AI assistant
Singulus Technologies AG — Annual Report 2023
May 8, 2024
Preview isn't available for this file type.
Download source fileSingulus Technologies Aktiengesellschaft Singulus Technologies AG, Kahl am Main Bilanz zum 31. Dezember 2023 A k t i v a 31.12.2023 31.12.2022 TEUR TEUR TEUR TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 750 1.025 2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 3. Geleistete Anzahlungen 24 19 774 1.044 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.330 4.139 2. Technische Anlagen und Maschinen 702 506 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 613 480 4. Geleistete Anzahlungen 0 4.645 7 5.132 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 6.541 6.540 11.960 12.716 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8.803 6.684 2. Unfertige Erzeugnisse 100.367 117.269 3. Geleistete Anzahlungen 2.698 7.737 4. Erhaltene Anzahlungen -111.868 0 -131.690 0 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.834 1.334 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr TEUR 0 (Vorjahr TEUR 89) 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.365 3.224 3. Sonstige Vermögensgegenstände 995 6.194 666 5.224 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 10.938 16.735 17.132 21.959 C. Rechnungsabgrenzungsposten 469 639 D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Verlust 115.518 115.605 145.079 150.919 1 Singulus Technologies AG, Kahl am Main Bilanz zum 31. Dezember 2023 P a s s i v a 31.12.2023 31.12.2022 TEUR TEUR TEUR TEUR A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 8.896 8.896 II. Kapitalrücklage 19.697 19.697 III. Bilanzverlust -144.111 -144.198 IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 115.518 115.605 0 0 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.986 15.135 2. Steuerrückstellungen 462 465 3. Sonstige Rückstellungen 13.590 10.981 29.038 26.581 C. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 12.600 12.600 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000 10.000 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 52.695 84.784 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.199 7.513 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.763 7.892 6. Sonstige Verbindlichkeiten 24.784 1.549 - davon aus Steuern TEUR 324 (i.Vj. TEUR 552) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 220 (i.Vj. TEUR 0) 116.041 124.338 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 145.079 150.919 2 Singulus Technologies AG, Kahl am Main Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 2023 2022 TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 76.153 46.998 2 Erhöhung (+) / Verringerung (-) des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen -16.903 20.692 3. aktivierte Eigenleistung 0 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 28.247 15.528 - davon Erträge aus der Währungsumrechnung 279 TEUR (i. Vj. TEUR 220) 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -20.595 -34.693 -12.382 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -32.977 -11.155 -45.848 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -20.111 -24.615 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -4.247 -24.358 -5.975 -30.590 - davon für Altersversorgung 444 TEUR (i. Vj. TEUR 2.133) 7. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.679 -1.702 b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese -14.372 die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -12.700 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -14.460 - davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 74 TEUR (i. Vj. TEUR 467) 9. Erträge aus Beteiligungen 1.900 0 10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 119 234 - davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 119 (i. Vj. TEUR 234) 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2 0 - davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) - davon Erträge aus der Abzinsung TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen -535 -100 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.770 -2.481 - davon an verbundene Unternehmen TEUR 823 (i. Vj. TEUR 821) - davon Aufwendungen aus der Abzinsung TEUR 273 (i. Vj. TEUR 269) 14. Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -6 -9 15. Ergebnis nach Steuern 121 -11.738 16. Sonstige Steuern -34 -36 17. Jahresüberschuss (i. Vj. Jahresfehlbetrag) 87 -11.774 18. Gewinnvortrag (i. Vj. Verlustvortrag) -144.198 -132.424 19. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 0 0 20. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung 0 0 21. Bilanzverlust (i. Vj. Bilanzgewinn) -144.111 -144.198 SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main Anhang für das Geschäftsjahr 2023 __________ A. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschrif- ten für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der hälftige Verzehr des Grundkapitals nach HGB ist im Geschäftsjahr 2017 eingetreten und wurde zum 21. September 2017 gemeldet. Die außerordentliche Hauptversammlung erfolgte am 29. November 2017. Der Vorstand hat in der außerordentlichen Hauptver- sammlung vom 29. Oktober 2021 nochmals über den Verlust des Grundkapitals nach HGB der Muttergesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG berichtet. Dabei wurden die Hinter- gründe zum Verzehr des Eigenkapitals dargestellt, die im Wesentlichen in den zeitlichen Verschiebungen der Umsatzrealisierung verschiedener Großprojekte sowie in den opera- tiven Verlusten aufgrund der Unterauslastung der Organisation in den vergangenen Jah- ren beruhten. Zum 31. Dezember 2023 betrug der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehl- betrag -115,5 Mio. € (Vorjahr: -115,6 Mio. €). Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Im Zusammenhang mit bestehenden bestandsgefähr- denden Risiken verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten „Risikobericht“ und „Ausblick auf die Jahre 2024 und 2025“ des zusammengefassten Lageberichtes. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Num- mer HRB 6649 eingetragen. Nachfolgend wird die SINGULUS TECHNOLOGIES AG vereinfachend als Gesellschaft oder SINGULUS AG bezeichnet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverän- dert beibehalten. Im Einzelnen waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, 1 entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Auf die Anwendung des Wahlrechts zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB wurde verzichtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden wie folgt abgeschrieben: Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3 Jahre Geschäfts- oder Firmenwert 6 Jahre Technologie 6 Jahre Entwicklungsleistungen 8 Jahre Kundenstamm 10 Jahre ) Die Nutzungsdauer wurde auf Basis eines im Rahmen der Verschmelzung der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH erstellten Gutachtens für den Geschäfts- oder Firmenwert von der Gesellschaft in Anlehnung an die Nutzungsdauer für Technologie ebenfalls mit 6 Jahren festgelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellkosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Ab- schreibungen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, so- weit eine dauernde Wertminderung gegeben ist. Sofern die Gründe für eine außerplan- mäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch höchstens auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das Sachanlagevermögen wird über die folgenden Zeiträume abgeschrieben: Betriebsgebäude 25 Jahre Einbauten 10 - 15 Jahre Technische Anlagen und Maschinen 5 - 15 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 20 Jahre Behandlung der geringwertigen Anlagegüter: Seit dem Jahr 2021 wird aus Vereinfa- chungsgründen das steuerlich zulässige und vereinfacht auch in der Handelsbilanz ange- wandte Verfahren der Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter im Wert von mehr als 250,00 € bis zu einem Wert von 800 € angewendet. 2 Forschungszuschüsse werden erfolgswirksam im Jahr des Zugangs erfasst. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden ent- sprechende Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für die Wertminderungen nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, höchstens jedoch auf die historischen Anschaffungskosten. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit- hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwert- prinzips ermittelt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit dem gewogenen Durch- schnittswert oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis aktueller Stücklisten und Fertigungspläne zu Herstel- lungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fer- tigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung auch Fertigungs- und Materialge- meinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Bei unfertigen Erzeugnissen ohne kostendeckende Verkaufspreise werden Abwertungen nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Für eventuell absehbare kalkulierte Verluste wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lager- dauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Ihnen wird durch entsprechende Gängigkeits- und Reichweitenabschläge ausreichend Rechnung getragen. Darüber hin- aus werden zur Berücksichtigung potenzieller Verluste bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei halbfertigen Erzeugnissen und Baugruppen - aufgrund von Alterung oder Un- gängigkeit - weitere auf Einschätzung der Verwertbarkeit beruhende produktindividuelle Wertberichtigungen von bis zu 100 % vorgenommen. Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB werden die erhaltenen Anzahlungen offen von den Vorräten abgesetzt. Sofern sich daraus jedoch für die Vorräte insgesamt ein negativer Wert ergibt, wird der übersteigende Betrag auf der Passivseite als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichti- gungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge 3 berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschluss-Stich- tag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versi- cherungsmathematischen Grundsätzen mittels der so genannten “Projected Unit Credit Method” bewertet. Sie sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichti- gung eines künftigen Gehaltstrends von 2,50 % (Vorjahr: 2,50 %), eines Rententrends von 2,20 % (Vorjahr: 2,20 %) sowie einer Fluktuationsrate von unverändert 2,0 % ange- setzt. Die Abzinsung erfolgte mit einem Rechnungszinssatz von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) p. a. unter der Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Es wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ein Zinssatz, der dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre, der sich auf Basis einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, entspricht, verwendet. Hierbei wird der von der Deutschen Bundes- bank ermittelte und bekannt gegebene Abzinsungssatz herangezogen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB aus der Bewertung der Pensions- verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzins von 10 Jahren und dem durch- schnittlichen Marktzins von 7 Jahren beträgt T€ 171 (Vorjahr: T€ 785) und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Der im Pensionsaufwand enthaltene Zinsanteil wird unter den Zinsen und ähnlichen Auf- wendungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellun- gen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Das Abzinsungswahlrecht für ursprünglich langfristige Rückstellungen, welche am Ab- schlussstichtag nur noch eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aufweisen, wird ausgeübt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4 Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenstän- den, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge wurden die Beträge der sich ergebenden Steu- erbe- und -entlastung mit dem erwarteten Steuersatz in Höhe von 29,13 % zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Im Geschäftsjahr 2023 fielen im Wesentlichen aktive latente Steuern an; diese sind vor allem auf temporäre Differenzen im Bereich der Forderungen, Vorräte, Pensionsrückstellungen sowie der Verlust- und Zinsvorträge zurückzuführen. Die Aktivierung aktiver latenter Steuern unterbleibt jedoch in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wur- den grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Imparitäts- und das Anschaffungskostenprinzip beachtet. 5 C. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Ab- schreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Im Berichtsjahr wurden von den zur Vermietung aktivierten Blulines im Vermietvermögen keine Anlagen verkauft, es verbleiben noch unverändert zwei Anla- gen im Anlagevermögen. Im Vermietvermögen zugegangen ist eine POLYCOATER-An- lage, welcher als Pilotanlage bei einem Kunden installiert ist. Es besteht eine Kaufoption. 2. Angaben zum Anteilsbesitz Beteiligung Eigenkapital Ergebnis % T€ T€ Inland SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main, Deutschland 100 9 -2 SINGULUS New Heterojunction Technologies GmbH, Kahl am Main, Deutschland 100 -320 9 Ausland* SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA 100 8.966 -601 SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc., Windsor, USA 100 -659 0 SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA Pacific Pte. Ltd., Singapur 100 2.295 758 SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien 98,8 -5.871 -186 SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE S.A.R.L., Sausheim, Frankreich 100 318 -32 SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Ltd. Taipeh, Taiwan 100 -1.820 82 SINGULUS TECHNOLOGIES SHANGHAI Co., Ltd., Shanghai, China 100 -594 -232 STEAG HamaTech Asia Ltd. Hongkong, China 100 0 0 HamaTech USA Inc., Austin/Texas, USA 100 -1.158 -71 * Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen nach IFRS entnommen Die SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA, hält eine Beteiligung von 100 % an der SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc. 1,2 % der Beteiligung an der SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda. wer- den von der New Heterojunction Technologies GmbH gehalten. 6 Die STEAG HamaTech Asia Ltd. hat ihren operativen Geschäftsbetrieb im April 2003 ein- gestellt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren zum Bilanzstichtag voll- ständig aus Lieferungen und Leistungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit ihren Tochterunternehmen. 4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Von den am Bilanzstichtag ausgewiesenen liquiden Mitteln in Höhe von T€ 10.938 kann die Gesellschaft über T€ 3.247 (Vorjahr: T€ 3.764) nicht frei verfügen, da sich diese Mittel zwecks Sicherung im Wesentlichen von Avallinien auf Sperrkonten befinden. 5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der am Bilanzstichtag ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesent- lichen das Agio zur Anleihe, abgegrenzte Vorauszahlungen zu Nutzungs- und Wartungs- verträgen, Leasing-Vereinbarungen, Finanzierungsverträgen und Mitgliedsbeiträgen. Nach § 250 HGB wurde hier das Wahlrecht in Anspruch genommen, die Erhöhung des Erfüllungsbetrages der Verbindlichkeiten aus der Anleihe in den aktiven Rechnungsab- grenzungsposten auszuweisen, wobei dieser Betrag ratierlich über die Laufzeit aufgelöst wird. 6. Eigenkapital Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2017 hatte der Vorstand den hälftigen Verzehr des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.1 AktG angezeigt sowie in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. Oktober 2021 nochmals über den Verlust des Grundkapitals nach HGB der Muttergesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG berichtet. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB weiterhin einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf € 8.896.527,00 und ist eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien zum Nennbetrag von je € 1,00. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen beste- hen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien. Das genehmigte Kapital wurde in der Hauptversammlung vom 14. Dezember 2023 neu gefasst: Der Vorstand ist laut aktueller Satzung ermächtigt, folgende Veränderungen des Grund- kapitals vorzunehmen: 7 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Auf- sichtsrates bis zum 18. Juli 2028 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 4.448.263,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von € 1,00 zu er- höhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugs- recht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mit- telbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen: • soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; • soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der Singulus Technolo- gies Aktiengesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgege- ben worden sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wand- lungsrechte bzw. nach Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde; • für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unterneh- men, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen. • wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben wer- den, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundka- pital der Gesellschaft zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht über- steigt. • soweit es erforderlich ist, eine Prospektpflicht zu vermeiden, welche sich aus der Aus- gabe neuer Aktien gegen Bareinlagen ergibt, sofern (i) die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, (ii) die Erlöse aus diesen ausgegebenen neuen Aktien zur Ablösung von Finanzverbindlichkeiten, beispielsweise der Anleihe der Singulus Technologies Aktiengesellschaft mit WKN A2AA5H (ISIN: DE000A2AA5H5), verwendet werden, und (iii) der anteilige Betrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien am Grundkapital der 8 Gesellschaft zwanzig von Hundert (20 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ein- tragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – sofern dieser Betrag nied- riger ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt; • Auf die beiden vorgenannten Begrenzungen von 10 % bzw. 20 % sind diejenigen Ak- tien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit die- ser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %- bzw. 20 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldver- schreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung un- ter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Ein- zelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2023/I festzulegen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert T€ 19.697. 7. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personal- kosten (T€ 3.094; Vorjahr: T€ 6.528), Drohverlustrückstellungen (T€ 95; Vorjahr: T€ 104), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 760; Vorjahr: T€ 1.058), Rückstellun- gen für nachlaufende Herstellungskosten (T€ 445; Vorjahr: T€ 10) sowie Rückstellungen für Gewährleistungen (T€ 7.477; Vorjahr: T€ 800), ferner T€ 1.022 für mögliche Sankti- onsverfahren aufgrund der verspäteten Veröffentlichung der Abschlüsse 2020 – 2022. Zur Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistungsaufwendungen kommen Schätzver- fahren zur Anwendung. Hierbei werden die tatsächlich angefallenen Gewährleistungsauf- wendungen im Garantiezeitraum in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten oder zu den erzielten Umsatzerlösen gesetzt und entsprechende Prozentsätze aus den Erfah- rungswerten pro Produktart abgeleitet. Für die angemietete Produktionsstätte am Stand- ort Fürstenfeldbruck wurde eine Drohverlustrückstellung aufgrund eines partiellen Leer- stands des Gebäudes über die verbleibende Restmietzeit gebildet. Der Teil der Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird mit dem laufzeitadäquaten, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz diskontiert. Bis zum dritten Quartal 2022 wurden am Standort in Fürstenfeldbruck Produktionsanlagen für nasschemische Prozesse entwickelt und gefertigt. Die Fertigung wurde im vierten 9 Quartal 2022 nach Kahl am Main verlagert und gleichzeitig ein Kompetenzzentrum für Nasschemie mit Funktionen der mechanischen und elektrischen Konstruktion, Entwick- lung und Verfahrenstechnik am Standort in Puchheim aufgebaut. In diesem Zusammen- hang wurden für den Standort Fürstenfeldbruck ein Sozialplan aufgelegt. In den Perso- nalrückstellungen sind daraus zum Stichtag noch Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von T€ 71 enthalten. 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 7.763 (Vor- jahr: T€ 7.892) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus einem Darlehen gegen- über der Gesellschaft in USA. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit Gesamt über 1 bis 5 bis 1 Jahr über 5 Jahre Abschlussposten Jahre T€ T€ T€ T€ 1. Anleihen 0 12.600 0 12.600 (Vorjahr) 0 12.600 0 12.600 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000 0 0 10.000 (Vorjahr) 10.000 0 0 10.000 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 52.695 0 0 52.695 3. (Vorjahr) 84.784 0 0 84.784 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.098 101 0 8.199 (Vorjahr) 7.513 0 0 7.513 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.763 0 0 7.763 5. (Vorjahr) 7.892 0 0 7.892 6. Sonstige Verbindlichkeiten 24.784 0 0 24.784 (Vorjahr) 1.514 35 0 1.549 Gesamtsumme 103.340 12.701 0 116.041 (Vorjahr) 111.703 12.635 0 124.338 Zur besseren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden die Darle- hensverbindlichkeiten, die im Vorjahr unter dem Bilanzposten ‚Sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen‘ ausgewiesen wurden, ab diesem Geschäftsjahr und für das 10 Vorjahr unter dem Bilanzposten ‚Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten‘ ausgewie- sen. Es wurde in der Gläubigerversammlung vom 6. Mai 2021 der Verlängerung der Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 22. Juli 2026 zugestimmt. Die Verzinsung wurde für die komplette Laufzeit auf 4,5 % p.a. festgelegt. Die Erhöhung des Rückzahlungsbetrages um 5 % wurde beschlossen. Diese Erhöhung gilt auch bei vorzeitiger Rückzahlung der An- leihe. Als Sicherheiten für die Schuldverschreibungen dienen Zahlungsmittel, Forderungen, Vor- räte, Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte der SINGULUS TECHNOLO- GIES AG. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Betriebsmitteldarlehen mit der Laufzeit von bis zu einem Jahr. Der Gesellschaft stehen Avallinien in Höhe von T€ 20.750 (Vorjahr: T€ 20.750) zur Verfü- gung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit T€ 3.027 (Vorjahr: T€ 3.546) ausge- nutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinter- legt. 11 D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzrealisierung in Projektgeschäften erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinba- rungen, die sich auf die finale Endabnahme bzw. auf alternative Regelungen zur finalen Umsatzlegung beziehen (z.B. individuell ausgehandelte Vereinbarungen wie latest-Klau- seln, welche nach einer gewissen Laufzeit der Anlage automatisch den Umsatz definie- ren). 2. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in T€ gliedern sich nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt: 2023 2022 Inland 43.643 3.184 EU 8.793 1.859 China 2.898 9.774 Übriges Ausland 20.819 32.182 76.153 46.999 Abzüglich Erlösschmälerungen 0 -1 76.153 46.998 Die auf das übrige Ausland entfallenden Umsatzerlöse wurden insbesondere in Asien und den USA erzielt. Nach Tätigkeitsgebieten teilen sich die Umsätze in T€ wie folgt auf: 2023 2022 Solar 20.992 16.945 Life Science 42.022 28.051 Halbleiter 12.694 1.741 Sonstiges 445 262 76.153 46.999 Abzüglich Erlösschmälerungen 0 -1 76.153 46.998 3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Geschäftsjahr im Wesentlichen Erträge aus der ertragswirksamen Ausbuchung erhaltener Anzahlungen aufgrund der Insolvenz eines Kunden, die in Höhe von T€ 24.068 als periodenfremde Erträge anzusehen sind. Im Vorjahr betrafen die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus 12 Anlagenabgängen im Zusammenhang mit der Schließung des Standortes in Fürstenfeld- bruck. Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Er- träge in Höhe von T€ 3.200 (Vorjahr: T€ 2.819), die im Wesentlichen Erträge aus der Auf- lösung von Rückstellungen betreffen. 4. Personalaufwendungen Das Unternehmen machte von der gesetzlichen Regelung der Auszahlung einer steuer- freien Auszahlung eines Inflationsausgleiches Gebrauch. 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö- gens und Sachanlagen sowie Abschreibungen auf das Umlaufvermögen In den Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen sind wie im Vorjahr keine perioden- fremden Aufwendungen enthalten. Die Methode der Abschreibung der GWG wurde ge- mäß Wahlrecht im Jahr 2021 geändert. Die aktivierten GWG werden ab diesem Jahr im Anschaffungsjahr abgeschrieben, die vormalige Methode der Poolabschreibung läuft ent- sprechend 2024 aus. Die periodenfremden Abschreibungen auf das Umlaufvermögen enthalten nicht übliche Wertberichtigungen auf noch nicht abgenommene Anlagen, ausgeliefert an einen mittler- weile insolventen Kunden. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 278 (Vorjahr: T€ 10) enthalten. 7. Erträge aus Beteiligungen In den Erträgen aus Beteiligungen wird im Berichtsjahr die Dividende der Tochtergesell- schaft SINGULUS ASIA PACIFIC Pte. Ltd. Singapur gezeigt. 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 erfolgten Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 58 (Vorjahr: T€ 100). Ferner wurde ein Beteiligungsbuch- wert in Höhe von T€ 477 wertberichtigt. 13 E. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar: 2023 Vertrieb / Kundendienst 67 Montage, Produktion und Logistik 74 Forschung und Entwicklung 112 Verwaltung (ohne Vorstände) 27 280 2. Organe der Gesellschaft Der Aufsichtsrat besteht aus den im Folgenden aufgeführten Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden: Ausgeübter Beruf Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. ande- ren Kontrollgremien Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz Bauingenieur Keine Dr. Silke Landwehrmann1 Diplom-Kauffrau, Stellvertretende Aufsichts- ratsvorsitzende der Vorstandsvorsitzende der Wuppermann AG, Aumund Foundation, Rheinberg Leverkusen Martina Rabe2 Dipl. Bankbetriebswirtin, keine Senior Consultant bei Norton Rose Fulbright LLP, Stuttgart Dr. rer. nat. Rolf Blessing3 Dipl.-Physiker, Keine Geschäftsführer der B.plus Beschichtungen Projekte Gutachten, Bad Karlshafen Dr. Changfeng Tu4 Rechtsanwalt Keine Denan Chu5 Ingenieur (Mechanik / Elektronik), Board Member bei China National Equipment Group Board Secretary General Counsel Corporation und Chief Compliance Officer bei Triumph Science and Technology Group Co. Ltd., Peking 1 Aufgrund Beschluss des Amtsgerichtes Aschaffenburg vom 17. Januar 2024 abberufen; siehe hierzu auch Angabe zu Ereignissen nach dem Abschlussstichtag 2Aufgrund Beschluss des Amtsgerichtes Aschaffenburg vom 17. Januar 2024 bestellt; siehe hierzu auch Angabe zu Ereig- nissen nach dem Abschlussstichtag 3 Austritt am 19. Juli 2023 zur ordentlichen Hauptversammlung nach Ende der Vertragslaufzeit 4 Am 19. Juli 2023 von der ordentlichen Hauptversammlung gewählt 5 Auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2023 in den Aufsichtsrat gewählt 14 Gemäß Satzung erhält der Aufsichtsrat für einen 12-Monatszeitraum seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von T€ 40. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, die stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Zu- sätzlich werden Auslagen und die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet. Die Bezüge des Aufsichtsrats belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf T€ 180. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats Auslagen in Höhe von T€ 1 er- stattet. Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2023 unverändert aus den folgenden Mitgliedern, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführten: • Dr.-Ing. Stefan Rinck (CEO) Vorsitzender des Vorstands; Vorstand für Vertrieb, Technik, Forschung und Entwick- lung, Produktion sowie Strategie und Auslandsaktivitäten • Dipl.-Oec. Markus Ehret (CFO) Vorstand für Finanzen, Controlling, Investor Relations, Einkauf, Personal, IT und ESG 3. Der Vorstand hat im Berichtszeitraum folgende Gesamtbezüge erhalten: 2023 Komponenten Fixe Sonstige Variable mit langfristiger Gesamt Vergütung Vergütung Vergütung Anreizwirkung T€ T€ T€ T€ T€ Dr.-Ing. Stefan Rinck 440 52 106 104 702 Dipl.-Oec. Markus Ehret 300 34 72 69 475 740 86 178 173 1.177 Die Vorstandsbezüge des Vorjahresvergleichszeitraums gliedern sich wie folgt auf: 2022 Komponenten Fixe Sonstige Variable mit langfristiger Gesamt Vergütung Vergütung Vergütung Anreizwirkung T€ T€ T€ T€ T€ Dr.-Ing. Stefan Rinck 440 48 88 226 802 Dipl.-Oec. Markus Ehret 300 32 160 151 643 Dr. rer. nat. Christian Strahberger[1] 250 5 50 0 305 990 85 298 377 1.750 [1] Zum 31. Oktober 2022 ausgetreten 15 Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vor- ständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Dieser beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ab 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 31,58 %. Der jährliche Aufwand für die Gesell- schaft im Geschäftsjahr 2023 betrug T€ 359 (Vorjahr: T€ 447), wovon T€ 264 (Vorjahr: T€ 264) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und T€ 95 (Vorjahr: T€ 95) auf Herrn Markus Ehret entfielen Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 0,5 Mio. € ausbezahlt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2023 insge- samt 5,6 Mio. €. Des Weiteren wurde von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten: 2023 2022 Stück Stück Dr.-Ing. Stefan Rinck 122 122 Dipl.-Oec. Markus Ehret 43 43 165 165 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich zum 31. De- zember 2023 auf T€ 938 (Vorjahr: T€ 765), hiervon sind T€ 398 in einem Jahr fällig. Diese resultieren im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverpflichtungen für KFZ-Leasing, Lea- singverpflichtungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung und Gebäudeleasing für Be- triebstätten. 5. Derivative Finanzinstrumente Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen durch den Ein- satz derivativer Finanzinstrumente ab. Für die Absicherung werden Devisenterminge- schäfte eingesetzt. Die buchhalterische Abbildung erfolgt nicht als Bewertungseinheit. Zum 31. Dezember 2023 waren Devisentermingeschäfte für zukünftige Fremdwährungs- transaktionen in Höhe von T€ 2.897 abgeschlossen (Vorjahr: T€ 1.595). 16 6. Mitteilungen gemäß § 40 / § 41 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Gemäß §§ 40, 41 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wurden an den folgenden Terminen die unten genannten Meldungen veröffentlicht: 22. März 2021 Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 22. März 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, seit dem 16. März 2021 10,17 % (das entspricht 904.880 Stimmrechten) beträgt. Stimm- rechte in Höhe von 10,17 % sind der FPM Funds SICAV Luxembourg zuzuordnen. 19. März 2019 Herr Clemens Jakopitsch hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 15. März 2019 mitge- teilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 6,21 % (das entspricht 552.688 Stimmrechten) beträgt. Davon sind Herrn Clemens Jakopitsch 45.452 Stimmrechte gemäß § 33 WpHG direkt und 507.236 Stimm- rechte gemäß § 34 WpHG zugeordnet. 26. September 2018 The People's Republic of China, Peking, Volksrepublik China, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 20. September 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 13,11 % (das entspricht 1.166.487 Stimmrechten) beträgt. Weiterhin hält sie 3,64 % Anteile (das entspricht 323.510 Stimmrechten) an Instrumenten i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG. Die Stimmrechte sind der Triumph Science and Technology Group Co., Ltd gemäß § 34 WpHG zuzu- rechnen. Zusätzlich wurden wir am 22. Januar 2019 darüber informiert, dass, im Rahmen der Min- derheitsbeteiligung, weitere 3,64 % (das entspricht 1.166.487 Stimmrechten) in einem zweiten Schritt erworben wurden und der Eigentumsübergang der Aktien an die Triumph Science and Technology Group Company, LLC, einer 100%igen Tochtergesellschaft von China National Building Materials, Peking, China (CNBM), erfolgt ist. Die Aktionärsstruktur der SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit einer Beteiligung über 5 % ist auf der Homepage unter https://www.singulus.com/de/aktie/ veröffentlicht. 17 7. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Berichtsjahr an die SINGULUS TECHNOLOGIES AG berechnete Gesamthonorar beträgt T€ 556 (Vorjahr: T€ 433) und betrifft wie im Vorjahr ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Von dem Aufwand in Höhe von T€ 556 be- treffen T€ 459 Prüferhonorare für das Jahr 2023, T€ 110 Prüferhonorare für das Jahr 2022 sowie T€ 13 ertragswirksam aufgelöste Beträge nicht in Anspruch genommener Rückstel- lungen für das Jahr 2022. 8. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen Die China Building Material International Technology Investment Co. Ltd., Hong Kong/China (CBMITI), eine Schwestergesellschaft des Hauptaktionärs Triumph Science and Technologies Group Co. Ltd., Beijing/China (Triumph), hat mit Vertrag vom 3. Februar 2023 ein unverzinsliches Darlehen im Volumen von 20,0 Mio. € gewährt. 9. Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde zuletzt im Mai 2023 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.singulus.com/de/corporate-governance/ dauerhaft öffent- lich zugänglich gemacht. 10. Konzernzugehörigkeit Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG stellt als Mutterunternehmen einen Konzernab- schluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. 11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zusammensetzung des Aufsichtsrates Frau Dr. rer. pol. Silke Landwehrmann hat ihr Amt als Aufsichtsrätin der SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus persönlichen Gründen zum 17. Januar 2024 niedergelegt. Frau Martina Rabe, Dipl. Bankbetriebswirtin, wurde dem zuständigen Amtsgericht durch den Vorstand als Ersatzmitglied vorgeschlagen und durch das Gericht mit Wirkung zum 17. Januar 2024 bis zur nächsten Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats be- stellt. 18 Mit Wirkung zum 24. Januar 2024 wurde die Satzung der Gesellschaft geändert. Hiernach ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft, um ein viertes Mitglied zu erweitern. Auf Vorschlag des Aufsichtsrats wurde Herr Denan Chu von der Hauptversammlung am 14. Dezem- ber 2023 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Wahl von Herrn Chu wurde mit der Eintragung der Satzungsänderung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats rechtswirksam. Weitere berichtspflichtige Ereignisse sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht einge- treten. Kahl am Main, 29. März 2024 Der Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Markus Ehret 19 Anlage zum Anhang Singulus Technologies AG Kahl am Main Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte Buchwerte 1.1.2023 Zugänge Umgliederung Abgänge 31.12.2023 1.1.2023 Zugänge Umgliederung Abgänge 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 22.369 4 0 5.656 16.717 21.344 280 0 5.657 15.967 750 1.025 2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 19 5 0 0 24 0 0 0 0 0 24 19 22.388 9 0 5.656 16.741 21.344 280 0 5.657 15.967 774 1.044 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 24.060 61 0 1 24.120 19.921 871 0 1 20.791 3.329 4.139 2. Technische Anlagen und Maschinen 6.305 486 0 13 6.778 5.799 290 0 14 6.075 703 506 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.076 365 7 937 6.511 6.596 238 0 936 5.898 613 480 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7 0 -7 0 0 0 0 0 0 0 0 7 37.448 912 0 951 37.409 32.316 1.399 0 951 32.764 4.645 5.132 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 11.496 478 0 0 11.974 4.956 477 0 0 5.433 6.541 6.540 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.960 58 0 0 4.018 3.960 58 0 0 4.018 0 0 15.456 536 0 0 15.992 8.916 535 0 0 9.451 6.541 6.540 75.292 1.457 0 6.607 70.142 62.576 2.214 0 6.608 58.182 11.960 12.716 Zusammengefasster Lagebericht des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLOGIES AG SINGULUS TECHNOLOGIES erhielt die Bestätigungsvermerke für ihre Jahresabschlüsse 2020 und 2021 im April 2023, nachdem sich der zuständige Abschlussprüfer von der positiven Fortführungsprognose des Unternehmens hinreichend überzeugt hatte. Im Mai 2023 wurde die Baker Tilly GmbH & Co. KG turnusmäßig zum neuen Abschlussprüfer ernannt und erteilte am 29. Oktober 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Einzel- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2022. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr und endete am 31. Dezember 2023. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 (5) HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell und Segmente des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns SINGULUS TECHNOLOGIES (im Folgenden auch als Gesellschaft oder Unternehmen bezeichnet) ist ein global agierendes High-Tech-Maschinenbauunternehmen, das auf Entwicklung, Herstellung und Vertrieb in Bereichen wie Vakuum-Beschichtungstechnik, Oberflächentechnik, Nasschemie und thermischer Prozesstechnik spezialisiert ist. Das Angebot umfasst den Verkauf von Anlagen und Serviceleistungen. Seite 1 von 68 Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist in drei Segmenten gegliedert. Diese umfassen: Segment Solar Im Segment Solar konzentriert sich SINGULUS TECHNOLOGIES auf Prozesse und Anlagen zur Herstellung von kristallinen Solarzellen sowie Dünnschicht-Solarzellen auf Basis von Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) und Cadmiumtellurid (CdTe). Das Unternehmen bietet unter anderem Vakuum-Beschichtungsanlagen, thermische Prozessanlagen und nasschemische Behandlungsanlagen an. Das Arbeitsgebiet der kristallinen Silizium-Solarzellen umfasst zudem Hochleistungs-Zellkonzepte wie HJT- (Heterojunction), IBC- (Interdigitated Back Contact) und TOPCon- (Tunnel Oxide Passivated Contacts) Solarzellen sowie Tandem-Solarzellen wie Perowskit-Tandem- Solarzellen. Darüber hinaus bietet SINGULUS TECHNOLOGIES komplette Produktionslinien für die Herstellung von Solarzellen und -modulen an. Segment Life Science Das Segment Life Science umfasst Produktlösungen für die Medizintechnik, dekorative Schichten und das Arbeitsgebiet Datenspeicher. Im Bereich der Medizintechnik bietet das Unternehmen Vakuum-Beschichtungsanlagen zur Veredelung von Oberflächen sowie verschiedene nasschemische Reinigungsanlagen für medizinische Anwendungen und den Konsumgüterbereich an. Für den Konsumgüterbereich wurden Produktionslinien wie DECOLINE II und die Inline-Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage POLYCOATER entwickelt. Zusätzlich vertreibt SINGULUS TECHNOLOGIES die Produktionsanlage MEDLINE, die für medizintechnische Anwendungen wie die Herstellung von Kontaktlinsen Seite 2 von 68 eingesetzt wird. Im Bereich Datenspeicher konzentrieren sich die Aktivitäten hauptsächlich auf das Ersatzteil- und Servicegeschäft. Segment Halbleiter Im Segment Halbleiter ist SINGULUS TECHNOLOGIES als Hersteller fortschrittlicher Vakuum-Beschichtungsanlagen für MRAM, Dünnschichtköpfe, Sensoren, Induktoren und weitere Halbleiteranwendungen tätig und als Partner bei der Entwicklung und Fertigung der unterschiedlichen Komponenten beteiligt. Die Anlagenplattform TIMARIS ist modular aufgebaut und kann mit verschiedenen Prozess- und Zusatzmodulen für die unterschiedlichen Anwendungen ausgestattet werden. Konzernstruktur Die Konzernleitung sowie die Abteilungen Konstruktion, Entwicklung, Einkauf und Vertrieb und die zentralen Funktionen des Unternehmens sind in der Unternehmenszentrale in Kahl am Main ansässig. Dort werden Maschinen und Anlagen für alle Segmente gefertigt. Für nasschemische Prozesse wurde ein Kompetenzzentrum für Nasschemie mit Funktionen der mechanischen und elektrischen Konstruktion, Entwicklung und Verfahrenstechnik am Standort in Puchheim aufgebaut. Seite 3 von 68 Das Geschäft der Gesellschaft mit Anlagen und Maschinen wird durch ein weltweites Ersatzteil- und Servicegeschäft ergänzt. Die entsprechenden Umsatzerlöse und Aufwendungen werden den jeweiligen Segmenten zugeordnet. SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen wichtigen Regionen der Welt und bietet weltweit Beratungs- und Serviceleistungen an. Eigenständige Tochtergesellschaften in Schlüsselregionen werden durch ein Netzwerk von Vertretungen unterstützt. Ziele und Strategie Erschließung von Märkten mit vielversprechendem Wachstumspotenzial SINGULUS TECHNOLOGIES richtet den Fokus auf Märkte, in denen die Anlagen eine einzigartige Positionierung gegenüber Wettbewerbern ermöglichen und einen Mehrwert für die Kunden schaffen. Das Ziel ist die Erschließung von Märkten mit hohem Wachstumspotenzial. Zur Erweiterung ihres Maschinen- und Anlagenportfolios setzt das Unternehmen sowohl auf interne Entwicklungen als auch auf geförderte Partnerschaften mit Kunden und Forschungseinrichtungen. 2022 erweiterte SINGULUS TECHNOLOGIES sein Spektrum mit Beschichtungstechnologien für den Wasserstoffbereich, neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung in den Segmenten Solar und Life Science. Seite 4 von 68 Segment Solar Fokus auf neue Zellkonzepte - Weiterhin hohe Bedeutung der Dünnschicht-Solartechnik für den positiven Geschäftsverlauf SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt, testet und optimiert seine Anlagenkonzepte laufend für den Einsatz in der Fertigung neuer Solarzellen wie HJT, TOPCon und IBC passivierte Kontakte und Tandemzellen, um diese erfolgreich in die industrielle Massenproduktion zu bringen. Das umfangreiche Portfolio von SINGULUS TECHNOLOGIES umfasst Maschinen und Anlagen für: • PVD-Vakuum-Dünnfilmbeschichtung (Sputtern und Aufdampfen) • CVD-Vakuum-Dünnfilmbeschichtung (PECVD) • Kantenpassivierung von Zellen mit Plasmatechnologie • Nasschemische Verfahren • Spezifische thermische Verfahren zur Optimierung der Schichteigenschaften • Eine Kombination aus Vakuum, nasschemischen und thermischen Prozesstechnologien für die Herstellung von Tandem-Solarzellen Trotz des Fokus auf neue Zellkonzepte bleibt die Dünnschicht-Solartechnik von großer Bedeutung für den positiven Geschäftsverlauf des Unternehmens. In Zusammenarbeit mit dem Schlüsselkunden China National Building Materials (CNBM) arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES weiter an der Einführung einer neuen Generation von CISARIS-Selenisierungsanlagen für den Einsatz von CIGS-Solartechnologie. Die neue Anlagengeneration führt nach ersten Ergebnissen zu einer deutlichen Leistungssteigerung und bietet erhebliche Kostenvorteile. Die erste Anlage des neuen Typs CISARIS X3 wird im ersten Halbjahr des Jahres 2024 ausgeliefert. Zusätzlich bietet SINGULUS TECHNOLOGIES auch Anlagen für Dünnschicht-Solarzellen nach dem CdTe-Verfahren an. Erste Beschichtungsanlagen wurden bereits geliefert; eine neue Maschine, die nach dem Prinzip der Close-Space Sublimation (CSS)-Technologie arbeitet, wird ebenfalls im Jahr 2024 ausgeliefert. Zudem arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES an der Entwicklung neuer Anlagenkonzepte für die eine neue Generation von Solarzellen – der sogenannten Tandemtechnik mit Perowskit-Materialien. Hier werden verschiedene Technologien verknüpft. Sie können dadurch zu einer Leistungssteigerung der Zellen führen. Seite 5 von 68 Segment Life Science Innovative Nutzung bestehender Kernkompetenzen Die Medizintechnik ist nach Ansicht der Gesellschaft langfristig einer der wichtigen Wachstumsmärkte. Daher arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES aktiv an der Weiterentwicklung nasschemischer Prozessanlagen zur Reinigung und Beschichtung von Kontaktlinsen. Darüber hinaus beobachtet SINGULUS TECHNOLOGIES ein wachsendes Interesse an umweltfreundlichen und kostengünstigen Lösungen für die Oberflächenveredelung in der Automobil-, Konsumgüter- und Verpackungsindustrie. Neben den bestehenden Beschichtungslösungen bietet das Unternehmen komplette Lackiereinheiten für diesen Markt an. Für den Einsatz in der Wasserstofftechnologie arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES unter anderem an der Entwicklung und Optimierung der Beschichtung metallischer Bipolarplatten für den Einsatz in Brennstoffzellen und Elektrolyseuren in naher Zukunft. Im Bereich der Datenspeicherung konzentriert sich das Unternehmen in den kommenden Jahren hauptsächlich auf das weltweite Ersatzteil- und Servicegeschäft für die umfangreiche installierte Anlagenbasis. Dadurch möchte SINGULUS TECHNOLOGIES den Support für seine Kunden sicherstellen und eine optimale Nutzung der vorhandenen Anlagen gewährleisten. Segment Halbleiter Produktionsanlagen für neue Anwendungen stehen im Fokus SINGULUS TECHNOLOGIES setzt weiterhin den Fokus auf die Entwicklung von Produktionsanlagen für verschiedene Anwendungen in der Halbleitertechnik, Sensortechnik und den magnetischen Schichten. Bisher standen Anwendungen wie MRAM oder Thin- Film-Heads im Zentrum der Aktivitäten. SINGULUS TECHNOLOGIES konnte sich als Marktführer bei der Anwendung von magnetischen TMR/GMR-Sensoren etablieren und mehrere führende Sensor-Hersteller mit Anlagen beliefern. Sowohl Sensoren als auch Induktoren sind wichtige Bauteile in der Halbleitertechnik und Seite 6 von 68 spielen eine entscheidende Rolle in vielen elektronischen Systemen. Die mit den eigenen Maschinen produzierten Sensoren können Ströme messen und solche Sensoren werden heute nahezu in jedes Elektroauto, jedes Mobiltelefon, in alle Solarstrom-Inverter oder auch alle Ladestationen für Elektroautos verbaut. Im Segment Halbleiter ist es SINGULUS TECHNOLOGIES gelungen, mit einer neuen Maschinenkonfiguration eine neue, interessante Anwendung zu erschließen und im Geschäftsjahr 2023 eine erste Maschine an ein großes international agierendes Unternehmen zu verkaufen. Es handelt sich dabei um sogenannte Mikro-LEDs (Light Emitting Diodes), auf Deutsch lichtemittierende Dioden. Mikro-LEDs sind winzige, selbstleuchtende Halbleiterbauelemente, die Licht emittieren, wenn ein elektrischer Strom durch sie fließt. Im Gegensatz zu herkömmlichen LEDs sind Mikro-LEDs deutlich kleiner, oft im Mikrometerbereich, was sie besonders für Anwendungen mit hoher Pixeldichte in Displays und Beleuchtung interessant macht. System zur Unternehmenssteuerung Zur internen Steuerung des Unternehmens sind berichtspflichtige Geschäftssegmente definiert. Diese Segmentierung ermöglicht es dem Management, die Leistung des Konzerns anhand finanzieller Kennzahlen zu überwachen. Die Hauptkennzahlen, die für die Konzernsteuerung verwendet werden, sind die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) für jedes Segment. Diese Kennzahlen dienen als Grundlage für die Ressourcenallokation und zur Bestimmung der Ertragskraft. Die Finanzierung und Liquidität des Unternehmens werden auf Konzernebene überwacht und gesteuert. Neben den bereits erwähnten IFRS-Kennzahlen werden handelsrechtlich die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag abzüglich sonstiger Steuern und Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag) als Steuerungskennzahlen verwendet. Durch die Verwendung dieser Steuerungskennzahlen kann das Unternehmen die finanzielle Leistungsfähigkeit bewerten, strategische Entscheidungen treffen und sicherstellen, dass die finanziellen Ziele erreicht werden. Seite 7 von 68 Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS und RMS) im SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzern wird als umfassendes System betrachtet. Es umfasst die von der Unternehmensführung eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die darauf abzielen, die organisatorische Umsetzung der Managemententscheidungen sicherzustellen. Konkret beinhaltet das interne Kontrollsystem: Die Sicherung der Effektivität und Effizienz der Geschäftstätigkeit • Die Gewährleistung der ordnungsgemäßen und verlässlichen internen und externen • Rechnungslegung Die Einhaltung der relevanten Vorschriften für das Unternehmen • Das Risikomanagementsystem umfasst alle organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Identifizierung und Bewältigung der identifizierten Risiken der unternehmerischen Tätigkeit. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess hat die SINGULUS TECHNOLOGIES-Gruppe spezifische Strukturen und Prozesse implementiert. Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Rechnungslegungsprozess und Konzernrechnungslegungsprozess liegt beim Vorstand. Alle Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind, sind über eine klar definierte Führungs- und Berichtsstruktur eingebunden. Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, die einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts haben, werden im Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess als wichtig erachtet. Dazu gehören insbesondere: Identifizierung wesentlicher Risikofelder und Kontrollen, die den konzernweiten • Rechnungslegungsprozess beeinflussen • Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und seiner Ergebnisse auf Vorstandsebene Seite 8 von 68 Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns und • der einbezogenen Tochterunternehmen Zusätzlich fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die kontinuierliche Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems ein. In diesem Zusammenhang wurde der Status des internen Kontrollsystems im laufenden Geschäftsjahr in Anlehnung an IDW PS 982 überprüft und identifizierte Verbesserungen implementiert. Internes Kontrollsystem in den Funktionsbereichen Lageberichtsfremde Angaben (ungeprüft) Das interne Kontrollsystem von SINGULUS TECHNOLOGIES deckt im Rahmen der funktionalen Ausrichtung der konzernweiten Risikolandschaft die Bereiche Finanzen, Einkauf, Vertrieb sowie Personalwesen (HR) und IT ab. Die konzernweite Risikolandschaft wird für die jeweilige Bereiche im Rahmen einer Risikoanalyse ergänzt und regelmäßig überprüft. Diesbezügliche Risiken und Kontrollen werden identifiziert, den jeweiligen Funktionsbereichen zugeordnet und in einer umfänglichen Risiko-Kontroll-Matrix (RKM) festgehalten, die im Unternehmen zur weiteren Dokumentation der Kontrollen eingesetzt werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Überwachungssysteme von SINGULUS TECHNOLOGIES ist das Compliance-Management-System (CMS). Das CMS wurde eingerichtet mit dem Ziel, Regeln, Standards und Prozesse zum rechts- und richtlinienkonformen Handeln sowie Selbstverpflichtungen zu schaffen. Es dient dazu, die Gesellschaft vor finanziellen Risiken und Reputationsschäden zu schützen, persönliche Haftungsrisiken von Organen, Führungskräften und anderen Beschäftigten zu minimieren und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Das Compliance-Management bei SINGULUS TECHNOLOGIES basiert auf einem werteorientierten Ethikkodex, der ein konzernweit einheitliches Bekenntnis zu ethischem, verantwortungsvollem und gesetzeskonformem Verhalten im Geschäftsleben vorgibt. Der SINGULUS TECHNOLOGIES Compliance Beauftragte ist in seiner Funktion unabhängig und berichtet direkt an den Finanzvorstand. Er überwacht die im Ethikkodex festgehaltenen Grundprinzipien. Er steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung. Unsere Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und sollen mit gutem Seite 9 von 68 Beispiel vorangehen, um die Compliance zu fördern. Durch gezielte Kommunikation und regelmäßige Schulungen hilft SINGULUS TECHNOLOGIES ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern, die Compliance-Richtlinien und -Regeln zu verstehen und einzuhalten. Bei SINGULUS TECHNOLOGIES werden Compliance-Risiken regelmäßig und systematisch über alle Bereiche hinweg identifiziert und bewertet. Die identifizierten Risiken werden nach qualitativen Kriterien bewertet und analysiert und gegebenenfalls durch weitere Maßnahmen zur Risikominderung ergänzt. Unser Compliance-Programm umfasst die präventiven Elemente Richtlinien, Schulungen und Geschäftspartnerprüfung. Darüber hinaus tragen Handlungsleitfäden dazu bei, die geschäftliche Integrität von SINGULUS TECHNOLOGIES zu gewährleisten. Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit von RMS und IKS Lageberichtsfremde Angaben (ungeprüft) Basierend auf der regelmäßigen Berichterstattung zu RMS und IKS sind dem Vorstand keine Sachverhalte bekannt, die darauf hindeuten, dass das RMS und IKS nicht angemessen und effektiv für die Risikosituation von SINGULUS TECHNOLOGIES gestaltet sind. Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein IKS, unabhängig von ihrer Gestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Seite 10 von 68 Forschung, Entwicklung und Konstruktion Ein Schwerpunkt unternehmenseigener Forschungs- und Entwicklungsarbeit liegt auf der Weiterentwicklung von Verfahren und Anlagentechnik für die Fertigung von kristallinen Hochleistungs-Solarzellen. In enger Zusammenarbeit mit renommierten Instituten werden Prozesse für Hochleistungs-Zellkonzepte wie HJT-, IBC-, TOPCon-Solarzellen und Tandem-Solarzellen optimiert. Dies geschieht u.a. in enger Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme („Fraunhofer ISE“), das maßgeblich an der Entwicklung innovativer Prozesse und Schichtsysteme für hocheffiziente Solarzellen beteiligt ist. Für Anwendungen in der CIGS-Dünnschichttechnik arbeiteten wir mit unserem Schlüsselkunden CNBM auch an dem Einsatz der Perowskit-Tandem-Technologie. In der Forschungs- und Entwicklungsabteilung wurden fortschrittliche lineare Großplasmaquellen auf Basis der ICP- und CCP-Technologie entwickelt. Diese Technologien werden in PECVD-Beschichtungsanlagen eingesetzt, um Prozesse für kristalline Silizium-Solarzellen mit höchsten Wirkungsgraden zu verbessern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Zellen mit passivierten Kontakten wie TOPCon, POLO und HJT. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet mit der im Jahr 2023 neu entwickelten Vakuum- Beschichtungsanlage GENERIS PET eine neue Prozessanlage zur Passivierung der Schnittkanten bei Solarzellen an. Sie wurde entwickelt, um den Wirkungsgrad bei der Verarbeitung von Halb-, Mehrfach- und Schindelzellen zu verbessern. Die Kantenpassivierung zielt darauf ab, den Wirkungsgrad zu verbessern, indem sie die durch das Laserscheiden entstehenden Rekombinationsverluste an den Schnittkanten minimiert. Die Beschichtungsanlage GENERIS PET ermöglicht, im Vergleich zu unpassivierten, geschnittenen Zellen, eine deutliche Effizienzsteigerung. Als Inline-Lösung, die je nach Konfiguration z. B. einen Halbzellendurchsatz von mehreren GW pro Jahr erreichen kann, ist die Anlage für verschiedene Zell- und Schnittformate geeignet und kann in bestehende Zell- und Modullinien integriert werden. Im Bereich der Dünnschicht-Solartechnik konzentriert sich die Gesellschaft auf die Entwicklung auf den Bau von Prototypen der nächsten Generation von Fertigungsanlagen. Es sind bereits Verträge für den Bau von CISARIS-Anlagen für die CIGS-Solartechnik sowie Seite 11 von 68 von CSS-Anlagen für die CdTe-Dünnschicht-Solartechnik unterzeichnet. Diese Anlagen wurden im Geschäftsjahr 2023 gebaut und sollen im Jahr 2024 ausgeliefert werden. Gemeinsam mit unserem Partner CNBM verfolgen wir das Ziel, die Produktionskosten weiter zu senken, die Zellperformance zu verbessern und die Produktionsleistung zu steigern. Im Bereich Life Science lag der Fokus von SINGULUS TECHNOLOGIES im Jahr 2023 weiterhin auf der Optimierung bestehender Anlagenkonzepte sowie die Neuentwicklung kundenspezifischer Anlagenvarianten für die Herstellung von Kontaktlinsen. Im Arbeitsgebiet Dekorative Schichten konzentrierte sich die Gesellschaft auf das Testen und die Optimierung der Beschichtung zahlreicher neuer 3D-Bauteile für den Kosmetik- und Konsumgütermarkt. U.a. wurden neue Prozesse entwickelt, die auf umweltfreundlichen und recycelbaren Beschichtungen basieren. Neben der Beschichtung von Kunststoffbauteilen ist es nun auch möglich, Glas und Metall zu beschichten. Insbesondere für die Kosmetikindustrie eröffnen die Anlagen durch ihre hohe Flexibilität die Möglichkeit, Kunststoff- und Glasprodukte in verschiedenen Größen und Farben zu veredeln. Für den ergänzenden Lackierschritt werden umweltfreundliche, wasserbasierte UV-Lacke verwendet. Bei unseren Entwicklungen im Bereich Wasserstoff arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES an Schichten und Schichtsystemen für die Beschichtung von Bipolar-Platten für Brennstoffzellen und Elektrolyseure. Ziel ist es dabei, geeignete Schichten zu entwickeln, die Korrosion verhindern, geringe Widerstände für die elektrischen Ströme haben, langzeitstabil und kostengünstig sind. Bei den hierfür eingesetzten Beschichtungsmaschinen handelt es sich um Anlagen, die wir bereits für den Solarbereich entwickelt haben und die in diesen Anwendungen große Durchsatzmengen kostengünstig und mit hoher Qualität beschichten. Die Gesellschaft arbeitet hier bereits eng mit verschiedenen großen nationalen und internationalen Unternehmen zusammen. Im Halbleitersegment hat SINGULUS TECHNOLOGIES für seine Produktionsanlage TIMARIS neue Anwendungen getestet und für Kunden bemustert. Die neue TIMARIS STM Anlage erschließt eine neue, interessante Anwendung. Es handelt sich dabei um sogenannte Mikro-LEDs (Light Emitting Diodes), auf Deutsch lichtemittierende Dioden, was Seite 12 von 68 sie besonders für Anwendungen mit hoher Pixeldichte in Displays und Beleuchtung interessant macht. Die fortlaufenden Investitionen in Forschung und Entwicklung zielen darauf ab, den Kunden modernste Technologien und optimierte Produktionsprozesse anzubieten. SINGULUS TECHNOLOGIES ist bestrebt, innovative Lösungen in den Segmenten Life Science und Halbleiter voranzutreiben und unsere Position als führendes Unternehmen in diesen Branchen weiter zu festigen. Die Aktivierungsquote (Entwicklungsausgaben im Verhältnis der Zugänge von aktivierten Entwicklungskosten) im Geschäftsjahr 2023 lag bei 12,2 % (Vorjahr: 13,0 %). Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €). Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten lagen im Jahr 2023 im Konzern bei 10,7 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €). Im Bereich Forschung, Entwicklung und Konstruktion waren im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 98 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter bei SINGULUS TECHNOLOGIES beschäftigt (Vorjahr: 94 Mitarbeiter). Mitarbeiter Aufgrund der Schließung des Standorts in Fürstenfeldbruck im Geschäftsjahr 2022 ist die Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2023 gesunken. Zum 31. Dezember 2023 gab es im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern 292 vollzeitbeschäftigte Personen (Vorjahr: 321 Mitarbeiter). Zum Ende des Jahres waren im Inland 248 Mitarbeiter (Vorjahr: 271 Mitarbeiter) angestellt. Darüber hinaus konnte SINGULUS TECHNOLOGIES die Mitarbeiterfluktuation reduzieren. Seite 13 von 68 Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bestätigen in ihren Veröffentlichungen, dass sich die Weltwirtschaft weiter verlangsamt, wobei die Inflation gegenüber dem Mehrjahreshoch des letzten Jahres zurückgeht. Im Einzelnen erwartet der IWF (Stand: November 2023), dass das globale Wachstum von 3,5 % im Jahr 2022 auf 3,0 % im Jahr 2023 zurückgeht. Die OECD erwartet für 2023 ein globales Wachstum von 2,9 %. Der IWF sieht die Inflation im Jahr 2023 bei 6,9 %. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Segment Solar Die kostengünstige Erzeugung von Energie mittels Wind und Sonne bietet die Grundlage für ein schnelleres Erreichen der Klimaziele Die Bedeutung der Solarenergie für den Aufbau eines sicheren und nachhaltigen Energiesystems wird allgemein anerkannt. Die von der Europäischen Union im Rahmen ihrer Klimaziele für 2050 entwickelten Energieszenarien sehen die Photovoltaiktechnologie als eine entscheidende Komponente vor. Solar- und Windkraftanlagen im industriellen Maßstab weisen gemäß der neuesten Analyse des Bankhauses Lazard von April 2023 die niedrigsten Stromgestehungskosten unter allen Energiequellen auf. Im Vergleich zu Kernkraft, Gas und Kohle sind erneuerbare Energien wirtschaftlich deutlich attraktiver. Seite 14 von 68 Das internationale Unternehmen für Marktanalysen BloombergNEF hat Ende Februar 2024 seinen aktualisierten Ausblick auf den Photovoltaik-Markt veröffentlicht und prognostiziert, dass im Jahr 2023 444 Gigawatt an Photovoltaik-Anlagen neu installiert wurden. Dies bedeutet ein deutliches Wachstum gegenüber den 252 Gigawatt im Jahr 2022. Für das Jahr 2024 werden 574 GW erwartet – 2025 sollen es 627 GW sein. Die Europäische Union und auch Deutschland streben seit längerem den Wiederaufbau der Solarindustrie an. Der europäische Markt wird mittlerweile von preiswerten Solarmodulen regelrecht überschwemmt, wobei die Preise teilweise unter den kalkulierten Produktionskosten für Solarmodule in Europa liegen. Der Aufbau einer funktionsfähigen Solarindustrie, die die gesamte Wertschöpfungskette von Silizium über Solarwafer bis hin zu Solarzellen und Solarmodulen im großtechnischen Maßstab von mindestens 20 Gigawatt Volumen ermöglicht, erfordert jedoch mehrere Jahre an Vorbereitung. Die Position von SINGULUS TECHNOLOGIES im Solarmarkt Der chinesische Staatskonzern CNBM ist mit einem Anteil von 16,75 % der größte Anteilseigner sowie ein wichtiger Kunde von SINGULUS TECHNOLOGIES. CNBM plant, Seite 15 von 68 seine Kapazitäten für Dünnschicht-Solarmodule weiter auszubauen, sowohl für CIGS- als auch für CdTe-Technologien. SINGULUS TECHNOLOGIES nimmt eine führende Marktposition im Bereich der Produktionsanlagen für Dünnschicht-Solarmodule (CIGS & CdTe) ein und bietet die wichtigsten Produktionsanlagen für die relevanten Prozessschritte zur Steigerung der Zelleffizienz an. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass derzeit kein Wettbewerber über die erforderliche Expertise verfügt, um die Schlüsselanlagen für den komplexen Produktionsprozess anzubieten. SINGULUS TECHNOLOGIES hat in den vergangenen Jahren mehrere Verträge für die Entwicklung und Lieferung von Produktionsanlagen für CIGS- und CdTe-Dünnschicht- Solarmodule unterzeichnet und in diesem Zusammenhang bereits verschiedene Anlagen für jeweils drei Standorte zur Fertigung von CIGS- und CdTe- Solarmodulen gefertigt und ausgeliefert. Das Unternehmen erwartet weiterhin eine steigende Nachfrage nach hocheffizienten kristallinen Zellen wie der HJT-Technologie und arbeitet parallel mit zahlreichen Partnern an der Entwicklung neuer Zellsysteme wie IBC- und Tandemsolar. Besonders von der Tandemsolar-Technologie wird erwartet, dass der Einsatz dieser Technik zur erheblichen Steigerung der Zellkapazität führen wird. SINGULUS TECHNOLOGIES ist in Europa in zahlreichen Initiativen aktiv, wie dem European Solar Manufacturing Council (ESMC) und der von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen European Solar PV Industry Alliance (ESIA). Das Ziel dieser Initiativen ist es, die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten für innovative und bahnbrechende PV- Fertigungstechnologien zu mobilisieren und deren Umsetzung für die kommerzielle Produktion zu erleichtern. SINGULUS TECHNOLOGIES unterstützt zudem die erneute Initiative des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar). BSW Solar hat in einem offenen Schreiben an die Bundesregierung appelliert, im Verbund mit anderen europäischen Staaten schnell wirksame Maßnahmen zur Sicherung und Wiederansiedlung der europäischen Solarindustrie zu ergreifen. Diese sollten die nötigen Investitionsimpulse für den Aufbau von im internationalen Maßstab wettbewerbsfähigen solaren Gigawatt-Fabriken setzen, ohne neue Marktbarrieren oder Handelsbeschränkungen zu schaffen. Die Bundesregierung müsste dabei mit gutem Beispiel vorangehen und noch in diesem Jahr im Solarpaket I eine Resilienz-Komponente verankern und so die Nachteile der Industrie gegenüber chinesischen Lieferungen ausgleichen. Seite 16 von 68 Segment Life Science SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und produziert Maschinen und Anlagen für die Herstellung von Kontaktlinsen. Der Markt für Kontaktlinsen ist ein wachsender Sektor in der Medizintechnikbranche und soll in den kommenden Jahren weltweit bis 2028 mit durchschnittlich rund 6 % jährlich wachsen. Immer mehr Menschen entscheiden sich für Kontaktlinsen als Alternative zur Brille. Darüber hinaus werden Kontaktlinsen auch für medizinische Zwecke eingesetzt, beispielsweise bei der Behandlung von Augenkrankheiten oder zur postoperativen Rehabilitation. Mit dem allgemeinen Marktwachstum und der hohen Innovationsgeschwindigkeit im Hinblick auf neue Produkte ergeben sich für SINGULUS TECHNOLOGIES gute Chancen, in der Zukunft weiterhin in diesem Markt führend zu sein. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet mit den Maschinen des Typs POLYCOATER und DECOLINE II eine fortschrittliche Produktionsmethode an, die nicht nur das Beschichten von Teilen ermöglicht, sondern auch auf Chrom (VI)-freie Verfahren setzt. Diese innovativen Technologien eröffnen vielfältige Anwendungsmöglichkeiten in verschiedenen Industriezweigen. Einer der Anwendungsbereiche liegt in der Kosmetik- und Automobilindustrieindustrie. Im Arbeitsgebiet optischer Datenspeicher folgt das Service- und Ersatzteilgeschäft dem rückläufigen Trend von optischen Speichermedien. Das Arbeitsgebiet der optischen Datenspeichertechnik wird ein Nischengeschäft bleiben. Segment Halbleiter Fertigungsanlagen für den Halbleitermarkt Die World Semiconductor Trade Statistics (WSTS) hat im November 2023 ihre neueste Prognose für den Halbleitermarkt veröffentlicht. Nach den Frühjahrsprognosen mit leicht verbesserten Ergebnissen für das zweite und dritte Quartal hat WSTS seine Vorhersage revidiert und rechnet für 2023 mit einem einstelligen Rückgang des weltweiten Halbleitermarktes um 9,4 %. Danach wird jedoch für das Jahr 2024 mit einer robusten Erholung gerechnet, mit einem geschätzten Wachstum von 13,1 % im Jahr 2024. Seite 17 von 68 Die aktualisierte Marktbewertung für 2023 wird nun auf 520 Milliarden US-Dollar geschätzt, was einem Rückgang von 9,4 % gegenüber dem Vorjahr 2022 entspricht. Für den weltweiten Absatz von Halbleiterfertigungsanlagen wird ein Rückgang von 18,6 % auf 87,4 Mrd. $ im Jahr 2023 erwartet, nach einem Rekord von 107,4 Mrd. $ im Jahr 2022. Es wird erwartet, dass China, Taiwan und Korea auch in 2023 die drei führenden Länder bei den Ausgaben für Anlagen bleiben werden. Das Unternehmen ist weitgehend unabhängig von den Investitionszyklen des weltweiten Halbleitermarktes. Die Gesellschaft befindet sich innerhalb der angebotenen Halbleiter- Anwendungen dennoch in einem kompetitiven Umfeld mit internationalen Wettbewerbern. Seite 18 von 68 Geschäftsverlauf des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns Prognoseabweichung für das Geschäftsjahr 2023 SINGULUS TECHNOLOGIES strebte im April 2023 für das laufende Geschäftsjahr einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und Ergebniskennzahlen im Vergleich zum Vorjahr 2022 an. Die Umsatzerlöse sollten in einer Bandbreite von 140,0 Mio. € bis 150,0 Mio. € liegen. Das EBIT sollte einen positiven Wert im unteren zweistelligen Millionenbereich erreichen. Zum 1. Januar 2023 verfügte SINGULUS TECHNOLOGIES über einen Auftragsbestand von 84,8 Mio. €. Der Hauptwachstumstreiber für Umsatz und Ergebnis sollte das Segment Solar sein auf Basis von Aufträgen für CIGS-Fabriken und deren Erweiterungen für CNBM. Weiterhin wurden im Laufe des Jahres weitere Aufträge für das Segment Life Science erwartet, insbesondere im Bereich der Medizintechnik. Im Segment Halbleiter sollte hauptsächlich die Bearbeitung bestehender Aufträge zu einem positiven Effekt auf Umsatz und EBIT beitragen. Nach Auskunft maßgeblicher Kunden im Solarbereich zu deren Investitionsplanungen stellte die Gesellschaft am 6. Juli 2023 fest, dass sich der Beginn wesentlicher Projekte in diesem Segment zeitlich verschieben wird. Da diese Verzögerungen Auswirkungen auf die Umsatzrealisierungen des laufenden Jahres hatten, korrigierte SINGULUS TECHNOLOGIES die Prognose für das Geschäftsjahr 2023. Die Umsatzerlöse sollten hiernach innerhalb einer Bandbreite von 90 Mio. € bis 100 Mio. €, statt wie bisher zwischen 140 Mio. € bis 150 Mio. €, liegen. Die Erwartung für das EBIT reduzierte die Gesellschaft von bisher einem niedrigen zweistelligen auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag in Euro. Während des Verlaufs des zweiten Halbjahres zeichnete sich eine weitere Verzögerung maßgeblicher Auftragseingänge ab. Dies führte sowohl zu einer Herabsetzung der Erwartungen im Kapitalmarkt auf der Basis mehrerer Analystenschätzungen als auch bei der Gesellschaft. Diese lagen im November 2023 bei 75,0 Mio. € bis 85,0 Mio. €. Prognose 2023 Angepasste Prognose 2023 Konzernumsatz 140,0 Mio. € bis 150,0 Mio. € 75,0 Mio. € bis 85,0 Mio. € EBIT unterer, zweistelliger Niedriger, einstelliger Millionenbereich Millionenbereich Seite 19 von 68 Insgesamt erzielte die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 73,2 Mio. € (Vorjahr: 87,9 Mio. €) und ein EBIT von -10,1 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €). Im Vorjahr war ein Sonderertrag in Höhe von 12,1 Mio. € aus der Veräußerung der Liegenschaft am Standort Fürstenfeldbruck zu verzeichnen und gegenläufig sind einmalige Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Schließung der Fertigung am Standort Fürstenfeldbruck und Verlagerung der Nasschemie-Aktivitäten nach Kahl am Main in Höhe von 2,7 Mio. € entstanden. Bezogen auf die Umsatzerlöse des Segments Solar, wurde im Geschäftsjahr 2023 ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum niedrigen Vorjahresniveau erwartet. Das EBIT war aufgrund der Umsatzverfehlung in den Jahren 2021 und 2022 teilweise noch negativ, im Jahr 2023 sollte es sich jedoch deutlich verbessern und positiv im niedrigen einstelligen Millionenbereich abschließen. Das Segment Solar konnte in 2023 zwar leicht wachsen, jedoch die Ziele der Gesellschaft nicht erreichen. Die Umsatzerlöse in diesem Segment betrugen 39,0 Mio. € (Vorjahr: 30,0 Mio. €). Das EBIT lag bei -8,3 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Damit wurden die Umsatz- sowie EBIT-Ziele im Kernsegment Solar im Geschäftsjahr 2023 verfehlt. Ausgehend von einem hohen Vorjahresniveau wurde im Segment Life Science für das Planjahr 2023 ein deutlicher Rückgang der Umsätze und ein ausgeglichenes Ergebnis gegenüber dem Vorjahr erwartet. Mit einem Umsatz von 23,9 Mio. € (Vorjahr: 51,7 Mio. €) und einem EBIT von -1,5 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €) konnten die prognostizierten Ziele nur für die Umsatzerlöse erreicht werden. Für das Planjahr 2023 im Segment Halbleiter wurde ein deutlicher Anstieg der Umsatzerlöse erwartet, der das Niveau von 2022 übersteigt. Das EBIT sollte im Vergleich zum Vorjahr ausgeglichen sein. Im Geschäftsjahr 2023 konnte die Planung innerhalb dieses Segments erreicht werden. Die Umsatzerlöse in Höhe von 10,3 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €) sind gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen, das hieraus resultierende EBIT hat sich mit - 0,3 Mio. € (Vorjahr: -2,1 Mio. €) verbessert. Seite 20 von 68 Lage Ertragslage Die globale Wirtschaft war die letzten Jahre von verschiedenen Unsicherheiten und Herausforderungen konfrontiert und dadurch außergewöhnlich volatil. Der Ausbruch des Kriegs in der Ukraine, die Erholung von der Corona-Pandemie, das lange Festhalten an der Null-Covid-Politik in China waren die wesentlichen Treiber. Die Gesamtnachfrage wurde darüber hinaus durch die in fast allen Ländern stark gestiegenen Inflationsraten und steigenden Zinsen gedämpft. All diese Faktoren führten bei unseren Kunden dazu, Investitionsentscheidungen zu verschieben und belasteten im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 die Auftragslage der Gesellschaft. Die Brutto-Umsatzerlöse in Höhe von 73,2 Mio. € im Berichtszeitraum konnten im Vergleich Umsatzniveau des Vorjahres in Höhe 87,9 Mio. € nicht gesteigert werden. Dies entspricht einem Rückgang der Umsatzerlöse um 16,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Einzelnen verteilen sich die Umsatzerlöse im Jahr 2023 auf die Segmente Solar mit 39,0 Mio. € (Vorjahr: 30,0 Mio. €), Life Science mit 23,9 Mio. € (Vorjahr: 51,7 Mio. €) sowie Halbleiter mit 10,3 Mio. € (Vorjahr: 6,2 Mio. €). Innerhalb der Segmente Solar und Halbleiter war ein Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 30,0 % bzw. 64,5% zu verzeichnen. Für das Geschäftsjahr 2023 zeigt sich die prozentuale regionale Umsatzverteilung wie folgt: Asien 44,0 % (Vorjahr: 52,0 %), Europa 45,3 % (Vorjahr: 39,1 %), Nord- und Südamerika 10,7 % (Vorjahr: 8,8 %), sowie Afrika und Australien 0,1 % (Vorjahr: 0,1 %). Seite 21 von 68 Die Bruttomarge (ermittelt als Verhältnis des Brutto-Ergebnisses des Umsatzes zu Umsatzerlöse (netto) in Prozent) für das Berichtsjahr hat sich aufgrund der rückläufigen Umsatzerlöse und damit einhergehende Unterauslastung im Vergleich zum Vorjahr negativ entwickelt und betrug 22,3% (Vorjahr: 28,7 %). Die betrieblichen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 26,3 Mio. € lagen deutlich über dem Vorjahresvergleichswert (19,3 Mio. €). Im Vorjahr war ein Sonderertrag in Höhe von 12,1 Mio. € aus der Veräußerung der Liegenschaft am Standort Fürstenfeldbruck zu verzeichnen und gegenläufig sind einmalige Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Schließung der Fertigung am Standort Fürstenfeldbruck und Verlagerung der Nasschemie-Aktivitäten nach Kahl am Main in Höhe von 2,7 Mio. € entstanden. Im Einzelnen betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 6,9 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €) im Zusammenhang mit strategischen Projekten der Gesellschaft innerhalb der Segmente Solar und Life Science. Die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice betrugen im Berichtsjahr 10,9 Mio. € (Vorjahr: 11,7 Mio. €), die Kosten für die Allgemeine Verwaltung betrugen 8,9 Mio. € (Vorjahr: 10,5 Mio. €). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere Beraterkosten zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) und sind im Wesentlichen auf Fremdwährungseffekte zurückzuführen. Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €) im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen. Seite 22 von 68 Das EBIT im Berichtsjahr betrug -10,1 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €). Im Einzelnen erzielte das Segment Solar im Berichtszeitraum ein EBIT in Höhe von -8,3 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Das Segment Life Science erzielte ein EBIT in Höhe von -1,5 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €). Im Segment Halbleiter ergab sich ein EBIT in Höhe von -0,3 Mio. € (Vorjahr: -2,1 Mio. €). Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr 2023 -1,4 Mio. € (Vorjahr: -2,0 Mio. €). Hierin enthalten waren ausschließlich Finanzierungsaufwendungen. Die Aufwendungen resultierten hauptsächlich aus den Finanzierungskosten der Unternehmensanleihe und aus den anderen Fremdfinanzierungsinstrumenten der Gesellschaft. Im Berichtsjahr waren Steuererträge in Höhe von 1,7 Mio. € aufgrund der Bewertung von latenten Steuerverbindlichkeiten zu verzeichnen. Im Vorjahr entstanden Steueraufwendungen in Höhe von 4,0 Mio. €. Das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2023 betrug -9,8 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €). Im Berichtsjahr betrug der Auftragseingang insgesamt 43,1 Mio. € (Vorjahr: 57,4 Mio. €). Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2023 betrug 54,7 Mio. € (Vorjahr: 84,8 Mio. €). Seite 23 von 68 Vermögenslage Die Bilanzsumme verringerte sich im Vorjahresvergleich leicht und beträgt zum 31. Dezember 2023 insgesamt 71,8 Mio. € (Vorjahr: 77,8 Mio. €). Das kurzfristige Vermögen beträgt im Berichtszeitraum 52,7 Mio. € und liegt damit leicht unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 59,3 Mio. €). Hintergrund ist im Wesentlichen der Seite 24 von 68 Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf 11,5 Mio. € (Vorjahr: 18,7 Mio. €). Gegenläufig sind die Forderungen aus Fertigungsaufträgen von 10,4 Mio. € im Vorjahr auf 17,2 Mio. € gestiegen aufgrund der erhöhten Abarbeitung von Kundenaufträgen im Segment Solar zurückzuführen. Darüber hinaus verringerten sich die sonstigen Forderungen und sonstige Vermögenswerte von 9,6 Mio. € im Vorjahr auf 5,2 Mio. € aufgrund des Rückgangs der geleisteten Anzahlungen für Lieferanten. Die langfristigen Vermögenswerte betragen zum Berichtsjahresende 19,1 Mio. € (Vorjahr: 18,5 Mio. €) und sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich leicht gegenüber dem Jahresende 2022 und betrugen zum 31. Dezember 2023 insgesamt 87,3 Mio. € (Vorjahr: 83,7 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen verringerten sich um 10,2 Mio. € und betrugen zum Geschäftsjahresende 24,6 Mio. € (Vorjahr: 34,8 Mio. €). Gegenläufig kamen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Darlehen zum beizulegenden Zeitwert in Höhe 19,3 Mio. € im Zusammenhang mit der CNBM-Finanzierung zum Berichtsjahr 2023 hinzu. Die langfristigen Schulden in Höhe von 29,1 Mio. € liegen zum Berichtsjahresende leicht über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 27,7 Mio. €). Dies resultiert hauptsächlich aus der Ziehung der ersten Tranche des Super Senior Loans in Höhe von 2,0 Mio. € im Mai 2023. Das Eigenkapital der Gruppe beläuft sich zum Geschäftsjahresende aufgrund der anhaltenden Verluste auf -44,6 Mio. €, das in voller Höhe auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt (Vorjahr: -33,6 Mio. €). Die Gesellschaft geht jedoch in den kommenden Jahren von einer deutlichen Verbesserung des Eigenkapitals aus. Zur Entwicklung des Eigenkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel Jahresabschluss nach HGB. Finanzlage Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein zentrales Finanzmanagement zur Liquiditätssteuerung. Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung einer aus- reichenden Liquiditätsausstattung. Überschüssige Liquidität bei Tochtergesellschaften wird, Seite 25 von 68 so weit wie möglich, bei der Muttergesellschaft konzentriert und überwacht. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist ausschließlich die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Ohne das Vorliegen eines entsprechenden Grundgeschäfts werden keinerlei Derivate abgeschlossen. Zur Absicherung gegen Ausfallrisiken der Lieferforderungen werden möglichst Kreditversicherungen oder Bankgarantien eingesetzt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich unter Anmerkung 36 im Anhang zum Konzernabschluss. Liquiditäts- und Kapitalmanagement Das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements ist die Stärkung der Kapitalstruktur zur Sicherstellung der langfristigen Unternehmensfinanzierung. Grundsätzlich gilt es, den künftigen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte zu decken. Die Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend die bestehenden Optionen im Hinblick auf eine optimale Finanzierungsstruktur. Insbesondere validiert die Gesellschaft derzeit fortlaufend die weitere Entwicklung des Eigenkapitals. Derzeit finanziert sich die Gesellschaft im Wesentlichen über Anzahlungen aus den kontrahierten Projekten sowie verschiedene Fremdfinanzierungsinstrumente. Zum 31. Dezember 2023 standen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 20,8 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende in Höhe von 3,2 Mio. € ausgenutzt. Zum Bilanzstichtag waren diese genutzten Avallinien größtenteils mit 100 % Barhinterlegungen gesichert. Die Gesellschaft verhandelt derzeit über die Zeichnung weiterer Avallinien mit deutlich reduzierter Barhinterlegung. Diese werden für weitere Anzahlungen aus verschiedenen Projekten benötigt. Insbesondere innerhalb des Solargeschäftes kann je nach projektspezifischen Anforderungen ein erhöhter Avalbedarf notwendig werden. Für weitere Informationen zu den Finanzierungsbausteinen verweisen wir auf die Ausführungen der finanzwirtschaftlichen Risiken im Risikobericht. Überschüssige Liquidität investiert SINGULUS TECHNOLOGIES ausschließlich in Tagesgeld oder Termineinlagen. Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in Seite 26 von 68 anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns unterliegt generell einem Währungsrisiko, hier insbesondere dem US-Dollar- (USD) Wechselkursrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken eingesetzt. Im Berichtsjahr war der Anteil der Umsätze in fremder Währung jedoch unwesentlich. Risiken aus Fremdwährungen werden, soweit sie wesentlich sind, im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt. Der operative Cashflow des Konzerns war im Geschäftsjahr 2023 mit -26,3 Mio. € negativ (Vorjahr: -22,7 Mio. €). Dies ist hauptsächlich auf die Abarbeitung von Kundenaufträgen, deren Anzahlungen bereits in Vorperioden eingegangen sind, zurückzuführen. Der Cashflow im Investitionsbereich betrug -2,0 Mio. € (Vorjahr: 7,3 Mio. €). Aufgrund des einmaligen Verkaufs des Gebäudes in Fürstenfeldbruck sind der Gesellschaft im Vorjahr liquide Mittel in Höhe von 9,3 Mio. € zugeflossen. Innerhalb des Cashflows aus dem Investitionsbereich sind im Jahr 2023 Auszahlungen für Investitionen in Entwicklungskosten in Höhe von -1,5 Mio. € (Vorjahr: -1,5 Mio. €) ausgewiesen. Die Auszahlungen für Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen betrugen -0,5 Mio. € (Vorjahr: -0,5 Mio. €). Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich betrug insgesamt 21,2 Mio. € (Vorjahr: 18,9 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch die geringere Inanspruchnahme der Avallinien und die Aufnahme der CNBM-Finanzierung in Höhe von 20,0 Mio. € und der Ziehung der ersten Tranche des Super Senior Loans in Höhe von 2,0 Mio. €. Im Ergebnis ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Seite 27 von 68 zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 11,5 Mio. € im Vorjahresvergleich angestiegen (Vorjahr: 18,7 Mio. €). Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 bestanden nicht ausgenutzte Avalzusagen in Höhe von 17,5 Mio. €. Seite 28 von 68 Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft soll laut IWF im Jahr 2024 um 3,1 % wachsen, 2025 dann um 3,2 %. Die Prognose für das laufende Jahr liegt damit 0,2 % höher als noch im Oktober 2023. Der Grund liegt in der unerwartet großen Resilienz der USA und diverser anderer Industrie- und Entwicklungsländer sowie fiskalischer Unterstützung in China. Die Risiken für das globale Wachstum sind mittlerweile ausbalanciert, und eine womöglich zügige Disinflation gibt einen Spielraum, die finanziellen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu lockern. Die Ökonomen haben die Aussichten für viele Länder - darunter Frankreich und Spanien - leicht nach unten korrigiert. Für Deutschland rechnen die IWF-Experten für 2024 nur noch mit einem Wachstum von 0,5 %, deutliche unter der vorigen Schätzung. 2025 soll es dann um 1,6 % nach oben gehen. Ausblick für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 Für das Jahr 2024 erwartet SINGULUS TECHNOLOGIES einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zu 2023. Die Ergebnissituation des Unternehmens soll sich weiterhin klar verbessern. Es wird ein Umsatz in einer Bandbreite von 120,0 Mio. € bis 130,0 Mio. € erwartet. Das EBIT soll sich dann im niedrigen zweistelligen Millionenbereich bewegen. Um die Prognose zu erreichen, müssen die laufenden Projekte ohne materielle zeitliche Verzögerung zum Abschluss gebracht sowie weitere signifikante Neuaufträge in den nächsten Monaten realisiert werden. Bedingung ist besonders ein weiterwachsender Solarmarkt und die erfolgreiche Umsetzung der geplanten Großprojekte. Hinzu kommt der Abschluss weiterer bedeutender Aufträge für die anderen Segmente. Falls die tatsächliche operative Entwicklung in den kommenden Monaten deutlich hinter diesen Erwartungen zurückbleibt, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Seite 29 von 68 Unternehmens, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, bis hin zur potenziellen Gefährdung der Existenz des Unternehmens. Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist sowohl im Hinblick auf die Erreichung der erwarteten Finanzkennzahlen als auch auf die weitere Liquiditätsentwicklung in hohem Maße von der künftigen Entwicklung der Geschäftsaktivitäten mit wenigen, großen Kunden abhängig. Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns in den nächsten 24 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Planung für diesen Zeitraum realisiert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge zu leistenden Teilzahlungen auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller Verzögerung erfolgen. Darüber hinaus ist die Erlangung weiterer wesentlicher Großaufträge bis Ende 2025 notwendig. Des Weiteren muss die Rückzahlung des Super Senior Loans in Höhe von 4,0 Mio. EUR im Dezember 2024 aus den durch die Gesellschaft erwirtschafteten finanziellen Mitteln gewährleistet sein. Der Hauptaktionär Triumph garantiert bis zum 31. März 2025 die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Verpflichtungen gegenüber der Bank of Shanghai so auszustatten, dass diese ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Im Weiteren verweisen wir im Zusammenhang mit der Durchfinanzierung der Gesellschaft auf die Ausführungen der finanzwirtschaftlichen Risiken im Risikobericht. Detaillierte Informationen zu den Geschäftsaussichten für die Jahre 2024 und 2025 nach handelsrechtlichem Jahresabschluss finden Sie im Abschnitt "Jahresabschluss nach HGB" innerhalb dieses Lageberichts. Ausblick für das Geschäftsjahr 2025 Für das Jahr 2025 erwartet das Unternehmen einen weiteren Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zu 2024. Das EBIT soll ebenfalls weiterhin steigen und sich im niedrigen zweistelligen Millionenbereich bewegen. Seite 30 von 68 Branchenspezifische Erwartungen und Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 Segment Solar Bezogen auf die Umsatzerlöse des Segments Solar, wird im Geschäftsjahr 2024 ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren erwartet. Im Vergleich zu 2023 sollen sich die Umsatzerlöse dieses Segments nahezu verdoppeln. Das EBIT war aufgrund der Umsatzverfehlung im Vorjahr negativ, im Jahr 2024 soll es sich jedoch deutlich verbessern und positiv im hohen, einstelligen Millionenbereich abschließen. Segment Life Science Für das Planjahr 2024 wird im Segment Life Science ein deutlicher Anstieg der Umsatzerlöse erwartet, der das Niveau von 2023 übersteigt. Das EBIT soll im Vergleich zum Vorjahr im niedrigen, einstelligen Millionenbereich abschließen. Segment Halbleiter Ausgehend von einem niedrigen Niveau für das Segment Halbleiter erwarten wir im Geschäftsjahr 2024 eine Verdopplung der Umsatzerlöse gegenüber 2023. Das EBIT soll ebenfalls im niedrigen, einstelligen Millionenbereich abschließen. Seite 31 von 68 Risiko- und Chancenbericht Der SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzern wird mit internen und externen Risiken konfrontiert, die mit seinen operativen Segmenten verbunden sind und die Erreichung seiner Ziele gefährden könnten. Gleichzeitig ist es von großer Bedeutung, Chancen zu erkennen und zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Identifizierung und Steuerung von Risiken und Chancen obliegt den operativen Segmenten und Abteilungen, ohne dass sie miteinander verrechnet werden. Dies gilt sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den gesamten Konzern, wobei das Mutterunternehmen eine führende Rolle im Chancen- und Risikomanagement einnimmt. Zielsetzung und Grundsätze des Risikomanagements Das Risikomanagement trägt dazu bei, die Unternehmensziele zu erreichen, indem es Transparenz über die Risikosituation schafft. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung, das frühzeitige Erkennen von Gefahren für die finanzielle Gesundheit des Unternehmens sowie die Priorisierung von Risiken und notwendigen Maßnahmen. Zudem gewährleistet das Risikomanagement eine gezielte Steuerung von Risiken, deren Überwachung und die Begrenzung auf akzeptable Niveaus, um die Kosten zu optimieren. Organisation des Risikomanagements Das Risikoumfeld wird jährlich im Rahmen der Unternehmensplanung überprüft, um neue Risiken zu identifizieren. Die letzte Risikomatrix-Überprüfung erfolgte im Juli 2023. Risiken werden zentral bei der Muttergesellschaft erfasst, da Tochtergesellschaften wenig Eigenständigkeit zeigen. Abteilungsleiter sind für die Risikohandhabung verantwortlich, unterstützt von Controlling und Finanzen. Der Risikomanager koordiniert die Risikoberichterstattung innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzerns und hat die Methoden- und Richtlinienkompetenz. Das Risikomanagement bei SINGULUS TECHNOLOGIES wird geprägt durch die folgenden Grundsätze: Das Risikomanagement erfolgt in erster Linie durch die operativen Segmente im • Rahmen ihrer Geschäftsführungsaufgaben; Seite 32 von 68 Das Risikomanagement darf sich nicht nur auf finanzielle Risiken beschränken, • sondern muss auf alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken gerichtet sein; • Das Risikomanagement muss integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse sein; Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement ist die klare und eindeutige • Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung und ein systematischer Risikomanagementprozess; • Unterstützung und aktive Beteiligung seitens des Managements; Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Risikomanagementsystems sind laufend • zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen; Das Risikomanagementsystem ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, • Grundsätze und Richtlinien zum Risikomanagement sind schriftlich festzulegen und an die betreffenden Stellen zu kommunizieren; Chancen sind nicht Bestandteil des Risikomanagements. • Das Risikomanagement soll insbesondere dazu beitragen: Das Risikobewusstsein und die Risikotransparenz zu verbessern; • Alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, angemessen zu steuern und zu • überwachen; • Risikoakkumulationen aufzuzeigen; Zuverlässige Managementinformationen über die Risikosituation des Unternehmens • sicherzustellen. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines angemessenen und funktionsfähigen Risikomanagements, um die rechtzeitige Identifikation und Bewältigung bestandsgefährdender Entwicklungen zu gewährleisten. Risikomanagementorganisation der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Seite 33 von 68 Der Risikomanagementprozess im SINGULUS TECHNOLOGIES-Konzern Insgesamt stellt sich das System des Risikomanagements entsprechend dem Business Risk Management Process als ein kontinuierlicher Prozess dar: Stufe 1: Festlegung von Zielen, Inhalten und Infrastruktur Die Grundlage des strategischen Risikomanagementprozesses wird gebildet durch die Ausrichtung der Risikopolitik (einschließlich Ziele und Grenzwerte), die Risikomanagement- prozesse und die Definition der hierfür relevanten Systeme und Instrumente. Die ursprünglichen Festlegungen sind im Anschluss im Rahmen eines langfristig angelegten Regelkreislaufs zu ergänzen bzw. zu modifizieren. Stufe 2: Analyse der Risiken In einem zweiten Schritt werden Risiken zunächst identifiziert und dokumentiert, danach unter verschiedensten Aspekten analysiert und schließlich, soweit möglich, bewertet. Zur Gewährleistung einer vollständigen Risikoinventur wird auf ein theoretisches Risikoportfolio zurückgegriffen. Die Analyse und Aktualisierung erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Planungsprozesses und wurde für das vergangene Geschäftsjahr im dritten Quartal 2023 Seite 34 von 68 durchgeführt. Quartalsweise erfolgt die Erstellung einer unterjährigen Berichterstattung (Risikoreporting) über die Entwicklung der wesentlichen Risiken. Die Bewertung von Risiken wird mit Hilfe einer ordinalen Skala vorgenommen. Bewertet wird der Bruttoschaden. Diese Bewertung wird quartalsweise erneuert. Als Bruttoschaden wird dabei der negative Ergebniseffekt auf das geplante Konzern-EBIT definiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich als subjektive Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts für das Geschäftsjahr. Im Einzelnen wird klassifiziert nach einer niedrigen, mittleren oder hohen Wahrscheinlichkeit. Die Bewertungen erfolgen dabei jeweils "brutto", d. h. bestehende Kontrollen und Maßnahmen werden nicht berücksichtigt. In der folgenden Tabelle sind für das Brutto-Risiko Relevanzkennziffern zur Kategorisierung definiert. Hierbei leiten sich die Annahmen zu den konkreten Höchstschadenswerten (bezogen auf das EBIT sowie das Konzerneigenkapital) aus langfristigen historischen Betrachtungen der Finanzkennzahlen ab. Darüber hinaus wird das kurz- und mittelfristige Liquiditätsrisiko laufend überwacht. Für die einzelnen Risiken wird anschließend eine Eintrittswahrscheinlichkeit (Klassifizierung hoch, mittel, niedrig) geschätzt. Seite 35 von 68 Stufe 3: Formulierung von Risikobewältigungsstrategien Auf Basis von Risikobewältigungsstrategien können konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Die Definition dieser Strategien erfolgt im Hinblick auf die Gesamtstrategie und die Risikopräferenz der Gesellschaft. Grundsätzlich stehen dem Management zur Handhabung von Risiken folgende Alternativen zur Verfügung: • Risiken vermeiden Bei der Vermeidung von Risiken kommt es zu einer vollständigen Eliminierung des Risikos, z. B. durch einen Ausstieg aus einem riskanten oder unprofitablen Geschäft. • Risiken reduzieren Bei der Reduzierung des Risikos besteht das Ziel darin, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkung auf das EBIT oder die Unternehmensziele auf ein akzeptables Maß zu bringen, z. B. durch Verbesserung der Risikofrüherkennung und damit Implementierung gegensteuernder Maßnahmen. • Risiken transferieren (versichern) Bei einer Absicherung/Deckung eines möglichen Schadens wird dieser auf einen Dritten übertragen, z. B. durch einen entsprechenden Versicherungsschutz. • Risiken selbst tragen (akzeptieren) Mit der Akzeptanz von Risiken wird die unmittelbare Form der Risikofinanzierung durch SINGULUS TECHNOLOGIES beschrieben, z. B. durch finanzielle Vorsorge über die Bildung einer Rückstellung. Die Entwicklung der Risiken wird durch die entsprechenden Mitarbeiter verfolgt, ohne dass jedoch bestimmte Maßnahmen zur Risikobewältigung eingeführt werden. Stufe 4: Design und Implementierung geeigneter Strukturen und Maßnahmen Auf Basis der zuvor formulierten Risikobewältigungsstrategie werden im Weiteren die notwendigen Strukturen und die zu ergreifenden Maßnahmen abgeleitet und implementiert. Stufe 5: Überwachung der Effektivität Die implementierten Maßnahmen sind regelmäßig zu verfolgen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Des Weiteren sind die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen Seite 36 von 68 abzudecken. Stufe 6: Adjustierung der Maßnahmen und kontinuierlicher Verbesserungsprozess Die Umweltdynamik zwingt dazu, das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess zu verstehen. Aus diesem Grunde ist eine kontinuierliche Anpassung des Risikomanagementprozesses an externe und interne Entwicklungen unausweichlich. Um dies zu ermöglichen, ist auch weiterhin ein intensives Wissensmanagement notwendig. Ausgangspunkt im Risikomanagementprozess von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Unternehmensstrategie, auf deren Basis die Definition und Kommunikation der geschäftlichen Ziele erfolgt. Die Überprüfung des Risikomanagementsystems wird von neutraler Seite vorgenommen, d. h. von Personen, die nicht unmittelbar in das Management von Risiken eingebunden sind. Dem Aufsichtsrat obliegt die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagements. Der Vorstand informiert dabei mindestens einmal jährlich den Aufsichtsrat über den aktuellen Status des Risikomanagements. Seite 37 von 68 Risikobericht Als international agierendes Unternehmen überwacht SINGULUS TECHNOLOGIES kontinuierlich die neuesten Entwicklungen und analysiert ihre wirtschaftlichen Auswirkungen. Insbesondere die derzeitigen Entwicklungen in unseren Hauptabsatzmärkten werden durch das Management eng überwacht. Aus den verschiedenen Unsicherheiten und globalen Unruhen in verschiedenen Teilen der Welt können sich weitreichende Risiken ergeben. Der Russland-Ukraine-Krieg oder der Nahost-Konflikt kann sich beispielsweise negativ auf die Absatzentwicklung, die Produktionsabläufe sowie die Einkaufs- und Logistikprozesse niederschlagen, etwa durch Unterbrechungen in den Lieferketten oder Engpasssituationen bei Bauteilen sowie Rohstoffen und Vorprodukten. Die Rohstoff- und Energiepreiserhöhungen scheinen aus heutiger Sicht keine wesentlichen Effekte auf die Gesellschaft zu haben. Für laufende Kundenprojekte ist der Großteil der Einkaufspreise bereits fixiert, bei aktuellen Kundenverhandlungen können potenzielle Materialpreissteigerungen weitgehend an die Vertragspartner weitergereicht werden. Bisher trafen keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Hauptabsatzmärkte der Gesellschaft ein. Zusammenfassend ergaben sich zum 31. Dezember 2023 für die einzelnen identifizierten wesentlichen Risikogruppen folgende Relevanzkennziffern sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten jeweils im Vergleich zum 31. Dezember 2022: Seite 38 von 68 Aus der Gesamtheit, der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des Konzerns maßgeblich beeinflussen und zu einer negativen Zielabweichung führen können. Darüber hinaus können Risiken, die heute noch nicht bekannt sind oder als nicht wesentlich eingestuft werden, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen. Absatzmarktrisiko Risikobeschreibung: Die Gesellschaft unterliegt generell weltweiten Konjunkturzyklen und geopolitischen Risiken, die das Geschäft belasten können. SINGULUS TECHNOLOGIES ist insbesondere von der Investitionsbereitschaft seiner internationalen Kunden in neue Produktionsanlagen abhängig. Nachfrageeinbrüche oder Fehleinschätzungen im Hinblick auf die Entwicklung von Märkten und Produkten können negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Gesellschaft haben. Segment Solar Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen von staatlichen Subventionen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit auch künftig von der Ausprägung nationaler Energiepolitik sowie der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen ab. Dies gilt hauptsächlich innerhalb der Hauptmärkte China und USA. Insbesondere aufgrund der enormen Bedeutung Chinas als Wachstumstreiber der Solarindustrie in den vergangenen Jahren ist in der weiteren Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen in diesem Land ein erhebliches Risiko im Hinblick auf das Hauptgeschäftsfeld der Gesellschaft zu sehen. Sofern die chinesische Regierung ihre Energiepolitik neu ausrichtet und hiermit verbunden im Solarbereich im Rahmen ihrer Förderpolitik auf andere Technologien als CIGS, CdTe, HJT oder andere neue Produktionsverfahren setzt oder den Ausbau der Seite 39 von 68 Produktionskapazitäten nicht in dem derzeit angekündigten Umfang umsetzen sollte, hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf den Absatz der Gesellschaft. Darüber hinaus könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von der SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen, da die Solartechnologie im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Zukunft weniger akzeptiert werden könnte oder diese anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln könnten als die Photovoltaik. Die Gesellschaft tätigt im Segment Solar zurzeit Geschäfte mit einer geringen Anzahl an Großkunden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die laufenden Großaufträge sowie die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit CNBM der Fall. Die Liquiditäts- und Ertragslage ist entsprechend volatil und auch kurzfristig von großvolumigen Projekten abhängig. Bei der derzeitigen Kunden- und Projektkonzentration können sich singuläre zeitliche Verschiebungen, merkliche Reduzierungen oder gar ein Abbruch der jeweiligen Geschäftsaktivitäten materiell auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. In einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich, dass es der Gesellschaft gelingt, das wegfallende Geschäftsvolumen kurz- oder mittelfristig durch neue Kunden zu kompensieren. Zudem könnte die Wettbewerbsintensität infolge künftiger Zusammenschlüsse oder Kooperationen einzelner Wettbewerber oder des Markteintritts neuer Wettbewerber weiter zunehmen. Steigender Wettbewerb könnte zu reduzierten Preisen für Produktionsanlagen der Gesellschaft oder sogar zu einem erheblichen Verlust von Marktanteilen führen. Auswirkung: Das Marktrisiko im Segment Solar wird aufgrund der hohen Bedeutung dieses Geschäftsfeldes mit einer Relevanzkennziffer von 5 (31. Dezember 2022: 5) bewertet. Das Management erwartet über die kommenden Jahre anhaltend hohe Umsatzerlöse im Segment Solar. Trotz des Einstiegs in neue Geschäftsfelder soll auch im laufenden Geschäftsjahr 2023 dieser Geschäftsbereich den weitaus größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Mit der deutlich rückläufigen Auftragsentwicklung innerhalb der Seite 40 von 68 Vorjahre sowie der anhaltenden Verzögerungen von Geschäftsabschlüssen laufender Projekte wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch (31. Dezember 2022: hoch) und die Relevanz als bestandsgefährdend bewertet. Maßnahmen: Die Gesellschaft beobachtet die weltweite Marktentwicklung. Hierzu gehören fortlaufende Gespräche mit unseren Kunden sowie Forschungsinstituten. Darüber hinaus werden mit CNBM die künftigen Projekte abgestimmt. Die Gesellschaft befindet sich derzeit über weitere geplante Bestellungen in 2024 und 2025. Weiterhin wird die Verringerung der Abhängigkeit vom chinesischen Solarmarkt durch die Diversifizierung in andere Märkte und Anwendungen angestrebt. Segment Life Science Neben dem Kernsegment Solar kommt dem Segment Life Science in den kommenden Jahren eine zunehmende Bedeutung für die weitere Geschäftsentwicklung zu. Die Gesellschaft erwartet innerhalb dieses Bereichs eine stetige Ausweitung der Geschäftsaktivitäten. Auswirkung: Aufgrund der weiter zunehmenden Bedeutung dieses Segments für die Finanzkennzahlen des Unternehmens wird dem Absatzmarkrisiko Life Science eine Relevanzkennziffer von 5 (31. Dezember 2022: 5) sowie eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit beigemessen (31. Dezember 2022: hoch). Sollten die angenommenen Auftragseingänge in diesem Bereich im laufenden Geschäftsjahr deutlich hinter den Annahmen zurückbleiben würde dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Maßnahmen: Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden sowie monatliche Abgleiche der Istwerte im Verhältnis zu Planwerten helfen hier, künftige Entwicklungen in einer frühen Phase besser einschätzen zu können. Segment Halbleiter Der Halbleiterbereich wurde bis zum Geschäftsjahr 2023 aufgrund der niedrigen Volumina weiterhin als noch nicht materiell angesehen. Seite 41 von 68 Projektrisiken Risikobeschreibung: Projektrisiken betreffen nach Definition der Gesellschaft Aufträge, die nicht standardisierte Anlagen beinhalten mit einem Verkaufspreis, der in der Regel 3,0 Mio. € überschreitet. Im Einzelnen sind die sich ergebenden Risiken die Verfehlung von Plankosten sowie des Projektzeitplans, die Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie Auftragsstornierungen und damit einhergehende Nichtabnahmen von Anlagen und daraus resultierende Vertragsrisiken. Auswirkung: Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit der Durchführung größerer Projekte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Als materiell werden insbesondere das Risiko der Verfehlung des Projektzeitplans oder von Plankosten sowie die Nichterfüllung von Abnahmekriterien eingeschätzt. Insbesondere die planmäßige Auftragsbearbeitung unserer Großprojekte ist von großer Bedeutung für das Fortbestehen der Gesellschaft und des Konzerns. Sollten diese Projekte ganz oder in Teilen scheitern oder sich der geplante wirtschaftliche Erfolg nicht hinreichend realisieren, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens haben. Zusammenfassend schätzen wir die Projektrisiken unverändert mit einer Relevanzkennziffer von 5 (31. Dezember 2022: 5) ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als mittel eingestuft (31. Dezember 2022: mittel). Maßnahmen: Zum Management der Risiken werden bereits in der Angebotsphase Projektkalkulationen, Projektterminpläne sowie projektspezifische Risikobewertungen und Liquiditätsplanungen erstellt. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt sollen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten lassen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart. Seite 42 von 68 Finanzwirtschaftliche Risiken Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Hier sind der Ausfall von Kundenforderungen sowie insbesondere das Ausbleiben und die Verspätung von Anzahlungen für neue Auftragseingänge sowie Teilzahlungen im Zusammenhang mit der Abarbeitung von Großprojekten zu nennen sowie die Verlängerung von verschiedenen Fremdfinanzierungskomponenten. In allen Segmenten können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Insbesondere sind Anzahlungen unserer Kunden projektspezifisch mit Avalbürgschaften abzusichern. Die Gesellschaft hat hierfür gemäß derzeitigen Vereinbarungen mit Kreditgebern einen hohen Anteil liquider Mittel als Sicherheit zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung steht der Gesellschaft nicht als Working Capital-Finanzierung zur Verfügung, was je nach Projektverlauf zu Liquiditätsengpässen führen könnte. Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist sowohl im Hinblick auf die Erreichung der erwarteten Finanzkennzahlen als auch auf die weitere Liquiditätsentwicklung in hohem Maße von der künftigen Entwicklung der Geschäftsaktivitäten mit wenigen, großen Kunden abhängig. Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns in den nächsten 24 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Planung für diesen Zeitraum realisiert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge zu leistenden Teilzahlungen auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller Verzögerung erfolgen. Darüber hinaus ist die Erlangung weiterer wesentlicher Großaufträge bis Ende 2025 notwendig. Des Weiteren muss die Rückzahlung des Super Senior Loans in Höhe von 4,0 Mio. EUR im Dezember 2024 aus den durch die Gesellschaft erwirtschafteten finanziellen Mitteln gewährleistet sein. Zur Sicherung der Liquidität steht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG seit Mai 2022 ein Darlehen der Bank of Shanghai in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung. Die Rückzahlung des Darlehens wird garantiert durch die China National Building Material Seite 43 von 68 Group Corporation, Beijing/China, (CNBM), die Muttergesellschaft des chinesischen Hauptaktionärs Triumph Science & Technologies Co. Ltd., Beijing/China, (Triumph). Die Laufzeit der Vereinbarung betrug zunächst zwölf Monate und wurde mit Vereinbarung vom 31. Januar 2023, unter Vorbehalt des Eintretens von aufschiebenden Bedingungen, um weitere zwölf Monate bis zum 9. Mai 2024 verlängert. Der Vorstand erwartet rechtzeitig die Verlängerung dieses Darlehens mit Unterstützung des Garantiegebers CNBM. Weiterhin hat die Gesellschaft mit Vertrag vom 3. Februar 2023 ein Darlehen von der China Building Material International Technology Investment Co. Limited, Hong Kong/China, (CBMITI), einer Schwestergesellschaft des Hauptaktionärs Triumph im Volumen von 20,0 Mio. EUR erhalten. Das Darlehen wurde in zwei Tranchen am 6. Februar 2023 in Höhe von 9,6 Mio. EUR und am 27. März 2023 in Höhe von 10,4 Mio. EUR ausgezahlt. Die ausgezahlten Mittel haben eine Mindestverfügbarkeitsfrist von 18 Monaten ab Auszahlungstag, sodass CBMITI ab dem 4. August 2024 bzw. 28. September 2024 berechtigt ist die gewährten Darlehen ganz oder teilweise fällig zu stellen. Mit Vertrag vom 10. Oktober 2023 wurde ein Betrag in Höhe von 10,0 Mio. € aus dieser Vereinbarung in ein weiteres Darlehen der Bank of Shanghai umgewandelt, das über eine Laufzeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Auszahlung verfügt und voraussichtlich im April 2025 fällig ist. Zur Abdeckung der vorstehend genannten und im Prognosezeitraum fälligen finanziellen Verbindlichkeiten garantiert der Hauptaktionär Triumph bis zum 31. März 2025 die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Verpflichtungen so auszustatten, dass diese ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Der Vorstand erwartet mit hoher Wahrscheinlichkeit den planmäßigen Eingang der zu leistenden Teilzahlungen sowie die Unterzeichnung weiterer Großaufträge. Insbesondere geht der Vorstand davon aus, dass Triumph für die vorstehend genannten finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft einstehen wird und hierzu auch in der Lage ist. Aus Sicht des Vorstands ist eine Durchfinanzierung auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung innerhalb des Prognosezeitraum gegeben. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein Seite 44 von 68 bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen. Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Auswirkung: Derzeit messen wir dem Liquiditätsrisiko unverändert eine Relevanzkennziffer von 5 (31. Dezember 2022: 5), dem Ausfallrisiko eine Relevanzkennziffer von 3 (31. Dezember 2022: 3) bei. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Liquiditätsrisikos stufen wir nach wie vor als hoch ein (31. Dezember 2022: hoch). Insbesondere sind der vertragsgemäße Eingang von vertraglich begründeten Teilzahlungen sowie die Beauftragung weiterer Großprojekte notwendig. Materielle Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfälle innerhalb dieser wesentlichen Projekte könnten nicht kompensiert werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Ausfallsrisikos schätzen wir als niedrig ein (31. Dezember 2022: niedrig). Maßnahmen: Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln vorgehalten. Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Derzeit finanziert sich die Gesellschaft im Wesentlichen über Anzahlungen aus den kontrahierten Projekten sowie verschiedene Fremdfinanzierungsinstrumente. Weiterhin wird derzeit über die Gewährung neuer Avalbürgschaften mit deutlich reduzierter Sicherheits- hinterlegung verhandelt. Seite 45 von 68 Im Einzelnen macht die Gesellschaft derzeit Gebrauch von folgenden Fremdfinanzierungsinstrumenten: Finanzierungskomponente Nominalwert Laufzeit Unternehmensanleihe 12,0 Mio. € 22. Juli 2026 (Rückzahlungstermin) Super Senior Loan gemäß 4,0 Mio. € 31. Dezember 2024 den Anleihebedingungen (Ziehung: 1. Tranche in Höhe von 2,0 Mio. € im Mai 2023, 2. Tranche in Höhe von 2,0 Mio. € im Januar 2024) Darlehen Bank of Shanghai 10,0 Mio. € 9. Mai 2024 CBMITI-Finanzierung 20,0 Mio. € 10,0 Mio. €: 28. September 2024 (Kündigungsrecht mit Ablauf der Mindestverfügbarkeitsdauer) 10,0 Mio. €: vsl. April 2025 (Rückzahlungstermin nach Umwandlung in ein Darlehen der Bank of Shanghai in Abhängigkeit von der Ziehung durch die Gesellschaft) Die Unternehmensanleihe im Nominalvolumen von 12,0 Mio. € hat eine Laufzeit bis zum 22. Juli 2026 sowie einen Zins von 4,5 %. Der Rückzahlungsbetrag beträgt 105,0 %. Der erhöhte Rückzahlungsbetrag ist auch bei vorzeitiger Rückzahlung anwendbar. Darüber hinaus steht der Gesellschaft gemäß den Anleihebedingungen ein Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. € zur Verfügung. Die Laufzeit des Darlehens endet zum 31. Dezember 2024. Im Mai 2023 hat die Gesellschaft die erste Tranche, im Januar 2024 die zweite Tranche über je 2,0 Mio. € in Anspruch genommen. Weiterhin verfügt die Gesellschaft über ein Darlehen der Bank of Shanghai in Höhe von 10,0 Mio. € für das der Vorstand rechtzeitig die Verlängerung um weitere zwölf Monate mit Unterstützung des Garantiegebers CNBM erwartet. Seite 46 von 68 Mit Wirkung zum 3. Februar 2023 unterzeichnete die Gesellschaft mit CBMITI eine Vereinbarung über die Bereitstellung liquider Mittel in Höhe von 20,0 Mio. €. Im Gegenzug räumt die Gesellschaft verschiedene Optionen in Bezug auf Rechte im Zusammenhang mit Know-How im Bereich der CdTe-Technologie ein. Das Gesamtvolumen floss der Gesellschaft in zwei Tranchen im März in Höhe von 9,6 Mio. € und Anfang April 2023 in Höhe von 10,4 Mio. € zu. Mit Vertrag vom 10. Oktober 2023 wurde ein Betrag in Höhe von 10,0 Mio. € aus dieser Vereinbarung in ein weiteres Darlehen der Bank of Shanghai umgewandelt. Das Darlehen hat eine Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit der Ziehung durch die Gesellschaft, sodass das Darlehen voraussichtlich im April 2025 zur Rückzahlung fällig sein wird. Die verbleibenden 10,0 Mio. € aus der CBMITI-Finanzierung haben eine Laufzeit von mindestens 18 Monaten, die ausgezahlten Mittel müssen jedoch erst nach Aufforderung des Darlehensgebers ganz oder teilweise zurückbezahlt werden. Die Gesellschaft hat zudem die Möglichkeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Mittel teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Diese können nicht erneut in Anspruch genommen. Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei ausländischen Abnehmern setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall möglichst durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. Technologierisiko Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES-Gruppe ist in wettbewerbs- intensiven Märkten tätig. Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein. Auswirkung: Derzeit bewerten wir das Risiko einer Fehl- bzw. verspäteten Entwicklung mit einer Relevanzkennziffer von 4 (31. Dezember 2022: 4) und unverändert mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit. Maßnahmen: Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Technologierisikos ist die Seite 47 von 68 Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer verspäteten Entwicklung mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Forschungseinrichtungen sowie einem laufenden Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein besonderer Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Für nicht als werthaltig angesehene aktivierte Entwicklungskosten werden notwendige Wertberichtigungen vorgenommen. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung. Beschaffungsmarktrisiken Risikobeschreibung: Verfügbarkeit, ungeplante Preissteigerungen und mangelhafte Qualität von Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Ein weiteres Risiko besteht im Aufbau zu hoher Lagerbestände. Auswirkung: Dem Bestandsrisiko im Hinblick auf die Höhe des Lagerbestandes messen wir derzeit wie im Vorjahr eine Relevanzkennziffer von 3 (31. Dezember 2022: 3) bei und schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit nach wie vor als niedrig (Vorjahr: niedrig) ein. Aus heutiger Sicht gehen wir insgesamt von einer ausreichenden Deckung des Bestandsrisikos durch Bildung bilanzieller Wertberichtigungen aus. Das Risiko in Bezug auf die Verfügbarkeit, Qualität und Preissteigerungen von Einkaufsteilen bewerten wir zum Geschäftsjahresende mit der Relevanzkennziffer 4 (31. Dezember 2022: 4), die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir unverändert mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit. Aus den laufenden Vertragsverhandlungen sowie aus der Analyse der Markterwartungen rechnen wir kurz- und mittelfristig mit steigenden Edelstahl- sowie Kunststoffpreisen. Die durchschnittliche Rückstandsquote sowie die Anzahl der Qualitätsreklamationen lagen aufgrund der globalen Lieferkettenverwerfungen über das Geschäftsjahr weitgehend oberhalb des Zielkorridors. Maßnahmen: Die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile werden ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen regelmäßige Gängigkeit- und Reichweitenanalysen von Waren und Einkaufsteilen. Um ungeplante Preissteigerungen Seite 48 von 68 zu vermeiden, werden entweder langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen oder gezielt Zweitlieferanten aufgebaut. Compliance-Risiken Risikobeschreibung: Als international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES-Gruppe neben operativen und finanzwirtschaftlichen Risiken einer Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht sowie Gesellschaftsrecht. Ergebnisse aus Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsverfahren können der Reputation und dem Geschäft der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen oder zumindest hohe Kosten verursachen. Darüber hinaus könnte die Missachtung von Gesetzen, regulatorischen Anforderungen und der darauf abgestimmten Richtlinien eine gravierende Negativauswirkung, wie beispiels- weise Reputationsschäden oder Strafzahlungen, auf die Gesellschaft haben. Hierzu gehören beispielsweise Risiken im Zusammenhang mit Korruption sowie die Verstöße gegen Exportbedingungen. Auswirkung: Compliance-Verstöße können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ist mit Unsicherheiten behaftet und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen führen. Diese können unter Umständen nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt werden und haben damit Auswirkungen auf unser Geschäft sowie die entsprechenden Finanzkennzahlen. In der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sind derzeit keine wesentlichen Compliance- Verstöße bekannt. Auswirkungen aus Compliance-Verstößen messen wir daher eine Relevanzkennziffer von 3 (31. Dezember 2022: 3) bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir mit unverändert niedrig. Maßnahmen: Rechtliche Risiken werden, einem systematischen Ansatz folgend, identifiziert und unter Zuhilfenahme von externen Rechtsanwälten betreut. Zur Prävention möglicher Gesetzesverstöße hat die SINGULUS TECHNOLOGIES- Gruppe einen konzernweiten Code of Conduct sowie ein Hinweisgeber-System etabliert. Dieser soll den Mitarbeitern konkrete Verhaltensregeln für verschiedene Situationen geben. Eine Seite 49 von 68 weitere Maßnahme zur Vorbeugung von Compliance-Verstößen sind individuelle Mitarbeiterschulungen zu einzelnen Fragen verschiedener rechtlicher Vorschriften. Die Gesellschaft erhielt in der vergangenen Zeit mehrere Bußgelder durch das Bundesamt für Justiz im Zusammenhang mit der verspäteten Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, gegen die die Gesellschaft mit Unterstützung externer Rechtsanwälte Einspruch eingelegt hat. Die aktuelle Überprüfung erfolgt derzeit durch das Landgericht Bonn. Umweltrisiken Als global agierendes High-Tech-Maschinenbauunternehmen verfügt SINGULUS TECHNOLOGIES über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen relevanten Regionen der Welt. Naturkatastrophen, Epidemien und andere Ereignisse durch den Klimawandel, wie beispielsweise Überschwemmungen und Stürme, können insbesondere die Abwicklung unserer Kundenprojekte beeinträchtigen und negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. In den letzten Jahren haben Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie zu wirtschaftlichen Einschränkungen geführt und Unsicherheiten darüber geschaffen, wie sich die globale Wirtschaft entwickeln wird. Nach unserer Einschätzung ist COVID-19 derzeit kein signifikantes Risiko mehr. Allerdings könnte sich dies ändern, falls sich virulentere Varianten entwickeln. Seite 50 von 68 Chancenbericht SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert den Weltmarkt für Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Solarzellen. Im Bereich Dünnschicht-Solartechnik (CIGS & CdTe) liegt der Schwerpunkt im Wesentlichen auf den weiteren Ausbauplänen des chinesischen Unternehmens CNBM. CNBM plant mittel- und langfristig an mehreren Standorten in China seine Kapazitäten auszubauen. Der finale Aufbau der CIGS-Fabriken in den Städten Meishan und Xuzhou wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie unterbrochen und soll in 2024 abgeschlossen werden. Im Rahmen der Erschließung weiterer Standorte oder dem Ausbau bestehender Fabriken würden der Gesellschaft signifikante Umsatz- und Ergebnisbeitrag im Segment Solar zufließen. In den USA und auch in Europa wird in unterschiedlichen Regionen der Aus- und Aufbau von Fertigungskapazitäten für HJT-Solarzellen beabsichtigt. Für diese Zelltechnologie erwartet das Unternehmen, dass neben der neuen Produktionsanlage SILEX III auch die GENERIS PVD und GENERIS PECVD vermarktet werden können. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft mit der Vakuum-Beschichtungsanlage GENERIS PET eine neue Prozessanlage zur Passivierung der Schnittkanten bei Solarzellen. Sie wurde entwickelt, um den Wirkungsgrad bei der Verarbeitung von Halbzellen-, Mehrfach- und Schindelzellen zu verbessern. Ein erstes System wurde 2023 verkauft; das Unternehmen erwartet weitere Verkäufe im laufenden Geschäftsjahr 2024. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht für das Geschäftsjahr 2024 sowie die kommenden Jahre großes Potenzial für die Realisierung von neuen Großprojekten in beiden Bereichen: der kristallinen HJT- und der Dünnschicht-Solartechnik. Im Segment Life Science sollen in der Zukunft neben den Anlagen aus dem Gebiet Nasschemie besonders auch Vakuum-Beschichtungsanlagen bzw. komplette Produktionslinien für die Veredelung von Oberflächen zur Steigerung der Umsatzerlöse beitragen. Die Marktchancen im Arbeitsgebiet Dekorative Schichten werden durch die Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit des Verfahrens sowie das Nutzen möglicher Kosteneinsparungen bei der Fertigung der Bauteile weiter gestützt. Bei einem Wiederanstieg der Konjunktur sieht das Unternehmen eine Möglichkeit für eine gute Entwicklung. Seite 51 von 68 Bei den nasschemischen Reinigungsanlagen für die Medizintechnik konzentriert sich SINGULUS TECHNOLOGIES im Wesentlichen auf den wachsenden Markt für Kontaktlinsen. Neben den angestammten Anwendungsbereichen für die existierenden Anlagenplattformen befasst sich SINGULUS TECHNOLOGIES seit einiger Zeit intensiv mit der Beschichtung im Bereich Elektrolyse und Bipolar-Platten. Basierend auf der existierenden Produktplattform GENERIS PVD adressiert SINGULUS TECHNOLOGIES mit Industriepartnern diesen neuen Markt mit entsprechenden Produktionslösungen. Der Megatrend Grüner Wasserstoff und die Verwendung durch Brennstoffzellen werden eine große Nachfrage nach innovativen Schichten und Produktionsanlagen mit sich bringen. Mit der bestehenden Anlagenpalette für die Halbleitertechnik sollen Projekte zur Entwicklung neuer Anwendungen adressiert werden. Das Unternehmen sieht gute Chancen, hier die TIMARIS-Plattform in verschiedenen Konfigurationen zu verkaufen. Ziel ist es dabei, mit führenden Kunden Schichtsysteme zu entwickeln, die neue Anwendungen zulassen und deren Märkte für SINGULUS TECHNOLOGIES zu erschließen. Der Einsatz der TIMARIS STM für die Fertigung von Mikro-LED ist ein Beispiel dafür. Zusammenfassende Darstellung der Risiken und Chancen Das Projekt- und das Absatzmarktrisiko für die Segmente Solar und Life Science sowie das Liquiditätsrisiko werden aus heutiger Sicht als die wesentlichen Risiken im Konzern angesehen. Das Segment Solar soll im laufenden Geschäftsjahr den größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Auch vor dem Hintergrund der Etablierung neuer Geschäftsbereiche bleibt die Entwicklung des Solarmarktes ein entscheidendes Kriterium für den zukünftigen Fortgang der Gesellschaft. Darüber hinaus plant die Gesellschaft mittelfristig einen stetigen Anstieg der Geschäftsaktivitäten der Segment Life Science und Halbleiter. Weiterhin wird die Verringerung der Abhängigkeit vom chinesischen Solarmarkt durch die Diversifizierung in andere Märkte und Anwendungen angestrebt. Bleiben die prognostizierten Umsätze für diese Segmente in den kommenden Jahren aus, würde dies zu negativen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES führen. Seite 52 von 68 Sollten sich Risiken mit der Auftragsbearbeitung derzeitiger und zukünftiger Großprojekte verwirklichen, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Geschäftstätigkeit der Gesellschaft haben. Der Vorstand erwartet mit hoher Wahrscheinlichkeit, den planmäßigen Eingang der zu leistenden Teilzahlungen sowie die Unterzeichnung weiterer Großaufträge. Aus Sicht des Vorstands ist eine Durchfinanzierung auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung innerhalb des Planungszeitraumes überwiegend wahrscheinlich. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen. Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Seite 53 von 68 Umwelt und Nachhaltigkeit Lageberichtsfremde Angaben (ungeprüft) Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung nimmt in der SINGULUS TECHNOLOGIES AG eine herausragende Stellung ein. Der Vorstand und der Aufsichtsrat hegen eine starke Präferenz für eine langfristig orientierte Führung und Kontrolle des Unternehmens. Die Prinzipien der guten Unternehmensführung, auch unter dem Begriff Corporate Governance bekannt, gewährleisten, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat effizient und zielgerichtet zusammenarbeiten, die Belange der Aktionäre und Mitarbeiter respektieren, angemessen mit Risiken umgehen, Transparenz walten lassen und bei allen unternehmerischen Entscheidungen Verantwortung übernehmen. SINGULUS TECHNOLOGIES leistete auch im Jahr 2023 durch seine Produkte im Bereich Solartechnik einen aktiven Beitrag zur Förderung und Verbreitung umweltfreundlicher Energieerzeugung. Das Unternehmen setzt kontinuierlich darauf, seine Produkte zu verbessern, um den Prinzipien der Nachhaltigkeit gerecht zu werden und den Energieverbrauch während des Betriebs weiter zu reduzieren. Eine neue Initiative im Jahr 2023 ist die Integration von Energieeffizienzmaßnahmen in den gesamten Produktionsprozess, um den ökologischen Fußabdruck weiter zu minimieren. Nachhaltigkeit bedeutet bei SINGULUS TECHNOLOGIES auch verstärkte Anstrengungen zur Reduzierung von Abfall und zur Förderung des Recyclings. Das Unternehmen hat seine Bemühungen in diesem Bereich verstärkt und entwickelt innovative Lösungen, um den Verbrauch von Ressourcen zu minimieren und den Einsatz recycelter Materialien zu fördern. SINGULUS TECHNOLOGIES hat sein Energiemanagementsystem weiter optimiert und befolgt dabei bewährte Praktiken: • Der Energieverbrauch wird regelmäßig und systematisch bewertet. • Die Ströme des Energieverbrauchs werden kontinuierlich erfasst und überwacht. • Es werden Maßnahmen zur Energieeinsparung geplant und umgesetzt. • Geplante Aktivitäten zur Steigerung der Energieeffizienz werden ständig aktualisiert. • Der Vorstand veröffentlicht klare Ziele im Hinblick auf das Energiemanagement. Seite 54 von 68 Um die Energiepolitik effektiv umzusetzen, ist ein spezieller Energiemanagement- Beauftragter für die Überwachung und Steuerung der Entwicklungen verantwortlich. Alle strategischen und operativen Ziele sowie erforderliche Maßnahmen sind in einem detaillierten Energiemanagement-Handbuch festgehalten, um die unternehmerische Sorgfaltspflicht sicherzustellen. Im Jahr 2023 lag der Gesamtenergieverbrauch an den Standorten Kahl am Main und Puchheim bei ca. 3,5 GWh (Vorjahr: ca. 6,1 GWh für Kahl am Main und dem ehemaligen Standort Fürstenfeldbruck) wobei dieser Wert sowohl den Strom- als auch den Gasverbrauch umfasst. Eine neue Maßnahme im Jahr 2023 ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, um den Eigenbedarf an sauberer Energie weiter zu steigern. Gleichzeitig wurde die Umstellung der Hallen- und Außenbeleuchtung auf moderne und effiziente LED-Leuchtmittel fortgesetzt. SINGULUS TECHNOLOGIES betrachtet Nachhaltigkeit als eine Gelegenheit, sich mit innovativen Produkten, die den Prinzipien von Umweltbewusstsein und Ressourcenschonung folgen, entsprechend zu positionieren. Die folgenden Schwerpunkte stehen dabei im Mittelpunkt des Unternehmensinteresses: • Umweltbewusstsein • Schonung der Ressourcen • Integration von Energieeffizienz in den Produktionsprozess • Förderung von Recycling-Initiativen Seite 55 von 68 ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN NACH §§ 289a S. 1, 315a S. 1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT 1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Zum 31. Dezember 2023 betrug das Grundkapital der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 8.896.527,00 €, eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist gemäß § 6.4 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien gemäß § 6.5 der Satzung der Gesellschaft abweichend von § 60 AktG bestimmt werden. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien der Gesellschaft bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind gemäß den gesetzlichen Regelungen, die für auf den Inhaber lautende Stückaktien gelten, frei handelbar. 3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital im Umfang von mehr als 10 % der Stimmrechte Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Investoren, die durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt die Stimmrechtsschwellen gemäß § 33 WpHG an einem börsennotierten Unternehmen erreichen, über- oder unterschreiten, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 war nach Kenntnis der Gesellschaft nur Triumph Science and Technology Group Co., Ltd. („Triumph“) direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beteiligt, und zwar mit 16,75 % der Seite 56 von 68 Stimmrechte. Die von der Triumph gehaltenen Stimmrechte werden den folgenden Meldepflichtigen zugerechnet: Volksrepublik China und China National Building Material Group Co., Ltd („CNBM“). 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, bei denen die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar selbst ausüben, bestehen nicht. 6. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; Satzungsänderungen Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 84, 85 AktG. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Er kann gemäß § 84 AktG und § 7.1 der Satzung der Gesellschaft einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Es können gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG erfolgt die Änderung der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, sofern nicht die Satzung eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. Gemäß § 15.2 der Satzung der Gesellschaft genügt in den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert und sofern nicht durch das Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Der Aufsichtsrat Seite 57 von 68 ist nach § 5.2 und § 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals. 7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien 7.1. Genehmigtes Kapital Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juli 2028 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.448.263,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Gleichzeitig wurde das bestehende Kapital 2018/I aufgehoben. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen: (1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; (2) soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten zustünde; (3) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; (4) wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – zum Seite 58 von 68 jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt; (5) soweit es erforderlich ist, eine Prospektpflicht zu vermeiden, welche sich aus der Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen ergibt, sofern (i) die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, (ii) die Erlöse aus diesen ausgegebenen neuen Aktien zur Ablösung von Finanzverbindlichkeiten, beispielsweise der Anleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft mit WKN A2AA5H (ISIN: DE000A2AA5H5), verwendet werden, und (iii) der anteilige Betrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft zwanzig von Hundert (20 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. (6) Auf die beiden vorgenannten Begrenzungen von 10 % bzw. 20 % sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %- bzw. 20 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2023/I festzulegen. 7.2. Bedingtes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 4.448.263,00 € durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/1). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von Seite 59 von 68 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. 7.3. Ermächtigung zum Rückkauf Befugnisse des Vorstands, Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, bestehen nicht. 8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen Gemäß den Anleihebedingungen der von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Juli 2016 ausgegebenen Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 12.000.000,00 € sind Anleihegläubiger im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, ihre Schuldverschreibungen zu kündigen und deren unverzügliche Rückzahlung oder, nach Wahl der Gesellschaft, deren Ankauf durch die Gesellschaft oder einen Dritten zu einem Preis von 105,00 € je Schuldverschreibung zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Anleihegläubiger müssen die Put-Option innerhalb eines Zeitraums („Put- Ausübungszeitraum”) von 30 Tagen, nachdem die Mitteilung über den Kontrollwechsel veröffentlicht wurde, ausüben. Eine Ausübung der Put-Option wird jedoch nur wirksam, wenn innerhalb des Put-Ausübungszeitraums bei der Gesellschaft Put- Ausübungserklärungen von Anleihegläubigern im Gesamtbetrag von mindestens 25 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen eingegangen sind. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eines der Seite 60 von 68 folgenden Ereignisse eintritt: (i) die Gesellschaft erlangt Kenntnis davon, dass eine Person oder gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer (direkt oder indirekt) von mehr als 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft geworden ist bzw. sind; oder (ii) die Verschmelzung der Gesellschaft mit einer oder auf eine dritte Person oder die Verschmelzung einer dritten Person mit oder auf die Gesellschaft, außer im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, in deren Folge die Inhaber von 100 % der Stimmrechte der Gesellschaft wenigstens die Mehrheit der Stimmrechte an dem überlebenden Rechtsträger unmittelbar nach einer solchen Verschmelzung halten. 9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind Die Vorstandverträge der SINGULUS TECHNOLOGIES AG enthielten historisch eine Change of Control-Klausel. Danach haben Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht, das sie berechtigt, ihr Dienstverhältnis innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Kontrollwechsel jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten außerordentlich zu kündigen. Wird das Sonderkündigungsrecht ausgeübt, so hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe der Summe (i) des zuletzt gezahlten Festgehalts für drei Jahre, (ii) der Summe der variablen Vergütungen (Boni), die für die letzten drei Jahre gezahlt wurden, sowie (iii) der Zuführung der Altersversorgung für drei Jahre. Ein Anspruch auf Sondervergütung besteht nur, wenn der Dienstvertrag zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Dasselbe gilt für den Fall der Beurlaubung oder der Kündigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft nach einem Kontrollwechsel. Am 30. Oktober 2023 hat der Aufsichtsrat den Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Dieser Vertrag, der am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, enthält entsprechend den Empfehlungen des DCGK und den Vorgaben im Vergütungssystem, das am 19. Juli 2023 von der Hauptversammlung gebilligt wurde, keine Regelung für den Fall des Kontrollwechsels. Der neue Dienstvertrag von Herrn Ehret, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, enthält diese Regelung auch nicht mehr. Eine nähere Beschreibung ist im Vergütungsbericht 2023 enthalten, welcher auf der Webseite der SINGULUS TECHNOLOGIES AG einsehbar ist. Seite 61 von 68 Jahresabschluss nach HGB Der hälftige Verzehr des Grundkapitals nach HGB ist im Geschäftsjahr 2017 eingetreten und wurde zum 21. September 2017 gemeldet. Die außerordentliche Hauptversammlung erfolgte am 29. November 2017. Der Vorstand hat in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. Oktober 2021 sowie in der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juli 2023 nochmals über den Verlust des Grundkapitals nach HGB der Muttergesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG berichtet. Dabei wurden die Hintergründe zum Verzehr des Eigenkapitals dargestellt, die im Wesentlichen auf den zeitlichen Verschiebungen der Umsatzrealisierung in HGB und IFRS sowie den operativen Verlusten aufgrund der Unterauslastung der Organisation in den vergangenen Jahren beruhten. Zum 31. Dezember 2023 betrug der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag -115,5 Mio. € (Vorjahr: -115,6 Mio. €). Die Entwicklung des handelsrechtlichen Eigenkapitals ist insbesondere von den verbleibenden Abnahmen der Anlagen der chinesischen CIGS-Fabriken sowie der Abarbeitung und Abnahme weiterer Großprojekte abhängig. Darüber hinaus ist langfristig die planmäßige Entwicklung weiterer künftiger Großprojekte über die kommenden Jahre notwendig. Die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der ersten beiden CIGS-Fabriken des Kunden CNBM sowie die Verschiebung weiterer signifikanter Projekte in den vergangenen Geschäftsjahren haben wesentlich dazu beigetragen, dass eine Erholung des Eigenkapitals bis dato noch nicht eingetreten ist. Der Vorstand rechnet jedoch langfristig mit der Rückkehr zu einer positiven Eigenkapitalgröße. Darüber hinaus prüft der Vorstand derzeit weitere Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Zu den Risiken und Maßnahmen in Bezug auf die weitere Fortführung der Gesellschaft verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht. Seite 62 von 68 Im Folgenden wird auf die Effekte mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen. Insgesamt erzielte die Gesellschaft im Berichtsjahr Umsätze in Höhe von 76,2 Mio. € (Vorjahr: 47,0 Mio. €). Der Umsatz im Geschäftsbereich Solar betrug 21,0 Mio. € gegenüber 17,0 Mio. € im Vorjahresvergleich. Die Erlöse im Geschäftsbereich Life Science lagen mit 42,5 Mio. € über Vorjahresniveau (Vorjahr: 28,3 Mio. €). Im Geschäftsbereich Halbleiter lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr bei 12,7 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €). Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistung) in Höhe von 59,3 Mio. € ist dagegen gesunken (Vorjahr: 67,7 Mio. €). In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 28,2 Mio. € (Vorjahr: 15,5 Mio. €) sind im Wesentlichen periodenfremde Erträge in Höhe von 24,1 Mio. € enthalten, die aus der ertragswirksamen Ausbuchung erhaltener Anzahlungen aufgrund der Insolvenz eines Seite 63 von 68 Kunden resultieren. Im Vorjahresbetrag in Höhe von 15,5 Mio. € war der Verkaufserlös des Gebäudes in Fürstenfeldbruck in Höhe von 9,3 Mio. € enthalten. Der Materialaufwand verringerte sich von 45,9 Mio. € auf 33,0. €. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand / Gesamtleistung) beträgt 55,6 % (Vorjahr: 67,8 %). Der Rückgang der Materialaufwandsquote ist im Wesentlichen bedingt durch den deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse bei gleichzeitig sinkender Bestandsveränderung im Vorjahresvergleich. Der Personalaufwand in Höhe von 24,4 Mio. € (Vorjahr: 30,6 Mio. €) ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dies ist im Wesentlichen aufgrund der Schließung des Standorts in Fürstenfeldbruck im Geschäftsjahr 2022 und damit verbunden der Rückgang der Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr 2023. Im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigte die SINGULUS TECHNOLGIES AG im Jahresdurchschnitt 280 festangestellte Mitarbeiter (Vorjahr: 312 Mitarbeiter). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen entsprechend ihrer Zusammensetzung mit 12,7 Mio. € leicht unter dem Niveau des Vorjahres (14,5 Mio. €) und beinhalten größtenteils Rechts-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten (3,2 Mio. €, Vorjahr: 3,3 Mio. €), Kosten für Transport und Verpackung (1,8 Mio. €, Vorjahr: 1,5 Mio. €), Raum- und Gebäudekosten (1,3 Mio. €, Vorjahr: 3,0 Mio. €), Reisekosten (0,9 Mio. €, Vorjahr: 0,7 Mio. €) sowie Instandhaltungskosten (0,6 Mio. €, Vorjahr: 0,7 Mio. €). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Die im Geschäftsjahr erfassten Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) betreffen Erträge aus Dividenden der Tochtergesellschaft SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA Pacific Ltd., Singapur. Das Zinsergebnis war mit 2,7 Mio. € negativ (Vorjahr: -2,3 Mio. €). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen lagen mit 2,8 Mio. € leicht über Vorjahresniveau (Vorjahr: -2,5 Mio. €). Im Einzelnen betrugen die Zinsaufwendungen aus verbundenen Unternehmen (0,8 Mio. €, Vorjahr 0,8 Mio. €), aus begebenen Schuldverschreibungen (0,8 Mio. €, Vorjahr: 0,8 Mio. €) sowie aus der Betriebsmittelkreditlinie und des Super Senior Loans in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Seite 64 von 68 Für die Singulus TECHNOLOGIES FRANCE S.a.r.l. Sausheim/France wurde im Geschäftsjahr eine Kapitalerhöhung in Höhe von 0,5 Mio. € durchgeführt. Die sich hieraus ergebenden Anschaffungskosten wurden aufgrund des bereits in Vorperioden wertberichtigten Beteiligungsbuchwertes ebenfalls in voller Höhe wertberichtigt und führen zu Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 0,5 Mio. € (/Vorjahr: 0,1 Mio. €). Im Ergebnis ergab sich ein Jahresüberschuss von 0,1 Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag -11,8 Mio. €). Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich mit 145,1 Mio. € zum 31. Dezember 2023 leicht unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 150,9 Mio. €). Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 8,2 % und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 12,0 Mio. € (Vorjahr: 12,7 Mio. €). Die Sachanlagen betragen 4,6 Mio. € (Vorjahr: 5,1Mio. €). Die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 164,6 Mio. € (Vorjahr: 216,5 Mio. €) überstiegen das Vorratsvermögen (111,9 Mio. €, Vorjahr: 131,7 Mio. €) zum Ende des Berichtsjahres. Der übersteigende Betrag wird passivisch innerhalb der Verbindlichkeiten (52,7 Mio. €, Vorjahr: 84,8 Mio. €) ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen resultieren im Wesentlichen aus den Aufträgen im Segment Solar und Life Science. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben, belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1,8 Mio. € und sind im Vergleich zum Vorjahr (1,3 Mio. €) leicht gestiegen. Die liquiden Mittel betrugen zum 31. Dezember 2023 10,9 Mio. € (Vorjahr: 16,7 Mio. €). Hiervon sind im Rahmen von Sicherheitshinterlegungen insgesamt 3,2 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt (Vorjahr: 3,8 Mio. €). Die verfügbaren liquiden Mittel lagen damit zum Ende des Berichtsjahrs bei 7,7 Mio. € (Vorjahr: 12,9 Mio. €). Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtsjahr um 0,1 Mio. €. Damit weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Berichtsjahresende einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von -115,5 Mio. € aus (Vorjahr: -115,6 Mio. €). Im Hinblick auf die Erwartung der Gesellschaft zur weiteren Entwicklung des Eigenkapitals nach HGB verweisen wir auf die Ausführungen zu Beginn dieses Kapitels. Seite 65 von 68 Zum 31. Dezember 2023 beträgt das Fremdkapital 145,1 Mio. € (Vorjahr: 150,9 Mio. €). Die Rückstellungen liegen leicht über Vorjahresniveau und belaufen sich auf 29,0 Mio. € zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 26,6 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2023 insgesamt 13,6 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €). Hierin sind im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen (7,5 Mio. €, Vorjahr: 0,8 Mio. €), Rückstellungen für Personalkosten (3,1 Mio. €, Vorjahr: 6,5 Mio. €), Rückstellungen für mögliche Bußgelder (1,0 Mio. €, Vorjahr: 0,5 Mio. €) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (0,8 Mio. €, Vorjahr: 1,1 Mio. €) enthalten. Die Verbindlichkeiten lagen mit 116,0 Mio. € zum 31. Dezember 2023 unter Vorjahresniveau (124,3 Mio. €). Hierin enthalten sind erhaltene Anzahlungen. Diese wurden mit den Vorräten verrechnet. Der übersteigende Betrag wird passivisch innerhalb der Verbindlichkeiten (52,7 Mio. €, Vorjahr: 84,8 Mio. €) ausgewiesen. Die Anleiheverbindlichkeit beläuft sich unverändert auf 12,6 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 7,5 Mio. € im Vorjahr leicht auf mit 8,2 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Die Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen wurde umbenannt in Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Hierin sind unverändert 10,0 Mio. € aus der Betriebsmittelkreditlinie enthalten. Die Verbindlichkeiten aus der CNBM-Finanzierung in Höhe von 20,0 Mio. € sowie die Ziehung der ersten Tranche aus dem Super Senior Loan in Höhe von 2,0 Mio. € sind in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Prognose für das Geschäftsjahr 2024 und 2025 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB Für das Geschäftsjahr 2024 prognostiziert die Gesellschaft steigende Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von zeitlichen Verschiebungen der geplanten Großprojekte in das laufende Geschäftsjahr. Insgesamt rechnen wir für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB aufgrund anstehender finaler Abnahmen für das Geschäftsjahr 2024 mit Umsatzerlösen innerhalb einer Bandbreite von 135,0 Mio. € bis 145,0 Mio. €. Das Ergebnis vor Steuern soll im niedrigen, zweistelligen Millionenbereich liegen. Für 2025 gehen wir infolge von geplanten Großprojekten von einem weiteren Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 aus. Das Ergebnis vor Steuern soll wie im Vorjahr im niedrigen, zweistelligen Millionenbereich liegen. Seite 66 von 68 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289f BZW. § 315d HGB1 Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB sowie das Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung der Leitungs- und Überwachungsorgane des Unternehmens ist mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst und auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.singulus.com/de/corporate-governance/ zugänglich. Kahl am Main, 29. März 2024 SINGULUS TECHNOLOGIES AG Der Vorstand Dr.-Ing. Stefan Rinck Dipl.-Oec. Markus Ehret 1 Nicht geprüfte Aussagen Seite 67 von 68