Annual Report • Feb 27, 2013
Annual Report
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der Aufsichtsrat hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2009 entsprechend Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung bei der Leitung der Gesellschaft fortlaufend überwacht und regelmäßig beraten. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für SMA war der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete uns durch schriftliche und mündliche Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Lage, einschließlich der Ertragssituation und den Umsatz des Unternehmens und des Konzerns, die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, insbesondere die Finanz-, Investitions-, Produktions- und Personalplanung, die strategische Planung und über bedeutende Geschäftsvorfälle. Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen wurden unter Angabe von Gründen erläutert. Außerdem wurde über die Rentabilität der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere die Rentabilität des Eigenkapitals, das Risikomanagement und die Risikolage sowie die Compliance informiert. Ferner berichtete der Vorstand über die Situation auf den für SMA wesentlichen Märkten, über Produktentwicklungen und das Qualitätsniveau der Produkte. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorstand in Kontakt und besprach mit ihm wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen.
Alle wesentlichen Vorgänge wurden im Berichtsjahr in sechs ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat in den Sitzungen nach gründlicher Prüfung und Beratung die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Darüber hinaus wurde wegen der besonderen Dringlichkeit ein zustimmungspflichtiger Beschluss zum Abschluss eines Erbpachtvertrages im schriftlichen Verfahren gefasst. An allen Sitzungen nahmen jeweils sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Da der Aufsichtsrat nur aus sechs Mitgliedern besteht, haben wir beschlossen, keine Ausschüsse zu bilden. Das Gremium war einstimmig der Meinung, dass bei der derzeitigen Größe des Aufsichtsrats mit sechs Mitgliedern und dessen Zusammensetzung die effiziente Erfüllung der Aufgaben des Aufsichtsrats auch ohne Bildung von Ausschüssen möglich ist.
Zur Vorbereitung der Sitzungen erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig und rechtzeitig vom Vorstand schriftliche Berichte. Gegenstand der Beratungen in allen Sitzungen waren nach einer ausführlichen Unterrichtung durch den Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Entwicklung der wesentlichen Märkte für die SMA Gruppe und die Unternehmensplanung. Vorstandsmitglieder nahmen an allen Sitzungen des Aufsichtrats teil.
In der Sitzung am 19. Februar 2009 hat der Aufsichtsrat die kurz- und langfristige Nachfolgeplanung im Vorstand sowie eine teilweise Neuverteilung der Vorstandsressorts umfassend diskutiert und beschlossen. Dabei war auch eine Neufassung der Vorstandsverträge Gegenstand der Diskussion. Nachdem Herr Reiner Wettlaufer mitgeteilt hatte, sein Mandat als Mitglied des Vorstands zum 10. Juni 2009 niederlegen zu wollen, stimmte der Aufsichtsrat zu, dass der mit Herrn Wettlaufer abgeschlossene Vorstandsvertrag zum selben Zeitpunkt und somit vorzeitig beendet wird. Ferner befasste sich der Aufsichtrat mit dem im Geschäftsbericht 2008 wiedergegebenen Corporate Covernance Bericht und beschloss erstmals die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Auch wurde die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit erstmals anhand eines standardisierten, umfangreichen Fragebogens durchgeführt. Die Ergebnisse wurden eingehend diskutiert und analysiert.
In der Sitzung am 16. März 2009 haben wir uns mit den Abschlüssen und den Lageberichten der SMA Solar Technology AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2008 sowie der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen für die Hauptversammlung am 10. Juni 2009 befasst. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Beratung des Risikomanagementsystems und des Risikoberichts.
Am 9. Juni 2009 behandelte der Aufsichtsrat das Projekt zur Errichtung einer Produktionsstätte in den USA. Darüber hinaus erörterte er ethische Grundsätze, Fragen der Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) bei SMA. Weiterhin wurde der in der Geschäftsordnung des Vorstands verankerte Katalog der Zustimmungsvorbehalte einer Prüfung unterzogen. Eine Überprüfung der Geschäfte mit nahestehenden Personen und die Ernennung von Prokuristen waren weitere Themen.
Im Anschluss an die Hauptversammlung am 10. Juni 2009 fand die konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrats mit den Wahlen des Vorsitzenden und seines Stellvertreters statt. Des Weiteren wurde ein Beratervertrag mit dem neuen Aufsichtsratsmitglied Herrn Reiner Wettlaufer beraten und genehmigt. Herr Reiner Wettlaufer erklärte sich für befangen und nahm an der Abstimmung nicht teil.
In der Sitzung am 20. August 2009 wurde über den Aufbau der Produktion in den USA und die Entwicklung der Auslandsgesellschaften, die Vergütungsstruktur der oberen Führungsebenen im Konzern und den aktuellen Risikobericht diskutiert. Ferner hat sich der Aufsichtsrat mit gesetzlichen Änderungen und der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Aufsichtsrat legte fest, dass der durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung für den Vorstand und durch die Kodexänderung für den Aufsichtsrat geforderte Selbstbehalt bei der Directors- and Officers-Versicherung (D&O) bereits zum 1. Januar 2010 umgesetzt werden soll.
In der letzten Sitzung des Geschäftsjahres am 26. November 2009 beschloss der Aufsichtsrat nach einer ausführlichen Strategiediskussion die Budgets für das Geschäftsjahr 2010. Darüber hinaus berichtete der Vorstand über die Entwicklung des Qualitätsniveaus der verschiedenen Produktfamilien. Ferner beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat eine aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG zur Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Zudem wurde der Erwerb von 94 % der Geschäftsanteile an der SMA Immo GmbH beschlossen. Herr Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf und Herr Reiner Wettlaufer erklärten sich aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter der SMA Immo GmbH für befangen und nahmen an der Abstimmung nicht teil. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Vorstellung des Leiters der Internen Revision und eine nachfolgende Erörterung seiner Prüfplanung für 2010.
Außerdem wurden im Plenum die geplanten Prüfungsschwerpunkte der Konzern- und Jahresabschlussprüfung 2010 mit dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, Herrn Scharpenberg von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, diskutiert. Im Beisein des Wirtschaftsprüfers und ohne Teilnahme des Vorstands erfolgte eine Effizienzprüfung der Arbeit des Aufsichtsrats. Die Auswertung eines standardisierten Fragebogens wurde eingehend diskutiert und analysiert und bei einzelnen als verbesserungsbedürftig identifizierten Punkten Verbesserungsmaßnahmen beschlossen.
In der Sitzung am 23. Februar 2010 haben wir die Erweiterung des Vorstands, eine teilweise Neuverteilung der Vorstandsressorts sowie die geplante Bekanntmachung des Vorstands nach § 97 AktG ausführlich erörtert. Nachfolgend wurde eine geänderte Fassung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG beschlossen. Weitere wesentliche Themen waren ein neues Vergütungssystem für den Vorstand sowie eine Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats an den Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Aufsichtsrat hat sich mit den Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Im Februar 2009 haben Aufsichtsrat und Vorstand erstmals die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der SMA Solar Technology AG beschlossen. Im November 2009 wurde die Neufassung des Kodex erörtert. Im Februar 2010 wurde eine geänderte Fassung beschlossen, da sich neue Umstände zur Erklärung von Abweichungen ergeben hatten. Der gemeinsame Bericht von Aufsichtsrat und Vorstand über die Einhaltung der Regelungen des deutschen Corporate Governance Kodex gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist auf der Internetseite der SMA Solar Technology AG dauerhaft zugänglich gemacht und zusätzlich auf Seite 23 in der Erklärung zur Unternehmensführung aufgeführt. Dort werden auch Aussagen zu Interessenkonflikten und deren Behandlung geschildert.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 der SMA Solar Technology AG und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 wurden von der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Vor Unterbreitung des entsprechenden Wahlvorschlags hatte der Aufsichtsrat die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt. Den Prüfauftrag hat der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2009 vergeben. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Prüfers überwacht. Behandelt wurde ferner die Vergabe von Aufträgen für nicht prüfungsbezogene Dienstleistungen an den Abschlussprüfer.
Der Konzernabschluss der SMA Solar Technology AG wurde gemäß § 315a HGB auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die zwei Prüfberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegen. Diese wurden vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 16. März 2010 im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und erläuterte im Einzelnen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie des Konzerns. Die dabei vom Aufsichtsrat gestellten Fragen wurden beantwortet, die Abschlussunterlagen im Einzelnen mit dem Abschlussprüfer durchgegangen, vom Aufsichtsrat diskutiert und geprüft. Daraufhin wurde dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat billigte daher in seiner Bilanzsitzung am 16. März 2010 die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und jeweiligen Lageberichte für das Geschäftsjahr 2009. Damit ist der Jahresabschluss der SMA Solar Technology AG nach § 172 AktG festgestellt.
Schließlich stimmte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 16. März 2010 dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. Er diskutierte in diesem Zusammenhang intensiv über die Liquiditätslage der Gesellschaft, die Finanzierung der geplanten Investitionen und die Auswirkungen auf den Kapitalmarkt. Dabei kam der Aufsichtsrat zu dem Schluss, dass der Vorschlag im Sinne der Gesellschaft und im Interesse der Aktionäre ist.
In der Hauptversammlung am 10. Juni 2009 waren mit Ausnahme von Herrn Dr. Winfried Hoffmann, dessen Mandat bis zur Hauptversammlung 2011 läuft, die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat neu zu wählen. Mit Herrn Dr. Erik Ehrentraut und Herrn Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf wurden bisherige Anteilseignervertreter in ihrem Amt bestätigt. Als neues Mitglied wurde Herr Reiner Wettlaufer, ehemaliger Finanzvorstand der SMA Solar Technology AG, in den Aufsichtsrat gewählt. Die Arbeitnehmervertreter waren bereits am 27. Mai 2009 nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt worden.
Herr Johannes Häde wurde im Amt bestätigt, als neues Aufsichtsratsmitglied wurde Herr Mirko Zeidler gewählt. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern Frau Sabine Weber und Herrn Jürgen Dolle für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit und das tatkräftige Engagement in diesem Gremium.
Der Vorstand hat am 23. Februar 2010 bekannt gemacht, dass nach seiner Auffassung der Aufsichtsrat nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Wegen des Anstiegs der Mitarbeiterzahl auf in der Regel über 2.000 aber unter 10.000, seien nunmehr die §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und die §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats maßgebend. Hiernach wird er sich zukünftig aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzen, sofern nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 des Aktiengesetzes innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 des Aktiengesetzes zuständige Gericht angerufen haben. Auf der nächsten Hauptversammlung sind daher die geänderte Zusammensetzung des Aufsichtsrats betreffende Satzungsänderungen zu beschließen und eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder aller Anteilseigner durchzuführen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SMA Solar Technology AG und aller Konzerngesellschaften für die sehr gute Leistung und das hohe Engagement. Sie haben erneut eine sprunghafte Ausweitung des Geschäfts großartig bewältigt und damit wieder ein herausragendes Ergebnis erzielt.
Niestetal, 16. März 2010
Der Aufsichtsrat
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| Dr. Erik Ehrentraut |
| Vorsitzender |
Vorstand und Aufsichtsrat der SMA Solar Technology AG sind der festen Überzeugung, dass eine gute und transparente Corporate Governance gemäß international und national anerkannten Standards ein wesentlicher Faktor für den unternehmerischen Erfolg ist. Die Beachtung der Grundsätze guter Unternehmensführung ist für uns von großer Wichtigkeit, um das Vertrauen von Aktionären, Geschäftspartnern, Mitarbeitern, sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen und der Öffentlichkeit nachhaltig sicherzustellen. Der Vorstand berichtet nachfolgend gemäß § 289a HGB zur Unternehmensführung und zugleich - auch im Namen des Aufsichtsrats - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") zur Corporate Governance.
SMA misst der Einhaltung der Grundsätze guter Unternehmensführung eine hohe Bedeutung bei und orientiert sich dabei an den Empfehlungen und Anregungen des DCGK. Dazu haben sich Vorstand und Aufsichtsrat fortlaufend mit dessen Anforderungen befasst und erstmals am 19. Februar 2009 eine Entsprechenserklärung abgegeben, die auf unserer Internetseite veröffentlicht wurde.
Zum 5. August 2009 traten verschiedene Änderungen des DCGK vom 18. Juni 2009 in Kraft, mit denen sich Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich beschäftigt haben. Diese betreffen insbesondere die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Vorstandsvergütung und den Abschluss von D&O-Versicherungen für Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands. Auf Basis der Beratungen zu diesen Themen wurde am 26. November 2009 von Vorstand und Aufsichtsrat eine geänderte Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG abgegeben und auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Wegen des Anstiegs der Mitarbeiterzahl von SMA auf in der Regel über 2.000 hat der Vorstand am 25. Februar 2010 gemäß § 97 AktG im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht, dass sich der Aufsichtsrat zukünftig nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes zusammensetzen wird. Die daher auf der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 anstehende Neubesetzung des Aufsichtsrats, die abermalige Kandidatur von Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf für den Aufsichtsrat und die Ankündigung von Herrn Günther Cramer und Herrn Peter Drews, in 2011 für die Wahl in den Aufsichtsrat zu kandidieren, machte die Abgabe einer weiteren Erklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG notwendig, welche am 23. Februar 2010 erfolgte und auch auf unserer Internetseite zu finden ist.
Vorstand und Aufsichtsrat der SMA Solar Technology AG erklären gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz:
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 26. November 2009 hat die SMA Solar Technology AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 18. Juni 2009, bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger vom 5. August 2009, entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen auch künftig entsprechen:
| ― | Abweichend von Ziffer 5.4.1 Satz 2 Deutscher Corporate Governance Kodex ("DCGK") und der in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats empfohlenen Altersgrenze von 75 Jahren zum Ablauf der Amtsperiode wird Herr Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2010 für die dort anstehende Neuwahl des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass Herr Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf aufgrund seiner Erfahrung trotz seines Alters als einer der Unternehmensgründer und Hauptaktionäre der geeignete Kandidat ist. |
| ― | Herr Reiner Wettlaufer hat angekündigt, in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Mai 2010 für den Aufsichtsrat kandidieren zu wollen. Herr Günther Cramer und Herr Peter Drews haben angekündigt, im Jahr 2011 für die Wahl in den Aufsichtsrat kandidieren zu wollen. Würden diese drei Herren, die Gründer und Hauptaktionäre der Gesellschaft sind, in den Aufsichtsrat gewählt, gehörten diesem abweichend von Ziffer 5.4.2 Satz 3 DCGK mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder an. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass es für eine kontinuierliche Fortführung der von den Unternehmensgründern geleisteten Aufbauarbeit von großer Wichtigkeit ist, diese - auch wenn sie zuvor Mitglieder des Vorstands gewesen sind - dem Unternehmen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu erhalten. Der angestrebte Generationswechsel in der Unternehmensleitung kann so optimal begleitet, eine Verunsicherung bei Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und Investoren von vornherein ausgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund, dass es sich um Hauptaktionäre handelt, ist es hinzunehmen, dass dem Aufsichtsrat mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören werden. Die Entscheidung über eine Nominierung hat jedoch der im Mai 2010 neu zu wählende Aufsichtsrat zu treffen, die Wahl wird dann erst durch die Hauptversammlung 2011 erfolgen, die eigentliche Abweichung vom Kodex wird dann auch erst aufgrund einer solchen Wahl eintreten. |
Niestetal, 23. Februar 2010
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| Der Vorstand | Der Aufsichtsrat |
Transparenz ist ein Kernelement guter Corporate Governance. Eine zeitnahe und gleichberechtigte Information über die Geschäftslage und bedeutende geschäftliche Änderungen an alle Aktionäre, Finanzanalysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit ist unser Ziel. Alle wesentlichen Informationen werden auch auf unserer Internetseite www.SMA.de bereitgestellt. Die Berichterstattung zur Geschäftslage und zu den Ergebnissen der Geschäftstätigkeit erfolgt im Geschäftsbericht, in der jährlichen Bilanzpressekonferenz, in den Quartalsberichten und im Halbjahresfinanzbericht. Des Weiteren wird die Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und wo gesetzlich erforderlich durch Ad-hoc-Meldungen informiert. Transparenz ist ganz besonders wichtig, wenn Transaktionen der Gesellschaft zu Interessenkonflikten führen können. Aufgetretene Interessenkonflikte wurden von den betroffenen Mitgliedern des Aufsichtsrats zu Beginn der Erörterung des Themas offengelegt. An einer gegebenenfalls notwendigen Beschlussfassung von Vorstand oder Aufsichtsrat nahm das betroffene Mitglied nicht teil. Für das vergangene Geschäftsjahr sind folgende Punkte zu benennen:
Zwischen der SMA Solar Technology AG und der SMA Immo GmbH besteht ein Mietvertrag über das Betriebsgebäude am Hauptsitz in Niestetal, Sonnenallee 1. Die SMA Immo GmbH war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages und während des gesamten Geschäftsjahres eine 100 %ige Tochtergesellschaft der SMA Technologie Holding GmbH, deren Gesellschafter die vier Hauptaktionäre, also je zwei Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, sind. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 11. Januar 2010 wurden 94 % der Geschäftsanteile der SMA Immo GmbH von der SMA Solar Technology AG erworben. Diesem Erwerb hatte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 26. November 2009 auf der Basis eines von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten Wertgutachtens zugestimmt. An der Abstimmung im Aufsichtsrat haben sich alle im Interessenkonflikt befindlichen Mitglieder nicht beteiligt. Auch wurden die betroffenen Vorstände beim Abschluss des Kaufvertrages nicht auf Seiten der Gesellschaft tätig.
Zwischen der SMA Solar Technology AG und der team-time GmbH besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag über die Überlassung von Zeitarbeitskräften. Alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der team-time GmbH ist die Ehefrau eines der Vorstandsmitglieder. Dies wurde dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben.
Die SMA Solar Technology AG hat mit einem Mitglied des Aufsichtsrats einen zeitlich und inhaltlich begrenzten Beratervertrag geschlossen, der insbesondere auf die Einarbeitung neuer Angestellter und die Errichtung neuer Organisationsstrukturen gerichtet ist. Dem Abschluss dieses Vertrages hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2009 zugestimmt. An der Abstimmung hat sich das betroffene Aufsichtsratsmitglied nicht beteiligt.
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder der SMA Solar Technology AG maßgeblich sind, und erläutert die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung sowie die Vergütung des Aufsichtsrats.
Das Vergütungssystem für den Vorstand - einschließlich der wesentlichen Vertragselemente - wird vom Aufsichtsratsplenum beschlossen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgabe des einzelnen Vorstandsmitglieds, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur. Außerdem wird die Vergütung so bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist. Im Februar 2009 wurden alle Vorstandsverträge an den zu diesem Zeitpunkt geltenden Deutschen Corporate Governance Kodex und die Rechtsprechung angepasst. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einem jährlichen Fixgehalt sowie einem variablen Anteil, der vom Ergebnis vor Steuern der Gesellschaft abhängig und der Höhe nach begrenzt ist. Entsteht ein negatives Ergebnis, so erfolgt eine Verrechnung mit dem Ertrag des nächsten Geschäftsjahres. Nebenleistungen umfassen den Abschluss einer Direktversicherung zur Altersvorsorge und Zuschüsse zu Versicherungen. Zudem erhalten alle Vorstandsmitglieder einen Dienstwagen für die geschäftliche und private Nutzung. Sämtliche Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass bei Tod oder dauernder Arbeitsunfähigkeit die Bezüge für sechs Monate weitergezahlt werden. Sämtliche Vorstandsmitglieder unterliegen einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für zwei Jahre, das eine entsprechende monatliche Entschädigungszahlung während der Dauer des Verbots in Höhe von 50 % eines Bruttomonatsgehaltes beinhaltet. Berechnungsbasis bildet das für das letzte volle Kalenderjahr gezahlte Jahresgehalt (variable und fixe Gehaltsbestandteile).
Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist die Ausgleichszahlung auf die Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Vertrages und maximal auf eine Jahresvergütung begrenzt (Abfindungs-Cap). Falls ein Dienstvertrag mit einem Vorstand endet, weil er innerhalb eines Zeitraumes von neun Monaten seit einem Kontrollwechsel ("Change of Control") einvernehmlich aufgehoben wird, hat das Vorstandsmitglied ebenso Anspruch auf eine Abfindung in Höhe seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Dienstvertrages, höchstens jedoch für die Dauer von einem Jahr.
Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder enthält bisher keine auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogenen Bestandteile (z. B. Aktienoptionen oder Phantom Stocks). Alle Mitglieder des Vorstands halten Aktien der SMA.
Die Gesamtbezüge aller Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2009 2,048 Mio. Euro (Vj.: 1,721 Mio. Euro), davon 0,936 Mio. Euro (Vj.: 0,725 Mio. Euro) variable erfolgsabhängige Bezüge. Die Wahrnehmung von Aufgaben bei Tochtergesellschaften durch Vorstandsmitglieder wird nicht separat vergütet.
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| Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsabhängige Vergütung | Nebenleistungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | 2009 | 2008 | 2009 | 2008 | 2009 | 2008 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Günther Cramer | 250 | 240 | 250 | 200 | 20 | 20 |
| Peter Drews | 250 | 240 | 250 | 200 | 19 | 20 |
| Roland Grebe (ab 11.06.09) | 111 | 84 | 9 | |||
| Pierre-Pascal Urbon | 200 | 200 | 180 | 125 | 18 | 18 |
| Marko Werner (ab 11.06.09) | 111 | 84 | 9 | |||
| Reiner Wettlaufer (bis 10.06.09) | 107 | 240 | 88 | 200 | 8 | 18 |
| Gesamt | 1.029 | 920 | 936 | 725 | 83 | 76 |
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| Gesamt | ||
|---|---|---|
| TEUR | 2009 | 2008 |
| --- | --- | --- |
| Günther Cramer | 520 | 460 |
| Peter Drews | 519 | 460 |
| Roland Grebe (ab 11.06.09) | 204 | |
| Pierre-Pascal Urbon | 398 | 343 |
| Marko Werner (ab 11.06.09) | 204 | |
| Reiner Wettlaufer (bis 10.06.09) | 203 | 458 |
| Gesamt | 2.048 | 1.721 |
Im Geschäftsjahr wurden Vorstandsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Es bestehen keine Pensionszusagen.
In der Hauptversammlung am 30. April 2008 wurde der Beschluss gefasst, die Vorstandsbezüge bis zum Ende des Geschäftsjahres 2012 nicht individuell für die einzelnen Vorstandsmitglieder auszuweisen. Der Vorstand hat sich im Sinne von mehr Transparenz jedoch auch für das Geschäftsjahr 2009 dazu entschlossen, von diesem Beschluss keinen Gebrauch zu machen.
Mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurden vom Gesetzgeber neue Anforderungen hinsichtlich der Festsetzung der Vorstandsvergütung geschaffen und dabei insbesondere eine auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtete Vergütungsstruktur mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage für variable Vergütungsbestandteile eingefordert. Der Aufsichtsrat wird sich in seiner Sitzung im März 2010 mit dem Thema befassen.
In der Hauptversammlung am 30. April 2008 wurde die Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2008 in § 11 der Satzung neu geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten danach außer der Erstattung ihrer baren Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von 10.000 Euro. Darüber hinaus erhalten sie eine variable auf den Unternehmenserfolg bezogene jährliche Vergütung in Höhe von 200 Euro je 1 Mio. Euro Jahresüberschuss im Jahresabschluss der Gesellschaft, maximal jedoch 20.000 Euro. Die Vergütung wird zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr entscheidet. Die zuvor genannte Vergütung beträgt für den Vorsitzenden jeweils das 2-Fache und für seinen Stellvertreter jeweils das 1,5-Fache der vorgenannten Beträge. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, so reduziert sich ein Drittel der Gesamtvergütung prozentual im Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Sitzungen gegenüber den Sitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 1.500 Euro je Sitzungstag, jeder Vorsitzende eines Ausschusses das 2-Fache des vorgenannten Betrages. Für Mitglieder des Nominierungsausschusses entfällt die Vergütung. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Sonstige Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Der Vorstand hat mit Herrn Reiner Wettlaufer mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Juni 2009 einen Beratervertrag abgeschlossen, aus dem für das Geschäftsjahr 2009 jedoch keine Ansprüche geltend gemacht wurden. Aufsichtsräte haben im Berichtsjahr auch keine Kredite und Vorschüsse erhalten.
Die erfolgsabhängige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder enthält keine auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogenen Bestandteile (z. B. Aktienoptionen oder Phantom Stocks). Fünf der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2009 halten Aktien der SMA.
Die gesamte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr 2009 insgesamt 0,225 Mio. Euro (Vj.: 0,212 Mio. Euro), davon 0,150 Mio. Euro (Vj.: 0,141 Mio. Euro) variable Bezüge.
Da keine Ausschüsse gebildet wurden, ist auch keine Ausschussvergütung angefallen.
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| TEUR | Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsabhängige Vergütung | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2009 | 2008 | 2009 | 2008 | 2009 | 2008 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Erik Ehrentraut (Vorsitzender) | 20,0 | 20,0 | 40,0 | 40,0 | 60,0 | 60,0 |
| Reiner Wettlaufer (stellv. Vorsitzender ab 10.06.09) | 8,3 | - | 16,7 | - | 25,0 | - |
| Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf (stellv. Vorsitzender bis 10.06.09) | 12,2 | 14,0 | 24,5 | 28,0 | 36,7 | 42,0 |
| Jürgen Dolle (bis 10.06.09) | 4,4 | 10,0 | 8,9 | 20,0 | 13,3 | 30,0 |
| Johannes Häde | 10,0 | 10,0 | 20,0 | 20,0 | 30,0 | 30,0 |
| Dr. Winfried Hoffmann | 10,0 | 6,7 | 20,0 | 13,3 | 30,0 | 20,0 |
| Sabine Weber (bis 10.06.09) | 4,4 | 10,0 | 8,9 | 20,0 | 13,3 | 30,0 |
| Mirko Zeidler (ab 10.06.09) | 5,6 | - | 11,1 | - | 16,7 | - |
| Gesamt | 74,9 | 70,7 | 150,1 | 141,3 | 225,0 | 212,0 |
Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für alle Organmitglieder der SMA Gruppe. Sie wird jährlich abgeschlossen bzw. verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko der Organmitglieder aufgrund einer Pflichtverletzung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ab, sofern sie für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Der Selbstbehalt im Vertrag für das Geschäftsjahr 2009 beträgt im Versicherungsfall 2.500 Euro. In der Police für das Geschäftsjahr 2010 ist ein Selbstbehalt mit den Anforderungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung für den Vorstand und durch die Kodexänderung für den Aufsichtsrat umgesetzt worden.
Zum Ende des Geschäftsjahres und auch zum Zeitpunkt der Abgabe dieses Berichts hielten die derzeitigen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat direkt oder indirekt 75 % (Vj.: 75,4 %) aller ausgegebenen Aktien. Vorstandsmitglieder halten insgesamt einen Anteil von 38,8 % (Vj.: 58,2 %) und Aufsichtsratsmitglieder einen Anteil von 36,2 % (Vj.: 17,2 %) des Grundkapitals - die geänderten Zahlen resultieren im Wesentlichen aus dem Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsrat.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach § 15a WpHG verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von SMA Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente anzuzeigen, sobald der Wert der von einem Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats oder von einer ihm nahe stehenden Person innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 EUR erreicht. Die der SMA Solar Technology AG im Geschäftsjahr 2009 gemeldeten Geschäfte sind auch auf unserer Internetseite www.IR.SMA.de veröffentlicht.
In unserem Unternehmensleitbild wird unseren Kunden und Aktionären und besonders allen Mitarbeitern der Rahmen für unser Handeln und für unsere Strategie erläutert. Es soll unser Selbstverständnis darstellen und Begeisterung für unser Unternehmen wecken. Und es will die Werte vermitteln, welche die Säulen unseres Erfolges sind. Das Leitbild zeigt die Vision und die Mission des Unternehmens sowie unsere Unternehmensstrategie auf und gibt einen Einblick in unsere Werte Innovation, exzellente Qualität, partnerschaftliche Kundenorientierung, Engagement durch Mitarbeiterbeteiligung, Flexibilität und ständige Verbesserung, wirtschaftlicher Erfolg, ökologische Verantwortung sowie Fairness und Ehrlichkeit. Das Anfang 2009 veröffentlichte Leitbild ist das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses, in den alle Mitarbeiter einbezogen wurden und sich aktiv einbringen konnten. Das SMA Unternehmensleitbild ist auf unserer Internetseite www.SMA.de einsehbar.
SMA ist 2009 dem Verhaltenskodex des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) beigetreten. Mit dieser Verhaltensrichtlinie verpflichtet sich SMA zu einem fairen Umgang mit Lieferanten. Die Richtlinie beruht u. a. auf den Grundsätzen des UN Global Compact (Anhang), den ILO-Konventionen und auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Ziel ist es, allgemeine Grundsätze zu Fairness, Integrität und unternehmerischer Verantwortung in den Geschäftsbeziehungen fest zu verankern. Für SMA stellt diese Verhaltensrichtlinie eine Ergänzung zum eigenen Leitbild und der Unternehmenskultur dar, in der Fairness, Integrität und unternehmerische Verantwortung fest verankert sind. Der "Code of Conduct" des BME ist auf deren Internetseite www.bme.de abrufbar.
Die SMA Solar Technology AG ist eine nach deutschem Recht organisierte Aktiengesellschaft. Demnach verfügt sie über eine dualistische Führungsstruktur, bei der sich ein Organ allein der Geschäftsführung widmet (Vorstand) und dabei von einem anderen Organ überwacht wird (Aufsichtsrat). Beide Organe sind mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgestattet und arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und gemeinschaftlich. Er ist der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes verpflichtet und trägt die Verantwortung für die Führung der Geschäfte. Er entscheidet über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die kurz- und mittelfristige Finanzplanung. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse der SMA Solar Technology AG und des SMA Konzerns sowie die Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und die Befolgung interner Richtlinien.
Als Kollegialorgan strebt der Vorstand grundsätzlich an, Beschlüsse einstimmig zu fassen. In der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands (einsehbar auf unserer Internetseite www. IR.SMA.de) ist jedoch festgelegt, dass innerhalb des Vorstands einzelne Mitglieder bestimmte Ressorts verantworten und für diese allein geschäftsführungsbefugt sind. Die Ressortverteilung beschließt der Vorstand. Die Vorstandsmitglieder unterrichten sich gegenseitig fortlaufend über alle wesentlichen Vorgänge in ihrem Ressort und über Angelegenheiten, die mehrere Ressorts betreffen. Kann bei Beschlussfassungen die angestrebte konsensuale Entscheidung nicht erreicht werden, entscheidet der Vorstand mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Allerdings darf über Beschlussgegenstände, die dem Ressort eines nicht anwesenden Mitglieds zuzuordnen sind, grundsätzlich keine Entscheidung gefällt werden. Die Vornahme einer Reihe von Geschäften bedarf, aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder nach der Geschäftsordnung, zwingend eines einstimmigen Beschlusses des Vorstands. Für andere Geschäfte besteht ein Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats.
Der Vorstand der SMA Solar Technology AG besteht zurzeit aus fünf Mitgliedern. Herr Günther Cramer verantwortet die Ressorts Strategie und Personal. Er ist zugleich Sprecher des Vorstands. Bis zum 10. Juni 2009 verantwortete er auch das Ressort Entwicklung, welches zum 11. Juni 2009 Herr Roland Grebe übernommen hat. Herr Peter Drews leitet das Ressort Operatives Geschäft, welches insbesondere die Unternehmensbereiche Produktion und Service umfasst. Herr Pierre-Pascal Urbon hat zum 11. Juni 2009 die Leitung des Ressorts Finanzen übernommen. Er war zuvor im Vorstand für die Bereiche Vertrieb und Marketing verantwortlich. Diese Funktion hat zum 11. Juni 2009 Herr Marko Werner übernommen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 23. Februar 2010 beschlossen, die Herren Uwe Hertel und Jürgen Dolle mit Wirkung ab dem 1. April 2010 zu weiteren Mitgliedern des Vorstands zu bestellen. Herr Uwe Hertel wird statt Herrn Peter Drews die Zuständigkeit für das Ressort Operatives Geschäft übernehmen. Herr Jürgen Dolle wird das Ressort Personal verantworten. Herr Günther Cramer wird weiterhin die Ressorts Strategie und Unternehmenskommunikation, Herr Peter Drews das neu geschaffene Ressort Strategie zur systematischen Kostenreduktion verantworten.
Für die Mitglieder des Vorstands ist eine Directors- and Officers-Versicherung (D&O) abgeschlossen worden, die einen den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Selbstbehalt vorsieht.
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand in allen Angelegenheiten und überwacht seine Tätigkeit. Er wird hierzu vom Vorstand in den strategischen Planungsprozess, in alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie in Fällen besonders bedeutsamer Geschäftsentscheidungen eingebunden und konsultiert. Gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands hat der Vorstand bei bestimmten Entscheidungen vorab die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Hierzu zählen beispielsweise die Billigung des Jahresbudgets einschließlich des Investitionsplanes, die Gründung, der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen sowie der Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind. Auch die Verteilung der Ressortzuständigkeit bedarf der Genehmigung durch den Aufsichtsrat. Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet. Dem Aufsichtsrat gehört eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder an, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Vorstand stehen.
Der Aufsichtsrat besteht zurzeit aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen. Danach können die Arbeitnehmer der deutschen Konzerngesellschaften zwei Vertreter und die Anteilseigner (Hauptversammlung) vier Vertreter in den Aufsichtsrat wählen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind zurzeit: Herr Johannes Häde und Herr Mirko Zeidler als Vertreter der Arbeitnehmer, Herr Dr. Erik Ehrentraut, Herr Dr. Winfried Hoffmann, Herr Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf und Herr Reiner Wettlaufer als Vertreter der Anteilseigner. Bis zum 10. Juni 2009 gehörten dem Aufsichtsrat Frau Sabine Weber als Vertreterin der Arbeitnehmer und Herr Jürgen Dolle als von den Anteilseignern gewähltes Mitglied dem Aufsichtsrat an. Herr Dr. Erik Ehrentraut und Herr Prof. (em.) Dr. Werner Kleinkauf wurden in der Hauptversammlung am 10. Juni 2009 abermals, Herr Reiner Wettlaufer erstmals zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. In seiner Sitzung vom 10. Juni 2009 wählte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Erik Ehrentraut zu seinem Vorsitzenden, Herrn Reiner Wettlaufer zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand hat am 25. Februar 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht, dass nach seiner Auffassung der Aufsichtsrat nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Wegen des Anstiegs der Mitarbeiterzahl auf in der Regel über 2.000, aber unter 10.000, seien nunmehr die §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und die §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats maßgebend. Hiernach wird er sich zukünftig aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzen, sofern nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 des AktG innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 des AktG zuständige Gericht angerufen haben. Auf der Hauptversammlung am 27. Mai 2010 sind daher die geänderte Zusammensetzung des Aufsichtsrats betreffende Satzungsänderungen zu beschließen und eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder aller Anteilseigner durchzuführen. Alle bisherigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben ihre Bereitschaft zur abermaligen Kandidatur für den Aufsichtsrat bekundet.
Der Aufsichtsrat hat bislang davon abgesehen, die nach seiner Geschäftsordnung mögliche Bildung eines Prüfungs-, Präsidial- und Nominierungsausschusses vorzunehmen. Dies beruhte auf der Erwägung, dass die derzeitige Größe des Aufsichtsrats mit sechs Mitgliedern und dessen Zusammensetzung eine effiziente Erfüllung der Aufgaben des Aufsichtsrats auch ohne die Bildung von Ausschüssen ermöglicht. Nach unserer Ansicht bedeutete dies keine gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz zu erklärende Abweichung von der Empfehlung in Ziffer 5.3.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex, fachlich qualifizierte Ausschüsse zu bilden, weil diese Empfehlung an den Aufsichtsrat "abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder" ist. Damit geht auch der Deutsche Corporate Governance Kodex davon aus, dass nicht jeder Aufsichtsrat zur effizienten Erledigung seiner Aufgaben Ausschüsse bilden soll. Die anstehende paritätische Neubesetzung des Aufsichtsrats und seine Erweiterung auf zwölf Mitglieder wird es hingegen notwendig machen, Ausschüsse einzurichten.
Über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit und Beratungen berichtet der Aufsichtsrat jährlich im Bericht des Aufsichtsrats (vgl. Seite 16). Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats finden Sie auf unserer Internetseite www.IR.SMA.de.
Die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit wurde mit Hilfe eines standardisierten, umfangreichen Fragebogens durchgeführt. In seiner Sitzung vom 26. November 2009 hat der Aufsichtsrat die so gewonnenen Daten ausgewertet, analysiert und diskutiert. Insbesondere erörterte er solche Punkte, bei denen die im Fragebogen gegebenen Angaben der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder stark divergierten.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden, die einen der Empfehlung der Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechenden Selbstbehalt vorsieht.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen und kommen somit den Erfordernissen einer wirksamen Unternehmenskontrolle sowie der Notwendigkeit, schnell Entscheidungen treffen zu können, gleichermaßen nach. Ihr gemeinsames Ziel ist es, den Bestand des Unternehmens zu sichern und dessen Wert nachhaltig zu steigern. Dazu informiert der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah, umfassend, schriftlich und mündlich sowie in regelmäßigen Sitzungen über die Lage des Konzerns, den aktuellen Geschäftsverlauf sowie zu allen relevanten Fragen zur strategischen Planung, des Risikomanagements, der Risikolage sowie zu wichtigen Compliance-Themen. Bei wesentlichen Ereignissen schlägt der Vorstand dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats vor, eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats einzuberufen. Regelmäßig werden die Quartalsfinanzberichte sowie der Halbjahresfinanzbericht vor ihrer Veröffentlichung mit dem Aufsichtsrat in Telefonkonferenzen erörtert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorstand in Kontakt und besprach mit ihm wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen.
Die Aktionäre der SMA Solar Technology AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt mit verbindlicher Wirkung, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der SMA Solar Technology AG eingesetzten und an die Weisung des Aktionärs gebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen anderen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Die Einladung zur Hauptversammlung und alle für Beschlussfassungen notwendigen Berichte und Informationen, einschließlich des Geschäftsberichts, werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und sind im Vorfeld der Hauptversammlung auf unserer Internetseite www.IR.SMA.de leicht einsehbar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 224.291.736,99 Euro wie folgt zu verwenden:
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| Ausschüttung einer Dividende von 1,30 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie | 45.110.000,00 Euro |
| Gewinnvortrag | 179.181.736,99 Euro |
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