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Audit Report / Information Jun 27, 2016

4535_10-k_2016-06-27_7b5dbaae-ed6d-42ce-9b0e-abe2608ae9c5.pdf

Audit Report / Information

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Dieses Testat richtet sich - unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an Organe des Unternehmens. Soweit nicht im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und der Ernst & Young GmbH WPG ausdrücklich erlaubt, ist eine Weitergabe der vorliegenden elektronischen Kopie an Dritte nicht gestattet.

Notwithstanding any statutory right of third parties to receive or inspect it, this short-form audit report is addressed exclusively to the governing bodies of the Company. The digital copy may not be distributed to third parties unless such distribution is expressly permitted under the terms of engagement agreed between the Company and Ernst & Young GmbH WPG.

wallstreet:online AG Berlin

Testatsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2015

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Allgemeine Auftragsbedingungen

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Bestätigungsvermerk

An die wallstreet:online AG

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der wallstreet:online AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Berlin, 17. Juni 2016

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lennartz Herlitz

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 & Lagebericht wallstreet:online AG Seydelstraße 18 10117 Berlin

.........................................................................................................................................................................................

Gewinn- und Verlustrechnung 2015 Anlage 1
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2015 Anlage 1
Anlage 1 zum Anhang – Anlagenspiegel Anlage 1
Lagebericht zum 31. Dezember 2015 Anlage 2

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2015

AKTIVA 31.12.2015 31.12.2014
A. Anlagevermögen 360.392,04 437.562,59
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
327.997,40 394.856,35
1.
Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
2.
Entgeltlich erworbene Lizenzen, Software
236.060,00 297.538,74
und ähnliche Rechte und Werte 15.013,61 43.097,61
3.
Geschäfts- oder Firmenwert
27.109,00 54.220,00
4.
Anlagen im Bau
49.814,79 0,00
II.
Sachanlagen
32.393,13 42.704,73
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.393,13 42.704,73
III.
Finanzanlagen
1,51 1,51
Anteile an verbundenen Unternehmen 1,51 1,51
B. Umlaufvermögen 1.507.347,93 1.301.734,59
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
383.700,90 268.984,94
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
368.716,84 248.782,40
2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
1,51 1,51
3.
Sonstige Vermögensgegenstände
14.982,55 20.201,03
II.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
1.123.647,03 1.032.749,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.982,27 7.465,14
Summe der Aktiva 1.871.722,24 1.746.762,32
PASSIVA
A. Eigenkapital 1.629.637,01 1.552.395,97
I.
Gezeichnetes Kapital
2.556.050,00
5.120.975,99
7.668.150,00
8.875,99
II.
Kapitalrücklage
-6.047.388,98 -6.124.630,02
III.
Bilanzverlust
B. Rückstellungen 103.150,28 90.915,72
Sonstige Rückstellungen 103.150,28 90.915,72
C. Verbindlichkeiten 127.474,20 101.200,59
1.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
10.000,00 0,00
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
50.199,99 41.531,31
3.
Sonstige Verbindlichkeiten
67.274,21 59.669,28
D. Rechnungsabgrenzungsposten 11.460,75 2.250,04
Summe der Passiva 1.871.722,24 1.746.762,32

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGVOM 01.01.2015 BIS 31.12.2015

2015 2014
1. Umsatzerlöse 2.521.129,50 2.302.982,79
2. andere aktivierte Eigenleistungen 240.383,16 133.396,48
3. Sonstige betriebliche Erträge 57.579,56 68.233,10
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-637.038,46 -632.571,22
Rohergebnis 2.182.053,76 1.872.041,15
5. Personalaufwand -1.333.334,98 -1.224.620,72
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben
-1.126.932,18
-206.402,80
-1.030.262,95
-194.357,77
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen
-322.967,19 -268.188,23
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -448.969,01 -446.742,11
Betriebsergebnis 76.782,58 -67.509,91
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 458,46 1.315,85
Finanzergebnis 458,46 1.315,85
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 77.241,04 -66.194,06
10. Jahresergebnis 77.241,04 -66.194,06
11. Verlustvortrag -6.124.630,02 -6.058.435,96
12. Ertrag aus der Herabsetzung des gezeichneten Kapitals 5.112.100,00 0,00
13. Aufwand aus der Einstellung in die Kapitalrücklage -5.112.100,00 0,00
14. Bilanzverlust -6.047.388,98 -6.124.630,02

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 31. DEZEMBER 2015

I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der wallstreet:online AG wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden folgen der Bilanzierungsstetigkeit gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Ausweis- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Die wallstreet:online AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und nimmt größenabhängige Aufstellungserleichterungen teilweise in Anspruch. Die bei den einzelnen Posten des Jahresabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden wie folgt erläutert:

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden in Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Entgeltlich von Dritten erworbene abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig bzw. bei dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Erworbene Domainnamen werden nicht planmäßig abgeschrieben, weil in Anwendung der steuerlichen Betrachtung der Domainname grundsätzlich eine zeitlich unbeschränkte Nutzungsmöglichkeit und daraus resultierende wirtschaftliche Vorteile bietet.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für Zugänge an beweglichen Anlagegütern wird im Zugangsjahr eine Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Die ab 2008 zugegangenen geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten, die zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 liegen, werden in einem Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden bei Beachtung des Niederstwertprinzipes mit dem Nennwert bzw. mit dem Börsen- oder Marktpreis angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bilanziert.

Das gezeichnete Kapital innerhalb des Eigenkapitals ist mit dem Nennbetrag bewertet.

Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 ist im Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist.

Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten Lizenzen, Webseiten-Funktionserweiterungen (Tools), Software sowie andere aktivierte Eigenleistungen für den Geschäftsbereich B2B. Die Abschreibungen darauf erfolgen linear über Nutzungsdauern zwischen 2 und 5 Jahren. Nutzungsrechte an Domains werden nicht abgeschrieben. Die in 2015 ausgewiesenen Anlagen im Bau umfassen noch nicht fertiggestellte aktivierte Eigenleistungen für den Geschäftsbereich B2B.

Der ausgewiesene Firmenwert in Höhe von TEUR 27 wird über einen Zeitraum von 10 Jahren linear abgeschrieben. Der Firmenwert wird entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Zugänge bei den Sachanlagen betreffen überwiegend Neuanschaffungen im Bereich Hardware und Büroausstattung. Die Abschreibungsdauern für die neu angeschafften Anlagengüter betragen zwischen 3 und 5 Jahre.

Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelwertberichtigungen in angemessener Höhe berücksichtigt. Die Bildung einer Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ist nicht notwendig.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen aus Kautionen (TEUR 14) enthalten. Die Forderungen aus Kautionen (TEUR 14) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 2.556.050,00 ist eingeteilt in 2.556.050 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennwert mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00. Das Eigenkapital wurde in 2015 gemäß Hauptversammlungsbeschuss vom 18. August 2015 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 5.112.100,00 zum Zweck der Einstellung der Beträge in die Kapitalrücklage.

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. August 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 1.278.025,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.278.025 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Absatz 5 AktG.

In Höhe der aktivierten Eigenleistungen (TEUR 240; Vorjahr: TEUR 133) besteht eine Ausschüttungssperre.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 12), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 18), Rückstellungen für Berufsgenossenschaft TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 4), Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütung TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 3) sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 53).

Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen TEUR 6 (Vorjahr TEUR 5) und wurden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse werden sowohl im Inland als auch im Ausland erzielt. Die im Ausland erzielten Umsätze werden in Euro abgerechnet. Die Höhe der im Ausland erzielten Umsätze beträgt TEUR 967 (Vorjahr TEUR 940).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus einem gewonnen Gerichtsprozess in Höhe von TEUR 9, Erträge aus der Erstattung der Krankenkassen TEUR 11 sowie Erträge aus geschäftsfremden Vorgängen (Untervermietung Büroräume und Erstellung Buchhaltung) in Höhe von TEUR 33. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betragen TEUR 2.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben den operativen Verwaltungsaufwendungen, wie z. B. Kosten für Beratung (TEUR 102), für Miete (TEUR 94), Reisekosten (TEUR 30), Börsennotierung (TEUR 61) und Hauptversammlung (TEUR 38), Aufwendungen aus der Wertberichtigung von Forderungen in Höhe von TEUR 16.

Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich grundsätzlich unter Berücksichtigung von Verlustvorträgen nach den Vorschriften über die so genannte Mindestbesteuerung nicht.

III. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB resultieren mit TEUR 100 p. a. aus Mietverträgen, die in 2021 enden.

Anzahl der Beschäftigten

Die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter betrug im Jahr 2015 durchschnittlich 25 Mitarbeiter (Vorjahr 22), davon ein Werkstudent.

Nahe stehende Personen

Im Berichtsjahr gab es keine Geschäfte mit nahe stehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen.

Mitglieder des Vorstands

Herr André Kolbinger, Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2014. Herr Kolbinger ist zudem im Aufsichtsrat der AreaDigital AG, Berlin, tätig.

Herr Sven Boschert, Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015. Herr Boschert ist in keinen weiteren Gremien tätig.

Herr Stefan Zmojda, Bankkkaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2016. Herr Zmojda ist in keinen weiteren Gremien tätig.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Herr Roland Nicklaus, Diplom-Betriebswirt (BA), Aufsichtsratsmitglied seit 23. August 2007(Aufsichtsratsvorsitzender).

Herr René Krüger, Bank-Kaufmann, Aufsichtsratsmitglied seit 9. September 2010. Herr Krüger ist zudem im Aufsichtsrat der BOLL AG, Mainz, tätig.

Frau Jeannette Kolbinger, Diplom-Kauffrau, Aufsichtsratsmitglied seit 17.04.2014.

Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrates

Die Gesamtbezüge des Vorstands im Berichtsjahr betragen TEUR 130.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates betragen im Berichtszeitraum gem. § 17 Abs. 1 der Satzung TEUR 3 (Vorjahr TEUR 3).

Berlin, 13. Juni 2016

Der Vorstand der wallstreet:online AG

André Kolbinger Sven Boschert

Stefan Zmojda

wallstreet:online AG Anlagenspiegel zum 31.12.15

historische Anschaffungs- und Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Buchwerte
01.01.2015
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
31.12.2015
Euro
01.01.2015
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
31.12.2015
Euro
31.12.2015
Euro
31.12.2014
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 586.969,31 190.568,37 0,00 777.537,68 289.430,57 252.047,11 0,00 541.477,68 236.060,00 297.538,74
2. entgeltlich erworbene Software, Lizenzen
und ähnliche Rechte und Werte 283.390,93 0,00 0,00 283.390,93 240.293,32 28.084,00 0,00 268.377,32 15.013,61 43.097,61
3. Geschäfts- oder Firmenwert 271.106,53 0,00 0,00 271.106,53 216.886,53 27.111,00 0,00 243.997,53 27.109,00 54.220,00
4. Anlagen im Bau 0,00 49.814,79 0,00 49.814,79 0,00 0,00 0,00 0,00 49.814,79 0,00
1.141.466,77 240.383,16 0,00 1.381.849,93 746.610,42 307.242,11 0,00 1.053.852,53 327.997,40 394.856,35
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 205.743,67 7.492,60 5.147,10 208.089,17 163.038,94 15.725,08 3.067,98 175.696,04 32.393,13 42.704,73
205.743,67 7.492,60 5.147,10 208.089,17 163.038,94 15.725,08 3.067,98 175.696,04 32.393,13 42.704,73
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenden Unternehmen 53.010,00 0,00 0,00 53.010,00 53.008,49 0,00 0,00 53.008,49 1,51 1,51
53.010,00 0,00 0,00 53.010,00 53.008,49 0,00 0,00 53.008,49 1,51 1,51
Summe Anlagevermögen 1.400.220,44 247.875,76 5.147,10 1.642.949,10 962.657,85 322.967,19 3.067,98 1.282.557,06 360.392,04 437.562,59

LAGEBERICHT FÜR 2015

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Konjunktur allgemein

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2015 laut einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes verglichen zum Vorjahr preisbereinigt um 1,7 Prozent auf 3,0 Mrd. Euro gestiegen. Aufgrund der anhaltend guten Entwicklung ist auch das Vertrauen der Verbraucher in die Wirtschaft gestiegen, was sich positiv auf das Kaufverhalten der Konsumenten auswirkt (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Im Zuge der konjunkturellen Entwicklung ist die Arbeitslosenquote in 2015 auf 6,4 Prozent gesunken. Die Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer (nominal) liegen 4,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Werbung im Internet

Digitale Display-Werbung (Online und Mobile) ist 2015 im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent (+6,0 %) gewachsen. Insgesamt wurde mit digitaler Display-Werbung im deutschen Markt in 2015 ein Umsatz von 1,676 Mrd. Euro erzielt. Damit ist das Internet einmal mehr das am stärksten wachsende Werbemedium. Für 2016 rechnet der OVK in seiner ersten Prognose mit einem anhaltend starken Wachstum von über sechs Prozent (+6,3 %), was einem Gesamtumsatz von 1,782 Mrd. Euro entspräche. Diese Zahlen gehen aus dem OVK (Online-Vermarkterkreis) online Report 2016/1 hervor.

Finanzmarkt

Das Börsenumfeld war in 2015 von steigenden Kursen gekennzeichnet. Zwischen dem 1.1.2015 und dem 31.12.2015 stieg der DAX von 9.805 um 938 Punkte auf 10.743.

2. Unternehmensentwicklung

Allgemein

Das Jahr 2015 hat sich erfreulich entwickelt. Die personellen Investitionen im Bereich Produkt und Vertrieb aus dem Vorjahr zahlten sich in 2015 aus. Die Vermarktungserlöse im Bereich Key Account Management entwickelten sich auch 2015 sehr erfreulich auf TEUR 820 und lagen damit über den internen Planungen. Die erfreuliche Entwicklung im Bereich eigenes Key Account lief zu Lasten des externen Vermarkters ForwardAdGroup GmbH (ehemals TOMORROW FOCUS Media GmbH). Hier lagen die Umsätze mit TEUR 394 leicht unter Vorjahr. Insgesamt lagen die Vermarktungsumsätze um mehr als 6,0 % über denen des Vorjahres.

Um die Abhängigkeit von einer externen Agenturvermarktung zu reduzieren, wurde 2015 mit dem Aufbau eines eigenen Agenturvertriebes begonnen. Dazu wurde ein weiterer neuer Mitarbeiter eingestellt. Erste Umsätze wurden im Q3 / 2015 realisiert. Der Bereich soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.

Ebenfalls erfreulich entwickelte sich der Geschäftsbereich B2B. Mit dem in 2015 neu gewonnenen Kunden Lang und Schwarz Wertpapierhandelsbank AG konnten im Berichtsjahr nennenswerte Umsätze erlöst werden. Neben den Erstellungskosten für die zu programmierenden Webseiten werden dem Kunden seit April 2015 Lizenzeinnahmen monatlich in Rechnung gestellt. Damit erhöht sich die Anzahl der Lizenzkunden neben Goldman Sachs und Bank of America auf drei.

Trotz verstärkter Aktivität im B2B-Bereich sind die PageImpressions und Visits in Jahr 2015 nur geringfügig unter das Niveau des Vorjahres gesunken. Das Redesign der Homepage und des Nachrichtenbereiches sowie der neue Bereich "Meine Finanzen" stellen den redaktionellen Content in den Vordergrund. Mit dem Börsenticker und der Chartcommunity wurden zwei neue Bereiche zur Mitgliederbindung geschaffen. Durch die Anbindung neuer Börsenplätze und die Erfassung neuer Kennzahlen wurde die Informationstiefe im Bereich "Börse & Märkte" weiter ausgebaut.

Investitionstätigkeit

Die getätigten Investitionen betreffen im Wesentlichen die aktivierten Eigenleistungen im B2B-Bereich. Die Zugänge bei den Sachanlagen betreffen überwiegend Neuanschaffungen im Bereich Hardware.

Mitarbeiterentwicklung

Zum 31. Dezember 2015 betrug der Mitarbeiterbestand bei der wallstreet:online AG 25 Mitarbeiter (Vorjahr: 23 Mitarbeiter), davon zwei Werkstudenten.

Anzahl Mitarbeiter:

31.03.15 30.06.15 30.09.15 31.12.15
26 26 24 25

Produkt: www.wallstreet-online.de

Im Laufe des Jahres konnten diverse Produktmaßnahmen umgesetzt werden. Die wallstreet:online AG konnte dadurch mit 580 Tsd. Unique Usern (AGOF 2015-12) die dritte Position im Bereich der Finanz- und Anlageportale nach finanzen.net (2,97 Mio.) und onvista.de (0,81 Mio.) festigen. wallstreet-online.de zählte im Jahresmittel rund 24 Mio. Page Impressions (2014: 27 Mio.) und 3,6 Mio. Visits (2014: 3,7 Mio.). Damit liegt die Plattform leicht unter dem Niveau des Vorjahres (Quelle: IVW).

3. Lage der Gesellschaft

Vermögenslage

Zur Darstellung der Vermögenslage im Einzelnen verweisen wir auf die Bilanz und den Anlagenspiegel. Die Bilanzsumme hat sich im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 125 auf TEUR 1.872 erhöht, was im Wesentlichen auf das erwirtschaftete Ergebnis 2015 zurückzuführen ist. Dies spiegelt sich auf der Passivseite im Anstieg des Eigenkapitals wider sowie auf der Aktivseite im Anstieg der Forderungen sowie der liquiden Mittel.

Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Zum 31. Dezember 2015 wurde ein Cash-Bestand in Höhe von TEUR 1.124 (Vorjahr: TEUR 1.033) ausgewiesen.

Die Liquiditätsplanung sieht für das Geschäftsjahr 2016 ebenfalls eine deutlich positive Entwicklung vor.

Ertragslage

Die Ertragslage in 2015 spiegelt im Wesentlichen die Früchte der Investitionen in 2014 wider. Zur Ertragslage im Detail:

Die Umsätze insgesamt liegen mit TEUR 2.521 um TEUR 218 über dem Vorjahresniveau (2014: TEUR 2.303). Im Bereich Vermarktung des Portals konnten die Umsätze um 6 % gesteigert werden, was vor allem dem Bereich eigenes Key Account zuzuschreiben ist. Zusätzlich wurde in 2015 der neue Geschäftsbereich "Agenturvermarktung" aufgebaut, wo erste Umsätze in 2015 (TEUR 70) erzielt werden konnten. Die Umsätze im Bereich Investor Relation sind um 9 % zurückgegangen. Ausgehend von einem ziemlich hohen Niveau in 2014 ist der Bereich der Restplatzvermarktung rückläufig in 2015 (-30 %).

In 2015 konnten neue B2B-Auträge akquiriert werden, sodass der Umsatz hier deutlich um 65 % auf TEUR 702 gesteigert werden konnte.

Der Materialaufwand bewegt sich mit TEUR 637 (Vorjahr TEUR 633) auf Vorjahresniveau.

Durch die Ausweitung des Vertriebspersonals sind die Personalkosten in 2015 um TEUR 109 auf TEUR 1.333 gestiegen.

Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Grund hierfür sind die Abschreibungen auf die anderen aktivierten Eigenleistungen, die sich aus dem B2B-Projekt ergeben.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen befinden sich mit TEUR 449 auf dem Niveau des Vorjahres (TEUR 447).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich grundsätzlich unter Berücksichtigung von Verlustvorträgen nach den Vorschriften über die so genannte Mindestbesteuerung nicht.

Die Gesellschaft schließt das Jahr 2015 mit einem Jahresüberschuss von EUR 77.241,04 ab.

Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat sich im Jahr 2015 den Erwartungen entsprechend entwickelt.

4. Organisation und Risikomanagement

Vorstand

Zum Vorstand der Gesellschaft bestellt waren Herr André Kolbinger und Herr Sven Boschert.

Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 17.12.2015 wurde Herr Zmojda zum 1.1.2016 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats waren:

  • · Herr Roland Nicklaus (Vorsitzender)
  • · Herr René Krüger (stellvertretender Vorsitzender)
  • · Frau Jeannette Kolbinger

Risikomanagement

Da sich das Unternehmen in einem volatilen Marktumfeld bewegt, wird besonderer Wert auf ein praktikables und umsetzungsfähiges Risikomanagement-System gelegt. Der Vorstand ist sich dieser Aufgabe bewusst. Das bei der Gesellschaft implementierte Risikomanagement ist darauf aufgebaut, aktuelle Entwicklungen in allen Bereichen der Gesellschaft mit den Planungen zu vergleichen und zu analysieren. Bei der Abweichung von den Planzahlen im negativen Sinne wird ein Plan zur zügigen Umsetzung von Gegenmaßnahmen entwickelt.

Der Vorstand informiert sich in monatlichen Abständen über die Ertrags- und Liquiditätssituation der Gesellschaft und laufend zur allgemeinen Geschäftslage. Die Steuerung der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, Wachstum und Wertsteigerung mit vertretbaren Risiken zu erzielen.

Der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungen regelmäßig zu bestehenden Risiken und Gegenmaßnahmen informiert und erhält monatlich einen detaillierten Überblick zur finanziellen Entwicklung der Gesellschaft und anderen wichtigen Kennzahlen.

5. Forschung und Entwicklung

Die wallstreet:online AG ist bestrebt, ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot permanent weiterzuentwickeln, effizient zu gestalten sowie sinnvolle und ergänzende Nutzer- und Kundenwünsche schnell und sachgerecht umzusetzen. Forschungsarbeiten im grundlegenden Sinne werden nicht durchgeführt.

Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 240 aktiviert. Die Abschreibung auf die aktivierten Eigenleistungen betrug im Geschäftsjahr TEUR 252.

6. Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung

Betriebsrisiken bestehen im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb des eigenen Portals sowie der Kundenportale (B2B-Kunden). Unterbrechungen im Betrieb des Portals oder der Informationsversorgung können zu Einnahmeausfällen und Kundenverlusten führen.

Wirtschaftliche Rezensionstendenzen und staatliche Eingriffe könnten dazu führen, dass das Interesse an Börseninformationen bei den Nutzern nachlässt und der Werbeumsatz einbricht. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Werbekunden ihre Werbeinvestitionen bei weiterer Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfelds stark einschränken.

Durch eine effiziente Kostenstruktur ist die wallstreet:online AG schlank aufgestellt und kann auf Marktveränderungen schnell reagieren. Die Fokussierung auf das Kerngeschäft und die kostengünstige Positionierung verhelfen der wallstreet:online AG zu einer guten Positionierung im wettbewerblichen Umfeld.

Insgesamt sind weder bestandsgefährdende Risiken noch Liquiditätsrisiken aus heutiger Sicht erkennbar.

7. Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind.

Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 17.12.2015 wurde Herr Zmojda zum 1.1.2016 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

8. Prognosebericht

Das Jahresergebnis 2015 lag TEUR 25 unter den Planungen.

Der Fokus in 2016 wird ebenso wie 2015 weiterhin im Ausbau der Key Account Vermarktung und der Optimierung der agenturseitigen Vermarktung liegen.

Wir rechnen mit einem deutlich positiven Ergebnis in 2016. Die liquiden Mittel werden demzufolge steigen. Für 2017 rechnen wir mit einem steigenden Ergebnis aufgrund der vorgenommenen Investitionen in Vertrieb und Produkt.

Berlin, 13. Juni 2016

Der Vorstand der wallstreet:online AG

André Kolbinger

Sven Boschert

Stefan Zmojda

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf

Allgemeine Auftragsbedingungen

für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

8. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(3) Ausschlußfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.

Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

  • a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
  • b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
  • d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
  • e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für

  • a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
  • b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und
  • c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

14. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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