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Splendid Medien AG

Annual Report May 31, 2022

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Annual Report

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Finanzbericht: 30719153

Splendid Medien AG

Köln

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Splendid Medien AG Köln

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

der Splendid Medien AG, Köln

Aktiva

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Anhang Stand am 31.12.2021

TEUR
Stand am 31.12.2020

TEUR
A. Langfristige Vermögenswerte
I. Sachanlagevermögen 4.1 826 950
II. Immaterielle Vermögenswerte 4.2 1.472 211
III. Nutzungsrechte 4.3 1.233 1.951
IV. Filmvermögen 4.4 5.855 9.854
V. Geschäfts- oder Firmenwert 4.5 872 872
VI. Latente Steueransprüche 5.9 412 270
VII. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 4.7 1.253 294
11.923 14.402
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.6 6.905 7.281
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 4.7 9.314 10.015
III. Vertragsvermögenswerte 4.7 161 372
IV. Vorräte 4.8 863 1.036
V. Forderungen aus Ertragsteuern 5.9 0 23
17.243 18.727
29.166 33.129
Passiva
Anhang Stand am 31.12.2021

TEUR
Stand am 31.12.2020

TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.9 9.790 9.790
II. Kapitalrücklage 4.9 396 396
III. Gewinnrücklagen 4.9 15.748 15.748
IV. Konzernbilanzverlust 4.9 -20.882 -23.194
V. Minderheitenanteile 4.9 34 -7
5.086 2.733
B. Langfristige Verbindlichkeiten
I. Leasingverbindlichkeiten 4.11 618 1.310
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 4.10 0 738
III. Latente Steuerschulden 5.9 0 270
618 2.318
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
I. Bankverbindlichkeiten 4.10 2.852 8.792
II. Leasingverbindlichkeiten 4.11 655 681
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 4.10 8.646 8.453
IV. Vertragsverbindlichkeiten 4.10 1.612 1.998
V. Rückstellungen 4.12 9.416 7.839
VI. Ertragsteuerschulden 4.10 281 315
23.462 28.078
29.166 33.129

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

der Splendid Medien AG, Köln

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Anhang 2021

TEUR
2020

TEUR
1. Umsatzerlöse 5.1 44.734 43.532
2. Herstellungskosten 5.2 -30.689 -28.723
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 14.045 14.809
4. Vertriebskosten 5.3 -5.916 -5.372
5. Verwaltungskosten 5.4 -6.772 -6.284
6. Sonstige betriebliche Erträge 5.5 1.813 1.825
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.6 -179 -3.367
8. Währungsergebnis 5.7 -19 -38
9. Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 2.972 1.573
10. Finanzergebnis 5.8 -561 -1.495
11. Ergebnis vor Steuern 2.411 78
12. Ertragsteuern 5.9 -58 -317
13. Konzernjahresergebnis 2.353 -239
- davon entfallen auf Anteilseigner 2.312 -239
- davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 41 0
Ergebnis je Aktie (unverwässert) in Euro 5.10 0,24 -0,02
Ergebnis je Aktie (verwässert) in Euro 5.10 0,24 -0,02
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) 9.789.999 9.789.999
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) 9.789.999 9.789.999

Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Splendid Medien AG, Köln für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

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2021

TEUR
2020

TEUR
Konzernjahresergebnis 2.353 -239
Sonstiges Ergebnis 0 0
Konzerngesamtergebnis 2.353 -239
- davon entfallen auf Anteilseigner 2.312 -239
- davon Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 41 0
2.353 -239

Konzernkapitalflussrechnung der Splendid Medien AG, Köln für das Geschäftsjahr 2021

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Anhang 2021

TEUR
2020

TEUR
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 2.972 1.573
+ Abschreibungen auf Sachanlagen und übrige immaterielle Vermögenswerte 982 1.082
+ Abschreibungen und Wertminderungen auf Filmvermögen 11.962 12.246
+ Wertminderungen auf Firmenwert 0 3.000
+/​- Zunahme/​Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 1.577 -5
-/​+ Gewinn/​Verlust aus Anlagenabgängen -1 -17
-/​+ Zunahme/​Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 904 -4.270
+/​- Zunahme/​Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -615 5.532
+ Erhaltene Steuern 0 226
- Gezahlte Steuern -503 -94
- Gezahlte Zinsen -509 -1.179
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 7. 16.769 18.094
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -1.453 -308
- Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen -8.519 -7.904
+ Einzahlungen aus Rückerstattung geleisteter Anzahlungen 43 42
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 7. -9.929 -8.170
- Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -8.979 -11.492
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 3.039 3.609
- Auszahlungen für Anteile an vollkonsolidierten Unternehmen -600 0
- Tilgung Leasingverbindlichkeit -676 -777
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 7. -7.216 -8.660
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -376 1.264
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 7.281 6.017
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 7. 6.905 7.281

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung der Splendid Medien AG, Köln

für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

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Gezeichnetes Kapital

TEUR
Kapitalrücklage

TEUR
Gewinnrücklagen

TEUR
Konzernbilanzverlust

TEUR
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

TEUR
Gesamt

TEUR
Stand 1.1.2021 9.790 396 15.748 -23.194 -7 2.733
Konzerngesamtergebnis 2.312 41 2.353
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0 0 0
Stand 31.12.2021 9.790 396 15.748 -20.882 34 5.086

für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

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Gezeichnetes Kapital

TEUR
Kapitalrücklage

TEUR
Gewinnrücklagen

TEUR
Konzernbilanzverlust

TEUR
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

TEUR
Gesamt

TEUR
Stand 1.1.2020 9.790 396 15.748 -22.955 -7 2.972
Konzerngesamtergebnis -239 0 -239
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0 0 0
Stand 31.12.2020 9.790 396 15.748 -23.194 -7 2.733

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021

der Splendid Medien AG, Köln

1. Allgemeine Angaben

Die Splendid Medien AG ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Lichtstraße 25 in 50825 Köln und ist im Handelsregister unter Nummer HR B 31022 eingetragen. Die Gesellschaft ist im geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Splendid Medien AG stellt als Muttergesellschaft der Splendid Gruppe nach § 315e HGB diesen Konzernabschluss auf.

Die Splendid Gruppe ist ein integrierter Medienkonzern, dessen operative Geschäftstätigkeit in die Segmente Content und Services unterteilt ist. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 ist nach den zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2021 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2021 geltenden Auslegungen und Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) wurden angewendet.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Dabei werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännisch auf- oder abgerundet.

2.1 Änderungen der anzuwendenden Standards und Interpretationen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen bzw. überarbeiteten Standards resultieren.

Im Geschäftsjahr 2021 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Für Jahresabschlüsse, welche am oder nach dem 01.01.2021 beginnen, traten die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen in Kraft und wurden von der Gesellschaft erstmalig angewandt:

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Standard/​Interpretation Titel/​Regelungsinhalt
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2)
Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Covid-19- bezogene Mietkonzessionen nach dem 30.06.2021
Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge - Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsbeiträge

Aus den genannten Standards ergaben sich keinerlei Auswirkungen auf die Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns.

Vom IASB verabschiedete, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2021 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedeten neuen bzw. geänderten Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war. Die Anwendung dieser Standards setzt die zum Teil noch ausstehende Anerkennung durch die EU-Kommission voraus. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften:

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Standard/​ Interpretation Titel/​Regelungsinhalt voraussichtlicher EU-Erstanwendungszeitpunkt
Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Verweis auf das Rahmenkonzept 1.01.2022 1)
Änderungen IAS 16 Sachanlagen - Erlöse vor der beabsichtigen Nutzung 1.01.2022 1
Änderungen IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Belastende Verträge - Vertragserfüllungskosten 1.01.2022 1)
Diverse Standards Jährliche Verbesserungen (2018-2020) 1.01.2022 1)
IFRS 17, Änderungen IFRS 17 Versicherungsverträge 1.01.2023 1)
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 1.01.2023 2)
Änderung IAS 1, IFRS Practice Statement 2 Angaben zu Rechnungslegungsmethoden 1.01.2023 1)
Änderung IAS 8 Definitionen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 1.01.2023 2
Änderung IAS 12 Latente Steuern - zusätzliche Rückausnahme der Erstanwendungsausnahme 1.01.2023 1)

1) EU-Endorsement bereits erfolgt.

2) EU-Endorsement steht noch aus.

Die Splendid Medien AG hat diese Regelungen nicht vorzeitig angewandt und wird diese voraussichtlich auch nicht vorzeitig anwenden.

Die Geschäftsleitung der Splendid Medien AG erwartet aus der künftigen Anwendung der genannten Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

2.2 Konsolidierung Angaben zum Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss wurden unverändert zum Vorjahr neben dem Mutterunternehmen Splendid

Medien AG die folgenden Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:

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Verbundene Unternehmen Sitz Anteil

in %
Splendid Film GmbH Köln 100
Polyband Medien GmbH München 100 1)
WVG Medien GmbH Hamburg 90
eNterActive GmbH Hamburg 85
Splendid Synchron GmbH Köln 100 2)
Videociety GmbH Hamburg 100
Splendid Entertainment GmbH Köln 100 3) 4)
Splendid Studios GmbH Köln 90 5) 6)
Splendid Film B.V. Amsterdam 100 4)
Early Learning Group GmbH i.L. Hamburg 100 7)

1) Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft

2) Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft

3) Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Film GmbH als herrschender Gesellschaft

4) Anteile gehalten über Splendid Film GmbH

5) Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Entertainment GmbH als herrschender Gesellschaft

6) Anteile gehalten über Splendid Entertainment GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der Splendid Film GmbH)

7) inaktiv, seit 2021 in Liquidation

Die Splendid Medien AG übt als Holdinggesellschaft zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe aus, darunter Finanzen, Controlling, Organisation, EDV, Unternehmenskommunikation und Investor Relations.

Die Splendid Film GmbH erwirbt Filme auf dem Weltmarkt und vermarktet diese vornehmlich im deutschsprachigen Raum.

Die Polyband Medien GmbH erwirbt Programme im Bereich Dokumentationen, TV-Serien und Family Entertainment und wertet diese im deutschsprachigen Raum über die gesamte Wertschöpfungskette aus.

Die WVG Medien GmbH, Hamburg, fungiert im Wesentlichen als Vertriebsgesellschaft für Splendid Film und Polyband sowie für konzernfremde Unternehmen und übernimmt den physischen Vertrieb von Blu-rays und DVDs.

Die eNterActive GmbH erbringt digitale Dienstleistungen für die nationale und internationale Medienindustrie, insbesondere die Distribution von Video-on-Demand (VoD)-Daten an VoD-Provider, den Aufbau und Betrieb von VoD-Portalen, die Erstellung von Mastern für die Blu-ray- und DVD-Produktion sowie die Digitalisierung und Archivierung von Spielfilmen und TV-Programmen.

Die Splendid Synchron GmbH synchronisiert fremdsprachige Filme und TV-Serien und überarbeitet diese tontechnisch.

Die Videociety GmbH betreibt Video-on-Demand-Plattformen (www.videociety.de und www.maxdome.de; letztere seit dem 1.10.2021) für Endkunden und bietet VoD-Plattform-Lösungen mit umfassenden Serviceleistungen für Geschäftskunden.

Die Splendid Entertainment GmbH betreibt in gewissem Umfang Entwicklung, Herstellung sowie Verwertung und Vermarktung von TV-Unterhaltungsprogrammen, Kino- und Fernsehfilmen und fungiert darüber hinaus im Wesentlichen als Zwischenholding.

Splendid Studios GmbH entwickelt und realisiert TV-Serien und Filme mit Schwerpunkt im Bereich non-fiktionaler Formate. Im Januar 2022 erwarb die Splendid Entertainment GmbH die ausstehenden 10% der Geschäftsanteile an der Splendid Studios GmbH, sodass deren Anteil an der Gesellschaft seither 100% beträgt.

Die Splendid Film B.V. ist eine Vertriebsgesellschaft für den Kino- und Home Entertainment-Vertrieb in den Benelux-Staaten.

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 die Abschlüsse der Splendid Medien AG und ihrer Tochterunternehmen einbezogen. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung erlangt (in der Regel der Erwerbszeitpunkt), bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Der Bilanzstichtag ist für alle einbezogenen Unternehmen einheitlich der 31.12. eines Jahres.

Soweit Minderheitsgesellschafter infolge des Abschlusses von Ergebnisabführungsverträgen Anspruch auf Garantiedividende haben, werden die zu leistenden Ausgleichszahlungen als Verpflichtung erfasst und erhöhen den Zinsaufwand.

Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen.

Sämtliche konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.

2.3 Währungsumrechnung

Fremdwährungstransaktionen werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, erfolgt die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt.

Folgende Kurse waren für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend:

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Stichtagskurs

USD
31.12.2020 1,2271
31.12.2021 1,1326

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung anzusetzen sind, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet.

2.4 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bilanz ist nach kurz- und langfristigen Vermögenswerte und Schulden strukturiert. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren.

Im Einzelnen stellen sich die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie folgt dar:

Sachanlagevermögen

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen (Wertminderungen) bilanziert.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Mietereinbauten 6 bis 14 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 5 Jahre

Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert.

Die Abschreibung erfolgt linear im Falle begrenzter Nutzungsdauer. Für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt mindestens einmal jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung; ggf. wird ein außerplanmäßiger Wertminderungsaufwand erfasst.

Filmvermögen

Erworbene Rechte an Fremdproduktionen, geleistete Anzahlungen auf Filmrechte sowie Herstellungskosten für Filme, die innerhalb der Splendid Gruppe produziert wurden (Eigenproduktionen) werden in der Konzernbilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen.

Ansatz und Bewertung erfolgen in Ermangelung branchenspezifischer Vorschriften nach den allgemeinen Grundsätzen des IAS 38, wenn die betreffenden Vermögenswerte einen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.

Die im Filmvermögen ausgewiesenen, von Dritten erworbenen Filmrechte werden im Zeitpunkt des Lizenzbeginns mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungs-/​Herstellungskosten werden ggf. um gewährte Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare Darlehen aus Projektförderungen gemindert. Soweit direkt zuordenbar werden Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs-/​Herstellungskosten aktiviert, wenn sich die Anschaffung oder Herstellung des Vermögenswerts über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2021 waren keine Fremdkapitalkosten zu aktivieren.

Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungsmethode, die den Wertverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Die Bilanzierung beruht hierbei auf den Erfahrungen und Einschätzungen des Managements betreffend die Auswertungsmöglichkeiten der Lizenzen. Der Zeitraum der Erlösschätzung, welcher die Basis für die Berechnung der Abschreibung bildet, ist dabei in der Regel auf maximal zehn Jahre beschränkt.

Im Regelfall des Vollrechtserwerbs erfolgt über den Zeitraum der Auswertung der Filmrechte im Home Entertainment (DVD/​Blu-ray sowie VoD und EST) eine Abschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten. Bei der nachfolgenden Veräußerung von Lizenzrechten in der Auswertungsstufe TV (Pay-TV/​S-VoD, Free-TV sowie Folge- und Zweitverwertung TV) werden über den betreffenden Lizenzzeitraum in der Regel Abschreibungen in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten verrechnet.

Sofern zunächst eine Auswertung im Kino erfolgt, wird hierfür eine Abschreibung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten berücksichtigt, welche das Abschreibungsvolumen der Auswertungsstufe "TV" entsprechend mindert.

Abweichend hiervon entfallen bei niedrigpreisigen Filmen, welche nur einen verhältnismäßig geringen Erlös aus dem Lizenzverkauf erwarten lassen, auf den Zeitraum der Auswertung der Filmrechte im Home Entertainment (DVD/​Blu-ray-Geschäft) ebenso wie auf die nachfolgende Veräußerung der Lizenzrechte jeweils Abschreibungen in Höhe von 50% der Anschaffungskosten.

Sofern eine Abschreibung nach den vorgenannten Regeln aufgrund der erwarteten Vermarktungspotentiale in der Auswertungsstufe Lizenzen erkennbar nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führen würde, werden die Abschreibungsverläufe individuell festgelegt.

Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die diesbezüglich getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren lassen, kann dies zu Wertminderungen sowie geänderten Abschreibungsverläufen in den Folgejahren führen.

Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert des Filmrechts durch die geschätzten künftigen Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten nicht gedeckt ist. In diesem Fall wird eine Abschreibung auf den unter Berücksichtigung noch erwarteter Vermarktungspotenziale voraussichtlich erzielbaren Wert (Nutzungswert) vorgenommen. Zu weiteren Informationen wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. "Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" verwiesen.

Der Wertansatz des Filmvermögens wird halbjährlich vollumfänglich, sowie darüber hinaus im Rahmen regelmäßiger titelindividueller Wertminderungstests überprüft.

So wird die Validität der dem Abschreibungsverlauf zugrunde liegenden Verkaufsprognosen bei jedem Start in eine neue Lizenzauswertungsstufe anhand der bis zu diesem Zeitpunkt realisierten Vermarktungserfolge überprüft. Etwaigen sich hieraus ergebenden negativen Veränderungen der Gesamtverkaufsprognose wird durch eine entsprechende Wertminderung sowie ggf. einen veränderten Abschreibungsverlauf Rechnung getragen.

Ergänzend werden für jede Lizenzauswertungsstufe bestimmte Zeitfenster definiert, innerhalb derer die für die jeweilige Auswertungsstufe geplanten Verwertungserfolge vollumfänglich eingetreten sein müssen. Wenn und soweit die geplanten Verwertungserfolge bis zum Ende des definierten Zeitfensters nicht oder nicht vollumfänglich eingetreten sind, wird das für diese Lizenzauswertungsstufe planmäßig vorgesehene verwertungsabhängige Abschreibungsvolumen als Wertminderung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Darüber hinaus stellt diese Tatsache einen Anhaltspunkt für eine Prüfung auf Wertminderungsbedarf auch im Hinblick auf die weiteren Verwertungsstufen dar.

Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich aus Unternehmenszusammenschlüssen als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmens über die nach der Erwerbsmethode ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden. Die Splendid Medien AG testet zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung, wenn Sachverhalte oder Umstände auf eine eventuelle Minderung des Buchwerts hindeuten.

Ist der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger als ihr Buchwert, so wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsaufwand erfasst, welcher zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird. Jeglicher Wertminderungsaufwand betreffend den Geschäfts- oder Firmenwert wird direkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern werden angesetzt für zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und deren Ansatz in der Konzernbilanz.

Passive latente Steuern werden für sämtliche zu versteuernden temporären Differenzen gebildet.

Aktive latente Steuern werden für abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die latenten Steueransprüche verwendet werden können, oder soweit mit passiven latenten Steuern aufgerechnet werden kann. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem eine künftige Verwendung nicht oder teilweise nicht (mehr) wahrscheinlich ist.

Die Bildung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung bzw. -belastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation erwarteten Steuersatzes.

Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, korrigiert um Wertminderungen am Bilanzstichtag bewertet. Der hierbei zu Grunde gelegte Nettoveräußerungswert ergibt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der voraussichtlich noch anfallenden Produktionskosten sowie geschätzter Vertriebskosten. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, so wird die vorgenommene Abschreibung ergebniswirksam rückgängig gemacht.

In die Herstellungskosten sind direkt zurechenbare Material- und Fertigungskosten eingeflossen, Fertigungsgemeinkosten sind regelmäßig von untergeordneter Bedeutung. Im Wertansatz der fertigen Erzeugnisse und Waren sind stufenweise Abwertungen unter Berücksichtigung der Lagerreichweiten enthalten.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einer Vertragspartei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Vertragspartei zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sie werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen, es sei denn, es besteht das Recht und die Absicht zur Aufrechnung.

Die Bilanzierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Schulden (Finanzinstrumente) erfolgt abhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell und der Art der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme als:

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erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Schulden, oder
zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Schulden

Die Splendid Medien AG verfügt zum Stichtag im Wesentlichen über originäre (nicht-derivative) finanzielle Vermögenswerte und Schulden, welche der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten" zuzuordnen sind. Daneben bestehen sowohl Forderungen, die zum Verkauf bestimmt sind (Factoring), als auch, - in geringem Umfang -derivate Finanzinstrumente, welche jeweils erfolgswirksam zum Fair Value angesetzt werden.

Bei den originären Vermögenswerten handelt es sich insbesondere um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Erstbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, welcher in der Regel dem vereinbarten Transaktionspreis zuzüglich etwaiger direkt zurechenbarer Transaktionskosten entspricht. Die Folgebewertung erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Wertminderungen werden bereits ab dem erstmaligen Ansatz in Höhe der künftig erwarteten Forderungsausfälle erfasst. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Stichtag aktualisiert, um Veränderungen des Ausfallrisikos Rechnung zu tragen.

Bei der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten werden vereinfachend die über deren Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zugrunde gelegt. Die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle erfolgt mit Hilfe einer Wertberichtigungsmatrix, innerhalb derer auf finanzielle Vermögenswerte aufgrund bestimmter vordefinierter Risikokategorien jeweils einheitliche erwartete Verlustquoten angewandt werden.

Zu diesem Zweck werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte nach gemeinsamen Risikomerkmalen, insbesondere Überfälligkeitstagen, zusammengefasst. Vertragsvermögenswerte aus noch nicht fakturierten laufenden Arbeiten weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale auf wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus den entsprechenden Vertragsarten. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass die erwarteten Verlustquoten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert für die Verlustquoten betreffend Vertragsvermögenswerte darstellen.

Die erwarteten Verlustquoten werden, ausgehend von historischen Ausfallquoten, ermittelt. Ergänzend fließen aktuelle und prognostische Informationen zu makroökonomischen Rahmenbedingungen (wie insbesondere die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der anhaltenden Covid -19-Pandemie) ein, welche potenziell einen Einfluss auf das Zahlungsverhalten der Kunden haben könnten.

Die Angaben zu erwarteten und erfassten Kreditverlusten finden sich unter Angabe 6.2.2 (Kreditrisiken).

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Kontokorrentguthaben sowie Termingelder mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten. Sie werden ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ausländische Valuten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Effekte aus Fremdwährungsumrechnungen von monetären Posten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 auf diese Vermögenswerte ergab aufgrund der Bonitätsratings der Vertragspartner sowie aufgrund der kurzen Laufzeiten zum Stichtag keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen zum Stichtag kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige nicht derivative Verbindlichkeiten. Sie werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Nicht verzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten werden mit dem Barwert angesetzt und bis zu ihrer Fälligkeit periodengerecht aufgezinst.

Leasingverhältnisse

Die Splendid Medien AG und ihre Tochtergesellschaften mieten bzw. leasen verschiedene Büro- und Lagergebäude, Stellplätze sowie Büro-Equipment, Anlagen und Fahrzeuge. Die Miet- und Leasingkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragskonditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von ein bis fünf Jahren abgeschlossen, können jedoch im Sinne einer maximalen betrieblichen Flexibilität der Splendid-Gruppe Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen enthalten.. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können in der Regel ausschließlich durch den Konzern, nicht jedoch durch den jeweiligen Vermieter/​Leasinggeber ausgeübt werden.

Gemäß IFRS 16 werden grundsätzlich für sämtliche Miet- und Leasinggegenstände ab dem Zeitpunkt, zu dem diese dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung stehen, Nutzungsrechte sowie korrespondierend Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.

Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zum Barwert der vereinbarten festen Leasingzahlungen sowie etwaig erwarteter Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien erfasst. Der nach der Effektivzinsmethode ermittelte Zinsanteil der vereinbarten Leasingraten wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses aufwandswirksam erfasst.

Leasingzahlungen werden mit dem internen Zinssatz des Leasingverhältnisses abgezinst, sofern dieser ohne weiteres verlässlich bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, d.h. dem Zinssatz, der im Falle eines vollständig fremdfinanzierten Kaufs aufgewendet werden müsste.

Für eine Vielzahl von Immobilien-Leasingverträgen des Konzerns bestehen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.

Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt das Management sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich ergebende Laufzeitänderungen sowie Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Verlängerungs-, Kauf- oder Kündigungsoptionen werden bei der Bilanzierung der betreffenden Leasingverpflichtungen nur berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.

Die Folgebewertung der bilanzierten Leasingverpflichtungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten durch Aufzinsung nach der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Leasingraten und der jeweils aktuellen Erkenntnisse zur voraussichtlichen Vertragslaufzeit.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, welche bei erstmaligem Ansatz im Wesentlichen dem abgezinsten Wert der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit entsprechen. Darüber hinaus werden - sofern wesentlich - folgende Posten in die Ermittlung der Anschaffungskosten einbezogen:

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Sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen
Direkte Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss
Ggf. geschätzte Kosten der Demontage, Wiederherstellung oder Rückversetzung in den verlangten Zustand

Nutzungsrechte werden in der Konzernbilanz in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Die Zusammensetzung der Nutzungsrechte nach Gruppen von Vermögenswerten ist in Angabe 4.3. auf S. 16 enthalten.

Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, es sei denn, die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts ist kürzer. Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Wertminderung und deren Erfassung wird auf die Bilanzierungsgrundsätze für Anlagevermögen auf S. 6ff verwiesen.

Öffentliche Zuwendungen

Öffentliche Zuwendungen werden ertragswirksam erfasst, wenn mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen dauerhaft und abschließend erfüllt. Hierbei wird differenziert nach bedingt rückzahlbaren Darlehen sowie Investitions- und Ertragszuschüssen. Im Geschäftsjahr wurden Verleihförderungen in Höhe von TEUR 238 (i.Vj. TEUR 95) als Ertragszuschuss vereinnahmt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aus einem vergangenen Ereignis hat, sofern ein künftiger Ressourcenabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung überwiegend wahrscheinlich (>50%) ist und dessen Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt mit dem bestmöglichen Schätzwert unter Berücksichtigung sämtlicher inhärenter Risiken und Unsicherheiten am Bilanzstichtag.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Konzernunternehmen generieren Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten sowie aus Auftragsproduktionen und Dienstleistungen für die Film- und Fernsehbranche. Im Rahmen der Verwertung von Filmrechten werden für einen zeitlich und/​oder räumlich begrenzten Bereich Nutzungsrechte an Abnehmer vorwiegend in Deutschland und im deutschsprachigen Europa erteilt. Die Konzernunternehmen erzielen hierbei Umsätze aus der Auswertung im Kino und im Home Entertainment (DVD/​Blu-ray und TVoD/​EST) sowie aus Lizenzen für Free-TV, Pay-TV und SVoD.

Die Zahlungskonditionen bei Lizenzierungen werden kundenindividuell vereinbart. Üblich sind sowohl die Fälligkeit bei Materialabnahme oder Lizenzbeginn (mit oder ohne Vereinbarung von Anzahlungen) als auch ratierliche Zahlungen über die Lizenzlaufzeit ab Lizenzbeginn. Bei Auftragsproduktionen werden in der Regel Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbart, Schlusszahlungen werden bei Materialabnahme fällig. Wesentliche Finanzierungskomponenten sind üblicherweise nicht vereinbart.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn und soweit die betreffende Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag mit dem Kunden erfüllt ist. Dies ist nach IFRS 15 im Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über die bezogenen Waren bzw. die in Anspruch genommenen Dienstleistungen auf den Kunden der Fall. Für die von den Gesellschaften der Splendid Medien Gruppe erbrachten Leistungen gilt im Einzelnen folgendes:

Bei der Lizenzierung von Kinorechten wird der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert.

Im Rahmen der DVD/​Blu-ray-Auswertung und der hiermit verbundenen physischen Auslieferung von Bildtonträgern erfolgt die Realisierung der Umsatzerlöse zeitpunktbezogen bei Lieferung an den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung.

Im Bereich TVoD/​EST erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen bei Download des entsprechenden Inhaltes.

Bei Lizenzerlösen ist der Lizenzbeginn der maßgebliche Zeitpunkt für die Umsatzrealisierung.

Umsatzerlöse im Bereich Auftragsproduktion werden zeitraumbezogen erfasst. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden Auftragserlöse nur bis zur Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, soweit diese wahrscheinlich einbringlich sind. In Arbeit befindliche Auftragsproduktionen werden als Vertragsvermögenswerte erfasst.

Dienstleistungen im Bereich Services werden zeitraumbezogen anhand der Input-orientierten Methode erfasst. Der Leistungsfortschritt wird dabei auf der Grundlage der synchronisierten Programme bzw. der abgewickelten Teilaufträge ermittelt.

Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und gemindert um Retouren, Rabatte, Preisnachlässe und weitere Erlösminderungen (z.B. Werbekostenzuschüsse) ausgewiesen. Für Remissionsverpflichtungen aus DVD/​Blu-ray Auswertungen werden Rückstellungen gebildet, die zu entsprechenden Umsatzminderungen führen.

Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst.

Finanzerträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des jeweils anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt.

3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Aufstellung von Konzernabschlüssen in Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRS erfordert Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche Einfluss auf Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, ausgewiesene Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums haben.

Den Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt.

Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen, können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.

Am Bilanzstichtag hat der Vorstand im Wesentlichen folgende zukunftsbezogenen Annahmen getroffen und/​ oder geändert, sowie wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten identifiziert, durch die ein signifikantes Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.

Filmvermögen

Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von den Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu Wertminderungen und geänderten Abschreibungsverläufen in Folgejahren führen. Der Buchwert des Filmvermögens beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 5.855 (i. V. TEUR 9.854).

Geschäfts- oder Firmenwert

Für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist es erforderlich, den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, zu ermitteln. Die Berechnung des Nutzungswertes bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung.

Faktoren wie geringere als erwartete künftige Ergebnisse und daraus resultierende niedrigere Nettozahlungsströme sowie Änderungen der Abzinsungssätze können zur Notwendigkeit der Anpassung des Buchwerts führen. Der Buchwert der zum 31.12.2021 ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte betrug TEUR 872.

Markenrechte

Für das Markenrecht wird von einer unbestimmten Nutzugsdauer ausgegangen. Die Berechnung des Markenrechts basiert auf den Cashflows, aus der Nutzung des Markenrechtes. Mindestens einmal jährlich wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt und ggf. wird ein außerplanmäßiger Wertminderungsaufwand erfasst. Der Buchwert des Markenrechtes beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 1.100.

Rückstellungen

Des Weiteren waren umfangreiche Annahmen betreffend die im Bereich des physischen Home-Entertainments ausgewiesenen Remissionsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.444 von Bedeutung. Diese Annahmen beziehen sich insbesondere auf Zeitpunkt und Umfang der erwarteten Retouren und beruhen auf langjährigen Erfahrungswerten.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Sachanlagevermögen

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2021 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2021
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Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.600 0 32 1.568
2. Technische Anlagen und Maschinen 714 8 1 721
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.122 78 77 2.123
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 0 5 0 5
Summe Sachanlagen 4.436 91 110 4.417

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Abschreibungen und Wertminderungen Restbuchwerte
in TEUR Stand 1.1.2021 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2021 Stand 31.12.2021 Stand 31.12.2020
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.067 79 32 1.114 454 533
2. Technische Anlagen und Maschinen 570 30 1 599 122 144
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.849 103 76 1.878 245 273
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 0 0 0 0 5 0
Summe Sachanlagen 3.486 212 109 3.591 826 950

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind mit TEUR 154 in den Herstellungskosten (i. V. TEUR 145) sowie mit TEUR 58 in den Verwaltungskosten (i. V. TEUR 87) enthalten. Soweit Zugänge zum Sachanlagevermögen noch nicht vollständig bezahlt wurden, unterliegen diese den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2020
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Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.665 0 65 0 1.600
2. Technische Anlagen und Maschinen 762 0 48 0 714
3. Andere Anlagen. Betriebs- und Geschältsausstattung 2886 195 1.219 260 2122
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 42 0 0 -42 0
Summe Sachanlagen 5.355 195 1.332 218 4436

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in TEUR Abschreibungen und Wertminderungen Restbuchwerte
Stand 1.1.2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2020 Stand 31.122020
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Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.046 81 60 0 1.067 533
2. Technische Anlagen und Maschinen 584 34 48 0 570 144
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschältsausstattung 2771 117 1.203 164 1.849 273
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 0 0 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 4401 232 1.311 164 3.486 950

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in TEUR Restbuchwerte
Stand 31.122019
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Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 619
2. Technische Anlagen und Maschinen 178
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschältsausstattung 115
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen 42
Summe Sachanlagen 954

4.2 Immaterielle Vermögenswerte

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 1.1.2021 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2021
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Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.534 1.179 5 2.708
2. Kundenstamm 0 150 0 150
3. Geleistete Anzahlungen 82 34 0 116
Summe Immaterielle Vermögenswerte 1.616 1.363 5 2.974

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Abschreibungen und Wertminderungen Restbuchwerte
in TEUR Stand 1.1.2021 Zugänge Abgänge Stand 31 .12.2021 Stand 31.12.2021
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Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.405 81 5 1.481 1.227
2. Kundenstamm 0 21 0 21 129
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 116
Summe Immaterielle Vermögenswerte 1.405 102 5 1.502 1.472

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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2020
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Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 129
2. Kundenstamm 0
3. Geleistete Anzahlungen 82
Summe Immaterielle Vermögenswerte 211

Bei den zu Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 1.472 zum Bilanzstichtag handelt es sich im Wesentlichen um erworbene Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer, die nicht planmäßig abgeschrieben werden sowie um einen erworbenen Kundenstamm, dem eine begrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Daneben wird erworbene Software mit einer begrenzten Nutzungsdauer ausgewiesen.

Für das Markenrecht werden regelmäßig Impairment-Test unterzogen, die angesetzten Parameter haben sich zum Bilanzstichtag nicht verändert.

Die Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 31 (i. V. TEUR 43) in den Verwaltungskosten sowie in Höhe von TEUR 70 (i. V. TEUR 40) in den Herstellungskosten enthalten.

Der Gesamtbetrag der planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte beträgt im Geschäftsjahr TEUR 314 (i. V. TER 315). Wertminderungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.

Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
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Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.954 33 453 1.534
2. Auftragsbestand 0 0 0 0
3. Geleistete Anzahlungen 12 82 12 82
Summe Immaterielle Vermögenswerte 1.966 115 465 1.616

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Abschreibungen und Wertminderungen Restbuchwerte
in TEUR Stand 1.1.2020 Zugänge Abgänge 31 Stand .12.2020 Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2019
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.775 83 453 1.405 129 179
2. Auftragsbestand 0 0 0 0 0 0
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 82 12
Summe Immaterielle Vermögenswerte 1.775 83 453 1.405 211 191

4.3 Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit bestehenden Miet- und Leasingverhältnissen haben sich wie folgt entwickelt:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 1.1.2021 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2021
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Nutzungsrechte
1. Immobilien 2.521 45 236 2.330
2. Technische Anlagen 509 0 0 509
3. Büro Equipment 21 0 0 21
4. Fahrzeuge 197 77 93 181
Summe Nutzungsrechte 3.248 122 329 3.041

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Abschreibungen und Wertminderungen Restbuchwerte
in TEUR 1.1.2021 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
--- --- --- --- --- --- ---
Nutzungsrechte
1. Immobilien 876 492 71 1.297 1.033 1.645
2. Technische Anlagen 317 104 421 88 192
3. Büro Equipment 9 5 0 14 7 12
4. Fahrzeuge 95 67 86 76 105 102
Summe Nutzungsrechte 1.297 668 157 1.808 1.233 1.951

Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand Zugänge Abgänge Stand
--- --- --- --- ---
Nutzungsrechte
1. Immobilen 2.256 482 217 2.521
2. Technische Anlagen 818 0 91 509
3. Büro Equipment 113 0 92 21
4. Fahrzeuge 202 79 84 197
Summe Nutzungsrechte 3.389 561 484 3.248

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Abschreibungen und Wertminderungen Restbuchwerte
in TEUR Stand Zugänge Abgänge Stand Stand Stand
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Nutzungsrechte
1. Immobilen 559 546 229 876 1.645 1.697
2. Technische Anlagen 462 110 91 317 192 356
3. Büro Equipment 51 32 74 9 12 62
4. Fahrzeuge 103 79 87 95 102 99
Summe Nutzungsrechte 1.175 767 481 1.297 1.951 2.214

4.4 Filmvermögen

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2021
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I. Filmvermögen
1. Filmrechte 245.208 6.205 3.283 1.837 249.967
2. Geleistete Anzahlungen 1.918 1.939 164 -1.837 1.856
3. Eigenproduktionen 2.864 0 0 0 2.864
Summe Filmvermögen 249.990 8.144 3.447 0 254.687

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Abschreibungen und Wertminderungen Restbuchwerte
in TEUR Stand 1.1.2021 Zugänge Abgänge Zuschreibung Stand 31.12.2021 Stand 31.12.2021
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I. Filmvermögen
1. Filmrechte 236.911 11.918 3.266 0 245.563 4.404
2. Geleistete Anzahlungen 473 0 0 0 473 1.383
3. Eigenproduktionen 2.752 44 0 0 2.796 68
Summe Filmvermögen 240.136 11.962 3.266 0 248.832 5.855

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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2020
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I. Filmvermögen
1. Filmrechte 8.297
2. Geleistete Anzahlungen 1.445
3. Eigenproduktionen 112
Summe Filmvermögen 9.854

Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Rahmen der vollständigen Inventur des Filmvermögens nicht mehr aktive Lizenzen (ausgelaufene Rechte), mit einem Anschaffungskostenvolumen von ursprünglich EUR 3,3 Mio. und einem Buchwert von TEUR 17) als Abgang erfasst.

Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen in voller Höhe von Dritten erworbene Filmrechte.

Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR Stand 1.1.2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2020
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I. Filmvermögen
1. Filmrechte 236.469 7.680 821 1.880 245.208
2. Geleistete Anzahlungen 2.094 1.772 68 -1.880 1.918
3. Eigenproduktionen 2.864 0 0 0 2.864
Summe Filmvermögen 241.427 9.452 889 0 249.990

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Abschreibungen und Wertminderungen Restbuchwerte
in TEUR Stand 1.1.2020 Zugänge Abgänge Zuschreibung Stand 31.12.2020 Stand 31.12.2020
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I. Filmvermögen
1. Filmrechte 225.566 12.166 821 0 236.911 8.297
2. Geleistete Anzahlungen 473 0 0 0 473 1.445
3. Eigenproduktionen 2.672 80 0 0 2.752 112
Summe Filmvermögen 228.711 12.246 821 0 240.136 9.854

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Restbuchwerte
in TEUR Stand 31.12.2019
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I. Filmvermögen
1. Filmrechte 10.903
2. Geleistete Anzahlungen 1.621
3. Eigenproduktionen 192
Summe Filmvermögen 12.716

Der Wertansatz des Filmvermögens wird zu jedem Bilanzstichtag oder unterjährig bei Vorliegen von Anhaltspunkten im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Wertminderungsbedarf kann sich insbesondere aufgrund von mit verändertem Nutzerverhalten einhergehenden erhöhten Vermarktungsrisiken und den entsprechend möglichen Auswirkungen auf die künftige Ertragssituation in den Auswertungsstufen Kino, Home Entertainment, Lizenzen und TV-Produktionen ergeben. Die Überprüfung der vollumfänglich dem Segment Content zuzuordnenden Filmbibliothek zum Jahresende führte im g Geschäftsjahr 2021 zu Wertminderungen auf das Filmvermögen von insgesamt TEUR 240 (i. V. TEUR 404).

Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswerts des Filmvermögens wurden geplante Zahlungsströme im Erwartungszeitraum von drei Jahren bewertet.

Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. "Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" verwiesen.

Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden übertragbare Rechte am Filmvermögens als Sicherheit abgetreten.

4.5 Geschäfts- oder Firmenwert

Der in der Bilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert setzt sich wie folgt zusammen:

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Unternehmen Restbuchwert Geschäfts- oder Firmenwert

TEUR
Splendid Studios GmbH 546
Polyband Medien GmbH 308
WVG Medien GmbH 18
872

Der Konzern überprüft gemäß IAS 36 jährlich jeweils zum Geschäftsjahresende die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte anhand des Nutzungswertes. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Höhe der Wertminderung ergibt sich als Differenz aus dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist.

Die Überprüfung des Goodwills "Splendid Studios GmbH" erfolgte auf Basis prognostizierter Cashflows, welche aus der vom Management vorgelegten Mehrjahresplanung abgeleitet werden. Innerhalb des fünfjährigen Detailplanungszeitraums wurden die voraussichtlich erzielbaren Ergebnisse und die hieraus abgeleiteten Cash-flows anhand quantifizierbarer (teils bereits kontrahierter) Einzelprojekte sowie weiterer Umsatzerwartungen und entsprechender Aufwandsschätzungen auf der Basis der künftigen Markteinschätzung abgeleitet.

Nach dem Detailplanungszeitraum werden gleichbleibende Cashflows mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 0,5% unterstellt. Der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde als Barwert der künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Vorsteuerzinssatzes von 12,07% (Vorjahr 12,5%) ermittelt.

Der auf dieser Basis geschätzte erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt zum Stichtag deren Buchwert.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geht der Vorstand nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen aus. Beseitigungen von Schätzunsicherheiten werden nicht erwartet.

4.6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die liquiden Mittel i. H. v. TEUR 6.905 (i. V. TEUR 7.281) bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten, deren Gesamtlaufzeit jeweils weniger als drei Monate beträgt. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt. Ausländische Valuten sind zum Stichtagskurs umgerechnet (siehe auch unter Punkt 2.3. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Währungsumrechnung").

4.7 Forderungen und Vertragsvermögenswerte

Die in der Bilanz ausgewiesen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020
langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.215 272
langfristige sonstige Forderungen 38 22
Gesamt langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistung und sonstige Forderungen 1.253 294
kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.853 9.706
kurzfristige sonstige Forderungen 461 309
Gesamt kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistung und sonstige Forderungen 9.314 10.015

Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen den nach Ablauf eines Jahres fälligen Anteil der Lizenzforderungen.

Die kurzfristigen sonstigen Forderungen gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Anspruch aus Filmförderung 85 50
Sonstige kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte 298 259
Nicht-Finanzielle Vermögenswerte 77 0
Gesamt kurzfristige sonstige Forderungen 461 309

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vertragsvermögenswerte beinhalten zum Stichtag zeitraumbezogen erfasste Vermögenswerte aus TV-Auftragsproduktionen in Höhe von TEUR 156. Die aus den laufenden Produktionen erwarteten Umsatzerlöse übersteigen deren Buchwert und werden innerhalb eines Jahres realisiert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten keine wesentliche Finanzierungskomponente. Als kurzfristige Forderungen ausgewiesene Beträge sind in der Regel innerhalb von bis zu 90 Tagen fällig.

Die zum Stichtag ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Ansprüche gegen Kunden sämtlicher Verwertungsstufen und Vertriebskanäle der Splendid Gruppe. Die Forderungen weisen unabhängig von der betroffenen Kundengruppe historisch ähnliche Verlustquoten auf, welche im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei lediglich rund 0,5% lagen.

Trotz Heterogenität der gegenüber den Kunden abgerechneten Leistungen ergeben sich im Hinblick auf zu erwartende Kreditausfälle auch darüber hinaus keine systematischen Differenzierungsmerkmale, so dass eine Klassifizierung nach individuellen Risikomerkmalen nicht in Betracht kommt. Vor diesem Hintergrund werden Wertberichtigungen auf folgender Grundlage vorgenommen:

Für sämtliche Forderungen sowie für Vertragsvermögenswerte wird im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung eine einheitliche Risikovorsorge für während der Laufzeit erwartete Ausfälle mit Hilfe einer Wertberichtigungsmatrix gebildet. Von einer Einzelbetrachtung bei Entstehung der Forderungen bzw. des Vertragsvermögenswerts wird aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte sowie aus Wesentlichkeitsgründen abgesehen.

Der Verwendung einer gegenüber der durchschnittlichen historischen Verlustrate erhöhten Ausfallquote liegt die Annahme zugrunde, dass aufgrund der nach wie vor anhaltenden dynamischen Veränderung der Filmbranche historische Ausfallquoten gegebenenfalls kein zuverlässiger Indikator für künftige Ausfälle sein könnten, obwohl sich konkrete diesbezügliche Anhaltspunkte bis dato nicht ergeben haben.

Soweit sich ein Hinweis auf eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Kunden und damit eine potenzielle Erhöhung des Ausfallrisikos ergibt, werden die betreffenden Forderungen einer Einzelfallbetrachtung unterzogen und individuell auf etwaigen (ergänzenden) Wertberichtigungsbedarf hin analysiert. Als Hinweis für ein potenziell erhöhtes Ausfallrisiko gilt stets eine im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen festgestellte Überfälligkeit der Forderung von 60 Tagen.

Für die Beurteilung, ob das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist, sowie für die Schätzung erwarteter Verluste werden neben eigenen Analysen und Erfahrungswerten der Vergangenheit qualitative und quantitative, vergangenheitsbezogene und zukunftsgerichtete externe Informationen herangezogen (Kreditauskünfte, Informationen von Geschäftspartnern etc.) soweit diese ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind.

Die Entwicklung der erfolgswirksam erfassten Wertberichtigungen von Forderungen und sonstigen Vertragsvermögenswerten stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung der Wertberichtigungen

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in TEUR Portfoliowertberichtigungen Einzelwertberichtigungen Forderungen Einzelwertberichtigungen Vertragsvermögenswerte
Stand 01.01.2021 101 321 0
Auflösung 21 110 0
Inanspruchnahme 0 63 0
Zuführung 61 94 0
Stand 31.12.20201 141 242 0
Stand 01.01.2020 100 145 24
Auflösung 31 68 24
Inanspruchnahme 0 21 0
Zuführung 32 265 0
Stand 31.12.2020 101 321 0

Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie künftige Forderungen aus Vertragsvermögenswerten im Wege einer Globalzession zur Sicherheit abgetreten.

4.8 Vorräte

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31.12.2021

TEUR
31.12.2020

TEUR
Fertige Erzeugnisse und Waren 581 675
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 282 241
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0 120
863 1.036

Soweit Zugänge zu den Vorräten noch nicht vollständig bezahlt wurden, unterliegen diese den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

4.9 Eigenkapital

Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung".

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.

Genehmigtes Kapital Genehmigtes Kapital 2020

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 12. August 2022 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats

a) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 978.900,00 (10%-Grenze) auszuschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; für die Frage des Ausnutzens der 10%-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen;

b) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, wenn die neuen Aktien der Gesellschaft im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen durch die Gesellschaft als Gegenleistung eingesetzt werden sollen;

c) das Bezugsrecht der Aktionäre zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch vollständig oder teilweise als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen, auszuschließen.

Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden.

Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2020 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Minderheitenanteile

Anteile anderer Gesellschafter werden grundsätzlich zum Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenserwerbs mit dem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der im Rahmen des Anteilserwerbs übernommenen Vermögenswerte und Schulden zuzüglich der jährlich auflaufenden anteiligen Ergebnisbeiträge - soweit verrechenbar - angesetzt.

Minderheitenanteile, für die eine vertraglich festgelegte feste Ausgleichsverpflichtung besteht (§ 304 AktG), werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente bilanziert. Die vertraglich festgelegten künftigen Ausgleichsansprüche stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar. Angesetzt wird der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode, welcher sich als Barwert der künftigen Ausgleichszahlungen innerhalb der vertraglich festgelegten Mindest- bzw. Restlaufzeit ergibt. Die wiederkehrenden Ausgleichszahlungen werden im Finanzaufwand erfasst.

4.10 Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten und Besicherung der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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2021 Betrag

TEUR
davon über 1 Jahr

TEUR
Gegebene Sicherheiten

TEUR
Art
Leasingverbindlichkeiten 1.273 618
Bankverbindlichkeiten 2.852 0 2.852 Globalzession auf Forderungen und Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des Filmvermögens
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.907 0
Vertragsverbindlichkeiten 1.612
Ertragsteuerschulden Verbindlichkeiten gegen Minderheitsgesellschafter 281 0
Sonstige Verbindlichkeiten 54
2.685
14.664 618 2.852

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2020 Betrag

TEUR
davon über 1 Jahr

TEUR
Gegebene Sicherheiten

TEUR
Art
Leasingverbindlichkeiten 1.991 1.310
Bankverbindlichkeiten 8.792 0 8.792 Globalzession auf Forderungen und Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des Filmvermögens
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.019 161
Vertragsverbindlichkeiten 1.998
Ertragsteuerschulden 315
Latente Steuern 270 270
Verbindlichkeiten gegen Minderheitsgesellschafter 905 577
Sonstige Verbindlichkeiten 2.267 2.318 8.792
22.557

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht-finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 663 (i.V. TEUR 697) enthalten.

Unter den langfristigen Verbindlichkeiten wurde im Vorjahr mit TEUR 577 eine bedingte Kaufpreisverbindlichkeit gegenüber Minderheitsgesellschaftern im Zusammenhang mit einer diesen eingeräumten Put-Option für ihre Anteile an der Splendid Studios GmbH ausgewiesen. Mit Optionsvereinbarung vom Januar 2022 wurden der Splendid Medien AG die ausstehenden Anteile zum vereinbarten Ausübungspreis von TEUR 600 angedient. Die Verbindlichkeit war zum Stichtag durch Kreditierung des Kaufpreises und Aufrechnung beglichen.

Unter den Bankverbindlichkeiten werden zum Stichtag kurzfristige Bankkredite von TEUR 2.852 (i. V. TEUR 8.792) ausgewiesen. Wir verweisen auf Punkt 6. "Finanzielles Risikomanagement".

Unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten wurde, die im Jahr 2010 geschlossene stille Beteiligung bei der Videociety GmbH bilanziert. Aufgrund der bislang entstandenen Anlaufverluste wurde die Einlage des stillen Gesellschafters durch das zugewiesene Ergebnis aufgezehrt. Der aus dieser Verlustübernahme resultierende Betrag wurde in Vorjahren unter den Finanzerträgen ausgewiesen. Weitergehende Forderungen gegen den stillen Gesellschafter wurden nicht aktiviert, da eine Nachschussvereinbarung vertraglich nicht fixiert ist. Der Buchwert der Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 0.

4.11 Leasingverbindlichkeiten

Die Leasingverbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

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01.01.21 Zugang Abgang Tilgung Umbuchung 31.12.21
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig 681 0 676 648 654
Leasingverbindlichkeiten langfristig 1.309 122 165 0 -648 618
1.991 122 165 676 0 1.273

Für Verträge mit Verlängerungsoptionen, deren Ausübung als nicht wahrscheinlich angesehen worden ist, wurde eine mögliche Verpflichtung in Höhe von TEUR 474 ermittelt.

Im Vorjahr entwickelten sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt:

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01.01.20 Zugang Abgang Tilgung Umbuchung 31.12.20
Leasingverbindlichkeiten kurzfristig 628 269 0 777 561 681
Leasingverbindlichkeiten langfristig 1.577 293 0 0 -561 1.309
2.205 563 0 777 0 1.991

4.12 Rückstellungen

In den Rückstellungen enthalten sind insbesondere Verpflichtungen aus Lizenzverträgen für fremdproduzierte Titel, Filmförderabgaben/​GEMA und GVL, Kundenboni sowie Remissionsverbindlichkeiten.

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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Rückstellungsspiegel

in TEUR
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen Filmförderabgaben /​ GEMA /​ GVL Remissionsverbindlichkeiten
Stand 01.01.2021 3.193 333 3.617
Zuführung 3.275 137 504
Verbrauch 1.636 110 460
Auflösung 56 55 218
Stand am 31.12.2021 4.776 305 3.444

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Boni Sonstige Gesamt
Stand 01.01.2021 639 57 7.839
Zuführung 603 20 4.539
Verbrauch 399 28 2.632
Auflösung 0 0 329
Stand am 31.12.2021 843 49 9.416

Die Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 5.682 voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu einem Abfluss führen, für die übrigen Beträge kann aufgrund rechtlicher Unsicherheiten der Abflusszeitpunkt nicht näher bestimmt werden. Sämtliche Rückstellungen werden insoweit als kurzfristig eingestuft.

Im Vorjahr war die Entwicklung folgende:

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Rückstellungsspiegel

in TEUR
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen Filmförderabgaben /​ GEMA /​ GVL Remissionsverbindlichkeiten
Stand 01.01.2020 2.682 425 3.673
Zuführung 2.314 43 827
Verbrauch 1.801 130 876
Auflösung 3 5 7
Stand am 31.12.2020 3.193 333 3.617

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Boni Sonstige Gesamt
Stand 01.01.2020 964 100 7.844
Zuführung 444 0 3.627
Verbrauch 769 43 3.618
Auflösung 0 0 15
Stand am 31.12.2020 639 57 7.839

5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 5.1 Umsatzerlöse

Die nachstehende Tabelle zeigt die wesentlichen Umsatzbestandteile nach Auswertungsstufen des Segments Content. Die Umsätze des Segments Services beinhalten ausschließlich Dienstleistungen.

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2021

TEUR
2020

TEUR
Kino 2.057 1.937
TV-Auftragsproduktion 4.170 2.686
Lizenzen 13.116 13.396
Home Entertainment 20.027 19.350
Summe Content 39.370 37.369
Services 5.364 6.163
Konzernumsatz 44.734 43.532

In den Umsatzerlösen sind TEUR 1.945 enthalten, die zum 1. Januar 2021 in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren.

5.2 Herstellungskosten

In den Herstellungskosten sind folgende Posten enthalten:

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2021

TEUR
2020

TEUR
Abschreibungen auf Filmrechte 11.962 12.247
Bezogene Leistungen und Materialkosten 9.298 8.346
Lizenzaufwand /​ Royalties 4.391 3.334
Personalkosten 4.357 4.149
Abschreibungen auf Sachanlagevermögen 584 545
Bestandsveränderungen 23 35
Sonstiges 74 67
Gesamt 30.689 28.723

Die Abschreibungen auf Filmrechte beinhalten Wertminderungen in Höhe von TEUR 240 (i. V. TEUR 404).

5.3 Vertriebskosten

Die Vertriebskosten ergeben sich wie folgt:

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2021

TEUR
2020

TEUR
Personalkosten 2.948 2.992
Werbung 1.405 1.210
Verkaufsprovisionen 672 441
GEMA /​ Filmförderabgabe 641 402
Reisekosten 61 84
Sonstiges 189 243
Gesamt 5.916 5.372

5.4 Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

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2021

TEUR
2020

TEUR
Personalkosten 2.690 2.625
Rechts- und Beratungskosten 1.947 1.686
Kommunikation, IT, Bürokosten 604 400
Mietneben- und Betriebskosten 480 388
Abschreibungen auf Anlagevermögen 398 546
Versicherungen, Beiträge 168 166
Public Relation, Investor Relations, HV 147 87
Kfz-Kosten 107 118
Sonstiges 231 268
Gesamt 6.772 6.284

5.5 Sonstige betriebliche Erträge

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2021

TEUR
2020

TEUR
Auflösung von Rückstellungen 507 75
Vertragsnichterfüllung 291 1.188
Ertrag aus der Ausbuchung von Altverbindlichkeiten 257 91
Filmverleihförderungen 238 82
Erträge aus Rechtsstreitigkeiten 207 0
Herabsetzung von Wertberichtigungen /​ aus abgeschriebenen Forderungen 132 34
Erstattung Lohnfortzahlung 44 64
Schadenersatz /​ Erstattungen von Versicherungen 9 5
Ertrag aus Anlagenabgang Sonstige 128 286
Gesamt 1.813 1.825

Erträge aus Vertragsnichterfüllung betreffen die Rückabwicklung erworbener Lizenzrechte für einen Filmtitel vor dem Hintergrund von Verschiebungen des Produktionsbeginns und der damit verbundenen Veränderung der Vermarktungschancen für die Splendid Gruppe.

5.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Vorjahresausweis war mit TEUR 3.000 Wertminderungsaufwand betreffend einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten. Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 4.5. Geschäfts- oder Firmenwert verwiesen. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 179 (im Vj.367) betreffen im Wesentlichen Aufwand aus Wertberichtigungen (TEUR 151, im Vj. TEUR 299).

5.7 Währungsergebnis

Im Berichtsjahr ist ein saldierter Währungsverlust in Höhe von TEUR 19 (i. V. TEUR 38) angefallen. Der Saldo ergibt sich aus Währungsgewinnen von TEUR 60 und Währungsverlusten von TEUR 79. Aus der Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen derivativen finanziellen Vermögenswerte ergibt sich hierin im Geschäftsjahr ein Verlust in Höhe von TEUR 29 (i. V. TEUR 13).

5.8 Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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2021

TEUR
2020

TEUR
Finanzaufwendungen
Bankverbindlichkeiten 346 611
Factoringverbindlichkeiten 136 298
Leasingverbindlichkeiten 46 75
Ausgleichsansprüche Minderheitengesellschafter -85 138
Sonstige 116 372
Summe Finanzaufwendungen 560 1.494
Finanzergebnis -560 -1.494

Zinsaufwendungen waren in Höhe von TEUR 509 (i. V. TEUR 1.179) liquiditätswirksam.

5.9 Ertragsteuern

Unter dieser Position werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer einschließlich der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie die latenten Steuern auf temporäre Differenzen ausgewiesen.

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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2021

TEUR
2020

TEUR
Körperschaftsteuer 290 168
Gewerbesteuer 180 158
Gewerbesteuer Vorjahre 0 -9
Latente Steuern auf temporäre Differenzen -412 0
Gesamt 58 317

Für die Steuerabgrenzung werden die bei Auflösung der temporären Differenzen erwarteten, künftigen Steuersätze angewendet. Für Zwecke der latenten Steuern wurden die Körperschaftsteuer mit 15 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5%) sowie die Gewerbesteuer mit 16,625 % (i- V- 16,625 %) angesetzt. Daraus ergibt sich unverändert gegenüber dem Vorjahr ein zukünftig erwarteter Ertragsteuersatz der Splendid Gruppe von 32,46 %.

Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:

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2021

TEUR
2020

TEUR
Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis eines Steuersatzes von 32,46 % (i. V. 32,46 %) 783 25
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge 7 1.065
Abweichende ausländische Steuersätze -30 -18
Steuerliche Auswirkungen aus der Nichtaktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge 0 267
Nutzung von bisher nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen -892 -826
Steuerliche Auswirkungen aus dem Ansatz von Wertberichtigungen aus aktiven latenten Steuern 190 -187
Periodenfremde Steuererträge/​ -aufwendungen 0 -9
Tatsächlicher Steueraufwand 58 317

Die latenten Steuerabgrenzungen betreffen folgende Bilanzposten:

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31.12.2021 31.12.2020
TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Aktiv Passiv Aktiv Passiv
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Filmvermögen 510 270
Forderungen 684 110
Sonstige Vermögenswerte
Rückstellungen 42 64
Erhaltene Anzahlungen 182 307
Leasingverhältnisse (saldierter Ausweis) 13 11
Summe 921 510 492 270
Nichtansatz von aktiven latenten Steuern 0 -222
Saldierung -510 -510
Bilanzwert 412 0 270 270

Im Abschluss sind latente Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen lediglich insoweit gebildet worden, als diesen latente Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen gegenüberstehen.

Latente Steuern im Zusammenhang mit bestehenden Verlustvorträgen werden nicht angesetzt, da die diesbezüglichen formellen Ansatzkriterien des IAS 12 trotz der erfreulichen Ergebnisentwicklung weiterhin nicht als erfüllt angesehen werden. Danach bestehen im Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 122,5 Mio. sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 111,3 Mio., für die kein latenter Steueranspruch bilanziert wurde.

5.10 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je durchschnittlich im Umlauf befindlicher Aktie beträgt EUR 0,24 (i. V. EUR -0,02). Bezüglich des Gewinnverwendungsvorschlages verweisen wir auf Punkt 15. "Gewinnverwendungsvorschlag". Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 9.789.999 (i. V. 9.789.999) Aktien zugrunde gelegt. Eine potentielle Verwässerung des Ergebnisses je Aktie könnte sich in Zukunft durch das genehmigte Kapital ergeben. Siehe hierzu 4.9 "Eigenkapital".

Bezüglich der Bemessungsgrundlage des Ergebnisses je Aktie 2021 verweisen wir auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

5.11 Angaben zu Personal

Der Gesamtpersonalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf TEUR 12.035 (i- V. TEUR 11.809).

Darin sind soziale Abgaben in Höhe von TEUR 1.404 (i. V. TEUR 1.425) enthalten. Die sozialen Abgaben umfassen auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 619 (i. V. TEUR 619).

Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 neben zwei (i. V. zwei) Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 146 (i. V. 152) Angestellte und Geschäftsführer.

6. Finanzielles Risikomanagement

6.1 Einstufung der Finanzinstrumente und beizulegende Zeitwerte

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value Hierarchie.

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Buchwerte Beizulegender Wert
Finanzielle Vermögenswerte

in TEUR
Klasse 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
--- --- --- --- --- ---
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 1 6.905 7.281 - -
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten 1 6.987 7.815 - -
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Verkauf bestimmt 2 1.866 1.891 1.866 1.891
Vertragsvermögenswerte 1 161 372 - -
Derivative Finanzinstrumente 2 0 0 - -
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 1 329 305 - -
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 1.215 272 - -
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 1 38 22 - -

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Buchwerte Beizulegender Wert
Finanzielle Verbindlichkeiten

in TEUR
Klasse 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
--- --- --- --- --- ---
Bankverbindlichkeiten (langfristig) 1 0 0 - -
Bankverbindlichkeiten (kurzfristig) 1 2.852 8.792 - -
Leasingverbindlichkeiten (langfristig) 1 618 1.310 - -
Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) 1 655 681 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen (langfristig) 1 0 0 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen (kurzfristig) 1 5.907 6.018 - -
Derivative Finanzinstrumente 2 29 13 29 13
Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten 1 1.840 1.069 - -
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1 0 738 - -

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Klassen 1 Schuldinstrumente, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2 Schuldinstrumente, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
3 Schuldinstrumente, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
4 Eigenkapitalinstrumente

Bei Forderungen und sonstigen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Bankverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten unter einem Jahr stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.

Zu den Finanzerträgen/​-aufwendungen für nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Zinsen vgl. Ziffer 5.8.

6.2 Finanzielles Risikomanagement

Der Splendid Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den Geschäftstätigkeiten und den Finanzierungstätigkeiten der Unternehmen der Splendid Gruppe ergeben. Diese finanziellen Risiken lassen sich in Liquiditätsrisiken, Kreditrisken sowie Marktrisiken untergliedern.

Die finanziellen Risiken der Unternehmen der Splendid Gruppe werden zentral überprüft. Die Risikolage wird anhand einer für den gesamten Konzern geltenden Risikomanagement-Richtlinie vom Risikomanager in Risikoberichten erfasst und an den Vorstand der Splendid Medien AG berichtet. Die Identifikation, Beurteilung und Minimierung der finanziellen Risiken erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den operativen Unternehmen der Splendid Gruppe. Der Vorstand beschließt die Strategien und Verfahren zur Steuerung der einzelnen Risiken. Auf die Ausführungen zum Risikomanagement unter Tz. V. im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht wird verwiesen.

6.2.1 Liquiditätsrisiken

Ein Liquiditätsrisiko besteht, wenn künftige Auszahlungsverpflichtungen im Konzern nicht aus vorhandener Liquidität oder entsprechende Kreditlinien gedeckt werden können.

Die Splendid Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch eine kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows, das Halten von angemessenen Guthaben sowie Kreditlinien bei Kreditinstituten.

Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe über zwei Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Per 31. Dezember 2021 verfügte die Splendid Gruppe aus diesen Vereinbarungen über einen Gesamtfinanzierungsrahmen von EUR 14,0 Mio. (bis zum 31.12.2021) bzw. EUR 9,4 Mio. (ab dem 31.12.2021) bzw. EUR 8,5 Mio. (ab dem 30.06.2022), der mit EUR 2,8 Mio. durch Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtfinanzierungsrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht. Die Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bankenkonsortium wurden bis zum 31.12.2022 prolongiert.

Daneben hat der Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG Darlehensverträge mit der Splendid Medien AG über ein Volumen von EUR 0,5 Mio. (bis 31.12.2021) sowie ab 1.1.2022 über insgesamt EUR 2,5 Mio. geschlossen. Die Darlehen sind unbesichert und haben eine feste Laufzeit bis 31.12.2022.

Im Rahmen der aktuellen Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Financial Covenants verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht wird. Sämtliche Covenants wurden im Geschäftsjahr 2021 eingehalten. Die Vertragsbedingungen sehen für den Fall der Nichteinhaltung von Covenants weiterhin unter anderem ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.

Eine außerordentliche Kündigung der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen aufgrund der etwaigen Nichteinhaltung der vereinbarten Covenants stellt ein Risiko für die Splendid Gruppe dar, die diese in ihrer Entwicklung wesentlich beeinträchtigen kann. Ein ebensolches Risiko könnte eintreten, wenn es dem Vorstand nicht gelänge, eine neue Finanzierungsvereinbarung über den 31.12.2022 hinaus abzuschließen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken ergibt sich weiterhin im Wesentlichen in Abhängigkeit von der weiteren Geschäftsentwicklung der Splendid Gruppe, welche in hohem Maße von den nachhaltigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Geschäftsfelder beeinflusst ist.

Obwohl die Prognose der Geschäftsentwicklung durch anhaltende Unsicherheiten im Zuge der COVID-19-Pandemie weiterhin erschwert ist und die Folgen des Krieges in der Ukraine und der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland nicht abschließend beurteilt werden können, erwartet der Vorstand -nicht zuletzt aufgrund der ausgesprochen erfreulichen Geschäftsentwicklung in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren, in denen es der Gesellschaft gelungen ist, insbesondere die Ertrags- und Finanzlage deutlich zu verbessern - dass die aktuell vereinbarten Bedingungen der bis zum 31.12.2022 gültigen Finanzierungsvereinbarungen mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit eingehalten werden. Des Weiteren geht der Vorstand auch davon aus, dass die Finanzierung der Gesellschaft über den 31.12.2022 hinaus sichergestellt werden kann. Vgl. hierzu auch die Ausführungen unter V.4.1 "Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften" und "V.5 Gesamtbeurteilung der Risiken" im Risikobericht des zusammengefassten Konzern- und Lageberichts).

Im Geschäftsjahr 2022 werden Zahlungsabflüsse in Höhe der Buchwerte der in der Bilanzausgewiesenen Bankverbindlichkeiten sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten erwartet. Aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten wird für 2022 ein Zahlungsabfluss in Höhe von EUR 0,7 Mio. und für Folgejahre in Höhe von EUR 0,7 Mio. erwartet.

6.2.2 Kreditrisiken

Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht oder nicht fristgerecht begleichen kann oder erhaltene Sicherheiten an Wert verlieren und damit einen finanziellen Verlust verursachen.

Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. Das gleiche Risiko besteht auch bei den Vertragsvermögenswerten. Des Weiteren bestehen Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert sowie für Guthaben bei Banken.

Die Splendid Gruppe unterhält ausschließlich Geschäftsverbindungen mit Banken und Kreditinstituten mit guter Bonität. Die wesentlichen Bankguthaben bestehen bei den Banken des Bankenkonsortiums, die auch die Finanzierungsmittel für die Splendid Gruppe bereitstellen. Zudem werden etwaige Risiken durch Verteilung der Bankguthaben auf mehrere Kreditinstitute minimiert.

Der Konzern ist bestrebt, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Der überwiegende Teil der erworbenen Lizenzrechte wird im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen begegnet der Konzern durch verschiedenste Maßnahmen entlang der gesamten Prozesskette des Forderungsmanagements (Einholung von Kreditauskünften bei Neukundenanlage, laufende Branchen- und Marktbeobachtung im Hinblick auf die fortgesetzte Solvenz von Bestandskunden, Überwachung des Zahlungsverhaltens/​Mahnwesen, Lieferstopps). Ein wesentlicher Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein strukturiertes Abrechnungsprocedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert.

Wertminderungen werden zukunftsgerichtet in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst. Die Höhe der zu erfassenden Verluste erfolgt nach IFRS 9 grundsätzlich nach einem dreistufigen Verfahren. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von Vertragsvermögenswerten werden in der Splendid Gruppe vereinfachend die über deren Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zugrunde gelegt. Bei Vorliegen von klaren objektiven Hinweisen für einen Kreditausfall werden Einzelwertberichtungen von bis zu 100% auf die ausstehenden Kundenforderungen vorgenommen. Zum Stichtag 31.12.2021 bestehen Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 242 (i.Vj. TEUR 321) sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe von TEUR 0 (i.Vj. TEUR 24).

Im Übrigen wird hinsichtlich der Entwicklung der Wertberichtungen auf finanzielle Vermögenswerte auf die Angaben unter Abschnitt 4.7 in diesem Anhang verwiesen.

6.2.3 Marktrisiken

Die Splendid Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit insbesondere Risiken aus den Veränderungen an den Zins- und Devisenmärkten ausgesetzt, die im Nachstehenden erläutert werden. Über die geschilderten Risiken hinausgehende Marktrisiken (z. B. Börsenkursveränderungen) sind vor dem Hintergrund der Struktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aktuell nicht ersichtlich.

Zinsrisiken

Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, könnte sich überwiegend aus einer Erhöhung des EURIBOR Zinssatzes ergeben, da die wesentlichen kurzfristigen Bankverbindlichkeiten auf Basis des EURIBOR Zinssatzes zuzüglich einer vereinbarten Zinsmarge verzinst werden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen.

Währungsrisiken

Die Splendid Gruppe erwirbt Filmlizenzen u.a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend in Ländern der Euro-Zone ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/​US-Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus.

Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.

Die hierbei eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der generellen Absicherung bestehender Risiken und werden nicht zu Spekulationszwecken verwendet. Im Rahmen von geplanten Filmakquisitionen wurden US-Dollar mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Dollarkurs erworben und für den Bezug der entsprechenden Filmrechte bevorratet, sodass ein Grundstock an Devisenbeständen auch bei Terminverschiebungen vorhanden ist.

Bei terminlich feststehenden Zahlungsverpflichtungen wird überwiegend auf Devisentermingeschäfte zurückgegriffen. Zum Bilanzstichtag gibt es offene Devisentermingeschäfte über TUSD 500.

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Jahr der Fälligkeit Nominalvolumen Marktwert
2022 Tsd. USD (< 1 Jahr) 2023-2026 (1-5 Jahre) Ab 2027 (>5 Jahre) zum 31.12.2021

in Tsd. USD
zum 31.12.2021

Tsd. EUR
--- --- --- --- --- ---
Devsentermingeschäfte 500 500 408
Devisenoptionen

Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einer zehnprozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar:

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31.12.2021 Sensitivitätsauswirkung
Devisentermingeschäfte 408 -35
Devisenoptionen 0 0
Netto-Fremdwährungsexposure 251 -23
Brutto-Fremdwährungsexposure 659 -57

In die Berechnung der Fremdwährungssensitivität werden die zu den Stichtagen bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in US-Dollar sowie die vereinbarten Devisentermingeschäfte einbezogen. Es ist unterstellt, dass der Bestand an Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlussstichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr betrachtet werden kann. Die Berechnung wird für die gesicherte Nettoposition und für die Kurssicherungsmaßnahmen auf Basis einer angenommenen 10-prozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar vorgenommen. Somit beträgt das Gesamtrisiko aus Devisenkursen TEUR 57 (dieses würde bei einer gegenläufigen Entwicklung in etwa gleicher Größenordnung einer Chance entsprechen).

Das Netto-Fremdwährungsexposure setzt sich zusammen aus Liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar.

Zum 31. Dezember 2021 bestanden zudem Verpflichtungen aus noch nicht geleisteten Lizenzzahlungen in USD in Höhe von TUSD 10.685.

7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 erstellt. Die Splendid Medien AG ermittelt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode, indem der Gewinn oder Verlust der Periode um Veränderungen im Working Capital ergänzt sowie um Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen und Ertrags- oder Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, korrigiert wird.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten) mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten.

Im Folgenden wird die Veränderung der Verbindlichkeit aus Finanzierungstätigkeit unter Berücksichtigung sowohl zahlungswirksamer als auch zahlungsunwirksamer Transaktionen dargestellt:

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in TEUR Auszahlung für Anteile vollkonsolidierter Unternehmen Kurzfristige Bankverbindlichkeiten Kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten davon Ausweis Kapitalflussrechnung
Bilanzwert 1.1.2021 0 8.792 1.991 0
Aufnahmen 0 3.039 0 3.039
Tilgungen 0 -8.979 -676 -9.655
Sonstige Veränderungen/​Neubewertung/​Abgang -600 -42 -600
Bilanzwert 31.12.2021/​ Cash-Flow aus Finanzierung -600 2.852 1.273 -7.216

Im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer Leasingverträge betreffend Nutzungsrechte an Gebäuden sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung ergaben sich nicht zahlungswirksame Investitionen in Höhe von TEUR 122. Ebenfalls nicht zahlungswirksam erfolgte eine entsprechende Aufnahme von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in dieser Höhe.

Für das Vorjahr ergaben sich folgende Werte:

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in TEUR langfristige Bankverbindlichkeiten Kurzfristige Bankverbindlichkeiten Kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten Ausweis Kapitalflussrechnung
Bilanzwert 1.1.2020 145 16.527 2.205 0
Aufnahmen 0 3.609 0 3.609
Tilgungen 0 -11.492 -777 -12.269
Umgliederungen -145 145 0 -
Sonstige Veränderungen/​Neubewertung/​Abgang 0 3 0 -
Bilanzwert 31.12.2020/​ Cash-Flow aus Finanzierung 0 8.792 1.428 -8.660

8. Segmentberichterstattung

Der Hauptentscheidungsträger der Splendid Gruppe betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht.

Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.

Bei der Darstellung der Segmente wurden nur solche Posten berücksichtigt, die einem Segment direkt zugeordnet bzw. auf vernünftiger Grundlage auf bestimmte Segmente aufgeteilt werden konnten. Innerhalb eines Segments anfallende Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert. Die Segmentangaben beinhalten Gewinne aus Lieferungen und Leistungen an andere Segmente, etwaige Zwischengewinne hieraus werden in der Überleitungsspalte eliminiert.

Wesentliche Kennzahlen der Segmente sind:

Segmentberichterstattung 2021

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in TEUR Content Services Holding Überleitung Gesamt
Umsätze Gesamt 39.437 7.467 1.254 48.158
Konzerninterne Umsätze -67 -2.103 -1.254 -3.424
Umsätze Konzern 39.370 5.364 0 44.734
EBITDA 17.890 802 -2.402 -375 15.915
Abschreibungen und Wertminderungen Filmvermögen -12.378 0 0 416 -11.962
Abschreibungen und
Wertminderungen Sachanlagen -393 -482 -106 -981
EBIT 5.119 320 -2.508 41 2.972
Finanzergebnis -561
Ertragsteuern -58
Konzernjahresergebnis 2.353
Beschäftigte 71 62 14 147

Segmentberichterstattung 2020

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in TEUR Content Services Holding Überleitung Gesamt
Umsätze Gesamt 37.455 7.933 1.257 46.645
Konzerninterne Umsätze -86 -1.770 -1.257 -3.113
Umsätze Konzern 37.369 6.163 0 43.532
EBITDA 19.259 857 -1.899 -316 17.901
Abschreibungen und Wertminderungen Filmvermögen -12.795 0 0 549 -12.246
Abschreibungen und Wertminderungen Sachanlagen -498 -444 -140 -1.082
EBIT 2.966 413 -2.039 233 1.573
Finanzergebnis -1.495
Ertragsteuern -317
Konzernjahresergebnis -239
Beschäftigte 75 65 12 152

Wertminderungen im Filmvermögen betreffen in voller Höhe von TEUR 240 (i. V. TEUR 404) das Segment Content, ebenso die Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 3.000 im Vorjahr.

Die Erlöse nach geografischen Regionen (Sitz der Kunden bzw. Lizenzgebiet) stellen sich wie folgt dar:

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2021

TEUR
2020

TEUR
Deutschland 37.197 34.755
Übriges Europa 7.280 7.918
Übrige 257 859
Konzernumsatz 44.734 43.532

Mit einem Großkunden wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 12.664 realisiert, diese Umsatzerlöse betreffen ausschließlich das Segment Content.

Die Erlöse nach Auswertungsstufen stellen sich wie folgt dar:

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Content 2021

TEUR
2020

TEUR
Kino 2.057 1.937
TV-Auftragsproduktion 4.170 2.686
Lizenzen 13.116 13.396
davon PayTV, SVoD 10.998 10.211
davon Free-TV, AVoD 2.118 3.185
Home Entertainment 20.029 19.349
davon physisch (DVD, Blu-ray) 10.730 10.444
davon digital (TVoD, EST) 9.299 8.905
Summe Content 39.370 37.368
Summe Services 5.364 6.163
Konzernumsatz 44.734 43.532

9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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Art der Verpflichtung

in TEUR
bis 1 Jahr 2 bis 5 Jahre Gesamt
Bestellobligo 7.088 4.318 11.406
Übrige 134 134
7.222 4.318 11.540

Das Bestellobligo betrifft insbesondere Investitionen in das Filmvermögen (i. Vj. TEUR 4.142).

Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Serviceverträge im Zusammenhang mit der Anmietung von Büroflächen.

10. Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2021:

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Dr. Dirk Schweitzer, Vorsitzender
Björn Siecken, Vorstand Finanzen

Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug für das Geschäftsjahr EUR 809.802 (Vorjahr:

EUR 623.102). Die Aufteilung auf die einzelnen Vergütungsbestandteile sowie eine individualisierte Darstellung kann dem Vergütungsbericht entnommen werden, der bis spätestens zur Einberufung der Hauptversammlung 2022 der Splendid Medien AG (voraussichtlich Anfang Mai 2022) auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht wird (www.splendidmedien.com/​de/​hauptversammlung bzw. www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance). Dort werden auch Einzelheiten des Vergütungssystems ausführlich dargestellt.

Ehemalige Vorstände

Ehemalige Mitglieder des Vorstandes erhielten in 2021 TEUR 8 aus mehrjährigen Tantiemen.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

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Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige AG Rheinland, Köln
Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/​Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling (Vorsitzender)
Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der LINKR GmbH, München; Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, Hamburg

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt.

Über die satzungsmäßige Vergütung hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine Nebenleistungen. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2021 und Eintrag der dort beschlossenen Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung ergibt sich die satzungsmäßige Vergütung wie folgt:

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Dr. Ralph Drouven: EUR 39.740
Bernd Kucera: EUR 29.715
Malisa Scott: EUR 19.740

Für das AR-Mitglied Malisa Scott werden Reisekosten abgerechnet.

Bezüglich der von Aufsichtsratsmitgliedern in Rechnung gestellten sonstigen Leistungen verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 12. "Beziehungen zu nahestehenden Personen".

Aktienbesitz der Organmitglieder

Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt.

Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2021:

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2021 2020
Anzahl Anteile

in %
Anzahl Anteile

in %
--- --- --- --- ---
Aufsichtsrat
Dr. Ralph Drouven 3.060 0,03 3.060 0,03

2021 lagen keine Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gem. Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung MAR/​MMVO vor.

11. Beziehungen zu nahestehenden Personen

Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die Splendid Gruppe die Personen bzw. Unternehmen, die die Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Der Mehrheitsaktionär Andreas R. Klein ist gem. IAS 24.13 als beherrschend einzustufen. Wir verweisen hierzu auch auf die Angaben unter Punkt VI. "Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht" im zusammengefassten Konzernlage und Lagebericht.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG sowie die durch diese beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen werden als nahestehende Personen definiert.

Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Tochtergesellschaften werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Tochtergesellschaften bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen:

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Name Betrag

in TEUR
davon Aufwand davon offen Art der Tätigkeit Abrechnung
Andreas R. Klein 21 21 0 Darlehensgewährung * Zinsen gem. Vertrag
Andreas R. Klein 380 380 63 Beratung inkl. Nebenkosten gem. Vertrag
Kucera & Hüttner GmbH 1 1 1 Beratung Abrechnung nach Stunden
Dr. Ralph Drouven (CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB) 228 228 99 Beratung Abrechnung nach Stunden

* Im Dezember 2019 hat Herr Andreas Klein der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von TEUR 500 mit einer Verzinsung von 4,25% p.a. zur Verfügung gestellt. Ab Januar 2022 hat das Darlehen eine feste Laufzeit bis 31.12.2022 und wird mit 6% p.a. verzinst.

12. Sonstige Angaben

Die Honorare des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen im Konzern betrugen TEUR 133 (i. V. TEUR 120).

13. Angaben nach § 264 Abs. 3 HGB

Die nachfolgend aufgeführten Tochtergesellschaften, bei denen die Splendid Medien AG als Mutterunternehmen entweder direkt oder indirekt (durch einen lückenlose Kette von Beherrschungs- und/​oder Ergebnisabführungsverträgen) zur Verlustübernahme verpflichtet ist, machen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2021 Gebrauch:

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Polyband Medien GmbH, München
Splendid Synchron GmbH, Köln

14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Januar 2022 erwarb die Splendid Entertainment GmbH die ausstehenden 10% der Geschäftsanteile an der Splendid Studios GmbH, sodass deren Anteil an der Gesellschaft nun 100% beträgt.

Im Januar 2022 hat Herr Andreas Klein der Gesellschaft ein zusätzliches Darlehen in Höhe von TEUR 2.000 zur Verfügung gestellt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022, ist unbesichert und wird mit 6 %p.a. verzinst.

Weitere als die im Risikobericht und im Prognosebericht des Zusammengefassten Lageberichts dargelegten möglichen Auswirkungen aus der Fortdauer der COVID-19-Pandemie sowie aus dem Krieg in der Ukraine und den Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns im Geschäftsjahr 2022 sind derzeit nicht zu berichten; vgl. hierzu auch die Ausführungen unter V. "Risikobericht der Splendid Gruppe" und "VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung" im Zusammengefassten Lagebericht.

15. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Splendid Medien AG weist in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag von EUR 1.242.220,61 aus. Der Jahresfehlbetrag der Konzernobergesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

16. Erklärung nach § 161 AktG

Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 24. März 2022 vom Vorstand an den Aufsichtsrat freigegeben.

Köln, 25. März 2022

Splendid Medien AG

Vorstand

Dr. Dirk Schweitzer

Björn Siecken

Zusammengefasster Konzernlage- und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

der Splendid Medien AG, Köln

I . Grundlagen des Konzerns

I.1 Geschäftsmodell

Die Splendid Medien AG ist ein mittelständisch geprägter, integrierter Medienkonzern, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa und in den Benelux-Ländern agiert.

Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.

Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2021 im Überblick

Holding - Splendid Medien AG

Content Services

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Splendid Film GmbH WVG Medien GmbH Enteractive GmbH
100% 90% 85%
Splendid Film B.V. Splendid Entertainment GmbH Splendid Synchron GmbH
100% 100% 100%
Polyband Medien GmbH Splendid Studios GmbH
100% 90%
Videociety GmbH 100%

Im Januar 2022 erwarb die Splendid Entertainment GmbH weitere 10% der Geschäftsanteile an der Splendid Studios GmbH, sodass deren Anteil an der Gesellschaft mit Wirkung ab 1.1.2022 100% beträgt.

Geschäftsbereich Content

Die Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, Serien, Dokumentationen sowie weiteren Unterhaltungsprogrammen aus verschiedenen Genres von vorwiegend ausländischen Produzenten. Daneben entwickelt und produziert die Splendid Gruppe Filme und Serienformate im Auftrag von TV-Sendern und SVoD-Plattformen (SVoD = Subscription Video-on-Demand = digitale Abonnement-Angebote).

Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die als immaterielle Vermögenswerte aktiviert und entsprechend der Wertschöpfungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden.

Bei den übrigen Formaten wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (5 bis 7 Jahre) vereinbart. In der Regel werden auch für diese Programmbereiche Minimumgarantiezahlungen vereinbart, die als immaterielle Vermögenswerte aktiviert und entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden. Daneben basieren die Lizenzmodelle auf umsatzabhängigen, quartalsweise abzurechnenden Lizenzvergütungen.

Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst rund 1.700 Filmtitel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/​Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Fitness/​Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse.

Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment und Lizenzen) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern.

Kino

Ausgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Der Kinoverleih in den Niederlanden wird über eine eigene Vertriebsgesellschaft vorgenommen. In Deutschland, Österreich und Belgien wird beim sogenannten "Booking & Billing" mit verschiedenen Kooperationspartnern (Einhorn, 24 Bilder) zusammengearbeitet. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen auswirkt.

Home Entertainment

Etwa vier Monate nach dem Kinostart wird der Film üblicherweise im Home Entertainment ausgewertet. Diese umsatzstärkste Auswertungsstufe für die Splendid Gruppe umfasst die Bereiche Verleih und Verkauf über das Internet (Video-on-Demand VoD und Electronic Sell-Through EST) sowie den Verkauf und Verleih physischer Bildtonträger (Blu-ray und DVD).

Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/​Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum sowie zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Es werden alle Vertriebskanäle bedient - insbesondere Online-Händler und stationärer Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel). Neben der Vermarktung eigener Programme übernimmt die Splendid Gruppe auch die Vertriebsabwicklung für weitere Partner.

Im Bereich VoD/​EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internet-Plattformen sowie über die eigenen Portale videociety (www.videociety.de) und maxdome (www.maxdome.de - seit Oktober 2021). Unter dem Label "meinVoD" stellen wir darüber hinaus Geschäftskunden aus unterschiedlichen Branchen (z.B. Telekommunikation, Industrie, Handel) unser VoD-Plattformkonzept zur Verfügung, das den B2B-Kunden ein Leistungsspektrum von Content, Entwicklung, Betrieb und Portalmanagement für ihre Endkunden bietet. Als Content-Aggregator für Amazon, Google, iTunes, Sky und andere Portale übernimmt die Splendid Gruppe zudem auch den Vertrieb sowie die technische Bereitstellung von Film-Inhalten für Drittanbieter.

Lizenzen

Zu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen TV-Sender sowie SVoD (VoD im Abonnement-Anbieter im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Die Splendid Gruppe veräußert die Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Etwa vier bis sechs Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Produktes (Film oder Serie) auf den Streaming-Plattformen oder im TV. In der Regel wird der Film zunächst für das sogenannte "Payi-Window" an Pay-TV-oder Streaming-Anbieter lizenziert, meist für zwölf Monate. Im Anschluss folgt das Free-TV-Fenster, das zweite Pay1-Window oder die AVoD-Auswertung ("Advertising" VOD, mit werbefinanzierten Portalen anstelle von Abo-Modellen). Ebenfalls hinzu kommt das "Direct to Stream", bei dem die Film oder Serienpremiere beim Streaming-Dienst oder Pay-TV-Anbieter stattfindet. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Lizenzierung zur Verfügung (Folgeverwertung).

Auftragsproduktion

Die Konzerngesellschaft Splendid Studios produziert TV-Formate für Fernsehsender. In der Regel entwickelt Splendid Studios mit den Kunden Formatideen und produziert diese im Rahmen von Auftragsproduktionen.

Geschäftsbereich Services

Die Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen und erbringen Digitalisierungsdienstleistungen für die VoD- und EST-Vermarktung im Internet sowie für Blu-ray- und DVD-Produktionen. Die Synchronisation und Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleich bleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt.

I.2 Ziele und Strategien

Für die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten:

Bereits vor der Corona-Pandemie gab es einen deutlichen Trend weg von physischen Medien hin zu Streaming-Angeboten. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch einmal deutlich verstärkt. Inzwischen greifen auch in den fortgeschrittenen Altersgruppen immer mehr Menschen auf digitale Unterhaltungsmedien zu. Die Nutzung von digitalen Inhalten über das Internet als elektronisches Kaufmedium (EST) und Leihmedium (TVoD) repräsentiert mittlerweile mehr als 50% des Home Entertainment-Marktes. Der Umfang digitaler Abo-Angebote (SVoD) ist zwischenzeitlich auf das Zweieinhalbfache des klassischen Home Entertainments angewachsen.

Zahlreiche Online-Angebote werden über weiter steigende Bandbreiten insbesondere nach flächendeckender Verfügbarkeit des 5G Mobilfunkstandards künftig weiteren Aufwind erhalten und dadurch den Druck auf die analogen Unterhaltungsmedien wie Kino und TV erhöhen, digitale Angebote bereitzustellen.

Für die Anbieter von Postproduktionsleistungen stellt sich weiterhin und in zunehmendem Maße die Herausforderung, die Kundenaufträge unter Einhaltung der geforderten technischen und organisatorischen Prozesse zeiteffizient bereitzustellen.

Die Splendid Gruppe positioniert sich seit über 45 Jahren als Independent in der Medienbranche und verfolgt die Strategie einer nachhaltigen, ertragsorientierten Geschäftsentwicklung.

Die Strategie und Struktur im Geschäftsbereich Content des Konzerns ist an die zunehmende Entwicklungsdynamik der Märkte und die sich daraus ergebenden Erfordernisse in den Auswertungsstufen angepasst. Investitionen in ein breites Portfolio wenig kapitalintensiver Filmprojekte bilden dabei den Schwerpunkt. Einzelne Filme mit hohen Investitionskosten, die mit einem hohen Vermarktungsrisiko verbunden sind, werden nur selektiv akquiriert bzw. produziert.

Die Vermarktung von Titeln und Programmen erfolgt individualisiert auf Basis einer Einschätzung des konkreten Verwertungspotenzials in den verschiedenen Auswertungsstufen. Gleichzeitig konzentriert sich die Splendid Gruppe bei dem Einkauf von Fremdtiteln vorrangig auf den Streaming-Markt. Über die Konzerngesellschaft Videociety betreibt die Splendid Gruppe ein eigenes transaktionsbasiertes Streaming-Angebot, das im Geschäftsjahr 2021 mit dem von der ProSiebensat.1-Tochtergesellschaft Joyn GmbH akquirierten "maxdome-store" gestärkt wurde. Neben dem Privatkundengeschäft (B2C) bildet die Contentbereitstellung und das Portalmanagement für Geschäftskunden (B2B) einen weiteren Schwerpunkt. Im Geschäftsbereich Services positioniert sich die Splendid Gruppe als bedeutender Dienstleister für Synchronisation und digitale Postproduktion.

I.3 Steuerungssysteme

Die Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation auf Konzernebene sowie Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer bzw. wichtige Know-how-Träger der Enteractive GmbH, der WVG Medien GmbH sowie der Splendid Studios sind persönlich am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Mit der Splendid Synchron GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und mit der Polyband Medien GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Konzerngesellschaft Splendid Film GmbH ist mit der Splendid Entertainment GmbH und diese wiederum mit der Splendid Studios GmbH über Ergebnisabführungsverträge verbunden.

Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist die profitable Geschäftsentwicklung im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie das Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Zudem werden - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/​Ist-Vergleich durchgeführt. Die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung hat ebenso eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Vorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft des Konzerns wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis-, sowie Cashflow- und Liquiditätsentwicklungen erfasst und mittels eines Soll-/​Ist-Vergleichs analysiert. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.

I.4 Forschung und Entwicklung

Als Medienunternehmen mit dem Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen der Industrie vergleichbare Forschung und Entwicklung.

II . Wirtschaftsbericht

II. 1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Wirtschaft hat sich leicht erholt, privater Verbrauch pandemiebedingt stagnierend

Im Jahr 2021 wuchs das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 2,7% gegenüber dem Vorjahr. Damit konnte sich die Wirtschaft nach dem starken konjunkturellen Einbruch des Vorjahres wieder leicht erholen. Insgesamt wirkten die pandemiebedingten Rückschläge sowie angebotsseitige Engpässe jedoch dämpfend auf den Erholungsprozess. Der private Verbrauch litt weiter unter den Auswirkungen der Pandemie und stagnierte im jahresdurchschnittlichen Vergleich. In unseren Absatzmärkten Niederlande und Belgien kam es zu einer leichten Erholung der Konjunktur.

Branchenumfeld

Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie war die Film- und Medienbranche durch die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen zum Teil massiv betroffen. Die Entwicklungen in den Branchenfeldern unserer Auswertungsstufen stellten sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt dar:

Die deutsche Kinobranche litt auch im Jahr 2021 unter zu wenig Publikum. Zwar konnten mit EUR 373 Mio. 17% mehr Kinoumsätze erzielt werden als im Vorjahreszeitraum (EUR 318 Mio.) und die Zahl der gelösten Tickets war mit knapp 11% ebenfalls auf 42,1 Mio. (Vorjahr: 38,1 Mio.) gestiegen. Gegenüber dem Vor-Corona-Vorjahr 2019 (Kinoumsätze EUR 1,02 Mrd.; Besucher: 118,6 Mio.) ist der Markt jedoch um fast zwei Drittel eingebrochen. Nachdem die Corona-bedingten Schließungen und Kapazitätseinschränkungen im ersten Halbjahr 2021 zu einem nahezu kompletten Umsatzausfall geführt hatten, kam es nach der Öffnung am 1. Juli zu einer Flut von Neuveröffentlichungen, die der Markt auch unter dem Eindruck nach wie vor bestehender Öffnungsrestriktionen in der Fülle nicht aufnehmen konnte. Der Kinomarkt in den Niederlanden war im Geschäftsjahr 2021 rückläufig, gegenüber 2019 war der Einbruch allerdings weniger stark als in Deutschland.

Die massiv eingeschränkten Auswertungsmöglichkeiten in der Kinostufe entfalteten 2021 ihre Auswirkung auch im nachgelagerten Home Entertainment-Geschäft, sodass der deutsche Videomarkt insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 19% auf EUR 825 Mio. (Vorjahr: EUR 1.022 Mio.) zurückfiel. Auch der digitale Videomarkt (Verkauf EST und Verleih TVoD) war von der Entwicklung betroffen (EUR 414 Mio. gegenüber EUR 474 Mio. im Vorjahr), verlor jedoch deutlich weniger als der physische Videomarkt (Verkauf und Verleih von Blu-ray und DVD), dessen Umsatz um 25% auf EUR 411 Mio. (Vorjahr: EUR 548 Mio.) sank. Der Umsatzanteil des digitalen Geschäfts am gesamten Videomarkt wuchs weiter auf mittlerweile 50,2 % (Vorjahr: 46,4%).

Die Angebote der digitalen Auswertungsstufe SVoD, die im Gegensatz zum Einzelabruf Abonnementmodelle (u.a. Amazon Prime, Netflix) darstellen, nahmen 2021 erneut stark zu - um 32% auf EUR 2,071 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,570 Mio.).

Wie im Vorjahr wurde auch 2021 mehr ferngesehen als vor der Corona-Pandemie. Zu den bedeutendsten TV-Programmen zählen die öffentlich-rechtlichen Sender (ZDF, Das Erste, Dritte Programme) sowie die großen Privatsender RTL, Vox (Mediengruppe RTL), RTL II und die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe. Die Mediatheken der großen TV-Sender verzeichnen mittlerweile einen hohen Bekanntheitsgrad und die Produktion eigener Programme wird weiter vorangetrieben.

Die Produktionswirtschaft sieht sich einem Auftragsboom gegenüber, den sie wegen des Fachkräftemangels und Engpässen in der Fördersituation kaum bedienen kann.

In unserem Geschäftsbereich Services mit Schwerpunkten im Bereich der audiovisuellen Postproduktion (Synchronisation und digitale Postproduktion) bestimmen die Marktveränderungen die Nachfrageentwicklung bezüglich der unterschiedlichen Dienstleistungsangebote. Die Branche ist in den vergangenen Jahren durch die Nachfrage der SVoD-Plattformen und Sender mit wachsendem Programmangebot positiv beeinflusst worden. Es besteht jedoch nach wie vor ein sehr wettbewerbsintensives Umfeld mit einem hohen Preisdruck bei gleichzeitig hohen Anforderungen der Kunden an die technischen und organisatorischen Abläufe in der Auftragsbearbeitung.

II. 2 Geschäftsverlauf und Ertragslage des Konzerns

Gesamtbewertung des Berichtszeitraums:

Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie ist es der Splendid Gruppe gelungen, ein deutlich positives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) zu erwirtschaften und die Profitabilität auf Basis der EBIT-Marge weiter zu steigern (6,6%, Vorjahr: 3,6%). War der Vorstand in seiner ursprünglichen Prognose (kommuniziert im Prognosebericht des Jahresabschlusses 2020) von einem positiven EBIT auf Vorjahresniveau ausgegangen, so konnte er mit Ad hoc-Mitteilung vom 23.6.2021 die Prognosebandbreite auf ein EBIT zwischen EUR 2,5 Mio. und EUR 3,0 Mio. erhöhen. Der Geschäftsverlauf im Jahr 2021 zeichnete sich darüber hinaus durch Umsatzzuwächse aus, sodass der Vorstand, der in seiner ursprünglichen Prognose mit gegenüber dem Vorjahr verringerten Umsatzerlösen gerechnet hatte, mit Ad-hoc Mitteilung vom 15.11.2021 auch hier die Erwartung nach oben korrigieren konnte. Der Konzernumsatz erhöhte sich leicht auf EUR 44,7 Mio. (Vorjahr: EUR 43,5 Mio.). Zuwächse ergaben sich insbesondere im Home Entertainment sowie in der Auftragsproduktion. Auch der Kinobereich konnte trotz wiederholter Corona-bedingter Einschränkungen einen Mehrumsatz gegenüber dem Vorjahr erzielen.

Ursächlich für die Verbesserung des Konzern-EBIT ist neben dem Umsatzwachstum der Wegfall von Sondereffekten (Wertminderungsbedarf auf Firmenwerte). Das mit EUR 2,4 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR -0,2 Mio.) deutlich verbesserte Konzernjahresergebnis resultiert im Wesentlichen aus einem verbesserten Finanzergebnis in Höhe von EUR -0,6, (Vorjahr: EUR -1,5 Mio.). Das Ergebnis je Aktie lag zum Bilanzstichtag bei EUR 0,24 (Vorjahr: EUR -0,02).

Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich aufgrund des Konzernjahresergebnisses zum Stichtag auf EUR 5,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.). Damit erreichten wir eine deutliche Erhöhung der Eigenkapitalquote auf 17,4% (Vorjahr: 8,2 %). Zum Bilanzstichtag verkürzte sich die Konzernbilanzsumme auf EUR 29,2 Mio., insbesondere aufgrund der Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten und der verminderten Inanspruchnahme von Kreditlinien. Die Liquiden Mittel sind mit EUR 6,9 Mio. (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.) weiterhin auf einem hohen Niveau.

Per 31. Dezember 2021 verfügte die Splendid Gruppe über einen Gesamtfinanzierungsrahmen in Höhe von EUR 14,0 Mio. (bis zum 31.12.2021) bzw. EUR 9,4 Mio. (ab dem 31.12.2021) und EUR 8,5 Mio. (ab dem 30.6.2022), der mit EUR 2,8 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bankenkonsortium wurden bis zum 31.12.2022 prolongiert.

Vorstand und Management ist es gelungen, weitere Schritte zu einer nachhaltigen Digitalisierung des Geschäfts voranzutreiben. In der zweiten Jahreshälfte 2021 vereinbarte die Splendid Gruppe mit der Joyn GmbH, München, die Übernahme und Weiterführung des "maxdome"-Labels mit Wirkung zum 1.10.2021. Mit dieser bekannten und seit mehr als 15 Jahren am Markt etablierten Streaming-Marke verfolgt die Splendid Gruppe insbesondere den weiteren Ausbau des VoD-Geschäfts. Die Splendid Gruppe führt das transaktionale VoD-Angebot von "maxdome" unter gleichem Markennamen weiter und baut das Angebot auf der Basis der umfangreichen Filmbibliothek und Lizenzvereinbarungen mit nationalen und internationalen Content Partnern perspektivisch weiter aus. Neben der Stärkung des Privatkundengeschäfts durch den Erwerb des "maxdome"-Labels sowie den weiteren Ausbau unserer Programmvermarktung im VoD und EST auf allen weiteren relevanten Streaming-Plattformen wurde die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der mobilcom-debitel GmbH, einer Tochtergesellschaft der freenet AG, verlängert. Dabei übernimmt die Splendid Gruppe die Bereitstellung von Filminhalten sowie die technischen Dienstleistungen für "freenet Video", das VoD-Portal der freenet Group (www.freenet-video.de).

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

Konzern-Gewinn und Verlustrechnung 2021

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in TEUR 2021 2020 Veränderung
Umsatzerlöse 44.734 43.532 1.202
Herstellungskosten -30.689 -28.723 -1.966
Bruttoergebnis vom Umsatz 14.045 14.809 -764
Vertriebskosten -5.916 -5.372 -544
Verwaltungskosten -6.772 -6.284 -488
Sonstige betriebliche Erträge 1.813 1.825 -12
Sonstige betriebliche Aufwendungen -179 -3.367 3.188
Währungsergebnis -19 -38 19
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 2.972 1.573 1.399
Finanzergebnis -561 -1.495 934
Ergebnis vor Steuern (EBT) 2.411 78 2.333
Ertragsteuern -58 -317 259
Konzernjahresergebnis 2.353 -239 2.592

Umsatzentwicklung

Die Splendid Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2021 einen Gesamtumsatz von EUR 44,7 Mio. (Vorjahr: EUR 43,5 Mio.). Damit hat sich wie zuletzt prognostiziert der Umsatz gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Insgesamt ergab sich gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzwachstum von EUR 1,2 Mio. bzw. 2,8 %.

In den einzelnen Geschäftsbereichen und Auswertungsstufen entwickelte sich der Umsatz wie folgt:

Segment Content

Im Geschäftsjahr 2021 wurde im Segment Content ein Umsatz von EUR 39,4 Mio. (Vorjahr: EUR 37,4 Mio.) erwirtschaftet, ein Umsatzwachstum von 5,4% gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil am Konzernumsatz liegt bei 88% (Vorjahr: 86%). Positiv beeinflusst wurde der Segmentumsatz im Wesentlichen durch Zuwächse in den Auswertungsstufen Home Entertainment und Auftragsproduktion.

In der Auswertungsstufe Kinoverleih erwirtschafteten wir mit der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und den Benelux-Staaten einen Umsatz von EUR 2,1 Mio. (EUR 1,9 Mio.) und konnten damit das Kinojahr trotz der Corona-bedingten Kinoschließungen und Minderauslastungen besser als erwartet abschließen. Unsere besucherstärkste Kinoveröffentlichung war die Familienkomödie "De Nog Grotere Slijmfilm", die in Zusammenarbeit mit unserem niederländischen Produktionspartner NewBe produziert und von Splendid Film B.V. im Juli 2021 veröffentlicht wurde. Der Film knüpfte mit knapp 26o.ooo Zuschauern in den niederländischen und belgischen Kinos an den Erfolg des ersten Teils der "Slijmfilm"-Reihe an. Unsere weitere niederländische Koproduktion - "Liefde Zonder Grenzen" blieb mit 125.000 Zuschauern unter dem Einfluss erneuerter Kinoschließungen und Kapazitätsbeschränkungen im Herbst unter unseren Erwartungen. In Deutschland und Österreich erreichten der Animationsfilm "Bigfoot Junior - Ein tierisch verrückter Familientrip (OT: Bigfoot Family") knapp 90.000 Zuschauer sowie die Arthouse-Komödie "Helden der Wahrscheinlichkeit" (OT: "Riders of Justice") mit Mads Mikkelsen knapp 65.000 Zuschauer. Mit einem limitierten Kinostart kurz vor Jahresschluss beendeten wir mit dem preisgekrönten Drama "Die Königin des Nordens" (OT: "Margrete -Queen of the North") das Kinojahr 2021.

In der Auswertungsstufe Home Entertainment erwirtschafteten wir mit der Veröffentlichung von Blu-ray, DVD, aus digitalem Vertrieb (VoD, EST) sowie aus Vertriebsdienstleistungen für nationale und internationale Vertriebspartner einen Umsatz von insgesamt EUR 20,0 Mio. (Vorjahr: EUR 19,4 Mio.), davon EUR 10,7 Mio. (Vorjahr EUR 10,5 Mio.) aus physischen Bildtonträgern (DVD, Blu-ray). Damit konnten wir trotz wiederholter Corona-bedingten Einschränkungen im stationären Einzelhandel und eines weiterhin rückläufigen physischen Home Entertainment-Markts einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr erreichen.

Die Umsatzerlöse im digitalen Vertrieb (VoD und EST) stiegen um 4,4% auf EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 8,9 Mio.). Der Anteil des digitalen Vertriebs am Gesamtumsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment erhöhte sich damit auf 46,5 % (Vorjahr: 46,0%).

Neben den Umsatzbeiträgen aus der Auswertung unserer Programme im VoD und EST über alle relevanten Internet-Plattformen sind Umsätze unserer eigenen Portale videociety und maxdome (ab 1.10.2021) sowie aus unserem B2B-Portalgeschäft "meinVoD", insbesondere aus der langfristig angelegten Zusammenarbeit mit der mobilcom-debitel GmbH, einer Tochtergesellschaft der freenet AG, im digitalen Vertrieb enthalten.

Der Umsatzbeitrag der Vermarktung und Veröffentlichung von Musik sowie des Merchandising-Geschäfts über unser Label VERY US war auch in 2021 gering.

In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe erzielte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2021 mit der Lizenzierung an TV-Sender und SVoD-Anbieter Umsatzerlöse von EUR 13,1 Mio. (Vorjahr: EUR 13,4 Mio.), erwartungsgemäß ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Neben Lizenzverkäufen an TVSender im deutschsprachigen Raum und in Benelux wurden wie im Vorjahr mehrheitlich Umsätze aus Lizenzverträgen mit Pay-TV-Sendern und SVoD-Anbietern realisiert, darunter Amazon, freenet Video und Netflix. Im Berichtszeitraum wurden weitere Lizenzverträge mit TV-Sendern und SVoD-Anbietern verhandelt bzw. abgeschlossen, die ab 2022 umsatzwirksam werden.

Im Geschäftsfeld Auftragsproduktion konzentrierten wir uns planmäßig vorrangig auf die Herstellung von "Die Wollnys" für RTLZWEI. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 4,2 Mio. (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.), erwartungsgemäß gegenüber dem Vorjahr erneut ein deutlicher Zuwachs.

Segment Services

Im Segment Services ging der Außenumsatz mit konzernfremden Auftraggebern im Geschäftsjahr 2021 von EUR 6,2 Mio. auf 5,4 Mio. zurück; der Anteil des Segments am Konzernumsatz betrug damit 12% (Vorjahr: 14%). Maßgeblich dafür war, dass Splendid Synchron im Berichtsjahr nicht an das außerordentlich umsatzstarke Vorjahr anknüpfen konnte. Im Servicebereich Digitalisierung wurde hingegen ein leichter Zuwachs des Umsatzes mit Dritten erwirtschaftet. Die Innenumsätze des Segments mit Konzerngesellschaften stiegen auf EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.).

Im Servicebereich Synchronisation wurde neben der Synchronisation von Spielfilmen und TV-Serien auch die Vertonung von Dokumentationen vorgenommen. Dabei konzentrierte sich die Splendid Synchron weiterhin vorwiegend auf die Auftragsbearbeitung für externe Kunden. Der Anteil des Außenumsatzes der Gesellschaft sank im Berichtsjahr auf ca. 85 % (Vorjahr: 90 %). Zu den Kunden zählten die u.a. internationalen Partner Warner Bros., Discovery Channel, BBC Worldwide, Amazon, RTL Television, DreamWorks, Disney Channel, Paramount, All3Media, Dynamic Television, ProSieben SAT1 Mediengruppe, Fremantle und Super RTL.

Auch im Servicebereich Digitalisierung lag der Anteil der Umsätze mit Dritten mit 50% leicht unterhalb des Vorjahreswertes (52 %) . Zum größten Teil wurden hier Aufträge aus VoD/​EST-Digitalisierungen für Internet-Portale bearbeitet, daneben Premastering-Aufträge für DVD/​Blu-ray sowie weitere Dienstleistungen - z.B. Materialabnahmen, Erstellung und Auslieferung digitaler Kinokopien (DCP) sowie Screening VoD-Portale (sogenannte Screening Rooms). Zu den externen Kunden zählen u.a. Warner Bros., Leonine, Koch Films sowie BBC Studios, Netflix und ZDF Enterprises GmbH.

Kostenentwicklung

Die Herstellungskosten erhöhten sich erwartungsgemäß im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf EUR 30,7 Mio. (Vorjahr: EUR 28,7 Mio.). Es wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 11,7 Mio. EUR (Vorjahr: 11,8 Mio.) verrechnet; die turnusmäßigen Impairment Tests für das Filmvermögen ergaben einen Wertminderungsbedarf von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.). Die Herausbringungskosten in der Kinostufe, im Home Entertainment und in der Auftragsproduktion waren mit EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 8,3 Mio.) höher als im Vorjahr, ebenso der vertragliche Lizenzaufwand (Royalties) auf den Auswertungserfolg von Lizenzprodukten in Höhe von EUR 4,4 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.). Die Personalkosten betrugen EUR 4,4 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.). Die Herstellungskostenquote des Geschäftsjahres stieg auf 68,6 % (Vorjahr: 66,0 %).

Die Vertriebskosten stiegen erwartungsgemäß auf EUR 5,9 Mio. (Vorjahr: EUR 5,4 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch höhere Werbeausgaben und Provisionen für die Kino- und Home Entertainment-Veröffentlichungen. Demgegenüber sanken die Personalkosten leicht. Die Vertriebskostenquote erhöhte sich auf 13,2 % (Vorjahr: 12,3%).

Die Verwaltungskosten erhöhten sich auf EUR 6,8 Mio. (Vorjahr: EUR 6,3 Mio.). Hierfür waren vor allem höhere Rechts- und Beratungskosten maßgeblich, daneben stiegen auch die Kosten für Büroinfrastruktur sowie Betriebskosten. Die Personalkosten erhöhten sich leicht. Die Verwaltungskostenquote belief sich auf 15,1 % (Vorjahr: 14,4 %).

Die Sonstigen betrieblichen Erträge umfassten mit EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten, aus Vertragsnichterfüllung, Filmverleihförderungen sowie aus der Beendigung von Rechtsstreitigkeiten.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich auf EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: TEUR 3,4). Im Vorjahr war in der Position eine Wertberichtigung in Höhe von EUR 3,0 Mio. auf den Firmenwert der Splendid Studios abgebildet.

Im Berichtszeitraum entstand erneut ein leicht negatives Währungsergebnis unterhalb des Vorjahreswertes. Die saldierten Nettogewinne umfassen sowohl realisierte als auch stichtagsbezogene Wechselkurseffekte aus US-Dollar-Termingeschäften.

Ergebnisentwicklung

Auf Gesamtjahressicht erreichten beide Segmente ein positives operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).

Das Segment Content erzielte mit EUR 5,1 Mio. ein deutlich höheres Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) als im Vorjahr (EUR 3,0 Mio.). Die EBIT-Marge des Segments lag im Berichtszeitraum bei 13,0 % (Vorjahr: 7,9 %).

Im Segment Services erreichte das EBIT mit EUR 0,3 Mio. nahezu den Vorjahreswert (EUR 0,4 Mio.) Die EBIT-Marge lag im Berichtszeitraum bei 6,0% (Vorjahr: 6,7%).

Auch nach Berücksichtigung des Holding-Ergebnisses verbesserte sich wie erwartet das Konzern-EBIT der Splendid Gruppe gegenüber dem Vorjahr und belief sich 2021 auf EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.), die EBIT-Marge erhöhte sich auf 6,6% (Vorjahr: 3,6%).

Die Finanzaufwendungen und damit das negative Finanzergebnis verringerten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR -0,6 Mio. (Vorjahr: EUR -1,5 Mio.), i.W. aufgrund der verringerten Zinsaufwendungen für die Inanspruchnahme von Finanzierungslinien.

Der Ertragsteueraufwand beläuft sich auf EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Latente Steuern im Zusammenhang mit bestehenden Verlustvorträgen wurden nicht angesetzt, da die diesbezüglichen formellen Ansatzkriterien weiterhin nicht als erfüllt angesehen werden.

Das Konzernjahresergebnis war mit EUR 2,4 Mio. deutlich positiv (Vorjahr: EUR -0,2 Mio.). Das Ergebnis je Aktie betrugt im Geschäftsjahr EUR 0,24 (Vorjahr: EUR -0,02).

II. 3 Vermögenslage des Konzerns

Konzernbilanz zum 31.12.2021

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
Langfristige Vermögenswerte 11.923 14.402 -2.479
Kurzfristige Vermögenswerte 17.243 18.727 -1.484
Summe Aktiva 29.166 33.129 -3.963
Eigenkapital 5.086 2.733 2.353
Langfristige Verbindlichkeiten 618 2.318 -1.700
Kurzfristige Verbindlichkeiten 23.462 28.078 -4.616
Summe Passiva 29.166 33.129 -3.963

Die Konzernbilanzsumme der Splendid Gruppe verkürzte sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 29,2 Mio. (Vorjahr: EUR 33,1 Mio.), insbesondere durch Rückführung kurzfristiger Bankverbindlichkeiten.

Die langfristigen Vermögenswerte verminderten sich auf EUR 11,9 Mio. (Vorjahr: EUR 14,4 Mio.). Dies liegt im Wesentlichen in der Entwicklung des Filmvermögens begründet, das sich auf EUR 5,9 Mio. (Vorjahr: EUR 9,9 Mio.) verringerte. Zu den Filminvestitionen verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt II. 4. "Investitionen" in diesem zusammengefassten Lagebericht. Die Nutzungsrechte aufgrund bestehender Leasingverhältnisse verringerten sich auf EUR 1,2 Mio. (Vorjahr EUR 2,0 Mio.). Demgegenüber erhöhten sich die Immateriellen Vermögenswerte auf EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.), im Wesentlichen aufgrund der Aktivierung der erworbenen Vermögenswerte (i.W. Markenrechte) im Zusammenhang mit dem Erwerb des "maxdome"-Labels. Erhöht haben sich auch die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (i.W. Lizenzforderungen) auf EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.)

Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum Stichtag bei EUR 17,2 Mio. (Vorjahr: EUR 18,7 Mio.). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden in Höhe von EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 10,0 Mio.) ausgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Factoringvereinbarung, die nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam wird, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 2,0 Mio. mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die liquiden Mittel beliefen sich auf EUR 6,9 Mio. (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.).

Das Eigenkapital des Konzerns nahm zum Stichtag aufgrund des Konzernjahresergebnisses deutlich auf EUR 5,1 Mio. zu (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 17,4% (Vorjahr: 8,2%). Der Bilanzverlust 2020 der Konzernobergesellschaft wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die langfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich gegenüber dem Vorjahresende auf EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2,3 Mio.), insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb der ausstehenden Anteile an der Splendid Studios GmbH sowie aufgrund rückläufiger Leasingverbindlichkeiten.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gingen auf EUR 23,4 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 28,1 Mio.). Insbesondere wurden Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem finanzierenden Bankenkonsortium zurückgeführt und die Inanspruchnahme der Kreditlinien reduziert, sodass die Bankverbindlichkeiten um EUR 6,0 Mio. auf EUR 2,8 Mio. (Vorjahr: EUR 8,8 Mio.) stark sanken. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten (i. W. gegenüber Lizenz- und Vertriebspartnern) beliefen sich unverändert gegenüber dem Vorjahr auf EUR 8,6 Mio. (Vorjahr: EUR 8,5 Mio.). Die Vertragsverbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen) verminderten sich auf EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.). Rückstellungen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 9,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,8 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für pandemiebedingt erwartete Remissionen aus dem physischen Home Entertainment-Geschäft sowie Verpflichtungen aus Lizenzverträgen (Royalties auf den Auswertungserfolg von Lizenzprodukten).

II. 4 Finanzlage des Konzerns

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das Finanzmanagement des Konzerns stellt sicher, dass die Unternehmen der Splendid Gruppe dauerhaft liquide sind, überwacht finanzielle Risiken und steuert Finanzströme im Konzern. Die Splendid Medien AG erbringt diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Gesellschaften kostengünstig und möglichst über die vorhandenen internen und externen Finanzierungsmöglichkeiten zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich die Splendid Medien AG grundsätzlich an der Art sowie der voraussichtlichen Laufzeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Grundlage für das Finanzmanagement ist die kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows sowie der Bankguthaben und der freien und in Anspruch genommenen Linien bei den finanzierenden Kreditinstituten.

Kapitalstruktur

Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein angemessenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an.

Die Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag weist eine Eigenkapitalquote von 17,4% (Vorjahr: 8,2%) aus. Damit wurde die Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahresstichtag mehr als verdoppelt. Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich in Relation zur Bilanzsumme auf 2,1 % (Vorjahr: 7,0%) reduziert. Auch der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten sank - im Wesentlichen aufgrund der Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten und der verminderten Inanspruchnahme von Kreditlinien - auf 80,4% (Vorjahr: 84,8%).

In den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag zinstragende Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,8 Mio. (Vorjahr: EUR 8,8 Mio.) sowie Leasingverbindlichkeiten von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.) enthalten.

Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe überwiegend über zwei Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Per 31. Dezember 2021 verfügte die Splendid Gruppe aus diesen Vereinbarungen über einen Gesamtfinanzierungsrahmen von EUR 14,0 Mio. (bis zum 31.12.2021) bzw. EUR 9,4 Mio. (ab dem 31.12.2021) und EUR 8,5 Mio. (ab dem 30.6.2022), der mit EUR 2,8 Mio. durch Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtfinanzierungsrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.

Die Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bankenkonsortium wurden bis zum 31.12.2022 prolongiert.

Zu weiteren Details der bestehenden Fremdfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter V.4.1 Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften.

Cashflow /​ Liquidität

Die Splendid Gruppe entwickelt ihren Cashflow nach der indirekten Methode ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Dieses wird um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt. Ergänzend werden die Zahlungsströme berücksichtigt, die aus der Veränderung von Bilanzposten abgeleitet werden.

Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:

Konzern-Cashflow Rechnung 2021

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in TEUR 2021 2020 Veränderung
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 16.769 18.094 -1.325
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -9.929 -8.170 -1.759
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -7.216 -8.660 1.444
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -376 1.264 -1.640
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 7.281 6.017 1.264
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 6.905 7.281 -376

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr auf EUR 16,8 Mio. (Vorjahr: EUR 18,1 Mio.) verringert, im Wesentlichen bedingt durch Veränderungen im Working Capital. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -9,9 Mio. (Vorjahr: -8,2 Mio.) umfasst im Wesentlichen Zahlungsabflüsse aus Investitionen in das Filmvermögen in Höhe von EUR 8,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,9 Mio.). Daneben sind Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des "maxdome"-Labels enthalten. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei EUR -7,2 Mio. (Vorjahr: EUR -8,7 Mio.). Im Berichtszeitraum wurden Nettorückführungen von Darlehen aus der Konzernfinanzierung in Höhe von EUR 6,0 Mio. (Vorjahr: 7,9 Mio.) sowie Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von netto EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: 0,8 Mio.) vorgenommen, daneben Auszahlungen für den Erwerb weiterer Gesellschafteranteile in Höhe von EUR 0,6 Mio.

Der Finanzmittelbestand der Splendid Gruppe umfasst den Kassenbestand und Bankguthaben. Insgesamt betrug der Finanzmittelbestand zum Ende des Berichtszeitraums EUR 6,9 Mio. (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.).

Investitionen in das Filmvermögen

Im Geschäftsjahr 2021 investierte die Splendid Gruppe mit EUR 8,0 Mio. wie prognostiziert weniger in das Filmvermögen als im Vorjahr (EUR 9,4 Mio.). Unter Berücksichtigung von Auszahlungen für Investitionen des Vorjahres wurden Investitionsauszahlungen in Höhe von EUR 8,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,9 Mio.) vorgenommen. Die Investitionen enthalten auch Anzahlungen für Filmrechte, die nach Vertragsabschluss bzw. zu Drehbeginn geleistet werden.

Es wurde vorwiegend in ein breites Portfolio von weniger kapitalintensiven Filmen insbesondere für die digitalen Plattformen investiert. Die Splendid Gruppe verhandelte bzw. schloss im Jahresverlauf weitere Einkaufsverträge für die Auswertung im deutschsprachigen Raum und Benelux, die ab 2022 investitionswirksam werden. Das Bestellobligo daraus liegt bei EUR 11,4 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.) (Vgl. dazu Kapitel 9 "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" im Konzernanhang).

II.5 Mitarbeiter

Die Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende 148 (Vorjahr 151). Zum Bilanzstichtag waren 3 Mitarbeiter (Vorjahr: 6) kurzfristig bzw. projektbezogen beschäftigt.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Anzahl der angestellten Mitarbeiter in den Segmenten wie folgt:

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31.12.2021 31.12.2020
Content 71 71
Services 62 67
Holding (Splendid Medien AG) 15 13
Gesamt 148 151

Die Mehrzahl der Konzernmitarbeiter verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, insbesondere die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, sind über Bonussysteme und/​oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt.

III . Nachtragsbericht

Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 314 Nr. 25 HGB im Konzernanhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.

IV . Ergänzende Angaben für die Splendid Medien AG (handelsrechtlicher Einzelabschluss der Konzern-Muttergesellschaft)

Überblick über das Geschäftsjahr 2021 und Prognose der Splendid Medien AG (Muttergesellschaft)

Die Splendid Medien AG (Muttergesellschaft) ist als Managementholding der Splendid Gruppe hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung der operativen Gesellschaften in der Splendid Gruppe abhängig.

Ergänzend zu der konzernweiten Betrachtung ist das handelsrechtliche Jahresergebnis die wichtigste Steuerungsgröße der Splendid Medien AG. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Bemessungsgrundlage für die Dividendenausschüttung an die Aktionäre der Gesellschaft.

Geschäftsverlauf und Ertragslage

Die Splendid Medien AG erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Verwaltungskostenumlagen und Mietumlagen. Daneben vereinnahmt die Gesellschaft Zinserträge aus der Finanzierung der Konzerntöchter sowie Beteiligungsergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften. Der Geschäftsverlauf der Splendid Medien AG ist damit wesentlich geprägt von der Geschäftsentwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen.

Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Splendid Medien AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) dargestellt.

Gewinn und Verlustrechnung 2021 der Splendid Medien AG nach HGB

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in TEUR 2021 2020 Veränderung
Umsatzerlöse 1.254 1.257 -3
Sonstige betriebliche Erträge 259 41 218
Personalaufwand -1.746 -1.461 -285
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -53 -49 -4
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.213 -1.830 -383
Beteiligungsergebnis 1.249 1.204 45
Finanzergebnis 8 32 -24
Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 9 -9
Ergebnis nach Steuern -1.242 -797 -445
Sonstige Steuern 0 0 0
Jahresergebnis -1.242 -797 -445
Verlustvortrag -4.312 -3.514 -797
Bilanzverlust -5.554 -4.312 -1.242

Die Splendid Medien AG hat im Geschäftsjahr 2021 unverändert zu Vorjahren zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe ausgeübt. Aus den im Wege von Verwaltungskostenumlagen weiterbelasteten Aufwendungen aus Serviceleistungen sowie der Untervermietung von Geschäftsräumen an die Tochtergesellschaften erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,3 Mio.).

Die operativen Kosten stiegen insbesondere durch die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Rechts- und Beratungskosten und die in den Personalkosten enthaltenen Tantiemen, daneben durch höhere Betriebskosten.

Das Beteiligungsergebnis (Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften) lag bei EUR 1,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.).

Das Finanzergebnis resultiert aus Zinserträgen für Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie aus Zinsaufwand für Bankkredite. Beide Positionen sind rückläufig.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -1,2 Mio. (Vorjahr: EUR -0,8 Mio.) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Hauptversammlung findet als virtuelle Veranstaltung am 14. Juni 2022 statt.

Vermögenslage der Splendid Medien AG

Bilanz der Splendid Medien AG zum 31.12.2021 (HGB)

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in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 49 29 20
Sachanlagen 120 133 -13
Finanzanlagen 23.102 28.146 -5.044
23.271 28.308 -5.037
Umlaufvermögen
Forderungen gegenüber verbunden Unternehmen 784 2.067 -1.283
Sonstige Vermögensgegenstände 2 4 -2
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 252 839 -587
1.038 2.910 -1.872
Rechnungsabgrenzungsposten 25 6 19
Summe Aktiva 24.334 31.224 -6.890
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 9.790 9.790 0
Kapitalrücklage 2.752 2.752 0
Gewinnrücklagen 15.748 15.748 0
Bilanzverlust -5.554 -4.312 -1.242
22.736 23.978 -1.242
Rückstellungen 813 419 394
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 5.700 -5.700
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 162 137 25
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 36 232 -196
Sonstige Verbindlichkeiten 587 758 -171
785 6.827 -6.042
Summe Passiva 24.334 31.224 -6.890

Die Bilanzsumme der Splendid Medien AG hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 6,9 Mio. verringert, im Wesentlichen aufgrund der Rückführung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die Finanzanlagen enthalten mit EUR 23,1 Mio. (Vorjahr: EUR 28,1 Mio.) im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen zur Finanzierung des Geschäftsbetriebes. Diese wurden im Berichtsjahr teilweise zurückgeführt.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 2,1 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen.

Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Tantiemen sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Sie erhöhten sich auf EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: 0,4 Mio.)

Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem finanzierenden Bankenkonsortium wurden vollständig zurückgeführt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Verpflichtung zur Verlustübernahme aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften.

Die Position ging um EUR 0,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zurück.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen ein Gesellschafterdarlehen des Mehrheitsaktionärs in Höhe von TEUR 500, sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer enthalten.

Finanzlage der Splendid Medien AG

Zahlungsmittel

Zahlungsmittel in Form von Guthaben bei Kreditinstituten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.)

Kapitalstruktur

Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresfehlbetrag auf EUR 22,7 Mio. (Vorjahr: EUR 24,0 Mio.) verringert, jedoch wurden die Verbindlichkeiten, insbesondere gegenüber den Kreditinstituten vollständig zurückgefahren, sodass die Kapitalstruktur der Splendid Medien AG zum Bilanzstichtag eine gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserte Eigenkapitalquote in Höhe von 93,4 % (Vorjahr: 76,8 %) ausweist. Der Bilanzverlust 2020 in Höhe von TEUR 4.312 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Nachtragsbericht der Splendid Medien AG

Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.

Risiken der Splendid Medien AG

Die Splendid Medien AG ist u.a. durch Finanzierungen, durch mittelbare und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen sowie durch Ergebnisabführungsverträge mit Tochtergesellschaften weitgehend mit den Unternehmen der Splendid Gruppe verbunden. Daher ist die Risikosituation der Splendid Medien AG wesentlich von der Risikosituation der Splendid Gruppe abhängig. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation der Splendid Gruppe gelten damit auch für die Risikosituation der Splendid Medien AG.

Prognose und wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung der Splendid Medien AG

Die Ertragslage der Splendid Medien AG wird durch Beteiligungsergebnisse, Zinszahlungen der Tochtergesellschaften für von der AG gewährte Darlehen sowie eine umsatzabhängige Verwaltungskostenumlage bestimmt. Die Beteiligungsergebnisse resultieren aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften Polyband Medien GmbH und Splendid Synchron GmbH und spiegeln damit insoweit unmittelbar den Geschäftserfolg dieser Tochtergesellschaften wider.

Auch im Übrigen werden die Chancen der künftigen Entwicklung der Splendid Medien AG maßgeblich bestimmt durch die Entwicklung aller Unternehmen der Splendid Gruppe. Auf die Ausführungen unter VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung wird verwiesen.

Die Splendid Medien AG plant, die Konzerngesellschaften auch im Geschäftsjahr 2022 über Ausleihungen zu unterstützen.

Auf Basis der Gruppenprognose und unter Berücksichtigung der für das Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen stetig geplanten Serviceleistungen und Umlagen sowie der Kostenplanungen erwarten wir für den Einzelabschluss der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr 2022 einen gegenüber dem Vorjahr deutlich höheren Jahresfehlbetrag. Die Prognose der Geschäftsentwicklung ist weiterhin durch die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowie die Ereignisse und Auswirkungen aus dem Krieg in der Ukraine erschwert. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Punkt V.4.1 im nachfolgenden Risikobericht wird verwiesen.

V. Risikobericht der Splendid Gruppe

V. 1 Ziele des Risikomanagementsystems

Wie jedes Unternehmen ist die Splendid Gruppe einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet einen wichtigen Grundstein für den nachhaltigen Erfolg und die Entwicklung des Unternehmenswertes.

Die Splendid Medien AG betreibt daher ein Risikomanagementsystem, mit dessen Hilfe regelmäßig potenzielle Risiken in Form von Ereignissen, Handlungen oder Versäumnissen, welche den Erfolg oder die Existenz der Unternehmensgruppe gefährden können, über alle Konzernunternehmen und Funktionen hinweg identifiziert, analysiert, einzeln sowie in deren ggf. aggregierten Auswirkungen bewertet, gesteuert und überwacht werden.

V .2 Organisation des Risikomanagementsystems

Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken auf der Ebene von Funktionen und Konzernunternehmen identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen. Konkrete Einzelrisiken, die bereits vollständig im Abschluss bzw. Lagebericht oder Budget abgebildet sind, werden nicht bewertet, da sie bereits eingetreten sind bzw. als eingetreten gelten.

Chancen werden im Wesentlichen außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst. Eine Schilderung der wesentlichen Chancen findet sich unter VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung.

Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das erweiterte Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien "Wirtschaftliches Verlustpotenzial/​Schadenshöhe" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt und dokumentiert. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich umfassend beurteilt.

Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung wird der aktualisierte Risikokatalog auch auf Risikointerdependenzen, Risikoaggregationen und die Gesamtrisikolage durchgesehen bzw. angepasst. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben oder zu einer bestandsgefährdenden Entwicklung führen können, werden Vorstand und Aufsichtsrat umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält grundsätzlich zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe.

Das nach §91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem ist Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.

V. 3 Risikobewertung, Ableitung des Handlungsbedarfs und Risikotragfähigkeit

Die Risikobewertung erfolgt in einem ersten Schritt in einer Bruttobetrachtung, also vor Berücksichtigung von kompensierenden oder minimierenden Maßnahmen, entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und des erwarteten Schadensausmaßes. Gegenstand der Risikobewertung ist auch die Analyse, ob aus einzelnen Risiken, von denen in isolierter Betrachtung keine Bestandsgefährdung ausgeht, im Zusammenwirken mit anderen Risiken eine Bestandsgefährdung erwachsen kann (Risikointerdependenzen/​Aggregation).

Das Verlustpotenzial/​die Schadenshöhe soll eine realistische Einschätzung der Auswirkung auf die relevanten Steuerungsgrößen des Konzerns, insbesondere das Konzernergebnis (EBIT) sowie den Cashflow, darstellen. Je nach Höhe des potenziellen Schadens erfolgt die Eingruppierung in eine von drei Schadensklassen. Wenn eine Quantifizierung nicht oder nur schwer möglich ist, erfolgt die Zuordnung anhand von qualitativen Merkmalen. Die Risiken werden zudem einer von drei Wahrscheinlichkeitsklassen zugeordnet. Die Klassifizierung eines Risikos als hohes (Klasse 1), mittleres (Klasse 2) oder geringes Risiko (Klasse 3) ergibt sich aus den Kombinationen von erwarteter Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß folgender Risikomatrix:

Bewertungsschema für die Risikobewertung

Aus der Einordnung der Risiken in die o.g. Risikomatrix ergibt sich der Handlungsbedarf in Form von Maßnahmen zur Risikobehandlung und -Überwachung sowie die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Berichtsintervallen. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Risikoinventur wird eine Aktualisierung der identifizierten Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenhöhe und Gegenmaßnahmen durch Vorstand, Geschäftsführer und Management durchgeführt. Auf der Grundlage der zusammengetragenen Rückläufe erfolgt die Risikobewertung nach Maßnahmen (Nettobetrachtung).

Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems der Splendid Gruppe ist auch die Bestimmung der Risikotragfähigkeit. Als Risikotragfähigkeit wird das maximale Risikoausmaß bezeichnet, welches das Unternehmen innerhalb des Risikoprognosezeitraums ohne Gefährdung seines Fortbestandes tragen kann. Die Überprüfung, ob und inwieweit ein Unternehmen zur Deckung wesentlicher identifizierter Risiken (einzeln oder aggregiert) in der Lage ist, erfolgt ausgehend von der Netto-Betrachtung (Bewertung nach Maßnahmen).

V. 4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken

Potenziell bedeutende Risiken ergeben sich für die Splendid Gruppe in den Risikofeldern "Unternehmen" (Finanzen, Liquidität, Prozesse, Personal, Management) und "Markt" (Branche, Kunden, Lieferanten, Wettbewerb, Produkt/​Leistungen). Gegenstand dieses externen Risikoberichts sind solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung und damit nach Durchführung der Nettobewertung einzeln oder aggregiert weiterhin als bedeutende Risiken klassifiziert werden. Als Ergebnis der Risikobewertung werden diese Risiken in untenstehendem Bericht entweder einzeln oder mit aggregierten Bewertungen ausgewiesen.

V.4.1 Unternehmensrisiken (Finanzen, Liquidität, Prozesse, Personal, Management)

Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften

Die Ausstattung mit ausreichendem Kapital und Liquidität für den Erwerb und die Vermarktung von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung.

Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe über zwei Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Per 31. Dezember 2021 verfügte die Splendid Gruppe aus diesen Vereinbarungen über einen Gesamtfinanzierungsrahmen von EUR 14,0 Mio. (bis zum 31.12.2021) bzw. EUR 9,4 Mio. (ab dem 31.12.2021) und EUR 8,5 Mio. (ab dem 30.6.2022), der mit EUR 2,8 Mio. durch Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtfinanzierungsrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht. Die Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bankenkonsortium wurden bis zum 31.12.2022 prolongiert.

Daneben hat der Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG Darlehensverträge mit der Splendid Medien AG über ein Volumen von EUR 0,5 Mio. (bis 31.12.2021) sowie ab 1.1.2022 über insgesamt EUR 2,5 Mio. geschlossen. Die Darlehen sind unbesichert und haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2022.

Im Rahmen der aktuellen Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Financial Covenants verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht werden. Sämtliche Covenants wurden im Geschäftsjahr 2021 eingehalten. Die Vertragsbedingungen sehen für den Fall der Nichteinhaltung von Covenants weiterhin unter anderem ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.

Eine außerordentliche Kündigung der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen aufgrund einer etwaigen Nichteinhaltung der vereinbarten Covenants stellt ein Risiko für die Splendid Gruppe dar, welches diese in ihrer Entwicklung wesentlich beeinträchtigen kann. Ein ebensolches Risiko könnte eintreten, wenn es dem Vorstand nicht gelänge, eine Finanzierungsvereinbarung über den 31.12.2022 hinaus abzuschließen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken ergibt sich weiterhin im Wesentlichen in Abhängigkeit von der weiteren Geschäftsentwicklung der Splendid Gruppe, welche in hohem Maße von den nachhaltigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Geschäftsfelder beeinflusst ist. Obwohl die Prognose der Geschäftsentwicklung durch anhaltende Unsicherheiten im Zuge der CO-VID-19-Pandemie weiterhin erschwert ist, erwartet der Vorstand - nicht zuletzt aufgrund der ausgesprochen erfreulichen Geschäftsentwicklung in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren, in denen es der Gesellschaft gelungen ist, insbesondere die Ertrags- und Finanzlage deutlich zu verbessern - dass die aktuell vereinbarten Bedingungen der bis zum 31.12.2022 gültigen Finanzierungsvereinbarungen mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit eingehalten werden. Des Weiteren geht der Vorstand auch davon aus, dass die Finanzierung der Gesellschaft über den 31.12.2022 hinaus sichergestellt werden kann.

Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert.

Weitere Risiken aus der COVID-19-Pandemie

Die Konzerngesellschaften sind in Abhängigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells und ihrer Funktion innerhalb der Wertschöpfungskette der Filmvermarktung in unterschiedlichem Maße Umsatz-, Ertrags-, Finanz- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Rahmen des IKS durch das monatliche Reporting sowie Liquiditätsplanungen in den Konzerngesellschaften und eine 13-Wochen-Liquidi-tätsvorschau auf Konzernebene überwacht. Mehrmals jährlich wird für alle Einzelgesellschaften sowie konsolidiert auf Konzernebene eine Prognoserechnung bzw. ein aktualisierter Forecast für das Gesamtjahr erstellt und dem Jahresbudget gegenübergestellt. Auf der Basis der aktuellen Liquiditätsplanung (unter Einbeziehung der bestehenden Finanzierungslinien und der bisher bekannten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie) ergibt sich eine jederzeit auskömmliche Liquiditätslage.

Im Jahresverlauf des Geschäftsjahres 2022 sind neue oder verlängerte behördliche Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen aus der COVID-19-Pandemie (darunter Schließungen oder eingeschränkter Geschäftsbetrieb in den Kinos und im stationären Einzelhandel), Einschränkungen in den nachgefragten Serviceleistungen und programmliche Engpässe durch Verschiebung oder Absagen von Filmproduktionen in den relevanten Märkten trotz der aktuellen Entspannung in der Pandemielage über den Jahresverlauf nicht auszuschließen. Die Maßnahmen können Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe und damit Umsatz- und Ergebnisbelastungen zur Folge haben, deren Ausmaß derzeit nicht abschließend abgeschätzt werden kann. Die Entwicklungen werden in den kommenden Monaten weiterhin regelmäßig überprüft und deren Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewertet (vgl. dazu Kapitel VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung).

V. 4.2 Marktrisiken (Branche, Kunden, Lieferanten, Wettbewerb, Produkt/​Leistungen)

Die Bewertung der im Folgenden geschilderten Marktrisiken erfolgt auf aggregierter Basis.

Einkauf und Absatz von Filmlizenzen

Bei der Akquisition von Filmlizenzen im Segment Content wird das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen geprüft. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb so genannte "Acquisition Proposals", in denen neben einer projektbezogenen Analyse u.a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich der erwartete wirtschaftliche Erfolg eintritt. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen von den planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkten führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen.

Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich zudem rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen.

Die im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses sowie anlassbezogen unterjährig vorgenommen Werthaltigkeitsprüfungen des Filmvermögens basieren auf Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen im Hinblick auf künftige Entwicklungen. Die tatsächlichen Verwertungsergebnisse können hiervon abweichen.

Marktveränderungen im Home Entertainment

Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe im Segment Content mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland.

Der Anteil physischer Bildtonträger in Deutschland geht weiter zurück und die Digitalisierung der Wertschöpfung in der Film- und Medienindustrie schreitet weiter voran. Die Unternehmen der Splendid Gruppe sehen sich der Herausforderung gegenüber, die digitalen Geschäftsmodelle konsequent weiter auszubauen und die Möglichkeiten des digitalen Vertriebs weiter zu intensivieren, um den Risiken aus sinkenden Marktanteilen des physischen Geschäftes und veränderter Marktbedingungen und Auswertungsmöglichkeiten zu begegnen und die sich ergebenden Chancen aus dem Digitalbereich zu nutzen.

Lizenz- und Formatvermarktung

Die Splendid Gruppe generiert im Segment Content Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an Anbieter im Bereich des Pay-TV, Free-TV und Subscriptional VoD (SVoD) sowie Umsätze aus der Produktion von Formaten für Fernsehsender. Veränderte Programmausrichtungen, Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten und die Zuschauerreichweiten beeinflussen in erheblichem Maße die Einkaufsbudgets sowie die Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender und Streaminganbieter und können die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ beeinflussen.

Mögliche Risiken aus dem Krieg in der Ukraine

Als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine hatten die Europäische Union und die internationale Staatengemeinschaft umfangreiche Sanktionen gegen Russland verhängt. Betroffen davon ist insbesondere die Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs mit russischen Geschäftspartnern. Die Splendid Gruppe erwirbt unter anderem Lizenzrechte von russischen Lizenzgebern. Aktuelle Vertragsbeziehungen und Auswertungen wurden zunächst ausgesetzt, mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022. Je nach Dauer und Weiterentwicklung des Kriegsgeschehens und der Folgen daraus können sich jedoch potenzielle Auswirkungen auf das künftige Programmangebot ergeben. Der Vorstand und das Management der Tochtergesellschaften werden mögliche Risken auf der Ebene einzelner Gesellschaften und der Gruppe regelmäßig analysieren. Das Risiko steht in direktem Zusammenhang zum Risiko "Einkauf und Absatz von Lizenzen".

V. 5 Gesamtbeurteilung der Risiken

Die Risiken in der Splendid Gruppe und deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Risikolage hat sich insbesondere mit Blick auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum Bilanzstichtag 31.Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr verbessert. Zwar bestehen aufgrund der einzuhaltenden Covenants der aktuellen Finanzierung in der Gesamtbewertung des Risikoportfolios dem Grunde nach weiterhin potenziell entwicklungsbeeinträchtigende Risiken hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen Finanzierung der Splendid Gruppe. Wir halten den Eintritt dieser Risiken zum aktuellen Zeitpunkt jedoch für unwahrscheinlich.

Sowohl die Einhaltung der Covenants der bis 31.12.2022 gültigen Finanzierungsvereinbarungen als auch die Sicherstellung der Finanzierung über den 31.12.2022 hinaus sind in hohem Maße von der Geschäftsentwicklung der Splendid Gruppe im laufenden Jahr abhängig. Obwohl die Prognose der Geschäftsentwicklung durch anhaltende Unsicherheiten im Zuge der COVID-19-Pandemie weiterhin erschwert ist, erwartet der Vorstand - nicht zuletzt aufgrund der ausgesprochen erfreulichen Geschäftsentwicklung in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren - dass die aktuell vereinbarten Bedingungen der bis zum 31.12.2022 gültigen Finanzierungsvereinbarungen mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Des Weiteren geht der Vorstand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Finanzierung der Splendid-Gruppe über den 31.12.2022 hinaus sichergestellt werden kann.

Weitere potenzielle Risiken ergeben sich aus den anhaltenden Marktveränderungen auf die Geschäftsentwicklung im Einkauf und Absatz von Filmlizenzen, im Home Entertainment sowie auf die Lizenz- und Formatvermarktung an SVoD-Plattformen und Fernsehsender. Diese Risiken sind nach Einschätzung des Vorstands mit den in der Splendid Gruppe eingesetzten Instrumenten identifizierbar und beherrschbar.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Splendid Gruppe alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat, um mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Vorstehend genannte Risiken aus der COVID-19-Pandemie werden engmaschig überwacht, um auf potenziell bestandsgefährdende Risken unmittelbar und mit angemessenen Gegenmaßnahmen zu reagieren.

V. 6 Internes Kontrollsystem (IKS)

Primäres Ziel des internen Kontrollsystems der Splendid Medien AG ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere betreffend die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT, Cashflow und Liquidität), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Diese dienen insbesondere dazu, die Risiken, denen sich die Splendid Gruppe in den Bereichen Finanzen, Liquidität und Markt gegenübergestellt sieht, zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Soll/​Ist-Abweichungen werden zeitnah an den Vorstand berichtet. Der Aufsichtsrat wird zeitnah von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen.

Die folgenden Aktivitäten stehen exemplarisch für die internen Kontrollprozesse:

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Monatliches Berichtswesen, in dem interne Berichte und Auswertungen sowie externe Daten mit Soll/​Ist-Analysen für die Entscheidungsträger erstellt werden
Rollierende Liquiditätsplanung auf der Ebene der Konzerngesellschaften sowie zusammenfassend für die Splendid Gruppe
Konzerneinheitliche Vorgaben zur Bilanzierung, Bewertung und Kontierung von wesentlichen Sachverhalten
Organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit der Definition und Zuweisung von Unterschriftskompetenzen, Zugriffsberechtigungen auf Rechnungslegungs- und Finanzsysteme sowie Schutzmaßnahmen für weitere vertrauliche Daten
Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen
Vier-Augen-Prinzip beim Berichtswesen, bei Zahlungsvorgängen sowie im Rahmen der Abschlussprozesse

Die Splendid Gruppe legt daneben in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zusätzliche Prüfungsgegenstände im Rahmen von Revisionsprüfungen fest. Die Prüfungen werden in der Regel durch unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften durchgeführt. Die der Revision unterzogenen Geschäftsprozesse werden - sofern erforderlich - optimiert.

Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele bieten. Wie alle Ermessensentscheidungen können sich auch solche bezüglich der Ausgestaltung angemessener Systeme im Nachhinein als nicht optimal, nicht effizient oder nicht angemessen herausstellen. Kontrollen können aufgrund von im Einzelfall auftretenden Fehlern oder Irrtümern in ihrer Funktionsfähigkeit versagen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung im Einzelfall verspätet erkannt werden.

VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung

Die leichte Erholung der Konjunktur im Jahr 2021 wurde durch die Lockerung der Corona-bedingten Eindämmungsmaßnahmen zu Beginn des Jahres 2022 grundsätzlich zunächst weiter gestützt. Hohe Energiepreise sowie Knappheiten in den Lieferketten trugen jedoch wesentlich zu einem Anstieg der Verbraucherpreise bei. Unter diesem Eindruck revidierte die Bundesregierung ihre Jahresprognose für das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts 2022 von 4,1% auf 3,6%. Der Krieg in der Ukraine und die Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland beeinflussen zunächst die Entwicklungen an den Finanzmärkten, den Rohstoffmärkten, der Logistik und der Industrie. Wie nachhaltig und folgenreich sich der Krieg auf die Weltwirtschaft und jeden einzelnen Verbraucher auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass die Rückkehr zu den Umsatzniveaus der Vor-Coronazeit in großen Teilen der Film- und Fernsehbranche aufgrund der teils gravierenden Corona-bedingten Eingriffe mühsam ist. Die Aufbruchstimmung insbesondere in der Kinobranche aufgrund der sukzessiven Rücknahme der Auflagen könnten nun durch die Eintrübung des Konsumklimas aufgrund steigender Energieprise und zunehmender Inflation konterkariert werden. Die aktuellen Ereignisse und Auswirkungen des Krieges in der Ukraine dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Corona-Pandemie noch nicht vorüber ist. Neuerliche Infektionswellen sowie anhaltende Material- und Lieferengpässe hatten die Erholung in den ersten Wochen und Monaten 2022 unterbrochen. So bleibt die Prognose über die Geschäftsentwicklung der Splendid Gruppe vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheiten im Zuge der COVID-19-Pandemie weiterhin erschwert.

Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente ergeben sich wie folgt:

Segment Content:

Auf der Grundlage unserer Kinoprogrammplanung rechnen wir für 2022 mit einem Umsatzwachstum aus der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und Benelux gegenüber dem Vorjahr.

In der Auswertungsstufe Home Entertainment wird sich die Erlösstruktur weiter und deutlich in Richtung digitaler Auswertung von Filminhalten fortentwickeln. Insgesamt erwarten wir ein Umsatzwachstum in der Auswertungsstufe Home Entertainment gegenüber dem Vorjahr.

Die Umsatzbeiträge in der Auswertungsstufe Lizenzen erzielen wir überwiegend aus Verträgen mit Pay-TV-Anbietern, SVoD-Portalen sowie Free-TV Sendern. Die Planung erfolgt in Abhängigkeit von in den Vorjahren getätigten Investitionen, die entlang der Wertschöpfungskette ausgewertet werden, der Auslieferung von kontrahierten Ko- und Eigenproduktionen an unsere Kunden sowie auf der Basis von Einzeltiteln und Programmkategorien. Verschiebungen von Programmzulieferungen wirken sich dabei wesentlich auf die Umsatzzeitpunkte im Lizenzbereich aus. Vor allem auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren rückläufigen Investitionsvolumens erwarten wir im Bereich Lizenzen einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr.

Im Geschäftsfeld Auftragsproduktion werden wir uns auch im Jahr 2022 vorrangig auf die TV-Produktion von "Die Wollnys" im Auftrag für RTLZWEI konzentrieren. Daneben wollen wir selektiv neue Formatentwicklungen vornehmen. Gegenüber dem Vorjahr erwarten wir für 2022 jedoch einen sinkenden Umsatz.

Segment Services:

Im Servicebereich Digitalisierung erwarten wir einen moderaten Umsatzzuwachs. Auch im Bereich Synchronisation kalkulieren wir mit einem leichten Umsatzwachstum auf der Basis der Marktentwicklung und der bestehenden Kundenstruktur. Für das Gesamtsegment Service erwarten wir einen leichten Umsatzzuwachs gegenüber 2021.

Gesamtausblick für die Splendid Gruppe

Auf der Grundlage der trotz der Corona-Pandemie überaus zufriedenstellenden Entwicklung unserer Unternehmensgruppe in den vergangenen zwei Geschäftsjahren blicken wir zuversichtlich auf das Geschäftsjahr 2022. Wir haben uns im digitalen Home Entertainment durch die Akquisition des "maxdome"-Labels und die fortgesetzte intensive Vermarktung unserer Filmbibliothek insbesondere auf den digitalen Plattformen weiter gestärkt und uns in allen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit gegenüber unseren Kunden und Lieferanten als verlässlicher und kooperativer Partner erwiesen.

Unsere zurückhaltende Investitionspolitik der vergangenen beiden Geschäftsjahre wirkt sich jedoch insbesondere auf den Lizenzumsatz des kommenden Jahres voraussichtlich planmäßig dämpfend aus. In den Corona-Krisenjahren 2020 und 2021 war es uns gelungen, die Auswertung unseres umfangreichen Programmkatalogs effizient voranzutreiben. Nun gilt es, den Bestand unserer Filmlibrary mit neuen Lizenzen und Produktionen zu stärken, um auch in der Zukunft dauerhaft die Vermarktungsmöglichkeiten nutzen und ertragsorientiert wachsen zu können. Was die Corona-Pandemie angeht, sind wir angesichts der aktuellen behördlichen Öffnungsperspektiven verhalten optimistisch. Wir müssen die Entwicklungen in den kommenden Monaten regelmäßig überprüfen und die Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewerten. Unter Berücksichtigung der Segmentumsatzplanungen erwarten wir für 2022 einen Konzernumsatz in einer Bandbreite zwischen EUR 42,0 und EUR 45,0 Mio..

Die Herstellungskosten werden vor allem durch Abschreibungen auf das Filmvermögen beeinflusst, daneben durch Material- und Lizenzkosten sowie durch Personalkosten insbesondere im Servicesegment und in der Auftragsproduktion. Steigerungen in diesen Bereichen werden voraussichtlich durch verringerte Abschreibungen überkompensiert, sodass wir insgesamt mit niedrigeren Herstellungskosten rechnen als im Vorjahr. Die Vertriebskosten werden durch höhere Herausbringungskosten im Kino sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau unserer VoD-Aktivitäten gegenüber 2021 voraussichtlich steigen. Bei den Verwaltungskosten erwarten wir eine moderate Steigerung gegenüber dem Vorjahr.

Auf der Basis der Umsatz- und Kostenplanungen erwartet der Vorstand für 2022 ein deutlich positives EBIT das vor allem unter dem Einfluss der rückläufigen Vermarktungsumsätze sowie höherer Vertriebskosten stehen wird. Wir rechnen mit einem Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 2,0 Mio. und EUR 3,0 Mio.

Auf der Grundlage der vorgesehenen Produktions- und Auslieferungszeitpunkte bereits kontrahierter Filme plant der Vorstand ein gegenüber 2021 deutlich höheres Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow sowie aus dem bestehenden Finanzierungsrahmen. Daneben werden wir erneut die Möglichkeiten des Verkaufs von Teilen der Kundenforderungen (Factoring) prüfen.

Wesentliche operative Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Produktion, Auslieferung und Veröffentlichung der erworbenen Programme sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz.

Die Prognose ist das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung getroffen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen einen starken Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter "V.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken" in diesem zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht.

Chancen der künftigen Entwicklung

Die Splendid Gruppe verfügt aufgrund ihres langjährigen Bestehens sowie der Expertise des Managements und der weiteren handelnden Personen über eine bedeutsame Marktstellung als unabhängiges Unternehmen im Home Entertainment-Bereich sowie über eine gute Branchenvernetzung sowohl im Lizenzhandel als auch in den Servicebereichen. Auf Basis dieser Marktstellung verfolgt die Splendid Gruppe ihre Strategien im Bereich der digitalen Angebote und Services. Schwerpunkte der Konzernstrategie sind die kontinuierliche Ergänzung und Ausweitung unseres Inhalte- und Dienstleistungsangebotes mit besonderem Fokus auf die digitalen Angebote und Services. Chancen ergeben sich aus der Akquise und der Produktion neuer Programminhalte, aus erweiterten Auswertungsmöglichkeiten unserer umfangreichen Filmbibliothek sowie aus der Vermarktung des eigenen VoD-Angebotes für Privatkunden unter dem "maxdome"-Label und dem B2B-Label "meinVoD" für Geschäftskunden. Wir gehen davon aus, dass sich die hohe Nachfrage nach attraktiven Inhalten insbesondere für die verschiedenen SVoD-Plattformen, aber auch durch klassische TV-Sender weiter fortsetzen wird. Mit unseren Investitionen in ein schwerpunktmäßig breites Portfolio von weniger kapitalintensiven Titeln, fallweisen Eigenproduktionen insbesondere für den Streaming-Markt sowie in Kooperation mit etablierten Produktionspartnern und Sendern und dem weiteren Ausbau der eigenen Streaming-Plattform richten wir uns strategisch auf diese Entwicklung aus.

VII. Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht

Kapital- und Stimmrechtsstruktur

Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2021 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Nach den zum 31. Dezember 2021 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar:

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Name Anzahl der Aktien % Anteil am Grundkapital
Andreas R. Klein 5.208.984 53,21
Josef Siepe 984.643 10,06
Familie Klein Beteiligungs GbR mbH 597.285 6,10
Streubesitz 2.999.087 30,63

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich zum 31. Dezember 2021 aus zwei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.

Satzungsänderungen

Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Bei einem Kontrollwechsel sieht die Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium vor, dass beide Vertragsparteien über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen Einigung erzielen. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Dies betrifft auch eventuelle Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 der Satzung geregelt.

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital 2020

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 12. August 2022 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.

Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten sind im Konzernanhang dargestellt.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG vom 13. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 12. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder -falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71 ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.

Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Splendid Medien AG oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen handelnde Dritte ausgenutzt werden. Die einschränkenden Bestimmungen des § 71 Absatz 2 Aktiengesetz sind zu beachten.

Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Splendid Medien AG, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Die Aktien dürfen in den folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden: Weiterveräußerung von Aktien im rechnerischen Betrag von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, wenn der Veräußerungspreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind; Angebot und Übertragung der Aktien gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen; zur Bedienung von Bezugsrechten oder in Erfüllung von Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen und bei der darlehensweisen Überlassung von Wertpapieren; zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) durch Veräußerung gegen vollständige oder teilweise Übertragung des Dividendenanspruchs des Aktionärs; Einziehung, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, im Fall der Veräußerung der Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

VIII. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 313d i. V. m. § 289f HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 315d i. V. m. § 289f HGB wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

IX. Vergütungsbericht gem. § 162 AktG

Der Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gem. § 162 AktG wird bis spätestens zur Einberufung der Hauptversammlung 2022 der Splendid Medien AG (voraussichtlich Anfang Mai 2022) auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendid-medien.com/​de/​hauptversammlung bzw. www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Köln, 25. März 2022

Splendid Medien AG

Vorstand

Dr. Dirk Schweitzer

Björn Siecken

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Köln, den 25. März 2022

Der Vorstand

Dr. Dirk Schweitzer

Bjorn Sleeken

Bericht des Aufsichtsrats

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 regelmäßig über den Verlauf der Geschäfte bei den Unternehmen des Splendid-Konzerns und zeitnah über Geschäftsvorfälle und Ereignisse von wesentlicher Bedeutung berichtet. Die gebotenen strategischen Konsequenzen wurden vor ihrer Umsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat eingehend erörtert. Durch die Berichterstattung des Vorstands war der Aufsichtsrat jederzeit in der Lage, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften verlässlich einzuschätzen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes standen während des gesamten Geschäftsjahrs 2021 in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch. Soweit nach Gesetz, Satzung der Splendid Medien AG oder den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich, wirkte der Aufsichtsrat an den geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mit und fasste die notwendigen Beschlüsse.

Anhand der Monatsberichte des Vorstands, die die wesentlichen Kennzahlen der Splendid Medien AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften darstellen, verschaffte sich der Aufsichtsrat laufend einen umfassenden Überblick über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns. Darüber hinaus erhielt der Aufsichtsrat von dem Vorstand fundierte Planungen zu der Geschäftsentwicklung im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren. Diese Planungen wurden vom Vorstand regelmäßig aktualisiert. Rückfragen des Aufsichtsrats beantwortete der Vorstand umgehend und umfassend. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat ferner sämtliche Unterlagen vor und erteilte alle Informationen, die der Aufsichtsrat anforderte, um sich zu bestimmten Vorgängen oder Ereignissen ein vollständigeres Bild zu machen. Der Aufsichtsrat konnte daher stets seine Aufgaben der Beratung und Überwachung des Vorstands effizient wahrnehmen. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats wurden von dem Vorstand ordnungsgemäß umgesetzt. Sonderausschüsse sind von dem Aufsichtsrat nicht gebildet worden.

Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2021 fanden keine Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat statt.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in dem Geschäftsjahr 2021 vier ordentliche Sitzungen abgehalten. Drei dieser Sitzungen wurden aufgrund der Corona-Pandemie per Videokonferenz durchgeführt. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und alle Mitglieder des Vorstands teil.

In der Sitzung am 25. März 2021 berichtete der Vorstand, dass im ersten Quartal des Jahres Umsätze und Ergebnisse in nahezu allen Bereichen über Plan lagen. Besonders gewürdigt wurde der erfolgreiche Geschäftsverlauf bei der Polyband GmbH. Der Splendid Synchron GmbH war es, obwohl sie von dem Lockdown stark betroffen gewesen sei, nach Schilderung des Vorstands gelungen, sich als Anbieter hochwertiger Synchronisationen nicht nur national sondern auch zunehmend international zu etablieren. Mit Blick auf die anhaltende Corona-Pandemie teilte der Vorstand mit, dass in der näheren Zukunft Kinoveröffentlichungen nur noch in eingeschränktem Umfang und für bestimmte Zielgruppen erfolgen würden. Die weitere Entwicklung der Splendid Studios GmbH wurde auf der Grundlage einer vorangegangenen eingehenden Analyse des Vorstandes im Aufsichtsrat diskutiert. Da der Vorstand zum damaligen Zeitpunkt nicht sicher vorhersagen konnte, ob die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen über den 31. Dezember 2021 hinaus fortbestehen würden, erörterten Vorstand und Aufsichtsrat die sich stellenden Alternativen. Der Vorstand teilte ferner mit, dass sich möglicherweise kurzfristig die Gelegenheit ergeben würde, die Maxdome-Plattform zu übernehmen. Risiken und Chancen dieser Transaktion wurden von Vorstand und Aufsichtsrat besprochen. Zu der strategischen Ausrichtung des Splendid-Konzerns in den kommenden Jahren hatte der Vorstand dem Aufsichtsrat ein Grundsatzpapier zukommen lassen. Dessen Inhalte nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Vorgelegt wurde von dem Vorstand ferner der aktualisierte Bericht zum Risikomanagementsystem. Die Anregungen des Aufsichtsrates zu Ergänzungen dieses Berichtes wurden von dem Vorstand aufgenommen.

Die Sitzung am 29. Juni 2021 stand weitgehend im Licht der geplanten Übernahme der Maxdome-Plattform. Der Vorstand erläuterte dem Aufsichtsrat seine auf dieser Übernahme basierende Mehrjahresplanung. Risiken, die mit den bestehenden Maxdome-Lizenzverträgen und deren Fortführung durch die Videociety GmbH verbunden waren, wurden von Vorstand und Aufsichtsrat eingehend erörtert. Ferner tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat über die weiteren strategischen Optionen aus, die sich für die Videociety GmbH im Falle der Übernahme der Maxdome-Plattform ergeben würden. Der Vorstand erläuterte, aus welchen Gründen er die Marke "Maxdome" weiterhin als werthaltig ansehe und welche Marketingaufwendungen er für die Wiederbelebung der Marke als erforderlich erachtete. Einigkeit bestand zwischen Vorstand und Aufsichtsrat darüber, dass die Übernahme der Maxdome-Plattform aus dem Eigenkapital des Konzerns finanziert werden könne. Nach einer umfassenden Abwägung aller erkennbaren Risiken und Chancen sprach sich der Aufsichtsrat für eine Fortführung der Verhandlungen zur Übernahme der Maxdome-Plattform aus. Die Konsortialbanken hatten der Splendid Medien AG in der Zwischenzeit ihre Bedingungen für die Prolongation der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen mitgeteilt. Diese Bedingungen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat erörtert und akzeptiert.

In der Sitzung am 25. August 2021 befasste sich der Aufsichtsrat näher mit der Geschäftsentwicklung der WVG Medien GmbH. Erörtert wurden die Auswirkungen des Rückgangs des Geschäfts mit physischen Datenträgern ebenso wie der positive Einfluss der Umstellung auf Online-Verkauf bei diversen Kunden. Was das Lizenzgeschäft der Splendid Film GmbH betraf, berichtete der Vorstand, dass sich die Zusammenarbeit mit Amazon sehr erfreulich entwickelt hatte und sich weitere Geschäftsfelder für diese Zusammenarbeit abzeichneten. Gegenstand der weiteren Erörterungen waren der Geschäftsverlauf und die Aussicht auf neue Produktionen bei der Splendid Studios GmbH. Zu der Aufsichtsratssitzung hatte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Halbjahresfinanzbericht des Konzerns vorgelegt. Auf Nachfrage des Aufsichtsrates erläuterte der Vorstand einige Positionen dieses Berichtes. Der Aufsichtsrat stimmte danach der Veröffentlichung dieses Berichtes in der von dem Vorstand vorgelegten Fassung zu. Der Vorstand berichtete sodann über die weiteren Verhandlungen, die zur Übernahme der Maxdome-Plattform geführt worden waren. Die mit der Übernahme verbundenen finanziellen Belastungen, insbesondere durch die Verpflichtung zur Abgabe von Minimum-Garantien gegenüber Lizenzgebern und die Erhöhung der Marketingaufwendungen, wurden eingehend erörtert. Auch unter Berücksichtigung dieser Belastungen bewertete der Aufsichtsrat die Übernahme der Maxdome-Plattform als positiv und sprach sich für eine Fortsetzung der Verhandlungen aus. Als ein neues erfolgversprechendes Geschäftsfeld bezeichnete der Vorstand Co-Produktionen mit internationalen Partnern. Der Aufsichtsrat ließ sich die von dem Vorstand hierzu bereits eingeleiteten Schritte erläutern. Als Gast hatte der Aufsichtsrat zu der Sitzung die Leiterin für Rechnungswesen und Personal Frau Schoemaker eingeladen. Frau Schoemaker schilderte, in welcher Weise die kaufmännischen Prozesse im Konzern verbessert worden waren und welche Maßnahmen zum weiteren Aufbau einer zentralen Personalabteilung unternommen worden waren. Im Anschluss hieran tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat über die Fortschritte bei den Verhandlungen über die Prolongation der Finanzierungsvereinbarungen aus. Der von dem Vorstand aktualisierte Bericht zum Risikomanagementsystem wurde diskutiert und in einigen Punkten weiter konkretisiert.

In der Sitzung am 09. Dezember 2021 schilderte der Vorstand seine Erwartungen an die Geschäftsentwicklung in den kommenden Monaten. Seine positive Einschätzung hierzu begründete der Vorstand insbesondere mit dem weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit Amazon. Zugute komme der Splendid Film GmbH, dass sie sich in den vergangenen Jahren als ein verlässlicher Vertriebspartner erwiesen habe und keine Output Deals eingegangen sei. Die Splendid Film GmbH habe sich damit die Möglichkeit offengehalten, vielversprechende Geschäftsbeziehungen mit neuen Partnern einzugehen. Der Vorstand berichtete über die Fortschritte, die zwischenzeitlich in Bezug auf die Vereinbarung von Co-Produktionen erzielt worden waren. Was die WVG Medien GmbH betraf, wurden die Herausforderungen, die sich bei dem Vertrieb physischer Datenträger stellten, und der Ausbau des Geschäftsbereichs Very Us vertieft diskutiert. Besprochen wurden ferner die nächsten Schritte für die Integration der Maxdome-Plattform. Die von dem Vorstand erstellte Mehrjahresplanung für den Konzern nahm der Aufsichtsrat ohne Beanstandungen entgegen. Das Budget für das Geschäftsjahr 2022 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet. Auf der Grundlage des Budgets vereinbarte der Aufsichtsrat mit den Mitgliedern des Vorstandes die Erfolgsziele für ihre variablen Vergütungen im Jahr 2022. Der Aufsichtsrat ließ sich ferner von dem Vorstand die weiteren Verbesserungen in den kaufmännischen Prozessen innerhalb des Konzerns schildern. Die Entsprechenserklärung gemäß § 61 AktG zur Einhaltung des Corporate Governments Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet.

Nach der Empfehlung des Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat einmal jährlich eine Effizienzprüfung vornehmen zu lassen oder selbst vorzunehmen. Der Aufsichtsrat nahm für das Berichtsjahr 2021 diese Effizienzprüfung in der Sitzung am 9. Dezember 2021 selbst vor. Die Prüfung führte zu folgenden Ergebnissen: Der Aufsichtsrat konnte im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der stets zeitnahen und umfassenden Unterrichtung des Vorstands über den Geschäftsverlauf und die wesentlichen Ereignisse im Konzern und den Konzernunternehmen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Überwachung des Vorstands ordnungsgemäß wahrnehmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen über die Qualifikation und beruflichen Erfahrungen, die für die Überwachung des Vorstandes der Splendid Medien AG notwendig sind. Der Aufsichtsrat wurde bei Wahrnehmung seiner Aufgaben, durch geeignete Risikomanagement- und Compliance-Systeme unterstützt. Diese Systeme werden von dem Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Durch die Überwachung des Aufsichtsrats ist gewährleistet, dass der Splendid-Konzern in Einklang mit Gesetz und Satzung geführt wird und bestandsgefährdende Risiken für die Splendid Medien AG und den Konzern rechtzeitig erkannt werden. Der Aufsichtsrat hält weder in Bezug auf seine Zusammensetzung noch die Art seiner Aufgabenwahrnehmung Änderungen zum Zwecke der Effizienzsteigerung für geboten. Auch eine Änderung der vorhandenen Systeme ist nach Auffassung des Aufsichtsrates nicht veranlasst.

Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses

Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hatte am 30. Juni 2021 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Mazars) zur Abschlussprüferin für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021 gewählt. Mazars bestätigte, wie gesetzlich gefordert, mit Schreiben vom 14. Juli 2021 ihre Unabhängigkeit. Am 2. November 2021 erteilte der Aufsichtsrat Mazars den Auftrag zur Abschlussprüfung. Die Prüfungen des Jahresabschlusses der Splendid Medien AG, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Konzern und die Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2021 erfolgten durch Mazars nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Auf der Grundlage dieser Prüfungen erteilte Mazars jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 24. März 2022 übersandt. Die verantwortlichen Vertreter der Abschlussprüferin, die an der Bilanzsitzung teilnahmen, schilderten dem Aufsichtsrat den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse. Der Aufsichtsrat widmete sich insbesondere der Werthaltigkeit des Filmvermögens, der Periodenabgrenzung von Umsatzerlösen und der Werthaltigkeit von Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Die Fragen, die der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang sowie wie zu weiteren Aspekten der geprüften Abschlüsse und Lageberichte stellte, wurden von dem Vorstand und den Vertretern der Abschlussprüferin umfassend und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet.

Aufgrund seiner eigenen Prüfungen der Unterlagen, die dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt worden waren, sowie unter Würdigung der erteilten Auskünfte kam der Aufsichtsrat zu dem Schluss, dass die Abschlüsse und die Lageberichte nicht zu beanstanden waren. Die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG und im Konzernlagebericht waren, wovon sich der Aufsichtsrat durch eingehende Prüfung überzeugte, vollständig und zutreffend.

Der Aufsichtsrat schloss sich den Prüfungsergebnissen der Abschlussprüferin an und billigte den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2021 wurde damit festgestellt. Die vorgelegten Lageberichte und den darin enthaltenen Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.

Compliance

Vorstand und Aufsichtsrat legen besonderes Gewicht darauf, dass das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Splendid-Konzerns jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln steht, die von den Unternehmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit aufgestellt worden sind. Das von dem Vorstand eingerichtete Compliance-Systeme ist aus Sicht des Aufsichtsrates geeignet, um dieses Ziel sicherzustellen. Wenn dem Aufsichtsrat dennoch Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten bekannt werden, wird er dafür Sorge tragen, dass diese Verstöße von dem Vorstand streng geahndet werden. Soweit die Ahndung solcher Verstöße in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fällt, wird der Aufsichtsrat die entsprechenden Sanktionen unverzüglich selbst aussprechen.

Corporate Governance

Die Splendid Medien AG befolgt mit wenigen Ausnahmen die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex. Soweit von dem Corporate Governance Kodex abgewichen wird, ist dies aus Sicht des Aufsichtsrates im Interesse des Unternehmens sachlich geboten. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie frühere Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist.

Risikofrüherkennungssystem

Der Konzern verfügt über ein Risikofrüherkennungssystem, das regelmäßig aktualisiert wird. Über diese Aktualisierung wird der Aufsichtsrat jeweils informiert. Anregungen des Aufsichtsrats zu Änderungen oder Erweiterungen dieses Systems wurden von dem Vorstand in der Vergangenheit stets zeitnah umgesetzt. Durch das Risikomanagementsystem ist sichergestellt, dass wesentliche Gefahren, die der Gesellschaft oder dem Konzern drohen, dem Vorstand so rechtzeitig bekannt werden , dass er hierauf effizient reagieren kann.

Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2021.

Köln, den 24. März 2022

Dr. Ralph Drouven, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Corporate Governance

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG

Einleitung

Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften sowie Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang im Sinne des § 161 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes haben jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben den gesetzlich verbindlichen Regelungen des geltenden Aktienrechts enthält er Anregungen und Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; in letzterem Falle sind sie aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und zu begründen.

Erklärung

Die vorangegangene Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG datiert vom 9. Dezember 2021.

Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK") mit folgenden Maßgaben entsprochen wurde und wird:

1. Ziffer B.2 DCGK

Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.

Der Aufsichtsrat hat bisher nicht gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachfolgeplanung vorgenommen und dies ist derzeit nicht beabsichtigt; daher wird die Vorgehensweise auch nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben.

Begründung: Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern fällt in die ausschließliche Kompetenz des Aufsichtsrats. Eine gemeinsame Nachfolgeplanung mit dem Vorstand ist aus Sicht des Aufsichtsrats hiermit nicht vereinbar. Im Übrigen sind die Entscheidungen über die Besetzung des Vorstands angesichts der sich rasch wandelnden Herausforderungen in einem volatilen Marktumfeld langfristig nicht planbar. Der Aufsichtsrat nimmt aber für sich in Anspruch, sie jeweils rechtzeitig und mit Weitblick zu treffen.

2. Ziffer D.12 DCGK

Die Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten.

Da unklar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann, wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer D.12 DCGK erklärt.

3. Ziffer F.2 DCGK

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein.

Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Der Halbjahresfinanzbericht wird binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Es werden keine weiteren Zwischenberichte veröffentlicht.

Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom DCGK empfohlenen Zeitraumes wäre nur bei einer mit, aus Sicht des Vorstandes und Aufsichtsrates unverhältnismäßigen, mit Kosten verbundenen Vergrößerung des internen Rechnungswesens möglich.

4. Ziffer G.10 Satz 2 DCGK

Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

Das Vergütungssystem sieht für die mehrjährige variable Vergütung eine Laufzeit von drei Jahren vor. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums wird die Zielerreichung binnen sechs Monaten festgestellt und die Auszahlung erfolgt mit der nächsten Vergütungsabrechnung nach dieser Feststellung. Entsprechend sind jetzt die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder im Hinblick auf die Zuteilung der mehrjährigen variablen Vergütung ab dem 01. Januar 2022 gestaltet, so dass von der Empfehlung des G.10 Satz 2 abgewichen wurde und wird.

Begründung: Der Aufsichtsrat sieht einen Zeitraum von drei Jahren angesichts des sich rasch ändernden Marktumfeldes als sachgerecht an. Hiermit wird dem Ziel, eine nachhaltige Unternehmensführung zu incentivieren, ausreichend Rechnung getragen. Ein längerer Zeitraum würde aus Sicht des Aufsichtsrats die berechtigten Interessen der Vorstandsmitglieder unangemessen vernachlässigen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Splendid Medien AG, Köln

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die unter den sonstigen Informationen genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in den sonstigen Informationen genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben die folgenden zwei Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte bestimmt:

Werthaltigkeit der Filmrechte

Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht

Die Angaben des Konzerns zu den unter der Position "Filmvermögen" ausgewiesenen Filmrechten sind in den Abschnitten "2.4 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -Filmvermögen", "3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen" und "4.4 Filmvermögen", des Konzernanhangs enthalten.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Unter den langfristigen Vermögenswerten werden unter der Position "Filmvermögen" Filmrechte in Höhe von € 5,9 Mio. ausgewiesen, die rund 20 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Filmrechte bilden die Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe. Die Anschaffungs- und Herstellkosten für die Filmrechte werden nach einer nettoerlösbasierten Methode abgeschrieben. Darüber hinaus werden die Filmrechte jährlich einem Werthaltigkeitstest (Wertminderungstest nach IAS 36) unterzogen. Hierzu werden die Planrechnungen betreffend Filmrechte mit hohen Restbuchwerten im Hinblick auf die erwartete Marktakzeptanz regelmäßig aktualisiert und der jeweils erzielbare Betrag aus den Filmrechten (Nutzungswert) mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.

Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse aus den verschiedenen Auswertungsstufen einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Werthaltigkeit der Filmrechte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 36 beurteilt.

Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden zukünftigen Nettoerlöse aus der Verwertung der Filmrechte sachgerecht ermittelt beziehungsweise geplant wurden. Hierzu haben wir in Stichproben die vertraglich vereinbarten Verwertungsentgelte mit den geplanten Nettoerlösen abgestimmt sowie die Angemessenheit der getroffenen Annahmen über künftige Erlöse aus weiteren Verwertungsmöglichkeiten gewürdigt. Da die Annahmen über künftige Erlöse, für die noch keine vertraglichen Vereinbarungen vorliegen, in hohem Maße ermessensbehaftet sind, haben wir diese intensiv mit den gesetzlichen Vertretern erörtert.

Daneben haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter validiert und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern der Muttergesellschaft durchgeführten Werthaltigkeitstests sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Filmrechte zu ermitteln.

Periodengerechte Umsatzrealisierung

Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang unter Abschnitt 2.4 "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Ertrags- und Aufwandsrealisierung" und 5.1 "Umsatzerlöse".

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die Konzernumsatzerlöse belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf € 44,7 Mio.

Die Splendid Medien AG und ihre Tochtergesellschaften realisierten Umsatzerlöse, wenn und soweit die betreffende Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag mit dem Kunden erfüllt ist. Dies ist nach IFRS 15 im Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über die bezogenen Waren bzw. die in Anspruch genommenen Dienstleistungen auf den Kunden der Fall. Für die von den Gesellschaften der Splendid Medien Gruppe erbrachten Leistungen gilt im Einzelnen folgendes:

Bei der Lizenzierung von Kinorechten wird der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert.

Im Rahmen der DVD/​Blu-ray-Auswertung und der hiermit verbundenen physischen Auslieferung von Bildtonträgern erfolgt die Realisierung der Umsatzerlöse zeitpunktbezogen bei Lieferung an den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung.

Im Bereich TV on Demand/​Electronic Sell Through erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen bei Download des entsprechenden Inhaltes.

Bei Lizenzerlösen ist der Lizenzbeginn der maßgebliche Zeitpunkt für die Umsatzrealisierung.

Umsatzerlöse im Bereich Auftragsproduktion werden zeitraumbezogen erfasst. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden Auftragserlöse nur bis zur Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, soweit diese wahrscheinlich einbringlich sind. In Arbeit befindliche Auftragsproduktionen werden als Vertragsvermögenswerte erfasst.

Dienstleistungen im Bereich Services werden zeitraumbezogen anhand der Input-orientierten Methode erfasst. Der Leistungsfortschritt wird dabei auf der Grundlage der synchronisierten Programme bzw. der abgewickelten Teilaufträge ermittelt.

Mit einzelnen Kunden werden zum Teil vertragliche Vereinbarungen mit komplexen Regelungen getroffen. Aufgrund dieser komplexen Regelungen und aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsaspekte im Hinblick auf die verschiedenen Leistungsverpflichtungen besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Bilanzstichtag nicht in richtiger Höhe abgegrenzt werden.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben auf Basis des von uns erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen für die unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen insbesondere bezüglich der korrekten Periodenabgrenzung beurteilt.

Zudem haben wir im Rahmen unserer Prüfung die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Auslegung der Kriterien zur Zeitpunkt- und zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unter Beachtung der Anforderungen des IFRS 15 und der entsprechenden Konzernbilanzierungsrichtlinie gewürdigt.

Auf Basis der Vorgaben des IFRS 15 und der Konzernbilanzierungsrichtlinie haben wir für risikoorientiert ausgewählte Verträge untersucht, ob die Umsatzrealisierung in Einklang mit den vorgenannten Vorschriften durchgeführt wurde.

Darüber hinaus haben wir für zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Prüfungshandlungen vorgenommen, indem wir die diesen zugrunde gelegten Umsatzerlöse mit den entsprechenden Rechnungen, Abnahmeprotokollen oder den eingegangenen Zahlungen abgestimmt haben.

Die Vorgehensweise der Splendid Medien AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist aus unserer Sicht insgesamt geeignet um eine Abbildung der Umsatzerlöse in Einklang mit den Vorschriften des IFRS 15 zu gewährleisten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter und/​oder der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird,
die Versicherungen nach § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht,
den Vergütungsbericht nach § 162 AktG, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird,
den Bericht des Aufsichtsrats sowie
die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind gemeinsam für den Vergütungsbericht verantwortlich. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 5299007M20XBX8OEL882-2021-12-31-de (MD5-Hashwert: 9b005a12e5d77c7de95a077f783aeb2e) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. Juni 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. November 2021 vom Aufsichtsratbeauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der Splendid Medien AG, Köln, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben keine Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachende Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Schulz-Danso.

Köln, den 30. März 2022

Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Martin Schulz-Danso, Wirtschaftsprüfer

Susanne Schaefer, Wirtschaftsprüferin

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