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Siltronic AG Annual Report 2019

Mar 25, 2020

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Annual Report

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Siltronic AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

der Siltronic AG

Aktiva

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EUR Mio. Anhang Nr. 2019 2018
Immaterielle Vermögensgegenstände 14 2,1 1,4
Sachanlagen 15 408,7 329,9
Finanzanlagen 16 260,1 239,7
Anlagevermögen 670,9 571,0
Vorräte 17 249,0 247,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 73,7 94,9
Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 134,4 140,5
Wertpapiere und Festgelder 20,6 216,9
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18 228,7 452,3
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 87,0 70,8
Umlaufvermögen 564,7 770,3
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 18 11,7 9,6
Summe Aktiva 1.247,3 1.350,9
PASSIVA
EUR Mio. Anhang Nr. 2019 2018
Gezeichnetes Kapital 120,0 120,0
Kapitalrücklage 374,5 374,5
Andere Gewinnrücklagen 8,5 8,5
Bilanzgewinn 141,1 232,6
Eigenkapital 19 644,1 735,6
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 20 122,0 107,6
Andere Rückstellungen 21 113,7 140,3
Rückstellungen 235,7 247,9
Finanzverbindlichkeiten 22 72,7 30,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23 36,3 33,7
Übrige Verbindlichkeiten 23 258,5 303,2
Verbindlichkeiten 367,5 367,4
Summe Passiva 1.247,3 1.350,9

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019

der Siltronic AG

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EUR Mio. Anhang Nr. 2019 2018
Umsatzerlöse 03 971,2 1.066,0
Bestandsveränderungen 0,9 -4,6
Andere aktivierte Eigenleistungen 4,3 3,0
Gesamtleistung 976,4 1.064,4
Sonstige betriebliche Erträge 04 26,5 53,2
Materialaufwand 05 -473,4 -421,3
Personalaufwand 06 -245,0 -226,9
Abschreibungen 07 -66,3 -53,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen 08 -187,6 -202,8
Betriebsergebnis 30,6 213,5
Beteiligungsergebnis 09 50,0 37,0
Zinsergebnis 10 -17,1 -15,9
Finanzergebnis 11 5,2 -
Ergebnis vor Steuern 68,7 234,6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12 -9,9 -64,8
Ergebnis nach Steuern 58,8 169,8
Sonstige Steuern 13 -0,3 -0,3
Jahresüberschuss 58,5 169,5

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

der Siltronic AG

Die Siltronic AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in München am Hanns-Seidel-Platz 4. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 150884 eingetragen.

01 Grundsätze der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Anforderungen aufgestellt.

Einige gesetzlich vorgesehene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz wurden zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Diese zusammengefassten Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und gegebenenfalls erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, erfolgen alle Angaben in Millionen Euro (EUR Mio.). In Einzelfällen ergeben sich daraus geringe Anpassungen aufgrund von Rundungsdifferenzen

02 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Die Umsatzerlöse gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden.

Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Gewinne aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen phasengleich vereinnahmt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über maximal sieben Jahre abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, und zwar ohne Fremdkapitalzinsen, und entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Produktions- und Verwaltungsgebäude werden in längstens 30 Jahren abgeschrieben, Anlagen und Maschinen zwischen vier und zehn Jahren und die Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen drei und zehn Jahren. Die Herstellungskosten selbsterstellter Sachanlagen werden nach den für Erzeugnisse geltenden Grundsätzen ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden bis zu einer Höhe von EUR 250 direkt als Aufwand erfasst und bis zu einer Höhe von EUR 1.000 als Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben.

Forschungs- und Entwicklungskosten werden als laufender Aufwand gebucht. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear berechnet mit Ausnahme von bestimmten Zugängen vor dem 1. Januar 2010. Sofern damals nach steuerlichen Regelungen eine degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern zulässig war, erfolgte auch im handelsrechtlichen Abschluss eine degressive Abschreibung. Für diese Vermögensgegenstände werden die niedrigeren Wertansätze in Anwendung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Wenn eine Wertminderung von Dauer ist, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Bei Zuwendungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, erfolgt die Aktivierung des Anspruchs, wenn das Unternehmen die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt hat und der erforderliche Antrag gestellt ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestellt werden wird. Zuwendungen Dritter mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sofern nicht anders vermerkt, werden solche Zuwendungen von staatlichen Stellen gewährt.

Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungswerten und bei dauerhafter Wertminderung vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Zinslose oder niedrig verzinsliche langfristige Ausleihungen werden abgezinst.

Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und gegebenenfalls zu niedrigeren Wiederherstellungskosten oder niedrigeren realisierbaren Preisen am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Erzeugnisse erfolgt durch Ableitung der Ist-Herstellungskosten aus den Standardkosten. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, der Abschreibungen, Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der Pensionen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden mit dem abgezinsten Wert bilanziert und Risiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind Wertpapiere zweckgebunden angelegt und dem Zugriff der Siltronic AG entzogen. Dieses Deckungsvermögen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Verpflichtungen aus Altersteilzeit verrechnet. Soweit der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten übersteigt, besteht eine Ausschüttungssperre wegen § 268 Abs. 8 HGB. Ein übersteigender Teil der Verpflichtungen wird als Rückstellung für Altersteilzeit ausgewiesen.

Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Geldbestände und Bankguthaben in Euro werden zum Nominalwert ausgewiesen, während solche Posten in Fremdwährung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet werden.

Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten berechnet. Zusätzlich werden steuerliche Verlustvorträge einbezogen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragssteuersatzes, der die Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag umfasst. Künftige Steuerbelastungen werden mit künftigen Steuerentlastungen verrechnet. Eine sich daraus insgesamt ergebende künftige Steuerbelastung wird in der Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern" angesetzt, wohingegen eine sich ergebende Steuerentlastung unter Anwendung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt wird.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) ermittelt und auf Basis der biometrischen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Erwartete künftige Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Berechnung der Verpflichtung berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen ergibt sich aus dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellung mit zehn- und siebenjährigem Durchschnittszins besteht eine Ausschüttungssperre.

Zur anteiligen Sicherung der Pensionsverpflichtungen besteht ein Deckungsvermögen in Form eines sogenannten Contractual Trust Arrangement G,CTA"). Die in den CTA eingezahlten Barmittel werden durch einen externen Treuhänder verwaltet und dienen ausschließlich der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen (doppelstöckige Treuhand). Das CTA erfüllt die Voraussetzungen zur Saldierung mit Pensionsverpflichtungen.

Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Zur Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden jährliche Entgeltanpassungen und Rentenanpassungen berücksichtigt.

Die Erträge und Aufwendungen aus den Deckungsvermögen werden im Zinsergebnis mit Aufwendungen aus der Verpflichtung saldiert ausgewiesen.

Andere Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, wozu künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie weitere einschlägige Risiken berücksichtigt werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre unter Verwendung der Barwertmethode abgezinst. Aufwendungen aus Aufzinsung werden im Zinsergebnis gezeigt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie dafür abgeschlossene Sicherungsgeschäfte wie Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen oder Devisenswaps werden nach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung bilanziert. Hierbei werden die Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit den Devisenkassamittelkursen und die Sicherungsgeschäfte mit den Marktterminkursen zum Bilanzstichtag bewertet.

Zur Sicherung von Währungsrisiken werden Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen und Devisenswaps abgeschlossen. Wenn zwischen einem Grundgeschäft und dem dafür geschlossenen Sicherungsgeschäft ein Sicherungszusammenhang besteht; wird eine Bewertungseinheit gebildet. Die Siltronic AG deckt sowohl Risiken einzelner Grundgeschäfte ab als auch Risiken gleichartiger Grundgeschäfte. Darüber hinaus werden künftige, mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Geschäfte in Fremdwährung teilweise gesichert (Makro Cash Flow Hedge). Bei hoher Effektivität einer Sicherungsbeziehung erfolgt die Behandlung der sich ausgleichenden gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft innerhalb der Bewertungseinheit nach der sogenannten Einfrierungsmethode, was die Beibehaltung der ursprünglichen Wertansätze aus der Ersterfassung der Forderung oder Verbindlichkeit bedeutet. Soweit sich positive und negative Wert- oder Zahlungsstromänderungen ausgleichen, werden sie nicht berücksichtigt. Soweit sich die Wert- oder Zahlungsstromänderungen pro Bewertungseinheit nicht ausgleichen, werden Rückstellungen für Verlustüberhänge gebildet. Per Saldo verbleibende Gewinne werden nur angesetzt, soweit es sich bei den Grundgeschäften um Forderungen oder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr handelt. Gewinn- und Verlustüberhänge werden je Währung miteinander verrechnet. Kursgewinne und Kursverluste werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

03 Umsatzerlöse

Nach Regionen teilen sich die Umsatzerlöse wie folgt auf, wobei für die Aufteilung der Sitz des Kunden entscheidend ist.

Regionen

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EUR Mio. 2019 2018
Deutschland 107,2 115,5
Übriges Europa 140,9 159,9
Amerika 124,9 145,9
Asien 576,3 625,9
Übrige Regionen 21,9 18,8
Summe 971,2 1.066,0

Die Umsatzerlöse enthalten in Höhe von EUR 936,6 Mio. (Vorjahr: EUR 1.034,3 Mio.) Erlöse aus dem Verkauf von Wafern, Zwischenprodukten an verbundene Unternehmen und in Höhe von EUR 34.6 Mio. (Vorjahr: EUR 31,7 Mio.) aus Dienstleistungen an nahestehende und verbundene Unternehmen.

04 Sonstige betriebliche Erträge

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EUR Mio. 2019 2018
Erträge aus Währungsderivaten 7,3 27,7
Erträge aus Kursgewinnen 12,5 20,7
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (periodenfremd) 4,2 0,4
Zuschüsse 0,7 0,6
Erträge aus Anlagenabgang (periodenfremd) 0,2 0,2
Erträge aus der Zuschreibung von Sachanlagen (periodenfremd) - 1,7
Übrige betriebliche Erträge 1,6 1,9
Summe 26,5 53,2

05 Materialaufwand

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EUR Mio. 2019 2018
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 470,5 419,3
Aufwendungen für bezogene Leistungen 2,9 2,0
Summe 473,4 421,3

06 Personalaufwand

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EUR Mio. 2019 2018
Löhne, Gehälter und Aufwendungen für Altersteilzeit 179,8 183,9
Sozialabgaben 28,0 28,4
Aufwendungen für Altersversorgung 35,6 13,4
Übrige Personalkosten 1,6 1,2
Summe 245,0 226,9

Der Anstieg der Aufwendungen für Altersversorgung im Geschäftsjahr 2019 ist auf eine Sonderzuwendung aufgrund eines sich wegen Anhalten des Niedrigzinsumfelds ergebenden Sonderfinanzierungsbedarfs in Höhe von EUR 19,4 Mio. zurückzuführen. Die Dotierung erfolgte an die externe Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, München. In den Aufwendungen für Altersversorgung sind darüber hinaus die Zuführung zur Pensionsrückstellung und der übliche Aufwand für die Dotierung der Pensionskasse enthalten. Die Aufwendungen aus der Abzinsung von Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellung, werden im Zinsergebnis erfasst.

Die übrigen Personalkosten betreffen die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

07 Abschreibungen

Die Position umfasst außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 4,9 Mio. auf Maschinen.

08 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen

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EUR Mio. 2019 2018
Reparaturen, Instandhaltung, Fremdleistungen 119,0 110,9
Aufwendungen aus Währungsderivaten 27,9 27,1
Aufwendungen aus Kursverlusten 11,2 16,0
Vertriebskosten, vor allem Frachten und Provisionen 14,9 16,1
Pachten und Mieten 3,0 6,3
Verluste aus Anlagenabgang (periodenfremd) 0,6 0,5
Übrige betriebliche Aufwendungen 11,0 25,9
Summe 187,6 202,8

Die Fremdleistungen betreffen vor allem Leistungen von der Wacker Chemie AG, die am Standort Burghausen bezogen werden.

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere Gebühren und Beiträge, Reisekosten, Kosten für externe Forschung, sonstige personalbezogene Kosten sowie Patente und Lizenzen.

09 Beteiligungsergebnis

Die Beteiligungserträge resultieren aus einer Ausschüttung des verbundenen Unternehmens Siltronic Holding International B.V., Rotterdam, Niederlande.

10 Zinsergebnis

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EUR Mio. 2019 2018
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,4 2,0
davon verbundene Unternehmen 0,2 0,3
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen -17,4 -16,6
Zinsaufwendungen -2,1 -1,3
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19,5 -17,9
davon verbundene Unternehmen -1,9 -0,7
Summe -17,1 -15,9

11 Finanzergebnis

Das Finanzergebnis betrifft in Höhe von EUR 5,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.) Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens.

12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB zum Ansatz von aktiven latenten Steuern wird wie im Vorjahr nicht ausgeübt. Dementsprechend werden aktive Steuerlatenzen in Höhe von EUR 39,9 Mio. (Vorjahr: EUR 38,6 Mio.) aus dem Anlagevermögen, EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 6,8 Mio.) aus dem Umlaufvermögen, EUR 6,4 Mio. (Vorjahr: EUR 4,5 Mio.), aus Pensionsverpflichtungen EUR 17,5 Mio. (Vorjahr: EUR 15,0 Mio.) und EUR 6,8 Mio. aus übrigen Rückstellungen (Vorjahr: EUR 10,5 Mio.) nicht angesetzt. Von den übrigen Rückstellungen entfallen EUR 3,9 Mio. auf Altersteilzeit (Vorjahr: EUR 5,4 Mio.).

Passive latente Steuern bestehen nicht.

13 Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen vermögensabhängige Steuern.

14 Immaterielle Vermögensgegenstände

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EUR Mio. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Anschaffungskosten
Anfangsstand 01.01.2019 20,8
Zugänge 1,6
Abgänge 0,1
Umbuchungen 0,2
Endstand 31.12.2019 22,5
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2019 19,4
Zugänge 1,1
Abgänge 0,1
Endstand 31.12.2019 20,4
Bilanzwert 31.12.2019 2,1
Bilanzwert 31.12.2018 1,4

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Lizenzen.

15 Sachanlagen

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EUR Mio. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten Anfangsstand 01.01.2019 269,5 1.521,0 109,6 83,4 1.983,5
Zugänge 0,9 58,6 3,5 82,5 145,5
Abgänge 0,0 -40,5 -4,7 - -45,2
Umbuchungen 1,2 54,7 3,3 -59,4 -0,2
Endstand 31.12.2019 271,6 1.593,8 111,7 106,5 2.083,6
Abschreibungen Anfangsstand 01.01.2019 199,1 1.353,5 101,0 1.653,6
Zugänge 5,7 50,1 4,5 - 60,3
Wertminderung - 4,4 - 0,5 4,9
Abgänge 0,0 -39,2 -4,7 - -43,9
Endstand 31.12.2019 204,8 1.368,8 100,8 0,5 1.674,9
Bilanzwert 31.12.2019 66,8 225,0 10,9 106,0 408,7
Bilanzwert 31.12.2018 70,4 167,5 8,6 83,4 329,9

16 Finanzanlagen

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EUR Mio. Anteile an verbundenen Unternehmen Wertpapiere und Festgelder des Anlagevermögens Gesamt
Anschaffungskosten
Anfangsstand 01.01.2019 129,7 110,0 239,7
Zugänge - 50,4 50,4
Abgänge - -30,0 -30,0
Endstand 31.12.2019 129,7 130,4 260,1
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2019 - - -
Zugänge - - -
Abgänge - - -
Endstand 31.12.2019 - - -
Bilanzwert 31.12.2019 129,7 130,4 260,1
Bilanzwert 31.12.2018 129,7 110,0 239,7

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Siltronic AG ist Bestandteil dieses Anhangs.

Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich um Fondsanteile und Anleihen.

17 Vorräte

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EUR Mio. 2019 2018
Erzeugnisse und Waren 45,9 44,9
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 35,7 30,9
Anzahlungen für Vorräte 167,4 171,4
Summe 249,0 247,2

Die Anzahlungen für Vorräte wurden vor allem an die Tochtergesellschaft Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd. für künftige Lieferungen geleistet.

18 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten

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2019 2018
EUR Mio. Summe davon Restlaufzeit über ein Jahr Summe davon Restlaufzeit über ein Jahr
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Lastungen 73,7 0,0 94,9 0,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 119,8 0,0 107,8 0,0
Derivate 0,4 0,0 0,0 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 14,2 0,0 32,7 0,0
Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 134,4 0,0 140,5 0,0
Wertpapiere und Festgelder 20,6 0,0 216,9 0,0
Summe 228,7 0,0 452,3 0,0

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von EUR 69,4 Mio. (Vorjahr: EUR 105,3 Mio.). Die Erhöhung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ohne Lieferungen und Leistungen ergab sich aufgrund einer Dividendenforderung der Siltronic Holding International B.V. in Höhe von EUR 50,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.).

Im Vorjahr hatte die Siltronic AG Finanzforderungen gegenüber der Siltronic Korea Ltd. über EUR 0,6 Mio.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten eine Forderung gegen Finanzverwaltungen über EUR 14,2 Mio. (Vorjahr: EUR 12,8 Mio.). Im Vorjahr enthielten die sonstigen Vermögensgegenstände zudem eine Vorauszahlung an die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG von EUR 19,8 Mio., die im Berichtsjahr in Höhe von EUR 19,4 Mio. eingefordert wurde. Weitere Informationen sind unter 06 Personalaufwand angegeben.

Die Laufzeiten der Festgelder betragen zwischen 10 und 12 Monate.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eine Vorauszahlung für Beiträge an die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG in Höhe von EUR 8,0 Mio. (Vorjahr: EUR 7,7 Mio.).

19 Eigenkapital

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EUR Mio. Grundkapital Kapitalrücklage Andere Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Gesamt
01.01.2019 120,0 374,5 8,5 232,6 735,6
Jahresüberschuss - - 58,5 58,5
Ausgeschüttete Dividende - - -150,0 -150,0
31.12.2019 120,0 374,5 8,5 141,1 644,1

Das Grundkapital der Siltronic AG beträgt EUR 120 Millionen und ist eingeteilt in 30 Millionen nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je EUR 4,00 am Grundkapital.

Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich in vollem Umfang um andere Gewinnrücklagen.

Es besteht ein Bedingtes Kapital und ein Genehmigtes Kapital: Das Grundkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von bis zu 12.500.000 neuen, auf Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht werden, wodurch das Grundkapital um bis zu EUR 50,0 Mio. steigen darf (Bedingtes Kapital). Außerdem ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 7. Juni 2020 um bis zu insgesamt EUR 60,0 Mio. durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde und ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beläuft sich zum Stichtag auf EUR 20,4 Mio. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 S. 1 HGB).

Der beizulegende Zeitwert, der zur Sicherung von Altersteilzeitverpflichtungen angelegten und als Deckungsvermögen zu behandelnden Mittel, beläuft sich auf EUR 34,3 Mio. (Vorjahr: EUR 40,3 Mio.). Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um börsengehandelte Wertpapiere. Der Börsenkurs definiert den beizulegenden Zeitwert. Dieser Wert liegt EUR 0,6 Mio. unter den Anschaffungskosten (Vorjahr: EUR 0,6 Mio. unter den Anschaffungskosten). Eine Ausschüttungssperre besteht somit nicht.

Der Vorstand schlägt vor, für das abgelaufene Geschäftsjahr EUR 3,00 je Stückaktie auszuschütten. Hiernach ergäbe sich eine Ausschüttung von EUR 90,0 Mio. und ein Gewinn von EUR 51,1 Mio., der auf neue Rechnung vorgetragen würde. Die im Vorjahr vom Vorstand vorgeschlagene Ausschüttung von EUR 5,00 je Stückaktie wurde in 2019 durchgeführt. Hiernach ergab sich eine Auszahlung an die Aktionäre von EUR 150,0 Mio. und ein Gewinnvortrag von EUR 82,6 Mio.

20 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für Mitarbeiter der Siltronic AG wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbständige Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG gewährt. Diese wird aus Mitglieds- und Firmenbeiträgen finanziert. Derzeit beträgt der Firmenbeitrag 400% der jeweiligen Mitgliedsbeiträge. Siltronic AG hat sich zudem bereit erklärt, den Finanzbedarf der Pensionskasse zu sichern, soweit er nicht aus laufenden Mitgliedsbeiträgen der Siltronic AG und sonstigem Vermögenszuwachs gedeckt werden kann.

Darüber gibt es Rückstellungen für die sogenannte Zusatzversorgung für Gehaltsanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in Form von Direktzusagen. Weiter besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit, Teile des Entgelts in unmittelbare Versorgungszusagen umzuwandeln.

Die sich aus den Zusagen ergebenden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Anwartschaften und laufende Leistungen gebildet. Der Wertansatz ist versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren errechnet.

Für die Ermittlung der Verpflichtung wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt:

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EUR Mio. 2019 2018
Rechnungszins (p.a.)
Durchschnitt zehn Jahre 2,71% 3,21%
Durchschnitt sieben Jahre 1,97% 2,32%
Einkommenssteigerung (p.a.) 2,50% 2,50%
Erhöhung der Bemessungsgrundlage 2,50% 2,50%
Rentenanpassungen
Grund- und Zusatzversorgung 1,80 % bzw. 1,00 %
Gehaltsumwandlung 2,50 % bzw. 1,00 %
Sterblichkeit Richttafeln 2018 G von K. Heubeck Richttafeln 2018 G von K. Heubeck

Bei Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren hätte sich eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von EUR 142,4 Mio. ergeben.

Zur anteiligen Sicherung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 156,8 Mio. wurde im Vorjahr ein Deckungsvermögen in Form eines sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA) eingerichtet. Die in den CTA eingezahlten Barmittel betrugen EUR 30,0 Mio. und erfüllen die Voraussetzungen zur Saldierung mit Pensionsverpflichtungen. Der beizulegende Zeitwert des CTA zum Bilanzstichtag betrug EUR 34,8 Mio. (Vorjahr: EUR 29,8 Mio).

21 Andere Rückstellungen

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EUR Mio. 2019 2018
Steuerrückstellungen 12,5 16,8
Personalrückstellungen 71,8 78,5
Übrige sonstige Rückstellungen 29,3 45,0
Summe 113,6 140,3

Die Personalverpflichtungen resultieren aus Verpflichtungen aufgrund von Altersteilzeit, Jubiläum, nicht genommenem Urlaub bzw. geleisteter Mehrarbeit, Erfolgsbeteiligung und Lebensarbeitszeitkonten.

Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von EUR 23,9 Mio. (Vorjahr: EUR 26,8 Mio.) umfasst ratierlich zugeführte Verpflichtungen für noch nicht entlohnte Anteile der Arbeitsleistung während der Beschäftigungsphase (Erfüllungsrückstand) sowie Aufstockungsbeträge in voller Höhe. Berücksichtigt werden alle zum Jahresende anspruchsberechtigten Mitarbeiter bis zu der durch das Gesetz festgelegten Höchstgrenze. Sofern darüber hinaus Altersteilzeitverpflichtungen eingegangen wurden, sind diese ebenfalls in die Rückstellung einbezogen.

Der Betrag der Altersteilzeitverpflichtung zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf EUR 56,8 Mio. (Vorjahr: EUR 65,9 Mio.). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens beträgt am Bilanzstichtag EUR 34,3 Mio. (Vorjahr: EUR 40,3 Mio.). Die ursprünglichen Anschaffungskosten des angelegten Vermögens betragen EUR 34,9 Mio. (Vorjahr: EUR 40,9 Mio.)

Die bei der Berechnung der Altersteilzeitverpflichtung berücksichtigten jährlichen Entgelte und Rentenanpassungen entsprechenden bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen verwendeten Prozentsätzen. Der zum 31. Dezember 2019 zugrunde gelegte Rechnungszins beträgt 0,72 % (Vorjahr: 0,98 %).

Die übrigen sonstigen Rückstellungen umfassen vor allem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und drohende Verluste. Hauptgrund für die Reduzierung ist ein Rückgang der ausstehenden Rechnungen.

22 Finanzverbindlichkeiten

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2019 2018
davon Restlaufzeit davon Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
EUR Mio. Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 72,7 40,3 32,4 30,5 30,5 0,0

Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren liegen an keinem Bilanzstichtag vor.

23 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten

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2019 2018
davon Restlaufzeit davon Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
EUR Mio. Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 36,3 36,3 0,0 33,7 33,7 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 50,2 50,2 0,0 49,6 49,6 0,0
Verbindlichkeiten aus Steuern 2,1 2,1 0,0 3,2 3,2 0,0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,8 0,8 0,0 0,9 0,9 0,0
Verbindlichkeiten aus glattgestellten Termingeschäften 2,3 2,3 0,0 1,9 1,9 0,0
Erhaltene Anzahlungen 201,8 49,2 152,6 246,1 70,9 175,2
Sonstige Verbindlichkeiten 1,3 1,3 1,5 1,4 0,1
Übrige Verbindlichkaten 258,5 105,9 152,6 303,2 127,9 175,3

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von EUR 2,3 Mio. (Vorjahr: EUR 8,9 Mio.) Verbindlichkeiten gegenüber dem nahestehenden Unternehmen Wacker Chemie AG.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Zum Bilanzstichtag liegen erhaltene Anzahlungen mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren in Höhe von EUR 29,9 Mio. vor (Vorjahr: EUR 29,9 Mio.). Sämtliche andere Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.

24 Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter

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EUR Mio. 2019 2018
Gemeinkostenpersonal 898 854
Produktivgewerblich 1.432 1.493
Summe 2.330 2.347

25 Nicht in der Bilanz enthaltene Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Bei den nachfolgend dargestellten Bürgschaften handelt es sich um Nominalbeträge. Die Bürgschaften sichern die externe Finanzierung von verbundenen Unternehmen ab und Stromlieferungen an ein Tochterunternehmen.

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EUR Mio. 2019 2018
Bürgschaften 2,3 4,4
davon verbundene Unternehmen 23 4,4

Die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die Mieten und Pachten betreffen, sind ebenfalls Nominalwerte. Die Mieten und Pachten betreffen technische Anlagen, Container, EDV-Ausrüstung, Fahrzeuge und Grundstücke. Aufgrund der langfristigen vertraglichen Bindung besteht für die Zukunft ein konstanter Liquiditätsabfluss, dem sich das Unternehmen nicht entziehen kann.

Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating-Leasingverträge

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EUR Mio. 2019 2018
fällig innerhalb 1 Jahr 2,2 1,7
fällig zwischen 2 und 5 Jahren 3,1 3,2
fällig nach 5 und mehr Jahren 2,7 3,1
Summe 8,0 8,0

Das Bestellobligo setzt sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt zusammen:

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EUR Mio. 2019 2018
Bestellobligo aus Investitionsprojekten 58,7 76,0
Bestellobligo aus Abnahmeverträgen mit Dritten 2,8 4,7
Bestellobligo aus Abnahmeverträgen mit verbundenen Unternehmen 47,3 57,5
Summe 108,8 138,2

Langfristige Abnahmeverpflichtungen bestehen in 2019 i.H.v. EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.) und danach von jährlich EUR 1,7 Mio., dadurch sichert die Siltronic AG die Auslastung des Tochterunternehmens Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd.

26 Kosten für Abschlussprüfer

Für Abschlussprüfungsleistungen wurden EUR 0,4 Mio. aufgewendet (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.). Diese Leistungen betreffen die gesetzlichen Abschlussprüfungen. Für andere Bestätigungsleistungen wie betriebswirtschaftliche Prüfungen oder gesetzlich nicht verpflichtende Prüfungen sind EUR 0,1 Mio. angefallen (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.).

27 Derivative Finanzinstrumente

Zur Sicherung von Währungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit werden Devisentermingeschäfte (DTG), Devisenoptionen und Devisenswaps eingesetzt. Zinsderivate wurden im Berichtsjahr nicht eingegangen. Die Absicherung dient dem Ziel, die Volatilität des Ergebnisses und des Zahlungsmitteleingangs zu reduzieren, soweit sie auf Wechselkursänderungen beruhen. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt nach internen Richtlinien. Im Geschäftsjahr wurden Derivate in folgendem Umfang abgeschlossen:

Derivate

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EUR Mio. 2019 2018
Nominalwerte 595,8 575,8
Marktwerte -0,8 -10,4
Kreditrisiko 2,0 0,9

Die Nominalwerte sind die Summe aller den Geschäften zugrunde liegenden Kauf- und Verkaufsbeträge. Die Marktwerte beziehen sich auf die Auflösungsbeträge (Rückkaufswert) der Finanzderivate zum Bilanzstichtag und werden mit verschiedenen anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. Das angegebene Volumen des Kreditrisikos ist die Summe der positiven Marktwerte und stellt das Risiko des Ausfalls von Vertragspartnern dar. Um diesem Risiko entgegenzutreten, werden Derivate nur mit Banken hoher Bonität abgeschlossen.

Die beizulegenden Zeitwerte der Derivative werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung von den am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Dabei werden Devisenkontrakte einzeln mit ihrem Terminkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Einen wesentlichen Umfang der Sicherungsmaßnahmen stellt die Abdeckung der Währungsrisiken aus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar sowie aus ausgereichten und empfangenen Darlehen an bzw. von verbundenen Unternehmen. Zur Abdeckung dieser Währungsrisiken wurden Devisentermingeschäfte, - optionen und -swaps abgeschlossen. Gleichartige Grundgeschäfte werden zu Portfolien zusammengefasst. Diese Geschäfte werden im Jahr 2020 fällig.

Die Derivate haben eine maximale Restlaufzeit von 12 Monaten (Vorjahr: 15 Monate). Zu den erwarteten Geschäften gehören auch noch nicht fakturierte Umsätze in Fremdwährung. Für diese sogenannten strategischen Devisentermingeschäfte werden, soweit zulässig, Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet. Darüber hinaus werden für die "strategische Sicherung" seit dem Geschäftsjahr 2019 Devisenoptionen verwendet für die keine Bewertungseinheit gebildet wird.

Sicherungsgeschäfte, die bestehende Forderungen oder Verbindlichkeiten betreffen, werden als "operative Sicherungen" bezeichnet.

Operative Sicherung

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EUR Mio. 2019 DTG, Swaps 2018 DTG, Swaps
Nominalwerte 106,9 177,6
Offene Geschäfte
Positive Marktwert 0,3 0,3
Negative Marktwerte -0,1 -0,9
Geschlossene Geschäfte 0,0 0,0

Strategische Sicherung

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EUR Mio. 2019 DTG, Swaps Optionen 2018 DTG, Swaps
Nominalwerte 201,4 287,5 398,2
Offene Geschäfte
Positive Marktwerte 1,3 0,3 0,1
Negative Marktwerte -0,3 -0,7 -8,2
Geschlossene Geschäfte -1,7 0,0 -1,8
Bewertungseinheiten nach Einfrierungsmethode (nicht bilanziert) -0,5 0,0 0,1
Geschlossene Geschäfte
Vermögensgegenstände 0,1 0,3 0,0
Verbindlichkeiten 1,2 1,1 1,9

Im Vorjahr bestanden keine Devisenoptionen zur strategischen Sicherung.

Die Messung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird bei der Siltronic AG nach der Dollar-Offset-Methode vorgenommen, bei der die Veränderung der Marktwerte von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gegenübergestellt werden. Die Messung der Effektivität ergab, dass alle Bewertungseinheiten zum Stichtag prospektiv sowie retrospektiv effektiv waren.

Nachfolgende Übersicht fasst die Bilanzwerte, die sich aus den derivativen Finanzinstrumenten ergeben, zusammen:

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EUR Mio. 2019 2018
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus offenen Devisenoptionen und geschlossenen Devisentermingeschäften 0,4 0,0
Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus offenen Devisenoptionen und geschlossenen Devisentermingeschäften 2,3 1,9
Sonstige Rückstellungen für offene Devisentermingeschäfte 0,1 0,9

28 Organe der Siltronic AG

Aufsichtsrat

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Name Beruf Mitgliedschaft in weiteren Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand 31. Dezember 2019)
Dr. Tobias Ohler Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG, München Mitglied des Aufsichtsrats - Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG
Johann Hautz 1) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Freigestellter Betriebsrat der Siltronic AG, Werk Burghausen
Mandy Breyer 1) Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats der Siltronic AG, Werk Freiberg
Prof. Dr. Gabi Dreo Rodosek Leitende Direktorin des Forschungsinstituts CODE und Universitätsprofessorin und Lehrstuhlinhaberin für Kommunikationssystem und Netzsicherheit an der Universität der Bundeswehr München Mitglied des Aufsichtsrats - Giesecke & Devrient GmbH, München - BWI GmbH Mitglied des Beirats - Giesecke & Devrient GmbH, München
Klaus-Peter Estermaier 1) Vertreter der Leitenden Angestellten Leiter Supply Chain Management Germany, Siltronic AG Vorsitzender des Gesamtsprecherausschusses der Leitenden Angestellten der Siltronic AG
Sieglinde Feist Leiterin Zentralbereich Sales und Distribution, Wacker Chemie AG, München Vorsitzende (Chairperson) des Board of Directors (non-executive) - Wacker Chemicals Ltd., United Kingdom - Wacker-Kemi AB, Schweden Mitglied des Board of Directors (non-executive): - Wacker Chemie Italia S.r.l., Italien - Wacker Chimie S.A.S., Frankreich - Wacker Química Ibérica, S.A., Spanien - Wacker Chemicals (South Asia) Pte Limited, Singapur - Wacker Chemicals Korea Inc., Südkorea (alle Wacker Chemie-Konzernmandate)
Gebhard Fraunhofer 1) Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Siltronic AG
Dr. Hermann Gerlinger Geschäftsführender Gesellschafter der GeC GmbH (Einpersonengesellschaft) Mitglied des Verwaltungsrats - VAT Group AG, Schweiz
Michael Hankel Mitglied des Vorstands der ZF Friedrichshafen AG Mitglied des Aufsichtsrats - ZF Gusstechnologie GmbH, Nürnberg (ZF Friedrichshafen-Konzernmandat)
Bernd Jonas Selbtstständiger Rechtsanwalt
Gertraud Lauber 1) Gewerkschaftssekretärin IG BCE, Abteilung Wirtschafts- und Energiepolitik Mitglied des Aufsichtsrats - Rütgers Germany GmbH, Castrop-Rauxel
Jörg Kammermann 1) (seit 23.05.2019) Bezirksleiter IG BCE, Atötting Mitglied des Aufsichtsrats - Wacker Chemie AG, München
Harald Sikorski 1) 2) (bis 07.05.2019) Leiter des Landesbezirkes Westfalen der IG BCE Mitglied des Aufsichtsrats - Vivawest GmbH - Vivawest Wohnen GmbH - RAG AG - RAG Deutsche Steinkohle AG Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats - RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH

1) Arbeitnehmervertreter

2) Mandate zum Stichtag des Ausscheidens am 7. Mai 2019

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Vermittlungsausschuss

Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender)

Gebhard Fraunhofer 1)

Johann Hautz 1)

Sieglinde Feist

Prüfungsausschuss

Bernd Jonas (Vorsitzender)

Gebhard Fraunhofer 1)

Dr. Tobias Ohler

Präsidialausschuss

Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender, ab 01.01.2020 einfaches Mitglied)

Dr. Hermann Gerlinger (ab 01.01.2020 Vorsitz)

Johann Hautz 1)

Michael Hankel (ab 01.01.2020)

Nominierungsausschuss

Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender)

Dr. Hermann Gerlinger

Vorstand

Dr. Christoph von Plotho

Vorstandsvorsitzender

Applikationstechnologie

Engineering

Investor Relations & Communications

Konzernentwicklung

Produktion

Qualitätsmanagement & Nachhaltigkeit

Recht & Compliance

Standortmanagement Burghausen & Freiberg

Supply-Chain-Management

Technologie

Vertrieb & Marketing

Siltronic Japan

Siltronic Singapur

Vorsitzender (Chairman) des Board of Directors in folgenden verbundenen Unternehmen:

Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd., Singapur
Siltronic Singapore Pte. Ltd., Singapur
Siltronic Corporation, USA
Siltronic Japan Corporation, Japan

Rainer Irle

Finanzvorstand und Arbeitsdirektor

Controlling & Finanzen

Rechnungswesen & Steuern

Einkauf

IT

Personal

Risikomanagement & Audit

Siltronic USA

Mitglied des Board of Directors in folgenden verbundenen Unternehmen:

Siltronic Corporation, USA
Siltronic Japan Corporation, Japan

1) Arbeitnehmervertreter

29 Angaben zur Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand

Im Jahr 2019 wurde den beiden Mitgliedern des Vorstands eine nach DRS 17 bewertete Gesamtvergütung in Höhe von EUR 2,2 Mio. gewährt (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.). Der beizulegende Wert der aktienbasierten Vergütung, die am 1. März 2019 gewährt wurden, lag bei EUR 0,8 Mio. Es wurden 6.302 virtuelle Aktien zugeteilt (Vorjahr: 12.391). Die Pensionsrückstellungen von Herrn Dr. von Plotho und Herrn Irle betrugen Ende 2019 EUR 2,3 Mio. bzw. EUR 1,9 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio. bzw. EUR 1,6 Mio.), die früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen EUR 5,5 Mio. (Vorjahr: EUR 5,0 Mio.). Die Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder wurden im Berichtsjahr mit EUR 0,7 Mio. vergütet (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.). Weitere Angaben sind im Vergütungsbericht enthalten, der Teil des zusammengefassten Lageberichts der Siltronic AG ist

30 Aufstellung des Anteilsbesitzes

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Stand von Eigenkapital und Kapitalbeteiligung zum 31. Dezember 2019. Das Jahresergebnis bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2019. Eigenkapital sowie Jahresergebnis sind nach IFRS ermittelt.

Die Siltronic AG stellt einen Konzernabschluss auf. Dieser Abschluss ist im elektronischen Bundesanzeiger einsehbar und kann zudem über die Homepage der Siltronic AG abgerufen werden.

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Eigenkapital Jahresergebnis Kapitalanteil

in %
Siltronic Singapore Pte. Ltd., Singapur 2) 434,4 74,0 100,0
Siltronic Corp., Portland/Oregon, USA 2) 51,0 0,6 100,0
Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd., Singapur 2) 292,6 159,2 77,7
Siltronic Japan Corp., Tokio, Japan 2) -1,8 -0,3 100,0
Siltronic Korea Ltd., Seoul, Korea 1) 0,9 0,5 100,0
Siltronic Shanghai Corp.,Ltd., Shanghai, China 1) 0,5 0,2 100,0
Siltronic Holding International B.V., Rotterdam, Niederlande 1) 351,8 1,3 100,0

1) direkt gehaltene Beteiligung

2) indirekt gehaltene Beteiligung

31 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Unternehmen oder Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Siltronic AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Siltronic AG unterliegen.

Die Wacker Chemie AG hielt bis 14. März 2017 direkt und indirekt die Mehrheit der Aktien der Siltronic AG. Am 15. März 2017 hat die Wacker Chemie AG ihre Beteiligung auf 31% reduziert.

Zwischen der Siltronic AG und der Wacker Chemie AG bestanden das ganze Jahr über Leistungsbeziehungen. Diese betreffen im Wesentlichen den Zukauf von Rohstoffen und Energie sowie verschiedene Dienstleistungen, insbesondere Standortdienstleistungen. Die Lieferungen und Leistungen wurden zu marktüblichen Konditionen ausgeführt.

Darüber hinaus werden zwischen der Siltronic AG und nahestehenden Unternehmen Lieferungen und Leistungen im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit getätigt. Auch diese Geschäfte wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen

32 Mitteilungspflichten von Aktionären

Die Mitteilungspflichten von Aktionären nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG (Stand: 31. Dezember 2019) sind in der Anlage beigefügt. Die Anlage ist Teil des Anhangs.

33 Vorgänge nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind seit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 nicht eingetreten.

München, den 4. März 2020

Siltronic AG München

Dr. Christoph von Plotho

Rainer Irle

Meldungen von Aktionären nach § 20 AktG und § 21 WphG

Zum Geschäftsjahresende 31. Dezember 2019 bestanden die folgenden Stimmrechtsanteile an der Siltronic AG:

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Aktionär Erreichen der Stimmrechtsanteile Meldung
Dr. Alexander Wacker Familiengesellschaft mbH, München 15.03.17 Beteiligung 30,83 % alle Anteile gehalten über Wacker Chemie AG
Wacker Chemie AG, München 15.03.17 Beteiligung 30,83 %
Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA 28.08.19 Beteiligung 2,37 %
Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo, Norway 26.03.19 Beteiligung 4,93 % gehalten über Norges Bank
DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland 29.10.19 Beteiligung 2,97 %
The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, Delaware, USA 05.11.19 Beteiligung 5,08 %
Allianz Global Investor GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland 09.12.19 Beteiligung 3,21 %
BlackRock, Inc., Wilmington, USA 26.06.19 Beteiligung 3,85 %

2. Zusammengefasster Lagebericht

Geschäft und Rahmenbedingungen

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Ein führender internationaler Anbieter von Wafern aus Reinstsilizium

Siltronic ist ein global aufgestellter Markt- und Technologieführer von Wafern aus Reinstsilizium für die Halbleiterindustrie und fertigt an vier Produktionsstandorten in Asien, Deutschland und den USA Siliziumwafer mit Durchmessern von bis zu 300 mm. Die führenden Verbraucher von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie zählen zu unseren Kunden und unterhalten mit uns meist über viele Jahre gewachsene Geschäftsbeziehungen.

Siltronic steht im Markt für jahrelange Expertise, kundenspezifische Lösungen sowie eine globale Verfügbarkeit von Produkten bei verlässlicher Qualität und Liefertreue. Unsere weltweite Präsenz ermöglicht es uns, in weniger als 24 Stunden auf Kundenanfragen zu reagieren. Diese Kombination ist die Basis für die hohe Kundenzufriedenheit und bildet das Fundament für unseren nachhaltigen Geschäftserfolg. Unser Ziel ist es, qualitativ hochwertige Wafer mit den Spezifikationen zu liefern, die die Anforderungen unserer Kunden vollständig erfüllen.

Siliziumwafer sind die Grundlage moderner Mikro- und Nanotechnologie und damit ein wesentlicher Bestandteil in zahlreichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs, beispielsweise in Computern, Smartphones, Flachbildschirmen oder Navigationssystemen.

Unser Anspruch ist es, eine treibende Kraft für Innovationen bei Siliziumwafern in der Halbleiterindustrie zu sein.

Rechtliche Konzernstruktur

Seit 1996 hat Siltronic die Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht - damals noch unter der Firmierung Wacker Siltronic Gesellschaft für Halbleitermaterialien AG. Seit 2004 firmiert die Gesellschaft unter Siltronic AG und hat ihren Sitz in München. Die AG war Ende 2019 direkt oder indirekt an sieben Gesellschaften und einem Sondervermögen beteiligt.

Leitung und Kontrolle

Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Siltronic AG ein duales Führungssystem, das aus Vorstand und Aufsichtsrat besteht. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern; seine Zusammensetzung hat sich im Geschäftsjahr 2019 nicht verändert. Der Aufsichtsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Aufgabenverteilung untereinander können der Erklärung zur Unternehmensführung auf Seite 52 entnommen werden.

Aktive strategische Managementholding, dezentrale Struktur und Nähe zum Kunden vor Ort

Die Muttergesellschaft der Siltronic-Gruppe, die Siltronic AG, fungiert als gesellschaftsrechtliche und operative Holding der Gruppe. Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Siltronic AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete strategische Steuerung sowie die Kommunikation mit wichtigen Zielgruppen des Unternehmens, insbesondere dem Kapitalmarkt und den Aktionären. Die operativen Tochtergesellschaften werden unternehmerisch durch ein eigenes Management geführt. Der Vorstand der Siltronic AG ist auch in den Boards der Tochtergesellschaften vertreten. Ein erweiterter Führungskreis des Konzernmanagements der Siltronic AG wird an vereinbarten Zielvorgaben gemessen. Spezifische Ziele werden auf konzernweiter, regionaler und operativer Ebene definiert und kontinuierlich überprüft.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Vorstands enthält fixe und variable Elemente. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht ab Seite 56 des zusammengefassten Lageberichts nachzulesen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die nach § 289f HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ab Seite 52 zu finden. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken und weitere Angaben zur Corporate Governance.

Die Entsprechenserklärung ist der Öffentlichkeit unter https://www.siltronic.com/de/investoren/corporate-governance.html dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Wichtige Produkte, Geschäftsprozesse und Absatzmärkte

Wir schaffen Mehrwert mit unserer Erfahrung, technologischen Kompetenz und Innovationskraft

Silizium ist die Basis für fast alle Halbleiterbauelemente und bildet damit im Wesentlichen die Grundlage für die gesamte weltweite Elektronikindustrie. Wafer werden für immer kleinere Strukturen, sogenannte Design Rules, verwendet, die heute im Bereich von wenigen Nanometern liegen. Dies ermöglicht die Produktion immer leistungsfähigerer und energieeffizienterer Generationen von Halbleiterbauelementen. Unsere Siliziumwafer mit Durchmessern von bis zu 300 mm unterstützen diese Entwicklung und bilden die Grundlage für hochkomplexe Halbleiterbauelemente wie Hochspannungsanwendungen, niedrigohmige Schaltkreise für den Automobilbau und die Telekommunikation sowie hoch integrierte Mikroprozessoren und Speicherbauelemente für die Informationsverarbeitung.

Als strategischer Entwicklungspartner für unsere industriellen Kunden liefern wir maßgeschneiderte Lösungen, die ihren Anwendungserfordernissen entsprechen. Dabei bauen wir auf unsere technische Expertise und das profunde Verständnis der Kundenanforderungen. Mit unseren vier Produktionsstandorten sowie mit Vertriebsstandorten in Europa, den USA und im asiatischen Raum bedienen wir unsere Kunden weltweit. 2019 waren unsere fünf größten Kunden, in alphabetischer Reihenfolge, Infineon Technologies, Intel, Samsung Electronics, SK Hynix und Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC). Mit unserem lokalen Vertriebsansatz bieten wir einen qualitativ hochwertigen Kundenservice.

Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden helfen wir ihnen, ihre Produkte und Lösungen kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln. Wir fertigen polierte und epitaxierte Wafer kundenspezifisch gemäß den aktuellsten Design Rules.

Wettbewerbssituation

Der Markt für Siliziumwafer für die Halbleiterindustrie ist durch eine hohe Konzentration der Wafer-Anbieter und einen hohen globalen Wettbewerbsdruck gekennzeichnet. Siltronic ist laut Marktstudien einer der größten Hersteller von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie mit einem Marktanteil von gut 13 Prozent.

Unsere Hauptwettbewerber sind die beiden japanischen Hersteller Shin-Etsu Handotai und SUMCO Corporation sowie GlobalWafers, Taiwan und SK Siltron, Korea.

Diese fünf größten Hersteller bedienen zusammen circa 90 Prozent der weltweiten Nachfrage. Die Kunden arbeiten bei der Entwicklung neuer Wafer immer enger mit den Herstellern zusammen. Aufgrund unseres exzellenten Kundenzugangs erwarten wir, hiervon in Zukunft noch mehr profitieren zu können.

Wirtschaftliche und rechtliche Einflussfaktoren

Wir verkaufen unsere Wafer weltweit an Kunden in der Halbleiterindustrie. Somit unterliegen wir den für diese Industrie typischen konjunkturellen Schwankungen. Diese können allerdings von ihrem Eintrittszeitpunkt und auch vom Grad der Ausprägung sehr unterschiedlich sein. Anhand ausgewählter Frühindikatoren, zu denen unter anderem Rohstoffpreise, das Bestellverhalten der Kunden, unsere Kapazitätsauslastung sowie die erwartete Entwicklung von Produktions- und Absatzzahlen der Halbleiterindustrie gehören, berücksichtigen wir die voraussichtliche Entwicklung frühzeitig in der Geschäftsplanung.

Wechselkursschwankungen aufgrund von Handelsbeziehungen zwischen Währungsräumen haben einen operativen Einfluss auf unseren Umsatz und das Ergebnis, da wir rund zwei Drittel unseres Umsatzes in US-Dollar erzielen, der größte Teil der Kosten jedoch in Euro anfällt. Wir versuchen, den Einfluss von Fremdwährungseffekten durch verstärkte Produktion im US-Dollar-nahen Währungsraum Singapur abzuschwächen.

Auf der Kostenseite hat die Entwicklung von Löhnen und Gehältern Einfluss auf Siltronic, ebenso wie die Veränderung von Material- und Energiekosten. Unser zentrales Rohmaterial ist Polysilizium, das wir hauptsächlich von der Wacker Chemie AG beziehen. Hier bestehen langfristige Lieferverträge. In unseren Fertigungsprozessen nutzen wir eine Vielzahl von Hilfsstoffen, z. B. Poliermittel und Sägedraht. Soweit möglich versuchen wir, unsere Materialien über mehrere Lieferanten zu beziehen.

Unsere Profitabilität erhöhen wir zudem durch fortlaufende interne Maßnahmen zur Prozessoptimierung in allen funktionalen Bereichen. Bereits 2010 haben wir mit den "Kosten-Roadmaps" kontinuierliche Kostensenkungsprogramme ins Leben gerufen, um aktiv Verbesserungspotenziale zu identifizieren und umzusetzen. Im Rahmen dieser Programme erfassen wir systematisch Projekte zur Effizienzsteigerung.

In regelmäßigen Steering-Committee-Sitzungen werden neue Ideen priorisiert und deren Implementierung überwacht.

Da wir weltweit tätig sind, kommen unterschiedliche rechtliche und steuerliche Regelungen zum Tragen, die wir in unserem Geschäftsablauf berücksichtigen müssen. Unter anderem zählen hierzu Produkthaftungsgesetze und beschäftigungsrechtliche Auflagen sowie das Außenhandels- und Patentrecht.

Soweit sich aus den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Risiken für unser Geschäft ergeben, werden diese im Risikobericht auf Seite 36 dargestellt.

Unternehmensstrategie und Unternehmenssteuerung

Unser kurz- und langfristiges strategisches Ziel ist der nachhaltige Ausbau unserer Geschäftstätigkeit, um unsere Position als einer der führenden Hersteller für Halbleiterwafer weiter zu festigen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir auch weiterhin stark in Technologie und Qualität investieren und unsere Programme für operative Exzellenz und Kostensenkung fortsetzen und unsere Kapazitäten im Rahmen des Marktwachstums erweitern. Ebenso stehen eine hohe Profitabilität und stabile Cashflows im Fokus. Wir passen unsere Strategie sowie unser operatives Handeln bei Bedarf an die jeweiligen Marktgegebenheiten an. Eine wesentliche Änderung der strategischen Ausrichtung der Siltronic gegenüber dem Vorjahr war nicht erforderlich.

Megatrends begünstigen nachhaltig den verstärkten Einsatz unserer hochwertigen Reinstsiliziumwafer

Die Kundenanforderungen in der Halbleiterindustrie verändern sich fortlaufend. Getrieben wird dies vor allem durch globale Megatrends wie Mobilität, Konnektivität, Miniaturisierung und Kosteneffizienz. Dabei steht z. B. das Internet der Dinge (kurz: loT) für den Trend, dass immer mehr "smarte" Geräte auf den Markt kommen. Gegenstände des Alltags werden mit Prozessoren, Sensoren und Netzwerktechnik ausgestattet - vom App-gesteuerten Wearable bis zur komplett smarten Fabrik. Die stetigen Verbesserungen der Funktionalität und Energieeffizienz, etwa von Smartphones, Fahrerassistenzsystemen im Automobilbereich oder industrieller Automatisierungstechnik, basieren auf der laufenden Weiterentwicklung der dafür erforderlichen Bauteile durch die Halbleiterhersteller. Typischerweise sind diese Entwicklungen verbunden mit erhöhten Anforderungen an die Rohmaterialien. So sind z. B. kleinere Strukturbreiten für Bauteile nur möglich, wenn die Siliziumwafer entsprechend gleichförmig sind.

Daher gehen wir davon aus, dass die Nachfrage nach hoch entwickelten Wafern weiter wachsen wird. Wir wollen diese Wachstumsmöglichkeiten ergreifen, indem wir uns auf innovative, wertschöpfende Lösungen fokussieren und so unsere Kunden bei neuen Anforderungen aktiv unterstützen.

Synergien durch Best-in-Class-Produktionsprozesse

Wir haben langährige Erfahrung in der Herstellung von 300 mm-Wafern und haben an unseren deutschen Standorten in Freiberg (Sachsen) und Burghausen sowie in Singapur moderne Produktionsanlagen errichtet, die für die Massenproduktion dieser Wafer ausgelegt sind. Unsere Produktionsanlagen in Singapur für 200 mm- und 300 mm-Wafer gehören jeweils zu den modernsten und größten weltweit. Über standardisierte Prozesse und eine größtenteils einheitliche Maschinenausrüstung stellen wir einen Know-how-Transfer zwischen den Produktionsstätten sicher. Wir können damit Prozessverbesserungen einfach und schnell weltweit implementieren und vereinfachen den Qualifikationsprozess durch unsere Kunden.

Unsere Erfolgsparameter sind globale Präsenz und Innovationskraft

Wir wollen unseren Kunden Lösungen für heutige Anwendungen und die Anwendungen von morgen mit einer höheren Produktleistungsfähigkeit und -qualität anbieten.

Wir adressieren produktseitig anspruchsvolle Märkte. Anwendungsbereiche für Siliziumwafer sind z. B. Computer, Tablets, Smartphones, Solid State Drives, Assistenz- und Steuerungssysteme in der Automobilindustrie oder sogenannte Wearables. Wir stellen unseren Kunden weltweit maßgeschneiderte und qualitativ hochwertige Produkte zur Verfügung. Neben dem Czochralski-Verfahren nutzen wir das Zonenziehverfahren (die sogenannte FZ-Technologie) für Wafer mit einem Durchmesser von bis zu 200 mm (siehe Kapitel "Produktion" auf Seite 34). Wir stärken kontinuierlich unsere Innovationskraft und setzen auf Forschung und Entwicklung (F&E).

Unsere Produktionsprozesse und Kostenstrukturen optimieren wir fortlaufend

Unsere strategischen Ziele sind die Verbesserung der Profitabilität und die Stärkung des Cashflows. Diese unterstützen und steuern wir durch umfangreiche Maßnahmen. Dazu zählen Kostendisziplin und die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen in allen Funktionen und Regionen.

Nachhaltig profitables Wachstum sichern

Wir investieren in neue Anlagen, um höchsten Anforderungen unserer Kunden zu entsprechen und um am Marktwachstum zu partizipieren.

Kontinuierliche Überwachung ausgewählter finanzieller und nichtfinanzieller Steuerungsgrößen

Die Konzernleitung orientiert sich bei der Führung von Siltronic im Wesentlichen an finanziellen Steuerungsgrößen.

Die wichtigsten finanziellen Steuerungsgrößen waren 2019 das EBIT, die E-BITDA-Marge und der Netto-Cashflow.

Eine hohe Profitabilität ist eine der zentralen Ziel- und Messgrößen für die Konzernleitung. Als Wertgröße dienen hierzu das EBIT und das EBITDA. Das EBIT ist definiert als das Ergebnis vor Zinsen und Steuern, das EBITDA als das EBIT ohne Berücksichtigung von Abschreibungen, Wertminderungen und gegebenenfalls Zuschreibungen. Über die EBITDA-Marge vergleichen wir uns mit den Wettbewerbern. Aus diesem Vergleich, der historischen Entwicklung und der Planung berechnen wir eine Ziel-EBITDA-Marge.

Eine weitere zentrale Zielgröße ist der Netto-Cashflow. Mit der Fokussierung auf diesen Wert stellen wir sicher, dass auch in Zukunft die finanzielle Solidität der Siltronic erhalten bleibt.

Der Netto-Cashflow zeigt, ob die notwendigen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte aus der eigenen operativen Tätigkeit (dem Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit ohne die zahlungswirksame Veränderung erhaltener Kundenanzahlungen) finanziert werden können. Unser Ziel ist es, jedes Jahr einen positiven Wert zu erreichen. Die wesentlichen Einflussgrößen sind neben der Profitabilität ein wirksames Management des Nettoumlaufvermögens sowie die Höhe der Investitionen. Das Nettoumlaufvermögen ist die Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Alle finanziellen Steuerungsgrößen werden konzernweit geplant sowie fortlaufend überwacht. Wir messen Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich erreichten Zielen monatlich auf Konzernebene und in allen lokalen Gesellschaften. Schlüsselgrößen werden monatlich und quartalsweise analysiert. Ebenso überprüfen wir regelmäßig auf Basis der vorliegenden Monats- und Quartalsergebnisse die detaillierte Geschäftsplanung und prognostizieren die spezifische Geschäftsentwicklung.

Die vorgenannten wichtigsten Steuerungsgrößen werden durch weitere finanzielle Steuerungsgrößen ergänzt. Hierzu zählen insbesondere die Umsatzerlöse, die Investitionen und das Nettofinanzvermögen.

Nichtfinanzielle Leistungsgrößen beziehen sich vor allem auf den effizienten Einsatz von Silizium und Energie, Recycling von Abfall, Wasserentnahme, die Zahl der Arbeitsunfälle und Unfälle mit Chemikalien. Außerdem bestehen Kennzahlen zur Produktqualität und Innovation. Wir setzen keinen dieser Indikatoren durchgängig zur Steuerung des Unternehmens ein. Für weitere Informationen verweisen wir auf den Nichtfinanziellen Bericht.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Lage und Branchenentwicklung

Nach Analysen des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist das globale Wirtschaftswachstum 2019 deutlich zurückgegangen. Nach der letzten Prognose vom Januar 2020 ist das weltweite Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2019 um lediglich 2,9 Prozent gestiegen, nachdem im Vorjahr noch ein Wachstum von 3,6 Prozent zu verzeichnen war.

Das Wachstum 2019 in der Eurozone ist mit 1,2 Prozent deutlich schwächer ausgefallen als im Vorjahr (2018: 1,9 Prozent). Einen deutlichen Rückgang verzeichnete die Industrieproduktion, die unter der von den Handelskonflikten ausgehenden Verunsicherung litt. Lediglich der Dienstleistungssektor konnte verhindern, dass die Wirtschaft im Euroraum in die Rezession abglitt.

Die stark von Exporten abhängige deutsche Wirtschaft ist 2019 nur um 0,5 Prozent gewachsen, nachdem es 2018 noch zu einem Plus von 1,5 Prozent reichte.

Die amerikanische Volkswirtschaft ist 2019 nach Angaben des IWF um 2,3 Prozent gewachsen (2018: 2,9 Prozent). Die US-Wirtschaft hat auch im zehnten Aufschwungsjahr - trotz der internationalen Handelskonflikte - in erheblichem Umfang neue Arbeitsplätze geschaffen. Der anhaltende Aufschwung am Arbeitsmarkt ist der Haupttreiber für den privaten Konsum, der wiederum zuletzt für den Großteil des Wirtschaftswachstums verantwortlich war.

Eine deutliche Belebung der Wirtschaft verzeichnete Japan im Jahr 2019, das Wirtschaftswachstum betrug 1 Prozent, nachdem es 2018 noch bei nur 0,9 Prozent lag. Das Bruttoinlandsprodukt in China ist 2019 mit 6,1 Prozent etwas weniger hoch ausgefallen als im Jahr 2018 (6,6 Prozent).

Der Markt für Siliziumwafer für die Halbleiterindustrie ist - gemessen an der weltweit verkauften Fläche - 2019 um 7,3 Prozent geschrumpft (2018: plus 7,8 Prozent). Der Nachfragerückgang war über den gesamten Jahresverlauf zu verzeichnen und von hohen Lagerbeständen gekennzeichnet.

Quellen: IMF (World Economic Outlook update, 20. Januar 2020, SEMI SMG (Pressemitteilung vom 4. Februar 2020)

Wesentliche Ereignisse für den Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine Ereignisse, die den Geschäftsverlauf der Siltronic wesentlich beeinflusst haben.

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf 2019 war in den ersten drei Quartalen rückläufig, lediglich im vierten Quartal kam es zu einer leichten Erholung. Der Nachfragerückgang betraf alle Wafer-Größen. Durch den starken US-Dollar lagen die Verkaufspreise in Euro umgerechnet im Jahresmittel leicht über dem Vorjahr.

Aufgrund der rückläufigen Nachfrage wurde die Prognose bezüglich Umsatz und EBITDA-Marge unterjährig im April und Juni 2019 mittels Ad-hoc-Mitteilungen angepasst. Zuletzt wurde ein erwarteter Umsatzrückgang von circa 10 bis 15 Prozent unter dem Vorjahr prognostiziert. Für die EBITDA-Marge wurde zuletzt eine Spanne zwischen 30 und 35 Prozent genannt. Für beide Kennzahlen wurde bei der Vorlage des Ergebnisses für das dritte Quartal 2019 kommuniziert, dass sie eher in der unteren Hälfte der Prognosebandbreite liegen werden.

Mit einem Umsatz von EUR 1.270,4 Mio. lag der Rückgang mit 12,8 Prozent Prozent gegenüber dem Vorjahr innerhalb der angepassten Prognose. Die E-BITDA-Marge im Geschäftsjahr 2019 lag bei 32,2 Prozent und damit ebenfalls innerhalb der kommunizierten Bandbreite.

Der Netto-Cashflow lag mit EUR 81,3 Mio. deutlich über der angepassten Prognose, aber aufgrund der erhöhten Investitionen rund EUR 159 Mio. unter dem des Jahres 2018 (EUR 240,4 Mio.).

Etwas über der Prognose (rund EUR 350 Mio.) lagen die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Capex) mit rund EUR 360 Mio. Die gute Ertragslage der vergangenen Jahre wurde genutzt, um gezielt in Kapazität, Automatisierung, Digitalisierung und Capabilities zu investieren.

Vergleich der tatsächlichen und prognostizierten Geschäftsentwicklung

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Ergebnis 2018 Prognose Februar 2019 und GB1) 2018 (Stand März 2019) Prognose 10. April 2019 (ad-hoc) und QM1) 1 2019 (Stand Mai 2019)
Umsatz in EUR Mio. 1.456,7 in der Größenordnung des Vorjahres abhängig vom Eintrittszeitpunkt der Erholung des Marktumfelds und von Wechselkurseinflüssen circa 5 bis 10 Prozent unter Vorjahr
EBITDA-Marge in % 40,5 leicht unter Vorjahr zwischen 33 und 37 Prozent
Netto-Cashflow in EUR Mio. 240,4 deutlich positiv, aufgrund erhöhter Abschreibungen jedoch circa EUR 100 Mio. unter Vorjahr klar positiv, jedoch um circa EUR 150 Mio. niedriger als 2018
F&E-Quote in % 4,7 circa 5 Prozent vom Umsatz circa 5 Prozent vom Umsatz
Abschreibungen in EUR Mio. 91,6 rund EUR 110 Mio. rund EUR 110 Mio.
Steuerquote in % 18 zwischen 15 Prozent und 20 Prozent zwischen 15 Prozent und 20 Prozent
Finanzergebnis in EUR Mio. -9,3 auf Vorjahresniveau besser als Vorjahr
Investitionen in EUR Mio. 256,9 rund EUR 350 Mio. in Kapazität, Automatisieurng und Capabilities rund EUR 350 Mio. in Kapazität, Automatisieurng und Capabilities
Ergebnis je Aktie in EUR 12,44 leicht unter Vorjahr deutlich unter Vorjahr

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Prognose 17. Juni 2019 (ad-hoc) Prognose QB1) 2 2019 (Stand Juli 2019) Prognose QM1) 3 2019 (Stand Oktober 2019)
Umsatz in EUR Mio. abhängig vom Eintrittszeitpunkt der Erholung des Marktumfelds und von Wechselkurseinflüssen circa 10 bis 15 Prozent unter Vorjahr abhängig vom Eintrittszeitpunkt der Erholung des Marktumfelds und von Wechselkurseinflüssen circa 10 bis 15 Prozent unter Vorjahr abhängig vom Eintrittszeitpunkt der Erholung des Marktumfelds und von Wechselkurseinflüssen circa 10 bis 15 Prozent unter Vorjahr
EBITDA-Marge in % zwischen 30 und 35 Prozent zwischen 30 und 35 Prozent zwischen 30 und 35 Prozent
Netto-Cashflow in EUR Mio. klar positiv, jedoch um circa EUR 180 Mio. niedriger als 2018 klar positiv, jedoch um circa EUR 180 Mio. niedriger als 2018 klar positiv, jedoch um circa EUR 180 Mio. niedriger als 2018
F&E-Quote in % circa 5 Prozent vom Umsatz circa 5 Prozent vom Umsatz circa 5 Prozent vom Umsatz
Abschreibungen in EUR Mio. rund EUR 110 Mio. rund EUR 110 Mio. rund EUR 110 Mio.
Steuerquote in % zwischen 15 Prozent und 20 Prozent zwischen 10 und 15 Prozent zwischen 10 und 15 Prozent
Finanzergebnis in EUR Mio. besser als Vorjahr besser als Vorjahr besser als Vorjahr
Investitionen in EUR Mio. rund EUR 350 Mio. in Kapazität, Automatisieurng und Capabilities rund EUR 350 Mio. in Kapazität, Automatisieurng und Capabilities rund EUR 350 Mio. in Kapazität, Automatisieurng und Capabilities
Ergebnis je Aktie in EUR deutlich unter Vorjahr deutlich unter Vorjahr deutlich unter Vorjahr

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Ergebnis 2019
Umsatz in EUR Mio. 1.270,4
EBITDA-Marge in % 32,2
Netto-Cashflow in EUR Mio. 81,3
F&E-Quote in % 5,4
Abschreibungen in EUR Mio. 110,4
Steuerquote in % 14
Finanzergebnis in EUR Mio. 4,4
Investitionen in EUR Mio. 363,0
Ergebnis je Aktie in EUR 7,52

1) GB = Geschäftsbericht; QB = Quartalsbericht; QM = Quartalsmitteilung

Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein spürbarer Rückgang bei Umsatz und Ergebnis verzeichnet. Konnte 2018 noch ein Rekordergebnis erzielt werden, hat sich zum Jahreswechsel 2018/2019 der Markt massiv verschlechtert. Das hat sich entsprechend negativ auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Siltronic AG ausgewirkt. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Konzernumsatz von EUR 1.270,4 Mio. abgeschlossen. Die durchschnittlichen Verkaufspreise in Euro lagen im Jahresmittel leicht über denen des Vorjahrs. Aufgrund erhöhter Investitionen hat sich der Netto-Cashflow 2019 deutlich von EUR 240,4 Mio. auf EUR 81,3 Mio. reduziert, lag damit aber über den angepassten Erwartungen. Das Nettofinanzvermögen reduzierte sich trotz der hohen Dividendenzahlung von EUR 150 Mio. nur um EUR 102,4 auf EUR 588,9. Mio. im Geschäftsjahr 2019.

Mit den hohen Investitionen in Automatisierung, Digitalisierung und Capabilites wurde die Position von Siltronic als einer der Technologieführer gesichert und weiter ausgebaut. Die technologische Leistungsfähigkeit ist die Schlüsselfähigkeit in der sich technologisch sehr schnell entwickelnden Halbleiter- und Waferbranche.

Die wirtschaftliche Lage der Siltronic ist unverändert stabil. Diese Einschätzung beruht auf den Ergebnissen des Konzernabschlusses und des Einzelabschlusses 2019 und berücksichtigt den Geschäftsverlauf bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts 2019. Die Aussichten für den Wafermarkt sind zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 vor dem Hintergrund anhaltender geopolitischer und weltwirtschaftlicher Herausforderungen, vorhandener Lagerbestände bei Kunden und des zu Beginn des Jahres 2020 aufgetretenen Corona-Virus verhalten. Vor allem sehen wir nicht, dass die Kunden aus dem Speicherbereich aufgrund hoher Rohwafer-Lagerbestände zu einer erhöhten Nachfrage nach Siliziumwafern beitragen. Wir erwarten jedoch, dass die Nachfrage nach epitaxierten Wafern weiterhin stark bleiben wird.

Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Umsatz- und Ertragsentwicklung

Umsatzrückgang vor allem durch geringere abgesetzte Waferfläche bedingt

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2019 2018 Veränderung Q4 2019 Q3 2019
Umsatzerlöse EUR Mio. 1.270,4 1.456,7 -186,3 304,3 299,8
in % -12,8

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Veränderung
Q4 2018 Q4 zu Q3 Q4 zu Q4
--- --- --- ---
Umsatzerlöse 388,1 4,5 -83,8
1,5 -21,6

Wir haben das Geschäftsjahr 2019 mit einem Konzernumsatz von EUR 1.270,4 Mio. abgeschlossen und liegen damit 12,8 Prozent unter dem Rekordwert des Vorjahres von EUR 1.456,7 Mio. Trotz des deutlichen Rückgangs repräsentieren die in 2019 erzielten EUR 1.270,4 Mio. den zweithöchsten Wert in den letzten zehn Jahren.

Der Hauptgrund für die Umsatzminderung gegenüber dem Vorjahr war der Rückgang der abgesetzten Waferfläche. Der in Euro ausgedrückte Durchschnittspreis der Wafer (ASP) ist im Vergleich zum Vorjahr währungsbedingt gestiegen, sein Einfluss auf die Umsatzentwicklung war aber im Vergleich zum Rückgang der Waferfläche nachrangig.

Siltronic erzielt den Umsatz weit überwiegend in US-Dollar. Der US-Dollar lag zwischen Januar und Dezember 2019 im Durchschnitt bei 1,12 und im Vergleichszeitraum des Vorjahres bei 1,18.

Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse zeigt, dass die prozentuale Aufteilung der Umsatzerlöse auf die drei großen Regionen Europa, Asien und USA kaum verändert zum Vorjahr ist. Auf die größte Region Asien entfielen 70 Prozent der Umsatzerlöse (Vorjahr: 69 Prozent), gefolgt von Europa mit 19 Prozent (Vorjahr: 19 Prozent). In den USA wurden 11 Prozent umgesetzt (Vorjahr: 12 Prozent).

Im Geschäftsjahr 2019 ist der Umsatz in den ersten drei Quartalen jeweils zum Vorquartal gesunken und im letzten Quartal gestiegen: Die Umsatzerlöse des dritten Quartals betrugen EUR 299,8 Mio., gefolgt von EUR 304,3 Mio. im vierten Quartal. Trotz der Steigerung liegt der Umsatz des letzten Quartals deutlich unter dem des letzten Quartals 2018, als mit EUR 388,1 Mio. der höchste Quartalsumsatz in der Geschichte des Siltronic-Konzerns erzielt wurde.

Höhere Kosten für Energie sowie Abschreibungen belasten die Herstellungskosten

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2019 2018 Veränderung Q4 2019 Q3 2019
Herstellungskosten EUR Mio. 812,8 824,8 -12,0 207,4 196,1
in % -1,5
Bruttoergebnis EUR Mio. 457,6 631,9 -174,3 96,9 103,7
in % -27,6
Bruttomarge in % 36,0 43,4 31,8 34,6

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Veränderung
Q4 2018 Q4 zu Q3 Q4 zu Q4
--- --- --- ---
Herstellungskosten 208,1 11,3 -0,7
5,8 -0,3
Bruttoergebnis 180,0 -6,8 -83,1
-6,6 -46,2
Bruttomarge 46,4

Die absolute Abnahme der Herstellungskosten um EUR 12,0 Mio. im Vergleich zum Vorjahr resultierte in erster Linie aus einem Rückgang der produzierten Waferfläche.

Da die Absatzfläche stärker zurückgegangen ist als die Herstellungskosten, sind die Herstellungskosten je Waferfläche gestiegen. Diese Entwicklung hatte drei wesentliche Ursachen: eine niedrigere Auslastung unserer Anlagen, rund EUR 20 Mio. höhere Energiekosten wegen des Wegfalls der deutschen EEG-Härtefallregelung und eine Zunahme der planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen aufgrund der durchgeführten Investitionen.

Bruttomarge vor allem wegen gesunkener Auslastung rückläufig

Das Bruttoergebnis hat um EUR 174,3 Mio. auf EUR 457,6 Mio. nachgegeben (-27,6 Prozent). Die Bruttomarge ist von 43,4 Prozent im Vorjahr auf 36,0 Prozent im Berichtsjahr gesunken. Trotz des Rückgangs wurde in 2019 die zweithöchste Bruttomarge der letzten zehn Jahre erreicht.

Der Hauptgrund für den Rückgang der Bruttomarge im Vergleich zum Vorjahr ist die geringere Auslastung. Die Bruttomarge ist im Berichtsjahr von Quartal zu Quartal gesunken. Sie lag im ersten Quartal bei 40,8 Prozent, gefolgt von 36,1 Prozent im zweiten Quartal und 34,6 Prozent im dritten Quartal. Im vierten Quartal erreichte die Bruttomarge 31,8 Prozent, was in etwa dem Durchschnittswert von 2017 entspricht.

Kosten für Vertrieb, F&E und allgemeine Verwaltung leicht gestiegen

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EUR Mio. 2019 2018 Veränderung Q4 2019 Q3 2019 Q4 2018
Vertriebskosten 36,9 35,0 1,9 10,7 8,8 9,0
F&E-Kosten 68,4 68,1 0,3 17,7 17,2 17,9
Verwaltungskosten 27,8 27,5 0,3 6,8 6,7 7,5
Summe 133,1 130,6 2,5 35,2 32,7 34,4
in % vom Umsatz 10,5 9,0 11,6 10,9 8,8

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Veränderung
EUR Mio. Q4 zu Q3 Q4 zu Q4
--- --- ---
Vertriebskosten 1,9 1,7
F&E-Kosten 0,5 -0,2
Verwaltungskosten 0,1 -0,7
Summe 2,5 0,8
in % vom Umsatz

Da der Umsatz deutlich gesunken ist, ist der prozentuale Anteil der Kosten für Vertrieb, Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Verwaltung am Umsatz mit 10,5 Prozent höher als im Vorjahr (9,0 Prozent) ausgefallen.

Effekte aus Währungssicherungen belasten 2019

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EUR Mio. 2019 2018 Veränderung Q4 2019 Q3 2019 Q4 2018
Saldo Wechselkurseffekte -27,0 0,7 -27,7 -4,2 -7,7 -4,8
Andere sbE und sbA 0,9 -4,3 5,2 -0,7 0,3 -2,0
Saldo sbE und sbA -26,1 -3,6 -22,5 -4,9 -7,4 -6,8

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Veränderung
EUR Mio. Q4 zu Q3 Q4 zu Q4
--- --- ---
Saldo Wechselkurseffekte 3,5 0,6
Andere sbE und sbA -1,0 1,3
Saldo sbE und sbA 2,5 1,9

Die Entwicklung des US-Dollars sowie des japanischen Yens wirkte sich in den ersten drei Quartalen 2019 positiv auf die Umsatzerlöse sowie die Bruttomarge aus. Um künftige nachteilige Wechselkursentwicklungen abzuschwächen, führen wir Maßnahmen zur Währungssicherung durch. Diese Währungssicherungen wirken sich gegenläufig zur Entwicklung der Umsatzerlöse und der Bruttomarge im Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen (sbE) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (sbA) aus.

In 2019 ergab sich per Saldo ein Aufwand aus Wechselkurseffekten von EUR -27,0 Mio. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Belastung in Höhe von EUR 27,7 Mio.

Der Saldo aus anderen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ist 2019 mit EUR 0,9 Mio. erheblich niedriger ausgefallen als im Vorjahr. Dies ist vor allem auf Aufwendungen für die Bildung einer Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen im Jahr 2018 zurückzuführen.

Schwächere Nachfrage reduziert EBITDA und EBITDA-Marge

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2019 2018 Veränderung Q4 2019 Q3 2019
EBITDA EUR Mio. 408,7 589,3 -180,6 90,0 91,5
in % -30,6
EBITDA-Marge in % 32,2 40,5 29,6 30,5
Abschreibung abzgl. Zuschreibungen EUR Mio. -110,4 -91,6 -18,8 -33,3 -27,9
EBIT EUR Mio. 298,3 497,7 -199,4 56,7 63,6
in % -40,1
EBIT-Marge in % 23,5 34,2 18,6 21,2

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Veränderung
Q4 2018 Q4 zu Q3 Q4 zu Q4
--- --- --- ---
EBITDA 160,8 -1,5 -70,8
-1,6 -44,0
EBITDA-Marge 41,4
Abschreibung abzgl. Zuschreibungen -21,9 -5,4 -11,4
EBIT 138,9 -6,9 -82,2
-10,8 -59,2
EBIT-Marge 35,8

Das EBITDA belief sich 2019 auf EUR 408,7 Mio. und lag damit EUR 180,6 Mio. bzw. 30,6 Prozent unter dem Wert des Vorjahres (EUR 589,3 Mio.). Hauptgründe für diese Entwicklung waren die niedrigere Nachfrage und gestiegene Energiekosten. Die EBITDA-Marge ist von 40,5 Prozent im Vorjahr auf 32,2 Prozent zurückgegangen.

Im vierten Quartal 2019 haben wir eine EBITDA-Marge von 29,6 Prozent erzielt nach 30,5 Prozent im dritten Quartal (viertes Quartal 2018: 41,4 Prozent).

Das EBIT von EUR 298,3 Mio. in 2019 ist um EUR 199,4 Mio. niedriger ausgefallen als im Vorjahr. Der Rückgang war getrieben von dem gesunkenen Bruttoergebnis und den höheren Wechselkurseffekten, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen enthalten sind.

Starkes Finanzergebnis trotz Niedrigzinsumfeld

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EUR Mio. 2019 2018 Veränderung Q4 2019 Q3 2019 Q4 2018
Aufzinsung Pensionen -7,4 -8,0 0,6 -1,9 -1,7 -1,9
Anderes Finanzergebnis 11,8 -1,3 13,1 2,9 2,7 -1,9
Finanzergebnis 4,4 -9,3 13,7 1,0 1,0 -3,8

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Veränderung
EUR Mio. Q4 zu Q3 Q4 zu Q4
--- --- ---
Aufzinsung Pensionen -0,2 -
Anderes Finanzergebnis 0,2 4,8
Finanzergebnis - 4,8

Das andere Finanzergebnis beinhaltet stark überwiegend Erträge aus Wertpapieren und Festgeldern. Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Passivposten sowie Erträge und Aufwendungen aus Derivaten, die der Währungssicherung dienen, sind in dem Posten ebenfalls enthalten.

Trotz des Niedrigzinsumfelds konnte in 2019 durch verzinsliche und nicht verzinsliche Geldanlagen ein Überschuss von EUR 11,8 Mio. erreicht werden. Dies hat den Zinsaufwand für Pensionen in Höhe von EUR 7,4 Mio. deutlich überkompensiert.

Gewinn von EUR 261 Millionen

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2019 2018 Veränderung Q4 2019 Q3 2019
Ergebnis vor Ertragsteuern EUR Mio. 302,7 488,4 -185,7 57,7 64,6
Aufwand für Ertragsteuern EUR Mio. -41,7 -87,8 46,1 -12,3 -5,1
Steuerquote in % 14 18 21 8
Periodenergebnis EUR Mio. 261,0 400,6 -139,6 45,4 59,5
davon Siltronic-Aktionäre 225,6 373,2 36,4 49,6
davon Sonstige 35,4 27,4 9,0 9,9
Gewinn je Aktie in EUR 7,52 12,44 -4,92 1,21 1,65

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Veränderung
Q4 2018 Q4 zu Q3 Q4 zu Q4
--- --- --- ---
Ergebnis vor Ertragsteuern 135,1 -6,9 -77,4
Aufwand für Ertragsteuern -29,1 -7,2 16,8
Steuerquote 22
Periodenergebnis 106,0 -14,1 -60,6
davon Siltronic-Aktionäre 97,5
davon Sonstige 8,5
Gewinn je Aktie 3,25 -0,44 -2,04

Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Ertragsteuern EUR 41,7 Mio. (Vorjahr: EUR 87,8 Mio.). Der Steueraufwand betraf überwiegend effektive Steuern in Deutschland, Singapur und USA. Latente Steuern haben sich im Berichtszeitraum ergebnismindernd in Höhe von EUR 19,8 Mio. ausgewirkt.

2019 betrug die Konzern-Steuerquote 14 Prozent (Vorjahr: 18 Prozent). Der Grund für die niedrigere Steuerquote ist in erster Linie, dass Gewinne zunehmend bei Gesellschaften anfallen, die niedrige effektive Steuersätze aufweisen.

Unser Periodenergebnis hat sich von EUR 400,6 Mio. im Jahr 2018 auf EUR 261,0 Mio. im Jahr 2019 verringert. Auf Siltronic-Aktionäre entfallen hiervon EUR 225,6 Mio. (Vorjahr: EUR 373,2 Mio.). Der Jahresüberschuss von EUR 261,0 Mio. EUR ist das zweithöchste Ergebnis in der Firmengeschichte.

Das Ergebnis je Aktie lag bei EUR 7,52 EUR nach EUR 12,44 im Vorjahr.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 1.945,0 Mio. erhöht (2018: EUR 1.818,2 Mio.).

Langfristige Vermögenswerte sind investitionsbedingt gestiegen

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EUR Mio. 31.12.2019 31.12 2018 Veränderung
Immaterielle Vermögenswerte 22,7 22,2 0,5
Sachanlagen 951,4 683,9 267,5
Nutzungsrechte 48,7 - 48,7
Geldanlagen (Wertpapiere und Festgelder) 52,1 31,3 20,8
Andere Vermögenswerte 5,4 25,4 -20,0
Langfristige Vermögenswerte 1.080,3 762,8 317,5

Die langfristigen Vermögenswerte lagen zum Jahresende 2019 bei EUR 1.080,3 Mio. und damit bei rund 56 Prozent der Bilanzsumme (Vorjahr: 42 Prozent). Im Vergleich zum Jahresende 2018 (EUR 762,8 Mio.) haben sie sich um EUR 317,5 Mio. erhöht, wovon 85 Prozent auf höhere Sachanlagen zurückzuführen sind und der Rest weit überwiegend auf geänderte Bilanzierungsvorschriften für Leasing-Verhältnisse.

Siltronic ist von der neuen Bilanzierungsregelung zu Leasing (IFRS 16) in nur geringem Umfang betroffen: Die Aktiv- und die Passivseite der Bilanz haben sich zum 31. Dezember 2019 jeweils um rund EUR 49 Mio. verlängert, was weit überwiegend die sehr langfristige Nutzung von Grundstücken in Singapur betrifft. Die Bilanzverlängerung entspricht nur 3 Prozent der Bilanzsumme. Der neue Posten auf der Aktivseite wird "Nutzungsrechte" genannt, der auf der Passivseite "Leasingverbindlichkeiten".

Die Investitionen (Zugänge zu Sachanlagen und langfristigen immateriellen Vermögenswerten) erreichten EUR 363,0 Mio. (Vorjahr: EUR 256,9 Mio.). Über die Basis-Investitionen in Höhe von rund EUR 90 Mio. hinaus resultieren die Investitionen vor allem aus einer neuen Ziehhalle in Singapur, aus Projekten zur Automatisierung in der Produktion, aus Maßnahmen in der Fabrikation die Einhaltung immer anspruchsvoller werdenden technischen Spezifikationen betreffend ("capabilities") und aus Aktivitäten zur Digitalisierung.

Die Abschreibungen betrugen EUR 110,4 Mio. (Vorjahr: EUR 93,4 Mio.).

In den immateriellen Vermögenswerten ist zum 31. Dezember 2019 insbesondere der Firmenwert enthalten, der im Rahmen des sukzessiven Unternehmenserwerbs der Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd. 2014 entstanden ist. Der Firmenwert, der sich auf EUR 20,5 Mio. beläuft, unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung.

Die anderen langfristigen Vermögenswerte beinhalten weit überwiegend latente Steuern. Diese sind in Deutschland und USA zurückgegangen.

Kurzfristige Vermögenswerte vor allem aufgrund für 2018 ausgezahlter Dividende gesunken

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EUR Mio. 31.12.2019 31.12 2018 Veränderung
Vorräte 152,8 148,6 4,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte 142,3 175,7 -33,4
Sonstige Vermögenswerte 31,1 69,8 -38,7
Liquide Mittel und Geldanlagen (Wertpapiere und Festgelder) 538,5 661,3 -122,8
Kurzfristige Vermögenswerte 864,7 1.055,4 -190,7

Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2019 bei EUR 864,7 Mio. und damit EUR 190,7 Mio. unter dem Vorjahr (EUR 1.055,4 Mio.). Der Anteil an der Bilanzsumme lag bei rund 44 Prozent (Vorjahr: rund 58 Prozent).

Die Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte ist wegen der gesunkenen Nachfrage geringer als im Vorjahr ausgefallen.

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte umfassen vor allem Forderungen aus Steuern, Marktwerte von Derivaten und Rechnungsabgrenzungsposten. Im Vorjahr waren außerdem ein Kompensationsanspruch gegen Versicherungen enthalten. Die planmäßig erfolgte Zahlung des Kompensationsanspruchs an Siltronic in 2019 erklärt fast den ganzen Rückgang des Postens gegenüber dem Vorjahr.

Das Nettoumlaufvermögen liegt bei EUR 168,3 Mio. (Vorjahr: EUR 227,1 Mio.). Der Betrag setzt sich zusammen aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Anzahlungen von Kunden sind im Nettoumlaufvermögen nicht berücksichtigt.

Die wesentlichen Ursachen für den Rückgang der liquiden Mittel und Geldanlagen waren der investitionsbedingt niedrige Zufluss aus dem Free-Cashflow in Höhe von EUR 36,4 Mio. und der Abfluss in Höhe von EUR 150,0 Mio., der 2019 als Dividende für 2018 ausgezahlt wurde.

Steigende Pensionsverpflichtungen wegen niedrigeren Zinssätzen erhöhen langfristige Schulden

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EUR Mio. 31.12.2019 31.12 2018 Veränderung
Eigenkapital 930,2 915,7 14,5
Pensionsrückstellungen 491,5 362,3 129,2
Erhaltene Kundenanzahlungen 152,5 175,2 -22,7
Leasingverbindlichkeiten 45,5 - 45,5
Sonstige Verbindlichkeiten 81,8 97,9 -16,1
Langfristige Schulden 771,3 635,4 135,9

Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 lag bei EUR 930,2 Mio. (Vorjahr: EUR 915,7 Mio.). Damit betrug die Eigenkapitalquote 47,8 Prozent im Vergleich zu 50,4 Prozent zum 31. Dezember 2018.

Die Zunahme des Eigenkapitals um EUR 14,5 Mio. ist hauptsächlich zurückzuführen auf den Jahresüberschuss von EUR 261,0 Mio. abzüglich der Ausschüttung der Dividende für das Jahr 2018 in Höhe von EUR 150,0 Mio. und einer Minderung in Höhe von EUR 130,0 Mio. aufgrund versicherungsmathematischer Verluste bei der Berechnung von Pensionsverpflichtungen. Dieser versicherungsmathematische Verlust resultiert aus dem Niedrigzinsumfeld.

Die langfristigen Schulden betrugen zum 31. Dezember 2019 EUR 771,3 Mio. (Vorjahr: EUR 635,4 Mio.); sie machen rund 40 Prozent (Vorjahr: circa 35 Prozent) der Bilanzsumme aus. Die Erhöhung um EUR 135,9 Mio. ergibt sich aus dem starken Anstieg der Pensionsrückstellungen, die um EUR 129,2 Mio. zugelegt haben. Die Erhöhung war durch den rückläufigen Zinssatz dominiert: In den USA ist der Zinssatz für Pensionen von 4,08 Prozent Ende 2018 auf 2,98 Prozent Ende 2019 gesunken, in Deutschland von 1,98 Prozent auf 1,24 Prozent im gleichen Zeitraum.

Der Rückgang der langfristigen erhaltenen Kundenanzahlungen ist im planmäßigen Übergang zu den kurzfristigen erhaltenen Kundenanzahlungen begründet.

Erläuterungen zu den Leasingverbindlichkeiten sind in den Ausführungen zu den langfristigen Vermögenswerten oben enthalten.

Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten umfassen vor allem Verpflichtungen für Jubiläum, Altersteilzeit, Steuern, Umweltschutz und ausstehende Rechnungen, die in mehr als einem Jahr fällig werden. Der Rückgang dieses Postens ist nicht durch einige wenige Sachverhalte verursacht, sondern durch viele, die insgesamt zu einem Rückgang geführt haben.

Kurzfristige Schulden haben mit 13 Prozent wie im Vorjahr nur einen kleinen Anteil an der Bilanzsumme

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EUR Mio. 31.12.2019 31.12 2018 Veränderung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 126,8 96,6 30,2
Erhaltene Kundenanzahlungen 28,6 56,5 -27,9
Leasingverbindlichkeiten 3,8 - 3,8
Sonstige Verbindlichkeiten 84,3 114,0 -29,7
Kurzfristige Schulden 243,5 267,1 -23,6

Die kurzfristigen Schulden betrugen zum 31. Dezember 2019 EUR 243,5 Mio. Sie lagen damit EUR 23,6 Mio. unter dem Vorjahreswert (31. Dezember 2018: EUR 267,1 Mio.). An der Bilanzsumme machen kurzfristige Schulden rund 13 Prozent aus (Vorjahr: circa 15 Prozent).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben zugenommen, da die Investitionsaktivitäten in den Monaten vor dem Bilanzstichtag höher waren als im Vergleichszeitraum 2018.

Die gesunkenen kurzfristigen Kundenanzahlungen spiegeln den Übergang von den langfristigen Kundenanzahlungen abzüglich der planmäßigen Rückführung an die Kunden wider. Die Rückführung ist an Lieferungen bzw. Umsatzerlöse gekoppelt.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten vor allem den kurzfristigen Teil von Personalverbindlichkeiten (Urlaub, Überstunden, erfolgsabhängige Vergütung), Steuern, Verpflichtungen aus Derivaten und Rückstellungen für Umweltschutz. Ausschlaggebend für die Abnahme dieses Postens waren Ertragsteuern, Personalverbindlichkeiten und Derivate.

Einfluss von Wechselkursschwankungen und Akquisitionen auf Bilanzposten war nicht nennenswert

Der Einfluss von Wechselkursschwankungen auf die Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem 31. Dezember 2018 war nicht nennenswert. Es gab keine Akquisition eines Unternehmens oder eines Geschäfts.

Nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte

Das Vertrauen unserer Kunden in die Qualität bestehender Produkte sowie in die Leistungsfähigkeit der Siltronic, bestehende Produkte an die kontinuierlich steigenden technischen Anforderungen der Kunden anzupassen, betrachten wir als wichtigen Einflussfaktor für ein erfolgreiches Geschäft. Um die künftigen technischen Anforderungen der Kunden frühzeitig erkennen und richtig einschätzen zu können, stützen wir uns vor allem auf das eigene weltweite Vertriebsnetz, das gewachsene Kundenbeziehungen unterhält.

Weiterhin sehen wir unser langjährig gewachsenes Wissen im Bereich Forschung & Entwicklung als Wettbewerbsvorteil.

Trotz Rekordinvestitionen und Rückführung von Anzahlungen positiver Free-Cashflow

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EUR Mio. 2019 2018 Veränderung
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 385,3 651,9 -266,6
Ein-/Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen -348,9 -235,5 -113,4
Free-Cashflow 36,4 416,4 -380,0
Zunahme/Abnahme aufgrund erhaltener Kundenanzahlungen 44,9 -176,0 220,9
Netto-Cashflow 81,3 240,4 -159,1
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen -348,9 -235,5 -113,4
Ein-/Auszahlungen für Geldanlagen (Festgelder und Wertpapiere) 55,0 -315,1 370,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit -293,9 -550,6 256,7

Wir haben 2019 einen Einzahlungsüberschuss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von EUR 385,3 Mio. erzielt verglichen mit EUR 651,9 Mio. im Jahr 2018. Allerdings sind diese Beträge in erheblichem Umfang durch Anzahlungen beeinflusst, die nur eine Periodenverschiebung darstellen. Im Vorjahr beinhaltete der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit EUR 176,0 Mio. mehr Zuflüsse von Kundenanzahlungen als deren Rückführung. Im Berichtsjahr überwog dagegen die Rückführung in Höhe von EUR 44,9 Mio. Unter Berücksichtigung dieser Periodenverschiebung ist der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit nicht um EUR 266,6 Mio. gesunken, sondern um nur EUR 45,7 Mio.

Die Mittelabflüsse für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte haben von EUR 235,5 Mio. im Jahr 2018 auf EUR 348,9 Mio. im Jahr 2019 zugenommen.

Die sehr hohen Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte im Jahr 2019 und die Rückführung von Kundenanzahlungen konnten problemlos aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit finanziert werden: Der Free-Cashflow (Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit nach Abzug von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) war klar positiv (EUR 36,4 Mio.).

Netto-Cashflow liegt bei EUR 81,3 Mio.

Das Management von Siltronic nutzt den Netto-Cashflow als interne Steuerungsgröße für das operative Geschäft. Der Netto-Cashflow hilft bei der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang ein Unternehmen seine Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte durch das operative Geschäft nachhaltig finanzieren kann, weil im Gegensatz zum Free-Cashflow die durch Kundenanzahlungen verursachten zeitlichen Verschiebungen bei Zufluss und Rückführung ausgeblendet werden. Solche Verschiebungen beeinträchtigen aufgrund der Höhe und der Unregelmäßigkeit der Zuflüsse die Aussagekraft des Free-Cashflows.

Aus dem Netto-Cashflow ist erkennbar, dass unter Vernachlässigung der Periodenverschiebungen aufgrund von Kundenanzahlungen nach Abzug der äußerst hohen Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte im Jahr 2019 EUR 81,3 Mio. Einzahlungsüberschüsse generiert wurden. Die deutliche Minderung gegenüber dem Vorjahreswert in Höhe von EUR 240,4 Mio. ist vor allem auf die viel höheren Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen im Berichtsjahr zurückzuführen.

Ein-/Auszahlungen für Geldanlagen

Über die Auszahlungen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte hinaus zählen Ein- und Auszahlungen in Geldanlagen (Festgelder und Wertpapiere) zum Cashflow aus Investitionstätigkeit. Die Nettoeinzahlungen aufgrund von Geldanlagen hatten 2019 ein Volumen von EUR 55,0 Mio. (Vorjahr: Nettoauszahlungen in Höhe von EUR 315,1 Mio.). Nach diesen Nettoeinzahlungen verfügte der Konzern am 31. Dezember 2019 über EUR 388,2 Mio. an Geldanlagen. Diese EUR 388,2 Mio. bestanden zusätzlich zu den liquiden Mitteln in Höhe von EUR 200,7 Mio. (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente).

Finanzmanagement

Grundsätze und Ziele

Das Ziel des Finanzmanagements der Siltronic ist, die Zahlungsströme zu optimieren und dafür Sorge zu tragen, gegen Wechselkurseinflüsse richtlinienkonform gesichert zu sein. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung von Ein- und Auszahlungen von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten verwendet.

Die Siltronic AG ist als Mutterunternehmen des Konzerns in maßgeblichem Umfang an der Finanzierung ihrer Tochtergesellschaften beteiligt. Die Steuerung der Finanzierung erfolgt aus Konzernsicht.

Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente

Siltronic setzt außerbilanzielle Finanzierungsquellen nur in vernachlässigbarem Umfang ein.

Nettofinanzvermögen bei EUR 588,9 Mio.

Trotz der hohen Auszahlungen für Investitionen von EUR 349,0 Mio. im Geschäftsjahr 2019 und der gezahlten Dividende von EUR 150,0 Mio. hat das Nettofinanzvermögen um nur EUR 102,4 Mio. nachgegeben. Siltronic verfügte zum 31. Dezember 2019 über ein Nettofinanzvermögen von EUR 588,9 Mio. (31. Dezember 2018: EUR 691,3 Mio.).

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EUR Mio. 31.12.2019 31.12 2018 Veränderung
Liquide Mittel 200,7 257,5 -56,8
Geldanlagen 388,2 433,8 -45,6
Nettofinanzvermögen 588,9 691,3 -102,4

Manche Geldanlagen haben eine Laufzeit bis Juni 2021.

Liquiditätsmanagement

Unser Ziel ist es, überschüssige Liquidität der Konzerngesellschaften zu bündeln und unter Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit diese Gelder in der Gruppe optimiert zu allokieren oder extern optimiert anzulegen. Zu diesem Zweck kommt ein Treasury-Management-System zum Einsatz, das zu jedem Zeitpunkt einen Überblick über die Cash-Bestände aller Tochtergesellschaften erlaubt.

Übersicht zur Finanzlage

Das Nettofinanzvermögen von EUR 588,9 Mio. bildet ein solides Fundament für unsere Wachstumsstrategie.

Begrenzung finanzieller Risiken

Um das Währungsrisiko von Siltronic zu begrenzen, haben wir eine Strategie festgelegt, nach der wir Geschäfte zur Währungssicherung eingehen. Dies bezeichnen wir als "Hedging-Strategie". Geschäfte zur Währungssicherung umfassen Termingeschäfte, Swaps und Optionen. Aufwendungen und Erträge werden entsprechend den Regelungen zum Hedge Accounting nach IFRS erfasst (Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Sonstigen Ergebnis).

Weitere wesentliche Bestandteile unserer Politik zur Begrenzung finanzieller Risiken sind die klare Definition von Prozessverantwortung, mehrstufige Zustimmungsprozesse und Risikoüberprüfungen.

Investitionsanalyse

Die Mittel aus dem operativen Cashflow investieren wir hauptsächlich in bestehende Werke, um die Produktion zu automatisieren bzw. zu optimieren und die Ausbeuten zu erhöhen. 2019 haben wir überwiegend in Kapazitätserweiterungen, in die neue Ziehhalle in Singapur und die weitere Automatisierung der Produktion investiert.

Siltronic AG

Ergänzend zur Berichterstattung über den Siltronic-Konzern erläutern wir die Entwicklung der Siltronic AG. Der Jahresabschluss der Siltronic AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt worden. Der vollständige Abschluss einschließlich zugehöriger Unterlagen wird separat veröffentlicht.

Als Muttergesellschaft des Siltronic-Konzerns bestimmt die Siltronic AG die übergeordnete strategische Steuerung, die Finanzierung und die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären.

Die Siltronic AG ist operativ tätig; sie hat Produktionsstandorte in Burghausen und Freiberg und Betriebsstätten in Taiwan sowie Frankreich. An den Produktionsstandorten werden Wafer und Zwischenprodukte hergestellt. Zwischenprodukte werden an Tochtergesellschaften verkauft und Wafer an Endkunden, soweit diese (a) in Europa sitzen oder (b) in Taiwan oder wenn (c) der Kunde explizit bei Siltronic AG kaufen möchte. Der Vertrieb von Wafern an andere Kunden erfolgt über ausländische Tochtergesellschaften.

Über die eigenproduzierten Wafer und Zwischenprodukte hinaus verkauft die Siltronic AG Wafer, die Tochtergesellschaften produziert haben und die an Kunden in (a) Europa oder (b) Taiwan geliefert werden oder (c) die ein Kunde explizit von Siltronic AG kaufen möchte. In diesen Fällen ist Siltronic AG als Händler tätig.

Ertragslage der Siltronic AG nach HGB

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EUR Mio. 2019 2018 Veränderung Betrag in %
Umsatzerlöse 971,2 1.066,0 -94,8 -8,9
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 5,2 -1,6 6,8 -425,0
Gesamtleistung 976,4 1.064,4 -88,0 -8,3
Materialaufwand -473,4 -421,3 -52,1 12,4
Personalaufwand -245,0 -226,9 -18,1 8,0
Abschreibungen -66,3 -53,1 -13,2 24,9
Andere Aufwendungen und Erträge, netto -161,4 -149,9 -11,5 7,7
Ergebnis vor Beteiligungsergebnis 30,3 213,2 -182,9 -85,8
Beteiligungsergebnis 50,0 37,0 13,0 35,1
EBIT 80,3 250,2 -169,9 -67,9
EBITDA 146,6 301,6 -155,0 -51,4
Zins- und Finanzergebnis -11,9 -15,9 4,0 -25,2
Ergebnis vor Steuern 68,4 234,3 -165,9 -70,8
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -9,9 -64,8 54,9 -84,7
Jahresüberschuss 58,5 169,5 -111,0

Der Rückgang der Umsatzerlöse um EUR 94,8 Mio. im Geschäftsjahr 2019 ist in erster Linie auf gesunkene Nachfrage von eigenproduzierten Wafern zurückzuführen. Die negative Auswirkung auf den Umsatz aufgrund weniger abgesetzter Waferfläche hat die positive Auswirkung wegen gestiegener Durchschnittspreise klar überkompensiert.

Über den Umsatz mit eigenproduzierten Wafern hinaus erzielt Siltronic AG zum einen Umsätze aus dem Handel mit Wafern, die Tochtergesellschaften produziert haben, und zum anderen Umsätze aus dem Verkauf des Zwischenprodukts Stab. Stäbe werden so gut wie ausschließlich an Tochtergesellschaften verkauft. Bei der Summe aus Handelsgeschäft und Verkauf von Stäben hat Siltronic AG aufgrund von Preiseffekten einen höheren Umsatz als im Vorjahr erzielt. Der Anstieg konnte den Rückgang bei den eigenproduzierten Wafern aber nicht ausgleichen.

Die Umsätze nach Regionen waren unverändert zum Vorjahr verteilt. Mit Kunden in Asien wurden 59 Prozent der Umsatzerlöse realisiert, mit in Europa ansässigen Kunden 26 Prozent, in Amerika 13 Prozent und die restlichen zwei Prozent in anderen Regionen.

Der Materialaufwand hat wegen des umfangreicheren Handelsgeschäfts zugenommen. Beim Handelsgeschäft resultiert der Materialaufwand nicht aus den Produktionskosten, sondern aus den Bezugskosten für eingekaufte Wafer. Der Bezugspreis liegt nur knapp unter dem Verkaufspreis, da der Gesellschaft entsprechend dem begrenzten Geschäftsrisiko eines Händlers nur eine Handelsmarge zusteht. Die mit der eigenen Produktion zusammenhängenden Materialaufwendungen sind gesunken. Zwar haben sich die Energiekosten um rund EUR 20 Mio. wegen des Wegfalls der EEG-Härtefallregelung erhöht, die Aufwendungen für Rohstoffe, Hilfsstoffe und Verpackung sind aber stärker zurückgegangen.

Der Personalaufwand ist um EUR 18,1 Mio. bzw. 8,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist fast vollständig auf eine Sonderzahlung in die Pensionskasse zurückzuführen.

Wichtigster Grund für die höheren Abschreibungen sind die Investitionen. Außerdem enthält die Position eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 4,9 Mio., während der Vorjahresbetrag keine außerplanmäßige Abschreibung umfasst.

Die Abnahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge (netto) um EUR 11,5 Mio. ist das Ergebnis von kostenmindernden und -erhöhenden Sachverhalten. Die wichtigste Entlastung kam aus geringeren Kosten für Zeitarbeiter, die wichtigsten Belastungen waren IT-getrieben (vor allem der Übertragung der IT an einen neuen Dienstleister).

Siltronic AG kann über ihre Beteiligungsgesellschaft Siltronic Holding International B.V., Niederlande, an der wirtschaftlichen Entwicklung aller wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaften über Ausschüttungen partizipieren. Der Vorstand von Siltronic AG macht von der Möglichkeit Gebrauch, indem er jedes Jahr auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Abwägungen die Höhe der Ausschüttungen von Siltronic Holding International B.V. an Siltronic AG festlegt. Im Geschäftsjahr 2019 hat Siltronic AG EUR 50,0 Mio. als Dividende vereinnahmt (Vorjahr: EUR 37,0 Mio.).

Die rückläufige Entwicklung von EBIT und EBITDA um EUR 169,9 Mio. bzw. EUR 155,0 Mio. hat insbesondere folgende Ursachen: (a) geringere Nachfrage nach Waferfläche, die Siltronic AG selbst produziert; (b) höhere Kosten für Strom wegen Wegfall der EEG-Härtefallregelung; (c) Sonderzahlung in die Pensionskasse. Die höhere Ausschüttung von Siltronic Holding International B.V. hat die vorgenannten wirtschaftlichen Belastungen nur geringfügig kompensiert.

Das EBIT ist im Vergleich zum Vorjahr um 68 Prozent gesunken und die EBITDA-Marge hat um 13 Prozentpunkte von nachgegeben (von 28 Prozent auf 15 Prozent). Damit waren die Entwicklungen ähnlich zum Konzern.

Der Netto-Cashflow von Siltronic AG betrug im Berichtsjahr aufgrund der hohen Auszahlungen für Investitionen EUR -10,2 Mio. Die Ausschüttung von Siltronic Holding International B.V. für das Jahr 2019 ist darin nicht enthalten, weil der Zufluss in 2020 durchgeführt wird. Unter Einbezug des periodenverschobenen Zuflusses von EUR 50,0 Mio. ergäbe sich ein Netto-Cashflow von EUR 39,8 Mio. Im Vorjahr hat die Gesellschaft einen Netto-Cashflow von EUR 135,2 Mio. erzielt, worin die Ausschüttung von Siltronic Holding International B.V. enthalten war (kein periodenverschobener Zufluss). Der Rückgang um 71 Prozent ähnlich zum Vergleichswert im Konzern.

Das Zins- und Finanzergebnis ist geprägt von der Aufzinsung personalbezogener Bilanzposten, insbesondere der Rückstellung für Pensionen.

Der Aufwand für Ertragsteuern hat im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des gesunkenen Ergebnisses vor Steuern abgenommen.

Vermögenslage der Siltronic AG nach HGB

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EUR Mio. 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung Betrag in %
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 2,1 1,4 0,7 50,0
Sachanlagen 408,7 329,9 78,8 23,9
Beteiligungen an verbundenen Unternehmen 129,7 129,7 - -
Festgelder und Fondsanteile 130,4 110,0 20,4 18,5
670,9 571,0 99,9 17,5
Umlaufvermögen Vorräte 249,0 247,2 1,8 0,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 73,7 94,9 -21,2 -22,3
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 119,8 107,8 12,0 11,1
Andere Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten ohne Geldanlagen 26,3 42,3 -16,0 -37,8
Liquide Mittel und Geldanlagen (Wertpapiere und Festgelder) 107,6 287,7 -180,1 -62,6
576,4 779,9 -203,5 -26,1
Bilanzsumme 1.247,3 1.350,9 -103,6 -7,7

Da die Investitionen in Sachanlagevermögen die Abschreibungen übertroffen haben, hat sich der Buchwert um EUR 78,8 Mio. erhöht. Im Geschäftsjahr 2019 betrug der Anlagezugang zu Sachanlagen und zu immateriellen Vermögensgegenständen EUR 147,1 Mio., während die Abschreibungen mit EUR 66,3 Mio. deutlich niedriger ausfallen.

Die Beteiligung an verbundenen Unternehmen betrifft fast ausschließlich die Tochtergesellschaft Siltronic Holding International B. V.

Die in den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen in Höhe von EUR 167,4 Mio. sind kaum verändert zum Vorjahr (EUR 171,5 Mio.). Siltronic AG hat die Anzahlungen an eine produzierende Tochtergesellschaft geleistet, deren Wafer Siltronic AG als Händler vertreibt. Zur Finanzierung der geleisteten Anzahlung war keine Darlehensaufnahme erforderlich, weil die Siltronic AG ihrerseits eine Anzahlung in gleicher Höhe von einem Kunden erhalten hat.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte sind um EUR 21,2 Mio. gesunken, da die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind.

In der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zwei gegenläufige Effekte enthalten. Einerseits enthält der Posten eine Dividendenforderung gegen Siltronic Holding International B.V. in Höhe von EUR 50,0 Mio. (Vorjahr: keine Forderung), andererseits sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Tochtergesellschaften um EUR 35,9 Mio. im Vergleich zum Vorjahr wegen rückläufiger Nachfrage gesunken.

Ursächlich für den Rückgang des Postens "andere Vermögensgegenstände ohne Festgelder" ist, dass in der Position Ende 2018 eine erheblich höhere Forderung aufgrund einer Vorauszahlung an die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG enthalten war als im Dezember 2019.

Die im Vergleich zu 2018 schwächere Ertragslage in Verbindung mit den Investitionen in Sachanlagen und der Ausschüttung in Höhe von EUR 150,0 Mio. haben dafür gesorgt, dass die liquiden Mittel und Festgelder um EUR 180,1 Mio. abgenommen haben.

Finanzlage der Siltronic AG nach HGB

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EUR Mio. 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung Betrag in %
Eigenkapital 644,1 735,6 -91,5 -12,4
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen 122,0 107,6 14,4 13,4
Übrige Rückstellungen 113,7 140,3 -26,6 -19,0
235,7 247,9 -12,2 -4,9
Verbindlichkaten
- aus Lieferungen und Leistungen mit Dritten 36,3 33,7 2,6 7,7
- gegenüber verbundenen Unternehmen 122,9 80,1 42,8 53,4
Andere Verbindlichkeiten 208,3 253,6 -45,3 -17,9
367,5 367,4 0,1 0,0
Bilanzsumme 1.247,3 1.350,9 -103,6 -7,7

Die Finanzierung der Vermögenswerte erfolgt zum Bilanzstichtag zu 52 Prozent durch Eigenkapital und zu 48 Prozent durch Fremdkapital.

Die übrigen Rückstellungen sind im Vergleich zum Jahresende 2018 rückläufig, weil die personalbezogenen Rückstellungen abgenommen haben und die Rückstellung für ausstehende Rechnungen niedriger ausgefallen ist.

Hauptgrund für die Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ohne Lieferungen und Leistungen um EUR 42,8 Mio. ist der Anstieg der Finanzverrechnungskonten gegenüber Tochtergesellschaften.

Die Minderung der anderen Verbindlichkeiten um EUR 45,3 Mio. ist fast vollständig auf Anzahlungen zurückzuführen, die die Siltronic AG von konzernfremden Kunden erhalten hat und künftige Lieferungen von Wafern betreffen. Die Anzahlungen wurden planmäßig zurückgeführt.

Das Nettofinanzvermögen betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 35,2 Mio. nach EUR 259,6 Mio. im Vorjahr.

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenen Jahr EUR 98,7 Mio. nach EUR 247,9 Mio. im Vorjahr. Die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 149,2 Mio. nach EUR 90,6 Mio. im Vorjahr.

Chancen und Risiken

Die Geschäftsentwicklung von Siltronic AG unterliegt in der Regel den gleichen Risiken und Chancen wie die des Siltronic-Konzerns. Grundsätzlich partizipiert Siltronic AG entsprechend ihrer Beteiligungsquoten direkt und indirekt an den wirtschaftlichen Chancen der Tochtergesellschaften. Die Bewertung der Risiken ist im Risikobericht dargestellt. Dabei ist die Siltronic AG als Mutterunternehmen des Konzerns ebenso in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden wie die Tochtergesellschaften.

Ausblick

Die Erwartung für die weitere Geschäftsentwicklung der Siltronic AG im kommenden Jahr ist im Wesentlichen identisch mit dem Ausblick des Siltronic-Konzerns, der im Prognosebericht ausführlich beschrieben wird.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Die Arbeit unserer Mitarbeiter, die täglich ihre Fähigkeiten und ihre Leidenschaft für Siliziumwafer einbringen, bildet die Grundlage für unseren Unternehmenserfolg.

Zum 31. Dezember 2019 waren 3.669 Mitarbeiter bei Siltronic beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr (3.914 Mitarbeiter) um 245 Beschäftigte oder knapp 6 Prozent gesunken. Zusätzlich waren zum 31. Dezember 2019 weltweit 283 Zeitarbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 715).

Als produzierendes Unternehmen haben wir einen hohen Anteil an direktem Personal. Dieser lag 2019 bei rund 62 Prozent.

Globale Personalstrategie und dezentrale Organisation des Personalmanagements

Unser Personalmanagement ist dezentral organisiert, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter an den einzelnen Standorten und in den Regionen gerecht zu werden. Den standortübergreifenden Rahmen bilden die Leitlinien unserer globalen Personalstrategie, wie die Führungskräfteentwicklung und das Performance-Management, die leistungsgerechte Gestaltung unseres Entgeltsystems sowie die international ausgerichtete Organisation. Generell sind die strategischen Unternehmensvorgaben und insbesondere die Compliance-Richtlinien zu beachten.

Vielfalt (Diversity) ist ein wichtiges Thema

Ein Schwerpunkt unserer Anstrengungen ist es, die vorhandene Vielfalt der modernen Gesellschaft für uns zu nutzen. In Deutschland bzw. in der Siltronic AG zeigt sich unser Streben nach Vielfalt unter anderem an folgenden Beispielen:

Alle Mitarbeiter an den deutschen Standorten sind verpflichtet, sich durch eine E-Learning-Schulung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vertraut zu machen. Die Fortbildung ist für alle Hierarchieebenen, vom Vorstand bis zum Tarifmitarbeiter, bindend. Auch jeder neue Mitarbeiter muss diese Schulung absolvieren.

Wir nehmen das Thema Frauenförderung sehr ernst und möchten im Rahmen der Personalentwicklung verstärkt höherwertige Funktionen mit weiblichen Führungskräften besetzen.

Wir unterstützen und fördern schwerbehinderte Menschen. Vorgesetzte, Mitarbeiter, Personalabteilung, Schwerbehindertenvertretung und Gesundheitsdienst arbeiten eng zusammen, damit gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz bleiben oder auf eine geeignete Stelle wechseln können. Dadurch können wir Fachkräfte halten und langjähriges, wertvolles Wissen bleibt Siltronic erhalten. In Deutschland haben 2019 im Durchschnitt 216 schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen (2018: 216) gearbeitet, was einer Beschäftigungsquote von rund 8 Prozent entspricht.

Wir arbeiten überdies mit Behindertenwerkstätten zusammen. Siltronic bezieht z. B. am Standort Burghausen Verpackungen von den Ruperti-Werkstätten.

Wir setzen uns für die Kinderbetreuung und den Wiedereinstieg nach einer Babypause ein. In Burghausen und Freiberg stehen in unmittelbarer Nähe zum Werk Kindergarten- bzw. Krippenplätze zur Verfügung. Am Standort München vermittelt ein externer Dienstleister Betreuungsplätze in Kindergärten und -krippen.

Wir unterstützen unsere Mitarbeiter bei den Kosten für die Kinderbetreuung mit einem einmaligen Zuschuss. Zudem können unsere Mitarbeiter bis zum 8. Lebensjahr ihres Kindes Familienzeiten beantragen, welche bis zu 5 Tage zusätzlichen Urlaub ermöglichen. Seit 2017 wird eine einwöchige Kinderbetreuung während der Sommerferien angeboten.

Auch im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bieten wir Unterstützung mit Freistellungsmöglichkeiten oder Teilzeitmodellen an.

Wir honorieren die Leistung unserer Belegschaft

Unsere Mitarbeiter entwickeln Innovationen, setzen Strategien erfolgreich um und geben dem Unternehmen eine eigene Identität. Eine gemeinsame Vision und aktiv gelebte Unternehmenswerte stehen für ein Gefühl der Einheit und bieten Orientierung bei unserem täglichen Arbeiten und Handeln.

Mit variablen Entgeltsystemen wollen wir den Beitrag unserer Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens honorieren. Wir überprüfen die Entlohnung durch regelmäßige Benchmarks. Damit stellen wir sicher, dass wir unseren Mitarbeitern ein marktgerechtes, leistungs- und verantwortungsbezogenes Gehalt bieten.

Zum fixen Grundgehalt mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten die Mitarbeiter üblicherweise eine variable Vergütung, die sich am Unternehmenserfolg orientiert. Diese Leistung kommt tariflichen und außertariflichen Mitarbeitern zugute. An unseren deutschen Standorten bestehen Tarifverträge sowie unternehmensbezogene Tarifverträge mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Unsere konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Betriebsräten an den deutschen Standorten und der IG BCE ist Grundlage einer zielgerichteten Sozialpartnerschaft. Diese äußert sich nicht zuletzt darin, dass es in den vergangenen Jahren zu keinen Streiks oder Arbeitsniederlegungen an unseren deutschen Standorten gekommen ist.

Die IG BCE und die Arbeitgeber der chemischen Industrie haben sich 2019 auf Tarifverträge mit einer Laufzeit von 27 bzw. 28 Monaten geeinigt, die eine Tarifsteigerung in zwei Stufen mit 1,5 Prozent ab Juli 2020 und 1,3 Prozent ab Juli 2021 vorsieht. Zusätzlich vereinbarten die Chemie-Sozialpartner im neuen Tarifvertrag "Moderne Arbeitswelt" mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit und Leitplanken für mobiles Arbeiten, sowie einen Zukunftsbetrag ab dem Jahr 2020, der für verschiedene Zwecke im Arbeitsleben eingesetzt werden kann. Des Weiteren haben sich die Tarifpartner auf eine Einführung einer Pflegezusatzversicherung für alle Tarifbeschäftigten ab Mitte 2021 geeinigt.

Mitarbeiterentwicklung hat hohen Stellenwert

Um die Nachhaltigkeit unseres Erfolgs sicherzustellen, haben wir bereits seit vielen Jahren einen Prozess zur Förderung von Potenzialkandidaten. In einem jährlichen Performance-Zyklus werden alle außertariflichen Mitarbeiter und Oberen Führungskräfte nach einheitlichen Kriterien in bereichsinternen und -übergreifenden Konferenzen besprochen. In der anschließenden Siltronic-Konferenz werden alle Potenziale dem Vorstand vorgestellt, um individuelle Entwicklungsrichtungen in die Wege zu leiten. Im jährlichen Mitarbeitergespräch werden dann zwischen dem Vorgesetzten und dem Mitarbeiter auf dieser Grundlage konkrete Entwicklungsmaßnahmen besprochen. Wir wollen damit anspruchsvolle Positionen mittel- und langfristig mit internen Kandidaten besetzen. Im Rahmen der Digitalisierung unserer Prozesse erfolgt die Dokumentation des Mitarbeitergesprächs nicht nur für außertarifliche Mitarbeiter elektronisch, sondern ab 2020 auch für unsere tariflichen Mitarbeiter.

Personalmarketingkonzept zur Gewinnung von neuen und Bindung von bestehenden Mitarbeitern

Wir präsentieren Siltronic als Arbeitgebermarke auf verschiedenen Recruiting-Messen. Neben der Karriereseite in unserem Internetauftritt mit allen für Bewerber wichtigen Informationen ermöglicht uns auch die Zusammenarbeit mit Social-Media-Plattformen, ein breiteres Publikum für unsere abwechslungsreichen Arbeitsplätze zu gewinnen. Wir wollen nicht nur für Bewerber als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden, sondern legen hohen Wert auf internes Employer Branding. Wir haben deshalb im Rahmen der Modernisierung unseres Intranets den Fokus darauf gelegt, dass unsere Mitarbeiter die für sie wesentlichen Inhalte schnell und zielgerichtet finden und sich umfassend über unser breites Angebot an Leistungen informieren können.

Ausbildung als Beitrag zur nachhaltigen Fachkräftesicherung in Deutschland

Seit 2017 bilden wir in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk Burghausen bzw. der Bildungswerkstatt Chemnitz in technischen und kaufmännischen Berufen aus. Die offenen Ausbildungsstellen für das Jahr 2020 konnten bereits erfolgreich im Jahr 2019 besetzt werden. Aktuell bilden wir 23 Auszubildende aus.

Gesundheitsmanagement bietet Mitarbeitern verschiedene Serviceleistungen in Deutschland

Um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben, haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, über unser Gesundheitsmanagement verschiedene Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir wollen Rücken- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in unserer Belegschaft vermeiden, die psychische Belastbarkeit stärken, ein altersgerechtes Arbeiten ermöglichen und gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern passende Arbeitsplätze vermitteln. Alle Mitarbeiter an den deutschen Standorten haben die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.

2014 hat Siltronic in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung eine Maßnahme zur Erhaltung der Gesundheit, zunächst speziell für Schichtmitarbeiter, gestartet. Seither haben insgesamt über 200 Mitarbeiter das Gesundheitsprogramm mit sehr guten Erfolgen durchlaufen. Die Zielgruppen wurden laufend angepasst und 2019 wurde dieses Angebot auf alle Tarifmitarbeiter erweitert. Das Präventionsprogramm ist geeignet für Mitarbeiter, die keine bzw. wenige gesundheitliche Beschwerden haben, ihre Belastbarkeit langfristig erhalten und sich dafür besser in Form bringen wollen. Zudem wird seit 2018 eine Gesundheitswoche angeboten, welche sich ebenfalls als Präventionsprogramm versteht, das sich an Mitarbeiter ab dem 40. Lebensjahr richtet und vom Unternehmen finanziert wird.

Wir bieten allen Mitarbeitern zudem einen Gesundheits-Check an, welcher alle 3 Jahre kostenlos in Anspruch genommen werden kann.

Leasingmodelle für Mitarbeiter

Wir bieten unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, PKWs und Fahrräder zu leasen und die Leasingrate bequem über ihre Entgeltabrechnung einbehalten zu lassen. Unsere Mitarbeiter können bis zu zwei Fahrräder oder E-Bikes über einen externen Anbieter nutzen. Die außertariflichen Mitarbeiter haben zudem die Option auf ein PKW-Leasingmodell.

Forschung & Entwicklung

Innovation als Schlüssel zum Erfolg

Wesentliche Treiber der Halbleiterindustrie sind Miniaturisierung, Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen. Dies drückt sich z. B. in höherer Rechenleistung und Speicherdichte, geringerem spezifischem Stromverbrauch und stetig sinkenden Kosten pro Funktion aus. Zugleich ist ein überproportionales Wachstum in Spezialanwendungen wie Leistungselektronik, Sensorik und Kommunikationselektronik zu beobachten, die jeweils maßgeschneiderte Wafer-Lösungen erfordern. Zur Erreichung dieser Ziele fordern unsere Kunden gleichzeitig höchste technische Kompetenz und Geschwindigkeit bei der Weiterentwicklung der Siliziumwafer, die das wichtigste Grundmaterial für die Halbleiterindustrie darstellen.

F&E-Kennzahlen

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2019 2018 2017 2016
F&E-Aufwendungen in EUR Mio. 68,4 68,1 68,3 66,4
F&E-Aufwendungen in % vom Umsatz 5,4 4,7 5,8 7,1
Erhaltene F&E-Fördermittel in EUR Mio. 0,7 0,5 0,8 0,6

Intensive Entwicklungsaktivitäten sind somit unabdingbar, um mit den rasanten Entwicklungen im Halbleitermarkt Schritt zu halten und unsere führende Technologieposition behaupten zu können. Wir beschäftigen weltweit mehr als 400 Ingenieure in den Bereichen Prozesstechnologie, Metrologie, Intellectual Property und Innovation, die an allen unseren Standorten angesiedelt sind. Der Standort Burghausen ist dabei der zentrale Entwicklungsstandort von Siltronic. Die Aufgaben umfassen die Aufrechterhaltung der Produktqualität, das Testen und die Bewertung neuer Verfahren und Anlagenmodifikationen, die kontinuierliche Verbesserung und die Linienintegration bis hin zur Qualifikation der Wafer für die neuesten Technologien unserer Kunden.

Ein Schutzrechtsbestand von 1.850 angemeldeten und aktiven Patenten und Patentanmeldungen in 340 Patentfamilien untermauert unsere hohe Innovationskraft und sichert unsere führende Technologieposition im Weltmarkt ab.

Unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) betrugen 2019 EUR 68,4 Mio. (Vorjahr: EUR 68,1 Mio.). Fördermittel für F&E waren nicht nennenswert.

Strategische Zusammenarbeit mit Kunden und Forschungseinrichtungen

Eine Vielzahl unserer Projekte erfordert die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Zu diesem Zweck bearbeiten wir mit unseren technologisch führenden Kunden Projekte im Rahmen von gemeinsamen Entwicklungsprogrammen, wobei wir darauf achten, insgesamt ein breites Spektrum von Halbleiter-Endanwendungen abzudecken. Wir arbeiten ebenfalls mit Forschungs- und Hochschuleinrichtungen zusammen. Auf nationaler und europäischer Ebene machen wir dabei, soweit sinnvoll, von öffentlichen Fördermöglichkeiten Gebrauch.

Produktion und Supply-Chain-Management

Produktion

Unsere Produktionswerke liegen strategisch günstig in der Nähe unserer Kunden und bieten einen guten Zugang zu sehr gut ausgebildeten Arbeitskräften. Wir können an unseren Standorten die jeweiligen Stärken optimal nutzen. Wir profitieren von der Innovationskraft sehr gut ausgebildeter Wissenschaftler und Ingenieure in Deutschland und von den vorteilhaften Arbeitskosten in Asien.

Wir verarbeiten Silizium-Kristalle, die nach dem Czochralski-Verfahren hergestellt werden, zu polierten Wafern. Eine Teilmenge der Produktion wird mit dem Aufbringen einer sogenannten Epitaxie-Schicht weiter veredelt.

Siltronic stellt ebenfalls Wafer aus Kristallen her, die nach dem Floatzone-Verfahren (Zonenziehverfahren) gezüchtet werden und die insbesondere in der Leistungselektronik Anwendung finden. Diese Wafer haben verschiedene Oberflächeneigenschaften und Durchmesser von bis zu 200 mm.

Wir nutzen standardisierte Prozesse, um unsere Kunden zuverlässig aus verschiedenen Standorten zu beliefern. Durch den Know-how-Transfer zwischen den Produktionsstätten implementieren wir Prozessverbesserungen einfach und schnell und vereinfachen die Qualifikation durch unsere Kunden. Darüber hinaus betreiben wir unsere deutschen 300 mm-Waferlinien in Freiberg und Burghausen in einem engen Produktionsverbund als sogenannte "Virtuelle Fabrik" mit einem gemeinsamen, standortübergreifenden Management.

Wir optimieren unsere Produktionsprozesse und damit sowohl unsere Prozess-Capability als auch unsere Kostenposition fortlaufend. Veränderungen werden über ein konsequentes Change-Management getestet, bewertet und effizient in die Produktionslinien eingesteuert. Dabei wird ein wesentliches Augenmerk auf die Sicherung der Qualität unserer Produkte und die Wirtschaftlichkeit unserer Linien gelegt. Modernste Technologien sind integraler Bestandteil unserer Fabriken und ermöglichen es uns, flexibel auf die Anforderungen unserer Kunden einzugehen.

Projekte 2019

2019 haben wir die im Jahr 2018 begonnenen Projekte zum Debottlenecking unserer Linien sowie Automatisierungsprojekte zur Verbesserung unserer Kostenposition fortgesetzt. Die wesentlichen Projekte umfassen Kapazitätsausbau, den Bau der neuen Ziehhalle in Singapur sowie die Verbesserung unserer Capabilities.

Supply-Chain-Management

Durch unsere nahtlose Logistikkette erschließen wir unseren Kunden folgende Mehrwerte: Reaktionsgeschwindigkeit und hohe Termintreue. Unsere elektronisch unterstützte Supply Chain macht sämtliche Prozesse vom ersten Kontakt über alle unsere Fertigungsprozesse bis hin zur Lieferung transparent und kontrollierbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, Lieferzeiten zu reduzieren und unsere Lieferkette in Bezug auf Kosten, Geschwindigkeit und Qualität zu optimieren. Durch diverse Wiederverwendungs- und Recyclingaktivitäten versuchen wir, Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern, insbesondere bei Primärverpackungen der Wafer und bei sekundären Transportverpackungen.

Die Anforderungen der Waferspezifikationen, die Volumina und die Bestimmungsorte unserer Exporte sowohl zu Kunden als auch zu Siltronic-Standorten unterliegen laufenden Änderungen, die regelmäßig von uns analysiert und mit unseren Kapazitäten abgestimmt werden. Die globale Planung vom Rohstoff über Zwischenprodukte bis zum fertigen Wafer und dessen Transport zum Kunden erfolgt "real time" über maßgeschneiderte Systeme. Damit bieten wir unseren Kunden Qualität und Versorgungssicherheit.

Wir binden unsere externen Partner über umfangreiche E-Business-Lösungen in laufende Prozesse ein, um alle Potenziale der Zusammenarbeit konsequent auszuschöpfen. Dazu zählt z. B. eine Kollaborationsplattform (Extranet), die einen individuellen Informationsaustausch und damit schlanke und reibungslose Administrationsprozesse ermöglicht.

Für einen optimalen, elektronischen Datenaustausch mit unseren externen Partnern nutzen wir vorzugsweise den international anerkannten "Rosetta-Net"-Standard. Alternativ setzen wir auf andere Dienstleister - sogenannte Third Party Provider -, um beispielsweise EDI-Formate zu empfangen oder zur Verfügung zu stellen. Mit vielen Kunden haben wir schnelle B2B-Verbindungen installiert, die von der elektronischen Bestandsführung bzw. Bedarfsplanung in Vendor-Managed-Inventory-Prozessen bis hin zur elektronischen Rechnungsstellung die Zusammenarbeit optimieren. Außerdem wird die elektronische Anbindung von externen Logistik-Providern weiter vorangetrieben, um eine lückenlose Verfolgung der Lieferkette bis zum Kunden zu gewährleisten.

Einkauf und Lieferantenmanagement

Unser Ziel ist es, unsere Beschaffungskosten und die Qualität der Belieferung kontinuierlich zu verbessern, die Versorgung unserer Produktion jederzeit zu gewährleisten und Beschaffungsrisiken zu vermeiden und zu beseitigen sowie schnell zusätzliche Lieferpotenziale zu erschließen. Spezialisierte Teams steuern Einkaufsprozesse von Roh- und Hilfsstoffen, Ersatzteilen und Equipments, Anlagen, Energie und Medienversorgung, IT und Logistikservices und technischen sowie Standort-Dienstleistungen zur Versorgung unserer internationalen Standorte. 2019 haben wir kontinuierlich an einer wettbewerbsfähigen Erweiterung unserer Lieferantenbasis auf den weltweiten Beschaffungsmärkten gearbeitet. Damit sichern wir uns dauerhaft international wettbewerbsfähige Material- und Servicekosten, kontinuierliche Verbesserung von Qualität und Service bei Lieferungen und Leistungen und eine ausreichende Versorgungssicherheit.

Ein systematisches Lieferantenmanagement (Risiko- und Leistungsbeobachtung, Auditierung, Lieferantenentwicklung) ist für Siltronic ein wichtiges Instrument, um nachhaltige, verlässliche Lieferbeziehungen aufzubauen, richtig zu bewerten und entsprechende notwendige Maßnahmen ergreifen zu können. Dabei kommen Analysen von Ratingagenturen, eigene Lieferantenbewertungen und der direkte Kontakt zu unseren Partnern zum Einsatz. Wir bewerten und beurteilen dabei kontinuierlich die Leistung von über 100 Lieferanten weltweit. Dabei vergewissern wir uns auch hinsichtlich der Einhaltung aller gesetzlichen Notwendigkeiten und Normen und kontrollieren vermehrt auch den Beitrag unserer Lieferkette zu Nachhaltigkeit. Wir legen viel Wert auf den direkten Kontakt zu den Lieferanten und auf eine langfristige, konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Unsere Lieferanten tragen erheblich dazu bei, dass Siltronic mit verbesserten Prozessen und hoher Innovation Wafer in der von den Kunden geforderten Qualität herstellen kann. 2019 haben wir auf unserem alle zwei Jahre stattfindenden Lieferantentag 12 Lieferanten für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet.

Das Bestellvolumen lag 2019 mit rund EUR 845 Mio. aufgrund getätigter Investitionen deutlich über dem Vorjahr (2018: rund EUR 727 Mio.). Die vereinbarten Lieferqualitäten, -mengen und -termine wurden von unseren Lieferanten auf hohem Niveau realisiert. Insgesamt hat Siltronic weltweit rund 58.900 Bestellungen ausgelöst. 8 Prozent unserer Lieferanten decken ca. 90 Prozent unseres Einkaufsvolumens ab.

Unterschiedliche Materialpreisentwicklungen

Die Preisentwicklung der für uns wichtigsten Materialien und Rohstoffe war 2019 aufgrund der starken, weltweiten Wirtschaft, sowie steigender Rohstoff-, Energie- und Personalkosten leicht ansteigend. Im Bereich spezifischer Einsatzstoffe haben wir einige Preiserhöhungen akzeptieren müssen. Währungseffekte beeinflussten 2019 die Beschaffung zusätzlich leicht negativ.

Absicherung durch langfristige Verträge

Wir haben die Belieferung der deutschen Standorte mit Polysilizium durch die Wacker Chemie AG mit einem langfristigen Liefervertrag bis 2022 abgesichert. Ein spezifischer Vertrag zwischen Wacker und unserem Standort Singapur sichert eine stabile Belieferung der Siltronic Singapur mit Polysilizium bis 2023. Insgesamt versorgt überwiegend Wacker den Siltronic-Konzern mit Polysilizium. Der Preis für das Polysilizium wird zwischen den Vertragsparteien jährlich innerhalb einer festgelegten Preisspanne in Anlehnung an den Vorjahrespreis verhandelt. Im Rahmen unserer Mehrlieferantenstrategie stehen auch alternative Beschaffungsquellen zur Verfügung.

Effiziente und effektive Prozesse und Systeme

Wir nutzen vermehrt die Möglichkeit der elektronischen Beschaffung und betrachten dabei den gesamten Einkaufsprozess, von der Anfrage beim Lieferanten bis zur Bezahlung der Rechnung. Eine wichtige Messgröße ist die Anzahl der automatisiert angelegten Bestellungen. Weltweit wurden 2019 mehr als 99.800 Bestellpositionen (Vorjahr: rund 111.400 Bestellpositionen) ausgelöst. Davon haben wir an den deutschen Standorten 2019 rund 74 Prozent (38 Prozent via eCatalog) automatisiert angelegt bzw. versendet.

Wir arbeiten weltweit mit über 3.800 Lieferanten zusammen (Vorjahr: 3.800). Der Anteil asiatischer Lieferanten liegt weiter bei etwa 34 Prozent. Unser Ziel ist es, unsere Beschaffung auch in Zukunft global mit neuen Lieferanten zu erweitern, um Chancen und Risiken im Beschaffungsmarkt zu nutzen bzw. auszugleichen und auch weiterhin die kontinuierliche Produktion, ohne Störungen durch Lieferanten, bei bestmöglichen Kosten und bestmöglicher Qualität zu gewährleisten.

Vertrieb und Marketing

Wir streben eine enge und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden an. Insgesamt beliefern wir Kunden in mehr als 40 Ländern. Mit vielen unserer Kunden führen wir zusätzlich gemeinsame Entwicklungsprojekte durch. Wir verweisen hierzu auch auf das Kapitel "Forschung & Entwicklung" ab Seite 33.

Fachleute für Vertrieb und Anwendungstechnik in den sieben definierten Vertriebsregionen USA, Europa, Japan, China, Taiwan, Korea und Sonstiges Asien-Pazifik gewährleisten eine kompetente und zeitnahe Vor-Ort-Betreuung unserer Kunden. Vertriebsseitig sind wir präsent in den USA, Frankreich, Italien, Deutschland, Korea, Japan, China, Taiwan und Singapur und verkaufen unsere Wafer fast ausschließlich direkt an unsere Kunden.

Key-Account-Teams, die sich aus Mitarbeitern aus den Bereichen Vertrieb, Applikationstechnologie, Prozesstechnologie, Qualitätsmanagement und Logistik zusammensetzen, unterhalten enge Beziehungen zu unseren Schlüsselkunden. Dies ermöglicht es uns, schnell auf sich ändernde Kundenanforderungen zu reagieren und Siliziumwafer herzustellen, die diesen Anforderungen entsprechen.

Die Verträge mit unseren Kunden haben unterschiedliche Laufzeiten von ca. drei Monaten bis hin zu über einem Jahr. Auch im Jahr 2019 haben wir trotz eines schwierigen Marktumfelds Mehrjahresverträge mit Kunden für 300 mm-Wafer sowie die Lieferung von Wafern mit einem Durchmesser von 200 mm abgeschlossen.

Wir werten Marktinformationen permanent aus, was es uns ermöglicht, den Fokus auf unsere Kunden und deren Anforderungen kontinuierlich zu schärfen, den Einsatz unserer Ressourcen zu optimieren und die Marktentwicklung im Auge zu behalten.

Mit unseren Kunden verbindet uns eine langfristige Partnerschaft, die auf Vertrauen und Zusammenarbeit basiert. Dies spiegelt sich auch in den zahlreichen Auszeichnungen wider, die wir von unseren Kunden erhalten haben. So wurden wir 2019 von Intel bereits das neunte Mal in Folge mit dem Preferred Quality Supplier Award und von CanSemi in China mit dem Best Silicon Supplier Award ausgezeichnet.

Corporate Social Responsibility (CSR)

Wir sehen es als zentrale Verantwortung, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Mitarbeiter, Umwelt und Gesellschaft mit den Erwartungen und Bedürfnissen unserer wesentlichen Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen.

Deshalb orientieren wir uns bei unseren unternehmerischen Entscheidungen an Prinzipien einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und eines nachhaltigen Handelns.

Das Thema "Unternehmerische Verantwortung" behandeln wir ausführlich in unserem Nichtfinanziellen Bericht, der in Anlehnung an die Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI), die Sustainable Development Goals und die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen erstellt wurde.

Der Nichtfinanzielle Bericht folgt in diesem Geschäftsbericht auf den Lagebericht.

Risiko- und Chancenbericht

Risikostrategie und Risikopolitik

Siltronic ist verschiedenen Risiken ausgesetzt. Ein effektives Chancen- und Risikomanagement ist daher für uns als weltweit agierendes Unternehmen ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensführung und dient der gezielten Sicherung bestehender und künftiger Erfolgspotenziale. Unter Risiken verstehen wir interne und externe Ereignisse, die ein Erreichen unserer Ziele und Prognosen negativ beeinflussen. Ausgehend vom vertretbaren Gesamtrisiko entscheidet der Vorstand, welche Risiken wir eingehen, um Chancen zu nutzen, die sich dem Unternehmen bieten. Unser Ziel ist es, Risiken so früh wie möglich zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen oder zu vermeiden. Die Risikostrategie wird vom Vorstand regelmäßig überprüft und weiterentwickelt und umfasst alle Unternehmensbereiche.

Risikomanagementsystem

Organisatorisch ist das Risikomanagementsystem in die bestehende dezentrale Organisations- und Berichtsstruktur integriert. Ergänzt wird es durch einen mehrstufigen Prozess, in dem die Vorgehensweise sowie die Kriterien zur Identifikation von Risiken, deren Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie die Überwachung des Gesamtsystems verbindlich in einem Konzernhandbuch festgelegt sind. Das Risikomanagementsystem schließt alle Bereiche ein. Die rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften sowie die Konzernfunktionen führen das operative Risikomanagement in ihren Aufgabenbereichen eigenverantwortlich. Risiken werden quartalsweise bei den festgelegten Risikoverantwortlichen an den Standorten und in den Konzernfunktionen zentral abgefragt. Zusätzlich sind wesentliche Risiken sofort über ein Ad-hoc-Reporting zu melden. Die Prozess- und Systemverantwortung für das konzernweite Risikofrüherkennungssystem obliegt der Stabsstelle Corporate Auditing & Risk Management, die direkt an den Vorstand berichtet. Die Konzernstabsstelle koordiniert zentral die konzernweite Erfassung aller wesentlichen Risiken, analysiert die Gesamtsituation auf Konzernebene und kommuniziert die Risiken. Vorstand und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über die aktuelle Risikolage des Konzerns informiert. Chancen werden im Risikomanagementprozess nicht systematisch erfasst. Der Vorstand und das Management werden in monatlichen Berichten der zentralen Controlling-Abteilung über die gegenwärtige und voraussichtliche Geschäftsentwicklung informiert. Auf Basis dieser Daten werden Risiken und Chancen regelmäßig im Management diskutiert, bewertet und gegeneinander abgewogen.

Die festgelegten Risikoverantwortlichen unserer Konzernfunktionen und wichtigsten Standorte sowie der Konzern-Risikomanager überprüfen regelmäßig Prozesse, Vorgänge und Entwicklungen auf bestehende Risiken. Es wurden keine wesentlichen Veränderungen am Risikomanagementsystem vorgenommen. Die Risikoidentifizierung und -bewertung erfolgen unter Verwendung standardisierter Risikomatrizen. Die relevanten Risiken bewerten wir nach Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Grad der Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Cashflow.

Auf Grundlage der quartalsweise bzw. ad-hoc erfassten Risiken werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die identifizierten Risiken zu vermeiden bzw. deren Eintrittswahrscheinlichkeit oder den möglichen wirtschaftlichen Schaden zu verringern. Die abgeleiteten Maßnahmen zur Risikobegrenzung sowie gegebenenfalls relevante Frühwarnindikatoren werden ebenso wie die daraus abgeleiteten Restrisiken regelmäßig aktualisiert und zentral dokumentiert.

Internes Kontrollsystem im Konzernrechnungslegungsprozess

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst Kontrollmaßnahmen, die dazu dienen, Risiken zu beherrschen und damit einen geordneten Betriebsablauf zu gewährleisten. Die Kontrollen sind in den operativen Prozessen integriert und beinhalten beispielsweise eine angemessene Funktionstrennung, Anwendung des Vier-Augen-Prinzips sowie Zugriffs- und Freigaberegelungen. Das interne Kontrollsystem unterstützt die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele durch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (Compliance) und den Schutz des Geschäftsvermögens.

Mit dem internen Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess verfolgen wir das Ziel, die Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) einheitlich umzusetzen und ergänzende, für die Rechnungslegung einschlägige gesetzliche Regelungen einzuhalten. Fehlaussagen in der Konzernrechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung werden dadurch vermieden. Das Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Bilanzierung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen wird und dass kontinuierlich zuverlässige Daten über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vorliegen. Die organisatorische Verantwortung und der Prozessablauf von bilanzierungsrelevanten Themen sind in internen Anweisungen geregelt. Die Einhaltung der Berichtspflichten wird zentral durch die Konzernfunktion "Accounting" überwacht. Die Berichtspakete der Einzelgesellschaften werden nach Freigabe durch das lokale Management in ein zentrales Konsolidierungssystem überführt. Die gemeldeten Daten werden durch automatische Validierungen im System sowie durch Berichte und Analysen kontrolliert, was die Datenintegrität und das Einhalten der Berichterstattungslogik gewährleistet. Der Konsolidierungsprozess umfasst ebenfalls systembasierte Kontrollen. Abschließend analysieren wir die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz des Konzerns hinsichtlich Trends und Abweichungen. Wir verfolgen ständig Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften und schulen die Mitarbeiter, die an diesen Themen arbeiten. Bei besonders komplexen Bilanzierungsthemen, wie beispielsweise Pensionen, ziehen wir externe Spezialisten hinzu. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Berechtigungskonzepte, Freigabekonzepte und Zugangsbeschränkungen vor Missbrauch geschützt. Mit regelmäßigen Systemsicherungen und Wartungsmaßnahmen minimieren wir sowohl das Risiko eines Datenverlusts als auch das eines Ausfalls rechnungslegungsrelevanter IT-Systeme.

Die Wirksamkeit der Kontrollen gewährleisten wir durch die laufende Kontrolle wesentlicher Kennzahlen im Rahmen der monatlichen Managementberichterstattung. Daneben gibt es regelmäßig prüferische Durchsichten zu den Berichtsquartalen und externe Prüfungen zum Ende des Geschäftsjahres. Das Management der Tochtergesellschaften bestätigt quartalsweise, dass alle für den Quartals- oder Jahresabschluss wesentlichen Sachverhalte gemeldet wurden. Die Konzernrevision überprüft im Auftrag des Vorstands prozessbezogen und mit Fokus auf interne Kontrollsysteme die wesentlichen Unternehmensbereiche. Die Auswahl der Prüfungsthemen wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss nach einem risikoorientierten Ansatz festgelegt und, wenn notwendig, unterjährig flexibel an geänderte Rahmenbedingungen angepasst.

Der Aufsichtsrat ist durch den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie die Abschlussprüfung. Zudem prüft er die Unterlagen zum Einzelabschluss der Siltronic AG und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und erörtert diese mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer beurteilt das Risikofrüherkennungssystem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Wesentliche Risiken

Die folgende Übersicht gibt unsere Einschätzung zu wesentlichen Risiken wieder. Die Aussagen beziehen sich auf den Prognosezeitraum, also auf das gesamte Geschäftsjahr 2020. Die Bewertung der Risiken in der Übersicht erfolgt nach dem sogenannten Nettoprinzip, d. h. unter Berücksichtigung der ergriffenen Steuerungs- und Absicherungsmaßnahmen.

Gesamtumfeld

Konjunktureller Abschwung der Weltwirtschaft

Unser Geschäft ist im besonderen Maße von der Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Das Weltwirtschaftswachstum könnte u. a. durch kurzfristige Handels- und Zollstreitigkeiten oder die Ausbreitung des Corona-Virus beeinträchtigt werden. Ein unerwartetes Abkühlen der konjunkturellen Entwicklung sowohl global als auch in für die Elektronikindustrie wesentlichen Regionen kann dazu führen, dass unsere Umsatzerlöse sich nicht wie erwartet entwickeln. Der Bedarf an Siliziumwafern könnte aufgrund mangelnder Nachfrage reduziert werden oder wir könnten gezwungen sein, aufgrund eines stärkeren Wettbewerbsdrucks unsere Preise zu senken. Bei einer geringeren Produktionsauslastung können die spezifischen Herstellungskosten steigen und unser Ergebnis zusätzlich belasten.

Wir beobachten die konjunkturelle Entwicklung in unseren wesentlichen Absatzmärkten fortlaufend. Schwächt sich die wirtschaftliche Entwicklung ab, treffen wir frühzeitig Vorbereitungen, um unsere Produktionskapazitäten, Ressourcen und Vorräte der Kundennachfrage flexibel anzupassen.

Externe Risiken einschließlich Corona-Virus

Siltronic ist ein global operierender Konzern mit Produktionsstandorten in Deutschland, den USA und Singapur. Mögliche Naturkatastrophen, politische Krisen, Pandemien und andere Beeinträchtigungen in einzelnen Ländern oder Regionen, in denen wir tätig sind, stellen ein potenzielles Risiko für unsere Geschäfts- und Produktionsabläufe, den Absatz unserer Produkte und unser Anlagevermögen dar.

Wir haben Pläne und Maßnahmen erarbeitet, um Auswirkungen externer Ereignisse auf unsere Geschäftsprozesse zu minimieren. Die Produktionsstandorte liegen in relativ stabilen und sicheren Regionen. Die finanziellen Auswirkungen von Schäden an unseren Produktionsanlagen sind zum Teil durch Versicherungen abgedeckt. Unsere Vorsorgepläne sowie unsere weltweit verteilten Produktionsstandorte tragen dazu bei, die Auswirkungen lokaler oder regionaler Ereignisse auf unsere Geschäftsabläufe zu begrenzen.

Im Rahmen der Ausbreitung des Corona-Virus wurden unsere globalen Pandemie-Schutzpläne insbesondere an unserem Produktionsstandort in Singapur und im Vertriebsbüro Shanghai umgehend eingeleitet, und die Lage wird fortlaufend bewertet. Mit hoher Aufmerksamkeit beobachten wir insbesondere die Logistikketten mit Lieferanten und zu unseren Kunden. Den mit großem Abstand wichtigsten Rohstoff Polysilizium beziehen wir fast ausschließlich von Standorten außerhalb Asiens.

Branchen- und Absatzmarktrisiken

Intensiver Wettbewerb, Nachfragemacht auf der Kundenseite, Austauschbarkeit der Produkte sowie Zyklen im Wafermarkt

Die Waferindustrie ist gekennzeichnet von Phasen des Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, die regelmäßig einen Einfluss auf die Preise haben können. Die Prognosen zu Absatzmengen und -preisen unterliegen aufgrund der oft zu beobachtenden Nachfrageschwankungen einer starken Unsicherheit. Bestehende sowie neue Wettbewerber könnten Produktionskapazitäten früher oder mehr als erwartet ausbauen. Wir könnten gezwungen sein, unsere Absatzmengen und -preise zu senken, ohne unsere Kosten entsprechend reduzieren zu können. Unsere Top-10-Kunden machen bereits über zwei Drittel unseres Umsatzes aus und wir erwarten, dass deren Umsatzanteil weiter steigen wird. Sollten wesentliche Kunden ihre Bestellungen bei uns signifikant reduzieren oder gar beenden, kann dies unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen.

Wir verringern die Risiken durch Erhöhen der Flexibilität in der Produktion sowie durch ein konsequentes Kostenmanagement. Wir passen unsere Kapazitäten den Marktentwicklungen an und verbessern ständig die Effizienz der Produktions- und Geschäftsprozesse, um damit die Kostenbasis zu reduzieren. Wir haben mit verschiedenen Kunden langfristige Abnahmeverträge mit einer Laufzeit von mehreren Jahren abgeschlossen, die Mindestabnahmemengen und Preise festlegen.

Investitionen

Änderungen der Kundennachfrage bzw. der ursprünglichen Marktprämissen könnten nicht schnell genug über Investitionen antizipiert werden bzw. führen zu Fehlinvestitionen. Verzögerte Inbetriebnahmen oder Investitionen bergen die Gefahr, dass wir Lieferverträge nicht erfüllen können und Umsatz- sowie Ergebnisrückgänge verzeichnen bzw. Marktanteile verlieren.

Siltronic nutzt eine Vielzahl von Maßnahmen, um Investitionsrisiken entgegenzuwirken. Investitionen werden von uns nur in Teilabschnitten freigegeben. Ein intensives Projektcontrolling dient dazu, Zeitverzögerungen zu minimieren bzw. auszuschließen. Eng mit Investitionsrisiken verbunden ist die Entwicklung der technologischen Anforderungen der Kunden. Siltronic begegnet diesem Risiko durch systematische Gespräche mit den Kunden und durch intensive Marktbeobachtungen.

Zusätzliche Kosten durch Stilllegung von Produktionslinien

Durch Markt- bzw. Nachfrageänderungen könnten wir gezwungen sein, Teilbereiche, Produktionslinien oder Standorte zu schließen. Daraus können sich Wertberichtigungen für das Anlagevermögen und Schließungskosten wie z. B. Abfindungen für Mitarbeiter ergeben.

Es wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Kostenstruktur in Deutschland veranlasst, um die Produktion von Wafern mit kleinen Durchmessern an dem Produktionsstandort in Burghausen aufrechtzuerhalten. Beispielsweise wurde mit den Mitarbeitern an den deutschen Standorten eine Anpassung der Erfolgsbeteiligung für die Geschäftsjahre ab 2020 vereinbart.

Produktentwicklungsrisiken

Die Halbleiterbranche ist unter anderem durch einen laufenden technologischen Wandel und sich verschärfende bzw. auch neue Anforderungen an unsere Fertigungsprozesse charakterisiert. Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, angemessen schnell darauf zu reagieren. Wir könnten künftige Marktentwicklungen falsch einschätzen oder Kunden akzeptieren unsere neu entwickelten Produkte nicht. Unsere Konkurrenten könnten neue Generationen von Wafern schneller, zu niedrigeren Preisen oder mit besserer Leistungscharakteristik einführen.

Risiken, die sich aus unserer Entwicklungsarbeit ergeben, minimieren wir, indem wir bestimmte Entwicklungen gemeinsam mit Kunden durchführen. Gleichzeitig beobachten wir intensiv den Markt und unsere Wettbewerber, führen Kunden- und Lieferantengespräche und sind regelmäßig auf den für Siltronic wichtigen Kongressen präsent. Siltronic kooperiert bei seinen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, um neueste Trends in seiner Technologie- und Produktentwicklung zu berücksichtigen. Für die Entwicklungsprojekte nutzen wir ein systematisches Projektmanagement. Eindeutige Projektmeilensteine sowie klare Genehmigungsprozesse unterstützen uns dabei, Projektrisiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Beschaffungsmarktrisiken

Rohstoffe, Energien, andere Sekundärmaterialien, Maschinen und Ersatzteile werden nur von einer begrenzten Anzahl an Lieferanten angeboten. Aufgrund des allgemeinen Kostendrucks und der Komplexität wird die Zusammenarbeit zunehmend intensiver und die wechselseitigen Abhängigkeiten steigen. Die weiterhin starke Auftragslage in einigen Zulieferindustrien und damit hohe Auslastung bei Lieferanten erhöht die Lieferzeiten und Ausfallrisiken sowie den Preisdruck in der Lieferkette. Qualitätsmängel, Lieferantenausfälle bzw. Lieferverzögerungen und unerwartete Preiserhöhungen können negative Auswirkungen auf die Produktion, den Absatz sowie die Ertragslage haben und eine notwendige Qualifizierung neuer Lieferanten kann eine längere Zeit beanspruchen.

Um die Risiken von Lieferantenausfällen zu begrenzen, wählen wir unsere Lieferanten sorgfältig aus. Für strategische Rohstoffe und Betriebsmittel sowie kritische Anlagen und Dienstleistungen erarbeiten wir jährlich - bei Bedarf auch ad-hoc - systematische Beschaffungsstrategien, die auch eine Einschätzung des Beschaffungsrisikos beinhalten. Sofern die Beschaffungsrisiken als signifikant eingestuft werden, treffen wir, wo immer möglich, entsprechende Gegenmaßnahmen. Beispiele für solche Maßnahmen sind langfristige Lieferverträge, der Aufbau von Alternativlieferanten oder der Aufbau von Sicherheitsbeständen.

Wir beziehen von der Wacker Chemie AG diverse Dienst- und Versorgungsleistungen sowie den für uns sehr wichtigen Rohstoff Polysilizium. Die Dienst- und Versorgungsleistungen betreffen insbesondere Ingenieur- und Versorgungsdienstleistungen am Standort Burghausen sowie allgemeine Dienstleistungen. Müssen wir selber entsprechende Kapazitäten aufbauen oder Alternativlieferanten beauftragen, kann dies zu Zeitverzögerungen und Mehrkosten führen.

Die Versorgungsleistungen der Wacker Chemie AG haben wir vertraglich langfristig abgesichert. Es wurden angemessene Kündigungsfristen vereinbart. Auch Polysilizium beziehen wir auf Basis eines Langfristvertrags von der Wacker Chemie AG. Die Preisentwicklung von Polysilizium hängt von der Entwicklung in der Halbleiter- und der Solarindustrie ab. Es besteht das Risiko, dass wir steigende Polysiliziumpreise nicht an unsere Kunden weiterreichen können. Zur Minimierung eines Lieferausfalls für Polysilizium sind verschiedene Produktionsstandorte der Wacker Chemie AG sowie weitere Lieferanten qualifiziert.

Produktions- und Produkthaftungsrisiken

In der Produktion, bei der Lagerung oder dem Transport können Fehler auftreten, die zu Produktmängeln oder Personen-, Sach- oder Umweltschäden führen können. Unser Produktionsprozess ist hochkomplex und erfordert modernste Anlagen, die permanent weiterentwickelt werden, um die hohen Kundenansprüche in Bezug auf Spezifikationen, Qualität (Performance, Stabilität und kontinuierliche Verbesserungen) und Preis zu erfüllen. Kleinste Abweichungen in der Lieferperformance können zu erheblichen Schäden bei den Kunden und zu Schadensersatzansprüchen, Bestellreduzierungen bis hin zur Beendigung der Kundenbeziehung führen. Damit verbunden sind auch kostenaufwendige Rückrufaktionen und Neuqualifikationen. Mögliche negative Auswirkungen auf unsere Reputation können zusätzlich die künftige Geschäftsentwicklung belasten.

Wir haben versicherbare Risiken angemessen versichert. Um Qualitätsmängeln entgegenzutreten, hat die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards bei der Siltronic eine besonders hohe Bedeutung. Siltronic steuert seine Prozesse über das Integrierte Managementsystem (IMS) und daraus abgeleitete Prozesssteuerungs- und Monitoringsysteme. Es regelt Abläufe und Verantwortlichkeiten und berücksichtigt gleichrangig Produktivität, Qualität, Umsetzung der Kundenspezifikationen, Sicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz. Basis für das IMS sind gesetzliche Regelungen sowie nationale und internationale Standards wie ISO TS 16949 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt), OHSAS 18001 (Gesundheit), Responsible Care(r) und Global Compact, die weit über die von Gesetzen geforderten Standards hinausgehen. Durch umfangreiche Instandhaltungskontrollen und laufende Inspektionen und Audits versuchen wir, höchstmögliche Betriebssicherheit an unseren Produktionsstandorten zu gewährleisten. Um die Sicherheit der Anlagen zu garantieren, führen wir von der Konzeption bis zur Inbetriebnahme umfangreiche Sicherheits- und Risikoanalysen durch und leiten daraus notwendige Verbesserungsmaßnahmen ab. Im Schadensfall regeln an jedem Siltronic-Standort Gefahrenabwehrpläne die Zusammenarbeit von internen und externen Einsatzkräften sowie mit den Behörden. Zur Verminderung von Qualitätsrisiken setzen wir "Lean Six Sigma"-Methodiken zur Vorbeugung, Problemlösung und kontinuierlichen Verbesserung unserer Produktionsprozesse ein.

Rechtliche und regulatorische Risiken

Allgemeine rechtliche Risiken

Langwierige Rechtsstreitigkeiten können sich auf unser operatives Geschäft und auf die Reputation unseres Unternehmens negativ auswirken und hohe Kosten verursachen. Um möglichen Risiken zu begegnen, die aus den unterschiedlichsten steuerlichen, wettbewerbs-, patent-, kartell-, handels-, arbeits- und vertragsrechtlichen Regelungen und Gesetzen entstehen können, stützt Siltronic Entscheidungen auf intensive Recherchen und rechtliche Beratung.

Siltronic ist als Technologieunternehmen in besonderem Maße auf den Schutz des geistigen Eigentums angewiesen und verfolgt hierfür eine entsprechende Patentstrategie. Patente, Marken und Lizenzen schützen und überwachen wir durch unsere Abteilung Intellectual Property. Anhand von Recherchen stellen wir weitestgehend sicher, dass vor der Aufnahme von Forschungs- und Entwicklungsprojekten geklärt ist, ob bestehende Patente und Schutzrechte Dritter eine Vermarktung neu entwickelter Produkte, Technologien und Verfahren behindern.

Rechtliche Risiken begrenzen wir mit Unterstützung unserer Rechtsabteilung. Falls erforderlich greifen wir auch auf spezialisierte externe Rechtsexperten zurück. Das Risiko von Rechts- und Gesetzesverletzungen begrenzen wir durch Compliance-Programme. In dem geltenden Code of Conduct sind Verhaltensregeln definiert und festgelegt, die für alle Mitarbeiter bindend gelten. Durch Schulungen steigern wir die Sensibilität für diese Themen und versuchen, Reputationsrisiken zu vermeiden.

Umweltrechtliche Risiken

Siltronic unterliegt einer Reihe von lokalen Umweltschutzgesetzen und -auflagen, die sich vor allem auf die Lagerung, Handhabung, Entsorgung, Emission und Registrierung von gefährlichen Stoffen beziehen. Das könnte uns einer Haftung für Umweltschäden aussetzen. Wenn Umweltgesetze geändert werden, kann dies zu weiteren Belastungen an unseren Standorten führen.

Siltronic begegnet diesem Risiko durch umfangreiche Instandhaltungsroutinen und laufende Inspektionen der eigenen Anlagen. Siltronic hat in seinem Leitbild die Verantwortung für Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheit formuliert und weltweit verbindliche Grundsätze und Strategien kommuniziert. Für Schadensfälle hat Siltronic neben dem entsprechenden Versicherungsschutz Notfallpläne entwickelt, die regelmäßig überprüft und trainiert werden.

Die Siltronic Corp., USA, ist seit einigen Jahren Partei mehrerer Verwaltungsverfahren mit der lokalen Umweltbehörde DEQ (Department of Environmental Quality) in Oregon und der nationalen Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency). Die Verfahren betreffen zwei Umweltthemen. Zum einen geht es um die Untersuchung und Sanierung des Grundstücks der Siltronic Corp. in Portland und zum anderen um die gemeinsam mit einer anderen Partei durchgeführten Planungsarbeiten für die Sanierung der an das Grundstück angrenzenden Sedimente des Willamette River. Die bisher angefallenen Kosten für die beiden Umweltthemen wurden von zwei Versicherungen getragen, mit denen Siltronic entsprechende Policen abgeschlossen hatte. Außerdem haben beide Versicherungen der Siltronic Corp. für künftige Kosten einen mittleren zweistelligen USD-Millionenbetrag bereitgestellt. Darüber hinaus bestehen mit weiteren Versicherungen Policen, die Umweltschäden abdecken.

Regulatorische Risiken

Das regulatorische Umfeld im Energiesektor ist durch wiederholte Anpassungen des Gesetzgebers geprägt. Wir halten es für möglich, dass es zukünftig zu weiteren Belastungen, beispielsweise bei den Netznutzungsentgelten oder dem Emissionshandel, kommen kann.

Sicherheit der IT-Systeme sowie Datensicherheit

Es ist ein allgemeiner Anstieg von Bedrohungen der Informationssicherheit zu verzeichnen. Dies gilt insbesondere sowohl für den Einsatz von IT-Systemen zur Unterstützung der Geschäftsprozesse als auch für die Kommunikation. Eine Unterbrechung, Fehler, Manipulation oder Ausfall von IT-Funktionen und der Kommunikationssysteme hätten daher einen erheblichen negativen Einfluss auf die Arbeitsabläufe, die Ertragslage sowie unsere Reputation.

Siltronic überprüft ständig die eingesetzten Informationstechnologien und hat einen hohen Fokus auf die sichere Abwicklung der IT-gestützten Produktions- und Geschäftsprozesse. Unser IT-Sicherheits- und -Risikomanagement hat die Aufgabe, Gefährdungen in wirtschaftlicher Weise zu beherrschen. Die Grundlage dafür bildet der ISO-Standard 27001. Anhand einer Risikoanalyse definieren wir für unsere zentralen Systeme die Anforderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, die wir in sogenannten SLAs (Service Level Agreements) mit unseren Dienstleistern festhalten. Das Einhalten dieser SLAs überwachen und kontrollieren wir laufend. Für den Notfall haben wir entsprechende Vorsorge getroffen. Weltweit hat unser Dienstleister ein Sicherheitsteam etabliert, das Problemen bei Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und Systeme durch organisatorische und technische Maßnahmen sowie mittels Awareness-Programmen entgegenwirkt.

IT-Carve-out

Im Rahmen dieses Projekts wurde 2019 begonnen, wesentliche IT-Services von der Wacker Chemie an einen neuen Servicepartner zu übertragen. Dabei wird auch eine technische Trennung der Systeme durchgeführt. Es erfolgt eine Modernisierung der Arbeitsplatzrechner. Das Risiko einer Unterbrechung der IT-Systeme wird mit bewährten Methoden reduziert. Der Know-how-Transfer erfolgt kontrolliert, Systemtrennungen und neue Arbeitsplatzsysteme werden schrittweise durch- bzw. eingeführt.

Personalrisiken

Der Mangel an engagierten und qualifizierten Fach- und Führungskräften kann sich negativ auf das weitere Wachstum und den technologischen Vorsprung des Unternehmens auswirken.

Wir begrenzen die Personalrisiken über diverse personalpolitische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere unser Performance-Management-Prozess und die daraus abgeleiteten Entwicklungspläne. Hinzu kommen vielfältige Aus- und Weiterbildungsangebote, gute Sozialleistungen und eine leistungsorientierte Vergütung. Für Schlüsselpositionen im Unternehmen erfolgt konzernweit eine Nachfolgeplanung.

Pensionsrisiken

Unseren Mitarbeitern werden teilweise Pensionen und Betriebsrenten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährt. Durch die steigende Lebenserwartung der bezugsberechtigten Mitarbeiter, zusätzliche Verpflichtungen aus Gehalts- und Rentenanpassungen sowie sinkende Abzinsungsfaktoren steigen die Pensionsverpflichtungen.

Ein Großteil der betrieblichen Pensionszusagen ist in Deutschland über die Pensionskasse des Wacker Chemie VVaG abgedeckt. Zusätzlich haben wir zur anteiligen Sicherung der Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen, Deferred Compensation sowie der Rentenanpassung aus der Grundversorgung einen Treuhandfonds aufgelegt. In den USA erfolgt eine Absicherung über Pensionsfonds. Damit eine ausreichende Verzinsung des Vermögens sichergestellt und Anlagerisiken begrenzt werden können, ist das Anlageportfolio diversifiziert. Als eines der Trägerunternehmen der Pensionskassse leistet Siltronic bedarfsorientierte finanzielle Zuwendungen an die Pensionskasse. Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals wird künftig wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Pensionsverpflichtungen auf Dauer zu erfüllen. Wir rechnen daher mit weiteren Sonderzuweisungen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Kreditrisiko

Aufgrund des Einsatzes von Finanzinstrumenten und Anlage hoher Guthaben bei Kreditinstituten besteht das Risiko eines Forderungsausfalls gegen Finanzinstitute. Wir begrenzen dieses Kontrahentenausfallrisiko, indem Finanzinstrumente und Finanzanlagen nur mit Vertragspartnern guter Bonität abgeschlossen und die jeweiligen Geschäftsvolumen sowie Laufzeiten limitiert werden.

Durch die Konsolidierung im Halbleitermarkt steigt die Konzentration weiter auf größer werdende Abnehmer. Wir setzen verschiedene Instrumente ein, um das Risiko des Forderungsausfalls zu verringern. Unser Forderungsmanagement bewertet regelmäßig die Bonität der Kunden. Ausfallrisiken werden über definierte Kreditlimits und in ausgewählten Fällen über Bankbürgschaften begrenzt. Wir versuchen, eine möglichst breite, ausgeglichene und solide Kundenbasis aufzubauen.

Marktpreis-/Währungsrisiko

Einen Großteil unserer Umsatzerlöse erzielen wir in US-Dollar und Japanischem Yen, Kosten fallen hingegen überwiegend in Euro und Singapur-Dollar an. Wechselkursänderungen können damit Umsatz, Ergebnis, die Liquidität und die Bewertung der Finanzanlagen bzw. -verbindlichkeiten sowie der Finanzinstrumente zur Währungsabsicherung beeinflussen.

Wir setzen originäre und derivative Finanzinstrumente ein, um die durch das operative Geschäft notwendigen finanziellen Bedürfnisse und Risiken zu decken und zu steuern. Den Absicherungen liegen neben bereits gebuchten operativen Geschäften Prognosen über künftige Zahlungsströme zugrunde. Wir begegnen Wechselkursrisiken zusätzlich durch unsere Produktionsstandorte außerhalb des Euroraums. Translationsrisiken, also Bewertungsrisiken für Bilanzbestände aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen, werden nicht abgesichert. Eine zusammenfassende Aufstellung der zum Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente sowie ergänzende Beschreibungen zum Management finanzwirtschaftlicher Risiken sind im Anhang unter Ziffer 16 enthalten.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko wird mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung und effizienter Cash-Management-Systeme zentral gesteuert. Dem Finanzierungsrisiko beugt Siltronic durch vorgehaltene Liquidität vor.

Chancenbericht

Siltronic sieht in den nächsten Jahren eine Reihe von Chancen, das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln. Um Chancen frühzeitig zu erkennen, setzen wir diverse Marktbeobachtungs- und Analyseinstrumente ein, beispielsweise zur laufenden strukturierten Auswertung von Markt-, Industrie- und Wettbewerbsdaten. Zudem stehen wir für die Beurteilung künftiger Chancen im engen Kontakt mit unseren Kunden. Ob und in welchem Maße identifizierte Chancen erreicht werden, wird über Kennzahlen verfolgt (rollierende Planung und Ist-Berichterstattung).

Strategische Chancen von übergeordneter Bedeutung - wie Strategieanpassungen oder mögliche Akquisitionen, Kooperationen und Partnerschaften -werden auf Vorstandsebene behandelt. Das geschieht im Rahmen des jährlichen Strategieentwicklungs- und Planungsprozesses und bei aktuellen Themen in den turnusmäßigen Vorstandssitzungen. Für diese Themen werden in der Regel unterschiedliche Szenarien und Risiko-Chancen-Profile entwickelt und zur Entscheidung gestellt.

Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen

Sicherung der hohen Ertragskraft

Siltronic hat den Anspruch, die Ertragskraft langfristig zu sichern und weiter zu wachsen. Die Fokusregion liegt für uns unverändert in Asien. Der zunehmende Wohlstand in der Region Asien und in Schwellenländern anderer Regionen lässt die Nachfrage nach höherwertigen Produkten, in denen Halbleiter zum Einsatz kommen, steigen. Besonders im Fokus stehen dabei die Bereiche Automobil, Industrieanwendungen, Smartphones, Tablets und Unterhaltungselektronik. Mit innovativen Produkten wollen wir dieses Wachstum begleiten. Neben dem steigenden Wohlstand sind vor allem das steigende Datenvolumen und die immer aufwendigeren und vielseitigeren Anforderungen an elektronische Bauteile und der damit zunehmende Flächenbedarf pro Bauteil ein entscheidender Wachstumstreiber. Die effiziente Nutzung begrenzter globaler Ressourcen zwingt die Industrie, immer kleinere, leistungsfähigere und effizientere Bauteile zu entwickeln. Um das zu ermöglichen, steigen die technologischen Anforderungen an unsere Wafer.

Zentraler Treiber der Ertragskraft sind die am Markt erzielbaren Preise. Neben den technischen Anforderungen spielt vor allem die Auslastung vorhandener Kapazitäten im kapitalintensiven Umfeld der Wafer-Produzenten eine entscheidende Rolle. Kurzfristig werden diese durch die Bedarfsschwankungen der Kunden sowie deren Lagerbestände geprägt, mittel- bis langfristig vom Investitionsverhalten der Wafer-Produzenten und dem immer weiter steigenden Verbrauch an Wafer-Fläche.

Günstigere Währungsrelationen entfalten ebenfalls eine positive Wirkung auf unsere Ertragssituation. Für Siltronic ist das Wechselkursverhältnis des Euros zum US-Dollar und zum Japanischen Yen entscheidend. Rund 90 Prozent unserer Umsätze entfallen auf diese Währungen, während unsere Aufwendungen überwiegend in Euro und Singapur-Dollar anfallen.

Präsenz bei allen Wafer-Verbrauchern

Mit unserem Produktportfolio bedienen wir unter anderem alle führenden Verbraucher von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie. Der Anstieg der Nachfrage nach Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie ist in jüngerer Zeit von einer breiten Anwendungsbasis getragen. Wir erwarten eine robuste Nachfrageentwicklung in den traditionellen Anwendungsbereichen Smartphones, PCs, Tablets und Unterhaltungselektronik. Neue Märkte und Anwendungsbereiche wie in der Automobilindustrie und in der allgemeinen Industrie entwickeln sich vermutlich überproportional und sorgen somit für steigende Nachfrage nach Siliziumwafern. Mit unserem breiten Produktportfolio können wir in hervorragender Weise diese globalen Zukunftsthemen bedienen. Durch die Auffächerung unserer Produkte in immer mehr Anwendungen und Industrien erwarten wir, dass der Halbleitermarkt künftig weniger kurzfristige zyklische Nachfrageschwankungen aufzeigen wird und sich zu einem stabileren Markt weiterentwickelt.

Unternehmensstrategische und leistungswirtschaftliche Chancen

Gute finanzielle Lage

Die gute finanzielle Situation ermöglicht es uns, bei entsprechenden Markt- und Branchenentwicklungen auf sich bietende strategische Optionen flexibel und schnell reagieren zu können. Der Investitionsschwerpunkt liegt auf Anlagen zur Herstellung von Wafern mit höheren Anforderungen, auf weiteren Automatisierungen sowie marktorientiertem Kapazitätsausbau. Es ist unser Ziel, am Marktwachstum zu partizipieren.

Weiter zu den Technologieführern zählen

Wir sind zuversichtlich, an den weiteren Möglichkeiten und Chancen der Branche erfolgreich zu partizipieren, da wir fortlaufend neue technologische Lösungen für unsere Kunden entwickeln. Die Wafer werden für immer kleinere Strukturen verwendet, die auch als Design Rules bezeichnet werden und heute im Bereich von wenigen Nanometern liegen. Dies ermöglicht die Produktion von immer leistungsfähigeren und energieeffizienteren Generationen von Halbleiterchips. Mit einer Vielzahl von Kunden unterhalten wir gemeinsame Entwicklungsprojekte, um bereits bei der Einführung neuer Anwendungen ein entscheidender Partner zu sein und unsere Technologieführerschaft auszubauen.

Kostenposition kontinuierlich verbessern

Wir investieren in größerem Umfang in die Automatisierung bestehender Anlagen und Prozesse, um die Kostenposition weiter zu verbessern.

Neue Anwendungen und Materialeigenschaften

Aufgrund der hohen Verfügbarkeit von Silizium und der besonderen Materialeigenschaften gehen wir davon aus, dass substituierende Materialien nur bei Spezialanwendungen zum Einsatz kommen. Basierend auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung von technischen Möglichkeiten und Anwendungen bei unseren Kunden evaluieren wir kontinuierlich den Markt, um neue Anwendungsfelder und Chancen frühzeitig zu erkennen und nutzen zu können.

Beurteilung des Gesamtrisikos durch den Vorstand

Im Berichtsjahr hat sich das Risikoprofil des Konzerns nicht signifikant verändert. Für den Vorstand sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts keine einzelnen oder aggregierten Risiken zu erkennen, die die Fortführung des Unternehmens ernsthaft gefährden könnten.

Risikobeurteilung für 2020

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Risikoeinstufung
Risiko Niedrig Mittel Hoch Veränderungen ggü. GB1) 2018
--- --- --- --- ---
Gesamtumfeld
Konjunktureller Abschwung
Externe Risiken
Branchen- und Absatzmarktrisiken
Wettbewerb, Nachfragemacht Kunden, Austauschbarkeit Produkte und Zyklen im Wafermarkt
Investitionen
Zusätzliche Kosten durch Stilllegung
Produktentwicklungsrisiken
Beschaffungsmarktrisiken
Produkthaftungs- und Produktionsrisiken
Rechtliche und regulatorische Risiken
Allgemeine rechtliche Risiken
Umweltrechtliche Risiken
Regulatorische Risiken
Sicherheit der IT und Daten
Personalrisiken
Pensionsrisiken
Finanzwirtschaftliche Risiken
Kreditrisiko Finanzinstitute
Kreditrisiko Kunden
Marktpreis- / Währungsrisiko
Liquiditätsrisiko

1) GB: Geschäftsbericht

→ unverändert

↑ erhöht

↓ verringert

Die relevanten Risiken bewerten wir nach Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Grad der Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Cashflow. Zur besseren Lesbarkeit haben wir im Vergleich zum Vorjahr die Risiken anhand der folgenden Matrix eingestuft:

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Eintrittswahrscheinlichkeit
Risikoeinstufung < 25 Prozent 25 - 75 Prozent >75 Prozent
--- --- --- --- ---
Auswirkungen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns < EUR 5 Mio. Niedrig Niedrig Mittel
EUR 5 - 25 Mio. Niedrig Mittel Hoch
> EUR 25 Mio. Mittel Hoch Hoch

Prognosebericht

Voraussichtliche gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) für das globale Wachstum im Jahr 2020 liegt deutlich über dem Wert für 2019 (2020: 3,3 Prozent erwartet, 2019: 2,9 Prozent prognostiziert). Das stärkste Wachstum erwartet der IWF für die Schwellen- und Entwicklungsländer, hier wird ein Anstieg der Wachstumsrate von 3,7 Prozent (2019) auf 4,4 Prozent (2020) erwartet. Für die etablierten Volkswirtschaften wird hingegen ein Minus von 0,1 Prozentpunkten gegenüber 2019 prognostiziert. Die größten Risiken sieht der IWF bei den geopolitischen Unsicherheiten, wie zum Beispiel den Spannungen zwischen den USA und Iran und den möglichen Belastungen für die Ölversorgung.

Im Euroraum zeichnet sich ein sehr moderates Wachstum von 1,3 Prozent für 2020 ab (2019: 1,2 Prozent erwartet).

Für Deutschland prognostiziert der IWF für 2020 mit 1,1 Prozent eine deutliche Wachstumsbeschleunigung (2019: 0,5 Prozent erwartet). Die Wirtschaft in den USA soll laut IWF 2020 nur noch mit 2,0 Prozent wachsen (2019: 2,3 Prozent erwartet). Für Japan hingegen sieht der IWF 2020 mit 0,7 Prozent eine rückläufige Wachstumsrate gegenüber dem Vorjahr voraus (2019: 1,0 Prozent erwartet). Für China prognostiziert der IWF mit 6,0 Prozent ein leicht schwächeres Wachstum (2019: 6,1 Prozent erwartet).

Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten über den weiteren Verlauf des Covid-19-Ausbruchs werden die Prognosen von Marktforschungsinstituten zur voraussichtlichen Entwicklung der Waferfläche im Jahr 2020 gerade überarbeitet. Daher ist eine belastbare Annahme derzeit nicht zu treffen.

Quellen: IMF (World Economic Outlook update, 20. Januar 2020)

Künftige Entwicklung der Siltronic

Siltronic plant keine wesentlichen Änderungen der Unternehmensziele und -strategie. Auch weiterhin werden der Ausbau unserer Technologieführerschaft, die Beibehaltung unserer Qualitätsführerschaft und die Fortsetzung unseres Programms für operative Exzellenz und Kostensenkung ebenso wie eine hohe Profitabilität und stabile Cashflows kurz- und langfristig im Fokus stehen.

Bei den wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen hatte sich für den Siltronic-Konzern 2019 eine Änderung ergeben. Da das Capital Employed aufgrund der niedrigen Investitionen der letzten Dekade ungewöhnlich weit gesunken ist und der ROCE mit fast 60 Prozent nicht mehr aussagekräftig erscheint, ist das EBIT deutlich besser als Steuerungskennzahl geeignet. Daher hat das EBIT den ROCE als Ergebnisgröße ersetzt.

Seit 2019 sind die wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen:

EBITDA-Marge
EBIT
Netto-Cashflow

Die jüngste Entwicklung beim Corona-Virus (Covid-19) hat die Abgabe einer Prognose für Siltronic erheblich beeinträchtigt.

Vor den jüngsten Entwicklungen sind wir für das Jahr 2020 von einem leicht erhöhten Absatzvolumen bei rückläufigen Durchschnittserlösen ausgegangen. Die EBITDA-Marge hätte dann leicht unter Vorjahr gelegen, das EBIT aufgrund höherer planmäßiger Abschreibungen einen Wert deutlich unter Vorjahr erreicht und der Netto-Cashflow trotz hoher Investitionen die Größenordnung von 2019 erzielt.

Sollte sich Covid-19 weiter ausbreiten, könnte das Absatzvolumen unter dem Vorjahr liegen, da die Nachfrage unserer Kunden in den für uns bedeutsamen Regionen vermutlich zurückgeht. Die wichtigsten Steuerungskennzahlen für den Siltronic-Konzern im Jahr 2020 würden sich unter dieser Annahme voraussichtlich wie folgt entwickeln:

Die EBITDA-Marge würde deutlich unter das Vorjahr sinken.
Das EBIT läge ebenfalls deutlich unter dem Vorjahr.
Der Netto-Cashflow würde deutlich unter dem Vorjahr bleiben.

EBITDA-Marge

Erwartung vor Covid-19: EBITDA-Marge 2020 leicht unter Vorjahr

Erwartung unter Berücksichtigung Covid-19-Ausbreitung: EBITDA-Marge 2020 deutlich unter Vorjahr

Die Prognose für die EBITDA-Marge fußt auf folgenden Annahmen, die weitere finanzielle Leistungsindikatoren betreffen:

Umsatz

Erwartung Waferabsatz und Umsatz vor Covid-19: leicht erhöhtes Absatzvolumen und Umsatz leicht unter Vorjahr

Erwartung unter Berücksichtigung Covid-19-Ausbreitung: Absatzvolumen unter Vorjahr und Umsatz deutlich unter Vorjahr

Es wird von Währungskursen von EUR/USD von 1,11 und EUR/JPY von 120 ausgegangen.

Ohne Berücksichtigung von Währungssicherungsgeschäften führt eine Abweichung von 1 USD-Cent im EUR/USD-Wechselkurs gegenüber dem Plankurs zu einer Umsatzveränderung von rund +/- EUR 6 Mio. und einer EBITDA-Veränderung von rund +/- EUR 4,5 Mio. im Geschäftsjahr.

Kostenpositionen

Wir wollen unsere seit Jahren bestehenden Kosteneinsparprogramme weiter fortsetzen und planen auch in Zukunft, unsere wesentlichen Kostenpositionen kontinuierlich zu prüfen und zu optimieren. Wir gehen davon aus, dass wir 2020 negative Effekte aus Inflation und Gehaltssteigerungen mindestens kompensieren können.

Abschreibungen (nicht von Covid-19 beeinflusst)

Aufgrund der getätigten Investitionen werden die Abschreibungen um ca. EUR 30 Mio. auf ca. EUR 140 Mio. steigen.

EBIT

Das EBIT wird durch höhere Abschreibungen belastet werden.

Erwartung vor Covid-19: EBIT 2020 deutlich unter Vorjahr

Erwartung unter Berücksichtigung Covid-19-Ausbreitung: EBIT 2020 deutlich unter Vorjahr

Steuerquote (nicht von Covid-19 beeinflusst)

Die Steuerquote wird voraussichtlich bei circa 10 Prozent liegen.

Investitionen (nicht von Covid-19 beeinflusst)

Wir planen für das Geschäftsjahr 2020 Investitionen von rund EUR 200 Mio. Die bereits begonnenen Projekte zum Kapazitätsausbau werden im Laufe des ersten Quartals 2020 fertiggestellt. Der überwiegende Teil der Investitionen fließt in Automatisierungsprojekte und Capabilities, um unsere technologische Spitzenposition halten zu können.

Netto-Cashflow

Aufgrund der hohen Investitionen im vierten Quartal 2019 wird der Cashflow vor allem im ersten Quartal 2020 durch damit verbundene Auszahlungen in Höhe von rund EUR 40 Mio. belastet.

Erwartung vor Covid-19: deutlich positiv in der Größenordnung des Vorjahres

Erwartung unter Berücksichtigung Covid-19-Ausbreitung: deutlich unter Vorjahr

Ergebnis je Aktie

Erwartung vor Covid-19: Ergebnis je Aktie deutlich unter Vorjahr

Erwartung unter Berücksichtigung Covid-19-Ausbreitung: Ergebnis je Aktie deutlich unter Vorjahr

Die tatsächliche Entwicklung des Konzerns kann aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten positiv wie auch negativ von unseren Annahmen abweichen.

Gesamtaussage des Vorstands zur voraussichtlichen Entwicklung

Der Vorstand erwartet zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts 2019, dass Siltronic auch 2020 erfolgreich am Markt agieren wird.

Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2020 einen verhaltenen Verlauf. Trotz erster positiver Nachrichten von unseren Kunden über deren erwarteten Geschäftsverlauf im Jahr 2020, sehen wir vor allem bei Kunden im Speicherbereich noch hohe Lagerbestände. Außerdem ist der Jahresbeginn immer noch von politischen und makroökonomischen Unsicherheiten und zusätzlich vom Ausbruch des Corona-Virus geprägt. Die jüngste Ausbreitung des Virus beeinträchtigen die Abgabe einer Prognose erheblich. Sollten sich die Auswirkungen des Corona-Virus verstärken, wird sich das wirtschaftliche Umfeld deutlich verschlechtem. Langfristig sind wir sind jedoch von dem zugrundeliegenden langfristigen Wachstumstrend im Waferbereich aufgrund der vielfältigen Endanwendungen überzeugt.

Prognose 2020

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vor Covid-19 bei weiterer Ausbreitung von Covid-19
EBITDA-Marge leicht unter Vorjahr deutlich unter Vorjahr
Konzernumsatz leicht unter Vorjahr deutlich unter Vorjahr
Abschreibungen rund EUR 140 Mio. rund EUR 140 Mio.
EBIT aufgrund erhöhter Abschreibungen deutlich unter Vorjahr aufgrund erhöhter Abschreibungen deutlich unter Vorjahr
Steuerquote circa 10 Prozent circa 10 Prozent
Investitionen rund EUR 200 Mio., vor allem in Automatisierung und Capabilities rund EUR 200 Mio., vor allem in Automatisierung und Capabilities
Netto-Cashflow deutlich positiv, aufgrund des Nachlaufs von Investitionen aus 2019 in Höhe von rund EUR 40 Mio. in der Größenordnung des Vorjahres deutlich unter Vorjahr, aufgrund des Nachlaufs von Investitionen aus 2019 in Höhe von rund EUR 40 Mio. belastet
Ergebnis je Aktie deutlich unter Vorjahr deutlich unter Vorjahr

Vergütungsbericht

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und des Konzernabschlusses.

Vergütungssystem für den Vorstand

Systematik und Höhe der Vorstandsvergütung werden auf Vorschlag des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats durch das Aufsichtsratsplenum festgelegt und regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft. Für das Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Vergütungssystem in wesentlichen Punkten anzupassen (siehe hierzu Seite 46).

Das bis einschließlich des Geschäftsjahrs 2019 geltende Vergütungssystem für den Vorstand setzt sich aus folgenden wesentlichen Komponenten zusammen:

Erfolgsunabhängige Komponenten

Festes Jahresgrundgehalt

Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgrundgehalt, das in zwölf gleichen Raten zum Ende eines jeden Monats gezahlt wird (Dr. Christoph von Plotho: EUR 550.000; Rainer Irle: EUR 360.000).

Nebenleistungen

Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für Sachbezüge und weitere Nebenleistungen wie unter anderem die Bereitstellung eines Dienstwagens, zu erstattende Rechtsanwaltskosten, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung und zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen und weiteren Versicherungen sowie ggf. deren geldwerten Vorteil.

Erfolgsabhängige Komponenten

Als erfolgsabhängige Komponenten haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf einen leistungsabhängigen Bonus bestehend aus einem cashbasierten Mid-Term-Incentive (MTI) mit einem zweijährigen Bemessungszeitraum (ein Jahr retrospektiv und ein Jahr prospektiv) und einem aktienorientierten Long-Term-Incentive (LTI) mit einem vierjährigen Bemessungszeitraum (ein Jahr retrospektiv und drei Jahre prospektiv). Grundlage sowohl für die Gewährung des MTI als auch des LTI ist die Erreichung der vom Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr gesetzten Erfolgsziele, die zu Beginn des Geschäftsjahrs durch den Aufsichtsrat festgelegt werden. Soweit nichts anderes festgelegt ist, beziehen sich die Erfolgsziele auf die Leistungskategorien Plan-Netto-Cashflow (25 Prozent), der um nicht operative Effekte normalisiert wird, Plan-EBIT (25 Prozent) und EBITDA-Marge (50 Prozent).

Ein positiver Netto-Cashflow ist in einer zyklischen Industrie von besonderer Bedeutung. Einflussgrößen für diese Leistungskategorie sind insbesondere Kostenperformance, ein gutes Working-Capital-Management sowie eine angemessene Investitionspolitik. Dahingegen bleiben Faktoren, die nicht operativer Natur sind, wie etwa Zu- und Rückfluss von Kundenanzahlungen und Änderungen des nicht-operativen Umlaufvermögens (z.B. durch Versicherungsleistungen), in der Leistungskategorie unberücksichtigt. Die Zielfestlegung des Aufsichtsrats für die Leistungskategorie der EBITDA-Marge basiert auf dem durchschnittlichen Margenniveau der wichtigsten Waferhersteller in einem mehrjährigen Betrachtungszeitraum. So soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen eine im Industrie-Vergleich anspruchsvolle Performance erzielt. Für jede Leistungskategorie legt der Aufsichtsrat einen Zielwert, einen Minimalwert und einen Maximalwert fest. Der Zielwert entspricht einer Zielerreichung von 100 Prozent bzw. einem Zielerreichungsfaktor von 1. Der jährliche Gesamtzielerreichungsfaktor entspricht der gewichteten Summe der Zielerreichungsfaktoren in den Leistungskategorien.

Die Bonusbasis für ein bestimmtes Geschäftsjahr ("Vergütungsjahr") errechnet sich aus dem Durchschnitt der Gesamtzielerreichungsfaktoren der Leistungskategorien des Vergütungsjahres und des vorangegangenen Geschäftsjahres multipliziert mit dem durchschnittlichen vertraglich vereinbarten Jahresgrundgehalt im Vergütungsjahr. Bei einem Gesamtzielerreichungsfaktor von 1 bzw. 100 Prozent entspricht der Bonus dem durchschnittlichen Jahresgrundgehalt. Der maximale Gesamtzielerreichungsfaktor beträgt 2 bzw. 200 Prozent. Der Aufsichtsrat kann die Bonusbasis auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Umstände nach billigem Ermessen (insbesondere zur Berücksichtigung außerordentlicher Entwicklungen) erhöhen oder reduzieren. Die Anpassung darf maximal mit einem Faktor von 0,7 bis zu 1,3 erfolgen. Die Bonusbasis wird vom Aufsichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des auf das Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres festgelegt.

Barkomponente MTI

Der MTI beträgt 49 Prozent der Bonusbasis. Der Anspruch auf den MTI entsteht mit der Festsetzung der Bonusbasis für das Vergütungsjahr und wird mit dem Festgehalt für den Monat, der auf den Monat der Festsetzung folgt, in bar gewährt.

Langfristige aktienbasierte Vergütung: LTI

51 Prozent der Bonusbasis wird als LTI zunächst auf Basis des durchschnittlichen gewichteten Xetra-Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 30 Börsenhandelstagen des Vergütungsjahres in virtuelle Aktien (Phantom Stocks) umgerechnet. Die virtuellen Aktien werden über einen Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Vergütungsjahres, gehalten. Das Settlement des LTI erfolgt durch Barausgleich. Die Höhe des Barausgleichs bemisst sich nach dem durchschnittlichen gewichteten Xetra-Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten 30 Börsenhandelstagen des zweiten auf das Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres. Dem Barausgleich hinzugerechnet werden Dividenden, die während der Haltefrist für echte Aktien ausgeschüttet worden wären. Die Höhe des LTI wird durch den Aufsichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des darauffolgenden Geschäftsjahres festgestellt. Der LTI wird mit dem Festgehalt für den Monat, der auf den Monat der Feststellung folgt, zur Zahlung fällig.

Betragsmäßige Höchstgrenzen der Vergütung

In Ergänzung zu den Höchstgrenzen für die Bonusbasis von 260 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Jahresgrundgehalts (bei voller Ausschöpfung der diskretionären Anpassungsmöglichkeit des Aufsichtsrats) wurde eine betragsmäßige Höchstgrenze für den Bonus in Höhe von 300 Prozent des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen durchschnittlichen Jahresgrundgehalts vereinbart. Die sich daraus ergebende betragsmäßige Höchstgrenze für die Vergütung insgesamt für das Vergütungsjahr 2019 beträgt für Dr. Christoph von Plotho EUR 2.200.000 und für Rainer Irle EUR 1.440.000, jeweils zuzüglich Versorgungsaufwand und Nebenleistungen.

Weitere Regelungen des Vergütungssystems

Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Commitment)

Einen weiteren wesentlichen Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand bildet die Aktienhalteverpflichtung für den Vorstand. Herr Dr. von Plotho und Herr Irle sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Bestellung zum Vorstandsmitglied mindestens 5.000 bzw. 3.500 Aktien durchgehend zu halten.

Am Tag des Abschlusses der Vorstandsdienstverträge, in denen die Aktienhalteverpflichtung begründet wurde, entsprach der Wert der aus versteuertem Einkommen erworbenen und von der Halteverpflichtung betroffenen Aktien EUR 442.950 bzw. EUR 310.065. Neben dem hohen Anteil aktienbasierter Vergütungen im Rahmen des LTI wird durch die Aktienhalteverpflichtung ein zusätzlicher - über den Bemessungszeitraum hinausgehender - Anreiz für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmenswerts gesetzt.

D&O-Versicherung und Strafrechtsschutzversicherung

Für die Vorstandsmitglieder besteht eine D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt entsprechend den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes. Weiter sind die Mitglieder des Vorstands zudem in die Strafrechtsschutzversicherung einbezogen, die Siltronic für seine Mitarbeiter und Organmitglieder abgeschlossen hat. Diese Versicherung deckt etwaige Anwalts- und Gerichtskosten ab, die bei der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen.

Versorgungszusagen

Zur Sicherung der betrieblichen Grundversorgung leisten die Gesellschaft und der Vorstand monatliche Beiträge an die Pensionskasse des Wacker Chemie VVaG nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen 1972 der Pensionskasse des Wacker Chemie VVaG.

Der Vorstand erwirbt außerdem Ansprüche gegenüber der Gesellschaft nach der Ordnung der betrieblichen Zusatzversorgung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Als versorgungsfähiges Einkommen im Sinne der Ordnung gilt das vereinbarte feste Jahresgehalt. Die Leistungen aus dieser betrieblichen Zusatzversorgung bestehen aus Altersrenten, vorgezogenen Altersrenten, Invaliditätsrenten und Hinterbliebenenrenten. Der Versorgungsaufwand für ein Geschäftsjahr beträgt 15 Prozent (oberhalb von 150 Prozent der geltenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) bzw. 12,25 Prozent des versorgungsfähigen Jahreseinkommens (zwischen 100 und 150 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Der Versorgungsaufwand bildet die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Versorgungsleistung. Die nach Eintritt des Versorgungsfalles jährlich zu zahlende Versorgungsleistung beträgt 18 Prozent des insgesamt vom Unternehmen bis dahin zur Verfügung gestellten Versorgungsaufwands.

Der Bruttobetrag der nach Eintritt des Versorgungsfalls zu zahlenden monatlichen Rente (bezogen auf den arbeitgeberfinanzierten Anteil) ist auf 50 Prozent der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied zuletzt von der Gesellschaft erhaltenen monatlichen Rate der Jahresgrundvergütung begrenzt (Rentencap).

Der Vorstand erhält von der Gesellschaft zusätzlich einen monatlichen Betrag (brutto) in Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung als Baustein für den Aufbau einer privaten Altersversorgung.

Kredite und Vorschüsse

Den Vorstandsmitgliedern werden keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.

Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands unterliegen im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen jeweils einer zwölfmonatigen Karenzverpflichtung, die mit einer Karenzentschädigung verbunden ist. Die Karenzentschädigung errechnet sich auf Basis von 50 Prozent des zuletzt bezogenen Jahresgrundgehalts sowie 50 Prozent des Dreijahresdurchschnitts des Bonus. Ein etwaiges Ruhegehalt sowie erzielte Einkünfte aus einer nicht unter die Karenzverpflichtung fallenden Tätigkeit werden auf die Karenzentschädigung angerechnet, soweit durch diese zusätzlichen Einkünfte die Jahresgesamtbezüge des letzten vollen Dienstjahres als Vorstandsmitglied überschritten werden.

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages dürfen etwaig zu vereinbarende Zahlungen einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages übersteigen (Abfindungs-Cap).

Der Anspruch auf MTI bzw. LTI verfallt, wenn das Dienstverhältnis des Vorstandsmitglieds infolge einer Kündigung seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund vor Ablauf des Vergütungsjahres bzw. bevor die Anzahl der virtuellen Aktien vom Aufsichtsrat für das Vergütungsjahr festgelegt wurde, endet (Clawback).

Endet das Dienstverhältnis durch Tod oder wegen dauernder Dienstunfähigkeit, findet eine vorzeitige Auszahlung statt.

In allen anderen Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses bleibt es bei den allgemeinen Regelungen zum Auszahlungszeitpunkt von MTI und LTI.

Ein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) oder eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels bestehen nicht.

Ausblick auf das Vergütungssystem 2020

Das seit dem Geschäftsjahr 2017 geltende Vorstandsvergütungssystem ("Vergütungssystem 2017") für die Mitglieder des Vorstands der Siltronic AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 19. April 2018 gebilligt. Aus Sicht der Organe war die Zustimmungsrate von 64,2 Prozent nicht zufriedenstellend. Der Aufsichtsrat hat die von institutionellen Investoren und Stimmrechtsberatern geäußerten Bedenken zum Anlass genommen, das Vergütungssystem -auch vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) - umfassend zu überprüfen und zu überarbeiten. Der Aufsichtsrat hat - auf Empfehlung des Präsidialausschusses - das neue Vergütungssystem am 4. März 2020 verabschiedet ("Vergütungssystem 2020"). Es gilt für alle Vorstandsmitglieder rückwirkend zum 1. Januar 2020 sowie im Fall von Neu- und Wiederbestellungen. Es ist geplant, das neue Vergütungssystem der Hauptversammlung im April 2020 zur Billigung vorzulegen. Im Folgenden wird erläutert, wie der Aufsichtsrat die von institutionellen Investoren und Stimmrechtsberatern geäußerten Bedenken mit dem Vergütungssystem 2020 adressiert:

Erhöhung des Anteils erfolgsabhängiger Komponenten: Im Vergütungssystem 2017 betrug die feste Grundvergütung 50 Prozent, der MTI 24,5 Prozent und der LTI 25,5 Prozent des Zielgehalts (ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und betrieblicher Altersversorgung). Es wurde angeregt, den Anteil der variablen Vergütung zu erhöhen, da eine Grundvergütung von 35-40 Prozent des Zielgehalts der Marktpraxis entspreche. Weiter solle die langfristig variable Vergütung die Höhe der kurzfristigen Vergütung deutlicher übersteigen. Im Vergütungssystem 2020 wird der Anteil der variablen Vergütung deshalb auf 60 Prozent erhöht und besteht aus einem Jahres-Bonus (STI), der 25 Prozent des Zielgehalts beträgt, und einem langfristigen aktienbasierten Element (LTI), das 35 Prozent des Zielgehalts beträgt (jeweils ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und betrieblicher Altersversorgung).
Abschaffung des Ermessensfaktors: Gemäß dem Vergütungssystem 2017 konnte der Aufsichtsrat die Bonusbasis auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Umstände nach billigem Ermessen erhöhen oder reduzieren (siehe S. 44). Die Anpassung durfte maximal mit einem Faktor von 0,7 bis zu 1,3 erfolgen. Institutionelle Investoren stehen Ermessenselementen kritisch gegenüber und sprechen sich allenfalls für einen engbegrenzten Einsatz diskretionärer Faktoren aus. Das Vergütungssystem 2020 sieht diese Anpassungsmöglichkeit deshalb nicht mehr vor.
Einführung nichtfinanzieller Ziele: Bislang basierte der Bonus ausschließlich auf dem Durchschnittswert der Zielerreichungsgrade rein operativer Leistungskategorien im Vergütungsjahr und dem vorausgegangenen Jahr. Investoren regten an, strategische und nichtfinanzielle Ziele zu implementieren und die retrospektive Bemessungsgrundlage abzuschaffen. Der Jahresbonus (STI) wird zukünftig ausschließlich auf der Performance im Vergütungsjahr basieren. Neben operativen Leistungskriterien (zukünftig: Plan-Netto-Cashflow und Plan-EBIT, je 40 Prozent) wird dieser zu 20 Prozent auf nichtfinanziellen Zielen basieren. Diese sollen strategische Ziele, die auch individuell ausgestaltet werden können, sowie ESG-Performance-Ziele enthalten, die auf den von dem Unternehmen definierten Nachhaltigkeitszielen basieren.
Verlängerung der Haltefrist für aktienorientierte Vergütung und Einführung eines Performancefaktors: Die Performanceperiode bzw. Haltefrist der langfristigen aktienorientierten Vergütung (LTI) wurde mit zwei Jahren als zu kurz kritisiert. Weiter haben Investoren vorgeschlagen, einen Performancefaktor einzuführen, der einen Wettbewerbervergleich und die Unternehmensperformance neben der Aktienkursentwicklung berücksichtigt. Das Vergütungssystem 2020 greift diese Punkte auf. Zukünftig wird die Performanceperiode vier Jahre betragen. Die Anzahl der gewährten virtuellen Aktien wird mit einem Zielerreichungsfaktor zwischen 0 und 2 multipliziert. Dieser beruht je zur Hälfte auf der EBITDA-Margen-Veränderung der Gesellschaft im Vergleich zu den wichtigsten Wettbewerbern während der vierjährigen Performanceperiode und auf dem Durchschnitt der jährlichen Plan-EBIT-Zielerreichung über die vierjährige Performanceperiode.
Cap/Maximalvergütung: Im Vergütungssystem 2017 war der Bonus (MTI und Barausgleich für den LTI) auf die Höhe von 300 Prozent des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Jahresgrundgehalts begrenzt. Die Zielvergütung im Vergütungssystem 2020 steigt rechnerisch aufgrund des erhöhten Anteils variabler Vergütungselemente. Der Aufsichtsrat möchte jedoch sicherstellen, dass sich die betragsmäßigen Höchstgrenzen nicht erhöhen. Deshalb wird der Cap für den STI und den LTI auf jeweils 200 Prozent des Zielbetrags abgesenkt. Weiter wird entsprechend der Vorgabe des ARUG II eine Maximalvergütung festgelegt, die - anders als bisher -Versorgungsaufwand (Servicekosten) und Nebenkosten einschließt.
Erweiterte Malus/Clawback-Regelung: Zukünftig kann der Aufsichtsrat den Auszahlungsbetrag der variablen Vergütungselemente im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses des Vorstandsmitglieds infolge einer Kündigung seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund, von Pflichtverletzungen i. S. d § 93 AktG oder einem erheblichen Verstoß des Vorstandsmitglieds gegen den Code-of-Conduct der Gesellschaft während des jeweiligen Bemessungszeitraums im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens um bis zu 100 Prozent reduzieren. Da der Bemessungszeitraum des LTI vier Jahre beträgt, können unter der Malus/Clawback-Regelung - neben der Reduzierung des Jahres Bonus (STI) - somit bis zu vier Tranchen des Langfristbonus reduziert bzw. nicht ausgezahlt werden.
Erhöhte Transparenz: Die festgelegten Ziele und die erreichten Zielerreichungsgrade sollen ex-post veröffentlicht werden, soweit sie keine vertraulichen oder wettbewerbsrelevanten Angaben enthalten, um die Transparenz der Vorstandsvergütung weiter zu erhöhen.
Definition Peergroup: Bereits in der Vergangenheit hat der Aufsichtsrat regelmäßig die Üblichkeit der Vorstandsvergütung durch einen horizontalen Vergleich bewertet. Entsprechend der neuen Empfehlung G.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat nunmehr eine bestimmte Peergroup definiert, um die Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder zu beurteilen. Für die Bildung dieser Peergroup konnte nicht auf die Wettbewerber zurückgegriffen werden, da diese nur unzureichende Vergütungsinformationen veröffentlichen und nicht in Europa börsennotiert sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb eine Peergroup aus deutschen börsennotierten Unternehmen gebildet, die im MDAX, TecDax oder SDAX gelistet sind und ähnliche Kennzahlen aufweisen. Diese umfasst Carl Zeiss Meditec AG, Fuchs Petrolub SE, Gerresheimer AG, Jenoptik AG und Sartorius AG.
Unabhängigkeit der Mitglieder des Präsidialausschusses: Zum 1. Januar 2020 hat Dr. Hermann Gerlinger den Vorsitz im Präsidialausschuss des Aufsichtsrats übernommen. Zudem wurde der Ausschuss mit Michael Hankel um ein weiteres Mitglied auf Seiten der Anteilseigner erweitert. Die Herren Dr. Gerlinger und Hankel hat der Aufsichtsrat als unabhängig eingeschätzt (siehe S. 54)].

Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 4. März 2020 für die Bonusbasis festgesetzte maßgebliche Durchschnitt der Gesamtzielerreichungsfaktoren der Leistungskategorien des Vergütungsjahres und des vorangegangenen Geschäftsjahres betrug 1,11 bzw. 111 Prozent (Durchschnitt aus Gesamtzielerreichungsgrad 2019 i.H.v. 0,21 und Gesamtzielerreichungsgrad 2018 i.H.v. 2,00).

Der Aufsichtsrat hat ferner nach pflichtgemäßem Ermessen unter Gesamtwürdigung aller Umstände entschieden, keine diskretionäre Anpassung der Bonusbasis für das Vergütungsjahr vorzunehmen.

Für die Mitglieder des Vorstands wurden die folgenden Vergütungen für das Geschäftsjahr 2019 gewährt. Die nachfolgende Tabelle weist den Wert der für das Geschäftsjahr 2019 gewährten Zuwendungen aus. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.

Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2019

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Dr. Christoph von Plotho Vorsitzender des Vorstands
EUR 2018 2019 2019 Minimum 2019 Maximum
--- --- --- --- ---
Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 550.000 550.000 550.000 550.000
Nebenleistungen 73.331 26.881 26.881 26.881
Summe 623.331 576.881 576.881 576.881
Erfolgsbezogene Komponenten
Einjährige variable Vergütung - - - -
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige variable Vergütung nicht aktienbasiert: MTI 1) 471.625 439.285 188.650 700.700
Mehrjährige variable Vergütung aktienbasiert: LTI 490.875 457.215 0 949.300
Summe 1.585.831 1.473.381 765.531 2.226.881
Versorgungsaufwand (Service Costs) 2) 68.122 87.122 87.122 87.122
Gesamtvergütung nach DCGK 1.653.953 1.560.503 852.653 2.314.003
Überleitung 3) -747 -227.262
Gesamtbezüge nach DRS 17 1.653.206 1.333.241

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Rainer Irle Mitglied des Vorstands
EUR 2018 2019 2019 Minimum 2019 Maximum
--- --- --- --- ---
Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 360.000 360.000 360.000 360.000
Nebenleistungen 37.686 26.582 26.582 26.582
Summe 397.686 386.582 386.582 386.582
Erfolgsbezogene Komponenten
Einjährige variable Vergütung - - - -
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige variable Vergütung nicht aktienbasiert: MTI 1) 308.700 287.532 123.480 458.640
Mehrjährige variable Vergütung aktienbasiert: LTI 321.300 299.268 0 621.360
Summe 1.027.686 973.382 510.062 1.466.582
Versorgungsaufwand (Service Costs) 2) 147.481 157.896 157.896 157.896
Gesamtvergütung nach DCGK 1.175.167 1.131.278 667.958 1.624.478
Überleitung 3) -103.381 -249.624
Gesamtbezüge nach DRS 17 1.071.786 881.654

1) Die Mehrjährigkeit des MTI bezieht sich auf die zweijährige Bemessungsgrundlage (2019 und 2018). Der MTI wird im Übrigen nicht durch spätere Entwicklungen beeinflusst. Die mehrjährige Bemessungsgrundlage soll eine langfristige Anreizwirkung entfalten, enthält jedoch keine aktienbasierte Komponente. Für die Berechnung der Minimal- bzw. Maximalwerte wurde die tatsächliche Zielerreichung des vorangegangenen Geschäftsjahres 2018 und für 2019 ein Minimalwert von 0 Prozent sowie ein Ermessensfaktor von 0,7 bzw. ein Maximalwert von 200 Prozent sowie ein Ermessensfaktor von 1,3 herangezogen.

2) Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen.

3) Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen EUR 2.214.895. Darin ist der Auszahlungsbetrag des MTI anzusetzen und der Versorgungsaufwand nicht einzubeziehen.

Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss für das Geschäftsjahr 2019 aus Festvergütung, Nebenleistungen, variabler Vergütung sowie Versorgungsaufwand aus. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.

Zufluss für das Geschäftsjahr

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Dr. Christoph von Plotho Vorsitzender des Vorstands Rainer Irle Mitglied des Vorstands
EUR 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 550.000 550.000 360.000 360.000
Nebenleistungen 26.881 73.331 26.582 37.686
Summe 576.881 623.331 386.582 397.686
Erfolgsbezogene Komponenten
Einjährige variable Vergütung - - - -
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige variable Vergütung nicht aktienbasiert: (MTI) - Auszahlungsbetrag 1) 299.145 539.000 195.804 352.800
Mehrjährige variable Vergütung aktienbasiert: (LTI) - Auszahlungsbetrag Tranche 2016/2017 306.128 - 209.916 -
Summe 1.182.154 1.162.331 792.302 750.486
Versorgungsaufwand 2) 87.122 68.122 157.896 147.481
Gesamtvergütung nach DCGK (2019) 1.269.276 1.230.453 950.198 897.967

1) Die Mehrjährigkeit des MTI bezieht sich auf die zweijährige Bemessungsgrundlage (2019 und 2018). Dieser wird im Übrigen nicht durch spätere Entwicklungen beeinflusst. Diese Komponente soll eine langfristige Anreizwirkung entfalten. Sie enthält keine aktienbasierte Komponente.

2) Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen. Hierbei handelt es sich nicht um einen Zufluss im Geschäftsjahr.

Zusatzangaben zu aktienbasierten Vergütungsinstrumenten im Geschäftsjahr 2019

Wie oben beschrieben, wird der den Vorstandsmitgliedern vertraglich zustehende LTI in Form von virtuellen Aktien (Phantom Stocks) gewährt. Der für die Anzahl der virtuellen Aktien maßgebliche gewichtete Xetra-Durchschnittskurs der Siltronic-Aktie an den letzten 30 Börsenhandelstagen des Geschäftsjahres 2019 betrug EUR 81,75 (Vorjahr: EUR 74,91).

Nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Bestands virtueller Aktien:

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Tranche Rechnerischer LTI auf Basis tatsächlicher Zielerreichung

in EUR
Xetra-Durchschnittskurs

in EUR
Anzahl Wert zum Stichtag 31.12.2019

in EUR
Dr. Christoph von Plotho Tranche 2017/2018 - 2020 561.000 74,91 7.489 711.455
Tranche 2018/2019 - 2021 311.355 81,75 3.809 342.810
Rainer Irle Tranche 2017/2018 - 2020 367.200 74,91 4.902 465.690
Tranche 2018/2019 - 2021 203.796 81,75 2.493 224.370

Versorgungszusagen

Die folgende Übersicht zeigt den Versorgungsaufwand sowie die Anwartschaftsbarwerte der Versorgungszusagen für das Geschäftsjahr 2019.

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Anwartschaftsbarwert Versorgungsaufwand
EUR 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Dr. Christoph von Plotho 2.973.463 2.099.262 87.122 68.122
Rainer Irle 3.130.381 2.265.353 157.896 147.481

Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Pensionsverpflichtungen für aktive Vorstandsmitglieder EUR 6.103.844 (Vj. EUR 4.364.615) und die Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen EUR 7.892.388 (Vj. EUR 6.756.980).

Sonstiges

Die Bezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Berichtsjahr EUR 221.253 (Vorjahr: EUR 217.617).

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Siltronic AG ist in der Satzung der Siltronic AG geregelt.

Die Satzung sieht als feste Jahresvergütung für die Aufsichtsratsmitglieder EUR 30.000 (zuzüglich Umsatzsteuer) vor.

Aufgrund des mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen verbundenen Mehraufwands wird die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit dem Faktor 3 multipliziert. Für seinen Stellvertreter und Vorsitzende eines Ausschusses findet der Faktor 2 Anwendung und für Mitglieder von Ausschüssen wird die Vergütung mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Die Mitgliedschaft im gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss bleibt dabei jedoch außer Betracht, d. h., eine Mitgliedschaft in diesem Ausschuss führt nicht zur Erhöhung der Jahresvergütung. Außerdem bleiben Doppel- und Mehrfachfunktionen unberücksichtigt, sodass der Vorsitzende und sein Stellvertreter keine weiteren Faktoren für Funktionen in Ausschüssen erhalten. Funktionen in Ausschüssen werden zudem bei den Aufsichtsratsmitgliedern nur einmal berücksichtigt.

Beim Eintritt oder Austritt in den Aufsichtsrat oder einen Ausschuss während des laufenden Jahres gilt das Prinzip der zeitanteiligen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten darüber hinaus für jede physische Sitzung des Gesamtaufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie in Person teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 2.500 pro Sitzung, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Kalendertag. Mitglieder, die an physischen Sitzungen per Telefon oder Videokonferenz teilnehmen oder per Stimmbotenerklärung abstimmen, erhalten kein Sitzungsgeld. Für Sitzungen, die insgesamt in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden, erhalten die teilnehmenden Mitglieder ein reduziertes Sitzungsgeld von EUR 1.250.

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern außerdem auf Nachweis ihre erforderlichen Auslagen, zuzüglich entsprechender Umsatzsteuer.

Die Gesellschaft gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern angemessenen Versicherungsschutz; insbesondere schließt die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt ab.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2019

Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 jeweils gewährte Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:

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Aufsichtsratsmitglied Jahresvergütung 2019

in EUR3)
Sitzungsgeld 2019

in EUR
Gesamtvergütung 2019

in EUR
Jahresvergütung 2018

in EUR3)
Sitzungsgeld 2018

in EUR
Gesamtvergütung 2018

in EUR
Mandy Breyer 2) 30.000 10.000 40.000 21.123 10.000 31.123
Prof. Dr. Gabi Dreo 30.000 10.000 40.000 21.123 10.000 31.123
Klaus-Peter Estermaier 1) 30.000 10.000 40.000 21.123 10.000 31.123
Sieglinde Feist 30.000 10.000 40.000 30.000 12.500 42.500
Gebhard Fraunhofer 2) 45.000 20.000 65.000 40.562 20.000 60.562
Dr. Hermann Gerlinger 45.000 11.250 56.250 45.000 17.500 62.500
Johann Hautz 2) 60.000 13.750 73.750 60.000 11.250 71.250
Michael Hankel 30.000 7.500 37.500 21.123 10.000 31.123
Bernd Jonas 60.000 20.000 80.000 60.000 22.500 82.500
Jörg Kammermann 2) 18.329 7.500 25.829 - - -
Gertraud Lauber 2) 30.000 10.000 40.000 30.000 12.500 42.500
Dr. Tobias Ohler 90.000 22.500 112.500 90.000 28.750 118.750
Harald Sikorski 2) 10.438 2.500 12.938 34.479 15.000 49.479

1) Für den Vertreter der Leitenden Angestellten im Aufsichtsrat gelten die Abführungsregularien des Verbands angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e. V. (VAA).

2) Diese Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat sowie die Vertreter der Gewerkschaften im Aufsichtsrat haben erklärt, ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbunds an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.

3) Unter Berücksichtigung der anwendbaren Faktoren für besondere Funktionen.

Übernahmerechtliche Angaben

(nach § 289a und § 315a HGB) und erläuternder Bericht

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§§ 289a Abs. 1 Nr. 1, 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Das gezeichnete Kapital der Siltronic AG beträgt EUR 120 Mio. und ist eingeteilt in 30 Millionen nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je EUR 4 am Grundkapital. Die Aktien lauten auf den Namen. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen, jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 2, 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Gemäß dem bis 2019 geltenden Vorstandsvergütungssystem und den Vorstandsdienstverträgen sind die Mitglieder des Vorstands Dr. Christoph von Plotho und Rainer Irle verpflichtet, während der Dauer ihrer Bestellung zum Vorstandsmitglied mindestens 5.000 bzw. 3.500 Aktien zu halten. Ab dem Geschäftsjahr 2020 sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, 50% ihres festen Jahresgrundgehalts (Bruttobetrag) zu erwerben und während der Dauer ihrer Bestellung zu halten. Maßgeblich ist der Wert der Aktien zum Zeitpunkt des Erwerbs. Das Stimm- und Dividendenrecht steht den Vorstandsmitgliedern während der Halteverpflichtung weiterhin zu. Nähere Angaben enthält der Vergütungsbericht.

Weitere vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt.

Die Satzung der Siltronic AG schränkt die Übertragbarkeit der Aktien nicht ein. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich jedoch aus dem Aktiengesetz (z. B. § 136 AktG) oder aus Verstößen gegen die Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergeben. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt als Aktionär der Siltronic AG, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die Siltronic AG ist gemäß § 67 Abs. 4 AktG berechtigt, von den im Register eingetragenen Personen Auskunft darüber zu verlangen, inwieweit ihnen die Aktien, als deren Inhaber sie eingetragen sind, auch gehören, und, soweit dies nicht der Fall ist, die zur Führung des Aktienregisters notwendigen Informationen über denjenigen, für den die Aktien gehalten werden, zu verlangen. Solange diesem Verlangen nicht nachgekommen wird, bestehen die Stimmrechte aus den betroffenen Aktien nicht (§ 67 Abs. 2 Satz 3 AktG).

Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten (§§ 289a Abs. 1 Nr. 3, 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft gemeldet worden:

Wacker Chemie AG (München/Deutschland): 30,83 Prozent
Dr. Alexander Wacker Familiengesellschaft mit beschränkter Haftung (München/Deutschland): 30,83 Prozent (zugerechnet über Wacker Chemie AG)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 4, 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§§ 289a Abs. 1 Nr. 5, 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Sofern Arbeitnehmer am Kapital der Siltronic AG beteiligt sind, üben sie die ihnen hieraus entstehenden Kontrollrechte unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und Satzungsänderungen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 6, 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Der Vorstand der Siltronic AG besteht gemäß § 5 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Ein Mitglied des Vorstands wird vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richtet sich nach §§ 84 f. AktG und § 31 MitbestG.

Satzungsänderungen richten sich nach §§ 179 ff. AktG. Jede Satzungsänderung bedarf demnach eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist jedoch gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, Änderungen vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.

Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 § 4 Abs. 6 der Satzung entsprechend zu ändern. Weiter ist der Aufsichtsrat ermächtigt, § 4 Abs. 7 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2015 und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern.

Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG grundsätzlich einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Mehrheit bestimmt. Gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreibt. Eine größere Kapitalmehrheit in Höhe von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals sieht das Gesetz an mehreren Stellen vor, z. B. bei der Änderung des Gegenstands des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), bestimmten Kapitalmaßnahmen und dem Ausschluss von Bezugsrechten.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (§§ 289a Abs. 1 Nr. 7, 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 7. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 60 Mio. durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Aktionäre haben grundsätzlich ein Bezugsrecht, das jedoch vom Vorstand in den in § 4 Abs. 6 der Satzung näher ausgeführten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden kann, insbesondere

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet (Bezugsrechtsausschluss begrenzt auf 10 Prozent des Grundkapitals gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);
soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder durch deren nachgeordnete Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder noch werden, bei Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder der Erfüllung einer Wandlungspflicht neue Aktien der Gesellschaft gewähren zu können, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten bzw. Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten als Aktionäre zustünde;
im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen sowie
zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip dividend).

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 ist der Vorstand bis zum 7. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und / oder Gewinnschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtbetrag von bis zu EUR 750 Mio. zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Wandlungs- oder Optionspflicht) an bis zu 12,5 Millionen neuen Namensaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 50 Mio. nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistungen begeben werden. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen das Recht, diese nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Anleihebedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen oder verpflichten oder die ein Andienungsrecht des Emittenten beinhalten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu, der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten, im Beschluss der Hauptversammlung näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen, insbesondere

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;
sofern die Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht bzw. Options- oder Wandlungspflicht gegen Barleistung begeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet (Bezugsrechtsausschluss begrenzt auf 10 Prozent des Grundkapitals gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);
sofern die Schuldverschreibungen gegen Sachleistung ausgegeben werden und
soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung von Schuldverschreibungen und deren Bedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats und unter Beachtung der Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses festzulegen.

Zur Bedienung der vorgenannten Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft hat die Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 50 Mio. durch Ausgabe von bis zu 12,5 Millionen neuen Namensaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreisen.

Der Vorstand der Siltronic AG ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2015 ermächtigt, innerhalb der gesetzlichen Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Das Grundkapital im Zeitpunkt der Beschlussfassung betrug EUR 100 Mio. Die Ermächtigung gilt bis zum 6. Mai 2020. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Zu den einzelnen Erwerbsarten enthält die Ermächtigung der Hauptversammlung unterschiedliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich des Kaufpreises. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Der Vorstand ist befugt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben einer Veräußerung durch die Börse oder einem Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Insbesondere dürfen sie gegen Sachleistung (etwa im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen) oder gegen Barleistung veräußert werden. Die eigenen Aktien dürfen auch zur Erfüllung oder Absicherung von Erwerbsrechten oder -pflichten auf Aktien der Gesellschaft (im Zusammenhang mit Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) verwendet werden. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden. In den genannten Fällen, mit Ausnahme der Einziehung, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 8, 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots (§§ 289a Abs. 1 Nr. 9, 315a Abs. 4 Nr. 9 HGB)

Es gibt keine Vereinbarungen mit dem Vorstand oder Arbeitnehmern der Gesellschaft, die Entschädigungen für den Fall eines Übernahmeangebots vorsehen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Der Vorstand berichtet im Folgenden - zugleich auch für den Aufsichtsrat -gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance sowie gemäß § 289f HGB über die Unternehmensführung. Voraussetzung für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ist das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Investoren. Wesentliche Grundlage dafür ist eine gute Corporate Governance im Sinne einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siltronic AG gemäß §161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2019 intensiv mit der Corporate Governance des Unternehmens und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 auseinandergesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 26. September 2019 folgende Entsprechenserklärung abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft {https://www.siitronic.com/de/investoren/corporate-governance.htm) dauerhaft zugänglich gemacht ist:

"Vorstand und Aufsichtsrat der Siltronic AG erklären zu den Empfehlungen der ,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' (,Kodex') Folgendes:

1. Erklärung für die Zukunft

Die Siltronic AG wird den Empfehlungen des am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten und begründeten Abweichungen entsprechen:

a. Selbstbehalt bei D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 3.8 Abs. 3)

Der Kodex sieht vor, dass in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein Selbstbehalt vereinbart werden soll, der dem gesetzlichen Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder in Höhe von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung entspricht. Gesetz und Satzung setzen dem Aufsichtsrat feste Grenzen, auf die Geschäftstätigkeit einer Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen. Nach § 76 Absatz 1 Aktiengesetz leitet der Vorstand die Aktiengesellschaft in eigener Verantwortung. Über die Mitwirkung des Aufsichtsrats an der Festlegung der Grundzüge der Unternehmensstrategie hinaus sind die Möglichkeiten des Aufsichtsrats zur Einwirkung auf deren Umsetzung oder das operative Geschäft begrenzt. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Abwendung von Schäden für das Unternehmen. Da darüber hinaus die Mitglieder des Aufsichtsrats im Vergleich zur Vergütung des Vorstands, die sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammensetzt, lediglich eine relativ geringe feste Vergütung bekommen, halten wir die Vereinbarung eines Selbstbehalts für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht für sinnvoll.

b. Betragsmäßige Höchstgrenzen für die Vergütung des Vorstands (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6) und Festlegung eines angestrebten Versorgungsniveaus (Ziffer 4.2.3 Abs. 3)

Der Kodex empfiehlt, dass die Vergütung des Vorstands insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Die Vorstandsverträge enthalten entsprechende Höchstbeträge für die feste und variable Vergütung. Für den Großteil der Vergütung wird der Empfehlung des Kodex demnach gefolgt. Hinsichtlich der Altersversorgung ist der Bruttobetrag der nach Eintritt des Versorgungsfalls zu zahlenden monatlichen Rente bezogen auf den arbeitgeberfinanzierten Anteil auf 50% der zuletzt von der Gesellschaft erhaltenen monatlichen Rate der Jahresgrundvergütung durch das Vergütungssystem begrenzt (Rentencap) worden; es wird jedoch keine betragsmäßige Höchstgrenze für die gesamte Altersversorgung definiert, da insbesondere die Jahresgrundvergütung in der Zukunft möglicherweise angepasst wird. In der Folge kann auch keine Höchstgrenze für die Vorstandsvergütung insgesamt vereinbart werden. Aus gleichem Grund wird auch vorsorglich eine Abweichung zur Empfehlung erklärt, wonach der Aufsichtsrat bei Versorgungszusagen ein angestrebtes Versorgungsniveau festlegen soll.

2. Erklärung für die Vergangenheit

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 13. September 2018 entsprach die Siltronic AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den oben unter 1. a) und b) genannten und begründeten Ausnahmen.

München, 26. September 2019

Siltronic AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Gesellschaft beachtet die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensführung. Sie folgt, mit den in der Entsprechenserklärung genannten Ausnahmen, sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Grundzüge des Compliance-Management-Systems

Die Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien und deren Beachtung im Konzern gehören bei Siltronic zu den Leitungs- und Überwachungsaufgaben. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Prüfungsausschuss, beschäftigt sich regelmäßig mit Fragen der Compliance und der Überprüfung des Compliance-Management-Systems.

Das Compliance-Management-System soll Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren. Es wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Verantwortlich dafür ist die Compliance-Organisation von Siltronic. Das Unternehmen hat in Deutschland, den USA, Korea, China, Japan, Singapur und Taiwan Compliance-Beauftragte eingesetzt. Sie koordinieren die Compliance-Aktivitäten im Konzern, beraten zum Thema Compliance und sind Ansprechpartner für Fragen und Schulungen.

Mitarbeiter mit Kontakt zu Geschäftspartnern sind verpflichtet, eine E-Learning-Fortbildung zu Compliance zu absolvieren. Produktionsmitarbeiter erhalten eine auf sie zugeschnittene Präsenz-Schulung durch Führungskräfte. Alle Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing müssen zudem eine Online-Schulung zum Kartellrecht durchlaufen.

Bei beobachteten Verstößen sind die Mitarbeiter angehalten, ihre Vorgesetzten, die Compliance-Beauftragten, den Betriebsrat oder die Verantwortlichen der Personalabteilung zu informieren. Jedem begründeten Verdacht geht Siltronic nach, untersucht den Vorgang und definiert Maßnahmen zur Behebung identifizierter Schwachstellen und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen. Der Vorstand der Siltronic AG wird durch die Compliance-Organisation monatlich und anlassbezogen hierüber informiert.

Als geschützten Meldeweg hat Siltronic einen externen Ombudsmann bestellt, an den sowohl die Mitarbeiter als auch Dritte anonym Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften melden können. Vergeltungsmaßnahmen gleich welcher Art gegen Personen, die in gutem Glauben Compliance-Vorgänge melden, sind untersagt. Die Kontaktdaten des Ombudsmanns sind auf unserer Homepage veröffentlicht.

Verhaltenskodizes

Der Code of Conduct der Siltronic bildet einen verbindlichen Orientierungsrahmen für gesetzmäßiges und verantwortungsvolles Handeln für die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit. Er gilt weltweit in allen Gesellschaften des Siltronic-Konzerns. Der Code of Conduct soll die Mitarbeiter für rechtliche Risiken sensibilisieren und bei ethischen Fragestellungen unterstützen. Er enthält konzernweit geltende Verhaltensregeln zur Korruptionsbekämpfung und zum Schutz des freien Wettbewerbs. Der Verhaltenskodex betont zudem die Bedeutung der Ausrichtung auf Qualität, Kundennutzen und Sicherheit sowie auf Gesundheits- und Umweltschutz. Im Rahmen des Code of Conduct bekennt sich Siltronic auch zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und einem nachhaltigen Handeln. Der Code of Conduct ist sowohl im unternehmensinternen Intranet als auch im Internet abrufbar (https://www.siitronic.com/de/unternehmen/compliance.html).

Des Weiteren orientiert sich Siltronic als Zulieferer der Elektronikindustrie an dem Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance, mit dem führende Unternehmen der Elektronikindustrie weltweit soziales und ökologisches Verantwortungsbewusstsein sowie ethische Geschäftspraktiken fördern möchten. Weitere Informationen zur Initiative sowie deren Verhaltenskodex finden sich im Internet unter http://www.responsiblebusiness.org.

Zudem setzt Siltronic die zehn Prinzipien der "Global Compact"-Initiative der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte, zu Sozial- und Umweltstandards und zur Bekämpfung von Korruption um. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact sind im Internet einsehbar unter www.ungiobaicom-pact.org.

Siltronic ist zudem der "Charta der Vielfalt" beigetreten. Siltronic verpflichtet sich, Chancengleichheit und Diversität aktiv umzusetzen und zu fördern. Informationen über die Charta finden sich im Internet unter https://www.charta-der-vielfalt.de/die-charta/.

Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die Siltronic AG hat, wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, ein duales Führungssystem. Es besteht aus dem Vorstand, der das Unternehmen leitet, und dem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung überwacht und berät. Die beiden Gremien sind hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft wie auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt.

Vorstand

Dem Vorstand gehören derzeit zwei Mitglieder an. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Siltronic AG bei allen Geschäften mit Dritten. Sein Handeln und seine Entscheidungen sind bestimmt durch das Unternehmensinteresse und orientieren sich am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Zu diesem Zweck bestimmt er die strategische Ausrichtung des Siltronic-Konzerns und steuert und überwacht diese durch die Allokation von finanziellen Mitteln, Ressourcen und Kapazitäten sowie durch die Begleitung und Kontrolle des operativen Geschäfts. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Compliance) und für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Dabei führt das einzelne Mitglied des Vorstands die ihm zugewiesenen Ressorts in eigener Verantwortung. Der Vorstand tagt regelmäßig im Rahmen von Sitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden einberufen und geleitet werden. Vorstandssitzungen müssen stattfinden, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Solange der Vorstand nur aus zwei Personen besteht, können Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden, dem Vorstandsvorsitzenden steht kein Stichentscheid zu.

Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Um den langfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen, arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und seines Werts. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Auch zwischen den Sitzungen hält der Aufsichtsratsvorsitzende Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, und berät über die wesentlichen Themen. Der Vorstand erläutert dem Aufsichtsrat Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen.

Bestimmte in der Geschäftsordnung für den Vorstand der Siltronic AG festgelegte Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dazu gehören unter anderem die Verabschiedung der Jahresplanung, einschließlich der Finanz- und Investitionsplanung, der Erwerb und die Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die Aufnahme neuer und die Aufgabe vorhandener Produktions- und Geschäftszweige sowie die Aufnahme großer langfristiger Kredite.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus zwölf Mitgliedern. Gemäß Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) setzt er sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Amtsperiode der Mitglieder beträgt regelmäßig fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ein Überblick über die im Berichtszeitraum amtierenden Aufsichtsratsmitglieder und deren weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien findet sich auf S. 13. Die reguläre Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Grundlegende Entscheidungen über die weitere Entwicklung des Unternehmens bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht.

Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat 2017 die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium beschlossen:

"Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschließt der Aufsichtsrat die folgenden konkreten Ziele für seine Zusammensetzung und das folgende Kompetenzprofil für das Gesamtgremium:

II. Ziele zur Zusammensetzung

1. Internationale Expertise

Im Hinblick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über relevante Erfahrung verfügen.

2. Unabhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte

Mindestens drei Anteilseignervertreter sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Die vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Regelungen zur Behandlung von Interessenkonflikten sollen beachtet werden. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte, zum Beispiel durch Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens, sollen vermieden werden.

3. Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer

Die vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Regelungen zur Altersgrenze sollen beachtet werden. Die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll in der Regel 15 Jahre bzw. drei Amtszeiten nicht überschreiten. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten.

4. Vielfalt (Diversity)

Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher Erfahrungen, Bildungshintergründe und insbesondere eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Gemäß § 96 Abs. 2 Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Die Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen, weshalb der Aufsichtsrat der Gesellschaft sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und zwei Männern zu besetzen ist.

III. Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten von Siltronic bedeutsam sind. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse

in Leitungsfunktionen von börsennotierten Unternehmen;
in Leitungsfunktionen von international tätigen Unternehmen;
in für das Unternehmen relevanten technologischen Bereichen;
im Bereich Strategie- und Konzernentwicklung;
auf den Gebieten Produktion und Vertrieb sowie in Märkten, auf denen Siltronic tätig ist;
aus dem Finanzbereich, insbesondere zu Rechnungslegung, Steuern und Controlling;
auf dem Gebiet Risikomanagement und Compliance;
im Bereich Personalwesen und Mitbestimmung.

Darüber hinaus muss gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit mit der Halbleiterbranche vertraut sein."

Stand der Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung sowie Ausfüllung des Kompetenzprofils; unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats haben die Ziele für die Zusammensetzung und das Kompetenzprofil im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung der Kandidaten für den Aufsichtsrat zuletzt bei den Wahlvorschlägen für die Vertreter der Anteilseigner für die Hauptversammlung 2018 berücksichtigt. Im Vorfeld der Hauptversammlung wurden auf der Webseite der Siltronic die Lebensläufe der Kandidaten einschließlich ihrer relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen veröffentlicht. Der Aufsichtsrat erfüllt nach seiner Auffassung in seiner derzeitigen Zusammensetzung sämtliche der vorgenannten Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen Qualifikationen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, der Halbleiterbranche, vertraut und verfügen über die für die Aktivitäten von Siltronic bedeutsamen Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse. Mehrere Aufsichtsratsmitglieder verfügen über im Hinblick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens relevante Erfahrung. Die Regelung zur Altersgrenze sowie die Regelgrenze für die Regelzugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von drei vollen Amtszeiten (15 Jahre) werden berücksichtigt. Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2019 gehörten dem Aufsichtsrat vier weibliche Mitglieder an, davon zwei aufseiten der Anteilseigner und zwei aufseiten der Arbeitnehmer. Das gesetzliche Mindestanteilsgebot ist daher erfüllt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig mindestens vier Anteilseignervertreter unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 (bzw. C.1) des Deutschen Corporate Governance Kodex, namentlich Prof. Dr. Gabi Dreo, Dr. Hermann Gerlinger, Michael Hankel und Bernd Jonas.

Ausschüsse erhöhen Effizienz des Aufsichtsrats

Damit der Aufsichtsrat seine Aufgaben effizient wahrnehmen kann, hat er vier fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig im Aufsichtsratsplenum berichtet.

Präsidialausschuss

Vorsitz:

Dr. Tobias Ohler (bis 31.12.2019); Dr. Hermann Gerlinger (ab 01.01.2020)

Weitere Mitglieder:

Dr. Hermann Gerlinger (bis 31.12.2019 einfaches Mitglied, ab 01.01.2020: Vorsitz)

Johann Hautz

Michael Hankel (ab 01.01.2020)

Dr. Tobias Ohler (ab 01.01.2020 einfaches Mitglied)

Aufgaben:

Der Präsidialausschuss bestand bis zum 31. Dezember 2019 aus drei Mitgliedern. Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wird der Ausschuss auf vier Mitglieder erweitert und besteht zukünftig aus drei Vertretern der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer. Der Präsidialausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Er behandelt ferner die Vorstandsverträge bzw. das System der Vorstandsvergütung, auf dessen Basis das Aufsichtsratsplenum die Vergütung der Vorstandsmitglieder festsetzt. Der Präsidialausschuss berät regelmäßig über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.

Nominierungsausschuss

Vorsitz:

Dr. Tobias Ohler

Weiteres Mitglied:

Dr. Hermann Gerlinger

Aufgaben:

Der Nominierungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern der Anteilseignervertreter. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Hierbei berücksichtigt er die Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats einschließlich des festgelegten Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts.

Prüfungsausschuss

Vorsitz:

Bernd Jonas

Weitere Mitglieder:

Dr. Tobias Ohler

Gebhard Fraunhofer

Aufgaben:

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Dem Prüfungsausschuss muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder der Abschlussprüfung und interner Kontrollverfahren verfügt; die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses der Siltronic AG und die Billigung des Konzernabschlusses sowie zum Beschlussvorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung vor. Zu diesem Zweck obliegt ihm eine Vorprüfung des Jahresabschlusses der Siltronic AG, des Konzernabschlusses, der Lageberichte bzw. des zusammengefassten Lageberichts, des nichtfinanziellen Berichts sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung. Darüber hinaus befasst er sich mit der Prüfung des Konzernzwischenabschlusses zum Halbjahr und der Durchsprache der Quartalsmitteilungen sowie mit Fragen des Risikomanagements und der Compliance. Insbesondere überwacht er die Rechnungslegungsprozesse, die Compliance und die Wirksamkeit der internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssysteme. Der Prüfungsausschuss überwacht zudem die Abschlussprüfung. Er trifft geeignete Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festzustellen und zu überwachen sowie die vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen zu überwachen. Der Prüfungsausschuss erörtert mit dem Abschlussprüfer die Gefahren für dessen Unabhängigkeit sowie die zur Verminderung dieser Gefahren angewendeten Schutzmaßnahmen. Aufträge an den Abschlussprüfer oder Gesellschaften, mit denen dieser rechtlich, wirtschaftlich oder personell verbunden ist, dürfen nur erteilt werden, soweit es sich nicht um verbotene Nichtprüfungsleistungen handelt, und bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Prüfungsausschuss, der dabei die Gefährdung der Unabhängigkeit und die angewendeten Schutzmaßnahmen gebührend beurteilt. Der Prüfungsausschuss bereitet eine Empfehlung im Hinblick auf den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Der Prüfungsausschuss holt vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung des vorgesehenen Abschlussprüfers ein, dass die rechtlichen Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten werden. Er erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss trifft - unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu Prüfungshonoraren - die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer und legt die Prüfungsschwerpunkte fest. Zudem beauftragt der Prüfungsausschuss einen Wirtschaftsprüfer mit der Erteilung einer "Limited Assurance" den nichtfinanziellen Bericht betreffend. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Vermittlungsausschuss

Vorsitz:

Dr. Tobias Ohler

Weitere Mitglieder:

Gebhard Fraunhofer

Johann Hautz

Sieglinde Feist

Aufgaben:

Dem gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildenden Vermittlungsausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter sowie zwei weitere Mitglieder an, von denen je eines von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt wird. Er hat die ihm gesetzlich zugewiesene Aufgabe, Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern zu unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.

Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden ersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats

Die Siltronic AG ist gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden bis zum 30. Juni 2020 zu erreichende Zielgrößen festgelegt:

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Ausgangsbasis zum 30. Juni 2017 Neues Ziel zum 30. Juni 2020
Aufsichtsrat Gesetzliche 30 %-Quote, deshalb keine Zielsetzung erforderlich
Vorstand 0 %(0/2) 0 % (0/2)
1. Führungsebene 11,76 % (2/17) mind. 17,64 % (3/17)
2. Führungsebene 5,56 % (2/36) mind. 8,33 % (3/36)

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss sich der Aufsichtsrat der Siltronic AG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Dem Aufsichtsrat der Siltronic AG gehören vier weibliche Mitglieder - jeweils zwei auf Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite - und acht männliche Mitglieder an. Die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter haben der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen. Mit einem Anteil von 33,3 Prozent Frauen und 67,7 Prozent Männern genügt der Aufsichtsrat in seiner jetzigen Zusammensetzung den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile.

Beschreibung des Diversitätskonzepts und seiner Ziele

Der Aufsichtsrat hat 2017 folgendes Diversitätskonzept für den Vorstand und den Aufsichtsrat beschlossen:

1. Vorstand (vertretungsberechtigtes Organ)

Der Vorstand der Siltronic AG besteht zurzeit aus zwei Personen.

a. Geschlecht

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 beschlossen, den aktuellen Stand von 0/2 (entspricht 0 Prozent) Frauenanteil im Vorstand der Siltronic AG als Zielgröße bis zum 30. Juni 2020 festzulegen, da aktuell keine Erweiterung des Vorstands geplant ist.

b. Berufliche Erfahrung und Bildungshintergrund

Im Vorstand soll

mindestens ein Mitglied schwerpunktmäßig über berufliche Erfahrungen in Produktion und Vertrieb verfügen sowie - im Hinblick auf die technologische Ausrichtung des Unternehmens -einen naturwissenschaftlichen oder technischen Bildungshintergrund haben;
mindestens ein Mitglied über berufliche Erfahrung im Finanzbereich verfügen, insbesondere in den Bereichen Controlling, Rechnungslegung, Steuern und Risikoberichterstattung sowie - im Hinblick auf die Herausforderungen eines international tätigen, börsennotierten Unternehmens - wirtschaftswissenschaftliche Expertise im Rahmen seiner Ausbildung erworben haben. Die für die Führung des Unternehmens notwendige Expertise kann durch berufliche Erfahrung erworben worden sein und einen entsprechenden Bildungshintergrund verzichtbar machen.

c. Alter

Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung eine Regelaltersgrenze für Mitglieder des Vorstands festgelegt. Der Aufsichtsrat strebt im Übrigen keine spezifische Altersstruktur des Vorstands an.

2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus zwölf Mitgliedern.

a. Geschlecht

Der Aufsichtsrat strebt - wie in seinen Zielen zur Zusammensetzung festgelegt - eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Gemäß § 96 Abs. 2 Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Die Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen, weshalb der Aufsichtsrat der Gesellschaft sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und zwei Männern zu besetzen ist.

b. Berufliche Erfahrung und Bildungshintergrund

Der Aufsichtsrat möchte für seine Zusammensetzung unterschiedliche berufliche Erfahrungen und Bildungshintergründe berücksichtigen, die für die effektive Beratung und Kontrolle des Vorstands von Relevanz sind.

Hierzu gehören gemäß dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofil für das Gesamtgremium insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse

in Leitungsfunktionen von börsennotierten Unternehmen;
in Leitungsfunktionen von international tätigen Unternehmen;
in für das Unternehmen relevanten technologischen Bereichen;
im Bereich Strategie- und Konzernentwicklung;
auf den Gebieten Produktion und Vertrieb sowie in Märkten, auf denen Siltronic tätig ist;
aus dem Finanzbereich, insbesondere zu Rechnungslegung, Steuern und Controlling;
auf dem Gebiet Risikomanagement und Compliance;
im Bereich Personalwesen und Mitbestimmung.

Darüber hinaus muss gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit mit der Halbleiterbranche vertraut sein.

c. Alter

Die vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Regelungen zur Altersgrenze sollen beachtet werden. Der Aufsichtsrat strebt im Übrigen keine spezifische Altersstruktur in seiner Zusammensetzung an.

3. Ziele

Mit dem Diversitätskonzept, das auf den Zielen für seine Zusammensetzung sowie dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat basiert, werden eine auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle der Siltronic AG sowie eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bezweckt.

Art und Weise der Umsetzung des Diversitätskonzepts und der im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse

Die Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung. Der Aufsichtsrat bzw. der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats beachten bei der Auswahl der Kandidaten bzw. Bestellung von Vorstandsmitgliedern die im Diversitätskonzept festgelegten Anforderungen.

Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstands. Der Vorstand erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung sämtliche Anforderungen des Diversitätskonzepts.

Der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigen das Diversitätskonzept im Rahmen des Vorschlags geeigneter Kandidaten für die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für die Vertreter der Anteilseigner. Zuletzt hat dies der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen für die Hauptversammlung 2018 getan. Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept aus.

Weitere Angaben zur Corporate Governance

Aktionäre und Öffentlichkeit transparent informieren

Siltronic verfolgt den Anspruch, alle Zielgruppen des Unternehmens, ob Aktionäre, Aktionärsvertreter, Analysten, Medien, Mitarbeiter oder die interessierte Öffentlichkeit, gleichberechtigt und zeitnah zu informieren. Wichtige Termine des Unternehmens werden in einem Finanzkalender auf der Homepage veröffentlicht. Die Kapitalmarktteilnehmer stehen in engem Kontakt zum Investor-Relations-Team des Unternehmens. In Telefonkonferenzen zur jeweiligen Quartalsberichterstattung werden Investoren und Analysten über die aktuelle und künftige Geschäftsentwicklung informiert. Regelmäßig ist Siltronic auf Roadshows und Investorenkonferenzen vertreten. Einmal im Jahr wird eine Analystenveranstaltung durchgeführt. Soweit rechtlich erforderlich, werden Informationen in Form von Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. Zu diesem Zweck wurde ein Ad-hoc-Komitee gebildet, in dem beide Vorstandsmitglieder, die Leiterin Investor Relations & Communications sowie der Leiter Recht & Compliance vertreten sind und das Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz prüft. Damit wird der gesetzeskonforme Umgang mit möglichen Insiderinformationen gewährleistet.

Wichtige Präsentationen können im Internet frei eingesehen und heruntergeladen werden. Dort sind auch sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen in deutscher und englischer Sprache sowie die Geschäftsberichte und alle Zwischenberichte und Quartalsmitteilungen sowie weitere Informationen zu finden: http://www.siltronic.com.

Hauptversammlung

In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Weiter dient die Hauptversammlung dazu, sämtliche Aktionäre effizient und umfassend über die Lage des Unternehmens zu unterrichten. Bereits vor der Hauptversammlung erhalten die Aktionäre wichtige Informationen über das abgelaufene Geschäftsjahr im Geschäftsbericht. In der Einberufung zur Hauptversammlung werden die Tagesordnungspunkte erläutert und die Teilnahmebedingungen erklärt. Die Einberufung nebst allen gesetzlich erforderlichen Berichten und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts (der unter anderem den Konzernjahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht enthält) sowie der Jahresabschluss der Siltronic AG sind auch auf der Webseite zugänglich. Bei Wahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wird für jeden Kandidaten ein ausführlicher Lebenslauf veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung werden die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet zur Verfügung gestellt. Siltronic erleichtert ihren Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte und die Stimmrechtsvertretung. Für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre stehen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.

Meldepflichten für Führungskräfte

Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Siltronic AG sowie die mit diesen eng verbundenen Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, der Siltronic AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Siltronic AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden. Der Siltronic AG wurden 2019 keine nach Art. 19 MAR gesetzlich anzuzeigenden Geschäfte gemeldet. Gemeldete Transaktionen werden auf der Website der Siltronic AG veröffentlicht.

Angaben über wertpapierorientierte Anreizsysteme

51 Prozent des leistungsabhängigen Bonus der Vorstandsmitglieder werden als aktienorientierte Long-Term-Incentive (LTI) in Form von virtuellen Aktien gewährt. Die virtuellen Aktien werden über einen Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Vergütungsjahres, gehalten. Das Settlement des LTI erfolgt durch Barausgleich. Die Höhe des Barausgleichs bemisst sich nach dem durchschnittlichen gewichteten Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten 30 Börsenhandelstagen des zweiten auf das Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres. Einzelheiten sind im Vergütungsbericht auf 44 nachzulesen. Weitere wertpapierorientierte Anreizsysteme, etwa zugunsten von Mitarbeitern, bestehen aktuell nicht.

Verantwortungsvoller Umgang mit Chancen und Risiken

Der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken ist wichtiger Bestandteil einer guten Corporate Governance. Mit einem systematischen Chancen- und Risikomanagement identifiziert und überwacht Siltronic regelmäßig die wesentlichen Risiken und Chancen. Dadurch sollen Risiken frühzeitig erkannt und durch konsequentes Risikomanagement minimiert werden. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig. Mit dem Rechnungslegungsprozess sowie der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems beschäftigt sich regelmäßig der Prüfungsausschuss. Das Chancen- und Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten sind im Risiko- und Chancenbericht auf 36 nachzulesen.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss 2019 der Siltronic wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss 2019 der Siltronic AG wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die Rechnungslegung für das Jahr 2019 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft. Gemäß den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Aufsichtsratsvorsitzende unverzüglich über Ausschluss- und Befangenheitsgründe während der Prüfung informiert wird. Außerdem berichtet der Abschlussprüfer auch sofort über alle wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die die Aufgaben des Aufsichtsrats betreffen. Sollte der Abschlussprüfer bei der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG ergeben, wird er den Aufsichtsrat darüber informieren bzw. dies im Prüfungsbericht vermerken.

D&O-Versicherung und Strafrechtsschutzversicherung

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, in der die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats miteinbezogen ist (D&O-Versicherung). Diese Versicherung sieht den gesetzlichen Selbstbehalt für die Mitglieder des Vorstands vor. Aus den in der Entsprechenserklärung erläuterten Gründen ist kein Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats vorgesehen. Weiter sind die Organmitglieder zudem in die Strafrechtsschutzversicherung einbezogen, die Siltronic für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat. Diese Versicherung deckt etwaige Anwalts- und Gerichtskosten ab, die bei der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen.

Interessenkonflikte

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Bei ihren Entscheidungen dürfen sie keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Die Geschäftsordnungen für den Vorstand und für den Aufsichtsrat sehen vor, dass etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen sind. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das entsprechende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederzulegen. Alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und einem Vorstand oder seinen Angehörigen andererseits haben den Standards zu entsprechen, wie sie bei Geschäften mit fremden Dritten maßgeblich wären. Solche Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, falls der Wert des Geschäfts im Einzelfall einen Betrag von EUR 5.000 übersteigt.

Selbstbeurteilung

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2019 die Selbstbeurteilung der Wirksamkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (früher: Effizienzprüfung) durchgeführt. Die Selbstbeurteilung erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Aussprache auf Basis eines mit den Unterlagen zur Aufsichtsratssitzung zuvor versandten Fragenkatalogs.

Altersgrenze für Organmitglieder

Nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat soll der Präsidialausschuss bei der Vorbereitung von Personalentscheidungen des Aufsichtsrats berücksichtigen, dass die Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 67 Jahre sein dürfen.

Aufsichtsratsmitglieder, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, sollen nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zum Ende der auf die Vollendung des 75. Lebensjahres des betreffenden Aufsichtsratsmitglieds folgenden ordentlichen Hauptversammlung ihr Amt niederlegen. Eine Abweichung von dieser Regel soll mit den Mitgliedern des Präsidialausschusses und - soweit ein Mitglied des Präsidialausschusses betroffen ist - zusätzlich mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses erörtert werden.

Langfristige Nachfolgeplanung

Die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand ist Gegenstand der regelmäßigen Beratungen des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats. Insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzenden steht hierzu auch mit dem Vorstand im kontinuierlichen Dialog.

3. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Siltronic AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

München, den 4. März 2020

Der Vorstand der Siltronic AG

Dr. Christoph von Plotho, CEO

Rainer Irle, CFO

4. Bestätigungsvermerk

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Siltronic AG, München

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Siltronic AG, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Siltronic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Das Bestehen der Sachanlagenzugänge sowie die Werthaltigkeit der im Bereich "300 mm" befindlichen Vermögensgegenstände

Zu den angewandten Bilanzierungsmethoden der Sachanlagen verweisen wir auf die Darstellung im Abschnitt "Sachanlagen" der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz "Sachanlagen" im Anhang.

Das Risiko für den Abschluss

Die Investitionen in Sachanlagen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt EUR 145,5 Mio Im aktuellen Geschäftsjahr sowie in den Vorjahren wurden überwiegend Investitionen zur Kapazitätserweiterung der 300 mm Waferproduktion getätigt.

Aufgrund des hohen Investitionsvolumens ist der kumulierte Buchwert der einzelnen Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens im Bereich "300 mm" erheblich angestiegen. In diesem Zusammenhang resultiert grundsätzlich das Risiko, dass Sachanlagenzugänge im Bereich "300 mm" nicht in der im Abschluss ausgewiesenen Höhe bestehen.

Die einzelnen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens im Bereich "300 mm" werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Stichtagswert den Wert, der sich aus planmäßigen Abschreibungen ergibt, während eines erheblichen Teils der Restnutzungsdauer oder in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich nicht erreichen wird. Dies könnte beispielsweise bei schlechter Ertragslage oder Unrentabilität der Fall sein. Vor diesem Hintergrund beurteilt die Gesellschaft anhand der Ertragserwartungen für den Bereich "300 mm", ob Gründe für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegen. Dabei ermittelt die Gesellschaft den beizulegenden Wert für die Gesamtheit der Vermögensgegenstände im Bereich "300 mm" mit Hilfe des Discounted Cash Flow-Verfahrens. Sofern hieraus keine Hinweise auf eine schlechte Ertragslage bzw. Unrentabilität resultieren, geht die Gesellschaft davon aus, dass kein Hinweis auf eine voraussichtlich dauernde Wertminderung der einzelnen Vermögensgegenstände vorliegt.

Die für das Discounted Cash-Flow Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf Planungen für die nächsten drei Jahre, gefolgt von typisierten E-BITDA über die erwartete Restlaufzeit der Gebäude. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob dies eine voraussichtlich dauernde Wertminderung der einzelnen Vermögensgegenstände des Bereichs "300 mm" konstituiert. Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Discounted Cash Flow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die prognostizierten Zahlungsmittelflüsse und die verwendeten Abzinsungssätze.

Der Halbleitermarkt unterliegt einem zyklischen Geschäft, wodurch in der Vergangenheit Schwankungen der Nachfrage von Marktpreisen und Überkapazitäten der Marktteilnehmer beobachtbar waren. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko, dass die Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens im Bereich "300 mm" dauerhaft wertgemindert sein könnten.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Erfassung der Zugänge des Sachanlagevermögens und zur Ermittlung der beizulegenden Werte verschafft. Zusätzlich haben wir die Wirksamkeit der internen Kontrollen zur Erfassung von Sachanlagenzugängen in Bezug auf die Rechnungsprüfung und insbesondere die Überwachung des Leistungsfortschritts der Investitionsprojekte beurteilt.

Wir haben den Bestand der zugegangenen Sachanlagen im Bereich "300 mm" auf Basis einer repräsentativ ausgewählten Stichprobe durch den Abgleich von Rechnungen mit weiteren Belegen wie beispielsweise Abnahmeprotokollen und Wareneingangspapieren beurteilt. Des Weiteren haben wir auf Basis einer risikoorientieren Auswahl für ausgewählte Sachanlagen eine Inaugenscheinnahme vorgenommen.

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells der Gesellschaft nachvollzogen sowie die Angemessenheit der Bewertungsmethode und die in das Modell einfließenden wesentlichen Annahmen beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsmittelflüsse mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Durch Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z.B. für steuerliche Zwecke, und der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung haben wir deren interne Konsistenz sichergestellt. Die Angemessenheit der Annahmen wurde auch mit externen Markteinschätzungen zur künftigen Entwicklung der Halbleiterindustrie beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den später tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie, die spezifischen Risikozuschläge und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes und des erwarteten EBITDA auf den beizulegenden Wert untersucht, indem wir alternative Szenarien des Mandanten nachgerechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse).

Unsere Schlussfolgerungen

Das Vorgehen zur Erfassung der Zugänge zum Sachanlagevermögen im Bereich "300 mm" ist sachgerecht.

Die der Werthaltigkeitsprüfung der Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens im Bereich "300 mm" zugrunde liegende Vorgehensweise steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die verwendeten Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind angemessen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

der nichtfinanzielle Bericht und die Erklärung zur Unternehmensführung und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und der inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Mai 2019 als Jahresabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit der Kapitalmarktorientierung im Geschäftsjahr 2015 als Jahresabschlussprüfer der Siltronic AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht einzeln im Jahresabschluss oder im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns angegeben wurden, zusätzlich zur Jahresabschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Wir haben den Konzernabschluss der Siltronic AG geprüft. Prüfungsintegriert erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen der Konzernunternehmen. Ferner wurden andere gesetzliche oder vertragliche Prüfungen vorgenommen, wie z. B. Prüfungen nach dem EEG, EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG, die Bescheinigung der Strompreiskompensation und die betriebswirtschaftliche Prüfung des nichtfinanziellen Berichts.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Volker Specht.

München, den 4. März 2020

**KPMG AG

Witschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Specht, Wirtschaftsprüfer

gez. Ratkovic, Wirtschaftsprüfer

5. Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2019 konnte Siltronic die selbst gesetzten Erwartungen nicht vollständig erfüllen. Ein erheblicher Einbruch der weltweiten Nachfrage nach Halbleitern und deutliche Bestandskorrekturen in der Wertschöpfungskette haben zu einem Umsatz- und Ergebnisrückgang geführt. Insbesondere Kunden, die Speicherelemente wie DRAM herstellen, leiden unter hohen Lagerbeständen und strecken Investitionspläne.

Der Vorstand hat auf die Eintrübung des Marktes schnell und entschieden reagiert. So wurden deutlich weniger Zeitarbeitnehmer eingesetzt, Stundenkonten reduziert und Projekte zur Steigerung der Produktivität initiiert. In diesem herausfordernden Umfeld ist es dem Unternehmen gelungen, das zweitbeste Ergebnis der Unternehmensgeschichte zu erzielen. Wie im vergangenen Jahr sollen Sie als Aktionäre am Erfolg von Siltronic teilhaben, nicht zuletzt durch eine angemessene Dividende. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen daher, eine Dividende von EUR 3,00 je dividendenberechtigte Stückaktie auszuschütten. Dies entspricht der vom Vorstand im September 2017 beschlossenen Dividendenpolitik, wonach etwa 40 Prozent des Konzerngewinns, der auf die Anteilseigner entfällt, ausgeschüttet werden sollen.

Den Herausforderungen des volatilen Halbleitermarkts wird sich das Unternehmen auch in den kommenden Jahren erfolgreich stellen - dass es dies kann, hat Siltronic in seiner über fünfzigjährigen Geschichte mehrfach bewiesen. Der kurzfristige konjunkturelle Gegenwind ändert nichts daran, dass die grundlegenden Wachstumstreiber weiterhin intakt sind. Denn die globalen Entwicklungen, wie der Aufbau von 5G-Mobilfunknetzen, die Digitalisierung aller Lebensbereiche, die dezentrale Energieversorgung, die Ablösung stationärer IT-Netzwerke durch Cloud-Computing und der zunehmende Einsatz von Elektrofahrzeugen, werden die weltweite Bit-Nachfrage mittel- und langfristig steigen lassen.

Kontinuierlicher Dialog mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2019 mit größtmöglicher Sorgfalt wahrgenommen. Dazu haben Vorstand und Aufsichtsrat vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammengearbeitet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten, dessen Tätigkeit überwacht und sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse sowohl schriftlich als auch mündlich eingehend und zeitnah über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und dessen strategische Weiterentwicklung sowie über die Risikolage, die Tätigkeit der internen Revision und Compliance-Themen. Der Aufsichtsrat bzw. die zuständigen Ausschüsse waren in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung frühzeitig eingebunden. Der Aufsichtsrat hatte stets Gelegenheit, sich mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen.

Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert. Auch außerhalb der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Aufsichtsrats standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in engem Kontakt mit dem Vorstand und wurden über die aktuelle Entwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsratsplenums

Im Berichtsjahr fanden vier turnusmäßige Sitzungen - je zwei im ersten und im zweiten Halbjahr - statt.

In der Bilanz-Aufsichtsratssitzung am 1. März 2019 befassten wir uns unter anderem - unter Einbeziehung des Abschlussprüfers, der in der Sitzung anwesend war - eingehend mit dem Jahresabschluss der Siltronic AG und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie mit dem zusammengefassten Lagebericht und billigten diese. Weiter legte der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidialausschusses und auf Basis der ermittelten Zielerreichung die variable Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 und die Ziele für die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 fest. Außerdem verabschiedeten wir den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und beschäftigten uns mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 7. Mai 2019. Zudem berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2018 und den Beginn des Geschäftsjahres 2019.

Am 26. Juni 2019 befassten wir uns unter anderem mit dem Gang der Geschäfte. Weiter berichtete der Vorstand zu den strategischen Herausforderungen für die Produktion der kleinen Wafer-Durchmesser am Standort Burghausen.

Die Aufsichtsratssitzung am 26. September 2019 fand am Standort Singapur statt, dem Standort mit den größten und modernsten Wafer-Fabriken des Siltronic-Konzerns. Im Rahmen einer Werksführung besichtigten wir den Baufortschritt der neuen Ziehhalle. Der Geschäftsführer der Regionalgesellschaft berichtete über Chancen und Herausforderungen des Standorts. Weiter befassten wir uns mit dem Bericht des Vorstands zum Geschäftsverlauf und der Lage der Gesellschaft. Ferner überprüfte der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG bildeten weitere Tagesordnungspunkte. Zudem beschäftigten wir uns mit den gesetzlichen Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie ergeben können.

In seiner Sitzung am 28. November 2019 befasste sich der Aufsichtsrat, neben dem Bericht des Vorstands zum Gang der Geschäfte, mit der Planung des Siltronic-Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 sowie mit der Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2022. Das vom Vorstand vorgestellte Budget 2020, einschließlich Finanz- und Investitionsplanung, wurde umfassend erörtert und verabschiedet. Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen bildeten die Pensionsverpflichtungen des Unternehmens. Zudem passten wir die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat an und änderten die Zusammensetzung des Präsidialausschusses mit Wirkung vom 1. Januar 2020 und beschlossen die Eckpunkte für ein neues Vorstandsvergütungssystem, das der Hauptversammlung 2020 zur Billigung vorgelegt werden soll.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um seine Aufgaben effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet: einen Prüfungsausschuss, einen Präsidialausschuss, einen Nominierungsausschuss und den gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zwingend zu bildenden Vermittlungsausschuss. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen.

Der Präsidialausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal und fasste einen Beschluss außerhalb einer Sitzung. Er beschäftigte sich mit den Personalangelegenheiten des Vorstands sowie dessen Vergütung und bereitete in diesem Zusammenhang die Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums über die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und die Billigung des Vergütungsberichts vor. Weiter befasste sich der Ausschuss mit den Eckpunkten für ein neues Vergütungssystem des Vorstands, das der Hauptversammlung 2020 zur Billigung vorgelegt werden soll. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wird der Präsidialausschuss um ein weiteres Mitglied der Anteilseigner, Michael Hankel, erweitert. Dr. Hermann Gerlinger übernimmt zum gleichen Zeitpunkt den Ausschussvorsitz.

Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2019 zu vier Sitzungen zusammen und fasste einen Beschluss außerhalb einer Prüfungsausschusssitzung. Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich in Gegenwart des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss der Siltronic AG und dem Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lageberichten. Zudem erörterte er die Quartalsmitteilungen und im Beisein des Abschlussprüfers den Halbjahresbericht und dessen prüferische Durchsicht. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung 2019 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer zur Wahl vorzuschlagen. Der Prüfungsausschuss erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und legte das Honorar des Abschlussprüfers fest. Der Ausschuss überwachte außerdem die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Dabei beschäftigte er sich insbesondere mit der Behandlung von Nichtprüfungsleistungen. Des Weiteren behandelte der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess, das Risikomanagementsystem des Unternehmens, Wirksamkeit und Feststellungen der internen Revision sowie das Compliance-System und ließ sich fortlaufend über Compliance-Themen sowie steuerliche Betriebsprüfungen berichten.

Der Nominierungs- und der Vermittlungsausschuss wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht einberufen.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2019

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Aufsichtsratsmitglied Anzahl der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Teilnahme Anwesenheit
Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender) 10 10 100%
Johann Hautz (Stellvertreter) 6 6 100%
Mandy Breyer 4 4 100%
Klaus Estermaier 4 4 100%
Prof. Dr. Gabi Dreo 4 4 100%
Sieglinde Feist 4 4 100%
Gebhard Fraunhofer 8 8 100%
Dr. Hermann Gerlinger 6 6 100%
Michael Hankel 4 3 75%
Bernd Jonas 8 8 100%
Jörg Kammermann (seit 23. Mai 2019) 3 3 100%
Gertraud Lauber 4 4 100%
Harald Sikorski (bis 7. Mai 2019) 1 1 100%

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Siltronic AG für das Geschäftsjahr 2019, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zu Einzel- und Konzernabschluss (Bilanzstichtag 31. Dezember 2019) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Damir Ratkovic seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Volker Specht seit dem Geschäftsjahr 2017. Die externe Rotationsfrist für den Abschlussprüfer von höchstens zehn Jahren gemäß der europäischen Abschlussprüfungsverordnung (EU-VO 537/2014) begann 2015, im Jahr der Börsennotierung der Siltronic AG.

Der Jahresabschluss der Siltronic AG und der zusammengefasste Lagebericht für den Siltronic-Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften.

Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, die Abschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurden zunächst als Entwurfsfassung in der Prüfungsausschusssitzung vom 20. Februar 2020 und schließlich in ihrer finalen Fassung in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 4. März 2020 jeweils in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend diskutiert und geprüft. Der Prüfungsausschuss hat sich insbesondere mit den im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Der Abschlussprüfer stand dem Prüfungsausschuss und dem Gesamtaufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer hat auch das Risikofrüherkennungssystem nach § 91 AktG geprüft und festgestellt, dass das Risikofrüherkennungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bestandsgefährdende Risiken wurden nicht identifiziert.

In der Aufsichtsratssitzung am 4. März 2020 hat der Aufsichtsrat zudem unter Berücksichtigung der Empfehlung des Prüfungsausschusses zur Wahl des Abschlussprüfers den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung 2020 verabschiedet. Dem lag die Erklärung des Prüfungsausschusses zugrunde, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sei und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt worden sei.

Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der Siltronic AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zu erheben. Wir billigen daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Siltronic AG sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019. Der Jahresabschluss der Siltronic AG ist damit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von EUR 3,00 je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag schließt sich der Aufsichtsrat an.

Gesonderter Nichtfinanzieller Bericht

Der Prüfungsausschuss hat den Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, in seiner Sitzung am 22. Oktober 2019 ferner mit der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über den zusammengefassten Nichtfinanziellen (Konzern-) Bericht beauftragt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte ein uneingeschränktes Prüfungsurteil. Der zusammengefasste nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht und das Prüfungsurteil der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet. Der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 20. Februar 2020 und der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 4. März 2020 haben den zusammengefassten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht intensiv diskutiert, geprüft und gebilligt. Anhaltspunkte für Beanstandungen des zusammengefassten nichtfinanziellen (Konzern-) Berichts oder der Beurteilung des Prüfungsergebnisses durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind nicht ersichtlich geworden.

Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

In der Zusammensetzung des Vorstands gab es im Berichtsjahr keine Veränderung.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Mai 2019 legte auf Seiten der Arbeitnehmervertreter Harald Sikorski sein Amt nieder. Wir danken ihm für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat. Mit gerichtlichem Beschluss vom 23. Mai 2019 wurde Jörg Kammermann zu seinem Nachfolger bestellt.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Siltronic AG und aller Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz.

München, 4. März 2020 Der Aufsichtsrat

Dr. Tobias Ohler

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Siltronic AG

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Rundungshinweis

Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können aufgrund kaufmännischer Rundung geringe Abweichungen auftreten.

Disclaimer

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung von Siltronic beruhen. Obwohl wir annehmen, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen realistisch sind, können wir nicht dafür garantieren, dass die Erwartungen sich auch als richtig erweisen. Die Annahmen können Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorausschauenden Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die solche Abweichungen verursachen können, gehören unter anderem: Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld, Wechselkurs- und Zinsschwankungen, Einführung von Konkurrenzprodukten, mangelnde Akzeptanz neuer Produkte oder Dienstleistungen und Änderungen der Geschäftsstrategie. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen durch Siltronic ist weder geplant noch übernimmt Siltronic die Verpflichtung dafür. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und in anderen Berichten nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Die Inhalte dieses Berichts sprechen Frauen und Männer gleichermaßen an. Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Sprachform z. B. Kunde, Mitarbeiter) verwendet.

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