Annual Report • May 27, 2013
Annual Report
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Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2012 regelmäßig über den Geschäftsverlauf bei der Splendid Medien AG und ihren Tochtergesellschaften, die wesentlichen strategischen Entscheidungen und geschäftlichen Ereignisse von besonderer Bedeutung berichtet. Der Aufsichtsrat hat die laufende Geschäftsführung des Vorstands überwacht und den Vorstand bei wichtigen Entscheidungen beraten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes befanden sich während des gesamten Geschäftsjahrs 2012 in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch. Soweit von dem Gesetz, der Satzung oder den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat gefordert, hat der Aufsichtsrat an geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst.
Der Aufsichtsrat erhielt von dem Vorstand monatlich Berichte, in denen auf der Grundlage von ausgewählten Kennzahlen die Entwicklung der Konzerngesellschaften geschildert wurde. Der Aufsichtsrat war auf diese Weise laufend über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften informiert. Er war danach stets in der Lage, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben effizient wahrzunehmen. Der Vorstand ermöglichte dem Aufsichtsrat in allen Fällen eine sorgfältige Vorbereitung seiner Entscheidungen und setzte diese ordnungsgemäß um. Sonderausschüsse sind von dem Aufsichtsrat nicht gebildet worden.
Sitzungen des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2012 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammengetreten.
In der Sitzung am 27.03.2012 berichtete der Vorstand zunächst über den Verlauf der Geschäfte in den ersten Monaten des Jahres 2012. Beschrieben wurden von ihm Schwierigkeiten, denen sich die ELG GmbH bei dem Vertrieb ihrer Produkte in einigen asiatischen Ländern ausgesetzt sah. Ausführlich eingegangen wurde auf die jüngsten technischen Entwicklungen der Enteractive GmbH und die sich hieraus ergebenden geschäftlichen Möglichkeiten der Videociety GmbH. Der Vorstand erläuterte dem Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang, wie sich aus seiner Sicht die Wettbewerbslage auf dem Markt der Video on Demand (VoD)-Anbieter darstellte und voraussichtlich weiterentwickeln würde. Der Aufsichtsrat bekräftigte seine Unterstützung für den zügigen Geschäftsaufbau der Videociety-Plattform. Hinsichtlich der geplanten eigenen Produktion eines Filmes wurde die Kostenkalkulation unter Berücksichtigung der möglichen öffentlichen Förderung erörtert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über den fortgeschrittenen Stand der Verhandlungen über eine neue Finanzierung der Splendid Unternehmensgruppe. Auf der Grundlage des Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des Konzernabschlusses zum 31.12.2011 wurden die Tantiemeansprüche der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2011 festgestellt. Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2012 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet. Der Aufsichtsrat schloss sich den Beschlussvorschlägen des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung an. Die aktualisierte Fassung des Berichts des Vorstandes über das Risikomanagementsystem wurde von dem Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Auch in der Sitzung am 18.06.2012 beschäftigten sich Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich mit der weiteren Entwicklung der Videociety GmbH. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Videociety-Plattform vermutlich am Markt über einen der höchsten technischen Standards verfügt. Gleichzeitig wurde jedoch als Herausforderung erkannt, dass das Filmangebot der Videociety-Plattform erweitert werden musste. Thematisiert wurden insofern insbesondere die Mindestlizenzgebühren, die von den Major Studios gefordert werden. Hinsichtlich des Vorhabens, einen eigenen Film zu produzieren, unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat über den Stand der Einwerbung von Fördergeldern. Als überaus erfreulich schilderte der Vorstand die Geschäftsentwicklung in Benelux. Innerhalb kürzester Zeit habe die Splendid sich in Benelux als einer der führenden unabhängigen Filmrechte-Händler etablieren können. Auf Nachfrage des Aufsichtsrates schilderte der Vorstand, in welcher Weise sich die Unternehmen der Splendid Unternehmensgruppe gegen Währungsverluste bei Filmeinkäufen absichern. Bei der Überprüfung des Forecast I für das Geschäftsjahr 2012 diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat die unbefriedigende Umsatzentwicklung bei der ELG GmbH. Die strategischen Optionen wurden erwogen. Endgültige Entscheidungen wurden im Hinblick auf anstehende Gespräche mit Vertriebs- und Kooperationspartnern noch nicht getroffen, sondern für den Herbst vorbehalten. Der Vorstand setzte den Aufsichtsrat darüber in Kenntnis, dass die Verhandlungen mit den neuen Finanzierungspartnern erfolgreich fortgeführt worden waren und mit einer zügigen vertraglichen Umsetzung gerechnet werden könnte.
In der Sitzung am 28.08.2012 führte der Aufsichtsrat seinen Meinungsaustausch mit dem Vorstand über eine mögliche Neuausrichtung der ELG GmbH und denkbare Kooperationen fort. Im Ergebnis wurde für den Fall, dass sich keine anderen und attraktiveren Optionen noch ergeben würden, beschlossen, dass die ELG GmbH zum Jahresende 2012 den Eigenvertrieb von Produkten einstellen und sich auf die Vergabe von Lizenzen an diesen Produkten beschränken sollte. Zum Stand des Geschäftsaufbaus bei der Videociety GmbH berichtete der Vorstand, dass die Entwicklungen, die erforderlich gewesen seien, um Links zu der Videociety-Plattform auf den neuen Smart-TV der führenden Hersteller einzurichten, kurz vor ihrem erfolgreichen Abschluss standen. Der Vorstand wies darauf hin, dass angesichts der kurzen Lizenzlaufzeiten in den Niederlanden und Belgien in den künftigen Jahren mit nennenswerten Erlösen aus den Zweitverwertungsrechten gerechnet werden könne. Einen Tag vor der Aufsichtsratssitzung waren die Finanzierungsverträge mit den Unterschriften der beteiligten Banken eingetroffen. Der Vorstand berichtete über den Verlauf der letzten Verhandlungen und die wesentlichen Eckpunkte der abschließend vereinbarten Finanzierungen. Der Aufsichtsrat teilte die Auffassung des Vorstandes, dass mit diesen Finanzierungsverträgen eine solide Grundlage für weiteres Wachstum in den kommenden Jahren geschaffen worden war.
Gegenstand der Sitzung am 07.12.2012 war zunächst die Frage, ob und ggf. zu welchen Bedingungen die WVG Medien GmbH Teile des Geschäftsbetriebes der ELG GmbH übernehmen sollte. Dabei wurden insbesondere die bilanziellen Aspekte eines solchen Erwerbes näher beleuchtet. Die Wettbewerbslage unter den VoD-Anbietern wurde im Lichte der jüngsten Meldungen über Kooperationen verschiedener Unternehmen von Vorstand und Aufsichtsrat sehr genau analysiert. Dabei wurde Einigkeit über die Maßnahmen, insbesondere im Bereich des Vertriebes und des Marketing erzielt, die von der Videociety GmbH für eine erfolgreiche Positionierung in dem bestehenden Marktumfeld zu ergreifen waren. Vor der Sitzung hatte der Vorstand den Entwurf des Budgets für das Geschäftsjahr 2012 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde eingehend diskutiert. Mit Blick auf die anstehenden erheblichen Investitionen in das Filmvermögen ließ sich der Aufsichtsrat von dem Vorstand insbesondere die Kapitalflussrechnung näher erläutern. Die zugrundeliegenden Annahmen befand der Aufsichtsrat als plausibel. Gleiches galt im Bezug auf die Planungen, die von den einzelnen Konzernunternehmen des Geschäftsjahres 2013 vorgelegt worden waren. Im Hinblick hierauf genehmigte der Aufsichtsrat das Budget in der von dem Vorstand vorgelegten Fassung einstimmig. Den Bericht des Vorstandes zu den Ergebnissen der durchgeführten Internen Revisionen nahm der Aufsichtsrat ebenso zustimmend zur Kenntnis wie den aktualisierten Bericht des Vorstandes zu dem Risikomanagementsystem. Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet. Wie von dem Corporate Governance Kodex empfohlen, überprüfte der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit. Er gelangte dabei zu dem Ergebnis, dass die bei der Splendid-Unternehmensgruppe eingerichteten Systeme eine Überwachung der Unternehmensführung in der gesetzlich gebotenen Weise ermöglichten und von dem Aufsichtsrat entsprechend genutzt wurden. Änderungen in seiner Zusammensetzung oder in Bezug auf die Art der Aufgabenwahrnehmung hielt der Aufsichtsrat zur Steigerung der Effizienz nicht für geboten. Nach Meinung des Aufsichtsrates hat er seine Pflicht, die Unternehmensinteressen zu wahren und zu fördern, im Geschäftsjahr 2012 in der vorgeschriebenen Weise erfüllt.
Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hat am 19.06.2012 die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2012 gewählt. Nachdem diese dem Aufsichtsrat die gem. Ziff. 7.2.1 des Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung vorgelegt hatte, erteilte der Aufsichtsrat der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Auftrag zur Abschlussprüfung. Die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und die Lageberichte für die Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31.12.2012 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 22.03.2013 zugeleitet. An der Bilanzsitzung nahm auch der verantwortliche Vertreter der Abschlussprüferin teil. Er berichtete dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung. Besonders erörtert wurde in diesem Zusammenhang die eingeschlagene Wachstumsstrategie und damit einhergehend die Finanzierung der weiteren Investitionen in das Filmvermögen, die Bewertung der Darlehen, die die Splendid Medien AG der ELG GmbH und der Videociety GmbH gewährt hat, die Bemessung der latenten Steuern auf Verlustvorträge sowie die Bewertung der Herstellungskosten bei der Splendid Produktion GmbH für die Zwecke der Bilanzierung nach IFRS. Sämtliche Fragen des Aufsichtsrats an den Vorstand und den Vertreter der Abschlussprüferin wurden umfassend und aus Sicht des Aufsichtsrats zufriedenstellend beantwortet.
Der Aufsichtsrat gelangte aufgrund seiner eigenen Prüfungen der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der erteilten Auskünfte zu dem Ergebnis, dass die Abschlüsse und die Lageberichte nicht zu beanstanden waren. Besonders geprüft wurden von dem Aufsichtsrat die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG gem. § 289 Abs. 4 und 5 HGB und im Konzernlagebericht gem. § 315 Abs. 4 HGB. Der Aufsichtsrat wertete die insoweit gemachten Angaben als vollständig und zutreffend und schloss sich ihnen an.
Auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung und in Übereinstimmung mit den Feststellungen in den Prüfungsberichten der Abschlussprüferin billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31.12.2012. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31.12.2012 wurde damit festgestellt. Die Lageberichte und den Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Er schloss sich dem Vorschlag des Vorstandes an, einen Teil des Bilanzgewinns der Splendid Medien AG in Höhe von 0,10 EUR je Aktie an die Aktionäre auszuschütten und den restlichen Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Diese Ausschüttung an die Aktionäre ist aus Sicht des Aufsichtsrats angesichts des guten Ergebnisses des Geschäftsjahres 2012 gerechtfertigt. Sie belässt aber auch ausreichende Mittel in dem Unternehmen, um das geplante weitere Wachstum zu ermöglichen.
Compliance
Aufgrund ihrer Compliance-Systeme sind die Splendid Medien AG und der Konzern aus Sicht des Aufsichtsrats in der Lage, effizient ein gesetzes- und regelkonformes Verhalten ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Der Aufsichtsrat ist sich seiner Aufgabe bewusst, Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder etliche Leitlinien für geschäftliches Verhalten zu verhindern, und wird diese Aufgabe gewissenhaft wahrnehmen. Verstöße, die ihm bekannt werden, wird der Aufsichtsrat ebenso wie der Vorstand streng ahnden.
Corporate Governance
Die Splendid Medien AG befolgt die meisten Empfehlungen und Anregungen, die der Corporate Governance Kodex enthält. Die wenigen Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex sind aus Sicht des Aufsichtsrates sachlich geboten und liegen im Unternehmensinteresse. Sie sind in der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 AktG kenntlich gemacht und werden dort auch näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie alle früheren Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der nach Auffassung des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist.
Risikofrüherkennungssystem
Das bei der Splendid Medien AG bestehende Risikofrüherkennungssystem unterliegt einer laufenden Aktualisierung. Über Änderungen wird der Aufsichtsrat von dem Vorstand regelmäßig informiert. Die Anregungen, die der Aufsichtsrat selbst zur Verbesserung des Risikofrüherkennungssystems gemacht hat, sind in der Vergangenheit von dem Vorstand ausnahmslos übernommen worden. Nach Meinung des Aufsichtsrates ermöglicht das bestehende System, Gefahren für die Gesellschaft rechtzeitig zu erkennen und auf diese angemessen zu reagieren.
Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2012.
Köln, den 22. März 2013
Dr. Ralph Drouven, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Über die Corporate Governance bei der Splendid Medien AG berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex wie folgt:
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse und zum Wohle der Splendid Medien AG eng zusammen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die strategischen Entwicklungen, über die Lage des Konzerns und alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates fest. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht des Aufsichtsrates sowie im Bericht zur Unternehmensführung.
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen mit Herrn Dr. Ralph Drouven und Herrn Bernd Kucera. Herr Dr. Drouven ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Partner der Rechtsanwaltssozietät CMS Hasche Sigle; Herr Kucera ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Soweit CMS Hasche Sigle bzw. Kucera & Hüttner GmbH im Berichtszeitraum für das Unternehmen beratend tätig wurden, hat der Aufsichtsrat der Beauftragung zugestimmt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind, traten nicht auf.
Die Amtsperiode der drei Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 beschlossen wird.
Directors’ Dealings
Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Splendid Medien AG und sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahe stehender Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Die Splendid Medien AG veröffentlicht diese Transaktionen unverzüglich, nachdem sie dem Unternehmen mitgeteilt wurden. Zudem sind die Informationen im Internet unter www.splendidmedien.com/Investor Services abrufbar. Im Geschäftsjahr 2012 wurden keine Transaktionen getätigt.
Corporate Compliance
Gemäß Ziffer 4.1.3 DCGK hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Diesem Ziel dient eine vom Vorstand verabschiedete Corporate Compliance-Richtlinie, die insbesondere zur Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dienen soll. Der Vorstand und das Management sind für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich. Das Management und die Mitarbeiter wurden auch im Jahr 2012 entsprechend unterwiesen. Im Rahmen regelmäßiger Abfragen wird über mögliche Verstöße berichtet. Des Weiteren ist ein Compliance Manager als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen den Prinzipienkatalog eingesetzt. Es sind bisher keine Verstöße gegen die Richtlinie aufgetreten.
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
• Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln
• Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender)
• Herr Manuel Obermayer, Geschäftsführer der Melius GmbH, München
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung. Die Höhe der satzungsmäßigen Vergütung des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG war seit 1999 unverändert. Die Hauptversammlung vom 19.Juni.2012 beschloss eine Anpassung der jährlichen Aufsichtsratsvergütung, die dem zwischenzeitlich erfolgten Wachstum der Unternehmensgruppe sowie der Steigerung der Anforderungen an die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern durch Gesetz und Rechtsprechung folgt.
Die angepasste satzungsmäßige Vergütung ergibt sich demnach wie folgt:
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| Dr. Ralph Drouven: | EUR 25.000 |
| Bernd Kucera: | EUR 18.750 |
| Manuel Obermayer: | EUR 12.500 |
Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2012 bestimmte sich für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 26.Juni 2012 (Eintragung der Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung in das Handelsregister) nach der alten Satzungsregelung sowie für die Zeit ab der Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister bis zum 31. Dezember 2012 nach der angepassten Regelung, wobei die in diesen beiden Regelungen vorgesehenen Beträge jeweils im Verhältnis der Zeit gekürzt wurden.
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge
Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle. Die Gesellschaft stellte im Berichtsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 105 für Beratungsleistungen in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 105). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berechnete im Geschäftsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 20 für die Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid-Gruppe (davon aufwandswirksam: TEUR 20).
Zielsetzungen bei Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Umsetzungen
Die Splendid Medien AG verfolgt bei der Besetzung des Aufsichtsrates folgende Ziele:
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Sämtliche Mitglieder sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass dem Aufsichtsrat ein Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung angehört. Angesichts der Tatsache, dass sich im Bereich des Filmlizenzhandels vielfältige rechtliche Probleme stellen, aber auch im Hinblick auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen rechtlichen Anforderungen an eine gute Unternehmensführung strebt der Aufsichtsrat an, dass ein weiteres Mitglied über qualifizierte Rechtskenntnisse verfügt. Schließlich sollten alle Mitglieder vor ihrer Wahl bereits Erfahrungen in der Medienbranche gesammelt haben. Personen, bei denen aufgrund ihrer anderweitigen beruflichen Tätigkeiten oder aus sonstigen Gründen mit dem Auftreten von Interessenkonflikten zu rechnen ist, sollen nicht für die Wahl zum Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat wird bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern nur solche Personen vorschlagen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.
Wie von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wird der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch auf die Vielfalt (Diversity) im Sinne einer Pluralität von Meinungen und Erfahrungen der vorgeschlagenen Personen achten. Angesichts der geringen Größe des Aufsichtsrats, der nur über drei Mitglieder verfügt, ist der Aufsichtsrat jedoch nach reiflicher Abwägung aller Umstände zu der Auffassung gelangt, dass neben den vorgenannten Kriterien eine bestimmte Beteiligungsquote von Frauen nicht zwingend vorgegeben werden soll. Der Aufsichtsrat wird andererseits bei künftigen Wahlvorschlägen den Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Aufsichtsräten angemessen vertreten sein sollen, besonders berücksichtigen.
Die Ziele, die die Splendid Medien AG bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgt, sind bei seiner gegenwärtigen Zusammensetzung in vollem Umfang erfüllt.
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG haben zuletzt am 07. Dezember 2012 gemäß § 161 AktG die gemeinsame Entsprechenserklärung abgegeben. Diese Entsprechenserklärung hat folgenden Wortlaut:
Erklärung
Die vorangegangene Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG datiert vom 27. März 2012. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf den Kodex in seiner Fassung vom 15. Mai 2012, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 15. Juni 2012. Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Maßgaben entsprochen wurde und wird.
1. Ziffer 2.3.2
Die Gesellschaft soll allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege übermitteln, wenn die Zustimmungserfordernisse erfüllt sind.
Die Gesellschaft übermittelt die Einberufung nebst Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege nur den Aktionären, Aktionärsvereinigungen und Finanzdienstleistern, die dies verlangen und zu diesem Zweck ihre E-Mail-Adresse angeben. Ein automatischer elektronischer Versand an sämtliche Aktionäre ist nicht möglich, da die Gesellschaft Inhaberaktien ausgegeben hat und ihr nicht sämtliche Aktionäre und deren E-Mail-Adressen bekannt sind. Die Einberufung nebst zugehörigen Unterlagen ist über die Internetseite der Gesellschaft sowie den Bundesanzeiger und Medien mit europaweiter Verbreitung zugänglich.
2. Ziffer 4.1.5
Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Der Vorstand besetzt Führungspositionen nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen. Bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung wird der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Begründung: Der Vorstand wird die Auswahlkriterien Vielfalt sowie eine angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen beachten. Es muss aber weiterhin der Entscheidung des Vorstands obliegen, den/die fachlich und persönlich geeigneteste/n Kanditaten/-innen zu bestimmen.
3. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1 und 2
Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Der Aufsichtsrat besetzt Vorstandspositionen insbesondere nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen. Bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung wird der Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Begründung: Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlichen sind. Er wird auch anstreben, dass der Vorstand in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Soweit der Vorstand nicht aus mehr als drei Mitgliedern besteht, kann aber nicht gewährleistet werden, dass dem Vorstand Frauen in einer bestimmten Quote angehören. Dennoch soll nach Meinung des Aufsichtsrats der Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Vorständen angemessen vertreten sein sollen, bei der Auswahl von Bewerbern besonders berücksichtigt werden.
4. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1 und 3
Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.
Der Aufsichtsrat hat bisher nicht gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachfolgeplanung vorgenommen.
Begründung: Angesichts der Zusammensetzung und Altersstruktur des Vorstandes der Splendid Medien AG sehen Aufsichtsrat und Vorstand eine Nachfolgeplanung derzeit nicht als erforderlich an.
5 . Ziffer 5.3.1 Satz 1
Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden.
Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat keine Ausschüsse gebildet.
Begründung: Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG besteht aus drei Mitgliedern. Angesichts dieser geringen Größe des Aufsichtsrats erübrigt sich die Einrichtung von Ausschüssen.
6. Ziffer 5.3.2 Satz 1
Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befasst.
Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat keinen gesonderten Prüfungsausschuss eingerichtet.
Begründung: Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG besteht aus drei Mitgliedern. Angesichts dieser geringen Größe des Aufsichtsrats erübrigt sich die Einrichtung von Ausschüssen.
7. Ziffer 5.3.3
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.
Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat keinen gesonderten Nominierungsausschuss eingerichtet.
Begründung: Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG besteht aus drei Mitgliedern. Angesichts dieser geringen Größe des Aufsichtsrats erübrigt sich die Einrichtung von Ausschüssen.
8. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nr. 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen.
Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden.
Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat ein Höchstalter für Mitglieder des Aufsichtsrates vorgegeben. Wie von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wird der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch auf die Vielfalt (Diversity) im Sinne einer Pluralität von Meinungen und Erfahrungen der vorgeschlagenen Personen achten. Eine bestimmte Beteiligungsquote von Frauen wird nicht vorgegeben. Der Aufsichtsrat wird jedoch bei künftigen Wahlvorschlägen dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Aufsichtsräten angemessen vertreten sein sollen, besonders berücksichtigen.
Begründung: Der Aufsichtsrat verfügt nur über drei Mitglieder. Um eine effiziente Arbeit im Aufsichtsrat zu gewährleisten, müssen die Aufsichtsratsmitglieder über die im Corporate Governance Bericht wiedergegebenen Qualifikationen verfügen. Die Auswahl geeigneter Kandidaten/Kandidatinnen würde nach Auffassung des Aufsichtsrats zum Nachteil des Unternehmens in einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Weise eingeschränkt, wenn das Geschlecht eines Kandidaten/einer Kandidatin zu einem zwingend zu beachtenden Auswahlkriterium erhoben würde.
9. Ziffer 5.4.5 Abs. 2
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.
Da weiterhin unklar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann, wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.5 Abs. 2 DCGK erklärt.
10. Ziffer 7.1.2. Satz 4
Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein.
Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Die Veröffentlichung der Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung erfolgt binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes. Der Halbjahresfinanzbericht wird weiterhin erst binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht.
Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom Kodex empfohlenen Zeitraumes wäre nur bei einer mit Kosten verbundenen Vergrößerung des internen Rechnungswesens möglich.
I. Unternehmen und Geschäftstätigkeit
Die Splendid Medien AG ist die Holdinggesellschaft eines mittelständisch geprägten, integrierten Medienkonzerns, der seit mehr als 35 Jahren vorwiegend im deutschsprachigen Europa agiert.
Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid-Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand (VoD), Electronic Sell-Through (EST)) die Vermarktung von Edutainment Programmen und Musikinhalten sowie die Filmproduktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht.
Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2012 im Überblick:

Im Berichtszeitraum wurde die neue Tochtergesellschaft Splendid Produktion GmbH gegründet. Unter dem Dach der Splendid Produktion GmbH wurde ab September 2012 der erste deutsche Spielfilm der Splendid Gruppe produziert, der 2013 in die Kinos kommen wird.
Konzerninterne Steuerungssysteme
Die Splendid Medien AG bestimmt die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung sowie Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Investor Relations auf Konzernebene. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer der Enteractive GmbH und der WVG Medien GmbH sind selbst am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Mit den Tochtergesellschaften Enteractive GmbH und Splendid Synchron GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Mit der Polyband Medien GmbH sowie mit der WVG Medien GmbH bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.
Die Splendid-Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist das profitable Wachstum im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das Ergebnis vor Steuern (EBT) sowie - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich. Ferner haben die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, EBT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Konzernvorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft der Gesellschaft wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis- und Cash flow-Entwicklungen mittels eines Soll-Ist-Vergleichs erfasst und analysiert. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.
II. Rahmenbedingungen
Deutsche Wirtschaft in 2012 etwas schwächer
Die deutsche Wirtschaft konnte im abgelaufenen Jahr nicht vollständig an die sehr positive Entwicklung der zwei starken Vorjahre anknüpfen. Hauptgrund war eine Nachfrageschwäche, die von der Verlangsamung des globalen Wachstumstempos, rezessiven Tendenzen im Euro-Raum sowie von erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Bewältigung der Schuldenkrisen hervorgerufen worden war. Nach einem moderaten Wachstum in den ersten beiden Quartalen 2012 verringerte sich das reale Bruttoinlandsprodukt in der zweiten Jahreshälfte. Auf Jahresbasis expandierte die deutsche Wirtschaft dennoch leicht um 0,7% (Vorjahr: 3,0%).
Gegen Ende des Jahres machte sich ein Anstieg der Verbraucherpreise vor allem bei Nahrungsmitteln und Dienstleistungen bemerkbar. Insgesamt jedoch blieb das Konsumklima optimistisch, zumal der Arbeitsmarkt von dem konjunkturellen Rückgang bisher nicht betroffen war
Branchenumfeld steht im Zeichen der Digitalisierung
Das Geschäftsfeld Home Entertainment umfasst die Bereiche Verkauf physischer Bildtonträger, Verleih über Videotheken und das Internet (Video-on-Demand VoD) sowie lizenzierte digitale Downloads (Electronic Sell-Through EST). Der Gesamtmarkt verzeichnete mit einem Volumen von 1,710 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,704 Mrd. Euro) einen leichten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr, der vor allem aus dem Verleihbereich kam. Der Kaufmarkt ging 2012 um 1,2% leicht zurück (Vorjahr: +1,7%) auf 1,411 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,428 Mrd. Euro).
Insgesamt verschieben sich die Marktanteile weiter von der DVD zur Blu-ray sowie zum Verkauf bzw. Verleih digitaler Inhalte. Der Umsatz aus digitalen Transaktionen nahm überproportional um 59,7% auf 123 Mio. Euro (Vorjahr: 78 Mio. Euro) zu. Damit erhöhte sich der Anteil des digitalen Geschäfts am Videomarkt auf 7,2% (Vorjahr: 4,5%). Der Verkauf und Verleih von Blu-ray nahm mit einem Wachstum von 28,5% ebenfalls deutlich zu, der Marktanteil stieg auf 22,9% (Vorjahr 18,0%). Der Hauptumsatzträger im Home Entertainment Markt ist mit einem Anteil von 69,9% (Vorjahr: 77,5%) jedoch nach wie vor die DVD.
Der deutsche Fernsehmarkt finanziert sich über TV-Werbeerlöse, Ausgaben der Konsumenten für Abonnements von Kabel-, Satelliten-, IPTV- und Pay-TV-Dienste sowie Fernsehgebühren für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender. 2012 verzeichnete der TV-Werbemarkt ein leichtes Wachstum gegenüber dem Vorjahr von 0,3% (Vorjahr: 1,7%). Pay-TV und Kabel-TV konnten auch im Jahr 2012 deutliche Geschäftszuwächse verzeichnen, während die Gebühreneinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2013 eine vieldiskutierte Umstrukturierung erfahren. Der TV-Konsum gehört nach wie vor zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Großereignisse wie die Fußball-EM und Olympia sorgten mit 222 Minuten täglich (Vorjahr: 225 Minuten) für einen weiterhin hohen TV-Konsum pro Zuschauer in Deutschland. Im Durchschnitt können die Bundesbürger mittlerweile auf mehr als 80 TV-Sender zurückgreifen; zwanzig Jahre zuvor waren es nur 14.
Der deutsche Kinomarkt konnte erstmals die Umsatzmilliarde überspringen. Gegenüber dem Vorjahr wuchs der Markt um 7,8% (Vorjahr: 4,1%) von 958,1 Mio. Euro auf 1.033,0 Mio. Euro. Auch die Besucherzahlen stiegen wieder stärker. Der überwiegende Teil aller in den deutschen Kinos besuchten Filme entfällt nach wie vor auf ausländische Produktionen. Der Marktanteil deutscher Filme lag bei 18,1% (Vorjahr: 21,8%). Auch im Kino schreitet die Digitalisierung weiter voran - mittlerweile ist jeder zweite Standort digitalisiert.
Im Bereich audiovisuelle Postproduktion (Synchronisation sowie digitale Postproduktion) besteht nach wie vor ein hoher Wettbewerbs- und Preisdruck. Die Auftragslage konnte sich insgesamt jedoch weiter verbessern.
III. Geschäftsverlauf und Ertragslage
Gesamtbewertung des Berichtszeitraums:
Die Splendid-Gruppe blickt erneut auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Bei einem Umsatzwachstum von 19,8% gegenüber dem Vorjahr konnte ein operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 4,2 Mio. Euro (Vorjahr: 4,6 Mio. Euro) erzielt werden. Das Konzernjahresergebnis sank im Berichtszeitraum auf 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro), das Vorjahresergebnis war jedoch auch durch stark positive latente Steuereffekte beeinflusst. Insbesondere durch einen sehr erfreulichen Geschäftsverlauf im Segment Content wurden die zu Geschäftsjahresbeginn gesteckten Ergebnisziele für das Geschäftsjahr 2012 deutlich übertroffen.
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| Konzern-Gewinn und Verlustrechnung 2012 in TEUR |
2012 | 2011 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 50.113 | 41.815 | 8.298 |
| Herstellungskosten | -30.161 | -26.563 | -3.598 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 19.952 | 15.252 | 4.700 |
| Vertriebskosten | -11.145 | -6.790 | -4.355 |
| Verwaltungskosten | -7.355 | -6.730 | -625 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.044 | 2.901 | 143 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -215 | -443 | 228 |
| Währungsgewinne / -verluste | -84 | 437 | -521 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 4.197 | 4.627 | -430 |
| Finanzergebnis | -841 | -859 | 18 |
| Ergebnis vor Steuern (EBIT) | 3.356 | 3.768 | -412 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 228 | 1.372 | -1.144 |
| Konzernjahresergebnis | 3.584 | 5.140 | -1.556 |
III. 1. Umsatzentwicklung
Die Splendid-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2012 einen Gesamtumsatz von 50,1 Mio. Euro (Vorjahr: 41,8 Mio. Euro), ein Umsatzzuwachs von 8,3 Mio. Euro bzw. 19,8%. Der Umsatzanstieg resultierte aus der guten Geschäftslage in beiden Segmenten, wobei die überplanmäßigen Erfolge einiger herausragender Titel in den Verwertungsstufen Kino und Home Entertainment die Umsatzentwicklung besonders positiv beeinflusst haben.
Wichtigster Geschäftsbereich war das Segment „Content“, dessen Anteil am Gesamtumsatz wie im Vorjahr bei 92 % lag. Der Bereich „Services“ erreichte wie im Vorjahr einen Umsatzanteil von 8 %. In den einzelnen Geschäftsbereichen entwickelte sich der Umsatz wie folgt:
Segment Content
Die Splendid-Gruppe wertet zu einem großen Teil Programme aus, die ihre Erstveröffentlichung im Home Entertainment erfahren. Diese Auswertungsstufe umfasst die Umsätze der Auswertung von Filmen auf DVD und Blu-ray Disc, im Video-on-demand (VoD) und Electronic Sell-Through (EST), Umsätze aus der Auswertung von Musikinhalten und Edutainment-Programmen sowie aus Vertriebs-Provisionen für den Verkauf von Programmen Dritter. Vermarktet werden vor allem Filmtitel aus dem Bereich Action, Special Interest (insbesondere hochwertige Dokumentationen) sowie TV-Programme. Die Splendid-Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum sowie zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Des Weiteren vermarktet die Splendid-Gruppe Lizenzrechte an das Fernsehen und veröffentlicht Filme im Kino. Der Umsatz wird vorwiegend im deutschsprachigen Raum und Benelux erwirtschaftet.
Im Geschäftsjahr 2012 wurde im Segment Content ein Umsatz von 46,2 Mio. Euro (Vorjahr: 38,5 Mio. Euro) erzielt, davon 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro) in den Niederlanden und Belgien.
Die Auswertungsstufe Kinoverleih erfuhr ein besonders hohes Wachstum auf 7,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Wir veröffentlichten 9 (Vorjahr: 5) Filme in den deutschsprachigen Kinos. Vor allem „The Expendables 2“ und „Iron Sky“ waren große Kinoerfolge und übertrafen unsere Erwartungen. Mit insgesamt 1,5 Mio. Besuchern im deutschsprachigen Raum gehörte „The Expendables 2“ zu den Kinohits des Jahres 2012 und erreichte eine noch größere Zuschauerzahl als sein Vorgänger. Die Nazi-Persiflage „Iron Sky“ war mit mehr als 500.000 Zuschauern ebenfalls ein großer Erfolg.
In der Auswertungsstufe Home Entertainment wurde mit der Veröffentlichung von Blu-ray und DVD ein Umsatz von 32,1 Mio. Euro (Vorjahr: 31,2 Mio. Euro) erzielt. Der Umsatzanteil aus digitalem Vertrieb über das Internet ist auf 2,2, Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) angestiegen. Damit erhöhte sich der Anteil des digitalen Vertriebs am Gesamtumsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment weiter auf 6,9% (Vorjahr: 5,5%). Zu den umsatzstärksten Titeln im Spielfilmbereich des Jahres 2012 gehörte die Neuveröffentlichung des Kinotitels „Iron Sky“ sowie der Katalogtitel „The Expendables“. Letzterer erlebte gerade im Zuge der Kinoveröffentlichung von „The Expendables 2“ eine wieder verstärkte Nachfrage. Erfolgreiche Titel aus dem Bereich Fernsehproduktionen waren „Sherlock“ und „Merlin“, denen jeweils eine Fernsehausstrahlung im Ersten bzw. in Super RTL voranging. Bei den Dokumentationen gehörten die BBC-Titel „Frozen Planet“, „Life“ und „Planet Erde“ zu den umsatzstärksten Titeln. „Planet Erde“ konnte auch im mittlerweile 6. Jahr nach Start der Home Entertainment-Auswertung hohe Verkaufszahlen erzielen. Bei den „Direct to Video“-Programmen, die ihre Erstveröffentlichung im Home Entertainment erfahren, gehörten der Fantasyfilm „Paladin - Der Drachenjäger“ sowie die Liebeskomödie „Love Wedding Marriage - Ein Plan zum Verlieben“ mit Mandy Moore und Kellan Lutz zu den umsatzstärkeren Filmen. Ergänzend zu den Auswertungen von eigenen Filmrechten erzielte die Splendid-Gruppe in 2012 auch deutliche Zuwächse bei den Umsätzen aus Vertriebsprovisionen von internationalen Vertriebspartnern wie History Channel, Entertainment One oder National Geografic. Aus diesem Bereich erreichte die Kultserie „The Walking Dead“ im vierten Quartal Top-Positionen in den deutschen Verkaufscharts. Insgesamt konnte die Splendid-Gruppe auch in 2012 ihren Marktanteil im deutschsprachigen Home Entertainment Markt weiter ausbauen. Unsere Umsätze in Benelux sind trotz eines schwierigen Marktumfeldes ebenfalls weiter angewachsen.
In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe wurde ein Umsatz von 6,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) durch die Vergabe von Lizenzen an TV-Sender erzielt. Zu den lizenzierten Titeln gehörten u.a. die Actiontitel „Game of Death“ mit Wesley Snipes, „Born to Raise Hell“ mit Steven Seagal, die Spielfilmversion des Konsolenspiels „Tekken“, die australische Jugendbuchverfilmung „Tomorrow when the War Began“, das Fantasyepos „Age of the Dragons“ sowie „Stolen“ mit Nicholas Cage und „Gone“ mit Amanda Seyfried. Daneben wurden TV-Lizenzverträge mit zahlreichen Titeln aus dem Backkatalog umsatzwirksam. Die in 2012 umsatzwirksamen TV-Lizenzverträge wurden u.a. abgeschlossen mit der RTL-Gruppe, ProSiebenSat.1, den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, Sky sowie mehreren TV-Gesellschaften in den Benelux-Ländern. Im Berichtsjahr wurden weitere TV-Lizenzverträge abgeschlossen und verhandelt, die ab 2013 umsatzwirksam werden.
Unser Edutainment Programm Ben & Bella (Englisch für Kinder im Vorschulalter) konnte die gesteckten Umsatzerwartungen im Direktvertrieb in 2012 nicht erfüllen und daher werden die Produkte ab 2013 schwerpunktmäßig im Lizenzwege vermarktet.
Das im Geschäftsjahr 2012 gegründete Musiklabel VERY US RECORDS konnte erste Künstler unter Vertrag nehmen und befindet sich in der Aufbauphase.
Segment Services
In diesem Segment sind die Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Synchronisation und Neue Medien/Digitalisierung zusammengefasst. Der Außenumsatz mit konzernfremden Auftraggebern stieg im Berichtsjahr deutlich auf 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro). Auch für Konzernunternehmen wurden umfangreiche Dienstleistungen erbracht, der Innenumsatz des Segmentes lag bei 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro).
Im Geschäftsfeld Neue Medien/Digitalisierung entfallen 66% (Vorjahr: 68%) auf Umsätze mit externen Auftraggebern. Zum größten Teil wurden Aufträge aus VoD/EST-Digitalisierung für Geschäftspartner wie iTunes, videoload und maxdome bearbeitet. Im Synchronbereich wurden im Berichtsjahr ca. 68% (Vorjahr: 62%) der Umsätze aus Aufträgen mit externen Auftraggebern erzielt. Zu den größten Kunden zählen die internationalen Partner BBC und Entertainment One; die Sender der RTL-Gruppe sind die größten nationalen Partner.
Insgesamt verlief die Umsatzentwicklung im Segment Services planmäßig und sehr zufriedenstellend.
III. 2. Kostenentwicklung
Die Herstellungskosten sind gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Mio. Euro angestiegen. Der zum Umsatzanstieg nur unterproportionale Anstieg resultiert aus dem veränderten Umsatzmix. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von 11,9 Mio. Euro (Vorjahr: 11,0 Mio. Euro) verrechnet, davon 1,0 Mio. Euro aus außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro). Die Herstellungskostenquote ist auf 60,2% (Vorjahr: 63,5%) gesunken.
Die Vertriebskosten sind insbesondere durch das Wachstum im Kinoverleih gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Mio. Euro angestiegen, im Wesentlichen durch höhere Ausgaben für Werbung und Kinovertrieb. Im Vorjahr waren nur geringfügige Aufwendungen für die Veröffentlichung von Kinofilmen zu verzeichnen. Die Vertriebskosten im Verhältnis zum Umsatz erhöhten sich überproportional von 16,2 % auf 22,2%.
Die Verwaltungskosten nahmen um 0,6 Mio. Euro zu. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ergab sich v.a. aus der Ausweitung des Geschäftsvolumens und den damit einhergehenden erhöhten Aufwendungen für Personal, Rechtsberatung, Abschreibungen und allgemeine Verwaltung. Der Kostenanstieg war jedoch unterproportional zum Umsatz und die Verwaltungskostenquote sank auf 14,7% (Vorjahr: 16,1%).
Die Sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,1 Mio. Euro angestiegen und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Verfolgung von Produktpiraterie in Höhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro). Der Rückgang der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 0,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr resultiert vorwiegend aus einem geringeren Vorsorgebedarf für risikobehaftete Forderungen.
Nachdem im Vorjahr hohe Währungsgewinne erzielt wurden, ist im Berichtszeitraum insgesamt ein leicht negatives Währungsergebnis in Höhe von -0,1 Mio. Euro (Vorjahr: +0,4 Mio. Euro) entstanden. Die Nettoverluste beinhalten sowohl bereits realisierte wie auch stichtagsbezogene Wechselkurseffekte aus US-Dollartermin- und US-Dollar-Optionsgeschäften.
III. 3. Ergebnisentwicklung
Aus der positiven Umsatzentwicklung entstand bei planmäßig erhöhten Herstellungs- und Vertriebskosten ein deutlich positives Jahresergebnis, das die gesteckten Ergebnisziele übertroffen hat. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei 4,2 Mio. Euro (Vorjahr: 4,6 Mio. Euro). Die EBIT-Marge betrug im Berichtszeitraum 8,4 % (Vorjahr: 11,1%).
Das Finanzergebnis ist leicht auf -0,8 Mio. Euro (Vorjahr: -0,9 Mio. Euro) gesunken.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten positive Nettoeffekte aus der Bildung von latenten Steuern in Höhe von 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro). Der Ist-Steueraufwand (ohne Berücksichtigung von latenten Steuern) ist in 2012 auf 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) angestiegen, bei der Ermittlung des Steueraufwandes konnten erneut erhebliche steuerliche Verlustvorträge angerechnet werden. Insgesamt wird im Berichtsjahr ein Steuerertrag von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr 1,4 Mio. Euro) ausgewiesen, der aber rund 1,2 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr ausfällt.
Im Wesentlichen durch die starken latenten Steuereffekte des Vorjahres ist das Konzernjahresergebnis um 1,5 Mio. Euro auf 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) zurückgegangen. Das Ergebnis je Aktie hat sich entsprechend auf 0,37 Euro (Vorjahr: 0,53 Euro) verringert.
Auf Basis der erneut positiven Ergebnisentwicklung wird der Vorstand der Splendid Medien AG der Hauptversammlung, die am 6. Juni 2013 in Köln stattfinden wird, die erneute Zahlung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von 10 Cent je Aktie vorschlagen.
IV. Vermögens- und Finanzlage
Gesamtbewertung des Berichtszeitraums:
Die Bilanzsumme der Splendid-Gruppe ist im Berichtszeitraum um 10,0 Mio. Euro auf 56,9 Mio. Euro (Vorjahr: 46,9 Mio. Euro) angestiegen. Der Anstieg entfällt mit 8,8 Mio. Euro auf das Filmvermögen infolge der Ausweitung der Investitionstätigkeit. Zur Finanzierung wurde im Berichtsjahr ein Tilgungsdarlehen in Höhe von 4,95 Mio. Euro aufgenommen. Durch das positive Jahresergebnis ist das Eigenkapital auf 22,8 Mio. Euro angestiegen, die Eigenkapitalquote liegt zum Jahresende bei 40,1 %.
Vermögenslage
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| Konzernbilanz zum 31.12.2012 in TEUR |
31.12.2012 | 31.12.2011 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 26.882 | 16.461 | 10.421 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 30.024 | 30.435 | -411 |
| Summe Aktiva | 56.906 | 46.896 | 10.010 |
| Eigenkapital | 22.794 | 20.189 | 2.605 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 5.349 | 8.041 | -2.692 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 28.763 | 18.666 | 10.097 |
| Summe Passiva | 56.906 | 46.896 | 10.010 |
Die Konzernbilanzsumme der Splendid Medien AG erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von 46,9 Mio. Euro auf 56,9 Mio. Euro.
Die Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte resultiert aus dem Filmvermögen, das zum Stichtag auf 18,9 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro) angestiegen ist. Die Latenten Steueransprüche in Höhe von 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro) resultieren überwiegend aus der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge der Splendid Medien AG und der Splendid Film GmbH.
Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich leicht auf 30,0 Mio. Euro (Vorjahr: 30,4 Mio. Euro). Die Liquiden Mittel haben sich infolge der erhöhten Filminvestitionen zum Stichtag auf 10,4 Mio. Euro (Vorjahr: 14,1 Mio. Euro) vermindert. Dagegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag auf 15,0 Mio. Euro (Vorjahr 12,6 Mio. Euro) angestiegen.
Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich durch das Konzernjahresergebnis gegenüber dem letzten Bilanzstichtag auf 22,8 Mio. Euro (Vorjahr: 20,2 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr wurde erstmalig eine Dividende in Höhe von 1,0 Mio. Euro ausgeschüttet. Die Eigenkapitalquote beträgt 40,1 % (Vorjahr: 43,1 %).
Die langfristigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von 4,7 Mio. Euro den langfristigen Anteil eines neuen Tilgungsdarlehens (Gesamtvolumen 4,95 Mio. Euro), das im September 2012 zur Investitionsfinanzierung aufgenommen wurde. Zum Vorjahresstichtag wurde unter den langfristigen Verbindlichkeiten ein Nachrangdarlehen in Höhe von 7,4 Mio. Euro ausgewiesen, dass im April 2013 endfällig ist und daher nun unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. Unter Berücksichtigung leicht erhöhter latenter Steuerverbindlichkeiten haben sich die langfristigen Verbindlichkeiten insgesamt auf 5,3 Mio. Euro reduziert.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten nahmen auf 28,8 Mio. Euro zu (Vorjahr: 18,7 Mio. Euro). Neben der Erhöhung aus der Verschiebung des Nachrangdarlehens nahm die Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbezogen auf 10,9 Mio. Euro zu (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro). Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr auf 7,0 Mio. Euro (31.12.2011: 6,6 Mio. Euro) angestiegen. Hierin enthalten sind im Wesentlichen Verpflichtungen aus Lizenzverträgen, Jahresbonusvereinbarungen mit Handelspartnern sowie Rückstellungen für Filmförderabgaben/GEMA.
Finanzlage
Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:
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| Konzern-Cashflow Rechnung 2012 in TEUR |
2012 | 2011 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 14.317 | 15.961 | -1.644 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -19.395 | -11.738 | -7.657 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 1.418 | 233 | 1.185 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | -3.660 | 4.456 | -8.116 |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 14.059 | 9.603 | 4.456 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 10.399 | 14.059 | -3.660 |
Die Verringerung des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns geht auf stichtagsbezogene Veränderungen im Working Capital zurück. Vom Cashflow aus der Investitionstätigkeit entfallen auf das Filmvermögen 19,0 Mio. Euro (Vorjahr: 11,2 Mio. Euro). Daneben wurden im Berichtsjahr 0,4 Mio. Euro (Vorjahr 0,5 Mio. Euro) in das Anlagevermögen investiert; im Wesentlichen handelt es sich dabei um Erweiterungsinvestitionen, die durch das Geschäftswachstum der Gruppe induziert sind. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro). Der Einzahlung aus der Neuaufnahme eines Tilgungsdarlehens in Höhe von 4,9 Mio. Euro (da abzgl. Transaktionskosten) stehen Auszahlungen für planmäßige Darlehenstilgungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro sowie die Auszahlung der Dividende in Höhe von TEUR 979 gegenüber.
Insgesamt hat sich der Finanzmittelbestand bei erhöhten Investitionsauszahlungen im Berichtszeitraum auf 10,4 Mio. Euro (Vorjahr: 14,1 Mio. Euro) reduziert. Die Unternehmensgruppe verfügt über eine stabile Finanz- und Liquiditätsstruktur und ist in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen. Zum Stichtag verfügte die Gesellschaft zudem über freie Kreditlinien in Höhe von rund 9,5 Mio. Euro.
V. Investitionen
Im Geschäftsjahr 2012 investierte die Gruppe 20,7 Mio. Euro netto (Vorjahr: 11,5 Mio. Euro) in das Filmvermögen. Davon waren 19,0 Mio. Euro im Berichtszeitraum zahlungswirksam.
Zu den neu akquirierten Spielfilmen aus den Genres Action und Thriller gehören neben den Kinotiteln „The Last Stand“ und „The Expendables 2“ u. a. „Stolen“ mit Nicolas Cage, „Six Bullets“ mit Jean-Claude van Damme und „Maximum Conviction“ mit Steven Seagal und Steve Austin. Die romantische Kinokomödie „Kiss the Coach“ mit Gerald Butler und Uma Thurman, das Sozialdrama „Um Klassen besser“ mit Maggie Gyllenhaal sowie die Dokumentationsprogramme „Frozen Planet“ und „Die Alpen von oben“ gehören ebenfalls zu den neuen Titeln. Im Berichtszeitraum wurde außerdem über die neu gegründete Tochtergesellschaft Splendid Produktion GmbH der erste deutsche Kinofilm „Systemfehler - Wenn Inge tanzt“ der Splendid-Gruppe produziert, der für die Kinoveröffentlichung in 2013 vorgesehen ist.
Darüber hinaus sicherte sich die Splendid-Gruppe im Berichtsjahr weitere hochwertige Filmrechte, darunter den Nachfolger der Kino-Kultklassiker „Sin City“ und „Machete“, die für die Kinoveröffentlichung in 2013 bzw. 2014 in Deutschland bzw. Benelux vorgesehen sind. Die Tochtergesellschaft Polyband verlängerte die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit mit BBC Worldwide. Im Rahmen der Fortsetzung der Partnerschaft werden mittels „First-Look-Output-Deals" neue BBC-Produktionen zuerst Polyband zur Veröffentlichung auf DVD und Blu-ray für den deutschsprachigen Raum angeboten.
VI. Mitarbeiter
Die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende 120 (Vorjahr: 104). Es wurden 27 neue Mitarbeiter eingestellt, insbesondere in den Bereichen Vertrieb und Produktmarketing sowie technische Dienstleistungen. 11 Mitarbeiter verließen im Laufe des Jahres das Unternehmen.
In der neuen Tochtergesellschaft Splendid Produktion wurden unterjährig zusätzlich bis zu 43 Mitarbeiter projektbezogen befristet angestellt. Diese sind in der Gesamtzahl der Mitarbeiter nicht enthalten, da die Restlaufzeit der Arbeitsverhältnisse zu den Quartalsstichtagen weniger als sechs Monate betrug. Zum Bilanzstichtag war nur noch ein Mitarbeiter in der Splendid Produktion beschäftigt, dessen Anstellungsverhältnis im ersten Halbjahr 2013 endet.
Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter zum Bilanzstichtag:
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| 2012 | 2011 | |
|---|---|---|
| Content | 55 | 47 |
| Services | 53 | 46 |
| Holding | 12 | 11 |
| Gesamt | 120 | 104 |
Die Mehrzahl der Konzernmitarbeiter verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. Maßgebliche Mitarbeiter, allen voran die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, sind über Bonisysteme und/oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt.
Mit dem Mitarbeiterzuwachs hat sich die Splendid-Gruppe personell auf die Ausweitung der Geschäftstätigkeit eingestellt.
VII. Vergütungsbericht
Vorstand
Mitglieder des Vorstands sind zum 31. Dezember 2012:
• Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender
• Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb; weiteres Vorstandsmandat: Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV), Hamburg (bis 20. September 2012)
Vergütungssystem
Das Vergütungssystem für den Vorstand ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Rechnung getragen werden soll mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Größe des Unternehmens und des Konzerns, ihrer wirtschaftlichen Lage und der Positionierung im Markt. Indem Erfolge bei der Unternehmensführung besonders honoriert werden, sollen die Vorstandsmitglieder zu hohem Engagement motiviert, gleichzeitig aber auch dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden. Berücksichtigt werden die Vergütungsstrukturen bei vergleichbaren Unternehmen; im Vergleich zu ihnen soll sich die Vergütung des Vorstandes der Splendid Medien AG als attraktiv darstellen.
Im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung der Vorstandsmitglieder für den Erfolg des Unternehmens bemisst sich ihre Vergütung nicht nur nach individuellen Leistungen, sondern auch nach den Ergebnissen, die das Unternehmen und der Konzern insgesamt unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder erzielen.
Der variable Teil der Vergütung ist überwiegend von einer mehrjährigen erfolgreichen Entwicklung des Konzerns abhängig. Soweit die angestrebten Ziele in dem festgelegten Mehrjahreszeitraum nicht realisiert werden können, führt dies zu einer Verringerung der zunächst verdienten Vergütung des Vorstandes. Gefördert werden soll damit eine auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung.
Grundvergütung
Die Grundvergütung besteht in einem festen Gehalt, das monatlich ausgezahlt wird. Dieses Gehalt wird bei Beginn des Anstellungsvertrages festgelegt. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass das feste Gehalt in regelmäßigen Abständen auf seine Angemessenheit überprüft wird.
Variable Vergütung
Die variable Vergütung von Andreas R. Klein bestimmt sich nach dem EBIT des Konzerns und dem EBIT der Splendid Film GmbH. Der Höhe nach ist diese Vergütung auf den Betrag der jährlichen Grundvergütung von Andreas R. Klein begrenzt. Die variable Vergütung von Alexander Welzhofer richtet sich nach dem Umsatz und den Ergebnissen des Konzerns und derjenigen Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG, für die Alexander Welzhofer im Vorstand besonders verantwortlich ist. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung ist vertraglich festgelegt.
Aktienoptionen
Alexander Welzhofer wurden im Jahr 2001 33.375 Aktienoptionen gewährt. Diese Optionen wurden bisher nicht ausgeübt. Der Ausübungspreis lag zur Zeit der Ausgabe der ersten Tranche bei 3,43 Euro. Die Optionen haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Bezugsrechte können mindestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Zuteilung und dann über die folgenden vier Jahre verteilt innerhalb von Ausübungszeiträumen und -fenstern in Abhängigkeit von erreichten Erfolgszielen ausgeübt werden. Herr Welzhofer hat im Jahr 2012 von seinem Ausübungsrecht keinen Gebrauch gemacht.
Nebenleistungen
Das Unternehmen hat für die Vorstandsmitglieder Unfallversicherungen abgeschlossen. Die Vorstände haben im Jahr 2012 jeweils einen Dienstwagen gestellt bekommen und Zuschüsse zur Sozialversicherung, Andreas R. Klein darüber hinaus auch zu einer Direktversicherung. Die genannten Nebenleistungen werden Andreas R. Klein und Alexander Welzhofer auch weiterhin gewährt. Die geldwerten Vorteile der Nebenleistungen, die die Vorstandsmitglieder erhalten, werden von diesen versteuert.
Kein Vorstandsmitglied hat in dem Geschäftsjahr 2012 Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Das Unternehmen hat keinem Vorstandsmitglied einen Kredit gewährt.
Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit
Den Vorstandsmitgliedern sind keine Zusagen über eine betriebliche Altersversorgung gemacht worden.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung festgelegt, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten dürfen. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.
Vergütung des Vorstandes im Geschäftsjahr 2012
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| Jahreseinkommen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fixum | Tantieme Vorstand | Tantieme Geschäftsführer | Sachbezüge | Insgesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Andreas R. Klein (Vorsitzender) | 413.249 | 249.111 | 0 | 7.439 | 669.799 |
| Alexander Welzhofer | 262.244 | 63.505 | 85.057 | 10.228 | 421.034 |
| Insgesamt | 675.493 | 312.616 | 85.057 | 17.667 | 1.090.833 |
Alexander Welzhofer hat in 2012 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55.
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
• Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln
• Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender)
• Herr Manuel Obermayer, Geschäftsführer der Melius GmbH, München
Vergütung des Aufsichtsrates
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens und des Konzerns, deren wirtschaftlicher Lage sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Eine variable Vergütung wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Die Gründe für diese Abweichung von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Codex sind in der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 AktG dargelegt.
Über die satzungsmäßige Vergütung hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine Nebenleistungen. Das Unternehmen hat keinem Aufsichtsratsmitglied einen Kredit gewährt.
Die Höhe der satzungsmäßigen Vergütung des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG war seit 1999 unverändert. Die Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 beschloss eine Anpassung der jährlichen Aufsichtsratsvergütung, die dem zwischenzeitlich erfolgten Wachstum der Unternehmensgruppe sowie der Steigerung der Anforderungen an die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern durch Gesetz und Rechtsprechung folgt.
Die angepasste satzungsmäßige Vergütung ergibt sich demnach wie folgt:
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| Dr. Ralph Drouven: | EUR 25.000 |
| Bernd Kucera: | EUR 18.750 |
| Manuel Obermayer: | EUR 12.500 |
Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2012 bestimmte sich für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 26. Juni 2012 (Eintragung der Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung in das Handelsregister) nach der alten Satzungsregelung sowie für die Zeit ab der Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister bis zum 31. Dezember 2012 nach der angepassten Regelung, wobei die in diesen beiden Regelungen vorgesehenen Beträge jeweils im Verhältnis der Zeit gekürzt wurden.
Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge
Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle. Die Gesellschaft stellte im Berichtsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 105 für Beratungsleistungen in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 105). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berechnete im Geschäftsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 20 für die Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid-Gruppe (davon aufwandswirksam: TEUR 20).
D&O Versicherung
Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für die Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsmitglieder. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die versicherten Personen bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Codex ist in der Versicherung ein Selbstbehalt zu Lasten der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen.
Minderheitsgesellschafter
Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sieht folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:
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| in TEUR | 2012 |
|---|---|
| Alexander Welzhofer: | 55 |
| Hans-Dieter Henseleit: | 58 |
VIII. Berichterstattung zu § 315 Abs. 4 HGB
Kapital- und Stimmrechtsstruktur
Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2012 9.789.999,00 Euro und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je 1,00 Euro je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Nach den zum 31. Dezember 2012 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar:
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| Name | Anzahl der Aktien | % Anteil am Grundkapital |
|---|---|---|
| Andreas R. Klein | 5.224.368 | 53,36 |
| Familie Klein GbR | 617.285 | 6,31 |
| Josef Siepe | 497.191 | 5,08 |
Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich derzeit aus zwei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.
Satzungsänderungen
Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.
Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots
Bei einem Kontrollwechsel sieht die im Jahr 2012 geschlossene Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium vor, dass beide Vertragsparteien über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen Einigung erzielen. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Dies betrifft auch eventuelle Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern. Aus dem Vertrag über eine langfristige Finanzierung mit der HSBC Trinkaus & Burkhardt KG, Düsseldorf/H.E.A.T Mezzanine S.A., Luxemburg, kommt eine Vereinbarung zum Kontrollwechsel nur dann zum Tragen, wenn der Kontrollwechsel eine verschlechterte Bilanzbewertung nach sich ziehen würde.
Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien
Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 bis 5 der Satzung geregelt.
Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital I/2010
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 3.915.000,00 Euro durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 Euro je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.
Genehmigtes Kapital II/2010
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 978.000,00 Euro durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 Euro je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/2010).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.
Bedingtes Kapital
Bedingtes Kapital I
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal 890.000,00 Euro (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 Euro je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG am 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2015 Aktien der Splendid Medien AG in einem Umfang von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre in anderer Weise erfolgen, und zwar wenn der Erwerb im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen erfolgt oder wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1% des derzeitigen Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Splendid Medien AG, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern und zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zur Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, zur Verwendung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zur Veräußerung an Dritte und an alle Aktionäre, sowie zur Einziehung.
IX. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 289a HGB wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
X. Risikomanagement und internes Kontrollsystem
1. Risikomanagement
Als ein auch international agierendes Unternehmen ist die Splendid Medien AG unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Ziel des Risikomanagementsystems der Splendid Medien AG ist es, Einzelrisiken zu identifizieren und transparent aufzubereiten, angemessen zu steuern sowie geeignete Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse zu integrieren und diese Maßnahmen kontinuierlich anzupassen, weiter zu entwickeln sowie zu optimieren.
Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien „wirtschaftliches Verlustpotenzial“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“ bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich überarbeitet und aktualisiert.
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid-Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben, wird der Vorstand umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält mindestens zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid-Gruppe.
Die Konzeption und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements sind Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.
Im Rahmen der Risikobetrachtung werden folgende Felder in besonderem Maße analysiert, da sie in direktem Zusammenhang mit der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens stehen:
Einkauf und Absatz von Filmlizenzen
Bei der Akquisition von Filmlizenzen steht das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen im Vordergrund. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb „Acquisition Proposals“, in denen neben einer projektbezogenen Analyse u. a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich ein wirtschaftlicher Erfolg wird. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen. Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig externen juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Lage auf die Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen.
Marktveränderungen im Home Entertainment
Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid-Gruppe mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass dieser Markt von der Konjunkturlage, insbesondere von der Konsumneigung der Verbraucher, der wirtschaftlichen Lage des Einzelhandels sowie vom technischen Fortschritt abhängig ist. Bisher konnte sich dieser Markt in Deutschland positiv entwickeln. Hinsichtlich des digitalen Vertriebs (Video-on-Demand VoD bzw. Electronic Sell-Through EST) von Filmrechten arbeitet die Splendid-Gruppe mit allen wesentlichen Anbietern im deutschsprachigen Raum und Benelux zusammen und betreibt eine eigene VoD/EST-Plattform. Inwiefern sich ein anhaltender Preisdruck bei Bildtonträgern, die Substitution der physischen Bildtonträgerformate DVD und Blu-ray durch digitale Vertriebsformen wie VoD/EST sowie Preissteigerungserwartungen der Verbraucher auf den zukünftigen Absatz von Home Entertainment-Produkten auswirken, bleibt abzuwarten.
TV-Auswertung
Die Splendid-Gruppe generiert u. a. Umsätze aus dem Verkauf von Filmen an das Free-TV und Pay-TV. Sinkende Werbe- und Gebühreneinnahmen oder eine geringe Abonnentenzahl beeinflussen in erheblichem Maße das Einkaufsbudget der Fernsehsender. Die wirtschaftliche Situation in der Medienlandschaft, darunter mögliche negative Auswirkungen der Konjunkturentwicklung sowie Veränderungen in den Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender mit vergleichsweise längeren Zahlungszielen beeinflussen unter Umständen die Finanz- und Ertragslage der Splendid-Gruppe negativ.
Produktpiraterie
Die Filmindustrie beklagt seit einigen Jahren die illegalen Downloadmöglichkeiten aus dem Internet. Auch andere Formen der Produktpiraterie, wie die Verbreitung illegaler DVD/Blu-ray-Kopien gehen zu Lasten der Filmindustrie, insbesondere der Home Entertainment-Branche. Von Seiten der Industrie wurde eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen, die die Produktpiraterie zunehmend eingrenzen sollen. Generell ist festzuhalten, dass die Produkte der Splendid-Gruppe in unterschiedlichem Maße von illegalen Downloads betroffen sind. Die Produkte der Polyband, der WVG sowie der Early Learning Group mit ihren Special Interest- und Kinderprogrammen unterliegen dabei einem deutlich geringeren Risiko als die Spielfilmprodukte der Splendid Film. Dies ist vornehmlich auf die unterschiedlichen Zielgruppen des jeweiligen Genres zurückzuführen. Die Splendid-Gruppe verwendet Kopierschutzsysteme für die DVD- und Blu-ray-Produkte. Daneben verfolgen die Unternehmen der Splendid-Gruppe Urheberrechtsverstöße in Internet-Downloadforen. Generell ist das wirtschaftliche Risiko für die Splendid-Gruppe als marktkonform zu beurteilen.
Währungsrisiken
Die Splendid-Gruppe erwirbt Filmlizenzen u. a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend im deutschsprachigen Raum ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid-Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.
Zinsrisiken
Die Splendid-Gruppe finanziert Filminvestitionen und Betriebsmittel durch Bankdarlehen. Längere Zeiträume zwischen Bereitstellung und Rückzahlung der Darlehen sind mit Zinsänderungsrisiken behaftet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen, die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr vielmehr vom insgesamt gesunkenen Zinsniveau profitiert.
Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen
Die Splendid-Gruppe wertet einen großen Teil der erworbenen Lizenzrechte im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern aus. Wirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere die Geschäftslage sowie das Zahlungsverhalten der Handelspartner, die für die Splendid-Gruppe in Zahlungsausfall oder -verschiebungen resultieren können, werden regelmäßig beobachtet. Größere Forderungen im Home Entertainment werden über eine im Jahr 2012 abgeschlossene Forderungsausfallversicherung gesichert. Ein großer Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist zudem über ein individuelles Abrechnungsprozedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert.
Finanzierung und Financial Covenants
Die Ausstattung mit ausreichendem Kapital für den Erwerb von Filmlizenzen ist für die Splendid-Gruppe von entscheidender Bedeutung. Im August 2012 schloss die Splendid-Gruppe eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium über einen Kreditrahmen von 14,95 Mio. Euro unter Führung der NATIONAL-BANK AG ab. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit in Höhe von 4,95 Mio. Euro zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien in Höhe von 10,0 Mio. Euro, die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden.
Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung hat sich die Splendid-Gruppe u.a. zur Einhaltung von Financial Covenants hinsichtlich Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und Investitionsumfang verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattung offengelegt.
Per 31. Dezember 2012 wurde das Tilgungsdarlehen voll in Anspruch genommen. Unter Berücksichtigung der Rückdeckung für Devisentermingeschäfte in Höhe von rund 0,5 Mio. Euro verfügte die Splendid-Gruppe zum Bilanzstichtag über freie Kreditlinien aus der Finanzierungsvereinbarung in Höhe von 9,5 Mio. Euro.
Im Geschäftsjahr 2006 hatte die Splendid-Gruppe eine langfristige Finanzierung mit der HSBC Trinkaus & Burkhardt KG, Düsseldorf, (H.E.A.T Mezzanine II Fonds) über 7,5 Mio. Euro vereinbart, die mit 7,933 % jährlich verzinst wird. Der Effektivzinssatz beträgt 8,7 %. Ein Zinsänderungsrisiko besteht insoweit nicht. [S2] Weitere, über die im üblichen Umfange bestehenden Gepflogenheiten hinausgehenden Financial Covenants (z. B. außerordentliches Kündigungsrecht im Insolvenzfall) bestehen nicht. Die Finanzierung ist im April 2013 endfällig und wird dann planmäßig zurückgeführt. Die erforderlichen Mittel hat die Splendid Medien AG in ihre Finanzmittelplanung einbezogen. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im Konzernanhang.
Auf der Grundlage der vorstehenden Erläuterungen sind gegenwärtig keine negativen Auswirkungen auf die Finanzsituation ersichtlich. Die Splendid-Gruppe verfügt über eine stabile Finanz- und Liquiditätsstruktur.
Schlüsselpersonen-Risiko
Der wirtschaftliche Erfolg der Gruppe wird maßgeblich beeinflusst durch das Management und wichtige Know-how-Träger in den Tochtergesellschaften. Ein plötzlicher Wegfall dieser Schlüsselpersonen kann zu einer negativen Beeinflussung der Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften und des Konzerns führen. Die Gesellschaft begegnet dem Risiko mit Vertreterregelungen. Unternehmensbeteiligungen, flache Hierarchien sowie erfolgsorientierte Vergütungsmodelle zielen auf die Arbeitszufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter in den Gesellschaften ab.
Rechtliche Risiken
Wesentliche rechtliche Risiken sind - bis auf die im Rahmen der Filmverträge genannten allgemeinen Risiken - nicht ersichtlich.
Risiken der Tochtergesellschaften
Möglichen Risiken der Tochtergesellschaften mit Auswirkung auf den Konzern wird mittels Prognoserechnungen bzw. Forecasts auf Gesamtjahresbasis sowie mittels eines standardisierten monatlichen Reportings begegnet, bei dem Soll/Ist-Abweichungen an den Vorstand berichtet werden. Der Aufsichtsrat wird von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt.
2. Corporate Compliance
Zur Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dient eine konzerninterne Corporate Compliance-Richtlinie. Der Vorstand und das Management sind für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich und berichten im Rahmen regelmäßiger Abfragen über mögliche Verstöße. Desweiteren ist ein Compliance Manager als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen den Prinzipienkatalog eingesetzt. Es sind bisher keine Verstöße gegen die Richtlinie aufgetreten.
3. Internes Kontrollsystem (IKS)
Ziel des internen Kontrollsystems der Splendid Medien AG ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben, gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen und umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen im Rahmen des Konzern-Controllings. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen reduziert die Möglichkeit zu vermögensschädigenden Handlungen. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen besitzen der Vorstand bzw. die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften zudem Entscheidungs- bzw. Kontrollfunktion.
Die Splendid-Gruppe legt daneben jährlich in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zusätzliche Prüfungsgegenstände im Rahmen des Risikomanagements/Internen Kontrollsystems fest. Die Prüfungen werden in der Regel durch unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften durchgeführt. Im Jahr 2012 wurden im Rahmen des Risikomanagements ausgewählte Geschäftsprozesse einer Revision unterzogen und - sofern erforderlich - optimiert.
Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionsfähig sein oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
XI. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es liegen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor.
XII. Voraussichtliche Entwicklung mit den wesentlichen Chancen und Risiken
Die Konjunkturaussichten für Deutschland sind insgesamt positiv. Die niedrige Arbeitslosigkeit und spürbare Einkommenszuwächse sorgen für einen positiven Einfluss auf den Binnenkonsum. Für das Gesamtjahr erwarten Bundesregierung und Bundesbank ein leichtes Wachstum. Hingegen steht die wirtschaftliche Entwicklung in der Euro-Zone noch im Zeichen der Rezession. In den Benelux-Ländern, unserem zweitwichtigsten Absatzmarkt, fehlt es nach wie vor an positiven Impulsen aus der Verbrauchernachfrage. Insgesamt sorgen die hohe Arbeitslosigkeit und eine gedämpfte Inlandsnachfrage im Euro-Raum sowie die hohe Verschuldung der USA und Japans für Unwägbarkeiten und Risiken hinsichtlich der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung.
In der deutschen Medienbranche schaffen die anhaltend positive Konsumneigung der Verbraucher sowie die fortschreitende Digitalisierung in allen Segmenten weiterhin positive Wachstumsaussichten. Die Bedeutung von digitalen Angeboten im Home Entertainment und im Fernsehen wird weiter zunehmen, jedoch vollziehen sich die Marktveränderungen im Vergleich zu anderen Ländern noch deutlich langsamer. Der Anteil der physischen Bildtonträger (DVD, Blu-Ray) im Kaufsegment des Home Entertainment Marktes bleibt weiterhin sehr hoch, der Verleih-Markt hingegen verschiebt sich deutlich dynamischer zugunsten der VoD-Angebote im Internet. Auch im Kinobereich schreitet die Umstellung auf digitale Filme kräftig voran, insgesamt sind die Aussichten für den Kinomarkt nach dem positiven Verlauf in 2012 ebenfalls positiv.
Die Splendid-Gruppe plant für das Geschäftsjahr 2013 ein deutliches Umsatzwachstum und verfolgt auch für die kommenden Jahre eine ergebnisorientierte Wachstumsstrategie mit durchschnittlichen Umsatzwachstumsraten im zweistelligen Bereich. Schwerpunkte sind dabei die kontinuierliche Ergänzung und Ausweitung unseres attraktiven Inhalteangebotes sowie die erfolgreiche Fortsetzung unserer Strategien im Bereich der digitalen Angebote und Services. Als integrierter Medienkonzern mit Expertise sowohl bei der Inhalteverwertung wie auch bei der technischen Umsetzung in neue Medien sehen wir uns sehr gut positioniert, um den schrittweisen Wandel vom stationären zum internetbasierten Angebot erfolgreich zu gestalten.
Segment Content:
Die Splendid Gruppe wird die begonnene Ausweitung der jährlichen Filminvestitionen fortsetzen und plant für 2013 und die kommenden Jahre weiter steigende Einkaufsbudgets oberhalb von 20 Mio. Euro pro Jahr. Die Finanzierung soll in erster Linie aus dem operativen Cashflow und den bestehenden Kreditlinien erfolgen. Zusätzlich plant die Splendid-Gruppe für die Folgejahre auch mit einer Ausweitung des bestehenden Kreditrahmens.
Wichtigster Umsatzträger bleibt die erfolgreiche Vermarktung von Spielfilmen und Special Interest Angeboten im Home Entertainment, hier wollen wir unsere Marktposition weiter ausbauen. Für 2013 planen wir mit einer deutlichen Umsatzsteigerung auf Basis eines sehr attraktiven Veröffentlichungskalenders (u.a. „Expendables 2“, „The Last Stand“). In unserem Hauptmarkt Deutschland wollen wir unsere bedeutende Marktstellung weiter ausbauen und auch in Österreich, der Schweiz und in Benelux planen wir weiteres Umsatzwachstum. Im Handel mit physischen Bildtonträgern, der auch weiterhin den wichtigsten Teilmarkt darstellt, wird die Bedeutung des Blu-ray Formates weiter zunehmen, während die DVD weiter Marktanteile verlieren wird. Gleichwohl wird auf absehbare Zeit noch eine parallele Herausbringung in beiden Formaten erforderlich sein.
Der Anteil der Auswertung über die internetbasierten Vertriebswege VoD und EST nimmt weiter überproportional zu und die erfolgreiche Zusammenarbeit mit i-Tunes sowie anderen etablierten und neuen Anbietern werden wir weiter ausbauen. Die zunehmende Marktdurchdringung der SMART-TV’s zeigt bereits, dass die Verbindung von Internet und Fernsehen weiter voranschreiten wird. Mit unserer eigenen VoD-Streaming Plattform Videociety sehen wir uns hier gut positioniert, um künftig an den wachsenden Marktpotentialen zu partizipieren.
Die Aktivitäten im Kinoverleih werden wir auf Basis der erhöhten Filmeinkäufe planmäßig ausweiten. Für 2013 planen wir 14 Kinoveröffentlichungen, davon 2 Filme in Benelux. Mit der Musikkomödie „Systemfehler - Wenn Inge tanzt“ werden wir die erste deutsche Eigenproduktion der Splendid-Gruppe in die Kinos bringen. Ein weiteres Highlight in 2013 ist dann die Lakeshore Produktion „I, Frankenstein“, eine moderne Version des Klassikers nach einer Comicvorlage von Kevin Grevioux („Underworld“). In 2014 werden wir u.a. dann den dritten Teil der erfolgreichen „The Expendables“-Reihe veröffentlichen.
Im TV-Lizenzbereich, der neben Free-TV auch Pay-TV Rechte beinhaltet, erwarten wir für 2013 einen weiteren Umsatzanstieg. Neben Verwertungserlösen mit deutschen Sendern planen wir auch entsprechende Umsatzbeiträge aus der Zusammenarbeit mit Sendern in Benelux. Aus dem verstärkten Engagement im Kinoverleih werden sich auch in den Folgejahren entsprechende Umsatzimpulse für die Lizenzierung an TV-Sender ergeben.
Bei unserem Edutainment Programm Ben & Bella (Englisch für Kinder im Vorschulalter) werden wir uns in 2013 und den Folgejahren schwerpunktmäßig auf die Vermarktung im Lizenzwege konzentrieren.
Unser in 2012 gegründetes Musiklabel VERY US RECORDS werden wir in 2013 planmäßig fortentwickeln und wir erwarten hier ab 2014 dann höhere Umsatzbeiträge.
Segment Services:
Der Schwerpunkt im Geschäftsfeld Digitalisierung/Neue Medien wird sich weiter in Richtung Dienstleistungen für die Bereiche VoD/EST verlagern und die Umsatzerwartungen sind entsprechend positiv. Das Premastering für die Blu-ray und DVD bleibt aber weiterhin ein wichtiger Umsatzträger und wird infolge der nur langsamen Marktveränderungen auf absehbare Zeit ein wichtiges Standbein bleiben.
Im weiterhin preissensiblen Marktumfeld im Geschäftsfeld Synchronisation sind wir für 2013 und die Folgejahre zuversichtlich, auf der erreichten Kundenbasis das Geschäft kontinuierlich fortzuentwickeln. Zum Jahresbeginn 2013 haben wir unsere Produktionskapazitäten in Köln entsprechend erweitert.
Insgesamt erwarten wir für das Segment weiter steigende Umsätze.
Gesamtausblick
Für das Geschäftsjahr 2013 erwarten wir auf Basis der aktuellen Planungen einen Umsatz in einer Bandbreite zwischen 58 Mio. Euro bis 61 Mio. Euro. Bedingt durch höhere Vertriebskosten aus der Ausweitung der Veröffentlichungen im Kinobereich plant die Splendid-Gruppe ein operatives EBIT zwischen 4,4 Mio. Euro und 4,9 Mio. Euro. Für das Jahr 2014 planen wir mit einer weiteren Steigerung beim Umsatz auf 70 Mio. Euro bis 75 Mio. Euro und einem EBIT zwischen 5,0 Mio. Euro und 6,0 Mio. Euro.
Wesentliche Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Anlieferung und Veröffentlichung der erworbenen Spielfilme sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite haben deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen trotz entsprechender Kurssicherungsmaßnahmen einen starken Einfluss auf diese Ergebnisprognose. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter „X. Risikomanagement und internes Kontrollsystem“ in diesem Lagebericht.
Die Splendid-Gruppe wird die begonnene Wachstumsstrategie in den kommenden Jahren fortführen und der Vorstand beurteilt die Geschäftschancen aus den Marktveränderungen in unseren Geschäftsfeldern weiterhin positiv.
Köln, 18. März 2013
Splendid Medien AG
Der Vorstand
gez. Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender
gez. Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing/Sales
Aktiva
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| Anhang | Stand am 31.12.2012 TEUR |
Stand am 31.12.2011 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| A. Langfristige Vermögenswerte | |||
| I. Sachanlagevermögen | 4.1 | 771 | 719 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | 4.2 | 405 | 444 |
| III. Filmvermögen | 4.3 | 18.903 | 10.097 |
| IV. Geschäfts‑ oder Firmenwert | 4.4 | 326 | 326 |
| V. Latente Steueransprüche | 5.9 | 5.648 | 4.823 |
| VI. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.6 | 775 | 0 |
| VII. Sonstige Vermögenswerte | 4.6 | 54 | 52 |
| 26.882 | 16.461 | ||
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.5 | 10.399 | 14.059 |
| II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.6 | 15.022 | 12.583 |
| III. Vorräte | 4.7 | 2.285 | 2.046 |
| IV. Forderungen aus Ertragsteuern | 5.9 | 73 | 85 |
| V. Sonstige Vermögenswerte | 4.6 | 2.245 | 1.662 |
| 30.024 | 30.435 | ||
| 56.906 | 46.896 | ||
| Passiva | |||
| Anhang | Stand am 31.12.2012 TEUR |
Stand am 31.12.2011 TEUR |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 4.11 | 9.790 | 9.790 |
| II. Kapitalrücklage | 4.11 | 396 | 396 |
| III. Konzernbilanzgewinn | 4.11 | 12.598 | 9.989 |
| IV. Minderheitenanteile | 4.11 | 10 | 14 |
| 22.794 | 20.189 | ||
| B. Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| I. Darlehen | 4.8 | 4.672 | 7.431 |
| II. Finanzleasingverbindlichkeiten | 4.9 | 159 | 218 |
| III. Latente Steuerschulden | 5.9 | 414 | 288 |
| IV. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.8 | 104 | 104 |
| 5.349 | 8.041 | ||
| C. Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| I. Darlehen | 4.8 | 7.691 | 2.482 |
| II. Finanzleasingverbindlichkeiten | 4.9 | 58 | 91 |
| III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.8 | 10.869 | 6.534 |
| IV. Erhaltene Anzahlungen | 4.8 | 968 | 845 |
| V. Rückstellungen | 4.1 | 7.002 | 6.568 |
| VI. Ertragsteuerschulden | 4.8 | 310 | 216 |
| VII. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.8 | 1.865 | 1.930 |
| 28.763 | 18.666 | ||
| 56.906 | 46.896 |
scroll
| Anhang | 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 5.1 | 50.113 | 41.815 |
| 2. Herstellungskosten | 5.2 | -30.161 | -26.563 |
| 3. Bruttoergebnis vom Umsatz | 19.952 | 15.252 | |
| 4. Vertriebskosten | 5.3 | -11.145 | -6.790 |
| 5. Verwaltungskosten | 5.4 | -7.355 | -6.730 |
| 6. Sonstige betriebliche Erträge | 5.5 | 3.044 | 2.901 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.6 | -215 | -443 |
| 8. Betriebsergebnis | 4.281 | 4.190 | |
| 9. Währungsgewinne/‑verluste | 5.7 | -84 | 437 |
| 10. Finanzergebnis | 5.8 | -841 | -859 |
| 11. Ergebnis vor Steuern | 3.356 | 3.768 | |
| 12. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 5.9 | 228 | 1.372 |
| 13. Konzernjahresergebnis | 3.584 | 5.140 | |
| ‑ davon entfallen auf Anteilseigner | 3.588 | 5.142 | |
| ‑ Minderheitenanteile | -4 | -2 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) | 5.10 | 0,37 | 0,53 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) | 5.10 | 0,37 | 0,53 |
| Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) | 9.789.999 | 9.789.999 | |
| Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) | 9.789.999 | 9.789.999 |
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis | 3.584 | 5.140 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Konzerngesamtergebnis | 3.584 | 5.140 |
| - davon entfallen auf Anteilseigner | 3.588 | 5.142 |
| - davon entfallen auf Minderheiten | -4 | -2 |
| 3.584 | 5.140 |
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| Anhang | 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 4.197 | 4.627 | |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen | 1.013 | -818 | |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 417 | 298 | |
| Abschreibungen auf Filmrechte | 11.904 | 10.997 | |
| Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen | 434 | 635 | |
| Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen | 2 | 0 | |
| Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -4.887 | -72 | |
| Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 2.403 | 1.209 | |
| Erhaltene Steuern | 9 | 137 | |
| Gezahlte Steuern | -377 | 235 | |
| Erhaltene Zinsen | 43 | 29 | |
| Gezahlte Zinsen | -841 | 846 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 7. | 14.317 | 15.961 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -432 | -517 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen | -19.093 | -11.223 | |
| Einzahlungen aus Rückerstattung geleisteter Anzahlungen | 130 | 2 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 7. | -19.395 | -11.738 |
| Dividendenauszahlungen | -979 | 0 | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | -2.482 | -487 | |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 4.879 | 720 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 7. | 1.418 | 233 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | -3.660 | 4.456 | |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 14.059 | 9.603 | |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 7. | 10.399 | 14.059 |
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| Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Konzern- bilanzgewinn TEUR |
Minderheitenanteile TEUR |
Gesamt TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2011 | 9.790 | 396 | 4.847 | 16 | 15.049 |
| Konzerngesamtergebnis | 5.142 | -2 | 5.140 | ||
| Stand 31.12.2011 | 9.790 | 396 | 9.989 | 14 | 20.189 |
| Konzerngesamtergebnis | 3.588 | -4 | 3.584 | ||
| Dividendenausschüttung | -979 | -979 | |||
| Stand 31.12.2012 | 9.790 | 396 | 12.598 | 10 | 22.794 |
1. Allgemeine Angaben
Die Splendid Medien AG ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz an der Alsdorfer Str. 3 in 50933 Köln und ist im Handelsregister unter Nummer HR B 31022 eingetragen. Die Gesellschaft ist im geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Splendid Medien AG stellt als Muttergesellschaft der Splendid-Gruppe nach § 315a HGB diesen Konzernabschluss auf.
Die Splendid-Gruppe ist ein integrierter Medienkonzern, dessen operative Geschäftstätigkeit in die Segmente Content und Services unterteilt ist. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand (VoD), Electronic Sell-Through (EST)), die Vermarktung von Edutainment-Programmen und Musikinhalten sowie die Filmproduktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht.
2. Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 ist nach den zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2012 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, alle Angaben erfolgen, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR). Dabei werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännisch auf- oder abgerundet.
2.1 Änderungen der anzuwendenden Standards und Interpretationen
Alle für das Geschäftsjahr 2012 geltenden Auslegungen und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) werden angewendet.
Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen bzw. überarbeiteten Standards resultieren.
Im Geschäftsjahr 2012 erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2012 wurden in der Splendid-Gruppe folgende neue oder geänderte Standards bzw. Interpretationen erstmals angewendet:
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| Inkrafttreten | Datum des EU- Endorsements | |
|---|---|---|
| Änderungen von Standards: | ||
| Änderung IAS 12: Latente Steuern - Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte | 1.1.2012 | 11.12.2012 |
| Änderung IFRS 1: Ausgeprägte Hochinflation | 1.7.2011 | 11.12.2012 |
| Änderung IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben - Übertragungen finanzieller Vermögenswerte | 1.7.2011 | 22.11.2011 |
Änderung IAS 12: Latente Steuern - Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte
Durch die Änderung des IAS 12 wird eine verpflichtende Ausnahmevorschrift bei der Bewertung latenter Steuern geschaffen, die sich auf nach IAS 40 zum Zeitwert bewertete als Finanzinvestition gehaltene Immobilien bezieht. Für diese Vermögenswerte ist bei der Wahl des Steuersatzes für die Bewertung der latenten Steuern grundsätzlich von einer Realisierung durch Veräußerung auszugehen.
Änderung IFRS 1: Ausgeprägte Hochinflation und Beseitigung fixer Daten für Erstanwender
Durch die Änderung werden Anwendungsleitlinien gegeben, wie bei der Darstellung von IFRS-konformen Abschlüssen vorzugehen ist, wenn ein Unternehmen für einige Zeit die IFRS-Vorschriften nicht einhalten konnte, weil seine funktionale Währung starker Hochinflation unterlag. Außerdem werden für IFRS-Erstanwender bisher fixe Daten bei der Anwendung bestimmter Regelungen des IAS 39 durch den „Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS“ ersetzt.
Änderung von IFRS 7: Angaben - Übertragungen finanzieller Vermögenswerte
Die Änderung betrifft erweiterte Angabepflichten zu Übertragungen finanzieller Vermögenswerte, insbesondere zu zurückbehaltenen bzw. im Rahmen der Transaktion übernommenen Rechten und Pflichten.
Aus den vorgenannten Änderungen der IFRS haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf diesen Konzernabschluss ergeben.
Vom IASB verabschiedete, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2012 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war:
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| Inkrafttreten | Datum des EU- Endorsements | |
|---|---|---|
| Neue Standards bzw. Interpretationen | ||
| IFRS 9: Finanzinstrumente | 1.1.2015 | Offen |
| IFRS 10: Konsolidierte Abschlüsse | 1.1.2013 | 11.12.2012 |
| IFRS 11: Gemeinschaftliche Vereinbarungen | 1.1.2013 | 11.12.2012 |
| IFRS 12: Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen | 1.1.2013 | 11.12.2012 |
| IFRS 13: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert | 1.1.2013 | 11.12.2012 |
| IFRIC 20: Bilanzierung von Abraumbeseitigung im Tagebergbau | 1.1.2013 | 11.12.2012 |
| Änderungen von Standards: | ||
| Änderung IAS 1: Darstellung des Abschlusses - Darstellung der Posten des sonstigen Ergebnisses | 1.7.2012 | 5.6.2012 |
| Änderung IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer | 1.1.2013 | 5.6.2012 |
| Änderung IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse | 1.1.2013 | Offen |
| Änderung IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen | 1.1.2013 | Offen |
| Änderung IAS 32: Saldierung finanzieller Vermögenswert und finanzieller Verbindlichkeiten | 1.1.2014 | 11.12.2012 |
| Änderung IFRS 1: Darlehen der öffentlichen Hand | 1.1.2013 | Offen |
| Änderung IFRS 7: Angaben zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten | 1.1.2013 | 11.12.2012 |
IFRS 9: Finanzinstrumente
IFRS 9 soll den bisherigen IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ vollständig ersetzen. Im November 2009 wurde zunächst IFRS 9 „Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten“ veröffentlicht. Gemäß der Methodik von IFRS 9 sind finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Zuordnung zu einer der beiden Bewertungskategorien hängt davon ab, wie ein Unternehmen seine Finanzinstrumente steuert (sein Geschäftsmodell) und von der Art der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Der Standard wurde durch im Oktober 2010 veröffentlichte Vorschriften zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten sowie der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ergänzt. Die verpflichtende Erstanwendung des IFRS 9 wurde im Dezember 2011 durch das IASB vom 1. Januar 2013 auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, verschoben.
Aufgrund der Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts auf den 1. Januar 2015 und der noch fehlenden Empfehlung zur Übernahme durch die EU hat der Konzern noch keine detaillierte Prüfung der möglichen Auswirkungen des IFRS 9 vorgenommen.
Im Mai 2011 hat das IASB mit IFRS 10: Konsolidierte Abschlüsse, IFRS 11: Gemeinschaftliche Vereinbarungen und IFRS 12: Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen drei neue Standards zur Bilanzierung von Unternehmensverbindungen veröffentlicht. Gleichzeitig wurden an den bisherigen Standards IAS 27 und IAS 28 Folgeänderungen aufgrund der Neuregelungen vorgenommen.
IFRS 10: Konsolidierte Abschlüsse
IFRS 10 führt eine einheitliche Definition für den Begriff der Beherrschung für sämtliche Unternehmen ein und schafft damit eine einheitliche Grundlage für die Bestimmung des Vorliegens einer Mutter-Tochter-Beziehung und die hiermit verbundene Einbeziehung in den Konsolidierungskreis. Der Standard enthält umfassende Anwendungsleitlinien zur Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses. Der neue Standard ersetzt SIC-12 „Konsolidierung - Zweckgesellschaften“ vollständig sowie IAS 27 „Konzern- und Einzelabschlüsse“ teilweise.
IFRS 11: Gemeinschaftliche Vereinbarungen
IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung über ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) ausübt. Für die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen ist künftig nur noch die Equity-Methode zulässig. Die bisher alternativ anwendbare Quotenkonsolidierung wird abgeschafft. Der neue Standard ersetzt IAS 31 „Anteile an Gemeinschaftsunternehmen“ und SIC-13 „Gemeinschaftlich geführte Unternehmen - Nicht-monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen“.
IFRS 12: Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
IFRS 12 fasst alle Anhangangaben in einem Standard zusammen, die ein Unternehmen mit Anteilen an bzw. einem Engagement in anderen Unternehmen erfüllen muss; hierzu gehören Anteile an Tochtergesellschaften, Anteile an assoziierten Unternehmen, Anteile an gemeinschaftlichen Vereinbarungen (Joint Arrangements) sowie Anteile an strukturierten Unternehmen. Der neue Standard ersetzt die bisherigen Vorschriften zu den Anhangangaben in IAS 27, IAS 28, IAS 31 und SIC‑12.
Der Konzern prüft derzeit die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 auf den Konzernabschluss. Eine abschließende Beurteilung ist noch nicht erfolgt, es werden jedoch keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.
Änderung IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse
Der geänderte IAS 27 enthält infolge der neuen Verlautbarung IFRS 10 nur noch Regelungen, die für einen nach IFRS erstellten separaten Einzelabschluss relevant sind.
Änderung IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen
Der angepasste IAS 28 regelt die Rechnungslegung für Anteile an assoziierten Unternehmen sowie die Anforderungen für die Anwendung der Equity-Methode bei der Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen. Die Änderung hat lediglich Auswirkungen auf künftige Unternehmenserwerbe und Neugründungen.
IFRS 13: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Im Mai 2011 hat das IASB den neuen Standard IFRS 13 „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ veröffentlicht. IFRS 13 enthält eine Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie Regelungen, wie dieser zu ermitteln ist, wenn andere IFRS-Vorschriften die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert als Wertmaßstab vorschreiben. Der Standard selbst enthält keine Vorgaben, in welchen Fällen der beizulegende Zeitwert zu verwenden ist. Mit Ausnahme der in IFRS 13 explizit ausgenommenen Standards definiert IFRS 13 einheitliche Anhangangaben für alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie für alle Vermögenswerte und Schulden, für die die Angabe des beizulegenden Zeitwerts als Anhangangabe erforderlich ist; hierdurch werden insbesondere in Bezug auf die nicht finanziellen Vermögenswerte die Angabepflichten erweitert. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass die Anwendung des neuen Standards zu erweiterten Anhangangaben führen wird.
IFRIC 20: Bilanzierung von Abraumbeseitigung im Tagebergbau
Im Oktober 2011 hat das IASB die IFRIC-Interpretation 20 „Stripping Costs in the Production Phase of a Surface Mine“ veröffentlicht. Die Interpretation regelt die Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten im Rahmen der Produktionsphase im Tagebergbau. Die Interpretation stellt klar, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögenswert für entsprechende Abraumbeseitigungsmaßnahmen anzusetzen ist und wie die Erst- und Folgebewertung des Vermögenswertes zu erfolgen hat. Für den Konzernabschluss ergeben sich keine Auswirkungen.
Änderung IAS 1: Darstellung des Abschlusses – Darstellung der Posten dessonstigen Ergebnisses
Im Juni 2011 hat das IASB unter dem Titel „Darstellung der Posten des sonstigen Ergebnisses“ Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ veröffentlicht. Die Änderungen verlangen eine Aufteilung der im Sonstigen Ergebnis (OCI – Other Comprehensive Income) dargestellten Posten in die Posten, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (sog. recycling), und solche Posten, bei denen dies nicht der Fall ist. Der Konzern erwartet keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung des Konzernabschlusses.
Änderung IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer
Im Juni 2011 hat das IASB Änderungen zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Abschaffung der aufgeschobenen Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten (sog. Korridormethode) zu Gunsten einer sofortigen Erfassung im Sonstigen Ergebnis innerhalb des Eigenkapitals, die Darstellung von Änderungen der Nettoverbindlichkeiten/-vermögenswerte aus leistungsorientierten Pensionsplänen sowie die Erfassung eines Nettozinsaufwands bzw. -ertrags aus den Nettoverbindlichkeiten bzw. Nettovermögenswerten eines Pensionsplans. Darüber hinaus werden zusätzliche Anhangangaben zu den Charakteristiken der Pensionspläne und den damit für das Unternehmen verbundenen Risiken verlangt. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass die Änderungen des IAS 19 für den Konzernabschluss keine wesentlichen Auswirkungen haben werden, die Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Erstanwendung könnte grundsätzlich zu erweiterten Angabepflichten führen.
Änderung IAS 32: Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
Im Dezember 2011 hat das IASB eine Änderung zu IAS 32 „Offsetting Financial Assets und Financial Liabilities“ herausgegeben. Die Änderungen des IAS 32 stellen klar, dass die Saldierung nicht von einem Ereignis in der Zukunft abhängig sein darf, sondern der Anspruch gegenwärtig bestehen muss. Außerdem muss der Anspruch für alle Beteiligten im gewöhnlichen Geschäftsverlauf, bei Ausfall, Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit rechtlich durchsetzbar sein. Die Prüfung möglicher Auswirkungen auf den Konzernabschluss ist noch nicht abgeschlossen.
Änderung IFRS 1: Darlehen der öffentlichen Hand
Das IASB hat im März 2012 eine Änderung zu IFRS 1 „Government Loans“ veröffentlicht. Die Änderung passt die Vorschriften des IFRS 1 an die Vorschriften des IAS 20 an. Dieser besagt, dass öffentliche Darlehen, die zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz gewährt werden, zwingend mit ihrem beizulegenden Wert zu bewerten sind. Eine Übergangsregelung gestattet IFRS-Anwendern eine prospektive Anwendung der Vorschrift. Eine Übernahme der Regelung durch die EU steht noch aus und der Konzern prüft noch die möglichen Auswirkungen der Vorschrift.
Änderung IFRS 7: Angaben zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
Die Änderungen verlangen umfangreichere Angaben, als sie bislang nach den IFRS erforderlich sind. Die Angaben beinhalten insbesondere quantitative Informationen zu erfassten Finanzinstrumenten, die in der Bilanz gegeneinander aufgerechnet wurden. Die Prüfung der Auswirkungen ist noch nicht abgeschlossen. Die Erstanwendung könnte grundsätzlich zu erweiterten Angabepflichten führen.
Jährliche Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual Improvement Process)
Das IASB hat im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsprozesses den Entwurf eines Änderungsstandards veröffentlicht. Dieser enthält Änderungen an elf Standards. Es wird erwartet, dass die Mehrzahl der Änderungen für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Änderungen an IFRS 3 und IFRS 9 sollen hingegen erst für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Bezüglich der Einführung bzw. Änderung der Standards befindet sich der Konzern derzeit im Prozess der Bewertung möglicher Auswirkungen.
2.2 Konsolidierung
In den Konzernabschluss wurden neben dem Mutterunternehmen Splendid Medien AG die folgenden Tochterunternehmen einbezogen:
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| Verbundene Unternehmen | Sitz | Anteil in % |
|---|---|---|
| Splendid Film GmbH | Köln | 100 |
| Polyband Medien GmbH | München | 100 |
| Early Learning Group GmbH | Hamburg | 100 |
| WVG Medien GmbH | Hamburg | 90 |
| eNterActive GmbH | Hamburg | 85 |
| Splendid Synchron GmbH | Köln | 100 |
| FFS Köln Film- und Fernseh-Synchron GmbH | Köln | 51 |
| Videociety GmbH | Köln | 100 |
| Splendid Produktion GmbH | Köln | 100 |
Die Splendid Medien AG übt als Holdinggesellschaft zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid-Gruppe aus, darunter Finanzen, Controlling, Organisation, EDV, Unternehmenskommunikation und Investor Relations.
Die Splendid Film GmbH (100 %), Köln, erwirbt Filme auf dem Weltmarkt und vermarktet die Filme vornehmlich im deutschsprachigen Raum und in den Benelux-Ländern.
Die Polyband Medien GmbH (100 %), München, erwirbt Programme im Bereich Special Interest und Family-Entertainment und wertet diese im deutschsprachigen Raum über die gesamte Wertschöpfungskette aus. Die Polyband Medien GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Die Early Learning Group GmbH (100 %), Hamburg, erwirbt, produziert und vermarktet Edutainment-Programme im Familien-Umfeld.
Über die WVG Medien GmbH (90 %) in Hamburg vertreiben Splendid Film, Polyband und Early Learning Group ihre Blu-ray- und DVD-Programme. Die WVG Medien vertreibt auch ein eigenes Programm und übernimmt darüber hinaus den Vertrieb von Blu-ray Discs und DVDs für weitere Unternehmen. Der zwischen der WVG Medien GmbH und der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht eine Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Alexander Welzhofer vor, in der eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 festgeschrieben ist.
Die eNterActive GmbH (85 %) in Hamburg erbringt digitale Dienstleistungen für die nationale und internationale Medienindustrie, darunter Erstellung von Mastern für die Blu-ray- und DVD-Produktion, Digitalisierung und Archivierung von Spielfilmen und TV-Programmen, digitale Distribution von Video-on-Demand (VoD)-Daten an VoD-Provider sowie Aufbau und Betrieb von VoD-Portalen. Die eNterActive GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Hans-Dieter Henseleit, sieht eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 58 vor.
Die Splendid Synchron GmbH, (100 %), Köln, synchronisiert fremdsprachige Filme und TV-Serien und überarbeitet diese tontechnisch. Die Splendid Synchron GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschaft hält einen Mehrheitsanteil (51 %) an der gemeinsam mit der FFS Film- und Fernseh-Synchron GmbH, München, gegründeten FFS Köln Film- und Fernseh-Synchron GmbH, Köln.
Die Videociety GmbH (100 %) in Köln betreibt eine Video-on-Demand-Plattform. Dabei gelangt der Video-Content über Smart-TVs oder mit dem Internet verbundene Blu-ray Player (BD-Live Player) auf den Bildschirm. Die Gesellschaft hat ihre operative Tätigkeit im Juni 2010 aufgenommen.
Die Splendid Produktion GmbH (100 %) in Köln entwickelt und produziert Filme. Die Gesellschaft wurde am 6. Februar 2012 gegründet und produzierte seit September 2012 den ersten deutschen Spielfilm der Splendid-Gruppe, der 2013 in die Kinos kommen wird.
Unternehmen, die von der Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen
Die Polyband Medien GmbH, München, die Splendid Synchron GmbH, Köln, sowie die eNterActive GmbH, Hamburg, nehmen für ihre Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2012 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch, die Polyband Medien GmbH, München, darüber hinaus auch bezüglich der Aufstellung des Lageberichts.
Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss werden gemäß IAS 27 alle Unternehmen einbezogen, bei denen die Splendid Medien AG unmittelbar oder mittelbar über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen zu ziehen (Tochterunternehmen).
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Splendid Medien AG aufgestellt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Die Kapitalkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt grundsätzlich durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Fair Value der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Zeitpunkt ihres Erwerbes (Erwerbsmethode). Verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Er wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, in den Folgeperioden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen.
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| Unternehmen | Historische Anschaffungskosten Geschäfts- oder Firmenwert TEUR |
Restbuchwert Geschäfts- oder Firmenwert TEUR |
|---|---|---|
| Splendid Film GmbH | 5.156 | 0 |
| Polyband Medien GmbH | 393 | 308 |
| Early Learning Group GmbH | 17 | 0 |
| WVG Medien GmbH | 18 | 18 |
| eNterActive GmbH | 3 | 0 |
| Splendid Synchron GmbH | 3 | 0 |
| Videociety GmbH | 0 | 0 |
| Splendid Produktion GmbH | 0 | 0 |
| 5.590 | 326 |
Die aus der Erstkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bis zum Geschäftsjahr 2004 über 20 Jahre entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Der Konzern überprüft seitdem gemäß IFRS 3 jährlich jeweils zum Geschäftsjahresende die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Überprüfung erfolgt auf Basis von prognostizierten Cashflows der einzelnen Cashflow generierenden Einheiten, die aus der vom jeweiligen Management vorgelegten 5-Jahresplanung abgeleitet wird. Im 5-Jahres-Zeitraum wurde auf Basis von quantifizierbaren Einzelprojekten oder Segmenten die Planrechnung abgeleitet. Nach dem 5-Jahres-Zeitraum werden gleichbleibende Cashflows unterstellt. Der Wert der Cash generierenden Einheiten wurde dann aus den Cashflows unter Zugrundelegung eines Diskontierungssatzes von 9 % ermittelt. Nach dem oben erläuterten Verfahren war keine Wertberichtigung notwendig.
Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich dann als Differenz aus dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag der Cash generierenden Einheiten (Tochterunternehmen). Einmal, auch unterjährig, erfasste Wertminderungsaufwendungen können in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht mehr aufgeholt werden.
Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden ebenso wie Zwischengewinne eliminiert.
Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf der Basis der Währung bewertet, die der Währung des wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Die Berichtswährung des Konzernabschlusses ist der Euro. Er stellt die funktionale Währung des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen dar.
2.3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des vorliegenden Konzernabschlusses wurden, mit Ausnahme der Änderungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Standards, gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bilanz ist nach Fälligkeiten gegliedert, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte haben eine Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren.
Segmentberichterstattung
Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Hauptentscheidungsträger in der Splendid-Gruppe ist der Vorstand der Splendid Medien AG, der für die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente und die Überprüfung der Ertragskraft zuständig ist.
Der Hauptentscheidungsträger betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht. Die Splendid-Gruppe berichtet zwei operative Segmente (Content und Services).
Währungsumrechnung
Alle Gesellschaften der Splendid-Gruppe operieren primär im Euroraum und die funktionale Währung jeder einzelnen Gesellschaft wie auch des Konzerns ist der Euro. Der Euro ist damit auch Berichtswährung dieses Konzernabschlusses.
Fremdwährungstransaktionen werden mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, erfolgt die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt.
Folgende Kurse waren für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend:
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| Stichtagskurs USD | |
|---|---|
| 31.12.2012 | 1,3185 |
| 31.12.2011 | 1,2936 |
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls berechnet.
Sachanlagevermögen
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um plan- und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Fremdkapitalkosten werden ohne Rücksicht auf die Verwendung des Fremdkapitals in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Vermögenswerte, die aufgrund des Vorliegens von Finanzierungsleasing der Gesellschaft zuzurechnen sind, wurden nach IAS 17 mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert.
Für die Ermittlung der Barwerte wurden durchschnittliche bei entsprechenden Bankfinanzierungen anzuwendende Zinssätze zugrunde gelegt.
Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Vermögenswerte, die durch Finanzierungsleasing entstehen, werden linear pro rata temporis unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren abgeschrieben.
Den planmäßigen Abschreibungen der nicht aufgrund bestehender Leasingverträge aktivierten Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Mietereinbauten | 6 | bis | 14 | Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 | bis | 13 | Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 | bis | 5 | Jahre |
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem Jahr 2008 über einen jahresbezogenen GWG Pool über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn die Vermögenswerte einen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden um planmäßige und gegebenenfalls um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode i. d. R. über 3 bis 5 Jahre vorgenommen.
Es liegen nur entgeltlich erworbene Vermögenswerte vor und Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer.
Des Weiteren sind Firmenwerte aktiviert, die gemäß IFRS 3 nicht abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft werden.
Filmvermögen
Unter dieser Position werden sowohl erworbene Rechte an Fremdproduktionen und geleistete Anzahlungen auf Filmrechte als auch Herstellungskosten für Filme, die innerhalb der Splendid-Gruppe produziert wurden (Eigenproduktionen), ausgewiesen. In Ermangelung branchenspezifischer Vorschriften nach IFRS erfolgte die Bewertung nach allgemeinen Grundsätzen.
Das Filmvermögen enthält vorwiegend Auswertungsrechte an fremdproduzierten Filmen, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden. Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt, ggfls. vermindert um Zuschüsse oder bedingt rückzahlbare Darlehen aus Projektförderungen.
Die im Filmvermögen ausgewiesenen von Dritten erworbenen Filmrechte werden im Zeitpunkt der technischen Abnahme des Filmmaterials mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungsmethode, die den Wertverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Die Bilanzierung beruht hierbei auf den Erfahrungen und Einschätzungen der Geschäftsführung über die Auswertungsmöglichkeiten der Lizenzen. Der Zeitraum der Erlösschätzung, der Basis für die Berechnung der Abschreibung ist, wurde dabei in der Regel auf maximal 10 Jahre beschränkt.
Im Regelfall des Vollrechtserwerbs erfolgt bei Auswertung der Filmrechte im DVD/Blu-ray-Verleih-/ DVD/Blu-ray-Kaufgeschäft eine Abschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der TV-Rechte werden Abschreibungen in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten verrechnet.
Bei Verwertung der Pay-TV-Rechte werden 10 % als Abschreibungen im Aufwand erfasst. Für die Free-TV-Rechte erfolgt dann eine Abschreibung in Höhe von 70 %, da die Verwertung von Pay-TV-Rechten die Free-TV-Abschreibung um jene 10 % kürzt.
Für die Auswertungsstufe „Kino“ wird eine Abschreibung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten verrechnet. Das entsprechende Abschreibungsvolumen wird auf der Auswertungsstufe „TV-Rechte“ gekürzt.
Abweichend von der vorgenannten Abschreibungsmethode erfolgt für niedrigpreisige Filme, die nur einen verhältnismäßig geringen Erlös im Vergleich zu den gesamten erwarteten Erlösen aus der TV-Verwertung erwarten lassen, bei Auswertung der Filmrechte im DVD/Blu-ray-Geschäft eine Abschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der TV-Rechte werden ebenfalls Abschreibungen in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten verrechnet.
Wird im Einzelfall erkannt, dass eine Abschreibung nach den vorgenannten Regeln nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führt, werden dem tatsächlichen Auswertungsverlauf entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Von diesen Abschreibungsregeln ausgenommen ist unsere innovative Lernspielreihe „Ben & Bella“. Die Abschreibung erfolgt vor dem Hintergrund der erwarteten Nutzung linear über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzen Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zu weiteren Informationen wird auf die Ausführungen unter 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen.
Fremdkapitalkosten, die direkt einer Eigenproduktion oder dem Erwerb eines Filmrechtes zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungskosten des entsprechenden Vermögenswertes nach IAS 23 aktiviert. Bemessungsgrundlage für diese Aktivierung hierbei sind Filminvestitionen nach dem 1. Januar 2009, wenn sich der Zeitraum der Anschaffung von Anzahlung bis Schlussrechnung über mehr als 1 Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2012 ergaben sich keine wesentlichen Fälle, so dass unter Wesentlichkeitsaspekten auf eine Aktivierung der Fremdkapitalkosten verzichtet wurde.
Außerplanmäßige Abschreibungen
Ein Unternehmen hat gemäß IAS 36 an jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert ist. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Wenn sein Buchwert diesen Betrag übersteigt, wird ein Vermögenswert ergebniswirksam wertgemindert. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus beizulegendem Wert abzüglich Verkaufskosten und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme, die durch die fortlaufende Nutzung des Vermögenswerts erwartet werden. Zu jedem Bilanzstichtag ist zu beurteilen, ob eine Wertminderung weiterhin besteht. Sind die Gründe für die außerplanmäßige Wertminderung entfallen, werden Zuschreibungen bis zu dem Betrag vorgenommen, der sich ergeben hätte, wenn die außerplanmäßige Abschreibung nicht vorgenommen worden wäre. Letzteres gilt nicht für Geschäfts- oder Firmenwerte.
Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten korrigiert um Wertminderungen am Bilanzstichtag bewertet. Der hierbei zu Grunde gelegte Nettoveräußerungswert ergibt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der voraussichtlich noch anfallenden Produktionskosten sowie geschätzter Vertriebskosten. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, so wird die vorgenommene Abschreibung rückgängig gemacht. Bei den enthaltenen fertigen Erzeugnissen und Waren handelt es sich im Wesentlichen um DVDs und Blu-rays sowie einen geringen Anteil an Videokassetten und Merchandisingartikeln. Bei den enthaltenen unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Vorleistungen für Produktionsdienstleistungen.
In die Herstellungskosten sind direkt zurechenbare Material- und Fertigungskosten eingeflossen, Fertigungsgemeinkosten sind hierbei von untergeordneter Bedeutung. Beim Wertansatz der fertigen Erzeugnisse und Waren sind stufenweise Abwertungen unter Berücksichtigung der Lagerreichweiten eingeflossen. Die aktuelle Bestandsdisposition geht nicht von geplanten Vernichtungen aus. Sonderabverkauf über Postenware wird geplant zu abgewerteter Marge. Insofern sind darüber hinaus keine weiteren Abwertungsrisiken anzusetzen.
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte der Splendid-Gruppe umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert sowie sonstige zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten sowie derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Held to Maturity“ liegen ebenso wie finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die unter die „Fair Value Option“ fallen, nicht vor.
Leasingverträge, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist und aufgrund eines Finanzierungsleasings eine Leasingverbindlichkeit besteht, werden entsprechend IAS 39.2 nicht als Finanzinstrument klassifiziert. Lediglich in Bezug auf die Ausbuchung findet IAS 39 Anwendung.
Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt bei Kauf oder Verkauf zum Handelstag, d. h. dem Tag, an dem eine Verpflichtung zum Kauf bzw. Verkauf eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit eingegangen wurde
Finanzielle Vermögenswerte
Die finanziellen Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden die finanziellen Vermögenswerte je nach Kategorie, der sie angehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfolgt ist:
- die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen,
- der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt, übernommen und dabei entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht bzw. Kontrolle an dem Vermögenswert übertragen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Liquide Mittel)
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben und Termingelder, deren Gesamtlaufzeit weniger als 3 Monate beträgt. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ausländische Valuten werden zum Stichtagskurs angesetzt.
Forderungen
Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenswerte) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert, welcher in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt, unter Berücksichtigung von Transaktionskosten; an den Folgestichtagen werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, bei längerfristigen Vermögenswerten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Bei Forderungen, bei denen erkennbare Risiken bestehen, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen, die auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst werden. Anzeichen hierfür sind verspätete oder stockende Zahlungseingänge, Insolvenzen sowie Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit fehlenden oder nicht werthaltigen Sicherheiten. Zudem werden Erfahrungswerte der Vergangenheit bei der Bewertung der Forderungen berücksichtigt. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten rückgängig gemacht. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Einzelwertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Die Forderungen sind überwiegend kurzfristig und haben eine Laufzeit von unter drei Monaten. Wesentliche langfristige finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht. Wesentliche Zinsrisiken bestehen für diese Kategorien nicht.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten (Darlehensverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige Verbindlichkeiten) werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Differenzen bei den Verbindlichkeiten zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug der Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit des Darlehensvertrages grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode (Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes) verteilt und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Verbindlichkeiten werden als langfristig klassifiziert, sofern der Vertrag eine Tilgung nach 12 Monaten vorsieht. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Der beizulegende Zeitwert der vorliegenden langfristigen festverzinslichen Darlehen wird im Wesentlichen durch die Zinserwartungen bestimmt, daneben aber unter anderem auch durch die Bonität der Gesellschaft. Ein aktiver Markt für derartige Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Zeitwert dem Buchwert der Verbindlichkeit entspricht. Eine verlässliche Berechnung des beizulegenden Zeitwertes wird als nicht möglich angesehen.
Die zukünftigen vertraglich festgelegten Ausgleichsansprüche der Minderheitengesellschafter stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar (vgl. Minderheitenanteile). Angesetzt ist der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.
Leasingverbindlichkeiten
Soweit der Leasingnehmer im Rahmen von Leasingverträgen alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt und somit als wirtschaftlicher Eigentümer gemäß IAS 17 anzusehen ist, wird der Leasinggegenstand bei Vertragsabschluss mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In entsprechender Höhe wird eine Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing passiviert, die in den Folgeperioden nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird.
Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse umfassen technisches Equipment der Studioeinrichtungen. Die Anlagen werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben, die passivierten Finanzierungsleasingverträge haben Laufzeiten von bis zu 5 Jahren.
Die nicht bilanzierten Operating-Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen geleaste Pkw sowie Büroausstattung. Die Laufzeit der Leasingverhältnisse beträgt in der Regel 3 Jahre. Die künftigen Verpflichtungen aus Leasingzahlungen sind unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen.
Alle Leasingverhältnisse basieren auf fest vereinbarten Raten und lauten auf Euro.
Zu Handels- bzw. Spekulationszwecken gehaltene derivative finanzielle Vermögenswerte
Unter diese Kategorie fallen die Derivate, die nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind (held for trading). Die Splendid Medien Gruppe setzt zur Absicherung gegen Währungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Devisenoptionen und Devisentermingeschäften ein. Währungsrisiken ergeben sich durch Lizenzzahlungen, die in USD denominiert sind. Diese Derivate erfüllen nicht die Voraussetzung von IAS 39 für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäft, obwohl sie bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Sicherung darstellen.
Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Gewinne oder Verluste aus der Folgebewertung erfolgswirksam erfasst. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Handelstag. Devisenoptionen werden erstmalig in Höhe ihrer Optionsprämie als sonstiger finanzieller Vermögenswert oder sonstige finanzielle Verbindlichkeit und nachfolgend mit ihrem Marktwert aktiviert bzw. passiviert. Wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist, wird eine finanzielle Verbindlichkeit erfasst.
Der beizulegende Zeitwert der Derivate wird unter Bezugnahme auf aktuelle relevante Marktparameter ermittelt.
Laufende und latente Steuern
Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder sonstigen Ergebnis erfasst wurden.
Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften in den Ländern berechnet, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 für alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet. Aktive latente Steuern aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen sind zu aktivieren, sofern ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung der Verlustvorträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Bei der Berechnung werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach der aktuellen Rechtslage zum Realisationszeitpunkt erwartet werden.
Öffentliche Zuwendungen
Öffentliche Zuwendungen werden erfasst, wenn mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Es wird zwischen Projektförderungen (Filmherstellung) und Verleihförderungen differenziert.
Projektförderungen
Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen bzw. Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbare Zuschüsse unterschieden.
Projektförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen
Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Filmstiftung NRW) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt.
Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.
Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung.
Projektfilmförderung nach den Richtlinien des BKM (DFFF)
Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz vom Buchwert des Films abgesetzt. Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.
Verleihförderungen
Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtige Darlehen und als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse unterschieden.
Verleihförderung als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen
Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. FilmFernsehFonds Bayern „FFF Bayern“ Richtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen.
Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Sonstige betriebliche Erträge in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert.
Verleihförderung als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse
Hierbei handelt es sich um nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher z. B. in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für angefallene Aufwendungen. Die gewährten Zuschüsse werden als Sonstige betriebliche Erträge zum Zeitpunkt des Kinostarts des Folgefilms ergebniswirksam erfasst.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 mit dem Betrag angesetzt, der sich aufgrund der bestmöglichen Schätzung des Ressourcenabflusses zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag ergibt. Eine Rückstellung wird angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und dies voraussichtlich zu künftigen Nettozahlungsabflüssen führen wird. Eine Bilanzierung gemäß IAS 37 wird nur dann vorgenommen, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit mehr als 50 % beträgt. Geldleistungsverpflichtungen, für die keine Zinsen zu zahlen sind, werden mit ihrem Barwert angesetzt. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur.
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Die Konzernunternehmen generieren Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten sowie aus Dienstleistungen für die Film- und Fernsehbranche. Im Rahmen der Verwertung von Filmrechten werden für einen zeitlich und/oder räumlich begrenzten Bereich Nutzungsrechte an Abnehmer vorwiegend in Deutschland und im deutschsprachigen Europa erteilt. Die Konzernunternehmen erzielen hierbei Umsätze aus der Auswertung in Kino, DVD/Blu-ray, VoD/EST bis hin zum Free- und Pay-TV.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Verwertungschancen und Risiken an den Erwerber übergegangen sind, die Höhe der Erträge zuverlässig bestimmt werden kann, der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens hinreichend wahrscheinlich ist und die Konzernunternehmen im Zuge der Veräußerung keine Verpflichtungen mehr zu erfüllen bzw. keine Verfügungsmacht mehr haben.
Im Speziellen wird bei der Lizenzierung von Kinorechten der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert. Im Rahmen der DVD/Blu-ray- und TV-Auswertung erfolgt die Realisierung des Umsatzes bei Materialabnahme durch den Kunden bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung. Im Bereich VoD/EST erfolgt die Umsatzrealisierung bei Download des entsprechenden Inhaltes.
Umsätze aus Dienstleistungen im Bereich Audio- und Video-Postproduktion werden bei länger laufenden Projekten nach Fertigstellungsgrad realisiert. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind.
In 2012 waren Sachverhalte, nach denen die PoC-Methode angewendet werden muss, nicht gegeben.
Alle Umsätze werden ohne Umsatzsteuer und gemindert um Retouren, Rabatte und Preisnachlässe ausgewiesen.
Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst, ebenso wie Fremdkapitalkosten.
Finanzerträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt.
Dividendenausschüttungen
Die Ansprüche der Anteilseigner aus Dividendenausschüttungen werden in derjenigen Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung der Hauptversammlung erfolgt.
3. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Die Erstellung von Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den Regelungen der IFRS erfordert, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die Einfluss auf die Werte der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres haben. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte innerhalb des nächsten Geschäftsjahres in sich bergen können, werden im Folgenden dargestellt:
Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen ist abhängig von den Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu geänderten Abschreibungsverläufen und Wertminderungen in Folgejahren führen. Diese Aussage bezieht sich auf einen Buchwert des Filmvermögens in Höhe von TEUR 18.903 (i. V. TEUR 10.097).
In 2009 wurde der Restbuchwert des Filmvermögens des Produktes Ben & Bella der Early Learning Group um 50 % wertkorrigiert (TEUR 502). In 2012 wurde aufgrund der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung keine weitere Sonderabschreibung vorgenommen. Der Restbuchwert zum 31.12.2012 beträgt TEUR 369 (i. V. TEUR 432). Dieser Buchwert ist in den vorgenannten TEUR 18.903 (i. V. TEUR 10.097) enthalten.
Die Schätzung bezüglich der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist im Hinblick auf ihre künftige Nutzbarkeit davon abhängig, dass zukünftig die von der Gesellschaft im Rahmen der Unternehmensplanung substantiiert prognostizierten positiven steuerlichen Einkommen generiert werden können. Der Buchwert hierfür beträgt TEUR 5.534 (i. V. TEUR 4.720). Hierbei wurde ein Planungshorizont von 5 Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzung der Verlustvorträge wird jährlich an aktualisierte Planungen angepasst. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge werden wie im Vorjahr mit einem langfristig erwarteten Steuersatz von 32,46 % in Ansatz gebracht. Im Geschäftsjahr 2012 wurden insgesamt EUR 0,8 Mio. latente Steuern auf Verlustvorträge hinzuaktiviert, daneben bestehen nicht berücksichtigte Verlustvorträge von EUR 46,7 Mio. für die Körperschaftsteuer und EUR 44,0 Mio. für die Gewerbesteuer.
Des Weiteren sind Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vor allem bei der Bemessung von sonstigen Rückstellungen und von Impairments auf Geschäfts- oder Firmenwerte, die Klassifizierung von Leasing sowie bei der Festlegung konzerneinheitlicher Nutzungsdauern von Bedeutung.
Die derivativen Finanzinstrumente werden grds. anhand der Market-to-Market-Methode bewertet.
4. Erläuterungen zur Konzernbilanz
4.1 Sachanlagevermögen
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR Sachanlagen | Stand 1.1.2012 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2012 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 682 | 0 | 0 | 0 | 682 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 512 | 6 | 0 | -8 | 510 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.573 | 203 | 8 | 8 | 1.776 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 112 | 0 | 0 | 112 |
| Summe Sachanlagen | 2.767 | 321 | 8 | 0 | 3.080 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR Sachanlagen | Stand 1.1.2012 |
Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | Stand 31.12.2012 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 666 | 3 | 0 | 0 | 669 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 426 | 52 | 0 | 0 | 478 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 956 | 212 | 6 | 0 | 1.162 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 2.048 | 267 | 6 | 0 | 2.309 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR Sachanlagen | Stand 31.12.2012 |
Stand 31.12.2011 |
| --- | --- | --- |
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 13 | 16 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 32 | 86 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 614 | 617 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 112 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 771 | 719 |
Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind mit TEUR 192 in den Herstellungskosten (i. V. TEUR 159), mit TEUR 4 in den Vertriebskosten (i. V. TEUR 2) sowie mit TEUR 71 in den Verwaltungskosten (i. V. TEUR 49) enthalten.
Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2011 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 676 | 6 | 0 | 0 | 682 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 499 | 13 | 0 | 0 | 512 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.150 | 415 | 0 | 8 | 1.573 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 8 | 0 | 0 | -8 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 2.333 | 434 | 0 | 0 | 2.767 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2011 |
Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | Stand 31.12.2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 663 | 3 | 0 | 0 | 666 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 351 | 75 | 0 | 0 | 426 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 824 | 132 | 0 | 0 | 956 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 1.838 | 210 | 0 | 0 | 2.048 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2011 |
Stand 31.12.2010 |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 16 | 13 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 86 | 148 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 617 | 326 |
| 4. Anlagen im Bau und Anzahlungen | 0 | 8 |
| Summe Sachanlagen | 719 | 495 |
4.2 Immaterielle Vermögenswerte
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2012 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2012 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.156 | 111 | 0 | 0 | 1.267 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 1.156 | 111 | 0 | 0 | 1.267 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2012 |
Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | Stand 31.12.2012 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 712 | 150 | 0 | 0 | 862 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 712 | 150 | 0 | 0 | 862 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2012 |
Stand 31.12.2011 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 405 | 444 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 405 | 444 |
Bei den zu Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um erworbene Software, denen eine begrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird. Die Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 24 (i. V. TEUR 20) in den Herstellungskosten, in Höhe von TEUR 106 (i. V. TEUR 59) in den Verwaltungskosten und in Höhe von TEUR 20 (i. V. TEUR 9) in den Vertriebskosten enthalten.
Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2011 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 755 | 360 | 0 | 41 | 1.156 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 41 | 0 | 0 | -41 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 796 | 360 | 0 | 0 | 1.156 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2011 |
Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | Stand 31.12.2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 624 | 88 | 0 | 0 | 712 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 624 | 88 | 0 | 0 | 712 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2011 |
Stand 31.12.2010 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 444 | 131 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 41 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 444 | 172 |
4.3 Filmvermögen
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2012 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2012 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 106.490 | 16.056 | 0 | 2.577 | 125.122 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 4.800 | 3.606 | 130 | -2.577 | 5.699 |
| 3. Eigenproduktionen | 0 | 1.178 | 0 | 0 | 1.178 |
| Summe Filmvermögen | 111.289 | 20.840 | 130 | 0 | 131.999 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2012 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2012 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 100.538 | 11.784 | 0 | 272 | 112.594 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 654 | 120 | 0 | -272 | 502 |
| 3. Eigenproduktionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Filmvermögen | 101.192 | 11.904 | 0 | 0 | 113.096 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2012 |
Stand 31.12.2011 |
| --- | --- | --- |
| Filmvermögen | ||
| 1. Filmrechte | 12.528 | 5.951 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 5.197 | 4.145 |
| 3. Eigenproduktionen | 1.178 | 0 |
| Summe Filmvermögen | 18.903 | 10.097 |
Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen in Höhe von TEUR 19.662 von Dritten erworbene Filmrechte und mit TEUR 1.178 erstmalig Herstellungskosten einer Eigenproduktion des Konzerns. Von den Herstellungskosten der Eigenproduktion wurden anteilige Projektfördermittel der öffentlichen Hand in Höhe von TEUR 970 abgesetzt.
Die Entwicklung im Vorjahr war folgende:
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2011 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 97.710 | 7.302 | 0 | 1.478 | 106.490 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 2.124 | 4.155 | 2 | -1.478 | 4.800 |
| Summe Filmvermögen | 99.834 | 11.457 | 2 | 0 | 111.289 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 1.1.2011 |
Zugänge | Abgänge | Zuschreibung | Stand 31.12.2011 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Filmvermögen | |||||
| 1. Filmrechte | 89.941 | 10.597 | 0 | 0 | 100.538 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 254 | 400 | 0 | 0 | 654 |
| Summe Filmvermögen | 90.195 | 10.997 | 0 | 0 | 101.192 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2011 |
Stand 31.12.2010 |
| --- | --- | --- |
| Filmvermögen | ||
| 1. Filmrechte | 5.952 | 7.769 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 4.145 | 1.870 |
| Summe Filmvermögen | 10.097 | 9.639 |
Da das Filmvermögen sowohl Kriterien des Umlauf- als auch des Anlagevermögens erfüllt, ist es der allgemeinen historischen Bilanzierungspraxis folgend in der Vergangenheit im handelsrechtlichen Einzelabschluss als gesonderte Bilanzposition zwischen Anlage- und Umlaufvermögen bilanziert worden. Als Folge dieser Bilanzierungspraxis sind die historischen Anschaffungskosten für vor dem 31. Dezember 2004 angeschaffte Lizenzen, die zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschrieben waren, nicht im Rahmen eines Anlagengitters fortgeführt. Die angegebenen historischen Anschaffungskosten beziehen sich daher nur auf Lizenzen, für die zum 31. Dezember 2004 noch ein Restbuchwert vorhanden war.
Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Die Überprüfung der Filmbibliothek zum Jahresende führte im vierten Quartal zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 943 (im vierten Quartal des Vorjahres: TEUR 556) sowie zu Wertaufholungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 0). Im gesamten Berichtsjahr betrugen die außerplanmäßigen Abschreibungen und Verluste auf Filmvermögen TEUR 984 (i. V. TEUR 871). Es wird auf die Ausführungen unter 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen.
Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden übertragbare Nutzungsrechte des Filmvermögens als Sicherheit abgetreten.
4.4 Geschäfts- oder Firmenwert
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden gemäß IFRS 3 auf Werthaltigkeit überprüft und im Geschäftsjahr nicht außerplanmäßig abgeschrieben. Der Restbuchwert zum Stichtag i. H. v. TEUR 326 ergibt sich aus den historischen Anschaffungskosten von TEUR 5.590 und den kumulierten Abschreibungen von TEUR 5.264.
4.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die liquiden Mittel (TEUR 10.399, i. V. TEUR 14.059) bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten, deren Gesamtlaufzeit jeweils weniger als drei Monate beträgt. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt, ausländische Valuten sind zum Stichtagskurs (siehe auch 2.3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden „Währungsumrechnung“) umgerechnet.
4.6 Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Sonstige Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr bestanden am Abschluss-Stichtag in Höhe von TEUR 54 (i. V. TEUR 52) und stellen finanzielle Vermögenswerte dar. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr und gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Derivate | 23 | 831 |
| Anspruch aus Filmförderungen | 828 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte | 1.387 | 806 |
| Nicht-Finanzielle Vermögenswerte | 7 | 25 |
| Gesamt Sonstige Vermögenswerte | 2.245 | 1.662 |
Die Entwicklung der erfolgswirksam erfassten Wertberichtigungen von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten stellt sich wie folgt dar:
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| Entwicklung der Wertberichtigungen in TEUR |
|
|---|---|
| Stand 31.12.2010 | 1.187 |
| Auflösung | 23 |
| Inanspruchnahme | 27 |
| Zuführung | 244 |
| Stand 31.12.2011 | 1.381 |
| Auflösung | 23 |
| Inanspruchnahme | 149 |
| Zuführung | 174 |
| Stand 31.12.2012 | 1.383 |
Die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs erfolgt auf Basis erwarteter Cashflows und Bewertungsannahmen des Managements.
Die Fälligkeitsanalyse ausgewählter Vermögenswerte zeigt folgendes Bild:
Fälligkeitsanalyse ausgewählter Vermögenswerte
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| In TEUR | Zum Stichtag weder wertberichtigt noch fällig | Zum Stichtag nicht wertberichtigt, aber überfällig seit: | ||
|---|---|---|---|---|
| < 2 Monate | 2-12 Monate | > 12 Monate | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14.136 | 699 | 706 | 256 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.202 | 38 | 1 | 4 |
| Buchwert 31.12.2012 | 16.338 | 737 | 707 | 260 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.908 | 1.339 | 334 | 2 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.518 | 94 | 72 | 30 |
| Buchwert 31.12.2011 | 12.426 | 1.433 | 406 | 32 |
Im Rahmen einer Bankfinanzierung wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über eine Globalzession abgetreten.
4.7 Vorräte
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| 31.12.2012 TEUR |
31.12.2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.263 | 1.930 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 22 | 116 |
| 2.285 | 2.046 |
Die Erhöhung des Bestandes um TEUR 239 setzt sich aus Erhöhungen des Bestandes (vor Wertminderungen) in Höhe von TEUR 482 sowie Erhöhungen der Wertminderungen in Höhe von TEUR 243 zusammen.
4.8 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| 2012 | Betrag TEUR |
davon über 1 Jahr TEUR |
Gegebene Sicherheiten TEUR |
Art |
|---|---|---|---|---|
| Finanzleasingverbindlichkeiten | 217 | 159 | ||
| Darlehen | 12.363 | 4.672 | 4.950 | Globalzession auf Forderungen und Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des Filmvermögens |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.869 | |||
| Erhaltene Anzahlungen | 968 | |||
| Ertragsteuerschulden | 310 | |||
| Latente Steuern | 414 | 414 | ||
| Ausgleichsanspruch Minderheitengesellschafter | 217 | 104 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.752 | 0 | ||
| 27.110 | 5.349 | 4.950 | ||
| 2011 | Betrag TEUR |
davon über 1 Jahr TEUR |
Gegebene Sicherheiten TEUR |
Art |
| Finanzleasingverbindlichkeiten | 309 | 218 | ||
| Darlehen | 9.913 | 7.431 | 4.010 | TV-Verwertungsrechte bestimmter Filme |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.534 | |||
| Erhaltene Anzahlungen | 845 | |||
| Ertragsteuerschulden | 216 | |||
| Latente Steuern | 288 | 288 | ||
| Ausgleichsanspruch Minderheitengesellschafter | 217 | 104 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.817 | 0 | ||
| 20.139 | 8.041 | 4.010 |
Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr bestanden am Abschluss-Stichtag in Höhe von TEUR 104 (i. V. TEUR 104) und stellen finanzielle Verbindlichkeiten dar. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr und gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
|---|---|---|
| Derivate | 205 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Finanzielle Verbindlichkeiten | 1.349 | 1.395 |
| Nicht-Finanzielle Verbindlichkeiten | 311 | 535 |
| Gesamt Sonstige Verbindlichkeiten | 1.865 | 1.930 |
Unter den Darlehen wird das in 2012 aufgenommene Tilgungsdarlehen in Höhe von TEUR 4.950 abzüglich Transaktionskosten ausgewiesen. Daneben besteht eine Darlehensverbindlichkeit aus einer im Jahr 2006 aufgenommenen langfristigen Finanzierungsvereinbarung mit HSBC Trinkaus & Burkhardt KG (H.E.A.T. Mezzanine II Fonds), die im April 2013 zur Rückzahlung fällig ist. Im Übrigen verweisen wir auf Ziffer 6.
Unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten wurde die im Jahr 2010 geschlossene stille Beteiligung bei der Videociety GmbH bilanziert. Aufgrund der bislang entstandenen Anlaufverluste wurde die Einlage des stillen Gesellschafters durch das zugewiesene Ergebnis aufgezehrt. Der aus dieser Verlustübernahme resultierende Betrag wurde in Vorjahren unter den Finanzerträgen ausgewiesen. Weitergehende Forderungen gegen den stillen Gesellschafter wurden nicht aktiviert, da eine Nachschussvereinbarung vertraglich nicht fixiert ist. Der Buchwert der Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter beträgt zum Abschluss-Stichtag TEUR 0.
4.9 Finanzleasingverbindlichkeiten
Die Mindestleasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| Barwert der | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | Mindestleasingzahlungen | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 31.12.2012 TEUR |
31.12.2011 TEUR |
31.12.2012 TEUR |
31.12.2011 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | ||||
| Mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 67 | 104 | 58 | 91 |
| Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren | 171 | 238 | 159 | 218 |
| 238 | 342 | 217 | 309 | |
| Abzüglich zukünftige Finanzierungskosten | -21 | -33 | 0 | 0 |
| Barwert der Leasingverpflichtungen | 217 | 309 | 217 | 309 |
Die unter den Anlagenklassen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Technische Anlagen und Maschinen bilanzierten geleasten Vermögenswerte stehen zum 31. Dezember 2012 mit TEUR 211 zu Buche (i. V. TEUR 310).
4.10 Rückstellungen
In den Rückstellungen enthalten sind insbesondere Verpflichtungen aus Lizenzverträgen für fremdproduzierte Titel, Filmförderabgaben und GEMA sowie Kundenboni.
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| Rückstellungsspiegel in TEUR |
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen | Filmförderabgaben / GEMA |
|---|---|---|
| Stand am 1.1.2012 | 2.638 | 1.714 |
| Zuführung | 1.779 | 643 |
| Verbrauch | 644 | 702 |
| Auflösung | 402 | 40 |
| Stand am 31.12.2012 | 3.371 | 1.615 |
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| Boni | Sonstige | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2012 | 2.110 | 106 | 6.568 |
| Zuführung | 1.882 | 93 | 4.397 |
| Verbrauch | 2.087 | 77 | 3.510 |
| Auflösung | 0 | 11 | 453 |
| Stand am 31.12.2012 | 1.905 | 111 | 7.002 |
Sämtliche Rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 5.724 voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu einem Abfluss führen, für die übrigen Beträge kann aufgrund rechtlicher Unsicherheiten der Abflusszeitpunkt nicht näher bestimmt werden.
Im Vorjahr war die Entwicklung folgende:
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| Rückstellungsspiegel in TEUR |
Verpflichtungen aus Lizenzverträgen | Filmförderabgaben / GEMA |
|---|---|---|
| Stand am 1.1.2011 | 2.506 | 1.703 |
| Zuführung | 1.087 | 411 |
| Verbrauch | 933 | 392 |
| Auflösung | 22 | 8 |
| Stand am 31.12.2011 | 2.638 | 1.714 |
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| Boni | Sonstige | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Stand am 1.1.2011 | 1.657 | 67 | 5.933 |
| Zuführung | 2.105 | 106 | 3.709 |
| Verbrauch | 1.469 | 67 | 2.861 |
| Auflösung | 183 | 0 | 213 |
| Stand am 31.12.2011 | 2.110 | 106 | 6.568 |
4.11 Eigenkapital
Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Darstellung der Tabelle „Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.
Kapitalmanagement
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Konzern ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität. Dies ist auch durch die Erhaltung einer angemessenen Eigenkapitalquote gewährleistet. Die Steuerung orientiert sich dabei an der Definition des Eigenkapitals nach IFRS. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2012 40,1 % (i. V. 43,1 %) und entspricht damit den internen Zielsetzungen.
Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital I/2010
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig zum Ausgleich von Spitzenbeträgen sowie bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I anzupassen.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht.
Genehmigtes Kapital II/2010
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/2010). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
· zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
· bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie
· wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn von Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn von Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absätze 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital II/2010 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital II anzupassen.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht.
Bedingtes Kapital
Bedingtes Kapital I
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat.
Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Bis zum 31. Dezember 2012 wurde keine Option ausgeübt. Der Ausübungspreis liegt für die erste Tranche bei EUR 3,43.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agiobeträgen aus der Ausgabe neuer Aktien in 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung wurden nach IAS 32 netto (Kosten abzüglich Ertragsteuern) mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet. Zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich eines im Einzelabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2008 nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrags aus dem Vorjahr.
Aktienoptionsplan 2001
Teilen der Belegschaft, dem Vorstand sowie Geschäftsführern verbundener Unternehmen wurde die Möglichkeit gewährt, auf den Inhaber lautende Aktienoptionen zum Bezug von maximal 890.000 Stück Aktien der Splendid Medien AG im Nennbetrag von je EUR 1,00 zu erwerben. Die Bezugsrechte konnten frühestens nach Ablauf von 2 Jahren nach Zuteilung und dann über die folgenden 4 Jahre innerhalb von Ausübungszeiträumen und -fenstern in Abhängigkeit von erreichten Erfolgszielen ausgeübt werden. Die Laufzeit der ausgegebenen Bezugsrechte beträgt maximal 15 Jahre.
Der bei der Ausübung der Aktienoption für den Bezug einer Nennbetragsaktie der Splendid Medien AG zu zahlende jeweilige Ausübungspreis entspricht dem Durchschnitt der an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Schlusskurse der Aktie der letzten 30 Börsenhandelstage, die dem Ausgabetag der Aktienoptionen vorausgehen, mindestens aber dem Nennbetrag der zu erwerbenden Aktie. Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Weitere für die Jahre 2002, 2003 und 2004 geplante Tranchen wurden nicht ausgegeben. Bis zum 31. Dezember 2012 wurde keine Option ausgeübt. Der Ausübungspreis lag zum Zeitpunkt der Ausgabe der ersten Tranche bei EUR 3,43.
Da diese Aktienoptionen vor dem 7. November 2002 gewährt wurden, erfolgt keine Aufwandserfassung dieser Leistung in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Minderheitenanteile
Die Anteile anderer Gesellschafter wurden grundsätzlich zum Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenserwerbs mit dem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der im Rahmen des Anteilserwerbs übernommenen Vermögenswerte und Schulden zuzüglich der jährlich auflaufenden anteiligen Ergebnisbeiträge - soweit verrechenbar - angesetzt.
Minderheitenanteile, für die eine vertraglich festgelegte feste Ausgleichsverpflichtung besteht (§ 304 AktG), werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente bilanziert. Die vertraglich festgelegten künftigen Ausgleichsansprüche stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar. Angesetzt wird der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde. Mangels eindeutiger diesbezüglicher Regelungen in den IFRS wurde dabei wie folgt verfahren: Der Barwert der künftigen Ausgleichszahlungen innerhalb der vertraglich festgelegten Mindest- bzw. Restlaufzeit wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Differenz zum Buchwert der Minderheitenanteile wurde mit diesen verrechnet und im Eigenkapital ausgewiesen. In den Fällen, in denen sich hieraus ein negativer Saldo ergab, erfolgte aufgrund der bis zum Jahr 2009 geltenden Regelungen des IAS 27 solange eine Verrechnung mit den Rücklagen der Muttergesellschaft Splendid Medien AG, wie die Verbindlichkeit den Buchwert der Minderheitenanteile überstieg. Ab dem Jahr 2010 erfolgt die Verrechnung auch, sofern sich ein negativer Minderheitenanteil ergibt. Die wiederkehrenden Ausgleichszahlungen werden im Finanzaufwand erfasst.
5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
5.1 Umsatzerlöse
Bezüglich der Umsätze nach Segmenten (Geschäftsfelder und Regionen) wird auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung verwiesen. Die Umsätze des Segmentes Content betreffen im Wesentlichen Lizenzerlöse mit TV Sendern, Umsätze aus dem Kinoverleih, Warenlieferungen sowie Vertriebsdienstleistungen, die Umsätze des Segmentes Services ausschließlich Dienstleistungen.
5.2 Herstellungskosten
In den Herstellungskosten sind folgende Posten enthalten:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Filmrechte | 11.904 | 10.997 |
| Bezogene Leistungen und Materialkosten | 11.767 | 10.887 |
| Lizenzzahlungen / Royalties | 3.579 | 2.295 |
| Personalkosten | 2.356 | 2.017 |
| Abschreibungen auf Anlagevermögen | 220 | 179 |
| Sonstiges | 335 | 188 |
| Gesamt | 30.161 | 26.563 |
Die Abschreibungen auf Filmrechte beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 984 (i. V. TEUR 871).
5.3 Vertriebskosten
In den Vertriebskosten sind die Posten der folgenden Tabelle enthalten:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Werbung | 6.231 | 3.080 |
| Personalkosten | 1.998 | 1.758 |
| Verkaufsprovisionen | 1.222 | 453 |
| GEMA / Filmförderung | 924 | 778 |
| Reisekosten | 455 | 467 |
| Sonstiges | 315 | 254 |
| Gesamt | 11.145 | 6.790 |
5.4 Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalkosten | 2.990 | 2.810 |
| Rechts- und Beratungskosten | 2.296 | 2.130 |
| Mieten, Leasing, Betriebskosten | 763 | 639 |
| Versicherungen, Beiträge | 250 | 259 |
| Kommunikation, IT, Bürokosten | 244 | 253 |
| Kfz-Kosten | 242 | 192 |
| Abschreibungen auf Anlagevermögen | 176 | 108 |
| Public Relation, Investor Relations, HV | 108 | 114 |
| Sonstiges | 286 | 225 |
| Gesamt | 7.355 | 6.730 |
Das in den Rechts- und Beratungskosten enthaltene Honorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen beträgt TEUR 90 (i. V. TEUR 85), das Honorar für Steuerberatungsleistungen beträgt TEUR 59 (i. V. TEUR 51) und das Honorar für übrige Leistungen beträgt TEUR 12 (i. V. TEUR 31).
5.5 Sonstige betriebliche Erträge
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ertrag aus Schadenersatzforderung | 2.176 | 2.187 |
| Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen | 453 | 213 |
| Ertrag aus Filmverleihförderungen | 140 | 15 |
| Ertrag aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen / aus abgeschriebenen Forderungen | 103 | 67 |
| Ertrag aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 76 | 301 |
| Ertrag aus Vertragsnichterfüllung | 0 | 40 |
| Ertrag aus Anlagenabgang | 2 | 0 |
| Sonstige | 94 | 78 |
| Gesamt | 3.044 | 2.901 |
5.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Einzelposten ergeben sich wie folgt:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 174 | 217 |
| Forderungsverluste (tatsächliche Ausfälle) | 18 | 18 |
| Rückforderung Insolvenzrecht (sonstige Rückstellungen) | 0 | 95 |
| Sonstige | 23 | 113 |
| Gesamt | 215 | 443 |
5.7 Währungsgewinne/-verluste
Im Berichtsjahr ist saldiert ein Währungsverlust in Höhe von TEUR 84 (i. V. Währungsgewinn: TEUR 437) angefallen. Der Saldo ergibt sich aus Währungsgewinnen von TEUR 1.464 und Währungsverlusten von TEUR 1.548. Aus der Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen derivativen finanziellen Vermögenswerte ergibt sich hierin im Geschäftsjahr ein Verlust in Höhe von TEUR 915 (i. V. Ertrag: TEUR 747).
5.8 Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Finanzerträge | ||
| Bankguthaben | 43 | 29 |
| Summe Finanzerträge | 43 | 29 |
| Finanzaufwendungen | ||
| Bankverbindlichkeiten | 99 | 126 |
| Finanzleasingverbindlichkeiten | 12 | 5 |
| Darlehen H.E.A.T. II | 660 | 644 |
| Ausgleichsansprüche Minderheitengesellschafter | 113 | 113 |
| Summe Finanzaufwendungen | 884 | 888 |
| Finanzergebnis | -841 | -859 |
Zinsen wurden in Höhe von TEUR 841 (i. V. TEUR 846) gezahlt und in Höhe von TEUR 43 (i. V. TEUR 29) vereinnahmt.
5.9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Unter der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer einschließlich der nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie die latenten Steuern auf temporäre Differenzen und auf Verlustvorträge ausgewiesen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
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| Steueraufwand | 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 224 | 144 |
| Gewerbesteuer | 250 | 173 |
| Gewerbesteuer Vorjahre | 1 | -9 |
| Körperschaftsteuer Vorjahre | -2 | 1 |
| Latente Steuern auf temporäre Differenzen | 113 | 161 |
| Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge des laufenden Geschäftsjahres | -382 | 0 |
| Inanspruchnahme latenter aktivierter Steuern auf Verlustvorträge | 1.328 | 989 |
| Neubewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge | -1.760 | -2.831 |
| Gesamt | -228 | -1.372 |
Für die Steuerabgrenzung werden die bei Auflösung der temporären Differenzen erwarteten, künftigen Steuersätze angewendet. Für Zwecke der latenten Steuern wurde die Körperschaftsteuer mit dem ab 2008 geltenden Satz von 15 % berechnet. Die Gewerbesteuer wurde mit 16,625 % (i. V. 16,625 %) angesetzt, der Solidaritätszuschlag wurde mit einem Satz von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein zukünftig erwarteter Ertragsteuersatz der Splendid-Gruppe von 32,46 % (i. V. 32,46 %).
Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis eines Steuersatzes von 32 % (i. V.: 32 %) | 1.090 | 1.223 |
| Auswirkungen Steuersatzänderung | 0 | -96 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge | 143 | 153 |
| Steuerliche Auswirkungen aus der Nichtaktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge des lfd. Geschäftsjahres | 309 | 180 |
| Neubewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge | -1.760 | -2.831 |
| Periodenfremde Steuererträge/-aufwendungen | -1 | -8 |
| Sonstige | -9 | 7 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | -228 | -1.372 |
Den latenten Steuerabgrenzungen sind folgende Bilanzposten zuzuordnen:
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| 31.12.2012 TEUR |
31.12.2011 TEUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 23 | 31 | ||
| Sachanlagevermögen | 2 | 11 | ||
| Verlustvorträge | 5.534 | 4.720 | ||
| Filmvermögen | 55 | 382 | 61 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 4 | 268 | ||
| Bankguthaben | 25 | 4 | ||
| Rückstellungen | 32 | |||
| Darlehen | 5 | 5 | ||
| Verbindlichkeiten | 11 | |||
| Summe | 5.648 | 414 | 4.823 | 288 |
Bei der Aktivierung der steuerlichen Verlustvorträge wurden passive latente Steuern aus Konsolidierungsdifferenzen der Schuldenkonsolidierung wie folgt aufgerechnet:
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| 31.12.2012 TEUR |
31.12.2011 TEUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Latente Steuern aus Konsolidierungsdifferenzen | 8.024 | 8.025 | ||
| Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge | 8.024 | 8.025 | ||
| Aufrechnung | -8.024 | -8.024 | -8.025 | -8.025 |
| Aktivierung weiterer latenter Steuern auf Verlustvorträge | 5.534 | 4.720 | ||
| Latente Steuern auf Verlustvorträge | 5.534 | 0 | 4.720 | 0 |
| Körperschaftsteuer | ||||
| Bewertete steuerliche Verlustvorträge | 41.270 | 38.728 | ||
| Nicht bewertete Verlustvorträge | 46.673 | 51.016 | ||
| Verlustvorträge Körperschaftsteuer | 87.943 | 89.744 | ||
| Gewerbesteuer | ||||
| Bewertete steuerliche Verlustvorträge | 42.248 | 40.544 | ||
| Nicht bewertete Verlustvorträge | 44.043 | 47.781 | ||
| Verlustvorträge Gewerbesteuer | 86.291 | 88.325 |
Bezüglich der Ermittlung der latenten Steuern auf Verlustvorträge wird im Übrigen auf die Ausführungen unter 3. „Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ verwiesen. Innerhalb des Konzerns bestehen nach Verrechnung von Steuerlatenzen infolge zugrundeliegender Konsolidierungsdifferenzen Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 46,7 Mio. und für die Gewerbesteuer in Höhe von EUR 44,0 Mio., für die kein latenter Steueranspruch bilanziert wurde.
5.10 Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je durchschnittlich im Umlauf befindlicher Aktie beträgt EUR 0,37 (i. V. EUR 0,53). Bezüglich des Gewinnverwendungsvorschlages verweisen wir auf Punkt 14. Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 9.789.999 (i. V. 9.789.999) Aktien zugrunde gelegt. Eine potentielle Verwässerung des Ergebnisses je Aktie könnte sich in Zukunft durch die genehmigten bzw. bedingten Kapitalien ergeben. Siehe hierzu 4.11 Eigenkapital.
Bezüglich der Bemessungsgrundlage des Ergebnisses je Aktie 2012 verweisen wir auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung.
5.11 Sonstige Angaben
Der Gesamtpersonalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf TEUR 7.344 (i. V. TEUR 6.585). Darin sind soziale Abgaben in Höhe von TEUR 944 (i. V. TEUR 819) sowie Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 5 (i. V. TEUR 4) enthalten. Die sozialen Abgaben umfassen auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 454 (i. V. TEUR 389).
Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2012 neben zwei (i. V. zwei) Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 114 (i. V. 96) Geschäftsführer und Angestellte.
Der Gesamtbetrag an planmäßigen Abschreibungen auf Anlagevermögen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 417 (i. V. TEUR 298). Außerplanmäßige Abschreibungen fanden im Geschäftsjahr nicht statt.
6. Finanzielles Risikomanagement
Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten im Konzern umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Finanzierungsleasingverhältnisse, Schulden aus Lieferungen und Leistungen und Mietkaufverträgen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Zins-, Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden:
Zinsrisiken
Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, könnte sich überwiegend aus langfristigen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz ergeben. Da die Splendid-Gruppe nur kurzfristige Verbindlichkeiten und finanzielle Vermögenswerte besitzt bzw. langfristige Verbindlichkeiten zu einem festen Zinssatz aufgenommen wurden, bestehen diesbezüglich keine wesentlichen Risiken. Künftig könnten sich durch die Inanspruchnahme kurzfristiger Bankdarlehen mit variablen Zinssätzen Zinsrisiken ergeben.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinsentwicklung wurden keine neuen Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen.
Liquiditätsrisiken
Die Splendid-Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch eine kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows, das Halten von angemessenen Bankguthaben sowie entsprechenden Kreditlinien bei Banken.
Im August 2012 schloss die Splendid-Gruppe eine Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium über einen Kreditrahmen von 14,95 Mio. Euro unter Führung der NATIONAL-BANK AG ab. Die Finanzierung umfasst ein Tilgungsdarlehen mit 7-jähriger Laufzeit in Höhe von 4,95 Mio. Euro zu einem Festzinssatz sowie flexibel nutzbare Kreditlinien in Höhe von 10,0 Mio. Euro, die auf Basis des Euribor flexibel verzinst werden.
Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung hat sich die Splendid-Gruppe u.a. zur Einhaltung von Financial Covenants hinsichtlich Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und Investitionsumfang verpflichtet. Die Einhaltung der Covenants wird über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjährige Berichterstattung offengelegt. Mit der Finanzierungsvereinbarung wurden umfangreiche Sicherheiten gewährt, die neben einer Globalzession auf Forderungen auch Sicherungsabtretungen von Nutzungsrechten des in der Splendid-Gruppe gehaltenen Filmvermögens beinhalten.
Bei den langfristigen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 4,7 Mio. Euro handelt es sich um den langfristigen Anteil des neuen Tilgungsdarlehens, das im September 2012 zur Investitionsfinanzierung aufgenommen wurde. Per 31. Dezember 2012 wurde das Tilgungsdarlehen voll in Anspruch genommen. Unter Berücksichtigung der Rückdeckung für Devisentermingeschäfte in Höhe von rund 0,5 Mio. Euro verfügte die Splendid-Gruppe zum Bilanzstichtag über freie Kreditlinien aus der Finanzierungsvereinbarung in Höhe von 9,5 Mio. Euro.
Bei den kurzfristigen Darlehensverbindlichkeiten handelt es sich hauptsächlich um eine in 2013 endfällige Finanzierungsvereinbarung mit HSBC Trinkaus & Burkhardt KG, Düsseldorf, (H.E.A.T. Mezzanine II Fonds) über EUR 7,5 Mio., die mit 7,933 % p. a. verzinst wird. Der Effektivzinssatz beträgt 8,7 %. Ein Zinsänderungsrisiko besteht insoweit nicht.
Währungsrisiken
Die Splendid-Gruppe erwirbt Filmlizenzen u. a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend im deutschsprachigen Raum ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/US-Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid-Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus.
Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.
Die hierbei eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der generellen Absicherung bestehender Risiken und werden nicht zu Spekulationszwecken verwendet. Im Rahmen von geplanten Filmakquisitionen wurden US-Dollar mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Dollarkurs erworben und für den Bezug der entsprechenden Filmrechte bevorratet, sodass ein Grundstock an Devisenbeständen auch bei Terminverschiebungen vorhanden ist. Des Weiteren wurden zur Absicherung gegen Währungsschwankungen in Zusammenhang mit weiteren Filmakquisitionen Kaufoptionen auf US-Dollar abgeschlossen. Für die Absicherung von Währungsrisiken aus dem Dienstleistungsgeschäft (Services) wurde ein US-Dollarkonto eingerichtet.
Zum 31. Dezember 2012 besteht eine offene Optionsvereinbarung über den Verkauf von USD (Put) in Höhe von USD 2.000.000. Die Splendid-Gruppe ist verpflichtet USD 2.000.000 zu verkaufen, wenn der Inhaber der Put-Option die Option zum Fälligkeitsdatum ausübt. Für die Berechnung des Marktwertes zum Bilanzstichtag der Devisenoptionen wird das Optionspreismodell von Garman & Kohlhagen verwendet.
Zum 31. Dezember 2012 bestehen zudem offene Barrieroptionsvereinbarungen mit den Barrieren 1,2075 und 1,345 über den Kauf (Call) von jeweils USD 2.000.000 mit Double-Knock-In (Basispreis 1,26) und Double-Knock-Out (Basispreis 1,34). Demgegenüber steht eine Barrieroption mit den gleichen Barrieren über den Verkauf (Put) von USD 3.000.000 mit Double-Knock-In (Basispreis 1,26). Für die Berechnung des Marktwertes zum Bilanzstichtag dieser Devisenoptionen wird das Optionspreismodell von Black & Scholes verwendet.
Bei terminlich feststehenden Zahlungsverpflichtungen wird im Einzelfall auch auf Devisentermingeschäfte zurückgegriffen. Zum Bilanzstichtag gibt es offene Devisentermingeschäfte über USD 2.000.000.
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| Jahr der Fälligkeit | Nominalvolumen | Marktwert | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2013 (< 1 Jahr) Tsd. USD | 2014-2017 (1-5 Jahre) | Ab 2018 (> 5 Jahre) | zum 31.12.2012 in Tsd. USD | zum 31.12.2012 in Tsd. EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Devisenoptionen CALL | 4.000 | 4.000 | 23 | ||
| Devisenoptionen PUT | 5.000 | 5.000 | -159 | ||
| Devisentermingeschäfte | 2.000 | 2.000 | -46 |
Zum 31. Dezember 2012 bestanden zudem Verpflichtungen aus noch nicht geleisteten Lizenzzahlungen in USD in Höhe von TUSD 31.952.
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einer zehnprozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem USD-Dollar:
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| in TEUR | 31.12.2012 | Sensitivitätsauswirkung |
|---|---|---|
| Devisenoptionen | -136 | -364 |
| Devisentermingeschäfte | -46 | -138 |
| Netto-Fremdwährungsexposure | 1.358 | -123 |
| Brutto-Fremdwährungsexposure | 1.176 | -625 |
In die Berechnung der Fremdwährungssensitivität werden die zu den Stichtagen bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in US-Dollar sowie die vereinbarten Devisenoptionen und -termingeschäfte einbezogen. Es ist unterstellt, dass der Bestand an Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschluss-Stichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr betrachtet werden kann. Die Berechnung wird für die gesicherte Nettoposition und für die Kurssicherungsmaßnahmen auf Basis einer angenommenen 10-prozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar vorgenommen. Somit beträgt das Gesamtrisiko aus Devisenkursen TEUR 625 (dieses würde bei einer gegenläufigen Entwicklung in etwa gleicher Größenordnung einer Chance entsprechen).
Netto-Fremdwährungsexposure setzt sich zusammen aus Liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten in US-Dollar.
Kreditrisiken
Der Konzern ist bestrebt, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Der überwiegende Teil der erworbenen Lizenzrechte wird im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen begegnet der Konzern im Rahmen des Forderungsmanagements über regelmäßige, standardisierte Maßnahmen. Ein wesentlicher Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über ein strukturiertes Abrechnungsprocedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert. Das maximale Ausfallrisiko auf den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Betrag an Forderungen ist auf EUR 18,1 Mio. (i. V. EUR 14,2 Mio.) begrenzt. Im Konzern bestehen keine wesentlichen Konzentrationen an Ausfallrisiken. Der Konzern hat eine Warenkreditversicherung mit einer jährlichen Maximalentschädigung von EUR 5,0 Mio. abzüglich 10 % Selbstbehalt abgeschlossen.
Finanzielle Vermögenswerte
Die nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte weisen keine Anzeichen einer fehlenden Werthaltigkeit auf. Anzeichen von Wertminderungen haben in Einzelwertberichtigungen Niederschlag gefunden. Zudem wird durch eine Pauschalwertberichtigung potentiellen Wertminderungen Rechnung getragen. Siehe hierzu auch Textziffer 4.6.
Buchwerte und Zeitwerte der Finanzinstrumente
Zahlungsmittel, Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, deren Buchwerte zum Abschluss-Stichtag daher dem Zeitwert entsprechen. Bezüglich des langfristigen Darlehens gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Buchwert vom fair value abweicht. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Zeitwert der Beteiligung nicht dem Buchwert entspricht.
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| Finanzielle Vermögenswerte in TEUR |
Buchwerte | Beizulegender Wert | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Klasse | 31.12.2012 | 31.12.2011 | 31.12.2012 | 31.12.2011 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 1 | 10.399 | 14.059 | 10.399 | 14.059 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2 | 15.022 | 12.583 | 15.022 | 12.583 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 2 | 2.215 | 806 | 2.215 | 806 |
| Mittelfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2 | 775 | 0 | 775 | 0 |
| Sonstige mittel- und langfristige finanzielle Vermögenswerte | 2 | 54 | 52 | 54 | 52 |
| Beteiligungen | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 5 | 23 | 831 | 23 | 831 |
| Gesamt | 28.488 | 28.331 | 28.488 | 28.331 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten in TEUR |
Buchwerte | Beizulegender Wert | |||
| Klasse | 31.12.2012 | 31.12.2011 | 31.12.2012 | 31.12.2011 | |
| Darlehen (langfristig) | 3 | 4.672 | 7.431 | 4.672 | 7.431 |
| Darlehen (kurzfristig) | 3 | 7.691 | 2.482 | 7.691 | 2.482 |
| Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) | 3 | 58 | 91 | 58 | 91 |
| Leasingverbindlichkeiten (mittel- und langfristig) | 3 | 159 | 218 | 159 | 218 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3 | 10.869 | 6.534 | 10.869 | 6.534 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 3 | 1.349 | 1.395 | 1.349 | 1.395 |
| Derivative Finanzinstrumente | 5 | 205 | 0 | 205 | 0 |
| Sonstige mittel- und langfristige Verbindlichkeiten | 3 | 104 | 104 | 104 | 104 |
| Gesamt | 25.107 | 18.255 | 25.107 | 18.255 |
Zu den Finanzerträgen/Aufwendungen für nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Zinsen vgl. Ziffer 5.8. Zum Ertrag aus der erfolgswirksamen Bewertung der Derivate vgl. Ziffer 5.7.
Marktrisiken
Über die geschilderten Risiken hinausgehende Marktrisiken (z. B. Börsenkursveränderungen) sind vor dem Hintergrund der Struktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht ersichtlich.
7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung nach IFRS
Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 erstellt. Sie zeigt, wie sich der Finanzmittelbestand durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres verändert hat. Die Splendid Medien AG ermittelt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen der nicht zahlungswirksamen Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, angepasst wird.
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten) mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten.
Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen betreffen ausschließlich Devisenoptions- und Devisenvermingeschäfte.
8. Segmentberichterstattung
Der Hauptentscheidungsträger der Splendid-Gruppe betrachtet das Geschäft in erster Linie aus einer produktbezogenen Perspektive, wobei der Vermarktungserfolg des einzelnen Films bzw. Inhaltes über alle Auswertungsstufen im Mittelpunkt steht.
Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid-Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Filmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand (VoD), Electronic Sell-Through (EST)), die Vermarktung von Edutainment Programmen und Musikinhalten sowie die Filmproduktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung/Neue Medien und Synchronisation erbracht.
Bei der Darstellung der Segmente wurden nur solche Posten berücksichtigt, die einem Segment direkt zugeordnet bzw. auf vernünftiger Grundlage auf bestimmte Segmente aufgeteilt werden konnten. Intersegmentäre Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert.
Wesentliche Kennzahlen der Segmente sind:
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| Segmentberichterstattung 2012 (Konzern) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Content | Services | Holding | Summe | Überleitung | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Außenumsätze | 46.170 | 3.943 | 0 | 50.113 | 50.113 | |
| Konzerninterne Umsätze | 0 | 1.885 | 1.574 | 3.459 | 3.459 | |
| Umsätze Gesamt | 46.170 | 5.828 | 1.574 | 53.572 | 53.572 | |
| EBITDA | 16.966 | 939 | -975 | 16.930 | -412 | 16.518 |
| Abschreibungen Filmrechte | -12.318 | 0 | 0 | -12.318 | 414 | -11.904 |
| Abschreibungen Imm. + Sachanlagen | -82 | -211 | -124 | -417 | -417 | |
| EBIT | 4.566 | 728 | -1.099 | 4.195 | 2 | 4.197 |
| Finanzergebnis | -841 | |||||
| Ertragsteuern | 228 | |||||
| Ergebnis nach Steuern | 3.584 | |||||
| Segmentanlagevermögen | 508 | 569 | 425 | 1.502 | 1.502 | |
| - davon Firmenwerte | 326 | 0 | 0 | 326 | 326 | |
| Filmrechte | 19.053 | 0 | 0 | 19.053 | -150 | 18.903 |
| Sonstiges Vermögen | 26.696 | 1.607 | 2.549 | 30.852 | 5.649 | 36.501 |
| Gesamt Vermögen | 46.257 | 2.176 | 2.974 | 51.407 | 5.499 | 56.906 |
| Gesamt Verbindlichkeiten | 19.418 | 734 | 13.662 | 33.814 | 298 | 34.112 |
| Netto-Investitionen Filmrechte | 21.334 | 0 | 0 | 21.334 | -624 | 20.710 |
| Investitionen Imm. + Sachanlagen | 79 | 218 | 135 | 432 | 432 | |
| Beschäftigte | 52 | 51 | 11 | 114 | 114 | |
| Umsatz je Beschäftigtem in TEUR | 888 | 77 | 0 | 440 | 440 |
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| Segmentberichterstattung 2011 (Konzern) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Content | Services | Holding | Summe | Überleitung | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Außenumsätze | 38.543 | 3.272 | 0 | 41.815 | 41.815 | |
| Konzerninterne Umsätze | 0 | 1.732 | 1.372 | 3.104 | 3.104 | |
| Umsätze Gesamt | 38.543 | 5.004 | 1.372 | 44.919 | 44.919 | |
| EBITDA | 16.528 | 825 | -1.049 | 16.304 | -382 | 15.922 |
| Abschreibungen Filmrechte | -11.614 | 0 | 0 | -11.614 | 617 | -10.997 |
| Abschreibungen Imm. + Sachanlagen | -52 | -173 | -73 | -298 | -298 | |
| EBIT | 4.861 | 652 | -1.122 | 4.392 | 235 | 4.627 |
| Finanzergebnis | -859 | |||||
| Ertragsteuern | 1.372 | |||||
| Ergebnis nach Steuern | 5.140 | |||||
| Segmentanlagevermögen | 511 | 563 | 415 | 1.489 | 1.489 | |
| - davon Firmenwerte | 326 | 0 | 0 | 326 | 326 | |
| Filmrechte | 10.257 | 0 | 0 | 10.257 | -160 | 10.097 |
| Sonstiges Vermögen | 24.847 | 1.753 | 4.005 | 30.605 | 4.705 | 35.310 |
| Gesamt Vermögen | 35.614 | 2.316 | 4.420 | 42.350 | 4.546 | 46.896 |
| Gesamt Verbindlichkeiten | 16.517 | 946 | 8.974 | 26.437 | 270 | 26.707 |
| Netto-Investitionen Filmrechte | 11.843 | 0 | 0 | 11.843 | -386 | 11.457 |
| Investitionen Imm. + Sachanlagen | 111 | 383 | 300 | 794 | 794 | |
| Beschäftigte | 44 | 45 | 10 | 99 | 99 | |
| Umsatz je Beschäftigtem in TEUR | 876 | 73 | 0 | 422 | 422 |
Die außerplanmäßigen Abschreibungen (vor Konsolidierung) betreffen in voller Höhe von TEUR 984 (i. V. TEUR 871) das Segment Content.
Aufgrund der engen Verknüpfung der einzelnen Segmente wurde auf eine weitere Segmentierung verzichtet.
Die Erlöse nach geografischen Regionen stellen sich wie folgt dar:
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| Umsatzerlöse | 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|---|---|---|
| Deutschland | 43.545 | 36.206 |
| Übriges Europa | 5.551 | 4.700 |
| USA | 503 | 673 |
| Übrige | 514 | 236 |
| Gesamt | 50.113 | 41.815 |
Der geografische Standort der Vermögenswerte liegt in Deutschland. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze werden marktorientiert festgelegt (At Arm´s Length-Prinzip).
9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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| Art der Verpflichtung in TEUR |
bis 1 Jahr | 2 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Miete | 358 | 229 | 0 | 587 |
| Operating-Leasing | 132 | 93 | 0 | 225 |
| übrige | 40 | 0 | 0 | 40 |
Nach Ende der Leasing-Laufzeit eines VoD-Servers besteht eine Kaufoption zu Gunsten des Konzerns in Höhe von TEUR 10 sowie eine Verlängerungsoption.
Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus Operating-Leasing in Höhe von TEUR 153 (i. V. TEUR 128) erfolgswirksam verbucht. Das Bestellobligo insbesondere für Investitionen in das Filmvermögen beträgt TEUR 27.027 (i. V. TEUR 28.023).
10. Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2012 bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
11. Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand
Mitglieder des Vorstandes sind:
· Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender
· Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb; weiteres Vorstandsmandat: Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV), Hamburg (bis 20. September 2012)
Vergütung des Vorstands 2012 in EUR
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| Jahresvergütung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fixum | Tantieme Vorstand | Tantieme Geschäftsführer | Sachbezüge | Insgesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Andreas R. Klein (Vorsitzender) | 413.249 | 249.111 | 0 | 7.439 | 669.799 |
| Alexander Welzhofer | 262.244 | 63.505 | 85.057 | 10.228 | 421.034 |
| Insgesamt | 675.493 | 312.616 | 85.057 | 17.667 | 1.090.833 |
Alexander Welzhofer hat in 2012 als Minderheitengesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 (i. V. TEUR 55).
Zur Vergütung des Vorstands vergleiche ergänzend die entsprechenden Ausführungen im Konzernlagebericht (Vergütungsbericht).
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
· Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige Aktiengesellschaft, Köln
· Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender),
· Herr Manuel Obermayer, Geschäftsführer der Melius GmbH, München
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste Vergütung. Die Höhe der satzungsmäßigen Vergütung des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG war seit 1999 unverändert. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 wurde eine Anpassung der jährlichen Aufsichtsratsvergütung vorgenommen, die dem zwischenzeitlich erfolgten Wachstum der Unternehmensgruppe sowie der Steigerung der Anforderungen an die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern durch Gesetz und Rechtsprechung folgt.
Die angepasste satzungsmäßige Vergütung ergibt sich demnach wie folgt:
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| Dr. Ralph Drouven: | EUR 25.000 |
| Bernd Kucera: | EUR 18.750 |
| Manuel Obermayer: | EUR 12.500 |
Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2012 bestimmte sich für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 26. Juni 2012 (Eintragung der Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung in das Handelsregister) nach der alten Satzungsregelung sowie für die Zeit ab der Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister bis zum 31. Dezember 2012 nach der angepassten Regelung, wobei die in diesen beiden Regelungen vorgesehenen Beträge jeweils im Verhältnis der Zeit gekürzt wurden.
Bezüglich der von Aufsichtsratsmitgliedern in Rechnung gestellten sonstigen Leistungen verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 12. „Beziehungen zu nahe stehenden Personen“.
Aktienbesitz der Organmitglieder
Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Bis zum 31. Dezember 2012 wurde keine Option ausgeübt. Der früheste mögliche Ausübungstermin war der 29. August 2003.
Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2012 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt.
Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2012:
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| 2012 | 2011 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Anteile in % |
Optionen | Anzahl | Anteile in % |
Optionen | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorstand | ||||||
| Andreas R. Klein | 5.224.368 | 53,36 | 0 | 5.224.368 | 53,36 | 0 |
| Alexander Welzhofer | 28.621 | 0,29 | 33.375 | 28.621 | 0,29 | 33.375 |
| Aufsichtsrat | ||||||
| Dr. Ralph Drouven | 3.060 | 0,03 | 0 | 3.060 | 0,03 | 0 |
In 2012 lagen keine Geschäfte von Führungspersonen gem. §15a WpHG vor.
12. Beziehungen zu nahestehenden Personen
Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die Splendid Medien-Gruppe die Personen bzw. Unternehmen, die die Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Medien-Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Splendid Medien AG sowie die durch diese beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen als nahestehende Personen definiert. Zudem ist Herr Albert Klein als Firmengründer sowie Mitglied der Familie Klein als nahestehende Person definiert.
Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Tochtergesellschaften werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Tochtergesellschaften bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen:
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| Name | Betrag in TEUR |
davon Aufwand | davon offen | Art der Tätigkeit | Abrechnung |
|---|---|---|---|---|---|
| Kucera & Hüttner GmbH | 20 | 20 | 2 | Personalabrechnung | Abrechnung nach abzurechnender Personenzahl |
| Albert Klein | 43 | 43 | 10 | Beratung | gem. Vertrag |
| Dr. Drouven (CMS Hasche Sigle) | 105 | 105 | 26 | Beratung | Abrechnung nach Stunden |
| Albert Klein | 140 | 140 | 0 | Miete Bürogebäude | gem. Mietvertrag |
Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sieht folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:
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| Alexander Welzhofer: | TEUR 55 (i. V. TEUR 55) |
| Hans-Dieter Henseleit: | TEUR 58 (i. V. TEUR 58) |
13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es lagen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor.
14. Gewinnverwendungsvorschlag
Die Splendid Medien AG weist in ihrem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von EUR 2.524.995,25 aus. Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung, die am 6. Juni 2013 in Köln stattfindet, die Zahlung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von 10 Cent je Aktie vorschlagen. Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss nach dem Vorschlag des Vorstandes auf neue Rechnung vorgetragen werden.
15. Nach § 26 WpHG veröffentlichte Mitteilungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)
Am 12. April 2012 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:
„Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung.
Herr Michel Aloui, Deutschland, teilte uns am 10. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 15. Oktober 2008 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,90 % (absolut: 479.480 Aktien) betrug. Davon sind ihm 4,90 % (absolut: 479.480 Aktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die COMMIT GmbH zuzurechnen.
Herr Michel Aloui, Deutschland, teilte uns am 10. April 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 11. Mai 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,89 % (absolut: 282.943 Aktien) betrug. Davon sind ihm 2,89 % (absolut: 282.943 Aktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die COMMIT GmbH zuzurechnen.“
Am 28. März 2012 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:
„Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung.
Die COMMIT GmbH, Köln, Deutschland, teilte uns am 23. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass deren Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 15. Oktober 2008 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,90 % (absolut: 479.480 Aktien) betrug.
Die COMMIT GmbH, Köln, Deutschland, teilte uns am 23. März 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass deren Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 11. Mai 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,89 % (absolut: 282.943 Aktien) betrug.“
Am 12. August 2011 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:
„Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Herr Josef Siepe, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 5. August 2011 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,08 % (entspricht 497.191 Stimmrechten) betrug. Davon sind ihm 4,39 % (430.191 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Herrn Siepe zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von Herrn Siepe kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Siepe GmbH.
Die Siepe GmbH, Kerpen, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass deren Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 5. August 2011 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,39 % (entspricht 430.191 Stimmrechten) betrug.“
16. Erklärung nach § 161 AktG
Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 18. März 2013 vom Vorstand an den Aufsichtsrat freigegeben.
Köln, 18. März 2013
Splendid Medien AG
Vorstand
gez. Andreas R. Klein
gez. Alexander Welzhofer
Wir haben den von der Splendid Medien AG, Köln, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, 19. März 2013
**Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**
gez. Dr. Christian Janßen, Wirtschaftsprüfer
gez. Nicole Lorré, Wirtschaftsprüferin
Der Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31. Dezember 2012 wurde in der Aufsichtsratssitzung am 22. März 2013 gebilligt.
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