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Softing AG Management Reports 2019

May 9, 2019

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Management Reports

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Softing AG

Haar

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

der Softing AG sowie des Konzerns

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL

Geschäftsmodell des Konzerns

Softing ist als Software- und Systemhaus in den Segmenten Industrial, Automotive und IT Networks international etabliert. Das Unternehmen entwickelt und vermarktet komplexe und hochwertige Software, Hardware sowie komplette Systemlösungen. Hardware-Prototypen werden im eigenen Haus entwickelt, die Fertigung erfolgt extern.

Im Segment Industrial ist Softing ein weltweit führender Anbieter von industriellen Kommunikationslösungen und Produkten für die Fertigungs- und Prozessindustrie. Die Produkte sind zugeschnitten auf die Anforderungen von System- und Geräteherstellern, Maschinen- und Anlagenbauern sowie Endanwendern. Sie sind bekannt für ihre ausgesprochene Benutzerfreundlichkeit und funktionalen Vorteile. Die Schwerpunkte liegen in Komponenten und Werkzeugen für Feldbussysteme und industrielle Steuerungen sowie in Lösungen für die Produktionsautomatisierung.

Die Kernthemen Diagnose, Messen und Testen des Segments Automotive von Softing stehen für Schlüsseltechnologien in der Automobilelektronik sowie nah verwandter Elektronik-Bereiche, z. B. in der Nutzfahrzeug- oder Landmaschinen-Branche. Das Leistungsangebot umfasst Hard- und Softwareprodukte, passgenaue Lösungen sowie Consulting und Engineering vor Ort. Softing ist der Spezialist für den gesamten Lebenszyklus elektronischer Steuergeräte und Systeme, von der Entwicklung über die Produktion bis zum Service. Automotive setzt bei seinen Entwicklungen auf Standardisierung. Softing ist aktives Mitglied in den wesentlichen Standardisierungsgremien der Automobilelektronik, wie ASAM und ISO. Das Thema Datenfernübertragung hat mit der Akquisition der GlobalmatiX AG eine neue Dimension im Jahr 2018 erfahren.

Das Segment IT Networks steht für das Testen, Qualifizieren und Zertifizieren von Verkabelungen in IT-Systemen, basierend auf weltweiten technologischen Standards. Die Kunden optimieren mit den Messgeräten von IT Networks für Kupfer- und Glasfasernetze ihre täglichen Arbeitsabläufe und schaffen Sicherheit im Datenaustausch.

Beratung, Analysen, Studien und Schulungen runden in allen drei Geschäftssegmenten das Leistungsangebot ab. Softing bedient mit seinen Dienstleistungen und Produkten schwerpunktmäßig den europäischen und den nordamerikanischen Markt. Die asiatischen Märkte wie China, Japan und Korea gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung.

Darstellung der Segmente

Die Segmentierung des Softing-Konzerns erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiken und Ertragsstrukturen der einzelnen Geschäftsfelder. Bei der Segmentierung nach Geschäftsfeldern werden die Aktivitäten in die Geschäftsfelder Automotive, Industrial und IT Networks aufgeteilt. Für weitere Details sowie quantitative Angaben zu den Segmenten des Softing-Konzerns verweisen wir auf die Segmentberichterstattung im Konzernanhang.

Softing AG

Die Softing AG ist die zentrale Management-Holding des Konzerns.

Segment Industrial

Industrial Automation GmbH

Die Softing Industrial Automation GmbH ist ein weltweit führender Anbieter von industriellen Kommunikationslösungen und Produkten sowohl für die Fertigungs- als auch die Prozessindustrie. Die Produkte sind zugeschnitten auf die Anforderungen von System- und Geräteherstellern, Maschinen- und Anlagenbauern oder Endanwendern und bekannt für ihre Benutzerfreundlichkeit und funktionalen Vorteile.

Softing Italia s.r.l.

Softing Italia ist organisatorisch eine Tochter der Softing Industrial Automation GmbH. Softing Italia in Mailand betreut Kunden in Italien direkt vor Ort. Im Jahr 2018 trug die Gesellschaft erneut positiv zum Gesamtergebnis des Softing-Konzerns bei.

Online Development Inc. (OLDI) und Softing Inc.

Online Development Inc. (OLDI) und Softing Inc. mit Sitz in Knoxville, Tennessee, sowie das Vertriebsbüro der Softing Inc. in Newburyport, Massachusetts, sind organisatorisch Töchter der Softing North America Holding Inc., OLDI ist seit fast 30 Jahren ein führender Original Design Manufacturer (ODM) mit einer Bandbreite an Hardware- und Software-Produkten, die zahlreiche industrielle Marktsegmente unterstützen. Große Markenhersteller nutzen OLDIs tiefreichendes Wissen der industriellen Datenverarbeitung und Kommunikation, um die Markteinführung neuer und bewährter Technologien zu verbessern. Softing Inc. bedient den nordamerikanischen Markt, bietet mit eigenen Kapazitäten Projektdienstleistungen an und betreut das Produktgeschäft vor Ort. 2018 trugen die amerikanischen Gesellschaften insgesamt positiv zum Gesamterfolg des Softing-Konzerns bei.

Buxbaum Automation GmbH

Die Vertriebsniederlassung Buxbaum Automation GmbH in Eisenstadt betreut Kunden in Österreich direkt vor Ort. Die Gesellschaft trug 2018 mit Ihren Verkäufen in den Segmenten Industrial und IT Networks wieder positiv zum Gesamtergebnis des Softing-Konzerns bei.

Segment IT Networks

Softing IT Networks GmbH und Softing Singapore Pte. Ltd.

Softing IT Networks GmbH mit Sitz in Haar, München, ist Anbieter von Geräten zur Diagnose von IT-Netzwerken, die im Bereich der Industrieautomation, in der Büroinstallation sowie bei Rechenzentren eingesetzt werden. Softing Singapore mit Sitz in Singapur entwickelt und liefert Test- und Messgeräte für Kupferkabel- und Glasfaser-Daten-Netzwerke. Dies schließt sowohl die Entwicklung und Herstellung von Produkten mit der höchsten Performance in diesem Bereich als auch Zubehör zur Unterstützung des Vertriebs ein. Neben dem Vertrieb liefert die Gesellschaft auch technischen Support und Kalibrierungsleistungen für die angebotenen Produkte. Die zwei Softing IT Networks-Gesellschaften tragen mit einer wachsenden Produktpalette, bestehend aus Eigen- und Distributionsprodukten positiv zum internationalen Erfolg bei.

Segment Automotive

Softing Automotive Electronics GmbH

Die Softing Automotive Electronics GmbH mit Sitz in Haar bietet Produkte und Dienstleistungen in der Diagnose und der Testautomatisierung an. Der prozessübergreifende Ansatz der Softing-Lösungen steigert Qualität und Zuverlässigkeit in der Steuergerätekommunikation. Im Wachstumsmarkt für Diagnose- und Testsysteme in der Fahrzeugelektronik besitzt Softing mit über 80.000 Installationen eine führende Stellung im Markt. Weltweit vertrauen Fahrzeughersteller sowie System- und Steuergerätelieferanten auf bewährte Hard- und Software-Werkzeuge sowie Lösungen von Softing. Darüber hinaus deckt SMT (Softing Mess-Technik) den gesamten Bereich der mobilen und stationären Messwerterfassung ab.

Softing Engineering & Solutions GmbH

Die Softing Project Services GmbH wurde mit Wirkung zum 1. August 2018 auf die Softing Messen & Testen GmbH verschmolzen. Gleichzeitig wurde die Softing Messen & Testen GmbH in Softing Engineering & Solutions GmbH mit Sitz in Kirchentellinsfurt umbenannt.

Die Softing Engineering & Solutions GmbH ist organisatorisch eine Tochter der Softing Automotive Electronics GmbH. Softing ist seit mehr als 20 Jahren erfolgreich im Bereich Automotive Test Solutions tätig und bietet umfangreiches Expertenwissen rund um das automatisierte Testen der Fahrzeugelektronik. Für viele im Kraftfahrzeug vorhandene Steuergeräte hat Softing bereits Funktionsprüfungen und Test-Designs realisiert. Zur optimalen Unterstützung der Kunden bietet die Softing Engineering & Solutions GmbH hochwertige Dienstleistungen unmittelbar am jeweiligen Kundenstandort an. Für Kunden werden qualifizierte Consulting- und Engineering-Leistungen mit Fokus auf die Kernthemen Diagnose, Messen und Testen erbracht. Die gut ausgebildeten Mitarbeiter arbeiten teilweise direkt in den Fachabteilungen der Kunden. Die enge Vernetzung mit allen maßgeblichen Beteiligten ist ein wesentliches Kennzeichen der Arbeitsweise der Softing Engineering & Solutions GmbH und spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Projekte.

Softing Automotive Electronics (Kirchentellinsfurt) GmbH

Die Softing Automotive Electronics Services GmbH wurde mit Wirkung zum 1. August 2018 in Softing Automotive Electronics (Kirchentellinsfurt) GmbH umbenannt. Sie fungiert als interne Entwicklungsgesellschaft im Segment Automotive.

GlobalmatiX AG und GlobalmatiX Inc.

Am 16. März 2018 hat die Softing AG 100 % der Anteile an der GlobalmatiX AG in Vaduz/Liechtenstein durch Sacheinlage erworben. Die GlobalmatiX AG ist ein Mobile Virtual Network Operator (MVNO) der in Europa und Nordamerika mobile Datenkommunikation für Fahrzeuge und Maschinen anbietet, wie diese in den Bereichen (teil-) autonomes Fahren wie auch bei anderen "Connected Services" von Fahrzeugen und Maschinen benötigt werden. Softing weitet mit dieser Akquisition ihre Kompetenzen im Bereich der Megatrends Digitalisierung und Industrie 4.0 massiv aus und legt damit die Basis zu neuen service orientierten Umsätzen. Am 30. Oktober 2018 hat die Softing North America Holding Inc. die GlobalmatiX Inc., Knoxville/USA gegründet. Die GlobalmatiX Inc. wird die Vermarktung der Produkte der GlobalmatiX AG in Nordamerika übernehmen.

Softing Services GmbH

Die Softing Services GmbH mit Sitz in Haar stellt Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften der Softing AG zur Verfügung.

SoftingROM s.r.l.

Die Tochter SoftingROM s.r.l. (SoftingROM) mit Sitz in Cluj, Rumänien, fungiert als Tochtergesellschaft der Softing Services GmbH. SoftingROM bildet für den Softing-Konzern einen wichtigen Pool von IT-Spezialisten bei anspruchsvollen Entwicklungsaufgaben und ist ein strategisch wichtiges Mitglied des Softing-Konzerns.

Softing S.A.R.L.

Die Softing S.A.R.L. mit Sitz in Paris, Frankreich, stellt den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für Vertriebsaktivitäten des Softing-Konzerns in Frankreich zur Verfügung.

Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. (vormals Shanghai Softing software Co., Ltd.)

Am 10. Februar 2018 schloss die Softing Services GmbH einen Vertrag mit der Firma Beijing Windhill Technology Co., Ltd. über den Verkauf von 50 % der Anteile an der Shanghai Softing software Co., Ltd., Shanghai/China. Gleichzeitig beschlossen die Softing Services GmbH und die Beijing Windhill Technology Co., Ltd. eine Vereinbarung über ein zukünftiges Joint Venture für die Vermarktung der Produkte aus dem Softing Konzern im chinesischen Markt.

Softing North America Holding Inc., Delaware/USA

Die Softing North America Holding Inc. ist die zentrale Holdinggesellschaft für die nordamerikanischen Tochtergesellschaften.

Geschäftsmodell der Softing AG

Die Softing AG fungiert als Management-Holding für den Softing-Konzern. Sie erzielt Erlöse durch die Verrechnung von Management-Leistungen, von Unterstützung in Rechtsfragen und im Qualitätsmanagement an die Tochterunternehmen. Darüber hinaus beschränkt sich das Geschäftsmodell auf die Verwaltung der Beteiligungen.

Der Konzernabschluss wurde gemäß § 315e Abs. 1 HGB unter Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsvorschriften, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

STEUERUNGSSYSTEM

Der Softing-Konzern orientiert sich bei der Steuerung seiner Geschäftsaktivitäten vor allem an den Kenngrößen Konzernumsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und dem davon abgeleiteten operativen EBIT, dem EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen und deren Abschreibungen sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung. Daneben steuert der Softing-Konzern das Working Capital über ausgewählte Kennzahlen. Das Working Capital besteht im Wesentlichen aus Vorräten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Der Lagerbestand wird laufend analysiert und anhand der Reichweite auf eventuellen Abwertungsbedarf hin geprüft. Zudem wird anhand kurzfristiger Absatzprognosen die Bestellung neuer Ware im Hinblick auf Verfügbarkeit gesteuert. Ziel ist es, kontinuierlich lieferfähig zu sein, um Produkte auch kurzfristig unseren Kunden zur Verfügung stellen zu können.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden regelmäßig anhand der Altersstruktur analysiert und auf Wertberichtigungsbedarf überprüft. Die Kunden werden üblicherweise durch interne Limit-Vergaben einer entsprechenden Steuerung unterzogen. Überfällige Forderungen werden stringent nachverfolgt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden meist unter Ausnutzung von Skontobeträgen beglichen, sofern diese angeboten werden.

Grundlage der Steuerung sind für die Softing AG auf Grund des Geschäftsmodells im Wesentlichen die Ergebnisse aus Gewinnabführungsverträgen und Dividenden von Konzerngesellschaften. Durch die oben erläuterte Steuerung der Tochterunternehmen bewirkt die Softing AG auch die Steuerung der Ergebnisse aus Gewinnabführungsverträgen in der AG selbst.

Forschung und Entwicklung

Der Softing-Konzern investiert seit Jahren große Teile des Mittelzuflusses aus seinen Umsatzerlösen in Forschung und Entwicklung. Insgesamt hat Softing 20,3 Mio. EUR (Vj. 23,2 Mio. EUR) in die Entwicklung neuer sowie in die Weiterentwicklung bestehender Produkte im Zusammenhang mit Kundenprojekten investiert. Dies entspricht einer Investitionsquote (Verhältnis der Entwicklungskosten zu den Umsatzerlösen) in Höhe von 24 % (Vj. 29 %).

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 2,1 Mio. EUR (Vj. 2,1 Mio. EUR).

Zum Jahresende waren 232 (Vj. 251) Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung beschäftigt. Die Softing AG selbst betreibt keinerlei Forschung und Entwicklung. Diese findet ausschließlich in den operativen Gesellschaften statt.

Die Softing Industrial Automation hat 2018 rund 5,9 Mio. EUR in die Entwicklung neuer sowie die Weiterentwicklung bestehender Produkte investiert. Im Berichtsjahr standen folgende Entwicklungen im Mittelpunkt:

In der Geschäftseinheit Industrial Data Networks wurde die Produktpalette der Gateways um "Einstiegs-Varianten" zur Anbindung von PROFIBUS DP Segmenten erweitert. Mit diesem Angebot werden gezielt stückzahlintensive Steuerungs- und Überwachungsanwendungen in der Fabrik und an der Schnittstelle zwischen kontinuierlicher und diskreter Produktion adressiert. Die speziell für die Prozessindustrie designten Gateway-Versionen zur Integration von PROFIBUS PA Geräten in traditionelle Modbus TCP oder moderne PROFINET-Architekturen wurden funktional erweitert und unterstützen nun auch Hochverfügbarkeitsanforderungen. Die Anzahl der Einsatzszenarien für diese Produkte wurden so nochmals erhöht. Die 3. Generation des Embedded Kommunikations-Moduls für die Integration von Feldbus-Kommunikation in Feldgeräte der Prozessautomation wurde durch die busseitige Unterstützung von PROFIBUS PA und durch eine geräteseitige Modbus-Schnittstelle fertiggestellt. Mit der Zertifizierung des uaToolkit Embedded durch die OPC Foundation verfügt Softing nun als erster Anbieter im Kreise seiner Hauptkonkurrenten über dieses Gütesiegel. Für 2019 stehen neben vier neuen Gateway-Produkten 16 Versions-Releases bereits bestehender Produkte mit deutlichen funktionalen Erweiterungen an. Dadurch wird das Spektrum der unterstützten Anwendungsszenarien nochmals verbreitert.

Die Geschäftseinheit Softing Industrial Data Intelligence erweitert sein Angebot in den Bereichen Edge Gateways sowie Infrastructure Software für sichere Kommunikation im Kontext Industrie 4.0. Die neuen Edge Gateways bieten eine schnelle und kostengünstige Alternative zur Kopplung bestehender, bisher aber nicht vernetzter Fertigungsinseln. Der 2018 eingeführte Secure Integration Server (SIS) setzt oberhalb dieser Geräteebene an, wo tausende von Geräten über OPC UA auch über Standortgrenzen hinweg verbunden werden. DataFEED SIS aggregiert die Daten und regelt über konfigurierbare Profile den sicheren Gerätezugriff.

Im Jahr 2018 wurde die Produktpalette des Geschäftsbereichs IT Networks kontinuierlich weiter durch Eigenentwicklungen ausgebaut. Im Bereich der Qualifizierungstester stellte Softing IT Networks mit der Entwicklung einer Modellreihe bis 10 Gigabit/s eine Weltneuheit in diesem Segment vor.

Durch die enge Zusammenarbeit mit den Herstellern von High-End-Verkabelungssystemen hat sich auch der Ausbau der Kategorie 8-Messtechnik, welcher 2017 begonnen hat, 2018 weiter intensiviert und hat maßgeblich zu dem sehr guten Ergebnis bei Zertifizierern beigetragen. Das Produkt-Portfolio der WireXpert-Zertifizierer wurde erweitert mit einer speziellen Version und neuem Zubehör für Messungen an industriellen Verkabelungen. Zudem wurde 2018 eine innovative Cloud-Lösung entwickelt, welche die Anbindung der WireXpert-Messgeräte an eine Enterprise-Cloud direkt beim Kunden ermöglicht. Die Eigenentwicklung der WaveXpert-Serie positioniert sich als eine Weltneuheit im Bereich WLAN, für die WLAN Paketanalyse mit bis zu 4 x 1.7 Gigabit/s entwickelt.

Die Softing Automotive Electronics GmbH hat die Entwicklung seiner Produkte und Lösungen für Diagnose und Test gemeinsam mit internationalen Schlüsselkunden vorangetrieben. Im Portfolioelement "Applikationen" wurde die erfolgreich am Markt eingeführte Produktfamilie Diagnostic Tool Set (DTS) in der Generation 8 weiterentwickelt. Parallel wurde die Markteinführung der neuen Produktgeneration DTS 9 in großen Schritten vorangetrieben. Das Werkstattsystem Softing TDX wurde ebenfalls weiterentwickelt und konnte erfolgreich bei Neukunden etabliert werden. Die Softwarepakete CAR ASYST und CA ANALYTICS wurden als mobile Expertenwerkzeuge für das Werkstattumfeld weiterentwickelt und auf den Einsatz in weiteren Anwendungsfeldern vorbereitet. Im Portfolioelement "Middleware" wurde die Produktfamilie Softing MVCI-Server (COS) gemäß aktuellem internationalem Standard erweitert und angepasst. Das Softing Vehicle Communication Framework (VCF) wurde parallel zur VIN|ING-Familie weiterentwickelt. Die Weiterentwicklung bzw. Fertigstellung der VIN|ING-Familie stand zugleich im Portfolioelement "Embedded Solutions" im Vordergrund. Während die Geräte der VIN|ING 3000/6000-Reihe auf die Markteinführung vorbereitet wurden, konnte das VIN|ING 2000 bereits erfolgreich an erste Kunden geliefert werden.

2018 stand unter den Vorbereitungen zum Markteintritt der GlobalmatiX mit einem einzigartigen Telematikangebot für gemischte, große Flottenkunden wie diese z. B. von Automobilherstellern betrieben werden. Unser Service ist innovativ und disruptiv zugleich und liefert neben der klassischen Telematik (Geodaten, Fahrverhalten), erstmals CAN Diagnosedaten für markengemischten Flotten aller Marken. Unsere disruptive Lösung erlaubt erstmals den Einsatz von Telematik flächendeckend über die ganze Flotte.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Rückgang der Weltwirtschaft 2018

Die Weltkonjunktur hat nach Meinung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (ifw) im Verlauf des Jahres 2018 an Fahrt verloren. Die wirtschaftliche Stimmung hat sich nahezu überall deutlich eingetrübt. Hierzu hat neben einer Verunsicherung durch zunehmende handelspolitische Konflikte die Straffung der Geldpolitik in den Vereinigten Staaten beigetragen, in deren Folge es zu einem Umschwung bei den internationalen Kapitalströmen kam, der die wirtschaftliche Expansion in den Schwellenländern bremst. Die Weltproduktion wird in diesem Jahr wie im vergangenen Jahr um 3,7 % zunehmen, im kommenden Jahr dürfte die Zuwachsrate auf 3,4 % zurückgehen. Das ifw hat seine Prognose für 2018 und 2019 nochmals leicht - um jeweils 0,1 Prozentpunkte - reduziert. Für 2020 wird unverändert ein Zuwachs um abermals 3,4 % erwartet. Risiken bestehen insbesondere in einer weiteren Verschärfung der Handelskonflikte. In Europa könnten Sorgen um die Schuldentragfähigkeit in Italien, die Verzögerung von Reformen in Frankreich und nicht zuletzt ein möglicher ungeordneter Brexit dazu führen, dass sich die Konjunktur schwächer entwickelt als erwartet.

(Quelle: ifw, Kieler Konjunkturberichte Welt, Nr. 49 (2018|Q4))

Maschinen- und Anlagenbau: Aufschwung setzt sich 2018 weiter fort

Nach zehn Monaten des laufenden Jahres wies lt. dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) der Maschinenbau ein Produktionsplus von 3,7 % auf. Damit wird 2018 zum zweiten Wachstumsjahr in Folge. Die Auftragseingänge im Maschinenbau erreichten in den ersten zehn Monaten des laufenden Jahres ein Plus von 7 % im Vergleich zum Vorjahr. Zugleich erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten im Inland bis September um 34.000 auf 1,067 Millionen - ein Zuwachs von 3,4 %. Die Zahl der Erwerbstätigen im Maschinenbau liegt bei mehr als 1,3 Millionen Menschen, damit ist die Branche weiterhin größter industrieller Arbeitgeber im Land. Sorgen bereiten den Unternehmen allerdings Engpässe sowohl in den Lieferketten, als auch bei Fachkräften. Laut aktuellen Umfragen leiden 27 % der Maschinenbauer in Deutschland unter einem Mangel an Arbeitskräften, in 28 % der Unternehmen wird die Produktion aufgrund von Materialknappheit behindert. Die Exporte der Maschinenbauer aus Deutschland legten in den ersten neun Monaten 2018 um nominal 5,2 % auf 131,9 Mrd. EUR zu. China (plus 11,4 % auf 14,23 Mrd. EUR) und USA (plus 6,9 % auf 14,16 Mrd. EUR) lieferten sich dabei ein Kopf-an-Kopf-Rennen um den Spitzenplatz in der Exportrangliste, mit knappem Vorsprung für die Volksrepublik. Das Exportplus nach China in diesem Zeitraum wird allerdings getrübt von den Aussichten einer sich abschwächenden chinesischen Binnenkonjunktur, die auch unter den Strafzöllen der amerikanischen Regierung leidet. Zugleich steigen Arbeits- und Produktionskosten in China weiter an. Die Konjunktur in den Vereinigten Staaten profitiert derzeit noch von abgesenkten Unternehmenssteuern, allerdings werden auch hier die Inlandsinvestitionen schon wieder schwächer. Der VDMA erwartet deshalb von der EU, dass sie die Verhandlungen sowohl über ein schlankes Freihandelsabkommen mit den USA als auch über ein Investitionsabkommen mit China energisch vorantreibt. Zudem sei die Europäische Union in der eigenen Region gefordert, gerade im Jahr der Europawahl für einen größeren Zusammenhalt der Mitgliedsländer zu sorgen. Um die Wirtschaft innerhalb der EU zu stärken, sei auch ein Abbau überbordender Bürokratie notwendig, welche insbesondere im Mittelstand enorme Zusatzkosten verursache, wie zum Beispiel die nationale Umsetzung der Entsenderichtlinie. Monteure oder Servicefachkräfte müssen häufig sehr kurzfristig zu Kunden innerhalb Europas reisen - dies wird durch die Regularien im Prinzip aber unmöglich gemacht.(Quelle: VDMA,www.vdma.org)

Schwächerer Auftragseingang in der Elektroindustrie

Die Auftragseingänge in der deutschen Elektroindustrie lagen Ende 2018 um 2,6 % unter ihrem Vorjahreswert. Aus dem Inland gingen 1,4 % mehr Bestellungen ein als im Vorjahr, aus dem Ausland dagegen 5,9 % weniger. Vor allem die Aufträge aus Ländern des Euroraums gaben stark nach (-8,9 %). Kunden aus der Nicht-Eurozone bestellten 3,9 % weniger. Damit sind die Auftragseingänge von Januar bis zum Jahresende nur leicht um 0,5 % gestiegen. Während die Inlandsorders um 2,5 % gegenüber Vorjahr fielen, legten die Auslandsbestellungen um 3,0 % zu. Sowohl Kunden aus dem Euroraum (+1,5 %) als auch aus Drittländern (+3,9 %) orderten mehr. Die preisbereinigte Produktion der heimischen Elektroindustrie ist im November 2018 um 3,0 % unter ihrem Vorjahresniveau geblieben. Für den Gesamtzeitraum Januar bis November 2018 ergibt sich soweit noch ein Zuwachs von 2,8 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum. Damit dürften die Erwartungen des ZVEI von +3 % für das Gesamtjahr voraussichtlich erfüllt werden. Ihre Produktionspläne haben die Unternehmen im Dezember - per saldo - den vierten Monat in Folge abwärts revidiert. Immerhin ist der Anteil derjenigen Firmen, die ihren Output in den nächsten drei Monaten erhöhen wollen (23%), größer als der Anteil, der eine Produktionsdrosselung plant (15 %). Die Mehrheit will das derzeitige Produktionslevel beibehalten. Von Januar bis einschließlich November 2018 belief sich der aggregierte Elektroumsatz auf 179,8 Mrd. EUR und lag damit um 3,1 % höher als vor einem Jahr. Die Inlands- und Auslanderlöse erhöhten sich um 3,0 % (auf 85,8 Mrd. EUR) bzw. 3,3 % (auf 94,0 Mrd. EUR). Der Umsatz mit Kunden aus dem Euroraum (+5,4 % auf 34,9 Mrd. EUR) wuchs in den elf Monaten mehr als doppelt so stark wie der mit Geschäftspartnern aus Ländern außerhalb des gemeinsamen Währungsraums (+2,0 % auf 59,1 Mrd. EUR). Das Geschäftsklima in der deutschen Elektroindustrie ist im Dezember 2018 den nunmehr dritten Monat in Folge gesunken. Diesmal verschlechterte sich die Beurteilung der aktuellen Lage, wohingegen die allgemeinen Geschäftserwartungen wieder etwas besser ausfielen. Allerdings bleiben letztere per saldo weiter deutlich unter der Nulllinie. Die Exporterwartungen gaben im Dezember ebenfalls weiter nach, und zwar zum vierten Mal hintereinander. Hier fiel der Saldo aus positiven und negativen Antworten gegenüber dem Vormonat von 9 auf 5 Prozentpunkte.

(Quelle: ZVEI Konjunkturbarometer Januar 2019)

Internationale Automobilkonjunktur 2018 mit robuster Jahresbilanz

Weltweit haben sich die Automobilmärkte im Jahr 2018 unterschiedlich entwickelt. Der europäische Pkw-Markt konnte sein hohes Vorjahresniveau halten, die USA verzeichneten sogar ein leichtes Plus. Die Märkte in Brasilien und Russland überzeugten mit kräftigen Wachstumsraten. Indien legte ebenfalls zu. In China gab es erstmals einen Rückgang, allerdings ist das Marktvolumen weiterhin sehr hoch. In Europa wurden im Jahr 2018 insgesamt 15,6 Mio. Pkw neu zugelassen, so viele wie im Vorjahr. Im Dezember lag der Pkw-Absatz in Europa bei gut 1,0 Mio. Einheiten, ein Minus von 9 %. Der Dezember hatte in vielen Ländern weniger Arbeitstage als der Vorjahresmonat. Im Gesamtjahr legten von den großen Volumenmärkten Frankreich (+3 %) und Spanien (+7 %) zu, Deutschland erreichte Vorjahresniveau. Italien (-3 %) und Großbritannien (-7 %) waren rückläufig. In den USA schloss der Markt für Light Vehicles das Jahr 2018 mit 17,2 Mio. verkauften Fahrzeugen ab, 78.800 Einheiten mehr als im Vorjahr (±0 %). Dabei ging der Absatz von Pkw um 13 % zurück, im Light-Truck-Segment hingegen stiegen die Verkäufe um 8 %. Im Dezember wurden 1,6 Mio. Light Vehicles verkauft (+1 %). In China sank das Volumen des Pkw-Marktes im Jahr 2018 um fast 4 % auf 23,3 Mio. Neufahrzeuge. Dies ist der erste Rückgang seit Jahrzehnten. Hier hat vor allem der Handelskonflikt mit den USA seine Spuren hinterlassen. Im Dezember lag das Absatzvolumen mit 2,4 Mio. Einheiten rund 16 % unter Vorjahresniveau. In Indien zog das Absatzvolumen 2018 um 5 % an. Es wurden 3,4 Mio. Einheiten verkauft. Im Dezember lag der Markt auf Vorjahresniveau (238.700 Einheiten). Das japanische Neuwagengeschäft entwickelte sich im vergangenen Jahr solide: 4,4 Mio. verkaufte Pkw entsprechen dem Vorjahresergebnis. Mit 319.700 neu zugelassenen Pkw ging der Absatz im Dezember um 3 % zurück. Der Markt in Russland hat sich 2018 weiter erholt und lag mit 1,8 Mio. verkauften Neufahrzeugen 13 % über dem Volumen des Vorjahres. Mit 175.200 Light Vehicles stieg der Absatz im Dezember um 6 %. Der brasilianische Markt für Light Vehicles verbuchte im Gesamtjahr 2018 ein kräftiges Wachstum: Der Absatz von Neuwagen stieg um 14 % auf knapp 2,5 Mio. Fahrzeuge. Im Dezember betrug das Plus 10 % (225.400 Fahrzeuge). Das war der 20. Wachstumsmonat in Folge. (Quelle: VDA, Pressemitteilung vom 16.01.2019, www.vda.de)

GESCHÄFTSVERLAUF

Softing hat 2018 zur alten Umsatzstärke zurückgefunden, in allen Märkten und Segmenten konnten Umsatzsteigerungen verzeichnet werden. 2018 lag der Umsatz mit 83,9 Mio. EUR (Vj. 78,7 Mio. EUR) um 5,2 Mio. EUR (6,6 %) über dem Vorjahresniveau, die Prognose von 80,0 Mio. EUR wurde um rund 3,9 Mio. EUR übertroffen. Das EBITDA betrug im Geschäftsjahr 9,0 Mio. EUR (Vj. 6,8 Mio. EUR), dies entspricht einer EBITDA-Marge von 10,8 % (Vj. 8,7 %). Das operative EBIT (dem EBIT bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen von 4,4 Mio. EUR und deren Abschreibungen von 2,1 Mio. EUR sowie Auswirkungen aus der Kaufpreisverteilung 1,8 Mio. EUR) beträgt 2018 3,6 Mio. EUR (Vj. 1,1 Mio. EUR), die Prognose von 3,7 Mio. EUR wurde somit fast erreicht. Das EBIT 2018 erreichte die mit 4,1 Mio. EUR (Vj. 2,3 Mio. EUR) die Prognose von 4,0 Mio. EUR, trotz Belastungen von rund 1,1 Mio. EUR aus der Akquisition GlobalmatiX.

Das Segment Industrial erzielte einen Umsatz von 52,8 Mio. EUR (Vj. 50,9 Mio. EUR). Das EBITDA betrug 5,3 Mio. EUR (Vj. 6,3 Mio. EUR). Das EBIT sank aufgrund von einem erhöhten Wareneinsatz von im Vorjahr 3,8 Mio. EUR auf 3,2 Mio. EUR.

Der Umsatz von Automotive steigerte sich um 4,6 % von 17,4 Mio. EUR auf 18,2 Mio. EUR, daraus resultierte ein EBITDA von 2,7 Mio. EUR nach 0,2 Mio. EUR im Vorjahr. Das EBIT stieg entsprechend von -1,0 Mio. EUR auf 0,6 Mio. EUR.

Das Segment IT Networks steigerte den Umsatz um starke 24,5 % von 10,4 Mio. EUR auf 12,9 Mio. EUR und erzielte ein EBITDA von 0,7 Mio. EUR (Vj. 0,0 Mio. EUR) sowie ein EBIT von 0,2 Mio. EUR (Vj. -0,5 Mio. EUR).

Daraus resultierte ein Konzernergebnis von 3,3 Mio. EUR nach 0,7 Mio. EUR im Vorjahr.

Der Verlust der Konzernmutter, Softing AG, sank auf Grund gestiegener Ergebnisabführung von -3,2 Mio. EUR im Jahr 2017 um 1,8 Mio. EUR auf -1,4 Mio. EUR im Jahr 2018.

Die Aufwandspositionen im Konzern entwickelten sich folgendermaßen:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Materialaufwand 36.471 32.247
Zuwendungen an Arbeitnehmer 33.440 33.031
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 4.937 4.494
Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.830 12.064
Betriebliche Aufwendungen 85.678 81.836

ERTRAGSLAGE

Ertragslage Konzern

Die finanziellen Leistungsindikatoren im Konzern sind die Umsatzerlöse, das erzielte operative EBIT und das EBIT.

Im vergangenen Geschäftsjahr stieg der Konzernumsatz um 6,6 % auf 83,9 Mio. EUR. Die aktivierten Eigenleistungen (Produktentwicklungen) betrugen 4,4 Mio. EUR und lagen um 0,2 Mio. EUR unter Vorjahresniveau (4,6 Mio. EUR), der Anteil der aktivierten Eigenleistungen im Verhältnis zum Gesamtumsatz sank im Geschäftsjahr 2018. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 1,4 Mio. EUR wurden stark durch Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von 0,9 Mio. EUR geprägt. Im Vorjahr betrugen die sonstigen betrieblichen Erträge 0,9 Mio. EUR.

Der Materialaufwand erhöhte sich um 4,2 Mio. EUR oder 13,1 %. Der Grund dafür liegt hauptsächlich in der starken Umsatzsteigerung im Segment IT Networks mit dementsprechenden Wareneinständen für Eigen- und Fremdprodukte im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt betrug die Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) 43,5 % (Vj. 41 %) und der Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) stieg daher unterproportional von 46,5 Mio. EUR auf 47,4 Mio. EUR.

Der Personalaufwand stieg leicht um 1,2 % auf 33,4 Mio. EUR auf Grund von leicht erhöhten variablen Vergütungen und Gehaltssteigerungen, gegenläufig wirkte sich ein leicht reduzierter Personalstand aus. Zum Stichtag waren 402 Mitarbeiter im Softing-Konzern beschäftigt (Vj. 411).

Die Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen stiegen von 4,5 auf 4,9 Mio. EUR, bedingt durch die Erhöhung der Abschreibung aus der Kaufpreisallocation der GlobalmatiX.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken stark um 1,2 Mio. EUR auf 10,8 Mio. EUR. Zum größten Teil aufgrund von verminderten externen Leistungen bei der Produktentwicklung.

Eine zentrale Größe für die Beurteilung und die Steuerung der Ertragslage ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 4,1 Mio. EUR (Vj. 2,3 Mio. EUR) und dem davon abgeleiteten operativen EBIT von 3,5 Mio. EUR (Vj. 1,1 Mio. EUR).

Das Zinsergebnis blieb unverändert bei -0,2 Mio. EUR und war auch 2018 durch die Zinsaufwendungen für die Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises der OLDI geprägt.

Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultierte daraus ein Konzernergebnis von 3,3 Mio. EUR (Vj. 0,7 Mio. EUR).

Ertragslage AG

Als Management-Holding erzielte die Softing AG Erlöse nur durch die Leistungserbringung an die Tochtergesellschaften. Im Wesentlichen bestanden diese Leistungen in der aktiven Geschäftsführung in den Gesellschaften sowie in der Unterstützung in Rechtsfragen und im Qualitätsmanagement. Die hierfür anfallenden Kosten wurden zu festgelegten Teilen an die Tochtergesellschaften belastet; nicht belastet wurden die Kosten für allgemeine Kontrollleistungen.

Die Softing AG tritt nicht direkt am Markt auf, sondern erhält Erträge aus Beteiligungen und Ergebnisabführungsverträgen. Ergebnisabführungsverträge bestehen mit folgenden Tochtergesellschaften:

Unmittelbar:

Softing Industrial Automation GmbH
Softing Automotive Electronics GmbH
Softing Services GmbH
Softing IT Networks GmbH

Mittelbar (via Softing Automotive Electronics GmbH):

Softing Engineering & Solutions GmbH

Die Ergebnisse aus Ergebnisabführungen sind die wesentlichen Steuerungsgrößen für die Softing AG und stellen den finanziellen Leistungsindikator dar. Im vergangenen Geschäftsjahr veränderten sich diese von -5,6 Mio. EUR auf -1,3 Mio. EUR. Die Prognose der Ergebnisse aus Ergebnisabführungen für das Geschäftsjahr 2018 lag bei 0,5 bis 1,0 Mio. EUR. Die Prognose wurde insbesondere durch die Gesellschaften Softing Industrial Automation GmbH und Softing IT Networks GmbH verfehlt. Zum größten Teil aufgrund von verminderten externen Leistungen bei der Produktentwicklung.

Der Personalaufwand stieg von 2,0 Mio. EUR auf 2,3 Mio. EUR auf Grund erhöhter Aufwendungen für Altersversorgung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen insgesamt von 0,7 Mio. EUR auf 0,8 Mio. EUR.

Auf Grund geringerer Kosten im Zusammenhang mit der Steuerung der Tochtergesellschaften ergab sich für 2018 eine Verminderung der Erlöse mit verbundenen Unternehmen von 3,0 Mio. EUR auf 2,9 Mio. EUR.

Für Verpflichtungen aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer abgelaufener Geschäftsjahre (Betriebsprüfung der Jahre 2013 bis 2016) wurden Steuerrückstellungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR (i. Vj. rund 0,0 Mio. EUR) gebildet, es besteht jedoch auch eine Rückforderung für das Jahr 2017 in den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,4 Mio. EUR. Diese Rückforderung entstand durch Ergebnisanpassungen in den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen von Tochtergesellschaften mit Projektgeschäft sowie einem körperschaftssteuerlichen Verlustrücktrag.

Der Jahresfehlbetrag beträgt 1,4 Mio. EUR (im Vj. 3,2 Mio. EUR).

FINANZLAGE

Finanzlage Konzern

Finanzmanagement

Im Rahmen des Konzern-Finanzmanagements sind die deutschen Tochtergesellschaften in ein Cash Pooling einbezogen, das die Softing AG führt. Falls notwendig werden die Cashflows der Fremdwährungs-Gesellschaften durch klassische Termingeschäfte abgesichert. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keine Termingeschäfte abgeschlossen.

Kapitalstruktur

Zum Jahresende 2018 stieg das Eigenkapital des Softing-Konzerns auf 68,4 Mio. EUR (Vj. 52,3 Mio. EUR). Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 (Genehmigtes Kapital 2015) erteilten Ermächtigung, erfolgte die Finanzierung des Kaufpreises der GlobalmatiX AG in Aktien der Softing AG, im Wert von 13,7 Mio. EUR (Fair Value zum Erwerbszeitpunkt nach IFRS ist 13,4 Mio. EUR). Der Vorstand der Softing AG beschloss mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 16. März 2018, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.655.381 gegen Sacheinlagen um EUR 1.450.000 auf EUR 9.105.381 durch Ausgabe von 1.450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 9,43 EUR zu erhöhen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde Herr Alois Widmann, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, zugelassen. Herr Widmann bringt seine sämtlichen Aktien an der GlobalmatiX Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, in die Gesellschaft ein. Die Gesellschaft und Herr Widmann haben am 16. März 2018 den entsprechenden Einbringungsvertrag geschlossen.

Die Eigenkapitalquote erreichte 69 %, im Vorjahr 65 %.

Die langfristigen Schulden beliefen sich auf 9,4 Mio. EUR (VJ. 11,1 Mio. EUR). Die Reduktion resultierte insbesondere aus der Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern innerhalb des Organkreises.

Die kurzfristigen Schulden stiegen um 4,7 Mio. EUR auf 22,0 Mio. EUR, im Wesentlichen bedingt durch die Erhöhung der Schulden aus Lieferungen und Leistungen und die Erhöhung der kurzfristigen Finanzschulden.

Investitionen

Im vergangenen Geschäftsjahr investierte der Softing-Konzern 6,4 Mio. EUR (Vj. 4,6 Mio. EUR) in selbst erstellte und fremderstellte immaterielle Vermögensgegenstände. Die Investitionen in das übrige Anlagevermögen betrugen im Jahr 2018 1,2 Mio. EUR (Vj. 0,8 Mio. EUR). Hinsichtlich der segmentbezogenen Angaben zu Investitionen verweisen wir auf den Abschnitt Forschung und Entwicklung.

Liquidität

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit stieg ergebnisbedingt um 5,8 Mio. EUR von 3,6 Mio. EUR auf 9,4 Mio. EUR.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug 7,7 Mio. EUR (Vj. 9,8 Mio. EUR), größtenteils geprägt durch die Investitionen in Neuentwicklungen und Ersatzbeschaffungen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -2,2 Mio. EUR und war geprägt durch Rückzahlung von Darlehen in Höhe von 2,5 Mio. EUR, Aufnahme von kurzfristigen Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. EUR sowie die Dividendenzahlung von 1,0 Mio. EUR.

Die dem Konzern zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel standen zum Jahresende bei 9,7 Mio. EUR (Vj. 10,3 Mio. EUR).

Finanzlage AG

Kapitalstruktur

Das Eigenkapital stieg zum 31. Dezember 2018 von 37,0 Mio. EUR auf 48,3Mio. EUR. Die Veränderungen begründen sich in der Auszahlung der Dividende von -1,0 Mio. EUR, dem Jahresfehlbetrag von -1,4 Mio. EUR und der Kapitalerhöhung von 13,7 Mio. EUR.

Die Eigenkapitalquote betrug 76,7 % (Vj. 66,4 %).

Die Erhöhung der Rückstellungen von 1,7 Mio. EUR auf 2,2 Mio. EUR basiert größtenteils auf Veränderungen in der Rückstellung für Pensionen und in den Personalrückstellungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen von 1,7 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR auf Grund der Nichtauszahlung von variablen Vergütungsansprüchen und erhöhter Umsatzsteuerzahllast.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um 1,4 Mio. EUR auf Grund regelmäßiger Tilgungen der 2014 aufgenommenen Darlehen von 2,4 Mio. EUR und der gegenläufigen Aufnahme von kurzfristigen Betriebsmitteln von 1,0 Mio. EUR.

Liquidität

Die Finanzierung der Tochtergesellschaften erfolgte fast ausschließlich durch das Cash-Pooling-System der Softing AG und eigene, operative Geldzuflüsse für Tochtergesellschaften, die nicht am Cash-Pooling-System teilnehmen. In geringem Umfang wurden separate Bankfinanzierungen von Tochtergesellschaften genutzt. Zur Finanzierung des festen Kaufpreises von OLDI hat die Softing AG insgesamt Darlehen in Höhe von 11,0 Mio. EUR von zwei deutschen Geschäftsbanken aufgenommen. Diese valutierten zum 31.12.2018 noch mit 4,1 Mio. EUR.

Die Finanzmittel betrugen zum Jahresende 5,1 Mio. EUR (Vj. 7,1 Mio. EUR).Es bestehen nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 4,0 Mio. EUR (Vj. 5,0 Mio. EUR).

VERMÖGENSLAGE

Vermögenslage Konzern

Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten unter anderem immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwerte, das Sachanlagevermögen und latente Steueransprüche und repräsentierten Ende 2018 einen Anteil von 63,1 % der Bilanzsumme (Vj. 56,9 %). Dem gegenüber standen Eigenkapital und langfristige Schulden in Höhe von 77,9 % (Vj. 78,6 %).

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 17,1 Mio. EUR auf 63,0 Mio. EUR. Die Gründe lagen zum größten Teil in der Akquisition der GlobalmatiX AG. Der Geschäfts- oder Firmenwert erhöhte sich um 3,4 Mio. EUR, die sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 14,6 Mio. EUR aufgrund der Aktivierung einer Mobilfunklizenz der GlobalmatiX AG in Höhe von 12,0 Mio. EUR, das Sachanlagevermögen erhöhte sich um 0,3 Mio. EUR. Der Bestand an aktiven latenten Steuern von 0,8 Mio. EUR. (Vj. 2,1 Mio. EUR) verringerte sich aufgrund von Verrechnung mit passiven latenten Steuern innerhalb des deutschen Organkreises.

Die kurzfristigen Vermögenswerte umfassen Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen von 34,8 Mio. EUR auf 36,8 Mio. EUR und sind im Wesentlichen auf einen Anstieg von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräten um 3,1 Mio. EUR zurückzuführen. Gegenläufig wirkten sich um 0,6 Mio. EUR gesunkene Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente aus und der Rückgang von Steuerforderungen 0,3 Mio. EUR aus.

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr auf 99,8 Mio. EUR (Vj. 80,7 Mio. EUR).

VERMÖGENSLAGE AG

Die Bilanzsumme der Softing AG erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 7,2 Mio. EUR auf 63,0 Mio. EUR (Vj. 55,8 Mio. EUR).

Die Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhten sich um 14,0 Mio. EUR von 17,2 Mio. EUR auf 31,2 Mio. EUR. Dies ist im Wesentlichen auf die Akquisition der GlobalmatiX AG zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden 1,0 Mio. EUR an kurzfristigen Darlehen aufgenommen.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sanken um 0,5 Mio. EUR auf 14,4 Mio. EUR auf Grund von Rückzahlungen. Der Bestand an flüssigen Mitteln sank auf 5,1 Mio. EUR.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sanken von 15,4 Mio. EUR auf 12,0 Mio. EUR auf Grund gesunkener Forderungen aus dem Cashpooling.

GESAMTAUSSAGE ZUR LAGE DES KONZERNS UND DER AG

Die Finanz- und Vermögenslage sowohl des Konzerns als auch der Softing AG ist weiterhin sehr solide, die Ertragslage hat sich im vergangenen Geschäftsjahr auf Grund der verbesserten Ertragssituation und geringerer Verlustsituation einiger Tochtergesellschaften, im Vergleich zum Vorjahr, stark verbessert.

NACHTRAGSBERICHT

Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zu berichten.

BERICHTE ZU CHANCEN, RISIKEN UND PROGNOSEN

CHANCENBERICHT

Die dargelegten Ausführungen gelten gleichermaßen für den Konzern als auch für die Softing AG. Die Chancen und Risiken entstehen in den einzelnen Tochterunternehmen der Softing AG. Über die abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge bzw. Beteiligungserträge wirken sie sich direkt, gegebenenfalls mit einem zeitlichen Verzug zur IFRS-Rechnungslegung auch auf den Einzelabschluss der Softing AG aus.

Softing Industrial GmbH

Nach der sehr erfolgreichen Markteinführung des mobiLink, dem weltweit ersten mobilen Interface für die Geräteparametrierung mit gleichzeitiger Unterstützung der drei wesentlichen Kommunikationsprotokolle in der Prozessautomation, erwartet die Geschäftseinheit Industrial Data Networks eine weitere, deutliche Steigerung der Verkäufe im Jahr 2019. Für die 2018 erstmals dem Markt vorgestellten Gateways zur Anbindung von PROFIBUS Geräten in moderne Industrial Ethernet Architekturen werden erste Design-Ins gesehen. Durch das revolutionär einfache Konzept des commKit zur Integration einer Kommunikations-Schnittstelle für FOUNDATION fieldbus oder PROFIBUS PA mittels gemeinsamer Hardware und Parametrier-Tool ermöglicht Softing größeren Anbietern interne Einsparungspotentiale und kleineren Anbietern die grundsätzliche Möglichkeit ein eigenes Angebot für diese wichtigen Nischentechnologien zu realisieren. Deswegen erwartet Industrial Data Networks hier Geschäfte durch Umstellung von bisherigen Design-Ins im Jahr 2019.

Durch die Digitalisierung entlang der Wertschöpfungskette eröffnen sich für Softing ganz neue Businesspotentiale: Sondermaschinen, die nicht vernetzt in großen Stückzahlen in den Bereichen Kunststoff- oder Metallbearbeitung eingesetzt werden. Speziell auf diese Anforderung angepasste Gateways dataFEED uagates können diesen Markt schnell erschließen. Software as a Service: mit der dataFEED SIS haben Kunden erstmalig die Möglichkeit das Produkt über Jahres- oder Servicelizenzen zu beziehen und die Kosten damit kontinuierlich dem Nutzungsverhalten anzupassen. Cloud Plattformen: Data Intelligence forciert die Entwicklung von Hard- und Software Lösungen für die Cloud Kommunikation. In diesem Jahr haben wir bereits Lösungen zur Vernetzung mit den wichtigsten Cloud Plattformen wie Microsoft Azure, Amazon AWS oder Siemens Mindsphere vorgestellt.

Softing IT Networks GmbH, Softing Singapore Pte. Ltd.

Für 2019 und 2020 sind zusätzliche Neuentwicklungen und Erweiterungen in den Bereichen Verifizierer, Qualifizierer und Zertifizierer von sowohl Kupfer- als auch Glasfaser-Verkabelungen geplant, welche die Produktpalette des IT Networks Geschäftsbereiches weiter ausbauen und stärken werden. Zusätzlich konnte auch ein neuer Partner für die Planung und Analyse von WLAN-Netzwerken gefunden werden, für den IT Networks die Distribution ab Ende 2018 übernommen hat. Mit den im Jahr 2017 und 2018 fertiggestellten Entwicklungen steht IT Networks somit ein weiterwachsendes Produktportfolio mit einigen "Industry-First" Produkten zur Verfügung, mit welchen Softing 2019 weiter die Position als Technologieführer und Trendsetter ausbauen wird.

Online Development Inc. (OLDI)

OLDI ist ein führender Auftragsfertiger (Original Design Manufacturer, ODM) mit einer Bandbreite von Hardware und Software-Produkten, die zahlreiche Markenhersteller und industrielle Marktsegmente unterstützen. Die Kunden nutzen OLDI's tiefgehende Kenntnisse der Datenverarbeitung und Kommunikation im Industriesegment, um die Einführungszeit ihrer neuen und bestehenden Produkte zu verkürzen. Mit dem strategischen Fokus auf Betriebssicherheit, Datensicherheit und skalierbarer Rechenleistung konnte OLDI sein Geschäft durch neue Kunden, Projekte und Technologien weiter ausbauen. Die durch diese Projekte aufgebaute Expertise lässt weitere Geschäftsmöglichkeiten in 2019 und darüber hinaus erwarten.

Softing Automotive Electronics GmbH

Das Produkt- und Leistungsportfolio der Automotive Electronics wurde 2018 weiter ausgebaut und insbesondere in den Portfolioelementen "Applikationen" durch den Ausbau von Softing TDX und in den "Embedded Solutions" durch die Markteinführung des VIN|ING 2000 gestärkt. Die bevorstehende Markteinführung von DTS 9 stößt bereits in der Beta-Phase auf hohes Marktinteresse, so dass Softing gute Chancen zum Ausbau seiner Marktposition sieht. Gestützt wird dies durch den bevorstehenden Gewinn weiterer Neukunden für Softing TDX sowie die Markteinführung der VIN|ING 3000/6000-Reihe. Auch die Softing Messtechnik (SMT) wird im Rahmen von mehrjährigen Verträgen stabile Umsätze erzielen. Auf dieser Basis sieht Softing eine solide Grundlage für langfristig anhaltendes Wachstum.

GlobalmatiX

GlobalmatiX konnte in der zweiten Hälfte 2018 einige detaillierte Pilotstellungen mit größeren OEMs starten. Erste Umsätze im Jahr 2019 sind in Aussicht. Zudem gründeten wir im 4. Quartal 2018 die GlobalmatiX Inc. in USA. Erste Testinstallationen mit einem weiteren OEM und einem Flottenbetreiber von Behördenfahrzeugen in USA sind ebenfalls angelaufen.

SoftingROM s.r.l.

Softing entwickelt laufend neue Produkte und Technologien, um einerseits dem technologischen Umbruch, also dem Übergang auf neue Technologien zu begegnen, und andererseits neue Märkte und Wachstumschancen zu erschließen. Der rumänischen Tochtergesellschaft SoftingROM kommt hierbei die Aufgabe zu, die nötigen Entwicklungsleistungen zu verstärken. Cluj in Rumänien ist für Softing ein idealer Standort, da er vergleichsweise schnell und kostengünstig von München aus zu erreichen ist. Vor Ort stehen gut ausgebildete Ingenieure und Informatiker zur Verfügung.

RISIKOBERICHT

Die dargelegten Ausführungen gelten gleichermaßen für den Konzern als auch für die Softing AG. Die Risiken entstehen in den einzelnen Tochterunternehmen der Softing AG. Über die abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge bzw. Beteiligungserträge wirken sie sich direkt, gegebenenfalls mit einem zeitlichen Verzug zur IFRS-Rechnungslegung auch auf den Einzelabschluss der Softing AG aus. Die aufgeführten Risiken betreffen alle Segmente.

Softing ist ein international tätiges Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Automatisierungstechnik, der Fahrzeugelektronik und Netzwerkkommunikation. Es ist mit einer Reihe von Risiken konfrontiert, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.

Dies betrifft insbesondere Risiken, die aus der Marktentwicklung, der Positionierung von Produkten und Dienstleistungen, aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie aus kaufmännischen Vorgängen resultieren. Die Geschäftspolitik besteht darin, vorhandene Geschäftschancen bestmöglich zu nutzen. Aufgabe der Risikopolitik ist es, die damit verbundenen Risiken sorgfältig abzuwägen. Risikomanagement ist daher fester Bestandteil aller Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Das Risikomanagement-System des Konzerns bzw. der Softing AG umfasst Risiken und Chancen gleichermaßen.

Die Risikogrundsätze werden vom Vorstand formuliert. Sie beinhalten Aussagen zu Risikostrategie, Risikobereitschaft und Geltungsbereich.

Bei der Risikoanalyse erfolgt eine Beurteilung der identifizierten Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit (Quantitätsdimension) und der möglichen Schadenshöhe (Intensitätsdimension). Der Risikobewertung sind jedoch insbesondere im Bereich der operativen Risiken praktische Grenzen gesetzt, da die Anzahl der möglichen Risiken hoch ist, die Risikodaten häufig jedoch nur unvollständig vorliegen. Da der Aufwand für das Risikomanagement im vertretbaren Rahmen liegen sollte, muss daher in vielen Risikobereichen auf eine subjektive Risikoeinschätzung zurückgegriffen werden.

Um die Risiken bewerten zu können, werden die Risiken in verschiedene Kategorien eingeteilt. Aus dem Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensmaß ergeben sich folgende Risikostufen:

a. Kleine Risiken (relative Risikowirkung bis 25%) sind für das Unternehmen unwesentlich und es sind keine Maßnahmen zur Risikoreduktion zu vereinbaren. Dabei errechnet sich die relative Risikowirkung aus dem Verhältnis der Schadenshöhe multipliziert mit der Risiko-Eintrittswahrscheinlichkeit zum geplanten EBIT einer Konzerngesellschaft.
b. Mittlere Risiken (relative Risikowirkung bis 50%) bestehen bei einem begrenzten Schadensausmaß und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Effiziente und effektive Maßnahmen reichen aus, um mittlere Risiken zu reduzieren oder im Ernstfall rasch zu bewältigen.
c. Große Risiken (relative Risikowirkung bis 50%) haben im Vergleich zu mittleren Risiken ein höheres Ausmaß und/oder eine größere Eintrittswahrscheinlichkeit. Sie sollten durch geeignete Kontrollen oder Prozessoptimierung reduziert werden. Wenn möglich, sollte das erhebliche Bruttorisiko durch geeignete Maßnahmen auf die mittlere oder kleine Risikostufe reduziert werden.
d. Bestandsgefährdende Risiken (relative Risikowirkung über 75%) können den Fortbestand einer Organisationseinheit oder des Softing-Konzerns insgesamt gefährden. Maßnahmen zur Reduktion des Bruttorisikos sind zwingend und unmittelbar einzuleiten.

Die Risiken werden als Bruttorisiken vor Risikobegrenzungsmaßnahmen genannt.

Um die Risiken überwachen und steuern zu können, nutzt der Konzern eine Reihe von Kontrollsystemen. Dazu gehört auch ein unternehmenseinheitlicher Planungsprozess. Die Erreichung der Geschäftsziele und die damit verbundenen Risiken werden regelmäßig überwacht, ebenso die Prozesse der Rechnungslegung.

Im Berichtszeitraum wurden auch die Risiken in den einzelnen Geschäftsprozessen periodisch erfasst, analysiert und bewertet. Dabei wurde auch abgeschätzt, ob sich Einzelrisiken, die isoliert betrachtet von nachrangiger Bedeutung sind, in ihrem Zusammenwirken zu einem bestandsgefährdenden Risiko entwickeln können.

Die im Folgenden genannten Risikofaktoren könnten Geschäftsentwicklung, Finanzlage und Ergebnis stark negativ beeinflussen. Unerwähnt bleiben Risiken, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als wenig geschäftsrelevant erachtet werden.

Umfeldrisiken

Die Beurteilung des Wechselkursrisikos gewinnt mit der stetigen Ausweitung des Geschäfts mit den USA und anderen Staaten des Dollarraums eine höhere Bedeutung. Jährlich wird überprüft, ob die Wechselkursrisiken aus den laufenden Geschäften mit den Tochtergesellschaften in den USA und Singapur abgesichert werden sollten. Falls es notwendig erscheint, sichert sich Softing mit Hilfe von klassischen Devisentermingeschäften ab. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko eingeschätzt.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Der Umsatz ist 2018 im Vergleich zu 2017 um 6,6 % gestiegen. Grundsätzlich besteht immer das Risiko der Unterauslastung und des Drucks auf die zu erzielenden Erlöse. Softing begegnet diesen Risiken mit einem konsequenten Kostenmanagement sowie flexiblen Arbeitszeitmodellen, um sich schnell an Nachfrageänderungen anpassen zu können. Insgesamt wird dieses Risiko als großes Risiko eingeschätzt.

Das Marktgeschehen ist geprägt von einem raschen Wandel der eingesetzten Technologien. Damit verbunden ist die Gefahr, dass erworbenes Know-how durch eine unvorhergesehene Marktentwicklung wertlos wird. Softing reagiert auf dieses Risiko, indem es in einer Vielzahl von nationalen und internationalen Arbeitsgruppen aktiv mitarbeitet. So lassen sich Technologietrends frühzeitig erkennen und mitgestalten. Insgesamt wird dieses Risiko als großes Risiko eingeschätzt.

In Teilen des Geschäfts, sowohl im Segment Industrial als auch bei Automotive ist der Konzern in komplexe Entwicklungsprojekte der Kunden eingebunden. Diese Projekte beinhalten ein Realisierungsrisiko bezüglich des geplanten Kosten- und Zeitrahmens. Überschreitungen können zu einer Verschlechterung der Ertragslage sowie zu Schadenersatzansprüchen führen. Softing begegnet diesem Risiko dadurch, dass derartige Projekte nach einem im Qualitätsmanagement-System definierten Verfahrensmodell geplant und der Projektfortschritt sorgfältig überwacht wird. Der Konzern investiert kontinuierlich, um den bereits hohen Qualitätsstandard bei Softing weiter zu verbessern. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko eingeschätzt.

Bei der Herstellung von Produkten, insbesondere von Hardwareprodukten, bedient sich der Konzern in erheblichem Umfang der Zulieferung durch Fremdfirmen. Die Einbeziehung von Dritten in die Wertschöpfungskette reduziert naturgemäß die eigenen Einflussmöglichkeiten auf Qualität, Termintreue und Kosten. Unerwartete Preiserhöhungen können das Ergebnis wesentlich beeinflussen. Softing begegnet diesem Risiko durch möglichst langfristige Lieferverträge. Der Ausfall von Lieferanten kann zu Lieferengpässen führen. Der Konzern senkt das Risiko dadurch, dass die Lieferpartner mittels Audits regelmäßig überprüft und die Lieferanteile eines einzelnen Lieferanten konsequent begrenzt werden. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko eingeschätzt.

Die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns finden Verwendung in der Produktion von industriellen Gütern. Ausfall oder Fehlfunktion könnte zu erheblichen Schäden an Personen und Sachen führen. Softing senkt dieses Risiko durch einen sorgfältigen, auf den jeweiligen Anwendungszweck abgestimmten Entwicklungsprozess. Die wesentlichen verbleibenden Restrisiken werden durch Versicherungsverträge gedeckt. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko eingeschätzt.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Kreditrisiken haben in der Vergangenheit keine wesentliche Rolle gespielt. Durch den restriktiven Kreditmanagement-Prozess erkennt der Konzern drohende Insolvenzfälle schneller und könnte rechtzeitig gegensteuern. Als Ergebnis der gesamten Maßnahmen waren auch 2018 keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen. Insgesamt wird dieses Risiko als kleineres Risiko eingeschätzt.

Sonstige Risiken

Wie bei allen Unternehmen hängt das reibungslose Funktionieren der Geschäftsprozesse von der Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur ab. Angriffe aus dem Internet oder sonstige Ausfälle und Schäden in der IT-Infrastruktur stellen eine ernste Bedrohung für die Funktionsfähigkeit des Unternehmens dar. Softing hat IT-Sicherheitsmaßnahmen realisiert, die Schäden durch Computer-Viren und durch Sabotage bisher verhindert haben. Aus diesen Gründen wird die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung der Sicherheit der Datenbestände oder der Informationssysteme als beherrschbar eingeschätzt. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko eingeschätzt.

Der wirtschaftliche Erfolg des Softing-Konzerns beruht zu einem wesentlichen Teil auf den Fähigkeiten und Qualifikationen der Mitarbeiter. Aus diesem Grund werden alle Mitarbeiter permanent geschult, um zu gewährleisten, dass die Qualität der Leistungen den Anforderungen der Kunden entspricht.

Auf dem Arbeitsmarkt herrscht derzeit ein intensiver Wettbewerb um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte. Für eine wertsteigernde Entwicklung des Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter eine wesentliche Voraussetzung. Deshalb ist Softing bestrebt, neue, sehr gut ausgebildete Mitarbeiter zu gewinnen, diese optimal zu integrieren, zu fördern und eine langfristige Zusammenarbeit aufzubauen. Den Mitarbeitern werden neben attraktiven Anstellungsbedingungen gezielte Schulungen und Fortbildungen angeboten. Dennoch besteht das latente Risiko, dass geeignete Fach- oder Führungskräfte nicht rechtzeitig am Markt akquiriert werden können und dies negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben könnte. Insgesamt wird dieses Risiko als großes Risiko eingeschätzt.

Bisher ist kein Compliance-Fall bei Softing aufgetreten. Trotzdem nehmen Vorstand und Rechtsabteilung den Themenkomplex Compliance unverändert sehr ernst. Durch Teilnahme an Workshops und Vortragsserien stellt der Konzern sicher, die jeweils aktuellen Trends und Themen aufzunehmen und diese auf die Verhältnisse bei Softing abzubilden. Insgesamt wird dieses Risiko als geringes Risiko eingeschätzt.

Akute Risiken, die den Bestand des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, liegen nach Einschätzung des Managements nicht vor.

Basierend auf der Risikopolitik und der aktuellen Einschätzung der Risiken wird die Risikogefährdung sowohl für den Konzern als auch für die Softing AG als beherrschbar erachtet. Auf Grund der guten Finanz- und Vermögenslage und sich einer wieder verbessernden Ertragslage im Jahre 2018 ist der Vorstand der Auffassung, dass die nicht durch Versicherungen gedeckten Restrisiken auch bei ungünstiger Entwicklung durch den Konzern getragen werden können.

PROGNOSEBERICHT

Langsameres Weltwirtschaftswachstum für 2019 erwartet

Die Weltproduktion nimmt im Prognosezeitraum langsamer zu, die Zuwachsrate der Weltproduktion dürfte im kommenden Jahr von 3,7% auf 3,4 % zurückgehen. Das ifw Institut hat seine Prognose vom September damit für 2019 nochmals leicht - um 0,1 Prozentpunkte - reduziert. Für 2020 wird ein unveränderter Zuwachs um abermals 3,4 % erwartet. Bei einer solchen Expansionsrate kann nicht von einer ausgeprägten Konjunkturschwäche gesprochen werden, allerdings wird die Kapazitätsauslastung in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften kaum noch zunehmen, und in vielen Schwellenländern wird die Produktion angesichts häufig ungünstiger wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und eines schwierigen finanziellen Umfeldes nur in moderatem Tempo expandieren. Der Anstieg des Welthandels dürfte sich im Jahr 2018 deutlich auf 3,2 % verringern und in den kommenden beiden Jahren mit 2,3 bzw. 2,8% noch etwas darunter liegen. Auch dürfte das verschlechterte handelspolitische Umfeld dämpfend wirken. Für die Prognose unterstellt das ifw, dass die handelspolitischen Konflikte nach und nach geklärt werden, wodurch die hemmenden Wirkungen von dieser Seite mit der Zeit wieder geringer werden, sodass sich das Tempo der Welthandelsexpansion trotz einer gleichen Zunahme der Weltproduktion im Jahr 2020 wieder etwas erhöht.

(Quelle: ifw, Kieler Konjunkturberichte Welt, Nr. 49 (2018|Q4))

Softing Industrial für 2019 technologisch und angebotsseitig sehr gut aufgestellt

Trotz der erwarteten Abkühlung der Weltkonjunktur sieht sich Industrial Data Networks technologisch und angebotsseitig sehr gut aufgestellt, um die eingeleitete Fokussierung auf die Geschäftsfelder Prozessautomation und Netzdiagnose erfolgreich weiterzuführen und die gesetzten Geschäftsziele zu erreichen. Durch strukturelle Veränderungen und strategische Konzentration im Bereich des Vertriebs wird diese optimistische Einschätzung zusätzlich gestützt.

Getrieben durch die IT Branche und die großen Cloud Anbieter wird die Digitalisierung in der Automatisierung in diesem Jahr wieder das zentrale Thema sein. Auch wenn ein Wachstum der Weltwirtschaft nicht gesehen wird, werden Fertigungsunternehmen weiter stark in die Digitalisierung investieren. Durchgängiger Datenaustausch verbessert die Verfügbarkeit und Effizienz der Produktionsstätten global. Durch die Konzentration auf das Thema IoT in der Entwicklung und der Vermarktung ist Data Intelligence ein Keyplayer und wichtiger Partner für Endkunden, Systemintegratoren und Systemanbieter.

Softing Automotive

Der Fokus von Softing Automotive im kommenden Jahr wird auf den Markteinführungen von DTS 9 und der gesamten VIN|ING-Familie liegen. Daneben werden Weiterentwicklungen von TDX sowie der gesamten Middleware in den Märkten Europa, Nordamerika sowie China und Japan promoted. Über das in China bereits gegründete Joint Venture hinaus, wird Softing hierzu auch weitere strategische Partnerschaften schließen.

GlobalmatiX

GlobalmatiX bewegt sich im aktuell größten wachsenden Markt Connected Car und Internet of Things (IoT). Als Pionier für Ferndiagnose über CAN Daten adressieren wir Flottenkunden der Automobilhersteller, ihrer Zulieferer und die Bereiche Service, Transport, Leasing, Versicherung. Die Versorgung dieser Flotten mit unserer Telematik Lösung stehen im Zentrum der Vertriebsaktivitäten. Zudem erlaubt unsere Lösung aus Diagnose Fern-Diagnose zu machen und mittels Big Data Analytics daraus vorausschaubare und vorhersehbare Wartung zu ermöglich, wie dies in der Luftfahrtindustrie schon möglich ist. Mit unserem Zugang zur 4G und 5G Mobilfunktechnologie in unseren Softing Kernmärkten in Nordamerika, Europa und Asien sind wir dafür gut aufgestellt.

Softing IT Networks

Durch intensive Mitarbeit in internationalen Normengremien werden neue Technologien wie z.B. Ethernet-Übertragung über 2-Draht-Verkabelungen oder neue High-Speed-Anwendungen für Rechenzentren in den nächsten Jahren weiter in neue Messtechnik-Lösungen einfließen. Während IT Networks in West Europa historisch schon eine starke Vertriebspräsenz hat, steht der Fokus für 2019 und 2020 weiterhin im Ausbau der Märkte Nordamerika und Asien. In Asien wird der Schwerpunkt auf dem chinesischen Markt liegen. Das erweiterte Produktportfolio wird zudem Möglichkeiten eröffnen, um auch in den etablierten Märkten neue Kundensegmente zu erschließen.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019 der Softing AG

Erklärtes Ziel der Softing AG ist, durch Verstärkung der eigenen Aktivitäten sowie durch gezielte Partnerschaften die Präsenz weltweit systematisch auszubauen.

Softing ist auf Grund der Kombination aus modernem Produktportfolio, großer Nähe zum Kunden und guter finanzieller Reserven besser als viele Wettbewerber aufgestellt und damit in der Lage, Chancen am Markt auch kurzfristig wahrzunehmen.

Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ist im Wesentlichen von einer weiteren positiven Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Deshalb kann die tatsächliche Entwicklung der Gesellschaft von den Erwartungen der Geschäftsführung abweichen.

Für das Geschäftsjahr 2019 geht die Softing AG auf Grund der geplanten Ergebnisse von Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 1,0 Mio. EUR bis 1,4 Mio. EUR aus.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019 des Softing-Konzerns

Erklärtes Ziel bleibt es, die operative Exzellenz des Konzerns durch die Optimierung einer regional balancierten und einer inhaltlich fokussierten Marktdurchdringung weiter zu steigern. Dieser Weg wird auch im Geschäftsjahr 2019 konsequent weiterverfolgt. Auf Grund der Ausrichtung des Konzerns und Rückmeldungen von Kunden sieht Softing für 2019 Chancen für eine Steigerung bei Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis. Dem stehen auch im Jahr 2019 eine Reihe unvermeidbarer Unsicherheiten in der konjunkturellen Entwicklung sowohl in Europa als auch in Asien und in Nordamerika gegenüber. Anhaltenden Einbrüchen an den Nachfragemärkten würde sich auch Softing nicht entziehen können. Diese externen Risiken sind in der Prognose als dämpfende Einflussfaktoren berücksichtigt.

Als Technologiekonzern mit Führungsanspruch muss und wird Softing den technischen Wandel aktiv mitgestalten. Die Geschwindigkeit des Wandels nimmt dabei in allen Segmenten weiter deutlich zu. Daher sind auf Basis des durch Bestand und Zukäufe verfügbaren Know-hows auch für 2019 umfangreiche Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten geplant. 2019 wird in Summe tendenziell eine gleichbleibende Aktivierung von Entwicklungskosten, auf Grund hoher Investitionen in neue Produkte, erwartet. Einige Produktlinien werden auf Grund der Fertigstellung abnehmende Investitionen erfahren, wo hingegen neue Zukunftstechnologien und -produkte angeschoben werden. Dem gegenüber stehen Chancen auf überproportionale Erträge im Bestandsgeschäft z.B. in der Prozess- und Fertigungsindustrie, bei Softing gebündelt im Segment Industrial. Aufgrund neuer Produkte erwarten wir weiter starkes Wachstum bei unseren hauseigenen Produkten im Segment IT Networks. Im Segment Automotive ist in erster Linie die Beauftragung von Neuprojekten durch Großkunden entscheidend, auch wenn diese im laufenden Jahr nur einen schwachen Einfluss auf den Umsatz haben werden. Es bleibt bei der Überlagerung durch die bereits erwähnten konjunkturellen Risiken und politischen Unsicherheiten.

In Summe wird von einer moderaten Steigerung der Umsätze und des Auftragseingangs auf 88 Mio. EUR ausgegangen. Auf Grund der globalen Unsicherheiten gehen wir mit etwas Vorsicht von einem EBIT in Höhe von 4,0 Mio. EUR aus, das operative EBIT ist mit 3,7 Mio. EUR geplant. Bei günstiger Entwicklung hat besonders das EBIT Potenzial zur Steigerung darüber hinaus. Auf Segmentebene wird in allen Segmenten ein moderater Anstieg von Umsatz und ein stabiles EBIT und operativem EBIT erwartet. Aufgrund einer Reihe bereits vorliegender aber im zweiten Halbjahr erst auslieferungsfähiger Großaufträge, erwarten wir wie im Vorjahr, besonders beim EBIT, die größten Steigerungen im zweiten Halbjahr. Wir werden quartalsweise eine Präzisierung dieser Größen durchführen und dazu berichten.

INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Begriffsbestimmungen und Elemente des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Softing-Konzern

Das interne Kontrollsystem im Softing-Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Im Softing-Konzern besteht das interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem.

Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im Softing-Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen (z. B. "Vier-Augen-Prinzip") sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen ein Teil der prozessintegrierten Maßnahmen.

Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist hinsichtlich der Konzernrechnungslegung auf das Risiko der Falschaussage in der Konzernbuchführung und der externen Berichterstattung ausgerichtet. Im Softing-Konzern umfasst das Risikomanagementsystem neben dem operativen Risikomanagement, das auch den Risikotransfer auf Versicherungsgesellschaften durch die Absicherung von Schadens- oder Haftungsrisiken sowie den Abschluss geeigneter Sicherungsgeschäfte zur Begrenzung von Fremdwährungsrisiken beinhaltet, konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung ist im Softing-Konzern ein "Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken" gemäß § 91 Absatz 2 AktG eingerichtet. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem sind im Abschnitt "Risikobericht" enthalten.

Im Rahmen der Risikoberichterstattung wird der Vorstand regelmäßig über Risiken informiert. Risiken werden dabei frühzeitig identifiziert und bewertet. Die Berichterstattung erfolgt über alle Gesellschaften, wobei die erfassten Risiken aufgelistet und bewertet werden. Der Vorstand verantwortet die Definition geeigneter Risikosteuerungsmaßnahmen. Wesentliche Einzelrisiken werden unabhängig vom Turnus aufgenommen und unverzüglich berichtet.

Einsatz von IT-Systemen

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen der deutschen Gesellschaften in dem Buchhaltungssystem des Herstellers IFS. Unsere ausländischen Tochtergesellschaften greifen auf lokale Anbieter von Buchhaltungssystemen zurück. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der Softing AG werden durch die Tochterunternehmen die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen in standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann zentral bei der Softing AG zunächst in das Konsolidierungssystem eingestellt werden. Als Konsolidierungssystem wird das System des Softwareherstellers Lucanet verwendet. Im Konsolidierungssystem werden sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des Konzernabschlusses der Softing AG, z. B. die Kapitalkonsolidierung, die Vermögens- und Schuldenkonsolidierung oder die Aufwands- und Ertragseliminierung generiert und dokumentiert.

Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken

Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können z. B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte auftreten, die in den Buchhaltungssystemen fehlerhaft abgebildet werden können. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Aus den Ermessensspielräumen, die Mitarbeitern notwendigerweise bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden eingeräumt werden, können weitere konzernrechnungslegungsbezogene Risiken resultieren.

Wesentliche Regelungs- und Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden. Sollten dennoch Fehler auftreten und erkannt werden, werden diese zeitnah korrigiert.

Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlenanalysen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit zu vorsätzlichen Handlungen. Weiterhin ist z. B. sichergestellt, dass auch bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt.

Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des Softing-Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher.

Die Bilanzierungsvorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilden die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Softing-Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen. Neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden sind vor allem Regelungen zu Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Segmentberichterstattung bei Einhaltung der in der EU geltenden Rechtslage getroffen worden.

Die Softing-Bilanzierungsvorschriften regeln auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises sind auch die Bestandteile der durch die Konzerngesellschaften zu erstellenden Berichtspakete im Detail festgelegt. Die formalen Anforderungen regeln unter anderem die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Formularsatzes. Die Softing-Bilanzierungsvorschriften enthalten weiterhin z. B. konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzern-Verrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen.

Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse. Mit der zentralen Durchführung sogenannter Werthaltigkeitstests für die aus Konzernsicht spezifischen Zahlungsmittel generierenden Geschäftseinheiten wird die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sichergestellt. Weiterhin erfolgt auf Konzernebene die Aufbereitung und Aggregation weiterer Daten für die Erstellung externer Informationen im Anhang und Lagebericht, einschließlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Einschränkende Hinweise

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die im Softing-Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung.

Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können allerdings der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen damit zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, so dass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung gewährleisten kann.

ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4 UND 315 ABS. 4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT

1. Das Grundkapital der Softing AG im Jahr 2018 betrug 9.105.381 EUR, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), die jeweils die gleichen Rechte - insbesondere gleiche Stimmrechte - gewähren. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte zu.
2. Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder durch Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Die Stimmrechte sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Aktien oder eine bestimmte Stimmenzahl begrenzt. Auch sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Die Aktionäre der Softing AG sind in ihrer Entscheidung, Aktien zu erwerben oder zu veräußern, weder durch Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft beschränkt. Der Erwerb und die Veräußerung von Aktien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Organe der Gesellschaft. Auch sonstige Beschränkungen, die die Übertragbarkeit von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
3. Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wurden uns gemeldet:

Die Helm Trust Company Limited, St. Helier, Jersey, Kanal Inseln hat uns nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28.03.2018 die Schwelle von 25 % unterschritten hat und zu diesem Tag 22,43 % (2.042.302 Stimmrechte) betrug.

Davon sind 22,43 % (2.042.302 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zuzurechnen:

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihren kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Softing AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

Trier Familienstiftung
Trier Asset Management GmbH
Trier Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Herr Alois Widmann Vaduz/Liechtenstein hat uns nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28.03.2018 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 15,92 % (1.450.000 Stimmrechte) betrug.

Davon sind 15,92 % (1.450.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Herrn Widmann zuzurechnen.

4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, hat die Gesellschaft nicht ausgegeben.
5. Es besteht keine Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital, aus der die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte unmittelbar ausüben können.
6. Der Vorstand der Softing AG besteht laut § 7 der Satzung der Softing AG aus einer oder mehreren Personen. Auch bei einem Grundkapital der Gesellschaft von mehr als 3.000.000 EUR kann der Vorstand aus einer Person bestehen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Bei weitergehenden Satzungsänderungen sind die §§ 133, 179 AktG einschlägig.

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 8.771.682 Aktien im Umlauf.

Der Vorstand der Softing AG wurde auf der Hauptversammlung im Mai 2018 ermächtigt, bis zum 8. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.552.690 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Das bestehende genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2015) wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 09. Mai 2018 aufgehoben.

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 9.105.381 EUR (Vj. 7.655.381 EUR) und ist eingeteilt in 9.105.381 (Vj. 7.655.381) Inhaber-Stückaktien mit rechnerischem Nennbetrag von 1 EUR. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 8.771.682 Aktien im Umlauf.

Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 (Genehmigtes Kapital 2015) erteilten Ermächtigung, erfolgte die Finanzierung des Kaufpreises der GlobalmatiX AG in Aktien der Softing AG, im Wert von 13,7 Mio. EUR. Der Vorstand der Softing AG beschloss mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 16. März 2018, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.655.381 gegen Sacheinlagen um EUR 1.450.000 auf EUR 9.105.381 durch Ausgabe von 1.450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 9,43 EUR zu erhöhen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde Herr Alois Widmann, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, zugelassen. Herr Widmann bringt seine sämtlichen Aktien an der GlobalmatiX Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, in die Gesellschaft ein. Die Gesellschaft und Herr Widmann haben am 16. März 2018 den entsprechenden Einbringungsvertrag geschlossen.

Das genehmigte Kapital 2018 betrug zum 31. Dezember 2018 4.552.690 EUR.

7. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital um bis zu 4.552.690,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 8. Mai 2018 bis zum 8. Mai 2023 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zum bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. der Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtete Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die auf Grund der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Das bestehende bedingte Kapital (bedingtes Kapital 2013) wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 09. Mai 2018 aufgehoben.
8. Der Vorstand wurde auf der Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 ermächtigt, bis zum 3. Mai 2021 außer zum Zweck des Handels in eigenen Aktien zu Preisen, die den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Tage vor dem Erwerb nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten, eigene Aktien zu erwerben (Aktienrückkauf). Maßgeblicher Kurs ist der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) oder eines Nachfolgesystems. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Sie ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von insgesamt bis zu 10 % beschränkt. Die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.
9. Der Rückkauf dient dem Aufbau einer mittelfristig benötigten Akquisewährung zu Kursen, die aus Sicht der Gesellschaft deutlich unter dem Fair Value liegen. Zum 31. Dezember 2018 waren keine eigenen Aktien im Bestand.
10. Es existieren keine wesentlichen Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
11. Mit einem Vorstand besteht eine Vereinbarung, die ihm, wenn mindestens ein fremder Aktionär oder eine abgestimmt agierende Aktionärsgruppe durch Eigenbesitz oder Zurechnung 1,4 Millionen Stimmrechte erreicht, ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht dem Vorstand eine Entschädigungsleistung in Höhe von ca. zwei Jahresgehältern zu.

GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DER ORGANE

Die Bezüge des Vorstands teilen sich in fixe und erfolgsabhängige, also variable Gehaltsbestandteile auf. Die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sind abhängig vom Konzernergebnis. Ebenso ist die Entwicklung des Aktienkurses der Softing AG ein Bemessungsfaktor der erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus besteht für die Vorstände der Softing AG Anspruch auf eine Dienstwagenregelung. Ein Aktienoptionsprogramm liegt nicht vor. Weitere Angaben zu den Vorstandsbezügen erfolgen im Konzernanhang.

Für ehemalige Mitglieder und ein aktives Mitglied des Vorstands sind zum 31.12.2018 Pensionsrückstellungen gebildet worden. Für Details verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zur Pensionsrückstellung.

Die Verträge der Mitglieder des Vorstands laufen bis 2021 bzw. 2023.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 10.000 EUR. Darüber hinaus erhalten sie eine variable Vergütung. Diese beträgt 0,5 % des Konzern-EBIT vor Belastung mit der variablen Vergütung des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache sowohl der festen als auch der variablen Vergütung. Die Aufsichtsratsvergütung ist für den gesamten Aufsichtsrat auf insgesamt maximal 200.000 EUR je Geschäftsjahr begrenzt.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Der Vorstand der Softing AG berichtet in dieser Erklärung - zugleich für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß §§ 289f Abs. 1 und 315d HGB über die Unternehmensführung. Die Erklärung ist gleichermaßen für die Softing AG als Muttergesellschaft als auch für den Konzern gültig. Zu den Inhalten der Erklärung verweisen wir auf den Link https://investor.softing.com/de/corporate-governance/erklaerung-289-a-hgb.html auf unserer Homepage www.softing.com.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der Softing AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der Softing AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie die Lage des Konzerns und der Softing AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns und der Softing AG beschrieben sind."

Haar, den 22. März 2019

Softing AG

Der Vorstand

Dr. Wolfgang Trier

Ernst Homolka

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

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Angaben

in Tausend €
Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert C1/C2 17.985 14.540
Immaterielle Vermögenswerte C3/C4 41.882 27.268
59.867 41.808
Sachanlagevermögen C5 2.348 2.022
62.215 43.830
Latente Steueransprüche D9 765 2.071
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 62.980 45.901
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte C6 10.557 9.067
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen C7 13.682 12.067
Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen C8 0 760
Vertragsvermögenswerte C8 568 0
14.250 12.827
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte C9 703 656
Steuererstattungsansprüche aus Ertragsteuern C10 1.651 1.991
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente C11 9.682 10.276
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 36.843 34.817
Aktiva, gesamt 99.824 80.718
Passiva
Angaben

in Tausend €
Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital C12 9.105 7.655
Kapitalrücklage C12 31.111 19.214
Gewinnrücklagen C12 28.039 25.436
Eigenkapital, Konzernanteile C12 68.255 52.305
Minderheitenanteile C12 145 -33
Eigenkapital, gesamt 68.400 52.272
Langfristige Schulden
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen C13 2.141 2.181
Langfristige Finanzschulden C14 1.976 4.153
Sonstige langfristige Schulden C14 57 57
Latente Steuern D 9 5.227 4.748
Langfristige Schulden, gesamt 9.401 11.139
Kurzfristige Schulden
Schulden aus Lieferungen und Leistungen C15 6.086 4.574
Schulden aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen C8 0 952
Vertragsschulden C8 2.069 0
Rückstellungen und abgegrenzte Schulden C16 175 163
Schulden aus Ertragsteuern C17 1.407 598
Kurzfristige Finanzschulden C18 6.215 4.788
Kurzfristige, nicht finanzielle Schulden C19 1.549 2.663
Kurzfristige finanzielle Schulden C20 4.522 3.569
Kurzfristige Schulden, gesamt 22.023 17.307
Passiva, gesamt 99.824 80.718

Konzerngewinn- und -verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

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Angaben

in Tausend €
01.01.2018 -31.12.2018 01.01.2017 -31.12.2017
Umsatzerlöse D1 83.890 78.708
Andere aktivierte Eigenleistungen D2 4.425 4.600
Sonstige betriebliche Erträge D3 1.443 873
Betriebliche Erträge 89.758 84.181
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen D4 -36.471 -32.247
Personalaufwand D5 -33.440 -33.031
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände D6 -4.938 -4.494
davon Abschreibungen aus Kaufpreisverteilung -1.769 -1.223
Sonstige betriebliche Aufwendungen D7 -10.829 -12.064
Betriebliche Aufwendungen -85.678 -81.836
Betriebsergebnis (EBIT) 4.080 2.345
Zinserträge D8 70 47
Zinsaufwendungen D8 -231 -235
Finanzerträge 689 -
Finanzaufwendungen D8 - -1.027
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag 4.609 1.130
Steuern vom Einkommen und Ertrag D9 -1.277 -404
Konzernergebnis 3.332 726
Zurechnung Jahresüberschuss
Anteilseigner des Mutterunternehmens 3.347 742
Minderheitenanteile -15 -16
Konzernergebnis 3.332 726
Ergebnis je Aktie (verwässert=unverwässert) 0,38 0,10
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) 8.771.682 7.342.683

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

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Angaben

in Tausend €
01.01.2018 -31.12.2018 01.01.2017 -31.12.2017
Konzernergebnis 3.332 726
Posten, die künftig nicht in das Konzern Gesamtergbnis umgeliedert werden:
Neubewertungen 32 51
Steuereffekt -9 -14
Versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionen gesamt 23 37
Posten, die künftig in das Konzern Gesamtergebnis umgegliedert werden:
Unterschiede aus der Währungsumrechnung
Veränderung der unrealisierten Gewinne/Verluste 42 -1.161
Steuereffekt -12 325
Unterschiede aus der Währungsumrechnung gesamt 30 836
Konzern Gesamtergebnis 53 -799
Gesamtergebnis der Periode 3.385 -73
Zurechnung Gesamtergebnis der Periode
Anteilseigner des Mutterunternehmens 3.400 -57
Minderheitenanteile -15 -16
Gesamtergebnis der Periode 3.385 -73
Ergebnis je Aktie (verwässert=unverwässert) 0,39 0,00
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert) 8.771.682 7.342.683

Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

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Angaben

in Tausend €
01.01.2018 - 31.12.2018 01.01.2017 - 31.12.2017
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis (vor Steuern) 4.609 1.129
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4.937 4.494
Sonstige nicht zahlungswirksame Transaktionen 74 1.194
Perioden Cashflow 9.620 6.817
Zinserträge -70 -47
Zinsaufwendungen 231 235
Änderung sonstige Rückstellungen und abgegrenzte Schulden -6 -124
Änderung der Vorräte -1.490 147
Änderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -1.424 -237
Änderung finanzielle Forderungen und sonstige Vermögenswerte -1.561 -516
Änderung Schulden aus Lieferungen und Leistungen 1.381 -282
Änderung der finanziellen und nicht finanziellen und sonstige Schulden 2.442 -974
Erhaltene Zinsen 70 0
Erhaltene Ertragssteuern 741 0
Gezahlte Ertragssteuern -506 -1.463
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 9.428 3.556
Investitionen in Anlagevermögen -1.357 -970
Auszahlung für Investitionen in Produktneuentwicklungen intern/extern -6.365 -4.600
Auszahlung für den Erwerb von Tochterunternehmen / variable Kaufpreise 0 -4.209
Erworbene liquide Mittel aus der Akquisition 6 0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -7.716 -9.779
Auszahlung aus Dividenden -995 -1.392
Einzahlung aus der Aufnahme kurzfristiger Banklinie 1.500 1.000
Tilgung Bankdarlehen -2.504 -1.307
Einzahlung aus Kapitalerhöhung 0 7.864
Gezahlte Zinsen -231 -147
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -2.230 6.018
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -517 -205
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf den Finanzmittelfonds -77 -388
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 10.276 10.869
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 9.682 10.276

Zu weiteren Erläuterungen wird auf Anhangsziffer E3 verwiesen.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

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Angaben

in Tausend €
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Anteile
Stand am 31. Dezember 2017 7.655 19.214
Änderung von Rechnungslegungsmethoden
Stand am 01. Januar 2018 7.655 19.214
Dividendenausschüttung
Kapitalerhöhung 1.450 11.897
Neubewertungen
Kapitalerhöhung Minderheiten
Entkonsolidierungseffekt
Steuereffekt
Währungsumrechnungen
Konzernergebnis 2018
Stand am 31. Dezember 2018 9.105 31.111
Angaben

in Tausend €
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Anteile
Stand am 01. Januar 2017 6.959 12.270
Dividendenausschüttung
Kapitalerhöhung 696 6.944
Neubewertungen
Entkonsolidierungseffekt
Steuereffekt
Währungsumrechnungen
Konzernergebnis 2017
Stand am 31. Dezember 2017 7.655 19.214

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Angaben

in Tausend €
Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn und Andere Neubewertungen Währungsumrechung Gesamt
--- --- --- --- ---
Stand am 31. Dezember 2017 24.728 -1.321 2.028 25.436
Änderung von Rechnungslegungsmethoden -26 -26
Stand am 01. Januar 2018 24.702 -1.321 2.028 25.410
Dividendenausschüttung -995 -995
Kapitalerhöhung 0
Neubewertungen 32 32
Kapitalerhöhung Minderheiten 0
Entkonsolidierungseffekt 0
Steuereffekt -9 -82 -91
Währungsumrechnungen 336 336
Konzernergebnis 2018 3.347 3.347
Stand am 31. Dezember 2018 27.054 -1.298 2.282 28.039
Angaben

in Tausend €
Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn und Andere Neubewertungen Währungsumrechung Gesamt
Stand am 01. Januar 2017 25.342 -1.358 4.370 28.355
Dividendenausschüttung -1.392 -1.392
Kapitalerhöhung 0
Neubewertungen 51 51
Entkonsolidierungseffekt 36 36
Steuereffekt -14 403 389
Währungsumrechnungen -2.745 -2.745
Konzernergebnis 2017 742 742
Stand am 31. Dezember 2017 24.728 -1.321 2.028 25.436

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Angaben

in Tausend €
Anteile Aktionäre der Softing AG Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Eigenkapital insgesamt
Stand am 31. Dezember 2017 52.305 -33 52.272
Änderung von Rechnungslegungsmethoden -26 -26
Stand am 01. Januar 2018 52.279 -33 52.246
Dividendenausschüttung -995 -995
Kapitalerhöhung 13.347 13.347
Neubewertungen 32 32
Kapitalerhöhung Minderheiten 0 126 126
Entkonsolidierungseffekt 0 67 67
Steuereffekt -91 -91
Währungsumrechnungen 336 336
Konzernergebnis 2018 3.347 -15 3.332
Stand am 31. Dezember 2018 68.255 145 68.400
Angaben

in Tausend €
Anteile Aktionäre der Softing AG Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Eigenkapital insgesamt
Stand am 01. Januar 2017 47.584 -17 47.567
Dividendenausschüttung -1.392 -1.392
Kapitalerhöhung 7.640 7.640
Neubewertungen 51 51
Entkonsolidierungseffekt 36 36
Steuereffekt 389 389
Währungsumrechnungen -2.745 -2.745
Konzernergebnis 2017 742 -16 726
Stand am 31. Dezember 2017 52.305 -33 52.272

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018

A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

1. GRUNDLAGEN

Der Konzernabschluss der Softing AG wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und aller für das abgelaufene Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1.606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Ergänzend wurden die gemäß § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der Konzernabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Die Darstellung der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten. Vermögenswerte werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Weiterhin unterscheidet die Konzernbilanz zwischen kurz- und langfristigen Schulden. Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden.

Berichtswährung ist der Euro (EUR). Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Der vorliegende Abschluss umfasst das Geschäftsjahr 2018 auf der Basis der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Beträge und Prozentangaben nicht genau zu den angegebenen Summen addieren.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Vorstand der Softing AG hat den Konzernabschluss am 22. März 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

2. GEGENSTAND DES KONZERNS

Muttergesellschaft des Konzerns ist die Softing AG mit Sitz in Haar bei München. Die Softing AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Adresse "Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar" eingetragen.

Gegenstand der Softing AG und ihrer Tochtergesellschaften ist die Analyse, Beratung, Entwicklung und Durchführung von EDV-Projekten sowie betriebswirtschaftlicher Studien, Gutachten und Schulungen, insbesondere für die Bereiche Prozessautomatisierung und Betriebsdatenerfassung, System- und Anwendersoftware für Mikro- und Minirechnersysteme, Datenfernübertragung und Rechnerverbundsysteme sowie kommerzielle EDV-Anwendungen. Die Ergebnisse dieser Aktivitäten fließen in Produkte ein, die durch den Softing-Konzern vertrieben werden.

3. NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS

Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 9 und des IFRS 15 seit dem 1. Januar 2018 haben sich für den Konzern in den nachfolgend dargestellten Bereichen Umstellungseffekte ergeben, die zu einer Änderung der Rechnungslegungsmethode geführt haben. Softing hat für den Übergang auf IFRS 9 und IFRS 15 jeweils den modifizierten, retrospektiven Ansatz angewendet.

Die folgende Tabelle stellt die Veränderungen vom 31. Dezember 2017 zum 1. Januar 2018 aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 dar.

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Aktiva 01.01.2018 Effekte IFRS 9 Effekte IFRS 15 31.12.2017
Langfristige Vermögenswerte 45.901 45.901
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.042 -25 12.067
Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen 0 -760 760
Vertragsvermögenswerte 759 -1 760 0
Kurzfristige Vermögenswerte 34.791 -26 34.817
Aktiva, gesamt 80.692 -26 0 80.718
Passiva
Gewinnrücklagen 25.410 -26 25.436
Eigenkapital, gesamt 52.246 -26 52.272
Langfristige Schulden, gesamt 11.139 11.139
Schulden aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen 0 -952 952
Vertragsschulden 2.331 2.331 0
Kurzfristige, nicht finanzielle Schulden 1.284 -1.379 2.663
Kurzfristige Schulden, gesamt 17.307 0 17.307
Passiva, gesamt 80.692 -26 0 80.718

IFRS 9 "Finanzinstrumente"

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ergeben. Die Vorjahrszahlen wurden in Anwendung der Erleichterungsvorschriften von IFRS 9 nicht angepasst.

Die bisher zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerte werden auch unter IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da diese gehalten werden, um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten werden weiterhin unverändert bilanziert. Die Effekte aus der Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten sind nunmehr erfolgswirksam zu erfassen. Die Vorschriften zur Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind weitgehend unverändert geblieben.

Die Neuerungen aus der Klassifizierung von Finanzinstrumenten ohne Berücksichtigung der neuen Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 zum sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

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Klassen von Finanzinstrumenten Bewertungskategorien nach IAS 39 Bewertungskategorien nach IFRS 9 Buchwert 31.12.2017 Buchwert 01.01.2018 Differenz
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR AC 12.067 12.042 -25
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte LaR AC 192 192
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR AC 10.276 10.276
Schulden
Sonstige langfristige Finanzschulden (> 1 Jahr) FLAC FLAC 4.153 4.153
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Schulden aus Lieferungen und Leistungen FLAC FLAC 4.574 4.574
Kurzfristige Finanzschulden FLAC FLAC 4.788 4.788
Kurzfristige finanzielle Schulden FLAC FLAC 3.569 3.569

LaR = Ausleihungen und Forderungen;

AC = Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten;

FLAC = Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten

Des Weiteren führt IFRS 9 für die Erfassung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte das Modell der erwarteten Verluste ein. Dies bedeutet, dass eine Risikovorsoge bereits vor Eintritt von Ausfallereignissen auf Basis von historischen Ausfallquoten zu erfassen ist, welche am Bilanzstichtag, um aktuelle Informationen und Erwartungen anzupassen sind. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Vertragsvermögenswerten nach Einzelwertberichtigungen wendet der Konzern das vereinfachte Wertminderungsmodell des über die Gesamtlaufzeit entstehenden Kreditverlusts an. Die fälligkeitsspezifischen Wertberichtigungsfaktoren basieren auf historischen sowie zukunftsorientierten Informationen. Aus der erstmaligen Anwendung der neuen Vorschriften ergab sich zum 1. Januar 2018 eine Verminderung des Wertberichtigungsaufwands auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten von TEUR 26 (vor Berücksichtigung latenter Steuern) aufgrund der Ermittlung der Wertberichtigungen auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferung und Leistungen anhand einer Wertberichtigungstabelle. Die erwarteten Verluste über die Restlaufzeit werden als Prozentsätze in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit bestimmt.

Es wurden aufgrund der Erkenntnisse der Jahre 2014-2017 folgende prozentualen Anpassungen zum 1. Januar 2018 vorgenommen. Diese wurden auch für den Konzernabschluss 2018 unverändert fortgeführt:

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31.12.2018

%
01.01.2018

%
Nicht überfällig 0,10% 0,10%
Seit 1 bis 30 Tagen überfällig 0,33% 0,33%
Seit 31 bis 90 Tagen überfällig 0,50% 0,50%
>90 Tage überfällig 0,90% 0,90%

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ermittlung der Wertminderung der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferung und Leistungen zum 1. Januar 2018:

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Buchwert Davon weder überfällig noch wertberichtigt Davon nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig
01.01.2018 TEUR TEUR Unter 90 Tage

TEUR
91 bis 180 Tage

TEUR
181 bis 360 Tage

TEUR
Über 360 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.067 7.476 4.590 1 0 0
Erwartete Verlustrate aus Lieferungen und Leistungen12.0677.4764.590100 -25 -7 -18 0 0 0
Vertragsvermögenswerte 760 760 0 0 0 0
aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen
Erwartete Verlustrate aus Vertragsvermögenswerte -1 -1 0 0 0 0
12.801 8.228 4.572 1 0 0

Aufgrund der Anwendung der vereinfachten Erstanwendung wurde die Erhöhung der Wertberichtigung von TEUR 26 (vor Berücksichtigung latenter Steuern) erfolgsneutral im Eigenkapital (Gewinnrücklagen) erfasst.

Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie sonstigen finanziellen Forderungen ergaben sich keine wesentlichen Effekte aus der Erstanwendung des neuen Wertminderungsmodells.

Angaben

Mit Inkrafttreten von IFRS 9 Finanzinstrumente sind ebenfalls zusätzliche Anhangsangaben gemäß IFRS 7 Finanzinstrumente Angaben erforderlich. Diese betreffen insbesondere Angaben zu Wertminderungen und werden in Kapitel B.12 gemacht

IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"

Der Konzern wendet IFRS 15 ab dem 1. Januar 2018 an. Dies führte zu Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen und Anpassungen der im Abschluss erfassten Beträge. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften von IFRS 15 hat die Gruppe die neuen Regelungen modifiziert retrospektiv übernommen. Dabei wurde der neue Standard nur auf Verträge angewendet, die zum 1. Januar 2018 noch nicht erfüllt waren.

Im Vorfeld hat der Konzern eine Betroffenheitsanalyse durchgeführt. Diese Analyse ergab im Allgemeinen durch die Erstanwendung von IFRS 15 keine wesentlichen Auswirkungen zur bisherigen Bilanzierungspraxis. Daher wurden zum Übergangszeitpunkt keine Umstellungseffekte im Eigenkapital erfasst. Lediglich die bisher unter IAS 11 als Forderungen / Schulden aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen ausgewiesene Beträge werden künftig als Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsschulden dargestellt. Ebenfalls werden die passiven Rechnungsabgrenzungsposten als Vertragsschulden ausgewiesen.

Nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen

IFRS 16 "Leasingverhältnisse"

Am 13. Januar 2016 hat der IASB den finalen neuen Leasingstandard als IFRS 16 veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind auch auf bereits bestehende Leasingverhältnisse anzuwenden. Die Änderungen betreffen die Bilanzierung für (nahezu sämtliche) Leasingverhältnisse, die beim Leasingnehmer nach dem sog. "Right of Use" Ansatz (Nutzungsrechtsansatz) zu erfolgen hat. Nach diesem Modell setzt der Leasingnehmer für das Recht zur Nutzung des Leasinggegenstandes während des Leasingzeitraums einen Vermögenswert und eine Schuld für die Leasingzahlungen an. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing wird nicht mehr beibehalten, vielmehr werden zukünftig (von wenigen Ausnahmen abgesehen) sämtliche wesentliche Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst werden. Erleichterungswahlrechte bestehen für kurz laufende Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten und Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zu Grunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist.

IFRS 16 (Erstanwendung 2019) ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht vorgesehen. Im Jahr 2018 hat der Konzern die Auswirkungen des Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analysiert.

Zu den zukünftigen Auswirkungen des geänderten Leasingstandards (IFRS 16) nehmen wir wie folgt Stellung:

Zukünftigen Auswirkungen zu der Gewinn - und Verlustrechnung

Den Abschreibungsbetrag auf Right of Use Assets (IFRS 16.53 a) erwarten wir 2019 in Höhe von TEUR 1.471

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Theoretische Auswirkungen 2018 auf Abschreibung nach ROUA

TEUR
Voraussichtliche Auswirkungen 2019 auf Abschreibung nach ROUA

TEUR
Abschreibung - Nutzungsrecht - PKW -238 -189
Abschreibung - Nutzungsrecht - BGA -98 -30
Abschreibung - Nutzungsrecht - Konzessionen -6 0
Abschreibung - Nutzungsrecht - Gebäude -1.197 -1.252
Abschreibung Leasing gesamt -1.539 -1.471
Der aus Leasingverbindlichkeiten resultierende Zinsaufwand (IFRS 16.53 b) wird voraussichtlich TEUR 156 im Jahr 2019 betragen, es wurde ein Grenzfremdkapitalzins von durchschnittlich 3,78 % veranschlagt.

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Theoretische Auswirkungen 2018 auf Zinsaufwand nach ROUA

TEUR
Voraussichtliche Auswirkungen 2019 auf Zinsaufwand nach ROUA

TEUR
Zinsaufwendungen - PKW -15 -10
GuV - Zinsaufwendungen - BGA -5 -2
GuV - Zinsaufwendungen - Konzessionen 0 0
GuV - Zinsaufwendungen - Gebäude -171 -144
Zinsaufwand Leasing gesamt -191 -156
Der Periodenaufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, für welche das Wahlrecht des IFRS 16.5 a i. V. m. IFRS 16.6 ausgeübt wird (d. h. Verzicht auf die Anwendung des allgemeinen Leasingbilanzierungsmodells für die Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer), wird 2019 voraussichtlich TEUR 78 betragen.
Der Periodenaufwand für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert < 5.000 EUR, für welche das Wahlrecht des IFRS 16.5 b i. V. m. IFRS 16.6 ausgeübt wird (d. h. Verzicht auf die Anwendung des allgemeinen Leasingbilanzierungsmodells für die Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer), wird voraussichtlich in 2019 TEUR 1 betragen.
Der nicht in der Leasingverbindlichkeit enthaltene variable Leasingaufwand einer Periode (IFRS 16.53 e), wird aufgrund fehlender Voraussetzung 0 TEUR betragen.
 Die Erträge aus Unterleasingverhältnissen (IFRS 16.53 f) werden 2019 voraussichtlich TEUR 0 betragen, da im Konzern keine Unterleasingverhältnisse vorhanden sind.
Es werden keine die Gewinne und Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen im Jahr 2019 erwartet, da der Konzern keine Sale-and-Leaseback Transaktionen eingegangen ist.
Es werden Leasingaufwendungen von etwa € 1,5 Mio. wegfallen.

Zukünftige Auswirkungen der Leasingverhältnisse auf die IFRS-Bilanz

Im Tabellenbereich wurde zusätzlich zum Anlagespiegel ein Anlagespiegel für die Änderungen der ROU Geschäftsjahre 2018 (theoretisch) und 2019 (voraussichtlich) eingestellt.

Die voraussichtliche Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten ab dem 1.1.2019 im Zeitverlauf stellt sich wie folgt dar:

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Bis 1 Jahr

TEUR
2 bis 5 Jahre

TEUR
über 5 Jahre

TEUR
Leasingverbindlichkeit - PKW 123 49 0
Leasingverbindlichkeit - BGA 24 12 0
Leasingverbindlichkeit - Konzessionen 0 0 0
Leasingverbindlichkeit - Gebäude 1.079 2.146 87
Leasingverbindlichkeit gesamt 1.226 2.207 87

Zukünftige Auswirkungen der Leasingverhältnisse auf die Kapitalflussrechnung

Auswirkungen der bestehenden Leasingverhältnisse auf die Kapitalflussrechnung (IFRS 16.53 g) wird in 2019 einen Mittelabfluss TEUR 1.493 betragen.

Die nachstehenden geänderten Standards haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Klassifizierung und Bewertung anteilsbasierter Transaktionen, Änderungen an IFRS 2

Die Änderungen an IFRS 2 aus Juni 2016 beinhalten Klarstellungen zur Bewertungsgrundlage von "cash-settled grants" sowie zur Bilanzierung von Modifikationen von "cash-settled grants" in "Gewinn- und grants". Zusätzlich wird eine Ausnahme von den Klassifizierungsgrundsätzen des IFRS 2 eingeführt: Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einen Betrag für die mit einer anteilsbasierten Vergütung verbundenen Steuerverpflichtung des Arbeitnehmers einzubehalten und diesen Betrag in bar an die Steuerbehörde zu zahlen, wird die gesamte Zusage als "equity settled" klassifiziert, sofern eine derartige Klassifizierung ohne Steuereinbehalt (sog. "net settlement feature") sachgerecht wäre.

Von den Änderungen sind Unternehmen mit folgenden Vereinbarungen betroffen:

"Equity-settled grants" bei denen das Unternehmen zum Steuereinbehalt und zur Abführung an die Steuerbehörde verpflichtet ist
"cash-settlement grants", die Dienstleistungs- und/oder Nicht-Marktbedingungen unterliegen
"cash-settled grants, die in "equity-settled grants" modifiziert wurden.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2014-2016)

Die 2016 veröffentlichten jährlichen Verbesserungen der IFRS beinhalten nachfolgende ab 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwendende Regelungen:

IFRS 1 Streichung kurzfristiger zeitlich befristeter Ausnahmen der Anwendung von Übergangsvorschriften des IFRS 7, IAS 19 und IFRS 10, da diese durch Zeitablauf nicht mehr relevant sind.

IAS 28 Klarstellung, dass das Wahlrecht, Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die direkt oder indirekt von Wagniskapital-Organisationen, Investmentfonds, Unit Trusts und ähnlichen Unternehmen gehalten werden, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, für jedes assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes separat erfolgen muss.

Klarstellung, dass eine von einer Investmentgesellschaft vorgenommene Bilanzierung einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bei Einbezug der Investmentgesellschaft in den Konzernabschluss einer Nicht Investmentgesellschaft als assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen, wahlweise beibehalten werden darf. Die Wahl ist ebenfalls separat für jede lnvestmentgesellschaft zu treffen und erfolgt zum spätesten Zeitpunkt von a) erstmaligem Ansatz des Beteiligungsunternehmens, b) Zeitpunkt, an dem das Beteiligungsunternehmen Investmentgesellschaft wurde und c) Zeitpunkt, an dem das Beteiligungsunternehmen erstmals Mutterunternehmen wurde.

IAS 40 Übertragungen in oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind gemäß IAS 40.57 vorzunehmen, wenn eine Nutzungsänderung der Immobilie vorliegt. Die Änderungen stellen klar, dass eine Nutzungsänderung gegeben und nachweisbar sein muss und die in IAS 40.57 aufgeführten Beispiele von Nutzungsänderungen keine abschließende Aufzählung darstellen. Ebenfalls betont wird, dass die bloße Absicht des Managements eine Nutzungsänderung vorzunehmen, allein nicht ausreichend ist.

Für den Übergang auf die geänderte Regelung existieren folgende Wahlrechte:

Prospektive Anwendung auf alle Nutzungsänderungen, die am oder nach dem Beginn der Periode, in der das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet, stattfinden. Immobilien, die sich zum Erstanwendungszeitpunkt im Bestand befinden, müssen untersucht werden, ob ihre Klassifizierung den Tatsachen zu diesem Zeitpunkt entspricht. Falls nicht, hat eine Umklassifizierung mit Erfassung der Effekte in den Gewinnrücklagen zum Erstanwendungszeitpunkt zu erfolgen.
Retrospektive Anwendung ist nur zulässig, sofern die hierfür notwendigen Informationen ohne "use of hindsight", zugänglich sind, d. h. bereits zum Zeitpunkt einer etwaigen früheren Nutzungsänderung vorlagen. Bei prospektiver Anwendung bestehen zusätzliche Angabepflichten.

IFRIC 22 ,,Fremdwährungstransaktionen" und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen

Die Interpretation stellt klar, welcher Wechselkurs bei der erstmaligen Erfassung einer Fremdwährungstransaktion in der funktionalen Währung eines Unternehmens zu verwenden ist, wenn das Unternehmen Vorauszahlungen auf die der Transaktion zugrundeliegenden Vermögenswerte, Aufwendungen oder Erträge leistet oder erhält.

Im Falle einer einmaligen Vorauszahlung (oder dem Erhalt einer Vorauszahlung) gilt als Transaktionszeitpunkt der Tag der erstmaligen Erfassung des/der für die Vorauszahlung erfassten nicht-finanziellen Vermögenswerts bzw. Verbindlichkeit. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Umrechnung zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung zum gültigen Kassakurs.

Sofern ein Unternehmen im Rahmen einer Transaktion mehrere Vorauszahlungen leistet oder erhält, sind der Transaktionszeitpunkt und damit der Wechselkurs für jede Vorauszahlung separat zu bestimmen.

Die Interpretation kann wahlweise wie folgt angewendet werden:

retrospektiv i. S. d. IAS 8
prospektiv auf alle Vermögenswerte, Aufwendungen und Erträge im Anwendungsbereich der Interpretation, die am oder nach dem Beginn der Berichtsperiode, in der die Interpretation erstmalig angewendet wird, erstmals angesetzt werden
prospektiv vom Beginn einer als Vergleichsperiode angegebenen Berichtsperiode

Künftige Regelungen

Folgende neue Standards und Interpretationen wurden veröffentlicht, die jedoch noch nicht verpflichtend in Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2018 angewendet werden müssen.

IFRS 17 "Versicherungsverträge"

IFRS 17 wurde im Mai 2017 als Ersatz für IFRS 4 "Versicherungsverträge" veröffentlicht. Das Bewertungsmodell des IFRS 17 basiert auf der Ermittlung der aktuellen Erfüllungswerte der Versicherungsverträge, so dass deren Wertansätze in jeder Berichtsperiode aufgrund von Schätzungsänderungen anzupassen sind. Versicherungsverträge werden grds. nach einem "Building Block Approach" bewertet. Hiernach fließen in die Bewertung folgende Bausteine ein:

Diskontierte wahrscheinlichkeitsgewichtete erwartete Zahlungsströme
eine explizite Risikoanpassung und
eine vertragliche Servicemarge, die den noch nicht verdienten Gewinn aus dem Vertrag darstellt und die über den Zeitraum, über die das Unternehmen Versicherungsschutz gewährt, als Ertrag erfasst wird.

Der Standard räumt ein Wahlrecht ein, wonach die Auswirkungen von Änderungen der Diskontierungssätze entweder im Gewinn und Verlust oder direkt im sonstigen Ergebnis erfasst werden dürfen. Die Ausübung dieses Wahlrechts wird voraussichtlich die Art und Weise widerspiegeln, wie die Versicherer ihre finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 bilanzieren.

Für bestimmte Versicherungsverträge mit einer kurzen Laufzeit darf wahlweise ein vereinfachtes Verfahren (sog. Premium Allocation Approach) für die Ermittlung der Rückstellung für den zukünftigen Versicherungsschutz angewendet werden. Diese kurzfristigen Verträge werden häufig von Schaden- und Unfallversicherern abgeschlossen.

Für bestimmte Verträge von Lebensversicherern, bei denen die Versicherungsnehmer an den Renditen der zugrundeliegenden Vermögenswerte beteiligt sind, kommt das allgemeine Bewertungsmodell des Standards in Form des "Variable Fee Approach" zur Anwendung. Bei der Anwendung dieses Verfahrens wird der Anteil des Unternehmens an den Fair-Value-Änderungen der zugrundeliegenden Vermögenswerte in die vertragliche Servicemarge einbezogen. Die Ergebnisse der Versicherer, die dieses Modell verwenden, dürften daher weniger volatil sein, als bei Anwendung des allgemeinen Modells.

Die neuen Regeln werden sich auf die Abschlüsse und Kennzahlen aller Unternehmen auswirken, die Versicherungsverträge oder Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung ausgeben.

IFRS 17 wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, verpflichtend anzuwenden.

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG werden derzeit geprüft. Es werden keine wesentlichen Änderungen erwartet.

IFRIC 23 - "Bilanzierung von Steuerrisikopositionen"

Die Interpretation erläutert, wie latente und laufende Ertragssteueransprüche und -verpflichtungen zu bilanzieren und zu bewerten sind, wenn Unsicherheiten über eine steuerliche Behandlung bestehen. Insbesondere wird diskutiert:

wie die geleistete Rechnungseinheit (unit of account) zu bestimmen ist und das jede unklare steuerliche Behandlung einzeln oder gemeinsam als Gruppe betrachtet werden sollte, je nachdem, welcher Ansatz die Lösung der Unsicherheit besser vorhersagt.
dass das Unternehmen davon ausgehen muss, dass eine Steuerbehörde die ungewisse steuerliche Behandlung prüft und alle damit zusammenhängenden Informationen vollständig kennt.
dass das Unternehmen die Auswirkungen der Unsicherheit in seiner Ertragssteuerbilanz wiederspigeln muss, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die Behandlung akzeptieren werden.
dass die Auswirkungen der Unsicherheit entweder mit dem wahrscheinlichsten Betrag oder mit der Erwartungswertmethode zu bestimmen sind, je nachdem, welche Methode die Auflösung der Unsicherheit besser vorhersagt.
dass die getroffenen Urteile und Schätzungen immer neu bewertet werden müssen, wenn sich die Umstände geändert haben oder neue Informationen vorliegen, die sich auf die Urteile auswirken.

Obwohl es keine neuen Angabepflichten gibt, werden Unternehmen an die allgemeine Verpflichtung erinnert, Informationen über Beurteilung und Schätzungen bei der Erstellung des Abschlusses zu geben.

IFRIC 23 wurde im Juni 2017 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden.

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG werden derzeit geprüft. Es werden keine wesentlichen Änderungen erwartet.

Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung - Änderungen an IFRS 9

Die im Oktober 2017 vorgenommenen Änderungen an IFRS 9 ermöglichen es Unternehmen, bestimmte finanzielle Vermögenswerte mit negativer Ausgleichsleistung bei vorzeitiger Rückzahlung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Diese Vermögenswerte, zu denen einige Kredit- und Schuldtitel gehören, wären ansonsten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Um für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage zu kommen, muss die negative Ausgleichsleistung ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags darstellen und der finanzielle Vermögenswert dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet sein.

IAS 28, "Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen"

Die Änderungen stellen die Bilanzierung langfristiger Anteile (long-term investments), die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition (net investment) in ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen zuzuordnen sind, die jedoch nicht nach der Equity-Methode bewertet werden, klar. Diese Anteile sind nach IFRS 9 zu bilanzieren und zu bewerten. Damit erfolgt die Ermittlung etwaiger Wertminderungen dieser Anteile nach den Regeln des IFRS 9. Es verbleibt jedoch bei der Regelung des IAS 28-8, derartige Anteile bei der Verlustzuordnung im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode auf den Wert von Beteiligungen mit zu berücksichtigen.

Die Änderung ist auf Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendungen ist zulässig.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017)

Nachfolgende Verbesserungen wurden im Dezember 2017 finalisiert:

IFRS 3, sofern ein Unternehmen durch den Erwerb weiterer Anteile Beherrschung i. S. d. IFRS 10 über eine vormals gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt, die einen Geschäftsbetrieb (business) darstellt, handelt es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss. Der zuvor gehaltene Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit ist daher neu zu bewerten.

IFRS 11 erlangt ein Unternehmen durch den Erwerb weiterer Anteile gemeinschaftliche Führung über eine vormals gemeinschaftliche Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt, erfolgt keine Neubewertung des zuvor gehaltenen Anteils.

IAS 12 Klarstellung, dass die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen auf als Eigenkapital klassifizierte Finanzinstrumente entsprechend der Behandlung der für die Steuerwirkung ursächlichen Transaktion(en) zu behandeln sind.

IAS 23 Klarstellung, dass noch nicht zurückbezahlte Fremdmittel, die ursprünglich konkret zur Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommen wurden, ab dem Zeitpunkt, ab dem dieser qualifizierte Vermögenswert im Wesentlichen für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf hergerichtet ist, mit in die Bestimmung des allgemeinen Fremdkapitalkostensatzes für andere qualifizierte Vermögenswerte, für die keine speziellen Fremdmittel aufgenommen wurden, einzubeziehen sind.

Die Erstanwendung erfolgt ab dem 1. Januar 2019. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Softing AG haben sich nicht ergeben.

Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung - Änderungen an IAS 19

Die Änderungen an IAS 19 beinhalten Vorgaben zur Bilanzierung von Plananpassungen, -kürzungen und -abgeltungen. Hiernach müssen Unternehmen:

aktualisierte versicherungsmathematische Annahmen und die Nettoschuld (bzw. den Nettovermögenswert) im Zeitpunkt des Eingriffs verwenden, um den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den restlichen Zeitraum der Berichtsperiode nach einer Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung zu bestimmen.
etwaige Änderungen einer Überdeckung als Teil des nachzuberechnenden Dienstzeitaufwands oder als Gewinn bzw. Verlust aus Abgeltungen erfolgswirksam erfassen, selbst wenn diese Überdeckung infolge des Effekts der Vermögensobergrenze("asset ceiling") zuvor nicht ausgewiesen wurde.
die Auswirkungen von Veränderungen der Vermögensobergrenze im sonstigen Ergebnis erfassen.

Inhalt der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 ist eine Klarstellung, wonach der Gewinn oder Verlust aus der Übertragung von Vermögenswerten auf ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen in vollem Umfang zu erfassen ist, wenn ein Geschäftsbetrieb ("business") im Sinne des IFRS 3 übergeht. Dem gegenüber ist der Gewinn oder Verlust aus einer solchen Transaktion nur anteilig zu erfassen, wenn die übertragenen Vermögenswerte keinen Geschäftsbetrieb darstellen. Die Änderungen sollen prospektiv anwendbar sein.

Im Dezember 2015 wurde der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt nach Abschluss des Forschungsprojekts zur Equity-Methode verschoben.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Abschlüsse der Softing AG sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für alle im Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewandt.

1. ERFASSUNG VON ERTRÄGEN

Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung, abzüglich von Retouren sowie gewährten Preisnachlässen und Mengenrabatten erfasst. Für die Erfassung von Erträgen gilt im Einzelnen Folgendes:

Umsatzerlöse aus Verkäufen

Umsatzerlöse aus Verkäufen von Produkten werden mit dem Übergang der Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter an den Kunden erfasst. Der Kunde muss somit die Fähigkeit haben, über die Nutzung zu bestimmen, und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus ziehen. Grundlage hierfür ist ein Vertrag zwischen Softing und dem Kunden. Dem Vertrag und den darin enthalten Vereinbarungen müssen die Parteien zugestimmt haben, die einzelnen Verpflichtungen der Parteien und die Zahlungsbedingungen müssen feststellbar sein, der Vertrag muss wirtschaftliche Substanz haben und Softing die Gegenleistung für die erbrachte Leistung wahrscheinlich erhalten. Der Transaktionspreis entspricht in der Regel dem Umsatzerlös. Zur Bestimmung des Übergangs der Verfügungsgewalt stellt Softing auf die vereinbarten Incoterms ab. Eine Forderung wird bei Versand der Güter ausgewiesen, weil zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist, d.h. dass die Fälligkeit ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf eintritt. Wenn der Vertrag mehr als eine abgrenzbare Leistungsverpflichtung beinhaltet, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sind keine Einzelveräußerungspreise beobachtbar, schätzt Softing diese. Die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert. Die Zahlungen werden in der Regel spätestens 30 Tage nach Versand an den Kunden fällig.

Umsatzerlöse aus Dienstleistungen

Umsatzerlöse aus Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen kundenspezifische Softwareentwicklungen. Wenn die Kundenentwicklungen aufgrund ihrer Spezifikationen keinen alternativen Nutzen haben und gegenüber dem Kunden ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch mindestens in Höhe einer Erstattung der durch die bereits erbrachten Leistungen entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Gewinnmarge besteht, erfolgt eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung. Der Leistungsfortschritt wird mittels der cost-to-cost-Methode bestimmt, da die angefallenen Kosten den besten Indikator für die bereits erfüllte Leistungsverpflichtung darstellen. Die tatsächlich am Ende der Berichtsperiode erbrachten Leistungen werden im Verhältnis zu den insgesamt zu erbringenden Leistungen erfasst. Beinhalten Verträge die Installation von Hardware, wird der Umsatzerlös für die Hardware zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem sie ausgeliefert wurde, das Eigentum übergegangen ist und der Kunde die Hardware abgenommen hat. Schätzungen hinsichtlich der Erlöse, Kosten oder des Auftragsfortschritts werden korrigiert, wenn sich Umstände ändern. Etwaige daraus resultierende Erhöhungen oder Verminderungen der geschätzten Erlöse oder Kosten werden in der Periode im Gewinn oder Verlust abgebildet, in der die Umstände, die Anlass zur Korrektur geben, der Geschäftsleitung zur Kenntnis gelangen. Bei Festpreisverträgen zahlt der Kunden einen mittels Zahlungsplan festgelegten Betrag. Überschreiten die von der Softing erbrachten Dienstleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Dienstleistungen, wird eine Vertragsschuld ausgewiesen.

Erlöse aus der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen werden in der Berichtsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden. Beinhaltet der Vertrag einen festen Stundensatz, werden die Erlöse in der Höhe erfasst, in der Softing einen Anspruch auf Rechnungstellung hat. Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise und die Gegenleistung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

Erträge aus Zinsen

Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Zinserträge aus Guthaben bei Kreditinstituten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten werden erst als Ertrag erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen zufließt und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann.

2. KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sind neben der Softing AG folgende Tochtergesellschaften einbezogen worden, bei denen die Softing AG unmittelbar bzw. mittelbar über die Kontrolle/Beherrschung verfügt:

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Softing-Konzern zum 31.12.2018 Kapitalanteil
2018

%
2017

%
--- --- ---
Softing AG, Haar/Deutschland
Softing Automotive Electronics GmbH, Haar/Deutschland 100 100
Softing Services GmbH, Haar/Deutschland 100 100
Softing Engineering & Solutions GmbH, Kirchentellinsfurt, Deutschland, vormals Softing Messen und Testen GmbH 100 100
Softing Industrial Automation GmbH, Haar/Deutschland 100 100
Softing Italia s.r.l., Cesano Boscone/Italien 100 100
SoftingROM s.r.l., Cluj-Napoca/Rumänien 100 100
Buxbaum Automation GmbH, Eisenstadt/Österreich 65 65
Softing Inc., Newburyport/USA 100 100
Softing North America Holding Inc., Delaware/USA 100 100
OLDI Online Development Inc., Knoxville/USA 100 100
Softing IT Networks GmbH, Haar/Deutschland 100 100
Softing Singapore Pte. Ltd., Singapur 100 100
Softing S.A.R.L., Paris/Frankreich 100 100
Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd, Shanghai/China vormals Shanghai Softing software Co., Ltd. 50 100
Softing Automotive Electronics (Kirchentellinsfurt) GmbH, Kirchentellinsfurt/Deutschland vormals Softing Automotive Electronics Services GmbH 100 100
GlobalmatiX AG Vaduz/Liechtenstein 100 0
GlobalmatiX Inc., Knoxville/USA 100 0

Bis zum 31. Dezember 2018 haben sich folgende Änderungen im Konsolidierungskreis der Softing AG im Vergleich zum 31. Dezember 2017 ergeben:

GlobalmatiX AG

Am 16. März 2018 hat die Softing AG 100 % der Anteile an der GlobalmatiX AG in Vaduz/Liechtenstein erworben.

Die GlobalmatiX AG ist ein Mobile Virtual Network Operator (MVNO) der in Europa und Nordamerika mobile Datenkommunikation für Fahrzeuge und Maschinen anbietet, wie diese in den Bereichen (teil-) autonomes Fahren wie auch bei anderen "Connected Services" von Fahrzeugen und Maschinen benötigt werden.

Softing weitet mit dieser Akquisition ihre Kompetenzen im Bereich der Megatrends Digitalisierung und Industrie 4.0 massiv aus und legt damit die Basis zu neuen serviceorientierten Umsätzen.

Die Finanzierung des Kaufpreises in Aktien der Softing AG, im Wert von 13,7 Mio. EUR, erfolgte auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Softing AG vom 6. Mai 2015 (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand der Softing AG beschloss mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 16. März 2018, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.655.381 gegen Sacheinlagen um EUR 1.450.000 auf EUR 9.105.381 durch Ausgabe von 1.450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 9,43 EUR zu erhöhen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde Herr Alois Widmann, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, zugelassen. Herr Widmann bringt seine sämtlichen Aktien an der GlobalmatiX Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, in die Gesellschaft ein. Die Gesellschaft und Herr Widmann haben am 16. März 2018 den entsprechenden Einbringungsvertrag geschlossen.

GlobalmatiX Inc.

Am 30. Oktober 2018 hat die Softing North America Holding Inc. die GlobalmatiX Inc., Knoxville/USA gegründet. Die GlobalmatiX Inc. wird die Vermarktung der Produkte der GlobalmatiX AG in Nordamerika übernehmen.

Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. (vormals Shanghai Softing software Co., Ltd.)

Am 10. Februar 2018 schloss die Softing Services GmbH einen Vertrag mit der Firma Beijing Windhill Technology Co., Ltd. über den Verkauf von 50 % der Anteile an der Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. (vormals Shanghai Softing software Co., Ltd., Shanghai/China). Gleichzeitig beschlossen die Softing Service GmbH und die Beijing Windhill Technology Co., Ltd. eine Vereinbarung über ein zukünftiges Joint Venture; der Kaufpreis für die 50% der Anteile betrug 1 TEUR.

Damit trägt Softing der hohen Bedeutung des chinesischen Automotive-Marktes Rechnung, der sich durch einen stark wachsenden Bedarf an Produkt- und Projektlösungen im Umfeld der Softing-Kernkompetenz zur Entwicklung und in der Diagnose von Steuergeräten auszeichnet. Der Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. stehen in den Büros in Shanghai wie auch in Peking bis zu 50 erfahrene Mitarbeiter aus Vertrieb und Entwicklung zur Verfügung.

Die Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. wird weiterhin in den Kreis der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen einbezogen, weil die wirtschaftliche und finanzielle Führung der Gesellschaft durch Softing erfolgt. Softing besetzt zwei der drei Verwaltungsratsmandate und die Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. ist von der Vermarktung von Softwareprodukten aus den Tochterunternehmen von Softing abhängig.

Softing Messen & Testen GmbH und Softing Projekt Services GmbH

Die Softing Project Services GmbH wurde mit Wirkung zum 01. August 2018 auf die Softing Messen & Testen GmbH verschmolzen. Gleichzeitig wurde die Softing Messen & Testen GmbH in Softing Engineering & Solutions GmbH mit Sitz in Kirchentellinsfurt umbenannt.

Softing Automotive Electronics Services GmbH

Die Softing Automotive Electronics Services GmbH wurde mit Wirkung zum 01. August 2018 in Softing Automotive Electronics (Kirchentellinsfurt) GmbH umbenannt.

Folgende Tochtergesellschaften machen von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:

Softing Industrial Automation GmbH (Haar)
Softing Automotive Electronics GmbH (Haar)
Softing Services GmbH (Haar)
Softing Engineering & Solutions GmbH (Kirchentellinsfurt)
Softing IT Networks GmbH (Haar)

3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen der Konzern die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Die Voraussetzung zur Konsolidierung eines Unternehmens ist die Möglichkeit der Beherrschung. Ein Beherrschungsverhältnis setzt nach IFRS 10 Verfügungsgewalt, Renditen sowie eine Verknüpfung von Verfügungsgewalt und Renditen voraus. Unter Verfügungsgewalt versteht man die Möglichkeit, gegenwärtig die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, die wesentlichen Einfluss auf die Renditen haben. Verfügungsgewalt kann mittels Stimmrechten oder sonstiger vertraglicher Rechte nachgewiesen werden. Auch eine Kombination aus beiden kann zu Verfügungsgewalt führen. Verfügungsgewalt liegt vor, wenn ein Unternehmen mehr als 50 % der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen hält und keine sonstigen Vereinbarungen oder Umstände vorliegen, die dagegensprechen. Bei der Beurteilung der Beherrschungseigenschaft sind so genannte potenzielle Stimmrechte, wirtschaftliche Abhängigkeiten und die Beteiligungsquote im Vergleich zu den übrigen Anteilseignern, zusammen mit dem auf Hauptversammlungen praktizierten Abstimmungsverhalten, zu berücksichtigen.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung des Erwerbs entspricht den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, der durch den Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der von den früheren Eigentümern des erworbenen Tochterunternehmens übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Außerdem beinhaltet die übertragene Gegenleistung die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus vereinbarten, bedingten Gegenleistungen resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare erworbene Vermögenswerte, sowie übernommene Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei Zugang mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Etwaige durch den Konzern zu übertragenden bedingten Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Künftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden nach IFRS 9 bewertet und im Gewinn oder Verlust erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizuliegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse aus konzerninternen Transaktionen (Zwischengewinne) werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

4. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die immateriellen Vermögenswerte umfassen den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte und aktivierte Entwicklungskosten. Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts aus der Kapitalkonsolidierung haben alle immateriellen Vermögenswerte eine bestimmte Nutzungsdauer.

5. ENTWICKLUNGSKOSTEN

Entwicklungsaufwendungen für Neuentwicklungen und die wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, eine Absicht zur Fertigstellung besteht, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und der Konzern über ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojekts verfügt. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderung ausgewiesen. Dabei umfassen die Herstellungskosten neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. Verwaltungskosten werden nur aktiviert, sofern ein direkter Herstellungsbezug besteht. Der Softing-Konzern schreibt die Entwicklungskosten für neue Produktlinien und Produktversionen entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig linear ab, wobei im Jahr der Fertigstellung zeitanteilig die Abschreibung erfolgt. Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden unmittelbar als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

6. GESCHÄFT S- ODER FIRMENWERT

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Erwerb von Tochterunternehmen und entspricht der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert der zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteile an dem erworbenen Unternehmen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des erworbenen Nettovermögens. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Nettovermögens die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und dem beizulegenden Zeitwert der zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteile, wird die Differenz unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Gemäß IFRS 3 werden Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich, sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung, einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen. Für Zwecke dieses Werthaltigkeitstests wird der Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) zugeordnet.

Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen bei Softing den einzelnen Gesellschaften, ausgenommen die Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit in mehrere Segmente fällt. Hier wird eine Aufteilung der jeweiligen Werte nach Segmenten herangezogen. Die relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Geschäfts- und Firmenwerte sind:

Softing Engineering & Solutions GmbH, Kirchentellinsfurt/Deutschland
Softing Industrial Automation GmbH, Haar/Deutschland
OLDI Online Development Inc., Knoxville/USA
Softing IT Networks GmbH, Haar/Deutschland & Softing Singapore Pte. Ltd., Singapore
GlobalmatiX AG Vaduz/Liechtenstein & GlobalmatiX Inc. Knoxville/USA

Eine Wertberichtigung wird dann vorgenommen, wenn der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, den erzielbaren Betrag langfristig übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert der CGU ihren erzielbaren Betrag, wird die Differenz unmittelbar als Wertminderungsaufwand im Gewinn und Verlust erfasst. Da der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht mit angemessenem Aufwand ermittelt werden kann, wird der Nutzungswert zugrunde gelegt.

Der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde wie folgt ermittelt: Auf Grund der Bottom-Up-Planung der nächsten vier Geschäftsjahre, die vom Management der Softing AG genehmigt worden ist, wurden die zukünftigen Zahlungsströme (vor Zinsen und Steuern) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Den Planungen liegen Erfahrungswerte der Vergangenheit sowie bestmögliche Einschätzungen des Managements über die zukünftige Entwicklung zugrunde. Um die Überprüfung der Werthaltigkeit durchzuführen, schätzte das Management die Zahlungsmittelrückflüsse über die Planungsperiode hinaus, indem ein Wachstum von 1,5 % (Vj. 1,5 %) für die Folgejahre angesetzt wurde. Unter Verwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens wurde der Nutzungswert für die zugrundeliegende zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt. Der verwendete Diskontierungssatz ist ein Vorsteuerzinssatz und reflektiert die spezifischen Risiken der betreffenden Konzern-Gesellschaft. Er wird jeweils nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) ermittelt.

Die Eigenkapitalkosten setzen sich demnach aus dem risikolosen Zinssatz und einem Risikoaufschlag zusammen, der sich aus der Differenz der durchschnittlichen Marktrendite und dem risikolosen Zinssatz multipliziert mit dem unternehmensspezifischen Risiko (Beta-Faktor) ergibt. Der Beta-Faktor wird dafür von einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. Bei der Nutzungswertermittlung werden je nach zahlungsmittelgenerierender Einheit Diskontierungszinssätze vor Steuern zugrunde gelegt.

Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand wird in den nachfolgenden Perioden nicht aufgeholt.

7. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Sie werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Software und Technologie werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig über drei bis sieben Jahre linear abgeschrieben. Rechte und Geschäftsbeziehungen werden über fünf bis zwanzig Jahre abgeschrieben.

8. SACHANLAGEN

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen, nutzungsbedingte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen.

Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt entsprechend des Nutzungsverlaufs nach der linearen Methode. Hardware wird über drei Jahre, Betriebsausstattung über fünf bis sieben Jahre und Einbauten entsprechend der Restlaufzeit des Mietvertrags verteilt abgeschrieben. Bei Anlageabgängen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht, Ergebnisse aus Anlageabgängen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen.

Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Wesentliche Neuerungen und Verbesserungen werden nur dann dem Buchwert des ursprünglichen Vermögenswertes zugeschlagen bzw. als separater Vermögenswert aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen in Verbindung mit dem Vermögenswert zufließen wird und dieser Nutzen verlässlich ermittelt werden kann.

9. WERTMINDERUNGEN

Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen dahingehend, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert; der höhere Wert ist maßgeblich. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Cashflows. Als Diskontierungszinssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generating Unit) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Aus Unternehmenserwerben resultierende Firmenwerte werden den Gruppen von Vermögenswerten (CGU) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Der erzielbare Betrag einer CGU, die einen Firmenwert enthält, wird mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswertes. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der CGU, erfolgt keine Wertaufholung.

10. LEASINGVERTRÄGE

Die Gesellschaft hat 2018 ausschließlich Operating-Leasing-Verträge abgeschlossen. Die Leasingraten werden als Aufwand linear über die Laufzeit erfasst. Finanzierungsleasingverträge liegen nicht vor.

11. VORRÄTE

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Nettoveräußerungswert angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren/Fertigerzeugnisse werden grundsätzlich zu dem gewichteten Durchschnitt bewertet.

Die Herstellungskosten umfassen die direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Vertriebskosten und Kosten der allgemeinen Verwaltung sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Liegt der am Abschlussstichtag erwartete Nettoveräußerungswert unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zum Beispiel auf Grund von Lagerdauer, Beschädigungen oder verminderter Marktgängigkeit, so wird eine Abwertung auf den niedrigeren Wert vorgenommen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

12. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE NACH I FRS 9 AB 01.01 .201 8

Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsmodells und des Zahlungsstromkriteriums, wonach die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts ausschließlich aus Zinsen und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag des Finanzinstruments bestehen dürfen. Die Prüfung des Zahlungsstromkriteriums erfolgt dabei immer auf Ebene des einzelnen Finanzinstruments. Die Beurteilung des Geschäftsmodells bezieht sich auf die Frage, wie finanzielle Vermögenswerte zur Generierung von Zahlungsströmen gesteuert werden. Die Steuerung kann entweder auf ein Halten, Verkaufen oder eine Kombination aus beidem abzielen.

Der Konzern teilt finanzielle Vermögenswerte in eine der folgenden Kategorien ein:

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Schuldinstrumente)
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral mit Recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Schuldinstrumente)
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral ohne Recycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Eigenkapitalinstrumente)

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Schuldinstrumente)

Die für den Konzern bedeutendste Kategorie finanzieller Vermögenswerte ist die Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte in Bezug auf Schuldinstrumente. Die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind:

Das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Finanzinstrumente ist auf deren Halten ausgerichtet, um die zugrundeliegenden vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen und
die hieraus erzielten vertraglichen Zahlungsströme bestehen ausschließlich aus Zins und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag.

Die Folgewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unterliegt den Vorschriften für Wertminderungen gem. IFRS 9.5.5ff. Im Konzern unterliegen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenwerte und Bankguthaben dieser Kategorie.

Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral mit R ecycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Schuldinstrumente)

Die Bewertung erfolgsneutral mit Recycling zum beizulegenden Zeitwert für Schuldinstrumente erfolgt, wenn die folgenden beiden Kriterien erfüllt sind:

Das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Finanzinstrumente ist auf deren Halten, um die zugrundeliegenden vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen und auch auf den Verkauf ausgerichtet.
Die hieraus erzielten vertraglichen Zahlungsströme bestehen ausschließlich aus Zins und Tilgung auf den ausstehenden Kapitalbetrag.

Für diese finanziellen Vermögenswerte werden Zinsen, Fremdwährungsbewertungseffekte und Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Wertminderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verbleibenden Änderungen werden gem. in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Abgang in den Gewinn oder Verlust umgegliedert (Recycling).

Im Konzern unterliegen aktuell keine finanziellen Vermögenswerte dieser Bewertung.

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Die Kategorie umfasst finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden, Finanzinstrumente unter Anwendung der Fair Value-Option, finanzielle Vermögenswerte, für die eine verpflichtende Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgesehen ist und Eigenkapitalinstrumente, die nicht erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ein Handelszweck liegt vor, wenn ein kurzfristiger Kauf oder Verkauf vorgesehen ist. Derivate, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind, werden immer zu Handelszwecken gehalten. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht das Zahlungsstromkriterium erfüllen, werden immer erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, unabhängig vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell. Die gleiche Bewertung ergibt sich für Finanzinstrumente, die einem Geschäftsmodell "Verkaufen" unterliegen.

Die Fair-Value-Option für finanzielle Vermögenswerte kommt im Konzern nicht zum Einsatz.

Jegliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Instrumente werden im Gewinn- oder Verlust erfasst.

Im Konzern unterliegen aktuell keine finanziellen Vermögenswerte dieser Bewertung.

Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral ohne R ecycling zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments hat der Konzern das unwiderrufliche Wahlrecht, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Eigenkapitalinstrument gem. IAS 32 handelt, welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird und es sich nicht um eine bedingte Gegenleistung i.S.v. IFRS 3 handelt. Das Wahlrecht wird für jedes Eigenkapitalinstrument gesondert ausgeübt.

Gewinne oder Verluste aus einem solchen finanziellen Vermögenswert werden bei Abgang nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert (kein Recycling). Dividenden aus solchen Instrumenten werden erfolgswirksam erfasst. Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unterliegen nicht den Regelungen für Wertminderungen.

Im Konzern unterliegen aktuell keine finanziellen Vermögenswerte dieser Bewertung.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme von zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Vertragsvermögenswerte gem. IFRS 15, Leasingforderungen, Kreditzusagen sowie finanzielle Garantien unterliegen dem Wertminderungsmodell i.S.v. IFRS 9.5.5. Danach erfasst der Konzern für diese Vermögenswerte eine Wertminderung auf Basis der erwarteten Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen, bewertet zum Barwert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erwarteten Zahlungsströme beinhalten auch Erlöse aus Sicherungsverkäufen und sonstigen Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind.

Erwartete Kreditverluste werden in drei Stufen erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, für die sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ergeben hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen (Stufe 1). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts ermittelt (Stufe 2). Der Konzern unterstellt grundsätzlich, dass eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, sofern eine Überfälligkeit von 30 Tagen vorliegt. Dieser Grundsatz kann widerlegt werden, wenn im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen darauf hinweisen, sich das Kreditrisiko nicht erhöht hat. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind die zugrundliegenden Vermögenswerte der Stufe 3 zuzuordnen. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung werden bei einer Überfälligkeit von größer 90 Tagen unterstellt, außer, es liegen im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen vor, dass ein längerer Rückstand besser geeignet ist. Darüber hinaus werden eine Zahlungsverweigerung und Ähnliches als objektiver Hinweis angesehen.

Die für den Konzern relevante Klasse von Vermögenswerten für die Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte. Für diese wendet die Gruppe den vereinfachten Ansatz gem. IFRS 9.5.15 an. Danach wird die Wertberichtigung stets in Höhe, der über die Laufzeit zu erwartender Kreditverluste bemessen.

Für die übrigen Vermögenswerte, die im Anwendungsbereich des geänderten Wertminderungsmodells von IFRS 9 sind und die dem allgemeinen Ansatz unterliegen, werden zur Bemessung der erwarteten Verluste finanzielle Vermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale entsprechend zusammengefasst bzw. individuelle Ausfallinformationen herangezogen. Berechnungsgrundlage sind in jedem Fall aktuelle Ausfallwahrscheinlichkeiten zum jeweiligen Stichtag.

Softing unterstellt grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 180 Tage überfällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine begründbare Erwartung über die zukünftige Zahlung besteht.

1 3 . FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE NACH IAS 39 BIS 31.12.2017

Ein finanzieller Vermögenswert wird immer nur dann in der Bilanz angesetzt, wenn Softing Vertragspartei der Regelungen des finanziellen Vermögenswertes ist. Die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt dann, wenn entweder die Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder die Rechte an einen Dritten übertragen werden. Bei der Übertragung sind insbesondere die Kriterien des IAS 39 hinsichtlich des Übergangs der Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbunden sind, zu würdigen.

Finanzielle Vermögenswerte bei Softing sind in folgende Kategorien unterteilt: (a) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, (b) Ausleihungen und Forderungen und zur (c) Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die Kategorisierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz.

a. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte sind finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Kaufabsicht erworben wurde. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn die Realisierung der Vermögenswerte innerhalb von zwölf Monaten erwartet wird. Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig klassifiziert.

b. Ausleihungen und Forderungen

Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Letztere werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Ausleihungen und Forderungen des Konzerns werden in der Bilanz unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" und "sonstigen Forderungen" sowie unter "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" ausgewiesen.

c. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie oder keiner anderen dargestellten Kategorie zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern, und der Vermögenswert in diesem Zeitraum nicht fällig wird.

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte, die dieser Kategorie angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt; zugehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Für die Folgebewertung werden die finanziellen Vermögenswerte in die oben genannten Kategorien eingeteilt.

Für die Folgebewertung gilt im Einzelnen:

Ausleihungen und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Sofern es sich um "zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte handelt, werden diese mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wobei nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Kursänderungen bis zur Realisierung ergebnisneutral gesondert im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden. Besteht ein objektiver Hinweis darauf, dass der finanzielle Vermögenswert wertgemindert ist, wird der im sonstigen Ergebnis kumulierte Verlust aus dem Eigenkapital entfernt und ergebniswirksam erfasst. Bei seiner Einschätzung der möglichen Wertminderungen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte bezieht das Unternehmen alle verfügbaren Informationen wie Marktbedingungen und Preise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten mit ein. Überschreitet der Rückgang 20 % der Anschaffungskosten oder dauert er länger als sechs Monate an, betrachtet Softing dies als einen objektiven Hinweis auf eine Wertminderung. Eine Wertaufholung eines Wertminderungsaufwands nimmt Softing in den Folgeperioden vor, sofern die Gründe für die Wertminderung entfallen sind.

Sofern es einen objektiven Hinweis auf eine Wertminderung gibt, werden Wertberichtigungen in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und Barwert der erwarteten künftigen Cashflows vorgenommen. Objektive Hinweise sind beispielsweise eine erhebliche oder langfristige Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines finanziellen Vermögenswertes unter seinen Buchwert, eine hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens oder sonstigen Sanierungsfalls oder ein Vertragsbruch durch den Emittenten, beispielsweise erhebliche Zahlungsverzögerungen.

Die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt bei allen Kategorien zum Erfüllungstag. Zu den finanziellen Vermögenswerten zählen die Bilanzposten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapiere sowie sonstige finanzielle Forderungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen

Sowohl die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch die sonstigen finanziellen Forderungen werden als "Kredite und Forderungen" kategorisiert und entsprechend bewertet.

Wertpapiere, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Wertpapiere werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte kategorisiert und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Nicht realisierte Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern in den Bewertungsrücklagen innerhalb des sonstigen Ergebnisses ausgewiesen. Im Falle einer Wertminderung werden die Bewertungsrücklagen um den Wertminderungsbetrag angepasst und der entsprechende Betrag unmittelbar in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst.

Zahlungsmittel sowie Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nominalwert bewertet.

14. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERTRAGS SCHULDEN (AB 01.01.2018)

Vertragsvermögenswerte entstehen aus der Anwendung der Umsatzrealisierung über einen Zeitraum. Dies ist bei Softing vor allem der Fall, wenn die Produkte aufgrund ihrer Spezifikationen keinen alternativen Nutzen haben und gegenüber dem Kunden ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch mindestens in Höhe einer Erstattung der durch die bereits erbrachten Leistungen entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Gewinnmarge besteht (Softwareentwicklungen im Kundenauftrag). In diesen Fällen realisiert Softing auf Basis der Inputorientierten Methode Gewinn- undo-cost Umsatzerlöse. Dabei werden die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad realisiert. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den Gesamtkosten des Auftrags.

Da die Umsatzrealisierung vor dem Zeitpunkt liegt, an dem Softing einen unbedingten Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung hat, wird ein Vertragsvermögenswert aktiviert.

Vertragsverbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus erhaltenen Anzahlungen von Kunden, wenn diese im Zusammenhang mit einem Kundenauftrag stehen und die Produkte noch nicht ausgeliefert bzw. die Leistung noch nicht erbracht ist.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten werden auf Vertragsebene saldiert. In Abhängigkeit der Restlaufzeit erfolgt ein Ausweis als kurz- oder langfristig.

Auf Vertragsvermögenswerte werden die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 angewendet.

1 4 . FORDERUNGEN AUS KUNDENSPEZIFISCHEN FERTIGUNGSAUFTRÄGEN (BIS 31.12.2017)

Kundenspezifische Fertigungsaufträge (Softwareentwicklungen im Kundenauftrag) werden nach dem Fertigungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) gemäß IAS 11 bilanziert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad realisiert werden. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den Gesamtkosten des Auftrags (Gewinn- und-Cost-Methode). Die Verlässlichkeit der Bewertbarkeit gemäß IAS 18.14 muss gegeben sein. Die erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Fertigstellungsgrad der Fertigungsaufträge verrechnet. Soweit der Leistungsstand die Anzahlungen im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den "Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen". Verbleibt nach Abzug der Anzahlungen ein negativer Saldo, wird dieser passivisch unter den "Verbindlichkeiten aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen" ausgewiesen.

15. SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten nicht finanzielle Vermögenswerte. Diese werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

16. LAUFENDE UND LATENTE STEUERN

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen.

Steuern werden in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden (oder in Kürze geltenden) Steuervorschriften der Länder, in denen Softing und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuernde Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind. Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode.

Latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten werden grundsätzlich für alle temporären Wertunterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld und dem für steuerliche Zwecke beizulegenden Wert bilanziert. Latente Steuerforderungen werden auch für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften bilanziert.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind in dem Maße zu bilden, in dem es wahrscheinlich ist, dass die steuerlichen Verlustvorträge in der Zukunft genutzt werden können. Daher wurden sämtliche aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verluste unter Berücksichtigung ihrer Realisierbarkeit angesetzt.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung ergebniswirksam bzw. ergebnisneutral erfasst.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Latente Steuerverbindlichkeiten bzw. Steuerforderungen, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auf Grund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

17. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartenden Steigerungen von Renten bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung von biometrischen Annahmen sowie eines Rechnungszinses, der sich aus der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen gleicher Fristigkeit ableitet. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens. Der Barwert wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von hochwertigen Unternehmensanleihen abgezinst werden. Versicherungsmathematische Neubewertungen werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

18. RÜCKSTELLUNGEN UND ABGEGRENZTE SCHULDEN

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle übrigen ungewissen Verpflichtungen und Risiken des Softing-Konzerns gegenüber Dritten gebildet. Voraussetzung für den Ansatz ist, dass eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, eine Inanspruchnahme wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Die angesetzten Beträge stellen den Barwert der zu erwartenden Ausgaben, inkl. einer etwaigen Aufzinsung bei langfristigen Rückstellungen dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist.

19. FINANZIELLE SCHULDEN

Finanzielle Schulden begründen regelmäßig eine Rückgabeverpflichtung in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten oder einem sonstigen finanziellen Vermögenswert. Finanzielle Schulden werden immer nur dann in der Bilanz angesetzt, wenn Softing Vertragspartei der Regelungen der finanziellen Verbindlichkeit ist. Die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt dann, wenn diese getilgt ist, d.h. wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen oder aufgehoben sind oder auslaufen.

Allgemeine und bestimmte Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst. Unter die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten fallen alle finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden. Hierunter fallen Derivate, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind sowie Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Option ausgeübt wurde. Aktuell verfügt Softing über keine solchen Finanzinstrumente.

Die Fair-Value-Option für Schuldinstrumente gemäß IFRS 9 kommt nicht zum Einsatz.

Die finanziellen Schulden setzen sich aus folgenden Bilanzposten zusammen: "Schulden aus Lieferungen und Leistungen" sowie "Kurzfristige finanzielle Schulden".

20. KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN

Kurzfristige Finanzschulden beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer kurzfristigen Laufzeit. Der erstmalige Ansatz von kurzfristigen Finanzschulden erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert, sofern Softing nicht das unbedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.

21. SONSTIGE SCHULDEN

Die sonstigen Schulden betreffen nicht finanzielle Verbindlichkeiten und sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

22. ERMESSENSAUSÜBUNG UND SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITEN

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Vorschriften des IASB erfordert, dass zukunftsbezogene Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden auswirken. Die zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen) sowie auf die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen und wesentliche Ermessensausübung bzgl. des erwarteten Eintrittszeitpunkts, der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens und der künftigen Steuerplanungsstrategien (steuerliche Planungsrechnung). Grundsätzlich basieren die zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen auf Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Vergangenheit, wobei auch verschiedene gesamtwirtschaftliche Faktoren, die als verlässliche Grundlage eingeschätzt werden, herangezogen werden. Prognosen unterliegen einer natürlichen Unsicherheit und Schwierigkeit, besonders da sie in die Zukunft gerichtet sind. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Die Annahmen und Schätzungen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt bzw. in der Periode der besseren Erkenntnis und in den zukünftigen Perioden, sofern die Änderungen mehrere Perioden umfassen.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen am Stichtag wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, bestehen bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen sowie der Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte. Wesentliche Prämissen bei der Durchführung des jährlichen Werthaltigkeitstests zur Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes bilden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten sowie die Steuersätze.

Bei der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach der Gewinn- undo-cost Inputmethode erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt. Bei dieser Methode kommt es besonders auf die sorgfältige Einschätzung des Fertigstellungsgrads an. Die Auftragserlöse, die Gesamtauftragskosten, die noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten und die Auftragsrisiken gehören zu den maßgeblichen Schätzgrößen.

Bei der Einschätzung der für die Aktivierung von Entwicklungskosten relevanten Kriterien, sowie bei der Höhe der bei einer Aktivierung angewendeten Personalstundensätze, besteht ein Ermessensspielraum. Insbesondere die Beurteilung, ob eine technische und kommerzielle Nutzbarkeit des Vermögenswertes zum Verkauf oder zur Eigennutzung gegeben ist, ob wir beabsichtigen und fähig sind, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn entweder zu nutzen oder zu verkaufen, sowie ob der Vermögenswert künftig einen wirtschaftlichen Nutzenzufluss generieren wird, unterliegt unserem Ermessen.

23. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Fremdwährungen werden gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung umgerechnet. Die funktionale Währung aller ausländischen Gesellschaften ist die jeweilige Landeswährung, mit Ausnahme von Softing IT Networks in Singapur, hier ist die funktionale Währung der USD, da die in den Konzernabschluss einbezogenen wesentlichen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig primär im jeweiligen Wirtschaftsumfeld betreiben. Das Wechselkursrisiko im Softing-Konzern ist im Wesentlichen auf die Währungen USD, RON und CHF beschränkt.

Bei Jahresabschlüssen von Konzernunternehmen, die nicht in EUR berichten, werden für Zwecke des Konzernabschlusses die Vermögenswerte und Schulden mit dem Kurs am Bilanzstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird mit historischen Kursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, auch soweit sie sich aus der Kapitalkonsolidierung ergeben, werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis verrechnet.

Ein Geschäfts- oder Firmenwert und Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die für die Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse haben sich im Verhältnis zum Euro wie folgt verändert:

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USD /

EUR
RON /

EUR
CHF / EUR neu 2018
2018 2017 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Stichtagskurs (31.12.) 1,155 1,20 4,66 4,66 1,13 k/a
Durchschnittskurs 1,18 1,13 4,65 4,57 1,16 k/a

Kursgewinne bzw. -verluste aus Fremdwährungsgeschäften (Geschäfte in einer anderen Währung als der funktionalen Währung der Gesellschaft) werden in den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen als sonstige betriebliche Erträge bzw. sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen.

C. ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ

1. ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS

Bis zum 31. Dezember 2018 haben sich folgende Änderungen im Konsolidierungskreis der Softing AG im Vergleich zum 31. Dezember 2017 ergeben:

GlobalmatiX AG

Am 16. März 2018 hat die Softing AG 100 % der Anteile an der GlobalmatiX AG in Vaduz/Liechtenstein erworben.

Die GlobalmatiX AG ist ein Mobile Virtual Network Operator (MVNO) der in Europa und Nordamerika mobile Datenkommunikation für Fahrzeuge und Maschinen anbietet, wie diese in den Bereichen (teil-) autonomes Fahren wie auch bei anderen "Connected Services" von Fahrzeugen und Maschinen benötigt werden.

Softing weitet mit dieser Akquisition ihre Kompetenzen im Bereich der Megatrends Digitalisierung und Industrie 4.0 massiv aus und legt damit die Basis zu neuen service orientierten Umsätzen.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren konsolidierten Vermögenswerte und Schulden der erworbenen Gesellschaften und die entsprechenden konsolidierten Buchwerte unmittelbar vor dem Erwerbszeitpunkt stellen sich wie folgt dar:

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TEUR Buchwert unmittelbar vor Zusammenschluss Fair Value zum Gewinn- und
Immaterielle Vermögenswerte 313 12.313
Sachanlagen 25 25
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5 5
Kurzfristige Finanzschulden 383 383
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 131 131
Rückstellungen und abgegrenzte Schulden 18 18
Latente Steuern 0 1.500
Nettovermögen (100 %) -189 10.310
Gegenleistung / Kaufpreis in Aktien 13.427
Geschäfts- oder Firmenwert 3.117

Den aus der Kaufpreisallokation entstandenen immateriellen Vermögenswert der Mobilfunklizenz schreibt der Konzern über einen Zeitraum von 15 Jahren linear ab.

Zur Eingrenzung des Wertansatzes der Mobilfunklizenz wurden das Cash-Gewinn- und-Equity- und das Rekonstruktionsverfahren mit unterschiedlichen Bewertungsannahmen angewendet: Cash-Gewinn- und-Equity auf Basis des vorgesehenen Geschäftsmodells, mit Anwendung eines Diskontierungszinssatzes abhängig vom Umsatzpotenzial und unter Berücksichtigung einer Venture Capital Prämie (Zinssätze 25 - 40 %); Cash-Gewinn- und-Equity auf Basis des vorgesehenen Geschäftsmodells, mit Anwendung einer Ausfallrate auf den errechneten Barwert; Cash-Gewinn- und-Equity auf Basis eines alternativen Geschäftsmodell, mit Anwendung eines Diskontierungszinssatzes unter Berücksichtigung des Risikoprofils und einer Venture Capital Prämie; Ermittlung eines Rekonstruktionswertes einer Vergleichstransaktion.

Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert umfasst den Mitarbeiterstamm und die bisher aufgebauten Beziehungen zu Kunden und Vertragspartnern.

Der Bruttobetrag der Vermögensgegenstände zum Erwerbszeitpunkt entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert.

Die Finanzierung des Kaufpreises durch Ausgabe von Aktien der Softing AG erfolgte auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Softing AG vom 6. Mai 2015 (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand der Softing AG beschloss am 16. März 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.655.381,00 um EUR 1.450.000,00 auf EUR 9.105.381,00 gegen Sacheinlagen durch Ausgabe von 1.450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus dem genehmigten Kapital zum Ausgabebetrag von EUR 9,43 zu erhöhen; somit ergab sich zum Erwerbszeitpunkt ein Kaufpreis in Höhe des Fair Value der ausgegebenen Aktien (EUR 9,26) von TEUR 13.427. Die Transaktionskosten der Kapitalerhöhung beliefen sich auf TEUR 80. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde Herr Alois Widmann, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, zugelassen. Herr Widmann bringt seine sämtlichen Aktien an der Globalmatix Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, in die Gesellschaft ein. Die Gesellschaft und Herr Widmann hatten am 16. März 2018 den entsprechenden Einbringungsvertrag geschlossen.

Eine bedingte Gegenleistung wurde nicht vereinbart.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist für steuerliche Zwecke nicht abzugsfähig.

In der Gesamtergebnisrechnung für den Berichtszeitraum sind von der GlobalmatiX AG insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von 0,0 Mio. EUR, Verluste in Höhe von -0,4 Mio. und EUR, 0,6 Mio. EUR Abschreibungen aus der Kaufpreisverteilung enthalten. Die Nebenkosten der Akquisition betrugen 0,1 Mio. EUR.

Im Vergleich zum Zwischenabschluss zum 30. Juni 2018 hat sich eine Anpassung der Kaufpreisallokation von € 0,6 Mio ergeben, welche basiert auf der besseren Erkenntnis der Einschätzung der Aktivierungsfähigkeit der technologischen Plattform zur Steuerung der Mobilfunkanbindung von 0,3 Mio. EUR zum Datum der Erstkonsolidierung und der Ansetzung des Fair Values der Gegenleistung zum Stichtag der Handelsregistereintragung von - 0,3 Mio. EUR. In Summe wurde der Geschäfts- und Firmenwert um € 0,6 Mio reduziert.

GlobalmatiX Inc.

Am 30. Oktober 2018 hat die Softing North America Holding Inc. die GlobalmatiX Inc., Knoxville/USA gegründet. Die GlobalmatiX Inc. wird die Vermarktung der Produkte der GlobalmatiX AG in Nordamerika übernehmen.

Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd.

Am 10. Februar 2018 schloss die Softing Service GmbH einen Vertrag mit der Firma Beijing Windhill Technology Co., Ltd. über den Verkauf von 50 % der Anteile an der Shanghai Softing software Co., Ltd., Shanghai/China. Gleichzeitig beschlossen die Softing Service GmbH und die Beijing Windhill Technology Co., Ltd. eine Vereinbarung über ein zukünftiges Joint Venture; der Kaufpreis für die 50 % der Anteile betrug 1 TEUR.

Damit trägt Softing der hohen Bedeutung des chinesischen Automotive-Marktes Rechnung, der sich durch einen stark wachsenden Bedarf an Produkt- und Projektlösungen im Umfeld der Softing-Kernkompetenz zur Entwicklung und in der Diagnose von Steuergeräten auszeichnet. Der Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. stehen in den Büros in Shanghai wie auch in Peking bis zu 50 erfahrene Mitarbeiter aus Vertrieb und Entwicklung zur Verfügung.

Die Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. wird weiterhin in den Kreis der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen einbezogen, weil die wirtschaftliche und finanzielle Führung der Gesellschaft durch Softing erfolgt. Softing besetzt zwei der drei Verwaltungsratsmandate und die Softing Electronic Science & Technology (Shanghai) Co., Ltd. ist von der Vermarktung von Softwareprodukten aus den Tochterunternehmen von Softing abhängig.

Softing Messen & Testen GmbH und Softing Projekt Services GmbH

Die Softing Project Services GmbH wurde mit Wirkung zum 01. August 2018 auf die Softing Messen & Testen GmbH verschmolzen. Gleichzeitig wurde die Softing Messen & Testen GmbH in Softing Engineering & Solutions GmbH mit Sitz in Kirchentellinsfurt umbenannt.

Softing Automotive Electronics Services GmbH

Die Softing Automotive Electronics Services GmbH wurde mit Wirkung zum 01. August 2018 in Softing Automotive Electronics (Kirchentellinsfurt) GmbH umbenannt.

2. GESCHÄFT S- ODER FIRMENWERT

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Softing Engineering & Solutions GmbH 2.055 2.055
Softing Industrial Automation GmbH 384 384
Softing IT Networks GmbH (Psiber Data GmbH) 5.181 5.181
OLDI Online Development Inc. 7.248 6.921
GlobalmatiX AG 3.117 0
Geschäfts- oder Firmenwert 17.985 14.541

Auf Grund der Wechselkursänderung EUR zu USD hat sich der Geschäft- oder Firmenwert der OLDI Online Development Inc. 2018 um 328 TEUR geändert.

Zur Überprüfung möglicher Wertminderungsaufwendungen wurde ein Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 für die Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Der erzielbare Betrag der CGUs wurde basierend auf Berechnungen des Nutzungswertes der Gesellschaften ermittelt. Der Werthaltigkeitstest ergab keine Notwendigkeit zur Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte. Für die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden die folgenden Parameter verwendet:

Diskontierungszinssätze vor Steuern:

7,7 % - 13,8 % (Vj. 8,4 % - 12,1 %)
Risikoloser Zinssatz:

0,99 % - 3,31 % (Vj. 1,22 % - 2,84 %)
Marktrisikoprämie:

5,1 % - 6,50 % (Vj. 5,69 % - 6,50 %)
Beta-Faktor (gewichteter Durchschnitt einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen):

1,06 - 1,31 (Vj. 0,99 - 1,08)

Für die Bewertung der GlobalmatiX wurde aufgrund des Gewinn- und Charakters der Unternehmung ein Abzinsungssatz von 25 - 40 % abhängig vom Grad der Konkretisierung der Geschäftsbeziehung verwendet.

Der Zeitraum, für den das Management die Cashflows geplant hat, beträgt 4 Jahre, danach wurde zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen eine Wachstumsrate von 1,5% angenommen.

Eine Änderung des Zinssatzes um 100 Basispunkte würde zu keinem Wertminderungsbedarf des Geschäfts- oder Firmenwertes führen. Ein Absinken der geplanten Roherträge um 5 % würde ebenfalls nicht zu einem Wertminderungsbedarf des Geschäfts- oder Firmenwertes führen.

Zu den wesentlichen Planungsprämissen gehören vor allem die erwartete Marktentwicklung in Relation zu der Entwicklung der Softing AG, die Entwicklung des Umsatzes und des Ergebnisses sowie der Abzinsungsfaktor. Bei der Festlegung der Annahmen werden sowohl allgemeine Marktprognosen, aktuelle Entwicklungen als auch historische Erfahrungen berücksichtigt. Die langfristigen Wachstumsraten spiegeln insbesondere geschäftsspezifische Gegebenheiten wider.

Der wesentliche Werttreiber bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags ist neben der Umsatzentwicklung die Marge. Daneben hat der Diskontierungssatz einen deutlichen Einfluss auf die Höhe des Bewertungsergebnisses.

Die Marge wird im Laufe des Budgetzeitraums an die erwarteten Entwicklungen des Marktumfelds angepasst.

3. ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die Entwicklung der aktivierten Entwicklungskosten ist in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (ohne aktivierte Entwicklungskosten) betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 15.914 (Vj. TEUR 18.647).

Neben planmäßigen Abschreibungen wurden keine Wertminderungen vorgenommen.

In der folgenden Übersicht sind die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung dargestellt:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Aktivierte Entwicklungskosten 4.425 4.600
Nicht aktivierungsfähige Ausgaben 15.914 18.647
20.339 23.247

4. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ist in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. Außer den planmäßigen Abschreibungen wurden keine Wertminderungen vorgenommen.

5. SACHANLAGEN

Die Entwicklung der Sachanlagen ist in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen dargestellt, welche als Anlage zum Konzernabschluss beigefügt ist. Außer den planmäßigen Abschreibungen wurden keine Wertminderungen vorgenommen.

6 . VORRÄTE

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.161 2.307
Fertige Erzeugnisse und Waren 7.396 6.760
Vorräte 10.557 9.067

Die Höhe der erfassten Wertminderungen auf Vorräte beträgt 2018 TEUR 51 (Vj. TEUR 63). Erfolgswirksame Wertaufholungen wurden wie im Vorjahr nicht vorgenommen. Die eingekauften Vorräte stehen bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung unter Eigentumsvorbehalt.

7. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.682 12.067
Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen 0 760
13.682 12.827

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus Verträgen mit Kunden.

Softing erfasst Wertminderungen für allgemeine Kreditrisiken unter Anwendung des Modells der erwarteten Verluste gem. IFRS 9.5.5. Sie werden zunächst auf Wertberichtigungskonten erfasst, sofern nicht bereits bei Entstehung des Grundes für die Wertberichtigung angenommen werden kann, dass die Forderung vollständig oder teilweise uneinbringlich sein wird. In solchen Fällen wird der Buchwert der Forderungen direkt erfolgswirksam abgeschrieben.

Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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31.12.2018 Buchwert

TEUR
Davon wertberichtigte Forderungen (Stufe 3)

TEUR
Davon weder überfällig noch wertberichtigt

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 13.979 269 9.355
Risikovorsorge (Stufe 2) -28 -9
Risikovorsorge (Stufe 3) -269 -269
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) 13.682 0 9.346

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Davon nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig
31.12.2018 Unter 90 Tage

TEUR
91 bis 180 Tage

TEUR
181 bis 360 Tage

TEUR
Über 360 Tage

TEUR
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 4.267 68 6 14
Risikovorsorge (Stufe 2) -18 -1 0 0
Risikovorsorge (Stufe 3)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) 4.249 67 6 14

Entwicklungen der erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

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Stand am 31.12.2017

TEUR
Übergang auf IFRS 9

TEUR
Stand am 01.01.2018

TEUR
2018 372 26 398

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Verbrauch

TEUR
Auflösung

TEUR
Zuführung

TEUR
Stand am 31.12.

TEUR
2018 135 0 8 297

Für den Vorjahreszeitraum ergeben sich die folgenden Angaben gem. IFRS 7 i.d.F. von IAS 39

Altersstruktur der Finanzinstrumente aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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Buchwert Davon weder überfällig noch wertberichtigt Davon nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig
31.12.2017 TEUR TEUR Unter 90 Tage

TEUR
91 bis 180 Tage

TEUR
181 bis 360 Tage

TEUR
Über 360 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.067 7.476 4.590 1 0 0
Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen 760 760 0 0 0 0
12.827 8.236 4.590 1 0 0

Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der Forderungen.

Die Wertberichtigungen nach IAS 39 haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:

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Stand am 01.01.

TEUR
Verbrauch

TEUR
Auflösung

TEUR
Zuführung

TEUR
Stand am 31.12.

TEUR
2017 295 15 0 118 398

8. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSSCHULDEN

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31.12.2017

TEUR
Erstanwendung IFRS 15

TEUR
01.01.2018

TEUR
31.12.2018
Vertragsvermögenswerte 0 760 760 568
Vertragsschulden 0 2.331 2.331 2.069
Verrechnungssaldo 0 -1.571
-1.571 --1.501

Risikovorsorge für Vertragsvermögenswerte:

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Buchwert Davon weder überfällig noch wertberichtigt Davon nicht wertberichtigt und in den folgenden Zeitbändern überfällig
31.12.2018 TEUR TEUR Unter 90 Tage

TEUR
91 bis 180 Tage

TEUR
181 bis 360 Tage

TEUR
Über 360 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Vertragsvermögenswerte (brutto) 2.069 2.069 0 0 0 0
Risikovorsorge (Stufe 2) -1 -1 0 0 0 0
Vertragsvermögenswerte (brutto) 2.068 2.068 0 0 0 0

In Höhe von TEUR 1.441 wurden in der aktuellen Berichtsperiode Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden realisiert, die zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Den zum Ende der Berichtsperiode ganz oder teilweise nichterfüllten Leistungsverpflichtungen ist insgesamt ein Transaktionspreis von TEUR 3.048 zugeordnet. Die Realisierung dieses Transaktionspreises wird von Softing in Höhe von TEUR 2.635 in der Folgeperiode und in Höhe von TEUR 413 in den darauffolgenden Perioden gerechnet. Bei den angegebenen Transaktionspreisen handelt es sich um Preise für kundenspezifische Software Wartungsverträge und kundenspezifische Ingenieursleistungen. Für Leistungsverpflichtungen mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr oder wenn mit festen Stundensätzen abgerechnet wird, wird in Einklang mit IFRS 15 auf die Angabe des Transaktionspreises verzichtet.

9 . SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Forderungen an Mitarbeiter 7 48
Übrige finanzielle Forderungen 71 192
Aktive Rechnungsabgrenzung/Vorauszahlungen 517 335
Geleistete Anzahlungen 22 35
Sonstige Vermögenswerte 86 46
703 656

10. STEUERERSTATTUNGSANSPRÜCHE AUS ERTRAGSTEUERN

Die laufenden Ertragssteueransprüche betreffen Körperschaftsteuerforderungen in Höhe von 1.651 TEUR (Vj. TEUR 1.991). Eine ausführliche Darstellung der Konzernsteuern ist im Abschnitt D 9 dargestellt.

11. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9.682 10.276

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel sowie Guthaben bei Kreditinstituten und werden mit dem Nennwert zum Bilanzstichtag bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten setzen sich aus Festgeldern und aus Geldern auf Kontokorrentkonten zusammen, diese Festgelder sind innerhalb von 3 Monaten liquidierbar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden nicht wesentlich von ausländischen Währungen beeinflusst. Eine Überprüfung des Ratings der Banken hat keine zusätzlichen Risiken für den Zahlungsmittelbestand ergeben. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten.

12. EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 9.105.381 EUR (Vj. 7.655.381 EUR) und ist eingeteilt in 9.105.381 (Vj. 7.655.381) Inhaber-Stückaktien mit rechnerischem Nennbetrag von 1 EUR. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 8.771.682 Aktien im Umlauf. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 (Genehmigtes Kapital 2015) erteilten Ermächtigung, erfolgte die Finanzierung des Kaufpreises der GlobalmatiX AG in Aktien der Softing AG, im Gesamtwert des Ausgabebetrages von 13,7 Mio. EUR. Der Vorstand der Softing AG beschloss mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 16. März 2018, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.655.381 gegen Sacheinlagen um EUR 1.450.000 auf EUR 9.105.381 durch Ausgabe von 1.450.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 9,43 EUR (nicht der maßgebliche Wert nach IFRS, da hier auf den Fair Value zum Ausgabetag abgestellt wird) zu erhöhen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde Herr Alois Widmann, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, zugelassen. Herr Widmann bringt seine sämtlichen Aktien an der GlobalmatiX Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, in die Gesellschaft ein. Die Gesellschaft und Herr Widmann haben am 16. März 2018 den entsprechenden Einbringungsvertrag geschlossen.

Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder durch Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Die Stimmrechte sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Aktien oder eine bestimmte Stimmenzahl begrenzt.

Für weitere Angaben verweisen wir auf die Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.552.690,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital jeweils anzupassen.

Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2018 4.552.690 EUR (Vj. 2.783.776 EUR).

Das bestehende genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2015) wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 aufgehoben.

Die Ermittlung des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns bestimmt sich nach dem Bilanzgewinn der Softing AG gemäß deutschem Handelsrecht.

Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital um bis zu 4.552.690,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.552.690 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 8. Mai 2018 bis zum 8. Mai 2023 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zum bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. der Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtete Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die auf Grund der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Das bestehende bedingte Kapital (bedingtes Kapital 2013) wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 09. Mai 2018 aufgehoben.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien abzüglich Transaktionskosten. Aus der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ergab sich ein Aufgeld von TEUR 11.977 abzüglich mit dem Eigenkapital verrechneter Transaktionskosten von TEUR 80.

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.

Bestandteil der Gewinnrücklagen sind auch die Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung und deren latente Steuern von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, die erfolgsneutralen Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten sowie die erfolgsneutral erfassten Neubewertungen aus Pensionszusagen und deren latente Steuereffekte.

Das sonstige Ergebnis ist in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von TEUR 145 (Vj. TEUR -33) betreffen andere Gesellschafter in Österreich und China.

Eigene Anteile

2018 wurden keine Geschäfte mit eigenen Aktien getätigt.

Zum Bilanzstichtag hatte die Softing AG keine eigenen Aktien im Besitz.

Die Veränderungen des Konzerneigenkapitals, inklusive der Veränderungen aus Unternehmenserwerben, sind in der Tabelle "Konzern-Eigenkapitalveränderung" 2018/2017 dargestellt.

13. PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Der Ausweis betrifft die den drei ehemaligen Vorständen sowie einem aktiven Vorstand gewährten und teilweise rückgedeckten, leistungsorientierten Pensionszusagen, die die Gewährung von lebenslangen Alters- und Witwenrenten sowie Voll- und Halbwaisenrenten vorsehen. Dabei besteht neben einer Festbetragszusage zusätzlich eine variable Zusage. Die Höhe der Leistungen ist individuell festgelegt. Die Verpflichtungen aus den Pensionsplänen werden jährlich von unabhängigen Gutachtern nach dem Anwartschafts-Barwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 3.099 (Vj. TEUR 2.992) wurde mit der Pensionsrückstellung saldiert. Versicherungsmathematische Neubewertungen werden nach IAS 19.120 erfolgsneutral mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die darin erfassten kumulierten Gewinne und Verluste betrugen zum 31. Dezember 2018 TEUR -1.307 (Vj. TEUR -1.319).

Die Renten aus variablen Zusagen erhöhen oder vermindern sich um die Veränderung des Verbraucherindexes für Deutschland (Grundlage 2010=100). Dieser ist im Jahresdurchschnitt von 2017 auf 2018 von 109,3 auf 111,4 Punkte gestiegen.

Die bei der Berechnung zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

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Berechnungsgrundlagen 31.12.2018

%
31.12.2017

%
Rechnungszins 1,8 1,6
Gehaltstrend 0,0 0,0
Rentenanpassung 1,1 1,1
Fluktuationswahrscheinlichkeit 0,0 0,0
Biometrische Rechnungsgrundlage Richttafeln 20 18 G / Prof. Dr. Heubeck

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Entwicklung der Verpflichtung 2018

TEUR
2017

TEUR
DBO Stichtag 1. Januar 5.174 5.124
Dienstzeitaufwand 145 144
Zinsaufwand 81 80
Pensionsleistungen an Pensionäre -174 -168
Erwartete DBO zum Stichtag 31. Dezember 5.227 5.180
tatsächliche DBO zum Stichtag 31. Dezember 5.239 5.174
Neubewertungen, davon 12 -6
Effekte aus der Anpassung des Rechnungszinses 0 0
Effekte aus der Änderung der Trendannahmen 0 0
Effekte aus erfahrungsbedingten Anpassungen 12 -6

Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtung beträgt 16,2 Jahre (Vj. 14,5 Jahre).

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Ermittlung des Jahresertrags und Jahresaufwands 2018

TEUR
2017

TEUR
Zinsertrag 48 46
Zinsaufwand 81 80
Dienstzeitaufwand 145 144
Jahresaufwand 178 178

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Entwicklung des Planvermögens 2018

TEUR
2017

TEUR
Stand Planvermögen 1. Januar 2.992 2.886
Auszahlung aus Planvermögen -92 -92
Einzahlung in Planvermögen des Arbeitgebers 107 107
Zinsertrag aus Planvermögen 48 46
Anpassung des Planvermögens 44 45
Planvermögen zum Stichtag 31. Dezember 3.099 2.992

Zur Absicherung von Verpflichtungen aus Pensionen werden ausschließlich Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Diese haben jeweils einen direkten Bezug zur zugrundeliegenden Pensionszusage. Die voraussichtlichen Beiträge zum Planvermögen betragen im Jahr 2019 TEUR 107 (Vj. TEUR 107).

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Überleitungsrechnung zum Bilanzausweis 31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) 5.239 5.174
Zeitwert des externen Planvermögens 3.099 2.993
Rückstellung 2.140 2.181

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Entwicklung der Rückstellung 2018

TEUR
2017

TEUR
Stand Rückstellung 1. Januar 2.181 2.237
Dienstzeitaufwand 145 144
Netto-Zinsaufwand/-ertrag 33 34
Versicherungsmathematische Neubewertungen, davon 12 -7
Effekte aus der Anpassung des Rechnungszinses 0 0
Effekte aus erfahrungsbedingten Anpassungen 12 -7
Anpassung des Planvermögens -44 -44
Auszahlungen -81 -76
Einzahlung in Planvermögen -107 -107
Rückstellung 31. Dezember 2.140 2.181

Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen beträgt:

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Auswirkung auf die Verpflichtung
Veränderung Annahme - Veränderung Annahme +
--- --- ---
Relative Auswirkung einer Zinsänderung auf DBO 2018 0,25 % 0,25 %
4,1 % -3,9 %
Relative Auswirkung einer Zinsänderung auf DBO 2017 0,25 % 0,25 %
+4,3 % -4,0 %

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Auswirkung auf die Verpflichtung
Veränderung Annahme - Veränderung Annahme +
--- --- ---
Relative Auswirkung einer Änderung des Rententrends auf DBO 2018 0,25 % 0,25 %
-1,4 % 1,4 %
Relative Auswirkung einer Änderung des Rententrends auf DBO 2017 0,25 % 0,25 %
-1,7 % 1,8 %

Auf eine Darstellung der Sensitivität bezogen auf die Lebenserwartung wurde verzichtet, da sich der Kreis der maßgeblichen Personen lediglich auf drei ehemalige Berechtigte und einen aktiven Berechtigten bezieht.

Die Sensitivitäten wurden ermittelt mit der Veränderung eines Parameters und der Beibehaltung aller anderen Parameter.

Für das Geschäftsjahr 2019 werden Rentenzahlungen in Höhe von TEUR 173 (Vj. TEUR 168) erwartet und Zinserträge von TEUR 56 (Vj. TEUR 48).

14. LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN UND SONSTIGE LANGFRISTIGE SCHULDEN

Der langfristige Betrag der Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung der OLDI Online Development Inc. beträgt TEUR 1.740 (Vj. TEUR 4.109) und ist unter den sonstigen langfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Es besteht auch die Möglichkeit von kurzfristigen Tilgungen. Die Softing AG hat sich im Zuge der Darlehensgewährung zur Einhaltung von Financial Covenants (Verpflichtung zur Einhaltung von Finanzkennzahlen) verpflichtet. Die Financial Covenants sind bezogen auf die Einhaltung einer bestimmten Eigenkapitalquote und eines maximalen Verschuldungsgrades bezogen auf den Konzern. Im Geschäftsjahr hat die Softing AG das Kriterium der Eigenkapitalquote und des maximalen Verschuldungsgrad problemlos erfüllt.

15. SCHULDEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 6.086 (Vj. TEUR 4.574) betreffen ausschließlich kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber fremden Dritten für Warenlieferungen und Dienstleistungen. Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

16. RÜCKSTELLUNGEN UND ABGEGRENZTE SCHULDEN

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle übrigen ungewissen Verpflichtungen und Risiken des Softing-Konzerns gegenüber Dritten gebildet. Voraussetzung für den Ansatz ist, dass eine Inanspruchnahme wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Die angesetzten Beträge stellen die bestmögliche Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind.

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Stand am 01.01.2018

TEUR
Verbrauch

TEUR
Auflösung Zuführung

TEUR
Stand am 31.12.2018

TEUR
TEUR
--- --- --- --- --- ---
Gewährleistung 132 121 0 97 109
Sonstige 31 9 0 45 66
Gesamt 163 130 0 142 175

Es handelt sich ausschließlich um kurzfristige Rückstellungen mit einer geschätzten Fälligkeit innerhalb eines Jahres.

17. SCHULDEN AUS ERTRAGSTEUERN

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Verbindlichkeiten für zu erwartende Steuerzahlungen in Höhe von TEUR 1.407 (Vj. TEUR 598) bilanziert. Eine ausführliche Darstellung der Konzernsteuern ist im Abschnitt D9 dargestellt.

18. KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN

Der kurzfristige Betrag der Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung der OLDI Online Development Inc. (TEUR 2.722), der kurzfristige Anteil eines Darlehens an einen ehemaligen Gesellschafter (TEUR 354), eines Darlehens der Softing IT Networks GmbH (TEUR 33), eines kurzfristigen Darlehens der Softing Italia s.r.l. und einer kurzfristigen Nutzung der Banklinie (TEUR 3.000) beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 6.215 (Vj. TEUR 4.788) und steht im folgenden Geschäftsjahr als Pflichttilgung bzw. zur Prolongation an.

19 . KURZFRISTIGE, NICHT FINANZIELLE SCHULDEN

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 468 407
Sonstige Steuerverbindlichkeiten (Umsatz- und Lohnsteuer) 884 768
Passive Rechnungsabgrenzung 0 1.379
Übrige 197 109
1.549 2.663

Durch die Erstanwendung des IFRS 15 wurden die Werte der Passiven Rechnungsabgrenzungsposten unter Anwendung der retrospektiven Methode zum 01.01.2018 in den Posten Vertragsverbindlichkeiten ungegliedert.

2 0 . KURZFRISTIGE FINANZIELLE SCHULDEN

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 4.285 3.344
Übrige 237 225
4.522 3.569

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-UND-VERLUSTRECHNUNG

1. UMSATZERLÖSE

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Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geographischen Gesichtspunkten: 2018

TEUR
2017

TEUR
Inland 28.897 25.285
USA 32.258 30.718
Restliches Ausland 22.735 22.705
83.890 78.708

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Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produkten und Dienstleistungen: 2018

TEUR
2017

TEUR
Produkte 75.813 71.861
Dienstleistungen 8.077 6.847
83.890 78.708

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Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Zeitpunkt bzw. Zeitraum: 2018

TEUR
2017

TEUR
Zeitpunkt 75.813 71.861
Davon Produkte: 75.813 71.861
Davon Dienstleistungen: 0 0
Zeitraum 8.077 6.847
Davon Produkte: 0 0
Davon Dienstleistungen: 8.077 6.847
83.890 78.708

Die Umsatzerlöse enthalten eine Veränderung von TEUR 61 aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen, die unter Zugrundelegung der cost-to-cost-Methode zeitraumbezogen, realisiert wurden. Hierbei schätzt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Dienstleistungen. In der Vorperiode war die Veränderung TEUR 124 auf langfristige Fertigungsaufträge nach IAS 11.

Die Auftragserlöse aus Fertigungsaufträgen betrugen, TEUR 4.821, Vorjahr TEUR 5.036.

2018 überschritten keine Kunden die Umsatzschwelle von 10 %, anteilig zu den Konzernumsatzerlösen. 2017 überschritten zwei Kunden die Umsatzschwelle von 10 %, anteilig zu den Konzernumsatzerlösen, mit jeweils 14 % und 11 %.

Zu den Angaben nach Geschäftssegmenten verweisen wir auf die Segmentberichterstattung (siehe Kapitel E1).

2. ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN

Die anderen aktivierten Eigenleistungen betreffen die Kosten/Investitionen für die Entwicklung neuer Softwareprodukte. Es handelt sich zum größten Teil um Personalkosten der Entwicklungsabteilungen und damit einhergehender Kosten.

3. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

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Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: 2018

TEUR
2017

TEUR
Erträge aus Kursdifferenzen 893 506
Erlöse aus Herabsetzung von Wertberichtigungen 3 15
Versicherungsentschädigung 9 5
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 16 0
Weiterberechnete Kosten 165 85
Übrige Erträge 357 262
1.443 873

4. MATERIALAUFWAND

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2018

TEUR
2017

TEUR
Wareneinkauf Produkte und Bauteile 35.527 31.325
Fremdleistungen 943 922
36.471 32.247

5. PERSONALAUFWAND

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2018

TEUR
2017

TEUR
Laufende Gehälter 26.699 26.671
Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung 4.343 4.520
Erfolgsbeteiligungen, Tantiemen 2.227 1.615
Kraftfahrzeug-Überlassung Arbeitnehmer 4 8
Sonstige Aushilfslöhne 167 217
33.440 33.031

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird als beitragsorientierter Versorgungsplan angesehen.

Der für die gesetzliche Rentenversicherung erfasste Aufwand beträgt TEUR 1.410 (Vj. TEUR 1.439). Der Dienstzeitaufwand für die Pensionsrückstellungen beträgt T€ 145.

6. ABSCHREIBUNG UND WERTMINDERUNG AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN

Die Abschreibungen und Wertminderungen sind im Anlagenspiegel (Anlage zum Konzernanhang) aufgegliedert. 2018 wurden weder Zuschreibungen noch außerplanmäßige Wertminderungen vorgenommen.

7. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

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Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: 2018

TEUR
2017

TEUR
Personalbezogene Kosten 211 303
Infrastrukturkosten 3.020 2.889
Vertriebskosten 3.424 3.526
Beratungskosten 1.499 864
Fremdleistungen 612 951
Kapitalmarktkosten 402 296
Beiträge und Gebühren 113 126
Betriebskosten 462 552
Kursdifferenzen 416 640
Sonstiger Aufwand der Produktentwicklung 356 1.388
Sonstige Kosten 314 529
10.829 12.064

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Miet- und Leasingaufwendungen für Gebäude und Pkw in Höhe von TEUR 1.586 (Vj. TEUR 1.576) enthalten.

8. ZINSERTRÄGE/ZINSAUFWENDUNGEN

Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen zusammen.

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Die Zinsaufwendungen setzen sich folgendermaßen zusammen: 2018

TEUR
2017

TEUR
Zinsen aus der Aufzinsung Pensionsrückstellungen 81 81
Darlehenszinsen 123 147
Sonstige Zinsen 27 7
231 235

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Die Zinserträge setzen sich wie folgt zusammen: 2018

TEUR
2017
TEUR
Zinserträge aus Pensionsrückstellungen 48 46
Sonstige Zinsen 22 1
70 47

9. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

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Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen: 2018

TEUR
2017

TEUR
Latente Steuern auf temporäre Differenzen -534 1.360
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge 192 -489
Steueraufwand -342 871
Steueraufwand/Steuerertrag Geschäftsjahr -747 606
Steueraufwand/Steuerertrag aus Vorjahren -188 -1.073
Steueraufwand/Steuerertrag -935 -467
-1.277 404
Effektiver Steuersatz 27,72 % 35,75 %

Latente Steuern werden gebildet auf temporäre Differenzen zwischen den bilanziellen und steuerlichen Ansätzen und auf die sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträge. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen. Der dabei zugrunde gelegte unveränderte Steuersatz für das Inland bestimmt sich wie folgt:

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2018

%
2017

%
Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,83 15,83
Gewerbesteuersatz 12,25 12,25
28,08 28,08

Die aktiven latenten Steuern auf in- und ausländische steuerliche Verlustvorträge wurden gebildet, da der Konzern auf Grund positiver steuerlicher Planungsrechnungen sowie zum Bilanzstichtag positiver Marktaussichten die Verlustvorträge in der bemessenen Höhe als werthaltig einschätzt.

Die steuerlichen Verlustvorträge der Einzelgesellschaften teilen sich wie folgt auf:

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Nutzbar bis
Softing AG (GewSt) 4.828 3.602 Unbefristet
Softing AG (KöSt) 3.917 2.649 Unbefristet
Softing Singapore 2.695 1.299 Unbefristet
Softing North America Holding (Federal/State) 0 245 Unbefristet
Softing Inc. (Federal/State) 0 186 Unbefristet
GlobalmatiX AG 326 0 Unbefristet
Buxbaum Automation GmbH 258 258 Unbefristet

Von den insgesamt vorhandenen steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 10.553 (Vj. TEUR 8.239) wurden auf TEUR 10.295 (Vj. TEUR 7.981) aktive latente Steuern angesetzt.

Der tatsächliche Ertragsteueraufwand entwickelt sich aus dem erwarteten Ertragsteueraufwand wie folgt, wobei wie im Vorjahr für den Konzern der Steuersatz der Softing AG als Gesellschaft mit dem wesentlichen Geschäftsanteil verwendet wird.

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2018

TEUR
2017

TEUR
Ergebnis vor Steuern 4.609 1.130
Erwarteter Steueraufwand (28,08 %) 1.294 317
Steuerliche Hinzu- und Abrechnungen -176 505
Abweichende Steuersätze 19 238
Latente Steuern, temporäre Differenzen, Verlustvorträge -35 95
Steuersatzänderung USA 0 292
Steuern Vorjahre 173 -1.073
Sonstiges 2 30
Ausgewiesener laufender Steueraufwand lt. Gewinn-und-Verlust-Rechnung 1. 277 404

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern ist folgenden Posten zuzuordnen:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Aktivisch Passivisch Aktivisch Passivisch
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 97 6.055 13 4.070
Pensionsrückstellung 643 671
(Davon direkt im Eigenkapital erfasst) (506) (515)
Währungsumrechnung (Direkt im Eigenkapital erfasst) 829 635
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 110 14 97 43
Vertragsvermögenswerte/Vertragsverbindlichkeiten 0 183 0 0
Sonstige Rückstellungen 105 129
Umlaufvermögen 9 13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0 3
Künftige Steuervorteile aus Verlustvorträgen 1.655 1.145
Saldierung -1.854 -1.854 0 0
Bruttobetrag/Bilanzansatz 765 5.227 2.071 4.748

Im aktuellen Geschäftsjahr wurde hier eine Anpassung der Bilanzierung im Hinblick auf die Saldierungspraxis vorgenommen und zur Verbesserung der Aussagekraft die aktiven und passiven latenten Steuern innerhalb des Organkreises miteinander verrechnet. Wäre bereits im Vorjahr eine Saldierung vorgenommen worden, wären TEUR 1.579 an aktiven latenten Steuern mit den passiven latenten Steuern verrechnet worden.

E. Sonstige Angaben

1. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Geschäftsbereiche des Konzerns zur Verfügung zu stellen. Die Aktivitäten des Konzerns werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 gemäß dem Management-Approach segmentiert. Die Segmentierung erfolgt auf Basis der internen Berichts- und Organisationsstruktur und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiken und Ertragsstrukturen der einzelnen Geschäftsfelder. Die Aufgliederung nach Geschäftsbereichen ist entsprechend IFRS 8 in der folgenden Übersicht dargestellt.

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Aufgliederung nach Segmenten Industrial Automotive IT Networks
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatzerlöse 52.793 50.941 18.200 17.406 12.897 10.361
Abschreibungen 2.109 2.495 2.042 1.213 452 448
Segmentergebnis (operatives EBIT) 4.242 4.244 -1.117 -2.889 407 -238
Segmentergebnis (EBIT) 3.210 3.811 633 -998 238 -469
Segmentvermögen 45.537 41.248 35.634 18.341 12.071 10.280
Segmentschulden 9.941 8.180 7.996 5.115 2.005 1.244
Investitionen 1.084 2.023 20.529 3.068 1.215 259

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Aufgliederung nach Segmenten Holding, sonstige Konsolidierung Gesamt
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- --- --- ---
Außenumsatzerlöse 83.890 78.708
Abschreibungen 334 338 4.937 4.494
Segmentergebnis (operatives EBIT) 3.532 1.117
Segmentergebnis (EBIT) 4.081 2.344
Segmentvermögen 6.582 10.849 99.824 80.718
Segmentschulden 11.482 11.482 31.424 28.446
Investitionen 347 220 23.176 5.570

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Zeitbezug der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Industrial Automotive IT Networks
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Zeitraum 50.268 47.841 12.648 13.696 12.897 10.323
Zeitpunkt 2.525 3.100 5.552 3.710 0 38
Gesamt 52.793 50.941 18.200 17.406 12.897 10.361

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Zeitbezug der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Holding, sonstige Konsolidierung Gesamt
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- --- --- ---
Zeitraum 0 0 75.813 71.860
Zeitpunkt 0 0 8.077 6.848
Gesamt 0 0 83.890 78.708

Die Spalte "Holding, sonstige Konsolidierung" umfasst die Geschäftstätigkeit der zentralen Einheiten der Softing AG. Deren Kosten werden verursachungsgerecht auf die operativen Segmente belastet. Auf Grund unterschiedlicher Technologien und Kundengruppen bestehen innerhalb der Segmente keine nennenswerten Umsatzerlöse.

Zentrale Größen für die Beurteilung und die Steuerung der Ertragslage eines Segments sind das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und das davon abgeleiteten operativen EBIT TEUR 3.532 (Vj. TEUR 1.117) bereinigt um aktivierte Entwicklungsleistungen von TEUR 4.425 (Vj. TEUR 4.600) und deren Abschreibungen von TEUR 2.105 (Vj. TEUR 2.149) sowie Abschreibungen aus der Kaufpreisverteilung von TEUR 1.769 (Vj. TEUR 1.223). Mit Ausnahme der Abschreibungen werden weitere Ertrags- und Aufwandsposten auf Grund ihrer untergeordneten Bedeutung für den Konzern von der verantwortlichen Unternehmensinstanz nicht regelmäßig auf Segmentebene überprüft und daher nicht nach Segmenten aufgeteilt.

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Aufgliederung nach geographischen Segmenten Umsätze Anlagevermögen Zugänge Anlagevermögen
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 28.897 25.285 25.819 23.547 6.390 5.264
USA 32.258 30.718 20.141 19.990 112 132
Restliches Ausland 22.735 22.705 16.254 293 16.674 174
Gesamt 83.890 78.708 62.215 43.830 23.176 5.570

Es werden für die Segmentinformationen die gleichen Rechnungslegungsvorschriften wie für den Konzernabschluss angewendet.

2. GLIEDERUNG DER PRODUKTE NACH SEGMENTEN

Industrial Automation

Produkte und Dienstleistungen zur Integration von Kommunikationsfunktionen in Automatisierungssysteme und -geräte, speziell für Standards wie PROFIBUS, PROFINET, EthernetIP, EtherCAT, Powerlink, Modbus, CAN, CANopen, DeviceNet, FOUNDATION Fieldbus, (Wireless) HART;

Interface-Karten, Integrationsmodule, Chip-Lösungen und Kommunikationssoftware (Stacks) zur Realisierung von Busanschaltungen in Systemen und Geräten der Prozess- und Fertigungsautomatisierung;

Gateways zur Anbindung von Feldbussen an Ethernet-basierte Kommunikationssysteme und an unternehmensweite Planungs- und Verwaltungssysteme;

Werkzeuge zur Netzkonfiguration sowie Toolkits zur Integration von Konfigurationsfunktionen in die Engineering-Systeme der Automatisierungshersteller;

Werkzeuge und Geräte zur Signal- und Protokollanalyse industrieller Kommunikationsnetze;

OPC-Server, OPC-Middleware und Entwicklungswerkzeuge für OPC-Clients und -Server (Toolkits);

Automotive Electronics

Fahrzeug-Adapter und Datenbus-Interfaces:

Interfaces für CAN-, K-Line-, LIN-, Ethernet- und FlexRay-Datenbus-Systeme in unterschiedlichen Formfaktoren mit vielfältigen PC-Anbindungen wie USB, WLAN, Bluetooth, PCI, PCIexpress, PC/104 und PCMCIA. Programmierschnittstellen nach ISO und anderen Standards sowie kundenspezifische Anpassungen. Angepasste Lösungen für die Bereiche Entwicklung/Test, Produktion und Service.

Diagnosewerkzeuge:

Diagnose-Lösungen für Aufgabenstellungen in den Bereichen Entwicklung/Test, Produktion und Service. Editoren für Diagnose-Daten. Diagnose-Server für die Echtzeitverarbeitung von Diagnosedaten basierend auf ISO- und Kundenstandards. Kundenspezifische und proprietäre Analyse-Werkzeuge für Diagnose-Daten. Hierbei spielen Lösungen rund um ODX und OTX eine wichtige Rolle.

Testautomatisierung:

Software-Schnittstellen für die Anbindung von Diagnose-Servern an Produktionssysteme. Editier- und Ablaufsysteme für Testsequenzen mit Anbindung zahlreicher Fremdprodukte. Kundenspezifische Prüfplätze für Entwicklung, Qualitätssicherung und Produktion. Lösungen für die Flash-Programmierung von Steuergeräten. Geräte für die Simulation von elektronischen Steuergeräten und Restbus-Systemen.

Kundenspezifische Entwicklungen:

Soft- und Hardware-Entwicklungen im Umfeld Datenkommunikation/Diagnose/Testsysteme nach Kundenwunsch.

Resident Engineering:

Unterstützung von Kunden vor Ort durch Beratungsleistung, Projektleitung und -mitwirkung sowie aktive Entwicklungstätigkeit in den Arbeitsgebieten Datenkommunikation, Diagnose, Messen und Testsysteme.

Messtechnik:

Die Softing MessTechnik (SMT) stellt eine in ihrer Art einzigartige Systematik dar, deren Entwicklung komplett aus der Fahrzeugentwicklung getrieben wurde. Daraus ergeben sich breite Einsatzgebiete für Prüfstandsbereiche oder "raue" mobile Anwendungen in der Fahrzeugerprobung. Der Anwendungsbereich dieses kompletten Mess- und Automatisierungssystems ist keinesfalls auf die Automobiltechnik beschränkt, sondern auch für den Einsatz im gesamten industriellen Bereich geeignet.

IT Networks

Diagnosegeräte für Ethernet-Netzwerke in der Automatisierungsindustrie sowie zur Diagnose von Kupfer- und Glasfasernetzwerken bei Rechenzentren und Büroinstallationen.

3. KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung stellt die konsolidierten Zahlungsströme der im Konzernabschluss zusammengefassten Unternehmen dar und wurde indirekt ermittelt.

Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Überleitung der Nettovermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

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kurzfristige Vermögenswerte Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kurzfristige Finanzschulden langfristige Finanzschulden Summe
--- --- --- --- ---
Nettovermögenswerte zum 01.01.2017 10.869 2.660 6.596 1.613
Cashflows -205 2.128 -2.443 110
Ausgleichsposten aus Fremdwährungsumrechnung -388 0 0 -388
Nettovermögenswert zum 31.12.2017 10.276 4.788 4.153 1.335
Rückwirkende Anpassung bei der Übernahme von IFRS 9 0 0 0 0
Nettovermögenswert zum 01.01.2018 10.276 4.788 4.153 1.335
Cashflows -517 1.427 -2.177 233
Ausgleichsposten aus Fremdwährungsumrechnung -77 0 0 -77
Nettovermögenswert zum 31.12.2018 9.682 6.215 1.976 1.491

4. ERGEBNIS JE AKTIE IAS 33

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2018 2017
Konzernergebnis TEUR 3.332 726
Anteile Fremder TEUR -15 -16
Unverwässertes Ergebnis (= verwässertes Ergebnis) TEUR 3.347 742
Gewichtete durchschnittliche Anzahl Aktien
Unverwässert Stück 8.771.682 7.342.683
Verwässert Stück 8.771.682 7.342.683
Unverwässertes Ergebnis pro Aktie EUR 0,38 0,10
Verwässertes Ergebnis pro Aktie EUR 0,38 0,10

Die aus der Kapitalerhöhung 2018 resultierende Veränderung der in Umlauf befindlichen Aktienanzahl wurde zeitanteilig (tagesgenau) ermittelt.

Es bestehen zum 31. Dezember 2018 keine Optionsrechte, die in Zukunft das verwässerte Ergebnis pro Aktie beeinflussen können.

5. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Neben den schon in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen standen im abgelaufenen Geschäftsjahr die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats - entsprechend IAS 24 - des Softing-Konzerns als Organmitglieder und teilweise auch als Aktionäre nahe.

Bezüglich der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand verweisen wir auf die Kapitel E10 und 11.

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Trier hielt zum 31. Dezember 2018 122.221 (Vj. 122.221) Stück Aktien der Softing AG.

Der Vorstand Ernst Homolka hielt zum 31. Dezember 2018 1.800 (Vj. 1.800) Stück Aktien der Softing AG.

Der Aufsichtsrat Dr. Klaus Fuchs hielt zum 31. Dezember 2018 278.820 (Vj. 278.820) Stück Aktien der Softing AG.

Der Aufsichtsrat Andreas Kratzer hielt zum 31. Dezember 2018 10.155 (Vj. 10.155) Stück Aktien der Softing AG.

Für beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Koordination der Softing IT Networks hat das Aufsichtsratsmitglied Dr. Fuchs insgesamt ein Honorar von TEUR 68 erhalten (Vj. TEUR 77).

6. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Zum Bilanzstichtag ist die Softing AG Bürgschaften in Höhe von TEUR 12.116 (Vj. TEUR 11.712) zur Absicherung von Bankkontokorrentverbindlichkeiten eingegangen. Ein Mittelabfluss auf Grund der Bürgschaften wird als unwahrscheinlich eingeschätzt, weil die Bonität der Schuldner gewährleistet ist. Die Bürgschaften sind zum großen Teil im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme für den Erwerb von OLDI durch operative Konzerngesellschaften erfolgt.

7. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Zum Bilanzstichtag bestand ein Bestellobligo aus längerfristigen Lieferverträgen i. H. v. TEUR 4.979 (Vj. TEUR 3.091).

Außerdem bestanden Verpflichtungen aus längerfristigen Miet- und Leasingverträgen. Die Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Verträgen für Gebäude, Pkws und Büromaschinen. Der Mindestbetrag dieser nicht abgezinsten künftigen Zahlungen stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

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2018

TEUR
2017

TEUR
< 1 Jahr 1.647 1.355
1-5 Jahre 3.350 2.996
> 5 Jahre 421 1.270
Gesamt 5.418 5.621

8. ANGABE VON BUCHWERTEN DER EINZELNEN KATEGORIEN VON FINANZINSTRUMENTEN NACH IFRS 7

Beizulegende Zeitwerte der Finanzinstrumente

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte sämtlicher in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fallenden Finanzinstrumente im Konzernabschluss. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen weitestgehend den Buchwerten, da es sich bei den ausgewiesenen Finanzinstrumenten (mit Ausnahme der Zahlungsmittel) fast ausschließlich um originäre kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten handelt. Es bestanden zum 31. Dezember 2018 analog zum Vorjahr keine Finanzinstrumente, die nicht vom IFRS 7 erfasst wurden.

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Angaben

in Tausend €
Kategorien gem. IFRS 9 Buchwert Bewertung gem. IFRS 9 Beizulegender Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte nach Klasse 31.12.2018 Fortgeführte AK Fair value OCI Fair Value PL 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 13.682 13.682 13.682
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte AC 71 71 71
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 9.682 9.682 9.682
Finanzielle Schulden nach Klasse
Langfristige finanzielle Schulden
Langfristige Finanzschulden FLAC 1.976 1.976 1.971
Kurzfristige finanzielle Schulden
Schulden aus Lieferungen und Leistungen FLAC 6.086 6.086 6.086
Kurzfristige Finanzschulden FLAC 6.215 6.215 6.438
Kurzfristige finanzielle Schulden FLAC 4.522 4.522 4.521

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Buchwerte nach Kategorie 31.12.2018
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden AC 23.435
Finanzielle Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden FLAC 18.798

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Angaben

in Tausend €
Kategorien gem. IAS 39 Buchwert Bewertung gem. IAS 39 Beizulegender Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte nach Klasse 31.12.2017 Fortgeführte AK Fair value OCI Fair Value PL 31.12.2017
--- --- --- --- --- --- ---
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 12.067 12.067 12.067
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte LaR 192 192 192
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR 10.276 10.276 10.276
Finanzielle Schulden nach Klasse
Langfristige finanzielle Schulden
Langfristige Finanzschulden FLAC 4.153 4.153 3.747
Kurzfristige finanzielle Schulden
Schulden aus Lieferungen und Leistungen FLAC 4.574 4.574 4.574
Kurzfristige Finanzschulden FLAC 4.788 4.788 5.068
Kurzfristige finanzielle Schulden FLAC 3.569 3.569 3.569

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Buchwerte nach Kategorie Kategorie 31.12.2017
Ausleihungen und Forderungen LaR 22.535
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 17.084

Gemäß IFRS 7.29a sind keine weiteren Informationen über den beizulegenden Zeitwert anzugeben, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind folgenden Stufen der Fair Value-Hierarchie zugeordnet:

 Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1)

 Für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen abgeleitete) beobachtbare Inputdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen (Stufe 2)

 Informationen, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Inputdaten) (Stufe 3)

Die kurzfristigen und langfristigen Kaufpreisverbindlichkeiten der Kategorie "Sonstige langfristige Schulden" und "Kurzfristige finanzielle Schulden" werden der Stufe 3 zugeordnet. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der bedingten Gegenleistungen basieren auf einem angenommenen wahrscheinlichkeitsangepassten Umsatz und EBIT der Akquisitionen. Eine Veränderung der Inputfaktoren innerhalb von, für möglich gehaltener, alternativen Annahmen führt zu keinen bedeutenden Änderungen der beizulegenden Werte.

Die Nettoergebnisse der jeweiligen Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 für 2018 und IAS 39 für 2017 werden in der nachfolgenden Übersicht gezeigt

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Nettogewinne und -verluste 2018 Zinsen Wertberichtigung Währungsgewinne & Verluste Netto - ergebnis
aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten AC 22 -34 1.102
1.114
aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten FLAC -150 -150

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Nettogewinne und -verluste 2017 Zinsen Wertberichtigung Währungsgewinne & Verluste Netto - ergebnis
Ausleihungen und Forderungen LaR 1 -118 -1.211 -1.328
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FLAC -155 -155

Die gesamten Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden belaufen sich in der aktuellen Periode auf TEUR 22 und Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden auf TEUR 150. Im Vorjahr betrugen die Zinserträge aus Ausleihungen und Forderungen TEUR 1 und die Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden TEUR 155.

9. ZIELSETZUNG UND METHODE DES FINANZRISIKOMANAGEMENTS

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung der Softing AG ist es sicherzustellen, dass es zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember 2017 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.

Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der Eigenkapitalquote. Eine konkrete Zielquote wird durch den Vorstand nicht definiert. Die Eigenkapitalquote betrug im Geschäftsjahr 69 % (Vj. 65 %).

Das steuerungsrelevante Kapital der Softing AG besteht aus dem gezeichneten Kapital, den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen, dem Eigenkapital aus nicht realisierten Gewinnen und Verlusten, den eigenen Anteilen sowie den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter. Die Softing AG versucht soweit wie möglich, die Geschäftsentwicklung aus dem eigenen Cashflow zu finanzieren.

Als international operierendes Unternehmen ist Softing im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Zielsetzung des Finanzrisikomanagements ist daher, alle wesentlichen Finanzrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung bestehender und künftiger Erfolgspotenziale zu ergreifen.

Bei diesen Risiken handelt es sich um Währungsrisiken, die aus Tätigkeiten in verschiedenen Währungsräumen resultieren, um Ausfallrisiken, die durch die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch Vertragspartner begründet sind, um Zinsrisiken, die auf Grund der Schwankungen des Marktzinssatzes zu einer Änderung des beizulegenden Wertes eines Finanzinstruments führen und um zinsbedingte Cashflow-Risiken, die zu einer Veränderung der künftigen Cashflows eines Finanzinstruments auf Grund sich ändernder Marktzinssätze führen.

Zur Beurteilung und Berücksichtigung solcher Risiken hat Softing durch ein zentralisiertes Risikomanagementsystem Grundsätze definiert, die einer einheitlichen und systematischen Erfassung und Bewertung von derartigen Risiken dienen. Zur Überprüfung der Einhaltung aller Grundsätze erfolgt innerhalb von Softing eine kontinuierliche Berichterstattung. Dadurch können auftretende Risiken zeitnah identifiziert und analysiert werden.

Im Konzern bestehen keine wesentlichen Risikokonzentrationen.

Des Weiteren verweisen wir auf die Angaben zu Chancen und Risiken im Lagebericht.

Ausfallrisiken

Softing ist Ausfallrisiken ausgesetzt, wenn Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zur Vermeidung derartiger Risiken werden Kontrakte nur mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgeschlossen. Es bestand an den Stichtagen 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 kein wesentliches Ausfallrisiko, so dass nach Auffassung des Vorstands das Risiko der Nichterfüllung durch die Vertragspartner sehr gering, abschließend jedoch nicht vollständig auszuschließen ist.

Ausfallrisiken betreffen Softing im Wesentlichen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Soweit bei einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Die Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2018 betrugen TEUR 296 (Vj. TEUR 398).

Die bilanzierte Höhe von finanziellen Vermögenswerten gibt ungeachtet bestehender Sicherheiten das maximale Ausfallrisiko für den Fall an, dass die Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Zinsrisiken

Softing ist außerdem Zinsschwankungen ausgesetzt. Die zinssensiblen Aktiva beziehen sich im Wesentlichen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie auf kurzfristige Wertpapiere. Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 9.682 (Vj. TEUR 10.276) werden zum Bilanzstichtag mit einem Zinssatz von 0,00 % (Vj. 0,00 %), verzinst. Aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 8.191 (Vj. TEUR 8.942) ergeben sich keine wesentlichen Zinsrisiken, da jederzeit die Möglichkeit besteht, auf Festzinsdarlehen umzuschulden.

Ein Anstieg des Marktzinsniveaus um 50 Basispunkte würde sich bezogen auf den Bestand der Darlehen im Zinsaufwand mit TEUR 41 (Vj. TEUR 45) niederschlagen.

Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko im Softing-Konzern ist auf drei Währungen beschränkt, USD, CHF und RON. Dem Wechselkursrisiko im USD-Bereich liegt ein natürlicher Hedge zu Grunde, da in den USA und in Singapur (USD als funktionale Währung) Erträge und Aufwendungen für die Produkte anfallen. Bezüglich des rumänischen RON und CHF besteht nur ein geringes Wechselkursrisiko, da diese an den Euro gebunden sind und die Vereinbarungen mit der rumänischen Tochter in EUR abgeschlossen sind.

Zum Bilanzstichtag bestanden, wie in den Vorjahren, keine Devisentermingeschäfte. Bezogen auf den Wechselkurs des USD ergeben sich folgende Sensitivitäten:

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In TEUR/USD USD
Stichtagskurs: USD 1,15 1,26 +10

%
1,03 -10

%
Abweichung Abweichung
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte/Schulden USD USD in EUR +10 % -10 %
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.329 3.781 3.437 4.201 -344 420
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.470 2.157 1.961 2.397 -196 240
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 192 168 153 187 -15 19
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.751 3.276 2.978 3.640 -298 364
Langfristige Schulden gegen verbundene Unternehmen -18.435 -16.100 -14.637 -17.889 1.464 -1.789
Kurzfristige Schulden gegen verbundene Unternehmen -7.314 -6.388 -5.807 -7.098 581 -710
Gesamt -15.006 -13.106 1.191 -1.456

Änderungen aus dem USD-Wechselkurs zum EUR würden sich zum großen Teil im Eigenkapital des Softing-Konzerns niederschlagen.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass der Konzern nicht genügend Finanzierungsmittel besitzt, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Der Liquiditätsbedarf des Konzerns wird primär über das laufende operative Geschäft abgedeckt. Die Softing AG überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels einer Liquiditätsplanung. Ziel ist es, auch künftig den Liquiditätsbedarf aus dem eigenen Cashflow zu decken.

Der Konzern verfügt über ausreichende Liquidität und nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von TEUR 4.000, um seine Verpflichtungen in den nächsten vier Jahren gemäß seinen strategischen Planungen zu erfüllen. Zur Beschreibung der Fälligkeiten verweisen wir auf Abschnitt C.

Die Zahlungsmittel betrugen zum Jahresende TEUR 9.682 (Vj. TEUR 10.276). Ihr Anteil am Gesamtvermögen des Konzerns betrug 9,7 % (Vj. 12,7 %).

Die folgende Tabelle zeigt die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns nach Fälligkeitsklassen, basierend auf der verbleibenden Restlaufzeit am Bilanzstichtag und bezogen auf die vertraglich vereinbarte Endfälligkeit. Bei den in der Tabelle aufgeführten Beträgen handelt es sich um nicht abgezinste Cashflows.

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31.12.2018

(TEUR)
Bis 1 Jahr 2-5 Jahre Über 5 Jahre
Langfristige finanzielle Schulden
Langfristige Finanzschulden 1.976
Kurzfristige finanzielle Schulden
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 6.086
Kurzfristige Finanzschulden 6.215

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31.12.2017

(TEUR)
Bis 1 Jahr 2-5 Jahre Über 5 Jahre
Langfristige finanzielle Schulden
Langfristige Finanzschulden 4.153
Kurzfristige finanzielle Schulden
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 4.574
Kurzfristige Finanzschulden 4.788

10. BELEGSCHAFT

Die Anzahl der Mitarbeiter (ausschließlich Angestellte) betrug ohne Vorstand:

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2018 2017
zum Bilanzstichtag 402 411
im Geschäftsjahresdurchschnitt 404 415
Marketing & Sales 115 115
Research & Development 240 253
Administration & General 41 39
Management 8 8

11. VORSTAND

Dem Vorstand der Softing AG gehören die folgenden Herren im Berichtszeitraum an:

Herr Dr.-Ing. Dr. rer. oec. Wolfgang Trier, Grünwald, Vorstandsvorsitzender

Herr Ernst Homolka, München, Vorstand Finanzen und Personal

Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2018 unterbleibt die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge bis zum Jahr 2022.

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Gewährte Bezüge Gesamt
TEUR 2018 2017
--- --- ---
Fixvergütung 746 733
Nebenleistungen 32 32
Summe 778 765
Einjährige variable Vergütung 243 189
Mehrjährige variable Vergütung 367 460
Aktienbasierte Vergütung 0 0
Summe 610 649
Versorgungsaufwand 63 42
Gesamtvergütung 1.451 1.456

Alle Vergütungsbestandteile gelten als im Geschäftsjahr zugeflossen.

Die Nebenleistungen und der Versorgungsaufwand beinhalten KFZ-Pauschalen und die Zuschüsse der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zuschüsse zur Altersversorgung.

Die Gesamtvergütung ist nach Maßgabe des IAS 24.17 als kurzfristig einzustufen.

Zudem wurde ein Dienstzeitaufwand in Höhe von TEUR 145 (Vj. TEUR 144) erfasst.

Es besteht für die Vorstände eine D&O Versicherung mit einem Eigenanteil von 10 %.

Der Vorstand bekleidet zugleich die zentralen Schlüsselpositionen des Unternehmens.

Mit einem Vorstand besteht eine Vereinbarung, die ihm, wenn mindestens ein fremder Aktionär oder abgestimmt agierende Aktionärsgruppen durch Eigenbesitz oder Zurechnung 1,4 Millionen Stimmrechte erreichen, ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts steht dem Vorstand eine Entschädigungsleistung in Höhe von ca. zwei Jahresgehältern zu.

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands sind zum 31. Dezember 2018 Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 2.922 (Vj. TEUR 2.944) gebildet worden. Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands betrugen TEUR 174 (Vj. TEUR 168).

12. AUFSICHTSRAT

Dem Aufsichtsrat der Softing AG gehörten im Jahr 2018 die folgenden Herren an:

Dr. Horst Schiessl, Rechtsanwalt, München (Vorsitzender)
Dr. Klaus Fuchs, Dipl.-Informatiker und Dipl.-Ingenieur, Helfant (stellv. Vorsitzender)
Andreas Kratzer, Dipl.-Wirtschaftsprüfer, Zürich, Schweiz

Herr Dr. Schiessl bekleidet weitere Aufsichtsratsmandate und Beiratsmandate bei:

Baader Bank AG, Unterschleißheim (Vorsitzender)

Dussmann Stiftung & Co. KGaA, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats)

Dussmann Stiftung, Berlin (Mitglied des Stiftungsrats)

Dussmann Stiftung & Co. KG, Berlin (Mitglied des Beirats)

Deutsche Mittelstandsservice AG (Vorsitzender)

Herr Dr. Fuchs bekleidete kein weiteres Aufsichtsratsmandat.

Herr Andreas Kratzer bekleidet weitere Verwaltungsratsmandate bei:

SIAT-Swiss Investment & Trade Group AG, Buchs, Schweiz (Verwaltungsrat)

Mobil Power AG, Zürich, Schweiz (Verwaltungsrat)

Lysys AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat)

Immoselect AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat)

Biotensidon International AG, Baar, Schweiz (Verwaltungsrat)

Belano Residenz AG, Baar (Verwaltungsrat)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000. Darüber hinaus erhalten sie eine variable Vergütung von 0,5 % des Konzern-EBIT vor variabler Vergütung des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache sowohl der festen als auch der variablen Vergütung.

Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr TEUR 139 (Vj. TEUR 99) und setzen sich wie folgt zusammen:

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TEUR Fix Variabel Gesamt
2018 2017 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Dr. Horst Schiessl (Vorsitzender) 20 20 42 24 62 44
Dr. Klaus Fuchs 15 15 31 18 46 33
Andreas Kratzer 10 10 21 12 31 22

13. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die für Dienstleistungen des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen (einschließlich Auslagen) betrugen:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Abschlussprüfung 185 191
185 191

14. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zu berichten.

15. ERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Softing AG abgegeben und den Aktionären im Internet auf der Homepage www.softing.com dauerhaft zugänglich gemacht.

Haar, den 22. März 2019

Softing AG

Der Vorstand

Dr. Wolfgang Trier

Ernst Homolka

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen im Geschäftsjahr 2018

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Angaben

in Tausend €
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018 Erwerbe aus Unternehmenszusammenschlüssen Zugänge Währungsdifferenzen Abgänge 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 14.836 3.117 0 328 0 18.281
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 28.893 0 5.626 21 1.471 33.069
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 20.301 12.313 896 865 62 34.313
64.030 15.430 6.522 1.214 1.533 85.663
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.136 25 1.200 37 438 4.960
68.166 15.455 7.722 1.251 1.971 90.623

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Angaben

in Tausend €
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2018 Erwerbe aus Unternehmenszusammenschlüssen Währungsdifferenzen
--- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 296 0 0
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 16.369 0 0
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.557 0 242
22.222 242
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.114 0 13
24.336 0 255

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Angaben

in Tausend €
Kumulierte Abschreibungen
Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.12.2018
--- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 296
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 2.107 838 17.638
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 2.109 46 7.862
4.216 884 25.796
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 722 237 2.612
4.938 1.121 28.408

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Angaben

in Tausend €
Buchwerte
31.12.2018 31.12.2017
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 17.985 14.540
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 15.431 12.524
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 26.451 14.744
59.867 41.808
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.348 2.022
62.215 43.830

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen im Geschäftsjahr 2017

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Angaben

in Tausend €
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2017 Zugänge Währungsdifferenzen Abgänge 31.12.2017
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 15.789 0 -953 0 14.836
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 24.293 4.600 0 0 28.893
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 23.067 126 -2.495 397 20.301
63.149 4.726 -3.448 397 64.030
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.622 844 -69 1.261 4.136
67.771 5.570 -3.517 1.658 68.166

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Angaben

in Tausend €
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2017 Währungsdifferenzen Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.12.2017
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 296 0 0 0 296
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 14.220 0 2.149 0 16.369
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 4.877 -487 1.562 395 5.557
19.393 -487 3.711 395 22.222
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.365 -33 783 1.001 2.114
21.758 -520 4.494 1.396 24.336

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Angaben

in Tausend €
Buchwerte
31.12.2017 31.12.2016
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 14.540 15.493
Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte 12.524 10.073
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 14.744 18.190
41.808 43.756
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.022 2.257
43.830 46.013

Entwicklung des RoU immateriellen Vermögenswerte und des RoU Sachanlagen im Geschäftsjahr 2018 Erstanwendung IFRS 16

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Angaben

in Tausend €
"Right of use" Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018 Zugänge Währungsdifferenzen Abgänge 31.12.2018
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
RoU Sonstige immaterielle Vermögenswerte 6 0 0 6 0
6 0 0 6 0
Gebäude
RoU Gebäude 4.877 704 126 65 5.642
4.877 704 126 65 5.642
Sachanlagen
RoU Büroeinrichtung 159 0 6 7 158
RoU PKW 404 146 44 51 543
563 146 50 58 701
5.446 850 176 129 6.343

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Angaben

in Tausend €
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2018 Währungsdifferenzen Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.12.2018
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
RoU Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 -1 6 5 0
0 -1 6 5 0
Gebäude
RoU Gebäude 0 3 1.197 58 1.142
0 3 1.197 58 1.142
Sachanlagen
RoU Büroeinrichtung 0 2 98 7 93
RoU PKW 0 0 238 52 186
0 2 336 59 279
0 4 1.539 122 1.421

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Angaben

in Tausend €
Buchwerte
31.12.2018 31.12.2017
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
RoU Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 6
0 6
Gebäude
RoU Gebäude 4.500 4.877
4.500 4.877
Sachanlagen
RoU Büroeinrichtung 65 159
RoU PKW 357 404
422 563
4.922 5.446

Vorraussichtliche Entwicklung des RoU immateriellen Vermögenswerte und des RoU Sachanlagen im Geschäftsjahr 2019 Erstanwendung IFRS 16

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Angaben

in Tausend €
"Right of use" Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019 Zugänge Währungsdifferenzen Abgänge 31.12.2019
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
RoU Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
Gebäude
RoU Gebäude 5.642 0 0 148 5.494
5.642 0 0 148 5.494
Sachanlagen
RoU Büroeinrichtung 158 0 0 78 80
RoU PKW 543 0 0 100 443
701 0 0 178 523
6.343 0 0 326 6.017

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Angaben

in Tausend €
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 Währungsdifferenzen Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.12.2019
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
RoU Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
Gebäude
RoU Gebäude 1.142 0 1.252 143 2.251
1.142 0 1.252 143 2.251
Sachanlagen
RoU Büroeinrichtung 93 0 30 77 46
RoU PKW 187 0 189 100 276
280 0 219 177 322
1.422 0 1.471 320 2.573

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Angaben

in Tausend €
Buchwerte
31.12.2019 31.12.2018
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
RoU Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 0
0 0
Gebäude
RoU Gebäude 3.243 4.500
3.243 4.500
Sachanlagen
RoU Büroeinrichtung 34 65
RoU PKW 167 357
201 422
3.444 4.922

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Softing AG, Haar

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Softing AG, Haar, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngewinn- und verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Softing AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhaltder im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

(1)Bilanzierung zeitraumbezogener Umsatzrealisierung aus Dienstleistungen

(2)Entwicklungsleistungen für selbsterstellte Produktentwicklungen

[3] Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten

[4]Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital durch Sacheinlage (Einbringung der GlobalmatiX AG)

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

①Sachverhalt und Problemstellung

②Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

③Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

(1)Bilanzierung zeitraumbezogener Umsatzrealisierung aus Dienstleistungen

Sachverhalt und Problemstellung

Im Konzernabschluss der Softing AG werden Umsatzerlöse aus zeitraumbezogener Erfüllung von Dienstleistungsverpflichtungen in Höhe von € 4,8 Mio aus der kundenbezogenen Entwicklung von Software ausgewiesen. Die Bilanzierung der Umsatzerlöse erfolgt hierbei - soweit die Kriterien des IFRS 15 erfüllt sind - nach dem Leistungsfortschritt, wobei die Schätzung des Leistungsfortschritts nach dem Verhältnis der tatsächlich angefallenen Auftragskosten zu den geplanten Gesamtkosten ("Cost to cost Methode) gemessen wird. Insbesondere die Schätzung der geplanten Gesamtkosten sowie die sachgerechte Zuordnung vor allem der Personalkosten auf die Projekte erfordern Einschätzungen und das Treffen von Annahmen der gesetzlichen Vertreter.

Aufgrund der Komplexität der Bilanzierung, der Langfristigkeit der Aufträge sowie der daraus resultierenden Schätzunsicherheiten war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur zeitraumbezogenen Erfassung von Umsatzerlösen aus der kundenbezogenen Entwicklung von Software unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades beurteilt und getestet. Auf Basis von Stichproben haben wir Projekte auf das Vorliegen der Voraussetzungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach IFRS 15 geprüft. Ferner haben wir die Bestimmung des Fertigstellungsgrades der kundenspezifischen Fertigungsaufträge nach der "Cost-to-Cost" Methode und die daraus abgeleitete anteilige Umsatz- und Gewinnrealisierung unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer sofortigen Verlusterfassung gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir die Ermittlung sowohl der geplanten Gesamtkosten als auch der tatsächlich angefallenen Kosten nachvollzogen. Zudem haben wir Stetigkeit und Konsistenz der angewandten Verfahren zur Ermittlung der angefallenen Kosten beurteilt. Außerdem haben wir durch konzernweit konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, dem diesem Prüffeld inhärenten Prüfungsrisiko zu begegnen.

Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zum Ansatz und zur Bewertung der zeitraumbezogenen Umsatzerlöse hinreichend dokumentiert sind und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen stetig abgeleitet wurden.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten B.1, B.14, C.8 und D.1 des Konzernanhangs enthalten.

(2)Entwicklungsleistungen für selbsterstellte Produktentwicklungen

Sachverhalt und Problemstellung

In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ein Betrag von € 15,4 Mio. für "Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Entwicklungsleistungen für Neuentwicklungen und wesentliche Weiterentwicklungen von Produkten (nachfolgend "Produktentwicklungen"), die nach den Vorschriften des IAS 38 aktiviert wurden. Die Entwicklungskosten beinhalten zurechenbare Einzelkosten sowie anteilige Gemeinkosten. Die Aktivierbarkeit von selbsterstellten Produktentwicklungen ist von den Kriterien des IAS 38.57 abhängig - insbesondere der technischen Realisierbarkeit der Fertigstellung, die Art und Weise wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen finanziellen Nutzen erzielen kann sowie verlässlichen Bewertbarkeit - und beinhaltet erhebliche Ermessensspielräume. Ab der wirtschaftlichen Nutzung des Vermögenswerts erfolgt die planmäßige Abschreibung i. d. R. über 5 Jahre. Im Geschäftsjahr trugen die aktivierten Eigenleistungen mit € 4,4 Mio. zum Konzernergebnis bei. Gegenläufig wurden planmäßige Abschreibungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte von € 2,1 Mio. verbucht. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Aktivierung und Abschreibung von Entwicklungskosten in einem hohen Maß auf Einschätzungen und Annahmen des Vorstands beruht und damit mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem die Voraussetzungen für die Aktivierbarkeit in Stichproben für einzelne Projekt anhand der Kriterien des IAS 38.57 gewürdigt.

Weiterhin haben wir das methodische Vorgehen zur Ermittlung der aktivierbaren Kosten nachvollzogen. Wir haben beurteilt, dass der Prozess zur Aktivierung von Entwicklungskosten angemessen ausgestaltet ist und eingerichtete Kontrollen sachgerecht implementiert sind. Die Höhe der aktivierten Entwicklungskosten und die Werthaltigkeit der Produktentwicklungen haben wir anhand geeigneter Nachweise beurteilt. Dabei haben wir auch Einsicht in Projektunterlagen genommen, um uns von dem jeweiligen Projektfortschritt zu überzeugen. Das von der Gesellschaft angewandte methodische Vorgehen zur Aktivierung der Produktentwicklungen ist aus unserer Sicht sachgerecht und die Projektfortschritte und aktivierten Entwicklungskosten sind nachvollziehbar dokumentiert.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den aktivierten Entwicklungskosten sind in den Abschnitten B.5 und C.3 des Konzernanhangs enthalten.

[3]Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten

Sachverhalt und Problemstellung

In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt € 18,0 Mio. (18 % der Bilanzsumme bzw. 26 % des Eigenkapitals) ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert des jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zum Werthaltigkeitstest und zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind im Abschnitt B.6 und C.2 des Konzernanhangs enthalten.

[4]Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital durch Sacheinlage (Einbringung der GlobalmatiX AG)

Sachverhalt und Problemstellung

Die Softing AG hat im Geschäftsjahr aus dem genehmigten Kapital eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage (Einbringung der GlobalmatiX AG) durchgeführt. Daraus ergibt sich im Konzernabschluss auf der Aktivseite unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ein Zugang für eine im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten Mobilfunklizenz in Höhe von € 12,0 Mio abzüglich latenter Steuern von € 1,5 Mio sowie unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" ein Zugang in Höhe von € 3,1 Mio. Auf der Passivseite ergibt sich unter dem Bilanzposten "Eigenkapital" ein Anstieg des gezeichneten Kapitals um € 1,5 Mio sowie eine Einstellung in die Kapitalrücklagen von € 11,9 Mio.

Bei der Einbringung der Beteiligung an der GlobalmatiX AG handelt es sich um einen Unternehmenserwerb i.S.v. IFRS 3. Als Gegenleistung hat die Softing AG eine feste Anzahl eigener Aktien aus einer zu diesem Zweck durchgeführten Sachkapitalerhöhung gewährt. Die als Gegenleistung gewährten Aktien wurden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunktbewertet. Aufgrund der Notierung der Aktien am aktiven Markt wurde der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Börsenkurs zum Erwerbszeitpunkt zugrunde gelegt. Im Bilanzposten "Eigenkapital" wurde der rechnerische Wert dem gezeichneten Kapital zugeführt. Der in die Kapitalrücklagen eingestellte Betrag ergab sich aus der Differenz des beizulegenden Zeitwertes und des rechnerischen Werts abzüglich der Transaktionskosten.

Die Bewertung des Unternehmenswertes der GlobalmatiX AG erfolgte nach dem Discounted Cash Flow Verfahren und alternativen Bewertungsmethoden (unter anderem der Ermittlung des Rekonstruktionswertes). Außerdem wurden alle Vermögenswerte und Schulden der GlobalmatiX AG zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Der wesentliche identifizierbare Vermögenswert resultiert dabei aus der Mobilfunklizenz. Zur Eingrenzung des Wertansatzes der Mobilfunklizenz wurden das Cash-Flow-to-Equity- und das Rekonstruktionsverfahren mit unterschiedlichen Bewertungsannahmen angewendet. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurde der quantifizierte Wertansatz für die Mobilfunklizenz auf € 12,0 Mio festgelegt.

Der abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 3,1 Mio resultiert aus dem Differenzbetrag der angesetzten Vermögenswerte und Schulden, dem Wertansatz für die Mobilfunklizenz sowie dem beizulegenden Zeitwert der als Gegenleistung gewährten Aktien.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die Bewertungsparameter einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Bewertungsannahmen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst ein Verständnis über die vertraglichen Bedingungen der Einbringung, der satzungsmäßigen und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen verschafft und auf Basis dieser unter anderem die von der Gesellschaft vorgenommene bilanzielle Behandlung nachvollzogen. Wir haben das methodische Vorgehen der Gesellschaft zur Ermittlung der Zeitwerte der als Gegenleistung gewährten Aktien und der erworbenen Vermögenswerte und Schulden der GlobalmatiX AG zum Erwerbszeitpunkt gewürdigt.

Darüber hinaus haben wir die Kaufpreisallokation, insbesondere hinsichtlich des Wertansatzes der Mobilfunklizenz, die als wesentlicher immaterieller Vermögenswert der GlobalmatiX AG identifiziert wurde, sowie die Ableitung des Geschäfts- oder Firmenwertes beurteilt.

Dabei haben wir die Kompetenz und fachliche Qualifikation der für die Kaufpreisallokation verantwortlichen Mitarbeiter der Gesellschaft und von diesen hinzugezogenen externen Dritten beurteilt. Zudem haben wir unter anderem die angewandten Bewertungsmethoden nachvollzogen und auf Angemessenheit untersucht. Wir haben die den Bewertungen zugrunde liegenden Parameter und Annahmen insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts und insbesondere auch der erworbenen Mobilfunklizenz haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Auf Basis der zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden der GlobalmatiX AG haben wir die Ableitung des Geschäfts- oder Firmenwerts nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt zur Bewertung der Vermögenswerte und Schulden der GlobalmatiX AG und Ableitung des Geschäfts- oder Firmenwerts geeignet.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Angaben der Gesellschaft zu den Immateriellen Vermögenswerten, den latenten Steuern, dem Geschäfts- oder Firmenwert und der Eigenkapitaltransaktion sind in den Abschnitten B.2, 4, 6, 16; und C.1, 2, 12; des Konzernanhangs sowie dem Konzernanlagespiegel als Anlage zum Konzernanhang enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 09. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Konzernabschlussprüfer der Softing AG, Haar, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefano Mulas.

München, den 22. März 2019

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Stefano Mulas, Wirtschaftsprüfer

ppa. Christoph Tübbing, Wirtschaftsprüfer

Der Konzernabschluss zum 31.12.2018 wurde am 22.03.2019 gebilligt.

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat der Softing AG hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand regelmäßig über die Lage der Softing AG und des Konzerns unterrichten lassen und die Arbeit des Vorstands, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien überwacht und begleitet (Compliance). Der Vorstand hat dabei den Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung, über die wirtschaftliche Lage und strategische Weiterentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichtet und mit ihm hierüber beraten. In Entscheidungen wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat stets eingebunden.

Im Berichtsjahr 2018 haben 7 Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden:

am 8. Februar, 15/16. März, 9. Mai, am 12. Juli, am 27. September und am 17. Dezember.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen sowie zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bildeten die organisatorische und strategische Entwicklung und Ausrichtung des Konzerns, die Positionierung der Softing AG, ihre finanzielle Entwicklung und wichtige Geschäftsereignisse. Der Aufsichtsrat wurde auch zwischen den Sitzungen über Vorhaben und Entwicklungen informiert, die von besonderer Bedeutung waren. Soweit auf Grund gesetzlicher und satzungsgemäßer Vorschriften oder nach der Geschäftsordnung erforderlich, erteilte der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Einzelvorgängen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat sich darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten lassen. Ferner hat der Aufsichtsratsvorsitzende in gesonderten Strategiegesprächen mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäfte erörtert.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen wie auch der Kontrollen und Prüfungen waren der gesamte Rechnungslegungsprozess in der Softing AG und im Konzern, die Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die Wirksamkeit des internen Revisions- und des Risikomanagementsystems.

Schwerpunkte der Sitzungen

In der Aufsichtsratssitzung vom 8. Februar 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Genehmigung des Joint Ventures mit der in Shanghai ansässigen Windhill Ltd. zur Neuausrichtung der Vertriebsaktivitäten in China.

In der Aufsichtsratssitzung am 15. März 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2017 und den ersten Ergebnissen im Jahr 2018. Weiterer, wesentlicher Gegenstand der Aufsichtsratssitzung war die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, nachdem der anwesende Wirtschaftsprüfer zur abgeschlossenen Prüfung berichtet und Fragen des Aufsichtsrats ausführlich beantwortet hat. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die im Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Effizienzprüfung vorgenommen. Der Aufsichtsrat stellte fest, dass seine Tätigkeit effizient ist. Ferner genehmigte der Aufsichtsrat die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2018.

In der Aufsichtsratssitzung am 16. März 2018 genehmigte der Aufsichtsrat die Akquisition der GlobalmatiX AG Vaduz/Liechtenstein und die Zustimmung zur teilweisen Ausübung der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital 2015.

In der Aufsichtsratssitzung am 9. Mai 2017, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung erfolgte eine Nachlese zur Hauptversammlung sowie die konstituierende Sitzung des neugewählten Aufsichtsrates in der bisherigen Konstellation. Ein Bericht des Vorstands zum Status und Ausblick des operativen Geschäfts und der Finanzsituation kam danach. Darüber hinaus stellte der Vorstand den Risikobericht zum 31.März 2018 vor. Es schloss sich eine Diskussion über die Führungsfunktionen der Konzerngesellschaften an.

Am 12. Juli 2018 präsentierte der Vorstand in der Aufsichtsratssitzung Daten und Hintergründe zu den Geschäftszahlen des ersten Halbjahres und der Finanzplanung. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand detailliert zum Verlauf des Geschäfts in den vergangenen Monaten des laufenden Jahres berichten, weiterhin wurde die Entwicklung der GlobalmatiX AG vorgestellt. Themen waren auch die Besetzung von Geschäftsführungsstellen und die Optimierung der IT und Controlling mit neuen Systemen.

In der Sitzung vom 27. September 2018 präsentierte der Vorstand den Bericht über die Finanzergebnisse Januar bis August 2018. In einem Sonderbericht stellte Herr Widmann, Geschäftsführer der GlobalmatiX AG und der Vorstand die weitere Entwicklung und den Aufbau der GlobalmatiX AG vor.

In der Aufsichtsratssitzung am 17. Dezember 2018 stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat eine erste Einschätzung des Jahresergebnisses 2018, seine Geschäftsplanung für das Jahr 2019 sowie die Mehrjahresplanung vor. Nach eingehender Prüfung stimmte der Aufsichtsrat beiden Planungen zu. Der Bericht über die Entwicklung der Akquisition GlobalmatiX erfolgte danach. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung umfassend mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und dem Thema Diversity befasst.

Zu dem Zeitpunkt lagen keine Aktualisierungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vor, daher bestand für Softing auch kein Anpassungsbedarf. Der Aufsichtsrat fasste den hierzu erforderlichen Beschluss.

Der Aufsichtsrat billigte die zusammen mit dem Vorstand erstellte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht wurde. Es erfolgte die jährliche Überprüfung des Vergütungssystems.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Jahr 2018 an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Interessenskonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Die Unabhängigkeit des Finanzexperten im Aufsichtsrat wurde fortlaufend überprüft und ist gewährleistet.

Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Im Jahr 2018 erfolgte in der Hauptversammlung vom 7. Mai 2018 die Neuwahl des gesamten Aufsichtsrates, dieser wurde in unveränderter Form mehrheitlich von der Hauptversammlung bestätigt. Daher ergaben sich im Geschäftsjahr 2018 keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestand auch im Berichtsjahr weiterhin aus den Herren Dr. Horst Schiessl (Vorsitzender), Dr. Klaus Fuchs (stellvertretender Vorsitzender) und Andreas Kratzer. Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner Größe keine Ausschüsse gebildet. Alle Aufgaben und Entscheidungen wurden durch den Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen.

Jahres- und Konzernabschluss

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Softing AG wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Softing AG sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2018 wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss haben jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, dass gesetzliche Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.

Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt.

Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden rechtzeitig die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers übersandt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Bilanzsitzung vom 22. März 2019 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht der Softing AG sowie den Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht unter Einbeziehung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers eingehend geprüft. An der Sitzung haben die Abschlussprüfer und der Vorstand teilgenommen.

Die Abschlussprüfer haben über ihre Prüfung insgesamt und über einzelne Prüfungsschwerpunkte sowie über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und eingehend die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 2018 in seiner Sitzung am 22. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren außerordentlichen Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2018.

Haar, den 22. März 2019

Dr. Horst Schiessl

Vorsitzender