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SIMONA AG Management Reports 2019

May 7, 2020

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Management Reports

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SIMONA Aktiengesellschaft

Kirn/Nahe

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Konzernabschluss 2019

SIMONA AG

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Der vorliegende Lagebericht fasst den Konzernlagebericht und den Lagebericht der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn (kurz SIMONA AG, SIMONA oder Gesellschaft) zusammen (§ 315 Abs. 3 i. V. m. § 298 Abs. 3 HGB).

Dieser zusammengefasste Lagebericht wird anstelle eines Konzernlageberichts im Geschäftsbericht des SIMONA Konzerns veröffentlicht.

Wir berichten darin über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie über die Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns und der SIMONA AG. Die Informationen zur SIMONA AG sind im Wirtschaftsbericht in einem eigenen Abschnitt mit Angaben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) enthalten.

1. Grundlagen des Konzerns

1.1 GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS

Der SIMONA Konzern entwickelt, produziert und vertreibt thermoplastische Kunststoffhalbzeuge, Rohre und Formteile sowie Profile. Dabei werden die Werkstoffe Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat (PETG), Polyvinylidenfluorid (PVDF), Ethylen-Chlortrifluorethylen (E-CTFE), Perfluoralkoxyl (PFA), Thermoplastische Olefine (TPO), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) sowie zahlreiche Sonderwerkstoffe eingesetzt. Die Produktionsverfahren umfassen Extrusion, Pressen, Spritzguss, CNC-Technik und die Fertigung kundenindividueller Sonderformteile in einer eigenen Kunststoffwerkstatt.

Wesentliche Absatzmärkte

Anwendungsbereiche für die Halbzeuge sind vor allem der industrielle Behälter- und Apparatebau, der Maschinenbau, die Transportindustrie, die Bauindustrie, der Messe- und Displaybau sowie die Automobil- und Luftfahrtindustrie. Die Rohre und Formteile werden vor allem in der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie im industriellen Rohrleitungsbau einschließlich der chemischen Prozessindustrie eingesetzt.

Der SIMONA Konzern vertreibt seine Produkte weltweit. Die Geschäftssegmente sind geographisch nach den Regionen

Europa
Amerika
Asien und Pazifik

in den Produktbereichen

Halbzeuge
Rohre und Formteile aufgestellt.

Produktions- und Vertriebsstandorte

Innerhalb des Konzerns erfolgt der Vertrieb über die SIMONA AG und Tochtergesellschaften in Großbritannien, Italien, Frankreich, Spanien, Polen, Tschechien, Russland, Hongkong, China, Indien und den USA sowohl direkt als auch über Handelspartner. Die SIMONA AG betreibt darüber hinaus eine Verkaufsniederlassung in Möhlin in der Schweiz, die am Konzernumsatz mit rund 3 Prozent beteiligt ist. Der Sitz der Muttergesellschaft, SIMONA AG, ist in 55606 Kirn (Deutschland). Der SIMONA Konzern hat 2019 in drei inländischen und vier ausländischen Werken produziert. In zwei Werken in Kirn (Rheinland-Pfalz) werden Halbzeuge (Platten, Stäbe, Schweißdrähte) und in Ringsheim (Baden-Württemberg) Rohre, Formteile und kundenspezifische Bauteile produziert. In Litvinov (Tschechien) werden Rohre und Platten produziert. In Jiangmen (China) werden Platten produziert. In Archbald (Pennsylvania, USA) produziert die SIMONA AMERICA Industries LLC vor allem Platten. Die SIMONA Boltaron Inc. (ex Boltaron Inc.) stellt in ihrem Werk in Newcomerstown (Ohio, USA) Platten aus Thermoplasten vor allem für die Inneneinrichtung von Flugzeugen und den Bereich Building her. Darüber hinaus produziert die SIMONA PMC, LLC in Findlay (Ohio, USA) Platten vor allem aus Thermoplastischen Olefinen (TPO) und Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) für Tiefziehanwendungen.

Leitung und Kontrolle der SIMONA AG

Vorstände im Berichtsjahr waren Wolfgang Moyses (Vorsitzender, bis 14. August 2019, Mitglied des Vorstandes bis 30. September 2019), Dirk Möller (stellvertretender Vorsitzender, bis 30. Juni 2019), Dr. Jochen Hauck (seit 01. Januar 2019), Matthias Schönberg (Vorsitzender, seit 15. August 2019) und Michael Schmitz (seit 15. August 2019). Auf Konzernebene hat SIMONA ein Global Management Team (GMT) etabliert, das aus dem Vorstand der SIMONA AG sowie den CEOs von SIMONA in den USA, Larry Schorr, und Asien, Y.K. Wong, besteht. Das GMT soll einen regelmäßigen globalen Austausch über die Strategie ermöglichen, globale Projekte steuern und die Internationalisierung des Unternehmens vorantreiben.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Dr. Rolf Goessler (Vorsitzender), Roland Frobel (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Roland Reber, Martin Bücher sowie als Arbeitnehmervertreter Andy Hohlreiter und Markus Stein.

1.2 ZIELE UND STRATEGIEN

Der SIMONA Konzern hat die strategische Ausrichtung 2019 intensiv analysiert und neu definiert. Oberstes Ziel bleibt die Erzielung profitablen Wachstums, das organisch und durch Unternehmenszukäufe erzielt werden soll. Dabei liegt der Fokus auf thermoplastischen Platten, Rohren und Formteilen, die SIMONA global wachsenden Branchen liefert. Der Konzernumsatz soll weiter gesteigert werden, bei einer EBIT-Marge von 6-8 Prozent. SIMONA will dabei das Unternehmen mit der höchsten Endkundenorientierung in seiner Branche werden. Das Human Ressource-Motto "A Company like a friend" unterstreicht den Anspruch einer engen und vertrauensvollen Bindung zu allen Stakeholdern. Dies wird durch gut ausgebildete Mitarbeitende, eine offene Kommunikation und Feed-back-Kultur gefördert.

Um diese Ziele zu erreichen hat SIMONA strategische Initiativen gestartet.

Prozessorientierung: Die Prozesse sollen weiterentwickelt werden und es wird eine durchgängige Prozessorientierung implementiert, die Exzellenz zum Ziel hat. Dazu wird SIMONA intensiv in die regelmäßige Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeitenden investieren und eine offene Kommunikations- und Feedback-Kultur fördern und fordern.
Anwendungsorientierung: SIMONA wird sich auf Kernmärke fokussieren und die Aufbau- und Ablauforganisation nach den Anforderungen der Endkunden ausrichten. Das ist die Basis, ein tiefes Verständnis der Anwendungsgebiete der Produkte zu entwickeln. Neue Anwendungsgebiete sollen nach diesem Prinzip selektiv erschlossen werden.
Agiler Partner der Industrie: SIMONA will markt- und anwendungsbezogen denken und produktbezogen handeln. Enger Kontakt zu unseren Endkunden und hohes Wissen über deren Herausforderungen sind dabei unerlässlich, unabhängig vom Vertriebskanal der Produkte.
Globale Profitabilität: Jede Region soll einen nachhaltig profitablen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten.
Nachhaltiger Mehrwert für die Gesellschaft und Umwelt: Durch den intelligenten Einsatz von Kunststoffen können zum Beispiel Energieverbrauch und Emissionen reduziert, Wasseraufbereitung ermöglicht oder der Transport von Energie aus erneuerbaren Quellen sichergestellt werden.

1.3 STEUERUNGSSYSTEM

Als strategisches Steuerungs- und Führungsinstrument setzt SIMONA die Balanced Scorecard (BSC) ein. Der Vorstand ist dabei verantwortlich für die BSC-Unternehmensziele, die regelmäßige Überprüfung der Effektivität des BSC-Prozesses im Rahmen der Gesamtbewertung des Management-Systems sowie die Veranlassung von Korrekturen am BSC-Prozess und der BSC-Unternehmensziele. Die BSC wird auf weitere Management-Ebenen kaskadiert. Der BSC Prozess wurde 2019 einem Review unterzogen. Die Regionen USA und Asien wurden systematisch in den BSC-Prozess einbezogen und die Effizienz des Prozesses wurde untersucht. Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um eine schnellere Zielvereinbarung und ein besseres Controlling der Zielerreichung zu gewährleisten.

Die Analyse und Beurteilung der Ertragssituation von SIMONA erfolgt hauptsächlich anhand der Umsatzerlöse sowie der beiden Kennzahlen EBIT und EBITDA. Das EBIT weist das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern sowie Beteiligungserträgen aus. Das EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Beteiligungserträgen und Abschreibungen) ermöglicht eine Annäherung an den operativen ertragswirksamen Cashflow, da die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zum EBIT addiert werden.

Zudem wird die Rendite des betriebsnotwendigen Vermögens im Konzern jährlich im Rahmen des Planungsprozesses überprüft und dient als wesentliches Kriterium, um das Investitionsbudget zu steuern. Der ROCE (Return on Capital Employed) ist die Rentabilitätsgröße in Bezug auf das eingesetzte Kapital (das Capital Employed berechnet sich aus immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, finanziellen Vermögenswerten, Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).

Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden insbesondere die Kundenzufriedenheit, Anzahl und Ausbildung der Belegschaft sowie das Qualitätsmanagement herangezogen.

1.4 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Forschung und Entwicklung gliedert sich in die Bereiche Rezepturentwicklung, neue Produkte und Anwendungen sowie Verfahrensentwicklung. In Innovationskreisen werden neue Produktideen mit Hilfe eines Stage-/Gate-Prozesses bewertet, priorisiert und zur Marktreife geführt. Kennzahl ist der Anteil junger Produkte (nicht älter als drei Jahre) am Gesamtumsatz, der in 2019 zurückgegangen ist.

In der Verfahrensentwicklung und Materialentwicklung der Halbzeuge lag der Schwerpunkt in Deutschland vor allem auf der Forschung zu Produkten mit speziellen Anforderungen an das Brandverhalten und dem Einsatz von Recycling-Materialien bei der PVC Produktion sowie auf dem Roll-out von Systemen zur Qualitätsverbesserung und zum Monitoring. Ein neuer Extruder für die Produktion transparenter Produkte und die Industrialisierung neuer Produkte wurde angeschafft. Die Verfahrenstechnik wurde im Bereich kaschierter Produkte und vollfluorierter Werkstoffe optimiert.

Im Rohr- und Formteilwerk in Ringsheim wurde ein umfangreiches Investitionsprogramm im Rahmen der Strategie "FutuRo100" realisiert. Es umfasst unter anderem neue Spritzgussmaschinen zur Produktion von Vorschweißbunden und großen Formteilen. Darüber hinaus wurde in die Extrusionstechnologie für Schutzmantel-Rohre mit großen Durchmessern investiert. Im Werk in Litvinov, Tschechien, wurde in die Produktion der neuen Generation der SPC-Schutzmantelrohre investiert. In der Kunststoffwerkstatt wurde eine CNC-Fräsmaschine, die auch für großformatige Frästeile ausgerichtet ist, in Betrieb genommen. Darüber hinaus wurde die Produktion der wanddickenintegrierten Heizwendelschweißung SIMOFUSE automatisiert.

Im multifunktionalen Werk in Litvinov wurde die Kunststoffwerkstatt zur Herstellung kundenindividueller Bauteile ausgebaut.

In den nordamerikanischen Werken wurde in der Tochtergesellschaft SIMONA Boltaron die Kapazität durch zwei neue Extrusionslinien erweitert, die Produkte für die Luftfahrt, aber auch andere Anwendungen bedienen können. Darüber hinaus lag der Schwerpunkt auf der Implementierung von Continuous-Improvement- und Lean-Projekten. In der US-amerikanischen Tochtergesellschaft SIMONA PMC wurde die technische Integration in die SIMONA Gruppe weiter vorangetrieben. Des Weiteren wurde das "Formable Masking" kontinuierlich weiterentwickelt. Im Werk der US-amerikanischen Tochtergesellschaft SIMONA AMERICA Industries wurde zur Erreichung höherer Produktivität und Effizienz investiert. Dazu gehörte auch die Modernisierung der High-Purity-Produktion durch Teilerneuerung von Komponenten, um die Extrusion von Fluorpolymeren zu optimieren.

Im Werk in Jiangmen (China) ist in 2019 die Produktion von Schweißdraht erfolgreich angelaufen. Mit der Freigabe der Investition in eine zweite Linie zur Produktion von PVC Platten wurde die Grundlage für eine Kapazitätserweiterung gelegt.

Im Produktbereich Halbzeuge wurde in Europa das PVC Schaumplattenprogramm SIMOPOR für Druck-, Bau- und Werbeanwendungen neu ausgerichtet und erfolgreich am Markt mit neuen Produkten eingeführt. Das vollfluorierte Plattenprogramm wurde um eine kaschierte Variante aus FEP mit Glas- und Aramidkaschierung ergänzt. Die von SIMONA entwickelte Hohlkammerplatte wurde um eine UV-stabile Variante aus PE 100 weiß erweitert. Die eigenentwickelte Software zur Berechnung von Behältern wurde um ein Modul zur Berechnung von Hohlkammerplatten erweitert und mit neuen Features auf der K-Messe in Düsseldorf vorgestellt. Für Railway-Interior-Anwendungen hat ein internationales Team die Produktentwicklung vorangetrieben, neue Produkte sollen 2020 am Markt eingeführt werden. In den USA wurde mit Boltaron 9815 True Pearl ein Produkt für High-Enddekorative Teile in der Innenausstattung von Flugzeugen entwickelt. Für Außenanwendungen wurde das neue SIMONA(r) Boat Board(r) Lightweight am Markt eingeführt, das eine 20%ige Gewichtseinsparung gegenüber herkömmlichen Polymeren ermöglicht. Das Material bietet eine lange Lebensdauer für Bootsanwendungen, Möbel im Außenbereich sowie Displays. Für Produkte, die zu Trennwänden in Sanitäranwendungen weiterverarbeitet werden, hat SIMONA AMERICA Industries die NFPA 286 Zertifizierung erhalten, eine in den USA wichtige Brandschutzprüfung. SIMONA PMC hat mit "OneStep" ein Vinyl/ABS basiertes Plattenprogramm mit einer hochwertigen Lederoptik für Marine-Anwendungen im Markt eingeführt.

Im Produktbereich Rohre und Formteile konnte durch die Investitionen in die Extrusionstechnologie die Produktgruppe der Schutzmantelrohre in ihren Eigenschaften verbessert und der Dimensionsbereich bis zu 1.000 mm Durchmesser erweitert werden. Im Rahmen der "FutuRo100" Strategie lag der Fokus darüber hinaus auf Material- sowie Produktentwicklungen in Zukunftsfeldern wie Hochspannungs-Kabelleerrohren, Sanierung sowie Anwendungen im Verschleißschutz.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Konzern beliefen sich im Berichtsjahr auf 4.356 TEUR (Vorjahr 4.023 TEUR). Die Ausgaben entfallen im Wesentlichen auf Personalaufwand, Materialaufwand und Abschreibungen auf Sachanlagen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Weltwirtschaft ist 2019 mit voraussichtlich 2,9 Prozent (2018: 3,6 Prozent) so schwach gewachsen, wie seit zehn Jahren nicht mehr. Der Internationale Währungsfonds (IWF) sieht die Hauptursachen in den geopolitischen Konflikten sowie den Handelsstreitigkeiten vor allem zwischen China und den USA. Das hat die Industrieproduktion und den Welthandel gebremst.

Die deutsche Wirtschaft ist 2019 zwar das zehnte Jahr in Folge gewachsen, die Dynamik hat sich jedoch deutlich abgeschwächt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg um 0,6 Prozent, nach 1,5 Prozent im Vorjahr. Getragen wurde das Wachstum vor allem vom inländischen Konsum. Die Investitionstätigkeit hat sich ebenfalls erhöht, allerdings vor allem in Bauten und Forschung & Entwicklung. Die für das Geschäft von SIMONA wichtigen Ausrüstungsinvestitionen sind dagegen unterdurchschnittlich um nur 0,4 Prozent gewachsen.

Nach einer Schätzung des jährlichen Wachstums für 2019 der Europäischen Kommission, basierend auf vierteljährlichen Daten, stieg das BIP im Euroraum um 1,2 Prozent und damit deutlich schwächer als 2018 mit 1,8 Prozent.

Die Wirtschaft in den USA ist mit 2,3 Prozent 2019 deutlich gewachsen, allerdings hat sich das Wachstum auch in der größten Volkswirtschaft der Welt abgeschwächt (2018: 2,9 Prozent). Wirtschaftsmotor waren nach wie vor der inländische Konsum und eine historisch niedrige Arbeitslosenquote.

Die chinesische Wirtschaft ist im vergangenen Jahr nach Angaben des Nationalen Statistikbüros um 6,1 Prozent gewachsen - so wenig wie seit 1990 nicht mehr. Im Jahr 2018 war die chinesische Wirtschaft noch um 6,6 Prozent gewachsen. Das Nachlassen der Binnennachfrage sowie der seit fast zwei Jahren andauernde Handelskonflikt mit den USA sind die Hauptgründe für den Wachstumsrückgang.

Der Umsatz der Kunststoff verarbeitenden Industrie in Deutschland ging nach Angaben des Branchenverbands GKV im vergangenen Jahr um 1,2 Prozent auf 65,1 Mrd. Euro zurück. Dabei gingen die Inlandsumsätze stärker zurück als die Exporte. Als Gründe nannte der GKV die aktuell schwierige Wirtschaftslage wichtiger Kundenindustrien, unter anderem der Automobilindustrie und des Maschinenbaus sowie die Debatte über Kunststoffe und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Die stärksten Rückgänge hatten Konsumprodukte und technische Teile zu verzeichnen, während Kunststoffprodukte für Bauanwendungen wachsen konnten.

2019 war nach Angaben des Verbands der Chemischen Industrie in Deutschland (VCI) ein schwieriges Jahr für die chemisch-pharmazeutische Industrie. Der Umsatz verringerte sich um 5 Prozent auf 193 Milliarden Euro. Unter dem weltweiten Abschwung der Konjunktur und den Handelsstreitigkeiten zwischen China und den USA litt das Auslandsgeschäft der Branche in Übersee und Europa. Gleichzeitig sank im Inland die Nachfrage von Industriekunden nach chemischen Erzeugnissen, so der VCI.

Die exportorientierte Maschinenbauindustrie in Deutschland verzeichnet 2019 voraussichtlich einen Rückgang der Produktion um 2 Prozent. Der Branchenverband VDMA führt das auf den Handelsstreit zwischen China und den USA, wachsenden weltweiten Protektionismus, eine weltweite Konjunkturschwäche, den Brexit sowie den Strukturwandel in wichtigen Kundengruppen zurück.

Für 2019 rechnen die beiden Verbände Bauindustrie und Deutsches Bauhauptgewerbe mit einem realen (preisbereinigten) Umsatzwachstum im Bauhauptgewerbe von 3 Prozent. Sowohl der Wohnungs- als auch der Wirtschafts- und der öffentliche Bau haben zur Steigerung beigetragen.

Der weltweite Markt für Flugzeuginneneinrichtungen wächst nach Berechnungen der Market Intelligence Agentur Counterpoint jährlich um 5 Prozent. Damit sieht die Agentur ein schwächeres Wachstum als noch vor einem Jahr (5,6 Prozent jährliches Wachstum) voraus.

2.2 GESCHÄFTSVERLAUF SIMONA KONZERN

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Umsatzerlöse von insgesamt 432,5 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 417,9 Mio. EUR). Das entspricht einer Steigerung von 3,5 Prozent. Die Region Amerika hat dabei den stärksten Wachstumsbeitrag geliefert. In Asien sind die Umsätze leicht gestiegen. Unterdessen gingen die Umsatzerlöse in Europa konjunkturell bedingt zurück. Das Wettbewerbsumfeld blieb in allen Regionen und Produktgruppen unverändert intensiv. Die im Rahmen des Konzernlageberichtes des Vorjahres sowie des Halbjahresberichtes für das Geschäftsjahr 2019 abgegebene Umsatzprognose von 435 bis 450 Mio. EUR wurde damit knapp verfehlt.

Das operative Ergebnis (EBIT) im Konzern beträgt 29,4 Mio. EUR und liegt damit unter dem Vorjahreswert von 33,2 Mio. EUR. Die EBIT-Marge beläuft sich auf 6,8 Prozent (Vorjahr 8,0 Prozent). Die prognostizierte EBIT-Marge von 6 bis 8 Prozent wurde somit erreicht. Das EBITDA ist von 48,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 46,8 Mio. EUR gesunken. Damit ergibt sich eine EBITDA-Marge von 10,8 Prozent (Vorjahr 11,6 Prozent). Die EBITDA-Marge liegt damit im prognostizierten Zielbereich von 10-12 Prozent.

Der Konzern-ROCE lag mit 9,6 Prozent am oberen Ende des Zielwertes (8 bis 10 Prozent), jedoch unter dem Vorjahreswert von 10,9 Prozent.

Europa

Die Umsatzerlöse in der Region "Europa" sind um 1,5 Prozent auf 269,7 Mio. EUR (Vorjahr 273,5 Mio. EUR) gesunken. Dabei standen in Zentraleuropa einem stabilen Halbzeuggeschäft leichte Rückgänge im Geschäft mit Rohr- und Formteilen gegenüber. In Osteuropa konnte das starke Wachstum im Rohr- und Formteilgeschäft Rückgänge im Halbzeuggeschäft kompensieren. In Westeuropa war aufgrund eines schwachen Halbzeuggeschäfts ein Umsatzrückgang zu verzeichnen, der trotz des Wachstums im Geschäft mit Rohren und Formteilen nicht kompensiert werden konnte. Der Anteil der Region "Europa" am Gesamtumsatz hat sich aufgrund der Steigerung der Umsatzerlöse in der Region "Amerika" von 65,4 auf 62,4 Prozent weiter reduziert. Das EBIT im Segment "Europa" ist von 14,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 9,8 Mio. EUR deutlich zurückgegangen.

Amerika

Die Umsatzerlöse der Region "Amerika" sind um insgesamt 15,7 Prozent auf 131,9 Mio. EUR deutlich gestiegen (Vorjahr 114,2 Mio. EUR). Hauptgründe waren eine gute Entwicklung des Aviation- und Industriegeschäfts sowie die erstmalige ganzjährige Einbeziehung der Akquisition SIMONA PMC. Der Anteil der Region am Gesamtumsatz ist von 27,4 auf 30,5 Prozent weiter gestiegen. Das Segment "Amerika" hat ein EBIT von 19,0 Mio. EUR erwirtschaftet (Vorjahr 17,9 Mio. EUR).

Asien und Pazifik

Die Region "Asien und Pazifik" konnte einen leichten Umsatzzuwachs auf 30,9 Mio. EUR verbuchen (Vorjahr 30,2 Mio. EUR). Einem stabilen Geschäft in China dank guter Nachfrage im Automotive-Sektor stand ein schwaches Geschäft in Südostasien aufgrund von Problemen in der Halbleiterindustrie sowie fehlenden Rohrprojekten gegenüber. Der Anteil der Region am Gesamtumsatz hat von 7,2 auf 7,1 Prozent abgenommen. Im Segment "Asien und Pazifik" wurde ein EBIT von 0,4 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 0,8 Mio. EUR).

Umsatzentwicklung der Produktbereiche

Der Produktbereich Halbzeuge verzeichnete im Berichtsjahr einen Umsatz von 344,1 Mio. EUR. (Vorjahr 333,7 Mio. EUR). Das Umsatzwachstum von insgesamt 3,1 Prozent ist hauptsächlich auf ein starkes Industriegeschäft in den USA, ein weiter dynamisches Aviation-Geschäft sowie die erstmalige ganzjährige Einbeziehung von SIMONA PMC zurückzuführen. Das Geschäft mit PVC Schaumplatten für Druck- und Bauanwendungen war rückläufig, auch das Geschäft mit Fluorpolymeren litt unter nachlassender weltweiter Investitionstätigkeit.

Der Produktbereich Rohre und Formteile erzielte im Geschäftsjahr ein Umsatzwachstum von 5,0 Prozent auf 88,4 Mio. EUR (Vorjahr 84,2 Mio. EUR) und hat die Wachstumsvorgaben erfüllt. Die in 2018 eingeleitete strategische Neuausrichtung greift. Vor allem im Geschäft mit Schutzmantelrohren sowie Produkten zur Sanierung wurden Zuwächse erzielt. Das projektgetriebene Industriegeschäft konnte - außer in Asien - weltweit zulegen.

Auftragslage

Der Auftragswert beläuft sich im Konzern auf 47,2 Mio. EUR (Vorjahr 51,0 Mio. EUR); davon entfallen auf die SIMONA AG 22,6 Mio. EUR (Vorjahr 24,1 Mio. EUR).

2.3 ERTRAGSLAGE

Ergebnis

Das Konzern-EBIT (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Beteiligungserträgen) ist um 12,3 Prozent von 33,2 Mio. EUR auf 29,4 Mio. EUR gesunken. Die EBIT-Marge beträgt 6,8 Prozent und liegt damit unter dem Vorjahreswert von 8,0 Prozent.

Insgesamt hat sich das Rohergebnis (Umsatz, Sonstige Erträge, Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen abzüglich Materialaufwand) im Berichtsjahr auf 208,5 Mio. EUR verbessert (Vorjahr 197,1 Mio. EUR) und damit die Rohmarge um 1,1 Prozentpunkte auf 48,2 Prozent. Bereinigt um den Effekt aus der EEG-Umlagebefreiung in Höhe von 4,7 Mio. EUR ergibt sich eine Rohmarge von 47,2 Prozent und damit eine unveränderte Marge im Vergleich zum Vorjahr (47,2 Prozent).

In der Ergebnisrechnung ist eine Bestandsminderung von 2,1 Mio. EUR enthalten (Vorjahr Bestandserhöhung 7,3 Mio. EUR).

Die Sonstigen Erträge betragen 4,6 Mio. EUR (Vorjahr 4,9 Mio. EUR).

Die Rohstoffnotierungen sind in der ersten Jahreshälfte 2019 angestiegen, bevor sie ab Juli bis zum Jahresende wieder nachgaben. Der Materialaufwand beträgt 226,5 Mio. EUR (Vorjahr 233,0 Mio. EUR). Die im Materialaufwand enthaltenen Kosten für Energie sind im Vorjahresvergleich insgesamt um etwa 3,0 Mio. EUR verringert, davon entfallen einerseits Einsparungen über 4,7 Mio. EUR aufgrund der EEG-Umlagebefreiung und andererseits 1,2 Mio. EUR auf höhere Energiebezugspreise.

Der Personalaufwand beträgt 85,7 Mio. EUR (Vorjahr 78,8 Mio. EUR) und hat sich um insgesamt 8,8 Prozent erhöht. Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus den Tariferhöhungen und dem Personalaufbau in der Produktionsstätte Ringsheim sowie bei den US-Gesellschaften.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen belaufen sich auf 17,4 Mio. EUR (Vorjahr 15,1 Mio. EUR). Darin enthalten sind nach der erstmaligen Anwendung des neuen Standards IFRS 16 Leases die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverträgen mit 0,8 Mio. EUR.

Die Sonstigen Aufwendungen sind um 8,6 Prozent auf 76,0 Mio. EUR (Vorjahr 70,0 Mio. EUR) gestiegen. Die Zunahme resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Aufwendungen für Instandhaltung (+1,2 Mio. EUR), Vertrieb (+1,3 Mio. EUR) und Verpackung (+0,5 Mio. EUR) sowie höheren Rechts- und Beratungskosten (+1,5 Mio. EUR).

Analog zum geringeren Ergebnis vor Steuern (EBT) haben sich die Ertragsteuern von 8,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 7,4 Mio. EUR verringert. Die Konzernsteuerquote liegt im Berichtsjahr bei 26,4 Prozent (Vorjahr 24,9 Prozent) und ist aufgrund der Effekte aus der Ende 2019 abgeschlossenen planmäßigen Betriebsprüfung im Vorjahresvergleich leicht erhöht.

Segmentbezogene Angaben

Im Segment "Europa" haben die einzelnen Verkaufsgesellschaften positive Ergebnisse erwirtschaftet. Vor allem die Tochtergesellschaften in Großbritannien und Polen erzielten im Vorjahresvergleich teils deutlich höhere Ergebnisbeiträge. Das Ergebnis der Produktionsgesellschaft in Tschechien liegt knapp unter dem Vorjahr. Der Materialaufwand beträgt 151,8 Mio. EUR (Vorjahr 165,6 Mio. EUR) und ist im Vergleich zum Umsatzrückgang proportional stärker gesunken. Sowohl die Rohstoff- als auch die Energiekosten haben sich verringert. Der Personalaufwand liegt mit 57,2 Mio. EUR 2,4 Prozent über Vorjahresniveau. Die Sonstigen Aufwendungen betragen 50,5 Mio. EUR (Vorjahr 46,0 Mio. EUR).

Im Segment "Amerika" haben die Tochtergesellschaften insgesamt einen deutlich höheren Ergebnisbeitrag erzielt. Der Materialaufwand in Höhe von 60,7 Mio. EUR (Vorjahr 53,6 Mio. EUR) hat sich hauptsächlich analog zum gestiegenen Absatzvolumen erhöht. Der Personalaufwand beträgt 24,8 Mio. EUR (Vorjahr 19,7 Mio. EUR). Die Sonstigen Aufwendungen in Höhe von 23,2 Mio. EUR liegen mit 3,8 Mio. EUR über dem Vorjahr.

Das Ergebnis im Segment "Asien und Pazifik" beträgt 0,4 Mio. EUR und fällt aufgrund der niedrigeren Marge geringer aus als im Vorjahr (0,8 Mio. EUR). Während der Personalaufwand angestiegen ist, sind die sonstigen Aufwendungen zurückgegangen. Die Verkaufsgesellschaften im Segment "Asien und Pazifik" verzeichneten im Vorjahresvergleich Ergebnisrückgänge.

2.4 VERMÖGENSLAGE

Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2019 beträgt 430,2 Mio. EUR und liegt hauptsächlich durch die höher dotierten Rückstellungen für Pensionen deutlich über dem Vorjahr (400,9 Mio. EUR).

Bilanzentwicklung Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte werden mit 38,0 Mio. EUR ausgewiesen (Vorjahr 39,1 Mio. EUR) und enthalten hauptsächlich die Geschäfts- und Firmenwerte aus den US-Akquisitionen.

Die Sachanlagen sind mit 138,7 Mio. EUR bilanziert (Vorjahr 129,1 Mio. EUR). Die Investitionen in Sachanlagen im Konzern betragen 23,5 Mio. EUR (Vorjahr 16,9 Mio. EUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen belaufen sich auf 14,6 Mio. EUR (Vorjahr 13,5 Mio. EUR).

Die erstmalig angesetzten Nutzungsrechte aus Leasing sind mit 2,0 Mio. EUR aktiviert.

Die Vorräte belaufen sich insgesamt auf 89,7 Mio. EUR (Vorjahr 92,4 Mio. EUR). Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen liegen unverändert bei 34,0 Mio. EUR. Die Fertigen Erzeugnisse und Waren sind von 56,5 Mio. EUR auf 54,7 Mio. EUR gesunken.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 4,3 Mio. EUR auf 59,7 Mio. EUR verringert.

Die lang- und kurzfristigen Sonstigen Vermögenswerte sowie Ertragssteuerforderungen betragen 10,4 Mio. EUR (Vorjahr 10,7 Mio. EUR).

Die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte betragen 2,0 Mio. EUR (Vorjahr 1,3 Mio. EUR).

Bilanzentwicklung Eigenkapital und Schulden

Die Passivseite ist zum Bilanzstichtag durch ein im Vorjahresvergleich angestiegenes lang- und kurzfristiges Fremdkapital gekennzeichnet, während das Eigenkapital leicht unter Vorjahresniveau ausgewiesen wird.

Das Konzerneigenkapital beträgt zum Jahresende 216,3 Mio. EUR (Vorjahr 220,7 Mio. EUR) und ist damit um 4,4 Mio. EUR gesunken. Darin enthalten sind das Periodenergebnis 2019 in Höhe von 20,6 Mio. EUR und die Dividendenauszahlung im Geschäftsjahr 2019 von 8,4 Mio. EUR. Durch die Neubewertung der Pensionsrückstellungen aufgrund des deutlich gesunkenen IFRS-Rechnungszinses wurde das Konzerneigenkapital zudem erfolgsneutral um 19,1 Mio. EUR gemindert. Die Konzerneigenkapitalquote ist zum Bilanzstichtag von 55 Prozent auf 50 Prozent gefallen.

Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen für Pensionen sind mit 137,9 Mio. EUR deutlich höher dotiert (Vorjahr 106,1 Mio. EUR). Aufgrund des signifikant gesunkenen IFRS-Rechnungszins auf 0,91 Prozent (Vorjahr 1,90 Prozent) sind die Pensionsrückstellungen deutlich angestiegen.

Die Schulden aus Lieferungen und Leistungen betragen 18,7 Mio. EUR und sind damit geringer als im Vorjahr (21,0 Mio. EUR).

Die lang- und kurzfristigen Sonstigen finanziellen Schulden betragen 3,1 Mio. EUR (Vorjahr 2,2 Mio. EUR).

Die Sonstigen Schulden liegen mit 18,9 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 15,7 Mio. EUR und umfassen im Wesentlichen Tantiemen und Mitarbeiterprämien sowie Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen und Gutschriften.

Die langfristigen (4,5 Mio. EUR) und kurzfristigen (1,1 Mio. EUR) Sonstigen Rückstellungen liegen in Summe auf Vorjahresniveau.

Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen im Konzern betragen 23,5 Mio. EUR (Vorjahr 16,9 Mio. EUR). Es handelt sich im Wesentlichen um Investitionen in Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung an den Produktionsstandorten in Deutschland, USA und Asien. Insgesamt wurden im Konzern Netto-Sachanlageinvestitionen in Höhe von 8,8 Mio. EUR (Vorjahr 3,4 Mio. EUR) getätigt.

2.5 FINANZLAGE

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das primäre Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherung der Finanzkraft des SIMONA Konzerns. Die ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft sowie für Investitionen wird dabei als wichtigste Aufgabe angesehen. Das Finanzmanagement ist zentral in der Muttergesellschaft organisiert. Den weltweiten Liquiditätsbedarf im Konzern deckt SIMONA überwiegend mittels konzerninterner Finanzierung über Ausleihungen oder Darlehen. Zudem bestehen fest zugesagte Kreditlinien. Liquiditätsüberschüsse werden risiko- und renditeoptimiert am Geld- oder Kapitalmarkt in Euro oder Fremdwährung angelegt.

Finanzierungsanalyse

Die langfristigen Finanzschulden betreffen KfW-Darlehen und sind aufgrund der planmäßigen Tilgung um 3,4 Mio. EUR auf 11,9 Mio. EUR zurückgegangen. Kurzfristige Finanzschulden bestanden zum Bilanzstichtag unverändert in Höhe von 3,4 Mio. EUR und umfassen den kurzfristigen Anteil der KfW-Darlehen.

Derivative Finanzinstrumente waren zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr keine zu bilanzieren.

Der Konzern verfügt am Bilanzstichtag über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von insgesamt 19,0 Mio. EUR (Vorjahr 17,0 Mio. EUR).

Cashflow

Im Berichtsjahr beträgt der Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Brutto-Cashflow) 51,6 Mio. EUR (Vorjahr 34,8 Mio. EUR). Der Anstieg des Mittelzuflusses resultiert insbesondere aus dem Abbau von Vorräten und dem Zufluss aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit beträgt -23,2 Mio. EUR (Vorjahr -39,8 Mio. EUR; davon aus Erwerb von Tochterunternehmen -25,2 Mio. EUR) und enthält im Wesentlichen Investitionen in Sachanlagen. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -12,9 Mio. EUR (Vorjahr -10,9 Mio. EUR) und ergibt sich hauptsächlich aus dem Abfluss der Dividende sowie der planmäßigen Tilgung der KfW-Darlehen.

Liquide Mittel

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 68,4 Mio. EUR (Vorjahr 52,5 Mio. EUR) bestehen größtenteils aus kurzfristigen Bankeinlagen. Die Veränderung von 15,9 Mio. EUR (Vorjahr -15,5 Mio. EUR) resultiert aus dem Mittelzufluss der operativen Geschäftstätigkeit sowie hauptsächlich aus dem Mittelabfluss für Sachinvestitionen sowie der Finanzierungstätigkeit. Die Entwicklung ist im Detail in der Kapitalflussrechnung dargestellt.

Finanzielle Verpflichtungen

Kurzfristige Verpflichtungen entstehen aus bereits erteilten Aufträgen für Investitionsvorhaben in Höhe von 9,4 Mio. EUR (Vorjahr 14,3 Mio. EUR) sowie aus Rohstoffbestellungen über 13,2 Mio. EUR (Vorjahr 12,1 Mio. EUR).

Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 Leases entfällt die Angabe zu finanziellen Verpflichtungen aus operativen Miet- und Leasingverhältnissen ab dem Geschäftsjahr 2019. Im Vorjahr bestanden 2,8 Mio. EUR finanzielle Verpflichtungen aus operativen Miet- und Leasingverträgen; davon waren 0,9 Mio. EUR innerhalb eines Jahres fällig.

Finanzergebnis

Aus den Finanzerträgen in Höhe von 1,0 Mio. EUR und den Finanzaufwendungen in Höhe von 2,7 Mio. EUR ergibt sich für das Berichtsjahr insgesamt ein Finanzergebnis von -1,7 Mio. EUR (Vorjahr -1,4 Mio. EUR). Darin enthalten ist das Ergebnis aus Währungsumrechnung mit unverändert 0,6 Mio. EUR.

2.6 GESCHÄFTSVERLAUF DER SIMONA AG

Die Umsatzentwicklung der SIMONA AG war hauptsächlich geprägt von einer Steigerung des Geschäfts im Bereich Rohre und Formteile sowie einem rückläufigen Gesamtmarkt im Bereich Halbzeuge.

Es wurden Umsatzerlöse von insgesamt 289,0 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 300,6 Mio. EUR). Das entspricht einem Umsatzrückgang um 3,8 Prozent. Der im Vorjahr im zusammengefassten Lagebericht ausgewiesene Umsatz (271,5 Mio. EUR) basierte noch auf dem Umsatz vor Ausgliederung. Die Veränderung auf 300,6 Mio. EUR ergibt sich hauptsächlich aus den Umsätzen nach Ausgliederung aus Warenlieferungen, Energieweiterleitung und Dienstleistungen zwischen der SIMONA AG und den ausgegliederten Produktionseinheiten.

Deutschland

Insbesondere aufgrund der rückläufigen Geschäftsentwicklung im Produktbereich Halbzeuge sind die Umsatzerlöse in Deutschland um 7,8 Prozent auf 116,7 Mio. EUR (Vorjahr 126,6 Mio. EUR) zurückgegangen.

Übriges Europa und Afrika

In der Region "Übriges Europa und Afrika" liegen die Umsatzerlöse in Höhe von 150,4 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahr (151,6 Mio. EUR).

Amerika

Die Umsatzerlöse der Region "Amerika" haben sich auf 7,4 Mio. EUR erhöht (Vorjahr 6,1 Mio. EUR).

Asien und Pazifik

Die Region "Asien & Pazifik" verbuchte im Vorjahresvergleich einen Umsatzrückgang um 11,3 Prozent auf 14,5 Mio. EUR.

Umsatzentwicklung der Produktbereiche

Der Produktbereich Halbzeuge verzeichnete ein Umsatzminus von 4,7 Prozent auf 182,4 Mio. EUR (Vorjahr 191,4 Mio. EUR). Im Produktbereich Rohre und Formteile hat der Umsatz dagegen von 84,7 Mio. EUR um 1,9 Prozent auf 86,3 Mio. EUR zugelegt. Der Bereich Dienstleistung und Sonstiges weist einen Umsatz von 20,4 Mio. EUR aus (Vorjahr 24,5 Mio. EUR).

Ergebnisentwicklung

Das Ergebnis der SIMONA AG ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Mit einem operativen Ergebnis (EBIT) nach IFRS von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr 7,6 Mio. EUR) wurde eine EBIT-Marge von 1,3 Prozent (Vorjahr 2,7 Prozent) erwirtschaftet. Der Zielwert der EBIT-Marge (3 bis 3,5 Prozent) wurde damit nicht erreicht. Das EBITDA nach IFRS hat sich von 9,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 5,4 Mio. EUR verringert. Die EBITDA-Marge beträgt 2,0 Prozent nach 3,5 Prozent im Vorjahr (Zielwert 3,5 bis 4 Prozent). Der ROCE nach IFRS liegt mit 3,1 Prozent unter dem Vorjahreswert von 5,1 Prozent (Zielwert 9 bis 10 Prozent).

Das gesunkene EBIT und EBITDA ist hauptsächlich auf ein verschlechtertes Rohergebnis, leicht gestiegene Personalkosten sowie höhere sonstige betriebliche Aufwendungen zurückzuführen. Insgesamt war die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 in Bezug auf Umsatz und Ergebnis nicht zufriedenstellend.

Das EBIT der SIMONA AG leitet sich im Wesentlichen wie folgt von IFRS nach HGB über:

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in Mio. EUR 2019 2018
EBIT nach IFRS 3,6 7,6
Bestandsveränderung Vorräte 1,3 -4,6
Materialaufwand -0,7 6,5
Personalaufwand (Pensionen) 3,2 4,2
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 0,1 0,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,1 0,1
Sonstige Veränderungen 2,9 -5,9
EBIT nach HGB 10,5 8,1

2.7 ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER SIMONA AG (HGB)

Ertragslage

Der Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) beträgt 65,5 Mio. EUR und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert um 21,9 Prozent verringert. Die Rohertragsmarge ist von 27,9 Prozent im Vorjahr auf 22,7 Prozent gesunken. Der Materialaufwand hat sich im Vorjahresvergleich insgesamt um 3,1 Prozent erhöht. Während sich die Rohstoffkosten über das Gesamtjahr leicht verbilligt haben und die Energiekosten im Zuge der EEG-Umlagebefreiung gesunken sind, ist jedoch der Vorjahreswert durch einen Einmaleffekt aus der Ausgliederung der Produktionseinheiten beeinflusst.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 4,7 Mio. EUR (Vorjahr 3,1 Mio. EUR). Darin enthalten sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr 1,7 Mio. EUR).

Der Personalaufwand beträgt 25,2 Mio. EUR und ist damit im Vorjahresvergleich um 5,7 Prozent gestiegen. Während die Personalkosten knapp über dem Vorjahreswert liegen, sind die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung um 1,3 Mio. EUR gestiegen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen 1,7 Mio. EUR.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 31,7 Mio. EUR im Vorjahresvergleich um 3,0 Prozent auf 32,7 Mio. EUR gestiegen. Insbesondere die Aufwendungen für Beratung haben sich erhöht. Die Aufwendungen aus Währungsumrechnung betragen 0,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,7 Mio. EUR).

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen 4,4 Mio. EUR (Vorjahr 4,2 Mio. EUR) und beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen (4,0 Mio. EUR, Vorjahr 3,9 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr wurde ein operatives Ergebnis (EBIT) nach HGB von 10,5 Mio. EUR (Vorjahr 8,1 Mio. EUR) und eine EBIT-Marge von 3,6 Prozent (Vorjahr 2,7 Prozent) erwirtschaftet. Das EBITDA beträgt 12,2 Mio. EUR (Vorjahr 9,7 Mio. EUR). Die EBITDA-Marge beträgt 4,2 Prozent nach 3,2 Prozent im Vorjahr. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 9,8 Mio. EUR. Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr war insbesondere durch eine verringerte Rohertragsmarge gekennzeichnet, vor allem aufgrund des Umsatzrückganges sowie der leicht erhöhten sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der SIMONA AG hat sich um 7,0 Mio. EUR auf 275,1 Mio. EUR erhöht.

Das Anlagevermögen beträgt 144,2 Mio. EUR (Vorjahr 154,1 Mio. EUR) und ist hauptsächlich durch die Rückführung von Ausleihungen der US-Gesellschaften zurückgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird mit 8,2 Mio. EUR angesetzt (Vorjahr 7,3 Mio. EUR).

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind im Vorjahresvergleich unverändert.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 31,6 Mio. EUR (Vorjahr 42,1 Mio. EUR) betreffen Tochtergesellschaften in Amerika und Asien. Die Tochtergesellschaften in Amerika haben im Berichtsjahr Darlehen in Höhe von 10,5 Mio. EUR zurückgezahlt.

Der Vorratsbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr (26,0 Mio. EUR) auf 23,8 Mio. EUR verringert. Die Vorräte setzen sich zusammen aus unfertigen Erzeugnissen (0,6 Mio. EUR) und Fertigerzeugnissen und Waren (23,2 Mio. EUR). Die Bestände an Fertigerzeugnissen und Waren haben im Vorjahresvergleich um 2,1 Mio. EUR abgenommen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 0,5 Mio. EUR auf 21,8 Mio. EUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben im Vorjahresvergleich um 16,7 Mio. EUR auf 45,0 Mio. EUR zugenommen und enthalten Darlehen und Warenlieferungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 4,8 Mio. EUR (Vorjahr 5,6 Mio. EUR).

Insgesamt werden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 72,0 Mio. EUR zum Jahresende bilanziert (Vorjahr 57,3 Mio. EUR).

Die liquiden Mittel sind von 30,3 Mio. EUR im Vorjahr um 4,6 Mio. EUR auf 34,8 Mio. EUR zum Bilanzstichtag angestiegen. Der Anstieg ergibt sich hauptsächlich aus dem Rückfluss von Ausleihungen, aus der Tilgung von KfW-Darlehen sowie der Dividendenzahlung.

Finanzlage

Das Eigenkapital der SIMONA AG hat im Vorjahresvergleich um 1,4 Mio. EUR auf 187,1 Mio. EUR zugenommen. Die Eigenkapitalquote liegt mit 68 Prozent knapp unter dem Vorjahr (69 Prozent). Hauptgrund ist das im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Fremdkapital.

Die SIMONA AG verfolgt eine kontinuierliche Dividendenpolitik, welche sich an der Entwicklung des IFRS-Konzernergebnisses und einer im Durchschnitt langfristig stabilen Ausschüttungsquote orientiert. Wie in der Vergangenheit soll die Dividendenausschüttung aus dem Free Cash-flow finanziert werden.

Die Summe der Rückstellungen beträgt 46,6 Mio. EUR (Vorjahr 42,8 Mio. EUR). Die Rückstellungen für Pensionen wurden im Vorjahresvergleich insgesamt mit 1,4 Mio. EUR höher dotiert und betragen damit zum Jahresende 39,6 Mio. EUR. Der Abzinsungssatz hat sich auf 2,71 Prozent verringert (Vorjahr 3,21 Prozent). Die sonstigen Rückstellungen sind mit 5,4 Mio. EUR passiviert (Vorjahr 4,6 Mio. EUR).

Die Summe der Verbindlichkeiten hat sich um 1,9 Mio. EUR auf insgesamt 41,4 Mio. EUR erhöht.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 3,0 Mio. EUR (Vorjahr 3,9 Mio. EUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 19,9 Mio. EUR (Vorjahr 13,6 Mio. EUR) und betreffen hauptsächlich Warenlieferungen der deutschen Produktionsgesellschaften sowie der Tochtergesellschaft in Tschechien.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 15,3 Mio. EUR (Vorjahr 18,7 Mio. EUR) und betreffen langfristige Darlehen aus KfW-Mitteln. Vertragsgemäß wurden 3,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr zurückgezahlt. Zum Jahresende wurde die kurzfristige Rahmenkreditlinie wie im Vorjahr nicht in Anspruch genommen.

Die KfW-Darlehen werden zu festen Zinssätzen verzinst und sind vertragsgemäß vierteljährlich zu tilgen. Die Mittelverwendung dient der Finanzierung von langfristigen Innovationsprogrammen im Inland. Der Rahmenkredit wird auf Basis des EONIA (Euro OverNight Index Average) zuzüglich eines festen marktüblichen Aufschlages verzinst und kann in Euro oder Fremdwährung in Anspruch genommen werden.

Die SIMONA AG verfügt am Bilanzstichtag über nicht beanspruchte Rahmenkreditlinien in Höhe von 18,0 Mio. EUR.

Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen der SIMONA AG betragen im Berichtsjahr 2,4 Mio. EUR (Vorjahr 1,3 Mio. EUR). Es handelt sich im Wesentlichen um Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung an den Standorten in Deutschland. Insgesamt wurden Netto-Investitionen (Zugänge abzüglich Abschreibungen) in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr 0,1 Mio. EUR) getätigt.

Die Verpflichtungen aus erteilten Investitionsaufträgen für Anlageinvestitionen betragen 0,4 Mio. EUR und werden aus dem operativen Cashflow finanziert.

Liquiditätsanalyse

Die liquiden Mittel der SIMONA AG betragen am Bilanzstichtag 34,8 Mio. EUR (Vorjahr 30,3 Mio. EUR) und setzen sich aus Bankguthaben in Euro und Fremdwährungen zusammen. Die Zunahme ist hauptsächlich auf Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit (Darlehensgewährung an die US-Gesellschaften, der Tilgung von KfW-Darlehen und der Dividendenzahlung) zurückzuführen.

2.8 NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN KUNDENZUFRIEDENHEIT

SIMONA misst die Zufriedenheit ihrer Kunden im Rahmen europaweiter Befragungen. Darüber hinaus werden Befragungen von Kunden und Zielgruppen in wichtigen Märkten außerhalb Europas durchgeführt, unter anderem in China und den USA.

Die letzte umfassende Kundenzufriedenheitsstudie in Europa fand in 2017 statt. Die Auswertung zeigte eine erneut hohe Gesamtzufriedenheit (86,1 Prozent) und Weiterempfehlungsrate (87,4 Prozent). Damit haben die Kunden das durch vorherige Befragungen erreichte Niveau bestätigt. Im Vergleich zur letzten Analyse konnten in allen Produktbereichen bessere Werte bei Serviceleistungen wie Innen- und Außendienst, kaufmännische Auftragsabwicklung, Lieferung und Versand sowie anwendungstechnische Beratung erzielt werden. Weitere Verbesserungspotenziale sehen die Kunden in einigen Aspekten des SIMONA Schulungsprogramms, des Internetauftritts sowie der Reklamationsbearbeitung. Die nächste umfassende Kundenbefragung ist für 2020 vorgesehen.

Mitarbeitende

Zum 31.12.2019 hat der SIMONA Konzern 1.395 (Vorjahr 1.413) Mitarbeitende beschäftigt. Die Zahl der Mitarbeitenden ist zum Vorjahreswert weitgehend konstant geblieben, da in 2019 keine weitere Unternehmensakquisition stattfand.

Die Beschäftigtenzahl der deutschen Gesellschaften des SIMONA Konzerns (SIMONA AG und die beiden Produktionsgesellschaften in Kirn und Ringsheim) lag zum Jahresende konstant bei 805 (31.12.2018: 805). Während die Anzahl der Mitarbeitenden in Ringsheim aufgrund der steigenden Umsatz- und Absatzzahlen gezielt gesteigert wurde, ist sie in Kirn hauptsächlich infolge von Renteneintritten leicht gesunken.

Die bereits im Vorjahr deutlich gestiegene Anzahl an Auszubildenden konnte auch im Jahr 2019 erneut auf dem hohen Wert von 56 gehalten werden. Die Jugendlichen absolvierten eine Ausbildung in einem der elf technischen und kaufmännischen Ausbildungsberufe, die SIMONA anbietet. Zehn junge Menschen befanden sich konstant zum Vorjahr auch 2019 in einem von SIMONA geförderten berufsintegrierten/dualen Studiengang oder einer geförderten Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker oder Bachelor.

Die Schwerpunkte der Weiterbildungsaktivitäten für Mitarbeitende im Jahr 2019 lagen vor allem auf den im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche festgelegten individuellen Bedarfen der einzelnen Mitarbeitenden. Daneben gab es eine flächendeckende Schulung zur Verantwortung im Arbeitsschutz für alle Vorgesetzten in den Werken der Standorte Kirn und Ringsheim. Der dritte Jahrgang des Nachwuchsförderkreises (NFK) absolvierte sein 1. Kursjahr mit den Schwerpunkten Kommunikation und Konfliktmanagement sowie Leadership-Fähigkeiten. Der SIMONA NFK bereitet Mitarbeitende mit hohem Potenzial in einem zweijährigen, modular aufgebauten Schulungsprogramm auf Fach- und Führungsaufgaben vor. Es nehmen Mitarbeitende aus Europa, den USA und Asien an dem diesjährigen Programm teil. Ziel ist es, neben den Fachthemen die interkulturellen Fähigkeiten der jungen Mitarbeitenden auszubilden und diesen die Bildung eines internationalen Netzwerks zu ermöglichen. In den Kirner Werken wurde zum Jahreswechsel 2019/2020 das in den meisten Bereichen geltende 5-Schichtsystem in ein 4-Schichtsystem überführt. Zeitgleich wurde für die gewerblichen Mitarbeitenden ein Freizeitkonto eingeführt, dass den flexibleren Umgang mit Mehr- und Minderarbeit ermöglicht und damit einer moderneren Arbeitswelt entspricht. Der seit längerer Zeit geplante Umbau des Verwaltungsgebäudes am Standort Kirn wurde durch ein starkes Unwetter im Juli des Jahres 2019 früher als geplant notwendig. In einem ersten Schritt wird nun das 3. Stockwerk komplett neugestaltet und mit einem offenen und hellen Raumkonzept an ein modernes Arbeitsumfeld angepasst. Im August und September des Jahres 2019 mussten diverse Bereich des Unternehmens (Division Halbzeuge und Administration) infolge eines Auftragseinbruchs Kurzarbeit anmelden. Das Unternehmen hat für insgesamt zwei Monate die Arbeitszeiten eines Großteils der Mitarbeitenden am Standort Kirn reduziert und Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen. Aufgrund einer Erholung des Marktes konnte die Kurzarbeit sehr schnell wieder beendet werden.

Qualität

Ziel des SIMONA Qualitätsmanagementsystems ist die kontinuierliche und nachhaltige Sicherstellung und Optimierung unserer Produkt- und Prozessqualität. Grundlage hierfür ist die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001 sowie der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, deren ordnungsgemäße Umsetzung im Geschäftsjahr 2019 erneut durch erfolgreich absolvierte externe Überwachungsaudits unter Beweis gestellt wurde. Interdisziplinäre Qualitätszirkel und Produktaudits sowie zahlreiche Bemusterungs- und Freigabeverfahren im Rahmen vorhandener und neuer Projekte für die Automobilzulieferindustrie wurden durchgeführt. Im Produktbereich Rohre und Formteile führten, wie auch schon in den Vorjahren, Kunden- bzw. Marktanforderungen verstärkt zu spezifischen Produktzulassungen. Daraus resultierte eine Vielzahl an Audits, in deren Rahmen wir die Leistungsfähigkeit des SIMONA Managementsystems sowie die überdurchschnittlich hohe Qualität unserer Produkte und Prozesse gegenüber externen Auditoren und unseren Kunden darlegen konnten. In 2019 wurde ein Projekt zur Digitalisierung der Qualitätsprüfung an den Extrusionslinien gestartet, um Abläufe zu vereinfachen und die Effizienz zu erhöhen.

Informationstechnologie

Im Bereich der IT-Infrastruktur lag der Fokus 2019 auf der weiteren Verbesserung der IT-Sicherheit. Unter anderem wurde die Nutzung von USB-Wechseldatenträgern, die Schadsoftware enthalten können, auf vom Unternehmen freigegebene Datenträger beschränkt. Zahlreiche weitere Clients konnten auf sogenannte Thin Clients im Verlaufe des Jahres 2019 umgestellt werden, um eine kostengünstige und vereinfachte Verwaltung der User zu ermöglichen.

Schwerpunkt der IT-Anwendungsentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr war die Unterstützung der Stammdatenüberarbeitung in den Produktionsbereichen, die technisch notwendige Vorbereitung auf den "Brexit" und die systemseitige Zusammenführung zweier Bereiche nach dem Teilverkauf eines kleineren Produktbereichs.

IT-Infrastruktur und IT-Anwendungsentwicklung haben zudem Projekte im Rahmen der Digitalisierung auf Hardware- und Software-Seite unterstützt.

3. Chancen- und Risikobericht

Die weltweiten konjunkturellen Unsicherheiten haben die Investitionstätigkeit in den von SIMONA bedienten Branchen negativ beeinflusst und zu tendenziell geringerer Investitionsbereitschaft geführt. Das gilt vor allem für die chemische Industrie und den Maschinenbau.

Die geopolitischen Konflikte und das Corona-Virus stellen für 2020 weiteres Risikopotenzial dar.

Insbesondere im Bereich Luftfahrt (Aviation-Geschäft) können sich durch die Corona-Krise erhebliche Risiken ergeben. Durch die (zeitlich befristete) Einstellung von Verbindungen durch Luftfrachtlinien kann es im Bereich Logistik zu Verzögerungen kommen. Für das zweite Quartal erwarten wir erhebliche Engpässe bei der Verfügbarkeit von Containern für die Seefrachtabfertigung und deutlich steigende Frachtkosten. In China ergeben sich Risiken durch einen eingeschränkten Inlandstransport, die fehlende Verfügbarkeit von Fahrern und Containern sowie durch Kostensteigerungen.

Die vor allem in Europa geführte Diskussion zur Umweltbelastung von Kunststoff kann negative Auswirkungen nicht nur auf das Geschäft, sondern auch auf die Rekrutierung von Fachpersonal haben. Die Diskussion über den CO2-Ausstoss von Flugzeugen könnte den Markt für Flugzeuginnenausstattungen mittelfristig negativ beeinflussen.

Chancen bieten in dieser unsicheren konjunkturellen und strukturellen Lage der Einsatz von Kunststoffen als wirtschaftliche Alternative, um schwerere Materialien zum Beispiel in Mobilitätsanwendungen zu ersetzen und so den CO2-Ausstoss zu senken bzw. die Aufbereitung von Trinkwasser oder den Transport von erneuerbaren Energien über weite Strecken zu ermöglichen. Dabei sind hoch funktionelle Kunststoffe mit individuellen Eigenschaften gefordert. Die Strategie von SIMONA ist darauf ausgerichtet, in eigener Forschung & Entwicklung die Produkteigenschaften technologisch permanent weiterzuentwickeln und das Materialportfolio auszubauen.

In Europa sieht SIMONA mit der neuen strategischen Ausrichtung des Halbzeuggeschäfts gute Chancen, durch den Ausbau des Produkt- und Serviceangebots und einer höheren Endkunden- und Anwendungsorientierung in Kernmärkten Marktanteile zurückzugewinnen und in neuen Anwendungsgebieten Potenziale zu erschließen. Die Produkt- und Investitionsoffensive im Produktbereich Rohre und Formteile bietet gute Chancen, die Marktstellung auszubauen und von Zukunftsfeldern wie der Aufbereitung von Trinkwasser und dem Energietransport zu profitieren.

In den USA kann die Tochtergesellschaft SIMONA Boltaron mit ihrem individuellen Produktprogramm und erweiterten Services die hohen Designanforderungen in der Innenausstattung von Flugzeugen noch besser erfüllen. Zudem sieht SIMONA gutes Potenzial mit einem erweiterten Produktprogramm unter anderem mit Produkten für Tiefziehanwendungen der SIMONA PMC aber auch mit dem erweiterten Produktprogramm für Boots- und Displayanwendungen von SIMONA AMERICA Industries. Mittelfristig bieten sich in den USA auch Chancen im Produktbereich Rohre und Formteile.

In der Region Asien-Pazifik sieht SIMONA gute Chancen in den Schlüsseltechnologien Umwelttechnik und chemische Prozessindustrie.

Mit den im Aufbau befindlichen Geschäftssegmenten Halbleiterindustrie und Mobilitätsanwendungen sieht SIMONA Chancen, Kunden auf globaler Ebene ein attraktives Produkt- und Serviceangebot zur Verfügung zu stellen.

Insgesamt sieht SIMONA das Chancenpotenzial auf einem nach wie vor guten Niveau, gegenüber dem Vorjahr sind die Chancen für das Geschäft von SIMONA grundsätzlich unverändert, die Auswirkungen der Corona-Krise bleiben jedoch abzuwarten. Bis vor kurzem schienen sich die kurzfristigen konjunkturellen Faktoren auf niedrigem Niveau zu stabilisieren und die mittelfristigen strukturellen Faktoren, insbesondere die für das Geschäft wichtige Investitionstätigkeit in der Industrie, sollten sich durch die zwar träge, aber sukzessive Erholung der Weltwirtschaft ebenfalls leicht verbessern. Aktuell erwarten führende Wirtschaftsforschungsinstitute jedoch aufgrund der Corona-Krise für Deutschland als auch für wichtige internationale Märkte eine Rezession. Die Auswirkungen hieraus können derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden.

Risikomanagementsystem

Die SIMONA AG und der SIMONA Konzern sind aufgrund der globalen Geschäftsaktivitäten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Als Risiko gelten dabei ein Ereignis, eine Handlung und/oder eine unterlassene Handlung mit der Möglichkeit negativer Auswirkungen auf das Unternehmen. Die Risikostrategie ist fester Bestandteil in der Unternehmensstrategie von SIMONA und koexistiert neben der Geschäftsstrategie. Die Risikokultur der SIMONA ist gekennzeichnet durch risikobewusste Entscheidungen und auf den Grundsätzen eines vorsichtigen Kaufmanns basierendes sorgfältiges Handeln. Mit dem frühzeitigen Erkennen von Chancen und auf Vorsicht basierendem Eingehen von Geschäfts- bzw. Unternehmensrisiken ist es Ziel, den langfristigen Unternehmensbestand sowie den Unternehmenswert der SIMONA nachhaltig zu sichern. Im Rahmen der Risikosteuerung sollen Risiken entweder vermieden, begrenzt oder übertragen werden. Verbleibende Risiken werden von SIMONA übernommen. Im Rahmen der halbjährlichen Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat werden die Risiken kommuniziert.

Das Risikomanagementsystem umfasst die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Tätigkeit. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt.

Diese werden in regelmäßigen Abständen an externe und interne Entwicklungen angepasst.

Im Hinblick auf die Finanzberichterstattung und den Rechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Rechnungslegung und die Gesamtaussage des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:

Maßnahmen, die die ordnungsmäßige IT-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen
Überwachung der Rohstoffpreisentwicklung im Rahmen des Preismanagements zwecks rechnungslegungsbezogener Steuerung der Beschaffungs- und Absatzpreise

Das Risikomanagementsystem von SIMONA steuert auf Basis einer Riskmap die wesentlichen Risiken des Konzerns. Die Steuerung der Chancen und Risiken zielt auf die beiden Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit ab. Als wesentliche Einzelrisiken werden alle mittelschweren Risiken mit einem Erwartungswert von über 5,0 Mio. EUR bezogen auf den Mittelfristzeitraum angesehen. Der Erwartungswert ergibt sich als Produkt aus der Auswirkung und der Eintrittswahrscheinlichkeit und dient ausschließlich der Priorisierung sowie Fokussierung der Risikoberichterstattung auf wesentliche Themen. Eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent wird als hoch und von unter 50 Prozent als gering eingestuft.

SIMONA betrachtet folgende Einzelrisiken als wesentlich:

gesamtwirtschaftliche und Absatzmarktrisiken
unternehmensstrategische Risiken
finanzwirtschaftliche Risiken
Beschaffungs- und Einkaufsrisiken
Investitionsrisiken
Risiken durch Informationstechnologien

Gesamtwirtschaftliche und Absatzmarktrisiken

Sie betreffen vor allem die konjunkturelle Entwicklung der Abnehmerbranchen von SIMONA, Währungs- und Rohstoffpreisvolatilitäten, politische Konflikte sowie die Verfügbarkeit von Rohstoffen. Branchenspezifische Risiken betreffen insbesondere die Substitution von Kunststoff durch andere Materialien, Veränderungen im Wettbewerbsumfeld, die Veränderung von Absatzmärkten, den Verlust von Schlüsselkunden und geänderte Kundenanforderungen. Als Maßnahmen zur Risikobegrenzung dienen hierbei ein diversifiziertes Produktsortiment, eine intensive Marktbeobachtung und ein strukturiertes Beschaffungsmanagement. Der weitere Ausbau der Produktion in den USA durch den Unternehmenszukauf sowie die Werke in China und Tschechien tragen dazu bei, eine hohe Flexibilität zu gewährleisten und die Kundenanforderungen standortnah und kundengerecht zu erfüllen.

Die geopolitischen Risiken sind weiterhin hoch. Weltweit haben die Risiken auch durch die Ausbreitung des Corona-Virus sowie die Diskussion um Kunststoffe und Umwelt zugenommen. Im Segment Europa bestimmen die Auswirkungen des Brexit, mögliche weitere Handelskonflikte sowie politische Unsicherheiten die Umfeld- und Branchenrisiken. Im Segment Amerika determinieren die protektionistische Handelspolitik, der Konflikt mit dem Iran und die Entwicklung des Dollarkurses die Risiken. Im Segment Asien und Pazifik erhöht die schwache konjunkturelle Entwicklung in China die Risiken, die sich durch die Auswirkungen des Corona-Virus verschärft hat. Im Bereich Änderung von Absatzmärkten werden mittelfristig Umsatzrückgänge von etwa 5,0 bis 10,0 Mio. EUR geschätzt, bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von aktuell unter 50 Prozent.

Unternehmensstrategische Risiken

Sie umfassen insbesondere die Gefahr von Fehleinschätzungen der künftigen Marktentwicklung und werden mit Umsatzeinbußen von etwa 5,0 bis 10,0 Mio. EUR geschätzt. Maßnahmen zur Risikovermeidung sind hauptsächlich intensive Beobachtung von Markt und Wettbewerb, regelmäßige Strategiegespräche mit Key Accounts und intern zwischen der Unternehmensführung und der Vertriebsorganisation. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden aus unternehmensstrategischen Risiken wird derzeit als unwesentlich eingeschätzt.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Diese betreffen vor allem Währungsrisiken, Forderungsausfallrisiken einschließlich Risiken aus Insolvenzanfechtung, Produkthaftungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Risiken durch die betriebliche Altersversorgung.

Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, die Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Transaktionen zu begrenzen. Risikoabhängig wird angestrebt, Einzelrisiken bei Bedarf durch derivative Finanzinstrumente und nicht derivative Sicherungsinstrumente zu begrenzen.

Durch die Unternehmensakquisitionen der letzten Jahre und den weiteren Ausbau der Produktion und Marktposition im US-amerikanischen Markt konnte die Abhängigkeit vom Euro im Konzern weiter reduziert werden. Damit einhergehend ist das USD-Währungsrisiko für SIMONA nach wie vor hoch und wird mittelfristig auf 3,0 bis 6,0 Mio. EUR Ergebnisbelastung bzw. -entlastung bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent eingeschätzt. Die Weltwirtschaft ist in 2019 geringer gewachsen als prognostiziert und für 2020 wurde eine leichte Erholung mit höheren Wachstumsraten prognostiziert, wobei die negativen Auswirkungen der Corona-Krise derzeit nicht abgeschätzt werden können. Die wirtschaftlichen Risiken einer nachlassenden Konjunktur sind weiterhin hoch.

Das Risiko für Forderungsausfälle ist vor allem im süd- und osteuropäischen Markt hoch. Intensive Bonitätsprüfungen und die laufende Bonitätsüberwachung beschränken dabei das Gesamtrisiko als auch die Einzelrisiken. Das potentielle Risiko entspricht mit 0,7 Mio. EUR in etwa dem Wert der überfälligen Außenstände in der Region Süd- und Osteuropa. Für Geschäfte mit Russland gilt eine gesonderte Richtlinie, die Risiken für den Abschluss von Geschäften limitiert. Ausfallrisiken einzelner Kunden werden durch Kreditversicherungen und durch Liefersperren bei Zahlungsüberfälligkeit begrenzt. Zudem sind die Risiken aus Insolvenzanfechtung gegeben, die über eine entsprechende Versicherung abgedeckt sind. Der Lagerbestand wird turnusmäßig überprüft und für einzelne ungängige Produkte werden regelmäßig Wertberichtigungen vorgenommen.

Die Zinsänderungsrisiken werden tendenziell als erhöht eingeschätzt. Die Verzinsung der KfW-Fördermittel erfolgt mit festen Zinssätzen und ist daher keinen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die auf Basis des EONIA (Euro OverNight Index Average) variabel verzinste Kontokorrentkreditlinie der SIMONA AG wird aktuell nicht in Anspruch genommen.

Insbesondere die Risiken aus der betrieblichen Altersvorsorge werden als wesentlich und mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit eingeschätzt. Die langfristig schwer kalkulierbaren Risiken wie die zukünftige Entgelt-und Rentenentwicklung sowie die höhere Lebenserwartung werden als wesentliche Risiken eingestuft. Die Risiken aus Pensionsverpflichtungen, die sich aus einer kumulativen Änderung der vorgenannten Parameter um +/- 0,5 Prozent ergeben können, werden insgesamt mit etwa 30 bis 40 Mio. EUR geschätzt. Des Weiteren zählen dazu Risiken wie die schwer vorhersagbare Belastung der Liquidität und des Eigenkapitals, Risiken der Vermögensanlage bzw. der Volatilität des Planvermögens sowie schwankende Kostenbelastungen durch die Beiträge an den Pensionssicherungsverein. Die Volatilität des Planvermögens wird in etwa auf 3 bis 10 Mio. EUR taxiert und ergibt sich im Wesentlichen aus der Kursentwicklung der Aktien der SIMONA AG in den vergangenen Jahren. Die Corona-Krise hat aktuell zu erheblichen Kurseinbrüchen auf den Aktienmärkten geführt. Die Auswirkungen hieraus bleiben abzuwarten. Per Jahresende ist das Planvermögen stabil geblieben. Die SIMONA AG Aktien notieren im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 0,5 Mio. EUR höher.

Beschaffungs- und Einkaufsrisiken

Wie in den Vorjahren betreffen diese insbesondere potenzielle Ausfälle von Rohstoff- und Additivlieferanten sowie die volatile Rohstoffpreisentwicklung an den Rohstoffmärkten. Die Preisentwicklung der Vorprodukte (Naphtha, Propylen und Ethylen) der von SIMONA eingesetzten Rohstoffe verlaufen nicht zwingend analog zum Rohölpreis. Die Rohstoffnotierungen, vor allem Commodities, sind im Laufe des Berichtsjahres kontinuierlich gesunken. Hauptsächlich bestimmten das entsprechende Nachfrage- und Angebotsverhalten den Marktpreis. Wir gehen von einer stabilen Versorgung mit Rohstoffen sowie Additiven im Jahr 2020 aus. Mittel- und langfristig rechnen wir primär mit stabilen Rohstoffpreisen. Geopolitische Einflüsse, insbesondere auch die Corona-Krise, können jedoch deutliche Preisvolatilitäten auslösen. Eine Steigerung der Rohstoffpreise um 10 Prozent, die nicht am Absatzmarkt weitergegeben werden kann, würde zu einer Erhöhung der Rohstoffkosten um etwa 3,5 Mio. EUR führen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird derzeit jedoch als gering eingeschätzt.

Investitionsrisiken

Investitionsrisiken beinhalten hauptsächlich das Risiko von Fehlinvestitionen in den Maschinenpark sowie in Auslandsbeteiligungen. Potentielle Investitionsrisiken werden gegenwärtig mit etwa 5,0 Mio. EUR geschätzt und einer knapp unter 50 prozentigen Eintrittswahrscheinlichkeit.

Risiken durch Informationstechnologien

Die Gewährleistung der sicheren Abwicklung der Geschäftsprozesse setzt eine permanente Überprüfung und Verbesserung der eingesetzten Informationstechnologien voraus. Die Weiterentwicklung der eingeführten Maßnahmen zur Informationssicherheit ist daher von hoher Bedeutung. Die Risiken umfassen insbesondere die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Effizienz der Informationstechnologiesysteme einschließlich des Ausfalls der IT-Infrastruktur, Datenverlusts sowie Angriffen auf die IT-Systeme. Den informationstechnologischen Risiken begegnet SIMONA durch eine firmeneigene IT-Abteilung, die Beauftragung von spezialisierten Unternehmen sowie regelmäßige Investitionen in aktuelle Hard- und Software. Im Rahmen des Sicherheitsmanagements reagiert SIMONA auf die zunehmenden Anforderungen an die Anlagensicherheit. Hierzu zählen hauptsächlich die Investition in aktuelle Firewall- und Antivirussysteme sowie in sonstige Softwaresysteme. Ein wesentlicher Schaden durch einen temporären Systemausfall wird mit etwa 10,0 Mio. EUR Umsatzrückgang geschätzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit insbesondere durch externe Angriffe auf die IT-Systeme hat sich weiter erhöht.

Die Gesamt-Risikosituation des Konzerns ist nach unserer Einschätzung zum Ende des Geschäftsjahres 2019 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert, es ist jedoch auf mögliche erhebliche Auswirkungen durch die Corona-Krise hinzuweisen, die aktuell nicht verlässlich prognostiziert werden können. Bestandsgefährdende Risiken für den SIMONA Konzern und die SIMONA AG sind derzeit nicht erkennbar.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS) - Bericht gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

Die Zielsetzung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz möglicher Risiken ein regelkonformer Jahres- und Konzernabschluss erstellt wird.

Das IKS umfasst die rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Kontrollen, die für den Konzernabschluss wesentlich sind. Der SIMONA Konzern orientiert sich dabei an den entsprechenden Veröffentlichungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Lageberichterstattung gab es keine maßgeblichen Veränderungen des rechnungslegungsbezogenen IKS.

Die Buchhaltungs- und Abschlusserstellung erfolgt überwiegend dezentral nach lokalen Standards. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Grundlage hierfür sind ein einheitlicher Konzern-Kontenrahmen sowie ein Accounting Manual. Die Muttergesellschaft unterstützt die Gesellschaften in Fragen der Rechnungslegung und steuert den Prozess der Konzernrechnungslegung. Mittels einer fest definierten Führungsund Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einbeziehung der Tochtergesellschaften erfolgt anhand von standardisierten Reporting Packages und mithilfe eines nach IDW PS 880 zertifizierten Systems. Die Konsolidierung erfolgt als mehrstufiger Prozess auf Ebene der Tochtergesellschaften, auf Ebene der Segmente und auf Konzernebene.

Die Plausibilität der Zahlen wird auf allen Ebenen durch systemtechnische Validierungen und durch manuelle Kontrollen sichergestellt. Eindeutige Verantwortlichkeiten und Zugriffsregelungen bei den abschlussrelevanten IT-Systemen sind dabei wichtige Elemente. Im Jahres- und Konzernabschluss werden grundsätzlich die Kontrollgrundsätze Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip sowie Genehmigungs- und Freigabeverfahren im Abschlusserstellungsprozess angewendet. Die Gesamtverantwortung für das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem trägt der Vorstand.

4. Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der IWF ging von einer vorsichtigen Stabilisierung und einer trägen Erholung der Weltwirtschaft für das Jahr 2020 und 2021 aus. Dennoch hat der IWF im Frühjahr seine Prognose für das Wachstum der Weltwirtschaft leicht nach unten auf 2,9 Prozent für dieses und 3,3 Prozent für das kommende Jahr reduziert. Grund dafür war eine unerwartet schwache Entwicklung der indischen Wirtschaft. Die führenden Prognoseinstitute gehen nach der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Unternehmen von einer deutlich schlechteren Entwicklung aus. Das gilt auch für die branchenspezifischen Rahmenbedingungen. Die Verschlechterung durch die Corona-Krise kann zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts noch nicht beziffert werden.

Für die etablierten Volkswirtschaften erwartete der IWF insgesamt ein Wachstum von 1,6 Prozent in 2020. Dabei wurde für die USA ein von 2,3 auf 2 Prozent verringertes Wachstum vorhergesagt. Für den Euro-Raum ging der IWF von einer BIP Steigerung von 1,3 Prozent aus, für Deutschland hatte der IWF seine Prognose auf 1,1 Prozent reduziert. Frankreichs Wirtschaft wurde ein Wachstum von 1,3 Prozent vorhergesagt. Schlusslicht im Euroraum bleibt Italien mit 0,5 Prozent Wirtschaftswachstum für 2020. Für China sah der IWF ein weiter reduziertes Wachstum von 6 Prozent und Indien wurde aufgrund eines stärker als erwartet ausgefallenen Rückgangs der Inlandsnachfrage ein Wachstum von 4,8 Prozent vorhergesagt. Es ist insgesamt darauf hinzuweisen, dass im Zuge der durch Corona entstehenden Entwicklung von einer Verschlechterung auszugehen ist.

Die Unternehmen der chemischen Industrie in Deutschland erwarten keine kurzfristige Verbesserung ihrer Geschäfte und gehen davon aus, dass die geringe wirtschaftliche Dynamik sich noch weit ins laufende Jahr ziehen wird. Auch von den Auslandsmärkten werden laut Angaben des VCI keine starken Impulse für eine Trendwende der Chemiekonjunktur kommen. Für 2020 ging der VCI in der chemisch-pharmazeutischen Industrie nur von einer leichten Zunahme der Produktion von 0,5 Prozent aus. Bei stagnierenden Preisen wurde ein Umsatzwachstum der Chemiebranche von 0,5 Prozent prognostiziert. Auch die Maschinenbauindustrie in Deutschland stellt sich weiterhin auf erhebliche Belastungen ein. Aufgrund weltweiter Konjunkturschwäche, dem Handelsstreit zwischen den USA und China und einem wachsenden globalen Protektionismus rechnete der Branchenverband VDMA für das Jahr 2020 mit einem realen Produktionsrückgang von 2 Prozent. Die Branchenverbände der Bauindustrie in Deutschland sagten ein nominales Umsatzwachstum von 5,5 Prozent für 2020 voraus. Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass im Zuge der durch Corona entstehenden Entwicklung von einer Verschlechterung auszugehen ist.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Der Branchenverband GKV geht für das Jahr 2020 maximal von einer Seitwärtsbewegung der Kunststoff verarbeitenden Industrie in Deutschland aus. Die Erwartungen der Unternehmen haben sich hinsichtlich Umsatz- und Gewinnerwartung deutlich verschlechtert. Gründe sind vor allem die wachsende Unsicherheit zu den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, die durch die Ausbreitung des Corona-Virus aktuell noch einmal verstärkt würden.

Künftige Entwicklung Konzern

Für das Geschäftsjahr 2020 geht SIMONA von einem Konzernumsatz von 430 bis 440 Mio. EUR, einer EBIT-Marge zwischen 6 und 8 Prozent sowie einer EBITDA-Marge von 9 bis 11 Prozent aus. Die Verzinsung des im Konzern eingesetzten Kapitals, gemessen am ROCE, wird für 2020 zwischen 8 und 10 Prozent erwartet.

Die stagnierende Umsatzprognose berücksichtigt die bisherigen und zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Virus-Situation, den mit dem gesunkenen Ölpreis zu erwartendem Preisdruck sowie einer Steigerung der Umsatzerlöse im Produktbereich Rohre und Formteile in Infrastrukturanwendungen.

Die Erreichung des Ergebnisses wird vor allem von der weiteren Entwicklung der abgeschwächten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen, die tendenziell zu einem höheren Margendruck führen kann. Darüber hinaus wird die Erreichung des Ergebnisses davon abhängen, ob das geplante Wachstum im Aviation-Geschäft und im Produktbereich Rohre und Formteile erreicht wird und wie die Auswirkungen der Corona-Virus-Situation die Wirtschaft und insbesondere das Aviation-Geschäft treffen werden.

NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Kundenzufriedenheit

SIMONA geht davon aus, die Kundenzufriedenheit aufgrund des Ausbaus der technischen Kompetenz und der Fokussierung auf neue Marktsegmente sowie den Kernmarkt Industrie auf dem heutigen hohen Niveau halten zu können.

Qualität

Im Rahmen der Maßnahmen im Qualitätsmanagement hat SIMONA die gleich hohen Ziele für Produktqualität wie im Vorjahr gesetzt und geht davon aus, dieses Niveau erreichen zu können.

Mitarbeitende

Die Anzahl der Mitarbeitenden des SIMONA Konzerns wird in 2020 voraussichtlich stabil bleiben. Die Zahl der Auszubildenden wird sich nach den bisher geschlossenen Ausbildungsverträgen voraussichtlich auf Höhe des Vorjahres bewegen.

Künftige Entwicklung der SIMONA AG

Für das Geschäftsjahr 2020 geht SIMONA von einem Umsatz von 295 bis 305 Mio. EUR, einer EBIT-Marge zwischen 1 und 2 Prozent sowie einer EBITDA-Marge zwischen 1,5 und 2,5 Prozent aus. Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals, gemessen am ROCE, wird für 2020 zwischen 2 und 4 Prozent erwartet. Die Prognose berücksichtigt die bisherigen und derzeit zu erwartenden Auswirkungen des Corona-Virus.

In der Verkaufsregion "Deutschland" sollen durch den Ausbau des Rohrund Formteilgeschäfts Rückgänge im Halbzeug-Geschäft kompensiert werden. In der Region "Übriges Europa und Afrika" gehen wir von einer stabilen Umsatzentwicklung aus. Für die Regionen "Amerika" sowie "Asien und Pazifik" geht die SIMONA AG davon aus, das Niveau des Vorjahres halten zu können.

5. Sonstige Angaben

5.1 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB hat die SIMONA AG auf ihrer Internetseite www.simona.de veröffentlicht.

5.2 VERGÜTUNGSBERICHT

Vergütung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Personalausschusses die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Rolf Goessler sowie die Aufsichtsratsmitglieder Roland Frobel und Dr. Roland Reber an. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der SIMONA AG orientiert sich an der Größe unseres Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes berücksichtigt.

Die Vergütung des Vorstandes ist leistungsorientiert. Sie setzt sich aus einer festen Vergütung und einer variablen Vergütung zusammen. Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die variable Vergütungskomponente wird jährlich überprüft und die fixe Komponente alle zwei Jahre. Zusätzlich werden beide Komponenten in Abständen von zwei bis drei Jahren auf der Grundlage einer Analyse der Einkommen überprüft, die vergleichbare Unternehmen an Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen. Basis der variablen Vorstandsvergütung sind die Ergebnisentwicklung im Konzern sowie ein langfristiges Anreiz-Programm (LAP). Für die Performanceperioden 2017 bis 2019 wird als maßgebliche Performancegröße der durchschnittliche NOPAT (Net Operating Profit After Tax) des Konzerns während einer dreijährigen Performanceperiode verwendet. Die erste Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2017 bis 2019, die zweite Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 und die dritte Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2019 bis 2021. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Konzernabschlusses für das letzte Jahr der jeweiligen Performanceperiode. Die Vergütung des Vorstandes setzt sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

ZUSAMMENSETZUNG DER VERGÜTUNG DES VORSTANDES

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in TEUR 2019 2018
Erfolgsunabhängige Vergütung
Fixgehalt und Nebenleistungen 1.140 890
Erfolgsabhängige Vergütung
Jahresbonus 959 1.064
Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung
Periode 2016-2018, Auszahlung 2019 - 600
Periode 2017-2019, Auszahlung 2020 502 -
Periode 2018-2020, Auszahlung 2020 330 -
Periode 2019-2021, Auszahlung 2020 126 -
Gesamtvergütung 3.057 2.554

Die Erhöhung der Vorstandsvergütung im Jahr 2019 resultiert im Wesentlichen aus der temporären Doppelbesetzung der Vorstandsfunktionen. Die Hauptversammlung der SIMONA AG hat am 10. Juni 2016 mit der nötigen Dreiviertelmehrheit beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert, sondern nur gemeinschaftlich zu veröffentlichen; aufgeteilt nach fixen Bezügen und nach erfolgsbezogenen Komponenten. Der Beschluss gilt bis einschließlich des Geschäftsjahres 2020. Die individualisierten Angaben gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB unterbleiben insofern.

Hinsichtlich der Bedingungen für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie Satzungsänderungen sieht die Satzung keine vom Aktiengesetz abweichenden Regelungen vor. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 84, 85, 133, 179 AktG.

Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstandes betragen 304 TEUR (Vorjahr 301 TEUR). Die handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder wurden in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 12.651 TEUR (Vorjahr 12.478 TEUR). Die Pensionsrückstellungen nach IFRS für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder wurden in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 17.393 TEUR (Vorjahr 15.846 TEUR).

Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung, Telefon sowie Versicherungsprämien bestehen. Mitglieder des Vorstandes erhielten vom Unternehmen weder Kredite oder Bezugsrechte noch bestehen sonstige aktienbasierte Vergütungen.

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie die Tätigkeit in Ausschüssen werden zusätzlich vergütet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der SIMONA AG erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 13.000 EUR. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der Standardvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten hierfür eine weitere feste Vergütung in Höhe von 7.000 EUR. Mitgliedern des Aufsichtsrates werden sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie anfallende Umsatzsteuern auf die Vergütung ersetzt.

Über die feste Vergütung hinaus kann die Hauptversammlung eine variable, vom Erreichen oder Überschreiten von Unternehmenskennziffern abhängige Vergütungskomponente beschließen. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden von der Hauptversammlung am 07. Juni 2019 keine variablen Vergütungsbestandteile beschlossen.

Die Bezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf 156 TEUR (Vorjahr 162 TEUR), davon SIMONA AG 140 TEUR (Vorjahr 140 TEUR). Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten vom Unternehmen weder Kredite oder Bezugsrechte noch bestehen sonstige aktienbasierte Vergütungen.

5.3 ANGABEN GEMÄSS § 289A HGB UND § 315A HGB UND ERLÄUTERNDER BERICHT

Das Grundkapital der SIMONA AG betrug zum 31. Dezember 2019 unverändert 15.500.000 EUR und ist in 600.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien werden im General Standard an der Deutschen Börse in Frankfurt sowie an der Berliner Wertpapierbörse gehandelt. Verschiedene Aktiengattungen oder Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer jeweiligen Anteile satzungsmäßig ausgeschlossen ist, wird das Grundkapital unserer Gesellschaft in Form einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zentral hinterlegt ist. Die Aktionäre unserer Gesellschaft sind ausschließlich an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stückaktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital als Miteigentümer beteiligt.

31,19 Prozent der Anteile hält die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung (Kirn), 15,04 Prozent die Kreissparkasse Biberach (Biberach), 11,64 Prozent Dirk Möller (Kirn), 11,25 Prozent Regine Tegtmeyer (Nebel), 10,0 Prozent die SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH (Kirn) sowie 10,10 Prozent die Rossmann Beteiligungs GmbH (Burgwedel). Die verbleibenden 10,78 Prozent der Aktien befanden sich in Streubesitz.

Mitglieder des Vorstandes meldeten am 07. Juni 2019 insgesamt 70.860 Stück Aktien; dies entspricht 11,81 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG. Mitglieder des Aufsichtsrates meldeten insgesamt 1.300 Stück Aktien zur Präsenz in der Hauptversammlung am 07. Juni 2019 an; dies entspricht 0,22 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG.

Soweit Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben diese die Kontrollrechte aus den von ihnen gehaltenen Aktien unmittelbar selbst aus. Die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84, 85 AktG sowie nach § 9 der Satzung der SIMONA AG. Danach besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig. Der Vorstand hat in der Regel einen Vorsitzenden, der vom Aufsichtsrat ernannt wird.

Der Aufsichtsrat kann den Abschluss, die Abänderung und die Kündigung der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder einem Aufsichtsratsausschuss übertragen. Für Satzungsänderungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 179 ff. AktG.

Gemäß § 6 der Satzung ist die Gesellschaft berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die einzelne Aktien (Einzelaktien) oder mehrere Aktien (Sammelaktien) verkörpern.

Es bestehen derzeit keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Es bestehen derzeit keine Vereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern über Entschädigungsleistungen im Falle eines Kontrollwechsels.

6. Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289 b)-e) HGB

Kurzbeschreibung des Geschäftsmodells

Der SIMONA Konzern entwickelt, produziert und vertreibt thermoplastische Kunststoffhalbzeuge, Rohre und Formteile sowie Profile. Dabei werden die Werkstoffe Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat (PETG), Polyvinylidenfluorid (PVDF), Ethylen-Chlortrifluorethylen (E-CTFE), Perfluoralkoxyl (PFA), Thermoplastische Olefine (TPO), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) sowie zahlreiche Sonderwerkstoffe eingesetzt. Die Produktionsverfahren umfassen Extrusion, Pressen, Spritzguss, CNC-Technik und die Fertigung kundenindividueller Sonderformteile in einer eigenen Kunststoffwerkstatt.

Anwendungsbereiche für die Halbzeuge sind vor allem der industrielle Behälter- und Apparatebau, der Maschinenbau, die Transportindustrie, die Bauindustrie, der Messe- und Displaybau sowie die Automobil- und Luftfahrtindustrie. Die Rohre und Formteile werden vor allem in der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie im industriellen Rohrleitungsbau einschließlich der chemischen Prozessindustrie eingesetzt.

SIMONA trägt als Unternehmen Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt. Energie-, Umwelt- und Sozialbelange sind für SIMONA zentrale Aspekte.

Umweltaspekte

Ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach den Anforderungen der DIN EN ISO 14001 gehört zu den zentralen verfolgten Konzepten. Ziel der internationalen Norm des Umweltmanagementsystems ist es, dem zertifizierten Unternehmen einen Rahmen bereitzustellen, um die Umwelt zu schützen und auf sich ändernde Umweltzustände im Einklang mit sozioökonomischen Erfordernissen zu reagieren. Der systematische Ansatz stellt Informationen bereit, die den Erfolg langfristig fördern und Möglichkeiten eröffnen, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Das Umweltmanagementkonzept verfolgt SIMONA für die Standorte Kirn, Ringsheim und Litvinov (Tschechien). Die Anforderungen dieser Konzepte erfüllt SIMONA durch Überwachungsaudits und Rezertifizierungen.

Wesentliche Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von SIMONA verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Umweltaspekte haben könnten, sind Boden-, Gewässer- und Luftverunreinigung durch Störfälle, Brand und Produktionsabfall.

SIMONA begegnet Risiken durch Brand mit vorbeugendem Brandschutz, regelmäßigen Wartungen der Löschanlagen, Begehungen mit dem Versicherer und der Feuerwehr, einer eigenen Brandschutzordnung sowie jährlichen Unterweisungen der Mitarbeitenden. Risiken durch Störfälle wird mit regelmäßigen Kontrollen und Wartungen der Anlagen, baulichen Maßnahmen wie Rückhaltebecken, Auffangwannen, versiegeltem Boden sowie der gesetzeskonformen Lagerung von Gefahrstoffen begegnet. SIMONA beachtet festgelegte Alarmpläne bei Störfällen, führt wöchentliche, halbjährliche und jährliche Wartungen sowie eine 5-jährliche Dichtigkeitsprüfung der Ölabscheideanlagen durch. Prüfintervalle werden eingehalten und Emissionsmessungen regelmäßig durchgeführt. SIMONA entsorgt Abfälle, die nicht wieder dem Produktionskreislauf zugeführt werden können, entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Abfälle werden hauptsächlich intern verwertet oder an externe Verwerter weitergegeben. Alle Entsorger sind zertifizierte Unternehmen, die eine Zulassung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben haben. Die Mitarbeitenden werden regelmäßig zur Abfallvermeidung sowie Abfallverwertung und -entsorgung geschult. Die Reduzierung der Abfallquote in Bezug auf die Produktionsmenge ist wesentliches Unternehmensziel.

Wesentliche Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen der Kapitalgesellschaft, ihren Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Umweltaspekte haben könnten, sind die Umweltbilanz der von SIMONA eingesetzten Rohstoffe, die Entsorgung/Verwertung von Abfällen bei Kunden sowie die Nichteinhaltung von Produkteigenschaften in umweltkritischen und sicherheitsrelevanten Anwendungen.

SIMONA begegnet Risiken der Umweltbilanz ihrer eingesetzten Rohstoffe mit einer sorgfältigen Auswahl der Ressourcenlieferanten anhand bestehender Zertifizierungen (Herkunft, Beachtung von Black Lists), der Substitution von Schadstoffen bereits bei Forschung und Entwicklung sowie der Beachtung des geltenden Rechts zum Einsatz von Schadstoffen. SIMONA informiert die Kunden regelmäßig zur richtigen Nutzung sowie Entsorgung/Verwertung der Produkte und der aus ihrer Weiterverarbeitung entstehenden Abfälle. In Werkstoff- und Sicherheitsdatenblättern, die zu jedem Produkt im Internet abrufbar sind, werden die Produkteigenschaften, Kennwerte und Hinweise zur sicheren Lagerung und Verarbeitung aufgelistet. Mit einer eigenen Qualitätssicherung, die Prüfpläne für alle Produkte festlegt, wird dem Risiko der Nichteinhaltung von Produkteigenschaften begegnet. Die langlebigen SIMONA Produkte tragen darüber hinaus dazu bei, Herausforderungen, z. B. in der Umwelttechnik oder Versorgung, nachhaltig zu lösen. SIMONA ist aktives Mitglied der Organisation VinylPlus, einem Programm zur Steigerung der Nachhaltigkeit der PVC-Lieferkette. Außerdem ist SIMONA Mitinitiator und Träger des Qualitätssiegels für PVC Platten des Industrieverbands Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. - pro-K. Die Träger dieses Zeichens verpflichten sich dazu, festgelegte Qualitätsstandards zu erfüllen, Verarbeitungskompetenzen zu gewährleisten und ein vielseitiges und ausgezeichnetes Serviceangebot zu liefern. 2019 ist SIMONA der Initiative "Null Granulatverlust" des Industrieverbands Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. (pro-K) beigetreten. "Null Granulatverlust" ist Teil einer globalen Initiative der Kunststoffindustrie. Weltweit beteiligen sich Kunststoffverbände unter den Namen "Zero Pellet Loss" sowie "Operation Clean Sweep" an dieser Initiative, um den Verlust von Kunststoffgranulaten entlang der gesamten Lieferkette zu verhindern. Über die Mitgliedschaft beteiligt sich SIMONA auch an Projekten zur Verhinderung von "Marine Litter". Voraussetzung für die Teilnahme war, dass SIMONA in seinen Betrieben die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen schafft, um das Verschütten von Granulat zu verhindern. Das Maßnahmenpaket umfasst auch Schulungen der Mitarbeitenden sowie die regelmäßige Kontrolle der Wirksamkeit.

Energieaspekte

Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 gehört zu den zentralen verfolgten Konzepten. Ziel der internationalen Norm des Energiemanagementsystems ist es, das zertifizierte Unternehmen beim Aufbau von Systemen und Prozessen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu unterstützen. Durch einen systematischen Ansatz zur Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems soll das Unternehmen in die Lage versetzt werden, eine kontinuierliche Verbesserung der Leistung des Energiemanagements, der Energieeffizienz und der Energieeinsparung zu erzielen. Die Norm beschreibt Anforderungen bezüglich der Versorgung mit sowie Einsatz und Verbrauch von Energie einschließlich Messung, Dokumentation und Berichtswesen, Auslegungs- und Beschaffungspraxis für Energie verbrauchende Einrichtungen, Systeme, Prozesse und Personal.

Das Energiemanagementkonzept wird für die Standorte Kirn, Ringsheim und Litvinov (Tschechien) verfolgt. Die Anforderungen dieser Konzepte erfüllt SIMONA durch Überwachungsaudits und Rezertifizierungen. Die letzte erfolgreiche Rezertifizierung fand 2018 statt.

Wesentliche Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von SIMONA verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Energieaspekte haben könnten, sind Ressourcenverbrauch sowie Emissionen.

SIMONA begegnet diesen Risiken mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Emissionen. Den Energieverbrauch sowie die Energieeffizienz bewertet SIMONA mit EnergiePerformance-Indikatoren (ENPI), die Verbrauchsdaten zu den jeweiligen Produktionsmengen ins Verhältnis setzen. Wesentliche Ziele des Energiemanagements sind die Steigerung der Energieeffizienz und die Senkung des Energieverbrauchs.

Arbeitnehmerbelange

Für das Unternehmen sind die Mitarbeitenden eine wichtige Säule des Erfolgs. Dies ist Teil unserer gelebten Unternehmenskultur und damit auch in unserem Code of Conduct, der sowohl für die Mitarbeitenden, die Vorgesetzten und für die Geschäftsleitung aller SIMONA Gesellschaften gleichermaßen gilt, in mehrfacher Hinsicht verankert.

So hat sich das Unternehmen die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zum Ziel gesetzt und die sog. "Vision Zero" (Zahl der Arbeitsunfälle) verabschiedet. Hierbei handelt es sich um ein mehrjähriges Konzept zur nachhaltigen Reduzierung von Arbeitsunfällen das aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen besteht deren Umsetzung auch in der Balanced Scorecard für die europäischen Standorte als Zielvorgabe hinterlegt wurde. Die Erfassung der Arbeitsunfälle nach einer international vereinheitlichten Definition erfolgt ab 2020 nunmehr auch auf internationaler Basis. Sämtliche Arbeitsunfälle werden durch die betrieblich bestellten Arbeitssicherheitsfachkräfte in Berichten erfasst, nach Ursachen ausgewertet und daraus Maßnahmen zur Prävention abgeleitet. Weiter hat die SIMONA AG ein Gesundheitsteam etabliert, das sich die Gesunderhaltung der Mitarbeitenden mit verschiedenen Aktionen (wie bspw. kostenloses Obst, Zuschuss Fitnessstudio, Gesundheitstage) zum Ziel gesetzt hat.

SIMONA unterstützt die Vielfalt und Chancengleichheit aller Mitarbeitenden und hatte sich mit Einführung der gesetzlichen Zielgrößenregelung in 2015 das Ziel gesetzt, 20 Prozent ihrer Stellen in der Stufe unterhalb des Vorstandes der SIMONA AG mit weiblichen Führungskräften zu besetzen. Da dieses Ziel bereits zum ersten Überprüfungsstichtag erfüllt war, wurde im Jahr 2018 eine neue Zielsetzung in Höhe von 25 Prozent verabschiedet.

Die SIMONA AG investiert in die Förderung geeigneten Nachwuchses und beteiligt sich regelmäßig an Kooperationsprojekten mit Schulen und Universitäten (Schulpatenschaften, MINT-Programm). Neben der Ausbildung stehen geeigneten Bewerbern auch die Möglichkeiten eines dualen Studiums, einer geförderten, beschäftigungsbegleitenden Weiterbildung (berufsbegleitendes Studium) oder einer temporären Beschäftigung an einem unserer Auslandsstandorte in den Tochtergesellschaften offen. Die SIMONA AG unterhält für das berufsbegleitende Studium Kooperationen mit den Hochschulen Ludwigshafen, Darmstadt und Mainz.

SIMONA erfragt die Mitarbeiterzufriedenheit in regelmäßig wiederkehrenden anonymen Mitarbeiterumfragen und leitet daraus konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit ab. Die SIMONA Gesellschaften an den deutschen Standorten haben zum größten Teil Mitarbeitergespräche implementiert. Diese werden im gewerblichen Bereich am Standort Kirn z. T. bereits anhand einer Qualifikationsmatrix geführt. Das System der Qualifikationsmatrix ermöglicht es, jedem Mitarbeitenden die Anforderungen an seine Stelle und seinen persönlichen Anforderungserfüllungsgrad aufzuzeigen. Basierend auf den jährlichen Mitarbeitergesprächen werden die Fortbildungsbedarfe ermittelt. Die Feedbacks der besuchten Fortbildungen werden systematisch ausgewertet.

SIMONA wird sich im Jahr 2020 schwerpunktmäßig dem Thema Mitarbeiterweiterbildung widmen und ein zentrales Fortbildungsmanagement-System abgestimmt auf aus der Organisation ermittelte Schwerpunktthemen aufsetzen.

Der Informationsfluss zu den Mitarbeitenden wird innerhalb der SIMONA Gesellschaften über das SIMONA Intranet, ein Aushangsystem, Abteilungsbesprechungen und regelmäßige Schichtschulungen sowie Betriebsversammlungen gewährleistet.

SIMONA erkennt das Recht aller ihrer Mitarbeitenden an, in und von Gewerkschaften vertreten zu sein und Arbeitnehmervertretungen zu bilden. Es bestehen an den deutschen Standorten langjährig etablierte Arbeitnehmervertretungen und am Standort Kirn ist die Mitarbeiterschaft zusätzlich durch die IGBCE vertreten.

Wesentliche Risiken, die für uns aus der Nichtbeachtung von Arbeitnehmerbelangen resultieren können, sind der Verlust unserer Mitarbeitenden und damit auch deren Know-how und potenzieller Betriebsgeheimnisse an den Wettbewerb. Mit dem Verlust von Know-how kann auch ein Qualitätsabfall einhergehen, der sich finanziell durch einen Anstieg von Gewährleistungsansprüchen und den Verlust von Kunden bemerkbar machen könnte. Nicht zuletzt wirken sich hohe Krankenstände negativ auf die Produktivität der Standorte aus. Weiter sehen wir die Herausforderungen des demographischen Wandels, der uns mit Überalterungs- und Kapazitätsrisiken konfrontiert und Schwierigkeiten bei der Gewinnung junger Mitarbeitenden.

SIMONA hat bisher nicht überprüft, inwieweit sie im Rahmen ihrer Maßnahmen und Richtlinien für Arbeitnehmerbelange die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation erfüllt.

Menschenrechte

SIMONA bekennt sich zu den international anerkannten Menschenrechten und hat sich und ihre Mitarbeitenden gleichermaßen in ihrem Code of Conduct zur Einhaltung von Menschenrechten bindend verpflichtet. Wir unterstützen hierbei die internationale Vielfalt, setzen uns für Chancengleichheit ein und fordern von unseren Mitarbeitenden gegenseitigen Respekt. Diskriminierende Gesichtspunkte wie beispielsweise Geschlecht, Herkunft, Religion oder geschlechtliche Ausrichtung werden bei Entscheidungen im Unternehmen nicht berücksichtigt. Zwangs- und Kinderarbeit lehnen wir strikt ab und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern. Unseren Ansatz entwickeln wir fortlaufend weiter. Verstöße gegen die in unserem Code of Conduct niedergelegten Grundsätze können beim Compliance Officer gemeldet werden und werden strikt geahndet.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

SIMONA verpflichtet ihre Mitarbeitenden, Berater, Handelsvertreter, Agenten und vergleichbare Dritte ausnahmslos und uneingeschränkt, keine unrechtmäßigen Zuwendungen zu gewähren oder solche Zuwendungen entgegenzunehmen. SIMONA hat für verschiedene Bereiche und Alltagssituationen, mit denen ihre Mitarbeitenden konfrontiert werden könnten, Richtlinien zur Vermeidung von Korruption und Bestechung erlassen. Verstöße werden strikt geahndet.

Verstöße gegen das Verbot und die zugehörigen Richtlinien können u. U. schwere Straftaten darstellen, die dem Unternehmen Schaden in finanzieller Hinsicht als auch beträchtliche Reputationsschäden zufügen können. Weiter lösen sie bei einer Vielzahl unserer Vertragspartner Kündigungsgründe für eine Zusammenarbeit aus. Nicht zuletzt können sie auch zum Ausschluss aus öffentlichen Ausschreibungsverfahren im In- und Ausland führen.

Früherkennung von Risiken ist ein wesentliches Kriterium bei der Verhinderung von Compliance-Verstößen. In einem jährlich wiederkehrenden Prozess werden die für SIMONA spezifischen Compliance-Risiken systematisch ermittelt, analysiert und aktualisiert. Bei Hinzutreten neuer Risiken werden entsprechende Maßnahmen zur Abwehr ermittelt und eingeführt.

Die Kontrolle, ob die Vorgaben zum Verbot von Korruption und Bestechung eingehalten werden, erfolgt in den Tochtergesellschaften durch wiederkehrende Revisionsbesuche vor Ort inklusive Kontrolle der Konten und Bargeldbestände.

Zur effektiven Umsetzung des Compliance-Systems hat SIMONA einen Compliance Officer bestellt. Mitarbeitenden und auch außenstehenden Dritten räumt SIMONA die Möglichkeit ein, Hinweise auf Verstöße gegen das Verbot von Korruption und Bestechung anonym beim Compliance Officer einzureichen.

Das System zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen folgt keinen internationalen oder nationalen Standards oder lehnt sich an solche an, sondern ist anhand der individuellen Bedürfnisse und der Risikosituation innerhalb der Organisation aufgebaut.

Sozialaspekte

SIMONA trägt als Unternehmen Verantwortung für die Entwicklung und Attraktivität der Städte und Gemeinden, in denen das Unternehmen vertreten ist, und berücksichtigt Sozialbelange. Es wird das Konzept verfolgt, soziale, kulturelle und Hilfsprojekte an den jeweiligen Standorten weltweit zu unterstützen. Die innerhalb dieses Konzeptes verfolgten Due-Diligence-Prozesse sind definierte Zuständigkeiten und Abläufe für die Auswahl der zu unterstützenden Institutionen, Projekte und Initiativen sowie über den Umfang der jeweiligen Unterstützung. Darüber hinaus unterstützt die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung als Großaktionär der SIMONA AG am Standort Kirn. Sie konzentriert sich dabei auf die Förderung des Erziehungs-, Bildungs- und Gesundheitswesens, der bedrohten Natur und der Tierwelt, der Kunst und der Kultur, der Entwicklungshilfe und mildtätiger Zwecke von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Der vorliegende zusammengefasste Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes der SIMONA AG sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen basieren. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien für die darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Vielmehr sind die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unabwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich künftig möglicherweise als nicht zutreffend erweisen könnten. Die SIMONA AG übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsbezogenen Aussagen anzupassen bzw. zu aktualisieren.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns sowie der SIMONA AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des SIMONA Konzerns und der SIMONA AG beschrieben sind.

Kirn, den 30. März 2020

SIMONA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Matthias Schönberg

Dr. Jochen Hauck

Michael Schmitz

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019

der SIMONA AG

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in TEUR Anhang 01.01. - 31.12.2019 01.01. - 31.12.2018
Umsatzerlöse [7] 432.494 417.916
Sonstige Erträge [8] 4.602 4.879
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -2.055 7.269
Materialaufwand [9] 226.534 232.968
Personalaufwand [10] 85.705 78.768
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Nutzungsrechte Leasing [3,17,18] 17.377 15.137
Sonstige Aufwendungen [12] 75.998 69.951
Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) 29.428 33.240
Finanzerträge [13] 1.023 1.881
Finanzaufwendungen [13] 2.721 3.237
Ergebnis aus at Equity bilanzierten Beteiligungen [19] 261 413
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 27.991 32.297
Ertragsteuern [14] 7.404 8.046
Periodenergebnis 20.587 24.251
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 20.477 24.146
Nicht beherrschende Anteile 110 105
ERGEBNIS JE AKTIE
in EUR
- unverwässert, bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Ergebnis [15] 34,13 40,24
- verwässert, bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Ergebnis [15] 34,13 40,24

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2019

der SIMONA AG

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in TEUR 01.01. - 31.12.2019 01.01. - 31.12.2018
Periodenergebnis 20.587 24.251
Erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge ohne anschließende Reklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung
Neubewertung aus leistungsorientierten Verpflichtungen -27.145 -2.074
Latente Steuern auf die Neubewertung aus leistungsorientierten Verpflichtungen 8.013 603
Erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge mit anschließender Reklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung 2.382 3.457
Latente Steuern aus der Fremdwährungsumrechnung -132 -169
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses -16.881 1.817
Gesamtergebnis 3.705 26.068
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 3.595 25.954
Nicht beherrschende Anteile 110 114

Konzernbilanz für das Geschäftsjahr 2019

der SIMONA AG

VERMÖGENSWERTE

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in TEUR Anhang 31.12.2019 31.12.2018
Immaterielle Vermögenswerte [17] 38.007 39.060
Sachanlagen [18] 138.719 129.069
Finanzielle Vermögenswerte [33] 340 340
At Equity bilanzierte Beteiligungen [19] 1.143 949
Nutzungsrechte Leasing [3] 2.026 0
Latente Steueransprüche [14] 19.776 10.572
Langfristige Vermögenswerte 200.011 179.990
Vorräte [20] 89.655 92.355
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [21] 59.702 64.017
Sonstige Vermögenswerte [22] 5.749 6.408
Ertragsteuerforderungen [22] 4.607 4.235
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [33] 2.036 1.406
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [23, 30] 68.399 52.483
Kurzfristige Vermögenswerte 230.148 220.904
Bilanzsumme 430.159 400.894
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
in TEUR Anhang 31.12.2019 31.12.2018
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500
Kapitalrücklage 15.274 15.274
Gewinnrücklagen 173.846 180.583
Sonstige Rücklagen 11.206 8.956
215.826 220.313
Nicht beherrschende Anteile 464 390
Eigenkapital [24] 216.290 220.703
Finanzschulden [25] 11.855 15.280
Rückstellungen für Pensionen [26, 27] 136.150 104.356
Sonstige Rückstellungen [28] 4.484 3.441
Schulden aus Leasing [3] 1.230 0
Sonstige finanzielle Schulden [25] 644 59
Latente Steuerschulden [14] 9.876 9.816
Langfristige Schulden 164.239 132.952
Finanzschulden [25] 3.425 3.425
Rückstellungen für Pensionen [26] 1.788 1.655
Sonstige Rückstellungen [28] 1.091 2.034
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 18.738 20.987
Ertragsteuerschulden 2.497 1.302
Schulden aus Leasing [3] 812 0
Sonstige finanzielle Schulden [25] 2.412 2.119
Sonstige Schulden [29] 18.868 15.717
Kurzfristige Schulden 49.631 47.239
Bilanzsumme 430.159 400.894

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019

der SIMONA AG

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in TEUR Anhang 01.01. - 31.12.2019 01.01. - 31.12.2018
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 27.991 32.297
Gezahlte Ertragsteuern -7.823 -6.701
Finanzerträge und -aufwendungen (ohne Zinsaufwand auf Pensionen) [13] 291 210
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Nutzungsrechte Leasing [3, 17, 18] 17.377 15.137
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 2.341 -585
Ergebnis aus Anlageabgängen 77 99
Veränderung der Vorräte [20] 2.342 -10.228
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [21] 5.068 -4.746
Veränderung der sonstigen Vermögenswerte [22] -622 -2.784
Veränderung der Rückstellungen für Pensionen [26, 27] 1.589 4.670
Veränderung der Schulden und sonstigen Rückstellungen [28, 29] 3.017 7.408
Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit 51.648 34.777
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [17, 18] -23.620 -17.205
Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten abzüglich erworbener Nettozahlungsmittel 0 -25.167
Einzahlungen aus Anlageabgängen 266 2.634
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition [33] 0 89
Finanzinvestitionen und Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition [33] 2 -291
Erhaltene Zinsen [13] 135 147
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -23.218 -39.793
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden [25] -3.425 -3.425
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingschulden [3] -801 0
Zahlung Dividende Vorjahr [16] -8.400 -7.200
Zahlung Dividende Vorjahr an Minderheitengesellschafter -40 -41
Gezahlte Zinsen und ähnliche Aufwendungen -249 -239
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -12.915 -10.905
Einfluss aus Wechselkursänderungen auf die Liquidität [30] 401 382
Veränderung des Finanzmittelfonds 15.916 -15.539
Finanzmittelfonds zum 01. Januar [23, 30] 52.483 68.022
Finanzmittelfonds zum 31. Dezember [23, 30] 68.399 52.483
Veränderung des Finanzmittelfonds 15.916 -15.539

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2019

der SIMONA AG

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AUF DIE ANTEILSEIGNER DES MUTTERUNTERNEHMENS ENTFALLENDES EIGENKAPITAL
in TEUR Anhang Gezeichnetes Kapital [24] Kapitalrücklage [24] Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Währungsdifferenzen [24] Gesamtbetrag
--- --- --- --- --- --- ---
Stand am 01.01.2018 15.500 15.274 165.498 5.677 201.949
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses gemäß Gesamtergebnisrechnung 0 0 -1.471 3.279 1.808
Periodenergebnis 0 0 24.146 0 24.146
Gesamtergebnis 0 0 22.675 3.279 25.954
Dividendenauszahlung [16] 0 0 -7.200 0 -7.200
Sonstige Veränderungen 0 0 -390 0 -390
Stand am 31.12.2018 15.500 15.274 180.583 8.956 220.313
Stand am 01.01.2019 15.500 15.274 180.583 8.956 220.313
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses gemäß Gesamtergebnisrechnung 0 0 -19.132 2.250 -16.881
Periodenergebnis 0 0 20.477 0 20.477
Gesamtergebnis 0 0 1.345 2.250 3.595
Dividendenauszahlung [16] 0 0 -8.400 0 -8.400
Sonstige Veränderungen 0 0 318 0 318
Stand am 31.12.2019 15.500 15.274 173.846 11.206 215.826

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in TEUR NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE [24] GESAMTES EIGEN KAPITAL
Stand am 01.01.2018 317 202.266
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses gemäß Gesamtergebnisrechnung 9 1.817
Periodenergebnis 105 24.251
Gesamtergebnis 114 26.068
Dividendenauszahlung -41 -7.241
Sonstige Veränderungen 0 -390
Stand am 31.12.2018 390 220.703
Stand am 01.01.2019 390 220.703
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses gemäß Gesamtergebnisrechnung 0 -16.881
Periodenergebnis 110 20.587
Gesamtergebnis 110 3.705
Dividendenauszahlung -40 -8.440
Sonstige Veränderungen 5 323
Stand am 31.12.2019 464 216.290

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019

der SIMONA AG

[1] INFORMATIONEN ZUM UNTERNEHMEN

Die SIMONA AG ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in 55606 Kirn, Teichweg 16, Deutschland, deren Aktien öffentlich im General Standard der Frankfurter und der Berliner Wertpapierbörse gehandelt werden. Die Gesellschaft ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach (HRB 1390). Der Konzernabschluss der SIMONA AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurde am 27. März 2020 durch Beschluss des Vorstandes zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

Die Tätigkeit des SIMONA Konzerns erstreckt sich hauptsächlich auf die Herstellung und den Vertrieb von Halbzeugen in Form von Platten, Stäben, Schweißdrähten, Profilen sowie Rohren und Rohrformteilen aus thermoplastischen Kunststoffen.

Die Halbzeuge werden im Werk Kirn (Deutschland), in Archbald, Newcomerstown und Findlay (USA) sowie in Jiangmen (China) hergestellt. Rohre und Formteile werden im Werk Ringsheim (Deutschland) produziert. Im Werk Litvinov (Tschechien) werden Halbzeuge, Rohre und Formteile hergestellt. Die Erzeugnisse werden unter dem gemeinsamen Warenzeichen SIMONA sowie weiteren Einzelmarken verkauft.

Die SIMONA AG betreibt eine Verkaufsniederlassung in Möhlin, Schweiz, und ist das oberste beherrschende Mutterunternehmen des Konzerns.

Darüber hinaus erfolgt der Vertrieb im Wesentlichen über folgende Tochtergesellschaften:

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Gesellschaft Sitz, Land
SIMONA UK Ltd. Stafford, Großbritannien
SIMONA S.A.S. Domont, Frankreich
SIMONA S.r.l. Societa UNIPERSONALE Cologno Monzese (MI), Italien
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L. Barcelona, Spanien
SIMONA POLSKA Sp. z o.o. Breslau, Polen
DEHOPLAST POLSKA Sp. z o.o. Kwidzyn, Polen
SIMONA Plast-Technik s.r.o. Litvinov, Tschechien
SIMONA FAR EAST LIMITED Hongkong, China
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO., LTD. Shanghai, China
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co., Ltd. Jiangmen, China
SIMONA AMERICA Industries LLC Archbald, USA
SIMONA Boltaron Inc. (ex Boltaron Inc.) Newcomerstown, USA
SIMONA PMC, LLC Findlay, USA
OOO SIMONA RUS Moskau, Russische Föderation
SIMONA INDIA PRIVATE LIMITED Mumbai, Indien

[2] BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips, sofern nicht unter Anhangangabe [5] "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" etwas Anderes angegeben ist. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) gerundet. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/-einer Einheit (EUR, %, usw.) auftreten.

Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS

Der Konzernabschluss der SIMONA AG und ihrer einbezogenen Gesellschaften zum 31. Dezember 2019 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften aufgestellt.

Die Bezeichnung "IFRS" umfasst sämtliche zum Bilanzstichtag verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie International Accounting Standards (IAS). Alle für das Berichtsjahr verbindlich anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretation Committee (IFRS IC) -vormals Standing Interpretations Committee (SIC) - wurden ebenfalls angewendet.

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SIMONA AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres (im Folgenden auch als "Konzern" bzw. "SIMONA Konzern" bezeichnet).

Die Konzernbilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SIMONA AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der SIMONA AG sowie der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Alle konzerninternen Salden (Forderungen, Schulden, Rückstellungen), Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen (Zwischenergebnisse) werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Nicht beherrschende Anteile werden gesondert in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung und innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Befreiung nach § 264b HGB

Die SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG, Kirn, sowie die SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG, Ringsheim, sind gemäß § 264b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen.

[3] NEUE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

3.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben die folgenden Standards und Interpretationen verabschiedet, die von der EU in europäisches Recht übernommen wurden und im Berichtszeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 verpflichtend anzuwenden sind.

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IFRS-Verlautbarung Verabschiedung IASB EU-Endorsement EU-Erstanwendung
IFRS 16, Leasingverhältnisse 13.01.2016 31.10.2017 01.01.2019
IFRIC 23, Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 07.06.2017 23.10.2018 01.01.2019
Amendments to IFRS 9, Prepayment Features with Negative Compensation 12.10.2017 22.03.2018 01.01.2019
Änderungen an IAS 28, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 12.10.2017 08.02.2019 01.01.2019
Änderungen an IAS 19, Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen 07.02.2018 13.03.2019 01.01.2019
Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle 12.12.2017 14.03.2019 01.01.2019

IFRS 16 "Leasingverhältnisse"

Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 erfolgte in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 modifiziert retrospektiv mit Erfassung der sich ergebenden Effekte in den Gewinnrücklagen zum 01. Januar 2019. Die Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2018 wurden nicht angepasst.

Mit Erstanwendung des IFRS 16 erfasste der Konzern Leasingverbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 01. Januar 2019 bewertet.

Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes wurden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren aus den Renditen von Staatsanleihen in wesentlichen Ländern bzw. Währungen abgeleitet. Die Referenzzinssätze wurden um eine Leasingrisikoprämie ergänzt. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 01. Januar 2019 angewendet wurde, beträgt 1,95 Prozent.

Bis einschließlich 2018 bestanden Leasingverhältnisse über Sachanlagen als Operating-Leasingverhältnisse in unwesentlicher Höhe. Hieraus ergeben sich keine Bewertungsanpassungen als Differenzen zwischen Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten.

Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 hat der Konzern folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:

Anwendung eines einzigen Abzinsungssatzes auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge (similar characteristics)
Bilanzierung von Leasingverträgen, die zum 01. Januar 2019 eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten aufwiesen, als kurzfristige Leasingverhältnisse
rückwirkende Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen bei Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen (use of hindsight)

Überleitung der Verpflichtung aus Operating-Leasingverhältnissen zu bilanzierten Leasingverhältnissen:

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in TEUR 01.01.2019
zukünftig zu leistende Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31.Dezember 2018 2.845
Abzgl.: kurzfristige Leasingverhältnisse, die linear als Aufwand erfasst werden 115
Abzgl.: Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert, die linear als Aufwand erfasst werden 558
finanzielle Verpflichtung aus Leasing (IFRS 16) 2.172
Abzgl.: Abzinsung bei Erstanwendung -87
Zzgl./Abzgl.: Anpassungen aufgrund unterschiedlicher Einschätzung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen 0
Zzgl./Abzgl.: Anpassungen aufgrund von Änderungen von Indices oder (Zins-)Sätzen, die sich auf variable Zahlungen auswirken 0
Am 01. Januar 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten 2.085

Die am 01. Januar 2019 bilanzierten Leasingverbindlichkeiten lassen sich wie folgt auf den 31. Dezember 2019 überleiten:

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in TEUR 31.12.2019 01.01.2019
kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 812 638
langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.230 1.447
2.042 2.085

Die Fälligkeit der Leasingverbindlichkeiten und Abschreibungen stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre Gesamt
Leasingverbindlichkeit
Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen 835 1.294 63 2.129
Abzinsung 23 64 4 87
Barwert 812 1.230 59 2.042

Die Nutzungsrechte wurden retrospektiv so bewertet, als wäre IFRS 16 schon immer angewendet worden. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 bestanden keine belasteten Leasingverhältnisse, so dass eine diesbezügliche Wertberichtigung der Nutzungsrechte nicht erforderlich war.

Die Buchwerte der angesetzten Nutzungsrechte beziehen sich auf nachfolgende Arten von Vermögenswerten:

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in TEUR 31.12.2019 01.01.2019
Grundstücke 501 1.326
Gebäude 857 170
Betriebs- und Geschäftsausstattung 44 54
Kraftfahrzeuge 614 400
Flurförderfahrzeuge 10 135
2.026 2.085

Der Abschluss neuer Leasingverträge führte im Geschäftsjahr 2019 zu Zugängen bei den Nutzungsrechten in Höhe von 929 TEUR.

Die Änderung der Rechnungslegungsmethode beeinflusste die folgenden Bilanzposten zum 01. Januar 2019 wie folgt: die Nutzungsrechte und damit korrespondierend die Leasingverbindlichkeiten haben jeweils um 2.085 TEUR zugenommen. Der Nettoeffekt auf die Gewinnrücklagen zum 01. Januar 2019 beträgt 0 EUR.

Gegenläufig verringerten sich die Miet- und Leasingaufwendungen im sonstigen betrieblichen Aufwand um 801 TEUR.

Die Abschreibung der Nutzungsrechte gliedert sich wie folgt auf:

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in TEUR 31.12.2019
Grundstücke 96
Gebäude 349
Betriebs- und Geschäftsausstattung 13
Kraftfahrzeuge 272
Flurförderfahrzeuge 60
Summe 790

Die Aufwendungen aus den Leasingverhältnissen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2019
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten 44
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 560
Aufwand aus Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert 422

In der Periode vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 entstanden Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen in Höhe von 801 TEUR. Es bestehen keine Leasingverhältnisse mit variablen Leasingzahlungen.

Leasingaktivitäten des Konzerns

Der Konzern mietet Grundstücke, Büro- und Lagerräume sowie Anlagen, Kraftfahrzeuge und Flurförderfahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 1 bis 11 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen beinhalten. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen, jedoch dürfen geleaste Vermögenswerte nicht als Sicherheit für Kreditaufnahmen verwendet werden.

Bis einschließlich 2018 wurden keine wesentlichen Leasingverhältnisse im Konzern erfasst.

Seit dem 01. Januar 2019 werden Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeiten ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags und der Nutzungsdauer des Leasingobjekts abgeschrieben.

Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:

Feste Zahlungen einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger erhaltener Leasinganreize (lease incentives)
Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind
Erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien des Leasingnehmers
Der Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung durch den Leasingnehmer hinreichend sicher (reasonably certain) ist
Strafzahlungen für Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnehmen wird.
Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen

Eine Ausübung von Kaufoptionen ist derzeit nicht geplant, Verlängerungsoptionen sind in der Berechnung des Barwertes berücksichtigt. Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, Restwertgarantien und Strafzahlungen sind zurzeit nicht Inhalt der Leasingverhältnisse.

Leasingzahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, d.h. dem Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Finanzmittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammenfassen:

der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich aller erhaltener Leasinganreize
alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten und
geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.

Die abgeschlossenen Leasingverhältnisse beinhalten derzeit weder Leasinganreize, noch anfängliche direkte Kosten oder Kosten für die Demontage oder für die Beseitigung von zugrundeliegenden Vermögenswerten.

Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert sind insbesondere IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel.

Im Berichtszeitraum fanden weder die Untervermietung (Sub-Lease) von Nutzungsrechten noch Sale-and-Lease-Back-Transaktionen statt.

Auswirkungen auf Segmentangaben und Ergebnis je Aktie

Folgende Segmente sind betroffen:

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in TEUR Europa Amerika Asien und Pazifik Konzern
Leasingschuld 1.253 570 219 2.042
Abschreibungen Right-of-Use 456 209 125 790

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 auf das EBIT, EBT und Ergebnis je Aktie für den Zeitraum 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 sind unwesentlich.

Die lang- und kurzfristigen Finanzschulden, Schulden aus Leasing und sonstigen Finanzschulden veränderten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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in TEUR 31.12. 2018 zahlungswirksame Veränderungen zahlungsunwirksame Veränderungen 31.12. 2019
Kurzfristige Finanzschulden und sonstige finanzielle Schulden 5.544 -3.425 4.530 6.649
langfristige Finanzschulden und sonstige finanzielle Schulden 15.339 0 -1.611 13.728
Summe 20.883 -3.425 2.919 20.377

Die zahlungswirksamen Effekte sind im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthalten. Bei den zahlungsunwirksamen Veränderungen handelt es sich um sonstige Effekte, die im Wesentlichen aus der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum Barwert resultieren.

IFRIC 23, Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Die Interpretation erläutert, wie latente und laufende Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen zu bilanzieren und zu bewerten sind, wenn Unsicherheiten über eine steuerliche Behandlung bestehen.

Es wurden keine Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss identifiziert.

Amendments to IFRS 9, Prepayment Features with Negative Compensation

Die im Oktober 2017 vorgenommene Änderungen an IFRS 9 ermöglichen es Unternehmen, bestimmte finanzielle Vermögenswerte mit negativer Ausgleichsleistung bei vorzeitiger Rückzahlung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Diese Vermögenswerte, zu denen einige Kredit- und Schuldtitel gehören, wären ansonsten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Um für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten in Frage zu kommen, muss die negative Ausgleichsleistung ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags darstellen und der finanzielle Vermögenswert dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet sein.

Aus den Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IAS 28, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Die Änderungen stellen die Bilanzierung langfristiger Anteile (long-term investments), die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition (net investment) in ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen zuzuordnen sind, die jedoch nicht nach der Equity-Methode bewertet werden, klar. Diese Anteile sind nach IFRS 9 zu bilanzieren und zu bewerten. Damit erfolgt die Ermittlung etwaiger Wertminderungen dieser Anteile nach den Regeln des IFRS 9. Es verbleibt jedoch bei der Regelung des IAS 28.8, derartige Anteile bei der Verlustzuordnung im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode auf den Wert von Beteiligungen mit zu berücksichtigen. Es wurden keine Auswirkungen identifiziert.

Änderungen an IAS 19, Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen

Die Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" beinhalten Vorgaben zur Bilanzierung und Plananpassungen, -kürzungen und -abgeltungen. Hiernach müssen Unternehmen:

Aktualisierte versicherungsmathematische Annahmen und die Nettoschuld (bzw. den Nettovermögenswert) im Zeitpunkt des Eingriffs verwenden, um den laufenden Dienstleistungsaufwand und die Nettozinsen für den restlichen Zeitraum der Berichtsperiode nach einer Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung zu bestimmen
etwaige Verminderungen einer Überdeckung als Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands oder als Gewinn bzw. Verlust aus Abgeltungen erfolgswirksam erfassen, selbst wenn diese Überdeckung infolge des Effekts der Vermögensobergrenze ("asset ceiling") zuvor nicht ausgewiesen wurde
die Auswirkungen von Veränderungen der Vermögensobergrenze im sonstigen Ergebnis erfassen.

Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden keine erwartet.

Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle

Im Rahmen des Annual Improvements sind die folgenden Standards betroffen: IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28. Aus den Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

3.2 Im Geschäftsjahr noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet. Die Anwendung dieser Regelungen erfolgt im Geschäftsjahr nicht, da die Standards und Interpretationen noch nicht verpflichtend anzuwenden sind bzw. zum jetzigen Zeitpunkt die Anerkennung durch die EU teilweise aussteht ("Endorsement").

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IFRS-Verlautbarung Verabschiedung IASB EU-Endorsement EU-Erstanwendung
Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs 22.10.2018 29.11.2020 01.01.2020
Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit 31.10.2018 29.11.2020 01.01.2020
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS 31.05.2019 29.11.2020 01.01.2020
IFRS 17, Versicherungsverträge 18.05.2017 offen Erwartet: 01.01.2021

IFRS 17 "Versicherungsverträge"

IFRS 17 regelt die Rechnungslegung von Versicherungsgeschäften. Der Standard regelt nicht die Bilanzierung beim Versicherungsnehmer. Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben sich insofern nicht.

IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebes

Der modifizierte IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" darf nur noch auf die Übernahme von Geschäftsbetrieben angewendet werden, wenn diese bereits Erlöse aus Waren- und Dienstleistungstransaktionen realisiert haben. Kapital- und sonstige Erträge, Kosteneinsparungen und sonstige wirtschaftliche Nutzungsvorteile bleiben zukünftig unberücksichtigt. Ein Anteilserwerb an einem Start-Up, das bisher noch keine Umsatzerlöse aus Waren oder Dienstleistungen erzielt hat, darf nur als Unternehmenszusammenschluss bilanziert werden, wenn eine organisierte Belegschaft übernommen wird. Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben sich insofern vor allem bei der Bilanzierung von Veräußerungsgeschäften hinsichtlich der Beurteilung ob den betroffenen abgehenden Einheiten ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird oder nicht.

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS

Der IASB hat sein Rahmenkonzept zur Rechnungslegung überarbeitet. Das Rahmenkonzept ist kein IFRS-Standard und setzt auch keine Standardregelungen außer Kraft. Aus diesem Grund werden sich kurzfristig keine Änderungen ergeben. Das überarbeitete Rahmenkonzept wird jedoch in Zukunft bei der Entwicklung neuer Standards und Interpretationen verwendet. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die darin enthaltenen grundlegenden Konzepte sowie die Art und Weise, wie diese sich gegebenenfalls auf zukünftige Regelungen auswirken, zu verstehen.

IAS 1 und IAS8: Definition von Wesentlichkeit

Die Änderungen stellen die Definition von "wesentlich" klar und vereinheitlichen diese innerhalb der IFRS. Zudem sind Klarstellungen zur Verschleierung wesentlicher durch unwesentliche Informationen enthalten. Eine wesentliche Auswirkung auf die Erstellung von Abschlüssen ist nicht zu erwarten.

[4] WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Abschluss am wesentlichsten beeinflussen. Wesentliche Schätzungen betreffen unter anderem die Nutzungsdauern des Anlagevermögens.

Wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen die Klassifizierung von Leasingverhältnissen, die Bildung von Rückstellungen, die Schätzung von oder die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräten sowie aktiven latenten Steuern, sowie die Beurteilung von Indikatoren, die auf eine Wertminderung von Vermögenswerten hindeuten.

Unsicherheiten bei der Schätzung

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende wesentliche Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE), denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe von nicht finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budgetrechnungen zugrunde, die für jede ZGE des Konzerns separat erstellt werden. Die Budgetplanung erstreckt sich über vier Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach vier Jahren angewandt.

Ermittlung des zugrundeliegenden Zinssatzes für Leasingverhältnisse

Der Konzern ermittelt am Anfang jeden Jahres, ob die Annahmen in Bezug auf den Grenzfremdkapitalzinssatz in Leasingverhältnissen noch aktuell ist.

Latente Steueransprüche

Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftigen zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe [14] dargestellt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden entsprechend der in der Anhangangabe [28] dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode passiviert. Für die Ermittlung der Höhe der Rückstellungen ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftigen Ressourcenabflusses erforderlich.

Pensionen

Die Aufwendungen aus leistungsorientierten Plänen werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen, darunter Abzinsungssätze, erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Sterblichkeitsraten. Aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Jede Änderung dieser Annahmen hat Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtungen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anhangangabe [26] und [27].

[5] ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGSUND BEWERTUNGSMETHODEN

Fremdwährungsumrechnung

Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht bei den Konzerngesellschaften der SIMONA AG der jeweiligen Landeswährung. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt.

Nachfolgend sind die ausländischen Gesellschaften mit ihrer funktionalen Währung aufgeführt, sofern diese vom Euro abweichend ist.

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Gesellschaft Sitz, Land Währung
SIMONA UK Ltd. Stafford, Großbritannien Pfund Sterling
SIMONA POLSKA Sp. z o.o. Breslau, Polen Polnische Zloty
DEHOPLAST POLSKA Sp. z o.o. Kwidzyn, Polen Polnische Zloty
SIMONA-PLASTICS CZ, s.r.o. Prag, Tschechien Tschechische Kronen
SIMONA Plast-Technik s.r.o. Litvinov, Tschechien Tschechische Kronen
SIMONA FAR EAST LIMITED Hongkong, China Hongkong Dollar
SIMONA ASIA LIMITED Hongkong, China Hongkong Dollar
SIMONA AMERICA Industries LLC Archbald, USA US Dollar
SIMONA AMERICA Group Inc. (ex SIMONA AMERICA Inc.) Archbald, USA US Dollar
64 NORTH CONAHAN DRIVE HOLDING, LLC Hazleton, USA US Dollar
Power Boulevard Inc. (ex Laminations Inc.) Archbald, USA US Dollar
SIMONA Boltaron Inc. (ex Boltaron Inc.) Newcomerstown, USA US Dollar
DANOH, LLC Akron, USA US Dollar
SIMONA PMC, LLC Findlay, USA US Dollar
Industrial Drive Inc. (ex SIMONA PMC Acquisition Inc.) Findlay, USA US Dollar
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO., LTD. Shanghai, China Chinesische Renminbi Yuan
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guang-dong) Co., Ltd. Jiangmen, China Chinesische Renminbi Yuan
OOO SIMONA RUS Moskau, Russische Föderation Russischer Rubel
SIMONA INDIA PRIVATE LIMITED Mumbai, Indien Indische Rupie
SIMONA ASIA PACIFIC PTE. LTD. Singapur, Singapur Singapur-Dollar

Die in den einzelnen Abschlüssen enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst am Tag des Geschäftsvorfalls zum gültigen Mittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Die Währungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen Erträgen bzw. den sonstigen Aufwendungen erfasst, sofern es sich nicht um Währungseffekte aus der Finanzierungstätigkeit handelt. Diese werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei deren Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.

Im Konzernabschluss werden die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebenden Währungsunterschiede sowie Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen in der Gewinn-und Verlustrechnung im Vergleich zu den Umrechnungskursen für die Bilanzpositionen resultieren, werden in den Sonstigen Rücklagen erfasst.

Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse ab dem 1. Januar 2010 werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als sonstige Aufwendungen ausgewiesen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt die Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungs kosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und bei begrenzter Nutzungsdauer entsprechend der Dauer ihrer Nutzung planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich über eine Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren.

Sachanlagen

Die Sachanlagen unterliegen einer betrieblichen Nutzung und werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen. Sofern abnutzbare Vermögenswerte der Sachanlagen unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen, werden die einzelnen Komponenten dieser Sachanlagen gesondert planmäßig abgeschrieben.

Die Buchwerte der Sachanlagen einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden auf Wertminderungen überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert der Vermögenswerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Sachanlagen werden bei Abgang ausgebucht. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Restbuchwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Leasing

Seit dem 01. Januar 2019 werden Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeiten ergibt. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben.

Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst.

Leasingzahlungen werden mit dem dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Andernfalls erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, d.h. dem Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Finanzmittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert und vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die von der SIMONA AG betriebene Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist vor allem auf Optimierung der bestehenden Produktions- und Fertigungsabläufe (verfahrenstechnische Weiterentwicklungen), Änderungen und Verbesserungen in den teils langjährig bestehenden Rezepturen oder die grundsätzliche Weiterentwicklung zur Erreichung vorgegebener Qualitäts- und Prüfvorschriften einschließlich neuer Prüfverfahren und neuer Einsatzgebiete gerichtet.

Sofern aus der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ein technisch realisierbares Produkt entsteht, aus dem der Konzern einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen generieren kann, nimmt der Zeitraum der allgemeinen Forschungsarbeit den überwiegenden Teil in Anspruch. Die Entwicklungsaufwendungen nach dem Erreichen der Vermarktungsreife eines Produktes sind vernachlässigbar gering. Aus Wesentlichkeitsgründen wird in solchen Fällen auf eine Aktivierung eines immateriellen Vermögenswerts verzichtet, ohne dass das Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage unzutreffend dargestellt wäre.

Darüber hinaus unterlässt die SIMONA AG auch eine Aktivierung von Entwicklungskosten, sofern eine Zurechenbarkeit von Kosten (Ausgaben) auf Entwicklungsprojekte nicht verlässlich ableitbar ist. Die Aufwendungen werden als Aufwand der Periode erfasst.

Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Entwicklungsprojekte durchgeführt, die zu einer Aktivierung eines immateriellen Vermögenswerts führten.

Wertminderung von Vermögenswerten

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert und dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Kosten des Abgangs. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder aller Vermögenswerte einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf seinen / ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe von nicht finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrages des jeweiligen Vermögenswerts bzw. der Gruppe von Vermögenswerten vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert und dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Kosten des Abgangs. Wertminderungsaufwendungen werden erfolgswirksam in der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Konzern entsprechen.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf Ihren Barwert abgezinst. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über vier Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem vierten Jahr angewandt.

Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte

Nach IFRS 9 bestimmt sich die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Merkmalen der Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Danach werden alle Finanzinstrumente grundsätzlich nur noch in zwei Kategorien unterteilt: Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AC Amortized Cost) und Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: ergebnisneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) oder ergebniswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVPL). Für Schuldinstrumente wird eine weitere Bewertungskategorie eingeführt. Diese dürfen künftig zum Fair Value im sonstigen Ergebnis klassifiziert werden (FVOCI), sofern die Voraussetzungen für das entsprechende Geschäftsmodell sowie die vertraglichen Zahlungsströme erfüllt werden.

Die Geschäftsmodellbedingung bezieht sich darauf, wie finanzielle Vermögenswerte zur Erzielung von Erträgen eingesetzt werden. Dabei wird zwischen der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sowie dem Verkauf des finanziellen Vermögenswerts unterschieden. Als dritte Option ist auch eine Kombination aus Halten und Verkaufen möglich. Das Geschäftsmodell wird vom Management des Unternehmens unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter und verfügbarer Informationen festgelegt.

Die Zahlungsstrombedingung ist erfüllt, wenn die vertraglichen Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten fällig werden und ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfassen. Die Zahlungen sollen demnach den Charakter einer einfachen Kreditbeziehung aufweisen. Je nach Ausprägung der Zahlungsstrom- und Geschäftsmodellbedingung werden die finanziellen Vermögenswerte einer der 3 Kategorien zugeordnet, welche anschließend die Folgebewertung bestimmt. Eine Umklassifizierung ist ausschließlich bei einer Änderung des Geschäftsmodells zulässig.

Ein finanzieller Vermögenswert kann nur dann zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wenn die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist und das Geschäftsmodell auf der Vereinnahmung von Zins- und Tilgungszahlungen beruht. Damit kommt eine Einordnung in die Kategorie Amortized Cost (AC) grundsätzlich nur für Schuldinstrumente in Betracht. Derivate sowie Eigenkapitalinstrumente werden dagegen regelmäßig nicht die Zahlungsstrombedingung erfüllen.

Sofern die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist und das Geschäftsmodell sowohl den Verkauf als auch die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungen vorsieht, ist der finanzielle Vermögenswert der FVOCI-Kategorie zuzuordnen.

Die FVPL-Kategorie dient bei Schuldinstrumenten als Auffangkategorie soweit eine Einstufung in die beiden Klassen nicht möglich ist. Derivate gehören grundsätzlich dieser Kategorie an, außer sie sind in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) designiert. Auch EK-Instrumente gehören hierzu, sofern die FVOCI-Option nicht ausgeübt wird.

Finanzielle Vermögenswerte können darüber hinaus - wie bereits in IAS 39 - freiwillig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Fair Value-Option). Dieses Wahlrecht wird zukünftig jedoch auf die Beseitigung eines Accounting Mismatch beschränkt. Für Eigenkapitalinstrumente besteht bei Zugang schließlich die Möglichkeit einer unwiderruflichen Zuordnung zur FVOCI-Kategorie, sofern diese nicht lediglich zu Handelszwecken gehalten werden (FVOCI-Option).

Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Schulden bleibt im Vergleich zu IAS 39 weitestgehend unverändert.

Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d.h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z.B. Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Davon unberührt bleibt die Wertminderung nach IFRS 9 auf Basis des Expected Credit Loss Model. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden.

Der Konzern ermittelt für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung eines Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten vorliegt. Bei der Ermittlung der Wertminderung von als zur Veräußerung verfügbar eingestuften Schuldinstrumenten werden die gleichen Kriterien herangezogen wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Der für Wertminderungen erfasste Betrag ist jedoch der kumulierte Verlust, der sich als Unterschiedsbetrag aus den fortgeführten Anschaffungskosten und dem derzeitigen Zeitwert abzüglich eines etwaigen früher erfolgswirksam verbuchten Wertminderungsaufwands auf dieses Instrument ergibt.

At Equity bilanzierte Beteiligungen

Assoziierte Unternehmen werden grundsätzlich nach der Equity Methode bilanziert, wenn ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten der Beteiligung. Bei der Erstbewertung muss der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital bestimmt werden. Dieser ist dann daraufhin zu analysieren, ob er auf stille Reserven oder Lasten zurückzuführen ist. Ein nach Aufteilung stiller Reserven und Lasten verbleibender positiver Unterschiedsbetrag ist als Geschäfts- oder Firmenwert zu behandeln und im Beteiligungsbuchwert auszuweisen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst, in dem der Wertansatz der Beteiligung erhöht wird.

Ausgehend von den Anschaffungskosten wird der Beteiligungsbuchwert in den Folgeperioden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. gemindert. Weitere Anpassungen des Beteiligungsbuchwerts sind notwendig, wenn sich das Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens aufgrund von in den anderen Erfolgsbestandteilen erfassten Sachverhalten geändert hat.

Im Rahmen der Folgebewertung muss die Abschreibung der im Zuge der Erstbewertung aufgedeckten stillen Reserven berücksichtigt und vom anteiligen Jahresergebnis abgezogen werden. Erhaltene Dividenden sind zur Vermeidung einer Doppelerfassung vom Wertansatz abzuziehen.

Falls Indikatoren vorliegen, die auf eine Wertminderung der Beteiligung hindeuten, ist diese einer Werthaltigkeitsprüfung zu unterziehen. Es erfolgt keine separate Prüfung des anteiligen Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Prüfung wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt.

Die Bestände an Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen aktiviert. Die Ermittlung der Rohstoffwerte erfolgt in der Konzernbewertung nach der Durchschnittsmethode. Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch die Sondereinzelkosten der Fertigung, die Fertigungs- und Materialgemeinkosten einschließlich Abschreibungen angesetzt sind. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich insbesondere aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Nettoveräußerungswerten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, die Bankguthaben und die kurzfristigen Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.

Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfasst der Finanzmittelfonds die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.

Finanzielle Schulden

SIMONA bewertet die finanziellen Schulden mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die finanziellen Schulden des Konzerns umfassen Schulden aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Schulden, Kontokorrentkredite, Darlehen und derivative Finanzinstrumente.

Verzinsliche Darlehen

Bei der erstmaligen Erfassung von Darlehen werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist, und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt.

Pensionen

Der Konzern verfügt über unmittelbare Pensionspläne und einen mittelbaren Pensionsplan. Der mittelbare Pensionsplan wird von der SIMONA Sozialwerk GmbH bedient, die das Planvermögen verwaltet. Das Planvermögen wird in der Bilanz des Konzerns in der Weise berücksichtigt, dass bei der Bewertung der zu passivierenden Pensionsrückstellung der beizulegende Zeitwert derjenigen Vermögenswerte der SIMONA Sozialwerk GmbH und SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH, die die Voraussetzungen für das Planvermögen erfüllen, von der Versorgungsverpflichtung des Konzerns (Trägerunternehmen) abgezogen wird. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Falle von an öffentlichen Börsen gehandelten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs. Da die Voraussetzungen für Planvermögen nach IAS 19.8 erfüllt sind, führt die Absetzung des Planvermögens von der Verpflichtung des Konzerns nicht zu einer Konsolidierungspflicht der SIMONA Sozialwerk GmbH und der SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH, weil deren einziger Zweck die Bedienung der Pensionsverpflichtungen ist.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (IAS 19, Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen.

Gemäß IAS 19 werden die Zinsaufwendungen und die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen durch einen Nettozinsbetrag ersetzt. Dieser errechnet sich durch Anwendung des Abzinsungssatzes auf die Nettoverbindlichkeit (den Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen, der zur Bewertung der DBO (Defined Benefit Obligation) verwendet wird. Die Nettozinsen aus der Nettoverbindlichkeit (dem Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen umfassen die Zinsaufwendungen auf die DBO und die Zinserträge aus dem Planvermögen. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Zinserträgen aus dem Planvermögen und den erwarteten Erträgen aus Planvermögen wird im Posten Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Ertrag des Planvermögens wird gemäß IAS 19 auf Grundlage des Diskontierungszinssatzes angesetzt.

Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag ist die Summe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Die Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen gewährt werden. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen Erträgen ausgewiesen und planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.

Realisierung von Umsatzerlösen

Der Konzern produziert und verkauft Kunststoffhalbzeuge sowie Rohre und Formteile. Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über abgrenzbare Produkte übergeht. Das heißt wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Erzeugnissen verbundene Verfügungsmacht auf den Kunden übergegangen ist. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung, unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden, wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem vertraglich vereinbarten Transaktionspreis, zu dem SIMONA voraussichtlich berechtigt ist.

Der Konzern erbringt zudem Dienstleistungen im Bereich SIMONA Academy sowie der Vermietung von Kunststoffschweißmaschinen. Der Wert derartiger Dienstleistungen liegt unter 0,02 Prozent des Konzernumsatzes und ist unwesentlich.

Vertragsvermögenswerte oder Vertragsverbindlichkeiten wurden keine identifiziert.

Rahmenvereinbarungen, die der Konzern mit Einzelkunden abschließt, umfassen neben den generellen Vertragsbestandteilen hauptsächlich Produktspezifikationen, Abnahmemenge, Vertragslaufzeit, Lieferbedingungen, Zahlungskonditionen, ggf. Bonusvereinbarungen, Vertragsstrafen und in Einzelfällen verlängerte Gewährleitungsfristen. Die standardmäßigen Zahlungsbedingungen lauten zwischen 30 bis 90 Tagen Netto sowie bis zu 14 Tagen mit bis zu 3 Prozent Skonto. In Einzelfällen vereinbart SIMONA über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende branchenübliche Gewährleistungsfristen von in der Regel bis zu fünf Jahren. Transaktionspreise sind für verlängerte Gewährleistungen nicht marktüblich und werden daher nicht fakturiert.

Steuern

a) Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Bei Bedarf werden Steuerschulden angesetzt.

b) Latente Steuern

Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Liability-Methode für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern werden für alle zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

Latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
Latenten Steuerschulden aus temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

c) Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst.

[6] SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Für Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach geografischen Regionen organisiert und verfügt über die folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente:

Europa
Amerika
Asien und Pazifik

Die Segmentzuordnung erfolgt wie im Vorjahr auf Basis der Region, in welcher die umsatzgenerierende Geschäftseinheit den Firmensitz hat.

Alle drei Segmente erzielen ihre Erträge hauptsächlich mit dem Vertrieb von Kunststoffhalbzeugen und Rohren einschließlich Formteilen. Das Segment Europa umfasst die Herstellung und den Vertrieb von thermoplastischen Kunststoffhalbzeugen, Profilen sowie Rohren und Formteilen. Im Segment Amerika werden überwiegend extrudierte Platten aus Thermoplasten vor allem für die Inneneinrichtung von Flugzeugen produziert und vertrieben. Im Segment Asien und Pazifik werden überwiegend thermoplastische Kunststoffhalbzeuge hergestellt und verkauft.

Das Betriebsergebnis (EBIT) dieser Segmente wird vom Management verwandt, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und die Ertragskraft der Geschäftseinheiten zu bestimmen. Die Ertragskraft der Segmente wird anhand des Betriebsergebnisses aus der operativen Geschäftstätigkeit vor Einflüssen aus der Finanzierungstätigkeit sowie ohne ertragsteuerliche Effekte beurteilt.

Den Segmentinformationen liegen dieselben Ausweis- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Forderungen, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den Segmenten werden in den Überleitungen eliminiert. Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand marktüblicher Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Die Außenumsätze richten sich nach dem Sitz der umsatzgenerierenden Geschäftseinheit. Die Investitionen betreffen Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Das Segmentvermögen beinhaltet Vermögenswerte, die zur Erreichung des operativen Ergebnisses beitragen. Die Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte betreffen sowohl die immateriellen Vermögenswerte als auch Sachanlagen.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen zu Umsatzerlösen, Erträgen und Aufwendungen sowie Ergebnissen der Segmente. Die Unterschiede zum Konzernabschluss werden in der Überleitungsrechnung dargestellt.

SEGMENTINFORMATIONEN NACH REGIONEN

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Europa Amerika Asien und Pazifik
2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse mit externen Kunden 269.724 273.569 131.913 114.190 30.858 30.157
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 9.141 9.183 141 154 0 0
Segmentumsatzerlöse 278.865 282.753 132.053 114.343 30.858 30.157
Sonstige Erträge 4.386 3.314 249 266 1.409 2.766
Materialaufwand 151.787 165.643 60.715 53.624 23.305 23.057
Personalaufwand 57.205 55.867 24.789 19.678 3.710 3.223
Abschreibungen 10.255 9.616 5.563 4.076 1.558 1.445
Sonstige Aufwendungen 50.482 46.028 23.155 19.341 3.858 5.859
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 9.787 14.821 19.007 17.923 425 767
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 9.956 14.740 18.063 17.583 -166 266
Segmentinvestitionen 15.392 9.911 7.374 5.568 853 1.726
Langfristige Vermögenswerte 85.225 78.332 83.235 79.093 10.292 10.645

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Summe Überleitung Konzern
2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse mit externen Kunden 432.494 417.916 0 0 432.494 417.916
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 9.282 9.337 -9.282 -9.337 0 0
Segmentumsatzerlöse 441.776 427.253 -9.282 -9.337 432.494 417.916
Sonstige Erträge 6.044 6.346 -1.442 -1.466 4.602 4.879
Materialaufwand 235.808 242.324 -9.274 -9.356 226.534 232.968
Personalaufwand 85.705 78.768 85.705 78.768
Abschreibungen 17.377 15.137 17.377 15.137
Sonstige Aufwendungen 77.495 71.227 -1.497 -1.276 75.998 69.951
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 29.219 33.511 209 -271 29.428 33.240
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 27.853 32.589 138 -291 27.991 32.297
Segmentinvestitionen 23.620 17.205 23.620 17.205
Langfristige Vermögenswerte 178.752 168.070 178.752 168.070

DEUTSCHLAND

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in TEUR 2019 2018
Inlandsumsatz 99.955 102.785
Langfristige Vermögenswerte 71.844 66.454

SEGMENTINFORMATIONEN NACH PRODUKTBEREICHEN

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in TEUR 2019 2018
Halbzeuge 344.141 333.736
Rohre und Formteile 88.353 84.180
Umsatzerlöse mit externen Kunden 432.494 417.916

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

[7] UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse resultieren ausschließlich aus dem Verkauf von Kunststoffhalbzeugen, Rohren und Formteilen. Im Vorjahr waren darüber hinaus Umsätze aus dem Verkauf von Fertigteilen enthalten. Vertragliche Rücknahmeverpflichtungen aus Produktlieferungen bestehen keine. Erstattungen erfolgen bei Änderungen des Transaktionspreises, Reklamationen oder sonstigen Gründen anlassbezogen und zeitnah in Form von Gutschriften an den Kunden. Liefer- und Leistungsverpflichtungen im Konzern ergeben sich hauptsächlich aus den Auftragsbeständen per Jahresende in Höhe von 47.180 TEUR (Vorjahr 51.038 TEUR).

Die Gliederung der Umsatzerlöse nach Regionen und Produktbereichen ist aus der Segmentberichterstattung - Anhangangabe [6] - ersichtlich.

[8] SONSTIGE ERTRÄGE

Die Sonstigen Erträge setzen sich zusammen aus:

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in TEUR 2019 2018
Erträge aus Fremdwährungsumrechnung 1.236 2.424
Auflösung von Rückstellungen/Abgrenzungen 505 1.181
Erträge aus Abgang Sachanlagen 42 -41
Dienstleistungs- und Provisionserträge 181 232
Erträge aus Vermietung und Verpachtung 22 30
Übrige Sonstige Erträge 2.617 1.053
4.602 4.879

Der Anstieg der übrigen sonstigen Erträge resultiert zu einem wesentlichen Teil aus erhöhten Versicherungserstattungen.

[9] MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand setzt sich zusammen aus:

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in TEUR 2019 2018
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 224.392 230.980
Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.142 1.988
226.534 232.968

[10] PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus:

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in TEUR 2019 2018
Löhne und Gehälter 67.288 61.991
davon aus langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer 1.216 657
Soziale Aufwendungen 13.815 12.051
Aufwendungen für Pensionen 4.602 4.726
85.705 78.768

Im Personalaufwand sind Abfindungen in Höhe von 235 TEUR (Vorjahr 138 TEUR) enthalten.

Die sozialen Aufwendungen enthalten beitragsorientierte staatliche Versorgungspläne (gesetzliche Rentenversicherung) in Höhe von 4.486 TEUR (Vorjahr 4.124 TEUR).

[11] AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtsjahr auf 4.356 TEUR (Vorjahr 4.023 TEUR). Die Ausgaben entfallen im Wesentlichen auf Personalaufwand, Materialaufwand und Abschreibungen auf Sachanlagen. Im Geschäftsjahr wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

[12] SONSTIGE AUFWENDUNGEN

Die Sonstigen Aufwendungen setzen sich zusammen aus:

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in TEUR 2019 2018
Ausgangsfrachten 17.308 17.111
Sonstige Vertriebskosten 13.888 12.392
Instandhaltungsaufwendungen 13.429 12.231
Sonstige Verwaltungskosten 12.125 10.004
Aufwendungen für Verpackungsmaterial 8.951 8.408
Sonstige Betriebskosten 2.486 2.774
Miet- und Leasingaufwendungen 823 1.722
Verluste aus Anlagenabgang 119 58
Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Wertminderungsaufwendungen 837 444
Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung 1.135 2.448
Übrige 4.898 2.359
75.998 69.951

[13] FINANZERGEBNIS

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in TEUR 2019 2018
Finanzerträge 1.023 1.881
davon Erträge aus der Umrechnung finanzierungsbezogener monetärer Bilanzposten 888 1.734
davon Zinserträge aus Ausleihungen und Forderungen 117 77
davon Sonstige Finanzerträge 17 70
Finanzaufwendungen 2.721 3.237
davon Aufwendungen aus der Umrechnung finanzierungsbezogener monetärer Bilanzposten 283 1.098
davon Zinsaufwendungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2.011 1.781
davon Zinsaufwendungen aus Darlehen und anderen finanziellen Schulden 427 358
Finanzergebnis -1.698 -1.356

Die Erträge und Aufwendungen aus der Umrechnung finanzierungsbezogener monetärer Bilanzposten resultieren im Wesentlichen aus dem Wechselkursrisiko der in Fremdwährung denominierten konzerninternen Finanzierungstransaktionen sowie der Zahlungsmittelbestände in Fremdwährung.

Der Anstieg der übrigen sonstigen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Aufwendungen für Reklamationen.

[14] ERTRAGSTEUERN

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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in TEUR 2019 2018
Tatsächliche Ertragsteuern
Tatsächlicher laufender Ertragsteueraufwand 8.144 4.587
Anpassungen von in Vorjahren tatsächlich angefallenen Ertragsteuern 499 3
Latente Ertragsteuern
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen -1.522 3.249
Veränderung aktivierter Verlustvorträge und Steuerguthaben 283 207
In der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 7.404 8.046

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2019 2018
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 27.991 32.297
Ertragsteueraufwand zum Steuersatz in Deutschland von 29,48 % (Vorjahr 29,48 %) 8.252 9.521
Anpassungen von in Vorjahren tatsächlich angefallenen Ertragsteuern 499 3
Nicht angesetzte latente Steueransprüche auf steuerliche Verluste 148 45
Genutzte Verlustvorträge aus nicht im Vorjahr angesetzten aktiven latenten Steuern 0 -113
Angesetzte latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge 0 -329
Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen 279 259
Steuersatzunterschiede -1.689 -1.927
Steuersatzänderungen -3 -4
Steuerfreie Dividendenerträge 26 54
Sonstige steuerfreie Erträge -3 -120
Steuereffekte aus permanenten Differenzen 1 90
Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Steuerguthaben -191 0
Sonstige periodenfremde Steuereffekte 67 0
Übrige 18 567
Ertragsteueraufwand zum effektiven Steuersatz von 26,5 % (Vorjahr 24,9 %) 7.404 8.046
In der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 7.404 8.046

Die Steuersätze der konsolidierten Tochterunternehmen haben sich wie folgt geändert: Die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Frankreich auf 15 bis 33 Prozent mit Wirkung 2018 wurde am 27. November 2017 beschlossen. Ab dem Jahr 2019 bis 2022 wird der Körperschaftsteuersatz jeweils auf 15 bis 25 Prozent gesenkt. Im Rahmen des Finance Acts 2016 wurde in United Kingdom die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 19 Prozent (ab 01. April 2017) und 17 Prozent (ab 01. April 2020) beschlossen. In Indien erfolgte mit Wirkung vom 01. April 2019 eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 22 Prozent.

Latente Steuern

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Ertragsteuern setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

KONZERNBILANZ

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Latente Steueransprüche
Rückstellungen für Pensionen 26.489 16.968
Sonstige Rückstellungen und Schulden 890 592
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 278 0
Vorräte 67 244
Forderungen und Sonstige Vermögenswerte 208 165
Verlustvorträge und Steuerguthaben 374 657
Sachanlagen 914 719
Sonstige Positionen 112 123
29.332 19.468
Latente Steuerschulden
Geschäfts- und Firmenwert 2.064 1.532
Nutzungsrechte IFRS 16 411 0
Sachanlagen 11.478 10.767
Vorräte 4.146 4.945
Forderungen und Sonstige Vermögenswerte 866 888
Sonstige Rückstellungen und Schulden 146 167
Sonstige Positionen 321 412
19.432 18.711
Verrechnung -9.556 -8.896
Latente Ertragsteueransprüche 19.776 10.572
Latente Ertragsteuerschulden -9.876 -9.816
Netto-Bilanzposition 9.900 756

Die Netto-Bilanzposition latenter Steuerpositionen hat sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 2019 2018
Periodenanfang 01.Januar 756 3.880
Ertragsteuera ufwand (Vorja h rertrag) 1.239 -3.456
Direkt im Eigenkapital erfasst (Gesamtergebnis) 7.796 618
Währungsumrechnung 109 -286
Periodenende 31. Dezember 9.900 756

Zum Bilanzstichtag liegen Verlustvorträge in Höhe von 2.344 TEUR (Vorjahr 2.267 TEUR) vor. Hierauf wurden auf Verlustvorträge von 1.678 TEUR (Vorjahr 1.530 TEUR) aktive latente Steuern in Höhe von 374 TEUR (Vorjahr 438 TEUR) gebildet. Darüber hinaus wurden keine latenten Steuererstattungsansprüche gebildet, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Konzernunternehmen verwendet werden dürfen.

Verfallsdatum der steuerlichen Verlustvorträge:

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in TEUR 2019 2018
Zwischen 3 und 20 Jahren 1.176 738
1.176 738

Im folgenden Geschäftsjahr wird mit der Realisierung von aktiven latenten Steuern in Höhe von etwa 172 TEUR (Vorjahr 77 TEUR) gerechnet.

[15] ERGEBNIS JE AKTIE

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlicher Stammaktien geteilt. Es liegen in der Berichtsperiode als auch in der Vorjahresperiode keine Verwässerungseffekte vor.

Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

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in TEUR bzw. 1.000 Stück 2019 2018
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis 20.477 24.146
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien (ohne eigene Anteile) zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie 600 600
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien (ohne eigene Anteile) zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie 600 600
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 34,13 40,24
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 34,13 40,24

In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien stattgefunden.

[16] GEZAHLTE UND VORGESCHLAGENE DIVIDENDEN

Während des Geschäftsjahres wurde eine Dividende auf die Stammaktien des Mutterunternehmens in Höhe von 14,00 EUR (Vorjahr 12,00 EUR) je Aktie beschlossen und ausgeschüttet. Die Ausschüttung belief sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 8.400 TEUR (Vorjahr 7.200 TEUR). Der Hauptversammlung wird eine Dividende in Höhe von 14,00 EUR je Aktie zur Genehmigung vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Gesamtdividende ist am Bilanzstichtag nicht als Schuld erfasst. Dies entspräche einer Ausschüttung in Höhe von 8.400 TEUR (Vorjahr 8.400 TEUR).

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

[17] IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

31.12.2019

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in TEUR Patente und Lizenzen Kundenstamm Geschäfts-/ Firmenwert Summe
Stand 01. Januar 2019 (Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 4.206 4.690 30.165 39.060
Zugänge 92 0 0 92
Umbuchung 5 0 0 5
Abgänge 0 0 0 0
Abschreibungen des Geschäftsjahres -780 -1.093 0 -1.873
Effekte aus Wechselkursänderungen 56 94 572 722
Stand 31. Dezember 2019 3.579 3.691 30.737 38.007
(Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen)
Stand 01. Januar 2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 12.114 9.303 30.881 52.297
Kumulierte Abschreibungen -7.908 -4.613 -716 -13.237
Buchwert 4.206 4.690 30.165 39.060
Stand 31. Dezember 2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 12.187 9.483 31.452 53.122
Kumulierte Abschreibungen -8.608 -5.792 -715 -15.115
Buchwert 3.579 3.691 30.737 38.007

Die Geschäfts- und Firmenwerte setzen sich wie folgt zusammen:

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01.01. 2019 Zu-/ Abgänge Abschreibungen Wechselkursänderungen 31.12. 2019
SIMONA Boltaron Inc., USA 23.340 0 0 449 23.789
SIMONA AMERICA Industries LLC. / Power Boulevard Inc., USA 2.270 0 0 39 2.309
SIMONA PMC, LLC, USA 4.412 0 0 85 4.497
Sonstige 143 0 0 0 143
30.165 0 0 572 30.737

Patente und Lizenzen werden analog zum Vorjahr planmäßig über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren, Kundenbeziehungen werden über eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Der Restbuchwert der aus den Akquisitionen resultierenden Kundenbeziehungen beträgt:

31.12.2019

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Restbuchwert

in TEUR
verbleibender Amortisationszeitraum
SIMONA Boltaron Inc., USA 1.131 1 Jahr
SIMONA America Industries LLC. / Power Boulevard Inc., USA 418 4 Jahre
SIMONA PMC, LLC, USA 2.142 13 Jahre
Summe 3.691

31.12.2018

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Restbuchwert

in TEUR
verbleibender Amortisationszeitraum
SIMONA Boltaron Inc., USA 1.997 2 Jahre
SIMONA AMERICA Industries LLC. / Power Boulevard Inc., USA 411 5 Jahre
SIMONA PMC, LLC, USA 2.282 14 Jahre
Summe 4.690

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Der Konzern führt im vierten Quartal die verpflichtende jährliche Wertminderungsprüfung der wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte mit der unter Anhangangabe [5] "Wertminderung von Vermögenswerten" dargestellten Vorgehensweise durch. Im Rahmen der Wertminderungsprüfung des Berichtsjahres für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) wurden die erzielbaren Beträge auf Basis des Nutzungswertes höher eingeschätzt als die Buchwerte. Aus der Durchführung der Wertminderungsprüfung im Berichtsjahr ergab sich kein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf.

Die grundlegenden Annahmen der Wertminderungsprüfung basieren im Wesentlichen auf den angenommenen Wachstumsraten der Märkte sowie der konzerninternen Einschätzung der betreffenden Verkaufsund Einkaufsabteilungen. Die Annahmen im Berichtsjahr basieren auf den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Parametern. Die Prognose der Zahlungsströme bezieht sich auf einen Zeitraum von 4 Jahren und geht danach über in eine ewige Rente.

SIMONA Boltaron Inc.

Die Wertminderungsprüfung der CGU SIMONA Boltaron Inc. beinhaltet den gesamten Geschäftsbereich der SIMONA Boltaron Inc. Folgende Parameter wurden der Prüfung zugrunde gelegt: Planungszeitraum von vier Jahren, Umsatzwachstum, EBITDA-Marge sowie Abzinsungssatz nach Ende des Planungszeitraumes. Der Abzinsungssatz beträgt 5,98 Prozent für den Planungszeitraum sowie 4,18 Prozent für den Zeitraum darüber hinaus. Die angewendete Wachstumsrate nach Ende des Planungszeitraums beträgt 1,8 Prozent. Eine Verminderung der EBITDA-Marge um 0,5 Prozent führte zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes.

SIMONA PMC, LLC

Die Wertminderungsprüfung der CGU SIMONA PMC, LLC beinhaltet den gesamten Geschäftsbereich der SIMONA PMC, LLC. Folgende Parameter wurden der Prüfung zugrunde gelegt: Planungszeitraum von vier Jahren, Umsatzwachstum, EBITDA-Marge sowie Abzinsungssatz nach Ende des Planungszeitraumes. Der Abzinsungssatz beträgt 5,98 Prozent für den Planungszeitraum sowie 4,18 Prozent für den Zeitraum darüber hinaus. Die angewendete Wachstumsrate nach Ende des Planungszeitraums beträgt 1,8 Prozent Eine Verminderung der EBITDA-Marge um 0,5 Prozent führte zu keiner Wertminderung des Geschäftsoder Firmenwerts.

SIMONA AMERICA Industries LLC. / Power Boulevard Inc.

Die Wertminderungsprüfung der CGU SIMONA AMERICA Industries LLC/ Power Boulevard Inc. beinhaltet den gesamten Geschäftsbereich der SIMONA America Industries LLC sowie der Power Boulevard Inc. Folgende Parameter wurden der Prüfung zugrunde gelegt: Planungszeitraum von vier Jahren, Umsatzwachstum, EBITDA-Marge sowie Abzinsungssatz nach Ende des Planungszeitraumes. Der Abzinsungssatz beträgt 5,98 Prozent für den Planungszeitraum sowie 4,18 Prozent für den Zeitraum darüber hinaus. Die angewendete Wachstumsrate nach Ende des Planungszeitraums beträgt 1,8 Prozent. Eine Verminderung der EBITDA-Marge um 0,5 Prozent führte zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts.

31.12.2018

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in TEUR Patente und Lizenzen Kundenstamm Geschäfts-/ Firmenwert Summe
Stand 01. Januar 2018 (Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 1.633 3.147 24.604 29.384
Zugänge 304 0 0 304
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 2.854 2.301 4.304 9.459
Umbuchung 48 0 0 48
Abgänge 0 0 0 0
Abschreibungen des Geschäftsjahres -689 -934 0 -1.623
Effekte aus Wechselkursänderungen 55 176 1.257 1.488
Stand 31. Dezember 2018 4.205 4.690 30.165 39.060
(Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen)
Stand 01. Januar 2018
Anschaffungs-/Herstellungskosten 8.837 6.631 25.320 40.788
Kumulierte Abschreibungen -7.204 -3.484 -716 -11.404
Buchwert 1.633 3.147 24.604 29.384
Stand 31. Dezember 2018
Anschaffungs-/Herstellungskosten 12.113 9.303 30.881 52.297
Kumulierte Abschreibungen -7.908 -4.613 -716 -13.237
Buchwert 4.205 4.690 30.165 39.060

[18] SACHANLAGEN

31.12.2019

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen, Betriebs-/ Geschäftsausstattung Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Stand 01. Januar 2019 (Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 44.185 74.565 10.318 129.069
Zugänge 1.045 5.889 16.594 23.528
Umbuchung 1.043 10.339 -11.387 -5
Abgänge 0 -239 -77 -316
Abschreibungen des Geschäftsjahres -2.301 -12.373 0 -14.647
Effekte aus Wechselkursänderungen 446 629 43 1.118
Stand 31. Dezember 2019 44.418 78.810 15.491 138.719
(Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen)
Stand 01. Januar 2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 86.211 268.151 10.318 364.680
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -42.026 -193.586 0 -235.612
Buchwert 44.185 74.565 10.318 129.069
Stand 31. Dezember 2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 88.827 280.125 15.491 384.453
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -44.409 -201.315 0 -245.724
Buchwert 44.418 78.810 15.491 138.719

Geleistete Anzahlungen (7.742 TEUR) und Anlagen im Bau (7.747 TEUR) betreffen insbesondere die Erweiterungsinvestitionen an den Standorten Kirn und Ringsheim, Deutschland sowie Investitionsvorhaben an den Standorten in den USA und China.

31.12.2018

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen, Betriebs- Geschäftsausstattung Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Stand 01. Januar 2018
(Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 41.448 65.240 7.751 114.439
Zugänge 90 842 15.969 16.901
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 3.797 6.761 262 10.820
Umbuchung 485 12.814 -13.347 -48
Umgliederung in die als zur Veräußerung gehaltene Abgangsgruppe
Abgänge -8 -2.317 -408 -2.733
Abschreibungen des Geschäftsjahres -2.178 -11.335 0 -13.513
Umbuchung Abschreibung 0 0 0 0
Effekte aus Wechselkursänderungen 551 2.561 91 3.203
Stand 31. Dezember 2018 44.185 74.565 10.318 129.069
(Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen)
Stand 01. Januar 2018
Anschaffungs-/Herstellungskosten 81.252 247.491 7.751 336.494
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -39.804 -182.251 0 -222.055
Buchwert 41.448 65.240 7.751 114.439
Stand 31. Dezember 2018
Anschaffungs-/Herstellungskosten 86.211 268.151 10.318 364.680
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -42.026 -193.586 0 -235.611
Buchwert 44.185 74.565 10.318 129.069

Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wurde wie folgt geschätzt:

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Gebäude 20-40 Jahre
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5-20 Jahre

[19] AT EQUITY BILANZIERTE BETEILIGUNGEN

Die Position umfasst die als assoziierte Unternehmen einbezogenen Gesellschaften. Der Beteiligungsansatz der CARTIERWILSON, LLC, die als Verkaufsrepräsentant auf Kommissionsbasis Produkte der US-Tochtergesellschaften in den USA verkauft, beträgt 977 TEUR (Vorjahr 717 TEUR). Der Beteiligungsansatz der Sandusky Technologies LLC, beträgt 165 TEUR (Vorjahr 232 TEUR). Die Gesellschaft ist im Bereich Thermoforming von Kunststoffprodukten tätig. Das Ergebnis aus at Equity bilanzierten Beteiligungen beträgt insgesamt 261 TEUR (Vorjahr 413 TEUR).

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Assoziierte Unternehmen Anteil am Kapital

in %
CARTIERWILSON, LLC, Marietta, USA 25,0
Sandusky Technologies LLC, Fremont, USA 25,0

[20] VORRÄTE

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 34.001 33.987
Unfertige Erzeugnisse 766 737
Fertige Erzeugnisse und Waren 54.687 56.533
Anzahlungen auf Vorräte 201 1.098
89.655 92.355

Der im Materialaufwand erfasste Betrag der Wertminderungen von Vorräten ist im Berichtsjahr um 1.502 TEUR auf 9.177 TEUR im Vorjahresvergleich gestiegen; davon wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den Nettoveräußerungswert der Fertigerzeugnisse in Höhe von 276 TEUR vorgenommen (Vorjahr 656 TEUR).

[21] FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Produktverkauf an Kunden im Rahmen des operativen Geschäftsmodells. Die Posten haben hauptsächlich eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Sie werden beim erstmaligen Ansatz mit dem Betrag der unbedingten Gegenleistung erfasst und mit dem Ziel gehalten, den vertraglichen Cashflow zu vereinnahmen. Danach werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Bruttobuchwert 62.012 66.467
Davon in folgenden Zeitbändern überfällig
Nicht überfällig 52.811 57.029
Bis zu 30 Tage 4.624 5.995
Zwischen 31 und 60 Tagen 2.160 1.331
Zwischen 61 und 90 Tagen 713 467
Mehr als 91 Tage 1.704 1.645

Die Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte betreffen ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 2019 2018
01. Januar 2.450 2.426
Rückwirkend über den Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen angepasste Beträge 0 483
Kursdifferenzen 17 -83
Erhöhung der Wertminderung im Geschäftsjahr (im Gewinn und Verlust erfasst) 90 229
Als uneinbringlich abgeschrieben -147 -291
Nicht in Anspruch genommen und aufgelöst -100 -314
31. Dezember 2.310 2.450
Nettobuchwert 59.702 64.017

ERWARTETE VERLUSTQUOTEN

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in Prozent 31.12.2019 31.12.2018
Länderrisiken 0,0-22,4 0,0-22,4
Branchenrisiken 0,45-3,0 0,45-3,0

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch überfälligen Bestands an Kundenforderungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Die folgende Tabelle enthält die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung bzw. die Erträge aus dem Eingang auf ausgebuchte Kundenforderungen. Die Aufwendungen für die Ausbuchung von Kundenforderungen werden dargestellt unter den Sonstigen Aufwendungen, die Erträge aus dem Eingang auf ausgebuchte Kundenforderungen unter den Sonstigen Erträgen.

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in TEUR 2019 2018
Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Kundenforderungen 296 171
Erträge aus dem Eingang auf ausgebuchte Kundenforderungen 23 20

[22] SONSTIGE VERMÖGENSWERTE UND ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus Umsatzsteuer 1.895 3.567
Geleistete Anzahlungen 270 250
Vorauszahlungen für künftige Perioden 690 1.071
Forderungen aus Energiesteuer 1.252 646
Sonstige Forderungen 1.643 874
5.749 6.408

Die Sonstigen Vermögenswerte sind am Abschlussstichtag weder wertgemindert noch befinden sie sich im Zahlungsverzug.

Die Ertragsteuerforderungen betragen 4.607 TEUR (Vorjahr 4.235 TEUR) und betreffen überwiegend das Segment Europa und Amerika.

[23] ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 68.399 52.483
68.399 52.483

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Einlagen verzinst. Außer den gesetzlichen lokalen Verwendungsbeschränkungen für die Tochtergesellschaften in China sind keine weiteren bekannt. Zum Bilanzstichtag betragen die Zahlungsmittel der chinesischen Gesellschaften 2.923 TEUR (Vorjahr 1.429 TEUR).

Zum Jahresende verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 18.975 TEUR (Vorjahr 16.975 TEUR).

[24] EIGENKAPITAL

Die Entwicklung des Eigenkapitals mit seinen Veränderungen wird in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der SIMONA AG zum Bilanzstichtag ist in 600.000 Stückaktien eingeteilt. Dabei handelt es sich um Inhaberstammaktien.

Jede Stückaktie entspricht rechnerisch einem Anteil am Grundkapital von jeweils 25,83 EUR. Die Stammaktien sind ausgegeben und vollständig eingezahlt.

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Grundkapital 15.500 15.500
Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500

Die SIMONA AG hält wie im Vorjahr keine eigenen Anteile.

Kapitalrücklage

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Agio aus der Ausgabe von Aktien 15.274 15.274
Kapitalrücklage 15.274 15.274

Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien der SIMONA AG. Im Berichtsjahr fand keine Erhöhung der Kapitalrücklage statt.

Sonstige Rücklagen

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Währungseffekte 11.206 8.956
Sonstige Rücklagen 11.206 8.956

Die Sonstigen Rücklagen enthalten Währungseffekte aus der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen sowie im Eigenkapital erfasste Währungseffekte aus der Umrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Tochtergesellschaften.

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung Abschlüsse Tochtergesellschaften 1.843 2.858
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung Net Investments 539 589
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung 2.382 3.447
Latente Steuern aus der Fremdwährungsumrechnung -132 -169
Währungsdifferenzen 2.250 3.278

Nicht beherrschende Anteile

Die Position betrifft ausschließlich außenstehende Gesellschafter der DEHOPLAST POLSKA Sp. z o.o., Kwidzyn, Polen. Die nicht beherrschenden Eigentumsanteile entsprechen den Stimmrechten und betragen 49 Prozent. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor, Zugang seitens der SIMONA AG zu Vermögenswerten dieser Tochtergesellschaft zu erlangen oder diese zu verwenden und Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Umsatzerlöse dieser Gesellschaft betragen im Berichtsjahr 3.077 TEUR (Vorjahr 3.055 TEUR). Die Ausschüttung belief sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 40 TEUR (Vorjahr 41 TEUR). Die Bilanzsumme der Gesellschaft beträgt 1.330 TEUR und setzt sich im Wesentlichen aus kurzfristigen Vermögenswerten (1.314 TEUR) und kurzfristigen Schulden (420 TEUR) zusammen.

[25] FINANZSCHULDEN UND SONSTIGE FINANZIELLE SCHULDEN

Die Finanzschulden setzen sich zusammen aus:

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in TEUR Fälligkeit 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Finanzschulden
Anteilige Bankdarlehen über 26.229 TEUR (Nominalbetrag), nach dem 31.12.2020 fällige Tilgungen 2021-2024 11.855 15.280
11.855 15.280
Kurzfristige Finanzschulden
Anteilige Bankdarlehen über 26.229 TEUR (Nominalbetrag), bis zum 31.12.2020 fällige Tilgungen 01/202012/2020 3.425 3.425
3.425 3.425

Für die Verzinsung der Bankdarlehen, bestehend aus KfW-Fördermitteln, sind feste Zinssätze zwischen 1,8 Prozent und 2,1 Prozent vereinbart. Die Zinsberechnung erfolgt entweder auf den Nominal- oder den Restbetrag des Darlehens. Die auf Basis des EONIA (Euro Over Night Index Average) variabel verzinste Kontokorrentkreditlinie der SIMONA AG wurde am Jahresende wie im Vorjahr nicht in Anspruch genommen.

Die Sonstigen finanziellen Schulden setzen sich zusammen aus:

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in TEUR Fälligkeit 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Sonstige finanzielle Schulden
Übrige sofort 644 59
644 59
Kurzfristige Sonstige finanzielle Schulden
Kreditorische Debitoren sofort 2.412 2.119
2.412 2.119

[26] PENSIONEN

Den meisten Beschäftigten der SIMONA AG, der SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG sowie der SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG stehen über die abgeschlossenen Pensionspläne Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. Es handelt sich sowohl für die tariflich Beschäftigten als auch die leitenden Angestellten, einschließlich Vorstand und ehemaliger Vorstandsmitglieder, um Endgehaltspläne. Bei den Leistungen handelt es sich um Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversorgung.

Um die mit den leistungsorientierten Plänen verbundenen Risiken, insbesondere Langlebigkeit, Inflations- und Gehaltssteigerungen, zu vermindern, hat SIMONA für Beschäftigte mit Eintrittsdatum am oder nach dem 01.01.2009 mischfinanzierte beitragsorientierte Pläne eingeführt.

Die zugrunde gelegten Gutachten wurden mit Datum vom 10. Januar 2020 erstellt.

Es werden mit Ausnahme der Leistungen an die SIMONA Sozialwerk GmbH keine Beiträge an Fonds geleistet, siehe Anhangangabe [27].

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn-und Verlustrechnung des Konzerns erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen und die in der Konzernbilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt.

Änderungen der Schuld der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
DBO zu Beginn des Berichtszeitraums 60.512 65.424
Dienstzeitaufwand 1.418 1.722
Zinsaufwand 1.131 1.161
Neubewertung Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 8.284 -6.255
aufgrund der Änderung von finanziellen Annahmen 11.690 -1.121
aufgrund der Änderung von demografischen Annahmen 0 -5.214
aus Bestandsänderungen -3.406 80
Gezahlte Leistungen -1.627 -1.540
DBO zum Ende des Berichtszeitraums 69.718 60.512
Davon als langfristige Schuld 67.930 58.857
Davon als kurzfristige Schuld 1.788 1.655

Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2020 mit Leistungszahlungen aus den leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 1.788 TEUR (Vorjahr 1.655 TEUR).

Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen dargestellt:

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Parameter 31.12.2019 31.12.2018
Abzinsungssatz 0,91 % 1,90 %
Gehaltssteigerungen 2,50 % 2,50 %
Rentensteigerungen 1,87 % 1,87 %
Sterblichkeit (Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck) 2018 G 2018 G

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31.12.2019 verwendeten Grundannahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern und wurde auf Basis der Projected-Unit-Credit-Methode sowie der genannten Parameter bzw. Bandbreiten durchgeführt:

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Veränderung der DBO bei Parameteränderungen um einen halben Prozentpunkt per 31.12.2019 in TEUR (Vorjahr)
Parameter Erhöhung Verminderung
--- --- ---
Abzinsungssatz -6.313 7.310
(-5.165) (5.934)
Gehaltssteigerung 972 -914
(1.168) (-1.108)
Rentensteigerung 5.266 -4.726
(4.212) (-3.803)

Aus dem Rückgang der Sterblichkeitsraten von 10 % resultiert eine Erhöhung der Lebenserwartung abhängig vom individuellen Alter jedes Begünstigten. Die DBO zum 31.12.2019 würde sich infolge einer 10%igen Senkung der Sterblichkeitsraten um 2.738 TEUR (Vorjahr 2.135 TEUR) erhöhen; und um -2.406 TEUR (Vorjahr -1.893 TEUR) vermindern bei einer 10%igen Erhöhung der Sterblichkeitsrate.

Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der DBO der leistungsorientierten Pensionspläne beträgt 19,2 Jahre (Vorjahr 18,3 Jahre).

Für den internen mischfinanzierten beitragsorientierten Versorgungsplan wurden im Berichtsjahr Beträge in Höhe von 30 TEUR (Vorjahr 31 TEUR) von der SIMONA AG aufgewendet.

[27] SOZIALWERKE

Die SIMONA Sozialwerk GmbH ist ein langfristig ausgelegter Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19.8. Laut der Satzung der Gesellschaft ist der einzige Zweck der Gesellschaft, die Altersversorgung der ehemaligen Beschäftigten der SIMONA AG, der SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG und der SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG sowie deren Angehöriger sicherzustellen.

Sowohl das Vermögen der Gesellschaft als auch alle Erträge aus diesem Vermögen stehen während des Bestehens der Gesellschaft sowie im Liquidations- und Insolvenzfall ausschließlich den Rentenbegünstigten zu. Die vorgenannten SIMONA Gesellschaften haben auf das Vermögen der SIMONA Sozialwerk GmbH keine Zugriffsrechte. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist das Gesellschaftsvermögen entweder den Leistungsempfängern zuzuwenden oder für die zukünftige Leistung an die Leistungsempfänger sicherzustellen. Damit besteht auch im Falle einer Insolvenz der vorgenannten SIMONA Gesellschaften kein Anspruch der Insolvenzgläubiger auf das Vermögen der SIMONA Sozialwerk GmbH.

Das Gesellschaftsvermögen der SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH steht ausschließlich für die Versorgungszwecke der SIMONA Sozialwerk GmbH zur Verfügung.

Bei den abgeschlossenen Plänen der SIMONA Sozialwerk GmbH handelt es sich sowohl für die tariflich Beschäftigten als auch die leitenden Angestellten um Endgehaltspläne. Mit den leistungsorientierten Plänen sind insbesondere Risiken wie Langlebigkeit, Inflations- sowie Gehaltssteigerungen verbunden.

Die Dotierung der SIMONA Sozialwerk GmbH erfolgt unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften.

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
DBO zu Beginn des Berichtszeitraums 87.428 80.312
Dienstzeitaufwand 2.955 2.853
Zinsaufwand 1.645 1.431
Neubewertung Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 19.819 4.226
aufgrund der Änderung von finanziellen Annahmen 21.883 -1.925
aufgrund der Änderung von demografischen Annahmen 0 5.003
aus Bestandsänderungen -2.064 1.148
Gezahlte Leistungen -1.444 -1.394
DBO zum Ende des Berichtszeitraums 110.403 87.428
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresanfang 41.922 46.566
Erträge aus dem Planvermögen 783 826
Neubewertung 921 -4.076
Gezahlte Leistungen -1.444 -1.394
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresende 42.183 41.922
Unterdeckung -68.220 -45.506

Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2020 mit Leistungszahlungen aus den leistungsorientierten mittelbaren Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 1.598 TEUR (Vorjahr 1.574 TEUR).

Zu den Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf die Ausführungen in der Anhangangabe [26].

Eine etwaige Überdeckung des Planvermögens wird nicht im Konzernabschluss der SIMONA AG ausgewiesen, weil die SIMONA AG keinerlei Verfügungsmacht über dieses Vermögen hat, sondern dieses entsprechend der Definition von Planvermögen nach IAS 19.8 ausschließlich für Zwecke der begünstigten Rentenempfänger verwendet werden kann.

Die Änderung der Unterdeckung zum 31. Dezember 2019 resultiert im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr erfolgten Neubewertung der DBO aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen.

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31.12.2019 verwendeten Grundannahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern; siehe auch Anhangangabe [26]:

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Veränderung der DBO bei Parameteränderungen um einen halben Prozentpunkt per 31.12.2019 in TEUR (Vorjahr)
Parameter Erhöhung Verminderung
--- --- ---
Abzinsungssatz -11.913 14.049
(-8.780) (10.263)
Gehaltssteigerung 4.387 -4.009
(3.239) (-2.971)
Rentensteigerung 8.368 -7.567
(6.173) (-5.605)

Aus dem Rückgang der Sterblichkeitsraten von 10 % resultiert eine Erhöhung der Lebenserwartung abhängig vom individuellen Alter jedes Begünstigten. Die DBO zum 31.12.2019 würde sich infolge einer 10%igen Senkung der Sterblichkeitsraten um 4.520 TEUR (Vorjahr 3.214 TEUR) erhöhen; und um -3.989 TEUR (Vorjahr -2.861 TEUR) vermindern bei einer 10%igen Erhöhung der Sterblichkeitsrate.

Die Zusammensetzung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

BEIZULEGENDER ZEITWERT ZUM

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Vermögenskategorie
Aktien an der SIMONA AG 29.880 29.400
Schuldscheindarlehen 0 2.929
Festgeldanlagen 2.814 2.743
Investmentfonds 7.362 5.774
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.127 1.076
Summe Planvermögen 42.183 41.922

Die Aktien an der SIMONA AG und die Anteile an Investmentfonds werden an einem aktiven Markt notiert. Eine Risikokonzentration besteht in Bezug auf die Aktien an der SIMONA AG.

Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der DBO der leistungsorientierten Pensionspläne der SIMONA Sozialwerk GmbH beträgt 23,1 Jahre (Vorjahr 21,6 Jahre).

Die in der Bilanz passivierte Schuld für diesen Pensionsplan entwickelt sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Schuld zu Beginn des Berichtzeitraums 45.506 33.746
Dienstzeitaufwand 2.955 2.853
Netto-Zinsaufwand 862 606
Neubewertung Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste 19.819 4.226
aufgrund der Änderung von finanziellen Annahmen 21.883 -1.925
aufgrund der Änderung von demografischen Annahmen 0 5.003
aus Bestandsänderungen -2.064 1.148
Neubewertung aus Planvermögen -923 4.075
Schuld zum Ende des Berichtszeitraumes 68.220 45.506

[28] SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

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in TEUR Mitarbeiterbezogene Verpflichtungen Garantien Sonstige Summe
Stand 01. Januar 2019 1.251 3.942 282 5.475
Zuführung 135 1.137 762 2.034
Inanspruchnahme 115 1.570 304 1.989
Auflösung 0 0 0 0
Währungsdifferenzen 0 17 18 35
Zinseffekt 19 0 0 19
Stand 31. Dezember 2019 1.290 3.526 758 5.574
Kurzfristige Rückstellungen 206 868 16 1.091
Langfristige Rückstellungen 1.084 2.658 742 4.484
Stand 31. Dezember 2019 1.290 3.526 758 5.574

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in TEUR Mitarbeiterbezogene Verpflichtungen Garantien Sonstige Summe
Stand 01. Januar 2018 1.055 3.991 344 5.390
Zuführung 214 121 298 633
Inanspruchnahme 33 0 0 33
Auflösung 0 187 0 187
Währungsdifferenzen 0 66 16 82
Zinseffekt 15 6 0 20
Umgliederung in andere Bilanzposten 0 -55 -376 -430
Stand 31. Dezember 2018 1.251 3.942 282 5.475
Kurzfristige Rückstellungen 295 1.724 14 2.034
Langfristige Rückstellungen 956 2.218 268 3.441
Stand 31. Dezember 2018 1.251 3.942 282 5.475

Mitarbeiterbezogene Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus der bestehenden Vereinbarung zur Altersteilzeit und Jubiläumsrückstellungen. Die Bewertung der mitarbeiterbezogenen Rückstellungen basiert auf versicherungsmathematischen Werten.

Rückstellungen für Garantien werden für Gewährleistungen aus in vergangenen Jahren verkauften Produkten passiviert. Die Berechnung basiert auf historischen Inanspruchnahmen aus Garantien und Gewährleistungen. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellungen erfolgt sowohl für laufende, regelmäßig auftretende Gewährleistungsfälle als auch für unregelmäßig eintretende Einzelfälle, denen das Risiko eines überdurchschnittlichen Schadenvolumens anhaftet.

Für die regelmäßig auftretenden Gewährleistungsfälle wird eine Rückstellung aus Erfahrungswerten über einen als wahrscheinlich eingeschätzten durchschnittlichen Zeitraum der Inanspruchnahme von 5 Jahren ermittelt. Zur Bewertung der Rückstellung werden die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Kundengutschriften aus Gewährleistungsverpflichtungen sowie die damit entstehenden unmittelbaren Kosten zur Bearbeitung der Reklamationen ausgewertet. Bei der Ermittlung wird auf den gewichteten durchschnittlichen Garantieaufwand der letzten 5 Jahre zurückgegriffen.

Der Teil der Gewährleistungsrückstellungen, der für die unregelmäßig eintretenden Einzelfälle ermittelt wird, wird dann passiviert, sobald mit einer Inanspruchnahme zu rechnen, eine Zahlung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung möglich ist. Der Teil der Gewährleistungsrückstellung, dessen Inanspruchnahme nicht innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig ist, wird abgezinst.

[29] SONSTIGE SCHULDEN

Die Sonstigen Schulden setzen sich zusammen aus:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Schulden gegenüber der Belegschaft 9.007 9.416
Schulden im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.400 1.243
Schulden Gutschriften und Provisionen 1.287 1.405
Schulden aus Steuern 717 685
Übrige 6.458 2.968
18.868 15.717

Der Anstieg der übrigen sonstigen Schulden resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Verpflichtungen aus Reklamationen.

[30] KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds durch Mittelzuflüsse und -abflüsse während des Geschäftsjahres verändert. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus der operativen Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit sowie der Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 68.399 52.483
68.399 52.483

Die Einflüsse von wechselkursbedingten Änderungen des Finanzmittelfonds betragen im Konzern 401 TEUR (Vorjahr 382 TEUR).

Die Zahlungsströme aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen abgebildet. Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit wird indirekt ausgehend vom Ergebnis vor Steuern, d.h. über Veränderungen der operativen Posten der Konzernbilanz ohne akquisitions- und währungsbedingte Veränderungen ermittelt.

[31] ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Unternehmen und Personen, die den SIMONA Konzern beherrschen oder einem maßgeblichen Einfluss durch die SIMONA AG unterliegen, sowie assoziierte Unternehmen und Personen einschließlich naher Familienangehöriger und zwischengeschalteter Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des SIMONA Konzerns haben, sind nach IAS 24 anzugeben. Als Management in Schlüsselpositionen werden Vorstand und Aufsichtsrat der SIMONA AG angesehen.

Vorstand

Matthias Schönberg, Vorstandsvorsitzender, Oberursel, (seit 15.08.2019)
Wolfgang Moyses, Vorstandsvorsitzender, Kirn (bis 14.08.2019, Mitglied des Vorstandes bis 30.09.2019)
Dirk Möller, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Kirn (bis 30.06.2019)
Dr. Jochen Hauck, Mainz, (seit 01.01.2019)
Michael Schmitz, Sprendlingen, (seit 15.08.2019)

Aufsichtsrat

Dr. Rolf Goessler, Bad Dürkheim

Diplom-Kaufmann

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Mitglied des Aufsichtsrates der J. Engelsmann AG, Ludwigshafen
Roland Frobel, Isernhagen

Geschäftsführer der ROSSMANN CENTRAL EUROPE B.V., Renswoude/Niederlande

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates

Mitglied des Aufsichtsrates der GBK Beteiligungen AG, Hannover

Mitglied des Aufsichtsrates der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, Hannover

Mitglied des Beirats der Deutsche Bank AG, Region Nord (bis 31.12.2019)
Dr. Roland Reber, Stuttgart

Geschäftsführer der Ensinger GmbH, Nufringen
Martin Bücher, Biberach

Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Biberach, Biberach

Mitglied des Beirats der BW Global Versicherungsmakler GmbH

Stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der BW Bank

Mitglied des Aufsichtsrats der Öchsle Bahn AG
Andy Hohlreiter, Becherbach

Arbeitnehmervertreter
Markus Stein, Mittelreidenbach

Arbeitnehmervertreter

Matthias Schönberg nimmt in folgenden Gesellschaften des SIMONA Konzerns Aufgaben in einem Kontrollgremium wahr:

SIMONA POLSKA Sp. z o.o., Breslau, Polen

Michael Schmitz nimmt in folgenden Gesellschaften des SIMONA Konzerns Aufgaben in einem Kontrollgremium wahr:

SIMONA S.A.S., Domont, Frankreich
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L., Barcelona, Spanien
SIMONA POLSKA Sp. z o.o., Breslau, Polen
SIMONA AMERICA Group Inc., Archbald, USA
Power Boulevard Inc., Archbald, USA

Dr. Jochen Hauck nimmt in folgenden Gesellschaften des SIMONA Konzerns Aufgaben in einem Kontrollgremium wahr:

SIMONA S.r.l. Società UNIPERSONALE, Cologno Monzese (MI), Italien
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L., Barcelona, Spanien
SIMONA POLSKA Sp. z o.o., Breslau, Polen

Dr. Roland Reber, Mitglied des Aufsichtsrates der SIMONA AG, ist zudem als Geschäftsführer der Ensinger GmbH, Nufringen, bestellt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden Produktverkäufe in Höhe von 3.792 TEUR (Vorjahr 3.946 TEUR) zwischen der SIMONA AG und Gesellschaften der Ensinger-Gruppe statt.

Darüber hinaus haben Unternehmen des SIMONA Konzerns mit Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der SIMONA AG bzw. mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, keine wesentlichen Geschäfte vorgenommen (Umsätze unterhalb von insgesamt 25 TEUR). Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.

Forderungen gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Ensinger Gruppe in Höhe von 597 TEUR (Vorjahr 792 TEUR).

Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen betreffen die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates der SIMONA AG und betragen im Berichtsjahr 145 TEUR (Vorjahr 140 TEUR). Sonstige ausstehende Salden oder Verpflichtungen gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen bestehen nicht.

Die SIMONA AG erbringt im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Leistungen an die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Umgekehrt erbringen die jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen ihres Geschäftszweckes auch Leistungen innerhalb des SIMONA Konzerns.

Mit assoziierten Unternehmen bestehen Leistungsbeziehungen auf Kommissionsbasis für den Vertrieb von Produkten in den USA in Höhe von 3.447 TEUR (Vorjahr 3.133 TEUR).

Die Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den beteiligten Personen bzw. Unternehmen werden zu Marktpreisen- und -bedingungen durchgeführt.

Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

VORSTANDSVERGÜTUNG NACH IAS 24.17

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in TEUR 2019 2018
Kurzfristig fällige Leistungen
Fixgehalt und Nebenleistungen 1.140 890
Jahresbonus 959 1.064
2.099 1.954
Andere langfristig fällige Leistungen 1.146 781
Gesamtvergütung 3.245 2.735

VERGÜTUNGSANGABE GEM. § 314 ABS. 1 NR. 6 HGB

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in TEUR 2019 2018
Erfolgsunabhängige Vergütung
Fixgehalt und Nebenleistungen 1.140 890
Erfolgsabhängige Vergütung
Jahresbonus 959 1.064
Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung 958 600
Gesamtvergütung 3.057 2.554

Basis der variablen Vorstandsvergütung ist die Ergebnisentwicklung im Konzern sowie ein langfristiges Anreiz Programm (LAP), welches als maßgebliche Performancegröße den durchschnittlichen NOPAT (Net Operating Profit After Taxes) des Konzerns während einer dreijährigen Performanceperiode verwendet. Der erste Performancezeitraum des aktuellen LAP umfasst die Geschäftsjahre 2016-2018, der zweite Performancezeitraum umfasst die Geschäftsjahre 2017-2019 und der dritte Performancezeitraum umfasst die Geschäftsjahre 2018-2020. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Konzernabschlusses für das letzte Jahr der jeweiligen Performanceperiode. Mitglieder des Vorstandes erhalten vom Unternehmen keine Zuschüsse zu staatlichen beitragsorientierten Versorgungsplänen, anteilsbasierte Vergütungen oder Kredite.

Für aktive Mitglieder des Vorstandes, frühere Mitglieder des Vorstandes und ihre Hinterbliebenen sind Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 17.393 TEUR (Vorjahr 15.846 TEUR) zurückgestellt. Die Zuführung zur Rückstellung für aktive Mitglieder des Vorstandes beträgt 0 TEUR (Vorjahr -685 TEUR). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstandes sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 17.393 TEUR (Vorjahr 5.575 TEUR).

Bezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betragen 304 TEUR (Vorjahr 301 TEUR).

Die Bezüge des Aufsichtsrates im Konzern beliefen sich im Berichtsjahr auf 156 TEUR (Vorjahr 162 TEUR). Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet keine variable Komponente. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten neben ihren Aufsichtsratsbezügen im Berichtsjahr Vergütungen in Form von Löhnen und Gehältern einschließlich Altersversorgungsansprüchen für die von ihnen erbrachten Arbeitsleistungen in üblicher Höhe. Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten vom Unternehmen keine anteilsbasierten Vergütungen oder Kredite.

[32] FINANZRISIKOMANAGEMENT

Grundsätze und Zielsetzung des Finanzrisikomanagements

Der SIMONA Konzern ist international tätig. Teile der Vermögenswerte, Schulden und geplanten Transaktionen sind Risiken ausgesetzt, die sich aus dem Marktrisiko Fremdwährung, dem Marktrisiko Zinssatz sowie Ausfall- und Liquiditätsrisiken ergeben können.

Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, die Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Transaktionen zu begrenzen.

In Abhängigkeit des Risikos wird versucht, Risiken bei Bedarf durch derivative Finanzinstrumente und nicht derivative Sicherungsinstrumente zu begrenzen. Alle Sicherungsinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung der Cashflows eingesetzt.

Währungsrisiken

Der SIMONA Konzern ist sowohl in seiner operativen Geschäftstätigkeit als auch in seiner Investitions- und Finanzierungstätigkeit Risiken durch Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie wesentliche Zahlungsströme des Konzerns beeinflussen. Ungesichert bleiben Risiken durch Wechselkursschwankungen, die ausschließlich aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Schulden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses (Euro) herrühren.

Im operativen Bereich wickeln die einzelnen Konzerngesellschaften ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in ihrer funktionalen Währung ab. Die Muttergesellschaft steuert im Wesentlichen die Fremdwährungstransaktionen im Konzern und sichert im Treasury innerhalb der festgelegten Bandbreiten ab. Zum Bilanzstichtag werden zur Sicherung der Währungsrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit keine Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen eingesetzt. Die Risikokonzentrationen der Währungen ergeben sich im Wesentlichen aus der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse.

IFRS 7 verlangt die Darstellung der Risiken durch Sensitivitätsanalysen. Damit werden die Auswirkungen auf das Ergebnis und das Eigenkapital dargestellt, die sich durch die hypothetische Änderung der relevanten Risikovariablen ergeben. Währungskursänderungen können sich bei den originären Finanzinstrumenten ergeben, die außerhalb der abgesicherten Bandbreiten liegen oder die durch Finanzderivate in Form von Devisentermingeschäften oder Devisenoptionen abgesichert sind.

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen Währungen zum 31. Dezember 2019 um 10 Prozent aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern um 3.623 TEUR niedriger (4.428 TEUR höher). Die hypothetische Ergebnisauswirkung von minus 3.623 TEUR (plus 4.428 TEUR) ergibt sich im Einzelnen aus den Währungssensitivitäten:

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in TEUR Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
EUR/USD -1.051 (1.284)
EUR/GBP -60 (74)
EUR/CHF -365 (447)
EUR/CZK 572 (-699)
EUR/PLN -101 (124)
EUR/HKD -836 (1.022)
EUR/CNY -1.504 (1.838)
EUR/RUB -88 (107)
EUR/INR -178 (218)
EUR/SGD -4 (5)
EUR/JPY -8 (9)
-3.623 (4.428)

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen Währungen zum 31. Dezember 2018 um 10 Prozent aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern um 3.538 TEUR niedriger (4.324 TEUR höher). Die hypothetische Ergebnisauswirkung von minus 3.538 TEUR (plus 4.324 TEUR) ergibt sich im Einzelnen aus den Währungssensitivitäten:

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in TEUR Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
EUR/USD -913 (1.115)
EUR/GBP -146 (178)
EUR/CHF -416 (508)
EUR/CZK 535 (-654)
EUR/PLN -104 (128)
EUR/HKD -752 (919)
EUR/CNY -1.403 (1.715)
EUR/RUB -135 (165)
EUR/INR -200 (244)
EUR/SGD -4 (5)
-3.538 (4.324)

Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Sie stellen die Effekte von geänderten Marktzinssätzen auf Zinserträge, Zinsaufwendungen und Bilanzpositionen dar. Finanzinstrumente, die grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, sind die kurzfristig fälligen Kontokorrentkredite die zum Ende des Berichtsjahres nicht in Anspruch genommen wurden, sodass eine Sensitivitätsanalyse der Zinsen keine Relevanz hatte.

Ausfallrisiken

Das Ausfallrisiko entsteht hauptsächlich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie ausstehender Kundenforderungen, die in der Konzernbilanz unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden. Kundenforderungen werden dezentral in jeder rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaft laufend überwacht und im Rahmen des Monatsabschlusses berichtet. Je nach Bonität des Kunden sind die Forderungen einem Ausfallrisiko ausgesetzt, welches im Wesentlichen mittels Warenkreditversicherungen begrenzt wird. Im Durchschnitt sind etwa 70 Prozent des Umsatzes der SIMONA AG nach Berücksichtigung eines Selbstbehaltes durch eine Warenkreditversicherung abgesichert.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern hat hauptsächlich eine Art von finanziellen Vermögenswerten, die dem neuen Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Warenverkäufen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9, der identifizierte Wertminderungsaufwand ist jedoch unwesentlich.

Die einem wahrscheinlichen Ausfallrisiko ausgesetzten Kundenforderungen werden regelmäßig überwacht und dem damit verbundenen Ausfallrisiko wird durch Wertminderungen Rechnung getragen. Grundlage für die Feststellung der Wertminderung sind im Wesentlichen Annahmen über das Länder- und Branchenrisiko des Kunden, überfällige Forderungen (größer 90 Tage) sowie vorliegende Informationen über Zahlungsschwierigkeiten in Einzelfällen. Das Länder- bzw. Branchenrisiko wird auf Basis der verfügbaren S&P Länderratings bzw. historischen S&P Ausfalldaten für Branchen ermittelt. Das maximal mögliche Ausfallrisiko ist auf den um die Umsatzsteuer verminderten Nettobuchwert der finanziellen Vermögenswerte begrenzt. Die Ausfallrisiken betreffen hauptsächlich wertgeminderte Kundenforderungen im Segment Europa in Höhe von 2.052 TEUR (Vorjahr 2.103 TEUR).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Indikatoren dafür sind Versäumnis des Schuldners sich zu einem Ratenzahlungsplan zu verpflichten und das Versäumnis nach mehr als 90 Tagen Zahlungsverzug vertragliche Zahlungen zu leisten. Wertminderungsaufwendungen werden im Betriebsergebnis im Posten "Sonstige Aufwendungen" (Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Wertminderungsaufwendungen) ausgewiesen.

Aufgrund der verschiedenen, internationalen Absatzmärkte und diversifizierten Kundenstruktur bestehen im Konzern wie im Vorjahr keine bedeutenden Risikokonzentrationen.

Liquiditätsrisiken

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und finanziellen Flexibilität überwacht der Konzern laufend die Liquidität aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie der Zahlungserwartungen aus dem Obligo der erteilten Investitionsaufträge der Konzerngesellschaften. Der Liquiditätsstatus wird regelmäßig berichtet. Risikokonzentrationen ergeben sich aus dem nachfolgenden Emittentenrating.

Neben den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 68,4 Mio. EUR (Vorjahr 52,5 Mio. EUR) stehen dem SIMONA Konzern noch nicht ausgeschöpfte Kreditlinien in Höhe von 19,0 Mio. EUR (Vorjahr 17,0 Mio. EUR) zur Verfügung. Das Ziel des Konzerns ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten und Darlehen zu wahren.

Das Kreditrisiko aus den Zahlungsmitteln besteht ausschließlich gegenüber Banken, die folgendes langfristiges Rating haben:

EMITTENTENRATING ZAHLUNGSMITTEL

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
A1 8.213 3.801
A2 4.363 1.762
Aa2 8.285 5.948
Aa3 6.627 15.654
Baa3 22.758 11.511
Ohne Rating 18.153 13.807
68.399 52.483

Die Zahlungsverpflichtungen der finanziellen Schulden des Konzerns weisen folgende Fälligkeiten auf:

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In TEUR Bis 1 Jahr 2-5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Finanzschulden 3.425 11.855 0 15.280
Sonstige finanzielle Schulden 2.412 644 0 3.056
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 18.738 0 0 18.738
Finanzielle Schulden 31.12.2019 24.575 12.499 0 37.074

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In TEUR Bis 1 Jahr 2-5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Finanzschulden 3.425 13.700 1.580 18.705
Sonstige finanzielle Schulden 2.119 59 0 2.178
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 20.987 0 0 20.987
Finanzielle Schulden 31.12.2018 26.531 13.759 1.580 41.870

Zum Bilanzstichtag sind wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte und keine Devisenoptionen abgeschlossen, die in der Zukunft zu Zahlungsansprüchen oder -verpflichtungen führen würden.

Kapitalmanagement

Zu den wichtigsten finanzwirtschaftlichen Zielen des SIMONA Konzerns zählen: die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, die Sicherung der Zahlungsfähigkeit und ausreichender Liquiditätsreserven sowie eine Eigenkapitalquote von mindestens 50 Prozent.

Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur hauptsächlich anhand der Eigenkapitalquote und nimmt gegebenenfalls Anpassungen unter Berücksichtigung sich ändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen vor. Die Fremdfinanzierung erfolgt hauptsächlich durch kurz- und langfristige Bankkredite und Bankdarlehen. Zudem wird die Rendite des betriebsnotwendigen Vermögens jährlich im Rahmen des Planungsprozesses überprüft und stellt ein wesentliches Kriterium zur Steuerung des Investitionsbudgets im Konzern dar. Der ROCE (Return on Capital Employed) wird als Rentabilitätsgröße für das eingesetzte Kapital herangezogen.

Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2019 lag bei 50 Prozent (Vorjahr 55 Prozent). Der Verschuldungsgrad lag bei 95 Prozent (Vorjahr 77 Prozent).

[33] FINANZINSTRUMENTE

In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher im Abschluss bilanzierter Finanzinstrumente des Konzerns gegenübergestellt.

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FINANZINSTRUMENTE BUCHWERT BEIZULEGENDER ZEITWERT
in TEUR 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- --- ---
Langfristige Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 340 340 340 340
At Equity bilanzierte Beteiligungen 1.143 949 1.143 949
Kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 59.702 64.017 59.702 64.017
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.036 1.406 2.036 1.406
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 68.399 52.483 68.399 52.483
Langfristige Finanzschulden und Darlehen -11.855 -15.280 -11.855 -15.280
Sonstige finanzielle Schulden Sonstige Finanzielle Schulden -644 -59 -644 -59
Kurzfristige Finanzschulden und Sonstige finanzielle Schulden Darlehen -3.425 -3.425 -3.425 -3.425
Schulden aus Lieferungen und Leistungen -18.738 -20.987 -18.738 -20.987
Sonstige Finanzielle Schulden -2.412 -2.119 -2.412 -2.119
Summe nach Bewertungskategorien AC - Amortized Cost Vermögenswerte 131.620 119.194 131.620 119.194
AC - Amortized Cost Schulden -37.074 -41.870 -37.074 -41.870

Die als "AC - Amortized Cost" klassifizierten langfristigen finanziellen Vermögenswerte sind Anteile an verbundenen Unternehmen. Für diese Instrumente besteht kein aktiver Markt und der beizulegende Zeitwert kann anderweitig nicht verlässlich ermittelt werden. Diese Anteile werden zu Anschaffungskosten bewertet. Es ist nicht geplant, Anteile davon in naher Zukunft zu veräußern.

Die vorgenannten Finanzinstrumente haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die bilanzierten Werte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die als "AC - Amortized Cost" gehaltenen Zahlungsmittel und -äquivalente enthalten Termingeldanlagen mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten.

Der beizulegende Zeitwert der Darlehen wurde unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows sowie unter Verwendung von Optionspreismodellen berechnet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Darlehen zu unveränderten marktüblichen Konditionen variabel bzw. feststehend verzinst werden.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus der Folgebewertung der bilanzierten Finanzinstrumente nach den jeweiligen Bewertungskategorien dargestellt:

NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN

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in TEUR Zinsen Fair Value Währungsumrechnung Wertberichtigung/Abgang Summe 2019
AC -97 0 -22 -574 -693

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in TEUR Zinsen Fair Value Währungsumrechnung Wertberichtigung/Abgang Summe 2018
AC -117 0 76 -185 -225

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

Stufe 1: Nicht angepasste notierte Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Schulden
Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

Bei den finanziellen Vermögenswerten und Schulden wird mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente auf die Angabe der Fair-Value-Hierarchie verzichtet, da der Buchwert hier einen angemessenen Näherungswert an den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Sicherungsgeschäfte

Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Cashflows

Zum Bilanzstichtag hielt der Konzern wie zum Vorjahr weder Devisenterminkontrakte noch Devisenoptionen und keine Zinsswaps.

[34] SONSTIGE ANGABEN

Tochterunternehmen

In den Konzernabschluss sind neben der SIMONA AG als Mutterunternehmen die nachfolgenden Gesellschaften einbezogen. Der Anteil am Kapital war im Vorjahr identisch mit dem des Geschäftsjahres, sofern nicht anders angegeben.

ANTEIL AM KAPITAL

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in %
SIMONA Beteiligungs-GmbH, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Kirn Management GmbH, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG, Ringsheim, Deutschland 100,0
SIMONA Ringsheim Management GmbH, Ringsheim, Deutschland 100,0
SIMONA Immobilien GmbH & Co.KG, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Immobilien Management GmbH, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA UK Ltd., Stafford, Großbritannien 100,0
SIMONA S.A.S., Domont, Frankreich 100,0
SIMONA S.r.l. Società UNIPERSONALE, Cologno Monzese (MI), Italien 100,0
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L., Barcelona, Spanien 100,0
SIMONA POLSKA Sp. z o.o., Breslau, Polen 100,0
SIMONA-PLASTICS CZ, s.r.o., Prag, Tschechien 100,0
SIMONA FAR EAST LIMITED, Hongkong, China 100,0
SIMONA AMERICA Group Inc. (ex SIMONA AMERICA Inc.), Archbald, USA 100,0
Power Boulevard Inc. (ex Laminations Inc.), Archbald, USA 100,0
SIMONA Boltaron Inc. (ex Boltaron Inc.), Newcomerstown, USA 100,0
DANOH, LLC, Akron, USA 100,0
SIMONA PMC, LLC, Findlay, USA 100,0
Industrial Drive Inc. (ex SIMONA PMC Acquisition Inc.), Archbald, USA 100,0
SIMONA AMERICA Industries LLC, Archbald, USA 100,0
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO., LTD. Shanghai, China 100,0
SIMONA ASIA LIMITED, Hongkong, China 100,0
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd., Jiangmen, China 100,0
64 NORTH CONAHAN DRIVE HOLDING, LLC, Hazleton, USA 100,0
DEHOPLAST POLSKA, Sp. z o.o., Kwidzyn, Polen 51,0
SIMONA Plast-Technik s.r.o., Litvinov, Tschechien 100,0
OOO SIMONA RUS, Moskau, Russische Föderation 100,0
SIMONA INDIA PRIVATE LIMITED, Mumbai, Indien 100,0
SIMONA ASIA PACIFIC PTE. LTD., Sinpapur, Singapur 100,0

Im Berichtsjahr bleibt der Konsolidierungskreis unverändert. Veränderungen am Kapitalanteil der Tochterunternehmen haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Finanzanlagen

An den nachfolgenden Gesellschaften hält die SIMONA AG mindestens den fünften Anteil der Anteile, ohne einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Unternehmen ausüben zu können. Der Anteil am Kapital war im Vorjahr identisch mit dem des Geschäftsjahres, sofern nicht anders angegeben.

UNTERNEHMEN

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Anteil am Kapital

%
Eigenkapital 31.12.2018

TEUR
Ergebnis 2018

TEUR
SIMONA Sozialwerk GmbH, Kirn, Deutschland 50,0 12.192 175
SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH, Kirn, Deutschland 50,0 1.489 624

Die SIMONA Sozialwerk GmbH wird entsprechend IAS 19.8 aufgrund der Klassifikation der Gesellschaft als Pensionsfond nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Die SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen, weil das Gesellschaftsvermögen dieser Gesellschaft ausschließlich für die Versorgungszwecke der SIMONA Sozialwerk GmbH verwendet werden darf und damit nicht in die wirtschaftliche Verfügungsmacht der SIMONA AG fällt.

Die Anteile an der SIMONA Sozialwerk GmbH und der SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH werden zu Buchwerten bilanziert, da der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bestimmbar ist. Die Buchwerte für die SIMONA Sozialwerk GmbH und die SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH betragen 10 TEUR bzw. 13 TEUR.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeitenden

KONZERN

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2019 2018
Gewerbliche Arbeitnehmer 852 803
Angestellte 518 524
Arbeitnehmer 1.370 1.327
Auszubildende 60 60
Gesamtbelegschaft 1.430 1.387

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten betreffen insbesondere verlängerte Gewährleistungsfristen aus dem Absatz von Kunststoffprodukten. Auf die Angaben zu finanziellen Auswirkungen sowie Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe von Risiken der Fälligkeiten von Mittelabflüssen wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet SIMONA keinen Mittelabfluss aus Eventualverbindlichkeiten.

BESTELLOBLIGO

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Investitionsvorhaben 9.417 14.318
Rohstoffbestellungen 13.187 12.078
22.605 26.396

Der Anteil von immateriellen Vermögenswerten am Gesamtobligo ist unwesentlich.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die SIMONA AG hat - als einziges börsennotiertes Unternehmen des Konzerns - für 2019 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 24. Februar 2020 abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite www.simona.de zugänglich gemacht.

Angaben gemäß § 313 (2) Handelsgesetzbuch

Die SIMONA Kirn Management GmbH, Kirn ist persönlich haftender Gesellschafter der SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG, Kirn. Die SIMONA Ringsheim Management GmbH, Ringsheim ist persönlich haftender Gesellschafter der SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG, Ringsheim. Die SIMONA Immobilien Management GmbH, Kirn ist persönlich haftender Gesellschafter der SIMONA Immobilien GmbH & Co.KG, Kirn.

Die SIMONA AG, Kirn stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter der Nummer HRB 1390 erhältlich.

Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates an der SIMONA AG

Mitglieder des Vorstandes meldeten am 07. Juni 2019 (Tag der Hauptversammlung) insgesamt 70.860 Stück Aktien; dies entspricht rund 11,81 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG.

Mitglieder des Aufsichtsrates meldeten am 07. Juni 2019 (Tag der Hauptversammlung) insgesamt 1.300 Stück Aktien; dies entspricht rund 0,22 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG.

Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie ihnen nahestehende Personen sind nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz gesetzlich verpflichtet, wesentlichen Erwerb oder wesentliche Veräußerung von Aktien der SIMONA AG offenzulegen.

Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers der SIMONA AG und Tochtergesellschaften beträgt 469 TEUR und gliedert sich wie folgt auf: Abschlussprüfungsleistungen 425 TEUR, Steuerberatung 21 TEUR und andere Bestätigungsleistungen 23 TEUR. Die Steuerberatungsleistungen unseres Abschlussprüfers umfassen Steuererklärungen sowie die steuerliche Würdigung von Sachverhalten. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Nachtragsbericht

Bis vor kurzem schienen sich die kurzfristigen konjunkturellen Faktoren auf niedrigem Niveau zu stabilisieren und die mittelfristigen strukturellen Faktoren, insbesondere die für das Geschäft wichtige Investitionstätigkeit in der Industrie, sollten sich durch die zwar träge, aber sukzessive Erholung der Weltwirtschaft ebenfalls leicht verbessern. Aktuell erwarten führende Wirtschaftsforschungsinstitute jedoch aufgrund der Corona-Krise für Deutschland als auch für wichtige internationale Märkte eine Rezession. Die Auswirkungen hieraus können derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden. Die Gesamt-Risikosituation des Konzerns ist nach unserer Einschätzung zum Ende des Geschäftsjahres 2019 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert, es ist jedoch auf mögliche erhebliche Auswirkungen durch die Corona-Krise hinzuweisen, die aktuell nicht verlässlich prognostiziert werden können.

Darüber hinaus sind zum Bilanzstichtag keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die zu einer Änderung der Bewertungen führen.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Kirn, den 30. März 2020

SIMONA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Matthias Schönberg

Dr. Jochen Hauck

Michael Schmitz

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 30. März 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SIMONA Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Pensionsrückstellungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

Sachverhalt und Problemstellung
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt € 30,7 Mio (7,1 % der Bilanzsumme bzw. 14,2 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich sowie anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat verabschiedete Einjahresplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die ergänzt um detaillierte Prognoserechnungen über weitere drei Planjahre mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Einjahresplanung des Konzerns und der Prognoserechnungen über das zweite bis vierte Planjahr haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Planungsrechnungen für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Insgesamt haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Wir haben uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer 17 des Konzernanhangs enthalten.

Pensionsrückstellungen

In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen" insgesamt € 137,9 Mio (32,1 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen setzen sich zusammen aus den Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von € 180,1 Mio abzüglich des Planvermögens in Höhe von € 42,2 Mio. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehalts- und Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Der Abzinsungssatz ist aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bankbestätigungen und Stichtagsdepotauszüge erhalten. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Pensionsrückstellungen sind in den Textziffern 26 und 27 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt 5.1 des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
die in Abschnitt 6 des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB

Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Kwasni.

Sonstige Angaben

ERKLÄRUNG DES VORSTANDES UND VERSICHERUNG NACH §§ 297 ABS. 2, 315 ABS. 1 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SIMONA Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des SIMONA Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des SIMONA Konzerns beschrieben sind."

Kirn, 30. März 2020

SIMONA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Matthias Schönberg

Dr. Jochen Hauck

Michael Schmitz

SIMONA AG

Teichweg 16

55606 Kirn

Germany

Phone +49 (0)67 52 14-383

Fax +49 (0)67 52 14-738

[email protected]

www.simona.de

Bericht des Aufsichtsrates - Geschäftsjahr 2019

Die Verschärfung der internationalen Handelskonflikte haben sich auf die Entwicklung des SIMONA Konzerns im Geschäftsjahr 2019 ausgewirkt. Der Konzernumsatz ist zwar um 3,5 % auf 432,5 Mio. EUR gestiegen, dieser Zuwachs ist jedoch überwiegend der erstmaligen ganzjährigen Einbeziehung des Zukaufs SIMONA PMC in den USA zu verdanken.

Belastend auf das Ergebnis wirkte sich insbesondere die Nachfrageschwäche im Unternehmensbereich Halbzeuge in Europa aus, die uns im zweiten Halbjahr vorübergehend zu Kurzarbeit zwang. Dagegen entwickelte sich der Bereich Rohre und Formteile nach Umsatz und Ergebnis erfreulich. Insgesamt konnten wir jedoch nicht an die Ergebnisverbesserungen der vergangenen Jahre anknüpfen. Die EBIT-Marge ging von 8 auf 6,8 Prozent zurück. Das EBIT betrug 29,4 Mio. EUR.

Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat mehrere strategische Projekte initiiert, welche die SIMONA vor allem langfristig stärken sollen. Insofern sehen wir der Zukunft mit Zuversicht entgegen. In welchem Umfang sich die Corona-Krise dabei negativ auswirken wird, kann zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts niemand überblicken.

Vorsorglich hat der Vorstand deshalb seinen ursprünglichen Gewinnverwendungsvorschlag vom 12.03.2020, der die Ausschüttung einer unveränderten Dividende von 14,00 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorsah, im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat auf 10,00 EUR je Stückaktie reduziert. Damit wollen Vorstand und Aufsichtsrat die Aktionäre einerseits angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen und andererseits die Belastungen durch die Corona-Pandemie auf die künftig benötigte Liquidität berücksichtigen.

Im Laufe des Berichtsjahres sind die Herren Dirk Möller zum 30. Juni und Wolfgang Moyses zum 30. September aus dem Vorstand ausgeschieden. Beiden Herren danken wir herzlich für ihren langjährigen erfolgreichen Einsatz für SIMONA. Zum 01. Januar 2019 ist Herr Dr. Jochen Hauck als COO, und zum 15. August 2019 sind die Herren Matthias Schönberg als CEO und Michael Schmitz als CFO in den Vorstand berufen worden. Wir wünschen ihnen alles Gute für die herausfordernden Aufgaben.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung auf Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überprüft und überwacht. Er unterzog auch das Risikomanagement und die Compliance einer Überprüfung und ist der Auffassung, dass diese den Anforderungen in vollem Umfang entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt und in regelmäßigen Abständen den Stand der Umsetzung der strategischen Initiativen erörtert. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend. Der Vorstand ging dabei auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den aufgestellten Plänen ein und erläuterte die Abweichungen sowie Korrekturmaßnahmen. Gegenstand und Umfang der Berichterstattung des Vorstandes entsprechen den vom Aufsichtsrat gestellten Anforderungen. Neben den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen erteilen.

Insbesondere stand der Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrates zur Erörterung und zur Beantwortung der vom Aufsichtsrat gestellten Fragen zur Verfügung. Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurden mit dem Vorstand erörtert und eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat tagte, wenn erforderlich, auch ohne den Vorstand.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wurde auch zwischen den Sitzungsterminen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse ausführlich durch den Vorstandsvorsitzenden über aktuelle Vorgänge und Themen informiert, bei Ereignissen von wesentlicher Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Gesellschaft auch unverzüglich.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates auch mit den weiteren Mitgliedern des Vorstandes fachbezogene Einzelgespräche geführt. Gemäß den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex beurteilt der Aufsichtsrat, unter Heranziehung eines Selbstevaluations-Fragebogens, regelmäßig wie wirksam er und seine Ausschüsse insgesamt ihre Aufgaben erfüllen (Effizienzprüfung). Die Ergebnisse werden anonymisiert in einer Sitzung besprochen und Verbesserungspotenziale diskutiert. Die letzte Selbstbeurteilung fand 2019 statt und hatte in den einzelnen abgefragten Kategorien die Noten gut bis sehr gut zum Ergebnis.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen organisieren die Mitglieder des Aufsichtsrates in Eigenregie, die SIMONA AG unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrates dabei angemessen, wo erforderlich. Das ist laut neuem DCGK gefordert. Eine gemeinsame Maßnahme für den Aufsichtsrat ist nicht erfolgt.

Sitzungen des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat tagte 2019 in vier ordentlichen Sitzungen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat an allen Sitzungen persönlich teilgenommen.

Die Sitzung am 12. April 2019 hatte die Feststellung und Genehmigung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der AG, des Vorschlages des Vorstandes für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2018 erzielten Bilanzgewinnes, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 und des Ergebnisses der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, durchgeführten Abschlussprüfung zum Schwerpunkt. Darüber hinaus verabschiedete der Aufsichtsrat die Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289 b) - e) HGB und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung im Jahr 2019. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit der aktuellen Geschäftsentwicklung und dem Ausblick für das Gesamtjahr 2019. Er informierte sich über die den Stand des Strategieprojektes Halbzeuge Europa sowie den Umbau des Verwaltungsgebäudes in Kirn. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit verschiedenen M&A-Projekten und strategischen Weiterentwicklungen einzelner Produktbereiche.

In der Sitzung vom 06. Juni 2019 bereitete der Aufsichtsrat die Durchführung der Hauptversammlung am 07. Juni 2019 vor. Des Weiteren beschäftigte er sich mit der aktuellen und künftigen Geschäftsentwicklung, dem Stand des Strategieprojekts Halbzeuge Europa sowie M&A-Themen. Der Wirtschaftsausschuss wurde in Prüfungsausschuss umbenannt. Der Aufsichtsrat hat an diesem Termin zusätzlich unter Ausschluss des Vorstands getagt und Personalien die Vorstandsmitglieder betreffend besprochen und beschlossen.

In der Sitzung vom 30. Oktober 2019 standen die Geschäftsentwicklung sowie Maßnahmen zur Reaktion auf die schwache Auftragslage auf der Tagesordnung. Darüber hinaus diskutierte der Aufsichtsrat M&A-Projekte und informierte sich über die Umsetzung von Investitionen, insbesondere des Umbaus des Verwaltungsgebäudes am Stammsitz Kirn.

In der Sitzung vom 05. Dezember 2019 diskutierte und verabschiedete der Aufsichtsrat das Budget für 2020. Darüber hinaus informierte er sich über die Geschäftsentwicklung und den Ausblick zum Jahresende. Weitere Themen waren das Ergebnis der Betriebsprüfung, die Einführung des Gremienverwaltungsprogramms Diligent Boards und das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in Deutschland.

Die Arbeit in den Ausschüssen

Prüfungs- und Personalausschuss unterstützen den Aufsichtsrat. Sie informieren den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über ihre Arbeit. Der Prüfungsausschuss befasst sich schwerpunktmäßig mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance und Akquisitionen. Der Personalausschuss beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Vergütung sowie dem Abschluss, der Änderung und Aufhebung der Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstandes.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss beriet in vier Sitzungen. Alle Ausschussmitglieder haben persönlich an den Sitzungen teilgenommen. Wir haben im Berichtsjahr den Wirtschaftsausschuss durch den Prüfungsausschuss ersetzt, um damit insbesondere durch die Erörterung wichtiger Zukunftsthemen im Plenum des Aufsichtsrates von Beginn an eine breitere Basis für anstehende Entscheidungen zu schaffen. Breiten Raum nahmen in den Beratungen vor allem die Überlegungen zur Stärkung des Unternehmensbereiches Halbzeuge, die weltweite Suche nach weiteren Engagements im M&A-Bereich und die kritische Würdigung bestehender Engagements ein.

Personalausschuss

Der Personalausschuss traf sich in vier Sitzungen. Alle Ausschussmitglieder haben persönlich an den Sitzungen teilgenommen. Die Beratungen betrafen vor allem die Führungsstruktur der SIMONA Gruppe und dabei insbesondere personelle Veränderungen auf der obersten Führungsebene mit den Vorschlägen für die vertraglichen Regelungen für die neuen Vorstandsmitglieder sowie noch notwendige Vereinbarungen zum Ausscheiden bisheriger Vorstandsmitglieder.

Umgang mit Interessenkonflikten

Alle Mitglieder unseres Aufsichtsrates sind verpflichtet, auftretende Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. Im Geschäftsjahr 2019 gab es, wie in den Vorjahren, keine Interessenkonflikte. Wir haben überprüft und festgestellt, dass alle Mitglieder unseres Gremiums unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Wir verweisen dazu auch auf die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB.

Jahres- und Konzernabschluss

Die Rechnungslegung der SIMONA AG für das Geschäftsjahr 2019 wurde durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Sie wurde von der Hauptversammlung am 07. Juni 2019 zum Abschlussprüfer gewählt. Bevor der Aufsichtsrat der Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers GmbH als Abschlussprüfer vorschlug, hatte die PricewaterhouseCoopers GmbH gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen könnten. Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der SIMONA AG und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, und den erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrates wurden die genannten Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte sowie der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinnes rechtzeitig vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat in der Aufsichtsratssitzung am 23. April 2020 ausführlich über sämtliche wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und sämtliche Fragen des Aufsichtsrates umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat in eigener Verantwortung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der SIMONA AG, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, den erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und den Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und hat den Jahresabschluss der Gesellschaft, der damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist, und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 23. April 2020 gebilligt und den Bericht des Aufsichtsrates verabschiedet. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat hat sich mit der nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens nach §§ 289b-289e HGB ausführlich auseinandergesetzt und diese in seiner Prüfungssitzung am 23. April 2020 im Plenum diskutiert und verabschiedet. Er hat den Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung keiner freiwilligen Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer unterzogen, da der erforderliche Sachverstand im Gremium vertreten ist.

Wir danken unseren Mitarbeitenden weltweit für ihren Einsatz. Dabei möchten wir unsere Mitarbeitenden am Standort Kirn besonders hervorheben. Sie waren und sind teilweise immer noch durch die Sturmschäden im Verwaltungsgebäude, die vorübergehende Kurzarbeit und die zahlreichen aktuellen Projekte besonders gefordert. Herzlichen Dank Ihnen allen.

Kirn, 23. April 2020

Der Aufsichtsrat

Dr. Rolf Goessler, Vorsitzender

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

der SIMONA AG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 22. Februar 2019 die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der gültigen Fassung vom 7. Februar 2017 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 23. Februar 2018 und wird von der SIMONA AG (im Folgenden die "SIMONA") mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

Ziffer 3.8 Absatz 3 - Selbstbehalt des Aufsichtsrats in der D&O-Versicherung

Erläuterung: Der Aufsichtsrat erfüllt die ihm obliegenden Aufgaben mit einem Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein. Ein Selbstbehalt bei der D&O Versicherung würde hier keine Verbesserung und keine zusätzliche Anreizwirkung entfalten.

Ziffer 4.2.3 Absatz 4 Sätze 1 und 3 - Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen

Erläuterung: Die geltenden Vorstandsverträge sehen keinen Abfindungs-Cap für Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit vor. Der Aufsichtsrat hält einen solchen Abfindungs-Cap für nicht angemessen.

Ziffer 4.2.5 Absatz 3 - Individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung

Erläuterung: Die Hauptversammlung der SIMONA hat am 10. Juni 2016 mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert, sondern nur gemeinschaftlich aufgeteilt nach fixen und erfolgsbezogenen Komponenten zu veröffentlichen. Daher unterbleibt auch eine individualisierte Darstellung unter Angabe der bestimmten Vergütungsparameter und unter Verwendung der empfohlenen Mustertabellen.

Ziffer 5.3.3 - Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat

Erläuterung: Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat beraten bereits bisher Wahlvorschläge getrennt, so dass die Einrichtung eines Nominierungsausschusses bei (nur) vier Anteilseignervertretern aus Sicht des Aufsichtsrats nicht erforderlich ist.

Ziffer 5.4.1 Absätze 2 und 3 - Diversity-Konzept bei der Zusammensetzung Aufsichtsrat und Regelzugehörigkeitsgrenze

Erläuterung: Der Aufsichtsrat unterstützt die grundsätzliche Bedeutung von Vielfalt bei seiner Zusammensetzung für das Unternehmen. Es sollen jedoch hierfür - anders als in Ziffer 5.4.1 des Kodex gefordert - keine konkreten Ziele in Form von Quoten oder absoluten Zahlen benannt werden. Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung in erster Linie die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen der Kandidatinnen und Kandidaten. Auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird daher auch verzichtet. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass dem Unternehmen gerade auch die Expertise erfahrener und langjährig verdienter Aufsichtsratsmitglieder mit ausgeprägter Branchen- und Unternehmenskenntnis zur Verfügung stehen soll.

Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 2 - Vergütung Vorsitz in Aufsichtsratsausschüssen

Erläuterung: Die Satzung der SIMONA sieht vor, dass der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat besonders vergütet werden. Des Weiteren werden auch Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen gesondert vergütet. Eine separate Vergütung eines Ausschussvorsitzes erfolgt hingegen nicht und wird derzeit auch nicht für erforderlich gehalten.

Ziffer 7.1.2 Satz 4, 1. Halbsatz - Veröffentlichungsfrist Konzernabschluss

Erläuterung: SIMONA veröffentlicht ihren Konzernabschluss im Rahmen der gesetzlichen Fristen. Aufgrund des definierten Procedere der Abschlusserstellung mit dem Ziel höchster Transparenz und Genauigkeit ist eine frühere Veröffentlichung nicht möglich.

Kirn, 22. Februar 2019

SIMONA AG

Aufsichtsrat und, Vorstand