Annual Report • May 21, 2019
Annual Report
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Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern.
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns
SINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert seine Tätigkeit auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Maschinen und Anlagen im Bereich der Vakuum-Beschichtungstechnik, der Oberflächenbehandlung, der Nasschemie sowie der thermischen Prozesstechnik. Das Leistungsspektrum deckt alle im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen, einschließlich der verschiedenen Formen der Absatzfinanzierung, ab. Die Gesellschaft bewegt sich innerhalb der Absatzmärkte Solar, Optical Disc und Halbleiter. Die im Vorjahr definierten neuen Arbeitsgebiete Medizintechnik und Konsumgüter werden auf Grundlage der technologischen Ausprägung der Produkte auf die Segmente zugeordnet. Im Einzelnen werden die Aktivitäten wie im Vorjahr für den Bereich Medizintechnik innerhalb des Segments Solar bzw. für den Bereich Konsumgüter im Segment Optical Disc zusammengefasst.
Im Segment Solar bietet SINGULUS TECHNOLOGIES Maschinen und Großanlagen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen auf Basis von Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) und Cadmiumtellurid (CdTe) sowie für kristalline Solarzellen mit dem Schwerpunkt Hochleistungszellen an. Es handelt sich hierbei um verschiedene Vakuum-Beschichtungsanlagen, Anlagen für thermische Prozesse sowie Anlagen für die nasschemische Behandlung. Das Arbeitsgebiet der kristallinen Silizium-Solarzellen umfasst Produktionslösungen für Hochleistungs-Zellkonzepte wie HJT- (Heterojunction), IBC- (Interdigitated Back Contact), PERC- (Passivated Emitter Rear Cell) und PERT- (High-Efficiency Passivated Emitter, Rear Totally Diffused Cell) Solarzellen. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet in diesem Markt darüber hinaus komplette Produktionslinien für kristalline Silizium-Solarzellen an. Nachdem SINGULUS TECHNOLOGIES im Geschäftsjahr 2017 die strategische Entscheidung über den Eintritt in den Markt für Medizintechnik getroffen hatte, wurden bisher nasschemische Prozessanlagen am Markt angeboten. In Zukunft soll für dieses Arbeitsgebiet das Portfolio um Vakuum-Beschichtungsanlagen erweitert werden.
Im Segment Optical Disc werden Maschinen zur Herstellung der bekannten Optical Disc Formate (CD, DVD, Dual Layer Blu-ray Discs sowie Ultra HD Blu-ray Discs) angeboten. Für den Bereich Konsumgüter wurde in den vergangenen Jahren die integrierte Produktionslinie DECOLINE II sowie die Inline-Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage POLYCOATER entwickelt.
Im Segment Halbleiter vertreibt SINGULUS TECHNOLOGIES modulare Ultra-Hochvakuum Anlagenplattformen mit den Markennamen TIMARIS und ROTARIS für die Beschichtung von Wafern mit komplexen Funktionsschichten. Das Unternehmen vermarktet diese Anlage für verschiedene Anwendungen in der Halbleitertechnik.
Das gesamte Anlagenprogramm der Gesellschaft wird durch ein weltweites Ersatzteil- und Servicegeschäft ergänzt.
Konzernstruktur
Am Standort in Kahl am Main werden Maschinen und Anlagen für alle Segmente entwickelt, konstruiert und gefertigt. Darüber hinaus sind an diesem Standort die Konzernleitung sowie die Abteilungen des Finanzwesens, des Vertriebs und alle zentralen Funktionen des Unternehmens konzentriert. Am Standort in Fürstenfeldbruck werden die Produktionsanlagen für nasschemische Prozesse entwickelt und produziert.
SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen relevanten Regionen der Welt und bietet Beratungs- und Serviceleistungen weltweit an. Eigene Tochtergesellschaften in Schlüsselregionen werden dabei durch ein Netz langjährig verbundener Vertretungen ergänzt.
Ziele und Strategie
Segment Solar
Mit der Bearbeitung unserer laufenden Großprojekte im Bereich CIGS-Solar haben wir unser Kerngeschäft im Geschäftsjahr 2018 gestärkt und zusätzliche Wachstumspotenziale erschlossen. Im Zentrum unserer Aktivitäten standen dabei die Fertigung und Installation der bestellten Produktionsanlagen sowie die Akquisition von Folgeaufträgen bei unseren Leitkunden, um für die Zukunft ein nachhaltig profitables Ergebnis erreichen zu können.
Für den Markt der Anlagen zur Produktion von kristallinen Hochleistungszellen, z. B. Heterojunction (HJT) - Solarzellen, hat das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 die GENERIS PVD Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage für den Prozessschritt PVD eingeführt und mit internationalen Kunden entsprechende Vereinbarungen getroffen, die im Geschäftsjahr 2019 in feste Bestellungen umgewandelt werden sollen. Die GENERIS PECVD Vakuum-Beschichtungsanlage (PECVD = Plasma-Enhanced Chemical Vapor Deposition = plasmaunterstützte chemische Gasphasenabscheidung) wird für die Fertigung sogenannter PERC-Solarzellen (Passivated Emitter and Rear Cell = Zelle mit passiviertem Emitter und passivierter Rückseite) angeboten und soll für diese Anwendung vermarktet werden.
Die Strategie von SINGULUS TECHNOLOGIES ist es, die Nutzung und Erweiterung der bestehenden Kernkompetenzen für Produktionslösungen im Bereich Photovoltaik auf weitere Zellkonzepte auszuweiten. Zur Anwendung kommen hierbei die Vakuum-Beschichtungstechnik, die Oberflächenbehandlung, die Nasschemie sowie die thermische Prozesstechnik.
Im Arbeitsgebiet Medizintechnik hat SINGULUS TECHNOLOGIES im Jahr 2017 erste Aufträge für neue nasschemische Prozessanlagen für die Fertigung von Kontaktlinsen verbucht. Anfang Juni 2018 unterzeichnete die Gesellschaft einen Folgeauftrag. Alle bestellten Anlagen werden an ein international tätiges Unternehmen in der Medizinbranche geliefert. In diesem Arbeitsgebiet arbeiten wir daran, neue Applikationen sowohl im Bereich der nasschemischen Prozesse als auch im Bereich der Vakuum-Beschichtungstechnik zu erschließen.
Segment Optical Disc
SINGULUS TECHNOLOGIES sieht derzeit keine neuen Impulse in dem Markt für physikalische Speichermedien. Der Trend bei Filmen und Musik zu Download und Streaming hält weiter an. Wir konzentrieren die Aktivitäten in diesem Segment in den kommenden Jahren auf das weltweite Ersatzteil- und Servicegeschäft für die umfangreiche installierte Anlagenbasis und erwarten, vereinzelt Produktionsanlagen an bestehende Kunden im Rahmen von Ersatzinvestitionen zu verkaufen.
Zu den Kernkompetenzen von SINGULUS TECHNOLOGIES gehört die Veredelung von Oberflächen. In den vergangenen Jahren haben wir mit der integrierten Produktionslinie DECOLINE II und der Inline-Vakuum-Beschichtungsanlage POLYCOATER zwei Systeme in den Markt eingeführt, die die Oberfläche von Gebrauchsgütern zum Beispiel aus der Kosmetik- und Automobilindustrie veredeln.
Segment Halbleiter
SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Segment Halbleiter zwei Anlagenplattformen in den Markt für Speicherbausteine eingeführt, die extrem dünne Schichten von weniger als einem Nanometer mit gleichzeitig höchster Präzision auftragen. So werden diese magnetischen Schichtsysteme künftig voraussichtlich in der modernen Sensorik für verschiedene Anwendungsbereiche eingesetzt.
Für solche Anwendungen bieten wir die Anlagenplattformen TIMARIS und ROTARIS an und planen, diese verstärkt im asiatischen Raum zu vermarkten. Trotz weiterer Erfolge im abgelaufenen Geschäftsjahr bleibt dieses Segment nach wie vor das kleinste Segment der Gesellschaft.
System zur Unternehmenssteuerung
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern in berichtspflichtige Geschäftssegmente unterteilt. Die Steuerung erfolgt über finanzielle Ergebnisgrößen. Das Management verwendet zur Konzernsteuerung hauptsächlich die Umsatzerlöse und die Kennzahl EBIT (operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern) jeweils nach Segmenten, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu treffen und die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Die Finanzierung wird auf Konzernebene überwacht und gesteuert.
Forschung, Entwicklung und Konstruktion
Im Geschäftsjahr 2018 lagen die Schwerpunkte bei der Neu- und Weiterentwicklung von Prozessanlagen in den Segmenten Solar, Halbleiter und im neuen Arbeitsgebiet Medizintechnik.
SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet bei der Herstellung von CIGS-Dünnschichtmodulen gemeinsam mit seinen Kunden an der Optimierung der Prozesse, um den weiter steigenden Anforderungen innerhalb der Solarindustrie nach Produktivität bei gleichzeitig niedrigen Betriebskosten gerecht zu werden. Im Bereich der kristallinen Hochleistungszellen wurden die GENERIS PVD und PECVD für verschiedene Prozessschritte zur von Fertigung HJT-Solarzellen weiterentwickelt, um eine hohe Reproduzierbarkeit der Schicht mit hoher Produktivität und niedrigen Betriebskosten zu erreichen. Die beiden Anlagen sind insbesondere für äußerst dünne Substrate, wie z. B. Wafer für HJT-Solarzellen, konzipiert worden.
Im Bereich der Medizintechnik wurde speziell an den neuen nasschemischen Anlagenkonzepten des Typs MEDLINE für die Fertigung von Kontaktlinsen gearbeitet. Die ersten Maschinen dieses Typs werden bei unserem Kunden Anfang 2019 in Betrieb genommen.
In der Halbleitertechnik wurde an weiteren Prozessen gearbeitet, um die beiden Anlagenplattformen TIMARIS und ROTARIS breiter zu vermarkten.
Die Aktivierungsquote im Geschäftsjahr 2018 lag bei 26,9 % (Vorjahr: 19,8 %). Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €). Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten lagen im Jahr 2018 im Konzern bei 9,8 Mio. € (Vorjahr: 6,9 Mio. €).
Im Bereich Forschung, Entwicklung und Konstruktion waren im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich 82 Mitarbeiter bei SINGULUS TECHNOLOGIES beschäftigt (Vorjahr: 73 Mitarbeiter).
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2018 hat SINGULUS TECHNOLOGIES seine Belegschaft gezielt in einigen Gebieten aufgebaut. Für Schlüsselpositionen in der Entwicklung und Konstruktion sowie in der Inbetriebnahme wurden gezielt Fachkräfte gesucht. Die Mitarbeiterzahl im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern stieg hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Aufbau der Vertriebs- und Service-Tochtergesellschaft mit Sitz in Shanghai, China, auf 343 Personen zum 31. Dezember 2018 (31. Dezember 2017: 315 Mitarbeiter). Im Inland betrug die Zahl der Mitarbeiter zum Jahresende 293 Mitarbeiter (Vorjahr: 279 Mitarbeiter).
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Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat in seiner Veröffentlichung Ende 2018 darauf hingewiesen, dass die Weltwirtschaft von Handelskonflikten, steigenden Zinsen und den Krisen in Schwellenländern negativ beeinflusst wird und sich die Konjunktur abschwächt. Besonders der anhaltende Handelsstreit zwischen China und den USA zeigt seine Wirkung. Der IWF erwartet für das Jahr 2018 eine leichte Abschwächung des globalen Wachstums von den ursprünglich erwarteten 3,9 % auf ein Plus von 3,7 %. Die Wirtschaft in Deutschland kühlte sogar noch weiter ab und wuchs nur noch um 1,3 %.
Der IWF führt als Gründe für seinen eingetrübten Wachstumsausblick neben den "negativen Effekten" von handelspolitischen Maßnahmen auch die zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei einer Reihe von Schwellen- und Entwicklungsländern an - insbesondere höhere Fremdfinanzierungskosten im Zusammenhang mit steigenden Kreditzinsen und höheren Ölpreisen.
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Segment Solar
Der Markt für Produktionsanlagen für Solarzellen
Im dritten Quartal 2018 hat der Weltklimarat (IPCC) seinen Sonderbericht vorgestellt, in dem er weltweit eine radikale Verringerung der Treibhausgas-Emissionen fordert, um bis zur Mitte des Jahrhunderts CO2-Neutralität zu erreichen. Mit den derzeitigen Emissionsraten wird nach der Einschätzung des IPCC das von der Weltklimakonferenz in Paris definierte Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf lediglich 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, bereits in den 2040er Jahren überschritten. Nach dem Bericht liegt die globale Erwärmung aktuell bei etwa einem Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter. Insgesamt haben 91 Autoren des Weltklimaberichts dafür 6.000 Studien ausgewertet. Als konkrete Maßnahme müsse laut diesem Bericht bis 2030 eine Senkung der CO2-Emissionen um 45 % weltweit erreicht werden und der Anteil erneuerbarer Energieträger im weltweiten Strommix von derzeit ca. 20 % auf mindestens 70 - 85 % gesteigert werden.
Die Europäische Technologie- und Innovationsplattform für Photovoltaik der Europäischen Kommission (ETIP PV) hat in einer Ausarbeitung dargelegt, dass eine Stromversorgung zu 100 % aus erneuerbaren Energien auf der Welt möglich ist. Aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und Wind erzeugte Elektrizität kann damit einen wichtigen Beitrag zur Deckung des weltweiten Energiebedarfs leisten und die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius aktiv unterstützen. Die Verfügbarkeit von Sonnenlicht, die Modularität der Technologie und die ständigen Kostensenkungen können Photovoltaik als die weltweit größte Energiequelle etablieren und die Herausforderung der drastischen Dekarbonisierung meistern.
Auch das Beratungsunternehmen Deloitte zeigt in einer aktuellen Studie auf, dass sich Photovoltaik und Windenergie zu den bevorzugten Energiequellen entwickeln und inzwischen Bestandteil der Energieversorgung vieler Länder sind. Besonders die stark gesunkenen Stromerzeugungskosten sind dabei ein wichtiger Entscheidungsfaktor.
Kosten für Photovoltaik fallen weiter
In Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, wurde im Jahr 2018 ein neuer Niedrigpreisrekord für große Photovoltaik-Anlagen gemeldet. Bei der Phase IV des 5 GW "Mohammed bin Rashid Maktoum"-Solarparks wurde für weitere 250 MW ein Tarif von 2,4 US-Dollarcent/kWh als Verkaufspreis vereinbart. Dieser Preis entspricht dem des bereits laufenden 1,17 GW-Solarprojekts in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate.
In Deutschland hat die Bundesnetzagentur gemeldet, dass im Jahr 2018 die Spanne der Zuschläge bei 37 genehmigten Projekten von 3,86 bis 5,15 Eurocent/kWh variiert. Damit unterschritt das niedrigste Gebot noch leicht das Ergebnis der vorhergegangenen Vergabe mit 3,89 Eurocent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert der Photovoltaik-Ausschreibungsrunde im Oktober 2018 stieg minimal auf 4,69 Eurocent/kWh an.
Photovoltaik ist damit auch international ohne Subventionen konkurrenzfähig gegenüber fossilen Brennstoffen und in Teilen der Welt die günstigste Technologie, um neue Stromkapazitäten aufzubauen.
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China positioniert sich neu im Solarmarkt
Die chinesische Regierung hatte Ende Mai 2018 bekannt gegeben, dass die nationale Einspeisevergütung für Strom aus Solarenergie zurückgefahren werde. Eine Marktbereinigung bei den Herstellern für Solarzellen wurde erwartet, so sind vor allem kleinere Hersteller von kristallinen Solarzellen im Jahresverlauf unter Druck geraten. China zielt mit der Entscheidung darauf ab, Hochleistungssolarzellen wie z. B. Heterojunction, zu fördern und den Preisdruck sowie den Wettbewerb im Markt weiter zu forcieren.
China ist seit mehr als einem Jahrzehnt eine treibende Kraft in der Solartechnik. Die Nationale Energiebehörde von China (NEA) hatte für die ersten drei Quartale 2018 bereits 34,5 GW an installierter PV-Kapazität gemeldet. Im Jahr 2017 lag der Zubau bei ca. 53 GW. Damit stieg die installierte Leistung per Ende September 2018 in dem Land auf insgesamt 165 GW. Für das Gesamtjahr 2018 meldet die Vereinigung China Photovoltaic Industry Association (CPIA) eine neu installierte PV-Kapazität von 43,6 GW.
Die Analysten von IHS Markit gehen weiterhin in ihrem aktuellen Jahresausblick für 2018 von einer positiven Entwicklung im Hinblick auf den weltweiten Zubau aus. Trotz der geänderten chinesischen Politik, die Subventionen für die Einspeisung von PV-Strom zu reduzieren, soll die globale installierte PV-Kapazität mit 105 GW nur 8 GW unter der ursprünglichen Prognose bleiben. Der rückläufige Zubau in China werde durch andere Märkte teilweise kompensiert, so die Analysten. Die 105 GW neu installierte Photovoltaik-Leistung wären ein Anstieg um elf Prozent gegenüber 2017. Neben IHS Markit schätzt SolarPower Europe den weltweiten Zubau in 2018 auf 102 GW.

Die Position von SINGULUS TECHNOLOGIES im Solarmarkt
SINGULUS TECHNOLOGIES geht von einem längeren Investitionszyklus, speziell für hochwertige CIGS-Dünnschicht-Solarmodule, aus. Unser größter Kunde in China, der chinesische Staatskonzern China National Building Materials, Peking, China (CNBM), hält inzwischen 16,7 % der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. CNBM plant mittelfristig insgesamt in bis zu 6 GW Produktionskapazität für die Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen zu investieren. Die reduzierte Einspeisevergütung soll nach CNBM keine Änderung der Investitionspläne für die CIGS-Technologie bewirken. Eine Bestätigung dafür sehen wir in dem im Juni 2018 erteilten Entwicklungsauftrag von CNBM für die Konstruktion einer neuen hochspezialisierten Produktionsmaschine. Weiterhin wurden auf der China International Import Expo Show ("CIIE" vom 5 - 10. November 2018) in Shanghai, China, mehrere Letters of Intent (LOI) für die Lieferung von Produktionsanlagen für die Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen unterzeichnet.
Diese Investitionen betreffen drei Standorte Bengbu, Meishan und Xuzhou. SINGULUS TECHNOLOGIES wird mit dem Kunden auf der Basis der unterzeichneten LOI im Nachgang die entsprechenden detaillierten Lieferverträge erarbeiten. Die Finanzierung der jeweiligen Projekte und die damit verbundenen Anzahlungen werden dann nach Unterzeichnung der rechtsverbindlichen Lieferverträge erwartet.
Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft ebenfalls Aufträge für CIGS-Produktionsanlagen von anderen Kunden erhalten. Es handelt sich dabei um diverse Einzelaufträge für mehrere Buffer-Layer-Beschichtungsanlagen des Typs TENUIS II. Der Kunde benutzt hier ein Produktionsverfahren, das die nasschemische Beschichtung als wichtigen Fertigungsschritt beinhaltet.
Insgesamt sehen wir ein vielversprechendes Interesse an der CIGS-Technologie und erwarten insbesondere in China einen längeren Investitionszyklus. Im Markt für Produktionsanlagen für CIGS-Solarzellen hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine führende Marktstellung und kann einen Großteil der für die Zelleffizienz relevanten Prozessschritte anbieten. Dabei liegt unser strategischer Fokus auf der Bereitstellung von Anlagen für den jeweiligen Herstellungsprozess der Kunden. Zwar gibt es zu einzelnen Anlagentypen regelmäßig Anbieter, die im Wettbewerb zu unseren Anlagen stehen, jedoch kann aus derzeitiger Sicht der Gesellschaft kein Wettbewerber die Expertise oder den Umfang an aufeinander abgestimmten Anlagentypen anbieten wie SINGULUS TECHNOLOGIES.
Im Hinblick auf Silizium-Solarzellen gehen wir von einer Bewegung des Marktes hin zu hocheffizienten kristallinen Zellen, z. B. solche basierend auf der Heterojunction-Technologie (HJT) aus. Im sehr wettbewerbsintensiven Markt für Standard-Solarzellen sind wir nicht nennenswert engagiert. Im Bereich der kristallinen Hochleistungssolarzellen bietet die Gesellschaft Anlagen (SILEX II) für die Zellproduktion an, hat hier eine gute Marktposition in den wesentlichen Märkten erarbeitet und ist dabei, weitere Produktionsanlagen für die Fertigungsschritte PVD und PECVD in den Markt einzuführen. Aufgrund der allgemeinen Wettbewerbsintensität im Bereich der kristallinen Zellformate unterliegt SINGULUS TECHNOLOGIES mit den Produkten der Nasschemie einem hohen preislichen Wettbewerbsdruck. Auch bei den unterschiedlichen Vakuum-Beschichtungsverfahren befindet sich SINGULUS TECHNOLOGIES sowohl technisch als auch preislich in einem Umfeld mit hohem Konkurrenzdruck. Insgesamt ist die Marktsituation bei den kristallinen Solarzellen im Vergleich zu den Dünnschicht-Solarzellen vielschichtiger.
Arbeitsgebiet Medizintechnik - An weiteren Anwendungen wird gearbeitet
Das Wachstum der globalen Gesundheitsausgaben spiegelt sich in der positiven Entwicklung des globalen Marktes der Medizintechnik wider. Für den Markt für Kontaktlinsen und Lösungen wird in den nächsten drei Jahren ein stabiles Wachstum mit ca. 3 % in allen Regionen der Welt erwartet. Dabei soll Südamerika mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 9,1 % am stärksten wachsen, wobei das absolute Marktwachstum überwiegend aus Nordamerika resultiert.
Der Eintritt in den Markt für Medizintechnikanwendungen war aus Sicht von SINGULUS TECHNOLOGIES eine strategisch wichtige Portfolioerweiterung für die Zukunft. Der Ende 2017 in der Medizintechnik verbuchte Auftrag von drei nasschemischen Prozessanlagen zur Fertigung von Kontaktlinsen führte im Jahr 2018 zu den ersten Umsätzen aus diesem Bereich und beeinflusste das operative Ergebnis positiv. Die Gesellschaft unterzeichnete Anfang Juni 2018 einen zusätzlichen Auftrag für die Lieferung einer weiteren Prozessanlage für die Fertigung von Kontaktlinsen. Alle bestellten Anlagen werden an ein international tätiges Unternehmen in der Medizinbranche geliefert. SINGULUS TECHNOLOGIES hat dabei seine internen Prozesse auf die hohen Ansprüche in der Medizintechnik an Beschaffenheit und Funktionalität und damit an die Qualität der Produkte und der erforderlichen Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren ausgerichtet. Die Gesellschaft bietet derzeit weitere Produktionsanlagen für die Medizintechnik an. Im Speziellen sind das Produktionssysteme der Vakuum-Beschichtungstechnik, z. B. Kathodenzerstäubungsanlagen für verschiedenste Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen.
Segment Optical Disc - Der Markt für physikalische Medien
Im Segment Optical Disc erwarten wir für die kommenden Jahre keine nennenswerten Investitionen in neue Produktionsanlagen.
Das britische Marktforschungsinstitut Futuresource Consulting, St. Albans, England, ist bereits in seiner Studie von Ende 2017 davon ausgegangen, dass die Produktion von Blu-ray Discs von 2017 auf 2018 weiter von 723 auf 670 Mio. Discs zurückgeht. Die Produktionszahlen des neuen Disc-Formats Ultra HD Blu-ray sollen nach dieser Studie 2018 von 17 Mio. Discs im Jahr 2017 auf 24 Mio. Discs ansteigen, verbleiben somit aber auf niedrigem Niveau. Die DEG (The Digital Entertainment Group) meldet für 2018, dass in den USA bis dato insgesamt 13 Mio. Haushalte Abspielgeräte für das neue Format 4K Ultra HD Blu-ray besitzen und 445 Filme auf 4K Ultra HD Blu-ray Disc verfügbar sind. Der Anteil von 4K TVs ist 2018 in den USA im Vergleich zum Vorjahr um 61 % auf 48 Mio. Geräte gestiegen. Das sich verändernde Verhalten der Konsumenten bildet sich jedoch in einem weltweiten Anstieg von Online-Dienstleistungen ab und verstärkt den negativen Einfluss auf die Nachfrage nach physikalischen Medien weiter.
Hiervon ist nicht nur die Nachfrage nach Produktionsanlagen, sondern auch das Service- und Ersatzteilgeschäft von SINGULUS TECHNOLOGIES betroffen. Die Gesellschaft sieht sich hier einem zunehmenden Wettbewerb lokaler Anbieter gegenüber. Das laufende und profitable Servicegeschäft wird im Segment Optical Disc dennoch entsprechend weiter fortgeführt. Kunden, die Produktionsanlagen als Ersatzinvestition nachfragen oder in die Produktion von Ultra HD Blu-ray Discs eintreten, können jederzeit noch bedient werden.
Arbeitsgebiet Konsumgüter - Ausrichtung auf neue Märkte
SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert mit seinen Vakuum-Beschichtungsanlagen für die Veredelung von Oberflächen verschiedene Märkte. Die Vakuum-Beschichtungstechnik hebt sich deutlich von den traditionellen Beschichtungsprozessen ab und erfüllt somit alle Voraussetzungen, um die konventionelle und oft umweltschädliche Veredelung von Kunststoff-, Glas- und Metallbauteilen teilweise zu substituieren und die einzelnen Fertigungsschritte zu automatisieren. Generell sieht das Unternehmen hier ein steigendes Interesse an solchen Lösungen. Die Veredelung von Oberflächen mittels Vakuum-Beschichtungstechnik, auch "Dekorative Beschichtung", eröffnet zahlreiche neue Anwendungen in der Automobil- und Kosmetikindustrie sowie u. a. in der Metallisierung von Modeartikeln, Kugelschreibern und Smartphones.
Im Januar 2018 hat SINGULUS TECHNOLOGIES den ersten Auftrag aus der Automobilindustrie für eine Produktionslinie des Typs DECOLINE II für die Veredelung von dreidimensionalen Kunststoffbauteilen wie z. B. Schalter und dekorativen Elementen im Kfz-Innenraum erhalten. Mit der DECOLINE II wird das Chrom (VI)-freie Beschichten von Bauteilen wirtschaftlich realisiert, und insbesondere der Automobilindustrie werden weitere Kosteneinsparungen durch eine integrierte Fertigung und vereinfachte Logistik ermöglicht.
SINGULUS TECHNOLOGIES hat für diese Märkte die DECOLINE II entwickelt, die als Turnkey-Lösung Lackier- und Vorbehandlungsschritte in einen Produktionsablauf integriert und dabei die Teile automatisiert transportiert. Der in der DECOLINE integrierte POLYCOATER wird auch als einzelne Vakuum-Beschichtungsmaschine angeboten und veredelt im Vakuum dreidimensionale Kunststoffbauteile.
Entwicklung im Markt für Halbleiter-Anwendungen
SINGULUS TECHNOLOGIES spricht im Halbleitermarkt mit seinen Anlagen eine Nische mit speziellen Anwendungen wie z. B. für die Sensorik oder auch für das Aufbringen von dünnsten metallischen Schichtsystemen an. Das Unternehmen bietet dafür die Anlagensysteme TIMARIS und ROTARIS an, auf deren existierenden Plattformen entsprechende modifizierte Fertigungssysteme vermarktet werden.
Im Geschäftsjahr 2018 haben wir von einem der führenden europäischen Hersteller für Halbleiterproduktionsanlagen den Auftrag für den Bau einer komplexen Vakuum-Beschichtungsanlage erhalten. Die Anlage des Typs TIMARIS ist mit mehreren Prozess- und Zusatzmodulen ausgestattet und wird für das Aufbringen von sehr dünnen Schichten im Vakuum auf Dünnschichtprodukte eingesetzt. Es handelt sich dabei u. a. um Beschichtungseinheiten, die mit mehreren Kathoden ausgestattet werden können und im Ultrahochvakuum von weniger als 10-8 Torr arbeiten.
Die Gesellschaft befindet sich innerhalb der angebotenen Halbleiter-Anwendungen in einem kompetitiven Umfeld mit mehreren internationalen Wettbewerbern.
Geschäftsverlauf des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns
Im Geschäftsjahr 2018 lagen die erreichten Finanzkennzahlen im Rahmen der Prognose. SINGULUS TECHNOLOGIES hatte für den Konzern nach IFRS (International Financial Reporting Standards) für das Geschäftsjahr 2018 eine deutliche Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr geplant. Die Umsatzerlöse sollten dabei im niedrigen dreistelligen Millionenbereich und das EBIT im mittleren einstelligen Millionenbereich positiv abschließen.
SINGULUS TECHNOLOGIES konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 den Umsatz um 39,8 % auf 127,5 Mio. € (Vorjahr 91,2 Mio. €) steigern und das angestrebte Wachstumsziel erreichen. Dabei konnten alle wichtigen Bereiche und die neuen Arbeitsgebiete dazu beitragen. Gleichzeitig konnte wie geplant ein positives operatives Ergebnis (EBIT) von 6,8 Mio. € erzielt werden (Vorjahr: -1,2 Mio. €). Vor Abschreibungen (EBITDA) wurde mit 9,1 Mio. € ebenfalls ein positives Ergebnis erreicht (Vorjahr: 0,7 Mio. €).
Das Segment Solar hat seinen Wachstumskurs fortgesetzt. Das operative Ergebnis (EBIT) sollte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessern und im mittleren einstelligen Millionenbereich abschließen. Die Prognose für den Umsatz als auch für das operative Ergebnis (EBIT) wurden erfüllt. Die Umsatzerlöse in diesem Segment betrugen 98,5 Mio. € (Vorjahr: 64,8 Mio. €) und reflektiert einen Anstieg von 52,0 % im Vergleich zum Vorjahr. Das operative Ergebnis (EBIT) lag bei 5,4 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Die Umsatz- und Ergebniswerte der Medizintechnik sind sowohl in der Planung als auch bei den erreichten Kennzahlen von 2018 enthalten.
Im Segment Optical Disc ging die Planung für 2018 wiederum von einem leichten Umsatzrückgang im Vergleich zu 2017 aus. Aus der Sicht der Gesellschaft sollte das EBIT aufgrund von realisierten Kosteneinsparungen im Vergleich zum Vorjahr dennoch leicht steigen und damit ausgeglichen sein. Insgesamt haben sich die Kennzahlen für dieses Segment positiv entwickelt. Die Umsatzerlöse in diesem Segment betrugen 19,8 Mio. € (Vorjahr: 18,4 Mio. €), das EBIT lag bei 0,7 Mio. € (Vorjahr: -3,0 Mio. €). Für das Stammgeschäft Optical Disc selbst gab es im Jahresverlauf keine nennenswerte Nachfrage nach neuen Produktionsmaschinen.
Ausgehend von einem niedrigen Niveau erwartete die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 für das Segment Halbleiter einen leichten Anstieg der Umsätze gegenüber 2017. Trotz positiver Deckungsbeiträge sollte das operative Ergebnis (EBIT) für dieses Segment leicht negativ ausfallen. Im Geschäftsjahr 2018 konnte die Planung innerhalb dieses Segments erreicht werden. Im Einzelnen lagen die Umsatzerlöse im Segment Halbleiter mit 9,2 Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €) über der Planung und auch das hieraus resultierende operative Ergebnis (EBIT) war mit 0,7 Mio. € (Vorjahr: -0,3 Mio. €) deutlich besser als erwartet.
Lage
Ertragslage
Die Brutto-Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 127,5 Mio. € lagen deutlich über dem Vorjahresvergleichswert von 91,2 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg der Umsatzerlöse um 39,8 % im Vergleich zum Vorjahr.

Dabei konnten alle Segmente der Gesellschaft zum Wachstum beitragen, wesentlicher Treiber war hier das Segment Solar. Der Umsatzanstieg in diesem Segment (+33,7 Mio. €) resultiert im Wesentlichen aus der Steigerung des Abarbeitungsgrades der CIGS-Projekte. Im Einzelnen verteilen sich die Brutto-Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 auf die Segmente Solar mit 98,5 Mio. € (Vorjahr: 64,8 Mio. €), Optical Disc mit 19,8 Mio. € (Vorjahr: 18,4 Mio. €) sowie Halbleiter mit 9,2 Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €).
Für das Geschäftsjahr 2018 zeigt sich die prozentuale regionale Umsatzverteilung wie folgt: Asien 67,5 % (Vorjahr: 61,6 %), Europa 20,4 % (Vorjahr: 19,4 %), Nord- und Südamerika 11,5 % (Vorjahr: 18,3 %) sowie Afrika und Australien 0,6 % (Vorjahr: 0,7 %).

Im Berichtsjahr lag die Bruttomarge mit 28,1 % auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 28,1 %).
Die betrieblichen Aufwendungen (vor sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen) lagen im Geschäftsjahr 2018 bei 30,9 Mio. € (Vorjahr: 28,4 Mio. €). Dieser Anstieg ist vorwiegend auf gestiegene Kosten für Forschung und Entwicklung (+3,5 Mio. €) sowie Vertrieb und Kundenservice (+2,2 Mio. €) zurückzuführen. Gegenläufig konnten die Aufwendungen für die allgemeine Verwaltung um 3,2 Mio. € gesenkt werden. Im Einzelnen betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 8,2 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €). Diese Aufwendungen stehen vornehmlich im Zusammenhang mit Entwicklungsleistungen innerhalb der neuen Arbeitsgebiete sowie Produktionslösungen auf dem Gebiet der kristallinen Hochleistungs-Solarzellen. Die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice betrugen im Berichtsjahr 14,2 Mio. € (Vorjahr: 12,0 Mio. €). Dieser Anstieg ist wesentlich auf die Gründung einer Vertriebs- und Service-Tochtergesellschaft in Shanghai, China, zurückzuführen. Die Kosten für die allgemeine Verwaltung betrugen 8,5 Mio. € (Vorjahr: 11,7 Mio. €). Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung sonstiger Verbindlichkeiten und Rückstellungen (1,8 Mio. €, Vorjahr 0,5 Mio. €) sowie Erträge aus Versicherungsforderungen (0,3 Mio. €, Vorjahr: 1,1 Mio. €).
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Berichtsjahr betrug 6,8 Mio. € (Vorjahr: -1,2 Mio. €).
Wichtige Ergebniszahlen
(Mio. €)
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| EBIT | 6,8 | -1,2 |
| EBITDA | 9,1 | 0,7 |
| Periodenergebnis | 0,8 | -3,2 |
| Finanzergebnis | -2,0 | -1,6 |
| Ergebnis pro Aktie in € | 0,09 | -0,39 |
Im Einzelnen erzielte das Segment Solar im Berichtszeitraum ein EBIT in Höhe von 5,4 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Das Segment Optical Disc erzielte ein positives EBIT in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: -3,0 Mio. €). Im Segment Halbleiter ergab sich ein EBIT in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: -0,3 Mio. €). Somit konnte in allen Segmenten der Gesellschaft ein positives EBIT erzielt werden.
Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr 2018 -2,0 Mio. € (Vorjahr: -1,6 Mio. €). Hierin enthalten waren ausschließlich Finanzierungsaufwendungen. Diese resultierten hauptsächlich aus den Finanzierungskosten der Unternehmensanleihe. Der Steueraufwand beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 4,0 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €). Die Steueraufwendungen im Geschäftsjahr betreffen im Wesentlichen passive latente Steuern, die sich in Folgeperioden umkehren. Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung konnte sich auch das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2018 auf 0,8 Mio. € (Vorjahr: -3,2 Mio. €) signifikant verbessern.
Im Berichtsjahr lag der Auftragseingang mit insgesamt 86,8 Mio. € (Vorjahr: 88,0 Mio. €) leicht unter dem Vorjahresvergleichswert. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2018 betrug 66,0 Mio. € (Vorjahr: 106,7 Mio. €).

Finanzlage
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein zentrales Finanzmanagement zur Liquiditätssteuerung. Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung einer ausreichenden Liquiditätsausstattung. Überschüssige Liquidität bei Tochtergesellschaften wird, soweit wie möglich, bei der Muttergesellschaft konzentriert und überwacht. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist ausschließlich die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Ohne das Vorliegen eines entsprechenden Grundgeschäfts werden keinerlei Derivate abgeschlossen. Zur Absicherung gegen Ausfallrisiken der Lieferforderungen werden möglichst Kreditversicherungen oder Bankgarantien eingesetzt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich unter Textziffer 36 im Anhang zum Konzernabschluss.
Liquiditätsmanagement
Zum 31. Dezember 2018 standen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 20,8 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende in Höhe von 11,9 Mio. € ausgenutzt. Darüber hinaus bestand zum Stichtag ein Einzelaval in Höhe von 2,0 Mio. € für eine erhaltene Anzahlung. Zum Bilanzstichtag waren diese Kreditzusagen größtenteils mit 100 %-Barhinterlegungen gesichert. Die Gesellschaft verhandelt derzeit über die Zeichnung weiterer Avallinien mit deutlich reduzierter Barhinterlegung. Diese werden für weitere Anzahlungen aus verschiedenen Projekten benötigt. Insbesondere innerhalb des Solargeschäftes können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden.
Zur Stärkung der Liquidität hat die Gesellschaft im Februar 2019 ein besichertes Darlehen über 4,0 Mio. € mit einer Laufzeit von zwölf Monaten aufgenommen.
Überschüssige Liquidität investiert SINGULUS TECHNOLOGIES ausschließlich in Tagesgeld oder Termineinlagen. Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt generell einem Währungsrisiko, hier insbesondere dem US-Dollar (USD) Wechselkursrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken eingesetzt. Im Berichtsjahr war der Anteil der Umsätze in fremder Währung jedoch unwesentlich. Risiken aus Fremdwährungen werden, soweit sie wesentlich sind, im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt.
Der operative Cashflow des Konzerns war im Geschäftsjahr 2018 mit 2,5 Mio. € positiv (Vorjahr: -14,1 Mio. €). Der Cashflow im Investitionsbereich betrug -4,4 Mio. € (Vorjahr: -2,2 Mio. €). Innerhalb des Cashflows aus dem Investitionsbereich sind in 2018 Auszahlungen für Investitionen in Entwicklungskosten in Höhe von -3,6 Mio. € (Vorjahr: -1,7 Mio. €) ausgewiesen. Die Auszahlungen für Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen betrugen 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €). Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich betrug insgesamt -11,3 Mio. € (Vorjahr: 25,5 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch die Erhöhung verfügungsbeschränkter Finanzmittel (5,5 Mio. €) sowie der Auszahlung für die Tilgung von Darlehen in Höhe von 4,1 Mio. €. Im Ergebnis verminderte sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Berichtsjahr um 13,7 Mio. € auf 13,5 Mio. €.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bestanden nicht ausgenutzte Avalzusagen in Höhe von 8,9 Mio. €.
Cashflow
(in Mio. €)
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 2,5 | -14,1 |
| Cashflow aus dem Investitionsbereich | -4,4 | -2,2 |
| Cashflow aus dem Finazierungsbereich | -11,3 | 25,5 |
| Zu-/Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -13,2 | 9,2 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres | 27,2 | 18,5 |
| Währungsbedingte Veränderung | 0,2 | -0,5 |
| Änderung des Konsolidierungskeises | -0,7 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres | 13,5 | 27,2 |
Vermögenslage
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vorjahresvergleich leicht und beträgt zum 31. Dezember 2018 insgesamt 104,1 Mio. € (Vorjahr: 87,9 Mio. €).
Die langfristigen Vermögenswerte betragen zum Berichtsjahresende 23,7 Mio. € (Vorjahr: 15,5 Mio. €). Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus der Verlängerung des Leasingvertrages für das Büro- und Produktionsgebäude am Sitz der Gesellschaft. Nach den Regelungen des IAS 17 wurde die Liegenschaft im Berichtsjahr erstmalig aktiviert. Zusätzlich erhöhten sich die aktivierten Entwicklungskosten auf 6,0 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €). Dieser Anstieg steht wesentlich im Zusammenhang mit der Kapitalisierung von Entwicklungsaufwendungen für die neuen Geschäftsfelder sowie Anlagen zur Fertigung von CIGS-Solarmodulen.
Das kurzfristige Vermögen beträgt im Berichtszeitraum 80,4 Mio. € und liegt damit über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 72,4 Mio. €). Im Wesentlichen erhöhten sich die Forderungen aus Fertigungsaufträgen (+10,9 Mio. €) infolge des verzögerten Eingangs von Projektzahlungen sowie des allgemein ansteigenden Geschäftsvolumens. Weiterhin stiegen die verfügungsbeschränkten Finanzmittel um 5,6 Mio. € im Zusammenhang mit den in Anspruch genommenen Avalen im Zuge der Abarbeitung der laufenden Großprojekte im Segment Solar. Die verfügungsbeschränkten Finanzmittel sind insbesondere hinterlegte Barmittel, die der Sicherung von Avalen für erhaltene Anzahlungen dienen. Gegenläufig reduzierten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (-13,7 Mio. €).
Die Vorräte betragen zum Berichtsjahresende 17,1 Mio. € und liegen damit leicht unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 17,3 Mio. €.)
Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahresende 2017 um 9,7 Mio. € und betragen zum 31. Dezember 2018 50,2 Mio. € (Vorjahr: 40,5 Mio. €). Im Wesentlichen ist dies auf erhöhte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+8,4 Mio. €), bedingt durch das angestiegene Geschäftsvolumen, zurückzuführen. Weiterhin stiegen die Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen (+2,7 Mio. €) durch eine vergleichsweise rückläufige Projektabarbeitung zum Jahresende. Gegenläufig wurde das im März 2017 aufgenommene Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. € im Juni 2018 vorzeitig getilgt.
Die langfristigen Schulden in Höhe von 34,2 Mio. € liegen ebenfalls über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 27,2 Mio. €). Diese Erhöhung ist hauptsächlich auf die Verlängerung des Leasingvertrages für das Büro- und Produktionsgebäude am Sitz der Gesellschaft zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wurde der langfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit gemäß den Regelungen des IAS 17 in Höhe von 3,8 Mio. € passiviert.
Vermögens- und Kapitalstruktur
(Mio. €)
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Flüssige Mittel | 13,5 | 27,2 |
| Verfügungsbeschränkte Finanzmittel | 14,3 | 8,7 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 35,5 | 19,2 |
| Vorräte | 17,1 | 17,3 |
| Langfristiges Vermögen | 23,7 | 15,5 |
| Summe Aktiva | 104,1 | 87,9 |
| Kurzfristige Schulden | 50,2 | 40,5 |
| Langfristige Schulden | 34,2 | 27,2 |
| Eigenkapital | 19,7 | 20,2 |
| Summe Passiva | 104,1 | 87,9 |
Das Eigenkapital der Gruppe gemäß IFRS verringerte sich im Berichtszeitraum um 0,5 Mio. € und notiert zum 31. Dezember 2018 mit 19,7 Mio. € (Vorjahr: 20,2 Mio. €). Nach der Entkonsolidierung der SINGULUS Manufacturing Guangzhou Ltd. mit einem Minderheitenanteil in Höhe von 49,0 % entfällt das Eigenkapital in voller Höhe auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2018 18,9 % (Vorjahr: 23,0 %).
Zur Entwicklung des Eigenkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel Jahresabschluss nach HGB.
Kapitalmanagement
Das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements ist die weitere Stärkung der Kapitalstruktur. Nach dem Erreichen eines positiven Periodenergebnisses im Berichtsjahr sowie einer Kapitalerhöhung in 2017 soll künftig die unternehmerische Flexibilität sowie das Vertrauen von Investoren und Kreditgebern weiter ausgebaut werden. Hierzu soll im Weiteren auch ein nachhaltiges operatives Wachstum der Geschäftsaktivitäten, und damit verbunden eine deutliche Verbesserung der Finanzkennzahlen, beitragen. Insbesondere gilt es, den künftigen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte zu decken. Die Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend die bestehenden Optionen im Hinblick auf eine optimale Finanzierungsstruktur.
Jahresabschluss nach HGB
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2017 hatte der Vorstand den hälftigen Verzehr des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.1 AktG angezeigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 29,9 Mio. € aus. Im Aufstellungszeitraum entwickelte sich das handelsrechtliche Eigenkapital weiter rückläufig. Entgegen den Annahmen des vergangenen Geschäftsjahres erfolgte in 2018 noch keine Endabnahme für die ausgelieferten Anlagen der ersten Fabrik für Dünnschicht-Solarzellen in China. Der Vorstand rechnet jedoch mit einer finalen Abnahme dieser Anlagen sowie weiterer wesentlicher Projekte in den kommenden Monaten. Hieraus resultierend wird sich das Eigenkapital nach HGB im laufenden Geschäftsjahr 2019 deutlich erholen, zum Jahresende jedoch weiter negativ sein. Ein positives Eigenkapital erwartet der Vorstand erst für das Geschäftsjahr 2020.
Die Gesellschaft erwartet in den kommenden Monaten umfangreiche Zahlungen ihrer Kunden für die laufenden Großprojekte. Hier sind verzögerte Zahlungen der Kunden CNBM und Hanergy PV Investment Ltd., Peking, China (Hanergy), herauszuheben und spielen eine maßgebliche Rolle. Für künftige Projekte geht die Gesellschaft vom Eingang der Zahlungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen aus.
Weiterhin ist die bereits begonnene, schrittweise Reduzierung der Barhinterlegung von Avalbürgschaften zur Reduzierung gebundener Liquidität vorgesehen. Auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden liquiden Mittel sowie dem oben dargestellten erwarteten Verlauf der Zahlungseingänge ergibt sich eine positive Fortführungsprognose und eine entsprechende Bilanzierung unter Going Concern Prämissen.
Vermögens- Finanz und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Jahresabschluss nach HGB/Finanzkennzahlen
(Mio. €)
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Umsatz | 23,8 | 61,7 |
| Gesamtleistung | 76,8 | 60,8 |
| Materialaufwand | -57,1 | -45,8 |
| Personalaufwand | -30,1 | -26,4 |
| Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | -12,0 | -7,2 |
| Jahresergebnis | -30,8 | -30,0 |
| Anlagevermögen | 29,3 | 32,6 |
| Umlaufvermögen (ohne Guthaben bei Kreditinstituten) | 7,3 | 4,9 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 24,2 | 31,1 |
| davon verfügungsbeschränkt | 14,3 | 8,7 |
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag/im Vorjahr Eigenkapital | 29,9 | 0,9 |
| Rückstellungen | 24,3 | 23,3 |
| Anleihen | 12,0 | 12,0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 54,7 | 33,1 |
Im Folgenden wird auf die Effekte mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen.
Die Umsatzerlöse waren im Geschäftsjahr 2018 aufgrund von Projektverzögerungen bei der Endabnahme der ersten Maschinen des CIGS-Großauftrags von CNBM für den Fertigungsstandort in Bengbu deutlich rückläufig. Insgesamt erzielte die Gesellschaft im Berichtsjahr Umsätze in Höhe von 23,8 Mio. € (Vorjahr: 61,7 Mio. €). Der Umsatz im Geschäftsbereich Solar betrug 5,7 Mio. € gegenüber 45,1 Mio. € im Vorjahresvergleich. Die Erlöse im Geschäftsbereich Optical Disc lagen mit 11,3 Mio. € leicht über Vorjahresniveau (Vorjahr: 10,8 Mio. €). Im Geschäftsbereich Halbleiter lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr bei 6,8 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €).
Im Geschäftsjahr 2018 lag die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistung) bei 76,8 Mio. € (Vorjahr: 60,8 Mio. €).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 4,2 Mio. € (Vorjahr: 7,4 Mio. €) sind hauptsächlich periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (2,9 Mio. €) sowie Versicherungserstattungen (0,4 Mio. €) enthalten.
Der Materialaufwand erhöhte sich von 45,8 Mio. € auf 57,1 Mio. €. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand / Gesamtleistung) beträgt damit 74,3 % (Vorjahr: 75,3 %). Der leichte Rückgang der Materialaufwandsquote ist im Wesentlichen bedingt durch den im Geschäftsjahr 2018 veränderten Produktmix.
Der Personalaufwand in Höhe von 30,1 Mio. € (Vorjahr: 26,4 Mio. €) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Aufwendungen für erwartete Bonuszahlungen, tarifliche Erhöhungen und Mitarbeiterneueinstellungen zurückzuführen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren bei der SINGULUS TECHNOLGIES AG im Jahresdurchschnitt 319 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 306).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 16,1 Mio. € (Vorjahr: 14,6 Mio. €) sind größtenteils Rechts-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten, Raum- und Gebäudekosten, Kosten für Transport und Verpackung, Reise- und Bewirtungskosten sowie sonstige Mietaufwendungen enthalten. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €).
Das Zinsergebnis war mit -2,6 Mio. € negativ (Vorjahr: -2,3 Mio. €). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen lagen mit -2,9 Mio. € auf Vorjahresniveau (Vorjahr: -2,6 Mio. €). Im Einzelnen betrugen die Zinsaufwendungen aus begebenen Schuldverschreibungen in 2018 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Aus der Aufnahme eines besicherten Darlehens in Höhe von 4,0 Mio. € in 2017 resultierten Zinsaufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. €. Die Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) resultieren aus dem Zinsertrag aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf 0,2 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €).
Insgesamt ergab sich ein Jahresfehlbetrag von -30,8 Mio. € (Vorjahr: -30,0 Mio. €).
Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 91,0 Mio. €, dies entspricht im Vorjahresvergleich einem Anstieg um 21,8 Mio. €.
Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 32,2 % und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 29,3 Mio. € (Vorjahr: 32,6 Mio. €). Hierin enthalten sind immaterielle Vermögensgegenstände, die hauptsächlich aus der Verschmelzung mit der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH im Geschäftsjahr 2015 resultieren. Der Rückgang um 3,3 Mio. € auf 8,8 Mio. € resultiert aus der planmäßigen Abschreibung der Vermögenswerte.
Die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 167,9 Mio. € überstiegen das Vorratsvermögen (135,5 Mio. €) zum Ende des Berichtsjahres. Der übersteigende Betrag wird passivisch innerhalb der Verbindlichkeiten (32,4 Mio. €) ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen resultieren im Wesentlichen aus den Aufträgen im Segment Solar.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1,4 Mio. € und haben sich leicht im Vergleich zum Vorjahr erhöht (+0,2 Mio. €).
Die liquiden Mittel waren im Geschäftsjahr rückläufig. Zum 31. Dezember 2018 betrugen diese 24,2 Mio. € (Vorjahr: 31,1 Mio. €). Hiervon sind im Rahmen von Sicherheitshinterlegungen, größtenteils für Anzahlungsavale, insgesamt 14,3 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt (Vorjahr: 8,7 Mio. €). Die verfügbaren liquiden Mittel lagen damit zum Ende des Berichtsjahrs bei 9,9 Mio. € (Vorjahr: 22,4 Mio. €).
Das Eigenkapital verringerte sich im Berichtsjahr um 30,8 Mio. €. Damit weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Berichtsjahresende einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 29,9 Mio. € aus (Vorjahr: Eigenkapital +0,9 Mio. €). Im Hinblick auf die Erwartung der Gesellschaft zur weiteren Entwicklung des Eigenkapitals nach HGB verweisen wir auf die Ausführungen zu Beginn dieses Kapitels.
Zum 31. Dezember 2018 beträgt das Fremdkapital 91,0 Mio. € (Vorjahr: 68,3 Mio. €).
Die Rückstellungen haben sich im Vorjahresvergleich insgesamt um 1,0 Mio. € erhöht und belaufen sich auf 24,3 Mio. € zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 23,3 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2018 insgesamt 12,9 Mio. € (Vorjahr: 12,9 Mio. €). Hierin sind im Wesentlichen Personalrückstellungen (7,3 Mio. €), Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit der Unterauslastung von Fertigungskapazitäten (2,5 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (1,3 Mio. €) sowie Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (0,5 Mio. €) enthalten.
Die Verbindlichkeiten lagen mit 66,7 Mio. € zum 31. Dezember 2018 deutlich über Vorjahresniveau (45,1 Mio. €). Die Anleiheverbindlichkeit beläuft sich unverändert auf 12,0 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich geschäftsvolumenbedingt von 7,4 Mio. € im Vorjahr auf 10,1 Mio. € zum 31. Dezember 2018 erhöht.
Darüber hinaus bestehen sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen in Höhe von 4,9 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €). Diese resultieren in voller Höhe aus den Leasingverbindlichkeiten für das Büro- und Produktionsgebäude am Sitz der Gesellschaft. Ein im März 2017 aufgenommenes Darlehen wurde im Juni 2018 vorzeitig zurückgeführt.
Prognose für das Geschäftsjahr 2019 und 2020 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB
Die Umsatzerlöse und Jahresergebnisse nach HGB entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 deutlich unter den Erwartungen. Grund hierfür waren insbesondere Verzögerungen bei der Endabnahme der Maschinen des CIGS-Großauftrags von CNBM am Fertigungsstandort in Bengbu. Neben diesen Anlagen werden voraussichtlich weitere Großaufträge in 2019 vom Kunden abgenommen und dann gemäß HGB zu Umsatz und Ergebnis beitragen. Im Ergebnis prognostiziert die Gesellschaft somit für 2019 deutlich steigende Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere innerhalb des Segments Solar. Insgesamt rechnen wir für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB für das Geschäftsjahr 2019, ausgehend von einem niedrigen Vorjahresumsatz, mit Umsatzerlösen innerhalb einer Bandbreite von 160,0 - 200,0 Mio. €. Das Ergebnis vor Steuern soll innerhalb einer Bandbreite von 9,0 - 19,0 Mio. € liegen. Für 2020 gehen wir infolge von Endabnahmen für Großprojekte im Geschäftsbereich Solar erneut von einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zu 2019 aus. Für das Ergebnis vor Steuern für 2020 rechnet die Gesellschaft ebenfalls mit einer deutlichen Verbesserung im Vergleich zu 2019.
Prognosebericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Internationale Währungsfonds (IWF), Washington, D.C., USA, rechnet für das Jahr 2019 mit einem Abkühlen der Konjunktur und hat seine Prognose für das Weltwirtschaftswachstum zu Beginn des Jahres nochmals um 0,2 Prozentpunkte auf 3,5 % gesenkt. Der IWF macht hier u. a. den anhaltenden Handelsstreit zwischen China und den USA sowie die zahlreichen Krisen in Schwellenländern verantwortlich. Risiken werden auch durch eine Abkehr von der expansiven Niedrigzinspolitik gesehen. Turbulenzen an den Finanzmärkten und bei den Wechselkursen könnten die Situation weiter verschärfen.
Die Prognose für Deutschland für das Jahr 2019 wurde vom IWF ebenfalls gesenkt. Das Wachstum soll nur noch 1,3 % betragen. Gründe dafür seien ein abkühlendes Exportgeschäft und eine schwächere Industrieproduktion sowie die Unsicherheit um den EU-Austritt Großbritanniens.
Branchenspezifische Erwartungen und Ausblick für das Geschäftsjahr 2019
Segment Solar - Die Nachfrage für Photovoltaik steigt weiter
Nach den Analysen von IHS Markit wird der Photovoltaik-Zubau für das Jahr 2019 bei einem Zuwachs von 18 % auf dann 123 GW neu installierte Photovoltaik-Leistung liegen. Es wird erwartet, dass die Märkte außerhalb Chinas wieder an Bedeutung gewinnen und zwei Drittel der neu installierten Photovoltaik-Leistung von dort kommen. Der China Renewable Energy Outlook 2018 (CREO 2018) "Time for a new era in the Chinese energy transition" ist auf der UN-Klimakonferenz (COP 24) in Katowice, Polen, offiziell vorgestellt worden. Demnach wird das Land 2020 den Höhepunkt bei der Nutzung fossiler Brennstoffe erreichen, die danach stetig bis 2035 sinken wird. Im Gegenzug will China die erneuerbaren Energien noch stärker ausbauen. Für das Jahrzehnt 2021 bis 2030 plant das Land, jährliche Photovoltaik-Zubauzahlen von 80 bis 160 GW zu erreichen. Bei der Windkraft sollen sie zwischen 70 bis 140 GW liegen. Photovoltaik und Windkraft sollen damit bis 2050 der Kern des landesweiten Energiesystems werden.

In den kommenden zehn Jahren soll der globale Photovoltaik-Markt insgesamt kräftig wachsen. Die installierte Leistung steigt laut einer Veröffentlichung der Fitch Group auf 942 GW bis Ende 2027. Fitch sagt voraus, dass in den kommenden zehn Jahren Asien bei der Expansion der Photovoltaik weiter stark dominieren wird. Fitch erwartet weiterhin, dass im Jahr 2027 60 % der globalen installierten Leistung in Asien zu finden sein wird.
Insgesamt wird aber eine weitere regionale Verteilung des Zubaus erwartet, wobei die Nachfrage in 45 Ländern um mehr als 20 % im Jahresvergleich zulegen soll. IHS Markit geht davon aus, dass allein Argentinien, Ägypten, Südafrika, Spanien und Vietnam insgesamt 7 % des weltweiten Zubaus erreichen. In den USA wird 2019 ein Wachstum des Marktes um 28 % erwartet. Mit Blick auf den wachsenden Weltmarkt und Ankündigungen der Photovoltaik-Hersteller für einen geringeren Kapazitätsausbau, geht IHS Markit von einer höheren Auslastung der Produktionen im nächsten Jahr über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg aus. Die Überkapazitätssituation der Solarindustrie, wie sie im zweiten Halbjahr 2018 bestand, soll sich entspannen.
SINGULUS TECHNOLOGIES spezifische Trends in der Photovoltaik
Die Rahmenbedingungen sprechen auch aus Sicht der Gesellschaft weiter für ein kontinuierliches Wachstum im Bereich Photovoltaik. Für das Erreichen einer immer höheren Effizienz bei den modernen Zellkonzepten spielt die Oberflächenbehandlung und die Vakuum-Dünnschichttechnik, die SINGULUS TECHNOLOGIES anbietet, eine wichtige Rolle. Dies gilt sowohl für Prozesse für die Dünnschichttechnik (CIGS, CdTe) als auch für den Einsatz bei der Herstellung neuer kristalliner Zellkonzepte (u. a. HJT). Die Anlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES bewegen sich in dem technischen Bereich, der ganz wesentlich die Wettbewerbsvorteile der Kunden definiert. Dabei ist die erfolgreiche Umsetzung einer Wachstumsstrategie eng mit der planmäßigen Realisierung der Ziele der chinesischen Regierung für den lokalen Energiemarkt verbunden.
Im Bereich der kristallinen Solarzellen geht SINGULUS TECHNOLOGIES mittelfristig von einer Bewegung des Marktes hin zu hocheffizienten kristallinen Solarzellen, z. B. basierend auf der Heterojunction-Technologie (HJT), aus. Dies ist ein Bereich, in dem SINGULUS TECHNOLOGIES eigene Anlagen für die Zellproduktion anbietet und mit der SILEX II eine gute Marktposition in den wesentlichen Märkten außerhalb Chinas hat. SINGULUS TECHNOLOGIES ist dabei, weitere neue Anlagenkonzepte in den Solarmarkt einzuführen. Es handelt sich um Vakuum-Beschichtungsanlagen zur Kathodenzerstäubung ("PVD") und der plasmaunterstützten chemischen Gasphasenabscheidung (im Englischen Plasma Enhanced Chemical Vapour Deposition oder kurz "PECVD"). Es ist das Ziel des Unternehmens, sich mit neuen Maschinen für die Prozessschritte PVD und PECVD in der Fertigung für Hocheffizienzzellen zu etablieren.
Das Geschäft im Segment Solar soll auch im Jahr 2019 wachsen. Voraussetzung hierfür ist im kommenden Geschäftsjahr die Realisierung der bereits erteilten Aufträge des Kunden CNBM sowie der Eingang der entsprechenden Anzahlungen auf Basis der aktuellen Projektplanung. Weiterhin wird die Gesellschaft mit dem Kunden auf der Basis der im November 2018 unterzeichneten LOI für die chinesischen drei Standorte in Bengbu, Meishan und Xuzhou, die detaillierten Lieferverträge erarbeiten. Die Produktion und Lieferung der Anlagen für die drei Standorte sollen zu großen Teilen in den Jahren 2019 und 2020 erfolgen. Notwendige Voraussetzung hierfür ist eine Unterzeichnung der Lieferverträge und der Erhalt der entsprechenden Anzahlungen in den kommenden Monaten.
Bezogen auf die Umsatzerlöse des Segments Solar wird im Geschäftsjahr 2019 insgesamt ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Das operative Ergebnis (EBIT) soll sich ebenfalls deutlich verbessern und im oberen mittleren einstelligen Millionenbereich liegen.
Der Bereich Medizintechnik soll sich weiter positiv entwickeln und im Jahr 2019 zu neuen Auftragseingängen führen.
Segment Optical Disc - Der Markt für physikalische Medien ist rückläufig
Das Konsumentenverhalten in der Unterhaltungsbranche hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Qualitätsvorteile von Medien wie Ultra HD Blu-ray für Ton und Bild werden weniger nachgefragt und sind kein entscheidender Faktor mehr bei der Kaufentscheidung der Konsumenten. Besonders junge Konsumenten setzen mehr auf mobile Geräte und Streamingdienste.

Das britische Marktforschungsunternehmen Futuresource Consulting bestätigt den rückläufigen Trend und erwartet für Standard Blu-ray Discs einen weiteren Rückgang auf unter 600 Mio. Discs im Jahr 2019. Die Produktion von Ultra HD Blu-ray Discs soll leicht ansteigen. Dieser Trend wird jedoch keine oder wenige Auswirkungen auf das Anlagengeschäft bei SINGULUS TECHNOLOGIES haben.
Das Service- und Ersatzteilgeschäft in diesem Segment folgt diesem Trend und entwickelt sich ebenfalls rückläufig. Der Vorstand geht in seiner Planung für 2019 von leicht rückläufigen Umsatzerlösen aus. Hierbei wird jedoch ein deutlicher Rückgang der Optical Disc Aktivitäten teilweise durch die steigenden Umsatzerlöse aus dem Arbeitsgebiet Konsumgüter ausgeglichen. Weiterhin geht der Vorstand von einem ausgeglichenen operativen Ergebnis (EBIT) aus.
Für den Bereich Konsumgüter erwarten wir in 2019 eine positive Entwicklung und weitere Auftragseingänge.
Segment Halbleiter - SINGULUS TECHNOLGIES bleibt Anbieter von Spezialanlagen
Im laufenden Geschäftsjahr wird laut der SEMI (Semiconductor Equipment and Materials International), Milpitas, USA, das Investitionsvolumen für alle Halbleiterproduktionsanlagen um 7,5 % auf insgesamt 68,0 Mrd. USD ansteigen. Korea und China führen dabei die Liste der Länder mit Neuinvestitionen an. Der Gesamtumsatz der Branchen soll leicht um 3,63 % auf insgesamt 491 Mrd. USD steigen.
SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert momentan in diesem Markt Nischen mit Spezialanwendungen. Das Unternehmen konzentriert sich auf Anwendungen im Bereich Sensorik, bei Spannungsregulierungen für Chips und für das Aufbringen von kritischen metallischen Schichtsystemen für Dünnschichtprodukte im Bereich der Halbleiterindustrie.
SINGULUS TECHNOLOGIES ist in diesen Märkten als Anbieter von Spezialmaschinen international wettbewerbsfähig. Das Unternehmen sieht hier insgesamt auf Basis der entwickelten Anlagenkonzepte TIMARIS und ROTARIS ein gutes Potenzial für die Zukunft und eine Diversifizierung der Umsatzerlöse.
Ausgehend von einem niedrigen Niveau für das Segment Halbleiter erwarten wir im Geschäftsjahr 2019 einen deutlichen Anstieg der Umsätze gegenüber 2018. Das operative Ergebnis (EBIT) soll leicht positiv ausfallen.
Ausblick für die Geschäftsjahre 2019 und 2020
Für das laufende Geschäftsjahr erwartet SINGULUS TECHNOLOGIES nach IFRS eine Steigerung der Umsatzerlöse und Ergebniskennzahlen im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr 2018. Hierbei sollen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 innerhalb einer Bandbreite von 135,0 Mio. € bis 155,0 Mio. € liegen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) soll sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ebenfalls positiv entwickeln und voraussichtlich innerhalb einer Bandbreite von 6,0 Mio. € bis 11,0 Mio. € liegen.
Die wichtigsten Umsatz- und Ergebnisimpulse sollen aus dem Segment Solar und hierbei aus den großen Projektaufträgen für Investitionen in Produktionslinien für CIGS-Solarmodule kommen. Grundlage für die erwarteten Steigerungen im Konzern ist auf Basis der aktuellen Projektplanung die Realisierung der laufenden Projekte sowie der Start der erwarteten neuen Projekte zu den geplanten Erweiterungen bzw. neuen CIGS-Standorte von CNBM. Der Vorstand geht in seiner Planung für das Geschäftsjahr 2019 davon aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Unterzeichnung der Lieferverträge und der Erhalt der entsprechenden Anzahlungen in den kommenden Monaten, erfüllt werden.
Für das Jahr 2020 prognostiziert die Gesellschaft, gemessen am Mittelwert der oben genannten Bandbreite, einen weiteren Anstieg der Umsatzerlöse. Das operative Ergebnis (EBIT) soll entsprechend ansteigen. Diese Entwicklung basiert auf der Annahme weiterwachsender Solarmärkte und weiter steigender Geschäftsaktivitäten insbesondere für den Bereich CIGS. Außerdem sollen die neuen Arbeitsgebiete Medizintechnik und Dekorative Schichten zum Anstieg der Umsatz- und EBIT-Kennzahl beitragen.
Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist sowohl im Hinblick auf die Erreichung der Erzielung der erwarteten Finanzkennzahlen als auch auf die weitere Liquiditätsentwicklung in hohen Maßen von der weiteren Entwicklung der Geschäftsaktivitäten mit wenigen, großen Kunden sowie von der generellen Weiterentwicklung des Solarmarktes in China abhängig. Sollte die Entwicklung in Bezug auf die Zusammenarbeit mit diesen Kunden bzw. die allgemeine Marktentwicklung für Solaranlagen in China deutlich von den, den Prognosen zugrundeliegenden, Annahmen abweichen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens haben.
Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2019 zum handelsrechtlichen Jahresabschluss ist dem Kapitel Jahresabschluss nach HGB innerhalb dieses Lageberichts zu entnehmen.
Risiko- und Chancenbericht
Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die mit dem unternehmerischen Handeln innerhalb der operativen Segmente verbunden sind und sich aus internen und externen Einflüssen ergeben. Unter einem Risiko wird die Gefahr verstanden, dass Ereignisse, Entwicklungen oder Handeln den Konzern oder eines der Segmente daran hindern, seine Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wichtig, Chancen zu identifizieren, um diese im Zuge des unternehmerischen Handelns zu nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und auszubauen. Unternehmerische Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und zu steuern liegt dabei in der direkten Verantwortung der operativen Segmente und Abteilungen. Hierfür werden wirksame Steuerungs- und Kontrollsysteme eingesetzt, um Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und konsequent zu handhaben. Eine Verrechnung von Risiken und Chancen erfolgt nicht.
Mit dem Risikomanagementsystem sollen bestandsgefährdende und andere wesentliche Risiken systematisch und kontinuierlich identifiziert, beurteilt, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden, um die Erreichung der Unternehmensziele zu unterstützen und das Risikobewusstsein im Konzern zu erhöhen.
Im Chancenmanagementsystem werden die Chancen von SINGULUS TECHNOLOGIES für die weitere unternehmerische Entwicklung im Rahmen regelmäßiger Strategiemeetings diskutiert, in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Ziel ist es, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit durch positive Entwicklungen möglichen Chancen frühzeitig zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen möglichst optimal für die Gesellschaft zu nutzen. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Realisierung liegt sowohl beim Vorstand als auch bei den operativen Bereichen. Chancen sind damit nicht Bestandteil des Risikomanagements der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns.
Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu.
Zielsetzung und Grundsätze des Risikomanagements
SINGULUS TECHNOLOGIES versteht effizientes und vorausschauendes Risikomanagement als eine wichtige und wertschaffende Aufgabe. Risikomanagement gehört zu den Kernfunktionen unternehmerischen Handelns und ist ein entscheidendes Element für den Erfolg unserer Geschäftstätigkeit.
Im Einzelnen unterstützt das Risikomanagement das Erreichen der Unternehmensziele durch die Schaffung von Transparenz über die Risikosituation des Unternehmens als Grundlage für risikobewusste Entscheidungen, das Erkennen möglicher Gefahren für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die Priorisierung der Risiken und des jeweiligen Handlungsbedarfs. Des Weiteren stellt das Risikomanagement die gezielte Steuerung von Risiken durch entsprechende Maßnahmen und deren Überwachung sicher. Weiterhin soll eine Begrenzung der Risiken auf ein akzeptables Niveau sowie die Optimierung der Risikokosten erreicht werden.
Risikomanagement trägt damit zur Steigerung des Unternehmenswertes bei, ist im Interesse der Kapitalgeber und Anteilseigner und dient der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
Das Risikomanagement bei SINGULUS TECHNOLOGIES wird geprägt durch die folgenden Grundsätze:
| ― | Das Risikomanagement erfolgt in erster Linie durch die operativen Segmente im Rahmen ihrer Geschäftsführungsaufgaben; |
| ― | Das Risikomanagement darf sich nicht nur auf finanzielle Risiken beschränken, sondern muss auf alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken gerichtet sein; |
| ― | Das Risikomanagement muss integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse sein; |
| ― | Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement ist die klare und eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung und ein systematischer Risikomanagementprozess; |
| ― | Unterstützung und aktive Beteiligung seitens des Managements; |
| ― | Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Risikomanagementsystems sind laufend zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen; |
| ― | Das Risikomanagementsystem ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, Grundsätze und Richtlinien zum Risikomanagement sind schriftlich festzulegen und an die betreffenden Stellen zu kommunizieren; |
| ― | Chancen sind nicht Bestandteil des Risikomanagements. |
Das Risikomanagement soll insbesondere dazu beitragen:
| ― | Das Risikobewusstsein und die Risikotransparenz zu verbessern; |
| ― | Alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, angemessen zu steuern und zu überwachen; |
| ― | Risikoakkumulationen aufzuzeigen; |
| ― | Zuverlässige Managementinformationen über die Risikosituation des Unternehmens sicherzustellen. |
Organisation des Risikomanagements
Die Risikomanagementorganisation ist in die bestehende Organisation von SINGULUS TECHNOLOGIES integriert. Sie bildet keine eigenständige Struktur. Träger der Risikomanagementorganisation bei SlNGULUS TECHNOLOGIES sind die jeweiligen Abteilungsleiter, unterstützt durch den Risikomanager sowie den Finanzvorstand. Der Vorstand für Finanzen stimmt sich mit dem Vorstandsvorsitzenden über alle Aktivitäten in Verbindung mit dem Risikomanagement von SINGULUS TECHNOLOGIES ab.
Für die Identifizierung von Risiken wird die Risikoentwicklung einmal jährlich im Rahmen der Unternehmensplanung reflektiert und neue Risiken für die Geschäftsentwicklung aus der Unternehmensperspektive innerhalb aller produzierenden SINGULUS TECHNOLOGIES Standorte sowie Vertriebstochtergesellschaften diskutiert. Aufgrund einer schwach ausgeprägten Eigenständigkeit der Vertriebstochtergesellschaften werden die Risiken unmittelbar bei der Muttergesellschaft erfasst. Für die anschließende Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Abteilungsleiter verantwortlich. Die Bereiche Controlling und Finanzen unterstützen die Abteilungsleiter innerhalb der einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses. Der Risikomanager hat die Methoden- und Richtlinienkompetenz innerhalb des Unternehmens und koordiniert die Berichterstattung über Risiken innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines angemessenen und funktionsfähigen Risikomanagements, um die rechtzeitige Identifikation und Bewältigung bestandsgefährdender Entwicklungen zu gewährleisten.
Risikomanagementorganisation der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:

Der Risikomanagementprozess im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern
Insgesamt stellt sich das System des Risikomanagements entsprechend dem Business Risk Management Process als ein kontinuierlicher Prozess dar:
Stufe 1: Festlegung von Zielen, Inhalten und Infrastruktur
Die Grundlage des strategischen Risikomanagementprozesses wird gebildet durch die Ausrichtung der Risikopolitik (einschließlich Ziele und Grenzwerte), die Risikomanagementprozesse und die Definition der hierfür relevanten Systeme und Instrumente. Die ursprünglichen Festlegungen sind im Anschluss im Rahmen eines langfristig angelegten Regelkreislaufs zu ergänzen bzw. zu modifizieren.
Stufe 2: Analyse der Risiken

In einem zweiten Schritt werden Risiken zunächst identifiziert und dokumentiert, danach unter verschiedensten Aspekten analysiert und schließlich, soweit möglich, bewertet. Zur Gewährleistung einer vollständigen Risikoinventur wird auf ein theoretisches Risikoportfolio zurückgegriffen. Die Analyse und Aktualisierung erfolgten im Rahmen der jährlichen Planung. Quartalsweise erfolgt die Erstellung einer unterjährigen Berichterstattung (Risikoreporting) über die Entwicklung der wesentlichen Risiken.
Die Bewertung von Risiken wird mit Hilfe einer ordinalen Skala vorgenommen. Bewertet wird der Bruttoschaden. Diese Bewertung wird quartalsweise erneuert.

Als Bruttoschaden wird dabei der negative Ergebniseffekt auf das Konzern-EBIT definiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich als subjektive Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts für das Geschäftsjahr. Im Einzelnen wird klassifiziert nach einer niedrigen, mittleren oder hohen Wahrscheinlichkeit. Die Bewertungen erfolgen dabei jeweils "brutto", d. h. bestehende Kontrollen und Maßnahmen werden nicht berücksichtigt. In der folgenden Tabelle sind für das Brutto-Risiko Relevanzkennziffern zur Kategorisierung definiert. Hierbei leiten sich die Annahmen zu den konkreten Höchstschadenswerten (bezogen auf das Konzerneigenkapital) aus langfristigen historischen Betrachtungen der Finanzkennzahlen ab. Darüber hinaus wird das kurz- und mittelfristige Liquiditätsrisiko laufend überwacht. Hierzu wird zur aktuellen Einschätzung auf den Prognosebericht verwiesen.
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| Relevanz | Ausprägung | Höchstschadenwert | |
|---|---|---|---|
| von | bis | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 1 | Unbedeutende Risiken, die das EBIT nicht spürbar beeinflussen. | 0 EUR | 0,5 Mio. EUR |
| 2 | Mittlere Risiken, die eine spürbare Beeinträchtigung des EBIT bewirken. | 0,5 Mio. EUR | 2,5 Mio. EUR |
| 3 | Bedeutende Risiken, die das EBIT stark beeinflussen oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führen. | 2,5 Mio. EUR | 10 Mio. EUR |
| 4 | Schwerwiegende Risiken, die zu einem negativen EBIT führen und den Unternehmenswert erheblich reduzieren. | 10 Mio. EUR | 20 Mio. EUR |
| 5 | Bestandsgefährdende Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. | > 20 Mio. EUR |
Für die einzelnen Risiken wird anschließend eine Eintrittswahrscheinlichkeit (Klassifizierung hoch, mittel, niedrig) geschätzt.
Stufe 3: Formulierung von Risikobewältigungsstrategien
Auf Basis von Risikobewältigungsstrategien können konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Die Definition dieser Strategien erfolgt im Hinblick auf die Gesamtstrategie und die Risikopräferenz der Gesellschaft. Grundsätzlich stehen dem Management zur Handhabung von Risiken folgende Alternativen zur Verfügung:
| ― | Risiken vermeiden Bei der Vermeidung von Risiken kommt es zu einer vollständigen Eliminierung des Risikos, z. B. durch einen Ausstieg aus einem riskanten oder unprofitablen Geschäft. |
| ― | Risiken reduzieren Bei der Reduzierung des Risikos besteht das Ziel darin, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkung auf das EBIT oder die Unternehmensziele auf ein akzeptables Maß zu bringen, z. B. durch Verbesserung der Risikofrüherkennung und damit Implementierung gegensteuernder Maßnahmen. |
| ― | Risiken transferieren (versichern) Bei einer Absicherung/Deckung eines möglichen Schadens wird dieser auf einen Dritten übertragen, z. B. durch einen entsprechenden Versicherungsschutz. |
| ― | Risiken selbst tragen (akzeptieren) Mit der Akzeptanz von Risiken wird die unmittelbare Form der Risikofinanzierung durch SINGULUS TECHNOLOGIES beschrieben, z. B. durch finanzielle Vorsorge über die Bildung einer Rückstellung. Die Entwicklung der Risiken wird durch die entsprechenden Mitarbeiter verfolgt, ohne dass jedoch bestimmte Maßnahmen zur Risikobewältigung eingeführt werden. |
Stufe 4: Design und Implementierung geeigneter Strukturen und Maßnahmen
Auf Basis der zuvor formulierten Risikobewältigungsstrategie werden im Weiteren die notwendigen Strukturen und die zu ergreifenden Maßnahmen abgeleitet und implementiert:
Stufe 5: Überwachung der Effektivität
Die implementierten Maßnahmen sind regelmäßig zu verfolgen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Des Weiteren sind die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen abzudecken.
Stufe 6: Adjustierung der Maßnahmen und kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Die Umweltdynamik zwingt dazu, das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess zu verstehen. Aus diesem Grund ist eine kontinuierliche Anpassung des Risikomanagementprozesses an externe und interne Entwicklungen unausweichlich. Um dies zu ermöglichen, ist auch weiterhin ein intensives Wissensmanagement notwendig. Ausgangspunkt im Risikomanagementprozess von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Unternehmensstrategie, auf deren Basis die Definition und Kommunikation der geschäftlichen Ziele erfolgt.
Die Überprüfung des Risikomanagementsystems wird von neutraler Seite vorgenommen, d. h. von Personen, die nicht unmittelbar in das Management von Risiken eingebunden sind. Folgende grundsätzliche Prüfungsanforderungen gelten:
| ― | Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat obliegt die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagements. Der Vorstand informiert dabei mindestens einmal jährlich den Aufsichtsrat über den aktuellen Status des Risikomanagements. |
| ― | Revision Im Zuge der Jahresabschlussprüfung wird gem. § 317 Abs. 4 HGB im Rahmen der Prüfung beurteilt, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh zu erkennen. |
Risikobericht
Zusammenfassend ergaben sich für das Berichtsjahr für die einzelnen identifizierten wesentlichen Risikogruppen folgende Relevanzkennziffern sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten jeweils im Vergleich zum Vorjahr:

Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des Konzerns maßgeblich beeinflussen und zu einer negativen Zielabweichung führen können.
Darüber hinaus können Risiken, die heute noch nicht bekannt sind oder als nicht wesentlich eingestuft werden, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen.
Absatzmarktrisiko
Segment Solar
Risikobeschreibung: SINGULUS TECHNOLOGIES ist von der Investitionsbereitschaft seiner weltweiten Kunden in neue Produktionsanlagen abhängig.
Eine führende Bedeutung fällt hierbei dem Markt für Produktionsanlagen von Solarzellen zu. Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen von staatlichen Subventionen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit auch künftig von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen ab. Dies gilt hauptsächlich innerhalb der Hauptmärkte China und den USA. Insbesondere aufgrund der enormen Bedeutung Chinas als Wachstumstreiber der Solarindustrie in den vergangenen Jahren ist in der weiteren Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen in diesem Land ein erhebliches Risiko im Hinblick auf das Hauptgeschäftsfeld der Gesellschaft zu sehen. Sofern die chinesische Regierung ihre Energiepolitik neu ausrichtet oder justiert und hiermit verbunden im Solarbereich im Rahmen ihrer Förderpolitik auf andere Technologien als CIGS, HJT oder andere neue Produktionsverfahren setzt oder auch nur den Ausbau der Produktionskapazitäten nicht in dem derzeit angekündigten Umfang umsetzen sollte, hätte dies erheblich negative Auswirkungen auf den Absatz der Gesellschaft.
Darüber hinaus könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von der SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen, da die Solartechnologie im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen in Zukunft weniger akzeptiert wird oder diese anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln als die Photovoltaik.
Die Gesellschaft tätigt im Segment Solar zurzeit Geschäfte mit einer geringen Anzahl an Großkunden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Großaufträge sowie die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem chinesischen Staatskonzern CNBM der Fall. Es besteht das Risiko, dass Großkunden die Geschäftsbeziehung zur Gesellschaft merklich reduzieren oder abbrechen. In einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich, dass es der Gesellschaft gelingt, das wegfallende Geschäftsvolumen kurz- oder mittelfristig durch neue Kunden zu kompensieren.
Zudem könnte die Wettbewerbsintensität infolge künftiger Zusammenschlüsse oder Kooperationen einzelner Wettbewerber oder des Markteintritts weiterer Wettbewerber weiter zunehmen. Steigender Wettbewerb könnte zu reduzierten Preisen für Produktionsanlagen der Gesellschaft oder sogar zu einem erheblichen Verlust von Marktanteilen führen.
Auswirkung: Das Marktrisiko im Segment Solar wird aufgrund der leicht rückläufigen Auftragslage zum Geschäftsjahresende mit einer Relevanzkennziffer von 5 (Vorjahr: 4) sowie unverändert einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Demnach wird dieses Risiko als bestandsgefährdend eingestuft. Das Management erwartet über die kommenden Jahre anhaltend hohe Umsatzerlöse im Segment Solar. Trotz des Einstiegs in neue Geschäftsfelder soll auch weiterhin dieser Geschäftsbereich den weitaus größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Würde dem Ausbau der regenerativen Energien seitens der chinesischen Regierung eine verminderte Priorität eingeräumt werden und sich der Zubau an Solarparks in diesem Land damit in den kommenden Jahren deutlich verringern, hätte dies eine erhebliche Auswirkung auf die Investitionsneigung der chinesischen Kunden und damit auf den wichtigsten Absatzmarkt für die Gesellschaft. Insbesondere besteht eine hohe Abhängigkeit vom Kunden CNBM sowie dessen weiterer Nachfrage nach CIGS-Produktionsequipment. Bereits heute ist der größte Teil des Auftragsbestandes für den chinesischen Markt bestimmt. Sollten die angenommenen Auftragseingänge in diesem Bereich in den folgenden Geschäftsjahren hinter den Annahmen zurückbleiben, würde dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Maßnahmen: Die Gesellschaft beobachtet die Marktentwicklung in China sehr genau und informiert sich über ihre Informationsquellen im Land. Hierzu gehören insbesondere Gespräche mit unseren Kunden sowie Instituten in China. Weiterhin wird die Verringerung der Abhängigkeit vom chinesischen Solarmarkt durch die Diversifizierung in andere Märkte und Anwendungen angestrebt.
Segment Optical Disc
Risikobeschreibung: Aufgrund einer anhaltend zögerlichen Einführung des neuen UHD-Standards werden die geplanten Investitionen unserer Kunden im Segment Optical Disc in neues Produktionsequipment weiterhin verschoben.
Auswirkung: Aufgrund der weiter rückläufigen Bedeutung für die Finanzkennzahlen des Unternehmens wird dem Marktrisiko in diesem Segment, wie im Vorjahr, eine Relevanzkennziffer von 2 (Vorjahr: 2) sowie eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel) beigemessen.
Segment Halbleiter
Der Halbleiterbereich wird aufgrund der niedrigen Volumina im Hinblick auf die realisierbaren Umsatzerlöse weiterhin als nicht materiell angesehen.
Maßnahmen: Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden sowie monatliche Abgleiche der Istwerte im Verhältnis zu Planwerten helfen hier, künftige Entwicklungen in einer frühen Phase besser einschätzen zu können.
Projektrisiken
Risikobeschreibung: Projektrisiken betreffen nach unserer Definition Aufträge, die nicht standardisierte Anlagen beinhalten mit einem Verkaufspreis, der in der Regel 3,0 Mio. € überschreitet. Dies betrifft die Segmente Solar und Halbleiter sowie die innerhalb des Solarsegments ausgewiesenen Aktivitäten im Geschäftsfeld Medizintechnik. Im Einzelnen sind die sich ergebenden Risiken die Verfehlung von Plankosten sowie des Projektzeitplans, die Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie Auftragsstornierungen und damit einhergehende Nichtabnahmen von Anlagen und daraus resultierende Vertragsrisiken.
Auswirkung: Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit der Durchführung größerer Projekte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Als materiell werden insbesondere das Risiko der Verfehlung des Projektzeitplans sowie die Nichterfüllung von Abnahmekriterien eingeschätzt. Insbesondere die planmäßige Auftragsbearbeitung über die Lieferung von Anlagen zur Herstellung von CIGS-Solarmodulen für den Großkunden CNBM ist von großer Bedeutung für das Fortbestehen der Gesellschaft. Nach deutlichen Verzögerungen durchlaufen die entsprechenden Anlagen für die erste Ausbaustufe der Fabrik in Bengbu, China, derzeit den Prozess hin zur Endabnahme. Zum heutigen Stand gehen wir jedoch davon aus, die vertraglich vereinbarten Abnahmekriterien in den kommenden Monaten zu erreichen. Dennoch weisen wir darauf hin, dass die Realisierung von Projektrisiken innerhalb dieser Aktivitäten zu erheblich negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen würde. Sollten diese Projekte ganz oder in Teilen scheitern oder sich der geplante wirtschaftliche Erfolg nicht hinreichend realisieren, könnte dies erheblich negative Auswirkungen bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens haben. Entsprechend schätzen wir die Projektrisiken unverändert mit einer Relevanzkennziffer von 5 (Vorjahr: 5) ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird unverändert zum Vorjahr als mittel eingestuft.
Maßnahmen: Zum Management der Risiken werden bereits in der Angebotsphase Projektkalkulationen, Projektterminpläne sowie projektspezifische Risikobewertungen und Liquiditätsplanungen erstellt. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt sollen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten lassen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Zudem bestehen Ausfallrisiken in Bezug auf Kundenforderungen. Im Solargeschäft können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Insbesondere sind Anzahlungen unserer Kunden im Projektgeschäft oftmals mit Avalbürgschaften abzusichern. Die Gesellschaft hat hierfür in einem hohen Ausmaß liquide Mittel als Sicherheit bei den Avalgebern zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung steht der Gesellschaft nicht als Working Capital-Finanzierung zur Verfügung und könnte je nach Projektverlauf zu Liquiditätsengpässen führen.
Das Zahlungsverhalten der Kunden allgemein sowie insbesondere der beiden größten Kunden CNBM und Hanergy hat eine erhebliche Bedeutung für die weitere Liquiditätsentwicklung und die weitere Verbesserung der Bonität der Gesellschaft. Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 kann nur aufrechterhalten werden, wenn die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge zu leistenden Teilzahlungen auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller zeitlicher Verzögerung erfolgen und die in der Liquiditätsplanung zudem berücksichtigten Aufträge wie geplant abgeschlossen werden. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.
Auswirkung: Derzeit messen wir dem Liquiditätsrisiko unverändert eine Relevanzkennziffer von 5 (Vorjahr: 5), dem Ausfallrisiko nach wie vor eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) bei. Trotz der Zahlungsverzögerungen innerhalb von Großprojekten im abgelaufenen Geschäftsjahr stufen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit des Liquiditätsrisikos wie im Vorjahr als mittel ein. Insbesondere ist der vertragsmäßige Eingang von weiteren Teilzahlungen der maßgeblichen Großkunden notwendig. Materielle Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfälle innerhalb dieser Projekte könnten nicht kompensiert werden.
Weiterhin müssen die Finanzierungszusagen der Kreditinstitute und Versicherer für erforderliche Avallinien im kommenden Geschäftsjahr 2019 deutlich ausgeweitet bzw. notwendige Barhinterlegungen reduziert werden. Insbesondere die Finanzierung von Großprojekten erfordert eine deutlich höhere Flexibilität der verfügbaren liquiden Mittel. Darüber hinaus plant die Gesellschaft für die kommenden Jahre mit steigenden Umsatzerlösen. Nur mit einer hinreichenden Verfügbarkeit der liquiden Mittel aus den Kundenanzahlungen kann das Liquiditätsrisiko der Gesellschaft in materiellem Umfang reduziert werden.
Für das Ausfallrisiko sehen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit unverändert zum Vorjahr als niedrig an.
Maßnahmen: Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln vorgehalten. Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Die Gesellschaft verhandelt derzeit über die Gewährung neuer Avalbürgschaften mit deutlich reduzierter Sicherheitshinterlegung. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Februar 2019 zur weiteren Sicherung der Liquidität ein Darlehen mit einer Laufzeit von 12 Monaten mit einem Volumen von 4,0 Mio. € aufgenommen.
Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei ausländischen Abnehmern setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall möglichst durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt.
Technologierisiko
Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Auswirkung: Derzeit bewerten wir das Risiko einer Fehl- bzw. verspäteten Entwicklung unverändert zum Vorjahr mit einer Relevanzkennziffer von 3 sowie einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.
Maßnahmen: Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Entwicklungsrisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer verspäteten Entwicklung mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Forschungseinrichtungen sowie einem laufenden Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein besonderer Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Für nicht als werthaltig angesehene aktivierte Entwicklungskosten werden notwendige Wertberichtigungen vorgenommen. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung.
Beschaffungsmarktrisiken
Risikobeschreibung: Verfügbarkeit, ungeplante Preissteigerungen und mangelhafte Qualität von Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus zu hohen Lagerbeständen.
Auswirkung: Dem Bestandsrisiko im Hinblick auf die Höhe des Lagerbestandes messen wir derzeit wie im Vorjahr eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) bei und schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit nach wie vor als niedrig (Vorjahr: niedrig) ein. Aus heutiger Sicht gehen wir insgesamt von einer ausreichenden Deckung des Bestandsrisikos durch Bildung bilanzieller Wertberichtigungen aus. Das Risiko in Bezug auf die Verfügbarkeit, Qualität und Preissteigerungen von Einkaufsteilen bewerten wir zum Geschäftsjahresende mit der Relevanzkennziffer 3 (Vorjahr: 3), die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel). Aus laufenden Vertragsverhandlungen sowie aus der Analyse der Markterwartungen rechnen wir kurz- und mittelfristig mit keinen nennenswerten Preissteigerungen. Die durchschnittliche Rückstandsquote sowie die Anzahl der Qualitätsreklamationen lagen über das gesamte Geschäftsjahr weitgehend innerhalb des Zielkorridors.
Maßnahmen: Die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile werden ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen regelmäßige Gängigkeits- und Reichweitenanalysen von Waren und Einkaufsteilen. Um ungeplante Preissteigerungen zu vermeiden, werden teilweise langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen.
Zum Ende des Berichtsjahres hat die Gesellschaft darüber hinaus die Auswirkungen eines ungeordneten Brexits im laufenden Jahr 2019 validiert. Die Gesellschaft erwartet hier jedoch selbst im Falle eines Eintritts aufgrund des geringen Einkaufsvolumens sowie dem bestehen von alternativen Lieferanten keine materiellen Auswirkungen auf den Beschaffungsprozess.
Compliance-Risiken
Risikobeschreibung: Als international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe neben operativen und finanzwirtschaftlichen Risiken einer Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht sowie Gesellschaftsrecht. Ergebnisse aus Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsverfahren können der Reputation und dem Geschäft der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen oder zumindest hohe Kosten verursachen.
Darüber hinaus könnten die Missachtung von Gesetzen, regulatorischen Anforderungen und der darauf abgestimmten Richtlinien eine gravierende Negativauswirkung, wie beispielsweise Reputationsschäden oder Strafzahlungen, auf die Gesellschaft haben. Hierzu gehören beispielsweise Risiken im Zusammenhang mit Korruption sowie die Verstöße gegen Exportbedingungen.
Auswirkung: Compliance-Verstöße können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ist mit Unsicherheiten behaftet und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen führen. Diese können unter Umständen nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt werden und haben damit Auswirkungen auf unser Geschäft sowie die entsprechenden Finanzkennzahlen.
In der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bestehen derzeit keine materiellen offenen Rechtsstreitigkeiten, bzw. wesentliche Compliance-Verstöße sind nicht bekannt. Auswirkungen aus Compliance-Verstößen messen wir daher eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 5) bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir mit niedrig (Vorjahr: niedrig).
Maßnahmen: Rechtliche Risiken werden, einem systematischen Ansatz folgend, identifiziert und unter Zuhilfenahme von externen Rechtsanwälten betreut.
Zur Prävention möglicher Gesetzesverstöße hat die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe einen konzernweiten Code of Conduct etabliert. Dieser soll den Mitarbeitern konkrete Verhaltensregeln für verschiedene Situationen geben. Eine weitere Maßnahme zur Vorbeugung von Compliance-Verstößen sind individuelle Mitarbeiterschulungen zu einzelnen Fragen verschiedener rechtlicher Vorschriften.
Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses
Im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies:
| ― | Die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit |
| ― | Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung |
| ― | Die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen Vorschriften |
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe nachfolgende Strukturen und Prozesse implementiert.
Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wichtig eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Besonderen die folgenden Elemente:
| ― | Identifikation wesentlicher Risikofelder und Kontrollen mit Einfluss auf den konzernweiten Rechnungslegungsprozess |
| ― | Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und der entsprechenden Ergebnisse auf Ebene des Vorstands |
| ― | Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen |
Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein.
Chancenbericht
Im Segment Solar hat SINGULUS TECHNOLOGIES das Produktportfolio in den letzten Geschäftsjahren weiter strategisch ausgerichtet und ausgebaut. SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert dabei den Weltmarkt für Maschinen und Anlagen zur Herstellung der unterschiedlichen Formate von Solarzellen. Im Bereich CIGS gehen wir von einem längeren Investitionszyklus in China für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule aus. Die erreichte Marktstellung eröffnet dem Unternehmen die Chance auf ein anhaltendes Wachstum für die nächsten Jahre.
Der größte Kunde in China, CNBM, hat inzwischen den Bau von mehreren Produktionsstandorten für jeweils rund 300 MW für CIGS-Dünnschicht-Solarmodule in China begonnen. Die erste Fabrik wird zurzeit in Betrieb genommen. Die geplante Ausbringungsmenge für jeden Standort soll in der Endphase rund 1.500 MW erreichen. Die bereits bestehenden Verträge und Vereinbarungen eröffnen SINGULUS TECHNOLOGIES als Lieferant für Maschinenequipment eine positive Entwicklung für die kommenden Jahre. SINGULUS TECHNOLOGIES rechnet damit, dass die im Zuge der LOI vom November 2018 geschlossenen Vereinbarungen in rechtsverbindliche Lieferverträge umgewandelt werden. Da weitere Unternehmen in China an dem Aufbau von Produktionsstätten von CIGS-Modulen arbeiten, sieht das Unternehmen gute Chancen für Folgeaufträge in diesem Bereich.
Im Bereich der kristallinen Hochleistungs-Solarzellen strebt SINGULUS TECHNOLOGIES an, die wesentlichen Produktionsschritte, d. h. neben der nasschemischen Behandlung auch die verschiedenen Schritte der Vakuum-Beschichtungstechnik, aus einer Hand liefern zu können.
Dies eröffnet SINGULUS TECHNOLOGIES für das laufende Geschäftsjahr Chancen für neue Großprojekte in beiden Bereichen: der kristallinen HJT und der Dünnschicht-Solartechnik.
Da die Nachfrage nach dem neuen Disc-Format Ultra HD Blu-ray Disc bis jetzt gering ist, ergeben sich nur geringe Chancen für den Einsatz der Produktionsanlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES. Dieser Markt wird aus Sicht der Gesellschaft ein Nischenmarkt mit geringen Absatzzahlen bleiben.
Im Segment Halbleiter bietet sich die Chance, auf der Grundlage von zahlreichen MRAM Entwicklungsprojekten, Vakuum-Beschichtungsanlagen in diesem Bereich bei ansteigendem Bedarf zu verkaufen. Zusätzlich erwarten wir in den kommenden Jahren weitere Chancen bei neuen Anwendungsfeldern für extrem präzise Schichtsysteme, wie z. B. in der Sensorik.
Darüber hinaus sehen wir Chancen, in der Zukunft bei weiteren Anwendungen der Oberflächentechnik, wie z. B. dekorativen Beschichtungen von Gebrauchsgütern in der Kosmetik- und Automobilindustrie und in der Anwendung von nasschemischen Prozessen in der Medizintechnik, zusätzliche Umsatz- und Ergebnisbeiträge zu generieren.
Zusammenfassende Darstellung der Risiken und Chancen
Das Projekt- und das Absatzmarktrisiko für das Segment Solar sowie das Liquiditätsrisiko werden aus heutiger Sicht immer noch als die wesentlichen Risiken im Konzern angesehen.
Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung von derzeitigen und zukünftigen Großprojekten, insbesondere nach Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Anlagen für CNBM am Standort Bengbu, China, verwirklichen, könnten diese erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft haben. Das Eintreffen der zugesagten Teilzahlungen sowie die Erteilung von weiteren Großaufträgen über die Lieferung von Anlagen zur Herstellung von CIGS-Solarmodulen ist von enormer Bedeutung für den Erfolg und das Fortbestehen von SINGULUS TECHNOLOGIES.
Das Segment Solar soll in den kommenden Jahren den größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Bleiben die prognostizierten Umsätze innerhalb der kommenden Jahre aus, würde dies zu materiellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES führen. Auch vor dem Hintergrund der Etablierung neuer Geschäftsbereiche bleibt die Entwicklung des Solarmarktes ein entscheidendes Kriterium für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft.
Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 kann nur aufrechterhalten werden, wenn die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge zu leistenden Teilzahlungen auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller zeitlicher Verzögerung erfolgen und die in der Liquiditätsplanung zudem berücksichtigten Aufträge wie geplant abgeschlossen werden. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.
Umwelt und Nachhaltigkeit
Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG einen hohen Stellenwert. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat die verantwortungsbewusste und nachhaltige, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Diese Grundsätze der guten Unternehmensführung, Corporate Governance, stellen eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, angemessenen Umgang mit Risiken und Transparenz sowie Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicher.
Die Produkte des Unternehmens werden kontinuierlich verbessert, um dem Gedanken der Nachhaltigkeit zu folgen und den Energieverbrauch zu senken. Nachhaltiges Denken beginnt hier schon bei der Konstruktion der Anlagen. Das Recycling von Verbrauchsmaterialien ist im Unternehmen wenn möglich selbstverständlich.
SINGULUS TECHNOLOGIES hat ein Energiemanagementsystem im Unternehmen installiert. Im Jahr 2016 wurde das Zertifikat nach DIN EN ISO 50001 für das Unternehmen erteilt. Hierin werden die ermittelten normativen, rechtlichen und internen Anforderungen und Vorgaben einbezogen, festgehalten und umgesetzt. Für die ständigen Verbesserungen des Energiemanagementsystems, deren Verwirklichungen und Aufrechterhaltung, stellt SINGULUS TECHNOLOGIES die notwendigen finanziellen, technischen und personellen Ressourcen bereit. Energiemanagement ist dabei nur eine andauernde Aktivität, die über die Jahre laufend weiterentwickelt wird. Die Realisierung der Energiepolitik wird gemäß DIN EN ISO 50001 durch folgende Schritte realisiert:
| ― | der Energieverbrauch wird systematisch evaluiert |
| ― | die Energieströme werden aufgezeichnet und auf aktuellem Stand gehalten |
| ― | Energiesparmaßnahmen werden geplant und eingeführt |
| ― | die geplanten Aktivitäten zur Verbesserung der Energieeffizienz werden kontinuierlich auf den neuesten Stand gebracht |
| ― | der Vorstand veröffentlicht die Ziele zum Energiemanagement |
Um die Energiepolitik umzusetzen, wurde ein Energiemanagementbeauftragter (EMB) ernannt. Um die unternehmerische Sorgfaltspflicht einzuhalten, werden alle strategischen und operativen Ziele sowie alle notwendigen Maßnahmen in einem Energiemanagementhandbuch festgelegt.
Im Jahr 2015 wurden ca. 6,263 GWh Gesamtenergie an den Standorten Kahl am Main und Fürstenfeldbruck verbraucht. 2016 lag der Verbrauch bei 6,354 GWh Gesamtenergie, im Jahr 2017 bei 6,293 GWh. Im abgelaufenen Jahr ist dieser Wert für die beiden Standorte Kahl und Fürstenfeldbruck weiter auf 5,909 GWh zurückgegangen. In dieser Angabe sind Strom und Gas addiert. Dieser Wert wird stark beeinflusst vom Auslastungsgrad an beiden Standorten. Einen Teil der verbrauchten Energie erzeugen wir selbst über unsere Photovoltaik-Anlage an unserem Standort in Fürstenfeldbruck. Durch gezielte Einsparungsmaßnahmen konnte jedoch besonders der Stromverbrauch reduziert werden. Seit 2017 wird an beiden Standorten sukzessive die komplette Beleuchtung der Hallen sowie die Außenbeleuchtung auf moderne und effiziente LED Leuchtmittel umgestellt.
SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als eine Chance an, sich mit innovativen Produkten die diesem Grundgedanken folgen, entsprechend zu positionieren.
Im Mittelpunkt stehen dabei:
| ― | Umweltbewusstsein |
| ― | Das Schonen von Ressourcen |
| ― | Das Vermeiden von unnötiger CO2-Belastung |
Vergütungsbericht
Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Er enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts (§ 289a Abs. 2 i.V.m. § 285 Nr. 9 HGB) Bestandteil des Anhangs nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB bzw. des Lageberichtes nach § 315a Abs. 2 HGB sind. Der Vergütungsbericht erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (Kodex) die Grundzüge und die Struktur des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und legt außerdem die Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 offen. Darüber hinaus berücksichtigt er die Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 17 (DRS).
A. Vergütung des Vorstands
I. Zusammensetzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018
Dr.-Ing. Stefan Rinck
Vorsitzender des Vorstands; Vorstand für Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten
Dipl.-Oec. Markus Ehret
Vorstand für Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf und IT
II. Erläuterung Vergütungsstruktur
1 Überblick Vergütungsstruktur
1.1 Konzept und Zielsetzungen der Vergütungsstruktur
Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen.
Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen sowie einer variablen Vergütung. Der fixe, erfolgsunabhängige Teil der Vergütung besteht aus einem festen Jahresgehalt, einer betrieblich finanzierten Altersversorgung und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und eine aktienbasierte Vergütungskomponente (Phantom Stocks). Der variable Bonus zielt darauf ab, die Motivation und Leistungsbereitschaft des jeweiligen Vorstandsmitglieds und seine Verbundenheit mit der Gesellschaft zu fördern. Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauffolgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart. Das Phantom Stocks Programm soll eine langfristige Anreiz- und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren können die Phantom Stocks halbjährlich in Tranchen von 25 % ausgeübt werden, wenn der Kurs der Aktie der Gesellschaft um einen bestimmten Mindestprozentsatz über dem Ausübungspreis liegt. Die Phantom Stocks stellen damit eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht.
Sowohl der variable Bonus, als auch die Phantom Stocks und die Vergütung insgesamt weisen, wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, betragsmäßig Höchstgrenzen auf.
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Die variable Vergütung soll zudem Motivation und Leistungsbereitschaft der Vorstandsmitglieder fördern, bietet aber zugleich die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bei der Festlegung des Bonus zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung regelmäßig in seiner ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres. In diese Überprüfung bezieht er die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26. Januar 2017 wurde die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck zum Mitglied des Vorstands vorzeitig um fünf Jahre bis zum 31. August 2022 verlängert und der bisherige Dienstvertrag wurde mit Wirkung ab dem 1. September 2017 durch einen neu gefassten Dienstvertrag ersetzt. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 25. Januar 2018 wurde der Dienstvertrag von Herrn Markus Ehret mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 für die verbleibende Laufzeit bis 31. Dezember 2019 neu gefasst. Die Vertragsneufassungen dienten dazu, die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen des Kodex zu reflektieren und die Vergütungsstruktur der beiden Vorstandsmitglieder weiter anzugleichen. Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem auf der Grundlage der jeweils neu abgeschlossenen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder im Frühjahr 2018 durch einen unabhängigen Berater prüfen lassen. Die Prüfung ergab, dass das Vergütungssystem die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und den Empfehlungen des Kodex entspricht. Zudem hat die Hauptversammlung mit Beschluss vom 28. Juni 2018 das geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt.
1.2 Zusammensetzung der Vergütung
Die Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen.
Der erfolgsunabhängige Teil der Vergütung besteht aus einem festen Jahresgehalt, einer betrieblich finanzierten Altersversorgung und Sachbezügen. Die Sachbezüge beinhalten Dienstwagen, Versicherungen sowie eine betrieblich finanzierte, beitragsorientierte Altersversorgung.
Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und Phantom Stocks (virtuelle Aktien). Die Vorstandsverträge sehen weiterhin die Möglichkeit des Aufsichtsrates vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen für außerordentliche Leistungen zu gewähren.
Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauffolgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart. Die Zielvereinbarungen bestehen in der Regel zu 50 % aus finanziellen, zu 30 % aus operativen und zu 20 % aus strategischen Zielen. Der variable Bonus darf 80 % des Festgehalts nicht überschreiten, sodass sich die Zielvergütung bei maximalem Bonus zu rund 56 % aus dem Festgehalt und zu rund 44 % aus der jährlichen Bonuszahlung zusammensetzt. Werden die Jahresziele vom jeweiligen Vorstandsmitglied übertroffen, kann der Aufsichtsrat die Zielerreichung im Einzelfall nach freiem Ermessen auf bis zu 120 % festlegen. Bei unterstellter 100 %-iger Erreichung der Jahresziele im Mittel entspricht der Bonus dem maximalen Bonus. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise nicht zu mindestens 50 % erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen, ob und in welcher Höhe der Bonus gezahlt wird.
Seit dem Geschäftsjahr 2011 gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands jedes Jahr Phantom Stocks nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen Phantom Stocks Programms. Die Bedingungen des Programms wurden für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und Herrn Markus Ehret in dem jeweils neu gefassten Dienstvertrag angepasst. Die Änderungen waren jeweils vorwiegend technischer Natur.
Das Phantom Stocks Programm soll eine langfristige Anreiz- und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Die Phantom Stocks stellen eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht und damit nachhaltig Wert für die Aktionäre schafft. Die Zuteilung der Phantom Stocks erfolgt unentgeltlich als weiterer Bestandteil der Vergütung. Jede einzelne Phantom Stock ist als virtuelle Option ausgestaltet und berechtigt nach Ablauf einer Wartezeit und Erreichen eines Erfolgsziels zum Erhalt einer Zahlung, die der Differenz bei Ausübung zwischen dem maßgeblichen Ausübungspreis und dem Referenzpreis für jeweils eine auf den Inhaber lautende Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € entspricht. Der Ausübungspreis entspricht dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag. Der Referenzpreis ist der (nicht gewichtete) Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausübungstag. Die Ausübung von Phantom Stocks kann erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren erfolgen, die mit dem Ausgabetag zu laufen beginnt. Die Laufzeit der Phantom Stocks beträgt jeweils fünf Jahre ab dem jeweiligen Ausgabetag. Phantom Stocks, die bis zum Ende dieser Laufzeit nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatz- und entschädigungslos. Nach Ablauf der Wartezeit kann die Ausübung binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag (einschließlich) nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal bis zum 20. Juni bzw. 20. Dezember dieses Geschäftsjahres, erfolgen (Ausübungszeitraum). War während eines Ausübungszeitraumes eine Ausübung wegen einer Selbstbefreiung nach Art. 17 Abs. 4 Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) nicht möglich, verlängert sich der Ausübungszeitraum um die Dauer der Selbstbefreiung. Innerhalb eines Ausübungszeitraumes können jeweils nur bis zu 25 % der gewährten Phantom Stocks neu ausgeübt werden. Wird in einem Ausübungszeitraum eine Ausübungstranche nicht ausgeübt, kann sie in den folgenden Ausübungszeiträumen zusätzlich ausgeübt werden. Die Ausübung der Phantom Stocks ist des Weiteren nur bei Erreichen des Erfolgsziels möglich, d.h. wenn der Referenzpreis zum Zeitpunkt der Ausübung mindestens 15 % über dem Ausübungspreis liegt.
Innerhalb der Laufzeit der Phantom Stocks können die Phantom Stocks auch vorzeitig, d.h. auch außerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraumes und vor Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden, sobald für die Aktien der Gesellschaft ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) veröffentlicht worden ist oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. In diesen Fällen können alle Phantom Stocks ausgeübt werden, unabhängig vom Erreichen des Erfolgsziels.
Phantom Stocks berechtigen bei Ausübung zu einer Zahlung ausschließlich in Form eines Barausgleichs. Der Barausgleich ist auf das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock begrenzt. Die Dienstverträge der beiden Vorstandsmitglieder sehen zudem eine weitere Grenze vor, nach der der innerhalb eines Jahres zu zahlender Barausgleich die Höhe der Jahresfestvergütung nicht überschreiten darf. Eine Erfüllung der Ansprüche aus den Phantom Stocks mit eigenen Aktien der Gesellschaft ist ausgeschlossen.
1.3 Höchstgrenzen
Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex empfiehlt, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder betragsmäßige Höchstgrenzen insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Bestandteile aufweisen soll. Der Aufsichtsrat hält Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung grundsätzlich für sinnvoll und hat diese in der folgenden Form implementiert:
In den Dienstverträgen beider amtierender Vorstandsmitglieder sind Höchstgrenzen für die variablen Vergütungsbestandteile vorgesehen, die sich aus der Systematik der Vergütung ergeben und vom Aufsichtsrat kontrolliert werden. Der Aufsichtsrat kann den variablen Bonus für das jeweilige Vorstandsmitglied bei Übertreffen der Jahresziele nach freiem Ermessen auf bis zu 120 % des Zielbetrags erhöhen. Allerdings darf der variable Bonus 80 % des Festgehalts nicht übersteigen; dies gilt auch, wenn die Zielerreichung über 100 % liegt.
Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Phantom Stocks. Über die Anzahl der zu gewährenden Phantom Stocks entscheidet der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen. Der bei Ausübung der Phantom Stocks zu gewährende Barausgleich ist jedoch auf das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock begrenzt. Der über den Zeitraum eines Jahres aus den Phantom Stocks Programmen zu gewährende Barausgleich darf zudem den Betrag des jährlichen Festgehalts nicht übersteigen. Das gilt auch, wenn während eines Jahres Ausübungstranchen fällig werden, die aus den Phantom Stocks Programmen verschiedener Jahre herrühren. Diese Grenze gilt nicht im Fall einer vorzeitigen Ausübung der Phantom Stocks bei Vorliegen eines Übernahmeangebots oder nach Kontrollwechsel (siehe oben).
Eine etwaige vom Aufsichtsrat unter den neu gefassten Dienstverträgen gewährte einmalige Sonderzahlung darf höchstens die Hälfte des Festgehalts betragen und unterliegt der Gesamtgrenze der Vergütung, die das Vorstandsmitglied maximal im Laufe eines Jahres erhalten kann.
Die Vergütung, die das jeweilige Vorstandsmitglied maximal im Laufe eines Jahres erhalten kann (fixe und variable Vergütung einschließlich Nebenleistungen, einer möglichen Sonderzahlung und Versorgungsbeiträgen) ist auf das 3,5-fache des jeweils festgesetzten Festgehalts begrenzt. Etwaige Abfindungen und Zahlungen unter dem Phantom Stock Programm bei vorzeitiger Ausübung der Phantom Stocks nach Kontrollwechsel unterfallen nicht der Höchstgrenze.
2 Feste Vergütung
Die feste, erfolgsunabhängige, jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder wird in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines Monats gezahlt, und zwar letztmalig für den vollen Monat, in dem der Dienstvertrag endet. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen. Die jährliche Festvergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2018 betrug 440.000 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 300.000 € für Herrn Markus Ehret.
Die im Geschäftsjahr 2018 den Vorstandsmitgliedern bezahlte feste Vergütung betrug insgesamt 740.000 €.
3 Kurzfristige variable Vergütung
Zusätzlich zu dem Festgehalt gewährt die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern eine einjährig zu bemessende, variable Brutto-Vergütung (Bonus), deren Höhe der Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr auf der Grundlage von jährlich neu vereinbarten Zielvereinbarungen festlegt. Basierend auf den mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern abgeschlossenen Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat die Zielerreichung beider Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 auf jeweils 95 % festgesetzt. Die auf Basis der individuellen Zielabsprachen und gemäß der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2018 gewährte variable Vergütung betrug 278.350 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 177.334 € für Herrn Markus Ehret, insgesamt also 455.684 €.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, Vorstandmitgliedern nach freiem Ermessen für eine außerordentliche Leistung eine Sonderzahlung zu gewähren. Von der Möglichkeit der Gewährung einer Sonderzahlung an die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 keinen Gebrauch gemacht.
4 Langfristig variable Vergütung (Phantom Stocks)
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG gewährt den Mitgliedern des Vorstands jedes Jahr Phantom Stocks nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen Phantom Stocks Programms. Im Geschäftsjahr 2018 gewährte die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern insgesamt 250.000 (Vorjahr: 250.000) Phantom Stocks, davon 150.000 Stück an Herrn Dr.- Ing. Stefan Rinck (Vorjahr: 150.000) und 100.000 Stück an Herrn Markus Ehret (Vorjahr: 100.000). Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung dieser virtuellen Aktien betrug 4,554 € pro Phantom Stock (Vorjahr: 3,146 €). Damit hält der Vorstand einschließlich der im Geschäftsjahr 2018 ausgegebenen 250.000 Phantom Stocks und abzüglich der im Geschäftsjahr 2018 ausgeübten Phantom Stocks am Ende des Geschäftsjahres 2018 rund 668.750 Phantom Stocks.
Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck übte am 4. Dezember 2018 Phantom Stocks wie folgt aus und erhielt folgende Ausgleichszahlungen: (i) Programm 2015: 390,6 Stück, 1.471,10 € und (ii) Programm 2016: 31.250 Stück, 213.206,25 €. Somit betrug die Summe der Ausgleichszahlungen für ihn 214.677,35 €. Herr Markus Ehret übte ebenfalls am 4. Dezember 2018 Phantom Stocks wie folgt aus und erhielt folgende Ausgleichzahlungen: (i) Programm 2015: 312,5 Stück, 1.176,88 € und (ii) Programm 2016: 25.000 Stück, 170.565,00 €. Somit betrug die Summe der Ausgleichszahlungen für ihn 171.741,88 €.
Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck hielt am Ende des Geschäftsjahres 2018 393.750 virtuelle Aktien, die sich wie folgt zusammensetzen: (i) 93.750 verbliebene virtuelle Aktien aus dem Programm 2016, (ii) 150.000 virtuelle Aktien aus dem Programm 2017 und (iii) 150.000 im Geschäftsjahr 2018 gewährte virtuelle Aktien. Herr Markus Ehret hielt am Ende des Geschäftsjahres 2018 275.000 virtuelle Aktien, die sich wie folgt zusammensetzen: (i) 75.000 verbliebene virtuelle Aktien aus dem Programm 2016, (ii) 100.000 virtuelle Aktien aus dem Programm 2017 und (iii) 100.000 im Geschäftsjahr 2018 gewährte virtuelle Aktien.
Die periodengerechte Verteilung des beizulegenden Zeitwerts der virtuellen Aktien führte im Geschäftsjahr 2018 zu einem Aufwand in Höhe von 0,7 Mio. €. Auf die virtuellen Aktien von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck entfällt ein Aufwand in Höhe von 400 T€ (Vorjahr: 411 T€) auf die virtuellen Aktien von Herrn Markus Ehret entfällt ein Aufwand in Höhe von 276 T€ (Vorjahr: 311 T€).
5 Sonstige Vergütung
Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke und Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern.
Die sonstige Vergütung im Geschäftsjahr 2018 betrug 46 T€ für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 27 T€ für Herrn Markus Ehret. Für die Tätigkeiten als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bezogen die Vorstände im Geschäftsjahr 2018 keine zusätzliche Vergütung. Ein pauschaler Anteil in Höhe von 15 % der Festvergütung und der einjährigen variablen Vergütung gilt als Vergütung für diese Tätigkeiten.
6 Pensionszusagen
Die Vorstandsmitglieder erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des dienstvertraglichen Bruttojahresfestgehalts. Diese Form der Altersversorgung erlaubt es der Gesellschaft, den jährlichen - und folglich auch den langfristigen - Aufwand zuverlässig zu berechnen. Die Höhe der Leistungszusage wurde auf der Basis eines in etwa angestrebten Versorgungsniveaus, einer hypothetischen Bestellungsdauer und der erwarteten Zinsentwicklung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen als Prozentsatz der Festvergütung berechnet. Das tatsächliche Versorgungsniveau steht bei einer beitragsorientierten Leistungszusage jedoch nicht fest, da es von der Dauer der Vorstandszugehörigkeit und der Zinsentwicklung abhängt.
Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck seit 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret seit 1. Januar 2018 31,58 % des Jahresfestgehalts. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 betrug rund 359 T€ (Vorjahr: 352 T€), wovon rund 264 T€ (Vorjahr: 264 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und rund 95 T€ (Vorjahr: 88 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen.
Die Altersversorgung wurde in 2011 von der Gesellschaft auf den Verein Towers Watson Second e-Trust e.V. ("Verein") ausgegliedert. Als Versorgungsleistungen werden Altersversorgungsleistungen und Hinterbliebenenleistungen gewährt. Hinsichtlich der Altersversorgungsleistung ist geregelt, dass eine monatliche Altersrente oder eine einmalige Kapitalzahlung gewährt wird, wenn das Vorstandsmitglied nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. Scheidet das Vorstandsmitglied vor Vollendung des 63. Lebensjahres, frühestens jedoch nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis aus, wird als vorgezogene Altersversorgungsleistung eine vorgezogene monatliche Altersrente oder eine vorgezogene einmalige Kapitalzahlung gewährt, sofern das Vorstandsmitglied zum Ausscheidezeitpunkt die Zahlung der vorgezogenen Altersversorgungsleistung verlangt. Die Höhe der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung richtet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Tarifwerk des Rückdeckungsversicherers. Der Verein schließt zur Rückdeckung der Versorgungsleistungen entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Die Rechte aus diesen Verträgen stehen ausschließlich dem Verein zu. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds vor Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung erhält der hinterbliebene Ehegatte ein einmaliges Hinterbliebenenkapital. Die Höhe des Hinterbliebenenkapitals wird bei Eintritt des Versorgungsfalls ermittelt und entspricht der jeweils fälligen Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn aus der für den Vorstand vom Verein abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung.
Im Falle des Todes nach Inanspruchnahme der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung in Form einer monatlichen Rente, jedoch vor Ablauf von 20 Jahren seit Rentenbeginn, erhält der hinterbliebene Ehegatte eine zeitlich befristete Hinterbliebenenrente bis zum Ablauf dieses 20-Jahres-Zeitraums. Sofern kein anspruchsberechtigter hinterbliebener Ehegatte vorhanden ist, erhalten unter bestimmten Umständen die hinterbliebenen Kinder jeweils zu gleichen Teilen die Hinterbliebenenleistung.
Scheidet das Vorstandsmitglied vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus den Diensten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus, behält es eine anteilige Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt des Ausscheidens die gesetzliche Unverfallbarkeit gemäß den maßgebenden Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes vorliegt.
III. Individuelle Vergütung
Die den Vorstandsmitgliedern gewährte Gesamtvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 2.790 T€ (Min.: 1.172 T€, Max.: 3.272 T€) (Vorjahr: 2.411 T€). Davon entfielen 740 T€ (Vorjahr: 720 T€) auf fixe, erfolgsunabhängige und 480 T€ (Min.: 0 T€; Max.: 592 T€ (Vorjahr: 480 T€)) auf variable, einjährige erfolgsbezogene Vergütungskomponenten. 73 T€ (Vorjahr: 73 T€) entfielen auf erfolgsunabhängige Sachbezüge und sonstige Leistungen sowie 359 T€ (Vorjahr: 352 T€) auf den Versorgungsaufwand. Die im Geschäftsjahr 2018 gewährten virtuellen Aktien (Phantom Stocks) beliefen sich auf insgesamt 250.000 Stück (Vorjahr: 250.000 Stück) bei einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung (Gewährungswert) von 4,554 € je Phantom Stock (Vorjahr: 3,146 €). Für die einzelnen Vorstandsmitglieder ergaben sich im Berichtsjahr folgende gewährte Zuwendungen (in Bezug auf die zugeflossenen Gesamtvergütungen verweisen wir auf die Zufluss-Tabelle):
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| Dr. Ing. Stefan Rinck | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eintrittsdatum: 01.09.2009 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | 2017 [in €] |
2018 [in €] |
2018 (Min.) [in €] |
2018 (Max.) [in €] |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 440.000 | 440.000 | 440.000 | 440.000 |
| Nebenleistungen | 45.580 | 45.691 | 45.691 | 45.691 |
| Summe | 485.580 | 485.691 | 485.691 | 485.691 |
| Einjährige variable Vergütung | 293.0001) | 293.0002) | 0 | 352.000 |
| Sonderzahlungen | 0 | 0 | 0 | 220.0003) |
| Mehrjährige variable Vergütung | 471.9004) | 683.1004) | 0 | 683.1004) |
| Phantom Stocks 2017 | 471.9004) | 0 | 0 | 0 |
| (Ausübung vom 21.07.2019 bis 22.07.2022) | ||||
| Phantom Stocks 2018 | 0 | 683.1004) | 0 | 683.1004) |
| (Ausübung vom 09.04.2020 bis 09.04.2023) | ||||
| Summe | 1.250.480 | 1.461.791 | 485.691 | 1.740.791 |
| Versorgungsaufwand | 263.868 | 263.868 | 263.868 | 263.868 |
| Gewährte Gesamtvergütung | 1.514.348 | 1.725.659 | 749.559 | 2.004.6595) |
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| Dipl. Oec. Markus Ehret | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eintrittsdatum 19.04.2010 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | 2017 [in €] |
2018 [in €] |
2018 (Min.) [in €] |
2018 (Max.) [in €] |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 280.000 | 300.000 | 300.000 | 300.000 |
| Nebenleistungen | 27.115 | 27.225 | 27.225 | 27.225 |
| Summe | 307.115 | 327.225 | 327.225 | 327.225 |
| Einjährige variable Vergütung | 186.6671) | 186.6672) | 0 | 240.000 |
| Sonderzahlungen | 0 | 0 | 0 | 150.0003) |
| Mehrjährige variable Vergütung | 314.6004) | 455.4004) | 0 | 455.4004) |
| Phantom Stocks 2017 | 314.6004) | 0 | 0 | 0 |
| (Ausübung vom 21.07.2019 bis 22.07.2022) | ||||
| Phantom Stocks 2018 | 0 | 455.4004) | 0 | 455.4004) |
| (Ausübung vom 09.04.2020 bis 09.04.2023) | ||||
| Summe | 808.382 | 969.292 | 327.225 | 1.172.625 |
| Versorgungsaufwand | 88.424 | 94.740 | 94.740 | 94.740 |
| Gewährte Gesamtvergütung | 896.806 | 1.064.032 | 421.965 | 1.267.3656) |
1) Die tatsächlich gewährte einjährige variable Vergütung betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck 234.400 € und für Herrn Markus Ehret 149.334 € bei 80%-iger Zielerreichung.
2) Die tatsächlich gewährte einjährige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck 278.350 € und für Herrn Markus Ehret 177.334 € bei 95 %-iger Zielerreichung.
3) Höchstgrenze des Betrages, den das Vorstandsmitglied laut Dienstvertrag in einem Jahr erhalten kann.
4) Fair Market Value der Phantom Stocks zum Gewährungszeitpunkt; eine Ausübung der Phantom Stocks ist frühestens zu 25 % im Geschäftsjahr 2019 (Phantom Stocks 2017) bzw. im Geschäftsjahr 2020 (Phantom Stocks 2018) frühestens zu 50 % möglich. Bei Ausübung der Phantom Stocks erhält der Berechtigte die Differenz zwischen dem Ausübungspreis bei Gewährung und dem Referenzpreis bei Ausübung der Option, höchstens aber das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock. Die über den Zeitraum eines Jahres zu gewährende Ausgleichszahlung darf den Betrag des jährlichen Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds nicht überschreiten.
5) Höchstgrenze laut Dienstvertrag von 1.540.000 €; schließt Versorgungsaufwand ein; bezieht sich nicht auf Phantom Stocks, die in dem Geschäftsjahr gewährt, aber nicht ausgeübt wurden. Eine Höchstgrenze für Phantom Stocks besteht ausschließlich im Hinblick auf den Zufluss und damit die Ausübung dieses Vergütungsinstruments.
6) Höchstgrenze laut Dienstvertrag von 1.050.000 €; schließt Versorgungsaufwand ein; bezieht sich nicht auf Phantom Stocks, die in dem Geschäftsjahr gewährt, aber nicht ausgeübt wurden. Eine Höchstgrenze für Phantom Stocks besteht ausschließlich im Hinblick auf den Zufluss und damit die Ausübung dieses Vergütungsinstruments.
Die den Vorstandsmitgliedern zugeflossene Gesamtvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 1.914 T€ (Vorjahr: 1.449 T€). Davon entfielen 740 T€ (Vorjahr: 720 T€) auf fixe, erfolgsunabhängige und 770 T€ (Vorjahr: 304 T€) auf variable, ein- und mehrjährige erfolgsbezogene Vergütungskomponenten. 73 T€ (Vorjahr: 73 T€) entfielen auf erfolgsunabhängige Sachbezüge und sonstige Leistungen sowie 359 T€ (Vorjahr: 352 T€) auf den Versorgungsaufwand.
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| Dr. Ing. Stefan Rinck | Dipl. Oec. Markus Ehret | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | Mitglied des Vorstands | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eintrittsdatum: 01.09.2009 | Eintrittsdatum 19.04.2010 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zufluss | 2017 [in €] |
2018 [in €] |
2017 [in €] |
2018 [in €] |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 440.000 | 440.000 | 280.000 | 300.000 |
| Nebenleistungen | 45.580 | 45.691 | 27.115 | 27.225 |
| Summe | 485.580 | 485.691 | 307.115 | 327.225 |
| Einjährige variable Vergütung | 175.800 | 234.400 | 112.000 | 149.334 |
| Sonderzahlzungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 9.239* | 214.677 | 7.391* | 171.742 |
| Phantom Stocks 2012 (Ausübung vom 27.11.2014 - 26.11.2017) | 1.931* | 1.545* | ||
| Phantom Stocks 2014 (Ausübung vom 08.04.2016 - 07.04.2019) | 5.837* | 4.669* | ||
| Phantom Stocks 2015 (Ausübung vom 09.04.2017 - 09.07.2020) | 1.471* | 1.471 | 1.177* | 1.177 |
| Phantom Stocks 2016 (Ausübung vom 30.11.2018 - 30.11.2021) | 0 | 213.206 | 0 | 170.565 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 670.619 | 934.768 | 426.506 | 648.301 |
| Versorgungsaufwand | 263.868 | 263.868 | 88.424 | 94.740 |
| Gesamtvergütung | 934.487 | 1.198.636 | 514.930 | 743.041 |
* Auszahlung erfolgte abrechnungsbedingt im Januar 2018.
IV. Leistungszusagen im Fall der Beendigung der Tätigkeit und von Dritten, Change of Control-Klauseln
1 Abfindungsregelungen
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfindung, deren Höhe auf zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts unter Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung. Wenn die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstandsdienstvertrages weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Abfindung.
2 Leistungszusagen Dritter
Keinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt.
3 Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control-Klauseln)
Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Die Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG haben im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht, das sie berechtigt, ihr Dienstverhältnis innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Kontrollwechsel jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten außerordentlich zu kündigen. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG.
Endet der Dienstvertrag, weil ein Vorstandsmitglied das Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel nicht verlängert wird, so hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe der Summe (i) des zuletzt gezahlten Festgehalts für drei Jahre, (ii) der Summe der variablen Vergütungen (Boni), die für die letzten drei Jahre gezahlt wurden, sowie (iii) der Zuführung der Altersversorgung für drei Jahre. Ein Anspruch auf Sondervergütung besteht nur, wenn der Dienstvertrag zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Die Dienstverträge von Herrn Markus Ehret und Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck sehen zudem vor, dass der Anspruch auch für den Fall der Beurlaubung oder der Kündigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft nach einem Kontrollwechsel besteht.
Innerhalb der Laufzeit der Phantom Stocks Programme können Optionsrechte aus den Phantom Stocks auch vorzeitig, d.h. auch außerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums und vor Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden, sobald für die Aktien der Gesellschaft (i) ein Übernahmeangebot im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht worden ist oder (ii) eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. In diesen Fällen können alle Phantom Stocks ausgeübt werden, unabhängig vom Erreichen des Erfolgsziels.
B. Vergütung des Aufsichtsrates
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in § 11 der Satzung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder.
Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 €, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere feste Vergütung.
Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates lag im Geschäftsjahr 2018 bei 180.000 € (Vorjahr: 180.000 €) zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 34.200 € (Vorjahr: 34.200 €). Im Einzelnen haben die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 Anspruch auf folgende Vergütungen:
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| Gesamt 2018 (in T€) |
Gesamt 2017 (in T€) |
|
|---|---|---|
| Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz | 80 | 80 |
| WP/StB Christine Kreidl | 60 | 60 |
| Dr. rer. nat. Rolf Blessing | 40 | 40 |
| Gesamt | 180 | 180 |
Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Berichtsjahr keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erhalten.
C. Vorschuss und Kreditgewährungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Die Gesellschaft hat den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr keine Vorschüsse und keine Kredite gewährt.
LAGEBERICHT ZU §§ 289A ABS. 1, 315A ABS. 1 HGB
1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Zum 31. Dezember 2018 betrug das Grundkapital der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 8.896.527.00 €, eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist gemäß § 6.4 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien gemäß § 6.5 der Satzung der Gesellschaft abweichend von § 60 AktG bestimmt werden.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien der Gesellschaft bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind gemäß den gesetzlichen Regelungen, die für auf den Inhaber lautende Stückaktien gelten, frei handelbar.
3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital im Umfang von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Investoren, die durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt die Stimmrechtsschwellen gemäß § 33 WpHG an einem börsennotierten Unternehmen erreichen, über- oder unterschreiten, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet.
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 war nach Kenntnis der Gesellschaft nur Triumph Science and Technology Group Co., Ltd. direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beteiligt und zwar mit 13,11 % der Stimmrechte. Die von der Triumph Science and Technology Group Co., Ltd. gehaltenen Stimmrechte werden den folgenden Meldepflichtigen zugerechnet: Volksrepublik China und China National Building Material Group Co., Ltd.
Mit Datum der Schwellenberührung vom 22. Januar 2019 hat die Volksrepublik China darüber informiert, dass im Rahmen der Minderheitsbeteiligung weitere 3,64 % der Stimmrechte in einem zweiten Schritt erworben wurden und der Eigentumsübergang dieser Stimmrechte an die Triumph Science and Technology Group Company Co., Ltd. erfolgt ist. Damit hält Triumph Science and Technology Group Co., Ltd. nun insgesamt 16,75 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG.
4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, bei denen die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar selbst ausüben, bestehen nicht.
6. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; Satzungsänderungen
Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 84, 85 AktG. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Er kann gemäß § 84 AktG und § 7.1 der Satzung der Gesellschaft einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG erfolgt die Änderung der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Der Aufsichtsrat ist nach § 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals.
7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien
7.1. Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27. Juni 2023 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.448.263,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/1). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, (1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen (2) wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - sofern dieser Betrag niedriger ist - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht (3) soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach der Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde; (4) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
7.2. Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 24.465.157,00 € durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/1). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.
7.3. Ermächtigung zum Rückkauf
Befugnisse des Vorstands, Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, bestehen nicht.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen
Gemäß den Anleihebedingungen der von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Juli 2016 ausgegebenen Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 12.000.000,00 € sind Anleihegläubiger im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, ihre Schuldverschreibungen zu kündigen und deren unverzügliche Rückzahlung oder, nach Wahl der Gesellschaft, deren Ankauf durch die Gesellschaft oder einen Dritten zu einem Preis von 100,00 € je Schuldverschreibung zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.
Die Anleihegläubiger müssen die Put-Option innerhalb eines Zeitraums ("Put-Ausübungszeitraum") von 30 Tagen, nachdem die Mitteilung über den Kontrollwechsel veröffentlicht wurde, ausüben. Eine Ausübung der Put-Option wird jedoch nur wirksam, wenn innerhalb des Put-Ausübungszeitraums bei der Gesellschaft Put-Ausübungserklärungen von Anleihegläubigern im Gesamtbetrag von mindestens 25 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen eingegangen sind. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: (i) die Gesellschaft erlangt Kenntnis davon, dass eine Person oder gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer (direkt oder indirekt) von mehr als 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft geworden ist bzw. sind; oder (ii) die Verschmelzung der Gesellschaft mit einer oder auf eine dritte Person oder die Verschmelzung einer dritten Person mit oder auf die Gesellschaft, außer im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, in deren Folge die Inhaber von 100 % der Stimmrechte der Gesellschaft wenigstens die Mehrheit der Stimmrechte an dem überlebenden Rechtsträger unmittelbar nach einer solchen Verschmelzung halten.
9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sehen für den Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht der Vorstandsmitglieder vor. Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds nach einem Kontrollwechsel, weil das Vorstandsmitglied sein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder wird der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel nicht verlängert, vorausgesetzt, der Dienstvertrag hat im Fall der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten, so hat das jeweilige Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Sonderzahlung. Dasselbe gilt für den Fall der Beurlaubung oder der Kündigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft nach Kontrollwechsel. Diese Sonderzahlung ist in ihrer Höhe begrenzt. Eine nähere Beschreibung der Change of Control-Klauseln und der Entschädigungsleistungen ist im Vergütungsbericht enthalten.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F BZW. § 315D HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB sowie das Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung der Leitungs- und Überwachungsorgane des Unternehmens ist mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst und auf der Webseite der Gesellschaft unter www.singulus.de zugänglich.
Kahl am Main, 15. März 2019
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Der Vorstand
Dr.-Ing. Stefan Rinck
Dipl.-Oec. Markus Ehret
Erklärung des Vorstands nach §§ 297 Abs. 2 S. 4, 315 Abs. 1 S. 6 HGB
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss nach IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns vermittelt, der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Kahl am Main, 15. März 2019
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Der Vorstand
Aktiva
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.019 | 2.598 | ||
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 6.630 | 9.471 | ||
| 3. Geleistete Anzahlungen | 139 | 26 | ||
| 8.788 | 12.095 | |||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 8.074 | 9.041 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.883 | 1.063 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 671 | 762 | ||
| 4. Anlagen im Bau | 592 | 11.220 | 0 | 10.866 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.288 | 9.677 | ||
| 29.296 | 32.638 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 14.080 | 5.413 | ||
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 114.376 | 62.046 | ||
| 3. Geleistete Anzahlungen | 7.042 | 4.315 | ||
| 4. Erhaltene Anzahlungen | -135.498 | 0 | -71.774 | 0 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.414 | 1.158 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 4.412 | 1.466 | ||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.435 | 7.261 | 2.287 | 4.911 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 24.248 | 31.143 | ||
| 31.509 | 36.054 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 247 | 508 | ||
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 29.907 | 0 | ||
| 90.959 | 69.200 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
|||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 8.896 | 8.896 | ||
| II. Kapitalrücklage | 19.697 | 19.697 | ||
| III. Bilanzverlust | -58.500 | -27.718 | ||
| IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 29.907 | 0 | ||
| 0 | 875 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 10.994 | 10.333 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 405 | 17 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 12.870 | 12.910 | ||
| 24.269 | 23.260 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Anleihen | 12.000 | 12.000 | ||
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 32.400 | 9.279 | ||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.102 | 7.395 | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.827 | 5.252 | ||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen | 4.923 | 10.067 | ||
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.431 | 1.072 | ||
| --davon aus Steuern TEUR 622 (i.Vj. TEUR 336)-- | ||||
| 66.683 | 45.065 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 7 | 0 | ||
| 90.959 | 69.200 |
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| 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 23.833 | 61.676 | ||
| 2. Erhöhung (i. Vj. Verringerung) des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen | 52.330 | -899 | ||
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 589 | 0 | ||
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 4.171 | 7.394 | ||
| --davon Erträge aus der Währungsumrechnung TEUR 205 (i. Vj. TEUR 444)-- | ||||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -37.501 | -34.263 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -19.643 | -57.144 | -11.571 | -45.834 |
| 6. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -24.746 | -21.596 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -5.371 | -30.117 | -4.835 | -26.431 |
| --davon für Altersversorgung TEUR 1.425 (i. Vj. TEUR 1.003)-- | ||||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -5.187 | -6.710 | ||
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -16.149 | -14.550 | ||
| --davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung TEUR 24 (i. Vj. TEUR 73)-- | ||||
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 203 | 291 | ||
| --davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 203 (i. Vj. TEUR 291)-- | ||||
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 31 | 47 | ||
| --davon Erträge aus der Abzinsung TEUR 31 (i. Vj. TEUR 21)-- | ||||
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -150 | -2.331 | ||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.856 | -2.639 | ||
| --davon an verbundene Unternehmen TEUR 684 (i. Vj. TEUR 571)-- | ||||
| --davon Aufwendungen aus der Abzinsung TEUR 381 (i. Vj. TEUR 399)-- | ||||
| 13. Erträge aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -300 | 0 | ||
| 14. Ergebnis nach Steuern | -30.746 | -29.986 | ||
| 15. Sonstige Steuern | -36 | -44 | ||
| 16. Jahresfehlbetrag | -30.782 | -30.030 | ||
| 17. Verlustvortrag (i. Vj. Gewinnvortrag) | -27.718 | 2.312 | ||
| 18. Bilanzverlust | -58.500 | -27.718 |
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde beibehalten. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2017 hatte der Vorstand den hälftigen Verzehr des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.1 AktG angezeigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB aufgrund des Jahresfehlbetrags von Mio. € 30,8 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Entgegen den Annahmen des vergangenen Geschäftsjahres erfolgte in 2018 noch keine Endabnahme für die ausgelieferten Anlagen der ersten Fabrik für Dünnschicht-Solarzellen in China. Der Vorstand rechnet jedoch mit einer finalen Abnahme dieser Anlagen sowie weiterer wesentlicher Projekte in den kommenden Monaten. Hieraus resultierend wird sich das Eigenkapital nach HGB im laufenden Geschäftsjahr 2019 voraussichtlich deutlich erholen, zum Jahresende jedoch weiter negativ sein. Ein positives Eigenkapital erwartet der Vorstand erst für das Geschäftsjahr 2020.
Im Hinblick auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen, verweisen wir auf den Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLIGIES AG.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 6649 eingetragen.
Nachfolgend wird die SINGULUS TECHNOLOGIES AG vereinfachend als Gesellschaft oder SINGULUS AG bezeichnet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Im Einzelnen waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Auf die Anwendung des Wahlrechts zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB wurde verzichtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden wie folgt abgeschrieben:
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| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 3 Jahre |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 6 Jahre* |
| Technologie | 6 Jahre |
| Entwicklungsleistungen | 8 Jahre |
| Kundenstamm | 10 Jahre |
*) Die Nutzungsdauer wurde auf Basis eines im Rahmen der Verschmelzung der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH erstellten Gutachtens für den Geschäfts- oder Firmenwert von der Gesellschaft in Anlehnung an die Nutzungsdauer für Technologie ebenfalls mit 6 Jahren festgelegt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine dauernde Wertminderung gegeben ist. Sofern die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch höchstens auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das Sachanlagevermögen wird über die folgenden Zeiträume abgeschrieben:
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| Betriebsgebäude | 25 Jahre |
| Einbauten | 10 - 15 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 15 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 - 20 Jahre |
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 250,00 sind sofort aufwandswirksam erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben.
Forschungszuschüsse werden erfolgswirksam im Jahr des Zugangs erfasst.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für die Wertminderungen nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, höchstens jedoch auf die historischen Anschaffungskosten. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit dem gewogenen Durchschnittswert oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis aktueller Stücklisten und Fertigungspläne zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert.
Bei unfertigen Erzeugnissen ohne kostendeckende Verkaufspreise werden Abwertungen nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Für eventuell absehbare kalkulierte Verluste wird eine Drohverlustrückstellung gebildet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Ihnen wird durch entsprechende Gängigkeits- und Reichweitenabschläge (jeweils 30 %, 40 % oder 80 %) ausreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden zur Berücksichtigung potenzieller Verluste bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei halbfertigen Erzeugnissen und Baugruppen - auf Grund von Veralterung oder Ungängigkeit - weitere auf Einschätzung der Verwertbarkeit beruhende produktindividuelle Wertberichtigungen von bis zu 100 % vorgenommen.
Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB werden die erhaltenen Anzahlungen offen von den Vorräten abgesetzt. Sofern sich daraus jedoch für die Vorräte insgesamt ein negativer Wert ergibt, wird der übersteigende Betrag auf der Passivseite als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Wahlrecht des § 250 Abs 3 HGB (Aktivierung Disagio) wurde im Vorjahr in Anspruch genommen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der sogenannten "Projected Unit Credit Method" bewertet. Sie sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung eines künftigen Gehaltstrends von 2,00 % (i. Vj. 2,0 %), eines Rententrends von 1,60 % (i. Vj. 1,60 %) sowie einer Fluktuationsrate von unverändert 2,0 % angesetzt. Die Abzinsung erfolgte mit einem Rechnungszinssatz von 3,21 % (Vorjahr 3,68 %) p.a. unter der erstmaligen Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Es wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ein Zinssatz, der dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre, der sich auf Basis einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet. Hierbei wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und bekannt gegebene Abzinsungssatz herangezogen.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzins von 10 Jahren und dem durchschnittlichen Marktzins von 7 Jahren beträgt T€ 1.544 und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Der im Pensionsaufwand enthaltene Zinsanteil wird unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Das Abzinsungswahlrecht für ursprünglich langfristige Rückstellungen, welche am Abschlussstichtag nur noch eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aufweisen, wird ausgeübt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für die Ermittlung latenter Steuern auf Grund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge wurden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem erwarteten Steuersatz in Höhe von 29,13 % zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Im Geschäftsjahr 2018 fielen im Wesentlichen aktive latente Steuern an, diese sind vor allem auf temporäre Differenzen im Bereich der Forderungen, Vorräte, Pensionsrückstellungen sowie den Verlust- und Zinsvorträgen zurückzuführen. Die Aktivierung aktiver latenter Steuern unterbleibt jedoch in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Imparitäts- und das Anschaffungskostenprinzip beachtet.
C. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Im Berichtsjahr wurden aus dem Umlaufvermögen Anlagegegenstände in Höhe von T€ 1.055 in das Anlagevermögen umgegliedert.
Angaben zum Anteilsbesitz
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| Währung | Beteiligung % |
Eigenkapital in T€ |
Ergebnis in T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| Inland | ||||
| SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main | T€ | 66 | 15 | -1 |
| New Heterojunction Technologies GmbH, Kahl am Main | T€ | 100 | 3.691 | -685 |
| Ausland * | ||||
| SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA | T€ | 100 | 9.045 | 509 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc., Windsor, USA** | T€ | 100 | -635 | 0 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA Pacific Pte. Ltd., Singapur | T€ | 100 | 722 | -307 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien*** | T€ | 91,5 | -4.200 | -822 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Vallés, Spanien**** | T€ | 100 | -1.458 | -0 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE S.A.R.L., Sausheim, Frankreich | T€ | 100 | -272 | -207 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES ITALIA s.r.l., Ancona, Italien**** | T€ | 100 | 0 | 0 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Ltd. Taipeh, Taiwan | T€ | 100 | -1.412 | -44 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES SHANGHAI Co., Ltd., Shanghai, China | T€ | 100 | 50 | -128 |
| STEAG HamaTech Asia Ltd. Hongkong, China | T€ | 100 | 0 | 0 |
| HamaTech USA Inc., Austin/Texas, USA | T€ | 100 | -975 | 23 |
* Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen nach IFRS entnommen
** Tochtergesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA
*** Die restlichen 8,5 % an dieser Beteiligung werden von der SINGULUS TECHNOLOGIES Ibérica S.L. gehalten.
**** Die Gesellschaften befinden sich zum 31. Dezember 2018 in Liquidation.
Im Geschäftsjahr wurde eine neue Service- und Vertriebs-Tochtergesellschaft in China gegründet, die SINGULUS TECHNOLOGIES (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai, China. Das Grundkapital beträgt T€ 180. SINGULUS TECHNOLOGIES AG hält 100% der Anteile.
Das Joint Venture SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., Guangzhou, China, wurde mit Wirkung zum September 2018 liquidiert.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren zum Bilanzstichtag vollständig aus Lieferungen und Leistungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit ihren Tochterunternehmen.
3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Von den am Bilanzstichtag ausgewiesenen liquiden Mitteln in Höhe von T€ 24.248 kann die Gesellschaft über T€ 14.262 (Vorjahr: T€ 8.728) nicht frei verfügen, da sich diese Mittel zwecks Sicherung im Wesentlichen von Avallinien auf Sperrkonten befinden.
4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der am Bilanzstichtag ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen abgegrenzte Vorauszahlungen zu Leasing Verträgen.
5. Eigenkapital
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2017 hatte der Vorstand den hälftigen Verzehr des Grundkapitals gemäß § 92 Abs.1 AktG angezeigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB weiterhin einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf € 8.896.527,00 und ist eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien zum Nennbetrag von je € 1,00. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien.
Der Vorstand ist ermächtigt, folgende Veränderungen des Grundkapitals vorzunehmen:
Genehmigtes Kapital
Genehmigtes Kapital 2018/I (damit wurde das genehmigte Kapital 2017/I aufgehoben):
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27. Juni 2023, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 4.448.263,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von € 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.
Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
| ― | soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; |
| ― | wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - sofern dieser Betrag niedriger ist - zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht; |
| ― | soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach der Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde; |
| ― | für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen |
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2018/I festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Bedingtes Kapital
Bedingtes Kapital 2015/I:
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 24.465.157,00 durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je € 1,00 bedingt erhöht (″Bedingtes Kapital 2015/I″). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen, oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.
Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Fall der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2015/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder für die Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2018 unverändert T€ 19.697.
6. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (T€ 7.348; Vorjahr: T€ 4.459), Drohverlustrückstellungen (T€ 2.539; Vorjahr: T€ 2.292), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 1.335; Vorjahr: T€ 1.632), Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (T€ 459; Vorjahr: T€ 1.792) sowie Rückstellungen für Gewährleistungen (T€ 283; Vorjahr: T€ 399).
Zur Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistungsaufwendungen kommen Schätzverfahren zur Anwendung. Hierbei werden die tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwendungen im Garantiezeitraum in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten oder zu den erzielten Umsatzerlösen gesetzt und entsprechende Prozentsätze aus den Erfahrungswerten pro Produktart abgeleitet. Für die angemietete Produktionsstätte am Standort Fürstenfeldbruck wurde eine Drohverlustrückstellung auf Grund eines partiellen Leerstands des Gebäudes über die verbleibende Restmietzeit gebildet. Der Teil der Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird mit dem laufzeitadäquaten, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz, diskontiert.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Darlehen i.H.v. T€ 5.827 (Vorjahr: T€ 5.249).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| Abschlussposten | Restlaufzeit bis 1 Jahr T€ |
Restlaufzeit über 1 bis 5 Jahre T€ |
Restlaufzeit über 5 Jahre T€ |
Gesamt T€ |
|---|---|---|---|---|
| 1. Anleihen | 0 | 12.000 | 0 | 12.000 |
| (Vorjahr) | (0) | (12.000) | (0) | (12.000) |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 32.400 | 0 | 0 | 32.400 |
| (Vorjahr) | (9.279) | (0) | (0) | (9.279) |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.102 | 0 | 0 | 10.102 |
| (Vorjahr) | (7.395) | (0) | (0) | (7.395) |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.827 | 0 | 0 | 5.827 |
| (Vorjahr) | (5.252) | (0) | (0) | (5.252) |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen | 1.142 | 3.781 | 0 | 4.923 |
| (Vorjahr) | (10.067) | (0) | (0) | (10.067) |
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.431 | 0 | 0 | 1.431 |
| (Vorjahr) | (1.072) | (0) | (0) | (1.072) |
| Gesamtsumme | 50.902 | 15.781 | 0 | 66.683 |
| (Vorjahr) | (33.065) | (12.000) | (0) | (45.065) |
Die Gesellschaft hat am 22. Juli 2016 besicherte Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von € 12.000.000,00, eingeteilt in 120.000 auf den Inhaber lautende, festverzinsliche Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 100,00, emittiert. Die Schuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 22. Juli 2021 und weisen eine jährlich steigende Verzinsung auf. Die Erstverzinsung betrug 3,0 % p.a.; diese steigt, vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung, auf 10,0 % p.a. an. Seit dem 22. Juli 2018 hat sich die Verzinsung der Anleihe von 6 % auf 7 % erhöht.
Als Sicherheiten für die Schuldverschreibungen dienen Zahlungsmittel, Forderungen, Vorräte, Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG.
Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen betreffen einen Immobilienleasingvertrag für das Büro- und Produktionsgebäude in Kahl. Dieser Vertrag wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. In diesem Zusammenhang ist das Betriebsgrundstück mit einer Gesamtgrundschuld in Höhe von T€ 16.744 unverändert zu Gunsten der Commerzbank AG, Hanau, belastet. Das im Vorjahr aufgenommene und ebenfalls unter den Sonstigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen ausgewiesene Darlehen in Höhe von T€ 4.000 wurde im Geschäftsjahr vorzeitig getilgt
Zur Sicherung von erhaltenen Anzahlungen von Kunden in Höhe von T€ 23.595 wurden im Jahr 2017 von einem einzelnen Anteilseigner Sicherheiten in Form eines Pfandrechtes über dessen Aktien der Gesellschaft gestellt, die 3 % des Grundkapitals zum 31. Dezember 2016 entsprachen. Die dafür von der Gesellschaft gewährten Sicherheiten in Form von hinterlegten Barmitteln betrugen T€ 1.000. Die Sicherheitengestellung sowie die dazugehörige Sicherheitenhinterlegungen sind im Geschäftsjahr ausgelaufen.
Der Gesellschaft stehen Avallinien in Höhe von T€ 20.750 (Vorjahr: T€ 20.750) zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit T€ 11.919 ausgenutzt. Darüber hinaus bestand ein Avalkredit in Höhe von T€ 2.033 für eine erhaltene Anzahlung. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt.
8. Umsatzerlöse
Die Umsatzrealisierung in Projektgeschäften erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, die sich auf die finale Endabnahme bzw. auf alternative Regelungen zur finalen Umsatzlegung beziehen.
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in T€ gliedern sich nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt:
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Inland | 3.687 | 4.802 |
| EU | 5.418 | 3.703 |
| China | 4.295 | 4.538 |
| Übriges Ausland | 10.435 | 48.637 |
| 23.835 | 61.680 | |
| Abzüglich Erlösschmälerungen | -2 | -4 |
| 23.833 | 61.676 |
Die auf das übrige Ausland entfallenden Umsatzerlöse wurden insbesondere in Asien und den USA erzielt.
Nach Tätigkeitsgebieten teilen sich die Umsätze in T€ wie folgt auf:
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Optical Disc | 11.269 | 10.823 |
| Halbleiter | 6.834 | 5.272 |
| Solar | 5.732 | 45.109 |
| Sonstiges | 0 | 476 |
| 23.835 | 61.680 | |
| Abzüglich Erlösschmälerungen | -2 | -4 |
| 23.833 | 61.676 |
2. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 3.321 (Vorjahr: T€ 4.732) enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 2.860; Vorjahr: T€ 3.098) resultieren.
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Im Vorjahr wurden auf geleistete Anzahlungen von immateriellen Vermögensgegenständen T€ 600 außerplanmäßige Abschreibungen getätigt.
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 90 (Vorjahr T€ 28) enthalten.
5. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögen
Im Vorjahr waren in den Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 124 enthalten.
6. Abschreibungen auf Finanzanlagen
Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 erfolgten Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 150.
E. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 319 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufteilung nach Gruppen stellt sich wie folgt dar:
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| 2018 | |
|---|---|
| Vertrieb / Kundendienst | 81 |
| Montage, Produktion und Logistik | 103 |
| Forschung und Entwicklung | 92 |
| Verwaltung (ohne Vorstände) | 43 |
| 319 |
2. Organe der Gesellschaft
Der Aufsichtsrat besteht aus den im Folgenden aufgeführten Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden:
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| Ausgeübter Beruf | Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. anderen Kontrollgremien | |
|---|---|---|
| Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender | Bauingenieur | |
| Christine Kreidl, Stv. Vorsitzende | Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin | Biotest AG, Dreieich, Mitglied des Aufsichtsrats |
| Dr. rer. nat. Rolf Blessing | Diplom-Physiker, Geschäftsführer der B.plus Beschichtungen Projekte Gutachten, Bad Karlshafen |
Gemäß Satzung erhält der Aufsichtsrat für einen 12-Monatszeitraum seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von T€ 40. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, die stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Zusätzlich werden Auslagen und die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet. Die Bezüge des Aufsichtsrats belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf T€ 180. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats Auslagen in Höhe von T€ 7 erstattet.
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2018 aus folgenden Mitgliedern, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführten:
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| Dr.-Ing. Stefan Rinck | Vorsitzender des Vorstands verantwortlich für die Bereiche: Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten |
| Markus Ehret | Vorstand verantwortlich für die Bereiche: Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf sowie IT |
Der Vorstand hat im Berichtszeitraum folgende Gesamtbezüge (in T€) erhalten:
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| 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fixe Vergütung | Sonstige Vergütung1) | Variable Vergütung | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2) | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr.-Ing. Stefan Rinck | 440 | 46 | 278 | 683 | 1.447 |
| Dipl.-Oec. Markus Ehret | 300 | 27 | 177 | 455 | 959 |
| 740 | 73 | 455 | 1.138 | 2.406 |
Die Vorstandsbezüge des Vorjahresvergleichszeitraums gliedern sich wie folgt auf:
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| 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fixe Vergütung | Sonstige Vergütung1) | Variable Vergütung | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2) | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr.-Ing. Stefan Rinck | 440 | 46 | 234 | 472 | 1.192 |
| Dipl.-Oec. Markus Ehret | 280 | 27 | 149 | 315 | 771 |
| 720 | 73 | 383 | 787 | 1.963 |
1) Unter "Sonstige Vergütung" fallen Nebenleistungen wie Versicherung und Firmenwagen.
2) Phantom Stocks sind bei erstmaliger Gewährung der Bezugsrechte mit dem jeweiligen Zeitwert berücksichtigt.
Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Dieser betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ab 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 31,58 % seit 1. Januar 2015. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 betrug T€ 359 (Vorjahr: T€ 352), wovon T€ 264 (Vorjahr: T€ 264) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und T€ 95 (Vorjahr: T€ 88) auf Herrn Markus Ehret entfielen.
Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von T€ 320 (Vorjahr T€ 326). Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2018 insgesamt T€ 5.512 (Vorjahr T€ 5.294.).
Des Weiteren wurde von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten:
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| (in Stück) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Dr.-Ing. Stefan Rinck | 122 | 122 |
| Markus Ehret | 43 | 43 |
| 165 | 165 |
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfindung, deren Höhe auf zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts unter Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung. Wenn die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstandsdienstvertrages weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Abfindung.
Hinsichtlich weiterer Angaben zu den Vergütungen wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht verwiesen.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf T€ 6.310 (Vorjahr: T€ 7.446), hiervon sind T€ 1.221 in einem Jahr fällig. Diese resultieren im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverpflichtungen für das Gebäude der Niederlassung Fürstenfeldbruck in Höhe von T€ 5.771 (Vorjahr: T€ 6.773) und sonstigen Leasingverpflichtungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 538 (Vorjahr: T€ 673).
4. Derivative Finanzinstrumente
Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen in USD und CNH durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente ab. Für die Absicherung werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Die buchhalterische Abbildung erfolgt nicht als Bewertungseinheit. Zum 31. Dezember 2018 waren keine Devisentermingeschäfte für zukünftige Fremdwährungstransaktionen abgeschlossen (Vorjahr: T€ 39 bzw. TCNH 1.423).
5. Mitteilungen gemäß § 40 / § 41 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Gemäß §§ 40, 41 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wurden an den folgenden Terminen die unten genannten Meldungen veröffentlicht:
16. Oktober 2018
Die Oppenheimer Global Opportunities Fund, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 9. Oktober 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 3,16 % (das entspricht 281.251 Stimmrechten) beträgt. Die Stimmrechte sind der Oppenheimer Funds, Inc., Denver, Colorado, Vereinigte Staaten von Amerika, gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.
10. Oktober 2018
Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 5. Oktober 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 5,37 % (das entspricht 477.824 Stimmrechten) beträgt. Die Stimmrechte in Höhe von 3,12 % sind der Universal-Investment-Gesellschaft beschränkter Haftung gemäß § 34 WpHG von der Universal-Investment-Luxembourg S.A zuzurechnen.
26. September 2018
The People's Republic of China, Peking, Volksrepublik China, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 20. September 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 13,11 % (das entspricht 1.166.487 Stimmrechten) beträgt. Weiterhin hält sie 3,64 % Anteile (das entspricht 323.510 Stimmrechten) an Instrumenten i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG. Die Stimmrechte sind derTriumph Science and Technology Group Co., Ltd gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.
Zusätzlich wurden wir am 22. Januar 2019 darüber informiert, dass im Rahmen der Minderheitsbeteiligung, weitere 3,64% (das entspricht 1.166.487 Stimmrechten) in einem zweiten Schritt erworben wurden und der Eigentumsübergang der Aktien an die Triumph Science and Technology Group Company, LLC, einer 100 %igen Tochtergesellschaft von China National Building Materials, Peking, China (CNBM), erfolgt ist 25. September 2018
Herr Roland Lacher, Gelnhausen, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 20. September 2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 3,81 % (das entspricht 339.315 Stimmrechten) beträgt.
Am 22. Januar 2019 kam es zu einer erneuten Mitteilung, dass sein Stimmrechtsanteil auf 0,43 % (das entspricht 38.501 Stimmrechte) reduziert wurde. Die Stimmrechte sind Herrn Lacher gemäß § 34 WpHG von der Familie Roland Lacher Vermögensverwaltung GmbH zuzurechnen.
5. Februar 2018
Die Janus Henderson Group plc, St. Helier, Jersey, Channel Islands, Großbritannien, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 30. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 3,54 % (das entspricht 314.667 Stimmrechten) beträgt. Die Stimmrechte sind der Janus Henderson Group gemäß § 34 WpHG von der Henderson Global Investor Limited zuzurechnen.
2. Februar 2018 (bzw. Korrekturmeldung vom 18. April 2018)
Die TR European Growth Trust plc, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 30. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, 3,54 % (das entspricht 314.667 Stimmrechten) beträgt.
Oben genannte Informationen sind auf der Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES AG veröffentlicht (https://www.singulus.de/de/investor-relations/singulus-aktie/veroeffentlichung-40-wphg.html).
6. Honorar des Abschlussprüfers
Die Honorare des Abschlussprüfers belaufen sich auf T€ 302. Davon entfallen auf die Abschlussprüfung (einschließlich prüferischer Durchsichten) T€ 235, auf andere Bestätigungsleistungen T€ 3 und für sonstige Leistungen T€ 64. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG WPG bezog sich auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses. Die sonstigen Leistungen betreffen Leistungen zu prüfungsnahen Fragestellungen und Unterstützung bei Projekten.
7. Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde zuletzt im November 2018 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.singulus.de/de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerungen/2019.html dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
8. Konzernzugehörigkeit
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.
9. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 19. Februar 2019 Finanzverbindlichkeiten (gemäß § 8 (a) (vi) in Verbindung mit § 3 (e) der Anleihebedingungen) in Höhe von Mio. € 4,0 in Form eines Darlehens zur weiteren Liquiditätssicherung aufgenommen.
Weitere berichtspflichtige Ereignisse sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Kahl am Main
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Der Vorstand
Dr.-Ing. Stefan Rinck
Markus Ehret
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2018 TEUR |
Zugänge TEUR |
Umgliederung* TEUR |
Abgänge TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 24.602 | 102 | 26 | 0 | 24.730 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 17.049 | 0 | 0 | 0 | 17.049 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 2.014 | 139 | -26 | 0 | 2.127 |
| 43.665 | 241 | 0 | 0 | 43.906 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 25.567 | 9 | 0 | 0 | 25.576 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 4.346 | 113 | 3.710 | 257 | 7.912 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.867 | 224 | 0 | 69 | 8.022 |
| 4. Anlagen im Bau | 0 | 592 | 0 | 0 | 592 |
| 37.780 | 938 | 3.710 | 326 | 42.102 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 12.465 | 203 | 0 | 875 | 11.793 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.260 | 150 | 0 | 0 | 3.410 |
| 15.725 | 353 | 0 | 875 | 15.203 | |
| 97.170 | 1.532 | 3.710 | 1.201 | 101.211 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2018 TEUR |
Zugänge TEUR |
Umgliederung* TEUR |
Abgänge TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 22.004 | 707 | 0 | 0 | 22.711 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 7.578 | 2.841 | 0 | 0 | 10.419 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 1.988 | 0 | 0 | 0 | 1.988 |
| 31.570 | 3.548 | 0 | 0 | 35.118 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 16.526 | 976 | 0 | 0 | 17.502 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 3.283 | 348 | 2.655 | 257 | 6.029 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.105 | 315 | 0 | 69 | 7.351 |
| 4. Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26.914 | 1.639 | 2.655 | 326 | 30.882 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.788 | 0 | 0 | 283 | 2.505 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.260 | 150 | 0 | 0 | 3.410 |
| 6.048 | 150 | 0 | 283 | 5.915 | |
| 64.532 | 5.337 | 2.655 | 609 | 71.915 |
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| Buchwerte | Buchwerte | |
|---|---|---|
| 31.12.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.019 | 2.598 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 6.630 | 9.471 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 139 | 26 |
| 8.788 | 12.095 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 8.074 | 9.041 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.883 | 1.063 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 671 | 762 |
| 4. Anlagen im Bau | 592 | 0 |
| 11.220 | 10.866 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.288 | 9.677 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
| 9.288 | 9.677 | |
| 29.296 | 32.638 |
* Umgliederung aus dem Umlaufvermögen
An die Singulus Technologies AG, Kahl am Main
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Singulus Technologies AG, Kahl am Main (nachfolgend Singulus AG oder Gesellschaft genannt), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des Singulus Technologies Konzerns und der Singulus Technologies AG, Kahl am Main, (nachfolgend Lagebericht genannt) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf Abschnitt A: "Allgemeine Grundlagen" im Anhang sowie auf die Angaben im Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des zusammengefassten Lageberichts des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLIGIES AG. Dort stellt der Vorstand dar, dass eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 nur aufrecht erhalten werden kann, wenn aufgrund bereits kontrahierter Großaufträge zu leistende Teilzahlungen auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller zeitlicher Verzögerung erfolgen und die in der Liquiditätsplanung zudem berücksichtigten Aufträge wie geplant abgeschlossen werden. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang. Erläuterungen zur Entwicklung des Geschäftsbereichs "Nasschemischer Anlagen" innerhalb des Konzernsegments "Solar" finden sich im zusammengefassten Lagebericht.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Der Geschäfts- oder Firmenwert beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 6,6 Mio bei einem nicht durch Eigenkapital gedecktem Fehlbetrag von EUR 29,9 Mio.
Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der im Jahr 2015 erfolgten Verschmelzung der Singulus Stangl Solar GmbH (Bestandteil des Konzernsegments Solar) auf die Singulus AG und wird über einen Zeitraum von sechs Jahren in Höhe von EUR 2,8 Mio jährlich planmäßig abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert betrifft ausschließlich die Aktivitäten des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen und wurde zum Abschlussstichtag auf dieser Ebene auf seine Werthaltigkeit überprüft.
Dazu werden der Buchwert des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen einschließlich des zugehörigen Geschäfts- oder Firmenwerts sowie der immateriellen Vermögensgegenstände und der beizulegende Wert des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen verglichen. Liegt der Buchwert über dem beizulegenden Wert, ergibt sich bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ein Abwertungsbedarf. Der beizulegende Wert wird mittels eines Bewertungsmodells auf Basis des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember 2018.
Die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen unter Berücksichtigung der geplanten strategischen Geschäftsentwicklung, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.
Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung hat die Gesellschaft keinen Abwertungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert festgestellt.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht erkannt wurde.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit des für die Werthaltigkeitsprüfung herangezogenen Diskontzinssatzes beurteilt. Daneben haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsbereichs Nasschemischer Anlagen sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, mit der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Dreijahresplanung sowie mit dem Entwurf einer Stellungnahme eines externen Sachverständigen vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.
Ferner haben wir die bisherige Prognosegüte der Gesellschaft gewürdigt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Da sich Änderungen des Abzinsungssatzes in wesentlichem Umfang auf die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests auswirken können, haben wir die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.
Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir im Rahmen einer eigenen Sensitivitätsanalyse mögliche Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind insgesamt ausgewogen.
Werthaltigkeit der unfertigen Erzeugnisse
Zu den angewandten Bilanzierungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die Singulus AG weist zum 31. Dezember 2018 unfertige Erzeugnisse in Höhe von EUR 114,4 Mio (vor Saldierung mit den erhaltenen Anzahlungen von EUR 135,5 Mio) aus.
Die Bilanzierung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu den Herstellungskosten. Bei unfertigen Erzeugnissen ohne kostendeckende Verkaufspreise werden Abwertungen nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Für darüber hinaus gehende Verluste wird eine entsprechende Drohverlustrückstellung gebildet. Die Bewertung von unfertigen Erzeugnissen ist komplex und ermessensbehaftet. Schätzunsicherheiten bestehen insbesondere hinsichtlich der noch anfallenden Kosten, die für die verlustfreie Bewertung bzw. die Bildung von Drohverlustrückstellungen relevant sind.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderungen für unfertige Erzeugnisse nicht erkannt wurden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Zuordnung der Herstellungskosten auf die einzelnen Aufträge beurteilt.
Außerdem haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Bilanzierung bei unter risikoorientierten Aspekten ausgewählten Fertigungsaufträgen gewürdigt. Dabei haben wir bedeutsame Ermessensentscheidungen, wie die Schätzung der noch anfallenden Kosten, auf deren Angemessenheit beurteilt. Dazu haben wir die ausgewählten Fertigungsaufträge einschließlich bestehender Risiken (z. B. rechtlicher Risiken oder Gewährleistungsrisiken) mit den relevanten Ansprechpartnern des Unternehmens (z. B. dem Vorstand, der Vertriebsleitung, dem Controlling sowie den Projektverantwortlichen) erörtert, deren fortgeschriebene Auftragskalkulationen analysiert sowie zugehörige Dokumente (z. B. Verträge) gewürdigt. Außerdem haben wir für die ausgewählten noch laufenden Aufträge die aufgelaufenen Istkosten mit der ursprünglichen Kalkulation verglichen, um die allgemeine Planungsgüte beurteilen zu können. Aufbauend auf den zuvor erlangten Erkenntnissen haben wir die sachgerechte bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung beurteilt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Vorgehensweise der Singulus AG zur Bewertung der unfertigen Erzeugnisse ist sachgerecht. Die der Bewertung von unfertigen Erzeugnissen zugrunde liegenden Annahmen sind angemessen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Der Geschäftsbericht enthält, mit Ausnahme des "zusammengefassten Lageberichts des Singulus Technologies Konzerns und der Singulus Technologies AG" keine weiteren Bestandteile des Lageberichts.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. September 2018 vom Aufsichtsrat der Singulus AG beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Abschlussprüfer der Singulus AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Yaman Pürsün.
Frankfurt am Main, den 19. März 2019
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Pürsün, Wirtschaftsprüfer
Horn, Wirtschaftsprüfer
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