Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Sino AG AGM Information 2011

Feb 18, 2011

5464_rns_2011-02-18_2bcfca13-c6c5-4e38-888b-9c4a8d46d552.html

AGM Information

Open in viewer

Opens in your device viewer

News Details

AGM Announcements | 18 February 2011 15:21

sino Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.03.2011 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

sino Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

18.02.2011 / 15:21

sino Aktiengesellschaft

Düsseldorf

– Wertpapier-Kenn-Nummer 576 550 –

– ISIN DE0005765507 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der sino Aktiengesellschaft

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 30. März 2011 um 11:00 Uhr im Forum Düsseldorf (3. OG), Berliner Allee 33, 40212 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2010 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009/2010 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2010 mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009/2010, des Berichts des Aufsichtsrats sowie eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 u. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 30. September 2010 wurden von der NEXIA-DHPG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter http://www.sino.de eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009/2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2009/2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn von

EUR 1.820.545,36 wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn EUR 1.820.545,36
Ausschüttung von EUR 0,10 Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie, gesamt EUR 233.750,00
Einstellung in Gewinnrücklagen ————
Gewinnvortrag EUR 1.586.795,36

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2009/2010 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2009/2010 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2010/2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NEXIA-DHPG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010/2011 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2010/2011 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten aller Aufsichtsratsmitglieder enden mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009/2010 beschließt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der sino AG i.V.m. §§ 95 S. 1, 96 Abs. 1 5. Var. AktG aus drei Anteilseignervertretern zusammen.

In der Hauptversammlung sollen drei Aufsichtsratsmitglieder für die Amtszeit gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der sino AG gewählt werden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 30.3.2011 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014/2015 beschließt (Amtszeit gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung), in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

a) Herrn Gerd Goetz, Grevenbroich, Geschäftsführer der HSBC Transaction Services GmbH

Herr Goetz bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:

Herr Goetz ist Mitglied des Aufsichtsrats der tick-TS AG, Düsseldorf, und der Kerdos Investment AG, Düsseldorf.
b) Herrn Dr. Marcus Krumbholz, Erkrath, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Kanzlei

Herr Dr. Krumbholz verfügt aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen in einer international tätigen Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüfergesellschaft und in eigener Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei über hinreichenden Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
c) Herrn Dr. Robert Manger, Düsseldorf, Rechtsanwalt, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP

Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat Herrn Dr. Manger nach seiner Wahl durch die Hauptversammlung zu seinem Vorsitzenden wählt.

Herr Dr. Krumbholz und Herr Dr. Manger bekleiden keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien.

*****

Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung, Nachweis des Aktienbesitzes, Erläuterung des Nachweisstichtages und seiner Bedeutung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 23. März 2011 zugeht.

Ebenfalls bis zum Ablauf des 23. März 2011 ist der Gesellschaft von den Aktionären ein von ihrem depotführenden Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis ihres Aktienbesitzes zu übermitteln; der Nachweis muss sich auf den Beginn des 09. März 2011 beziehen.

Erläuterung des Nachweisstichtages und seiner Bedeutung: Die Satzung von Gesellschaften mit Inhaberaktien kann bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist. Bei börsennotierten Gesellschaften reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis durch das depotführende Institut, dieser muss sich gemäß § 123 Abs. 3 AktG auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen (Nachweisstichtag oder Record Date), das ist vorliegend der 09. März 2011. Der Nachweis ist zusätzlich zur Anmeldung erforderlich. Ob vor oder nach dem Stichtag die Aktien noch gehalten werden, ist für die Teilnahmeberechtigung unerheblich; auch bei einem Verkauf der Aktien nach dem Record Date bleibt der angemeldete und durch den besonderen Nachweis zum Stichtag formal legitimierte Aktionär teilnahmeberechtigt.

Der Aktionärsbestand wird mithin zum Nachweisstichtag bezüglich der Teilnahmerechte an der Hauptversammlung ‘eingefroren’, um eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Hauptversammlung, unabhängig vom Wechsel im Aktionärsbestand, zu gewährleisten. Eine Beschränkung der Verfügbarkeit der Aktien ist mit dem Record Date nicht verbunden.

Ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu anderen Zeitpunkten als zum Beginn des Nachweisstichtages genügt für die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht. Der Nachweis kann nicht auf andere Weise als durch die Besitzbescheinigung des Instituts geführt werden. Die Bedeutung des Record Date beschränkt sich auf die unmittelbar hauptversammlungsbezogenen Rechte; auf die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keinen Einfluss.

Die Anmeldung und der Besitznachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

sino Aktiengesellschaft

c/o Haubrok Corporate Events GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

Fax: +49(0)89/21027-289

E-Mail: [email protected]

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein depotführendes Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall ist eine rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär erforderlich. Ein Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte und kann unter o.g. Adresse angefordert werden. Es kann auch von der Internetseite der Gesellschaft heruntergeladen und ausgedruckt werden. Vollmachtserteilungen durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ebenfalls möglich.

Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären zudem an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von diesem in der Hauptversammlung nach Maßgabe erteilter Weisungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter wird die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihm erteilten Weisungen ausüben; er ist auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.

Um den rechtzeitigen Erhalt einer Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut eingehen.

Die Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter ist nur bis einschließlich 29. März 2011 (Eingang) möglich. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt werden.

Form der Vollmachten

Vollmachten, auch die dem Stimmrechtsvertreter erteilten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Soweit sie an die Gesellschaft zu übermitteln sind, kann dies – auch auf elektronischem Weg – unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft erfolgen.

Dieses Formerfordernis gilt nicht bei einer Vollmachtserteilung an Kreditinstitute, an die einem Kreditinstitut gleichgestellten Institutionen oder Personen gem. § 135 Abs. 8 AktG (z.B. Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßige Stimmrechtsvertreter) oder an Finanzdienstleistungsinstitute und die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG).

Anmeldung und Aktienbesitznachweis auch bei Vollmachtserteilung stets erforderlich

Die Vertretung durch Bevollmächtigte setzt in allen Fällen eine wirksame und rechtzeitige Anmeldung und die rechtzeitige Übermittlung eines Aktienbesitznachweises des depotführenden Instituts voraus.

Sonstige Pflichthinweise und Erläuterungen

Rechte von Aktionären bezüglich der Teilnahme an der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 2.337.500 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen Aktien begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte. Bei Abstimmungen über bestimmte Punkte der Tagesordnung gelten bezüglich einzelner Aktionäre gesetzliche Stimmverbote. Aktionäre haben das Recht, unter den oben genannten Voraussetzungen (Anmeldung, Nachweis) an der Hauptversammlung teilzunehmen, Auskunft zu den Gegenständen der Tagesordnung zu verlangen, Anträge zu den Gegenständen der Tagesordnung und zum Verfahren zu stellen und ihre Stimme in der Hauptversammlung persönlich oder durch Vertreter abzugeben. Sie sind darüber hinaus unter bestimmten weiteren Voraussetzungen berechtigt, eine Ergänzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen.

Erläuterungen zu einzelnen Rechten der Aktionäre

(nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG):

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der sino AG unter untenstehender Adresse zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 27. Februar 2011 bis 24.00 Uhr zugehen.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.sino.de unter der Rubrik Investor Relations im Bereich Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein und der Gesellschaft bis zum 15. März 2011, 24:00 Uhr zugehen.

Einreichung der Anträge von Aktionären

Tagesordnungserweiterungsverlangen, sonstige Anträge und abweichende Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

sino Aktiengesellschaft

Ernst-Schneider-Platz 1

40212 Düsseldorf

Fax: +49(0)211-3611-1136

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die uns bis zum 15. März 2011, 24:00 Uhr zugehen, im Internet nach Maßgabe des § 126 AktG unter http://www.sino.de unter der Rubrik Investor Relations im Bereich Hauptversammlung veröffentlichen.

Anderweitig adressierte oder später zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht werden.

Verweis auf weiterführende Informationen

Weitere Informationen, insbesondere zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre, sowie die Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG finden sich auch im Internet auf der Seite der Gesellschaft http://www.sino.de unter der Rubrik Investor Relations im Bereich Hauptversammlung.

Unterlagenversand an Aktionäre

Die Einladung zur Hauptversammlung am 30. März 2011 einschließlich Tagesordnung, weitere Informationen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung sowie entsprechende Formulare werden den Aktionären durch die depotführenden Institute übersandt. Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte und können auch bei der Gesellschaft unter beiden oben genannten Adressen angefordert werden.

Düsseldorf, im Februar 2011

Der Vorstand

Ingo Hillen

Matthias Hocke