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Singulus Technologies AG — Annual Report 2020
Jun 15, 2023
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Download source fileZusammengefasster Lagebericht des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Geschäftsjahr 2020
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Vorbemerkung
Die weltweiten Auswirkungen der COVID-19 Pandemie waren seit dem Ende des ersten Quartals 2020 in allen Bereichen von SINGULUS TECHNOLOGIES spürbar. Insbesondere die zweite Pandemie-Welle beeinflusste die Geschäftsentwicklung zum Ende des Geschäftsjahres 2020 weiter negativ. Die Auswirkungen haben zu signifikanten Verzögerungen bei fast allen Projekten geführt und die Finanzkennzahlen im Berichtszeitraum erheblich negativ beeinflusst. Zahlreiche Investitionsentscheidungen für den Kauf neuer Maschinen und Anlagen wurden verschoben. Infolgedessen realisierte die Gesellschaft erhebliche Verluste. Zu den Risiken und Maßnahmen in Bezug auf die weitere Fortführung der Gesellschaft und somit des Konzerns verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht. Der Chancen- und Risikobericht spiegelt die aktuelle Bewertung der Unternehmensrisiken zum 31. Dezember 2022 wider. Bedingt durch den erweiterten Aufstellungszeitraum des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2020 wurde der Prognoseabgleich um die Entwicklungen der Geschäftsjahre 2021 und 2022 ergänzt. Die Gesellschaft veröffentlicht daher in diesem Bericht eine Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2023. Zusätzlich weisen wir auf die Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen nach IAS 8.41f (siehe im Konzernanhang Anmerkung 5). Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr und endete am 31. Dezember 2020. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 (5) HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Angaben zur Vermögens-, Seite 3 von 93 Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG finden sich im Lagebericht auf den Seiten 23 bis 31 wieder.
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell und Segmente des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns
SINGULUS TECHNOLOGIES (im Folgenden auch Gesellschaft oder Unternehmen) ist ein weltweit agierendes High-Tech Maschinenbauunternehmen. Die Gesellschaft konzentriert ihre Tätigkeit auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Maschinen, Anlagen und Systemen im Bereich der Vakuum-Beschichtungstechnik, der Oberflächentechnik, der Nasschemie sowie der thermischen Prozesstechnik. Das Leistungsspektrum deckt Anlagenverkäufe sowie Service-und Ersatzteilgeschäft ab. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist in die Segmente Solar, Halbleiter und Life Science gegliedert, wobei Letzteres die Arbeitsgebiete „Medizintechnik“, „Dekorative Schichten“ sowie „Datenspeicher“ (ehemals „Optical Disc“) umfasst.
Segment Solar
Im Segment Solar konzentriert SINGULUS TECHNOLOGIES die Aktivitäten auf Prozesse und Anlagen zur Herstellung von kristallinen Solarzellen sowie Dünnschicht-Solarzellen auf Basis von Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) und Cadmiumtellurid (CdTe). Es handelt sich hierbei um Anlagen für die Vakuum-Beschichtung, für thermische Prozesse sowie für die nasschemische Behandlung. Das Arbeitsgebiet der kristallinen Silizium-Solarzellen umfasst Produktionslösungen für Hochleistungs-Zellkonzepte wie HJT- (Heterojunction), IBC- (Interdigitated Back Contact) sowie TOPCon- (Tunnel Oxide Passivated Contacts) Solarzellen und Tandem Solarzellen (z.B. Perowskit -Tandem Solarzellen). SINGULUS Seite 4 von 93 TECHNOLOGIES bietet in diesem Markt darüber hinaus komplette Produktionslinien an. Für Dünnschicht-Solarzellen (CIGS und CdTe) bietet die Gesellschaft u.a. Vakuum-Beschichtungsanlagen für die Kathodenzerstäubung und Aufdampftechnik, Selenisierungsanlagen sowie Anlagen für die nasschemische Reinigung und Beschichtung an.
Segment Life Science
SINGULUS TECHNOLOGIES bündelt in diesem Segment Produktlösungen für die Medizintechnik, Dekorative Schichten sowie die Anlagen- und Servicelösungen des Arbeitsgebiets Datenspeicher. Bereits seit mehreren Jahren arbeitet das Unternehmen intensiv an der Einführung seiner Prozesse und Anlagen in neue Marktbereiche. Der Fokus liegt dabei auf den Vakuum-Beschichtungsanlagen für die Veredelung von Oberflächen sowie auf den verschiedenen nasschemischen Reinigungsanlagen für Anwendungen in der Medizintechnik und dem Konsumgüterbereich. Für den Bereich Konsumgüter wurde in den vergangenen Jahren die Produktionslinie DECOLINE II sowie die Inline-Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage POLYCOATER entwickelt. Darüber hinaus vertreibt SINGULUS TECHNOLOGIES die Produktionsmaschine MEDLINE für Anwendungen in der Medizintechnik, wie z. B. für die Herstellung von Kontaktlinsen. Im Arbeitsgebiet Datenspeicher (Optical Disc) werden nur noch in geringem Umfang Maschinen zur Herstellung der bekannten Optical Disc Formate (CD, DVD, Dual Layer Blu-ray Discs sowie Ultra HD Blu-ray Discs) nachgefragt. Die Aktivitäten innerhalb dieses Arbeitsgebiets konzentrieren sich im Wesentlichen auf das Ersatzteil- und Servicegeschäft.
Segment Halbleiter
SINGULUS TECHNOLOGIES ist im Halbleitermarkt als Anbieter von Spezialmaschinen tätig und bietet die Anlagenplattformen TIMARIS und ROTARIS an. Beide Vakuum-Beschichtungslagen sind modular aufgebaut und können mit verschiedenen Prozess- und Zusatzmodulen ausgestattet werden. Basierend auf dem TIMARIS Konzept hat SINGULUS TECHNOLOGIES im Geschäftsjahr 2020 ein neues Prozessmodul für 300 mm Wafer für einen Kunden entwickelt und am Markt eingeführt sowie weitere Module grundlegend überarbeitet. Zusätzlich wurde die Steuerungssoftware (Host-Interface) in diesem Zusammenhang weiterentwickelt mit Seite 5 von 93 der die Cluster-Tools sich nahtlos in moderne vollautomatisierte 300 mm Halbleiterfabriken („Foundries“) integrieren lassen.# SINGULUS TECHNOLOGIES
SINGULUS TECHNOLOGIES hat diesem Segment auch Prozesslösungen für das nasschemische Reinigen von Halbleiter- und Elektronikbauteilen zugeordnet.
Konzernstruktur
In der Unternehmenszentrale in Kahl am Main sind die Konzernleitung sowie die Abteilungen Konstruktion, Entwicklung, Einkauf und Vertrieb sowie die zentralen Funktionen des Unternehmens konzentriert. In Kahl werden die Maschinen und Anlagen für alle Segmente gefertigt. Am Standort in Fürstenfeldbruck wurden ausschließlich Produktionsanlagen für nasschemische Prozesse entwickelt, die im Segment Solar zur Anwendung kamen. Die Fertigung der nasschemischen Produktionsanlagen wurde Mitte 2022 nach Kahl am Main verlagert. Das gesamte Anlagenprogramm der Gesellschaft wird durch ein weltweites Ersatzteil- und Servicegeschäft ergänzt. Die betreffenden Umsatzerlöse sowie die korrespondierenden Aufwendungen werden den jeweiligen Segmenten zugeordnet.
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SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen wichtigen Regionen der Welt und bietet Beratungs- und Serviceleistungen weltweit an. Eigene Tochtergesellschaften in Schlüsselregionen werden dabei durch ein Netz von Vertretungen ergänzt.
Ziele und Strategie
Erschließung von Märkten mit interessanten Wachstumsraten
Die Gesellschaft konzentriert sich auf Märkte, in denen der Einsatz der angebotenen Anlagen eine Differenzierung gegenüber Wettbewerbern ermöglicht und einen Mehrwert für den jeweiligen Kunden erwirtschaftet. Die Gesellschaft zielt dabei auf Märkte mit interessanten Wachstumsraten. Das Maschinen- und Anlagenportfolio von SINGULUS TECHNOLOGIES wird durch eigene sowie auch durch geförderte Entwicklungen im Rahmen von gezielten Kooperationen mit Kunden oder Forschungsinstituten erweitert.
Segment Solar
Fokus auf Dünnschicht-Solartechnik und neue Zellkonzepte
Die Strategie von SINGULUS TECHNOLOGIES besteht in der Nutzung und Erweiterung der bestehenden Kernkompetenzen auf zukunftsträchtige Zellkonzepte. Im Bereich CIGS-Solar wird mit dem Schlüsselkunden CNBM an der Einführung einer neuen Generation von CISARIS Selenisierungsanlagen gearbeitet. Ein Prototyp der neuen Generation wurde im Geschäftsjahr 2020 an die deutsche Avancis GmbH in Torgau, eine 100%ige Tochtergesellschaft von CNBM („Avancis“), geliefert. In Zusammenarbeit mit CNBM hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage für einen neuartigen Produktionsschritt im Bereich der CdTE-Technologie entwickelt und diese Anlage zur Marktreife gebracht. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet zukünftig Produktionsanlagen für die Beschichtung und nasschemische Prozesse für die CdTe-Dünnschicht Solartechnik an und hat die ersten Anlagen in 2021 an Unternehmen der CNBM Group verkaufen können. Darüber hinaus hat sich SINGULUS TECHNOLOGIES im Geschäftsjahr 2020 auf die Weiterentwicklung der Prozess- und Anlagentechnik im kristallinen Zellbereich
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konzentriert und hier die neuen Zellkonzepte in den Mittelpunkt gestellt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 wurde eine neu entwickelte PECVD- Beschichtungsanlage (PECVD = Plasma enhanced chemical vapor deposition) für Prozesse bei der Herstellung von Galliumarsenid (GaAs)-Solarzellen in den Markt eingeführt. Ein erster Auftrag konnte im Oktober 2020 verbucht werden.
Segment Life Science
Innovative Nutzung bestehender Kernkompetenzen
Die Medizintechnik ist nach Ansicht der Gesellschaft langfristig einer der wichtigen Wachstumsmärkte. SINGULUS TECHNOLOGIES hat 2020 an der Fertigung und Lieferung von Prozessanlagen zur Reinigung von medizinischen Produkten gearbeitet und plant, die Prozess- und Anlagenpalette für weitere Anwendungen im Hinblick auf verschiedene Beschichtungstechnologien auszubauen. Generell sieht das Unternehmen ein steigendes Interesse an neuen, umweltfreundlichen und kostengünstigen Lösungen für die Veredelung von Oberflächen in der Automobil-, der Konsumgüter- und Verpackungsindustrie. Bei den Aktivitäten im Arbeitsgebiet Datenspeicherung konzentriert sich das Unternehmen in den kommenden Jahren weitgehend auf das weltweite Ersatzteil- und Servicegeschäft für die umfangreiche installierte Anlagenbasis.
Segment Halbleiter
Markteinführung von Produktionsanlagen in der Halbleitertechnik.
SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert derzeit mit seinen Produktionsanlagen den Markt für magnetische Sensoren. Hier ist die Schlüsseltechnologie das Aufbringen dünnster metallischer Schichtsysteme. Das Unternehmen bietet die Anlagensysteme der TIMARIS-Plattform für solche Anwendungen an. Kombiniert mit den verschiedenen Prozessmodulen, werden entsprechende modifizierte Fertigungssysteme vermarktet. Basierend auf der Maschinenplattform TIMARIS, hat SINGULUS TECHNOLOGIES ein weiterentwickeltes Cluster-Tool mit dem Produktnamen TIMARIS III in den Markt eingeführt, das den Ansprüchen einer automatisierten 300 mm Wafer-Fertigung in der klassischen Halbleitertechnik
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entspricht. Dieses System wurde an einen Schlüsselkunden verkauft, die Abnahme durch den Kunden ist Anfang 2023 erfolgt. Es ist das Ziel des Unternehmens, mit dieser Anlagenplattform Kunden im Halbleiter-Markt zu erschließen. Die Gesellschaft befindet sich innerhalb der angebotenen Halbleiter-Anwendungen in einem kompetitiven Umfeld mit internationalen Wettbewerbern.
System zur Unternehmenssteuerung
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern in berichtspflichtige Geschäftssegmente unterteilt. Die Steuerung erfolgt über finanzielle Ergebnisgrößen. Das Management verwendet zur Konzernsteuerung hauptsächlich die Kennzahlen „Umsatzerlöse“ und „EBIT“ (operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern) jeweils nach Segmenten, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu treffen und die Ertragskraft zu bestimmen. Die Finanzierung und Liquiditätsentwicklung des Unternehmens wird auf Konzernebene überwacht und gesteuert. Neben den oben genannten Steuerungskennzahlen nach IFRS stellen handelsrechtlich die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag abzüglich sonstiger Steuern und Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag) die Steuerungskennzahlen dar.
Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem wird im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies:
- Die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit
- Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung
- Die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen Vorschriften
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Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe die nachfolgenden Strukturen und Prozesse implementiert. Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wichtig eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Besonderen die folgenden Elemente:
- Identifikation wesentlicher Risikofelder und Kontrollen mit Einfluss auf den konzernweiten Rechnungslegungsprozess
- Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und der entsprechenden Ergebnisse auf Ebene des Vorstands
- Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen
Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein.
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Forschung, Entwicklung und Konstruktion
SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet in allen Segmenten an der Weiterentwicklung und Optimierung der eigenen Systeme und Maschinen sowie gezielt an der Neuentwicklung von Maschinen und Prozessen sowie an der Erprobung entsprechender neuer Anwendungen. Im Segment Solar konzentriert sich SINGULUS TECHNOLOGIES bei der Herstellung von CIGS-Dünnschichtmodulen gemeinsam mit seinen Kunden auf die Optimierung der Prozesse, um den weiter steigenden Anforderungen innerhalb der Solarindustrie nach Produktivität bei gleichzeitig niedrigen Betriebskosten gerecht zu werden. Ein Schwerpunkt hierbei war die weitere Optimierung der Kathodenzerstäubungsanlage VISTARIS. Weiterhin hat SINGULUS TECHNOLOGIES bereits Mitte 2018 mit Avancis einen Vertrag für die Entwicklung der nächsten Generation von Fertigungsanlagen des Typs CISARIS geschlossen. Die ersten Baugruppen des neuen Anlagentyps wurden Mitte 2020 an Avancis ausgeliefert und werden dort in der Produktion getestet. Das gemeinsame Ziel ist es, die Produktionskosten weiter zu senken und sowohl die Zellperformance als auch die Produktionsleistung zu steigern. Dadurch wird die CIGS Dünnschicht Solartechnik noch leistungsfähiger und konkurrenzfähiger in der Zukunft.# Im Bereich der kristallinen Hochleistungszellen arbeitet das Unternehmen mit Unterstützung von Instituten an der Entwicklung und den entsprechenden Produktionslösungen für Hochleistungs-Zellkonzepten wie HJT- (Heterojunction), IBC- (Interdigitated Back Contact) sowie TOPCon- (Tunnel Oxide Passivated Contacts) Solarzellen und Tandem Solarzellen (z.B. Perowskit -Tandem Solarzellen). So hat SINGULUS TECHNOLOGIES im zweiten Halbjahr 2020 vom Fraunhofer- Institut für Solare Energiesysteme („Fraunhofer ISE“) einen Auftrag für die Lieferung einer Kathodenzerstäubungsanlage (Vakuumbeschichtung mittels Sputtering) des Typs VISTARIS 600 für das aktuell in Betrieb gehende »Zentrum für höchsteffiziente Solarzellen („ZHS“)« in Freiburg, Deutschland, erhalten. Im ZHS sollen neuartige Hocheffizienz-Solarzellen entwickelt und hergestellt werden, wobei bereits in dieser frühen Technologiereifephase auf die industrielle Skalierbarkeit der Prozesse und Maschinen Wert gelegt wird. Ein Schwerpunkt der Entwicklungen bei der VISTARIS Seite 11 von 93 600 von SINGULUS TECHNOLOGIES liegt hierbei auf dem schädigungsarmen Beschichten unterschiedlicher Substrate. SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet ebenfalls an dem Einsatz der PECVD-Technik und hat für Prozesse bei der Herstellung von Galliumarsenid (GaAs)-Solarzellen im Oktober 2020 einen Auftrag für den Bau einer Anlage erhalten. SINGULUS TECHNOLOGIES setzt bei der PECVD-Beschichtungstechnik, d. h. bei der plasmaunterstützten chemischen Gasphasenabscheidung, auf die ICP-Technik. ICP, i.e. induktiv gekoppeltes Plasma, ist ein Verfahren, das eine hohe Elektronendichte mit einer zugleich großen Plasmareinheit bietet. SINGULUS TECHNOLOGIES hat auf der Basis dieser Technologie eine neue Plasmaquelle entwickelt. Mit der ICP- Quelle von SINGULUS TECHNOLOGIES werden in der Beschichtungsanlage dielektrische Schichten auf das Ausgangsmaterial der GaAs-Solarzellen aufgebracht. GaAs-Solarzellen zeichnen sich durch ihren besonders hohen Wirkungsgrad von über 30 % aus und werden in der Raumfahrt für die Energieerzeugung bei Satelliten verwendet. Im Segment Life Science arbeitet die Gesellschaft im Arbeitsgebiet Medizintechnik zusammen mit den Schlüsselkunden an der Optimierung der bestehenden Anlagenkonzepte für die Fertigung von Kontaktlinsen sowie an neuen nasschemischen Prozessen und Produktionsanlagen, die im Bereich der Fertigung von Displays eingesetzt werden. Für das Aufbringen von Kupferfunktionsschichten im Vakuum hat SINGULUS TECHNOLOGIES die Kathodenzerstäubungsanlage POLYCOATER getestet. Kupferhaltige Legierungen eignen sich hervorragend für häufig berührte Oberflächen und Gegenstände, da sie in der Lage sind, auch MRSA-Bakterien (Methicillin- resistenter Staphylococcus aureus, sogenanntes „Krankenhausbakterium“) stark zu vermindern. Die im Vakuum aufgetragene Kupferlegierung macht sich eine natürliche Wechselwirkung zwischen der Zellwandmembrane einfacher Organismen wie Viren oder Bakterien zu nutze. Der Kontakt führt dazu, dass in der Zellwandmembran Risse entstehen, durch die die Zelle abstirbt. Dieses Verfahren ist sofort verfügbar und ist gerade in Zeiten der COVID-19-Pandemie hilfreich, um gefährliche Infektionen zu vermindern. Von einem unabhängigen Institut wurde Ende 2020 bestätigt, dass die von SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelte Seite 12 von 93 Kupferlegierungsschicht einen starken Reduktionsfaktor für den Coronavirus SARS- CoV-2 erreicht. SINGULUS TECHNOLOGIES hat im abgelaufenen Geschäftsjahr im Halbleitersegment eine Produktionsanlage für die Vakuum-Beschichtung von 300 mm Wafern entwickelt und bereits den ersten Auftrag dafür verbucht. Die Vakuum-Beschichtungslage des Typs TIMARIS ist modular aufgebaut und wurde den Anforderungen der Wafer Fertigung entsprechend angepasst und mit neuen Prozess- und Zusatzmodulen ausgestattet. Sie soll für das Aufbringen von laminaren, homogenen Schichten auf integrierten Induktoren (SiP = System-in- Package) für hochintegrierte und effiziente Schaltregler und Dünnschicht- Transformatoren eingesetzt werden. SINGULUS TECHNOLOGIES ermöglicht damit die immer höhere Integration von Bauelementen in der Halbleiterproduktion und die Reduzierung des Stromverbrauchs.
Mitarbeiter
Die Aktivierungsquote im Geschäftsjahr 2020 lag bei 19,2 % (Vorjahr: 37,0 %). Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen 1,8 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Darüber hinaus waren außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 4,9 Mio. € im Berichtszeitraum zu verzeichnen. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten lagen im Jahr 2020 im Konzern bei 9,7 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €). Im Bereich Forschung, Entwicklung und Konstruktion waren im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 94 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter bei SINGULUS TECHNOLOGIES beschäftigt (Vorjahr: 90 Mitarbeiter).
Trotz der wirtschaftlich äußerst schwierigen Situation im gesamten Geschäftsjahr 2020 ist es SINGULUS TECHNOLOGIES gelungen, die Fluktuation in der Belegschaft niedrig zu halten und die Anzahl der Mitarbeiter weitgehend zu stabilisieren. Die Mitarbeiterzahl im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern lag bei 349 vollzeitbeschäftigten Personen zum 31. Dezember 2020 (Vorjahr: 351 Mitarbeiter). Im Inland betrug die Zahl der Mitarbeiter zum Jahresende 296 Mitarbeiter (Vorjahr: 296 Mitarbeiter).
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Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
IWF: „Crash der Weltwirtschaft nicht ganz so schlimm“
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat in seiner Veröffentlichung im Juni 2020 erwartet, dass die Weltwirtschaft wegen der Coronavirus-Krise um 4,9 % schrumpfen wird. Der Internationale Währungsfonds kürzte seine Prognosen vor allem für Länder, die besonders von der Pandemie betroffen sind - darunter Frankreich, Italien, Spanien. Hier wurden jeweils Rückgänge von knapp 13 Prozent vorausgesagt. Der IWF hat dann Anfang 2021 seine Prognose für die Weltwirtschaft jedoch wieder angehoben. Die Weltwirtschaft dürfte den Corona-Schock nach Einschätzung des IWF etwas besser verkraften als zunächst befürchtet. In Jahr 2020 ist die Wirtschaftsleistung der Welt um rund 3,1 % gesunken. (IWF- Meldung Oktober 2021)
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Segment Solar
Verringerung der Treibhausgas-Emissionen durch Erhöhung erneuerbarer Energien
Laut einer Analyse von BloombergNEF (BNEF) müssen die weltweiten energiebedingten Emissionen bis 2030 um 30 % und bis 2040 um 75 % unter das Niveau von 2019 sinken, um 2050 netto null zu erreichen Die Emissionen stiegen von 2015 bis 2020 um 0,9 % pro Jahr. Der Energiesektor muss in den nächsten zehn Jahren die größten Fortschritte machen und die Emissionen bis 2030 um 57 % gegenüber dem Niveau von 2019 und dann um 89 % reduzieren bis 2040. Heute sind global etwa 83 % der Primärenergie fossile Brennstoffe, während Wind und Solar-PV 1,3 % ausmachen. In dem „grünen“ Szenario, das sauberen Strom und grünen Wasserstoff priorisiert, wachsen Wind und Sonne auf 15 % der Primärenergie im Jahr 2030, 47 % bis 2040 und 70 % im Jahr 2050, aufgeteilt auf 62 % Wind und 38 % PV.
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Die kostengünstige Erzeugung von Energie mittels Wind- und Sonne bietet die Grundlage für ein schnelleres Erreichen der Klimaziele
Die von dem Research Unternehmen Lazard im Oktober 2020 veröffentlichte neue Analyse vergleicht die Energiekosten für verschiedene Erzeugungstechnologien auf USD / MWh-Basis und zeigt wieder, dass erneuerbare Energien, insbesondere Solar- und Windkraftanlagen, die wirtschaftlichen Vorreiter sind. Diese Studie legt deutlich dar, dass der Bau neuer Solaranlagen kostengünstiger ist, als der weitere Betrieb von Kohlekraftwerken. Solar und Wind sind laut dem jüngsten von Lazard veröffentlichten Vergleich der Energiekosten somit die günstigsten Stromquellen. In der vergleichenden Analyse der Energiekosten (LCOE), weist die Solarenergie aus Dünnschicht-Solartechnik bzw. kristallinen Silizium sowie Wind ohne Berücksichtigung von Subventionen, Kraftstoffpreisen oder Kohlenstoffpreisen den niedrigsten LCOE aller betrachteten Quellen auf. Photovoltaik ist damit auch international ohne Subventionen konkurrenzfähig gegenüber fossilen Brennstoffen und in vielen Teilen der Welt die günstigste Technologie, um neue Stromkapazitäten aufzubauen. Die Solarenergie wird immer mehr als entscheidender Faktor für den Aufbau eines sicheren und nachhaltigen Seite 16 von 93 Energiesystems gesehen. Alle von der EU im Kontext der Klimaziele für 2050 entwickelten Energieszenarien sehen eine Schlüsselrolle für die Photovoltaiktechnologie. Mit französischer Beteiligung wurde im Dezember 2020 für ein 2 GW Projekt in Abu Dhabi ein Vertrag mit einer Laufzeit für 30 Jahre abgeschlossen, der die Lieferung von Strom zu einem Preis von 0,0135 USD/kWh beinhaltet. In Deutschland lag 2020 bei Ausschreibungen der durchschnittliche Wert bei 0,0533 €/kWh.
Die COVID 19- Pandemie schwächt das Wachstum für Solar nur geringfügig
Die Analysten von Bloomberg NEF (BNEF) haben in der Studie von Januar 2022 für das Jahr 2020 einen globalen Zubau von 144 GW Solarleistung gemeldet. Ein Schwerpunktmarkt im Hinblick auf den Zubau war wiederum China. Die Neuinstallationen des Gesamtjahres lagen dort um 60 Prozent höher als die von 2019. Das teilt das Beratungsunternehmen Aecea mit Verweis auf offizielle Zahlen der chinesischen National Energy Administration (NEA) mit. Allein im Dezember 2020 kamen 23,3 Gigawatt hinzu. Insgesamt wurden in China im Jahr 2020 ca. 48 GW installiert und die Photovoltaik-Leistung stieg insgesamt bis Ende letzten Jahres auf 252,2 GW.
Die Position von SINGULUS TECHNOLOGIES im Solarmarkt
Im Markt für Produktionsanlagen für Dünnschicht-Solarmodule (CIGS & CdTe) sieht sich SINGULUS TECHNOLOGIES weiterhin in einer führenden Marktposition und bietet die wichtigsten Produktionsanlagen der für die Zelleffizienz relevanten Prozessschritte an.# SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Business Overview
From the company's perspective, there is currently no competitor that possesses the expertise to offer integrated systems for the complex manufacturing process, as SINGULUS TECHNOLOGIES does. SINGULUS TECHNOLOGIES' largest customer, the Chinese state-owned enterprise China National Building Materials (CNBM), Beijing, China, holds 16.75% of the shares in SINGULUS TECHNOLOGIES AG. In the field of thin-film solar technology, SINGULUS TECHNOLOGIES assumes that CNBM will continue to invest in expanding capacities for thin-film solar modules as planned. In the first half of 2020, the production facilities in the Bengbu factory were finally accepted for the first expansion phase with a capacity of 150 MW, and the revenue for these systems was booked according to German GAAP (HGB). A further CISARIS system of the second expansion phase could be accepted by the end of the reporting year; the remaining four systems are currently undergoing the final acceptance process, with the aim of achieving a final capacity of 300 MW. The delayed setup of machines for the production site in Meishan, China, started in 2021. The commissioning of the systems is to be finalized by the end of the second quarter of 2023. On January 15, 2020, contracts for another large order with the customer CNBM for the Xuzhou site for the delivery of systems for the production of CIGS solar modules were signed. The order volume for the planned factory in Xuzhou amounts to approximately €56 million for the first expansion phase. In October of the past fiscal year 2021, the production of the first machines for this site began at the Kahl site. A large part of the systems was delivered in fiscal year 2022. CNBM plans to expand its CdTe thin-film solar production in addition to CIGS thin-film technology. CdTe stands for Cadmium Telluride: it is an alternative thin-film solar technology to CIGS (Copper Indium Gallium Diselenide) technology. As with all thin-film modules, one of the main advantages of CdTe is its sensitivity to diffuse light. CdTe modules can still work efficiently even on cloudy days, in unfavorable slopes, or under diffuse shading. For CdTe thin-film module production, SINGULUS TECHNOLOGIES offers, in addition to systems for wet chemical treatment, the HISTARIS system type (a sputtering system with horizontal substrate transport) for applying molybdenum or cadmium telluride. Contracts for the delivery of production systems for the manufacture of thin-film solar modules using CIGS technology as well as CdTe technology have now been signed. With regard to silicon solar cells, the company expects a market shift towards highly efficient crystalline cells, e.g., Heterojunction Technology (HJT). Parallel to the market launch of HJT solar cells, work is underway on the development of completely new cell systems such as IBC, HBC, TOPCon, and tandem solar. In Europe, there are various initiatives discussing the setup of GW-scale cell production based on HJT technology. SINGULUS TECHNOLOGIES has developed systems specifically for HJT solar cells for various production steps and is working on numerous projects worldwide. In the past fiscal year 2021, several SILEX II production machines were sold for this application. In addition to these machines for the wet chemical treatment of HJT cells, the company markets the GENERIS PVD vacuum coating system for sputtering for this application. The company aims to establish itself as a technology leader for the most important process steps in the production of high-efficiency cells. There is high competitive pressure in terms of technical and price aspects for these production systems.
Segment Life Science
For medical technology, SINGULUS TECHNOLOGIES offers production machines for wet chemical processes as well as various coating technologies. However, the company is currently primarily active in the market for production systems for contact lenses. In the past year, due to the COVID-19 pandemic, several investment projects were postponed by customers. The addressed market for contact lenses was able to reach its pre-crisis level again by the end of fiscal year 2021. In 2020, the company also used and tested its vacuum coating technology for medical applications. Frequently used surfaces such as door handles, elevator buttons, shopping cart handles, and light switches pose a significant transmission risk for bacteria, viruses, and fungal cultures. The problem of cleaning face masks after use also arises. One way to contain the risk of infection is to use specially coated products with a permanently antibacterial and antiviral surface. This process is immediately available and is particularly helpful in times of the COVID-19 pandemic to avoid dangerous infections. With the POLYCOATER and DECOLINE II machine types, SINGULUS TECHNOLOGIES offers a production method that also enables chrome (VI)-free coating of parts for various applications. In addition to applications in the cosmetics industry, this process can also be used in automotive industry suppliers for components with a chrome look for controls such as pushbuttons and gear levers. In recent years, manufacturers have continuously developed their production of consumer goods. After a decline in per capita consumer spending in connection with the COVID-19 pandemic, the company expects a significant recovery in its target markets in the coming years. In the field of optical data storage, the service and spare parts business follows the declining trend of optical storage media. This trend was significantly reinforced in the reporting year by the shutdown of production capacities by our customers as a result of the COVID-19 pandemic and accelerated growth in online content. New applications in the field of optical data storage technology will remain a niche business in the future.
Segment Semiconductor
Production Systems for the Semiconductor Market According to the forecast of the World Semiconductor Trade Statistics (WSTS) for 2020, the global semiconductor market increased by 6.8% in 2020. WSTS states that the semiconductor market as a whole was not as negatively affected by the COVID-19 pandemic as originally expected. Worldwide sales of semiconductor manufacturing equipment increased by 19% from USD 59.8 billion in 2019 to a new all-time high of USD 71.2 billion in 2020, reported SEMI, the industry association representing the global supply chain for the development and manufacture of electronic products. SINGULUS TECHNOLOGIES currently addresses special niches in the semiconductor market with its systems, such as sensor technology or the application of the thinnest metallic layer systems, and is largely decoupled from the investment cycles of the global semiconductor market. The company offers the TIMARIS and ROTARIS system solutions for such applications, on whose existing platforms corresponding modified production systems can be marketed. Based on the TIMARIS machine platform, SINGULUS TECHNOLOGIES launched and sold a concept for a production machine for manufacturing tasks in 300 mm wafer technology in fiscal year 2020. The company operates in a competitive environment with international competitors within the offered semiconductor applications. In December 2020, the company also received an order for the delivery of a GENERIS PVD sputtering system for a new application in mobile communications technology.
Business Development of the SINGULUS TECHNOLOGIES Group
Forecast Deviation for Fiscal Year 2020
Delays due to the COVID-19 pandemic lead to a significant missed annual forecast. SINGULUS TECHNOLOGIES was unable to achieve its projected targets in the past year 2020 and significantly missed the forecast. For the Group, the company expected an increase in sales revenues and earnings figures compared to fiscal year 2019 according to IFRS (International Financial Reporting Standards). Sales revenues were expected to be in the range of €120.00 million to €140.00 million in fiscal year 2020. Operating earnings before interest and taxes (EBIT) were also expected to develop positively and be in the mid-single-digit million range. The global effects of the COVID-19 pandemic were felt in almost all areas of SINGULUS TECHNOLOGIES, and the "second wave" further negatively impacted business development in the fourth quarter of 2020. The effects led to delays in almost all projects and significantly negatively impacted the financial figures in the reporting period. Numerous investment decisions for the purchase of new machines and equipment were postponed to the future.
Forecast for Fiscal Year 2020
| Ist-Daten 2020 | |
|---|---|
| Konzernumsatz | 29,9 Mio. € |
| Prognose Konzernumsatz | 120,0 Mio. € bis 140,0 Mio. € |
| EBIT | -36,8 Mio. € |
| Prognose EBIT | mittlerer, einstelliger Millionenbereich |
In fiscal year 2020, SINGULUS TECHNOLOGIES achieved a revenue of €29.9 million (previous year: €80.5 million). Operating earnings (EBIT) amounted to €-36.8 million (previous year: €-7.5 million). Earnings before depreciation and amortization (EBITDA) also showed a negative result of €-25.9 million (previous year: €-3.4 million). The company already withdrew its forecast for fiscal year 2020 on April 29, 2020.# Lagebericht
Ertragslage
Bezogen auf die Umsatzerlöse des Segments Solar, wurde im Geschäftsjahr 2020 ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Im Vergleich zu 2019 sollten sich die Umsatzerlöse dieses Segments nahezu verdoppeln. Das operative Ergebnis (EBIT) sollte sich ebenfalls deutlich verbessern und leicht positiv abschließen.
Das Segment Solar konnte diese Wachstumsziele nicht erreichen. Die Umsatzerlöse in diesem Segment betrugen nach der Verzögerung für den weiteren Ausbau der Produktionskapazitäten von CIGS-Dünnschichtmodulen des Kunden CNBM und den Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Anlagen der Fabrik Meishan lediglich 8,3 Mio. € (Vorjahr: 46,2 Mio. €). Das operative Ergebnis (EBIT) lag bei -21,2 Mio. € (Vorjahr: -6,6 Mio. €). Damit wurden die Umsatz- sowie EBIT-Ziele im Kernsegment Solar im Geschäftsjahr 2020 deutlich verfehlt.
Im Segment Life Science sind die Arbeitsgebiete Medizintechnik, Dekorative Schichten und Datenspeichertechnik zusammengefasst. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert und auch das operative Ergebnis (EBIT) sollte sich verbessern und im niedrigen einstelligen Millionenbereich liegen. Die COVID-19 Pandemie hat in diesem Segment aber zu erheblichen Verschiebungen von Umsatzrealisierungen und Auftragseingängen geführt. In Arbeit befindliche Aufträge im Bereich Medizintechnik konnten in 2020 nicht fertiggestellt werden, neue Projekte wurden bereits in einer frühen Phase der Pandemie auf die Folgejahre verschoben. Auch im Arbeitsgebiet Dekorative Schichten konnten Projekte im Berichtsjahr aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht realisiert werden.
Die Umsatzerlöse in diesem Segment betrugen 15,9 Mio. € (Vorjahr: 28,3 Mio. €), das EBIT war mit -9,3 Mio. € negativ (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Somit verfehlte die Gesellschaft auch hier ihre Umsatz- sowie Ergebnisprognose.
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Ausgehend von einem niedrigen Niveau für das Segment Halbleiter wurde im Geschäftsjahr 2020 ein deutlicher Anstieg der Umsätze gegenüber 2019 erwartet. Das operative Ergebnis (EBIT) sollte leicht positiv ausfallen. Im Geschäftsjahr 2020 konnte die Planung innerhalb dieses Segments nicht erreicht werden, da auch hier Projekte verschoben wurden und ein nennenswerter Auftragseingang erst im zweiten Halbjahr 2020 verbucht werden konnte. Im Einzelnen betrugen die Umsatzerlöse im Segment Halbleiter 5,7 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €), das hieraus resultierende operative Ergebnis (EBIT) war mit -6,3 Mio. € (Vorjahr: - 0,9 Mio. €) negativ ausgefallen.
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Lage
Ertragslage
Die weltweiten Auswirkungen der COVID-19 Pandemie führten im Geschäftsjahr 2020 zu einer deutlichen Belastung der Finanzkennzahlen. Die Brutto-Umsatzerlöse in Höhe von 29,9 Mio. € im Berichtszeitraum liegen in Folge dessen unter dem Vorjahresniveau von 80,5 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang der Umsatzerlöse um 62,9 % im Vergleich zum Vorjahr.
Im Einzelnen verteilen sich die Umsatzerlöse in 2020 auf die Segmente Solar mit 8,3 Mio. € (Vorjahr: 46,2 Mio. €), Life Science mit 15,9 Mio. € (Vorjahr: 28,3 Mio. €) sowie Halbleiter mit 5,7 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €). Innerhalb der Kernsegmente Solar und Life Science war somit ein Rückgang der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 82,0 % bzw. 43,8 % zu verzeichnen. Aufgrund der COVID-19 Pandemie kam es zu Verzögerungen bestehender Kundenprojekte sowie Verschiebungen von neuen Aufträgen in beiden Segmenten.
Für das Geschäftsjahr 2020 zeigt sich die prozentuale regionale Umsatzverteilung wie folgt:
- Asien: 25,1 % (Vorjahr: 56,2 %)
- Europa: 53,5 % (Vorjahr: 26,6 %)
- Nord- und Südamerika: 21,1 % (Vorjahr: 16,8 %)
- Afrika und Australien: 0,3 % (Vorjahr: 0,4 %)
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Die Bruttomarge für das Berichtsjahr hat sich ebenfalls deutlich negativ entwickelt und betrug -18,6 % (Vorjahr: 29,2 %). Wesentlicher Grund hierfür waren rückläufige Umsatzerlöse und damit einhergehende Unterauslastung an den bestehenden Fertigungsstandorten in Kahl am Main und Fürstenfeldbruck in Folge der COVID-19 Pandemie sowie teilweise erhöhte Herstellkosten in laufenden Projekten. Darüber hinaus fielen Einmalaufwendungen in 2020 aus der Wertberichtigung von Vorratsbeständen aufgrund der deutlich rückläufigen Geschäftstätigkeit und damit verbundener verminderter Verwertungsmöglichkeiten in Höhe von 4,5 Mio. € an.
Die betrieblichen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von - 31,3 Mio. € lagen über dem Vorjahresvergleichswert (30,6 Mio. €). Hierin waren im Berichtsjahr Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 6,1 Mio. € enthalten. Diese resultieren aus deutlich rückläufigen Eintrittswahrscheinlichkeiten in Bezug auf die Realisierung von erwarteten Kundenaufträgen. Größtenteils betreffen die Wertminderungsaufwendungen außerplanmäßige Abschreibungen aktivierter Entwicklungskosten (4,9 Mio. €) sowie Sachanlage-Vermögenswerte (1,2 Mio. €).
Nach Bereinigung von Wertminderungsaufwendungen sowie sonstigen Aufwendungen und Erträgen betrugen die betrieblichen Aufwendungen in 2020 30,5 Mio. € (Vorjahr: 27,7 Mio. €). Im Einzelnen stiegen die Entwicklungsaufwendungen um 3,6 Mio. € im Zusammenhang mit strategischen Projekten der Gesellschaft innerhalb der Segmente Solar und Life Science. Die Vertriebsaufwendungen verminderten sich im Vorjahresvergleich um 0,7 Mio. €, die
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Verwaltungsaufwendungen waren um 0,2 Mio. € rückläufig. Die vom Vorstand initiierten Einsparungsmaßnahmen im Personal- und Sachkostenbereich konnten die Aufwendungen in den Funktionsbereichen Vertrieb und insbesondere innerhalb der Verwaltung deutlich senken. Insgesamt erzielte die Gesellschaft über alle Funktionsbereiche im Berichtsjahr zahlungswirksame Einsparungen in Höhe von rund 1,5 Mio. €
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €), die sonstigen betrieblichen Erträge 5,9 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €). Die Aufwendungen sind im Wesentlichen auf Fremdwährungseffekte zurückzuführen, bei den Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Auflösungen von Rückstellungen.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Berichtsjahr betrug -36,8 Mio. € (Vorjahr: -7,5 Mio. €). Bereinigt um Wertminderungsaufwendungen ergab sich ein EBIT in Höhe von -30,7 Mio. € (Vorjahr: -3,7 Mio. €)
Im Einzelnen erzielte das Segment Solar im Berichtszeitraum ein EBIT in Höhe von –21,2 Mio. € (Vorjahr: -6,6 Mio. €). Das Segment Life Science erzielte ein negatives EBIT in Höhe von -9,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Im Segment Halbleiter ergab sich ein EBIT in Höhe von -6,3 Mio. € (Vorjahr: -0,9 Mio. €).
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Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr 2020 -2,1 Mio. € (Vorjahr: -2,1 Mio. €). Hierin enthalten waren ausschließlich Finanzierungsaufwendungen. Diese resultierten hauptsächlich aus den Finanzierungskosten der Unternehmensanleihe sowie des im Rahmen der Anleihebedingungen gewährten vorrangigen Darlehens.
Im Berichtsjahr waren Steuererträge in Höhe von 2,7 Mio. € zu verzeichnen (Vorjahr: Steueraufwendungen 1,1 Mio. €). Die Steuererträge im Geschäftsjahr betreffen im Wesentlichen Umkehreffekte aus passiven latenten Steuern.
Das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2020 betrug -36,2 Mio. € (Vorjahr: -10,7 Mio. €).
Auftragseingang und Auftragsbestand deutlich über Vorjahr
Im Berichtsjahr betrug der Auftragseingang insgesamt 83,9 Mio. € (Vorjahr: 39,7 Mio. €) und lag damit jedoch deutlich unterhalb der Erwartungen der Gesellschaft. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2020 betrug 76,5 Mio. € (Vorjahr: 26,3 Mio. €).
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Vermögenslage
Die Bilanzsumme verringerte sich im Vorjahresvergleich und beträgt zum 31. Dezember 2020 insgesamt 58,5 Mio. € (Vorjahr: 91,3 Mio. €).
Die langfristigen Vermögenswerte betragen zum Berichtsjahresende 24,7 Mio. € (Vorjahr: 32,2 Mio. €). Dieser Rückgang resultiert hauptsächlich aus der Verminderung von aktivierten Entwicklungskosten und Sachanlagen. Aufgrund deutlich rückläufiger Eintrittswahrscheinlichkeiten in Bezug auf die Realisierung von erwarteten Kundenaufträgen waren im Bereich der aktivierten Entwicklungsaufwendungen Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 4,9 Mio. € zu verzeichnen. Diese betrafen sowohl das Segment Solar (1,8 Mio. €) als auch das Segment Life Science (3,1 Mio. €). Innerhalb der Sachanlagen waren außerplanmäßige Wertkorrekturen von Vermögenswerten in Höhe von 1,2 Mio. € notwendig.
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Das kurzfristige Vermögen beträgt im Berichtszeitraum 33,8 Mio. € und liegt damit unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 59,1 Mio. €). Hintergrund ist im Wesentlichen der Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf 9,8 Mio. € (Vorjahr: 14,8 Mo. €) sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 3,2 Mio. € (Vorjahr: 5,8 Mio. €) aufgrund der deutlich rückläufigen Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus reduzierten sich die Vorräte auf 8,4 Mio. € (Vorjahr: 15,5 Mio. €) in Folge der Erfassung von Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert in Höhe von 4,5 Mio. € sowie die Forderungen aus Fertigungsaufträgen auf 3,7 Mio. € (Vorjahr: 12,2 Mio. €) aufgrund erhaltener Zwischenzahlungen von Kunden.
Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Jahresende 2019 und betrugen zum 31. Dezember 2020 insgesamt 62,8 Mio. € (Vorjahr: 42,2 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen erhöhten sich aufgrund von erhaltenen Anzahlungen um 17,4 Mio. € und betrugen zum Geschäftsjahresende 21,4 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €). Des Weiteren wurden die Finanzierungsverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung (12,0 Mio. €) im Zusammenhang mit der Endfälligkeit der Anleihe zum 22. Juli 2021 von den langfristigen in die kurzfristigen Schulden umgegliedert.
Die langfristigen Schulden in Höhe von 23,0 Mio. € liegen aufgrund der zuvor beschriebenen Umgliederung der Finanzierungsverbindlichkeiten zum Berichtsjahresende deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 38,9 Mio. €).
Das Eigenkapital der Gruppe nach IFRS beläuft sich zum Geschäftsjahresende aufgrund der anhaltenden Verluste auf -27,3 Mio. €# Finanzlage
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein zentrales Finanzmanagement zur Liquiditätssteuerung. Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung einer ausreichenden Liquiditätsausstattung. Überschüssige Liquidität bei Tochtergesellschaften wird, soweit wie möglich, bei der Muttergesellschaft konzentriert und überwacht. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine offenen Devisentermingeschäfte. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist ausschließlich die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Ohne das Vorliegen eines entsprechenden Grundgeschäfts werden keinerlei Derivate abgeschlossen. Zur Absicherung gegen Ausfallrisiken der Lieferforderungen werden möglichst Kreditversicherungen oder Bankgarantien eingesetzt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich unter Anmerkung 37 im Anhang zum Konzernabschluss.
Liquiditäts- und Kapitalmanagement
Das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements ist die Stärkung der Kapitalstruktur zur Sicherstellung der langfristigen Unternehmensfinanzierung. Grundsätzlich gilt es, den künftigen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte zu decken. Die Gesellschaft prüft in diesem Zusammenhang laufend die bestehenden Optionen im Hinblick auf eine optimale Finanzierungsstruktur. Insbesondere validiert die Gesellschaft derzeit fortlaufend die weitere Entwicklung des Eigenkapitals. Derzeit finanziert sich die Gesellschaft im Wesentlichen über Anzahlungen aus den kontrahierten Projekten sowie verschiedene Fremdfinanzierungsinstrumente. Im Geschäftsjahr 2020 vereinnahmte die Gesellschaft Anzahlungen in Höhe von 17,4 Mio. € für das CIGS-Großprojekt von CNBM am Produktionsstandort in Xuzhou. Weitere Teilzahlungen in Höhe von 25,2 Mio. € wurden im Aufstellungszeitraum vereinnahmt.
Zum 31. Dezember 2020 standen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 20,8 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende in Höhe von 2,6 Mio. € ausgenutzt. Zum Bilanzstichtag waren diese genutzten Avallinien größtenteils mit 100 %-Barhinterlegungen gesichert. Die Gesellschaft verhandelt derzeit über die Zeichnung weiterer Avallinien mit deutlich reduzierter Barhinterlegung. Diese werden für weitere Anzahlungen aus verschiedenen Projekten benötigt. Insbesondere innerhalb des Solargeschäftes kann je nach projektspezifischen Anforderungen ein erhöhter Avalbedarf notwendig werden. Für weitere Information zu den Finanzierungsbausteinen verweisen wir auf die Ausführungen zu den finanzwirtschaftlichen Risiken im Risikobericht.
Überschüssige Liquidität investiert SINGULUS TECHNOLOGIES ausschließlich in Tagesgeld oder Termineinlagen. Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt generell einem Währungsrisiko, hier insbesondere dem US-Dollar (USD) Wechselkursrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken eingesetzt. Im Berichtsjahr war der Anteil der Umsätze in fremder Währung jedoch unwesentlich. Risiken aus Fremdwährungen werden, soweit sie wesentlich sind, im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt.
Der operative Cashflow des Konzerns war im Geschäftsjahr 2020 mit 2,7 Mio. € positiv (Vorjahr: -3,2 Mio. €). Dies ist hauptsächlich auf den Erhalt von Anzahlungen und Zwischenzahlungen für Großaufträge des Kunden CNBM zurückzuführen. Der Cashflow im Investitionsbereich betrug -3,0 Mio. € (Vorjahr: -5,6 Mio. €). Innerhalb des Cashflows aus dem Investitionsbereich sind in 2020 Auszahlungen für Investitionen in Entwicklungskosten in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €) ausgewiesen. Die Auszahlungen für Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen betrugen 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich betrug insgesamt -4,5 Mio. € (Vorjahr: 10,0 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch Auszahlungen für Anleihezinsen sowie Finanzierungsleasingverbindlichkeiten. Im Ergebnis ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 9,8 Mio. € im Vorjahresvergleich deutlich rückläufig (Vorjahr: 14,8 Mio. €). Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 bestanden nicht ausgenutzte Avalzusagen in Höhe von 18,2 Mio. €.
Prognosebericht
Im Rahmen des erweiterten Aufstellungszeitraumes wurde der Prognoseabgleich um die Entwicklung des Geschäftsjahres 2021 und 2022 ergänzt. Die Gesellschaft veröffentlicht daher in diesem Bericht eine Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2023.
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Internationale Währungsfonds (IWF) blickt in seiner Prognose von Ende Januar 2023 optimistischer auf das globale Wachstum. Grund ist auch Chinas Abkehr von der strengen Null-Covid-Politik. Von einer Rezession in Deutschland gehen die Ökonomen nicht aus. Der IWF hat seine Prognose zur Weltwirtschaft im laufenden Jahr leicht angehoben. Das liege nicht zuletzt an den Entwicklungen in China, heißt es in der aktualisierten Prognose. Der Weltwirtschaft insgesamt hatte der IWF im vergangenen Oktober 2022 ein Wachstum von 2,7 Prozent für 2023 vorausgesagt - diese Prognose wurde nun auf 2,9 Prozent angehoben. Im Jahr 2022 lag das Wachstum noch bei 3,4 %.Dass die Weltwirtschaft aber nun doch stärker wachsen soll als noch im Oktober 2022 angenommen, liegt dem Bericht zufolge auch daran, dass Europa die Schocks im Energiebereich durch den Krieg in der Ukraine besser verkraftet, hat als erwartet Für die Eurozone prognostiziert der IWF ein Wachstum von 0,7 % im Jahr 2023. In Deutschland soll das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 noch um 0,1 % wachsen. Im kommenden Jahr soll die Wirtschaft in Deutschland dann um 1,4 % wachsen. Für 2023 rechnet der IWF weltweit mit einer Teuerungsrate von 6,6 %, im kommenden Jahr soll sie dann bei 4,3 % liegen. Dennoch werde es dauern, bis wieder Preisstabilität bei einer Teuerungsrate von 2,0 % herrsche. In der großen Mehrheit der Staaten wird die Teuerungsrate im Jahr 2024 immer noch über dem Niveau vor der Corona-Pandemie liegen.
Prognoseabweichung für die Geschäftsjahre 2021 und 2022
Die Entwicklung der COVID-19 Pandemie im ersten Halbjahr 2021 sowie gestörte Lieferketten insbesondere im zweiten Halbjahr 2021 erschwerten die Erholung gegenüber dem Geschäftsjahr 2020. Die Gesellschaft erwartete für den Konzern zunächst für 2021 stark steigende Umsätze in einer Bandbreite von 105,0 bis 125,0 Mio. € und ein EBIT im unteren einstelligen Millionenbereich. Wichtige Umsatzimpulse sollten hierbei aus dem Segment Solar und der Abarbeitung des im Januar 2020 kontrahierten Liefervertrags für den Standort Xuzhou kommen. Des Weiteren wurden sowohl im Segment Solar als auch im Segment Life Science neue signifikante Aufträge erwartet, die sich positiv auf Umsatz und EBIT auswirken sollten.
Prognose 2021
| Ist-Daten 2021 | |
|---|---|
| Konzernumsatz | 105,0 Mio. € bis 125,0 Mio. € (68,8 Mio. €) |
| EBIT | unterer, einstelliger Millionenbereich (-12,4 Mio. €) |
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts zeigt sich, dass die Gesellschaft die Umsatz- und Ergebniserwartungen für die Segmente Solar und Halbleiter deutlich verfehlt hat. Im Segment Solar blieb die Abarbeitung des Auftrags für den Standort Xuzhou hinter den Erwartungen zurück. Für den Bereich Nasschemie konnten ebenfalls entgegen der Planung keine nennenswerten Umsatzerlöse erzielt werden. Auch im Segment Halbleiter haben sich geplante Kundenaufträge nicht materialisiert. Jedoch wurden im Segment Life Science die Planzahlen für Umsatz sowie EBIT deutlich übertroffen. Dies ist insbesondere auf wesentliche Bestellungen für Produktionsanlagen im Bereich der Medizintechnik zurückzuführen. Insgesamt erzielte die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse in Höhe von 68,8 Mio. € und einem EBIT von -12,4 Mio. €.
Für das Jahr 2022 plante SINGULUS TECHNOLOGIES nach IFRS trotz des anhaltend schwierigen Umfelds insbesondere im Zusammenhang mit gestörten Lieferketten und des Russland-Ukraine-Kriegs einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und Ergebniskennzahlen im Vergleich zu den vergangenen Geschäftsjahren 2020 und 2021. Hierbei sollten die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022 innerhalb einer Bandbreite von 105,0 Mio. € bis 115,0 Mio. € liegen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sollte sich ebenfalls positiv entwickeln und im unteren zweistelligen Millionenbereich abschließen. Die Erreichung dieser Finanzkennzahlen setzte eine planmäßige Entwicklung der Geschäftstätigkeit in allen Segmenten voraus. Die wichtigsten Umsatz- und Ergebnisimpulse sollten aus dem Segment Solar und hierbei aus Aufträgen aus dem Eintritt in das Cadmiumtellurid-Geschäft für den Großkunden und Aktionär CNBM kommen. Weiterhin wurden im Jahresverlauf weitere Aufträge für das Segment Life Science insbesondere im Medizintechnikbereich erwartet. Für das Segment Halbleiter wurden ebenfalls Folgeaufträge mit positiven Auswirkungen auf Umsatz sowie EBIT erwartet. Verzögerungen in den Lieferketten infolge des Russland-Ukraine-Kriegs sowie die COVID-19-Pandemie sorgten auch im Verlauf des Geschäftsjahres 2022 für eine Verfehlung der Umsatz- und operativen Ergebnisziele.
Prognose 2022
| Vorläufige, ungeprüfte Ist- Daten 2022 | |
|---|---|
| Konzernumsatz | 105,0 Mio. |
€ bis 125,0 Mio. € 86,0 Mio. € bis 91,0 Mio. € EBIT unterer, einstelliger Millionenbereich 4,0 Mio. € bis 6,0 Mio. € Im operativen Ergebnis (EBIT) ist ein Einmalertrag eines hohen einstelligen Millionenbetrags aus der Veräußerung der Liegenschaft am Standort Fürstenfeldbruck enthalten. Gegenläufig sind einmalige Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Schließung der Fertigung am Standort Fürstenfeldbruck im niedrigen einstelligen Millionenbereich angefallen. Bereinigt um diese Sondereffekte ist das vorläufige EBIT für das Geschäftsjahr 2022 leicht negativ.
Ausblick für die Geschäftsjahre 2023 und 2024
Mit einem Auftragsbestand in Höhe von 86,7 Mio. € zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 plant SINGULUS TECHNOLOGIES nach IFRS einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und Ergebniskennzahlen im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr 2022. Hierbei sollen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 innerhalb einer Seite 35 von 93 Bandbreite von 140,0 Mio. € bis 150,0 Mio. € liegen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) soll sich ebenfalls positiv entwickeln und im unteren zweistelligen Millionenbereich abschließen. Die Erreichung dieser Finanzkennzahlen setzt eine planmäßige Entwicklung der Geschäftstätigkeit in allen Segmenten voraus. Die wichtigsten Umsatz- und Ergebnisimpulse sollen aus dem Segment Solar und hierbei aus Aufträgen aus den CIGS-Fabriken und deren Erweiterungen für den Großkunden und Aktionär CNBM kommen. Weiterhin werden im Jahresverlauf weitere Aufträge für das Segment Life Science insbesondere im Medizintechnikbereich erwartet. Im Segment Halbleiter sollen im Wesentlichen die Abarbeitung bestehender Aufträge mit positiven Auswirkungen auf Umsatz sowie EBIT beitragen.
Prognose 2023
| Vorläufige, ungeprüfte Ist-Daten 2022 | |
|---|---|
| Konzernumsatz | 140,0 Mio. bis 150,0 Mio. € |
| EBIT | unterer, zweistelliger Millionenbereich |
| 4,0 Mio. € bis 6,0 Mio. € |
Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist sowohl im Hinblick auf die Erreichung der Erzielung der erwarteten Finanzkennzahlen als auch auf die weitere Liquiditätsentwicklung in hohem Maße von der künftigen Entwicklung der Geschäftsaktivitäten mit wenigen, großen Kunden abhängig. Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns in den nächsten 12 Monaten ab Aufstellung kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Planung in den nächsten 12 Monaten ab Aufstellung realisiert werden kann. Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge mit CNBM zu leistenden Teilzahlungen gemäß kundenseitigem Bestätigungsschreiben vom 9. Januar 2023 auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller Verzögerung erfolgen. Darüber hinaus ist die Erlangung weiterer wesentlicher Großaufträge mit einem Auftragswert von 116,7 Mio. € in den nächsten 12 Monaten notwendig. Des Weiteren muss die Verfügbarkeit und Aufrechterhaltung der zugesagten 20,0 Mio. € CNBM Finanzierung über März 2024 hinaus sowie die Verfügbarkeit und Auszahlung des Super Senior Loans in Höhe von 4,0 Mio. € bis mindestens Ende 2023 gewährleistet sein. Zusätzlich muss die Garantie eines wesentlichen Anleihegläubiger zu Kompensierung etwaiger Kündigungen der Unternehmensanleihe bestehen bleiben.
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Außerdem muss im April 2023 die Verlängerung der Betriebsmittelkreditlinie über 10,0 Mio. € erfolgen oder alternativ durch ein Gesellschafterdarlehen von CNBM ersetzt werden. Im Weiteren verweisen wir im Zusammenhang mit der Durchfinanzierung der Gesellschaft auf die Ausführungen der finanzwirtschaftlichen Risiken im Risikobericht.
Für das Jahr 2024 prognostiziert die Gesellschaft einen deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zu 2023. Das operative Ergebnis (EBIT) wird ebenfalls weiter steigen, sich dabei weiter im niedrigen zweistelligen Millionenbereich bewegen. Zur Erreichung der Prognose sind ein weiter wachsender Solarmarkt, die Realisierung der geplanten Großprojekte mit CNBM in China und die Realisierung von weiteren signifikanten Auftragseingängen notwendig. Sollte die tatsächliche operative Entwicklung in den kommenden Monaten deutlich hinter diesen Erwartungen zurückbleiben, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens. Der Ausblick für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 sowie Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 zum handelsrechtlichen Jahresabschluss sind dem Kapitel Jahresabschluss nach HGB innerhalb dieses Lageberichts zu entnehmen.
Branchenspezifische Erwartungen und Ausblick für das Geschäftsjahr 2023
Segment Solar
SINGULUS TECHNOLOGIES erwartet, dass durch die Klimakrise und den anhaltenden Druck auf die Verfügbarkeit anderer Energiequellen wie Gas und auch Kohle die Installation und der Einsatz der erneuerbaren Energien wie Wind und Solar international stark ansteigen werden. Bezogen auf die Umsatzerlöse des Segments Solar, wird im Geschäftsjahr 2023 ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren erwartet. Voraussetzung hierfür ist die Erlangung umfangreicher Aufträge für CdTe und CIGS von CNBM im Jahr 2023. Das operative Ergebnis (EBIT) ist aufgrund der Umsatzverfehlung in den Jahren 2021 Seite 37 von 93 und 2022 teilweise deutlich negativ, in 2023 soll er sich jedoch deutlich verbessern und positiv im unteren zweistelligen Millionenbereich abschließen.
Segment Life Science
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse im Segment Life Science im Geschäftsjahr 2021 um rund 40%. Für das Geschäftsjahr 2022 erzielte die Gesellschaft einen weiteren Anstieg der Umsatzerlöse um rund 80%. Für das Planjahr 2023 wird erwartet, das hohe Niveau von 2022 zu halten. Das operative Ergebnis (EBIT) im Jahr 2021 ist nahezu ausgeglichen und verbesserte sich damit signifikant. Im Geschäftsjahr 2022 liegt das vorläufige EBIT im mittleren einstelligen Millionenbereich. Für das Planjahr 2023 erwartet die Gesellschaft ein gleichbleibendes EBIT-Niveau.
Segment Halbleiter
Ausgehend von einem niedrigen Niveau für das Segment Halbleiter im Berichtsjahr, blieben die Umsatzerlöse im Jahr 2021 nahezu konstant. Das Geschäftsjahr 2022 verzeichnet einen leichten Rückgang der Umsätze gegenüber dem Vorjahr. Für das Planjahr 2023 wird wiederum ein moderater Anstieg der Umsatzerlöse erwartet, über das Niveau von 2021. Im Geschäftsjahr 2021 liegt das operative Ergebnis deutlich über dem Vergleichszeitraum, ist aber nach wie vor negativ. Im Geschäftsjahr 2022 schließt das Segment ebenfalls deutlich negativ ab. Für das Jahr 2023 plant die Gesellschaft eine Verbesserung des Ergebnisses auf ein leicht negatives Niveau.
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Risiko- und Chancenbericht
Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die mit dem unternehmerischen Handeln innerhalb der operativen Segmente verbunden sind und sich aus internen und externen Einflüssen ergeben. Unter einem Risiko wird die Gefahr verstanden, dass Ereignisse, Entwicklungen oder Handeln den Konzern oder eines der Segmente daran hindern, seine Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wichtig, Chancen zu identifizieren, um diese im Zuge des unternehmerischen Handelns zu nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und auszubauen. Unternehmerische Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und zu steuern, liegt dabei in der direkten Verantwortung der operativen Segmente und Abteilungen. Eine Verrechnung von Risiken und Chancen erfolgt nicht. Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu.
Zielsetzung und Grundsätze des Risikomanagements
Das Risikomanagement unterstützt das Erreichen der Unternehmensziele durch die Schaffung von Transparenz über die Risikosituation des Unternehmens als Grundlage für risikobewusste Entscheidungen, das Erkennen möglicher Gefahren für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die Priorisierung der Risiken und des jeweiligen Handlungsbedarfs. Des Weiteren stellt das Risikomanagement die gezielte Steuerung von Risiken durch entsprechende Maßnahmen und deren Überwachung sicher. Weiterhin soll eine Begrenzung der Risiken auf ein akzeptables Niveau sowie die Optimierung der Risikokosten erreicht werden.
Organisation des Risikomanagements
Für die Identifizierung von neuen Risiken wird das Risikoumfeld grundsätzlich einmal jährlich im Rahmen der Unternehmensplanung reflektiert und neue Risiken für die Seite 39 von 93 Geschäftsentwicklung aus der Unternehmensperspektive innerhalb aller produzierenden SINGULUS TECHNOLOGIES Standorte sowie Vertriebstochtergesellschaften diskutiert. Die letzte Überprüfung der Risikomatrix wurde im November 2021 vorgenommen. Aufgrund einer schwach ausgeprägten Eigenständigkeit der Vertriebstochtergesellschaften werden die Risiken generell unmittelbar bei der Muttergesellschaft erfasst. Für die anschließende Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Abteilungsleiter verantwortlich. Die Bereiche Controlling und Finanzen unterstützen die Abteilungsleiter innerhalb der einzelnen Schritte des Risikomanagementprozesses. Der Risikomanager hat die Methoden- und Richtlinienkompetenz innerhalb des Unternehmens und koordiniert die Berichterstattung über Risiken innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns.# Risikomanagement
Das Risikomanagement bei SINGULUS TECHNOLOGIES wird geprägt durch die folgenden Grundsätze:
- das Risikomanagement erfolgt in erster Linie durch die operativen Segmente im Rahmen ihrer Geschäftsführungsaufgaben;
- das Risikomanagement darf sich nicht nur auf finanzielle Risiken beschränken, sondern muss auf alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken gerichtet sein;
- das Risikomanagement muss integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse sein;
- Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement ist die klare und eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung und ein systematischer Risikomanagementprozess;
- Unterstützung und aktive Beteiligung seitens des Managements;
- Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Risikomanagementsystems sind laufend zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen;
- das Risikomanagementsystem ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, Grundsätze und Richtlinien zum Risikomanagement sind schriftlich festzulegen und an die betreffenden Stellen zu kommunizieren;
- Chancen sind nicht Bestandteil des Risikomanagements.
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Das Risikomanagement soll insbesondere dazu beitragen:
- das Risikobewusstsein und die Risikotransparenz zu verbessern;
- alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, angemessen zu steuern und zu überwachen;
- Risikoakkumulationen aufzuzeigen;
- zuverlässige Managementinformationen über die Risikosituation des Unternehmens sicherzustellen.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines angemessenen und funktionsfähigen Risikomanagements, um die rechtzeitige Identifikation und Bewältigung bestandsgefährdender Entwicklungen zu gewährleisten.
Risikomanagementorganisation der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:
Der Risikomanagementprozess im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern
Insgesamt stellt sich das System des Risikomanagements entsprechend dem Business Risk Management Process als ein kontinuierlicher Prozess dar:
Stufe 1: Festlegung von Zielen, Inhalten und Infrastruktur
Die Grundlage des strategischen Risikomanagementprozesses wird gebildet durch die Ausrichtung der Risikopolitik (einschließlich Ziele und Grenzwerte), die Risikomanagementprozesse und die Definition der hierfür relevanten Systeme und
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Instrumente. Die ursprünglichen Festlegungen sind im Anschluss im Rahmen eines langfristig angelegten Regelkreislaufs zu ergänzen bzw. zu modifizieren.
Stufe 2: Analyse der Risiken
In einem zweiten Schritt werden Risiken zunächst identifiziert und dokumentiert, danach unter verschiedensten Aspekten analysiert und schließlich, soweit möglich, bewertet. Zur Gewährleistung einer vollständigen Risikoinventur wird auf ein theoretisches Risikoportfolio zurückgegriffen. Die Analyse und Aktualisierung erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Planungsprozesses und wurde für das vergangene Geschäftsjahr im ersten Quartal 2021 durchgeführt. Quartalsweise erfolgt die Erstellung einer unterjährigen Berichterstattung (Risikoreporting) über die Entwicklung der wesentlichen Risiken. Die Bewertung von Risiken wird mit Hilfe einer ordinalen Skala vorgenommen. Bewertet wird der Bruttoschaden. Diese Bewertung wird quartalsweise erneuert. Als Bruttoschaden wird dabei der negative Ergebniseffekt auf das geplante Konzern- EBIT definiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich als subjektive Einschätzung
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der Wahrscheinlichkeit des Eintritts für das Geschäftsjahr. Im Einzelnen wird klassifiziert nach einer niedrigen, mittleren oder hohen Wahrscheinlichkeit. Die Bewertungen erfolgen dabei jeweils „brutto“, d. h. bestehende Kontrollen und Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.
In der folgenden Tabelle sind für das Brutto-Risiko Relevanzkennziffern zur Kategorisierung definiert. Hierbei leiten sich die Annahmen zu den konkreten Höchstschadenswerten (bezogen auf das EBIT sowie das Konzerneigenkapital) aus langfristigen historischen Betrachtungen der Finanzkennzahlen ab. Darüber hinaus wird das kurz- und mittelfristige Liquiditätsrisiko laufend überwacht. Im zweiten Halbjahr 2020 hat die Gesellschaft aufgrund der deutlich negativen Eigenkapitalentwicklung die Höchstschadenwerte der einzelnen Relevanzklassen deutlich reduziert.
| Relevanz | Ausprägung | Höchstschadenwert ab 01. Juli 2020 | Höchstschadenwert bis 30. Juni 2020 |
|---|---|---|---|
| von | bis | ||
| 1 | Unbedeutende Risiken, die das EBIT nicht spürbar beeinflussen. | 0 EUR | 0,2 Mio. EUR |
| 2 | Mittlere Risiken, die eine spürbare Beeinträchtigung des EBIT bewirken. | 0,2 Mio. EUR | 1,5 Mio. EUR |
| 3 | Bedeutende Risiken, die das EBIT stark beeinflussen oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führen. | 1,5 Mio. EUR | 5 Mio. EUR |
| 4 | Schwerwiegende Risiken, die zu einem negativen EBIT führen und den Unternehmenswert erheblich reduzieren. | 5 Mio. EUR | 10 Mio. EUR |
| 5 | Bestandsgefährdende Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. | >10 Mio. EUR |
Für die einzelnen Risiken wird anschließend eine Eintrittswahrscheinlichkeit (Klassifizierung hoch, mittel, niedrig) geschätzt.
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Stufe 3: Formulierung von Risikobewältigungsstrategien
Auf Basis von Risikobewältigungsstrategien können konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Die Definition dieser Strategien erfolgt im Hinblick auf die Gesamtstrategie und die Risikopräferenz der Gesellschaft. Grundsätzlich stehen dem Management zur Handhabung von Risiken folgende Alternativen zur Verfügung:
-
Risiken vermeiden
Bei der Vermeidung von Risiken kommt es zu einer vollständigen Eliminierung des Risikos, z. B. durch einen Ausstieg aus einem riskanten oder unprofitablen Geschäft. -
Risiken reduzieren
Bei der Reduzierung des Risikos besteht das Ziel darin, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkung auf das EBIT oder die Unternehmensziele auf ein akzeptables Maß zu bringen, z. B. durch Verbesserung der Risikofrüherkennung und damit Implementierung gegensteuernder Maßnahmen. -
Risiken transferieren (versichern)
Bei einer Absicherung/Deckung eines möglichen Schadens wird dieser auf einen Dritten übertragen, z. B. durch einen entsprechenden Versicherungsschutz. -
Risiken selbst tragen (akzeptieren)
Mit der Akzeptanz von Risiken wird die unmittelbare Form der Risikofinanzierung durch SINGULUS TECHNOLOGIES beschrieben, z. B. durch finanzielle Vorsorge über die Bildung einer Rückstellung. Die Entwicklung der Risiken wird durch die entsprechenden Mitarbeiter verfolgt, ohne dass jedoch bestimmte Maßnahmen zur Risikobewältigung eingeführt werden.
Stufe 4: Design und Implementierung geeigneter Strukturen und Maßnahmen
Auf Basis der zuvor formulierten Risikobewältigungsstrategie werden im Weiteren die notwendigen Strukturen und die zu ergreifenden Maßnahmen abgeleitet und implementiert.
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Stufe 5: Überwachung der Effektivität
Die implementierten Maßnahmen sind regelmäßig zu verfolgen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Des Weiteren sind die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen abzudecken.
Stufe 6: Adjustierung der Maßnahmen und kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Der Vorstand versteht das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess. Aus diesem Grunde ist eine permanente Anpassung des Risikomanagementprozesses an externe und interne Entwicklungen unausweichlich. Um dies zu ermöglichen, ist auch weiterhin ein intensives Wissensmanagement notwendig. Ausgangspunkt im Risikomanagementprozess von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Unternehmensstrategie, auf deren Basis die Definition und Kommunikation der geschäftlichen Ziele erfolgt. Die Überprüfung des Risikomanagementsystems wird von neutraler Seite vorgenommen, d. h. von Personen, die nicht unmittelbar in das Management von Risiken eingebunden sind. Dem Aufsichtsrat obliegt die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagements. Der Vorstand informiert dabei mindestens einmal jährlich den Aufsichtsrat über den aktuellen Status des Risikomanagements.
Risikobericht
Der Risikobericht spiegelt aufgrund des langen Aufstellungszeitraums die Bewertung der Unternehmensrisiken zum 31. Dezember 2022 wider. In Bezug auf die Entwicklung der wesentlichen Risiken wird der Vergleichszeitpunkt 31. Dezember 2019 herangezogen. Als international agierendes Unternehmen überprüft SINGULUS TECHNOLOGIES fortlaufend die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der COVID-19 Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen auf unser Unternehmen. Insbesondere die derzeitige Entwicklung auf dem Hauptabsatzmarkt China wird durch das Management eng überwacht.
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Aus dem Russland-Ukraine-Krieg können sich darüber hinaus weitreichende Risiken ergeben. Der Krieg kann sich negativ auf die Absatzentwicklung, die Produktionsabläufe sowie die Einkaufs- und Logistikprozesse niederschlagen, beispielsweise durch Unterbrechungen in den Lieferketten oder Engpasssituationen bei Bauteilen sowie Rohstoffen und Vorprodukten. Die Rohstoff- und Energiepreiserhöhungen scheinen aus heutiger Sicht keine wesentlichen Effekte auf die Gesellschaft zu haben. Für laufende Kundenprojekte ist der Großteil der Einkaufspreise bereits fixiert, bei aktuellen Kundenverhandlungen können potentielle Materialpreissteigerungen aus heutiger Sicht weitgehend an die Vertragspartner weitergereicht werden. Bisher trafen keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Hauptabsatzmärkte der Gesellschaft ein. Zusammenfassend ergaben sich für das Geschäftsjahr 2022 für die einzelnen identifizierten wesentlichen Risikogruppen folgende Relevanzkennziffern sowie Eintrittswahrscheinlichkeiten jeweils im Vergleich zum 31. Dezember 2019: Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des Konzerns maßgeblich beeinflussen und zu einer negativen Zielabweichung führen können.# Risiken
Darüber hinaus können Risiken, die heute noch nicht bekannt sind oder als nicht wesentlich eingestuft werden, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen.
| Relevanz | Eintrittswahrscheinlichkeit | Relevanz | Eintrittswahrscheinlichkeit | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Absatzmarktrisiken Segment Solar | Hoch | Hoch | Absatzmarktrisiken Segment Life Science | Hoch | Hoch |
| Projektrisiken | Mittel | Mittel | Technologierisiken | Mittel | Mittel |
| Finanzwirtschaftliche Risiken | Hoch | Hoch | Beschaffungsmarktrisiken | Hoch | Mittel |
*bewertet nach den Relevanzkennziffern 1 bis 5
Absatzmarktrisiko
Risikobeschreibung:
Die Gesellschaft unterliegt generell weltweiten Konjunkturzyklen und geopolitischen Risiken, die das Geschäft belasten können. SINGULUS TECHNOLOGIES ist insbesondere von der Investitionsbereitschaft seiner internationalen Kunden in neue Produktionsanlagen abhängig. Nachfrageeinbrüche oder Fehleinschätzungen im Hinblick auf die Entwicklung von Märkten und Produkten können negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Gesellschaft haben. Der weltweite Konjunkturverlauf ist aus heutiger Sicht in hohem Maße von der weiteren Entwicklung der COVID-19 Pandemie sowie des Russland-Ukraine Krieges abhängig. Infolgedessen könnte sich die Erholung der globalen Wirtschaft, insbesondere innerhalb der wesentlichen Absatzmärkte der Gesellschaft, weiter verzögern. Die Auswirkungen sind jedoch aus heutiger Sicht nicht zuverlässig quantifizierbar.
Segment Solar
Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen von staatlichen Subventionen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit auch künftig von der Ausprägung nationaler Energiepolitik sowie der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen ab. Dies gilt hauptsächlich innerhalb der Hauptmärkte China und USA. Insbesondere aufgrund der enormen Bedeutung Chinas als Wachstumstreiber der Solarindustrie in den vergangenen Jahren ist in der weiteren Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen in diesem Land ein erhebliches Risiko im Hinblick auf das Hauptgeschäftsfeld der Gesellschaft zu sehen. Sofern die chinesische Regierung ihre Energiepolitik neu ausrichtet und hiermit verbunden im Solarbereich im Rahmen ihrer Förderpolitik auf andere Technologien als CIGS, CdTe, HJT oder andere neue Produktionsverfahren setzt oder den Ausbau der Produktionskapazitäten nicht in dem derzeit angekündigten Umfang umsetzen sollte, hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf den Absatz der Gesellschaft.
Darüber hinaus könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von der SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen, da die Solartechnologie im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Zukunft weniger akzeptiert werden könnte oder diese anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln könnten als die Photovoltaik.
Die Gesellschaft tätigt im Segment Solar zurzeit Geschäfte mit einer geringen Anzahl an Großkunden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die laufenden Großaufträge sowie die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem chinesischen Staatskonzern CNBM der Fall. Die Liquiditäts- und Ertragslage ist entsprechend volatil und auch kurzfristig von großvolumigen Projekten abhängig. Bei der derzeitigen Kunden- und Projektkonzentration können sich singuläre zeitliche Verschiebungen, merkliche Reduzierungen oder gar ein Abbruch der jeweiligen Geschäftsaktivitäten materiell auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. In einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich, dass es der Gesellschaft gelingt, das wegfallende Geschäftsvolumen kurz- oder mittelfristig durch neue Kunden zu kompensieren. Zudem könnte die Wettbewerbsintensität infolge künftiger Zusammenschlüsse oder Kooperationen einzelner Wettbewerber oder des Markteintritts neuer Wettbewerber weiter zunehmen. Steigender Wettbewerb könnte zu reduzierten Preisen für Produktionsanlagen der Gesellschaft oder sogar zu einem erheblichen Verlust von Marktanteilen führen.
Auswirkung:
Das Marktrisiko im Segment Solar wird aufgrund der hohen Bedeutung dieses Geschäftsfeldes mit einer Relevanzkennziffer von 5 (31. Dezember 2019: 5) bewertet. Das Management erwartet über die kommenden Jahre anhaltend hohe Umsatzerlöse im Segment Solar. Trotz des Einstiegs in neue Geschäftsfelder soll auch im laufenden Geschäftsjahr 2023 dieser Geschäftsbereich den weitaus größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie und der damit einhergehenden deutlich rückläufigen Auftragseingänge innerhalb der Vorjahre sowie der anhaltenden Verzögerungen von Geschäftsabschlüssen laufender Projekte wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit zum 31. Dezember 2022 mit hoch (31. Dezember 2019: hoch) bewertet. Auch nach Unterzeichnung der Lieferverträge zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 mit CNBM für den Produktionsstandort in Xuzhou und der Unterzeichnung von Verträgen zur Lieferung von CdTe-Equipment im vierten Quartal 2021, stuft die Gesellschaft die Eintrittswahrscheinlichkeit des Absatzmarktrisikos aktuell als bestandsgefährdend ein. Dies resultiert aus zusätzlich nötigen, wesentlichen Auftragseingängen im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 im Bereich CdTe sowie CIGS.
Maßnahmen:
Die Gesellschaft beobachtet die weltweite Marktentwicklung laufend. Hierzu gehören fortlaufende Gespräche mit unseren Kunden sowie Technologie-Instituten. Darüber hinaus werden mit unserem Hauptkunden und Großaktionär CNBM die künftigen Projekte laufend abgestimmt. Eine schriftliche Bestätigung über die geplanten CIGS/CdTe-Bestellungen für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 erhielt die Gesellschaft zuletzt am 9. Januar 2023. Weiterhin wird die Verringerung der Abhängigkeit vom chinesischen Solarmarkt durch die Diversifizierung in andere Märkte und Anwendungen angestrebt.
Segment Life Science
Neben dem Kernsegment Solar kommt dem Segment Life Science in den kommenden Jahren eine zunehmende Bedeutung für die weitere Geschäftsentwicklung zu. Die Gesellschaft erwartet innerhalb dieses Bereichs eine signifikante Ausweitung der Geschäftsaktivitäten.
Auswirkung:
Aufgrund der weiter zunehmenden Bedeutung dieses Segments für die Finanzkennzahlen des Unternehmens wird dem Absatzmarktrisiko Life Science eine Relevanzkennziffer von 5 (31. Dezember 2019: 4) sowie eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit beigemessen (31. Dezember 2019: hoch). Sollten die angenommenen Auftragseingänge in diesem Bereich im laufenden Geschäftsjahr deutlich hinter den Annahmen zurückbleiben und es nicht gelingen, gleichwertige Alternativprojekte zu gewinnen, wird dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Maßnahmen:
Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden sowie monatliche Abgleiche der Istwerte im Verhältnis zu Planwerten helfen hier, künftige Entwicklungen in einer frühen Phase besser einschätzen zu können.
Segment Halbleiter
Der Halbleiterbereich wird aufgrund der niedrigen Volumina im Hinblick auf die realisierbaren Umsatzerlöse weiterhin als noch nicht materiell angesehen.
Projektrisiken
Risikobeschreibung:
Projektrisiken betreffen nach unserer Definition Aufträge, die nicht standardisierte Anlagen beinhalten mit einem Verkaufspreis, der in der Regel 3,0 Mio. € überschreitet. Im Einzelnen sind die sich ergebenden Risiken die Verfehlung von Plankosten sowie des Projektzeitplans, die Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie Auftragsstornierungen und damit einhergehende Nichtabnahmen von Anlagen und daraus resultierende Vertragsrisiken.
Auswirkung:
Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit der Durchführung größerer Projekte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Als materiell werden insbesondere das Risiko der Verfehlung des Projektzeitplans oder von Plankosten sowie die Nichterfüllung von Abnahmekriterien eingeschätzt. Insbesondere die planmäßige Auftragsbearbeitung über die Lieferung von Anlagen zur Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen für den Großkunden CNBM ist von großer Bedeutung für das Fortbestehen der Gesellschaft und des Konzerns. Nach deutlichen Verzögerungen haben die entsprechenden Anlagen der Fabrik in Bengbu, China, die finale Endabnahme erreicht. Für den Produktionsstandort in Meishan erwartet die Gesellschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden die Endabnahme der Anlagen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Realisierung von Projektrisiken innerhalb dieser Aktivitäten zu erheblich negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen würde. Sollten diese Projekte ganz oder in Teilen scheitern oder sich der geplante wirtschaftliche Erfolg nicht hinreichend realisieren, könnte dies erheblich negative Auswirkungen bis hin zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens haben. Darüber hinaus ist die erfolgreiche Abwicklung der zuletzt mit CNBM kontrahierten Lieferverträge über CdTe-Equipment sowie die planmäßige Erfüllung der Vereinbarungen mit einem europäischen Energieversorger über die Lieferung von nasschemischen Anlagen von zentraler Bedeutung.
Negative Implikationen auf den Projektverlauf könnten sich auch im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der COVID-19 Pandemie, insbesondere innerhalb Chinas, ergeben.# H1
Project Risks
Measures to contain the virus, if expanded again, could consequently lead to significant delays in the completion of current projects. In summary, we assess the project risks as unchanged with a relevance indicator of 5 (December 31, 2019: 5). The probability of occurrence is classified as medium (December 31, 2019: medium).
Measures: To manage the risks, project calculations, project schedules, and project-specific risk assessments and liquidity planning are already created during the bidding phase. Through ongoing monitoring of parameter changes parallel to project progress, potential project risks can be identified at an early stage and necessary measures can be initiated. To reduce the risk of cancellation, down payments and partial payments are regularly agreed upon according to project progress.
Financial Risks
Risk Description: The SINGULUS TECHNOLOGIES Group is primarily exposed to financial risks with regard to liquidity risks. These include the default of customer receivables, and in particular, the non-receipt and delay of down payments for new orders, as well as partial payments in connection with the execution of large projects, and the extension of various debt financing components. Depending on project-specific requirements, additional financing commitments may become necessary in all segments. In particular, down payments from our customers must be secured by guarantees on a project-specific basis. For this purpose, the Company has to deposit a high proportion of liquid funds as security in accordance with current agreements with lenders. This collateral is not available to the Company for working capital financing, which could lead to liquidity bottlenecks depending on the project's progress.
The SINGULUS TECHNOLOGIES Group is highly dependent on the future development of business activities with a few large customers, both in terms of achieving the expected financial figures and with regard to its liquidity development. Sufficient liquidity of the Company and the Group in the next 12 months from the date of preparation can only be maintained if the plan for the next 12 months from the date of preparation can be realized. Essential prerequisites in the plan are that the partial payments to be made due to the already contracted large orders with CNBM are actually made or not made with material delay, as confirmed by the customer in a letter dated January 9, 2023. Furthermore, the acquisition of further substantial large orders with an order value of €116.7 million is necessary in the next 12 months. Moreover, the availability and maintenance of the committed €20.0 million CNBM financing beyond March 2024, as well as the availability and disbursement of the Super Senior Loan of €4.0 million until at least the end of 2023, must be ensured. In addition, the guarantee of a significant bondholder to compensate for any cancellations of the corporate bond must remain in place. Furthermore, the operating credit line of €10.0 million must be extended in April 2023 or alternatively replaced by a shareholder loan from CNBM. The Management Board expects with high probability the planned receipt of partial payments to be made and the signing of further large orders. Furthermore, the Management Board assesses the risk of effective cancellations by bondholders due to any delayed submission or publication of the annual financial statements for the fiscal year 2022 as very low. This is based on past experience and the expected support of at least two significant bondholders, so that cancellations representing more than 20% of the partial debentures are considered unlikely. Furthermore, CNBM, as a major shareholder of the Company, provided a guarantee to compensate for effective cancellations. The Company plans to convene a bondholder meeting in April 2023. The agenda of the meeting is the request for a temporary waiver of termination rights and the extension of the deadline for submitting the annual financial statements for 2022 until August 31, 2023. From the Management Board's perspective, financing until April 6, 2024, based on the current corporate plan, is predominantly likely.
These events and circumstances indicate the existence of a material uncertainty that may cast significant doubt on the ability of the Company and the Group to continue as a going concern and that represent a risk of threat to the existence within the meaning of § 322 para. 2 sentence 3 HGB. The SINGULUS TECHNOLOGIES Group may therefore not be able to realize its assets or settle its liabilities in the ordinary course of business. The further development of the COVID-19 pandemic could have negative effects on business operations, particularly with regard to the demand situation and the project progress of significant customer orders. In connection with this, there could be substantial delays or even the complete failure of relevant partial payments.
Impact: Currently, we attribute an unchanged relevance indicator of 5 to liquidity risk (December 31, 2019: 5) and an indicator of 3 to default risk (December 31, 2019: 3). We classify the probability of occurrence of liquidity risk as high, despite receiving further partial payments from customer CNBM in the reporting and preparation period, the provision of liquid funds amounting to €20.0 million, the successful conclusion of the operating credit line of €10.0 million, and the sale-and-lease-back transaction (December 31, 2019: high). In particular, the contractual receipt of contractually agreed partial payments from customer CNBM and the awarding of further large projects by CNBM are necessary. Material payment delays or defaults within these significant projects could not be compensated. We estimate the probability of occurrence of default risk as low (December 31, 2019: low).
Measures: To ensure the liquidity and financial flexibility of the SINGULUS TECHNOLOGIES Group at all times, a liquidity reserve in the form of cash is maintained. To identify liquidity risks at an early stage, liquidity plans are regularly drawn up and compared with actual developments.
Currently, the Company is primarily financed through down payments from contracted projects and various debt financing instruments. By the end of the fiscal year 2022, the Company had received down payments totaling €121.0 million for CIGS/CdTe large projects from customer CNBM. Negotiations are also currently underway for the granting of new guarantees with significantly reduced collateral requirements. Furthermore, the Company currently makes use of the following debt financing instruments:
| Financing Component | Nominal Value | Maturity |
|---|---|---|
| Corporate Bond | €12.0 million | July 22, 2026 (Repayment Date) |
| Super Senior Loan | €4.0 million | Drawdown by May 12, 2023 at the latest, maturity until (min.) December 31, 2023 |
| Operating Credit Line | €10.0 million | 12 months after drawdown or 14 days before expiration of the Letter of Credit |
| CNBM Financing | €20.0 million | 1st Tranche: August 2, 2024, 2nd Tranche: October 3, 2024 |
In connection with the corporate bond with a nominal volume of €12.0 million, the 2nd bondholder meeting took place on May 6, 2021, as an in-person event of the bondholders in Frankfurt am Main. With a quorum of 34.37%, a five-year extension of the bond's maturity until July 22, 2026, and a reduction in the running interest rate from an average of 6.7% to 4.5% were decided. In this context, the repayment amount was increased to 105%. The increased repayment amount is also applicable in case of early repayment. The new bond conditions came into effect on July 13, 2021. Furthermore, by resolution of September 20, 2022, the bondholder meeting approved further amendments to the bond conditions with over 98% of the votes. These include, among other things, a temporary waiver by the bondholders of possible termination rights due to the previously omitted publication of the audited annual financial statements for 2020 and 2021 for nine months from the publication of the resolutions (September 22, 2022). The audited annual financial statements for the fiscal year 2022 must be submitted by April 30, 2023, to avoid termination rights that would otherwise arise. After a 30-day period for curing the situation, a termination right for the bondholders will come into effect. However, terminations by individual bondholders will only be effective if more than 20% of the partial debentures are represented in total.
To compensate for financial impacts from potential termination rights, a significant bondholder issued a guarantee to the Company to grant a loan to the Company in case of effective terminations. The Company plans to convene a bondholder meeting in April 2023. The agenda of the meeting is the request for a temporary waiver of termination rights and the extension of the deadline for submitting the annual financial statements for 2022 until August 31, 2023. Furthermore, a loan in the amount of €4.0 million is available to the Company according to the bond conditions. The maturity date of the loan was originally set for March 1, 2021.# Nach vorübergehender Stundung wurde das Darlehen im Dezember 2021 vollständig zurückgeführt.
Mit Wirkung zum 5. Dezember 2021 unterzeichnete die Gesellschaft mit einem neuen Darlehensgeber 2021 einen aufschiebend bedingten Darlehensvertrag in Höhe von 4,0 Mio. €. Der Kreditvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung des Testats. Nach Eintritt der Bedingungen kann die Gesellschaft das Darlehen bis zum 12. Mai 2023 aufnehmen. Die Rückzahlung ist vereinbart für den 31. Dezember 2023, eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate erfolgt jedoch bei beidseitiger Nichtkündigung. Seit Mai 2022 steht der Gesellschaft eine Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 10,0 Mio. € zur Verfügung. Die Rückzahlung des Darlehens wird garantiert durch den chinesischen Hauptaktionär CNBM. Die Laufzeit der Vereinbarung betrug zunächst 12 Monate und wurde mit Wirkung zum 31. Januar 2023, unter Vorbehalt des Eintretens von aufschiebenden Bedingungen, um weitere 12 Monate verlängert. Sollte die Laufzeitverlängerung durch die auszahlende Bank nicht erfolgen, garantiert CNBM die Gesellschaft finanziell so auszustatten, dass die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommen kann.
Zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens und damit des Konzerns unterzeichnete die Gesellschaft mit dem Großaktionär CNBM mit Wirkung zum 3. Februar 2023 eine Vereinbarung über die Bereitstellung liquider Mittel in Höhe von 20,0 Mio. €. Im Gegenzug räumt die Gesellschaft verschiedene Optionen in Bezug auf Rechte im Zusammenhang mit Know-How im Bereich der Solar-Technologie ein. Das Gesamtvolumen floss der Gesellschaft in zwei Tranchen im März in Höhe von 9,6 Mio. € und Anfang April 2023 in Höhe von 10,4 Mio. € zu. Beide Tranchen haben eine Laufzeit von mindestens 18 Monaten, die ausgezahlten Mittel müssen jedoch erst nach Aufforderung des Darlehensgebers ganz oder teilweise zurückbezahlt werden. Die Gesellschaft hat zudem die Möglichkeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Mittel teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Diese können hingegen nicht erneut in Anspruch genommen.
Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei ausländischen Abnehmern setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall möglichst durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt.
Technologierisiko
Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbs- intensiven Märkten tätig. Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Auswirkung: Derzeit bewerten wir das Risiko einer Fehl- bzw. verspäteten Entwicklung mit einer Relevanzkennziffer von 4 (31. Dezember 2019: 3) und unverändert mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.
Maßnahmen: Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Technologierisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer verspäteten Entwicklung mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Forschungseinrichtungen sowie einem laufenden Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein besonderer Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Für nicht als werthaltig angesehene aktivierte Entwicklungskosten werden notwendige Wertberichtigungen vorgenommen. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung.
Beschaffungsmarktrisiken
Risikobeschreibung: Verfügbarkeit, ungeplante Preissteigerungen und mangelhafte Qualität von Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Ein weiteres Risiko besteht im Aufbau zu hoher Lagerbestände.
Auswirkung: Dem Bestandsrisiko im Hinblick auf die Höhe des Lagerbestandes messen wir derzeit wie im Vorjahr eine Relevanzkennziffer von 3 (31. Dezember 2019: 3) bei und schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit nach wie vor als niedrig (31. Dezember 2019: niedrig) ein. Aus heutiger Sicht gehen wir insgesamt von einer ausreichenden Deckung des Bestandsrisikos durch Bildung bilanzieller Wertberichtigungen aus. Das Risiko in Bezug auf die Verfügbarkeit, Qualität und Preissteigerungen von Einkaufsteilen bewerten wir zum 31 Dezember 2022 mit der Relevanzkennziffer 4 (31. Dezember 2019: 3), die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit (31. Dezember 2019: mittel). Aus den laufenden Vertragsverhandlungen sowie aus der Analyse der Markterwartungen rechnen wir kurz- und mittelfristig mit steigenden Edelstahl- sowie Kunststoffpreisen. Die durchschnittliche Rückstandsquote sowie die Anzahl der Qualitätsreklamationen lagen aufgrund der globalen Lieferkettenverwerfungen über das Geschäftsjahr weitgehend oberhalb des Zielkorridors.
Maßnahmen: Die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile werden ständig überwacht. Die Gesellschaft prüft fortlaufend die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und des Russland-Ukraine-Krieges auf die Lieferketten, um möglicherweise nötige Gegenmaßnahmen umsetzen zu können. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen regelmäßige Gängigkeits- und Reichweitenanalysen von Waren und Einkaufsteilen. Um ungeplante Preissteigerungen zu vermeiden, werden entweder langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen oder gezielt Zweitlieferanten aufgebaut.
Compliance-Risiken
Risikobeschreibung: Als international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe neben operativen und finanzwirtschaftlichen Risiken einer Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht sowie Gesellschaftsrecht. Ergebnisse aus Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsverfahren können der Reputation und dem Geschäft der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen oder zumindest hohe Kosten verursachen. Darüber hinaus könnten die Missachtung von Gesetzen, regulatorischen Anforderungen und der darauf abgestimmten Richtlinien eine gravierende Negativauswirkung, wie beispielsweise Reputationsschäden oder Strafzahlungen, auf die Gesellschaft haben. Hierzu gehören beispielsweise Risiken im Zusammenhang mit Korruption sowie die Verstöße gegen Exportbedingungen.
Auswirkung: Compliance-Verstöße können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ist mit Unsicherheiten behaftet und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen führen. Diese können unter Umständen nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt werden und haben damit Auswirkungen auf unser Geschäft sowie die entsprechenden Finanzkennzahlen. In der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bestehen derzeit keine materiellen offenen Rechtsstreitigkeiten bzw. wesentliche Compliance-Verstöße sind nicht bekannt. Auswirkungen aus Compliance-Verstößen messen wir daher eine Relevanzkennziffer von 3 (31. Dezember 2019: 3) bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir mit unverändert niedrig.
Maßnahmen: Rechtliche Risiken werden, einem systematischen Ansatz folgend, identifiziert und unter Zuhilfenahme von externen Rechtsanwälten betreut. Zur Prävention möglicher Gesetzesverstöße hat die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe einen konzernweiten Code of Conduct etabliert. Dieser soll den Mitarbeitern concrete Verhaltensregeln für verschiedene Situationen geben. Eine weitere Maßnahme zur Vorbeugung von Compliance-Verstößen sind individuelle Mitarbeiterschulungen zu einzelnen Fragen verschiedener rechtlicher Vorschriften.
Chancenbericht
SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert den Weltmarkt für Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Solarzellen. Im Bereich Dünnschicht-Solartechnik (CIGS & CdTe) liegt der Schwerpunkt im Wesentlichen auf den weiteren Ausbauplänen des chinesischen Unternehmens CNBM. CNBM plant mittel- und langfristig an mehreren Standorten in China für CIGS eine Produktionskapazität von insgesamt 6 GW aufzubauen. Auch für die Fertigung von CdTe Solarmodulen ist SINGULUS TECHNOLOGIES in Projektgesprächen mit CNBM über Folgeaufträge für weitere Produktionsmaschinen. Der Aufbau der CIGS Fabriken in den Städten Meishan und Xuzhou hat sich in den Vorjahren aufgrund der Pandemie weiter verzögert und soll in 2023 erfolgen. Der vierte Standort soll auskunftsgemäß die Stadt Weihai werden. Es besteht die Erwartung, mit den Anlagen für die Dünnschicht-Solartechnik zukünftig wieder steigende Umsatzerlöse und positive Ergebnisse im Segment Solar zu erreichen.
Im Markt für HJT-Solarzellen wurden international neue Projekte angekündigt, für die SINGULUS TECHNOLOGIES mit mehreren potentiellen Kunden im Gespräch ist. Auch in Europa wird in unterschiedlichen Regionen z. B. in Italien, Frankreich und in mehreren Ländern in Ost-Europa, der Aus- und Aufbau von Fertigungskapazitäten für HJT-Solarzellen diskutiert. Für diese Zelltechnologie erwartet das Unternehmen, dass neben der Produktionsanlage SILEX auch die GENERIS PVD vermarktet werden kann. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht für das Geschäftsjahr 2023 sowie die kommenden Jahre gute Chancen für die Realisierung von neuen Großprojekten in beiden Bereichen: der kristallinen HJT und der Dünnschicht-Solartechnik. Im Segment Life Science sollen in der Zukunft neben den Anlagen aus dem Gebiet Nasschemie besonders auch Vakuum-Beschichtungsanlagen bzw.# 59 von 93
Produktionslinien für die Veredelung von Oberflächen zur Steigerung der Umsatzerlöse beitragen. Die Marktchancen im Arbeitsgebiet Dekorative Schichten werden durch die Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit des Verfahrens sowie das Nutzen möglicher Kosteneinsparungen bei der Fertigung der Bauteile weiter gestützt. Bei den nasschemischen Reinigungsanlagen für die Medizintechnik konzentriert sich SINGULUS TECHNOLOGIES im Wesentlichen auf den Markt für Kontaktlinsen und prüft Möglichkeiten, zukünftig neue Anwendungsfelder zu erschließen. Mit der bestehenden Anlagenpalette für die Halbleitertechnik werden Projekte zur Entwicklung von neuer Anwendungen adressiert werden. Das Unternehmen sieht gute Chancen, hier TIMARIS bzw. ROTARIS Anlagen zu veräußern. Es bietet sich weiterhin die Möglichkeit, auf der Grundlage der im Jahr 2020 vorgestellten Anlage für die Fertigung von 300 mm Halbleiterwafer neue Kunden zu erschließen. Des Weiteren will SINGULUS TECHNOLOGIES in den kommenden Jahren zusätzlich in Nischenmärkte eintreten, die auf Basis des bestehenden Anlagenportfolios bedient werden können. Ziel ist es dabei, mit führenden Kunden Schichtsysteme zu entwickeln, die neue Anwendungen zulassen. Neben den angestammten Anwendungsbereichen für die existierenden Anlagenplattformen befasst sich SINGULUS TECHNOLOGIES seit einiger Zeit intensiv mit den Chancen, die die Beschichtung von Elektroden und Bipolarplatten bieten. Der Megatrend grüner Wasserstoff und die Verwendung durch Brennstoffzellen wird eine große Nachfrage nach innovativen Schichten und Produktionsanlagen mit sich bringen. SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet hier an Lösungen mit Industriepartnern für die Bedienung der schnell wachsenden Märkte mit entsprechenden Produktionslösungen.
Zusammenfassende Darstellung der Risiken und Chancen
Das Projekt- und das Absatzmarktrisiko für die Segmente Solar und Life Science sowie das Liquiditätsrisiko werden aus heutiger Sicht als die wesentlichen Risiken im Konzern angesehen. Das Segment Solar soll im laufenden Geschäftsjahr den größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Auch vor dem Hintergrund der Etablierung neuer Geschäftsbereiche bleibt die Entwicklung des Solarmarktes ein entscheidendes
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Kriterium für den zukünftigen Fortgang der Gesellschaft. Darüber hinaus plant die Gesellschaft einen wesentlichen Anstieg der Geschäftsaktivitäten im Segment Life Science. Bleiben die prognostizierten Umsätze für diese Segmente in den kommenden Jahren aus, würde dies zu negativen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES führen. Neben dem Kernsegment Solar kommt dem Segment Life Science in den kommenden Jahren eine zunehmende Bedeutung für die weitere Geschäftsentwicklung zu. Sollten sich Risiken mit der Auftragsbearbeitung von derzeitigen und zukünftigen Großprojekten verwirklichen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die gesamte Geschäftstätigkeit der Gesellschaft haben. Der Vorstand erwartet mit hoher Wahrscheinlichkeit, den planmäßigen Eingang der zu leistenden Teilzahlungen sowie die Unterzeichnung weiterer Großaufträge. Zudem schätzt der Vorstand das Risiko von wirksamen Kündigungen der Anleihegläubiger infolge einer etwaigen verspäteten Vorlage oder Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 als sehr gering ein. Dies beruht aus den Erfahrungen aus der Vergangenheit und der erwarteten Unterstützung von mindestens zwei wesentlichen Anleihegläubigern, so dass Kündigungen, die mehr als 20 % der Teilschuldverschreibungen vertreten, als unwahrscheinlich erachtet werden. Darüber hinaus stellte CNBM als Großaktionär der Gesellschaft eine Garantie aus, wirksame Kündigungen zu kompensieren. Die Gesellschaft plant in April 2023 zu einer Gläubigerversammlung einzuladen. Gegenstand der Versammlung ist der Antrag auf temporären Kündigungsverzicht sowie die Verlängerung der Vorlagefrist des Jahresabschlusses 2022 bis zum 31. August 2023. Aus Sicht des Vorstands ist eine Durchfinanzierung auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung bis zum 6. April 2024 überwiegend wahrscheinlich. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen. Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.
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Die weitere Entwicklung der COVID-19 Pandemie könnte negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Nachfragesituation sowie dem Projektverlauf wesentlicher Kundenaufträge haben. Hiermit im Zusammenhang stehend, könnte es zu maßgeblichen Verschiebungen oder gar dem Ausfall von relevanten Teilzahlungen kommen.
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Umwelt und Nachhaltigkeit 1
Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG einen hohen Stellenwert. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat die verantwortungsbewusste und nachhaltige, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Diese Grundsätze der guten Unternehmensführung, Corporate Governance, stellen eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, angemessenen Umgang mit Risiken und Transparenz sowie Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicher. Mit seinen Produkten für die Solartechnik arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES aktiv an der Einführung und Verbreitung einer umweltfreundlichen Energieerzeugung. Die Produkte des Unternehmens werden kontinuierlich verbessert, um dem Gedanken der Nachhaltigkeit zu folgen und den Energieverbrauch im Betrieb zu senken. Nachhaltiges Denken beginnt hier schon bei der Konstruktion der Anlagen. Das Recycling von Verbrauchsmaterialien ist im Unternehmen selbstverständlich. SINGULUS TECHNOLOGIES hat ein Energiemanagementsystem im Unternehmen installiert und befolgt folgende Regeln:
* der Energieverbrauch wird systematisch evaluiert
* die Energieströme werden aufgezeichnet und auf aktuellem Stand gehalten
* Energiesparmaßnahmen werden geplant und eingeführt
* die geplanten Aktivitäten zur Verbesserung der Energieeffizienz werden kontinuierlich auf den neuesten Stand gebracht
* der Vorstand veröffentlicht die Ziele zum Energiemanagement
Um die Energiepolitik umzusetzen, kontrolliert und steuert ein Energiemanagement- Beauftragter die Entwicklung. Um die unternehmerische Sorgfaltspflicht einzuhalten,
1 Nicht geprüfte Aussagen
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werden alle strategischen und operativen Ziele sowie alle notwendigen Maßnahmen in einem Energiemanagement-Handbuch festgelegt. Im Jahr 2020 wurden ca. 5,920 GWh Gesamtenergie an den Standorten Kahl am Main und Fürstenfeldbruck verbraucht. Im Jahr 2019 lag dieser Wert bei 6,597 GWh. Die Reduzierung ist u.a. auch auf die verringerten Aktivitäten wegen COVID-19 Pandemie zurückzuführen. In dieser Angabe sind Strom und Gas addiert. Einen Teil der verbrauchten Energie erzeugen wir selbst über unsere Photovoltaik-Anlage an unserem Standort in Fürstenfeldbruck. An beiden Standorten wurden die Beleuchtung der Hallen sowie die Außenbeleuchtung auf moderne und effiziente LED-Leuchtmittel umgestellt. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als eine Chance an, sich mit innovativen Produkten, die diesem Grundgedanken folgen, entsprechend zu positionieren. Im Mittelpunkt stehen dabei:
* Umweltbewusstsein
* Das Schonen von Ressourcen
* Das Vermeiden von unnötiger CO2-Belastung
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Vergütungsbericht
Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Er erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2019) sowie der Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder (DRS 17). Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG führt die Mustertabellen nicht weiter fort. Die Umstellung auf die neue, durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) eingeführten Vergütungsbericht gemäß der Regelungen des § 162 AktG ist für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstmals für das am 1. Januar 2021 beginnende Geschäftsjahr verbindlich.
A. Vergütung des Vorstands
I. Zusammensetzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020
- Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorsitzender des Vorstands; Vorstand für Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten (CEO)
- Dipl.-Oec. Markus Ehret Vorstand für Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal und IT (CFO)
- Dr. rer. nat. Christian Strahberger Vorstand für Einkauf, Produktion, Semiconductor und Aufbau China Fertigung (COO)
II. Erläuterung Vergütungsstruktur
1 Überblick Vergütungsstruktur
1.1. Konzept und Zielsetzungen der Vergütungsstruktur
Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche
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Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen sowie einer variablen Vergütung.# Der fixe, erfolgsunabhängige Teil der Vergütung besteht aus einem festen Jahresgehalt, einer betrieblich finanzierten Altersversorgung und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und eine aktienbasierte Vergütungskomponente (Phantom Stocks). Der variable Bonus zielt darauf ab, die Motivation und Leistungsbereitschaft des jeweiligen Vorstandsmitglieds und seine Verbundenheit mit der Gesellschaft zu fördern. Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauffolgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart. Das Phantom Stocks Programm soll eine langfristige Anreiz- und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Wertentwicklung der Aktie der Gesellschaft und somit die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren können die Phantom Stocks halbjährlich in Tranchen von 25 % ausgeübt werden, wenn der Kurs der Aktie der Gesellschaft um einen bestimmten Mindestprozentsatz über dem Ausübungspreis liegt. Die Phantom Stocks stellen damit eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht. Sowohl der variable Bonus als auch die Phantom Stocks und die Vergütung insgesamt weisen, wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, betragsmäßig Höchstgrenzen auf. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Die variable Vergütung soll zudem Motivation und Leistungsbereitschaft der Vorstandsmitglieder fördern, bietet aber zugleich die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bei der Festlegung des Bonus zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung regelmäßig in einer der ersten Aufsichtsratssitzungen des Jahres. In diese Überprüfung bezieht er die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26. Januar 2017 wurde die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck zum Mitglied des Vorstands um fünf Jahre bis zum 31. August 2022 verlängert und der vorhergehende Dienstvertrag wurde mit Wirkung ab dem 1. September 2017 durch einen neu gefassten Dienstvertrag ersetzt. Mit Beschluss vom 20. März 2019 wurde die Bestellung von Herrn Markus Ehret zum Mitglied des Vorstands um fünf Jahre bis zum 20. März 2024 verlängert und ein neuer Dienstvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen, der den bisherigen Dienstvertrag ersetzt. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17. September 2019 wurde Herr Dr. rer. nat. Christian Strahberger für die Dauer von drei Jahren ab dem 1. November 2019 zum Mitglied des Vorstands bestellt und ein Dienstvertrag mit Wirkung ab dem 1. November 2019 abgeschlossen. Das geltende Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder hat die Hauptversammlung mit Beschluss vom 28. Juni 2018 gebilligt. Herr Dr. rer. nat. Christian Strahberger Dienstvertrag endete zum 31. Oktober 2022.
1.2. Zusammensetzung der Vergütung
Die Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Der erfolgsunabhängige Teil der Vergütung besteht aus einem festen Jahresgehalt, einer betrieblich finanzierten Altersversorgung und Sachbezügen. Die Sachbezüge beinhalten Dienstwagen und Versicherungen sowie eine betrieblich finanzierte, beitragsorientierte Altersversorgung. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und Phantom Stocks (virtuelle Aktien). Die Vorstandsverträge sehen weiterhin die Möglichkeit des Aufsichtsrates vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen für außerordentliche Leistungen zu gewähren. Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauffolgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart. Die Zielvereinbarungen bestehen in der Regel zu 50 % aus finanziellen, zu 30 % aus operativen und zu 20 % aus strategischen Zielen. Der variable Bonus darf 80 % des Festgehalts nicht überschreiten, sodass sich die Zielvergütung bei maximalem Bonus zu rund 56 % aus dem Festgehalt und zu rund 44 % aus der jährlichen Bonuszahlung zusammensetzt. Werden die Jahresziele vom jeweiligen Vorstandsmitglied übertroffen, kann der Aufsichtsrat die Zielerreichung im Einzelfall nach freiem Ermessen auf bis zu 120 % festlegen. Aus den erreichten einzelnen Prozentsätzen für jedes einzelne Jahresziel wird ein gewichteter Durchschnittswert gebildet. Dieser wird auf den Betrag des Maximalen Bonus angewandt, um die Höhe des Bonus zu ermitteln. Bei unterstellter 100 %-iger Erreichung der Jahresziele im Mittel entspricht der Bonus dem maximalen Bonus. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise nicht zu mindestens 50 % erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen, ob und in welcher Höhe der Bonus gezahlt wird.
Seit dem Geschäftsjahr 2011 gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands jedes Jahr Phantom Stocks nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen und zwischenzeitlich angepassten Phantom Stocks Programms. Das Phantom Stocks Programm soll eine langfristige Anreiz- und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Die Phantom Stocks stellen eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht und damit nachhaltig Wert für die Aktionäre schafft. Die Zuteilung der Phantom Stocks erfolgt unentgeltlich als weiterer Bestandteil der Vergütung. Jede einzelne Phantom Stock ist als virtuelle Option ausgestaltet und berechtigt nach Ablauf einer Wartezeit und Erreichen eines Erfolgsziels zum Erhalt einer Zahlung, die der Differenz bei Ausübung zwischen dem maßgeblichen Ausübungspreis und dem Referenzpreis für jeweils eine auf den Inhaber lautende Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € entspricht. Der Ausübungspreis entspricht dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag. Der Referenzpreis ist der (nicht gewichtete) Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausübungstag. Die Ausübung von Phantom Stocks kann erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren erfolgen, die mit dem Ausgabetag zu laufen beginnt. Nach Ablauf der Wartezeit können die Phantom Stocks innerhalb eines Ausübungszeitraums ausgeübt werden, der am sechsten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung der Zwischenberichte für das erste bzw. dritte Quartal eines Geschäftsjahres beginnt am 20. Juni bzw. 20. Dezember dieses Geschäftsjahres endet (Ausübungszeitraum). War während eines Ausübungszeitraumes eine Ausübung wegen einer Selbstbefreiung nach Art. 17 Abs. 4 Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) nicht möglich, verlängert sich der Ausübungszeitraum um die Dauer der Selbstbefreiung. Innerhalb eines Ausübungszeitraumes können jeweils nur bis zu 25 % der gewährten Phantom Stocks ausgeübt werden. Wird in einem Ausübungszeitraum eine Ausübungstranche nicht ausgeübt, kann sie in den folgenden Ausübungszeiträumen zusätzlich ausgeübt werden. Die Ausübung der Phantom Stocks ist des Weiteren nur bei Erreichen des Erfolgsziels möglich, d.h. wenn der Referenzpreis zum Zeitpunkt der Ausübung mindestens 15 % über dem Ausgabepreis liegt. Die Laufzeit der Phantom Stocks beträgt jeweils fünf Jahre ab dem jeweiligen Ausgabetag. Phantom Stocks, die bis zum Ende dieser Laufzeit nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatz- und entschädigungslos. Innerhalb der Laufzeit der Phantom Stocks können die Phantom Stocks auch vorzeitig, d.h. auch außerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraumes und vor Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden, sobald für die Aktien der Gesellschaft ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) veröffentlicht worden ist oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. In diesen Fällen können alle Phantom Stocks ausgeübt werden, unabhängig vom Erreichen des Erfolgsziels. Phantom Stocks berechtigen bei Ausübung zu einer Zahlung ausschließlich in Form eines Barausgleichs. Der Barausgleich ist auf das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock begrenzt. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen zudem eine weitere Grenze vor, nach der der innerhalb eines Jahres zu zahlende Barausgleich die Höhe der Jahresfestvergütung nicht überschreiten darf.
1.3.# Höchstgrenzen Nach Empfehlung G.1 des DCGK 2019
soll im Vergütungssystem insbesondere festgelegt werden, welche Höhe die Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder nicht übersteigen darf. Der Aufsichtsrat hält Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung grundsätzlich für sinnvoll und hat diese in der folgenden Form implementiert: In den Dienstverträgen der drei amtierenden Vorstandsmitglieder sind Höchstgrenzen für die variablen Vergütungsbestandteile vorgesehen, die sich aus der Systematik der Vergütung ergeben und vom Aufsichtsrat kontrolliert werden. Der Aufsichtsrat kann den variablen Bonus für das jeweilige Vorstandsmitglied bei Übertreffen der Jahresziele nach freiem Ermessen auf bis zu 120 % des Zielbetrags erhöhen. Allerdings darf der variable Bonus 80 % des Festgehalts nicht übersteigen; dies gilt auch, wenn die Zielerreichung über 100 % liegt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Phantom Stocks. Über die Anzahl der zu gewährenden Phantom Stocks entscheidet der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen. Der bei Ausübung der Phantom Stocks zu gewährende Barausgleich ist jedoch auf das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock begrenzt. Der über den Zeitraum eines Jahres aus den Phantom Stocks Programmen zu gewährende Barausgleich darf zudem den Betrag des jährlichen Festgehalts nicht übersteigen. Das gilt auch, wenn während eines Jahres Ausübungstranchen fällig werden, die aus den Phantom Stocks Programmen verschiedener Jahre herrühren. Diese Grenze gilt Seite 70 von 93 nicht im Fall einer vorzeitigen Ausübung der Phantom Stocks bei Vorliegen eines Übernahmeangebots oder nach Kontrollwechsel (siehe oben). Die Vergütung, die das jeweilige Vorstandsmitglied maximal im Laufe eines Jahres erhalten kann (fixe und variable Vergütung einschließlich Nebenleistungen, einer möglichen Sonderzahlung und Versorgungsbeiträgen) ist auf das 3,5-fache des jeweils festgesetzten Festgehalts begrenzt. Etwaige Abfindungen und Zahlungen unter dem Phantom Stock Programm bei vorzeitiger Ausübung der Phantom Stocks nach Kontrollwechsel unterfallen nicht der Höchstgrenze. Eine etwaige vom Aufsichtsrat gewährte einmalige Sonderzahlung darf höchstens die Hälfte des Festgehalts betragen und unterliegt der Gesamtgrenze der Vergütung, die das Vorstandsmitglied maximal im Laufe eines Jahres erhalten kann.
2 Feste Vergütung
Die feste, erfolgsunabhängige, jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder wird in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines Monats gezahlt, und zwar letztmalig für den vollen Monat, in dem der Dienstvertrag endet. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen.
Die vertraglich vereinbarte jährliche Festvergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 betrug 440.000 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, 300.000 € für Herrn Markus Ehret und 300.000 € für Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger. Sämtliche Vorstandsmitglieder verzichteten auf 20 % ihrer jeweiligen Festvergütung für die Monate April, Mai und Juni 2020 aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Die im Geschäftsjahr 2020 den Vorstandsmitgliedern bezahlte feste Vergütung betrug daher 418.000 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, 285.000 € für Herrn Markus Ehret und 285.000 € für Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger und somit insgesamt 988.000 €.
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3 Kurzfristige variable Vergütung
Zusätzlich zu dem Festgehalt gewährt die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern eine einjährig zu bemessende, variable Brutto-Vergütung (Bonus), deren Höhe der Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr auf der Grundlage von jährlich neu vereinbarten Zielvereinbarungen festlegt. Die kurzfristige variable Vergütung wird aufgrund von zu Beginn des Jahres getroffenen Zielvereinbarungen und der jeweiligen Zielerreichung zum Ende des Geschäftsjahres festgelegt. Die tatsächliche Zielerreichung soll vom Aufsichtsrat zu Beginn des folgenden Geschäftsjahres festgelegt werden.
Die ursprünglich festgesetzten operativen, finanziellen und strategischen Ziele für den Vorstand betraf z.B. die Gewinnung neuer Aufträge und Kundengruppen, Senkung von Herstellkosten bei Produkten, Überarbeitung von Strategien in Teilmärkten zur Ausweitung von Marktanteilen, die Erhöhung der Profitabilität der Gesellschaft, die Sicherung der Liquidität und Umsetzung der Refinanzierung u.a.
Die Corona-Pandemie hat die Verfolgung einzelner Ziele obsolet werden lassen. Im Fokus stand der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Produktion und Lieferfähigkeit an den Standorten. Der Vorstand hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass er trotz einer formal höheren Zielerreichung vor dem Hintergrund der allgemeinen Situation mit einer einheitlich festgelegten Zielerreichung von 25% einverstanden sei. Der Aufsichtsrat hat daraufhin am 11. Februar 2021 entschieden, dass angesichts des Einsatzes des Vorstands während der Krise, der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und den individuellen Leistungen, der Bonus einheitlich auf der Grundlage einer Zielerreichung von 25% festgesetzt werden soll.
Die für das Geschäftsjahr 2020 gewährte variable Vergütung betrug damit 73.250 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, 46.667 € für Herrn Markus Ehret und 46.667 € für Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger, insgesamt also 166.584 €. Eine Auszahlung der gewährten Vergütung ist bis zur Veröffentlichung des vorliegenden Berichts noch nicht erfolgt.
4 Langfristige variable Vergütung (Phantom Stocks)
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG gewährt den Mitgliedern des Vorstands jedes Jahr Phantom Stocks nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen Phantom Stocks Programms. Im Geschäftsjahr 2020 gewährte die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern insgesamt 350.000 (Vorjahr: 250.000) Phantom Stocks, davon Seite 72 von 93 150.000 Stück an Herrn Dr.- Ing. Stefan Rinck (Vorjahr: 150.000) und 100.000 Stück jeweils an Herrn Markus Ehret (Vorjahr: 100.000) und Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger (Vorjahr: 0). Der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung dieser virtuellen Aktien betrug 3,920 € pro Phantom Stock (Vorjahr: 3,443 €). Damit hält der Vorstand einschließlich der im Geschäftsjahr 2020 ausgegebenen 350.000 Phantom Stocks am Ende des Geschäftsjahres 2020 1.212.500 Phantom Stocks.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden seitens des Vorstands keine Phantom Stocks aus den Programmen der Vorjahre ausgeübt.
Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck hielt am Ende des Geschäftsjahres 2020 662.500 virtuelle Aktien, die sich wie folgt zusammensetzen:
(i) 62.500 verbliebene virtuelle Aktien aus dem Programm 2016,
(ii) 150.000 virtuelle Aktien aus dem Programm 2017,
(iii) 150.000 im Geschäftsjahr 2018 gewährte virtuelle Aktien,
(iv) 150.000 im Geschäftsjahr 2019 gewährte virtuelle Aktien und
(v) 150.000 im Geschäftsjahr 2020 gewährte virtuelle Aktien.
Herr Markus Ehret hielt am Ende des Geschäftsjahres 2020 450.000 virtuelle Aktien, die sich wie folgt zusammensetzen:
(i) 50.000 verbliebene virtuelle Aktien aus dem Programm 2016,
(ii) 100.000 virtuelle Aktien aus dem Programm 2017,
(iii) 100.000 im Geschäftsjahr 2018 gewährte virtuelle Aktien,
(iv) 100.000 im Geschäftsjahr 2019 gewährte virtuelle Aktien und
(v) 100.000 im Geschäftsjahr 2020 gewährte virtuelle Aktien.
Herr Dr. rer. nat. Christian Strahberger hielt am Ende des Geschäftsjahres 2020 100.000 virtuelle Aktien, die aus den 100.000 im Geschäftsjahr 2020 gewährten virtuellen Aktien bestehen.
Die periodengerechte Verteilung des beizulegenden Zeitwerts der virtuellen Aktien führte im Geschäftsjahr 2020 zu einem Aufwand in Höhe von 70.557 €. Auf die virtuellen Aktien von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck entfällt ein Aufwand in Höhe von 17 T€ (Vorjahr: Ertrag 482 T€), auf die virtuellen Aktien von Herrn Markus Ehret entfällt ein Aufwand in Höhe von 4 T€ (Vorjahr: Ertrag 358 T€) und auf die virtuellen Aktien von Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger ein Aufwand in Höhe von 49 T€ (Vorjahr: Aufwand 0 T€).
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5 Sonstige Vergütung
Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke und Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern.
Die sonstige Vergütung im Geschäftsjahr 2020 betrug 48 T€ für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, 27 T€ für Herrn Markus Ehret und 12 T€ für Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger.
Für die Tätigkeiten als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bezogen die Vorstände im Geschäftsjahr 2020 keine zusätzliche Vergütung. Ein pauschaler Anteil in Höhe von 15 % der Festvergütung und der einjährigen variablen Vergütung gilt als Vergütung für diese Tätigkeiten.
6. Pensionszusagen
Die Vorstandsmitglieder erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des dienstvertraglichen Bruttojahresfestgehalts. Diese Form der Altersversorgung erlaubt es der Gesellschaft, den jährlichen – und folglich auch den langfristigen – Aufwand zuverlässig zu berechnen.
Die Höhe der Leistungszusage wurde auf der Basis eines in etwa angestrebten Versorgungsniveaus, einer hypothetischen Bestellungsdauer und der erwarteten Zinsentwicklung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen als Prozentsatz der Festvergütung berechnet. Das tatsächliche Versorgungsniveau steht bei einer beitragsorientierten Leistungszusage jedoch nicht fest, da es von der Dauer der Vorstandszugehörigkeit und der Zinsentwicklung abhängt.
Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck seit 1. Januar 2012 59,97 %, für Herrn Markus Ehret seit 1. Januar 2018 31,58 % und für Herrn Dr.## III. Individuelle Vergütung
Die den Vorstandsmitgliedern gewährte Gesamtvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 3.184 T€ (Min.: 1.538 T€, Max.: 4.195 T€) (Vorjahr: 2.614 T€). Die gewährte Gesamtvergütung bezieht sich auf einen Zielerreichungsgrad der Vorstandsmitglieder von jeweils 100 %. Zur tatsächlich gewährten variablen Vergütung verweisen wir auf Ziffer 3 des Vergütungsberichts. Der Anstieg der Gesamtvergütung im Vorjahresvergleich ist ausschließlich auf die Erweiterung des Vorstands im November 2019 zurückzuführen. Von der Gesamtvergütung entfielen 988 T€ (Vorjahr: 790 T€) auf fixe, erfolgsunabhängige und 666 T€ (Min.: 0 T€; Max.: 790 T€) (Vorjahr: 511 T€) auf variable, einjährige erfolgsbezogene Vergütungskomponenten; 87 T€ (Vorjahr: 76 T€) entfielen auf erfolgsunabhängige Sachbezüge und sonstige Leistungen sowie 464 T€ (Vorjahr: 376 T€) auf den Versorgungsaufwand. Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2020 gewährten virtuellen Aktien (Phantom Stocks) beliefen sich auf insgesamt 350.000 Stück (Vorjahr: 250.000 Stück) bei einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung (Gewährungswert) von 3,920 € je Phantom Stock (Vorjahr: 3,443 €).
IV. Leistungszusagen im Fall der Beendigung der Tätigkeit und von Dritten, Change of Control-Klauseln
1. Abfindungsregelungen
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfindung, deren Höhe auf zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts unter Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung. Wenn die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstandsdienstvertrages weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft besteht kein Anspruch auf Abfindung.
2. Leistungszusagen Dritter
Keinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt.
3. Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control- Klauseln)
Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Die Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG haben im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht, das sie berechtigt, ihr Dienstverhältnis innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Kontrollwechsel jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten außerordentlich zu kündigen. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG.
Endet der Dienstvertrag, weil ein Vorstandsmitglied das Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel nicht verlängert wird, so hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe der Summe (i) des zuletzt gezahlten Festgehalts für drei Jahre, (ii) der Summe der variablen Vergütungen (Boni), die für die letzten drei Jahre gezahlt wurden, sowie (iii) der Zuführung der Altersversorgung für drei Jahre. Ein Anspruch auf Sondervergütung besteht nur, wenn der Dienstvertrag zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Die Dienstverträge sehen zudem vor, dass der Anspruch auch für den Fall der Beurlaubung oder der Kündigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft nach einem Kontrollwechsel besteht.
Innerhalb der Laufzeit der Phantom Stocks Programme können Optionsrechte aus den Phantom Stocks auch vorzeitig, d.h. auch außerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums und vor Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden, sobald für die Aktien der Gesellschaft (i) ein Übernahmeangebot im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht worden ist oder (ii) eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. In diesen Fällen können alle Phantom Stocks ausgeübt werden, unabhängig vom Erreichen des Erfolgsziels.
B. Vergütung des Aufsichtsrates
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in § 11 der Satzung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 €, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat führen, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere feste Vergütung. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge etwaig entfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Die vertraglich vereinbarte Gesamtvergütung des Aufsichtsrates lag im Geschäftsjahr 2020 bei 172.350 € (Vorjahr: 172.000 €) zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 27.576 € (Vorjahr: 32.680 €). Ebenso wie der Vorstand verzichteten sämtliche Aufsichtsratsmitglieder auf 20 % ihrer Aufsichtsratsbezüge für die Monate April, Mai und Juni 2020, um damit ein Zeichen der Solidarität an die Belegschaft in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zu setzen. Die im Geschäftsjahr 2020 den Aufsichtsratsmitgliedern bezahlte Gesamtvergütung betrug daher 163.934 €.
Im Einzelnen haben die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 Anspruch auf folgende Vergütungen:
| Gesamt 2020 (in T€) | Gesamt 2019 (in T€) | |
|---|---|---|
| Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz | 76 3) | 80 |
| Dr. Silke Landwehrmann | 50 1) 3) | 16 |
| WP/StB Christine Kreidl | 0 2) | 36 |
| Dr. rer. nat. Rolf Blessing | 38 3) | 40 |
| Gesamt | 164 3) | 172 |
1) Zum 11. August 2019 vom Amtsgericht Aschaffenburg als Mitglied des Aufsichtsrats der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bestellt. Sowie mit Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 neu bestellt.
2) Zum 10. August 2019 aus dem Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ausgeschieden.# 3) Enthält Verzicht auf 20 % der Aufsichtsratsbezüge für die Monate April, Mai und Juni 2020
Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Berichtsjahr keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erhalten.
C. Vorschuss und Kreditgewährungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Die Gesellschaft hat den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr keine Vorschüsse und keine Kredite gewährt.
ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN NACH §§ 289A S. 1, 315A S. 1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT
1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Zum 31. Dezember 2020 betrug das Grundkapital der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 8.896.527,00 €, eingeteilt in 8.896.527 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht; sämtliche Aktien sind Stammaktien. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist gemäß § 6.4 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien gemäß § 6.5 der Satzung der Gesellschaft abweichend von § 60 AktG bestimmt werden.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien der Gesellschaft bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind gemäß den gesetzlichen Regelungen, die für auf den Inhaber lautende Stückaktien gelten, frei handelbar.
3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital im Umfang von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Investoren, die durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt die Stimmrechtsschwellen gemäß § 33 WpHG an einem börsennotierten Unternehmen erreichen, über- oder unterschreiten, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 war nach Kenntnis der Gesellschaft nur Triumph Science and Technology Group Co., Ltd. („Triumph“) direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der Stimmrechte an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beteiligt, und zwar mit 16,75 % der Stimmrechte. Die von der Triumph gehaltenen Stimmrechte werden den folgenden Meldepflichtigen zugerechnet: Volksrepublik China und China National Building Material Group Co., Ltd („CNBM“).
4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, bei denen die Arbeitnehmer ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar selbst ausüben, bestehen nicht.
6. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; Satzungsänderungen
Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der §§ 84, 85 AktG. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Er kann gemäß § 84 AktG und § 7.1 der Satzung der Gesellschaft einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Es können gemäß § 7.1 der Satzung der Gesellschaft stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG erfolgt die Änderung der Satzung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, sofern nicht die Satzung eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. Gemäß § 15.2 der Satzung der Gesellschaft genügt in den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert und sofern nicht durch das Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Der Aufsichtsrat ist nach § 5.2 und § 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals.
7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien
7.1. Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrates bis zum 27. Juni 2023 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.448.263,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/1). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Diese Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 neugefasst, sodass das Bezugsrecht ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann.
(1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen:
(2) soweit es erforderlich ist, um Inhaber oder Gläubigern von Optionsrechten oder von Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach der Ausübung von Aktienlieferungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten zustünde:
(3) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen. Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen:
(4) wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der anteilige Betrag der nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft Zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder - sofern dieser Betrag niedriger ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt:
(5) soweit es erforderlich ist, eine Prospektpflicht zu vermeiden, welche sich aus der Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen ergibt, sofern
(i) die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet,
(ii) die Erlöse aus diesen ausgegeben neuen Aktien zur Ablösung von Finanzverbindlichkeiten, beispielsweise der Anleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft mit WKN A2AA5H (ISIN: DE000A2AA5H5), verwendet werden, und
(iii) der anteilige Betrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft Zwanzig von Hundert (20 %) des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt.
Auf die beiden vorgenannten Begrenzungen von 10 % bzw. 20 % sind diejenigen Aktien anzurechnen, die von der Gesellschaft gegebenenfalls während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert worden sind. Auf die 10 %-Grenze sind ferner Aktien anzurechnen, in Bezug auf die aufgrund von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben worden sind, ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Aktienlieferungsrecht besteht.
7.2. Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 4.448.263,00 € durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/1). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 20.# Mai Seite 83 von 93
2020 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.
7.3. Ermächtigung zum Rückkauf
Befugnisse des Vorstands, Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, bestehen nicht.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen
Gemäß den Anleihebedingungen der von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Juli 2016 ausgegebenen Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 12.000.000,00 € sind Anleihegläubiger im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, ihre Schuldverschreibungen zu kündigen und deren unverzügliche Rückzahlung oder, nach Wahl der Gesellschaft, deren Ankauf durch die Gesellschaft oder einen Dritten zu einem Preis von 105,00 € je Schuldverschreibung zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Anleihegläubiger müssen die Put-Option innerhalb eines Zeitraums („Put- Ausübungszeitraum”) von 30 Tagen, nachdem die Mitteilung über den Kontrollwechsel veröffentlicht wurde, ausüben. Eine Ausübung der Put-Option wird jedoch nur wirksam, wenn innerhalb des Put-Ausübungszeitraums bei der Gesellschaft Put-Ausübungserklärungen von Anleihegläubigern im Gesamtbetrag von mindestens 25 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen eingegangen sind.
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
(i) die Gesellschaft erlangt Kenntnis davon, dass eine Person oder gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG der rechtliche oder wirtschaftliche Seite 84 von 93 Eigentümer (direkt oder indirekt) von mehr als 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft geworden ist bzw. sind; oder
(ii) die Verschmelzung der Gesellschaft mit einer oder auf eine dritte Person oder die Verschmelzung einer dritten Person mit oder auf die Gesellschaft, außer im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, in deren Folge die Inhaber von 100 % der Stimmrechte der Gesellschaft wenigstens die Mehrheit der Stimmrechte an dem überlebenden Rechtsträger unmittelbar nach einer solchen Verschmelzung halten.
9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sehen für den Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht der Vorstandsmitglieder vor. Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds nach einem Kontrollwechsel, weil das Vorstandsmitglied sein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder wird der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel nicht verlängert, vorausgesetzt, der Dienstvertrag hat im Fall der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten, so hat das jeweilige Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Sonderzahlung. Dasselbe gilt für den Fall der Beurlaubung oder der Kündigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft nach Kontrollwechsel. Diese Sonderzahlung ist in ihrer Höhe begrenzt. Eine nähere Beschreibung der Change of Control-Klauseln und der Entschädigungsleistungen ist im Vergütungsbericht unter IV. 3. enthalten.
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Jahresabschluss nach HGB
Der hälftige Verzehr des Grundkapitals nach HGB ist im Geschäftsjahr 2017 eingetreten und wurde zum 21. September 2017 gemeldet. Die außerordentliche Hauptversammlung erfolgte am 29. November 2017. Der Vorstand hat in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. Oktober 2021 nochmals über den Verlust des Grundkapitals nach HGB der Muttergesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG berichtet. Dabei wurden die Hintergründe zum Verzehr des Eigenkapitals dargestellt, die im Wesentlichen in den zeitlichen Verschiebungen der Umsatzrealisierung in HGB und IFRS sowie in den operativen Verlusten aufgrund der Unterauslastung der Organisation in den vergangenen Jahren beruhten. Zum 31. Dezember 2020 betrug der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag -82,1 Mio. € (Vorjahr: -47,5 Mio. €). Die Entwicklung des handelsrechtlichen Eigenkapitals ist insbesondere von den verbleibenden Abnahmen der Anlagen der Fabrik in Meishan, China, sowie der Abarbeitung und Abnahme weiterer Großprojekte in den Segmenten Solar sowie Life Science abhängig. Darüber hinaus ist langfristig die planmäßige Entwicklung weiterer künftiger Großprojekte über die kommenden Jahre notwendig. Die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der ersten beiden CIGS-Fabriken des Kunden CNBM sowie die Verschiebung weiterer signifikanter Projekte in den vergangenen Geschäftsjahren haben wesentlich dazu beigetragen, dass eine Erholung des Eigenkapitals bis dato noch nicht eingetreten ist. Der Vorstand rechnet jedoch langfristig mit der Rückkehr zu einer positiven Eigenkapitalgröße. Darüber hinaus prüft der Vorstand derzeit weitere Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Zu den Risiken und Maßnahmen in Bezug auf die weitere Fortführung der Gesellschaft verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht.
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Im Folgenden wird auf die Effekte mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen. Aufgrund der COVID-19 Pandemie waren signifikante Verschiebungen bei der Abarbeitung nahezu aller Projekte im Geschäftsjahr 2020 zu verzeichnen. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft. Geplante Endabnahmen vieler Projekte, insbesondere von Maschinen aus den CIGS- Großaufträgen von CNBM mussten ins Geschäftsjahr 2021 verschoben werden. Insgesamt erzielte die Gesellschaft im Berichtsjahr Umsätze in Höhe von 54,2 Mio. € (Vorjahr: 91,8 Mio. €).
Der Umsatz im Geschäftsbereich Solar betrug 33,4 Mio. € gegenüber 56,4 Mio. € im Vorjahresvergleich. Die Erlöse im Geschäftsbereich Life Science lagen mit 16,1 Mio. € ebenfalls unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 23,9 Mio. €).
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Im Geschäftsbereich Halbleiter lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr bei 4,4 Mio. € (Vorjahr: 11,3 Mio. €).
Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistung) in Höhe von 30,3 Mio. € (Vorjahr: 87,0 Mio. €) war gleichermaßen rückläufig.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 6,2 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) sind hauptsächlich periodenfremde Erträge in Höhe von 4,4 Mio. € enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (4,2 Mio. €) resultieren.
Der Materialaufwand verringerte sich von 50,4 Mio. € auf 22,4 Mio. €. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand / Gesamtleistung) beträgt damit 74,2 % (Vorjahr: 57,9 %). Der Anstieg der Materialaufwandsquote ist im Wesentlichen bedingt durch Einmaleffekte aus der Wertberichtigung von Vorratsvermögen aufgrund der deutlich rückläufigen Geschäftstätigkeit und damit verbundenen verminderter Verwertungsmöglichkeiten sowie weniger Endabnahmen von Kundenaufträgen.
Der Personalaufwand in Höhe von 24,2 Mio. € (Vorjahr: 28,0 Mio. €) war im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig. Gründe hierfür waren im Wesentlichen positive Effekte aus der Erstattung von Gehaltszahlungen im Rahmen des am 1. April 2020 beantragten Kurzarbeitsprogramms. Darüber hinaus lagen die Personalaufwendungen aus der erfolgsabhängigen Vergütung deutlich unter dem Vorjahr. Im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigte die SINGULUS TECHNOLGIES AG im Jahresdurchschnitt 329 festangestellte Mitarbeiter (Vorjahr: 332 Mitarbeiter).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 13,4 Mio. € (Vorjahr: 16,5 Mio. €) sind größtenteils Rechts-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten, Raum- und Gebäudekosten, Kosten für Transport und Verpackung, Reise- und Bewirtungskosten sowie sonstige Mietaufwendungen enthalten. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).
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Das Zinsergebnis war mit -2,9 Mio. € negativ (Vorjahr: -2,8 Mio. €). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen lagen mit -2,9 Mio. € leicht über Vorjahresniveau (Vorjahr: -2,8 Mio. €). Im Einzelnen betrugen die Zinsaufwendungen aus begebenen Schuldverschreibungen in 2020 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Aus dem in 2019 aufgenommenen, vorrangig besicherten Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. €, resultierten Zinsaufwendungen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €).
Im Ergebnis ergab sich ein Jahresfehlbetrag von -34,6 Mio. € (Vorjahr: -17,6 Mio. €).
Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich mit 113,9 Mio. € zum 31. Dezember 2020 über Vorjahresniveau (Vorjahr: 92,9 Mio. €).
Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 14 % und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 15,7 Mio. € (Vorjahr: 23,6 Mio. €). Die Sachanlagen betragen 8,2 Mio. € (Vorjahr: 11,6 Mio. €). Der Rückgang ist hauptsächlich auf außerplanmäßige Abschreibungen im Zusammenhang mit der Neubewertung einer Testanlage zurückzuführen. Weiterhin sind immaterielle Vermögensgegenstände (0,9 Mio. €, Vorjahr: 5,4 Mio. €) enthalten. Der Rückgang um 4,5 Mio. € auf 0,9 Mio. € resultiert zum Teil aus einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 1,2 Mio. € sowie aus planmäßiger Abschreibungen in Höhe von 3,3 Mio. €.
Die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 152,6 Mio. € überstiegen das Vorratsvermögen (91,2 Mio. €) zum Ende des Berichtsjahres. Der übersteigende Betrag wird passivisch innerhalb der Verbindlichkeiten (61,3 Mio. €) ausgewiesen.Die erhaltenen Anzahlungen resultieren im Wesentlichen aus den Aufträgen im Segment Solar. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1,5 Mio. € und haben sich im Vergleich zum Vorjahr vermindert (-0,9 Mio. €). Die liquiden Mittel waren im Geschäftsjahr rückläufig. Zum 31. Dezember 2020 betrugen diese 9,6 Mio. € (Vorjahr: 15,6 Mio. €). Hiervon sind im Rahmen von Sicherheitshinterlegungen insgesamt 4,8 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt (Vorjahr: 4,4 Mio. €). Die verfügbaren liquiden Mittel lagen damit zum Ende des Berichtsjahrs bei 4,8 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €).
Das Eigenkapital verringerte sich im Berichtsjahr weiter um 34,6 Mio. €. Damit weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Berichtsjahresende einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 82,1 Mio. € aus (Vorjahr: 47,5 Mio. €). Im Hinblick auf die Erwartung der Gesellschaft zur weiteren Entwicklung des Eigenkapitals nach HGB verweisen wir auf die Ausführungen zu Beginn dieses Kapitels.
Zum 31. Dezember 2020 beträgt das Fremdkapital 113,9 Mio. € (Vorjahr: 92,9 Mio. €). Die Rückstellungen liegen leicht unter Vorjahresniveau und belaufen sich auf 20,2 Mio. € zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 24,4 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen betragen zum 31. Dezember 2020 insgesamt 6,7 Mio. € (Vorjahr: 11,5 Mio. €). Hierin sind im Wesentlichen Personalrückstellungen (3,4 Mio. €), Gewährleistungsrückstellungen (0,1 Mio. €), Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit der Unterauslastung eines gemieteten Gebäudes (1,2 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (0,8 Mio. €) sowie Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (0,2 Mio. €) enthalten.
Die Verbindlichkeiten lagen mit 93,7 Mio. € zum 31. Dezember 2020 über Vorjahresniveau (68,5 Mio. €). Hierin enthalten sind erhaltene Anzahlungen. Diese wurden mit den Vorräten verrechnet. Der übersteigende Betrag wird passivisch innerhalb der Verbindlichkeiten (61,3 Mio. €) ausgewiesen. Die Anleiheverbindlichkeit beläuft sich unverändert auf 12,0 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich von 7,8 Mio. € im Vorjahr auf 6,2 Mio. € zum 31. Dezember 2020. Darüber hinaus bestehen sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen in Höhe von 6,6 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €). Diese resultieren in voller Höhe aus den Leasingverbindlichkeiten für das Büro- und Produktionsgebäude am Sitz der Gesellschaft.
Prognose für das Geschäftsjahr 2023 und 2024 sowie Zahlen für das Geschäftsjahr 2021 und vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2022 der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB
Die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern¹ nach HGB für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Grund hierfür waren Verschiebungen der Zeitpläne bei nahezu allen Projekten im Hinblick auf die Montage und Inbetriebnahme im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie. Insgesamt rechnete die SINGULUS TECHNOLOGIS AG nach HGB für das Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse innerhalb einer Bandbreite von 145,0 Mio. € bis 165,0 Mio. €. Das Ergebnis vor Steuern sollte innerhalb einer Bandbreite von 24,0 Mio. € bis 30,0 Mio. € liegen. Im Berichtsjahr 2020 erzielte Gesellschaft jedoch Umsätze in Höhe von 54,2 Mio. € und einen Jahresfehlbetrag von -34,6 Mio. €. Die Prognoseverfehlung ist auf die verzögerte Endabnahme der Maschinen des CIGS-Großauftrags von CNBM am Fertigungsstandort in Meishan zurückzuführen.
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 erwartete die Gesellschaft noch ein positives Ergebnis vor Steuern nach HGB in einer Bandbreite von 14 bis 19 Mio. € sowie Umsatzerlöse zwischen 140 bis 160 Mio. €. Die Endabnahme der Maschinen des CIGS-Großauftrags von CNBM am Fertigungsstandort in Meishan verzögerte sich jedoch noch über 2022 hinaus. Dadurch liegen die Umsatzerlöse nach HGB bei 43,2 Mio. € und das Periodenergebnis nach HGB bei -21,7 Mio. €.
Das Geschäftsjahr 2022 liegt ebenfalls hinter den Erwartungen. Nach vorläufigen, ungeprüften Zahlen erreicht die Gesellschaft hier ein Umsatz 47,2 Mio. € und ein Periodenergebnis nach HGB von -10,0 Mio. €. Zu Beginn von 2022 wurden Umsatzerlöse zwischen 180 und 200 Mio. € und ein Ergebnis vor Steuern zwischen 34 und 38 Mio. € erwartet. Die Prognoseverfehlung ist auf die verzögerte Endabnahme der Maschinen des CIGS-Großauftrags von CNBM am Fertigungsstandort in Meishan und Xuzhou zurückzuführen. Die Entwicklung der COVID-19 Pandemie im ersten Halbjahr 2021 sowie gestörte Lieferketten insbesondere im zweiten Halbjahr 2021 erschwerten die Erholung gegenüber dem Geschäftsjahr 2020. Im Segment Solar blieb die Abarbeitung des Auftrags für den Standort Xuzhou hinter den Erwartungen zurück. Die Anlagen werden daher voraussichtlich in 2023 vom Kunden abgenommen und dann gemäß HGB, zu Umsatz und Ergebnis wesentlich beitragen.
Für das Geschäftsjahr 2023 prognostiziert die Gesellschaft jedoch steigende Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr 2022. Insgesamt rechnen wir für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach HGB aufgrund der anstehenden finalen Abnahmen für das Geschäftsjahr 2023 mit Umsatzerlösen innerhalb einer Bandbreite von 180,0 Mio. € bis 200,0 Mio. €. Das Ergebnis vor Steuern² soll im niedrigen zweistelligen Millionenbereich liegen.
Für 2024 gehen wir infolge von geplanten Großprojekten in den Segmenten Solar und Life Science weiter starken Umsatzniveau auf Vorjahresniveau aufgrund der außergewöhnlich hohen Anzahl an Endabnahmen aus. Für das Ergebnis vor Steuern² für 2024 rechnet die Gesellschaft mit einem deutlichen positiven Ergebnis ebenfalls im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Bezüglich der Auswirkung der COVID-19 Pandemie sowie des Russland-Ukraine- Krieges auf die Gesellschaft wird auf den Ausblick des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns verwiesen.
¹ Das Ergebnis vor Steuern ist definiert aus Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag abzüglich sonstige Steuern und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
² Das Ergebnis vor Steuern ist definiert aus Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag abzüglich sonstige Steuern und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F BZW. § 315D HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB sowie das Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung der Leitungs- und Überwachungsorgane des Unternehmens ist mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst und auf der Webseite der Gesellschaft unter www.singulus.de/de/investor-relations/corporate-governance.html zugänglich.
Kahl am Main, 6. April 2023
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Der Vorstand
Dr.-Ing. Stefan Rinck
Dipl.-Oec. Markus Ehret
³ Nicht geprüfte Aussagen
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS NACH §§ 297 ABS. 2 S. 4, 315 ABS. 1 S. 5 HGB
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss nach IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns vermittelt, der zusammengefasste Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Kahl am Main, 6. April 2023
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Der Vorstand
Bilanz zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019
Aktiva
| Anmerkung Nr. | 31.12.2020 Mio. € | 31.12.2019* Mio. € | 01.01.2019* Mio. € |
|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9,8 | 14,8 | 13,5 |
| Verfügungsbeschränkte Finanzmittel | 4,8 | 4,4 | 14,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3,2 | 5,8 | 6,1 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 3,7 | 12,2 | 25,9 |
| Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 3,9 | 6,4 | 9,0 |
| Summe Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 10,8 | 24,4 | 41,0 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 5,4 | 8,8 | 7,9 |
| Unfertige Erzeugnisse | 3,0 | 6,7 | 9,2 |
| Summe Vorräte | 8,4 | 15,5 | 17,1 |
| Summe kurzfristiges Vermögen | 33,8 | 59,1 | 85,9 |
| Sachanlagen | 12,0 | 15,6 | 10,7 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 5,2 | 9,5 | 6,0 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 6,7 | 6,7 | 6,7 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0,6 | 0,4 | 0,3 |
| Latente Steueransprüche | 0,2 | 0,0 | 0,0 |
| Summe langfristiges Vermögen | 24,7 | 32,2 | 23,7 |
| Summe Aktiva | 58,5 | 91,3 | 109,6 |
- Vorjahresbeträge angepasst (siehe Konzernanhang Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Passiva
| Anmerkung Nr. | 31.12.2020 Mio. € | 31.12.2019* Mio. € | 31.12.2019* Mio. € |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6,5 | 8,3 | 18,5 |
| Erhaltene Anzahlungen | 2,7 | 2,6 | 1,0 |
| Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen | 21,4 | 4,0 | 10,7 |
| Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Darlehen | 4,0 | 4,0 | 0,0 |
| Finanzierungsverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung | 12,7 | 0,8 | 0,9 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 2,4 | 2,4 | 1,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6,4 | 9,1 | 11,3 |
| Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen | 0,2 | 0,2 | 0,6 |
| Steuerrückstellungen | 0,5 | 0,9 | 0,5 |
| Sonstige Rückstellungen | 6,0 | 9,9 | 8,2 |
| Summe kurzfristige Schulden | 62,8 | 42,2 | 52,8 |
| Finanzierungsverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung | 0,0 | 12,0 | 12,0 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 5,4 | 7,3 | 3,8 |
| Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen | 0,0 | 0,0 | 1,5 |
| Pensionsrückstellungen | 17,0 | 16,2 | 13,9 |
| Latente Steuerschulden | 0,6 | 3,4 | 3,3 |
| Summe langfristige Schulden | 23,0 | 38,9 | 34,5 |
| Summe Schulden | 85,8 | 81,1 | 87,3 |
| Gezeichnetes Kapital | 8,9 | 8,9 | 8,9 |
| Kapitalrücklage | 19,8 | 19,8 | 19,8 |
| Sonstige Rücklagen | -5,0 | -3,7 | -2,3 |
| Gewinnrücklagen | -51,0 | -14,8 | -4,1 |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | -27,3 | 10,2 | 22,3 |
| Summe Eigenkapital | -27,3 | 10,2 | 22,3 |
| Summe Passiva | 58,5 | 91,3 | 109,6 |
- Vorjahresbeträge angepasst (siehe Konzernanhang Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Übersicht der Veränderung des Eigenkapitals (IFRS)
| 1.1. - 31.12. 2020 | 2019* | Anmerkung Nr. | Mio. € | in % | Mio. € | |
|---|---|---|---|---|---|---|
Anmerkung 1 - Allgemeine Informationen
Der Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main, (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES AG" genannt) und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES", "Gesellschaft" oder "Konzern" genannt). Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 6649 eingetragen. Der Konzernabschluss ist in EURO (€) aufgestellt. Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen € (Mio. €) angegeben. Durch die Angabe in Mio. € können Rundungsdifferenzen entstehen.
Der Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften, aufgestellt. Die Bezeichnung „IFRS“ umfasst sämtliche, von der EU übernommenen, am Bilanzstichtag verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2020 verbindlich anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretation Committee (IFRS IC) – vormals Standing Interpretations Committee (SIC) und International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) wurden ebenfalls angewendet. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit des Konzernabschlusses werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen.
Der hälftige Verzehr des Grundkapitals nach HGB ist im Geschäftsjahr 2017 eingetreten und wurde zum 21. September 2017 gemeldet. Die außerordentliche Hauptversammlung erfolgte am 29. November 2017. Der Vorstand hat in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. Oktober 2021 nochmals über den Verlust des Grundkapitals nach HGB der Muttergesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG berichtet. Dabei wurden die Hintergründe zum Verzehr des Eigenkapitals dargestellt, die im Wesentlichen in den zeitlichen Verschiebungen der Umsatzrealisierung in HGB und IFRS sowie in den operativen Verlusten aufgrund der Unterauslastung der Organisation in den vergangenen Jahren beruhten. Die Gesellschaft verfügt jedoch aus heutiger Sicht über ausreichend frei verfügbare liquide Mittel zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und bilanziert daher unter der Going Concern Prämisse. Im Zusammenhang mit der Fortführung der Gesellschaft und somit des Konzerns verweisen wir auf die Ausführungen unter Anmerkung 4.
Anmerkung 2 - Geschäftstätigkeit
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut Maschinen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Anwendungsgebiete liegen in der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen Verfahren sowie thermischen Prozesstechniken. Bei allen Maschinen, Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES sein Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik. Neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter, Data Storage (Optical Disc), Dekorative Schichten sowie Medizintechnik werden zusätzliche Arbeitsgebiete erschlossen. Das gesamte Anlagenprogramm der Gesellschaft wird durch ein weltweites Ersatzteil- und Servicegeschäft ergänzt. Im Weiteren verweisen wir auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung unter Anmerkung 6.
Anmerkung 3 - Neue Rechnungslegungsstandards
Verpflichtend anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen
Der International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben in den Vorjahren folgende neue Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht.
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und 2019
| Anmerkung Nr. | Mio. € | Mio. € | 1.1. - 31.12. 2020 | 1.1. - 31.12. 2019* |
|---|---|---|---|---|
| € in % | € in % | Umsatzerlöse (brutto) (6) | 29,9 | |
| Erlösschmälerungen und Vertriebseinzelkosten (24) | -0,4 | |||
| Umsatzerlöse (netto) | 29,5 | |||
| Herstellungskosten des Umsatzes | -35,0 | |||
| Brutto-Ergebnis vom Umsatz | -5,5 | |||
| Forschung und Entwicklung (29) | -10,1 | |||
| Vertrieb und Kundenservice | -10,3 | |||
| Allgemeine Verwaltung (28) | -10,1 | |||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen (30) | -0,6 | |||
| Sonstige betriebliche Erträge (30) | 5,9 | |||
| Wertminderungsaufwendungen (31) | -6,1 | |||
| Summe betriebliche Aufwendungen | -31,3 | |||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -36,8 | |||
| Finanzerträge (32) | 0,0 | |||
| Finanzierungsaufwendungen (32) | -2,1 | |||
| Ergebnis vor Steuern | -38,9 | |||
| Steueraufwand/-ertrag (22) | 2,7 | |||
| Periodenergebnis | -36,2 | |||
| Davon entfallen auf: Anteilseigner des Mutterunternehmens | -36,2 | |||
| Ergebnis je Aktie - unverwässert bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis (in €) (23) | -4,07 | |||
| Ergebnis je Aktie - verwässert bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis (in €) (23) | -4,07 |
* Vorjahresbeträge angepasst (siehe Konzernanhang Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und 2019
| Anmerkung Nr. | Mio. € | Mio. € | 2020 | 2019* |
|---|---|---|---|---|
| Periodenergebnis | -36,2 | |||
| Posten, die nie in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden: | ||||
| Finanzmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionszusagen (19) | -0,9 | |||
| Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können: | ||||
| Wechselkursdifferenzen im laufendem Jahr (21) | -0,4 | |||
| Summe der direkt im sonstigen Ergebnis erfassten Aufwendungen und Erträge | -1,3 | |||
| Gesamtergebnis | -37,5 | |||
| Davon entfallen auf: Anteilseigner des Mutterunternehmens | -37,5 |
* Vorjahresbeträge angepasst (siehe Konzernanhang Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2020 und 2019
| Auf die Anteilseigner des Mutterunter- nehmens entfallendes Eigenkapital | Gezeichnetes Kapital | Kapital- rücklage | Sonstige Rücklagen | Währungs- umrechnungs- rücklage | Gewinn- rücklagen | Finanzmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionszusagen | Sonstige Gewinnrücklagen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| Anmerkung Nr. | (21) | (21) | (21) | (19) | ||||
| Stand zum 1. Januar 2019 vor Korrektur | 8,9 | 19,8 | 3,6 | -5,9 | -6,7 | 19,7 | 22,3 | |
| Korrektur gem. IAS 8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,6 | 2,6 | 2,6 | |
| Stand zum 1. Januar 2019 | 8,9 | 19,8 | 3,6 | -5,9 | -4,1 | 22,3 | 22,3 | |
| Periodenergebnis* | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -10,7 | -10,7 | -10,7 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | -1,4 | -1,4 | -1,4 | |
| Gesamtergebnis* | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | -1,7 | -12,1 | -12,1 | |
| Stand zum 31. Dezember 2019* | 8,9 | 19,8 | 3,9 | -5,9 | -7,6 | 10,2 | 10,2 | |
| Stand zum 1. Januar 2020 | 8,9 | 19,8 | 3,9 | -5,9 | -7,6 | 10,2 | 10,2 | |
| Periodenergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -36,2 | -36,2 | -36,2 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0,0 | 0,0 | -0,6 | 0,0 | -1,3 | -1,3 | -1,3 | |
| Gesamtergebnis | 0,0 | 0,0 | -0,6 | 0,0 | -0,7 | -37,5 | -37,5 | |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 8,9 | 19,8 | 3,3 | -5,9 | -8,3 | -27,3 | -27,3 |
* Vorjahresbeträge angepasst (siehe Konzernanhang Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und 2019
| 2020 | 2019* | |
|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | ||
| Periodenergebnis | -36,2 | -10,7 |
| Berichtigungen zur Überleitung des Periodenergebnisses zu den Einzahlungen/Auszahlungen | ||
| Abschreibungen auf das Anlagevermögen | 10,9 | 4,2 |
| Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | 1,0 | 0,1 |
| Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -0,1 | 0,3 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 3,5 | -1,5 |
| Finanzergebnis | 2,1 | 2,1 |
| Steuerergebnis | -2,7 | 1,1 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2,5 | 0,3 |
| Veränderung der Fertigungsaufträge | 25,8 | 7,0 |
| Veränderung der sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte | 2,2 | 2,7 |
| Veränderung der Vorräte | 1,1 | 1,0 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -2,0 | -10,1 |
| Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten | -2,9 | -0,6 |
| Veränderung der erhaltenen Anzahlungen | 0,0 | 1,7 |
| Veränderung der Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen | 0,0 | -1,9 |
| Veränderung weiterer Rückstellungen | -2,3 | 1,3 |
| Gezahlte Zinsen | -0,2 | -0,2 |
| 0,0 | 38,9 | |
| 0,0 | 7,5 | |
| Nettoeinzahlungen/ -auszahlungen aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | 2,7 | -3,2 |
* Vorjahresbeträge angepasst (siehe Konzernanhang Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
| 2020 | 2019* | |
|---|---|---|
| Cashflow aus dem Investitionsbereich | ||
| Auszahlungen für Investitionen in Entwicklungskosten | -2,4 | -4,9 |
| Auszahlungen für Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen | -0,6 | -0,7 |
| Nettoeinzahlungen/-auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -3,0 | -5,6 |
| Cashflow aus dem Finanzierungsbereich | ||
| Auszahlungen für Anleihezinsen | -1,0 | -0,9 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen | 0,0 | 3,9 |
| Auszahlungen für Darlehenszinsen | -0,5 | -0,3 |
| Auszahlungen für Finanzierungs- Leasingverbindlichkeiten | -2,6 | -2,6 |
| Veränderung der verfügungs- beschränkten Finanzmittel | -0,4 | 9,9 |
| Nettoeinzahlungen/-auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | -4,5 | 10,0 |
| Zu-/Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -4,8 | 1,2 |
| Auswirkungen von Fremdwährungs- umrechnungsdifferenzen | -0,2 | 0,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungs- mitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraumes | 14,8 | 13,5 |
| Zahlungsmittel und zahlungs- mitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraumes | 9,8 | 14,8 |
Zahlungsmittel und zahlungsmitteläquivalente beinhalten Geldanlagen mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten im Erwerbszeitpunkt. Verfügungsbeschränkte Finanzmittel werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Diese Finanzmittel stehen im Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen der Gesellschaft und werden innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus dem Finanzierungsbereich dargestellt.
* Vorjahresbeträge angepasst (siehe Konzernanhang Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)# Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die verpflichtend anzuwenden sind
Diese waren für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Anerkennung durch die EU im Rahmen des sog. Endorsement-Verfahrens anzuwenden:
- Änderungen der Verweise auf den Rahmen in IFRS-Standards
- Änderungen an IFRS 3
- Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7
- Änderungen an IAS 1 und IAS 8
Nachfolgend werden zusammenfassend die für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern relevanten Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beschrieben:
Änderungen der Verweise auf den Rahmen in IFRS-Standards
Das überarbeitete Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt „Status and purpose of the conceptual framework“ sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Dabei sind jetzt Abschnitte zu „The reporting entity und Presentation and disclosure“ enthalten; der Abschnitt „Recognition“ wurde um „Derecognition“ ergänzt. Zudem wurden Inhalte geändert: So wurde beispielsweise die Unterscheidung von „Income“ in „revenues“ einerseits und „Gains“ andererseits aufgegeben. Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards angepasst. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES-AG.
Änderungen an IFRS 3
Mit der Änderung stellt das IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Weiterhin wird im Hinblick auf die Leistungen (Output) nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt; der Verweis auf Kostenreduktionen entfällt. Die neuen Vorschriften enthalten darüber hinaus auch einen optionalen „Konzentrationstest“, der eine vereinfachte Identifikation eines Geschäftsbetriebs ermöglichen soll. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG.
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7
Die Änderungen begründen sich auf bestehende Unsicherheiten im Zusammenhang mit der IBOR-Reform. Nach den vorhandenen Regelungen zum Hedge-Accounting hätten die anstehenden Änderungen der Referenzzinssätze in vielen Fällen eine Beendigung von Sicherungsbeziehungen zur Folge. Nun ist für einen Übergangszeitraum die bilanzielle Fortführung bestehender Hedge-Accounting-Beziehungen möglich. Hierzu sehen die Änderungen punktuell verpflichtende Ausnahmen von den bisherigen Hedge-Accounting-Vorgaben, z.B. zur Beurteilung des highly probable-Kriteriums bei erwarteten Transaktionen im Rahmen von Cashflow-Hedges, vor. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG.
Änderungen an IAS 1 und IAS 8
Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements statt. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG.
Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind
Neben den verpflichtend anzuwendenden neuen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden vom IASB und vom IFRS Interpretations Committee noch weitere Standards und Interpretationen veröffentlicht, die das Endorsement-Verfahren der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Eine Anwendung der nachfolgend aufgeführten Standards erfolgt mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung. Von einer eventuell bestehenden Möglichkeit einer freiwilligen Vorabanwendung wurde im vorliegenden Abschluss kein Gebrauch gemacht. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzernabschluss derzeit geprüft.
Die nachfolgend aufgeführten überarbeiteten und neue Standards sowie Interpretationen haben das EU-Endorsement-Verfahren bereits durchlaufen
Änderungen zu IFRS 4 – Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9
Mit den Änderungen an IFRS 4 sollen die durch den unterschiedlichen Geltungsbeginn des IFRS 9 Finanzinstrumente und des künftigen IFRS 17 Versicherungsverträge bedingten, vorübergehend auftretenden Bilanzierungsfragen geregelt werden. Insbesondere die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 wird dadurch bis 2023 verlängert, um den Geltungsbeginn des IFRS 9 mit dem Geltungsbeginn des neuen IFRS 17 in Einklang zu bringen. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 – Reform der Referenzzinssätze – Phase 2
Die Änderungen der zweiten Phase des IBOR-Reform-Projekts (Änderungen an IFRS 9 Financial Instruments, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures, IFRS 4 Insurance Contracts und IFRS 16 Leases) ergänzen die Vorgaben der ersten Phase des Projekts und setzen grundsätzlich bei dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen anderen Referenzzins an. Im Hinblick auf die Abbildung von Finanzinstrumenten sind insbesondere folgende Aspekte betroffen: Bei Änderungen der vertraglichen Cashflows ist es auf Basis der Anpassungen ggf. nicht erforderlich, den Buchwert von Finanzinstrumenten anzupassen oder auszubuchen. Vielmehr wird unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, den Effektivzinssatz anzupassen, um die Änderung des alternativen Referenzzinssatzes widerzuspiegeln. Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist es auf Basis der Änderungen unter gewissen Voraussetzungen nicht erforderlich, eine für Zwecke des Hedge Accounting designierte Sicherungsbeziehung aufgrund von Anpassungen, die durch die IBOR-Reform ausgelöst werden, zu beenden. Neue Risiken, die sich aus der Reform ergeben, und darüber hinaus, wie der Übergang zu alternativen Referenzsätzen gehandhabt wird, sind offenzulegen. Neben Anpassungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 verabschiedete der IASB geringfügige Anpassungen an IFRS 4 und IFRS 16. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Änderungen zu IFRS 16 – Covid-19-bezogene Mietkonzessionen
IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (u.a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und hat eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen. Die Änderung von IFRS 16 gewährt bei Inanspruchnahme eine praktische Erleichterung. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zeitlich befristet. Durch die Erleichterung braucht der Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gewährte Mietzugeständnisse nicht nach den Regelungen für Änderungen des Leasingverhältnisses zu bilanzieren, sondern so, als wären es keine Änderungen des Leasingverhältnisses. Die Änderungen sind auf jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Änderungen zu IFRS 16 Covid-19-bezogene Mieterleichterungen nach dem 30. Juni 2021
IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (u.a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und haben eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen. Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde am 31. März 2021 IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, um eine einjährige Verlängerung der praktischen Erleichterung zu ermöglichen, die Leasingnehmer bei der Bilanzierung von COVID-19-bezogenen Mietkonzessionen unterstützt. Die Änderungen erweitern die praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällige Leasingzahlungen reduzieren. Zuvor waren nur solche Mietkonzessionen im Anwendungsbereich der Erleichterung, die Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind bzw. waren. Die Änderungen sind auf jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Änderungen zu IFRS 17 Erstanwendung von IFRS 17
IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung von und Anhangangaben zu Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach dem Bewertungsmodell des IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken sowie einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung führt.# Als „Versicherungsumsatz“ werden statt Prämieneinnahmen in jeder Periode die Änderungen aus der Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz ausgewiesen, für die das Versicherungsunternehmen ein Entgelt erhält sowie der Teil der Prämien, die die Abschlusskosten decken. Ein- und Auszahlungen von Sparkomponenten werden nicht als Umsatz bzw. Ertrag oder Aufwand in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen. Versicherungsfinanzertrag und –aufwand resultieren aus Abzinsungseffekten und finanziellen Risiken. Sie können je Portfolio entweder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) ausgewiesen werden. Änderungen in den Annahmen, die sich nicht auf Zinsen bzw. finanzielle Risiken beziehen, werden nicht unmittelbar in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst sondern gegen die vertragliche Servicemarge gebucht und somit über die Dauer der noch zu erbringenden Leistungen verteilt. Lediglich für solche Gruppen von Versicherungsverträgen, für die Verluste drohen, erfolgt eine unmittelbare Erfassung von Schätzänderungen. IFRS 17 sieht für kurzlaufende Verträge ein Näherungsverfahren vor, das die Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz wie bislang über Prämienüberträge abbildet. Verbindlichkeiten aus eingetretenen, aber noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen, sind unter IFRS 17 mit jeweils aktuellen Zinssätzen abzuzinsen. Für große Teile des Lebensversicherungsgeschäftes mit Überschussbeteiligung modifiziert IFRS 17 das allgemeine Bewertungsmodell, indem auch Änderungen des Aktionärsanteils an der Entwicklung der der Überschussbeteiligung zugrundeliegenden Ergebnisquellen in der vertraglichen Servicemarge erfasst und über die noch verbleibende Dauer der Leistungserbringung verteilt werden. IFRS 17 ist verpflichtend auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Soweit eine rückwirkende Anwendung nicht möglich ist, kann die vertragliche Servicemarge zum Übergangszeitpunkt anhand eines modifizierten rückwirkenden Verfahrens oder über den Vergleich des Erwartungswertes der diskontierten Zahlungsströme und Risikoanpassung mit dem Zeitwert zum Übergangszeitpunkt ermittelt werden. Die Änderungen aus Juni 2020 beinhalten eine Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 17 vom 1. Januar 2021 um zwei Jahre auf den 1. Januar 2023. Die für Versicherer geltende Ausnahme von der Erstanwendung des IFRS 9 wird ebenfalls auf den 1. Januar 2023 verschoben, so dass beide Standards weiterhin gleichzeitig erstmals angewendet werden können. Darüber hinaus betreffen die Änderungen im Wesentlichen die folgenden Themenbereiche:
* Bilanzierung bestimmter Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarten) (Ausnahme vom Anwendungsbereich bzw. Zerlegung) und Darlehen (Option zur Anwendung von entweder IFRS 17 oder IFRS 9), soweit sie Versicherungsrisken beinhalten.
* Vereinnahmung von Gewinnen nicht nur entsprechend dem erbrachten Versicherungsschutz, sondern auch entsprechend erbrachter Investmentmanagement- Dienstleistungen
* Verteilung der Abschlusskosten auch auf erwartete Vertragsverlängerungen außerhalb der Vertragsgrenzen des ursprünglichen Vertrages
* Berücksichtigung von Risikomanagement-Maßnahmen nicht nur bei Risikominderung über Derivate, sondern auch bei Risikominderung über Rückversicherung oder mittels klassischer Finanzinstrumente
* Ausweis von Aktiva und Passiva aus Versicherungsverträgen auf Portfolio-Ebene statt auf Gruppen-Ebene von Versicherungsverträgen
* Rückversicherung verlustträchtiger Verträge soll als Gewinn berücksichtigt werden dürfen soweit sie die verlustträchtigen Verträge deckt
* Bilanzierung übernommener Schadenverpflichtungen im Rahmen eines Unternehmenserwerbs vor Übergang auf das IFRS 17
Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept
Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards, so auch in IFRS 3, angepasst. Die Regeln für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben werden inhaltlich nicht geändert. Die Änderungen sind auf Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2022 liegt, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Es werden sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
Änderungen an IAS 16
Die Änderungen stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat (beispielsweise Produktmuster), und die damit verbundenen Kosten im Gewinn oder Verlust zu erfassen sind. Die Berücksichtigung derartiger Beträge bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht zulässig. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Änderungen an IAS 37
Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrages
Die Änderungen umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Demnach sind Erfüllungskosten alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Damit sind sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden (incremental cost), als auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Verbesserungen zu IFRS 2018 – 2020 - Änderungen zu IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41
Durch die Annual Improvements to IFRS wurden die folgenden Standards geändert. In IFRS 1 wurde für erstanwendende Tochterunternehmen, welche IFRS 1.D16 (a) in Anspruch nehmen, die Möglichkeit eröffnet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten. Durch die Änderung von IFRS 9 erfolgt eine Klarstellung, welche Gebühren in den 10%- Test (IFRS 9.B3.3.6), hinsichtlich der Beurteilung, ob es zu Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit kommt, einzubeziehen sind. Es werden lediglich Gebühren berücksichtigt, welche zwischen dem Unternehmen als Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden. In IFRS 16 wurde im erläuternden Beispiel 13 zu IFRS 16 die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten entfernt. In IAS 41 wird das Verbot, Steuerzahlungen im Rahmen der Fair Value-Bewertung zu berücksichtigen, gestrichen. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Änderungen zu IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 – Angabe von Rechnungslegungsmethoden
Die Änderung am IAS 1 erfordert, dass lediglich die „wesentlichen“ Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen Anlass für die Darstellung geben. Ein Anlass kann bspw. darin bestehen, dass die Methode geändert wurde, es sich um ein Wahlrecht handelt, die Methode komplex oder stark ermessensbehaftet ist oder in Übereinstimmung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurde. Die Änderungen im Practice Statement 2 zeigen entsprechend auf, wie das Konzept der Wesentlichkeit auf die Angabe von Rechnungslegungsmethoden angewandt wird. Damit sollen in Zukunft unternehmensspezifische Ausführungen anstelle von standardisierten Ausführungen im Vordergrund stehen. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Änderungen zu IAS 8 – Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Die Änderung am IAS 8 stellt klar, wie Unternehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet neben Input-Parametern auch Bewertungsverfahren zur Ermittlung einer Schätzung. Bewertungsverfahren können Schätzverfahren oder Bewertungstechniken sein. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Änderungen zu IAS 12 – Latente Steuern in Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion
Die Änderungen adressieren bisher bestehende Unsicherheiten bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen. Werden Vermögenswerte und Schulden erstmalig erfasst, galt schon bislang unter bestimmten Voraussetzungen die sog. „initial recognition exemption“ (IAS 12.15). In diesen Fällen sind latente Steuern ausnahmsweise nicht anzusetzen. In der Praxis bestand Unsicherheit darüber, ob diese Ausnahmeregelung auch für Leasingverhältnisse und Entsorgungs- bzw.# Anmerkung 4 - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft bilanziert unter Going Concern Prämisse und weist auf folgende Ereignisse und Gegebenheiten hin:
Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist sowohl im Hinblick auf die Erreichung der Erzielung der erwarteten Finanzkennzahlen als auch auf die weitere Liquiditätsentwicklung in hohem Maße von der künftigen Entwicklung der Geschäftsaktivitäten mit wenigen, großen Kunden abhängig. Eine ausreichende Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns in den nächsten 12 Monaten ab Aufstellung kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Planung in den nächsten 12 Monaten ab Aufstellung realisiert werden kann.
Wesentliche Voraussetzungen in der Planung sind dabei, dass die aufgrund der bereits kontrahierten Großaufträge mit CNBM zu leistenden Teilzahlungen gemäß kundenseitigem Bestätigungsschreiben vom 9. Januar 2023 auch tatsächlich bzw. nicht mit materieller Verzögerung erfolgen. Darüber hinaus ist die Erlangung weiterer wesentlicher Großaufträge mit einem Auftragswert von 116,7 Mio. € in den nächsten 12 Monaten notwendig. Des Weiteren muss die Verfügbarkeit und Aufrechterhaltung der zugesagten 20,0 Mio. € CNBM Finanzierung über März 2024 hinaus sowie die Verfügbarkeit und Auszahlung des Super Senior Loans in Höhe von 4,0 Mio. € bis mindestens Ende 2023 gewährleistet sein. Zusätzlich muss die Garantie eines wesentlichen Anleihegläubiger zu Kompensierung etwaiger Kündigungen der Unternehmensanleihe bestehen bleiben. Außerdem muss im April 2023 die Verlängerung der Betriebsmittelkreditlinie über 10 Mio. € erfolgen oder alternativ durch ein Gesellschafterdarlehen von CNBM ersetzt werden.
Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen. Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.
Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen macht der Konzern derzeit von folgenden Fremdfinanzierungsinstrumenten Gebrauch:
| Finanzierungskomponente | Nominalwert | Laufzeit |
|---|---|---|
| Unternehmensanleihe | 12,0 Mio. € | 22. Juli 2026 (Rückzahlungstermin) |
| Super Senior Loan gemäß den Anleihebedingungen | 4,0 Mio. € | Ziehung bis spätestens 12. Mai 2023, Laufzeit bis (mind.) 31. Dezember 2023 |
| Betriebsmittelkreditlinie | 10,0 Mio. € | 12 Monate nach Ziehung bzw. bis 14 Tage vor Auslaufen des Letter of Credits |
| CNBM Finanzierung | 20,0 Mio. € | 1. Tranche: 2. August 2024 2. Tranche: 3. Oktober 2024 |
In Zusammenhang mit der Unternehmensanleihe im Nominalvolumen von 12,0 Mio. € fand am 6. Mai 2021 die 2. Gläubigerversammlung als Präsenzveranstaltung der Anleihegläubiger in Frankfurt am Main statt. Mit einem Quorum von 34,37 % wurde eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 22. Juli 2026 sowie eine Reduzierung des laufenden Zinssatzes von durchschnittlich 6,7 % auf 4,5 % beschlossen. Der Rückzahlungsbetrag wurde in diesem Zusammenhang auf 105 % erhöht. Der erhöhte Rückzahlungsbetrag ist auch bei vorzeitiger Rückzahlung anwendbar. Die neuen Anleihebedingungen traten mit Wirkung zum 13. Juli 2021 in Kraft.
Zudem hat die Gläubigerversammlung per Beschlussfassung vom 20. September 2022 weitere Änderungen der Anleihebedingungen mit über 98 % zugestimmt. Diese beinhalten u. a. einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf mögliche Kündigungsrechte wegen der bisher unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse 2020 sowie 2021 für neun Monate ab Veröffentlichung der Beschlüsse (22. September 2022). Der testierte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ist bis zum 30. April 2023 vorzulegen, um andernfalls entstehende Kündigungsrechte abzuwenden. Nach einer 30-tägigen Frist zur Heilung des Sachverhaltes tritt ein Kündigungsrecht für die Anleihegläubiger ein.# 13 Finanzielle Auswirkungen aus den potentiellen Kündigungsrechten
Allerdings werden die Kündigungen einzelner Anleihegläubiger nur wirksam, wenn hier in Summe mehr als 20 % der Teilschuldverschreibungen vertreten sind. Um finanzielle Auswirkungen aus den potentiellen Kündigungsrechten zu kompensieren, stellte ein wesentlicher Anleihegläubiger der Gesellschaft eine Garantie aus, bei wirksamen Kündigungen, der Gesellschaft ein Darlehen zu gewähren. Die Gesellschaft plant im April 2023 zu einer Gläubigerversammlung einzuladen. Gegenstand der Versammlung ist der Antrag auf temporären Kündigungsverzicht sowie die Verlängerung der Vorlagefrist des Jahresabschlusses 2022 bis zum 31. August 2023.
Darüber hinaus steht der Gesellschaft gemäß den Anleihebedingungen ein Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. € zur Verfügung. Die Fälligkeit des Darlehens datierte ursprünglich auf den 1. März 2021. Nach vorübergehender Stundung wurde das Darlehen im Dezember 2021 vollständig zurückgeführt. Mit Wirkung zum 5. Dezember 2021 unterzeichnete die Gesellschaft mit einem neuen Darlehensgeber 2021 einen aufschiebend bedingten Darlehensvertrag in Höhe von EUR 4,0 Mio. Der Kreditvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung des Testats. Nach Eintritt der Bedingungen kann die Gesellschaft das Darlehen bis zum 12. Mai 2023 aufnehmen. Die Rückzahlung ist vereinbart für den 31. Dezember 2023, eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate erfolgt jedoch bei beidseitiger Nichtkündigung.
Seit Mai 2022 steht der Gesellschaft eine Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 10,0 Mio. € zur Verfügung. Die Rückzahlung des Darlehens wird garantiert durch den chinesischen Hauptaktionär CNBM. Die Laufzeit der Vereinbarung betrug zunächst 12 Monate und wurde mit Wirkung zum 31. Januar 2023, unter Vorbehalt des Eintretens von aufschiebenden Bedingungen, um weitere 12 Monate verlängert. Sollte die Laufzeitverlängerung durch die auszahlende Bank nicht erfolgen, garantiert CNBM die Gesellschaft finanziell so auszustatten, dass die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommen kann.
Zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens und damit des Konzerns unterzeichnete die Gesellschaft mit dem Großaktionär CNBM mit Wirkung zum 3. Februar 2023 eine Vereinbarung über die Bereitstellung liquider Mittel in Höhe von 20,0 Mio. €. Im Gegenzug räumt die Gesellschaft verschiedene Optionen in Bezug auf Rechte im Zusammenhang mit Know-How im Bereich der Solar-Technologie ein. Das Gesamtvolumen floss der Gesellschaft in zwei Tranchen im März in Höhe von 9,6 Mio. € und Anfang April 2023 in Höhe von 10,4 Mio. € zu. Beide Tranchen haben eine Laufzeit von mindestens 18 Monaten, die ausgezahlten Mittel müssen jedoch erst nach Aufforderung des Darlehensgebers ganz oder teilweise zurückbezahlt werden. Die Gesellschaft hat zudem die Möglichkeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Mittel teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Diese können hingegen nicht erneut in Anspruch genommen werden.
4.1 Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Der Konzernabschluss enthält neben der SINGULUS TECHNOLOGIES AG alle Gesellschaften, die unter der Beherrschung der Gesellschaft stehen. Die Einbeziehung der Gesellschaften erfolgt aufgrund des Besitzes sämtlicher Stimmrechte.
Die folgenden Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss enthalten:
- SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA
- SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc., Windsor, USA
- SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA PACIFIC Pte. Ltd., Singapur
- SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., São Paulo, Brasilien
- SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE s.a.r.l., Sausheim, Frankreich
- SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Limited, Taipeh, Taiwan
- SINGULUS TECHNOLOGIES SHANGHAI Co. Ltd., Shanghai, China
- HamaTech USA Inc., Austin, USA
- STEAG HamaTech Asia Ltd., Hong Kong, China
- SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main, Deutschland
- SINGULUS New Heterojunction Technologies GmbH, Kahl am Main, Deutschland
Im Weiteren verweisen wir auf Anmerkung 36.
4.2 Fremdwährungsumrechnung
Die Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden in der Währung aufgestellt, in welcher überwiegend die Abwicklung der geschäftlichen Transaktionen erfolgt (funktionale Währung). Die funktionale Währung entspricht dabei der jeweiligen Landeswährung. Zur Einbeziehung ausländischer Abschlüsse in die Berichtswährung des Konzerns werden die Posten der Bilanz mit dem Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Das Eigenkapital der Beteiligungen wird zum historischen Kurs umgerechnet. Die Währungsdifferenzen, die aus der Anwendung unterschiedlicher Kurse entstehen, werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Auf Fremdwährungen lautende monetäre Posten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden als Aufwand oder Ertrag in der Periode, in der sie entstanden sind, erfasst.
4.3 Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung, die sich auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Wertminderungen von Vermögenswerten, die Bewertung von Rückstellungen, die Einbringlichkeit von Forderungen, den Ansatz von erzielbaren Restwerten im Bereich des Vorratsvermögens sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Im Konzern sind im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Bereiche von Ermessensausübungen und Schätzungsunsicherheiten betroffen:
4.3.1 Wertminderung von Vermögenswerten
Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Darüber hinaus wird auch bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, eine Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögenswertes auf Grundlage einer Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswertes vorgenommen. Falls es dabei nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu schätzen, wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört. Dies erfordert eine Schätzung der erzielbaren Beträge des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der Vermögenswert zugeordnet ist. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.14 Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten.
4.3.2 Latente Steueransprüche
Latente Steueransprüche werden für alle temporären Differenzen sowie für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür künftig zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Steueransprüche tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 22.
4.3.3 Anteilsbasierte Vergütung
Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter, in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Die Annahmen und angewandten Verfahren sind in der Anmerkung 16 ausgewiesen.
4.3.4 Pensionsverpflichtungen
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 19.
4.3.5 Entwicklungskosten
Entwicklungskosten werden entsprechend der unter „Forschungs- und Entwicklungskosten“ dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für Zwecke der Überprüfung der Werthaltigkeit hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum von erwarteten zukünftigen Cashflows, die die Vermögenswerte generieren, vorzunehmen.Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 12.
4.3.6 Leasing
Der Konzern hat Leasingverträge geschlossen. Die Laufzeiten solcher Verträge unterliegen Ermessenentscheidungen bezüglich der Ausübung von Verlängerungsoptionen. Wir verweisen auf die nachfolgenden Ausführungen unter Anmerkung 4.13 sowie Anmerkung 33.
4.3.7 Fertigungsaufträge
Bei der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen sind Schätzungen bezogen auf die bis zur Fertigstellung erwarteten Auftragskosten notwendig. Wir verweisen auf die nachfolgenden Ausführungen 4.4 Umsatzrealisierung sowie auf die Ausführungen unter Anmerkung 9.
4.3.8 Rückstellungen
Die Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist mit Unsicherheiten behaftet. Insbesondere betrifft dies Rückstellungen für Gewährleistungen.
4.4 Umsatzrealisierung
Der Konzern erwirtschaftet Umsätze ausschließlich aus Verträgen mit Kunden. Es liegen keine sonstigen Erlösquellen nach IFRS 15.113 vor. Für die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach IFRS 15.114 verweisen wir auf die Anmerkung 6.
Der Konzern erfasst Umsätze, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Guts auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den die Gesellschaft erwartungsgemäß Anspruch hat.
Umsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anlagen zur Herstellung von optischen Datenspeichern innerhalb des Geschäftssegments Life Science werden erfasst, wenn ein Vertrag wirksam zu Stande gekommen, die Lieferung erbracht, gegebenenfalls die Installation verbunden mit einer Abnahmebestätigung des Kunden erfolgt und die Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist.
Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Leistung erbracht wurde, ein Preis vereinbart und bestimmbar ist und dessen Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist.
Im Falle des Verkaufs von einzelnen Anlagenkomponenten oder Ersatzteilen werden Umsatzerlöse gemäß den zugrunde liegenden Verträgen bei 17 Übertragung der Verfügungsgewalt (im Allgemeinen bei Versand) zeitpunktbezogen realisiert.
Da es sich bei der Fertigung der restlichen Anlagen in den Segmenten Solar, Life Science und Halbleiter nicht um Serienfertigung handelt, sondern um individuelle kundenbezogene Aufträge ohne alternativen Nutzen für die Gesellschaft, erfolgt die Umsatzrealisierung für einen Großteil der Anlagen
zeitraumbezogen. Der Anspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistung wird gleichzeitig geprüft (IFRS 15.35 (c)).
Der anzusetzende Fertigstellungsgrad wird nach der inputorientierten sog. cost-to-cost- Methode bestimmt. Der erbrachte Leistungsfortschritt kann durch die gewählte Methode am genauesten geschätzt werden, da die Gesellschaft von einem IT-gestützten Projektcontrolling Gebrauch macht, dass eine verlässliche Schätzung der Plankosten erlaubt und die Gesamtkosten laufend überwacht. Dabei werden die bisher angefallenen Kosten ins Verhältnis zu den geschätzten voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten gesetzt.
Darüber hinaus erfasst die Gesellschaft Rückstellungen für Gewährleistungen ebenfalls zeitraumbezogen unter Anwendung des Fertigstellungsgrads. Dabei wird der Gewährleistungsaufwand jedoch nicht zur Ermittlung des Leistungsfortschritts herangezogen. Zur Ermittlung von Gewährleistungsrückstellungen verweisen wir auf die Anmerkung 4.18.
Der Ausweis der Aufträge erfolgt aktivisch als Forderungen aus Fertigungsaufträgen bzw. passivisch als Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen, soweit die erhaltenen Anzahlungen die kumulierten Leistungen übersteigen. Mit Endabrechnung wird der Schlusssaldo in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert.
Wenn es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Die Erfüllung der Vorschriften zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach IFRS 15.35 (c) wird bei Beginn eines Kundenauftrags einzeln geprüft.
Umsatzerlöse werden abzüglich Umsatzsteuer, Rücknahmen, Erlösschmälerungen und Gutschriften sowie Vertriebseinzelkosten ausgewiesen. Mögliche Vertragsstrafen werden einzelfallbezogen beurteilt.
Die typischen Zahlungsziele für den Verkauf von Anlagen sehen zunächst eine wesentliche Anzahlung bei Produktionsbeginn vor. Weitere Zahlungsziele sind anhand des Fertigungsfortschritts vertraglich definiert sowie mit einer Schlusszahlung bei Übertragung der zugesagten Anlagen. Wesentliche Finanzierungskomponenten bestehen nicht. Bei Ersatzteil- und Servicegeschäft wird typischerweise ein Zahlungsziel von 30 bis 60 Tagen netto vereinbart. Darüber hinaus werden kundenspezifische Vorauszahlungen vereinbart.
4.5 Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenserwerb wurden bei allen Unternehmenserwerben bei deren erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bemessen (sog. Partial-Goodwill-Methode).
Nach IFRS 3 und IAS 27 besteht für Unternehmenserwerbe ein Wahlrecht, wonach der gesamte, auch auf den nicht beherrschenden Anteil entfallende, Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens erfasst werden kann (sog. Full-Goodwill-
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Methode).
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden jährlich – oder bei vorliegenden Anzeichen einer Wertminderung – im Rahmen eines „Impairment-Tests“ auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Werthaltigkeitsprüfung findet dabei auf Basis der zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit statt. Diese Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den Geschäftssegmenten nach IFRS 8 (siehe Anmerkung 6). Ist der erzielbare Betrag des betreffenden Geschäftssegments unter dessen Buchwert gesunken, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 vorgenommen. Wertaufholungen sind nicht zulässig.
4.6 Forschungs- und Entwicklungskosten
Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Entwicklungskosten werden gemäß IAS 38 als immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die Voraussetzungen des IAS 38.57 vorliegen. Diese sind neben der technischen Realisierbarkeit der Fertigstellung unter anderem die voraussichtliche Erzielung eines künftigen Nutzens aus dem immateriellen Vermögenswert (IAS 38.57(d)) sowie die Fähigkeit zur verlässlichen Bewertung der der Entwicklung zurechenbaren Ausgaben (IAS 38.57 (f)).
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Für die Darstellung der Voraussetzung nach IAS 38.57 (d) werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Projektkalkulationen) verwendet. Dabei wird anhand bestimmter, einem Projekt zurechenbarer Planwerte für Umsatzerlöse / Deckungsbeiträge und unter Verwendung eines unternehmensspezifischen Abzinsungszinssatzes der jeweilige Kapitalwert des Entwicklungsprojekts errechnet.
Ab der Nutzungsmöglichkeit erfolgt die Abschreibung linear über die vorgesehene Laufzeit von fünf Jahren der entwickelten Produkte. Zu jedem Stichtag ist zu überprüfen, ob Hinweise auf Wertminderungen vorliegen. Ist dies der Fall, ist ein Wertminderungstest durchzuführen und ggf. eine Wertminderung zu erfassen. Im Fall von in Vorperioden erfassten Wertminderungen ist jährlich zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Wertaufholung vorliegen.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit bzw. die Ermittlung des erzielbaren Betrags der aktivierten Entwicklungskosten erfolgt anhand aktualisierter Projektkalkulationen. Darüber hinaus erfolgt für dem Segment „Solar“ zugeordnete aktivierte Eigenleistungen eine zusätzliche Überprüfung der Werthaltigkeit auf übergeordneter Ebene im Rahmen des Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert des Segments „Solar“.
Erhaltene Fördermittel der öffentlichen Hand für Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden mit den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert.
4.7 Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle
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Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt aktiviert. Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden die damit verbundenen Kosten erfolgswirksam im Aufwand der Periode, in der sie anfallen, erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, unterliegen jedoch einem mindestens jährlich durchzuführenden Wertminderungstest. In der Berichtsperiode waren keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer aktiviert.
Die Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen:
- Software 3 Jahre
- Patente 8 Jahre
- Technologie 5 bis 8 Jahre
4.8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Geldanlagen mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten im Erwerbszeitpunkt sowie Wechsel mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.# 4.9 Vorräte
Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe inklusive der Ersatzteile erfolgt auf Basis des gewogenen Durchschnittspreises. Im Fall von hergestellten Erzeugnissen beinhalten die Herstellungskosten einen angemessenen Anteil an den auf der normalen Betriebskapazität basierenden Produktionsgemeinkosten. Zur Berücksichtigung potenzieller Verluste aufgrund von veralteten oder ungängigen Vorräten werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Die fünf bestehenden, aus Erfahrungswerten abgeleiteten Abwertungsklassen nach Gängigkeit reichen von 0 % bis maximal 100 % auf die fortgeführten Anschaffungskosten. Die fünf bestehenden Abwertungsklassen nach Reichweiten reichen ebenfalls von 0 % bis maximal 100 % auf die fortgeführten Anschaffungskosten. Darüber hinaus werden die Vorratsbestände individuell auf notwendigen Wertminderungsbedarf untersucht und gegebenenfalls auf ihren Nettoveräußerungswert abgewertet.
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4.10 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Ansatz und Folgebewertung
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals in der Bilanz angesetzt, wenn ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Der erstmalige Ansatz erfolgte für sämtliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (evtl. zuzüglich Transaktionskosten). Finanzielle Vermögenswerte, die dem Geschäftsmodell „Halten bis zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme“ unterstehen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
i. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen werden überwiegend in Euro fakturiert und zum Zeitwert der erbrachten Lieferung oder Leistungen als Forderungen ausgewiesen. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe der Wertminderungsaufwendungen als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fällige Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z. B. Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertminderung vorgenommen. Dies gilt nur für Fälle, in denen keine Sicherheiten (z. B. Warenkreditversicherungen, etc.) vorliegen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam zurückgeführt. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Forderungen aus Lieferung und Leistungen, die nicht nach einer direkt erfassten Wertminderung korrigiert sind, werden nach dem Expected-Credit-Loss-Model des IFRS 9 nach ihrer statistischen Ausfallwahrscheinlichkeit pauschal wertberichtigt. Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Fremdwährungsforderungen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Sicherungsgeschäfte verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.11 Hedge-Accounting sowie unter 4.2 Fremdwährungsumrechnung.
ii. Die geschätzte Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und verfügungsbeschränkte Finanzmittel wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb der jeweiligen Fristigkeiten berechnet. Aufgrund der kurzfristigen Verfügbarkeit von Sichteinlagen und der erstklassigen
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Bonität der Kreditinstitute wird angenommen, dass die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Durch die quartalsweise Beobachtung des Finanzwesens von veröffentlichten externen Kreditratings werden Änderungen des Ausfallrisikos überwacht. Soweit die potentiellen Wertminderungen geringfügig bleiben, verzichtet die Gesellschaft auf eine Abwertung. Finanzielle Vermögenswerte, die zum „Handel“ gehalten werden, werden zum aktuellen Marktwert erfolgswirksam bewertet. Finanzielle Vermögenswerte, die als „Halten und Verkauf“ deklariert werden, werden zum aktuellen Marktwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Der Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus der Anleihebegebung, Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. Der Konzern erfasst Finanzverbindlichkeiten erstmals zu dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Diese Verbindlichkeiten werden unter der Kategorie Fortgeführte Anschaffungskosten bilanziert.
Ausbuchung
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
• Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
• Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IFRS 9 3.2 erfüllt (sog. Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
4.11 Hedge-Accounting
Bei Derivaten, die im Rahmen eines Fair-Value-Hedges als Sicherungsinstrument eingesetzt werden, werden Änderungen des beizulegenden Wertes erfolgswirksam erfasst. Das Grundgeschäft wird in diesem Fall bezogen auf das abgesicherte Risiko ebenfalls zum beizulegenden Wert bilanziert, sodass sich bei einer hohen Effektivität die Wertänderungen bezogen auf das abgesicherte Risiko weitgehend ausgleichen.
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Im Rahmen eines Cashflow-Hedges wird das als Sicherungsgeschäft designierte Derivat in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Wertänderungen des Derivates werden jedoch, sofern und soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Der nicht effektive Teil der Wertänderung wird ergebniswirksam bilanziert. Die im Eigenkapital erfasste Wertänderung wird erfolgswirksam ausgebucht, sobald das gesicherte Grundgeschäft die Gewinn- und Verlustrechnung berührt oder, im Falle einer Auflösung des Grundgeschäftes, sobald das Grundgeschäft entfällt. Die Effektivität wird nach IFRS 9 nach qualitativen Methoden getestet. Der qualitative Test soll den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem abgesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument prüfen sowie sicherstellen, dass die Auswirkungen der Veränderung des Kreditrisikos nicht so signifikant sind, dass sie die Wertänderung des Grundgeschäfts oder des Sicherungsinstruments dominieren. Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen schließt die Gesellschaft im Wesentlichen Devisentermingeschäfte ab. Im Falle der Absicherung von bestehenden Forderungen wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch der gesicherte Risikoanteil des Grundgeschäftes zum Zeitwert angesetzt. Bewertungsänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Bei Sicherungen von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente ebenfalls zum Zeitwert. Als Bewertungskurs für abgeschlossene Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Bewertungsänderungen werden, soweit sie als effektive Sicherungsinstrumente anzusehen sind, zunächst erfolgsneutral unter Berücksichtigung von latenten Steuern im sonstigen Ergebnis und erst bei Realisierung des Zahlungsstroms erfolgswirksam erfasst.
4.12 Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten, vermindert um Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Finanzierungskosten werden bei sog. qualifizierenden Vermögenswerten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die in IAS 23 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abschreibungen erfolgen linear auf Basis der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte.## 4.13 Leasingverhältnisse
Die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen. Die Nutzungsdauern wurden wie folgt geschätzt:
- Gebäude: 25 bis 30 Jahre
- Maschinen und maschinelle Anlagen: 2 bis 10 Jahre
- Sonstige Anlagegüter: 1 bis 4 Jahre
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind.
Die Gesellschaft ist Leasingnehmer von Sachanlagen, im Wesentlichen von zwei Verwaltungs- und Produktionsgebäuden in Kahl am Main sowie Fürstenfeldbruck. Des Weiteren liegen Leasingverhältnisse für KFZ und Gabelstapler vor. Diese Leasingverhältnisse werden gemäß den nach IFRS 16 definierten Kriterien behandelt und in Form von Nutzungsrecht im Sachanlagevermögen und Leasingverbindlichkeit bilanziert. Der Konzern mietet außerdem IT-Ausstattung, welche entweder kurzfristig sind oder denen Gegenstände von geringem Wert zugrunde liegen. Der Konzern hat beschlossen, für diese Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrecht noch Leasingverbindlichkeit zu erfassen. Im Weiteren verweisen wir auf die Anmerkung 33.
4.14 Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten
Die Gesellschaft beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung verpflichtend, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts/der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert/die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und erfolgswirksam auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Im Falle der Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden die Vermögenswerte der Einheit in der folgenden Reihenfolge vermindert:
a) Zuerst der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes, der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist; und
b) dann anteilig die anderen Vermögenswerte der Einheit auf Basis der Buchwerte jedes einzelnen Vermögenswertes der Einheit.
Zur Ermittlung des erzielbaren Betrages werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die Schätzungen basieren hierbei auf einer durch die Gesellschaft erstellten Fünfjahresplanung. Diese leitet sich ab aus der vom Aufsichtsrat genehmigten Dreijahresplanung, die zur Ermittlung des erzielbaren Betrages um zwei weitere Jahre fortgeschrieben wird. Auf Basis des fünften Planungsjahres wird die ewige Rente ermittelt.
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den drei Geschäftssegmenten des Konzerns entsprechen. Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert spiegelt die derzeitigen und künftigen Geschäftsaktivitäten im Geschäftssegment Solar wider und wird auf dessen Basis auf Werthaltigkeit geprüft.
4.14.1 Grundannahmen für die Berechnung des erzielbaren Betrags
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf den von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellten Finanzplänen basieren. Bei folgenden Parametern der Berechnung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:
- Entwicklung der Umsatzerlöse und der zukünftigen EBIT-Margen,
- Abzinsungssätze,
- Entwicklung der relevanten Absatzmärkte,
- Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird.
Die EBIT-Margen basieren auf den vom Management erwarteten Umsatzerlösen, die wiederum anhand von branchenbezogenen Marktforschungsprognosen validiert werden. Für die Planjahre 2021 bis 2023 (Budgetzeitraum) sind neben dem Auftragsbestand für das Segment Solar geschätzte Umsätze aufgrund von Kundenanfragen bzw. in Verhandlung befindlichen Angeboten in die Unternehmensplanung eingeflossen. Insgesamt erwartet das Management im Segment Solar eine über der allgemeinen Marktentwicklung liegende deutliche Steigerung der Umsatzerlöse. Im Zusammenhang mit dem geplanten Umsatzanstieg erwartet der Vorstand eine ebenfalls deutliche Verbesserung der EBIT-Margen. Für die Jahre 2024 und 2025 sind insbesondere Markterwartungen berücksichtigt. Anhand dieser Umsatzplanung werden die Herstellungskosten des Umsatzes und die betrieblichen Aufwendungen anhand der aktuellen Kostenstruktur, Plankalkulationen sowie anhand von Erfahrungswerten ermittelt. Insgesamt erstreckt sich der Detailplanungszeitraum damit über fünf Jahre.
Abzinsungssätze – Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnender spezifischer Risiken wider. Als Kapitalisierungszinssätze wurden gewichtete Kapitalkostensätze (WACC) für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit verwendet. Der dabei zugrunde gelegte Basiszinssatz wurde nach der Svensson-Methode von laufzeitäquivalenten Umlaufrenditen deutscher Bundesanleihen abgeleitet. Weitere Komponenten sind die Marktrisikoprämie von 7,80 % (Vorjahr: 7,80 %), die Beta-Faktoren, Annahmen der Zuschläge für das Länder- und Kreditrisiko und der Verschuldungsquote anhand von Marktdaten. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt für das Geschäftssegment Solar 15,4 % (Vorjahr: 14,2 %).
Getroffene Annahmen der Unternehmensleitung über Marktveränderungen und - wachstum sind für die Berechnung des Nutzungswertes im Segment Solar von hoher Bedeutung. Im Einzelnen werden technologische Trends, deren zukünftige Entwicklung sowie das Wettbewerbsverhalten für den Budgetzeitraum prognostiziert. Neben den eigenen Branchenerkenntnissen und Gesprächen mit Kunden werden veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen berücksichtigt, die weiterhin ein starkes Wachstum des Solarmarktes vorhersehen, trotz der in Vorjahren vorherrschenden Volatilität.
Schätzungen der Wachstumsraten – Den geplanten Wachstumsraten außerhalb des Budgetzeitraums liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen zugrunde. In der ewigen Rente der DCF-Modelle (Discounted Cashflow-Modelle) wurde das Budget im Segment Solar mit einer Wachstumsrate von 1 % extrapoliert.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf den von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellten Finanzplänen basieren. Im Buchwert der zahlungsgenerierenden Einheit ist das zurechenbare Working Capital berücksichtigt. Dieses war aufgrund von erhaltenen Anzahlungen zum Bilanzstichtag negativ, der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit in Summe notierte ebenfalls negativ.
4.14.2 Sensitivität der getroffenen Annahmen
Im Geschäftssegment Solar übersteigt der Nutzungswert den Buchwert um 77,4 Mio. €. Eine Änderung der getroffenen Grundannahmen könnte dazu führen, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Wert übersteigt. Hierzu könnte eine Unterschreitung der geplanten Umsatzerlöse im geplanten Fünfjahreszeitraum sowie in der ewigen Rente jeweils von mehr als 32,2 % führen.
Das Geschäftssegment Solar soll von dem prognostizierten weltweiten Marktwachstum partizipieren. Insbesondere ist die weitere Entwicklung des chinesischen Solarmarktes von hoher Bedeutung für das Unternehmen. Gleichzeitig rechnet das Management mit einer steigenden EBIT-Marge. Insofern spiegelt sich diese Entwicklung auch im Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Geschäftssegment Solar wider. Die EBIT-Margen steigen von einem niedrigen Niveau bis 2025 auf 10,1 %. Sollte diese angenommene EBIT-Marge im geplanten Fünfjahreszeitraum sowie in der ewigen Rente mit mehr als 9,0 %-Punkten hinter den Annahmen zurück bleiben, würde dies zu einer Wertminderung der Buchwerte führen.
4.15 Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis erfasst.
4.16 Latente Steuerschulden und latente Steueransprüche
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Methode auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst.# Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, um die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwenden zu können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Zuvor nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Diese Entscheidung wird anhand interner Steuerplanungsrechnungen getroffen. Latente Steueransprüche und -schulden werden auf der Basis der erwarteten Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen in den Jahren, in welchen diese temporären Unterschiede erwartungsgemäß ausgeglichen werden, ermittelt. Bei einer Änderung der Steuersätze werden die jeweiligen Auswirkungen auf die latenten Steueransprüche und -schulden erfolgswirksam in der Periode, für welche der neue Steuersatz gilt, berücksichtigt. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder ihre Tochterunternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden haben und wenn die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
4.17 Pensionsrückstellungen
Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
4.18 Rückstellungen
Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten 27 Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag erfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden gebildet, sobald die betreffenden Umsatzerlöse realisiert wurden. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten der geschätzten Kosten zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung inklusive der Kosten für Handling und Transport. Für Gewährleistungsansprüche werden Prozentsätze aus Erfahrungswerten pro Produktart abgeleitet und bewegen sich zwischen 2,75 % und 4,00 %.
4.19 Anteilsbasierte Vergütung
Vorstand und Mitarbeitern des Führungskräftekreises werden aktienbasierte Vergütungen („Phantom Stocks“) gewährt, die in bar (sog. anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich) ausgeglichen werden. Die Kosten aus der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung werden mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen („Gewährungswert“). Der beizulegende Zeitwert wird durch einen externen Sachverständigen unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Anmerkung 16). Die Erfassung der aus der Gewährung der aktienbasierten Vergütungsinstrumente resultierenden Aufwendungen erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der der Gewinn- und Verlustrechnung belastet bzw. gutgeschrieben wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind. Die Kosten, die aufgrund der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich entstehen, werden zunächst unter Anwendung eines Binominalmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit ergebniswirksam verteilt und eine korrespondierende Schuld erfasst. Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst.
4.20 Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie („basic earnings per share“) wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien errechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie („diluted earnings per 28 share“) wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zuzüglich der im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen und Aktienoptionen ermittelt, sofern die Ausübung der Wandlungsrechte sowie der Aktienoptionen hinreichend sicher ist. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen würde bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt, sofern zum Bilanzstichtag die Ausübbarkeit als wahrscheinlich eingestuft würde.
Anmerkung 5 - Korrektur gemäß IAS 8.41f
Die Gesellschaft realisiert wesentliche Anteile der ausgewiesenen Umsatzerlöse zeitraumbezogen. Der Leistungsfortschritt wird grundsätzlich nach den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Kosten im Verhältnis zu den Plankosten (Cost-to-Cost- Methode) festgestellt. Entsprechend des jeweiligen Leistungsfortschritts werden Umsatzerlöse anteilig in der Berichtsperiode erfasst (vgl. hierzu auch Anmerkung 4.4). Die angefallen Herstellkosten des Umsatz werden in voller Höhe als Aufwand erfasst. Bei der Ermittlung der Plankosten sind nur solche Kosten zu berücksichtigen, die dazu dienen, die Leistungsverpflichtung zu erfüllen. In der Vergangenheit wurden hierbei die planerischen Gewährleistungskosten für Kundenprojekte in der Anwendung der Cost-to- Cost-Methode mit berücksichtigt. Weil die Gewährleistungsaufwendungen nicht zu der Erfüllung der Leistungsverpflichtung beitragen, sind sie gemäß IFRS 15.B19 zur Ermittlung des Leistungsfortschritts jedoch nicht ansetzbar. Der Leistungsfortschritt, die realisierten Umsatzerlöse und die Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen wurden infolgedessen rückwirkend korrigiert. Infolge dieser Korrektur hat die Gesellschaft sich entschieden, Rückstellungen für Gewährleistungen ebenfalls zeitraumbezogen unter Berücksichtigung des Leistungsfortschritts zu erfassen. Die Gewährleistungsaufwendungen und die Gewährleistungsrückstellungen wurden infolgedessen rückwirkend korrigiert. Die Anpassung der historischen Leistungsfortschritte einzelner Kundenaufträge betrifft unter anderem einen solchen, der zum 31.12.2019 aufgrund von Insolvenz wertberichtigt wurde. Somit ist rückwirkend eine Erhöhung des Wertminderungsausweis erforderlich. Zusätzlich erhöhen sich die sonstigen betrieblichen Erträge aufgrund der Auflösung der dazugehörigen Gewährleistungsrückstellung, welche aufgrund der Insolvenz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden die Vergleichszahlen des jeweiligen Vorjahreszeitraumes entsprechend angepasst. Die Anpassungen der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung sowie der Kapitalflussrechnung sind in den unten stehenden Tabellen dargestellt. Die Anpassungen zum 01. Januar 2019 werden zudem gesondert in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns ausgewiesen.
Korrektur Bilanz gemäß IAS 8; IAS 8 - Korrektur 01.01.2019
| Vor Korrektur | Anpassung 01.01.2019 | Nach Korrektur | |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 20,4 | 5,5 | 25,9 |
| Sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte | 83,7 | 0,0 | 83,7 |
| Summe Aktiva | 104,1 | 5,5 | 109,6 |
| PASSIVA | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| Eigenkapital | 19,7 | 2,6 | 22,3 |
| Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen | 14,8 | -4,1 | 10,7 |
| Sonstige Rückstellungen | 1,5 | 6,7 | 8,2 |
| Latente Steuerschulden | 3,0 | 0,3 | 3,3 |
| Sonstige lang- und kurzfristige Schulden | 65,1 | 0,0 | 65,1 |
| Summe Passiva | 104,1 | 5,5 | 109,6 |
Korrektur Bilanz Gemäß IAS8; IAS 8 - Korrektur 31.12.2019
| Vor Korrektur | Anpassung 31.12.2019 | Nach Korrektur | |
|---|---|---|---|
| AKTIVA | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € |
|---|---|---|
| Vor Korrektur | Anpassung | Nach Korrektur |
| Umsatzerlöse (brutto) | 79,4 | 1,1 |
| Erlösschmälerungen und Vertriebseinzelkosten | -1,5 | 0,0 |
| Umsatzerlöse (netto) | 77,9 | 1,1 |
| Herstellungskosten des Umsatzes | -55,5 | -0,4 |
| Brutto-Ergebnis vom Umsatz | 22,4 | 0,7 |
| Forschung und Entwicklung | -6,5 | 0,0 |
| Vertrieb und Kundenservice | -11,0 | 0,0 |
| Allgemeine Verwaltung | -10,2 | 0,0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -0,1 | 0,0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 0,5 | 0,5 |
| Wertminderungsaufwendungen | -3,3 | -0,5 |
| Summe betrieblichen Aufwendungen | -30,6 | 0,0 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -8,2 | 0,7 |
| Finanzerträge | 0,1 | 0,0 |
| Finanzierungsaufwendungen | -2,2 | 0,0 |
| Ergebnis vor Steuern | -10,3 | 0,7 |
| Steueraufwand/-ertrag | -1,0 | -0,1 |
| Periodenergebnis | -11,3 | 0,6 |
32 Korrektur Gesamtergebnisrechnung gemäß IAS 8; 2019
| Mio. € | Mio. € | Mio. € |
|---|---|---|
| Vor Korrektur | Anpassung | Nach Korrektur |
| Periodenergebnis | -11,3 | 0,6 |
| Posten, die nie in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden: | ||
| Finanzmathematische Gewinne und Verluste Aus Pensionszusagen | -1,7 | 0,0 |
| Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können: | ||
| Wechselkursdifferenzen im laufenden Jahr | 0,3 | 0,0 |
| Summe der direkt im sonstigen Ergebnis erfassten Aufwendungen und Erträge | -1,4 | 0,0 |
| Gesamtergebnis | -12,7 | 0,6 |
33 Korrektur Kapitalflussrechnung gemäß IAS 8; IAS 8 – Korrektur 2019
| Mio. € | Mio.€ | Mio. € |
|---|---|---|
| Vor Korrektur | Anpassung | Nach Korrektur |
| Periodenergebnis | -11,3 | 0,6 |
| Steuerergebnis | 1,0 | 0,1 |
| Veränderung der Fertigungsaufträge | 7,6 | -0,6 |
| Veränderung weiterer Rückstellungen | 1,4 | -0,1 |
| Übriger Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | -1,9 | 0,0 |
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | -3,2 | 0,0 |
| Cashflow aus dem Investitionsbereich | -5,6 | 0,0 |
| Cashflow aus dem Finanzierungsbereiche | 10,0 | 0,0 |
| Zu-/Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1,2 | 0,0 |
| Auswirkungen von Fremdwährungs- umrechnungen | 0,1 | 0,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungs- mitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraumes | 13,5 | 0,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungs- mitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraumes | 14,8 | 0,0 |
34 Anmerkung 6 - Segmentberichterstattung
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über die folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente:
Segment Solar
Im Segment Solar fasst SINGULUS TECHNOLOGIES seine Aktivitäten für die Herstellung von kristallinen Solarzellen mit dem Schwerpunkt Hochleistungszellen sowie für Dünnschicht-Solarzellen auf Basis von Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) und Cadmiumtellurid (CdTe) zusammen. Es handelt sich hierbei um verschiedene Vakuum- Beschichtungsanlagen, Anlagen für thermische Prozesse sowie Anlagen für die nasschemische Behandlung. Das Arbeitsgebiet der kristallinen Silizium-Solarzellen umfasst Produktionslösungen für Hochleistungs-Zellkonzepte wie HJT- (Heterojunction), IBC- (Interdigitated Back Contact) sowie TOPCon- (Tunnel Oxide Passivated Contacts) Solarzellen. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet in diesem Markt darüber hinaus komplette Produktionslinien für kristalline Silizium-Solarzellen an.
Segment Life Science
Im Segment Life Science bündelt SINGULUS TECHNOLOGIES in diesem Segment die neuen Produktlösungen für Dekorative Schichten, die Medizintechnik sowie die Anlagen- und Servicelösungen des Arbeitsgebiets Data Storage (Optical Disc). Der Fokus liegt hier bei den Vakuum-Beschichtungsanlagen für die Veredelung von Oberflächen sowie den verschiedenen nasschemischen Reinigungsanlagen für Anwendungen in der Medizintechnik und dem Konsumgüterbereich. Für den Bereich Konsumgüter wurde in den vergangenen Jahren die integrierte Produktionslinie DECOLINE II sowie die Inline-Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlage POLYCOATER entwickelt. Seit dem Jahr 2017 vertreibt SINGULUS TECHNOLOGIES die Produktionsmaschine MEDLINE für Anwendungen in der Medizintechnik. Im Gebiet Data Storage (Optical Disc) werden Maschinen zur Herstellung der bekannten Optical Disc Formate (CD, DVD, Dual Layer Blu-ray Discs sowie Ultra HD Blu-ray Discs) angeboten.
Segment Halbleiter
SINGULUS TECHNOLOGIES ist im Halbleitermarkt als Anbieter von Spezialmaschinen tätig und bietet die Anlagenplattformen TIMARIS und ROTARIS an. Das Anwendungsspektrum der zwei Maschinenplattformen umfasst MRAM (Magnetoresistive Random Access Memory), Sensorik, Spannungsregler und mikroelektromechanische Systeme (MEMS). Die Gesellschaft hat diesem Segment zudem die Prozesslösungen für das nasschemische Reinigen von Elektronikbauteilen zugeordnet. Das gesamte Anlagenprogramm der Gesellschaft wird durch ein weltweites Ersatzteil- und Servicegeschäft ergänzt.
Grundsätzlich werden innerhalb der Segmentberichterstattung direkt zuzuordnende Erlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte direkt den entsprechenden Segmenten zugeordnet. Nicht direkt zuzuordnende Erlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden im Verhältnis der geplanten Umsätze des Geschäftsjahres verteilt.
Das operative Ergebnis der Geschäftssegmente wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Das Management steuert auf Basis der Nettoumsatzerlöse und der Kennzahl EBIT (=operatives Ergebnis). Schulden werden auf Konzernebene gesteuert. Im Jahr 2020 wurden den Geschäftssegmenten folgende Umsatzerlöse und operative Ergebnisse zugeordnet.
| Geschäftssegment SINGULUS TECHNOLOGIES | Geschäftssegment "Solar" | Geschäftssegment "Life Science" | Geschäftssegment "Halbleiter" | Konzern |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019* | 2020 | 2019* | |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| Bruttoumsatzerlöse | 8,3 | 46,2 | 15,9 | 28,3 |
| Erlösschmälerungen und Vertriebs- einzelkosten | -0,1 | -0,4 | -0,3 | -1,0 |
| Nettoumsatzerlöse | 8,2 | 45,8 | 15,6 | 27,2 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -21,2 | -6,6 | -9,3 | 0,0 |
| Abschreibungen | -5,3 | -2,8 | -4,2 | -1,1 |
| Finanzergebnis | -2,1 | -2,1 | ||
| Ergebnis vor Steuern | --38,9 | -9,6 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Die Zugänge zu den aktivierten Entwicklungskosten betreffen das Segment Solar mit 0,6 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €) sowie das Segment Life Science mit 1,8 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).
Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Geschäftssegment Solar mit dem chinesischen Aktionär und Großkunden China National Building Materials wesentliche Umsatzerlöse getätigt (siehe auch Anmerkung 35). Dabei entfielen auf diesen Kunden 6,2 Mio. € bzw. 20,6% vom Gesamtumsatz.
Im Segment Life Science wurden im Berichtszeitraum mit einem Kunden wesentliche Umsatzerlöse getätigt. Hier entfielen auf diesen Kunden 4,0 Mio. € bzw. 13,3 % vom Gesamtumsatz.
Informationen über geographische Gebiete zum 31. Dezember 2020 auf Basis der Vermögenswerte:
| Deutsch- land | Restliches Europa | Nord- & Süd- amerika | Asien | Afrika & Australien |
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| Vermögenswerte | 49,0 | 0,5 | 4,3 | 4,6 |
36 Informationen über geographische Gebiete zum 31. Dezember 2019 auf Basis der Vermögenswerte:
| Deutsch- land | Restliches Europa | Nord- & Süd- amerika | Asien | Afrika & Australien |
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| Vermögenswerte* | 82,1 | 0,4 | 5,3 | 3,5 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Außerhalb Deutschlands wurden im Berichtsjahr wesentliche Umsatzerlöse in China (4,5 Mio. €; Vorjahr: 36,0 Mio. €) sowie in den USA (5,1 Mio. €; Vorjahr: 10,9 Mio. €) erzielt.
Die nachfolgende Matrix ordnet die Umsatzerlöse für den Berichtszeitraum den einzelnen Segmenten nach ausgewählten Kategorien zu.
37
01. Januar bis 31. Dezember 2020
| Solar | Life Science | Halbleiter | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| Umsatzerlöse nach Bestimmungsland | ||||
| Deutschland | 4,5 | 2,7 | 2,3 | 9,5 |
| Restliches Europa | 0,1 | 5,4 | 1,0 | 6,5 |
| Nord- & Südamerika | 0,3 | 5,4 | 0,6 | 6,3 |
| Asien | 3,4 | 2,3 | 1,8 | 7,5 |
| Afrika & Australien | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
| 8,3 | 15,9 | 5,7 | 29,9 | |
| Umsatzerlöse nach Herkunftsland | ||||
| Deutschland | 7,5 | 8,2 | 4,2 | 19,9 |
| Restliches Europa | 0,0 | 0,3 | 0,1 | 0,4 |
| Nord- & Südamerika | 0,3 | 4,9 | 1,0 | 6,2 |
| Asien | 0,5 | 2,5 | 0,4 | 3,4 |
| Afrika & Australien | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 8,3 | 15,9 | 5,7 | 29,9 | |
| Produkte und Dienstleistungen | ||||
| Produktionsanlagen | 6,2 | 5,6 | 4,0 | 15,8 |
| Service und Ersatzteile | 2,1 | 10,3 | 1,7 | 14,1 |
| 8,3 | 15,9 | 5,7 | 29,9 | |
| Zeitpunkt der Umsatzrealisierung | ||||
| Umsatzrealisierung über einen Zeitraum | 5,8 | 3,6 | 3,5 | 12,9 |
| Umsatzrealisierung zu einem Zeitpunkt | 2,5 | 12,3 | 2,2 | 17,0 |
| 8,3 | 15,9 | 5,7 | 29,9 |
Der Konzern weist einen Betrag über 76,5 Mio. € (Vorjahr: 26,3 Mio. €) als ausstehenden Auftragsbestand für noch nicht oder teilweise erbrachte Leistungsverpflichtungen aus. Diese werden voraussichtlich in den kommenden 18 Monaten erbracht.
38
01. Januar bis 31. Dezember 2019*
| Solar | Life Science | Halbleiter | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)# Umsatzerlöse nach Bestimmungsland
| | 2020 | 2019 | 2018 | Gesamt |
| ----------------- | ---- | ---- | ---- | ------ |
| Deutschland | 3,7 | 1,0 | 0,6 | 5,3 |
| Restliches Europa | 1,8 | 10,9 | 3,5 | 16,2 |
| Nord- & Südamerika | 3,9 | 9,0 | 0,6 | 13,5 |
| Asien | 36,8 | 7,1 | 1,3 | 45,2 |
| Afrika & Australien | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,3 |
| Gesamt | 46,2 | 28,3 | 6,0 | 80,5* |
Umsatzerlöse nach Herkunftsland
| 2020 | 2019 | 2018 | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 44,1 | 18,7 | 4,1 | 66,9 |
| Restliches Europa | 0,0 | 0,3 | 0,2 | 0,5 |
| Nord- & Südamerika | 1,5 | 8,0 | 1,6 | 11,1 |
| Asien | 0,6 | 1,3 | 0,1 | 2,0 |
| Afrika & Australien | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Gesamt | 46,2 | 28,3 | 6,0 | 80,5 |
Produkte und Dienstleistungen
| 2020 | 2019 | 2018 | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Produktionsanlagen | 42,7 | 16,3 | 4,6 | 63,6 |
| Service und Ersatzteile | 3,5 | 12,0 | 1,4 | 16,9 |
| Gesamt | 46,2 | 28,3 | 6,0 | 80,5 |
Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
| 2020 | 2019 | 2018 | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzrealisierung über einen Zeitraum | 42,4 | 15,3 | 4,6 | 62,3 |
| Umsatzrealisierung zu einem Zeitpunkt | 3,8 | 13,0 | 1,4 | 18,2 |
| Gesamt | 46,2 | 28,3 | 6,0 | 80,5 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Anmerkung 7 - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinsen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und zwölf Monaten betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beträgt 9,8 Mio. € (Vorjahr: 14,8 Mio. €). Eine Wertminderung auf Basis des Expected Credit Loss Model erfolgt aus Wesentlichkeitsgründen nicht, da die Guthaben kurzfristig verfügbar sind sowie die gewählten Kreditinstitute sehr hohe Bonitäten vorweisen (Standard & Poor´s A-3 oder besser).
Anmerkung 8 - Verfügungsbeschränkte Finanzmittel
Die Gesellschaft weist finanzielle Mittel in Höhe von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 4,4 Mio. €) aus, die aufgrund von Barhinterlegungen auf Sperrkonten nicht in der Verfügungsgewalt der Gesellschaft stehen. Entsprechend werden diese finanziellen Mittel, sofern ein Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen der Gesellschaft gegeben ist, innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus dem Finanzierungsbereich dargestellt.
Anmerkung 9 - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aus Fertigungsaufträgen
| 2020 | 2019* | |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – kurzfristig | 3,3 | 6,9 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 3,7 | 12,2 |
| Abzüglich Wertberichtigungen | -0,1 | -1,1 |
| Gesamt | 6,9 | 18,0 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Zum 31. Dezember 2020 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von 0,1 Mio. € (Vorjahr:1,1 Mio. €) wertgemindert. Die Entwicklung der Wertberichtigungen stellt sich wie folgt dar:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar | 1,1 | 1,2 |
| Aufwandswirksame Zuführung | 0,0 | 0,0 |
| Inanspruchnahme | -1,0 | -0,1 |
| Auflösung | 0,0 | 0,0 |
| Stand zum 31. Dezember | 0,1 | 1,1 |
Werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen uneinbringlich, werden die entsprechenden Forderungen und Wertberichtigungen ausgebucht.
Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Fertigungsaufträgen unter Berücksichtigung der auf Debitorenbasis gebuchten Wertberichtigungen wie folgt dar:
| Summe | nicht fällig | überfällig < 30 Tage | 30-60 Tage | 60-90 Tage | 90-180 Tage | > 180 Tage | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 6,9 | 6,6 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 2019* | 18,0 | 16,5 | 1,3 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen Sicherheiten in Form von Eigentumsvorbehalten, Versicherungen und Akkreditiven gegenüber. Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag enthalten Forderungen aus der Schlussabrechnung von Fertigungsaufträgen in Höhe von 0,8 Mio. €. Forderungen aus Fertigungsaufträgen entstehen, wenn der Umsatz nach dem Fertigstellungsgrad (gemäß cost-to-cost-Methode) und unter Erfüllung der Kriterien nach IFRS 15.35 realisiert werden kann, jedoch dem Kunden vertraglich noch nicht in Rechnung gestellt werden darf. Die Kosten und geschätzten Gewinne beinhalten direkt zuzuordnende Einzelkosten sowie sämtliche produktionsbezogene Gemeinkosten. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind alle innerhalb der kurzfristigen Forderungen ausgewiesen. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen und die damit verrechneten projektbezogenen erhaltenen Anzahlungen ergeben sich wie folgt:
| 2020 | 2019* | |
|---|---|---|
| Summe angefallene Kosten und ausgewiesene Gewinne (abzüglich etwaiger ausgewiesener Verluste) | 17,2 | 63,4 |
| Erhaltene Anzahlungen | -13,5 | -51,2 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 3,7 | 12,2 |
Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind mit Akkreditiven abgesichert. Das unterliegende Ausfallrisiko im Sinne des Expected Credit Loss Models liegt in der Bonität der Kreditinstitute. Aus Wesentlichkeitsgründen wird bei solch besicherten Forderungen aus Fertigungsaufträgen von einer Wertminderung abgesehen.
Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden, die als Verbindlichkeit aus Fertigungsaufträgen in einem eigenen Bilanzposten ausgewiesen werden, setzten sich wie folgt zusammen:
| 2020 | 2019* | |
|---|---|---|
| Summe angefallene Kosten und ausgewiesene Gewinne (abzüglich etwaiger ausgewiesener Verluste) | 115,1 | 95,3 |
| Erhaltene Anzahlungen | -136,5 | -99,3 |
| Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen | -21,4 | -4,0 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
In der Berichtsperiode wurden Umsatzerlöse über einen bestimmten Zeitraum in Höhe von 12,9 Mio. € (Vorjahr: 62,3 Mio. €) erfasst. In die Umsätze aus Fertigungsaufträgen sind Vertragsprovisionen in Höhe von 0,1 Mio. € eingelaufen. Aufgrund von Abweichungen in den geplanten Fertigungskosten wären in den Vorperioden weniger Umsatzerlöse in Höhe von 0,7 Mio. € zuzuordnen gewesen. Der Effekt wurde erlösschmälernd in der Berichtsperiode erfasst. Von den Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen zum 31. Dezember 2019 (4,0 Mio. €) wurden im Geschäftsjahr 3,6 Mio. € verumsatzt. Aufgrund von Verzögerungen im Projektablauf wurden Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 0,4 Mio. € im Laufe des Geschäftsjahres nicht verumsatzt.
Anmerkung 10 - Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt auf:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Geleistete Anzahlungen | 2,2 | 4,4 |
| Steuererstattungsansprüche | 0,6 | 0,3 |
| Übrige | 1,1 | 1,7 |
| Gesamt | 3,9 | 6,4 |
Die Steuererstattungsansprüche des Geschäftsjahres 2020 betreffen im Wesentlichen die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (0,5 Mio. €) und resultieren hauptsächlich aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen. Die geleisteten Anzahlungen für Lieferanten sind grundsätzlich kurzfristig. Die Bonität der einzelnen Lieferanten wird regelmäßig geprüft.
Anmerkung 11 - Vorräte
Die Vorräte des Konzerns gliedern sich wie folgt auf:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 19,7 | 20,6 |
| Unfertige Erzeugnisse | 15,5 | 17,4 |
| Abzüglich Wertberichtigungen | -26,8 | -22,5 |
| Gesamt | 8,4 | 15,5 |
Die Wertberichtigungen betreffen die Abwertungen entsprechend dem Prinzip „lower of cost or net realizable value“. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert der Vorräte um 4,5 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €). Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 2,2 Mio. € (Vorjahr: 8,6 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden Vorräte im Segment Halbleiter in Höhe von 2,5 Mio. € wertberichtigt. Im Berichtsjahr wurde ein Gewinn aus Wertaufholung in Höhe von 0,2 Mio. € erzielt (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Dieser Effekt resultiert aus dem Verkauf von wertgeminderten Teilen.
Anmerkung 12 - Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wie folgt (alle Beträge in Mio. €):
Anschaffungs- und Herstellungskosten
| Geschäfts- oder Firmenwert | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | Aktivierte Entwicklungskosten | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2019 | 21,7 | 75,8 | 112,8 | 210,3 |
| Zugänge | 0,0 | 0,3 | 4,9 | 5,2 |
| Abgänge | 0,0 | -0,1 | 0,0 | -0,1 |
| Stand 31.12.2019 | 21,7 | 76,0 | 117,7 | 215,4 |
| Zugänge | 0,0 | 0,3 | 2,4 | 2,7 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31.12.2020 | 21,7 | 76,3 | 120,1 | 218,1 |
Abschreibungen und Wertminderungen
| Geschäfts- oder Firmenwert | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | Aktivierte Entwicklungskosten | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2019 | 15,0 | 75,5 | 106,8 | 197,3 |
| Zugänge Abschreibungen (Planmäßig) | 0,0 | 0,1 | 1,4 | 1,5 |
| Zugänge Wertminderungen (Außerplanmäßig) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31.12.2019 | 15,0 | 75,6 | 108,2 | 198,8 |
| Zugänge Abschreibungen (Planmäßig) | 0,0 | 0,1 | 1,8 | 1,9 |
| Zugänge Wertminderungen (Außerplanmäßig) | 0,0 | 0,0 | 4,9 | 4,9 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31.12.2020 | 15,0 | 75,7 | 114,9 | 205,6 |
Buchwerte
| Geschäfts- oder Firmenwert | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | Aktivierte Entwicklungskosten | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 6,7 | 0,4 | 9,5 | 16,6 |
| 31.12.2020 | 6,7 | 0,6 | 5,2 | 12,5 |
Zum Bilanzstichtag wurde dem Geschäftssegment Solar ein Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Buchwert in Höhe von 6,7 Mio. € zugeordnet (Vorjahr: 6,7 Mio. €). Im Weiteren verweisen wir zum Geschäfts- oder Firmenwert auf die Ausführungen unter 4.5 Geschäfts- oder Firmenwert und 4.14 Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten. Von den im Geschäftsjahr 2020 angefallenen Entwicklungskosten erfüllen 2,4 Mio. € die Aktivierungskriterien nach IFRS (Vorjahr: 4,9 Mio. €). Die planmäßigen Abschreibungen von aktivierten Entwicklungskosten werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ausgewiesen. Für die außerplanmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr verweisen wir auf Anmerkung 31.
Anmerkung 13 - Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen entwickelte sich in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wie folgt (alle Beträge in Mio. €):
| Grundstücke, Gebäude | Technische Anlagen u. Maschinen | Technische Ausstattg. u. Betriebs- u. Geschäftsausrüstung | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| eigene | ||||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2019 | 12,4 | 25,9 | 70,2 | 108,5 |
| Zugänge | 0,0 | 0,7 | 11,9 | 12,6 |
| Abgänge | 0,0 | -0,2 | -0,3 | -0,5 |
| Stand 31.12.2019 | 12,4 | 26,4 | 81,8 | 120,6 |
| Zugänge | 0,0 | 0,2 | 4,0 | 4,2 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31.12.2020 | 12,4 | 26,6 | 85,8 | 124,8 |
| Zuschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2019 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31.12.2019 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31.12.2020 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2019 | 3,0 | 16,8 | 51,2 | 71,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | 0,3 | 1,1 | 6,7 | 8,1 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abgänge | 0,0 | -0,2 | -0,3 | -0,5 |
| Stand 31.12.2019 | 3,3 | 17,7 | 57,6 | 78,6 |
| Planmäßige Abschreibungen | 0,3 | 1,0 | 6,2 | 7,5 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31.12.2020 | 3,6 | 18,7 | 63,8 | 86,1 |
| Buchwerte | ||||
| 31.12.2019 | 9,1 | 8,7 | 24,2 | 42,0 |
| 31.12.2020 | 8,8 | 7,9 | 22,0 | 38,7 |
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
| Mio. € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Ausstehende Personalverbindlichkeiten | 1,4 | 2,0 |
| Vorstand- und Mitarbeiterboni | 1,7 | 2,0 |
| Ausstehende Rechnungen | 0,8 | 1,3 |
| Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten | 1,3 | 0,6 |
| Zu erbringende Leistungen | 0,4 | 1,0 |
| Übrige | 0,8 | 2,2 |
| Gesamt | 6,4 | 9,1 |
Im Berichtsjahr wurden erfolgsabhängige Zusagen an die Mitglieder des Vorstandes, Geschäftsführer von Tochtergesellschaften, leitende Angestellte sowie Mitarbeiter in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) passiviert. Davon betreffen 1,0 Mio. € aktienbasierte Vergütungen. Im Weiteren verweisen wir auf Anmerkung 16.
Anmerkung 15 - Erhaltene Anzahlungen
| Mio. € | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen von Kunden | 2,7 | 2,6 |
Erhaltene Anzahlungen zum 31. Dezember 2020 beziehen sich im Wesentlichen auf Anzahlungen für Bestellungen in dem Segment Solar für nicht kundenspezifische Anlagen, die als unfertige Erzeugnisse im Vorratsbestand ausgewiesen sind.
Anmerkung 16 - Anteilsbasierte Vergütung
Die verschiedenen in der Vergangenheit aufgelegten anteilsbasierten Vergütungspläne werden im Folgenden dargestellt:
Um den Mitgliedern des Vorstands und leitenden Mitarbeitern eine langfristige Anreizwirkung zu geben, hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Phantom Stocks Programm aufgelegt, dessen Bezugsrechte zum Bezug einer virtuellen auf den Inhaber lautende Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € zum Ausübungspreis berechtigen. Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgte unentgeltlich. Die Phantom Stocks werden nicht mit Aktien der Gesellschaft befriedigt, sondern es erfolgt ein Barausgleich. Der Barausgleich ergibt sich dabei als Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem relevanten Schlusskurs.
Phantom Stocks-Programm 2016 (PSP IX und PSP X)
Mit Beschluss vom 9. November 2016 wurde vom Aufsichtsrat die Ausgabe von 225.000 Bezugsrechten an den Vorstand beschlossen (PSP IX). Weitere 130.000 Bezugsrechte wurden an Führungskräfte ausgegeben (PSP X). Das zugrunde liegende Phantom Stocks Programm entspricht hierbei dem Programm aus 2015. Der Ausübungspreis dieser Bezugsrechte beträgt 4,5974 €.
Phantom Stocks-Programm 2017 (PSP XI und PSP XII)
Mit Beschluss vom 21. Juli 2017 wurde vom Aufsichtsrat die Ausgabe von 250.000 Bezugsrechten an den Vorstand beschlossen (PSP XI). Weitere 120.000 Bezugsrechte wurden an Führungskräfte ausgegeben (PSP XII). Das zugrunde liegende Phantom Stocks Programm entspricht hierbei dem Programm aus 2015. Der Ausübungspreis dieser Bezugsrechte beträgt 8,7950 €.
Phantom Stocks-Programm 2018 (PSP XIII und PSP XIV)
Mit Beschluss vom 09. April 2018 wurde vom Aufsichtsrat die Ausgabe von 250.000 Bezugsrechten an den Vorstand beschlossen (PSP XIII). Weitere 130.000 Bezugsrechte wurden an Führungskräfte ausgegeben (PSP XIV). Das zugrunde liegende Phantom Stocks Programm entspricht hierbei dem Programm aus 2015. Der Ausübungspreis dieser Bezugsrechte beträgt 12,0160 €.
Phantom Stocks-Programm 2019 (PSP XV und PSP XVI)
Mit Beschluss vom 11. April 2019 wurde vom Aufsichtsrat die Ausgabe von 250.000 Bezugsrechten an den Vorstand beschlossen (PSP XV). Weitere 140.000 Bezugsrechte wurden an Führungskräfte ausgegeben (PSP XVI). Das zugrunde liegende Phantom Stocks Programm entspricht hierbei dem Programm aus 2015. Der Ausübungspreis dieser Bezugsrechte beträgt 9,1000€.
Phantom Stocks-Programm 2020 (PSP XVII und PSP XVIII)
Mit Beschluss vom 03. April 2020 wurde vom Aufsichtsrat die Ausgabe von 350.000 Bezugsrechten an den Vorstand beschlossen (PSP XVII). Weitere 140.000 Bezugsrechte wurden an Führungskräfte ausgegeben (PSP XVIII). Das zugrunde liegende Phantom Stocks Programm entspricht hierbei dem Programm aus 2015. Der Ausübungspreis dieser Bezugsrechte beträgt 3,9200€.
Die Bedingungen der genannten Phantom Stocks Programme sehen im Einzelnen wie folgt aus:
Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre. Die Bezugsrechte können frühestens nach Ablauf der Wartefrist von zwei Jahren binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal, ausgeübt werden, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der vom Bezugsberechtigten gehaltenen Phantom Stocks und innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25 % ausgeübt werden können.
Die Bezugsrechte der Phantom Stocks Programme PSP IX bis PSP X können nur ausgeübt werden, wenn der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (i) im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Bezugsrechte (erste Ausübungstranche) um mindestens 15 % (ii) im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, (iii) im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20 % und (iv) im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungspreis liegt.
Für Bezugsrechte der Phantom Stocks Programme PSP XI bis PSP XVI muss bei allen Tranchen der Referenzpreis zum Zeitpunkt der Ausübung mindestens 15,0 % über dem Ausübungspreis notieren.
Können die Bezugsrechte einer Ausübungstranche innerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums nicht ausgeübt werden, weil das jeweilige Erfolgsziel nicht erreicht wurde, können die Phantom Stocks dieser Ausübungstranche während des nächsten Ausübungszeitraums oder eines der folgenden Ausübungszeiträume ausgeübt werden, wenn in diesem nächsten Referenzzeitraum oder einem der folgenden Referenzzeiträume das Erfolgsziel der jeweils vorhergehenden Ausübungstranche/n erreicht wird. Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts.
Im Folgenden ist die Entwicklung der ausgegebenen Tranchen dargestellt:
PSP IX
| Entwicklung der Bezugsrechte | Anzahl Bezugsrechte | durchschnittlicher Ausübungs-preis (€) |
|---|---|---|
| Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs | 112.500 | 4,5974 |
| Im Geschäftsjahr gewährt | - | - |
| Im Geschäftsjahr entzogen | - | - |
| Ausgeübt während des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr verfallen | - | - |
| Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs | 112.500 | 4,5974 |
| Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs | 112.500 | - |
PSP X
| Entwicklung der Bezugsrechte | Anzahl Bezugsrechte | durchschnittlicher Ausübungs-preis (€) |
|---|---|---|
| Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs | 73.500 | 4,5974 |
| Im Geschäftsjahr gewährt | - | - |
| Im Geschäftsjahr entzogen | - | - |
| Ausgeübt während des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr verfallen | - | - |
| Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs | 73.500 | 4,5974 |
| Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs | 73.500 | - |
PSP XI
| Entwicklung der Bezugsrechte | Anzahl Bezugsrechte | durchschnittlicher Ausübungs-preis (€) |
|---|---|---|
| Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs | 250.000 | 8,7950 |
| Im Geschäftsjahr gewährt | - | - |
| Im Geschäftsjahr entzogen | - | - |
| Ausgeübt während des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr verfallen | - | - |
| Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs | 250.000 | 8,7950 |
| Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs | 125.000 | - |
PSP XII
| Entwicklung der Bezugsrechte | Anzahl Bezugsrechte | durchschnittlicher Ausübungs-preis (€) |
|---|---|---|
| Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs | 120.000 | 8,7950 |
| Im Geschäftsjahr gewährt | - | - |
| Im Geschäftsjahr entzogen | - | - |
| Ausgeübt während des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr verfallen | - | - |
| Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs | 120.000 | 8,7950 |
| Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs | 60.000 | - |
PSP XIII
| Entwicklung der Bezugsrechte | Anzahl Bezugsrechte | durchschnittlicher Ausübungs-preis (€) |
|---|---|---|
| Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs | 250.000 | 12,0160 |
| Im Geschäftsjahr gewährt | - | - |
| Im Geschäftsjahr entzogen | - | - |
| Ausgeübt während des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr verfallen | - | - |
| Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs | 250.000 | 12,0160 |
| Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs | 62.500 | - |
PSP XIV
| Entwicklung der Bezugsrechte | Anzahl Bezugsrechte | durchschnittlicher Ausübungs-preis (€) |
|---|---|---|
| Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs | 130.000 | 12,0160 |
| Im Geschäftsjahr gewährt | - | - |
| Im Geschäftsjahr entzogen | - | - |
| Ausgeübt während des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr verfallen | - | - |
| Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs | 130.000 | 12,0160 |
| Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs | 32.500 | - |
PSP XV
| Entwicklung der Bezugsrechte | Anzahl Bezugsrechte | durchschnittlicher Ausübungs-preis (€) |
|---|---|---|
| Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr gewährt | 250.000 | 9,1000 |
| Im Geschäftsjahr entzogen | - | - |
| Ausgeübt während des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr verfallen | - | - |
| Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs | 250.000 | 9,1000 |
| Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs | - | - |
PSP XVI
| Entwicklung der Bezugsrechte | Anzahl Bezugsrechte | durchschnittlicher Ausübungs-preis (€) |
|---|---|---|
| Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr gewährt | 140.000 | 9,1000 |
| Im Geschäftsjahr entzogen | - | - |
| Ausgeübt während des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr verfallen | 10.000 | - |
| Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs | 130.000 | 9,1000 |
| Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs | - | - |
PSP XVII
| Entwicklung der Bezugsrechte | Anzahl Bezugsrechte | durchschnittlicher Ausübungs-preis (€) |
|---|---|---|
| Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr gewährt | 350.000 | 3,9200 |
| Im Geschäftsjahr entzogen | - | - |
| Ausgeübt während des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr verfallen | - | - |
| Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs | 350.000 | 3,9200 |
| Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs | - | - |
PSP XVIII
| Entwicklung der Bezugsrechte | Anzahl Bezugsrechte | durchschnittlicher Ausübungs-preis (€) |
|---|---|---|
| Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr gewährt | 140.000 | 3,9200 |
| Im Geschäftsjahr entzogen | - | - |
| Ausgeübt während des Geschäftsjahrs | - | - |
| Im Geschäftsjahr verfallen | 10.000 | - |
| Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs | 130.000 | 3,9200 |
| Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs | - | - |
Die Bezugsrechte wurden mit einem Binomialmodell bewertet. Dieses berücksichtigt die Begrenzung des Auszahlungsbetrages auf das Dreifache des Ausübungspreises. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen:
| Tranche | PSP IX | PSP X | PSP XI | PSP XII |
|---|---|---|---|---|
| Tag der Gewährung | 09.11.2016 | 09.11.2016 | 21.07.2017 | 21.07.2017 |
| Ausübungspreis | 4,5974 € | 4,5974 € | 8,7950 € | 8,7950 € |
| Dividendenrendite | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % |
| Zinssatz | -0,73 % | -0,73 % | -0,74 % | -0,74 % |
| Volatilität SINGULUS TECHNOLOGIE S | 54,40 % | 54,40 % | 78,78 % | 78,78 % |
| Fair Value je Bezugsrecht zum 31. |
Die Schätzungen für die fair value je Bezugsrecht zum 31. Dezember 2020 stellen sich wie folgt dar:
| Tranche | Tag der Gewährung | Ausübungspreis | Dividendenrendite | Zinssatz | Volatilität SINGULUS TECHNOLOGIE S | Fair Value je Bezugsrecht zum 31. Dezember 2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| PSP XIII | 09.04.2018 | 12,0160 € | 0,00 % | -0,75 % | 70,90 % | 0,496 € |
| PSP XIV | 09.04.2018 | 12,0160 € | 0,00 % | -0,75 % | 70,90 % | 0,482 € |
| PSP XV | 11.04.2019 | 9,1000 € | 0,00 % | -0,76 % | 64,70 % | 0,909 € |
| PSP XVI | 11.04.2019 | 9,1000 € | 0,00 % | -0,76 % | 64,70 % | 0,891 € |
| PSP XVII | 03.04.2020 | 3,9200 € | 0,00 % | -0,77 % | 63,78 % | 1,807 € |
| PSP XVIII | 03.04.2020 | 3,9200 € | 0,00 % | -0,77 % | 63,78 % | 1,795 € |
Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG abgeleitet. Als historisches Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Bezugsrechte zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr ergab sich ein Aufwand aus der Bewertung der Phantom Stocks in Höhe von 62 T€ (Vorjahr: 1.255 T€). Der Plan wurde als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich im Sinne von IFRS 2 behandelt.
Anmerkung 17 - Finanzierungsverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung
Die besicherte Anleihe (ISIN DE000A2AA5H5) mit einem Volumen von 12,0 Mio. € wurde im Juli 2016 begeben und wies eine Laufzeit von fünf Jahren sowie eine jährlich steigende Verzinsung auf. Die Erstverzinsung lag bei 3,0 %, diese steigt, vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung durch die Gesellschaft, jährlich in den Schritten 6,0%, 7,0 %, 8,0 % bis auf 10,0 % p.a. an. Die Effektivverzinsung beträgt 6,70 % p.a. Der Besicherung der Anleihe dienen hauptsächlich Zahlungsmittel (7,5 Mio. €), Forderungen (1,5 Mio. €), Vorräte (6,8 Mio. €), Sachanlagen (2,0 Mio. €) sowie immaterielle Vermögensgegenstände (5,2 Mio. €) der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Die angegebenen Werte sind die erfassten Buchwerte nach IFRS zum 31. Dezember 2020. Der gemeinsame Vertreter prüft regelmäßig die Einhaltung der Anleihebedingungen durch die Gesellschaft. Bei einem Verstoß kann es zu einer vorzeitigen Kündigung der Anleihe kommen. Zum 06. Mai 2021 wurde die Laufzeit um fünf weitere Jahre bis zum 22. Juli 2026 verlängert. Des Weiteren wurde eine Reduzierung des Zinssatzes auf 4,5 % sowie ein erhöhter Rückzahlungsbetrag in Höhe von 105 % beschlossen. Die neuen Anleihebedingungen traten mit Wirkung zum 13. Juli 2021 in Kraft. Aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, resultierte im Berichtszeitraum ein Verlust von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Die Nettoverluste entfallen auf Zinsen. Auf Anmerkung 38 wird verwiesen.
Anmerkung 18 - Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Darlehen
Die Gesellschaft hatte im Februar 2019 ein Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. € von einem Aktionär und Anleihegläubiger aufgenommen. Die Laufzeit des Darlehens betrug ursprünglich ein Jahr. Im März 2020 wurde die Laufzeit bis März 2021 verlängert. Im Februar 2021 erfolgte eine weitere Verlängerung bis August 2021. Im Dezember 2021 wurde das Darlehen an den bisherigen Darlehensgeber zurückgeführt und ein neuer Vertrag mit einer neuen Partei geschlossen. Der Kreditvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung des Testats. Nach Erhalt des Bestätigungsvermerks der Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 kann die Gesellschaft das Darlehen bis zum 12. Mai 2023 erneut aufnehmen. Die Rückzahlung ist vereinbart für den 31. Dezember 2023, eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate erfolgt jedoch bei beidseitiger Nichtkündigung. Das Darlehen steht im Zusammenhang mit den Anleihebedingungen § 8 (a) (iv) in Verbindung mit § 3 (e). Demnach ist es der Gesellschaft gestattet, Finanzverbindlichkeiten in Form eines Darlehens von bis zu 4,0 Mio. € aufzunehmen. Dabei wurden die Anleihesicherheiten ebenfalls zur Besicherung des Darlehens verwendet. Diese war vorrangig im Verhältnis zu den Anleihegläubigern. Die Effektivverzinsung beträgt 9,97 % pro Jahr. Aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, resultierte im Berichtszeitraum ein Aufwand von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Aufwand entfällt im Wesentlichen auf Zinsen. Auf Anmerkung 37 wird verwiesen.
Anmerkung 19 - Pensionsrückstellungen
Pensionspläne wurden gewährt von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie von der früheren HamaTech AG. In beiden Fällen handelt es sich um leistungsorientierte Pensionspläne. Im Rahmen der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2009 gingen die Leistungszusagen der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG über. Der von der HamaTech AG im Rahmen der Verschmelzung übergegangene Pensionsplan wurde ausschließlich für frühere Mitglieder des Vorstands dieser Gesellschaft unterhalten. Betriebliche Altersversorgung in Gestalt unmittelbarer Pensionszusagen ist bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nur für einen Teil der Arbeitnehmer vorgesehen. Begünstigt sind einerseits diejenigen Arbeitnehmer, welche vor Gründung der Firma im Jahr 1995 bei Leybold beschäftigt waren, nach Maßgabe der dortigen Pensionsordnungen in den Fassungen vom 1. Januar 1969 bzw. 1. Januar 1986, andererseits einige ehemalige Vorstände sowie wenige Arbeitnehmer, denen auf einzelvertraglicher Grundlage Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden sind. Neue Pensionszusagen werden seit geraumer Zeit nicht mehr erteilt. Insbesondere gibt es keine für den Neuzugang an Arbeitnehmern offenen Pensionspläne. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen basieren durchweg auf leistungsorientierten Plänen. Zugesagt sind in einem einzelvertraglichen Sonderfall eine einmalige Kapitalzahlung bei Erreichen der Altersgrenze, ansonsten durchweg Leistungen in Form lebenslanger Renten bei Invalidität, Alter oder Tod (an Hinterbliebene). Die Höhe der Renten ist bei den Einzelzusagen vertraglich festgelegt. Bei den Zusagen nach den Leybold-Pensionsordnungen richtet sie sich nach der Dauer der Dienstzeit und dem ruhegeldfähigen Einkommen, wobei die Gesamtversorgung aus Betriebsrente und gesetzlicher Rente eine Obergrenze in Höhe des zuletzt bezogenen Netto- Arbeitsentgelts nicht überschreiten darf. Altersgrenze ist die Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt ausschließlich intern über das planmäßige Ansammeln von Rückstellungen. Planvermögen im Sinne von lAS 19 liegt nicht vor; auch sonstige Rückdeckungsversicherungen existieren nicht. Das Unternehmen ist nicht mit Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen auf die Altersversorgungsleistungen belastet. Für die vorliegenden Pensionszusagen bestehen neben den allgemeinen Zins-, lnflations-, Langlebigkeits- und Rechtsprechungsrisiken keine besonderen unternehmensspezifischen Risiken. Dem Langlebigkeitsrisiko wird durch die Verwendung von Generationentafeln bei der Kalkulation der Verpflichtung Rechnung getragen. Die Generationentafeln berücksichtigen durch geeignete Annahmen insbesondere die zukünftig voraussichtlich weiter steigende Lebenserwartung. Das Inflationsrisiko wird durch einen langfristigen Ansatz mit 1,60 % p. a. bei der Kalkulation der Verpflichtung nach derzeitigen Erkenntnissen in ausreichendem Maße berücksichtigt. Es wirkt sich im Übrigen hauptsächlich bei der Anpassungsprüfung laufender Renten aus. Risiken arbeitsrechtlicher Natur aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung, die sich auf die Zusagen auswirken würden, sind gegenwärtig nicht bekannt.
Der von der HamaTech AG im Rahmen der Verschmelzung übergegangene Pensionsplan wurde ausschließlich für frühere Mitglieder des Vorstands dieser Gesellschaft unterhalten. Der Pensionsplan ist nicht durch Planvermögen abgesichert. Die Pensionsrückstellungen werden anhand eines unabhängigen versicherungsmathematischen Pensionsgutachters ermittelt. Die Pensionsansprüche richten sich gemäß der Pensionsordnung grundsätzlich nach den pensionsfähigen, aktuellen Bezügen der jeweiligen Mitarbeiter sowie nach der entsprechenden Betriebszugehörigkeit. Im Folgenden werden die Pensionsverpflichtungen sowie die verwendeten Annahmen dargestellt.
Die Veränderung der Pensionsverpflichtungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum 31. Dezember 2020 und 2019 stellt sich wie folgt dar:
Veränderung der Pensionsverpflichtungen:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Barwert zum Anfang des Geschäftsjahres | 16,2 | 13,9 |
| Erfasst im Gewinn oder Verlust: | ||
| Dienstzeitaufwand | 0,2 | 0,2 |
| Zinsaufwand | 0,1 | 0,2 |
| Erfasst im sonstigen Ergebnis: | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus: | ||
| finanziellen Annahmen | 0,9 | 1,7 |
| demografischen Annahmen | 0,0 | 0,0 |
| Erfahrungsbedingte Berichtigungen | 0,1 | 0,7 |
| Sonstiges: | ||
| Geleistete Zahlungen | -0,5 | -0,5 |
| Barwert zum Ende des Geschäftsjahres | 17,0 | 16,2 |
Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Dienstzeitaufwand | 0,2 | 0,2 |
| Zinsaufwand | 0,1 | 0,2 |
| Summe | 0,3 | 0,4 |
Während der Dienstzeitaufwand im Wesentlichen in den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sowie in den Herstellungskosten des Umsatzes ausgewiesen wurde, wurde der Zinsaufwand im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Beträge der laufenden und der vorangegangenen vier Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar:
| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | 17,0 | 16,2 | 13,9 | 13,3 | 13,8 |
Die Annahmen, die bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung zugrunde gelegt wurden, stellen sich wie folgt dar:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Biometrie | Heubeck Richttafeln 2018 G | Heubeck Richttafeln 2018 G |
| Diskontierungssatz (Anwärter) | 0,55 % | 0,90 % |
| Diskontierungssatz (Rentner) | 0,55 % | 0,90 % |
| Angenommene zukünftige Lohn- und Gehaltserhöhungen | 2,00 % | 2,00 % |
| Angenommene zukünftige Rentenerhöhung | 1,60 % | 1,60 % |
Am 31. Dezember 2020 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung bei 16,6 Jahren. Im Berichtsjahr sind Leistungen der Gesellschaft an die gesetzlichen Rentenversicherungen von 1,5 Mio. € erfolgt.# Anmerkung 20 - Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
| 01.01.2020* | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| Gewährleistungen | 9,3 | -0,4 | -4,7 | 0,9 | 5,1 |
| Übrige | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,9 |
| Gesamt | 9,9 | -0,4 | -4,7 | 1,2 | 6,0 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten gebildet. Die angewandten Prozentsätze werden aus Erfahrungswerten pro Produktart abgeleitet und bewegen sich zwischen 2,75 % und 4,00 % (Vorjahr: 2,75 % und 5,50 %). Der Garantiezeitraum und damit eine mögliche Inanspruchnahme liegen zum 31. Dezember 2020 zwischen 2 und 24 Monaten.
Anmerkung 21 - Eigenkapital
Zum 21. September 2017 meldete die SINGULUS TECHNOLOGIES AG den hälftigen Verzehr des Grundkapitals gem. §92 Abs. 1 AktG zum Zwischenbilanzstichtag 31. August 2017. Dieser Verlust wurde am 29. November 2017 den Aktionären bei einer außerordentlichen Hauptversammlung aufgezeigt. Das Stammkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 8.896.527,00 €, aufgeteilt in 8.896.527 auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00 €. Das genehmigte Kapital 2018/1 beträgt zum Bilanzstichtag 4.448.263,00 €.
Sonstige Rücklagen
In den sonstigen Rücklagen werden Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse sowie finanzmathematische Gewinne oder Verluste aus Pensionszusagen erfasst.
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklage in Höhe von 19,8 Mio. € resultiert aus Kapitalerhöhungen aus den Vorjahren. Zu den Grundlagen des Kapitalmanagements verweisen wir auf den Lagebericht.
Anmerkung 22 - Steueraufwand/ Steuerertrag; Latente Steueransprüche/ Latente Steuerschulden
Die Angaben zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stellen sich für 2020 und 2019 wie folgt dar:
| 2020 | 2019* | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Laufende Ertragsteuern | ||
| Deutschland | 0,0 | -0,3 |
| Ausland | 0,0 | -0,1 |
| Zwischensumme | 0,0 | -0,4 |
| Latente Steuern | ||
| Deutschland | 2,6 | -0,7 |
| Ausland | 0,1 | 0,0 |
| Zwischensumme | 2,7 | -0,7 |
| Gesamte Steueraufwendungen/ -erträge | 2,7 | -1,1 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Nach dem deutschen Steuerrecht setzen sich die Ertragsteuern aus Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag zusammen. Die latenten Steueransprüche setzen sich wie folgt zusammen:
| 2020 | 2019* | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Vorräte | 8,5 | 4,8 |
| Pensionsrückstellungen | 2,9 | 2,7 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,1 | 0,1 |
| Rückstellung aus Restrukturierungsmaßnahmen | 0,3 | 0,4 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0,4 | 0,5 |
| Latente Steuern auf Verlustvorträge | 0,9 | 4,7 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,3 | 0,2 |
| Summe | 13,4 | 13,4 |
| Saldierung mit latenten Steuerschulden | -13,2 | -13,4 |
| Latente Steueransprüche | 0,2 | 0,0 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Die latenten Steueransprüche (vor Saldierung mit latenten Steuerschulden) bewegen sich mit 13,4 Mio. € auf Vorjahresniveau (13,4 Mio. €). Nach Saldierung mit latenten Steuerschulden ergeben sich latente Steueransprüche in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).
Dabei entwickelten sich die latenten Steueransprüche wie folgt:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Stand zum 1.1. | 0,0 | 0,0 |
| Erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst: Veränderung der finanzmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionszusagen | 0,3 | 0,7 |
| Erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: Veränderung temporäre Differenzen | -0,3 | 0,0 |
| Saldierung mit latenten Steuerverbindlichkeiten | 0,2 | -0,7 |
| Stand zum 31.12. | 0,2 | 0,0 |
Zum 31. Dezember 2020 bestehen für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (ohne ausländische Betriebsstätten) vorläufige körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 192,9 Mio. € (Vorjahr: 176,0 Mio. €), gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 185,2 Mio. € (Vorjahr: 168,5 Mio. €). Den Zinsvorträgen aus Vorjahren in Höhe von 14,3 Mio. € sind in 2020 1,9 Mio. € zugerechnet worden und belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf 16,2 Mio. €. Latente Steueransprüche werden für alle temporären Differenzen sowie für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür künftig zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Steueransprüche tatsächlich genutzt werden können. Gemäß IAS 12.34f in Verbindung mit IAS 12.31 werden über die Saldierung mit latenten Steuerschulden hinaus keine inländischen latenten Steueransprüche in der Bilanz aufgrund der Verlusthistorie der SINGULUS TECHNOLOGIES AG angesetzt. Die Gesellschaft geht dabei im Einklang mit den Ausführungen unter 4.14 Wertminderung von Vermögenswerten von einer positiven Geschäftsentwicklung aus, und rechnet mit einer geringen Inanspruchnahme existierender Verlustvorträge für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG in den kommenden drei Geschäftsjahren.
Die latenten Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:
| 2020 | 2019* | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen | 12,5 | 14,2 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 1,3 | 2,5 |
| Sonstige Forderungen | 0,0 | 0,1 |
| Summe | 13,8 | 16,8 |
| Saldierung mit latenten Steueransprüchen | -13,2 | -13,4 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 0,6 | 3,4 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Die latenten Steuerschulden (vor Saldierung mit latenten Steueransprüchen) bewegen sich mit 13,8 Mio. € unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 16,8 Mio. €) bedingt durch niedrigere temporäre Differenzen auf Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen. Nach Saldierung mit latenten Steueransprüchen ergeben sich latente Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €).
Dabei änderten sich die latenten Steuerverbindlichkeiten wie folgt:
| 2020* | 2019* | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Stand zum 1.1. | 3,4 | 3,3 |
| Erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: Veränderung temporäre Differenzen | -3,0 | 0,2 |
| Saldierung mit aktiven Steueransprüchen | 0,2 | -0,1 |
| Stand zum 31.12. | 0,6 | 3,4 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Die Höhe der temporären Unterschiede, die mit Investitionen in Tochterunternehmen verbunden sind, für die keine latenten Steuerverbindlichkeiten gebildet wurden, betrug 0,2 Mio. €.
Der effektive Steuersatz in Deutschland (für Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag) betrug 29,13 % (Vorjahr: 29,13 %). Die Überleitung vom effektiven Steuersatz zu der tatsächlichen Steuerquote stellt sich wie folgt dar:
| 2020 | 2019** | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Konzernergebnis vor Steuern | -38,9 | -9,6 |
| Erwartete Steuern * | -11,3 | -2,8 |
| Wertberichtigung von temporären Differenzen und Verlust- und Zinsvorträge der laufenden Periode, für die keine latenten Steuern gebildet wurden | 9,2 | 3,4 |
| Sonstige permanente Differenzen | -0,6 | 0,5 |
| **Tatsächliche Steuern *** | -2,7 | 1,1 |
- Ein negatives Vorzeichen steht für einen Steuerertrag
** Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Die letzte steuerliche Außenprüfung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Zeitraum von 2010 bis einschließlich 2013 umfasst.
Anmerkung 23 - Ergebnis je Aktie
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Berichtszeitraumes im Umlauf befinden, geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Berichtszeitraumes im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, welche sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt. Verwässerungseffekte waren im Berichtszeitraum sowie im Vorjahresvergleichszeitraum nicht zu verzeichnen.
Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:
| 2020 | 2019* | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Dem Inhaber von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses | -36,2 | -10,7 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie | 8.896.527 | 8.896.527 |
| Verwässerungseffekt | - | - |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien bereinigt um den Verwässerungseffekt | 8.896.527 | 8.896.527 |
*Vorjahresbeträge angepasst (siehe Anmerkung 5: Korrektur gemäß IAS 8)
Im Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.
Anmerkung 24 - Erlösschmälerungen und Vertriebseinzelkosten
Die Erlösschmälerungen beinhalten gewährte Skonti. In den Vertriebseinzelkosten sind im Wesentlichen Aufwendungen für Provisionen enthalten.
Anmerkung 25 - Materialaufwand
Unter den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ist im Geschäftsjahr 2020 ein Materialeinsatz in Höhe von 23,9 Mio. € (Vorjahr: 38,2 Mio. €) enthalten.# Anmerkung 26 - Personalaufwand
Im Geschäftsjahr 2020 ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Personalaufwand in Höhe von 28,4 Mio. € (Vorjahr: 31,3 Mio. €) enthalten. Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter betrugen im Berichtsjahr 22,6 Mio. € (Vorjahr: 25,6 Mio. €), für Sozialabgaben 4,3 Mio. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €), die Aufwendungen für Altersversorgung 1,4 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €).
Anmerkung 27 - Planmäßige Abschreibungen
Die Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen betragen 4,7 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €).
Anmerkung 28 - Allgemeine Verwaltung
Unter Verwaltungsaufwendungen werden die Aufwendungen der Geschäftsleitung, des Personalwesens und des Finanz- und Rechnungswesens sowie die auf sie entfallenden Raum- und Kfz-Kosten erfasst. Weiterhin sind hier die laufenden IT-Kosten, Rechts- und 61 Beratungskosten, die Kosten der Investor Relations, von Hauptversammlungen und die Kosten des Jahresabschlusses ausgewiesen.
Anmerkung 29 - Forschung und Entwicklung
In den Forschungs- und Entwicklungskosten sind neben den Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten auch planmäßige Abschreibungen aktivierter Entwicklungskosten in Höhe von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) enthalten. Mit insgesamt 12,1 Mio. € in 2020 lagen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (inklusive Entwicklungsleistungen, die in den Umsatzkosten enthalten sind) unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 13,4 Mio. €). Hiervon wurden 2,4 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €) aktiviert. Die Gesellschaft erhielt im Geschäftsjahr nationale sowie EU-Fördermittel in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €).
Anmerkung 30 - Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen
Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 4,7 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) sowie aus Fremdwährungsgewinnen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr hauptsächlich Fremdwährungsverluste in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €).
Anmerkung 31 - Wertminderungsaufwand
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr einen Wertminderungsaufwand in Höhe von 6,1 Mio. € realisiert. Dieser betrifft im Wesentlichen die Bewertung von aktivierten Entwicklungskosten (4,9 Mio. €). Hiervon entfallen 3,1 Mio. € auf das Segment Life Science und 1,8 Mio. € auf das Segment Solar. Hintergrund hierzu sind ausbleibende Kundenaufträge auf Basis der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte. Aufgrund des sehr spezifischen Anwendungsgebiets sieht die Gesellschaft hierbei auch keinen alternativen Nutzen oder die Möglichkeit zur Veräußerung, sodass der auf Basis des Nutzungswertes ermittelte erzielbare Wert näherungsweise 0 € beträgt. Des Weiteren wurde eine Maschine des Anlagevermögens im Segment Halbleiter außerordentlich abgeschrieben. Der Wertminderungsaufwand beläuft sich hierbei auf 1,2 Mio. €. Aufgrund einer anhaltend niedrigen Auslastung der Anlage musste der erzielbare Wert korrigiert werden. Aktuell bewertet die Gesellschaft die Anlage auf Basis des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 0,1 Mio. €. Der Wertminderungsaufwand im Vorjahr ist auf die Insolvenz eines großen Kunden im Segment Solar zurückzuführen. Hier wurden Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 3,8 Mio. € wertgemindert.
62
Anmerkung 32 - Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
Die Finanzerträge/-aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Zinserträge aus Termingeld-/Tagesanlagen | 0,0 | 0,1 |
| Zinsaufwendungen aus Leasingverträgen | -0,4 | -0,5 |
| Finanzierungsaufwendungen aus der Anleihebegebung (inkl. Nebenkosten) | -0,8 | -0,8 |
| Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen | -0,1 | -0,2 |
| Sonstige Finanzierungsaufwendungen | -0,8 | -0,7 |
| Gesamt | -2,1 | -2,1 |
Die Finanzierungsaufwendungen aus der Anleihebegebung resultieren aus der im Jahr 2016 begebenen Anleihe.
Anmerkung 33 - Leasingverhältnisse
Als Leasingnehmer least der Konzern verschiedene Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, Fahrzeuge und IT-Ausstattung. Die verbleibende Laufzeit für Immobilien beträgt für das Produktions- und Verwaltungsgebäude in Kahl am Main noch zwei Jahre, für das Produktions- und Verwaltungsgebäude in Fürstenfeldbruck drei Jahre. Das Gebäude für Kahl am Main geht am Ende der Laufzeit in das Eigentum der Gesellschaft über. Die Laufzeit der sonstigen Leasingverträge beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Die Leasingverträge für IT Ausstattung sind von geringem Wert, sodass Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 nicht erfasst werden.
i. Nutzungsrechte
Sämtliche Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien erfüllen nicht die Definition von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Diese Immobilien werden als Sachanlagen dargestellt. Wir verweisen auf die Anmerkung 13.
| In Mio. € | Grundstücke und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2020 | 9,1 | 0,4 | 9,5 |
| Abschreibungsbetrag | -1,4 | -0,2 | -1,6 |
| Zugänge von Nutzungsrechten | 0,1 | 0,3 | 0,4 |
| Abgänge von Nutzungsrechten | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 31. Dezember 2020 | 7,8 | 0,5 | 8,3 |
63
ii. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge
| 2020 | In Mio. € |
|---|---|
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 0,4 |
| Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert | 0,1 |
| Summe | 0,5 |
iii. In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge
| 2020 | In Mio. € |
|---|---|
| Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Right of Use Assets | 2,5 |
| Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Vermögenswerte von geringem Wert | 0,1 |
Zum 31. Dezember 2020 belaufen sich die zukünftigen Mindestzahlungen aufgrund von Leasingverhältnissen im Konzern insgesamt auf:
| Mio. € |
|---|
| 2021 |
| 2022 |
| 2023 |
| 2024 |
| 2025 und später |
| Gesamt |
Anmerkung 34 - Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Anpassung der Unternehmensanleihe
Nach den Beschlüssen der Gläubigerversammlung vom 6. Mai 2021 wurden die Anleihebedingungen wie folgt geändert:
-
Verlängerung der Laufzeit
Die Laufzeit der Anleihe wird über den 22. Juli 2021 hinaus bis zum 22. Juli 2026 um fünf Jahre verlängert. Die ordentliche Rückzahlung der Anleihe erfolgt somit am 22. Juli 2026. -
Anpassung der Verzinsung
Die Anleihe wird ab dem 22. Juli 2021 mit 4,5% p.a. verzinst. An den halbjährlichen Zinszahlungsterminen wird festgehalten. -
Erhöhung des Rückzahlungsbetrags
Der Rückzahlungsbetrag wird je Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 100,00 um EUR 5,00 auf EUR 105,00 erhöht. Diese Erhöhung findet auch in den Fällen einer vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe und der Kündigung der Anleihe durch die Anleihegläubiger Anwendung.
Zudem hat die Gläubigerversammlung per Beschlussfassung vom 20. September 2022 weitere Änderungen der Anleihebedingungen mit über 98 % zugestimmt. Diese 64 beinhalten u. a. einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf mögliche Kündigungsrechte wegen der bisher unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse 2020 sowie 2021 für neun Monate ab Veröffentlichung der Beschlüsse (22. September 2022).
Erhalt wesentlicher Kundenaufträge zur Lieferung von Produktionsequipment
Die Gesellschaft hat im Oktober 2021 Lieferverträge für Produktionsequipment mit dem Kunden China Triumph International Engineering Co., Ltd., Shanghai, China. einer Tochtergesellschaft der China National Building Materials Group, (CNBM) Peking, China, unterschrieben. Das Auftragsvolumen liegt bei rund 25 Mio. €. Die Anzahlungen und erste Teilzahlungen wurden zwischenzeitlich vereinnahmt. Darüber hinaus realisierte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 zwei Folgeaufträge im Bereich Medizintechnik für mehrere Anlagen des Typs Medline. Die Volumina liegen jeweils im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Die Anzahlungen und erste Teilzahlungen wurden zwischenzeitlich vereinnahmt. Zusätzlich wurde im April 2022 mit einem großen europäischen Energieversorger eine vorvertragliche Vereinbarung über die Lieferung von Produktionsanlagen für die Herstellung von Heterojunction (HJT) Solarzellen getroffen. Die Anzahlung wurde im Mai 2022 vereinnahmt. Das Gesamtvolumen der Lieferungen liegt im unteren zweistelligen Millionenbereich.
Vereinbarung zur Bereitstellung liquider Mittel
Zur Sicherung des Fortbestands des Unternehmens und damit des Konzerns unterzeichnete die Gesellschaft mit dem Großaktionär CNBM mit Wirkung zum 3. Februar 2023 eine Vereinbarung über die Bereitstellung liquider Mittel in Höhe von EUR 20,0 Mio. Im Gegenzug räumt die Gesellschaft verschiedene Optionen in Bezug auf Rechte im Zusammenhang mit Know-How im Bereich der Solar-Technologie ein. Das Gesamtvolumen floss der Gesellschaft in zwei Tranchen im März in Höhe von EUR 9,6 Mio. und Anfang April 2023 in Höhe von EUR 10,4 Mio. zu. Beide Tranchen haben eine Laufzeit von mindestens 18 Monaten, die ausgezahlten Mittel müssen jedoch erst nach Aufforderung des Darlehensgebers ganz oder teilweise zurückbezahlt werden.
Abschluss zusätzliche Betriebsmittelkreditlinie über 10 Mio. €
Zur weiteren Sicherung der Liquidität steht der Gesellschaft seit Mai 2022 eine Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von 10,0 Mio. € zur Verfügung. Die Rückzahlung des Darlehens wird garantiert durch den chinesischen Hauptaktionär CNBM. Die Laufzeit der Vereinbarung betrug zunächst 12 Monate und wurde mit Wirkung zum 31. Januar 2023, unter Vorbehalt des Eintretens von aufschiebenden Bedingungen, um weitere 12 Monate verlängert. Sollte die Laufzeitverlängerung durch die auszahlende Bank nicht erfolgen, garantiert CNBM die Gesellschaft finanziell so auszustatten, dass die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommen kann.
Refinanzierung vorranging besichertes Darlehen über 4 Mio. €
Darüber hinaus steht der Gesellschaft gemäß den Anleihebedingungen ein Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. € zur Verfügung. Die Fälligkeit des Darlehens datierte ursprünglich auf den 1. März 2021. Nach vorübergehender Stundung wurde das Darlehen im 65 Dezember 2021 vollständig zurückgeführt. Mit Wirkung zum 5.# Anmerkung 35 - Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG die Personen und Unternehmen, welche die Gesellschaft beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben. Zum Stichtag wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und assoziierte Unternehmen als nahestehende Personen und Unternehmen identifiziert.
Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:
- Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Essen Vorsitzender
- Dr. Silke Landwehrmann, Düsseldorf Stellvertretende Vorsitzende
- Dr. rer. nat. Rolf Blessing, Trendelburg Mitglied
Die vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder wurden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Der Aufsichtsrat hat neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat Anspruch auf eine feste Vergütung in Höhe von 40 T€. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, die stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in den Monaten April bis Juni des Geschäftsjahres freiwillig auf 20% ihrer Bezüge verzichtet. Für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr haben die Aufsräte unter Berücksichtigung des Verzichts somit einen Anspruch auf eine feste Vergütung gemäß der Satzung in Höhe von 164 T€ (Vorjahr: 172 T€). Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrates Auslagen in Höhe von 4 T€ erstattet.
Herr Dr.-Ing. Leichnitz hielt zum 31. Dezember 2020 insgesamt 245 Stück Aktien der Gesellschaft (Vorjahr: 245 Stück). Frau Dr. Landwehrmann hielt zum 31. Dezember 2020 insgesamt 2.000 Stück Aktien der Gesellschaft (Vorjahr: 0 Stück).
Unternehmen sind dann als Related Party zu definieren, wenn die Möglichkeit besteht beherrschenden Einfluss auszuüben bzw. ein maßgeblicher Einfluss auf das berichtende Unternehmen und damit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht (sogenannte assoziierte Unternehmen). Mit Wirkung zum 20. September 2018 erwarb die Triumph Science and Technology Group Co., Ltd (eine 100%-ige Tochtergesellschaft der China National Building Materials, Peking, China, kurz CNBM) rechtswirksam 13,11 % der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Im Januar 2019 hat CNBM weitere 3,64 % an der Gesellschaft erworben. Die Beteiligungsquote an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG beträgt damit 16,75 %. Gleichzeitig ist CNBM der derzeit größte Kunde der Gesellschaft und damit seit 20. September 2018 ein nahestehendes Unternehmen im Sinne von IAS 24.
Im angegebenen Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurden Umsatzerlöse aus der Fertigung und Lieferung von Anlagen mit CNBM in Höhe von 6,2 Mio. € erzielt. Hieraus resultierend waren Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 0,3 Mio. € zum 31. Dezember 2020 ausstehend.
Ausgeübter Beruf und weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. anderen Kontrollgremien der Aufsichtsratsmitglieder
| Name | Ausgeübter Beruf | Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. anderen Kontrollgremien |
|---|---|---|
| Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz | Bauingenieur | Keine |
| Dr. Silke Landwehrmann | Diplom-Kauffrau, Geschäftsführerin der Aufam Asset Management GmbH, Rheinberg | Lufthansa Cargo AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats (bis Herbst 2020) |
| Dr. rer. nat. Rolf Blessing | Dipl.-Physiker, Geschäftsführer der B.plus Beschichtungen Projekte Gutachten, Bad Karlshafen | Keine |
Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2020 aus folgenden Mitgliedern:
- Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorsitzender des Vorstands
- Dipl.-Oec. Markus Ehret Vorstand Finanzen
- Dr. rer. nat. Christian Strahberger Chief Operating Officer (COO)
Gesamtbezüge des Vorstands im Berichtszeitraum
| Fixe Vergütung (T€) | Sonstige Vergütung (T€) | Variable Vergütung (T€) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (T€) | Gesamt (T€) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr.-Ing. Stefan Rinck | 418 | 48 | 73 | 588 | 1.127 |
| Dipl.-Oec. Markus Ehret | 285 | 27 | 47 | 392 | 751 |
| Dr. rer. nat. Christian Strahberger | 285 | 12 | 47 | 392 | 736 |
| Gesamt | 988 | 87 | 167 | 1.372 | 2.614 |
Vorjahresvergleichszeitraum (2019)
| Fixe Vergütung (T€) | Sonstige Vergütung (T€) | Variable Vergütung (T€) | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (T€) | Gesamt (T€) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr.-Ing. Stefan Rinck | 440 | 47 | 176 | 516 | 1.179 |
| Dipl.-Oec. Markus Ehret | 300 | 27 | 112 | 344 | 783 |
| Dr. rer. nat. Christian Strahberger | 50 | 2 | 19 | 0 | 71 |
| Gesamt | 790 | 76 | 307 | 860 | 2.033 |
Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Dieser beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ab 1. Januar 2012 59,97 %, für Herrn Markus Ehret 31,58 % und für Herrn Dr. rer. nat. Christian Strahberger 35,00 %. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 betrug 464 T€ (Vorjahr: 377 T€), wovon 264 T€ (Vorjahr: 264 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, 95 T€ (Vorjahr: 95 T€) auf Herrn Markus Ehret und 105 T€ (Vorjahr: 18 T€) auf Herrn Dr. Christian Strahberger entfielen.
Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 0,4 Mio. € ausbezahlt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2020 insgesamt 7,3 Mio. €.
Des Weiteren wurde von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten:
| 2020 (Stück) | 2019 (Stück) | |
|---|---|---|
| Dr.-Ing. Stefan Rinck | 122 | 122 |
| Dipl.-Oec. Markus Ehret | 43 | 43 |
| Dr. rer. nat. Christian Strahberger | 2.000 | 2.000 |
| Gesamt | 2.165 | 2.165 |
Anmerkung 36 - Angaben zum Anteilsbesitz
| Beteiligung | Eigenkapital (T€) | Ergebnis (T€) |
|---|---|---|
| Inland | ||
| SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main, Deutschland | 13 | -1 |
| SINGULUS New Heterojunction Technologies GmbH, Kahl am Main, Deutschland | -280 | 29 |
| Ausland | ||
| SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA | 8.586 | -139 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc., Windsor, USA | -593 | 0 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA Pacific Pte. Ltd., Singapur | 2.365 | 1.156 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien | -4.915 | -1.847 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE S.A.R.L., Sausheim, Frankreich | 186 | -189 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Ltd. Taipeh, Taiwan | -1.765 | -251 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES SHANGHAI Co., Ltd., Shanghai, China | 329 | -230 |
| STEAG HamaTech Asia Ltd. Hongkong, China | 0 | 0 |
| HamaTech USA Inc., Austin/Texas, USA | -996 | -100 |
*Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen nach IFRS entnommen
Die SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA, hält eine Beteiligung von 100 % an der SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc. 1,2 % der Beteiligung an der SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda. werden von der New Heterojunction Technologies GmbH gehalten. Die STEAG HamaTech Asia Ltd.# Anmerkung 37 - Finanzrisikomanagement
Die im Konzernabschluss enthaltenen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die in 2016 platzierte Anleihe. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Entsprechend den konzerninternen Richtlinien wurde in den Geschäftsjahren 2020 und 2019, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten zu Spekulationszwecken betrieben.
Aus der Geschäfts- und Finanzierungstätigkeit können sich im Wesentlichen Zins-, Ausfalls-, Liquiditäts- und Währungsrisiken ergeben. Im Folgenden werden die einzelnen Risiken näher beschrieben, weitere Erläuterungen sind dem Risikobericht innerhalb des Lageberichts zu entnehmen.
Währungsrisiko
Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt dem US-Dollar (USD) Währungsrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen USD Wechselkursrisiken eingesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderung von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden) und des Eigenkapitals des Konzerns (aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfassten Devisenterminkontrakte) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung von USD gegenüber dem Euro. Zum Bilanzstichtag lagen keine offenen Devisenterminkontrakte vor. Alle anderen Variablen bleiben konstant.
| Kursentwicklung des USD | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern | Auswirkungen auf das Eigenkapital |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| 2020 +10 % | 0,4 | 0,4 |
| -0,3 | -0,3 | |
| 2019 +10 % | 0,4 | 0,4 |
| -0,4 | -0,4 |
Die ergebniswirksamen Effekte aus einer möglichen Kurs-Änderung von USD resultieren bei der SINGULUS TECHNOLOGIES aus den in USD gehaltenen Bankbeständen, aus den nicht gesicherten Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus den nicht gesicherten Forderungen und Verbindlichkeiten im Verbundbereich. Der saldierte Wert dieser Posten beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 4,7 Mio. USD.
Liquiditätsrisiko
Die planmäßige Abarbeitung der Großaufträge im Jahr 2022 wird für die zukünftige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens entscheidend sein. Insbesondere ist die Gesellschaft hier von dem chinesischen Großkunden CNBM abhängig. Weiterhin rechnet die Geschäftsführung mit weiteren Auftragseingängen und somit zusätzlichen liquiden Mitteln aus Anzahlungen für Neuprojekte. Der Unternehmensgruppe stehen Avallinien in Höhe von 20,8 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit 2,6 Mio. € ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen sind liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt. Im Weiteren verweisen wir auf Anmerkung 8.
Zum 31. Dezember 2020 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 | Täglich | Bis 3 Monate | 3 bis 12 Monate | 1 bis 5 Jahre | Über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| Anleihe Tilgung | 0,0 | 0,0 | 12,0 | 0,0 | 0,0 | 12,0 |
| Anleihe Zins | 0,0 | 0,4 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,7 |
| Verbindlichkeiten aus Aufnahme von Darlehen | 0,0 | 0,0 | 4,0 | 0,0 | 0,0 | 4,0 |
| Sonstige Schulden | 1,1 | 1,0 | 4,3 | 0,1 | 0,0 | 6,5 |
| Schulden aus Lieferungen und Leistungen | 2,2 | 4,2 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 6,5 |
| Summe | 3,3 | 5,6 | 20,7 | 0,1 | 0,0 | 29,7 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 | Täglich | Bis 3 Monate | 3 bis 12 Monate | 1 bis 5 Jahre | Über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| Anleihe Tilgung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 12,0 | 0,0 | 12,0 |
| Anleihe Zins | 0,0 | 0,4 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,8 |
| Verbindlichkeiten aus Aufnahme von Darlehen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,0 | 0,0 | 4,0 |
| Sonstige Schulden | 1,7 | 2,4 | 5,0 | 0,0 | 0,0 | 9,1 |
| Schulden aus Lieferungen und Leistungen | 2,4 | 5,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 8,3 |
| Summe | 4,1 | 8,7 | 5,4 | 16,0 | 0,0 | 34,2 |
Zinsrisiko
Der Konzern ist dem Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze ausgesetzt. Bei einer Verschiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 50 BP ergeben sich für den Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern, da keine der zinstragenden Verbindlichkeiten einem variablen Zinssatz unterliegen.
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstrumentes seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, aus Forderungen aus Fertigungsaufträgen sowie sonstige Forderungen des Konzerns. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen spezifische Länderrisiken setzt der Konzern Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall wenn möglich durch Kreditversicherungen, Bankgarantien sowie Eigentumsvorbehalte begrenzt. Aus heutiger Sicht geht der Konzern von einer ausreichenden Deckung des Forderungsausfallrisikos aus.
Auf Grundlage von erwarteten Kreditverlusten nach IFRS 9 wird für ungesicherte Forderungen aus Lieferungen- und Leistungen eine Risikovorsorge nach folgenden Ausfallwahrscheinlichkeiten vorgenommen. Der Ergebniseffekt beträgt zum Jahresende 0,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).
| Buchwert Mio. € | Geschätzte Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) |
|---|---|
| Nicht überfällig | 2,9 |
| 1-30 Tage überfällig | 0,3 |
| 31-60 Tage überfällig | 0,0 |
| 61-90 Tage überfällig | 0,0 |
| 91-180 Tage überfällig | 0,0 |
| Mehr als 180 Tage überfällig | 0,0 |
| Summe | 3,2 |
Die künftige Ausfallwahrscheinlichkeit wurde anhand historischer Ausfälle abgeleitet. Der Konzern hat aufgrund seines Geschäftsmodells eine geringe Anzahl an Kunden und kann somit gewährleisten, die Ausfallsrisiken auf einzelner Kundenbasis einzuschätzen. Für die Anwendung des Modells für erwartete Kreditverluste verweisen wir im Weiteren auf die Anmerkungen 7, 9 sowie 10.
Bedeutung des Ausfallrisikos:
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Fertigungsaufträgen (Vertragsvermögenswerten) entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns am Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9,8 | 14,8 |
| Verfügungsbeschränkte Finanzmittel | 4,8 | 4,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3,2 | 5,8 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 3,7 | 12,2 |
| Sonstige Forderungen | 3,8 | 6,4 |
| Summe | 25,3 | 43,6 |
Kapitalmanagement
Der Konzern analysiert sein Kapital auf Basis der „Netto-Liquidität“ (als Summe aus flüssigen Mitteln, kurzfristigen Einlagen und verfügungsbeschränkten Finanzmitteln abzüglich der Anleihe sowie verzinslichen Darlehen). Zum Geschäftsjahresende stellt sich die Netto-Liquidität wie folgt dar:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9,8 | 14,8 |
| Verfügungsbeschränkte Finanzmittel | 4,8 | 4,4 |
| Finanzierungsverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung | -12,7 | -12,8 |
| Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Darlehen | -4,0 | -4,0 |
| Netto-Liquidität | -2,1 | 2,4 |
Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden monatlich Liquiditätsplanungen auf Basis einer Vorschau über drei Monate erstellt. Es erfolgt somit eine regelmäßige Überprüfung des Insolvenzrisikos.
Anmerkung 38 - Finanzinstrumente
Beizulegender Zeitwert
Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente nach Klassen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, verfügungsbeschränkte Finanzmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Darlehen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte unter Berücksichtigung des Expected Credit Loss Model dar und werden daher nicht separat aufgeführt.
| Bewertungs- methode | Buchwert 2020 | Buchwert 2019 | Beizulegender Zeitwert 2020 | Beizulegender Zeitwert 2019 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente** | AC | 9,8 | 14,8 | ||
| Verfügungsbeschränkte Finanzmittel** | AC | 4,8 | 4,4 | ||
| Derivative Finanzinstrumente Hedging Derivate** | HD | - | - | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen** | AC | 3,2 | 5,8 | ||
| Sonstige Forderungen | AC | 3,8 | 6,4 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Anleihe | AC | 12,7 | 12,8 | 12,5 | 10,8 |
| Verbindlichkeiten aus Aufnahme von Darlehen | AC | 4,0 | 4,0 | ||
| Derivative Finanzinstrumente Hedging Derivat | HD | - | - | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen** | AC | 6,5 | 8,3 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | AC | 6,4 | 9,1 | ||
| Summe AC | 51,2 | 65,6 | |||
| Summe HD | 0,0 | 0,0 |
Erläuterung der Abkürzungen:
AC: Amortised Cost (Finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden)
HD: Hedging Derivative (Hedging Derivate)
Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Zum Stichtag lagen keine Devisentermingeschäfte vor. Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anleihe entspricht dem Börsenkurs zum Abschlussstichtag, zuzüglich des Buchwerts der abgegrenzten Zinsverbindlichkeiten zum Stichtag.
Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde, basierend auf den Inputfaktoren der verwendeten Bewertungstechniken, als beizulegender Zeitwert der Stufe 1 eingeordnet. Die Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert wurden, basierend auf den Inputfaktoren der verwendeten Bewertungstechniken, als beizulegende Zeitwerte der Stufe 2 eingeordnet. 76 Das maximale Kreditrisiko wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden reflektiert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verbindlichkeiten gehalten zu Finanzierungszwecken:
| Zum 01. Januar 2020 | Zugang | Zahlungsstrom für Zins und Tilgung | Zum 31. Dezember 2020 | |
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| Anleihe | 12,0 | 0,0 | 0,0 | 12,0 |
| Anleihezins | 0,8 | 0,8 | -0,9 | 0,7 |
| Verbindlichkeiten aus Aufnahme von Darlehen | 4,0 | 0,5 | -0,5 | 4,0 |
| Leasingverhältnisse | 9,7 | 0,7 | -2,6 | 7,8 |
| Summe | 26,5 | 2,0 | -4,0 | 24,5 |
Anmerkung 39 - Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 354 (Vorjahr: 354) fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufteilung der im Geschäftsjahr im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) gliedert sich nach Funktionsbereichen wie folgt auf:
| Funktionsbereiche | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Montage, Produktion und Logistik | 110 | 113 |
| Entwicklung | 94 | 90 |
| Vertrieb | 104 | 107 |
| Verwaltung (ohne Vorstände) | 46 | 44 |
| Gesamt | 354 | 354 |
Zum 31. Dezember 2020 waren 349 Mitarbeiter im Konzern beschäftigt (Vorjahr: 351).
Anmerkung 40 - Honorare des Abschlussprüfers (Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)
Im Berichtsjahr wurden der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie ihren Tochtergesellschaften folgende Honorare von Seiten des Konzernabschlussprüfers berechnet:
| 2020 | |
|---|---|
| T€ | |
| a) für die Abschlussprüfung | 945 |
| b) Sonstiges | 1 |
| Summe | 946 |
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses. Die sonstigen Leistungen betreffen solche zu Erstellung von Veröffentlichungsdateien.
Anmerkung 41 - Corporate Governance
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde zuletzt im Juni 2022 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.singulus.com/de/corporate-governance/ dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Anmerkung 42 - Veröffentlichung
Der Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wurde am 6. April 2023 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.
Kahl am Main, 6. April 2023
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Der Vorstand
Dr.-Ing. Stefan Rinck
Dipl.-Oec. Markus Ehret
SINGULUS TECHNOLOGIES AG Bilanz zum 31. Dezember 2020
| Aktiva | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 682 | 1.567 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 3.789 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 244 | 79 |
| 926 | 5.435 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 6.094 | 7.121 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.410 | 3.835 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 738 | 670 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0 | 8.242 |
| 8.242 | 11.626 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.508 | 6.583 |
| 15.676 | 23.644 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3.817 | 7.301 |
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 85.246 | 109.181 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 2.179 | 4.645 |
| 4. Erhaltene Anzahlungen | -91.242 | -121.127 |
| 0 | 0 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.470 | 2.338 |
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3.735 | 2.874 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.199 | 789 |
| 6.404 | 6.001 | |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 9.585 | 15.601 |
| 15.989 | 21.602 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 121 | 207 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Verlust | 82.093 | 47.459 |
| Summe Aktiva | 113.879 | 92.912 |
| Passiva | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 8.896 | 8.896 |
| II. Kapitalrücklage | 19.697 | 19.697 |
| III. Bilanzverlust | -110.686 | -76.052 |
| IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 82.093 | 47.459 |
| 0 | 0 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 13.006 | 12.250 |
| 2. Steuerrückstellungen | 454 | 643 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 6.721 | 11.476 |
| 20.181 | 24.369 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Anleihen | 12.000 | 12.000 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 61.348 | 32.780 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.230 | 7.809 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 6.127 | 6.311 |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsverträgen | 6.581 | 7.780 |
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.412 | 1.859 |
| - davon aus Steuern | 378 (i. Vj. 383) | |
| 93.698 | 68.539 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 4 |
| Summe Passiva | 113.879 | 92.912 |
SINGULUS TECHNOLOGIES AG Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 54.204 | 91.804 |
| 2. Verringerung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen | -23.935 | -5.195 |
| 3. Aktivierte Eigenleistungen | 0 | 428 |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 6.182 | 1.944 |
| - davon Erträge aus der Währungsumrechnung | 759 | 34 |
| 5. Materialaufwand | -50.408 | -34.635 |
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -17.233 | -15.773 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -34.635 | -22.445 |
| 6. Personalaufwand | -27.958 | -21.831 |
| a) Löhne und Gehälter | -19.240 | -21.831 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -4.914 | -6.127 |
| - davon für Altersversorgung | 1.381 | 1.760 |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -8.232 | -5.381 |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -13.385 | -16.535 |
| - davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 101 | 253 |
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 223 | 214 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 223 | 214 |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0 | 45 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| - davon Erträge aus der Abzinsung | 0 | 45 |
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -175 | -3.474 |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.882 | -2.772 |
| - davon an verbundene Unternehmen | 734 | 722 |
| - davon Aufwendungen aus der Abzinsung | 342 | 452 |
| 13. Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -8 | -232 |
| 14. Ergebnis nach Steuern | -34.607 | -17.520 |
| 15. Sonstige Steuern | -26 | -32 |
| 16. Jahresfehlbetrag | -34.634 | -17.552 |
| 17. Gewinnvortrag (i. Vj. Verlustvortrag) | -76.052 | -58.500 |
| 18. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | 0 | 0 |
| 19. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung | 0 | 0 |
| 18. Bilanzverlust | -110.686 | -76.052 |