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Singulus Technologies AG Audit Report / Information 2022

Jan 26, 2024

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5299006FS69Q41A8KK44-2022-12-31-de SINGULUS TECHNOLOGIES AG Bilanz zum 31. Dezember 2022 Aktiva 31.12.2022 31.12.2021 TEUR TEUR TEUR TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.025 529 2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 3. Geleistete Anzahlungen 19 447 1.044 976 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.139 5.248 2. Technische Anlagen und Maschinen 506 891 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 480 601 4. Geleistete Anzahlungen 7 5.132 0 6.740 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 6.540 6.508 12.716 14.224 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.684 6.133 2. Unfertige Erzeugnisse 117.269 96.577 3. Geleistete Anzahlungen 7.737 9.990 4. Erhaltene Anzahlungen -131.690 0 -112.700 0 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr TEUR 89 1.334 979 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.224 2.451 3. Sonstige Vermögensgegenstände 666 5.224 529 3.959 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 16.735 26.850 21.959 30.809 C. Rechnungsabgrenzungsposten 639 667 D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Verlust 115.605 103.831 Summe Aktiva 150.919 149.531 Passiva 31.12.2022 31.12.2021 TEUR TEUR TEUR TEUR A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 8.896 8.896 II. Kapitalrücklage 19.697 19.697 III. Bilanzverlust -144.198 -132.424 IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 115.605 103.831 0 0 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 15.135 13.740 2. Steuerrückstellungen 465 455 3. Sonstige Rückstellungen 10.981 8.939 26.581 23.134 C. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 12.600 12.600 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 84.784 90.846 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.513 13.309 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.892 7.017 5. Sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen 10.000 1.322 6. Sonstige Verbindlichkeiten - davon aus Steuern TEUR 552 (i.Vj. TEUR 378) 1.549 1.303 124.338 126.397 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 Summe Passiva 150.919 149.531 2022 2021 TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 46.998 43.210 2. Erhöhung (+) / Verringerung (-) des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen 20.692 11.331 3. Aktivierte Eigenleistungen 0 0 4. Sonstige betriebliche Erträge - davon Erträge aus der Währungsumrechnung 220 TEUR (i. Vj. TEUR 114) 15.528 2.548 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -34.693 -11.155 -45.848 -26.320 -7.799 -34.119 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung 2.133 TEUR (i. Vj. TEUR 1.410) -24.615 -5.975 -30.590 -21.309 -5.228 -26.537 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.702 -1.788 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon Aufwendungen aus der Währungs- umrechnung 467 TEUR (i. Vj. TEUR 667) -14.460 -14.357 9. Erträge aus Beteiligungen 0 650 10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens - davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 234 (i. Vj. TEUR 229) 234 229 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) - davon Erträge aus der Abzinsung TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) 0 0 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen -100 -150 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon an verbundene Unternehmen TEUR 821 (i. Vj. TEUR 750) - davon Aufwendungen aus der Abzinsung TEUR 269 (i. Vj. TEUR 303) -2.481 -2.724 14. Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -9 -4 15. Ergebnis nach Steuern -11.738 -21.711 16. Sonstige Steuern -36 -27 17. Jahresfehlbetrag (i. Vj. Jahresüberschuss) -11.774 -21.738 18. Gewinnvortrag (i. Vj. Verlustvortrag) -132.424 -110.686 19. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 0 0 20. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung 0 0 21. Bilanzverlust (i. Vj. Bilanzgewinn) -144.198 -132.424 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 1 SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main Anhang für das Geschäftsjahr 2022 __________ A. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschrif- ten für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der hälftige Verzehr des Grundkapitals nach HGB ist im Geschäftsjahr 2017 eingetreten und wurde zum 21. September 2017 gemeldet. Die außerordentliche Hauptversammlung erfolgte am 29. November 2017. Zum 31. Dezember 2022 betrug der nicht durch Eigen- kapital gedeckte Fehlbetrag -115,6 Mio. € (Vorjahr: -103,8 Mio.€). Die Entwicklung des handelsrechtlichen Eigenkapitals ist insbesondere von den verblei- benden Abnahmen der Anlagen der Fabrik in Meishan, China, sowie der Abarbeitung und Abnahme weiterer Großprojekte in den Segmenten Solar sowie Life Science abhängig. Darüber hinaus ist langfristig die planmäßige Entwicklung weiterer künftiger Großprojekte über die kommenden Jahre notwendig. Die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der ersten beiden CIGS-Fabriken des Kunden CNBM sowie die Verschiebung weiterer signi- fikanter Projekte in den vergangenen Geschäftsjahren haben wesentlich dazu beigetra- gen, dass eine Erholung des Eigenkapitals bis dato noch nicht eingetreten ist. Der Vor- stand rechnet jedoch langfristig mit der Rückkehr zu einer positiven Eigenkapitalgröße. Darüber hinaus prüft der Vorstand derzeit weitere Maßnahmen zur Stärkung des Eigen- kapitals. Im Hinblick auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt, verweisen wir auf den Abschnitt “Risiko- und Chancenbericht“ des zusammen- gefassten Lageberichts des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns und der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Num- mer HRB 6649 eingetragen. Nachfolgend wird die SINGULUS TECHNOLOGIES AG vereinfachend als Gesellschaft oder SINGULUS AG bezeichnet. 2 B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverän- dert beibehalten. Im Einzelnen waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Auf die Anwendung des Wahlrechts zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB wurde verzichtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden wie folgt abgeschrieben: Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3 Jahre Geschäfts- oder Firmenwert 6 Jahre Technologie 6 Jahre Entwicklungsleistungen 8 Jahre Kundenstamm 10 Jahre ) Die Nutzungsdauer wurde auf Basis eines im Rahmen der Verschmelzung der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH erstellten Gutachtens für den Geschäfts- oder Firmenwert von der Gesellschaft in Anlehnung an die Nutzungsdauer für Technologie ebenfalls mit 6 Jahren festgelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellkosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Ab- schreibungen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, so- weit eine dauernde Wertminderung gegeben ist. Sofern die Gründe für eine außerplan- mäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch höchstens auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das Sachanlagevermögen wird über die folgenden Zeiträume abgeschrieben: Betriebsgebäude 25 Jahre Einbauten 10 - 15 Jahre Technische Anlagen und Maschinen 5 - 15 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 20 Jahre 3 Behandlung der geringwertigen Anlagegüter: Seit dem Jahr 2021 wird aus Vereinfa- chungsgründen das steuerlich zulässige und vereinfacht auch in der Handelsbilanz ange- wandte Verfahren der Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter im Wert von mehr als 250,00 € bis zu einem Wert von 800 € angewendet. Forschungszuschüsse werden erfolgswirksam im Jahr des Zugangs erfasst. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden ent- sprechende Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für die Wertminderungen nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, höchstens jedoch auf die historischen Anschaffungskosten. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit- hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwert- prinzips ermittelt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit dem gewogenen Durchschnitts- wert oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeug- nisse sind auf der Basis aktueller Stücklisten und Fertigungspläne zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstel- lungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Bei unfertigen Erzeugnissen ohne kostendeckende Verkaufspreise werden Abwertungen nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Für eventuell absehbare kalkulierte Verluste wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lager- dauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Ihnen wird durch entsprechende Gängigkeits- und Reichweitenabschläge ausreichend Rechnung getragen. Darüber hin- aus werden zur Berücksichtigung potenzieller Verluste bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei halbfertigen Erzeugnissen und Baugruppen - aufgrund von Alterung oder Un- gängigkeit - weitere auf Einschätzung der Verwertbarkeit beruhende produktindividuelle Wertberichtigungen von bis zu 100 % vorgenommen. Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB werden die erhaltenen Anzahlungen offen von den Vorräten abgesetzt. Sofern sich daraus jedoch für die Vorräte insgesamt ein negativer Wert ergibt, wird der übersteigende Betrag auf der Passivseite als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. 4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichti- gungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschluss-Stich- tag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versi- cherungsmathematischen Grundsätzen mittels der so genannten “Projected Unit Credit Method” bewertet. Sie sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichti- gung eines künftigen Gehaltstrends von 2,50 % (i. Vj. 2,0 %), eines Rententrends von 2,20 % (i. Vj. 1,60 %) sowie einer Fluktuationsrate von unverändert 2,0 % angesetzt. Die Abzinsung erfolgte mit einem Rechnungszinssatz von 1,78 % (Vorjahr 1,87 %) p. a. unter der Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Es wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ein Zinssatz, der dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letz- ten 10 Jahre, der sich auf Basis einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, entspricht, verwendet. Hierbei wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und be- kannt gegebene Abzinsungssatz herangezogen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB aus der Bewertung der Pensions- verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzins von 10 Jahren und dem durch- schnittlichen Marktzins von 7 Jahren beträgt T€ 785 (Vorjahr: T€ 1.093) und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Der im Pensionsaufwand enthaltene Zinsanteil wird unter den Zinsen und ähnlichen Auf- wendungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellun- gen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Das Abzinsungswahlrecht für ursprünglich langfristige Rückstellungen, welche am Ab- schlussstichtag nur noch eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aufweisen, wird ausgeübt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst. 5 Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenstän- den, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge wurden die Beträge der sich ergebenden Steu- erbe- und -entlastung mit dem erwarteten Steuersatz in Höhe von 29,13 % zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Im Geschäftsjahr 2022 fielen im Wesentlichen aktive latente Steuern an; diese sind vor allem auf temporäre Differenzen im Bereich der Forderungen, Vorräte, Pensionsrückstellungen sowie der Verlust- und Zinsvorträge zurückzuführen. Die Aktivierung aktiver latenter Steuern unterbleibt jedoch in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wur- den grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Imparitäts- und das Anschaffungskostenprinzip beachtet. 6 C. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Ab- schreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Im Berichtsjahr wurden von den zur Vermietung aktivierten BluLines im Vermietvermögen keine Anlagen verkauft, es verbleiben noch 2 Anlagen im Anlage- vermögen. 2. Angaben zum Anteilsbesitz Beteiligung Eigenkapital Ergebnis % T€ T€ Inland SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main, Deutschland 100 11 -1 SINGULUS New Heterojunction Technologies GmbH, Kahl am Main, Deutschland 100 -329 -21 Ausland * SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA 100 9.856 7 SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc., Windsor, USA 100 -680 0 SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA Pacific Pte. Ltd., Singapur 100 3.283 804 SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien 98,8 --5.612 325 SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE S.A.R.L., Sausheim, Frankreich 100 -125 -146 SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Ltd. Taipeh, Taiwan 100 -1.123 -147 SINGULUS TECHNOLOGIES SHANGHAI Co., Ltd., Shanghai, China 100 -416 -572 STEAG HamaTech Asia Ltd. Hongkong, China 100 0 0 HamaTech USA Inc., Austin/Texas, USA 100 -1.123 3 * Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen nach IFRS entnommen Die SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA, hält eine Beteiligung von 100 % an der SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc. 1,2 % der Beteiligung an der SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda. wer- den von der New Heterojunction Technologies GmbH gehalten. 7 Die STEAG HamaTech Asia Ltd. hat ihren operativen Geschäftsbetrieb im April 2003 ein- gestellt 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren zum Bilanzstichtag voll- ständig aus Lieferungen und Leistungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit ihren Tochterunternehmen. 4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Von den am Bilanzstichtag ausgewiesenen liquiden Mitteln in Höhe von T€ 16.735 kann die Gesellschaft über T€ 3.764 (Vorjahr: T€ 15.143) nicht frei verfügen, da sich diese Mit- tel zwecks Sicherung im Wesentlichen von Avallinien auf Sperrkonten befinden. 5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der am Bilanzstichtag ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesent- lichen das Agio zur Anleihe, abgegrenzte Vorauszahlungen zu Nutzungs- und Wartungs- verträgen, Leasing-Vereinbarungen, Finanzierungsverträgen und Mitgliedsbeiträgen. Nach §250 HGB wurde hier das Wahlrecht in Anspruch genommen, die Erhöhung des Erfüllungsbetrages der Verbindlichkeiten aus der Anleihe in den aktiven Rechnungsab- grenzungsposten auszuweisen, wobei dieser Betrag ratierlich über die Laufzeit aufgelöst wird. 6. Eigenkapital Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2017 hatte der Vorstand den hälftigen Verzehr des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.1 AktG angezeigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB weiterhin ei- nen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf € 8.896.527,00 und ist eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien zum Nennbetrag von je € 1,00. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen beste- hen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien. Der Vorstand ist laut aktueller Satzung ermächtigt, folgende Veränderungen des Grund- kapitals vorzunehmen: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Auf- sichtsrates bis zum 18. Juli 2028 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.448.263,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 zu 8 erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mit- telbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen: ― soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; ― soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der Singulus Technologies Aktiengesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunterneh- men ausgegeben worden sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde; ― für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unter- nehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. ― wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Ak- tien am Grundkapital der Gesellschaft zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. ― soweit es erforderlich ist, eine Prospektpflicht zu vermeiden, welche sich aus der Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen ergibt, sofern (i) die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschrei- tet, (ii) die Erlöse aus diesen ausgegebenen neuen Aktien zur Ablösung von Finanzverbindlichkeiten, beispielsweise der Anleihe der Singulus Technologies Aktiengesellschaft mit WKN A2AA5H (ISIN: DE000A2AA5H5), verwendet werden, und (iii) der anteilige Betrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebe- nen neuen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft zwanzig von Hundert (20 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Han- delsregister oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt; 9 ― Auf die beiden vorgenannten Begrenzungen von 10 % bzw. 20 % sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Lauf- zeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder ent- sprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %- bzw. 20 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zuguns- ten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Ein- zelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2023/I festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzu- passen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.448.263,00 durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 bedingt erhöht („Beding- tes Kapital 2020/I“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsaus- übung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindes- tens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert wer- den, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesell- schaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geld- betrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder einer anderen börsen- notierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie aufgrund der Aus- übung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- oder Wand- lungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung 10 des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapital- erhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung ent- sprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermäch- tigungszeitraums sowie im Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2020/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder für die Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2022 unverändert T€ 19.697. 7. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personal- kosten (T€ 6.528; Vorjahr: T€ 4.169), Drohverlustrückstellungen (T€ 104; Vorjahr: T€ 983), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 1.058; Vorjahr: T€ 738), Rück- stellungen für nachlaufende Herstellungskosten (T€ 10; Vorjahr: T€ 40) sowie Rückstel- lungen für Gewährleistungen (T€ 800; Vorjahr: T€ 1.024). Zur Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistungsaufwendungen kommen Schätzver- fahren zur Anwendung. Hierbei werden die tatsächlich angefallenen Gewährleistungsauf- wendungen im Garantiezeitraum in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten oder zu den erzielten Umsatzerlösen gesetzt und entsprechende Prozentsätze aus den Erfah- rungswerten pro Produktart abgeleitet. Für die angemietete Produktionsstätte am Stand- ort Fürstenfeldbruck wurde eine Drohverlustrückstellung aufgrund eines partiellen Leer- stands des Gebäudes über die verbleibende Restmietzeit gebildet. Der Teil der Rück- stellung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird mit dem laufzeitadäquaten, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz diskontiert. Bis zum dritten Quartal 2022 wurden am Standort in Fürstenfeldbruck Produktionsanlagen für nasschemische Prozesse entwickelt und gefertigt. Die Fertigung wurde im vierten Quartal 2022 nach Kahl am Main verlagert und gleichzeitig ein Kompetenzzentrum für Nasschemie mit Funktionen der mechanischen und elektrischen Konstruktion, Entwick- lung und Verfahrenstechnik am Standort in Puchheim aufgebaut. In diesem Zusammen- hang wurden für den Standort Fürstenfeldbruck ein Sozialplan aufgelegt. In den Perso- nalrückstellungen sind Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von T€ 2.674 enthalten. 11 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 7.892 (Vor- jahr: T€ 7.017) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus einem Darlehen gegen- über der Gesellschaft in USA. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: Abschlussposten Restlaufzeit bis 1 Jahr T€ Restlaufzeit über 1 bis 5 Jahre T€ Restlaufzeit über 5 Jahre T€ Gesamt T€ 1. Anleihen 0 12.600 0 12.600 (Vorjahr) (0) (12.600) (0) (12.600) 2. Erhaltene Anzahlungen auf Be- stellungen 84.784 0 0 84.784 (Vorjahr) (90.846) (0) (0) (90.846) 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.513 0 0 7.513 (Vorjahr) (13.309) (0) (0) (13.309) 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.892 0 0 7.892 (Vorjahr) (7.017) (0) (0) (7.017) 5. Sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen 10.000 0 0 10.000 (Vorjahr) (1.322) (0) (0) (1.322) 6. Sonstige Verbindlichkeiten 1.514 35 0 1.549 (Vorjahr) (1.240) (63) (0) (1.303) Gesamtsumme 111.703 12.635 0 124.338 (Vorjahr) (113.734) (12.663) (0) (126.397) Es wurde in der Gläubigerversammlung vom 06.05.2021 der Verlängerung der Anleihe um weitere 5 Jahre bis zum 22. Juli 2026 zugestimmt. Die Verzinsung wurde für die kom- plette Laufzeit auf 4,5% p.a. festgelegt. Die Erhöhung des Rückzahlungsbetrages um 5% wurde beschlossen. Diese Erhöhung gilt auch bei vorzeitiger Rückzahlung der Anleihe. Als Sicherheiten für die Schuldverschreibungen dienen Zahlungsmittel, Forderungen, Vorräte, Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen betreffen ein Betriebsmittel- darlehen mit der Laufzeit von weniger als einem Jahr. 12 Der Immobilienleasingvertrag für das Büro- und Produktionsgebäude in Kahl ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen und wurde vollständig getilgt. In diesem Zusammenhang die Gesamtgrundschuld in Höhe von T€ 16.744 zu Gunsten der Commerzbank AG, Hanau, gelöscht. Der Gesellschaft stehen Avallinien in Höhe von T€ 20.750 (Vorjahr: T€ 20.750) zur Verfü- gung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit T€ 3.546 (Vorjahr: T€ 12.133) ausge- nutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinter- legt. 9. Umsatzerlöse Die Umsatzrealisierung in Projektgeschäften erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinba- rungen, die sich auf die finale Endabnahme bzw. auf alternative Regelungen zur finalen Umsatzlegung beziehen (z.B. individuell ausgehandelte Vereinbarungen wie latest-Klau- seln, welche nach einer gewissen Laufzeit der Anlage automatisch den Umsatz definieren). 13 D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in T€ gliedern sich nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt: 2022 2021 Inland 3.184 8.461 EU 1.859 5.784 China 9.774 21.561 Übriges Ausland 32.182 7.406 46.999 43.212 Abzüglich Erlösschmälerungen -1 -2 46.998 43.210 Die auf das übrige Ausland entfallenden Umsatzerlöse wurden insbesondere in Asien und den USA erzielt. Nach Tätigkeitsgebieten teilen sich die Umsätze in T€ wie folgt auf: 2022 2021 Solar 16.945 29.286 Life Science 28.051 11.088 Halbleiter 1.741 2.615 Sonstiges 262 223 46.999 43.212 Abzüglich Erlösschmälerungen -1 -2 46.998 43.210 2. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 2.819 (Vorjahr: T€ 214) enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rück- stellungen in Höhe von T€ 2.798 (Vorjahr: T€ 133) resultieren. Ansonsten bestehen die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen aus dem Verkauf des Betriebsgebäudes und Geschäftsausstattung in Fürstenfeldbruck. 3. Personalaufwendungen Im Jahr 2022 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG auf Basis der aktuellen Regelun- gen an ihre Mitarbeiter ein Kurzarbeitergeld ausbezahlt. Von der Agentur für Arbeit wurden im Jahr 2022 Kurzarbeitergeld für die Standorte Kahl und Fürstenfeldbruck in Höhe von T€ 70 (Vorjahr: T€ 278) und Sozialversicherungszu- schüsse (Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil) in Höhe von T€ 23 (Vorjahr: T€ 184) 14 beantragt. Aufgrund der Entwicklung der Pandemie und der Auftragslage ist im Berichts- jahr nur wenig Kurzarbeit geleistet worden, diese lief in der zweiten Jahreshälfte aus. Diese Positionen wurden im Geschäftsjahr als durchlaufende Posten gebucht, d. h. in der Gewinn- und Verlustrechnung 2022 sind diese Positionen per Nettoausweis dargestellt, die beantragten Hilfen kürzen den gleichlautenden Personalaufwand. Die Forderung aufgrund der Auszahlung des Kurzarbeitergeldes über die monatliche Ge- haltsabrechnung wurde, wie auch die Sozialversicherungsanteile, als Forderung gegen- über der Arbeitsagentur in der Bilanz unter den sonstigen Vermögensgegenständen ge- zeigt und im Wesentlichen im Geschäftsjahr abgewickelt. Seit Mitte des Jahres 2022 wurden keine weiteren Kurzarbeiterhilfen beantragt. Für die Betriebstätte Eindhoven wurden im Geschäftsjahr T€ 13 (Vorjahr: T€ 72) an Kurz- arbeitshilfen nach niederländischem Recht beantragt und auch erstattet; diese wurden aufwandsmindernd in den Personalkosten gebucht und flossen auch damit in das Betrieb- stätten-Ergebnis ein. Das Unternehmen machte von der gesetzlichen Regelung der Auszahlung einer steuer- freien CORONA-Sonderzahlung Gebrauch. Ebenso wurde die gesetzlich geregelte Ener- giepreispauschale an die Mitarbeiter ausbezahlt, die vom Finanzamt wieder erstattet wurde und somit aufwandsneutral im Berichtsjahr war. 4. Erträge aus Beteiligungen Erträge aus Beteiligungen fielen im Berichtsjahr nicht an. 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö- gens und Sachanlagen In den Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind keine periodenfremden Auf- wendungen enthalten (Vorjahr T€ 1). Die Methode der Abschreibung der GWG wurde gemäß Wahlrecht im Vorjahr geändert. Die aktivierten GWG werden im Anschaffungsjahr abgeschrieben, die vormalige Methode der Poolabschreibung läuft entsprechend aus. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 10 (Vorjahr T€ 56) enthalten. 7. Abschreibungen auf Finanzanlagen Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 erfolgten Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 100 (Vorjahr: T€ 150). 15 E. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Mitarbeiter Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 312 fest angestellte Mitar- beiter beschäftigt. Die Aufteilung nach Gruppen stellt sich wie folgt dar: 2022 Vertrieb / Kundendienst 70 Montage, Produktion und Logistik 95 Forschung und Entwicklung 104 Verwaltung (ohne Vorstände) 43 312 2. Organe der Gesellschaft Der Aufsichtsrat besteht aus den im Folgenden aufgeführten Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden: Ausgeübter Beruf Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. anderen Kontrollgremien Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender Bauingenieur keine Dr. Silke Landwehrmann 1) Diplom-Kauffrau, Geschäftsführerin der Aufam Asset Manage- ment GmbH, Rheinberg Wuppermann AG, Lever- kusen, stellvertretende Auf- sichtsratsvorsitzende Dr. rer. nat. Rolf Blessing Diplom-Physiker, Geschäftsführer der B.plus Beschichtungen Projekte Gutachten, Bad Karlshafen keine 1) Zum 11. August 2019 vom Amtsgericht Aschaffenburg aufgrund des Ausscheidens von Frau Christine Kreidl als Mitglied des Aufsichtsrats der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bestellt. Von der Hauptversammlung am 20.05.2020 zum Auf- sichtsratsmitglied gewählt und in der Aufsichtsratssitzung vom 20.05.2020 als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende gewählt. Gemäß Satzung erhält der Aufsichtsrat für einen 12-Monatszeitraum seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von T€ 40. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, die stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. 16 Zusätzlich werden Auslagen und die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstat- tet. Die Bezüge des Aufsichtsrats belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 auf T€ 180. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats Auslagen in Höhe von T€ 3 erstattet. Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2022 unverändert aus den folgenden Mitgliedern, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführten: Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorsitzender des Vorstands Verantwortlich für die Bereiche: Produktion (bis 31. Dezember 2019), Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten Markus Ehret Vorstand für Finanzen Verantwortlich für die Bereiche: Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Ein- kauf (bis 31. Dezember 2019) sowie IT Dr. rer. nat. Christian Strahberger (seit 1. November 2019 bis 31.10.2022) Chief Operating Officer (COO) Verantwortlich für die Bereiche: Einkauf, Produktion, Semiconductor und Aufbau China Fertigung Das Vorstandsmandat von Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger endete gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit der Singulus Technologies AG am 31. Oktober 2022. Ab 15. Oktober 2022 ist Herr Dr. Ing. Stefan Rinck zusätzlich für die Vorstandsbereiche Produktion, Disposition, Logistik, Halbleiter (NDT) und Nasschemie (einschließlich der Niederlassung Fürstenfeldbruck) zuständig. Herr Dipl. Oec. Markus Ehret hat ab 15. Oktober 2022 zusätzlich den Vorstandsbereich Materialwirtschaft übernommen. 17 3. Der Vorstand hat im Berichtszeitraum folgende Gesamtbezüge erhalten: 2022 Fixe Vergütung Sonstige Vergütung Variable Vergütung Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt T€ T€ T€ T€ T€ Dr.-Ing. Stefan Rinck 440 48 88 226 802 Dipl.-Oec. Markus Ehret 300 32 160 151 643 Dr. rer. nat. Christian Strahberger 250 5 50 0 305 990 85 298 377 1.750 Die Vorstandsbezüge des Vorjahresvergleichszeitraums gliedern sich wie folgt auf: 2021 Fixe Vergütung Sonstige Vergütung Variable Vergütung Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt T€ T€ T€ T€ T€ Dr.-Ing. Stefan Rinck 440 49 234 0 723 Dipl.-Oec. Markus Ehret 300 32 149 0 481 Dr. rer. nat. Christian Strahberger 300 7 192 0 499 1.040 88 575 0 1.703 Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vor- ständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Dieser beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ab 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 31,58 %. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 betrug 447 T€ (Vorjahr: 464 T€), wovon 264 T€ (Vorjahr: 264 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, 95 T€ (Vorjahr: 95 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen und 88 T€ (Vorjahr: 105 T€) auf Herrn Dr. Christian Strahberger (zum 31. Oktober 2022 ausgetreten) entfielen. Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 0,4 Mio. € ausbezahlt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2022 insge- samt 5,2 Mio. €. 18 Des Weiteren wurde von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten: 2022 2021 Stück Stück Dr.-Ing. Stefan Rinck 122 122 Dipl.-Oec. Markus Ehret 43 43 Dr. rer. nat. Christian Strahberger 2.000 2.000 2.165 2.165 zum 31. Oktober 2022 ausgeschieden 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf T€ 765 (Vorjahr: T€ 3.335), hiervon sind T€ 372 in einem Jahr fällig. Diese resultieren im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverpflichtungen für das Gebäude der Niederlassung Puchheim in Höhe von T€ 264 (Vorjahr: T€ 2.741) und sons- tigen Leasingverpflichtungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 501 (Vorjahr: T€ 562). 5. Derivative Finanzinstrumente Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen durch den Ein- satz derivativer Finanzinstrumente ab. Für die Absicherung werden Devisenterminge- schäfte eingesetzt. Die buchhalterische Abbildung erfolgt nicht als Bewertungseinheit. Zum 31. Dezember 2022 waren Devisentermingeschäfte für zukünftige Fremdwährungs- transaktionen in Höhe von T€ 1.595 abgeschlossen (Vorjahr: T€ 477). 6. Mitteilungen gemäß § 40 / § 41 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Gemäß §§ 40, 41 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wurden an den folgenden Terminen die unten genannten Meldungen veröffentlicht: 22. März 2021 Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 22. März 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, seit dem 16. März 2021 10,17 % (das entspricht 904.880 Stimmrechten) beträgt. Stimm- rechte in Höhe von 10,17 % sind der FPM Funds SICAV Luxembourg zuzuordnen. 19. März 2019 Herr Clemens Jakopitsch hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 15. März 2019 mitge- teilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, 19 Deutschland, 6,21 % (das entspricht 552.688 Stimmrechten) beträgt. Davon sind Herrn Clemens Jakopitsch 45.452 Stimmrechte gemäß § 33 WpHG direkt und 507.236 Stimm- rechte gemäß §34 WpHG zugeordnet. 26. September 2018 The People's Republic of China, Peking, Volksrepublik China, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 20. September 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 13,11 % (das entspricht 1.166.487 Stimmrechten) beträgt. Weiterhin hält sie 3,64 % Anteile (das entspricht 323.510 Stimmrechten) an Instrumenten i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG. Die Stimmrechte sind der Triumph Science and Technology Group Co., Ltd gemäß § 34 WpHG zuzu- rechnen. Zusätzlich wurden wir am 22. Januar 2019 darüber informiert, dass, im Rahmen der Min- derheitsbeteiligung, weitere 3,64 % (das entspricht 1.166.487 Stimmrechten) in einem zweiten Schritt erworben wurden und der Eigentumsübergang der Aktien an die Triumph Science and Technology Group Company, LLC, einer 100%igen Tochtergesellschaft von China National Building Materials, Peking, China (CNBM), erfolgt ist. Die Aktionärsstruktur der SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit einer Beteiligung über 5 % ist auf der Homepage unter https://www.singulus.com/de/aktie/ veröffentlicht. 7. Honorar des Abschlussprüfers Im Berichtsjahr wurden der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie ihren Tochtergesell- schaften folgende Honorare von Seiten des Konzernabschlussprüfers berechnet: Bakertilly 2022 T€ a) für die Abschlussprüfung 433 b) Sonstiges 0 Summe 433 8. Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde zuletzt im Mai 2023 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.singulus.com/de/corporate-governance/ dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 20 9. Konzernzugehörigkeit Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG stellt als Mutterunternehmen einen Konzernab- schluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. 10. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vereinbarung zur Bereitstellung liquider Mittel Zur Sicherung des Fortbestands des Unternehmens und damit des Konzerns unterzeich- nete die Gesellschaft mit dem Großaktionär CNBM mit Wirkung zum 3. Februar 2023 eine Vereinbarung über die Bereitstellung liquider Mittel in Höhe von EUR 20,0 Mio. Im Gegen- zug räumt die Gesellschaft verschiedene Optionen in Bezug auf Rechte im Zusammen- hang mit Know-How im Bereich der Solar-Technologie ein. Das Gesamtvolumen floss der Gesellschaft in zwei Tranchen im März in Höhe von EUR 9,6 Mio. und Anfang April 2023 in Höhe von EUR 10,4 Mio. zu. Beide Tranchen haben eine Laufzeit von mindestens 18 Monaten, die ausgezahlten Mittel müssen jedoch erst nach Aufforderung des Darlehens- gebers ganz oder teilweise zurückbezahlt werden. Laufzeitverlängerung Betriebsmittelkreditlinie über 10 Mio. € Zur Sicherung der Liquidität hat die Gesellschaft die Laufzeit der Betriebsmittelkreditlinie über 10 Mio. € im März 2023 um weitere zwölf Monate verlängert. Genehmigtes Kapital 2023/I Die Hauptversammlung am 19. Juli 2023 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juli 2028 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.448.263,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nenn- betrag von EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Gleichzeitig wurde das bestehende geneh- migte Kapital 2018/I aufgehoben. Weitere berichtspflichtige Ereignisse sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Kahl am Main, 25.10.2023 Der Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Markus Ehret Anlage zum Anhang Singulus Technologies AG Kahl am Main Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte Buchwerte 1.1.2022 Zugänge Umgliederung Abgänge 31.12.2022 1.1.2022 Zugänge Umgliederung Abgänge 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 21.737 249 443 60 22.369 21.208 196 0 60 21.344 1.025 529 2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 447 15 -443 0 19 0 0 0 0 0 19 447 22.184 264 0 60 22.388 21.208 196 0 60 21.344 1.044 976 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 25.483 17 0 1.440 24.060 20.235 945 0 1.259 19.921 4.139 5.248 2. Technische Anlagen und Maschinen 7.655 2 0 1.352 6.305 6.764 294 0 1.259 5.799 506 891 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.773 188 0 885 7.076 7.172 267 0 843 6.596 480 601 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 7 0 0 7 0 0 0 0 0 7 0 40.911 214 0 3.677 37.448 34.171 1.506 0 3.361 32.316 5.132 6.740 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 11.464 32 0 0 11.496 4.956 0 0 0 4.956 6.540 6.508 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.860 100 0 0 3.960 3.860 100 0 0 3.960 0 0 15.324 132 0 0 15.456 8.816 100 0 0 8.916 6.540 6.508 78.419 610 0 3.737 75.292 64.195 1.802 0 3.421 62.576 12.716 14.224 Seite 1 von 67 Zusammengefasster Lagebericht des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Seite 2 von 67 Vorbemerkung SINGULUS TECHNOLOGIES erhielt die Bestätigungsvermerke für ihre Jahresabschlüsse 2020 und 2021 erst im April 2023, nachdem sich der zuständige Abschlussprüfer von der positiven Fortführungsprognose des Unternehmens hinreichend überzeugt hatte. Im Anschluss oblag es der Gesellschaft, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen neuen Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zu bestellen. Aufgrund dieser Umstände wurde der Aufstellungszeitraum des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2022 verlängert. Die Risiken und Maßnahmen für die Fortführung des Unternehmens und des Konzerns werden im Risikobericht ausführlich behandelt. Der Chancen- und Risikobericht gibt eine aktuelle Bewertung der Unternehmensrisiken zum Oktober 2023 wieder. Die finanzwirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmens werden im Risikobericht näher erläutert. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr und endete am 31. Dezember 2022. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 (5) HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG finden Sie im Lagebericht auf den Seiten 20 bis 27. Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell und Segmente des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns SINGULUS TECHNOLOGIES (im Folgenden auch als Gesellschaft oder Unternehmen bezeichnet) ist ein weltweit tätiges High-Tech-Maschinenbauunternehmen, das sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Maschinen, Anlagen und Systemen in den Bereichen Vakuum-Beschichtungstechnik, Oberflächentechnik, Nasschemie und Seite 3 von 67 thermische Prozesstechnik spezialisiert. Das Leistungsspektrum umfasst den Verkauf von Anlagen sowie das Service- und Ersatzteilgeschäft. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist in drei Segmenten gegliedert. Diese umfassen: Segment Solar Im Segment Solar konzentriert sich SINGULUS TECHNOLOGIES auf Prozesse und Anlagen zur Herstellung von kristallinen Solarzellen sowie Dünnschicht-Solarzellen auf Basis von Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) und Cadmiumtellurid (CdTe). Das Unternehmen bietet unter anderem Vakuum-Beschichtungsanlagen, thermische Prozessanlagen und nasschemische Behandlungsanlagen an. Das Arbeitsgebiet der kristallinen Silizium-Solarzellen umfasst zudem Hochleistungs-Zellkonzepte wie HJT- (Heterojunction), IBC- (Interdigitated Back Contact) und TOPCon- (Tunnel Oxide Passivated Contacts) Solarzellen sowie Tandem-Solarzellen wie Perowskit-Tandem- Solarzellen. Darüber hinaus bietet SINGULUS TECHNOLOGIES komplette Produktionslinien an. Segment Life Science Das Segment Life Science umfasst Produktlösungen für die Medizintechnik, dekorative Schichten und das Arbeitsgebiet Datenspeicher. Im Bereich der Medizintechnik bietet das Unternehmen Vakuum-Beschichtungsanlagen zur Veredelung von Oberflächen sowie verschiedene nasschemische Reinigungsanlagen für medizinische Anwendungen und den Konsumgüterbereich an. Für den Konsumgüterbereich wurden Produktionslinien wie DECOLINE II und die Inline-Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage POLYCOATER entwickelt. Zusätzlich vertreibt SINGULUS TECHNOLOGIES die Produktionsanlage MEDLINE, die für medizintechnische Anwendungen wie die Herstellung von Kontaktlinsen Seite 4 von 67 eingesetzt wird. Im Bereich Datenspeicher konzentrieren sich die Aktivitäten hauptsächlich auf das Ersatzteil- und Servicegeschäft. Segment Halbleiter Im Segment Halbleiter ist SINGULUS TECHNOLOGIES als Anbieter von Spezialmaschinen tätig und bietet die modulare Anlagenplattform TIMARIS an. Die Vakuum- Beschichtungslage ist modular aufgebaut und kann mit verschiedenen Prozess- und Zusatzmodulen ausgestattet werden. Das Unternehmen hat auch neue Prozessanlagen für die Beschichtung von 300 mm Wafern entwickelt und in den Markt eingeführt. Konzernstruktur Die Konzernleitung sowie die Abteilungen Konstruktion, Entwicklung, Einkauf und Vertrieb und die zentralen Funktionen des Unternehmens sind in der Unternehmenszentrale in Kahl am Main ansässig. Dort werden Maschinen und Anlagen für alle Segmente gefertigt. Bis zum dritten Quartal 2022 wurden am Standort in Fürstenfeldbruck Produktionsanlagen für nasschemische Prozesse entwickelt und gefertigt. Die Fertigung wurde im vierten Quartal 2022 nach Kahl am Main verlagert und gleichzeitig ein Kompetenzzentrum für Nasschemie mit Funktionen der mechanischen und elektrischen Konstruktion, Entwicklung und Verfahrenstechnik am Standort in Puchheim aufgebaut. Seite 5 von 67 Das Geschäft der Gesellschaft mit Anlagen und Maschinen wird durch ein weltweites Ersatzteil- und Servicegeschäft ergänzt. Die entsprechenden Umsatzerlöse und Aufwendungen werden den jeweiligen Segmenten zugeordnet. SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen wichtigen Regionen der Welt und bietet weltweit Beratungs- und Serviceleistungen an. Eigenständige Tochtergesellschaften in Schlüsselregionen werden durch ein Netzwerk von Vertretungen unterstützt. Seite 6 von 67 Ziele und Strategie Erschließung von Märkten mit vielversprechendem Wachstumspotenzial SINGULUS TECHNOLOGIES legt ihren Fokus auf Märkte, in denen der Einsatz ihrer Anlagen eine differenzierte Positionierung im Vergleich zu Mitbewerbern ermöglicht und einen Mehrwert für die Kunden generiert. Dabei strebt das Unternehmen die Erschließung von Märkten mit vielversprechendem Wachstumspotenzial an. Um das Maschinen- und Anlagenportfolio kontinuierlich zu erweitern, setzt SINGULUS TECHNOLOGIES sowohl auf eigene Entwicklungen als auch auf geförderte Kooperationen mit Kunden und Forschungsinstituten. Neben der Einführung neuer Anwendungen in den Segmenten Solar und Life Science ist das Unternehmen mit seiner Beschichtungstechnik im Jahr 2022 in das Gebiet Wasserstoff eingetreten. Zielmärkte von SINGULUS TECHNOLOGIES Seite 7 von 67 Segment Solar Fokus auf neue Zellkonzepte - Weiterhin hohe Bedeutung der Dünnschicht-Solartechnik für den positiven Geschäftsverlauf SINGULUS TECHNOLOGIES legt großen Wert auf die Entwicklung neuer Anlagenkonzepte für Solarzellen wie HJT, TOPCon, IBC, PERC passivierte Kontakte und Tandemzellen, um diese erfolgreich in die industrielle Massenproduktion zu bringen. Das umfangreiche Portfolio von SINGULUS TECHNOLOGIES umfasst Maschinen und Anlagen für:  PVD-Vakuum-Dünnfilmbeschichtung (Sputtern und Aufdampfen)  CVD-Vakuum-Dünnfilmbeschichtung (PECVD)  Nasschemische Verfahren  Spezifische thermische Verfahren zur Optimierung der Schichteigenschaften  Eine Kombination aus Vakuum, nasschemischen und thermischen Prozesstechnologien für die Herstellung von Tandem-Solarzellen Trotz des Fokus auf neue Zellkonzepte bleibt die Dünnschicht-Solartechnik von großer Bedeutung für den positiven Geschäftsverlauf des Unternehmens. In Zusammenarbeit mit dem Schlüsselkunden China National Building Materials (CNBM) arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES an der Einführung einer neuen Generation von CISARIS- Selenisierungsanlagen für den Einsatz von CIGS-Solartechnologie. Nach der erfolgreichen Lieferung eines Prototyps der neuen Generation wurde bereits die erste Anlage des neuen Typs CISARIS CX3 in Auftrag gegeben. Zusätzlich bietet SINGULUS TECHNOLOGIES auch neue Anlagen für Dünnschicht-Solarzellen nach dem CdTe-Verfahren an, die mit der Close-Space Sublimation (CSS)-Technologie arbeiten. Segment Life Science Innovative Nutzung bestehender Kernkompetenzen Die Medizintechnik ist nach Ansicht der Gesellschaft langfristig einer der wichtigen Wachstumsmärkte. Daher arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES aktiv an der Weiterentwicklung von Prozessanlagen zur Reinigung von medizinischen Produkten. Seite 8 von 67 Das Unternehmen plant außerdem, sein Portfolio an Prozess- und Anlagenlösungen für weitere Anwendungen im Bereich verschiedener Beschichtungstechnologien auszubauen. Darüber hinaus beobachtet SINGULUS TECHNOLOGIES ein wachsendes Interesse an umweltfreundlichen und kostengünstigen Lösungen für die Oberflächenveredelung in der Automobil-, Konsumgüter- und Verpackungsindustrie. Neben den bestehenden Beschichtungslösungen bietet das Unternehmen nun auch komplette Lackiereinheiten für diesen Markt an. Im Bereich der Datenspeicherung konzentriert sich das Unternehmen in den kommenden Jahren hauptsächlich auf das weltweite Ersatzteil- und Servicegeschäft für die umfangreiche installierte Anlagenbasis. Dadurch möchte SINGULUS TECHNOLOGIES den Support für seine Kunden sicherstellen und eine optimale Nutzung der vorhandenen Anlagen gewährleisten. Segment Halbleiter Produktionsanlagen für neue Anwendungen stehen im Fokus SINGULUS TECHNOLOGIES setzt derzeit den Fokus auf die Entwicklung von Produktionsanlagen für verschiedene Anwendungen in der Halbleitertechnik, Sensortechnik und magnetischen Schichten. Besonders im Bereich der magnetischen Sensoren, bei dem dünnste metallische Schichtsysteme zum Einsatz kommen, engagiert sich das Unternehmen intensiv. Dabei bietet SINGULUS TECHNOLOGIES die TIMARIS-Plattform an, die durch die Kombination verschiedener Prozessmodule maßgeschneiderte Fertigungssysteme ermöglicht. Auf Basis der bewährten Maschinenplattform TIMARIS hat SINGULUS TECHNOLOGIES das weiterentwickelte Cluster-Tool TIMARIS III eingeführt, das den Anforderungen einer automatisierten 300 mm Wafer-Fertigung in der traditionellen Halbleitertechnik gerecht wird. Eine bedeutende Kundenauftragsabnahme erfolgte bereits Anfang 2023, nachdem das System an einen wichtigen Kunden verkauft wurde. Das Unternehmen strebt danach, mit dieser fortschrittlichen Anlagenplattform weitere Kunden im Halbleitermarkt zu gewinnen. Dabei agiert SINGULUS TECHNOLOGIES in einem anspruchsvollen Wettbewerbsumfeld mit internationalen Konkurrenten innerhalb des Halbleiter-Anwendungsbereichs. Seite 9 von 67 System zur Unternehmenssteuerung Zur internen Steuerung des Unternehmens sind berichtspflichtige Geschäftssegmente definiert. Diese Segmentierung ermöglicht es dem Management, die Leistung des Konzerns anhand finanzieller Kennzahlen zu überwachen. Die Hauptkennzahlen, die für die Konzernsteuerung verwendet werden, sind die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) für jedes Segment. Diese Kennzahlen dienen als Grundlage für die Ressourcenallokation und zur Bestimmung der Ertragskraft. Die Finanzierung und Liquidität des Unternehmens werden auf Konzernebene überwacht und gesteuert. Neben den bereits erwähnten IFRS-Kennzahlen werden handelsrechtlich die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag abzüglich sonstiger Steuern und Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag) als Steuerungskennzahlen verwendet. Durch die Verwendung dieser Steuerungskennzahlen kann das Unternehmen die finanzielle Leistungsfähigkeit bewerten, strategische Entscheidungen treffen und sicherstellen, dass die finanziellen Ziele erreicht werden. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im SINGULUS TECHNOLOGIES- Konzern wird als umfassendes System betrachtet. Es umfasst die von der Unternehmensführung eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die darauf abzielen, die organisatorische Umsetzung der Managemententscheidungen sicherzustellen. Seite 10 von 67 Konkret beinhaltet das interne Kontrollsystem:  Die Sicherung der Effektivität und Effizienz der Geschäftstätigkeit  Die Gewährleistung der ordnungsgemäßen und verlässlichen internen und externen Rechnungslegung  Die Einhaltung der relevanten Vorschriften für das Unternehmen Das Risikomanagementsystem umfasst alle organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Identifizierung und Bewältigung der identifizierten Risiken der unternehmerischen Tätigkeit. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess hat die SINGULUS TECHNOLOGIES-Gruppe spezifische Strukturen und Prozesse implementiert. Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Rechnungslegungsprozess und Konzernrechnungslegungsprozess liegt beim Vorstand. Alle Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind, sind über eine klar definierte Führungs- und Berichtsstruktur eingebunden. Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, die einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts haben, werden im Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess als wichtig erachtet. Dazu gehören insbesondere:  Identifizierung wesentlicher Risikofelder und Kontrollen, die den konzernweiten Rechnungslegungsprozess beeinflussen  Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und seiner Ergebnisse auf Vorstandsebene  Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns und der einbezogenen Tochterunternehmen Zusätzlich fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die kontinuierliche Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems ein. In diesem Zusammenhang wurde der Status des internen Kontrollsystems im laufenden Geschäftsjahr in Anlehnung an IDW PS 982 überprüft und identifizierte Verbesserungen implementiert. Seite 11 von 67 Forschung, Entwicklung und Konstruktion Ein Schwerpunkt unserer Forschungs- und Entwicklungsarbeit liegt auf der kristallinen Hochleistungszelltechnologie. In enger Zusammenarbeit mit renommierten Instituten entwickeln wir Hochleistungs-Zellkonzepte wie HJT (Heterojunction), IBC (Interdigitated Back Contact), TOPCon (Tunnel Oxide Passivated Contacts) Solarzellen und Tandem- Solarzellen, einschließlich Perowskit-Tandem-Solarzellen. Hervorzuheben ist unsere Partnerschaft mit dem angesehenen Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme („Fraunhofer ISE“), das maßgeblich an der Entwicklung innovativer Prozesse und Schichtsysteme für hocheffiziente Solarzellen beteiligt ist. In unserer Forschungs- und Entwicklungsabteilung haben wir fortschrittliche lineare Großplasmaquellen auf Basis der ICP- und CCP-Technologie entwickelt. Diese Technologien werden in PECVD-Beschichtungsanlagen eingesetzt, um Prozesse für kristalline Silizium-Solarzellen mit höchsten Wirkungsgraden zu verbessern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf passivierten Emitter- und Rückseitenzellen (PERC) sowie Zellen mit passivierten Kontakten wie TOPCon, POLO und HJT. Im Bereich der Dünnschicht-Solartechnik konzentrieren wir uns auf den Bau von Prototypen der nächsten Generation von Fertigungsanlagen. Wir haben Verträge für den Bau von CISARIS-Anlagen für die CIGS-Solartechnik sowie von CSS-Anlagen für die CdTe- Dünnschicht-Solartechnik unterzeichnet. Gemeinsam mit unserem Partner CNBM verfolgen wir das Ziel, neue Beschichtungsmaschinen zu entwickeln, um die Produktionskosten weiter zu senken, die Zellperformance zu verbessern und die Produktionsleistung zu steigern. Im Bereich Life Science liegt der Fokus von SINGULUS TECHNOLOGIES weiterhin auf der Weiterentwicklung bestehender Anlagenkonzepte für die Herstellung von Kontaktlinsen sowie der Erforschung neuer nasschemischer Prozesse und Produktionsanlagen für innovative Anwendungen. Eine wichtige Errungenschaft ist die kontinuierliche Automatisierung der DECOLINE II- Produktionslinie, die die integrierte Kathodenzerstäubungsanlage POLYCOATER beinhaltet. Dank dieser Weiterentwicklung erreicht die Anlage mit bis zu 10.000 Substraten pro Stunde eine hohe Kapazität. Neben der Beschichtung von Kunststoffbauteilen ist es nun auch möglich, Glas und Metall zu beschichten. Insbesondere für die Kosmetikindustrie Seite 12 von 67 eröffnet die DECOLINE II durch ihre hohe Flexibilität die Möglichkeit, Kunststoff- und Glasprodukte in verschiedenen Farben zu veredeln. Zusätzlich bietet SINGULUS TECHNOLOGIES auch Lackiersysteme namens PAINTLINE an, die umweltfreundliche, wasserbasierte UV-Lacke verwenden und beispielsweise zur Veredelung von Glasflaschen eingesetzt werden. Im Halbleitersegment hat SINGULUS TECHNOLOGIES erfolgreich eine Produktionsanlage für die Vakuum-Beschichtung von 300 mm Wafern entwickelt und geliefert. Diese Anlage, die modular aufgebaut ist und mit neuen Prozess- und Zusatzmodulen ausgestattet wurde, erfüllt speziell die Anforderungen der Wafer-Fertigung. Durch diese Lösung ermöglicht SINGULUS TECHNOLOGIES eine verbesserte Integration von Bauelementen in der Halbleiterproduktion und trägt zur Verringerung des Stromverbrauchs bei. Unsere fortlaufenden Investitionen in Forschung und Entwicklung zielen darauf ab, unseren Kunden modernste Technologien und optimierte Produktionsprozesse anzubieten. Wir sind bestrebt, innovative Lösungen in den Segmenten Life Science und Halbleiter voranzutreiben und unsere Position als führendes Unternehmen in diesen Branchen weiter zu festigen. Die Aktivierungsquote (Entwicklungsausgaben im Verhältnis der Zugänge von aktivierten Entwicklungskosten) im Geschäftsjahr 2022 lag bei 13,0 % (Vorjahr: 4,7 %). Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €). Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten lagen im Jahr 2022 im Konzern bei 10,2 Mio. € (Vorjahr: 9,8 Mio. €). Im Bereich Forschung, Entwicklung und Konstruktion waren im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 91 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter bei SINGULUS TECHNOLOGIES beschäftigt (Vorjahr: 92 Mitarbeiter). Seite 13 von 67 Mitarbeiter Trotz der weiterhin schwierigen Situation im Geschäftsjahr 2022 ist es SINGULUS TECHNOLOGIES gelungen, die Fluktuation in der Belegschaft niedrig zu halten und die Anzahl der Mitarbeiter weitgehend zu stabilisieren. Die Mitarbeiterzahl im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern lag bei 321 vollzeitbeschäftigten Personen zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr: 333 Mitarbeiter). Im Inland betrug die Zahl der Mitarbeiter zum Jahresende 271 Mitarbeiter (Vorjahr: 281 Mitarbeiter). Seite 14 von 67 Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Gemäß dem Internationalen Währungsfonds (IWF) schloss das Jahr 2022 mit einem weltweiten Wachstum von 3,4 % ab. Die Vereinigten Staaten verzeichneten dabei ein Wachstum von lediglich 2,0 %. In der Eurozone lag die Wachstumsrate bei 3,5 %. China hingegen vermeldete eine Wachstumsrate von 2,0 %. Die genannten Zahlen verdeutlichen, dass die globale Wirtschaft nach wie vor mit verschiedenen Unsicherheiten und Herausforderungen konfrontiert ist. Dennoch gibt es auch positive Anzeichen, dass einige Volkswirtschaften eine gewisse Resilienz zeigen und sich trotz des widrigen Umfelds behaupten können. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Segment Solar Die kostengünstige Erzeugung von Energie mittels Wind und Sonne bietet die Grundlage für ein schnelleres Erreichen der Klimaziele Seite 15 von 67 Die neueste Analyse des Forschungsunternehmens Lazard, die im April 2023 veröffentlicht wurde, vergleicht die Energiekosten verschiedener Energieerzeugungstechnologien auf Basis von USD/MWh. Die Ergebnisse bestätigen erneut, dass Solar- und Windkraftanlagen wirtschaftlich führend sind. Der Bericht zeigt, dass die Stromgestehungskosten für Photovoltaik und Onshore-Windkraft im Jahr 2023 erstmals gestiegen sind. Die Kosten für Photovoltaik-Anlagen liegen zwischen 24 und 96 US-Dollar pro Megawattstunde, während Windkraftanlagen an Land Kosten von 24 bis 75 US-Dollar pro Megawattstunde verursachen. Ohne Berücksichtigung von Subventionen, Brennstoffpreisen oder Kohlenstoffpreisen weisen Solar- und Windkraftanlagen im industriellen Maßstab die niedrigsten Stromgestehungskosten unter allen Energiequellen auf. Im Vergleich zu Kernkraft, Gas und Kohle sind erneuerbare Energien nach wie vor wirtschaftlich attraktiver. Die Bedeutung der Solarenergie für den Aufbau eines sicheren und nachhaltigen Energiesystems wird allgemein anerkannt. Die von der EU im Rahmen ihrer Klimaziele für 2050 entwickelten Energieszenarien sehen die Photovoltaiktechnologie als entscheidende Komponente. Im Jahr 2021 wurden weltweit 239 Gigawatt an Photovoltaik-Leistung installiert. Davon entfiel knapp die Hälfte auf Photovoltaik-Dachanlagen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Installation um 45,0 %. Der Marktbericht zeigt auch, dass immer mehr Länder die Gigawatt-Marke bei der jährlichen Photovoltaik-Installation erreichen. Die Anzahl dieser Länder stieg innerhalb eines Jahres von 17 auf 26. Deutschland belegte mit seiner Photovoltaik-Installation im Jahr 2022 den sechsten Platz im weltweiten Ranking. Unangefochten an der Spitze der Photovoltaik-Installationen bleibt China, gefolgt von den USA, Indien und Brasilien. Spanien wird in dem aktuellen Bericht von SolarPower Europe vor Deutschland gelistet. Die Position von SINGULUS TECHNOLOGIES im Solarmarkt SINGULUS TECHNOLOGIES nimmt eine führende Marktposition im Bereich der Produktionsanlagen für Dünnschicht-Solarmodule (CIGS & CdTe) ein und bietet die wichtigsten Produktionsanlagen für die relevanten Prozessschritte zur Steigerung der Zelleffizienz an. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass derzeit kein Wettbewerber über die erforderliche Expertise verfügt, um koordinierte Anlagen für den komplexen Produktionsprozess anzubieten, wie es SINGULUS TECHNOLOGIES kann. Der chinesische Staatskonzern CNBM ist mit einem Anteil von 16,75 % der größte Anteilseigner sowie ein wichtiger Kunde von SINGULUS TECHNOLOGIES. CNBM plant, seine Seite 16 von 67 Kapazitäten für Dünnschicht-Solarmodule weiter auszubauen, sowohl für CIGS- als auch für CdTe-Technologien. SINGULUS TECHNOLOGIES hat Verträge für die Entwicklung und Lieferung von Produktionsanlagen für CIGS- und CdTe-Dünnschicht-Solarmodule unterzeichnet. Das Unternehmen erwartet zudem eine verstärkte Nachfrage nach hocheffizienten kristallinen Zellen wie der Heterojunction-Technologie (HJT) und arbeitet parallel an der Entwicklung neuer Zellsysteme wie IBC, HBC, TOPCon und Tandemsolar. SINGULUS TECHNOLOGIES ist Mitglied im European Solar Manufacturing Council (ESMC) und unterstützt Initiativen zur Errichtung von Solarzellfertigungen in Europa. Segment Life Science SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und produziert spezialisierte Maschinen und Anlagen für die Herstellung von Kontaktlinsen. Der Markt für Kontaktlinsen ist ein wachsender Sektor in der Medizintechnikbranche. Immer mehr Menschen entscheiden sich für Kontaktlinsen als Alternative zur Brille, da sie eine größere Bewegungsfreiheit bieten und ästhetische Vorteile haben. Darüber hinaus werden Kontaktlinsen auch für medizinische Zwecke eingesetzt, beispielsweise bei der Behandlung von Augenkrankheiten oder zur postoperativen Rehabilitation. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet mit den Maschinen des Typs POLYCOATER und DECOLINE II eine fortschrittliche Produktionsmethode an, die nicht nur das Beschichten von Teilen ermöglicht, sondern auch auf Chrom (VI)-freie Verfahren setzt. Diese innovativen Technologien eröffnen vielfältige Anwendungsmöglichkeiten in verschiedenen Industriezweigen. Einer der Anwendungsbereiche liegt in der Kosmetik- und Automobilindustrieindustrie. Im Arbeitsgebiet optischer Datenspeicher folgt das Service- und Ersatzteilgeschäft dem rückläufigen Trend von optischen Speichermedien. Das Arbeitsgebiet der optischen Datenspeichertechnik wird ein Nischengeschäft bleiben. Seite 17 von 67 Segment Halbleiter Fertigungsanlagen für den Halbleitermarkt Die World Semiconductor Trade Statistics (WSTS) hat Anfang Juni 2023 ihre neueste Prognose für den Halbleitermarkt veröffentlicht, die im Mai 2023 erstellt wurde. Demnach wird der globale Halbleitermarkt im Jahr 2023 einen Rückgang von 10,3 Prozent erleben. Es wird jedoch erwartet, dass darauf eine robuste Erholung folgt, mit einem geschätzten Wachstum von 11,8 Prozent im Jahr 2024. Nach einem bescheidenen Wachstum von 3,3 Prozent im Jahr 2022 hat WSTS seine Prognose angepasst, um einen deutlicheren, zweistelligen Rückgang des weltweiten Halbleitermarktes im Jahr 2023 widerzuspiegeln. Die geschätzte Marktgröße wird auf 515 Milliarden US-Dollar geschätzt, was einem Rückgang von 10,3 Prozent entspricht. SINGULUS TECHNOLOGIES bedient derzeit im Halbleitermarkt spezielle Nischen, wie beispielsweise die Sensorik oder die Beschichtung von dünnsten metallischen Schichtsystemen. Das Unternehmen ist somit weitgehend unabhängig von den Investitionszyklen des weltweiten Halbleitermarktes. Die Gesellschaft befindet sich innerhalb der angebotenen Halbleiter-Anwendungen dennoch in einem kompetitiven Umfeld mit internationalen Wettbewerbern. Seite 18 von 67 Geschäftsverlauf des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns Prognoseabweichung für das Geschäftsjahr 2022 Für das Jahr 2022 plante SINGULUS TECHNOLOGIES nach IFRS trotz des anhaltend schwierigen Umfelds insbesondere im Zusammenhang mit gestörten Lieferketten infolge des Russland-Ukraine-Kriegs einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und Ergebniskennzahlen im Vergleich zu den vergangenen Geschäftsjahren 2020 und 2021. Hierbei sollten die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022 innerhalb einer Bandbreite von 105,0 Mio. € bis 115,0 Mio. € liegen. Das EBIT sollte sich ebenfalls positiv entwickeln und im unteren zweistelligen Millionenbereich abschließen. Die wichtigsten Umsatz- und Ergebnisimpulse sollten aus dem Segment Solar und hierbei aus CdTe-Aufträgen von CNBM resultieren. Zusätzlich wurden im Jahresverlauf weitere Aufträge für das Segment Life Science, insbesondere im Medizintechnikbereich, erwartet. Für das Segment Halbleiter wurden ebenfalls Folgeaufträge mit positiven Auswirkungen auf Umsatz sowie EBIT erwartet. Verzögerungen in den Lieferketten infolge des Russland-Ukraine-Kriegs sowie die Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie sorgten auch im Verlauf des Geschäftsjahres 2022 für Verschiebungen im Auftragseingang sowie eine Verfehlung der Umsatz- und operativen Ergebnisziele. Prognose 2022 Ist-Finanzkennzahlen 2022 Konzernumsatz 105,0 Mio. € bis 115,0 Mio. € 87,9 Mio. € EBIT unterer, zweistelliger Millionenbereich 5,9 Mio. € Insgesamt erzielte die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 Umsatzerlöse in Höhe von 87,9 Mio. € (Vorjahr: 68,8 Mio. €) und ein EBIT von 5,9 Mio. € (Vorjahr: -12,4 Mio. €). Im EBIT ist ein Sonderertrag in Höhe von 12,1 Mio. € aus der Veräußerung der Liegenschaft am Standort Fürstenfeldbruck enthalten. Gegenläufig sind einmalige Restrukturierungs- aufwendungen im Zusammenhang mit der Schließung der Fertigung am Standort Fürstenfeldbruck und der Verlagerung der Nasschemie-Aktivitäten nach Kahl am Main in Höhe von 2,7 Mio. € angefallen. Seite 19 von 67 Im Segment Solar blieb sowohl die Abarbeitung der bestehenden CdTe-Aufträge als auch der CIGS-Aufträge für die Standorte Meishan und Xuzhou aufgrund der chinesischen Covid-19 Restriktionen hinter den Erwartungen zurück. Für den Bereich Nasschemie konnten ebenfalls entgegen der Planung aufgrund des verspäteten Beginns eines maßgeblichen Projektes keine nennenswerten Umsatzerlöse erzielt werden. Auch im Segment Halbleiter haben sich nicht alle geplanten Kundenaufträge materialisiert. Jedoch wurden im Segment Life Science die Planzahlen für Umsatz sowie EBIT deutlich übertroffen. Dies ist insbesondere auf wesentliche Bestellungen für Produktionsanlagen im Bereich der Medizintechnik zurückzuführen. Bezogen auf die Umsatzerlöse des Segments Solar, wurde im Geschäftsjahr 2022 ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Das EBIT sollte sich ebenfalls deutlich verbessern und positiv abschließen. Das Segment Solar konnte diese Wachstumsziele nicht erreichen. Die Umsatzerlöse in diesem Segment betrugen 30,0 Mio. € (Vorjahr: 35,6 Mio. €). Das EBIT lag bei 0,1 Mio. € (Vorjahr: -10,2 Mio. €). Damit wurden die Umsatz- sowie EBIT-Ziele im Kernsegment Solar im Geschäftsjahr 2022 verfehlt. Im Segment Life Science sind die Arbeitsgebiete Medizintechnik, Dekorative Schichten und Datenspeichertechnik zusammengefasst. Im Geschäftsjahr 2022 wurde eine nahezu Verdopplung der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert. Das EBIT sollte sich entsprechend deutlich verbessern. Mit 51,7 Mio. € (Vorjahr: 27,1 Mio. €) und einem EBIT von 7,9 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €) konnten die prognostizierten Umsatz- und Ergebniserlöse erreicht werden. Im Segment Halbleiter wurde im Geschäftsjahr 2022 ein leichter Rückgang der Umsätze gegenüber 2021 erwartet. Das EBIT sollte leicht negativ ausfallen. Im Geschäftsjahr 2022 konnte die Planung innerhalb dieses Segments übertroffen werden. Die Umsatzerlöse in Höhe von 6,2 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €) sind gegenüber dem Vorjahreswert konstant geblieben, das hieraus resultierende EBIT war mit -2,1 Mio. € (Vorjahr: -2,1 Mio. €) ebenso konstant. Seite 20 von 67 Lage Ertragslage Verzögerungen in den Lieferketten infolge des Russland-Ukraine-Kriegs sowie die Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie belasteten im Verlauf des Geschäftsjahres 2022 die Auftragslage der Gesellschaft. Die Brutto-Umsatzerlöse in Höhe von 87,9 Mio. € im Berichtszeitraum konnten dennoch im Vergleich zum niedrigen Umsatzniveau des Vorjahres in Höhe 68,8 Mio. €. gesteigert werden. Dies entspricht einem Anstieg der Umsatzerlöse um 27,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Einzelnen verteilen sich die Umsatzerlöse im Jahr 2022 auf die Segmente Solar mit 30,0 Mio. € (Vorjahr: 35,6 Mio. €), Life Science mit 51,7 Mio. € (Vorjahr: 27,1 Mio. €) sowie Halbleiter mit 6,2 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €). Zwar waren die Umsätze im Vorjahr geprägt von der geringen Unterauslastung in Folge der COVID-19-Pandemie, jedoch konnten insbesondere der Umsatz im Segment Life Science trotz eines weiterhin schwierigen Umfelds im Berichtsjahr deutlich gesteigert werden. Für das Geschäftsjahr 2022 zeigt sich die prozentuale regionale Umsatzverteilung wie folgt: Asien 52,0 % (Vorjahr: 61,9 %), Europa 39,1 % (Vorjahr: 28,7 %), Nord- und Südamerika 8,8 % (Vorjahr: 9,3 %), sowie Afrika und Australien 0,1 % (Vorjahr: 0,1 %). Seite 21 von 67 Die Bruttomarge für das Berichtsjahr hat sich aufgrund der deutlich erhöhten Auslastung im Vergleich zum Vorjahr an den Fertigungsstandorten der Gesellschaft positiv entwickelt und betrug 28,7 % (Vorjahr: 26,3 %). Die betrieblichen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 19,3 Mio. € Mio. € lagen deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (30,5 Mio. €) aufgrund des Sonderertrags in Höhe von 12,1 Mio. € aus der Veräußerung der Liegenschaft am Standort Fürstenfeldbruck. Gegenläufig sind einmalige Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Schließung der Fertigung am Standort Fürstenfeldbruck und Verlagerung der Nasschemie-Aktivitäten nach Kahl am Main in Höhe von 2,7 Mio. € entstanden. Im Einzelnen betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 7,1 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €) im Zusammenhang mit strategischen Projekten der Gesellschaft innerhalb der Segmente Solar und Life Science. Die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice betrugen im Berichtsjahr 11,7 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €), die Kosten für die Allgemeine Verwaltung betrugen 10,5 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere Beraterkosten zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €), die sonstigen betrieblichen Erträge 1,1 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €). Die Aufwendungen sind im Wesentlichen auf Fremdwährungseffekte zurückzuführen. Bei den höheren Erträgen im Berichtsjahr handelte es sich im Wesentlichen um Auflösungen von Rückstellungen. Das EBIT im Berichtsjahr betrug 5,9 Mio. € (Vorjahr: -12,4 Mio. €). Bereinigt um die Sondereffekte im Zusammenhang mit der Schließung der Fertigung am Standort Seite 22 von 67 Fürstenfeldbruck und der Verlagerung der Nasschemie-Aktivitäten an den Standort Kahl am Main ist das EBIT für das Geschäftsjahr 2022 negativ. Im Einzelnen erzielte das Segment Solar im Berichtszeitraum ein EBIT in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: -10,2 Mio. €). Das Segment Life Science erzielte ein EBIT in Höhe von 7,9 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €). Im Segment Halbleiter ergab sich ein EBIT in Höhe von -2,1 Mio. € (Vorjahr: -2,1 Mio. €). Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr 2022 -2,0 Mio. € (Vorjahr: -0,8 Mio. €). Hierin enthalten waren ausschließlich Finanzierungsaufwendungen. Die Aufwendungen resultierten hauptsächlich aus den Finanzierungskosten der Unternehmensanleihe und aus den anderen Fremdfinanzierungsinstrumenten der Gesellschaft. Im Berichtsjahr waren Steueraufwendungen in Höhe von 4,0 Mio. € aufgrund der Bewertung von latenten Steuerverbindlichkeiten zu verzeichnen. Im Vorjahr waren Steueraufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. € zu verzeichnen. Das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2022 betrug -0,1 Mio. € (Vorjahr: -14,2 Mio. €). Seite 23 von 67 Auftragseingang und Auftragsbestand unter Vorjahresniveau Im Berichtsjahr betrug der Auftragseingang insgesamt 57,4 Mio. € (Vorjahr: 111,5 Mio. €). Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2022 betrug 84,8 Mio. € (Vorjahr: 123,2 Mio. €). Vermögenslage Seite 24 von 67 Die Bilanzsumme verringerte sich im Vorjahresvergleich und beträgt zum 31. Dezember 2022 insgesamt 77,8 Mio. € (Vorjahr: 83,3 Mio. €). Das kurzfristige Vermögen beträgt im Berichtszeitraum 59,3 Mio. € und liegt damit leicht unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 61,5 Mio. €). Hintergrund ist im Wesentlichen der Rückgang der verfügungsbeschränkten Finanzmittel auf 3,8 Mio. € (Vorjahr: 15,1 Mio. €) im Zuge der Abarbeitung der laufenden Großprojekte in den Segmenten Solar und Life Science. Die verfügungsbeschränkten Finanzmittel sind insbesondere Barmittel, die der Sicherung von Avalen für erhaltene Anzahlungen dienen. Der Anstieg der Forderungen aus Fertigungsaufträgen von 3,5 Mio. € im Vorjahr auf 10,4 Mio. € ist auf die erhöhte Abarbeitung von Kundenaufträgen im Segment Life Science zurückzuführen. Darüber hinaus erhöhten sich die Vorräte leicht auf 14,0 Mio. € (Vorjahr: 13,5 Mio. €). Die langfristigen Vermögenswerte betragen zum Berichtsjahresende 18,5 Mio. € (Vorjahr: 21,8 Mio. €). Der leichte Rückgang resultiert hauptsächlich aus planmäßigen Abschreibungen aus Sachanlagen. Die kurzfristigen Schulden verringerten sich gegenüber dem Jahresende 2021 und betrugen zum 31. Dezember 2022 insgesamt 83,9 Mio. € (Vorjahr: 92,0 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen verringerten sich um 16,0 Mio. € und betrugen zum Geschäftsjahresende 34,8 Mio. € (Vorjahr: 50,8 Mio. €). Gegenläufig kamen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Darlehen in Höhe 10,0 Mio. € zum Berichtsjahr 2022 hinzu. Die langfristigen Schulden in Höhe von 27,7 Mio. € liegen zum Berichtsjahresende unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 31,0 Mio. €). Dies resultiert hauptsächlich aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen um 4,0 Mio. €. Des Weiteren verringerte sich die langfristigen Leasingverbindlichkeiten um 2,5 Mio. € aufgrund der Schließung des Fertigungsstandortes in Fürstenfeldbruck. Das Eigenkapital der Gruppe beläuft sich zum Geschäftsjahresende aufgrund der Verluste in den vergangenen Jahren auf -33,6 Mio. €, das in voller Höhe auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt (Vorjahr: -39,7 Mio. €). Die Gesellschaft geht jedoch in den kommenden Jahren von einer deutlichen Verbesserung des Eigenkapitals aus. Seite 25 von 67 Zur Entwicklung des Eigenkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel Jahresabschluss nach HGB. Finanzlage Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein zentrales Finanzmanagement zur Liquiditätssteuerung. Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung einer aus- reichenden Liquiditätsausstattung. Überschüssige Liquidität bei Tochtergesellschaften wird, so weit wie möglich, bei der Muttergesellschaft konzentriert und überwacht. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist ausschließlich die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Ohne das Vorliegen eines entsprechenden Grundgeschäfts werden keinerlei Derivate abgeschlossen. Zur Absicherung gegen Ausfallrisiken der Lieferforderungen werden möglichst Kreditversicherungen oder Bankgarantien eingesetzt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich unter Anmerkung 34 im Anhang zum Konzernabschluss. Liquiditäts- und Kapitalmanagement Das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements ist die Stärkung der Kapitalstruktur zur Sicherstellung der langfristigen Unternehmensfinanzierung. Grundsätzlich gilt es, den künftigen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte zu decken. Die Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend die bestehenden Optionen im Hinblick auf eine optimale Finanzierungsstruktur. Insbesondere validiert die Gesellschaft derzeit fortlaufend die weitere Entwicklung des Eigenkapitals. Derzeit finanziert sich die Gesellschaft im Wesentlichen über Anzahlungen aus den kontrahierten Projekten sowie verschiedene Fremdfinanzierungsinstrumente. Zum 31. Dezember 2022 standen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 20,8 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende in Höhe von 3,5 Mio. € ausgenutzt. Zum Bilanzstichtag waren diese genutzten Avallinien größtenteils mit 100 % Barhinterlegungen gesichert. Die Gesellschaft verhandelt derzeit über die Zeichnung weiterer Avallinien mit deutlich reduzierter Barhinterlegung. Diese werden für weitere Seite 26 von 67 Anzahlungen aus verschiedenen Projekten benötigt. Insbesondere innerhalb des Solargeschäftes kann je nach projektspezifischen Anforderungen ein erhöhter Avalbedarf notwendig werden. Für weitere Informationen zu den Finanzierungsbausteinen verweisen wir auf die Ausführungen der finanzwirtschaftlichen Risiken im Risikobericht. Überschüssige Liquidität investiert SINGULUS TECHNOLOGIES ausschließlich in Tagesgeld oder Termineinlagen. Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns unterliegt generell einem Währungsrisiko, hier insbesondere dem US-Dollar- (USD) Wechselkursrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken eingesetzt. Im Berichtsjahr war der Anteil der Umsätze in fremder Währung jedoch unwesentlich. Risiken aus Fremdwährungen werden, soweit sie wesentlich sind, im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt. Seite 27 von 67 Der operative Cashflow des Konzerns war im Geschäftsjahr 2022 mit -22,7 Mio. € negativ (Vorjahr: 24,1 Mio. €). Dies ist hauptsächlich auf die Abarbeitung von Kundenaufträgen, deren Anzahlungen bereits in Vorperioden eingegangen sind, zurückzuführen. Der Cashflow im Investitionsbereich betrug 7,3 Mio. € (Vorjahr: -0,9 Mio. €). Aufgrund des einmaligen Verkaufs des Gebäudes in Fürstenfeldbruck sind der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von 9,3 Mio. € zugeflossen. Innerhalb des Cashflows aus dem Investitionsbereich sind im Jahr 2022 Auszahlungen für Investitionen in Entwicklungskosten in Höhe von -1,5 Mio. € (Vorjahr: -0,5 Mio. €) ausgewiesen. Die Auszahlungen für Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen betrugen -0,5 Mio. € (Vorjahr: -0,4 Mio. €). Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich betrug insgesamt 18,9 Mio. € (Vorjahr: -18,3 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch die geringere Inanspruchnahme der Avallinien und die Aufnahme der Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 10,0 Mio. €. Im Ergebnis ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungs- mitteläquivalenten zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 18,7 Mio. € im Vorjahresvergleich angestiegen (Vorjahr: 15,0 Mio. €). Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 bestanden nicht ausgenutzte Avalzusagen in Höhe von 17,3 Mio. €. Seite 28 von 67 Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht davon aus, dass die Weltwirtschaft die Folgen des Kriegs in der Ukraine und die weiterhin hohe Inflation etwas besser verkraften wird als zunächst befürchtet. So soll die Weltwirtschaft um 2,9 % wachsen, also um 0,2 % Punkte mehr als noch im Oktober 2022 angenommen. Deutlich sinken soll die Inflation. Dem IWF zufolge könnte die aktuelle Prognose einen "Wendepunkt" darstellen und das Wachstum seinen Tiefpunkt erreichen, während die Inflation zurückgehe. Chinas Abkehr von der Null-Covid-Strategie könnte den Weg zu einer Erholung der weltweiten wirtschaftlichen Lage ebnen, heißt es in dem Bericht. Das für 2023 prognostizierte Wirtschaftswachstum liegt im Vergleich mit den vergangenen zwei Jahrzehnten unter dem "historischen Durchschnitt". Dies gilt auch für die im Jahr 2024 erwarteten 3,1 % Wachstum. 2022 lag das Wachstum noch bei 3,4 %, 2021 bei 6,2 %. Risiken für die Weltwirtschaft bestehen allerdings weiter – unter anderem eine Eskalation im Krieg Russlands gegen die Ukraine oder durch eine höhere Inflation. Auch weitere Corona-Infektionswellen in China könnten die Lage verschlechtern, ebenso wie eine starke Abkühlung auf dem dortigen Immobilienmarkt. Die Teuerungsrate soll für das Jahr 2023 auf 6,6 % sinken (2022: 8,8 %). Regional zeigt die Prognose deutliche Unterschiede. Innerhalb Europas dürfte Deutschland verglichen mit anderen EU-Staaten 2023 schwach abschneiden – mit einem Plus von 0,1 %. Allerdings wurde im Oktober noch von einem kleinen Minus ausgegangen. Frankreich, Italien und Spanien werden laut IWF deutlicher wachsen. Im kommenden Jahr sollte die deutsche Wirtschaft dann um 1,4 % zulegen. Die Hälfte des erwarteten weltweiten Wachstums dürfte allein auf die beiden großen Schwellenländer Indien und China entfallen. Die USA und die Eurozone kämen nur auf ein Zehntel des gesamten Wachstums. Die Wirtschaft in China wird laut IWF 2023 um 5,2 % wachsen, 2024 dann um 4,5 %. Für Indien werden 6,1 % und dann 6,8 % erwartet. Die USA als größte Volkswirtschaft der Welt dürften 2023 und 2024 um 1,4 und 1,0 % zulegen. Seite 29 von 67 Ausblick für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 Ausblick und Prognoseabweichung für das Geschäftsjahr 2023 SINGULUS TECHNOLOGIES strebte im April 2023 für das laufende Geschäftsjahr einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und Ergebniskennzahlen im Vergleich zum Vorjahr 2022 an. Die Umsatzerlöse sollten in einer Bandbreite von 140,0 Mio. € bis 150,0 Mio. € liegen. Das EBIT sollte einen positiven Wert im unteren zweistelligen Millionenbereich erreichen. Zum 1. Januar 2023 verfügte SINGULUS TECHNOLOGIES über einen Auftragsbestand von 84,8 Mio. €. Der Hauptwachstumstreiber für Umsatz und Ergebnis sollte das Segment Solar sein, insbesondere durch Aufträge aus den CIGS-Fabriken und deren Erweiterungen für CNBM. Weiterhin wurden im Laufe des Jahres weitere Aufträge für das Segment Life Science erwartet, insbesondere im Bereich der Medizintechnik. Im Segment Halbleiter sollte hauptsächlich die Bearbeitung bestehender Aufträge zu einem positiven Effekt auf Umsatz und EBIT beitragen. Nach Auskunft maßgeblicher Kunden im Solarbereich zu deren Investitionsplanungen stellte die Gesellschaft am 6. Juli 2023 fest, dass sich der Beginn wesentlicher Projekte in diesem Segment zeitlich verschieben wird. Da diese Verzögerungen Auswirkungen auf die Umsatzrealisierungen des laufenden Jahres haben, korrigierte SINGULUS TECHNOLOGIES die Prognose für das Geschäftsjahr 2023. Die Umsatzerlöse sollen nun erwartungsgemäß innerhalb einer Bandbreite von 90 Mio. € bis 100 Mio. €, statt wie bisher zwischen 140 Mio. € bis 150 Mio. €, liegen. Die Erwartung für das EBIT reduziert die Gesellschaft von bisher einem niedrigen zweistelligen auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag in Euro. Prognose 2023 Angepasste Prognose 2023 Konzernumsatz 140,0 Mio. bis 150,0 Mio. € 90,0 Mio. bis 100,0 Mio. € EBIT unterer, zweistelliger Millionenbereich Niedriger, einstelliger Millionenbereich Seite 30 von 67 Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist sowohl im Hinblick auf die Erreichung der Erzielung der erwarteten Finanzkennzahlen als auch auf die weitere Liquiditätsentwicklung in hohem Maße von der künftigen Entwicklung der Geschäftsaktivitäten mit wenigen, großen Kunden abhängig. Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns bis Ende 2024 ab Aufstellung kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Planung bis Ende 2024 ab Aufstellung realisiert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge mit CNBM zu leistenden Teilzahlungen auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller Verzögerung erfolgen. Darüber hinaus ist die Erlangung weiterer wesentlicher Großaufträge bis Ende 2024 notwendig. Des Weiteren muss die Verfügbarkeit und Aufrechterhaltung der zugesagten 20,0 Mio. € CNBM-Finanzierung über Oktober 2024 hinaus sowie die Verfügbarkeit des Super Senior Loans in Höhe von 4,0 Mio. € gewährleistet sein. Außerdem muss im März 2024 die Verlängerung der Betriebsmittelkreditlinie über 10 Mio. € erfolgen oder alternativ durch ein Gesellschafterdarlehen von CNBM ersetzt werden. Darüber hinaus garantiert CNBM die Gesellschaft finanziell so auszustatten, dass die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommen kann. Im Weiteren verweisen wir im Zusammenhang mit der Durchfinanzierung der Gesellschaft auf die Ausführungen der finanzwirtschaftlichen Risiken im Risikobericht. Ausblick für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 Für das Jahr 2024 erwartet das Unternehmen einen bedeutenden Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zu 2023. Das EBIT wird ebenfalls weiterhin steigen und sich im niedrigen zweistelligen Millionenbereich bewegen. Im Geschäftsjahr 2025 erwartet die Gesellschaft eine deutliche weitere Steigerung der Umsatzerlöse und des EBIT im Vergleich zu 2024. Das EBIT wird signifikant wachsen, sich jedoch weiterhin im niedrigen zweistelligen Millionenbereich bewegen. Um diese Prognose zu erreichen, sind ein kontinuierlich wachsender Solarmarkt, die erfolgreiche Umsetzung der geplanten Großprojekte mit CNBM in China sowie der Abschluss weiterer bedeutender Aufträge von entscheidender Bedeutung. Falls die tatsächliche operative Entwicklung in den kommenden Monaten deutlich hinter diesen Erwartungen zurückbleibt, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Seite 31 von 67 Lage des Unternehmens, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, bis hin zur potenziellen Gefährdung der Existenz des Unternehmens. Detaillierte Informationen zu den Geschäftsaussichten für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie zu den finanziellen Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2022 nach handelsrechtlichem Jahresabschluss finden Sie im Abschnitt "Jahresabschluss nach HGB" innerhalb dieses Lageberichts. Branchenspezifische Erwartungen und Ausblick für das Geschäftsjahr 2023 Segment Solar Bezogen auf die Umsatzerlöse des Segments Solar, wird im Geschäftsjahr 2023 ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren erwartet. Das EBIT ist aufgrund der Umsatzverfehlung in den Jahren 2021 und 2022 teilweise deutlich negativ, in 2023 soll es sich jedoch deutlich verbessern und positiv im niedrigen, einstelligen Millionenbereich abschließen. Segment Life Science Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse im Segment Life Science im Geschäftsjahr 2022 um rund 50,0 %. Ausgehend von diesem hohen Niveau wird für das Planjahr 2023 daher ein deutlicher Rückgang der Umsätze und ein ausgeglichenes Ergebnis gegenüber dem Vorjahr erwartet. Segment Halbleiter Für das Planjahr 2023 wird ein deutlicher Anstieg der Umsatzerlöse erwartet, der das Niveau von 2022 übersteigt. Das EBIT soll im Vergleich zum Vorjahr ausgeglichen sein. Seite 32 von 67 Risiko- und Chancenbericht Der SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzern ist verschiedenen Risiken ausgesetzt, die sich sowohl aus internen als auch aus externen Faktoren ergeben und mit dem unternehmerischen Handeln in den operativen Segmenten verbunden sind. Diese Risiken stellen potenzielle Gefahren dar, die den Konzern oder eines seiner Segmente daran hindern könnten, seine Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es für den SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzern von großer Bedeutung, Chancen zu erkennen und zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und auszubauen. Die Identifizierung und Steuerung von unternehmerischen Risiken und Chancen liegt in der direkten Verantwortung der operativen Segmente und Abteilungen. Dabei werden Risiken und Chancen nicht gegeneinander verrechnet. Die folgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzern. Das Mutterunternehmen nimmt eine führende Rolle im Chancen- und Risikomanagement ein. Zielsetzung und Grundsätze des Risikomanagements Das Risikomanagement unterstützt das Erreichen der Unternehmensziele durch die Schaffung von Transparenz über die Risikosituation des Unternehmens als Grundlage für risikobewusste Entscheidungen, das Erkennen möglicher Gefahren für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die Priorisierung der Risiken und des jeweiligen Handlungsbedarfs. Des Weiteren stellt das Risikomanagement die gezielte Steuerung von Risiken durch entsprechende Maßnahmen und deren Überwachung sicher. Weiterhin soll eine Begrenzung der Risiken auf ein akzeptables Niveau sowie die Optimierung der Risikokosten erreicht werden. Organisation des Risikomanagements Für die Identifizierung von neuen Risiken wird das Risikoumfeld grundsätzlich einmal jährlich im Rahmen der Unternehmensplanung reflektiert und es werden neue Risiken für die Geschäftsentwicklung aus der Unternehmensperspektive innerhalb aller produzierenden SINGULUS TECHNOLOGIES-Standorte sowie Vertriebstochtergesellschaften diskutiert. Die letzte Überprüfung der Risikomatrix wurde im Juli 2023 vorgenommen. Aufgrund einer Seite 33 von 67 schwach ausgeprägten Eigenständigkeit der Tochtergesellschaften werden die Risiken generell unmittelbar bei der Muttergesellschaft erfasst. Für die anschließende Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Abteilungsleiter verantwortlich. Die Bereiche Controlling und Finanzen unterstützen die Abteilungsleiter innerhalb der einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses. Der Risikomanager hat die Methoden- und Richtlinienkompetenz innerhalb des Unternehmens und koordiniert die Berichterstattung über Risiken innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES- Konzerns. Das Risikomanagement bei SINGULUS TECHNOLOGIES wird geprägt durch die folgenden Grundsätze:  Das Risikomanagement erfolgt in erster Linie durch die operativen Segmente im Rahmen ihrer Geschäftsführungsaufgaben;  Das Risikomanagement darf sich nicht nur auf finanzielle Risiken beschränken, sondern muss auf alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken gerichtet sein;  Das Risikomanagement muss integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse sein;  Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement ist die klare und eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung und ein systematischer Risikomanagementprozess;  Unterstützung und aktive Beteiligung seitens des Managements;  Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Risikomanagementsystems sind laufend zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen;  Das Risikomanagementsystem ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, Grundsätze und Richtlinien zum Risikomanagement sind schriftlich festzulegen und an die betreffenden Stellen zu kommunizieren;  Chancen sind nicht Bestandteil des Risikomanagements. Das Risikomanagement soll insbesondere dazu beitragen:  Das Risikobewusstsein und die Risikotransparenz zu verbessern;  Alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, angemessen zu steuern und zu überwachen;  Risikoakkumulationen aufzuzeigen;  Zuverlässige Managementinformationen über die Risikosituation des Unternehmens sicherzustellen. Seite 34 von 67 Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines angemessenen und funktionsfähigen Risikomanagements, um die rechtzeitige Identifikation und Bewältigung bestandsgefährdender Entwicklungen zu gewährleisten. Risikomanagementorganisation der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Der Risikomanagementprozess im SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzern Insgesamt stellt sich das System des Risikomanagements entsprechend dem Business Risk Management Process als ein kontinuierlicher Prozess dar: Stufe 1: Festlegung von Zielen, Inhalten und Infrastruktur Die Grundlage des strategischen Risikomanagementprozesses wird gebildet durch die Ausrichtung der Risikopolitik (einschließlich Ziele und Grenzwerte), die Risikomanagement- prozesse und die Definition der hierfür relevanten Systeme und Instrumente. Die ursprünglichen Festlegungen sind im Anschluss im Rahmen eines langfristig angelegten Regelkreislaufs zu ergänzen bzw. zu modifizieren. Seite 35 von 67 Stufe 2: Analyse der Risiken In einem zweiten Schritt werden Risiken zunächst identifiziert und dokumentiert, danach unter verschiedensten Aspekten analysiert und schließlich, soweit möglich, bewertet. Zur Gewährleistung einer vollständigen Risikoinventur wird auf ein theoretisches Risikoportfolio zurückgegriffen. Die Analyse und Aktualisierung erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Planungsprozesses und wurde für das vergangene Geschäftsjahr im zweiten Quartal 2022 durchgeführt. Quartalsweise erfolgt die Erstellung einer unterjährigen Berichterstattung (Risikoreporting) über die Entwicklung der wesentlichen Risiken. Die Bewertung von Risiken wird mit Hilfe einer ordinalen Skala vorgenommen. Bewertet wird der Bruttoschaden. Diese Bewertung wird quartalsweise erneuert. Als Bruttoschaden wird dabei der negative Ergebniseffekt auf das geplante Konzern-EBIT definiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich als subjektive Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts für das Geschäftsjahr. Im Einzelnen wird klassifiziert nach einer niedrigen, mittleren oder hohen Wahrscheinlichkeit. Die Bewertungen erfolgen dabei jeweils "brutto", d. h. bestehende Kontrollen und Maßnahmen werden nicht berücksichtigt. Seite 36 von 67 In der folgenden Tabelle sind für das Brutto-Risiko Relevanzkennziffern zur Kategorisierung definiert. Hierbei leiten sich die Annahmen zu den konkreten Höchstschadenswerten (bezogen auf das EBIT sowie das Konzerneigenkapital) aus langfristigen historischen Betrachtungen der Finanzkennzahlen ab. Darüber hinaus wird das kurz- und mittelfristige Liquiditätsrisiko laufend überwacht. Relevanz Ausprägung Höchstschadenwert von bis 1 Unbedeutende Risiken, die das EBIT nicht spürbar beeinflussen. 0 EUR 0,2 Mio. EUR 2 Mittlere Risiken, die eine spürbare Beeinträchtigung des EBIT bewirken. 0,2 Mio. EUR 1,5 Mio. EUR 3 Bedeutende Risiken, die das EBIT stark beeinflussen oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führen. 1,5 Mio. EUR 5 Mio. EUR 4 Schwerwiegende Risiken, die zu einem negativen EBIT führen und den Unternehmenswert erheblich reduzieren. 5 Mio. EUR 10 Mio. EUR 5 Bestandsgefährdende Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. >10 Mio. EUR Für die einzelnen Risiken wird anschließend eine Eintrittswahrscheinlichkeit (Klassifizierung hoch, mittel, niedrig) geschätzt. Stufe 3: Formulierung von Risikobewältigungsstrategien Auf Basis von Risikobewältigungsstrategien können konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Die Definition dieser Strategien erfolgt im Hinblick auf die Gesamtstrategie und die Risikopräferenz der Gesellschaft. Grundsätzlich stehen dem Management zur Handhabung von Risiken folgende Alternativen zur Verfügung:  Risiken vermeiden Bei der Vermeidung von Risiken kommt es zu einer vollständigen Eliminierung des Risikos, z. B. durch einen Ausstieg aus einem riskanten oder unprofitablen Geschäft. Seite 37 von 67  Risiken reduzieren Bei der Reduzierung des Risikos besteht das Ziel darin, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkung auf das EBIT oder die Unternehmensziele auf ein akzeptables Maß zu bringen, z. B. durch Verbesserung der Risikofrüherkennung und damit Implementierung gegensteuernder Maßnahmen.  Risiken transferieren (versichern) Bei einer Absicherung/Deckung eines möglichen Schadens wird dieser auf einen Dritten übertragen, z. B. durch einen entsprechenden Versicherungsschutz.  Risiken selbst tragen (akzeptieren) Mit der Akzeptanz von Risiken wird die unmittelbare Form der Risikofinanzierung durch SINGULUS TECHNOLOGIES beschrieben, z. B. durch finanzielle Vorsorge über die Bildung einer Rückstellung. Die Entwicklung der Risiken wird durch die entsprechenden Mitarbeiter verfolgt, ohne dass jedoch bestimmte Maßnahmen zur Risikobewältigung eingeführt werden. Stufe 4: Design und Implementierung geeigneter Strukturen und Maßnahmen Auf Basis der zuvor formulierten Risikobewältigungsstrategie werden im Weiteren die notwendigen Strukturen und die zu ergreifenden Maßnahmen abgeleitet und implementiert. Stufe 5: Überwachung der Effektivität Die implementierten Maßnahmen sind regelmäßig zu verfolgen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Des Weiteren sind die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen abzudecken. Stufe 6: Adjustierung der Maßnahmen und kontinuierlicher Verbesserungsprozess Die Umweltdynamik zwingt dazu, das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess zu verstehen. Aus diesem Grunde ist eine kontinuierliche Anpassung des Risikomanagementprozesses an externe und interne Entwicklungen unausweichlich. Um dies zu ermöglichen, ist auch weiterhin ein intensives Wissensmanagement notwendig. Ausgangspunkt im Risikomanagementprozess von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Unternehmensstrategie, auf deren Basis die Definition und Kommunikation der Seite 38 von 67 geschäftlichen Ziele erfolgt. Die Überprüfung des Risikomanagementsystems wird von neutraler Seite vorgenommen, d. h. von Personen, die nicht unmittelbar in das Management von Risiken eingebunden sind. Dem Aufsichtsrat obliegt die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagements. Der Vorstand informiert dabei mindestens einmal jährlich den Aufsichtsrat über den aktuellen Status des Risikomanagements. Risikobericht Der Risikobericht spiegelt aufgrund des langen Aufstellungszeitraums die Bewertung der Unternehmensrisiken zum Oktober 2023 wider. In Bezug auf die Entwicklung der wesentlichen Risiken wird der Vergleichszeitpunkt 31. Dezember 2022 herangezogen. Als international agierendes Unternehmen überwacht SINGULUS TECHNOLOGIES kontinuierlich die neuesten Entwicklungen und analysiert ihre wirtschaftlichen Auswirkungen. Insbesondere die derzeitigen Entwicklungen auf dem Hauptabsatzmarkt China werden durch das Management eng überwacht. Aus dem Russland-Ukraine-Krieg können sich weitreichende Risiken ergeben. Der Krieg kann sich negativ auf die Absatzentwicklung, die Produktionsabläufe sowie die Einkaufs- und Logistikprozesse niederschlagen, beispielsweise durch Unterbrechungen in den Lieferketten oder Engpasssituationen bei Bauteilen sowie Rohstoffen und Vorprodukten. Die Rohstoff- und Energiepreiserhöhungen scheinen aus heutiger Sicht keine wesentlichen Effekte auf die Gesellschaft zu haben. Für laufende Kundenprojekte ist der Großteil der Einkaufspreise bereits fixiert, bei aktuellen Kundenverhandlungen können potenzielle Materialpreissteigerungen weitgehend an die Vertragspartner weitergereicht werden. Bisher trafen keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Hauptabsatzmärkte der Gesellschaft ein. Zusammenfassend ergaben sich zum Oktober 2023 für die einzelnen identifizierten wesentlichen Risikogruppen folgende Relevanzkennziffern sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten jeweils im Vergleich zum 31. Dezember 2022: Seite 39 von 67 Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des Konzerns maßgeblich beeinflussen und zu einer negativen Zielabweichung führen können. Darüber hinaus können Risiken, die heute noch nicht bekannt sind oder als nicht wesentlich eingestuft werden, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen. Absatzmarktrisiko Risikobeschreibung: Die Gesellschaft unterliegt generell weltweiten Konjunkturzyklen und geopolitischen Risiken, die das Geschäft belasten können. SINGULUS TECHNOLOGIES ist insbesondere von der Investitionsbereitschaft seiner internationalen Kunden in neue Produktionsanlagen abhängig. Nachfrageeinbrüche oder Fehleinschätzungen im Hinblick auf die Entwicklung von Märkten und Produkten können negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Gesellschaft haben. Segment Solar Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Seite 40 von 67 Investitionen in Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen von staatlichen Subventionen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit auch künftig von der Ausprägung nationaler Energiepolitik sowie der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen ab. Dies gilt hauptsächlich innerhalb der Hauptmärkte China und USA. Insbesondere aufgrund der enormen Bedeutung Chinas als Wachstumstreiber der Solarindustrie in den vergangenen Jahren ist in der weiteren Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen in diesem Land ein erhebliches Risiko im Hinblick auf das Hauptgeschäftsfeld der Gesellschaft zu sehen. Sofern die chinesische Regierung ihre Energiepolitik neu ausrichtet und hiermit verbunden im Solarbereich im Rahmen ihrer Förderpolitik auf andere Technologien als CIGS, CdTe, HJT oder andere neue Produktionsverfahren setzt oder den Ausbau der Produktionskapazitäten nicht in dem derzeit angekündigten Umfang umsetzen sollte, hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf den Absatz der Gesellschaft. Darüber hinaus könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von der SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen, da die Solartechnologie im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Zukunft weniger akzeptiert werden könnte oder diese anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln könnten als die Photovoltaik. Die Gesellschaft tätigt im Segment Solar zurzeit Geschäfte mit einer geringen Anzahl an Großkunden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die laufenden Großaufträge sowie die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit CNBM der Fall. Die Liquiditäts- und Ertragslage ist entsprechend volatil und auch kurzfristig von großvolumigen Projekten abhängig. Bei der derzeitigen Kunden- und Projektkonzentration können sich singuläre zeitliche Verschiebungen, merkliche Reduzierungen oder gar ein Abbruch der jeweiligen Geschäftsaktivitäten materiell auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. In einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich, dass es der Gesellschaft gelingt, das wegfallende Geschäftsvolumen kurz- oder mittelfristig durch neue Kunden zu kompensieren. Zudem könnte die Wettbewerbsintensität infolge künftiger Zusammenschlüsse oder Seite 41 von 67 Kooperationen einzelner Wettbewerber oder des Markteintritts neuer Wettbewerber weiter zunehmen. Steigender Wettbewerb könnte zu reduzierten Preisen für Produktionsanlagen der Gesellschaft oder sogar zu einem erheblichen Verlust von Marktanteilen führen. Auswirkung: Das Marktrisiko im Segment Solar wird aufgrund der hohen Bedeutung dieses Geschäftsfeldes mit einer Relevanzkennziffer von 5 (31. Dezember 2022: 5) bewertet. Das Management erwartet über die kommenden Jahre anhaltend hohe Umsatzerlöse im Segment Solar. Trotz des Einstiegs in neue Geschäftsfelder soll auch im laufenden Geschäftsjahr 2023 dieser Geschäftsbereich den weitaus größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Mit der deutlich rückläufigen Auftragsentwicklung innerhalb der Vorjahre sowie der anhaltenden Verzögerungen von Geschäftsabschlüssen laufender Projekte, insbesondere in den Bereichen CIGS und CdTe, wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch (31. Dezember 2022: hoch) und die Relevanz als bestandsgefährdend bewertet. Maßnahmen: Die Gesellschaft beobachtet die weltweite Marktentwicklung laufend. Hierzu gehören fortlaufende Gespräche mit unseren Kunden sowie Forschungsinstituten. Darüber hinaus werden mit CNBM die künftigen Projekte laufend abgestimmt. Die Gesellschaft befindet sich derzeit über weitere geplante Bestellungen für CIGS und CdTe Equipment in 2023 und 2024. Weiterhin wird die Verringerung der Abhängigkeit vom chinesischen Solarmarkt durch die Diversifizierung in andere Märkte und Anwendungen angestrebt. Segment Life Science Neben dem Kernsegment Solar kommt dem Segment Life Science in den kommenden Jahren eine zunehmende Bedeutung für die weitere Geschäftsentwicklung zu. Die Gesellschaft erwartet innerhalb dieses Bereichs eine signifikante Ausweitung der Geschäftsaktivitäten. Auswirkung: Aufgrund der weiter zunehmenden Bedeutung dieses Segments für die Finanzkennzahlen des Unternehmens wird dem Absatzmarkrisiko Life Science eine Relevanzkennziffer von 5 (31. Dezember 2022: 5) sowie eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit beigemessen (31. Dezember 2022: hoch). Sollten die angenommenen Auftragseingänge in diesem Bereich im laufenden Geschäftsjahr deutlich Seite 42 von 67 hinter den Annahmen zurückbleiben und sollte es nicht gelingen, gleichwertige Alternativprojekte zu gewinnen, würde dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Maßnahmen: Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden sowie monatliche Abgleiche der Istwerte im Verhältnis zu Planwerten helfen hier, künftige Entwicklungen in einer frühen Phase besser einschätzen zu können. Segment Halbleiter Der Halbleiterbereich wird aufgrund der niedrigen Volumina im Hinblick auf die realisierbaren Umsatzerlöse weiterhin als noch nicht materiell angesehen. Projektrisiken Risikobeschreibung: Projektrisiken betreffen nach unserer Definition Aufträge, die nicht standardisierte Anlagen beinhalten mit einem Verkaufspreis, der in der Regel 3,0 Mio. € überschreitet. Im Einzelnen sind die sich ergebenden Risiken die Verfehlung von Plankosten sowie des Projektzeitplans, die Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie Auftragsstornierungen und damit einhergehende Nichtabnahmen von Anlagen und daraus resultierende Vertragsrisiken. Auswirkung: Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit der Durchführung größerer Projekte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Als materiell werden insbesondere das Risiko der Verfehlung des Projektzeitplans oder von Plankosten sowie die Nichterfüllung von Abnahmekriterien eingeschätzt. Insbesondere die planmäßige Auftragsbearbeitung über die Lieferung von Anlagen zur Herstellung von Dünnschicht- Solarmodulen für CNBM ist von großer Bedeutung für das Fortbestehen der Gesellschaft und des Konzerns. Nach deutlichen Verzögerungen haben die entsprechenden Anlagen der Fabrik in Bengbu, China, die finale Endabnahme erreicht. Für weitere Produktionsstandorte erwartet die Gesellschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden den Abschluss der Projekte im Laufe des Geschäftsjahres 2023. Darüber hinaus ist die planmäßige Erfüllung der Vereinbarungen mit einem europäischen Energieversorger über die Lieferung von nasschemischen Anlagen von zentraler Bedeutung. Seite 43 von 67 Sollten diese Projekte ganz oder in Teilen scheitern oder sich der geplante wirtschaftliche Erfolg nicht hinreichend realisieren, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens haben. Zusammenfassend schätzen wir die Projektrisiken unverändert mit einer Relevanzkennziffer von 5 (31. Dezember 2022: 5) ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als mittel eingestuft (31. Dezember 2022: mittel). Maßnahmen: Zum Management der Risiken werden bereits in der Angebotsphase Projektkalkulationen, Projektterminpläne sowie projektspezifische Risikobewertungen und Liquiditätsplanungen erstellt. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt sollen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten lassen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart. Seite 44 von 67 Finanzwirtschaftliche Risiken Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Hier sind der Ausfall von Kundenforderungen sowie insbesondere das Ausbleiben und die Verspätung von Anzahlungen für neue Auftragseingänge sowie Teilzahlungen im Zusammenhang mit der Abarbeitung von Großprojekten zu nennen sowie die Verlängerung von verschiedenen Fremdfinanzierungskomponenten. In allen Segmenten können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Insbesondere sind Anzahlungen unserer Kunden projektspezifisch mit Avalbürgschaften abzusichern. Die Gesellschaft hat hierfür gemäß derzeitigen Vereinbarungen mit Kreditgebern einen hohen Anteil liquider Mittel als Sicherheit zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung steht der Gesellschaft nicht als Working Capital-Finanzierung zur Verfügung, was je nach Projektverlauf zu Liquiditätsengpässen führen könnte. Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist sowohl im Hinblick auf die Erreichung der erwarteten Finanzkennzahlen als auch auf die weitere Liquiditätsentwicklung in hohem Maße von der künftigen Entwicklung der Geschäftsaktivitäten mit wenigen, großen Kunden abhängig. Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns kann bis Ende 2024 ab Aufstellung nur aufrechterhalten werden, wenn die Planung bis Ende 2024 ab Aufstellung realisiert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge mit CNBM zu leistenden Teilzahlungen auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller Verzögerung erfolgen. Darüber hinaus ist die Erlangung weiterer wesentlicher Großaufträge bis Ende 2024 notwendig. Des Weiteren muss die Verfügbarkeit und Aufrechterhaltung der zugesagten 20,0 Mio. € CNBM- Finanzierung über Oktober 2024 hinaus sowie die Verfügbarkeit des Super Senior Loans in Höhe von 4,0 Mio. € gewährleistet sein. Außerdem muss im März 2024 die Verlängerung der Betriebsmittelkreditlinie über 10,0 Mio. € erfolgen oder alternativ durch ein Gesellschafterdarlehen von CNBM ersetzt werden. Seite 45 von 67 Der Vorstand erwartet mit hoher Wahrscheinlichkeit den planmäßigen Eingang der zu leistenden Teilzahlungen sowie die Unterzeichnung weiterer Großaufträge. Aus Sicht des Vorstands ist eine Durchfinanzierung auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung bis Ende 2024 überwiegend wahrscheinlich. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen. Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Auswirkung: Derzeit messen wir dem Liquiditätsrisiko unverändert eine Relevanzkennziffer von 5 (31. Dezember 2022: 5), dem Ausfallrisiko eine Relevanzkennziffer von 3 (31. Dezember 2022: 3) bei. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Liquiditätsrisikos stufen wir trotz Erhalt weiterer Teilzahlungen des Kunden CNBM im Berichts- und im Aufstellungszeitraum, der Bereitstellung von liquiden Mitteln in Höhe von 20,0 Mio. € sowie des erfolgreichen Abschlusses der Betriebsmittelkreditlinie über 10,0 Mio. € als hoch ein (31. Dezember 2022: hoch). Insbesondere sind der vertragsgemäße Eingang von vertraglich begründeten Teilzahlungen des Kunden CNBM sowie die Beauftragung weiterer Großprojekte durch CNBM notwendig. Materielle Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfälle innerhalb dieser wesentlichen Projekte könnten nicht kompensiert werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Ausfallsrisikos schätzen wir als niedrig ein (31. Dezember 2022: niedrig). Maßnahmen: Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln vorgehalten. Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Derzeit finanziert sich die Gesellschaft im Wesentlichen über Anzahlungen aus den kontrahierten Projekten sowie verschiedene Fremdfinanzierungsinstrumente. Seite 46 von 67 Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 vereinnahmte die Gesellschaft Anzahlungen in Höhe von insgesamt 121,0 Mio. € für CIGS/CdTe-Großprojekte des Kunden CNBM. Weiterhin wird derzeit über die Gewährung neuer Avalbürgschaften mit deutlich reduzierter Sicherheitshinterlegung verhandelt. Des Weiteren macht die Gesellschaft derzeit Gebrauch von folgenden Fremdfinanzierungsinstrumenten: Finanzierungskomponente Nominalwert Laufzei t Unternehmensanleihe 12,0 Mio. € 22. Juli 2026 (Rückzahlungstermin) Super Senior Loan gemäß den Anleihebedingungen 4,0 Mio. € 31. Dezember 2024 (Ziehung 1. Tranche in Höhe von 2,0 Mio. € im Juni 2023) Betriebsmittelkreditlinie 10,0 Mio. € April 2024 CNBM-Finanzierung 20,0 Mio. € 1. Tranche: 2. August 2024 2. Tranche: 3. Oktober 2024 In Zusammenhang mit der Unternehmensanleihe im Nominalvolumen von 12,0ִ Mio. € fand am 6. Mai 2021 die 2. Gläubigerversammlung als Präsenzveranstaltung der Anleihegläubiger in Frankfurt am Main statt. Mit einem Quorum von 34,37 % wurde eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 22. Juli 2026 sowie eine Reduzierung des laufenden Zinssatzes von durchschnittlich 6,7 % auf 4,5 % beschlossen. Der Rückzahlungsbetrag wurde in diesem Zusammenhang auf 105,0 % erhöht. Der erhöhte Rückzahlungsbetrag ist auch bei vorzeitiger Rückzahlung anwendbar. Die neuen Anleihebedingungen traten mit Wirkung zum 13. Juli 2021 in Kraft. Zudem hat die Gläubigerversammlung per Beschlussfassung vom 30. Mai 2023 weitere Änderungen der Anleihebedingungen mit 99,72 % zugestimmt. Diese beinhalten u. a. einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf mögliche Kündigungsrechte wegen der bisher unterbliebenen Veröffentlichung des testierten Jahresabschlusses 2022 für 15 Monate ab Veröffentlichung der Beschlüsse (2. Juni 2023). Seite 47 von 67 Darüber hinaus steht der Gesellschaft gemäß den Anleihebedingungen ein Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. € zur Verfügung. Die Laufzeit des Darlehens endet zum 31. Dezember 2024. Im Mai 2023 hat die Gesellschaft die erste Tranche über 2,0 Mio. € in Anspruch genommen. Seit Mai 2022 steht der Gesellschaft eine Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 10,0 Mio. € zur Verfügung. Die Rückzahlung des Darlehens wird garantiert durch CNBM. Die Laufzeit der Vereinbarung betrug zunächst zwölf Monate und wurde mit Wirkung zum April 2023 um weitere zwölf Monate bis März 2024 verlängert. Eine Verlängerung der Betriebsmittelkreditlinie bis März 2025 wird durch CNBM garantiert. Darüber hinaus garantiert der chinesische Staatskonzern die Gesellschaft finanziell so auszustatten, dass die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommen kann. Zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens und damit des Konzerns unterzeichnete die Gesellschaft mit CNBM mit Wirkung zum 3. Februar 2023 eine Vereinbarung über die Bereitstellung liquider Mittel in Höhe von 20,0 Mio. €. Im Gegenzug räumt die Gesellschaft verschiedene Optionen in Bezug auf Rechte im Zusammenhang mit Know-How im Bereich der CdTe-Technologie ein. Das Gesamtvolumen floss der Gesellschaft in zwei Tranchen im März in Höhe von 9,6 Mio. € und Anfang April 2023 in Höhe von 10,4 Mio. € zu. Beide Tranchen haben eine Laufzeit von mindestens 18 Monaten, die ausgezahlten Mittel müssen jedoch erst nach Aufforderung des Darlehensgebers ganz oder teilweise zurückbezahlt werden. Die Gesellschaft hat zudem die Möglichkeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Mittel teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Diese können hingegen nicht erneut in Anspruch genommen. Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei ausländischen Abnehmern setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall möglichst durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. Seite 48 von 67 Technologierisiko Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES-Gruppe ist in wettbewerbs- intensiven Märkten tätig. Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein. Auswirkung: Derzeit bewerten wir das Risiko einer Fehl- bzw. verspäteten Entwicklung mit einer Relevanzkennziffer von 4 (31. Dezember 2022: 4) und unverändert mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Maßnahmen: Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Technologierisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer verspäteten Entwicklung mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Forschungseinrichtungen sowie einem laufenden Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein besonderer Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Für nicht als werthaltig angesehene aktivierte Entwicklungskosten werden notwendige Wertberichtigungen vorgenommen. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung. Beschaffungsmarktrisiken Risikobeschreibung: Verfügbarkeit, ungeplante Preissteigerungen und mangelhafte Qualität von Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Ein weiteres Risiko besteht im Aufbau zu hoher Lagerbestände. Auswirkung: Dem Bestandsrisiko im Hinblick auf die Höhe des Lagerbestandes messen wir derzeit wie im Vorjahr eine Relevanzkennziffer von 3 (31. Dezember 2022: 3) bei und schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit nach wie vor als niedrig (Vorjahr: niedrig) ein. Aus heutiger Sicht gehen wir insgesamt von einer ausreichenden Deckung des Bestandsrisikos durch Bildung bilanzieller Wertberichtigungen aus. Das Risiko in Bezug auf die Verfügbarkeit, Qualität und Preissteigerungen von Einkaufsteilen bewerten wir zum Geschäftsjahresende mit der Relevanzkennziffer 4 (31. Dezember 2022: 4), die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir unverändert mit einer hohen Seite 49 von 67 Eintrittswahrscheinlichkeit. Aus den laufenden Vertragsverhandlungen sowie aus der Analyse der Markterwartungen rechnen wir kurz- und mittelfristig mit steigenden Edelstahl- sowie Kunststoffpreisen. Die durchschnittliche Rückstandsquote sowie die Anzahl der Qualitätsreklamationen lagen aufgrund der globalen Lieferkettenverwerfungen über das Geschäftsjahr weitgehend oberhalb des Zielkorridors. Maßnahmen: Die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile werden ständig überwacht. Die Gesellschaft prüft fortlaufend die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen regelmäßige Gängigkeit- und Reichweitenanalysen von Waren und Einkaufsteilen. Um ungeplante Preissteigerungen zu vermeiden, werden entweder langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen oder gezielt Zweitlieferanten aufgebaut. Compliance-Risiken Risikobeschreibung: Als international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES-Gruppe neben operativen und finanzwirtschaftlichen Risiken einer Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht sowie Gesellschaftsrecht. Ergebnisse aus Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsverfahren können der Reputation und dem Geschäft der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen oder zumindest hohe Kosten verursachen. Darüber hinaus könnte die Missachtung von Gesetzen, regulatorischen Anforderungen und der darauf abgestimmten Richtlinien eine gravierende Negativauswirkung, wie beispiels- weise Reputationsschäden oder Strafzahlungen, auf die Gesellschaft haben. Hierzu gehören beispielsweise Risiken im Zusammenhang mit Korruption sowie die Verstöße gegen Exportbedingungen. Auswirkung: Compliance-Verstöße können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ist mit Unsicherheiten behaftet und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen führen. Diese können unter Umständen nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt werden und haben damit Auswirkungen auf unser Geschäft sowie die entsprechenden Finanzkennzahlen. Seite 50 von 67 In der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bestehen derzeit keine materiellen offenen Rechtsstreitigkeiten bzw. wesentliche Compliance-Verstöße sind nicht bekannt. Auswirkungen aus Compliance-Verstößen messen wir daher eine Relevanzkennziffer von 3 (31. Dezember 2022: 3) bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir mit unverändert niedrig. Maßnahmen: Rechtliche Risiken werden, einem systematischen Ansatz folgend, identifiziert und unter Zuhilfenahme von externen Rechtsanwälten betreut. Zur Prävention möglicher Gesetzesverstöße hat die SINGULUS TECHNOLOGIES- Gruppe einen konzernweiten Code of Conduct sowie ein Hinweisgeber-System etabliert. Dieser soll den Mitarbeitern konkrete Verhaltensregeln für verschiedene Situationen geben. Eine weitere Maßnahme zur Vorbeugung von Compliance-Verstößen sind individuelle Mitarbeiterschulungen zu einzelnen Fragen verschiedener rechtlicher Vorschriften. Seite 51 von 67 Chancenbericht SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert den Weltmarkt für Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Solarzellen. Im Bereich Dünnschicht-Solartechnik (CIGS & CdTe) liegt der Schwerpunkt im Wesentlichen auf den weiteren Ausbauplänen des chinesischen Unternehmens CNBM. CNBM plant mittel- und langfristig an mehreren Standorten in China für CIGS eine Produktionskapazität von insgesamt 6 GW aufzubauen. Auch für die Fertigung von CdTe-Solarmodulen ist SINGULUS TECHNOLOGIES in Projektgesprächen mit CNBM über Folgeaufträge für weitere Produktionsmaschinen. Der Aufbau der CIGS- Fabriken in den Städten Meishan und Xuzhou hat sich in den Vorjahren aufgrund der COVID-19-Pandemie weiter verzögert und soll in 2023 und 2024 erfolgen. Der vierte Standort soll auskunftsgemäß die Stadt Weihai werden. Es besteht die Erwartung, mit den Anlagen für die Dünnschicht-Solartechnik zukünftig wieder steigende Umsatzerlöse und positive Ergebnisse im Segment Solar zu erreichen. Im Markt für HJT-Solarzellen wurden international neue Projekte angekündigt, für die SINGULUS TECHNOLOGIES mit mehreren potenziellen Kunden im Gespräch ist. Auch in Europa wird in unterschiedlichen Regionen, z. B. in Italien, Frankreich und in mehreren Ländern in Ost-Europa, der Aus- und Aufbau von Fertigungskapazitäten für HJT-Solarzellen diskutiert. Für diese Zelltechnologie erwartet das Unternehmen, dass neben der Produktionsanlage SILEX II auch die GENERIS PVD vermarktet werden kann. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht für das Geschäftsjahr 2023 sowie die kommenden Jahre gute Chancen für die Realisierung von neuen Großprojekten in beiden Bereichen: der kristallinen HJT- und der Dünnschicht-Solartechnik. Im Segment Life Science sollen in der Zukunft neben den Anlagen aus dem Gebiet Nasschemie besonders auch Vakuum-Beschichtungsanlagen bzw. komplette Produktionslinien für die Veredelung von Oberflächen zur Steigerung der Umsatzerlöse beitragen. Die Marktchancen im Arbeitsgebiet Dekorative Schichten werden durch die Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit des Verfahrens sowie das Nutzen möglicher Kosteneinsparungen bei der Fertigung der Bauteile weiter gestützt. Bei den nasschemischen Reinigungsanlagen für die Medizintechnik konzentriert sich SINGULUS TECHNOLOGIES im Wesentlichen auf den Markt für Kontaktlinsen und prüft Möglichkeiten, zukünftig neue Anwendungsfelder zu erschließen. Seite 52 von 67 Mit der bestehenden Anlagenpalette für die Halbleitertechnik werden Projekte zur Entwicklung von neuen Anwendungen adressiert werden. Das Unternehmen sieht gute Chancen, hier TIMARIS- bzw. ROTARIS-Anlagen zu verkaufen. Es bietet sich weiterhin die Möglichkeit, auf der Grundlage der im Jahr 2020 vorgestellten Anlage für die Fertigung von 300 mm Halbleiterwafer neue Kunden zu erschließen. Des Weiteren will SINGULUS TECHNOLOGIES in den kommenden Jahren zusätzliche Nischenmärkte erschließen, die auf Basis des bestehenden Anlagenportfolios bedient werden können. Ziel ist es dabei, mit führenden Kunden Schichtsysteme zu entwickeln, die neue Anwendungen zulassen und diese Märkte für SINGULUS TECHNOLOGIES erschließen. Neben den angestammten Anwendungsbereichen für die existierenden Anlagenplattformen befasst sich SINGULUS TECHNOLOGIES seit einiger Zeit intensiv mit den Chancen, die die Beschichtung von Elektroden und Bipolar-Platten bieten. Der Megatrend Grüner Wasserstoff und die Verwendung durch Brennstoffzellen werden eine große Nachfrage nach innovativen Schichten und Produktionsanlagen mit sich bringen. Basierend auf den existierenden Produktplattformen adressiert SINGULUS TECHNOLOGIES hier an Lösungen mit Industriepartnern für die Bedienung der schnell wachsenden Märkte mit entsprechenden Produktionslösungen. Zusammenfassende Darstellung der Risiken und Chancen Das Projekt- und das Absatzmarktrisiko für die Segmente Solar und Life Science sowie das Liquiditätsrisiko werden aus heutiger Sicht als die wesentlichen Risiken im Konzern angesehen. Das Segment Solar soll im laufenden Geschäftsjahr den größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Auch vor dem Hintergrund der Etablierung neuer Geschäftsbereiche bleibt die Entwicklung des Solarmarktes ein entscheidendes Kriterium für den zukünftigen Fortgang der Gesellschaft. Darüber hinaus plant die Gesellschaft mittelfristig einen wesentlichen Anstieg der Geschäftsaktivitäten im Segment Life Science. Bleiben die prognostizierten Umsätze für diese Segmente in den kommenden Jahren aus, würde dies zu negativen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES führen. Neben dem Kernsegment Solar kommt dem Segment Life Science in den kommenden Jahren eine zunehmende Bedeutung für die weitere Geschäftsentwicklung zu. Seite 53 von 67 Sollten sich Risiken mit der Auftragsbearbeitung von derzeitigen und zukünftigen Großprojekten verwirklichen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die gesamte Geschäftstätigkeit der Gesellschaft haben. Der Vorstand erwartet mit hoher Wahrscheinlichkeit, den planmäßigen Eingang der zu leistenden Teilzahlungen sowie die Unterzeichnung weiterer Großaufträge. Aus Sicht des Vorstands ist eine Durchfinanzierung auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung bis Ende 2024 überwiegend wahrscheinlich. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen. Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Seite 54 von 67 Umwelt und Nachhaltigkeit 1 Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG einen hohen Stellenwert. Der Vorstand und Aufsichtsrat legen dabei großen Wert auf eine langfristig ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Die Grundsätze der guten Unternehmensführung, auch bekannt als Corporate Governance, stellen sicher, dass Vorstand und Aufsichtsrat zielgerichtet und effizient zusammenarbeiten, die Interessen der Aktionäre und Mitarbeiter respektieren, angemessen mit Risiken umgehen, transparent handeln und bei allen unternehmerischen Entscheidungen Verantwortung übernehmen. Mit seinen Produkten für die Solartechnik leistet SINGULUS TECHNOLOGIES einen aktiven Beitrag zur Einführung und Verbreitung umweltfreundlicher Energieerzeugung. Das Unternehmen arbeitet kontinuierlich daran, seine Produkte zu verbessern, um den Prinzipien der Nachhaltigkeit zu entsprechen und den Energieverbrauch während des Betriebs zu senken. Schon bei der Konstruktion der Anlagen steht nachhaltiges Denken im Fokus. Zudem ist das Recycling von Verbrauchsmaterialien im Unternehmen selbstverständlich. SINGULUS TECHNOLOGIES hat ein Energiemanagementsystem implementiert und befolgt dabei bestimmte Regeln:  Der Energieverbrauch wird systematisch bewertet.  Die Energieströme werden erfasst und aktuell gehalten.  Maßnahmen zur Energieeinsparung werden geplant und umgesetzt.  Geplante Aktivitäten zur Verbesserung der Energieeffizienz werden kontinuierlich aktualisiert.  Der Vorstand veröffentlicht die Ziele des Energiemanagements. 1 Nicht geprüfte Aussagen Seite 55 von 67 Um die Energiepolitik umzusetzen, überwacht und steuert ein Energiemanagement- Beauftragter die Entwicklung. Alle strategischen und operativen Ziele sowie erforderliche Maßnahmen werden in einem Energiemanagement-Handbuch festgelegt, um die unternehmerische Sorgfaltspflicht zu gewährleisten. Im Jahr 2022 betrug der Gesamtenergieverbrauch an den Standorten Kahl am Main und Fürstenfeldbruck wie im Vorjahr etwa 6,1 GWh. Dieser Wert beinhaltet den Strom- und Gasverbrauch. Ein Teil der verbrauchten Energie wurde durch die firmeneigene Photovoltaikanlage am Standort in Fürstenfeldbruck selbst erzeugt. An beiden Standorten wurden die Hallen- und Außenbeleuchtung auf moderne und effiziente LED-Leuchtmittel umgestellt. SINGULUS TECHNOLOGIES betrachtet Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten, die diesen Grundsätzen folgen, entsprechend zu positionieren. Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt:  Umweltbewusstsein  Ressourcenschonung  Vermeidung unnötiger CO2-Belastung Seite 56 von 67 ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN NACH §§ 289a S. 1, 315a S. 1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT 1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Zum 31. Dezember 2022 betrug das Grundkapital der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 8.896.527.00 €, eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist gemäß § 6.4 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien gemäß § 6.5 der Satzung der Gesellschaft abweichend von § 60 AktG bestimmt werden. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien der Gesellschaft bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind gemäß den gesetzlichen Regelungen, die für auf den Inhaber lautende Stückaktien gelten, frei handelbar. 3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital im Umfang von mehr als 10 % der Stimmrechte Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Investoren, die durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt die Stimmrechtsschwellen gemäß § 33 WpHG an einem börsennotierten Unternehmen erreichen, über- oder unterschreiten, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 war nach Kenntnis der Gesellschaft nur Triumph Science and Technology Group Co., Ltd. („Triumph“) direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beteiligt, und zwar mit 16,75 % der Stimmrechte. Die von der Triumph gehaltenen Stimmrechte werden den folgenden Seite 57 von 67 Meldepflichtigen zugerechnet: Volksrepublik China und China National Building Material Group Co., Ltd („CNBM“). 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, bei denen die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar selbst ausüben, bestehen nicht. 6. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; Satzungsänderungen Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 84, 85 AktG. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Er kann gemäß § 84 AktG und § 7.1 der Satzung der Gesellschaft einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Es können gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG erfolgt die Änderung der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, sofern nicht die Satzung eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. Gemäß § 15.2 der Satzung der Gesellschaft genügt in den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert und sofern nicht durch das Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Der Aufsichtsrat ist nach § 5.2 und § 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die Seite 58 von 67 nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals. 7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien 7.1. Genehmigtes Kapital Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juli 2028 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.448.263,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Gleichzeitig wurde das bestehende Kapital 2018/I aufgehoben. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen: (1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; (2) soweit es erforderlich ist, um Inhaber oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten zustünde; (3) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; (4) wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt; (5) soweit es Seite 59 von 67 erforderlich ist, eine Prospektpflicht zu vermeiden, welche sich aus der Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen ergibt, sofern (i) die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, (ii) die Erlöse aus diesen ausgegebenen neuen Aktien zur Ablösung von Finanzverbindlichkeiten, beispielsweise der Anleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft mit WKN A2AA5H (ISIN: DE000A2AA5H5), verwendet werden, und (iii) der anteilige Betrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft zwanzig von Hundert (20 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. Auf die beiden vorgenannten Begrenzungen von 10 % bzw. 20 % sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %- bzw. 20 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2023/I festzulegen. 7.2. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 4.448.263,00 € durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/1). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS Seite 60 von 67 TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. 7.3. Ermächtigung zum Rückkauf Befugnisse des Vorstands, Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, bestehen nicht. 8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen Gemäß den Anleihebedingungen der von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Juli 2016 ausgegebenen Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 12.000.000,00 € sind Anleihegläubiger im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, ihre Schuldverschreibungen zu kündigen und deren unverzügliche Rückzahlung oder, nach Wahl der Gesellschaft, deren Ankauf durch die Gesellschaft oder einen Dritten zu einem Preis von 105,00 € je Schuldverschreibung zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Anleihegläubiger müssen die Put-Option innerhalb eines Zeitraums („Put- Ausübungszeitraum”) von 30 Tagen, nachdem die Mitteilung über den Kontrollwechsel veröffentlicht wurde, ausüben. Eine Ausübung der Put-Option wird jedoch nur wirksam, wenn innerhalb des Put-Ausübungszeitraums bei der Gesellschaft Put- Ausübungserklärungen von Anleihegläubigern im Gesamtbetrag von mindestens 25 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen eingegangen sind. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: (i) die Gesellschaft erlangt Kenntnis davon, dass eine Person Seite 61 von 67 oder gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer (direkt oder indirekt) von mehr als 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft geworden ist bzw. sind; oder (ii) die Verschmelzung der Gesellschaft mit einer oder auf eine dritte Person oder die Verschmelzung einer dritten Person mit oder auf die Gesellschaft, außer im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, in deren Folge die Inhaber von 100 % der Stimmrechte der Gesellschaft wenigstens die Mehrheit der Stimmrechte an dem überlebenden Rechtsträger unmittelbar nach einer solchen Verschmelzung halten. 9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind Die Vorstandverträge der SINGULUS TECHNOLOGIES AG enthielten historisch eine Change of Control-Klausel. Danach haben Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht, das sie berechtigt, ihr Dienstverhältnis innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Kontrollwechsel jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten außerordentlich zu kündigen. Wird das Sonderkündigungsrecht ausgeübt, so hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe der Summe (i) des zuletzt gezahlten Festgehalts für drei Jahre, (ii) der Summe der variablen Vergütungen (Boni), die für die letzten drei Jahre gezahlt wurden, sowie (iii) der Zuführung der Altersversorgung für drei Jahre. Ein Anspruch auf Sondervergütung besteht nur, wenn der Dienstvertrag zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Dasselbe gilt für den Fall der Beurlaubung oder der Kündigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft nach einem Kontrollwechsel. Mit Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck hat die Gesellschaft im August 2022 einen neuen Dienstvertrag abgeschlossen. Dieser neue Vertrag enthält entsprechend den Empfehlungen des DCGK keine Regelung für den Fall des Kontrollwechsels. Die oben genannte Regelung gilt folglich nur noch für Herrn Dipl.-Oec. Markus Ehret, dessen Vertrag im März 2024 ausläuft. Das von der Hauptversammlung am 19. Juli 2023 gebilligte Vergütungssystem sieht vor, dass zukünftige Vorstandsverträge keine Change-of-Control Regelung mehr enthalten sollen. Seite 62 von 67 Eine nähere Beschreibung ist im Vergütungsbericht 2022 enthalten, welcher auf der Webseite der SINGULUS TECHNOLOGIES AG einsehbar ist. Jahresabschluss nach HGB Der hälftige Verzehr des Grundkapitals nach HGB ist im Geschäftsjahr 2017 eingetreten und wurde zum 21. September 2017 gemeldet. Die außerordentliche Hauptversammlung erfolgte am 29. November 2017. Der Vorstand hat in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. Oktober 2021 sowie 19. Juli 2023 nochmals über den Verlust des Grundkapitals nach HGB der Muttergesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG berichtet. Dabei wurden die Hintergründe zum Verzehr des Eigenkapitals dargestellt, die im Wesentlichen auf den zeitlichen Verschiebungen der Umsatzrealisierung in HGB und IFRS sowie den operativen Verlusten aufgrund der Unterauslastung der Organisation in den vergangenen Jahren beruhten. Zum 31. Dezember 2022 betrug der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag -115,6 Mio. € (Vorjahr: -103,8 Mio. €). Die Entwicklung des handelsrechtlichen Eigenkapitals ist insbesondere von den verbleibenden Abnahmen der Anlagen der Fabrik in Meishan, China, sowie der Abarbeitung und Abnahme weiterer Großprojekte in den Segmenten Solar sowie Life Science abhängig. Darüber hinaus ist langfristig die planmäßige Entwicklung weiterer künftiger Großprojekte über die kommenden Jahre notwendig. Die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der ersten beiden CIGS-Fabriken des Kunden CNBM sowie die Verschiebung weiterer signifikanter Projekte in den vergangenen Geschäftsjahren haben wesentlich dazu beigetragen, dass eine Erholung des Eigenkapitals bis dato noch nicht eingetreten ist. Der Vorstand rechnet jedoch langfristig mit der Rückkehr zu einer positiven Eigenkapitalgröße. Darüber hinaus prüft der Vorstand derzeit weitere Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Zu den Risiken und Maßnahmen in Bezug auf die weitere Fortführung der Gesellschaft verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht. Seite 63 von 67 Im Folgenden wird auf die Effekte mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen. Insgesamt erzielte die Gesellschaft im Berichtsjahr Umsätze in Höhe von 47,0 Mio. € (Vorjahr: 43,2 Mio. €). Der Umsatz im Geschäftsbereich Solar betrug 17,0 Mio. € gegenüber 29,3 Mio. € im Vorjahresvergleich. Die Erlöse im Geschäftsbereich Life Science lagen mit 28,2 Mio. € über Vorjahresniveau (Vorjahr: 11,1 Mio. €). Im Geschäftsbereich Halbleiter lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr bei 1,8 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €). Seite 64 von 67 Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistung) in Höhe von 67,7 Mio. € ist dagegen gestiegen (Vorjahr: 54,5 Mio. €). In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 15,5 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) ist hauptsächlich der Verkaufserlös des Gebäudes in Fürstenfeldbruck in Höhe von 9,3 Mio. € enthalten. Der Materialaufwand erhöhte sich von 34,1 Mio. € auf 45,9 Mio. €. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand / Gesamtleistung) beträgt 67,8 % (Vorjahr: 62,6 %). Die leichte Erhöhung der Materialaufwandsquote ist im Wesentlichen bedingt durch niedrigere Margen der abgearbeiteten Kundenaufträge im Zusammenhang mit gestiegenen Einkaufspreisen. Der Personalaufwand in Höhe von 30,6 Mio. € (Vorjahr: 26,5 Mio. €) ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Vorjahr waren im Wesentlichen positive Effekte aus der Erstattung von Gehaltszahlungen im Rahmen des am 1. April 2020 beantragten Kurzarbeitsprogramms enthalten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigte die SINGULUS TECHNOLGIES AG im Jahresdurchschnitt 312 festangestellte Mitarbeiter (Vorjahr: 317 Mitarbeiter). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen entsprechend ihrer Zusammensetzung mit 14,5 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (14,4 Mio. €) und beinhalten größtenteils Rechts-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten (3,1 Mio. €, Vorjahr: 4,0 Mio. €), Raum- und Gebäudekosten (3,0 Mio. €, Vorjahr: 3,0 Mio. €), Aufwendungen aus Wertberichtigungen von Forderungen und Verkaufsprovisionen an verbundene Unternehmen (1,9 Mio. €, Vorjahr: 1,7 Mio. €), Kosten für Transport und Verpackung (1,4 Mio. €, Vorjahr: 1,2 Mio. €), Reisekosten (0,7 Mio. €, Vorjahr: 0,6 Mio. €) sowie sonstige Mietaufwendungen (0,3 Mio. €). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Das Zinsergebnis war mit -2,3 Mio. € negativ (Vorjahr: -2,7 Mio. €). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen lagen mit -2,5 Mio. € leicht unter Vorjahresniveau (Vorjahr: -2,7 Mio. €). Im Einzelnen betrugen die Zinsaufwendungen aus verbundenen Unternehmen (0,8 Mio. €, Vorjahr 0,8 Mio. €), aus begebenen Schuldverschreibungen (0,8 Mio. €, Vorjahr: 0,9 Mio. €) sowie aus der Betriebsmittelkreditlinie (0,1 Mio. €). Für das in 2022 refinanzierte, Seite 65 von 67 vorrangig, besicherte Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. € entfielen Bereitstellungsgebühren in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: Zinsaufwendungen 0,3 Mio. €). Im Ergebnis ergab sich ein Jahresfehlbetrag von -11,7 Mio. € (Vorjahr: -21,7 Mio. €). Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich mit 150,9 Mio. € zum 31. Dezember 2022 über Vorjahresniveau (Vorjahr: 149,5 Mio. €). Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 8,4 % und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 12,7 Mio. € (Vorjahr: 14,2 Mio. €). Die Sachanlagen betragen 5,1 Mio. € (Vorjahr: 6,7 Mio. €). Die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 216,5 Mio. € (Vorjahr: 203,5 Mio. €) überstiegen das Vorratsvermögen (131,7 Mio. €, Vorjahr: 112,7 Mio. €) zum Ende des Berichtsjahres. Der übersteigende Betrag wird passivisch innerhalb der Verbindlichkeiten (84,8 Mio. €, Vorjahr: 90,8 Mio. €) ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen resultieren im Wesentlichen aus den Aufträgen im Segment Solar und Life Science. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben, belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1,3 Mio. € und sind im Vergleich zum Vorjahr (1,0 Mio. €) leicht gestiegen. Die liquiden Mittel betrugen zum 31. Dezember 2022 16,7 Mio. € (Vorjahr: 26,9 Mio. €). Hiervon sind im Rahmen von Sicherheitshinterlegungen insgesamt 3,8 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt (Vorjahr: 15,1 Mio. €). Die verfügbaren liquiden Mittel lagen damit zum Ende des Berichtsjahrs bei 12,9 Mio. € (Vorjahr: 11,8 Mio. €). Das Eigenkapital verringerte sich im Berichtsjahr weiter um 11,8 Mio. €. Damit weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Berichtsjahresende einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von -115,6 Mio. € aus (Vorjahr: -103,8 Mio. €). Im Hinblick auf die Erwartung der Gesellschaft zur weiteren Entwicklung des Eigenkapitals nach HGB verweisen wir auf die Ausführungen zu Beginn dieses Kapitels. Zum 31. Dezember 2022 beträgt das Fremdkapital 150,9 Mio. € (Vorjahr: 149,5 Mio. €). Die Rückstellungen liegen über Vorjahresniveau und belaufen sich auf 26,6 Mio. € zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 23,1 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen betragen zum Seite 66 von 67 31. Dezember 2022 insgesamt 11,0 Mio. € (Vorjahr: 8,9 Mio. €) Hierin sind im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (6,5 Mio. €, Vorjahr: 4,2 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (1,1 Mio. €, Vorjahr: 0,7 Mio. €) sowie Rückstellungen für Gewährleistungen (0,8 Mio. €, Vorjahr: 1,0 Mio. €) enthalten. Die Verbindlichkeiten lagen mit 124,3 Mio. € zum 31. Dezember 2022 unter Vorjahresniveau (126,4 Mio. €). Hierin enthalten sind erhaltene Anzahlungen. Diese wurden mit den Vorräten verrechnet. Der übersteigende Betrag wird passivisch innerhalb der Verbindlichkeiten (84,8 Mio. €, Vorjahr: 90,8 Mio. €) ausgewiesen. Die Anleiheverbindlichkeit beläuft sich unverändert auf 12,6 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich von 13,3 Mio. € im Vorjahr auf 7,5 Mio. € zum 31. Dezember 2022. Darüber hinaus bestehen sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen in Höhe von 10,0 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €). Diese resultieren in voller Höhe aus der Aufnahme der Betriebsmittelkreditlinie. Prognose für das Geschäftsjahr 2023 2024 und 2025 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB Für das Geschäftsjahr 2023 prognostiziert die Gesellschaft steigende Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr 2022. Insgesamt rechnen wir für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB aufgrund der anstehenden finalen Abnahmen für das Geschäftsjahr 2023 mit Umsatzerlösen innerhalb einer Bandbreite von 125 Mio. € bis 135 Mio. €. Hierin sind vor allem die zeitlich verzögerten Endabnahmen der Maschinen für die CNBM-Großprojekte enthalten. Das Ergebnis vor Steuern soll im niedrigen, zweistelligen Millionenbereich liegen. Aufgrund von zeitlichen Verschiebungen der geplanten Großprojekte und damit einhergehend auch der zeitlichen Verschiebung der finalen Abnahmen in den Segmenten Solar und Life Science gehen wir im Jahr 2024 von einem Rückgang der Umsatzerlöse im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 aus. Das Ergebnis vor Steuern soll ausgeglichen sein. Im Geschäftsjahr 2025 gehen wir jedoch wieder von einem starken Umsatzniveau im Vergleich zu 2024 aufgrund der außergewöhnlich hohen Anzahl an Endabnahmen aus. Für das Ergebnis vor Steuern für 2025 rechnet die Gesellschaft mit einem deutlichen positiven Ergebnis im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Seite 67 von 67 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289f BZW. § 315d HGB 2 Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB sowie das Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung der Leitungs- und Überwachungsorgane des Unternehmens ist mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst und auf der Webseite der Gesellschaft unter www.singulus.de/de/investor-relations/corporate-governance.html zugänglich. Kahl am Main, 25. Oktober 2023 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Dipl.-Oec. Markus Ehret 2 Nicht geprüfte Aussagen