Annual / Quarterly Financial Statement • May 2, 2022
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 30530239
Aktiva
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| 31.12.2021 € |
31.12.2020 € |
|||
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 49.733,00 | 29.312,00 | ||
| 2. Geleistetete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | ||
| 49.733,00 | 29.312,00 | |||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Bauten auf fremden Grundstücken | 1.230,00 | 1.733,00 | ||
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 115.459,00 | 130.826,00 | ||
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3.045,80 | 0,00 | ||
| 119.734,80 | 132.559,00 | |||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 409.929,02 | 409.929,02 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 22.691.875,51 | 27.735.929,69 | ||
| 23.101.804,53 | 28.145.858,71 | |||
| 23.271.272,33 | 28.307.729,71 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 784.320,74 | 2.066.582,00 | ||
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.858,51 | 3.762,44 | ||
| 786.179,25 | 2.070.344,44 | |||
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 251.744,55 | 839.062,01 | ||
| 251.744,55 | 839.062,01 | |||
| 1.037.923,80 | 2.909.406,45 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 24.540,79 | 6.389,25 | ||
| 24.540,79 | 6.389,25 | |||
| 24.333.736,92 | 3.223.525,41 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2021 € |
31.12.2020 € |
|||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 9.789.999,00 | 9.789.999,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 2.751.880,85 | 2.751.880,85 | ||
| III. Gewinnrücklagen | 15.747.994,68 | 15.747.994,68 | ||
| IV. Bilanzverlust | -5.553.762,42 | -4.311.541,81 | ||
| 22.736.112,11 | 23.978.332,72 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| Sonstige Rückstellungen | 813.018,55 | 419.034,50 | ||
| 813.018,55 | 419.034,50 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 5.700.000,00 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 162.104,65 | 136.667,80 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 35.629,74 | 231.513,52 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 586.871,87 | 757.976,87 | ||
| - davon aus Steuern € 85.126,38 (i.Vj:€ 143.879,15) - | ||||
| 784.606,26 | 6.826.158,19 | |||
| 24.333.736,92 | 31.223.525,41 |
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| 01.01.-31.12.2021 € |
01.01.-31.12.2020 € |
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|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.254.040,97 | 1.256.753,99 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 258.790,66 | 40.667,63 | ||
| - davon aus Währungsumrechnung € 3.724,03 (i.Vj. € 287,89) - | ||||
| 3. Personalaufwand | -1.745.924,83 | -1.461.105,77 | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.574.023,15 | -1.297.655,55 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -171.901,68 | -163.450,22 | ||
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -52.692,92 | -48.626,47 | ||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.213.429,65 | -1.830.110,98 | ||
| - davon aus Währungsumrechnung € 853,36 (i.Vj. € 238,89) - | ||||
| 6. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 1.249.027,06 | 1.402.604,54 | ||
| 7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 193.156,13 | 319.135,58 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen € 193.156,13 (Vj. € 319.135,58) - | ||||
| 8. Aufwendungen aus Verlustübernahmen | 0,00 | -198.531,45 | ||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -185.188,03 | -286.789,75 | ||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | 8.647,93 | ||
| 11. Ergebnis nach Steuern | -1.242.220,61 | -797.354,75 | ||
| 12. Jahresfehlbetrag | -1.242.220,61 | -797.354,75 | ||
| 13. Verlustvortrag | -4.311.541,81 | -3.514.187,06 | ||
| 14. Bilanzverlust | -5.553.762,42 | -4.311.541,81 |
Die Firma der Gesellschaft lautet Splendid Medien AG (Amtsgericht Köln, HRB 31022). Die Firma hat ihren Sitz Lichtstraße 25 in 50825 Köln. Die Aktien der Gesellschaft werden seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und notieren im regulierten Markt (General Standard).
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der Bilanzposten und der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Die Entwicklung der Anschaffungskosten und der aufgelaufenen Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2021 ist im Anlagespiegel (Anlage zu diesem Anhang) dargestellt.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Die zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (immaterielle Vermögensgegenstände bis zu 5 Jahre, bewegliche Sachanlagen 3 - 10 Jahre, Mietereinbauten über die Mietdauer von 6 - 14 Jahren) abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 werden über einen jahresbezogenen GWG Pool über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten) abzgl. vorgenommener Wertberichtigungen bei dauernder Wertminderung aktiviert. Die Splendid Medien AG stellt gemäß § 290 HGB in Verbindung mit § 315e HGB einen Konzernabschluss nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen IFRS auf, der die unten aufgeführten Gesellschaften einbezieht.
Der Beteiligungsbesitz der Gesellschaft stellt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar (Angabe gemäß § 285 Nr. 11 HGB):
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| Finanzanlagen | Sitz | Beteiligungsquote in % |
Gezeichnetes Kapital TEUR |
Eigenkapital 31.12.2021 TEUR |
Jahresergebnis 2021 * TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbundene Unternehmen | |||||
| Splendid Film GmbH | Köln | 100 | 36 | -68.252 | 2.984 |
| Splendid Synchron GmbH | Köln | 100 | 25 | 167 | --- |
| Early Learning Group GmbH i.L. | Hamburg | 100 | 26 | -3.781 | -1 |
| Polyband Medien GmbH | München | 100 | 26 | 448 | --- |
| eNterActive GmbH | Hamburg | 85 | 50 | 708 | 78 |
| WVG Medien GmbH | Hamburg | 90 | 25 | 319 | 294 |
| Videociety GmbH | Köln | 100 | 25 | -4.912 | -95 |
| Splendid Entertainment GmbH ** | Köln | 100 | 25 | -65 | --- |
| Splendid Studios GmbH ** | Köln | 90 | 25 | 1.135 | --- |
| Splendid Film BV ** | Amsterdam | 100 | 20 | 264 | 340 |
* Zwischen der Splendid Medien AG und der Splendid Synchron GmbH und der Polyband Medien GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. Die Splendid Studios GmbH hat einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Entertainment GmbH geschlossen. Es handelt sich um eine mittelbare Beteiligung, die von der Splendid Entertainment gehalten wird. Weiterhin hat die Splendid Entertainment GmbH ihrerseits einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Splendid Film GmbH geschlossen.
** es handelt sich um mittelbare Beteiligungen
Der Beherrschungs- Ergebnisabführungsvertrag mit der WVG Medien GmbH und der Ergebnisabführungsvertrag mit der eNterActive GmbH wurden mit Wirkung zum 01.01.2021 gekündigt.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen verzinslich gewährte Darlehen an die Splendid Film GmbH (TEUR 18.680) , an die Videociety GmbH (TEUR 3.402) und an die an die Splendid Synchron GmbH (TEUR 610). Die gewährten Darlehen an die Polyband Medien GmbH, eNterActive GmbH und Splendid Film B.V. wurden im Geschäftsjahr 2021 vollständig getilgt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 234 (Vorjahr: TEUR 664) aus Forderungen aus Lieferung und Leistung und in Höhe von TEUR 550 (Vorjahr: TEUR 1.403) aus laufenden Verrechnungen (inkl. Gewinnabführungsansprüchen).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.789.999,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.789.999 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.
Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag in Höhe von TEUR 4.311 (Vorjahr: TEUR 3.514).
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 12. August 2022 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
a) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 978.900,00 (10%-Grenze) auszuschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; für die Frage des Ausnutzens der 10%-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen;
b) das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, wenn die neuen Aktien der Gesellschaft im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen durch die Gesellschaft als Gegenleistung eingesetzt werden sollen;
c) das Bezugsrecht der Aktionäre zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch vollständig oder teilweise als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen, auszuschließen.
Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden.
Von den vorstehend erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10%-Grenze anzurechnen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2020 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Die Kapitalrücklage wurde in Vorjahren im Wesentlichen aus Agiobeträgen aus der Ausgabe neuer Aktien im Jahr 1999 i. H. v. TEUR 49 bzw. TEUR 69.278 (letztere resultierend aus dem Börsengang) sowie aus der Ausgabe neuer Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung im Jahr 2005 in Höhe von TEUR 9 dotiert. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 erfolgte eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 66.615 zum Ausgleich des nach Verrechnung des Jahresüberschusses 2008 verbleibenden Verlustvortrages aus dem Vorjahr.
Die Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich andere Gewinnrücklagen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2021 wurde der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 797 in den Bilanzverlust eingestellt. Gewinnrücklagen waren nicht zu dotieren.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages werden erwartete zukünftige Kostensteigerungen berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, Abschluss- und Prüfungskosten sowie für ausstehende Rechnungen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind vor allem Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 113) sowie aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 30) enthalten, zudem enthalten die sonstigen Verbindlichkeiten ein Darlehen eines ehemaligen Vorstandsmitglieds in Höhe von TEUR 500.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen unter einem Jahr.
In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird auf die Aktivierung künftig erwarteter Steuerentlastungen aufgrund bestehender steuerlicher Verlustvorträge verzichtet.
Aktive latente Steuern auf bestehende steuerliche Verlustvorträge, sowie für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen wurden nicht gebildet. Dies wird durch eine reduzierte Werthaltigkeit und in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB begründet.
Die Umsatzerlöse enthalten mit TEUR 1.201 (Vorjahr: TEUR 1.124) Verwaltungskostenumlagen an verbundene Unternehmen, mit TEUR 53 (Vorjahr: TEUR 103) Mieterträge von verbundenen Unternehmen. Im Vorjahr waren zudem mit TEUR 30 IT-Umlagen an verbundene Unternehmen enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge (TEUR 207; Vorjahr: TEUR 25), die aus einer Rechtsstreitigkeit resultieren und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 18; Vorjahr TEUR 0) enthalten.
Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Geschäftsjahr 2021 erhielten die Mitglieder des Vorstands insgesamt TEUR 810 (Vorjahr: TEUR 580).
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| Jahresvergütung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | Nebenleistungen | Tantieme | Insgesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Dirk Schweitzer | 300.000 | 26.622 | 150.000 | 476.622 |
| Björn Siecken | 220.000 | 33.180 | 80.000 | 333.180 |
| Insgesamt | 520.000 | 59.802 | 230.000 | 809.802 |
Für ehemalige Vorstände wurden Tantieme in Höhe von TEUR 8 ausgezahlt.
Zur Gesamtvergütung des Vorstands gemäß DRS 17 wird auch auf die entsprechenden Ausführungen im Vergütungsbericht verwiesen, der auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht ist (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance). Dort werden auch Einzelheiten des Vergütungssystems ausführlich dargestellt.
Der Ausweis betrifft ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Hinsichtlich der auf die einzelnen Positionen der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen entfallenden Abschreibungsbeträge wird auf den Anlagespiegel (Anlage zu diesem Anhang) verwiesen.
Diese Position beinhaltet Aufwendungen für Verwaltung (darunter Aufwendungen für Abschlussprüfungen), Instandhaltung und Mieten, andere Betriebskosten sowie Kosten der Öffentlichkeitsarbeit.
In den Verwaltungsaufwendungen sind auch Vergütungen an den Aufsichtsrat inkl. Auslagen in Höhe von TEUR 89 (Vorjahr: TEUR 77) ausgewiesen.
Periodenfremde Aufwendungen sind, wie auch im Vorjahr, nicht enthalten.
Ausgewiesen sind die nachfolgend aufgeführten, auf Ergebnisabführungsverträgen beruhenden Gewinnabführungsansprüche in Höhe von insgesamt TEUR 1.249.
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| Polyband Medien GmbH | TEUR | 1075 |
| Splendid Synchron GmbH | TEUR | 174 |
Ausgewiesen werden Zinsen aus Ausleihungen an die verbundenen Unternehmen Splendid Film GmbH, Polyband Medien GmbH, Splendid Synchron GmbH, Splendid Entertainment GmbH, eNterActive GmbH, Videociety GmbH sowie Splendid Film BV.
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2021:
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| ― | Dr. Dirk Schweitzer, Vorstandsvorsitzender |
| ― | Björn Siecken, Vorstand Finanzen |
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| ― | Herr Dr. Ralph Drouven, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Köln, Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: Joblinge gemeinnützige AG Rheinland, Köln |
| ― | Herr Bernd Kucera, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Gesellschafter der Kucera & Hüttner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, stellvertretender Vorsitzender; weiteres Aufsichtsratsmandat: LUCOBIT Aktiengesellschaft, Wesseling (Vorsitzender) |
| ― | Frau Malisa Scott, Unternehmensberaterin, Gesellschafterin der LINKR GmbH, München; Gesellschafterin der OCG Holdings, UK; Gesellschafterin der Logical Golf Global Investments GmbH, Hamburg |
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2021 und Eintrag der dort beschlossenen Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung ergibt sich die satzungsmäßige Vergütung wie folgt:
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| Dr. Ralph Drouven: | EUR 39.740 |
| Bernd Kucera: | EUR 29.715 |
| Malisa Scott: | EUR 19.740 |
Für das AR-Mitglied Malisa Scott werden Reisekosten abgerechnet.
Herr Dr. Drouven ist Partner in der Rechtsanwaltsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (CMS Hasche Sigle). CMS Hasche Sigle und verbundene Unternehmen erbrachten im Geschäftsjahr 2021 verschiedene Beratungsleistungen und stellten dafür TEUR 118 Honorarleistungen in Rechnung (davon aufwandswirksam: TEUR 118).
Am 30. Mai 2016 wurde eine Stimmrechtsmitteilung gem. § 26 WpHG (ab 3. Januar 2018: § 40 WpHG) mit folgendem Inhalt veröffentlicht:
"Gem §21, 22 AktG haben sich die Stimmrechte von Herrn Josef Siepe sowie die Stimmrechte der Siepe GmbH an der Splendid Medien AG zum 24. Mai 2016 auf 10,06 % (984.643 Aktien) erhöht (von 5,08 %)."
Am 16. Juni 2016 wurde eine Stimmrechtsmitteilung gem. § 26 WpHG mit folgendem Inhalt veröffentlicht:
"Herr Josef Siepe, Deutschland, hat uns für Josef Siepe, Deutschland und die Siepe GmbH, Kerpen, Deutschland, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 15.6.2016 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 24.05.2016 über Folgendes informiert:
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| ― | Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele. |
| ― | Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. |
| ― | Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an. |
| ― | Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. |
| ― | Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat." |
Die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht.
Das Grundkapital der Splendid Medien AG beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaber-Stammaktien verteilt.
Der Aktienbesitz der Organmitglieder umfasste zum 31. Dezember 2021:
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| 2021 | 2020 | |||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Anteile in % |
Anzahl | Anteile in % |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aufsichtsrat | ||||
| Dr. Ralph Drouven | 3.060 | 0,03 | 3.060 | 0,03 |
2021 lagen keine Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen gem. Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung MAR/MMVO vor.
Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß § 285 Nr. 21 HGB gelten für die Splendid Medien AG insbesondere die Personen bzw. Unternehmen, die die Gesellschaft beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die Splendid Medien AG beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. In Übereinstimmung mit Art. 43 Abs. 1 Nr. 7 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie (Präambel Ziff. 7) wird als Definition explizit auf IAS 24.9 verwiesen.
Neben den erläuterten Vergütungen für Leistungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen:
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| Name | Betrag in TEUR |
davon Ertrag/Aufwand | Art der Tätigkeit | Abrechnung |
|---|---|---|---|---|
| Andreas R. Klein | 21 | 21 | Darlehensgewährung * | Zinsen gem. Vertrag |
| Andreas R. Klein | 380 | 380 | Beratung inkl. Nebenkosten | gem. Vertrag |
* Im Dezember 2019 hat Herr Andreas Klein der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von TEUR 500 mit einer Verzinsung von 4,25% p.a. zur Verfügung gestellt. Ab Januar 2022 hat das Darlehen eine feste Laufzeit bis 31.12.2022 und wird mit 6% p.a. verzinst. Im Januar 2022 hat Herr Andreas Klein der Gesellschaft ein zusätzliches Darlehen in Höhe von TEUR 2.000 zur Verfügung gestellt. Das Darlehen hat eine feste Laufzeit bis 31.12.2022 und wird mit 6% p.a. verzinst.
Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für die Finanzierungsvereinbarungen der Splendid Gruppe. Per 31. Dezember 2021 verfügte die Splendid Gruppe aus diesen Vereinbarungen über einen Gesamtfinanzierungsrahmen von EUR 14,0 Mio.(bis zum 31.12.2021) bzw. EUR 9,4 Mio. (ab dem 31.12.2021) und EUR 8,5 Mio. (ab dem 30.06.2022), der mit EUR 2,8 Mio. durch Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtfinanzierungsrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio. Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.
Der Gesamtkreditrahmen kann wahlweise von der Splendid Medien AG oder von verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Alle Gesellschaften haften gesamtschuldnerisch. Im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen wurden umfangreiche Sicherheiten gewährt, die neben einer Globalzession auf Forderungen auch Sicherungsabtretungen von aktiv ausgewerteten Filmlizenzen in der Splendid Gruppe beinhalten.
Die Finanzierungsvereinbarungen werden auf der Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Splendid Gruppe und des sich verändernden Finanzbedarfs regelmäßig angepasst beziehungsweise verlängert. Die Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bankenkonsortium wurden bis zum 31.12.2022 prolongiert. Der Vorstand hat im ersten Quartal 2022 Gespräche mit Geschäftsbanken zur Verhandlung von Finanzierungsvereinbarungen ab 1.1.2023 aufgenommen.
Im Rahmen der aktuellen Finanzierungsvereinbarung hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Financial Covenants verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht wird. Die Covenants wurden per 31. Dezember 2021 eingehalten. Der Vorstand geht zum heutigen Tage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Covenants weiterhin eingehalten werden und die Verhandlungen zur Fortführung der Finanzierungsvereinbarungen erfolgreich abgeschlossen werden können. (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter V.4.1 "Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften" und "V.5 Gesamtbeurteilung der Risiken" im Risikobericht des zusammengefassten Konzern- und Lageberichts).
Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Wartungs- und Leasingverträgen in einer Gesamthöhe von TEUR 582 (Vorjahr: TEUR 599).
Die Honorare des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungen im Konzern betragen TEUR 120. Von den Gesamthonoraren des Abschlussprüfers für den Konzern sind TEUR 33 im Abschluss der Splendid Medien AG enthalten.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 neben zwei Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 14 (Vorjahr: 12) angestellte Mitarbeiter.
Die Splendid Medien AG, Köln, stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf und veröffentlicht ihn im elektronischen Bundesanzeiger. Dieser Konzernabschluss wird nach den zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.
Im Januar 2022 hat Herr Andreas Klein der Gesellschaft ein zusätzliches Darlehen in Höhe von TEUR 2.000 zur Verfügung gestellt. Das Darlehen hat eine feste Laufzeit bis 31.12.2022 und wird mit 6% p.a. verzinst.
Es liegen keine weiteren berichtspflichtigen Tatsachen vor.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 1.242.220,61. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Köln, 25. März 2022
Splendid Medien AG
Vorstand
Dr. Dirk Schweitzer
Björn Siecken
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2021 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 550.301 | 43.390 | 0 | 0 | 593.691 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | |||
| 550.301 | 43.390 | 0 | 0 | 593.691 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Bauten auf fremden Grundstücken | 581.365 | 0 | 0 | 0 | 581.365 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 336.976 | 13.854 | 1.490 | 0 | 349.340 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 3.046 | 0 | 0 | 3.046 |
| 918.342 | 16.899 | 1.490 | 0 | 933.751 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.346.680 | 0 | 0 | 0 | 6.346.680 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 84.950.181 | 550.000 | 5.594.054 | 0 | 79.906.127 |
| 91.296.860 | 550.000 | 5.594.054 | 0 | 86.252.806 | |
| 92.765.503 | 610.290 | 5.595.544 | 0 | 87.780.249 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2021 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 520.989 | 22.969 | 0 | 0 | 543.958 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | |||
| 520.989 | 22.969 | 0 | 0 | 543.958 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Bauten auf fremden Grundstücken | 579.632 | 503 | 0 | 0 | 580.135 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 206.150 | 29.221 | 1.490 | 0 | 233.881 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 785.783 | 29.724 | 1.490 | 0 | 814.016 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.936.751 | 0 | 0 | 0 | 5.936.751 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 57.214.251 | 0 | 0 | 0 | 57.214.251 |
| 63.151.002 | 0 | 0 | 0 | 63.151.002 | |
| 64.457.773 | 52.693 | 1.490 | 0 | 64.508.976 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2020 | Stand 31.12.2021 | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 29.312 | 49.733 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 |
| 29.312 | 49.733 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Bauten auf fremden Grundstücken | 1.733 | 1.230 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 130.826 | 115.459 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 3.046 |
| 132.559 | 119.735 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 409.929 | 409.929 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 27.735.930 | 22.691.876 |
| 28.145.859 | 23.101.805 | |
| 28.307.730 | 23.271.272 |
Die Splendid Medien AG ist ein mittelständisch geprägter, integrierter Medienkonzern, der vorwiegend im deutschsprachigen Europa und in den Benelux-Ländern agiert.
Die operative Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe unterteilt sich in die Segmente Content und Services. Das Segment Content umfasst den Lizenzhandel mit Filmrechten, Film- und Programmauswertungen im Kino und Home Entertainment (DVD, Blu-ray Disc, Video-on-Demand VoD, Electronic Sell-Through EST) sowie die Film- und TV-Produktion. Im Segment Services werden umfangreiche Dienstleistungen für die Film- und Fernsehindustrie mit Schwerpunkten bei der Digitalisierung und Synchronisation erbracht.
Holding - Splendid Medien AG
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| Content | Services | |
|---|---|---|
| Splendid Film GmbH | WVG Medien GmbH | Enteractive GmbH |
| 100% | 90% | 85% |
| Splendid Film B.V. | Splendid Entertainment GmbH | Splendid Synchron GmbH |
| 100% | 100% | 100% |
| Polyband Medien GmbH | Splendid Studios GmbH | |
| 100% | 90% | |
| Videociety GmbH | ||
| 100% |
Im Januar 2022 erwarb die Splendid Entertainment GmbH weitere 10% der Geschäftsanteile an der Splendid Studios GmbH, sodass deren Anteil an der Gesellschaft mit Wirkung ab 1.1.2022 100% beträgt.
Die Splendid Gruppe erwirbt Lizenzrechte an Spielfilmen, Serien, Dokumentationen sowie weiteren Unterhaltungsprogrammen aus verschiedenen Genres von vorwiegend ausländischen Produzenten. Daneben entwickelt und produziert die Splendid Gruppe Filme und Serienformate im Auftrag von TV-Sendern und SVoD-Plattformen (SVoD = Subscription Video-on-Demand = digitale Abonnement-Angebote).
Die Lizenzrechte für Spielfilme werden üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren erworben. Die Verträge beinhalten in der Regel die Zahlung von Minimumgarantien, die als immaterielle Vermögenswerte aktiviert und entsprechend der Wertschöpfungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden.
Bei den übrigen Formaten wird üblicherweise ein kürzerer Lizenzzeitraum (5 bis 7 Jahre) vereinbart. In der Regel werden auch für diese Programmbereiche Minimumgarantiezahlungen vereinbart, die als immaterielle Vermögenswerte aktiviert und entsprechend der Auswertungskette erfolgswirksam abgeschrieben werden. Daneben basieren die Lizenzmodelle auf umsatzabhängigen, quartalsweise abzurechnenden Lizenzvergütungen.
Die Filmbibliothek der Splendid Gruppe umfasst rund 1.700 Filmtitel und repräsentiert ein breites Spektrum aus den Genres Action, Dokumentation, Horror/Fantasy, TV-Serien, Komödie, Kinder- und Familienunterhaltung, Fitness/Wellness und Gesundheit sowie Drama und Arthouse.
Die Vermarktung der Filminhalte erfolgt entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Kino, Home Entertainment und Lizenzen) schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum sowie in den Benelux-Ländern.
Ausgewählte Spielfilme und Dokumentationen wertet die Splendid Gruppe im Kino aus. Der Kinoverleih in den Niederlanden wird über eine eigene Vertriebsgesellschaft vorgenommen. In Deutschland, Österreich und Belgien wird beim sogenannten "Booking & Billing" mit verschiedenen Kooperationspartnern (Einhorn, 24 Bilder) zusammengearbeitet. Durch eine Kinoveröffentlichung erfährt ein Film eine erhöhte Aufmerksamkeit, was sich i.d.R. positiv auf die Vermarktung in den folgenden Auswertungsstufen auswirkt.
Etwa vier Monate nach dem Kinostart wird der Film üblicherweise im Home Entertainment ausgewertet. Diese umsatzstärkste Auswertungsstufe für die Splendid Gruppe umfasst die Bereiche Verleih und Verkauf über das Internet (Video-on-Demand VoD und Electronic Sell-Through EST) sowie den Verkauf und Verleih physischer Bildtonträger (Blu-ray und DVD).
Die Splendid Gruppe gehört zu den bedeutenden unabhängigen DVD/Blu-ray-Anbietern im deutschsprachigen Raum sowie zu den größten Lieferanten des Handels im Home Entertainment-Bereich. Es werden alle Vertriebskanäle bedient - insbesondere Online-Händler und stationärer Verkauf (Warenhausketten, Fachvertriebe, Einzelhandel). Neben der Vermarktung eigener Programme übernimmt die Splendid Gruppe auch die Vertriebsabwicklung für weitere Partner.
Im Bereich VoD/EST vermarktet die Splendid Gruppe ihre Inhalte über alle bedeutenden Internet-Plattformen sowie über die eigenen Portale (videociety www.videociety.de und maxdome www.maxdome.de; letztere seit dem 1.10.2021). Unter dem Label "meinVoD" stellen wir darüber hinaus Geschäftskunden aus unterschiedlichen Branchen (z.B. Telekommunikation, Industrie, Handel) unser VoD-Plattformkonzept zur Verfügung, das den B2B-Kunden ein Leistungsspektrum von Content, Entwicklung, Betrieb und Portalmanagement für ihre Endkunden bietet. Als Content-Aggregator für Amazon, Google, iTunes, Sky und andere Portale übernimmt die Splendid Gruppe zudem auch den Vertrieb sowie die technische Bereitstellung von Film-Inhalten für Drittanbieter.
Zu den Kunden der Splendid Gruppe gehören alle wichtigen TV-Sender sowie SVoD (VoD im Abonnement)-Anbieter im deutschsprachigen Raum und in Benelux. Die Splendid Gruppe veräußert die Lizenzrechte für eine vertraglich festgelegte Zeitdauer bzw. für eine vertraglich festgelegte Anzahl von Ausstrahlungen in einer Zeitperiode. Etwa vier bis sechs Monate nach Auswertungsbeginn im Home Entertainment beginnt die Auswertung des Produktes (Film oder Serie) auf den Streaming-Plattformen oder im TV. In der Regel wird der Film zunächst für das sogenannte "Pay1-Window" an Pay-TV- oder Streaming-Anbieter lizenziert, meist für zwölf Monate. Im Anschluss folgt das Free-TV-Fenster, das zweite Pay1-Window oder die AVoD-Auswertung ("Advertising" VOD, mit werbefinanzierten Portalen anstelle von Abo-Modellen). Ebenfalls hinzu kommt das "Direct to Stream", bei dem die Film- oder Serienpremiere beim Streaming-Dienst oder Pay-TV-Anbieter stattfindet. Nach Ablauf des Lizenzvertrages steht der Film für eine erneute Lizenzierung zur Verfügung (Folgeverwertung).
Die Konzerngesellschaft Splendid Studios produziert TV-Formate für Fernsehsender. In der Regel entwickelt Splendid Studios mit den Kunden Formatideen und produziert diese im Rahmen von Auftragsproduktionen.
Die Service-Gesellschaften der Splendid Gruppe erstellen Synchronisationen, tontechnische Nachbearbeitungen und erbringen Digitalisierungsdienstleistungen für die VoD- und EST-Vermarktung im Internet sowie für Blu-ray- und DVD-Produktionen. Die Synchronisation und Digitalisierung von Filmen und Serien im eigenen Hause garantiert nicht nur einen gleich bleibend hohen Qualitätsstandard für die eigene Filmbibliothek, sondern wird auch stark von externen Kunden nachgefragt.
Für die strategische Ausrichtung der Splendid Gruppe sind vor allem die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten:
Bereits vor der Corona-Pandemie gab es einen deutlichen Trend weg von physischen Medien hin zu Streaming-Angeboten. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch einmal deutlich verstärkt. Inzwischen greifen auch in den fortgeschrittenen Altersgruppen immer mehr Menschen auf digitale Unterhaltungsmedien zu. Die Nutzung von digitalen Inhalten über das Internet als elektronisches Kaufmedium (EST) und Leihmedium (TVoD) repräsentiert mittlerweile mehr als 50% des Home Entertainment-Marktes. Der Umfang digitaler Abo-Angebote (SVoD) ist zwischenzeitlich auf das Zweieinhalbfache des klassischen Home Entertainments angewachsen.
Zahlreiche Online-Angebote werden über weiter steigende Bandbreiten insbesondere nach flächendeckender Verfügbarkeit des 5G Mobilfunkstandards künftig weiteren Aufwind erhalten und dadurch den Druck auf die analogen Unterhaltungsmedien wie Kino und TV erhöhen, digitale Angebote bereitzustellen.
Für die Anbieter von Postproduktionsleistungen stellt sich weiterhin und in zunehmendem Maße die Herausforderung, die Kundenaufträge unter Einhaltung der geforderten technischen und organisatorischen Prozesse zeiteffizient bereitzustellen.
Die Splendid Gruppe positioniert sich seit über 45 Jahren als Independent in der Medienbranche und verfolgt die Strategie einer nachhaltigen, ertragsorientierten Geschäftsentwicklung.
Die Strategie und Struktur im Geschäftsbereich Content des Konzerns ist an die zunehmende Entwicklungsdynamik der Märkte und die sich daraus ergebenden Erfordernisse in den Auswertungsstufen angepasst. Investitionen in ein breites Portfolio wenig kapitalintensiver Filmprojekte bilden dabei den Schwerpunkt. Einzelne Filme mit hohen Investitionskosten, die mit einem hohen Vermarktungsrisiko verbunden sind, werden nur selektiv akquiriert bzw. produziert.
Die Vermarktung von Titeln und Programmen erfolgt individualisiert auf Basis einer Einschätzung des konkreten Verwertungspotenzials in den verschiedenen Auswertungsstufen. Gleichzeitig konzentriert sich die Splendid Gruppe bei dem Einkauf von Fremdtiteln vorrangig auf den Streaming-Markt. Über die Konzerngesellschaft Videociety betreibt die Splendid Gruppe ein eigenes transaktionsbasiertes Streaming-Angebot, das im Geschäftsjahr 2021 mit dem von der ProSiebensat.1-Tochtergesellschaft Joyn GmbH akquirierten "maxdome-store" gestärkt wurde. Neben dem Privatkundengeschäft (B2C) bildet die Contentbereitstellung und das Portalmanagement für Geschäftskunden (B2B) einen weiteren Schwerpunkt. Im Geschäftsbereich Services positioniert sich die Splendid Gruppe als bedeutender Dienstleister für Synchronisation und digitale Postproduktion.
Die Splendid Medien AG bestimmt als Management-Holdinggesellschaft der Splendid Gruppe die Strategie der Unternehmensgruppe und übernimmt als Muttergesellschaft übergreifende Holdingfunktionen wie Rechnungswesen, Finanzierung, allgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation auf Konzernebene sowie Investor Relations. Die Geschäftsführer der operativ tätigen Tochtergesellschaften verantworten den Geschäftserfolg ihrer Gesellschaften in Abstimmung mit dem Vorstand eigenständig. Die Geschäftsführer bzw. wichtige Know-how-Träger der Enteractive GmbH, der WVG Medien GmbH sowie der Splendid Studios sind persönlich am jeweiligen Unternehmen beteiligt. Mit der Splendid Synchron GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und mit der Polyband Medien GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Konzerngesellschaft Splendid Film GmbH ist mit der Splendid Entertainment GmbH und diese wiederum mit der Splendid Studios GmbH über Ergebnisabführungsverträge verbunden.
Die Splendid Gruppe wird nach den Grundsätzen eines wertorientierten Managements gesteuert. Wichtigstes Ziel ist die profitable Geschäftsentwicklung im Kerngeschäft eines jeden operativ tätigen Konzernunternehmens. Das Berichtssystem orientiert sich an den Segmenten Content und Services sowie an den in den Segmenten tätigen Konzerngesellschaften. Die zentralen Steuerungsgrößen sind dabei der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie das Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Zudem werden - bezogen auf Einzelinvestitionen - Return on Investment-Analysen im Soll-/Ist-Vergleich durchgeführt. Die Liquiditäts- und Cashflow-Steuerung hat ebenso eine vorrangige Bedeutung. Die Steuerung der Konzernentwicklung anhand von EBIT, ROI-Analysen und Finanzierungsstruktur gibt nach Auffassung des Vorstands ein aussagekräftiges Bild über die Ertrags- und Finanzkraft des Konzerns wieder. Die wertorientierte Steuerung erfolgt anhand eines konzerninternen Planungs-, Berichts- und Kontrollsystems. Auf monatlicher Basis werden die aktuellen Umsatz-, Ergebnis-, sowie Cashflow- und Liquiditätsentwicklungen erfasst und mittels eines Soll-/Ist-Vergleichs analysiert. Bei Bedarf werden unmittelbar Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.
Als Medienunternehmen mit dem Schwerpunkt auf der Filmvermarktung betreibt die Splendid Gruppe keine mit produzierenden Unternehmen der Industrie vergleichbare Forschung und Entwicklung.
Im Jahr 2021 wuchs das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 2,7% gegenüber dem Vorjahr. Damit konnte sich die Wirtschaft nach dem starken konjunkturellen Einbruch des Vorjahres wieder leicht erholen. Insgesamt wirkten die pandemiebedingten Rückschläge sowie angebotsseitige Engpässe jedoch dämpfend auf den Erholungsprozess. Der private Verbrauch litt weiter unter den Auswirkungen der Pandemie und stagnierte im jahresdurchschnittlichen Vergleich. In unseren Absatzmärkten Niederlande und Belgien kam es zu einer leichten Erholung der Konjunktur.
Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie war die Film- und Medienbranche durch die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen zum Teil massiv betroffen. Die Entwicklungen in den Branchenfeldern unserer Auswertungsstufen stellten sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt dar:
Die deutsche Kinobranche litt auch im Jahr 2021 unter zu wenig Publikum. Zwar konnten mit EUR 373 Mio. 17% mehr Kinoumsätze erzielt werden als im Vorjahreszeitraum (EUR 318 Mio.) und die Zahl der gelösten Tickets war mit knapp 11% ebenfalls auf 42,1 Mio. (Vorjahr: 38,1 Mio.) gestiegen. Gegenüber dem Vor-Corona-Vorjahr 2019 (Kinoumsätze EUR 1,02 Mrd.; Besucher: 118,6 Mio.) ist der Markt jedoch um fast zwei Drittel eingebrochen. Nachdem die Corona-bedingten Schließungen und Kapazitätseinschränkungen im ersten Halbjahr 2021 zu einem nahezu kompletten Umsatzausfall geführt hatten, kam es nach der Öffnung am 1. Juli zu einer Flut von Neuveröffentlichungen, die der Markt auch unter dem Eindruck nach wie vor bestehender Öffnungsrestriktionen in der Fülle nicht aufnehmen konnte. Der Kinomarkt in den Niederlanden war im Geschäftsjahr 2021 rückläufig, gegenüber 2019 war der Einbruch allerdings weniger stark als in Deutschland.
Die massiv eingeschränkten Auswertungsmöglichkeiten in der Kinostufe entfalteten 2021 ihre Auswirkung auch im nachgelagerten Home Entertainment-Geschäft, sodass der deutsche Videomarkt insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 19% auf EUR 825 Mio. (Vorjahr: EUR 1.022 Mio.) zurückfiel. Auch der digitale Videomarkt (Verkauf EST und Verleih TVoD) war von der Entwicklung betroffen (EUR 414 Mio. gegenüber EUR 474 Mio. im Vorjahr), verlor jedoch deutlich weniger als der physische Videomarkt (Verkauf und Verleih von Blu-ray und DVD), dessen Umsatz um 25% auf EUR 411 Mio. (Vorjahr: EUR 548 Mio.) sank. Der Umsatzanteil des digitalen Geschäfts am gesamten Videomarkt wuchs weiter auf mittlerweile 50,2% (Vorjahr: 46,4%).
Die Angebote der digitalen Auswertungsstufe SVoD, die im Gegensatz zum Einzelabruf Abonnementmodelle (u.a. Amazon Prime, Netflix) darstellen, nahmen 2021 erneut stark zu - um 32% auf EUR 2,071 Mrd. (Vorjahr: EUR 1,570 Mio.).
Wie im Vorjahr wurde auch 2021 mehr ferngesehen als vor der Corona-Pandemie. Zu den bedeutendsten TV-Programmen zählen die öffentlich-rechtlichen Sender (ZDF, Das Erste, Dritte Programme) sowie die großen Privatsender RTL, Vox (Mediengruppe RTL), RTL II und die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe. Die Mediatheken der großen TV-Sender verzeichnen mittlerweile einen hohen Bekanntheitsgrad und die Produktion eigener Programme wird weiter vorangetrieben.
Die Produktionswirtschaft sieht sich einem Auftragsboom gegenüber, den sie wegen des Fachkräftemangels und Engpässen in der Fördersituation kaum bedienen kann.
In unserem Geschäftsbereich Services mit Schwerpunkten im Bereich der audiovisuellen Postproduktion (Synchronisation und digitale Postproduktion) bestimmen die Marktveränderungen die Nachfrageentwicklung bezüglich der unterschiedlichen Dienstleistungsangebote. Die Branche ist in den vergangenen Jahren durch die Nachfrage der SVoD-Plattformen und Sender mit wachsendem Programmangebot positiv beeinflusst worden. Es besteht jedoch nach wie vor ein sehr wettbewerbsintensives Umfeld mit einem hohen Preisdruck bei gleichzeitig hohen Anforderungen der Kunden an die technischen und organisatorischen Abläufe in der Auftragsbearbeitung.
Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie ist es der Splendid Gruppe gelungen, ein deutlich positives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) zu erwirtschaften und die Profitabilität auf Basis der EBIT-Marge weiter zu steigern (6,6%, Vorjahr: 3,6%). War der Vorstand in seiner ursprünglichen Prognose (kommuniziert im Prognosebericht des Jahresabschlusses 2020) von einem positiven EBIT auf Vorjahresniveau ausgegangen, so konnte er mit Ad hoc-Mitteilung vom 23.6.2021 die Prognosebandbreite auf ein EBIT zwischen EUR 2,5 Mio. und EUR 3,0 Mio. erhöhen. Der Geschäftsverlauf im Jahr 2021 zeichnete sich darüber hinaus durch Umsatzzuwächse aus, sodass der Vorstand, der in seiner ursprünglichen Prognose mit gegenüber dem Vorjahr verringerten Umsatzerlösen gerechnet hatte, mit Ad-hoc Mitteilung vom 15.11.2021 auch hier die Erwartung nach oben korrigieren konnte. Der Konzernumsatz erhöhte sich leicht auf EUR 44,7 Mio. (Vorjahr: EUR 43,5 Mio.). Zuwächse ergaben sich insbesondere im Home Entertainment sowie in der Auftragsproduktion. Auch der Kinobereich konnte trotz wiederholter Corona-bedingter Einschränkungen einen Mehrumsatz gegenüber dem Vorjahr erzielen.
Ursächlich für die Verbesserung des Konzern-EBIT ist neben dem Umsatzwachstum der Wegfall von Sondereffekten (Wertminderungsbedarf auf Firmenwerte). Das mit EUR 2,4 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR -0,2 Mio.) deutlich verbesserte Konzernjahresergebnis resultiert im Wesentlichen aus einem verbesserten Finanzergebnis in Höhe von EUR -0,6, (Vorjahr: EUR -1,5 Mio.). Das Ergebnis je Aktie lag zum Bilanzstichtag bei EUR 0,24 (Vorjahr: EUR -0,02).
Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich aufgrund des Konzernjahresergebnisses zum Stichtag auf EUR 5,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.). Damit erreichten wir eine deutliche Erhöhung der Eigenkapitalquote auf 17,4% (Vorjahr: 8,2%). Zum Bilanzstichtag verkürzte sich die Konzernbilanzsumme auf EUR 29,2 Mio., insbesondere aufgrund der Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten und der verminderten Inanspruchnahme von Kreditlinien. Die Liquiden Mittel sind mit EUR 6,9 Mio. (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.) weiterhin auf einem hohen Niveau.
Per 31. Dezember 2021 verfügte die Splendid Gruppe über einen Gesamtfinanzierungsrahmen in Höhe von EUR 14,0 Mio. (bis zum 31.12.2021) bzw. EUR 9,4 Mio. (ab dem 31.12.2021) und EUR 8,5 Mio. (ab dem 30.6.2022), der mit EUR 2,8 Mio. in Anspruch genommen wurde. Die Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bankenkonsortium wurden bis zum 31.12.2022 prolongiert.
Vorstand und Management ist es gelungen, weitere Schritte zu einer nachhaltigen Digitalisierung des Geschäfts voranzutreiben. In der zweiten Jahreshälfte 2021 vereinbarte die Splendid Gruppe mit der Joyn GmbH, München, die Übernahme und Weiterführung des "maxdome"-Labels mit Wirkung zum 1.10.2021. Mit dieser bekannten und seit mehr als 15 Jahren am Markt etablierten Streaming-Marke verfolgt die Splendid Gruppe insbesondere den weiteren Ausbau des VoD-Geschäfts. Die Splendid Gruppe führt das transaktionale VoD-Angebot von "maxdome" unter gleichem Markennamen weiter und baut das Angebot auf der Basis der umfangreichen Filmbibliothek und Lizenzvereinbarungen mit nationalen und internationalen Content Partnern perspektivisch weiter aus. Neben der Stärkung des Privatkundengeschäfts durch den Erwerb des "maxdome"-Labels sowie den weiteren Ausbau unserer Programmvermarktung im VoD und EST auf allen weiteren relevanten Streaming-Plattformen wurde die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der mobilcom-debitel GmbH, einer Tochtergesellschaft der freenet AG, verlängert. Dabei übernimmt die Splendid Gruppe die Bereitstellung von Filminhalten sowie die technischen Dienstleistungen für "freenet Video", das VoD-Portal der freenet Group (www.freenet-video.de).
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
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| in TEUR | 2021 | 2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 44.734 | 43.532 | 1.202 |
| Herstellungskosten | -30.689 | -28.723 | -1.966 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 14.045 | 14.809 | -764 |
| Vertriebskosten | -5.916 | -5.372 | -544 |
| Verwaltungskosten | -6.772 | -6.284 | -488 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.813 | 1.825 | -12 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -179 | -3.367 | 3.188 |
| Währungsergebnis | -19 | -38 | 19 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 2.972 | 1.573 | 1.399 |
| Finanzergebnis | -561 | -1.495 | 934 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 2.411 | 78 | 2.333 |
| Ertragsteuern | -58 | -317 | 259 |
| Konzernjahresergebnis | 2.353 | -239 | 2.592 |
Die Splendid Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2021 einen Gesamtumsatz von EUR 44,7 Mio. (Vorjahr: EUR 43,5 Mio.). Damit hat sich wie zuletzt prognostiziert der Umsatz gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Insgesamt ergab sich gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzwachstum von EUR 1,2 Mio. bzw. 2,8%.
In den einzelnen Geschäftsbereichen und Auswertungsstufen entwickelte sich der Umsatz wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2021 wurde im Segment Content ein Umsatz von EUR 39,4 Mio. (Vorjahr: EUR 37,4 Mio.) erwirtschaftet, ein Umsatzwachstum von 5,4% gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil am Konzernumsatz liegt bei 88% (Vorjahr: 86%). Positiv beeinflusst wurde der Segmentumsatz im Wesentlichen durch Zuwächse in den Auswertungsstufen Home Entertainment und Auftragsproduktion.
In der Auswertungsstufe Kinoverleih erwirtschafteten wir mit der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und den Benelux-Staaten einen Umsatz von EUR 2,1 Mio. (EUR 1,9 Mio.) und konnten damit das Kinojahr trotz der Corona-bedingten Kinoschließungen und Minderauslastungen besser als erwartet abschließen. Unsere besucherstärkste Kinoveröffentlichung war die Familienkomödie "De Nog Grotere Slijmfilm", die in Zusammenarbeit mit unserem niederländischen Produktionspartner NewBe produziert und von Splendid Film B.V. im Juli 2021 veröffentlicht wurde. Der Film knüpfte mit knapp 26o.ooo Zuschauern in den niederländischen und belgischen Kinos an den Erfolg des ersten Teils der "Slijmfilm"-Reihe an. Unsere weitere niederländische Koproduktion - "Liefde Zonder Grenzen" blieb mit 125.000 Zuschauern unter dem Einfluss erneuerter Kinoschließungen und Kapazitätsbeschränkungen im Herbst unter unseren Erwartungen. In Deutschland und Österreich erreichten der Animationsfilm "Bigfoot Junior - Ein tierisch verrückter Familientrip (OT: Bigfoot Family") knapp 90.000 Zuschauer sowie die Arthouse-Komödie "Helden der Wahrscheinlichkeit" (OT: "Riders of Justice") mit Mads Mikkelsen knapp 65.000 Zuschauer. Mit einem limitierten Kinostart kurz vor Jahresschluss beendeten wir mit dem preisgekrönten Drama "Die Königin des Nordens" (OT: "Margrete -Queen of the North") das Kinojahr 2021.
In der Auswertungsstufe Home Entertainment erwirtschafteten wir mit der Veröffentlichung von Blu-ray, DVD, aus digitalem Vertrieb (VoD, EST) sowie aus Vertriebsdienstleistungen für nationale und internationale Vertriebspartner einen Umsatz von insgesamt EUR 20,0 Mio. (Vorjahr: EUR 19,4 Mio.), davon EUR 10,7 Mio. (Vorjahr EUR 10,5 Mio.) aus physischen Bildtonträgern (DVD, Blu-ray). Damit konnten wir trotz wiederholter Corona-bedingten Einschränkungen im stationären Einzelhandel und eines weiterhin rückläufigen physischen Home Entertainment-Markts einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr erreichen.
Die Umsatzerlöse im digitalen Vertrieb (VoD und EST) stiegen um 4,4% auf EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 8,9 Mio.). Der Anteil des digitalen Vertriebs am Gesamtumsatz der Auswertungsstufe Home Entertainment erhöhte sich damit um auf 46,5% (Vorjahr: 46,0%).
Neben den Umsatzbeiträgen aus der Auswertung unserer Programme im VoD und EST über alle relevanten Internet-Plattformen sind Umsätze unserer eigenen Portale videociety und maxdome (ab 1.10.2021) sowie aus unserem B2B-Portalgeschäft "meinVoD", insbesondere aus der langfristig angelegten Zusammenarbeit mit der mobilcom-debitel GmbH, einer Tochtergesellschaft der freenet AG, im digitalen Vertrieb enthalten.
Der Umsatzbeitrag der Vermarktung und Veröffentlichung von Musik sowie des Merchandising-Geschäfts über unser Label VERY US war auch in 2021 gering.
In der Auswertungsstufe Lizenzverkäufe erzielte die Splendid Gruppe im Geschäftsjahr 2021 mit der Lizenzierung an TV-Sender und SVoD-Anbieter Umsatzerlöse von EUR 13,1 Mio. (Vorjahr: EUR 13,4 Mio.), erwartungsgemäß ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Neben Lizenzverkäufen an TV-Sender im deutschsprachigen Raum und in Benelux wurden wie im Vorjahr mehrheitlich Umsätze aus Lizenzverträgen mit Pay-TV-Sendern und SVoD-Anbietern realisiert, darunter Amazon, freenet Video und Netflix. Im Berichtszeitraum wurden weitere Lizenzverträge mit TV-Sendern und SVoD-Anbietern verhandelt bzw. abgeschlossen, die ab 2022 umsatzwirksam werden.
Im Geschäftsfeld Auftragsproduktion konzentrierten wir uns planmäßig vorrangig auf die Herstellung von "Die Wollnys" für RTLZWEI. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 4,2 Mio. (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.), erwartungsgemäß gegenüber dem Vorjahr erneut ein deutlicher Zuwachs.
Im Segment Services ging der Außenumsatz mit konzernfremden Auftraggebern im Geschäftsjahr 2021 von EUR 6,2 Mio. auf 5,4 Mio. zurück; der Anteil des Segments am Konzernumsatz betrug damit 12% (Vorjahr: 14%). Maßgeblich dafür war, dass Splendid Synchron im Berichtsjahr nicht an das außerordentlich umsatzstarke Vorjahr anknüpfen konnte. Im Servicebereich Digitalisierung wurde hingegen ein leichter Zuwachs des Umsatzes mit Dritten erwirtschaftet. Die Innenumsätze des Segments mit Konzerngesellschaften stiegen auf EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.).
Im Servicebereich Synchronisation wurde neben der Synchronisation von Spielfilmen und TV-Serien auch die Vertonung von Dokumentationen vorgenommen. Dabei konzentrierte sich die Splendid Synchron weiterhin vorwiegend auf die Auftragsbearbeitung für externe Kunden. Der Anteil des Außenumsatzes der Gesellschaft sank im Berichtsjahr auf ca. 85% (Vorjahr: 90%). Zu den Kunden zählten die u.a. internationalen Partner Warner Bros., Discovery Channel, BBC Worldwide, Amazon, RTL Television, DreamWorks, Disney Channel, Paramount, All3Media, Dynamic Television, ProSieben SAT1 Mediengruppe, Fremantle und Super RTL.
Auch im Servicebereich Digitalisierung lag der Anteil der Umsätze mit Dritten mit 50% leicht unterhalb des Vorjahreswertes (52%). Zum größten Teil wurden hier Aufträge aus VoD/EST-Digitalisierungen für Internet-Portale bearbeitet, daneben Premastering-Aufträge für DVD/Blu-ray sowie weitere Dienstleistungen - z.B. Materialabnahmen, Erstellung und Auslieferung digitaler Kinokopien (DCP) sowie Screening VoD-Portale (sogenannte Screening Rooms). Zu den externen Kunden zählen u.a. Warner Bros., Leonine, Koch Films sowie BBC Studios, Netflix und ZDF Enterprises GmbH.
Die Herstellungskosten erhöhten sich erwartungsgemäß im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf EUR 30,7 Mio. (Vorjahr: EUR 28,7 Mio.). Es wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 11,7 Mio. EUR (Vorjahr: 11,8 Mio.) verrechnet; die turnusmäßigen Impairment Tests für das Filmvermögen ergaben einen Wertminderungsbedarf von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.). Die Herausbringungskosten in der Kinostufe, im Home Entertainment und in der Auftragsproduktion waren mit EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 8,3 Mio.) höher als im Vorjahr, ebenso der vertragliche Lizenzaufwand (Royalties) auf den Auswertungserfolg von Lizenzprodukten in Höhe von EUR 4,4 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.). Die Personalkosten betrugen EUR 4,4 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.). Die Herstellungskostenquote des Geschäftsjahres stieg auf 68,6% (Vorjahr: 66,0%).
Die Vertriebskosten stiegen erwartungsgemäß auf EUR 5,9 Mio. (Vorjahr: EUR 5,4 Mio.), im Wesentlichen bedingt durch höhere Werbeausgaben und Provisionen für die Kino- und Home Entertainment-Veröffentlichungen. Demgegenüber sanken die Personalkosten leicht. Die Vertriebskostenquote erhöhte sich auf 13,2% (Vorjahr: 12,3%).
Die Verwaltungskosten erhöhten sich auf EUR 6,8 Mio. (Vorjahr: EUR 6,3 Mio.). Hierfür waren vor allem höhere Rechts- und Beratungskosten maßgeblich, daneben stiegen auch die Kosten für Büroinfrastruktur sowie Betriebskosten. Die Personalkosten erhöhten sich leicht. Die Verwaltungskostenquote belief sich auf 15,1% (Vorjahr: 14,4%).
Die Sonstigen betrieblichen Erträge umfassten mit EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten, aus Vertragsnichterfüllung, Filmverleihförderungen sowie aus der Beendigung von Rechtsstreitigkeiten.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich auf EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: TEUR 3,4). Im Vorjahr war in der Position eine Wertberichtigung in Höhe von EUR 3,0 Mio. auf den Firmenwert der Splendid Studios abgebildet.
Im Berichtszeitraum entstand erneut ein leicht negatives Währungsergebnis unterhalb des Vorjahreswertes. Die saldierten Nettogewinne umfassen sowohl realisierte als auch stichtagsbezogene Wechselkurseffekte aus US-Dollar-Termingeschäften.
Auf Gesamtjahressicht erreichten beide Segmente ein positives operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT).
Das Segment Content erzielte mit EUR 5,1 Mio. ein deutlich höheres Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) als im Vorjahr (EUR 3,0 Mio.). Die EBIT-Marge des Segments lag im Berichtszeitraum bei 13,0% (Vorjahr: 7,9%).
Im Segment Services erreichte das EBIT mit EUR 0,3 Mio. nahezu den Vorjahreswert (EUR 0,4 Mio.) Die EBIT-Marge lag im Berichtszeitraum bei 6,0% (Vorjahr: 6,7%).
Auch nach Berücksichtigung des Holding-Ergebnisses verbesserte sich wie erwartet das Konzern-EBIT der Splendid Gruppe gegenüber dem Vorjahr und belief sich 2021 auf EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.), die EBIT-Marge erhöhte sich auf 6,6% (Vorjahr: 3,6%).
Die Finanzaufwendungen und damit das negative Finanzergebnis verringerten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR -0,6 Mio. (Vorjahr: EUR -1,5 Mio.), i.W. aufgrund der verringerten Zinsaufwendungen für die Inanspruchnahme von Finanzierungslinien.
Der Ertragsteueraufwand beläuft sich auf EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Latente Steuern im Zusammenhang mit bestehenden Verlustvorträgen wurden nicht angesetzt, da die diesbezüglichen formellen Ansatzkriterien weiterhin nicht als erfüllt angesehen werden.
Das Konzernjahresergebnis war mit EUR 2,4 Mio. deutlich positiv (Vorjahr: EUR -0,2 Mio.). Das Ergebnis je Aktie betrugt im Geschäftsjahr EUR 0,24 (Vorjahr: EUR -0,02).
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| in TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 11.923 | 14.402 | -2.479 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 17.243 | 18.727 | -1.484 |
| Summe Aktiva | 29.166 | 33.129 | -3.963 |
| Eigenkapital | 5.086 | 2.733 | 2.353 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 618 | 2.318 | -1.700 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 23.462 | 28.078 | -4.616 |
| Summe Passiva | 29.166 | 33.129 | -3.963 |
Die Konzernbilanzsumme der Splendid Gruppe verkürzte sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 29,2 Mio. (Vorjahr: EUR 33,1 Mio.), insbesondere durch Rückführung kurzfristiger Bankverbindlichkeiten.
Die langfristigen Vermögenswerte verminderten sich auf EUR 11,9 Mio. (Vorjahr: EUR 14,4 Mio.). Dies liegt im Wesentlichen in der Entwicklung des Filmvermögens begründet, das sich auf EUR 5,9 Mio. (Vorjahr: EUR 9,9 Mio.) verringerte. Zu den Filminvestitionen verweisen wir auf die Erläuterungen unter Punkt II. 4. "Investitionen" in diesem zusammengefassten Lagebericht. Die Nutzungsrechte aufgrund bestehender Leasingverhältnisse verringerten sich auf EUR 1,2 Mio. (Vorjahr EUR 2,0 Mio.). Demgegenüber erhöhten sich die Immateriellen Vermögenswerte auf EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.), im Wesentlichen aufgrund der Aktivierung der erworbenen Vermögenswerte (i.W. Markenrechte) im Zusammenhang mit dem Erwerb des "maxdome"-Labels. Erhöht haben sich auch die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (i.W. Lizenzforderungen) auf EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.)
Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum Stichtag bei EUR 17,2 Mio. (Vorjahr: EUR 18,7 Mio.). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden in Höhe von EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 10,0 Mio.) ausgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Factoringvereinbarung, die nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam wird, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 2,0 Mio. mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die liquiden Mittel beliefen sich auf EUR 6,9 Mio. (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.).
Das Eigenkapital des Konzerns nahm zum Stichtag aufgrund des Konzernjahresergebnisses deutlich auf EUR 5,1 Mio. zu (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 17,4% (Vorjahr: 8,2%). Der Bilanzverlust 2020 der Konzernobergesellschaft wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die langfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich gegenüber dem Vorjahresende auf EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2,3 Mio.), insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb der ausstehenden Anteile an der Splendid Studios GmbH sowie aufgrund rückläufiger Leasingverbindlichkeiten.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gingen auf EUR 23,4 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 28,1 Mio.). Insbesondere wurden Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem finanzierenden Bankenkonsortium zurückgeführt und die Inanspruchnahme der Kreditlinien reduziert, sodass die Bankverbindlichkeiten um EUR 6,0 Mio. auf EUR 2,8 Mio. (Vorjahr: EUR 8,8 Mio.) stark sanken. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten (i. W. gegenüber Lizenz- und Vertriebspartnern) beliefen sich unverändert gegenüber dem Vorjahr auf EUR 8,6 Mio. (Vorjahr: EUR 8,5 Mio.). Die Vertragsverbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen) verminderten sich auf EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.). Rückstellungen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 9,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,8 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Rückstellungen für pandemiebedingt erwartete Remissionen aus dem physischen Home Entertainment-Geschäft sowie Verpflichtungen aus Lizenzverträgen (Royalties auf den Auswertungserfolg von Lizenzprodukten).
Das Finanzmanagement des Konzerns stellt sicher, dass die Unternehmen der Splendid Gruppe dauerhaft liquide sind, überwacht finanzielle Risiken und steuert Finanzströme im Konzern. Die Splendid Medien AG erbringt diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Gesellschaften kostengünstig und möglichst über die vorhandenen internen und externen Finanzierungsmöglichkeiten zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich die Splendid Medien AG grundsätzlich an der Art sowie der voraussichtlichen Laufzeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Grundlage für das Finanzmanagement ist die kontinuierliche Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows sowie der Bankguthaben und der freien und in Anspruch genommenen Linien bei den finanzierenden Kreditinstituten.
Das Geschäftsmodell der Splendid Gruppe erfordert eine ausreichende Kapitalausstattung, insbesondere zur Finanzierung der erworbenen Filmlizenzen sowie zur Finanzierung der mit der Filmvermarktung verbundenen Betriebsmittel. Die Splendid Gruppe strebt hierfür ein angemessenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital an.
Die Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag weist eine Eigenkapitalquote von 17,4% (Vorjahr: 8,2%) aus. Damit wurde die Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahresstichtag mehr als verdoppelt. Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich in Relation zur Bilanzsumme auf 2,1% (Vorjahr: 7,0%) reduziert. Auch der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten sank - im Wesentlichen aufgrund der Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten und der verminderten Inanspruchnahme von Kreditlinien - auf 80,4% (Vorjahr: 84,8%).
In den Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag zinstragende Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,8 Mio. (Vorjahr: EUR 8,8 Mio.) sowie Leasingverbindlichkeiten von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.) enthalten.
Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe überwiegend über zwei Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Per 31. Dezember 2021 verfügte die Splendid Gruppe aus diesen Vereinbarungen über einen Gesamtfinanzierungsrahmen von EUR 14,0 Mio. (bis zum 31.12.2021) bzw. EUR 9,4 Mio. (ab dem 31.12.2021) und EUR 8,5 Mio. (ab dem 30.6.2022), der mit EUR 2,8 Mio. durch Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtfinanzierungsrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht.
Die Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bankenkonsortium wurden bis zum 31.12.2022 prolongiert.
Zu weiteren Details der bestehenden Fremdfinanzierung verweisen wir auf die Angaben unter V.4.1 Finanzierung und Liquidität in den Konzerngesellschaften.
Die Splendid Gruppe entwickelt ihren Cashflow nach der indirekten Methode ausgehend vom Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Dieses wird um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt. Ergänzend werden die Zahlungsströme berücksichtigt, die aus der Veränderung von Bilanzposten abgeleitet werden.
Die Entwicklung der Cashflows im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 2021 | 2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 16.769 | 18.094 | -1.325 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -9.929 | -8.170 | -1.759 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -7.216 | -8.660 | 1.444 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | -376 | 1.264 | -1.640 |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 7.281 | 6.017 | 1.264 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 6.905 | 7.281 | -376 |
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr auf EUR 16,8 Mio. (Vorjahr: EUR 18,1 Mio.) verringert, im Wesentlichen bedingt durch Veränderungen im Working Capital. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -9,9 Mio. (Vorjahr: -8,2 Mio.) umfasst im Wesentlichen Zahlungsabflüsse aus Investitionen in das Filmvermögen in Höhe von EUR 8,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,9 Mio.). Daneben sind Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des "maxdome"-Labels enthalten. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei EUR -7,2 Mio. (Vorjahr: EUR -8,7 Mio.). Im Berichtszeitraum wurden Nettorückführungen von Darlehen aus der Konzernfinanzierung in Höhe von EUR 6,0 Mio. (Vorjahr: 7,9 Mio.) sowie Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von netto EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: 0,8 Mio.) vorgenommen, daneben Auszahlungen für den Erwerb weiterer Gesellschafteranteile in Höhe von EUR 0,6 Mio.
Der Finanzmittelbestand der Splendid Gruppe umfasst den Kassenbestand und Bankguthaben. Insgesamt betrug der Finanzmittelbestand zum Ende des Berichtszeitraums EUR 6,9 Mio. (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.).
Im Geschäftsjahr 2021 investierte die Splendid Gruppe mit EUR 8,0 Mio. wie prognostiziert weniger in das Filmvermögen als im Vorjahr (EUR 9,4 Mio.). Unter Berücksichtigung von Auszahlungen für Investitionen des Vorjahres wurden Investitionsauszahlungen in Höhe von EUR 8,5 Mio. (Vorjahr: EUR 7,9 Mio.) vorgenommen. Die Investitionen enthalten auch Anzahlungen für Filmrechte, die nach Vertragsabschluss bzw. zu Drehbeginn geleistet werden.
Es wurde vorwiegend in ein breites Portfolio von weniger kapitalintensiven Filmen insbesondere für die digitalen Plattformen investiert. Die Splendid Gruppe verhandelte bzw. schloss im Jahresverlauf weitere Einkaufsverträge für die Auswertung im deutschsprachigen Raum und Benelux, die ab 2022 investitionswirksam werden. Das Bestellobligo daraus liegt bei EUR 11,4 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.) (Vgl. dazu Kapitel 9 "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" im Konzernanhang).
Die Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter (ohne Vorstand) betrug zum Jahresende 148 (Vorjahr 151). Zum Bilanzstichtag waren 3 Mitarbeiter (Vorjahr: 6) kurzfristig bzw. projektbezogen beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich die Anzahl der angestellten Mitarbeiter in den Segmenten wie folgt:
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| 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|
| Content | 71 | 71 |
| Services | 62 | 67 |
| Holding (Splendid Medien AG) | 15 | 13 |
| Gesamt | 148 | 151 |
Die Mehrzahl der Konzernmitarbeiter verfügt über langjährige Branchenerfahrung bzw. Konzernzugehörigkeit. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, insbesondere die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, sind über Bonussysteme und/oder Beteiligungen am Geschäftserfolg beteiligt.
Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 314 Nr. 25 HGB im Konzernanhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Die Splendid Medien AG (Muttergesellschaft) ist als Managementholding der Splendid Gruppe hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung der operativen Gesellschaften in der Splendid Gruppe abhängig.
Ergänzend zu der konzernweiten Betrachtung ist das handelsrechtliche Jahresergebnis die wichtigste Steuerungsgröße der Splendid Medien AG. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Bemessungsgrundlage für die Dividendenausschüttung an die Aktionäre der Gesellschaft.
Die Splendid Medien AG erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen aus Verwaltungskostenumlagen und Mietumlagen. Daneben vereinnahmt die Gesellschaft Zinserträge aus der Finanzierung der Konzerntöchter sowie Beteiligungsergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften. Der Geschäftsverlauf der Splendid Medien AG ist damit wesentlich geprägt von der Geschäftsentwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen.
Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Splendid Medien AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) dargestellt.
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| in TEUR | 2021 | 2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.254 | 1.257 | -3 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 259 | 41 | 218 |
| Personalaufwand | -1.746 | -1.461 | -285 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -53 | -49 | -4 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.213 | -1.830 | -383 |
| Beteiligungsergebnis | 1.249 | 1.204 | 45 |
| Finanzergebnis | 8 | 32 | -24 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 0 | 9 | -9 |
| Ergebnis nach Steuern | -1.242 | -797 | -445 |
| Sonstige Steuern | 0 | 0 | 0 |
| Jahresergebnis | -1.242 | -797 | -445 |
| Verlustvortrag | -4.312 | -3.514 | -797 |
| Bilanzverlust | -5.554 | -4.312 | -1.242 |
Die Splendid Medien AG hat im Geschäftsjahr 2021 unverändert zu Vorjahren zentrale Servicefunktionen im Verwaltungsbereich der Splendid Gruppe ausgeübt. Aus den im Wege von Verwaltungskostenumlagen weiterbelasteten Aufwendungen aus Serviceleistungen sowie der Untervermietung von Geschäftsräumen an die Tochtergesellschaften erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,3 Mio.).
Die operativen Kosten stiegen insbesondere durch die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Rechts- und Beratungskosten und die in den Personalkosten enthaltenen Tantiemen, daneben durch höhere Betriebskosten.
Das Beteiligungsergebnis (Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften) lag bei EUR 1,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,2 Mio.).
Das Finanzergebnis resultiert aus Zinserträgen für Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie aus Zinsaufwand für Bankkredite. Beide Positionen sind rückläufig.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -1,2 Mio. (Vorjahr: EUR -0,8 Mio.) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Hauptversammlung findet als virtuelle Veranstaltung am 14. Juni 2022 statt.
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| in TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 49 | 29 | 20 |
| Sachanlagen | 120 | 133 | -13 |
| Finanzanlagen | 23.102 | 28.146 | -5.044 |
| 23.271 | 28.308 | -5.037 | |
| Umlaufvermögen | |||
| Forderungen gegenüber verbunden Unternehmen | 784 | 2.067 | -1.283 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2 | 4 | -2 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 252 | 839 | -587 |
| 1.038 | 2.910 | -1.872 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 25 | 6 | 19 |
| Summe Aktiva | 24.334 | 31.224 | -6.890 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 9.790 | 9.790 | 0 |
| Kapitalrücklage | 2.752 | 2.752 | 0 |
| Gewinnrücklagen | 15.748 | 15.748 | 0 |
| Bilanzverlust | -5.554 | -4.312 | -1.242 |
| 22.736 | 23.978 | -1.242 | |
| Rückstellungen | 813 | 419 | 394 |
| Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 5.700 | -5.700 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 162 | 137 | 25 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 36 | 232 | -196 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 587 | 758 | -171 |
| 785 | 6.827 | -6.042 | |
| Summe Passiva | 24.334 | 31.224 | -6.890 |
Die Bilanzsumme der Splendid Medien AG hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 6,9 Mio. verringert, im Wesentlichen aufgrund der Rückführung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Die Finanzanlagen enthalten mit EUR 23,1 Mio. (Vorjahr: EUR 28,1 Mio.) im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen zur Finanzierung des Geschäftsbetriebes. Diese wurden im Berichtsjahr teilweise zurückgeführt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verminderten sich gegenüber dem Vorjahr auf EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 2,1 Mio.). Hierin enthalten sind im Wesentlichen Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen.
Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Tantiemen sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Sie erhöhten sich auf EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: 0,4 Mio.)
Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem finanzierenden Bankenkonsortium wurden vollständig zurückgeführt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Verpflichtung zur Verlustübernahme aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften. Die Position ging um EUR 0,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zurück.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen ein Gesellschafterdarlehen des Mehrheitsaktionärs in Höhe von TEUR 500, sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer enthalten.
Zahlungsmittel in Form von Guthaben bei Kreditinstituten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.)
Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresfehlbetrag auf EUR 22,7 Mio. (Vorjahr: EUR 24,0 Mio.) verringert, jedoch wurden die Verbindlichkeiten, insbesondere gegenüber den Kreditinstituten vollständig zurückgefahren, sodass die Kapitalstruktur der Splendid Medien AG zum Bilanzstichtag eine gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserte Eigenkapitalquote in Höhe von 93,4% (Vorjahr: 76,8%) ausweist. Der Bilanzverlust 2020 in Höhe von TEUR 4.312 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Die Splendid Medien AG ist u.a. durch Finanzierungen, durch mittelbare und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen sowie durch Ergebnisabführungsverträge mit Tochtergesellschaften weitgehend mit den Unternehmen der Splendid Gruppe verbunden. Daher ist die Risikosituation der Splendid Medien AG wesentlich von der Risikosituation der Splendid Gruppe abhängig. Die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation der Splendid Gruppe gelten damit auch für die Risikosituation der Splendid Medien AG.
Die Ertragslage der Splendid Medien AG wird durch Beteiligungsergebnisse, Zinszahlungen der Tochtergesellschaften für von der AG gewährte Darlehen sowie eine umsatzabhängige Verwaltungskostenumlage bestimmt. Die Beteiligungsergebnisse resultieren aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften Polyband Medien GmbH und Splendid Synchron GmbH und spiegeln damit insoweit unmittelbar den Geschäftserfolg dieser Tochtergesellschaften wider.
Auch im Übrigen werden die Chancen der künftigen Entwicklung der Splendid Medien AG maßgeblich bestimmt durch die Entwicklung aller Unternehmen der Splendid Gruppe. Auf die Ausführungen unter VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung wird verwiesen.
Die Splendid Medien AG plant, die Konzerngesellschaften auch im Geschäftsjahr 2022 über Ausleihungen zu unterstützen.
Auf Basis der Gruppenprognose und unter Berücksichtigung der für das Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen stetig geplanten Serviceleistungen und Umlagen sowie der Kostenplanungen erwarten wir für den Einzelabschluss der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr 2022 einen gegenüber dem Vorjahr deutlich höheren Jahresfehlbetrag. Die Prognose der Geschäftsentwicklung ist weiterhin durch die
Unsicherheiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowie die Ereignisse und Auswirkungen aus dem Krieg in der Ukraine erschwert. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Punkt V.4.1 im nachfolgenden Risikobericht wird verwiesen.
Wie jedes Unternehmen ist die Splendid Gruppe einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet einen wichtigen Grundstein für den nachhaltigen Erfolg und die Entwicklung des Unternehmenswertes.
Die Splendid Medien AG betreibt daher ein Risikomanagementsystem, mit dessen Hilfe regelmäßig potenzielle Risiken in Form von Ereignissen, Handlungen oder Versäumnissen, welche den Erfolg oder die Existenz der Unternehmensgruppe gefährden können, über alle Konzernunternehmen und Funktionen hinweg identifiziert, analysiert, einzeln sowie in deren ggf. aggregierten Auswirkungen bewertet, gesteuert und überwacht werden.
Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Einzelrisiken auf der Ebene von Funktionen und Konzernunternehmen identifiziert und transparent aufbereitet. Daraus abgeleitet werden angemessene Steuerungsmaßnahmen, die Integration von geeigneten Vorsorgemaßnahmen in die Entscheidungen und Geschäftsprozesse sowie die kontinuierliche Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung dieser Maßnahmen. Konkrete Einzelrisiken, die bereits vollständig im Abschluss bzw. Lagebericht oder Budget abgebildet sind, werden nicht bewertet, da sie bereits eingetreten sind bzw. als eingetreten gelten.
Chancen werden im Wesentlichen außerhalb des Risikomanagementsystems erfasst. Eine Schilderung der wesentlichen Chancen findet sich unter VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung.
Eine frühestmögliche und vollständige Erfassung der bestehenden und potenziellen wesentlichen Risiken erfolgt kontinuierlich durch den Vorstand, die Geschäftsführer sowie das erweiterte Management. Die wesentlichen Risiken der Gruppe werden in einem Risikokatalog zusammengestellt und anhand der Kriterien "Wirtschaftliches Verlustpotenzial/Schadenshöhe" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" bewertet. Angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken aufgrund von Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt werden nach Möglichkeit versichert. Für alle anderen Risiken werden geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen festgelegt und dokumentiert. Die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen sowie die Risikosituation insgesamt werden mindestens zweimal jährlich umfassend beurteilt.
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Vorstand. Er gibt die Risikopolitik vor und entscheidet über die Gesamtheit der von der Splendid Gruppe zu tragenden Risiken sowie über die Steuerungsmaßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -reduzierung. Der Vorstand veranlasst die Pflege des zentralen Risikokatalogs, in dem alle wesentlichen Risiken, die entsprechenden Risikobewertungen sowie die Gegenmaßnahmen zusammengeführt sind. Im Rahmen dieser Gesamtverantwortung wird der aktualisierte Risikokatalog auch auf Risikointerdependenzen, Risikoaggregationen und die Gesamtrisikolage durchgesehen bzw. angepasst. Auf Basis des Risikokatalogs wird mindestens zweimal jährlich ein Bericht für den Vorstand erstellt. Treten zwischenzeitlich Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Risikolage der Gruppe haben oder zu einer bestandsgefährdenden Entwicklung führen können, werden Vorstand und Aufsichtsrat umgehend informiert. Der Aufsichtsrat erhält grundsätzlich zweimal jährlich einen ausführlichen Bericht über das Risikomanagement der Splendid Gruppe.
Das nach § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem ist Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.
Die Risikobewertung erfolgt in einem ersten Schritt in einer Bruttobetrachtung, also vor Berücksichtigung von kompensierenden oder minimierenden Maßnahmen, entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und des erwarteten Schadensausmaßes. Gegenstand der Risikobewertung ist auch die Analyse, ob aus einzelnen Risiken, von denen in isolierter Betrachtung keine Bestandsgefährdung ausgeht, im Zusammenwirken mit anderen Risiken eine Bestandsgefährdung erwachsen kann (Risikointerdependenzen/Aggregation).
Das Verlustpotenzial/die Schadenshöhe soll eine realistische Einschätzung der Auswirkung auf die relevanten Steuerungsgrößen des Konzerns, insbesondere das Konzernergebnis (EBIT) sowie den Cashflow, darstellen. Je nach Höhe des potenziellen Schadens erfolgt die Eingruppierung in eine von drei Schadensklassen. Wenn eine Quantifizierung nicht oder nur schwer möglich ist, erfolgt die Zuordnung anhand von qualitativen Merkmalen. Die Risiken werden zudem einer von drei Wahrscheinlichkeitsklassen zugeordnet. Die Klassifizierung eines Risikos als hohes (Klasse 1), mittleres (Klasse 2) oder geringes Risiko (Klasse 3) ergibt sich aus den Kombinationen von erwarteter Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß folgender Risikomatrix:

Aus der Einordnung der Risiken in die o.g. Risikomatrix ergibt sich der Handlungsbedarf in Form von Maßnahmen zur Risikobehandlung und -Überwachung sowie die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Berichtsintervallen. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Risikoinventur wird eine Aktualisierung der identifizierten Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenhöhe und Gegenmaßnahmen durch Vorstand, Geschäftsführer und Management durchgeführt. Auf der Grundlage der zusammengetragenen Rückläufe erfolgt die Risikobewertung nach Maßnahmen (Nettobetrachtung).
Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems der Splendid Gruppe ist auch die Bestimmung der Risikotragfähigkeit. Als Risikotragfähigkeit wird das maximale Risikoausmaß bezeichnet, welches das Unternehmen innerhalb des Risikoprognosezeitraums ohne Gefährdung seines Fortbestandes tragen kann. Die Überprüfung, ob und inwieweit ein Unternehmen zur Deckung wesentlicher identifizierter Risiken (einzeln oder aggregiert) in der Lage ist, erfolgt ausgehend von der Netto-Betrachtung (Bewertung nach Maßnahmen).
Potenziell bedeutende Risiken ergeben sich für die Splendid Gruppe in den Risikofeldern "Unternehmen" (Finanzen, Liquidität, Prozesse, Personal, Management) und "Markt" (Branche, Kunden, Lieferanten, Wettbewerb, Produkt/Leistungen). Gegenstand dieses externen Risikoberichts sind solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung und damit nach Durchführung der Nettobewertung einzeln oder aggregiert weiterhin als bedeutende Risiken klassifiziert werden. Als Ergebnis der Risikobewertung werden diese Risiken in untenstehendem Bericht entweder einzeln oder mit aggregierten Bewertungen ausgewiesen.
Die Ausstattung mit ausreichendem Kapital und Liquidität für den Erwerb und die Vermarktung von Filmlizenzen ist für die Splendid Gruppe von entscheidender Bedeutung.
Auf der Fremdkapitalseite finanziert sich die Splendid Gruppe über zwei Finanzierungsvereinbarungen mit einem Bankenkonsortium unter Führung der NATIONAL-BANK AG. Per 31. Dezember 2021 verfügte die Splendid Gruppe aus diesen Vereinbarungen über einen Gesamtfinanzierungsrahmen von EUR 14,0 Mio. (bis zum 31.12.2021) bzw. EUR 9,4 Mio. (ab dem 31.12.2021) und EUR 8,5 Mio. (ab dem 30.6.2022), der mit EUR 2,8 Mio. durch Geldmarktkredite in Anspruch genommen wurde. Die auf den Gesamtfinanzierungsrahmen anzurechnenden Avalkreditinanspruchnahmen beliefen sich zum Stichtag auf EUR 0,3 Mio.; Rückdeckungen für Devisentermingeschäfte bestanden zum Stichtag nicht. Die Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bankenkonsortium wurden bis zum 31.12.2022 prolongiert.
Daneben hat der Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG Darlehensverträge mit der Splendid Medien AG über ein Volumen von EUR 0,5 Mio. (bis 31.12.2021) sowie ab 1.1.2022 über insgesamt EUR 2,5 Mio. geschlossen. Die Darlehen sind unbesichert und haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2022.
Im Rahmen der aktuellen Finanzierungsvereinbarungen hat sich die Splendid Gruppe zur Einhaltung bestimmter Financial Covenants verpflichtet, die über die Vorlage von Jahresabschlüssen sowie anhand regelmäßiger unterjähriger Berichterstattungen an die finanzierenden Institute überwacht werden. Sämtliche Covenants wurden im Geschäftsjahr 2021 eingehalten. Die Vertragsbedingungen sehen für den Fall der Nichteinhaltung von Covenants weiterhin unter anderem ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
Eine außerordentliche Kündigung der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen aufgrund einer etwaigen Nichteinhaltung der vereinbarten Covenants stellt ein Risiko für die Splendid Gruppe dar, welches diese in ihrer Entwicklung wesentlich beeinträchtigen kann. Ein ebensolches Risiko könnte eintreten, wenn es dem Vorstand nicht gelänge, eine Finanzierungsvereinbarung über den 31.12.2022 hinaus abzuschließen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken ergibt sich weiterhin im Wesentlichen in Abhängigkeit von der weiteren Geschäftsentwicklung der Splendid Gruppe, welche in hohem Maße von den nachhaltigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unsere Geschäftsfelder beeinflusst ist. Obwohl die Prognose der Geschäftsentwicklung durch anhaltende Unsicherheiten im Zuge der COVID-19-Pandemie weiterhin erschwert ist, erwartet der Vorstand - nicht zuletzt aufgrund der ausgesprochen erfreulichen Geschäftsentwicklung in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren, in denen es der Gesellschaft gelungen ist, insbesondere die Ertrags- und Finanzlage deutlich zu verbessern - dass die aktuell vereinbarten Bedingungen der bis zum 31.12.2022 gültigen Finanzierungsvereinbarungen mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit eingehalten werden. Des Weiteren geht der Vorstand auch davon aus, dass die Finanzierung der Gesellschaft über den 31.12.2022 hinaus sichergestellt werden kann.
Einzelrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten werden im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert.
Die Konzerngesellschaften sind in Abhängigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells und ihrer Funktion innerhalb der Wertschöpfungskette der Filmvermarktung in unterschiedlichem Maße Umsatz-, Ertrags-, Finanz- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden im Rahmen des IKS durch das monatliche Reporting sowie Liquiditätsplanungen in den Konzerngesellschaften und eine 13-Wochen-Liquidi-tätsvorschau auf Konzernebene überwacht. Mehrmals jährlich wird für alle Einzelgesellschaften sowie konsolidiert auf Konzernebene eine Prognoserechnung bzw. ein aktualisierter Forecast für das Gesamtjahr erstellt und dem Jahresbudget gegenübergestellt. Auf der Basis der aktuellen Liquiditätsplanung (unter Einbeziehung der bestehenden Finanzierungslinien und der bisher bekannten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie) ergibt sich eine jederzeit auskömmliche Liquiditätslage.
Im Jahresverlauf des Geschäftsjahres 2022 sind neue oder verlängerte behördliche Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen aus der COVID-19-Pandemie (darunter Schließungen oder eingeschränkter Geschäftsbetrieb in den Kinos und im stationären Einzelhandel), Einschränkungen in den nachgefragten Serviceleistungen und programmliche Engpässe durch Verschiebung oder Absagen von Filmproduktionen in den relevanten Märkten trotz der aktuellen Entspannung in der Pandemielage über den Jahresverlauf nicht auszuschließen. Die Maßnahmen können Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Splendid Gruppe und damit Umsatz- und Ergebnisbelastungen zur Folge haben, deren Ausmaß derzeit nicht abschließend abgeschätzt werden kann. Die Entwicklungen werden in den kommenden Monaten weiterhin regelmäßig überprüft und deren Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewertet (vgl. dazu Kapitel VI. Prognosebericht mit den wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung).
Die Bewertung der im Folgenden geschilderten Marktrisiken erfolgt auf aggregierter Basis.
Bei der Akquisition von Filmlizenzen im Segment Content wird das Vermarktungspotenzial aller Wertschöpfungsstufen geprüft. Die für den Filmeinkauf verantwortlichen Geschäftsführer der Tochtergesellschaften erstellen hierfür in Zusammenarbeit mit dem Vertrieb so genannte "Acquisition Proposals", in denen neben einer projektbezogenen Analyse u.a. die Auswirkung auf die Rentabilität und Liquidität des Gesamtunternehmens analysiert wird. Dennoch verbleibt das Risiko, ob der jeweilige Film den Publikumsgeschmack trifft und somit letztlich der erwartete wirtschaftliche Erfolg eintritt. Des Weiteren können Verschiebungen von Projekten (Verschiebungen von Materiallieferungen, Änderung von Veröffentlichungszeitpunkten) zu Abweichungen von den planmäßigen Umsatz- und Ertragszeitpunkten führen. Dies gilt für alle Wertschöpfungsstufen.
Unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken können sich zudem rechtliche Risiken aus den zum Teil komplexen Einkaufs- und Verkaufsverträgen ergeben. Die mit dem Einkauf von Filmlizenzen befassten Tochtergesellschaften der Splendid Medien AG holen daher regelmäßig juristischen Rat ein. Die Auswirkungen der jeweils aktuellen Auswertungsmöglichkeiten der akquirierten Filmrechte ist Gegenstand mehrfacher unterjähriger Prüfungen.
Die im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses sowie anlassbezogen unterjährig vorgenommen Werthaltigkeitsprüfungen des Filmvermögens basieren auf Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen im Hinblick auf künftige Entwicklungen. Die tatsächlichen Verwertungsergebnisse können hiervon abweichen.
Einen großen Teil der Gesamtumsätze erzielt die Splendid Gruppe im Segment Content mit der Auswertung von Filmrechten durch den Verkauf physischer Bildtonträgerformate (Blu-ray und DVD) in Deutschland.
Der Anteil physischer Bildtonträger in Deutschland geht weiter zurück und die Digitalisierung der Wertschöpfung in der Film- und Medienindustrie schreitet weiter voran. Die Unternehmen der Splendid Gruppe sehen sich der Herausforderung gegenüber, die digitalen Geschäftsmodelle konsequent weiter auszubauen und die Möglichkeiten des digitalen Vertriebs weiter zu intensivieren, um den Risiken aus sinkenden Marktanteilen des physischen Geschäftes und veränderter Marktbedingungen und Auswertungsmöglichkeiten zu begegnen und die sich ergebenden Chancen aus dem Digitalbereich zu nutzen.
Die Splendid Gruppe generiert im Segment Content Umsätze aus der Lizenzierung von Filmen an Anbieter im Bereich des Pay-TV, Free-TV und Subscriptional VoD (SVoD) sowie Umsätze aus der Produktion von Formaten für Fernsehsender. Veränderte Programmausrichtungen, Werbe- und Gebühreneinnahmen sowie die Anzahl der Abonnenten und die Zuschauerreichweiten beeinflussen in erheblichem Maße die Einkaufsbudgets sowie die Zahlungsmodalitäten der Fernsehsender und Streaminganbieter und können die Finanz- und Ertragslage der Splendid Gruppe negativ beeinflussen.
Als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine hatten die Europäische Union und die internationale Staatengemeinschaft umfangreiche Sanktionen gegen Russland verhängt. Betroffen davon ist insbesondere die Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs mit russischen Geschäftspartnern. Die Splendid Gruppe erwirbt unter anderem Lizenzrechte von russischen Lizenzgebern. Aktuelle Vertragsbeziehungen und Auswertungen wurden zunächst ausgesetzt, mit geringfügigen Auswirkungen auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022. Je nach Dauer und Weiterentwicklung des Kriegsgeschehens und der Folgen daraus können sich jedoch potenzielle Auswirkungen auf das künftige Programmangebot ergeben. Der Vorstand und das Management der Tochtergesellschaften werden mögliche Risken auf der Ebene einzelner Gesellschaften und der Gruppe regelmäßig analysieren. Das Risiko steht in direktem Zusammenhang zum Risiko "Einkauf und Absatz von Lizenzen".
Die Risiken in der Splendid Gruppe und deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Risikolage hat sich insbesondere mit Blick auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum Bilanzstichtag 31.Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr verbessert. Zwar bestehen aufgrund der einzuhaltenden Covenants der aktuellen Finanzierung in der Gesamtbewertung des Risikoportfolios dem Grunde nach weiterhin potenziell entwicklungsbeeinträchtigende Risiken hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen Finanzierung der Splendid Gruppe. Wir halten den Eintritt dieser Risiken zum aktuellen Zeitpunkt jedoch für unwahrscheinlich.
Sowohl die Einhaltung der Covenants der bis 31.12.2022 gültigen Finanzierungsvereinbarungen als auch die Sicherstellung der Finanzierung über den 31.12.2022 hinaus sind in hohem Maße von der Geschäftsentwicklung der Splendid Gruppe im laufenden Jahr abhängig. Obwohl die Prognose der Geschäftsentwicklung durch anhaltende Unsicherheiten im Zuge der COVID-19-Pandemie weiterhin erschwert ist, erwartet der Vorstand - nicht zuletzt aufgrund der ausgesprochen erfreulichen Geschäftsentwicklung in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren - dass die aktuell vereinbarten Bedingungen der bis zum 31.12.2022 gültigen Finanzierungsvereinbarungen mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Des Weiteren geht der Vorstand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Finanzierung der Splendid-Gruppe über den 31.12.2022 hinaus sichergestellt werden kann.
Weitere potenzielle Risiken ergeben sich aus den anhaltenden Marktveränderungen auf die Geschäftsentwicklung im Einkauf und Absatz von Filmlizenzen, im Home Entertainment sowie auf die Lizenz- und Formatvermarktung an SVoD-Plattformen und Fernsehsender. Diese Risiken sind nach Einschätzung des Vorstands mit den in der Splendid Gruppe eingesetzten Instrumenten identifizierbar und beherrschbar.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Splendid Gruppe alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat, um mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Vorstehend genannte Risiken aus der COVID-19-Pandemie werden engmaschig überwacht, um auf potenziell bestandsgefährdende Risken unmittelbar und mit angemessenen Gegenmaßnahmen zu reagieren.
Primäres Ziel des internen Kontrollsystems der Splendid Medien AG ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Überprüfung der Einhaltung interner Vorgaben (insbesondere betreffend die konzerninternen Steuerungsgrößen wie z.B. Umsatz und EBIT, Cashflow und Liquidität), gesetzlicher Vorschriften sowie eines ordnungsgemäßen Rechnungs- und Berichtswesens sind Maßnahmen im Rahmen des IKS. Diese dienen insbesondere dazu, die Risiken, denen sich die Splendid Gruppe in den Bereichen Finanzen, Liquidität und Markt gegenübergestellt sieht, zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Soll/Ist-Abweichungen werden zeitnah an den Vorstand berichtet. Der Aufsichtsrat wird zeitnah von den wichtigsten Entwicklungen innerhalb der Gruppe im Rahmen dieser Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung werden auf alle Funktionsbereiche der Gesellschaft bezogen.
Die folgenden Aktivitäten stehen exemplarisch für die internen Kontrollprozesse:
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| ― | Monatliches Berichtswesen, in dem interne Berichte und Auswertungen sowie externe Daten mit Soll/Ist-Analysen für die Entscheidungsträger erstellt werden |
| ― | Rollierende Liquiditätsplanung auf der Ebene der Konzerngesellschaften sowie zusammenfassend für die Splendid Gruppe |
| ― | Konzerneinheitliche Vorgaben zur Bilanzierung, Bewertung und Kontierung von wesentlichen Sachverhalten |
| ― | Organisatorische Maßnahmen in Verbindung mit der Definition und Zuweisung von Unterschriftskompetenzen, Zugriffsberechtigungen auf Rechnungslegungs- und Finanzsysteme sowie Schutzmaßnahmen für weitere vertrauliche Daten |
| ― | Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen in wichtigen Funktionsbereichen |
| ― | Vier-Augen-Prinzip beim Berichtswesen, bei Zahlungsvorgängen sowie im Rahmen der Abschlussprozesse |
Die Splendid Gruppe legt daneben in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zusätzliche Prüfungsgegenstände im Rahmen von Revisionsprüfungen fest. Die Prüfungen werden in der Regel durch unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften durchgeführt. Die der Revision unterzogenen Geschäftsprozesse werden - sofern erforderlich - optimiert.
Trotz dieser Bemühungen können weder das Interne Kontrollsystem noch das Risikomanagement-System eine vollständige Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele bieten. Wie alle Ermessensentscheidungen können sich auch solche bezüglich der Ausgestaltung angemessener Systeme im Nachhinein als nicht optimal, nicht effizient oder nicht angemessen herausstellen. Kontrollen können aufgrund von im Einzelfall auftretenden Fehlern oder Irrtümern in ihrer Funktionsfähigkeit versagen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung im Einzelfall verspätet erkannt werden.
Die leichte Erholung der Konjunktur im Jahr 2021 wurde durch die Lockerung der Corona-bedingten Eindämmungsmaßnahmen zu Beginn des Jahres 2022 grundsätzlich zunächst weiter gestützt. Hohe Energiepreise sowie Knappheiten in den Lieferketten trugen jedoch wesentlich zu einem Anstieg der Verbraucherpreise bei. Unter diesem Eindruck revidierte die Bundesregierung ihre Jahresprognose für das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts 2022 von 4,1% auf 3,6%. Der Krieg in der Ukraine und die Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland beeinflussen zunächst die Entwicklungen an den Finanzmärkten, den Rohstoffmärkten, der Logistik und der Industrie. Wie nachhaltig und folgenreich sich der Krieg auf die Weltwirtschaft und jeden einzelnen Verbraucher auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass die Rückkehr zu den Umsatzniveaus der Vor-Coronazeit in großen Teilen der Film- und Fernsehbranche aufgrund der teils gravierenden Corona-bedingten Eingriffe mühsam ist. Die Aufbruchstimmung insbesondere in der Kinobranche aufgrund der sukzessiven Rücknahme der Auflagen könnten nun durch die Eintrübung des Konsumklimas aufgrund steigender Energieprise und zunehmender Inflation konterkariert werden. Die aktuellen Ereignisse und Auswirkungen des Krieges in der Ukraine dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Corona-Pandemie noch nicht vorüber ist. Neuerliche Infektionswellen sowie anhaltende Material- und Lieferengpässe hatten die Erholung in den ersten Wochen und Monaten 2022 unterbrochen. So bleibt die Prognose über die Geschäftsentwicklung der Splendid Gruppe vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheiten im Zuge der COVID-19-Pandemie weiterhin erschwert.
Die wesentlichen Grundlagen für die Umsatzplanungen der beiden operativen Segmente ergeben sich wie folgt:
Auf der Grundlage unserer Kinoprogrammplanung rechnen wir für 2022 mit einem Umsatzwachstum aus der Veröffentlichung von Kinofilmen in Deutschland, Österreich und Benelux gegenüber dem Vorjahr.
In der Auswertungsstufe Home Entertainment wird sich die Erlösstruktur weiter und deutlich in Richtung digitaler Auswertung von Filminhalten fortentwickeln. Insgesamt erwarten wir ein Umsatzwachstum in der Auswertungsstufe Home Entertainment gegenüber dem Vorjahr.
Die Umsatzbeiträge in der Auswertungsstufe Lizenzen erzielen wir überwiegend aus Verträgen mit Pay-TV-Anbietern, SVoD-Portalen sowie Free-TV Sendern. Die Planung erfolgt in Abhängigkeit von in den Vorjahren getätigten Investitionen, die entlang der Wertschöpfungskette ausgewertet werden, der Auslieferung von kontrahierten Ko- und Eigenproduktionen an unsere Kunden sowie auf der Basis von Einzeltiteln und Programmkategorien. Verschiebungen von Programmzulieferungen wirken sich dabei wesentlich auf die Umsatzzeitpunkte im Lizenzbereich aus. Vor allem auf der Grundlage des in den vergangenen Jahren rückläufigen Investitionsvolumens erwarten wir im Bereich Lizenzen einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr.
Im Geschäftsfeld Auftragsproduktion werden wir uns auch im Jahr 2022 vorrangig auf die TV-Produktion von "Die Wollnys" im Auftrag für RTLZWEI konzentrieren. Daneben wollen wir selektiv neue Formatentwicklungen vornehmen. Gegenüber dem Vorjahr erwarten wir für 2022 jedoch einen sinkenden Umsatz.
Im Servicebereich Digitalisierung erwarten wir einen moderaten Umsatzzuwachs. Auch im Bereich Synchronisation kalkulieren wir mit einem leichten Umsatzwachstum auf der Basis der Marktentwicklung und der bestehenden Kundenstruktur. Für das Gesamtsegment Service erwarten wir einen leichten Umsatzzuwachs gegenüber 2021.
Auf der Grundlage der trotz der Corona-Pandemie überaus zufriedenstellenden Entwicklung unserer Unternehmensgruppe in den vergangenen zwei Geschäftsjahren blicken wir zuversichtlich auf das Geschäftsjahr 2022. Wir haben uns im digitalen Home Entertainment durch die Akquisition des "maxdome"-Labels und die fortgesetzte intensive Vermarktung unserer Filmbibliothek insbesondere auf den digitalen Plattformen weiter gestärkt und uns in allen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit gegenüber unseren Kunden und Lieferanten als verlässlicher und kooperativer Partner erwiesen.
Unsere zurückhaltende Investitionspolitik der vergangenen beiden Geschäftsjahre wirkt sich jedoch insbesondere auf den Lizenzumsatz des kommenden Jahres voraussichtlich planmäßig dämpfend aus. In den Corona-Krisenjahren 2020 und 2021 war es uns gelungen, die Auswertung unseres umfangreichen Programmkatalogs effizient voranzutreiben. Nun gilt es, den Bestand unserer Filmlibrary mit neuen Lizenzen und Produktionen zu stärken, um auch in der Zukunft dauerhaft die Vermarktungsmöglichkeiten nutzen und ertragsorientiert wachsen zu können. Was die Corona-Pandemie angeht, sind wir angesichts der aktuellen behördlichen Öffnungsperspektiven verhalten optimistisch. Wir müssen die Entwicklungen in den kommenden Monaten regelmäßig überprüfen und die Auswirkungen auf unser Geschäft kontinuierlich bewerten. Unter Berücksichtigung der Segmentumsatzplanungen erwarten wir für 2022 einen Konzernumsatz in einer Bandbreite zwischen EUR 42,0 und EUR 45,0 Mio..
Die Herstellungskosten werden vor allem durch Abschreibungen auf das Filmvermögen beeinflusst, daneben durch Material- und Lizenzkosten sowie durch Personalkosten insbesondere im Servicesegment und in der Auftragsproduktion. Steigerungen in diesen Bereichen werden voraussichtlich durch verringerte Abschreibungen überkompensiert, sodass wir insgesamt mit niedrigeren Herstellungskosten rechnen als im Vorjahr. Die Vertriebskosten werden durch höhere Herausbringungskosten im Kino sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau unserer VoD-Aktivitäten gegenüber 2021 voraussichtlich steigen. Bei den Verwaltungskosten erwarten wir eine moderate Steigerung gegenüber dem Vorjahr.
Auf der Basis der Umsatz- und Kostenplanungen erwartet der Vorstand für 2022 ein deutlich positives EBIT das vor allem unter dem Einfluss der rückläufigen Vermarktungsumsätze sowie höherer Vertriebskosten stehen wird. Wir rechnen mit einem Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 2,0 Mio. und EUR 3,0 Mio.
Auf der Grundlage der vorgesehenen Produktions- und Auslieferungszeitpunkte bereits kontrahierter Filme plant der Vorstand ein gegenüber 2021 deutlich höheres Investitionsvolumen in das Filmvermögen. Die Finanzierung erfolgt aus dem operativen Cashflow sowie aus dem bestehenden Finanzierungsrahmen. Daneben werden wir erneut die Möglichkeiten des Verkaufs von Teilen der Kundenforderungen (Factoring) prüfen.
Wesentliche operative Risiken bei dieser Prognose sind die termingerechte Produktion, Auslieferung und Veröffentlichung der erworbenen Programme sowie eine planmäßige Publikumsakzeptanz.
Die Prognose ist das Ergebnis von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung getroffen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abweichen. Durch die Abhängigkeit vom US-Dollar auf der Beschaffungsseite können deutliche Änderungen bei den Wechselkursrelationen einen starken Einfluss auf diese Ergebnisprognose haben. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter "V.4 Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken" in diesem zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht.
Die Splendid Gruppe verfügt aufgrund ihres langjährigen Bestehens sowie der Expertise des Managements und der weiteren handelnden Personen über eine bedeutsame Marktstellung als unabhängiges Unternehmen im Home Entertainment-Bereich sowie über eine gute Branchenvernetzung sowohl im Lizenzhandel als auch in den Servicebereichen. Auf Basis dieser Marktstellung verfolgt die Splendid Gruppe ihre Strategien im Bereich der digitalen Angebote und Services. Schwerpunkte der Konzernstrategie sind die kontinuierliche Ergänzung und Ausweitung unseres Inhalte- und Dienstleistungsangebotes mit besonderem Fokus auf die digitalen Angebote und Services. Chancen ergeben sich aus der Akquise und der Produktion neuer Programminhalte, aus erweiterten Auswertungsmöglichkeiten unserer umfangreichen Filmbibliothek sowie aus der Vermarktung des eigenen VoD-Angebotes für Privatkunden unter dem "maxdome"-Label und dem B2B-Label "meinVoD" für Geschäftskunden. Wir gehen davon aus, dass sich die hohe Nachfrage nach attraktiven Inhalten insbesondere für die verschiedenen SVoD-Plattformen, aber auch durch klassische TV-Sender weiter fortsetzen wird. Mit unseren Investitionen in ein schwerpunktmäßig breites Portfolio von weniger kapitalintensiven Titeln, fallweisen Eigenproduktionen insbesondere für den Streaming-Markt sowie in Kooperation mit etablierten Produktionspartnern und Sendern und dem weiteren Ausbau der eigenen Streaming-Plattform richten wir uns strategisch auf diese Entwicklung aus.
Das Grundkapital der Splendid Medien AG betrug zum 31. Dezember 2021 EUR 9.789.999,00 und ist auf 9.789.999 Inhaberaktien zu einem Nennwert von je EUR 1,00 je Aktie verteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 26 Abs. 1 der Satzung der Splendid Medien AG eine Stimme. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Nach den zum 31. Dezember 2021 vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen und Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen stellte sich die Aktionärsstruktur zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar:
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| Name | Anzahl der Aktien | % Anteil am Grundkapital |
|---|---|---|
| Andreas R. Klein | 5.208.984 | 53,21 |
| Josef Siepe | 984.643 | 10,06 |
| Familie Klein Beteiligungs GbR mbH | 597.285 | 6,10 |
| Streubesitz | 2.999.087 | 30,63 |
Der Vorstand der Splendid Medien AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Sprecher oder Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Ferner können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand der Splendid Medien AG setzt sich zum 31. Dezember 2021 aus zwei Mitgliedern zusammen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgen die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Vorstandes, deren Bestellung und Abberufung sowie der Abschluss, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen mit Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.
Für die Änderung der Satzung ist grundsätzlich die Hauptversammlung zuständig (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gemäß § 22a der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.
Bei einem Kontrollwechsel sieht die Finanzierungsvereinbarung mit einem Bankenkonsortium vor, dass beide Vertragsparteien über die Fortsetzung der Kreditvereinbarung zu ggfls. angepassten Konditionen Einigung erzielen. Im Übrigen hat die Splendid Medien AG keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels abgeschlossen. Dies betrifft auch eventuelle Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern.
Die Befugnisse des Vorstandes, Aktien auszugeben, sind in § 5 Abs. 3 der Satzung geregelt.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 12. August 2022 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 978.900,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden.
Die Gesellschaft hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Weitere Einzelheiten sind im Konzernanhang dargestellt.
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Splendid Medien AG vom 13. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 12. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder -falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71 ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, durch die Splendid Medien AG oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder durch mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen handelnde Dritte ausgenutzt werden. Die einschränkenden Bestimmungen des § 71 Absatz 2 Aktiengesetz sind zu beachten.
Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Splendid Medien AG, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Die Aktien dürfen in den folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden: Weiterveräußerung von Aktien im rechnerischen Betrag von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, wenn der Veräußerungspreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; Einführung von Aktien der Splendid Medien AG an Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind; Angebot und Übertragung der Aktien gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen; zur Bedienung von Bezugsrechten oder in Erfüllung von Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen und bei der darlehensweisen Überlassung von Wertpapieren; zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) durch Veräußerung gegen vollständige oder teilweise Übertragung des Dividendenanspruchs des Aktionärs; Einziehung, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, im Fall der Veräußerung der Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Konzernanhang.
Die Erklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG nach § 315d i. V. m. § 28gf HGB wurde auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Der Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG gem. § 162 AktG wird bis spätestens zur Einberufung der Hauptversammlung 2022 der Splendid Medien AG (voraussichtlich Anfang Mai 2022) auf der Homepage der Splendid Medien AG veröffentlicht (www.splendid-medien.com/de/hauptversammlung bzw. www.splendidmedien.com -> Unternehmen -> Corporate Governance) und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Köln, 25. März 2022
Splendid Medien AG
Vorstand
Dr. Dirk Schweitzer
Björn Siecken
Wir versichern nach bestem Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der Splendid Medien AG, Köln, zum 31.12.2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Konzernlage- und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 25. März 2022
Der Vorstand
Dr. Dirk Schweitzer
Bjorn Siecken
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 regelmäßig über den Verlauf der Geschäfte bei den Unternehmen des Splendid-Konzerns und zeitnah über Geschäftsvorfälle und Ereignisse von wesentlicher Bedeutung berichtet. Die gebotenen strategischen Konsequenzen wurden vor ihrer Umsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat eingehend erörtert. Durch die Berichterstattung des Vorstands war der Aufsichtsrat jederzeit in der Lage, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Splendid Medien AG und ihrer Tochtergesellschaften verlässlich einzuschätzen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstandes standen während des gesamten Geschäftsjahrs 2021 in einem regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch. Soweit nach Gesetz, Satzung der Splendid Medien AG oder den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich, wirkte der Aufsichtsrat an den geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mit und fasste die notwendigen Beschlüsse.
Anhand der Monatsberichte des Vorstands, die die wesentlichen Kennzahlen der Splendid Medien AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften darstellen, verschaffte sich der Aufsichtsrat laufend einen umfassenden Überblick über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Konzerns. Darüber hinaus erhielt der Aufsichtsrat von dem Vorstand fundierte Planungen zu der Geschäftsentwicklung im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren. Diese Planungen wurden vom Vorstand regelmäßig aktualisiert. Rückfragen des Aufsichtsrats beantwortete der Vorstand umgehend und umfassend. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat ferner sämtliche Unterlagen vor und erteilte alle Informationen, die der Aufsichtsrat anforderte, um sich zu bestimmten Vorgängen oder Ereignissen ein vollständigeres Bild zu machen. Der Aufsichtsrat konnte daher stets seine Aufgaben der Beratung und Überwachung des Vorstands effizient wahrnehmen. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats wurden von dem Vorstand ordnungsgemäß umgesetzt. Sonderausschüsse sind von dem Aufsichtsrat nicht gebildet worden.
Im Geschäftsjahr 2021 fanden keine Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat statt.
Der Aufsichtsrat hat in dem Geschäftsjahr 2021 vier ordentliche Sitzungen abgehalten. Drei dieser Sitzungen wurden aufgrund der Corona-Pandemie per Videokonferenz durchgeführt. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und alle Mitglieder des Vorstands teil.
In der Sitzung am 25. März 2021 berichtete der Vorstand, dass im ersten Quartal des Jahres Umsätze und Ergebnisse in nahezu allen Bereichen über Plan lagen. Besonders gewürdigt wurde der erfolgreiche Geschäftsverlauf bei der Polyband GmbH. Der Splendid Synchron GmbH war es, obwohl sie von dem Lockdown stark betroffen gewesen sei, nach Schilderung des Vorstands gelungen, sich als Anbieter hochwertiger Synchronisationen nicht nur national sondern auch zunehmend international zu etablieren. Mit Blick auf die anhaltende Corona-Pandemie teilte der Vorstand mit, dass in der näheren Zukunft Kinoveröffentlichungen nur noch in eingeschränktem Umfang und für bestimmte Zielgruppen erfolgen würden. Die weitere Entwicklung der Splendid Studios GmbH wurde auf der Grundlage einer vorangegangenen eingehenden Analyse des Vorstandes im Aufsichtsrat diskutiert. Da der Vorstand zum damaligen Zeitpunkt nicht sicher vorhersagen konnte, ob die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen über den 31. Dezember 2021 hinaus fortbestehen würden, erörterten Vorstand und Aufsichtsrat die sich stellenden Alternativen. Der Vorstand teilte ferner mit, dass sich möglicherweise kurzfristig die Gelegenheit ergeben würde, die Maxdome-Plattform zu übernehmen. Risiken und Chancen dieser Transaktion wurden von Vorstand und Aufsichtsrat besprochen. Zu der strategischen Ausrichtung des Splendid-Konzerns in den kommenden Jahren hatte der Vorstand dem Aufsichtsrat ein Grundsatzpapier zukommen lassen. Dessen Inhalte nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Vorgelegt wurde von dem Vorstand ferner der aktualisierte Bericht zum Risikomanagementsystem. Die Anregungen des Aufsichtsrates zu Ergänzungen dieses Berichtes wurden von dem Vorstand aufgenommen.
Die Sitzung am 29. Juni 2021 stand weitgehend im Licht der geplanten Übernahme der Maxdome-Plattform. Der Vorstand erläuterte dem Aufsichtsrat seine auf dieser Übernahme basierende Mehrjahresplanung. Risiken, die mit den bestehenden Maxdome-Lizenzverträgen und deren Fortführung durch die Videociety GmbH verbunden waren, wurden von Vorstand und Aufsichtsrat eingehend erörtert. Ferner tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat über die weiteren strategischen Optionen aus, die sich für die Videociety GmbH im Falle der Übernahme der Maxdome-Plattform ergeben würden. Der Vorstand erläuterte, aus welchen Gründen er die Marke "Maxdome" weiterhin als werthaltig ansehe und welche Marketingaufwendungen er für die Wiederbelebung der Marke als erforderlich erachtete. Einigkeit bestand zwischen Vorstand und Aufsichtsrat darüber, dass die Übernahme der Maxdome-Plattform aus dem Eigenkapital des Konzerns finanziert werden könne. Nach einer umfassenden Abwägung aller erkennbaren Risiken und Chancen sprach sich der Aufsichtsrat für eine Fortführung der Verhandlungen zur Übernahme der Maxdome-Plattform aus. Die Konsortialbanken hatten der Splendid Medien AG in der Zwischenzeit ihre Bedingungen für die Prolongation der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen mitgeteilt. Diese Bedingungen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat erörtert und akzeptiert.
In der Sitzung am 25. August 2021 befasste sich der Aufsichtsrat näher mit der Geschäftsentwicklung der WVG Medien GmbH. Erörtert wurden die Auswirkungen des Rückgangs des Geschäfts mit physischen Datenträgern ebenso wie der positive Einfluss der Umstellung auf Online-Verkauf bei diversen Kunden. Was das Lizenzgeschäft der Splendid Film GmbH betraf, berichtete der Vorstand, dass sich die Zusammenarbeit mit Amazon sehr erfreulich entwickelt hatte und sich weitere Geschäftsfelder für diese Zusammenarbeit abzeichneten. Gegenstand der weiteren Erörterungen waren der Geschäftsverlauf und die Aussicht auf neue Produktionen bei der Splendid Studios GmbH. Zu der Aufsichtsratssitzung hatte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Halbjahresfinanzbericht des Konzerns vorgelegt. Auf Nachfrage des Aufsichtsrates erläuterte der Vorstand einige Positionen dieses Berichtes. Der Aufsichtsrat stimmte danach der Veröffentlichung dieses Berichtes in der von dem Vorstand vorgelegten Fassung zu. Der Vorstand berichtete sodann über die weiteren Verhandlungen, die zur Übernahme der Maxdome-Plattform geführt worden waren. Die mit der Übernahme verbundenen finanziellen Belastungen, insbesondere durch die Verpflichtung zur Abgabe von Minimum-Garantien gegenüber Lizenzgebern und die Erhöhung der Marketingaufwendungen, wurden eingehend erörtert. Auch unter Berücksichtigung dieser Belastungen bewertete der Aufsichtsrat die Übernahme der Maxdome-Plattform als positiv und sprach sich für eine Fortsetzung der Verhandlungen aus. Als ein neues erfolgversprechendes Geschäftsfeld bezeichnete der Vorstand Co-Produktionen mit internationalen Partnern. Der Aufsichtsrat ließ sich die von dem Vorstand hierzu bereits eingeleiteten Schritte erläutern. Als Gast hatte der Aufsichtsrat zu der Sitzung die Leiterin für Rechnungswesen und Personal Frau Schoemaker eingeladen. Frau Schoemaker schilderte, in welcher Weise die kaufmännischen Prozesse im Konzern verbessert worden waren und welche Maßnahmen zum weiteren Aufbau einer zentralen Personalabteilung unternommen worden waren. Im Anschluss hieran tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat über die Fortschritte bei den Verhandlungen über die Prolongation der Finanzierungsvereinbarungen aus. Der von dem Vorstand aktualisierte Bericht zum Risikomanagementsystem wurde diskutiert und in einigen Punkten weiter konkretisiert.
In der Sitzung am 09. Dezember 2021 schilderte der Vorstand seine Erwartungen an die Geschäftsentwicklung in den kommenden Monaten. Seine positive Einschätzung hierzu begründete der Vorstand insbesondere mit dem weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit Amazon. Zugute komme der Splendid Film GmbH, dass sie sich in den vergangenen Jahren als ein verlässlicher Vertriebspartner erwiesen habe und keine Output Deals eingegangen sei. Die Splendid Film GmbH habe sich damit die Möglichkeit offengehalten, vielversprechende Geschäftsbeziehungen mit neuen Partnern einzugehen. Der Vorstand berichtete über die Fortschritte, die zwischenzeitlich in Bezug auf die Vereinbarung von Co-Produktionen erzielt worden waren. Was die WVG Medien GmbH betraf, wurden die Herausforderungen, die sich bei dem Vertrieb physischer Datenträger stellten, und der Ausbau des Geschäftsbereichs Very Us vertieft diskutiert. Besprochen wurden ferner die nächsten Schritte für die Integration der Maxdome-Plattform. Die von dem Vorstand erstellte Mehrjahresplanung für den Konzern nahm der Aufsichtsrat ohne Beanstandungen entgegen. Das Budget für das Geschäftsjahr 2022 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet. Auf der Grundlage des Budgets vereinbarte der Aufsichtsrat mit den Mitgliedern des Vorstandes die Erfolgsziele für ihre variablen Vergütungen im Jahr 2022. Der Aufsichtsrat ließ sich ferner von dem Vorstand die weiteren Verbesserungen in den kaufmännischen Prozessen innerhalb des Konzerns schildern. Die Entsprechenserklärung gemäß § 61 AktG zur Einhaltung des Corporate Governments Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet.
Nach der Empfehlung des Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat einmal jährlich eine Effizienzprüfung vornehmen zu lassen oder selbst vorzunehmen. Der Aufsichtsrat nahm für das Berichtsjahr 2021 diese Effizienzprüfung in der Sitzung am 9. Dezember 2021 selbst vor. Die Prüfung führte zu folgenden Ergebnissen: Der Aufsichtsrat konnte im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der stets zeitnahen und umfassenden Unterrichtung des Vorstands über den Geschäftsverlauf und die wesentlichen Ereignisse im Konzern und den Konzernunternehmen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegende Überwachung des Vorstands ordnungsgemäß wahrnehmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen über die Qualifikation und beruflichen Erfahrungen, die für die Überwachung des Vorstandes der Splendid Medien AG notwendig sind. Der Aufsichtsrat wurde bei Wahrnehmung seiner Aufgaben, durch geeignete Risikomanagement- und Compliance-Systeme unterstützt. Diese Systeme werden von dem Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Durch die Überwachung des Aufsichtsrats ist gewährleistet, dass der Splendid-Konzern in Einklang mit Gesetz und Satzung geführt wird und bestandsgefährdende Risiken für die Splendid Medien AG und den Konzern rechtzeitig erkannt werden. Der Aufsichtsrat hält weder in Bezug auf seine Zusammensetzung noch die Art seiner Aufgabenwahrnehmung Änderungen zum Zwecke der Effizienzsteigerung für geboten. Auch eine Änderung der vorhandenen Systeme ist nach Auffassung des Aufsichtsrates nicht veranlasst.
Die Hauptversammlung der Splendid Medien AG hatte am 30. Juni 2021 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Mazars) zur Abschlussprüferin für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021 gewählt. Mazars bestätigte, wie gesetzlich gefordert, mit Schreiben vom 14. Juli 2021 ihre Unabhängigkeit. Am 2. November 2021 erteilte der Aufsichtsrat Mazars den Auftrag zur Abschlussprüfung. Die Prüfungen des Jahresabschlusses der Splendid Medien AG, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Konzern und die Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2021 erfolgten durch Mazars nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Auf der Grundlage dieser Prüfungen erteilte Mazars jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 24. März 2022 übersandt. Die verantwortlichen Vertreter der Abschlussprüferin, die an der Bilanzsitzung teilnahmen, schilderten dem Aufsichtsrat den Verlauf der Abschlussprüfung und deren wesentlichen Ergebnisse. Der Aufsichtsrat widmete sich insbesondere der Werthaltigkeit des Filmvermögens, der Periodenabgrenzung von Umsatzerlösen und der Werthaltigkeit von Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Die Fragen, die der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang sowie wie zu weiteren Aspekten der geprüften Abschlüsse und Lageberichte stellte, wurden von dem Vorstand und den Vertretern der Abschlussprüferin umfassend und aus Sicht des Aufsichtsrats plausibel beantwortet.
Aufgrund seiner eigenen Prüfungen der Unterlagen, die dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt worden waren, sowie unter Würdigung der erteilten Auskünfte kam der Aufsichtsrat zu dem Schluss, dass die Abschlüsse und die Lageberichte nicht zu beanstanden waren. Die Pflichtangaben des Vorstandes im Lagebericht der Splendid Medien AG und im Konzernlagebericht waren, wovon sich der Aufsichtsrat durch eingehende Prüfung überzeugte, vollständig und zutreffend.
Der Aufsichtsrat schloss sich den Prüfungsergebnissen der Abschlussprüferin an und billigte den Jahresabschluss der Splendid Medien AG und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021. Der Jahresabschluss der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2021 wurde damit festgestellt. Die vorgelegten Lageberichte und den darin enthaltenen Ausblick des Vorstandes auf die weitere Entwicklung der Splendid Medien AG und des Konzerns nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.
Vorstand und Aufsichtsrat legen besonderes Gewicht darauf, dass das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Splendid-Konzerns jederzeit im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln steht, die von den Unternehmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit aufgestellt worden sind. Das von dem Vorstand eingerichtete Compliance-Systeme ist aus Sicht des Aufsichtsrates geeignet, um dieses Ziel sicherzustellen. Wenn dem Aufsichtsrat dennoch Verstöße gegen Gesetze, behördliche Verfügungen oder ethische Leitlinien für geschäftliches Verhalten bekannt werden, wird er dafür Sorge tragen, dass diese Verstöße von dem Vorstand streng geahndet werden. Soweit die Ahndung solcher Verstöße in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fällt, wird der Aufsichtsrat die entsprechenden Sanktionen unverzüglich selbst aussprechen.
Die Splendid Medien AG befolgt mit wenigen Ausnahmen die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex. Soweit von dem Corporate Governance Kodex abgewichen wird, ist dies aus Sicht des Aufsichtsrates im Interesse des Unternehmens sachlich geboten. In der gemeinsamen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG werden die Abweichungen von dem Corporate Governance Kodex benannt und näher begründet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie frühere Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Splendid Medien AG veröffentlicht. Im Übrigen wird auf den Bericht des Vorstandes zur Unternehmensführung verwiesen, der aus Sicht des Aufsichtsrates vollständig und zutreffend ist.
Der Konzern verfügt über ein Risikofrüherkennungssystem, das regelmäßig aktualisiert wird. Über diese Aktualisierung wird der Aufsichtsrat jeweils informiert. Anregungen des Aufsichtsrats zu Änderungen oder Erweiterungen dieses Systems wurden von dem Vorstand in der Vergangenheit stets zeitnah umgesetzt. Durch das Risikomanagementsystem ist sichergestellt, dass wesentliche Gefahren, die der Gesellschaft oder dem Konzern drohen, dem Vorstand so rechtzeitig bekannt werden , dass er hierauf effizient reagieren kann.
Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Splendid-Konzerns für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2021.
Köln, den 24. März 2022
Dr. Ralph Drouven, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften sowie Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang im Sinne des § 161 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes haben jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben den gesetzlich verbindlichen Regelungen des geltenden Aktienrechts enthält er Anregungen und Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; in letzterem Falle sind sie aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und zu begründen.
Die vorangegangene Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG datiert vom 9. Dezember 2021.
Vorstand und Aufsichtsrat der Splendid Medien AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK") mit folgenden Maßgaben entsprochen wurde und wird:
Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.
Der Aufsichtsrat hat bisher nicht gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachfolgeplanung vorgenommen und dies ist derzeit nicht beabsichtigt; daher wird die Vorgehensweise auch nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben.
Begründung: Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern fällt in die ausschließliche Kompetenz des Aufsichtsrats. Eine gemeinsame Nachfolgeplanung mit dem Vorstand ist aus Sicht des Aufsichtsrats hiermit nicht vereinbar. Im Übrigen sind die Entscheidungen über die Besetzung des Vorstands angesichts der sich rasch wandelnden Herausforderungen in einem volatilen Marktumfeld langfristig nicht planbar. Der Aufsichtsrat nimmt aber für sich in Anspruch, sie jeweils rechtzeitig und mit Weitblick zu treffen.
Die Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten.
Da unklar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder seitens der Gesellschaft als angemessen angesehen werden kann, wird vorsorglich eine Abweichung von Ziffer D.12 DCGK erklärt.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes, öffentlich zugänglich sein.
Die Splendid Medien AG veröffentlicht ihren Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Der Halbjahresfinanzbericht wird binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes veröffentlicht. Es werden keine weiteren Zwischenberichte veröffentlicht.
Begründung: Die regelmäßige Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb des vom DCGK empfohlenen Zeitraumes wäre nur bei einer mit, aus Sicht des Vorstandes und Aufsichtsrates unverhältnismäßigen, mit Kosten verbundenen Vergrößerung des internen Rechnungswesens möglich.
Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.
Das Vergütungssystem sieht für die mehrjährige variable Vergütung eine Laufzeit von drei Jahren vor. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums wird die Zielerreichung binnen sechs Monaten festgestellt und die Auszahlung erfolgt mit der nächsten Vergütungsabrechnung nach dieser Feststellung. Entsprechend sind jetzt die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder im Hinblick auf die Zuteilung der mehrjährigen variablen Vergütung ab dem 01. Januar 2022 gestaltet, so dass von der Empfehlung des G.10 Satz 2 abgewichen wurde und wird.
Begründung: Der Aufsichtsrat sieht einen Zeitraum von drei Jahren angesichts des sich rasch ändernden Marktumfeldes als sachgerecht an. Hiermit wird dem Ziel, eine nachhaltige Unternehmensführung zu incentivieren, ausreichend Rechnung getragen. Ein längerer Zeitraum würde aus Sicht des Aufsichtsrats die berechtigten Interessen der Vorstandsmitglieder unangemessen vernachlässigen.
Wir haben den Jahresabschluss der Splendid Medien AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der Splendid Medien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 f) EU-APrVO, dass dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben den folgenden Sachverhalt als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt:
Zu den bezüglich der Ausleihungen an verbundene Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Anhang in den Abschnitten "III. Erläuterungen zur Bilanz" und "IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung". Die Entwicklung der Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Im Jahresabschluss der Splendid Medien AG werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt € 22,7 Mio. ausgewiesen, die 93 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden jährlich von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungs- bzw. Zuschreibungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Vor dem Hintergrund der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume ist die Werthaltigkeit der Ausleihungen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Splendid Medien AG implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Ausleihungen an verbundene Unternehmen auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte und die implementierten internen Kontrollen verschafft. Wir haben das Vorgehen der Gesellschaft bei der Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie bei der Ableitung der Zukunftserfolge auf Vereinbarkeit mit handelsrechtlichen Vorschriften und berufsständischen Verlautbarungen gewürdigt.
Die den Werthaltigkeitstests zugrundeliegenden Unternehmensplanungen haben wir analysiert. Die wesentlichen Annahmen zum Wachstum, geplanten Geschäftsverlauf und zur künftigen Rentabilität haben wir nachvollzogen. Wir haben die Planung mit den gesetzlichen Vertretern der Splendid Medien AG ausführlich diskutiert. Auf dieser Grundlage haben wir deren Angemessenheit beurteilt.
Die Angemessenheit der sonstigen wesentlichen Bewertungsannahmen, wie beispielsweise des Diskontierungszinssatzes, haben wir mit Unterstützung von internen Bewertungsspezialisten auf Basis einer Analyse von Marktindikatoren untersucht. Wir haben die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter im Hinblick auf die sachgerechte Ableitung analysiert und ihre Berechnung unter Beachtung der dafür vorliegenden Anforderungen der handelsrechtlichen Vorschriften nachvollzogen. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der handelsrechtlichen Anforderungen überprüft.
Der von den gesetzlichen Vertretern durchgeführte Wertminderungstest sowie die hierfür angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Ausleihungen an verbundene Unternehmen zu ermitteln.
Die gesetzlichen Vertreter und/oder der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, |
| ― | die Versicherungen nach § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht, |
| ― | den Vergütungsbericht nach § 162 AktG, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats sowie |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind gemeinsam für den Vergütungsbericht verantwortlich. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei JA (MD5-Hashwert: d8f112d89759b5d44f8dc4f15c7cc44a) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Splendid Medien AG, Köln, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben keine Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachende Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Schulz-Danso.
Köln, den 30. März 2022
Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Martin Schulz-Danso, Wirtschaftsprüfer
Susanne Schaefer, Wirtschaftsprüferin
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