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SIMONA AG Management Reports 2018

May 9, 2019

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Management Reports

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SIMONA Aktiengesellschaft

Kirn/Nahe

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Der vorliegende Lagebericht fasst den Konzernlagebericht und den Lagebericht der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn (kurz SIMONA AG, SIMONA oder Gesellschaft) zusammen (§ 315 Abs. 3 i. V. m. § 298 Abs. 3 HGB). Dieser zusammengefasste Lagebericht wird anstelle eines Konzernlageberichts im Geschäftsbericht des SIMONA Konzerns veröffentlicht. Wir berichten darin über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie über die Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns und der SIMONA AG. Die Informationen zur SIMONA AG sind im Wirtschaftsbericht in einem eigenen Abschnitt mit Angaben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) enthalten.

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1.1 Geschäftsmodell des Konzerns

Der SIMONA Konzern entwickelt, produziert und vertreibt thermoplastische Kunststoffhalbzeuge, Rohre und Formteile sowie Fertigteile und Profile. Dabei werden die Werkstoffe Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat (PETG), Polyvinylidenfluorid (PVDF), Ethylen-Chlortrifluorethylen (E-CTFE), Perfluoralkoxyl (PFA), Thermoplastische Olefine (TPO), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) sowie zahlreiche Sonderwerkstoffe eingesetzt. Die Produktionsverfahren umfassen Extrusion, Pressen, Spritzguss, CNC-Technik und die Fertigung kundenindividueller Sonderformteile in einer eigenen Kunststoffwerkstatt.

Wesentliche Absatzmärkte

Anwendungsbereiche für die Halbzeuge sind vor allem der industrielle Behälter- und Apparatebau, der Maschinenbau, die Transportindustrie, die Bauindustrie, der Messe- und Displaybau sowie die Automobil- und Luftfahrtindustrie. Die Rohre und Formteile werden vor allem in der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie im industriellen Rohrleitungsbau einschließlich der chemischen Prozessindustrie eingesetzt. Die Fertigteile und Profile werden insbesondere für den Maschinenbau und die Transporttechnik hergestellt.

Der SIMONA Konzern vertreibt seine Produkte weltweit. Die Geschäftssegmente sind geographisch nach den Regionen

Europa
Amerika
Asien und Pazifik

in den Produktbereichen

Halbzeuge und Fertigteile
Rohre und Formteile aufgestellt.

Produktions- und Vertriebsstandorte

Innerhalb des Konzerns erfolgt der Vertrieb über die SIMONA AG und Tochtergesellschaften in Großbritannien, Italien, Frankreich, Spanien, Polen, Tschechien, Russland, Hongkong, China, Indien und den USA sowohl direkt als auch über Handelspartner. Die SIMONA AG betreibt darüber hinaus eine Verkaufsniederlassung in Möhlin in der Schweiz, die am Konzernumsatz mit rund 3 Prozent beteiligt ist. Der Sitz der Muttergesellschaft, SIMONA AG, ist in 55606 Kirn (Deutschland). Der SIMONA Konzern hat 2018 in drei inländischen und vier ausländischen Werken produziert. In zwei Werken in Kirn (Rheinland-Pfalz) werden Halbzeuge (Platten, Stäbe, Schweißdrähte) und in Ringsheim (Baden-Württemberg) Rohre, Formteile und Fertigteile produziert. In Litvinov (Tschechien) werden Rohre und Platten produziert. In Jiangmen (China) werden Platten produziert. In Archbald (Pennsylvania, USA) produziert die SIMONA AMERICA Inc. vor allem Platten. Die Boltaron Inc. stellt in ihrem Werk in Newcomerstown (Ohio, USA) Platten aus Thermoplasten vor allem für die Inneneinrichtung von Flugzeugen und den Bereich Building her. Darüber hinaus produziert die im August 2018 erworbene SIMONA PMC, LLC in Findlay (Ohio, USA) Platten vor allem aus Thermoplastischen Olefinen (TPO) und Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) für Tiefziehanwendungen.

Die Hauptversammlung der SIMONA hat am 08. Juni 2018 dem Vorschlag zur gesellschaftsrechtlichen Neustrukturierung der SIMONA AG zugestimmt. Die Produktion wird organisatorisch eindeutig von Verwaltung, Vertrieb und Logistik getrennt. Die Produktionen in Kirn und in Ringsheim sind mit Wirkung vom 01. Januar 2018 jeweils in eine GmbH & Co. KG als 100%ige Tochtergesellschaften der SIMONA AG übertragen und ausgegliedert worden.

Leitung und Kontrolle der SIMONA AG

Vorstände im Berichtsjahr waren Wolfgang Moyses (Vorsitzender), Dirk Möller (stellvertretender Vorsitzender) und Fredy Hiltmann (bis 30. Juni 2018).

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Dr. Rolf Goessler (Vorsitzender), Roland Frobel (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Roland Reber, Joachim Trapp (bis 31. Mai 2018), Martin Bücher (seit 08. Juni 2018) sowie als Arbeitnehmervertreter Andy Hohlreiter und Markus Stein.

1.2 Ziele und Strategien

Der SIMONA Konzern versteht sich als global agierender Lösungsanbieter für Kunststoffanwendungen, der sich stets am Nutzen für den Kunden orientiert. Der SIMONA Konzern will Umsatz und Ertrag kontinuierlich steigern, sein Wachstum selbst gestalten und unabhängig bleiben. Im Geschäftsjahr 2018 ist SIMONA dem strategischen Ziel "SIMONA500", einem jährlichen Konzernumsatz von 500 Mio. EUR, ein weiteres Stück nähergekommen. Das Umsatzwachstum soll organisch und über Akquisitionen erzielt werden. Eine EBIT-Marge von 6 bis 8 Prozent ist das langfristige Ziel für den Konzern.

SIMONA hat drei strategische Kernbereiche definiert, um die Umsatz- und Ergebnisziele langfristig zu erreichen:

Innovationskraft steigern
Stärkeres Wachstum in den Emerging Markets
Operative Exzellenz

Insbesondere im Kernmarkt Europa soll SIMONA in neuen Anwendungen und Märkten wachsen. In den Emerging Markets stellt SIMONA das Wachstum im Raum Asien-Pazifik in den Mittelpunkt der Aktivitäten, um in dieser Region eine signifikante Marktposition zu erreichen. Das Ziel der operativen Exzellenz versteht SIMONA als eine kontinuierliche Produktivitätssteigerung in allen Werken und allen Prozessen. In 2018 wurde die strategische Position der Division Rohre und Formteile detailliert untersucht. Es wurde ein Konzept entwickelt, um den Umsatz bis 2022 auf über 100 Mio. EUR zu steigern. Dazu wird in Fertigung, die Entwicklung neuer Produkte und Personal zur Marktbearbeitung investiert. In den USA wird die gesellschaftsrechtliche Struktur zum 01. Januar 2019 unter der neu gegründeten Gesellschaft SIMONA AMERICA Group, Inc., optimiert.

1.3 Steuerungssystem

Als strategisches Steuerungs- und Führungsinstrument setzt SIMONA die Balanced Scorecard (BSC) ein. Der Vorstand ist dabei verantwortlich für die BSC-Unternehmensziele, die regelmäßige Überprüfung der Effektivität des BSC-Prozesses im Rahmen der Gesamtbewertung des Management-Systems und die Veranlassung von Korrekturen am BSC-Prozess und der BSC-Unternehmensziele. Die BSC wird auf weitere Management-Ebenen kaskadiert.

Die Analyse und Beurteilung der Ertragssituation von SIMONA erfolgt hauptsächlich anhand der Umsatzerlöse sowie der beiden Kennzahlen EBIT und EBITDA. Das EBIT weist das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern sowie Beteiligungserträgen aus. Das EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Beteiligungserträgen und Abschreibungen) ermöglicht eine Annäherung an den operativen ertragswirksamen Cashflow, da die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zum EBIT addiert werden.

Zudem wird die Rendite des betriebsnotwendigen Vermögens im Konzern jährlich im Rahmen des Planungsprozesses überprüft und ist ein wesentliches Kriterium, um das Investitionsbudget zu steuern. Der ROCE (Return on Capital Employed) ist die Rentabilitätsgröße in Bezug auf das eingesetzte Kapital (zum Capital Employed werden immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, finanzielle Vermögenswerte, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gerechnet).

Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden insbesondere die Kundenzufriedenheit, Anzahl und Ausbildung der Belegschaft sowie das Qualitätsmanagement herangezogen.

1.4 Forschung und Entwicklung

Die Forschung und Entwicklung gliedert sich in die Bereiche Rezepturentwicklung, neue Produkte und Anwendungen sowie Verfahrensentwicklung. In Innovationskreisen werden neue Produktideen mit Hilfe eines Stage-/Gate-Prozesses bewertet, priorisiert und zur Marktreife geführt. Kennzahl ist der Anteil junger Produkte (nicht älter als drei Jahre) am Gesamtumsatz, der in 2018 weiter erhöht werden konnte. Das ist vor allem durch neue Produktvarianten sowie durch eine Erweiterung des Formteilprogramms gelungen.

In der Verfahrensentwicklung und Produktion lag der Schwerpunkt auf der Modernisierung der Messtechnik und dem Ausbau von Kapazitäten. Im Technologiezentrum am Stammsitz in Kirn wurde die Trocknungs-, Förder- und Dosiertechnik modernisiert und auf alle Anlagen erweitert. Im US-amerikanischen Werk in Archbald wurde in die Erhöhung der Ausstoßleistung für spezielle Produktlinien und in Automatisierungstechnologien zur Vereinfachung des Handlings investiert. Des Weiteren wurde die Lagerkapazität erweitert. Im US-amerikanischen Werk in Newcomerstown wurde im dritten Quartal 2018 eine weitere Extrusionslinie in Betrieb genommen, um die hohe Nachfrage nach Produkten für die Flugzeuginnenausstattung bedienen zu können. Des Weiteren wurde eine vollautomatisierte Mischanlage in Betrieb genommen. Im chinesischen Werk in Jiangmen wurde ebenfalls eine neue Plattenextrusionslinie in Betrieb genommen, um die Kapazität zu erweitern. Außerdem wurden Investitionen in die Qualitätsverbesserung bei der Fertigung von Mehrschichtplatten für Automotive-Anwendungen getätigt.

Im Produktbereich Halbzeuge hat SIMONA mit der Einführung von Produkten aus FEP mit Glaskaschierung das Lieferprogramm für Auskleidungen im schweren Korrosionsschutz komplettiert und erste Projekte gewinnen können. SIMONA(r) FEP zeichnet sich durch besondere Antihafteigenschaften aus und trägt dazu bei, Zykluszeiten zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Die Produktentwicklung der PVC-freien Variante einer Trägerplatte für Bodenbeläge wurde erfolgreich abgeschlossen.

Im Produktbereich Rohre und Formteile lag der Fokus auf Effizienzsteigerung durch Automatisierung und technologische Erneuerung. Dazu wurden die Fertigungsmöglichkeiten der Kunststoffwerkstatt in einer im Vorjahr errichteten Halle in Deutschland ausgebaut. Darüber hinaus wurden das Produktportfolio großer Formteile und die Maschinenkapazität im Spritzguss erweitert. Es wurden spezielle Rohrtypen auf Basis von neuen Rohrmaterialien entwickelt, um optimale Lösungen für verschiedene Anwendungsgebiete bieten zu können, wie beispielsweise PE Rohre mit höherer Temperaturdauerfestigkeit für die Verlegung von Hochspannungskabeln, PP Rohre mit hohem E-Modul für die Vortriebstechnik in der Sanierung sowie spezielle PA Rohre für den Gastransport bis 16 bar Druckbelastbarkeit.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Konzern beliefen sich im Berichtsjahr auf 4.023 TEUR (Vorjahr 4.451 TEUR). Die Ausgaben entfallen im Wesentlichen auf Personalaufwand, Materialaufwand und Abschreibungen auf Sachanlagen.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Wachstum der Weltwirtschaft wird 2018 nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) 3,7 Prozent betragen, nach 3,8 Prozent im Vorjahr. Das Wachstum hatte sich in der zweiten Jahreshälfte in vielen Volkswirtschaften jedoch deutlich abgeschwächt.

Die deutsche Wirtschaft ist 2018 im neunten Jahr in Folge gewachsen, auch wenn der Aufschwung an Dynamik eingebüßt hat. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist um 1,4 Prozent (2017: 2,2 Prozent) gestiegen. Treiber waren vor allem der inländische Konsum sowie die Investitionen. In Ausrüstungen wurden 4,5 Prozent mehr investiert als im Vorjahr. Die Bauinvestitionen stiegen um 3 Prozent.

Nach einer ersten Schätzung der Europäischen Kommision, Eurostat, stieg das BIP im Euroraum 2018 um 1,8 Prozent und damit deutlich geringer als 2017 (2,5 Prozent).

Die Wirtschaft in den USA ist nach ersten Berechnungen um 2,9 Prozent gewachsen und damit deutlich höher als im Vorjahr (+2,3 Prozent). Getragen wurde das Wachstum vor allem vom privaten Konsum und einer deutlichen Ausweitung der Investitionen.

Die chinesische Wirtschaft ist um 6,6 Prozent gewachsen, nach 6,9 Prozent im Vorjahr. Damit liegt das Wachstum zwar im Rahmen der staatlichen Zielvorgabe von 6,5 Prozent, bedeutet aber gleichzeitig den schlechtesten Wert seit fast drei Jahrzehnten. Der drohende Handelskrieg mit den USA verbunden mit langfristigeren Faktoren, wie dem hohen Kreditwachstum, hat zunehmend für Zurückhaltung bei Verbrauchern und Unternehmen geführt.

Die Kunststoffverarbeitung in Deutschland blickt auf ein weiteres Wachstumsjahr zurück. 2018 sind die Umsatzerlöse nach Angaben des Branchenverbandes GKV um insgesamt 3,1 Prozent auf 65,7 Mrd. EUR (Vorjahr 63,7 Mrd. EUR) gestiegen. Damit ist die Kunststoff verarbeitende Industrie in etwa doppelt so stark gewachsen wie das BIP. Getrieben wurde das Wachstum von den Bereichen Bau, Konsum und Verpackung, während sich die technischen Teile aufgrund der schwächeren Automobilkonjunktur verhaltener entwickelten. Die Inlandsumsätze sind mit 2,4 Prozent in geringerem Maße gestiegen als die Auslandsumsätze (3,8 Prozent).

Von einem positiven Jahr 2018 für die chemisch-pharmazeutische Industrie berichtet der Branchenverband VCI. Sowohl Produktion (+3,6 Prozent) als auch Umsatz (+4,1 Prozent) legten zu. Allerdings hat sich die Stimmung im letzten Quartal deutlich abgekühlt.

Die Produktion im deutschen Maschinenbau ist 2018 deutlich unter den Erwartungen geblieben. Das Wachstum beträgt nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts 2 Prozent und liegt damit deutlich unter den vom Branchenverband VDMA angepeilten 5 Prozent. Eine negative Entwicklung im November und Dezember war dafür verantwortlich. Nach zehn Monaten hatte das Produktionsplus noch bei 3,7 Prozent gelegen.

Der Hauptverband der deutschen Bauindustrie meldet für den Zeitraum Januar bis November 2018 ein Umsatzwachstum im Bauhauptgewerbe von 10,7 Prozent (nominal, Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten). Damit ist die starke Baukonjunktur ungebrochen bei einem nach wie vor hohen Auftragseingang.

Der weltweite Markt für Flugzeuginneneinrichtungen wächst nach Berechnungen der Market Intelligence Agentur Counterpoint jährlich um 5,6 Prozent. Eine nach wie vor starke Nachfrage nach neuen Flugzeugen, insbesondere in Asien, ist einer der großen Wachstumstreiber.

2.2 Geschäftsverlauf SIMONA Konzern

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Umsatzerlöse von insgesamt 417,9 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 394,1 Mio. EUR). Das entspricht einer Steigerung von 6,0 Prozent. Die Umsatzentwicklung war insbesondere geprägt von einem deutlichen Wachstum in den USA, zum einen durch eine gute Entwicklung in den Bereichen Aviation und Industrieprodukte und zum anderen durch die Akquisition des auf Tiefziehprodukte spezialisierten Unternehmens PMC. In Europa wurde insgesamt eine moderate Umsatzsteigerung erzielt. Während sich die DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) sehr positiv entwickelte, litt die Region Westeuropa unter einer schwachen Konjunktur in Italien und Frankreich. Asien entwickelte sich nach der deutlichen Umsatzsteigerung im Vorjahr stabil. Das Wettbewerbsumfeld blieb in allen Regionen und Produktgruppen unverändert intensiv. Die im Rahmen des Konzernlageberichtes des Vorjahres sowie des Halbjahresberichtes 2018 für das Geschäftsjahr 2018 abgegebene Umsatzprognose von 405 bis 410 Mio. EUR wurde akquisitionsbereinigt erreicht.

Vorbemerkung

Der SIMONA Konzern hat Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung bisher vollständig in den sonstigen Erträgen und Aufwendungen gezeigt. Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden die Währungseffekte aus der Finanzierungstätigkeit zur besseren Darstellung des operativen Ergebnisses im Finanzergebnis ausgewiesen. Insofern sind die Vorjahreswerte, wie sie im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesen wurden, nicht mit den diesjährigen Werten vergleichbar und wurden entsprechend angepasst (siehe Anhang zum Konzernabschluss Ziffer [2]).

Das operative Ergebnis (EBIT) im Konzern beträgt 33,2 Mio. EUR und liegt damit über dem Vorjahreswert von 31,1 Mio. EUR. Die EBIT-Marge beläuft sich auf 8,0 Prozent (Vorjahr 7,9 Prozent). Die prognostizierte EBIT-Marge von 7 bis 9 Prozent wurde somit erreicht. Das EBITDA hat sich von 45,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 48,4 Mio. EUR verbessert. Damit ergibt sich eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte EBITDA-Marge von 11,6 Prozent.

Europa

Die Umsatzerlöse in der Region "Europa" sind um 1,6 Prozent auf 273,5 Mio. EUR (Vorjahr 269,2 Mio. EUR) gestiegen, hauptsächlich aufgrund einer guten Geschäftsentwicklung im Produktbereich Rohre und Formteile sowie einer Steigerung im Produktbereich Halbzeuge und Fertigteile in Zentraleuropa. In Deutschland lag der Umsatz mit 102,8 Mio. EUR leicht über Vorjahresniveau. In Westeuropa ist der Umsatz aufgrund eines geringeren Projektgeschäfts und einer schwachen Entwicklung in Frankreich und Italien zurückgegangen. In Osteuropa konnte ein Umsatzplus erzielt werden. Der Anteil der Region Europa am Gesamtumsatz hat sich aufgrund der Steigerung der Umsatzerlöse in der Region "Amerika" von 68,2 auf 65,4 Prozent weiter reduziert. Das EBIT im Segment "Europa" ist von 15,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 14,8 Mio. EUR leicht zurückgegangen.

Amerika

Die Umsatzerlöse der Region "Amerika" sind durch die Akquisition der Tochtergesellschaft Premier Material Concepts und durch die gute Entwicklung im Aviation-Markt sowie der Industrieprodukte um insgesamt 20,6 Prozent auf 114,2 Mio. EUR deutlich gestiegen (Vorjahr 94,7 Mio. EUR). Ohne die Akquisition wären die Umsatzerlöse um rund 11 Prozent gestiegen. Die SIMONA AMERICA Inc. konnte im abgelaufenen Jahr die Marktanteile im Industriegeschäft weiter ausbauen und den Umsatz im Bereich Semicon deutlich steigern. Die Boltaron Inc. partizipierte vom weiterhin starken Aviation-Markt und steigerte den Umsatz im Segment "Aviation and Specialty Products". Insgesamt wurde das Umsatz- und Ergebnisziel für 2018 von beiden Gesellschaften übertroffen. Der Anteil der Region am Gesamtumsatz ist von 24,0 auf 27,4 Prozent gestiegen. Das Segment "Amerika" hat ein EBIT von 17,9 Mio. EUR erwirtschaftet (Vorjahr 15,7 Mio. EUR). In den US-amerikanischen Werken wurde die Produktivität weiter verbessert.

Asien und Pazifik

Der Umsatz in der Region "Asien und Pazifik" stagnierte nach dem signifikanten Umsatzzuwachs im Vorjahr bei 30,2 Mio. EUR im Berichtsjahr (Vorjahr 30,2 Mio. EUR). Der Anteil der Region am Gesamtumsatz hat daher von 7,7 auf 7,2 Prozent abgenommen. Im Segment "Asien und Pazifik" wurde trotz negativer Währungseinflüsse (-0,2 Mio. EUR) ein EBIT von 0,8 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 0,0 Mio. EUR).

Der Konzern-ROCE lag mit 10,9 Prozent am oberen Ende des Zielwertes, aber unter dem Vorjahreswert von 11,6 Prozent.

Umsatzentwicklung der Produktbereiche

Der Produktbereich Halbzeuge und Fertigteile knüpfte im Geschäftsjahr 2018 an die gute Entwicklung des Vorjahres an und erzielte ein Umsatzplus von 6,3 Prozent auf 333,7 Mio. EUR (Vorjahr 313,8 Mio. EUR). Das Umsatzwachstum war hauptsächlich getrieben vom Industrie- und Aviationgeschäft in Nordamerika. Der PVC-Schaumbereich litt unter der intensiven Wettbewerbssituation. Das Geschäft mit Voll- und Hohlstäben verzeichnete Umsatzzuwächse. Mit dem Ausbau des Produktprogramms an Fluorpolymeren konnte das Geschäft weiter zulegen.

Der Produktbereich Rohre und Formteile hat die Umsatzziele im Geschäftsjahr erreicht und ist um 4,9 Prozent auf 84,2 Mio. EUR (Vorjahr 80,3 Mio. EUR) gewachsen. Treiber waren eine positive globale Entwicklung im Industriegeschäft sowie im Infrastrukturgeschäft, primär in Deutschland und Osteuropa. Auch die Investitionen zur Programmerweiterung von Formteilen trugen bei international ausgerichteter Vermarktung dieser Produkte zum Wachstum des Produktbereichs bei.

Auftragslage

Der Auftragswert beläuft sich im Konzern auf 51,0 Mio. EUR (Vorjahr 40,0 Mio. EUR); davon entfallen auf die SIMONA AG 24,1 Mio. EUR (Vorjahr 21,4 Mio. EUR).

2.3 Ertragslage

Ergebnis

Das Konzern-EBIT (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Beteiligungserträgen) ist um 6,8 Prozent von 31,1 Mio. EUR auf 33,2 Mio. EUR gestiegen. Die EBIT-Marge beträgt 8,0 Prozent und liegt damit leicht über dem Vorjahreswert von 7,9 Prozent.

Im Zuge des Umsatzwachstums hat sich das Rohergebnis 2018 (Umsatz, Sonstige Erträge, Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen abzüglich Materialaufwand) um 10,8 Mio. EUR auf 197,1 Mio. EUR erhöht und entspricht 47,2 Prozent vom Umsatz (Vorjahr 47,3 Prozent).

In die Ergebnisrechnung ist eine Bestandserhöhung von 7,3 Mio. EUR analog zum Vorjahr (7,2 Mio. EUR) eingeflossen.

Die Sonstigen Erträge betragen 4,9 Mio. EUR (Vorjahr 4,3 Mio. EUR).

Die Rohstoffnotierungen sind im Laufe des Jahres 2018 weiter gestiegen, bevor sie zum Jahresende nachgaben. Der Materialaufwand beträgt 233,0 Mio. EUR (Vorjahr 219,3 Mio. EUR) und ist im Vergleich zum Umsatzanstieg proportional gestiegen. Die Kosten für Energie sind im Vorjahresvergleich weiter gestiegen.

Der Personalaufwand beträgt 78,8 Mio. EUR (Vorjahr 74,8 Mio. EUR) und hat sich um insgesamt 5,3 Prozent erhöht. Die Veränderung resultiert vor allem aus dem Personalaufbau bei Boltaron und der erstmaligen Konsolidierung der US-Akquisition von PMC.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betragen 15,1 Mio. EUR (Vorjahr 14,4 Mio. EUR).

Die Sonstigen Aufwendungen sind um 6,0 Prozent auf 70,0 Mio. EUR (Vorjahr 66,0 Mio. EUR) gestiegen. Die Zunahme resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Aufwendungen für Vertrieb, Ausgangsfrachten und Verwaltung.

Analog zum höheren Ergebnis vor Steuern (EBT) haben sich die Ertragsteuern von 7,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 8,0 Mio. EUR erhöht. Die Konzernsteuerquote liegt im Berichtsjahr bei 24,9 Prozent (Vorjahr 28,9 Prozent).

Segmentbezogene Angaben

Im Segment Europa haben die einzelnen Verkaufsgesellschaften positive Ergebnisse erwirtschaftet. Vor allem die Tochtergesellschaft in Spanien und die osteuropäischen Vertriebs- und Produktionsgesellschaften erzielten im Vorjahresvergleich teils deutlich höhere Ergebnisbeiträge. Der Materialaufwand ist analog zum Umsatzanstieg sowie insgesamt höheren Rohstoffkosten von 162,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 165,6 Mio. EUR angestiegen. Der Personalaufwand liegt mit 55,9 Mio. EUR 2,2 Prozent über Vorjahresniveau. Die Sonstigen Aufwendungen betragen 46,0 Mio. EUR (Vorjahr 44,9 Mio. EUR).

Im Segment Amerika haben die Tochtergesellschaften insgesamt einen deutlich gestiegenen Ergebnisbeitrag erzielt. Der Materialaufwand in Höhe von 53,6 Mio. EUR (Vorjahr 43,0 Mio. EUR) hat sich hauptsächlich durch die erstmalige Konsolidierung der Akquisition PMC und das gestiegene Absatzvolumen erhöht. Der Personalaufwand beträgt 19,7 Mio. EUR (Vorjahr 17,1 Mio. EUR). Die Sonstigen Aufwendungen in Höhe von 19,3 Mio. EUR liegen mit 2,1 Mio. EUR über dem Vorjahr.

Das Segment Asien und Pazifik hat einen positiven Ergebnisbeitrag in Höhe von 0,8 Mio. EUR geleistet. Das Werk in China konnte das bereits im Vorjahr gute Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und EBITDA nochmals leicht steigern. Der Personalaufwand und die sonstigen Aufwendungen liegen über dem Vorjahr. Die Verkaufsgesellschaften im Segment Asien und Pazifik verzeichneten im Vorjahresvergleich Ergebnisrückgänge.

2.4 Vermögenslage

Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2018 beträgt 400,9 Mio. EUR und liegt insbesondere durch den Unternehmenszukauf in den USA deutlich über dem Vorjahr (363,4 Mio. EUR).

Bilanzentwicklung Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen die Geschäfts- und Firmenwerte aus den US-Akquisitionen. Sie sind, hauptsächlich durch den Unternehmenszukauf in den USA sowie die USD-Entwicklung, um insgesamt 9,7 Mio. EUR auf 39,1 Mio. EUR angestiegen.

Die Sachanlagen sind mit 129,1 Mio. EUR bilanziert (Vorjahr 114,4 Mio. EUR). Im Anstieg von 14,7 Mio. EUR spiegelt sich hauptsächlich die US-Akquisition wider. Die Investitionen in Sachanlagen im Konzern betragen 16,9 Mio. EUR. Die Abschreibungen auf Sachanlagen belaufen sich auf 13,5 Mio. EUR.

Die Vorräte belaufen sich insgesamt auf 92,4 Mio. EUR (Vorjahr 78,0 Mio. EUR). Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von 34,0 Mio. EUR liegen über dem Vorjahr (28,6 Mio. EUR). Die Fertigen Erzeugnisse und Waren sind überwiegend mengen- und preisbedingt von 48,1 Mio. EUR auf 56,5 Mio. EUR gestiegen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 7,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr auf 64,0 Mio. EUR erhöht.

Die kurz- und langfristigen Sonstigen Vermögenswerte sowie Ertragsteuerforderungen betragen 10,7 Mio. EUR (Vorjahr 5,5 Mio. EUR).

Die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte betragen 1,3 Mio. EUR (Vorjahr 0,7 Mio. EUR).

Bilanzentwicklung Eigenkapital und Schulden

Die Passivseite ist zum Bilanzstichtag durch ein im Vorjahresvergleich gestiegenes Eigenkapital sowie eine Erhöhung des lang- und kurzfristigen Fremdkapitals geprägt.

Das Konzerneigenkapital beträgt zum Jahresende 220,7 Mio. EUR (Vorjahr 202,3 Mio. EUR) und konnte damit weiter ausgebaut werden. Darin enthalten sind im Wesentlichen ein Periodenergebnis 2018 in Höhe von 24,3 Mio. EUR und eine Dividendenauszahlung im Geschäftsjahr 2018 von 7,2 Mio. EUR. Durch die Neubewertung der Pensionsrückstellungen aufgrund des gefallenen Zeitwertes des Planvermögens wurde das Konzerneigenkapital erfolgsneutral um 4,1 Mio. EUR gemindert. Die Konzerneigenkapitalquote ist zum Bilanzstichtag aufgrund der überproportional angestiegenen Bilanzsumme von 56 Prozent auf 55 Prozent leicht zurückgegangen.

Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen für Pensionen sind mit 106,1 Mio. EUR höher dotiert (Vorjahr 99,2 Mio. EUR). Aufgrund des gefallenen Zeitwertes des Planvermögens bei gleichzeitig leicht angestiegenem IAS-Rechnungszins auf 1,90 Prozent (Vorjahr 1,80 Prozent) sind die Pensionsrückstellungen deutlich angestiegen.

Die Schulden aus Lieferungen und Leistungen betragen 21,0 Mio. EUR und sind damit höher als im Vorjahr (11,1 Mio. EUR). Der Vorjahreswert liegt unter den üblichen Stichtagswerten, da zum Jahresende 2017 im Vorfeld der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung Lieferantenrechnungen vor Fälligkeit beglichen wurden.

Die lang- und kurzfristigen Sonstigen finanziellen Schulden betragen 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 2,0 Mio. EUR).

Die Sonstigen Schulden liegen mit 15,7 Mio. EUR knapp über dem Vorjahr und umfassen im Wesentlichen Tantiemen und Mitarbeiterprämien sowie Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen und Gutschriften.

Die langfristigen (3,4 Mio. EUR) und kurzfristigen (2,0 Mio. EUR) Sonstigen Rückstellungen liegen auf Vorjahresniveau.

Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen im Konzern betragen 16,9 Mio. EUR (Vorjahr 15,3 Mio. EUR). Es handelt sich im Wesentlichen um Investitionen in Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung an den Produktionsstandorten in Deutschland, USA und Asien. Insgesamt wurden im Konzern Netto-Sachanlageinvestitionen in Höhe von 3,4 Mio. EUR (Vorjahr 2,4 Mio. EUR) getätigt.

2.5 Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das primäre Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherung der Finanzkraft des SIMONA Konzerns. Als wichtigste Aufgabe wird die ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft sowie für Investitionen angesehen. Das Finanzmanagement ist zentral in der Muttergesellschaft organisiert. Den weltweiten Liquiditätsbedarf im Konzern deckt SIMONA überwiegend mittels konzerninterner Finanzierung über Ausleihungen oder Darlehen. Zudem bestehen fest zugesagte Kreditlinien. Liquiditätsüberschüsse werden risiko- und renditeoptimiert am Geld- oder Kapitalmarkt in Euro oder Fremdwährung angelegt.

Finanzierungsanalyse

Die langfristigen Finanzschulden betreffen KfW-Darlehen und sind aufgrund der planmäßigen Tilgung um 3,4 Mio. EUR auf 15,3 Mio. EUR zurückgegangen. Kurzfristige Finanzschulden bestanden zum Bilanzstichtag unverändert in Höhe von 3,4 Mio. EUR und umfassen den kurzfristigen Anteil der KfW-Darlehen.

Derivative Finanzinstrumente waren zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr keine zu bilanzieren.

Der Konzern verfügt am Bilanzstichtag über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von insgesamt 17,0 Mio. EUR (Vorjahr 18,6 Mio. EUR).

Cashflow

Im Geschäftsjahr beträgt der Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Brutto-Cashflow) 34,8 Mio. EUR (Vorjahr 19,2 Mio. EUR). Der Anstieg des Mittelzuflusses resultiert saldiert im Wesentlichen aus dem höheren Vorsteuerergebnis, dem Aufbau von Vorräten und höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit beträgt -39,8 Mio. EUR (Vorjahr -13,8 Mio. EUR) und enthält im Wesentlichen den Erwerb der neuen US-Tochtergesellschaft sowie Investitionen in Sachanlagen. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -10,9 Mio. EUR (Vorjahr -11,0 Mio. EUR) und ergibt sich hauptsächlich aus der planmäßigen Tilgung der KfW-Mittel sowie dem Abfluss der Dividende.

Liquide Mittel

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 52,5 Mio. EUR (Vorjahr 68,0 Mio. EUR) bestehen größtenteils aus kurzfristigen Bankeinlagen. Die Veränderung von -15,5 Mio. EUR (Vorjahr -6,7 Mio. EUR) resultiert aus dem Mittelzufluss der operativen Geschäftstätigkeit sowie hauptsächlich aus dem Mittelabfluss aus dem Unternehmenszukauf in USA und für Sachinvestitionen sowie der Finanzierungstätigkeit. Die Entwicklung ist im Detail in der Kapitalflussrechnung dargestellt.

Finanzielle Verpflichtungen

Kurzfristige Verpflichtungen entstehen aus bereits erteilten Aufträgen für Investitionsvorhaben in Höhe von 14,3 Mio. EUR (Vorjahr 6,7 Mio. EUR) sowie aus Rohstoffbestellungen über 12,1 Mio. EUR (Vorjahr 14,2 Mio. EUR). Weitere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 2,8 Mio. EUR (Vorjahr 2,8 Mio. EUR) entstehen aus operativen Miet- und Leasingverträgen. Davon sind 0.9Mio. EUR innerhalb eines Jahres fällig.

Finanzergebnis

Aus den Finanzerträgen in Höhe von 1,9 Mio. EUR und den Finanzaufwendungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR ergibt sich für das Berichtsjahr insgesamt ein Finanzergebnis von -1,4 Mio. EUR (Vorjahr -6,7 Mio. EUR). Darin enthalten ist erstmalig im Geschäftsjahr 2018 das Ergebnis aus Währungsumrechnung (0,6 Mio. EUR, Vorjahr -4,6 Mio. EUR).

2.6 Geschäftsverlauf der SIMONA AG

Vorbemerkung

Durch Beschluss der Hauptversammlung der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, vom 08. Juni 2018 wurde der Betriebsteil Halbzeuge auf die SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG, Kirn, sowie der Betriebsteil Rohre und Formteile auf die SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG, Ringsheim, aufgrund Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 11. Juni 2018 im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG rückwirkend zum 01. Januar 2018 zu Buchwerten übertragen. Die Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister erfolgte per 01. August 2018.

Aufgrund der Ausgliederung ist die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen nicht gegeben. Um die Vergleichbarkeit herzustellen, wurde in der Bilanz die Spalte "31.12.2018 vor Ausgliederung" sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die Spalte "2018 vor Ausgliederung" zusätzlich aufgenommen. Aufrechnungseffekte wurden entsprechend eliminiert. Ungeachtet der Ist-Zahlen 2018 beziehen wir uns insofern auf die vergleichbaren Werte "vor Ausgliederung 2018". Die SIMONA Immobilien GmbH & Co. KG, Kirn, ist aufgrund der bereits Ende 2017 erfolgten Übertragung hierin nicht mehr enthalten.

Die Umsatzentwicklung der SIMONA AG war hauptsächlich geprägt von einer deutlichen Steigerung des Geschäfts im Bereich Rohre und Formteile sowie einem verhaltenen Gesamtmarkt im Bereich Halbzeuge und Fertigteile.

Es wurden Umsatzerlöse von insgesamt 271,5 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 268,6 Mio. EUR). Das entspricht einem Umsatzanstieg von 1,1 Prozent. Das Umsatzziel von 272 Mio. EUR wurde damit fast erreicht.

Deutschland

Insbesondere aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im Produktbereich Rohre und Formteile sind die Umsatzerlöse in Deutschland um 4,1 Prozent auf 97,5 Mio. EUR (Vorjahr 93,7 Mio. EUR) gestiegen.

Übriges Europa und Afrika

In der Region "Übriges Europa und Afrika" waren die Umsatzerlöse in Höhe von 151,6 Mio. EUR leicht rückläufig (Vorjahr 152,8 Mio. EUR).

Amerika

Die Umsatzerlöse der Region "Amerika" haben sich auf 6,1 Mio. EUR erhöht (Vorjahr 5,3 Mio. EUR).

Asien und Pazifik

Die Region "Asien & Pazifik" verzeichnete im Vorjahresvergleich einen leichten Umsatzrückgang um 2,5 Prozent auf 16,3 Mio. EUR.

Umsatzentwicklung der Produktbereiche

Der Produktbereich Halbzeuge und Fertigteile verzeichnete ein Umsatzminus von 1,6 Prozent auf 188,0 Mio. EUR (Vorjahr 191,0 Mio. EUR). Im Produktbereich Rohre und Formteile dagegen hat der Umsatz von 75,4 Mio. EUR um 5,8 Prozent auf 79,8 Mio. EUR zugelegt.

Ergebnisentwicklung

Das Ergebnis der SIMONA AG ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Mit einem operativen Ergebnis (EBIT) nach IFRS von 7,7 Mio. EUR (Vorjahr 9,1 Mio. EUR) wurde eine EBIT-Marge von 2,8 Prozent (Vorjahr 3,4 Prozent) erwirtschaftet. Der Zielwert der EBIT-Marge (5 bis 6 Prozent) wurde damit nicht erreicht. Das EBITDA nach IFRS hat sich von 17,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 14,9 Mio. EUR verringert. Die EBITDA-Marge beträgt 5,5 Prozent nach 6,6 Prozent im Vorjahr (Zielwert 8 bis 9 Prozent). Der ROCE nach IFRS liegt mit 5,1 Prozent unter dem Vorjahreswert von 6,4 Prozent sowie unter dem Zielwert (6 bis 7 Prozent).

Das gesunkene EBIT und EBITDA ist auf höhere Aufwendungen für Vertrieb sowie gestiegene Personalkosten zurückzuführen. Insgesamt war die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2018 in Bezug auf Umsatz und Ergebnis nur bedingt zufriedenstellend.

Das EBIT der SIMONA AG leitet sich im Wesentlichen wie folgt von IFRS nach HGB über:

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in Mio. EUR 2018 2017
EBIT nach IFRS 7,7 9,1
Bestandsveränderung Vorräte 4,0 -1,6
Materialaufwand -11,3 0,9
Personalaufwand (Pensionen) 5,5 5,4
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 1,4 1,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,9 3,0
Sonstige Veränderungen 1,8 -0,3
EBIT nach HGB 10,0 18,3

2.7 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der SIMONA AG (HGB)

Ertragslage

Der Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) beträgt 103,8 Mio. EUR und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert um 1,1 Prozent verringert. Die Rohertragsmarge ist von 39,1 Prozent im Vorjahr auf 38,2 Prozent gesunken. Der Materialaufwand hat sich insbesondere aufgrund verteuerter Rohstoff- und Energiekosten um 2,5 Prozent erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 3,6 Mio. EUR (Vorjahr 3,1 Mio. EUR). Darin enthalten sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 1,7 Mio. EUR (Vorjahr 1,4 Mio. EUR).

Der Personalaufwand beträgt 44,5 Mio. EUR und ist damit im Vorjahresvergleich um 2,2 Prozent gestiegen. Während die Personalkosten um 3,5 Prozent angestiegen sind, liegen die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung unter dem Vorjahr.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen 5,9 Mio. EUR.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 43,0 Mio. EUR im Vorjahresvergleich um 9,8 Prozent auf 47,2 Mio. EUR gestiegen. Insbesondere für die Miete von Betriebsgebäuden sowie Ausgangsfrachten und Verpackungsmaterial sind mehr Aufwendungen entstanden. Die Aufwendungen aus Währungsumrechnung betragen 0,7 Mio. EUR (Vorjahr 2,2 Mio. EUR).

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen 5,5 Mio. EUR (Vorjahr 4,7 Mio. EUR) und beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen (5,2 Mio. EUR, Vorjahr 4,2 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr wurde ein operatives Ergebnis (EBIT) nach HGB von 10,0 Mio. EUR (Vorjahr 18,3 Mio. EUR) und eine EBIT-Marge von 3,7 Prozent (Vorjahr 6,8 Prozent) erwirtschaftet. Im Vorjahresergebnis war eine Sonderausschüttung in Höhe von 5,0 Mio. EUR aus der tschechischen Tochtergesellschaft SIMONA Plast-Technik enthalten. Das EBITDA beträgt 15,8 Mio. EUR (Vorjahr 25,1 Mio. EUR). Die EBITDA-Marge beträgt 5,8 Prozent nach 9,4 Prozent im Vorjahr. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 10,4 Mio. EUR. Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr war insbesondere geprägt durch eine verringerte Rohertragsmarge aufgrund höherer Materialaufwendungen sowie höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der SIMONA AG hat sich um 9,6 Mio. EUR auf 284,3 Mio. EUR erhöht.

Das Anlagevermögen beträgt 156,6 Mio. EUR und ist hauptsächlich durch die Ausleihungen zur Finanzierung der US-Akquisition um 20,4 Mio. EUR angestiegen.

Das Sachanlagevermögen hat sich um 2,6 Mio. EUR auf 40,6 Mio. EUR erhöht. Mit Wirkung vom 01. Januar 2018 wurde im Zuge der Ausgliederung der Produktion Sachanlagevermögen zum Buchwert von 30,7 Mio. EUR gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind auf Basis des Vorjahresvergleichs unverändert.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 42,1 Mio. EUR (Vorjahr 24,2 Mio. EUR) betreffen Tochtergesellschaften in Amerika und Asien. Die Tochtergesellschaft in Amerika hat im Berichtsjahr Finanzmittel zur Finanzierung der US-Akquisition von PMC in Höhe von 22,1 Mio. EUR erhalten sowie Darlehen in Höhe von 4,6 Mio. EUR zurückgezahlt.

Der Vorratsbestand hat um insgesamt 1,1 Mio. EUR auf 40,3 Mio. EUR zugenommen. Die Vorräte setzen sich zusammen aus Rohmaterial (14,3 Mio. EUR), unfertigen Erzeugnissen (0,3 Mio. EUR) und Fertigerzeugnissen und Waren (25,6 Mio. EUR). Die Bestände an Fertigerzeugnissen und Waren haben sich im Vorjahresvergleich um 0,8 Mio. EUR erhöht.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 1,0 Mio. auf 22,3 Mio. EUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben im Vorjahresvergleich um 4,8 Mio. EUR auf 26,0 Mio. EUR zugenommen und enthalten Darlehen und Warenlieferungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 6,9 Mio. EUR (Vorjahr 3,5 Mio. EUR).

Insgesamt werden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 56,2 Mio. EUR zum Jahresende bilanziert und liegen damit um 8,0 Mio. EUR über dem Vorjahr (48,2 Mio. EUR).

Die liquiden Mittel sind um 20,2 Mio. EUR von 50,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 30,6 Mio. EUR zum Bilanzstichtag zurückgegangen. Der Rückgang ergibt sich hauptsächlich aus dem Abfluss aus der Darlehensgewährung an die US-Tochter zur Finanzierung der US-Akquisition, aus der Tilgung von KfW-Darlehen sowie der Dividendenzahlung.

Finanzlage

Das Eigenkapital der SIMONA AG hat im Vorjahresvergleich um 3,1 Mio. EUR auf 185,2 Mio. EUR zugenommen. Die Eigenkapitalquote liegt mit 65 Prozent knapp unter dem Vorjahr (66 Prozent). Hauptgründe sind das im Vergleich zum Vorjahr gesunkene Jahresergebnis sowie ein erhöhtes Fremdkapital.

Die SIMONA AG verfolgt eine kontinuierliche Dividendenpolitik, welche sich an der Entwicklung des IFRS-Konzernergebnisses und einer im Durchschnitt langfristig stabilen Ausschüttungsquote orientiert. Wie in der Vergangenheit soll die Dividendenausschüttung aus dem Free Cashflow finanziert werden.

Die Summe der Rückstellungen beträgt 59,2 Mio. EUR (Vorjahr 57,5 Mio. EUR). Die Rückstellungen für Pensionen wurden im Vorjahresvergleich insgesamt mit 1,0 Mio. EUR höher dotiert und betragen damit zum Jahresende 48,2 Mio. EUR. Der Abzinsungssatz hat sich auf 3,21 Prozent verringert (Vorjahr 3,68 Prozent). Die sonstigen Rückstellungen sind mit 10,8 Mio. EUR passiviert (Vorjahr 9,6 Mio. EUR).

Die Summe der Verbindlichkeiten hat sich um 4,8 Mio. EUR auf insgesamt 39,8 Mio. EUR erhöht.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 10,8 Mio. EUR (Vorjahr 3,5 Mio. EUR). Der Vorjahreswert liegt unter den üblichen Stichtagswerten, da zum Jahresende 2017 im Vorfeld der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung Lieferantenrechnungen vor Fälligkeit beglichen wurden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen liegen mit 6,9 Mio. EUR knapp über dem Vorjahreswert und betreffen hauptsächlich Warenlieferungen der Tochtergesellschaft in Tschechien.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 18,7 Mio. EUR (Vorjahr 22,1 Mio. EUR) und betreffen langfristige Darlehen aus KfW-Mitteln. Vertragsgemäß wurden 3,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr zurückgezahlt. Zum Jahresende wurde die kurzfristige Rahmenkreditlinie wie im Vorjahr nicht in Anspruch genommen.

Die KfW-Darlehen werden zu festen Zinssätzen verzinst und sind vertragsgemäß vierteljährlich zu tilgen. Die Mittelverwendung dient der Finanzierung von langfristigen Innovationsprogrammen im Inland. Der Rahmenkredit wird auf Basis des EONIA (Euro OverNight Index Average) zuzüglich eines festen marktüblichen Aufschlages verzinst und kann in Euro oder Fremdwährung in Anspruch genommen werden.

Die SIMONA AG verfügt am Bilanzstichtag über nicht beanspruchte Rahmenkreditlinien in Höhe von 16,0 Mio. EUR.

Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen der SIMONA AG betragen im Berichtsjahr 8,1 Mio. EUR (Vorjahr 7,1 Mio. EUR). Es handelt sich im Wesentlichen um Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung an den Standorten in Deutschland. Insgesamt wurden Netto-Investitionen (Zugänge abzüglich Abschreibungen) in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr 0,7 Mio. EUR) getätigt. Die Verpflichtungen aus erteilten Investitionsaufträgen für Anlageinvestitionen betragen 11,7 Mio. EUR, aus RohstoffbestelIungen 4,4 Mio. EUR und werden aus dem operativen Cashflow finanziert.

Liquiditätsanalyse

Die liquiden Mittel der SIMONA AG betragen am Bilanzstichtag 30,6 Mio. EUR (Vorjahr 50,8 Mio. EUR) und setzen sich aus Bankguthaben in Euro und Fremdwährungen zusammen. Die Abnahme ist hauptsächlich auf Mittelabflüsse aus der Finanzierungstätigkeit (Darlehensgewährung an die US-Tochter zur Finanzierung der US-Akquisition, Tilgung von Darlehen und der Dividendenzahlung) zurückzuführen.

2.8 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Kundenzufriedenheit

SIMONA misst die Zufriedenheit ihrer Kunden im Rahmen europaweiter Befragungen. Darüber hinaus werden Befragungen von Kunden und Zielgruppen in wichtigen Märkten außerhalb Europas durchgeführt, unter anderem in China und den USA.

Die letzte umfassende Kundenzufriedenheitsstudie in Europa fand in 2017 statt. Die Auswertung zeigte eine erneut hohe Gesamtzufriedenheit (86,1 Prozent) und Weiterempfehlungsrate (87,4 Prozent). Damit haben die Kunden das durch vorherige Befragungen erreichte Niveau bestätigt. Im Vergleich zur letzten Analyse konnten in allen Produktbereichen bessere Werte bei Serviceleistungen wie Innen- und Außendienst, kaufmännische Auftragsabwicklung, Lieferung und Versand sowie anwendungstechnischer Beratung erzielt werden. Weitere Verbesserungspotenziale sehen die Kunden in einigen Aspekten des SIMONA Schulungsprogramms, des Internetauftritts sowie der Reklamationsbearbeitung.

Mitarbeitende

Zum 31.12.2018 hat der SIMONA Konzern 1.413 (Vorjahr 1.289) Mitarbeitende beschäftigt. Die Zahl der Mitarbeitenden ist vor allem in den USA gestiegen, zum einen aufgrund der Akquisition des Unternehmens PMC sowie Personaleinstellungen bei Boltaron und SIMONA AMERICA. In Deutschland ist die Zahl der Mitarbeitenden ebenfalls gestiegen. Im restlichen Europa liegt die Zahl der Beschäftigten in etwa auf Vorjahresniveau.

Die Beschäftigtenzahl in der SIMONA AG ist zum Jahresende auf 805 gestiegen (31.12.2017: 778). Die Anzahl der Beschäftigten in der SIMONA AG enthält für 2018 die Mitarbeitenden der neu gegründeten Produktionsgesellschaften in Kirn und Ringsheim.

Die Zahl der Auszubildenden ist 2018 deutlich gestiegen. 56 Jugendliche (Vorjahr 45) absolvierten (Stand Dezember 2018) eine Ausbildung in einem der elf technischen und kaufmännischen Ausbildungsberufe, die SIMONA anbietet. Zehn junge Menschen befanden sich 2018 in einem von SIMONA geförderten berufsintegrierten/dualen Studiengang oder einer geförderten Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker oder Bachelor.

Schwerpunkte der Weiterbildungsaktivitäten für Mitarbeitende waren Schulungen für Maschineneinrichter sowie für die Bereiche Business Development und Produktmanagement. Darüber hinaus wurden an den Standorten Kirn und Ringsheim Mitarbeitende geschult, einen Schwerpunkt bildeten Business-Englisch-Kurse. Der dritte Jahrgang des Nachwuchsförderkreises (NFK) startete 2018 mit einem Assessment-Center. Der SIMONA NFK bereitet Mitarbeitende mit hohem Potenzial in einem zweijährigen, modular aufgebauten Schulungsprogramm auf Fach- und Führungsaufgaben vor. Es nehmen Mitarbeitende aus Europa, den USA und Asien an dem diesjährigen Programm teil. Die im Angestelltenbereich einheitlich eingeführten Mitarbeitenden-Zielgespräche werden nach einer Testphase in Teilen der Produktion für gewerbliche Mitarbeitende am Stammsitz in Kirn ausgeweitet. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements hat SIMONA Gesundheitstage am Standort Kirn durchgeführt, einen kostenloses Obstservice eingeführt und gewährt den Mitarbeitenden Zuschüsse für Fitness-Center. Bereits seit vielen Jahren bietet SIMONA Mitarbeitenden die Möglichkeit, aus dem Home-Office zu arbeiten. In 2018 wurde das in einer Betriebsvereinbarung einheitlich geregelt. SIMONA nutzt dieses Instrument aktiv, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Dabei setzt SIMONA nicht auf rein Home-office-basierte Arbeitsplätze, sondern ist überzeugt, dass ein regelmäßiger Austausch am betrieblichen Arbeitsplatz verbunden mit einer flexiblen und gelegentlichen Home-Office-Möglichkeit die beste Variante darstellt, um Beruf und Familie zu vereinbaren und gleichzeitig die betrieblichen Aufgaben optimal zu erfüllen. Für den Neu- bzw. Umbau des Verwaltungsgebäudes in Kirn wurden die Anforderungen auf Basis der zu erwartenden Entwicklungen in den Arbeitsprozessen der Zukunft unter Einbindung der Mitarbeitenden definiert und Machbarkeitsstudien für verschiedene Optionen erarbeitet.

Qualität

Ziel des SIMONA Qualitätsmanagementsystems ist die kontinuierliche und nachhaltige Sicherstellung und Optimierung unserer Produkt- und Prozessqualität. Grundlage hierfür ist die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001 sowie der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, deren ordnungsgemäße Umsetzung im Geschäftsjahr 2018 erneut durch erfolgreich absolvierte externe Überwachungsaudits unter Beweis gestellt wurde. Interdisziplinäre Qualitätszirkel und Produktaudits sowie zahlreiche Bemusterungs- und Freigabeverfahren im Rahmen vorhandener und neuer Projekte für die Automobilzulieferindustrie wurden durchgeführt. Im Produktbereich Rohre und Formteile führten, wie auch schon in den Vorjahren, Kunden- bzw. Marktanforderungen verstärkt zu spezifischen Produktzulassungen. Daraus resultierte eine Vielzahl an Audits, in deren Rahmen wir die Leistungsfähigkeit des SIMONA Managementsystems sowie die überdurchschnittlich hohe Qualität unserer Produkte und Prozesse gegenüber externen Auditoren und unseren Kunden darlegen konnten.

Informationstechnologie

Im Bereich der IT-Infrastruktur lag der Fokus 2018 auf der weiteren Verbesserung der IT-Sicherheit, speziell bei Komponenten mit direktem Zugang zum Internet. Um hier zum einen proaktiv handeln zu können, zum anderen aber auch im Falle eines Angriffs schnell reagieren zu können, wurde eine Software implementiert, die es ermöglicht, alle ausgewählten Endgeräte automatisiert zu überwachen. Des Weiteren wurden zwei Niederlassungen in den USA an das SIMONA-Netzwerk angeschlossen, um den Austausch von Informationen zu vereinfachen und eine zentrale IT-Administration zu ermöglichen. Viele Clients konnten auf sogenannte Thin Clients im Verlaufe des Jahre 2018 umgestellt werden, was eine kostengünstige und vereinfachte Verwaltung der User ermöglicht.

Schwerpunkt der IT-Anwendungsentwicklung im Verlauf des vergangenen Jahres war weiterhin die Betreuung nach der Umstellung der produktiven Geschäftsprozesse der SIMONA Standorte in Deutsch I and aufgrund der organisatorisch eindeutigen Trennung der Produktionseinheiten von Verwaltung, Vertrieb und Logistik. Zum Jahresende wurde das SAP-System weltweit auf das neueste Release umgestellt. Die vorbereitenden Maßnahmen sowie die Umstellung zum Jahreswechsel wurden zusammen von den beiden Bereichen betreut, koordiniert und ausgeführt.

3. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Die Abkühlung der Weltwirtschaft wird Auswirkungen auf die EntwickIung der von SIMONA bedienten Branchen und Anwendungen haben, insbesondere bei sich weiter verschlechternder Investitionstätigkeit. Das gilt vor allem für die exportabhängigen Branchen Chemie und Maschinenbau. Dagegen zeigen sich die Baukonjunktur (in Deutschland) sowie der Flugzeugmarkt weltweit weiterhin in sehr robuster Verfassung.

Chancen bieten in diesem schwieriger werdenden konjunkturellen Umfeld nach wie vor die hohe Nachfrage nach Kunststoffen mit individuellen Eigenschaftsprofilen sowie ein Ausbau des Materialportfolios. Die Strategie von SIMONA ist darauf ausgerichtet, in eigener Forschung & Entwicklung die Produkteigenschaften technologisch permanent weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Werkstoffvielfalt, zum Beispiel bei Hochleistungskunststoffen, wie FEP, zu erweitern.

In Europa sieht SIMONA Chancen, neue Anwendungsfelder, z. B. in der Energieversorgung und im Bausektor, zu erschließen. Dazu wurde unter anderem die Division Rohre und Formteile strategisch neu ausgerichtet und Investitionen getätigt. In den USA kann die Tochtergesellschaft Boltaron vom weiter wachsenden Markt für Flugzeuginneneinrichtungen profitieren. Im Industriegeschäft können durch den Kauf der SIMONA PMC und ihres spezialisierten Produktprogramms für Tiefziehanwendungen den Kunden ein erweitertes Produktprogramm geboten und damit die Marktposition gestärkt werden. In der Region Asien-Pazifik sieht SIMONA gute Chancen in den Schlüsseltechnologien Halbleiterindustrie, Umwelttechnik und chemische Prozessindustrie.

Insgesamt sieht SIMONA das Chancenpotenzial auf einem nach wie vor guten Niveau, gegenüber dem Vorjahr haben sich die Chancen für das Geschäft von SIMONA jedoch leicht verschlechtert. Die kurzfristigen konjunkturellen Faktoren haben sich aufgrund einer deutlichen Abkühlung der meisten Volkswirtschaften weltweit verschlechtert. Die mittelfristigen strukturellen Faktoren, insbesondere die für das Geschäft wichtige Investitionstätigkeit in der Industrie, haben sich dadurch ebenfalls leicht verschlechtert.

Risikomanagementsystem

Die SIMONA AG und der SIMONA Konzern sind aufgrund der globalen Geschäftsaktivitäten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Als Risiko gelten dabei ein Ereignis, eine Handlung und/oder eine unterlassene Handlung mit der Möglichkeit negativer Auswirkungen auf das Unternehmen. Die Risikostrategie ist fester Bestandteil in der Unternehmensstrategie von SIMONA und koexistiert neben der Geschäftsstrategie. Die Risikokultur der SIMONA ist gekennzeichnet durch risikobewusste Entscheidungen und auf den Grundsätzen eines vorsichtigen Kaufmanns basierendes sorgfältiges Handeln. Mit dem frühzeitigen Erkennen von Chancen und auf Vorsicht basierendem Eingehen von Geschäfts- bzw. Unternehmensrisiken ist es Ziel, den langfristigen Unternehmensbestand sowie den Unternehmenswert der SIMONA nachhaltig zu sichern. Im Rahmen der Risikosteuerung sollen Risiken entweder vermieden, begrenzt oder übertragen werden. Verbleibende Risiken werden von SIMONA übernommen. Im Rahmen der halbjährlichen Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat werden die Risiken kommuniziert.

Das Risikomanagementsystem umfasst die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Tätigkeit. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt. Diese werden in regelmäßigen Abständen an externe und interne Entwicklungen angepasst.

Im Hinblick auf die Finanzberichterstattung und den Rechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Rechnungslegung und die Gesamtaussage des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:

Maßnahmen, die die ordnungsmäßige IT-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen
Überwachung der Rohstoffpreisentwicklung im Rahmen des Preismanagements zwecks rechnungslegungsbezogener Steuerung der Beschaffungs- und Absatzpreise

Das Risikomanagementsystem von SIMONA steuert auf Basis einer Riskmap die wesentlichen Risiken des Konzerns. Die Steuerung der Chancen und Risiken zielt auf die beiden Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit ab. Als wesentliche Einzelrisiken werden alle mittelschweren Risiken mit einem Erwartungswert von über 5,0 Mio. EUR bezogen auf den Mittelfristzeitraum angesehen. Der Erwartungswert ergibt sich als Produkt aus der Auswirkung und der Eintrittswahrscheinlichkeit und dient ausschließlich der Priorisierung sowie Fokussierung der Risikoberichterstattung auf wesentliche Themen. Eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent wird als hoch und von unter 50 Prozent als gering eingestuft.

SIMONA betrachtet folgende Einzelrisiken als wesentlich:

Marktumfeld- und Branchenrisiken
unternehmensstrategische Risiken
finanzwirtschaftliche Risiken
Beschaffungs- und Einkaufsrisiken
Produktionsrisiken
Risiken durch Informationstechnologien Marktumfeld- und Branchenrisiken

Sie betreffen vor allem die konjunkturelle Entwicklung der Abnehmerbranchen von SIMONA, Währungs- und Rohstoffpreisvolatilitäten, politische Konflikte sowie die Verfügbarkeit von Rohstoffen. Branchenspezifische Risiken betreffen insbesondere die Substitution von Kunststoff durch andere Materialien, Veränderungen im Wettbewerbsumfeld, die Veränderung von Absatzmärkten, den Verlust von Schlüsselkunden und geänderte Kundenanforderungen. Als Maßnahmen zur Risikobegrenzung dienen hierbei ein diversifiziertes Produktsortiment, eine intensive Marktbeobachtung und ein strukturiertes Beschaffungsmanagement. Der weitere Ausbau der Produktion in den USA durch den Unternehmenszukauf sowie die Werke in China und Tschechien tragen dazu bei, eine hohe Flexibilität zu gewährleisten und die Kundenanforderungen standortnah und kundengerecht zu erfüllen.

Die geopolitischen Risiken sind hoch. Im Segment Europa bestimmen die Unsicherheiten aus den Auswirkungen des Brexit, der nach wie vor drohende Handelskrieg mit den USA sowie die negative Entwicklung in Italien und Frankreich die Umfeld- und Branchenrisiken. Im Segment Amerika determinieren die protektionistische Handelspolitik, die grundsätzliche politische Ausrichtung der USA und die Entwicklung des Dollarkurses die Risiken. Im Segment Asien und Pazifik erhöht die schwache konjunkturelle EntwickIung in China aufgrund des Handelsstreits mit den USA die Risiken. Im Bereich Änderung von Absatzmärkten wird mit einem mittelfristigen Erwartungswert von etwa 5,0 bis 10,0 Mio. EUR Umsatzrückgang bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von aktuell unter 50 Prozent gerechnet. Insgesamt wird die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden aus branchenspezifischen Risiken derzeit als gering erachtet.

Unternehmensstrategische Risiken

Sie umfassen insbesondere die Gefahr von Fehleinschätzungen der künftigen Marktentwicklung. Maßnahmen zur Risikovermeidung sind hauptsächlich intensive Beobachtung von Markt und Wettbewerb, regelmäßige Strategiegespräche mit Key Accounts und intern zwischen der Unternehmensführung und der Vertriebsorganisation. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden aus unternehmensstrategischen Risiken wird derzeit als unwesentlich eingeschätzt.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Diese betreffen vor allem Währungsrisiken, Forderungsausfallrisiken einschließlich Risiken aus Insolvenzanfechtung, Produkthaftungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Risiken durch die betriebliche Altersversorgung.

Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, die Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Transaktionen zu begrenzen. Risikoabhängig wird angestrebt, Einzelrisiken bei Bedarf durch derivative Finanzinstrumente und nicht derivative Sicherungsinstrumente zu begrenzen.

Durch die Unternehmensakquisition von PMC in 2018 und den weiteren Ausbau der Produktion und Marktposition im US-amerikanischen Markt konnte die Abhängigkeit vom Euro im Konzern weiter reduziert werden. Damit einhergehend ist das USD-Währungsrisiko für SIMONA nach wie vor hoch und wird mittelfristig auf 3,0 bis 6,0 Mio. EUR Ergebnisbe- bzw. -entlastung bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent eingeschätzt. Die Weltwirtschaft ist in 2018 geringer gewachsen als prognostiziert und für 2019 wird ebenso ein rückläufiges Wachstum erwartet. Die wirtschaftlichen Risiken einer nachlassenden Konjunktur und damit Investitionstätigkeit der Industrie sind damit deutlich gestiegen.

Das Risiko für Forderungsausfälle ist vor allem im süd- und osteuropäischen Markt weiterhin hoch. Intensive Bonitätsprüfungen und die laufende Bonitätsüberwachung beschränken dabei das Gesamtrisiko als auch die Einzelrisiken. Für Geschäfte mit Russland gilt eine gesonderte Richtlinie, die Risiken für den Abschluss von Geschäften limitiert. Ausfallrisiken einzelner Kunden werden durch Kreditversicherungen und durch Liefersperren bei Zahlungsüberfälligkeit begrenzt. Zudem sind die Risiken aus Insolvenzanfechtung gegeben. Der Lagerbestand wird turnusmäßig überprüft und für einzelne ungängige Produkte werden regelmäßig Wertberichtigungen vorgenommen.

Die Zinsänderungsrisiken werden tendenziell als erhöht eingeschätzt. Die Verzinsung der KfW-Fördermittel erfolgt mit festen Zinssätzen und ist daher keinen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die auf Basis des EONIA (Euro OverNight Index Average) variabel verzinste Kontokorrentkreditlinie der SIMONA AG wird aktuell nicht in Anspruch genommen. Insbesondere die Risiken aus der betrieblichen Altersvorsorge werden als wesentlich und mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit eingeschätzt. Die langfristig schwer kalkulierbaren Risiken wie die zukünftige Entgelt- und Rentenentwicklung sowie die höhere Lebenserwartung werden als wesentliche Risiken eingestuft. Des Weiteren zählen dazu Risiken bzw. die schwer vorhersagbare Belastung der Liquidität und des Eigenkapitals, Risiken der Vermögensanlage bzw. der Volatilität des Planvermögens sowie schwankende Kostenbelastungen durch die Beiträge an den Pensionssicherungsverein. Die Volatilität des Planvermögens wird in etwa auf 3 bis 10 Mio. EUR taxiert und ergibt sich im Wesentlichen aus der Kursentwicklung der Aktien der SIMONA AG in den vergangenen Jahren. Per Jahresende ist das Planvermögen durch den Kursrückgang der SIMONA AG Aktien um 3,5 Mio. EUR gesunken.

Beschaffungs- und Einkaufsrisiken

Wie im Vorjahr betreffen diese insbesondere potenzielle Ausfälle von Rohstoff- und Additivlieferanten sowie die volatile Rohstoffpreisentwicklung. Die Ölpreisentwicklung spiegelt nicht zwingend die Preisentwicklung der Vorprodukte (Naphtha, Propylen und Ethylen) der von uns eingesetzten Rohstoffe wider. Hauptsächlich bestimmen das entsprechende Nachfrage- und Angebotsverhältnis den Marktpreis. Die Rohstoffnotierungen sind im Laufe des Jahres 2018 weiter gestiegen, bevor sie zum Jahresende nachgaben. Wir gehen von einer stabilen Versorgung mit Rohstoffen und Additiven im Jahr 2019 aus. Mittel- und langfristig rechnen wir primär mit stabilen Rohstoffpreisen.

Produktionsrisiken

Produktionsrisiken umfassen insbesondere die Produktqualität, Kapazitätsauslastung, den Produktions- oder Maschinenausfall sowie die Energieversorgung. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden aus Produktionsrisiken wird derzeit als unwesentlich eingeschätzt.

Risiken durch Informationstechnologien

Die Gewährleistung der sicheren Abwicklung der Geschäftsprozesse setzt eine permanente Überprüfung und Verbesserung der eingesetzten Informationstechnologien voraus. Die Weiterentwicklung der eingeführten Maßnahmen zur Informationssicherheit ist daher von hoher Bedeutung. Die Risiken umfassen insbesondere die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Effizienz der Informationstechnologiesysteme einschließlich des Ausfalls der IT-Infrastruktur, Datenverlusts sowie Angriffen auf die IT-Systeme. Den informationstechnologischen Risiken begegnet SIMONA durch eine firmeneigene IT-Abteilung, die Beauftragung von spezialisierten Unternehmen sowie regelmäßige Investitionen in aktuelle Hard- und Software. Im Rahmen des Sicherheitsmanagements reagiert SIMONA auf die zunehmenden Anforderungen an die Anlagensicherheit. Hierzu zählen hauptsächlich die Investition in aktuelle Firewall- und Antivirussysteme sowie in sonstige Softwaresysteme. Die Eintrittswahrscheinlichkeit insbesondere durch externe Angriffe auf die IT-Systeme hat sich weiter erhöht.

Die Gesamt-Risikosituation des Konzerns ist nach unserer Einschätzung zum Ende des Geschäftsjahres 2018 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Bestandsgefährdende Risiken für den SIMONA Konzern und die SIMONA AG sind derzeit nicht erkennbar.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS) -Bericht gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

Die Zielsetzung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz möglicher Risiken ein regelkonformer Jahres- und Konzernabschluss erstellt wird.

Das IKS umfasst die rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Kontrollen, die für den Konzernabschluss wesentlich sind. Der SIMONA Konzern orientiert sich dabei an den entsprechenden Veröffentlichungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Lageberichterstattung gab es keine maßgeblichen Veränderungen des rechnungslegungsbezogenen IKS.

Die Buchhaltungs- und Abschlusserstellung erfolgt überwiegend dezentral nach lokalen Standards. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Grundlage hierfür sind ein einheitlicher Konzern-Kontenrahmen sowie ein Accounting Manual. Die Muttergesellschaft unterstützt die Gesellschaften in Fragen der Rechnungslegung und steuert den Prozess der Konzernrechnungslegung. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einbeziehung der Tochtergesellschaften erfolgt anhand von standardisierten Reporting Packages und mithilfe eines nach IDW PS 880 zertifizierten Systems. Die Konsolidierung erfolgt als mehrstufiger Prozess auf Ebene der Tochtergesellschaften, auf Ebene der Segmente und auf Konzernebene.

Die Plausibilität der Zahlen wird auf allen Ebenen durch systemtechnische Validierungen und durch manuelle Kontrollen sichergestellt. Eindeutige Verantwortlichkeiten und Zugriffsregelungen bei den abschlussrelevanten IT-Systemen sind dabei wichtige Elemente. Im Jahres- und Konzernabschluss werden grundsätzlich die Kontrollgrundsätze Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip sowie Genehmigungs- und Freigabeverfahren im Abschlusserstellungsprozess angewendet. Die Gesamtverantwortung für das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem trägt der Vorstand.

4. PROGNOSEBERICHT

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine Wachstumsprognosen für die Weltwirtschaft nach unten korrigiert. Aufgrund der schwachen Entwicklung im vierten Quartal 2018 und negativen Effekten wie Tariferhöhungen in den USA, dem Risiko der Eskalation von Handelskriegen, dem enger werdenden finanziellen Spielraum in einigen Volkswirtschaften sowie eines "No-Deal-Brexits" geht der IWF in seiner Januar-Prognose von einem Weltwirtschaftswachstum von 3,5 Prozent aus, 0,2 Prozentpunkte weniger als noch im Oktober 2018. Andere namhafte Institute haben jüngst ihre Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft weiter auf bis zu 3 Prozent gesenkt.

Den meisten etablierten Volkswirtschaften wird ein reduziertes Wachstum vorhergesagt. Für den Euroraum geht der IWF von einem Wachstum von 1,6 Prozent aus. Insbesondere für Deutschland und Italien hat der IWF seine Prognose nach unten revidiert. Für Deutschland geht der IWF von einem Wachstum von 1,3 Prozent (0,6 Prozent weniger als noch im Oktober 2018) aus, für Italien von 0,6 Prozent (0,4 Prozent weniger). Auch den USA (2,5 Prozent) sowie China (6,2 Prozent) wird ein schwächeres Wachstum als 2018 vorhergesagt.

Die chemische Industrie blickt nach dem sehr schwachen Dezember pessimistisch auf das Jahr 2019. Der Branchenverband VCI rechnet mit einem Produktionsrückgang von 2,5 Prozent. Die abgeschwächte Weltkonjunktur sowie politische Herausforderungen, wie Handelskonflikte und der Brexit, trüben den Ausblick. Für den Maschinen- und Anlagenbau hält der Branchenverband VDMA an seiner Prognose eines Produktionswachstums von 2 Prozent fest, auch wenn sich die konjunkturellen Perspektiven eher verschlechtert haben. Der Branchenverband der deutschen Bauindustrie erwartet, dass sich das Wachstum der Bautätigkeit 2019 auf hohem Niveau fortsetzen wird, und prognostiziert ein nominales Umsatzplus im Bauhauptgewerbe von 6 Prozent (alle Betriebe).

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Der Branchenverband GKV geht trotz schwieriger werdender konjunktureller Rahmenbedingungen von einem Wachstum von 2 Prozent in der Kunststoff verarbeitenden Industrie in Deutschland aus. In der deutschsprachigen Kunststoffindustrie sind erste konjunkturelle Abkühlungen zu spüren. Die vom Branchenverband GKV regelmäßig durchgeführte Umfrage zeigt eine weniger optimistische Erwartung für 2019. 29 Prozent der Unternehmen erwarten für das erste Halbjahr eine Verbesserung ihrer Geschäfte, 23 Prozent gehen von schwächeren Geschäften aus. Sorgen bereiten den Unternehmen vor allem die globalen wirtschaftspolitischen Entwicklungen, der Brexit und der US-Protektionismus. 62 Prozent der Unternehmen erwarten negative Einflüsse durch die amerikanische Handelspolitik. 49 Prozent der Unternehmen erwarten negative Einflüsse auf die eigene Geschäftsentwicklung durch den Brexit.

Künftige Entwicklung Konzern

Für das Geschäftsjahr 2019 geht SIMONA von einem Konzernumsatz von 435 bis 450 Mio. EUR, einer EBIT-Marge zwischen 6 und 8 Prozent sowie einer EBITDA-Marge von 10 bis 12 Prozent aus. Die Verzinsung des im Konzern eingesetzten Kapitals, gemessen am ROCE, wird für 2019 zwischen 8 und 10 Prozent erwartet.

Die geplante Umsatzsteigerung beruht im Wesentlichen auf der erstmalig ganzjährigen Konsolidierung der Akquisition SIMONA PMC, einer weiter positiven Entwicklung im Markt für Flugzeuginnenausstattung in den USA sowie einem Wachstum im Rohr- und Formteilgeschäft in Europa aufgrund der strategischen Neupositionierung.

Die Erreichung des Ergebnisses wird vor allem von der weiteren Entwicklung der abgeschwächten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen, die tendenziell zu einem höheren Margendruck führen kann. Darüber hinaus wird die Erreichung des Ergebnisses davon abhängen, ob das geplante Wachstum im Aviation-Geschäft und im Produktbereich Rohre und Formteile erreicht wird.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Kundenzufriedenheit

SIMONA geht davon aus, die Kundenzufriedenheit aufgrund des Ausbaus der technischen Kompetenz und der Fokussierung auf neue Marktsegmente sowie den Kernmarkt Industrie auf dem heutigen hohen Niveau halten zu können.

Qualität

Im Rahmen der Maßnahmen im Qualitätsmanagement hat SIMONA die gleich hohen Ziele für Produktqualität wie im Vorjahr gesetzt und geht davon aus, dieses Niveau erreichen zu können.

Mitarbeitende

Die Anzahl der Mitarbeitenden des SIMONA Konzerns wird in 2019 voraussichtlich stabil bleiben. Die Zahl der Auszubildenden wird sich nach den bisher geschlossenen Ausbildungsverträgen voraussichtlich auf Höhe des Vorjahres bewegen.

Künftige Entwicklung der SIMONA AG

Für das Geschäftsjahr 2019 geht SIMONA von einem Umsatz von 278 Mio. EUR, einer EBIT-Marge zwischen 3 und 3,5 Prozent sowie einer EBITDA-Marge zwischen 3,5 und 4 Prozent nach IFRS aus. Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals, gemessen am ROCE, wird für 2019 zwischen 9 und 10 Prozent erwartet.

In der Verkaufsregion "Deutschland" soll durch den weiteren Ausbau des Industriegeschäfts ein leichtes Wachstum erzielt werden. In der Region "Übriges Europa und Afrika" wird ein deutliches Umsatzplus erwartet. Für die Regionen "Amerika" sowie "Asien und Pazifik" geht die SIMONA AG davon aus, das Niveau des Vorjahres halten zu können.

5. SONSTIGE ANGABEN

5.1 Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB hat die SIMONA AG auf ihrer Internetseite www.simona.de veröffentlicht.

5.2 Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Personalausschusses die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Rolf Goessler sowie die Aufsichtsratsmitglieder Roland Frobel und Dr. Roland Reber an. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der SIMONA AG orientiert sich an der Größe unseres Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes berücksichtigt.

Die Vergütung des Vorstandes ist leistungsorientiert. Sie setzt sich aus einer festen Vergütung und einer variablen Vergütung zusammen. Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die variable Vergütungskomponente wird jährlich überprüft und die fixe Komponente alle zwei Jahre. Zusätzlich werden beide Komponenten in Abständen von zwei bis drei Jahren auf der Grundlage einer Analyse der Einkommen überprüft, die vergleichbare Unternehmen an Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen. Basis der variablen Vorstandsvergütung sind die Ergebnisentwicklung im Konzern sowie ein langfristiges Anreiz-Programm (LAP). Für die Performanceperioden 2015 bis 2017 wird als maßgebliche Performancegröße der durchschnittliche NOPAT (Net Operating Profit After Tax) des Konzerns während einer dreijährigen Performanceperiode verwendet. Die erste Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2015 bis 2017, die zweite Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 und die dritte Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2017 bis 2019. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Konzernabschlusses für das letzte Jahr der jeweiligen Performanceperiode. Die Vergütung des Vorstandes setzt sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

ZUSAMMENSETZUNG DER VERGÜTUNG DES VORSTANDES

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in TEUR 2018 2017
Erfolgsunabhängige Vergütung
Fixgehalt und Nebenleistungen 890 924
Erfolgsabhängige Vergütung
Jahresbonus 1.064 1.030
Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung
Periode 2015-2017, Auszahlung 2018 - 620
Periode 2016-2018, Auszahlung 2019 600 -
Gesamtvergütung 2.554 2.574

Die Hauptversammlung der SIMONA AG hat am 10. Juni 2016 mit der nötigen Dreiviertelmehrheit beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert, sondern nur gemeinschaftlich zu veröffentlichen; aufgeteilt nach fixen Bezügen und nach erfolgsbezogenen Komponenten. Der Beschluss gilt bis einschließlich des Geschäftsjahres 2020. Die individualisierten Angaben gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 bzw. § 314 Abs.1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB unterbleiben insofern.

Hinsichtlich der Bedingungen für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie Satzungsänderungen sieht die Satzung keine vom Aktiengesetz abweichenden Regelungen vor. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 84, 85, 133, 179 AktG.

Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstandes betragen 301 TEUR (Vorjahr 420 TEUR). Die handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder wurden in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 12.478 TEUR (Vorjahr 11.863 TEUR). Die Pensionsrückstellungen nach IFRS für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder wurden in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 15.846 TEUR (Vorjahr 16.595 TEUR).

Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung, Telefon sowie Versicherungsprämien bestehen. Mitglieder des Vorstandes erhielten vom Unternehmen weder Kredite oder Bezugsrechte noch bestehen sonstige aktienbasierte Vergütungen.

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie die Tätigkeit in Ausschüssen werden zusätzlich vergütet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der SIMONA AG erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 13.000 EUR. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der Standardvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten hierfür eine weitere feste Vergütung in Höhe von 7.000 EUR. Mitgliedern des Aufsichtsrates werden sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie anfallende Umsatzsteuern auf die Vergütung ersetzt.

Über die feste Vergütung hinaus kann die Hauptversammlung eine variable, vom Erreichen oder Überschreiten von Unternehmenskennziffern abhängige Vergütungskomponente beschließen. Für das Geschäftsjahr 2018 wurden von der Hauptversammlung am 08. Juni 2018 keine variablen Vergütungsbestandteile beschlossen.

Die Bezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf 162 TEUR (Vorjahr 167 TEUR), davon SIMONA AG 140 TEUR (Vorjahr 140 TEUR). Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten vom Unternehmen weder Kredite oder Bezugsrechte noch bestehen sonstige aktienbasierte Vergütungen.

5.3 Angaben gemäß § 289a HGB und § 315a HGB und erläuternder Bericht

Das Grundkapital der SIMONA AG betrug zum 31. Dezember 2018 unverändert 15.500.000 EUR und ist in 600.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien werden im General Standard an der Deutschen Börse in Frankfurt sowie an der Berliner Wertpapierbörse gehandelt. Verschiedene Aktiengattungen oder Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer jeweiligen Anteile satzungsmäßig ausgeschlossen ist, wird das Grundkapital unserer Gesellschaft in Form einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zentral hinterlegt ist. Die Aktionäre unserer Gesellschaft sind ausschließlich an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stückaktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital als Miteigentümer beteiligt.

31,19 Prozent der Anteile hält die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung (Kirn), 15,04 Prozent die Kreissparkasse Biberach (Biberach), 11,64 Prozent Dirk Möller (Kirn), 11,25 Prozent Regine Tegtmeyer (Nebel), 10,0 Prozent die SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH (Kirn) sowie 10,10 Prozent die Rossmann Beteiligungs GmbH (Burgwedel). Die verbleibenden 10,78 Prozent der Aktien befanden sich in Streubesitz.

Mitglieder des Vorstandes meldeten am 08. Juni 2018 insgesamt 70.826 Stück Aktien; dies entspricht 11,80 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG. Mitglieder des Aufsichtsrates meldeten insgesamt 1.300 Stück Aktien zur Präsenz in der Hauptversammlung am 08. Juni 2018 an; dies entspricht 0,22 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG.

Soweit Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben diese die Kontrollrechte aus den von ihnen gehaltenen Aktien unmittelbar selbst aus. Die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84, 85 AktG sowie nach § 9 der Satzung der SIMONA AG. Danach besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig. Der Vorstand hat in der Regel einen Vorsitzenden, der vom Aufsichtsrat ernannt wird.

Der Aufsichtsrat kann den Abschluss, die Abänderung und die Kündigung der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder einem Aufsichtsratsausschuss übertragen. Für Satzungsänderungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 179 ff. AktG.

Gemäß § 6 der Satzung ist die Gesellschaft berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die einzelne Aktien (Einzelaktien) oder mehrere Aktien (Sammelaktien) verkörpern.

Es bestehen derzeit keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Es bestehen derzeit keine Vereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern über Entschädigungsleistungen im Falle eines Kontrollwechsels.

6. NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG GEMÄSS § 289 B)-E) HGB

Kurzbeschreibung des Geschäftsmodells

Der SIMONA Konzern entwickelt, produziert und vertreibt thermoplastische Kunststoffhalbzeuge, Rohre und Formteile sowie Fertigteile und Profile. Dabei werden die Werkstoffe Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat (PETG), Polyvinylidenfluorid (PVDF), Ethylen-Chlortrifluorethylen (E-CTFE), Perfluoralkoxyl (PFA), Thermoplastische Olefine (TPO), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) sowie zahlreiche Sonderwerkstoffe eingesetzt. Die Produktionsverfahren umfassen Extrusion, Pressen, Spritzguss, CNC-Technik und die Fertigung kundenindividueller Sonderformteile in einer eigenen Kunststoffwerkstatt.

Anwendungsbereiche für die Halbzeuge sind vor allem der industrielle Behälter- und Apparatebau, der Maschinenbau, die Transportindustrie, die Bauindustrie, der Messe- und Displaybau sowie die Automobil- und Luftfahrtindustrie. Die Rohre und Formteile werden vor allem in der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie im industriellen Rohrleitungsbau einschließlich der chemischen Prozessindustrie eingesetzt. Die Fertigteile und Profile werden insbesondere für den Maschinenbau und die Transporttechnik hergestellt.

SIMONA trägt als Unternehmen Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt. Energie-, Umwelt- und Sozialbelange sind für SIMONA zentrale Aspekte.

Umweltaspekte

Ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach den Anforderungen der DIN EN ISO 14001 gehört zu den zentralen verfolgten Konzepten. Ziel der internationalen Norm des Umweltmanagementsystems ist es, dem zertifizierten Unternehmen einen Rahmen bereitzustellen, um die Umwelt zu schützen und auf sich ändernde Umweltzustände im Einklang mit sozioökonomischen Erfordernissen zu reagieren. Der systematische Ansatz stellt Informationen bereit, die den Erfolg langfristig fördern und Möglichkeiten eröffnen, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Das Umweltmanagementkonzept verfolgt SIMONA für die Standorte Kirn, Ringsheim und Litvinov (Tschechien). Die Anforderungen dieser Konzepte erfüllt SIMONA durch Überwachungsaudits und Rezertifizierungen.

Wesentliche Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von SIMONA verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Umweltaspekte haben könnten, sind Boden-, Gewässer- und Luftverunreinigung durch Störfälle, Brand und Produktionsabfall.

SIMONA begegnet Risiken durch Brand mit vorbeugendem Brandschutz, regelmäßigen Wartungen der Löschanlagen, Begehungen mit dem Versicherer und der Feuerwehr, einer eigenen Brandschutzordnung sowie jährlichen Unterweisungen der Mitarbeitenden. Risiken durch Störfälle wird mit regelmäßigen Kontrollen und Wartungen der Anlagen, baulichen Maßnahmen wie Rückhaltebecken, Auffangwannen, versiegeltem Boden sowie der gesetzeskonformen Lagerung von Gefahrstoffen begegnet. SIMONA beachtet festgelegte Alarmpläne bei Störfällen, führt wöchentliche, halbjährliche und jährliche Wartungen sowie eine 5-jährliche Dichtigkeitsprüfung der Ölabscheideanlagen durch. Prüfintervalle werden eingehalten und Emissionsmessungen regelmäßig durchgeführt. SIMONA entsorgt Abfälle, die nicht wieder dem Produktionskreislauf zugeführt werden können, entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Abfälle werden hauptsächlich intern verwertet oder an externe Verwerter weitergegeben. Alle Entsorger sind zertifizierte Unternehmen, die eine Zulassung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben haben. Die Mitarbeitenden werden regelmäßig zur Abfallvermeidung sowie Abfallverwertung und -entsorgung geschult. Die Reduzierung der Abfallquote in Bezug auf die Produktionsmenge ist wesentliches Unternehmensziel.

Wesentliche Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen der Kapitalgesellschaft, ihren Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Umweltaspekte haben könnten, sind die Umweltbilanz der von SIMONA eingesetzten Rohstoffe, die Entsorgung/Verwertung von Abfällen bei Kunden sowie die Nichteinhaltung von Produkteigenschaften in umweltkritischen und sicherheitsrelevanten Anwendungen.

SIMONA begegnet Risiken der Umweltbilanz ihrer eingesetzten Rohstoffe mit einer sorgfältigen Auswahl der Ressourcenlieferanten anhand bestehender Zertifizierungen (Herkunft, Beachtung von Black Lists), der Substitution von Schadstoffen bereits bei Forschung und Entwicklung sowie der Beachtung des geltenden Rechts zum Einsatz von Schadstoffen. SIMONA informiert die Kunden regelmäßig zur richtigen Nutzung sowie Entsorgung/ Verwertung der Produkte und der aus ihrer Weiterverarbeitung entstehenden Abfälle. In Werkstoff- und Sicherheitsdatenblättern, die zu jedem Produkt im Internet abrufbar sind, werden die Produkteigenschaften, Kennwerte und Hinweise zur sicheren Lagerung und Verarbeitung aufgelistet. Mit einer eigenen Qualitätssicherung, die Prüfpläne für alle Produkte festlegt, wird dem Risiko der Nichteinhaltung von Produkteigenschaften begegnet. Die langlebigen SIMONA Produkte tragen darüber hinaus dazu bei, Herausforderungen, z. B. in der Umwelttechnik oder Versorgung, nachhaltig zu lösen. SIMONA ist aktives Mitglied der Organisation VinylPlus, einem Programm zur Steigerung der Nachhaltigkeit der PVC-Lieferkette. Außerdem ist SIMONA Mitinitiator und Träger des Qualitätssiegels für PVC Platten des Industrieverbands Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V. (pro-K). Die Träger dieses Zeichens verpflichten sich dazu, festgelegte Qualitätsstandards zu erfüllen, Verarbeitungskompetenzen zu gewährleisten und ein vielseitiges und ausgezeichnetes Serviceangebot zu liefern.

Energieaspekte

Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 gehört zu den zentralen verfolgten Konzepten. Ziel der internationalen Norm des Energiemanagementsystems ist es, das zertifizierte Unternehmen beim Aufbau von Systemen und Prozessen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu unterstützen. Durch einen systematischen Ansatz zur Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems soll das Unternehmen in die Lage versetzt werden, eine kontinuierliche Verbesserung der Leistung des Energiemanagements, der Energieeffizienz und der Energieeinsparung zu erzielen. Die Norm beschreibt Anforderungen bezüglich der Versorgung mit sowie Einsatz und Verbrauch von Energie einschließlich Messung, Dokumentation und Berichtswesen, Auslegungs- und Beschaffungspraxis für Energie verbrauchende Einrichtungen, Systeme, Prozesse und Personal.

Das Energiemanagementkonzept wird für die Standorte Kirn, Ringsheim und Litvinov (Tschechien) verfolgt. Die Anforderungen dieser Konzepte erfüllt SIMONA durch Überwachungsaudits und Rezertifizierungen. In 2018 wurde das Energiemanagementsystem erfolgreich nach den Standards (ISO 50001:2011 (ISO 50003)) rezertifiziert.

Wesentliche Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von SIMONA verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Energieaspekte haben könnten, sind Ressourcenverbrauch sowie Emissionen.

SIMONA begegnet diesen Risiken mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Emissionen. Den Energieverbrauch sowie die Energieeffizienz bewertet SIMONA mit Energie-Perfomance-Indikatoren (ENPI), die Verbrauchsdaten zu den jeweiligen Produktionsmengen ins Verhältnis setzen. Wesentliche Ziele des Energiemanagements sind die Steigerung der Energieeffizienz und die Senkung des Energieverbrauchs.

Arbeitnehmerbelange

Für das Unternehmen sind die Mitarbeitenden eine wichtige Säule des Erfolgs. Dies ist in unserem Code of Conduct, der sowohl für die Mitarbeitenden, die Vorgesetzten und für die Geschäftsleitung aller SIMONA Gesellschaften gleichermaßen gilt, in mehrfacher Hinsicht verankert.

So hat sich das Unternehmen die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zum Ziel gesetzt und die sog. "Vision Zero" (Zahl der Arbeitsunfälle) verabschiedet. Hierbei handelt es sich um ein mehrjähriges Konzept zur nachhaltigen Reduzierung von Arbeitsunfällen, das aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen besteht, deren Umsetzung auch in der Balanced Scorecard für die europäischen Standorte als Zielvorgabe hinterlegt wurde. Sämtliche Arbeitsunfälle werden durch die betrieblich bestellten Arbeitssicherheitsfachkräfte in Berichten erfasst, nach Ursachen ausgewertet und daraus Maßnahmen zur Prävention abgeleitet. Weiter hat die SIMONA AG ein Gesundheitsteam etabliert, das sich die Gesunderhaltung der Mitarbeitenden mit verschiedenen Aktionen (wie bspw. kostenloses Obst, Zuschuss Fitnessstudio, Gesundheitstage) zum Ziel gesetzt hat.

SIMONA unterstützt die Vielfalt und Chancengleichheit aller Mitarbeitenden und hatte sich mit Einführung der gesetzlichen Zielgrößenregelung in 2015 das Ziel gesetzt, 20 Prozent ihrer Stellen in der Stufe unterhalb des Vorstandes der SIMONA AG mit weiblichen Führungskräften zu besetzen. Da dieses Ziel bereits zum ersten Überprüfungsstichtag erfüllt war, wurde im Jahr 2018 eine neue Zielsetzung in Höhe von 25 Prozent verabschiedet.

Die SIMONA AG investiert in die Förderung geeigneten Nachwuchses und beteiligt sich regelmäßig an Kooperationsprojekten mit Schulen und Universitäten (Schulpatenschaften, MINT-Programm). Neben der Ausbildung stehen geeigneten Bewerbern auch die Möglichkeiten eines dualen Studiums, einer geförderten, beschäftigungsbegleitenden Weiterbildung (berufsbegleitendes Studium) oder einer temporären Beschäftigung an einem unserer Auslandsstandorte in den Tochtergesellschaften offen. Die SIMONA AG unterhält für das berufsbegleitende Studium Kooperationen mit den Hochschulen Ludwigshafen, Darmstadt und Mainz.

SIMONA erfragt die Mitarbeiterzufriedenheit in regelmäßig wiederkehrenden anonymen Mitarbeiterumfragen und leitet daraus konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit ab. Die SIMONA Gesellschaften am Standort Kirn haben zum größten Teil Mitarbeitergespräche implementiert bzw. werden diese in 2019 flächendeckend einführen. Diese werden im gewerblichen Bereich z. T. bereits anhand einer Qualifikationsmatrix geführt. Das System der Qualifikationsmatrix ermöglicht es, jedem Mitarbeitenden die Anforderungen an seine Stelle und seinen persönlichen Anforderungserfüllungsgrad aufzuzeigen. Basierend auf den jährlichen Mitarbeitergesprächen werden die Fortbildungsbedarfe ermittelt. Die Feedbacks der besuchten Fortbildungen werden systematisch ausgewertet.

Der Informationsfluss zu den Mitarbeitenden wird innerhalb der SIMONA Gesellschaften über das SIMONA Intranet, ein Aushangsystem, Abteilungsbesprechungen und regelmäßige Schichtschulungen sowie Betriebsversammlungen gewährleistet.

SIMONA erkennt das Recht aller ihrer Mitarbeitenden an, in und von Gewerkschaften vertreten zu sein und Arbeitnehmervertretungen zu bilden. Es bestehen an den deutschen Standorten langjährig etablierte Arbeitnehmervertretungen und am Standort Kirn ist die Mitarbeiterschaft zusätzlich durch die IGBCE vertreten.

Wesentliche Risiken, die für uns aus der Nichtbeachtung von Arbeitnehmerbelangen resultieren können, sind der Verlust unserer Mitarbeitenden und damit auch deren Know-how und potenzieller Betriebsgeheimnisse an den Wettbewerb. Mit dem Verlust von Know-how kann auch ein Qualitätsabfall einhergehen, der sich finanziell durch einen Anstieg von Gewährleistungsansprüchen und den Verlust von Kunden bemerkbar machen könnte. Nicht zuletzt wirken sich hohe Krankenstände negativ auf die Produktivität der Standorte aus. Weiter sehen wir die Herausforderungen des demographischen Wandels, der uns mit Überalterungs- und Kapazitätsrisiken konfrontiert.

SIMONA hat bisher nicht überprüft, inwieweit sie im Rahmen ihrer Maßnahmen und Richtlinien für Arbeitnehmerbelange die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation erfüllt.

Menschenrechte

SIMONA bekennt sich zu den international anerkannten Menschenrechten und hat sich und ihre Mitarbeitenden gleichermaßen in ihrem Code of Conduct zur Einhaltung von Menschenrechten bindend verpflichtet. Wir unterstützen hierbei die internationale Vielfalt, setzen uns für Chancengleichheit ein und fordern von unseren Mitarbeitenden gegenseitigen Respekt. Diskriminierende Gesichtspunkte wie beispielsweise Geschlecht, Herkunft, Religion oder geschlechtliche Ausrichtung werden bei Entscheidungen im Unternehmen nicht berücksichtigt. Zwangs- und Kinderarbeit lehnen wir strikt ab und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern. Unseren Ansatz entwickeln wir fortlaufend weiter. Verstöße gegen die in unserem Code of Conduct niedergelegten Grundsätze können beim Compliance Officer gemeldet werden und werden strikt geahndet.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

SIMONA verpflichtet ihre Mitarbeitenden, Berater, Handelsvertreter, Agenten und vergleichbare Dritte ausnahmslos und uneingeschränkt, keine unrechtmäßigen Zuwendungen zu gewähren oder solche Zuwendungen entgegenzunehmen. SIMONA hat für verschiedene Bereiche und Alltagssituationen, mit denen ihre Mitarbeitenden konfrontiert werden könnten, Richtlinien zur Vermeidung von Korruption und Bestechung erlassen. Verstöße werden strikt geahndet.

Verstöße gegen das Verbot und die zugehörigen Richtlinien können u. U. schwere Straftaten darstellen, die dem Unternehmen Schaden in finanzieller Hinsicht als auch beträchtliche Reputationsschäden zufügen können. Weiter lösen sie bei einer Vielzahl unserer Vertragspartner Kündigungsgründe für eine Zusammenarbeit aus. Nicht zuletzt können sie auch zum Ausschluss aus öffentlichen Ausschreibungsverfahren im In- und Ausland führen.

Früherkennung von Risiken ist ein wesentliches Kriterium bei der Verhinderung von Compliance-Verstößen. In einem jährlich wiederkehrenden Prozess werden die für SIMONA spezifischen Compliance-Risiken systematisch ermittelt, analysiert und aktualisiert. Bei Hinzutreten neuer Risiken werden entsprechende Maßnahmen zur Abwehr ermittelt und eingeführt.

Die Kontrolle, ob die Vorgaben zum Verbot von Korruption und Bestechung eingehalten werden, erfolgt in den Tochtergesellschaften durch wiederkehrende Revisionsbesuche vor Ort inklusive Kontrolle der Konten und Bargeldbestände.

Zur effektiven Umsetzung des Compliance-Systems hat SIMONA einen Compliance Officer bestellt. Mitarbeitenden und auch außenstehenden Dritten räumt SIMONA die Möglichkeit ein, Hinweise auf Verstöße gegen das Verbot von Korruption und Bestechung anonym beim Compliance Officer einzureichen.

Das System zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen folgt keinen internationalen oder nationalen Standards oder lehnt sich an solche an, sondern ist anhand der individuellen Bedürfnisse und der Risikosituation innerhalb der Organisation aufgebaut.

Sozialaspekte

SIMONA trägt als Unternehmen Verantwortung für die Entwicklung und Attraktivität der Städte und Gemeinden, in denen das Unternehmen vertreten ist, und berücksichtigt Sozialbelange. Es wird das Konzept verfolgt, soziale, kulturelle und Hilfsprojekte an den jeweiligen Standorten weltweit zu unterstützen. Die innerhalb dieses Konzeptes verfolgten Due-Diligence-Prozesse sind definierte Zuständigkeiten und Abläufe für die Auswahl der zu unterstützenden Institutionen, Projekte und Initiativen sowie über den Umfang der jeweiligen Unterstützung. Darüber hinaus unterstützt die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung als Großaktionär der SIMONA AG am Standort Kirn. Sie konzentriert sich dabei auf die Förderung des Erziehungs-, Bildungs- und Gesundheitswesens, der bedrohten Natur und der Tierwelt, der Kunst und der Kultur, der Entwicklungshilfe und mildtätiger Zwecke von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Der vorliegende zusammengefasste Lagebericht enthält zukunfts-bezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes der SIMONA AG sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen basieren. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien für die darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Vielmehr sind die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unabwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich künftig möglicherweise als nicht zutreffend erweisen könnten. Die SIMONA AG übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsbezogenen Aussagen anzupassen bzw. zu aktualisieren.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns sowie der SIMONA AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des SIMONA Konzerns und der SIMONA AG beschrieben sind.

Kirn, den 29. März 2019

SIMONA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Wolfgang Moyses

Dirk Möller

Dr. Jochen Hauck

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

der SIMONA AG

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in TEUR Anhang 01.01. - 31.12.2018 01.01. - 31.12.2017*
Umsatzerlöse [7] 417.916 394.145
Sonstige Erträge [8] 4.879 4.315
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 7.269 7.199
Materialaufwand [9] 232.968 219.337
Personalaufwand [10] 78.768 74.830
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [17, 18] 15.137 14.410
Sonstige Aufwendungen [12] 69.951 65.966
Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) 33.240 31.116
Ergebnis aus at Equity bilanzierten Beteiligungen [19] 413 190
Finanzerträge [13] 1.881 1.270
Finanzaufwendungen [13] 3.237 7.958
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 32.297 24.618
Ertragsteuern [14] 8.046 7.113
Periodenergebnis 24.251 17.505
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 24.146 17.446
Nicht beherrschende Anteile 105 59
ERGEBNIS JE AKTIE
in EUR
- unverwässert, bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Ergebnis [15] 40,24 29,08
- verwässert, bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Ergebnis [15] 40,24 29,08

* Vorjahreswerte gemäß IAS 1.41 und IAS 8 angepasst, siehe Anhangangabe [2]

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2018

der SIMONA AG

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in TEUR 01.01. - 31.12.2018 01.01. - 31.12.2017
Periodenergebnis 24.251 17.505
Erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge ohne anschließende Reklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung
Neubewertung aus leistungsorientierten Verpflichtungen -2.074 9.108
Latente Steuern auf die Neubewertung aus leistungsorientierten Verpflichtungen 603 -2.685
Erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge mit anschließender Reklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung 3.457 -7.482
Latente Steuern aus der Fremdwährungsumrechnung -169 804
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses 1.817 -255
Gesamtergebnis 26.068 17.250
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 25.954 17.174
Nicht beherrschende Anteile 114 76

Konzernbilanzfür das Geschäftsjahr 2018

der SIMONA AG

VERMÖGENSWERTE

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in TEUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Immaterielle Vermögenswerte [17] 39.060 29.384
Sachanlagen [18] 129.069 114.439
Finanzielle Vermögenswerte [34] 340 340
At Equity bilanzierte Beteiligungen [19] 949 483
Latente Steueransprüche [14] 10.572 10.203
Langfristige Vermögenswerte 179.990 154.849
Vorräte [20] 92.355 77.956
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [21] 64.017 56.461
Sonstige Vermögenswerte [22] 6.408 4.204
Ertragsteuerforderungen [22] 4.235 1.259
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [34] 1.406 692
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [24, 31] 52.483 68.022
Kurzfristige Vermögenswerte 220.904 208.594
Bilanzsumme 400.894 363.443

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

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in TEUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500
Kapitalrücklage 15.274 15.274
Gewinnrücklagen 180.583 165.498
Sonstige Rücklagen 8.956 5.677
220.313 201.949
Nicht beherrschende Anteile 390 317
Eigenkapital [25] 220.703 202.266
Finanzschulden [26] 15.280 18.705
Rückstellungen für Pensionen [27, 28] 104.356 97.573
Sonstige Rückstellungen [29] 3.441 3.774
Sonstige Schulden [26] 59 231
Latente Steuerschulden [14] 9.816 6.323
Langfristige Schulden 132.952 126.606
Finanzschulden [26] 3.425 3.425
Rückstellungen für Pensionen [27] 1.655 1.595
Sonstige Rückstellungen [29] 2.034 1.616
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 20.987 11.116
Ertragsteuerschulden 1.302 451
Sonstige finanzielle Schulden [26] 2.119 1.764
Sonstige Schulden [30] 15.717 14.604
Kurzfristige Schulden 47.239 34.571
Bilanzsumme 400.894 363.443

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018

der SIMONA AG

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in TEUR Anhang 01.01. - 31.12.2018 01.01. - 31.12.2017
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 32.297 24.618
Gezahlte Ertragsteuern -6.701 -9.646
Finanzerträge und -aufwendungen (ohne Zinsaufwand auf Pensionen) [13] 210 202
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [17, 18] 15.137 14.410
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -585 3.552
Ergebnis aus Anlageabgängen 99 314
Veränderung der Vorräte [20] -10.228 -10.791
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [21] -4.746 -6.095
Veränderung der sonstigen Vermögenswerte [22] -2.784 -1.733
Veränderung der Rückstellungen für Pensionen [27, 28] 4.670 4.943
Veränderung der Schulden und sonstigen Rückstellungen [29, 30] 7.408 -560
Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit 34.777 19.214
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [17, 18] -17.205 -16.091
Auszahlungen aus Erwerb von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten abzüglich erworbener Nettozahlungsmittel (im Vorjahr aus Vorjahren) -25.167 -2.029
Einzahlungen aus Anlageabgängen 2.634 3.985
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition [34] 89 191
Finanzinvestitionen und Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition [19, 34] -291 0
Erhaltene Zinsen 147 152
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -39.793 -13.792
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden [26] -3.425 -3.425
Zahlung Dividende Vorjahr [16] -7.200 -7.200
Zahlung Dividende Vorjahr an Minderheitengesellschafter -41 -41
Gezahlte Zinsen und ähnliche Aufwendungen -239 -354
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -10.905 -11.020
Einfluss aus Wechselkursänderungen auf die Liquidität [31] 382 -1.139
Veränderung des Finanzmittelfonds -15.539 -6.737
Finanzmittelfonds zum 01. Januar [24, 31] 68.022 74.759
Finanzmittelfonds zum 31. Dezember [24, 31] 52.483 68.022
Veränderung des Finanzmittelfonds -15.539 -6.737

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2018

der SIMONA AG

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AUF DIE ANTEILSEIGNER DES MUTTERUNTERNEHMENS ENTFALLENDES EIGENKAPITAL
in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Währungsdifferenzen Gesamtbetrag
--- --- --- --- --- --- ---
Anhang [25] [25] [25]
Stand am 01.01.2017 15.500 15.274 148.661 12.354 191.789
Summe des direkt im Eigenkapital
erfassten Ergebnisses gemäß
Gesamtergebnisrechnung 0 0 6.423 -6.695 -272
Periodenergebnis 0 0 17.446 0 17.446
Gesamtergebnis 0 0 23.869 -6.695 17.174
Dividendenauszahlung [16] 0 0 -7.200 0 -7.200
Sonstige Veränderungen 0 0 168 18 186
Stand am 31.12.2017 15.500 15.274 165.498 5.677 201.949
Stand am 01.01.2018 15.500 15.274 165.498 5.677 201.949
Summe des direkt im Eigenkapital
erfassten Ergebnisses gemäß
Gesamtergebnisrechnung 0 0 -1.471 3.279 1.808
Periodenergebnis 0 0 24.146 0 24.146
Gesamtergebnis 0 0 22.675 3.279 25.954
Dividendenauszahlung [16] 0 0 -7.200 0 -7.200
Sonstige Veränderungen 0 0 -390 0 -390
Stand am 31.12.2018 15.500 15.274 180.583 8.956 220.313

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in TEUR NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE GESAMT EIGENKAPITAL
[25]
Stand am 01.01.2017 254 192.043
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses gemäß Gesamtergebnisrechnung 17 -255
Periodenergebnis 59 17.505
Gesamtergebnis 76 17.250
Dividendenauszahlung -41 -7.241
Sonstige Veränderungen 28 214
Stand am 31.12.2017 317 202.266
Stand am 01.01.2018 317 202.266
Summe des direkt im Eigenkapital
erfassten Ergebnisses gemäß
Gesamtergebnisrechnung 9 1.817
Periodenergebnis 105 24.251
Gesamtergebnis 114 26.068
Dividendenauszahlung -41 -7.241
Sonstige Veränderungen 0 -390
Stand am 31.12.2018 390 220.703

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018

der SIMONA AG

[1] INFORMATION ZUM UNTERNEHMEN

Die SIMONA AG ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in 55606 Kirn, Teichweg 16, Deutschland, deren Aktien öffentlich im General Standard der Frankfurter und der Berliner Wertpapierbörse gehandelt werden. Die Gesellschaft ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach (HRB 1390). Der Konzernabschluss der SIMONA AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 wurde am 26. März 2019 durch Beschluss des Vorstandes zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

Die Tätigkeit des SIMONA Konzerns erstreckt sich hauptsächlich auf die Herstellung und den Vertrieb von Halbzeugen in Form von Platten, Stäben, Schweißdrähten, Profilen sowie Rohren, Rohrformteilen und Fertigteilen aus thermoplastischen Kunststoffen.

Die Halbzeuge werden im Werk Kirn (Deutschland), in Archbald, Newcomerstown und Findlay (USA) sowie in Jiangmen (China) hergestellt. Rohre und Formteile werden im Werk Ringsheim (Deutschland) produziert. Im Werk Litvinov (Tschechien) werden Halbzeuge, Rohre und Formteile hergestellt. Die Erzeugnisse werden unter dem gemeinsamen Warenzeichen SIMONA sowie weiteren Einzelmarken verkauft.

Die SIMONA AG betreibt eine Verkaufsniederlassung in Möhlin, Schweiz, und ist das oberste beherrschende Mutterunternehmen des Konzerns.

Darüber hinaus erfolgt der Vertrieb im Wesentlichen über folgende Tochtergesellschaften:

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Gesellschaft Sitz, Land
SIMONA UK Ltd. Stafford, Großbritannien
SIMONA S.A.S. Domont, Frankreich
SIMONA S.r.l. Societa UNIPERSONALE Cologno Monzese (MI), Italien
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L. Barcelona, Spanien
SIMONA POLSKA Sp. z o.o. Breslau, Polen
DEHOPLAST POLSKA Sp. z o.o. Kwidzyn, Polen
SIMONA Plast-Technik s.r.o. Litvinov, Tschechien
SIMONA FAR EAST LIMITED Hongkong, China
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD. Shanghai, China
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd. Jiangmen, China
SIMONA AMERICA Inc. Archbald, USA
Boltaron Inc. Newcomerstown, USA
SIMONA PMC, LLC Findlay, USA
OOO "SIMONA RUS" Moskau, Russische Föderation
SIMONA INDIA PRIVATE LIMITED Mumbai, Indien

[2] BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips, sofern nicht unter Anhangangabe [5] "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" etwas anderes angegeben ist. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) gerundet. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, %, usw.) auftreten.

Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS

Der Konzernabschluss der SIMONA AG und ihrer einbezogenen Gesellschaften zum 31. Dezember 2018 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften aufgestellt.

Die Bezeichnung "IFRS" umfasst sämtliche am Bilanzstichtag verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2018 verbindlich anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretation Committee (IFRS IC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC) - wurden ebenfalls angewendet.

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SIMONA AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres (im Folgenden auch als "Konzern" bzw. "SIMONA Konzern" bezeichnet).

Die Konzernbilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SIMONA AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der SIMONA AG sowie der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Alle konzerninternen Salden (Forderungen, Schulden, Rückstellungen), Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen (Zwischenergebnisse) werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Nicht beherrschende Anteile werden gesondert in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Anpassung von Vorjahresangaben

Die nachfolgend dargestellten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 2017 wurden gemäß IAS 1.41 in Verbindung mit IAS 8 retrospektiv angepasst. Erträge und Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung, die die Finanzierungstätigkeit und Cash betreffen, werden erstmalig im Geschäftsjahr 2018 in den Finanzerträgen und Finanzaufwendungen ausgewiesen. Die Ausweisänderung ergibt sich daraus, dass Erträge und Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung, die nicht aus der operativen Geschäftstätigkeit des SIMONA Konzerns resultieren, sondern aus der Finanzierungstätigkeit und Cash, zur besseren Darstellung dem Finanzergebnis zugeordnet werden. Die Vorjahreszahlen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend angepasst.

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01.01. - 31.12.2017

in TEUR
vor Anpassung Anpassung nach Anpassung
Sonstige Erträge 5.433 -1.118 4.315
Sonstige Aufwendungen 71.730 -5.764 65.966
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 26.470 4.646 31.116
Finanzerträge 152 1.118 1.270
Finanzaufwendungen 2.194 5.764 7.958
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 24.618 0 24.618

Befreiung nach § 264b HGB

Die SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG, Kirn, sowie die SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG, Ringsheim, sind gemäß § 264b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen.

[3] NEUE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

3.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben die folgenden Standards und Interpretationen verabschiedet, die von der EU in europäisches Recht übernommen wurden und im Berichtszeitraum 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 verpflichtend anzuwenden sind. Die im Geschäftsjahr 2018 erstmalig anzuwendenden Rechnungslegungsnormen haben auf die Darstellung des Konzernabschlusses keine wesentliche Auswirkung.

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IFRS-Verlautbarung Verabschiedung IASB EU-Endorsement EU-Erstanwendung
Änderungen zu IFRS 4, Anwendung IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge 12.09.2016 03.11.2017 01.01.2018
Klarstellungen zu IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden 12.04.2016 31.10.2017 01.01.2018
IFRS 9, Finanzinstrumente 24.07.2014 22.11.2016 01.01.2018
IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden 28.05.2014 22.09.2016 01.01.2018
Änderungen zu IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen 20.06.2016 26.02.2018 01.01.2018
Annual Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle 08.12.2016 07.02.2018 01.01.2018
Änderungen an IAS 40 in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 08.12.2016 14.03.2018 01.01.2018
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 08.12.2016 24.03.2018 01.01.2018

Klarstellungen zu IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"

Die Klarstellungen in IFRS 15 betreffen die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, die Guidance zu Prinzipal-Agent-Beziehungen und Lizenzen. Es wurden keine Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss identifiziert.

IFRS 9 "Finanzinstrumente"

Seit dem 01. Januar 2018 wendet SIMONA erstmalig IFRS 9 "Financial Instruments" an. Den Übergangsbestimmungen entsprechend wurden Vergleichszahlen nicht rückwirkend angepasst. Nach IFRS 9 bestimmt sich die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Merkmalen der Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Danach werden alle Finanzinstrumente, die derzeit in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen, fortan grundsätzlich nur noch in zwei Kategorien unterteilt: Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Für Schuldinstrumente wird eine weitere Bewertungskategorie eingeführt. Diese dürfen künftig zum Fair Value im sonstigen Ergebnis klassifiziert werden (FVOCI), sofern die Voraussetzungen für das entsprechende Geschäftsmodell sowie die vertraglichen Zahlungsströme erfüllt werden.

Die bilanzielle Vorsorge für erwartete Kreditverluste nach IFRS 9 wird wie folgt angewendet: Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das Expected Credit Loss Model angewendet, unter Berücksichtigung von Länder- und Branchenrisiken. Es werden dabei auf Basis historischer und prognostizierter Daten kalkulierte Verlustraten zugrunde gelegt, die das Geschäftsmodell, das jeweilige Kundenrisiko und das ökonomische Umfeld der geografischen Region berücksichtigen. Finanzielle Vermögenswerte mit signifikanten Überfälligkeiten, die aufgrund der Kundenstruktur auch mehr als 90 Tage betragen können, oder solche, über deren Schuldner ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde, werden einzeln auf eine Wertminderung überprüft.

Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die dem allgemeinen Wertminderungsansatz unterliegen und bereits am 01. Januar 2018 im Bestand waren, wurde festgestellt, dass zwischen erstmaligem Ansatz und dem 01. Januar 2018 kein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos stattgefunden hat. Für diese Instrumente wird die Risikovorsorge deshalb auf Basis der erwarteten 12-Monats-Verluste gebildet. Die neuen Wertminderungsvorschriften wurden auf bereits zum 01. Januar 2018 im Bestand befindliche finanzielle Vermögenswerte und vertragliche Vermögenswerte angewendet. Die zum 31. Dezember 2017 gemäß IAS 39 auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfassten kumulierten Wertminderungen in Höhe von 2.426 TEUR erhöhten sich durch die erstmalige Anwendung des IFRS 9 zum 01. Januar 2018 um 483 TEUR auf 2.909 TEUR.

Effekte aus einer Neukategorisierung ergaben sich nicht. Zum Erstanwendungszeitpunkt ergaben sich durch den Übergang von IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement" auf IFRS 9 keine wesentlichen Auswirkungen auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden:

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BEWERTUNGSKATEGORIE BUCHWERT
in TEUR Bisher IAS 39 Neu IFRS 9 Bisher 31.12. 2017 Neu 31.12. 2017 Differenz
--- --- --- --- --- ---
Langfristige Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte AfS AC 340 340 0
At Equity bilanzierte Beteiligungen AfS AC 483 483 0
Kurzfristige Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR AC 56.461 55.978 -483
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LAR AC 692 692 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR AC 68.022 68.022 0
Langfristige Finanzschulden und Sonstige finanzielle Schulden
Darlehen FLAC AC -18.705 -18.705 0
Sonstige Finanzielle Schulden FLAC AC -231 -231 0
Kurzfristige Finanzschulden und Sonstige finanzielle Schulden
Darlehen FLAC AC -3.425 -3.425 0
Schulden aus Lieferungen und Leistungen FLAC AC -11.116 -11.116 0
Sonstige Finanzielle Schulden FLAC AC -1.764 -1.764 0

IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"

Danach wird IFRS 15 die Anwendungsbereiche des IAS 11 "Fertigungsaufträge", IAS 18 "Erlöse", IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme", IFRIC 15 "Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien", IFRIC 18 "Übertragung von Vermögenswerten von Kunden" und SIC-31 "Erträge - Tausch von Werbedienstleistungen" ersetzen. Der Standard definiert, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Gemäß IFRS 15 sind Erlöse in der Höhe zu erfassen, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtungen Gegenleistungen erwartet werden. Der Standard IFRS 15 wurde zu Beginn 2018 konzernweit implementiert. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 auf die SIMONA Geschäftspraktiken ergeben sich im Vergleich zu den bisherigen Regelungen nach IAS 18 keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und deren zeitliche Erfassung. Demzufolge gab es im vorliegenden Abschluss keinen darzustellenden Übergangseffekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15.

Änderungen zu IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen

Anteilsbasierte Vergütungen werden bei SIMONA nicht gewährt, sodass sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

Annual Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle

Im Rahmen des Annual Improvements sind die folgenden Standards betroffen: IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28. Aus den Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IAS 40 in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Die beschlossenen Änderungen stellen klar, dass ein Unternehmen für eine Immobilie nur dann die Klassifizierung einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie ändern kann, wenn Belege für eine Nutzungsänderung vorliegen. Die Nutzungsänderung kann dazu führen, dass die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erstmalig erfüllt (oder nicht mehr erfüllt). Damit ist klargestellt, dass eine beabsichtigte Nutzungsänderung seitens der Unternehmensleitung nicht als Beleg für eine Nutzungsänderung ausreichend ist. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen". Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. die Schuld erstmals erfasst wird. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

3.2 Im Geschäftsjahr noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet. Die Anwendung dieser Regelungen erfolgt im Geschäftsjahr nicht, da die Standards und Interpretationen noch nicht verpflichtend anzuwenden sind bzw. zum jetzigen Zeitpunkt die Anerkennung durch die EU teilweise aussteht ("Endorsement").

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IFRS-Verlautbarung Verabschiedung IASB EU-Endorsement EU-Erstanwendung
IFRS 16, Leasingverhältnisse 13.01.2016 31.10.2017 01.01.2019
IFRS 17, Versicherungsverträge 18.05.2017 offen Erwartet: 01.01.2021
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 07.06.2017 23.10.2018 01.01.2019
Amendments to IFRS 9: Prepayment Features with Negative Compensation 12.10.2017 22.03.2018 01.01.2019
Änderungen an IAS 28: Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 12.10.2017 offen Erwartet: 01.01.2019
Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle 12.12.2017 offen Erwartet: 01.01.2019

IFRS 16 "Leasingverhältnisse"

Die neuen Regelungen sehen für Leasingnehmer vor, dass künftig sämtliche Leasingverhältnisse bilanziell in Form eines Nutzungsrechts und einer korrespondierenden Leasingverpflichtung zu erfassen sind. Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in allen Fällen als Finanzierungsvorgang, das heißt, das Nutzungsrecht ist im Regelfall linear abzuschreiben und die LeasingverbindIichkeit nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass aus der Erstanwendung von IFRS 16 eine Zunahme der langfristigen Vermögenswerte sowie kurz- und langfristigen Schulden mit entsprechenden Auswirkungen auf Bilanzsumme, Verschuldung und Eigenkapitalquote resultieren wird. In die Bilanz ist ein Posten "Nutzungsrechte Leasing" sowie Schulden aus Leasing (lang- und kurzfristig) neu aufzunehmen. Die Nutzungsrechte aus Leasing und in gleicher Höhe Schulden aus Leasing wurden zum 01.01.2019 mit einem Wert von 2.085 TEUR angesetzt. Die Abschreibung der Nutzungsrechte wird mit 600 TEUR beziffert und entspricht nahezu den bisherigen Leasingaufwendungen. Die Auswirkung auf das Finanzergebnis ist unwesentlich. Die Eigenkapitalquote verringert sich dadurch um 0,28 Prozent.

IFRS 17 "Versicherungsverträge"

IFRS 17 regelt die Rechnungslegung von Versicherungsgeschäften. Der Standard regelt nicht die Bilanzierung beim Versicherungsnehmer. Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben sich insofern nicht.

IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 Ertragsteuern regelt, wie tatsächliche und latente Steuern zu bilanzieren sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen. Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden nicht erwartet.

Amendments to IFRS 9: Prepayment Features with Negative Compensation

Der IASB beabsichtigt mit dieser Änderung von IFRS 9 eine Klarstellung bzw. Anpassung der bestehenden Regelungen in B4.1.10/ B4.1.11(b) vorzunehmen. Hintergrund ist die unklare Anwendung der Regelung im Falle von Finanzinstrumenten, die symmetrische Kündigungs- und Entschädigungsklauseln enthalten, wodurch eine Entschädigung theoretisch sowohl vom Schuldner an den Gläubiger als auch umgekehrt gezahlt werden könnte. Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden nicht erwartet.

Änderungen an IAS 28: Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Die Änderung soll klarstellen, dass ein Unternehmen IFRS 9 ,Finanzinstrumente' auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden nicht erwartet.

Annual Improvements to IFRSs 2015-2017 Cycle

Im Rahmen des Annual Improvements sind die folgenden Standards betroffen: IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23. Aus den Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

[4] WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Abschluss am wesentlichsten beeinflussen. Wesentliche Schätzungen betreffen unter anderem die Nutzungsdauern des Anlagevermögens.

Wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen die Klassifizierung von Leasingverhältnissen, die Bildung von Rückstellungen, die Schätzung von oder die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräten sowie aktiven latenten Steuern, sowie die Beurteilung von Indikatoren, die auf eine Wertminderung von Vermögenswerten hindeuten.

Unsicherheiten bei der Schätzung

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("ZGE"), denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe von nicht finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budgetrechnungen zugrunde, die für jede ZGE des Konzerns separat erstellt werden. Die Budgetplanung erstreckt sich über vier Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach vier Jahren angewandt.

Latente Steueransprüche

Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftigen zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe [14] dargestellt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden entsprechend der in der Anhangangabe [29] dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode passiviert. Für die Ermittlung der Höhe der Rückstellungen ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftigen Ressourcenabflusses erforderlich.

Pensionen

Die Aufwendungen aus leistungsorientierten Plänen werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen, darunter Abzinsungssätze, erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Sterblichkeitsraten. Aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Jede Änderung dieser Annahmen hat Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtungen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anhangangabe [27] und [28].

[5] ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Fremdwährungsumrechnung

Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht bei den Konzerngesellschaften der SIMONA AG der jeweiligen Landeswährung. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt.

Nachfolgend sind die ausländischen Gesellschaften mit ihrer funktionalen Währung aufgeführt, sofern diese vom Euro abweichend ist.

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Gesellschaft Sitz, Land Währung
SIMONA UK Ltd. Stafford, Großbritannien Pfund Sterling
SIMONA POLSKA Sp. z o.o. Breslau, Polen Polnische Zloty
DEHOPLAST POLSKA Sp. z o.o. Kwidzyn, Polen Polnische Zloty
SIMONA-PLASTICS CZ, s.r.o. Prag, Tschechien Tschechische Kronen
SIMONA Plast-Technik s.r.o. Litvinov, Tschechien Tschechische Kronen
SIMONA FAR EAST LIMITED Hongkong, China Hongkong-Dollar
SIMONA ASIA LIMITED Hongkong, China Hongkong-Dollar
SIMONA AMERICA Inc. Archbald, USA US-Dollar
64 NORTH CONAHAN DRIVE HOLDING, LLC Hazleton, USA US-Dollar
Laminations Inc. Archbald, USA US-Dollar
Boltaron Inc. Newcomerstown, USA US-Dollar
DANOH, LLC Akron, USA US-Dollar
SIMONA PMC, LLC Findlay, USA US-Dollar
SIMONA PMC Acquisition Inc. Archbald, USA US-Dollar
SIMONA AMERICA Industries LLC Archbald, USA US-Dollar
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD. Shanghai, China Chinesische Renminbi Yuan
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd. Jiangmen, China Chinesische Renminbi Yuan
OOO "SIMONA RUS" Moskau, Russische Föderation Russischer Rubel
SIMONA INDIA PRIVATE LIMITED Mumbai, Indien Indische Rupie
SIMONA ASIA PACIFIC PTE. LTD. Singapur, Singapur Singapur-Dollar

Die in den einzelnen Abschlüssen enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst am Tag des Geschäftsvorfalls zum gültigen Mittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Die Währungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen Erträgen bzw. den sonstigen Aufwendungen erfasst, sofern es sich nicht um Währungseffekte aus der Finanzierungstätigkeit handelt. Diese werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei deren Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.

Im Konzernabschluss werden die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebenden Währungsunterschiede sowie Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen in der Gewinn- und Verlustrechnung im Vergleich zu den Umrechnungskursen für die Bilanzpositionen resultieren, werden in den Sonstigen Rücklagen erfasst.

Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse ab dem 01. Januar 2010 werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als sonstige Aufwendungen ausgewiesen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt die Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswertes ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und bei begrenzter Nutzungsdauer entsprechend der Dauer ihrer Nutzung planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich über eine Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren.

Sachanlagen

Die Sachanlagen unterliegen einer betrieblichen Nutzung und werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen. Sofern abnutzbare Vermögenswerte der Sachanlagen unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen, werden die einzelnen Komponenten dieser Sachanlagen gesondert planmäßig abgeschrieben.

Die Buchwerte der Sachanlagen einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden auf Wertminderungen überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert der Vermögenswerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Sachanlagen werden bei Abgang ausgebucht. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Restbuchwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Leasing

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen wurden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2018 über keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung als Sonstiger Aufwand erfasst.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die von der SIMONA AG betriebene Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist vor allem auf Optimierung der bestehenden Produktions- und Fertigungsabläufe (verfahrenstechnische Weiterentwicklungen), Änderungen und Verbesserungen in den teils langjährig bestehenden Rezepturen oder die grundsätzliche Weiterentwicklung zur Erreichung vorgegebener Qualitäts- und Prüfvorschriften einschließlich neuer Prüfverfahren und neuer Einsatzgebiete gerichtet.

Sofern aus der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ein technisch realisierbares Produkt entsteht, aus dem der Konzern einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen generieren kann, nimmt der Zeitraum der allgemeinen Forschungsarbeit den überwiegenden Teil in Anspruch. Die Entwicklungsaufwendungen nach dem Erreichen der Vermarktungsreife eines Produktes sind vernachlässigbar gering. Aus Wesentlichkeitsgründen wird in solchen Fällen auf eine Aktivierung eines immateriellen Vermögenswertes verzichtet, ohne dass das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unzutreffend dargestellt wäre.

Darüber hinaus unterlässt die SIMONA AG auch eine Aktivierung von Entwicklungskosten, sofern eine Zurechenbarkeit von Kosten (Ausgaben) auf Entwicklungsprojekte nicht verlässlich ableitbar ist. Die Aufwendungen werden als Aufwand der Periode erfasst.

Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Entwicklungsprojekte durchgeführt, die zu einer Aktivierung eines immateriellen Vermögenswertes führten.

Wertminderung von Vermögenswerten

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert und dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Kosten des Abgangs. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder aller Vermögenswerte einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf seinen / ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe von nicht finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrages des jeweiligen Vermögenswertes bzw. der Gruppe von Vermögenswerten vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert und dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Kosten des Abgangs. Wertminderungsaufwendungen werden erfolgswirksam in der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Konzern entspricht.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über vier Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem vierten Jahr angewandt.

Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte

Nach IFRS 9 bestimmt sich die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Merkmalen der Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Danach werden alle Finanzinstrumente grundsätzlich nur noch in zwei Kategorien unterteilt: Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AC Amortized Cost), und Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: ergebnisneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) oder ergebniswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVPL). Für Schuldinstrumente wird eine weitere Bewertungskategorie eingeführt. Diese dürfen künftig zum Fair 2Value im sonstigen Ergebnis klassifiziert werden (FVOCI), sofern die Voraussetzungen für das entsprechende Geschäftsmodell sowie die vertraglichen Zahlungsströme erfüllt werden.

Die Geschäftsmodellbedingung bezieht sich darauf, wie finanzielle Vermögenswerte zur Erzielung von Erträgen eingesetzt werden. Dabei wird zwischen der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sowie dem Verkauf des finanziellen Vermögenswerts unterschieden. Als dritte Option ist auch eine Kombination aus Halten und Verkaufen möglich. Das Geschäftsmodell wird vom Management des Unternehmens unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter und verfügbarer Informationen festgelegt.

Die Zahlungsstrombedingung ist erfüllt, wenn die vertraglichen Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten fällig werden und ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfassen. Die Zahlungen sollen demnach den Charakter einer einfachen Kreditbeziehung aufweisen. Je nach Ausprägung der Zahlungsstrom- und Geschäftsmodellbedingung werden die finanziellen Vermögenswerte einer der drei Kategorien zugeordnet, welche anschließend die Folgebewertung bestimmt. Eine Umklassifizierung ist ausschließlich bei einer Änderung des Geschäftsmodells zulässig.

Ein finanzieller Vermögenswert kann nur dann zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wenn die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist und das Geschäftsmodell auf der Vereinnahmung von Zins- und Tilgungszahlungen beruht. Damit kommt eine Einordnung in die Kategorie Amortized Cost (AC) grundsätzlich nur für Schuldinstrumente in Betracht. Derivate sowie Eigenkapitalinstrumente werden dagegen regelmäßig nicht die Zahlungsstrombedingung erfüllen.

Sofern die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist und das Geschäftsmodell sowohl den Verkauf als auch die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungen vorsieht, ist der finanzielle Vermögenswert der FVOCI-Kategorie zuzuordnen.

Die FVPL-Kategorie dient bei Schuldinstrumenten als Auffangkategorie, soweit eine Einstufung in die beiden Klassen nicht möglich ist. Derivate gehören grundsätzlich dieser Kategorie an, außer sie sind in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) designiert. Auch EK-Instrumente gehören hierzu, sofern die FVOCI-Option nicht ausgeübt wird.

Finanzielle Vermögenswerte können darüber hinaus - wie bereits in IAS 39 - freiwillig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Fair-Value-Option). Dieses Wahlrecht wird zukünftig jedoch auf die Beseitigung eines Accounting Mismatch beschränkt. Für Eigenkapitalinstrumente besteht bei Zugang schließlich die Möglichkeit einer unwiderruflichen Zuordnung zur FVOCI-Kategorie, sofern diese nicht lediglich zu Handelszwecken gehalten werden (FVOCI-Option).

Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Schulden bleibt im Vergleich zu IAS 39 weitestgehend unverändert.

Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z. B. Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Davon unberührt bleibt die Wertminderung nach IFRS 9 auf Basis des Expected Credit Loss Model. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden.

Der Konzern ermittelt für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung eines Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten vorliegt. Bei der Ermittlung der Wertminderung von als zur Veräußerung verfügbar eingestuften Schuldinstrumenten werden die gleichen Kriterien herangezogen wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Der für Wertminderungen erfasste Betrag ist jedoch der kumulierte Verlust, der sich als Unterschiedsbetrag aus den fortgeführten Anschaffungskosten und dem derzeitigen Zeitwert abzüglich eines etwaigen früher erfolgswirksam verbuchten Wertminderungsaufwands auf dieses Instrument ergibt.

At Equity bilanzierte Beteiligungen

Assoziierte Unternehmen werden grundsätzlich nach der Equity-Methode bilanziert, wenn ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten der Beteiligung. Bei der Erstbewertung muss der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital bestimmt werden. Dieser ist dann daraufhin zu analysieren, ob er auf stille Reserven oder Lasten zurückzuführen ist. Ein nach Aufteilung stiller Reserven und Lasten verbleibender positiver Unterschiedsbetrag ist als Geschäfts- oder Firmenwert zu behandeln und im Beteiligungsbuchwert auszuweisen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst, indem der Wertansatz der Beteiligung erhöht wird.

Ausgehend von den Anschaffungskosten wird der Beteiligungsbuchwert in den Folgeperioden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. gemindert. Weitere Anpassungen des Beteiligungsbuchwerts sind notwendig, wenn sich das Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens aufgrund von in den anderen Erfolgsbestandteilen erfassten Sachverhalten geändert hat.

Im Rahmen der Folgebewertung muss die Abschreibung der im Zuge der Erstbewertung aufgedeckten stillen Reserven berücksichtigt und vom anteiligen Jahresergebnis abgezogen werden. Erhaltene Dividenden sind zur Vermeidung einer Doppelerfassung vom Wertansatz abzuziehen.

Falls Indikatoren vorliegen, die auf eine Wertminderung der Beteiligung hindeuten, ist diese einer Werthaltigkeitsprüfung zu unterziehen. Es erfolgt keine separate Prüfung des anteiligen Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Prüfung wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt.

Die Bestände an Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen aktiviert. Die Ermittlung der Rohstoffwerte erfolgt in der Konzernbewertung nach der Durchschnittsmethode. Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch die Sondereinzelkosten der Fertigung, die Fertigungs- und Materialgemeinkosten einschließlich Abschreibungen angesetzt sind. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich insbesondere aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Nettoveräußerungswerten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, die Bankguthaben und die kurzfristigen Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.

Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfasst der Finanzmittelfonds die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.

Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

SIMONA klassifiziert einen langfristigen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft oder eine Ausschüttung an Anteilseigner und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Damit dies der Fall ist, muss der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf/ die Ausschüttung derartiger Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gängig und üblich sind, sofort zur Veräußerung/ Ausschüttung verfügbar und eine solche Veräußerung/ Ausschüttung höchstwahrscheinlich sein. Die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss - soweit sie Bezug auf die Konzernbilanz nehmen - beziehen sich grundsätzlich auf nicht zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte. SIMONA berichtet langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) separat unter Anhangangabe [23]. Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, bewertet, es sei denn, die in der Veräußerungsgruppe dargestellten Posten fallen nicht unter die Bewertungsregeln des IFRS 5, zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.

Finanzielle Schulden

SIMONA bewertet die finanziellen Schulden, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die finanziellen Schulden des Konzerns umfassen Schulden aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Schulden, Kontokorrentkredite, Darlehen und derivative Finanzinstrumente.

Verzinsliche Darlehen

Bei der erstmaligen Erfassung von Darlehen werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist, und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt.

Pensionen

Der Konzern verfügt über unmittelbare Pensionspläne und einen mittelbaren Pensionsplan. Der mittelbare Pensionsplan wird von der SIMONA Sozialwerk GmbH bedient, die das Planvermögen verwaltet. Das Planvermögen wird in der Bilanz des Konzerns in der Weise berücksichtigt, dass bei der Bewertung der zu passivierenden Pensionsrückstellung der beizulegende Zeitwert derjenigen Vermögenswerte der SIMONA Sozialwerk GmbH und SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH, die die Voraussetzungen für das Planvermögen erfüllen, von der Versorgungsverpflichtung des Konzerns (Trägerunternehmen) abgezogen wird. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Falle von an öffentlichen Börsen gehandelten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs. Da die Voraussetzungen für Planvermögen nach IAS 19.8 erfüllt sind, führt die Absetzung des Planvermögens von der Verpflichtung des Konzerns nicht zu einer Konsolidierungspflicht der SIMONA Sozialwerk GmbH und der SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH, weil deren einziger Zweck die Bedienung der Pensionsverpflichtungen ist.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (IAS 19, Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen.

Gemäß IAS 19 werden die Zinsaufwendungen und die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen durch einen Nettozinsbetrag ersetzt. Dieser errechnet sich durch Anwendung des Abzinsungssatzes auf die Nettoverbindlichkeit (den Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen, der zur Bewertung der DBO (Defined Benefit Obligation) verwendet wird. Die Nettozinsen aus der Nettoverbindlichkeit (dem Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen umfassen die Zinsaufwendungen auf die DBO und die Zinserträge aus dem Planvermögen. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Zinserträgen aus dem Planvermögen und den erwarteten Erträgen aus Planvermögen wird im Posten Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Ertrag des Planvermögens wird gemäß IAS 19 auf Grundlage des Diskontierungszinssatzes angesetzt.

Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag ist die Summe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Die Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen gewährt werden. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen Erträgen ausgewiesen und planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.

Realisierung von Umsatzerlösen

Der Konzern produziert und verkauft Kunststoffhalbzeuge sowie Rohre und Formteile. Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über abgrenzbare Produkte übergeht, d. h. wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Erzeugnissen verbundene Verfügungsmacht auf den Kunden übergegangen ist. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung, unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden, wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem vertraglich vereinbarten Transaktionspreis, zu dem SIMONA voraussichtlich berechtigt ist.

Der Konzern erbringt zudem Dienstleistungen im Bereich Sales Academy sowie der Vermietung von Kunststoffschweißmaschinen. Der Wert derartiger Dienstleistungen liegt unter 0,02 Prozent des Konzernumsatzes und ist unwesentlich.

Vertragsvermögenswerte oder Vertragsverbindlichkeiten wurden keine identifiziert.

Rahmenvereinbarungen, die der Konzern mit Einzelkunden abschließt, umfassen neben den generellen Vertragsbestandteilen hauptsächlich Produktspezifikationen, Abnahmemenge, Vertragslaufzeit, Lieferbedingungen, Zahlungskonditionen, ggf. Bonusvereinbarungen, Vertragsstrafen und in Einzelfällen verlängerte Gewährleistungsfristen. Die standardmäßigen Zahlungsbedingungen lauten zwischen 30 und 90 Tagen Netto sowie bis zu 14 Tagen mit bis zu 3 Prozent Skonto. In Einzelfällen vereinbart SIMONA über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende branchenübliche Gewährleistungsfristen von bis zu fünf Jahren. Transaktionspreise sind für verlängerte Gewährleistungen nicht marktüblich und werden daher nicht fakturiert.

Steuern

a) Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Bei Bedarf werden Steuerschulden angesetzt.

b) Latente Steuern

Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Liability-Methode für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern werden für alle zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

Latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes oder eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
Latenten Steuerschulden aus temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

c) Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst.

[6] SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Für Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach geografischen Regionen organisiert und verfügt über die folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente:

Europa
Amerika
Asien und Pazifik

Die Segmentzuordnung erfolgt wie im Vorjahr auf Basis der Region, in welcher die umsatzgenerierende Geschäftseinheit den Firmensitz hat.

Alle drei Segmente erzielen ihre Erträge hauptsächlich mit dem Vertrieb von Kunststoffhalbzeugen und Rohren einschließlich Form- und Fertigteilen. Das Segment Europa umfasst die Herstellung und den Vertrieb von thermoplastischen Kunststoffhalbzeugen, Fertigteilen und Profilen sowie Rohren und Formteilen. Im Segment Amerika werden überwiegend extrudierte Platten aus Thermoplasten vor allem für die Inneneinrichtung von Flugzeugen produziert und vertrieben. Im Segment Asien und Pazifik werden überwiegend thermoplastische Kunststoffhalbzeuge hergestellt und verkauft.

Das Betriebsergebnis (EBIT) dieser Segmente wird vom Management verwandt, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und die Ertragskraft der Geschäftseinheiten zu bestimmen. Die Ertragskraft der Segmente wird anhand des Betriebsergebnisses aus der operativen Geschäftstätigkeit vor Einflüssen aus der Finanzierungstätigkeit sowie ohne ertragsteuerliche Effekte beurteilt.

Den Segmentinformationen liegen dieselben Ausweis- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Forderungen, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den Segmenten werden in den Überleitungen eliminiert. Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand marktüblicher Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Die Außenumsätze richten sich nach dem Sitz der umsatzgenerierenden Geschäftseinheit. Die Investitionen betreffen Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Das Segmentvermögen beinhaltet Vermögenswerte, die zur Erreichung des operativen Ergebnisses beitragen. Die Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte betreffen sowohl die immateriellen Vermögenswerte als auch Sachanlagen.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen zu Umsatzerlösen, Erträgen und Aufwendungen sowie Ergebnissen der Segmente. Die Unterschiede zum Konzernabschluss werden in der Überleitungsrechnung dargestellt.

SEGMENTINFORMATIONEN NACH REGIONEN

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Europa Amerika Asien und Pazifik
in TEUR 2018 2017 2018 2017 2018 2017
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Umsatzerlöse mit externen Kunden 273.569 269.212 114.190 94.719 30.157 30.214
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 9.183 9.706 154 23 0 0
Segmentumsatzerlöse 282.753 278.918 114.343 94.742 30.157 30.214
Sonstige Erträge1 3.314 3.524 266 442 2.766 1.338
Materialaufwand 165.643 162.757 53.624 42.989 23.057 23.320
Personalaufwand 55.867 54.640 19.678 17.121 3.223 3.069
Abschreibungen 9.616 9.708 4.076 3.299 1.445 1.403
Sonstige Aufwendungen1 46.028 44.857 19.341 17.217 5.859 4.871
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 14.821 15.551 17.923 15.675 767 21
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 14.740 10.053 17.583 15.378 266 -681
Segmentinvestitionen 9.911 9.098 5.568 5.921 1.726 1.072
Langfristige Vermögenswerte 78.332 79.740 79.093 59.667 10.645 11.160

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Summe Überleitung Konzern
in TEUR 2018 2017 2018 2017 2018 2017 (angepasst)
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Umsatzerlöse mit externen Kunden 417.916 394.145 0 0 417.916 394.145
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 9.337 9.729 -9.337 -9.729 0 0
Segmentumsatzerlöse 427.253 403.874 -9.337 -9.729 417.916 394.145
Sonstige Erträge1 6.346 5.304 -1.466 -989 4.879 4.315
Materialaufwand 242.324 229.066 -9.356 -9.729 232.968 219.337
Personalaufwand 78.768 74.830 78.768 74.830
Abschreibungen 15.137 14.410 15.137 14.410
Sonstige Aufwendungen1 71.227 66.946 -1.276 -980 69.951 65.966
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 33.511 31.247 -271 -132 33.240 31.116
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 32.589 24.750 -291 -132 32.297 24.618
Segmentinvestitionen 17.205 16.091 17.205 16.091
Langfristige Vermögenswerte 168.070 150.567 168.070 150.567

1 Anpassung von Vorjahreswerten gemäß Anhangangabe [2]

DEUTSCHLAND

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in TEUR 2018 2017
Inlandsumsatz 102.785 101.185
Langfristige Vermögenswerte 66.454 66.118

SEGMENTINFORMATIONEN NACH PRODUKTBEREICHEN

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in TEUR 2018 2017
Halbzeuge und Fertigteile 333.736 313.843
Rohre und Formteile 84.180 80.302
Umsatzerlöse mit externen Kunden 417.916 394.145

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

[7] UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse resultieren ausschließlich aus dem Verkauf von Kunststoffhalbzeugen, Rohren und Formteilen sowie Fertigteilen. Vertragliche Rücknahmeverpflichtungen aus Produktlieferungen bestehen keine. Erstattungen erfolgen bei Änderungen des Transaktionspreises, Reklamationen oder sonstigen Gründen anlassbezogen und zeitnah in Form von Gutschriften an den Kunden. Liefer- und Leistungsverpflichtungen im Konzern ergeben sich hauptsächlich aus den Auftragsbeständen per Ende 2018 in Höhe von 51.038 TEUR (Vorjahr 40.013 TEUR).

Die Gliederung der Umsatzerlöse nach Regionen und Produktbereichen ist aus der Segmentberichterstattung - Anhangangabe [6] - ersichtlich.

[8] SONSTIGE ERTRÄGE

Die Sonstigen Erträge setzen sich zusammen aus:

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in TEUR 2018 2017 (angepasst)
Erträge aus Währungsumrechnung 2.424 1.113
Auflösung von Rückstellungen/ Abgrenzungen 1.181 802
Erträge aus Anlagenabgang -41 114
Dienstleistungs- und Provisionserträge 232 361
Erträge aus Vermietung und Verpachtung 30 30
Übrige Sonstige Erträge 1.053 1.895
4.879 4.315

[9] MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand setzt sich zusammen aus:

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in TEUR 2018 2017
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 230.980 217.525
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.988 1.812
232.968 219.337

[10] PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus:

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in TEUR 2018 2017
Löhne und Gehälter 61.991 58.314
davon aus langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer 657 641
Soziale Aufwendungen 12.051 11.648
Aufwendungen für Altersvorsorge und Pensionen 4.726 4.868
78.768 74.830

Im Personalaufwand sind Abfindungen in Höhe von 138 TEUR (Vorjahr 95 TEUR) enthalten. Die sozialen Aufwendungen enthalten beitragsorientierte staatliche Versorgungspläne (gesetzliche Rentenversicherung) in Höhe von 4.124 TEUR (Vorjahr 4.117 TEUR). Für den internen mischfinanzierten beitragsorientierten Versorgungsplan wurden im Berichtsjahr Beträge in Höhe von 31 TEUR (Vorjahr 27 TEUR) von der SIMONA AG aufgewendet.

[11] AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtsjahr auf 4.023 TEUR (Vorjahr 4.451 TEUR). Die Ausgaben entfallen im Wesentlichen auf Personalaufwand, Materialaufwand und Abschreibungen auf Sachanlagen. Im Geschäftsjahr wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

[12] SONSTIGE AUFWENDUNGEN

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in TEUR 2018 2017 (angepasst)
Ausgangsfrachten 17.111 16.306
Sonstige Vertriebskosten 12.392 11.245
Instandhaltungsaufwendungen 12.231 11.719
Sonstige Verwaltungskosten 10.004 9.096
Aufwendungen für Verpackungsmaterial 8.408 8.413
Sonstige Betriebskosten 2.774 2.275
Miet- und Leasingaufwendungen 1.722 1.630
Verluste aus Anlagenabgang 58 428
Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Wertminderungsaufwendungen 444 492
Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung 2.448 2.250
Übrige Sonstige Aufwendungen 2.359 2.112
69.951 65.966

Die Miet- und Leasingaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Anmietung von Auslieferungslagern und dem Grundstück der Produktionsstätte Archbald in den USA. Die Mietverträge haben unterschiedliche Laufzeiten (3 bis 30 Jahre); für einen Teil der Mietverträge bestehen Optionen zur Verlängerung der Mietdauer. Bei den Miet- und Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um Operating-Leasingverhältnisse im Sinne des IAS 17; der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2018 über keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse.

[13] FINANZERGEBNIS

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in TEUR 2018 2017 (angepasst)
Finanzerträge 1.881 1.270
davon Erträge aus der Umrechnung finanzierungsbezogener monetärer Bilanzposten 1.734 1.118
davon aus Ausleihungen und Forderungen 77 133
davon Sonstige Finanzerträge 70 19
Finanzaufwendungen 3.237 7.958
davon Aufwendungen aus der Umrechnung finanzierungsbezogener monetärer Bilanzposten 1.098 5.764
davon Zinsaufwendungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1.781 1.840
davon Zinsaufwendungen aus Darlehen und anderen finanziellen Schulden 358 354
Finanzergebnis -1.356 -6.688

Die Erträge und Aufwendungen aus der Umrechnung finanzierungsbezogener monetärer Bilanzposten resultieren im Wesentlichen aus dem Wechselkursrisiko der in Fremdwährung denominierten konzerninternen Finanzierungstransaktionen sowie der Zahlungsmittelbestände in Fremdwährung.

[14] ERTRAGSTEUERN

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 setzen sich wie folgt zusammen:

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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in TEUR 2018 2017
Tatsächliche Ertragsteuern
Tatsächlicher laufender Ertragsteueraufwand 4.587 8.189
Anpassungen von in Vorjahren tatsächlich angefallenen Ertragsteuern 3 -111
Latente Ertragsteuern
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen 3.249 -1.287
Veränderung aktivierter Verlustvorträge und Steuerguthaben 207 322
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 8.046 7.113

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018 2017
Ergebnis vor Ertragsteuern 32.297 24.618
Ertragsteueraufwand zum Steuersatz in Deutschland von 29,48 % (Vorjahr 29,48 %) 9.521 7.257
Anpassungen von in Vorjahren tatsächlich angefallenen Ertragsteuern 3 -111
Nicht angesetzte latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge 45 449
Genutzte Verlustvorträge aus nicht im Vorjahr angesetzten aktiven latenten Steuern -113 -171
Angesetzte latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge -329 0
Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen 259 270
Steuersatzunterschiede -1.927 696
Steuersatzänderungen -4 -1.421
Steuerfreie Dividendenerträge 54 110
Sonstige steuerfreie Erträge -120 -825
Steuereffekte aus permanenten Differenzen 90 404
Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Steuerguthaben 0 111
Sonstige periodenfremde Steuereffekte 0 658
Übrige 567 -314
Ertragsteueraufwand zum effektiven Ertragsteuersatz von 24,9 % (Vorjahr 28,9 %) 8.046 7.113
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 8.046 7.113

Die Steuersätze der konsolidierten Tochterunternehmen haben sich wie folgt geändert: Die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Frankreich auf 15 bis 33 Prozent mit Wirkung 2018 wurde am 27. November 2017 beschlossen. Ab dem Jahr 2019 bis 2022 wird der Körperschaftsteuersatz jeweils auf 15 bis 25 Prozent gesenkt. Im Rahmen des Finance Acts 2016 wurde in United Kingdom die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 19 Prozent (ab 01. April 2017) und 17 Prozent (ab 01. April 2020) beschlossen. In den USA erfolgte im Rahmen der US-TaxReform mit Wirkung vom 01. Januar 2018 die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 21 Prozent.

Latente Steuern

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Ertragsteuern setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

KONZERNBILANZ

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Latente Steueransprüche
Rückstellungen für Pensionen 16.968 15.927
Sonstige Rückstellungen und Schulden 592 511
Vorräte 244 60
Forderungen und Sonstige Vermögenswerte 165 164
Verlustvorträge und Steuerguthaben 657 207
Sachanlagen 719 536
Sonstige Positionen 123 446
19.468 17.851
Latente Steuerschulden
Geschäfts- oder Firmenwert 1.532 1.118
Sachanlagen 10.767 8.075
Vorräte 4.945 3.480
Forderungen und Sonstige Vermögenswerte 888 1.085
Sonstige Rückstellungen und Schulden 167 121
Sonstige Positionen 412 92
18.711 13.971
Verrechnung -8.896 -7.648
Latente Ertragsteueransprüche 10.572 10.203
Latente Ertragsteuerschulden -9.816 -6.323
Netto-Bilanzposition 756 3.880

Die Netto-Bilanzposition latenter Steuerpositionen hat sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 2018 2017
Periodenanfang 01. Januar 3.880 4.491
Ertragsteueraufwand (Vorjahr -ertrag) -3.456 966
Direkt im Eigenkapital erfasst (Gesamtergebnis) 618 -1.900
Währungsumrechnung -286 323
Periodenende 31. Dezember 756 3.880

Zum Bilanzstichtag liegen Verlustvorträge in Höhe von 2.267 TEUR (Vorjahr 5.843 TEUR) vor. Hierauf wurden auf Verlustvorträge von 1.530 TEUR (Vorjahr 1.970 TEUR) aktive latente Steuern in Höhe von 438 TEUR (Vorjahr 414 TEUR) gebildet. Darüber hinaus wurden keine latenten Steuererstattungsansprüche gebildet, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Konzernunternehmen verwendet werden dürfen.

Verfallsdatum der steuerlichen Verlustvorträge:

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in TEUR 2018 2017
Zwischen 3 und 20 Jahren 738 1.271
738 1.271

Im folgenden Geschäftsjahr wird mit der Realisierung von aktiven latenten Steuern in Höhe von etwa 77 TEUR (Vorjahr 30 TEUR) gerechnet.

[15] ERGEBNIS JE AKTIE

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlicher Stammaktien geteilt. Es liegen in der Berichtsperiode als auch in der Vorjahresperiode keine Verwässerungseffekte vor.

Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

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in TEUR bzw. 1.000 Stück 2018 2017
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis 24.146 17.446
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien (ohne eigene Anteile) zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie 600 600
Verwässerungseffekte 0 0
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien (ohne eigene Anteile) zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie 600 600
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 40,24 29,08
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 40,24 29,08

In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien stattgefunden.

[16] GEZAHLTE UND VORGESCHLAGENE DIVIDENDEN

Während des Geschäftsjahres wurde eine Dividende auf die Stammaktien des Mutterunternehmens in Höhe von 12,00 Euro (Vorjahr 12,00 Euro) je Aktie beschlossen und ausgeschüttet. Die Ausschüttung belief sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 7.200 TEUR (Vorjahr 7.200 TEUR). Der Hauptversammlung wird eine Dividende in Höhe von 14,00 Euro je Aktie zur Genehmigung vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Gesamtdividende ist am Bilanzstichtag nicht als Schuld erfasst. Dies entspräche einer Ausschüttung in Höhe von 8.400 TEUR (Vorjahr 7.200 TEUR).

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

[17] IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

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31. DEZEMBER 2018

in TEUR
Patente und Lizenzen Kundenstamm Geschäfts-/ Firmenwert Summe
Stand 01. Januar 2018 (Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 1.633 3.147 24.604 29.384
Zugänge 304 0 0 304
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 2.854 2.301 4.304 9.459
Umbuchung 48 0 0 48
Abgänge 0 0 0 0
Abschreibungen des Geschäftsjahres -689 -934 0 -1.623
Effekte aus Wechselkursänderungen 55 176 1.257 1.488
Stand 31. Dezember 2018
(Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 4.205 4.690 30.165 39.060
Stand 01. Januar 2018
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 8.837 6.631 25.320 40.788
Kumulierte Abschreibungen -7.204 -3.484 -716 -11.404
Buchwert 1.633 3.147 24.604 29.384
Stand 31. Dezember 2018
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 12.113 9.303 30.881 52.297
Kumulierte Abschreibungen -7.908 -4.613 -716 -13.237
Buchwert 4.205 4.690 30.165 39.060

Die Geschäfts- und Firmenwerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2017 Zu-/Abgänge Abschreibung Wechselkursänderung 31.12.2018
Boltaron Inc., USA 22.283 0 0 1.057 23.340
SIMONA AMERICA Inc./Laminations Inc., USA 2.178 0 0 92 2.270
SIMONA PMC, LLC, USA 0 4.304 0 108 4.412
Sonstige 143 0 0 0 143
24.604 4.304 0 1.257 30.165

Patente und Lizenzen werden analog zum Vorjahr planmäßig über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren, Kundenbeziehungen werden über eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Der Restbuchwert der aus den Akquisitionen resultierenden Kundenbeziehungen beträgt:

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31.12.2018 Restbuchwert

in TEUR
verbleibender Armortisationszeitraum
Boltaron Inc., USA 1.997 2 Jahre
SIMONA AMERICA Inc./ Laminations Inc., USA 411 5 Jahre
SIMONA PMC, LLC, USA 2.282 14 Jahre
Summe 4.690

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31.12.2017 Restbuchwert

in TEUR
verbleibender Armortisationszeitraum
Boltaron Inc., USA 2.755 3 Jahre
SIMONA AMERICA Inc./ Laminations Inc., USA 392 6 Jahre
Summe 3.147

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes

Der Konzern führt im vierten Quartal die verpflichtende jährliche Wertminderungsprüfung der wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte mit der unter Anhangangabe [5] "Wertminderung von Vermögenswerten" dargestellten Vorgehensweise durch. Im Rahmen der Wertminderungsprüfung des Berichtsjahres für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) wurden die erzielbaren Beträge auf Basis des Nutzungswertes höher eingeschätzt als die Buchwerte. Aus der Durchführung der Wertminderungsprüfung im Berichtsjahr ergab sich kein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf.

Die grundlegenden Annahmen der Wertminderungsprüfung basieren im Wesentlichen auf den angenommenen Wachstumsraten der Märkte sowie der konzerninternen Einschätzung der betreffenden Verkaufs- und Einkaufsabteilungen. Die Annahmen im Berichtsjahr basieren auf den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Parametern. Die Prognose der Zahlungsströme bezieht sich auf einen Zeitraum von vier Jahren und geht danach über in eine ewige Rente.

Boltaron Inc. / SIMONA PMC, LLC

Für die Wertminderungsprüfung der Boltaron Inc. und SIMONA PMC, LLC wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: Planungszeitraum von vier Jahren, Umsatzwachstum, EBITDA-Marge sowie Abzinsungssatz nach Ende des Planungszeitraumes. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungssatzes um plus 0,5 Prozent bzw. minus 0,5 Prozent führt zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes. Auch bei einer nicht zu erwarteten Reduzierung der Annahmen würde sich kein Abwertungsbedarf ergeben.

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31.12.2018 31.12.2017
SIMONA AMERICA Inc./ Laminations Inc.
Umsatzwachstum Planungszeitraum % 2,9 - 3,0 2,9 - 10,3
EBITDA-Marge Planungszeitraum % 9,8 - 10,0 8,1 - 8,2
Dauer Planungszeitraum Jahre 4 4
Umsatzwachstum nach Ende Planungszeitraum % 1,9 1,8
EBITDA-Marge nach Ende Planungszeitraum % 7,5 7,5
Abzinsungssatz nach Ende Planungszeitraum % 7,9 8,8
Buchwert Geschäfts-/Firmenwert TEUR 2.270 2.178
Erzielbarer Betrag (Nutzungswert der CGU), der den Buchwert übersteigt TEUR 15.459 6.225
Abwertungsbedarf TEUR - -

Der Nutzungswert der CGU SIMONA AMERICA Inc./Laminations Inc. würde jeweils den Buchwerten entsprechen, wenn folgende Schlüsselannahmen im Berichtsjahr einzeln wie folgt geändert werden würden:

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31.12.2018 von zu
Umsatzwachstum Planungszeitraum % 2,9 - 3,0 -7,6 - 3,8
EBITDA-Marge Planungszeitraum % 9,8 - 10,0 -0,1 - 0,2
Abzinsungssatz % 7,0 10,6
Wachstum der ewigen Rente % 1,9 -3,2

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31.12.2017 von zu
Umsatzwachstum Planungszeitraum % 2,9 - 3,0 1,3 - 4,2
EBITDA-Marge Planungszeitraum % 8,1 - 8,2 1,6 - 2,5
Abzinsungssatz % 6,4 8,7
Wachstum der ewigen Rente % 1,8 -1,1

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31. DEZEMBER 2017

in TEUR
Patente und Lizenzen Kundenstamm Geschäfts-/ Firmenwert Summe
Stand 01. Januar 2017 (Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 1.386 4.550 27.941 33.877
Zugänge 810 0 0 810
Umbuchung 104 0 0 104
Abgänge -138 0 0 -138
Abschreibungen des Geschäftsjahres -627 -905 0 -1.532
Umbuchung Abschreibung 0 0 0 0
Effekte aus Wechselkursänderungen 98 -498 -3.337 -3.737
Stand 31. Dezember 2017
(Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 1.633 3.147 24.604 29.384
Stand 01. Januar 2017
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 8.131 7.545 28.657 44.333
Kumulierte Abschreibungen -6.745 -2.995 -716 -10.456
Buchwert 1.386 4.550 27.941 33.877
Stand 31. Dezember 2017
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 8.837 6.631 25.320 40.788
Kumulierte Abschreibungen -7.204 -3.484 -716 -11.404
Buchwert 1.633 3.147 24.604 29.384

[18] SACHANLAGEN

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31. DEZEMBER 2018

in TEUR
Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen, Betriebs-/ Geschäftsausstattung Anzahlungen und Anlagen Im Bau Summe
Stand 01. Januar 2018 (Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 41.448 65.240 7.751 114.439
Zugänge 90 842 15.969 16.901
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 3.797 6.761 262 10.820
Umbuchung 485 12.814 -13.347 -48
Abgänge -8 -2.317 -408 -2.733
Abschreibungen des Geschäftsjahres -2.178 -11.335 0 -13.513
Effekte aus Wechselkursänderungen 551 2.561 91 3.203
Stand 31. Dezember 2018
(Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 44.185 74.566 10.318 129.069
Stand 01. Januar 2018
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 81.252 247.491 7.751 336.494
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -39.804 -182.251 0 -222.055
Buchwert 41.448 65.240 7.751 114.439
Stand 31. Dezember 2018
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 86.211 268.151 10.318 364.680
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -42.026 -193.585 0 -235.611
Buchwert 44.185 74.566 10.318 129.069

Geleistete Anzahlungen (7.520 TEUR) und Anlagen im Bau (2.798 TEUR) betreffen insbesondere die Erweiterungsinvestitionen an den Standorten Kirn und Ringsheim, Deutschland sowie Investitionsvorhaben an den Standorten in den USA und China.

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31. DEZEMBER 2017

in TEUR
Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen, Betriebs-/ Geschäftsausstattung Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Stand 01. Januar 2017
(Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 41.022 64.048 11.620 116.690
Zugänge 146 4.662 10.473 15.281
Umbuchung 3.812 9.458 -13.374 -104
Abgänge -14 -318 0 -332
Abschreibungen des Geschäftsjahres -2.049 -10.829 0 -12.878
Umbuchung Abschreibungen -3 0 0 -3
Effekte aus Wechselkursänderungen -1.466 -1.781 -968 -4.215
Stand 31. Dezember 2017
(Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 41.448 65.240 7.751 114.439
Stand 01. Januar 2017
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 79.055 240.669 11.620 331.344
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -38.033 -176.621 0 -214.654
Buchwert 41.022 64.048 11.620 116.690
Stand 31. Dezember 2017
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 81.252 247.491 7.751 336.494
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -39.804 -182.251 0 -222.055
Buchwert 41.448 65.240 7.751 114.439

Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wurde wie folgt geschätzt:

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Gebäude 20 - 40 Jahre
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 20 Jahre

[19] AT EQUITY BILANZIERTE BETEILIGUNGEN

Die Position umfasst die als assoziierte Unternehmen einbezogenen Gesellschaften. Der Beteiligungsansatz der CARTIERWILSON, LLC, die als Verkaufsrepräsentant auf Kommissionsbasis Produkte der US-Tochtergesellschaften in den USA verkauft, beträgt 717 TEUR (Vorjahr 483 TEUR). Der Beteiligungsansatz der Sandusky Technologies LLC, beträgt 232 TEUR. Die Gesellschaft ist im Bereich Thermoforming von Kunststoffprodukten tätig. Das Ergebnis aus at Equity bilanzierten Beteiligungen beträgt insgesamt 413 TEUR (Vorjahr 190 TEUR).

ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN

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Anteil am Kapital

in %
CARTIERWILSON, LLC, Marietta, USA 25,0
Sandusky Technologies LLC, Fremont, USA 25,0

[20] VORRÄTE

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 33.987 28.641
Unfertige Erzeugnisse 737 657
Fertige Erzeugnisse und Waren 56.533 48.077
Anzahlungen auf Vorräte 1.098 581
92.355 77.956

Der im Materialaufwand erfasste Betrag der Wertminderungen von Vorräten ist im Berichtsjahr um 725 TEUR auf 7.675 TEUR im Vorjahresvergleich gestiegen; davon wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den Nettoveräußerungswert der Fertigerzeugnisse in Höhe von 656 TEUR vorgenommen (Vorjahr 203 TEUR).

[21] FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Produktverkauf an Kunden im Rahmen des operativen Geschäftsmodells. Die Posten haben hauptsächlich eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Sie werden beim erstmaligen Ansatz mit dem Betrag der unbedingten Gegenleistung erfasst und mit dem Ziel gehalten, den vertraglichen Cashflow zu vereinnahmen. Danach werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Bruttobuchwert 66.467 58.887
Davon in den folgenden Zeitbändern überfällig
Nicht überfällig 57.029 47.603
Bis zu 30 Tage 5.995 7.618
Zwischen 31 und 60 Tagen 1.331 1.677
Zwischen 61 und 90 Tagen 467 654
Mehr als 91 Tage 1.645 1.335

[22] SONSTIGE VERMÖGENSWERTE UND ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN

Die Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte betreffen ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
31. Dezember (gemäß IAS 39 ermittelt) 2.426 2.229
Rückwirkend über den Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen angepasste Beträge 483 0
01. Januar 2018 (gemäß IFRS 9 ermittelt) 2.909 2.229
Kursdifferenzen -83 -36
Erhöhung der Wertminderung im Geschäftsjahr (im Gewinn und Verlust erfasst) 229 342
Als uneinbringlich abgeschrieben -291 -77
Nicht in Anspruch genommen und aufgelöst -314 -32
31. Dezember 2.450 2.426
Nettobuchwert 64.017 56.461

ERWARTETE VERLUSTQUOTE

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in Prozent 31.12.2018 31.12.2017
Länderrisiken 0,0 - 22,4 -
Branchenrisiken 0,45 -3,0 -

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch überfälligen Bestands an Kundenforderungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Die folgende Tabelle enthält die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung bzw. die Erträge aus dem Eingang auf ausgebuchte Kundenforderungen. Die Aufwendungen für die Ausbuchung von Kundenforderungen werden dargestellt unter den Sonstigen Aufwendungen, die Erträge aus dem Eingang auf ausgebuchte Kundenforderungen unter den Sonstigen Erträgen.

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in TEUR 2018 2017
Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Kundenforderungen 171 105
Erträge aus dem Eingang auf ausgebuchte Kundenforderungen 20 28

[22] SONSTIGE VERMÖGENSWERTE UND ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Forderungen aus Umsatzsteuer 3.567 1.722
Geleistete Anzahlungen 250 238
Vorauszahlungen für künftige Perioden 1.071 755
Forderungen aus Energiesteuer 646 697
Sonstige Forderungen 874 793
6.408 4.204

Die Sonstigen Vermögenswerte sind am Abschlussstichtag weder wertgemindert, noch befinden sie sich im Zahlungsverzug.

Die Ertragsteuerforderungen betragen 4.235 TEUR (Vorjahr 1.259 TEUR) und betreffen überwiegend die Segmente Europa und Amerika.

[23] ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE

Zum Bilanzstichtag waren wie im Vorjahr keine zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte auszuweisen.

[24] ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 52.483 68.022
52.483 68.022

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Einlagen verzinst. Außer den gesetzlichen lokalen Verwendungsbeschränkungen für die Tochtergesellschaften in China sind keine weiteren bekannt. Zum Bilanzstichtag betragen die Zahlungsmittel der chinesischen Gesellschaften 1.429 TEUR (Vorjahr 1.304 TEUR).

Zum 31. Dezember 2018 verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 16.975 TEUR (Vorjahr 18.643 TEUR).

[25] EIGENKAPITAL

Die Entwicklung des Eigenkapitals mit seinen Veränderungen wird in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der SIMONA AG zum 31.12.2018 ist in 600.000 Stückaktien eingeteilt. Dabei handelt es sich um Inhaberstammaktien. Jede Stückaktie entspricht rechnerisch einem Anteil am Grundkapital von jeweils 25,83 EUR. Die Stammaktien sind ausgegeben und vollständig eingezahlt.

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Grundkapital 15.500 15.500
Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500

Die SIMONA AG hält wie im Vorjahr keine eigenen Anteile.

Kapitalrücklage

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Agio aus der Ausgabe von Aktien 15.274 15.274
Kapitalrücklage 15.274 15.274

Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien der SIMONA AG. Im Berichtsjahr fand keine Erhöhung der Kapitalrücklage statt.

Sonstige Rücklagen

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Währungseffekte 8.956 5.677
Sonstige Rücklagen 8.956 5.677

Die Sonstigen Rücklagen enthalten Währungseffekte aus der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen sowie im Eigenkapital erfasste Währungseffekte aus der Umrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Tochtergesellschaften.

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung Abschlüsse Tochtergesellschaften 2.858 -6.124
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung Net Investments 589 -1.358
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung 3.447 -7.482
Latente Steuern aus der Fremdwährungsumrechnung -169 804
Währungsdifferenzen 3.278 -6.678

Nicht beherrschende Anteile

Die Position betrifft ausschließlich außenstehende Gesellschafter der DEHOPLAST POLSKA Sp. z o.o., Kwidzyn, Polen. Die nicht beherrschenden Eigentumsanteile entsprechen den Stimmrechten und betragen 49 Prozent. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor, Zugang seitens der SIMONA AG zu Vermögenswerten dieser Tochtergesellschaft zu erlangen oder diese zu verwenden und Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Umsatzerlöse dieser Gesellschaft betragen im Berichtsjahr 3.055 TEUR (Vorjahr 2.382 TEUR). Die Ausschüttung belief sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 41 TEUR (Vorjahr 41 TEUR). Die Bilanzsumme der Gesellschaft beträgt 1.377 TEUR und setzt sich im Wesentlichen aus kurzfristigen Vermögenswerten (1.362 TEUR) und kurzfristigen Schulden (619 TEUR) zusammen.

[26] FINANZSCHULDEN UND SONSTIGE FINANZIELLE SCHULDEN

Die Finanzschulden setzen sich zusammen aus:

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in TEUR Fälligkeit 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige Finanzschulden
Anteilige Bankdarlehen über 26.229 TEUR (Nominalbetrag), nach dem 31.12.2019 fällige Tilgungen 2020 - 2025 15.280 18.705
15.280 18.705
Kurzfristige Finanzschulden
Anteilige Bankdarlehen über 26.229 TEUR (Nominalbetrag), bis zum 31.12.2019 fällige Tilgungen 01/201912/2019 3.425 3.425
3.425 3.425

Für die Verzinsung der Bankdarlehen, bestehend aus KfW-Fördermitteln, sind feste Zinssätze zwischen 1,8 Prozent und 2,1 Prozent vereinbart. Die Zinsberechnung erfolgt entweder auf den Nominaloder den Restbetrag des Darlehens. Die auf Basis des EONIA (Euro Over Night Index Average) variabel verzinste Kontokorrentkreditlinie der SIMONA AG wurde wie im Vorjahr nicht genutzt.

Die Sonstigen finanziellen Schulden setzen sich zusammen aus:

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in TEUR Fälligkeit 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige Sonstige finanzielle Schulden
Übrige sofort 59 231
59 231
Kurzfristige Sonstige finanzielle Schulden
Kreditorische Debitoren sofort 2.119 1.764
2.119 1.764

[27] PENSIONEN

Den meisten Beschäftigten der SIMONA AG, der SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG sowie der SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG stehen über die abgeschlossenen Pensionspläne Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. Es handelt sich sowohl für die tariflich Beschäftigten als auch die leitenden Angestellten, einschließlich Vorstand und ehemaliger Vorstandsmitglieder, um Endgehaltspläne. Bei den Leistungen handelt es sich um Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversorgung.

Um die mit den leistungsorientierten Plänen verbundenen Risiken, insbesondere Langlebigkeit, Inflations- und Gehaltssteigerungen, zu vermindern, hat SIMONA für Beschäftigte mit Eintrittsdatum am oder nach dem 01.01.2009 mischfinanzierte beitragsorientierte Pläne eingeführt.

Die zugrunde gelegten Gutachten wurden mit Datum vom 10. Januar 2019 erstellt.

Es werden mit Ausnahme der Leistungen an die SIMONA Sozialwerk GmbH keine Beiträge an Fonds geleistet, siehe Anhangangabe [28].

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen und die in der Konzernbilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt.

Änderungen der Schuld der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
DBO zu Beginn des Berichtszeitraums 65.424 67.867
Dienstzeitaufwand 1.722 1.792
Zinsaufwand 1.161 1.204
Neubewertung Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste -6.255 -3.816
aufgrund der Änderung von finanziellen Annahmen -1.121 0
aufgrund der Änderung von demografischen Annahmen -5.214 0
aus Bestandsänderungen 80 -3.816
Gezahlte Leistungen -1.540 -1.623
DBO zum Ende des Berichtszeitraums 60.512 65.424
Davon als langfristige Schuld 58.857 63.829
Davon als kurzfristige Schuld 1.655 1.595

Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2019 mit Leistungszahlungen aus den leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 1.655 TEUR (Vorjahr 1.595 TEUR).

Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen dargestellt:

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Parameter 31.12.2018 31.12.2017
Abzinsungssatz 1,90 % 1,80 %
Gehaltssteigerung 2,50 % 2,50 %
Rentensteigerung 1,87 % 1,87 %
Sterblichkeit (Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck) 2018 G 2005 G

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31.12.2018 verwendeten Grundannahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern und wurde auf Basis der Projected-Unit-Credit-Methode sowie der genannten Parameter bzw. Bandbreiten durchgeführt:

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Parameter Veränderung der DBO bei Parameteränderungen um einen halben Prozentpunkt per 31.12.2018 in TEUR (Vorjahr)
Erhöhung Verminderung
--- --- ---
Abzinsungssatz -5.165 (-5.760) 5.934 (6.638)
Gehaltssteigerung 1.168 (1.319) -1.108 (-1.249)
Rentensteigerung 4.212 (4.692) -3.803 (-4.229)

Aus dem Rückgang der Sterblichkeitsraten von 10 % resultiert eine Erhöhung der Lebenserwartung abhängig vom individuellen Alter jedes Begünstigten. Die DBO zum 31.12.2018 würde sich infolge einer 10%igen Senkung der Sterblichkeitsraten um 2.135 TEUR (Vorjahr 2.249 TEUR) erhöhen; und um -1.893 TEUR (Vorjahr -1.999 TEUR) vermindern bei einer 10%igen Erhöhung der Sterblichkeitsrate.

Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der DBO der leistungsorientierten Pensionspläne beträgt 18,3 Jahre (Vorjahr 18,8 Jahre).

[28] SOZIALWERKE

Die SIMONA Sozialwerk GmbH ist ein langfristig ausgelegter Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19.8. Laut der Satzung der Gesellschaft ist der einzige Zweck der Gesellschaft, die Altersversorgung der ehemaligen Beschäftigten der SIMONA AG sowie deren Angehöriger sicherzustellen. Sowohl das Vermögen der Gesellschaft als auch alle Erträge aus diesem Vermögen stehen während des Bestehens der Gesellschaft sowie im Liquidations- und Insolvenzfall ausschließlich den Rentenbegünstigten zu. Die SIMONA AG hat auf das Vermögen der SIMONA Sozialwerk GmbH keine Zugriffsrechte. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist das Gesellschaftsvermögen entweder den Leistungsempfängern zuzuwenden oder für die zukünftige Leistung an die Leistungsempfänger sicherzustellen. Damit besteht auch im Falle einer Insolvenz der SIMONA AG kein Anspruch der Insolvenzgläubiger auf das Vermögen der SIMONA Sozialwerk GmbH.

Das Gesellschaftsvermögen der SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH steht ausschließlich für die Versorgungszwecke der SIMONA Sozialwerk GmbH zur Verfügung.

Bei den abgeschlossenen Plänen der SIMONA Sozialwerk GmbH handelt es sich sowohl für die tariflich Beschäftigten als auch die leitenden Angestellten um Endgehaltspläne. Mit den leistungsorientierten Plänen sind insbesondere Risiken wie Langlebigkeit, Inflations- sowie Gehaltssteigerungen verbunden.

Die Dotierung der SIMONA Sozialwerk GmbH erfolgt unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften.

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
DBO zu Beginn des Berichtszeitraums 80.312 76.512
Dienstzeitaufwand 2.853 2.934
Zinsaufwand 1.431 1.364
Neubewertung Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 4.226 807
aufgrund der Änderung von finanziellen Annahmen -1.925 0
aufgrund der Änderung von demografischen Annahmen 5.003 0
aus Bestandsänderungen 1.148 807
Gezahlte Leistungen -1.394 -1.305
DBO zum Ende des Berichtszeitraums 87.428 80.312
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresanfang 46.566 41.046
Erträge aus dem Planvermögen 826 727
Neubewertung -4.076 6.098
Gezahlte Leistungen -1.394 -1.305
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresende 41.922 46.566
Unterdeckung -45.506 -33.746

Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2019 mit Leistungszahlungen aus den leistungsorientierten mittelbaren Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 1.574 TEUR (Vorjahr 1.468 TEUR).

Zu den Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf die Ausführungen in der Anhangangabe [27].

Eine Überdeckung des Planvermögens wird nicht im Konzernabschluss der SIMONA AG ausgewiesen, weil die SIMONA AG keinerlei Verfügungsmacht über dieses Vermögen hat, sondern dieses entsprechend der Definition von Planvermögen nach IAS 19.8 ausschließlich für Zwecke der begünstigten Rentenempfänger verwendet werden kann.

Die Änderung der Unterdeckung zum 31. Dezember 2018 resultiert im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr erfolgten Neubewertung aufgrund der Wertminderung des Planvermögens.

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31.12.2018 verwendeten Grundannahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern; siehe auch Anhangangabe [27]:

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Parameter Veränderung der DBO bei Parameteränderungen um einen halben Prozentpunkt per 31.12.2018 in TEUR (Vorjahr)
Erhöhung Verminderung
--- --- ---
Abzinsungssatz -8.780 (-8.143) 10.263 (9.530)
Gehaltssteigerung 3.239 (2.944) -2.971 (-2.714)
Rentensteigerung 6.173 (5.750) -5.605 (-5.215)

Aus dem Rückgang der Sterblichkeitsraten von 10 % resultiert eine Erhöhung der Lebenserwartung abhängig vom individuellen Alter jedes Begünstigten. Die DBO zum 31.12.2018 würde sich infolge einer 10%igen Senkung der Sterblichkeitsraten um 3.214 TEUR (Vorjahr 2.922 TEUR) erhöhen; und um -2.861 TEUR (Vorjahr -2.606 TEUR) vermindern bei einer 10%igen Erhöhung der Sterblichkeitsrate.

Die Zusammensetzung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

BEIZULEGENDER ZEITWERT ZUM

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Vermögenskategorie
Aktien an der SIMONA AG 29.400 32.940
Schuldscheindarlehen 2.929 2.962
Festgeldanlagen 2.743 2.673
Investmentfonds 5.774 6.795
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.076 1.196
Summe Planvermögen 41.922 46.566

Die Aktien an der SIMONA AG und die Anteile an Investmentfonds werden an einem aktiven Markt notiert. Eine Risikokonzentration besteht in Bezug auf die Aktien an der SIMONA AG.

Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der DBO der leistungsorientierten Pensionspläne der SIMONA Sozialwerk GmbH beträgt 21,6 Jahre (Vorjahr 21,8 Jahre).

Die in der Bilanz passivierte Schuld für diesen Pensionsplan entwickelt sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Schuld zu Beginn des Berichtszeitraums 33.746 35.466
Dienstzeitaufwand 2.853 2.934
Netto-Zinsaufwand 606 637
Neubewertung Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 4.226 807
aufgrund der Änderung von finanziellen Annahmen -1.925 0
aufgrund der Änderung von demografischen Annahmen 5.003 0
aus Bestandsänderungen 1.148 807
Neubewertung aus Planvermögen 4.075 -6.098
Schuld zum Ende des Berichtszeitraumes 45.506 33.746

[29] SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

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in TEUR Mitarbeiterbezogene Verpflichtungen Garantien Sonstige Summe
Stand 01. Januar 2018 1.055 3.991 344 5.390
Zuführung 214 121 298 633
Inanspruchnahme 33 0 0 33
Auflösung 0 187 0 187
Währungsdifferenzen 0 66 16 82
Zinseffekt 15 6 0 20
Umgliederung in andere Bilanzposten 0 -55 -376 -430
Stand 31. Dezember 2018 1.251 3.942 282 5.475
Kurzfristige Rückstellungen 295 1.724 14 2.034
Langfristige Rückstellungen 956 2.218 268 3.441
Stand 31. Dezember 2018 1.251 3.942 282 5.475

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in TEUR Mitarbeiterbezogene Verpflichtungen Garantien Sonstige Summe
Stand 01. Januar 2017 1.093 3.117 58 4.268
Zuführung 107 1.245 313 1.665
Inanspruchnahme 159 308 20 487
Auflösung 0 1 2 3
Währungsdifferenzen 0 -62 -5 -67
Zinseffekt 14 0 0 14
Stand 31. Dezember 2017 1.055 3.991 344 5.390
Kurzfristige Rückstellungen 242 1.343 31 1.616
Langfristige Rückstellungen 813 2.648 313 3.774
Stand 31. Dezember 2017 1.055 3.991 344 5.390

Mitarbeiterbezogene Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus der bestehenden Vereinbarung zur Altersteilzeit und Jubiläumsrückstellungen. Die Bewertung der mitarbeiterbezogenen Rückstellungen basiert auf versicherungsmathematischen Werten.

Rückstellungen für Garantien werden für Gewährleistungen aus in vergangenen Jahren verkauften Produkten passiviert. Die Berechnung basiert auf historischen Inanspruchnahmen aus Garantien und Gewährleistungen. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellungen erfolgt sowohl für laufende, regelmäßig auftretende Gewährleistungsfälle als auch für unregelmäßig eintretende Einzelfälle, denen das Risiko eines überdurchschnittlichen Schadenvolumens anhaftet.

Für die regelmäßig auftretenden Gewährleistungsfälle wird eine Rückstellung aus Erfahrungswerten über einen als wahrscheinlich eingeschätzten durchschnittlichen Zeitraum der Inanspruchnahme von fünf Jahren ermittelt. Zur Bewertung der Rückstellung werden die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Kundengutschriften aus Gewährleistungsverpflichtungen sowie die damit entstehenden unmittelbaren Kosten zur Bearbeitung der Reklamationen ausgewertet. Bei der Ermittlung wird auf den gewichteten durchschnittlichen Garantieaufwand der letzten fünf Jahre zurückgegriffen.

Der Teil der Gewährleistungsrückstellungen, der für die unregelmäßig eintretenden Einzelfälle ermittelt wird, wird dann passiviert, sobald mit einer Inanspruchnahme zu rechnen, eine Zahlung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung möglich ist.

Der Teil der Gewährleistungsrückstellung, dessen Inanspruchnahme nicht innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig ist, wird abgezinst.

[30] SONSTIGE SCHULDEN

Die Sonstigen Schulden setzen sich zusammen aus:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Schulden gegenüber der Belegschaft 9.416 7.337
Schulden im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.243 1.351
Schulden aus Gutschriften und Provisionen 1.405 1.595
Schulden aus Steuern 685 1.175
Übrige 2.968 3.146
15.717 14.604

[31] KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds durch Mittelzu- und -abflüsse während des Geschäftsjahres verändert. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus der operativen Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit sowie der Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 52.483 68.022
52.483 68.022

Die Einflüsse von wechselkursbedingten Änderungen des Finanzmittelfonds betragen im Konzern 382 TEUR (Vorjahr -1.139 TEUR).

Die Zahlungsströme aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d. h. zahlungsbezogen abgebildet. Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit wird indirekt ausgehend vom Ergebnis vor Steuern, d. h. über Veränderungen der operativen Posten der Konzernbilanz ohne akquisitions- und währungsbedingte Veränderungen ermittelt.

[32] ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Unternehmen und Personen, die den SIMONA Konzern beherrschen oder einem maßgeblichen Einfluss durch die SIMONA AG unterliegen, sowie assoziierte Unternehmen und Personen einschließlich naher Familienangehöriger und zwischengeschalteter Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des SIMONA Konzerns haben, sind nach IAS 24 anzugeben. Als Management in Schlüsselpositionen werden Vorstand und Aufsichtsrat der SIMONA AG angesehen.

Vorstand

Wolfgang Moyses, Vorstandsvorsitzender, Kirn
Dirk Möller, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Kirn
Fredy Hiltmann, Kirn (bis 30.06.2018)
Dr. Jochen Hauck, Kirn (seit 01.01.2019)

Aufsichtsrat

Dr. Rolf Goessler, Bad Dürkheim

Diplom-Kaufmann

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Mitglied des Aufsichtsrates der J. Engelsmann AG, Ludwigshafen

Roland Frobel, Isernhagen

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates

Mitglied des Aufsichtsrates der GBK Beteiligungen AG, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrates der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, Hannover
Mitglied des Beirats der Deutsche Bank AG, Region Nord

Dr. Roland Reber, Stuttgart

Geschäftsführer der Ensinger GmbH, Nufringen

Joachim Trapp, Biberach (bis 31.05.2018)

Volljurist

Stellv. Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Biberach, Biberach

Martin Bücher, Biberach (seit 08.06.2018)

Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Biberach, Biberach
Mitglied des Beirats der BW Global Versicherungsmakler GmbH
Stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der BW Bank
Mitglied des Aufsichtsrats der Ochsle Bahn AG

Andy Hohlreiter, Becherbach

Arbeitnehmervertreter

Markus Stein, Mittelreidenbach

Arbeitnehmervertreter

Wolfgang Moyses nimmt Aufgaben in Kontrollgremien folgender Unternehmen wahr:

Kunden-Beiratsmitglied Landesbank Rheinland-Pfalz, Mainz
Beiratsmitglied CW Brabender Instruments Inc., South Hackensack, USA
Aufsichtsratsmitglied SURTECO SE, Buttenwiesen-Pfaffenhofen

Wolfgang Moyses nimmt Aufgaben in Kontrollgremien folgender Gesellschaften des SIMONA Konzerns wahr:

SIMONA S.A.S., Domont
SIMONA S.r.l. Societa UNIPERSONALE, Cologno Monzese (MI)
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L., Barcelona
SIMONA UK Ltd., Stafford
SIMONA POLSKA Sp. z o.o., Breslau
SIMONA AMERICA Inc., Archbald
SIMONA PMC, LLC, Findlay
SIMONA FAR EAST LIMITED, Hongkong
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD., Shanghai
SIMONA ASIA LIMITED, Hongkong
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd., Jiangmen

Dirk Möller ist Aktionär (11,64 Prozent der Aktien der SIMONA AG) und Mitglied des Vorstandes der SIMONA AG. Gleichzeitig nimmt Dirk Möller Aufgaben in Kontrollgremien folgender Gesellschaften des SIMONA Konzerns wahr:

SIMONA S.A.S., Domont
SIMONA POLSKA Sp. z o.o., Breslau
SIMONA AMERICA Inc., Archbald
SIMONA FAR EAST LIMITED, Hongkong
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD., Shanghai
SIMONA ASIA LIMITED, Hongkong
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd., Jiangmen

Dr. Roland Reber, Mitglied des Aufsichtsrates der SIMONA AG, ist zudem als Geschäftsführer der Ensinger GmbH, Nufringen, bestellt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden Produktverkäufe in Höhe von 3.946 TEUR (Vorjahr 3.710 TEUR) zwischen der SIMONA AG und Gesellschaften der Ensinger-Gruppe statt.

Darüber hinaus haben Unternehmen des SIMONA Konzerns mit Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der SIMONA AG bzw. mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, keine wesentlichen Geschäfte vorgenommen (Umsätze unterhalb von insgesamt 25 TEUR). Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.

Forderungen gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Ensinger Gruppe in Höhe von 792 TEUR (Vorjahr 819 TEUR).

Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen betreffen die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates der SIMONA AG für das Geschäftsjahr 2018 und betragen 140 TEUR (Vorjahr 140 TEUR). Sonstige ausstehende Salden oder Verpflichtungen gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen bestehen nicht.

Die SIMONA AG erbringt im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Leistungen an die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Umgekehrt erbringen die jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen ihres Geschäftszweckes auch Leistungen innerhalb des SIMONA Konzerns.

Mit assoziierten Unternehmen bestehen Leistungsbeziehungen auf Kommissionsbasis für den Vertrieb von Produkten in den USA in Höhe von 3.133 TEUR (Vorjahr 2.780 TEUR).

Die Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den beteiligten Personen bzw. Unternehmen werden zu Marktpreisen- und -bedingungen durchgeführt.

Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

VORSTANDSVERGÜTUNG NACH IAS 24.17

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in TEUR 2018 2017
Kurzfristig fällige Leistungen
Fixgehalt und Nebenleistungen 890 924
Jahresbonus 1.064 1.030
1.954 1.954
Andere langfristig fällige Leistungen 781 529
Gesamtvergütung 2.735 2.483

VERGÜTUNGSANGABE GEM. § 314 ABS. 1 NR. 6 HGB

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in TEUR 2018 2017
Erfolgsunabhängige Vergütung
Fixgehalt und Nebenleistungen 890 924
Erfolgsabhängige Vergütung
Jahresbonus 1.064 1.030
Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung 600 620
Gesamtvergütung 2.554 2.574

Basis der variablen Vorstandsvergütung ist die Ergebnisentwicklung im Konzern sowie ein langfristiges Anreiz Programm (LAP), welches als maßgebliche Performancegröße den durchschnittlichen NOPAT (Net Operating Profit After Taxes) des Konzerns während einer dreijährigen Performanceperiode verwendet. Der erste Performancezeit raum des aktuellen LAP umfasst die Geschäftsjahre 20162018, der zweite Performancezeitraum umfasst die Geschäftsjahre 2017-2019 und der dritte Performancezeitraum umfasst die Geschäftsjahre 2018-2020. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Konzernabschlusses für das letzte Jahr der jeweiligen Performanceperiode. Mitglieder des Vorstandes erhalten vom Unternehmen keine Zuschüsse zu staatlichen beitragsorientierten Versorgungsplänen, anteilsbasierte Vergütungen oder Kredite.

Für aktive Mitglieder des Vorstandes, frühere Mitglieder des Vorstandes und ihre Hinterbliebenen sind Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 15.846 TEUR (Vorjahr 16.595 TEUR) zurückgestellt. Die Zuführung zur Rückstellung für aktive Mitglieder des Vorstandes beträgt -685 TEUR (Vorjahr 371 TEUR). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstandes sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 5.575 TEUR (Vorjahr 5.640 TEUR).

Bezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betragen 301 TEUR (Vorjahr 420 TEUR).

Die Bezüge des Aufsichtsrates im Konzern beliefen sich im Jahr 2018 auf 162 TEUR (Vorjahr 167 TEUR). Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet keine variable Komponente. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten neben ihren Aufsichtsratsbezügen im Geschäftsjahr 2018 Vergütungen in Form von Löhnen und Gehältern einschließlich Altersversorgungsansprüchen für die von ihnen erbrachten Arbeitsleistungen in üblicher Höhe. Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten vom Unternehmen keine anteilsbasierten Vergütungen oder Kredite.

[33] FINANZRISIKOMANAGEMENT

Grundsätze und Zielsetzung des Finanzrisikomanagements

Der SIMONA Konzern ist international tätig. Teile der Vermögenswerte, Schulden und geplanten Transaktionen sind Risiken ausgesetzt, die sich aus dem Marktrisiko Fremdwährung, dem Marktrisiko Zinssatz sowie Ausfall- und Liquiditätsrisiken ergeben können.

Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, die Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Transaktionen zu begrenzen.

In Abhängigkeit vom Risiko wird versucht, das Risiko durch derivative Finanzinstrumente und nicht derivative Sicherungsinstrumente zu begrenzen. Alle Sicherungsinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung der Cashflows eingesetzt.

Währungsrisiken

Der SIMONA Konzern ist sowohl in seiner operativen Geschäftstätigkeit als auch in seiner Investitions- und Finanzierungstätigkeit Risiken durch Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie wesentliche Zahlungsströme des Konzerns beeinflussen. Ungesichert bleiben Risiken durch Wechselkursschwankungen, die ausschließlich aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Schulden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses (Euro) herrühren.

Im operativen Bereich wickeln die einzelnen Konzerngesellschaften ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in ihrer funktionalen Währung ab. Die Muttergesellschaft steuert im Wesentlichen die Fremdwährungstransaktionen im Konzern und sichert im Treasury innerhalb der festgelegten Bandbreiten ab. Zum Bilanzstichtag werden zur Sicherung der Währungsrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit keine Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen eingesetzt. Die Risikokonzentrationen der Währungen ergeben sich im Wesentlichen aus der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse.

IFRS 7 verlangt die Darstellung der Risiken durch Sensitivitätsanalysen. Damit werden die Auswirkungen auf das Ergebnis und das Eigenkapital dargestellt, die sich durch die hypothetische Änderung der relevanten Risikovariablen ergeben. Währungskursänderungen können sich bei den originären Finanzinstrumenten ergeben, die außerhalb der abgesicherten Bandbreiten liegen oder die durch Finanzderivate in Form von Devisentermingeschäften oder Devisenoptionen abgesichert sind.

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen Währungen zum 31. Dezember 2018 um 10 Prozent aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern um 3.538 TEUR niedriger (4.324 TEUR höher). Die hypothetische Ergebnisauswirkung von minus 3.538 TEUR (plus 4.324 TEUR) ergibt sich im Einzelnen aus den Währungssensitivitäten:

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in TEUR Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
EUR/USD -913 (1.115)
EUR/GBP -146 (178)
EUR/CHF -416 (508)
EUR/CZK 535 (-654)
EUR/PLN -104 (128)
EUR/HKD -752 (919)
EUR/CNY -1.403 (1.715)
EUR/RUB -135 (165)
EUR/INR -200 (244)
EUR/SGD -4 (5)
-3.538 (4.324)

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen Währungen zum 31. Dezember 2017 um 10 Prozent aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern um 3.932 TEUR niedriger (4.806 TEUR höher). Die hypothetische Ergebnisauswirkung von minus 3.932 TEUR (plus 4.806 TEUR) ergibt sich im Einzelnen aus den Währungssensitivitäten:

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in TEUR Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
EUR/USD -1.350 (1.650)
EUR/GBP -144 (176)
EUR/CHF -395 (483)
EUR/CZK 414 (-507)
EUR/PLN -97 (191)
EUR/HKD -769 (939)
EUR/CNY -1.249 (1.527)
EUR/RUB -156 (119)
EUR/INR -182 (223)
EUR/SGD -4 (5)
-3.932 (4.806)

Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Sie stellen die Effekte von geänderten Marktzinssätzen auf Zinserträge, Zinsaufwendungen und Bilanzpositionen dar. Finanzinstrumente, die grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, ist der kurzfristig fällige Kontokorrentkredit, der zum Ende des Geschäftsjahres 2018 nicht in Anspruch genommen wurde, sodass eine Sensitivitätsanalyse der Zinsen keine Relevanz hatte.

Ausfallrisiken

Das Ausfallrisiko entsteht hauptsächlich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie ausstehenden Kundenforderungen, die in der Konzernbilanz unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden. Kundenforderungen werden dezentral in jeder rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaft laufend überwacht und im Rahmen des Monatsabschlusses berichtet. Je nach Bonität des Kunden sind die Forderungen einem Ausfallrisiko ausgesetzt, welches u. a. mittels Warenkreditversicherungen begrenzt wird. Im Durchschnitt sind etwa 70-80 Prozent des Umsatzes der SIMONA AG nach Berücksichtigung eines Selbstbehaltes durch eine Warenkreditversicherung abgesichert.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern hat hauptsächlich eine Art von finanziellen Vermögenswerten, die dem neuen Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Warenverkäufen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9, der identifizierte Wertminderungsaufwand ist jedoch unwesentlich.

Die einem wahrscheinlichen Ausfallrisiko ausgesetzten Kundenforderungen werden regelmäßig überwacht und dem damit verbundenen Ausfallrisiko wird durch Wertminderungen Rechnung getragen. Grundlage für die Feststellung der Wertminderung sind im Wesentlichen Annahmen über das Länder- und Branchenrisiko des Kunden, überfällige Forderungen (größer 90 Tage) sowie vorliegende Informationen über Zahlungsschwierigkeiten in Einzelfällen. Das Länder- bzw. Branchenrisiko wird auf Basis der verfügbaren S&P Länderratings bzw. historischen S&P Ausfalldaten für Branchen ermittelt. Das maximal mögliche Ausfallrisiko ist auf den um die Umsatzsteuer verminderten Nettobuchwert der finanziellen Vermögenswerte begrenzt. Die Ausfallrisiken betreffen hauptsächlich wertgeminderte Kundenforderungen im Segment Europa in Höhe von 2.103 TEUR (Vorjahr 2.335 TEUR).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Indikatoren dafür sind Versäumnis des Schuldners, sich zu einem Ratenzahlungsplan zu verpflichten, und das Versäumnis, nach mehr als 90 Tagen Zahlungsverzug, vertragliche Zahlungen zu leisten. Wertminderungsaufwendungen werden im Betriebsergebnis im Posten Sonstige Aufwendungen (Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Wertminderungsaufwendungen) ausgewiesen.

Vorherige Rechnungslegungsmethode für die Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Im Vorjahr waren Grundlage für die Wertminderung im Wesentlichen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Zahlungsausfall oder -verzug (mehr als 90 Tage überfällig) sowie erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Aufgrund der verschiedenen, internationalen Absatzmärkte und diversifizierten Kundenstruktur bestehen im Konzern wie im Vorjahr keine bedeutenden Risikokonzentrationen.

Liquiditätsrisiken

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und finanziellen Flexibilität überwacht der Konzern laufend die Liquidität aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie der Zahlungserwartungen aus dem Obligo der erteilten Investitionsaufträge der Konzerngesellschaften. Der Liquiditätsstatus wird regelmäßig berichtet. Risikokonzentrationen ergeben sich aus dem nachfolgenden Emittentenrating.

Neben den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 52,5 Mio. EUR (Vorjahr 68,0 Mio. EUR) stehen dem SIMONA Konzern noch nicht ausgeschöpfte Kreditlinien in Höhe von 17,0 Mio. EUR (18,6 Mio. EUR) zur Verfügung. Das Ziel des Konzerns ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten und Darlehen zu wahren.

Das Kreditrisiko aus den Zahlungsmitteln besteht ausschließlich gegenüber Banken, die folgendes langfristiges Rating haben:

EMITTENTENRATING ZAHLUNGSMITTEL

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
A1 3.801 3.753
A2 1.762 516
Aa2 5.948 3.856
Aa3 15.654 21.987
Baa1 0 10.293
Baa2 0 13.080
Baa3 11.511 0
Ohne Rating 13.807 14.537
52.483 68.022

Die Zahlungsverpflichtungen der finanziellen Schulden des Konzerns weisen folgende Fälligkeiten auf:

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in TEUR Bis 1 Jahr 2-5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Finanzschulden 3.425 13.700 1.580 18.705
Sonstige finanzielle Schulden 2.119 59 0 2.178
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 20.987 0 0 20.987
Finanzielle Schulden 31.12.2018 26.531 13.759 1.580 41.870

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in TEUR Bis 1 Jahr 2-5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Finanzschulden 3.425 13.700 5.005 22.130
Sonstige finanzielle Schulden 1.764 231 0 1.995
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 11.116 0 0 11.116
Finanzielle Schulden 31.12.2017 16.305 13.931 5.005 35.241

Zum 31. Dezember 2018 sind wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte und keine Devisenoptionen abgeschlossen, die in der Zukunft zu Zahlungsansprüchen oder -verpflichtungen führen würden.

Kapitalmanagement

Zu den wichtigsten finanzwirtschaftlichen Zielen des SIMONA Konzerns zählen: die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes, die Sicherung der Zahlungsfähigkeit und ausreichender Liquiditätsreserven sowie eine Eigenkapitalquote von mindestens 50 Prozent.

Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur hauptsächlich anhand der Eigenkapitalquote und nimmt gegebenenfalls Anpassungen unter Berücksichtigung sich ändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen vor. Die Fremdfinanzierung erfolgt hauptsächlich durch kurz- und langfristige Bankkredite und Bankdarlehen. Zudem wird die Rendite des betriebsnotwendigen Vermögens jährlich im Rahmen des Planungsprozesses überprüft und stellt ein wesentIiches Kriterium zur Steuerung des Investitionsbudgets im Konzern dar. Der ROCE (Return on Capital Employed) wird als Rentabilitätsgröße für das eingesetzte Kapital herangezogen.

Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2018 lag bei 55 Prozent (Vorjahr 56 Prozent). Der Verschuldungsgrad lag bei 77 Prozent (Vorjahr 75 Prozent).

[34] FINANZINSTRUMENTE

In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher im Abschluss bilanzierter Finanzinstrumente des Konzerns einander gegenübergestellt.

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FINANZINSTRUMENTE BUCHWERT BEIZULEGENDER ZEITWERT
in TEUR 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- --- ---
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte AC 340 340 340 340
At Equity bilanzierte Beteiligungen AC 949 483 949 483
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 64.017 56.461 64.017 56.461
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 1.406 692 1.406 692
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 52.483 68.022 52.483 68.022
Langfristige Finanzschulden und Sonstige finanzielle Schulden
Darlehen AC -15.280 -18.705 -15.280 -18.705
Sonstige finanzielle Schulden AC -59 -231 -59 -231
Kurzfristige Finanzschulden und Sonstige finanzielle Schulden
Darlehen AC -3.425 -3.425 -3.425 -3.425
Schulden aus Lieferungen und Leistungen AC -20.987 -11.116 -20.987 -11.116
Sonstige finanzielle Schulden AC -2.119 -1.764 -2.119 -1.764
Summe nach Bewertungskategorien
AC - Amortized Cost Vermögenswerte 119.194 125.998 119.194 125.998
AC - Amortized Cost Schulden -41.870 -35.241 -41.870 -35.241

Die als "AC - Amortized Cost" klassifizierten langfristigen finanziellen Vermögenswerte sind Anteile an verbundenen Unternehmen. Für diese Instrumente besteht kein aktiver Markt und der beizulegende Zeitwert kann anderweitig nicht verlässlich ermittelt werden. Diese Anteile werden zu Anschaffungskosten bewertet. Es ist nicht geplant, Anteile davon in naher Zukunft zu veräußern.

Die vorgenannten Finanzinstrumente haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die bilanzierten Werte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die als "AC - Amortized Cost" gehaltenen Zahlungsmittel und -äquivalente enthalten Termingeldanlagen mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten.

Der beizulegende Zeitwert der Darlehen wurde unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows sowie unter Verwendung von Optionspreismodellen berechnet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Darlehen zu unveränderten marktüblichen Konditionen variabel bzw. feststehend verzinst werden.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus der Folgebewertung der bilanzierten Finanzinstrumente nach den jeweiligen Bewertungskategorien dargestellt:

NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN

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in TEUR Zinsen Fair Value Währungsumrechnung Wertberichtigung/ Abgang Summe 2018
AC -117 0 76 -185 -225

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in TEUR Zinsen Fair Value Währungsumrechnung Wertberichtigung/ Abgang Summe 2017
AC -184 0 -1.294 -464 -1.942

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

Stufe 1: Nicht angepasste notierte Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Schulden
Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

Bei den finanziellen Vermögenswerten und Schulden wird mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente auf die Angabe der Fair-Value-Hierarchie verzichtet, da der Buchwert hier einen angemessenen Näherungswert an den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Sicherungsgeschäfte

Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Cashflows

Zum 31. Dezember 2018 hielt der Konzern wie zum Vorjahr weder

Devisenterminkontrakte noch Devisenoptionen und keine Zinsswaps.

[35] SONSTIGE ANGABEN

Tochterunternehmen

In den Konzernabschluss sind neben der SIMONA AG als Mutterunternehmen die nachfolgenden Gesellschaften einbezogen. Der Anteil am Kapital war im Vorjahr identisch mit dem des Geschäftsjahres, sofern nicht anders angegeben.

ANTEIL AM KAPITAL

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in %
SIMONA Beteiligungs-GmbH, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Kirn Management GmbH, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG, Ringsheim, Deutschland 100,0
SIMONA Ringsheim Management GmbH, Ringsheim, Deutschland 100,0
SIMONA Immobilien GmbH & Co.KG, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Immobilien Management GmbH, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA UK Ltd., Stafford, Großbritannien 100,0
SIMONA S.A.S., Domont, Frankreich 100,0
SIMONA S.r.l. Societa UNIPERSONALE, Cologno Monzese (MI), Italien 100,0
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L., Barcelona, Spanien 100,0
SIMONA POLSKA Sp. z o.o., Breslau, Polen 100,0
SIMONA-PLASTICS CZ, s.r.o., Prag, Tschechien 100,0
SIMONA FAR EAST LIMITED, Hongkong, China 100,0
SIMONA AMERICA Inc., Archbald, USA 100,0
Laminations Inc., Archbald, USA 100,0
Boltaron Inc., Newcomerstown, USA 100,0
DANOH, LLC, Akron, USA 100,0
SIMONA PMC, LLC, Findlay, USA 100,0
SIMONA PMC Acquisition Inc., Archbald, USA 100,0
SIMONA AMERICA Industries LLC, Archbald, USA 100,0
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD., Shanghai, China 100,0
SIMONA ASIA LIMITED, Hongkong, China 100,0
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd., Jiangmen, China 100,0
64 NORTH CONAHAN DRIVE HOLDING, LLC, Hazleton, USA 100,0
DEHOPLAST POLSKA, Sp. z o.o., Kwidzyn, Polen 51,0
SIMONA Plast-Technik s.r.o., Litvinov, Tschechien 100,0
OOO "SIMONA RUS", Moskau, Russische Föderation 100,0
SIMONA INDIA PRIVATE LIMITED, Mumbai, Indien 100,0
SIMONA ASIA PACIFIC PTE. LTD., Sinpapur, Singapur 100,0

Die folgenden Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2018 erstmalig voll konsolidiert: SIMONA PMC, LLC, Findlay, SIMONA PMC Acquisition Inc., Archbald, und SIMONA AMERICA Industries LLC, Archbald. Veränderungen am Kapitalanteil der Tochterunternehmen haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Finanzanlagen

An den nachfolgenden Gesellschaften hält die SIMONA AG mindestens den fünften Anteil der Anteile, ohne einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Unternehmen ausüben zu können. Der Anteil am Kapital war im Vorjahr identisch mit dem des Geschäftsjahres, sofern nicht anders angegeben.

UNTERNEHMEN

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Anteil am Kapital

in %
Eigenkapital 31.12.2017

in TEUR
Ergebnis 2017

in TEUR
SIMONA Sozialwerk GmbH, Kirn, Deutschland 50,0 12.017 -327
SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH, Kirn, Deutschland 50,0 2.365 522

Die SIMONA Sozialwerk GmbH wird entsprechend IAS 19.8 aufgrund der Klassifikation der Gesellschaft als Pensionsfond nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Die SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen, weil das Gesellschaftsvermögen dieser Gesellschaft ausschließlich für die Versorgungszwecke der SIMONA Sozialwerk GmbH verwendet werden darf und damit nicht in die wirtschaftliche Verfügungsmacht der SIMONA AG fällt.

Die Anteile an der SIMONA Sozialwerk GmbH und der SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH werden zu Buchwerten bilanziert, da der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bestimmbar ist. Die Buchwerte für die SIMONA Sozialwerk GmbH und die SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH betragen 10 TEUR bzw. 13 TEUR.

Unternehmensakquisitionen

Der Konzern hat mit Wirkung zum 01. August 2018 100 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der Premier Material Concepts, LLC, USA erworben. Der Erwerb erfolgte, um die Position des Konzerns im US-amerikanischen Markt für Kunststoffhalbzeuge weiter zu stärken, das Produktangebot zu erweitern sowie neue Anwendungsfelder in Nischenmärkten für Tiefziehanwendungen auf High-Performance-Plastics zu erschließen. Die Gegenleistung beträgt insgesamt 31.043 TUSD, umgerechnet 26.451 TEUR, und ist vollständig in bar gezahlt. Ausstehende oder bedingte Kaufpreiszahlungen bestehen nicht. Die Auszahlung für den Erwerb abzüglich erworbener Nettozahlungsmittel beträgt 25.167 TEUR.

Die folgenden aus der Kaufpreisallokation resultierenden Angaben zeigen die Werte der Hauptgruppen erworbener und identifizierbarer Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt:

Immaterielle Vermögenswerte 5.155 TEUR, Sachanlagen 10.820 TEUR, Vorräte 3.494 TEUR, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Kunden 2.880 TEUR und sonstige Vermögenswerte 82 TEUR, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.284 TEUR, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Schulden von 1.567 TEUR. Der Bruttowert der erworbenen Kundenforderungen beträgt 2.987 TEUR, die Wertminderungen betragen 107 TEUR. Es sind keine uneinbringlichen Forderungen am Tag der Akquisition erkennbar. Immaterielle Vermögenswerte bezogen sich im Wesentlichen auf Kundenbeziehungen sowie Produktionstechnologie und Markennamen. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 4.304 TEUR beinhaltet nicht separierbare immaterielle Vermögenswerte wie Fachwissen der Mitarbeiter sowie erwartete Synergieeffekte aus Produktportfolio und Vertrieb. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist in den USA steuerlich abzugsfähig.

Das erworbene Unternehmen hat im Zeitraum 01. August bis 31. Dezember 2018 im Konzern Umsatzerlöse von 9.305 TEUR und ein Periodenergebnis (einschließlich der Effekte aus der Kaufpreisallokation) von -540 TEUR erwirtschaftet. Wäre das erworbene Unternehmen seit dem 01. Januar 2018 in den Konzernabschluss einbezogen worden, hätte die Auswirkung auf die Konzernumsatzerlöse 23.628 TEUR und das Periodenergebnis -730 TEUR betragen.

Die mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Kosten betragen insgesamt 648 TEUR und sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen Aufwendungen erfasst.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeitenden

KONZERN

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2018 2017
Gewerbliche Arbeitnehmer 803 736
Angestellte 524 495
Arbeitnehmer 1.327 1.231
Auszubildende 60 54
Gesamtbelegschaft 1.387 1.285

Eventualverbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten betreffen insbesondere verlängerte GewährIeistungsfristen aus dem Absatz von Kunststoffprodukten. Auf die Angaben zu finanziellen Auswirkungen sowie Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe von Risiken der Fälligkeiten von Mittelabflüssen wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet SIMONA keinen Mittelabfluss aus Eventualverbindlichkeiten.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Zahlungsverpflichtungen aus operativen Miet- und Leasingverträgen
Fällig innerhalb von:
1 Jahr 924 777
2 - 5 Jahren 1.724 1.661
nach 5 Jahren 198 381
2.845 2.819

BESTELLOBLIGO

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Investitionsvorhaben 14.318 6.690
Rohstoffbestellungen 12.078 14.171
26.396 20.861

Der Anteil von immateriellen Vermögenswerten am Gesamtobligo ist unwesentlich.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die SIMONA AG hat - als einziges börsennotiertes Unternehmen des Konzerns - für 2018 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 22. Februar 2019 abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite www.simona.de zugänglich gemacht.

Angaben gemäß § 313 (2) Handelsgesetzbuch

Die SIMONA Kirn Management GmbH, Kirn, ist persönlich haftender Gesellschafter der SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG, Kirn. Die SIMONA Ringsheim Management GmbH, Ringsheim, ist persönlich haftender Gesellschafter der SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG, Ringsheim. Die SIMONA Immobilien Management GmbH, Kirn, ist persönlich haftender Gesellschafter der SIMONA Immobilien GmbH & Co.KG, Kirn.

Die SIMONA AG, Kirn, stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter der Nummer HRB 1390 erhältlich.

Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates an der SIMONA AG

Mitglieder des Vorstandes meldeten am 08. Juni 2018 (Tag der Hauptversammlung) insgesamt 70.826 Stück Aktien; dies entspricht rund 11,80 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG.

Mitglieder des Aufsichtsrates meldeten am 08. Juni 2018 (Tag der Hauptversammlung) insgesamt 1.300 Stück Aktien; dies entspricht rund 0,22 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG.

Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie ihnen nahestehende Personen sind nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz gesetzlich verpflichtet, wesentlichen Erwerb oder wesentliche Veräußerung von Aktien der SIMONA AG offenzulegen.

Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers der SIMONA AG und Tochtergesellschaften beträgt 431 TEUR und gliedert sich wie folgt auf: Abschlussprüfungsleistungen 403 TEUR, Steuerberatung 12 TEUR und andere BestätigungsIeistungen 16 TEUR. Die Steuerberatungsleistungen unseres Abschlussprüfers umfassen Steuererklärungen sowie die steuerliche Würdigung von Sachverhalten. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Nachtragsbericht

Im Segment Amerika wird nach der Insolvenz eines Kunden mit Aufwendungen aus der Wertberichtigung von Vorräten und Forderungen von insgesamt 500 TEUR gerechnet.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Kirn, den 29. März 2019

**SIMONA

Aktiengesellschaft**

Der Vorstand

Wolfgang Moyses

Dirk Möller

Dr. Jochen Hauck

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SIMONA Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1. Unternehmenserwerb der Premier Material Concepts LLC (PMC)

2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

3. Pensionsrückstellungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssach-verhalte dar:

1. Unternehmenserwerb der Premier Material Concepts LLC (PMC)

1. Am 31. Juli 2018 hat die SIMONA Aktiengesellschaft das US-amerikanische Extrusionsunternehmen Premier Material Concepts LLC, Findlay/USA, (PMC) zu einem Kaufpreis von € 26,5 Mio (USD 31,0 Mio) erworben und den Unternehmenszusammenschluss nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 im Konzernabschluss der SIMONA Aktiengesellschaft bilanziert. Dabei wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des erworbenen Unternehmens grundsätzlich mit den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Unter Berücksichtigung eines erworbenen Reinvermögens von € 22,2 Mio ergab sich ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert von € 4,3 Mio. Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen des Unternehmenserwerbs auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SIMONA-Konzerns sowie der Komplexität der im Rahmen der Kaufpreisallokation vorzunehmenden Bewertung der zu bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns unter anderem intensiv mit den vertraglichen Vereinbarungen des Unternehmenserwerbs auseinandergesetzt. Damit einhergehend haben wir unter anderem den von der SIMONA AG gezahlten Kaufpreis als Gegenleistung für die erhaltenen Vermögenswerte mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen abgestimmt. Darauf aufbauend wurde im Rahmen der Konzernabschlussprüfung die dem Unternehmenserwerb zugrunde liegende Eröffnungsbilanzwerte beurteilt. Angesichts der spezifischen Besonderheiten und Komplexität der Bewertung im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation haben uns unsere internen Bewertungsspezialisten unterstützt. Mit diesen gemeinsam haben wir die der Kaufpreisallokation zugrunde liegenden Bewertungen beurteilt und nachvollzogen, ob die Vereinbarungen des Kaufvertrags sachgerecht berücksichtigt werden. Dabei haben wir insbesondere die verwendeten Annahmen und Parameter auf deren Angemessenheit gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die bilanzielle Abbildung des Unternehmenserwerbs und dessen Darstellung in der Kapitalflussrechnung nachvollzogen. Durch die Verwendung von Checklisten wurde die Vollständigkeit der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben nachvollzogen. Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen der Unternehmenserwerb hinreichend dokumentiert ist und sachgerecht abgebildet wurde.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu der Abbildung des Unternehmenserwerbs und dem zugehörigen Geschäfts- oder Firmenwert sind in den Textziffern 17 und 35 des Konzernanhangs enthalten.

2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt € 30,2 Mio (7,5 % der Bilanzsumme bzw. 13,7 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich sowie anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat verabschiedete Einjahresplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die ergänzt um detaillierte Prognoserechnungen über weitere drei Planjahre mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Einjahresplanung des Konzerns und der Prognoserechnungen über das zweite bis vierte Planjahr haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Planungsrechnungen für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Insgesamt haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "SIMONA America Inc.", bei der eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer 17 des Konzernanhangs enthalten.

3. Pensionsrückstellungen

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen" insgesamt € 106,0 Mio (26,4 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen setzen sich zusammen aus den Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von € 147,9 Mio abzüglich des Planvermögens in Höhe von € 41,9 Mio. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehalts- und Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Der Abzinsungssatz ist aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bankbestätigungen und Stichtagsdepotauszüge erhalten. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Pensionsrückstellungen sind in den Textziffern 27 und 28 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt 5.1 des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315dHGB
die in Abschnitt 6 des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB

Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.

Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EUAPrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. September 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Kwasni.

Frankfurt am Main, den 3. April 2019

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Christian Kwasni, Wirtschaftsprüfer

ppa. Christopher Schlig, Wirtschaftsprüfer

Sonstige Angaben

ERKLÄRUNG DES VORSTANDES UND VERSICHERUNG NACH §§ 297 ABS. 2, 315 ABS. 1 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SIMONA Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des SIMONA Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des SIMONA Konzerns beschrieben sind."

Kirn, 29. März 2019

SIMONA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Wolfgang Moyses

Dirk Möller

Dr. Jochen Hauck

SIMONA AG

Teichweg 16 55606 Kirn Germany

Phone +49 (0)67 52 14-383 Fax +49 (0)67 52 14-738

[email protected] www.simona.de

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

der SIMONA AG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 23. Februar 2018 die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der gültigen Fassung vom 7. Februar 2017 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 23. Februar 2017 und wird von der SIMONA AG (im Folgenden die "SIMONA") mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

Ziffer 3.8 Absatz 3 - Selbstbehalt des Aufsichtsrats in der D&O-Versicherung

Erläuterung: Der Aufsichtsrat erfüllt die ihm obliegenden Aufgaben mit einem Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein. Ein Selbstbehalt bei der D&O Versicherung würde hier keine Verbesserung und keine zusätzliche Anreizwirkung entfalten.

Ziffer 4.1.3 Satz 3 - Hinweise auf Rechtsverstöße

Erläuterung: SIMONA wird den Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit einräumen, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Auch Dritten wird diese Möglichkeit in Zukunft auf der Homepage des Unternehmens eingeräumt. Das Projekt befindet sich aktuell in der Umsetzung. Der Empfehlung wird somit in Kürze entsprochen.

Ziffer 4.2.3 Absatz 4 Sätze 1 und 3 - Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen

Erläuterung: Die geltenden Vorstandsverträge sehen keinen Abfindungs-Cap für Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit vor. Der Aufsichtsrat hält einen solchen Abfindungs-Cap für nicht angemessen.

Ziffer 4.2.5 Absatz 3 - Individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung

Erläuterung: Die Hauptversammlung der SIMONA hat am 10. Juni 2016 mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert, sondern nur gemeinschaftlich aufgeteilt nach fixen und erfolgsbezogenen Komponenten zu veröffentlichen. Daher unterbleibt auch eine individualisierte Darstellung unter Angabe der bestimmten Vergütungsparameter und unter Verwendung der empfohlenen Mustertabellen.

Ziffer 5.3.3 - Nominierungsausschuss im Aufsichtsrat

Erläuterung: Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat beraten bereits bisher Wahlvorschläge getrennt, so dass die Einrichtung eines Nominierungsausschusses bei (nur) vier Anteilseignervertretern aus Sicht des Aufsichtsrats nicht erforderlich ist.

Ziffer 5.4.1 Absätze 2 und 3 - Diversity-Konzept bei der Zusammensetzung Aufsichtsrat und Regelzugehörigkeitsgrenze

Erläuterung: Der Aufsichtsrat unterstützt die grundsätzliche Bedeutung von Vielfalt bei seiner Zusammensetzung für das Unternehmen. Es sollen jedoch hierfür - anders als in Ziffer 5.4.1 des Kodex gefordert - keine konkreten Ziele in Form von Quoten oder absoluten Zahlen benannt werden. Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung in erster Linie die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen der Kandidatinnen und Kandidaten. Auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird daher auch verzichtet. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass dem Unternehmen gerade auch die Expertise erfahrener und langjährig verdienter Aufsichtsratsmitglieder mit ausgeprägter Branchen- und Unternehmenskenntnis zur Verfügung stehen soll.

Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 2 - Vergütung Vorsitz in Aufsichtsratsausschüssen

Erläuterung: Die Satzung der SIMONA sieht vor, dass der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat besonders vergütet werden. Des Weiteren werden auch Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen gesondert vergütet. Eine separate Vergütung eines Ausschussvorsitzes erfolgt hingegen nicht und wird derzeit auch nicht für erforderlich gehalten.

Ziffer 7.1.2 Satz 4, 1. Halbsatz - Veröffentlichungsfrist Konzernabschluss

Erläuterung: SIMONA veröffentlicht ihren Konzernabschluss im Rahmen der gesetzlichen Fristen. Aufgrund des definierten Procedere der Abschlusserstellung mit dem Ziel höchster Transparenz und Genauigkeit ist eine frühere Veröffentlichung nicht möglich.

Kirn, 23. Februar 2018

SIMONA AG

Aufsichtsrat und Vorstand

Bericht des Aufsichtsrates

Geschäftsjahr 2018

Die weltweiten Aktivitäten von SIMONA führten zu einem Wachstum bei Umsatz und Ergebnis. Der Konzernumsatz stieg gegenüber dem Vorjahr um 6 Prozent auf 417,9 Mio. EUR, der Gewinn vor Steuern verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um fast 8 Mio. auf 32,3 Mio. EUR. Operativ schlägt die Ergebnisverbesserung weniger stark ins Gewicht, vor allem, weil wir nicht wie im Vorjahr hohe Währungsverluste hinnehmen mussten. Die einzelnen Märkte entwickelten sich regional sehr unterschiedlich, ein ähnliches Bild zeichnete sich für unsere beiden Produktbereiche ab.

DR. ROLF GOESSLER

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Aufgrund der inzwischen die Welt umfassenden zunehmenden politischen Spannungen spüren wir eine Verunsicherung bei unseren Kunden, die insgesamt zögerlicher nachfragen, mit der Folge aggressiveren Wettbewerbsverhaltens.

Die Stärkung unserer Position in Europa - vor allem durch entsprechende Effizienzverbesserungen - ist zusammen mit dem erfolgreichen Ausbau unseres Engagements in Übersee daher vordringliches Ziel für die nahe Zukunft.

Unser Dividendenvorschlag von 14,00 EUR soll zeigen, dass wir der Zukunft der SIMONA mit Zuversicht entgegensehen.

ZUSAMMENARBEIT MIT DEM VORSTAND

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung auf Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überprüft und überwacht. Er unterzog auch das Risikomanagement und die Compliance einer Überprüfung und ist der Auffassung, dass diese den Anforderungen in vollem Umfang entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt und in regelmäßigen Abständen den Stand der Umsetzung der strategischen Initiativen erörtert. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend. Der Vorstand ging dabei auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den aufgestellten Plänen ein und erläuterte die Abweichungen sowie Korrekturmaßnahmen. Gegenstand und Umfang der Berichterstattung des Vorstandes entsprechen den vom Aufsichtsrat gestellten Anforderungen. Neben den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen erteilen.

Insbesondere stand der Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrates zur Erörterung und zur Beantwortung der vom Aufsichtsrat gestellten Fragen zur Verfügung. Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurden mit dem Vorstand erörtert und eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat tagte, wenn erforderlich, auch ohne den Vorstand.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wurde auch zwischen den Sitzungsterminen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse ausführlich durch den Vorstandsvorsitzenden über aktuelle Vorgänge und Themen informiert, bei Ereignissen von wesentlicher Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Gesellschaft auch unverzüglich.

Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates auch mit den weiteren Mitgliedern des Vorstandes fachbezogene Einzelgespräche geführt.

Gemäß den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Die letzte Überprüfung fand im Jahr 2017 statt. Dabei waren keine Änderungswünsche geäußert worden.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat tagte 2018 in vier ordentlichen Sitzungen. Herr Joachim Trapp hat nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand der Kreissparkasse Biberach, einem unserer Hauptaktionäre, sein Mandat als Aufsichtsrat zum 31. Mai 2018 niedergelegt. Wir bedanken uns für seine konstruktive Mitarbeit und wünschen ihm im Ruhestand alles Gute. Die Hauptversammlung der SIMONA AG hat Herrn Martin Bücher, Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Biberach, am 08. Juni 2018 als Nachfolger in den Aufsichtsrat gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben - mit Ausnahme der Herren Martin Bücher und Dr. Roland Reber, die entschuldigt an der Sitzung vom 17. Oktober 2018 nicht teilnehmen konnten -an allen Sitzungen des Berichtsjahres 2018 teilgenommen.

In der Sitzung vom 18. April 2018 standen die Feststellung und Genehmigung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der AG, des Vorschlages des Vorstandes für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2017 erzielten Bilanzgewinnes, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 und des Ergebnisses der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, durchgeführten Abschlussprüfung auf der Tagesordnung. Darüber hinaus verabschiedete der Aufsichts rat die nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289 b) - e) HGB, die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2018 und die Erklärung zur Unternehmensführung. Des Weiteren beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Umsetzung der strategischen Neuausrichtung der Division Rohre und Formteile. Der Ausgliederungsvertrag zur neuen gesellschaftsrechtlichen Struktur der SIMONA AG sowie die Auswirkungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden ebenfalls erörtert. Der Aufsichtsrat verabschiedete in dieser Sitzung den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung zur Nachfolge von Herrn Joachim Trapp im Aufsichtsrat.

In der Sitzung vom 07. Juni 2018 wurden die aktuelle Geschäftssituation und die voraussichtliche weitere Entwicklung im Geschäftsjahr 2018 besprochen sowie Schwerpunkte für mögliche Akquisitionsprojekte festgelegt. Außerdem bereitete der Aufsichtsrat die Hauptversammlung am 08. Juni 2018 vor.

In der Sitzung vom 17. Oktober 2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Stand der Akquisition des US-amerikanischen Extrusionsunternehmens PMC, der Neustrukturierung der SIMONA AMERICA Gruppe, der Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen Neustrukturierung der SIMONA AG und der Attraktivität der SIMONA AG als Arbeitgeber. Darüber hinaus wurden Investitionen im Produktbereich Rohr- und Formteile sowie Neuregelungen für Umlaufbeschlüsse verabschiedet. Des Weiteren informierte der Vorstand über den aktuellen Stand bei Akquisitionsprojekten.

In der Sitzung vom 11. Dezember 2018 diskutierte und verabschiedete der Aufsichtsrat das Budget für 2019. Darüber hinaus informierte er sich über die Geschäftsentwicklung und erhielt einen Ausblick zum Jahresende. Des Weiteren wurde über die weiteren Schritte zum geplanten Um-/Neubau des Verwaltungsgebäudes am Stammsitz in Kirn beraten. Im internen Teil der Sitzung wurde Herr Dr. Jochen Hauck mit Wirkung zum 01. Januar 2019 zum weiteren Mitglied des Vorstandes der SIMONA AG bestellt.

DIE ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN

Wirtschafts- und Personalausschuss unterstützen den Aufsichtsrat. Sie informieren den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über ihre Arbeit. Der Wirtschaftsausschuss (Audit Committee) befasst sich schwerpunktmäßig mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance und Akquisitionen. Der Personalausschuss beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Vergütung sowie dem Abschluss, der Änderung und Aufhebung der Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstandes.

Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss beriet in vier Sitzungen. Schlussfolgerungen aus der jeweils aktuellen Geschäftsentwicklung waren regelmäßig Gegenstand der Beratungen. International stand die Entwicklung unserer ausländischen Produktionsgesellschaften mit den Schwerpunkten USA und China im Vordergrund. Chancen und Risiken auch in anderen Teilen der Welt wurden nicht nur für bestehende Geschäftsverbindungen besprochen, sondern insbesondere auch anlässlich zahlreicher Vorlagen über mögliche Akquisitionen.

Personalausschuss

Der Personalausschuss traf sich in vier Sitzungen. Die Beratungen betrafen vor allem die Führungsstruktur der SIMONA Gruppe und dabei insbesondere personelle Veränderungen auf der obersten Führungsebene. Herr Fredy Hiltmann ist zum 30. Juni 2018 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Wir danken ihm sehr herzlich für sein Engagement und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Herr Dirk Möller wird zum 30. Juni 2019 seine Funktionen an Herrn Dr. Hauck übergeben und Herr Wolfgang Moyses wird aus persönlichen Gründen seinen am 31. Oktober 2019 auslaufenden Vertrag nicht verlängern. Der Personalausschuss wird dementsprechend Vorschläge für eine Nachfolgeregelung erarbeiten und in den Aufsichtsrat einbringen.

Umgang mit Interessenkonflikten

Alle Mitglieder unseres Aufsichtsrates sind verpflichtet, auftretende Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. Im Geschäftsjahr 2018 gab es, wie in den Vorjahren, keine Interessenkonflikte. Wir haben überprüft und festgestellt, dass alle Mitglieder unseres Gremiums unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sind.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS

Die Rechnungslegung der SIMONA AG für das Geschäftsjahr 2018 wurde durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Sie wurde von der Hauptversammlung am 08. Juni 2018 zum Abschlussprüfer gewählt. Bevor der Aufsichtsrat der Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers GmbH als Abschlussprüfer vorschlug, hatte die PricewaterhouseCoopers GmbH gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen könnten. Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der SIMONA AG und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, und den erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Allen Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und des Aufsichtsrates wurden die genannten Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte sowie der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinnes rechtzeitig vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat in der Aufsichtsratssitzung am 12. April 2019 ausführlich über sämtliche wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und sämtliche Fragen des Aufsichtsrates umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat in eigener Verantwortung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der SIMONA AG, den Konzernabschluss und den KonzernIagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, den erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und den Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und hat den Jahresabschluss der Gesellschaft, der damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist, und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 12. April 2019 gebilligt und den Bericht des Aufsichtsrates verabschiedet. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat hat sich mit der nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens nach §§ 289b - 289e HGB ausführlich auseinandergesetzt und diese in seiner Prüfungssitzung am 12. April 2019 im Plenum diskutiert und verabschiedet. Er hat den Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung keiner freiwilligen Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer unterzogen, da der erforderliche Sachverstand im Gremium vertreten ist.

Unser besonderer Dank gilt wieder unseren Mitarbeitenden weltweit, ohne deren engagierten Einsatz unsere Erfolge nicht möglich wären. In diesen Dank schließen wir unsere Kunden und Partner gerne ein.

Kirn, 12. April 2019

DER AUFSICHTSRAT

Dr. Rolf Goessler, Vorsitzender