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Siltronic AG Annual Report 2018

May 2, 2019

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Annual Report

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Siltronic AG

München

Jahresabschluss zum 31.12.2018

1. Jahresabschluss der Siltronic AG

Bilanz zum 31. Dezember 2018

der Siltronic AG

AKTIVA

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EUR Mio. Anhang Nr. 2018 2017
Immaterielle Vermögensgegenstände 13 1,4 1,4
Sachanlagen 14 329,9 283,3
Finanzanlagen 15 239,7 129,4
Anlagevermögen 571,0 414,1
Vorräte 16 247,2 94,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 94,9 64,1
Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 140,5 233,7
Wertpapiere und Festgelder 216,9 110,0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17 452,3 407,8
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 70,8 147,0
Umlaufvermögen 770,3 649,6
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 17 9,6 9,7
Summe Aktiva 1.350,9 1.073,4
PASSIVA
EUR Mio. Anhang Nr. 2018 2017
Gezeichnetes Kapital 120,0 120,0
Kapitalrücklage 374,5 374,5
Andere Gewinnrücklagen 8,5 8,5
Bilanzgewinn 232,6 138,1
Eigenkapital 18 735,6 641,1
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 19 107,6 121,2
Andere Rückstellungen 20 140,3 107,8
Rückstellungen 247,9 229,0
Finanzverbindlichkeiten 21 30,5 65,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22 33,7 28,6
Übrige Verbindlichkeiten 22 303,2 109,1
Verbindlichkeiten 367,4 203,3
Summe Passiva 1.350,9 1.073,4

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

der Siltronic AG

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EUR Mio. Anhang Nr. 2018 2017
Umsatzerlöse 03 1.066,0 866,8
Bestandsveränderungen -4,6 1,0
Andere aktivierte Eigenleistungen 3,0 2,5
Gesamtleistung 1.064,4 870,3
Sonstige betriebliche Erträge 04 53,2 45,1
Materialaufwand 05 -421,3 -359,6
Personalaufwand 06 -226,9 -212,1
Abschreibungen 07 -53,1 -50,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen 08 -202,8 -181,9
Betriebsergebnis 213,5 111,4
Beteiligungsergebnis 09 37,0 50,0
Zinsergebnis 10 -15,9 -11,1
Ergebnis vor Steuern 234,6 150,3
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11 -64,8 -11,6
Ergebnis nach Steuern 169,8 138,7
Sonstige Steuern 12 -0,3 - 0,6
Jahresüberschuss 169,5 138,1

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

der Siltronic AG

Die Siltronic AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in München am Hanns-Seidel-Platz 4. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 150884 eingetragen.

01 Grundsätze der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Anforderungen aufgestellt.

Einige gesetzlich vorgesehene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz wurden zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Diese zusammengefassten Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und gegebenenfalls erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, erfolgen alle Angaben in Millionen Euro (EUR Mio.). In Einzelfällen ergeben sich daraus geringe Anpassungen aufgrund von Rundungsdifferenzen.

Der Lagebericht der Siltronic AG für das Geschäftsjahr 2018 ist in Anwendung der §§ 315 Abs. 5 i.V.m. 298 Abs. 2 HGB mit dem Konzernlagebericht der Siltronic AG zusammengefasst. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht des Siltronic-Konzerns und der Siltronic AG werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich. Zudem wird der zusammengefasste Lagebericht des Siltronic-Konzerns und der Siltronic AG im Geschäftsbericht der Siltronic AG veröffentlicht.

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB wurden abgegeben und sind auf der Internetseite www.siltronic.com veröffentlicht.

02 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Die Umsatzerlöse gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden.

Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Gewinne aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen phasengleich vereinnahmt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über maximal sieben Jahre abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, und zwar ohne Fremdkapitalzinsen, und entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Produktions- und Verwaltungsgebäude werden in längstens 40 Jahren abgeschrieben, Anlagen und Maschinen zwischen sechs und 25 Jahren und die Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen drei und zwölf Jahren. Die Herstellungskosten selbsterstellter Sachanlagen werden nach den für Erzeugnisse geltenden Grundsätzen ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden bis zu einer Höhe von EUR 150 direkt als Aufwand erfasst und bis zu einer Höhe von EUR 1.000 als Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben.

Forschungs- und Entwicklungskosten werden als laufender Aufwand gebucht. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear berechnet mit Ausnahme von bestimmten Zugängen vor dem 1. Januar 2010. Sofern damals nach steuerlichen Regelungen eine degressive Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern zulässig war, erfolgte auch im handelsrechtlichen Abschluss eine degressive Abschreibung. Für diese Vermögensgegenstände werden die niedrigeren Wertansätze in Anwendung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Wenn eine Wertminderung von Dauer ist, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Bei Zuwendungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, erfolgt die Aktivierung des Anspruchs, wenn das Unternehmen die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt hat und der erforderliche Antrag gestellt ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestellt werden wird. Zuwendungen Dritter mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sofern nicht anders vermerkt, werden solche Zuwendungen von staatlichen Stellen gewährt.

Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungswerten und bei dauerhafter Wertminderung vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Zinslose oder niedrig verzinsliche langfristige Ausleihungen werden abgezinst.

Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und gegebenenfalls zu niedrigeren Wiederherstellungskosten oder niedrigeren realisierbaren Preisen am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Erzeugnisse erfolgt durch Ableitung der Ist-Herstellungskosten aus den Standardkosten. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, der Abschreibungen, Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der Pensionen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden mit dem abgezinsten Wert bilanziert und Risiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind Wertpapiere zweckgebunden angelegt und dem Zugriff der Siltronic AG entzogen. Dieses Deckungsvermögen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Verpflichtungen aus Altersteilzeit verrechnet. Soweit der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten übersteigt, besteht eine Ausschüttungssperre wegen § 268 Abs. 8 HGB. Ein übersteigender Teil der Verpflichtungen wird als Rückstellung für Altersteilzeit ausgewiesen.

Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Geldbestände und Bankguthaben in Euro werden zum Nominalwert ausgewiesen, während solche Posten in Fremdwährung zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet werden.

Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten berechnet. Zusätzlich werden steuerliche Verlustvorträge einbezogen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragssteuersatzes, der die Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag umfasst. Künftige Steuerbelastungen werden mit künftigen Steuerentlastungen verrechnet. Eine sich daraus insgesamt ergebende künftige Steuerbelastung wird in der Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern" angesetzt, wohingegen eine sich ergebende Steuerentlastung unter Anwendung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt wird.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) ermittelt und in 2018 erstmals auf Basis der neuen biometrischen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet (Vorjahre mit modifizierten Richttafeln 1998). Erwartete künftige Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Berechnung der Verpflichtung berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen ergibt sich aus dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Rückstellung mit zehn- und siebenjährigem Durchschnittszins besteht eine Ausschüttungssperre.

Zur anteiligen Sicherung der Pensionsverpflichtungen besteht ein Deckungsvermögen in Form eines sogenannten Contractual Trust Arrangement ("CTA"). Die in den CTA eingezahlten Barmittel werden durch einen externen Treuhänder verwaltet und dienen ausschließlich der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen (doppelstöckige Treuhand). Das CTA erfüllt die Voraussetzungen zur Saldierung mit Pensionsverpflichtungen.

Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Zur Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden jährliche Entgeltanpassungen und Rentenanpassungen berücksichtigt.

Die Erträge und Aufwendungen aus den Deckungsvermögen werden im Zinsergebnis mit Aufwendungen aus der Verpflichtung saldiert ausgewiesen.

Andere Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, wozu künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie weitere einschlägige Risiken berücksichtigt werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre unter Verwendung der Barwertmethode abgezinst. Aufwendungen aus Aufzinsung werden im Zinsergebnis gezeigt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie dafür abgeschlossene Sicherungsgeschäfte wie Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen oder Devisenswaps werden nach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung bilanziert. Hierbei werden die Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit den Devisenkassamittelkursen und die Sicherungsgeschäfte mit den Marktterminkursen zum Bilanzstichtag bewertet.

Zur Sicherung von Währungsrisiken werden Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen und Devisenswaps abgeschlossen. Wenn zwischen einem Grundgeschäft und dem dafür geschlossenen Sicherungsgeschäft ein Sicherungszusammenhang besteht, wird eine Bewertungseinheit gebildet. Die Siltronic AG deckt sowohl Risiken einzelner Grundgeschäfte ab als auch Risiken gleichartiger Grundgeschäfte. Darüber hinaus werden künftige, mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Geschäfte in Fremdwährung teilweise gesichert (Makro Cash Flow Hedge). Bei hoher Effektivität einer Sicherungsbeziehung erfolgt die Behandlung der sich ausgleichenden gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft innerhalb der Bewertungseinheit nach der sogenannten Einfrierungsmethode, was die Beibehaltung der ursprünglichen Wertansätze aus der Ersterfassung der Forderung oder Verbindlichkeit bedeutet. Soweit sich positive und negative Wertoder Zahlungsstromänderungen ausgleichen, werden sie nicht berücksichtigt. Soweit sich die Wert- oder Zahlungsstromänderungen pro Bewertungseinheit nicht ausgleichen, werden Rückstellungen für Verlustüberhänge gebildet. Per Saldo verbleibende Gewinne werden nur angesetzt, soweit es sich bei den Grundgeschäften um Forderungen oder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr handelt. Gewinn- und Verlustüberhänge werden je Währung miteinander verrechnet. Kursgewinne und Kursverluste werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

03 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse umfassen auch Erlöse aus Dienstleistungen und aus Verkäufen von Zwischenprodukten an verbundene Unternehmen.

Nach Regionen teilen sich die Umsatzerlöse wie folgt auf, wobei für die Aufteilung der Sitz des Kunden entscheidend ist.

Regionen

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EUR Mio. 2018 2017
Deutschland 115,5 76,6
Übriges Europa 159,9 134,2
Amerika 145,9 123,0
Asien 625,9 518,5
Übrige Regionen 18,8 14,5
Summe 1.066,0 866,8

04 Sonstige betriebliche Erträge

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EUR Mio. 2018 2017
Erträge aus Währungsderivaten 27,7 30,8
Erträge aus Kursgewinnen 20,7 8,8
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (periodenfremd) 0,4 2,8
Zuschüsse 0,6 0,8
Erträge aus Anlagenabgang (periodenfremd) 0,2 0,7
Erträge aus der Zuschreibung von Sachanlagen (periodenfremd) 1,7 -
Übrige betriebliche Erträge 1,9 1,2
Summe 53,2 45,1

05 Materialaufwand

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EUR Mio. 2018 2017
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 419,3 358,5
Aufwendungen für bezogene Leistungen 2,0 1,1
Summe 421,3 359,6

06 Personalaufwand

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EUR Mio. 2018 2017
Löhne, Gehälter und Aufwendungen für Altersteilzeit 183,9 172,5
Sozialabgaben 28,4 26,1
Aufwendungen für Altersversorgung 13,4 12,5
Übrige Personalkosten 1,2 1,0
Summe 226,9 212,1

Die Erhöhung der Aufwendungen für Löhne, Gehälter und Altersteilzeit sowie für Sozialabgaben ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der Mitarbeiter und auf Tarifanpassungen zurückzuführen.

In den Aufwendungen für Altersversorgung sind hauptsächlich die Zuführung zur Pensionsrückstellung und der Aufwand für die Dotierung der externen Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, München, enthalten. Die Aufwendungen aus der Abzinsung von Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellung, werden im Zinsergebnis erfasst.

Die übrigen Personalkosten betreffen die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

07 Abschreibungen

Die Position umfasst keine außerplanmäßigen Abschreibungen.

08 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen

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EUR Mio. 2018 2017
Reparaturen, Instandhaltung, Fremdleistungen 110,9 98,4
Aufwendungen aus Währungsderivaten 27,1 19,4
Aufwendungen aus Kursverlusten 16,0 19,4
Vertriebskosten, vor allem Frachten und Provisionen 16,1 14,9
Pachten und Mieten 6,3 4,5
Verluste aus Anlagenabgang (periodenfremd) 0,5 0,6
Übrige betriebliche Aufwendungen 25,9 24,7
Summe 202,8 181,9

Die Fremdleistungen betreffen vor allem Leistungen von der Wacker Chemie AG, die am Standort Burghausen bezogen werden.

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere Gebühren und Beiträge, Reisekosten, Kosten für externe Forschung, sonstige personalbezogene Kosten sowie Patente und Lizenzen.

09 Beteiligungsergebnis

Die Beteiligungserträge resultieren aus einer Ausschüttung der Siltronic Holding International B.V., Rotterdam, Niederlande.

10 Zinsergebnis

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EUR Mio. 2018 2017
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,0 1,6
davon verbundene Unternehmen 0,3 1,1
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen -16,6 -12,3
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1,3 -0,4
davon verbundene Unternehmen -0,7 -0,3
Summe -15,9 -11,1

Der Anstieg des negativen Zinsergebnisses um EUR 4,8 Mio. ist in Höhe von EUR 3,8 Mio. auf den veränderten Zinssatz zurückzuführen, mit dem die Pensionsverpflichtungen abgezinst werden.

11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB zum Ansatz von aktiven latenten Steuern wird wie im Vorjahr nicht ausgeübt. Dementsprechend werden aktive Steuerlatenzen in Höhe von EUR 36,8 Mio. (Vorjahr: EUR 29,2 Mio.) aus dem Anlagevermögen EUR 6,8 Mio. (Vorjahr: EUR 5,2 Mio.) aus dem Umlaufvermögen EUR 4,5 Mio. (Vorjahr: EUR 3,3 Mio.), aus Pensionsverpflichtungen EUR 15,0 Mio. (Vorjahr: EUR 12,4 Mio.) und EUR 10,5 Mio. aus übrigen Rückstellungen (Vorjahr: EUR 8,4 Mio.) nicht angesetzt. Von den übrigen Rückstellungen entfallen EUR 5,4 Mio. auf Altersteilzeit (Vorjahr: EUR 5,9 Mio.).

Passive latente Steuern bestehen nicht.

12 Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen vermögensabhängige Steuern.

13 Immaterielle Vermögensgegenstände

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EUR Mio. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Anschaffungskosten
Anfangsstand 01.01.2018 19,7
Zugänge 0,3
Abgänge 0,0
Umbuchungen 0,9
Endstand 31.12.2018 20,8
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2018 18,3
Zugänge 1,1
Abgänge 0,0
Endstand 31.12.2018 19,4
Bilanzwert 31.12.2018 1,4
Bilanzwert 31.12.2017 1,4

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Lizenzen.

14 Sachanlagen

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EUR Mio. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Anfangsstand 01.01.2018 268,7 1.474,2 108,5 56,5 1.907,9
Zugänge 0,7 48,4 2,9 55,8 107,8
Abgänge 0,0 -28,1 -3,2 - -31,3
Umbuchungen 0,2 26,5 1,3 -28,9 -0,9
Endstand 31.12.2018 269,5 1.521,0 109,6 83,4 1.983,5
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2018 195,2 1.328,5 100,9 - 1.624,6
Zugänge 5,7 43,2 3,1 - 52,0
Abgänge 0,0 -18,1 -3,2 - -21,3
Umbuchungen 0,0 0,0 0,0 - -
Zuschreibung -1,7 - - - -1,7
Endstand 31.12.2018 199,1 1.353,5 101,0 - 1.653,6
Bilanzwert 31.12.2018 70,4 167,5 8,6 83,4 329,9
Bilanzwert 31.12.2017 73,5 145,7 7,6 56,5 283,3

15 Finanzanlagen

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EUR Mio. Anteile an verbundenen Unternehmen Wertpapiere des Anlagevermögens Gesamt
Anschaffungskosten
Anfangsstand 01.01.2018 129,4 - 129,4
Zugänge 0,2 110,0 110,2
Abgänge - - -
Endstand 31.12.2018 129,7 110,0 239,7
Abschreibungen
Anfangsstand 01.01.2018 - - -
Zugänge - - -
Abgänge - - -
Endstand 31.12.2018 - - -
Bilanzwert 31.12.2018 129,7 110,0 239,7
Bilanzwert 31.12.2017 129,4 - 129,4

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Siltronic AG ist Bestandteil dieses Anhangs.

Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich um Festgelder und Fondsanteile.

16 Vorräte

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EUR Mio. 2018 2017
Erzeugnisse und Waren 44,9 49,8
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 30,9 29,7
Anzahlungen für Vorräte 171,4 15,3
Summe 247,2 94,8

Die Anzahlungen für Vorräte wurden an die Tochtergesellschaft Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd. für künftige Lieferungen geleistet.

17 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten

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2018 2017
EUR Mio. Summe davon Restlaufzeit überein Jahr Summe davon Restlaufzeit überein Jahr
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 94,9 0,0 64,1 0,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 107,8 0,0 213,8 0,0
Derivate 0,0 0,0 2,0 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 32,7 0,0 17,9 0,0
Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 140,5 0,0 233,7 0,0
Wertpapiere und Festgelder 216,9 0,0 110,0 0,0
Summe 452,3 0,0 407,8 0,0

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von EUR 105,3 Mio. (Vorjahr: EUR 123,1 Mio.). Darüber hinaus haben sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund von Konzerndarlehen geändert:

Es bestehen Finanzforderungen gegen die Siltronic Holding International B.V. in Höhe von EUR 1,9 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.) und die Siltronic Korea Ltd. über EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.). Im Vorjahr hatte die Siltronic AG Finanzforderungen gegen die Siltronic Singapore Pte. Ltd. über EUR 86,0 Mio. und die Siltronic Japan Corporation über EUR 4,1 Mio., die zum 31. Dezember 2018 nicht mehr bestehen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten eine Forderung gegen Finanzverwaltungen über EUR 12,8 Mio. (Vorjahr: EUR 16,0 Mio.) und eine Vorauszahlung an die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG in Höhe von EUR 19,8 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.).

Die Laufzeiten der Festgelder betragen zwischen drei und 13 Monate.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eine Vorauszahlung für Beiträge an die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, München in Höhe von EUR 7,7 Mio. (Vorjahr: EUR 8,0 Mio.).

18 Eigenkapital

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EUR Mio. Grundkapital Kapitalrücklage Andere Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Gesamt
01.01.2018 120,0 374,5 8,5 138,1 641,1
Jahresüberschuss - - - 169,5 169,5
Ausgeschüttete Dividende - - - -75,0 -75,0
31.12.2018 120,0 374,5 8,5 232,6 735,6

Das Grundkapital der Siltronic AG beträgt EUR 120 Millionen und ist eingeteilt in 30 Millionen nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je EUR 4,00 am Grundkapital.

Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich in vollem Umfang um andere Gewinnrücklagen.

Es besteht ein Bedingtes Kapital und ein Genehmigtes Kapital: Das Grundkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von bis zu 12.500.000 neuen, auf Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht werden, wodurch das Grundkapital um bis zu EUR 50,0 Mio. steigen darf (Bedingtes Kapital). Außerdem ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 7. Juni 2020 um bis zu insgesamt EUR 60,0 Mio. durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde und ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beläuft sich zum Stichtag auf EUR 21,7 Mio. In dieser Höhe besteht

Der beizulegende Zeitwert, der zur Sicherung von Altersteilzeitverpflichtungen angelegten und als Deckungsvermögen zu behandelnden Mittel, beläuft sich auf EUR 40,3 Mio. (Vorjahr: EUR 30,4 Mio.). Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um börsengehandelte Wertpapiere. Der Börsenkurs definiert den beizulegenden Zeitwert. Dieser Wert liegt EUR 0,6 Mio. unter den Anschaffungskosten (Vorjahr: EUR 0,4 Mio. unter den Anschaffungskosten). Eine Ausschüttungssperre besteht somit nicht.

Der Vorstand schlägt vor, für das abgelaufene Geschäftsjahr EUR 5,00 je Stückaktie auszuschütten. Hiernach ergäbe sich eine Ausschüttung von EUR 150,0 Mio. und ein Gewinn von EUR 19,5 Mio., der auf neue Rechnung vorgetragen würde. Die im Vorjahr vom Vorstand vorgeschlagene Ausschüttung von EUR 2,50 je Stückaktie wurde in 2018 durchgeführt. Hiernach ergab sich eine Auszahlung an die Aktionäre von EUR 75,0 Mio. und ein Gewinnvortrag von EUR 63,1 Mio.

19 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für Mitarbeiter der Siltronic AG wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbständige Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, München, gewährt. Diese wird aus Mitglieds- und Firmenbeiträgen finanziert. Derzeit beträgt der Firmenbeitrag 400 % der jeweiligen Mitgliedsbeiträge. Die Siltronic AG hat sich zudem bereit erklärt, den Finanzbedarf der Pensionskasse zu sichern, soweit er nicht aus laufenden Mitgliedsbeiträgen der Siltronic AG und sonstigem Vermögenszuwachs gedeckt werden kann.

Darüber gibt es Rückstellungen für die sogenannte Zusatzversorgung für Gehaltsanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in Form von Direktzusagen. Weiter besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit, Teile des Entgelts in unmittelbare Versorgungszusagen umzuwandeln.

Die sich aus den Zusagen ergebenden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Anwartschaften und laufende Leistungen gebildet. Der Wertansatz ist versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren errechnet.

Für die Ermittlung der Verpflichtung wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt:

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2018 2017
Rechnungszins (p.a.)
Durchschnitt zehn Jahre 3,21 % 3,68 %
Durchschnitt sieben Jahre 2,32 % 2,80 %
Einkommenssteigerung (p.a.) 2,50% 2,50 %
Erhöhung der Bemessungsgrundlage 2,50% 2,50 %
Rentenanpassungen
Grund- und Zusatzversorgung 1,80 % bzw.1,00%
Gehaltsumwandlung 2,50 % bzw.1,00%
Sterblichkeit Richttafeln 2018 G von K. Heubeck HEU98 MOD6085

Bei Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren hätte sich eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von EUR 129,3 Mio. ergeben.

Zur anteiligen Sicherung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 137,4 Mio. wurde im Berichtsjahr ein Deckungsvermögen in Form eines sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA) eingerichtet. Die in den CTA eingezahlten Barmittel betrugen EUR 30,0 Mio. und erfüllen die Voraussetzungen zur Saldierung mit Pensionsverpflichtungen. Der beizulegende Zeitwert des CTA zum Bilanzstichtag betrug EUR 29,8 Mio.

20 Andere Rückstellungen

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EUR Mio. 2018 2017
Steuerrückstellungen 16,8 1,2
Personalrückstellungen 78,5 79,0
Übrige andere Rückstellungen 45,0 27,6
Summe 140,3 107,8

Die Personalverpflichtungen resultieren aus Verpflichtungen aufgrund von Altersteilzeit, Jubiläum, nicht genommenem Urlaub bzw. geleisteter Mehrarbeit, Erfolgsbeteiligung und Lebensarbeitszeitkonten.

Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von EUR 26,8 Mio. (Vorjahr: EUR 34,6 Mio.) umfasst ratierlich zugeführte Verpflichtungen für noch nicht entlohnte Anteile der Arbeitsleistung während der Beschäftigungsphase (Erfüllungsrückstand) sowie Aufstockungsbeträge in voller Höhe. Berücksichtigt werden alle zum Jahresende anspruchsberechtigten Mitarbeiter bis zu der durch das Gesetz festgelegten Höchstgrenze. Sofern darüber hinaus Altersteilzeitverpflichtungen eingegangen wurden, sind diese ebenfalls in die Rückstellung einbezogen.

Der Betrag der Altersteilzeitverpflichtung zum 31. Dezember 2018 beläuft sich auf EUR 65,9 Mio. (Vorjahr: EUR 65,0 Mio.). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 40,3 Mio. (Vorjahr: EUR 30,4 Mio.). Die ursprünglichen Anschaffungskosten des angelegten Vermögens betragen EUR 40,9 Mio. (Vorjahr: EUR 30,8 Mio.)

Die bei der Berechnung der Altersteilzeitverpflichtung berücksichtigten jährlichen Entgelte und Rentenanpassungen entsprechen den bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen verwendeten Prozentsätzen. Der zum 31. Dezember 2018 zugrunde gelegte Rechnungszins beträgt 0,98 % (Vorjahr: 1,58 %).

Die übrigen sonstigen Rückstellungen umfassen vor allem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und drohende Verluste. Hauptgrund für die Erhöhung zum Vorjahr ist ein Anstieg der ausstehenden Rechnungen.

21 Finanzverbindlichkeiten

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2018 2017
davon Restlaufzeit davon Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
EUR Mio. Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 30,5 30,5 0,0 65,6 65,6 0,0

Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren liegen an keinem Bilanzstichtag vor.

22 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten

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2018 2017
davon Restlaufzeit davon Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
EUR Mio. Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr Summe bis 1 Jahr über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33,7 33,7 0,0 28,6 28,6 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 49,6 49,6 0,0 37,5 37,5 0,0
Verbindlichkeiten aus Steuern 3,2 3,2 0,0 2,3 2,3 0,0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,9 0,9 0,0 0,7 0,7 0,0
Verbindlichkeiten aus glattgestellten Termingeschäften 1,9 1,9 0,0 0,0 0,0 0,0
Erhaltene Anzahlungen 246,1 70,9 175,2 66,9 24,1 42,8
Sonstige Verbindlichkeiten 1,5 1,4 0,1 1,7 1,7 0,0
Übrige Verbindlichkeiten 303,2 127,9 175,3 109,1 66,3 42,8

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von EUR 8,9 Mio. (Vorjahr: EUR 6,5 Mio.) Verbindlichkeiten gegenüber der Wacker Chemie AG.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Zum Bilanzstichtag liegen erhaltene Anzahlungen mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren in Höhe von EUR 29,9 Mio. vor (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Sämtliche andere Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.

23 Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter

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EUR Mio. 2018 2017
Gemeinkostenpersonal 854 798
Produktiv-gewerblich 1.493 1.498
Summe 2.347 2.296

24 Nicht in der Bilanz enthaltene Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Bei den nachfolgend dargestellten Bürgschaften handelt es sich um Nominalbeträge. Die Bürgschaften sichern die externe Finanzierung von verbundenen Unternehmen ab und Stromlieferungen an ein Tochterunternehmen.

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EUR Mio. 2018 2017
Bürgschaften 4,4 2,7
davon verbundene Unternehmen 4,4 2,7

Die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die Mieten und Pachten betreffen, sind ebenfalls Nominalwerte. Die Mieten und Pachten betreffen technische Anlagen, Container, EDV-Ausrüstung, Fahrzeuge und Grundstücke. Aufgrund der langfristigen vertraglichen Bindung besteht für die Zukunft ein konstanter Liquiditätsabfluss, dem sich das Unternehmen nicht entziehen kann.

Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating-Leasingverträgen

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EUR Mio. 2018 2017
fällig innerhalb 1 Jahr 1,7 0,7
fällig zwischen 2 und 5 Jahren 3,2 2,0
fällig nach 5 und mehr Jahren 3,1 2,3
Summe 8,0 5,0

Das Bestellobligo setzt sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt zusammen:

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EUR Mio. 2018 2017
Bestellobligo aus Investitionsprojekten 76,0 100,2
Bestellobligo aus Abnahmeverträgen mit Dritten 4,7 4,3
Bestellobligo aus Abnahmeverträgen mit verbundenen Unternehmen 57,5 45,2
Summe 138,2 149,7

Langfristige Abnahmeverpflichtungen bestehen in 2019 i.H.v. EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.) und danach von jährlich EUR 1,7 Mio., dadurch sichert die Siltronic AG die Auslastung des Tochterunternehmens Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd.

25 Kosten für Abschlussprüfer

Für Abschlussprüfungsleistungen wurden EUR 0,4 Mio. aufgewendet (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.). Diese Leistungen betreffen die gesetzlichen Abschlussprüfungen. Für andere Bestätigungsleistungen wie betriebswirtschaftliche Prüfungen oder gesetzlich nicht verpflichtende Prüfungen sind EUR 0,1 Mio. angefallen (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.).

26 Derivative Finanzinstrumente

Zur Sicherung von Währungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit werden Devisentermingeschäfte (DTG), Devisenoptionen und Devisenswaps eingesetzt. Zinsderivate wurden im Berichtsjahr nicht eingegangen. Die Absicherung dient dem Ziel, die Volatilität des Ergebnisses und des Zahlungsmitteleingangs zu reduzieren, soweit sie auf Wechselkursänderungen beruhen. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt nach internen Richtlinien. Im Geschäftsjahr wurden Derivate in folgendem Umfang abgeschlossen:

Derivate

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EUR Mio. 2018 2017
Nominalwerte 575,8 377,9
Marktwerte -10,4 16,5
Kreditrisiko 0,9 16,6

Die Nominalwerte sind die Summe aller den Geschäften zugrunde liegenden Kauf- und Verkaufsbeträge. Die Marktwerte beziehen sich auf die Auflösungsbeträge (Rückkaufswert) der Finanzderivate zum Bilanzstichtag und werden mit verschiedenen anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. Das angegebene Volumen des Kreditrisikos ist die Summe der positiven Marktwerte und stellt das Risiko des Ausfalls von Vertragspartnern dar. Um diesem Risiko entgegenzutreten, werden Derivate nur mit Banken hoher Bonität abgeschlossen.

Die beizulegenden Zeitwerte der Derivative werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung von den am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Dabei werden Devisenkontrakte einzeln mit ihrem Terminkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Einen wesentlichen Umfang der Sicherungsmaßnahmen stellt die Abdeckung der Währungsrisiken aus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar sowie aus ausgereichten und empfangenen Darlehen an bzw. von verbundenen Unternehmen. Zur Abdeckung dieser Währungsrisiken wurden Devisentermingeschäfte und -swaps abgeschlossen. Gleichartige Grundgeschäfte werden zu Portfolien zusammengefasst. Diese Geschäfte werden im Jahr 2019 fällig.

Die Derivate haben eine maximale Restlaufzeit von 15 Monaten (Vorjahr: 18 Monate). Zu den erwarteten Geschäften gehören auch noch nicht fakturierte Umsätze in Fremdwährung. Für diese sogenannten strategischen Geschäfte werden, soweit zulässig, Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet.

Sicherungsgeschäfte, die bestehende Forderungen oder Verbindlichkeiten betreffen, werden als "operative Sicherungen" bezeichnet.

Operative Sicherung

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EUR Mio. 2018 DTG, Swaps 2017 DTG, Swaps
Nominalwert 177,6 69,9
Offene Geschäfte
Positive Marktwerte 0,3 0,6
Negative Marktwerte -0,9 0,0
Geschlossene Geschäfte 0,0 0,0

Strategische Sicherung

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EUR Mio. 2018 DTG, Swaps 2017 DTG, Swaps
Nominalwert 398,2 308,1
Offene Geschäfte
Positive Marktwerte 0,1 14,0
Negative Marktwerte -8,2 -0,1
Geschlossene Geschäfte -1,8 2,0
Bewertungseinheiten nach Einfrierungsmethode (nicht bilanziert) -9,9 15,9
Geschlossene Geschäfte
Vermögensgegenstände 0,0 0,0
Verbindlichkeiten 1,9 0,0

Die Messung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird bei der Siltronic AG nach der Dollar-Offset-Methode vorgenommen, bei der die Veränderung der Marktwerte von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gegenübergestellt werden. Die Messung der Effektivität ergab, dass alle Bewertungseinheiten zum Stichtag prospektiv sowie retrospektiv effektiv waren.

Nachfolgende Übersicht fasst die Bilanzwerte, die sich aus den derivativen Finanzinstrumenten ergeben, zusammen:

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EUR Mio. 2018 2017
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus offenen und geschlossenen Geschäften 0,0 2,0
Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus geschlossenen Geschäften 1,9 0,0
Sonstige Rückstellungen für offene Derivate 0,9 0,0

27 Organe der Siltronic AG

Aufsichtsrat

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Name Beruf Mitgliedschaft in weiteren Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand 31. Dezember 2018)
Dr. Tobias Ohler Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG, München Mitglied des Aufsichtsrats

- Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG
Johann Hautz1) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Betriebsrats der Siltronic AG, Werk Burghausen
Maximilian Baumgartner1) Vertreter der Leitenden Angestellten (bis 19. April 2018) Leiter Operation Processes, Siltronic AG
Mandy Breyer1) (seit 19. April 2018) Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats der Siltronic AG, Werk Freiberg
Prof. Dr. Gabi Dreo Rodosek (seit 19. April 2018) Leitende Direktorin des Forschungsinstituts CODE und Universitätsprofessorin und Lehrstuhlinhaberin für Kommunikationssystem und Netzsicherheit an der Universität der Bundeswehr München Mitglied des Aufsichtsrats

-Giesecke & Devrient GmbH, München

-BWI GmbH Mitglied des Beirats

-Giesecke & Devrient GmbH, München
Klaus-Peter Estermaier1) Vertreter der Leitenden Angestellten (seit 19. April 2018) Leiter Supply Chain Management Germany, Siltronic AG Vorsitzender des Gesamtsprecherausschusses der Leitenden Angestellten der Siltronic AG
Sieglinde Feist Leiterin Zentralbereich Sales und Distribution, Wacker Chemie AG, München Vorsitzende (Chairperson) des Board of Directors (non-executive)

-Wacker Chemicals Ltd., United Kingdom

-Wacker-Kemi AB, Schweden Mitglied des Board of Directors (non-executive):

-Wacker Chemie Italia S.r.l., Italien

-Wacker Chimie S.A.S., Frankreich

-Wacker Qufmica Iberica, S.A., Spanien

-Wacker Chemicals (South Asia) Pte Limited, Singapur

-Wacker Chemicals Korea Inc., Südkorea (alle Wacker Chemie-Konzernmandate)
Gebhard Fraunhofer1) Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Siltronic AG

1) Arbeitnehmervertreter

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Name Beruf Mitgliedschaft in weiteren Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand 31. Dezember 2018)
Dr. Hermann Gerlinger Geschäftsführender Gesellschafter der GeC GmbH (Einpersonengesellschaft) Mitglied des Verwaltungsrats

- VAT Group AG, Schweiz
Karin Gottschalk1) (bis 19. April 2018) Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats der Siltronic AG, Werk Freiberg
Michael Hankel (seit 19. April 2018) Mitglied des Vorstands der ZF Friedrichshafen AG Mitglied des Aufsichtsrats

- ZF Gusstechnologie GmbH, Nürnberg (ZF Friedrichshafen-Konzernmandat)
Bernd Jonas Selbtstständiger Rechtsanwalt
Gertraud Lauber1) Gewerkschaftssekretärin IG BCE, Abteilung Wirtschafts- und Energiepolitik Mitglied des Aufsichtsrats

- Rütgers Germany GmbH, Castrop-Rauxel
Dr. Franz Richter2) (bis 19. April 2018) Vorstandsvorsitzender der SÜSS MicroTec SE Vorsitzender des Board of Directors

-Scint-X AB, Schweden Mitglied des Verwaltungsrats

-Meyer Burger Technology AG, Schweiz

-COMET Holding AG, Schweiz
Harald Sikorski1) Leiter des Landesbezirkes Westfalen der IG BCE Mitglied des Aufsichtsrats

-Wacker Chemie AG (bis 31. Oktober 2018)

-Vivawest GmbH (seit 1. März 2018)

-Vivawest Wohnen GmbH (seit 18. April 2018)

-RAG AG (seit 1. Juli 2018)

-RAG Deutsche Steinkohle AG (seit 1. Juli 2018) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

-RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH (seit 1. Juni 2018)
Angela Wörl2)(bis 19. April 2018) Leiterin Personal/Soziales, Wacker Chemie AG, München Mitglied des Aufsichtsrats

- Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG

1) Arbeitnehmervertreter

2) Mandate zum Stichtag des Ausscheidens am 19. April 2018

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Vermittlungsausschuss

Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender)

Gebhard Fraunhofer1)

Johann Hautz1)

Sieglinde Feist (seit 19. April 2018)

Angela Wörl (bis 19. April 2018)

Prüfungsausschuss

Bernd Jonas (Vorsitzender)

Gebhard Fraunhofer1)(seit 19. April 2018)

Harald Sikorski1)(bis 19. April 2018)

Dr. Tobias Ohler

Präsidialausschuss

Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender)

Johann Hautz1)

Dr. Hermann Gerlinger

Nominierungsausschuss

Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender)

Dr. Hermann Gerlinger

Vorstand

Dr. Christoph von Plotho

Vorstandsvorsitzender

Applikationstechnologie

Engineering

Investor Relations & Communications

Konzernentwicklung

Produktion

Qualitätsmanagement & Nachhaltigkeit

Recht & Compliance

Standortmanagement

Burghausen & Freiberg

Supply-Chain-Management

Technologie

Vertrieb & Marketing

Siltronic Japan

Siltronic Singapur

Vorsitzender (Chairman) des Board of Directors in folgenden verbundenen Unternehmen:

Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd., Singapur
Siltronic Singapore Pte. Ltd., Singapur
Siltronic Corporation, USA
Siltronic Japan Corporation, Japan

Rainer Irle

Finanzvorstand und Arbeitsdirektor

Controlling & Finanzen

Rechnungswesen & Steuern

Einkauf

IT

Personal

Risikomanagement & Audit

Siltronic USA

Mitglied des Board of Directors in folgenden verbundenen Unternehmen:

Siltronic Corporation, USA
Siltronic Japan Corporation, Japan

1) Arbeitnehmervertreter

28 Angaben zur Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand

Im Jahr 2018 wurde den beiden Mitgliedern des Vorstands eine nach DRS 17 bewertete Gesamtvergütung in Höhe von EUR 2,7 Mio. gewährt (Vorjahr: EUR 2,2 Mio.). Der beizulegende Wert der aktienbasierten Vergütung, die am 1. März 2018 gewährt wurden, lag bei EUR 0,8 Mio. Es wurden 12.391 virtuelle Aktien zugeteilt (Vorjahr: 5.782). Die Pensionsrückstellungen von Herrn Dr. von Plotho und Herrn Irle betrugen Ende 2018 EUR 1,7 Mio. bzw. EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio. bzw. EUR 1,2 Mio.), die früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen EUR 5,0 Mio. (Vorjahr: EUR 4,9 Mio.). Die Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder wurden im Berichtsjahr mit EUR 0,7 Mio. vergütet (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.). Weitere Angaben sind im Vergütungsbericht enthalten, der Teil des zusammengefassten Lageberichts der Siltronic AG ist.

29 Aufstellung des Anteilsbesitzes

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Stand von Eigenkapital und Kapitalbeteiligung zum 31. Dezember 2018. Das Jahresergebnis bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2018. Eigenkapital sowie Jahresergebnis sind nach IFRS ermittelt.

Die Siltronic AG stellt einen Konzernabschluss auf. Dieser Abschluss ist im elektronischen Bundesanzeiger einsehbar und kann zudem über die Homepage der Siltronic AG abgerufen werden.

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in T EUR Eigenkapital Jahresergebnis Kapitalanteil

in %
Siltronic Singapore Pte. Ltd., Singapur2) 345,8 104,4 100,0
Siltronic Corp., Portland/Oregon, USA2) 58,4 33,9 100,0
Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd., Singapur2) 127,4 127,4 77,7
Siltronic Japan Corp., Tokio, Japan2) -1,5 2,9 100,0
Siltronic Korea Ltd., Seoul, Korea1) 0,5 0,4 100,0
Siltronic Shanghai Corp.,Ltd., Shanghai, China1) 0,3 0,1 100,0
Siltronic Holding International B.V., Rotterdam, Niederlande1 400,5 -1,5 100,0

1) direkt gehaltene Beteiligung

2) indirekt gehaltene Beteiligung

30 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Unternehmen oder Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Siltronic AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Siltronic AG unterliegen.

Die Wacker Chemie AG hielt bis 14. März 2017 direkt und indirekt die Mehrheit der Aktien der Sitlronic AG. Am 15. März 2017 hat die Wacker Chemie AG ihre Beteiligung auf 31% reduziert.

Zwischen der Siltronic AG und der Wacker Chemie AG bestanden das ganze Jahr über Leistungsbeziehungen. Diese betreffen im Wesentlichen den Zukauf von Rohstoffen und Energie sowie verschiedene Dienstleistungen, insbesondere Standortdienstleistungen. Die Lieferungen und Leistungen wurden zu marktüblichen Konditionen ausgeführt.

Darüber hinaus werden zwischen der Siltronic AG und nahestehenden Unternehmen Lieferungen und Leistungen im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit getätigt. Auch diese Geschäfte wurden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen.

31 Mitteilungspflichten von Aktionären

Die Mitteilungspflichten von Aktionären nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG (Stand: 31. Dezember 2018) sind in der Anlage beigefügt. Die Anlage ist Teil des Anhangs.

32 Vorgänge nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind seit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 nicht eingetreten.

München, den 1. März 2019

Siltronic AG, München

Dr. Christoph von Plotho

Rainer Irle

Meldungen von Aktionären nach § 20 AktG und § 21 WphG

Zum Geschäftsjahresende 31. Dezember 2018 bestanden die folgenden Stimmrechtsanteile an der Siltronic AG:

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Aktionär Erreichen der Stimmrechtsanteile Meldung
Dr. Alexander Familiengesellschaft mbH, München 15.03.17 Beteiligung 30,83 % alle Anteile gehalten über Wacker Chemie AG und Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH
Wacker Chemie AG, München 15.03.17 Beteiligung 30,83 % davon 22,50 % gehalten über Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH
Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH, München 15.03.17 Beteiligung 22,50 %
Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA 03.05.17 Beteiligung 3,20 %
Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo, Norway 26.06.18 Beteiligung 3,11% gehalten über Norges Bank
JPMorgan Chase Bank, National Association, Columbus, USA 21.09.18 Beteiligung 3,27%
J.P.Morgan Investment Management Inc., Delaware, USA 21.09.18 Beteiligung 3,27%
JPMorgan Asset Management (UK) Limited, London, United Kingdom 21.09.18 Beteiligung 3,27%
BlackRock, Inc., Wilmington, USA 21.12.18 Beteiligung 3,79 %

2. Zusammengefasster Lagebericht

Geschäft und Rahmenbedingungen

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Führender internationaler Anbieter von Wafern aus Reinstsilizium

Wir sind ein global aufgestellter Markt- und Technologieführer von Wafern aus Reinstsilizium für die Halbleiterindustrie und fertigen an vier Produktionsstandorten in Asien, Deutschland und den USA Siliziumwafer mit Durchmessern von bis zu 300 mm. Wir zählen die führenden Verbraucher von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie zu unseren Kunden und unterhalten mit diesen meist über viele Jahre gewachsene Geschäftsbeziehungen.

Siltronic steht im Markt für jahrelange Expertise, kundenspezifische Lösungen sowie eine globale Verfügbarkeit von Produkten bei verlässlicher Qualität und Liefertreue. Unsere weltweite Präsenz ermöglicht es uns, in weniger als 24 Stunden auf Kundenanfragen zu reagieren. Diese Kombination ist die Basis für die hohe Kundenzufriedenheit und bildet das Fundament für unseren nachhaltigen Geschäftserfolg. Unser Ziel ist es, qualitativ hochwertige Wafer mit den Spezifikationen zu liefern, die die Anforderungen unserer Kunden vollständig erfüllen.

Siliziumwafer sind die Grundlage moderner Mikro- und Nanotechnologie und damit ein wesentlicher Bestandteil in zahlreichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs, beispielsweise in Computern, Smartphones, Flachbildschirmen oder Navigationssystemen.

Unser Anspruch ist es, eine treibende Kraft für Innovationen bei Siliziumwafern in der Halbleiterindustrie zu sein.

Rechtliche Konzernstruktur

Seit 1996 hat Siltronic die Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht - damals noch unter der Firmierung Wacker Siltronic Gesellschaft für Halbleitermaterialien AG. Seit 2004 firmiert die Gesellschaft unter Siltronic AG und hat ihren Sitz in München. Die AG war Ende 2018 direkt oder indirekt an sieben Gesellschaften und einem Sondervermögen beteiligt.

Leitung und Kontrolle

Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die Siltronic AG ein duales Führungssystem, das aus Vorstand und Aufsichtsrat besteht. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern; seine Zusammensetzung hat sich im Geschäftsjahr 2018 nicht verändert. Der Aufsichtsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Aufgabenverteilung untereinander können dem Corporate Governance-Bericht ab D 76 entnommen werden.

Aktive strategische Managementholding, dezentrale Struktur und Nähe zum Kunden vor Ort

Die Muttergesellschaft der Siltronic-Gruppe, die Siltronic AG, fungiert als gesellschaftsrechtliche und operative Holding der Gruppe. Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Siltronic AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete strategische Steuerung sowie die Kommunikation mit wichtigen Zielgruppen des Unternehmens, insbesondere dem Kapitalmarkt und den Aktionären. Die operativen Tochtergesellschaften werden unternehmerisch durch ein eigenes Management geführt. Der Vorstand der Siltronic AG ist auch in den Boards der Tochtergesellschaften vertreten. Ein erweiterter Führungskreis des Konzernmanagements der Siltronic AG wird an vereinbarten Zielvorgaben gemessen. Spezifische Ziele werden auf konzernweiter, regionaler und operativer Ebene definiert und kontinuierlich überprüft.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Vorstands enthält fixe und variable Elemente. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht ab D 56 des zusammengefassten Lageberichts nachzulesen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die nach § 289f HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Corporate Governance-Bericht ab D 76 enthalten. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken.

Die Entsprechenserklärung ist der Öffentlichkeit unter https://www.siltronic.com/de/investoren/corporate-governance.html dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Wichtige Produkte, Geschäftsprozesse und Absatzmärkte

Wir schaffen Mehrwert mit unserer Erfahrung, technologischen Kompetenz und Innovationskraft

Silizium ist die Basis für fast alle Halbleiterbauelemente und bildet damit im Wesentlichen die Grundlage für die gesamte weltweite Elektronikindustrie. Wafer werden für immer kleinere Strukturen, sogenannte Design Rules, verwendet, die heute im Bereich von wenigen Nanometern liegen. Dies ermöglicht die Produktion immer leistungsfähigerer und energieeffizienterer Generationen von Halbleiterbauelementen. Unsere Siliziumwafer mit Durchmessern von bis zu 300 mm unterstützen diese Entwicklung und bilden die Grundlage für hochkomplexe Halbleiterbauelemente wie Hochspannungsanwendungen, niedrigohmige Schaltkreise für den Automobilbau und die Telekommunikation sowie hoch integrierte Mikroprozessoren und Speicherbauelemente für die Informationsverarbeitung.

Als strategischer Entwicklungspartner für unsere industriellen Kunden liefern wir maßgeschneiderte Lösungen, die ihren Anwendungserfordernissen entsprechen. Dabei bauen wir auf unsere technische Expertise und das profunde Verständnis der Kundenanforderungen. Mit unseren vier Produktionsstandorten sowie mit Vertriebsstandorten in Europa, den USA und im asiatischen Raum bedienen wir unsere Kunden weltweit. 2018 waren unsere fünf größten Kunden, in alphabetischer Reihenfolge, Infineon Technologies, Intel, Micron Technology, Samsung Electronics und Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC). Mit unserem lokalen Vertriebsansatz bieten wir einen qualitativ hochwertigen Kundenservice.

Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden helfen wir ihnen, ihre Produkte und Lösungen kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln. Wir fertigen polierte und epitaxierte Wafer kundenspezifisch gemäß den aktuellsten Design Rules.

Wettbewerbssituation

Der Markt für Siliziumwafer für die Halbleiterindustrie ist durch eine hohe Konzentration der Wafer-Anbieter und einen hohen globalen Wettbewerbsdruck gekennzeichnet. Siltronic ist laut Marktstudien einer der größten Hersteller von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie mit einem Marktanteil von circa 15 Prozent.

Unsere Hauptwettbewerber sind die beiden japanischen Hersteller Shin-Etsu Handotai und SUMCO Corporation sowie GlobalWafers, Taiwan und SK Siltron, Korea.

Diese fünf größten Hersteller bedienen zusammen circa 90 Prozent der weltweiten Nachfrage. Die Kunden arbeiten bei der Entwicklung neuer Wafer immer enger mit den Herstellern zusammen. Aufgrund unseres exzellenten Kundenzugangs erwarten wir, hiervon in Zukunft noch mehr profitieren zu können.

Wirtschaftliche und rechtliche Einflussfaktoren

Wir verkaufen unsere Wafer weltweit an Kunden in der Halbleiterindustrie. Somit unterliegen wir den für diese Industrie typischen konjunkturellen Schwankungen. Diese können allerdings von ihrem Eintrittszeitpunkt und auch vom Grad der Ausprägung sehr unterschiedlich sein. Anhand ausgewählter Frühindikatoren, zu denen unter anderem Rohstoffpreise, das Bestellverhalten der Kunden, unsere Kapazitätsauslastung sowie die erwartete Entwicklung von Produktions- und Absatzzahlen der Halbleiterindustrie gehören, berücksichtigen wir die voraussichtliche Entwicklung frühzeitig in der Geschäftsplanung.

Wechselkursschwankungen aufgrund von Handelsbeziehungen zwischen Währungsräumen haben einen operativen Einfluss auf unseren Umsatz und das Ergebnis, da wir rund zwei Drittel unseres Umsatzes in US-Dollar erzielen, der größte Teil der Kosten jedoch in Euro anfällt. Wir versuchen, den Einfluss von Fremdwährungseffekten durch verstärkte Produktion im US-Dollar-nahen Währungsraum Singapur abzuschwächen.

Auf der Kostenseite hat die Entwicklung von Löhnen und Gehältern Einfluss auf Siltronic, ebenso wie die Veränderung von Materialkosten. Unser zentrales Rohmaterial ist Polysilizium, das wir hauptsächlich von der Wacker Chemie AG beziehen. Hier bestehen langfristige Lieferverträge. In unseren Fertigungsprozessen nutzen wir eine Vielzahl von Hilfsstoffen, z. B. Poliermittel und Sägedraht. Soweit möglich versuchen wir, unsere Materialien über mehrere Lieferanten zu beziehen.

Unsere Profitabilität erhöhen wir zudem durch fortlaufende interne Maßnahmen zur Prozessoptimierung in allen funktionalen Bereichen. Bereits 2010 haben wir mit den "Kosten-Roadmaps" kontinuierliche Kostensenkungsprogramme ins Leben gerufen, um aktiv Verbesserungspotenziale zu identifizieren und umzusetzen. Im Rahmen dieser Programme erfassen wir systematisch Projekte zur Effizienzsteigerung.

In regelmäßigen Steering Committee-Sitzungen werden neue Ideen priorisiert und deren Implementierung überwacht.

Da wir weltweit tätig sind, kommen unterschiedliche rechtliche und steuerliche Regelungen zum Tragen, die wir in unserem Geschäftsablauf berücksichtigen müssen. Unter anderem zählen hierzu Produkthaftungsgesetze und beschäftigungsrechtliche Auflagen sowie das Außenhandels- und Patentrecht.

Soweit sich aus den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Risiken für unser Geschäft ergeben, werden diese im Risikobericht ab D 44 dargestellt.

Unternehmensstrategie und Unternehmenssteuerung

Unser kurz- und langfristiges strategisches Ziel ist der nachhaltige Ausbau unserer Geschäftstätigkeit, um unsere Position als einer der führenden Hersteller für Halbleiterwafer weiter zu festigen. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir unsere Technologieführerschaft ausbauen, unsere Qualitätsführerschaft beibehalten und unsere Programme für operative Exzellenz und Kostensenkung fortsetzen und unsere Kapazitäten im Rahmen des Marktwachstums erweitern. Ebenso stehen eine hohe Profitabilität und stabile Cashflows im Fokus. Wir passen unsere Strategie sowie unser operatives Handeln bei Bedarf an die jeweiligen Marktgegebenheiten an. Eine wesentliche Änderung der strategischen Ausrichtung der Siltronic gegenüber dem Vorjahr war nicht erforderlich.

Megatrends begünstigen nachhaltig den verstärkten Einsatz unserer hochwertigen Reinstsiliziumwafer

Die Kundenanforderungen in der Halbleiterindustrie verändern sich fortlaufend. Getrieben wird dies vor allem durch globale Megatrends wie Mobilität, Konnektivität, Miniaturisierung und Kosteneffizienz. Dabei steht z. B. das Internet der Dinge (kurz: loT) für den Trend, dass immer mehr "smarte" Geräte auf den Markt kommen. Gegenstände des Alltags werden mit Prozessoren, Sensoren und Netzwerktechnik ausgestattet - vom App-gesteuerten Wearable bis zur komplett smarten Fabrik. Die stetigen Verbesserungen der Funktionalität und Energieeffizienz, etwa von Smartphones, Fahrerassistenzsystemen im Automobilbereich oder industrieller Automatisierungstechnik, basieren auf der laufenden Weiterentwicklung der dafür erforderlichen Bauteile durch die Halbleiterhersteller. Typischerweise sind diese Entwicklungen verbunden mit erhöhten Anforderungen an die Rohmaterialien. So sind z. B. kleinere Strukturbreiten für Bauteile nur möglich, wenn die Siliziumwafer entsprechend gleichförmig sind.

Daher gehen wir davon aus, dass die Nachfrage nach hoch entwickelten Wafern weiter wachsen wird. Wir wollen diese Wachstumsmöglichkeiten ergreifen, indem wir uns auf innovative, wertschöpfende Lösungen fokussieren und so unsere Kunden bei neuen Anforderungen aktiv unterstützen.

Synergien durch Best-in-Class-Produktionsprozesse

Wir haben langjährige Erfahrung in der Herstellung von 300 mm-Wafern und haben an unseren deutschen Standorten in Freiberg (Sachsen) und Burghausen sowie in Singapur moderne Produktionsanlagen errichtet, die für die Massenproduktion dieser Wafer ausgelegt sind. Unsere Produktionsanlagen in Singapur für 200 mm- und 300 mm-Wafer gehören jeweils zu den modernsten und größten weltweit. Über standardisierte Prozesse und eine größtenteils einheitliche Maschinenausrüstung stellen wir einen Know-how-Transfer zwischen den Produktionsstätten sicher. Wir können damit Prozessverbesserungen einfach und schnell weltweit implementieren und vereinfachen den Qualifikationsprozess durch unsere Kunden.

Unsere Erfolgsparameter sind globale Präsenz und Innovationskraft

Wir wollen unseren Kunden Lösungen für heutige Anwendungen und die Anwendungen von morgen mit einer höheren Produktleistungsfähigkeit und -qualität anbieten.

Wir adressieren produktseitig anspruchsvolle Märkte. Anwendungsbereiche für Siliziumwafer sind z. B. Computer, Tablets, Smartphones, Solid State Drives, Assistenz- und Steuerungssysteme in der Automobilindustrie oder sogenannte Wearables. Wir stellen unseren Kunden weltweit maßgeschneiderte und qualitativ hochwertige Produkte zur Verfügung. Neben dem Czochralski-Verfahren nutzen wir das Zonenziehverfahren (die sogenannte FZ-Technologie) für Wafer mit einem Durchmesser von bis zu 200 mm (siehe Kapitel "Produktion" auf D 41). Wir stärken kontinuierlich unsere Innovationskraft und setzen auf Forschung und Entwicklung (F&E).

Unsere Produktionsprozesse und Kostenstrukturen optimieren wir fortlaufend

Unsere strategischen Ziele sind die Verbesserung der Profitabilität und die Stärkung des Cashflows. Diese unterstützen und steuern wir durch umfangreiche Maßnahmen. Dazu zählen Kostendisziplin und die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen in allen Funktionen und Regionen.

Nachhaltig profitables Wachstum sichern

Wir investieren in neue Anlagen, um höchsten Anforderungen unserer Kunden zu entsprechen und um am Marktwachstum zu partizipieren.

Kontinuierliche Überwachung ausgewählter finanzieller und nichtfinanzieller Steuerungsgrößen

Die Konzernleitung orientiert sich bei der Führung von Siltronic im Wesentlichen an finanziellen Steuerungsgrößen.

Die wichtigsten finanziellen Steuerungsgrößen waren 2018 die EBITDA-Marge, der Netto-Cashflow sowie der ROCE (Return On Capital Employed).

Eine hohe Profitabilität ist eine der zentralen Ziel- und Messgrößen für die Konzernleitung. Als Wertgröße dient hierzu das EBITDA, bei dem wir uns mit den Wettbewerbern vergleichen. Das EBITDA ist definiert als das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen einschließlich Wertminderungen und gegebenenfalls Zuschreibungen. Aus diesem Vergleich, der historischen Entwicklung und der Planung berechnen wir eine Ziel-EBITDA-Marge.

Eine weitere zentrale Zielgröße ist der Netto-Cashflow. Mit der Fokussierung auf diesen Wert stellen wir sicher, dass auch in Zukunft die finanzielle Solidität der Siltronic erhalten bleibt.

Der Netto-Cashflow zeigt, ob die notwendigen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte aus der eigenen operativen Tätigkeit (dem Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit ohne die zahlungswirksame Veränderung erhaltener Kundenanzahlungen) finanziert werden können. Unser Ziel ist es, jedes Jahr einen positiven Wert zu erreichen. Die wesentlichen Einflussgrößen sind neben der Profitabilität ein wirksames Management des Nettoumlaufvermögens sowie die Höhe der Investitionen. Das Nettoumlaufvermögen ist die Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Der ROCE ist definiert als das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) dividiert durch das eingesetzte Kapital. Das eingesetzte Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen und dem Nettoumlaufvermögen, und zwar als Mittelwert von Beginn und Ende einer Berichtsperiode.

Alle finanziellen Steuerungsgrößen werden konzernweit geplant sowie fortlaufend überwacht. Wir messen Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich erreichten Zielen monatlich auf Konzernebene und in allen lokalen Gesellschaften. Schlüsselgrößen werden monatlich und quartalsweise analysiert. Ebenso überprüfen wir regelmäßig auf Basis der vorliegenden Monats- und Quartalsergebnisse die detaillierte Geschäftsplanung und prognostizieren die spezifische Geschäftsentwicklung.

Die vorgenannten wichtigsten Steuerungsgrößen werden durch weitere finanzielle Steuerungsgrößen ergänzt. Hierzu zählen insbesondere die Umsatzerlöse, die Investitionen und das Netto-finanzvermögen.

Nichtfinanzielle Leistungsgrößen beziehen sich vor allem auf den effizienten Einsatz von Silizium und Energie, den Einsatz von Mehrwegverpackungen bei Ausgangsverpackung, die Zahl der Arbeitsunfälle und Unfälle mit Chemikalien. Außerdem bestehen Kennzahlen zur Produktqualität und Innovation. Wir setzen keinen dieser Indikatoren durchgängig zur Steuerung des Unternehmens ein.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Lage und Branchenentwicklung

Nach Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaft 2018 auf einem stabilen Wachstumskurs geblieben. Nach der letzten Prognose vom Januar 2019 ist das weltweite Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2018 um 3,7 Prozent gestiegen (2017: 3,8 Prozent).

Das Wachstum 2018 im Euroraum ist mit 1,8 Prozent etwas schwächer ausgefallen als im Vorjahr (2017: 2,4 Prozent). Trotz des weiter moderaten Ölpreises und der lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank war die Entwicklung des gesamten Wirtschaftsraums aber noch immer durch die nur langsam sinkende Arbeitslosigkeit und die Schuldenkrise in einigen Staaten belastet.

Die deutsche Wirtschaft ist 2018 etwas langsamer gewachsen. Laut dem Internationalen Währungsfonds lag das Wachstum für das Gesamtjahr bei 1,5 Prozent (2017: 2,5 Prozent).

Die Wirtschaft in den USA ist 2018 mit 2,9 Prozent deutlich stärker als im Vorjahr gewachsen (2017: 2,2 Prozent). Die USA profitierten dabei, wie auch Japan, von anhaltend niedriger Arbeitslosigkeit.

Die Wirtschaft in Japan entwickelte sich 2018 mit 0,9 Prozent Wachstum weiter verhalten und schwächer als im Vorjahr (2017: 1,9 Prozent). Das Bruttoinlandsprodukt 2018 in China ist um 6,6 Prozent weiter gewachsen - etwas schwächer als im Vorjahr (2017: 6,9 Prozent).

Der Markt für Siliziumwafer für die Halbleiterindustrie ist - gemessen an der weltweit verkauften Fläche - 2018 um 7,8 Prozent gewachsen (2017: 10 Prozent). Die Nachfrage war dabei im gesamten Jahresverlauf sehr hoch.

Wesentliche Ereignisse für den Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2018 gab es keine Ereignisse, die den Geschäftsverlauf der Siltronic wesentlich beeinflusst haben.

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf 2018 war in allen vier Quartalen positiv. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wafern aller Durchmesser konnten wir die durchschnittlichen Verkaufspreise sukzessive erhöhen. Aufgrund der erneut erfreulichen Preisentwicklung haben wir unsere Prognose bezüglich Umsatz und EBITDA-Marge unterjährig zum Halbjahresbericht und zur Mitteilung für das dritte Quartal 2018 nach oben angepasst und erwarteten zuletzt einen Umsatz von leicht über EUR 1,4 Mrd. und eine EBIT-DA-Marge von circa 40 Prozent.

Mit einem Umsatz von nunmehr EUR 1.456,7 Mio. schließen wir das Geschäftsjahr 2018 erfolgreich ab und haben die ursprüngliche Umsatzprognose vom März 2018 (Umsatz: deutlich über EUR 1,3 Mrd.) signifikant und die angepasste Umsatzprognose vom Oktober leicht übertroffen. Ähnliches gilt für unsere Profitabilität. Die EBITDA-Marge lag mit 40,5 Prozent leicht über der Prognose vom März (nahe 40 Prozent) und im Rahmen der Erwartungen der angepassten Prognose vom Oktober 2018 (circa 40 Prozent).

Quellen:

IMF (World Economic Outlook, Januar 2019, Pressemitteilung vom 7. Januar 2019)

SEMI SMG (Pressemitteilung vom 30. Januar 2019)

Der ROCE lag mit 58,1 Prozent wie prognostiziert deutlich über dem Wert des Vorjahres (2017: 31,3 Prozent) und deutlich über den Kapitalkosten. Der Netto-Cashflow lag mit EUR 240,4 Mio. ebenso deutlich über dem Wert des Vorjahres (2017: EUR 124,8 Mio.) und damit ebenfalls im Rahmen unserer Erwartungen.

Ebenso angepasst haben wir unterjährig unsere Erwartungen bezüglich der Höhe unserer Investitionen (Capex). Zum Halbjahresbericht 2018 hatten wir unsere Prognose zu den Investitionen von zunächst EUR 240 Mio. bis EUR 260 Mio. leicht auf EUR 260 Mio. bis EUR 280 Mio. angehoben. Diese Anhebung erfolgte aufgrund von vorgezogenen Anzahlungen an Lieferanten für den Ausbau unserer Kapazitäten. Mit Investitionen in Höhe von EUR 256,9 Mio. liegen wir knapp unter dem prognostizierten Volumen.

Vergleich der tatsächlichen und prognostizierten Geschäftsentwicklung

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Ergebnis 2017 Prognose GB1)2017 (Stand März 2018) Prognose QM1)1 2018 (Stand April 2018) Prognose QB1)2 2018 (Stand Juli 2018) Prognose QM1)3 2018 (Stand Oktober 2018) Ergebnis 2018
Umsatz in EUR Mio. 1.177,3 deutlich über EUR 1,3 Mrd., abhängig von Wechselkurseffekten deutlich über EUR 1,3 Mrd., abhängig von Wechselkurseffekten knapp EUR 1,4 Mrd leicht über EUR 1,4 Mrd 1.456,7
EBITDA-Marge in % 30,0 nahe 40 nahe 40 circa 40 circa 40 40,5
ROCE in % 31,3 deutlich über dem Vorjahr deutlich über dem Vorjahr deutlich über dem Vorjahr deutlich über dem Vorjahr 58.1
Netto-Cashflow in EUR Mio. 124,8 deutlich über dem Vorjahr deutlich über dem Vorjahr deutlich über dem Vorjahr deutlich über dem Vorjahr 240,4
F&E-Quote in % 5,8 circa 5 Prozent vom Umsatz circa 5 Prozent vom Umsatz circa 5 Prozent vom Umsatz circa 5 Prozent vom Umsatz 4,7
Kostenpositionen in EUR Mio. 15 gegenläufiger Effekt auf das Einsparpotenzial durch Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie durch Inflation gegenläufiger Effekt auf das Einsparpotenzial durch Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie durch Inflation gegenläufiger Effekt auf das Einsparpotenzial durch Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie durch Inflation gegenläufiger Effekt auf das Einsparpotenzial durch Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie durch Inflation 0
Abschreibungen in EUR Mio. 117,4 rund EUR 90 Mio. rund EUR 90 Mio. rund EUR 90 Mio. rund EUR 90 Mio. 91,6
Steuerquote in % 15 zwischen 15 Prozent und 20 Prozent zwischen 15 Prozent und 20 Prozent zwischen 15 Prozent und 20 Prozent zwischen 15 Prozent und 20 Prozent 18
Finanzergebnis in EUR Mio. - 8,5 ungefähr stabil ungefähr stabil ungefähr stabil ungefähr stabil - 9,3
Investitionen in EUR Mio. 123,2 rund EUR 240 Mio. bis EUR 260 Mio. rund EUR 240 Mio. bis EUR 260 Mio. rund EUR 260 Mio. bis EUR 280 Mio. rund EUR 260 Mio. bis EUR 280 Mio. 256,9
Ergebnis je Aktie in EUR 6,18 deutliche Steigerung gegenüber 2017 deutliche Steigerung gegenüber 2017 deutliche Steigerung gegenüber 2017 deutliche Steigerung gegenüber 2017 12,44

1) GB = Geschäftsbericht; QB = Quartalsbericht; QM = Quartalsmitteilung

Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage

Der Vorstand ist mit dem Geschäftsverlauf 2018 sehr zufrieden

Das Geschäftsjahr 2018 war für uns durchweg positiv. Durch die weltweit hohe Nachfrage nach Siliziumwafern haben wir weitere Preiserhöhungen erzielt. Dies hat sich sehr positiv auf unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ausgewirkt.

Das Geschäftsjahr 2018 haben wir mit einem Konzernumsatz von EUR 1.456,7 Mio. abgeschlossen. Der durchschnittliche Verkaufspreis unserer Wafer (ASP) hat im Vergleich zum Vorjahr erneut stark zugelegt und ist unterjährig jedes Quartal gestiegen. Unser Periodenergebnis haben wir auf EUR 400,6 Mio. mehr als verdoppelt.

Auch unser Netto-Cashflow hat sich sehr gut entwickelt und wurde mit EUR 240,4 Mio. für das Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Im Ergebnis konnten wir unser Nettofinanzvermögen zum 31. Dezember 2018 auf nunmehr EUR 691,3 Mio. erhöhen.

Sehr gut aufgestellt für die Zukunft

2018 haben wir EUR 256,9 Mio. in Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen investiert. Hierin sind neben den Basis-Investitionen in Höhe von rund EUR 90 Mio. Investitionen für den Kapazitätsausbau im Bereich der 300 mm-Wafer sowie für unsere neue Kristall-Ziehhalle in Singapur enthalten. Ebenso haben wir erste Anzahlungen für das Produktionsequipment des nächsten Kapazitätsausbaus im Jahr 2020 geleistet, dessen gesamter Output bereits über Langfristverträge verkauft ist.

Wachstumstrend für Siliziumfläche weiter intakt

Wir beurteilen die wirtschaftliche Lage der Siltronic als stabil. Diese Einschätzung beruht auf den Ergebnissen des Konzernabschlusses und des Einzelabschlusses 2018 und berücksichtigt den Geschäftsverlauf bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts 2018. Jedoch sind die Aussichten im Halbleiterbereich aufgrund von makroökonomischen und politischen Unsicherheiten zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 verhaltener als zuvor, was besonders für den Speicher- und Foundry-Bereich gilt. Logik- und Poweranwendungen sowie Imagesensoren zeigen sich jedoch unverändert stark.

Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Umsatz- und Ertragsentwicklung

Umsatzsteigerung von knapp 24 Prozent durch Preiserhöhungen getrieben

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Veränderung Q1-Q4 Q1 - Q4
EUR Mio. Q4 2018 Q3 2018 Betrag in % 2018 2017
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Umsatzerlöse 388,1 379,8 8,3 2,2 1.456,7 1.177,3

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
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Umsatzerlöse 279,4 23,7

Wir haben das Geschäftsjahr 2018 mit einem Konzernumsatz von EUR 1.456,7 Mio. erfolgreich abgeschlossen und liegen damit EUR 279,4 Mio. bzw. 23,7 Prozent über dem Vorjahr mit EUR 1.177,3 Mio. Der wichtigste Treiber für die Umsatzerhöhung waren Preissteigerungen. Der in Euro ausgedrückte Durchschnittspreis der Wafer (ASP) hat im Vergleich zum Vorjahr stark zugelegt. Die abgesetzte Wafer-Fläche hat ebenfalls zugenommen, ihr Einfluss auf die Umsatzsteigerung war aber im Vergleich zum Einfluss des ASP nachrangig.

Siltronic erzielt den Umsatz weit überwiegend in US-Dollar. Der US-Dollar lag zwischen Januar und Dezember 2018 im Durchschnitt bei 1,18 und im Vergleichszeitraum des Vorjahres bei 1,13.

Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse zeigt, dass die prozentuale Aufteilung der Umsatzerlöse auf die drei großen Regionen Europa, Asien und USA kaum verändert zum Vorjahr ist. Auf die größte Region Asien entfielen 69 Prozent der Umsatzerlöse (Vorjahr: 67 Prozent), gefolgt von Europa mit 19 Prozent (wie Vorjahr). In den USA wurden 12 Prozent umgesetzt (Vorjahr: 14 Prozent).

Im Geschäftsjahr 2018 stieg der Umsatz von Quartal zu Quartal: Die Umsatzerlöse des ersten Quartals betrugen EUR 327,4 Mio., gefolgt von EUR 361,3 Mio. im zweiten und EUR 379,8 Mio. im dritten Quartal. Im vierten Quartal hat Siltronic einen Umsatz von EUR 388,1 Mio. realisiert. Auch im Vorjahr übertraf jeder Quartalsumsatz das Vorquartal.

Herstellungskosten haben sich im Vergleich zum Umsatz deutlich unterproportional entwickelt

Herstellungskosten haben sich im Vergleich zum Umsatz deutlich unterproportional entwickelt

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Veränderung Q1-Q4 Q1 - Q4
EUR Mio. Q4 2018 Q3 2018 Betrag in % 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Herstellungskosten 208,1 204,8 3,3 1,6 824,8 807,0
Bruttoergebnis 180,0 175,0 5,0 2,9 631,9 370,3
Bruttomarge in % 46,4 46,1 43,4 31,5

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
--- --- ---
Herstellungskosten 17,8 2,2
Bruttoergebnis 261,6 70,6
Bruttomarge in %

Die absolute Zunahme der Herstellungskosten um EUR 17,8 Mio. im Vergleich zum Vorjahr resultierte in erster Linie aus der größeren Absatzfläche.

Die Herstellungskosten sind im Vergleich zur Absatzfläche jedoch unterproportional gestiegen, da die Herstellungskosten je Waferfläche gesunken sind. Die Verbesserung der Herstellungskosten je Waferfläche war getrieben durch eine höhere Auslastung unserer Anlagen und rückläufige Abschreibungen. Nennenswerte Wechselkurseinflüsse auf die Herstellungskosten gab es nicht, da die Herstellungskosten zu ungefähr 60 Prozent in Euro anfallen.

Bruttomarge vor allem wegen gestiegenem ASP stark verbessert

Das Bruttoergebnis hat sich um EUR 261,6 Mio. auf EUR 631,9 Mio. verbessert. Dies entspricht einer Steigerung von 70,6 Prozent. Die Bruttomarge ist von 31,5 Prozent im Vorjahr auf 43,4 Prozent im Berichtsjahr gestiegen.

Der Hauptgrund für die stark gestiegene Bruttomarge ist die Zunahme des ASP. Die verbesserte Auslastung hat die positive Entwicklung der Bruttomarge unterstützt. Die Bruttomarge verbesserte sich im Berichtsjahr von Quartal zu Quartal. Sie lag im ersten Quartal bei 38,1 Prozent, gefolgt von 42,1 Prozent im zweiten Quartal und 46,1 Prozent im dritten Quartal. Im vierten Quartal erreichte die Bruttomarge 46,4 Prozent.

Kosten für Vertrieb, F&E und allgemeine Verwaltung waren im Verhältnis zum Umsatz rückläufig

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Veränderung Q1 - Q4 Q1 - Q4
EUR Mio. Q4 2018 Q3 2018 Betrag in % 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Vertriebskosten 9,0 8,7 0,3 3,4 35,0 37,1
Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E-Kosten) 17,9 16,7 1,2 7,2 68,1 68,3
Allgemeine Verwaltungskosten 7,4 6,4 1,0 15,6 27,5 25,6
Summe der Kosten für Vertrieb, F&E und allgemeine Verwaltung 34,4 31,7 2,5 7,9 130,6 131,0
in Prozent vom Umsatz 8,8 8,4 9,0 11,1

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
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Vertriebskosten - 2,1 - 5,7
Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E-Kosten) - 0,2 - 0,3
Allgemeine Verwaltungskosten 1,9 7,4
Summe der Kosten für Vertrieb, F&E und allgemeine Verwaltung - 0,4 - 0,3
in Prozent vom Umsatz

Die Summe der Aufwendungen für Vertrieb, Forschung & Entwicklung (F&E) sowie allgemeine Verwaltung war im Vergleich zum Vorjahr trotz der gestiegenen Absatzfläche nahezu unverändert.

Da der Umsatz stark gestiegen ist, ist der prozentuale Anteil der Kosten für Vertrieb, F&E sowie Verwaltung am Umsatz mit 9,0 Prozent niedriger als im Vorjahr (11,1 Prozent).

Währungssicherungen dominieren sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

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Veränderung Q1 - Q4 Q1 - Q4
EUR Mio. Q4 2018 Q3 2018 Betrag in % 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Sonstige betriebliche Erträge 13,8 10,2 3,6 35,3 74,7 59,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen -20,6 -15,4 -5,2 -33,8 -78,3 -63,3
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen, netto -6,8 -5,2 - 1,6 - 30,8 -3,6 - 3,6
davon Wechselkurseffekte -4,8 -1,6 -3,2 0,7 -3,0

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
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Sonstige betriebliche Erträge 15,0 25,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen -15,0 -23,7
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen, netto 0,0 0
davon Wechselkurseffekte 3,7

Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen war 2018 mit EUR - 3,6 Mio. identisch zum Vorjahr. Wie im Vorjahr beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen weit überwiegend Wechselkursgewinne und Wechselkursverluste, insbesondere aus den Maßnahmen zur Währungssicherung. Die Währungssicherungen betreffen den US-Dollar und den Japanischen Yen.

Während im Jahr 2017 der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen fast ausschließlich die saldierten Wechselkurseffekte abbildet, haben die Aufwendungen im Jahr 2018 die Erträge um EUR 4,3 Mio. übertroffen. Dies ist vor allem auf Aufwendungen für die Bildung einer Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen zurückzuführen.

EBITDA ist infolge des verbesserten Bruttoergebnisses auf Rekordniveau gestiegen

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Veränderung Q1 - Q4 Q1 - Q4
EUR Mio. Q4 2018 Q3 2018 Betrag in % 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
EBIT 138,9 138,0 0,9 0,7 497,7 235,7
EBIT-Marge in % 35,8 36,3 34,2 20,0
Abschreibung und Wertminderungen abzgl. Zuschreibungen -21,9 -22,2 0,3 - 1,4 -91,6 -117,4
EBITDA 160,8 160,2 0,6 0,4 589,3 353,1
EBITDA-Marge in % 41,4 42,2 40,5 30,0

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
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EBIT 262,0 >100
EBIT-Marge in %
Abschreibung und Wertminderungen abzgl. Zuschreibungen - 25,8 -22,0
EBITDA 236,2 66,9
EBITDA-Marge in %

Das EBITDA belief sich im Berichtsjahr auf EUR 589,3 Mio. und lag damit EUR 236,2 Mio. bzw. 66,9 Prozent über dem Wert des Vorjahres (EUR 353,1 Mio.). Hauptgrund für diese Entwicklung war das Bruttoergebnis, das sich um EUR 261,6 Mio. erhöht hat.

Die EBITDA-Marge betrug im Berichtsjahr 40,5 Prozent (Vorjahr: 30,0 Prozent). Im ersten Quartal 2018 haben wir eine EBITDA-Marge von 37,4 Prozent erzielt, im zweiten Quartal von 40,4 Prozent, im dritten Quartal von 42,2 Prozent und im vierten Quartal von 41,4 Prozent. Die wichtigsten Gründe für die sehr positive Entwicklung waren der zunehmende ASP und der Anstieg der verkauften Wafer-Fläche bei erfreulicher Kostenentwicklung in Produktion, Vertrieb, F&E und Verwaltung.

Das EBIT von EUR 497,7 Mio. war 2018 um EUR 262,0 Mio. höher als im Vorjahr. Wie beim EBITDA war die Zunahme getrieben von der Verbesserung des Bruttoergebnisses.

Finanzergebnis bildet Aufzinsung von Pensionen ab

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Veränderung Q1 - Q4 Q1 - Q4
EUR Mio. Q4 2018 Q3 2018 Betrag in % 2018 2017
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Aufzinsung Pensionen -1,9 -2,0 0,1 5,0 -8,0 - 8,1
Übriges Finanzergebnis -1,9 0,7 -2,5 -1,3 -0,4
Finanzergebnis -3,8 -1,3 -2,4 -9,3 -8,5

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
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Aufzinsung Pensionen 0,1 1,2
Übriges Finanzergebnis -0,9
Finanzergebnis -0,8 - 9,4

Das übrige Finanzergebnis beinhaltet Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Passivposten sowie Erträge und Aufwendungen aus Geldanlagen und Derivaten (die der Währungssicherung dienen).

Jahresüberschuss und Ergebnis je Aktie haben sich verdoppelt

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Veränderung Q1 - Q4 Q1 - Q4
EUR Mio. Q4 2018 Q3 2018 Betrag in % 2018 2017
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Ergebnis vor Ertragsteuern 135,1 136,7 -1,6 -1,1 488,4 227,2
Aufwand für Ertragsteuern -29,1 -22,1 -7.0 31,7 -87,8 -35,0
Periodenergebnis 106,0 114,6 -8,6 -7,5 400,6 192,2
Gewinn je Aktie 3,25 3,53 -0,28 -7,9 12,44 6,18
Steuerquote 21,6 16,2 18,0 15,4

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Veränderung
EUR Mio. Betrag in %
--- --- ---
Ergebnis vor Ertragsteuern 261,2 >100
Aufwand für Ertragsteuern -52,8 >100
Periodenergebnis 208,4 >100
Gewinn je Aktie 6,26 >100
Steuerquote

Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Ertragsteuern EUR 87,8 Mio. (Vorjahr: EUR 35,0 Mio.). Der Aufwand für Ertragsteuern betraf überwiegend effektive Steuern, die in Deutschland, Singapur und den USA angefallen sind. Latente Steuern hatten im Berichtszeitraum einen ergebnisverbessernden Effekt von EUR 17,3 Mio.

2018 betrug die Konzern-Steuerquote, d. h. die Ertragsteuern im Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern, 18,0 Prozent (Vorjahr: 15,4 Prozent).

Unser Periodenergebnis haben wir von EUR 192,2 Mio. im Jahr 2017 auf EUR 400,6 Mio. im Jahr 2018 mehr als verdoppelt. Auf Siltronic-Aktionäre entfallen hiervon EUR 373,2 Mio. (Vorjahr: EUR 185,3 Mio.).

Das Ergebnis je Aktie lag bei EUR 12,44 nach EUR 6,18 im Vorjahr.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich von EUR 1.252,4 Mio. zum Vorjahresstichtag auf EUR 1.818,2 Mio. zum 31. Dezember 2018 erhöht.

Langfristige Vermögenswerte sind investitionsbedingt gestiegen

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EUR Mio. 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Immaterielle Vermögenswerte 22,2 24,0 -1,8
Sachanlagen 683,9 513,3 170,6
Sonstige Vermögenswerte 56,7 9,3 47,4
Langfristige Vermögenswerte 762,8 546,6 216,2

Die langfristigen Vermögenswerte lagen zum Jahresende 2018 bei EUR 762,8 Mio. und damit bei rund 42 Prozent (Vorjahr: 44 Prozent) der Bilanzsumme. Sie haben sich im Vergleich zum Jahresende 2017 (EUR 546,6 Mio.) um EUR 216,2 Mio. erhöht, was auf hohe Investitionen in Maschinen und Gebäude zurückzuführen ist.

Die planmäßigen Abschreibungen betrugen EUR 93,4 Mio. (Vorjahr: EUR 117,4 Mio.). Die Investitionen (Zugänge zu Sachanlagen und langfristigen immateriellen Vermögenswerten) erreichten EUR 256,9 Mio. (Vorjahr: EUR 123,2 Mio.) und betrafen vor allem Kapazitätserweiterungen 2019, eine neue Ziehhalle in Singapur und die weitere Automatisierung der Produktion.

Die Investitionen dienen dazu, die Nachfrage der Kunden nach immer anspruchsvoller werdenden technischen Spezifikationen begleiten zu können und der steigenden Nachfrage entgegenzukommen.

In den immateriellen Vermögenswerten ist zum 31. Dezember 2018 insbesondere der Firmenwert enthalten, der im Rahmen des sukzessiven Unternehmenserwerbs der Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd. 2014 entstanden ist. Der Firmenwert, der sich auf EUR 20,5 Mio. beläuft, unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung.

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte umfassen als wesentliche Posten Festgelder und Wertpapiere in Höhe von EUR 31,3 Mio. sowie latente Steuern in Höhe von EUR 25,3 Mio.

Positiver Free-Cashflow erhöhte kurzfristige Vermögenswerte

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EUR Mio. 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Vorräte 148,6 149,9 -1,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vermögenswerte 175,7 159,9 15,8
Sonstige Vermögenswerte 69,8 53,9 15,9
Liquide Mittel und Geldanlagen 661,3 342,1 319,2
Kurzfristige Vermögenswerte 1.055,4 705,8 349,6

Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2018 bei EUR 1.055,4 Mio. und damit EUR 349,6 Mio. höher als im Vorjahr (EUR 705,8 Mio.). Der Anteil an der Bilanzsumme lag bei rund 58 Prozent (Vorjahr: circa 56 Prozent).

Die Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte ist gestiegen, weil Vertragsvermögenswerte im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der neuen Bilanzierungsregel IFRS 15 erstmalig anzusetzen sind (EUR 19,4 Mio.). Vor Anwendung des IFRS 15 war der Gegenwert in den Vorräten ausgewiesen, allerdings zu Herstellungskosten und nicht zu Verkaufspreisen.

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2017 aufgrund eines Anspruchs auf Kompensation erhöht, der gegen Versicherungen besteht. Da mit den Kompensationen wirtschaftliche Verpflichtungen auf Siltronic übergehen, haben sich auf der Passivseite der Bilanz die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten von Siltronic erhöht. Außer diesem Kompensationsanspruch umfassen die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte vor allem Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuern sowie Ertragsteuern und Marktwerte von Derivaten.

Das Nettoumlaufvermögen - bestehend aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - liegt bei EUR 227,1 Mio (Vorjahr: EUR 242,7 Mio.).

Jahresüberschuss erhöhte Eigenkapital

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EUR Mio. 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Eigenkapital 915,7 637,9 277,8
Pensionsrückstellungen 362,3 367,2 - 4,9
Erhaltene Kundenanzahlungen 175,2 42,9 132,3
Sonstige Verbindlichkeiten 97,9 52,2 45,7
Langfristige Schulden 635,4 462,3 173,1

Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 lag bei EUR 915,7 Mio. (Vorjahr: EUR 637,9 Mio.). Damit betrug die Eigenkapitalquote 50,4 Prozent im Vergleich zu 50,9 Prozent zum 31. Dezember 2017.

Die Zunahme des Eigenkapitals um EUR 277,8 Mio. ist hauptsächlich auf den Jahresüberschuss von EUR 400,6 Mio. abzüglich der Ausschüttung der Dividende für das Jahr 2017 in Höhe von EUR 75,0 Mio. zurückzuführen. Versicherungsmathematische Verluste im Rahmen der Berechnung der Pensionsrückstellungen haben das Eigenkapital um EUR 49,4 Mio. gemindert.

Die langfristigen Schulden betrugen zum 31. Dezember 2018 EUR 635,4 Mio. (Vorjahr: EUR 462,3 Mio.) und lagen damit bei rund 35 Prozent (Vorjahr: circa 37 Prozent) der Bilanzsumme. Die Erhöhung um EUR 173,1 Mio. resultiert aus dem starken Anstieg der erhaltenen Kundenanzahlungen um EUR 132,3 Mio.

Über den Dienstzeit- sowie Zinsaufwand hinaus haben neue Sterblichkeitstafeln in Deutschland und der sinkende Diskontierungszins in Deutschland die Pensionsverpflichtungen steigen lassen. Dieser Effekt konnte durch Einzahlungen in Deckungsvermögen in Deutschland sowie den USA und die rückstellungsmindernde Wirkung der Zinsentwicklung in den USA fast kompensiert werden. In den USA hat sich der Zinssatz für Pensionen von 3,45 Prozent Ende 2017 auf 4,08 Prozent Ende 2018 erhöht. Die Pensionsrückstellung wurde in Deutschland mit 1,98 Prozent Ende Dezember 2018 abgezinst verglichen mit 2,10 Prozent Ende Dezember 2017.

Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten sind wegen der wirtschaftlichen Übernahme von Verpflichtungen für Umweltschutz gestiegen, für die Siltronic einen Kompensationsanspruch von Versicherungen erhalten hat. Der Kompensationsanspruch ist in den kurzfristigen sonstigen Vermögenwerten enthalten. Außerdem umfassen die langfristigen sonstigen Verpflichtungen Rückstellungen für Jubiläum, Altersteilzeit und Steuern.

Kurzfristige Schulden primär durch Investitionstätigkeit und Kundenanzahlungen gestiegen

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EUR Mio. 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 96,6 67,1 29,5
Erhaltene Kundenanzahlungen 56,4 26,9 29,5
Sonstige Verbindlichkeiten 114,0 58,2 55,8
Kurzfristige Schulden 267,1 152,2 114,9

Die kurzfristigen Schulden betrugen zum 31. Dezember 2018 EUR 267,1 Mio. Sie lagen damit EUR 114,9 Mio. über dem Vorjahreswert (31. Dezember 2017: EUR 152,2 Mio.). An der Bilanzsumme machen kurzfristige Schulden rund 15 Prozent aus (Vorjahr: circa 12 Prozent).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben zugenommen, weil die Investitionsaktivitäten in den Monaten vor dem Bilanzstichtag höher waren als im Vergleichszeitraum 2017. Die erhöhten kurzfristigen Kundenanzahlungen spiegeln das insgesamt höhere Niveau an erhaltenen Kundenanzahlungen wider. Ausschlaggebend für die Zunahme der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten waren höhere Verbindlichkeiten aufgrund von Ertragsteuern und Marktwerten von Derivaten. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten außerdem kurzfristige Personalverbindlichkeiten, vor allem Urlaub, Überstunden und erfolgsabhängige Vergütung.

Einfluss von Wechselkursschwankungen und Akquisitionen auf Bilanzposten war nicht nennenswert

Der Einfluss von Wechselkursschwankungen auf die Veränderung der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden vom 31. Dezember 2017 auf 31. Dezember 2018 ist nicht nennenswert. Es gab keine Akquisition eines Unternehmens oder eines Geschäfts.

Nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte

Das Vertrauen unserer Kunden in die Qualität bestehender Produkte sowie in die Leistungsfähigkeit der Siltronic, bestehende Produkte an die kontinuierlich steigenden technischen Anforderungen der Kunden anzupassen, betrachten wir als wichtigen Einflussfaktor für ein erfolgreiches Geschäft. Um die künftigen technischen Anforderungen der Kunden frühzeitig erkennen und richtig einschätzen zu können, stützen wir uns vor allem auf das eigene weltweite Vertriebsnetz, das gewachsene Kundenbeziehungen unterhält.

Weiterhin sehen wir unser langjährig gewachsenes Wissen im Bereich Forschung & Entwicklung als Wettbewerbsvorteil.

Cashflow hat sich deutlich positiv entwickelt

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EUR Mio. Q1- Q4 2018 Q1- Q4 2017 Veränderung
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 651,9 298,9 353,0
Ein-/Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen -235,5 -129,3 -106,2
Free-Cashflow 416,4 169,6 246,8
Zunahme auf Grund zugeflossener Anzahlungen abzüglich deren Rückführung -176,0 -44,8 -131,2
Netto-Cashflow 240,4 124,8 115,6
Ein-/Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen -235,5 -129,3 -106,2
Ein-/Auszahlungen aus Festgeld -315,1 -42,3 -272,8
Cashflow aus Investitionstätigkeit -550,6 -171,6 -379,0

Wir haben 2018 den Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit mit EUR 651,9 Mio. verglichen mit EUR 298,9 Mio. im Jahr 2017 verdoppelt. Die Zunahme um EUR 353,0 Mio. ist durch Anzahlungen von Kunden beeinflusst worden: Im Jahr 2018 sind Anzahlungen in Höhe von EUR 217,2 Mio. zugeflossen (Vorjahr: EUR 68,8 Mio.) und EUR 41,2 Mio. wurden im Berichtsjahr zurückgeführt (Vorjahr: EUR 24,0 Mio.). Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit des Jahres 2018 ist durch den Saldo aus Zunahme und Abnahme erhaltener Kundenanzahlungen um EUR 176,0 Mio. positiv beeinflusst worden (Vorjahr: EUR 44,8 Mio.).

Der Free-Cashflow ist der Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit nach Abzug von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Die Mittelabflüsse für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte haben von EUR 129,3 Mio. im Jahr 2017 auf EUR 235,5 Mio. im Jahr 2018 zugenommen. Der Free-Cashflow hat sich trotz der deutlichen Zunahme an Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von EUR 169,6 Mio. auf EUR 416,4 Mio. ebenfalls mehr als verdoppelt.

Netto-Cashflow fast verdoppelt auf EUR 240,4 Mio.

Das Management der Siltronic nutzt den Netto-Cashflow als interne Steuerungsgröße für das operative Geschäft. Der Netto-Cashflow hilft bei der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang ein Unternehmen seine Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte durch das operative Geschäft nachhaltig finanzieren kann, weil im Gegensatz zum Free-Cashflow die durch Kundenanzahlungen verursachten zeitlichen Verschiebungen bei Zufluss und Rückführung ausgeblendet werden. Solche Verschiebungen beeinträchtigen aufgrund der Höhe und der Unregelmäßigkeit der Zuflüsse die Aussagekraft des Free-Cashflows.

Auch der Netto-Cashflow hat unsere Erwartungen übertroffen. Aus dem Netto-Cashflow ist erkennbar, dass auch unter Vernachlässigung des hohen positiven Beitrags von Kundenanzahlungen und trotz erhöhter Auszahlungen für Sachanlagen der Mittelzufluss im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt wurde. Während sich im Vorjahr ein Einzahlungsüberschuss von EUR 124,8 Mio. ergab, wurde 2018 ein Überschuss von EUR 240,4 Mio. erzielt.

Auszahlungen in Festgelder und Wertpapiere

Über die Auszahlungen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte hinaus zählen Auszahlungen in Festgelder und Wertpapiere zum Cashflow aus Investitionstätigkeit. Die Nettoauszahlungen für Investitionen in Festgeldanlagen und Wertpapiere hatten 2018 ein Volumen von EUR 315,1 Mio. nach EUR 42,3 Mio. im Vorjahr. Von diesen Geldanlagen haben EUR 30,0 Mio. eine Laufzeit, die länger als ein Jahr ist. Die restlichen Geldanlagen sind vor dem 31. Dezember 2019 verfügbar.

Finanzmanagement

Grundsätze und Ziele

Das Ziel des Finanzmanagements der Siltronic ist, die Zahlungsströme zu optimieren und dafür Sorge zu tragen, gegen Wechselkurseinflüsse richtlinienkonform gesichert zu sein. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung von Ein- und Auszahlungen von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten verwendet.

Die Siltronic AG ist als Mutterunternehmen des Konzerns in maßgeblichem Umfang an der Finanzierung ihrer Tochtergesellschaften beteiligt. Die Steuerung der Finanzierung erfolgt aus Konzernsicht.

Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente

Siltronic setzt außerbilanzielle Finanzierungsquellen nur in vernachlässigbarem Umfang ein.

Nettofinanzvermögen

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EUR Mio. 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
Liquide Mittel und Geldanlagen kurzfristig 661,3 342,1 319,2
Liquide Mittel und Geldanlagen langfristig 30,0 0,0 30,0
Nettofinanzvermögen 691,3 342,1 349,2

Nettofinanzvermögen erreicht EUR 691,3 Mio.

Aufgrund des 2018 erzielten positiven Free-Cashflows von EUR 416,4 Mio. ist das Nettofinanzvermögen erneut gestiegen. Siltronic verfügte zum 31. Dezember 2018 über ein Nettofinanzvermögen von EUR 691,3 Mio. (31. Dezember 2017: EUR 342,1 Mio.).

Die Geldanlagen haben eine Laufzeit bis Januar 2020.

ROCE bei 58,1 Prozent

Dem ROCE für das Jahr 2018 liegt ein EBIT von EUR 497,7 Mio. zugrunde (Vorjahr: EUR 235,7 Mio.) und ein Capital Employed von EUR 856,9 Mio. (Vorjahr: EUR 751,9 Mio.).

Dominierend für die Verbesserung des ROCE, der von 31,3 Prozent auf 58,1 Prozent gestiegen ist, war die erhebliche Verbesserung des EBIT. Die Zunahme des Capital Employed resultiert in erster Linie aus dem erhöhten Sachanlagevermögen.

Liquiditätsmanagement

Unser Ziel ist es, überschüssige Liquidität der Konzerngesellschaften zu bündeln und unter Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit diese Gelder in der Gruppe optimiert zu allokieren oder extern optimiert anzulegen. Zu diesem Zweck kommt ein Treasury-Management-System zum Einsatz, das zu jedem Zeitpunkt einen Überblick über die Cash-Bestände aller Tochtergesellschaften erlaubt.

Übersicht zur Finanzlage

2018 konnten wir unsere Finanzlage durch den hohen Free-Cashflow weiter verbessern. Das Nettofinanzvermögen in Höhe von EUR 691,3 Mio. bietet ein solides Fundament für unsere Wachstumsstrategie.

Begrenzung finanzieller Risiken

Unsere finanziellen Risiken reduzieren wir durch eine Hedging-Strategie. Hierbei kommen Termingeschäfte, Swaps und Optionen zum Einsatz, um das Währungsrisiko der Siltronic zu begrenzen. Die Kosten für das Hedging werden entsprechend den Regelungen zum Hedge Accounting nach IFRS erfasst.

Wesentliche Bestandteile unserer Politik zur Begrenzung finanzieller Risiken sind die klare Definition von Prozessverantwortung, mehrstufige Zustimmungsprozesse und Risikoüberprüfungen.

Investitionsanalyse

Die Mittel aus dem operativen Cashflow investieren wir hauptsächlich in bestehende Werke, um die Produktion zu automatisieren bzw. zu optimieren und die Ausbeuten zu erhöhen. 2018 haben wir überwiegend in Kapazitätserweiterungen für 2019, in die neue Ziehhalle in Singapur und die weitere Automatisierung der Produktion investiert.

Siltronic AG

Ergänzend zur Berichterstattung über den Siltronic-Konzern erläutern wir die Entwicklung der Siltronic AG. Der Jahresabschluss der Siltronic AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt worden. Der vollständige Abschluss einschließlich zugehöriger Unterlagen wird separat veröffentlicht.

Als Muttergesellschaft des Siltronic-Konzerns bestimmt die Siltronic AG die übergeordnete strategische Steuerung, die Finanzierung und die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären.

Die Siltronic AG ist operativ tätig; sie hat Produktionsstandorte in Burghausen und Freiberg und Betriebsstätten in Taiwan sowie Frankreich. An den Produktionsstandorten werden Wafer und Zwischenprodukte hergestellt. Zwischenprodukte werden an Tochtergesellschaften verkauft und Wafer an Endkunden, soweit diese (a) in Europa sitzen oder (b) in Taiwan oder wenn (c) der Kunde explizit bei Siltronic AG kaufen möchte. Der Vertrieb von Wafern an andere Kunden erfolgt über ausländische Tochtergesellschaften.

Über die eigenproduzierten Wafer und Zwischenprodukte hinaus verkauft die Siltronic AG Wafer, die Tochtergesellschaften produziert haben und die an Kunden in (a) Europa oder (b) Taiwan geliefert werden oder (c) die ein Kunde explizit von Siltronic AG kaufen möchte. In diesen Fällen ist Siltronic AG als Händler tätig.

Ertragslage der Siltronic AG nach HGB

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Veränderung
EUR Mio. 2018 2017 Betrag in %
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 1.066,0 866,8 199,2 23,0
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen -1,6 3,5 -5,1 >100
Gesamtleistung 1.064,4 870,3 194,1 22,3
Materialaufwand -421,3 -359,6 -61,7 17,2
Personalaufwand -226,9 -212,1 -14,8 7,0
Abschreibungen -53,1 -50,4 -2,7 5,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge, netto -149,9 -137,4 -12,5 9,1
EBIT 213,2 110,8 102,4 92,4
EBITDA 264,6 161,2 103,4 64,1
Finanzergebnis -15,9 -11,1 -4,8 43,2
Beteiligungsergebnis 37,0 50,0 -13,0 -26,0
Ergebnis vor Steuern 234,3 149,7 84,6 56,5
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -64,8 -11,6 -53,2 >100
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 169,5 138,1 31,4

Die Zunahme der Umsatzerlöse um EUR 199,2 Mio. im Geschäftsjahr 2018 ist in erster Linie auf gestiegene Preise von eigenproduzierten Wafern zurückzuführen, gefolgt von einem Anstieg des Handelsgeschäfts. Aber auch die größere Fläche an eigenproduzierten Wafern sowie eine leichte Mengensteigerung bei den Zwischenprodukten haben zur positiven Umsatzentwicklung beigetragen.

Die Umsätze sind nach Regionen wie folgt verteilt: Asien 59 Prozent (Vorjahr: 60 Prozent), Europa 26 Prozent (Vorjahr: 24 Prozent), Amerika 13 Prozent (Vorjahr: 14 Prozent), restliche Welt 2 Prozent (Vorjahr: 2 Prozent).

Wichtigste Ursache für den Anstieg beim Materialaufwand ist das gestiegene Handelsgeschäft. Beim Handelsgeschäft resultiert der Materialaufwand nicht aus den Produktionskosten, sondern aus den Bezugskosten für eingekaufte Wafer. Der Bezugspreis liegt nur knapp unter dem Verkaufspreis, da der Gesellschaft entsprechend dem begrenzten Geschäftsrisiko eines Händlers nur eine Handelsmarge zusteht.

Die mit der eigenen Produktion zusammenhängenden Materialaufwendungen, vor allem für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, für Energie, für Verpackung, für Ersatzteile und für technisches Material, sind nur geringfügig gestiegen.

Der Personalaufwand ist um EUR 14,8 Mio. bzw. 7,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, weil die durchschnittliche Zahl an Mitarbeitern zugenommen hat und Tariferhöhungen wirksam wurden.

Die leichte Zunahme der Abschreibungen ergab sich aus dem Abschreibungsbeginn von Anlagezugängen. Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gab es außerplanmäßige Abschreibungen.

Die Zunahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge (netto) um EUR 12,5 Mio. ist insbesondere durch höhere Aufwendungen für Zeitarbeitnehmer verursacht.

Die sehr erfreuliche Erhöhung von EBIT und EBITDA um EUR 102,4 Mio. bzw. EUR 103,4 Mio. ist auf gestiegene Wafer-Preise zurückzuführen, die beim Verkauf von eigenproduzierten Wafern realisiert wurden.

Das Finanzergebnis ist geprägt von der Aufzinsung personalbezogener Bilanzposten, insbesondere der Rückstellung für Pensionen.

Das Beteiligungsergebnis resultiert aus einer Ausschüttung der Siltronic Holding International B.V., Niederlande.

Der Aufwand für Ertragsteuern ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des verbesserten Ergebnisses vor Steuern gestiegen. Darüber hinaus konnten im Berichtsjahr im Gegensatz zum Vorjahr nur noch in geringem Umfang steuerliche Verlustvorträge genutzt werden.

Vermögenslage der Siltronic AG nach HGB

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Veränderung
Aktiva,

EUR Mio.
31.12.2018 31.12.2017 Betrag in %
--- --- --- --- ---
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1,4 1,4 0,0 0,0
Sachanlagen 329,9 283,3 46,6 16,4
Beteiligungen an verbundenen Unternehmen 129,7 129,4 0,3 0,2
Festgelder und Fondsanteile 110,0 0,0 110,0 -
571,0 414,1 156,9 37,9
Umlaufvermögen
Vorräte 247,2 94,8 152,4 >100
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 94,9 64,1 30,8 48,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 107,8 213,7 - 105,9 - 49,6
Andere Vermögensgegenstände ohne Festgelder 42,3 29,7 12,6 42,4
Liquide Mittel und Festgelder 287,7 257,0 30,7 11,9
779,9 659,3 120,6 18,3
Bilanzsumme 1.350,9 1.073,4 277,5 25,9

Da die Investitionen in Sachanlagevermögen die Abschreibungen übertroffen haben, hat sich der Buchwert um EUR 46,6 Mio. erhöht. Im Geschäftsjahr 2018 betrug der Anlagezugang zu Sachanlagen und zu immateriellen Vermögensgegenständen EUR 108,1 Mio., während die Abschreibungen mit EUR 53,1 Mio. klar niedriger ausfallen.

Die Beteiligung an verbundenen Unternehmen betrifft fast ausschließlich die Tochtergesellschaft Siltronic Holding International B. V. (SHI).

Durch die sehr gute Entwicklung des Free-Cashflows hat die Siltronic AG das Volumen der Geldanlagen gegenüber dem 31. Dezember 2017 erheblich ausweiten können.

EUR 110,0 Mio. wurden in Festgelder und Fondsanteile investiert, die langfristig gehalten werden sollen. Trotz dieser Investition sind auch die kurzfristig angelegten liquiden Mittel und Geldanlagen um EUR 30,7 Mio. gestiegen.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen haben im Jahr 2018 um EUR 156,1 Mio. zugenommen. Die Gesellschaft hat die Anzahlungen an eine produzierende Tochtergesellschaft geleistet, deren Wafer die Siltronic AG als Händler verkauft. Zur Finanzierung der geleisteten Anzahlung war keine Darlehensaufnahme erforderlich, weil die Siltronic AG ihrerseits eine Anzahlung in gleicher Höhe von einem Kunden erhalten hat.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte sind um EUR 30,8 Mio. gestiegen, da die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr im relevanten Zeitraum stark zugelegt haben.

Die Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist gesunken, weil zwei Tochtergesellschaften Darlehen von insgesamt EUR 90,1 Mio. zurückgezahlt haben.

Der Anstieg der anderen Vermögenswerte ergab sich durch eine Vorauszahlung an die Pensionskasse des Wacker Chemie VVaG.

Finanzlage der Siltronic AG nach HGB

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Veränderung
Passiva,

EUR Mio.
31.12.2018 31.12.2017 Betrag in %
--- --- --- --- ---
Eigenkapital 735,6 641,1 94,5 14,7
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen 107,6 121,2 -13,6 -11,2
Übrige Rückstellungen 140,3 107,8 32,5 30,1
247,9 229,0 18,9 8,3
Verbindlichkeiten
- aus Lieferungen und Leistungen mit Dritten 33,7 28,6 5,1 17,8
- gegenüber verbundenen Unternehmen 80,1 103,1 -23,0 -22,3
Andere Verbindlichkeiten 253,6 71,6 182,0 >100
367,4 203,3 164,1 80,7
Bilanzsumme 1.350,9 1.073,4 277,5 25,9

Die Finanzierung der Vermögenswerte erfolgt zum Bilanzstichtag zu 54 Prozent durch Eigenkapital und zu 46 Prozent durch Fremdkapital.

Die übrigen Rückstellungen sind im Vergleich zum Jahresende 2017 höher ausgefallen, weil die Rückstellung für ausstehende Rechnungen vor dem Hintergrund der umfangreicheren Investitionstätigkeit in den wenigen Monaten vor dem Bilanzstichtag gestiegen ist und weil die Steuerrückstellung gestiegen ist.

Hauptgrund für die Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um EUR 23,0 Mio. ist, dass die Finanzverrechnungskonten gegenüber Tochtergesellschaften in Summe gesunken sind.

Der Anstieg der anderen Verbindlichkeiten um EUR 182,0 Mio. ist fast vollständig auf Anzahlungen zurückzuführen, die die Siltronic AG von konzernfremden Kunden erhalten hat und künftige Lieferungen von Wafern betreffen.

Das Nettofinanzvermögen betrug zum 31. Dezember 2018 EUR 259,6 Mio. nach EUR 282,1 Mio. im Vorjahr.

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit betrug bei der Siltronic AG im abgelaufenen Jahr EUR 247,9 Mio. nach EUR 227,7 Mio. im Vorjahr. Die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 90,6 Mio. nach EUR 99,4 Mio. im Vorjahr.

Chancen und Risiken

Die Geschäftsentwicklung der Siltronic AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Siltronic-Konzerns. An den Risiken der Beteiligungen und Tochterunternehmen partizipiert die Siltronic AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die Bewertung der Beteiligungen ist insbesondere abhängig von den im Risikobericht dargestellten Risiken. Die Siltronic AG als Mutterunternehmen des Siltronic-Konzerns ist eingebunden in das konzernweite Risikomanagementsystem.

Ausblick

Die Erwartung für die weitere Geschäftsentwicklung der Siltronic AG im kommenden Jahr ist im Wesentlichen identisch mit dem Ausblick des Siltronic-Konzerns, der im Prognosebericht des Konzerns ausführlich beschrieben wird.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Die Arbeit unserer Mitarbeiter, die täglich ihre Fähigkeiten und ihre Leidenschaft für Siliziumwafer einbringen, bildet die Grundlage für unseren Unternehmenserfolg.

Zum 31. Dezember 2018 waren 3.914 Mitarbeiter bei Siltronic beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr (3.730 Mitarbeiter) um 184 Beschäftigte oder knapp 5 Prozent gestiegen. Zusätzlich waren zum 31. Dezember 2018 weltweit 715 Zeitarbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 709).

Als produzierendes Unternehmen haben wir einen hohen Anteil an direktem Personal. Dieser lag 2018 bei rund 65 Prozent.

Globale Personalstrategie und dezentrale Organisation des Personalmanagements

Unser Personalmanagement ist dezentral organisiert, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter an den einzelnen Standorten und in den Regionen gerecht zu werden. Den standortübergreifenden Rahmen bilden die Leitlinien unserer globalen Personalstrategie, wie die Führungskräfteentwicklung und das Talent-Management, die leistungsgerechte Gestaltung unseres Entgeltsystems sowie die international ausgerichtete Organisation. Generell sind die strategischen Unternehmensvorgaben und insbesondere die Compliance-Richtlinien zu beachten.

Datenschutz

Der Persönlichkeitsschutz eines jeden Mitarbeiters ist in einem Unternehmen Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Zuge der neuen europäischen DatenschutzGrundverordnung (DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, hat die Siltronic ihre Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten ausgeweitet. Es wurde beispielsweise eine Leitlinie zum Datenschutz des Unternehmens formuliert und eine neue Pflichtschulung zum Datenschutz angelegt. Ziel ist es, personenbezogene Daten nach den Grundsätzen Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht zu behandeln. Dafür setzt sich die Siltronic ein.

Vielfalt (Diversity) ist ein wichtiges Thema

Ein Schwerpunkt unserer Anstrengungen ist es, die vorhandene Vielfalt der modernen Gesellschaft für uns zu nutzen. In Deutschland bzw. in der Siltronic AG zeigt sich unser Streben nach Vielfalt unter anderem an folgenden Beispielen:

Alle Mitarbeiter an den deutschen Standorten sind verpflichtet, sich durch eine E-Learning-Schulung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vertraut zu machen. Die Fortbildung ist für alle Hierarchieebenen, vom Vorstand bis zum Tarifmitarbeiter, bindend. Auch jeder neue Mitarbeiter muss diese Schulung absolvieren.

Wir nehmen das Thema Frauenförderung sehr ernst. So wird der Anzahl an Bewerbungen von Frauen besondere Beachtung geschenkt, um die Frauenquote im Unternehmen sukzessive zu erhöhen.

Wir unterstützen und fördern schwerbehinderte Menschen. Vorgesetzte, Mitarbeiter, Personalabteilung, Schwerbehindertenvertretung und Gesundheitsdienst arbeiten eng zusammen, damit gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz bleiben oder auf eine geeignete Stelle wechseln können. Dadurch können wir Fachkräfte halten und langjähriges, wertvolles Wissen bleibt Siltronic erhalten. In Deutschland haben 2018 im Durchschnitt 216 schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen (2017: 216) gearbeitet, was einer Beschäftigungsquote von rund 8 Prozent entspricht.

Wir arbeiten überdies mit Behindertenwerkstätten zusammen. Siltronic bezieht z. B. am Standort Burghausen Verpackungen von den Ruperti-Werkstätten.

Wir setzen uns für die Kinderbetreuung und den Wiedereinstieg nach einer Babypause ein. In Burghausen und Freiberg stehen in unmittelbarer Nähe zum Werk Kindergarten- bzw. Krippenplätze zur Verfügung. Am Standort München vermittelt die pme Familienservice GmbH Betreuungsplätze in Kindergärten und -krippen.

Wir unterstützen unsere Mitarbeiter bei den Kosten für die Kinderbetreuung mit einem einmaligen Zuschuss. Zudem können unsere Mitarbeiter bis zum 8. Lebensjahr ihres Kindes Familienzeiten beantragen, welche bis zu 5 Tage zusätzlichen Urlaub ermöglichen. Seit 2017 wird eine einwöchige Kinderbetreuung während der Sommerferien angeboten.

Auch im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bieten wir Unterstützung mit Freistellungsmöglichkeiten oder Teilzeitmodellen an.

Wir honorieren die Leistung unserer Belegschaft

Unsere Mitarbeiter entwickeln Innovationen, setzen Strategien erfolgreich um und geben dem Unternehmen eine unverwechselbare Identität. Eine gemeinsame Vision und aktiv gelebte Unternehmenswerte stehen für ein Gefühl der Einheit und bieten Orientierung bei unserem täglichen Arbeiten und Handeln.

Mit variablen Entgeltsystemen wollen wir den Beitrag unserer Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens honorieren. Wir überprüfen die Entlohnung durch regelmäßige Benchmarks. Damit stellen wir sicher, dass wir unseren Mitarbeitern ein marktgerechtes, leistungs- und verantwortungsbezogenes Gehalt bieten.

Zum fixen Grundgehalt mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten die Mitarbeiter üblicherweise eine variable Vergütung, die sich am Unternehmenserfolg orientiert. Diese Leistung kommt tariflichen und außertariflichen Mitarbeitern zugute. An unseren deutschen Standorten bestehen Tarifverträge sowie unternehmensbezogene Tarifverträge mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Unsere konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Betriebsräten an den deutschen Standorten und der IG BCE ist Grundlage einer zielgerichteten Sozialpartnerschaft. Diese äußert sich nicht zuletzt darin, dass es in den letzten Jahren zu keinen Streiks oder Arbeitsniederlegungen an unseren deutschen Standorten gekommen ist.

Die IG BCE und die Arbeitgeber der chemischen Industrie haben sich 2018 auf Tarifverträge mit einer Laufzeit von 15 Monaten geeinigt, die eine Tarifsteigerung von 3,6 Prozent vorsehen haben. Das Urlaubsgeld wird zudem ab 2019 fast verdoppelt (EUR 1.200/ Jahr bei Vollzeit).

Zu unserem 50-jährigen Firmenjubiläum erhielten unsere Mitarbeiter eine einmalige Jubiläumszahlung in Höhe von bis zu EUR 1.200 (je nach Unternehmenszugehörigkeit).

Mitarbeiterentwicklung hat hohen Stellenwert

Um die Nachhaltigkeit unseres Erfolgs sicherzustellen, haben wir bereits 2013 den Talent-Management-Prozess ins Leben gerufen. In einem jährlichen Talent-Management-Zyklus werden alle außertariflichen Mitarbeiter und Oberen Führungskräfte nach einheitlichen Kriterien in bereichsinternen und anschließend bereichsübergreifenden Konferenzen besprochen. Im jährlichen Mitarbeitergespräch legen Vorgesetzte und Mitarbeiter dann auf dieser Grundlage Entwicklungsmaßnahmen fest. Wir wollen damit anspruchsvolle Positionen mittel- und langfristig mit internen Kandidaten besetzen.

Mitarbeiterbefragung "Deine Meinung zählt"

Als Instrument der aktiven Mitgestaltung an Veränderungsprozessen haben wir drei Jahre nach der letzten Befragung 2018 in Deutschland erneut eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Die Beteiligungsquote lag bei beachtlichen 69 Prozent. Die Ergebnisse wurden in diversen Workshops und Gruppenbesprechungen vorgestellt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Schwerpunkte in diesem Folgeprozess sind die intensivere Nutzung von Ideen aus der Belegschaft, eine gesteigerte Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern sowie die Verbesserung der abteilungs- und standortübergreifenden Zusammenarbeit.

Personalmarketingkonzept zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern

Seit 2017 sind wir auf verschiedenen Recruitingmessen mit unserem eigenen Messestand vertreten, um Siltronic als Arbeitgebermarke zu präsentieren und unsere Stellenangebote zu bewerben. Im Zuge der Modernisierung des Internetauftritts wurde auch die Karriereseite angepasst, um alle für Bewerber wichtigen Informationen gebündelt darzustellen. Auch die Zusammenarbeit mit Social-Media-Anbietern ermöglicht es uns, ein breiteres Publikum für unsere abwechslungsreichen Arbeitsplätze zu gewinnen.

Ausbildung als Beitrag zur nachhaltigen Fachkräftesicherung in Deutschland

Seit 2017 bilden wir in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk Burghausen bzw. der Bildungswerkstatt Chemnitz in technischen und kaufmännischen Berufen aus. Die offenen Ausbildungsstellen für das Jahr 2019 konnten bereits erfolgreich 2018 besetzt werden.

Gesundheitsmanagement bietet Mitarbeitern verschiedene Serviceleistungen in Deutschland

Um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben, haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, über unser Gesundheitsmanagement verschiedene Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir wollen Rücken- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in unserer Belegschaft vermeiden, die psychische Belastbarkeit stärken, ein altersgerechtes Arbeiten ermöglichen und gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern passende Arbeitsplätze vermitteln. Alle Mitarbeiter an den deutschen Standorten haben die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.

2014 hat Siltronic in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung eine Maßnahme zur Erhaltung der Gesundheit zunächst speziell für Schichtmitarbeiter gestartet. Seither haben insgesamt über 200 Mitarbeiter das Gesundheitsprogramm mit sehr guten Erfolgen durchlaufen. Die Zielgruppen wurden laufend angepasst und 2019 wird dieses Angebot auch auf alle Tarifmitarbeiter erweitert. Das Präventionsprogramm ist geeignet für Mitarbeiter, die keine bzw. wenige gesundheitliche Beschwerden haben, ihre Belastbarkeit langfristig erhalten und sich dafür besser in Form bringen wollen. Zudem wird seit 2018 eine Gesundheitswoche angeboten, welche sich ebenfalls als Präventionsprogramm versteht, das sich an Mitarbeiter ab dem 40. Lebensjahr richtet und vom Unternehmen finanziert wird.

Wir bieten allen Mitarbeitern zudem einen Gesundheits-Check an, welcher alle 3 Jahre kostenlos in Anspruch genommen werden kann.

Forschung & Entwicklung

Innovation als Schlüssel zum Erfolg

Wesentliche Treiber der Halbleiterindustrie sind Miniaturisierung, Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen. Dies drückt sich z. B. in höherer Rechenleistung und Speicherdichte, geringerem spezifischem Stromverbrauch und stetig sinkenden Kosten pro Funktion aus. Zugleich ist ein überproportionales Wachstum in Spezialanwendungen wie Leistungselektronik, Sensorik und Kommunikationselektronik zu beobachten, die jeweils maßgeschneiderte Wafer-Lösungen erfordern. Zur Erreichung dieser Ziele fordern unsere Kunden gleichzeitig höchste technische Kompetenz und Geschwindigkeit bei der Weiterentwicklung der Siliziumwafer, die das wichtigste Grundmaterial für die Halbleiterindustrie darstellen.

F&E-Kennzahlen

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2018 2017 2016 2015
F&E-Aufwendungen in EUR Mio. 68,1 68,3 66,4 64,4
F&E-Aufwendungen in % vom Umsatz 4,7 5,8 7,1 6,9
Erhaltene F&E-Fördermittel in EUR Mio. 0,5 0,8 0,6 0,6

Intensive Entwicklungsaktivitäten sind somit unabdingbar, um mit den rasanten Entwicklungen im Halbleitermarkt Schritt halten und unsere führende Technologieposition behaupten zu können. Wir beschäftigen weltweit mehr als 400 Ingenieure in den Bereichen Prozesstechnologie, Metrologie, Intellectual Property und Innovation, die an allen unseren Standorten angesiedelt sind. Der Standort Burghausen ist dabei der zentrale Entwicklungsstandort von Siltronic. Die Aufgaben umfassen die Aufrechterhaltung der Produktqualität, das Testen und die Bewertung neuer Verfahren und Anlagenmodifikationen, die kontinuierliche Verbesserung und die Linienintegration bis hin zur Qualifikation der Wafer für die neuesten Technologien unserer Kunden.

Ein Schutzrechtsbestand von 1.770 angemeldeten und aktiven Patenten und Patentanmeldungen in 331 Patentfamilien untermauert unsere hohe Innovationskraft und sichert unsere führende Technologieposition im Weltmarkt ab.

Unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) betrugen 2018 EUR 68,1 Mio. (2017: EUR 68,3 Mio.). Fördermittel für F&E waren nicht nennenswert.

Strategische Zusammenarbeit mit Kunden und Forschungseinrichtungen

Eine Vielzahl unserer Projekte erfordert die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Zu diesem Zweck bearbeiten wir mit unseren technologisch führenden Kunden Projekte im Rahmen von gemeinsamen Entwicklungsprogrammen, wobei wir darauf achten, insgesamt ein breites Spektrum von Halbleiter-Endanwendungen abzudecken. Wir arbeiten ebenfalls mit Forschungs- und Hochschuleinrichtungen zusammen. Auf nationaler und europäischer Ebene machen wir dabei, soweit sinnvoll, von öffentlichen Fördermöglichkeiten Gebrauch.

Produktion und Supply-Chain-Management

Produktion

Unsere Produktionswerke liegen strategisch günstig in der Nähe unserer Kunden und bieten uns einen guten Zugang zu sehr gut ausgebildeten Arbeitskräften. Wir können an unseren Standorten die jeweiligen Stärken optimal nutzen. Wir profitieren von der Innovationskraft bestens ausgebildeter Wissenschaftler und Ingenieure in Deutschland und von den vorteilhaften Arbeitskosten in Asien.

Wir verarbeiten Silizium-Kristalle, die nach dem Czochralski-Verfahren hergestellt werden, zu polierten Wafern. Eine Teilmenge der Produktion wird mit dem Aufbringen einer sogenannten Epitaxie-Schicht weiter veredelt.

Siltronic stellt ebenfalls Wafer aus Kristallen her, die nach dem Floatzone-Verfahren (Zonenziehverfahren) gezüchtet werden und die insbesondere in der Leistungselektronik Anwendung finden. Diese Wafer haben verschiedene Oberflächeneigenschaften und Durchmesser von bis zu 200 mm.

Wir nutzen standardisierte Prozesse, um unsere Kunden zuverlässig aus verschiedenen Standorten zu beliefern. Durch den Know-howTransfer zwischen den Produktionsstätten implementieren wir Prozessverbesserungen einfach und schnell und vereinfachen die Qualifikation durch unsere Kunden. Darüber hinaus betreiben wir unsere deutschen 300 mm-Waferlinien in Freiberg und Burghausen in einem engen Produktionsverbund als sogenannte "Virtuelle Fabrik" mit einem gemeinsamen, standortübergreifenden Management.

Wir optimieren unsere Produktionsprozesse und damit sowohl unsere Prozess-Capability als auch unsere Kostenposition fortlaufend. Veränderungen werden über ein konsequentes Change-Ma-nagement getestet, bewertet und effizient in die Produktionslinien eingesteuert. Dabei wird ein wesentliches Augenmerk auf die Sicherung der Qualität unserer Produkte und die Wirtschaftlichkeit unserer Linien gelegt. Modernste Technologien sind integraler Bestandteil unserer Fabriken und ermöglichen es uns, flexibel auf die Anforderungen unserer Kunden einzugehen.

Projekte 2018

2018 haben wir einzelne Projekte zum Debottlenecking unserer Linien begonnen. Konsequent setzen wir unsere Automatisierungsprojekte zur Verbesserung unserer Kostenposition weiter fort. Die Projekte 2018 umfassten überwiegend den Kapazitätsausbau im Jahr 2019, den Bau der neuen Ziehhalle in Singapur sowie die Verbesserung unserer Capabilities.

Supply-Chain-Management

Durch unsere nahtlose Logistikkette erschließen wir unseren Kunden folgende Mehrwerte: Reaktionsgeschwindigkeit und hohe Termintreue. Unsere elektronisch unterstützte Supply Chain macht sämtliche Prozesse vom ersten Kontakt über alle unsere Fertigungsprozesse bis hin zur Lieferung transparent und kontrollierbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, Lieferzeiten zu reduzieren und unsere Lieferkette in Bezug auf Kosten, Geschwindigkeit und Qualität zu optimieren. Durch diverse Wiederverwendungs- und Recyclingaktivitäten versuchen wir, Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern, insbesondere bei Primärverpackungen der Wafer und bei sekundären Transportverpackungen.

Die Anforderungen der Waferspezifikationen, die Volumina und die Bestimmungsorte unserer Exporte sowohl zu Kunden als auch zu Siltronic-Standorten unterliegen laufenden Änderungen, die regelmäßig von uns analysiert und mit unseren Kapazitäten abgestimmt werden. Die globale Planung vom Rohstoff über Zwischenprodukte bis zum fertigen Wafer und dessen Transport zum Kunden erfolgt "real time" über maßgeschneiderte Systeme. Damit bieten wir unseren Kunden Qualität und Versorgungssicherheit.

Wir binden unsere externen Partner über umfangreiche E-Business-Lösungen in laufende Prozesse ein, um alle Potenziale der Zusammenarbeit konsequent auszuschöpfen. Dazu zählt z. B. eine Kollaborationsplattform (Extranet), die einen individuellen Informationsaustausch und damit schlanke und reibungslose Administrationsprozesse ermöglicht.

Für einen optimalen, elektronischen Datenaustausch mit unseren externen Partnern nutzen wir hauptsächlich den international anerkannten "RosettaNet"-Standard. Oder wir setzen auf andere Dienstleister - sogenannte Third Party Provider -, um beispielsweise EDI-Formate zu empfangen oder zur Verfügung zu stellen. Mit vielen Kunden haben wir schnelle B2B-Verbindungen installiert, die von der elektronischen Bestandsführung bzw. Bedarfsplanung in Vendor-Managed-Inventory-Prozessen bis hin zur elektronischen Rechnungsstellung die Zusammenarbeit optimieren. Außerdem wird die elektronische Anbindung von externen Logistik-Providern weiter vorangetrieben, um eine lückenlose Verfolgung der Lieferkette bis zum Kunden zu gewährleisten.

Einkauf und Lieferantenmanagement

Unser Ziel ist es, unsere Beschaffungskosten, Lieferzeiten und die Qualität der Lieferanten zu optimieren, die Versorgung unserer Produktion jederzeit zu gewährleisten und Beschaffungsrisiken zu beseitigen sowie schnell zusätzliche Lieferpotenziale zu erschließen. Spezialisierte Teams steuern Einkaufsprozesse von Roh- und Hilfsstoffen für unsere Produkte, über Gas und Strom zur Versorgung unserer internationalen Standorte bis hin zu technischen Materialien und spezifischen Dienstleistungen. 2018 haben wir kontinuierlich an einer wettbewerbsfähigen Erweiterung unserer Lieferantenbasis auf den weltweiten Beschaffungsmärkten gearbeitet. So haben wir neue Lieferanten in für uns wichtigen Produktbereichen identifiziert, entwickelt und sukzessive an die Serienbelieferung herangeführt. Damit sichern wir uns dauerhaft international wettbewerbsfähige Materialkosten, kontinuierliche Verbesserung von Qualität und Service bei Lieferungen und Leistungen und eine ausreichende Versorgungssicherheit.

Die systematische Risiko- und Leistungsbeobachtung ist für Siltronic ein wichtiges Instrument, um Lieferbeziehungen richtig bewerten zu können und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dabei kommen Analysen von Ratingagenturen, eigene Lieferantenbewertungen und der direkte Kontakt zu unseren Partnern zum Einsatz. Wir bewerten und beurteilen dabei kontinuierlich die Leistung von über 100 Lieferanten weltweit.

Das Bestellvolumen lag 2018, aufgrund der gestiegenen Auslastung und getätigter Investitionen, mit etwa EUR 727 Mio. deutlich über dem Vorjahr (2017: rund EUR 571 Mio.). Die vereinbarten Lieferqualitäten, -mengen und -termine wurden von unseren Lieferanten auf hohem Niveau realisiert. Insgesamt hat Siltronic weltweit rund 60.300 Bestellungen ausgelöst. 8 Prozent unserer Lieferanten decken circa 90 Prozent unseres Einkaufsvolumens ab.

Die elektronische Beschaffung hat eine hohe Bedeutung für uns. Wir betrachten den gesamten Einkaufsprozess, von der Anfrage beim Lieferanten bis zur Bezahlung der Rechnung. Eine wichtige Messgröße ist die Anzahl der automatisiert angelegten Bestellungen. Weltweit wurden 2018 mehr als 111.400 Bestellpositionen ausgelöst (Vorjahr: rund 99.900 Positionen). Davon haben wir an den deutschen Standorten 2018 rund 74 Prozent (37 Prozent via eCatalog) automatisiert angelegt bzw. versendet.

Unterschiedliche Materialpreisentwicklungen

Die Preisentwicklung der für uns wichtigsten Materialien und Rohstoffe war 2018 wiederholt leicht rückläufig. Im Bereich spezifischer Einsatzstoffe haben wir weitere Reduzierungen erreicht. Währungseffekte beeinflussten 2018 die Beschaffung zusätzlich leicht positiv.

Absicherung durch langfristige Verträge

Wir haben die Belieferung der deutschen Standorte mit Polysilizium durch die Wacker Chemie AG mit einem langfristigen Liefervertrag bis 2022 abgesichert. Ein spezifischer Vertrag zwischen Wacker und unserem Standort Singapur sichert eine stabile Belieferung der Siltronic Singapur mit Polysilizium bis 2021. Insgesamt versorgt überwiegend Wacker den Siltronic-Konzern mit Polysilizium. Der Preis für das Polysilizium wird zwischen den Vertragsparteien jährlich innerhalb einer festgelegten Preisspanne in Anlehnung an den Vorjahrespreis verhandelt. Im Rahmen unserer Mehrlieferantenstrategie stehen auch alternative Beschaffungsquellen zur Verfügung.

Lieferanten spielen für Siltronic eine wichtige Rolle

Wir legen viel Wert auf den direkten Kontakt zu den Lieferanten und auf eine langfristige, konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Gleichzeitig ist es wichtig, nicht von einzelnen Lieferanten abhängig zu sein. Eine zentrale Funktion übernimmt hier unser Lieferantenmanagement. Spezialisierte Warenklassenteams mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen regeln unternehmensweit die Einkaufsprozesse. Diese Teams realisieren neue Potenziale am Markt und aktuelle Innovationen bei bestehenden Lieferanten und integrieren dieses Know-how in unsere Prozesse. Damit sichern wir langfristig unsere Produktqualität, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

Wir arbeiten weltweit mit über 3.800 Lieferanten zusammen (2017: 3.450). Der Anteil asiatischer Lieferanten liegt weiter bei etwa 20 Prozent.

Unsere Lieferanten tragen erheblich dazu bei, dass Siltronic mit verbesserten Prozessen und hoher Innovation Wafer in der von den Kunden geforderten Qualität herstellen kann. 2019 werden wir wieder auf unserem zweijährlichen Lieferantentag Lieferanten für ihre besonderen Leistungen im Jahr 2018 auszeichnen.

Vertrieb und Marketing

Wir streben eine enge und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden an. Insgesamt beliefern wir Kunden in mehr als 40 Ländern. Mit vielen unserer Kunden führen wir zusätzlich gemeinsame Entwicklungsprojekte durch. Wir verweisen hierzu auch auf das Kapitel "Forschung & Entwicklung" ab D 39.

Fachleute für Vertrieb und Anwendungstechnik in den sechs definierten Vertriebsregionen USA, Europa, Japan, Greater China (Taiwan und China), Korea und Sonstiges Asien-Pazifik gewährleisten eine kompetente und zeitnahe Vor-Ort-Betreuung unserer Kunden. Vertriebsseitig sind wir präsent in den USA, Frankreich, Italien, Deutschland, Südkorea, Japan, China, Taiwan und Singapur und verkaufen unsere Wafer fast ausschließlich direkt an unsere Kunden.

Key-Account-Teams, die sich aus Mitarbeitern aus den Bereichen Vertrieb, Applikationstechnologie, Prozesstechnologie, Qualitätsmanagement und Logistik zusammensetzen, unterhalten enge Beziehungen zu unseren Schlüsselkunden. Dies ermöglicht es uns, schnell auf sich ändernde Kundenanforderungen zu reagieren und Siliziumwafer herzustellen, die diesen Anforderungen entsprechen.

Die Verträge mit unseren Kunden haben unterschiedliche Laufzeiten von circa drei Monaten bis hin zu über einem Jahr. Im Jahr 2018 haben wir mehrere Mehrjahresverträge mit Kunden für 300 mm-Wafer sowie die Lieferung von Wafern mit einem Durchmesser von 200 mm und kleinerem Durchmesser abgeschlossen.

Wir werten Marktinformationen permanent aus, was es uns ermöglicht, den Fokus auf unsere Kunden und deren Anforderungen kontinuierlich zu schärfen, den Einsatz unserer Ressourcen zu optimieren und die Marktentwicklung im Auge zu behalten.

Mit der Mehrheit unserer Kunden verbindet uns eine langfristige Partnerschaft, die auf Vertrauen und Zusammenarbeit basiert. Dies spiegelt sich auch in den zahlreichen Auszeichnungen wider, die wir von unseren Kunden erhalten haben. So wurden wir 2018 bereits das achte Mal in Folge von Intel mit dem Preferred Quality Supplier Award ausgezeichnet.

Corporate Social Responsibility (CSR)

Wir sehen es als zentrale Verantwortung, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Mitarbeiter, Umwelt und Gesellschaft mit den Erwartungen und Bedürfnissen unserer wesentlichen Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen.

Deshalb orientieren wir uns bei unseren unternehmerischen Entscheidungen an Prinzipien einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und eines nachhaltigen Handelns.

Das Thema "Unternehmerische Verantwortung" behandeln wir ausführlich in unserem Nichtfinanziellen Bericht, der in Anlehnung an die Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen erstellt wurde.

Risiko- und Chancenbericht

Risikostrategie und Risikopolitik

Siltronic ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Ein effektives Chancen- und Risikomanagement ist daher für uns als weltweit agierendes Unternehmen ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensführung und dient der gezielten Sicherung bestehender und künftiger Erfolgspotenziale. Unter Risiken verstehen wir interne und externe Ereignisse, die ein Erreichen unserer Ziele und Prognosen negativ beeinflussen. Ausgehend vom vertretbaren Gesamtrisiko entscheidet der Vorstand, welche Risiken wir eingehen, um Chancen zu nutzen, die sich dem Unternehmen bieten. Unser Ziel ist es, Risiken so früh wie möglich zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen oder zu vermeiden. Die Risikostrategie wird vom Vorstand regelmäßig überprüft und weiterentwickelt und umfasst alle Unternehmensbereiche.

Risikomanagementsystem

Organisatorisch ist das Risikomanagementsystem in die bestehende dezentrale Organisations- und Berichtsstruktur integriert. Ergänzt wird es durch einen mehrstufigen Prozess, in dem die Vorgehensweise sowie die Kriterien zur Identifikation von Risiken, deren Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie die Überwachung des Gesamtsystems verbindlich in einem Konzernhandbuch festgelegt sind. Das Risikomanagementsystem schließt alle Bereiche ein. Die rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften sowie die Konzernfunktionen führen das operative Risikomanagement in ihren Aufgabenbereichen eigenverantwortlich. Risiken werden quartalsweise bei den festgelegten Risikoverantwortlichen an den Standorten und in den Konzernfunktionen zentral abgefragt. Zusätzlich sind wesentliche Risiken sofort über ein Ad-hoc-Reporting zu melden. Die Prozess- und Systemverantwortung für das konzernweite Risikofrüherkennungssystem obliegt der Stabsstelle Corporate Auditing & Risk Management, die direkt an den Vorstand berichtet. Die Konzernstabsstelle koordiniert zentral die konzernweite Erfassung aller wesentlichen Risiken, analysiert die Gesamtsituation auf Konzernebene und kommuniziert die Risiken. Vorstand und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über die aktuelle Risikolage des Konzerns informiert. Chancen werden im Risikomanagementprozess nicht systematisch erfasst. Der Vorstand und das Management werden in monatlichen Berichten der zentralen Controlling-Abteilung über die gegenwärtige und voraussichtliche Geschäftsentwicklung informiert. Auf Basis dieser Daten werden Risiken und Chancen regelmäßig im Management diskutiert, bewertet und gegeneinander abgewogen.

Die festgelegten Risikoverantwortlichen unserer Konzernfunktionen und wichtigsten Standorte sowie der Konzern-Risikomanager überprüfen regelmäßig Prozesse, Vorgänge und Entwicklungen auf bestehende Risiken. Die Risikoidentifizierung und -bewertung erfolgen unter Verwendung standardisierter Risikomatrizen. Die relevanten Risiken bewerten wir nach Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Grad der Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Cashflow. Wir beschreiben die Eintrittswahrscheinlichkeit der von uns aufgeführten Risiken mithilfe von folgenden Schlüsselbegriffen:

Gering: kleiner als 25 Prozent
Möglich: 25 Prozent bis 75 Prozent
Hoch: größer als 75 Prozent

Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsprechen folgenden Bandbreiten:

Niedrig: bis EUR 5 Mio.
Mittel: EUR 5 Mio. bis EUR 25 Mio.
Groß: über EUR 25 Mio.

Auf Grundlage der quartalsweise bzw. ad hoc erfassten Risiken werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die identifizierten Risiken zu vermeiden bzw. deren Eintrittswahrscheinlichkeit oder den möglichen wirtschaftlichen Schaden zu verringern. Die abgeleiteten Maßnahmen zur Risikobegrenzung sowie gegebenenfalls relevante Frühwarnindikatoren werden ebenso wie die daraus abgeleiteten Restrisiken regelmäßig aktualisiert und zentral dokumentiert.

Internes Kontrollsystem im Konzernrechnungslegungsprozess

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst Kontrollmaßnahmen, die dazu dienen, Risiken zu beherrschen und damit einen geordneten Betriebsablauf zu gewährleisten. Die Kontrollen sind in den operativen Prozessen integriert und beinhalten beispielsweise eine angemessene Funktionstrennung, Anwendung des Vier-AugenPrinzips sowie Zugriffs- und Freigaberegelungen. Das interne Kontrollsystem unterstützt die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele durch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (Compliance) und den Schutz des Geschäftsvermögens.

Mit dem internen Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess verfolgen wir das Ziel, die Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) einheitlich umzusetzen und ergänzende, für die Rechnungslegung einschlägige gesetzliche Regelungen einzuhalten. Fehlaussagen in der Konzernrechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung werden dadurch vermieden. Das Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Bilanzierung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen wird und dass kontinuierlich zuverlässige Daten über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vorliegen. Die organisatorische Verantwortung und der Prozessablauf von bilanzierungsrelevanten Themen sind in internen Anweisungen geregelt. Die Einhaltung der Berichtspflichten wird zentral durch die Konzernfunktion "Accounting" überwacht. Die Berichtspakete der Einzelgesellschaften werden nach Freigabe durch das lokale Management in ein zentrales Konsolidierungssystem überführt. Die gemeldeten Daten werden durch automatische Validierungen im System sowie durch Berichte und Analysen kontrolliert, was die Datenintegrität und das Einhalten der Berichterstattungslogik gewährleistet. Der Konsolidierungsprozess umfasst ebenfalls systembasierte Kontrollen. Abschließend analysieren wir die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz des Konzerns hinsichtlich Trends und Abweichungen. Wir verfolgen ständig Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften und schulen die Mitarbeiter, die an diesen Themen arbeiten. Bei besonders komplexen Bilanzierungsthemen, wie beispielsweise Pensionen, ziehen wir externe Spezialisten hinzu. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Berechtigungskonzepte, Freigabekonzepte und Zugangsbeschränkungen vor Missbrauch geschützt. Mit regelmäßigen Systemsicherungen und Wartungsmaßnahmen minimieren wir sowohl das Risiko eines Datenverlusts als auch das eines Ausfalls rechnungslegungsrelevanter IT-Systeme.

Die Wirksamkeit der Kontrollen gewährleisten wir durch die laufende Kontrolle wesentlicher Kennzahlen im Rahmen der monatlichen Managementberichterstattung. Daneben gibt es regelmäßig prüferische Durchsichten zu den Berichtsquartalen und externe Prüfungen zum Ende des Geschäftsjahres. Das Management der Tochtergesellschaften bestätigt quartalsweise, dass alle für den Quartals- oder Jahresabschluss wesentlichen Sachverhalte gemeldet wurden. Die Konzernrevision überprüft im Auftrag des Vorstands prozessbezogen und mit Fokus auf interne Kontrollsysteme die wesentlichen Unternehmensbereiche. Die Auswahl der Prüfungsthemen wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss nach einem risikoorientierten Ansatz festgelegt und, wenn notwendig, unterjährig flexibel an geänderte Rahmenbedingungen angepasst.

Der Aufsichtsrat ist durch den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems sowie die Abschlussprüfung. Zudem prüft er die Unterlagen zum Einzelabschluss der Siltronic AG und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und erörtert diese mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer beurteilt das Risikofrüherkennungssystem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Wesentliche Risiken

Die folgende Übersicht gibt unsere Einschätzung zu wesentlichen Risiken wieder. Die Aussagen beziehen sich überwiegend auf den Prognosezeitraum, also auf das gesamte Geschäftsjahr 2019. Die Bewertung der Risiken in der Übersicht erfolgt nach dem sogenannten Nettoprinzip, d. h. unter Berücksichtigung der ergriffenen Steuerungs- und Absicherungsmaßnahmen.

Gesamtumfeld

Konjunktureller Abschwung der Weltwirtschaft

Unser Geschäft ist im besonderen Maße von der Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Das Weltwirtschaftswachstum könnte u.a. durch kurzfristige Handels- und Zollstreitigkeiten beeinträchtigt werden. Ein unerwartetes Abkühlen der konjunkturellen Entwicklung sowohl global als auch in für die Elektronikindustrie wesentlichen Regionen kann dazu führen, dass unsere Umsatzerlöse sich nicht wie erwartet entwickeln. Der Bedarf an Siliziumwafern könnte aufgrund mangelnder Nachfrage reduziert werden oder wir könnten gezwungen sein, aufgrund eines stärkeren Wettbewerbsdrucks unsere Preise zu senken. Bei einer geringeren Produktionsauslastung können die spezifischen Herstellungskosten steigen und unser Ergebnis zusätzlich belasten.

Wir beobachten die konjunkturelle Entwicklung in unseren wesentlichen Absatzmärkten fortlaufend. Schwächt sich die wirtschaftliche Entwicklung ab, treffen wir frühzeitig Vorbereitungen, um unsere Produktionskapazitäten, Ressourcen und Vorräte der Kundennachfrage flexibel anzupassen.

Externe Risiken

Siltronic ist ein global operierender Konzern mit Produktionsstandorten in Deutschland, den USA und Singapur. Mögliche Naturkatastrophen, politische Krisen und andere Beeinträchtigungen in einzelnen Ländern oder Regionen, in denen wir tätig sind, stellen ein potenzielles Risiko für unsere Geschäfts- und Produktionsabläufe, den Absatz unserer Produkte und unser Anlagevermögen dar.

Wir haben Pläne und Maßnahmen erarbeitet, um Auswirkungen externer Ereignisse auf unsere Geschäftsprozesse zu minimieren. Die Produktionsstandorte liegen in relativ stabilen und sicheren Regionen. Unsere Vorsorgepläne sowie unsere weltweit verteilten Produktionsstandorte tragen dazu bei, die Auswirkungen lokaler oder regionaler Ereignisse auf unsere Geschäftsabläufe zu begrenzen. Die finanziellen Auswirkungen von Schäden an unseren Produktionsanlagen sind zum Teil durch Versicherungen abgedeckt.

Branchen- und Absatzmarktrisiken

Intensiver Wettbewerb, Nachfragemacht auf der Kundenseite, Austauschbarkeit der Produkte sowie Zyklen im Wafermarkt

Die Waferindustrie ist gekennzeichnet von Phasen des Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, die regelmäßig einen Einfluss auf die Preise haben können. Die Prognosen zu Absatzmengen und -preisen unterliegen aufgrund der oft zu beobachtenden Nachfrageschwankungen einer starken Unsicherheit. Wettbewerber könnten Produktionskapazitäten früher oder mehr als erwartet ausbauen. Wir können gezwungen sein, unsere Absatzmengen und Preise zu senken, ohne unsere Kosten entsprechend reduzieren zu können. Unsere Top 10-Kunden machen bereits über zwei Drittel unseres Umsatzes aus und wir erwarten, dass deren Umsatzanteil weiter steigen wird. Sollten wesentliche Kunden ihre Bestellungen bei uns signifikant reduzieren oder gar beenden, kann dies unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen.

Wir verringern die Risiken durch Erhöhen der Flexibilität in der Produktion sowie durch ein konsequentes Kostenmanagement. Wir passen unsere Kapazitäten den Marktentwicklungen an und verbessern ständig die Effizienz der Produktions- und Geschäftsprozesse, um damit die Kostenbasis zu reduzieren. Wir haben mit verschiedenen Kunden langfristige Abnahmeverträge mit einer Laufzeit von mehreren Jahren abgeschlossen, die Mindestabnahmemengen und Preise festlegen sowie teilweise über Anzahlungen abgesichert sind.

Anpassung unserer Produktionsanlagen an Kundenanforderungen bzw. -nachfragen

Änderungen der Kundennachfrage bzw. der ursprünglichen Marktprämissen könnten nicht schnell genug über Investitionen antizipiert werden bzw. führen zu Fehlinvestitionen. Verzögerte Inbetriebnahmen oder Investitionen bergen die Gefahr, dass wir Lieferverträge nicht erfüllen können und Umsatz- sowie Ergebnisrückgänge verzeichnen bzw. Marktanteile verlieren.

Siltronic nutzt eine Vielzahl von Maßnahmen, um Investitionsrisiken entgegenzuwirken. Investitionen werden von uns nur in Teilabschnitten freigegeben. Ein intensives Projektcontrolling dient dazu, Zeitverzögerungen zu minimieren bzw. auszuschließen. Eng mit Investitionsrisiken verbunden ist die Entwicklung der technologischen Anforderungen der Kunden. Siltronic begegnet diesem Risiko durch systematische Gespräche mit den Kunden und durch intensive Marktbeobachtungen.

Zusätzliche Kosten durch Stilllegung von Produktionslinien

Durch Markt- bzw. Nachfrageänderungen könnten wir gezwungen sein, Teilbereiche, Produktionslinien oder Standorte zu schließen. Daraus können sich Wertberichtigungen für das Anlagevermögen und Schließungskosten wie z. B. Abfindungen für Mitarbeiter ergeben.

Produktentwicklungsrisiken

Die Halbleiterbranche ist unter anderem durch einen laufenden technologischen Wandel und sich verschärfende bzw. auch neue Anforderungen an unsere Fertigungsprozesse charakterisiert. Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, angemessen schnell darauf zu reagieren. Wir könnten künftige Marktentwicklungen falsch einschätzen oder Kunden akzeptieren unsere neu entwickelten Produkte nicht. Unsere Konkurrenten könnten neue Generationen von Wafern schneller, zu niedrigeren Preisen oder mit besserer Leistungscharakteristik einführen.

Risiken, die sich aus unserer Entwicklungsarbeit ergeben, minimieren wir, indem wir bestimmte Entwicklungen gemeinsam mit Kunden durchführen. Gleichzeitig beobachten wir intensiv den Markt und unsere Wettbewerber, führen Kunden- und Lieferantengespräche und sind regelmäßig auf den für Siltronic wichtigen Kongressen präsent. Siltronic kooperiert bei seinen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, um neueste Trends in seiner Technologie- und Produktentwicklung zu berücksichtigen. Für die Entwicklungsprojekte nutzen wir ein systematisches Projektmanagement. Eindeutige Projektmeilensteine sowie klare Genehmigungsprozesse unterstützen uns dabei, Projektrisiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Beschaffungsmarktrisiken

Rohstoffe, Energien, andere Sekundärmaterialien, Maschinen und Ersatzteile werden nur von einer begrenzten Anzahl an Lieferanten angeboten. Aufgrund des allgemeinen Kostendrucks und der Komplexität wird die Zusammenarbeit zunehmend intensiver und die wechselseitigen Abhängigkeiten steigen. Die starke Auftragslage in den meisten Industrien und damit hohe Auslastung bei Lieferanten erhöht die Lieferzeiten und Ausfallrisiken sowie den Preisdruck in der Lieferkette. Qualitätsmängel, Lieferantenausfall bzw. Lieferverzögerungen und unerwartete Preiserhöhungen können negative Auswirkungen auf die Produktion, den Absatz sowie die Ertragslage haben und eine notwendige Qualifizierung neuer Lieferanten kann eine längere Zeit beanspruchen.

Um die Risiken von Lieferantenausfällen zu begrenzen, wählen wir unsere Lieferanten sorgfältig aus. Für strategische Rohstoffe und Betriebsmittel erarbeiten wir jährlich - bei Bedarf auch ad hoc -systematische Beschaffungsstrategien, die auch eine Einschätzung des Beschaffungsrisikos beinhalten. Sofern die Beschaffungsrisiken als signifikant eingestuft werden, treffen wir, wo immer möglich, entsprechende Gegenmaßnahmen. Beispiele für solche Maßnahmen sind langfristige Lieferverträge, der Aufbau von Alternativlieferanten oder der Aufbau von Sicherheitsbeständen.

Wir beziehen von der Wacker Chemie AG diverse Dienst- und Versorgungsleistungen sowie den für uns sehr wichtigen Rohstoff Polysilizium. Die Dienst- und Versorgungsleistungen betreffen insbesondere Ingenieur- und Versorgungsdienstleistungen am Standort Burghausen sowie allgemeine Dienstleistungen. Müssen wir selber entsprechende Kapazitäten aufbauen oder Alternativlieferanten beauftragen, kann dies zu Zeitverzögerungen und Mehrkosten führen.

Die Versorgungsleistungen der Wacker Chemie AG haben wir vertraglich langfristig abgesichert. Es wurden angemessene Kündigungsfristen vereinbart. Auch Polysilizium beziehen wir auf Basis eines Langfristvertrags von der Wacker Chemie AG. Die Preisentwicklung von Polysilizium hängt von der Entwicklung in der Halbleiter- und der Solarindustrie ab. Es besteht das Risiko, dass wir steigende Polysiliziumpreise nicht an unsere Kunden weiterreichen können. Zur Minimierung eines Lieferausfalls für Polysilizium sind verschiedene Produktionsstandorte der Wacker Chemie AG sowie weitere Lieferanten qualifiziert.

Produktions- und Produkthaftungsrisiken

In der Produktion, bei der Lagerung oder dem Transport können Fehler auftreten, die zu Produktmängeln oder Personen-, Sachoder Umweltschäden führen können. Unser Produktionsprozess ist hochkomplex und erfordert modernste Anlagen, die permanent weiterentwickelt werden, um die hohen Kundenansprüche in Bezug auf Spezifikationen, Qualität (Performance, Stabilität und kontinuierliche Verbesserungen) und Preis zu erfüllen. Kleinste Abweichungen in der Lieferperformance können zu erheblichen Schäden bei den Kunden und zu Schadensersatzansprüchen, Bestellreduzierungen bis hin zur Beendigung der Kundenbeziehung führen. Damit verbunden sind auch kostenaufwendige Rückrufaktionen und Neuqualifikationen. Mögliche negative Auswirkungen auf unsere Reputation können zusätzlich die künftige Geschäftsentwicklung belasten.

Wir haben versicherbare Risiken angemessen versichert. Um Qualitätsmängeln entgegenzutreten, hat die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards bei der Siltronic eine besonders hohe Bedeutung. Siltronic steuert seine Prozesse über das Integrierte Managementsystem (IMS) und daraus abgeleitete Prozesssteuerungs- und Monitoringsysteme. Es regelt Abläufe und Verantwortlichkeiten und berücksichtigt gleichrangig Produktivität, Qualität, Umsetzung der Kundenspezifikationen, Sicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz. Basis für das IMS sind gesetzliche Regelungen sowie nationale und internationale Standards wie ISO TS 16949 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt), OHSAS 18001 (Gesundheit), Responsible Care(r) und Global Compact, die weit über die von Gesetzen geforderten Standards hinausgehen. Durch umfangreiche Instandhaltungskontrollen und laufende Inspektionen und Audits versuchen wir, höchstmögliche Betriebssicherheit an unseren Produktionsstandorten zu gewährleisten. Um die Sicherheit der Anlagen zu garantieren, führen wir von der Konzeption bis zur Inbetriebnahme umfangreiche Sicherheits- und Risikoanalysen durch und leiten daraus notwendige Verbesserungsmaßnahmen ab. Im Schadensfall regeln an jedem Siltronic-Standort Gefahrenabwehrpläne die Zusammenarbeit von internen und externen Einsatzkräften sowie mit den Behörden. Zur Verminderung von Qualitätsrisiken setzen wir "Lean Six Sigma"-Methodiken zur Vorbeugung, Problemlösung und kontinuierlichen Verbesserung unserer Produktionsprozesse ein.

Rechtliche und regulatorische Risiken

Allgemeine rechtliche Risiken

Langwierige Rechtsstreitigkeiten können sich auf unser operatives Geschäft und auf die Reputation unseres Unternehmens negativ auswirken und hohe Kosten verursachen. Um möglichen Risiken zu begegnen, die aus den unterschiedlichsten steuerlichen, wettbewerbs-, patent-, kartell-, handels-, arbeits- und vertragsrechtlichen Regelungen und Gesetzen entstehen können, stützt Siltronic Entscheidungen auf intensive Recherchen und rechtliche Beratung.

Siltronic ist als Technologieunternehmen in besonderem Maße auf den Schutz des geistigen Eigentums angewiesen und verfolgt hierfür eine entsprechende Patentstrategie. Patente, Marken und Lizenzen schützen und überwachen wir durch unsere Abteilung Intellectual Property. Anhand von Recherchen stellen wir weitestgehend sicher, dass vor der Aufnahme von Forschungs- und Entwicklungsprojekten geklärt ist, ob bestehende Patente und Schutzrechte Dritter eine Vermarktung neu entwickelter Produkte, Technologien und Verfahren behindern.

Rechtliche Risiken begrenzen wir durch eine juristische Prüfung durch unsere Rechtsabteilung. Falls erforderlich greifen wir auch auf spezialisierte externe Rechtsexperten zurück. Das Risiko von Rechts- und Gesetzesverletzungen begrenzen wir durch Compliance-Programme. In dem geltenden Code of Conduct sind Verhaltensregeln definiert und festgelegt, die für alle Mitarbeiter bindend gelten. Durch Schulungen steigern wir die Sensibilität für diese Themen und versuchen, Reputationsrisiken zu vermeiden.

Umweltrechtliche Risiken

Siltronic unterliegt einer Reihe von lokalen Umweltschutzgesetzen und -auflagen, die sich vor allem auf die Lagerung, Handhabung, Entsorgung, Emission und Registrierung von gefährlichen Stoffen beziehen. Das könnte uns einer Haftung für Umweltschäden aussetzen. Wenn Umweltgesetze geändert werden, kann dies zu weiteren Belastungen an unseren Standorten führen.

Siltronic begegnet diesem Risiko durch umfangreiche Instandhaltungsroutinen und laufende Inspektionen der eigenen Anlagen. Siltronic hat in seinem Leitbild die Verantwortung für Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheit formuliert und weltweit verbindliche Grundsätze und Strategien kommuniziert. Für Schadensfälle hat Siltronic neben dem entsprechenden Versicherungsschutz Notfallpläne entwickelt, die regelmäßig überprüft und trainiert werden.

Die Siltronic Corp., USA, ist seit einigen Jahren Partei mehrerer Verwaltungsverfahren mit der lokalen Umweltbehörde DEQ (Department of Environmental Quality) in Oregon und der nationalen Umweltbehörde EPA (US Environmental Protection Agency). Die Verfahren betreffen zwei Umweltthemen. Zum einen gibt es eine Bodenuntersuchung des Grundstücks der Siltronic Corp. in Portland und zum anderen wird untersucht, ob die Gesellschaft eine Mitverantwortung trifft für die Kontaminierung der Sedimente des Willamette-Flusses, der an das Grundstück angrenzt. Die bisher angefallenen Kosten für die beiden Umweltthemen wurden von zwei Versicherungen getragen, mit denen Siltronic entsprechende Policen abgeschlossen hatte. Außerdem haben beide Versicherungen der Siltronic Corp. für künftige Kosten einen mittleren zweistelligen USD-Millionenbetrag bereitgestellt. Darüber hinaus bestehen mit weiteren Versicherungen Policen, die Umweltschäden abdecken. Das aus den Umweltthemen in Portland resultierende Risiko wird vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrung mit diesem Sachverhalt und der Kommunikation mit den eingebundenen Parteien, insbesondere DEQ und EPA, als gering eingeschätzt.

Regulatorische Risiken

Das regulatorische Umfeld im Energiesektor ist durch wiederholte Anpassungen des Gesetzgebers geprägt. Wir halten es für möglich, dass es zukünftig zu weiteren Belastungen, beispielsweise bei den Netznutzungsentgelten, kommen kann. Die Auswirkungen solcher Änderungen auf das Ergebnis wären im laufenden Jahr voraussichtlich niedrig.

Sicherheit der IT-Systeme sowie Datensicherheit

Es ist ein allgemeiner Anstieg von Bedrohungen der Informationssicherheit zu verzeichnen. Dies gilt insbesondere sowohl für den Einsatz von IT-Systemen zur Unterstützung der Geschäftsprozesse als auch für die Kommunikation. Eine Unterbrechung, Fehler, Manipulation oder Ausfall von IT-Funktionen und der Kommunikationssysteme hätten daher einen erheblichen negativen Einfluss auf die Arbeitsabläufe, die Ertragslage sowie unsere Reputation.

Siltronic überprüft ständig die eingesetzten Informationstechnologien und hat einen hohen Fokus auf die sichere Abwicklung der IT-gestützten Produktions- und Geschäftsprozesse. Unser IT-Sicherheits- und -Risikomanagement hat die Aufgabe, Gefährdungen in wirtschaftlicher Weise zu beherrschen. Die Grundlage dafür bildet der ISO-Standard 27001. Anhand einer Risikoanalyse definieren wir für unsere zentralen Systeme die Anforderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, die wir in sogenannten SLAs (Service Level Agreements) mit unseren Dienstleistern festhalten. Das Einhalten dieser SLAs überwachen und kontrollieren wir laufend. Für den Notfall haben wir entsprechende Vorsorge getroffen. Weltweit hat unser Dienstleister ein Sicherheitsteam etabliert, das Problemen bei Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und Systeme durch organisatorische und technische Maßnahmen sowie mittels Awareness-Programmen entgegenwirkt.

IT-Carve-Out

2019 werden wir wesentliche IT-Services von der Wacker Chemie an neue Servicepartner vergeben. Dabei wird auch eine technische Trennung der Systeme durchgeführt. Das Risiko einer Unterbrechung der IT-Systeme wird mit bewährten Methoden reduziert. Der Know-how-Transfer erfolgt kontrolliert, Systemtrennungen und neue Arbeitsplatzsysteme werden schrittweise durch- bzw. eingeführt.

Personalrisiken

Der Mangel an engagierten und qualifizierten Fach- und Führungskräften kann sich negativ auf das weitere Wachstum und den technologischen Vorsprung des Unternehmens auswirken.

Wir begrenzen die Personalrisiken über diverse personalpolitische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere unser Talent-Management-Prozess und die daraus abgeleiteten Entwicklungspläne. Hinzu kommen vielfältige Aus- und Weiterbildungsangebote, gute Sozialleistungen und eine leistungsorientierte Vergütung. Für Schlüsselpositionen im Unternehmen erfolgt konzernweit eine Nachfolgeplanung.

Pensionsrisiken

Unseren Mitarbeitern werden teilweise Pensionen und Betriebsrenten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährt. Durch die steigende Lebenserwartung der bezugsberechtigten Mitarbeiter, zusätzliche Verpflichtungen aus Gehalts- und Rentenanpassungen sowie sinkende Abzinsungsfaktoren steigen die Pensionsverpflichtungen. Wir sind nach IAS 19 verpflichtet, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie andere Bewertungsänderungen sofort und vollständig erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Das führt dazu, dass es zu einer höheren Volatilität des Eigenkapitals kommt.

Ein Großteil der betrieblichen Pensionszusagen ist in Deutschland über die Pensionskasse des Wacker Chemie VVaG abgedeckt. Zusätzlich haben wir zur anteiligen Sicherung der Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen, Deferred Compensation sowie der Rentenanpassung aus der Grundversorgung einen Treuhandfonds aufgelegt. In diesen Treuhandfonds haben wir im Geschäftsjahr 2018 Barmittel in Höhe von EUR 30 Mio. eingezahlt. In den USA erfolgt eine Absicherung über Pensionsfonds. Damit eine ausreichende Verzinsung des Vermögens sichergestellt und Anlagerisiken begrenzt werden können, ist das Anlageportfolio diver-sifiziert. Als eines der Trägerunternehmen der Pensionskassse leistet Siltronic bedarfsorientierte finanzielle Zuwendungen an die Pensionskasse. Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals wird künftig wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Pensionsverpflichtungen auf Dauer zu erfüllen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Kreditrisiko

Aufgrund des Einsatzes von Finanzinstrumenten und Anlage hoher Guthaben bei Kreditinstituten besteht das Risiko eines Forderungsausfalls gegen Finanzinstitute. Wir begrenzen dieses Kontrahentenausfallrisiko, indem Finanzinstrumente und Finanzanlagen nur mit Vertragspartnern guter Bonität abgeschlossen und die jeweiligen Geschäftsvolumen sowie Laufzeiten limitiert werden.

Durch die Konsolidierung im Halbleitermarkt steigt die Konzentration weiter auf größer werdende Abnehmer. Wir setzen verschiedene Instrumente ein, um das Risiko des Forderungsausfalls zu verringern. Unser Forderungsmanagement bewertet regelmäßig die Bonität der Kunden. Ausfallrisiken werden über definierte Kreditlimits und in ausgewählten Fällen über Bankbürgschaften begrenzt. Wir versuchen, eine möglichst breite, ausgeglichene und solide Kundenbasis aufzubauen.

Marktpreis-/Währungsrisiko

Einen Großteil unserer Umsatzerlöse erzielen wir in US-Dollar und Japanischen Yen, Kosten fallen hingegen überwiegend in Euro und Singapur-Dollar an. Wechselkursänderungen können damit Umsatz, Ergebnis, die Liquidität und die Bewertung der Finanzanlagen bzw. -verbindlichkeiten sowie der Finanzinstrumente zur Währungsabsicherung beeinflussen.

Wir setzen originäre und derivative Finanzinstrumente ein, um die durch das operative Geschäft notwendigen finanziellen Bedürfnisse und Risiken zu decken und zu steuern. Den Absicherungen liegen neben bereits gebuchten operativen Geschäften Prognosen über künftige Zahlungsströme zugrunde. Wir begegnen Wechselkursrisiken zusätzlich durch unsere Produktionsstandorte außerhalb des Euroraums. Translationsrisiken, also Bewertungsrisiken für Bilanzbestände aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen, werden nicht abgesichert. Eine zusammenfassende Aufstellung der zum Bilanzstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente sowie ergänzende Beschreibungen zum Management finanzwirtschaftlicher Risiken sind im Anhang unter Ziffer 15 enthalten.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko wird mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung und effizienter Cash-Management-Systeme zentral gesteuert. Dem Finanzierungsrisiko beugt Siltronic durch vorgehaltene Liquidität vor.

Chancenbericht

Siltronic sieht in den nächsten Jahren eine Reihe von Chancen, das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln. Um Chancen frühzeitig zu erkennen, setzen wir diverse Marktbeobachtungs- und Analyseinstrumente ein, beispielsweise zur laufenden strukturierten Auswertung von Markt-, Industrie- und Wettbewerbsdaten. Zudem stehen wir für die Beurteilung künftiger Chancen im engen Kontakt mit unseren Kunden. Ob und in welchem Maße identifizierte Chancen erreicht werden, wird über Kennzahlen verfolgt (rollierende Planung und Ist-Berichterstattung).

Strategische Chancen von übergeordneter Bedeutung - wie Strategieanpassungen oder mögliche Akquisitionen, Kooperationen und Partnerschaften - werden auf Vorstandsebene behandelt. Das geschieht im Rahmen des jährlichen Strategieentwicklungs- und Planungsprozesses und bei aktuellen Themen in den turnusmäßigen Vorstandssitzungen. Für diese Themen werden in der Regel unterschiedliche Szenarien und Risiko-Chancen-Profile entwickelt und zur Entscheidung gestellt.

Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen

Sicherung der hohen Ertragskraft

Siltronic hat den Anspruch, die Ertragskraft langfristig zu sichern und weiter zu wachsen. Die Fokusregion liegt für uns unverändert in Asien. Der zunehmende Wohlstand in der Region Asien und in Schwellenländern anderer Regionen lässt die Nachfrage nach höherwertigen Produkten, in denen Halbleiter zum Einsatz kommen, steigen. Besonders im Fokus stehen dabei die Bereiche Automobil, Industrieanwendungen, Smartphones, Tablets und Unterhaltungselektronik. Mit innovativen Produkten wollen wir dieses Wachstum begleiten. Neben dem steigenden Wohlstand sind vor allem das steigende Datenvolumen und die immer aufwendigeren und vielseitigeren Anforderungen an elektronische Bauteile und der damit zunehmende Flächenbedarf pro Bauteil ein entscheidender Wachstumstreiber.

Seit Ende 2016 sind unsere Kapazitäten voll ausgelastet und wir konnten signifikante Preiserhöhungen am Markt durchsetzen. Aufgrund der steigenden Nachfrage, aber auch der hohen Investitionskosten für den Aufbau neuer Kapazitäten erwarten wir, dass sich die Preise auf hohem Niveau stabilisieren.

Günstigere Währungsrelationen entfalten ebenfalls eine positive Wirkung auf unsere Ertragssituation. Für Siltronic ist das Wechselkursverhältnis des Euros zum US-Dollar und zum Japanischen Yen entscheidend. Rund 90 Prozent unserer Umsätze entfallen auf diese Währungen, während unsere Aufwendungen überwiegend in Euro und Singapur-Dollar anfallen.

Präsenz bei allen Wafer-Verbrauchern

Mit unserem Produktportfolio bedienen wir unter anderem alle führenden Verbraucher von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie. Der Anstieg der Nachfrage nach Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie ist in jüngerer Zeit von einer breiten Anwendungsbasis getragen. Wir erwarten eine robuste Nachfrageentwicklung in den traditionellen Anwendungsbereichen Smartphones, PCs, Tablets und Unterhaltungselektronik. Neue Märkte und Anwendungsbereiche wie in der Automobilindustrie und in der allgemeinen Industrie entwickeln sich vermutlich überproportional und sorgen somit für steigende Nachfrage nach Siliziumwafern. Mit unserem breiten Produktportfolio können wir in hervorragender Weise diese globalen Zukunftsthemen bedienen. Durch die Auffächerung unserer Produkte in immer mehr Anwendungen und Industrien erwarten wir, dass der Halbleitermarkt künftig weniger kurzfristige zyklische Nachfrageschwankungen aufzeigen wird und sich zu einem stabileren Markt weiterentwickelt.

Unternehmensstrategische und leistungswirtschaftliche Chancen

Gute finanzielle Lage

Die gute finanzielle Situation ermöglicht es uns, bei entsprechenden Markt- und Branchenentwicklungen auf sich bietende strategische Optionen flexibel und schnell reagieren zu können. Der Investitionsschwerpunkt liegt auf Anlagen zur Herstellung von Wafern mit höheren Anforderungen, auf weiteren Automatisierungen sowie marktorientiertem Kapazitätsausbau. Es ist unser Ziel, am Marktwachstum zu partizipieren.

Technologieführerschaft aufrechterhalten

Wir sind zuversichtlich, an den weiteren Möglichkeiten und Chancen der Branche erfolgreich zu partizipieren, da wir fortlaufend neue technologische Lösungen für unsere Kunden entwickeln. Die Wafer werden für immer kleinere Strukturen verwendet, die auch als Design Rules bezeichnet werden und heute im Bereich von wenigen Nanometern liegen. Dies ermöglicht die Produktion von immer leistungsfähigeren und energieeffizienteren Generationen von Halbleiterchips. Mit einer Vielzahl von Kunden unterhalten wir gemeinsame Entwicklungsprojekte, um bereits bei der Einführung neuer Anwendungen ein entscheidender Partner zu sein und unsere Technologieführerschaft auszubauen.

Kostenposition kontinuierlich verbessern

Aufgrund des starken globalen Wirtschaftswachstums spüren wir einen allgemeinen Kostensteigerungsdruck. Siltronic investiert daher in größerem Umfang in die Automatisierung bestehender Anlagen und Prozesse, um die Kostenposition weiter zu verbessern.

Beurteilung des Gesamtrisikos durch den Vorstand

Im Berichtsjahr hat sich das Risikoprofil des Konzerns nicht signifikant verändert. Für den Vorstand sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts keine einzelnen oder aggregierten Risiken zu erkennen, die die Fortführung des Unternehmens ernsthaft gefährden könnten.

Risikobeurteilung für 2019

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Eintrittswahrscheinlichkeit Finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen
Risiko Gering Möglich Hoch Veränderung ggü. GB 20171) Niedrig Mittel
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Gesamtumfeld
Konjunktureller Abschwung
Externe Risiken
Branchen- und Absatzmarktrisiken
Wettbewerb, Nachfragemacht Kunden, Austauschbarkeit Produkte und Zyklen im Wafermarkt
Anpassung Produktionsanlagen
Zusätzliche Kosten durch Stilllegung
Produktentwicklungsrisiken
Beschaffungsmarktrisiken
Produkthaftungs- und Produktionsrisiken
Rechtliche und regulatorische Risiken
Allgemeine rechtliche Risiken
Umweltrechtliche Risiken
Regulatorische Risiken
Sicherheit der IT und Daten
Personalrisiken
Pensionsrisiken
Finanzwirtschaftliche Risiken
Kreditrisiko Finanzinstitute
Kreditrisiko Kunden
Marktpreis-/Währungsrisiko
Liquiditätsrisiko

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Finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen
Risiko Groß Veränderung ggü. GB 20171)
--- --- ---
Gesamtumfeld
Konjunktureller Abschwung
Externe Risiken
Branchen- und Absatzmarktrisiken
Wettbewerb, Nachfragemacht Kunden, Austauschbarkeit Produkte und Zyklen im Wafermarkt
Anpassung Produktionsanlagen
Zusätzliche Kosten durch Stilllegung
Produktentwicklungsrisiken
Beschaffungsmarktrisiken
Produkthaftungs- und Produktionsrisiken
Rechtliche und regulatorische Risiken
Allgemeine rechtliche Risiken
Umweltrechtliche Risiken
Regulatorische Risiken
Sicherheit der IT und Daten
Personalrisiken
Pensionsrisiken
Finanzwirtschaftliche Risiken
Kreditrisiko Finanzinstitute
Kreditrisiko Kunden
Marktpreis-/Währungsrisiko
Liquiditätsrisiko

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→ unverändert ↑ erhöht ↓ verringert

1) GB: Geschäftsbericht

Gering: kleiner als 25 Prozent

Möglich: 25 Prozent bis 75 Prozent

Hoch: größer als 75 Prozent

Niedrig: bis EUR 5 Mio.

Mittel: EUR 5 Mio. bis EUR 25 Mio.

Groß: über EUR 25 Mio.

Prognosebericht

Voraussichtliche gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) für das globale Wachstum im Jahr 2019 liegt nahe dem Wert für 2018 (2018: 3,7 Prozent erwartet, 2019: 3,5 Prozent prognostiziert) trotz der Unsicherheiten aufgrund neuer politischer Entwicklungen. Der Ausblick für Schwellen- und Entwicklungsländer ist relativ stabil geblieben. Dennoch weist der IWF gleichzeitig darauf hin, dass Risiken und Unsicherheiten für die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft bestehen.

Im Euroraum stehen die Zeichen weiter auf einem moderaten Wachstum von 1,6 Prozent für 2019 (2018: 1,8 Prozent erwartet).

Für Deutschland prognostiziert der IWF für 2019 mit 1,3 Prozent ein anhaltend stabiles Wachstum (2018: 1,5 Prozent erwartet). Die Wirtschaft in den USA soll laut IWF 2019 mit 2,5 Prozent wachsen (2018: 2,9 Prozent erwartet). Für Japan hingegen sieht der IWF 2019 mit 1,1 Prozent ein stabiles Wirtschaftswachstum gegenüber dem Vorjahr voraus (2018: 0,9 Prozent erwartet). Für China prognostiziert der IWF mit 6,2 Prozent ein schwächeres Wachstum.

Siltronic geht davon aus, dass die in der Halbleiterbranche verkaufte Waferfläche im ersten Halbjahr 2019 unter dem Absatz des zweiten Halbjahres 2018 liegen wird. Für die zweite Hälfte des Jahres 2019 wird jedoch mit einer Erholung des Marktumfeldes gerechnet.

Künftige Entwicklung der Siltronic

Siltronic plant keine wesentlichen Änderungen der Unternehmensziele und -strategie. Auch weiterhin werden der Ausbau unserer Technologieführerschaft, die Beibehaltung unserer Qualitätsführerschaft und die Fortsetzung unseres Programms für operative Exzellenz und Kostensenkung ebenso wie eine hohe Profitabilität und stabile Cashflows kurz- und langfristig im Fokus stehen.

Bei den wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen für den Siltronic-Konzern wird sich 2019 eine Änderung ergeben. Da das Capital Employed aufgrund der niedrigen Investitionen der letzten Dekade ungewöhnlich weit gesunken ist und der ROCE mit fast 60 Prozent nicht mehr aussagekräftig erscheint, ist das EBIT deutlich besser als Steuerungskennzahl geeignet. Somit wird das EBIT den ROCE als Ergebnisgröße ersetzen.

Ab 2019 sind die wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen:

EBITDA-Marge
EBIT
Netto-Cashflow

Diese wichtigsten Steuerungskennzahlen entwickeln sich 2019 für den Konzern aus heutiger Sicht voraussichtlich wie folgt:

EBITDA-Marge wird leicht unter Vorjahr liegen

Wir erwarten, dass unsere EBITDA-Marge 2019 leicht unter dem Vorjahr liegen wird.

Die Prognose für die EBITDA-Marge fußt auf folgenden Annahmen, die weitere finanzielle Leistungsindikatoren betreffen:

Umsatz wird 2019 in der Größenordnung des Vorjahres liegen

Für 2019 erwartet der Vorstand der Siltronic aus heutiger Sicht, dass der Waferabsatz im ersten Halbjahr 2019 unter dem des zweiten Halbjahres 2018 liegen wird. Derzeit gehen wir davon aus, dass sich das Marktumfeld im zweiten Halbjahr 2019 erholen wird.

Quellen:

IMF (World Economic Outlook, Januar 2019, Pressemitteilung vom 7. Januar 2019)

2018 haben wir weitere Preissteigerungen realisieren können. Wir erwarten, dass der Durchschnittserlös 2019 leicht über 2018 liegen wird.

Bei einem EUR/USD-Kurs von 1,18 und einem EUR/JPY-Kurs von 130 sind 2019 die Währungseffekte auf den Umsatz und auf das EBITDA vernachlässigbar.

Unter den oben genannten Annahmen wird der Umsatz für das Gesamtjahr voraussichtlich in der Größenordnung des Vorjahres liegen.

Forschung und Entwicklung (F&E) circa 5 Prozent vom Umsatz

Zur langfristigen Erhaltung unserer Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit streben wir an, weiterhin rund 5 Prozent vom Umsatz in F&E zu investieren.

Weitere Optimierung der Kostenpositionen

Wir wollen unsere seit Jahren bestehenden Kosteneinsparprogramme weiter fortsetzen und planen auch in Zukunft, unsere wesentlichen Kostenpositionen kontinuierlich zu prüfen und zu optimieren. Wir erwarten 2019 einen negativen Effekt aus Tarifsteigerungen sowie von rund EUR 20 Mio. aus steigenden Elektrizitätskosten.

Abschreibungen über Vorjahr

Wir gehen davon aus, dass die Abschreibungen 2019 aufgrund der erhöhten Investitionen um rund EUR 20 Mio. steigen werden.

EBIT unter Vorjahr

Da wir im ersten Halbjahr 2019 mit einer verhaltenen Geschäftsentwicklung rechnen und das EBIT durch die höheren Abschreibungen in Höhe von rund EUR 20 Mio. sowie höhere Stromkosten in Deutschland von rund EUR 20 Mio. belastet wird, gehen wir davon aus, dass das EBIT 2019 gut 10 Prozent unter dem Vorjahr liegen wird.

Steuerquote

Die Steuerquote wird voraussichtlich zwischen 15 Prozent und 20 Prozent liegen.

Finanzergebnis unverändert

Der Zinsaufwand resultiert im Wesentlichen aus der Abzinsung der Pensionen und wird voraussichtlich im Vergleich zu 2018 ungefähr stabil bleiben.

Investitionen in Kapazität, Automatisierung und Capabilities über Vorjahr

Aufgrund der erfreulichen Preisentwicklung und auf Basis unterzeichneter Langfristverträge mit Kunden werden wir die 300 mm-Kapazität 2019 um 70.000 Wafer pro Monat und 2020 in einem weiteren Ausbauschritt erhöhen. Des Weiteren haben wir 2018 mit dem Bau einer neuen Kristallziehhalle in Singapur begonnen und werden nach Beendigung der Bauphase mit dem Einbringen der Kristallziehanlagen starten. Daneben investieren wir in zusätzliche Epitaxie-Reaktoren. Wir werden begonnene Automatisierungsprojekte sowie Investitionen in unsere Capabilities fortführen. Wir planen für das Geschäftsjahr 2019 Investitionen von rund EUR 350 Mio. Die bereits begonnenen Projekte werden somit planmäßig fertiggestellt. 2020 werden die Investitionen gegenüber 2019 deutlich zurückgehen.

Deutlich positiver Netto-Cashflow

Wir gehen 2019 von einem deutlich positiven Netto-Cashflow aus. Aufgrund der höheren Investitionen wird er sich jedoch 2019 um circa EUR 100 Mio. gegenüber 2018 verringern. 2020 sollte der Netto-Cashflow dann wieder deutlich steigen.

Ergebnis je Aktie wird leicht sinken

Das Ergebnis je Aktie wird im Geschäftsjahr 2019 leicht sinken.

Die tatsächliche Entwicklung des Konzerns kann aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten positiv wie auch negativ von unseren Annahmen abweichen.

Gesamtaussage des Vorstands zur voraussichtlichen Entwicklung

Der Vorstand erwartet zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts 2018, dass Siltronic auch 2019 erfolgreich am Markt agieren wird.

Wir erwarten, dass das Geschäftsjahr 2019 langsamer starten wird, als dies in den letzten beiden Jahren der Fall war. Der Jahresbeginn 2019 ist von politischen und makroökonomischen Unsicherheiten und einem vorsichtigeren Geschäftsausblick unserer Kunden geprägt. Wir sind jedoch von dem zugrunde liegenden langfristigen Wachstumstrend im Waferbereich aufgrund der vielfältigen Endanwendungen überzeugt.

Prognose 2019

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EBITDA-Marge leicht unter Vorjahr
Konzernumsatz in der Größenordnung des Vorjahres
Währungseffekte unter Annahme eines EUR/USD-Wechselkurses von 1,18 und eines EUR/JPY-Wechselkurses von 130 sind Währungseffekte auf den Umsatz und das EBITDA gegenüber 2018 vernachlässigbar
F&E circa 5 Prozent vom Umsatz
Kostenpositionen gegenläufiger Effekt auf das Einsparpotenzial durch Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie EUR 20 Mio. höhere Elektrizitätskosten in Deutschland
Abschreibungen rund EUR 110 Mio.
EBIT aufgrund erhöhter Abschreibungen und höherer Elektrizitätskosten gut 10 Prozent unter Vorjahr
Steuerquote zwischen 15 Prozent und 20 Prozent
Finanzergebnis auf Vorjahresniveau
Investitionen rund EUR 350 Mio. in Kapazität, Automatisierung und Capabilities
Netto-Cashflow deutlich positiv, aufgrund erhöhter Investitionen jedoch circa EUR 100 Mio. unter Vorjahr
Ergebnis je Aktie leicht unter Vorjahr

Vergütungsbericht

Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und des Konzernabschlusses.

Vergütungssystem für den Vorstand

Systematik und Höhe der Vorstandsvergütung werden auf Vorschlag des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats durch das Aufsichtsratsplenum festgelegt und regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft.

Das derzeitige Vergütungssystem für den Vorstand setzt sich aus folgenden wesentlichen Komponenten zusammen:

Erfolgsunabhängige Komponenten

Festes Jahresgrundgehalt

Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgrundgehalt, das in zwölf gleichen Raten zum Ende eines jeden Monats gezahlt wird (Dr. Christoph von Plotho: EUR 550.000; Rainer Irle: EUR 360.000).

Nebenleistungen

Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für Sachbezüge und weitere Nebenleistungen wie unter anderem die Bereitstellung eines Dienstwagens, zu erstattende Rechtsanwaltskosten, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung und zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen und weiteren Versicherungen sowie ggf. deren geldwerten Vorteil.

Erfolgsabhängige Komponenten

Als erfolgsabhängige Komponenten haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf einen leistungsabhängigen Bonus bestehend aus einem cashbasierten Mid-Term-Incentive (MTI) mit einem zweijährigen Bemessungszeitraum (ein Jahr retrospektiv und ein Jahr prospektiv) und einem aktienorientierten Long-Term-Incentive (LTI) mit einem vierjährigen Bemessungszeitraum (ein Jahr retrospektiv und drei Jahre prospektiv). Grundlage sowohl für die Gewährung des MTI als auch des LTI ist die Erreichung der vom Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr gesetzten Erfolgsziele, die für jedes Geschäftsjahr im Voraus durch den Aufsichtsrat festgelegt werden. Soweit nichts anderes festgelegt ist, beziehen sich die Erfolgsziele auf die Leistungskategorien ROCE (30 Prozent), Plan-EBITDA (30 Prozent), EBITDA-Marge (20 Prozent) und Plan-Netto-Cashflow (20 Prozent). Die Leistungskategorien ROCE und EBITDA-Marge stellen längerfristige Zielgrößen dar, die im Mittel über den gesamten Konjunkturzyklus erreicht werden sollen, wohingegen Plan-EBITDA und Plan-Netto-Cashflow jährlich neu festgelegt werden.

Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden die Leistungskategorien neu ausgerichtet und setzen sich zukünftig aus Plan-Netto-Cashflow (25 Prozent), der um nicht operative Effekte normalisiert wird, Plan-EBIT (25 Prozent) und EBITDA-Marge (50 Prozent) zusammen. Ein positiver Netto-Cashflow ist in einer zyklischen Industrie von besonderer Bedeutung. Einflussgrößen für diese Leistungskategorie sind insbesondere Kostenperformance, ein gutes Working-Capital-Management sowie eine angemessene Investitionspolitik. Dahingegen bleiben Faktoren, die nicht operativer Natur sind, wie etwa Zu- und Rückfluss von Kundenanzahlungen und Änderungen des nicht-operativen Umlaufvermögens (z.B. durch Versicherungsleistungen) in der Leistungskategorie unberücksichtigt. Das Plan-EBIT ersetzt die bisherige Leistungskategorie ROCE, da sich das eingesetzte Kapital aufgrund niedriger Investitionen in der vergangenen Dekade stark reduziert und sich dadurch die Aussagekraft des bisherigen KPI verringert hatte. Die Bedeutung der längerfristigen Zielgröße EBITDA-Marge soll zukünftig steigen. Die Zielfestlegung des Aufsichtsrats für diese Leistungskategorie basiert auf dem durchschnittlichen Margenniveau der wichtigsten Waferhersteller in einem mehrjährigen Betrachtungszeitraum.

Es soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen eine im Industrie-Vergleich anspruchsvolle Performance erzielt. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, für künftige Bemessungszeiträume andere oder weitere geeignete Leistungskategorien und Ziele festzulegen. Dies kann auch persönliche/individuelle Ziele für das Vorstandsmitglied umfassen. Für jede Leistungskategorie legt der Aufsichtsrat einen Zielwert, einen Minimalwert und einen Maximalwert fest. Der Zielwert entspricht einer Zielerreichung von 100 Prozent bzw. einem Zielerreichungsfaktor von 1. Der jährliche Gesamtzielerreichungsfaktor entspricht der gewichteten Summe der Zielerreichungsfaktoren in den Leistungskategorien.

Die Bonusbasis für ein bestimmtes Geschäftsjahr ("Vergütungsjahr") errechnet sich aus dem Durchschnitt der Gesamtzielerreichungsfaktoren der Leistungskategorien des Vergütungsjahres und des vorangegangenen Geschäftsjahres multipliziert mit dem durchschnittlichen vertraglich vereinbarten Jahresgrundgehalt im Vergütungsjahr. Bei einem Gesamtzielerreichungsfaktor von 1 bzw. 100 Prozent entspricht der Bonus dem durchschnittlichen Jahresgrundgehalt. Der maximale Gesamtzielerreichungsfaktor beträgt 2 bzw. 200 Prozent. Der Aufsichtsrat kann die Bonusbasis auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Umstände nach billigem Ermessen (insbesondere zur Berücksichtigung außerordentlicher Entwicklungen) erhöhen oder reduzieren. Die Anpassung darf maximal mit einem Faktor von 0,7 bis zu 1,3 erfolgen. Die Bonusbasis wird vom Aufsichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des auf das Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres festgelegt.

Barkomponente MTI

Der MTI beträgt 49 Prozent der Bonusbasis. Der Anspruch auf den MTI entsteht mit der Festsetzung der Bonusbasis für das Vergütungsjahr und wird mit dem Festgehalt für den Monat, der auf den Monat der Festsetzung folgt, in bar gewährt.

Langfristige aktienbasierte Vergütung: LTI

51 Prozent der Bonusbasis wird als LTI zunächst auf Basis des durchschnittlichen gewichteten Xetra-Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Börse an den letzten 30 Börsenhandelstagen des Vergütungsjahres in virtuelle Aktien (Phantom Stocks) umgerechnet. Die virtuellen Aktien werden über einen Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Vergütungsjahres, gehalten. Das Settlement des LTI erfolgt durch Barausgleich. Die Höhe des Barausgleichs bemisst sich nach dem durchschnittlichen gewichteten Xetra-Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten 30 Börsenhandelstagen des zweiten auf das Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres. Dem Barausgleich hinzugerechnet werden Dividenden, die während der Haltefrist für echte Aktien ausgeschüttet worden wären. Die Höhe des LTI wird durch den Aufsichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des darauffolgenden Geschäftsjahres festgestellt. Der LTI wird mit dem Festgehalt für den Monat, der auf den Monat der Feststellung folgt, zur Zahlung fällig.

Betragsmäßige Höchstgrenzen der Vergütung

In Ergänzung zu den Höchstgrenzen für die Bonusbasis von 260 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Jahresgrundgehalts (bei voller Ausschöpfung der diskretionären Anpassungsmöglichkeit des Aufsichtsrats) wurde eine betragsmäßige Höchstgrenze für den Bonus in Höhe von 300 Prozent des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen durchschnittlichen Jahresgrundgehalts vereinbart. Die sich daraus ergebende betragsmäßige Höchstgrenze für die Vergütung insgesamt für das Vergütungsjahr 2018 beträgt für Dr. Christoph von Plotho EUR 2.200.000 und für Rainer Irle EUR 1.440.000, jeweils zuzüglich Versorgungsaufwand und Nebenleistungen.

Weitere Regelungen des Vergütungssystems

Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Commitment)

Einen weiteren wesentlichen Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand bildet die Aktienhalteverpflichtung für den Vorstand. Herr Dr. von Plotho und Herr Irle sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Bestellung zum Vorstandsmitglied mindestens 5.000 bzw. 3.500 Aktien durchgehend zu halten. Am Tag des Abschlusses der Vorstandsdienstverträge, in denen die Aktienhalteverpflichtung begründet wurde, entsprach der Wert der aus versteuertem Einkommen erworbenen und von der Halteverpflichtung betroffenen Aktien EUR 442.950 bzw. EUR 310.065. Neben dem hohen Anteil aktienbasierter Vergütungen im Rahmen des LTI wird durch die Aktienhalteverpflichtung ein zusätzlicher - über den Bemessungszeitraum hinausgehender - Anreiz für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmenswerts gesetzt.

D&O-Versicherung und Strafrechtsschutzversicherung

Für die Vorstandsmitglieder besteht eine D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt entsprechend den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes. Weiter sind die Mitglieder des Vorstands zudem in die Strafrechtsschutzversicherung einbezogen, die Siltronic für seine Mitarbeiter und Organmitglieder abgeschlossen hat. Diese Versicherung deckt etwaige Anwalts- und Gerichtskosten ab, die bei der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen.

Versorgungszusagen

Zur Sicherung der betrieblichen Grundversorgung leisten die Gesellschaft und der Vorstand monatliche Beiträge an die Pensionskasse des Wacker Chemie VVaG nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen 1972 der Pensionskasse des Wacker Chemie VVaG.

Der Vorstand erwirbt außerdem Ansprüche gegenüber der Gesellschaft nach der Ordnung der betrieblichen Zusatzversorgung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Als versorgungsfähiges Einkommen im Sinne der Ordnung gilt das vereinbarte feste Jahresgehalt. Die Leistungen aus dieser betrieblichen Zusatzversorgung bestehen aus Altersrenten, vorgezogenen Altersrenten, Invaliditätsrenten und Hinterbliebenenrenten. Der Versorgungsaufwand für ein Geschäftsjahr beträgt 15 Prozent (oberhalb von 150 Prozent der geltenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) bzw. 12,25 Prozent des versorgungsfähigen Jahreseinkommens (zwischen 100 und 150 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Der Versorgungsaufwand bildet die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Versorgungsleistung. Die nach Eintritt des Versorgungsfalles jährlich zu zahlende Versorgungsleistung beträgt 18 Prozent des insgesamt vom Unternehmen bis dahin zur Verfügung gestellten Versorgungsaufwands.

Der Bruttobetrag der nach Eintritt des Versorgungsfalls zu zahlenden monatlichen Rente (bezogen auf den arbeitgeberfinanzierten Anteil) ist auf 50 Prozent der von dem jeweiligen Vorstandsmitglied zuletzt von der Gesellschaft erhaltenen monatlichen Rate der Jahresgrundvergütung begrenzt (Rentencap).

Der Vorstand erhält von der Gesellschaft zusätzlich einen monatlichen Betrag (brutto) in Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung als Baustein für den Aufbau einer privaten Altersversorgung.

Kredite und Vorschüsse

Den Vorstandsmitgliedern werden keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.

Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands unterliegen im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen jeweils einer zwölfmonatigen Karenzverpflichtung, die mit einer Karenzentschädigung verbunden ist. Die Karenzentschädigung errechnet sich auf Basis von 50 Prozent des zuletzt bezogenen Jahresgrundgehalts sowie 50 Prozent des Dreijahresdurchschnitts des Bonus. Ein etwaiges Ruhegehalt sowie erzielte Einkünfte aus einer nicht unter die Karenzverpflichtung fallenden Tätigkeit werden auf die Karenzentschädigung angerechnet, soweit durch diese zusätzlichen Einkünfte die Jahresgesamtbezüge des letzten vollen Dienstjahres als Vorstandsmitglied überschritten werden.

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages dürfen etwaig zu vereinbarende Zahlungen einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrages übersteigen (Abfindungs-Cap).

Der Anspruch auf MTI bzw. LTI verfällt, wenn das Dienstverhältnis des Vorstandsmitglieds infolge einer Kündigung seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund vor Ablauf des Vergütungsjahres bzw. bevor die Anzahl der virtuellen Aktien vom Aufsichtsrat für das Vergütungsjahr festgelegt wurde, endet (Clawback).

Endet das Dienstverhältnis durch Tod oder wegen dauernder Dienstunfähigkeit, findet eine vorzeitige Auszahlung statt.

In allen anderen Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses bleibt es bei den allgemeinen Regelungen zum Auszahlungszeitpunkt von MTI und LTI.

Ein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) oder eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels bestehen nicht.

Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung 2018

Das seit dem Geschäftsjahr 2017 geltende Vorstandsvergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 19. April 2018 gebilligt. Aus Sicht der Organe war die Zustimmungsrate von 64,2 Prozent nicht zufriedenstellend. So wurde von einigen institutionellen Investoren bzw. Stimmrechtsberatern kritisiert, dass der oben beschriebene Ermessensfaktor des Aufsichtsrats bei Festlegung der Bonusbasis von 0,7 - 1,3 zu groß, die Performanceperiode virtueller Aktien von zwei Jahren zu kurz sei und keine Clawback-Regelung vereinbart worden sei. Hierzu nimmt der Aufsichtsrat wie folgt Stellung:

Der diskretionäre Faktor erlaubt dem Aufsichtsrat, außerordentliche Entwicklungen außerhalb der Einflusssphäre des Vorstands und die Reaktion der Unternehmensführung auf dynamische Veränderungen des Geschäftsumfelds, die zum Zeitpunkt der Zielfestlegung noch nicht absehbar waren, im pflichtgemäßen Ermessen zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, von dem Ermessensfaktor zurückhaltend Gebrauch zu machen.
Die Halteperiode virtueller Aktien von zwei Jahren schließt sich an eine zweijährige Bemessungsgrundlage an, sodass insgesamt eine Incentivierung über vier Jahre sichergestellt ist. Die Vergütung in virtuellen Aktien wird zudem durch die oben dargestellte Aktienhalteverpflichtung flankiert, mit der ein zusätzlicher, über die Bemessungsgrundlage hinausgehender Anreiz für eine nachhaltige Wertsteigerung gesetzt wird.
Für bestimmte Formen einer Clawback-Regelung ist die rechtssichere Ausgestaltung bisher nicht sichergestellt. So wird mit Rückforderungsvorbehalten für ausgezahlte Vergütungselemente in das vertragliche Äquivalenzverhältnis eingegriffen ("Erdient ist erdient"). Weiter sieht das deutsche Aktienrecht grundsätzlich unlimitierte Haftungsansprüche im Falle von Pflichtverletzungen vor, sodass ein Bedürfnis für vertragliche Rückforderungsansprüche nicht gegeben zu sein scheint. Um den Anforderungen der Investoren einerseits und der rechtlichen Unsicherheit andererseits Rechnung zu tragen, geht Siltronic mit der im Vergütungssystem verankerten Clawback-Regelung einen Mittelweg. Danach verfällt der Anspruch auf die variable Vergütung, wenn das Dienstverhältnis des Vorstandsmitglieds infolge einer Kündigung seitens der Gesellschaft aus wichtigem Grund vor Ablauf des Vergütungsjahres bzw. bevor die Anzahl der virtuellen Aktien vom Aufsichtsrat für das Vergütungsjahr festgelegt wurde, endet.
Zudem ist in naher Zukunft mit zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen in Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie zu rechnen. Es ist beabsichtigt, der Hauptversammlung nach Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen eine angepasste Vergütungspolitik zur Billigung vorzulegen.

Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. März 2019 für die Bonusbasis festgesetzte maßgebliche Durchschnitt der Gesamtzielerreichungsfaktoren der Leistungskategorien des Vergütungsjahres und des vorangegangenen Geschäftsjahres betrug 2,0 bzw. 200 Prozent (Durchschnitt aus Gesamtzielerreichungsgrad 2018 i.H.v 2,0 und Gesamtzielerreichungsgrad 2017 i.H.v. 2,0). Der Aufsichtsrat hat ferner nach pflichtgemäßem Ermessen unter Gesamtwürdigung aller Umstände entschieden, keine diskretionäre Anpassung der Bonusbasis für das Vergütungsjahr vorzunehmen.

Für die Mitglieder des Vorstands wurden die folgenden Vergütungen für das Geschäftsjahr 2018 gewährt. Die nachfolgende Tabelle weist den Wert der für das Geschäftsjahr 2018 gewährten Zuwendungen aus. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.

Wert der gewährten Zuwendungen für das Geschäftsjahr 2018

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Dr. Christoph von Plotho

Vorsitzender des Vorstands
Rainer Irle

Mitglied des Vorstands
EUR 2017 2018 2018 Minimum 2018 Maximum 2017 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 437.500 550.000 550.000 550.000 300.000 360.000
Nebenleistungen 42.341 73.331 73.331 73.331 37.486 37.686
Summe 479.841 623.331 623.331 623.331 337.486 397.686
Erfolgsbezogene Komponenten
Einjährige variable Vergütung - - - - - -
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige variable Vergütung nicht aktienbasiert: MTI1) 205.800 471.625 188.650 700.700 141.120 308.700
Mehrjährige variable Vergütung aktienbasiert: LTI 416.059 490.875 0 949.300 285.298 321.300
Summe 1.101.700 1.585.831 811.981 2.273.331 763.903 1.027.686
Versorgungsaufwand (Service Costs)2) 67.761 68.122 68.122 68.122 130.608 147.481
Gesamtvergütung nach DCGK 1.169.461 1.653.953 880.103 2.341.453 894.511 1.175.167
Überleitung3) 133.323 -747 7.278 -103.381
Gesamtbezüge nach DRS 17 1.302.784 1.653.206 901.789 1.071.786

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Rainer Irle

Mitglied des Vorstands
EUR 2018 Minimum 2018 Maximum
--- --- ---
Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 360.000 360.000
Nebenleistungen 37.686 37.686
Summe 397.686 397.686
Erfolgsbezogene Komponenten
Einjährige variable Vergütung - -
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige variable Vergütung nicht aktienbasiert: MTI1) 123.480 458.640
Mehrjährige variable Vergütung aktienbasiert: LTI 0 621.360
Summe 521.166 1.477.686
Versorgungsaufwand (Service Costs)2) 147.481 147.481
Gesamtvergütung nach DCGK 668.647 1.625.167
Überleitung3)
Gesamtbezüge nach DRS 17

1) Die Mehrjährigkeit des MTI bezieht sich auf die zweijährige Bemessungsgrundlage (2018 und 2017). Der MTI wird im Übrigen nicht durch spätere Entwicklungen beeinflusst. Die mehrjährige Bemessungsgrundlage soll eine langfristige Anreizwirkung entfalten, enthält jedoch keine aktienbasierte Komponente. Für die Berechnung der Minimal- bzw. Maximalwerte wurde die tatsächliche Zielerreichung des vorangegangenen Geschäftsjahres 2017 und für 2018 ein Minimalwert von 0 Prozent sowie ein Ermessensfaktor von 0,7 bzw. ein Maximalwert von 200 Prozent sowie ein Ermessensfaktor von 1,3 herangezogen.

2) Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen.

3) Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen EUR 2.724.992. Darin ist der Auszahlungsbetrag des MTI anzusetzen und der Versorgungsaufwand nicht einzubeziehen.

Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss für das Geschäftsjahr 2018 aus Festvergütung, Nebenleistungen, variabler Vergütung sowie Versorgungsaufwand aus. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.

Zufluss für das Berichtsjahr

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Dr. Christoph von Plotho

Vorsitzender des Vorstands
Rainer Irle

Mitglied des Vorstands
EUR 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- ---
Erfolgsunabhängige Komponenten
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 550.000 437.500 360.000 300.000
Nebenleistungen 73.331 42.341 37.686 37.486
Summe 623.331 479.841 397.686 337.486
Erfolgsbezogene Komponenten
Einjährige variable Vergütung - - - -
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige variable Vergütung nicht aktienbasiert (MTI) - Auszahlungsbetrag1) 539.000 406.884 352.800 279.006
Mehrjährige variable Vergütung aktienbasiert (LTI) - - - -
Summe 1.162.331 886.725 750.486 616.492
Versorgungsaufwand2) 68.122 67.761 147.481 130.608
Gesamtvergütung nach DCGK 1.230.453 954.486 897.967 747.100

1) Die Mehrjährigkeit des MTI bezieht sich auf die zweijährige Bemessungsgrundlage (2018 und 2017). Dieser wird im Übrigen nicht durch spätere Entwicklungen beeinflusst. Diese Komponente soll eine langfristige Anreizwirkung entfalten. Sie enthält keine aktienbasierte Komponente.

2) Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen. Hierbei handelt es sich nicht um einen Zufluss im Geschäftsjahr.

Zusatzangaben zu aktienbasierten Vergütungsinstrumenten im Geschäftsjahr 2018

Wie oben beschrieben, wird der den Vorstandsmitgliedern vertraglich zustehende LTI in Form von virtuellen Aktien (Phantom Stocks) gewährt. Der für die Anzahl der virtuellen Aktien maßgebliche gewichtete Xetra-Durchschnittskurs der Siltronic-Aktie an den letzten 30 Börsenhandelstagen des Geschäftsjahres 2018 betrug EUR 74,91 (Vorjahr: EUR 123,45).

Nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Bestands virtueller Aktien:

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Tranche Rechnerischer LTI auf Basis tatsächlicher Zielerreichung

in EUR
Xetra-Durchschnittkurs

in EUR
Anzahl Wert zum Stichtag 28.12.2018

in EUR
Dr. Christoph von Plotho Tranche (2016/2017-2019) 423.491 123,45 3.430 256.221
Tranche (2017/2018-2020) 561.000 74,91 7.489 540.706
Rainer Irle Tranche (2016/2017-2019) 290.394 123,45 2.352 175.694
Tranche (2017/2018-2020) 367.200 74,91 4.902 353.924

Versorgungszusagen

Die folgende Übersicht zeigt den Versorgungsaufwand sowie die Anwartschaftsbarwerte der Versorgungszusagen für das Geschäftsjahr 2018.

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Anwartschaftsbarwert Versorgungsaufwand
2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- ---
Dr. Christoph von Plotho 2.099.262 1.983.471 68.122 67.761
Rainer Irle 2.265.353 2.090.081 147.481 130.608

Zum 31. Dezember 2018 betrugen die Pensionsverpflichtungen für aktive Vorstandsmitglieder EUR 4.364.615 (Vj. EUR 4.073.552) und die Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen EUR 6.756.980 (Vj. EUR 7.205.291).

Sonstiges

Die Bezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Berichtsjahr EUR 217.617 (Vorjahr: EUR 213.317).

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Siltronic AG ist in der Satzung der Siltronic AG geregelt.

Die Satzung sieht als feste Jahresvergütung für die Aufsichtsratsmitglieder EUR 30.000 (zuzüglich Umsatzsteuer) vor.

Aufgrund des mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen verbundenen Mehraufwands wird die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit dem Faktor 3 multipliziert. Für seinen Stellvertreter und Vorsitzende eines Ausschusses findet der Faktor 2 Anwendung und für Mitglieder von Ausschüssen wird die Vergütung mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Die Mitgliedschaft im gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss bleibt dabei jedoch außer Betracht, d. h., eine Mitgliedschaft in diesem Ausschuss führt nicht zur Erhöhung der Jahresvergütung. Außerdem bleiben Doppel- und Mehrfachfunktionen unberücksichtigt, sodass der Vorsitzende und sein Stellvertreter keine weiteren Faktoren für Funktionen in Ausschüssen erhalten. Funktionen in Ausschüssen werden zudem bei den Aufsichtsratsmitgliedern nur einmal berücksichtigt.

Beim Eintritt oder Austritt in den Aufsichtsrat oder einen Ausschuss während des laufenden Jahres gilt das Prinzip der zeitanteiligen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten darüber hinaus für jede physische Sitzung des Gesamtaufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie in Person teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 2.500 pro Sitzung, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Kalendertag. Mitglieder, die an physischen Sitzungen per Telefon oder Videokonferenz teilnehmen oder per Stimmbotenerklärung abstimmen, erhalten kein Sitzungsgeld. Für Sitzungen, die insgesamt in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden, erhalten die teilnehmenden Mitglieder ein reduziertes Sitzungsgeld von EUR 1.250.

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern außerdem auf Nachweis ihre erforderlichen Auslagen, zuzüglich entsprechender Umsatzsteuer.

Die Gesellschaft gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern angemessenen Versicherungsschutz; insbesondere schließt die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt ab.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2018

Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 jeweils gewährte Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:

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Aufsichtsratsmitglied Jahresvergütung 2018 in EUR (unter Berücksichtigung der anwendbaren Faktoren für besondere Funktionen) Sitzungsgeld 2018

in EUR
Gesamtvergütung 2018

in EUR
Jahresvergütung 2017 in EUR (unter Berücksichtigung der anwendbaren Faktoren für besondere Funktionen) Sitzungsgeld 2017

in EUR
Gesamtvergütung 2017

in EUR
Maximilian Baumgartner1 8.959 2.500 11.459 30.000 10.000 40.000
Mandy Breyer3) 21.123 10.000 31.123 - - -
Prof. Dr. Gabi Dreo 21.123 10.000 31.123 - - -
Klaus-Peter Estermaier1) 21.123 10.000 31.123 - - -
Sieglinde Feist2) 30.000 12.500 42.500 10.000 5.000 15.000
Gebhard Fraunhofer3) 40.562 20.000 60.562 30.000 10.000 40.000
Dr. Hermann Gerlinger 45.000 17.500 62.500 45.000 10.000 55.000
Karin Gottschalk3) 8.959 2.500 11.459 30.000 7.500 37.500
Johann Hautz3) 60.000 11.250 71.250 60.000 20.000 80.000
Michael Hankel 21.123 10.000 31.123 - - -
Bernd Jonas 60.000 22.500 82.500 60.000 17.500 77.500
Gertraud Lauber3) 30.000 12.500 42.500 30.000 10.000 40.000
Dr. Tobias Ohler2) 90.000 28.750 118.750 30.000 10.000 40.000
Dr. Franz Richter 8.959 0 8.959 30.000 10.000 40.000
Harald Sikorski3) 34.479 15.000 49.479 45.000 20.000 65.000
Angela Wörl2) 8.959 2.500 11.459 10.000 5.000 15.000

1) Für den Vertreter der Leitenden Angestellten im Aufsichtsrat gelten die Abführungsregularien des Verbands angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e. V. (VAA).

2) Verzicht auf Aufsichtsratsvergütung als Vorstand bzw. Mitarbeiter der Wacker Chemie AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. August 2017.

3) Diese Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat sowie die Vertreter der Gewerkschaften im Aufsichtsrat haben erklärt, ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbunds an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.

Übernahmerechtliche Angaben (nach § 289a und § 315a HGB) und erläuternder Bericht

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§§ 289a Abs. 1 Nr. 1, 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Das gezeichnete Kapital der Siltronic AG beträgt EUR 120 Mio. und ist eingeteilt in 30 Millionen nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je EUR 4 am Grundkapital. Die Aktien lauten auf den Namen. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen, jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 2, 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Gemäß dem geltenden Vorstandsvergütungssystem und den Vorstandsdienstverträgen sind die Mitglieder des Vorstands Dr. Christoph von Plotho und Rainer Irle verpflichtet, während der Dauer ihrer Bestellung zum Vorstandsmitglied mindestens 5.000 bzw. 3.500 Aktien zu halten. Das Stimm- und Dividendenrecht steht den Vorstandsmitgliedern während der Halteverpflichtung weiterhin zu. Nähere Angaben enthält der Vergütungsbericht.

Weitere vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt.

Die Satzung der Siltronic AG schränkt die Übertragbarkeit der Aktien nicht ein. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich jedoch aus dem Aktiengesetz (z. B. § 136 AktG) oder aus Verstößen gegen die Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergeben. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt als Aktionär der Siltronic AG, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die Siltronic AG ist gemäß § 67 Abs. 4 AktG berechtigt, von den im Register eingetragenen Personen Auskunft darüber zu verlangen, inwieweit ihnen die Aktien, als deren Inhaber sie eingetragen sind, auch gehören, und, soweit dies nicht der Fall ist, die zur Führung des Aktienregisters notwendigen Informationen über denjenigen, für den die Aktien gehalten werden, zu verlangen. Solange diesem Verlangen nicht nachgekommen wird, bestehen die Stimmrechte aus den betroffenen Aktien nicht (§ 67 Abs. 2 Satz 3 AktG).

Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten (§§ 289a Abs. 1 Nr. 3, 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft gemeldet worden:

Wacker Chemie AG: 30,83 Prozent
Dr. Alexander Wacker Familiengesellschaft mit beschränkter Haftung: 30,83 Prozent (zugerechnet über Wacker Chemie AG)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 4, 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§§ 289a Abs. 1 Nr. 5, 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Sofern Arbeitnehmer am Kapital der Siltronic AG beteiligt sind, üben sie die ihnen hieraus entstehenden Kontrollrechte unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und Satzungsänderungen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 6, 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Der Vorstand der Siltronic AG besteht gemäß § 5 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Ein Mitglied des Vorstands wird vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richtet sich nach §§ 84 f. AktG und § 31 MitbestG.

Satzungsänderungen richten sich nach §§ 179 ff. AktG. Jede Satzungsänderung bedarf demnach eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist jedoch gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, Änderungen vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen.

Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 § 4 Abs. 6 der Satzung entsprechend zu ändern. Weiter ist der Aufsichtsrat ermächtigt, § 4 Abs. 7 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals 2015 und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern.

Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG grundsätzlich einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Mehrheit bestimmt. Gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, sofern nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreibt. Eine größere Kapitalmehrheit in Höhe von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals sieht das Gesetz an mehreren Stellen vor, z. B. bei der Änderung des Gegenstands des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), bestimmten Kapitalmaßnahmen und dem Ausschluss von Bezugsrechten.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (§§ 289a Abs. 1 Nr. 7, 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 7. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 60 Mio. durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Aktionäre haben grundsätzlich ein Bezugsrecht, das jedoch vom Vorstand in den in § 4 Abs. 6 der Satzung näher ausgeführten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden kann, insbesondere

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet (Bezugsrechtsausschluss begrenzt auf 10 Prozent des Grundkapitals gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);
soweit dies erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder durch deren nachgeordnete Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder noch werden, bei Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder der Erfüllung einer Wandlungspflicht neue Aktien der Gesellschaft gewähren zu können, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- bzw. Optionsrechten bzw. Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten als Aktionäre zustünde;
im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen sowie
zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip dividend).

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 ist der Vorstand bis zum 7. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und / oder Gewinnschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtbetrag von bis zu EUR 750 Mio. zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Wandlungs- oder Optionspflicht) an bis zu 12,5 Millionen neuen Namensaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 50 Mio. nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistungen begeben werden. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen das Recht, diese nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Die Anleihebedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen oder verpflichten oder die ein Andienungsrecht des Emittenten beinhalten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu, der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten, im Beschluss der Hauptversammlung näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen, insbesondere

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;
sofern die Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht bzw. Options- oder Wandlungspflicht gegen Barleistung begeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet (Bezugsrechtsausschluss begrenzt auf 10 Prozent des Grundkapitals gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);
sofern die Schuldverschreibungen gegen Sachleistung ausgegeben werden und
soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang gewähren zu können.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung von Schuldverschreibungen und deren Bedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats und unter Beachtung der Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses festzulegen.

Zur Bedienung der vorgenannten Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft hat die Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 50 Mio. durch Ausgabe von bis zu 12,5 Millionen neuen Namensaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreisen.

Der Vorstand der Siltronic AG ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2015 ermächtigt, innerhalb der gesetzlichen Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Das Grundkapital im Zeitpunkt der Beschlussfassung betrug EUR 100 Mio. Die Ermächtigung gilt bis zum 6. Mai 2020. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Zu den einzelnen Erwerbsarten enthält die Ermächtigung der Hauptversammlung unterschiedliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich des Kaufpreises. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Der Vorstand ist befugt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben einer Veräußerung durch die Börse oder einem Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Insbesondere dürfen sie gegen Sachleistung (etwa im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen) oder gegen Barleistung veräußert werden. Die eigenen Aktien dürfen auch zur Erfüllung oder Absicherung von Erwerbsrechten oder -pflichten auf Aktien der Gesellschaft (im Zusammenhang mit Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) verwendet werden. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden. In den genannten Fällen, mit Ausnahme der Einziehung, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (§§ 289a Abs. 1 Nr. 8, 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots (§§ 289a Abs. 1 Nr. 9, 315a Abs. 4 Nr. 9 HGB)

Es gibt keine Vereinbarungen mit dem Vorstand oder Arbeitnehmern der Gesellschaft, die Entschädigungen für den Fall eines Übernahmeangebots vorsehen.

3. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Siltronic AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

München, den 1. März 2019

Der Vorstand der Siltronic AG

Dr. Christoph von Plotho CEO

Rainer Irle CFO

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

An die Siltronic AG, München

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Siltronic AG, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Siltronic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse

Zu den angewandten Bilanzierungsmethoden der Umsatzerlöse verweisen wir auf die Darstellung in den Abschnitten "Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung" und "Umsatzerlöse" des Anhangs.

Das Risiko für den Abschluss

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft belaufen sich im Geschäftsjahr auf EUR 1.066,0 Mio.

Die wesentlichen Märkte der Gesellschaft befinden sich in Europa, den USA und im asiatischen Raum. Die weltweiten Lieferungen der Produkte werden durch die Gesellschaft mit unterschiedlichen Lieferbedingungen durchgeführt. Die Lieferbedingungen legen den Gefahrenübergang und damit üblicherweise gleichzeitig den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung fest. Die Produkte werden mit verschiedenen Transportmitteln wie Flugzeug, LKW oder Schiff an die Kunden geliefert oder durch die Kunden abgeholt.

Aufgrund der Nutzung unterschiedlicher Lieferbedingungen und der verschiedenen Transportzeiten bei gleichzeitig hoher Anzahl von Lieferungen besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag falsch abgegrenzt sein könnten.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzlegung haben wir die Angemessenheit und Implementierung der internen Kontrollen in Bezug auf die Auftragsannahme, den Warenausgang und die Faktura sowie insbesondere die Festlegung und Überprüfung des korrekten bzw. tatsächlichen Gefahrenübergangs beurteilt.

Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse durch den Abgleich von Rechnungen mit den zugehörigen externen Liefernachweisen und den entsprechenden Bestellungen beurteilt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsätze, die abhängig von den Lieferbedingungen und typischen Lieferzeiten bis zum Gefahrenübergang in einem festgelegten Zeitraum vor und nach dem Abschlussstichtag erfasst wurden. Zusätzlich haben wir untersucht, ob alle Ausgangslieferungen, die bis zum Bilanzstichtag erfolgt sind, entsprechend erfasst worden sind. Grundlage dafür war ein systemseitiger Bericht, von dessen Validität wir uns überzeugt haben. Des Weiteren haben wir untersucht, ob zu Beginn des folgenden Geschäftsjahres relevante Gutschriften erteilt wurden. In diesem Zusammenhang haben wir die jeweiligen Unterlagen zu den Gutschriften ausgewertet. Weiterhin haben wir die manuellen Umsatzbuchungen insbesondere zum Periodenende und zu Beginn des Folgejahres beurteilt. Dazu haben wir die manuellen Transaktionen anhand der entsprechenden Nachweise gewürdigt, wie beispielsweise der Rechnungen oder vertraglichen Grundlagen.

Unsere Schlussfolgerungen

Die Vorgehensweise der Siltronic AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2018 als Jahresabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. März 2018 vom Aufsichtsrat unter der Bedingung beauftragt, dass die Hauptversammlung der Siltronic AG am 19. April 2018 uns zum Abschlussprüfer wählt. Wir sind ununterbrochen seit der Kapitalmarktorientierung im Geschäftsjahr 2015 als Jahresabschlussprüfer der Siltronic AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht einzeln im Jahresabschluss oder im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns angegeben wurden, zusätzlich zur Jahresabschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Wir haben den Konzernabschluss der Siltronic AG geprüft. Prüfungsintegriert erfolgten prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen der Konzernunternehmen. Ferner wurden andere gesetzliche oder vertragliche Prüfungen vorgenommen, wie z. B. Prüfungen nach dem EEG, EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG, die Bescheinigung der Strompreiskompensation und die betriebswirtschaftliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Volker Specht.

München, den 1. März 2019

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Specht, Wirtschaftsprüfer

gez. Ratkovic, Wirtschaftsprüfer

5. Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Jubiläumsjahr 2018 hat sich Siltronic mit exzellenten Geschäftsergebnissen selbst belohnt. Dank einer sehr hohen Auslastung ist es dem Unternehmen im Berichtsjahr gelungen, erneut den Umsatz und das Ergebnis signifikant zu steigern. Seit einem halben Jahrhundert versorgt Siltronic die Halbleiterindustrie mit ihrem wichtigsten Rohstoff - dem Siliziumwafer. Die fundamentalen Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Erfolgsgeschichte der Siltronic sind sehr gut. Die Digitalisierung erfasst alle Lebensbereiche, die Vernetzung von Menschen und Maschinen nimmt zu, die Automatisierung und Elektrifizierung von Kraftfahrzeugen ist in vollem Gange. Diese Transformationsprozesse werden auch weiterhin für hohe Wachstumsraten in der Halbleiterindustrie sorgen. Den Rohstoff für diese vierte industrielle Revolution liefert Siltronic. Gleichwohl wird der volatile Halbleitermarkt anspruchsvoll bleiben. Verschärfte technologische Anforderungen, starker Wettbewerb, gestiegene Energie- und Personalkosten sowie eine hohe Kapitalintensität sind Herausforderungen, denen sich das Unternehmen auch in Zukunft mit Kostendisziplin, Kreativität und technologischen Spitzenleistungen stellen muss und wird.

Wie im vergangenen Jahr sollen Sie als Aktionäre am Erfolg von Siltronic teilhaben, nicht zuletzt durch eine angemessene Dividende. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen daher, die Dividende auf EUR 5,00 je dividendenberechtigte Stückaktie zu erhöhen. Dies entspricht der vom Vorstand im September 2017 beschlossenen Dividendenpolitik, wonach etwa 40 Prozent des Konzerngewinns, der auf die Anteilseigner entfällt, ausgeschüttet werden sollen.

Kontinuierlicher Dialog mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2018 mit größtmöglicher Sorgfalt wahrgenommen. Dazu haben Vorstand und Aufsichtsrat vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammengearbeitet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten, dessen Tätigkeit überwacht und sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse sowohl schriftlich als auch mündlich eingehend und zeitnah über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und dessen strategische Weiterentwicklung sowie über die Risikolage, die Tätigkeit der internen Revision und Compliance-Themen. Der Aufsichtsrat bzw. die zuständigen Ausschüsse waren in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung frühzeitig eingebunden. Der Aufsichtsrat hatte stets Gelegenheit, sich mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen.

Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert. Auch außerhalb der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Aufsichtsrats standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in engem Kontakt mit dem Vorstand und wurden über die aktuelle Entwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsratsplenums

Im Berichtsjahr fanden vier turnusmäßige Sitzungen - je zwei im ersten und im zweiten Halbjahr - statt. In Form der konstituierenden Sitzung unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung am 19. April 2018 fand außerdem eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt.

In der Bilanz-Aufsichtsratssitzung am 1. März 2018 befassten wir uns unter anderem - unter Einbeziehung des Abschlussprüfers, der in der Sitzung anwesend war - eingehend mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie mit den zugehörigen Lageberichten und dem Abhängigkeitsbericht und billigten diese. Weiter legte der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidialausschusses und auf Basis der ermittelten Zielerreichung die variable Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 und die Ziele für die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 fest.

Außerdem verabschiedeten wir den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und beschäftigten uns mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 19. April 2018. Zudem berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2017 und den Beginn des Geschäftsjahres 2018.

Mit der Hauptversammlung am 19. April 2018 endete turnusmäßig die Wahlperiode sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre wurden von der Hauptversammlung für die neue Wahlperiode 2018 bis 2023 gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer waren für diese Wahlperiode bereits Anfang März 2018 mit Wirkung ab dem Ende dieser Hauptversammlung gewählt worden. Unmittelbar nach der Hauptversammlung fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt. In dieser Sitzung wurden Dr. Tobias Ohler und Johann Hautz erneut als Vorsitzender bzw. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats gewählt. Zudem führte der Aufsichtsrat die Wahlen zur Ausschussbesetzung durch.

Am 14. Juni 2018 fand für die neuen Mitglieder des Aufsichtsrats eine Onboarding-Informationsveranstaltung statt, um diese mit dem Unternehmen vertraut zu machen. In der Aufsichtsratssitzung am gleichen Tag befassten wir uns unter anderem mit dem Gang der Geschäfte. Weiter beschäftigten wir uns mit dem Ausbau des Standorts der Tochtergesellschaft Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd. in Singapur und genehmigten eine Erhöhung des Investitionsbudgets für das Geschäftsjahr 2018.

In der Aufsichtsratssitzung am 13. September 2018 befassten wir uns mit dem Bericht des Vorstands zum Geschäftsverlauf und der Lage der Gesellschaft. Ferner überprüfte der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG bildeten weitere Tagesordnungspunkte.

In seiner Sitzung am 29. November 2018 befasste sich der Aufsichtsrat, neben dem Bericht des Vorstands zum Gang der Geschäfte, mit der Planung des Siltronic-Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie mit der Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2021. Das vom Vorstand vorgestellte Budget 2019, einschließlich Finanz- und Investitionsplanung, wurde umfassend erörtert und verabschiedet. Schließlich erörterten wir die gesetzlichen Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie ergeben können.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um seine Aufgaben effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet: einen Prüfungsausschuss, einen Präsidialausschuss, einen Nominierungsausschuss und den gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zwingend zu bildenden Vermittlungsausschuss. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, dem das Aufsichtsratsmitglied Bernd Jonas vorsteht, führt der Aufsichtsratsvorsitzende in den Ausschüssen den Vorsitz. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen.

Der Präsidialausschuss tagte im Berichtsjahr ein Mal. Er beschäftigte sich mit den Personalangelegenheiten des Vorstands, dessen Vergütung und bereitete in diesem Zusammenhang die Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums über die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung vor.

Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2018 zu vier Sitzungen zusammen und fasste einen Beschluss zur Wahl des Prüfungsausschussvorsitzenden am Rande der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 19. April 2018. Der Prüfungsausschuss befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers mit dem Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lageberichten. Zudem erörterte er die Quartalsmitteilungen und im Beisein des Abschlussprüfers den Halbjahresbericht und dessen prüferische Durchsicht. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung 2018 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer zur Wahl vorzuschlagen. Der Prüfungsausschuss erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und legte das Honorar des Abschlussprüfers fest. Der Ausschuss überwachte außerdem die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Dabei beschäftigte er sich insbesondere mit der Behandlung von Nichtprüfungsleistungen. Des Weiteren behandelte der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess, das Risikomanagementsystem des Unternehmens, Wirksamkeit und Feststellungen der internen Revision sowie das Compliance-System und ließ sich fortlaufend über Compliance-Themen sowie steuerliche Betriebsprüfungen berichten. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit der Umsetzung modifizierter IFRS-Rechnungslegungsstandards und den bilanziellen Auswirkungen der Leistung von Versicherungen im Zusammenhang mit historischen Umweltkontaminationen am Standort der Tochtergesellschaft Siltronic Corp. in Portland, USA.

Der Nominierungsausschuss tagte zur Vorbereitung des Beschlussvorschlages des Aufsichtsrats zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in der Hauptversammlung am 19. April 2018 vier Mal und befasste sich in weiteren informellen Beratungen mit der Auswahl geeigneter Kandidaten. Dabei wurde im ersten Schritt ein konkretes Anforderungsprofil für geeignete Kandidaten auf Basis der Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, der Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung sowie des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat definiert. Dieses enthält neben den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen insbesondere Anforderungen an industrielle und technologische Kompetenzen, Unabhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte, internationale Erfahrungen und zeitliche Verfügbarkeit sowie Diversity. Auf Basis der definierten Kriterien wurden Kandidaten für die Aufsichtsratswahl identifiziert und persönliche Gespräche geführt.

Der Vermittlungsausschuss wurde im Geschäftsjahr 2018 nicht einberufen.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Siltronic AG für das Geschäftsjahr 2018, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zu Einzel- und Konzernabschluss (Bilanzstichtag 31. Dezember 2018) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Damir Ratkovic seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Volker Specht seit dem Geschäftsjahr 2017. Die externe Rotationsfrist für den Abschlussprüfer von höchstens zehn Jahren gemäß der europäischen Abschlussprüfungsverordnung (EU-VO 537/2014) begann 2015, im Jahr der Börsennotierung der Siltronic AG.

Der Jahresabschluss der Siltronic AG und der zusammengefasste Lagebericht für den Siltronic-Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften.

Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, die Abschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurden zunächst als Entwurfsfassung in der Prüfungsausschusssitzung vom 21. Februar 2019 und schließlich in ihrer finalen Fassung in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 1. März 2019 jeweils in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend diskutiert und geprüft. Der Prüfungsausschuss hat sich insbesondere mit den im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Der Abschlussprüfer stand dem Prüfungsausschuss und dem Gesamtaufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer hat auch das Risikofrüherkennungssystem nach § 91 AktG geprüft und festgestellt, dass das Risikofrüherkennungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bestandsgefährdende Risiken wurden nicht identifiziert.

In der Aufsichtsratssitzung am 1. März 2019 hat der Aufsichtsrat zudem unter Berücksichtigung der Empfehlung des Prüfungsausschusses zur Wahl des Abschlussprüfers den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung 2019 verabschiedet. Dem lag die Erklärung des Prüfungsausschusses zugrunde, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sei und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt worden sei.

Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der Siltronic AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zu erheben. Wir billigen daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Siltronic AG sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018. Der Jahresabschluss der Siltronic AG ist damit festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von EUR 5,00 je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen. Diesem Vorschlag schließt sich der Aufsichtsrat an.

Gesonderter Nichtfinanzieller Bericht

Der Aufsichtsrat hat den Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, in seiner Sitzung am 13. September 2018 ferner mit der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über den zusammengefassten nichtfinanziellen (Konzern-) Bericht beauftragt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte ein uneingeschränktes Prüfungsurteil. Der zusammengefasste nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht und das Prüfungsurteil der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet. Der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 21. Februar 2019 und der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 1. März 2019 haben den zusammengefassten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht intensiv diskutiert, geprüft und gebilligt. Anhaltspunkte für Beanstandungen des zusammengefassten nichtfinanziellen (Konzern-) Berichts oder der Beurteilung des Prüfungsergebnisses durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind nicht ersichtlich geworden.

Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

In der Zusammensetzung des Vorstands gab es im Berichtsjahr keine Veränderung.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. April 2018 schieden mit Ablauf ihrer Amtszeit aufseiten der Anteilseignervertreter Dr. Franz Richter und Angela Wörl und aufseiten der Arbeitnehmervertreter Maximilian Baumgartner und Karin Gottschalk aus dem Aufsichtsrat aus. Wir danken den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wertvolle Mitarbeit im Aufsichtsrat.

Neu in den Aufsichtsrat wählte die Hauptversammlung am 19. April 2018 Prof. Dr. Gabi Dreo und Michael Hankel für die Anteilseignerseite. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Tobias Ohler, Sieglinde Feist, Dr. Hermann Gerlinger und Bernd Jonas wurden erneut für eine volle Amtszeit von fünf Jahren zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre gewählt.

Nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes sind Anfang März 2018 Mandy Breyer und Klaus-Peter Estermaier als Arbeitnehmervertreter mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung am 19. April 2018 neu in den Aufsichtsrat gewählt worden, ebenso wie die bisherigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Johann Hautz, Gebhard Fraunhofer, Gertraud Lauber und Harald Sikorski.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Siltronic AG und aller Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz. Sie haben zu einem für Siltronic sehr erfolgreichen Jahr beigetragen.

München, 1. März 2019

Der Aufsichtsrat

Dr. Tobias Ohler, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Siltronic AG

6. Corporate Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

Der Vorstand berichtet im Folgenden - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance sowie gemäß § 289f HGB über die Unternehmensführung. Voraussetzung für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ist das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Investoren. Wesentliche Grundlage dafür ist eine gute Corporate Governance im Sinne einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siltronic AG gemäß §161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2018 intensiv mit der Corporate Governance des Unternehmens und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 auseinandergesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 13. September 2018 folgende Entsprechenserklärung abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.siltronic.com/de/investoren/corpo-rate-governance.html) dauerhaft zugänglich gemacht ist:

"Vorstand und Aufsichtsrat der Siltronic AG erklären zu den Empfehlungen der ,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' (,Kodex') Folgendes:

1. Erklärung für die Zukunft

Die Siltronic AG wird den Empfehlungen des am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten und begründeten Abweichungen entsprechen:

a. Selbstbehalt bei D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 3.8 Abs. 3)

Der Kodex sieht vor, dass in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein Selbstbehalt vereinbart werden soll, der dem gesetzlichen Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder in Höhe von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung entspricht. Gesetz und Satzung setzen dem Aufsichtsrat feste Grenzen, auf die Geschäftstätigkeit einer Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen. Nach § 76 Absatz 1 Aktiengesetz leitet der Vorstand die Aktiengesellschaft in eigener Verantwortung. Über die Mitwirkung des Aufsichtsrats an der Festlegung der Grundzüge der Unternehmensstrategie hinaus sind die Möglichkeiten des Aufsichtsrats zur Einwirkung auf deren Umsetzung oder das operative Geschäft begrenzt. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Abwendung von Schäden für das Unternehmen. Da darüber hinaus die Mitglieder des Aufsichtsrats im Vergleich zur Vergütung des Vorstands, die sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammensetzt, lediglich eine relativ geringe feste Vergütung bekommen, halten wir die Vereinbarung eines Selbstbehalts für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht für sinnvoll.

b. Betragsmäßige Höchstgrenzen für die Vergütung des Vorstands (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6) und Festlegung eines angestrebten Versorgungsniveaus (Ziffer 4.2.3 Abs. 3)

Der Kodex empfiehlt, dass die Vergütung des Vorstands insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Die Vorstandsverträge enthalten entsprechende Höchstbeträge für die feste und variable Vergütung. Für den Großteil der Vergütung wird der Empfehlung des Kodex demnach gefolgt. Hinsichtlich der Altersversorgung ist der Bruttobetrag der nach Eintritt des Versorgungsfalls zu zahlenden monatlichen Rente bezogen auf den arbeitgeberfinanzierten Anteil auf 50% der zuletzt von der Gesellschaft erhaltenen monatlichen Rate der Jahresgrundvergütung durch das Vergütungssystem begrenzt (Rentencap) worden; es wird jedoch keine betragsmäßige Höchstgrenze für die gesamte Altersversorgung definiert, da insbesondere die Jahresgrundvergütung in der Zukunft möglicherweise angepasst wird. In der Folge kann auch keine Höchstgrenze für die Vorstandsvergütung insgesamt vereinbart werden. Aus gleichem Grund wird auch vorsorglich eine Abweichung zur Empfehlung erklärt, wonach der Aufsichtsrat bei Versorgungszusagen ein angestrebtes Versorgungsniveau festlegen soll.

2. Erklärung für die Vergangenheit

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 14. September 2017 entsprach die Siltronic AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den oben unter 1. a) und b) genannten und begründeten Ausnahmen sowie einmalig mit Ausnahme von Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 des Kodex, wonach eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll, da im Geschäftsjahr 2017 das System der Vorstandsvergütung rückwirkend angepasst wurde, um den Anteil der mehrjährigen aktienorientierten Vergütung zu erhöhen.

München, 13. September 2018

Siltronic AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat"

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Gesellschaft beachtet die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensführung. Sie folgt, mit den in der Entsprechens-erklärung genannten Ausnahmen, sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Grundzüge des Compliance-Management-Systems

Die Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien und deren Beachtung im Konzern gehören bei Siltronic zu den Leitungs- und Überwachungsaufgaben. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Prüfungsausschuss, beschäftigt sich regelmäßig mit Fragen der Compliance und der Überprüfung des Compliance-Management-Systems.

Unser Compliance-Management-System soll Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren. Es wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Verantwortlich dafür ist die Compliance-Organisation von Siltronic. Das Unternehmen hat in Deutschland, den USA, Korea, China, Japan, Singapur und Taiwan Compliance-Beauftragte eingesetzt. Sie koordinieren die Compliance-Aktivitäten im Konzern, beraten zum Thema Compliance und sind Ansprechpartner für Fragen und Schulungen.

Mitarbeiter mit Kontakt zu Geschäftspartnern sind verpflichtet, eine E-Learning-Fortbildung zu Compliance zu absolvieren. Alle Mitarbeiter in Vertrieb und Marketing müssen zudem eine Online-Schulung zum Kartellrecht durchlaufen.

Bei beobachteten Verstößen sind die Mitarbeiter angehalten, ihre Vorgesetzten, die Compliance-Beauftragten, den Betriebsrat oder die Verantwortlichen der Personalabteilung zu informieren. Jedem begründeten Verdacht geht Siltronic nach, untersucht den Vorgang und definiert Maßnahmen zur Behebung identifizierter Schwachstellen und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen. Der Vorstand der Siltronic AG wird durch die Compliance-Organisation monatlich und anlassbezogen hierüber informiert.

Als geschützten Meldeweg hat Siltronic einen externen Ombudsmann bestellt, an den sowohl unsere Mitarbeiter als auch Dritte anonym Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften melden können. Die Kontaktdaten des Ombudsmanns sind auf unserer Homepage veröffentlicht. Einen Schwerpunkt der Compliance-Arbeit in dem Berichtsjahr bildete die Durchführung einer Compliance-Risiko-Analyse auf Basis von Compliance-Workshops.

Verhaltenskodizes

Unser Code of Conduct bildet einen verbindlichen Orientierungsrahmen für gesetzmäßiges und verantwortungsvolles Handeln unserer Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit. Er gilt weltweit in allen Gesellschaften des Siltronic-Konzerns. Der Code of Conduct soll unsere Mitarbeiter für rechtliche Risiken sensibilisieren und bei ethischen Fragestellungen unterstützen. Er enthält konzernweit geltende Verhaltensregeln zur Korruptionsbekämpfung und zum Schutz des freien Wettbewerbs. Der Verhaltenskodex betont zudem die Bedeutung der Ausrichtung auf Qualität, Kundennutzen und Sicherheit sowie auf Gesundheits- und Umweltschutz. Im Rahmen des Code of Conduct bekennt sich Siltronic auch zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und einem nachhaltigen Handeln. Der Code of Conduct ist sowohl im unternehmensinternen Intranet als auch im Internet abrufbar (https://www.siltro-nic.com/de/unternehmen/compliance.html).

Des Weiteren orientiert sich Siltronic als Zulieferer der Elektronikindustrie an dem Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (früher: Electronic Industry Citizenship Coalition), mit dem führende Unternehmen der Elektronikindustrie weltweit soziales und ökologisches Verantwortungsbewusstsein sowie ethische Geschäftspraktiken fördern möchten. Weitere Informationen zur Initiative sowie deren Verhaltenskodex finden sich im Internet unter http://www. responsiblebusiness.org.

Zudem setzt Siltronic die zehn Prinzipien der "Global Compact"-Initiative der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte, zu Sozial- und Umweltstandards und zur Bekämpfung von Korruption um. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact sind im Internet einsehbar unter www.unglobalcompact.org.

Darüber hinaus folgt Siltronic den Grundsätzen der Responsible Care(r)-Initiative der chemischen Industrie (https://www.vci.de/nach-haltigkeit/responsible-care/uebersichtsseite.jsp).

Siltronic ist zudem der "Charta der Vielfalt" beigetreten. Siltronic verpflichtet sich, Chancengleichheit und Diversität aktiv umzusetzen und zu fördern. Informationen über die Charta finden sich im Internet unter https://www.charta-der-vielfalt.de/die-charta/.

Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die Siltronic AG hat, wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, ein duales Führungssystem. Es besteht aus dem Vorstand, der das Unternehmen leitet, und dem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung überwacht und berät. Die beiden Gremien sind hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft wie auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt.

Vorstand

Dem Vorstand gehören derzeit zwei Mitglieder an. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Siltronic AG bei allen Geschäften mit Dritten. Sein Handeln und seine Entscheidungen sind bestimmt durch das Unternehmensinteresse und orientieren sich am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Zu diesem Zweck bestimmt er die strategische Ausrichtung des Siltronic-Konzerns und steuert und überwacht diese durch die Allokation von finanziellen Mitteln, Ressourcen und Kapazitäten sowie durch die Begleitung und Kontrolle des operativen Geschäfts. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Compliance) und für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Dabei führt das einzelne Mitglied des Vorstands die ihm zugewiesenen Ressorts in eigener Verantwortung. Der Vorstand tagt regelmäßig im Rahmen von Sitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden einberufen und geleitet werden. Vorstandssitzungen müssen stattfinden, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Solange der Vorstand nur aus zwei Personen besteht, können Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden, dem Vorstandsvorsitzenden steht kein Stichentscheid zu.

Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Um den langfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen, arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und seines Werts. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Auch zwischen den Sitzungen hält der Aufsichtsratsvorsitzende Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, und berät über die wesentlichen Themen. Der Vorstand erläutert dem Aufsichtsrat Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen.

Bestimmte in der Geschäftsordnung für den Vorstand der Siltronic AG festgelegte Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dazu gehören unter anderem die Verabschiedung der Jahresplanung, einschließlich der Finanz- und Investitionsplanung, der Erwerb und die Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die Aufnahme neuer und die Aufgabe vorhandener Produktions- und Geschäftszweige sowie die Aufnahme großer langfristiger Kredite.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus zwölf Mitgliedern. Gemäß Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) setzt er sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Amtsperiode der Mitglieder beträgt regelmäßig fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ein Überblick über die im Berichtszeitraum amtierenden Aufsichtsratsmitglieder und deren weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien findet sich ab D 15. Die reguläre Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Grundlegende Entscheidungen über die weitere Entwicklung des Unternehmens bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht.

Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat 2017 die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium beschlossen:

"Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschließt der Aufsichtsrat die folgenden konkreten Ziele für seine Zusammensetzung und das folgende Kompetenzprofil für das Gesamtgremium:

I. Ziele zur Zusammensetzung

1. Internationale Expertise

I m Hinblick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens soll mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über relevante Erfahrung verfügen.

2. Unabhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte

Mindestens drei Anteilseignervertreter sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Die vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Regelungen zur Behandlung von Interessenkonflikten sollen beachtet werden. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte, zum Beispiel durch Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens, sollen vermieden werden.

3. Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder

und Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer

Die vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Regelungen zur Altersgrenze sollen beachtet werden. Die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll in der Regel 15 Jahre bzw. drei Amtszeiten nicht überschreiten. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten.

4. Vielfalt (Diversity)

Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher Erfahrungen, Bildungshintergründe und insbesondere eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Gemäß § 96 Abs. 2 Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Die Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen, weshalb der Aufsichtsrat der Gesellschaft sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und zwei Männern zu besetzen ist.

II. Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten von Siltronic bedeutsam sind. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse

in Leitungsfunktionen von börsennotierten Unternehmen;
in Leitungsfunktionen von international tätigen Unternehmen;
in für das Unternehmen relevanten technologischen Bereichen;
im Bereich Strategie- und Konzernentwicklung;
auf den Gebieten Produktion und Vertrieb sowie in Märkten, auf denen Siltronic tätig ist;
aus dem Finanzbereich, insbesondere zu Rechnungslegung, Steuern und Controlling;
auf dem Gebiet Risikomanagement und Compliance;
im Bereich Personalwesen und Mitbestimmung.

Darüber hinaus muss gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit mit der Halbleiterbranche vertraut sein."

Stand der Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung sowie des Kompetenzprofils; unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats haben die Ziele für die Zusammensetzung und das Kompetenzprofil im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung der Kandidaten für den Aufsichtsrat zuletzt bei den Wahlvorschlägen für die Vertreter der Anteilseigner für die Hauptversammlung 2018 berücksichtigt. Im Vorfeld der Hauptversammlung wurden auf der Webseite der Siltronic die Lebensläufe der Kandidaten einschließlich ihrer relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen veröffentlicht. Der Aufsichtsrat erfüllt nach seiner Auffassung in seiner derzeitigen Zusammensetzung sämtliche der vorgenannten Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen Qualifikationen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, der Halbleiterbranche, vertraut und verfügen über die für die Aktivitäten von Siltronic bedeutsamen Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse. Mehrere Aufsichtsratsmitglieder verfügen über im Hinblick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens relevante Erfahrung. Die Regelung zur Altersgrenze sowie die Regelgrenze für die Regelzugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von drei vollen Amtszeiten (15 Jahre) werden berücksichtigt. Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2018 gehörten dem Aufsichtsrat vier weibliche Mitglieder an, davon zwei aufseiten der Anteilseigner und zwei aufseiten der Arbeitnehmer. Das gesetzliche Mindestanteilsgebot ist daher erfüllt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind gegenwärtig mindestens vier Anteilseignervertreter unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex, namentlich Prof. Dr. Gabi Dreo, Dr. Hermann Gerlinger, Michael Hankel und Bernd Jonas.

Ausschüsse erhöhen Effizienz des Aufsichtsrats

Damit der Aufsichtsrat seine Aufgaben effizient wahrnehmen kann, hat er vier fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig im Aufsichtsratsplenum berichtet.

Präsidialausschuss

Vorsitz:

Dr. Tobias Ohler

Mitglieder:

Dr. Hermann Gerlinger

Johann Hautz

Aufgaben:

Der Präsidialausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Vorsitzender des Präsidialausschusses ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, weiteres Mitglied ist der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats. Das dritte Mitglied wird vom Aufsichtsrat gewählt. Der Präsidialausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Er behandelt ferner die Vorstandsverträge bzw. das System der Vorstandsvergütung, auf dessen Basis das Aufsichtsratsplenum die Vergütung der Vorstandsmitglieder festsetzt.

Nominierungsausschuss

Vorsitz:

Dr. Tobias Ohler

Mitglied:

Dr. Hermann Gerlinger

Aufgaben:

Der Nominierungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern. Er ist vorbehaltlich einer anderweitigen Bestimmung des Aufsichtsrats mit den Vertretern der Anteilseigner besetzt, die auch dem Präsidialausschuss angehören. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Hierbei berücksichtigt er die Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats einschließlich des festgelegten Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts.

Prüfungsausschuss

Vorsitz:

Bernd Jonas

Mitglieder:

Dr. Tobias Ohler

Harald Sikorski (bis 19. April 2018)

Gebhard Fraunhofer (seit 19. April 2018)

Aufgaben:

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Dem Prüfungsausschuss muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder der Abschlussprüfung und interner Kontrollverfahren verfügt; die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie zum Beschlussvorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung vor. Zu diesem Zweck obliegt ihm eine Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Lageberichte bzw. des zusammengefassten Lageberichts, des nichtfinanziellen Berichts sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung. Darüber hinaus befasst er sich mit der Prüfung des Konzernzwischenabschlusses zum Halbjahr und der Durchsprache der Quartalsmitteilungen sowie mit Fragen des Risikomanagements und der Compliance. Insbesondere überwacht er die Rechnungslegungsprozesse, die Compliance und die Wirksamkeit der internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssysteme. Der Prüfungsausschuss überwacht zudem die Abschlussprüfung. Er trifft geeignete Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festzustellen und zu überwachen sowie die vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen zu überwachen. Der Prüfungsausschuss erörtert mit dem Abschlussprüfer die Gefahren für dessen Unabhängigkeit sowie die zur Verminderung dieser Gefahren angewendeten Schutzmaßnahmen. Aufträge an den Abschlussprüfer oder Gesellschaften, mit denen dieser rechtlich, wirtschaftlich oder personell verbunden ist, dürfen nur erteilt werden, soweit es sich nicht um verbotene Nichtprüfungsleistungen handelt, und bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Prüfungsausschuss, der dabei die Gefährdung der Unabhängigkeit und die angewendeten Schutzmaßnahmen gebührend beurteilt. Der Prüfungsausschuss bereitet eine Empfehlung im Hinblick auf den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Der Prüfungsausschuss holt vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung des vorgesehenen Abschlussprüfers ein, dass die rechtlichen Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten werden. Er erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss trifft - unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu Prüfungshonoraren - die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer und legt die Prüfungsschwerpunkte fest. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Vermittlungsausschuss

Vorsitz:

Dr. Tobias Ohler

Mitglieder:

Gebhard Fraunhofer

Johann Hautz

Angela Wörl (bis 19. April 2018)

Sieglinde Feist (seit 19. April 2018)

Aufgaben:

Dem gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildenden Vermittlungsausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter sowie zwei weitere Mitglieder an, von denen je eines von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt wird. Er hat die ihm gesetzlich zugewiesene Aufgabe, Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern zu unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.

Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden ersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats

Die Siltronic AG ist gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden bis zum 30. Juni 2020 zu erreichende Zielgrößen festgelegt:

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss sich der Aufsichtsrat der Siltronic AG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Dem Aufsichtsrat der Siltronic AG gehören vier weibliche Mitglieder - jeweils zwei auf Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite - und acht männliche Mitglieder an. Die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter haben der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen. Mit einem Anteil von 33,3 Prozent Frauen und 67,7 Prozent Männern genügt der Aufsichtsrat in seiner jetzigen Zusammensetzung den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile.

Beschreibung des Diversitätskonzepts und seiner Ziele

Der Aufsichtsrat hat 2017 folgendes Diversitätskonzept für den Vorstand und den Aufsichtsrat beschlossen.

"1. Vorstand (vertretungsberechtigtes Organ)

Der Vorstand der Siltronic AG besteht zurzeit aus zwei Personen.

a. Geschlecht

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 beschlossen, den aktuellen Stand von 0/2 (entspricht 0 Prozent) Frauenanteil im Vorstand der Siltronic AG als Zielgröße bis zum 30. Juni 2020 festzulegen, da aktuell keine Erweiterung des Vorstands geplant ist.

b. Berufliche Erfahrung und Bildungshintergrund

Im Vorstand soll

mindestens ein Mitglied schwerpunktmäßig über berufliche Erfahrungen in Produktion und Vertrieb verfügen sowie - im Hinblick auf die technologische Ausrichtung des Unternehmens - einen naturwissenschaftlichen oder technischen Bildungshintergrund haben;
mindestens ein Mitglied über berufliche Erfahrung im Finanzbereich verfügen, insbesondere in den Bereichen Controlling, Rechnungslegung, Steuern und Risikoberichterstattung sowie - im Hinblick auf die Herausforderungen eines international tätigen, börsennotierten Unternehmens - wirtschaftswissenschaftliche Expertise im Rahmen seiner Ausbildung erworben haben.

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Ausgangsbasis zum 30. Juni 2017 Neues Ziel zum 30. Juni 2020
Aufsichtsrat Gesetzliche 30 %-Quote, deshalb keine Zielsetzung erforderlich
Vorstand 0 % (0/2) 0 % (0/2)
1. Führungsebene 11,76 % (2/17) mind. 17,64 % (3/17)
2. Führungsebene 5,56 % (2/36) mind. 8,33 % (3/36)

Die für die Führung des Unternehmens notwendige Expertise kann durch berufliche Erfahrung erworben worden sein und einen entsprechenden Bildungshintergrund verzichtbar machen.

c. Alter

Der Aufsichtsrat hat in seiner Geschäftsordnung eine Regelaltersgrenze für Mitglieder des Vorstands festgelegt. Der Aufsichtsrat strebt im Übrigen keine spezifische Altersstruktur des Vorstands an.

2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus zwölf Mitgliedern.

a. Geschlecht

Der Aufsichtsrat strebt - wie in seinen Zielen zur Zusammensetzung festgelegt - eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Gemäß § 96 Abs. 2 Aktiengesetz setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Die Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen, weshalb der Aufsichtsrat der Gesellschaft sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und zwei Männern zu besetzen ist.

b. Berufliche Erfahrung und Bildungshintergrund

Der Aufsichtsrat möchte für seine Zusammensetzung unterschiedliche berufliche Erfahrungen und Bildungshintergründe berücksichtigen, die für die effektive Beratung und Kontrolle des Vorstands von Relevanz sind. Hierzu gehören gemäß dem vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofil für das Gesamtgremium insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse

in Leitungsfunktionen von börsennotierten Unternehmen;
in Leitungsfunktionen von international tätigen Unternehmen;
in für das Unternehmen relevanten technologischen Bereichen;
im Bereich Strategie- und Konzernentwicklung;
auf den Gebieten Produktion und Vertrieb sowie in Märkten, auf denen Siltronic tätig ist;
aus dem Finanzbereich, insbesondere zu Rechnungslegung, Steuern und Controlling;
auf dem Gebiet Risikomanagement und Compliance;
im Bereich Personalwesen und Mitbestimmung.

Darüber hinaus muss gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit mit der Halbleiterbranche vertraut sein.

c. Alter

Die vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung niedergelegten Regelungen zur Altersgrenze sollen beachtet werden. Der Aufsichtsrat strebt im Übrigen keine spezifische Altersstruktur in seiner Zusammensetzung an.

3. Ziele

Mit dem Diversitätskonzept, das auf den Zielen für seine Zusammensetzung sowie dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat basiert, werden eine auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle der Siltronic AG sowie eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bezweckt."

Art und Weise der Umsetzung des Diversitätskonzepts und der im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse

Die Umsetzung des Diversitätskonzepts für den Vorstand erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Vorstandsbestellung. Der Aufsichtsrat bzw. der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats beachten bei der Auswahl der Kandidaten bzw. Bestellung von Vorstandsmitgliedern die im Diversitätskonzept festgelegten Anforderungen.

Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstands. Der Vorstand erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung sämtliche Anforderungen des Diversitätskonzepts.

Der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigen das Diversitätskonzept im Rahmen des Vorschlags geeigneter Kandidaten für die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für die Vertreter der Anteilseigner. Zuletzt hat dies der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen für die Hauptversammlung 2018 getan. Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil und das Diversitäts-konzept aus.

Weitere Angaben zur Corporate Governance

Aktionäre und Öffentlichkeit transparent informieren

Siltronic verfolgt den Anspruch, alle Zielgruppen des Unternehmens, ob Aktionäre, Aktionärsvertreter, Analysten, Medien oder die interessierte Öffentlichkeit, gleichberechtigt und zeitnah zu informieren. Wichtige Termine des Unternehmens veröffentlichen wir regelmäßig in einem Finanzkalender, der auf unserer Homepage veröffentlicht ist. Die Kapitalmarktteilnehmer stehen in engem Kontakt zu unserem Investor-Relations-Team. In Telefonkonferenzen zur jeweiligen Quartalsberichterstattung informieren wir Investoren und Analysten über die aktuelle und künftige Geschäftsentwicklung. Regelmäßig sind wir auf Roadshows und Investorenkonferenzen. Einmal im Jahr führen wir eine Analystenveranstaltung durch. Soweit rechtlich erforderlich, veröffentlichen wir Informationen in Form von Ad-hoc-Mitteilungen. Zu diesem Zweck haben wir ein Ad-hoc-Komitee gebildet, in dem beide Vorstandsmitglieder, die Leiterin Investor Relations & Communications sowie der Leiter Recht & Compliance vertreten sind und das Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz prüft. Wir gewährleisten damit den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen.

Wichtige Präsentationen können im Internet frei eingesehen und heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen in deutscher und englischer Sprache sowie den Geschäftsbericht und alle Zwischenberichte und Quartalsmitteilungen. Weitere Informationen finden Sie auf http://www.siltronic.com.

Hauptversammlung

In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Weiter dient die Hauptversammlung dazu, sämtliche Aktionäre effizient und umfassend über die Lage des Unternehmens zu unterrichten. Bereits vor der Hauptversammlung erhalten die Aktionäre wichtige Informationen über das abgelaufene Geschäftsjahr im Geschäftsbericht. In der Einladung zur Hauptversammlung werden die Tagesordnungspunkte erläutert und die Teilnahmebedingungen erklärt. Die Einberufung nebst allen gesetzlich erforderlichen Berichten und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts (der unter anderem den Konzernjahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht enthält) sowie der Jahresabschluss der Siltronic AG sind auch auf der Webseite zugänglich. Im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichen wir die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet. Siltronic erleichtert ihren Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte und die Stimmrechtsvertretung. Für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre stehen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.

Meldepflichten für Führungskräfte

Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Siltronic AG sowie die mit diesen eng verbundenen Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, der Siltronic AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Siltronic AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden. Der Siltronic AG wurden 2018 keine nach Art. 19 MAR gesetzlich anzuzeigenden Geschäfte gemeldet. Gemeldete Transaktionen werden auf der Website der Siltronic AG veröffentlicht.

Angaben über wertpapierorientierte Anreizsysteme

51 Prozent des leistungsabhängigen Bonus der Vorstandsmitglieder werden als aktienorientierte Long-Term-Incentive (LTI) in Form von virtuellen Aktien gewährt. Die virtuellen Aktien werden über einen Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Vergütungsjahres, gehalten. Das Settlement des LTI erfolgt durch Barausgleich. Die Höhe des Barausgleichs bemisst sich nach dem durchschnittlichen gewichteten Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten 30 Börsenhandelstagen des zweiten auf das Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres. Einzelheiten sind im Vergütungsbericht ab Q 56 nachzulesen. Weitere wertpapierorientierte Anreizsysteme, etwa zugunsten von Mitarbeitern, bestehen aktuell nicht.

Verantwortungsvoller Umgang mit Chancen und Risiken

Der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken ist wichtiger Bestandteil einer guten Corporate Governance. Mit einem systematischen Chancen- und Risikomanagement identifiziert und überwacht Siltronic regelmäßig die wesentlichen Risiken und Chancen. Dadurch sollen Risiken frühzeitig erkannt und durch konsequentes Risikomanagement minimiert werden. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig. Mit dem Rechnungslegungsprozess sowie der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems beschäftigt sich regelmäßig der Prüfungsausschuss. Das Chancen- und Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten sind im Risiko- und Chancenbericht ab D 44 nachzulesen.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss 2018 der Siltronic wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss 2018 der Siltronic AG wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die Rechnungslegung für das Jahr 2018 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft. Gemäß den Regelungen des Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Aufsichtsratsvorsitzende unverzüglich über Ausschluss- und Befangenheitsgründe während der Prüfung informiert wird. Außerdem berichtet der Abschlussprüfer auch sofort über alle wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die die Aufgaben des Aufsichtsrats betreffen. Sollte der Abschlussprüfer bei der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG ergeben, wird er den Aufsichtsrat darüber informieren bzw. dies im Prüfungsbericht vermerken.

D&O-Versicherung und Strafrechtsschutzversicherung

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, in der die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats miteinbezogen ist (D&O-Versicherung). Diese Versicherung sieht den gesetzlichen Selbstbehalt für die Mitglieder des Vorstands vor. Aus den in der Entsprechenserklärung erläuterten Gründen ist kein Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats vorgesehen. Weiter sind die Organmitglieder zudem in die Strafrechtsschutzversicherung einbezogen, die Siltronic für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat. Diese Versicherung deckt etwaige Anwalts- und Gerichtskosten ab, die bei der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen.

Interessenkonflikte

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Bei ihren Entscheidungen dürfen sie keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat sehen vor, dass etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen sind. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das entsprechende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederzulegen. Alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und einem Vorstand oder seinen Angehörigen andererseits haben den Standards zu entsprechen, wie sie bei Geschäften mit fremden Dritten maßgeblich wären. Solche Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, falls der Wert des Geschäfts im Einzelfall einen Betrag von EUR 5.000 übersteigt.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats im Jahr 2018

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Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats Anzahl der Sitzungen und seiner Ausschüsse Teilnahme Anwesenheit
Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender) 14 14 100 %
Prof. Dr. Gabi Dreo (seit 19. April 2018) 4 4 100 %
Sieglinde Feist 5 5 100 %
Dr. Hermann Gerlinger 10 10 100 %
Michael Hankel (seit 19. April 2018) 4 4 100 %
Bernd Jonas 9 9 100 %
Dr. Franz Richter (bis 19. April 2018) 1 1 100 %
Angela Wörl (bis 19. April 2018) 1 1 100 %