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Sparta AG Audit Report / Information 2018

Feb 18, 2020

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Audit Report / Information

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Publication

SPARTA Invest AG

Heidelberg (vormals: Hamburg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018:

AKTIVA

31.12.2018 31.12.2017
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 39 65
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.900 1.354
II. Wertpapiere 1.030.347 1.168.868
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 261.731 267.662
Summe Aktiva 1.298.017 1.437.949
Bilanz zum 31. Dezember 2018: PASSIVA
31.12.2018 31.12.2017
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000
II. Kapitalrücklage 655.464 655.464
III. Gewinnvortrag 676.985 414.605
IV. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss -367.853 262.380
B. Rückstellungen 4.900 5.500
C. Verbindlichkeiten 228.522 0
Summe Passiva 1.298.017 1.437.949

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung (§ 265 Absatz 1 Satz 2 HGB)

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gegliedert.

Die Neufassung von § 277 Absatz 1 Handelsgesetzbuch durch das BilRUG definiert den Begriff der Umsatzerlöse neu. Entsprechend wurden die Umsatzerlöse des Vorjahres an die neue Definition des § 277 Absatz 1 Handelsgesetzbuch angepasst. Die Vorjahresbeträge anderer Posten, auf die sich die Anpassung der Umsatzerlöse für das Vorjahr auswirkt, wurden ebenfalls angeglichen.

Aus Übersichtlichkeitsgründen werden bei Wahlrechten die Angaben regelmäßig in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht und nicht im Anhang.

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB i.V.m. §§ 246 bis 251 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 264 HGB gebildet worden.

Bewertung (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB i.V.m. §§ 252 bis 256 HGB)

Die Bewertungsvorschriften sind unter Beachtung der handelsrechtlichen Normen an den ertragssteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch genommen.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Dem stehen auch tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur beachtet worden, sofern sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen bzw. sonstige Vermögensgegenstände berücksichtigt.

Die Wertpapiere sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Börsenwert zum Bilanzstichtag bewertet.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 100.000. Die Höhe des Grundkapitals stimmt mit der Eintragung im Handelsregister überein.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach üblicher kaufmännischer Schätzung.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtig worden.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB)

Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich nicht.

Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zur Bilanz

Das Grundkapital beträgt EUR 100.000 und ist eingeteilt in 100.000 nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1.

Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2018 beträgt EUR 655.464.

Die Gesellschaft verfügt über kein genehmigtes Kapital.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 367.853 erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 676.985 ergibt sich damit ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 309.132.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 liegen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 228.522 vor.

Sonstige Angaben

Zum Vorstand sind bestellt:

Traute Kuhlmann, Hamburg,

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Christoph Schäfers, Hamburg, Vorstand der SPARTA AG, Hamburg, Vorsitzender,
Dr. Martin Possienke, Bad Homburg, Vorstand der SPARTA AG, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender,
Joachim Schmitt, Mainz, Vorstand der Solventis AG, Mainz.

Konzernzugehörigkeit

Mit Schreiben vom 22. Februar 2012 hat die SPARTA AG, Hamburg, der Gesellschaft mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 100% beträgt.

Mit Schreiben vom 14. Februar 2019 hat die Deutsche Balaton AG der SPARTA Invest AG mitgeteilt, dass sie gemäß § 20 Absatz 4 Aktiengesetz eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der SPARTA Invest AG besitzen, da ihr die von der SPARTA AG an der SPARTA Invest AG gehaltenen Aktien zuzurechnen sind.

Entsprechend wird die SPARTA Invest AG in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG des Geschäftsjahres 2018 einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird nach § 325 Absatz 1 und 3 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Hamburg, im März 2019

Traute Kuhlmann, Vorstand

Hamburg, den 8. Mai 2019

gez. Traute Kuhlmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8. Mai 2019