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SIMONA AG Annual Report 2017

May 23, 2018

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Annual Report

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SIMONA Aktiengesellschaft

Kirn/Nahe

Konzernabschluss 2017

Konzernabschluss 2017

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

Der vorliegende Lagebericht fasst den Konzernlagebericht und den Lagebericht der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, (kurz SIMONA AG, SIMONA oder Gesellschaft) zusammen (§ 315 Abs. 3 i. V. m. § 298 Abs. 3 HGB). Dieser zusammengefasste Lagebericht wird anstelle eines Konzernlageberichts im Geschäftsbericht des SIMONA Konzerns veröffentlicht. Wir berichten darin über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie über die Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns und der SIMONA AG. Die Informationen zur SIMONA AG sind im Wirtschaftsbericht in einem eigenen Abschnitt mit Angaben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) enthalten.

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1.1 Geschäftsmodell des Konzerns

Der SIMONA Konzern entwickelt, produziert und vertreibt thermoplastische Kunststoffhalbzeuge, Rohre und Formteile sowie Fertigteile und Profile. Dabei werden die Werkstoffe Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat (PETG), Polyvinylidenfluorid (PVDF), Ethylen-Chlortrifluorethylen (E-CTFE) und Perfluoralkoxyl (PFA) sowie zahlreiche Sonderwerkstoffe eingesetzt. Die Produktionsverfahren umfassen Extrusion, Pressen, Spritzguss, CNC-Technik und die Fertigung kundenindividueller Sonderformteile in einer eigenen Kunststoffwerkstatt.

Wesentliche Absatzmärkte

Anwendungsbereiche für die Halbzeuge sind vor allem der industrielle Behälter- und Apparatebau, der Maschinenbau, die Transportindustrie, die Bauindustrie, der Messe- und Displaybau sowie die Automobil- und Luftfahrtindustrie. Die Rohre und Formteile werden vor allem in der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie im industriellen Rohrleitungsbau einschließlich der chemischen Prozessindustrie eingesetzt. Die Fertigteile und Profile werden insbesondere für den Maschinenbau und die Transporttechnik hergestellt.

Der SIMONA Konzern vertreibt seine Produkte weltweit. Die Berichtssegmente sind primär nach den Regionen:

Europa
Amerika
Asien und Pazifik

und sekundär nach Produktbereichen

Halbzeuge und Fertigteile
Rohre und Formteile aufgestellt.

Produktions- und Vertriebsstandorte

Innerhalb des Konzerns erfolgt der Vertrieb über die SIMONA AG und Tochtergesellschaften in Großbritannien, Italien, Frankreich, Spanien, Polen, Tschechien, Russland, Hongkong, China, Indien und den USA sowohl direkt als auch über Handelspartner. Die SIMONA AG betreibt darüber hinaus eine Verkaufsniederlassung in Möhlin in der Schweiz, die am Konzernumsatz mit rund 3 Prozent beteiligt ist. Der Sitz der Muttergesellschaft, SIMONA AG, ist in 55606 Kirn (Deutschland). Der SIMONA Konzern hat 2017 in drei inländischen und vier ausländischen Werken produziert. In zwei Werken in Kirn (Rheinland-Pfalz) werden Halbzeuge (Platten, Stäbe, Schweißdrähte) und in Ringsheim (Baden-Württemberg) Rohre, Formteile und Fertigteile produziert. In Litvinov (Tschechien) werden Rohre und Platten produziert. In Jiangmen (China) werden Platten produziert. In Archbald (Pennsylvania, USA) produziert die SIMONA AMERICA Inc. vor allem Platten. Darüber hinaus produziert die Boltaron Inc. in ihrem Werk in Newcomerstown (Ohio, USA) Platten aus Thermoplasten vor allem für die Inneneinrichtung von Flugzeugen und den Bereich Building.

Leitung und Kontrolle der SIMONA AG

Vorstände im Berichtsjahr waren Wolfgang Moyses (Vorsitzender), Dirk Möller (stellvertretender Vorsitzender) und Fredy Hiltmann.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Dr. Rolf Goessler (Vorsitzender), Roland Frobel (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Roland Reber, Joachim Trapp sowie als Arbeitnehmervertreter Jörg Hoseus (bis 28.02.2017), Gerhard Flohr (bis 28.02.2017), Andy Hohlreiter (seit 01.03.2017) und Markus Stein (seit 01.03.2017).

1.2 Ziele und Strategien

Der SIMONA Konzern versteht sich als global agierender Lösungsanbieter für Kunststoffanwendungen, der sich stets am Nutzen für den Kunden orientiert. Der SIMONA Konzern will Umsatz und Ertrag kontinuierlich steigern, sein Wachstum selbst gestalten und unabhängig bleiben. Mittelfristig bleibt "SIMONA500", ein jährlicher Konzernumsatz von 500 Mio. EUR, das Ziel. Das Umsatzwachstum soll organisch und über Akquisitionen erzielt werden. Eine EBIT-Marge von 6 bis 8 Prozent ist das langfristige Ziel für den Konzern.

SIMONA hat drei strategische Kernbereiche definiert, um die Umsatz- und Ergebnisziele langfristig zu erreichen:

Innovationskraft steigern
stärkeres Wachstum in den Emerging Markets
operative Exzellenz

Insbesondere im Kernmarkt Europa soll SIMONA in neuen Anwendungen und Märkten wachsen. Dazu wurde das Business Development weiter ausgebaut. Das im Jahr 2016 eröffnete Technologiezentrum wurde im Geschäftsjahr um eine dritte Anlage erweitert, die die Entwicklungsleistung beschleunigt und auf die Erstellung von Prototypen ausgerichtet ist. Mit der Neuorganisation der Führungs- und Vertriebsstruktur und der Besetzung der Position eines CEO Asien-Pazifik wurde die Grundlage für weiteres Wachstum in der Region China und Südostasien als dem für uns wichtigsten Emerging Market geschaffen. Das Ziel der operativen Exzellenz versteht SIMONA als eine kontinuierliche Produktivitätssteigerung in allen Werken und allen Prozessen. Hier konnten

2017 in der Division Halbzeuge und Fertigteile weitere Produktivitätsfortschritte erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Projekt zur strategischen Neupositionierung der Division Rohre und Formteile gestartet. Ziele sind ein stärkeres Wachstum unter Beibehaltung der guten Profitabilität.

Optimierung der gesellschaftsrechtlichen Struktur der SIMONA AG

Die gesellschaftsrechtliche Struktur der SIMONA AG stammt im Wesentlichen aus den 1970er Jahren und hat mit der dynamischen Entwicklung des Geschäfts und den Änderungen in der Aufbauorganisation nicht Schritt gehalten. Die SIMONA AG wird daher der Hauptversammlung im Juni 2018 vorschlagen, die gesellschaftsrechtliche Struktur anzupassen. Die Produktion soll organisatorisch eindeutig von Verwaltung, Vertrieb und Logistik getrennt werden. Die Kostentransparenz soll erhöht und die bilanzielle Zuordnung vereinfacht werden. Diese Ziele sollen mit der Gründung von zwei rechtlich selbstständigen Produktionsgesellschaften und einer Immobiliengesellschaft erreicht werden. Die Produktionen in Kirn und in Ringsheim werden in jeweils eine GmbH & Co. KG als 100%ige Tochtergesellschaften der SIMONA AG ausgegliedert. Sie bilden die neuen operativen Einheiten für die Produktionsbereiche. Die Immobilien wurden bereits zum 1. Dezember 2017 in eine 100%ige Tochtergesellschaft, die SIMONA Immobilien GmbH & Co. KG, übertragen und ausgegliedert. Die zentralen Bereiche der Verwaltung, des Vertriebs, der Logistik und Teile der Technik verbleiben in der SIMONA AG und erbringen in Zukunft ihre Leistungen für die Produktionsgesellschaften. In Vorbereitung auf den durch die Hauptversammlung zu beschließenden Betriebsübergang war es erforderlich, die neuen Gesellschaften formal im Geschäftsjahr 2017 zu gründen.

1.3 Steuerungssystem

Als strategisches Steuerungs- und Führungsinstrument setzt SIMONA die Balanced Scorecard (BSC) ein. Der Vorstand ist dabei verantwortlich für die BSC-Unternehmensziele, die regelmäßige Überprüfung der Effektivität des BSC-Prozesses im Rahmen der Gesamtbewertung des Management-Systems und die Veranlassung von Korrekturen am BSC-Prozess und der BSC-Unternehmensziele. Die BSC wird auf weitere Management-Ebenen kaskadiert.

Die Analyse und Beurteilung der Ertragssituation von SIMONA erfolgt hauptsächlich anhand der Umsatzerlöse sowie der beiden Kennzahlen EBIT und EBITDA. Das EBIT weist das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern sowie Beteiligungserträgen aus. Das EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Beteiligungserträgen und Abschreibungen) ermöglicht eine Annäherung an den operativen ertragswirksamen Cashflow, da die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zum EBIT hinzuaddiert werden.

Das EBIT der SIMONA AG leitet sich im Wesentlichen wie folgt von IFRS nach HGB über:

scroll

in Mio. EUR 2017 2016
EBIT nach IFRS 9,1 13,6
Bestandsveränderung Vorräte -1,6 1,8
Personalaufwand (Pensionen) 5,4 2,5
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 1,6 1,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3,0 0
Sonstige Veränderungen 0,8 -0,4
EBIT nach HGB 18,3 18,8

Zudem wird die Rendite des betriebsnotwendigen Vermögens im Konzern jährlich im Rahmen des Planungsprozesses überprüft und ist ein wesentliches Kriterium, um das Investitionsbudget zu steuern. Der ROCE (Return on Capital Employed) ist die Rentabilitätsgröße in Bezug auf das eingesetzte Kapital (zum Capital Employed werden immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, finanzielle Vermögenswerte, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gerechnet).

Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden insbesondere die Kundenzufriedenheit, Anzahl und Ausbildung der Belegschaft sowie das Qualitätsmanagement herangezogen.

1.4 Forschung und Entwicklung

Die Forschung und Entwicklung gliedert sich in die Bereiche Rezepturentwicklung, neue Produkte und Anwendungen sowie Verfahrensentwicklung. In Innovationskreisen werden neue Produktideen mithilfe eines Stage-/Gate-Prozesses bewertet, priorisiert und zur Marktreife geführt. Kennzahl ist der Anteil junger Produkte (nicht älter als drei Jahre) am Gesamtumsatz, der in 2017 weiter erhöht werden konnte. Das ist vor allem durch neue Produktvarianten sowie durch eine Erweiterung des Formteilprogramms gelungen.

Im Bereich Materialentwicklung lag der Schwerpunkt 2017 auf der kostenseitigen Optimierung von Rezepturen sowie auf kundenspezifischen Anpassungen oder Modifizierungen von Standardprodukten.

Das neue Technologiezentrum am Stammsitz in Kirn hat zum Ziel, die Innovationskraft durch mehr Entwicklungskapazitäten und eine Erweiterung des Materialportfolios zu steigern. Im Geschäftsjahr wurde es um eine dritte Anlage erweitert, die bereits mit geringen Materialmengen die Extrusion von Platten erlaubt und so die Entwicklungsleistung beschleunigt.

Im Rohr- und Formteilwerk in Ringsheim wurde ein Hallenneubau mit überdachter Lagerfläche eröffnet. Die moderne Erweiterung der Produktion trägt den Marktanforderungen an kundenindividuelle Formteile Rechnung und stärkt die Neuproduktentwicklung.

Mit der Ausweitung des Produktprogramms um vollfluorierte Hochleistungswerkstoffe wurde im Geschäftsjahr im Produktbereich Halbzeuge und Fertigteile eine neue Kaschierung eingeführt. Sie erweitert die Bandbreite der Anwendungen für Transport, Handling und Lagerung hoch aggressiver Medien. Für Anwendungen im Hochbau wurde eine neue Freischaumplatte entwickelt. Sie macht erstmals Konstruktionen wirtschaftlich, bei denen zuvor nur klassische Materialien wie Holz oder Metall verwendet wurden. Zusätzlich weist die Platte alle kunststofftypischen Vorteile wie Resistenz gegenüber Feuchtigkeit und chemischen Medien, die Sicherheit vor Korrosion sowie eine thermische Verformbarkeit auf.

Im Produktbereich Rohre und Formteile stand die Erweiterung des Produktprogramms in Sanierung, Wassermanagement und Mining im Mittelpunkt der Forschung und Entwicklung. So wurden unter anderem die abriebfesten Mehrschichtrohre AP-Line um eine antistatische Variante erweitert, die speziell für Anwendungen im Bereich Tierfutter- bzw. allgemein Pellet-Transport entwickelt wurde. Entsprechende Pilotprojekte wurden durchgeführt. Im Marktsegment Drainagesysteme wurde ein PE-Auflagering DN 400/ DN 600 zur Aufnahme von Betonabdeckungen für den Einsatz im Gleisbereich von Eisenbahnverkehrsanlagen entwickelt, der handelsübliche Betonteile substituiert.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Konzern beliefen sich im Berichtsjahr auf 4.451 TEUR (Vorjahr 3.950 TEUR). Die Ausgaben entfallen im Wesentlichen auf Personalaufwand, Materialaufwand und Abschreibungen auf Sachanlagen.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Laut Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die Weltwirtschaft 2017 um 3,7 Prozent gewachsen, 0,1 Prozentpunkte höher als noch im Herbst erwartet und 0,5 Prozentpunkte über dem Vorjahr. Die weltwirtschaftliche Erholung hat damit an Stärke gewonnen, insbesondere durch positivere Entwicklungen in Teilen Europas und Asiens.

Deutschland hat 2017 wieder ein kräftiges Wirtschaftswachstum erzielt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,2 Prozent (2016: 1,9 Prozent). Die deutsche Wirtschaft ist damit das achte Jahr in Folge gewachsen. Getragen wurde das Wachstum vom privaten Konsum sowie überdurchschnittlich gestiegenen Bau- und Ausrüstungsinvestitionen. Die Eurozone hat 2017 mit 2,5 Prozent das stärkste Wachstum der letzten zehn Jahre erzielt. Die positive Entwicklung in Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland war Treiber dieser Entwicklung.

In den USA hat die Konjunktur im Laufe des Jahres an Fahrt aufgenommen und wird mit prognostizierten 2,3 Prozent stärker wachsen als erwartet. Eine gute Inlandsnachfrage aufgrund steigender Einkommen sowie ein gutes Investitionsumfeld durch höhere Unternehmensgewinne und günstige Finanzierungsbedingungen haben dazu beigetragen.

Die chinesische Wirtschaft hat von der anziehenden Weltkonjunktur profitiert und konnte in 2017 das Wachstum auf 6,9 Prozent beschleunigen. Treiber waren vor allem wieder der private Konsum, aber auch ein schwungvoller Außenhandel. Die Risiken der zweitgrößten Volkswirtschaft haben sich durch hohe Verschuldung der privaten Haushalte und Unternehmen jedoch weiter erhöht.

Die Kunststoff verarbeitende Industrie in Deutschland hat erneut einen Umsatzrekord gebrochen. Nach Angaben des Gesamtverbands GKV stieg der Branchenumsatz um 4,8 Prozent auf 63,7 Mrd. EUR. Ein solides Wachstum exportstarker Industrien, wie Maschinenbau und Automotive, sowie eine gute Inlandskonjunktur waren die Hauptfaktoren für das Wachstum. Die Zahl der Mitgliedsunternehmen, die in 2017 steigende Umsätze verzeichneten, stieg auf 71 Prozent (Vorjahr 61 Prozent). Nur 7 Prozent (Vorjahr 19 Prozent) verzeichneten rückläufige Umsätze. Auch die verarbeitete Kunststoffmenge stieg um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ein positives Mengengeschäft mit steigenden Erzeugerpreisen führte in der deutschen Chemiebranche zu einem kräftigen Umsatzplus von 5,5 Prozent. Die Inlandsumsätze stiegen um 4,5 Prozent, der Auslandsumsatz erhöhte sich um 6,5 Prozent. Die Produktion konnte die Chemieindustrie in Deutschland dank einer erhöhten Nachfrage auf allen wichtigen Märkten um 2,5 Prozent (Vorjahr 0,5 Prozent) ausweiten.

Produktion und Umsatz im deutschen Maschinen- und Anlagenbau sind in den ersten neun Monaten um jeweils 3 Prozent gestiegen. Für das Gesamtjahr erwartet der Verband VDMA erstmals einen Umsatz von über 220 Mrd. EUR. Haupttreiber des Aufschwungs war der Export, der in den ersten neun Monaten um real 6,2 Prozent zulegte. An der Spitze der größten Einzelexportmärkte behaupteten sich die USA, das stärkere Wachstum wies jedoch China auf.

Der Hauptverband der deutschen Bauindustrie geht von einem Umsatzwachstum im Bauhauptgewerbe von 9,3 Prozent (nominal, Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten) für das Jahr 2017 aus. Damit hat sich die Branche weiter dynamisch entwickelt und insbesondere von einer guten Entwicklung im Wohnungsbau profitiert. Der Wirtschaftsbau entwickelte sich ebenfalls gut, während der öffentliche Bau unterdurchschnittliche Wachstumsraten aufwies.

Der weltweite Markt für Flugzeuginneneinrichtungen ist nach Berechnungen der Market Intelligence Agentur Counterpoint in 2017 um ca. 4 Prozent gewachsen. Eine nach wie vor starke Nachfrage nach neuen Flugzeugen sowie ein gutes After-Market-Geschäft sind Treiber dieses Wachstums.

2.2 Geschäftsverlauf SIMONA Konzern

Im Geschäftsjahr 2017 wurden Umsatzerlöse von insgesamt 394,1 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 366,7 Mio. EUR). Das entspricht einer Steigerung von 7,5 Prozent. Die Umsatzentwicklung war geprägt von einer guten Entwicklung im Kernmarkt Europa und deutlichem Wachstum in Asien und in den USA. Das Wettbewerbsumfeld war in allen Regionen und Produktgruppen unverändert intensiv. Die im Rahmen des Konzernlageberichtes des Vorjahres für das Geschäftsjahr 2017 abgegebene Umsatzprognose von 370 bis 380 Mio. EUR wurde damit übertroffen. Gründe dafür waren hauptsächlich die Geschäftsentwicklung in Europa sowie der sehr gute Geschäftsverlauf in China. Die im Rahmen des Konzernzwischenberichtes für das erste Halbjahr (360 bis 370 Mio. EUR) sowie der Presseinformation zum dritten Quartal (385 bis 395 Mio. EUR) abgegebenen Umsatzprognosen wurden erreicht.

Das operative Ergebnis (EBIT) im Konzern beträgt 26,5 Mio. EUR und liegt damit unter dem Vorjahreswert (30,2 Mio. EUR). Das prognostizierte EBIT (25 bis 30 Mio. EUR) wurde somit am unteren Ende der Bandbreite erreicht. Wesentlicher Grund hierfür sind negative Währungseffekte von -5,8 Mio. EUR. Die EBIT-Marge ist im Vorjahresvergleich von 8,2 Prozent auf 6,7 Prozent gesunken. Das EBITDA hat sich von 43,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 40,9 Mio. EUR verringert. Damit ergibt sich eine EBITDA-Marge von 10,4 Prozent nach 12,0 Prozent im Vorjahr.

Der Konzern-ROCE lag mit 9,9 Prozent sowohl unter dem Vorjahr (11,7 Prozent) als auch knapp unterhalb des Zielwertes. Im Zuge des höheren Umsatzvolumens, insbesondere in den Segmenten Europa und Asien, sind die Materialaufwendungen überproportional gestiegen und haben zur Ergebnisverringerung beigetragen. Zudem haben auf der Kostenseite die deutlich höheren Währungseinflüsse das Ergebnis belastet.

Europa

Die Umsatzerlöse in der Region "Europa" sind um 4,6 Prozent auf 269,2 Mio. EUR (Vorjahr 257,3 Mio. EUR) gestiegen, hauptsächlich im Zuge der guten Geschäftsentwicklung im Produktbereich Halbzeuge. In Deutschland lag der Umsatz mit 101,2 Mio. EUR in etwa auf Vorjahresniveau. In Spanien, Italien und Großbritannien konnten deutliche Umsatzsteigerungen erzielt werden. Osteuropa hat sich durch eine dynamische Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte sehr positiv entwickelt, vor allem in Russland, Tschechien und Polen. Der Anteil der Region Europa am Gesamtumsatz hat sich aufgrund der Steigerung der Umsatzerlöse in den Regionen "Amerika" und "Asien und Pazifik" von 70,1 auf 68,2 Prozent weiter reduziert. Das EBIT im Segment "Europa" ist von 17,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 11,4 Mio. EUR zurückgegangen, was insbesondere auf die negativen Währungseinflüsse zurückzuführen ist.

Amerika

Die Umsatzerlöse der Region "Amerika" sind um 5,2 Prozent auf 94,7 Mio. EUR gestiegen (Vorjahr 90,1 Mio. EUR). Die SIMONA AMERICA Inc. konnte im abgelaufenen Jahr die Marktanteile im Industriegeschäft ausbauen und den Umsatz im Bereich der "Bathroom Partitions" steigern, während sich andere Bereiche konstant oder leicht rückläufig entwickelten. Insgesamt liegt der Umsatz auf Vorjahresniveau. Die Boltaron Inc. partizipierte am weiterhin starken Aviation-Markt und steigerte den Umsatz im Segment "Aviation and Specialty Products". Insgesamt wurde das Umsatz- und Ergebnisziel für 2017 übertroffen. Der Anteil der Region am Gesamtumsatz ist leicht von 24,6 auf 24,1 Prozent gesunken. Das Segment "Amerika" hat ein EBIT von 15,7 Mio. EUR erwirtschaftet (Vorjahr 14,4 Mio. EUR). In den US-amerikanischen Werken wurde die Produktivität weiter gesteigert.

Asien und Pazifik

In der Region "Asien und Pazifik" konnte ein deutlicher Umsatzzuwachs von 56,0 Prozent auf 30,2 Mio. EUR (Vorjahr 19,3 Mio. EUR) erzielt werden. Der Anteil der Region am Gesamtumsatz hat daher von 5,3 auf 7,7 Prozent zugelegt. Im Segment "Asien und Pazifik" wurde insgesamt ein negatives EBIT von -0,5 Mio. EUR verbucht (Vorjahr -1,2 Mio. EUR), wobei das Ergebnis vor allem durch Währungseinflüsse (-0,9 Mio. EUR) belastet war. Operativ verzeichnet das Werk in China ein deutlich positives Ergebnis.

Umsatzentwicklung der Produktbereiche

Der Produktbereich Halbzeuge und Fertigteile hat sich 2017 weiter positiv entwickelt. Die Umsatzerlöse stiegen um 8,3 Prozent auf 313,8 Mio. EUR (Vorjahr 289,8 Mio. EUR). Aufgrund einer guten Entwicklung im Kernmarkt der chemischen Prozessindustrie konnten insbesondere mit extrudierten und gepressten PP Platten Zuwächse erzielt werden. Auch das Geschäft mit kompakten PVC Platten entwickelte sich aufgrund eines dynamischen Aviation- und Baugeschäftes positiv. Der Bereich der geschäumten PVC Platten litt unter einer intensiven Wettbewerbssituation. Auch das Geschäft mit Voll- und Hohlstäben sowie Schweißdrähten zeigte Umsatzzuwächse. Durch den Ausbau des Produktprogramms an Fluorpolymeren konnte dieses Geschäft weiter zulegen.

Auch im Produktbereich Rohre und Formteile konnte insgesamt ein Wachstum erzielt werden. Treiber war vor allem eine positive Entwicklung im Markt für industrielle Anwendungen. Eine verhaltene Entwicklung zeigte das regionale Tiefbaugeschäft, das Braunkohlegeschäft litt unter fehlenden Projekten. Insgesamt wurde im Produktbereich Rohre und Formteile eine Umsatzsteigerung von 4,4 Prozent auf 80,3 Mio. EUR (Vorjahr 76,9 Mio. EUR) verzeichnet.

Auftragslage

Der Auftragswert beläuft sich im Konzern auf 40,0 Mio. EUR (Vorjahr 30,4 Mio. EUR); davon entfallen auf die SIMONA AG 21,4 Mio. EUR (Vorjahr 17,9 Mio. EUR).

2.3 Ertragslage

Ergebnis

Das Konzern-EBIT (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Beteiligungserträgen) ist trotz der positiven Umsatzentwicklung von 30,2 Mio. EUR auf 26,5 Mio. EUR um 12,2 Prozent gesunken. Das ist vor allem auf Währungseffekte zurückzuführen, operativ wurden weiter Verbesserungen erzielt. Die EBIT-Marge beträgt 6,7 Prozent und liegt damit unter dem Vorjahreswert von 8,2 Prozent.

Im Zuge des Umsatzwachstums hat sich das Rohergebnis 2017 (Umsatz, Sonstige Erträge, Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen abzüglich Materialaufwand) um 7,5 Mio. EUR auf 187,5 Mio. EUR erhöht und entspricht 47,6 Prozent vom Umsatz (Vorjahr 48,7 Prozent).

In die Ergebnisrechnung ist die Bestandserhöhung mit 7,2 Mio. EUR (Vorjahr Bestandsminderung mit 0,1 Mio. EUR) eingeflossen.

Die Sonstigen Erträge betragen 5,4 Mio. EUR (Vorjahr 8,6 Mio. EUR). Darin enthalten sind Erträge aus Wechselkursänderungen in Höhe von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 3,7 Mio. EUR).

Die Rohstoffkosten haben sich im Jahresverlauf 2017 erhöht. Der Materialaufwand beträgt 219,3 Mio. EUR (Vorjahr 196,7 Mio. EUR) und ist im Vergleich zum Umsatzanstieg überproportional um 11,5 Prozent gestiegen. Hauptgründe hierfür sind Effekte aus der Rohstoffpreisentwicklung. Die Kosten für Energie sind im Vorjahresvergleich gestiegen.

Der Personalaufwand beträgt 74,8 Mio. EUR (Vorjahr 72,4 Mio. EUR) und hat sich um 3,4 Prozent erhöht. Die Veränderung resultiert vor allem aus erhöhten Personalkosten sowie höheren Aufwendungen für soziale Abgaben und für Altersvorsorge.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betragen 14,4 Mio. EUR (Vorjahr 13,7 Mio. EUR).

Die Sonstigen Aufwendungen sind um 15,4 Prozent auf 71,7 Mio. EUR (Vorjahr 62,2 Mio. EUR) deutlich gestiegen. Die Zunahme resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Aufwendungen für Instandhaltung, Ausgangsfrachten und Verpackungsmaterial sowie negativen Einflüssen aus der Fremdwährung. Dagegen ist der Aufwand für Werbung und Messen gesunken. Nach Berücksichtigung der in den Sonstigen Erträgen ausgewiesenen Gewinne aus Wechselkursänderungen ergibt sich insgesamt ein negatives Währungsergebnis von -5,8 Mio. EUR (Vorjahr Ertrag 1,3 Mio. EUR).

Analog zum gesunkenen Ergebnis vor Steuern haben sich die Ertragsteuern von 8,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 7,1 Mio. EUR verringert. Die Konzernsteuerquote liegt im Berichtsjahr bei 28,9 Prozent (Vorjahr 30,6 Prozent).

Segmentbezogene Angaben

Im Segment Europa haben die einzelnen Verkaufsgesellschaften positive Ergebnisse erwirtschaftet. Vor allem die Tochtergesellschaften in Großbritannien und Osteuropa erzielten im Vorjahresvergleich teils deutlich höhere Ergebnisbeiträge. Das Ergebnis der Produktionsgesellschaft in Tschechien war im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Der Materialaufwand ist vor allem bedingt durch den Umsatzanstieg sowie höhere Rohstoffkosten von 148,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 162,8 Mio. EUR angestiegen. Der Personalaufwand liegt mit 54,6 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Die Sonstigen Aufwendungen haben sich insbesondere bedingt durch negative Währungseffekte um 6,7 Mio. EUR auf 49,1 Mio. EUR erhöht.

Im Segment Amerika haben die Tochtergesellschaften insgesamt einen höheren Ergebnisbeitrag erzielt. Der Materialaufwand (43,0 Mio. EUR, Vorjahr 41,6 Mio. EUR) ist unterproportional zur Umsatzsteigerung erhöht. Der Personalaufwand ist um 13,4 Prozent auf 17,1 Mio. EUR gestiegen. Die Sonstigen Aufwendungen in Höhe von 17,2 Mio. EUR liegen mit 0,9 Mio. EUR über dem Vorjahr.

Die Verkaufsgesellschaften im Segment Asien und Pazifik verzeichneten im Vorjahresvergleich bessere Ergebnisse. Das Werk in China hat in 2017 die Gewinnschwelle erreicht und weist ein deutlich gestiegenes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und EBITDA aus. Der Personalaufwand und die sonstigen Aufwendungen liegen jeweils über den Vorjahreswerten.

2.4 Vermögenslage

Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2017 beträgt 363,4 Mio. EUR und ist im Vorjahresvergleich nahezu unverändert.

Bilanzentwicklung Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte sind hauptsächlich durch die USD-Entwicklung insgesamt um 4,5 Mio. EUR auf 29,4 Mio. EUR zurückgegangen und enthalten hauptsächlich die Geschäfts- und Firmenwerte aus den US-Akquisitionen.

Die Sachanlagen sind mit 114,4 Mio. EUR bilanziert (Vorjahr 116,7 Mio. EUR). Die Investitionen in Sachanlagen im Konzern betragen 15,3 Mio. EUR. Die Abschreibungen auf Sachanlagen belaufen sich auf 12,9 Mio. EUR.

Die Vorräte betragen 78,0 Mio. EUR (Vorjahr 69,2 Mio. EUR). Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von 28,6 Mio. EUR liegen über dem Vorjahr (26,2 Mio. EUR). Die Fertigen Erzeugnisse und Waren haben sich um 6,7 Mio. EUR auf 48,1 Mio. EUR erhöht.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 4,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr auf 56,5 Mio. EUR erhöht.

Die kurz- und langfristigen Sonstigen Vermögenswerte sowie Ertragsteuerforderungen betragen 5,5 Mio. EUR (Vorjahr 3,4 Mio. EUR).

Die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte liegen mit 0,7 Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau.

Im Berichtsjahr wurde der Produktionsstandort Hazleton, USA, verkauft. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte waren daher keine mehr auszuweisen (Vorjahr 3,8 Mio. EUR). Aus der Veräußerung resultiert im Berichtsjahr ein Verlust von 0,3 Mio. EUR.

Bilanzentwicklung Eigenkapital und Schulden

Die Passivseite ist zum Bilanzstichtag durch ein im Vorjahresvergleich weiter gestärktes Eigenkapital sowie eine Reduzierung des lang- und kurzfristigen Fremdkapitals geprägt.

Das Konzerneigenkapital beträgt zum Jahresende 202,3 Mio. EUR (Vorjahr 192,0 Mio. EUR). Darin eingeflossen sind im Wesentlichen ein Periodenergebnis in Höhe von 17,5 Mio. EUR und eine Dividendenauszahlung im Geschäftsjahr 2017 von 7,2 Mio. EUR. Durch die Neubewertung der Pensionsrückstellungen aufgrund des gestiegenen Zeitwertes des Planvermögens wurde das Konzerneigenkapital entsprechend gestärkt. Die Konzerneigenkapitalquote ist zum Bilanzstichtag aufgrund des höheren Eigenkapitals und der unveränderten Bilanzsumme von 53 Prozent auf 56 Prozent angestiegen.

Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen für Pensionen sind mit 99,2 Mio. EUR dotiert (Vorjahr 103,3 Mio. EUR). Hauptsächlich aufgrund des gestiegenen Zeitwertes des Planvermögens bei gleichzeitig unverändertem IAS-Rechnungszins von 1,80 Prozent sind die Pensionsrückstellungen unter den Vorjahreswert gesunken.

Die Schulden aus Lieferungen und Leistungen betragen 11,1 Mio. EUR und sind damit geringer als im Vorjahr (15,1 Mio. EUR).

Die lang- und kurzfristigen Sonstigen finanziellen Schulden in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. EUR (Vorjahr 3,4 Mio. EUR) haben sich primär durch die Tilgung der letzten Rate der Kaufpreiszahlung aus den US-Unternehmenskäufen reduziert.

Die Sonstigen Schulden liegen mit 14,6 Mio. EUR auf Vorjahresniveau und umfassen im Wesentlichen Tantiemen und Mitarbeiterprämien sowie Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen und Gutschriften.

Die langfristigen (3,8 Mio. EUR) und kurzfristigen (1,6 Mio. EUR) Sonstigen Rückstellungen liegen um 1,1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert.

Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen im Konzern betragen 15,3 Mio. EUR (Vorjahr 15,5 Mio. EUR). Es handelt sich im Wesentlichen um Investitionen im Segment Europa in einen Hallenneubau am Standort in Ringsheim sowie Technische Anlagen und Geschäftsausstattung an den Standorten in Deutschland und den USA. Insgesamt wurden im Konzern Netto-Sachanlageinvestitionen in Höhe von 2,4 Mio. EUR (Vorjahr 3,1 Mio. EUR) getätigt.

2.5 Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das primäre Ziel des Finanzmanagements ist weiterhin die Sicherung der Finanzkraft des SIMONA Konzerns. Als wichtigste Aufgabe wird die ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft sowie für Investitionen angesehen. Das Finanzmanagement ist zentral in der Muttergesellschaft organisiert. Den weltweiten Liquiditätsbedarf im Konzern deckt SIMONA überwiegend mittels konzerninterner Finanzierung über Ausleihungen oder Darlehen. Zudem bestehen fest zugesagte Kreditlinien in unterschiedlichen Währungen und Laufzeiten. Liquiditätsüberschüsse werden risiko- und renditeoptimiert am Geld- oder Kapitalmarkt in Euro oder Fremdwährung angelegt.

Finanzierungsanalyse

Die langfristigen Finanzschulden betreffen KfW-Darlehen und sind um 3,4 Mio. EUR aufgrund der planmäßigen Tilgung auf 18,7 Mio. EUR zurückgegangen. Kurzfristige Finanzschulden bestanden zum Bilanzstichtag unverändert in Höhe von 3,4 Mio. EUR und umfassen den kurzfristigen Anteil der KfW-Darlehen.

Derivative Finanzinstrumente waren zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr keine zu bilanzieren.

Der Konzern verfügt am Bilanzstichtag über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von insgesamt 18,6 Mio. EUR (Vorjahr 18,9 Mio. EUR).

Cashflow

Im Geschäftsjahr beträgt der Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Brutto-Cashflow) 19,2 Mio. EUR (Vorjahr 42,2 Mio. EUR). Der Rückgang des Mittelzuflusses resultiert im Wesentlichen aus dem geringeren Vorsteuerergebnis, dem Aufbau von Vorräten und höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit beträgt -13,8 Mio. EUR (Vorjahr -11,7 Mio. EUR). Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -11,0 Mio. EUR (Vorjahr Mittelzufluss 12,4 Mio. EUR) und ergibt sich hauptsächlich aus der planmäßigen Tilgung der KfW-Mittel sowie dem Abfluss der Dividende.

Liquide Mittel

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 68,0 Mio. EUR (Vorjahr 74,8 Mio. EUR) bestehen größtenteils aus kurzfristigen Bankeinlagen. Die Veränderung von -6,7 Mio. EUR (Vorjahr 42,9 Mio. EUR) resultiert vor allem aus dem Mittelzufluss der operativen Geschäftstätigkeit sowie dem Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Die Entwicklung ist im Detail in der Kapitalflussrechnung dargestellt.

Finanzielle Verpflichtungen

Kurzfristige Verpflichtungen entstehen aus bereits erteilten Aufträgen für Investitionsvorhaben in Höhe von 6,7 Mio. EUR (Vorjahr 15,1 Mio. EUR) sowie aus Rohstoffbestellungen über 14,2 Mio. EUR (Vorjahr 12,9 Mio. EUR). Weitere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 2,8 Mio. EUR (Vorjahr 2,5 Mio. EUR) entstehen aus operativen Miet- und Leasingverträgen. Davon sind 0,8 Mio. EUR innerhalb eines Jahres fällig.

Finanzergebnis

Aus den Finanzerträgen in Höhe von 0,2 Mio. EUR und den Finanzaufwendungen in Höhe von 2,2 Mio. EUR ergibt sich für das Berichtsjahr insgesamt ein Finanzergebnis von -2,0 Mio. EUR (Vorjahr -2,2 Mio. EUR).

2.6 Geschäftsverlauf der SIMONA AG

Die Umsatzentwicklung der SIMONA AG war hauptsächlich geprägt von einer deutlichen Steigerung des Geschäfts im Bereich Halbzeuge und Fertigteile sowie einem verhaltenen Gesamtmarkt im Bereich Rohre und Formteile.

Es wurden Umsatzerlöse von insgesamt 268,6 Mio. EUR erzielt (Vorjahr 254,5 Mio. EUR). Das entspricht einem Umsatzanstieg von 5,5 Prozent. Das Umsatzziel von 260 Mio. EUR wurde damit übertroffen.

Deutschland

Insbesondere aufgrund der schwachen Geschäftsentwicklung im Produktbereich Rohre und Formteile sind die Umsatzerlöse in Deutschland um 3,1 Prozent auf 93,7 Mio. EUR (Vorjahr 96,7 Mio. EUR) zurückgegangen.

Übriges Europa und Afrika

In der Region "Übriges Europa und Afrika" sind die Umsatzerlöse um 8,4 Prozent auf 152,8 Mio. EUR gestiegen (Vorjahr 140,9 Mio. EUR).

Amerika

Die Umsatzerlöse der Region "Amerika" haben sich auf 5,3 Mio. EUR erhöht (Vorjahr 4,2 Mio. EUR).

Asien & Pazifik

Die Region "Asien & Pazifik" verzeichnete im Vorjahresvergleich einen deutlichen Umsatzzuwachs um 32,2 Prozent auf 16,7 Mio. EUR.

Umsatzentwicklung der Produktbereiche

Der Produktbereich Halbzeuge und Fertigteile verzeichnete ein Umsatzplus von 6,1 Prozent auf 191,0 Mio. EUR (Vorjahr 179,9 Mio. EUR). Im Produktbereich Rohre und Formteile ist der Umsatz von 73,6 Mio. EUR um 2,5 Prozent auf 75,4 Mio. EUR moderat angestiegen.

Das Ergebnis der SIMONA AG ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Mit einem operativen Ergebnis (EBIT) nach IFRS von 9,1 Mio. EUR (Vorjahr 13,6 Mio. EUR) wurde eine EBIT-Marge von 3,4 Prozent (Vorjahr 5,2 Prozent) erwirtschaftet. Der Zielwert der EBIT-Marge (4 bis 6 Prozent) wurde verfehlt. Das EBITDA nach IFRS hat sich von 21,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 17,6 Mio. EUR verringert. Die EBITDA-Marge beträgt 6,6 Prozent nach 8,5 Prozent im Vorjahr (Zielwert 7 bis 9 Prozent). Der ROCE nach IFRS liegt mit 6,4 Prozent unter dem Vorjahreswert von 9,3 Prozent sowie unter dem Zielwert (8 bis 9 Prozent).

Das gesunkene EBIT und EBITDA sind hauptsächlich auf ein negatives Währungsergebnis, einen im Vergleich zum Umsatzwachstum überproportional gestiegenen Materialaufwand sowie auf höhere Vertriebsaufwendungen zurückzuführen. Insgesamt war die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2017 in Bezug auf den Umsatz gut und in Bezug auf das Ergebnis bedingt zufriedenstellend.

2.7 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der SIMONA AG Ertragslage

Der Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) beträgt 105,0 Mio. EUR und ist gegenüber dem Vorjahreswert unverändert. Die Rohertragsmarge ist von 41,3 Prozent im Vorjahr auf 39,1 Prozent gesunken. Der Materialaufwand hat sich insbesondere aufgrund verteuerter Rohstoff- und Energiekosten um 9,4 Prozent erhöht.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 3,1 Mio. EUR (Vorjahr 3,9 Mio. EUR). Darin enthalten sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr 1,5 Mio. EUR).

Der Personalaufwand beträgt 43,6 Mio. EUR und ist damit im Vorjahresvergleich gesunken. Während die Personalkosten leicht unter Vorjahresniveau liegen, haben sich die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung insbesondere durch die Auflösung von Rückstellungen für Pensionen merklich verringert.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen 6,9 Mio. EUR und liegen damit 0,3 Mio. EUR über Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 43,0 Mio. EUR und sind im Vorjahresvergleich (39,1 Mio. EUR) um 9,9 Prozent angestiegen. Insbesondere für Instandhaltung, Ausgangsfrachten und Verpackungsmaterial sind mehr Aufwendungen entstanden. Zudem wirkte sich die Währungsentwicklung negativ aus. Der Aufwand für Werbung ist dagegen gesunken.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen 4,7 Mio. EUR (Vorjahr 4,2 Mio. EUR) und beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen (4,2 Mio. EUR, Vorjahr 4,0 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr wurde ein operatives Ergebnis (EBIT) nach HGB von 18,3 Mio. EUR (Vorjahr 18,8 Mio. EUR) und eine EBIT-Marge von 6,8 Prozent (Vorjahr 7,4 Prozent) erwirtschaftet. Das EBITDA liegt mit 25,1 Mio. EUR knapp unter dem Vorjahreswert (25,5 Mio. EUR). Die EBITDA-Marge beträgt 9,4 Prozent (Vorjahr 10,0 Prozent). Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 17,8 Mio. EUR. Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr war insbesondere geprägt durch eine rückläufige Rohertragsmarge aufgrund höherer Materialaufwendungen sowie höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen bedingt durch negative Währungseinflüsse.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der SIMONA AG ist mit 274,7 Mio. EUR nahezu unverändert.

Das Anlagevermögen beträgt 136,2 Mio. EUR und ist damit um 3,1 Mio. zurückgegangen.

Das Sachanlagevermögen hat sich um 17,0 Mio. EUR auf 38,0 Mio. EUR verringert. Dies ist hauptsächlich auf die Übertragung des inländischen Grundbesitzes der SIMONA AG auf die neu gegründete Kommanditgesellschaft SIMONA Immobilien GmbH & Co. KG zurückzuführen. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2017 wurde der Grundbesitz inklusive des gesetzlichen Zubehörs, jedoch exklusive der Betriebseinrichtung zum Buchwert von 17,3 Mio. EUR gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind von 55,6 Mio. EUR auf 72,9 Mio. EUR gestiegen. Hauptgrund ist die Beteiligung an der neu gegründeten Kommanditgesellschaft SIMONA Immobilien GmbH & Co. KG.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 24,2 Mio. EUR (Vorjahr 28,1 Mio. EUR) betreffen Tochtergesellschaften in Amerika und Asien. Die Tochtergesellschaft in Amerika hat im Berichtsjahr Darlehen in Höhe von 4,1 Mio. EUR zurückgezahlt.

Der Vorratsbestand hat um insgesamt 4,4 Mio. EUR auf 39,2 Mio. EUR zugenommen. Die Vorräte setzen sich zusammen aus Rohmaterial (14,1 Mio. EUR), unfertigen Erzeugnissen (0,3 Mio. EUR) und Fertigerzeugnissen (24,7 Mio. EUR). Die Bestände an Fertigerzeugnissen haben sich im Vorjahresvergleich um 3,5 Mio. EUR erhöht.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 0,4 Mio. auf 23,3 Mio. EUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben im Vorjahresvergleich um 6,9 Mio. EUR auf 21,2 Mio. EUR zugenommen und enthalten Darlehen und Warenlieferungen. Die Zunahme resultiert insbesondere aus erhöhten Warenlieferungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 3,5 Mio. EUR (Vorjahr 3,0 Mio. EUR).

Insgesamt werden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 48,2 Mio. EUR zum Jahresende bilanziert und liegen damit um 6,8 Mio. EUR über dem Vorjahr (41,4 Mio. EUR).

Die liquiden Mittel sind um 8,6 Mio. EUR von 59,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 50,8 Mio. EUR zum Bilanzstichtag zurückgegangen. Der Rückgang ergibt sich hauptsächlich aus dem Abfluss aus der Tilgung von KfW-Darlehen, der Zahlung von Lieferantenverbindlichkeiten zum Jahresende sowie der Dividendenzahlung.

Finanzlage

Das Eigenkapital der SIMONA AG hat im Vorjahresvergleich von 171,6 Mio. EUR auf 182,0 Mio. EUR zugenommen. Die Eigenkapitalquote ist von 62 Prozent im Vorjahr auf 66 Prozent gestiegen. Hauptgründe sind das erwirtschaftete Jahresergebnis sowie die Reduzierung des Fremdkapitals, während die Bilanzsumme nahezu auf Vorjahresniveau geblieben ist.

Die SIMONA AG verfolgt eine kontinuierliche Dividendenpolitik, welche sich an der Entwicklung des IFRS-Konzernergebnisses und einer im Durchschnitt langfristig stabilen Ausschüttungsquote orientiert. Wie in der Vergangenheit soll die Dividendenausschüttung aus dem Free Cashflow finanziert werden.

Die Summe der Rückstellungen beträgt 57,5 Mio. EUR (Vorjahr 58,7 Mio. EUR). Die Rückstellungen für Pensionen wurden im Vorjahresvergleich insgesamt mit 0,8 Mio. EUR höher dotiert und betragen damit zum Jahresende 47,2 Mio. EUR. Darin enthalten ist die Auflösung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2,8 Mio. EUR. Der Abzinsungssatz hat sich auf 3,68 Prozent verringert (Vorjahr 4,01 Prozent). Die sonstigen Rückstellungen sind mit 9,6 Mio. EUR passiviert (Vorjahr 11,5 Mio. EUR).

Die Summe der Verbindlichkeiten hat sich um 10,1 Mio. EUR auf insgesamt 35,1 Mio. EUR reduziert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 4,1 Mio. EUR auf 3,5 Mio. EUR verringert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit 6,5 Mio. EUR (Vorjahr 9,8 Mio. EUR) ausgewiesen, welche hauptsächlich Warenlieferungen der Tochtergesellschaft in Tschechien betreffen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 22,1 Mio. EUR (Vorjahr 25,6 Mio. EUR) und betreffen langfristige Darlehen aus KfW-Mitteln. Vertragsgemäß wurden 3,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr zurückgezahlt. Zum Jahresende wurde die kurzfristige Rahmenkreditlinie wie im Vorjahr nicht in Anspruch genommen.

Die KfW-Darlehen werden zu festen Zinssätzen verzinst und sind vertragsgemäß vierteljährlich zu tilgen. Die Mittelverwendung dient der Finanzierung von langfristigen Innovationsprogrammen im Inland. Der Rahmenkredit wird auf Basis des EONIA (Euro Over-Night Index Average) zuzüglich eines festen marktüblichen Aufschlages verzinst und kann in Euro oder Fremdwährung in Anspruch genommen werden.

Die SIMONA AG verfügt am Bilanzstichtag über nicht beanspruchte Rahmenkreditlinien in Höhe von 16,0 Mio. EUR.

Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen der SIMONA AG betragen im Berichtsjahr 7,1 Mio. EUR (Vorjahr 9,3 Mio. EUR). Es handelt sich im Wesentlichen um Investitionen in Technische Anlagen sowie in die Betriebs- und Geschäftsausstattung an den Standorten in Deutschland. Insgesamt wurden Netto-Investitionen (Zugänge abzüglich Abschreibungen) in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr 3,0 Mio. EUR) getätigt.

Die Verpflichtungen aus erteilten Investitionsaufträgen für Anlageinvestitionen betragen 3,7 Mio. EUR, aus Rohstoffbestellungen 8,0 Mio. EUR und werden aus dem operativen Cashflow finanziert.

Liquiditätsanalyse

Die liquiden Mittel der SIMONA AG betragen am Bilanzstichtag 50,8 Mio. EUR (Vorjahr 59,5 Mio. EUR) und setzen sich aus Bankguthaben in Euro und Fremdwährungen zusammen. Die Abnahme ist hauptsächlich auf Mittelabflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit (Zahlung von Lieferantenverbindlichkeiten) und der Finanzierungstätigkeit (Tilgung von Darlehen und der Dividendenzahlung) zurückzuführen.

2.8 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Kundenzufriedenheit

SIMONA misst die Zufriedenheit ihrer Kunden im Rahmen europaweiter Befragungen. Darüber hinaus werden Befragungen von Kunden und Zielgruppen in wichtigen Märkten außerhalb Europas durchgeführt, unter anderem in China und den USA.

Im Mai 2017 wurde erneut eine Kundenzufriedenheitsstudie in Europa durchgeführt. Eine hohe Rücklaufquote brachte umfassende Ergebnisse zur Zufriedenheit der SIMONA Kunden. Die Auswertung zeigt eine erneut hohe Gesamtzufriedenheit (86,1 Prozent) und Weiterempfehlungsrate (87,4 Prozent). Damit haben die Kunden das erreichte Niveau bestätigt. Im Vergleich zur letzten Analyse konnten in allen Produktbereichen bessere Werte bei Serviceleistungen, wie Innen- und Außendienst, kaufmännische Auftragsabwicklung, Lieferung und Versand sowie anwendungstechnische Beratung erzielt werden. Weitere Verbesserungspotenziale sehen die Kunden in einigen Aspekten des SIMONA Schulungsprogramms, des Internetauftritts sowie der Reklamationsbearbeitung.

Mitarbeitende

Zum 31.12.2017 waren im SIMONA Konzern 1.289 Mitarbeitende beschäftigt. Die Zahl der Mitarbeitenden hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (1.288) kaum verändert. In Deutschland ist die Zahl der Mitarbeitenden leicht gesunken, im restlichen Europa in etwa auf Vorjahresniveau. Im Zuge des Ausbaus des US-Geschäftes hat sich die Anzahl der Mitarbeitenden in den USA erhöht.

Die Beschäftigtenzahl in der SIMONA AG ist zum Jahresende auf 778 zurückgegangen (31.12.2016: 789).

45 Jugendliche (Vorjahr 48) absolvierten (Stand Dezember 2017) eine Ausbildung in einem der acht technischen und kaufmännischen Ausbildungsberufe, die SIMONA anbietet. 13 junge Menschen absolvierten 2017 einen von SIMONA geförderten berufsintegrierten/dualen Studiengang oder eine geförderte Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker.

Im Geschäftsjahr 2017 hat sich SIMONA ausführlich mit den Anforderungen an die Arbeitsprozesse und -strukturen der Zukunft auseinandergesetzt. Im Projekt "SIMONA-HOME-2025" wurden die Auswirkungen auf unser Unternehmen mit Unterstützung der Studentischen Unternehmensberatung der Hochschule Mannheim detailliert untersucht. Die Ergebnisse waren eine Grundlage für die Grundsatzentscheidung, den Sitz der Verwaltung auf absehbare Zeit am Stammsitz in Kirn zu erhalten und die Attraktivität als Arbeitgeber in dieser Region mit einem Maßnahmenpaket weiter auszubauen. Dazu gehören unter anderem die Konzeption eines Um- oder Neubaus des Verwaltungsgebäudes, Programme zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten sowie Sportangebote. Ein weiterer Schwerpunkt der Personalarbeit war die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen aus der im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten Mitarbeiter-Befragung, die erneut eine gute Zufriedenheit der Mitarbeitenden von SIMONA gezeigt hat. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wurden verschiedene Ergonomieprojekte sowie Gesundheitstage in Zusammenarbeit mit Krankenkassen am Standort Ringsheim durchgeführt. Schwerpunkte der Weiterbildung waren im Geschäftsjahr die Förderung der Sprachkompetenz und des Projektmanagement-Know-hows. Eine Qualifikationsmatrix sowie Mitarbeiter-Gespräche als Regelinstrument wurden im Produktionsbereich Extrusion erfolgreich eingeführt. Eine Ausweitung auf alle anderen gewerblichen Bereiche ist für 2018 vorgesehen. Ein neues Image-Konzept wurde eingeführt. "A company like a friend." ist Leitthema dieses Konzeptes, das sukzessive auf alle Employer-Branding-Maßnahmen angewandt wird und neue Schwerpunkte in Social-Media-Kanälen setzt.

Qualität

Ziel des SIMONA Qualitätsmanagementsystems ist die kontinuierliche und nachhaltige Sicherstellung und Optimierung unserer Produkt- und Prozessqualität. Grundlage hierfür ist die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001, der ISO/TS 16949 sowie der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, deren ordnungsgemäße Umsetzung im Geschäftsjahr 2017 erneut durch erfolgreich absolvierte externe Re-Zertifizierungsaudits unter Beweis gestellt wurde. Bereits hierbei erfolgte die Anpassung und Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems gemäß den neuen Anforderungen der Normrevision ISO 9001:2015. Interdisziplinäre Qualitätszirkel und Produktaudits sowie zahlreiche Bemusterungs- und Freigabeverfahren im Rahmen vorhandener und neuer Projekte für die Automobilzulieferindustrie wurden durchgeführt. Im Produktbereich Rohre und Formteile führten, wie auch schon in den Vorjahren, Kunden- bzw. Marktanforderungen verstärkt zu spezifischen Produktzulassungen. Daraus resultierte eine Vielzahl an Audits, in deren Rahmen wir die Leistungsfähigkeit des SIMONA Managementsystems sowie die überdurchschnittlich hohe Qualität unserer Produkte und Prozesse gegenüber externen Auditoren und unseren Kunden darlegen konnten.

Informationstechnologie

Im Bereich der IT-Infrastruktur lag der Fokus 2017 auf der weiteren Verbesserung der IT-Sicherheit, speziell auf dem Ausbau der Client Security. Der Austausch von Netzwerkkomponenten in Tochtergesellschaften ermöglicht eine stabilere und sichere Verbindung zum SIMONA Netzwerk sowie die Vereinfachung des Managements dieser Komponenten. Als Pilotprojekt wurde ein neues Filesystem am Stammsitz in Kirn eingeführt, um Daten ausfallsicher zur Verfügung zu stellen und die Möglichkeit zu schaffen, Daten der Niederlassungen zentral zu speichern. Als Zusatzprodukt dieses Filesystems erlaubt ein Cloud-Service den sicheren Austausch von Daten mit externen Teilnehmern. Alle Daten befinden sich in den Rechenzentren der SIMONA AG und es findet keine Auslagerung zu externen Providern statt. Ein Update der Telekommunikationsanlage auf den aktuellsten Stand wurde als Vorbereitung zur Abschaltung der ISDN-Dienste im Jahr 2018 durchgeführt.

Schwerpunkt der IT-Anwendungsentwicklung war im vergangenen Jahr die Umstellung der produktiven Geschäftsprozesse der SIMONA Standorte in Deutschland in Vorbereitung auf die organisatorisch eindeutige Trennung der Produktionseinheiten von Verwaltung, Vertrieb und Logistik (siehe Abschnitt 1.2).

3. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Die weltweite Nachfrage nach Kunststoffen ist unverändert hoch und erhält durch den weltwirtschaftlichen Aufschwung weitere Dynamik. Die mittelfristige Prognose geht von einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 5,3 Prozent bis 2020 aus (Quelle: Grand View Research). Die Asien-Pazifik-Region ist weiterhin der Treiber dieser Entwicklung. Ausschlaggebend dafür sind unter anderem die steigenden Bau- und Infrastrukturinvestitionen in Asien sowie das Wachstum des Individualverkehrs. In den relativ gesättigten Märkten Nordamerikas und Europas ist Wachstum vornehmlich über neue Anwendungen möglich. Treiber sind hier der Leichtbau und die immer besser werdenden Eigenschaftsprofile von Kunststoffen. Für Nordamerika wird ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 4,3 Prozent bis 2020 vorhergesagt. Das Marktforschungsinstitut Ceresana erwartet für den europäischen Kunststoff-Markt bis zum Jahr 2022 ein durchschnittliches Umsatzwachstum von 2,9 Prozent pro Jahr.

Die Strategie von SIMONA folgt diesen globalen Trends. In Europa soll die Innovationskraft unter anderem mit dem Ausbau des Produktangebots an Hochleistungskunststoffen weiter gestärkt werden. Aufgrund der erweiterten Fertigungsmöglichkeiten im neuen Technologiezentrum sieht SIMONA gute Chancen, den Umsatz mit neuen Produkten und Anwendungen steigern zu können und Kunden mit Kleinserien und Prototypen schneller zu bedienen.

In der Region Amerika sieht SIMONA gute Chancen, im Industriegeschäft weiter zu wachsen, vor allem durch den Ausbau von Handelspartnerschaften und dem Angebot von Serviceleistungen, wie zum Beispiel technischer Beratung und Schulungsprogrammen. Im Rahmen der strategischen Ausrichtung prüfen wir, ob das Geschäft mit Rohren und Formteilen ausgebaut werden soll. Der konsequente Fokus der Tochtergesellschaft Boltaron Inc. auf das Geschäft mit Halbzeugen für die Flugzeuginneneinrichtung bietet gute Chancen, am nach wie vor boomenden Luftfahrtgeschäft zu partizipieren.

In Asien-Pazifik sieht SIMONA durch den sukzessiven Ausbau der Produktionsmöglichkeiten am Standort Jiangmen sowie der neuen Aufbauorganisation für die Region weiter gute Chancen, mit Premiumprodukten vom Wachstum in Märkten mit umwelt- und sicherheitsrelevanten Anforderungen zu profitieren. Dazu gehören die chemische Prozessindustrie, Halbleiterindustrie, Bau sowie Wasserversorgung und -aufbereitung.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Chancen für das Geschäft von SIMONA nicht wesentlich geändert. Die kurzfristigen konjunkturellen Faktoren haben sich weltweit leicht verbessert. Die mittelfristigen strukturellen Faktoren, insbesondere die für das Geschäft wichtige Investitionstätigkeit in der Industrie, sind ebenfalls tendenziell besser geworden. Der weitere Ausbau des Geschäfts außerhalb Europas mit einer neuen Organisationsstruktur in der Region Asien, einem klaren Fokus auf die Bereiche Industrie und Aviation in den USA sowie die Stärkung des Kerngeschäfts Industrie in Europa mit dem Ausbau des Produktprogramms an Hochleistungskunststoffen bieten wichtige Voraussetzungen, um am weltweiten Wachstum von Kunststoffanwendungen zu partizipieren.

Risikomanagementsystem

Die SIMONA AG und der SIMONA Konzern sind aufgrund der globalen Geschäftsaktivitäten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Als Risiko gelten dabei ein Ereignis, eine Handlung und/oder eine unterlassene Handlung mit der Möglichkeit negativer Auswirkungen auf das Unternehmen. Die Risikostrategie ist fester Bestandteil in der Unternehmensstrategie von SIMONA und koexistiert neben der Geschäftsstrategie. Die Risikokultur der SIMONA ist gekennzeichnet durch risikobewusste Entscheidungen und auf den Grundsätzen eines vorsichtigen Kaufmanns basierenden sorgfältigen Handelns. Mit dem frühzeitigen Erkennen von Chancen und auf Vorsicht basierendem Eingehen von Geschäfts- bzw. Unternehmensrisiken ist es Ziel, den langfristigen Unternehmensbestand sowie den Unternehmenswert der SIMONA nachhaltig zu sichern. Im Rahmen der Risikosteuerung sollen Risiken entweder vermieden, begrenzt oder übertragen werden. Verbleibende Risiken werden von SIMONA übernommen. Im Rahmen der halbjährlichen Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat werden die Risiken kommuniziert.

Das Risikomanagementsystem umfasst die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Tätigkeit. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt. Diese werden in regelmäßigen Abständen an externe und interne Entwicklungen angepasst.

Im Hinblick auf die Finanzberichterstattung und den Rechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Rechnungslegung und die Gesamtaussage des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:

Maßnahmen, die die ordnungsmäßige IT-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen
Überwachung der Rohstoffpreisentwicklung im Rahmen des Preismanagements zwecks rechnungslegungsbezogener Steuerung der Beschaffungs- und Absatzpreise

Das Risikomanagementsystem von SIMONA steuert auf Basis einer Riskmap die wesentlichen Risiken des Konzerns. Die Steuerung der Chancen und Risiken zielt auf die beiden Dimensionen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit ab. Als wesentliche Einzelrisiken werden alle mittelschweren Risiken mit einem Erwartungswert von über 5,0 Mio. EUR bezogen auf den Mittelfristzeitraum angesehen. Der Erwartungswert ergibt sich als Produkt aus der Auswirkung und der Eintrittswahrscheinlichkeit und dient ausschließlich der Priorisierung sowie Fokussierung der Risikoberichterstattung auf wesentliche Themen. Eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent wird als hoch und von unter 50 Prozent als gering eingestuft. SIMONA betrachtet folgende Einzelrisiken als wesentlich:

Marktumfeld- und Branchenrisiken
unternehmensstrategische Risiken
finanzwirtschaftliche Risiken
Beschaffungs- und Einkaufsrisiken
Risiken durch Informationstechnologien

Marktumfeld- und Branchenrisiken

Sie betreffen vor allem die konjunkturelle Entwicklung der Abnehmerbranchen von SIMONA, Währungs- und Rohstoffpreisvolatilitäten, politische Konflikte sowie die Verfügbarkeit von Rohstoffen. Branchenspezifische Risiken betreffen insbesondere die Substitution von Kunststoff durch andere Materialien, Veränderungen im Wettbewerbsumfeld, die Veränderung von Absatzmärkten, den Verlust von Schlüsselkunden und geänderte Kundenanforderungen. Als Maßnahmen zur Risikobegrenzung dienen hierbei ein diversifiziertes Produktsortiment, eine intensive Marktbeobachtung und ein strukturiertes Beschaffungsmanagement. Der Ausbau der Produktion in den USA durch die Unternehmenszukäufe sowie die Werke in China und Tschechien tragen dazu bei, die Flexibilität zu erhöhen und die Kundenanforderungen standortnah und kundengerecht zu erfüllen.

Die geopolitischen Risiken sind nach wie vor hoch. Im Segment Europa bestimmen die Unsicherheiten aus den Auswirkungen des Brexit, die Stabilität der politischen Verhältnisse sowie fiskalische Unsicherheiten die Umfeld- und Branchenrisiken. Im Segment Amerika determinieren die protektionistische Handelspolitik, die grundsätzliche politische Ausrichtung der USA und die Entwicklung des Dollarkurses die Risiken. Im Segment Asien und Pazifik werden die konjunkturelle Entwicklung in China im Industriesektor sowie die Entwicklung des Immobilienmarktes für die Risikoentwicklung bestimmend sein. Im Bereich Änderung von Absatzmärkten wird mit einem mittelfristigen Erwartungswert von etwa 5,0 bis 10,0 Mio. EUR Umsatzrückgang bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von aktuell unter 50 Prozent gerechnet. Insgesamt wird die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden aus branchenspezifischen Risiken derzeit als gering erachtet.

Unternehmensstrategische Risiken

Sie umfassen insbesondere die Gefahr von Fehleinschätzungen der künftigen Marktentwicklung. Maßnahmen zur Risikovermeidung sind hauptsächlich intensive Beobachtung von Markt und Wettbewerb, regelmäßige Strategiegespräche mit Key Accounts und intern zwischen der Unternehmensführung und der Vertriebsorganisation. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden aus unternehmensstrategischen Risiken wird derzeit als unwesentlich eingeschätzt.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Diese betreffen vor allem Währungsrisiken, Forderungsausfallrisiken einschließlich Risiken aus Insolvenzanfechtung, Produkthaftungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Risiken durch die betriebliche Altersversorgung.

Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, die Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Transaktionen zu begrenzen. Risikoabhängig wird angestrebt, Einzelrisiken durch derivative Finanzinstrumente und nicht derivative Sicherungsinstrumente zu begrenzen.

Durch die Unternehmensakquisitionen und den Ausbau der Produktion im US-amerikanischen Markt konnte die Abhängigkeit vom Euro im Konzern erheblich reduziert werden. Damit einhergehend ist das USD-Währungsrisiko für SIMONA weiter angestiegen und wird mittelfristig auf 3,0 bis 6,0 Mio. EUR Ergebnisbe- bzw. -entlastung bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent eingeschätzt. Die Weltwirtschaft ist zwar in 2017 stärker gewachsen als prognostiziert und auch für 2018 wird ein stabiles Wachstum erwartet. Die Risiken einer nachlassenden Konjunktur und damit Investitionstätigkeit der Industrie zählen jedoch nach wie vor zu den größten wirtschaftlichen Risiken.

Das Risiko für Forderungsausfälle ist vor allem im osteuropäischen Markt weiterhin hoch. Intensive Bonitätsprüfungen und die laufende Bonitätsüberwachung beschränken dabei das Gesamtrisiko als auch die Einzelrisiken. Für Geschäfte mit Russland gilt eine gesonderte Richtlinie, die Risiken für den Abschluss von Geschäften limitiert. Ausfallrisiken einzelner Kunden werden durch Kreditversicherungen und durch Liefersperren bei Zahlungsüberfälligkeit begrenzt. Zudem sind die Risiken aus Insolvenzanfechtung gegeben. Der Lagerbestand wird turnusmäßig überprüft und für einzelne ungängige Produkte werden regelmäßig Wertberichtigungen vorgenommen.

Die Zinsänderungsrisiken werden tendenziell als erhöht eingeschätzt. Die Verzinsung der KfW-Fördermittel erfolgt mit festen Zinssätzen und ist daher keinen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die auf Basis des EONIA (Euro OverNight Index Average) variabel verzinste Kontokorrentkreditlinie der SIMONA AG wird aktuell nicht in Anspruch genommen.

Insbesondere die Risiken aus der betrieblichen Altersvorsorge werden als wesentlich und mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit eingeschätzt. Die langfristig schwer kalkulierbaren Risiken wie die zukünftige Entgelt- und Rentenentwicklung sowie das Langlebigkeitsrisiko werden als wesentliche Risiken eingestuft. Des Weiteren zählen dazu Risiken bzw. die schwer vorhersagbare Belastung der Liquidität und des Eigenkapitals, Risiken der Vermögensanlage bzw. der Volatilität des Planvermögens sowie schwankende Kostenbelastungen durch die Beiträge an den Pensionssicherungsverein. Die Volatilität des Planvermögens wird in etwa auf 3 bis 10 Mio. EUR taxiert und ergibt sich im Wesentlichen aus der Kursentwicklung der Aktien der SIMONA AG in den vergangenen Jahren.

Beschaffungs- und Einkaufsrisiken

Wie in den vergangenen Jahren betreffen diese insbesondere potenzielle Ausfälle von Roh- und Additivlieferanten sowie die Entwicklung der Rohstoffpreise. Die von uns eingesetzten Rohstoffe werden wesentlich von der Verfügbarkeit der unmittelbaren Vorprodukte bestimmt (wie z. B. Ethylen oder Naphtha) und weniger von aktuellen Ölpreisentwicklungen. Im Jahr 2017 lagen keine größeren Rohstoffengpässe vor und die Preisentwicklung der Grundrohstoffe verlief eher konstant bis leicht steigend.

Jedoch sind wichtige Additive, die vor allem für die Herstellung von PVC-Produkten benötigt werden, unter deutlichem Preisdruck. Wir erwarten auch für das Geschäftsjahr 2018 eine ähnliche Preisentwicklung wie im Jahr 2017 und eine stabile Versorgung mit Rohstoffen und Additiven. Mittel- und langfristig gehen wir von einem strukturellen Aufwärtstrend bei den Rohstoffpreisen aus.

Risiken durch Informationstechnologien

Die Gewährleistung der sicheren Abwicklung der Geschäftsprozesse setzt eine permanente Überprüfung und Verbesserung der eingesetzten Informationstechnologien voraus. Die Weiterentwicklung der eingeführten Maßnahmen zur Informationssicherheit ist daher von hoher Bedeutung. Die Risiken umfassen insbesondere die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Effizienz der Informationstechnologiesysteme einschließlich des Ausfalls der IT-Infrastruktur, Datenverlust sowie Angriffen auf die IT-Systeme. Den informationstechnologischen Risiken begegnet SIMONA durch eine firmeneigene IT-Abteilung, die Beauftragung von spezialisierten Unternehmen sowie regelmäßige Investitionen in aktuelle Hard- und Software. Im Rahmen des Sicherheitsmanagements reagiert SIMONA auf steigende Anforderungen an die Anlagensicherheit. Hierzu zählen hauptsächlich die Investition in Firewall- und Antivirussysteme sowie in sonstige Softwaresysteme. Die Eintrittswahrscheinlichkeit insbesondere durch externe Angriffe auf die IT-Systeme wird als hoch eingeschätzt.

Die Gesamt-Risikosituation des Konzerns ist nach unserer Einschätzung zum Ende des Geschäftsjahres 2017 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Bestandsgefährdende Risiken für den SIMONA Konzern und die SIMONA AG sind derzeit nicht erkennbar.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS) -Bericht gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

Die Zielsetzung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz möglicher Risiken ein regelkonformer Jahres- und Konzernabschluss erstellt wird.

Das IKS umfasst die rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Kontrollen, die für den Konzernabschluss wesentlich sind. Der SIMONA Konzern orientiert sich dabei an den entsprechenden Veröffentlichungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Lageberichterstattung gab es keine maßgeblichen Veränderungen des rechnungslegungsbezogenen IKS.

Die Buchhaltungs- und Abschlusserstellung erfolgt überwiegend dezentral nach lokalen Standards. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Grundlage hierfür ist ein einheitlicher Konzern-Kontenrahmen sowie ein Accounting Manual. Die Muttergesellschaft unterstützt die Gesellschaften in Fragen der Rechnungslegung und steuert den Prozess der Konzernrechnungslegung. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Einbeziehung der Tochtergesellschaften erfolgt anhand von standardisierten Reporting Packages und mithilfe eines nach IDW PS 880 zertifizierten Systems. Die Konsolidierung erfolgt als mehrstufiger Prozess auf Ebene der Tochtergesellschaften, auf Ebene der Segmente und auf Konzernebene.

Die Plausibilität der Zahlen wird auf allen Ebenen durch systemtechnische Validierungen und durch manuelle Kontrollen sichergestellt. Eindeutige Verantwortlichkeiten und Zugriffsregelungen bei den abschlussrelevanten IT-Systemen sind dabei wichtige Elemente. Im Jahres- und Konzernabschluss werden grundsätzlich die Kontrollgrundsätze Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip sowie Genehmigungs- und Freigabeverfahren im Abschlusserstellungsprozess angewendet. Die Gesamtverantwortung für das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem trägt der Vorstand.

4. PROGNOSEBERICHT

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Wachstum der Weltwirtschaft soll sich 2018 weiter beschleunigen. Der IWF hat im Januar seine Prognose auf 3,9 Prozent angehoben, 0,2 Prozentpunkte mehr als im Herbst 2017. Treiber dieses Wachstums werden vor allem der Aufschwung in Europa und Asien sowie die US-Steuerreform sein. Risiken für die Entwicklung sieht der IWF vor allem in der zunehmenden Staatsverschuldung, einem stärkeren Dollar und Leistungsbilanzdefiziten.

Der IWF hat seine Prognosen für die meisten etablierten Volkswirtschaften angehoben. Für den Euroraum wird ein Wachstum von 2,2 Prozent, für Deutschland von 2,3 Prozent, für Frankreich von 1,9 Prozent und für Italien von 1,4 Prozent prognostiziert. Für die USA geht der IWF von einem Wachstum von 2,7 Prozent aus. Die Wirtschaft in China soll 2018 um 6,6 Prozent wachsen.

Die chemische Industrie erwartet, dass sich der Aufschwung 2018 fortsetzen wird, allerdings mit nachlassender Dynamik. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) geht davon aus, dass die Produktion um 2 Prozent und der Umsatz um 3 Prozent steigen werden. Inlands- und Auslandsgeschäft sollen sich in etwa gleich entwickeln. Der Deutsche Maschinen- und Anlagenbau erwartet für 2018 eine gleichbleibende Dynamik und ein erneutes Produktionswachstum von 3 Prozent.

Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes erwarten für die Branche ein Umsatzwachstum von 4 Prozent und damit nahezu auf Vorjahresniveau. Der Wirtschaftsbau soll sich aufgrund steigender Unternehmensinvestitionen positiv entwickeln. Der weltweite Markt für "Aircraft Interior" wird Prognosen zufolge auch 2018 weiter dynamisch wachsen.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Der Branchenverband GKV geht von einem weiteren Wachstum der Kunststoff verarbeitenden Industrie in Deutschland aus. Für das Jahr 2018 werden ca. 4 Prozent Umsatzwachstum prognostiziert. In der jüngsten Mitgliederbefragung gehen 60 Prozent der Mitgliedsunternehmen von steigenden Umsätzen für 2018 aus, nur 4 Prozent von sinkenden.

Auch die Erwartungen an die Gewinnentwicklung sind überwiegend positiv. 41 Prozent rechnen mit steigenden und 51 Prozent mit gleichbleibenden Gewinnen. Die Exporte sollen nach der Erwartungshaltung der Mehrzahl der befragten Unternehmen weiter steigen. Belastend wirken hohe Energiekosten durch die EEG-Umlage, politische Unsicherheiten in Europa sowie zunehmend der Fachkräftemangel.

Künftige Entwicklung Konzern

Für das Geschäftsjahr 2018 geht SIMONA von einem Konzernumsatz von 405 bis 410 Mio. EUR, einer EBIT-Marge zwischen 7 und 9 Prozent sowie einer EBITDA-Marge von 11 bis 13 Prozent aus.

Die Verzinsung des im Konzern eingesetzten Kapitals, gemessen am ROCE, wird für 2018 zwischen 9 und 11 Prozent erwartet.

In Zentraleuropa plant SIMONA ein leichtes Wachstum, in Westeuropa soll das hohe Niveau des Vorjahres in etwa gehalten werden. Ein höheres Wachstum wird in Osteuropa geplant. In den USA soll das Industriegeschäft weiter wachsen. In Asien geht SIMONA von einer weiteren Steigerung auf Basis des guten Niveaus, das in 2017 erreicht wurde, aus.

Die Erreichung des Ergebnisses wird vor allem von der Durchsetzbarkeit auskömmlicher Preise in einem weiterhin sehr wettbewerbsintensiven Marktumfeld sowie der Entwicklung auf den Rohstoffmärkten abhängen. Wir gehen derzeit davon aus, die Umsatz- und Ergebnisziele erreichen zu können. Die weitere Entwicklung der Industrieproduktion und Investitionstätigkeit weltweit sowie die Entwicklung auf den Rohstoffmärkten werden für die Erreichung der Ziele bestimmend sein.

SIMONA geht davon aus, die Kundenzufriedenheit aufgrund des Ausbaus der technischen Kompetenz und der Fokussierung auf neue Marktsegmente sowie unseren Kernmarkt Industrie auf dem heutigen hohen Niveau halten zu können.

Durch die Aktivitäten in unserem Qualitätsmanagement rechnen wir damit, das erreichte Niveau halten zu können.

Die Anzahl der Mitarbeitenden des SIMONA Konzerns wird in 2018 voraussichtlich leicht steigen. Die Zahl der Auszubildenden wird sich nach den bisher geschlossenen Ausbildungsverträgen voraussichtlich auf Höhe des Vorjahres bewegen.

Künftige Entwicklung der SIMONA AG

Für das Geschäftsjahr 2018 geht SIMONA von einem Umsatz von 272 Mio. EUR, einer EBIT-Marge zwischen 5 und 6 Prozent sowie einer EBITDA-Marge zwischen 8 und 9 Prozent nach IFRS aus.

Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals, gemessen am ROCE, wird für 2018 zwischen 6 und 7 Prozent erwartet.

In der Verkaufsregion "Deutschland" soll dabei durch den weiteren Ausbau des Industriegeschäfts ein leichtes Wachstum erzielt werden. In der Region "Übriges Europa und Afrika" wird insgesamt ein Umsatzplus geplant, wobei in der Region Westeuropa das hohe Niveau gehalten werden soll und in Osteuropa ein stärkeres Wachstum erwartet wird. Für die Regionen "Amerika" und "Asien und Pazifik" geht die SIMONA AG ebenfalls von einem stärkeren Wachstum aus.

5. SONSTIGE ANGABEN

5.1 Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB hat die SIMONA AG auf ihrer Internetseite www.simona.de veröffentlicht.

5.2 Vergütungsbericht

Vergütung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Personalausschusses die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Rolf Goessler sowie die Aufsichtsratsmitglieder Roland Frobel und Dr. Roland Reber an. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der SIMONA AG orientiert sich an der Größe unseres Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitgliedes berücksichtigt.

Die Vergütung des Vorstandes ist leistungsorientiert. Sie setzt sich aus einer festen Vergütung und einer variablen Vergütung zusammen. Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die variable Vergütungskomponente wird jährlich überprüft und die fixe Komponente alle zwei Jahre. Zusätzlich werden beide Komponenten in Abständen von zwei bis drei Jahren auf der Grundlage einer Analyse der Einkommen überprüft, die vergleichbare Unternehmen an Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen. Basis der variablen Vorstandsvergütung sind die Ergebnisentwicklung im Konzern sowie ein langfristiges Anreiz-Programm (LAP). Für die Performanceperioden 2014 bis 2016 basierte das LAP auf dem Erreichen eines definierten Zielwertes (Capital Employed und einem durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) von 8 Prozent). Für die Performanceperioden 2015 bis 2017 wird als maßgebliche Performancegröße der durchschnittliche NOPAT (Net Operating Profit After Taxes) des Konzerns während einer dreijährigen Performanceperiode verwendet. Die erste Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2015 bis 2017, die zweite Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 und die dritte Performanceperiode umfasst die Geschäftsjahre 2017 bis 2019. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Konzernabschlusses für das letzte Jahr der jeweiligen Performanceperiode.

Die Vergütung des Vorstandes setzt sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

ZUSAMMENSETZUNG DER VERGÜTUNG DES VORSTANDES

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in TEUR 2017 2016
Erfolgsunabhängige Vergütung
Fixgehalt und Nebenleistungen 924 906
Erfolgsabhängige Vergütung
Jahresbonus 1.030 1.067
Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung
Periode 2014 - 2016, Auszahlung 2017 - 517
Periode 2015 - 2017, Auszahlung 2018 620 -
Gesamtvergütung 2.574 2.490

Die Hauptversammlung der SIMONA AG hat am 10. Juni 2016 mit der nötigen Dreiviertelmehrheit beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert, sondern nur gemeinschaftlich zu veröffentlichen; aufgeteilt nach fixen Bezügen und nach erfolgsbezogenen Komponenten. Der Beschluss gilt bis einschließlich des Geschäftsjahres 2020. Die individualisierten Angaben gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB unterbleiben insofern.

Hinsichtlich der Bedingungen für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie Satzungsänderungen sieht die Satzung keine vom Aktiengesetz abweichenden Regelungen vor. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 84, 85, 133, 179 AktG.

Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstandes betragen 420 TEUR (Vorjahr 470 TEUR). Die handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder wurden in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 11.863 TEUR (Vorjahr 12.890 TEUR). Die Pensionsrückstellungen nach IFRS für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder wurden in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 16.595 TEUR (Vorjahr 18.861 TEUR).

Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung, Telefon sowie Versicherungsprämien bestehen. Mitglieder des Vorstandes erhielten vom Unternehmen weder Kredite oder Bezugsrechte, noch bestehen sonstige aktienbasierte Vergütungen.

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie die Tätigkeit in Ausschüssen werden zusätzlich vergütet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der SIMONA AG erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 13.000 EUR. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der Standardvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten hierfür eine weitere feste Vergütung in Höhe von 7.000 EUR. Mitgliedern des Aufsichtsrates werden sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie anfallende Umsatzsteuern auf die Vergütung ersetzt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde aufgrund Satzungsänderung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2016 angehoben. Über die feste Vergütung hinaus kann die Hauptversammlung eine variable, vom Erreichen oder Überschreiten von Unternehmenskennziffern abhängige Vergütungskomponente beschließen. Für das Geschäftsjahr 2017 wurden von der Hauptversammlung am 9. Juni 2017 keine variablen Vergütungsbestandteile beschlossen.

Die Bezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf 164 TEUR (Vorjahr 163 TEUR), davon SIMONA AG 140 TEUR (Vorjahr 139 TEUR). Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten vom Unternehmen weder Kredite oder Bezugsrechte noch bestehen sonstige aktienbasierte Vergütungen.

5.3 Angaben gemäß § 289a HGB und § 315a HGB und erläuternder Bericht

Das Grundkapital der SIMONA AG betrug zum 31. Dezember 2017 unverändert 15.500.000 EUR und ist in 600.000 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien werden im General Standard an der Deutschen Börse in Frankfurt sowie an der Berliner Wertpapierbörse gehandelt. Verschiedene Aktiengattungen oder Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer jeweiligen Anteile satzungsmäßig ausgeschlossen ist, wird das Grundkapital unserer Gesellschaft in Form einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zentral hinterlegt ist.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft sind ausschließlich an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stückaktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital als Miteigentümer beteiligt.

31,19 Prozent der Anteile hält die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung (Kirn), 15,04 Prozent die Kreissparkasse Biberach (Biberach), 11,64 Prozent Dirk Möller (Kirn), 11,25 Prozent Regine Tegtmeyer (Nebel), 10,0 Prozent die SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH (Kirn) sowie 10,1 Prozent die Rossmann Beteiligungs GmbH (Burgwedel). Die verbleibenden 10,8 Prozent der Aktien befanden sich in Streubesitz.

Mitglieder des Vorstandes meldeten am 09. Juni 2017 insgesamt 70.860 Stück Aktien; dies entspricht 11,81 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG. Mitglieder des Aufsichtsrates meldeten insgesamt 1.300 Stück Aktien zur Präsenz in der Hauptversammlung am 09. Juni 2017 an; dies entspricht 0,22 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG.

Soweit Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben diese die Kontrollrechte aus den von ihnen gehaltenen Aktien unmittelbar selbst aus. Die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84, 85 AktG sowie nach § 9 der Satzung der SIMONA AG. Danach besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig. Der Vorstand hat in der Regel einen Vorsitzenden, der vom Aufsichtsrat ernannt wird.

Der Aufsichtsrat kann den Abschluss, die Abänderung und die Kündigung der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder einem Aufsichtsratsausschuss übertragen. Für Satzungsänderungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 179 ff. AktG.

Gemäß § 6 der Satzung ist die Gesellschaft berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die einzelne Aktien (Einzelaktien) oder mehrere Aktien (Sammelaktien) verkörpern.

Es bestehen derzeit keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Es bestehen derzeit keine Vereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern über Entschädigungsleistungen im Falle eines Kontrollwechsels.

6. NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG GEMÄSS §289 B)-E) HGB

Kurzbeschreibung des Geschäftsmodells

Der SIMONA Konzern entwickelt, produziert und vertreibt thermoplastische Kunststoffhalbzeuge, Rohre und Formteile sowie Fertigteile und Profile. Dabei werden die Werkstoffe Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat (PETG), Polyvinylidenfluorid (PVDF), Ethylen-Chlortrifluorethylen (E-CTFE) und PFA (Perfluoralkoxyl) sowie zahlreiche Sonderwerkstoffe eingesetzt. Die Produktionsverfahren umfassen Extrusion, Pressen, Spritzguss, CNC-Technik und die Fertigung kundenindividueller Sonderformteile in einer eigenen Kunststoffwerkstatt.

Anwendungsbereiche für die Halbzeuge sind vor allem der industrielle Behälter- und Apparatebau, der Maschinenbau, die Transportindustrie, die Bauindustrie, der Messe- und Displaybau sowie die Automobil- und Luftfahrtindustrie. Die Rohre und Formteile werden vor allem in der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie im industriellen Rohrleitungsbau einschließlich der chemischen Prozessindustrie eingesetzt. Die Fertigteile und Profile werden insbesondere für den Maschinenbau und die Transporttechnik hergestellt.

SIMONA trägt als Unternehmen Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt. Energie-, Umwelt- und Sozialbelange sind für SIMONA zentrale Aspekte.

Umweltaspekte

Ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach den Anforderungen der DIN EN ISO 14001 gehört zu den zentralen verfolgten Konzepten. Ziel der internationalen Norm des Umweltmanagementsystems ist es, dem zertifizierten Unternehmen einen Rahmen bereitzustellen, um die Umwelt zu schützen und auf sich ändernde Umweltzustände im Einklang mit sozioökonomischen Erfordernissen zu reagieren. Der systematische Ansatz stellt Informationen bereit, die den Erfolg langfristig fördern und Möglichkeiten eröffnen, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Das Umweltmanagementkonzept verfolgt SIMONA für die Standorte Kirn, Ringsheim und Litvinov (Tschechien). Die Anforderungen dieser Konzepte erfüllt SIMONA durch Überwachungsaudits und Rezertifizierungen. In 2017 wurde SIMONA als eines der ersten Unternehmen nach dem neuen Standard 14001:2015 erfolgreich rezertifiziert.

Wesentliche Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von SIMONA verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Umweltaspekte haben könnten, sind Boden-, Gewässer- und Luftverunreinigung durch Störfälle, Brand und Produktionsabfall.

SIMONA begegnet Risiken durch Brand mit vorbeugendem Brandschutz, regelmäßigen Wartungen der Löschanlagen, Begehungen mit dem Versicherer und der Feuerwehr, einer eigenen Brandschutzordnung sowie jährlichen Unterweisungen der Mitarbeitenden. Risiken durch Störfälle wird mit regelmäßigen Kontrollen und Wartungen der Anlagen, baulichen Maßnahmen, wie Rückhaltebecken, Auffangwannen, versiegeltem Boden sowie der gesetzeskonformen Lagerung von Gefahrstoffen begegnet. SIMONA beachtet festgelegte Alarmpläne bei Störfällen, führt wöchentliche, halbjährliche und jährliche Wartungen sowie eine 5-jährliche Dichtigkeitsprüfung der Ölabscheideanlagen durch. Prüfintervalle werden eingehalten und Emissionsmessungen regelmäßig durchgeführt. SIMONA entsorgt Abfälle, die nicht wieder dem Produktionskreislauf zugeführt werden können, entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Abfälle werden hauptsächlich intern verwertet oder an externe Verwerter weitergegeben. Alle Entsorger sind zertifizierte Unternehmen, die eine Zulassung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben haben. Die Mitarbeitenden werden regelmäßig zur Abfallvermeidung sowie Abfallverwertung und -entsorgung geschult. Die Reduzierung der Abfallquote in Bezug auf die Produktionsmenge ist wesentliches Unternehmensziel.

Wesentliche Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen der Kapitalgesellschaft, ihren Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Umweltaspekte haben könnten, sind die Umweltbilanz der von SIMONA eingesetzten Rohstoffe, die Entsorgung/Verwertung von Abfällen bei Kunden und Nichteinhaltung von Produkteigenschaften in umweltkritischen und sicherheitsrelevanten Anwendungen.

SIMONA begegnet Risiken der Umweltbilanz ihrer eingesetzten Rohstoffe mit einer sorgfältigen Auswahl der Ressourcenlieferanten anhand bestehender Zertifizierungen (Herkunft, Beachtung von Black Lists), der Substitution von Schadstoffen bereits bei Forschung und Entwicklung sowie der Beachtung des geltenden Rechts zum Einsatz von Schadstoffen. SIMONA informiert die Kunden regelmäßig zur richtigen Nutzung sowie Entsorgung/Verwertung der Produkte und der aus ihrer Weiterverarbeitung entstehenden Abfälle. In Werkstoff- und Sicherheitsdatenblättern, die zu jedem Produkt im Internet abrufbar sind, werden die Produkteigenschaften, Kennwerte und Hinweise zur sicheren Lagerung und Verarbeitung aufgelistet. Mit einer eigenen Qualitätssicherung, die Prüfpläne für alle Produkte festlegt, wird dem Risiko der Nichteinhaltung von Produkteigenschaften begegnet. Die langlebigen SIMONA Produkte tragen darüber hinaus dazu bei, Herausforderungen, z. B. in der Umwelttechnik oder Versorgung, nachhaltig zu lösen. SIMONA ist aktives Mitglied der Organisation VinylPlus, einem Programm zur Steigerung der Nachhaltigkeit der PVC-Lieferkette. Außerdem ist SIMONA Mitinitiator und Träger des Qualitätssiegels für PVC Platten des Industrieverbands Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V. (pro-K). Die Träger dieses Zeichens verpflichten sich dazu, festgelegte Qualitätsstandards zu erfüllen, Verarbeitungskompetenzen zu gewährleisten und ein vielseitiges und ausgezeichnetes Serviceangebot zu liefern.

Energieaspekte

Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 gehört zu den zentralen verfolgten Konzepten. Ziel der internationalen Norm des Energiemanagementsystems ist es, das zertifizierte Unternehmen beim Aufbau von Systemen und Prozessen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu unterstützen. Durch einen systematischen Ansatz zur Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems soll das Unternehmen in die Lage versetzt werden, eine kontinuierliche Verbesserung der Leistung des Energiemanagements, der Energieeffizienz und der Energieeinsparung zu erzielen. Die Norm beschreibt Anforderungen bezüglich der Versorgung mit sowie Einsatz und Verbrauch von Energie einschließlich Messung, Dokumentation und Berichtswesen, Auslegungs- und Beschaffungspraxis für Energie verbrauchende Einrichtungen, Systeme, Prozesse und Personal.

Das Energiemanagementkonzept wird für die Standorte Kirn, Ringsheim und Litvinov (Tschechien) verfolgt. Die Anforderungen dieser Konzepte erfüllt SIMONA durch Überwachungsaudits und Rezertifizierungen. In 2017 wurde das Energiemanagementsystem erfolgreich nach den Standards (ISO 50001:2011 (ISO 50003)) rezertifiziert.

Wesentliche Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von SIMONA verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf Energieaspekte haben könnten, sind Ressourcenverbrauch sowie Emissionen.

SIMONA begegnet diesen Risiken mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Emissionen. Den Energieverbrauch sowie die Energieeffizienz bewertet SIMONA mit Energie-Perfomance-Indikatoren (ENPI), die Verbrauchsdaten zu den jeweiligen Produktionsmengen ins Verhältnis setzen. Wesentliche Ziele des Energiemanagements sind die Steigerung der Energieeffizienz und die Senkung des Energieverbrauchs.

Arbeitnehmerbelange

Für das Unternehmen sind die Mitarbeitenden eine wichtige Säule des Erfolgs. Dies ist in unserem Code of Conduct, der sowohl für die Mitarbeitenden, die Vorgesetzten und für die Geschäftsleitung aller SIMONA Gesellschaften gleichermaßen gilt, in mehrfacher Hinsicht verankert.

So hat sich das Unternehmen die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zum Ziel gesetzt und befindet sich aktuell für die Standorte der SIMONA AG in der Umsetzung eines Konzeptes zur "Vision Zero" (Zahl der Arbeitsunfälle), die auch in der Balanced Scorecard für die europäischen Standorte als Zielvorgabe hinterlegt wurde. Sämtliche Arbeitsunfälle werden durch die betrieblich bestellten Arbeitssicherheitsfachkräfte in Berichten erfasst, nach Ursachen ausgewertet und daraus Maßnahmen zur Prävention abgeleitet. Weiter hat die SIMONA AG ein Gesundheitsteam etabliert, das sich die Gesunderhaltung der Mitarbeitenden mit verschiedenen Aktionen zum Ziel gesetzt hat.

SIMONA unterstützt die Vielfalt und Chancengleichheit aller Mitarbeitenden und hat sich demzufolge das Ziel gesetzt, 20 Prozent ihrer Stellen in der Stufe unterhalb des Vorstandes der SIMONA AG mit weiblichen Führungskräften zu besetzen. Dieses Ziel wurde bereits erreicht.

Die SIMONA AG investiert in die Förderung geeigneten Nachwuchses und beteiligt sich regelmäßig an Kooperationsprojekten mit Schulen und Universitäten (Schulpatenschaften, MINT-Programm). Neben der Ausbildung stehen geeigneten Bewerbern auch die Möglichkeiten eines dualen Studiums, einer geförderten, beschäftigungsbegleitenden Weiterbildung (berufsbegleitendes Studium) oder einer temporären Beschäftigung an einem unserer Auslandsstandorte in den Tochtergesellschaften offen. Die SIMONA AG unterhält für das berufsbegleitende Studium Kooperationen mit den Hochschulen Ludwigshafen, Darmstadt und Mainz.

Die SIMONA AG erfragt die Mitarbeiterzufriedenheit in regelmäßig wiederkehrenden anonymen Mitarbeiterumfragen und leitet daraus konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit ab. Die SIMONA AG befindet sich am Standort Kirn im Stadium der Einführung flächendeckender Mitarbeitergespräche, die im gewerblichen Bereich z. T. bereits anhand einer Qualifikationsmatrix geführt werden. Das System der Qualifikationsmatrix ermöglicht es, jedem Mitarbeitenden die Anforderungen an seine Stelle und seinen persönlichen Anforderungserfüllungsgrad aufzuzeigen und soll innerhalb der nächsten zwei Jahre flächendeckend für alle gewerblichen Mitarbeitenden übernommen werden. Basierend auf den jährlichen Mitarbeitergesprächen werden die Fortbildungsbedarfe ermittelt. Die Feedbacks der besuchten Fortbildungen werden systematisch ausgewertet.

Der Informationsfluss zu den Mitarbeitenden wird innerhalb der SIMONA AG über das SIMONA Intranet, ein Aushangsystem, Abteilungsbesprechungen und regelmäßige Schichtschulungen sowie Betriebsversammlungen gewährleistet.

SIMONA erkennt das Recht aller ihrer Mitarbeitenden an, in und von Gewerkschaften vertreten zu sein und Arbeitnehmervertretungen zu bilden. An den Standorten der SIMONA AG bestehen langjährig etablierte Arbeitnehmervertretungen und am Standort Kirn ist die Mitarbeiterschaft zusätzlich durch die IGBCE vertreten.

Wesentliche Risiken, die für uns aus der Nichtbeachtung von Arbeitnehmerbelangen resultieren können, sind der Verlust unserer Mitarbeitenden und damit auch deren Know-how und potenzieller Betriebsgeheimnisse an den Wettbewerb. Mit dem Verlust von Know-how kann auch ein Qualitätsabfall einhergehen, der sich finanziell durch einen Anstieg von Gewährleistungsansprüchen und den Verlust von Kunden bemerkbar machen könnte. Nicht zuletzt wirken sich hohe Krankenstände negativ auf die Produktivität der Standorte aus. Weiter sehen wir die Herausforderungen des demographischen Wandels, der uns mit Überalterungs- und Kapazitätsrisiken konfrontiert.

SIMONA hat bisher nicht überprüft, inwieweit sie im Rahmen ihrer Maßnahmen und Richtlinien für Arbeitnehmerbelange die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation erfüllt.

Menschenrechte

SIMONA bekennt sich zu den international anerkannten Menschenrechten und hat sich und ihre Mitarbeitenden gleichermaßen in ihrem Code of Conduct zur Einhaltung von Menschenrechten bindend verpflichtet. Wir unterstützen hierbei die internationale Vielfalt, setzen uns für Chancengleichheit ein und fordern von unseren Mitarbeitenden gegenseitigen Respekt. Diskriminierende Gesichtspunkte wie beispielsweise Geschlecht, Herkunft, Religion oder geschlechtliche Ausrichtung werden bei Entscheidungen im Unternehmen nicht berücksichtigt. Zwangs- und Kinderarbeit lehnen wir strikt ab und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern. Unseren Ansatz entwickeln wir fortlaufend weiter. Verstöße gegen die in unserem Code of Conduct niedergelegten Grundsätze können beim Compliance Officer gemeldet werden und werden strikt geahndet.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

SIMONA verpflichtet ihre Mitarbeitenden, Berater, Handelsvertreter, Agenten und vergleichbare Dritte ausnahmslos und uneingeschränkt, keine unrechtmäßigen Zuwendungen zu gewähren oder solche Zuwendungen entgegenzunehmen. SIMONA hat für verschiedene Bereiche und Alltagssituationen, mit denen ihre Mitarbeiter konfrontiert werden könnten, Richtlinien zur Vermeidung von Korruption und Bestechung erlassen. Verstöße werden strikt geahndet.

Verstöße gegen das Verbot und die zugehörigen Richtlinien können u. U. schwere Straftaten darstellen, die dem Unternehmen Schaden in finanzieller Hinsicht als auch beträchtliche Reputationsschäden zufügen können. Weiter lösen sie bei einer Vielzahl unserer Vertragspartner Kündigungsgründe für eine Zusammenarbeit aus. Nicht zuletzt können sie auch zum Ausschluss aus öffentlichen Ausschreibungsverfahren im In- und Ausland führen.

Früherkennung von Risiken ist ein wesentliches Kriterium bei der Verhinderung von Compliance-Verstößen. In einem jährlich wiederkehrenden Prozess werden die für SIMONA spezifischen Compliance-Risiken systematisch ermittelt, analysiert und aktualisiert. Bei Hinzutreten neuer Risiken werden entsprechende Maßnahmen zur Abwehr ermittelt und eingeführt.

Die Kontrolle, ob die Vorgaben zum Verbot von Korruption und Bestechung eingehalten werden, erfolgt in den Tochtergesellschaften durch wiederkehrende Revisionsbesuche vor Ort inklusive Kontrolle der Konten und Bargeldbestände.

Zur effektiven Umsetzung des Compliance-Systems hat SIMONA einen Compliance Officer bestellt.

Mitarbeitenden und auch außenstehenden Dritten räumt SIMONA die Möglichkeit ein, Hinweise auf Verstöße gegen das Verbot von Korruption und Bestechung anonym beim Compliance Officer einzureichen.

Das System zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen folgt keinen internationalen oder nationalen Standards oder lehnt sich an solche an, sondern ist anhand der individuellen Bedürfnisse und der Risikosituation innerhalb der Organisation aufgebaut.

Sozialaspekte

SIMONA trägt als Unternehmen Verantwortung für die Entwicklung und Attraktivität der Städte und Gemeinden, in denen das Unternehmen vertreten ist, und berücksichtigt Sozialbelange. Es wird das Konzept verfolgt, soziale, kulturelle und Hilfsprojekte an den jeweiligen Standorten weltweit zu unterstützen. Die innerhalb dieses Konzeptes verfolgten Due-Diligence-Prozesse sind definierte Zuständigkeiten und Abläufe für die Auswahl der zu unterstützenden Institutionen, Projekte und Initiativen sowie über den Umfang der jeweiligen Unterstützung. Darüber hinaus unterstützt die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung als Großaktionär der SIMONA AG am Standort Kirn. Sie konzentriert sich dabei auf die Förderung des Erziehungs-, Bildungs- und Gesundheitswesens, der bedrohten Natur und der Tierwelt, der Kunst und der Kultur, der Entwicklungshilfe und mildtätiger Zwecke von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Der vorliegende zusammengefasste Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes der SIMONA AG sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen basieren. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien für die darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Vielmehr sind die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unabwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich künftig möglicherweise als nicht zutreffend erweisen könnten. Die SIMONA AG übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsbezogenen Aussagen anzupassen bzw. zu aktualisieren.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns sowie der SIMONA AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des SIMONA Konzerns und der SIMONA AG beschrieben sind.

Kirn, den 29. März 2018

SIMONA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Wolfgang Moyses

Dirk Möller

Fredy Hiltmann

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017

der SIMONA AG

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in TEUR Anhang 01.01. - 31.12.2017 01.01. - 31.12.2016
Umsatzerlöse [7] 394.145 366.675
Sonstige Erträge [8] 5.433 8.600
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 7.199 -132
Materialaufwand [9] 219.337 196.722
Personalaufwand [10] 74.830 72.398
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [17, 18] 14.410 13.700
Sonstige Aufwendungen [12] 71.730 62.168
Ergebnis aus at Equity bilanzierten Beteiligungen [19] 190 159
Finanzerträge [13] 152 212
Finanzaufwendungen [13] 2.194 2.374
Ergebnis vor Ertragsteuern 24.618 28.152
Ertragsteuern [14] 7.113 8.617
Periodenergebnis 17.505 19.535
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 17.446 19.486
Nicht beherrschende Anteile 59 49
ERGEBNIS JE AKTIE in EUR
- unverwässert, bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Ergebnis [15] 29,08 32,48
- verwässert, bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Ergebnis [15] 29,08 32,48

Konzern-Gesamtergebnisrechnung der SIMONA AG für das Geschäftsjahr 2017

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in TEUR 01.01. - 31.12.2017 01.01. - 31.12.2016
Periodenergebnis 17.505 19.535
Erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge ohne anschließende Reklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung
Neubewertung aus leistungsorientierten Verpflichtungen 9.108 -7.177
Latente Steuern auf die Neubewertung aus leistungsorientierten Verpflichtungen -2.685 2.116
Erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge mit anschließender Reklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung -7.482 898
Latente Steuern aus der Fremdwährungsumrechnung 804 128
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses -255 -4.035
Gesamtergebnis 17.250 15.500
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 17.174 15.481
Nicht beherrschende Anteile 76 19

Konzernbilanz für das Geschäftsjahr 2017

der SIMONA AG

VERMÖGENSWERTE

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in TEUR Anhang 31.12.2017 31.12.2016
Immaterielle Vermögenswerte [17] 29.384 33.877
Sachanlagen [18] 114.439 116.690
Finanzielle Vermögenswerte [34] 340 340
At Equity bilanzierte Beteiligungen [19] 483 293
Latente Steueransprüche [14] 10.203 7.641
Langfristige Vermögenswerte 154.849 158.841
Vorräte [20] 77.956 69.203
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [21] 56.461 52.186
Sonstige Vermögenswerte [22] 4.204 2.630
Ertragsteuerforderungen [22] 1.259 768
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [34] 692 836
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [24, 31] 68.022 74.759
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte [23] 0 3.785
Kurzfristige Vermögenswerte 208.594 204.167
Bilanzsumme 363.443 363.008
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
in TEUR Anhang 31.12.2017 31.12.2016
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500
Kapitalrücklage 15.274 15.274
Gewinnrücklagen 165.498 148.661
Sonstige Rücklagen 5.677 12.354
201.949 191.789
Nicht beherrschende Anteile 317 254
Eigenkapital [25] 202.266 192.043
Finanzschulden [26] 18.705 22.111
Rückstellungen für Pensionen [27, 28] 97.573 101.623
Sonstige Rückstellungen [29] 3.774 2.705
Sonstige finanzielle Schulden [26] 231 58
Latente Steuerschulden [14] 6.323 3.150
Langfristige Schulden 126.606 129.647
Finanzschulden [26] 3.425 3.444
Rückstellungen für Pensionen [27] 1.595 1.710
Sonstige Rückstellungen [29] 1.616 1.563
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 11.116 15.152
Ertragsteuerschulden 451 1.620
Sonstige finanzielle Schulden [26] 1.764 3.358
Sonstige Schulden [30] 14.604 14.471
Kurzfristige Schulden 34.571 41.318
Bilanzsumme 363.443 363.008

Konzern-Kapitalflussrechnung der SIMONA AG für das Geschäftsjahr 2017

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in TEUR Anhang 01.01. - 31.12.2017 01.01. - 31.12.2016
Ergebnis vor Ertragsteuern 24.618 28.152
Gezahlte Ertragsteuern -9.646 -6.445
Finanzerträge und -aufwendungen (ohne Zinsaufwand auf Pensionen) [13] 202 84
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [17, 18] 14.410 13.700
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 3.552 151
Ergebnis aus Anlageabgängen 314 -816
Veränderung der Vorräte [20] -10.791 -855
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [21] -6.095 -1.188
Veränderung der sonstigen Vermögenswerte [22] -1.733 792
Veränderung der Rückstellungen für Pensionen [27, 28] 4.943 4.763
Veränderung der Schulden und sonstigen Rückstellungen [29, 30] -560 3.846
Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit 19.214 42.184
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen [17, 18] -16.091 -15.754
Auszahlungen aus Erwerb von Tochterunternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten (aus Vorjahren) -2.029 -2.017
Einzahlungen aus Anlageabgängen 3.985 1.951
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition [34] 191 4.000
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition [34] 0 -101
Erhaltene Zinsen 152 212
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -13.792 -11.709
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden [26] 0 21.980
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden [26] -3.425 -3.212
Zahlung Dividende [16] -7.200 -6.000
Zahlung Dividende Minderheitengesellschafter -41 -28
Gezahlte Zinsen und ähnliche Aufwendungen -354 -295
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -11.020 12.445
Einfluss aus Wechselkursänderungen auf die Liquidität [31] -1.139 -53
Veränderung des Finanzmittelfonds -6.737 42.867
Finanzmittelfonds zum 01. Januar [24, 31] 74.759 31.892
Finanzmittelfonds zum 31. Dezember [24, 31] 68.022 74.759
Veränderung des Finanzmittelfonds -6.737 42.867

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung der SIMONA AG für das Geschäftsjahr 2017

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AUF DIE ANTEILSEIGNER DES MUTTERUNTERNEHMENS ENTFALLENDES EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Gesamtbetrag
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in TEUR Anhang [25] [25] Währungsdifferenzen [25]
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Stand am 01.01.2016 15.500 15.274 140.390 11.167 182.331
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses gemäß Gesamtergebnisrechnung 0 0 -5.061 1.036 -4.025
Periodenergebnis 0 0 19.486 0 19.486
Gesamtergebnis 0 0 14.425 1.036 15.461
Dividendenauszahlung [16] 0 0 -6.000 0 -6.000
Sonstige Veränderungen 0 0 -154 151 -3
Stand am 31.12.2016 15.500 15.274 148.661 12.354 191.789
Stand am 01.01.2017 15.500 15.274 148.661 12.354 191.789
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses gemäß Gesamtergebnisrechnung 0 0 6.423 -6.695 -272
Periodenergebnis 0 0 17.446 0 17.446
Gesamtergebnis 0 0 23.869 -6.695 17.174
Dividendenauszahlung [16] 0 0 -7.200 0 -7.200
Sonstige Veränderungen 0 0 168 18 186
Stand am 31.12.2017 15.500 15.274 165.498 5.677 201.949

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NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE GESAMTES EIGENKAPITAL
in TEUR [25]
--- --- ---
Stand am 01.01.2016 270 182.601
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses gemäß Gesamtergebnisrechnung -10 -4.035
Periodenergebnis 49 19.535
Gesamtergebnis 39 15.500
Dividendenauszahlung -29 -6.029
Sonstige Veränderungen -26 -29
Stand am 31.12.2016 254 192.043
Stand am 01.01.2017 254 192.043
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses gemäß Gesamtergebnisrechnung 17 -255
Periodenergebnis 59 17.505
Gesamtergebnis 76 17.250
Dividendenauszahlung -41 -7.241
Sonstige Veränderungen 28 214
Stand am 31.12.2017 317 202.266

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017

der SIMONA AG

[1] INFORMATION ZUM UNTERNEHMEN

Die SIMONA AG ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in 55606 Kirn, Teichweg 16, Deutschland, deren Aktien öffentlich im General Standard der Frankfurter und der Berliner Wertpapierbörse gehandelt werden. Die Gesellschaft ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach (HRB 1390). Der Konzernabschluss der SIMONA AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 wurde am 29. März 2018 durch Beschluss des Vorstandes zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

Die Tätigkeit des SIMONA Konzerns erstreckt sich hauptsächlich auf die Herstellung und den Vertrieb von Halbzeugen in Form von Platten, Stäben, Schweißdrähten, Profilen sowie Rohren, Rohrformteilen und Fertigteilen aus thermoplastischen Kunststoffen.

Die Halbzeuge werden im Werk Kirn (Deutschland), in Archbald und Newcomerstown (USA) sowie in Jiangmen (China) hergestellt. Rohre und Formteile werden im Werk Ringsheim (Deutschland) produziert. Im Werk Litvinov (Tschechien) werden Halbzeuge, Rohre und Formteile hergestellt. Die Erzeugnisse werden unter dem gemeinsamen Warenzeichen SIMONA sowie weiteren Einzelmarken verkauft.

Die SIMONA AG betreibt eine Verkaufsniederlassung in Möhlin, Schweiz, und ist das oberste beherrschende Mutterunternehmen des Konzerns.

Darüber hinaus erfolgt der Vertrieb unter anderem über folgende Tochtergesellschaften:

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Gesellschafttexttabtexttab Sitz, Land
SIMONA UK Ltd. Stafford, Großbritannien
SIMONA S.A.S. Domont, Frankreich
SIMONA S.r.l. Società UNIPERSONALE Cologno Monzese (MI), Italien
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L. Barcelona, Spanien
SIMONA POLSKA Sp. z o.o. Breslau, Polen
DEHOPLAST POLSKA Sp. z o.o. Kwidzyn, Polen
SIMONA Plast-Technik s.r.o. Litvinov, Tschechien
SIMONA FAR EAST LIMITED Hongkong, China
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD. Shanghai, China
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd. Jiangmen, China
SIMONA AMERICA Inc. Archbald, USA
Boltaron Inc. Newcomerstown, USA
OOO SIMONA RUS Moskau, Russische Föderation
SIMONA INDIA PRIVATE LIMITED Mumbai, Indien

[2] BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Grundlagen der Erstellung des Abschlusses

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips, sofern nicht unter Anhangangabe [5] "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" etwas anderes angegeben ist. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) gerundet.

Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS

Der Konzernabschluss der SIMONA AG und ihrer einbezogenen Gesellschaften zum 31. Dezember 2017 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften aufgestellt.

Die Bezeichnung "IFRS" umfasst sämtliche am Bilanzstichtag verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie International Accounting Standards (IAS).

Alle für das Geschäftsjahr 2017 verbindlich anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretation Committee (IFRS IC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC) - wurden ebenfalls angewendet.

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SIMONA AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres (im Folgenden auch als "Konzern" bzw. "SIMONA Konzern" bezeichnet).

Die Konzernbilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SIMONA AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der SIMONA AG sowie der Tochterunternehmen werden zum gleichen Bilanzstichtag nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Alle konzerninternen Salden (Forderungen, Schulden, Rückstellungen), Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen (Zwischenergebnisse) werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Nicht beherrschende Anteile werden gesondert in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ausgewiesen.

[3] NEUE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

3.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben die folgenden Standards und Interpretationen verabschiedet, die von der EU in europäisches Recht übernommen wurden und im Berichtszeitraum 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 verpflichtend anzuwenden sind. Die im Geschäftsjahr 2017 erstmalig anzuwendenden Rechnungslegungsnormen haben auf die Darstellung des Konzernabschlusses keine wesentliche Auswirkung.

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IFRS-Verlautbarung Verabschiedung IASB EU- Endorsement EU- Erstanwendung
Änderungen zu IAS 7, Statement of Cash Flows: Disclosure Initiative 29.01.2016 06.11.2017 01.01.2017
Änderungen zu IAS 12, Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses 19.01.2016 06.11.2017 01.01.2017

Änderungen zu IAS 7, Statement of Cash Flows: Disclosure Initiative

Danach hat ein Unternehmen Angaben über die Änderungen solcher Finanzverbindlichkeiten zu machen, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Dazugehörige finanzielle Vermögenswerte sind ebenfalls in die Angaben einzubeziehen (z. B. Vermögenswerte aus Absicherungsgeschäften). Anzugeben sind u. a. zahlungswirksame Veränderungen, Änderungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen, währungskursbedingte Änderungen, Änderungen der beizulegenden Zeitwerte und übrige. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss.

Änderungen zu IAS 12, Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses

Die Änderungen stellen klar, wie Steueransprüche aus unrealisierten Verlusten im Zusammenhang mit der Bewertung von Schuldinstrumenten zum Fair Value, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, anzusetzen sind. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss.

3.2 Im Geschäftsjahr noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet. Die Anwendung dieser Regelungen erfolgt im Geschäftsjahr nicht, da die Standards und Interpretationen noch nicht verpflichtend anzuwenden sind bzw. zum jetzigen Zeitpunkt die Anerkennung durch die EU teilweise aussteht ("Endorsement").

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IFRS-Verlautbarung Verabschiedung IASB EU- Endorsement EU- Erstanwendung
Änderungen zu IFRS 4, Anwendung IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge 12.09.2016 03.11.2017 01.01.2018
Klarstellungen zu IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden 12.04.2016 31.10.2017 01.01.2018
IFRS 16, Leasingverhältnisse 13.01.2016 31.10.2017 01.01.2019
IFRS 9, Finanzinstrumente 24.07.2014 22.11.2016 01.01.2018
IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden 28.05.2014 22.09.2016 01.01.2018
Änderungen zu IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen 20.06.2016 26.02.2018 01.01.2018
Annual Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle 08.12.2016 07.02.2018 01.01.2018
Änderungen an IAS 40 in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 08.12.2016 14.03.2018 01.01.2018
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 08.12.2016 offen Erwartet: 01.01.2018
IFRS 17, Versicherungsverträge 18.05.2017 offen Erwartet: 01.01.2021
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 07.06.2017 offen Erwartet: 01.01.2019
Amendments to IFRS 9: Prepayment Features with Negative Compensation 12.10.2017 22.03.2018 01.01.2019
Änderungen an IAS 28: Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 12.10.2017 offen Erwartet: 01.01.2019
Annual Improvements to FRSs 2015 - 2017 Cycle 12.12.2017 offen Erwartet: 01.01.2019

Klarstellungen zu IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"

Die Klarstellungen in IFRS 15 betreffen die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, die Guidance zu Prinzipal-Agent-Beziehungen und Lizenzen. Es wurden keine Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss identifiziert.

IFRS 16 "Leasingverhältnisse"

Die neuen Regelungen sehen für Leasingnehmer vor, dass künftig sämtliche Leasingverhältnisse bilanziell in Form eines Nutzungsrechts und einer korrespondierenden Leasingverpflichtung zu erfassen sind. Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in allen Fällen als Finanzierungsvorgang, das heißt, das Nutzungsrecht ist im Regelfall linear abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass aus der Erstanwendung von IFRS 16 eine Zunahme der langfristigen Vermögenswerte und Schulden mit entsprechenden Auswirkungen auf Bilanzsumme, Verschuldung und Eigenkapitalquote resultieren wird. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen verweisen wir auf die Anhangangabe zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen [35].

IFRS 9 "Finanzinstrumente"

Danach werden alle Finanzinstrumente, die derzeit in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen, fortan grundsätzlich nur noch in zwei Kategorien unterteilt: Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Im Rahmen der überarbeiteten Regelungen vom 24. Juli 2014 wird eine weitere Bewertungskategorie für Schuldinstrumente eingeführt. Diese dürfen künftig zum Fair Value im sonstigen Ergebnis klassifiziert werden (FVOCI), sofern die Voraussetzungen für das entsprechende Geschäftsmodell sowie die vertraglichen Zahlungsströme erfüllt werden. In diesem Zusammenhang hat das IASB auch ein Diskussionspapier zu weiteren Regelungen für das Macro Hedge Accounting veröffentlicht, die losgelöst vom IFRS 9 sind. Im Jahr 2017 führte der Konzern eine Analyse potenzieller aus IFRS 9 resultierender Folgen durch. Diese Bewertung basiert auf aktuell verfügbaren Informationen und kann prinzipiell künftigen Änderungen unterliegen. Insgesamt erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf Bilanzpositionen und Eigenkapital durch IFRS 9.

IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"

Danach wird IFRS 15 die Anwendungsbereiche des IAS 11 "Fertigungsaufträge", IAS 18 "Erlöse", IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme", IFRIC 15 "Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien", IFRIC 18 "Übertragung von Vermögenswerten von Kunden" und SIC-31 "Erträge - Tausch von Werbedienstleistungen" ersetzen. Der Standard definiert, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Gemäß IFRS 15 sind Erlöse in der Höhe zu erfassen, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtungen Gegenleistungen erwartet werden. Im Jahr 2017 führte der Konzern eine ausführliche Analyse potentieller aus IFRS 15 resultierender Folgen durch. Diese Bewertung basiert auf aktuell verfügbaren Informationen und kann prinzipiell künftigen Änderungen unterliegen. Insgesamt erwartet der Konzern keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen zu IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen

Anteilsbasierte Vergütungen werden bei SIMONA nicht gewährt, sodass sich keine Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss ergeben.

Annual Improvements to IFRSs 2014 - 2016 Cycle

Im Rahmen des Annual Improvements sind die folgenden Standards betroffen: IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28. Aus den Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IAS 40 in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien

Die beschlossenen Änderungen stellen klar, dass ein Unternehmen nur dann die Klassifizierung einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie ändern kann, wenn Belege für eine Nutzungsänderung vorliegen. Die Nutzungsänderung kann dazu führen, dass die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erstmalig erfüllt (oder nicht mehr erfüllt). Damit ist klargestellt, dass eine beabsichtigte Nutzungsänderung seitens der Unternehmensleitung nicht als Beleg für eine Nutzungsänderung ausreichend ist. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss.

IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen". Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. die Schuld erstmals erfasst wird. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss.

IFRS 17 "Versicherungsverträge"

IFRS 17 regelt die Rechnungslegung von Versicherungsgeschäften. Der Standard regelt nicht die Bilanzierung beim Versicherungsnehmer. Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss ergeben sich insofern nicht.

IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 Ertragsteuern regelt, wie tatsächliche und latente Steuern zu bilanzieren sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen.

Amendments to IFRS 9: Prepayment Features with Negative Compensation

Der IASB beabsichtigt mit dieser Änderung von IFRS 9 eine Klarstellung bzw. Anpassung der bestehenden Regelungen in B4.1.10/B4.1.11(b) vorzunehmen. Hintergrund ist die unklare Anwendung der Regelung im Falle von Finanzinstrumenten, die symmetrische Kündigungs- und Entschädigungsklauseln enthalten, wodurch eine Entschädigung theoretisch sowohl vom Schuldner an den Gläubiger als auch umgekehrt gezahlt werden könnte. Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss werden nicht erwartet.

Änderungen an IAS 28: Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Die Änderung soll klarstellen, dass ein Unternehmen IFRS 9 ,Finanzinstrumente' auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Auswirkungen auf den SIMONA Konzernabschluss werden nicht erwartet.

Annual Improvements to IFRSs 2015 - 2017 Cycle

Im Rahmen des Annual Improvements sind die folgenden Standards betroffen: IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23. Aus den Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

[4] WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Abschluss am wesentlichsten beeinflussen. Nicht berücksichtigt werden dabei solche Entscheidungen, die Schätzungen beinhalten. Wesentliche Schätzungen betreffen unter anderem die Nutzungsdauern des Anlagevermögens.

Wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen die Klassifizierung von Leasingverhältnissen, die Bildung von Rückstellungen, die Schätzung von oder die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräten sowie aktiven latenten Steuern, sowie die Beurteilung von Indikatoren, die auf eine Wertminderung von Vermögenswerten hindeuten.

Unsicherheiten bei der Schätzung

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("ZGE"), denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe von nicht finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budgetrechnungen zugrunde, die für jede ZGE des Konzerns separat erstellt werden. Die Budgetplanung erstreckt sich über vier Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach vier Jahren angewandt.

Latente Steueransprüche

Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftigen zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe [14] dargestellt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden entsprechend der in der Anhangangabe [29] dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode passiviert. Für die Ermittlung der Höhe der Rückstellungen ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftigen Ressourcenabflusses erforderlich.

Pensionen

Die Aufwendungen aus leistungsorientierten Plänen werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen, darunter Abzinsungssätze, erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Sterblichkeitsraten. Aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Jede Änderung dieser Annahmen hat Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtungen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anhangangabe [27] und [28].

[5] ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Unternehmenszusammenschlüsse

Unternehmenszusammenschlüsse ab dem 01. Januar 2010 werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als sonstige Aufwendungen ausgewiesen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt die Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Fremdwährungsumrechnung

Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen erfolgt auf der Grundlage des Konzeptes der funktionalen Währung. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht bei den Konzerngesellschaften der SIMONA AG der jeweiligen Landeswährung. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt.

Nachfolgend sind die ausländischen Gesellschaften mit ihrer funktionalen Währung aufgeführt, sofern diese vom Euro abweichend ist.

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Gesellschaft Sitz, Land Währung
SIMONA UK Ltd. Stafford, Großbritannien Pfund Sterling
SIMONA POLSKA Sp. z o.o. Breslau, Polen Polnische Zloty
DEHOPLAST POLSKA Sp. z o.o. Kwidzyn, Polen Polnische Zloty
SIMONA-PLASTICS CZ, s.r.o. Prag, Tschechien Tschechische Kronen
SIMONA Plast-Technik s.r.o. Litvinov, Tschechien Tschechische Kronen
SIMONA FAR EAST LIMITED Hongkong, China Hongkong Dollar
SIMONA ASIA LIMITED Hongkong, China Hongkong Dollar
SIMONA AMERICA Inc. Archbald, USA US Dollar
64 NORTH CONAHAN DRIVE HOLDING, LLC Hazleton, USA US Dollar
Laminations Inc. Archbald, USA US Dollar
Boltaron Inc. Newcomerstown, USA US Dollar
DANOH, LLC Akron, USA US Dollar
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD. Shanghai, China Chinesische Renminbi Yuan
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd. Jiangmen, China Chinesische Renminbi Yuan
OOO SIMONA RUS Moskau, Russische Föderation Russischer Rubel
SIMONA INDIA PRIVATE LIMITED Mumbai, Indien Indische Rupie
SIMONA ASIA PACIFIC PTE. LTD. Singapur, Singapur Singapur-Dollar

Die in den einzelnen Abschlüssen enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst am Tag des Geschäftsvorfalls zum gültigen Mittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei deren Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.

Im Konzernabschluss werden die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs umgerechnet. Die sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebenden Währungsunterschiede sowie Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen in der Gewinn- und Verlustrechnung im Vergleich zu den Umrechnungskursen für die Bilanzpositionen resultieren, werden in den Sonstigen Rücklagen erfasst.

Sachanlagen

Die Sachanlagen unterliegen einer betrieblichen Nutzung und werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen. Sofern abnutzbare Vermögenswerte der Sachanlagen unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen, werden die einzelnen Komponenten dieser Sachanlagen gesondert planmäßig abgeschrieben.

Die Buchwerte der Sachanlagen einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden auf Wertminderungen überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert der Vermögenswerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Sachanlagen werden bei Abgang ausgebucht. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Restbuchwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

SIMONA klassifiziert einen langfristigen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft oder eine Ausschüttung an Anteilseigner und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Damit dies der Fall ist, muss der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf/die Ausschüttung derartiger Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gängig und üblich sind, sofort zur Veräußerung/Ausschüttung verfügbar und eine solche Veräußerung/Ausschüttung höchstwahrscheinlich sein. Die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss - soweit sie Bezug auf die Konzernbilanz nehmen - beziehen sich grundsätzlich auf nicht zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte. SIMONA berichtet langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) separat unter Anhangangabe [23]. Langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, bewertet, es sei denn, die in der Veräußerungsgruppe dargestellten Posten fallen nicht unter die Bewertungsregeln des IFRS 5, zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.

Leasing

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen wurden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2017 über keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung als Sonstiger Aufwand erfasst.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Der Konzern hat keine Fremdkapitalkosten aktiviert, da er über keine solchen qualifizierten Vermögenswerte verfügt.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und bei begrenzter Nutzungsdauer entsprechend der Dauer ihrer Nutzung planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte, mit Ausnahme von aktivierten Entwicklungskosten, erfolgt grundsätzlich über eine Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die von der SIMONA AG betriebene Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist vor allem auf Optimierung der bestehenden Produktions- und Fertigungsabläufe (verfahrenstechnische Weiterentwicklungen), Änderungen und Verbesserungen in den teils langjährig bestehenden Rezepturen oder die grundsätzliche Weiterentwicklung zur Erreichung vorgegebener Qualitäts- und Prüfvorschriften einschließlich neuer Prüfverfahren und neuer Einsatzgebiete gerichtet. Die Entwicklung eines vollständig neuen Produktes, sodass ein Bezug zu bestehenden Rezepturen und Fertigungsabläufen unterbrochen wird, kommt in der Regel nicht vor.

Sofern aus der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ein technisch realisierbares Produkt entsteht, aus dem der Konzern einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen generieren kann, nimmt der Zeitraum der allgemeinen Forschungsarbeit den überwiegenden Teil in Anspruch. Die Entwicklungsaufwendungen nach dem Erreichen der Vermarktungsreife eines Produktes sind vernachlässigbar gering. Aus Wesentlichkeitsgründen wird in solchen Fällen auf eine Aktivierung eines immateriellen Vermögenswerts verzichtet, ohne dass das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unzutreffend dargestellt wäre.

Darüber hinaus unterlässt die SIMONA AG auch eine Aktivierung von Entwicklungskosten, sofern eine Zurechenbarkeit von Kosten (Ausgaben) auf Entwicklungsprojekte nicht verlässlich ableitbar ist. Die Aufwendungen werden als Aufwand der Periode erfasst.

Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Entwicklungsprojekte durchgeführt, die zu einer Aktivierung eines immateriellen Vermögenswertes führten.

Wertminderung von Vermögenswerten

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert und dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Kosten des Abgangs. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder aller Vermögenswerte einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf seinen/ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe von nicht finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrages des jeweiligen Vermögenswerts bzw. der Gruppe von Vermögenswerten vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert und dem Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Kosten des Abgangs. Wertminderungsaufwendungen werden erfolgswirksam in der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Konzern entsprechen.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über vier Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem vierten Jahr angewandt.

Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von anderen Finanzinvestitionen als solchen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind. Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Umwidmungen haben bislang keine stattgefunden.

Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit zur bewussten Designation von finanziellen Vermögenswerten oder Schulden in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" keinen Gebrauch gemacht.

In Basisverträge eingebettete Derivate werden separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn ihre wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit denen der Basisverträge verbunden sind und die Basisverträge nicht zu Handelszwecken gehalten oder nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden. Diese eingebetteten Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Zahlungsströme kommt, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten.

Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die in einem aktiven Markt notiert sind, mit festen oder ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festen Fälligkeitsterminen werden als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestition klassifiziert, wenn der Konzern die Absicht hat und in der Lage ist, diese bis zur Fälligkeit zu halten. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Finanzinvestitionen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen.

Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen.

Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und nicht in eine der drei vorstehend genannten Kategorien eingestuft sind. Nach der erstmaligen Bewertung werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn ein solcher finanzieller Vermögenswert ausgebucht wird oder wertgemindert ist, wird der zuvor direkt im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten und aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle.

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie Kredite und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertberichtigungen und unter Berücksichtigung von Disagien und Agien beim Erwerb ermittelt und beinhalten Transaktionskosten und Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes sind.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert erloschen sind.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz.

Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z. B. Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden.

Der Konzern ermittelt für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung eines Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten vorliegt. Bei der Ermittlung der Wertminderung von als zur Veräußerung verfügbar eingestuften Schuldinstrumenten werden die gleichen Kriterien herangezogen wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Der für Wertminderungen erfasste Betrag ist jedoch der kumulierte Verlust, der sich als Unterschiedsbetrag aus den fortgeführten Anschaffungskosten und dem derzeitigen Zeitwert abzüglich eines etwaigen früher erfolgswirksam verbuchten Wertminderungsaufwands auf dieses Instrument ergibt.

At Equity bilanzierte Beteiligungen

Assoziierte Unternehmen werden grundsätzlich nach der Equity-Methode bilanziert, wenn ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten der Beteiligung. Bei der Erstbewertung muss der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapital bestimmt werden. Dieser ist dann daraufhin zu analysieren, ob er auf stille Reserven oder Lasten zurückzuführen ist. Ein nach Aufteilung stiller Reserven und Lasten verbleibender positiver Unterschiedsbetrag ist als Geschäfts- oder Firmenwert zu behandeln und im Beteiligungsbuchwert auszuweisen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst, indem der Wertansatz der Beteiligung erhöht wird.

Ausgehend von den Anschaffungskosten wird der Beteiligungsbuchwert in den Folgeperioden um das anteilige Jahresergebnis erhöht bzw. gemindert. Weitere Anpassungen des Beteiligungsbuchwerts sind notwendig, wenn sich das Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens aufgrund von in den anderen Erfolgsbestandteilen erfassten Sachverhalten geändert hat.

Im Rahmen der Folgebewertung muss die Abschreibung der im Zuge der Erstbewertung aufgedeckten stillen Reserven berücksichtigt und vom anteiligen Jahresergebnis abgezogen werden. Erhaltene Dividenden sind zur Vermeidung einer Doppelerfassung vom Wertansatz abzuziehen.

Falls Indikatoren vorliegen, die auf eine Wertminderung der Beteiligung hindeuten, ist diese einer Werthaltigkeitsprüfung zu unterziehen. Es erfolgt keine separate Prüfung des anteiligen Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Prüfung wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Bestände an Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen aktiviert. Die Ermittlung der Rohstoffwerte erfolgt in der Konzernbewertung nach der Durchschnittsmethode. Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch die Sondereinzelkosten der Fertigung, die Fertigungs- und Materialgemeinkosten einschließlich Abschreibungen angesetzt sind. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich insbesondere aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Nettoveräußerungswerten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, die Bankguthaben und die kurzfristigen Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.

Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfasst der Finanzmittelfonds die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite sowie Wertpapiere, die kurzfristig veräußerungsfähig sind.

Finanzielle Schulden

Finanzielle Schulden im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als Darlehen klassifiziert. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Schulden mit dem erstmaligen Ansatz fest. Sämtliche finanziellen Schulden werden bei erstmaliger Erfassung zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die finanziellen Schulden des Konzerns umfassen Schulden aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Schulden, Kontokorrentkredite, Darlehen und derivative Finanzinstrumente.

Verzinsliche Darlehen

Bei der erstmaligen Erfassung von Darlehen werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist, und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt.

Pensionen

Der Konzern verfügt über unmittelbare Pensionspläne und einen mittelbaren Pensionsplan. Der mittelbare Pensionsplan wird von der SIMONA Sozialwerk GmbH bedient, die das Planvermögen verwaltet. Das Planvermögen wird in der Bilanz des Konzerns in der Weise berücksichtigt, dass bei der Bewertung der zu passivierenden Pensionsrückstellung der beizulegende Zeitwert derjenigen Vermögenswerte der SIMONA Sozialwerk GmbH und SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH, die die Voraussetzungen für das Planvermögen erfüllen, von der Versorgungsverpflichtung des Konzerns (Trägerunternehmen) abgezogen wird. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Falle von an öffentlichen Börsen gehandelten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs. Da die Voraussetzungen für Planvermögen nach IAS 19,8 erfüllt sind, führt die Absetzung des Planvermögens von der Verpflichtung des Konzerns nicht zu einer Konsolidierungspflicht der SIMONA Sozialwerk GmbH und der SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH, weil deren einziger Zweck die Bedienung der Pensionsverpflichtungen ist.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (IAS 19, Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen.

Gemäß IAS 19 werden die Zinsaufwendungen und die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen durch einen Nettozinsbetrag ersetzt. Dieser errechnet sich durch Anwendung des Abzinsungssatzes auf die Nettoverbindlichkeit (den Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen, der zur Bewertung der DBO (Defined Benefit Obligation) verwendet wird. Die Nettozinsen aus der Nettoverbindlichkeit (dem Nettovermögenswert) aus leistungsorientierten Plänen umfassen die Zinsaufwendungen auf die DBO und die Zinserträge aus dem Planvermögen. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Zinserträgen aus dem Planvermögen und den erwarteten Erträgen aus Planvermögen wird im Posten Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Der Ertrag des Planvermögens wird gemäß IAS 19 auf Grundlage des Diskontierungszinssatzes angesetzt.

Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag ist die Summe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Die Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt nur dann, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen gewährt werden. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Sonstigen Erträgen ausgewiesen und planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.

Ertragserfassung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:

a) Verkauf von Erzeugnissen

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind.

b) Zinserträge

Zinserträge werden unter Verwendung der Effektivzinsmethode erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind.

Steuern

a) Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerschulden angesetzt.

b) Latente Steuern

Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Liability-Methode für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern werden für alle zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

Latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
Latenten Steuerschulden aus temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

c) Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente werden nur zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Währungs- und Zinsrisiken aus dem operativen Geschäft zu reduzieren. Nach IAS 39 sind alle derivativen Finanzinstrumente wie z. B. Zins-, Währungs- und Devisentermingeschäfte sowie Devisenoptionen zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zweck oder in welcher Absicht sie abgeschlossen wurden.

Die vom Konzern abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente erfüllen nicht die restriktiven Voraussetzungen des IAS 39 für die Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen. Deshalb werden Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Finanzinstrumente sofort ertragswirksam erfasst.

Der beizulegende Zeitwert derivativer Finanzinstrumente wird auf der Grundlage von Marktdaten und anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt. Die Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

[6] SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Für Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach geografischen Regionen organisiert und verfügt über die folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente:

Europa
Amerika
Asien und Pazifik

Die Segmentzuordnung erfolgt wie im Vorjahr auf Basis der Region, in welcher die umsatzgenerierende Geschäftseinheit den Firmensitz hat.

Alle drei Segmente erzielen ihre Erträge hauptsächlich mit dem Vertrieb von Kunststoffhalbzeugen und Rohren einschließlich Form- und Fertigteilen. Das Segment Europa umfasst die Herstellung und den Vertrieb von thermoplastischen Kunststoffhalbzeugen, Fertigteilen und Profilen sowie Rohren und Formteilen. Im Segment Amerika werden überwiegend extrudierte Platten aus Thermoplasten vor allem für die Inneneinrichtung von Flugzeugen produziert und vertrieben. Im Segment Asien und Pazifik werden überwiegend thermoplastische Kunststoffhalbzeuge hergestellt und verkauft.

Das Betriebsergebnis (EBIT) dieser Segmente wird vom Management verwandt, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und die Ertragskraft der Geschäftseinheiten zu bestimmen. Die Ertragskraft der Segmente wird anhand des Betriebsergebnisses aus der operativen Geschäftstätigkeit vor Einflüssen aus der Finanzierungstätigkeit sowie ohne ertragsteuerliche Effekte beurteilt.

Den Segmentinformationen liegen dieselben Ausweis- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Forderungen, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den Segmenten werden in den Überleitungen eliminiert. Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand marktüblicher Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Die Außenumsätze richten sich nach dem Sitz der umsatzgenerierenden Geschäftseinheit. Die Investitionen betreffen Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Das Segmentvermögen beinhaltet Vermögenswerte, die zur Erreichung des operativen Ergebnisses beitragen. Die Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte betreffen sowohl die immateriellen Vermögenswerte als auch Sachanlagen.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen zu Umsatzerlösen, Erträgen und Aufwendungen sowie Ergebnissen der Segmente. Die Unterschiede zum Konzernabschluss werden in der Überleitungsrechnung dargestellt.

SEGMENTINFORMATIONEN NACH REGIONEN

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Europa Amerika Asien und Pazifik
in TEUR 2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse mit externen Kunden 269.212 257.269 94.719 90.077 30.214 19.329
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 9.706 6.834 23 21 0 0
Segmentumsatzerlöse 278.918 264.103 94.742 90.098 30.214 19.329
Sonstige Erträge 3.634 7.307 442 1.188 2.346 1.025
Materialaufwand 162.757 148.232 42.989 41.627 23.320 13.718
Personalaufwand 54.640 54.899 17.121 15.095 3.069 2.404
Abschreibungen 9.708 8.991 3.299 3.283 1.403 1.426
Sonstige Aufwendungen1 49.123 42.467 17.219 16.281 6.368 4.365
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 11.396 17.185 15.673 14.384 -467 -1.193
Segmentinvestitionen 9.098 9.981 5.921 4.077 1.072 1.696
Langfristige Vermögenswerte 78.404 79.740 55.177 59.667 10.242 11.160

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Summe Überleitung Konzern
in TEUR 2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse mit externen Kunden 394.145 366.675 0 0 394.145 366.675
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 9.729 6.855 -9.729 -6.855 0 0
Segmentumsatzerlöse 403.874 373.530 -9.729 -6.855 394.145 366.675
Sonstige Erträge 6.422 9.520 -989 -920 5.433 8.600
Materialaufwand 229.066 203.577 -9.729 -6.855 219.337 196.722
Personalaufwand 74.830 72.398 74.830 72.398
Abschreibungen 14.410 13.700 14.410 13.700
Sonstige Aufwendungen1 72.710 63.113 -980 -945 71.730 62.168
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 26.602 30.376 -132 -221 26.470 30.155
Segmentinvestitionen 16.091 15.754 16.091 15.754
Langfristige Vermögenswerte 143.823 150.567 143.823 150.567

1 In den Sonstigen Aufwendungen im Segment Amerika ist ein Verlust aus zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte über 313 TEUR enthalten (Vorjahr Wertminderung 461 TEUR); wir verweisen auf Anhangangabe [23].

DEUTSCHLAND

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in TEUR 2017 2016
Inlandsumsatz 101.185 101.653
Langfristige Vermögenswerte 66.118 66.882

SEGMENTINFORMATIONEN NACH PRODUKTBEREICHEN

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in TEUR 2017 2016
Halbzeuge und Fertigteile 313.843 289.786
Rohre und Formteile 80.302 76.889
Umsatzerlöse mit externen Kunden 394.145 366.675

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

[7] UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse resultieren ausschließlich aus dem Verkauf von Kunststoffhalbzeugen, Rohren und Formteilen sowie Fertigteilen. Die Gliederung der Umsatzerlöse nach Regionen und Produktbereichen ist aus der Segmentberichterstattung - Anhangangabe [6] - ersichtlich.

[8] SONSTIGE ERTRÄGE

Die Sonstigen Erträge setzen sich zusammen aus:

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in TEUR 2017 2016
Erträge aus Währungsumrechnung 2.231 3.750
Auflösung von Rückstellungen/ Abgrenzungen 802 1.278
Erträge aus Anlagenabgang 114 1.135
Dienstleistungs- und Provisionserträge 361 211
Erträge aus Vermietung und Verpachtung 30 61
Übrige Sonstige Erträge 1.895 2.165
5.433 8.600

[9] MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand setzt sich zusammen aus:

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in TEUR 2017 2016
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 217.525 195.084
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.812 1.638
219.337 196.722

[10] PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand setzt sich zusammen aus:

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in TEUR 2017 2016
Löhne und Gehälter 58.314 56.954
davon aus langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer 641 777
Soziale Aufwendungen 11.648 11.105
Aufwendungen für Altersvorsorge und Pensionen 4.868 4.339
74.830 72.398

Im Personalaufwand sind Abfindungen in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr 219 TEUR) enthalten. Die sozialen Aufwendungen enthalten beitragsorientierte staatliche Versorgungspläne (gesetzliche Rentenversicherung) in Höhe von 4.117 TEUR (Vorjahr 3.976 TEUR). Für den internen mischfinanzierten beitragsorientierten Versorgungsplan wurden im Berichtsjahr Beträge in Höhe von 27 TEUR (Vorjahr 29 TEUR) von der SIMONA AG aufgewendet.

[11] AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtsjahr auf 4.451 TEUR (Vorjahr 3.950 TEUR). Die Ausgaben entfallen im Wesentlichen auf Personalaufwand, Materialaufwand und Abschreibungen auf Sachanlagen. Im Geschäftsjahr wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

[12] SONSTIGE AUFWENDUNGEN

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in TEUR 2017 2016
Ausgangsfrachten 16.306 14.893
Sonstige Vertriebskosten 11.245 10.398
Instandhaltungsaufwendungen 11.719 11.039
Sonstige Verwaltungskosten 9.096 8.199
Aufwendungen für Verpackungsmaterial 8.413 7.640
Sonstige Betriebskosten 2.275 2.186
Miet- und Leasingaufwendungen 1.630 1.789
Verluste aus Anlagenabgang 428 319
Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung 8.014 2.452
Übrige Sonstige Aufwendungen 2.604 3.253
71.730 62.168

Die Miet- und Leasingaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Anmietung von Auslieferungslagern und dem Grundstück der Produktionsstätte Archbald in den USA. Die Mietverträge haben unterschiedliche Laufzeiten (3 bis 30 Jahre); für einen Teil der Mietverträge bestehen Optionen zur Verlängerung der Mietdauer. Bei den Miet- und Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um Operating-Leasingverhältnisse im Sinne des IAS 17; der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2017 über keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse.

[13] FINANZERGEBNIS

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in TEUR 2017 2016
Finanzerträge 152 212
davon aus Ausleihungen und Forderungen 133 163
davon Sonstige 19 49

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in TEUR 2017 2016
Finanzaufwendungen 2.194 2.374
davon Zinsaufwendungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1.840 2.078
davon aus Darlehen und anderen finanziellen Schulden 354 296

Es handelt sich ausschließlich um Zinserträge und Zinsaufwendungen.

[14] ERTRAGSTEUERN

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 setzen sich wie folgt zusammen:

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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in TEUR 2017 2016
Tatsächliche Ertragsteuern
Tatsächlicher laufender Ertragsteueraufwand 8.189 6.845
Anpassungen von in Vorjahren tatsächlich angefallenen Ertragsteuern -111 -32
Latente Ertragsteuern
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen -1.287 -995
Veränderung aktivierter Verlustvorträge und Steuerguthaben 322 2.799
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 7.113 8.617

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2017 2016
Ergebnis vor Ertragsteuern 24.618 28.152
Ertragsteueraufwand zum Steuersatz in Deutschland von 29,48 % (Vorjahr 29,48 %) 7.257 8.299
Anpassungen von in Vorjahren tatsächlich angefallenen Ertragsteuern -111 -32
Nicht angesetzte latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge 449 394
Genutzte Verlustvorträge aus nicht im Vorjahr angesetzten aktiven latenten Steuern -171 -795
Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen 270 104
Steuersatzunterschiede 696 601
Steuersatzänderungen -1.421 0
Steuerfreie Dividendenerträge 110 23
Sonstige steuerfreie Erträge -825 -595
Steuereffekte aus permanenten Differenzen 404 0
Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Steuerguthaben 111 366
Sonstige periodenfremde Steuereffekte 658 0
Übrige -314 252
Ertragsteueraufwand zum effektiven Ertragsteuersatz von 28,9 % (Vorjahr 30,6 %) 7.113 8.617
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 7.113 8.617

Die Steuersätze der konsolidierten Tochterunternehmen haben sich wie folgt geändert: Die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Frankreich auf 15 bis 33 Prozent mit Wirkung 2018 wurde am 27. November 2017 beschlossen. Ab dem Jahr 2019 bis 2022 wird der Körperschaftsteuersatz jeweils auf 15 bis 25 Prozent gesenkt. In Italien wurde am 28. Dezember 2015 im Rahmen des Law No. 208 beschlossen, den Körperschaftsteuersatz von 27,5 auf 24 Prozent mit Wirkung vom 01. Januar 2017 zu senken. Im Rahmen des Finance Acts 2016 wurde in United Kingdom die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 19 Prozent (ab 01. April 2017) und 17 Prozent (ab 01. April 2020) beschlossen. In den USA erfolgte im Rahmen der US-Tax-Reform mit Wirkung vom 01. Januar 2018 die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 21 Prozent.

Das aus den §§ 37 und 38 KStG resultierende Körperschaftsteuerminderungsguthaben beträgt am 31. Dezember 2017 0 TEUR (Vorjahr 739 TEUR). Die Auszahlung der letzten Rate des Körperschaftsteuerminderungsguthabens erfolgte in 2017. Soweit Auszahlungen nicht innerhalb eines Jahres fällig sind, erfolgt der Bilanzausweis unter den langfristigen Vermögenswerten.

Auszahlungen, die innerhalb eines Jahres fällig sind, werden unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Latente Steuern

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Ertragsteuern setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

KONZERNBILANZ

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Latente Steuerschulden
Goodwill 1.118 1.512
Sonstige Immaterielle Vermögenswerte 0 -492
Sachanlagen 8.075 7.987
Vorräte 3.480 2.926
Forderungen und Sonstige Vermögenswerte 1.085 2.598
Sonstige Rückstellungen und Schulden 121 96
Sonstige Positionen 92 2
13.971 14.629
Latente Steueransprüche
Rückstellungen für Pensionen 15.927 17.767
Sonstige Rückstellungen und Schulden 511 265
Vorräte 60 41
Forderungen und Sonstige Vermögenswerte 164 9
Verlustvorträge und Steuerguthaben 207 528
Sachanlagen 536 154
Sonstige Positionen 446 356
17.851 19.120
Verrechnung -7.648 -11.479
Latente Ertragsteueransprüche 10.203 7.641
Latente Ertragsteuerschulden -6.323 -3.150
Netto-Bilanzposition 3.880 4.491

Die Netto-Bilanzposition latenter Steuerpositionen hat sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 2017 2016
Periodenanfang 01. Januar 4.491 4.192
Ertragsteueraufwand (Vorjahr -ertrag) 966 -1.804
Direkt im Eigenkapital erfasst (Gesamtergebnis) -1.900 2.244
Währungsumrechnung 323 -141
Periodenende 31. Dezember 3.880 4.491

Zum Bilanzstichtag liegen Verlustvorträge in Höhe von 5.843 TEUR (Vorjahr 6.098 TEUR) vor. Hierauf wurden auf Verlustvorträge von 1.970 TEUR (Vorjahr 1.446 TEUR) aktive latente Steuern in Höhe von 414 TEUR (Vorjahr 492 TEUR) gebildet. Darüber hinausgehend wurden keine latenten Steuererstattungsansprüche gebildet, da diese Verluste nicht zur Verrechnung mit dem zu versteuernden Ergebnis anderer Konzernunternehmen verwendet werden dürfen. Zudem bestehen die Verlustvorträge in Tochterunternehmen, die über mehrere Jahre Verluste erwirtschaftet haben, und momentan gibt es noch keine hinreichend sicheren Anzeichen dafür, dass sich die Ertragssituation dieser Unternehmen in kurzer Zeit wesentlich verbessern wird, so dass die Verlustvorträge maßgeblich nutzbar wären.

Verfallsdatum der steuerlichen Verlustvorträge:

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in TEUR 2017 2016
Zwischen 3 und 20 Jahren 1.271 3.343
Unbegrenzt vortragsfähig 0 0
1.271 3.343

Im folgenden Geschäftsjahr wird mit der Realisierung von aktiven latenten Steuern in Höhe von etwa 30 TEUR (Vorjahr 28 TEUR) gerechnet.

[15] ERGEBNIS JE AKTIE

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlicher Stammaktien geteilt. Es liegen in der Berichtsperiode als auch in der Vorjahresperiode keine Verwässerungseffekte vor.

Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

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in TEUR bzw. 1.000 Stück 2017 2016
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis 17.446 19.486
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien (ohne eigene Anteile) zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie 600 600
Verwässerungseffekte 0 0
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien (ohne eigene Anteile) zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie 600 600
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 29,08 32,48
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 29,08 32,48

In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien stattgefunden.

[16] GEZAHLTE UND VORGESCHLAGENE DIVIDENDEN

Während des Geschäftsjahres wurde eine Dividende auf die Stammaktien des Mutterunternehmens in Höhe von 12,00 EUR (Vorjahr 10,00 EUR) je Aktie beschlossen und ausgeschüttet. Die Ausschüttung belief sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 7.200 TEUR (Vorjahr 6.000 TEUR).

Der Hauptversammlung wird eine Dividende in Höhe von 12,00 EUR je Aktie wie im Vorjahr zur Genehmigung vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Gesamtdividende ist am Bilanzstichtag nicht als Schuld erfasst. Dies entspräche einer Ausschüttung in Höhe von 7.200 TEUR (Vorjahr 7.200 TEUR).

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

[17] IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

31. DEZEMBER 2017

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in TEUR Patente und Lizenzen Kundenstamm Geschäfts-/ Firmenwert Summe
Stand 01. Januar 2017 (Anschaffungs-/Herstellungs-kosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 1.386 4.550 27.941 33.877
Zugänge 810 0 0 810
Umbuchung 104 0 0 104
Abgänge -138 0 0 -138
Abschreibungen des Geschäftsjahres -627 -905 0 -1.532
Effekte aus Wechselkursänderungen 98 -498 -3.337 -3.737
Stand 31. Dezember 2017 (Anschaffungs-/Herstellungs-kosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 1.633 3.147 24.604 29.384
Stand 01. Januar 2017
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 8.131 7.545 28.657 44.333
Kumulierte Abschreibungen -6.745 -2.995 -716 -10.456
Buchwert 1.386 4.550 27.941 33.877
Stand 31. Dezember 2017
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 8.837 6.631 25.320 40.788
Kumulierte Abschreibungen -7.204 -3.484 -716 -11.404
Buchwert 1.633 3.147 24.604 29.384

Die Geschäfts- und Firmenwerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2016 Zu-/Abgänge Abschreibung Wechselkursänderung 31.12.2017
Boltaron Inc., USA 25.352 0 0 -3.069 22.283
SIMONA AMERICA Inc./Laminations Inc., USA 2.446 0 0 -268 2.178
Sonstige 143 0 0 0 143
27.941 0 0 -3.337 24.604

Patente und Lizenzen werden analog zum Vorjahr planmäßig über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren, Kundenbeziehungen werden über eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Der Restbuchwert der aus den Akquisitionen resultierenden Kundenbeziehungen beträgt:

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31.12.2017 Restbuchwert

in TEUR
verbleibender Armortisationszeitraum
Boltaron Inc., USA 2.755 3 Jahre
SIMONA AMERICA Inc./ Laminations Inc., USA 392 6 Jahre
Summe 3.147

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31.12.2016 Restbuchwert

in TEUR
verbleibender Armortisationszeitraum
Boltaron Inc., USA 4.104 4 Jahre
SIMONA AMERICA Inc./ Laminations Inc., USA 446 7 Jahre
Summe 4.550

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Der Konzern führt im vierten Quartal die verpflichtende jährliche Wertminderungsprüfung der wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte mit der unter Anhangangabe [5] "Wertminderung von Vermögenswerten" dargestellten Vorgehensweise durch. Im Rahmen der Wertminderungsprüfung des Berichtsjahres für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) wurden die erzielbaren Beträge auf Basis des Nutzungswerts höher eingeschätzt als die Buchwerte. Aus der Durchführung der Wertminderungsprüfung im Berichtsjahr ergab sich kein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf.

Die grundlegenden Annahmen der Wertminderungsprüfung basieren im Wesentlichen auf den angenommenen Wachstumsraten der Märkte sowie der konzerninternen Einschätzung der betreffenden Verkaufs- und Einkaufsabteilungen. Die Annahmen im Berichtsjahr basieren auf den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Parametern. Die Prognose der Zahlungsströme bezieht sich auf einen Zeitraum von vier Jahren und geht danach über in eine ewige Rente.

Boltaron Inc.

Für die Wertminderungsprüfung der Boltaron Inc. wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: Planungszeitraum von vier Jahren, Umsatzwachstum, EBITDA-Marge sowie Abzinsungssatz nach Ende des Planungszeitraumes.

Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungssatzes um plus 0,5 Prozent bzw. minus 0,5 Prozent führt zu keiner Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes. Auch bei einer deutlichen, nicht zu erwartenden Reduzierung der Annahmen würde sich kein Abwertungsbedarf ergeben.

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31.12.2017 31.12.2016
SIMONA AMERICA Inc./ Laminations Inc.
Umsatzwachstum Planungszeitraum % 2,9 - 10,3 1,5 - 2,0
EBITDA-Marge Planungszeitraum % 8,1 - 8,2 9,0 - 9,5
Dauer Planungszeitraum Jahre 4 4
Umsatzwachstum nach Ende Planungszeitraum % 1,8 1,5
EBITDA-Marge nach Ende Planungszeitraum % 7,5 9,4
Abzinsungssatz nach Ende Planungszeitraum % 8,8 7,6
Buchwert Geschäfts-/Firmenwert TEUR 2.178 2.446
Erzielbarer Betrag (Nutzungswert der CGU) TEUR 41.719 43.233
Abwertungsbedarf TEUR - -

Der Nutzungswert der CGU SIMONA AMERICA Inc./Laminations Inc. würde jeweils den Buchwerten entsprechen, wenn folgende Schlüsselannahmen im Berichtsjahr einzeln wie folgt geändert werden würden:

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von zu
Umsatzwachstum
Planungszeitraum % 2,9 - 10,3 1,3 - 1,8
EBITDA-Marge
Planungszeitraum % 8,1 - 8,2 1,6 - 2,5

31. DEZEMBER 2016

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in TEUR Patente und Lizenzen Kundenstamm Geschäfts-/ Firmenwert Summe
Stand 01. Januar 2016 (Anschaffungs-/Herstellungs-kosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 1.316 5.549 27.065 33.930
Zugänge 302 0 0 302
Umbuchung 43 0 0 43
Abschreibungen des Geschäftsjahres -441 -934 0 -1.375
Umbuchung Abschreibungen 200 -200 0 0
Effekte aus Wechselkursänderungen -34 135 876 977
Stand 31. Dezember 2016
(Anschaffungs-/Herstellungs-kosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 1.386 4.550 27.941 33.877
Stand 01. Januar 2016
Anschaffungs-/Herstellungskosten 8.354 7.305 27.781 43.440
Kumulierte Abschreibungen -7.038 -1.756 -716 -9.510
Buchwert 1.316 5.549 27.065 33.930
Stand 31. Dezember 2016
Anschaffungs-/Herstellungskosten 8.131 7.545 28.657 44.333
Kumulierte Abschreibungen -6.745 -2.995 -716 -10.456
Buchwert 1.386 4.550 27.941 33.877

[18] SACHANLAGEN

31. DEZEMBER 2017

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen, Betriebs-/ Geschäftsausstattung Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Stand 01. Januar 2017 (Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 41.022 64.048 11.620 116.690
Zugänge 146 4.662 10.473 15.281
Umbuchung 3.812 9.458 -13.374 -104
Abgänge -14 -318 0 -332
Abschreibungen des Geschäftsjahres -2.049 -10.829 0 -12.878
Umbuchung Abschreibungen -3 0 0 -3
Effekte aus Wechselkursänderungen -1.466 -1.781 -968 -4.215
Stand 31. Dezember 2017 (Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 41.448 65.240 7.751 114.439
Stand 01. Januar 2017
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 79.055 240.669 11.620 331.344
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -38.033 -176.621 0 -214.654
Buchwert 41.022 64.048 11.620 116.690
Stand 31. Dezember 2017
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 81.252 247.491 7.751 336.494
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -39.804 -182.251 0 -222.055
Buchwert 41.448 65.240 7.751 114.439

Geleistete Anzahlungen (3.461 TEUR) und Anlagen im Bau (4.290 TEUR) betreffen insbesondere die Erweiterungsinvestitionen am Standort Ringsheim, Deutschland, sowie Investitionsvorhaben an den Standorten in den USA und Jiangmen, China.

31. DEZEMBER 2016

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen, Betriebs-/ Geschäftsausstattung Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Stand 01. Januar 2016 (Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 38.700 62.788 12.345 113.833
Zugänge 1.846 5.693 7.912 15.451
Umbuchung 2.403 6.222 -8.668 -43
Umgliederung in die als zur Veräußerung gehaltene Abgangsgruppe -83 83 0 0
Abgänge -9 -561 0 -570
Abschreibungen des Geschäftsjahres -2.042 -10.283 0 -12.325
Effekte aus Wechselkursänderungen 207 106 31 344
Stand 31. Dezember 2016
(Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen) 41.022 64.048 11.620 116.690
Stand 01. Januar 2016
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 75.652 239.860 12.345 327.857
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -36.952 -177.072 0 -214.024
Buchwert 38.700 62.788 12.345 113.833
Stand 31. Dezember 2016
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 79.055 240.669 11.620 331.344
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -38.033 -176.621 0 -214.654
Buchwert 41.022 64.048 11.620 116.690

Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wurde wie folgt geschätzt:

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Gebäude 20 - 40 Jahre
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 20 Jahre

[19] AT EQUITY BILANZIERTE BETEILIGUNGEN

Die Position umfasst die als assoziiertes Unternehmen einbezogene Gesellschaft, die als Verkaufsrepräsentant auf Kommissionsbasis Produkte der US-Tochtergesellschaften in den USA verkauft. Der Beteiligungsansatz beträgt 483 TEUR (Vorjahr 293 TEUR). Das Ergebnis aus at Equity bilanzierten Beteiligungen beträgt 190 TEUR (Vorjahr 159 TEUR).

ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN

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Anteil am Kapital

in %
CARTIERWILSON, LLC, Marietta, USA 25,0

[20] VORRÄTE

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 28.641 26.161
Unfertige Erzeugnisse 657 847
Fertige Erzeugnisse und Waren 48.077 41.390
Anzahlungen auf Vorräte 581 805
77.956 69.203

Der im Materialaufwand erfasste Betrag der Wertminderungen von Vorräten ist im Berichtsjahr um 2.767 TEUR auf 6.950 TEUR im Vorjahresvergleich gestiegen; davon wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den Nettoveräußerungswert der Fertigerzeugnisse in Höhe von 203 TEUR vorgenommen (Vorjahr 273 TEUR).

[21] FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich nicht verzinslich und haben im Allgemeinen eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Buchwert 56.461 52.186
Zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig 45.177 40.623
In den folgenden Zeitbändern überfällig und nicht wertgemindert
Bis zu 30 Tagen 7.618 6.130
Zwischen 31 und 60 Tagen 1.677 1.680
Zwischen 61 und 90 Tagen 654 616
Zwischen 91 und 120 Tagen 294 535
Mehr als 120 Tage 1.041 2.149

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch überfälligen Bestands an Kundenforderungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Die Wertberichtigungen auf Kundenforderungen haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Stand der Einzelwertberichtigungen am 01. Januar 2.229 1.961
Kursdifferenzen -36 +111
Zuführungen +342 +288
Verbrauch -77 -47
Auflösungen -32 -84
Stand der Einzelwertberichtigungen am 31. Dezember 2.426 2.229

In der nachfolgenden Tabelle sind die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Kundenforderungen sowie die Erträge aus dem Eingang auf ausgebuchte Kundenforderungen dargestellt. Die Aufwendungen für die Ausbuchung der Kundenforderungen werden dargestellt unter den Sonstigen Aufwendungen, die Erträge aus dem Eingang auf ausgebuchte Kundenforderungen unter den Sonstigen Erträgen.

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in TEUR 2017 2016
Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Kundenforderungen 105 235
Erträge aus dem Eingang auf ausgebuchte Kundenforderungen 28 57

[22] SONSTIGE VERMÖGENSWERTE UND ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Forderungen aus Umsatzsteuer 1.722 546
Geleistete Anzahlungen 238 51
Vorauszahlungen für künftige Perioden 755 1.001
Forderungen aus Energiesteuer 697 691
Sonstige Forderungen 792 341
4.204 2.630

Die Sonstigen Vermögenswerte sind am Abschlussstichtag weder wertgemindert noch befinden sie sich im Zahlungsverzug.

Die Ertragsteuerforderungen betragen 1.259 TEUR (Vorjahr 768 TEUR) und betreffen überwiegend das Segment Amerika. Im Geschäftsjahr wurde die letzte Rate des Körperschaftsteuerminderungsguthabens nach SEStEG ausgezahlt.

[23] ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE

Zum Bilanzstichtag wurden keine zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte mehr ausgewiesen (Vorjahr 3.785 TEUR). Im Oktober 2017 wurde im Segment Amerika die Produktionsstätte am Standort Hazleton veräußert. Der Veräußerungsverlust beträgt 313 TEUR und ist in den Sonstigen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

[24] ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 68.022 74.759
68.022 74.759

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Einlagen verzinst. Außer den gesetzlichen lokalen Verwendungsbeschränkungen für die Tochtergesellschaften in China sind keine weiteren bekannt. Zum Bilanzstichtag betragen die Zahlungsmittel der chinesischen Gesellschaften 1.304 TEUR (Vorjahr 1.895 TEUR).

Zum 31. Dezember 2017 verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 18.643 TEUR (Vorjahr 18.873 TEUR).

[25] EIGENKAPITAL

Die Entwicklung des Eigenkapitals mit seinen Veränderungen wird in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der SIMONA AG zum 31.12.2017 ist in 600.000 Stückaktien eingeteilt. Dabei handelt es sich um Inhaberstammaktien. Jede Stückaktie entspricht rechnerisch einem Anteil am Grundkapital von jeweils 25,83 EUR. Die Stammaktien sind ausgegeben und vollständig eingezahlt.

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Grundkapital 15.500 15.500
Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500

Die SIMONA AG hält wie im Vorjahr keine eigenen Anteile. Kapitalrücklage

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Agio aus der Ausgabe von Aktien 15.274 15.274
Kapitalrücklage 15.274 15.274

Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien der SIMONA AG. Im Berichtsjahr fand keine Erhöhung der Kapitalrücklage statt.

Sonstige Rücklagen

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Währungseffekte 5.677 12.354
Sonstige Rücklagen 5.677 12.354

Die Sonstigen Rücklagen enthalten Währungseffekte aus der Erfassung von Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen sowie im Eigenkapital erfasste Währungseffekte aus der Umrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Tochtergesellschaften.

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung Abschlüsse Tochtergesellschaften -6.124 1.333
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung Net Investments -1.358 -435
Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung -7.482 898
Latente Steuern aus der Fremdwährungsumrechnung 804 128
Währungsdifferenzen -6.678 1.026

Nicht beherrschende Anteile

Die Position betrifft ausschließlich außenstehende Gesellschafter der DEHOPLAST POLSKA Sp. z o.o., Kwidzyn, Polen. Die nicht beherrschenden Eigentumsanteile entsprechen den Stimmrechten und betragen 49 Prozent. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor, Zugang seitens der SIMONA AG zu Vermögenswerten dieser Tochtergesellschaft zu erlangen oder diese zu verwenden und Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Umsatzerlöse dieser Gesellschaft betragen im Berichtsjahr 2.382 TEUR (Vorjahr 2.137 TEUR). Die Ausschüttung belief sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 41 TEUR (Vorjahr 29 TEUR). Die Bilanzsumme der Gesellschaft beträgt 1.042 TEUR und setzt sich im Wesentlichen aus kurzfristigen Vermögenswerten (1.037 TEUR) und kurzfristigen Schulden (396 TEUR) zusammen.

[26] FINANZSCHULDEN UND SONSTIGE FINANZIELLE SCHULDEN

Die Finanzschulden setzen sich zusammen aus:

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in TEUR Fälligkeit 31.12.2017 31.12.2016
Langfristige Finanzschulden
Anteilige Bankdarlehen über 26.229 TEUR (Nominalbetrag), nach dem 31.12.2018 fällige Tilgungen 2019 - 2024 18.705 22.111
18.705 22.111
Kurzfristige Finanzschulden
Anteilige Bankdarlehen über 26.229 TEUR (Nominalbetrag), bis zum 31.12.2018 fällige Tilgungen 01/2018 12/2018 3.425 3.444
3.425 3.444

Für die Verzinsung der Bankdarlehen, bestehend aus KfW-Fördermitteln, sind feste Zinssätze zwischen 1,8 Prozent und 2,1 Prozent vereinbart. Die Zinsberechnung erfolgt entweder auf den Nominal- oder den Restbetrag des Darlehens. Die auf Basis des EONIA (Euro Over Night Index Average) variabel verzinste Kontokorrentkreditlinie der SIMONA AG wurde wie im Vorjahr nicht genutzt.

Die Sonstigen finanziellen Schulden setzen sich zusammen aus:

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in TEUR Fälligkeit 31.12.2017 31.12.2016
Langfristige Sonstige finanzielle Schulden
Übrige 231 58
231 58
Kurzfristige Sonstige finanzielle Schulden
Schulden aus Kaufpreisverpflichtungen 04/2017 0 2.174
Kreditorische Debitoren Sofort 1.764 1.184
1.764 3.358

[27] PENSIONEN

Den meisten Mitarbeitenden der SIMONA AG stehen über die abgeschlossenen Pensionspläne Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. Es handelt sich sowohl für die tariflich beschäftigten Mitarbeitenden als auch die leitenden Angestellten, einschließlich Vorstand und ehemaliger Vorstandsmitglieder, um Endgehaltspläne. Bei den Leistungen handelt es sich um Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversorgung.

Um die mit den leistungsorientierten Plänen verbundenen Risiken, insbesondere Langlebigkeit, Inflations- und Gehaltssteigerungen, zu vermindern, hat SIMONA für Beschäftigte mit Eintrittsdatum am oder nach dem 01.01.2009 mischfinanzierte beitragsorientierte Pläne eingeführt.

Die zugrunde gelegten Gutachten wurden mit Datum vom 12. Januar 2018 erstellt.

Es werden mit Ausnahme der Leistungen an die SIMONA Sozialwerk GmbH keine Beiträge an Fonds geleistet, siehe Anhangangabe [28].

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen und die in der Konzernbilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt.

Änderungen der Schuld der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
DBO zu Beginn des Berichtszeitraums 67.867 60.808
Dienstzeitaufwand 1.792 1.664
Zinsaufwand 1.204 1.377
Neubewertung -3.816 5.642
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aufgrund der Änderung von finanziellen Annahmen 0 6.004
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus Bestandsänderungen -3.816 -362
Gezahlte Leistungen -1.623 -1.624
DBO zum Ende des Berichtszeitraums 65.424 67.867
Davon als langfristige Schuld 63.829 66.157
Davon als kurzfristige Schuld 1.595 1.710

Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2018 mit Leistungszahlungen aus den leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 1.595 TEUR (Vorjahr 1.710 TEUR).

Nachfolgend werden die im Vorjahresvergleich unveränderten Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen dargestellt:

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Parameter 31.12.2017 31.12.2016
Abzinsungssatz 1,80 % 1,80 %
Gehaltssteigerung 2,50 % 2,50 %
Rentensteigerung 1,87 % 1,87 %
Sterblichkeit (Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck) 2005 G 2005 G

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31.12.2017 verwendeten Grundannahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern und wurde auf Basis der Projected-Unit-Credit-Methode sowie der genannten Parameter bzw. Bandbreiten durchgeführt:

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Parameter Veränderung der DBO bei Parameteränderungen um einen halben Prozentpunkt per 31.12.2017 in TEUR (Vorjahr)
Erhöhung Verminderung
--- --- ---
Abzinsungssatz -5.760 (-6.004) 6.638 (6.929)
Gehaltssteigerung 1.319 (1.401) -1.249 (-1.325)
Rentensteigerung 4.692 (4.869) -4.229 (-4.386)

Aus dem Rückgang der Sterblichkeitsraten von 10 % resultiert eine Erhöhung der Lebenserwartung abhängig vom individuellen Alter jedes Begünstigten. Die DBO zum 31.12.2017 würde sich infolge einer 10%igen Senkung der Sterblichkeitsraten um 2.249 TEUR (Vorjahr 2.374 TEUR) erhöhen; und um -1.999 TEUR (Vorjahr -2.110 TEUR) vermindern bei einer 10%igen Erhöhung der Sterblichkeitsrate.

Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der DBO der leistungsorientierten Pensionspläne der SIMONA AG beträgt 18,8 Jahre (Vorjahr 18,9 Jahre).

[28] SOZIALWERKE

Die SIMONA Sozialwerk GmbH ist ein langfristig ausgelegter Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19.8. Laut der Satzung der Gesellschaft ist der einzige Zweck der Gesellschaft, die Altersversorgung der ehemaligen Beschäftigten der SIMONA AG sowie deren Angehöriger sicherzustellen. Sowohl das Vermögen der Gesellschaft als auch alle Erträge aus diesem Vermögen stehen während des Bestehens der Gesellschaft sowie im Liquidations- und Insolvenzfall ausschließlich den Rentenbegünstigten zu. Die SIMONA AG hat auf das Vermögen der SIMONA Sozialwerk GmbH keine Zugriffsrechte. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist das Gesellschaftsvermögen entweder den Leistungsempfängern zuzuwenden oder für die zukünftige Leistung an die Leistungsempfänger sicherzustellen. Damit besteht auch im Falle einer Insolvenz der SIMONA AG kein Anspruch der Insolvenzgläubiger auf das Vermögen der SIMONA Sozialwerk GmbH.

Das Gesellschaftsvermögen der SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH steht ausschließlich für die Versorgungszwecke der SIMONA Sozialwerk GmbH zur Verfügung.

Bei den abgeschlossenen Plänen der SIMONA Sozialwerk GmbH handelt es sich sowohl für die tariflich Beschäftigten als auch die leitenden Angestellten um Endgehaltspläne. Mit den leistungsorientierten Plänen sind insbesondere Risiken wie Langlebigkeit, Inflations- sowie Gehaltssteigerungen verbunden.

Die Dotierung der SIMONA Sozialwerk GmbH erfolgt unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften.

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
DBO zu Beginn des Berichtszeitraums 76.512 66.854
Dienstzeitaufwand 2.934 2.646
Zinsaufwand 1.364 1.523
Neubewertung 807 6.676
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste auf Grund der Änderung von finanziellen Annahmen 0 7.883
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus Bestandsänderungen 807 -1.207
Gezahlte Leistungen -1.305 -1.187
DBO zum Ende des Berichtszeitraums 80.312 76.512
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresanfang 41.046 36.270
Erträge aus dem Planvermögen 727 821
Neubewertung 6.098 5.142
Gezahlte Leistungen -1.305 -1.187
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresende 46.566 41.046
Unterdeckung -33.746 -35.466

Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2018 mit Leistungszahlungen aus den leistungsorientierten mittelbaren Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 1.468 TEUR (Vorjahr 1.364 TEUR).

Zu den Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf die Ausführungen in der Anhangangabe [27].

Eine Überdeckung des Planvermögens wird nicht im Konzernabschluss der SIMONA AG ausgewiesen, weil die SIMONA AG keinerlei Verfügungsmacht über dieses Vermögen hat, sondern dieses entsprechend der Definition von Planvermögen nach IAS 19.8 ausschließlich für Zwecke der begünstigten Rentenempfänger verwendet werden kann.

Die Änderung der Unterdeckung zum 31. Dezember 2017 resultiert im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr erfolgten Neubewertung aufgrund der Wertsteigerung des Planvermögens.

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31.12.2017 verwendeten Grundannahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern; siehe auch Anhangangabe [27]:

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Parameter Veränderung der DBO bei Parameteränderungen um einen halben Prozentpunkt per 31.12.2017 in TEUR (Vorjahr)
Erhöhung Verminderung
--- --- ---
Abzinsungssatz -8.143 (-7.883) 9.530 (9.245)
Gehaltssteigerung 2.944 (2.916) -2.714 (-2.683)
Rentensteigerung 5.750 (5.486) -5.215 (-4.974)

Aus dem Rückgang der Sterblichkeitsraten von 10 % resultiert eine Erhöhung der Lebenserwartung abhängig vom individuellen Alter jedes Begünstigten. Die DBO zum 31.12.2017 würde sich infolge einer 10%igen Senkung der Sterblichkeitsraten um 2.922 TEUR (Vorjahr 2.793 TEUR) erhöhen; und um -2.606 TEUR (Vorjahr -2.492 TEUR) vermindern bei einer 10%igen Erhöhung der Sterblichkeitsrate.

Die Zusammensetzung des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

BEIZULEGENDER ZEITWERT ZUM

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Vermögenskategorie
Aktien an der SIMONA AG 32.940 26.460
Schuldscheindarlehen 2.962 2.999
Festgeldanlagen 2.673 2.598
Investmentfonds 6.795 7.583
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.196 1.406
Summe Planvermögen 46.566 41.046

Die Aktien an der SIMONA AG und die Anteile an Investmentfonds werden an einem aktiven Markt notiert. Eine Risikokonzentration besteht in Bezug auf die Aktien an der SIMONA AG.

Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der DBO der leistungsorientierten Pensionspläne der SIMONA Sozialwerk GmbH beträgt 21,8 Jahre (Vorjahr 22,2 Jahre).

Die in der Bilanz passivierte Schuld für diesen Pensionsplan entwickelt sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Schuld zu Beginn des Berichtszeitraums 35.466 30.584
Dienstzeitaufwand 2.934 2.646
Netto-Zinsaufwand 637 702
Neubewertung -5.291 1.534
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste auf Grund der Änderung von finanziellen Annahmen 0 7.883
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus Bestandsänderungen 807 -1.207
Neubewertung aus Planvermögen -6.098 -5.142
Schuld zum Ende des Berichtszeitraumes 33.746 35.466

[29] SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

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in TEUR Mitarbeiterbezogene Verpflichtungen Garantien Sonstige Summe
Stand 01. Januar 2017 1.093 3.117 58 4.268
Zuführung 107 1.245 313 1.665
Inanspruchnahme 159 308 20 487
Auflösung 0 1 2 3
Währungsdifferenzen 0 -62 -5 -67
Zinseffekt 14 0 0 14
Stand 31. Dezember 2017 1.055 3.991 344 5.390
Kurzfristige Rückstellungen 242 1.343 31 1.616
Langfristige Rückstellungen 813 2.648 313 3.774
Stand 31. Dezember 2017 1.055 3.991 344 5.390

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in TEUR Mitarbeiterbezogene Verpflichtungen Garantien Sonstige Summe
Stand 01. Januar 2016 1.252 3.423 9 4.684
Zuführung 37 311 61 409
Inanspruchnahme 211 530 0 741
Auflösung 0 129 12 141
Währungsdifferenzen 0 26 0 26
Zinseffekt 15 16 0 31
Stand 31. Dezember 2016 1.093 3.117 58 4.268
Kurzfristige Rückstellungen 294 1.211 58 1.563
Langfristige Rückstellungen 799 1.906 0 2.705
Stand 31. Dezember 2016 1.093 3.117 58 4.268

Mitarbeiterbezogene Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus der bestehenden Vereinbarung zur Altersteilzeit und Jubiläumsrückstellungen. Die Bewertung der mitarbeiterbezogenen Rückstellungen basiert auf versicherungsmathematischen Werten.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen zur Altersteilzeit beläuft sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 0 TEUR (Vorjahr 68 TEUR). Die Schuld setzt sich aus Verpflichtungen für Erfüllungsrückstände, Aufstockungsbeträgen und Abfindungszahlungen zusammen.

Rückstellungen für Garantien werden für Gewährleistungen aus in vergangenen Jahren verkauften Produkten passiviert. Die Berechnung basiert auf historischen Inanspruchnahmen aus Garantien und Gewährleistungen. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellungen bei der SIMONA AG erfolgt sowohl für laufende, regelmäßig auftretende Gewährleistungsfälle als auch für unregelmäßig eintretende Einzelfälle, denen das Risiko eines überdurchschnittlichen Schadenvolumens anhaftet.

Für die regelmäßig auftretenden Gewährleistungsfälle wird eine Rückstellung aus Erfahrungswerten über einen als wahrscheinlich eingeschätzten durchschnittlichen Zeitraum der Inanspruchnahme von fünf Jahren ermittelt. Zur Bewertung der Rückstellung werden die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Kundengutschriften aus Gewährleistungsverpflichtungen sowie die damit entstehenden unmittelbaren Kosten zur Bearbeitung der Reklamationen ausgewertet. Bei der Ermittlung wird auf den gewichteten durchschnittlichen Garantieaufwand der letzten fünf Jahre zurückgegriffen.

Der Teil der Gewährleistungsrückstellungen, der für die unregelmäßig eintretenden Einzelfälle ermittelt wird, wird dann passiviert, sobald mit einer Inanspruchnahme zu rechnen, eine Zahlung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung möglich ist.

Der Teil der Gewährleistungsrückstellung, dessen Inanspruchnahme nicht innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig ist, wird abgezinst.

[30] SONSTIGE SCHULDEN

Die Sonstigen Schulden setzen sich zusammen aus:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Schulden gegenüber der Belegschaft 7.337 9.158
Schulden im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.351 1.312
Schulden aus Gutschriften und Provisionen 1.595 1.034
Schulden aus Steuern 1.175 864
Übrige 3.146 2.103
14.604 14.471

[31] KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds durch Mittelzu- und -abflüsse während des Geschäftsjahres verändert. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus der operativen Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit sowie der Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 68.022 74.759
68.022 74.759

Die Einflüsse von wechselkursbedingten Änderungen des Finanzmittelfonds betragen im Konzern -1.139 TEUR (Vorjahr -53 TEUR).

Die Zahlungsströme aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d. h. zahlungsbezogen abgebildet. Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit wird indirekt ausgehend vom Ergebnis vor Steuern, d. h. über Veränderungen der operativen Posten der Konzernbilanz ohne akquisitions- und währungsbedingte Veränderungen ermittelt.

[32] ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Unternehmen und Personen, die den SIMONA Konzern beherrschen oder einem maßgeblichen Einfluss durch die SIMONA AG unterliegen, sowie assoziierte Unternehmen und Personen einschließlich naher Familienangehöriger und zwischengeschalteter Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des SIMONA Konzerns haben, sind nach IAS 24 anzugeben. Als Management in Schlüsselpositionen werden Vorstand und Aufsichtsrat der SIMONA AG angesehen.

Vorstand

Wolfgang Moyses, Vorstandsvorsitzender, Kirn
Dirk Möller, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Kirn
Fredy Hiltmann, Kirn

Aufsichtsrat

Dr. Rolf Goessler, Bad Dürkheim

Diplom-Kaufmann

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Mitglied des Aufsichtsrates der J. Engelsmann AG, Ludwigshafen

Roland Frobel, Isernhagen Geschäftsführer der ROSSMANN CENTRAL EUROPE B.V., Renswoude, Niederlande

stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates

Mitglied des Aufsichtsrates der GBK Beteiligungen AG, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrates der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, Hannover
Gesellschafter und Geschäftsführer der Frobel Beteiligungs-GmbH, Isernhagen
Geschäftsführer der Reitstall Steinberg GmbH, Neuenkirchen
Geschäftsführer der DR Konzept GmbH, Burgwedel
Geschäftsführer der DR Projekt GmbH, Burgwedel
Geschäftsführer der DR Immobilien GmbH, Burgwedel
Geschäftsführer der DR Objekt GmbH, Burgwedel
Geschäftsführer der FRISS Beteiligungsgesellschaft mbH, Isernhagen

Dr. Roland Reber, Stuttgart

Geschäftsführer der Ensinger GmbH, Nufringen

Joachim Trapp, Biberach

Volljurist

stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Biberach, Biberach
Geschäftsführer der Sparkasse Immobilien BC GmbH, Biberach
Geschäftsführer der Sparkasse Immobilien BC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Biberach

Andy Hohlreiter, Becherbach

Arbeitnehmervertreter (seit 01.03.2017)

Markus Stein, Mittelreidenbach

Arbeitnehmervertreter (seit 01.03.2017)

Wolfgang Moyses nimmt Aufgaben in Kontrollgremien folgender Unternehmen wahr:

Kunden-Beiratsmitglied Landesbank Rheinland-Pfalz, Mainz
Beiratsmitglied CW Brabender Instruments Inc., South Hackensack/USA
Aufsichtsratsmitglied SURTECO SE, Buttenwiesen-Pfaffenhofen

Wolfgang Moyses nimmt in folgenden Gesellschaften des SIMONA Konzerns Aufgaben in einem Kontrollgremium wahr:

SIMONA S.A.S., Domont
SIMONA S.r.l. Società UNIPERSONALE, Cologno Monzese (MI)
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L., Barcelona
SIMONA UK Ltd., Stafford
SIMONA POLSKA Sp. z o.o., Breslau
SIMONA AMERICA Inc., Archbald
SIMONA FAR EAST LIMITED, Hongkong
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD., Shanghai
SIMONA ASIA LIMITED., Hongkong
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd., Jiangmen

Dirk Möller ist Aktionär (11,64 Prozent der Aktien der SIMONA AG) und Mitglied des Vorstandes der SIMONA AG. Gleichzeitig nimmt Dirk Möller in folgenden Gesellschaften des SIMONA Konzerns Aufgaben in einem Kontrollgremium wahr:

SIMONA S.A.S., Domont
SIMONA POLSKA Sp. z o.o., Breslau
SIMONA AMERICA Inc., Archbald
SIMONA FAR EAST LIMITED, Hongkong
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD., Shanghai
SIMONA ASIA LIMITED., Hongkong
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd., Jiangmen

Fredy Hiltmann nimmt in folgenden Gesellschaften des SIMONA Konzerns Aufgaben in einem Kontrollgremium wahr:

SIMONA S.r.l. Società UNIPERSONALE, Cologno Monzese (MI),
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L., Barcelona
SIMONA UK Ltd., Stafford
SIMONA AMERICA Inc., Archbald
SIMONA FAR EAST LIMITED, Hongkong
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD., Shanghai
SIMONA ASIA LIMITED., Hongkong
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd., Jiangmen

Dr. Roland Reber, Mitglied des Aufsichtsrates der SIMONA AG, ist zudem als Geschäftsführer der Ensinger GmbH, Nufringen, bestellt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden Produktverkäufe in Höhe von 3.710 TEUR (Vorjahr 3.483 TEUR) zwischen der SIMONA AG und Gesellschaften der Ensinger Gruppe statt.

Darüber hinaus haben Unternehmen des SIMONA Konzerns mit Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der SIMONA AG bzw. mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, keine wesentlichen Geschäfte vorgenommen (Umsätze unterhalb von insgesamt 25 TEUR). Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.

Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen und Personen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Ensinger Gruppe in Höhe von 819 TEUR (Vorjahr 547 TEUR).

Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen betreffen die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates der SIMONA AG für das Geschäftsjahr 2017 und betragen 140 TEUR (Vorjahr 133 TEUR). Sonstige ausstehende Salden oder Verpflichtungen gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen bestehen nicht.

Die SIMONA AG erbringt im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Leistungen an die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Umgekehrt erbringen die jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen ihres Geschäftszweckes auch Leistungen innerhalb des SIMONA Konzerns.

Mit assoziierten Unternehmen bestehen Leistungsbeziehungen auf Kommissionsbasis für den Vertrieb von Produkten in den USA in Höhe von 2.780 TEUR (Vorjahr 2.712 TEUR).

Die Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den beteiligten Personen bzw. Unternehmen werden zu Marktpreisen und -bedingungen durchgeführt.

Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

VORSTANDSVERGÜTUNG NACH IAS 24.17

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in TEUR 2017 2016
Kurzfristig fällige Leistungen
Fixgehalt und Nebenleistungen 924 906
Jahresbonus 1.030 1.067
1.954 1.973
Andere langfristig fällige Leistungen 529 702
Gesamtvergütung 2.483 2.675

VERGÜTUNGSANGABE GEM. § 314 ABS. 1 NR. 6 HGB

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in TEUR 2017 2016
Erfolgsunabhängige Vergütung
Fixgehalt und Nebenleistungen 924 906
Erfolgsabhängige Vergütung
Jahresbonus 1.030 1.067
Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung 620 517
Gesamtvergütung 2.574 2.490

Basis der variablen Vorstandsvergütung ist die Ergebnisentwicklung im Konzern sowie ein langfristiges Anreiz Programm (LAP), welches als maßgebliche Performancegröße den durchschnittlichen NOPAT (Net Operating Profit After Taxes) des Konzerns während einer dreijährigen Performanceperiode verwendet. Der erste Performancezeitraum des aktuellen LAP umfasst die Geschäftsjahre 2015 - 2017, der zweite Performancezeitraum umfasst die Geschäftsjahre 2016 - 2018 und der dritte Performancezeitraum umfasst die Geschäftsjahre 2017 - 2019. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Konzernabschlusses für das letzte Jahr der jeweiligen Performanceperiode. Mitglieder des Vorstandes erhalten vom Unternehmen keine Zuschüsse zu staatlichen beitragsorientierten Versorgungsplänen, anteilsbasierten Vergütungen oder Kredite.

Für aktive Mitglieder des Vorstandes, frühere Mitglieder des Vorstandes und ihre Hinterbliebenen sind Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 16.595 TEUR (Vorjahr 18.861 TEUR) zurückgestellt. Die Zuführung zur Rückstellung für aktive Mitglieder des Vorstandes beträgt 371 TEUR (Vorjahr 1.957 TEUR). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstandes sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 5.640 TEUR (Vorjahr 8.276 TEUR).

Bezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betragen 420 TEUR (Vorjahr 470 TEUR).

Die Bezüge des Aufsichtsrates im Konzern beliefen sich im Jahr 2017 auf 167 TEUR (Vorjahr 160 TEUR). Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet keine variable Komponente. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten neben ihren Aufsichtsratsbezügen im Geschäftsjahr 2017 Vergütungen in Form von Löhnen und Gehältern einschließlich Altersversorgungsansprüchen für die von ihnen erbrachten Arbeitsleistungen in üblicher Höhe. Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten vom Unternehmen keine anteilsbasierten Vergütungen oder Kredite.

[33] ZIELSETZUNGEN UND METHODEN DES FINANZRISIKOMANAGEMENTS

Grundsätze des Risikomanagements

Aufgrund der internationalen Aktivitäten des SIMONA Konzerns sind Teile der Vermögenswerte, Schulden und geplanten Transaktionen Risiken ausgesetzt, die sich aus der Änderung von Währungskursen und Zinssätzen ergeben können.

Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, die Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Transaktionen zu begrenzen.

In Abhängigkeit des Risikos wird versucht, das Risiko durch derivative Finanzinstrumente und nicht derivative Sicherungsinstrumente zu begrenzen. Alle Sicherungsinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung der Cashflows eingesetzt.

Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Sie stellen die Effekte von geänderten Marktzinssätzen auf Zinserträge, Zinsaufwendungen und Bilanzpositionen dar. Finanzinstrumente, die grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, ist der kurzfristig fällige Kontokorrentkredit, der zum Ende des Geschäftsjahres 2017 nicht in Anspruch genommen wurde, sodass eine Sensitivitätsanalyse der Zinsen keine Relevanz hatte.

Währungsrisiken

Der SIMONA Konzern ist sowohl in seiner operativen Geschäftstätigkeit als auch in seiner Investitions- und Finanzierungstätigkeit Risiken durch Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Zahlungsströme des Konzerns beeinflussen. Ungesichert bleiben Risiken durch Wechselkursschwankungen, die ausschließlich aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Schulden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses (Euro) herrühren.

Im operativen Bereich wickeln die einzelnen Konzerngesellschaften ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in ihrer funktionalen Währung ab. Die Muttergesellschaft steuert die Fremdwährungstransaktionen im Konzern nahezu ausschließlich und sichert diese in ihrem Treasury innerhalb der festgelegten Bandbreiten ab. Zum Bilanzstichtag werden zur Sicherung der Währungsrisiken aus der operativen Geschäftstätigkeit keine Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen eingesetzt.

IFRS 7 verlangt die Darstellung der Risiken durch Sensitivitätsanalysen. Damit werden die Auswirkungen auf das Ergebnis und das Eigenkapital dargestellt, die sich durch die hypothetische Änderung der relevanten Risikovariablen ergeben. Währungskursänderungen können sich bei den originären Finanzinstrumenten ergeben, die außerhalb der abgesicherten Bandbreiten liegen oder die durch Finanzderivate in Form von Devisentermingeschäften oder Devisenoptionen abgesichert sind.

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen Währungen zum 31. Dezember 2017 um 10 Prozent aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern um 3.932 TEUR niedriger (4.806 TEUR höher).

Die hypothetische Ergebnisauswirkung von minus 3.932 TEUR (plus 4.806 TEUR) ergibt sich im Einzelnen aus den Währungssensitivitäten:

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in TEUR Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
EUR/USD -1.350 (1.650)
EUR/GBP -144 (176)
EUR/CHF -395 (483)
EUR/CZK 414 (-507)
EUR/PLN -97 (119)
EUR/HKD -769 (939)
EUR/CNY -1.249 (1.527)
EUR/RUB -156 (191)
EUR/INR -182 (223)
EUR/SGD -4 (5)
-3.932 (4.826)

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen Währungen zum 31. Dezember 2016 um 10 Prozent aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern um 4.530 TEUR niedriger (5.537 TEUR höher).

Die hypothetische Ergebnisauswirkung von minus 4.530 TEUR (plus 5.537 TEUR) ergibt sich im Einzelnen aus den Währungssensitivitäten:

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in TEUR Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
EUR/USD -2.913 (3.560)
EUR/GBP -72 (88)
EUR/CHF -391 (478)
EUR/CZK 776 (-949)
EUR/PLN -83 (102)
EUR/HKD -810 (991)
EUR/CNY -865 (1.057)
EUR/RUB -95 (116)
EUR/INR -77 (94)
-4.530 (5.537)

Ausfallrisiken

Die SIMONA AG ist in ihrem operativen Geschäft einem Ausfallrisiko ausgesetzt. Ausstehende Finanzinstrumente - in der Regel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - werden dezentral, d. h. in jeder rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaft, fortlaufend überwacht und im Rahmen des Monatsabschlusses berichtet. Je nach Bonität des Kunden sind die Forderungen einem Ausfallrisiko ausgesetzt, welches u. a. mittels Warenkreditversicherungen begrenzt wird. Im Durchschnitt sind etwa 60 - 70 Prozent des Umsatzes der SIMONA AG nach Berücksichtigung eines Selbstbehaltes durch eine Warenkreditversicherung abgesichert.

Die einem wahrscheinlichen Ausfallrisiko ausgesetzten Forderungen werden regelmäßig erfasst und überwacht; dem damit verbundenen Ausfallrisiko wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Grundlage für die Feststellung der Wertminderung sind im Wesentlichen überfällige Forderungen (über 90 Tage) sowie vorliegende Informationen über Zahlungsschwierigkeiten in Einzelfällen. Das maximal mögliche Ausfallrisiko ist auf den um die Umsatzsteuer verminderten Nettobuchwert der finanziellen Vermögenswerte begrenzt. Die Ausfallrisiken betreffen hauptsächlich wertberichtigte Forderungen im Segment Europa in Höhe von 2.335 TEUR (Vorjahr 2.113 TEUR). Aufgrund der unterschiedlichen Absatzmärkte und diversifizierten Kundenstruktur bestehen in der Berichtsperiode im Konzern keine bedeutenden Risikokonzentrationen.

Liquiditätsrisiken

Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität sicherzustellen, überwacht der Konzern laufend die Liquidität aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie Zahlungserwartungen aus dem Obligo der erteilten Investitionsaufträge der einzelnen Gesellschaften. Der Liquiditätsstatus wird in der SIMONA AG täglich und im Konzern einmal wöchentlich erfasst und berichtet.

Neben den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 68,0 Mio. EUR (Vorjahr 74,8 Mio. EUR) stehen dem SIMONA Konzern noch nicht ausgeschöpfte Kreditlinien in Höhe von 18,6 Mio. EUR (18,9 Mio. EUR) zur Verfügung. Das Ziel des Konzerns ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten und Darlehen zu wahren.

Das Kreditrisiko aus den Zahlungsmitteln besteht ausschließlich gegenüber Banken, die folgendes langfristiges Emittentenrating haben:

EMITTENTENRATING ZAHLUNGSMITTEL

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
A1 3.753 4.387
A2 516 4.388
Aa2 3.856 9.844
Aa3 21.987 16.736
Baa1 10.293 9.300
Baa2 13.080 6.030
Baa3 - 11.951
Ohne Rating 14.537 12.123
68.022 74.759

Zum 31. Dezember 2017 weisen die Zahlungsverpflichtungen der finanziellen Schulden des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:

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in TEUR Bis 1 Jahr 2-5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Finanzschulden 3.425 13.700 5.005 22.130
Sonstige finanzielle Schulden 1.764 231 0 1.995
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 11.116 0 0 11.116
16.305 13.931 5.005 35.241

Zum 31. Dezember 2016 weisen die Zahlungsverpflichtungen der finanziellen Schulden des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:

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in TEUR Bis 1 Jahr 2-5 Jahre Mehr als 5 Jahre Summe
Finanzschulden 3.444 13.776 8.335 25.555
Sonstige finzanzielle Schulden 3.358 58 0 3.416
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 15.152 0 0 15.152
21.954 13.834 8.335 44.123

Zum 31. Dezember 2017 sind wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte und keine Devisenoptionen abgeschlossen, die in der Zukunft zu Zahlungsansprüchen oder -verpflichtungen führen würden.

Kapitalmanagement

Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2017 lag bei 56 Prozent (Vorjahr 53 Prozent). Der Verschuldungsgrad lag bei 75 Prozent (Vorjahr 89 Prozent). Zu den wichtigsten finanzwirtschaftlichen Zielen des SIMONA Konzerns zählen die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes, die Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie eine Eigenkapitalquote von mindestens 50 Prozent. Große Bedeutung hat zudem die Sicherstellung ausreichender Liquiditätsreserven. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur hauptsächlich anhand der Eigenkapitalquote und nimmt gegebenenfalls Anpassungen unter Berücksichtigung sich ändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen vor. Die Fremdfinanzierung erfolgt hauptsächlich durch kurz- und langfristige Bankkredite und Bankdarlehen. Zudem wird die Rendite des betriebsnotwendigen Vermögens jährlich im Rahmen des Planungsprozesses überprüft und stellt ein wesentliches Kriterium zur Steuerung des Investitionsbudgets im Konzern dar. Der ROCE (Return on Capital Employed) wird als Rentabilitätsgröße für das eingesetzte Kapital herangezogen.

[34] FINANZINSTRUMENTE

In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher im Abschluss bilanzierter Finanzinstrumente des Konzerns gegenübergestellt.

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FINANZINSTRUMENTE

in TEUR
BUCHWERT BEIZULEGENDER ZEITWERT
31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- --- ---
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte AfS 340 340 340 340
At Equity bilanzierte Beteiligungen AfS 483 293 n/a n/a
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 56.461 52.186 56.461 52.186
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LaR 692 836 692 836
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR 68.022 74.759 68.022 74.759
Langfristige Finanzschulden und Sonstige finanzielle Schulden
Darlehen FLAC -18.705 -22.111 -18.705 -22.111
Sonstige finanzielle Schulden FLAC -231 -58 -231 -58
Kurzfristige Finanzschulden und Sonstige finanzielle Schulden
Darlehen FLAC -3.425 -3.444 -3.425 -3.444
Schulden aus Lieferungen und Leistungen FLAC -11.116 -15.152 -11.116 -15.152
Sonstige finanzielle Schulden FLAC -1.764 -3.358 -1.764 -3.358
Summe nach Bewertungskategorien
AfS 823 633 340 340
LaR 125.175 127.781 125.175 127.781
FLAC -35.241 -44.123 -35.241 -44.123

AfS = Available for Sale, LaR = Loans and Receivables, FLAC = Financial Liabilities Measured at Amortised Cost

Die als "Available for Sale" klassifizierten langfristigen finanziellen Vermögenswerte sind Anteile an verbundenen Unternehmen. Für diese Instrumente besteht kein aktiver Markt und der beizulegende Zeitwert kann anderweitig nicht verlässlich ermittelt werden. Die Anteile werden zu Anschaffungskosten bewertet. Es ist nicht geplant, Anteile davon in naher Zukunft zu veräußern.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte, Zahlungsmittel und -äquivalente sowie kurzfristige Darlehen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige Sonstige finanzielle Schulden haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die bilanzierten Werte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die als "Loans and Receivables" (LaR) gehaltenen kurzfristigen Einlagen enthalten Termingeldanlagen mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten.

Der beizulegende Zeitwert der Darlehen wurde unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows sowie unter Verwendung von Optionspreismodellen berechnet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Darlehen zu unveränderten marktüblichen Konditionen variabel bzw. feststehend verzinst werden.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus der Folgebewertung der bilanzierten Finanzinstrumente nach den jeweiligen Bewertungskategorien dargestellt:

2017: NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN

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in TEUR Zinsen Fair Value Währungsumrechnung Wertberichtigung/ Abgang Summe
AfS 0 0 0 0 0
LaR 132 0 -1.386 -465 -1.719
FLAC -316 0 92 1 -223
-184 0 -1.294 -464 -1.942

2016: NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN

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in TEUR Zinsen Fair Value Währungsumrechnung Wertberichtigung/ Abgang Summe
AfS 0 0 0 0 0
LaR 163 0 1.543 -642 1.064
FLAC -152 0 -177 5 -324
11 0 1.366 -637 740

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

Stufe 1:

Nicht angepasste notierte Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Schulden
Stufe 2:

Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
Stufe 3:

Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

Bei den finanziellen Vermögenswerten und Schulden wird mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente auf die Angabe der Fair-Value-Hierarchie verzichtet, da der Buchwert hier einen angemessenen Näherungswert an den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Sicherungsgeschäfte

Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Cashflows

Zum 31. Dezember 2017 wie zum Vorjahr hielt der Konzern keine Devisenterminkontrakte sowie keine Devisenoptionen.

[35] SONSTIGE ANGABEN

Tochterunternehmen

In den Konzernabschluss sind neben der SIMONA AG als Mutterunternehmen die nachfolgenden Gesellschaften einbezogen. Der Anteil am Kapital war im Vorjahr identisch mit dem des Geschäftsjahres, sofern nichts anderes angegeben.

ANTEIL AM KAPITAL

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in %
SIMONA Beteiligungs-GmbH, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Kirn Management GmbH, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG, Ringsheim, Deutschland 100,0
SIMONA Ringsheim Management GmbH, Ringsheim, Deutschland 100,0
SIMONA Immobilien GmbH & Co.KG, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA Immobilien Management GmbH, Kirn, Deutschland 100,0
SIMONA UK Ltd., Stafford, Großbritannien 100,0
SIMONA S.A.S., Domont, Frankreich 100,0
SIMONA S.r.l. Società UNIPERSONALE, Cologno Monzese (MI), Italien 100,0
SIMONA IBERICA SEMIELABORADOS S.L., Barcelona, Spanien 100,0
SIMONA POLSKA Sp. z o.o., Breslau, Polen 100,0
SIMONA-PLASTICS CZ, s.r.o., Prag, Tschechien 100,0
SIMONA FAR EAST LIMITED, Hongkong, China 100,0
SIMONA AMERICA Inc., Archbald, USA 100,0
Laminations Inc., Archbald, USA 100,0
Boltaron Inc., Newcomerstown, USA 100,0
DANOH, LLC, Akron, USA 100,0
SIMONA ENGINEERING PLASTICS TRADING (SHANGHAI) CO. LTD. Shanghai, China 100,0
SIMONA ASIA LIMITED, Hongkong, China 100,0
SIMONA ENGINEERING PLASTICS (Guangdong) Co. Ltd., Jiangmen, China 100,0
64 NORTH CONAHAN DRIVE HOLDING, LLC, Hazleton, USA 100,0
DEHOPLAST POLSKA, Sp. z o.o., Kwidzyn, Polen 51,0
SIMONA Plast-Technik s.r.o., Litvinov, Tschechien 100,0
OOO SIMONA RUS, Moskau, Russische Föderation 100,0
SIMONA INDIA PRIVATE LIMITED, Mumbai, Indien 100,0
SIMONA ASIA PACIFIC PTE. LTD., Sinpapur, Singapur 100,0

Die folgenden Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2017 neu gegründet und erstmalig voll konsolidiert: SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG, Kirn; SIMONA Kirn Management GmbH (unbeschränkt haftender Gesellschafter der SIMONA Produktion Kirn GmbH & Co. KG), Kirn; SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG, Ringsheim; SIMONA Ringsheim Management GmbH (unbeschränkt haftender Gesellschafter der SIMONA Produktion Ringsheim GmbH & Co. KG), Ringsheim; SIMONA Immobilien GmbH & Co. KG, Kirn; SIMONA Immobilien Management GmbH (unbeschränkt haftender Gesellschafter der SIMONA Immobilien GmbH & Co. KG), Kirn, sowie die SIMONA ASIA PACIFIC PTE. LTD., Singapur. Veränderungen am Kapitalanteil der Tochterunternehmen haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Finanzanlagen

An den nachfolgenden Gesellschaften hält die SIMONA AG mindestens den fünften Anteil der Anteile, ohne einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Unternehmen ausüben zu können. Der Anteil am Kapital war im Vorjahr identisch mit dem des Geschäftsjahres, sofern nichts anderes angegeben ist.

UNTERNEHMEN

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Anteil am Kapital

in %
Eigenkapital 31.12.2016

in TEUR
Ergebnis 2016

in TEUR
SIMONA Sozialwerk GmbH, Kirn, Deutschland 50,0 12.344 -69
SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH, Kirn, Deutschland 50,0 2.843 495

Die SIMONA Sozialwerk GmbH wird entsprechend IAS 19.8 aufgrund der Klassifikation der Gesellschaft als Pensionsfond nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Die SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen, weil das Gesellschaftsvermögen dieser Gesellschaft ausschließlich für die Versorgungszwecke der SIMONA Sozialwerk GmbH verwendet werden darf und damit nicht in die wirtschaftliche Verfügungsmacht der SIMONA AG fällt.

Die Anteile an der SIMONA Sozialwerk GmbH und der SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH werden zu Buchwerten bilanziert, da der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bestimmbar ist. Die Buchwerte für die SIMONA Sozialwerk GmbH und die SIMONA Vermögensverwaltungsgesellschaft der Belegschaft mbH betragen 10 TEUR bzw. 13 TEUR.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeitenden

KONZERN

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2017 2016
Gewerbliche Arbeitnehmer 736 694
Angestellte 495 543
Arbeitnehmer 1.231 1.237
Auszubildende 54 46
Gesamtbelegschaft 1.285 1.283

Eventualverbindlichkeiten und Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten betreffen insbesondere verlängerte Gewährleistungsfristen aus dem Absatz von Kunststoffprodukten. Auf die Angaben zu finanziellen Auswirkungen sowie Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe von Risiken der Fälligkeiten von Mittelabflüssen wird aus Gründen der Praktikabilität verzichtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet SIMONA keinen Mittelabfluss aus Eventualverbindlichkeiten.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Zahlungsverpflichtungen aus operativen Miet- und Leasingverträgen
Fällig innerhalb von:
1 Jahr 777 633
2 - 5 Jahren 1.661 1.309
nach 5 Jahren 381 520
2.819 2.462

BESTELLOBLIGO

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Investitionsvorhaben 6.690 15.107
Rohstoffbestellungen 14.171 12.870
20.861 27.977

Der Anteil von immateriellen Vermögenswerten am Gesamtobligo ist unwesentlich.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die SIMONA AG hat - als einziges börsennotiertes Unternehmen des Konzerns - für 2017 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 23. Februar 2018 abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite www.simona.de zugänglich gemacht.

Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates an der SIMONA AG

Mitglieder des Vorstandes meldeten am 09. Juni 2017 (Tag der Hauptversammlung) insgesamt 70.860 Stück Aktien; dies entspricht rund 11,81 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG.

Mitglieder des Aufsichtsrates meldeten am 09. Juni 2017 (Tag der Hauptversammlung) insgesamt 1.300 Stück Aktien; dies entspricht rund 0,22 Prozent des Grundkapitals der SIMONA AG.

Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie ihnen nahestehende Personen sind nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz gesetzlich verpflichtet, wesentlichen Erwerb oder wesentliche Veräußerung von Aktien der SIMONA AG offenzulegen.

Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers der SIMONA AG und Tochtergesellschaften beträgt 233 TEUR und gliedert sich wie folgt auf: Abschlussprüfungsleistungen 197 TEUR, Steuerberatungsleistungen 36 TEUR und sonstige Leistungen 0 TEUR. Die Steuerberatungsleistungen unseres Abschlussprüfers umfassen Steuererklärungen sowie die steuerliche Würdigung von Sachverhalten.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die zu einer Änderung der Bewertungen führen.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Kirn, 29. März 2018

SIMONA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Wolfgang Moyses

Dirk Möller

Fredy Hiltmann

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SIMONA Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

2. Pensionsrückstellungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt € 24,6 Mio (6,8 % der Bilanzsumme bzw. 12,2 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich sowie anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat verabschiedete Einjahresplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die ergänzt um detaillierte Prognoserechnungen über weitere drei Planjahre mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Einjahresplanung des Konzerns und der Prognoserechnungen über das zweite bis vierte Planjahr haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Planungsrechnungen für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "SIMONA America Inc.", bei der eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer 17 des Konzernanhangs enthalten.

2. Pensionsrückstellungen

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen" insgesamt € 99,2 Mio (27,3 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen setzen sich zusammen aus den Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von € 145,8 Mio abzüglich des Planvermögens in Höhe von € 46,6 Mio. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehalts- und Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Der Abzinsungssatz ist aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter, sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bankbestätigungen und Stichtagsdepotauszüge erhalten. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Pensionsrückstellungen sind in den Textziffern 27 und 28 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt 5.1 des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
die in Abschnitt 6 des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB und § 315b Abs. 1 HGB

Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Juni 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der SIMONA Aktiengesellschaft, Kirn, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Kwasni.

Frankfurt am Main, den 5. April 2018

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Christian Kwasni, Wirtschaftsprüfer

ppa. Christopher Schlig, Wirtschaftsprüfer

Sonstige Angaben

ERKLÄRUNG DES VORSTANDES UND VERSICHERUNG NACH §§ 297 ABS. 2, 315 ABS. 1 HGB

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SIMONA Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des SIMONA Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des SIMONA Konzerns beschrieben sind."

Kirn, 29. März 2018

IMONA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Wolfgang Moyses

Dirk Möller

Fredy Hiltmann

SIMONA

Kennzahlen auf einen Blick

SIMONA KONZERN

scroll

2017 2016 2015
Umsatz Mio. EUR 394,1 366,7 360,3
Veränderung gegenüber Vorjahr % 7,5 1,8 7,1
Personalaufwand Mio. EUR 74,8 72,4 70,8
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Mio. EUR 24,6 28,2 24,8
Periodenergebnis Mio. EUR 17,5 19,5 17,3
Cashflow aus operativer Tätigkeit Mio. EUR 19,2 42,2 37,3
EBIT Mio. EUR 26,5 30,2 26,7
EBIT % 6,7 8,2 7,4
EBITDA Mio. EUR 40,9 43,9 40,1
EBITDA % 10,4 12,0 11,1
Bilanzsumme Mio. EUR 363,4 363,0 318,4
Eigenkapital Mio. EUR 202,3 192,0 182,6
Sachanlagen Mio. EUR 114,4 116,7 113,8
Investitionen in Sachanlagen Mio. EUR 15,3 15,5 16,0
Beschäftigte im Jahresschnitt 1.285 1.283 1.279

Auf Basis IFRS

KENNZAHLEN AKTIE

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2017 2016 2015
Ergebnis je Aktie EUR 29,08 32,48 28,78
Dividende EUR 12,00 12,00 10,00
Dividendenrendite % 2,1 2,7 2,7
KGV* 19,8 13,5 12,7
bei Jahresschlusskurs EUR 574,45 441,00 365,00

* Berechnet auf Konzernbasis

SIMONA AG

Teichweg 16

55606 Kirn

Germany

Phone +49 (0)67 52 14-383

Fax +49 (0)67 52 14-738

[email protected]

www.simona.de

Entsprechenserklärung der SIMONA AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 23. Februar 2017 die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der gültigen Fassung 5. Mai 2015 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 23. Februar 2016 und wird von der SIMONA AG (im Folgenden die "SIMONA") mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

Ziffer 3.8 Absatz 3: In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung vereinbart werden.

Erläuterung: Der Aufsichtsrat erfüllt die ihm obliegenden Aufgaben mit einem Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein. Ein Selbstbehalt bei der D&O Versicherung würde hier keine Verbesserung und keine zusätzliche Anreizwirkung entfalten.

Ziffer 4.2.3 Absatz 4 Sätze 1 und 3: Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll ein Abfindungs-Cap für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit vorgesehen werden, welcher den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreitet, nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergütet und dessen Berechnung auf die Gesamtvergütung abstellt.

Erläuterung: Die geltenden Vorstandsverträge sehen keinen Abfindungs-Cap für Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit vor. Der Aufsichtsrat hält einen solchen Abfindungs-Cap für nicht angemessen.

Ziffer 4.2.5 Absatz 3: Die Gesellschaft soll im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied die Vergütungsbestandteile individualisiert unter Angabe bestimmter Vergütungsparameter und unter Verwendung von Mustertabellen darstellen.

Erläuterung: Die Hauptversammlung der SIMONA hat am 10. Juni 2016 mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert, sondern nur gemeinschaftlich aufgeteilt nach fixen und erfolgsbezogenen Komponenten zu veröffentlichen. Daher unterbleibt auch eine individualisierte Darstellung unter Angabe der bestimmten Vergütungsparameter und unter Verwendung der empfohlenen Mustertabellen.

Ziffer 5.3.3: Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden.

Erläuterung: Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat beraten bereits bisher Wahlvorschläge getrennt, so dass die Einrichtung eines Nominierungsausschusses bei (nur) vier Anteilseignervertretern aus Sicht des Aufsichtsrats nicht erforderlich ist.

Ziffer 5.4.1 Absätze 2 und 3: Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation und Berücksichtigung von Diversity-Gesichtspunkten konkrete Ziele benennen.

Erläuterung: Der Aufsichtsrat unterstützt die grundsätzliche Bedeutung von Vielfalt bei seiner Zusammensetzung für das Unternehmen. Es sollen jedoch hierfür - anders als in Ziffer 5.4.1 des Kodex gefordert - keine konkreten Ziele in Form von Quoten oder absoluten Zahlen benannt werden. Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung in erster Linie die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen der Kandidatinnen und Kandidaten. Auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird daher auch verzichtet. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass dem Unternehmen gerade auch die Expertise erfahrener und langjährig verdienter Aufsichtsratsmitglieder mit ausgeprägter Branchen- und Unternehmenskenntnis zur Verfügung stehen soll.

Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 2: Bei der Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sollen der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen berücksichtigt werden.

Erläuterung: Die Satzung der SIMONA sieht vor, dass der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat besonders vergütet werden. Des Weiteren werden auch Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen gesondert vergütet. Eine separate Vergütung eines Ausschussvorsitzes erfolgt hingegen nicht und wird derzeit auch nicht für erforderlich gehalten.

Ziffer 7.1.2 Satz 4, 1. Halbsatz: Veröffentlichung des Konzernabschlusses binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende.

Erläuterung: SIMONA veröffentlicht ihren Konzernabschluss im Rahmen der gesetzlichen Fristen. Aufgrund des definierten Procedere der Abschlusserstellung mit dem Ziel höchster Transparenz und Genauigkeit ist eine frühere Veröffentlichung nicht möglich.

Kirn, 23. Februar 2017

SIMONA AG

Aufsichtsrat und Vorstand

Bericht des Aufsichtsrates Geschäftsjahr 2017

Der Umsatz des SIMONA Konzerns ist im Geschäftsjahr 2017 um 7,5 Prozent gestiegen. Damit wurde ein erfreuliches organisches Wachstum erzielt, das im Rahmen der mittelfristig vereinbarten Ziele liegt. Ohne die nicht beeinflussbaren Wechselkursentwicklungen hätte eine dem Umsatzwachstum entsprechende Ertragsverbesserung erzielt werden können. Bei der Wertung der aktuellen Lage und der Zukunftsaussichten des SIMONA Konzerns ist für den Aufsichtsrat jedoch das operative Ergebnis von größerer Bedeutung. Dieses ist deutlich gestiegen. Deshalb hält der Aufsichtsrat eine Dividende in Höhe des Vorjahres für angemessen und schließt sich der Empfehlung des Vorstandes an.

Auf dem Wege zur Erreichung der langfristigen strategischen Ziele machte das Unternehmen in 2017 weiter Fortschritte. Hemmend wirkte sich dabei aus, dass weltweit eine gewaltige Summe an Kapital nach rentablen Anlagemöglichkeiten sucht. Damit verschlechtern sich die Chancen zum Erwerb nachhaltig rentabler Beteiligungen. Deshalb erfolgten in 2017 keine neuen Akquisitionen.

Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass SIMONA für die Zukunft gut gerüstet ist. Eine Voraussetzung dafür ist die solide finanzielle Ausstattung. Aber auch die zu erwartenden Früchte des Technologiezentrums, das Greifen unserer langjährigen Bemühungen in Asien, vor allem in China im vergangenen Jahr, der Erfolg der Akquisitionen in den USA, eine neue Führungsstruktur und die rechtlich saubere Trennung der Unternehmensbereiche zur besseren Transparenz für die Verantwortlichkeiten im Konzern stärken diese Zuversicht.

ZUSAMMENARBEIT MIT DEM VORSTAND

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2017 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung auf Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überprüft und überwacht. Er unterzog auch das Risikomanagement und die Compliance einer Überprüfung und ist der Auffassung, dass diese den Anforderungen in vollem Umfang entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt und in regelmäßigen Abständen den Stand der Umsetzung der strategischen Initiativen erörtert. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend. Der Vorstand ging dabei auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den aufgestellten Plänen ein und erläuterte die Abweichungen sowie Korrekturmaßnahmen. Gegenstand und Umfang der Berichterstattung des Vorstandes entsprechen den vom Aufsichtsrat gestellten Anforderungen. Neben den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen erteilen. Insbesondere stand der Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrates zur Erörterung und zur Beantwortung der vom Aufsichtsrat gestellten Fragen zur Verfügung. Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurden mit dem Vorstand erörtert und eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat tagte, wenn erforderlich, auch ohne den Vorstand.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wurde auch zwischen den Sitzungsterminen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse ausführlich durch den Vorstandsvorsitzenden über aktuelle Vorgänge und Themen informiert, bei Ereignissen von wesentlicher Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Gesellschaft auch unverzüglich. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates auch mit den weiteren Mitgliedern des Vorstandes fachbezogene Einzelgespräche geführt.

Gemäß den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 die Effizienz seiner Tätigkeit mittels eines Fragebogens überprüft. Sowohl in Bezug auf die eigene Arbeit wie auch bei der Zusammenarbeit mit dem Vorstand war das Ergebnis ohne Beanstandungen und es wurden keine Änderungswünsche geäußert.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat tagte 2017 in vier ordentlichen Sitzungen. An der Sitzung am 26.07.2017 konnte der Arbeitnehmervertreter Markus Stein nicht teilnehmen. An den anderen Sitzungen des Berichtsjahres 2017 haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilgenommen.

In der Sitzung vom 23. Februar 2017 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem vorläufigen Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2016 und der aktuellen Geschäftssituation. Außerdem diskutierte und verabschiedete der Aufsichtsrat den Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2016. Des Weiteren verabschiedete der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Ende Februar ausscheidenden Arbeitnehmer vertreter Jörg Hoseus und Gerhard Flohr wurden mit herzlichem Dank für ihre im Interesse der Arbeitnehmer und des Unternehmens geleistete Arbeit für den Aufsichtsrat verabschiedet.

An der Sitzung vom 20. April 2017 nahmen erstmals die neu gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, Andy Hohlreiter und Markus Stein, teil. Es standen die Feststellung und Genehmigung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der AG, des Vorschlages des Vorstandes für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2016 erzielten Bilanzgewinnes, des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 und des Ergebnisses der von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, durchgeführten Abschlussprüfung auf der Tagesordnung. In dieser Sitzung verabschiedete der Aufsichtsrat außerdem die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2017. Des Weiteren informierte sich der Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftssituation und den Ausblick für den SIMONA Konzern. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit strategischen Fragen zu USA und China sowie mit der Zielgröße für den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat.

In der Sitzung vom 26. 07. 2017 informierte sich der Aufsichtsrat über das Geschäftsergebnis des ersten Halbjahres. Der Aufsichtsrat behandelte ebenfalls die aktuelle Entwicklung der Wechselkurse und mögliche Maßnahmen, die damit verbundenen Risiken einzuschränken. Ebenfalls besprochen wurde eine Strategieüberprüfung des Geschäftes für Rohre und Formteile mit entsprechenden Schlussfolgerungen. Darüber hinaus wurde beschlossen, im Zuge des SIMONA-HOME-2025-Projektes einer Standortverlagerung nennenswerten Umfanges keine Priorität einzuräumen.

In der Sitzung vom 14. Dezember 2017 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten. Des Weiteren wurde das Budget für 2018 ausführlich besprochen und genehmigt. Wie in der vorausgegangenen Sitzung war ein Schwerpunktthema die geplante Ausgliederung der Produktionsbereiche aus der SIMONA AG in eigenständige Produktionsgesellschaften als 100-prozentige Konzerntöchter. Vor- und Nachteile einer solchen Aufstellung der SIMONA für die Zukunft wurden ausführlich diskutiert und der grundsätzliche Beschluss gefasst, die SIMONA auch in ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur zukunftsfähig und wettbewerbsgerecht auszurichten. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat intern mit der routinemäßigen Anpassung der fixen Vergütung des Vorstandes und beschloss, den Vertrag mit Herrn Dirk Möller bis 30. Juni 2019 zu verlängern. Ein weiterer Themenschwerpunkt war ein neues Konzept für die Verwaltung in Kirn mit entsprechenden organisatorischen Verbesserungen. Außerdem beriet und verabschiedete der Aufsichtsrat das künftige Führungskonzept.

DIE ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN

Wirtschafts- und Personalausschuss unterstützen den Aufsichtsrat. Sie informieren den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über ihre Arbeit. Der Wirtschaftsausschuss (Audit Committee) befasst sich schwerpunktmäßig mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance und Akquisitionen. Der Personalausschuss beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Vergütung sowie dem Abschluss, der Änderung und Aufhebung der Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstandes.

Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss beriet in vier Sitzungen. Er befasste sich vor allem mit den weiteren Aussichten in USA und China. Besonderes Augenmerk galt der strategischen Ausrichtung der Geschäftsbereiche Halbzeuge und Fertigteile sowie Rohre und Formteile und der Entwicklung der Wechselkurse. Besprochen wurden auch vom Vorstand vorgelegte Unterlagen zu Leistung und Kosten externer Beratung. Der Wirtschaftsausschuss beriet Beschlussvorlagen für den gesamten Aufsichtsrat zu den wesentlichen internen Projekten des Vorstandes, insbesondere zur rechtlichen Ausgliederung der Produktionsgesellschaften.

Personalausschuss

Der Personalausschuss traf sich in fünf Sitzungen. Er befasste sich intensiv mit den personellen Aspekten der Standortdiskussion und vor allem mit der künftigen Führungsstruktur insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung des Konzerns. Zu diesem Thema fand eine gemeinsame Sitzung mit dem gesamten Vorstand statt.

Umgang mit Interessenkonflikten

Alle Mitglieder unseres Aufsichtsrates sind verpflichtet, auftretende Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. Im Geschäftsjahr 2017 gab es, wie in den Vorjahren, keine Interessenkonflikte. Wir haben überprüft und festgestellt, dass alle Mitglieder unseres Gremiums unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sind.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS

Die Rechnungslegung der SIMONA AG für das Geschäftsjahr 2017 wurde durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft, die von der Hauptversammlung am 09. Juni 2017 zum Abschlussprüfer gewählt worden war. Bevor der Aufsichtsrat der Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft als Abschlussprüfer vorschlug, hatte die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen könnten. Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der SIMONA AG und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, und den erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Allen Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und des Aufsichtsrates wurden die genannten Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte sowie der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinnes rechtzeitig vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat in der Aufsichtsratssitzung am 19. April 2018 ausführlich über sämtliche wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und sämtliche Fragen des Aufsichtsrates umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat in eigener Verantwortung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der SIMONA AG, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, den erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und den Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und hat den Jahresabschluss der Gesellschaft, der damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist, und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 19. April 2018 gebilligt und den Bericht des Aufsichtsrates verabschiedet. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens nach §§ 289b und 289c HGB ausführlich auseinandergesetzt und diese in seiner Prüfungssitzung am 19. April im Plenum diskutiert und verabschiedet. Er hat den Inhalt der Nichtfinanziellen Erklärung keiner freiwilligen Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer unterzogen, da der erforderliche Sachverstand im Gremium vertreten ist.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren viele Mitarbeitende über ihren eigenen Verantwortungsbereich hinaus zusätzlich mit arbeitsintensiven Projekten und Sonderaufgaben betraut. Diesem besonderen Einsatz gilt unser herzlicher Dank. In diesen Dank schließen wir den Vorstand sowie unsere Kunden und Partner für die gute Zusammenarbeit gerne ein.

Kirn, 19. April 2018

DER AUFSICHTSRAT

Dr. Rolf Goessler, Vorsitzender