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SMT Scharf AG

Audit Report / Information Oct 25, 2017

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Audit Report / Information

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SMT Scharf AG

Hamm

Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der SMT Scharf AG, Hamm, zum Abschlussstichtag 31.12.2015 fehlerhaft ist:

1. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 sind der Bilanzposten „Vorräte“ sowie das Konzernergebnis vor Steuern jeweils um T€ 679 zu niedrig ausgewiesen, da eine Abwertung von Vorräten irrtümlich doppelt erfasst wurde.

Dies verstößt gegen IAS 2.9 und IAS 2.34.
2. In der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2015 ist der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit um T€ 793 zu hoch ausgewiesen, sodass anstelle eines negativen Cashflows von T€ -176 ein positiver Cashflow von T€ +617 berichtet wurde. In Höhe von T€ 793 beruht der indirekt abgeleitete operative Cashflow auf Veränderungen von Bilanzposten, die nicht aus Ein- oder Auszahlungen, sondern aus Umrechnungsdifferenzen resultieren.

Die Vorgehensweise der Gesellschaft verstößt gegen IAS 7.25 f., wonach Cashflows in Fremdwährung mit dem zum Zahlungszeitpunkt geltenden Wechselkurs in die funktionale Währung umzurechnen sind.
3. Im Konzernanhang fehlen Angaben über die an ein Gemeinschaftsunternehmen im Geschäftsjahr erbrachten Lieferungen. Die Shandong Xinsha Monorail Co. Ltd, Xintai/China ist als Gemeinschaftsunternehmen gemäß IAS 24.9 (b) (ii) der SMT Scharf AG ein nahestehendes Unternehmen, so dass hieraus Berichtspflichten gemäß IAS 24.18 i.V.m. IAS 24.19 (e) über die Geschäftsbeziehungen erwachsen.
4. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 fehlt eine Analyse des Alters der finanziellen Vermögenswerte, die zum Abschlussstichtag überfällig, aber nicht wertgemindert sind. Darüber hinaus ist die angegebene Summe der überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen i.H.v. T€ 1.197 unvollständig.

Dies verstößt gegen IFRS 7.37 (a).

Hamm, im Oktober 2017

SMT Scharf AG

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