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Siltronic AG — Governance Information 2022
Jul 1, 2022
392_cgr_2022-07-01_e9dda2e4-2267-40e0-be98-660148f8aebf.pdf
Governance Information
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ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
zum Deutschen Corporate Governance Kodex
gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Siltronic AG erklären zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("Kodex") Folgendes:
Die Siltronic AG hat den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit Ausnahme der nachfolgend genannten und begründeten Abweichungen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 27. Juli 2021 entsprochen und wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 mit den genannten Abweichungen entsprechen:
a) Vorstandsmitgliedschaft und Aufsichtsratsvorsitz (Ziff. C.5)
Der Kodex empfiehlt, dass ein Vorstandsmitglied keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen soll. Dies wird insbesondere mit der Arbeitsbelastung, die die Wahrnehmung der Funktionen mit sich bringt, begründet. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Siltronic AG, Herr Dr. Ohler, ist zugleich Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG, wodurch von dieser Empfehlung abgewichen wird. Wir begrüßen grundsätzlich das Ziel des Kodex, Ämterhäufung zu unterbinden, damit der Mandatsarbeit genügend Zeit eingeräumt werden kann. Herr Dr. Ohler hat jedoch in der Vergangenheit bewiesen, dass für ihn die Wahrnehmung beider Funktionen zeitlich und organisatorisch sehr gut zu vereinbaren ist.
b) Unabhängigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden (Ziff. C.10)
Gemäß dem Kodex soll der Aufsichtsratsvorsitzende unabhängig von der Gesellschaft sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Ohler ist als Vorstandsmitglied der Wacker Chemie AG in verantwortlicher Funktion für einen Lieferanten der Siltronic AG tätig, mit dem wesentliche Geschäftsbeziehungen bestehen. Dies soll nach dem Kodex ein Indiz für fehlende Unabhängigkeit sein. Die Geschäftsbeziehung steht nach unserer Auffassung einer effektiven Wahrnehmung der Rolle des Aufsichtsratsvorsitzes nicht entgegen. Die Gesellschaft hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein internes Verfahren eingerichtet, mit dem regelmäßig bewertet wird, ob die mit der Wacker Chemie AG getätigten Geschäfte im ordentlichen Geschäftsgang und zu marktüblichen Bedingungen getätigt werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende nimmt an Beschlussfassungen, die die Geschäftsbeziehung zwischen Wacker Chemie AG und Siltronic AG betreffen, nicht teil, um schon den Anschein eines Interessenkonflikts zu vermeiden. Über die Behandlung von Interessenkonflikten wird im Aufsichtsratsbericht berichtet.
München, 26. Juli 2022
Siltronic AG
Der Vorstand Der Aufsichtsrat