu ermitteln, dass er im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht.
IAS 24 - Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen: Wird das Management in Schlüsselpositionen durch eine externe Managementgesellschaft gestellt, dann sind sowohl die Gesellschaft als auch ihre betreffenden Mitarbeiter nahe stehende Unternehmen bzw. Personen. Hinsichtlich der Angaben über die Vergütung besteht eine Ausnahme für die individuellen Beträge der Mitarbeiter der Managementgesellschaft.
Überarbeitung IAS 19: Für die Berücksichtigung von Arbeitnehmerbeiträgen ist es zukünftig ent-scheidend, ob diese von der Dauer der Dienstjahre des Arbeitnehmers abhängig sind oder nicht.
Überarbeitung IAS 16 und IAS 38: Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethode: Bei Sachanlagen ist es bei der leistungsabhängigen Abschreibung nicht mehr zulässig, die Abschreibung eines Vermögenswertes an den Erlösen oder Umsätzen der Güter zu orientieren, die unter Verwendung des Vermögenswertes erzeugt wurden.
Überarbeitung IFRS 11: Es wird klargestellt, dass beim Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, welche einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellt, alle Prinzipien in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen aus IFRS 3 und anderen IFRS anzuwenden sind, solange diese nicht in Widerspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen.
Das Annual Improvement Project des IASB 2012-2014 enthält weitere Klarstellungen in diversen Standards.
IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Standard ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die zugehörigen Interpretationen. Die Erfassung von Umsatzerlösen soll nach IFRS 15 die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält außerdem Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Darunter sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen zu verstehen, die sich entsprechend dem Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard erweiterte quantitative und qualitative Informationen, um es dem Nutzer des Konzernabschlusses zu ermöglichen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen.
IFRS 9 Finanzinstrumente: Der Standard führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Er ersetzt dann IAS 39. Er bezieht sich dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem die finanziellen Vermögenswerte gesteuert werden. Des Weiteren ist ein neues Wertminderungsmodell vorgesehen, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. Der neue Standard enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung nicht finanzieller Risiken.
Von der Möglichkeit, vom IASB bereits verabschiedete Standards/Interpretationen vorzeitig anzuwenden, wurde kein Gebrauch gemacht. Ob und inwieweit sich aus den zukünftig anzuwendenden neuen/geänderten Standards bzw. Interpretationen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben werden, wird aktuell geprüft.
2.2 Konsolidierung
In den Konzernabschluss wurden neben dem Mutterunternehmen Splendid Medien AG die folgenden Tochterunternehmen einbezogen:
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| Verbundene Unternehmen | Sitz | Anteil in % |
|---|---|---|
| Splendid Film GmbH | Köln | 100 |
| Polyband Medien GmbH | München | 100 |
| Early Learning Group GmbH | Hamburg | 100 |
| WVG Medien GmbH | Hamburg | 90 |
| eNterActive GmbH | Hamburg | 85 |
| Splendid Synchron GmbH | Köln | 100 |
| Videociety GmbH | Köln | 100 |
| Splendid Produktion GmbH | Köln | 100 |
Die Splendid Medien AG übt als Holdinggesellschaft zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe aus, darunter Finanzen, Controlling, Organisation, EDV, Unternehmenskommunikation und Investor Relations.
Die Splendid Film GmbH (100 %), Köln, erwirbt Filme auf dem Weltmarkt und vermarktet die Filme vornehmlich im deutschsprachigen Raum und in den Benelux-Ländern.
Die Polyband Medien GmbH (100 %), München, erwirbt Programme im Bereich Special Interest, TV Serien und Family-Entertainment und wertet diese im deutschsprachigen Raum über die gesamte Wertschöpfungskette aus. Die Polyband Medien GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.
Die Early Learning Group GmbH (100 %), Hamburg, erwarb, produzierte und vermarktete Edutainment-Programme im Familien-Umfeld. Die Verwertungsrechte der Edutainment-Produkte wurden an die WVG Medien GmbH veräußert.
Über die WVG Medien GmbH (90 %) in Hamburg vertreiben Splendid Film und Polyband ihre Blu-ray- und DVD-Programme. Die WVG Medien vertreibt auch ein eigenes Programm und übernimmt darüber hinaus den Vertrieb von Blu-ray Discs und DVDs für weitere Unternehmen. Der zwischen der WVG Medien GmbH und der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag sieht eine Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Alexander Welzhofer vor, in der eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 festgeschrieben ist.
Die eNterActive GmbH (85 %) (nachfolgend „Enteractive GmbH“ genannt) in Hamburg erbringt digitale Dienstleistungen für die nationale und internationale Medienindustrie, darunter Erstellung von Mastern für die Blu-ray- und DVD-Produktion, Digitalisierung und Archivierung von Spielfilmen und TV-Programmen, digitale Distribution von Video-on-Demand (VoD)-Daten an VoD-Provider sowie Aufbau und Betrieb von VoD-Portalen. Die Enteractive GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Hans Dieter Henseleit, sieht eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 58 vor.
Die Splendid Synchron GmbH (100 %), Köln, synchronisiert fremdsprachige Filme und TV-Serien und überarbeitet diese tontechnisch. Die Splendid Synchron GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.
Die Videociety GmbH (100 %) in Köln betreibt eine Video-on-Demand-Plattform.
Die Splendid Produktion GmbH (100 %) in Köln entwickelt und produziert Filme.
Unternehmen, die von der Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen
Die Polyband Medien GmbH, München, die Splendid Synchron GmbH, Köln, sowie die Enteractive GmbH, Hamburg, nehmen für ihre Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2014 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch, die Polyband Medien GmbH, München, darüber hinaus auch bezüglich der Aufstellung des Lageberichts.
Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 alle Unternehmen einbezogen, die von der Splendid Medien AG beherrscht werden (Tochterunternehmen). Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
- die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),
- eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und
- die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Splendid Medien AG aufgestellt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Die Kapitalkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt grundsätzlich durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Fair Value der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Zeitpunkt ihres Erwerbes (Erwerbsmethode). Verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Er wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, in den Folgeperioden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen.
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| Unternehmen | Historische Anschaffungskosten Geschäfts- oder Firmenwert TEUR |
Restbuchwert Geschäfts- oder Firmenwert TEUR |
|---|---|---|
| Splendid Film GmbH | 5.156 | 0 |
| Polyband Medien GmbH | 393 | 308 |
| Early Learning Group GmbH | 17 | 0 |
| WVG Medien GmbH | 18 | 18 |
| eNterActive GmbH | 3 | 0 |
| Splendid Synchron GmbH | 3 | 0 |
| Videociety GmbH | 0 | 0 |
| Splendid Produktion GmbH | 0 | 0 |
| 5.590 | 326 |
Die aus der Erstkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bis zum Geschäftsjahr 2004 über 20 Jahre entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Der Konzern überprüft seitdem gemäß IFRS 3 jährlich jeweils zum Geschäftsjahresende die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte anhand des Nutzungswertes. Die Überprüfung erfolgt auf Basis von prognostizierten Cashflows der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die aus der vom jeweiligen Management vorgelegten 5-Jahres-Planung abgeleitet werden. Im 5-Jahres-Zeitraum wurde auf Basis von quantifizierbaren Einzelprojekten oder Segmenten die Planrechnung abgeleitet. Nach dem 5-Jahres-Zeitraum werden gleichbleibende Cashflows mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 2 % unterstellt. Der Wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde dann aus den Cashflows unter Zugrundelegung eines Diskontierungssatzes von 9 % nach Steuern ermittelt. Nach dem oben erläuterten Verfahren war keine Wertberichtigung notwendig.
Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich dann als Differenz aus dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Tochterunternehmen). Einmal, auch unterjährig, erfasste Wertminderungsaufwendungen können in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht mehr aufgeholt werden.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geht der Vorstand nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen aus. Beseitigungen von Schätzunsicherheiten werden nicht erwartet.
Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden ebenso wie Zwischengewinne eliminiert.
Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf der Basis der Währung bewertet, die der Währung des wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Die Berichtswährung des Konzernabschlusses ist der Euro. Er stellt die funktionale Währung des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen dar.
2.3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des vorliegenden Konzernabschlusses wurden, mit Ausnahme der Änderungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Standards, gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bilanz ist nach Fälligkeiten gegliedert, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte haben eine Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren.
Segmentberichterstattung
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger in der Splendid Gruppe ist der Vorstand der Splendid Medien AG, der für die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente und die Überprüfung der Ertragskraft zuständig ist.
Der Hauptentscheidungsträger betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht. Die Splendid Gruppe berichtet über zwei operative Segmente (Content und Services).
Währungsumrechnung
Alle Gesellschaften der Splendid Gruppe operieren primär im Euroraum und die funktionale Währung jeder einzelnen Gesellschaft wie auch des Konzerns ist der Euro. Der Euro ist damit auch Berichtswährung dieses Konzernabschlusses.
Fremdwährungstransaktionen werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, erfolgt die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt.
Folgende Kurse waren für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend:
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| Stichtagskurs USD | |
|---|---|
| 31.12.2014 | 1,2153 |
| 31.12.2013 | 1,3767 |
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls berechnet.
Sachanlagevermögen
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um plan- und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Fremdkapitalkosten werden ohne Rücksicht auf die Verwendung des Fremdkapitals in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Vermögenswerte, die aufgrund des Vorliegens von Finanzierungsleasing der Gesellschaft zuzurechnen sind, wurden nach IAS 17 mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert.
Für die Ermittlung der Barwerte wurden die den jeweiligen Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Zinssätze als Abzinsungssätze verwendet.
Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Vermögenswerte, die durch Finanzierungsleasing entstehen, werden linear pro rata temporis unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 13 Jahren abgeschrieben.
Den planmäßigen Abschreibungen der nicht aufgrund bestehender Leasingverträge aktivierten Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Mietereinbauten | 6 | bis | 14 | Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 | bis | 13 | Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 | bis | 5 | Jahre |
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem Jahr 2008 über einen jahresbezogenen GWG Pool über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn die Vermögenswerte einen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden um planmäßige und gegebenenfalls um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode i. d. R. über 3 bis 5 Jahre vorgenommen. Es liegen nur entgeltlich erworbene Vermögenswerte vor und Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer.
Des Weiteren sind Firmenwerte aktiviert, die gemäß IFRS 3 nicht abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft werden.
Filmvermögen
Unter dieser Position werden sowohl erworbene Rechte an Fremdproduktionen und geleistete Anzahlungen auf Filmrechte als auch Herstellungskosten für Filme, die innerhalb der Splendid Gruppe produziert wurden (Eigenproduktionen), ausgewiesen. In Ermangelung branchenspezifischer Vorschriften nach IFRS erfolgte die Bewertung nach allgemeinen Grundsätzen. Das Filmvermögen enthält vorwiegend Auswertungsrechte an fremdproduzierten Filmen, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt, ggfls. vermindert um Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare Darlehen aus Projektförderungen.
Die im Filmvermögen ausgewiesenen von Dritten erworbenen Filmrechte werden im Zeitpunkt der technischen Abnahme des Filmmaterials mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungsmethode, die den Wertverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Die Bilanzierung beruht hierbei auf den Erfahrungen und Einschätzungen der Geschäftsführung über die Auswertungsmöglichkeiten der Lizenzen. Der Zeitraum der Erlösschätzung, der Basis für die Berechnung der Abschreibung ist, wurde dabei in der Regel auf maximal 10 Jahre beschränkt.
Im Regelfall des Vollrechtserwerbs erfolgt bei Auswertung der Filmrechte im DVD/Blu-ray-Verleih-/DVD/Blu-ray-Kaufgeschäft eine Abschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der TV-Rechte werden Abschreibungen in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten verrechnet.
Bei Verwertung der Pay-TV-Rechte werden 10 % als Abschreibungen im Aufwand erfasst. Für die Free-TV-Rechte erfolgt dann eine Abschreibung in Höhe von 70 %, da die Verwertung von Pay-TV-Rechten die Free-TV-Abschreibung um jene 10 % kürzt.
Für die Auswertungsstufe „Kino“ wird eine Abschreibung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten verrechnet. Das entsprechende Abschreibungsvolumen wird auf der Auswertungsstufe „TV-Rechte“ gekürzt.
Abweichend von der vorgenannten Abschreibungsmethode erfolgt für niedrigpreisige Filme, die nur einen verhältnismäßig geringen Erlös im Vergleich zu den gesamten erwarteten Erlösen aus der TV-Verwertung erwarten lassen, bei Auswertung der Filmrechte im DVD/Blu-ray-Geschäft eine Abschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der TV-Rechte werden ebenfalls Abschreibungen in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten verrechnet.
Wird erkannt, dass eine Abschreibung nach den vorgenannten Regeln nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führt, werden dem tatsächlichen Auswertungsverlauf entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Von diesen Abschreibungsregeln ausgenommen ist die Lernspielreihe „Ben & Bella“. Die Abschreibung erfolgt vor dem Hintergrund der erwarteten Nutzung linear über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzten Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zu weiteren Informationen wird auf die Ausführungen unter 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen.
Fremdkapitalkosten, die direkt einer Eigenproduktion oder dem Erwerb eines Filmrechtes zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungskosten des entsprechenden Vermögenswertes nach IAS 23 aktiviert. Bemessungsgrundlage für diese Aktivierung hierbei sind Filminvestitionen nach dem 1. Januar 2009, wenn sich der Zeitraum der Anschaffung von Anzahlung bis Schlussrechnung über mehr als 1 Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Außerplanmäßige Abschreibungen
Ein Unternehmen hat gemäß IAS 36 an jedem Bilanzstichtag und auch zusätzlich dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, zu untersuchen, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Wenn sein Buchwert diesen Betrag übersteigt, wird ein Vermögenswert ergebniswirksam wertgemindert. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus beizulegendem Wert abzüglich Verkaufskosten und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme, die durch die fortlaufende Nutzung des Vermögenswerts erwartet werden. Zu jedem Bilanzstichtag ist zu beurteilen, ob eine Wertminderung weiterhin besteht. Sind die Gründe für die außerplanmäßige Wertminderung entfallen, werden Zuschreibungen bis zu dem Betrag vorgenommen, der sich ergeben hätte, wenn die außerplanmäßige Abschreibung nicht vorgenommen worden wäre. Letzteres gilt nicht für Geschäfts- oder Firmenwerte.
Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten korrigiert um Wertminderungen am Bilanzstichtag bewertet. Der hierbei zu Grunde gelegte Nettoveräußerungswert ergibt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der voraussichtlich noch anfallenden Produktionskosten sowie geschätzter Vertriebskosten. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, so wird die vorgenommene Abschreibung rückgängig gemacht. Bei den enthaltenen fertigen Erzeugnissen und Waren handelt es sich im Wesentlichen um DVDs und Blu-rays. Bei den enthaltenen unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Vorleistungen für Produktionsdienstleistungen.
In die Herstellungskosten sind direkt zurechenbare Material- und Fertigungskosten eingeflossen, Fertigungsgemeinkosten sind hierbei von untergeordneter Bedeutung. Beim Wertansatz der fertigen Erzeugnisse und Waren sind stufenweise Abwertungen unter Berücksichtigung der Lagerreichweiten eingeflossen. Sonderabverkauf über Postenware wird geplant zu abgewerteter Marge. Insofern sind darüber hinaus keine weiteren Abwertungsrisiken anzusetzen.
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte der Splendid Gruppe umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert sowie sonstige zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten sowie derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Held to Maturity“ liegen ebenso wie finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die unter die „Fair Value Option“ fallen, nicht vor.
Leasingverträge, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist und aufgrund eines Finanzierungsleasings eine Leasingverbindlichkeit besteht, werden entsprechend IAS 39.2 nicht als Finanzinstrument klassifiziert. Lediglich in Bezug auf die Ausbuchung findet IAS 39 Anwendung.
Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt bei Kauf oder Verkauf zum Handelstag, d. h. dem Tag, an dem eine Verpflichtung zum Kauf bzw. Verkauf eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit eingegangen wurde.
Finanzielle Vermögenswerte
Die finanziellen Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden die finanziellen Vermögenswerte je nach Kategorie, der sie angehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte auf Grundlage der für die Bewertung verwendeten Daten nach der dreistufigen Hierarchie des IFRS 13:
- Auf aktiven Märkten notierter Börsen- oder Marktpreis (Stufe 1)
- Börsen- oder Marktpreis auf einem aktiven Markt für ähnliche Finanzinstrumente oder andere Bewertungstechniken auf Basis beobachtbarer Marktdaten (Stufe 2)
- Bewertungstechniken, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten) (Stufe 3)
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfolgt ist:
- die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen,
- der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt, übernommen und dabei entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht bzw. Kontrolle an dem Vermögenswert übertragen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Liquide Mittel)
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben und Termingelder, deren Gesamtlaufzeit weniger als 3 Monate beträgt. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ausländische Valuten werden zum Stichtagskurs angesetzt.
Forderungen
Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenswerte) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert, welcher in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt, unter Berücksichtigung von Transaktionskosten; an den Folgestichtagen werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, bei längerfristigen Vermögenswerten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Bei Forderungen, bei denen erkennbare Risiken bestehen, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen, die auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst werden. Anzeichen hierfür sind verspätete oder stockende Zahlungseingänge, Insolvenzen sowie Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit fehlenden oder nicht werthaltigen Sicherheiten. Zudem werden Erfahrungswerte der Vergangenheit bei der Bewertung der Forderungen berücksichtigt. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten rückgängig gemacht. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Einzelwertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Die Forderungen sind überwiegend kurzfristig und haben eine Laufzeit von unter drei Monaten. Wesentliche langfristige finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht. Wesentliche Zinsrisiken bestehen für diese Kategorien nicht.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten (Darlehensverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige Verbindlichkeiten) werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Differenzen bei den Verbindlichkeiten zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug der Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit des Darlehensvertrages grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode (Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes) verteilt und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Verbindlichkeiten werden als langfristig klassifiziert, sofern der Vertrag eine Tilgung nach 12 Monaten vorsieht. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Der beizulegende Zeitwert der vorliegenden langfristigen festverzinslichen Darlehen wird im Wesentlichen durch die Zinserwartungen bestimmt, daneben aber unter anderem auch durch die Bonität der Gesellschaft. Ein aktiver Markt für derartige Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Zeitwert dem Buchwert der Verbindlichkeit entspricht. Eine verlässliche Berechnung des beizulegenden Zeitwertes wird als nicht möglich angesehen.
Die zukünftigen vertraglich festgelegten Ausgleichsansprüche der Minderheitsgesellschafter stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar (vgl. Minderheitenanteile). Angesetzt ist der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.
Leasingverbindlichkeiten
Soweit der Leasingnehmer im Rahmen von Leasingverträgen alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt und somit als wirtschaftlicher Eigentümer gemäß IAS 17 anzusehen ist, wird der Leasinggegenstand bei Vertragsabschluss mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In entsprechender Höhe wird eine Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing passiviert, die in den Folgeperioden nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird.
Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse umfassen technisches Equipment der Studioeinrichtungen. Die Anlagen werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben, die passivierten Finanzierungsleasingverträge haben Laufzeiten von bis zu 5 Jahren.
Die nicht bilanzierten Operating-Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen geleaste Pkw sowie Büroausstattung. Die Laufzeit der Leasingverhältnisse beträgt in der Regel 3 Jahre. Die künftigen Verpflichtungen aus Leasingzahlungen sind unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen.
Alle Leasingverhältnisse basieren auf fest vereinbarten Raten und lauten auf Euro.
Zu Handels- bzw. Spekulationszwecken gehaltene derivative finanzielle Vermögenswerte
Unter diese Kategorie fallen die Derivate, die nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind (held for trading). Die Splendid Gruppe setzt zur Absicherung gegen Währungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Devisenoptionen und Devisentermingeschäften ein. Währungsrisiken ergeben sich durch Lizenzzahlungen, die in USD denominiert sind. Diese Derivate erfüllen nicht die Voraussetzung von IAS 39 für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäft, obwohl sie bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Sicherung darstellen.
Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Gewinne oder Verluste aus der Folgebewertung erfolgswirksam erfasst. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Handelstag. Devisenoptionen werden erstmalig in Höhe ihrer Optionsprämie als sonstiger finanzieller Vermögenswert oder sonstige finanzielle Verbindlichkeit und nachfolgend mit ihrem Marktwert aktiviert bzw. passiviert. Wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist, wird eine finanzielle Verbindlichkeit erfasst.
Der beizulegende Zeitwert der Derivate wird unter Bezugnahme auf aktuelle relevante Marktparameter ermittelt.
Laufende und latente Steuern
Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder sonstigen Ergebnis erfasst wurden.
Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften in den Ländern berechnet, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 für alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet. Aktive latente Steuern aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen sind zu aktivieren, sofern ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung der Verlustvorträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Bei der Berechnung werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach der aktuellen Rechtslage zum Realisationszeitpunkt erwartet werden.
Öffentliche Zuwendungen
Öffentliche Zuwendungen werden erfasst, wenn mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Es wird zwischen Projektförderungen (Filmherstellung) und Verleihförderungen differenziert.
Projektförderungen
Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen bzw. Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbare Zuschüsse unterschieden.
Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen
Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Filmstiftung NRW) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt.
Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung.
Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF)
Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz vom Buchwert des Films abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.
Verleihförderungen
Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtige Darlehen und als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse unterschieden.
Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen
Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. FilmFernsehfonds Bayern „FFF Bayern“ Richtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen.
Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Sonstige betriebliche Erträge in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert.
Verleihförderung als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse
Hierbei handelt es sich um nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher z. B. in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für angefallene Aufwendungen. Die gewährten Zuschüsse werden als Sonstige betriebliche Erträge zum Zeitpunkt des Kinostarts des Folgefilms ergebniswirksam erfasst.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 mit dem Betrag angesetzt, der sich aufgrund der bestmöglichen Schätzung des Ressourcenabflusses zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag ergibt. Eine Rückstellung wird angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und dies voraussichtlich zu künftigen Nettozahlungsabflüssen führen wird. Eine Bilanzierung gemäß IAS 37 wird nur dann vorgenommen, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit mehr als 50 % beträgt. Geldleistungsverpflichtungen, für die keine Zinsen zu zahlen sind, werden mit ihrem Barwert angesetzt. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur.
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Die Konzernunternehmen generieren Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten sowie aus Dienstleistungen für die Film- und Fernsehbranche. Im Rahmen der Verwertung von Filmrechten werden für einen zeitlich und/oder räumlich begrenzten Bereich Nutzungsrechte an Abnehmer vorwiegend in Deutschland und im deutschsprachigen Europa erteilt. Die Konzernunternehmen erzielen hierbei Umsätze aus der Auswertung in Kino, DVD/Blu-ray, VoD/EST bis hin zum Free- und Pay-TV.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Verwertungschancen und Risiken an den Erwerber übergegangen sind, die Höhe der Erträge zuverlässig bestimmt werden kann, der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens hinreichend wahrscheinlich ist und die Konzernunternehmen im Zuge der Veräußerung keine Verpflichtungen mehr zu erfüllen bzw. keine Verfügungsmacht mehr haben.
Im Speziellen wird bei der Lizenzierung von Kinorechten der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert. Im Rahmen der DVD/Blu-ray- und TV-Auswertung erfolgt die Realisierung des Umsatzes bei Materialabnahme durch den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung. Im Bereich VoD/EST erfolgt die Umsatzrealisierung bei Download des entsprechenden Inhaltes.
Umsätze aus Dienstleistungen im Bereich Audio- und Video-Postproduktion werden bei länger laufenden Projekten nach Fertigstellungsgrad realisiert. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind.
In 2014 waren Sachverhalte, nach denen die PoC-Methode angewendet werden muss, nicht gegeben.
Alle Umsätze werden ohne Umsatzsteuer und gemindert um Retouren, Rabatte und Preisnachlässe ausgewiesen.
Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst, ebenso wie Fremdkapitalkosten.
Finanzerträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt.
Dividendenausschüttungen
Die Ansprüche der Anteilseigner aus Dividendenausschüttungen werden in derjenigen Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung der Hauptversammlung erfolgt.
3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Die Erstellung von Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den Regelungen der IFRS erfordert, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die Einfluss auf die Werte der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres haben. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte innerhalb des nächsten Geschäftsjahres in sich bergen können, werden im Folgenden dargestellt:
Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von den Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu geänderten Abschreibungsverläufen und Wertminderungen in Folgejahren führen. Diese Aussage bezieht sich auf einen Buchwert des Filmvermögens in Höhe von TEUR 26.734 (i. V. TEUR 23.282).
Die Schätzung bezüglich der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist im Hinblick auf ihre künftige Nutzbarkeit davon abhängig, dass zukünftig die von der Gesellschaft im Rahmen der Unternehmensplanung substantiiert prognostizierten positiven steuerlichen Einkommen generiert werden können. Der Buchwert hierfür beträgt TEUR 5.833 (i. V. TEUR 5.694). Hierbei wurde ein Planungshorizont von 5 Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzung der Verlustvorträge wird jährlich an aktualisierte Planungen angepasst. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge werden wie im Vorjahr mit einem langfristig erwarteten Steuersatz von 32,46 % in Ansatz gebracht. Im Geschäftsjahr 2014 wurden insgesamt EUR 0,1 Mio. latente Steuern auf Verlustvorträge hinzuaktiviert, daneben bestehen nicht berücksichtigte Verlustvorträge von EUR 70,2 Mio. für die Körperschaftsteuer und EUR 63,7 Mio. für die Gewerbesteuer.
Des Weiteren sind Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vor allem bei der Bemessung von sonstigen Rückstellungen und von Impairments auf Geschäfts- oder Firmenwerte, die Klassifizierung von Leasing sowie bei der Festlegung konzerneinheitlicher Nutzungsdauern von Bedeutung.
Die derivativen Finanzinstrumente werden grds. anhand der Market-to-Market-Methode bewertet.
4. Erläuterungen zur Konzernbilanz
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2014 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 802 | 297 | 3 | 37 | 1.133 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 512 | 136 | 85 | 0 | 563 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.002 | 284 | 338 | 0 | 1.948 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 37 | 0 | 0 | -37 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 3.353 | 717 | 426 | 0 | 3.644 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2014 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 676 | 28 | 3 | 0 | 701 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 490 | 11 | 84 | 0 | 417 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.388 | 243 | 324 | 0 | 1.307 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 2.554 | 282 | 411 | 0 | 2.425 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2014 | Stand 31.12.2013 |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 432 | 126 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 146 | 22 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 641 | 614 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 37 |
| Summe Sachanlagen | 1.219 | 799 |
Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind mit TEUR 196 in den Herstellungskosten (i. V. TEUR 155), mit TEUR 1 in den Vertriebskosten (i. V. TEUR 2) sowie mit TEUR 85 in den Verwaltungskosten (i. V. TEUR 88) enthalten.
Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2013 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2013 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 682 | 0 | 0 | 120 | 802 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 510 | 4 | 2 | 0 | 512 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.776 | 163 | 0 | 63 | 2.002 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 112 | 108 | 0 | -183 | 37 |
| Summe Sachanlagen | 3.080 | 275 | 2 | 0 | 3.353 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2013 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2013 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 669 | 7 | 0 | 0 | 676 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 478 | 12 | 0 | 0 | 490 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.162 | 226 | 0 | 0 | 1.388 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 2.309 | 245 | 0 | 0 | 2.554 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 126 | 13 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 22 | 32 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 614 | 614 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 37 | 112 |
| Summe Sachanlagen | 799 | 771 |
4.2 Immaterielle Vermögenswerte
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2014 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.398 | 169 | 294 | 0 | 1.273 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 8 | 0 | 0 | 8 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 1.398 | 177 | 294 | 0 | 1.281 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2014 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.035 | 193 | 294 | 0 | 934 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 1.035 | 193 | 294 | 0 | 934 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2014 | Stand 31.12.2013 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 339 | 363 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 8 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 347 | 363 |
Bei den zu Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um erworbene Software, denen eine begrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Die Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 153 (i. V. TEUR 138) in den Verwaltungskosten, in Höhe von TEUR 39 (i. V. TEUR 35) in den Herstellungskosten und in Höhe von TEUR 1 (i. V. TEUR 1) in den Vertriebskosten enthalten.
Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2013 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2013 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.267 | 134 | 3 | 0 | 1.398 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 1.267 | 134 | 3 | 0 | 1.398 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2013 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2013 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 862 | 174 | 1 | 0 | 1.035 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 862 | 174 | 1 | 0 | 1.035 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2013 | Stand 31.12.2012 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 363 | 405 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 363 | 405 |
4.3 Filmvermögen
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2014 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 144.085 | 23.421 | 0 | 5.158 | 172.664 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 6.173 | 1.674 | 99 | -5.158 | 2.590 |
| 3. Eigenproduktionen | 1.634 | 0 | 18 | 0 | 1.616 |
| Summe Filmvermögen | 151.892 | 25.095 | 117 | 0 | 176.870 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2014 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 127.769 | 20.957 | 0 | 0 | 148.726 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 406 | 6 | 0 | 0 | 412 |
| 3. Eigenproduktionen | 435 | 563 | 0 | 0 | 998 |
| Summe Filmvermögen | 128.610 | 21.526 | 0 | 0 | 150.136 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2014 | Stand 31.12.2013 |
| --- | --- | --- |
| Filmvermögen | ||
| 1. Filmrechte | 23.938 | 16.316 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 2.178 | 5.767 |
| 3. Eigenproduktionen | 618 | 1.199 |
| Summe Filmvermögen | 26.734 | 23.282 |
Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen in Höhe von TEUR 25.095 von Dritten erworbene Filmrechte.
Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2013 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2013 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 125.122 | 15.892 | 0 | 3.071 | 144.085 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 5.699 | 3.589 | 44 | -3.071 | 6.173 |
| 3. Eigenproduktionen | 1.178 | 456 | 0 | 0 | 1.634 |
| Summe Filmvermögen | 131.999 | 19.937 | 44 | 0 | 151.892 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2013 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2013 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 112.594 | 15.055 | 0 | 120 | 127.769 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 502 | 24 | 0 | -120 | 406 |
| 3. Eigenproduktionen | 0 | 435 | 0 | 0 | 435 |
| Summe Filmvermögen | 113.096 | 15.514 | 0 | 0 | 128.610 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2013 | Stand 31.12.2012 |
| --- | --- | --- |
| Filmvermögen | ||
| 1. Filmrechte | 16.316 | 12.528 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 5.767 | 5.197 |
| 3. Eigenproduktionen | 1.199 | 1.178 |
| Summe Filmvermögen | 23.282 | 18.903 |
Da das Filmvermögen sowohl Kriterien des Umlauf- als auch des Anlagevermögens erfüllt, ist es der allgemeinen historischen Bilanzierungspraxis folgend in der Vergangenheit im handelsrechtlichen Einzelabschluss als gesonderte Bilanzposition zwischen Anlage- und Umlaufvermögen bilanziert worden. Als Folge dieser Bilanzierungspraxis sind die historischen Anschaffungskosten für vor dem 31. Dezember 2004 angeschaffte Lizenzen, die zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschrieben waren, nicht im Rahmen eines Anlagengitters fortgeführt. Die angegebenen historischen Anschaffungskosten beziehen sich daher nur auf Lizenzen, für die zum 31. Dezember 2004 noch ein Restbuchwert vorhanden war.
Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Die Überprüfung der Filmbibliothek zum Jahresende führte im vierten Quartal zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.643 (im vierten Quartal des Vorjahres: TEUR 566) sowie zu Wertaufholungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 0). Im gesamten Berichtsjahr betrugen die außerplanmäßigen Abschreibungen und Verluste auf Filmvermögen TEUR 1.888 (i. V. TEUR 1.287). Es wird auf die Ausführungen unter 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen.
Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden übertragbare Nutzungsrechte des Filmvermögens als Sicherheit abgetreten.
4.4 Geschäfts- oder Firmenwert
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden gemäß IFRS 3 auf Werthaltigkeit überprüft und im Geschäftsjahr nicht außerplanmäßig abgeschrieben. Der Restbuchwert zum Stichtag i. H. v. TEUR 326 ergibt sich aus den historischen Anschaffungskosten von TEUR 5.590 und den kumulierten Abschreibungen von TEUR 5.264.
4.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die liquiden Mittel (TEUR 7.435, i. V. TEUR 8.209) bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten, deren Gesamtlaufzeit jeweils weniger als drei Monate beträgt. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt, ausländische Valuten sind zum Stichtagskurs (siehe auch 2.3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden „Währungsumrechnung“) umgerechnet.
4.6 Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Sonstige Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 9 (i. V. TEUR 55) und stellen finanzielle Vermögenswerte dar. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr und gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Derivate | 98 | 0 |
| Anspruch aus Filmförderung | 140 | 428 |
| Sonstige kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte | 947 | 504 |
| Nicht-Finanzielle Vermögenswerte | 23 | 17 |
| Gesamt Sonstige Vermögenswerte | 1.208 | 949 |
Die Entwicklung der erfolgswirksam erfassten Wertberichtigungen von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung der Wertberichtigungen
in TEUR
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| Stand 31.12.2012 | 1.383 |
| Auflösung | 34 |
| Inanspruchnahme | 758 |
| Zuführung | 105 |
| Stand 31.12.2013 | 696 |
| Auflösung | 52 |
| Inanspruchnahme | 19 |
| Zuführung | 103 |
| Stand 31.12.2014 | 728 |
Die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs erfolgt auf Basis erwarteter Cashflows und Bewertungsannahmen des Managements.
Die Fälligkeitsanalyse ausgewählter Vermögenswerte zeigt folgendes Bild:
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| in TEUR | Zum Stichtag weder wertberichtigt noch fällig | Zum Stichtag nicht wertberichtigt, aber überfällig seit | ||
|---|---|---|---|---|
| < 2 Monate | 2 - 12 Monate | > 12 Monate | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 25.748 | 366 | 377 | 43 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.217 | 0 | 0 | 0 |
| Buchwert 31.12.2014 | 27.001 | 366 | 377 | 43 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 20.591 | 526 | 356 | 64 |
| Sonstige Vermögenswerte | 964 | 1 | 8 | 31 |
| Buchwert 31.12.2013 | 21.555 | 527 | 364 | 95 |
Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über eine Globalzession abgetreten.
4.7 Vorräte
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| 31.12.2014 TEUR |
31.12.2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.203 | 1.907 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 185 | 90 |
| 2.388 | 1.997 |
Die Erhöhung des Bestandes um TEUR 391 setzt sich aus Mehrungen des Bestandes in Höhe von TEUR 493 sowie erhöhten Wertminderungen in Höhe von TEUR 102 zusammen.
4.8 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| 2014 | Betrag TEUR |
davon über 1 Jahr TEUR |
Gegebene Sicherheiten TEUR |
Art |
|---|---|---|---|---|
| Finanzleasingverbindlichkeiten | 389 | 268 | ||
| Bankverbindlichkeiten | 16.695 | 3.043 | 16.695 | Globalzession auf Forderungen und Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des Filmvermögens |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 14.460 | |||
| Erhaltene Anzahlungen | 3.573 | |||
| Ertragsteuerschulden | 249 | |||
| Latente Steuern | 49 | 49 | ||
| Ausgleichsanspruch Minderheitengesellschafter | 425 | 312 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.845 | |||
| 39.685 | 3.672 | 16.695 |
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| 2013 | Betrag TEUR |
davon über 1 Jahr TEUR |
Gegebene Sicherheiten TEUR |
Art |
|---|---|---|---|---|
| Finanzleasingverbindlichkeiten | 217 | 149 | ||
| Bankverbindlichkeiten | 13.631 | 3.857 | 13.631 | Globalzession auf Forderungen und Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des Filmvermögens |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.605 | |||
| Erhaltene Anzahlungen | 624 | |||
| Ertragsteuerschulden | 220 | |||
| Latente Steuern | 19 | 19 | ||
| Ausgleichsanspruch Minderheitengesellschafter | 217 | 104 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.198 | |||
| 30.731 | 4.129 | 13.631 |
Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 312 (i. V. TEUR 104) und stellen finanzielle Verbindlichkeiten dar. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr und gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Derivate | 0 | 110 |
| Sonstige kurzfristige Finanzielle Verbindlichkeiten | 1.622 | 1.577 |
| Nicht-Finanzielle Verbindlichkeiten | 2.336 | 1.624 |
| Gesamt Sonstige Verbindlichkeiten | 3.958 | 3.311 |
Unter den Bankverbindlichkeiten werden zum Stichtag kurzfristige Bankkredite von TEUR 13.652 sowie ein Tilgungsdarlehen in Höhe von TEUR 3.043 abzüglich Transaktionskosten ausgewiesen. Im Übrigen verweisen wir auf Ziffer 6.
Unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten wurde die im Jahr 2010 geschlossene stille Beteiligung bei der Videociety GmbH bilanziert. Aufgrund der bislang entstandenen Anlaufverluste wurde die Einlage des stillen Gesellschafters durch das zugewiesene Ergebnis aufgezehrt. Der aus dieser Verlustübernahme resultierende Betrag wurde in Vorjahren unter den Finanzerträgen ausgewiesen. Weitergehende Forderungen gegen den stillen Gesellschafter wurden nicht aktiviert, da eine Nachschussvereinbarung vertraglich nicht fixiert ist. Der Buchwert der Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 0.
4.9 Finanzleasingverbindlichkeiten
Die Mindestleasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| Mindestleasingzahlungen | Barwert der Mindestleasingzahlungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2014 TEUR |
31.12.2013 TEUR |
31.12.2014 TEUR |
31.12.2013 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | ||||
| Mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 134 | 77 | 121 | 68 |
| Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren | 282 | 157 | 268 | 149 |
| 416 | 234 | 389 | 217 | |
| Abzüglich zukünftige Finanzierungskosten | -27 | -17 | 0 | 0 |
| Barwert der Leasingverpflichtungen | 389 | 217 | 389 | 217 |
Die unter den Anlagenklassen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Technische Anlagen und Maschinen bilanzierten geleasten Vermögenswerte stehen zum 31. Dezember 2014 mit TEUR 379 zu Buche (i. V. TEUR 209).
4.10 Rückstellungen
In den Rückstellungen enthalten sind insbesondere Verpflichtungen aus Lizenzverträgen für fremdproduzierte Titel, Filmförderabgaben und GEMA sowie Kundenboni.
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| Rückstellungsspiegel in TEUR |
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen | Filmförderabgaben/GEMA | Boni | Sonstige | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2014 | 2.522 | 1.211 | 3.529 | 54 | 7.316 |
| Zuführung | 1.778 | 494 | 3.647 | 125 | 6.044 |
| Verbrauch | 1.616 | 299 | 3.529 | 54 | 5.498 |
| Auflösung | 84 | 292 | 0 | 0 | 376 |
| Stand am 31.12.2014 | 2.600 | 1.114 | 3.647 | 125 | 7.486 |
Sämtliche Rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 6.727 voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu einem Abfluss führen, für die übrigen Beträge kann aufgrund rechtlicher Unsicherheiten der Abflusszeitpunkt nicht näher bestimmt werden.
Im Vorjahr war die Entwicklung folgende:
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| Rückstellungsspiegel in TEUR |
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen | Filmförderabgaben/GEMA | Boni | Sonstige | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2013 | 3.371 | 1.615 | 1.905 | 111 | 7.002 |
| Zuführung | 1.692 | 384 | 3.499 | 51 | 5.626 |
| Verbrauch | 1.455 | 494 | 1.875 | 92 | 3.916 |
| Auflösung | 1.086 | 294 | 0 | 16 | 1.396 |
| Stand am 31.12.2013 | 2.522 | 1.211 | 3.529 | 54 | 7.316 |
4.11 Eigenkapital
Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Darstellung der Tabelle „Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.
Kapitalmanagement
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Konzern ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität. Dies ist auch durch die Erhaltung einer angemessenen Eigenkapitalquote gewährleistet. Die Steuerung orientiert sich dabei an der Definition des Eigenkapitals nach IFRS. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2014 34,7 % (i. V. 40,1 %) und entspricht damit den internen Zielsetzungen.
Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital I/2010
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig zum Ausgleich von Spitzenbeträgen sowie bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I anzupassen.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht.
Genehmigtes Kapital II/2010
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/2010). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
• zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
• bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie
• wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn von Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn von Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absätze 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital II/2010 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital II anzupassen.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht.
Bedingtes Kapital
Bedingtes Kapital I
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat.
Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Bis zum 31. Dezember 2014 wurde keine Option ausgeübt. Der Ausübungspreis liegt für die erste Tranche bei EUR 3,43.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agiobeträgen aus der Ausgabe neuer Aktien in 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung wurden nach IAS 32 netto (Kosten abzüglich Ertragsteuern) mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet. Zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich eines im Einzelabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2008 nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrags aus dem Vorjahr.
Aktienoptionsplan 2001
Teilen der Belegschaft, dem Vorstand sowie Geschäftsführern verbundener Unternehmen wurde die Möglichkeit gewährt, auf den Inhaber lautende Aktienoptionen zum Bezug von maximal 890.000 Stück Aktien der Splendid Medien AG im Nennbetrag von je EUR 1,00 zu erwerben. Die Bezugsrechte konnten frühestens nach Ablauf von 2 Jahren nach Zuteilung und dann über die folgenden 4 Jahre innerhalb von Ausübungszeiträumen und -fenstern in Abhängigkeit von erreichten Erfolgszielen ausgeübt werden. Die Laufzeit der ausgegebenen Bezugsrechte beträgt maximal 15 Jahre.
Der bei der Ausübung der Aktienoption für den Bezug einer Nennbetragsaktie der Splendid Medien AG zu zahlende jeweilige Ausübungspreis entspricht dem Durchschnitt der an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Schlusskurse der Aktie der letzten 30 Börsenhandelstage, die dem Ausgabetag der Aktienoptionen vorausgehen, mindestens aber dem Nennbetrag der zu erwerbenden Aktie. Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Weitere für die Jahre 2002, 2003 und 2004 geplante Tranchen wurden nicht ausgegeben. Bis zum 31. Dezember 2014 wurde keine Option ausgeübt. Der Ausübungspreis lag zum Zeitpunkt der Ausgabe der ersten Tranche bei EUR 3,43.
Da diese Aktienoptionen vor dem 7. November 2002 gewährt wurden, erfolgt keine Aufwandserfassung dieser Leistung in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Minderheitenanteile
Die Anteile anderer Gesellschafter wurden grundsätzlich zum Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenserwerbs mit dem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der im Rahmen des Anteilserwerbs übernommenen Vermögenswerte und Schulden zuzüglich der jährlich auflaufenden anteiligen Ergebnisbeiträge - soweit verrechenbar - angesetzt.
Minderheitenanteile, für die eine vertraglich festgelegte feste Ausgleichsverpflichtung besteht (§ 304 AktG), werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente bilanziert. Die vertraglich festgelegten künftigen Ausgleichsansprüche stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar. Angesetzt wird der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde. Mangels eindeutiger diesbezüglicher Regelungen in den IFRS wurde dabei wie folgt verfahren: Der Barwert der künftigen Ausgleichszahlungen innerhalb der vertraglich festgelegten Mindest- bzw. Restlaufzeit wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Differenz zum Buchwert der Minderheitenanteile wurde mit diesen verrechnet und im Eigenkapital ausgewiesen. In den Fällen, in denen sich hieraus ein negativer Saldo ergab, erfolgte aufgrund der bis zum Jahr 2009 geltenden Regelungen des IAS 27 solange eine Verrechnung mit den Rücklagen der Muttergesellschaft Splendid Medien AG, wie die Verbindlichkeit den Buchwert der Minderheitenanteile überstieg. Ab dem Jahr 2010 erfolgt die Verrechnung auch, sofern sich ein negativer Minderheitenanteil ergibt. Die wiederkehrenden Ausgleichszahlungen werden im Finanzaufwand erfasst.
Aufgrund einer im Juni 2014 erfolgten Verlängerung eines Ergebnisabführungsvertrages war für die vereinbarte Ausgleichszahlung mit dem Minderheitsgesellschafter zudem eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren, die den Gewinnvortrag um rund TEUR 264 vermindert hat.
5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
5.1 Umsatzerlöse
Bezüglich der Umsätze nach Segmenten (Geschäftsfelder und Regionen) wird auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung verwiesen. Die Umsätze des Segmentes Content betreffen im Wesentlichen Lizenzerlöse mit TV-Sendern, Umsätze aus dem Kinoverleih, Warenlieferungen sowie Vertriebsdienstleistungen, die Umsätze des Segmentes Services ausschließlich Dienstleistungen.
5.2 Herstellungskosten
In den Herstellungskosten sind folgende Posten enthalten:
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| 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Filmrechte | 21.526 | 15.514 |
| Bezogene Leistungen und Materialkosten | 15.030 | 13.042 |
| Lizenzzahlungen / Royalties | 3.355 | 2.504 |
| Personalkosten | 3.008 | 2.643 |
| Abschreibungen / Leasing auf Anlagevermögen | 240 | 194 |
| Sonstiges | 87 | 394 |
| Gesamt | 43.246 | 34.291 |
Die Abschreibungen auf Filmrechte beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.888 (i. V. TEUR 1.287).
5.3 Vertriebskosten
In den Vertriebskosten sind die Posten der folgenden Tabelle enthalten:
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| 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Werbung | 9.882 | 8.115 |
| Personalkosten | 3.143 | 3.026 |
| Verkaufsprovisionen | 1.139 | 544 |
| GEMA / Filmförderung | 1.066 | 916 |
| Reisekosten | 510 | 559 |
| Sonstiges | 381 | 281 |
| Gesamt | 16.121 | 13.441 |
5.4 Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
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| 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalkosten | 2.813 | 2.784 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.969 | 2.218 |
| Mieten, Leasing, Betriebskosten | 711 | 698 |
| Kommunikation, IT, Bürokosten | 346 | 301 |
| Versicherungen, Beiträge | 322 | 309 |
| Kfz-Kosten | 257 | 219 |
| Abschreibungen auf Anlagevermögen | 238 | 226 |
| Public Relation, Investor Relations, HV | 96 | 119 |
| Sonstiges | 348 | 292 |
| Gesamt | 7.100 | 7.166 |
Das in den Rechts- und Beratungskosten enthaltene Honorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen beträgt TEUR 125 (i. V. TEUR 140), das Honorar für Steuerberatungsleistungen beträgt TEUR 49 (i. V. TEUR 66) und das Honorar für übrige Leistungen beträgt TEUR 18 (i. V. TEUR 20).
5.5 Sonstige betriebliche Erträge
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| 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ertrag aus Schadenersatzforderungen | 1.410 | 2.024 |
| Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen | 376 | 1.396 |
| Ertrag aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 238 | 187 |
| Ertrag aus Vertragsnichterfüllung | 146 | 0 |
| Ertrag aus Filmverleihförderungen | 117 | 639 |
| Ertrag aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen / aus abgeschriebenen Forderungen | 88 | 68 |
| Sonstige | 88 | 115 |
| Gesamt | 2.463 | 4.429 |
5.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Einzelposten ergeben sich wie folgt:
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| 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 103 | 105 |
| Forderungsverluste (tatsächliche Ausfälle) | 28 | 14 |
| Anlagenabgänge | 10 | 0 |
| Sonstige | 25 | 36 |
| Gesamt | 166 | 155 |
5.7 Währungsgewinne/-verluste
Im Berichtsjahr ist saldiert ein Währungsgewinn in Höhe von TEUR 144 (i. V. Währungsverlust: TEUR 233) angefallen. Der Saldo ergibt sich aus Währungsgewinnen von TEUR 538 und Währungsverlusten von TEUR 394. Aus der Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen derivativen finanziellen Vermögenswerte ergibt sich hierin im Geschäftsjahr ein Gewinn in Höhe von TEUR 98 (i. V. Verlust: TEUR 110).
5.8 Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Finanzerträge | ||
| Bankguthaben | 2 | 15 |
| Steuerforderungen | 1 | 0 |
| Summe Finanzerträge | 3 | 15 |
| Finanzaufwendungen | ||
| Bankverbindlichkeiten | 526 | 389 |
| Steuerverbindlichkeiten | 0 | 4 |
| Finanzleasingverbindlichkeiten | 12 | 11 |
| Darlehen H.E.A.T. II | 0 | 180 |
| Ausgleichsansprüche Minderheitengesellschafter | 57 | 113 |
| Summe Finanzaufwendungen | 595 | 697 |
| Finanzergebnis | -592 | -682 |
Zinsen wurden in Höhe von TEUR 664 (i. V. TEUR 660) gezahlt und in Höhe von TEUR 2 (i. V. TEUR 15) vereinnahmt.
5.9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Unter der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer einschließlich der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie die latenten Steuern auf temporäre Differenzen und auf Verlustvorträge ausgewiesen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 285 | 194 |
| Gewerbesteuer | 290 | 197 |
| Körperschaftsteuer Vorjahre | 0 | 5 |
| Gewerbesteuer Vorjahre | 1 | 6 |
| Latente Steuern auf temporäre Differenzen | 76 | -497 |
| Inanspruchnahme latenter aktivierter Steuern auf Verlustvorträge | 1.158 | 1.302 |
| Neubewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge | -1.297 | -1.462 |
| Gesamt | 513 | -255 |
Für die Steuerabgrenzung werden die bei Auflösung der temporären Differenzen erwarteten, künftigen Steuersätze angewendet. Für Zwecke der latenten Steuern wurde die Körperschaftsteuer mit dem ab 2008 geltenden Satz von 15 % berechnet. Die Gewerbesteuer wurde mit 16,625 % (i. V. 16,625 %) angesetzt, der Solidaritätszuschlag wurde mit einem Satz von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein zukünftig erwarteter Ertragsteuersatz der Splendid Gruppe von 32,46 % (i. V. 32,46 %).
Ertragsteuerliche Konsequenzen ergeben sich aus der für das Geschäftsjahr 2014 vorgeschlagenen Dividende nicht.
Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:
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| 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis eines Steuersatzes von 32 % (i. V. 32 %) | 458 | 1.103 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge | 96 | 99 |
| Steuerliche Auswirkungen aus der Nichtaktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge | 1.249 | -13 |
| Neubewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge | -1.297 | -1.462 |
| Periodenfremde Steuererträge/ -aufwendungen | 0 | 8 |
| Sonstige | 7 | 10 |
| Tatsächlicher Steueraufwand (2013: Tatsächlicher Steuerertrag) | 513 | -255 |
Den latenten Steuerabgrenzungen sind folgende Bilanzposten zuzuordnen:
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| 31.12.2014 TEUR |
31.12.2013 TEUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6 | 14 | ||
| Sachanlagevermögen | 14 | 19 | ||
| Verlustvorträge | 5.833 | 5.694 | ||
| Filmvermögen | 150 | 144 | ||
| Sonstige Vermögenswerte | 32 | |||
| Bankguthaben | 3 | 4 | ||
| Rückstellungen | 36 | |||
| Verbindlichkeiten | 15 | 19 | ||
| Summe | 6.004 | 49 | 5.911 | 19 |
Die auf Verlustvorträge aktivierten latenten Steuern betreffen mit EUR 1,5 Mio. die Splendid Film GmbH, die in 2014 einen Verlust erzielte. Aufgrund der Mehrjahresplanung wird die Splendid Film GmbH jedoch ab 2015 wieder positive Jahresergebnisse erzielen.
Bei der Aktivierung der steuerlichen Verlustvorträge wurden passive latente Steuern aus Konsolidierungsdifferenzen der Schuldenkonsolidierung wie folgt aufgerechnet:
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| TEUR | TEUR | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Latente Steuern aus Konsolidierungsdifferenzen | 8.024 | 8.024 | ||
| Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge | 8.024 | 8.024 | ||
| Aufrechnung | -8.024 | -8.024 | -8.024 | -8.024 |
| Aktivierung weiterer latenter Steuern auf Verlustvorträge | 5.833 | 5.694 | ||
| Latente Steuern auf Verlustvorträge | 5.833 | 0 | 5.694 | 0 |
| Körperschaftsteuer | ||||
| Bewertete steuerliche Verlustvorträge | 42.029 | 41.811 | ||
| Nicht bewertete Verlustvorträge | 70.163 | 69.641 | ||
| Verlustvorträge Körperschaftsteuer | 112.192 | 111.452 | ||
| Gewerbesteuer | ||||
| Bewertete steuerliche Verlustvorträge | 43.327 | 42.698 | ||
| Nicht bewertete Verlustvorträge | 63.665 | 63.760 | ||
| Verlustvorträge Gewerbesteuer | 106.992 | 106.458 |
Bezüglich der Ermittlung der latenten Steuern auf Verlustvorträge wird im Übrigen auf die Ausführungen unter 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen. Innerhalb des Konzerns bestehen nach Verrechnung von Steuerlatenzen infolge zugrundeliegender Konsolidierungsdifferenzen Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 70,2 Mio. und für die Gewerbesteuer in Höhe von EUR 63,7 Mio., für die kein latenter Steueranspruch bilanziert wurde.
5.10 Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je durchschnittlich im Umlauf befindlicher Aktie beträgt EUR 0,09 (i. V. EUR 0,37). Bezüglich des Gewinnverwendungsvorschlages verweisen wir auf Punkt 14. Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 9.789.999 (i. V. 9.789.999) Aktien zugrunde gelegt. Eine potentielle Verwässerung des Ergebnisses je Aktie könnte sich in Zukunft durch die genehmigten bzw. bedingten Kapitalien ergeben. Siehe hierzu 4.11 Eigenkapital.
Bezüglich der Bemessungsgrundlage des Ergebnisses je Aktie 2014 verweisen wir auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung.
5.11 Sonstige Angaben
Der Gesamtpersonalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2014 auf TEUR 8.964 (i. V. TEUR 8.453). Darin sind soziale Abgaben in Höhe von TEUR 1.175 (i. V. TEUR 1.063) sowie Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 3 (i. V. TEUR 4) enthalten. Die sozialen Abgaben umfassen auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 535 (i. V. TEUR 492).
Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2014 neben drei (i. V. drei) Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 131 (i. V. 126) Geschäftsführer und Angestellte.
Der Gesamtbetrag an planmäßigen Abschreibungen auf Anlagevermögen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 475 (i. V. TEUR 419). Außerplanmäßige Abschreibungen fanden im Geschäftsjahr nicht statt.
6. Finanzielles Risikomanagement
Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten im Konzern umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Finanzierungsleasingverhältnisse, Schulden aus Lieferungen und Leistungen und Mietkaufverträgen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Zins-, Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden:
Zinsrisiken
Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, könnte sich überwiegend aus langfristigen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz ergeben. Da die Splendid Gruppe nur kurzfristige Verbindlichkeiten und finanzielle Vermögenswerte besitzt bzw. langfristige Verbindlichkeiten zu einem festen Zinssatz aufgenommen wurden, bestehen diesbezüglich keine wesentlichen Risiken. Künftig könnten sich durch die Inanspruchnahme kurzfristiger Bankdarlehen mit variablen Zinssätzen Zinsrisiken ergeben.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine neuen Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen.
Liquiditätsrisiken
Die Splendid Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch eine kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows, das Halten von angemessenen Bankguthaben sowie entsprechenden Kreditlinien bei Banken.
Nach der Rückführung eines Mezzanine-Darlehens im April 2013 finanziert sich die Splendid Gruppe im Fremdkapitalbereich über Bankfinanzierungen.
Im August 2012 schloss die Splendid Gruppe eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium über einen Kreditrahmen von EUR 14,95 Mio. unter Führung der NATIONAL-BANK AG ab. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit in Höhe von ursprünglich EUR 4,95 Mio. zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien in Höhe von EUR 10,0 Mio., die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden.
Im März 2014 wurde der Kreditrahmen für die Splendid Gruppe mit der Unterzeichnung einer neuen Finanzierungsvereinbarung um EUR 4 Mio. erweitert. Per 31. Dezember 2014 verfügte die Splendid Gruppe aus der Finanzierungsvereinbarung über einen Gesamtkreditrahmen von EUR 17,9 Mio., der mit EUR 16,7 Mio. durch das Tilgungsdarlehen und Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Kreditrahmen anrechenbaren Avalkredite beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. und die Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte betrugen zum Stichtag EUR 0,1 Mio.
Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung hat sich die Splendid Gruppe u.a. zur Einhaltung von Financial Covenants hinsichtlich Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und Investitionsumfang verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattung offengelegt. Die Finanzierungsvereinbarung wird auf Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs in regelmäßigen Abständen angepasst bzw. verlängert.
Währungsrisiken
Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend im deutschsprachigen Raum ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/US-Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus.
Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.
Die hierbei eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der generellen Absicherung bestehender Risiken und werden nicht zu Spekulationszwecken verwendet. Im Rahmen von geplanten Filmakquisitionen wurden US-Dollar mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Dollarkurs erworben und für den Bezug der entsprechenden Filmrechte bevorratet, sodass ein Grundstock an Devisenbeständen auch bei Terminverschiebungen vorhanden ist.
Bei terminlich feststehenden Zahlungsverpflichtungen wird überwiegend auf Devisentermingeschäfte zurückgegriffen. Zum Bilanzstichtag gibt es offene Devisentermingeschäfte über TUSD 5.000.
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| Jahr der Fälligkeit | Nominalvolumen | Marktwert | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2015 Tsd. USD (< 1 Jahr) | 2016-2019 (1-5 Jahre) | Ab 2020 (> 5 Jahre) | zum 31.12.2014 in Tsd. USD | zum 31.12.2014 in Tsd. USD | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Devisentermingeschäfte | 5.000 | 5.000 | 98 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einer zehnprozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar:
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| 31.12.2014 | Sensitivitätsauswirkung | |
|---|---|---|
| Devisentermingeschäfte | 98 | -374 |
| Netto-Fremdwährungsexposure | -265 | 24 |
| Brutto-Fremdwährungsexposure | -167 | -350 |
In die Berechnung der Fremdwährungssensitivität werden die zu den Stichtagen bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in US-Dollar sowie die vereinbarten Devisenoptionen und -termingeschäfte einbezogen. Es ist unterstellt, dass der Bestand an Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlussstichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr betrachtet werden kann. Die Berechnung wird für die gesicherte Nettoposition und für die Kurssicherungsmaßnahmen auf Basis einer angenommenen 10-prozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar vorgenommen. Somit beträgt das Gesamtrisiko aus Devisenkursen TEUR 350 (dieses würde bei einer gegenläufigen Entwicklung in etwa gleicher Größenordnung einer Chance entsprechen).
Netto-Fremdwährungsexposure setzt sich zusammen aus Liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar.
Zum 31. Dezember 2014 bestanden zudem Verpflichtungen aus noch nicht geleisteten Lizenzzahlungen in USD in Höhe von TUSD 26.273.
Kreditrisiken
Der Konzern ist bestrebt, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Der überwiegende Teil der erworbenen Lizenzrechte wird im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen begegnet der Konzern im Rahmen des Forderungsmanagements über regelmäßige, standardisierte Maßnahmen. Ein wesentlicher Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein strukturiertes Abrechnungsprocedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert. Der Konzern hat eine Warenkreditversicherung mit einer jährlichen Maximalentschädigung von EUR 5,0 Mio. abzüglich 10 % Selbstbehalt abgeschlossen.
Finanzielle Vermögenswerte
Die nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte weisen keine Anzeichen einer fehlenden Werthaltigkeit auf. Anzeichen von Wertminderungen haben in Einzelwertberichtigungen Niederschlag gefunden. Zudem wird durch eine Pauschalwertberichtigung potentiellen Wertminderungen Rechnung getragen. Siehe hierzu auch Textziffer 4.6.
Buchwerte und Zeitwerte der Finanzinstrumente
Zahlungsmittel, Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, deren Buchwerte zum Abschlussstichtag daher dem Zeitwert entsprechen. Bezüglich des langfristigen Darlehens gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Buchwert vom Fair Value abweicht.
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| Buchwerte | Beizulegender Wert | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte in TEUR |
Klasse | 31.12.2014 | 31.12.2013 | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 1 | 7.435 | 8.209 | 7.435 | 8.209 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2 | 25.843 | 21.161 | 25.843 | 21.161 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 2 | 1.087 | 932 | 1.087 | 932 |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2 | 727 | 376 | 727 | 376 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 2 | 9 | 55 | 9 | 55 |
| Derivative Finanzinstrumente | 5 | 98 | 0 | 98 | 0 |
| Gesamt | 35.199 | 30.733 | 35.199 | 30.733 |
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| Buchwerte | Beizulegender Wert | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten in TEUR |
Klasse | 31.12.2014 | 31.12.2013 | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bankverbindlichkeiten (langfristig) | 3 | 3.043 | 3.857 | 3.043 | 3.857 |
| Bankverbindlichkeiten (kurzfristig) | 3 | 13.652 | 9.774 | 13.652 | 9.774 |
| Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) | 3 | 121 | 68 | 121 | 68 |
| Leasingverbinflichkeiten (langfristig) | 3 | 268 | 149 | 268 | 149 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3 | 14.460 | 12.605 | 14.460 | 12.605 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 3 | 1.622 | 1.467 | 1.622 | 1.467 |
| Derivative Finanzinstrumente | 5 | 0 | 110 | 0 | 110 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 3 | 312 | 104 | 312 | 104 |
| Gesamt | 33.478 | 28.134 | 33.478 | 28.134 |
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| Klassen | 1 | Barreserve |
| 2 | Kredite und Forderungen, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | |
| 3 | finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | |
| 4 | zur Veräußerung verfügbar, bewertet zum beizulegenden Zeitwert | |
| 5 | zu Handels- bzw. Spekulationszwecken gehaltene derivative Finanzinstrumente |
Die nachfolgende Tabelle stellt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie:
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| 31.12.2014 (TEUR) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum Marktwert bewertet werden | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 98 | 0 | 98 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum Marktwert bewertet werden | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2013 (TEUR) | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum Marktwert bewertet werden | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum Marktwert bewertet werden | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 110 | 0 | 110 |
Zu den Finanzerträgen/-aufwendungen für nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Zinsen vgl. Ziffer 5.8. Zum Ertrag aus der erfolgswirksamen Bewertung der Derivate vgl. Ziffer 5.7.
Marktrisiken
Über die geschilderten Risiken hinausgehende Marktrisiken (z. B. Börsenkursveränderungen) sind vor dem Hintergrund der Struktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht ersichtlich.
7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung nach IFRS
Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 erstellt. Sie zeigt, wie sich der Finanzmittelbestand durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres verändert hat. Die Splendid Medien AG ermittelt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen der nicht zahlungswirksamen Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, angepasst wird.
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Schecks, Kassenbestände und Guthaben sowie Kontokorrentkredite bei Kreditinstituten) mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten.
Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen betreffen ausschließlich Veränderungen an Devisenoptions- und Devisentermingeschäften.
8. Segmentberichterstattung
Der Hauptentscheidungsträger der Splendid Gruppe betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht.
Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST), die Vermarktung von Edutainment Programmen und Musikinhalten sowie die Filmproduktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht.
Bei der Darstellung der Segmente wurden nur solche Posten berücksichtigt, die einem Segment direkt zugeordnet bzw. auf vernünftiger Grundlage auf bestimmte Segmente aufgeteilt werden konnten. Intersegmentäre Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert.
Wesentliche Kennzahlen der Segmente sind:
Segmentberichterstattung 2014
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| in TEUR | Content | Services | Holding | Summe | Überleitung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsätze | 61.120 | 4.909 | 0 | 66.029 | 66.029 | |
| Konzerninterne Umsätze | 0 | 2.409 | 2.011 | 4.420 | 4.420 | |
| Umsätze Gesamt | 61.120 | 7.318 | 2.011 | 70.449 | 70.449 | |
| EBITDA | 23.851 | 1.156 | -476 | 24.531 | -527 | 24.004 |
| Abschreibungen Filmrechte | -21.993 | 0 | 0 | -21.993 | 467 | -21.526 |
| Abschreibungen Imm. + Sachanlagen | -104 | -235 | -136 | -475 | -475 | |
| EBIT | 1.754 | 921 | -612 | 2.063 | -60 | 2.003 |
| Finanzergebnis | -592 | |||||
| Ertragsteuern | -513 | |||||
| Konzernjahresergebnis | 898 | |||||
| Segmentanlagevermögen | 538 | 1.074 | 280 | 1.892 | 1.892 | |
| - davon Firmenwerte | 326 | 0 | 0 | 326 | 326 | |
| Filmrechte | 27.068 | 0 | 0 | 27.068 | -334 | 26.734 |
| Sonstiges Vermögen | 35.235 | 1.495 | 919 | 37.649 | 6.004 | 43.653 |
| Gesamt Vermögen | 62.514 | 2.569 | 1.199 | 66.282 | 5.997 | 72.279 |
| Gesamt Verbindlichkeiten | 120.532 | 2.428 | 11.766 | 134.726 | -87.555 | 47.171 |
| Netto-Investitionen Filmrechte | 25.505 | 0 | 0 | 25.505 | -527 | 24.978 |
| Investitionen Imm. + Sachanlagen | 109 | 708 | 77 | 894 | 894 | |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten (Ertrag (+)/Aufwand(-)) | 206 | 0 | 2 | 208 | 208 | |
| Beschäftigte | 60 | 62 | 9 | 131 | 131 |
Segmentberichterstattung 2013
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| in TEUR | Content | Services | Holding | Summe | Überleitung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsätze | 50.765 | 4.174 | 0 | 54.939 | 54.939 | |
| Konzerninterne Umsätze | 0 | 1.953 | 1.743 | 3.696 | 3.696 | |
| Umsätze Gesamt | 50.765 | 6.127 | 1.743 | 58.635 | 58.635 | |
| EBITDA | 20.440 | 1.022 | -988 | 20.474 | -459 | 20.015 |
| Abschreibungen Filmrechte | -15.848 | 0 | 0 | -15.848 | 334 | -15.514 |
| Abschreibungen Imm. + Sachanlagen | -92 | -185 | -142 | -419 | -419 | |
| EBIT | 4.500 | 837 | -1.130 | 4.207 | -125 | 4.082 |
| Finanzergebnis | -682 | |||||
| Ertragsteuern | 255 | |||||
| Konzernjahresergebnis | 3.655 | |||||
| Segmentanlagevermögen | 537 | 610 | 341 | 1.488 | 1.488 | |
| - davon Firmenwerte | 326 | 0 | 0 | 326 | 326 | |
| Filmrechte | 23.556 | 0 | 0 | 23.556 | -274 | 23.282 |
| Sonstiges Vermögen | 29.709 | 1.513 | 1.597 | 32.819 | 5.911 | 38.730 |
| Gesamt Vermögen | 53.476 | 2.123 | 1.938 | 57.537 | 5.963 | 63.500 |
| Gesamt Verbindlichkeiten | 26.020 | 701 | 11.203 | 37.924 | 123 | 38.047 |
| Netto-Investitionen Filmrechte | 20.352 | 0 | 0 | 20.352 | -459 | 19.893 |
| Investitionen Imm. + Sachanlagen | 123 | 227 | 59 | 409 | 409 | |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten (Erträge (+)/Aufwand(-)) | 182 | 0 | 0 | 182 | 182 | |
| Beschäftigte | 57 | 58 | 11 | 126 | 126 |
Die außerplanmäßigen Abschreibungen (vor Konsolidierung) betreffen in voller Höhe von TEUR 1.888 (i. V. TEUR 1.287) das Segment Content.
Aufgrund der engen Verknüpfung der einzelnen Segmente wurde auf eine weitere Segmentierung verzichtet.
Die Erlöse nach geografischen Regionen stellen sich wie folgt dar:
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| Umsatzerlöse | 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|---|---|---|
| Deutschland | 57.497 | 49.164 |
| Übriges Europa | 8.212 | 5.238 |
| USA | 314 | 282 |
| Übrige | 6 | 255 |
| Gesamt | 66.029 | 54.939 |
Der geografische Standort der Vermögenswerte liegt in Deutschland. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze werden marktorientiert festgelegt (At Arm´s Length-Prinzip).
9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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| Art der Verpflichtung in TEUR |
bis 1 Jahr | 2 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Miete | 476 | 612 | 96 | 1.184 |
| Operating-Leasing | 124 | 131 | 0 | 255 |
| übrige | 43 | 0 | 0 | 43 |
Nach Ende der Leasing-Laufzeit eines VoD-Servers besteht eine Kaufoption zu Gunsten des Konzerns in Höhe von TEUR 10 sowie eine Verlängerungsoption.
Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus Operating-Leasing in Höhe von TEUR 166 (i. V. TEUR 156) erfolgswirksam verbucht. Das Bestellobligo insbesondere für Investitionen in das Filmvermögen beträgt TEUR 24.584 (i. V. TEUR 29.237).
10. Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2014 bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
11. Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand
Mitglieder des Vorstandes sind:
• Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender
• Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb
• Hans-Jörg Mellmann, Vorstand Finanzen
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| in EUR | Jahresvergütung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | Nebenleistungen | Tantieme Vorstand | Tantieme Geschäftsführer | Insgesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Andreas R. Klein | 400.000 | 28.082 | 91.924 | 0 | 520.006 |
| Alexander Welzhofer | 250.000 | 23.796 | 26.633 | 146.523 | 446.953 |
| Hans-Jörg Mellmann | 180.000 | 25.285 | 29.400 | 0 | 234.685 |
| Insgesamt | 830.000 | 77.163 | 147.957 | 146.523 | 1.201.644 |
Alexander Welzhofer hat in 2014 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 (i. V. TEUR 55).
Zur Vergütung des Vorstands vergleiche ergänzend die entsprechenden Ausführungen im Konzernlagebericht (Vergütungsbericht).
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
• Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln
• Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender)
• Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der OCG Holdings, UK;
Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, München
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe:
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| Dr. Ralph Drouven: | EUR 25.000,00 |
| Bernd Kucera: | EUR 18.750,00 |
| Malisa Scott: | EUR 12.500,00 |
Bezüglich der von Aufsichtsratsmitgliedern in Rechnung gestellten sonstigen Leistungen verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 12. „Beziehungen zu nahe stehenden Personen“.
Aktienbesitz der Organmitglieder
Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Bis zum 31. Dezember 2014 wurde keine Option ausgeübt. Der früheste mögliche Ausübungstermin war der 29. August 2003.
Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2014 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt.
Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2014:
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| Anzahl | 2014 Anteile in % |
Optionen | Anzahl | 2013 Anteile in % |
Optionen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorstand | ||||||
| Andreas R. Klein | 5.208.984 | 53,21 | 0 | 5.224.368 | 53,36 | 0 |
| Alexander Welzhofer | 28.621 | 0,29 | 33.375 | 28.621 | 0,29 | 33.375 |
| Aufsichtsrat | ||||||
| Dr. Ralph Drouven | 3.060 | 0,03 | 0 | 3.060 | 0,03 | 0 |
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG
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| 1. September 2014 | Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender: |
| Verkauf von 5.000 Aktien der Gesellschaft | |
| Preis in EUR: 2,508; Geschäftsvolumen in EUR: 12.540,00 | |
| Quotrix | |
| 3. September 2014 | Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender: |
| Verkauf von 10.384 Aktien der Gesellschaft | |
| Preis in EUR: 2,449; Geschäftsvolumen in EUR: 25.430,42 | |
| Quotrix |
Weitere Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG liegen nicht vor.
12. Beziehungen zu nahestehenden Personen
Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die Splendid Gruppe die Personen bzw. Unternehmen, die die Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Splendid Medien AG sowie die durch diese beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen als nahestehende Personen definiert. Zudem ist Herr Albert Klein als Firmengründer sowie Mitglied der Familie Klein als nahestehende Person definiert.
Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Tochtergesellschaften werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Tochtergesellschaften bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen:
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| Name | Betrag in TEUR |
davon Aufwand | davon offen | Art der Tätigkeit | Abrechnung |
|---|---|---|---|---|---|
| Kucera & Hüttner GmbH | 25 | 25 | 2 | Personalabrechnung | Abrechnung nach abzurechnender Personenzahl |
| Albert Klein | 29 | 29 | 3 | Beratung | gem. Vertrag |
| Dr. Drouven (CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB) | 82 | 82 | 2 | Beratung | Abrechnung nach Stunden |
| Dr. Drouven (CMS Cameron McKenna LLP, London) | 15 | 15 | 0 | Beratung | Abrechnung nach Stunden |
| Albert Klein | 160 | 160 | 0 | Miete Bürogebäude inkl. Nebenkosten | gem. Mietvertrag |
Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sieht folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:
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| Alexander Welzhofer: | TEUR 55 (i. V. TEUR 55) |
| Hans Dieter Henseleit: | TEUR 58 (i. V. TEUR 58) |
Aufgrund einer Anpassung an steuerliche Erfordernisse wurde der Ergebnisabführungsvertrag mit der Abfindungsvereinbarung für Hans Dieter Henseleit bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019 verlängert.
13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es liegen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor.
14. Gewinnverwendungsvorschlag
Die Splendid Medien AG weist in ihrem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von EUR 4.561.882,29 aus. Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung, die am 16. Juni 2015 in Köln stattfindet, die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von 5 Cent je Aktie vorschlagen. Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss nach dem Vorschlag des Vorstandes auf neue Rechnung vorgetragen werden.
15. Nach § 26 WpHG veröffentlichte Mitteilungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)
Am 6. Januar 2014 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:
„Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, Liechtenstein, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Verwaltungsgesellschaft mit dem Namen IFM Independent Fund Management AG für den Fund, Scherrer Small Caps Europe, an der Splendid Medien AG am 23. Dezember 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,15 % (entspricht 308.398 Stimmrechten) betrug.“
Am 12. August 2011 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:
„Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung.
Herr Josef Siepe, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 5. August 2011 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,08 % (entspricht 497.191 Stimmrechten) betrug. Davon sind ihm 4,39 % (430.191 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Herrn Siepe zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von Herrn Siepe kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Siepe GmbH.
Die Siepe GmbH, Kerpen, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass deren Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 5. August 2011 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,39 % (entspricht 430.191 Stimmrechten) betrug.“
16. Erklärung nach § 161 AktG
Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 18. März 2015 vom Vorstand an den Aufsichtsrat freigegeben.
Köln, 18. März 2015
Splendid Medien AG
Vorstand
gez. Andreas R. Klein
gez. Alexander Welzhofer
gez. Hans-Jörg Mellmann
Versicherung des Vorstands gemäß § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs.1 Satz 6 HGB
Wir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2014 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 18. März 2015
Der Vorstand
gez. Andreas R. Klein
gez. Alexander Welzhofer
gez. Hans-Jörg Mellmann
Wir haben den von der Splendid Medien AG, Köln, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, 20. März 2015
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**
gez. Dr. Christian Janßen, Wirtschaftsprüfer
gez. Nicole Lorré, Wirtschaftsprüferin
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