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Splendid Medien AG

Annual Report May 11, 2011

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Annual Report

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splendid medien AG

Köln

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2010 von dem Vorstand über die allgemeine geschäftliche Entwicklung, die wesentlichen strategischen Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle unterrichtet worden. Er hat seinerseits den Vorstand in allen wichtigen Angelegenheiten beraten und ihn in seiner laufenden Geschäftsführung überwacht. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der Vorsitzende des Vorstandes befanden sich während des Geschäftsjahres 2010 in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch. In den vom Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung für den Vorstand geforderten Fällen hat der Aufsichtsrat an Angelegenheiten des Unternehmens mitgewirkt und hierüber Beschluss gefasst.

Die monatliche schriftliche Berichterstattung des Vorstands ermöglichte es dem Aufsichtsrat, sich ein umfassendes Bild über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage aller Unternehmen des Splendid-Konzerns zu verschaffen. Damit war der Aufsichtsrat jederzeit in der Lage, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Anstehende Entscheidungen wurden effizient vorbereitet und umgesetzt. Sonderausschüsse sind von dem Aufsichtsrat nicht gebildet worden.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist in dem Geschäftsjahr 2010 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammengetreten. In der Sitzung am 26.03.2010 berichtete der Vorstand, dass die Kinoveröffentlichungen von Filmen nicht die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt hatten. Der Vorstand kündigte an, dass künftig Kinoveröffentlichungen nur bei wenigen ausgewählten Filmen erfolgen würden. Erörtert wurden von Vorstand und Aufsichtsrat die strategischen Vorteile, die sich bei einer Beteiligung der WVG Medien GmbH an der Gründung eines Unternehmens der Online-Spielbranche ergeben könnten. Übereinstimmend gelangten Vorstand und Aufsichtsrat dabei zu dem Ergebnis, dass die bereits begonnenen Verhandlungen fortgeführt werden sollten. Ausführlich erörtert wurde ferner die Gründung einer neuen Gesellschaft zum Betrieb einer Video-on-Demand-Plattform. Allseits bestand die Erwartung, dass sich das Video-on-Demand-Geschäft in den kommenden Jahren stark weiterentwickeln wird. Vorstand und Aufsichtsrat sahen die Splendid-Gruppe insbesondere im Hinblick auf die technischen Entwicklungen der Enteractive GmbH in diesem Bereich als gut aufgestellt an. Der Aufsichtsrat stimmte daher der Gründung einer neuen Gesellschaft, der Videociety GmbH und dem Aufbau der Video-on-Demand-Plattform zu. Ferner teilte der Aufsichtsrat die Auffassung des Vorstandes, dass Herrn Henseleit als maßgeblich Verantwortlichem auf der technischen Seite die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, sich an der Videociety GmbH in Form einer atypischen Beteiligung in Höhe von 15 % zu beteiligen. Auf der Grundlage des Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des Konzernabschlusses zum 31.12.2009 wurden die Tantiemeansprüche der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2009 festgestellt. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Geschäftsentwicklung im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat, wie auch in den folgenden Sitzungen, über die Planungen zur mittelfristigen Kapitalstruktur und die Rahmenbedingungen an den Kapitalmärkten aus. Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2010 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet. Den Beschlussvorschlägen des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung schloss sich der Aufsichtsrat an. Den aktualisierten Bericht des Vorstandes zum Risikomanagementsystem nahm der Aufsichtsrat entgegen und regte seinerseits an, das Risikomanagementsystem des Konzerns in einigen Punkten zu optimieren.

Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Splendid Medien AG wurde geändert, um neuen Bestimmungen des Corporate Governance Kodex zu Altersbeschränkungen für Vorstandsmitglieder, der Begrenzungsmöglichkeit bei variablen Vergütungsbestandteilen in Vorstandsverträgen und der Obergrenze für Abfindungen an Vorstandsmitglieder Rechnung zu tragen. Eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat einvernehmlich verabschiedet.

In der Sitzung am 09.06.2010 widmeten sich Vorstand und Aufsichtsrat in erster Linie der künftigen Ausrichtung der WVG Medien GmbH. Anlass hierfür war der deutliche Rückgang des DVD-Geschäftes, der nicht vollständig durch die Neuentwicklung der Blu-ray Discs aufgefangen wurde. Erörtert wurden die Möglichkeiten strategischer Kooperationen der WVG Medien GmbH mit anderen Unternehmen sowie eine damit einhergehende Diversifikation der geschäftlichen Aktivitäten der WVG Medien GmbH. Daran anschließend berichtete der Vorstand über die weiteren Arbeiten zum Aufbau der Videociety-Plattform und die sehr erfolgreiche Zusammenarbeit mit iTunes in den ersten Monaten des Jahres 2010. Beide geschäftliche Aktivitäten erforderten eine grundlegende Erneuerung der in dem Splendid-Konzern verwendeten Datenbanken und Softwaresysteme. Der Aufsichtsrat ließ sich von dem Vorstand über den Fortgang dieses Projektes im Einzelnen unterrichten. Der im Gesetz bzw. dem Corporate Governance Kodex vorgesehene Selbstbehalt von Vorständen und Aufsichtsräten bei D & O-Versicherungen erforderte einen Neuabschluss des bestehenden Versicherungsvertrages. Unter den von dem Vorstand hierzu eingeholten Angeboten trafen Vorstand und Aufsichtsrat einvernehmlich eine Auswahl.

Der Geschäftsverlauf bei der Early Learning Group GmbH (vormals: Kids for Kids GmbH) wurde in der Sitzung am 30.08.2010 thematisiert. Insbesondere stellten sich Vorstand und Aufsichtsrat die Frage, ob zur Beschleunigung der weiteren Internationalisierung ein Investor an dem Unternehmen beteiligt werden sollte. In Bezug auf die Videociety GmbH wurden strategische Partnerschaften diskutiert. Der Aufsichtsrat sah ebenso wie der Vorstand hierin die Möglichkeit, die sich sehr gut entwickelnde Marktposition der Videociety GmbH zu festigen und die Grundlage dafür zu schaffen, dass die Videociety-Plattform künftig auch in anderen europäischen Ländern aufgebaut wird. Berichtet wurde über die Schwierigkeiten, die sich zwischenzeitlich bei der geplanten Beteiligung der WVG Medien GmbH an einem Unternehmen der Online-Spielbranche ergeben hatten. Der Aufsichtsrat bestärkte den Vorstand und die Geschäftsführung der WVG Medien GmbH in den eingenommenen Verhandlungspositionen. Einige Tage nach der Aufsichtsratssitzung wurden die Gespräche über eine Beteiligung wegen der unvereinbaren Positionen beider Seiten abgebrochen. Der vor der Sitzung von dem Vorstand vorgelegte Bericht zum Stand der Einrichtung einer neuen Datenbank und der Einführung neuer Softwaresysteme wurde näher besprochen. Schließlich ließ sich der Aufsichtsrat von dem Vorstand erläutern, in welcher Form im Splendid-Konzern Absicherungen gegen Kursrisiken erfolgt waren.

In der Sitzung am 25.11.2010 gab der Vorstand einen zusammenfassenden Überblick über den bisherigen Geschäftsverlauf im Jahre 2010 und einen Ausblick auf Umsatz und Ergebnisse des Gesamtjahres. Er teilte mit, dass die Filmeinkäufe sehr erfolgreich verlaufen seien. Erörtert wurde, welche Finanzierungsmöglichkeiten für zwei hochpreisige Filme bestehen. Sodann gingen Aufsichtsrat und Vorstand der Frage nach, ob und ggf. in welcher Weise für bestimmte Unternehmen des Splendid-Konzerns Änderungen an den bestehenden Geschäftsfeldern vorzunehmen sind. Festgestellt wurde, dass sich die Unternehmen in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen verschärften Wettbewerbsbedingungen stellen müssen und insgesamt ein erheblicher Margendruck besteht. Andererseits stimmte der Aufsichtsrat dem Vorstand darin zu, dass die Unternehmen des Splendid-Konzerns aufgrund ihrer Erfahrung und Innovationskraft über eine starke Marktstellung verfügen, die sie von anderen Unternehmen absetzt. Als besonders vielversprechend schätzte der Aufsichtsrat, ebenso wie der Vorstand, die Entwicklung der Videociety GmbH ein. Erneut wurden ausführlich die strategischen Kooperationen beim weiteren Aufbau der Videociety-Plattform erörtert. Das Budget für das Jahr 2011 wurde von dem Vorstand vorgelegt. Die grundsätzlichen Annahmen für den Geschäftsverlauf im Jahre 2011 wurden eingehend diskutiert. Der Aufsichtsrat erachtete das vorgelegte Budget als plausibel und genehmigte es einstimmig. Auf der Grundlage des Budgets wurden die Kriterien für die Tantieme des Vorstandes im Jahre 2011 festgelegt. Den Bericht des Vorstandes zu weiteren Ergebnissen der Internen Revision nahm der Aufsichtsrat zustimmend entgegen. Gemäß den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex nahm der Aufsichtsrat eine Überprüfung der Effizienz seiner Tätigkeit vor. Nach Meinung seiner Mitglieder verfügt der Aufsichtsrat über die notwendige Kompetenz, um die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Überwachungsfunktionen effizient auszuüben. Aufgrund der bestehenden Systeme und der offenen Informationspolitik des Vorstandes konnte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010 seine Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen, wie dies von ihm im Unternehmensinteresse erwartet wird. Die Sitzung endete damit, dass Vorstand und Aufsichtsrat eine geänderte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG gemeinsam verabschiedeten.

Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses

Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hatte am 10.06.2010 die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2010 gewählt. Diese hatte dem Aufsichtsrat die gemäß Ziff. 7.2.1 des Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung vorgelegt. Sie war daraufhin von dem Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt worden. Die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der Splendid Medien AG sowie den Konzernabschluss und die Lageberichte für die Splendid Medien AG und den Konzern zum 31.12.2010 auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geprüft und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 28.03.2011 übersandt. An der Bilanzsitzung nahm auch der verantwortliche Vertreter der Abschlussprüferin teil. Er berichtete dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung und beantwortete die Fragen des Aufsichtsrates zu einzelnen Aspekten dieser Prüfungen. Eingehend erörtert wurde insbesondere, inwieweit die bereits erfolgten Veränderungen der Systemlandschaft zu einer Verbesserung der Erfassung und Bereitstellung von Daten für die Erstellung der Jahresabschlüsse beigetragen haben. Darüber hinaus wurde besprochen, welche weiteren Module zu diesem Zweck zukünftig implementiert werden sollen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Diskussion zu den Wertansätzen des Filmvermögens und der Darlehen, die von der Splendid Medien AG an die Early Learning Group und die Splendid Film GmbH ausgereicht worden sind. Der Aufsichtsrat gelangte aufgrund seiner eigenen Prüfungen sowie der Auskünfte, die ihm der Vorstand und der Vertreter der Abschlussprüferin erteilten, zu dem Ergebnis, dass die Abschlüsse und Lageberichte nicht zu beanstanden waren. Einer besonderen Prüfung unterzog der Aufsichtsrat die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG gemäß § 289 Abs. 4 und 5 HGB und im Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs. 4 HGB. Der Aufsichtsrat sah die dort erteilten Angaben als vollständig und zutreffend an und schloss sich ihnen an.

In Übereinstimmung mit den Feststellungen in den Prüfungsberichten der Abschlussprüferin billigte der Aufsichtsrat aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31.12.2010. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31.12.2010 wurde damit festgestellt. Die Lageberichte und den Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Dem Vorschlag des Vorstandes, den Bilanzgewinn der Splendid Medien AG auf neue Rechnung vorzutragen, hat sich der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Finanz- und Investitionsplanung der Splendid Medien AG und des Konzerns angeschlossen.

Compliance

Der Aufsichtsrat hält das bei der Splendid Medien AG und im Konzern eingerichtete Compliance-System für effizient. Es ist nach Ansicht des Aufsichtsrates geeignet, ein gesetzes- und regelkonformes Verhalten der Mitarbeiter des Konzerns sicherzustellen. Der Aufsichtsrat ist sich seiner Aufgabe bewusst, Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten zu verhindern und wird alles in dieser Hinsicht Erforderliche tun. Verstöße, die ihm bekannt werden, wird der Aufsichtsrat ebenso wie der Vorstand streng ahnden.

Corporate Governance

Die meisten Empfehlungen und Anregungen, die der Corporate Governance Kodex enthält, werden von der Splendid Medien AG befolgt. Abweichungen ergeben sich nur in wenigen Punkten. Diese Abweichungen sind aus Sicht des Aufsichtsrates sachlich geboten und liegen im Unternehmensinteresse. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat die Abweichungen kenntlich gemacht und begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie alle früheren Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist.

Risikofrüherkennungssystem

Die Splendid Medien AG verfügt über ein Risikofrüherkennungssystem, das von dem Vorstand laufend im Lichte neuerer Erkenntnisse aktualisiert wird. Über diese Aktualisierungen wird der Aufsichtsrat von dem Vorstand zeitnah informiert. Eigene Anregungen des Aufsichtsrates zur Verbesserung des Risikofrüherkennungssystems sind von dem Vorstand jeweils übernommen worden. Nach Meinung des Aufsichtsrates ist das bestehende System geeignet, Gefahren für die Gesellschaft rechtzeitig erkennbar werden zu lassen und angemessen auf solche Gefahren zu reagieren.

Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2010.

Köln, den 28. März 2011

Dr. Ralph Drouven, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Corporate Governance

Über die Corporate Governance bei der Splendid Medien AG berichtet der Vorstand - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex wie folgt:

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse und zum Wohle der Splendid Medien AG eng zusammen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die strategischen Entwicklungen, über die Lage des Konzerns und alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates fest. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht des Aufsichtsrates sowie im Bericht zur Unternehmensführung, innerhalb des Lageberichts.

Berater- oder sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen mit Herrn Dr. Ralph Drouven und Herrn Bernd Kucera. Herr Dr. Drouven ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Partner der Rechtsanwaltssozietät CMS Hasche Sigle; Herr Kucera ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Partner der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Soweit CMS Hasche Sigle bzw. Kucera & Hüttner GmbH im Berichtszeitraum für das Unternehmen beratend tätig wurden, hat der Aufsichtsrat der Beauftragung zugestimmt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind, traten nicht auf.

Die Amtsperiode der drei Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 beschlossen wird.

Directors' Dealings

Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Splendid Medien AG und sich darauf beziehende Finanzinstrumente offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahe stehender Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Die Splendid Medien AG veröffentlicht diese Transaktionen unverzüglich, nachdem sie dem Unternehmen mitgeteilt wurden. Zudem sind die Informationen im Internet unter www.splendid-medien.com/Investor Services abrufbar. Im Geschäftsjahr 2010 wurden keine Transaktionen getätigt.

Corporate Compliance

Gemäß Ziffer 4.1.3 DCGK hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Diesem Ziel dient eine vom Vorstand im Geschäftsjahr 2007 verabschiedete Corporate Compliance-Richtlinie, die insbesondere zur Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dienen soll. Der Vorstand und das Management sind für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich. Das Management und die Mitarbeiter wurden auch im Jahr 2010 entsprechend unterwiesen. Im Rahmen regelmäßiger Abfragen wird über mögliche Verstöße berichtet. Des Weiteren ist ein Compliance Manager als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen den Prinzipienkatalog eingesetzt. Es sind bisher keine Verstöße gegen die Richtlinie aufgetreten.

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Gemäß Ziffer 6.6 DCGK soll der Corporate Governance Bericht Angaben enthalten über den Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben werden. Die Splendid Medien AG weist sämtliche durch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder gehaltene Aktien oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente individualisiert aus.

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Anzahl Anteile

in %
Optionen
Vorstand
Andreas R. Klein 5.308.984 54,2286 0
Alexander Welzhofer 28.621 0,2923 33.375
Aufsichtsrat
Dr. Ralph Drouven 3.060 0,0313 0

Vergütung des Vorstands 2010

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in EUR Jahreseinkommen
Fixum Tantieme Vorstand Tantieme Geschäftsführer Sachbezüge Insgesamt
--- --- --- --- --- ---
Andreas R. Klein (Vorsitzender) 323.579 205.000 0 12.490 541.069
Alexander Welzhofer 261.868 56.037 34.483 9.168 361.556
Michael Gawenda 133.948 54.655 0 8.932 197.535
Insgesamt 719.395 315.692 34.483 30.590 1.100.160

Der Vorstand der Splendid Medien AG erhält ein vertraglich vereinbartes Fixum sowie eine erfolgsabhängige Tantieme. Die Tantieme basiert auf umsatz- und ergebnisbezogenen Komponenten sowie bei den Vorstandsmitgliedern Alexander Welzhofer und Michael Gawenda auf weiteren definierten Leistungszielen, die jährlich neu festgelegt werden. Sachbezüge (im Wesentlichen Pkw) stellen einen weiteren Bestandteil der Vorstandsvergütung dar.

Alexander Welzhofer hat 2010 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt, Köln, Vorsitzender;

weiteres Aufsichtsratsmandat: TX Logistik AG, Bad Honnef (bis 23.03.2011)
Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Bonn, stellvertretender Vorsitzender;

weitere Aufsichtsratsmandate: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender),

pact Finanz AG, Düsseldorf
Herr Manuel Obermayer, Geschäftsführer der Melius GmbH, München

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe:

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Dr. Ralph Drouven EUR 20.000,00
Bernd Kucera EUR 15.000,00
Manuel Obermayer EUR 10.000,00

Dr. Drouven (CMS Hasche Sigle) stellte im Berichtsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 122 für Beratungsleistungen in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 122). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berechnete im Geschäftsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 16 für die Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid Gruppe (davon aufwandswirksam: TEUR 16).

Zielsetzungen bei Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Umsetzungen

Die Splendid Medien AG verfolgt bei der Besetzung des Aufsichtsrates folgende Ziele: Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Sämtliche Mitglieder sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass dem Aufsichtsrat ein Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung angehört. Angesichts der Tatsache, dass sich im Bereich des Filmlizenzhandels vielfältige rechtliche Probleme stellen, aber auch Hinblick auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen rechtlichen Anforderungen an eine gute Unternehmensführung strebt der Aufsichtsrat an, dass ein weiteres Mitglied über qualifizierte Rechtskenntnisse verfügt. Schließlich sollten alle Mitglieder vor ihrer Wahl bereits Erfahrungen in der Medienbranche gesammelt haben. Personen, bei denen aufgrund ihrer anderweitigen beruflichen Tätigkeiten oder aus sonstigen Gründen mit dem Auftreten von Interessenkonflikten zu rechnen ist, sollen nicht für die Wahl zum Aufsichtsrat vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat wird bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern nur solche Personen vorschlagen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.

Wie von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wird der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch auf die Vielfalt (Diversity) im Sinne einer Pluralität von Meinungen und Erfahrungen der vorgeschlagenen Personen achten. Angesichts der geringen Größe des Aufsichtsrats, der nur über drei Mitglieder verfügt, ist der Aufsichtsrat jedoch nach reiflicher Abwägung aller Umstände zu der Auffassung gelangt, dass neben den vorgenannten Kriterien eine bestimmte Beteiligungsquote von Frauen nicht zwingend vorgegeben werden soll. Der Aufsichtsrat wird andererseits bei künftigen Wahlvorschlägen dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Aufsichtsräten angemessen vertreten sein sollen, besonders berücksichtigen.

Die Ziele, die die Splendid Medien AG bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgt, sind bei seiner gegenwärtigen Zusammensetzung in vollem Umfang erfüllt.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG haben zuletzt am 28. März 2011 gemäß § 161 AktG die gemeinsame Entsprechenserklärungen abgegeben. Diese Entsprechenserklärung hat folgenden Wortlaut:

Erklärung

Die vorangegangene Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG datiert vom 25. November 2010. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf den Kodex in seiner Fassung vom 26. Mai 2010, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 02. Juli 2010. Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Maßgaben entsprochen wurde und wird.

1. Ziffer 2.3.2

Die Gesellschaft soll allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege übermitteln, wenn die Zustimmungserfordernisse erfüllt sind.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, die Satzung dahingehend zu ändern, dass die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt der Übermittlung der Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege erfolgen kann.

Begründung: Die derzeit gültige Fassung der Satzung sieht die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt der Übermittlung der Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege noch nicht vor. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

2. Ziffer 2.3.3 Satz 2

Auch bei der Briefwahl und der Stimmrechtsvertretung soll die Gesellschaft die Aktionäre unterstützen.

Die Satzung der Splendid Medien AG sieht eine Stimmrechtsvertretung vor, bislang jedoch keine Briefwahl.

Begründung: Die durch das ARUG eröffnete Möglichkeit der Briefwahl ist noch mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Problemen behaftet. Zudem bietet die Splendid Medien AG den Aktionären bereits die Möglichkeit, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf elektronischem Weg zu bevollmächtigen. Gleichwohl werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, eine Briefwahl vorzusehen, soweit dies sinnvoll erscheint.

3. Ziffer 4.1.5

Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.

Der Vorstand besetzt Führungspositionen nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/ innen. Bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung wird der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.

Begründung: Der Vorstand wird die Auswahlkriterien Vielfalt sowie eine angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen beachten. Es muss aber weiterhin der Entscheidung des Vorstands obliegen, den/die fachlich und persönlich geeigneteste/n Kanditaten/-innen zu bestimmen.

4. Ziffer 4.2.3 Absatz 2 und 3

Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Der Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, dass variable Vergütungsteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Sämtliche Vergütungsteile müssen für sich und insgesamt angemessen sein und dürfen insbesondere nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten.

Als variable Vergütungsteile kommen z.B. auf das Unternehmen bezogene aktien- oder kennzahlenbasierte Vergütungselemente in Betracht. Sie sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein. Für außerordentliche Entwicklungen hat der Aufsichtsrat grundsätzlich eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) zu vereinbaren.

Die Vorstandsverträge aller Vorstandsmitglieder sehen bereits fixe und variable Vergütungsbestandteile vor. Mit Wirkung ab dem 01.01.2010 wird bei den variablen Vergütungsbestandteilen von Herrn Alexander Welzhofer und Herrn Michael Gawenda, deren Erfolgsziele jährlich neu zu vereinbaren sind, überwiegend auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage abgestellt. Dieser Teil der variablen Vergütung berücksichtigt auch negative Entwicklungen des Unternehmenserfolgs. Der mit Herrn Andreas R. Klein in seinem Vorstandsvertrag vereinbarte variable Vergütungsbestandteil ist bis zum Vertragsende festgeschrieben. Er hat keine mehrjährige Bemessungsgrundlage und berücksichtigt auch noch nicht negative Entwicklungen.

In den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder ist derzeit keine Vereinbarungen für eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für außerordentliche Entwicklungen getroffen. Die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder Alexander Welzhofer und Michael Gawenda sind aber ohnehin der Höhe nach begrenzt.

Begründung: Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder Andreas R. Klein und Alexander Welzhofer haben eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011, der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds Michael Gawenda hat eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2011. Eine Änderung einzelner Vertragsbedingungen während der fest vereinbarten Laufzeit erscheint nicht angemessen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt aber, bei Neuabschlüssen von Vorstandsverträgen die Kodexvorgaben zu variablen Vergütungsbestandteilen und zu einer Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für außerordentliche Entwicklungen zu beachten. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt, dass der Aufsichtsrat bei Abschluss oder Änderung eines Vorstandsvertrags grundsätzlich eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für außerordentliche Entwicklungen zu vereinbaren hat.

5. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1 und 2

Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.

Der Aufsichtsrat besetzt Vorstandspositionen insbesondere nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen. Bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung wird der Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.

Begründung: Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlich sind. Er wird auch anstreben, dass der Vorstand in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Soweit der Vorstand nicht aus mehr als drei Mitgliedern besteht, kann aber nicht gewährleistet werden, dass dem Vorstand Frauen in einer bestimmten Quote angehören. Dennoch soll nach Meinung des Aufsichtsrats der Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Vorständen angemessen vertreten sein sollen, bei der Auswahl von Bewerbern besonders berücksichtigt werden.

6. Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1 und 3

Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.

Der Aufsichtsrat hat bisher nicht gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachfolgeplanung vorgenommen.

Begründung: Angesichts der Zusammensetzung und Altersstruktur des Vorstandes der Splendid Medien AG sehen Aufsichtsrat und Vorstand eine Nachfolgeplanung derzeit nicht als erforderlich an.

7. Ziffer 5.3.1 Satz 1

Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden.

Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat keine Ausschüsse gebildet.

Begründung: Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG besteht aus drei Mitgliedern. Angesichts dieser geringen Größe des Aufsichtsrats erübrigt sich die Einrichtung von Ausschüssen.

8. Ziffer 5.3.2 Satz 1

Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befasst.

Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat keinen gesonderten Prüfungsausschuss eingerichtet.

Begründung: Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG besteht aus drei Mitgliedern. Angesichts dieser geringen Größe des Aufsichtsrats erübrigt sich die Einrichtung von Ausschüssen.

9. Ziffer 5.3.3

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat keinen gesonderten Nominierungsausschuss eingerichtet.

Begründung: Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG besteht aus drei Mitgliedern. Angesichts dieser geringen Größe des Aufsichtsrats erübrigt sich die Einrichtung von Ausschüssen.

10. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und 3

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen.

Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden.

Der Aufsichtsrat der Splendid Medien AG hat ein Höchstalter für Mitglieder des Aufsichtsrates vorgegeben. Wie von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wird der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch auf die Vielfalt (Diversity) im Sinne einer Pluralität von Meinungen und Erfahrungen der vorgeschlagenen Personen achten. Eine bestimmte Beteiligungsquote von Frauen wird nicht vorgegeben. Der Aufsichtsrat wird jedoch bei künftigen Wahlvorschlägen den Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Aufsichtsräten angemessen vertreten sein sollen, besonders berücksichtigen.

Begründung: Der Aufsichtsrat verfügt nur über drei Mitglieder. Um eine effiziente Arbeit im Aufsichtsrat zu gewährleisten, müssen die Aufsichtsratsmitglieder über die im Corporate Governance Bericht wiedergegebenen Qualifikationen verfügen. Die Auswahl geeigneter Kandidaten/Kandidatinnen würde nach Auffassung des Aufsichtsrats zum Nachteil des Unternehmens in einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Weise eingeschränkt, wenn das Geschlecht eines Kandidaten/einer Kandidatin zu einem zwingend zu beachtenden Auswahlkriterium erhoben würde.

11. Ziffer 5.4.1 Abs. 4

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.

Da derzeit noch unklar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann, wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Satz 2 DCGK erklärt.

12. Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 1

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen, eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe:

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Dr. Ralph Drouven EUR 20.000
Bernd Kucera EUR 15.000
Manuel Obermayer EUR 10.000

Begründung: Der Aufsichtsrat kann den Unternehmenserfolg nur eingeschränkt beeinflussen, da er selbst keine Geschäftsführungsbefugnisse besitzt und die Geschäftsleitung nicht veranlassen kann, bestimmte Maßnahmen vorzunehmen. Für die Erfüllung seiner gesetzlichen Überwachungsaufgabe bedarf der Aufsichtsrat weder eines Anreizes noch einer Belohnung in Form einer am Unternehmenserfolg orientierten Vergütung.

13. Ziffer 7.1.2. Satz 4

Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein.

Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Die Veröffentlichung der Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung erfolgt binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes. Der Halbjahresfinanzbericht wird weiterhin erst binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht.

Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom Kodex empfohlenen Zeitraumes wäre nur bei einer mit Kosten verbundenen Vergrößerung des internen Rechnungswesens möglich.

Konzernlagebericht der Splendid Medien AG, Köln, für das Geschäftsjahr 2010

I. Unternehmen und Geschäftstätigkeit

Die Splendid Medien AG bildet die Holding für ihre Tochtergesellschaften und Beteiligungen, mit denen die Wertschöpfungskette im Filmgeschäft mit Kino, DVD und Blu-ray Disc, Video-on-Demand (VoD), Electronic Sell-through (EST) sowie Pay-TV und Free-TV abgedeckt wird. Sieben Konzerngesellschaften sind direkt mit dem Mutterunternehmen, der Splendid Medien AG (Holdinggesellschaft), verbunden. Die FFS Köln gehört mit einem Anteil von 51 % zur Splendid Synchron GmbH, weitere 49 % hält die FFS Film- & Fernseh-Synchron GmbH, München. Im Berichtszeitraum wurde eine neue Tochtergesellschaft, Videociety GmbH, gegründet (100 %). Die Gesellschaft betreibt eine Video-on-Demand-Plattform. Dabei gelangt der Video-Content über den mit dem Internet verbundenen Blu-ray Player (BD-Live Player) auf den Bildschirm. Die Gesellschaft hat ihre operative Tätigkeit Mitte Juni 2010 im Rahmen eines Testbetriebs, der mittlerweile abgeschlossen ist, aufgenommen.

Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer der Enteractive GmbH und der WVG Medien GmbH sind selbst am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Die Splendid Medien AG ist eine Management-Holding und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Strategieentwicklung, Verwaltungsdienstleistungen, Controlling und Öffentlichkeitsarbeit sowie Investor Relations auf Konzernebene. Die Tochtergesellschaft Kids for Kids GmbH firmierte im Geschäftsjahr 2010 um. Der neue Name der Gesellschaft lautet: Early Learning Group GmbH. Mit den Tochtergesellschaften Enteractive GmbH und Splendid Synchron GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Mit der Polyband Medien GmbH sowie mit der WVG Medien GmbH bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.

Insbesondere die Splendid Film und die Polyband Medien erwerben Rechte an Spielfilmen, TV-Produktionen, Special Interest und Kinderprogrammen und werten diese entlang der Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment einschließlich VoD/EST und TV) im deutschsprachigen Raum und in den Benelux-Ländern aus. Den Vertrieb im Bereich Home Entertainment übernimmt die Tochtergesellschaft WVG Medien. Sie vertreibt die DVD und Blu-ray-Discs der Label Splendid Film, Polyband, Early Learning Group (vormals Kids for Kids) sowie weiterer Vertriebspartner an den Handel. Die Early Learning Group produziert und vermarktet Edutainment-Programme für den Vorschul-Bereich. Die Splendid Synchron und deren Tochtergesellschaft FFS Köln, beide mit Sitz in Köln, synchronisieren fremdsprachige Filme, TV-Serien und Dokumentationen und überarbeiten diese tontechnisch. Die Enteractive in Hamburg konzipiert und entwickelt digitale Mehrwertdienste wie Animation, Trailer, Spiele für DVD/Blu-ray und Internet und bietet Digitalisierungsdienste für VoD/EST-Plattformen (wie z.B. Maxdome, Videoload, iTunes) an. Sie komplettiert den Bereich Internet/Neue Medien der Splendid Medien AG und bildet zusammen mit der Splendid Synchron/FFS Köln den Bereich Postproduktion.

Konzernstruktur

Konzerninterne Steuerungssysteme

Die Splendid-Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist das profitable Wachstum im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), das Ergebnis vor Steuern (EBT) sowie - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich. Ferner haben die Liquiditäts- und Cash-flow-Steuerung eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, EBT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Konzernvorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft der Gesellschaft wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis- und Cash flow-Entwicklungen mittels eines Soll-Ist-Vergleichs erfasst und analysiert. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.

II. Rahmenbedingungen

Wirtschaft erholt sich

Die deutsche Wirtschaft konnte nach dem sehr schwachen Vorjahr, in dem die Wirtschaft noch um fast 5 Prozent geschrumpft war, um 3,6 Prozent wachsen - so viel wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Getrieben war das Wachstum vor allem vom Export sowie von Investitionen der Unternehmen. Für das Jahr 2011 rechnen Experten mit der Fortsetzung der positiven Entwicklung.

Einzelhandelsumsatz gestiegen

Der private Konsum stieg im Zuge der wirtschaftlichen Erholung gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 0,4 Prozent (Vj.: -0,2 Prozent). Konjunkturexperten hatten angesichts der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zwar mit einem besseren Ergebnis gerechnet. Für den Einzelhandel wurde jedoch ein Wachstum von preisbereinigt 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (-3,1 Prozent) gemessen - das stärkste Umsatzplus seit 2004. Experten erwarten für das Jahr 2011 grundsätzlich eine weitere positive Entwicklung, die vom Anstieg des privaten Konsums getragen wird, verbunden mit dem Inflationsrisiko sowie damit einhergehend mit einem steigenden Zinsniveau.

Deutscher Videomarkt: Rekordwerte, Preisverfall, Anteil digitaler Transaktionen nimmt zu

Der Home Entertainment-Markt setzt sich aus den Bereichen Verkauf, Verleih über Videotheken und das Internet sowie lizenzierte digitale Downloads zusammen. 2010 erreichte der deutsche Video-Kaufmarkt mit 118,2 (Vorjahr: 113,8) Mio. verkauften Bildtonträgern ein Absatzplus von vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Entwicklung war vor allem durch das starke Wachstum bei Blu-ray (Absatz: 12,0 gegenüber 6,2 Mio. Stück im Vorjahr) und EST (Absatz: 2,9 gegenüber 0,9 Mio. Stück im Vorjahr) beeinflusst. Hingegen ging der DVD-Absatz um 3 % auf 103,2 (Vorjahr: 106,6) Mio. Stück zurück.

Angesichts sinkender Durchschnittspreise bei allen Bildtonträgerformaten erreichte der Gesamtumsatz des DVD/Blu-ray-Kaufmarktes (inkl. EST) mit 1,404 (Vorjahr: 1,385) Mrd. Euro eine gegenüber der Absatzentwicklung niedrigere Steigerungsrate von einem Prozent. Der Durchschnittspreis einer DVD, Blu-ray-Disc, EST-Transaktion war mit 11,88 Euro gegenüber dem Vorjahr (12,17 Euro) nach wie vor rückläufig (Durchschnittspreis DVD: -2 %, Blu-ray-Disc: -16 %, EST: -10 %). Die DVD ist mit einem Marktanteil von 84,7 % (Vorjahr: 90,8 %) nach wie vor der marktbeherrschende Standard. Der Marktanteil des Blu-ray-Formats nahm mit 193 Mio. Euro (Vorjahr: 119 Mio. Euro) auf 13,7 % (Vorjahr: 8,6 %) zu. Auch der digitale Kaufmarkt verzeichnete mit 22 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro) eine deutliche Steigerung.

Der Verleihmarkt musste erneut einen Umsatzrückgang von 269 Mio. Euro auf 264 Mio. Euro hinnehmen. Der Marktanteil des Blu-ray-Formats im Verleih nahm mit 24 Mio. Euro (Vorjahr: 15 Mio. Euro) auf 9 Prozent (Vorjahr: 5,6 Prozent) zu. Der Marktanteil des Online-Verleihs (VoD, PPV) wuchs mit 21 Mio. Euro (Vorjahr 13) auf knapp 8 Prozent (Vorjahr: 4,8 Prozent) an.

Absatz von Home Entertainment-Produkten zunehmend ins Internet verlagert

Beim Absatz von DVD und Blu-ray gewinnen Internet bzw. e-commerce-Anbieter eine immer größere Bedeutung: 2010 erreichten sie erstmals einen Anteil von einem Drittel am Gesamtmarkt, während insbesondere Warenhäuser an Bedeutung verloren. Hier ist vor allem die herausragende Bedeutung des Online-Händlers Amazon zu nennen.

Special Interest und TV-Serien mit sinkenden Marktanteilen

Die steigende Bedeutung, die Special Interest-Produkten und TV-Serien in den vergangenen Jahren zukam, hat sich im vergangenen Jahr verringert. Grund ist vor allem die Entwicklung der Durchschnittspreise. Während der Durchschnittspreis eines Bildtonträgers im Berichtsjahr um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr abnahm, entwickelte sich der Durchschnittspreis bei Special Interest um 8 Prozent nach unten, bei TV-Serien um 5 Prozent. Insgesamt jedoch liegt das Preisniveau mit 14,03 Euro bei Special Interest-Produkten und 20,42 Euro bei TV-Serien nach wie vor höher als der Durchschnittspreis bei allen Produkten (11,88 Euro).

Entertainmentmarkt in den Niederlanden und Belgien rückläufig

Die Splendid-Gruppe nimmt seit einigen Jahren die Auswertung von Home Entertainment-Titeln in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden vor. Da der größte Umsatzbeitrag innerhalb der Benelux-Staaten in den Niederlanden erwirtschaftet wird, kommt der Marktentwicklung dort eine besondere Bedeutung zu. Zum zweiten Mal in Folge entwickelte sich der niederländische Markt für Home Entertainment rückläufig. Der Umsatz mit DVD und Blu-ray-Discs ging gegenüber dem Vorjahr um 8 Prozent auf 287,2 (Vorjahr: 312) Mio. Euro zurück. Der Umsatzanteil von Filmen auf Blu-ray lag bei 10 Prozent. Der belgische Home Entertainment-Markt verzeichnete ebenfalls einen Umsatzrückgang.

Private Fernsehsender wieder im Aufwind

Die Entwicklung der Werbeeinnahmen ist ein wichtiger Indikator bei der Festlegung der Programmeinkäufe der Sender und damit auch der Absatzchancen von Filmlizenzen der Splendid-Gruppe an die TV-Sender. Die wirtschaftliche Erholung hat sich positiv auf die Werbeeinnahmen der TV-Sender ausgewirkt. Auch die Situation im deutschen Bezahlfernsehen hinsichtlich Abonnentenzahlen und Profitabilität hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder verbessert. Im Gegensatz dazu sehen sich die öffentlich-rechtlichen Sender im Zuge zu erwartender sinkender Gebühreneinnahmen zu konsequenten Sparmaßnahmen verpflichtet, die auch den Lizenzerwerb betreffen. Angesichts eines nach wie vor steigenden TV-Konsums der Verbraucher sehen sich jedoch alle TV-Sender zur Bereitstellung eines attraktiven Fernsehprogrammes verpflichtet, das auch entsprechende Lizenzeinkäufe einschließt.

Enttäuschendes Kinojahr

Der Kinobereich musste im Jahr 2010 einen Rückgang sowohl bei den Besucherzahlen (von 146,3 Mio. auf 126,6 Mio.) als auch beim Umsatz (von 976,1 Mio. Euro auf 920,4 Mio. Euro) hinnehmen. Die Entwicklung geht vor allem auf eine schwache Performance der deutschen Filme in den Kinos zurück, während die Steigerung bei dem Verkauf von vergleichsweise teureren 3D-Tickets (Anteil von 17,1 Prozent der Gesamttickets gegenüber 5,1 Prozent im Vorjahr) die Entwicklung teilweise kompensieren konnte. Die Zahl der Kinostandorte sowie der Kinositzplätze ging auch im Jahr 2010 weiter zurück.

Preisdruck im Service-Bereich hält an

Der Markt für audiovisuelle Postproduktion ist in den letzten Jahren durch einen starken Preisdruck sowie durch strukturelle Veränderungen gekennzeichnet. Diese Entwicklung setzte sich auch in 2010 fort. Die Synchronbranche sah sich sinkenden Auftragsvolumina bei gleichzeitig weiterhin hohem Preisdruck seitens der Auftraggeber ausgesetzt. Zusätzlich mussten sich die etablierten Anbieter dem Wettbewerb mit einer zunehmenden Anzahl von Kleinstbetrieben stellen, die ihre Dienstleistung zu sehr günstigen Konditionen anbieten. Die Branche reagierte mit weiterer Verschlankung der Kostenstrukturen, mit stärkerer regionaler Diversifizierung sowie zunehmender Internationalisierung.

III. Geschäftsverlauf

III. 1. Umsatz der Splendid-Gruppe gestiegen

Die Splendid-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2010 einen Gesamtumsatz von 39,5 (Vorjahr: 36,4) Mio. Euro. Im isolierten vierten Quartal 2010 lag der Umsatz bei 11,7 (Vorjahr: 12,5) Mio. Euro. Wichtigster Geschäftsbereich war das Segment "Home Entertainment". Dessen Anteil am Gesamtumsatz lag bei 72,6 % (Vorjahr: 76,8 %). Zweitwichtigster Umsatzträger der Gruppe war der Geschäftsbereich "Lizenzhandel" mit einem Anteil von 21,9 % (Vorjahr: 16,8 %). Der Bereich Postproduktion hatte im Berichtsjahr einen Umsatzanteil von 5,5 % (Vorjahr: 6,4 %).

III. 2. Home Entertainment

Im Segment "Home Entertainment" wurde ein Umsatz von 28,7 (Vorjahr: 28,0) Mio. Euro erzielt. Auf die Splendid Film entfällt dabei ein Anteil von 14,1 (Vorjahr: 10,5) Mio. Euro, 11,8 (Vorjahr: 14,3) Mio. Euro entfallen auf die Polyband. Der Umsatzbeitrag der Early Learning Group lag bei 0,5 (Vorjahr: 0,9) Mio. Euro, der Umsatzbeitrag der WVG Medien aus Vertriebsdienstleistungen bei 2,3 (Vorjahr: 2,3) Mio. Euro.

Die Splendid-Gruppe wertet auf DVD, Blu-ray und VoD/EST vor allem Programme aus, die ihre Erstveröffentlichung im Home Entertainment erfahren. Dabei handelt es sich vor allem um Titel aus dem Bereich Action, Komödie und Special Interest (insbesondere hochwertige Dokumentationen) sowie TV-Programme.

Umsatzstarke Titel bei Splendid Film

Aus den Neuveröffentlichungen der Splendid Film-Library waren u. a. die Spielfilmadaption "Tekken" nach dem gleichnamigen Konsolenspiel, der Werner Herzog-Kriminalthriller "Bad Lieutenant" mit Nicolas Cage und Eva Mendes, das Martial-Arts-Biopic "Ip Man" sowie dessen Sequel "Ip Man 2", die Kriminalkomödie "Leaves of Grass" mit Edward Norton, der Thailand-Actioner "Ong Bak 3", die Tragikomödie "Solitary Man" mit Michael Douglas sowie der Kampfkunst-Krimi "Ninja" besonders umsatzstark.

Polyband - Angespannte Beschaffungssituation der Vorjahre hat Auswirkung auf die aktuelle Absatzsituation

Aus den Veröffentlichungen der Polyband-Library ist neben "Tortuga - Die unglaubliche Reise der Meeresschildkröte" die BBC-Dokumentation "Wildes Russland" hervorzuheben. Insgesamt konnte die Auswertung der Polyband-Filmtitel nicht an die hervorragende Performance der vergangenen Jahre anknüpfen. Grund war die seit einiger Zeit und im Anschluss an die Finanzkrise forcierte angespannte Beschaffungssituation, die durch wenig qualitativ hochwertiges Programmangebot bei gleichzeitig nachfrageinduziertem Preisanstieg aufgrund einer zunehmendem Dichte an Wettbewerbern gekennzeichnet war. Hinzu kam, dass einige Titel sich nicht erwartungsgemäß entwickelten. Dem Geschäftsjahr 2011 sieht Polyband mit vorsichtigem Optimismus entgegen, zumal in 2010 wieder aussichtsreiche Programmakquisitionen getätigt werden konnten.

Erfolgreiche Auswertung in Benelux

Ungeachtet der rückläufigen Branchensituation konnte die Home Entertainment-Auswertung von Filmtiteln aus der Splendid-Library in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden mit einem Umsatz von 2,2 (Vorjahr 1,0) Mio. Euro die Erwartungen übertreffen. Es wurden 127 (Vorjahr: 50) Titel des Splendid-Labels, vorrangig aus dem Genre Asien-Action ausgewertet.

Anteil von Blu-ray-Veröffentlichungen nimmt weiter zu

Bei den Veröffentlichungen nimmt der Anteil der Blu-ray-Discs gemessen an der Anzahl der insgesamt veröffentlichten Titel weiter zu. Insgesamt wurden 149 (Vorjahr: 66) Veröffentlichungen von Titeln der der Splendid-Gruppe als Blu-ray Disc veröffentlicht.

Dynamische Entwicklung bei VoD/EST

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 nahm die Splendid-Gruppe die Zusammenarbeit mit dem iTunes Store auf. Damit konnten Filme der Splendid-Gruppe nicht nur bei den bis dato marktführenden VoD/EST-Plattformen Maxdome und Videoload sowie weiteren Anbietern heruntergeladen und geschaut werden, sondern auch beim schnell wachsenden Apple-Portal, dessen Marktbedeutung rasch zunahm. Die Splendid-Gruppe veröffentlicht nicht nur eigene Filme über den iTunes-Store, sondern fungiert auch als Vertriebspartner für konzernfremde Labels. Die technische Bereitstellung der Titel für die Downloadplattform übernimmt die Splendid-Tochtergesellschaft Enteractive. Das Wachstum von Titeln über VoD/EST am Umsatzanteil verlief sehr dynamisch. Während die Splendid-Gruppe im Vorjahr Lizenzeinnahmen für die Auswertung von Titeln über VoD in Höhe von von 0,3 Mio. Euro erzielte, lag der Anteil im Berichtsjahr bereits bei 1,0 Mio. Euro. Die Splendid-Gruppe erwartet eine anhaltend dynamische Entwicklung.

Produkgruppe "Ben & Bella"

Die angespannte Absatzsituation für die Produktgruppe "Ben & Bella", hielt weiter an. Im Berichtszeitraum konnten neue Vertriebsterritorien gewonnen werden. Für das Jahr 2011 wird eine verbesserte Entwicklung erwartet.

Special Marketing

Die Vermarktung von DVD-Titeln über ein sog. Produkt-Bundling (Kombination von DVD mit einem anderen Produkt zu einem Gesamtangebot) umfasst Marketinginstrumente wie z. B. "Covermount" (DVD als Beigabe zu Zeitschriftentiteln) oder "Add-Ons" (Beigaben beim Kauf eines anderen Produktes). Der Markt ist geprägt durch eine angespannte wirtschaftliche Situation bei den Magazinverlagen sowie von stärkerer Konkurrenz durch andere Video-Anbieter. Durch die gezielte und intensive Marktbearbeitung konnten aus Special Marketing-Vereinbarungen Aussenumsätze in Höhe von 1,2 (Vorjahr: 1,1) Mio. Euro erzielt werden. Im Berichtsjahr wurden weitere Covermount-Verträge mit Publikumsmagazinen abgeschlossen bzw. verhandelt, darunter für Katalogtitel der Splendid Film wie "Mojave Moon" mit Angelina Jolie sowie "Savior - Soldat der Hölle" mit Dennis Quaid.

Überdurchschnittliche Marktstellung bei Special Interest und Direct to Video

Die Splendid-Gruppe ist mit ihrer Tochtergesellschaft WVG Medien als Vertriebsspezialist für DVD und Blu-ray Disc im deutschsprachigen Europa etabliert. Mit mehr als 2.000 verfügbaren Titeln gehört WVG zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum und zählt zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Die Gesellschaft steht in engem Kontakt zu den großen Warenhausketten, Online-Händlern, Fachvertrieben und weiteren Einzelhandelsunternehmen. WVG vermarktet neben Produkten der konzerninternen Labels Splendid, Polyband sowie Early Learning Group DVD und Blu-ray Discs für 27 (Vorjahr: 25) weitere Vertriebspartner und bündelt somit Marktposition und Know-how. Die Marktbedingungen hinsichtlich der Absatzseite, die noch im vergangenen Jahr durch eine angespannte wirtschaftliche Situation bis hin zu Insolvenzen gekennzeichnet war, verbesserten sich im Berichtsjahr wieder spürbar. Die Gesellschaft erreichte eine Vertriebsleistung von 31,1 (Vorjahr: 31,6) Mio. Euro. Der Unterschied zum Vorjahr geht vor allem auf die unterplanmäßige Performance von Polyband-Titeln zurück. Der Marktanteil der WVG Medien lag leicht unter dem Vorjahreswert bei 2,6 (Vorjahr 2,8) %. Bei der Produktgruppe Special Interest (z.B. Dokumentationen, Fitnessprogramme) behauptete WVG Medien jedoch die Marktführerschaft. Auch bei Direct-to-Video gehörte WVG Medien nach den Majors Warner, Fox, Universal, Disney und Paramount zu den größten Anbietern. Damit zählte die WVG Medien insgesamt weiterhin zu den wichtigsten Independent-Anbietern im deutschen Markt. Auch bei der Entwicklung der Durchschnittspreise fiel der WVG Medien mit ihrer starken Marktstellung bei vergleichsweise hochpreisigen Special Interest-Produkten eine herausragende Bedeutung zu. Sowohl bei DVD als auch bei Blu-ray-Programmen war der am Markt erzielte Preis pro Bildtonträger höher als bei den meisten Wettbewerbern.

III. 3. Lizenzhandel

Der Bereich Lizenzhandel umfasst den Handel mit Lizenzrechten an das Fernsehen sowie die Veröffentlichung von Filmen im Kino. In diesem Geschäftsbereich konnte im Berichtsjahr der Umsatz auf 8,6 (Vorjahr: 6,1) Mio. Euro gesteigert werden.

TV-Lizenzhandel

Ein Umsatzanteil von 4,8 (Vorjahr: 5,6) Mio. Euro wurde durch den Verkauf von Lizenzen an TV-Sendeanstalten, darunter die RTL-Gruppe, die ProSiebenSat.1-Gruppe, ARD/Degeto und ZDF, Sky sowie TV-Gesellschaften in den Benelux-Ländern erzielt. Zu den lizensierten Filmen gehörten u. a. die Familienkomödie "Swing Vote" mit Kevin Costner, der Steven Seagal-Actioner, "Driven to Kill" (OT: "Ruslan"), das Thrillerdrama "Run for Her Life" (OT: "Inhale") mit Diane Kruger und Dermot Mulroney, die romantische Komödie "Mein fast perfekter Valentinstag" mit Nia Vardalos und John Corbett, das japanische Fantasy-Abenteuer "Goemon", der Horrorfilm "Malibu Shark Attack", das Wong Kar-wai-Historienepos "Ashes of Time Redux", das Martial-Arts-Spektakel "Ong Bak II" sowie die Komödie "(K)Ein Bisschen Schwanger (OT: Labor Pains)".

Im Jahr 2010 wurden neue TV-Lizenzverkäufe an das Free- und Pay-TV in Deutschland und den Benelux-Ländern verhandelt bzw. abgeschlossen, die teilweise ab 2011 umsatzwirksam werden. Dazu gehören u. a. der letztjährige Toptitel im Kino "The Expendables" mit Sylvester Stallone, die im Berichtsjahr neu erworbenen Titel "True Justice" mit Steven Seagal, das Fantasy-Spektakel "Age of the Dragons", ein weiteres Sequel der erfolgreichen Thai-Actionfilme "Ong Bak 3", sowie neben weiteren vor Kurzem im Kino und Home Entertainment ausgewerteten Titeln auch Katalogtitel.

Kinoveröffentlichungen

Die Veröffentlichung von Spielfilmen im Kino trug einen Betrag von 3,8 (Vorjahr: 0,5) Mio. Euro zum Bereichsumsatz bei. Die Auswertungsstufe Kino dient der Splendid-Gruppe vornehmlich dazu, die Vermarktungschancen der Filmbibliothek gegenüber den TV-Sendeanstalten und im Bereich Home Entertainment zu optimieren. Insbesondere die großen Sender der öffentlich-rechtlichen (ARD, ZDF) und privaten (RTL, ProSieben) Sendergruppen setzen auf Titel, deren Bekanntheitsgrad durch eine vorherige Kinoveröffentlichung erhöht ist. 2010 wertete die Splendid-Gruppe 7 (Vorjahr: 10) Filme im Kino aus. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Sylvester-Stallone- Actionfilm "The Expendables" zu, der mit einem bekannten Cast (darunter Jason Statham, Bruce Willis und Jet Li) sowie der bewussten Anlehnung an die großen Actionfilme der 80er und 90er-Jahre ein großes Kinopublikum (1,1 Mio. Besucher in Deutschland, Österreich und der Schweiz) zu überzeugen wusste. Obgleich die meisten anderen Kinoveröffentlichungen der Splendid-Gruppe vorwiegend im Programmkino-Bereich mit einer bewusst kleineren Kopienanzahl veröffentlicht wurden, haben insbesondere die Kinoveröffentlichungen "Bad Lieutenant" von Werner Herzog mit Nicolas Cage und Eva Mendes sowie "Survival of the Dead" von Horror-Meisterregisseur George A. Romeiro trotz guter Darsteller und hohem Unterhaltungswert die internen Erwartungen nicht erfüllen können.

III. 4. Postproduktion

Der Umsatz des Geschäftsbereiches Postproduktion lag bei 2,2 (Vorjahr: 2,3) Mio. Euro. Auf die Enteractive entfällt dabei ein Anteil von 1,6 (Vorjahr: 1,4) Mio. Euro, auf die Splendid Synchron und die FFS Köln entfallen Umsätze von insgesamt 0,6 (Vorjahr: 0,9) Mio. Euro. Das Geschäft der Splendid Synchron und der FFS war im Berichtsjahr durch eine schwache Auftragslage bei einem zugleich hohen Preisdruck gekennzeichnet. Insbesondere die Umsätze der Splendid Synchron sowie der FFS gingen im vergangenen Jahr zu einem Großteil auf Aufträge mit Konzerngesellschaften der Splendid-Gruppe (u. a. Splendid Film, Polyband) zurück. Diese wurden konsolidiert. Etwa 32 % (Vorjahr: 46 %) des Gesamtumsatzes wurden mit externen Auftraggebern, darunter RTL, MTV, Warner und ZDF erzielt. Im Berichtsjahr konnte eine Anzahl größerer Aufträge für das Geschäftsjahr 2011 akquiriert werden, darunter für RTL und ZDF.

Das Geschäftsumfeld der Enteractive war ebenfalls nach wie vor durch eine preissensitive und zurückhaltende Auftragslage gekennzeichnet. Davon betroffen war insbesondere der Geschäftsbereich Premastering (Mastering, Encoding und Authoring von Bewegtbildern). Die rückläufige Entwicklung konnte durch Geschäftszuwächse in anderen Bereichen, insbesondere der Digitalisierung für VoD-Plattformen kompensiert werden. Für das Geschäftsjahr 2011 rechnet die Enteractive mit einem weiteren Zuwachs insbesondere bei Aufträgen zur VoD/EST-Digitalisierung.

Zusammenfassung: Geschäftsverlauf

Insgesamt war der Geschäftsverlauf 2010 gekennzeichnet durch ein Umsatzwachstum im Geschäftsbereich Lizenzhandel, hier insbesondere im Teilsegment Kino sowie im Bereich Home Entertainment. Der Umsatz des Bereiches Postproduktion lag aufgrund einer großen Anzahl von Innenaufträgen, die konsolidiert wurden, sowie aufgrund einer zurückhaltenden Auftragslage unter dem Vorjahreswert. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei 12,8 (Vorjahr: 11,2) Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern erreichte 3,0 (Vorjahr: 0,6) Mio. Euro.

Das Ergebnis war positiv beeinflusst durch den sehr guten Geschäftsverlauf im Lizenzhandel (hier insbesondere bei den Kinoauswertungen) und im Bereich Home Entertaiment verbunden mit einer deutlichen Verbesserung der Bruttoergebnismarge (38,9 %, Vorjahr: 29,6%). Das Ergebnis vor Steuern betrug 2,2 (Vorjahr: -0,2) Mio. Euro. Das Konzernergebnis nach Steuern lag bei 1,8 (Vorjahr: -1,6) Mio. Euro.

IV. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Ertragslage

Die Splendid-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2010 einen Gesamtumsatz von 39,5 (Vorjahr: 36,4) Mio. Euro. Die Herstellungskosten beliefen sich auf 24,1 (Vorjahr: 25,7) Mio. Euro. Das Verhältnis der Herstellungskosten zum Umsatz lag in 2010 bei 61,1 (Vorjahr: 70,4) %. Zu den größten Positionen gehörten Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von 9,5 (Vorjahr: 10,4) Mio. Euro. Der Vorjahreswert war belastet durch außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Programm "Ben & Bella" in Höhe von 0,5 Mio. Euro. Eine weitere große Position innerhalb der Herstellungskosten waren Aufwendungen für bezogene Leistungen und Materialkosten (z. B. Erstellung von Filmkopien) in Höhe von 9,7 (Vorjahr: 9,1) Mio. Euro. Die Veränderung geht v. a. auf vergleichsweise mehr Titelveröffentlichungen im Home Entertainment (insbesondere im Blu-ray-Format) sowie auf die große Kinoveröffentlichung "The Expendables" zurück. Die Aufwendungen für Lizenzen und Royalties beliefen sich auf 2,0 (Vorjahr: 3,3) Mio. Euro. Die Veränderung geht zurück auf verminderte Royalty-Verpflichtungen der Polyband, die in direktem Zusammenhang mit der Umsatzentwicklung stehen sowie auf verminderte Royalty-Verpflichtungen der Splendid Film aufgrund der Vertragsgestaltung bei den veröffentlichten Filmen. Die unter den Herstellungskosten subsumierten Personalkosten aus dem Segment Postproduktion lagen im Berichtsjahr bei 1,8 (Vorjahr: 1,7) Mio. Euro.

Die Vertriebskosten in Höhe von 9,0 (Vorjahr: 7,2) Mio. Euro waren vor allem beeinflusst durch Kosten für Werbung in Höhe von 5,0 (Vorjahr: 3,6) Mio. Euro. Die Veränderung erklärt sich v. a. aus den Werbeaufwendungen für die Veröffentlichung des Kinotitels "The Expendables" sowie aus der vergleichsweise höheren Anzahl an Titelveröffentlichungen im Home Entertainment Bereich. Vor letzterem Hintergrund erklärt sich auch die Veränderung bei den Verkaufprovisionen (2010: 1,0 Mio. Euro, 2009: 0,6 Mio. Euro). Des Weiteren fielen Personalkosten in Höhe von 1,6 (Vorjahr: 1,4) Mio. Euro ins Gewicht, die in Zusammenhang stehen mit der vergleichsweise höheren Anzahl an Mitarbeitern im Bereich Produktmarketing und Vertrieb. Kosten für Gema/Filmförderungsabgaben entstanden in Höhe von 0,7 (Vorjahr: 0,9) Mio. Euro. Die Vertriebskosten im Verhältnis zum Umsatz erhöhten sich von 19,6 % auf 22,7 %.

Die Allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 4,2 Mio. Euro auf 5,2 Mio. Euro. Darin enthalten waren u. a. Personalkosten der Verwaltung in Höhe von 2,4 (Vorjahr: 2,0) Mio. Euro. Die Veränderung ergibt sich vor dem Hintergrund der Vorstandsgehälter einschließlich Tantieme sowie der Erhöhung des Personalbestandes. Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 0,8 (Vorjahr: 0,4) Mio. Euro sind v. a. im Zusammenhang mit der Verhandlung von VoD/EST-Vertragsverhältnissen sowie Verfolgung von Schadenersatzansprüchen begründet. Des Weiteren entstanden Kosten für Mieten, Leasing und Betriebskosten in Höhe von 0,9 (Vorjahr: 0,8) Mio. Euro. Der Anteil der Verwaltungskosten am Umsatz veränderte sich auf 13,1 % (Vorjahr: 11,5 %).

Die sonstigen betrieblichen Erträge addierten sich auf 1,9 (Vorjahr: 1,6) Mio. Euro und ergaben sich u. a. aus der Auflösung von Rückstellungen, aus Ausbuchungen von Altverbindlichkeiten aus Lizenzverhältnissen sowie aus Schadenersatzansprüchen. Die Finanzaufwendungen betrugen 0,8 (Vorjahr: 0,8) Mio. Euro und ergaben sich vor allem aus einer langfristigen Finanzierung mit der HSBC Trinkaus & Burkhardt KG, Düsseldorf, (H.E.A.T Mezzanine II Fonds) über 7,5 Mio. Euro, die im April 2006 abgeschlossen wurde und mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einer effektiven jährlichen Verzinsung von 8,7 % ausgestattet ist.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei 12,8 (Vorjahr: 11,2) Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern lag bei 3,0 (Vorjahr: 0,6) Mio. Euro. Das Ergebnis vor Steuern betrug 2,2 (Vorjahr: -0,2) Mio. Euro. Das Konzernergebnis nach Steuern betrug 1,8 (Vorjahr: -1,6) Mio. Euro.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der Gruppe veränderte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von 35,7 Mio. Euro. auf 39,2 Mio. Euro.

Die Kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 22,3 auf 25,2 Mio. Euro. Die Liquiden Mittel nahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf 9,6 (Vorjahr: 7,2) Mio. Euro zu.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (kurz- und langfristig) betrugen 12,9 (Vorjahr: 13,2) Mio. Euro. Hierin enthalten sind vor allem Forderungen aus TV-Lizenzverkäufen und aus dem Vertrieb der Home Entertainment-Produkte. Die Vorräte betrugen 1,8 (Vorjahr: 1,7 ) Mio. Euro. Die mittel- und langfristigen Vermögenswerte lagen zum Bilanzstichtag bei 13,9 (Vorjahr: 13,4) Mio. Euro. Hierin enthalten ist auch die Position "Aktive Latente Steuern" in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. Euro), die im Wesentlichen aktive latente Steuern auf Verlustvorträge enthält. Die Positionen "Filmrechte" sowie "Geleistete Anzahlungen auf Filmrechte und Filme in Arbeit" veränderten sich auf insgesamt 9,6 (Vorjahr: 8,5) Mio. Euro.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten betrugen 14,6 (Vorjahr:14,6) Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen bei 5,7 (Vorjahr: 6,0) Mio. Euro. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten gegenüber Lizenzgebern und Vertriebspartnern im Bereich Home Entertainment. Die Position "Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen" umfasst mit 0,4 (Vorjahr: 0,2) Mio. Euro den kurzfristigen Anteil der in Inanspruchnahme einer Kreditvereinbarung mit der National-Bank. Die Position "Rückstellungen" betrug 5,9 (Vorjahr: 6,3) Mio. Euro. Hierin enthalten sind Verpflichtungen aus Lizenzverträgen, Filmförderabgaben sowie Boni. Die Position "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" betrug 1,6 (Vorjahr: 1,2) Mio. Euro.

Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten lagen bei 9,5 (Vorjahr: 7,9) Mio. Euro. Darin abgebildet ist in einer Höhe von 7,5 Mio. Euro ein langfristiges endfälliges Darlehen, das im April 2006 aufgenommen und unter Berücksichtigung eines Disagiobetrages ausgewiesen wurde sowie der langfristige Anteil der Inanspruchnahme einer Kreditvereinbarung mit der National-Bank, Essen, zur Vorfinanzierung von Filmen.

Das Eigenkapital veränderte sich vor dem Hintergrund des Konzern-Jahresergebnisses von 13,2 auf 15,0 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote lag bei 38,4 % (Vorjahr: 37,0 %). Der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns lag bei 11,5 (Vorjahr: 7,0) Mio. Euro. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf die gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserte Ertragslage zurückzuführen. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit lag bei -10,9 (Vorjahr: -10,1) Mio. Euro. Für Investitionen in das Filmvermögen wurde dabei Liquidität in Höhe von 10,6 (Vorjahr: 9,9) Mio. Euro in Anspruch genommen.

Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 1,7 (Vorjahr: 0,5) Mio. Euro und bildet die Inanspruchnahme einer Kreditlinie zur Vorfinanzierung von Filmakquisitionen ab.

Die Splendid-Gruppe verfügt über 9,6 (Vorjahr: 7,2) Mio. Euro liquide Mittel. Die Unternehmensgruppe verfügt über eine stabile Finanz- und Liquiditätsstruktur und ist in der Lage, den Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen.

Zusammenfassung: Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Das Ergebnis der Splendid-Gruppe lag v. a. aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung deutlich über dem Vorjahreswert. Der Anstieg der Vertriebkosten spiegelte v. a. die erhöhte Anzahl von Titelveröffentlichungen im Home Entertainment (insbesondere im Blu-ray-Format) sowie Kosten für die große Kinoveröffentlichung "The Expendables" wider. Der Anstieg der Verwaltungskosten ging v. a. auf den Anstieg der Personalkosten sowie der Rechts- und Beratungskosten zurück.

Die Gruppe verfügt mit 9,6 Mio. Euro über einen hohen Bestand an liquiden Mitteln. Die Netto-Finanzposition der Gruppe, gemessen an dem Verhältnis Liquide Mittel abzüglich langfristige Darlehen, lag bei 0,4 (Vorjahr: -0,5) Mio. Euro. Der operative Cash flow erreichte im Berichtsjahr 11,5 (Vorjahr: 7,0) Mio. Euro.

V. Investitionen

Im Geschäftsjahr 2010 investierte die Gruppe 10,6 (Vorjahr: 9,9) Mio. Euro in das Filmvermögen. Zu den neu akquirierten Titeln der Splendid Film-Library gehören u. a. das Actionspektakel "Tekken", die Tragikomödie "Solitary Man" mit Michael Douglas und Susan Sarandon, die Polizei-Serie "True Justice" mit Steven Seagal, die Kriminalkomödie "Leaves of Grass" mit Edward Norton, sowie ein weiteres Sequel aus der erfolgreichen Thai-Box-Serie - "Ong-Bak 3". Zu den neu akquirierten Programmen der Polyband-Library gehören u. a. die hochwertige BBC-Naturdokumentation "Life - Das Wunder Leben" (bekannt auch als Zusammenschnitt "Das Wunder Leben", der in ARD/Das Erste ausgestrahlt wurde), der Serien-Zweiteiler "Der letzte Patriarch" mit Mario Adorf, (als TV-Version im ZDF ausgestrahlt), die Fantasy-Serie "Merlin", (als TV-Version in RTL2 ausgestrahlt) sowie ein Fitnessprogramm mit der Schauspielerin und Fitness-Ikone Jane Fonda.

VI. Mitarbeiter

Die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter betrug zum Jahresende 84 (Vorjahr: 81). Im Jahr 2010 wurden 14 Mitarbeiter im Produktmarketing, im Bereich Postproduktion sowie in der Administration eingestellt. 11 Mitarbeiter verließen 2010 das Unternehmen.

Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (ohne Vorstand/Geschäftsführer) in den Konzernunternehmen:

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2010 2009
Splendid Medien AG 8 7
Splendid Film GmbH 9 7
Polyband Medien GmbH 11 12
Early Learning Group GmbH 1 1
Splendid Synchron GmbH 13 12
Enteractive GmbH 25 23
WVG Medien GmbH 17 19

* FFS Köln hat in den Jahren 2009 und 2010 keine fest angestellten Mitarbeiter beschäftigt. Videociety GmbH wurde 2010 gegründet und beschäftigt keine Mitarbeiter.

Die Mehrzahl der Konzernmitarbeiter verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. Maßgebliche Mitarbeiter, allen voran die Geschäftsführer, halten enge Kontakte zu Schlüsselkunden.

VII. Nachtragsbericht

Es liegen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor.

VIII. Berichterstattung zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem

Risikobericht

Als ein auch international agierendes Unternehmen ist die Splendid Medien AG unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Ziel des Risikomanagementsystems der Splendid Medien AG ist es, Einzelrisiken zu identifizieren und transparent aufzubereiten, angemessen zu steuern sowie geeignete Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse zu integrieren und diese Maßnahmen kontinuierlich anzupassen, weiter zu entwickeln sowie zu optimieren.

Risikomanagement

Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien "wirtschaftliches Verlustpotenzial" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich überarbeitet und aktualisiert.

Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid-Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung- bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben, wird der Vorstand umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält mindestens zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid-Gruppe.

Die Konzeption und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements sind Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.

Im Rahmen der Risikobetrachtung werden folgende Felder in besonderem Maße analysiert, da sie in direktem Zusammenhang mit der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens stehen:

Einkauf und Absatz von Filmlizenzen

Bei der Akquisition von Filmlizenzen steht das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen im Vordergrund. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb "Acquisition Proposals", in denen neben einer projektbezogenen Analyse u. a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich ein wirtschaftlicher Erfolg wird. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen. Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig externen juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen wirtschaftlichen Lage auf die Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen.

Home Entertainment

Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid-Gruppe im Bereich Home Entertainment. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass dieser Markt von der Konjunkturlage, insbesondere von der Konsumneigung der Verbraucher, der wirtschaftlichen Lage des Einzelhandels sowie vom technischen Fortschritt abhängig ist. Bisher konnte sich der Home Entertainment Markt in Deutschland trotz des anhaltenden Preisdrucks bei Bildtonträgern positiv entwickeln. Inwiefern sich ein anhaltender Preisdruck bei Bildtonträgern, die Substitution der physischen Bildträgerformate DVD und Blu-ray durch digitale Vertriebsformen wie VoD/EST sowie Preissteigerungserwartungen der Verbraucher auf den zukünftigen Absatz von Home Entertainment-Produkten auswirkt, bleibt abzuwarten.

TV-Auswertung

Die Splendid-Gruppe generiert u. a. Umsätze aus dem Verkauf von Filmen an das Free-TV und Pay-TV. Sinkende Werbe- und Gebühreneinnahmen oder eine geringe Abonnementenzahl beeinflussen in erheblichem Maße das Einkaufsbudget der Fernsehsender. Die wirtschaftliche Situation in der Medienlandschaft, darunter mögliche negative Auswirkungen der Konjunkturentwicklung sowie Veränderungen in den Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender mit vergleichsweise längeren Zahlungszielen beeinflussen unter Umständen die Finanz- und Ertragslage der Splendid-Gruppe negativ.

Produktpiraterie

Die Filmindustrie beklagt seit einigen Jahren die illegalen Downloadmöglichkeiten aus dem Internet, die durch die Einrichtung von schnellen Internet-Leitungen rasant zugenommen haben. Auch andere Formen der Produktpiraterie, wie die Verbreitung illegaler DVD/Blu-ray-Kopien gehen zu Lasten der Filmindustrie, insbesondere der DVD/Blu-ray-Branche. Von Seiten der Industrie wurde eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen, die die Produktpiraterie zunehmend eingrenzen sollen. Generell ist festzuhalten, dass die Produkte der Konzerngesellschaften in unterschiedlichem Maße von illegalen Downloads betroffen sind. Die Produkte der Polyband sowie der Early Learning Group mit ihren Special Interest- und Kinderprogrammen unterliegen dabei einem deutlich geringeren Risiko als die Spielfilmprodukte der Splendid Film. Dies ist vornehmlich auf die unterschiedlichen Zielgruppen des jeweiligen Genres zurückzuführen. Die Splendid-Gruppe verwendet Kopierschutzsysteme für die DVD- und Blu-ray-Produkte. Im Berichtsjahr wurden außerdem Maßnahmen zur Piraterieverfolgung in Internet-Downloadforen aufgenommen. Generell ist das wirtschaftliche Risiko für die Splendid-Gruppe als marktkonform zu beurteilen.

Währungsrisiken

Die Splendid-Gruppe erwirbt Filmlizenzen u. a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend im deutschsprachigen Raum ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid-Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Entsprechende Kurssicherungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt.

Zinsrisiken

Die Splendid-Gruppe erwirbt Lizenzrechte häufig noch vor Aufnahme der Filmproduktion. Längere Zeiträume zwischen Bereitstellung und Abfluss der durch Bankenfinanzierung bereitgestellten Investitionssummen sind mit Zinsrisiken behaftet. Vor dem Hintergrund der aktuellen und künftig zu erwartenden Zinsentwicklung hat die Splendid-Gruppe ein Zinsbegrenzungsgeschäft in der Form einer Zinshöchstsatz-Vereinbarung (Cap) abgeschlossen, das einen Teil der Zinsrisiken abdeckt.

Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen

Die Splendid-Gruppe wertet den überwiegenden Teil der erworbenen Lizenzrechte im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern aus. Wirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere die Geschäftslage sowie das Zahlungsverhalten der Handelspartner, die für die Splendid-Gruppe in Zahlungsausfall oder -verschiebungen resultieren können, werden im Rahmen regelmäßiger Reports beobachtet. Ein Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über Forderungsausfallversicherungen sowie ein spezielles Abrechnungsprozedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert.

Finanzierung und Financial Covenants

Die Ausstattung mit ausreichendem Kapital für den Erwerb von Filmlizenzen ist für den Konzern von entscheidender Bedeutung. Die Splendid-Gruppe verfügt über eine Betriebsmittelkreditlinie bei der National-Bank Essen, nutzbar als Kontokorrentkredit, Akkreditivlinie und Linie für die Anrechnung aus Devisentermingeschäften. Darüber hinaus hat die Splendid-Gruppe mit der National-Bank eine Verkaufskreditlinie vereinbart, die für Vorfinanzierungen von Filmakquisitionen genutzt werden kann. Per 31. Dezember 2010 betrug die Kredit-Inanspruchnahme aus dieser Vorfinanzierung 2,3 Mio. Euro. Für beide Kreditvereinbarungen hat sich die Splendid-Gruppe zur Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjähriger Berichte verpflichtet. Weitere, über die im üblichen Umfang hinausgehenden Kreditbedingungen, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der National-Bank ergeben, bestehen nicht. Gesonderte Financial Covenants wurden nicht vereinbart.

Im Geschäftsjahr 2006 hatte die Splendid-Gruppe eine langfristige Finanzierung mit der HSBC Trinkaus & Burkhardt KG, Düsseldorf, (H.E.A.T Mezzanine II Fonds) über 7,4 Mio. Euro vereinbart, die mit 7,993 % jährlich verzinst wird. Der Effektivzinssatz beträgt 8,7 %. Ein Zinsänderungsrisiko besteht insoweit nicht. Lediglich für den Fall, dass die jährlich durchzuführende Bilanzbeurteilung für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre ein definiertes Rating unterschreitet, erhöht sich der geschuldete Zins um 50 Basispunkte p. a., berechnet auf den Basisbetrag. In der für das Geschäftsjahr 2009 erfolgten Bilanzbeurteilung wurden weiterhin die Kriterien für ein positives Rating erfüllt. Weitere, über die im üblichen Umfange bestehenden Gepflogenheiten hinausgehenden Financial Covenants (z. B. außerordentliches Kündigungsrecht im Insolvenzfall) bestehen nicht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Konzernanhang. Auf der Grundlage der genannten Bedingungen sind gegenwärtig keine weiteren Auswirkungen auf die Finanzsituation ersichtlich. Die Splendid-Gruppe verfügt über eine stabile Finanz- und Liquiditätsstruktur. Der Vorstand prüft derzeit mehrere alternative Finanzierungsmöglichkeiten zum Anschluss an die H.E.A.T.-Finanzierung. Die wirtschaftliche Stabilität der Splendid Medien AG ist unabhängig von dem Abschluss möglicher, weiterer Finanzierungsvereinbarungen gewährleistet.

Schlüsselpersonen-Risiko

Der wirtschaftliche Erfolg der Gruppe wird maßgeblich beeinflusst durch das Management und wichtige Know-how-Träger in den Tochtergesellschaften. Ein plötzlicher Wegfall dieser Schlüsselpersonen kann zu einer negativen Beeinflussung der Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften und des Konzerns führen. Die Gesellschaft begegnet dem Risiko mit Nachfolge- und Vertreterregelungen. Unternehmensbeteiligungen, flache Hierarchien sowie erfolgsorientierte Vergütungsmodelle zielen auf die Arbeitszufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter in den Gesellschaften ab.

Rechtliche Risiken

Wesentliche rechtliche Risiken sind - bis auf die im Rahmen der Filmverträge genannten allgemeinen Risiken - nicht ersichtlich.

Risiken der Tochtergesellschaften

Möglichen Risiken der Tochtergesellschaften mit Auswirkung auf den Konzern wird mittels eines standardisierten monatlichen Reportings begegnet, bei dem Soll/Ist-Abweichungen an den Vorstand berichtet werden. Der Aufsichtsrat wird von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen der Monatsberichterstattung in Kenntnis gesetzt. Der Vorstand hat im Berichtsjahr die bestehenden Systeme geprüft und, sofern erforderlich, an die Notwendigkeiten angepasst und optimiert.

Corporate Compliance

Zur Prävention von Korruptionsfällen und sonstigen Rechtsverstößen dient eine konzerninterne Corporate Compliance-Richtlinie. Der Vorstand und das Management sind für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich und berichten im Rahmen regelmäßiger Abfragen über mögliche Verstöße. Des Weiteren ist ein Compliance Manager als Ansprechpartner bei Entdeckung möglicher Verstöße gegen den Prinzipienkatalog eingesetzt. Es sind bisher keine Verstöße gegen die Richtlinie aufgetreten.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Ziel des internen Kontrollsystems der Splendid Medien AG ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben, gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen und umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen im Rahmen des Konzern-Controllings. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen reduziert die Möglichkeit zu vermögensschädigenden Handlungen. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen besitzen der Vorstand bzw. die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften zudem Entscheidungs- bzw. Kontrollfunktion.

Die Splendid-Gruppe legt daneben jährlich in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zusätzliche Prüfungsgegenstände im Rahmen des Risikomangements/Internen Kontrollsystems fest. Die Prüfungen werden in der Regel durch unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften durchgeführt. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen des Risikomanagements ausgewählte Geschäftsprozesse einer Revision unterzogen und - sofern erforderlich - optimiert.

Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionsfähig sein oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

IX. Chancen- und Prognosebericht

Die deutsche Wirtschaft hat nach der Krise wieder positive Wachstumsdaten zu verzeichnen. Für das Jahr 2011 sehen die Experten einen positiven Trend - trotz steigender Preise ist die Anschaffungsneigung der Verbraucher bislang kaum gesunken. Auch der Ifo-Geschäftsklimaindex bestätigt diese Entwicklung. Die Wachstumsprognose der Bundesregierung für 2011 liegt bei 2,3 Prozent. Abzuwarten sind die Auswirkungen von Inflationserwartungen sowie tatsächlichen Preiserhöhungen auf das Geschäftsklima und die Verbrauchernachfrage.

Für das Branchenumfeld werden die größten Wachstumsimpulse weiterhin aus dem Internet und aus der Einführung und Marktdurchdringung von innovativen Technologien erwartet. Im Home Entertainment wird sich der Anteil digitaler Vermarktungsformen wie VoD und EST weiter ausdehnen. Der physische Home Entertainment-Markt ist jedoch in Deutschland nach wie vor stark und es ist zu erwarten, dass sich diese Marktsituation in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Für den Fernsehmarkt wird mittelfristig wieder ein dynamischeres Wachstum erwartet, während die Entwicklung des deutschen Kinomarktes nach Expertenansicht Wachstumsimpulse vor allem durch deutsche Produktionen sowie die weitere Entwicklung von 3D-Filmstarts und damit verbundenen höheren Ticketpreisen erfährt. Für die kommenden beiden Jahre und darüber hinaus strebt die Splendid-Gruppe eine moderate Steigerung des Gesamtumsatzes an, der sich auf der Ebene der Geschäftsbereiche unterschiedlich stark ausprägen wird. In einer Einzelbetrachtung der Geschäftsfelder bedeutet dies:

Home Entertainment bleibt wesentliches Segment der Gruppe

Auch 2010 spielte der Home Entertainment-Markt eine zentrale Rolle in der Branche. Das Umsatzvolumen lag mit 1,7 Mrd. Euro fast doppelt so hoch wie im Kinobereich (0,9 Mrd. Euro). Für die kommenden Jahre wird ein weiter hohes Niveau erwartet. Es wird jedoch angesichts sinkender Preise für Bildtonträger zunehmend wichtig, verbraucheraffines Produkt zu annehmbaren Einkaufspreisen zu beschaffen sowie kosteneffizient zu vermarkten, um der hohen Dichte an Titelveröffentlichungen und sinkenden Preisen zu begegnen.

Innerhalb der Splendid-Gruppe wird der Bereich Home Entertainment auch in den kommenden Jahren das größte Segment darstellen. Der Bereich VoD wird dabei intensiv bearbeitet werden.

Marktposition bei Special Interest und Direct-to-Video ausbauen

Die Splendid-Gruppe hat vor allem bei Special Interest-Titeln sowie bei Direct-to-Video-Programmen eine bedeutende Marktstellung. Auch der Produktgruppe TV-Serien sowie Kinderprogrammen kommt eine, wenn auch vergleichsweise geringfügigere Bedeutung zu. In den kommenden Jahren gilt es, die herausragende Marktstellung bei Special Interest und Direct-to-Video weiterhin zu behaupten und auszubauen. Für die Produktseite bedeutet dies einen konsequenten Ausbau der Beschaffungskapazitäten, um kontinuierlich neues Produkt vermarkten zu können. Auch die sinnvolle Auswertung des Backkatalogs, zum Beispiel durch die anlaßbezogene Wiederveröffentlichung von Katalogtiteln, trägt zu einer breiten und kontinuierlichen Programmpipeline bei. Auf der Kostenseite müssen Skaleneffekte weiter genutzt werden, um angesichts sinkender Preise auf der Absatzseite Margenverluste zu vermeiden. Hinsichtlich der Vertriebsseite müssen produkt- und zielgruppengerechte Vertriebswege identifiziert und genutzt werden. Katalogtitel werden beispielsweise überdurchschnittlich häufig bei Discountern und Supermärkten abgesetzt, während für Neuprodukte die großen Elektromärkte wie Saturn oder Media-Markt eine bedeutende Rolle spielen. Die Splendid-Gruppe sieht sich über die hervorragende Vernetzung der Vertriebstochter WVG Medien über alle relevanten Absatzwege gut aufgestellt.

Ausbau der Blu-ray-Auswertung

Die Bedeutung des Blu-ray-Formats hat auch im vergangenen Jahr weiter zugenommen. Die weitere Marktdurchdringung wird durch sinkende Hardwarepreise sowie durch die derzeit grundsätzlich positive Konsumneigung weiter voranschreiten. Auf der anderen Seite ist auch das Blu-ray-Format von einem Preisverfall betroffen. Die Splendid-Gruppe wird in den kommenden Jahren die Veröffentlichung im Blu-ray-Format weiter forcieren. Dabei muss die Gruppe zwar mit Herstellungs- und Vermarktungskosten für beide physischen Formate rechnen. Auch ist mit einem weiteren Preisverfall sowohl bei DVD als auch Blu-ray zu rechnen. Dennoch sieht die Splendid-Gruppe die parallele Herausbringung von Titeln im DVD- und Blu-ray-Format als notwendig an, um den Kunden weiterhin ein flächendeckendes Programm zu bieten und damit die Stellung im Markt zu unterstützen.

VoD mittelfristig wichtige Säule im Home Entertainment

Der Anteil von VoD und EST am Absatzportfolio der Splendid-Gruppe hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Dies wurde vor allem ausgelöst durch die 2010 begonnene Zusammenarbeit mit iTunes, aber auch durch die weiterhin erfolgreiche Vermarktung über die anderen Anbieter, mit denen die Splendid-Gruppe bereits seit mehreren Jahren zusammenarbeitet. Die Splendid-Gruppe erwartet für die kommenden Jahre eine weitere Zunahme der Bedeutung von VoD/EST. Die zunehmende Ausstattung der Haushalte mit schnellen Internet-Zugängen, die voranschreitende Konsolidierung des Marktes mit einer größeren Fokussierung auf einzelne große Anbieter sowie die technischen Innovationen der VoD/EST-Plattformen und die zunehmende Neigung der Verbraucher, sich Filme über das Internet zu leihen bzw. zu kaufen, sorgen für eine weitere Dynamisierung. Die Splendid-Gruppe sieht sich im Markt gut aufgestellt und wird diese Position auch als Vertriebspartner für andere Label ausbauen. Inwiefern eine steigende Bedeutung von VoD/EST im Home Entertainment-Markt einen Rückgang in Absatz und Umsatz mit physischen Bildtonträgern nach sich ziehen wird, ist noch nicht abzusehen.

Eigene VoD-Streaming-Plattform

Die Splendid-Gruppe hat im Berichtsjahr eine Testphase mit der selbst entwickelten VoD-Streaming-Plattform "Videociety" durchgeführt. Videociety ist der weltweit erste Video-on-demand-Service, der Spielfilme via BD-Live ausschießlich in der hochauflösenden HD-Qualität in die Wohnzimmer der Kunden streamt. Derzeit kann das Angebot ausschließlich in Deutschland genutzt werden. Eine Expansion in andere europäische Länder sowie Kooperationen mit wichtigen Branchenunternehmen sind geplant.

Auswertung in Benelux fortsetzen und weiter intensivieren

Die Geschäftsentwicklung der Splendid-Gruppe in den Benelux-Ländern verläuft trotz des rückläufigen Branchenumfeldes sehr positiv. Für das Geschäftsjahr 2011 ist eine weiterhin positive Entwicklung zu erwarten, die sich zum größten Teil aus dem Home Entertainment sowie der Lizensierung von TV-Lizenzen generiert, aber auch die selektive Veröffentlichung von Kinotiteln umfasst.

"Ben & Bella" - Direktmarketing und Online-Verkauf im Vordergrund

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Splendid-Gruppe notwendige Überarbeitungen des Vorschul-Lernprogramms "Ben & Bella" vorgenommen, um die Vermarktungschancen zu verbessern. Die Splendid-Gruppe wird insbesondere die Direktvermarktung sowie den Online-Verkauf bei der Vermarktung des Gesamtprogramms intensivieren.

Marktanteil im Vertrieb ausbauen

Die Splendid-Gruppe hat sich in den vergangenen Jahren mit der Konzerngesellschaft WVG Medien als bedeutendes Independent-Vertriebsunternehmen für Home Entertainment-Produkte etabliert. Die Festigung und der Ausbau der Vertriebsdienstleistungen sowohl für die Gruppe als auch für externe Dritte durch die WVG Medien wird auch in den kommenden Jahren eine zentrale Säule der Marktstrategie der Splendid-Gruppe sein. Über diese Schlüsselstellung hat die Gruppe eine besondere Nähe zum Markt und kann frühzeitig auf die sich dort bietenden Veränderungen reagieren. Darüber hinaus schafft die Zusammenarbeit mit weiteren Vertriebspartnern Skaleneffekte und festigt die Marktposition. WVG Medien verfügt über ein erstklassiges Renommee im Markt als Generalist mit fundierter Expertise in der Vermarktung einer breiten Palette an Filmprogrammen, von Action über Komödie und hochwertigen Dokumentationen bis hin zu speziellen Angeboten für kleinere Nischenmärkte über alle wichtigen Vertriebsschienen und Auswertungsformen. Zum weiteren Ausbau der Markstellung wird WVG Medien die Pflege des bestehenden Vertriebsnetzwerkes fortsetzen und strebt eine Erweiterung des Vertriebsportfolios um einen oder mehrere große Partner an.

TV-Lizenzierung

Die Splendid-Gruppe erwartet eine spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Fernsehsender. Die nach wie vor kostenbewusste Einkaufspolitik der TV-Sender kommt dem Produktportfolio der Splendid-Gruppe grundsätzlich entgegen. Die Splendid-Gruppe wird künftig noch mehr Augenmerk auf den Einkauf von Lizenzen, die insbesondere für die Weiterlizenzierung an das Fernsehen geeignet sind, legen. Im Laufe der kommenden beiden Jahre wird die Gruppe in Deutschland und Benelux nennenswerte TV-Lizenzverträge sowohl mit Neu- als auch mit Katalogprogramm verhandeln.

Beschaffungsmarkt kommt große Bedeutung zu

Als Independent-Unternehmen erwirbt die Splendid-Gruppe vorrangig studiounabhängig produzierte und auf den Filmmessen angebotene Filmrechte. In den vergangenen Jahren kam es aufgrund der Auswirkungen der Finanzkrise, in denen nur zurückhaltend Filminvestitionen getätigt wurden, zu einem Engpass an verfügbaren Titeln sowie einer hohen Konkurrenzdichte um freie Programme.

Die Splendid-Gruppe hat ihre Beschaffungskapazitäten personell erweitert und bearbeitet den Beschaffungsmarkt mit den langjährigen Kontakten zu den Entscheidungsträgern der Filmproduktionsgesellschaften als auch zu großen internationalen TV-Gesellschaften wie BBC oder Discovery. In den kommenden Jahren verfolgt die Gruppe die Strategie, die grundsätzlich auf Home Entertainment ausgerichtete Akquisitionspolitik mit Einkäufen mittlerer bzw. größerer Kategorie zu mischen, um neben der Vermarktung im Home Entertainment die Vermarktungschancen im TV und Kino zu nutzen.

3D-Filme in Kino, Home Entertainment und Fernsehen

Die 3D-Technologie hat sich bereits nach kurzer Zeit als wichtiger Standard im Kino etabliert und wird mittelfristig auch im TV-Bereich flächendeckend umgesetzt werden. Im vergangenen Jahr hat die Gruppe selektiv 3D-Programme eingekauft. Die Splendid-Gruppe geht davon aus, dass die Produktion von 3D-Programmen weiter zunehmen wird und sich entsprechend auf dem Beschaffungsmarkt wiederfinden wird. Die Splendid-Gruppe wird die Entwicklungen der 3D-Technologie im Bereich Kino und Home Entertainment sowie im TV intensiv beobachten und in ihrer Akquisitionspolitik sowie in den genutzten Auswertungsformaten darauf reagieren.

Service-Bereich: Geschäfte mit Neukunden ausbauen und neue Dienstleistungsbereiche erschließen

Sowohl im Bereich Synchronisation als auch im Bereich Digitalisierung zeigt sich ein allenfalls stagnierendes Preisniveau bei einer zurückhaltenden Auftragslage. Die Splendid-Gruppe verfolgt für das Geschäftsfeld der Synchrondienstleistungen in den kommenden Jahren ein moderates Umsatzwachstum vor allem mit Neukunden, die im Vorjahr akquiriert werden konnten. Im Bereich der digitalen Postproduktion strebt die Splendid-Gruppe an, an der Wachstumsdynamik aus Digitalisierung- und Encoding-Dienstleistungen im Bereich VoD/Online zu partizipieren.

Auf der Basis der Ergebnisplanung für die kommenden Jahre und auf der Grundlage der vorstehend geschilderten Rahmenbedingungen erwartet die Splendid-Gruppe für die kommenden beiden Geschäftsjahre eine insgesamt moderate Umsatzsteigerung bei deutlich positiven Ergebnisbeiträgen. Die ambitionierte Zielsetzung des Vorstands ist es, das sehr gute Ergebnisniveau des Berichtsjahres auch in den Folgejahren zu erreichen. Im laufenden Jahr 2011 plant die Splendid-Gruppe Investitionen, die etwa gleichauf mit dem Vorjahresniveau liegen. Diese werden aus dem Cash flow sowie aus dem bestehenden Finanzierungsrahmen finanziert werden.

X. Erklärung zur Unternehmensführung nach §289a HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 289a HGB wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendid-medien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

XI. Vergütungsbericht

Vorstand

Mitglieder des Vorstands sind:

Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender
Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb;

weiteres Vorstandsmandat: Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV), Hamburg
Michael Gawenda, Vorstand Finanzen und Investor Relations

Die Vorstandsverträge aller Vorstandsmitglieder sehen fixe und variable Vergütungsbestandteile vor, die auf umsatz- und ergebnisbezogenen Komponenten sowie bei den Vorstandsmitgliedern Alexander Welzhofer und Michael Gawenda auf weiteren definierten Leistungszielen, die jährlich neu festgelegt werden, basieren. Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2010 wird bei den variablen Vergütungsbestandteilen von Alexander Welzhofer und Michael Gawenda, deren Erfolgsziele jährlich neu zu vereinbaren sind, überwiegend auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage abgestellt. Dieser Teil der variablen Vergütung berücksichtigt auch negative Entwicklungen des Unternehmenserfolgs. Der mit Andreas R. Klein in seinem Vorstandsvertrag vereinbarte variable Vergütungsbestandteil ist bis zum Vertragsende festgeschrieben. Er hat keine mehrjährige Bemessungsgrundlage und berücksichtigt derzeit noch nicht negative Entwicklungen.

In den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder sind derzeit keine Vereinbarungen für eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für außerordentliche Entwicklungen getroffen. Die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder Alexander Welzhofer und Michael Gawenda sind aber der Höhe nach begrenzt. Sachbezüge (im Wesentlichen Pkw) stellen einen weiteren Bestandteil der Vorstandsvergütung dar.

Alexander Welzhofer wurden im Jahr 2001 33.375 Aktienoptionen gewährt. Diese Optionen wurden bisher nicht ausgeübt. Der Ausübungspreis lag zum Zeitpunkt der Ausgabe der ersten Tranche bei 3,43 Euro. Die Optionen haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Bezugsrechte können mindestens nach Ablauf von 2 Jahren nach Zuteilung und dann über die folgenden 4 Jahre verteilt innerhalb von Ausübungszeiträumen und -fenstern in Abhängigkeit von erreichten Erfolgszielen ausgeübt werden. Herr Welzhofer hat im vergangenen Jahr von seinem Ausübungsrecht keinen Gebrauch gemacht.

Die Laufzeit der Verträge der Vorstandsmitglieder Andreas R. Klein und Alexander Welzhofer wurden im Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. Die Laufzeit des Vertrages von Michael Gawenda reicht bis zum 30. Juni 2011. Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Auch hat kein Mitglied des Vorstandes im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Pensionen werden keinem Vorstandsmitglied gewährt. Auch erhalten Mitglieder des Vorstandes vom Unternehmen keine Kredite.

Vergütung des Vorstands 2010

Alexander Welzhofer hat in 2010 als Minderheitsgesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55.

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in EUR Jahreseinkommen
Fixum Tantieme Vorstand Tantieme Geschäftsführer Sachbezüge Insgesamt
--- --- --- --- --- ---
Andreas R. Klein (Vorsitzender) 323.579 205.000 0 12.490 541.069
Alexander Welzhofer 261.868 56.037 34.483 9.168 361.556
Michael Gawenda 133.948 54.655 0 8.932 197.535
Insgesamt 719.395 315.692 34.483 30.590 1.100.160

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: TX Logistik AG, Bad Honnef (bis 23.03.2011)
Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Bonn, stellvertretender Vorsitzender;

weitere Aufsichtsratsmandate: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender), pact Finanz AG, Düsseldorf
Herr Manuel Obermayer, Geschäftsführer der Melius GmbH, München

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste jährliche Vergütung in folgender Höhe:

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in EUR 2010
Dr. Ralph Drouven: 20.000,00
Bernd Kucera: 15.000,00
Manuel Obermayer: 10.000,00

Dr. Drouven (CMS Hasche Sigle) stellte im Berichtsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 122 für Beratungsleistungen in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 122). Herr Kucera (Kucera & Hüttner GmbH) berechnete im Geschäftsjahr neben seiner Aufsichtsratsvergütung TEUR 16 für die Erstellung der Personalabrechnungen der Splendid-Gruppe (davon aufwandswirksam: TEUR 16).

Minderheitsgesellschafter

Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sieht folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:

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in TEUR 2010
Alexander Welzhofer: 55
Hans-Dieter Henseleit: 58

XII. Berichterstattung zu § 315 Abs. 4 HGB

Kapital- und Stimmrechtsstruktur

Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2010 Euro 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je 1,00 Euro je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Die Aktionärsstruktur* stellte sich zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar:

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Anzahl der Aktien Anteil am Grundkapital (in %)
Andreas R. Klein 5.308.984 54,2286
Familie Klein GbR 617.285 6,3053
COMMIT GmbH** 495.437 5,0606
Josef Siepe** 298.113 3,0451

* ab Beteiligung von 3% am Grundkapital

** gemäß aktuellem Stand der Stimmrechtsmitteilungen

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.

Satzungsänderungen

Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Die Splendid Medien AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Dies betrifft auch eventuelle Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern. Aus dem Vertrag über eine langfristige Finanzierung mit der HSBC Trinkaus & Burkhardt KG, Düsseldorf/H.E.A.T Mezzanine S.A., Luxemburg, kommt eine Vereinbarung zum Kontrollwechsel nur dann zum Tragen, wenn der Kontrollwechsel eine verschlechterte Bilanzbewertung nach sich ziehen würde.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 bis 7 der Satzung geregelt:

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 war der Vorstand ermächtigt worden mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 3.915.000,00 Euro durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 Euro je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

Genehmigtes Kapital II/2010

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 978.000,00 Euro durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 Euro je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/2010). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hat bisher von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal 890.000,00 Euro (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 Euro je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

Bedingtes Kapital II

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2005 ist das Grundkapital um bis zu 3.000.000,00 Euro bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 Aktien im Nennbetrag von je 1,00 Euro (Bedingtes Kapital II/2005). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Bedienung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2005 aus bis zum 5. Juli 2010 auszugebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen resultieren. Bis zum 5. Juli 2010 wurden keine Wandlungs- und Optionsrechte ausgegeben.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG am 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2015 Aktien der Splendid Medien AG in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden, oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre in anderer Weise erfolgen, und zwar wenn der Erwerb im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen oder des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen erfolgt oder wenn es sich um einen Paketerwerb von mindestens 1 % des derzeitigen Grundkapitals handelt und ein solcher Erwerb einem Zweck dient, der im vorrangigen Interesse der Gesellschaft liegt und geeignet und erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Splendid Medien AG, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern und zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zur Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, zur Verwendung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen, zur Veräußerung an Dritte und an alle Aktionäre, sowie zur Einziehung.

Köln, den 25. März 2011

Splendid Medien AG

Der Vorstand

Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender

Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing/Sales

Michael Gawenda, Vorstand Finanzen und Investor Relations

Konzernbilanz (nach IFRS)

Aktiva

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in T€ Anhang 31.12.2010 31.12.2009
A. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Liquide Mittel 5.1 9.603 7.199
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.2 12.656 12.508
III. Vorräte 5.3 1.840 1.684
IV. Forderungen aus Ertragsteuern 4.10 199 294
V. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 5.2 941 600
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 25.239 22.285
B. Mittel- und langfristige Vermögenswerte
I. Sachanlagevermögen 5.5 495 496
II. Immaterielle Vermögenswerte 5.6 172 109
III. Filmrechte 5.8 7.769 4.009
IV. Geleistete Anzahlungen auf Filmrechte 5.8 1.870 4.499
V. Geschäfts- oder Firmenwert 5.9 326 326
VI. Latente Steueransprüche 4.10 2.952 3.194
VII. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.2 286 738
VIII. Sonstige Vermögenswerte 5.2 51 45
Mittel- und langfristige Vermögenswerte, gesamt 13.921 13.416
Aktiva, gesamt 39.160 35.701
Passiva
in T€ Anhang 31.12.2010 31.12.2009
A. Kurzfristige Verbindlichkeiten
I. Kurzfristiger Anteil der Finanzleasingverbindlichkeiten 5.5, 5.10 65 52
II. Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen 5.10 413 200
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.10 5.678 5.990
IV. Erhaltene Anzahlungen 5.10 909 232
V. Rückstellungen 5.11 5.933 6.293
VI. Ertragsteuerschulden 4.10, 5.10 119 643
VII. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 5.10 1.522 1.166
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt 14.639 14.576
B. Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten
I. Langfristige Darlehen 3., 5.10 9.224 7.663
II. Langfristige Finanzleasingverpflichtungen 5.10, 5.5 46 56
III. Latente Steuerschulden 4.10, 5.10 98 46
IV. Sonstige mittel- und langfristige Verbindlichkeiten 5.10 104 153
Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten, gesamt 9.472 7.918
C. Eigenkapital 5.12
I. Gezeichnetes Kapital 9.790 9.790
II. Kapitalrücklage 396 368
III. Konzernbilanzgewinn 4.847 3.000
IV. Minderheitenanteile 16 49
Eigenkapital, gesamt 15.049 13.207
Passiva, gesamt 39.160 35.701

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (nach IFRS)

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in T€ Anhang 01.01.10 - 31.12.10 in % Umsatz 01.01.09 - 31.12.09 in % Umsatz
Umsatzerlöse 4.1 39.480 100,0 36.433 100,0
Herstellungskosten 4.3 -24.123 -61,1 -25.658 -70,4
Bruttoergebnis vom Umsatz 15.357 38,9 10.775 29,6
Vertriebskosten 4.4 -8.971 -22,7 -7.158 -19,6
Verwaltungskosten 4.5 -5.184 -13,1 -4.173 -11,5
Sonstige betriebliche Erträge 4.2 1.876 4,8 1.590 4,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.7 -224 -0,6 -401 -1,1
Betriebsergebnis 4.8 2.854 7,2 633 1,7
Finanzergebnis 4.8 -820 -2,1 -794 -2,2
Währungsgewinne / -verluste 4.9 186 0,5 -78 -0,2
Ergebnis vor Steuern 2.220 5,6 -239 -0,7
Steuern vom Einkommen und Ertrag 4.10 -436 -1,1 -1.310 -3,6
Periodenergebnis 1.784 4,5 -1.549 -4,3
Periodenergebnis auf Minderheiten entfallend 5.12 12 0,0 -3 -0,0
Ergebnis der Anteilseigner der Splendid Medien AG 1.796 4,5 -1.552 -4,3
Konzerngewinnvortrag 5.12 3.051 4.552
Konzernbilanzgewinn 4.847 3.000
Ergebnis je Aktie (unverwässert) 4.11 0,18 -0,16
Ergebnis je Aktie (verwässert) 4.11 0,18 -0,16
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) 9.789.999 9.789.999
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (verwässert) 9.789.999 9.789.999

Konzern-Kapitalflussrechnung (nach IFRS)

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in T€ Anhang 2010 2009
Konzernperiodenüberschuss vor Zinsen und Steuern (EBIT) 3.040 555
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 248 257
+ Abschreibungen auf Filmrechte 9.488 10.355
+ Auflösung Disagio 45 41
+/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen -360 603
-/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen -15 0
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -229 -4.570
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 562 -152
+ Erhaltene Steuern 104 757
- Gezahlte Steuern -688 -190
+ Erhaltene Zinsen 16 27
- Gezahlte Zinsen -671 -644
Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit 7. 11.540 7.039
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens 57 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen -352 -271
- Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen -10.570 -10.043
+ Einzahlung aus Rückerstattung geleisteter Anzahlungen 0 172
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 7. -10.865 -10.142
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 1.729 526
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 7. 1.729 526
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 2.404 -2.577
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 7.199 9.776
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 7. 9.603 7.199

Konzern-Anlagevermögen (nach IFRS)

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in T€ Stand 01.01.2010 Zugang Abgang Umbuchungen Stand 31.12.2010
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I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 686 69 8 8 755
2. Geschäfts- oder Firmenwert 5.590 0 0 0 5.590
3. Geleistete Anzahlungen 0 41 0 0 41
Summe Immaterielle Vermögenswerte 6.276 110 8 8 6.386
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 707 4 35 0 676
2. Technische Anlagen und Maschinen 457 86 44 0 499
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.186 143 179 0 1.150
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen 10 9 3 -8 8
Summe Sachanlagen 2.360 242 261 -8 2.333
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0
Summe Anlagevermögen 8.636 352 269 0 8.719

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kummulierte Abschreibungen
in T€ Stand 01.01.2010 Zugang Abgang Stand 31.12.2010
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I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 577 49 2 624
2. Geschäfts- oder Firmenwert 5.264 0 0 5.264
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 5.841 49 2 5.888
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 693 5 35 663
2. Technische Anlagen und Maschinen 309 86 44 351
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 862 108 146 824
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 1.864 199 225 1.838
III. Finanzanlagen 7.705 248 227 7.726
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Summe Anlagevermögen

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Buchwerte
in T€ Stand 31.12.2010 Stand 31.12.2009
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I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 131 109
2. Geschäfts- oder Firmenwert 326 326
3. Geleistete Anzahlungen 41 0
Summe Immaterielle Vermögenswerte 498 435
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 13 14
2. Technische Anlagen und Maschinen 148 148
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 326 324
4. Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen 8 10
Summe Sachanlagen 495 496
III. Finanzanlagen 993 931
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Summe Anlagevermögen

Entwicklung des Konzerneigenkapitals

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in T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Bilanzgewinn/ Bilanzverlust Minderheitenanteile Gesamt
Stand 01.01.2009 9.790 332 4.552 24 14.698
Verrechnung Anteile Minderheitengesellschafter 36 22 58
Gesamtergebnis der Periode -1.552 3 -1.549
Stand 31.12.2009 9.790 368 3.000 49 13.207
Verrechnung Anteile Minderheitengesellschafter 28 51 -21 58
Gesamtergebnis der Periode 1.796 -12 1.784
Stand 31.12.2010 9.790 396 4.847 16 15.049

Konzern-Gesamtergebnisrechnung Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010

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in T€ 2010 2009
Periodenergebnis 1.784 -1.549
Übriges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis der Periode 1.784 -1.549
Gesamtergebnis der Periode auf Minderheiten entfallend 12 -3
Gesamtergebnis der Anteilseigner der Splendid Medien AG 1.796 -1.552

Anhang zum Konzernabschluss 2010

1. Allgemeine Grundsätze

Der Konzernabschluss der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2010 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle für das Geschäftsjahr 2010 geltenden Auslegungen und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) werden angewendet.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, alle Angaben erfolgen entsprechend kaufmännischer Auf- und Abrundung in Tausend Euro (TEUR).

Die Splendid Medien AG, Alsdorfer Str. 3, 50933 Köln, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, hat ihren Sitz in Köln und ist hier im Handelsregister unter der Nummer HR B 31022 eingetragen. Die Splendid Medien AG stellt als Mutterunternehmen der Splendid Unternehmensgruppe nach § 315a HGB einen Konzernabschluss nach IFRS auf.

Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards

Die Splendid Medien AG hat alle ab dem Geschäftsjahr 2010 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt.

a) Im Jahr 2010 anzuwendende Neuerungen

Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen mit Wirkung zum 1. Januar 2010:

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Inkrafttreten Datum des EU-Endorsements
Änderungen von Standards
Änderung zu IFRS 1: Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender 01.01.2010 23.06.2010
Änderung zu IFRS 2 01.01.2010 23.03.2010
IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse: Neufassung 01.07.2009 03.06.2009
Änderung zu IAS 27: Konzern und separate Abschlüsse 01.07.2009 03.06.2009
Änderung zu IAS 39: Geeignete Grundgeschäfte 01.07.2009 15.09.2009
Jährliche Verbesserungen an verschiedenen Standards (2009) 01.01.2010 23.03.2010
Neue Interpretationen
IFRIC 12: Dienstleistungskonzessionen 01.01.2010 25.03.2009
IFRIC 15: Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien 01.01.2010 22.07.2009
IFRIC 16: Absicherung einer Nettoinvestition in ausländ. Geschäftsbetrieb 01.07.2009 04.06.2009
IFRIC 17: Sachdividenden an Eigentümer 01.11.2009 26.11.2009
IFRIC 18: Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden 01.11.2009 27.11.2009

Die Anwendung dieser Standards und Interpretationen im vorliegenden Konzernabschluss der Splendid Medien AG wird nachfolgend näher erläutert:

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet) und IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse (überarbeitet)

IFRS 3 (überarbeitet) führt wesentliche Änderungen bezüglich der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen mit Datum nach dem Anwendungszeitpunkt ein. Es ergeben sich Auswirkungen auf die Bewertung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss, die Bilanzierung von Transaktionskosten, die erstmalige Erfassung und die Folgebewertung einer bedingten Gegenleistung sowie sukzessive Unternehmenserwerbe. Diese Neuregelungen werden sich auf die Ansatzhöhe des Geschäfts- oder Firmenwerts, auf das Ergebnis der Berichtsperiode, in der ein Unternehmenszusammenschluss erfolgt, und auf künftige Ergebnisse auswirken.

IAS 27 (überarbeitet) schreibt vor, dass eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen, die nicht zum Verlust der Beherrschung führt, als Transaktionen mit Eigentümern in ihrer Eigenschaft als Eigentümer bilanziert wird. Aus einer solchen Transaktion kann daher weder ein Geschäfts- oder Firmenwert noch ein Gewinn oder Verlust resultieren. Außerdem werden Vorschriften zur Verteilung von Verlusten auf die Eigentümer des Mutterunternehmens und die Anteile ohne beherrschenden Einfluss und die Bilanzierungsregeln für Transaktionen, die zu einem Beherrschungsverlust führen, geändert. Die Neuregelungen aus IFRS 3 und IAS 27 wirken sich auf den Erwerb und den Verlust der Beherrschung an Tochterunternehmen und auf die Transaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss am oder nach dem 1. Januar 2010 aus. Diese Änderung der Rechnungslegungsmethoden wird prospektiv angewandt und hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Geeignete Grundgeschäfte Es wird klargestellt, dass es zulässig ist, lediglich einen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflow-Schwankungen eines Finanzinstruments als Grundgeschäft zu designieren. Dies umfasst auch die Designation von Inflationsrisiken als gesichertes Risiko bzw. Teile davon in bestimmten Fällen. Der Konzern hat festgestellt, dass diese Änderung sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken wird, weil der Konzern keine derartigen Geschäfte eingegangen ist.

Die übrigen Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

b) Im Jahr 2010 noch nicht anzuwendende Neuerungen

Im Geschäftsjahr 2010 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte und von der EU übernommene Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war:

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Inkrafttreten Datum des EU-Endorsements
Änderungen von Standards
Änderungen zu IAS 24: Klarstellungen 01.01.2011 19.07.2010
Änderungen zu IAS 32: Bezugsrechte 01.02.2010 23.12.2009
Änderung IFRS 1: Begrenzte Befreiung - geändert im Zusammenhang mit IFRS 7 01.07.2010 24.06.2010
Änderungen zu IFRS 8: Geschäftssegmente - geändert im Zusammenhang mit IAS 24 01.01.2011 19.07.2010
Neue bzw. geänderte Interpretationen
Änderung IFRIC 14: Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen 01.01.2011 20.07.2010
IFRIC 19: Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente 01.07.2010 23.07.2010

Diese neuen Rechnungslegungsvorschriften werden nach derzeitiger Einschätzung des Konzerns keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

c) Vom IASB verabschiedete Neuerungen, die zum 31. Dezember 2010 noch nicht von der EU übernommen wurden

Im Geschäftsjahr 2010 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte aber von der EU noch nicht übernommenen Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, weil eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war:

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Inkrafttreten Datum des EU-Endorsements
Änderungen von Standards
Änderung IFRS 1: Ausgeprägte Hochinflation 01.07.2011 Offen
Änderung IFRS 7: Angaben 01.07.2011 Offen
Jährliche Verbesserungen an verschiedenen Standards (2010) 01.01.2011 Offen
Änderung IAS 12: Realisierung des Buchwerts eines spezifischen Vermögenswerts 01.01.2012 Offen
Neue Standards
IFRS 9: Finanzinstrumente 01.01.2013 Offen

IFRS 9: Finanzinstrumente

Dieser Standard ist der erste Teil eines Projekts zur vollständigen Ablösung von IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement". Nach der Methodik von IFRS 9 sind finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Zuordnung zu einer der beiden Bewertungskategorien hängt von der Steuerung der Finanzinstrumente durch das Unternehmen sowie deren Produktmerkmalen ab. Der Standard wurde durch im Oktober 2010 veröffentlichte Vorschriften zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten und einen im Dezember 2010 veröffentlichten Entwurf zur Sicherungsbilanzierung ("Hedge Accounting") ergänzt. Eine verlässliche Einschätzung der Auswirkungen dieses geänderten Standards auf die Konzernberichterstattung der Splendid Medien AG ist derzeit noch nicht möglich.

Jährliche Verbesserungen an verschiedenen Standards (2010)

Im Mai 2010 hat das IASB im Rahmen des Annual Improvements Process-Projekts kleinere Änderungen an Standards und einer Interpretation vorgenommen. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der überarbeiteten Fassungen, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen werden, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben wird.

Auch die übrigen neuen Rechnungslegungsvorschriften werden voraussichtlich keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

2. Konsolidierung

Konsolidierungskreis

Die Splendid-Gruppe vermarktet Spielfilme, Dokumentationen sowie Kinder- und Familienprogramme im Home Entertainment, im Kino und im Fernsehen. Daneben bietet die Gesellschaft Postproduktions-Dienstleistungen wie Synchronisation und Erstellung von digitalen Inhalten für DVD/Blu-ray und Internet an.

In den Konzernabschluss wurden neben dem Mutterunternehmen Splendid Medien AG die folgenden Tochterunternehmen einbezogen:

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Sitz Anteil

in %
Verbundene Unternehmen
Splendid Film GmbH Köln 100
Polyband Medien GmbH München 100
Early Learning Group GmbH (vorher: Kids for Kids GmbH) Hamburg 100
WVG Medien GmbH Hamburg 90
eNterActive GmbH Hamburg 85
Splendid Synchron GmbH Köln 100
FFS Köln Film- & Fernseh-Synchron GmbH Köln 51
Videociety GmbH Köln 100

Die Splendid Medien AG übt als Holdinggesellschaft zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid-Gruppe aus, darunter Finanzen, Controlling, Organisation, EDV, Unternehmenskommunikation und Investor Relations.

Die Splendid Film GmbH (100 %), Köln, erwirbt Filme auf dem Weltmarkt und vermarktet die Filme vornehmlich im deutschsprachigen Raum und in den Benelux-Ländern.

Die Polyband Medien GmbH (100 %), München, erwirbt und produziert Programme im Bereich Special Interest und Family-Entertainment und wertet diese im deutschsprachigen Raum über die gesamte Wertschöpfungskette aus. Die Polyband Medien GmbH hat mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Die Early Learning Group GmbH (100 %), Hamburg, erwirbt, produziert und vermarktet Edutainment-Programme im Familien-Umfeld.

Über die WVG Medien GmbH (90 %) in Hamburg vertreiben Splendid Film, Polyband und Early Learning Group ihre DVD und Blu-ray-Programme. Die WVG Medien vertreibt auch ein eigenes Programm und übernimmt darüber hinaus den Vertrieb von DVDs und Blu-ray-Discs für weitere Unternehmen. Der zwischen der WVG Medien GmbH und der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht eine Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Alexander Welzhofer vor, in der eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55 festgeschrieben ist.

Die eNterActive GmbH (85 %) in Hamburg konzipiert und entwickelt digitale Mehrwertdienste wie Animation, Trailer, Spiele für DVD, Blu-ray-Disc und Internet und bietet Digitalisierungsdienste für VoD/EST-Plattformen (wie z.B. Maxdome, Videoload, iTunes) an. eNterActive zählt zu den führenden international tätigen Unternehmen innerhalb der interaktiven Programmformate-Entwicklung für die Blu-ray-Technologie. Damit komplettiert eNterActive den Bereich Internet/Neue Medien der Splendid Medien AG und bildet zusammen mit der Splendid Synchron GmbH (100 %) den Bereich Postproduktion. Die eNterActive GmbH hat im Geschäftsjahr 2007 mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Abfindungsvereinbarung mit dem Minderheitsgesellschafter, Herrn Hans-Dieter Henseleit sieht eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 58 vor.

Die Splendid Synchron GmbH mit Sitz in Köln synchronisiert fremdsprachige Filme und TV-Serien und überarbeitet diese tontechnisch. Die Splendid Synchron GmbH hat im Geschäftsjahr 2007 mit der Splendid Medien AG als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Splendid Synchron GmbH gründete im Jahr 2006 zusammen mit der FFS Film- und Fernseh-Synchron GmbH, München, die FFS Köln Film- und Fernseh-Synchron GmbH, Köln. Splendid Synchron GmbH hält 51 % des Stammkapitals dieser Gesellschaft.

Im Berichtszeitraum wurde eine neue Tochtergesellschaft, Videociety GmbH (100 %), Köln, gegründet. Die Gesellschaft betreibt eine Video-on-Demand-Plattform. Dabei gelangt der Video-Content über den mit dem Internet verbundenen Blu-ray Player (BD-Live Player) auf den Bildschirm. Die Gesellschaft hat ihre operative Tätigkeit Mitte Juni 2010 im Rahmen eines Testbetriebs, der mittlerweile abgeschlossen ist, aufgenommen.

Unternehmen, die von der Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen

Die Polyband Medien GmbH, München, die Splendid Synchron GmbH, Köln, sowie die eNterActive GmbH, Hamburg, nehmen für ihre Jahresabschlüsse zum 31.12.2010 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch, die Polyband Medien GmbH, München, darüber hinaus auch die Befreiung bezüglich der Aufstellung des Lageberichts in Anspruch.

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss werden gemäß IAS 27 alle Unternehmen einbezogen, bei denen die Splendid Medien AG unmittelbar oder mittelbar über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen zu ziehen (Tochterunternehmen).

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Splendid Medien AG aufgestellt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Die Kapitalkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt grundsätzlich durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Fair Value der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Zeitpunkt ihres Erwerbes (Erwerbsmethode). Verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Er wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, in den Folgeperioden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen.

Aus der mit Notarvertrag vom 15.06.2010 gegründeten Gesellschaft Videociety GmbH, Köln, ergab sich im Zuge der Erstkonsolidierung kein Unterschiedsbetrag. Die Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 25 wurden mit dem gleich hohen Stammkapital der Gesellschaft verrechnet.

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in T€ Historische Anschaffungskosten Geschäfts- oder Firmenwert Restbuchwert Geschäfts- oder Firmenwert
Unternehmen
Splendid Film GmbH 5.156 0
Polyband Medien GmbH 393 308
Early Learning Group GmbH 17 0
WVG Medien GmbH 18 18
eNterActive GmbH 3 0
Splendid Synchron GmbH 3 0
Videociety GmbH 0 0
5.590 326

Die aus der Erstkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bis zum Geschäftsjahr 2004 über 20 Jahre entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Der Konzern überprüft seitdem gemäß IFRS 3 i. V. m. IAS 36 jährlich jeweils zum Geschäftsjahresende die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Überprüfung erfolgt auf Basis von prognostizierten Cashflows der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die aus der vom jeweiligen Management vorgelegten 5-Jahresplanung abgeleitet wird. Im 5-Jahres-Zeitraum wurde auf Basis von quantifizierbaren Einzelprojekten oder Segmenten die Planrechnung abgeleitet. Nach dem 5-Jahres-Zeitraum werden gleichbleibende Cashflows unterstellt. Der Wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde dann aus den Cashflows unter Zugrundelegung eines Diskontierungssatzes von 9 % ermittelt. Nach dem oben erläuterten Verfahren war keine Wertberichtigung notwendig.

Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Die Höhe der Wertberichtigung ergibt sich dann als Differenz aus dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Tochterunternehmen). Einmal, auch unterjährig, erfasste Wertminderungsaufwendungen, können in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht mehr aufgeholt werden.

Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden ebenso wie Zwischengewinne eliminiert.

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf der Basis der Währung bewertet, die der Währung des wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Die Berichtswährung des Konzernabschlusses ist der Euro. Er stellt die funktionale Währung des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen dar.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des vorliegenden Konzernabschlusses wurden, mit Ausnahme der Änderungen aus der erstmaligen Anwendung von neuen Standards gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bilanz ist nach Fälligkeiten gegliedert, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte haben eine Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren.

Umsatzrealisierung

Die Konzernunternehmen generieren Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten sowie aus Dienstleistungen für die Film- und Fernsehbranche. Im Rahmen der Verwertung von Filmrechten werden für einen zeitlich und räumlich begrenzten Bereich Lizenzen an Abnehmer vorwiegend in Deutschland und im deutschsprachigen Europa erteilt. Die Konzernunternehmen erzielen hierbei Umsätze aus der Auswertung in Kino, DVD/Blu-ray bis hin zum Free- und Pay-TV.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Verwertungschancen und Risiken an den Erwerber übergegangen sind, die Höhe der Erträge zuverlässig bestimmt werden kann, der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens hinreichend wahrscheinlich ist und die Konzernunternehmen im Zuge der Veräußerung keine Verpflichtungen mehr zu erfüllen bzw. keine Verfügungsmacht mehr haben.

Im Speziellen wird bei der Lizenzierung von Kinorechten der Umsatz ab dem Kinostart des Films realisiert. Im Rahmen der DVD/Blu-ray- und TV-Auswertung erfolgt die Realisierung des Umsatzes bei Materialabnahme durch den Lizenznehmer bzw. abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nach erfolgter Warenlieferung.

Umsätze aus Dienstleistungen im Bereich Audio- und Video-Postproduktion werden nach Fertigstellungsgrad realisiert. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wurde aufgrund der angefallenen Kosten zum Stichtag im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtprojektkosten ermittelt.

Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind.

Beträge für bereits erbrachte Leistungen, die noch nicht vom Kunden teilabgerechnet wurden, sind in der Konzernbilanz im Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit TEUR 66 enthalten. Die auftragsbezogenen Kosten wurden in den Herstellungskosten erfasst.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Erfassung von sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistung erbracht, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen den Konzernunternehmen hinreichend wahrscheinlich zufließt. Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst, ebenso wie Fremdkapitalkosten. Finanzerträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn die Vermögenswerte einen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden um planmäßige und gegebenenfalls um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen. Erworbene Software wird linear über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben.

Des Weiteren sind Firmenwerte aktiviert, die gemäß IFRS 3 nicht abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft werden.

Filmrechte

Die Filmrechte und geleisteten Anzahlungen auf Filmrechte werden als eigene Positionen ausgewiesen. In Ermangelung branchenspezifischer Vorschriften nach IFRS erfolgte die Bewertung nach allgemeinen Grundsätzen.

Die im Filmvermögen ausgewiesenen Filmrechte werden im Zeitpunkt der technischen Abnahme des Filmmaterials mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe einer verwertungsabhängigen Abschreibungsmethode, die den Wertverzehr der genutzten Filmrechte im Zeitablauf in Abhängigkeit von den erzielbaren Verwertungsergebnissen darstellt. Die Bilanzierung beruht hierbei auf den Erfahrungen und Einschätzungen der Geschäftsführung über die Auswertungsmöglichkeiten der Lizenzen. Der Zeitraum der Erlösschätzung, der Basis für die Berechnung der Abschreibung ist, wurde dabei in der Regel auf maximal 10 Jahre beschränkt.

Im Regelfall des Vollrechtserwerbs erfolgt bei Auswertung der Filmrechte im DVD/Blu-ray-Verleih-/ DVD/Blu-ray-Kaufgeschäft eine Abschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der TV-Rechte werden Abschreibungen in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten verrechnet.

Bei Verwertung der Pay-TV-Rechte werden 10 % als Abschreibungen im Aufwand erfasst. Für die Free-TV-Rechte erfolgt dann eine Abschreibung in Höhe von 70 %, da die Verwertung von Pay-TV-Rechten die Free-TV-Abschreibung um jene 10 % kürzt.

Für die Auswertungsstufe "Kino" wird eine Abschreibung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten verrechnet. Das entsprechende Abschreibungsvolumen wird auf der Auswertungsstufe "TV-Rechte" gekürzt.

Abweichend von der vorgenannten Abschreibungsmethode erfolgt für niedrigpreisige Filme, die nur einen verhältnismäßig geringen Erlös im Vergleich zu den gesamten erwarteten Erlösen aus der TV-Verwertung erwarten lassen, bei Auswertung der Filmrechte im DVD/Blu-ray-Geschäft eine Abschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten. Bei Veräußerung der TV-Rechte werden ebenfalls Abschreibungen in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten verrechnet.

Wird im Einzelfall erkannt, dass eine Abschreibung nach den vorgenannten Regeln nicht zu einem sachgerechten Ergebnis führt, werden dem tatsächlichen Auswertungsverlauf entsprechende Anpassungen vorgenommen. Wesentliche Änderungen aufgrund gegenüber Vorperioden angepasster Schätzungen ergaben sich im Geschäftsjahr nicht.

Von diesen Abschreibungsregeln ausgenommen ist unsere innovative Lernspielreihe "Ben & Bella". Die Abschreibung erfolgt vor dem Hintergrund der erwarteten Nutzung linear über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Zu weiteren Informationen wird auf die Ausführungen unter "Schätzungen und Annahmen" verwiesen.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb eines Filmrechtes zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungskosten des entsprechenden Vermögenswertes nach IAS 23 aktiviert. Bemessungsgrundlage für diese Aktivierung hierbei sind Filminvestitionen nach dem 1. Januar 2009, wenn sich der Zeitraum der Anschaffung von Anzahlung bis Schlussrechnung über mehr als 1 Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2010 ergaben sich keine wesentlichen Fälle, so dass unter Wesentlichkeitsaspekten auf eine Aktivierung der Fremdkapitalkosten verzichtet wurde.

Sachanlagen

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um plan- und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Vermögenswerte, die aufgrund des Vorliegens von Finanzierungsleasing der Gesellschaft zuzurechnen sind, wurden nach IAS 17 mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Für die Ermittlung der Barwerte wurden durchschnittliche, bei entsprechenden Bankfinanzierungen anzuwendende Zinssätze zugrunde gelegt.

Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Vermögenswerte, die durch Finanzierungsleasing entstehen, werden linear pro rata temporis unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen der nicht aufgrund bestehender Leasingverträge aktivierten Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Mietereinbauten 0 bis 5 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 5 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem Jahr 2008 über einen jahresbezogenen GWG Pool über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Leasing

Soweit Splendid Medien im Rahmen von Leasingverträgen alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt und somit als wirtschaftlicher Eigentümer gemäß IAS 17 anzusehen ist, wird der Leasinggegenstand bei Vertragsabschluss mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. In entsprechender Höhe wird eine Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing passiviert, die in den Folgeperioden nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird.

Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse umfassen technisches Equipment und Studioeinrichtungen. Die Anlagen werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.

Die Operating-Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen geleaste Pkw sowie Büroequipment. Die Laufzeit der Leasingverhältnisse beträgt in der Regel 3 Jahre. Die künftigen Verpflichtungen aus Leasingzahlungen sind unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen.

Die Verträge werden über eine Laufzeit zwischen 3 und 5 Jahren abgeschlossen. Alle Leasingverhältnisse basieren auf fest vereinbarten Raten und lauten auf EUR.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Ein Unternehmen hat gemäß IAS 36 an jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert ist. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Wenn sein Buchwert diesen Betrag übersteigt, wird ein Vermögenswert ergebniswirksam wertgemindert. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus beizulegendem Wert abzüglich Verkaufskosten und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme, die durch die fortlaufende Nutzung des Vermögenswerts erwartet werden. Zu jedem Bilanzstichtag ist zu beurteilen, ob eine Wertminderung weiterhin besteht. Sind die Gründe für die außerplanmäßige Wertminderung entfallen, werden Zuschreibungen bis zu dem Betrag vorgenommen, der sich ergeben hätte, wenn die außerplanmäßige Abschreibung nicht vorgenommen worden wäre. Letzteres gilt nicht für Geschäfts- oder Firmenwerte.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte der Splendid Medien Gruppe umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und derivate Finanzinstrumente mit positivem Marktwert. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten sowie derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert. Finanzielle Vermögenswerte unter der Kategorie "Held to Maturity" liegen ebenso wie finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die unter die "Fair Value Option" fallen, nicht vor.

Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt bei Kauf oder Verkauf zum Handelstag, d. h. dem Tag, an dem eine Verpflichtung zum Kauf bzw. Verkauf eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit eingegangen wurde.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Liquide Mittel)

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben und Termingelder, deren Gesamtlaufzeit weniger als 3 Monate beträgt. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ausländische Valuten werden zum Stichtagskurs angesetzt.

Forderungen

Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenswerte) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert, welcher in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt, unter Berücksichtigung von Transaktionskosten; an den Folgestichtagen werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, bei längerfristigen Vermögenswerten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Bei Forderungen, bei denen erkennbare Risiken bestehen, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen, die auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst werden. Anzeichen hierfür sind verspätete oder stockende Zahlungseingänge, Insolvenzen sowie Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit fehlenden oder nicht werthaltigen Sicherheiten. Zudem werden Erfahrungswerte der Vergangenheit bei der Bewertung der Forderungen berücksichtigt. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten rückgängig gemacht. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Einzelwertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Die Forderungen sind überwiegend kurzfristig und haben eine Laufzeit von unter drei Monaten. Wesentliche langfristige finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht. Wesentliche Zinsrisiken bestehen für diese Kategorien nicht.

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfolgt ist:

die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen
der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt, übernommen und dabei entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht bzw. Kontrolle an dem Vermögenswert übertragen

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

In der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" werden Anteile an einer nicht konsolidierten Beteiligung (Beteiligungshöhe 1 %) erfasst. Es handelt sich hierbei um eine Beteiligung, die mit ihren Anschaffungskosten in Höhe von EUR 0 angesetzt wird. Die Beteiligung wird zu Anschaffungskosten bewertet, da ein Markt hierfür nicht besteht und ein beizulegender Zeitwert über andere Bewertungsmethoden nicht zuverlässig ermittelt werden kann.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten (Darlehensverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige Verbindlichkeiten) werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt, mit Ausnahme der derivaten Finanzinstrumente, zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Differenzen bei den Verbindlichkeiten zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug der Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit des Darlehensvertrages grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode (Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes) verteilt und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Verbindlichkeiten werden als langfristig klassifiziert, sofern der Vertrag eine Tilgung nach 12 Monaten vorsieht. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.

Bei den Darlehensverbindlichkeiten handelt es sich hauptsächlich um eine langfristige, in 2013 endfällige Finanzierungsvereinbarung mit HSBC Trinkaus & Burkhardt KG, Düsseldorf, (H.E.A.T. Mezzanine II Fonds) über 7,5 Mio. EUR, die mit 7,933 % p. a. verzinst wird. Der Effektivzinssatz beträgt 8,7 %. Ein Zinsänderungsrisiko besteht insoweit nicht. Lediglich für den Fall, dass die jährlich durchzuführende Bilanzbeurteilung für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre ein definiertes Rating unterschreitet, erhöht sich der geschuldete Zins um 50 Basispunkte p. a. berechnet auf den Basisbetrag. Daneben gibt es eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der National-Bank AG, Essen, aus einer Vorfinanzierung von Fernsehverträgen in einer Höhe von 2,3 Mio. EUR; hiervon sind 0,4 Mio. EUR in 2011 fällig, der Restbetrag wird in 2012 fällig.

Der beizulegende Zeitwert der vorliegenden langfristigen festverzinslichen Darlehen wird im Wesentlichen durch die Zinserwartungen bestimmt, daneben aber unter anderem auch durch die Bonität der Gesellschaft. Ein aktiver Markt für derartige Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Zeitwert dem Buchwert der Verbindlichkeit entspricht. Eine verlässliche Berechnung des beizulegenden Zeitwertes wird als nicht möglich angesehen.

Die zukünftigen vertraglich festgelegten Ausgleichsansprüche der Minderheitengesellschafter stellen eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar (vgl. Minderheitenanteile). Angesetzt ist der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

Zu Handels- bzw. Spekulationszwecken gehaltene derivative finanzielle Vermögenswerte

Unter diese Kategorie fallen die Derivate, die nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind (held for trading). Die Splendid Medien Gruppe setzt zur Absicherung gegen Währungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Devisenoptionen und Devisentermingeschäften ein. Währungsrisiken ergeben sich durch Lizenzzahlungen, die in USD denominiert sind. Diese Derivate erfüllen nicht die Voraussetzung von IAS 39 für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäft, obwohl sie bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Sicherungsinstrument darstellen könnten.

Vor dem Hintergrund der aktuellen und künftig zu erwartenden Zinsentwicklung hat die Splendid-Gruppe ein Zinsbegrenzungsgeschäft in der Form einer Zinshöchstsatz-Vereinbarung (Cap) abgeschlossen, das einen Teil der Zinsrisiken abdeckt.

Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Gewinne oder Verluste aus der Folgebewertung erfolgswirksam erfasst. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Handelstag. Gekaufte Devisenoptionen werden erstmalig in Höhe ihrer Optionsprämie als sonstiger Vermögenswert und nachfolgend mit ihrem Marktwert aktiviert. Wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist, wird eine finanzielle Verbindlichkeit erfasst.

Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten korrigiert um Wertminderungen am Bilanzstichtag bewertet. Der hierbei zu Grunde gelegte Nettoveräußerungswert ergibt sich als geschätzter Verkaufspreis abzüglich der voraussichtlich noch anfallenden Produktionskosten sowie geschätzter Vertriebskosten. Fallen die Gründe für die Wertminderung weg, so wird die vorgenommene Abschreibung rückgängig gemacht. Bei den enthaltenen fertigen Erzeugnissen und Waren handelt es sich im Wesentlichen um DVDs und Blu-Rays sowie einen geringen Anteil an Merchandisingartikeln. Bei den enthaltenen unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Vorleistungen im Zusammenhang mit Kinostarts in 2011 und um Einzelbestandteile wie Steelbooks und Zubehör für Spezialeditionen.

In die Herstellungskosten sind direkt zurechenbare Material- und Fertigungskosten eingeflossen, Fertigungsgemeinkosten sind hierbei von untergeordneter Bedeutung. Beim Wertansatz der fertigen Erzeugnisse und Waren sind stufenweise Abwertungen unter Berücksichtigung der Lagerreichweiten eingeflossen. Wegen bestehender Bestandsdisposition mit geplanten Vernichtungen von Beständen und Sonderabverkauf über Postenware wurden entsprechende Maßnahmen in der Bestandsführung ergriffen. Die daraus resultierenden Abwertungsrisiken wurden bewertet und im Rahmen der Bestandsbewertung berücksichtigt.

Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 für alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet. Aktive latente Steuern aus noch nicht genutzten Verlustvorträgen sind zu aktivieren, sofern ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung der Verlustvorträge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Bei der Berechnung werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach der aktuellen Rechtslage zum Realisationszeitpunkt erwartet werden.

Öffentliche Zuwendungen

Öffentliche Zuwendungen werden gemäß IAS 20 erfasst, wenn ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Bei den Verleihförderungen wird unterschieden zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtiges Darlehen und nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen.

Im Geschäftsjahr 2010 gab es zwei Filmförderungen der MDM und der LFA. Hierbei handelt es sich um bedingt rückzahlbare Darlehen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 mit dem Betrag angesetzt, der sich aufgrund der bestmöglichen Schätzung des Ressourcenabflusses zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag ergibt. Eine Rückstellung wird angesetzt, wenn für das Unternehmen eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und dies voraussichtlich zu künftigen Nettozahlungsabflüssen führen wird. Eine Bilanzierung gemäß IAS 37 wird nur dann vorgenommen, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit mehr als 50 % beträgt. Geldleistungsverpflichtungen, für die keine Zinsen zu zahlen sind, werden mit ihrem Barwert angesetzt. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur.

Währungsumrechnung

Fremdwährungstransaktionen werden gemäß IAS 21 mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, erfolgt die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt.

Folgende Kurse waren für die Währungsumrechnung im Konzern maßgebend:

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Stichtagkurs USD
31.12.2010 1,3390
31.12.2009 1,4338

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls berechnet.

Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Erstellung von Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den Regelungen der IFRS erfordert, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die Einfluss auf die Werte der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres haben. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte innerhalb des nächsten Geschäftsjahres in sich bergen können, werden im Folgenden dargestellt:

Der wirtschaftliche Erfolg der aktivierten Filmlizenzen (Buchwert: TEUR 9.639) ist abhängig von den Vermarktungserfolgen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen. Sofern sich die hierbei getroffenen Annahmen (z. B. durch Wandel im Publikumsgeschmack) nicht realisieren, kann dies zu geänderten Abschreibungsverläufen und Wertminderungen in Folgejahren führen.

In 2009 wurde der Restbuchwert des Filmvermögens des Produktes Ben & Bella der Early Learning Group um 50 % wertkorrigiert (TEUR 502). In 2010 wurden aufgrund der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung für die Produktreihe keine, weiteren außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Der Restbuchwert zum 31.12.2010 beträgt TEUR 566.

Die Schätzung bezüglich der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist im Hinblick auf ihre künftige Nutzbarkeit davon abhängig, dass zukünftig die von der Gesellschaft im Rahmen der Unternehmensplanung substanziiert prognostizierten positiven steuerlichen Einkommen generiert werden können. Der Buchwert hierfür beträgt TEUR 2.878. Hierbei wurde ein Planungshorizont von 5 Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzung der Verlustvorträge wird jährlich an aktualisierte Planungen angepasst. Die latenten Steuern auf Verlustvorträge werden mit einem langfristig erwarteten Steuersatz von 31,58 % in Ansatz gebracht. Im Geschäftsjahr 2010 wurden 2,9 Mio. EUR Latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert, daneben bestehen nicht berücksichtigte Verlustvorträge von 58,3 Mio. EUR für die Körperschaftsteuer und 53,8 Mio. EUR für die Gewerbesteuer.

Des Weiteren sind Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vor allem bei der Bemessung von sonstigen Rückstellungen und von Impairments auf Geschäfts- oder Firmenwerte, die Klassifizierung von Leasing sowie bei der Festlegung konzerneinheitlicher Nutzungsdauern von Bedeutung.

4. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Bezüglich der Umsätze nach Segmenten (Geschäftsfelder und Regionen) wird auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung verwiesen. Die Umsätze des Segmentes Lizenzen betreffen im Wesentlichen Lizenzerlöse mit TV Sendern und Umsätze aus dem Kinoverleih, während die Umsätze des Segmentes Home Entertainment Warenlieferungen sowie Vertriebsdienstleistungen und die Umsätze des Segmentes Postproduktion ausschließlich Dienstleistungen betreffen.

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

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in T€ 2010 2009
Ertrag aus Schadensersatzforderungen 654 71
Ertrag aus der Auflösung von Verbindlichkeiten 330 48
Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen 325 802
Ertrag aus Vertragsnichterfüllung 151 0
Ertrag aus Filmförderungen 150 225
Ertrag aus Sachbezug Pkw/Unfallversicherung 88 96
Ertrag aus Weiterbelastung Marketingkosten 87 87
Sonstige 91 261
Gesamt 1.876 1.590

4.3 Herstellungskosten

In den Herstellungskosten sind folgende Posten enthalten:

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in T€ 2010 2009
Abschreibungen auf Filmrechte 9.488 10.355
Lizenzzahlungen/Royalties 2.016 3.253
Personalkosten 1.818 1.708
Bezogene Leistungen und Materialkosten 9.694 9.060
Abschreibungen auf Anlagevermögen 132 145
Gagen 780 910
Sonstiges 195 227
Gesamt 24.123 25.658

Die Abschreibungen auf Filmrechte beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 501 (i. V. TEUR 1.007).

4.4 Vertriebskosten

In den Vertriebskosten sind die Posten der folgenden Tabelle enthalten:

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in T€ 2010 2009
Werbung 5.001 3.598
Verkaufsprovisionen 995 642
Personalkosten 1.596 1.449
GEMA/Filmförderung 715 925
Reisekosten 293 260
Sonstiges 371 284
Gesamt 8.971 7.158

4.5 Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

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in T€ 2010 2009
Rechts- und Beratungskosten 784 416
Personalkosten Verwaltung 2.385 2.028
Mieten, Leasing, Betriebskosten 878 749
Public Relations, Investor Relations, HV 96 179
Bürokosten, Versicherungen u.ä. 599 401
Porto, Telefon 142 144
Abschreibungen auf Anlagevermögen 111 108
Sonstiges 189 148
Gesamt 5.184 4.173

Das in den Rechts- und Beratungskosten enthaltene Honorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen beträgt TEUR 81, das Honorar für Steuerberatungsleistungen beträgt TEUR 35 und das Honorar für übrige Leistungen TEUR 50.

4.6 Abschreibungen Firmenwert

Abschreibungen auf den Firmenwert wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen (i. V. TEUR 0).

4.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Einzelposten ergeben sich wie folgt:

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in T€ 2010 2009
Wertberichtigungen auf Forderungen 75 16
Forderungsverluste 14 355
Sonstige 135 30
Gesamt 224 401

4.8 Finanzerträge/-aufwendungen

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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in T€ 2010 2009
Finanzerträge
Bankguthaben 11 33
Verlustzuweisungen Stiller Gesellschafter 4 0
Steuerforderungen 2 0
Summe Finanzerträge 17 33
Finanzaufwendungen
Bankverbindlichkeiten 75 18
Steuerverbindlichkeiten 0 35
Darlehen H.E.A.T. II 640 636
Ausgleichsansprüche an Minderheitengesellschafter 122 126
Sonstige 0 12
Summe Finanzaufwendungen 837 827
Finanzergebnis -820 -794

Zinsen wurden in Höhe von TEUR 671 (i. V. TEUR 644) gezahlt und in Höhe von TEUR 16 (i. V. TEUR 27) vereinnahmt.

4.9 Währungsgewinne/-verluste

Im Berichtsjahr ist saldiert ein Währungsgewinn in Höhe von TEUR 186 (i. V. Währungsverlust: TEUR 78) angefallen. Der Saldo ergibt sich aus Währungsgewinnen von TEUR 425 und Währungsverlusten von TEUR 239. Aus der Bewertung zum Stichtag der zu Handels- und Spekulationszwecken gehaltenen derivaten finanziellen Vermögenswerte zur Absicherung der allg. Wechselkursrisiken ergibt sich ein Verlust in Höhe von TEUR 3 (i. V TEUR 21).

4.10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Unter der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer einschließlich der latenten Steuern, die nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sowie Steuern aus Verlustvorträgen ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

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in T€ 2010 2009
Körperschaftsteuer 78 85
Gewerbesteuer 89 85
Gewerbesteuer Vorjahre -6 38
Körperschaftsteuer Vorjahre -19 45
Latente Steuern auf temporäre Differenzen 26 -92
Inanspruchnahme latente aktivierte Steuern auf Verlustvortrag 553 532
Neubewertung latente Steuern auf Verlustvortrag -285 617
Gesamt 436 1.310

Für die Steuerabgrenzung werden die bei Auflösung der temporären Differenzen erwarteten, künftigen Steuersätze angewendet. Für Zwecke der latenten Steuern wurde die Körperschaftsteuer mit dem ab 2008 geltenden Satz von 15 % berechnet. Die Gewerbesteuer wurde mit 15,75 % angesetzt, der Solidaritätszuschlag wurde mit einem Satz von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein zukünftig erwarteter Ertragssteuersatz der Splendid Medien Gruppe von 31,58 %.

Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:

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in T€ 2010 2009
Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis eines Steuersatzes von 31,58 % (i. Vj.: 31,58 %) 701 -76
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge 127 100
Aufgrund von Verlusten nicht in Ansatz gebrachte Steuern des lfd. Geschäftsjahres -100 680
Neubewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge -285 617
Veränderungen sonstige latente Steuern 26 0
Periodenfremde Steuererträge/ -aufwendungen -26 -4
Sonstige -7 -7
Tatsächlicher Steueraufwand 436 1.310

Den latenten Steuerabgrenzungen sind folgende Bilanzposten zuzuordnen:

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in T€ 31.12.2010 31.12.2009
Aktiv Passiv Aktiv Passiv
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 40 47
Sachanlagevermögen 17
Verlustvorträge 2.878 3.146
Forderungen 20 1
Vorräte 11
Sonstige Vermögenswerte 6 6
Bankguthaben 24
Rückstellungen 1
Darlehen 37 7
Verbindlichkeiten 16 33
Summe 2.952 98 3.194 46

Steuererstattungsansprüche auf Verlustvorträge mussten in Summe gekürzt werden, da der Planungshorizont von fünf Jahren ein revidiertes Konzernergebnis aufweist, insofern weniger Ansprüche mit zu versteuerndem Einkommen verrechnet werden können. Es wird auf die Ausführungen unter "Schätzungen und Annahmen" verwiesen. Innerhalb des Konzerns bestehen (nach Verrechnung von Steuerlatenzen infolge zugrundeliegender Konsolidierungsdifferenzen) Verlustvorträge für die Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 58,3 Mio. und für die Gewerbesteuer in Höhe von EUR 53,8 Mio., für die kein latenter Steueranspruch bilanziert wurde.

4.11 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je durchschnittlich im Umlauf befindlicher Aktie beträgt EUR 0,18 (i. V. EUR -0,16). Die Dividende pro Aktie beträgt EUR 0,00 (i. V. EUR 0,00). Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wurden 9.789.999 (i. V. 9.789.999) Aktien zugrunde gelegt. Eine potentielle Verwässerung des Ergebnisses je Aktie könnte sich in Zukunft durch die genehmigten bzw. bedingten Kapitalien ergeben. Siehe hierzu 5.12 Eigenkapital.

4.12 Sonstige Angaben

Der Gesamtpersonalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2010 auf TEUR 5.807 (i. V. TEUR 5.188). Darin sind soziale Abgaben in Höhe von TEUR 739 (i. V. TEUR 667) sowie Altersversorgung in Höhe von TEUR 3 (i. V. TEUR 3) enthalten.

Die sozialen Abgaben umfassen auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von TEUR 347 (i. V. TEUR 321).

Die Zahl der Gehaltsempfänger betrug im Jahresdurchschnitt:

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2010 2009
Vorstände 3 3
Angestellte 82 78

5. Erläuterungen zur Konzernbilanz

5.1 Liquide Mittel

Die liquiden Mittel (TEUR 9.603, i. V. TEUR 7.199) bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten, deren Gesamtlaufzeit jeweils weniger als drei Monate beträgt. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt, ausländische Valuten sind zum Stichtagskurs (siehe auch 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden "Währungsumrechnung") umgerechnet.

5.2 Forderungen und sonstige kurzfristige und mittelfristige Vermögenswerte

Sonstige Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr bestanden am Abschluss-Stichtag in Höhe von TEUR 51 (i. V. TEUR 45). Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben TEUR 286 eine Laufzeit von über 1 Jahr weniger als 5 Jahre. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte und kurzfristigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr. Im Einzelnen gliedern sich die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte wie folgt:

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in T€ 31.12.2010 31.12.2009
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.942 13.246
Sonstige Vermögenswerte 992 645
Gesamt 13.934 13.891

Die im Berichtsjahr auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte erfolgswirksam erfassten Wertminderungen bzw. Wertaufholungen betrugen TEUR 75 bzw. TEUR 31 (i. V. TEUR 16 bzw. TEUR 27). In Höhe von TEUR 17 (i. V. TEUR 15.665) wurden Wertberichtigungen in Anspruch genommen.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar:

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in T€
Stand 31.12.2008 16.836
Auflösung 27
Inanspruchnahme 15.665
Zuführung 16
Stand 31.12.2009 1.160
Auflösung 31
Inanspruchnahme 17
Zuführung 75
Stand 31.12.2010 1.187

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.187 (i. V. TEUR 1.160) wurden wertberichtigt. Die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs erfolgt auf Basis erwarteter Cashflows und Bewertungsannahmen des Managements.

Die Fälligkeitsanalyse ausgewählter Vermögenswerte zeigt folgendes Bild:

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in T€ Zum Stichtag weder wertberichtigt noch überfällig Zum Stichtag nicht wertberichtigt, aber überfällig seit:
< 2 Monate 2-12 Monate > 12 Monate
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.327 383 109 123
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 788 25 169 10
Buchwert 31.12.2010 13.115 408 278 133
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.797 235 99 115
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 639 5 1 0
Buchwert 31.12.2009 13.436 240 100 115

5.3 Vorräte

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in T€ 31.12.2010 31.12.2009
Fertige Erzeugnisse und Waren 1.542 1.568
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 298 116
1.840 1.684

Die Erhöhung des Bestandes um TEUR 156 setzt sich aus Bestandsveränderungen in Höhe von TEUR 309 sowie aus im Berichtsjahr gebuchten Wertminderungen in Höhe von TEUR 153 zusammen.

5.4 Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf die Darstellung der dem Konzernanhang beigefügten "Entwicklung des Konzernanlagevermögens".

Der Gesamtbetrag an planmäßigen Abschreibungen auf Anlagevermögen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 248 (i. V. TEUR 257). Außerplanmäßige Abschreibungen fanden im Geschäftsjahr nicht statt.

5.5 Sachanlagevermögen

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind mit TEUR 109 in den Herstellungskosten (i. V. TEUR 105), mit TEUR 3 in den Vertriebskosten (i. V. TEUR 2) sowie mit TEUR 87 in den Verwaltungskosten (i. V. TEUR 90) enthalten.

Leasingverhältnisse

Die Mindestleasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in T€ Mindestleasingzahlungen Barwert der Mindestleasingzahlungen
31.12.2010 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2009
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 69 57 65 52
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren 47 59 46 56
Leasingverpflichtungen 116 116 111 108

Die unter den Anlagenklassen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Technische Anlagen und Maschinen bilanzierten geleasten Vermögenswerte stehen zum 31. Dezember 2010 mit TEUR 100 zu Buche (i. V. TEUR 102).

5.6 Immaterielle Vermögenswerte

Bei den zu Anschaffungskosten bewerteten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um erworbene Software. Die Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 23 (i. V. TEUR 39) in den Herstellungskosten in Höhe von TEUR 24 (i. V. TEUR 19) in den Verwaltungskosten, und in Höhe von TEUR 2 (i. V. TEUR 2) in den Vertriebskosten enthalten.

5.7 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Unter dieser Position werden Anteile an einer nicht konsolidierten Beteiligung ausgewiesen. Die Beteiligung wird zu ihren Anschaffungskosten von EUR 0 bilanziert.

5.8 Filmrechte, Geleistete Anzahlungen auf Filmrechte

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in T€ Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2010 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2010
--- --- --- --- --- ---
I. Filmvermögen
1. Filmrechte 84.462 8.988 0 4.260 97.710
2. Geleistete Anzahlungen auf Filmrechte 4.753 1.631 0 -4.260 2.124
Summe Filmvermögen 89.215 10.619 0 0 99.834

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in T€ Abschreibungen
Stand 01.01.2010 Zugänge Abgänge Zuschreibungen Stand 31.12.2010
--- --- --- --- --- ---
I. Filmvermögen
1. Filmrechte 80.453 9.488 0 0 89.941
2. Geleistete Anzahlungen auf Filmrechte 254 0 0 0 254
Summe Filmvermögen 80.707 9.488 0 0 90.195

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in T€ Restbuchwerte
Stand 31.12.2010 Stand 31.12.2009
--- --- ---
I. Filmvermögen
1. Filmrechte 7.769 4.009
2. Geleistete Anzahlungen auf Filmrechte 1.870 4.499
Summe Filmvermögen 9.639 8.508

Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen ausschließlich erworbene Filmrechte.

Da das Filmvermögen sowohl Kriterien des Umlauf- als auch des Anlagevermögens erfüllt, ist es der allgemeinen historischen Bilanzierungspraxis folgend in der Vergangenheit im handelsrechtlichen Einzelabschluss als gesonderte Bilanzposition zwischen Anlage- und Umlaufvermögen bilanziert worden. Als Folge dieser Bilanzierungspraxis sind die historischen Anschaffungskosten für vor dem 31. Dezember 2004 angeschaffte Lizenzen, die zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschrieben waren, nicht im Rahmen eines Anlagengitters fortgeführt. Die angegebenen historischen Anschaffungskosten beziehen sich daher nur auf Lizenzen, für die zum 31. Dezember 2004 noch ein Restbuchwert vorhanden war.

Der Wertansatz der Lizenzen wird zu jedem Bilanzstichtag im Rahmen eines Wertminderungstests überprüft. Die Überprüfung der Filmbibliothek zum Jahresende führte im vierten Quartal zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 364 (im vierten Quartal des Vorjahres: TEUR 570) sowie zu Wertaufholungen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 0). Im gesamten Berichtsjahr betrugen die außerplanmäßigen Abschreibungen und Verluste auf Filmvermögen TEUR 501 (i. V. TEUR 1.007). Es wird auf die Ausführungen unter "Schätzungen und Annahmen" verwiesen.

5.9 Geschäfts- oder Firmenwert

Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden gemäß IFRS 3 auf Werthaltigkeit überprüft und im Geschäftsjahr nicht außerplanmäßig abgeschrieben.

5.10 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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2010

in T€
Betrag davon über 1 Jahr Gegebene Sicherheiten Art
Finanzleasingverbindlichkeiten 111 46
Darlehen 9.637 9.224 3.685 TV-Verwertungsrechte bestimmter Filme
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.678
Erhaltene Anzahlungen 909
Ertragsteuerschulden 119
Latente Steuern 98 98
Ausgleichsanspruch Minderheitengesellschafter 113
Sonstige Verbindlichkeiten 1.513 104
18.178 9.472 3.685

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2009

in T€
Betrag davon über 1 Jahr Gegebene Sicherheiten Art
Finanzleasingverbindlichkeiten 108 56
Darlehen 7.863 7.663 750 TV-Verwertungsrechte bestimmter Filme
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.990
Erhaltene Anzahlungen 232
Ertragsteuerschulden 643
Latente Steuern 46 46
Ausgleichsanspruch Minderheitengesellschafter 266 153
Sonstige Verbindlichkeiten 1.053
16.201 7.918 750

In den Darlehen ist im Wesentlichen eine langfristige Finanzierungsvereinbarung aus dem Jahre 2006 mit HSBC Trinkaus & Burkhardt KG (H.E.A.T. Mezzanine II Fonds) enthalten. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen unter Punkt (3).

Unter den sonstigen mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten wurde die im Jahr 2010 geschlossene stille Beteiligung bei der Videociety GmbH bilanziert. Aufgrund des entstandenen Jahresfehlbetrages 2010 wurde die Einlage des stillen Gesellschafters durch das zugewiesene Ergebnis aufgezehrt. Der aus dieser Verlustübernahme resultierende Betrag wird unter den Finanzerträgen ausgewiesen vgl. 4.8. Weitergehende Forderungen gegen den stillen Gesellschafter wurden nicht aktiviert, da eine Nachschussvereinbarung vertraglich nicht fixiert ist. Der Buchwert der Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter beträgt zum Abschluss-Stichtag TEUR 0.

5.11 Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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in T€ Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lizenzverträgen Filmförderabgaben/ GEMA
Rückstellungsspiegel
Stand am 01.01.2010 2.428 1.676
Zuführung 509 140
Verbrauch 193 105
Auflösung 238 8
Stand 31.12.2010 2.506 1.703

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Boni Retouren Sonstige Rückstellungen Gesamt
Stand am 01.01.2010 1.883 158 148 6.293
Zuführung 1.507 2 52 2.210
Verbrauch 1.733 158 56 2.245
Auflösung 0 0 79 325
Stand 31.12.2010 1.657 2 65 5.933

In Rückstellungen enthalten sind Verpflichtungen aus Lizenzverträgen für fremdproduzierte Titel, Filmförderabgaben und GEMA sowie Retoureneinbehalte ggü. Drittkunden aus Vertriebsabrechnungen.

Sämtliche Rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen werden in Höhe von TEUR 4.619 voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu einem Abfluss führen, für die übrigen Beträge kann aufgrund rechtlicher Unsicherheiten der Abflusszeitpunkt nicht näher bestimmt werden.

5.12 Eigenkapital

Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Darstellung der Tabelle "Eigenkapitalveränderungsrechnung".

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.

Kapitalmanagement

Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements im Konzern ist die Sicherstellung der finanziellen Flexibilität. Dies ist auch durch die Erhaltung einer angemessenen Eigenkapitalquote gewährleistet. Die Steuerung orientiert sich dabei an der Definition des Eigenkapitals nach IFRS. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2010 38,4 % (Vorjahr: 37,0 %) und entspricht damit den internen Zielsetzungen. In der für das Geschäftsjahr 2009 erfolgten Bilanzbeurteilung wurden die Kriterien der Fremdkapitalgeber für ein positives Rating erfüllt.

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.915.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Die Gesellschaft hatte von dieser Berechtigung keinen Gebrauch gemacht.

Genehmigtes Kapital II/2010

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Dauer bis zum 28. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II/2010). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien der Gesellschaft zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie
wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn vom Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn vom Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz unterschreitet.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital II/2010 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital II anzupassen. Die Gesellschaft hat bisher von der Berechtigung keinen Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2001 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal Eur 890.000,00 (Bedingtes Kapital I) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Einlösung von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2001 gewährt werden. Für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim Aufsichtsrat.

Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Bis zum 31. Dezember 2010 wurde keine Option ausgeübt. Der Ausübungspreis liegt für die erste Tranche bei EUR 3,43.

Bedingtes Kapital II

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2005 ist das Grundkapital um bis zu EUR 3.000.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 (Bedingtes Kapital II/2005).

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie

die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2005 bis zum 5. Juli 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder
die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2005 bis zum 5. Juli 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.

Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Bis zum 5. Juli 2010 sind keine Aktien aus dem Bedingten Kapital II ausgegeben worden.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agiobeträgen aus der Ausgabe neuer Aktien in 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung wurden nach IAS 32 netto (Kosten abzüglich Ertragsteuern) mit dem Eigenkapital (Kapitalrücklage) verrechnet. Außerdem wurde der Ausgleichsanspruch der Minderheitengesellschafter, nach Abzug deren anteiligen Eigenkapitals, mit der Kapitalrücklage verrechnet (vgl. Minderheitenanteile). Zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich eines im Einzelabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2008 nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrags aus dem Vorjahr.

Aktienoptionsplan 2001

Teilen der Belegschaft, dem Vorstand sowie Geschäftsführern verbundener Unternehmen wurde die Möglichkeit gewährt, auf den Inhaber lautende Aktienoptionen zum Bezug von maximal 890.000 Stück Aktien der Splendid Medien AG im Nennbetrag von je EUR 1,00 zu erwerben. Die Bezugsrechte konnten frühestens nach Ablauf von 2 Jahren nach Zuteilung und dann über die folgenden vier Jahre innerhalb von Ausübungszeiträumen und -fenstern in Abhängigkeit von erreichten Erfolgszielen ausgeübt werden. Die Laufzeit der ausgegebenen Bezugsrechte beträgt maximal 15 Jahre.

Der bei der Ausübung der Aktienoption für den Bezug einer Nennbetragsaktie der Splendid Medien AG zu zahlende jeweilige Ausübungspreis entspricht dem Durchschnitt der an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Schlusskurse der Aktie der letzten 30 Börsenhandelstage, die dem Ausgabetag der Aktienoptionen vorausgehen, mindestens aber dem Nennbetrag der zu erwerbenden Aktie. Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Weitere für die Jahre 2002, 2003 und 2004 geplante Tranchen wurden nicht ausgegeben. Bis zum 31. Dezember 2010 wurde keine Option ausgeübt. Der Ausübungspreis lag zum Zeitpunkt der Ausgabe der ersten Tranche bei EUR 3,43. Da diese Aktienoptionen vor dem 7. November 2002 gewährt wurden, erfolgt keine Aufwandserfassung dieser Leistung in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Minderheitenanteile

Die Anteile anderer Gesellschafter wurden grundsätzlich zum Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenserwerbs mit dem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der im Rahmen des Anteilserwerbs übernommenen Vermögenswerte und Schulden zuzüglich der jährlich auflaufenden anteiligen Ergebnisbeiträge - soweit verrechenbar - angesetzt.

Minderheitenanteile, für die eine vertraglich festgelegte feste Ausgleichsverpflichtung besteht (§ 304 AktG), werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente bilanziert. Die vertraglich festgelegten künftigen Ausgleichsansprüche stellen eine finanzielle VerbindIichkeit gemäß IAS 32.16 (a)(i) dar. Angesetzt wird der zukünftige Erfüllungsbetrag, der unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt wurde. Mangels eindeutiger diesbezüglicher Regelungen in den IFRS wurde dabei wie folgt verfahren: Der Barwert der künftigen Ausgleichszahlungen innerhalb der vertraglich festgelegten Mindest- bzw. Restlaufzeit wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Differenz zum Buchwert der Minderheitenanteile wurde mit diesen verrechnet und im Eigenkapital ausgewiesen. In den Fällen, in denen sich hieraus ein negativer Saldo ergab, erfolgte aufgrund der bis zum Jahr 2009 geltenden Regelungen des IAS 27 solange eine Verrechnung mit den Rücklagen der Muttergesellschaft Splendid Medien AG, wie die Verbindlichkeit den Buchwert der Minderheitenanteile überstieg. Ab dem Jahr 2010 erfolgt die Verrechnung auch, sofern sich ein negativer Minderheitenanteil ergibt. Die wiederkehrenden Ausgleichszahlungen werden im Finanzaufwand erfasst.

6. Finanzielles Risikomanagement

Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten im Konzern umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Finanzierungsleasingverhältnisse, Schulden aus Lieferungen und Leistungen und Mietkaufverträgen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsrisiken

Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, könnte sich überwiegend aus langfristigen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz ergeben. Da die Splendid-Gruppe nur kurzfristige Verbindlichkeiten und finanzielle Vermögenswerte besitzt bzw. langfristige Verbindlichkeiten zu einem festen Zinssatz aufgenommen wurden, bestehen diesbezüglich keine wesentlichen Risiken. Lediglich ein Unterschreiten der durch den Kreditgeber durchgeführten Bilanzbeurteilung für 2 aufeinander folgende Geschäftsjahre hätte nach Bekanntgabe der zweiten Bilanzbeurteilung eine Zinserhöhung um 50 Basispunkte zur Folge. Diese Verschlechterung der Zinskonditionen würde nach jetzigem Darlehensstand zu einem um TEUR 38 höheren Zinsaufwand führen.

Der Konzern hat am 21. September 2010 ein Zinsbegrenzungsgeschäft über einen Nominalbetrag von 700 TEUR in Form einer Höchstsatz-Vereinbarung (CAP) abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 2 Jahre vom 30. September 2010 bis zum 28. September 2012. Der beizulegende Zeitwert (Bewertung nach Black/Barwertberechnung) zum Bilanzstichtag beträgt - TEUR 5, welcher passiviert wurde.

Liquiditätsrisiken

Die Splendid-Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch eine kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows, das Halten von angemessenen Bankguthaben sowie entsprechenden Kreditlinien bei Banken. Die Splendid-Gruppe hat mit der National-Bank eine Betriebsmittelkreditlinie, nutzbar als Kontokorrentkredit, Akkreditivlinie und Linie für die Anrechnung aus Devisentermingeschäften, vereinbart. Darüber hinaus hat die Splendid-Gruppe mit der National-Bank eine Verkaufskreditlinie vereinbart, die für Vorfinanzierungen von Filmakquisitionen genutzt werden kann. Per 31. Dezember 2010 betrug die Kredit-Inanspruchnahme aus dieser Vorfinanzierung 2,25 Mio. Euro. Hier sind 0,4 Mio. EUR 2011 fällig, der Rest im Jahr 2012. Für beide Kreditvereinbarungen hat sich die Splendid-Gruppe zur Vorlage von Jahresabschlüssen sowie unterjähriger Berichte verpflichtet. Weitere, über die im üblichen Umfange hinausgehenden Kreditbedingungen, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der National-Bank ergeben, bestehen nicht. Gesonderte Financial Covenants wurden nicht vereinbart. Die seitens der HSBC Trinkaus & Burkhardt KG, Düsseldorf, (H.E.A.T. Mezzanine II Fonds) über einen Betrag von 7,5 Mio. Euro bereitgestellte Finanzierung ist im Jahr 2013 endfällig.

Währungsrisiken

Die Splendid-Gruppe erwirbt Filmlizenzen u. a. in den USA und Fernost. Da diese Lizenzen vorwiegend im deutschsprachigen Raum ausgewertet werden, kann sich durch Wechselkursschwankungen zwischen Euro/US-Dollar die Ertragslage des Unternehmens positiv oder negativ verändern. Die Splendid-Gruppe kalkuliert Projekte und Investitionen auf der Grundlage von Plankursen. Eine deutliche Abweichung von Ist- zu Plankursen löst eine Prüfung geeigneter Sicherungsinstrumente aus. Kurssicherungsmaßnahmen werden in Einzelfällen durchgeführt. Die hierbei eingesetzten derivaten Finanzinstrumente dienen ausschließlich der grundsätzlichen Absicherung bestehender Risiken und werden nicht zu Spekulationszwecken verwendet. Im Rahmen von geplanten Filmakquisitionen wurden US-Dollar mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Dollarkurs erworben und für den Bezug der entsprechenden Filmrechte bevorratet, sodass ein Grundstock an Devisenbeständen auch bei Terminverschiebungen vorhanden ist. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2010 zur Absicherung gegen Währungsschwankungen in Zusammenhang mit weiteren Filmakquisitionen Kauf- bzw. Verkaufsoptionen auf US-Dollar abgeschlossen. Für die Absicherung von Währungsrisiken aus dem Dienstleistungsgeschäft (Postproduktion) wurde ein US-Dollarkonto eingerichtet.

Zum 31. Dezember 2010 bestehen Optionsvereinbarungen über den Kauf von USD (Call Option) mit einem Nominalvolumen von USD 750.000. Die Splendid Medien AG hat als Käufer bzw. Verkäufer einer Devisenoption gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, aber nicht die Pflicht, USD gegen Euro zu erwerben bzw. zu veräußern. Bei Geschäftsabschluss werden Nominalvolumen, Währungskurs und Fälligkeitszeitpunkt festgelegt. Für die Berechnung der Marktwerte zum Bilanzstichtag der Devisenoptionen wird das Optionspreismodell von Black und Scholes verwendet.

Bei terminlich feststehenden Zahlungsverpflichtungen wird im Einzelfall auch auf Devisentermingeschäfte zurückgegriffen. Zum Bilanzstichtag gibt es Devisentermingeschäfte über USD 9.200.000.

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in T USD Jahr der Fälligkeit Nominalvolumen Marktwert
2011 (< 1 Jahr) 2012-2016 (1-5 Jahre) Ab 2016 (> 5 Jahre) zum 31.12.2010 zum 31.12.2010
--- --- --- --- --- ---
Devisenoptionen 750 750 16
Devisentermingeschäfte 8.450 750 9.200 2

Zum 31. Dezember 2010 bestanden zudem Verpflichtungen aus noch nicht geleisteten Lizenzzahlungen in USD in Höhe von TUSD 17.918.

Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen einer zehnprozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem USD-Dollar:

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in T€ 31.12.2010 Sensitivitätsauswirkung
Netto-Fremdwährungsexposure 1.025 -93
Devisenoptionen 16 -16
Devisentermingeschäft 2 -709
Brutto-Fremdwährungsexposure 1.043 -818

In die Berechnung der Fremdwährungssensitivität werden die zu den Stichtagen bestehenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in US-Dollar sowie die vereinbarten Devisenoptionen und -termingeschäfte einbezogen. Es ist unterstellt, dass der Bestand an Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschluss-Stichtag als repräsentativ für das Gesamtjahr betrachtet werden kann. Die Berechnung wird für die gesicherte Nettoposition und für die Kurssicherungsmaßnahmen auf Basis einer angenommenen 10-prozentigen Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar vorgenommen. Somit beträgt das Gesamtrisiko aus Devisenkursen TEUR 818 (dieses würde bei einer gegenläufigen Entwicklung in etwa gleicher Größenordnung einer Chance entsprechen).

Kreditrisiken

Der Konzern ist bestrebt, Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten abzuschließen. Der überwiegende Teil der erworbenen Lizenzrechte wird im Home Entertainment sowie im Handel mit TV-Gesellschaften im deutschsprachigen Raum ausgewertet. Risiken aus Zahlungsausfall oder -verschiebungen begegnet der Konzern im Rahmen des Forderungsmanagements über regelmäßige, standardisierte Reports, die einen Überblick zur Geschäftslage sowie zum Zahlungsverhalten wichtiger Kunden verschaffen. Das bestehende Forderungsmanagement wurde einer weiteren Aktualisierung und Optimierung unterzogen, die im Laufe des Berichtsjahres abgeschlossen wurde. Ein wesentlicher Teil der Forderungen aus dem Bereich Home Entertainment ist über entsprechende Forderungsausfallversicherungen und ein verändertes Abrechnungsprocedere gegenüber wichtigen Großkunden abgesichert. Das maximale Ausfallrisiko auf den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Betrag an Forderungen ist auf 11,3 Mio. Euro (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro) begrenzt. Im Konzern bestehen keine wesentlichen Konzentrationen an Ausfallrisiken.

Finanzielle Vermögenswerte

Die nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte weisen keine Anzeichen einer fehlenden Werthaltigkeit auf. Anzeichen von Wertminderungen haben in Einzelwertberichtigungen Niederschlag gefunden. Zudem wird durch eine Pauschalwertberichtigung potentiellen Wertminderungen Rechnung getragen. Siehe hierzu auch Textziffer 5.2.

Buchwerte und Zeitwerte der Finanzinstrumente

Zahlungsmittel, Forderungen und sonstige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, deren Buchwerte zum Abschluss-Stichtag daher dem Zeitwert entsprechen. Bezüglich des langfristigen Darlehens gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Buchwert vom fair value abweicht. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Zeitwert der Beteiligung nicht dem Buchwert entspricht.

Die folgende Übersicht zeigt die Gegenüberstellung der Buchwerte sowie der beizulegenden Werte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unter Eliminierung sämtlicher steuerlicher Effekte.

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Finanzielle Vermögenswerte

in T€
Buchwerte Beizulegender Wert
Klasse 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2009
--- --- --- --- --- ---
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 1 9.603 7.199 9.603 7.199
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 12.656 12.508 12.656 12.508
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 2 827 574 827 574
Mittelfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 286 738 286 738
Sonstige mittel- und langfristige finanzielle Vermögenswerte 2 51 45 51 45
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 4 0 0 0 0
Derivate Finanzinstrumente 5 100 26 100 26
Gesamt 23.523 21.090 23.523 21.090

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Finanzielle Verbindlichkeiten

in T€
Buchwerte Beizulegender Wert
Klasse 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2009
--- --- --- --- --- ---
Darlehen (langfristig) 3 9.224 7.663 9.224 7.663
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurzfristig) 3 413 200 413 200
Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) 3 65 52 65 52
Leasingverbindlichkeiten (mittel- und langfristig) 3 46 56 46 56
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3 5.716 6.012 5.716 6.012
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 3 994 717 994 717
Derivate Finanzinstrumente 5 87 0 87 0
Sonstige mittel- und langfristige Verbindlichkeiten 3 0 153 0 153
Gesamt 16.545 14.853 16.545 14.853

1 Barreserve

2 Kredite und Forderungen, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten

3 finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten

4 zur Veräußerung verfügbar, bewertet zum beizulegenden Zeitwert

5 zu Handels- bzw. Spekulationszwecken gehaltene derivative Finanzinstrumente

Zu den Finanzerträgen/Aufwendungen für nicht erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Zinsen vgl. 4.8. Zum Ertrag aus der erfolgswirksamen Bewertung des Derivats vgl. 4.9.

Marktrisiken

Über die geschilderten Risiken hinausgehende Marktrisiken (z. B. Börsenkursveränderungen) sind vor dem Hintergrund der Struktur der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht ersichtlich.

7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung nach IFRS

Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 erstellt. Sie zeigt, wie sich der Finanzmittelbestand durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres verändert hat. Die Splendid Medien AG ermittelt den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen der nicht zahlungswirksamen Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, angepasst wird.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten) mit einer Restlauflaufzeit von weniger als drei Monaten.

8. Segmentberichterstattung

Segmente der Splendid Medien AG sind der Lizenzhandel, der Bereich Home Entertainment und die Postproduktion. Die Abgrenzung der einzelnen Segmente ist auf der Basis des internen Berichtswesens erfolgt. Hierbei wurden nur solche Posten berücksichtigt, die einem Segment direkt zugeordnet bzw. auf vernünftiger Grundlage auf bestimmte Segmente aufgeteilt werden konnten. Intersegmentäre Aufwendungen und Erträge wurden eliminiert.

Als Rechnungsgrundlage zwischen den berichtspflichtigen Segmenten wurden IFRS/IAS angewandt.

Wesentliche Kennzahlen der Segmente sind:

Segmentberichterstattung 2010 (Konzern)

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in T€ Lizenzhandel inkl. Kino Home Entertainment Postproduktion Holding Summe Konsolidierung
Außenumsätze 8.641 28.669 2.170 0 39.480
Konzerninterne Umsätze 0 4.038 1.899 1.291 7.228
Umsätze Gesamt 8.641 32.707 4.069 1.291 46.708
EBITDA 4.139 9.803 480 -956 13.466 -690
Abschreibungen Filmrechte -3.558 -6.551 0 0 -10.109 621
Abschreibungen Imm. + Sachanlagen -2 -41 -170 -35 -248
Abschreibungen Firmenwert 0 0 0 0 0
EBIT 579 3.211 310 -991 3.109 -69
Finanzergebnis
Ertragsteuern
Konzernjahresüberschuss
Segmentanlagevermögen 5 447 354 187 993
- davon Firmenwerte 0 326 0 0 326
Filmrechte 4.918 5.111 0 0 10.029 -390
Sonstiges Vermögen 7.876 15.055 1.060 6.018 30.009 -1.481
Gesamt Vermögen 12.799 20.614 1.413 6.205 41.031 -1.871
Gesamt Verbindlichkeiten 5.196 9.736 526 8.683 24.141 -30
Netto-Investitionen Filmrechte 4.382 6.913 0 0 11.295 -676
Investitionen Imm. + Sachanlagen 6 78 175 93 352
Beschäftigte 3 39 35 7 84
Umsatz je Beschäftigtem 2.880 735 62 0 470

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in T€ Gesamt
Außenumsätze 39.480
Konzerninterne Umsätze 7.228
Umsätze Gesamt 46.708
EBITDA 12.776
Abschreibungen Filmrechte -9.488
Abschreibungen Imm. + Sachanlagen -248
Abschreibungen Firmenwert 0
EBIT 3.040
Finanzergebnis -820
Ertragsteuern -436
Konzernjahresüberschuss 1.784
Segmentanlagevermögen 993
- davon Firmenwerte 326
Filmrechte 9.639
Sonstiges Vermögen 28.528
Gesamt Vermögen 39.160
Gesamt Verbindlichkeiten 24.111
Netto-Investitionen Filmrechte 10.619
Investitionen Imm. + Sachanlagen 352
Beschäftigte 84
Umsatz je Beschäftigtem 470

Segmentberichterstattung 2009 (Konzern)

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in T€ Lizenzhandel inkl. Kino Home Entertainment Postproduktion Holding Summe Konsolidierung
Außenumsätze 6.125 27.980 2.328 0 36.433
Konzerninterne Umsätze 18 3.727 1.837 1.173 6.755
Umsätze Gesamt 6.143 31.707 4.165 1.173 43.188
EBITDA 3.176 8.727 538 -811 11.630 -463
Abschreibungen Filmrechte -4.224 -6.434 0 0 -10.657 303
Abschreibungen Imm. + Sachanlagen -2 -30 -189 -36 -257
Abschreibungen Firmenwert 0 0 0 0 0
EBIT -1.050 2.263 349 -847 715 -160
Finanzergebnis
Ertragsteuern
Konzernjahresfehlbetrag
Segmentanlagevermögen 4 411 387 129 931
- davon Firmenwerte 0 326 0 0 326
Filmrechte 4.094 4.749 0 0 8.843 -335
Sonstiges Vermögen 5.799 14.558 1.070 5.956 27.383 -1.121
Gesamt Vermögen 9.897 19.718 1.457 6.085 37.157 -1.456
Gesamt Verbindlichkeiten 3.117 9.932 460 8.914 22.423 71
Netto-Investitionen Filmrechte 4.451 5.707 0 0 10.158 -450
Investitionen Imm. + Sachanlagen 5 19 132 115 271
Beschäftigte 3 35 35 8 81
Umsatz je Beschäftigtem 2.042 799 67 0 450

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in T€ Gesamt
Außenumsätze 36.433
Konzerninterne Umsätze 6.755
Umsätze Gesamt 43.188
EBITDA 11.167
Abschreibungen Filmrechte -10.355
Abschreibungen Imm. + Sachanlagen -257
Abschreibungen Firmenwert 0
EBIT 555
Finanzergebnis -794
Ertragsteuern -1.310
Konzernjahresfehlbetrag -1.549
Segmentanlagevermögen 931
- davon Firmenwerte 326
Filmrechte 8.508
Sonstiges Vermögen 26.262
Gesamt Vermögen 35.701
Gesamt Verbindlichkeiten 22.494
Netto-Investitionen Filmrechte 9.708
Investitionen Imm. + Sachanlagen 271
Beschäftigte 81
Umsatz je Beschäftigtem 450

Die außerplanmäßigen Abschreibungen (vor Konsolidierung) betreffen in Höhe von TEUR 369 (i. V. TEUR 273) das Segment Lizenzhandel und in Höhe von TEUR 135 (i. V. TEUR 734) das Segment Home Entertainment.

Auf Grund der engen Verknüpfung der einzelnen Segmente wurde auf eine weitere Segmentierung verzichtet.

Die Erlöse nach geografischen Regionen stellen sich wie folgt dar:

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Umsatzerlöse

in T€
2010 2009
Deutschland 35.765 34.261
übriges Europa 2.662 1.663
USA 120 333
Übrige 933 176
Gesamt 39.480 36.433

Der geografische Standort der Vermögenswerte liegt in Deutschland. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze werden marktorientiert festgelegt (At Arm's Length-Prinzip).

9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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Art der Verpflichtungen

in T€
bis 1 Jahr 2 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
Miete 394 492 0 886
Operating-Leasing 122 128 0 250

Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus Operating-Leasing in Höhe von TEUR 160 (i. V. TEUR 155) erfolgswirksam verbucht. Das Bestellobligo insbesondere für Investitionen in das Filmvermögen beträgt TEUR 13.997 (i. V. TEUR 11.231).

10. Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2010 bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

11. Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Mitglieder des Vorstands sind:

Andreas R. Klein, Vorstand Lizenzhandel und Strategische Planung, Vorsitzender
Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing und Vertrieb;

weiteres Vorstandsmandat: Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV), Hamburg
Michael Gawenda, Vorstand Finanzen und Investor Relations

Vergütung des Vorstands 2010 in EUR

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Jahreseinkommen
in € Fixum Tantieme Vorstand Tantieme Geschäftsführer Sachbezüge Insgesamt
--- --- --- --- --- ---
Andreas R. Klein (Vorsitzender) 323.579 205.000 0 12.490 541.069
Alexander Welzhofer 261.868 56.037 34.483 9.168 361.556
Michael Gawenda 133.948 54.655 0 8.932 197.535
Gesamt 719.395 315.692 34.483 30.590 1.100.160

Alexander Welzhofer hat in 2010 als Minderheitengesellschafter in der WVG Medien GmbH einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 55.

Zur Vergütung des Vorstands vergleiche ergänzend die entsprechenden Ausführungen im Konzernlagebericht (Vergütungsbericht).

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt, Köln, Vorsitzender;

weitere Aufsichtsratsmandate: TX Logistik AG, Bad Honnef (bis 23.03.2011)
Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Bonn, stellvertretender Vorsitzender;

weitere Aufsichtsratsmandate: AssFiNET AG, Grafschaft bei Bonn (Vorsitzender), pact Finanz AG, Düsseldorf
Herr Manuel Obermayer, Geschäftsführer der Melius GmbH, München

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten laut Satzung der Splendid Medien AG ausschließlich eine feste Vergütung in folgender Höhe:

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2010
Dr. Ralph Drouven EUR 20.000,00
Bernd Kucera EUR 15.000,00
Manuel Obermayer EUR 10.000,00

Bezüglich der von Aufsichtsratsmitgliedern in Rechnung gestellten sonstigen Leistungen verweisen wir auf die Angaben unter Punkt "Beziehungen zu nahe stehenden Personen".

Aktienbesitz der Organmitglieder

Am 29. August 2001 erfolgte eine Ausgabe von insgesamt 222.494 Aktienoptionen an leitende Mitarbeiter und Angestellte des Splendid-Konzerns. Bis zum 31. Dezember 2007 wurde keine Option ausgeübt. Der früheste mögliche Ausübungstermin war der 29. August 2003.

Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2010 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt.

Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2010:

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2010 2009
Anzahl Anteile

in %
Optionen Anzahl Anteile

in %
Optionen
--- --- --- --- --- --- ---
Vorstand
Andreas R. Klein 5.308.984 54,2286 0 5.308.984 54,2286 0
Alexander Welzhofer 28.621 0,2923 33.375 28.621 0,2923 33.375
Aufsichtsrat
Dr. Ralph Drouven 3.060 0,0313 0 3.060 0,0313 0

12. Beziehungen zu nahe stehenden Personen

Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die Splendid Medien Gruppe die Personen bzw. Unternehmen, die die Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diesen ausüben oder durch die Splendid Medien Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Splendid Medien AG sowie die durch diese beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen als nahestehende Personen definiert. Zudem ist Herr Albert Klein als Firmengründer sowie Mitglied der Familie Klein als nahestehende Person definiert.

Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Tochtergesellschaften werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und nicht weiter erläutert. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Tochtergesellschaften bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen:

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in T€ Betrag davon Aufwand davon offen Art der Tätigkeit Abrechnung
Kucera & Hüttner GmbH 16 16 2 Personalabrechnung Abrechnung nach abzurechnender Personenzahl
Albert Klein 45 45 12 Beratung gem. Vertrag
Dr. Drouven (CMS Hasche Sigle) 122 122 27 Beratung Abrechnung nach Stunden
Albert Klein 137 137 0 Miete Bürogebäude gem. Mietvertrag

Die Abfindungsvereinbarung mit Minderheitsgesellschaftern sieht folgende jährliche Ausgleichszahlungen vor:

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in T€ 2010
Alexander Welzhofer 55
Hans-Dieter Henseleit 58

13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es lagen keine berichtspflichtigen Tatsachen vor.

14. Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand der Splendid Medien AG wird der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2010 keine Dividende auszuschütten. Der Jahresüberschuss der Splendid Medien AG in Höhe von EUR 1.822.779,48 soll nach dem Vorschlag des Vorstands zusammen mit dem Gewinnvortrag von EUR 494.598,40 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

15. Nach § 26 WpHG veröffentlichte Mitteilungen (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)

Am 3. November 2009 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:

"Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Herr Josef Siepe, Deutschland, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 26. Oktober 2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,045 % (entspricht 298.113 Stimmrechten) betrug. Davon sind ihm 2,473 % (242.113 Stimmrechte) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen."

Am 2. Juli 2009 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:

"Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Die Metzler Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland, teilte uns am 1. Juli 2009 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass deren Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 24. Juni 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,945 % (entspricht 288.350 Stimmrechten) betrug. Davon sind der Metzler Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland, 2,945 % (entspricht 288.350 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Am 1. Juli 2009 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:

"Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Die Sparkasse Gelsenkirchen, Gelsenkirchen, Deutschland, teilte uns am 26. Juni 2009 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass deren Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 24. Juni 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,945 % (entspricht 288.350 Stimmrechten) betrug."

Am 14. März 2007 wurde folgende Pflichtmitteilung veröffentlicht:

"Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Die COMMIT GmbH, Köln, Deutschland, teilte uns am 12. März 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass deren Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN:727950 am 9. März 2007 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 % (absolut: 495.437 Aktien) betrug.

Herr Michael Aloui, Deutschland, teilte uns am 12. März 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Splendid Medien AG, ISIN: DE0007279507, WKN: 727950 am 9. März 2007 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 % (absolut: 495.437 Aktien) betrug. Davon sind Herrn Michael Aloui, Deutschland, 5,06 % (absolut: 495.437 Aktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die COMMIT GmbH zuzurechnen."

16. Erklärung nach § 161 AktG

Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 25. März 2011 vom Vorstand an den Aufsichtsrat freigegeben.

Köln, 25. März 2011

Splendid Medien AG

Vorstand

Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender

Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing/Sales

Michael Gawenda, Vorstand Finanzen und Investor Relations

Versicherung Konzernabschluss

Versicherung des Vorstands gemäß § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs.2 Satz 3 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2010 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Köln, den 25. März 2011

Der Vorstand

Andreas R. Klein, Vorstandsvorsitzender

Alexander Welzhofer, Vorstand Marketing/Sales

Michael Gawenda, Vorstand Finanzen und Investor Relations

Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers

Wir haben den von der Splendid Medien AG, Köln, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Köln, 25. März 2011

**Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**

gez. Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer

gez. Marcus Lauten, Wirtschaftsprüfer

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