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Siltronic AG Audit Report / Information 2017

Apr 17, 2018

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Audit Report / Information

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Siltronic AG

München

Jahresabschluss zum 31.12.2017 und zusammengefasster Lagebericht, Versicherung gesetzlicher Vertreter, Bestätigungsvermerk, Bericht des Aufsichtsrats, Corp. Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung, EntgTranspG-Bericht der Siltronic AG

1. Jahresabschluss

der Siltronic AG

Bilanz zum 31. Dezember 2017

der Siltronic AG

AKTIVA

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EUR Mio. Anhang Nr. 2017 2016
Immaterielle Vermögensgegenstände 11 1,4 1,1
Sachanlagen 12 283,3 241,6
Finanzanlagen 13 129,4 129,3
Anlagevermögen 414,1 372,0
Vorräte 14 94,8 94,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 64,1 41,1
Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 233,7 269,6
Festgelder 110,0 0,0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15 407,8 310,7
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 147,0 46,7
Umlaufvermögen 649,6 451,7
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 15 9,7 0,3
Summe Aktiva 1.073,4 824,0
PASSIVA
EUR Mio. Anhang Nr. 2017 2016
Gezeichnetes Kapital 120,0 120,0
Kapitalrücklage 374,5 374,5
Andere Gewinnrücklagen 8,5 8,5
Bilanzgewinn 138,1 0,0
Eigenkapital 16 641,1 503,0
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 17 121,2 109,8
Andere Rückstellungen 18 107,8 92,7
Rückstellungen 229,0 202,5
Finanzverbindlichkeiten 19 65,6 38,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20 22,1 22,5
Übrige Verbindlichkeiten 20 115,6 57,5
Verbindlichkeiten 203,3 118,5
Summe Passiva 1.073,4 824,0

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017

der Siltronic AG

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EUR Mio. Anhang Nr. 2017 2016
Umsatzerlöse 03 866,8 667,5
Bestandsveränderungen 1,0 -2,6
Andere aktivierte Eigenleistungen 2,5 2,0
Gesamtleistung 870,3 666,9
Sonstige betriebliche Erträge 04 45,1 42,4
Materialaufwand 05 -359,6 -305,5
Personalaufwand 06 -212,1 -209,3
Abschreibungen 07 -50,4 -49,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen 08 -182,5 -163,9
Betriebsergebnis 110,8 -8,6
Beteiligungsergebnis 09 50,0
Zinsergebnis 10 -11,1 -3,7
Ergebnis vor Steuern 149,7 -22,3
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11 -11,6 -0,4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 138,1 -22,7
Entnahme aus der Kapitalrücklage 0,0 22,7
Bilanzgewinn 138,1 0,0

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

der Siltronic AG

Die Siltonic AG hat ihren Sitz in München am Hanns-Seidel-Platz 4 und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 150884.

01 Grundsätze der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Anforderungen aufgestellt.

Einige gesetzlich vorgesehene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz wurden zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Diese zusammengefassten Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und gegebenenfalls erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, erfolgen alle Angaben in Millionen Euro (EUR Mio.).

Der Lagebericht der Siltronic AG für das Geschäftsjahr 2017 ist in Anwendung der §§ 315 Abs. 5 i.V.m. 298 Abs. 2 HGB mit dem Konzernlagebericht der Siltronic AG zusammengefasst. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht des Siltronic-Konzerns und der Siltronic AG werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich. Zudem wird der zusammengefasste Lagebericht des Siltronic-Konzerns und der Siltronic AG im Geschäftsbericht der Siltronic AG veröffentlicht.

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB wurden abgegeben und sind auf der Internetseite www.siltronic.com veröffentlicht.

02 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Die Umsatzerlöse gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über maximal sieben Jahre abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, und zwar ohne Fremdkapitalzinsen, und entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Produktions- und Verwaltungsgebäude werden in längstens 40 Jahren abgeschrieben, Anlagen und Maschinen zwischen sechs und 25 Jahren und die Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen drei und zwölf Jahren. Die Herstellungskosten selbsterstellter Sachanlagen werden nach den für Erzeugnisse geltenden Grundsätzen ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden bis zu einer Höhe von EUR 150,00 direkt als Aufwand erfasst und bis zu einer Höhe von EUR 1.000,00 als Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben.

Forschungs- und Entwicklungskosten werden als laufender Aufwand gebucht. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear berechnet mit Ausnahme von bestimmten Zugängen vor dem 1. Januar 2010. Sofern damals nach steuerlichen Regelungen eine degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern zulässig war, erfolgte auch im handelsrechtlichen Abschluss eine degressive Abschreibung. Für diese Vermögensgegenstände werden die niedrigeren Wertansätze in Anwendung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Wenn eine Wertminderung von Dauer ist, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Bei Zuwendungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, erfolgt die Aktivierung des Anspruchs, wenn das Unternehmen die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt hat und der erforderliche Antrag gestellt ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestellt werden wird. Zuwendungen Dritter mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sofern nicht anders vermerkt, werden solche Zuwendungen von staatlichen Stellen gewährt.

Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungswerten und bei dauerhafter Wertminderung vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Zinslose oder niedrig verzinsliche langfristige Ausleihungen werden abgezinst.

Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und gegebenenfalls zu niedrigeren Wiederherstellungskosten oder niedrigeren realisierbaren Preisen am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Erzeugnisse erfolgt durch Ableitung der Ist-Herstellungskosten aus den Standardkosten. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, der Abschreibungen, Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der Pensionen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden mit dem abgezinsten Wert bilanziert und Risiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind Teile der Finanzanlagen zweckgebunden angelegt und dem Zugriff der Siltronic AG entzogen. Dieses Deckungsvermögen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und in dieser Höhe mit den Verpflichtungen aus Altersteilzeit verrechnet. Soweit der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten übersteigt, besteht eine Ausschüttungssperre wegen § 268 Abs. 8 HGB. Ein übersteigender Teil der Verpflichtungen wird als Rückstellung für Altersteilzeit ausgewiesen. Was die Gewinn- und Verlustrechnung betrifft, werden Erträge aus dem Deckungsvermögen mit den Aufwendungen aus den Verpflichtungen saldiert ausgewiesen.

Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Geldbestände und Bankguthaben in Euro werden zum Nominalwert ausgewiesen, während solche Posten in Fremdwährung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet werden.

Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten berechnet. Zusätzlich werden steuerliche Verlustvorträge einbezogen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragssteuersatzes, der die Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag umfasst. Künftige Steuerbelastungen werden mit künftigen Steuerentlastungen verrechnet. Eine sich daraus insgesamt ergebende künftige Steuerbelastung wird in der Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern" angesetzt, wohingegen eine sich ergebende Steuerentlastung unter Anwendung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt wird.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwert-verfahren (Projected Unit Credit-Methode) ermittelt und unter Berücksichtigung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten auf Basis modifizierter Richttafeln 1998 von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Erwartete künftige Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Berechnung der Verpflichtung berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen ergibt sich aus dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellung mit zehn- und siebenjährigem Durchschnittszins besteht eine Ausschüttungssperre.

Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Zur Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden jährliche Entgeltanpassungen und Rentenanpassungen berücksichtigt. Die Erträge und Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen werden im Zinsergebnis mit Aufwendungen aus der Verpflichtung saldiert ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, wozu künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie weitere einschlägige Risiken berücksichtigt werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre unter Verwendung der Barwertmethode abgezinst. Aufwendungen aus Aufzinsung werden im Zinsergebnis gezeigt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie dafür abgeschlossene Sicherungsgeschäfte wie Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen oder Devisenswaps werden nach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung bilanziert. Hierbei werden die Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit den Devisenkassamittelkursen und die Sicherungsgeschäfte mit den Marktterminkursen zum Bilanzstichtag bewertet.

Zur Sicherung von Währungsrisiken werden Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen und Devisenswaps abgeschlossen. Wenn zwischen einem Grundgeschäft und dem dafür geschlossenen Sicherungsgeschäft ein Sicherungszusammenhang besteht, wird eine Bewertungseinheit gebildet. Die Siltronic AG deckt sowohl Risiken einzelner Grundgeschäfte ab als auch Risiken gleichartiger Grundgeschäfte. Darüber hinaus werden künftige, mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Geschäfte in Fremdwährung teilweise gesichert (Makro Cash Flow Hedge). Bei hoher Effektivität einer Sicherungsbeziehung erfolgt die Behandlung der sich ausgleichenden gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft innerhalb der Bewertungseinheit nach der sogenannten Einfrierungsmethode, was die Beibehaltung der ursprünglichen Wertansätze aus der Ersterfassung der Forderung oder Verbindlichkeit bedeutet. Soweit sich positive und negative Wert- oder Zahlungsstromänderungen ausgleichen, werden sie nicht berücksichtigt. Soweit sich die Wert- oder Zahlungsstromänderungen pro Bewertungseinheit nicht ausgleichen, werden Rückstellungen für Verlustüberhänge gebildet. Per Saldo verbleibende Gewinne werden nur angesetzt, soweit es sich bei den Grundgeschäften um Forderungen oder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr handelt. Gewinn- und Verlustüberhänge werden je Währung miteinander verrechnet. Kursgewinne und Kursverluste werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

03 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse umfassen auch Erlöse aus Dienstleistungen und aus Verkäufen von Zwischenprodukten an verbundene Unternehmen.

Nach Regionen teilen sich die Umsatzerlöse wie folgt auf, wobei für die Aufteilung der Sitz des Kunden entscheidend ist.

Regionen

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EUR Mio. 2017 2016
Deutschland 76,6 58,0
Übriges Europa 134,2 109,5
Amerika 123,0 101,3
Asien 518,5 387,8
Übrige Regionen 14,5 10,9
Summe 866,8 667,5

04 Sonstige betriebliche Erträge

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EUR Mio. 2017 2016
Erträge aus Währungsderivaten 30,8 23,8
Erträge aus Kursgewinnen 8,8 15,8
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (periodenfremd) 2,8 0,9
Zuschüsse 0,8 0,6
Erträge aus Anlagenabgang (periodenfremd) 0,7 0,0
Übrige betriebliche Erträge 1,2 1,3
Summe 45,1 42,4

05 Materialaufwand

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EUR Mio. 2017 2016
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 358,5 304,5
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1,1 1,0
Summe 359,6 305,5

06 Personalaufwand

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EUR Mio. 2017 2016
Löhne, Gehälter und Aufwendungen für Altersteilzeit 172,5 158,1
Sozialabgaben 26,1 26,6
Aufwendungen für Altersversorgung 12,5 23,6
Übrige Personalkosten 1,0 1,0
Summe 212,1 209,3

Die Erhöhung der Position Löhne, Gehälter und Aufwendungen für Altersteilzeit ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der Erfolgsbeteiligung zurückzuführen.

In den Aufwendungen für Altersversorgung sind hauptsächlich die Zuführung zur Pensionsrückstellung und der Aufwand für die Dotierung der externen Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, München, enthalten. Die Aufwendungen aus der Abzinsung von Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellung, werden im Zinsergebnis erfasst.

Die Position Aufwendungen für Altersversorgung enthielt im Vorjahr EUR 11,1 Mio. für eine aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds zu erwartende Einzahlung in die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, München.

Die übrigen Personalkosten betreffen die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

07 Abschreibungen

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EUR Mio. 2017 2016
Planmäßige Abschreibungen 50,4 48,3
Außerplanmäßige Abschreibungen 0,0 0,9
Summe 50,4 49,2

08 Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen

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EUR Mio. 2017 2016
Reparaturen, Instandhaltung, Fremdleistungen 98,4 78,9
Aufwendungen aus Währungsderivaten 19,4 39,6
Aufwendungen aus Kursverlusten 19,4 11,3
Vertriebskosten, vor allem Frachten und Provisionen 14,9 14,0
Pachten und Mieten 4,5 2,3
Verluste aus Anlagenabgang (periodenfremd) 0,6 0,3
Übrige betriebliche Aufwendungen 24,7 17,2
Sonstige Steuern 181,9 163,6
0,6 0,3
Summe 182,5 163,9

Die Fremdleistungen betreffen vor allem Leistungen von der Wacker Chemie AG, die am Standort Burghausen bezogen werden.

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere Gebühren und Beiträge, Reisekosten, Kosten für externe Forschung, sonstige personalbezogene Kosten sowie Patente und Lizenzen.

Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen vermögensabhängige Steuern.

09 Beteiligungsergebnis

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EUR Mio. 2017 2016
Erträge aus Beteiligungen 50,0 0,0
davon verbundene Unternehmen 50,0 0,0

Die Beteiligungserträge resultieren aus einer Ausschüttung der Siltronic Holding International B.V., Krommenie, Niederlande.

10 Zinsergebnis

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EUR Mio. 2017 2016
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,6 1,5
davon verbundene Unternehmen 1,1 1,2
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen -12,3 -4,7
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -0,4 -0,5
davon verbundene Unternehmen -0,3 -0,5
Summe -11,1 -3,7

Der Anstieg des negativen Zinsergebnisses von EUR 3,7 Mio. au EUR 11,1 Mio. bzw. um EUR 7,4 Mio. ist in Höhe von EUR 8,2 Mio auf die Erhöhung der Aufwendungen aus der Aufzinsung vor Pensionsverpflichtungen zurückzuführen. Ursächlich für diesen erhöhten Zinsaufwand war in erster Linie der Umstellungseffek" weg vom siebenjährigen Durchschnittszinssatz hin zum zehnjährigen, der im Jahr 2015 auf 2016 vollzogen wurde.

11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern beinhalten Guthaben aus Körperschaftsteuer, Steuern von Betriebsstätten sowie Steuern aus Vorjahren. Effekte au; latenten Steuern enthält der Posten nicht.

Die aktiven Steuerlatenzen in Höhe von EUR 29,2 Mio. (Vorjahr EUR 26,4 Mio.) resultieren aus dem Anlagevermögen mit EUF 5,2 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.), aus dem Umlaufvermögen mi" EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 3,4 Mio.), aus Pensionsverpflichtungen mit EUR 12,4 Mio. (Vorjahr: EUR 10,3 Mio.) und aus übrigen Rückstellungen, insbesondere für Altersteilzeit, mit EUR 8,3 Mio. (Vorjahr: EUR 9,4 Mio.). Diese Steuerentlastungen wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB nicht bilanziert Passive latente Steuern bestanden nicht.

12 Immaterielle Vermögensgegenstände

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EUR Mio. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Anschaffungskosten
Anfangsstand 01.01.2017 18,7
Zugänge 0,8
Abgänge -
Umbuchungen 0,2
Endstand 31.12.2017 19,7
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2017 17,6
Zugänge 0,7
Abgänge -
Endstand 31.12.2017 18,3
Bilanzwert 31.12.2017 1,4
Bilanzwert 31.12.2016 1,1

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Lizenzen.

13 Sachanlagen

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EUR Mio. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten- einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Anfangsstand 01.01.2017 263,4 1.419,0 108,0 37,3 1.827,7
Zugänge 1,6 33,1 2,5 54,9 92,1
Abgänge - -9,0 -2,7 - -11,7
Umbuchungen 3,7 31,1 0,7 -35,7 -0,2
Endstand 31.12.2017 268,7 1.474,2 108,5 56,5 1.907,9
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2017 189,7 1.295,4 101,0 - 1.586,1
Zugänge 5,5 41,7 2,5 - 49,7
Abgänge - -8,6 -2,6 - -11,2
Umbuchungen 0,0 0,0 - - -
Endstand 31.12.2017 195,2 1.328,5 100,9 - 1.624,6
Bilanzwert 31.12.2017 73,5 145,7 7,6 56,5 283,3
Bilanzwert 31.12.2016 73,7 123,7 6,9 37,3 241,6

14 Finanzanlagen

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EUR Mio. Anteile an verbundenen Unternehmen
Anschaffungskosten
Anfangsstand 01.01.2017 129,3
Zugänge 0,1
Abgänge -
Endstand 31.12.2017 129,4
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2017 -
Zugänge -
Abgänge -
Endstand 31.12.2017 -
Bilanzwert 31.12.2017 129,4
Bilanzwert 31.12.2016 129,3

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Siltronic AG ist Bestandteil dieses Anhangs.

15 Vorräte

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EUR Mio. 2017 2016
Erzeugnisse und Waren 49,8 47,0
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 29,7 29,1
Nicht abgerechnete Leistungen 0,0 0,5
Anzahlungen für Vorräte 15,3 17,7
Summe 94,8 94,3

Die Anzahlungen für Vorräte wurden an die Siltronic Silicon Wafer für künftige Lieferungen von Zwischenprodukten geleistet.

16 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten

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2017 2016
EUR Mio. Summe davon Restlaufzeit überein Jahr Summe davon Restlaufzeit überein Jahr
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 64,1 0,0 41,1 0,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 213,8 0,0 251,9 3,6
Derivate 2,0 0,0 0,2 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 17,9 0,0 17,5 0,0
Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 233,7 0,0 269,6 3,6
Festgelder 110,0 0,0 0,0 0,0
Summe 407,8 0,0 310,7 3,6

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von EUR 123,1 Mio. (Vorjahr: EUR 94,5 Mio.). Darüber hinaus haben sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund von Konzerndarlehen geändert:

Es bestehen Finanzforderungen gegen der Siltronic Singapore Pte. Ltd. über EUR 86,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.), der Siltronic Japan Corporation über EUR 4,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,9 Mio.) und der Siltronic Korea Ltd. über EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Im Vorjahr hatte die Siltronic AG eine Finanzforderung gegen der Siltronic Holding International B.V. in Höhe von EUR 143,8 Mio., die zum 31. Dezember 2017 nicht mehr bestand.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Finanzverwaltungen über EUR 16,0 Mio. (Vorjahr: EUR 6,4 Mio.).

Die Laufzeiten der Festgelder betragen mehr als drei Monate.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eine Vorauszahlung auf Beiträge für die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, München, für das Folgejahr in Höhe von EUR 8,0 Mio.

17 Eigenkapital

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EUR Mio. Grundkapital Kapitalrücklage Andere Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Gesamt
01.01.2017 120,0 374,5 8,5 0,0 503,0
Jahresüberschuss 0,0 0,0 0,0 138,1 138,1
31.12.2017 120,0 374,5 8,5 138,1 641,1

Das Grundkapital der Siltronic AG beträgt EUR 120 Millionen und ist eingeteilt in 30 Millionen nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je EUR 4,00 am Grundkapital.

Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich in vollem Umfang um andere Gewinnrücklagen.

Es besteht ein Bedingtes Kapital und ein Genehmigtes Kapital: Das Grundkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von bis zu 12.500.000 neuen, auf Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht werden, wodurch das Grundkapital um bis zu EUR 50,0 Mio. steigen darf (Bedingtes Kapital). Außerdem ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 7. Juni 2020 um bis zu insgesamt EUR 60,0 Mio. durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde und ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beläuft sich zum Stichtag auf EUR 18,5 Mio. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 S. 1 HGB).

Der beizulegende Zeitwert der zur Sicherung von Altersteilzeitverpflichtungen angelegten und als Deckungsvermögen zu behandelnden Mittel beläuft sich auf EUR 30,4 Mio. (Vorjahr: EUR 25,5 Mio.). Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um börsengehandelte Wertpapiere, der Börsenkurs definiert den beizulegenden Zeitwert. Dieser Wert liegt EUR 0,4 Mio. unter den Anschaffungskosten (Vorjahr: EUR 0,4 Mio. unter den Anschaffungskosten). Eine Ausschüttungssperre besteht somit nicht.

Der Vorstand schlägt vor, für das abgelaufene Geschäftsjahr EUR 2,50 je Stückaktie auszuschütten. Hiernach ergäbe sich eine Ausschüttung von EUR 75.000.000,00 und ein Gewinnvortrag von EUR 63.067.266,82 auf neue Rechnung.

18 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für Mitarbeiter der Siltronic AG wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbständige Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, München, gewährt. Diese wird aus Mitglieds- und Firmenbeiträgen finanziert. Derzeit beträgt der Firmenbeitrag 400 % der jeweiligen Mitgliedsbeiträge. Die Siltronic AG hat sich zudem bereit erklärt, den Finanzbedarf der Pensionskasse zu sichern, soweit er nicht aus laufenden Mitgliedsbeiträgen der Siltronic AG und sonstigem Vermögenszuwachs gedeckt werden kann.

Darüber gibt es Rückstellungen für die sogenannte Zusatzversorgung für Gehaltsanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrundlage in Form von Direktzusagen. Weiter besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit, Teile des Entgelts in unmittelbare Versorgungszusagen umzuwandeln.

Die sich aus den Zusagen ergebenden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Anwartschaften und laufende Leistungen gebildet. Der Wertansatz ist versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren errechnet.

Für die Ermittlung der Verpflichtung wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt:

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2017 2016
Rechnungszins (p.a.)
Durchschnitt zehn Jahre 3,68 % 4,01 %
Durchschnitt sieben Jahre 2,80 % 3,24 %
Einkommenssteigerung (p.a.) 2,50 % 2,50 %
Erhöhung der Bemessungsgrundlage 2,50 % 2,50 %
Rentenanpassungen
Grund- und Zusatzversorgung 1,80 % bzw. 1,00 %
Gehaltsumwandlung 2,50 % bzw. 1,00 %
Sterblichkeit HEU98MOD6085

Bei Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren hätte sich eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von EUR 139,7 Mio. ergeben.

19 Andere Rückstellungen

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EUR Mio. 2017 2016
Steuerrückstellungen 1,2 0,2
Personalrückstellungen 79,0 63,9
Übrige andere Rückstellungen 27,6 28,6
Summe 107,8 92,7

Die Personalverpflichtungen resultieren aus Verpflichtungen aufgrund von Altersteilzeit, Jubiläum, nicht genommenem Urlaub bzw. geleisteter Mehrarbeit, Erfolgsbeteiligung und Lebensarbeitszeitkonten. Die Zunahme der Personalrückstellungen ist vor allem auf eine erhöhte Erfolgsbeteiligung zurückzuführen.

Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von EUR 34,6 Mio. (Vorjahr: EUR 39,5 Mio.) umfasst ratierlich zugeführte Verpflichtungen für noch nicht entlohnte Anteile der Arbeitsleistung während der Beschäftigungsphase (Erfüllungsrückstand) sowie Aufstockungsbeträge in voller Höhe. Berücksichtigt werden alle zum Jahresende anspruchsberechtigten Mitarbeiter bis zu der durch das Gesetz festgelegten Höchstgrenze. Sofern darüber hinaus Altersteilzeitverpflichtungen eingegangen wurden, sind diese ebenfalls in die Rückstellung einbezogen.

Der Betrag der Altersteilzeitverpflichtung zum 31. Dezember 2017 belief sich wie im Vorjahr auf EUR 65,0 Mio. Der zur Ermittlung der Rückstellung abgezogene beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens belief sich zum Bilanzstichtag auf EUR 30,4 Mio. (Vorjahr: EUR 25,5 Mio.). Die ursprünglichen Anschaffungskosten des angelegten Vermögens betrugen EUR 30,8 Mio. (Vorjahr: EUR 25,9 Mio.).

Die bei der Berechnung der Altersteilzeitverpflichtung berücksichtigten jährlichen Entgelte und Rentenanpassungen entsprechen den bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen verwendeten Prozentsätzen. Der zum 31. Dezember 2017 zugrunde gelegte Rechnungszins beträgt 1,58 % (Vorjahr: 1,81 %).

Die übrigen anderen Rückstellungen umfassen vor allem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, zu erwartende Einzahlungen in die Pensionskasse und antizipierte Entschädigungen für vorzeitig gekündigte Verträge.

20 Finanzverbindlichkeiten

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2017 2016
davon Restlaufzeit davon Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
EUR Mio. Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 65,6 65,6 0,0 38,5 38,5 0,0

Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren lagen an keinem Bilanzstichtag vor.

21 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten

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2017 2016
davon Restlaufzeit davon Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
EUR Mio. Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22,1 22,1 0,0 22,5 22,5 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 37,5 37,5 0,0 46,0 46,0 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, für die Siltronic AG ein assoziiertes Unternehmen ist 6,5 6,5 0,0 0,0 0 0,0
Verbindlichkeiten aus Steuern 2,3 2,3 0,0 2,6 2,6 0,0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0
Verbindlichkeiten aus glattgestellten Termingeschäften 0,0 0,0 0,0 1,8 1,8 0,0
Erhaltene Anzahlungen 66,9 24,1 42,8 5,1 2,4 2,7
Sonstige Verbindlichkeiten 1,7 1,7 0,0 1,3 1,3 0,0
Übrige Verbindlichkeiten 115,6 72,8 42,8 57,5 54,8 2,7

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die Position "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, für die Siltronic AG ein assoziiertes Unternehmen ist" betrifft die Wacker Chemie AG. Da die Siltronic AG bis 14. März 2017 Tochterunternehmen der Wacker Chemie AG war, sind Verbindlichkeiten gegenüber der Wacker Chemie AG Ende 2016 unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen enthalten, und zwar in Höhe von EUR 20,3 Mio.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren lagen an keinem Bilanzstichtag vor.

22 Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter

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EUR Mio. 2017 2016
Gemeinkostenpersonal 798 806
Produktiv-gewerblich 1.498 1.612
Summe 2.296 2.418

23 Nicht in der Bilanz enthaltene Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Bei den nachfolgend dargestellten Bürgschaften handelt es sich um Nominalbeträge. Die Bürgschaften sichern die externe Finanzierung von verbundenen Unternehmen ab und Stromlieferungen an ein Tochterunternehmen.

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EUR Mio. 2017 2016
Bürgschaften 2,7 3,4
davon verbundene Unternehmen 2,7 3,4

Die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die Miete und Pachten betreffen, sind ebenfalls Nominalwerte. Die Mieten und Pachten betreffen technische Anlagen, Container, EDV-Ausrüstung, Fahrzeuge und Grundstücke. Aufgrund der langfristigen vertraglichen Bindung besteht für die Zukunft ein konstanter Liquiditätsabfluss, dem sich das Unternehmen nicht entziehen kann.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Mieten und Pachten

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EUR Mio. 2017 2016
Ausgaben im Folgejahr 0,7 0,7
Ausgaben im 2. bis 4. Jahr 1,5 0,9
Summe 2,2 1,6

Das Bestellobligo setzt sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt zusammen:

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EUR Mio. 2017 2016
Bestellobligo aus Investitionsprojekten 100,2 30,3
Bestellobligo aus Abnahmeverträgen mit Dritten 4,3 5,8
Bestellobligo aus Abnahmeverträgen mit verbundenen Unternehmen 45,2 39,0
Summe 149,7 75,1

Langfristige Abnahmeverpflichtungen bestehen in 2018 i.H.v. EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 22,2 Mio.) und danach von jährlich EUR 1,7 Mio., dadurch sichert die Siltronic AG die Auslastung des Tochterunternehmens Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd.

24 Kosten für Abschlussprüfer

Für Abschlussprüferleistungen wurden EUR 0,4 Mio. aufgewendet (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.). Diese Leistungen betreffen die gesetzlichen Abschlussprüfungen. Für andere Bestätigungsleistungen wie betriebswirtschaftliche Prüfungen oder gesetzlich nicht verpflichtende Prüfungen sind wie im Vorjahr EUR 0,1 Mio. angefallen.

25 Derivative Finanzinstrumente

Zur Sicherung von Währungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit werden Devisentermingeschäfte (DTG), Devisenoptionen und Devisenswaps eingesetzt. Zinsderivate wurden im Berichtsjahr nicht eingegangen. Die Absicherung dient dem Ziel, die Volatilität des Ergebnisses und des Zahlungsmitteleingangs zu reduzieren, soweit sie auf Wechselkursänderungen beruhen. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt nach internen Richtlinien. Im Geschäftsjahr wurden Derivate in folgendem Umfang abgeschlossen:

Derivate

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EUR Mio. 2017 2016
Nominalwerte 377,9 413,1
Marktwerte 16,5 - 4,0
Kreditrisiko 16,6 3,6

Die Nominalwerte sind die Summe aller den Geschäften zugrunde liegenden Kauf- und Verkaufsbeträge. Die Marktwerte beziehen sich auf die Auflösungsbeträge (Rückkaufswert) der Finanzderivate zum Bilanzstichtag und werden mit verschiedenen anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. Das angegebene Volumen des Kreditrisikos ist die Summe der positiven Marktwerte und stellt das Risiko des Ausfalls von Vertragspartnern dar. Um diesem Risiko entgegenzutreten, werden Derivate nur mit Banken hoher Bonität abgeschlossen.

Die beizulegenden Zeitwerte der Derivative werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung von den am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Dabei werden Devisenkontrakte einzeln mit ihrem Terminkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Einen wesentlichen Umfang der Sicherungsmaßnahmen stellt die Abdeckung der Währungsrisiken aus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar sowie aus ausgereichten und empfangenen Darlehen an bzw. von verbundenen Unternehmen. Zur Abdeckung dieser Währungsrisiken wurden Devisentermingeschäfte und -swaps abgeschlossen. Gleichartige Grundgeschäfte werden zu Portfolien zusammengefasst. Diese Geschäfte werden im Jahr 2018 fällig.

Die Derivate haben eine maximale Restlaufzeit von 18 Monaten (Vorjahr: 19 Monate). Zu den erwarteten Geschäften gehören auch noch nicht fakturierte Umsätze in Fremdwährung. Für diese sogenannten strategischen Geschäfte werden, soweit zulässig, Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet.

Sicherungsgeschäfte, die bestehende Forderungen oder Verbindlichkeiten betreffen, werden als "operative Sicherungen" bezeichnet.

Operative Sicherung

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2017 2016
EUR Mio. DTG, Swaps Optionen DTG, Swaps Optionen
--- --- --- --- ---
Nominalwert 69,9 0,0 142,4 0,0
Offene Geschäfte
Positive Marktwerte 0,6 0,0 0,5 0,0
Negative Marktwerte 0,0 0,0 - 0,3 0,0
Geschlossene Geschäfte 0,0 0,0 0,1 0,0

Strategische Sicherung

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2017 2016
EUR Mio. DTG, Swaps Optionen DTG, Swaps Optionen
--- --- --- --- ---
Nominalwert 308,1 0,0 270,1 0,0
Offene Geschäfte
Positive Marktwerte 14,0 0,0 3,1 0,0
Negative Marktwerte - 0,1 0,0 - 5,7 0,0
Geschlossene Geschäfte 2,0 0,0 - 1,7 0,0
Bewertungseinheiten nach Einfrierungsmethode (nicht bilanziert) 15,9 0,0 - 2,4 0,0
Geschlossene Geschäfte
Vermögensgegenstände 0,0 0,0 0,0 0,0
Verbindlichkeiten 0,0 0,0 1,7 0,0
Offene Geschäfte ohne Bewertungseinheiten
Vermögensgegenstände 0,0 0,0 0,0 0,0
Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,2 0,0

Die Messung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird bei der Siltronic AG nach der Dollar-Offset-Methode vorgenommen, bei der die Veränderung der Marktwerte von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gegenübergestellt werden. Die Messung der Effektivität ergab, dass alle Bewertungseinheiten zum Stichtag prospektiv sowie retrospektiv effektiv waren.

Nachfolgende Übersicht fasst die Bilanzwerte, die sich aus den derivativen Finanzinstrumenten ergeben, zusammen:

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EUR Mio. 2017 2016
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus offenen und geschlossenen Geschäften 2,0 0,2
Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Sonstige Rückstellungen für offene Derivate 0,0 1,8
Sonstige Rückstellungen für offene Derivate 0,0 0,4

26 Organe der Siltronic AG

Aufsichtsrat (Stand 31.12.2017)

Dr. Tobias Ohler

Vorsitzender

München

Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG

Mitglied des Aufsichtsrats der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG

Johann Hautz

Stellvertretender Vorsitzender

Arbeitnehmervertreter

Burghausen

Vorsitzender des Betriebsrats der Siltronic AG, Werk Burghausen

Maximilian Baumgartner

Arbeitnehmervertreter

Marktl

Leiter Operation Processes, Siltronic AG

Sieglinde Feist

Grasbrunn

Leiterin Konzernentwicklung, Wacker Chemie AG

Gebhard Fraunhofer

Arbeitnehmervertreter

Simbach am Inn

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Siltronic AG

Dr. Hermann Gerlinger

Aalen

Berater für den Vorstand der Carl Zeiss AG

Geschäftsführender Gesellschafter der GeH GmbH

Mitglied im Verwaltungsrat der VAT Group AG, Schweiz

Karin Gottschalk

Arbeitnehmervertreterin

Brand-Erbisdorf

Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats der Siltronic AG, Werk Freiberg

Bernd Jonas

Essen

Rechtsanwalt

Gertraud Lauber

Arbeitnehmervertreterin

Bad Münder

Gewerkschaftssekretärin IG BCE,

Abteilung Wirtschafts- und Energiepolitik

Mitglied des Aufsichtsrats der Rütgers Germany GmbH

Mitglied des Beirats der Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE

Dr. Franz Richter

Eichenau

Vorstandsvorsitzender der SÜSS MircoTec SE

Vorsitzender des Board of Directors der Scint-X AB

Mitglied des Verwaltungsrats der Meyer Burger Technology AG Mitglied des Verwaltungsrats der COMET Holding AG

Harald Sikorski

Arbeitnehmervertreter

München

Bezirksleiter IG BCE, Altötting

Mitglied des Aufsichtsrats der Wacker Chemie AG

Angela Wörl

München

Leiterin Personal/Soziales, Wacker Chemie AG

Mitglied des Aufsichtsrats der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Vermittlungsausschuss

Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender)

Johann Hautz

Gebhard Fraunhofer

Prüfungsausschuss

Bernd Jonas (Vorsitzender)

Harald Sikorski

Dr. Tobias Ohler

Präsidialausschuss

Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender)

Johann Hautz

Dr. Hermann Gerlinger

Nominierungsausschuss

Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender)

Dr. Hermann Gerlinger

Vorstand (Stand 31.12.2017)

Dr. Christoph von Plotho

Vorsitzender

Applikationstechnologie

Engineering

Investor Relations & Communications

Konzernentwicklung

Produktion

Qualitätsmanagement & Nachhaltigkeit

Recht & Compliance

Standortmanagement Burghausen & Freiberg

Technologie

Vertrieb & Marketing

Siltronic Japan

Siltronic Singapur

Mitglied des Board of Directors in folgenden verbundenen Unternehmen:

Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd.

Siltronic Singapore Pte. Ltd.

Siltronic Corporation

Siltronic Japan Corporation

Rainer Irle

Finanzvorstand und Arbeitsdirektor

Controlling & Finanzen

Einkauf

Rechnungswesen & Steuern

IT

Personal

Risikomanagement & Audit

Siltronic USA

Mitglied des Board of Directors in folgenden verbundenen Unternehmen:

Siltronic Corporatiom

Siltronic Japan Corporation

27 Angaben zu Aufsichtsrat und Vorstand der Siltronic AG

Die Angaben zu den Vorstandsvergütungen sind im Vergütungsbericht enthalten. Der Vergütungsbericht ist Teil des zusammen-gefassten Lageberichts der Siltronic AG und beinhaltet die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB.

28 Aufstellung des Anteilsbesitzes

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Stand von Eigenkapital und Kapitalbeteiligung zum 31. Dezember 2017. Das Jahresergebnis bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017. Eigenkapital sowie Jahresergebnis sind nach IFRS ermittelt.

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in TEUR Eigenkapital Jahresergebnis Kapitalanteil

in %
Siltronic Holding International B.V., Krommenie, Niederlande1) 273.105 92 100,0
Siltronic Corp., Portland, USA2) 18.380 14.112 100,0
Siltronic Singapore Pte. Ltd., Singapur2) 237.486 71.844 100,0
Siltronic Japan Corp., Tokio, Japan2) -4.194 2.634 100,0
Siltronic Korea Ltd., Seoul, Korea1) 34 -44 100,0
Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd., Singapur2) -2.471 35.639 77,7

1) direkt gehaltene Beteiligung

2) indirekt gehaltene Beteiligung

Die Siltronic AG stellt einen Konzernabschluss auf. Dieser Abschluss ist im elektronischen Bundesanzeiger einsehbar und kann zudem über die Homepage der Siltronic AG abgerufen werden.

29 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nahe stehende Unternehmen oder Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Siltronic AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Siltronic AG unterliegen.

Die Wacker Chemie AG hielt bis 14. März 2017 direkt und indirekt die Mehrheit der Aktien der Sitlronic AG. Am 15. März 2017 hat die Wacker Chemie AG ihre Beteiligung auf 31% reduziert.

Zwischen der Siltronic AG und der Wacker Chemie AG bestanden das ganze Jahr über Leistungsbeziehungen. Diese betreffen im Wesentlichen den Zukauf von Rohstoffen und Energie sowie verschiedene Dienstleistungen, insbesondere Standortdienstleistungen. Die Lieferungen und Leistungen wurden zu marktüblichen Konditionen ausgeführt.

Darüber hinaus werden zwischen der Siltronic AG und nahestehenden Unternehmen Lieferungen und Leistungen im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit getätigt. Auch diese Geschäfte wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen.

30 Mitteilungspflichten von Aktionären

Die Mitteilungspflichten von Aktionären nach § 20 AktG oder nach § 21 Wertpapierhandelsgesetz sind in der Anlage beigefügt. Die Anlage ist Teil des Anhangs.

31 Vorgänge nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind seit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 nicht eingetreten.

München, den 1. März 2018

**Siltronic AG

München**

Dr. Christoph von Plotho

Rainer Irle

Meldungen von Aktionären nach § 20 AktG und § 21 WphG

Zum Geschäftsjahresende 31. Dezember 2017 bestanden die Stimmrechtsanteile an der Siltronic AG:

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Aktionär Erreichen der Stimmrechtsanteile Meldung
Dr. Alexander Familiengesellschaft mbH, München 15.03.17 Beteiligung 30,83 % alle Anteile gehalten über Wacker Chemie AG und Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH
Wacker Chemie AG, München 15.03.17 Beteiligung 30,83 % davon 22,50 % gehalten über Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH
Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH, München 15.03.17 Beteiligung 22,50 %
Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA 03.05.17 Beteiligung 3,20 %
Ministry of Finance on behalf of the State of Norway 29.12.17 Beteiligung 5,02 % gehalten über Norges Bank
BlackRock, Inc. 20.12.17 Beteiligung 3,25 %

2. Zusammengefasster Lagebericht

Geschäft und Rahmenbedingungen

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Führender internationaler Anbieter von Wafern aus Reinstsilizium

Wir sind ein global aufgestellter Markt- und Technologieführer von Wafern aus Reinstsilizium für die Halbleiterindustrie und fertigen an vier Produktionsstandorten in Deutschland, den USA und Asien Siliziumwafer mit Durchmessern von bis zu 300 mm. Wir zählen die 20 führenden Verbraucher von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie zu unseren Kunden und unterhalten mit unseren Kunden meist über viele Jahre gewachsene Geschäftsbeziehungen.

Siltronic steht im Markt für jahrelange Expertise, kundenspezifische Lösungen sowie eine globale Verfügbarkeit von Produkten bei verlässlicher Qualität und Liefertreue. Unsere weltweite Präsenz ermöglicht es uns, in weniger als 24 Stunden auf Kundenanfragen zu reagieren. Diese Kombination ist die Basis für die hohe Kundenzufriedenheit und bildet das Fundament für unseren nachhaltigen Geschäftserfolg. Unser Ziel ist es, qualitativ hochwertige Wafer mit den Spezifikationen zu liefern, die die Anforderungen unserer Kunden vollständig erfüllen.

Siliziumwafer sind die Grundlage moderner Mikro- und Nanotechnologie und damit ein wesentlicher Bestandteil in zahlreichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs, beispielsweise in Computern, Smartphones, Flachbildschirmen oder Navigationssystemen.

Unser Anspruch ist es, eine treibende Kraft für Innovationen bei Siliziumwafern in der Halbleiterindustrie zu sein.

Rechtliche Konzernstruktur

Seit 1996 hat Siltronic die Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht - damals noch unter der Firmierung Wacker Siltronic Gesellschaft für Halbleitermaterialien AG. Seit 2004 firmiert die Gesellschaft unter Siltronic AG und hat ihren Sitz in München. Die AG war Ende 2017 direkt oder indirekt an sechs Gesellschaften beteiligt.

Leitung und Kontrolle

Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Siltronic AG ein duales Führungssystem, das aus Vorstand und Aufsichtsrat besteht. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern; seine Zusammensetzung hat sich im Geschäftsjahr 2017 nicht verändert. Der Aufsichtsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Aufgabenverteilung untereinander können dem Corporate Governance-Bericht auf ♦ 73 entnommen werden.

Aktive strategische Managementholding, dezentrale Struktur und Nähe zum Kunden vor Ort

Die Muttergesellschaft der Siltronic-Gruppe, die Siltronic AG, fungiert als gesellschaftsrechtliche und operative Holding der Gruppe. Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Siltronic AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete strategische Steuerung sowie die Kommunikation mit wichtigen Zielgruppen des Unternehmens, insbesondere dem Kapitalmarkt und den Aktionären. Die operativen Tochtergesellschaften werden unternehmerisch durch ein eigenes Management geführt. Der Vorstand der Siltronic AG ist auch in den Boards der Tochtergesellschaften vertreten. Ein erweiterter Führungskreis des Konzernmanagements der Siltronic AG wird an vereinbarten Zielvorgaben gemessen. Spezifische Ziele werden auf konzernweiter, regionaler und operativer Ebene definiert und kontinuierlich überprüft.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Vorstands enthält fixe und variable Elemente. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht auf ♦ 54 des zusammen-gefassten Lageberichts nachzulesen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die nach § 289f HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Corporate Governance-Bericht auf ♦ 73 enthalten. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken.

Die Entsprechenserklärung ist der Öffentlichkeit unter https:// www.siltronic.com/de/investoren/corporate-governance.html dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Wichtige Produkte, Geschäftsprozesse und Absatzmärkte

Wir schaffen Mehrwert mit unserer Erfahrung, technologischen Kompetenz und Innovationskraft

Silizium ist die Basis für fast alle Halbleiterbauelemente und bildet damit im Wesentlichen die Grundlage für die gesamte weltweite Elektronikindustrie. Wafer werden für immer kleinere Strukturen, sogenannte Design Rules, verwendet, die heute im Bereich von wenigen Nanometern liegen. Dies ermöglicht die Produktion immer leistungsfähigerer und energieeffizienterer Generationen von Halbleiterbauelementen. Unsere Siliziumwafer mit Durchmessern von bis zu 300 mm unterstützen diese Entwicklung und bilden die Grundlage für hochkomplexe Halbleiterbauelemente wie Hochspannungsanwendungen, niedrigohmige Schaltkreise für den Automobilbau und die Telekommunikation sowie hoch integrierte Mikroprozessoren und Speicherbauelemente für die Informationsverarbeitung.

Als strategischer Entwicklungspartner für unsere industriellen Kunden liefern wir maßgeschneiderte Lösungen, die ihren Anwendungserfordernissen entsprechen. Dabei bauen wir auf unsere technische Expertise und das profunde Verständnis der Kundenanforderungen. Mit unseren vier Produktionsstandorten sowie mit Vertriebsstandorten in Europa, den USA und im asiatischen Raum bedienen wir unsere Kunden weltweit. 2017 waren unsere fünf größten Kunden, in alphabetischer Reihenfolge, Infineon Technologies, Intel, Micron Technology, Samsung Electronics und Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC). Mit unserem lokalen Vertriebsansatz bieten wir einen qualitativ hochwertigen Kundenservice.

Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden helfen wir ihnen, ihre Produkte und Lösungen kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln. Wir fertigen polierte und epitaxierte Wafer kundenspezifisch gemäß den aktuellsten Design Rules.

Wettbewerbssituation

Der Markt für Siliziumwafer für die Halbleiterindustrie ist durch eine hohe Konzentration der Wafer-Anbieter und einen hohen globalen Wettbewerbsdruck gekennzeichnet. Siltronic ist laut Marktstudien einer der größten Hersteller von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie mit einem Marktanteil von circa 15 Prozent.

Unsere Hauptwettbewerber sind die beiden japanischen Hersteller Shin-Etsu Handotai und SUMCO Corporation sowie GlobalWafers, Taiwan und SK Siltron, Korea.

Diese fünf größten Hersteller bedienen zusammen circa 90 Prozent der weltweiten Nachfrage. Die Kunden arbeiten bei der Entwicklung neuer Wafer immer enger mit den Herstellern zusammen. Aufgrund unseres exzellenten Kundenzugangs erwarten wir, hiervon in Zukunft noch mehr profitieren zu können.

Wirtschaftliche und rechtliche Einflussfaktoren

Wir verkaufen unsere Wafer weltweit an Kunden in der Halbleiterindustrie. Somit unterliegen wir den für diese Industrie typischen konjunkturellen Schwankungen. Diese können allerdings von ihrem Eintrittszeitpunkt und auch vom Grad der Ausprägung sehr unterschiedlich sein. Anhand ausgewählter Frühindikatoren, zu denen unter anderem Rohstoffpreise, das Bestellverhalten der Kunden, unsere Kapazitätsauslastung sowie die erwartete Entwicklung von Produktions- und Absatzzahlen der Halbleiterindustrie gehören, berücksichtigen wir die voraussichtliche Entwicklung frühzeitig in der Geschäftsplanung.

Wechselkursschwankungen aufgrund von Handelsbeziehungen zwischen Währungsräumen haben einen operativen Einfluss auf unseren Umsatz und das Ergebnis, da wir rund zwei Drittel unseres Umsatzes in US-Dollar erzielen, der größte Teil der Kosten jedoch in Euro anfällt. Wir versuchen, den Einfluss von Fremdwährungseffekten durch verstärkte Produktion im US-Dollar-nahen Währungsraum Singapur und eine aktive Hedging-Politik abzuschwächen.

Auf der Kostenseite hat die Entwicklung von Löhnen und Gehältern Einfluss auf Siltronic, ebenso wie die Veränderung von Materialkosten. Unser zentrales Rohmaterial ist Polysilizium, das wir hauptsächlich von der Wacker Chemie AG beziehen. Hier bestehen langfristige Lieferverträge. In unseren Fertigungsprozessen nutzen wir eine Vielzahl von Hilfsstoffen, z. B. Poliermittel und Sägedraht. Soweit möglich versuchen wir, unsere Materialien über mehrere Lieferanten zu beziehen.

Unsere Profitabilität erhöhen wir zudem durch fortlaufende interne Maßnahmen zur Prozessoptimierung in allen funktionalen Bereichen. Bereits 2010 haben wir mit den "Kosten-Roadmaps" kontinuierliche Kostensenkungsprogramme ins Leben gerufen, um aktiv Verbesserungspotenziale zu identifizieren und umzusetzen. Im Rahmen dieser Programme erfassen wir systematisch Projekte zur Effizienzsteigerung.

In regelmäßigen Steering Committee-Sitzungen werden neue Ideen priorisiert und deren Implementierung überwacht.

Da wir weltweit tätig sind, kommen unterschiedliche rechtliche und steuerliche Regelungen zum Tragen, die wir in unserem Geschäftsablauf berücksichtigen müssen. Unter anderem zählen hierzu Produkthaftungsgesetze und beschäftigungsrechtliche Auflagen sowie das Außenhandels- und Patentrecht.

Soweit sich aus den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Risiken für unser Geschäft ergeben, werden diese im Risikobericht auf ♦ 41 dargestellt.

Unternehmensstrategie und Unternehmenssteuerung

Unser kurz- und langfristiges strategisches Ziel ist der nachhaltige Ausbau unserer Geschäftstätigkeit, um unsere Position als einer der führenden Hersteller für Halbleiterwafer weiter zu festigen. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir unsere Technologieführerschaft ausbauen, unsere Qualitätsführerschaft beibehalten und unsere Programme für operative Exzellenz und Kostensenkung fortsetzen und unsere Kapazitäten im Rahmen des Marktwachstums erweitern. Ebenso stehen eine hohe Profitabilität und stabile Cashflows im Fokus. Wir passen unsere Strategie sowie unser operatives Handeln bei Bedarf an die jeweiligen Marktgegebenheiten an. Eine wesentliche Änderung der strategischen Ausrichtung der Siltronic gegenüber dem Vorjahr war nicht erforderlich.

Megatrends begünstigen nachhaltig den verstärkten Einsatz unserer hochwertigen Reinstsiliziumwafer

Die Kundenanforderungen in der Halbleiterindustrie verändern sich fortlaufend. Getrieben wird dies vor allem durch globale Megatrends wie Mobilität, Konnektivität, Miniaturisierung und Kosteneffizienz. Dabei steht z. B. das Internet der Dinge (kurz: IoT) für den Trend, dass immer mehr "smarte" Geräte auf den Markt kommen, Gegenstände des Alltags werden mit Prozessoren, Sensoren und Netzwerktechnik ausgestattet - vom App-gesteuerten Wearable bis zur komplett smarten Fabrik. Die stetigen Verbesserungen der Funktionalität und Energieeffizienz, etwa von Smartphones, Fahrerassistenzsystemen im Automobilbereich oder industrieller Automatisierungstechnik, basieren auf der laufenden Weiterentwicklung der dafür erforderlichen Bauteile durch die Halbleiterhersteller. Typischerweise sind diese Entwicklungen verbunden mit erhöhten Anforderungen an die Rohmaterialien. So sind z. B. kleinere Strukturbreiten für Bauteile nur möglich, wenn die Siliziumwafer entsprechend gleichförmig sind.

Daher gehen wir davon aus, dass die Nachfrage nach hoch entwickelten Wafern weiter wachsen wird. Wir wollen diese Wachstumsmöglichkeiten ergreifen, indem wir uns auf innovative, wertschöpfende Lösungen fokussieren und so unsere Kunden bei neuen Anforderungen aktiv unterstützen.

Synergien durch Best-in-Class-Produktionsprozesse

Wir haben langjährige Erfahrung in der Herstellung von 300 mm-Wafern und haben an unseren deutschen Standorten in Freiberg (Sachsen) und Burghausen sowie in Singapur moderne Produktionsanlagen errichtet, die für die Massenproduktion dieser Wafer ausgelegt sind. Unsere Produktionsanlagen in Singapur für 200 mm- und 300 mm-Wafer gehören jeweils zu den modernsten und größten weltweit. Über standardisierte Prozesse und eine größtenteils einheitliche Maschinenausrüstung stellen wir einen Know-how-Transfer zwischen den Produktionsstätten sicher. Wir können damit Prozessverbesserungen einfach und schnell weltweit implementieren und vereinfachen den Qualifikationsprozess durch unsere Kunden.

Unsere Erfolgsparameter sind globale Präsenz und Innovationskraft

Wir wollen unseren Kunden Lösungen für heutige Anwendungen und die Anwendungen von morgen mit einer höheren Produktleistungsfähigkeit und -qualität anbieten.

Wir adressieren produktseitig anspruchsvolle Märkte. Anwendungsbereiche für Siliziumwafer sind z. B. Computer, Tablets, Smartphones, Solid State Drives, Assistenz- und Steuerungssysteme in der Automobilindustrie oder sogenannte Wearables. Wir stellen unseren Kunden weltweit maßgeschneiderte und qualitativ hochwertige Produkte zur Verfügung. Neben dem Czochralski-Verfahren nutzen wir unter anderem das Zonenziehverfahren (die sogenannte FZ-Technologie) für Wafer mit einem Durchmesser von bis zu 200 mm (siehe Kapitel "Produktion" auf ♦ 38). Wir stärken kontinuierlich unsere Innovationskraft und setzen auf Forschung und Entwicklung (F&E).

Unsere Produktionsprozesse und Kostenstrukturen optimieren wir fortlaufend

Unsere strategischen Ziele sind die Verbesserung der Profitabilität und die Stärkung des Cashflows. Diese unterstützen und steuern wir durch umfangreiche Maßnahmen. Dazu zählen Kostendisziplin und die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen in allen Funktionen und Regionen. Wir haben mit unseren Kosten-Roadmaps unsere Kosten kontinuierlich gesenkt. 2017 haben wir gegenüber 2016 rund EUR 15 Mio. eingespart.

Kontinuierliche Überwachung ausgewählter finanzieller und nichtfinanzieller Steuerungsgrößen

Die Konzernleitung orientiert sich bei der Führung von Siltronic im Wesentlichen an finanziellen Steuerungsgrößen.

Die wichtigsten finanziellen Steuerungsgrößen waren 2017 die EBITDA-Marge, der Free-Cashflow sowie der ROCE (Return On Capital Employed).

Eine hohe Profitabilität ist eine der zentralen Ziel- und Messgrößen für die Konzernleitung. Als Wertgröße dient hierzu das EBITDA, bei dem wir uns mit den Wettbewerbern vergleichen. Das EBITDA ist definiert als das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen einschließlich Wertminderungen und gegebenenfalls Zuschreibungen. Aus diesem Vergleich, der historischen Entwicklung und der Planung berechnen wir eine Ziel-EBITDA-Marge.

Eine weitere zentrale Zielgröße ist der Free-Cashflow. Mit der Fokussierung auf diesen Wert stellen wir sicher, dass auch in Zukunft die finanzielle Solidität der Siltronic erhalten bleibt.

Der Free-Cashflow zeigt, ob die notwendigen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte aus der eigenen operativen Tätigkeit (dem Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit) finanziert werden können. Unser Ziel ist es, jedes Jahr einen positiven Wert zu erreichen. Die wesentlichen Einflussgrößen sind neben der Profitabilität ein wirksames Management des Nettoumlaufvermögens sowie die Höhe der Investitionen. Das Nettoumlaufvermögen ist die Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Ab 2018 wird der Netto-Cashflow den Free-Cashflow als Steuerungskennzahl ablösen. Dies ist darin begründet, dass Zufluss und Rückführung von Kundenanzahlungen zu zeitlichen Verschiebungen beim Free Cashflow führen, die aufgrund ihrer Höhe die Aussagekraft des Free Cashflows beeinträchtigen. Der Netto-Cashflow stellt den Free-Cashflow ohne die zeitlichen Verschiebungen dar.

Der ROCE ist definiert als das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) dividiert durch das eingesetzte Kapital. Das eingesetzte Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen und dem Nettoumlaufvermögen, und zwar als Mittelwert von Beginn und Ende einer Berichtsperiode.

Alle finanziellen Steuerungsgrößen werden konzernweit geplant sowie fortlaufend überwacht. Wir messen Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich erreichten Zielen monatlich auf Konzernebene und in allen lokalen Gesellschaften. Schlüsselgrößen werden monatlich und quartalsweise analysiert. Ebenso überprüfen wir regelmäßig auf Basis der vorliegenden Monats und Quartalsergebnisse die detaillierte Geschäftsplanung und prognostizieren die spezifische Geschäftsentwicklung.

Die vorgenannten wichtigsten Steuerungsgrößen werden durch weitere finanzielle Steuerungsgrößen ergänzt. Hierzu zählen insbesondere die Umsatzerlöse, die Investitionen und das Nettofinanzvermögen.

Nichtfinanzielle Leistungsgrößen beziehen sich vor allem auf den effizienten Einsatz von Silizium und Energie, den Einsatz von Mehrwegverpackungen bei Ausgangsverpackung, die Zahl der Arbeitsunfälle und Unfälle mit Chemikalien. Außerdem bestehen Kennzahlen zur Produktqualität und Innovation. Wir setzen keinen dieser Indikatoren durchgängig zur Steuerung des Unternehmens ein.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Lage und Branchenentwicklung

Nach Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat sich der globale Aufschwung der Wirtschaft beschleunigt. Nach der letzten Prognose vom Januar 2018 stieg das weltweite Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2017 um 3,7 Prozent (2016: + 3,2 Prozent).

Das Wachstum im Euroraum war mit 2,4 Prozent ebenfalls stärker als im Vorjahr (2016: + 1,8 Prozent). Trotz des weiter moderaten Ölpreises und der lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ist die Entwicklung des gesamten Wirtschaftsraums aber noch immer durch die nur langsam sinkende Arbeitslosigkeit und die Schuldenkrise in einigen Staaten belastet. Der Wechselkurs des Euros gegenüber anderen Währungen wie dem US-Dollar stieg im Jahresverlauf an. Während der Wechselkurs im ersten Halbjahr noch nahe an den Vorjahreswerten lag, wertete die US-Währung in der zweiten Jahreshälfte merkbar gegenüber dem Euro ab.

Die deutsche Wirtschaft folgte 2017 ebenfalls weiter einem moderaten Aufwärtstrend. Das Statistische Bundesamt publizierte ein Wachstum von 2,2 Prozent für das Gesamtjahr (2016: + 1,9 Prozent).

Das Wirtschaftswachstum in den USA war 2017 mit 2,3 Prozent deutlich stärker als im Vorjahr (2016: + 1,5 Prozent). Die USA profitieren dabei - wie auch Japan - von anhaltend niedriger Arbeitslosigkeit.

Die Wirtschaft in Japan entwickelte sich 2017 mit 1,8 Prozent Wachstum weiter verhalten, aber deutlich besser als im Vorjahr (2016: + 0,9 Prozent). Das Bruttoinlandsprodukt 2017 in China wuchs um 6,8 Prozent - etwas stärker als nach dem erklärten Ziel einer langsam sinkenden Wachstumsgeschwindigkeit zu erwarten war (2016: + 6,7 Prozent).

Der Markt für Siliziumwafer für die Halbleiterindustrie ist - gemessen an der weltweit verkauften Fläche - im Jahr 2017 um 10 Prozent gewachsen. Die Nachfrage war dabei im gesamten Jahresverlauf sehr hoch und zeigte auch zum Jahresende keine ausgeprägte saisonale Eintrübung.

Quellen:

IMF (World Economic Outlook, January 2018, Release January 22nd, 2018)

Statistisches Bundesamt (Pressemitteilung Nr. 11, 2018)

SEMI SMG 2018 (Pressemitteilungen)

Wesentliche Ereignisse für den Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2017 gab es keine Ereignisse, die den Geschäftsverlauf der Siltronic wesentlich beeinflusst haben.

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf 2017 war in allen vier Quartalen positiv. Aufgrund der Vollauslastung bei 300 mm- und 200 mm-Wafern seit dem dritten Quartal 2016 war es uns möglich, die durchschnittlichen Verkaufspreise sukzessive zu erhöhen. Aufgrund der erfreulichen Preisentwicklung konnten wir unsere Prognose bezüglich Umsatz und EBITDA-Marge für das Gesamtjahr 2017 jeweils mit Veröffentlichung der Quartalsergebnisse erhöhen.

Mit einem Umsatz von EUR 1.177,3 Mio. schließen wir das Geschäftsjahr 2017 erfolgreich ab. Wir haben damit die ursprüngliche Umsatzprognose vom März 2017 deutlich und die angepasste Umsatzprognose vom Oktober leicht übertroffen. Die operative EBITDA-Marge lag mit 30,0 Prozent deutlich über der Prognose vom März (mind. 20,0 Prozent) und im Rahmen der Erwartungen der angepassten Prognose vom Oktober (mind. 29 Prozent).

Der ROCE lag mit 31,3 Prozent wie prognostiziert deutlich über dem Vorjahr und deutlich über den Kapitalkosten.

Der Free-Cashflow lag mit EUR 169,6 Mio. im Rahmen der Erwartungen und lag wie prognostiziert deutlich über dem Wert von 2016.

2017 haben wir mit Investitionen in unsere Leistungsfähigkeit ("Capabilities") unsere Technologieführerschaft weiter gestärkt. Im Laufe des Jahres hatten wir unsere Prognose zu den Investitionen von rund EUR 100 Mio. auf EUR 120 Mio. angehoben. Die Anhebung im dritten Quartal 2017 erfolgte aufgrund von Anzahlungen an Lieferanten für den Ausbau unserer Kapazitäten bis Mitte 2019.

Vergleich der tatsächlichen und prognostizierten Geschäftsentwicklung

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Ergebnis 2016 Prognose GB1)2016 (Stand März 2017) Prognose QM1)1 2017 (Stand April 2017) Prognose QB1)2 2017 (Stand Juli 2017) Prognose QM1)3 2017 (Stand Oktober 2017) Ergebnis 2017
Umsatz in EUR Mio. 933,4 mind. 1.000 mind. 1.060 mind. 1.120 mind. 1.160 1.177,3
EBITDA-Marge in % 15,6 mind. 20 % mind. 23 % mind. 27 % mind. 29 % 30,0
ROCE in % 3,7 erheblich über dem Vorjahr; in etwa im Bereich der Kapitalkosten erheblich über dem Vorjahr; deutlich über den Kapitalkosten erheblich über dem Vorjahr; deutlich über den Kapitalkosten erheblich über dem Vorjahr; deutlich über den Kapitalkosten 31,3
Free-Cashflow in EUR Mio. 19,0 deutlich positiv, weit über dem Wert von 2016 deutlich positiv, weit über dem Wert von 2016 deutlich positiv, weit über dem Wert von 2016 deutlich positiv, weit über dem Wert von 2016 169,6
F&E-Quote in % 7,1 circa 7 % vom Umsatz circa 7 % vom Umsatz circa 7 % vom Umsatz circa 6 % vom Umsatz 5,8
Kostenpositionen in EUR Mio. 30 Einsparpotenzial von circa EUR 20 Mio. bis EUR 25 Mio. Einsparpotenzial von circa EUR 15 Mio. bis EUR 20 Mio. Einsparpotenzial von circa EUR 15 Mio. bis EUR 20 Mio. Einsparpotenzial von circa EUR 15 Mio. bis EUR 20 Mio. 15
Aufwand aus Maßnahmen zur Währungssicherung in EUR Mio. 20,9 rund EUR 10 Mio. rund EUR 10 Mio. rund EUR 10 Mio. unter EUR 10 Mio. 3,0
Abschreibungen in EUR Mio. 118,0 auf dem Niveau von 2016 auf dem Niveau von 2016 auf dem Niveau von 2016 auf dem Niveau von 2016 117,4
Steuerquote in % 45 20 % bis 25 % 20 % oder etwas niedriger 20 % oder etwas niederiger unter 20 % 15
Finanzergebnis in EUR Mio. 11,1 circa EUR 10 Mio. Zinsaufwand circa EUR 10 Mio. Zinsaufwand circa EUR 10 Mio. Zinsaufwand circa EUR 10 Mio. Zinsaufwand 8,5
Investitionen in EUR Mio. 88,8 rund EUR 100 Mio. rund EUR 100 Mio. rund EUR 100 Mio. rund EUR 120 Mio. 123,2
Ergebnis je Aktie in EUR 0,40 deutliche Steigerung gegenüber 2016 deutliche Steigerung gegenüber 2016 deutliche Steigerung gegenüber 2016 deutliche Steigerung gegenüber 2016 6,18

1) GB = Geschäftsbericht; QB = Quartalsbericht; QM = Quartalsmitteilung

Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage

Das Geschäftsjahr 2017 hat die Erwartungen des Vorstands übertroffen. Die hohe Nachfrage nach Siliziumwafern führte zu deutlichen Preiserhöhungen bei 300 mm- und 200 mm-Wafern. Die Entwicklung der durchschnittlichen Verkaufspreise (ASP) lag über unseren Erwartungen.

Der Umsatz im Geschäftsjahr 2017 hat sich mit EUR 1.177,3 Mio. sehr positiv entwickelt. Dies ist hauptsächlich auf das gestiegene Preisniveau zurückzuführen.

Unsere Investitionen lagen über dem budgetierten Rahmen, da wir uns aufgrund der erfreulichen Preisentwicklung dazu entschlossen haben, unsere 300 mm-Kapazität bis Mitte 2019 um 70.000 Wafer pro Monat auszubauen. Bereits Ende 2017 haben wir für notwendige Anlagen rund EUR 30 Mio. an Anzahlungen geleistet.

Die Zahl der Mitarbeiter (Ohne Zeitarbeitnehmer) hat sich leicht verringert. Die Personalkosten sind aufgrund der Erfolgsbeteiligung in Deutschland leicht gestiegen.

Die F&E-Ausgaben lagen in dem von uns geplanten Rahmen.

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum 31. Dezember 2016 deutlich gestiegen. Die Eigenkapitalquote hat sich auf 50,9 Prozent verbessert.

Der Vorstand ist insgesamt sehr zufrieden mit dem Geschäftsverlauf 2017.

Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage der Siltronic als stabil. Diese Einschätzung beruht auf den Ergebnissen des Konzernabschlusses und des Einzelabschlusses 2017 und berücksichtigt den Geschäftsverlauf bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts 2017. Die Geschäftsentwicklung zu Beginn des Jahres 2018 entspricht zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Geschäftsberichts den Erwartungen des Vorstands.

Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Umsatz- und Ertragsentwicklung

Umsatzsteigerung durch deutliche Preiserhöhungen und sehr hohe Absatzfläche getrieben

Wir haben das Geschäftsjahr 2017 mit einem Konzernumsatz von EUR 1.177,3 Mio. erfolgreich abgeschlossen und liegen damit EUR 243,9 Mio. bzw. 26,1 Prozent über dem Vorjahresniveau von EUR 933,4 Mio. Die Erhöhung ist überwiegend auf deutliche Preissteigerungen zurückzuführen, wobei auch die abgesetzte Waferfläche leicht zugenommen hat. Der in Euro ausgedrückte ASP hat im Vergleich zum Vorjahr stark zugelegt und ist unterjährig jedes Quartal im Vergleich zum Vorquartal gestiegen.

Siltronic erzielt den Umsatz weit überwiegend in US-Dollar. Der US-Dollar lag zwischen Januar und Dezember 2017 im Durchschnitt bei 1,13 und im Vergleichszeitraum des Vorjahres bei 1,11. Der Euro-Wechselkurs gegenüber dem US-Dollar ist zwar im vierten Quartal gegenüber dem dritten Quartal stärker gestiegen, hatte im Jahresvergleich aber keinen nennenswerten Effekt auf die Umsatzentwicklung.

Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse zeigt, dass die prozentuale Aufteilung der Umsatzerlöse auf die drei großen Regionen Europa, Asien und USA unverändert zum Vorjahr geblieben ist. Auf die größte Region Asien entfielen wie im Vorjahr 67 Prozent der Umsatzerlöse, gefolgt von Europa mit 19 Prozent. In den USA wurden erneut 14 Prozent umgesetzt.

Im Geschäftsjahr 2017 stieg der Umsatz von Quartal zu Quartal: Die Umsatzerlöse des ersten Quartals betrugen EUR 258,0 Mio., gefolgt von EUR 283,1 Mio. im zweiten und EUR 308,1 Mio. im dritten Quartal. Im abschließenden vierten Quartal hat Siltronic EUR 328,1 Mio. realisiert. Auch im Vorjahr übertraf jeder Quartalsumsatz das Vorquartal.

Umsatzerlöse

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Veränderung
EUR Mio. Q4 2017 Q4 2016 Betrag in % Q1 - Q4 2017 Q1 - Q4 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 328,1 246,3 81,8 33,2 1.177,3 933,4

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
--- --- ---
Umsatzerlöse 243,9 26,1

Herstellungskosten im Vergleich zum Umsatz deutlich unterproportional entwickelt

Die absolute Zunahme der Herstellungskosten um EUR 45,5 Mio. im Vergleich zum Vorjahr resultierte in erster Linie aus einer größeren Absatzfläche, ergebnisabhängigen Personalaufwendungen und Einmalaufwendungen. Unter Vernachlässigung der Einmalaufwendungen sind die Herstellungskosten je Waferfläche gesunken.

Die Verbesserung der Herstellungskosten je Waferfläche war getrieben durch eine höhere Auslastung unserer Anlagen und erfolgreiche Kostensenkungsmaßnahmen. Nennenswerte Wechselkurseinflüsse auf die Herstellungskosten gab es nicht; die Herstellungskosten fallen zu ungefähr 60 Prozent in Euro an.

Herstellungskosten

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Veränderung
EUR Mio. Q4 2017 Q4 2016 Betrag in % Q1 - Q4 2017 Q1 - Q4 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Herstellungskosten 206,1 192,6 13,5 7,0 807,0 761,5
Bruttoergebnis 122,0 53,7 68,3 >100 370,3 171,9
Bruttomarge in % 37,2 21,8 31,5 18,4

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
--- --- ---
Herstellungskosten 45,5 6,0
Bruttoergebnis 198,4 >100
Bruttomarge in %

Bruttomarge vor allem wegen gestiegenem ASP deutlich verbessert

Das Bruttoergebnis hat sich um EUR 198,4 Mio. auf EUR 370,3 Mio. verbessert. Dies entspricht einer Steigerung von 115,4 Prozent. Die Bruttomarge ist von 18,4 Prozent im Vorjahr auf 31,5 Prozent im Berichtsjahr gestiegen.

Der Hauptgrund für die stark gestiegene Bruttomarge ist die Zunahme des ASP. Die verbesserte Auslastung und Maßnahmen zur Minderung der Herstellungskosten je Waferfläche haben die positive Entwicklung der Bruttomarge unterstützt. Die Bruttomarge verbesserte sich im Berichtsjahr von Quartal zu Quartal. Sie lag im ersten Quartal bei 23,0 Prozent, gefolgt von 27,8 Prozent im zweiten Quartal und 35,8 Prozent im dritten Quartal. Im vierten Quartal erreichte die Bruttomarge 37,2 Prozent.

Kosten für Vertrieb, F&E und allgemeine Verwaltung im Verhältnis zum Umsatz rückläufig

Die Summe der Aufwendungen für Vertrieb, Forschung & Entwicklung (F&E) sowie allgemeine Verwaltung hat im Vergleich zum Vorjahr hauptsächlich wegen erhöhter ergebnisabhängiger Personalaufwendungen und gestiegener verkaufter Fläche zugenommen.

Im Verhältnis zum Umsatz war der prozentuale Anteil der Kosten für Vertrieb, F&E sowie Verwaltung mit 11,1 Prozent niedriger als im Vorjahr (12,9 Prozent).

Kosten für Vertrieb, F&E und allgemeine Verwaltung

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Veränderung
EUR Mio. Q4 2017 Q4 2016 Betrag in % Q1 - Q4 2017 Q1 - Q4 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Vertriebskosten 9,8 8,4 1,4 16,7 37,1 33,2
Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E-Kosten) 17,7 16,4 1,3 7,9 68,3 66,4
Allgemeine Verwaltungskosten 7,4 4,5 2,9 64,4 25,6 20,6
Summe der Kosten für Vertrieb, F&E und allgemeine Verwaltung 34,9 29,3 5,6 19,1 131,0 120,2
in Prozent vom Umsatz 10,6 11,9 11,1 12,9

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
--- --- ---
Vertriebskosten 3,9 11,7
Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E-Kosten) 1,9 2,9
Allgemeine Verwaltungskosten 5,0 24,3
Summe der Kosten für Vertrieb, F&E und allgemeine Verwaltung 10,8 9,0
in Prozent vom Umsatz

Währungssicherungen dominieren sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen lag 2017 mit EUR - 3,6 Mio. deutlich unter dem Vorjahr (EUR - 24,7 Mio.). Wie im Vorjahr spiegelt der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen weit überwiegend die Wechselkursgewinne und Wechselkursverluste, insbesondere aus den Maßnahmen zur Währungssicherung, wider. Die Währungssicherungen betreffen den US-Dollar und den Japanischen Yen.

Zum 31. Dezember 2017 sind im Eigenkapital noch nicht realisierte Gewinne aus Sicherungsgeschäften in Höhe von EUR 11,2 Mio. verblieben (Vorjahr: Verlust von EUR 4,6 Mio.).

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

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Veränderung
EUR Mio. Q4 2017 Q4 2016 Betrag in % Q1 - Q4 2017 Q1 - Q4 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Sonstige betriebliche Erträge 12,2 17,7 - 5,5 - 31,1 59,7 52,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen -8,2 -22,1 13,9 -62,9 -63,3 -77,2
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen, netto 4,0 -4,4 8,4 >100 -3,6 -24,7
davon Wechselkurseffekte 1,6 - 1,5 3,1 - -3,0 -20,9

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
--- --- ---
Sonstige betriebliche Erträge 7,2 13,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen 13,9 -18,0
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen, netto 21,1 -85,4
davon Wechselkurseffekte 17,9 -

EBITDA infolge des verbesserten Bruttoergebnisses gestiegen

Das EBITDA belief sich im Berichtsjahr auf EUR 353,1 Mio. und lag damit EUR 207,1 Mio. bzw. 142 Prozent über dem Wert des Vorjahres (EUR 146,0 Mio.). Treiber für diese Entwicklung war das Bruttoergebnis, das sich um EUR 198,4 Mio. erhöht hat.

Die EBITDA-Marge betrug im Berichtsjahr 30,0 Prozent (Vorjahr: 15,6 Prozent). Wie bei Umsatz und Bruttomarge zeigte sich auch bei der EBITDA-Marge eine kontinuierliche Verbesserung. So haben wir im ersten Quartal 2017 eine EBITDA-Marge von 20,5 Prozent erzielt, im zweiten Quartal von 25,7 Prozent, im dritten Quartal von 34,6 Prozent und im vierten Quartal von 36,8 Prozent. Die wichtigsten Gründe für die sehr positive Entwicklung waren der zunehmende ASP und der Anstieg der verkauften Fläche bei erfreulicher Kostenentwicklung.

Das EBIT von EUR 235,7 Mio. war 2017 um EUR 208,7 Mio. höher als im Vorjahr. Wie beim EBITDA war die Zunahme getrieben von der Verbesserung des Bruttoergebnisses.

Veränderungen beim EBITDA

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Veränderung
EUR Mio. Q4 2017 Q4 2016 Betrag in % Q1-Q4 2017 Q1-Q4 2016
--- --- --- --- --- --- ---
EBIT 91,1 20,0 71,1 >100 235,7 27,0
EBIT-Marge in % 27,8 8,1 20,0 2,9
Abschreibung und Wertminderungen abzgl. Zuschreibungen 29,8 30,5 -0,7 -2,3 117,4 119,0
EBITDA 120,9 50,5 70,4 >100 353,1 146,0
EBITDA-Marge in % 36,8 20,5 30,0 15,6

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
--- --- ---
EBIT 208,7 >100
EBIT-Marge in %
Abschreibung und Wertminderungen abzgl. Zuschreibungen -1,6 -1,3
EBITDA 207,1 >100
EBITDA-Marge in %

Finanzergebnis geprägt durch Aufzinsung von Pensionen

Das Finanzergebnis lag 2017 bei EUR - 8,5 Mio. (Vorjahr: EUR - 11,1 Mio.). Dabei entfällt der höchste Aufwand auf die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen, der im übrigen Finanzergebnis enthalten ist. Dieser betrug 2017 EUR 8,1 Mio. (Vorjahr: EUR 8,5 Mio.).

Finanzergebnis

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Veränderung
EUR Mio. Q4 2017 Q4 2016 Betrag in % Q1 - Q4 2017 Q1 - Q4 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Zinserträge 0,5 0,3 0,2 66,7 1,9 1,3
Zinsaufwendungen -0,2 -0,4 0,2 -50,0 -1,2 -3,3
Übriges Finanzergebnis -2,3 -2,3 0,0 -0,0 -9,2 -9,1
Finanzergebnis -2,0 -2,4 0,4 -16,7 -8,5 -11,1

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
--- --- ---
Zinserträge 0,6 46,2
Zinsaufwendungen 2,1 -63,6
Übriges Finanzergebnis -0,1 1,1
Finanzergebnis 2,6 -23,4

Steuern

Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Ertragsteuern EUR 35,0 Mio. (Vorjahr: EUR 7,2 Mio.). Der Aufwand für Ertragsteuern betraf stark überwiegend effektive Steuern. Diese sind in Singapur, Deutschland, den USA und den Niederlanden angefallen. Im Berichtszeitraum wurden aktive latente Steuern nur in Höhe von EUR 2,5 Mio. ertragswirksam verbucht.

2017 betrug die Konzern-Steuerquote, d. h. die Ertragsteuern im Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern, gut 15 Prozent. Da aufgrund einer besonderen Rechnungslegungsvorschrift (Anhangsangabe 03) potenzielle künftige steuerliche Vorteile bei der Siltronic AG nicht angesetzt werden dürfen, ist die Konzern-Steuerquote nur beschränkt aussagekräftig. Dies gilt insbesondere für das Vorjahr.

Ertragsteuern

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Veränderung
EUR Mio. Q4 2017 Q4 2016 Betrag in % Q1 - Q4 2017 Q1 - Q4 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Ergebnis vor Ertragsteuern 89,1 17,6 71,5 >100 227,2 15,9
Aufwand für Ertragsteuern -15,2 -2,1 -13,1 >100 -35,0 -7,2
Periodergebnis 73,9 15,5 58,4 >100 192,2 8,7
Steuerquote 17,1 11,9 15,4 45,3

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
--- --- ---
Ergebnis vor Ertragsteuern 211,3 >100
Aufwand für Ertragsteuern -27,8 >100
Periodergebnis 183,5 >100
Steuerquote

Periodenergebnis stark verbessert

Unser Periodenergebnis haben wir von EUR 8,7 Mio. im Jahr 2016 auf EUR 192,2 Mio. im Jahr 2017 verbessert. Auf Siltronic-Aktionäre entfallen hiervon EUR 185,3 Mio. (Vorjahr: EUR 12,0 Mio.).

Ergebnis je Aktie auf EUR 6,18 verbessert

Das Ergebnis je Aktie lag bei EUR 6,18 nach EUR 0,40 im Vorjahr.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich von EUR 1.056,8 Mio. zum Vorjahresstichtag auf EUR 1.252,4 Mio. zum 31. Dezember 2017 erhöht.

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EUR Mio. 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Immaterielle Vermögenswerte 24,0 26,4 - 2,4
Sachanlagen 513,3 519,8 -6,5
Sonstige Vermögenswerte 9,3 7,9 1,4
Langfristige Vermögenswerte 546,6 554,1 -7,5

Langfristige Vermögenswerte wechselkursbedingt gesunken

Die langfristigen Vermögenswerte lagen zum Jahresende 2017 bei EUR 546,6 Mio. und damit bei rund 44 Prozent (Vorjahr: 52 Prozent) der Bilanzsumme. Sie haben sich im Vergleich zum Jahresende 2016 (EUR 554,1 Mio.) um EUR 7,5 Mio. verringert, was in erster Linie auf einen im Vergleich zum 31. Dezember 2016 schwächeren Singapur-Dollar zurückzuführen ist.

Die planmäßigen Abschreibungen betrugen EUR 117,4 Mio. (Vorjahr: EUR 119,0 Mio.) Die Investitionen (Zugänge zu Sachanlagen und langfristigen immateriellen Vermögenswerten) lagen bei EUR 123,2 Mio. (Vorjahr: EUR 88,8 Mio.) und betrafen vor allem den Austausch von Kristallziehanlagen in Freiberg, Anzahlungen auf Kristallziehanlagen und die weitere Automatisierung der Produktion.

Die Investitionen dienen dazu, die Nachfrage der Kunden nach immer anspruchsvoller werdenden technischen Spezifikationen begleiten zu können und der steigenden Nachfrage entgegenzukommen.

In den immateriellen Vermögenswerten ist zum 31. Dezember 2017 insbesondere der Firmenwert enthalten, der im Rahmen des sukzessiven Unternehmenserwerbs der SSW entstanden ist. Der Firmenwert, der sich auf EUR 20,5 Mio. beläuft, unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Darüber hinaus umfassen die immateriellen Vermögenswerte als wesentliche Posten den im Rahmen der Mehrheitsübernahme der SSW allokierten Kundenstamm mit EUR 2,3 Mio., der linear abgeschrieben wird. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten latente Steuern in Höhe von EUR 6,5 Mio.

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EUR Mio. 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Vorräte 149,9 140,9 9,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 159,9 118,2 41,7
Sonstige Vermögenswerte 53,9 28,2 25,7
Liquide Mittel und Festgelder 342,1 215,4 126,7
Kurzfristige Vermögenswerte 705,8 502,7 203,1

Kurzfristige Vermögenswerte durch positiven Free-Cashflow und höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gestiegen

Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2017 bei EUR 705,8 Mio. und damit EUR 203,1 Mio. höher als im Vorjahr (EUR 502,7 Mio.). Der Anteil an der Bilanzsumme lag bei rund 56 Prozent (Vorjahr: 48 Prozent).

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten zum 31. Dezember 2017 Festgelder in Höhe von EUR 116,3 Mio. (Vorjahr: EUR 79,0 Mio.) und liquide Mittel von EUR 225,8 Mio. (Vorjahr: EUR 136,4 Mio.). Die Summe aus Festgeldern und liquiden Mitteln hat somit um EUR 126,7 Mio. zugenommen.

Nettoumlaufvermögen gestiegen

Das Nettoumlaufvermögen, bestehend aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, ist von EUR 177,5 Mio. auf EUR 242,7 Mio. gestiegen. Der Anstieg von EUR 65,2 Mio. ist vor allem auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen, die sich durch das im Vergleich zum relevanten Vorjahreszeitraum erfreulich hohe Umsatzniveau ergeben haben.

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EUR Mio. 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Eigenkapital 637,9 425,3 212,6
Pensionsrückstellungen 367,2 395,1 -27,9
Finanzierungsverbindlichkeiten - 40,4 -40,4
Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 95,1 44,4 50,7
Langfristige Schulden 462,3 479,9 -17,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 67,1 81,6 -14,5
Sonstige Verbindlichkeiten 85,1 70,0 15,1
Kurzfristige Schulden 152,2 151,6 0,6

Jahresüberschuss erhöht Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 lag bei EUR 637,9 Mio. (Vorjahr: EUR 425,3 Mio.). Damit betrug die Eigenkapitalquote 50,9 Prozent im Vergleich zu 40,2 Prozent zum 31. Dezember 2016.

Die Zunahme des Eigenkapitals um EUR 212,6 Mio. ist hauptsächlich auf den Jahresüberschuss von EUR 192,2 Mio. und mit EUR 22,4 Mio. auf versicherungsmathematische Gewinne im Rahmen der Berechnung der Pensionsrückstellungen zurückzuführen, die vor allem bedingt sind durch die gestiegenen Zinsen in Deutschland.

Zinsbedingter Rückgang der Pensionsrückstellungen mindert langfristige Schulden

Die langfristigen Schulden betrugen zum 31. Dezember 2017 EUR 462,3 Mio. (Vorjahr: EUR 479,9 Mio.) und lagen damit bei rund 37 Prozent (Vorjahr: 45 Prozent) der Bilanzsumme. Der Hauptgrund für die Minderung lag an den um EUR 27,9 Mio. rückläufigen Pensionsrückstellungen, die vor allem auf höhere Zinssätze in Deutschland zurückzuführen sind. Der Rückgang der Finanzverbindlichkeiten um EUR 40,4 Mio. durch die vollständige Tilgung eines Darlehens des Minderheitsgesellschafters der SSW wurde gänzlich durch den Anstieg (langfristiger) erhaltener Anzahlungen von Kunden kompensiert.

Die Pensionsrückstellung wurde in Deutschland mit 2,10 Prozent Ende Dezember 2017 abgezinst verglichen mit 1,95 Prozent Ende Dezember 2016. In den USA hat sich der Zinssatz für Pensionen von 3,92 Prozent Ende 2016 auf 3,45 Prozent Ende 2017 verringert.

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2017 zusammen aus den oben erwähnten langfristigen erhaltenen Anzahlungen von Kunden und aus langfristigen personalbezogenen Verpflichtungen, insbesondere Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläen.

Kurzfristige Schulden kaum verändert

Die kurzfristigen Schulden betrugen zum 31. Dezember 2017 EUR 152,2 Mio. Sie lagen damit EUR 0,6 Mio. über dem Vorjahreswert (31. Dezember 2016: EUR 151,6 Mio.). An der Bilanzsumme machen kurzfristige Schulden rund 12 Prozent (Vorjahr: 14 Prozent) aus.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten betreffen kurzfristige Personalverbindlichkeiten, vor allem Urlaub, Überstunden und erfolgsabhängige Vergütung, negative Marktwerte von Währungsderivaten und erhaltene Anzahlungen von Kunden.

Einfluss von Wechselkursschwankungen und Akquisitionen auf Bilanzposten

Die Veränderung der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden vom 31. Dezember 2016 auf 31. Dezember 2017 ist nur in nicht nennenswertem Umfang durch Wechselkursschwankungen beeinflusst. Da keine Akquisition eines Unternehmens oder Geschäfts stattgefunden hat, sind auch diesbezüglich keine Veränderungen aufgetreten.

Nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte

Das Vertrauen unserer Kunden in die Qualität bestehender Produkte sowie in die Leistungsfähigkeit der Siltronic, bestehende Produkte an die kontinuierlich steigenden technischen Anforderungen der Kunden anzupassen, betrachten wir als wichtigen Einflussfaktor für ein erfolgreiches Geschäft. Um die künftigen technischen Anforderungen der Kunden frühzeitig erkennen und richtig einschätzen zu können, stützen wir uns vor allem auf das eigene weltweite Vertriebsnetz, das gewachsene Kundenbeziehungen unterhält.

Weiterhin sehen wir unser langjährig gewachsenes Wissen im Bereich Forschung & Entwicklung als Wettbewerbsvorteil.

Free-Cashflow, Netto-Cashflow und Cashflow aus Investitionstätigkeit

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EUR Mio. Q1 - Q4 2017 Q1 - Q4 2016 Veränderung
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 298,9 115,6 183,3
Ein-/Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen -129,3 -96,6 -32,7
Free-Cashflow 169,6 19,0 150,6
Zunahme / Abnahme erhaltener Anzahlungen (Kundenanzahlungen) 44,8 -20,6 65,4
Netto-Cashflow 124,8 39,6 85,2
Ein-/Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen -129,3 - 96,6 - 32,7
Ein-/Auszahlungen aus dem Verkauf von Festgeld -42,3 -38,9 -3,4
Cashflow aus Investitionstätigkeit -171,6 -135,5 -36,1

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit mehr als verdoppelt

Wir haben 2017 einen Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit von EUR 298,9 Mio. erwirtschaftet verglichen mit EUR 115,6 Mio. im Vorjahr. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ist durch Anzahlungen von Kunden beeinflusst worden: Im Jahr 2017 sind Anzahlungen in Höhe von EUR 68,7 Mio. zugeflossen (Vorjahr: EUR 0 Mio.) und EUR 24,0 Mio. wurden im Berichtsjahr zurückgeführt (Vorjahr: EUR 20,6 Mio.). Ohne den Einfluss von Kundenanzahlungen ergab sich ein Netto-Cashflow in Höhe von EUR 124,8 Mio. nach EUR 39,6 Mio. im Vorjahr.

Cashflow aus Investitionstätigkeit erhöht

Für 2017 weisen wir einen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von EUR 171,6 Mio. nach EUR 135,5 Mio. im Vorjahr aus. Der Cashflow setzt sich zum einen zusammen aus Mittelabflüssen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte und zum anderen aus Mittelabflüssen für Investitionen in Festgeldanlagen.

Die Mittelabflüsse für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte haben von EUR 96,6 Mio. 2016 auf EUR 129,3 Mio. im Jahr 2017 zugenommen. Die Auszahlungen wurden getätigt, um technisch immer anspruchsvollere Spezifikationen unserer Kunden begleiten zu können. Außerdem haben wir rund EUR 30 Mio. an Anzahlungen für den Ausbau von Kapazitäten geleistet.

Die Nettoauszahlungen für Investitionen in Festgeldanlagen hatten 2017 ein Volumen von EUR 42,3 Mio. nach EUR 38,9 Mio. im Vorjahr.

Free-Cashflow deutlich positiv

Das Management der Siltronic nutzt den Free-Cashflow als interne Steuerungsgröße für das operative Geschäft. Dieser Cashflow konnte unsere Erwartungen erfüllen und war 2017 mit EUR 169,6 Mio. trotz hoher Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen erfreulich hoch. Somit gelang es uns im Berichtsjahr problemlos, die Investitionen in Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen aus dem Cashflow zu finanzieren, der aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit generiert wurde.

Netto-Cashflow

Der Free-Cashflow hilft bei der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang ein Unternehmen seine Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte durch das operative Geschäft finanzieren kann.

Siltronic hat 2017 in signifikantem Maß Anzahlungen von Kunden erhalten und aufgrund von abgeschlossenen Verträgen werden im Jahr 2018 weitere Kundenanzahlungen in erheblichem Umfang zufließen. Der Zufluss und die Rückführung von Kundenanzahlungen führen zu zeitlichen Verschiebungen beim Free-Cashflow, die aufgrund ihrer Höhe den Aussagegehalt des Free-Cashflows beeinträchtigen. Daher haben wir die Kennzahl "Netto-Cashflow" eingeführt. Der Netto-Cashflow stellt den Free-Cashflow ohne die zeitlichen Verschiebungen dar, die sich aus dem Zufluss und der Rückführung von Kundenanzahlungen ergeben.

Im Berichtsjahr erreichte der Netto-Cashflow EUR 124,8 Mio. (Vorjahr: EUR 39,6 Mio.).

Finanzierungstätigkeit beinhaltet die vollständige Tilgung eines Darlehens

2017 haben wir ein langfristiges Darlehen, das der Minderheitsgesellschafter der SSW vor einigen Jahren gewährt hat, vorzeitig zurückgezahlt. Im Jahr 2016 fanden keine Finanzierungstätigkeiten statt.

Finanzmanagement

Grundsätze und Ziele

Das Ziel des Finanzmanagements der Siltronic ist, die Zahlungsströme zu optimieren und dafür Sorge zu tragen, gegen Wechselkurseinflüsse richtlinienkonform gesichert zu sein. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung von Ein- und Auszahlungen von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten verwendet. Die Vermögenswerte waren am 31. Dezember 2017 zu 51 Prozent durch Eigenkapital finanziert und zu 49 Prozent über Fremdkapital.

Die Siltronic AG ist als Mutterunternehmen des Konzerns in maßgeblichem Umfang an der Finanzierung ihrer Tochtergesellschaften beteiligt. Die Steuerung der Finanzierung erfolgt aus Konzernsicht.

Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente

Siltronic setzt außerbilanzielle Finanzierungsquellen nur in vernachlässigbarem Umfang ein.

Nettofinanzvermögen erreicht EUR 342,1 Mio.

Aufgrund des 2017 erzielten positiven Free-Cashflows von EUR 169,6 Mio. ist das Nettofinanzvermögen erneut gestiegen. Siltronic verfügte zum 31. Dezember 2017 über ein Nettofinanzvermögen von EUR 342,1 Mio. (31. Dezember 2016: EUR 175,0 Mio.).

Die Anlagen in Festgeld haben eine Laufzeit bis 2018.

Nettofinanzvermögen

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EUR Mio. 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Finanzverbindlichkeiten - -40,4 40,4
Liquide Mittel 225,8 136,4 89,4
Festgelder 116,3 79,0 37,3
Nettofinanzvermögen 342,1 175,0 167,1

ROCE bei 31,3 Prozent

Dem ROCE 2017 liegt ein EBIT von EUR 235,7 Mio. zugrunde (Vorjahr: EUR 27,0 Mio.). Das Capital Employed lag im Vorjahr bei EUR 733,7 Mio. und hat 2017 vor allem aufgrund der gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um EUR 18,2 Mio. auf EUR 751,9 Mio. zugenommen. Dominierend für die Verbesserung des ROCE, der von 3,7 Prozent auf 31,3 Prozent gestiegen ist, war die drastische Verbesserung des EBIT.

Liquiditätsmanagement

Unser Ziel ist es, überschüssige Liquidität der Konzerngesellschaften zu bündeln und unter Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit diese Gelder in der Gruppe optimiert zu allokieren oder extern optimiert anzulegen. Zu diesem Zweck kommt ein Treasury-Management-System zum Einsatz, das zu jedem Zeitpunkt einen Überblick über die Cash-Bestände aller Tochtergesellschaften erlaubt.

Übersicht zur Finanzlage

2017 konnten wir unsere Finanzlage durch den deutlich positiven Free-Cashflow weiter verbessern. Das Nettofinanzvermögen in Höhe von EUR 342,1 Mio. bietet ein solides Fundament für unsere kurz- und mittelfristige Wachstumsstrategie.

Begrenzung finanzieller Risiken

Unsere finanziellen Risiken reduzieren wir durch eine Hedging-Strategie. Hierbei kommen Termingeschäfte, Swaps und Optionen zum Einsatz, um das Währungsrisiko der Siltronic zu begrenzen. Die Kosten für das Hedging werden entsprechend den Regelungen zum Hedge Accounting nach IFRS erfasst.

Wesentliche Bestandteile unserer Politik zur Begrenzung finanzieller Risiken sind die klare Definition von Prozessverantwortung, mehrstufige Zustimmungsprozesse und Risikoüberprüfungen.

Investitionsanalyse

Die Mittel aus dem operativen Cashflow investieren wir hauptsächlich in bestehende Werke, um die Produktion zu automatisieren bzw. zu optimieren und die Ausbeuten zu erhöhen. 2017 haben wir überwiegend in den Austausch von Kristallziehanlagen in Freiberg, Anzahlungen auf Kristallziehanlagen und die weitere Automatisierung der Produktion investiert.

Siltronic AG

Ergänzend zur Berichterstattung über den Siltronic-Konzern erläutern wir die Entwicklung der Siltronic AG. Der Jahresabschluss der Siltronic AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt worden. Der vollständige Abschluss wird separat veröffentlicht.

Als Muttergesellschaft des Siltronic-Konzerns bestimmt die Siltronic AG die übergeordnete strategische Steuerung sowie die Ressourcenallokation, die Finanzierung und die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären.

Die Siltronic AG ist operativ tätig; sie hat Produktionsstandorte in Burghausen und Freiberg und eine Betriebsstätte in Taiwan. An den Produktionsstandorten werden Wafer und Zwischenprodukte hergestellt. Zwischenprodukte werden an Tochtergesellschaften verkauft und Wafer an Endkunden, soweit diese fast ausschließlich in Europa oder Taiwan sitzen. Der Vertrieb von Wafern in andere Länder erfolgt über ausländische Tochtergesellschaften.

Ertragslage der Siltronic AG nach HGB

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Veränderung
EUR Mio. 2017 2016 Betrag in %
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 866,8 667,5 199,3 29,9
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 3,5 -0,6 4,1 >100
Gesamtleistung 870,3 666,9 203,4 30,5
Materialaufwand -359,6 -305,5 -54,1 17,7
Personalaufwand -212,1 -209,3 -2,8 1,3
Abschreibungen -50,4 -49,2 -1,2 2,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge, netto -137,4 -121,5 -15,9 13,1
EBIT 110,8 -18,6 129,4 >100
EBITDA 161,2 30,6 130,6 >100
Zinsergebnis -11,1 -3,7 -7,4 >100
Beteiligungsergebnis 50,0 - 50,0 >100
Ergebnis vor Steuern 149,7 -22,3 172,0 >100
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -11,6 -0,4 -11,2 >100
Jahresfehlbetrag/-überschuss 138,1 -22,7 160,8 >100
Entnahme aus der Kapitalrücklage - 22,7 -22,7 >100
Bilanzgewinn 138,1 - 138,1 100

Die Zunahme der Umsatzerlöse um EUR 199,3 Mio. im Geschäftsjahr 2017 ist auf gestiegene Absatzpreise und höhere Mengen zurückzuführen. Die Umsätze sind nach Regionen wie folgt verteilt: Asien 60 Prozent (Vorjahr: 58 Prozent), Europa 24 Prozent (Vorjahr: 25 Prozent), Nordamerika 14 Prozent (Vorjahr: 15 Prozent), restliche Welt 2 Prozent (Vorjahr: 2 Prozent).

Die Materialaufwandsquote, d. h. das Verhältnis des Materialaufwands zur Gesamtleistung, lag im Jahr 2017 bei 41,3 Prozent nach 45,8 Prozent im Vorjahr. Die Verbesserung der Quote ergab sich vor allem aufgrund gestiegener Absatzpreise.

Der Personalaufwand ist um EUR 2,8 Mio. bzw. 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Einen positiven Effekt hatte die Reduzierung der durchschnittlichen Zahl an Mitarbeitern um gut 5 Prozent. Gegenläufig wirkte sich hauptsächlich die stark erhöhte erfolgsabhängige Vergütung aus.

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gab es wesentliche außerplanmäßige Abschreibungen.

Die Zunahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge (netto) um EUR 15,9 Mio. ist in erster Linie durch höhere Aufwendungen für Zeitarbeitnehmer verursacht.

Das Beteiligungsergebnis ist das Ergebnis einer Ausschüttung der Siltronic Holding International B.V. Niederlande (SHI).

Vermögenslage der Siltronic AG nach HGB

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Veränderung
Aktiva,

EUR Mio.
31.12.2017 31.12.2016 Betrag in %
--- --- --- --- ---
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1,4 1,1 0,3 27,3
Sachanlagen 283,3 241,6 41,7 17,3
Finanzanlagen 129,4 129,3 0,1 0,1
414,1 372,0 42,1 11,3
Umlaufvermögen
Vorräte 94,8 94,3 0,5 0,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 64,1 41,1 23,0 56,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 213,7 251,9 - 38,2 - 15,2
Andere Vermögensgegenstände ohne Festgelder 29,7 18,0 11,7 65.0
Liquide Mittel und Festgelder 257,0 46,7 210,3 > 100
659,3 452,0 207,3 45,9
Bilanzsumme 1.073,4 824,0 249,4 30,3

Da die Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögensgegenstände die Abschreibungen übertroffen haben, hat sich der Buchwert um EUR 42,0 Mio. erhöht.

Die Finanzanlagen betreffen fast ausschließlich die Beteiligung an der niederländischen Tochtergesellschaft SHI.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte sind um EUR 23,0 Mio. gestiegen, da die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr im relevanten Zeitraum stark zugelegt haben. Auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen haben um EUR 28,5 Mio. zugenommen. Gegenläufig hat sich auf die Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewirkt, dass vor allem die an Tochtergesellschaften ausgereichten Darlehen um EUR 66,7 Mio. zurückgegangen sind.

Die Erhöhung der Position Liquide Mittel und Festgelder um EUR 210,3 Mio. ergab sich infolge des erfreulichen EBIT, der geringeren Darlehensvergabe an Tochtergesellschaften, der Ausschüttung der Tochtergesellschaft SHI und erhaltener Anzahlungen von Kunden.

Finanzlage der Siltronic AG nach HGB

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Veränderung
Passiva,

EUR Mio.
31.12.2017 31.12.2016 Betrag in %
--- --- --- --- ---
Eigenkapital 641,1 503,0 138,1 27,5
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen 121,2 109,8 11,4 10,4
Übrige Rückstellungen 107,8 92,7 15,1 16,2
229,0 202,5 26,5 13,1
Verbindlichkeiten
- aus Lieferungen und Leistungen mit Dritten 22,1 22,5 -0,4 -1,8
- gegenüber verbundenen Unternehmen 109,7 84,5 25,2 29,8
Andere Verbindlichkeiten 71,5 11,5 60,0 >100
203,3 118,5 84,8 71,6
Bilanzsumme 1.073,4 824,0 249,4 30,2

Die Finanzierung der Vermögenswerte erfolgt zum Bilanzstichtag zu 60 Prozent durch Eigenkapital und zu 40 Prozent durch Fremdkapital.

Hauptgrund für die Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um EUR 25,2 Mio. ist, dass der Saldo von Finanzverrechnungskonten von Tochtergesellschaften insgesamt gestiegen ist.

Der Anstieg der anderen Verbindlichkeiten um EUR 60,0 Mio. ist fast vollständig auf Anzahlungen zurückzuführen, die die Siltronic AG von konzernfremden Kunden erhalten hat und künftige Lieferungen von Wafern betreffen.

Das Nettofinanzvermögen betrug zum 31. Dezember 2017 EUR 282,1 Mio. nach EUR 154,9 Mio. im Vorjahr. Dies entspricht einer Zunahme von EUR 127,2 Mio.

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit betrug bei der Siltronic AG im abgelaufenen Jahr EUR 227,7 Mio. nach EUR 20,6 Mio. im Vorjahr. Die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 99,4 Mio. nach EUR 73,3 Mio. im Vorjahr. Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen haben dazu geführt, dass 2017 der Free-Cashflow bei EUR 128,3 Mio. lag (Vorjahr: EUR - 52,8 Mio.).

Chancen und Risiken

Die Geschäftsentwicklung der Siltronic AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Siltronic-Konzerns. An den Risiken der Beteiligungen und Tochterunternehmen partizipiert die Siltronic AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die Bewertung der Beteiligungen ist insbesondere abhängig von den im Risikobericht dargestellten Risiken. Die Siltronic AG als Mutterunternehmen des Siltronic-Konzerns ist eingebunden in das konzernweite Risikomanagementsystem.

Ausblick

Die Erwartung für die weitere Geschäftsentwicklung der Siltronic AG im kommenden Jahr ist im Wesentlichen identisch mit dem Ausblick des Siltronic-Konzerns, der im Prognosebericht des Konzerns ausführlich beschrieben wird.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Die Arbeit unserer Mitarbeiter, die täglich ihre Fähigkeiten und ihre Leidenschaft für Siliziumwafer einbringen, bildet die Grundlage für unseren Unternehmenserfolg.

Zum 31. Dezember 2017 waren 3.730 Mitarbeiter bei Siltronic beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr (3.757 Mitarbeiter) um 27 Beschäftigte oder knapp 1 Prozent gesunken. Zusätzlich waren zum 31. Dezember 2017 weltweit 709 Zeitarbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 534).

Als produzierendes Unternehmen haben wir einen hohen Anteil an direktem Personal. Dieser lag 2017 bei rund 67 Prozent.

Globale Personalstrategie und dezentrale Organisation des Personalmanagements

Unser Personalmanagement ist dezentral organisiert, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter an den einzelnen Standorten und in den Regionen gerecht zu werden. Den standortübergreifenden Rahmen bilden die Leitlinien unserer globalen Personalstrategie, wie die Führungskräfteentwicklung und das Talent-Management, die leistungsgerechte Gestaltung unseres Entgeltsystems sowie die international ausgerichtete Organisation. Generell sind die strategischen Unternehmensvorgaben und insbesondere die Compliance-Richtlinien zu beachten.

Vielfalt (Diversity) ist ein wichtiges Thema

Ein Schwerpunkt unserer Anstrengungen ist es, die vorhandene Vielfalt der modernen Gesellschaft für uns zu nutzen. In Deutschland bzw. in der Siltronic AG zeigt sich unser Streben nach Vielfalt unter anderem an folgenden Beispielen:

Alle Mitarbeiter an den deutschen Standorten sind verpflichtet, sich durch eine E-Learning-Schulung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vertraut zu machen. Die Fortbildung ist für alle Hierarchieebenen, vom Vorstand bis zum Tarifmitarbeiter, bindend. Auch jeder neue Mitarbeiter muss diese Schulung absolvieren.

Wir unterstützen und fördern schwerbehinderte Menschen. Vorgesetzte, Mitarbeiter, Personalabteilung, Schwerbehindertenvertretung und Gesundheitsdienst arbeiten eng zusammen, damit gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz bleiben oder auf eine geeignete Stelle wechseln können. Dadurch können wir Fachkräfte halten und langjähriges, wertvolles Wissen bleibt Siltronic erhalten. In Deutschland haben 2017 im Durchschnitt 216 schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen (2016: 225) gearbeitet, was einer Beschäftigungsquote von rund 9 Prozent entspricht.

Seit 1. Juni 2017 haben wir unseren Schwerbehindertenvertreter für diese verantwortungsvolle Aufgabe hauptberuflich eingesetzt.

Wir unterstützen behinderte Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden. Hierzu arbeiten wir mit Behindertenwerkstätten zusammen. Siltronic bezieht z. B. am Standort Burghausen Verpackungen von den Ruperti-Werkstätten.

Das Thema Familie ist uns wichtig. So steht Mitarbeitern in Freiberg ein Kontingent von Krippenplätzen zur Verfügung. In München vermittelt ein externer Familienservice Betreuungsplätze in Kindergärten und -krippen. An allen Standorten in Deutschland gibt es einen Service für familiäre Notsituationen. Bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, auch von Angehörigen, können Mitarbeiter die Beratung des Familienservice in Anspruch nehmen. Wir bieten zudem Familienzeiten an, welche in Form von bezahlten Freistellungen die Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung unterstützen sollen. 2017 wurde erstmals in Burghausen eine einwöchige Kinderbetreuung während der Sommerferien angeboten.

Zusätzliche Informationen sind im Nichtfinanziellen Bericht enthalten.

Mitarbeiterentwicklung hat hohen Stellenwert

Um die Nachhaltigkeit unseres Erfolgs sicherzustellen, haben wir bereits 2013 den Talent-Management-Prozess ins Leben gerufen. In einem jährlichen Talent-Management-Zyklus werden alle außertariflichen Mitarbeiter und Oberen Führungskräfte nach einheitlichen Kriterien in bereichsinternen und anschließend bereichsübergreifenden Konferenzen besprochen. Im jährlichen Mitarbeitergespräch legen Vorgesetzte und Mitarbeiter dann auf dieser Grundlage Entwicklungsmaßnahmen fest. Wir wollen damit anspruchsvolle Positionen mittel- und langfristig mit internen Kandidaten besetzen.

Graduate-Programm zur Nachwuchsförderung mit Themenschwerpunkten Digitalisierung und Automatisierung

2017 wurde unser drittes Graduate Programm initiiert. Dafür konnten wir talentierte Studienabgänger überwiegend aus ingenieurtechnischen Fachdisziplinen für die Themenschwerpunkte Digitalisierung und Automatisierung gewinnen und ihnen die Möglichkeit bieten, sich für spätere Führungsaufgaben zu qualifizieren. Das Programm umfasst neben dem On-the-Job-Training Seminare zu Managementthemen, Kommunikationskompetenz und Teamarbeit. Die Teilnehmer werden im Laufe des 18-monatigen Programms durch Mentoren betreut.

Eigenes Personalmarketingkonzept

Seit 2017 sind wir auf Auszubildenden- und Hochschulmessen mit eigenen Messeauftritten vertreten, um die Siltronic als Arbeitgebermarke zu präsentieren und unsere Stellenangebote zu bewerben. Im Zuge der Modernisierung des Internetauftritts wurde auch die Karriereseite angepasst, um alle für Bewerber wichtigen Informationen gebündelt darzustellen.

Ausbildung als Beitrag zur nachhaltigen Fachkräftesicherung in Deutschland

Aufgrund der Auswirkungen der demografischen Entwicklung haben wir seit 2016 in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk der Wacker Chemie AG ein Ausbildungsprogramm für die handwerklichen Berufe initiiert. Für das Ausbildungsjahr 2018 wurden zudem in Burghausen und Freiberg neue Auszubildende sowohl in handwerklichen als auch kaufmännischen Berufen ausgewählt, welche Ausbildungsverträge der Siltronic erhalten haben.

Gesundheitsmanagement bietet Mitarbeitern verschiedene Serviceleistungen in Deutschland

Um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben, haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, über unser Gesundheitsmanagement verschiedene Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir wollen Rücken- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in unserer Belegschaft vermeiden, die psychische Belastbarkeit stärken, ein altersgerechtes Arbeiten ermöglichen und gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern passende Arbeitsplätze vermitteln. Alle Mitarbeiter an den deutschen Standorten haben die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung nehmen Siltronic-Mitarbeiter seit 2013 an dem Projekt "Fit auf Schicht" teil. In dem speziell auf Mitarbeiter im Schichtdienst oder auf stark belasteten Arbeitsplätzen zugeschnittenen Gesundheitsprogramm erlernen die Teilnehmer Verhaltensweisen, mit denen sie diese Belastungen nachhaltig besser ausgleichen können.

Forschung & Entwicklung

Innovation als Schlüssel zum Erfolg

Wesentliche Treiber der Halbleiterindustrie sind Miniaturisierung, Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen. Dies drückt sich z. B. in höherer Rechenleistung und Speicherdichte, geringerem spezifischem Stromverbrauch und stetig sinkenden Kosten pro Funktion aus. Zugleich ist ein überproportionales Wachstum in Spezialanwendungen wie Leistungselektronik, Sensorik und Kommunikationselektronik zu beobachten, die jeweils maßgeschneiderte Wafer-Lösungen erfordern. Zur Erreichung dieser Ziele fordern unsere Kunden gleichzeitig höchste technische Kompetenz und Geschwindigkeit bei der Weiterentwicklung der Siliziumwafer, die das wichtigste Grundmaterial für die Halbleiterindustrie darstellen.

F&E-Kennzahlen

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2017 2016 2015 2014
F&E-Aufwendungen in EUR Mio. 68,3 66,4 64,4 64,3
F&E-Aufwendungen in % vom Umsatz 5,8 7,1 6,9 7,6
Erhaltene F&E-Fördermittel in EUR Mio. 0,8 0,6 0,6 0,8

Intensive Entwicklungsaktivitäten sind somit unabdingbar, um mit den rasanten Entwicklungen im Halbleitermarkt Schritt halten und unsere führende Technologieposition halten zu können. Wir beschäftigen weltweit mehr als 400 Ingenieure in den Bereichen Prozesstechnologie, Metrologie, Intellectual Property und Innovation, die an allen unseren Standorten angesiedelt sind. Der Standort Burghausen ist dabei der zentrale Entwicklungsstandort von Siltronic. Die Aufgaben umfassen die Aufrechterhaltung der Produktqualität, das Testen und die Bewertung neuer Verfahren und Anlagenmodifikationen, die kontinuierliche Verbesserung und die Linienintegration bis hin zur Qualifikation der Wafer für die neuesten Technologien unserer Kunden.

Ein Schutzrechtsbestand von etwa 1.700 angemeldeten und aktiven Patenten und Patentanmeldungen in rund 300 Patentfamilien untermauert unsere hohe Innovationskraft und sichert unsere führende Technologieposition im Weltmarkt ab.

Unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) betrugen 2017 EUR 68,3 Mio. (2016: EUR 66,4 Mio.). Fördermittel für F&E waren in diesen Jahren nicht nennenswert.

Strategische Zusammenarbeit mit Kunden und Forschungseinrichtungen

Eine Vielzahl unserer Projekte erfordert die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Zu diesem Zweck bearbeiten wir mit unseren technologisch führenden Kunden Projekte im Rahmen von gemeinsamen Entwicklungsprogrammen (JDA), wobei wir darauf achten, insgesamt ein breites Spektrum von Halbleiter-Endanwendungen abzudecken. Wir arbeiten ebenfalls mit Forschungs- und Hochschuleinrichtungen zusammen. Auf nationaler und europäischer Ebene machen wir dabei - soweit sinnvoll - von öffentlichen Fördermöglichkeiten Gebrauch.

Produktion und Supply Chain Management

Produktion

Unsere Produktionswerke liegen strategisch günstig in der Nähe unserer Kunden und bieten uns einen guten Zugang zu sehr gut ausgebildeten Arbeitskräften. Wir können an unseren Standorten die jeweiligen Stärken optimal nutzen. Wir profitieren von der Innovationskraft bestens ausgebildeter Wissenschaftler und Ingenieure in Deutschland und von den vorteilhaften Arbeitskosten in Asien.

Wir verarbeiten Silizium-Kristalle, die nach dem Czochralski-Verfahren hergestellt werden, zu polierten Wafern. Eine Teilmenge der Produktion wird mit dem Aufbringen einer sogenannten Epitaxie-Schicht weiter veredelt.

Siltronic stellt ebenfalls Wafer aus Kristallen her, die nach dem Floatzone-Verfahren (Zonenziehverfahren) gezüchtet werden und die insbesondere in der Leistungselektronik Anwendung finden. Diese Wafer haben verschiedene Oberflächeneigenschaften und Durchmesser von bis zu 200 mm.

Wir nutzen standardisierte Prozesse, um unsere Kunden zuverlässig aus verschiedenen Standorten zu beliefern. Durch den Know-how-Transfer zwischen den Produktionsstätten implementieren wir Prozessverbesserungen einfach und schnell und vereinfachen die Qualifikation durch unsere Kunden. Darüber hinaus betreiben wir unsere deutschen 300 mm-Waferlinien in Freiberg und Burghausen in einem engen Produktionsverbund als sogenannte "Virtuelle Fabrik" mit einem gemeinsamen, standortübergreifenden Management.

Wir optimieren unsere Produktionsprozesse und damit unsere Prozess-Capability als auch Kostenposition fortlaufend. Veränderungen werden über ein konsequentes Change-Management getestet, bewertet und effizient in die Produktionslinien eingesteuert. Dabei wird ein wesentliches Augenmerk auf die Sicherung der Qualität unserer Produkte und die Wirtschaftlichkeit unserer Linien gelegt. Modernste Technologien sind integraler Bestandteil unserer Fabriken und ermöglichen es uns, flexibel auf die Anforderungen unserer Kunden einzugehen.

Projekte 2017

2017 haben wir die im Jahr 2015 begonnenen Projekte fertiggestellt. An einigen Stellen haben sich 2017 weitere Schritte angeschlossen.

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Freiberg, Deutschland Neue Kristallziehanlagen
Automatisierung der 300 mm-Waferlinie
Burghausen, Deutschland Automatisierung der 300 mm-Waferlinie
Singapur Neue Kristallziehanlagen

Supply Chain Management

Durch unsere nahtlose Logistikkette erschließen wir unseren Kunden folgende Mehrwerte: Reaktionsgeschwindigkeit und hohe Termintreue. Unsere elektronisch unterstützte Supply Chain macht sämtliche Prozesse vom ersten Kontakt über alle unsere Fertigungsprozesse bis hin zur Lieferung transparent und kontrollierbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, Lieferzeiten zu reduzieren und unsere Lieferkette in Bezug auf Kosten, Geschwindigkeit und Qualität zu optimieren. Durch diverse Wiederverwendungs- und Recyclingaktivitäten versuchen wir, Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern, insbesondere bei Primärverpackungen der Wafer und bei sekundären Transportverpackungen.

Die Anforderungen der Waferspezifikationen, die Volumina und die Bestimmungsorte unserer Exporte sowohl zu Kunden als auch zu Siltronic-Standorten unterliegen laufenden Änderungen, die regelmäßig von uns analysiert und mit unseren Kapazitäten abgestimmt werden. Die globale Planung vom Rohstoff über Zwischenprodukte bis zum fertigen Wafer und dessen Transport zum Kunden erfolgt "real time" über maßgeschneiderte Systeme. Damit bieten wir unseren Kunden Qualität und Versorgungssicherheit.

Wir binden unsere externen Partner über umfangreiche E-Business-Lösungen in laufende Prozesse ein, um alle Potenziale der Zusammenarbeit konsequent auszuschöpfen. Dazu zählt z. B. eine Kollaborationsplattform (Extranet), die einen individuellen Informationsaustausch und damit schlanke und reibungslose Administrationsprozesse ermöglicht.

Für einen optimalen, elektronischen Datenaustausch mit unseren externen Partnern nutzen wir hauptsächlich den international anerkannten "RosettaNet"-Standard. Oder wir setzen auf andere Dienstleister - sogenannte Third Party Provider -, um beispielsweise EDI-Formate zu empfangen oder zur Verfügung zu stellen. Mit vielen Kunden haben wir schnelle B2B-Verbindungen installiert, die von der elektronischen Bestandsführung bzw. Bedarfsplanung in Vendor-Managed-Inventory-Prozessen bis hin zur elektronischen Rechnungsstellung die Zusammenarbeit optimieren. Außerdem wird die elektronische Anbindung von externen Logistik-Providern weiter vorangetrieben, um eine lückenlose Verfolgung der Lieferkette bis zum Kunden zu gewährleisten.

Einkauf und Lieferantenmanagement

Unser Ziel ist es, unsere Beschaffungskosten, Lieferzeiten und die Qualität der Lieferanten zu optimieren sowie schnell zusätzliche Lieferpotenziale zu erschließen. Spezialisierte Teams steuern Einkaufsprozesse - von Roh- und Hilfsstoffen für unsere Produkte, über Gas und Strom zur Versorgung unserer internationalen Standorte bis hin zu technischen Materialien und spezifischen Dienstleistungen. 2017 haben wir kontinuierlich an einer wettbewerbsfähigen Erweiterung unserer Lieferantenbasis auf den weltweiten Beschaffungsmärkten gearbeitet. So haben wir neue Lieferanten in für uns wichtigen Produktbereichen identifiziert, entwickelt und sukzessive an die Serienbelieferung herangeführt. Damit sichern wir uns dauerhaft international wettbewerbsfähige Materialkosten.

Die systematische Risikobeobachtung ist für Siltronic ein wichtiges Instrument, um Lieferbeziehungen richtig bewerten zu können. Dabei kommen Analysen von Ratingagenturen, eigene Lieferantenbewertungen und verstärkt der direkte Kontakt zu unseren Partnern zum Einsatz. Durch den Einkauf haben wir im vergangenen Jahr das Risiko bei 85 und die Leistung bei über 100 Lieferanten beurteilt.

Das Bestellvolumen lag 2017, aufgrund der gestiegenen Auslastung, mit knapp EUR 571 Mio. über dem Vorjahr (2016: rund EUR 500 Mio.). Die vereinbarten Lieferqualitäten, -mengen und -termine wurden von unseren Lieferanten auf hohem Niveau realisiert. Insgesamt hat Siltronic weltweit rund 58.000 Bestellungen ausgelöst. 6 Prozent unserer Lieferanten decken circa 90 Prozent unseres Einkaufsvolumens im Bereich Einkauf & Logistik ab.

Die elektronische Beschaffung hat eine hohe Bedeutung für uns. Wir betrachten den gesamten Einkaufsprozess, von der Anfrage beim Lieferanten bis zur Bezahlung der Rechnung. Eine wichtige Messgröße ist die Anzahl der automatisiert angelegten Bestellungen. Weltweit wurden 2017 mehr als 99.900 Bestellpositionen ausgelöst (Vorjahr: rund 95.400 Positionen). Davon haben wir an den deutschen Standorten 2017 rund 71 Prozent (davon 36 Prozent via eCatalog) automatisiert angelegt.

Unterschiedliche Materialpreisentwicklungen

Die Preisentwicklung der für uns wichtigsten Materialien und Rohstoffe war 2017 wiederholt leicht rückläufig. Im Bereich spezifischer Einsatzstoffe konnten weitere Reduzierungen erreicht werde. Währungseffekte beeinflussten 2017 die Beschaffung zusätzlich leicht positiv.

Absicherung durch langfristige Verträge

Wir haben die Belieferung der deutschen Standorte mit Polysilizium durch die Wacker Chemie AG mit einem langfristigen Liefervertrag bis 2020 abgesichert. Ein spezifischer Vertrag zwischen Wacker und SSW sichert eine stabile Belieferung der Siltronic Singapur mit Polysilizium bis 2021. Insgesamt versorgt Wacker den Siltronic-Konzern mit über 90 Prozent des Polysiliziumbedarfs. Der Preis für das Polysilizium wird zwischen den Vertragsparteien jährlich innerhalb einer festgelegten Preisspanne in Anlehnung an den Vorjahrespreis verhandelt. Im Rahmen unserer Mehrlieferantenstrategie stehen auch alternative Beschaffungsquellen zur Verfügung.

Lieferanten spielen für Siltronic eine wichtige Rolle

Wir legen viel Wert auf den direkten Kontakt zu den Lieferanten und auf eine langfristige und konstruktive Zusammenarbeit. Gleichzeitig ist es wichtig, nicht von einzelnen Lieferanten abhängig zu sein. Eine zentrale Funktion übernimmt hier unser Lieferantenmanagement. Spezialisierte Warenklassenteams mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen regeln unternehmensweit die Einkaufsprozesse. Diese Teams realisieren neue Potenziale am Markt und aktuelle Innovationen bei bestehenden Lieferanten und integrieren dieses Know-how in unsere Prozesse. Damit sichern wir langfristig unsere Produktqualität, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

Wir arbeiten weltweit mit über 3.450 Lieferanten zusammen (2016: 3.400). Der Anteil asiatischer Lieferanten ist weiter gestiegen und liegt bereits bei 21 Prozent.

Unsere Lieferanten tragen erheblich dazu bei, dass Siltronic mit verbesserten Prozessen und hoher Innovation Wafer in der von den Kunden geforderten Qualität herstellen kann. 2017 wurden acht Lieferanten, die im Vorjahr besondere Leistungen erbracht hatten, mit dem "Siltronic Supplier Award 2016" in den Kategorien "Excellent Customer Service & Delivery Performance" (KMG Ultra Pure Chemicals), "Outstanding Technology & Customer Orientation" (Wacker Chemie AG), "Excellent Service in Engineering and Maintenance" (AEK Kreutzpointner), "Outstanding Quality & Customer Orientation" (SEP Shin-Etsu Polymer), "Excellence in Innovation and Technology" (Fujimi), "Exceptional Long Term Global Partnership" (Nitta Haas), "Outstanding Quality & Customer Orientation" (Südpack) und "Best Equipment & Maintenance Service Provider" (Caverion) ausgezeichnet.

Vertrieb und Marketing

Wir streben eine enge und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden an. Insgesamt beliefern wir Kunden in mehr als 40 Ländern. Mit vielen unserer Kunden führen wir zusätzlich gemeinsame Entwicklungsprojekte durch. Wir verweisen hierzu auch auf das Kapitel "Forschung & Entwicklung" ab ♦ 37.

Fachleute für Vertrieb und Anwendungstechnik in den sechs definierten Vertriebsregionen USA, Europa, Japan, Greater China (Taiwan und China), Korea und Sonstige Asien-Pazifik gewährleisten eine zeitnahe Vor-Ort-Betreuung unserer Kunden. Vertriebsseitig sind wir präsent in den USA, Frankreich, Italien, Deutschland, Südkorea, Japan, China, Taiwan und Singapur und verkaufen unsere Wafer fast ausschließlich direkt an unsere Kunden.

Key-Account-Teams, die sich aus Mitarbeitern aus den Bereichen Vertrieb, Applikationstechnologie, Prozesstechnologie, Qualitätsmanagement und Logistik zusammensetzen, unterhalten enge Beziehungen zu unseren Schlüsselkunden. Dies ermöglicht es uns, schnell auf sich ändernde Kundenanforderungen zu reagieren und Siliziumwafer herzustellen, die diesen Anforderungen entsprechen.

Die Verträge mit unseren Kunden haben unterschiedliche Laufzeiten von circa drei Monaten bis hin zu über einem Jahr. Wir haben 2017 mit Kunden einige mehrjährige Verträge über die Belieferung mit 300 mm-Wafern abgeschlossen. Siltronic in Singapur (SSW) hat einen langfristigen Vertrag über die Abnahme von Siliziumwafern mit Samsung.

Wir werten kontinuierlich Marktinformationen aus. Die so gewonnene erhöhte Transparenz nutzen wir, um uns noch stärker auf unsere Kunden und deren Anforderungen zu fokussieren und eigene Ressourcen optimal zu nutzen und eventuellen Risiken rechtzeitig entgegensteuern zu können.

Mit der Mehrheit unserer Kunden besteht bereits seit vielen Jahren eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Kooperation. Dies spiegelt sich auch in Auszeichnungen durch unsere Kunden wider.

Corporate Social Responsibility (CSR)

Wir sehen es als zentrale Verantwortung, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit mit den Erwartungen und Bedürfnissen der Gesellschaft in Einklang zu bringen. Deshalb orientieren wir uns bei Entscheidungen an Prinzipien einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und eines nachhaltigen Handelns. Das Thema CSR behandeln wir ausführlich in unserem Nichtfinanziellen Bericht, der in Anlehnung an die Sustainabililty Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt wurde.

Risiko- und Chancenbericht

Risikostrategie und Risikopolitik

Siltronic ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Ein effektives Chancen- und Risikomanagement ist daher für uns als weltweit agierendes Unternehmen ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensführung und dient der gezielten Sicherung bestehender und künftiger Erfolgspotenziale. Unter Risiken verstehen wir interne und externe Ereignisse, die ein Erreichen unserer Ziele und Prognosen negativ beeinflussen. Ausgehend vom vertretbaren Gesamtrisiko entscheidet der Vorstand, welche Risiken wir eingehen, um Chancen zu nutzen, die sich dem Unternehmen bieten. Unser Ziel ist es, Risiken so früh wie möglich zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen oder zu vermeiden. Die Risikostrategie wird vom Vorstand regelmäßig überprüft und weiterentwickelt und umfasst alle Unternehmensbereiche.

Risikiomanagementsystem

Organisatorisch ist das Risikomanagementsystem in die bestehende dezentrale Organisations- und Berichtsstruktur integriert. Ergänzt wird es durch einen mehrstufigen Prozess, in dem die Vorgehensweise sowie die Kriterien zur Identifikation von Risiken, deren Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie die Überwachung des Gesamtsystems verbindlich in einem Konzernhandbuch festgelegt sind. Das Risikomanagementsystem schließt alle Bereiche ein. Die rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften sowie die Konzernfunktionen führen das operative Risikomanagement in ihren Aufgabenbereichen eigenverantwortlich. Risiken werden monatlich bei den festgelegten Risikoverantwortlichen an den Standorten und in den Konzernfunktionen zentral abgefragt. Zusätzlich sind wesentliche Risiken sofort über ein Ad-hoc-Reporting zu melden. Die Prozess- und Systemverantwortung für das konzernweite Risikofrüherkennungssystem obliegt der Stabsstelle Corporate Auditing & Risk Management, die direkt an den Vorstand berichtet. Die Konzernstabsstelle koordiniert zentral die konzernweite Erfassung aller wesentlichen Risiken, analysiert die Gesamtsituation auf Konzernebene und kommuniziert die Risiken. Vorstand und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über die aktuelle Risikolage des Konzerns informiert. Chancen werden im Risikomanagementprozess nicht systematisch erfasst. Der Vorstand und das Management werden in monatlichen Berichten der zentralen Controlling-Abteilung über die gegenwärtige und voraussichtliche Geschäftsentwicklung informiert. Auf Basis dieser Daten werden Risiken und Chancen regelmäßig im Management diskutiert, bewertet und gegeneinander abgewogen.

Die festgelegten Risikoverantwortlichen unserer Konzernfunktionen und wichtigsten Standorte sowie der Konzern-Risikomanager überprüfen regelmäßig Prozesse, Vorgänge und Entwicklungen auf bestehende Risiken. Die Risikoidentifizierung und -bewertung erfolgen unter Verwendung standardisierter Risikomatrizen. Die relevanten Risiken bewerten wir nach Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Grad der Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Cashflow. Wir beschreiben die Eintrittswahrscheinlichkeit der von uns aufgeführten Risiken mithilfe von folgenden Schlüsselbegriffen:

Gering: kleiner als 25 Prozent
Möglich: 25 Prozent bis 75 Prozent
Hoch: größer als 75 Prozent

Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsprechen folgenden Bandbreiten:

Niedrig: bis EUR 5 Mio.
Mittel: EUR 5 Mio. bis EUR 25 Mio.
Groß: über EUR 25 Mio.

Auf Grundlage der monatlich bzw. ad hoc erfassten Risiken werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die identifizierten Risiken zu vermeiden bzw. deren Eintrittswahrscheinlichkeit oder den möglichen wirtschaftlichen Schaden zu verringern. Die abgeleiteten Maßnahmen zur Risikobegrenzung sowie gegebenenfalls relevante Frühwarnindikatoren werden ebenso wie die daraus abgeleiteten Restrisiken regelmäßig aktualisiert und zentral dokumentiert.

Internes Kontrollsystem im Konzernrechnungslegungsprozess

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst Kontrollmaßnahmen, die dazu dienen, Risiken zu beherrschen und damit einen geordneten Betriebsablauf zu gewährleisten. Die Kontrollen sind in den operativen Prozessen integriert und beinhalten beispielsweise eine angemessene Funktionstrennung, Anwendung des Vier-Augen-Prinzips sowie Zugriffs- und Freigaberegelungen. Das interne Kontrollsystem unterstützt die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele durch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (Compliance) und den Schutz des Geschäftsvermögens.

Mit dem internen Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess verfolgen wir das Ziel, die Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) einheitlich umzusetzen und ergänzende, für die Rechnungslegung einschlägige gesetzliche Regelungen einzuhalten. Fehlaussagen in der Konzernrechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung werden dadurch vermieden. Das Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Bilanzierung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen wird und dass kontinuierlich zuverlässige Daten über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vorliegen. Hierzu dienen insbesondere eine zentrale Auslegung der IFRS und ein Bilanzierungshandbuch, das um Ausarbeitungen zu wichtigen Einzelfragen ergänzt wird. Die organisatorische Verantwortung und der Prozessablauf von bilanzierungsrelevanten Themen sind in internen Anweisungen geregelt. Die Einhaltung der Berichtspflichten wird zentral durch die Konzernfunktion "Accounting" überwacht. Die Berichtspakete der Einzelgesellschaften werden nach Freigabe durch das lokale Management in ein zentrales Konsolidierungssystem überführt. Die gemeldeten Daten werden durch automatische Validierungen im System sowie durch Berichte und Analysen kontrolliert, was die Datenintegrität und das Einhalten der Berichterstattungslogik gewährleistet. Der Konsolidierungsprozess umfasst ebenfalls systembasierte Kontrollen. Abschließend analysieren wir die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz des Konzerns hinsichtlich Trends und Abweichungen. Wir verfolgen ständig Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften und schulen die Mitarbeiter, die an diesen Themen arbeiten. Bei besonders komplexen Bilanzierungsthemen, wie beispielsweise Pensionen, ziehen wir externe Spezialisten hinzu. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Berechtigungskonzepte, Freigabekonzepte und Zugangsbeschränkungen vor Missbrauch geschützt. Mit regelmäßigen Systemsicherungen und Wartungsmaßnahmen minimieren wir sowohl das Risiko eines Datenverlusts als auch das eines Ausfalls rechnungslegungsrelevanter IT-Systeme.

Die Wirksamkeit der Kontrollen gewährleisten wir durch die laufende Kontrolle wesentlicher Kennzahlen im Rahmen der monatlichen Managementberichterstattung. Daneben gibt es regelmäßig prüferische Durchsichten zu den Berichtsquartalen und externe Prüfungen zum Ende des Geschäftsjahres. Das Management der Tochtergesellschaften bestätigt quartalsweise, dass alle für den Quartals- oder Jahresabschluss wesentlichen Sachverhalte gemeldet wurden. Die Konzernrevision überprüft im Auftrag des Vorstands prozessbezogen und mit Fokus auf interne Kontrollsysteme die wesentlichen Unternehmensbereiche. Die Auswahl der Prüfungsthemen wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss nach einem risikoorientierten Ansatz festgelegt und, wenn notwendig, unterjährig flexibel an geänderte Rahmenbedingungen angepasst.

Der Aufsichtsrat ist durch den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie die Abschlussprüfung. Zudem prüft er die Unterlagen zum Einzel-abschluss der Siltronic AG und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lageberichts und erörtert diese mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer beurteilt das Risikofrüherkennungssystem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Wesentliche Risiken

Die folgende Übersicht gibt unsere Einschätzung zu wesentlichen Risiken wieder. Die Aussagen beziehen sich überwiegend auf den Prognosezeitraum, also auf das gesamte Geschäftsjahr 2018. Die Bewertung der Risiken in der Übersicht erfolgt nach dem sogenannten Nettoprinzip, d. h. unter Berücksichtigung der ergriffenen Steuerungs- und Absicherungsmaßnahmen.

Gesamtumfeld

Konjunktureller Abschwung der Weltwirtschaft

Unser Geschäft ist im besonderen Maße von der Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Ein unerwartetes Abkühlen der konjunkturellen Entwicklung sowohl global als auch in für die Elektronikindustrie wesentlichen Regionen kann dazu führen, dass unsere Umsatzerlöse sich nicht wie erwartet entwickeln. Der Bedarf an Siliziumwafern könnte aufgrund mangelnder Nachfrage reduziert werden oder wir könnten gezwungen sein, aufgrund des stärkeren Wettbewerbsdrucks unsere Preise zu senken. Bei einer geringeren Produktionsauslastung können die spezifischen Herstellungskosten steigen und unser Ergebnis zusätzlich belasten.

Wir beobachten die konjunkturelle Entwicklung in unseren wesentlichen Absatzmärkten fortlaufend. Schwächt sich die wirtschaftliche Entwicklung ab, treffen wir frühzeitig Vorbereitungen, um unsere Produktionskapazitäten, Ressourcen und Vorräte der Kundennachfrage flexibel anzupassen.

Externe Risiken

Siltronic ist ein global operierender Konzern mit Produktionsstandorten in Deutschland, den USA und Singapur. Mögliche Naturkatastrophen, politische Krisen und andere Beeinträchtigungen in einzelnen Ländern oder Regionen, in denen wir tätig sind, stellen ein potenzielles Risiko für unsere Geschäfts- und Produktionsabläufe, den Absatz unserer Produkte und unser Anlagevermögen dar.

Wir haben Pläne und Maßnahmen erarbeitet, um Auswirkungen externer Ereignisse auf unsere Geschäftsprozesse zu minimieren. Die Produktionsstandorte liegen in relativ stabilen und sicheren Regionen. Unsere Vorsorgepläne sowie unsere weltweit verteilten Produktionsstandorte tragen dazu bei, die Auswirkungen lokaler oder regionaler Ereignisse auf unsere Geschäftsabläufe zu begrenzen. Die finanziellen Auswirkungen von Schäden an unseren Produktionsanlagen sind zum Teil durch Versicherungen abgedeckt.

Branchen- und Absatzmarktrisiken

Intensiver Wettbewerb, Nachfragemacht auf der Kundenseite, Austauschbarkeit der Produkte sowie Zyklen im Wafermarkt

Die Waferindustrie ist gekennzeichnet von Phasen des Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, die regelmäßig einen Einfluss auf die Preise haben können. Die Prognosen zu Absatzmengen und -preisen unterliegen aufgrund der oft zu beobachtenden Nachfrageschwankungen einer starken Unsicherheit. Wir können gezwungen sein, unsere Absatzmengen und Preise zu senken, ohne unsere Kosten entsprechend reduzieren zu können. Unsere Top-10-Kunden machen bereits über zwei Drittel unseres Umsatzes aus und wir erwarten, dass deren Umsatzanteil weiter steigen wird. Sollten wesentliche Kunden ihre Bestellungen bei uns signifikant reduzieren oder gar beenden, kann dies unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen.

Wir verringern die Risiken durch Erhöhen der Flexibilität in der Produktion sowie durch ein konsequentes Kostenmanagement. Wir passen unsere Kapazitäten den Marktentwicklungen an und verbessern ständig die Effizienz der Produktions- und Geschäftsprozesse, um damit die Kostenbasis zu reduzieren. Wir haben mit verschiedenen Kunden langfristige Abnahmeverträge mit einer Laufzeit von mehreren Jahren abgeschlossen, die Mindestabnahmemengen und Preise festlegen sowie teilweise über Anzahlungen abgesichert sind.

Anpassung unserer Produktionsanlagen an Kundenanforderungen bzw. -nachfragen

Änderungen der Kundennachfrage bzw. der ursprünglichen Marktprämissen könnten nicht schnell genug über Investitionen antizipiert werden bzw. führen zu Fehlinvestitionen. Verzögerte Inbetriebnahmen oder Investitionen bergen die Gefahr, dass wir Lieferverträge nicht erfüllen können und Umsatz- sowie Ergebnisrückgänge verzeichnen bzw. Marktanteile verlieren.

Siltronic nutzt eine Vielzahl von Maßnahmen, um Investitionsrisiken entgegenzuwirken. Investitionen werden von uns nur in Teilabschnitten freigegeben. Ein intensives Projektcontrolling dient dazu, Zeitverzögerungen zu minimieren bzw. auszuschließen. Eng mit Investitionsrisiken verbunden ist die Entwicklung der technologischen Anforderungen der Kunden. Siltronic begegnet diesem Risiko durch systematische Gespräche mit den Kunden und durch intensive Marktbeobachtungen.

Zusätzliche Kosten durch Stilllegung von Produktionslinien

Durch Markt- bzw. Nachfrageänderungen könnten wir gezwungen sein, Teilbereiche, Produktionslinien oder Standorte zu schließen. Daraus können sich Wertberichtigungen für das Anlagevermögen und Schließungskosten wie z. B. Abfindungen für Mitarbeiter ergeben.

Produktentwicklungsrisiken

Die Halbleiterbranche ist unter anderem durch einen laufenden technologischen Wandel und sich verschärfende bzw. auch neue Anforderungen an unsere Fertigungsprozesse charakterisiert. Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, angemessen schnell darauf zu reagieren. Wir könnten künftige Marktentwicklungen falsch einschätzen oder Kunden akzeptieren unsere neu entwickelten Produkte nicht. Unsere Konkurrenten könnten neue Generationen von Wafern schneller, zu niedrigeren Preisen oder mit besserer Leistungscharakteristik einführen.

Risiken, die sich aus unserer Entwicklungsarbeit ergeben, minimieren wir, indem wir bestimmte Entwicklungen gemeinsam mit Kunden durchführen. Gleichzeitig beobachten wir intensiv den Markt und unsere Wettbewerber, führen Kunden- und Lieferantengespräche und sind regelmäßig auf den für Siltronic wichtigen Kongressen präsent. Siltronic kooperiert bei seinen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, um neueste Trends in seiner Technologie- und Produktentwicklung zu berücksichtigen. Für die Entwicklungsprojekte nutzen wir ein systematisches Projektmanagement. Eindeutige Projektmeilensteine sowie klare Genehmigungsprozesse unterstützen uns dabei, Projektrisiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Beschaffungsmarktrisiken

Rohstoffe, Energien, andere Sekundärmaterialien, Maschinen und Ersatzteile werden nur von einer begrenzten Anzahl an Lieferanten angeboten. Aufgrund des allgemeinen Kostendrucks und der Komplexität wird die Zusammenarbeit zunehmend intensiver und die wechselseitigen Abhängigkeiten steigen. Qualitätsmängel, Lieferantenausfall bzw. Lieferverzögerungen und unerwartete Preiserhöhungen können negative Auswirkungen auf die Produktion, den Absatz sowie die Ertragslage haben und eine notwendige Qualifizierung neuer Lieferanten kann eine längere Zeit beanspruchen.

Um die Risiken von Lieferantenausfällen zu begrenzen, wählen wir unsere Lieferanten sorgfältig aus. Für strategische Rohstoffe und Betriebsmittel erarbeiten wir jährlich - bei Bedarf auch ad hoc -systematische Beschaffungsstrategien, die auch eine Einschätzung des Beschaffungsrisikos beinhalten. Sofern die Beschaffungsrisiken als signifikant eingestuft werden, treffen wir, wo immer möglich, entsprechende Gegenmaßnahmen. Beispiele für solche Maßnahmen sind langfristige Lieferverträge, der Aufbau von Alternativlieferanten oder der Aufbau von Sicherheitsbeständen.

Wir beziehen von der Wacker Chemie AG diverse Dienst- und Versorgungsleistungen sowie den für uns sehr wichtigen Rohstoff Polysilizium. Die Dienst- und Versorgungsleistungen betreffen insbesondere Ingenieur- und Versorgungsdienstleistungen am Standort Burghausen sowie allgemeine Konzerndienstleistungen. Müssen wir selber entsprechende Kapazitäten aufbauen oder Alternativlieferanten beauftragen, kann dies zu Zeitverzögerungen und Mehrkosten führen.

Die Versorgungsleistungen der Wacker Chemie AG haben wir vertraglich langfristig abgesichert. Es wurden angemessene Kündigungsfristen vereinbart. Auch Polysilizium beziehen wir auf Basis eines Langfristvertrags von der Wacker Chemie AG. Die Preisentwicklung von Polysilizium hängt von der Entwicklung in der Halbleiter- und der Solarindustrie ab. Es besteht das Risiko, dass wir steigende Polysiliziumpreise nicht an unsere Kunden weiterreichen können. Zur Minimierung eines Lieferausfalls für Polysilizium sind zwei Produktionsstandorte der Wacker Chemie AG sowie weitere Lieferanten qualifiziert.

Produktions- und Produkthaftungsrisiken

In der Produktion, bei der Lagerung oder dem Transport können Fehler auftreten, die zu Produktmängeln oder Personen-, Sach- oder Umweltschäden führen können. Unser Produktionsprozess ist hochkomplex und erfordert modernste Anlagen, die permanent weiterentwickelt werden, um die hohen Kundenansprüche in Bezug auf Spezifikationen, Qualität (Performance, Stabilität und kontinuierliche Verbesserungen) und Preis zu erfüllen. Kleinste Abweichungen in der Lieferperformance können zu erheblichen Schäden bei den Kunden und zu Schadensersatzansprüchen, Bestellreduzierungen bis hin zur Beendigung der Kundenbeziehung führen. Damit verbunden sind auch kostenaufwendige Rückrufaktionen und Neuqualifikationen. Mögliche negative Auswirkungen auf unsere Reputation können zusätzlich die künftige Geschäftsentwicklung belasten.

Wir haben versicherbare Risiken angemessen versichert. Um Qualitätsmängeln entgegenzutreten, hat die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards bei der Siltronic eine besonders hohe Bedeutung. Siltronic steuert seine Prozesse über das Integrierte Managementsystem (IMS) und daraus abgeleitete Prozesssteuerungs- und Monitoringsysteme. Es regelt Abläufe und Verantwortlichkeiten und berücksichtigt gleichrangig Produktivität, Qualität, Umsetzung der Kundenspezifikationen, Sicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz. Basis für das IMS sind gesetzliche Regelungen sowie nationale und internationale Standards wie ISO TS 16949 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt), OHSAS 18001 (Gesundheit), Responsible Care® und Global Compact, die weit über die von Gesetzen geforderten Standards hinausgehen. Durch umfangreiche Instandhaltungskontrollen und laufende Inspektionen und Audits versuchen wir, höchstmögliche Betriebssicherheit an unseren Produktionsstandorten zu gewährleisten. Um die Sicherheit der Anlagen zu garantieren, führen wir von der Konzeption bis zur Inbetriebnahme umfangreiche Sicherheits- und Risikoanalysen durch und leiten daraus notwendige Verbesserungsmaßnahmen ab. Im Schadensfall regeln an jedem Siltronic-Standort Gefahrenabwehrpläne die Zusammenarbeit von internen und externen Einsatzkräften sowie mit den Behörden. Zur Verminderung von Qualitätsrisiken setzen wir "Lean Six Sigma"-Methodiken zur Vorbeugung, Problemlösung und kontinuierlichen Verbesserung unserer Produktionsprozesse ein.

Rechtliche und regulatorische Risiken

Allgemeine rechtliche Risiken

Langwierige Rechtsstreitigkeiten können sich auf unser operatives Geschäft und auf die Reputation unseres Unternehmens negativ auswirken und hohe Kosten verursachen. Um möglichen Risiken zu begegnen, die aus den unterschiedlichsten steuerlichen, wettbewerbs-, patent-, kartell-, handels-, arbeits- und vertragsrechtlichen Regelungen und Gesetzen entstehen können, stützt Siltronic Entscheidungen auf intensive Recherchen und rechtliche Beratung.

Siltronic ist als Technologieunternehmen in besonderem Maße auf den Schutz des geistigen Eigentums angewiesen und verfolgt hierfür eine entsprechende Patentstrategie. Patente, Marken und Lizenzen schützen und überwachen wir durch unsere Abteilung Intellectual Property. Anhand von Recherchen stellen wir weitestgehend sicher, dass vor der Aufnahme von Forschungs- und Entwicklungsprojekten geklärt ist, ob bestehende Patente und Schutzrechte Dritter eine Vermarktung neu entwickelter Produkte, Technologien und Verfahren behindern.

Rechtliche Risiken begrenzen wir durch eine juristische Prüfung durch unsere Rechtsabteilung. Falls erforderlich greifen wir auch auf spezialisierte externe Rechtsexperten zurück. Das Risiko von Rechts- und Gesetzesverletzungen begrenzen wir durch Compliance-Programme. In dem geltenden Code of Conduct sind Verhaltensregeln definiert und festgelegt, die für alle Mitarbeiter bindend gelten. Durch Schulungen steigern wir die Sensibilität für diese Themen und versuchen, Reputationsrisiken zu vermeiden.

Umweltrechtliche Risiken

Siltronic unterliegt einer Reihe von lokalen Umweltschutzgesetzen und -auflagen, die sich vor allem auf die Lagerung, Handhabung, Entsorgung, Emission und Registrierung von gefährlichen Stoffen beziehen. Das könnte uns einer Haftung für Umweltschäden aussetzen. Wenn Umweltgesetze geändert werden, kann dies zu weiteren Belastungen an unseren Standorten führen.

Siltronic begegnet diesem Risiko durch umfangreiche Instandhaltungsroutinen und laufende Inspektionen der eigenen Anlagen. Siltronic hat in seinem Leitbild die Verantwortung für Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheit formuliert und weltweit verbindliche Grundsätze und Strategien kommuniziert. Für Schadensfälle hat Siltronic neben dem entsprechenden Versicherungsschutz Notfallpläne entwickelt, die regelmäßig überprüft und trainiert werden.

Die Siltronic Corp., USA, ist seit einigen Jahren Partei mehrerer Verwaltungsverfahren mit der Umweltbehörde in Oregon (Oregon Department of Environmental Quality) und der nationalen Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency) im Zusammenhang mit der Untersuchung eines Grundstücks in Portland und einer möglichen Mitverantwortlichkeit für die Kontaminierung der Sedimente des Willamette-Flusses in Portland und des Grundstücks, das der Gesellschaft gehört. Wesentliche Aufwendungen für die Umweltuntersuchungen und die Altlastensanierung werden bisher von unseren Versicherungen getragen. Das hieraus resultierende Risiko wird vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrung mit diesem Sachverhalt und der Kommunikation mit den eingebundenen Parteien, insbesondere der Umweltbehörde in Oregon, der nationalen Umweltbehörde und den Versicherungen sowie anderen Grundstückseigentümern des Gewerbegebiets, als gering eingeschätzt.

Regulatorische Risiken

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht über die "Besondere Ausgleichsregelung" die Möglichkeit, die EEG-Umlage für sehr stromintensive Unternehmen zu begrenzen. Dazu müssen bestimmte Kriterien hinsichtlich der "Stromintensität", d.h. der Stromkosten im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung, erfüllt werden. Siltronic hat den Antrag auf Reduzierung der EEG-Umlage für 2018 im Jahr 2017 auf Basis der Vorjahresdaten gestellt. Dieser Antrag wurde Ende 2017 seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigt.

Ab dem Geschäftsjahr 2019 wird Siltronic gemäß unseren Planungen voraussichtlich die Bedingungen für eine EEG-Umlagebegrenzung nicht mehr erreichen. In diesem Falle muss mit Mehrkosten in Höhe von rund EUR 20 Mio. für die deutschen Standorte gerechnet werden.

Sicherheit der IT-Systeme sowie Datensicherheit

Es ist ein allgemeiner Anstieg von Bedrohungen der Informationssicherheit zu verzeichnen. Dies gilt insbesondere sowohl für den Einsatz von IT-Systemen zur Unterstützung der Geschäftsprozesse als auch für die Kommunikation. Eine Unterbrechung, Fehler, Manipulation oder Ausfall von IT-Funktionen und der Kommunikationssysteme hätten daher einen erheblichen negativen Einfluss auf die Arbeitsabläufe, die Ertragslage sowie unsere Reputation.

Siltronic überprüft ständig die eingesetzten Informationstechnologien und hat einen hohen Fokus auf die sichere Abwicklung der IT-gestützten Produktions- und Geschäftsprozesse. Unser IT-Sicherheits- und -Risikomanagement hat die Aufgabe, Gefährdungen in wirtschaftlicher Weise zu beherrschen. Die Grundlage dafür bildet der ISO-Standard 27001. Anhand einer Risikoanalyse definieren wir für unsere zentralen Systeme die Anforderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, die wir in sogenannten SLAs (Service Level Agreements) mit unseren Dienstleistern festhalten. Das Einhalten dieser SLAs überwachen und kontrollieren wir laufend. Für den Notfall haben wir entsprechende Vorsorge getroffen. Weltweit hat unser Dienstleister ein Sicherheitsteam etabliert, das Problemen bei Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und Systeme durch organisatorische und technische Maßnahmen sowie mittels Aware-ness-Programmen entgegenwirkt.

Personalrisiken

Der Mangel an engagierten und qualifizierten Fach- und Führungskräften kann sich negativ auf das weitere Wachstum und den technologischen Vorsprung des Unternehmens auswirken.

Wir begrenzen die Personalrisiken über diverse personalpolitische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere unser Talent-Management-Prozess und die daraus abgeleiteten Entwicklungspläne. Hinzu kommen vielfältige Aus- und Weiterbildungsangebote, gute Sozialleistungen und eine leistungsorientierte Vergütung. Für Schlüsselpositionen im Unternehmen erfolgt konzernweit eine Nachfolgeplanung.

Pensionsrisiken

Unseren Mitarbeitern werden teilweise Pensionen und Betriebsrenten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährt. Durch die steigende Lebenserwartung der bezugsberechtigten Mitarbeiter, zusätzliche Verpflichtungen aus Gehalts- und Rentenanpassungen sowie sinkende Abzinsungsfaktoren steigen die Pensionsverpflichtungen. Wir sind nach IAS 19 verpflichtet, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie andere Bewertungsänderungen sofort und vollständig erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Das führt dazu, dass es zu einer höheren Volatilität des Eigenkapitals kommt.

Ein Großteil der betrieblichen Pensionszusagen ist in Deutschland über die Pensionskasse des Wacker Chemie VVaG abgedeckt und in den USA über Pensionsfonds. Damit eine ausreichende Verzinsung des Vermögens sichergestellt und Anlagerisiken begrenzt werden können, ist das Anlageportfolio diversifiziert. Als eines der Trägerunternehmen der Pensionskassse leistet Siltronic bedarfsorientierte finanzielle Zuwendungen an die Pensionskasse. Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals wird künftig wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Pensionsverpflichtungen auf Dauer zu erfüllen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Kreditrisiko

Aufgrund des Einsatzes von Finanzinstrumenten und Anlage hoher Guthaben bei Kreditinstituten besteht das Risiko eines Forderungsausfalls gegen Finanzinstitute. Wir begrenzen dieses Kontrahentenausfallrisiko, indem Finanzinstrumente und Finanzanlagen nur mit Vertragspartnern guter Bonität abgeschlossen und die jeweiligen Geschäftsvolumen sowie Laufzeiten limitiert werden.

Durch die Konsolidierung im Halbleitermarkt steigt die Konzentrierung weiter auf größer werdende Abnehmer. Wir setzen verschiedene Instrumente ein, um das Risiko des Forderungsausfalls zu verringern. Unser Forderungsmanagement bewertet regelmäßig die Bonität der Kunden. Ausfallrisiken werden über definierte Kreditlimits und in ausgewählten Fällen über Bankbürgschaften begrenzt. Wir versuchen, eine möglichst breite, ausgeglichene und solide Kundenbasis aufzubauen.

Marktpreis- / Währungsrisiko

Einen Großteil unserer Umsatzerlöse erzielen wir in US-Dollar und Japanischen Yen, Kosten fallen hingegen überwiegend in Euro und Singapur-Dollar an. Wechselkursänderungen können damit Umsatz, Ergebnis, die Liquidität und die Bewertung der Finanzanlagen bzw. -verbindlichkeiten sowie der Finanzinstrumente zur Währungsabsicherung beeinflussen.

Wir setzen originäre und derivative Finanzinstrumente ein, um die durch das operative Geschäft notwendigen finanziellen Bedürfnisse und Risiken zu decken und zu steuern. Den Absicherungen liegen neben bereits gebuchten operativen Geschäften Prognosen über künftige Zahlungsströme zugrunde. Der abnehmenden Prognosegenauigkeit in der Zukunft wird mit abgestuften Sicherungsquoten Rechnung getragen. Wir begegnen Wechselkursrisiken zusätzlich durch unsere Produktionsstandorte außerhalb des Euroraums. Translationsrisiken, also Bewertungsrisiken für Bilanzbestände aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen, werden nicht abgesichert. Eine zusammenfassende Aufstellung der zum Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente sowie ergänzende Beschreibungen zum Management finanzwirtschaftlicher Risiken sind im Anhang unter Ziffer 16 enthalten.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko wird mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung und effizienter Cash-Management-Systeme zentral gesteuert. Dem Finanzierungsrisiko beugt Siltronic durch vorgehaltene Liquidität vor.

Chancenbericht

Siltronic sieht in den nächsten Jahren eine Reihe von Chancen, das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln. Um Chancen frühzeitig zu erkennen, setzen wir diverse Marktbeobachtungs- und Analyseinstrumente ein, beispielsweise zur laufenden strukturierten Auswertung von Markt-, Industrie- und Wettbewerbsdaten. Zudem stehen wir für die Beurteilung künftiger Chancen im engen Kontakt mit unseren Kunden. Ob und in welchem Maße identifizierte Chancen erreicht werden, wird über Kennzahlen verfolgt (rollierende Planung und Ist-Berichterstattung).

Strategische Chancen von übergeordneter Bedeutung - wie Strategieanpassungen oder mögliche Akquisitionen, Kooperationen und Partnerschaften - werden auf Vorstandsebene behandelt. Das geschieht im Rahmen des jährlichen Strategieentwicklungs- und Planungsprozesses und bei aktuellen Themen in den turnusmäßigen Vorstandssitzungen. Für diese Themen werden in der Regel unterschiedliche Szenarien und Risiko-Chancen-Profile entwickelt und zur Entscheidung gestellt.

Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen

Ertrag weiter steigern

Siltronic sieht weiterhin gute Chancen, den Ertrag zu steigern. Die Fokusregion liegt für uns unverändert in Asien. Der zunehmende Wohlstand in der Region Asien und in Schwellenländern anderer Regionen lässt die Nachfrage nach höherwertigen Produkten, in denen Halbleiter zum Einsatz kommen, steigen. Besonders im Fokus stehen dabei die Bereiche Automobil, Industrieanwendungen, Smartphones, Tablets und Konsumelektronik. Mit innovativen Produkten wollen wir dieses Wachstum begleiten.

Seit Ende 2016 sind unsere Kapazitäten voll ausgelastet und wir konnten zum Teil deutliche Preiserhöhungen am Markt durchsetzen. Wird der zukünftige Kapazitätsausbau für Wafer unter der Nachfrageentwicklung unserer Kunden liegen, kann der Nachfrageüberhang über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben und zu weiteren Preissteigerungen bzw. zu einer stabilen Preisentwicklung führen. Da sich positive Entwicklungen bei den Preisen in vollem Umfang in der Ertrags- und Finanzlage niederschlagen, kommt dieser Chance eine besondere Bedeutung zu.

Günstigere Währungsrelationen entfalten ebenfalls eine positive Wirkung auf unsere Ertragssituation. Für Siltronic ist das Wechselkursverhältnis des Euros zum US-Dollar und zum Japanischen Yen entscheidend. Rund 90 Prozent unserer Umsätze entfallen auf diese Währungen, während unsere Aufwendungen überwiegend in Euro und Singapur-Dollar anfallen.

Präsenz bei allen Wafer-Verbrauchern

Mit unserem Produktportfolio bedienen wir unter anderem alle führenden Verbraucher von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie. Der Anstieg der Nachfrage nach Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie ist in jüngerer Zeit von einer breiten Anwendungsbasis getragen. Wir erwarten eine robuste Nachfrageentwicklung in den traditionellen Anwendungsbereichen Smartphones, PCs, Tablets und Konsumelektronik. Neue Märkte und Anwendungsbereiche wie in der Automobilindustrie und in der allgemeinen Industrie entwickeln sich vermutlich überproportional und sorgen somit für steigende Nachfrage nach Siliziumwafern. Mit unserem breiten Produktportfolio können wir in hervorragender Weise diese globalen Zukunftsthemen bedienen. Durch die Auffächerung unserer Produkte in immer mehr Anwendungen und Industrien erwarten wir, dass der Halbleitermarkt künftig weniger kurzfristige zyklische Nachfrageschwankungen aufzeigen wird und sich zu einem stabileren Markt weiterentwickelt.

Unternehmensstrategische und leistungswirtschaftliche Chancen

Gute finanzielle Lage

Die gute finanzielle Situation ermöglicht es uns, bei entsprechenden Markt- und Branchenentwicklungen auf sich bietende strategische Optionen flexibel und schnell reagieren zu können. Der Investitionsschwerpunkt liegt auf Anlagen zur Herstellung von Wafern mit höheren Anforderungen, auf weiteren Automatisierungen sowie marktorientiertem Kapazitätsausbau. Es ist unser Ziel, den Marktanteil von derzeit 15 Prozent zu halten.

Technologieführerschaft aufrechterhalten

Wir sind zuversichtlich, an den weiteren Möglichkeiten und Chancen der Branche erfolgreich zu partizipieren, da wir fortlaufend neue technologische Lösungen für unsere Kunden entwickeln. Die Wafer werden für immer kleinere Strukturen verwendet, die auch als Design Rules bezeichnet werden und heute im Bereich von wenigen Nanometern liegen. Dies ermöglicht die Produktion von immer leistungsfähigeren und energieeffizienteren Generationen von Halbleiterchips. Mit einer Vielzahl von Kunden unterhalten wir gemeinsame Entwicklungsprojekte, um bereits bei der Einführung neuer Anwendungen ein entscheidender Partner zu sein und unsere Technologieführerschaft auszubauen.

Kostenposition kontinuierlich verbessern

Siltronic bieten sich eine Reihe von Chancen, Kostenstrukturen, Prozesse und Produktivität zu verbessern. Wir haben jeweils Kostensenkungspotenziale identifiziert und setzen die Maßnahmen bereits um. Hebel für Kostensenkungen sehen wir unter anderem in den spezifischen Kosten bei Hilfsstoffen, Produktivitätsfortschritten in der Herstellung sowie der Suche nach neuen Lieferanten, um bessere Einkaufskonditionen zu erreichen. Investitionen in die weitere Automatisierung der Produktion helfen ebenfalls, die Kostenstrukturen zu verbessern. Zudem arbeiten wir an einer weiteren Flexibilisierung unserer Standorte, um besser auf Marktveränderungen reagieren zu können.

Beurteilung des Gesamtrisikos durch den Vorstand

Im Berichtsjahr hat sich das Risikoprofil des Konzerns nicht signifikant verändert. Für den Vorstand sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts keine einzelnen oder aggregierten Risiken zu erkennen, die die Fortführung des Unternehmens ernsthaft gefährden könnten.

Risikobeurteilung für 2018

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Eintrittswahrscheinlichkeit Finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen
Risiko Gering Möglich Hoch Veränderung ggü. GB 20161) Niedrig Mittel
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Gesamtumfeld
Konjunktureller Abschwung
Externe Risiken
Branchen- und Absatzmarktrisiken
Wettbewerb, Nachfragemacht Kunden, Austauschbarkeit Produkte und Zyklen im Wafermarkt
Anpassung Produktionsanlagen
Zusätzliche Kosten durch Stilllegung
Produktentwicklungsrisiken
Beschaffungsmarktrisiken
Produkthaftungs- und Produktionsrisiken
Rechtliche und regulatorische Risiken
Allgemeine rechtliche Risiken
Umweltrechtliche Risiken
Regulatorische Risiken
Sicherheit der IT und Daten
Personalrisiken
Pensionsrisiken
Finanzwirtschaftliche Risiken
Kreditrisiko Finanzinstitute
Kreditrisiko Kunden
Marktpreis-/Währungsrisiko
Liquiditätsrisiko

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Finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen
Risiko Groß Veränderung ggü. GB 20161)
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Gesamtumfeld
Konjunktureller Abschwung
Externe Risiken
Branchen- und Absatzmarktrisiken
Wettbewerb, Nachfragemacht Kunden, Austauschbarkeit Produkte und Zyklen im Wafermarkt
Anpassung Produktionsanlagen
Zusätzliche Kosten durch Stilllegung
Produktentwicklungsrisiken
Beschaffungsmarktrisiken
Produkthaftungs- und Produktionsrisiken
Rechtliche und regulatorische Risiken
Allgemeine rechtliche Risiken
Umweltrechtliche Risiken
Regulatorische Risiken
Sicherheit der IT und Daten
Personalrisiken
Pensionsrisiken
Finanzwirtschaftliche Risiken
Kreditrisiko Finanzinstitute
Kreditrisiko Kunden
Marktpreis-/Währungsrisiko
Liquiditätsrisiko

1) GB: Geschäftsbericht

Gering: kleiner als 25 Prozent

Möglich: 25 Prozent bis 75 Prozent

Hoch: größer als 75 Prozent

Niedrig: bis EUR 5 Mio.

Mittel: EUR 5 Mio. bis EUR 25 Mio.

Groß: über EUR 25 Mio.

→ unverändert

↑ erhöht

↓ verringert

Prognosebericht

Voraussichtliche gesamt- und branchenwirtschaftliche Entwicklung

Die Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) für das globale Wachstum im Jahr 2018 liegt derzeit etwas über dem erwarteten Wert für 2017 (2017: + 3,7 Prozent, 2018: + 3,9 Prozent). Dabei hat sich die Erwartung des IWF für die Industrienationen in den letzten Monaten trotz der Unsicherheit neuer politischer Entwicklungen erhöht. Der Ausblick für Schwellen- und Entwicklungsländer hat sich ebenfalls verbessert. Dennoch weist der IWF gleichzeitig darauf hin, dass Risiken und Unsicherheiten für die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft bestehen.

Im Euroraum stehen die Zeichen weiter auf einem moderaten Wachstum von 2,2 Prozent für 2018.

Für Deutschland prognostiziert der IWF für 2018 mit 2,3 Prozent ein anhaltend stabiles Wachstum (2017: + 2,2 Prozent laut Statistischem Bundesamt). Das Wachstum in den USA soll sich laut IWF 2018 mit 2,7 Prozent spürbar beschleunigen (2017: + 2,3 Prozent). Für Japan hingegen sieht der IWF 2018 mit 1,2 Prozent ein abschwächendes Wirtschaftswachstum gegenüber dem Vorjahr voraus (2017: + 1,8 Prozent). Für China prognostiziert der IWF ein Wachstum von 6,6 Prozent - nur marginal schwächer als in den Vorjahren.

Für das Jahr 2018 erwartet die Marktforschungsfirma IHS Markit Technology, dass die Nachfrage nach Siliziumwafern weiter um 4,5 Prozent ansteigt. Der Anstieg wird getrieben von den guten Wachstumsprognosen für siliziumbasierte Halbleiterbauteile (+ 7,6 Prozent für den weltweiten Umsatz).

Quellen:

IMF (World Economic Outlook, January 2018, Release January 22nd, 2018)

IHS Markit Technology (Semiconductor Silicon Demand Forecast Tool, Q1- 2018 Update,

Release January 13th, 2017)

Künftige Entwicklung der Siltronic

Siltronic plant keine wesentlichen Änderungen der Unternehmensziele und -strategie. Auch weiterhin werden der Ausbau unserer Technologieführerschaft, die Beibehaltung unserer Qualitätsführerschaft und die Fortsetzung unseres Programms für operative Exzellenz und Kostensenkung ebenso wie eine hohe Profitabilität und stabile Cashflows kurz- und langfristig im Fokus stehen.

Bei den wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen für den Siltronic-Konzern ergibt sich ab 2018 eine Änderung. Da Zufluss und Rückführung von Kundenanzahlungen zu zeitlichen Verschiebungen beim Free-Cashflow führen, die aufgrund ihrer Höhe die Aussagekraft des Free-Cashflows beeinträchtigen, werden wir ab 2018 die Kennzahl Netto-Cashflow berichten. Diese stellt den Free-Cashflow ohne die zeitlichen Verschiebungen dar. Die übrigen Kennzahlen bleiben unverändert.

Somit sind ab 2018 die wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen:

EBITDA-Marge
ROCE
Netto-Cashflow

Diese wichtigsten Steuerungskennzahlen entwickeln sich für den Konzern aus heutiger Sicht wie folgt:

EBITDA-Marge wird weiter steigen

Wir erwarten, dass sich unsere EBITDA-Marge 2018 weiter verbessert. Voraussichtlich wird sie nahe 40 Prozent liegen.

Die Prognose für die EBITDA-Marge fußt auf folgenden Annahmen, die weitere finanzielle Leistungsindikatoren betreffen:

Umsatz wird 2018 abhängig von Wechselkurseinflüssen deutlich über EUR 1,3 Mrd. liegen

Für 2018 erwartet der Vorstand der Siltronic aus heutiger Sicht (Stand März 2018), dass der Waferabsatz im Gesamtjahr aufgrund der bestehenden Vollauslastung nur geringfügig steigen wird.

Für 2018 erwarten wir ein Mengenwachstum im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

2017 haben wir sehr erfreuliche Preissteigerungen realisieren können. Wir erwarten, dass die Waferpreise auch 2018 weiter steigen werden, jedoch werden sich die Erhöhungen voraussichtlich langsamer fortsetzen als in den Vorquartalen. Insgesamt erwarten wir Preiserhöhungen im niedrigen zweistelligen Prozentbereich.

Bei einem EUR/USD-Kurs von 1,25 und einem EUR/JPY-Kurs von 135 erwarten wir 2018 negative Währungseffekte von rund EUR 100 Mio. auf den Umsatz und von rund EUR 60 Mio. auf das EBITDA.

Unter den oben genannten Annahmen zur Absatzmenge und zu den durchschnittlichen Verkaufspreisen wird der Umsatz für das Gesamtjahr voraussichtlich deutlich über EUR 1,3 Mrd. liegen, abhängig von Währungseinflüssen.

Forschung und Entwicklung (F&E) circa 5 Prozent vom Umsatz

Zur langfristigen Erhaltung unserer Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit streben wir an, rund 5 Prozent vom Umsatz in F&E zu investieren.

Weitere Optimierung der Kostenpositionen

Wir wollen unser seit Jahren bestehendes Kosteneinsparprogramm weiter fortsetzen und planen auch in Zukunft, unsere wesentlichen Kostenpositionen kontinuierlich zu prüfen und zu optimieren. Wir erwarten für 2018 einen gegenläufigen Effekt auf das Einsparpotenzial aus Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie aus Inflation. 2019 erwarten wir einen negativen Effekt von rund EUR 20 Mio. aus steigenden Elektrizitätskosten.

ROCE positiv

Wir gehen davon aus, dass der ROCE 2018 deutlich über dem Vorjahr liegen wird. Neben der Entwicklung der Einflussfaktoren auf das EBITDA haben insbesondere folgende Annahmen Auswirkung auf die Entwicklung des ROCE:

Abschreibungen leicht unter Vorjahr

Wir gehen davon aus, dass die Abschreibungen 2018 gegenüber 2017 leicht zurückgehen und bei rund EUR 90 Mio. liegen werden.

Steuerquote

Die Steuerquote wird voraussichtlich zwischen 15 Prozent und 20 Prozent liegen.

Finanzergebnis unverändert

Der Zinsaufwand resultiert im Wesentlichen aus der Abzinsung der Pensionen und wird voraussichtlich im Vergleich zu 2017 ungefähr stabil bleiben.

Investitionen in Kapazität, Automatisierung und Capabilities über Vorjahr

Aufgrund der erfreulichen Preisentwicklung 2017 haben wir beschlossen, unsere Kapazität bei 300 mm-Wafern um 70.000 Wafer pro Monat bis Mitte 2019 zu erhöhen und damit analog zum Markt und unserem Marktanteil zu wachsen. Weiterhin werden wir begonnene Automatisierungsprojekte sowie Investitionen in unsere Capabilities fortführen. Wir planen für das Geschäftsjahr 2018 Investitionen in Höhe von rund EUR 240 Mio. bis EUR 260 Mio. Hierin ist auch eine neue Ziehhalle am Standort Singapur für einen möglichen weiteren Kapazitätsausbau enthalten.

Deutlich positiver Netto-Cashflow

Wir werden 2018 Kundenanzahlungen in Höhe von mehr als EUR 100 Mio. erhalten, die einen deutlich positiven Effekt auf den Free Cashflow haben werden. Nach Eliminierung der Zu- und Abflüsse von Kundenanzahlungen gehen wir von einem Net-to-Cashflow aus, der deutlich über dem Vorjahr liegt.

Ergebnis je Aktie wird deutlich steigen

Das Ergebnis je Aktie wird im Geschäftsjahr 2018 deutlich steigen.

Die tatsächliche Entwicklung des Konzerns kann aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten positiv wie auch negativ von unseren Annahmen abweichen.

Gesamtaussage des Vorstands zur voraussichtlichen Entwicklung

Der Vorstand erwartet zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts 2017, dass Siltronic auch 2018 erfolgreich am Markt agieren wird.

Wir erwarten, dass die Waferpreise 2018 weiter steigen, wenn auch etwas langsamer als 2017. Währungseffekte werden unter der Annahme eines EUR/USD-Kurses von 1,25 und eines EUR/JPY-Kurses von 135 den Umsatz und das EBITDA negativ beeinflussen. Jedoch sollte dieser Effekt durch die Preiserhöhungen mehr als kompensiert werden. Bei einem Umsatzniveau von mindestens EUR 1,3 Mrd. und einem steigenden EBITDA erwarten wir für 2018 eine nachhaltige EBITDA-Marge, die nahe 40 Prozent liegen sollte.

Prognose 2018

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EBITDA-Marge nahe 40 Prozent
ROCE deutlich über dem Vorjahr
Netto-Cashflow deutlich über dem Vorjahr
Konzernumsatz deutlich über EUR 1,3 Mrd., abhängig von Wechselkurseinflüssen
F&E circa 5 Prozent vom Umsatz
Kostenpositionen gegenläufiger Effekt auf das Einsparpotenzial durch Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie durch Inflation
Währungseffekte unter Annahme eines EUR/USD-Wechselkurses von 1,25 und eines EUR/JPY-Wechselkurses von 135 negative Währungseffekte von rund EUR 100 Mio. auf den Umsatz und von rund EUR 60 Mio. auf das EBITDA
Abschreibungen rund EUR 90 Mio.
Steuerquote zwischen 15 Prozent und 20 Prozent
Finanzergebnis ungefähr stabil
Investitionen rund EUR 240 Mio. bis EUR 260 Mio.
Ergebnis je Aktie deutliche Steigerung gegenüber 2017

Schlusserklärung nach § 312 Abs. 3 AktG

Der Vorstand der Siltronic AG hat nach § 312 Abs. 3 AktG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 14. März 2017 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen mit verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser Bericht enthält folgende Schlusserklärung: "Wir erklären, dass die Siltronic AG bei den im Abhängigkeitsbericht aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat."

Vergütungsbericht

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Konzernabschlusses.

Vergütungssystem für den Vorstand

Systematik und Höhe der Vorstandsvergütung werden auf Vorschlag des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats durch das Aufsichtsratsplenum festgelegt und regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft. Für die Bewertung der Vorstandsvergütung im horizontalen Marktvergleich hat der Präsidialausschuss im Geschäftsjahr 2017 einen unabhängigen Vergütungsberater beauftragt. Auf Grundlage dieser Überprüfung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. September 2017 beschlossen, rückwirkend zum 1. Januar 2017 das Vorstandsvergütungssystem wie im Einzelnen unten dargestellt anzupassen. Hiermit wird insbesondere der neuen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 2 S. 3 entsprochen, wonach variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Zur Umsetzung der neuen Empfehlung wurde der Anteil der mehrjährigen aktienorientierten Vergütung, die zukünftig in virtuellen Aktien (Phantom Stocks) gewährt wird, erhöht und der retrospektive Zeitraum der Bemessungsgrundlage des Bonus um ein Jahr verkürzt. Weiter wurde die Höhe der Grundvergütung mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 angepasst. Der Vergütungsberater hat bestätigt, dass sich die neue Zielvergütung im Marktrahmen bewegt.

Das angepasste Vergütungssystem für den Vorstand setzt sich aus folgenden wesentlichen Komponenten zusammen:

Erfolgsunabhängige Komponenten

Festes Jahresgrundgehalt

Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgrundgehalt, das in zwölf gleichen Raten zum Ende eines jeden Monats gezahlt wird. Das Jahresgrundgehalt der Vorstandsmitglieder wurde mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2017 erhöht (Dr. von Plotho: von EUR 400.000 auf EUR 550.000; Herr Irle: von EUR 280.000 auf EUR 360.000).

Nebenleistungen

Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für beziehungsweise den geldwerten Vorteil von Sachbezügen und weitere Nebenleistungen wie insbesondere die Bereitstellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung und zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen und weiteren Versicherungen.

Erfolgsabhängige Komponenten

Als erfolgsabhängige Komponenten haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf einen leistungsabhängigen Bonus bestehend aus einem cashbasierten Mid-Term-Incentive (MTI) mit einem zweijährigen Bemessungszeitraum (ein Jahr retrospektiv und ein Jahr prospektiv) und einem aktienorientierten Long-Term-Incentive (LTI) mit einem vierjährigen Bemessungszeitraum (ein Jahr retrospektiv und drei Jahre prospektiv). Grundlage sowohl für die Gewährung des MTI als auch des LTI ist die Erreichung der vom Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr gesetzten Erfolgsziele, die für jedes Geschäftsjahr im Voraus durch den Aufsichtsrat festgelegt werden. Soweit nichts anderes festgelegt ist, beziehen sich die Erfolgsziele auf die Leistungskategorien ROCE (30 Prozent), Plan-BVC (30 Prozent), EBITDA-Marge (20 Prozent) und Plan-Free Cashflow (20 Prozent). Die Leistungskategorien ROCE und EBITDA-Marge stellen längerfristige Zielgrößen dar, die im Mittel über den gesamten Konjunkturzyklus erreicht werden sollen, wohingegen Plan-BVC und Plan-Free-Cashflow jährlich neu festgelegt werden. Ab dem Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat die Leistungskategorie Plan-BVC durch Plan-EBITDA und die Leistungskategorie Plan-Free-Cashflow durch Plan-Netto-Cashflow ersetzt. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, für künftige Bemessungszeiträume andere oder weitere geeignete Leistungskategorien und Ziele festzulegen. Dies kann auch persönliche/individuelle Ziele für das Vorstandsmitglied umfassen. Für jede Leistungskategorie legt der Aufsichtsrat einen Zielwert, einen Minimalwert und einen Maximalwert fest. Der Zielwert entspricht einer Zielerreichung von 100 Prozent bzw. einem Zielerreichungsfaktor von 1. Der jährliche Gesamtzielerreichungsfaktor entspricht der gewichteten Summe der Zielerreichungsfaktoren in den Leistungskategorien.

Die Bonusbasis für ein bestimmtes Geschäftsjahr ("Vergütungsjahr") errechnet sich aus dem Durchschnitt der Gesamtzielerreichungsfaktoren der Leistungskategorien des Vergütungsjahres und des vorangegangenen Geschäftsjahres multipliziert mit dem durchschnittlichen vertraglich vereinbarten Jahresgrundgehalt im Vergütungsjahr. Bei einem Gesamtzielerreichungsfaktor von 1 bzw. 100 Prozent entspricht der Bonus dem durchschnittlichen Jahresgrundgehalt. Der maximale Gesamtzielerreichungsfaktor beträgt 2 bzw. 200 Prozent. Der Aufsichtsrat kann die Bonusbasis auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Umstände nach billigem Ermessen (insbesondere zur Berücksichtigung außerordentlicher Entwicklungen) erhöhen oder reduzieren. Die Anpassung darf maximal mit einem Faktor von 0,7 bis zu 1,3 erfolgen. Die Bonusbasis wird vom Aufsichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des auf das Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres festgelegt.

Barkomponente MTI

Der MTI beträgt 49 Prozent der Bonusbasis. Der Anspruch auf den MTI entsteht mit der Festsetzung der Bonusbasis für das Vergütungsjahr und wird mit dem Festgehalt für den Monat, der auf den Monat der Festsetzung folgt, in bar gewährt.

Langfristige aktienbasierte Vergütung: LTI

51 Prozent der Bonusbasis wird als LTI zunächst auf Basis des durchschnittlichen gewichteten Xetra-Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Börse an den letzten 30 Börsenhandelstagen des Vergütungsjahres in virtuelle Aktien (Phantom Stocks) umgerechnet. Die virtuellen Aktien werden über einen Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Vergütungsjahres, gehalten. Das Settlement des LTI erfolgt durch Barausgleich. Die Höhe des Barausgleichs bemisst sich nach dem durchschnittlichen gewichteten Xetra-Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten 30 Börsenhandelstagen des zweiten auf das Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres. Dem Barausgleich hinzugerechnet werden Dividenden, die während der Haltefrist für echte Aktien ausgeschüttet worden wären. Die Höhe des LTI wird durch den Aufsichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des darauf folgenden Geschäftsjahres festgestellt. Der LTI wird mit dem Festgehalt für den Monat, der auf den Monat der Feststellung folgt, zur Zahlung fällig.

Betragsmäßige Höchstgrenzen der Vergütung

In Ergänzung zu den Höchstgrenzen für die Bonusbasis von 260 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Jahresgrundgehalts (bei voller Ausschöpfung der diskretionären Anpassungsmöglichkeit des Aufsichtsrats) wurde eine betragsmäßige Höchstgrenze für den Bonus in Höhe von 300 Prozent des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen durchschnittlichen Jahresgrundgehalts vereinbart. Die sich daraus ergebende betragsmäßige Höchstgrenze für die Vergütung insgesamt für das Vergütungsjahr 2017 beträgt für Herrn Dr. von Plotho EUR 1.750.000 und für Herrn Irle EUR 1.200.000, jeweils zuzüglich Versorgungsaufwand und Nebenleistungen.

Weitere Regelungen des Vergütungssystems

Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Commitment)

Herr Dr. von Plotho und Herr Irle sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Bestellung zum Vorstandsmitglied mindestens 5.000 bzw. 3.500 Aktien zu halten.

D&O-Versicherung und Strafrechtsschutzversicherung

Für die Vorstandsmitglieder besteht eine D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt entsprechend den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes. Weiter sind die Mitglieder des Vorstands zudem in die Strafrechtsschutzversicherung einbezogen, die Siltronic für seine Mitarbeiter und Organmitglieder abgeschlossen hat. Diese Versicherung deckt etwaige Anwalts- und Gerichtskosten ab, die bei der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen.

Versorgungszusagen

Zur Sicherung der betrieblichen Grundversorgung leisten die Gesellschaft und der Vorstand monatliche Beiträge an die Pensionskasse des Wacker Chemie VVaG nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen 1972 der Pensionskasse des Wacker Chemie VVaG.

Der Vorstand erwirbt außerdem Ansprüche gegenüber der Gesellschaft nach der Ordnung der betrieblichen Zusatzversorgung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Als versorgungsfähiges Einkommen im Sinne der Ordnung gilt das vereinbarte feste Jahresgehalt. Die Leistungen aus dieser betrieblichen Zusatzversorgung bestehen aus Altersrenten, vorgezogenen Altersrenten, Invaliditätsrenten und Hinterbliebenenrenten. Der Versorgungsaufwand beträgt 12,25 Prozent des versorgungsfähigen Jahreseinkommens zwischen 100 Prozent und 150 Prozent sowie 15 Prozent des versorgungsfähigen Jahreseinkommens oberhalb 150 Prozent der maßgeblichen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der jährlichen Versorgungsleistungen ergibt sich aus dem bis zum Eintritt des Versorgungsfalls vom Unternehmen insgesamt zur Verfügung gestellten Versorgungsaufwand, der mit 18 Prozent verrentet wird.

Der Bruttobetrag der nach Eintritt des Versorgungsfalls zu zahlenden monatlichen Rente (bezogen auf den arbeitgeberfinanzierten Anteil) ist auf 50 Prozent der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied zuletzt von der Gesellschaft erhaltenen monatlichen Rate der Jahresgrundvergütung begrenzt (Rentencap).

Der Vorstand erhält von der Gesellschaft zusätzlich einen monatlichen Betrag (brutto) in Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung als Baustein für den Aufbau einer privaten Altersversorgung.

Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands unterliegen im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen jeweils einer zwölfmonatigen Karenzverpflichtung, die mit einer Karenzentschädigung verbunden ist. Die Karenzentschädigung errechnet sich auf Basis von 50 Prozent des zuletzt bezogenen Jahresgrundgehalts sowie 50 Prozent des Dreijahresdurchschnitts des Bonus. Ein etwaiges Ruhegehalt sowie erzielte Einkünfte aus einer nicht unter die Karenzverpflichtung fallenden Tätigkeit werden auf die Karenzentschädigung angerechnet, soweit durch diese zusätzlichen Einkünfte die Jahresgesamtbezüge des letzten vollen Dienstjahres als Vorstandsmitglied überschritten werden.

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages dürfen etwaig zu vereinbarende Zahlungen einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages übersteigen (Abfindungs-Cap).

Der Anspruch auf MTI bzw. LTI verfällt, wenn das Dienstverhältnis des Vorstandsmitglieds infolge einer Kündigung seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund vor Ablauf des Vergütungsjahres bzw. bevor die Anzahl der virtuellen Aktien vom Aufsichtsrat für das Vergütungsjahr festgelegt wurde endet.

Endet das Dienstverhältnis durch Tod oder wegen dauernder Dienstunfähigkeit, findet eine vorzeitige Auszahlung statt.

In allen anderen Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses bleibt es bei den allgemeinen Regelungen zum Auszahlungszeitpunkt von MTI und LTI.

Ein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) oder eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels besteht nicht.

Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Für die Mitglieder des Vorstands wurden die folgenden Vergütungen für das Geschäftsjahr 2017 gewährt. Die nachfolgende Tabelle weist den Wert der für das Geschäftsjahr 2017 gewährten Zuwendungen aus. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.

Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2017

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Dr. Christoph von Plotho Vorsitzender des Vorstands Rainer Irle Mitglied des Vorstands
EUR 2016 2017 2017 Minimum 2017 Maximum 2016 2017
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Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 400.000 437.500 437.500 437.500 280.000 300.000
Nebenleistungen 43.139 42.341 42.341 42.341 37.030 37.486
Summe 443.139 479.841 479.841 479.841 317.030 337.486
Erfolgsbezogene Komponenten
Einjährige variable Vergütung - - - - - -
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige variable Vergütung Zielwert (Vergütungssystem bis 2016)1) 360.000 - - - 252.000 -
Mehrjährige variable Vergütung nicht aktienbasiert: MTI (Zielwert)2) - 205.800 69.029 406.884 - 141.120
Mehrjährige variable Vergütung aktienbasiert: LTI (beizulegender Zeitwert) - 416.059 0 905.616 - 285.298
Versorgungsaufwand (Service Costs)3) 58.810 67.761 67.761 67.761 102.910 130.608
Gesamtvergütung nach DCGK 861.949 1.169.461 616.631 1.860.102 671.940 894.511
./. Versorgungsaufwand
./. MTI (Zielwert)
+ MTI (Zuteilungswert)4) 33.590 133.323 - 38.230 7.278
Gesamtbezüge nach DRS 17 895.539 1.302.784 633.710 901.789

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Rainer Irle Mitglied des Vorstands
EUR 2017 Minimum 2017 Maximum
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Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 300.000 300.000
Nebenleistungen 37.486 37.486
Summe 337.486 337.486
Erfolgsbezogene Komponenten
Einjährige variable Vergütung - -
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige variable Vergütung Zielwert (Vergütungssystem bis 2016)1) - -
Mehrjährige variable Vergütung nicht aktienbasiert: MTI (Zielwert)2) 47.334 279.006
Mehrjährige variable Vergütung aktienbasiert: LTI (beizulegender Zeitwert) 0 620.994
Versorgungsaufwand (Service Costs)3) 130.608 130.608
Gesamtvergütung nach DCGK 515.428 1.368.094
./. Versorgungsaufwand
./. MTI (Zielwert)
+ MTI (Zuteilungswert)4)
Gesamtbezüge nach DRS 17

1) Im Vorjahr fand das alte Vergütungssystem Anwendung. Hiernach erhielt das Vorstandsmitglied einen Bonus mit dreijähriger retrospektiver Bemessungsgrundlage. Die Mehrjährigkeit bezog sich auf die Bemessungsgrundlage. Für 15 Prozent des Bonus wurden von der Siltronic für und im Namen des Vorstandsmitglieds Aktien der Gesellschaft erworben, für die eine Sperrfrist von zwei Jahren gilt. 85 Prozent des festgesetzten Bonus wurden für die Abführung der Einkommenssteuer verwendet bzw. in bar ausgezahlt.

2) Die Mehrjährigkeit des MTI bezieht sich auf die zweijährige Bemessungsgrundlage (2017 und 2016). Der Bonus wird im Übrigen nicht durch spätere Entwicklungen beeinflusst. Die mehrjährige Bemessungsgrundlage soll eine langfristige Anreizwirkung entfalten, enthält jedoch keine aktienbasierte Komponente. Für die Berechnung der Minimal- bzw. Maximalwerte wurde die tatsächliche Zielerreichung des vorangegangenen Geschäftsjahrs 2016 und für 2017 ein Minimalwert von 0 Prozent sowie ein Ermessensfaktor von 0,7 bzw. ein Maximalwert von 200 Prozent sowie ein Ermessensfaktor von 1,3 herangezogen.

3) Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen.

4) Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen EUR 2.204.573. Darin ist anstelle des nach DCGK anzugebenden Zielwerts des MTI der Auszahlungsbetrag des MTI anzusetzen und der Versorgungsaufwand nicht einzubeziehen.

Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss für das Geschäftsjahr 2017 aus Festvergütung, Nebenleistungen, variabler Vergütung sowie Versorgungsaufwand aus. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.

Zufluss für das Berichtsjahr

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Dr. Christoph von Plotho Vorsitzender des Vorstands Rainer Irle Mitglied des Vorstands
EUR 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 437.500 400.000 300.000 280.000
Nebenleistungen 42.341 43.139 37.486 37.030
Summe 479.841 443.139 337.486 317.030
Erfolgsbezogene Komponenten
Einjährige variable Vergütung - - - -
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige variable Vergütung (Vergütungssystem bis 2016) - Auszahlungsbetrag1) - 452.400 - 316.680
Mehrjährige variable Vergütung nicht aktienbasiert (MTI) - Auszahlungsbetrag2) 406.884 - 279.006 -
Mehrjährige variable Vergütung aktienbasiert (LTI) - - - -
Summe 886.725 895.539 616.492 633.710
Versorgungsaufwand3) 67.761 58.510 130.608 102.910
Gesamtvergütung nach DCGK 954.486 954.349 747.100 736.620

1) Im Vorjahr wurde kein MTI gewährt, da das alte Vergütungssystem Anwendung fand. Hiernach erhielt das Vorstandsmitglied einen Bonus mit dreijähriger retrospektiver Bemessungsgrundlage. Die Mehrjährigkeit bezog sich auf die Bemessungsgrundlage. Für 15 Prozent des Bonus wurden von der Siltronic für und im Namen des Vorstandsmitglieds Aktien der Gesellschaft erworben, für die eine Sperrfrist von zwei Jahren gilt. 85 Prozent des festgesetzten Bonus wurden für die Abführung der Einkommenssteuer verwendet bzw. in bar ausgezahlt.

2) Die Mehrjährigkeit des MTI bezieht sich auf die zweijährige Bemessungsgrundlage (2017 und 2016). Dieser wird im Übrigen nicht durch spätere Entwicklungen beeinflusst. Diese Komponente soll eine langfristige Anreizwirkung entfalten. Sie enthält keine aktienbasierte Komponente.

3) Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen. Hierbei handelt es sich nicht um einen Zufluss im Geschäftsjahr.

Zusatzangaben zu aktienbasierten Vergütungsinstrumenten im Geschäftsjahr 2017

Wie oben beschrieben, wird der den Vorstandsmitgliedern vertraglich zustehende LTI in Form von virtuellen Aktien (Phantom Stocks) gewährt. Der für die Anzahl der virtuellen Aktien maßgebliche Durchschnittskurs der Siltronic-Aktie betrug für das Vergütungsjahr EUR 123,45.

Nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Bestands virtueller Aktien:

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Tranche Zuteilungswert Kurs Anzahl Zeitwert
Dr. Christoph von Plotho Tranche (2016/2017 - 2019) 423.491 123,45 3.430 416.059
Rainer Irle Tranche (2016/2017 - 2019) 290.394 123,45 2.352 285.298

Versorgungszusagen

Die folgende Übersicht zeigt den Versorgungsaufwand sowie die Anwartschaftsbarwerte der Versorgungszusagen für das Geschäftsjahr 2017.

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Anwartschaftsbarwert Versorgungsaufwand
2017 2016 2017 2016
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Dr. Christoph von Plotho 1.983.471 1.848.883 67.761 58.510
Rainer Irle 2.090.081 1.687.830 130.608 102.910

Zum 31. Dezember 2017 betrugen die Pensionsverpflichtungen für aktive Vorstandsmitglieder EUR 4.073.552 (31. Dezember 2016: EUR 3.536.713) und die Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen EUR 7.205.291 (31. Dezember 2016: EUR 7.402.473).

Sonstiges

Die Bezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Berichtsjahr EUR 213.317 (Vorjahr: EUR 210.688).

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Siltronic AG ist in der Satzung der Siltronic AG geregelt.

Die Satzung sieht als feste Jahresvergütung für die Aufsichtsratsmitglieder EUR 30.000 (zuzüglich Umsatzsteuer) vor.

Aufgrund des mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen verbundenen Mehraufwands wird die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit dem Faktor 3 multipliziert. Für seinen Stellvertreter und Vorsitzende eines Ausschusses findet der Faktor 2 Anwendung und für Mitglieder von Ausschüssen wird die Vergütung mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Die Mitgliedschaft im gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss bleibt dabei jedoch außer Betracht, d. h., eine Mitgliedschaft in diesem Ausschuss führt nicht zur Erhöhung der Jahresvergütung. Außerdem bleiben Doppel- und Mehrfachfunktionen unberücksichtigt, sodass der Vorsitzende und sein Stellvertreter keine weiteren Faktoren für Funktionen in Ausschüssen erhalten, und Funktionen in Ausschüssen werden bei den Aufsichtsratsmitgliedern nur einmal berücksichtigt.

Beim Eintritt oder Austritt in den Aufsichtsrat während des laufenden Jahres gilt das Prinzip der zeitanteiligen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten darüber hinaus für jede physische Sitzung des Gesamtaufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie in Person teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 2.500 pro Sitzung, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Kalendertag. Mitglieder, die an physischen Sitzungen per Telefon oder Videokonferenz teilnehmen oder per Stimmbotenerklärung abstimmen, erhalten kein Sitzungsgeld. Für Sitzungen, die insgesamt in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden, erhalten die teilnehmenden Mitglieder ein reduziertes Sitzungsgeld von EUR 1.250.

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern außerdem auf Nachweis ihre erforderlichen Auslagen, zuzüglich entsprechender Umsatzsteuer.

Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, die zugleich Vorstand oder Mitarbeiter der Wacker Chemie AG sind, haben auf ihre anteilige Vergütung in dem bzw. für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 30. August 2017 und für das Geschäftsjahr 2016 verzichtet.

Die Gesellschaft gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern angemessenen Versicherungsschutz; insbesondere schließt die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt ab.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2017

Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 jeweils gewährte Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:

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Aufsichtsratsmitglied Jahresvergütung 2017 in EUR (unter Berücksichtigung der anwendbaren Faktoren für besondere Funktionen) Sitzungsgeld 2017

in EUR
Gesamtvergütung 2017

in EUR
Jahresvergütung 2016 in EUR (unter Berücksichtigung der anwendbaren Faktoren für besondere Funktionen) Sitzungsgeld 2016

in EUR
Gesamtvergütung 2016

in EUR
Maximilian Baumgartner1) 30.000 10.000 40.000 30.000 10.000 40.000
Sieglinde Feist2) 10.000 5.000 15.000 - - -
Gebhard Fraunhofer3) 30.000 10.000 40.000 30.000 10.000 40.000
Dr. Hermann Gerlinger 45.000 10.000 55.000 45.000 10.000 55.000
Karin Gottschalk3) 30.000 7.500 37.500 30.000 10.000 40.000
Johann Hautz3) 60.000 20.000 80.000 60.000 10.000 70.000
Bernd Jonas 60.000 17.500 77.500 60.000 20.000 80.000
Gertraud Lauber3) 30.000 10.000 40.000 30.000 10.000 40.000
Dr. Tobias Ohler2) 30.000 10.000 40.000 - - -
Dr. Franz Richter 30.000 10.000 40.000 30.000 10.000 40.000
Harald Sikorski3) 45.000 20.000 65.000 45.000 20.000 65.000
Angela Wörl2) 10.000 5.000 15.000 - - -

1) Für den Vertreter der Leitenden Angestellten im Aufsichtsrat gelten die Abführungsregularien des Verbands angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e. V. (VAA).

2) Verzicht auf Aufsichtsratsvergütung als Vorstand bzw. Mitarbeiter der Wacker Chemie AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. August 2017 bzw. für das gesamte Geschäftsjahr 2016.

3) Diese Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat sowie die Vertreter der Gewerkschaften im Aufsichtsrat haben erklärt, ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbunds an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.

Übernahmerechtliche Angaben

(nach § 289a und § 315a HGB) und erläuternder Bericht

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§§ 289a Abs. 1 Nr. 1, 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Das gezeichnete Kapital der Siltronic AG beträgt EUR 120 Mio. und ist eingeteilt in 30 Millionen nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je EUR 4 am Grundkapital. Die Aktien lauten auf den Namen. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen, jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 2, 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Das bis zum Geschäftsjahr 2016 geltende Vergütungssystem des Vorstands sah vor, dass ein Teil der variablen Vergütung in Form von Aktien der Gesellschaft ausbezahlt wird, die die Gesellschaft im Namen und für das jeweilige Vorstandsmitglied erwirbt. Das Vorstandsmitglied darf diese Aktien nach dem Dienstvertrag während einer Sperrfrist von zwei Jahren weder veräußern oder verpfänden noch anderweitig über diese verfügen. Die Sperrfrist aus den für die Vergütung des Geschäftsjahres 2016 erworbenen Aktien läuft noch bis 2018. Das Stimm- und Dividendenrecht steht dem Vorstandsmitglied auch während der Sperrfrist zu. Gemäß dem ab dem Geschäftsjahr 2017 geltenden Vorstandsvergütungssystem und den mit Wirkung vom 14. September 2017 angepassten Vorstandsdienstverträgen sind Herr Dr. von Plotho und Herr Irle verpflichtet, während der Dauer ihrer Bestellung zum Vorstandsmitglied mindestens 5.000 bzw. 3.500 Aktien zu halten. Das Stimm- und Dividendenrecht steht den Vorstandsmitgliedern während der Halteverpflichtung weiterhin zu. Nähere Angaben enthält der Vergütungsbericht.

Weitere vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt.

Die Satzung der Siltronic AG schränkt die Übertragbarkeit der Aktien nicht ein. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich jedoch aus dem Aktiengesetz (z. B. § 136 AktG) oder aus Verstößen gegen die Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergeben. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt als Aktionär der Siltronic AG, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die Siltronic AG ist gemäß § 67 Abs. 4 AktG berechtigt, von den im Register eingetragenen Personen Auskunft darüber zu verlangen, inwieweit ihnen die Aktien, als deren Inhaber sie eingetragen sind, auch gehören, und, soweit dies nicht der Fall ist, die zur Führung des Aktienregisters notwendigen Informationen über denjenigen, für den die Aktien gehalten werden, zu verlangen. Solange diesem Verlangen nicht nachgekommen wird, bestehen die Stimmrechte aus den betroffenen Aktien nicht (§ 67 Abs. 2 Satz 3 AktG).

Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten (§§ 289a Abs. 1 Nr. 3, 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft gemeldet worden:

Wacker-Chemie Dritte Venture Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 22,5 Prozent (direkt)
Wacker Chemie AG: 30,83 Prozent (davon 8,33 Prozent direkt und 22,5 Prozent zugerechnet über Wacker-Chemie Dritte Venture Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Dr. Alexander Wacker Familiengesellschaft mit beschränkter Haftung: 30,83 Prozent (zugerechnet über Wacker Chemie AG und Wacker-Chemie Dritte Venture Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 4, 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§§ 289a Abs. 1 Nr. 5, 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Sofern Arbeitnehmer am Kapital der Siltronic AG beteiligt sind, üben sie die ihnen hieraus entstehenden Kontrollrechte unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und Satzungsänderungen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 6, 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Der Vorstand der Siltronic AG besteht gemäß § 5 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Ein Mitglied des Vorstands wird vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richtet sich nach §§ 84 f. AktG und § 31 MitbestG.

Satzungsänderungen richten sich nach §§ 179 ff. AktG. Jede Satzungsänderung bedarf demnach eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist jedoch gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, Änderungen vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.

Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 § 4 Abs. 6 der Satzung entsprechend zu ändern. Weiter ist der Aufsichtsrat ermächtigt, § 4 Abs. 7 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2015 und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern.

Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG grundsätzlich einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Mehrheit bestimmt. Gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreibt. Eine größere Kapitalmehrheit in Höhe von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals sieht das Gesetz an mehreren Stellen vor, z. B. bei der Änderung des Gegenstands des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), bestimmten Kapitalmaßnahmen und dem Ausschluss von Bezugsrechten.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (§§ 289a Abs. 1 Nr. 7, 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 7. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 60 Mio. durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Aktionäre haben grundsätzlich ein Bezugsrecht, das jedoch vom Vorstand in den in § 4 Abs. 6 der Satzung näher ausgeführten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden kann, insbesondere

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet (Bezugsrechtsausschluss begrenzt auf 10 Prozent des Grundkapitals gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);
soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder durch deren nachgeordnete Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder noch werden, bei Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder der Erfüllung einer Wandlungspflicht neue Aktien der Gesellschaft gewähren zu können, sowie soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten bzw. Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten als Aktionäre zustünde;
im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen sowie
zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip dividend).

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 ist der Vorstand bis zum 7. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und / oder Gewinnschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtbetrag von bis zu EUR 750 Mio. zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Wandlungs- oder Optionspflicht) an bis zu 12,5 Millionen neuen Namensaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 50 Mio. nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistungen begeben werden. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen das Recht, diese nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Anleihebedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen oder verpflichten oder die ein Andienungsrecht des Emittenten beinhalten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu, der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten, im Beschluss der Hauptversammlung näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen, insbesondere

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;
sofern die Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht bzw. Options- oder Wandlungspflicht gegen Barleistung begeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet (Bezugsrechtsausschluss begrenzt auf 10 Prozent des Grundkapitals gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);
sofern die Schuldverschreibungen gegen Sachleistung ausgegeben werden und
soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung von Schuldverschreibungen und deren Bedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats und unter Beachtung der Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses festzulegen.

Zur Bedienung der vorgenannten Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft hat die Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 50 Mio. durch Ausgabe von bis zu 12,5 Millionen neuen Namensaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreisen.

Der Vorstand der Siltronic AG ist gemäß Hauptversammlungs-beschluss vom 7. Mai 2015 ermächtigt, innerhalb der gesetzlichen Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Das Grundkapital im Zeitpunkt der Beschlussfassung betrug EUR 100 Mio. Die Ermächtigung gilt bis zum 6. Mai 2020. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Zu den einzelnen Erwerbsarten enthält die Ermächtigung der Hauptversammlung unterschiedliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich des Kaufpreises. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Der Vorstand ist befugt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben einer Veräußerung durch die Börse oder einem Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Insbesondere dürfen sie gegen Sachleistung (etwa im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen) oder gegen Barleistung veräußert werden. Die eigenen Aktien dürfen auch zur Erfüllung oder Absicherung von Erwerbsrechten oder -pflichten auf Aktien der Gesellschaft (im Zusammenhang mit Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) verwendet werden. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden. In den genannten Fällen, mit Ausnahme der Einziehung, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 8, 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots (§§ 289a Abs. 1 Nr. 9, 315a Abs. 4 Nr. 9 HGB)

Es gibt keine Vereinbarungen mit dem Vorstand oder Arbeitnehmern der Gesellschaft, die Entschädigungen für den Fall eines Übernahmeangebots vorsehen.

3. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Siltronic AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

München, den 1. März 2018

Der Vorstand der Siltronic AG

Dr. Christoph von Plotho, CEO

Rainer Irle, CFO

4. Bestätigungsvermerk

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Siltronic AG, München

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Siltronic AG, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Siltronic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse

Zu den angewandten Bilanzierungsmethoden der Umsatzerlöse verweisen wir auf die Darstellung in den Abschnitten "Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung" und "Umsatzerlöse" des Anhangs.

Das Risiko für den Abschluss

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft belaufen sich im Geschäftsjahr auf EUR 866,8 Mio.

Die wesentlichen Märkte der Gesellschaft befinden sich in Europa, USA und im asiatischen Raum. Die weltweiten Lieferungen der Produkte werden durch die Gesellschaft mit unterschiedlichen Lieferbedingungen durchgeführt. Die Lieferbedingungen legen den Gefahrenübergang und damit üblicherweise gleichzeitig den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung fest. Die Produkte werden mit verschiedenen Transportmitteln wie Flugzeug, LKW oder Schiff an die Kunden geliefert oder durch die Kunden abgeholt.

Aufgrund der Nutzung unterschiedlicher Lieferbedingungen und der verschiedenen Transportzeiten bei gleichzeitig hoher Anzahl von Lieferungen besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag falsch abgegrenzt sein könnten.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzlegung haben wir die Angemessenheit und Implementierung der internen Kontrollen in Bezug auf die Auftragsannahme, den Warenausgang und die Faktura sowie insbesondere die Festlegung und Überprüfung des korrekten bzw. tatsächlichen Gefahrenübergangs beurteilt.

Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse durch den Abgleich von Rechnungen mit den zugehörigen externen Liefernachweisen und den entsprechenden Bestellungen beurteilt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsätze, die abhängig von den Lieferbedingungen und typischen Lieferzeiten bis zum Gefahrenübergang in einem festgelegten Zeitraum vor und nach dem Abschlussstichtag erfasst wurden. Zusätzlich haben wir untersucht, ob alle Ausgangslieferungen, die bis zum Bilanzstichtag erfolgt sind, entsprechend erfasst worden sind. Grundlage dafür war ein systemseitiger Bericht, von dessen Validität wir uns überzeugt haben. Des Weiteren haben wir untersucht, ob zu Beginn des folgenden Geschäftsjahres relevante Gutschriften erteilt wurden. In diesem Zusammenhang haben wir die jeweiligen Unterlagen ausgewertet. Weiterhin haben wir die manuellen Umsatzbuchungen insbesondere zum Periodenende und zu Beginn des Folgejahres beurteilt. Dazu haben wir die manuellen Transaktionen anhand der entsprechenden Nachweise gewürdigt, wie beispielsweise der Rechnungen oder vertraglichen Grundlagen.

Unsere Schlussfolgerungen

Die Vorgehensweise der Siltronic AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.

Die Bewertung derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken

Zu den Erläuterungen der derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken verweisen wir auf den Abschnitt "Marktpreis-/ Währungsrisiko" des Risiko- und Chancenberichts des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Zu den angewandten Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Abschnitt "Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung" und auf den Abschnitt "Derivative Finanzinstrumente" des Anhangs.

Das Risiko für den Abschluss

Da Umsatzerlöse bei Siltronic in größerem Umfang in US-Dollar und Japanischen Yen entstehen, Kosten dagegen vor allem in Euro anfallen, resultiert ein Fremdwährungsrisiko aus dem operativen Geschäft. Die Fremdwährungsrisiken werden teilweise durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und Devisenoptionen. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 enthalten die sonstigen Vermögensgegenstände derivative Finanzinstrumente mit einem Buchwert von EUR 2,0 Mio. Darüber hinaus weist die Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen einen Gewinn aus Währungsderivaten von EUR 30,8 Mio und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen einen Verlust aus Währungsderivaten von EUR 19,4 Mio bei einem Jahresüberschuss von EUR 138,1 Mio aus. Zusätzlich sind Bewertungseinheiten nach der Einfrierungs-methode von EUR 15,9 Mio nicht bilanziert worden.

Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken, die nicht in Bewertungseinheiten einbezogenen werden, bzw. die Unwirksamkeiten von nach der Einfrierungsmethode in Bewertungseinheiten einbezogene derivative Finanzinstrumente werden unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Vorsichtsprinzips bilanziert. Zu diesem Zweck ermittelt Siltronic die jeweiligen beizulegenden Zeitwerte. Da keine notierten Marktpreise vorliegen, werden die beizulegenden Zeitwerte mittels komplexer, marktüblicher Bewertungsverfahren ermittelt. Dabei werden die vorliegenden Marktdaten am Bewertungsstichtag berücksichtigt.

Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente nicht korrekt erfolgt sein könnte.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Als Teil des Prüfungsteams haben wir bei der Prüfung der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen.

Zur Prüfung der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente haben wir Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf die unterjährige und zum Bilanzstichtag erfolgte Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte beurteilt.

Darüber hinaus wurde die von Siltronic vorgenommene Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte des Bestands an derivativen Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag nachvollzogen und diese mit von uns berechneten Vergleichswerten beurteilt. Letztere haben wir auf Basis der am Markt beobachtbaren Eingabeparameter berechnet.

Unsere Schlussfolgerungen

Die von Siltronic verwendeten Bewertungsmethoden und Eingabeparameter führen zu sachgerechten Ergebnissen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 als Jahresabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. Februar 2017 vom Aufsichtsrat unter der Bedingung beauftragt, dass die Hauptversammlung der Siltronic AG am 9. Mai 2017 uns zum Abschlussprüfer wählt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Jahresabschlussprüfer der Siltronic AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsaus-schuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht einzeln im Jahresabschluss oder im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns angegeben wurden, zusätzlich zur Jahresabschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Wir haben den Abhängigkeitsbericht und Konzernabschluss der Siltronic AG geprüft. Prüfungsintegriert erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen der Konzernunternehmen. Ferner wurden andere gesetzliche oder vertragliche Prüfungen vorgenommen, wie z. B. Prüfungen nach dem EEG, EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG, die Bescheinigung der Strompreiskompensation und die betriebswirtschaftliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Volker Specht.

München, den 1. März 2018

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Specht, Wirtschaftsprüfer

Ratkovic, Wirtschaftsprüfer

5. Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir blicken auf ein äußerst erfolgreiches Geschäftsjahr 2017 zurück. Dank einer sehr hohen Auslastung ist es dem Unternehmen im Berichtsjahr gelungen, den Umsatz und das Ergebnis signifikant zu steigern. Dabei wurden die Anfang des Jahres formulierten Erlös- und Gewinnziele deutlich übertroffen. Das Unternehmen profitierte von einem exzellenten Marktumfeld. Insbesondere die hohe Nachfrage nach Bauelementen für Speicheranwendungen verschärfte die Knappheit auf dem Wafer-Markt weiter, wodurch Siltronic ein höheres Preisniveau realisieren konnte.

Die Vorzeichen für eine Fortsetzung der erfreulichen Entwicklung im Geschäftsjahr 2018 stehen gut. Der Halbleitermarkt wird dank hoher Investitionen unserer Kunden auch weiterhin deutlich wachsen. Eine Abschwächung des Nachfragebooms nach Wafern ist nicht abzusehen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor wird sein, die technologische Kompetenz des Unternehmens im Hinblick auf immer komplexere Kundenspezifikationen weiter voranzutreiben. Gleichzeitig gilt es, die notwendigen Schritte für einen behutsamen Kapazitätsausbau, der ein Wachstum entsprechend dem Marktanteil von Siltronic ermöglichen soll, konsequent und präzise abzuarbeiten.

Siltronic feiert im Jahr 2018 sein fünfzigjähriges Bestehen. Zu diesem besonderen Jubiläum ist das Unternehmen sehr gut aufgestellt und bestens vorbereitet, um die Erfolgsgeschichte der letzten Jahre fortzuschreiben. Dennoch gilt: Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, um uns als Unternehmen in dem hochdynamischen Halbleitermarkt dauerhaft zu behaupten. Verschärfte technologische Anforderungen unserer Kunden für Wafer, die für immer leistungsfähigere und energieeffizientere Computerchips verwendet werden, erfordern fortwährende Weiterentwicklungen und hohen Einsatz.

Kontinuierlicher Dialog mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2017 mit größtmöglicher Sorgfalt wahrgenommen. Dazu haben Vorstand und Aufsichtsrat vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammengearbeitet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten, dessen Tätigkeit überwacht und sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse sowohl schriftlich als auch mündlich eingehend und zeitnah über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und dessen strategische Weiterentwicklung sowie über die Risikolage, die Tätigkeit der internen Revision und Compliance-Themen. Der Aufsichtsrat bzw. die zuständigen Ausschüsse waren in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung frühzeitig eingebunden. Der Aufsichtsrat hatte stets Gelegenheit, sich mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert. Auch außerhalb der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Aufsichtsrats standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in engem Kontakt mit dem Vorstand und wurden über die aktuelle Entwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsratsplenums

Im Berichtsjahr fanden vier ordentliche Sitzungen - je zwei im ersten und im zweiten Halbjahr - statt. Ein Aufsichtsratsmitglied konnte an einer Sitzung des Aufsichtsrats krankheitsbedingt nicht teilnehmen. Im Übrigen haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder an allen Sitzungen des Aufsichtsratsplenums im Geschäftsjahr 2017 teilgenommen.

In der Bilanz-Aufsichtsratssitzung am 1. März 2017 befassten wir uns unter anderem - unter Einbeziehung des Abschlussprüfers, der in der Sitzung anwesend war - eingehend mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie mit den zugehörigen Lageberichten und dem Abhängigkeitsbericht und billigten diese. Weiter legte der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidialausschusses und auf Basis der ermittelten Zielerreichung die variable Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 und die Ziele für die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 fest.

Außerdem verabschiedeten wir den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und beschäftigten uns mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 9. Mai 2017. Zudem berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2016 und den Beginn des Geschäftsjahres 2017.

In der Sitzung am 1. Juni 2017 beschäftigte sich der Aufsichtsrat unter anderem mit dem Gang der Geschäfte. Weiter beschäftigten wir uns mit dem Ausscheiden des Unternehmens aus dem Wacker Chemie-Konzern, da die ehemalige Konzernmutter im März ihre Beteiligung an Siltronic auf knapp 31 Prozent reduziert hatte. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Zielerreichung für die gesetzten Geschlechterquoten im Unternehmen. Der Aufsichtsrat entschied, für den Frauenanteil im Vorstand den aktuellen Stand als Zielgröße bis zum 30. Juni 2020 beizubehalten, da keine Erweiterung des Vorstands vorgesehen war.

In der Aufsichtsratssitzung am 14. September 2017 befassten wir uns mit dem Bericht des Vorstands zum Geschäftsverlauf und der Lage der Gesellschaft. Zudem berieten wir mit dem Vorstand über eine Dividendenpolitik und stimmten einer Erhöhung des Investitionsbudgets zu. Der Aufsichtsrat verlängerte vorzeitig -unter einvernehmlicher Aufhebung der Organbestellung und anschließender Neubestellung - die Amtszeit von Herrn Dr. von Plotho bis zum 31. Dezember 2021. Ferner beschloss der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidialausschusses, das Vorstandsvergütungssystem und die Vorstandsverträge anzupassen, um insbesondere der neuen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen, wonach variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige - im Wesentlichen zukunftsbezogene - Bemessungsgrundlage haben sollen. In dieser Sitzung wurde auch die Höhe der Vorstandsvergütung überprüft und angepasst. Nähere Angaben enthält der Vergütungsbericht auf den ♦ 54. Der Aufsichtsrat überarbeitete die konkreten Ziele für seine Zusammensetzung und beschloss ein Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat sowie ein Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat. Ferner überprüfte der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie die Auswirkungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes auf die Berichterstattung des Unternehmens bildeten weitere Tagesordnungspunkte.

In seiner Sitzung am 30. November 2017 befasste sich der Aufsichtsrat, neben dem Bericht des Vorstands zum Gang der Geschäfte, mit der Planung des Siltronic-Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie mit der Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2018 - 2020. Das vom Vorstand vorgestellte Budget 2018, einschließlich Finanz- und Investitionsplanung, wurde umfassend erörtert und verabschiedet.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um seine Aufgaben effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet: Einen Prüfungsausschuss, einen Präsidialausschuss, einen Nominierungsausschuss und den gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zwingend zu bildenden Vermittlungsausschuss. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, dem das Aufsichtsratsmitglied Bernd Jonas vorsteht, führt der Aufsichtsratsvorsitzende in den Ausschüssen den Vorsitz. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen. Sämtliche Ausschussmitglieder haben jeweils an allen Ausschusssitzungen teilgenommen.

Der Präsidialausschuss tagte im Berichtsjahr vier Mal. Er beschäftigte sich mit den Personalangelegenheiten des Vorstands, dessen Vergütung und bereitete in diesem Zusammenhang die Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums über die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung vor. Für die Bewertung der Vorstandsvergütung im horizontalen Marktvergleich hat der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 einen unabhängigen Vergütungsberater beauftragt. Auf Grundlage dieser Überprüfung hat der Präsidialausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, rückwirkend zum 1. Januar 2017 das Vorstandsvergütungssystem und die Vorstandsverträge zu modifizieren und die Vorstandsvergütung mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 anzupassen.

Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2017 zu vier Sitzungen zusammen und fasste einen schriftlichen Beschluss. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers mit dem Jahres und Konzernabschluss sowie den Lageberichten und dem Abhängigkeitsbericht. Zudem erörterte er die Quartalsmitteilungen und im Beisein des Abschlussprüfers den Halbjahresbericht und dessen prüferische Durchsicht. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung 2017 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer zur Wahl vorzuschlagen. Der Prüfungsausschuss erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und legte das Honorar des Abschlussprüfers fest. Der Ausschuss überwachte außerdem die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Dabei beschäftigte er sich insbesondere mit der Behandlung von Nichtprüfungsleistungen. Des Weiteren behandelte der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungs-prozess, das Risikomanagementsystem des Unternehmens, Wirksamkeit und Feststellungen der internen Revision sowie das Compliance-System und ließ sich fortlaufend über Compliance-Themen sowie steuerliche Betriebsprüfungen berichten. Dem Prüfungsausschuss wurde zudem der Aufbau eines Tax-Compliance-Systems erläutert. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit der Umsetzung modifizierter IFRS-Rechnungslegungsstandards, mit den Auswirkungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes und den Folgen der europäischen Abschlussprüfungsreform auf Prüfung und Bestätigungsvermerk.

Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss wurden im Geschäftsjahr 2017 nicht einberufen.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Siltronic AG für das Geschäftsjahr 2017, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zu Einzel- und Konzernabschluss (Bilanzstichtag 31. Dezember 2017) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss der Siltronic AG und der zusammengefasste Lagebericht für den Siltronic-Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften.

Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, die Abschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurden zunächst als Entwurfsfassung in der Prüfungsausschusssitzung vom 21. Februar 2018 und schließlich in ihrer finalen Fassung in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 1. März 2018 jeweils in Gegenwart des Abschlussprüfers (vertreten durch die den Bestätigungsvermerk unterzeichnenden Prüfer Volker Specht und Damir Ratkovic, KPMG) eingehend diskutiert und geprüft. Der Prüfungsausschuss hat sich insbesondere mit den im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Der Abschlussprüfer stand dem Prüfungsausschuss und dem Gesamtaufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer hat auch das Risikofrüherkennungssystem nach § 91 AktG geprüft und festgestellt, dass das Risikofrüherkennungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bestandsgefährdende Risiken wurden nicht identifiziert.

In der Aufsichtsratssitzung am 1. März 2018 hat der Aufsichtsrat zudem unter Berücksichtigung der Empfehlung des Prüfungsausschusses zur Wahl des Abschlussprüfers den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung 2018 verabschiedet. Dem lag die Erklärung des Prüfungsausschusses zugrunde, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sei und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt worden sei.

Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der Siltronic AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zu erheben. Wir billigen daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Siltronic AG sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017. Der Jahresabschluss der Siltronic AG ist damit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von EUR 2,50 je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag schließt sich der Aufsichtsrat an.

Abhängigkeitsbericht

Bis zum 15. März 2017 hielt die Wacker Chemie AG direkt und indirekt mehr als 50 Prozent der Anteile an der Siltronic AG, bevor die Wacker Chemie AG ihre Beteiligung an der Siltronic AG auf knapp 31 Prozent reduzierte. Da zwischen diesen Gesellschaften kein Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag geschlossen war, hat der Vorstand der Siltronic AG dem Aufsichtsrat den Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum bis zur Anteilsreduktion vorzulegen. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1.die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2.bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3.bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Prüfungsbericht wurde den Aufsichtsratsmitgliedern ebenfalls rechtzeitig vom Abschlussprüfer übersandt.

Der Abhängigkeitsbericht und der hierzu erstattete Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden zunächst vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 und schließlich vom Aufsichtsratsplenum in seiner Sitzung am 1. März 2018 erörtert und auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Dabei erläuterte der Vorstand den Abhängigkeitsbericht ausführlich und stand für Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung. Der an beiden Sitzungen teilnehmende Abschlussprüfer (vertreten durch die den Bestätigungsvermerk unterzeichnenden Prüfer Volker Specht und Damir Ratkovic, KPMG) berichtete über seine Prüfung, insbesondere über die Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Prüfungsausschuss und Aufsichtsratsplenum haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und mit dem Abschlussprüfer diskutiert. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat konnten sich so von der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit des Abhängigkeitsberichts, der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts oder des Prüfungsberichts sind nicht ersichtlich geworden.

Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat daher empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht des Vorstands zu erheben sind, eine entsprechende Beurteilung zu beschließen.

Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung gefolgt und hat beschlossen, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hatte außerdem keine Einwände gegen die Ergebnisse des Abschlussprüfers und hat dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zugestimmt.

Gesonderter Nichtfinanzieller Bericht

Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist die Siltronic AG erstmals für das Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, gesondert über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Tätigkeit zu berichten. Das Unternehmen hat sich entsprechend den gesetzlichen Wahlmöglichkeiten entschieden, einen gesonderten zusammen-gefassten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht außerhalb des zusammengefassten Lageberichts zu erstellen, der Teil des Geschäftsberichts ist. Der Aufsichtsrat hat den Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, in seiner Sitzung am 14. September 2017 ferner mit der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über den zusammengefassten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht beauftragt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte ein uneingeschränktes Prüfungsurteil, wonach auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sie zu der Auffassung gelangen lassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht der Siltronic AG für den Berichtszeitraum in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HBG aufgestellt worden wäre. Der zusammengefasste nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht und das Prüfungsurteil der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet. Der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 und der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. März 2018 haben den zusammengefassten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht intensiv diskutiert, geprüft und gebilligt. Anhaltspunkte für Beanstandungen des zusammengefassten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts oder der Beurteilung des Prüfungsergebnisses durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind nicht ersichtlich geworden.

Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

In der Aufsichtsratssitzung am 14. September 2017 wurde das Mandat von Herrn Dr. von Plotho als Mitglied des Vorstands und als Vorstandsvorsitzender - unter einvernehmlicher Aufhebung der Organbestellung und anschließender Neubestellung - vorzeitig bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die ursprüngliche Bestellung von Herrn Dr. von Plotho wäre im September 2018 ausgelaufen. Im Hinblick auf die in der November-Sitzung anstehende Beschlussfassung über das Budget 2018 lagen aus Sicht des Aufsichtsrats besondere Umstände vor, die eine vorzeitige Wiederbestellung von Herrn Dr. von Plotho vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer erforderlich machten.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gab es im Geschäftsjahr 2017 keine Veränderung.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Siltronic AG und aller Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz. Sie haben zu einem für Siltronic sehr erfolgreichen Jahr beigetragen.

München, 1. März 2018

Der Aufsichtsrat

Dr. Tobias Ohler, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Siltronic AG

6. Corporate Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

Der Vorstand berichtet im Folgenden - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance sowie gemäß § 289f HGB über die Unternehmensführung. Voraussetzung für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ist das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Investoren. Wesentliche Grundlage dafür ist eine gute Corporate Governance im Sinne einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siltronic AG gemäß §161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2017 intensiv mit der Corporate Governance des Unternehmens und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 auseinandergesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 14. September 2017 folgende Entsprechenserklärung abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.siltronic.com/de/investoren/corporate-governance.html) dauerhaft zugänglich gemacht ist:

"Vorstand und Aufsichtsrat der Siltronic AG erklären zu den Empfehlungen der ,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' (,Kodex') Folgendes:

1. Erklärung für die Zukunft

Die Siltronic AG wird den Empfehlungen des am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten und begründeten Abweichungen entsprechen:

a. Selbstbehalt bei D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 3.8 Abs. 3)

Der Kodex sieht vor, dass in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein Selbstbehalt vereinbart werden soll, der dem gesetzlichen Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder in Höhe von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung entspricht. Gesetz und Satzung setzen dem Aufsichtsrat feste Grenzen, auf die Geschäftstätigkeit einer Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen. Nach § 76 Absatz 1 Aktiengesetz leitet der Vorstand die Aktiengesellschaft in eigener Verantwortung. Über die Mitwirkung des Aufsichtsrats an der Festlegung der Grundzüge der Unternehmensstrategie hinaus sind die Möglichkeiten des Aufsichtsrats zur Einwirkung auf deren Umsetzung oder das operative Geschäft begrenzt. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Abwendung von Schäden für das Unternehmen. Da darüber hinaus die Mitglieder des Aufsichtsrats im Vergleich zur Vergütung des Vorstands, die sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammensetzt, lediglich eine relativ geringe feste Vergütung bekommen, halten wir die Vereinbarung eines Selbstbehalts für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht für sinnvoll.

b. Betragsmäßige Höchstgrenzen für die Vergütung des Vorstands (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6) und Festlegung eines angestrebten Versorgungsniveaus (Ziffer 4.2.3 Abs. 3)

Der Kodex empfiehlt, dass die Vergütung des Vorstands insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Die Vorstandsverträge enthalten entsprechende Höchstbeträge für die feste und variable Vergütung. Für den Großteil der Vergütung wird der Empfehlung des Kodex demnach gefolgt. Hinsichtlich der Altersversorgung ist der Bruttobetrag der nach Eintritt des Versorgungsfalls zu zahlenden monatlichen Rente bezogen auf den arbeitgeberfinanzierten Anteil auf 50% der zuletzt von der Gesellschaft erhaltenen monatlichen Rate der Jahresgrundvergütung durch das neue vom Aufsichtsrat am 14. September 2017 beschlossene Vergütungssystem begrenzt worden (Rentencap) es wird jedoch - wie bisher - keine betragsmäßige Höchstgrenze für die gesamte Altersversorgung definiert, da insbesondere die Jahresgrundvergütung in der Zukunft möglicherweise angepasst wird. In der Folge kann auch keine Höchstgrenze für die Vorstandsvergütung insgesamt vereinbart werden. Aus gleichem Grund wird auch vorsorglich eine Abweichung zur Empfehlung erklärt, wonach der Aufsichtsrat bei Versorgungszusagen ein angestrebtes Versorgungsniveau festlegen soll.

c. Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele oder Vergleichsparameter (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8)

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 14. September 2017 beschlossen, das Vergütungssystem für den Vorstand rückwirkend zum 1. Januar 2017 anzupassen, um der neuen Empfehlung des Kodex gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 2 S. 3 zu entsprechen, wonach variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Zur Umsetzung der neuen Empfehlung wurde der Anteil der mehrjährigen aktienorientierten Vergütung, die zukünftig in virtuellen Aktien (Phantom Stocks) gewährt wird, auf 51% der variablen Vergütung (Bonus) erhöht und der retrospektive Zeitraum der Bemessungsgrundlage des Bonus verkürzt. Durch die rückwirkende Umstellung des Vorstandsvergütungssystems wird einmalig für das Geschäftsjahr 2017 von der Empfehlung in Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 des Kodex abgewichen, wonach eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll.

d. Bekanntgabe von Kandidatenvorschlägen für den Aufsichtsratsvorsitz an die Aktionäre (Ziffer 5.4.3)

Nach dieser Empfehlung sollen die Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekannt gegeben werden, obwohl der Aufsichtsrat in der Regel noch nicht gewählt ist. Das Gesetz sieht vor, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats ,aus seiner Mitte' von den Aufsichtsräten zu wählen ist. Eine Bekanntgabe der Kandidaten für den Vorsitz aus dem Kreis von Aufsichtsräten, die noch nicht einmal gewählt sind, ist auch vom Gesetz nicht vorgesehen und würde darüber hinaus zu einer weiteren vom Gesetz nicht vorgesehenen faktischen Vorfestlegung führen. Aus diesen Gründen wird die Empfehlung nicht befolgt.

2. Erklärung für die Vergangenheit

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 30. November 2016 entsprach die Siltronic AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit den oben unter 1. a), b) und d) genannten und begründeten Ausnahmen."

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Gesellschaft beachtet die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensführung. Sie folgt, mit den in der Entsprechens-erklärung genannten Ausnahmen, sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Grundzüge des Compliance-Management-Systems

Die Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien und deren Beachtung im Konzern gehören bei Siltronic zu den Leitungs- und Überwachungsaufgaben. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Prüfungsausschuss, beschäftigt sich regelmäßig mit Fragen der Compliance und der Überprüfung des Compliance-Management-Systems.

Unser Compliance-Management-System soll Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren. Es wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Verantwortlich dafür ist die Compliance-Organisation von Siltronic. Das Unternehmen hat in Deutschland, den USA, Japan, Singapur und Taiwan Compliance-Beauftragte eingesetzt. Sie koordinieren die Compliance-Aktivitäten im Konzern, beraten zum Thema Compliance und sind Ansprechpartner für Fragen und Schulungen.

Mitarbeiter mit Kontakt zu Geschäftspartnern sind verpflichtet, eine E-Learning-Fortbildung zu Compliance zu absolvieren. Alle Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing müssen zudem eine Online-Schulung zum Kartellrecht durchlaufen.

Bei beobachteten Verstößen sind die Mitarbeiter angehalten, ihre Vorgesetzten, die Compliance-Beauftragten, den Betriebsrat oder die Verantwortlichen der Personalabteilung zu informieren. Jedem begründeten Verdacht geht Siltronic nach, untersucht den Vorgang und definiert Maßnahmen zur Behebung identifizierter Schwachstellen und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen. Der Vorstand der Siltronic AG wird durch die Compliance-Organisation monatlich und anlassbezogen hierüber informiert.

Als geschützten Meldeweg hat Siltronic im Geschäftsjahr 2017 erstmals einen externen Ombudsmann bestellt, an den sowohl unsere Mitarbeiter als auch Dritte anonym Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften melden können. Die Kontaktdaten des Ombudsmanns sind auf unserer Homepage veröffentlicht. Einen weiteren Schwerpunkt der Compliance-Arbeit in dem Berichtsjahr bildete die Entwicklung eines neuen Code of Conduct im Dialog mit den Unternehmenseinheiten, der im November 2017 in Kraft getreten ist und die Verhaltenskodizes des Wacker Chemie-Konzerns ersetzt.

Verhaltenskodizes

Unser Code of Conduct bildet einen verbindlichen Orientierungsrahmen für gesetzmäßiges und verantwortungsvolles Handeln unserer Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit. Er gilt weltweit in allen Gesellschaften des Siltronic-Konzerns. Der Code of Conduct soll unsere Mitarbeiter für rechtliche Risiken sensibilisieren und bei ethischen Fragestellungen unterstützen. Er enthält konzernweit geltende Verhaltensregeln zur Korruptionsbekämpfung und zum Schutz des freien Wettbewerbs. Der Verhaltenskodex betont zudem die Bedeutung der Ausrichtung auf Qualität, Kundennutzen, Sicherheit sowie auf Gesundheits- und Umweltschutz. Im Rahmen des Code of Conduct bekennt sich Siltronic auch zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und einem nachhaltigen Handeln. Der Code of Conduct ist sowohl im unternehmensinternen Intranet als auch im Internet auf der Internetseite abrufbar (https://www.siltronic.com/de/untemehmen/compliance.html).

Des Weiteren orientiert sich Siltronic als Zulieferer der Elektronikindustrie an dem Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (früher: Electronic Industry Citizenship Coalition), mit dem führende Unternehmen der Elektronikindustrie weltweit soziales und ökologisches Verantwortungsbewusstsein sowie ethische Geschäftspraktiken fördern möchten. Weitere Informationen zur Initiative sowie deren Verhaltenskodex finden sich im Internet unter http:// www.responsiblebusiness.org.

Zudem setzt Siltronic die zehn Prinzipien der "Global Compact"-Initiative der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte, zu Sozial- und Umweltstandards und zur Bekämpfung von Korruption um. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact sind im Internet einsehbar unter www.unglobalcompact.org.

Darüber hinaus folgt Siltronic den Grundsätzen der Responsible Care®-Initiative der chemischen Industrie (https://www.vci.de/nachhaltigkeit/responsiblecare/uebersichtsseite.jsp).

Im Jahr 2017 ist Siltronic zudem als Unterzeichner der "Charta der Vielfalt" beigetreten. Siltronic verpflichtet sich mit der Unterzeichnung, Chancengleichheit und Diversität aktiv umzusetzen und zu fördern. Informationen über die Charta finden sich im Internet unter www.charta-der-vielfalt.de.

Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die Siltronic AG hat, wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, ein duales Führungssystem. Es besteht aus dem Vorstand, der das Unternehmen leitet, und dem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung überwacht und berät. Die beiden Gremien sind hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft wie auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt.

Vorstand

Dem Vorstand gehören derzeit zwei Mitglieder an. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Siltronic AG bei allen Geschäften mit Dritten. Sein Handeln und seine Entscheidungen sind bestimmt durch das Unternehmensinteresse und orientieren sich am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Zu diesem Zweck bestimmt er die strategische Ausrichtung des Siltronic-Konzerns und steuert und überwacht diese durch die Allokation von finanziellen Mitteln, Ressourcen und Kapazitäten sowie durch die Begleitung und Kontrolle der operativen Geschäftseinheiten. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Compliance) und für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Dabei führt das einzelne Mitglied des Vorstands die ihm zugewiesenen Ressorts in eigener Verantwortung. Der Vorstand tagt regelmäßig im Rahmen von Sitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden einberufen und geleitet werden. Vorstandssitzungen müssen stattfinden, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Solange der Vorstand nur aus zwei Personen besteht, können Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden, dem Vorstandsvorsitzenden steht kein Stichentscheid zu.

Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Um den langfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen, arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und seines Werts. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Auch zwischen den Sitzungen hält der Aufsichtsratsvorsitzende Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, und berät über die wesentlichen Themen. Der Vorstand erläutert dem Aufsichtsrat Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen.

Bestimmte in der Geschäftsordnung für den Vorstand der Siltronic AG festgelegte Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dazu gehören unter anderem die Verabschiedung der Jahresplanung, einschließlich der Finanz- und Investitionsplanung, der Erwerb und die Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die Aufnahme neuer und die Aufgabe vorhandener Produktions- und Geschäftszweige sowie die Aufnahme großer langfristiger Kredite.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus zwölf Mitgliedern. Gemäß Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) setzt er sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Amtsperiode der Mitglieder beträgt regelmäßig fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ein Überblick über die im Berichtszeitraum amtierenden Aufsichtsratsmitglieder und deren weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien findet sich auf ♦ 15. Die reguläre Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Grundlegende Entscheidungen über die weitere Entwicklung des Unternehmens bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht.

Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat am 14. September 2017 die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium neu beschlossen:

"Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschließt der Aufsichtsrat die folgenden konkreten Ziele für seine Zusammensetzung und das folgende Kompetenzprofil für das Gesamtgremium:

I. Ziele zur Zusammensetzung

1. Internationale Expertise

Im Hinblick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über relevante Erfahrung verfügen.

2. Unabhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte

Mindestens drei Anteilseignervertreter sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Die vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Regelungen zur Behandlung von Interessenkonflikten sollen beachtet werden. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte, zum Beispiel durch Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens, sollen vermieden werden.

3. Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer

Die vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Regelungen zur Altersgrenze sollen beachtet werden. Die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll in der Regel 15 Jahre bzw. drei Amtszeiten nicht überschreiten. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten.

4. Vielfalt (Diversity)

Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher Erfahrungen, Bildungshintergründe und insbesondere eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Gemäß § 96 Abs. 2 Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Die Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen, weshalb der Aufsichtsrat der Gesellschaft sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und zwei Männern zu besetzen ist.

II. Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten von Siltronic bedeutsam sind. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse

in Leitungsfunktionen von börsennotierten Unternehmen;
in Leitungsfunktionen von international tätigen Unternehmen;
in für das Unternehmen relevanten technologischen Bereichen;
im Bereich Strategie- und Konzernentwicklung;
auf den Gebieten Produktion und Vertrieb sowie in Märkten, auf denen Siltronic tätig ist;
aus dem Finanzbereich, insbesondere zu Rechnungslegung, Steuern und Controlling;
auf dem Gebiet Risikomanagement und Compliance;
im Bereich Personalwesen und Mitbestimmung.

Darüber hinaus muss gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit mit der Halbleiterbranche vertraut sein."

Stand der Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung sowie des Kompetenzprofils; unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat erfüllt nach seiner Auffassung in seiner derzeitigen Zusammensetzung sämtliche der vorgenannten Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen Qualifikationen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, der Halbleiterbranche, vertraut und verfügen über die für die Aktivitäten von Siltronic bedeutsamen Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse. Mehrere Aufsichtsratsmitglieder verfügen über im Hinblick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens relevante Erfahrung. Die Regelung zur Altersgrenze sowie die Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von drei vollen Amtszeiten (15 Jahre) werden berücksichtigt. Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2017 gehörten dem Aufsichtsrat vier weibliche Mitglieder an, davon zwei aufseiten der Anteilseigner und zwei aufseiten der Arbeitnehmer. Das gesetzliche Mindestanteilsgebot ist daher erfüllt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig mindestens drei Anteilseignervertreter unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex, namentlich Dr. Hermann Gerlinger, Bernd Jonas und Dr. Franz Richter.

Ausschüsse erhöhen Effizienz des Aufsichtsrats

Damit der Aufsichtsrat seine Aufgaben effizient wahrnehmen kann, hat er vier fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig im Aufsichtsratsplenum berichtet.

Präsidialausschuss

Vorsitz:

Dr. Tobias Ohler

Mitglieder:

Dr. Hermann Gerlinger

Johann Hautz

Aufgaben:

Der Präsidialausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Vorsitzender des Präsidialausschusses ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, weiteres Mitglied ist der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats. Das dritte Mitglied wird vom Aufsichtsrat gewählt. Der Präsidialausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Ernennung des Vorsitzenden. Er behandelt ferner die Vorstandsverträge bzw. das System der Vorstandsvergütung, auf dessen Basis das Aufsichtsratsplenum die Vergütung der Vorstandsmitglieder festsetzt.

Nominierungsausschuss

Vorsitz:

Dr. Tobias Ohler

Mitglied:

Dr. Hermann Gerlinger

Aufgaben:

Der Nominierungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern. Er ist vorbehaltlich einer anderweitigen Bestimmung des Aufsichtsrats mit den Vertretern der Anteilseigner besetzt, die auch dem Präsidialausschuss angehören. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Hierbei berücksichtigt er die Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats einschließlich des festgelegten Kompetenzprofils.

Prüfungsausschuss

Vorsitz:

Bernd Jonas

Mitglieder:

Dr. Tobias Ohler

Harald Sikorski

Aufgaben:

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Dem Prüfungsausschuss muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder der Abschlussprüfung und interner Kontrollverfahren verfügt; die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie zum Beschlussvorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung vor. Zu diesem Zweck obliegt ihm eine Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Lageberichte bzw. des zusammengefassten Lageberichts sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung. Darüber hinaus befasst er sich mit der Prüfung des Konzernzwischenabschlusses zum Halbjahr und der Durchsprache der Quartalsmitteilungen sowie mit Fragen des Risikomanagements und der Compliance. Insbesondere überwacht er die Rechnungslegungsprozesse, die Compliance und die Wirksamkeit der internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssysteme. Der Prüfungsausschuss überwacht zudem die Abschlussprüfung. Er trifft geeignete Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festzustellen und zu überwachen sowie die vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen zu überwachen. Der Prüfungsausschuss erörtert mit dem Abschlussprüfer die Gefahren für dessen Unabhängigkeit sowie die zur Verminderung dieser Gefahren angewendeten Schutzmaßnahmen. Aufträge an den Abschlussprüfer oder Gesellschaften, mit denen dieser rechtlich, wirtschaftlich oder personell verbunden ist, dürfen nur erteilt werden, soweit es sich nicht um verbotene Nichtprüfungsleistungen handelt, und bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Prüfungsausschuss, der dabei die Gefährdung der Unabhängigkeit und die angewendeten Schutzmaßnahmen gebührend beurteilt. Der Prüfungsausschuss bereitet eine Empfehlung im Hinblick auf den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Der Prüfungsausschuss holt vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung des vorgesehenen Abschlussprüfers ein, dass die rechtlichen Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten werden. Er erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss trifft - unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu

Prüfungshonoraren - die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer und legt die Prüfungsschwerpunkte fest. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Vermittlungsausschuss

Vorsitz:

Dr. Tobias Ohler

Mitglieder:

Gebhard Fraunhofer

Johann Hautz

Angela Wörl

Aufgaben:

Dem gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildenden Vermittlungsausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter sowie zwei weitere Mitglieder an, von denen je eines von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt wird. Er hat die ihm gesetzlich zugewiesene Aufgabe, Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern zu unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.

Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden ersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats

Die Siltronic AG ist gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden Zielgrößen bis zum 30. Juni 2017 festgelegt, über deren Zielerreichung nachfolgend berichtet wird. Gleichzeitig wurden im Geschäftsjahr 2017 neue, bis zum 30. Juni 2020 zu erreichende Zielgrößen festgelegt:

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Ziel bis 30. Juni 2017 Zielerreichung zum 30. Juni 2017 Neues Ziel zum 30. Juni 2020
Aufsichtsrat Gesetzliche 30 %-Quote, deshalb keine Zielsetzung erforderlich
--- --- --- ---
Vorstand 0 % (0/2) 0 % (0/2) 0 % (0/2)
1. Führungsebene mind. 18,75 % (3/16) 11,76 % (2/17) mind. 17,64 % (3/17)
2. Führungsebene mind. 2,94 % (1/34) 5,56 % (2/36) mind. 8,33 % (3/36)

Das Ziel bis 30. Juni 2017 für die erste Führungsebene unter dem Vorstand wurde insbesondere nicht erreicht, weil eine weibliche Bereichsleiterin auf eigenen Wunsch das Unternehmen verließ und die frei gewordene Stelle nicht mit einer Frau besetzt werden konnte. Weiter rückte ein männlicher Mitarbeiter in die erste Führungsebene auf eine neu geschaffene Stelle auf. Das Ziel für die zweite Führungsebene wurde übertroffen.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss sich der Aufsichtsrat der Siltronic AG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Dem Aufsichtsrat der Siltronic AG gehören vier weibliche Mitglieder - jeweils zwei auf Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite - und acht männliche Mitglieder an. Die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter haben der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen. Mit einem Anteil von 33,3 Prozent Frauen und 67,7 Prozent Männern genügt der Aufsichtsrat in seiner jetzigen Zusammensetzung den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile.

Beschreibung des Diversitätskonzepts, seiner Ziele und Umsetzung

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 14. September 2017 folgendes Diversitätskonzept für den Vorstand und den Aufsichtsrat beschlossen.

"1. Vorstand (vertretungsberechtigtes Organ)

Der Vorstand der Siltronic AG besteht zurzeit aus zwei Personen.

a. Geschlecht

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 beschlossen, den aktuellen Stand von 0/2 (entspricht 0 Prozent) Frauenanteil im Vorstand der Siltronic AG als Zielgröße bis zum 30. Juni 2020 festzulegen, da aktuell keine Erweiterung des Vorstands geplant ist.

b. Berufliche Erfahrung und Bildungshintergrund

Im Vorstand soll

mindestens ein Mitglied schwerpunktmäßig über berufliche Erfahrungen in Produktion und Vertrieb verfügen sowie - im Hinblick auf die technologische Ausrichtung des Unternehmens - einen naturwissenschaftlichen oder technischen Bildungshintergrund haben;
mindestens ein Mitglied über berufliche Erfahrung im Finanzbereich verfügen, insbesondere in den Bereichen Controlling, Rechnungslegung, Steuern und Risikoberichterstattung sowie - im Hinblick auf die Herausforderungen eines international tätigen, börsennotierten Unternehmens - wirtschaftswissenschaftliche Expertise im Rahmen seiner Ausbildung erworben haben.

Die für die Führung des Unternehmens notwendige Expertise kann durch berufliche Erfahrung erworben worden sein und einen entsprechenden Bildungshintergrund verzichtbar machen.

c. Alter

Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung eine Regelaltersgrenze für Mitglieder des Vorstands festgelegt. Der Aufsichtsrat strebt im Übrigen keine spezifische Altersstruktur des Vorstands an.

2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus zwölf Mitgliedern.

a. Geschlecht

Der Aufsichtsrat strebt - wie in seinen Zielen zur Zusammensetzung festgelegt - eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Gemäß § 96 Abs. 2 Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Die Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen, weshalb der Aufsichtsrat der Gesellschaft sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und zwei Männern zu besetzen ist.

b. Berufliche Erfahrung und Bildungshintergrund

Der Aufsichtsrat möchte für seine Zusammensetzung unterschiedliche berufliche Erfahrungen und Bildungshintergründe berücksichtigen, die für die effektive Beratung und Kontrolle des Vorstands von Relevanz sind. Hierzu gehören gemäß dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofil für das Gesamtgremium insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse

in Leitungsfunktionen von börsennotierten Unternehmen;
in Leitungsfunktionen von international tätigen Unternehmen;
in für das Unternehmen relevanten technologischen Bereichen;
im Bereich Strategie- und Konzernentwicklung;
auf den Gebieten Produktion und Vertrieb sowie in Märkten, auf denen Siltronic tätig ist;
aus dem Finanzbereich, insbesondere zu Rechnungslegung, Steuern und Controlling;
auf dem Gebiet Risikomanagement und Compliance;
im Bereich Personalwesen und Mitbestimmung.

Darüber hinaus muss gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit mit der Halbleiterbranche vertraut sein.

c. Alter

Die vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Regelungen zur Altersgrenze sollen beachtet werden. Der Aufsichtsrat strebt im Übrigen keine spezifische Altersstruktur in seiner Zusammensetzung an.

3. Ziele

Mit dem Diversitätskonzept, das auf den Zielen für seine Zusammensetzung sowie dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat basiert, werden eine auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle der Siltronic AG sowie eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bezweckt.

4. Art und Weise der Umsetzung

Der Präsidialausschuss bzw. der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats sollen das Diversitätskonzept bei der Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern bzw. im Rahmen des Vorschlags geeigneter Kandidaten für die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für die Vertreter der Anteilseigner angemessen berücksichtigen."

Weitere Angaben zur Corporate Governance

Aktionäre und Öffentlichkeit transparent informieren

Siltronic verfolgt den Anspruch, alle Zielgruppen des Unternehmens, ob Aktionäre, Aktionärsvertreter, Analysten, Medien oder die interessierte Öffentlichkeit, gleichberechtigt und zeitnah zu informieren. Wichtige Termine des Unternehmens veröffentlichen wir regelmäßig in einem Finanzkalender, der auf unserer Homepage veröffentlicht ist. Die Kapitalmarktteilnehmer stehen in engem Kontakt zu unserem Investor Relations-Team. In Telefonkonferenzen zur jeweiligen Quartalsberichterstattung informieren wir Investoren und Analysten über die aktuelle und künftige Geschäftsentwicklung. Regelmäßig sind wir auf Roadshows und Investorenkonferenzen. Einmal im Jahr führen wir eine Analystenveranstaltung durch. Soweit rechtlich erforderlich, veröffentlichen wir Informationen in Form von Ad-hoc-Mitteilungen. Zu diesem Zweck haben wir ein Ad-hoc-Komitee gebildet, in dem beide Vorstandsmitglieder, der Leiter Recht & Compliance sowie die Leiterin Investor Relations & Communications vertreten sind und das Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz prüft. Wir gewährleisten damit den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen.

Wichtige Präsentationen können im Internet frei eingesehen und heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen in deutscher und englischer Sprache sowie den Geschäftsbericht und alle Zwischenberichte und Quartalsmitteilungen. Weitere Informationen finden Sie auf http://www.siltronic.com.

Hauptversammlung

In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Weiter dient die Hauptversammlung dazu, sämtliche Aktionäre effizient und umfassend über die Lage des Unternehmens zu unterrichten. Bereits vor der Hauptversammlung erhalten die Aktionäre wichtige Informationen über das abgelaufene Geschäftsjahr im Geschäftsbericht. In der Einladung zur Hauptversammlung werden die Tagesordnungspunkte erläutert und die Teilnahmebedingungen erklärt. Die Einberufung nebst allen gesetzlich erforderlichen Berichten und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts (der unter anderem den Konzernjahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht enthält) sowie der Jahresabschluss der Siltronic AG sind auch auf der Webseite zugänglich. Im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichen wir die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet. Siltronic erleichtert ihren Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte und die Stimmrechtsvertretung. Für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre stehen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.

Meldepflichten für Führungskräfte

Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Siltronic AG sowie die mit diesen eng verbundenen Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, der Siltronic AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Siltronic AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden. Der Siltronic AG wurden 2017 keine nach Art. 19 MAR gesetzlich anzuzeigenden Geschäfte gemeldet. Gemeldete Transaktionen werden auf der Website der Siltronic AG veröffentlicht.

Angaben über wertpapierorientierte Anreizsysteme

51 Prozent des leistungsabhängigen Bonus der Vorstandsmitglieder werden als aktienorientierte Long-Term-Incentive (LTI) in Form von virtuellen Aktien gewährt. Die virtuellen Aktien werden über einen Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Vergütungsjahres, gehalten. Das Settlement des LTI erfolgt durch Barausgleich. Die Höhe des Barausgleichs bemisst sich nach dem durchschnittlichen gewichteten Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten 30 Börsenhandelstagen des zweiten auf das Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres. Einzelheiten sind im Vergütungsbericht auf ♦ 54 nachzulesen. Weitere wertpapier-orientierte Anreizsysteme, etwa zugunsten von Mitarbeitern, bestehen aktuell nicht.

Verantwortungsvoller Umgang mit Chancen und Risiken

Der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken ist wichtiger Bestandteil einer guten Corporate Governance. Mit einem systematischen Chancen- und Risikomanagement identifiziert und überwacht Siltronic regelmäßig die wesentlichen Risiken und Chancen. Dadurch sollen Risiken frühzeitig erkannt und durch konsequentes Risikomanagement minimiert werden. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig. Mit dem Rechnungslegungs-prozess sowie der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems beschäftigt sich regelmäßig der Prüfungsausschuss. Das Chancen- und Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten sind im Risiko- und Chancenbericht auf ♦ 41 nachzulesen.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss 2017 der Siltronic wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss 2017 der Siltronic AG wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die Rechnungslegung für das Jahr 2017 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft. Gemäß den Regelungen des Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Aufsichtsratsvorsitzende unverzüglich über Ausschluss- und Befangenheitsgründe während der Prüfung informiert wird. Außerdem berichtet der Abschlussprüfer auch sofort über alle wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die die Aufgaben des Aufsichtsrats betreffen. Sollte der Abschlussprüfer bei der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG ergeben, wird er den Aufsichtsrat darüber informieren bzw. dies im Prüfungsbericht vermerken.

D&O-Versicherung und Strafrechtsschutzversicherung

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, in der die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats miteinbezogen ist (D&O-Versicherung). Diese Versicherung sieht den gesetzlichen Selbstbehalt für die Mitglieder des Vorstands vor. Aus den in der Entsprechenserklärung erläuterten Gründen ist kein Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats vorgesehen. Weiter sind die Organmitglieder zudem in die Strafrechtsschutzversicherung einbezogen, die Siltronic für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat. Diese Versicherung deckt etwaige Anwalts- und Gerichtskosten ab, die bei der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen.

Interessenkonflikte

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Bei ihren Entscheidungen dürfen sie keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat sehen vor, dass etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen sind. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das entsprechende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederzulegen. Alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und einem Vorstand oder seinen Angehörigen andererseits haben den Standards zu entsprechen, wie sie bei Geschäften mit fremden Dritten maßgeblich wären. Solche Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, falls der Wert des Geschäfts im Einzelfall einen Betrag von EUR 5.000 übersteigt.

7. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

Im Einklang mit § 21 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) bezieht sich dieser Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit auf das Geschäftsjahr 2016 bzw. auf den Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2016.

Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie ihre Wirkung

Vereinbarkeit von Beruf und Kinder

Da Frauen bei der Erziehung von Kindern erfahrungsgemäß in vielen Fällen zeitlich stärker eingebunden sind als Männer, fördern Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Kind die Gleichstellung von Frauen. Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, die darauf ausgerichtet sind, dass ein Mitarbeiterverhältnis bei Siltronic vereinbar ist mit der Erziehung eines Kindes.

Mitarbeitern am Standort in Freiberg steht ein Kontingent von kostenfreien Krippenplätzen zur Verfügung.
Am Standort in München vermittelt ein externer Familienservice Betreuungsplätze in Kindergärten und -krippen.
Im Jahr 2016 haben wir beschlossen, Kinderbetreuung in den Sommerferien anzubieten. Dies wurde im Folgejahr umgesetzt.
Ebenfalls wurde im Jahr 2016 beschlossen, eine Familienzeit für Eltern einzuführen, deren Kind das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es handelt sich um mehrere zusätzliche freie Tage pro Kalenderjahr. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte 2017.

Wir haben auch in 2016 die Möglichkeit ausgebaut, von zuhause aus für das Unternehmen tätig zu sein ("Home-Office").

Schulung zur Förderung des vorurteilsfreien Umgangs miteinander

Ungleichbehandlung oder Herabsetzung aufgrund von Geschlecht lehnen wir ebenso ab wie aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Alter. Diese Prinzipien gelten konzernweit und sind als Teil unserer Unternehmenskultur schriftlich verankert. Mögliche Diskriminierungen können Mitarbeiter bei ihren Vorgesetzten melden, ebenso bei den Compliance-Beauftragten, dem Betriebsrat oder der Personalabteilung. Alle in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter sind verpflichtet, sich durch eine E-Learning-Schulung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vertraut zu machen. Die Fortbildung ist für alle Hierarchieebenen bindend, vom Vorstand bis zum Tarifmitarbeiter und jeder neue Mitarbeiter muss diese Schulung absolvieren.

Die Schulungen haben eine fördernde Wirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen

Wir haben im Jahr 2016 an dem von der Stadt München angebotenen Programm "Cross Mentoring München" teilgenommen. Das Programm ist speziell für den weiblichen Führungsnachwuchs ausgerichtet. In München ist die Hauptverwaltung der Siltronic AG.

Bei dem Programm werden weibliche Führungskräfte der Siltronic AG für ein Jahr von erfahrenen Führungskräften (Mentoren) anderer am Programm beteiligter Unternehmen unterstützt bzw. gefördert. Die Tandems handeln eigenverantwortlich und legen ihre Ziele und Maßnahmen, wie Coaching, Beratung und Netzwerken, individuell fest. Das Programm ist in einen Rahmen von Vorträgen, Kamingesprächen, Feedback-Veranstaltungen und Workshops eingebettet.

Maßnahmen zur Förderung der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer

Im tariflichen Bereich ist das Treffen von Tarifvereinbarungen das wichtigste Verfahren zur Förderung von Entgeltgleichheit. Da die Siltronic AG über die Tarifregelungen der Chemischen Industrie tarifgebunden ist, findet das Verfahren bei uns Anwendung.

Im außertariflichen Bereich sind die Entgeltstruktur und die Entgeltfindung in Betriebsvereinbarungen geregelt. Die Einstufung und die Entgeltentwicklung unterliegen der betrieblichen Mitbestimmung. Dabei wird zusammen mit dem Betriebsrat und dem Sprecherausschuss jährlich überprüft, ob die Systematik der Einstufungen angemessen ist. Darauf aufbauend werden die Vergütungen einer Durchsicht auf Angemessenheit unterzogen. Dieses Verfahren wirkt förderlich im Hinblick auf die Entgeltgleichheit.

Zur Vergütung zählen neben dem Gehalt verschiedene betriebliche Leistungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Als wichtigste betriebliche Leistungen sind die betriebliche Altersversorgung zu nennen, Programme zur Altersteilzeit und Zuwendungen bei Jubiläen. Diese Leistungen gewähren wir unabhängig vom Geschlecht und unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis Vollzeit oder in Teilzeit umfasst.

Statistische Angaben zur Zahl an Beschäftigten

Im Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2016 hatte die Siltronic AG durchschnittlich 2.412 Mitarbeiter (einschließlich über Zeitarbeit Beschäftigte: 2.801). Davon waren 472 Personen Frauen und 1.946 Personen Männer (einschließlich über Zeitarbeit Beschäftigte: 554 bzw. 2.247).

Von den 472 weiblichen Mitarbeiterinnen waren 218 in Vollzeit beschäftigt und 255 in Teilzeit (einschließlich über Zeitarbeit Beschäftigte: 299 bzw. 255) und von den 1.946 männlichen Mitarbeitern waren 1.734 in Vollzeit beschäftigt und 212 in Teilzeit (einschließlich über Zeitarbeit Beschäftigte: 2.036 bzw. 211).