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Siltronic AG — Annual Report 2015
Jun 10, 2016
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Annual Report
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Siltronic AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
1 Bilanz zum 31. Dezember 2015
DER SILTRONIC AG
AKTIVA
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| Anhang | Mio. Euro 2015 | Mio. Euro 2014 | |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 12 | 1,7 | 2,4 |
| Sachanlagen | 13 | 223,1 | 223,8 |
| Finanzanlagen | 14 | 129,3 | 129,3 |
| Anlagevermögen | 354,1 | 355,5 | |
| Vorräte | 15 | 91,4 | 77,7 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 66,9 | 76,9 | |
| Andere Forderungen und sonstige | |||
| Vermögensgegenstände | 242,3 | 277,3 | |
| Festgelder | 40,0 | 0,0 | |
| Forderungen und sonstige | |||
| Vermögensgegenstände | 16 | 349,2 | 354,2 |
| Kassenbestand und Guthaben bei | |||
| Kreditinstituten | 114,7 | 159,0 | |
| Umlaufvermögen | 555,3 | 590,9 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 17 | 0,1 | 0,1 |
| 909,5 | 946,5 | ||
| PASSIVA | |||
| Anhang | Mio. Euro 2015 | Mio. Euro 2014 | |
| Gezeichnetes Kapital | 120,0 | 100,0 | |
| Kapitalrücklage | 397,2 | 340,0 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 8,5 | 8,5 | |
| Bilanzgewinn | 0,0 | 0,0 | |
| Eigenkapital | 18 | 525,7 | 448,5 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 19 | 109,2 | 93,5 |
| Andere Rückstellungen | 20 | 72,3 | 59,1 |
| Rückstellungen | 181,5 | 152,6 | |
| Finanzverbindlichkeiten | 21 | 98,3 | 247,3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 22 | 22,0 | 18,2 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 22 | 82,0 | 79,9 |
| Verbindlichkeiten | 202,3 | 345,4 | |
| 909,5 | 946,5 |
2 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
für das Geschäftsjahr 2015
DER SILTRONIC AG
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| Anhang | Mio. Euro 2015 | Mio. Euro 2014 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3 | 830,8 | 764,1 |
| Bestandsveränderungen | -3,0 | 5,9 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 1,7 | 1,3 | |
| Gesamtleistung | 829,5 | 771,3 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 4 | 73,3 | 56,2 |
| Materialaufwand | 5 | -449,8 | -435,7 |
| Personalaufwand | 6 | -212,4 | -203,7 |
| Abschreibungen | 7 | -51,7 | -63,4 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 8 | -237,4 | -179,8 |
| Betriebsergebnis | -48,5 | -55,1 | |
| Beteiligungsergebnis | 0,0 | 50,0 | |
| Zinsergebnis | -16,9 | -10,0 | |
| Finanzergebnis | 9 | -16,9 | 40,0 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -65,4 | -15,1 | |
| außerordentliche Aufwendungen | 18 | -6,7 | 0,0 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 10 | -0,7 | -0,4 |
| Ergebnis nach Steuern | -72,8 | -15,5 | |
| Erträge aus Verlustübernahme | 11 | 0,0 | 15,5 |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -72,8 | 0,0 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 0,0 | 269,5 | |
| Ausschüttung | 0,0 | -269,5 | |
| Entnahme aus der Kapitalrücklage | 18 | 72,8 | 0,0 |
| Bilanzgewinn | 0,0 | 0,0 |
3 ANHANG
DER SILTRONIC AG
1. Grundsätze der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und zusätzlicher, sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Anforderungen, aufgestellt.
Einige gesetzlich vorgesehene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz wurden zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Die zusammengefassten Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und ggf. erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, erfolgen alle Angaben in Millionen Euro (Mio. Euro).
Der für die Siltronic AG, München, befreiende Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht des Wacker-Konzerns werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB wurden abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.siltronic.com zugänglich gemacht.
2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die Umsatzerlöse gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden. Die Umsatzerlöse enthalten auch Erlöse aus Dienstleistungen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über maximal 7 Jahre abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Produktions- und Verwaltungsgebäude werden in längstens 40 Jahren abgeschrieben, Anlagen und Maschinen zwischen 6 und 25 Jahren und Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 12 Jahren. Die Herstellungskosten selbsterstellter Sachanlagen werden nach den für Erzeugnisse geltenden Grundsätzen ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden bis zu einer Höhe von 150 Euro direkt als Aufwand erfasst und bis zu einer Höhe von 1.000 Euro als Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben. Danach wird der Abgang unterstellt.
Forschungs- und Entwicklungskosten werden als laufender Aufwand gebucht. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear. Für Zugänge aus Zeiträumen vor dem 1. Januar 2010 erfolgte die handelsrechtliche Abschreibung bei den beweglichen Wirtschaftsgütern degressiv, sofern die Steuergesetzgebung degressive Abschreibungen erlaubte. Für diese Vermögensgegenstände werden die niedrigeren Wertansätze in Anwendung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Wenn eine Wertminderung von Dauer ist, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Bei Zuwendungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, erfolgt die Aktivierung des Anspruchs auf die Zuwendung, wenn das Unternehmen am Bilanzstichtag die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung erfüllt hat und zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der erforderliche Antrag gestellt ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestellt werden wird. Zuwendungen Dritter mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sofern nicht anders vermerkt, werden diese Zuwendungen (Investitionsförderung) von staatlichen Stellen gewährt.
Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungswerten, gegebenenfalls bei dauerhafter Wertminderung vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, bilanziert. Zinslose oder niedrig verzinsliche langfristige Ausleihungen werden abgezinst.
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Wiederherstellungskosten oder realisierbaren Preisen am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Erzeugnisse erfolgt durch Ableitung der Ist-Herstellungskosten aus den Standardkosten. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens und Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der betrieblichen Altersversorgung. Die Herstellungskosten werden unter der Annahme einer Normalauslastung der Produktionsanlagen ermittelt. Bei der Berechnung der realisierbaren Preise wird das Prinzip einer verlustfreien Bewertung beachtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden mit dem abgezinsten Wert bilanziert. Risiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind Teile der Finanzanlagen zweckgebunden angelegt und dem Zugriff der Siltronic AG entzogen (Deckungsvermögen). Das Deckungsvermögen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und in dieser Höhe mit den Verpflichtungen aus Altersteilzeit verrechnet. Soweit der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten übersteigt, besteht eine Ausschüttungssperre. Ein übersteigender Teil der Verpflichtungen wird in der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen. Übersteigt der Wert der angelegten Mittel den Wert der Verpflichtungen, erfolgt ein Ausweis als "aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz.
Die Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Geldbestände und Bankguthaben in Euro werden zum Nominalwert ausgewiesen. In fremder Währung werden sie zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Wertaufholungen im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten berechnet. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge in die Ermittlung einbezogen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragssteuersatzes, der die Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag umfasst. Künftige Steuerbelastungen werden mit künftigen Steuerentlastungen verrechnet. Eine sich daraus insgesamt ergebende künftige Steuerbelastung wird in der Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern" angesetzt. Eine sich insgesamt nach Verrechnung ergebende Steuerentlastung wird unter Anwendung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungs-mathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt und unter Berücksichtigung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten auf Basis modifizierter Richttafeln 1998 von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen ergibt sich aus dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Erwartete künftige Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Berechnung der Verpflichtung berücksichtigt.
Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen. Soweit Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB besteht, wird dieses mit der Verpflichtung verrechnet. Zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages werden jährliche Entgeltanpassungen und Rentenanpassungen berücksichtigt. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen werden mit den Aufwendungen aus den Verpflichtungen saldiert ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Dazu fließen zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit ein. Alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, bilanziert.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie dafür abgeschlossene Sicherungsgeschäfte, wie Devisentermingeschäfte und andere Währungsderivate, werden nach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung bilanziert. Hierbei werden die Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit den Devisenkassamittelkursen und die Sicherungsgeschäfte mit den Marktterminkursen zum Abschlussstichtag bewertet.
Zur Sicherung von Währungsrisiken werden Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und Devisenoptionen abgeschlossen. Dies führt bei bestehendem Sicherungszusammenhang zur Bildung von Bewertungseinheiten zwischen dem jeweiligen Grundgeschäft und den dafür abgeschlossenen Sicherungsgeschäften. Die Siltronic AG deckt sowohl Risiken einzelner Grundgeschäfte ab, als auch Risiken gleichartiger Grundgeschäfte. Darüber hinaus werden künftige, mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Geschäfte in Fremdwährung teilweise abgesichert (Makro Cash Flow Hedge). Bei hoher Effektivität einer Sicherungsbeziehung erfolgt die Behandlung der sich ausgleichenden gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft innerhalb der Bewertungseinheit nach der sog. Einfrierungsmethode, d.h. durch Beibehaltung der ursprünglichen Wertansätze aus der Ersterfassung der Forderung oder Verbindlichkeit. Soweit sich positive und negative Wert- oder Zahlungsstromänderungen ausgleichen, werden sie nicht berücksichtigt. Soweit sich positive und negative Wert- oder Zahlungsstromänderungen pro Bewertungseinheit nicht ausgleichen, werden für Verlustüberhänge Rückstellungen gebildet. Per Saldo verbleibende Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit es sich bei den Grundgeschäften um Forderungen oder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr handelt. Gewinn- und Verlustüberhänge werden je Währung miteinander verrechnet. Kursgewinne bzw. Kursverluste aus dem operativen Geschäft werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge bzw. Aufwendungen ausgewiesen.
3. Umsatzerlöse
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| REGIONEN | Umsatzerlöse | |
|---|---|---|
| (Sitz der Kunden) | ||
| --- | --- | --- |
| 2015 | 2014 | |
| --- | --- | --- |
| Deutschland | 54,8 | 56,8 |
| Übriges Europa | 102,6 | 85,3 |
| Amerika | 116,5 | 114,2 |
| Asien | 540,8 | 494,9 |
| Übrige Regionen | 16,1 | 12,9 |
| 830,8 | 764,1 |
Die Umsatzerlöse enthalten auch Erlöse aus Leistungsverrechnungen und aus Verkäufen von Zwischenprodukten an verbundene Unternehmen und im Vorjahr auch an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestand.
4. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden insbesondere Erträge aus Kursgewinnen, Konzernverrechnungen, der Auflösung von Rückstellungen, Veräußerungsgewinne, Zuschüsse sowie Erlöse aus Nebengeschäften ausgewiesen.
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Erträge aus Währungsgeschäften (Fremdwährungsderivate) | 33,2 | 26,1 |
| Erträge aus Währungsgeschäften (Übrige Kursgewinne) | 35,7 | 19,3 |
| Erträge aus Konzernverrechnungen | 0,2 | 6,1 |
| Subventionen / Zuschüsse | 0,6 | 0,8 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen1) | 2,0 | 2,7 |
| Erträge aus Anlagenabgang1) | 0,6 | 0,1 |
| Versicherungserstattungen | 0,0 | 0,1 |
| Übrige betriebliche Erträge | 1,0 | 1,0 |
| 73,3 | 56,2 |
1) periodenfremde Erträge
5. Materialaufwand
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -448,7 | -434,9 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1,1 | -0,8 |
| -449,8 | -435,7 |
6. Personalaufwand
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Löhne, Gehälter und Aufwendungen für Altersteilzeit | -169,3 | -165,4 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | -30,2 | -28,7 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | -12,9 | -9,6 |
| -212,4 | -203,7 |
Soziale Abgaben enthalten insbesondere die Arbeitgeberanteile von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Berufsgenossenschaftsbeiträge.
In den Aufwendungen für Altersversorgung sind hauptsächlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sowie Aufwendungen für die Dotierung der externen Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, München, enthalten.
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, werden im Zinsergebnis erfasst.
7. Abschreibungen
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Planmäßige Abschreibungen | -51,7 | -59,2 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen | 0,0 | -4,2 |
| -51,7 | -63,4 |
Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Vorjahr in Höhe von 4,2 Mio. Euro betreffen in voller Höhe Gegenstände des Sachanlagevermögens.
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Reparatur-/Instand-haltungskosten sowie Verrechnungen für Infrastruktur- und Dienstleistungen, welche von der Wacker Chemie AG bezogen werden, Kursverluste, Frachten, Provisionen, Pachten und Mieten.
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Reparaturen, Instandhaltung, Fremdleistungen | -77,0 | -69,5 |
| Ausgleichszahlung Mitarbeiter-Transfer | 0,0 | -39,0 |
| Aufwendungen aus Währungsgeschäften (Fremdwährungsderivate) | -98,6 | -26,3 |
| Aufwendungen aus Währungsgeschäften (Übrige Kursverluste) | -25,2 | -10,9 |
| Vertriebskosten (Frachten, Provisionen) | -19,5 | -18,8 |
| Pachten und Mieten | -2,5 | -2,4 |
| Verluste aus Anlagenabgang1) | -0,1 | -0,2 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | -14,2 | -12,5 |
| -237,1 | -179,6 | |
| Sonstige Steuern | -0,3 | -0,2 |
| -237,4 | -179,8 |
1) periodenfremde Aufwendungen
In den übrigen betrieblichen Aufwendungen sind insbesondere Gebühren und Beiträge, Reisekosten, externe Forschungskosten, sonstige personalbezogene Kosten, Patente und Lizenzen sowie Einzelwertberichtigungen auf Forderungen enthalten.
Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen vermögensabhängige Steuern.
9. Finanzergebnis
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| Beteiligungsergebnis | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | 0,0 | 50,0 |
| davon verbundene Unternehmen | (0,0) | (50,0) |
| Zinsergebnis | ||
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1,7 | 1,3 |
| davon verbundene Unternehmen Aufwendungen aus der Abzinsung von Forderungen | (1,6) | (1,3) |
| und der Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten | -17,6 | -10,8 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1,0 | -0,5 |
| davon verbundene Unternehmen | (-1,0) | (-0,5) |
| -16,9 | -10,0 | |
| Finanzergebnis gesamt | -16,9 | 40,0 |
Die Beteiligungserträge im Vorjahr resultierten aus einer Ausschüttung der Tochtergesellschaft Siltronic Holding International B.V., Krommenie, Niederlande.
Die Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung resultieren mit 15,0 Mio. Euro im Wesentlichen aus dem gesunkenen Rechnungszins für Pensionsverpflichtungen (Vorjahr 9,0 Mio. Euro). Die Aufzinsung und Zinsänderungseffekte anderer langfristiger Personalrückstellungen betragen 2,6 Mio. Euro (Vorjahr 1,8 Mio. Euro). Der darin enthaltene Aufwand aus Rückstellungen für Altersteilzeit beträgt 1,4 Mio. Euro (Vorjahr 1,1 Mio. Euro) und setzt sich zusammen aus der Verrechnung des Aufwands aus Aufzinsung und den Erträgen aus Deckungsvermögen. Darin enthalten sind periodenfremde Kapitalerträge sowie Erträge ausländischer thesaurierter Investmentfonds in Höhe von 0,6 Mio. Euro (Vorjahr 0,0 Mio. Euro).
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten Körperschaftsteuerguthaben, Betriebsstättensteuern sowie Steuern aus Vorjahren. Latente Steuern sind im Steueraufwand nicht enthalten.
Latente Steuern betreffen Unterschiede aus den handelsrechtlichen Bilanzposten zur Steuerbilanz.
Die aktiven Steuerlatenzen in Höhe von 25,2 Mio. Euro (Vorjahr 22,2 Mio. Euro) verteilen sich auf das Anlagevermögen mit 3,8 Mio. Euro (Vorjahr 5,3 Mio. Euro), auf das Umlaufvermögen mit 2,7 Mio. Euro (Vorjahr 2,7 Mio. Euro), auf Pensionsverpflichtungen in Höhe von 10,7 Mio. Euro (Vorjahr 7,4 Mio. Euro) und die übrigen Rückstellungen vor allem für Altersteilzeit und drohende Verluste in Höhe von 8,0 Mio. Euro (Vorjahr 6,8 Mio. Euro). Diese Steuerentlastungen wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB nicht bilanziert.
11. Erträge aus Verlustübernahme
Im Vorjahr wurden Verluste in Höhe von 15,5 Mio. Euro von der Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH übernommen.
Der zum 1.1.2009 mit der Wacker-Chemie Dritte Venture geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 01.01.2015 einvernehmlich beendet.
12. Immaterielle Vermögensgegenstände
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| Anschaffungskosten | Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
|---|---|
| Anfangsstand 01.01.2015 | 18,6 |
| Zugänge | 0,0 |
| Abgänge | 0,1 |
| Umbuchungen | 0,0 |
| Endstand 31.12.2015 | 18,5 |
| Abschreibungen | |
| Anfangsstand 01.01.2015 | 16,2 |
| Zugänge | 0,7 |
| Abgänge | 0,1 |
| Endstand 31.12.2015 | 16,8 |
| Bilanzwert 31.12.2015 | 1,7 |
| Bilanzwert 31.12.2014 | 2,4 |
13. Sachanlagen
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| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten Anfangsstand 01.01.2015 | 247,0 | 1.385,2 | 107,3 | 11,9 | 1.751,4 |
| Zugänge | 0,2 | 11,0 | 1,4 | 37,1 | 49,7 |
| Abgänge | 0,0 | -19,2 | -2,1 | 0,0 | -21,3 |
| Umbuchungen | 0,1 | 12,0 | 0,3 | -11,7 | 0,7 |
| Endstand 31.12.2015 | 247,3 | 1.389,0 | 106,9 | 37,3 | 1.780,5 |
| Abschreibungen | |||||
| Anfangsstand 01.01.2015 | 180,0 | 1.247,5 | 100,1 | 0,0 | 1.527,6 |
| Zugänge | 4,8 | 43,5 | 2,7 | 0,0 | 51,0 |
| Abgänge | 0,0 | -19,1 | -2,1 | 0,0 | -21,2 |
| Umbuchungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Endstand 31.12.2015 | 184,8 | 1.271,9 | 100,7 | 0,0 | 1.557,4 |
| Bilanzwert 31.12.2015 | 62,5 | 117,1 | 6,2 | 37,3 | 223,1 |
| Bilanzwert 31.12.2014 | 67,0 | 137,7 | 7,2 | 11,9 | 223,8 |
14. Finanzanlagen
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| Anschaffungskosten | Anteile an verbundenen Unternehmen |
|---|---|
| Anfangsstand 01.01.2015 | 129,3 |
| Zugänge | 0,0 |
| Abgänge | 0,0 |
| Endstand 31.12.2015 | 129,3 |
| Abschreibungen | |
| Anfangsstand 01.01.2015 | 0,0 |
| Zugänge | 0,0 |
| Abgänge | 0,0 |
| Endstand 31.12.2015 | 0,0 |
| Bilanzwert 31.12.2015 | 129,3 |
| Bilanzwert 31.12.2014 | 129,3 |
Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der Siltronic AG ist Bestandteil des Anhangs (siehe Ziffer 30).
15. Vorräte
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 26,8 | 23,8 |
| Erzeugnisse, Waren | 52,2 | 53,9 |
| Anzahlungen für Vorräte | 12,4 | 0,0 |
| 91,4 | 77,7 |
Die Anzahlungen wurden an die Siltronic Silicon Wafer für künftige Stablieferungen geleistet.
16. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
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| 2015 | 2014 | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | davon Restlaufzeit über 1 Jahr | Gesamt | davon Restlaufzeit über 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 66,9 | 0,0 | 76,9 | 0,0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 233,6 | 17,7 | 263,0 | 28,3 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 8,7 | 0,1 | 14,3 | 0,2 |
| Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 242,3 | 7,5 | 277,3 | 28,5 |
| Festgelder | 40,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 349,2 | 7,5 | 354,2 | 28,5 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 64,3 Mio. Euro (Vorjahr 64,3 Mio. Euro), eine sonstige Forderung in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,0 Mio. Euro) sowie eine geleistete Anzahlung in Zusammenhang mit zukünftigen Produktlieferungen in Höhe von 17,5 Mio. Euro (Vorjahr 30,9 Mio. Euro). Des Weiteren bestehen Finanzforderungen gegenüber der Siltronic Holding International B.V., Krommenie, Niederlande, über 143,3 Mio. Euro (Vorjahr 160,9 Mio. Euro) und der Siltronic Japan Corporation, Tokio, Japan, über 7,4 Mio. Euro (Vorjahr 6,9 Mio. Euro).
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende größere Einzelposten ausgewiesen: Forderungen an Steuerbehörden (6,3 Mio. Euro) sowie Forderungen aus Devisentermingeschäften (2,1 Mio. Euro).
Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen langfristigen Teile betreffen körperschaftsteuerrechtliche Guthaben.
Die Laufzeiten der Festgelder betragen mehr als 3 Monate.
17. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen gezahlte Service- und Wartungskosten, sowie Lohnbestandteile erfasst, soweit diese zukünftige Geschäftsjahre betreffen.
18. Eigenkapital
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| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Andere Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2015 | 100,0 | 340,0 | 8,5 | 0,0 | 448,5 |
| Erhöhung | 20,0 | 130,0 | 0,0 | 0,0 | 150,0 |
| Entnahme aus Rücklage | 0,0 | -72,8 | 0,0 | 72,8 | 0,0 |
| Jahresergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -72,8 | -72,8 |
| 31.12.2015 | 120,0 | 397,2 | 8,5 | 0,0 | 525,7 |
Das gezeichnete Kapital betrug bis zum 8. Juni 2015 100,0 Mio. Euro. Bis zum 11. Mai 2015 war das Grundkapital in 50.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2015 wurde die Satzung der Siltronic AG geändert und in diesem Zusammenhang die Zahl der Aktien auf 25.000.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien halbiert. Die Satzungsänderung wurde mit Eintragung im Handelsregister am 11. Mai 2015 wirksam. In Vorbereitung des Börsengangs wurde das Grundkapital der Gesellschaft mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 durch Ausgabe von 5.000.000 neuen Namensaktien um 20,0 Mio. Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde mit Handelsregistereintragung am 9. Juni 2015 wirksam. Seitdem beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 120,0 Mio. Euro und ist in 30.000.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt.
Die 5.000.000 neuen Aktien wurden zu einem Ausgabebetrag von je 4,00 Euro ausgegeben und im Zuge des Börsengangs zu einem Angebotspreis von je 30,00 Euro an die Investoren veräußert. Damit entfielen von der Erhöhung des Eigenkapitals i.H.v. insgesamt 150,0 Mio. EUR 20,0 Mio. Euro auf das gezeichnete Kapital und 130,0 Mio. Euro auf die Kapitalrücklage. Die mit dem Börsengang direkt zusammenhängenden Emissionskosten von 6,7 Mio. Euro werden als außerordentliche Aufwendungen ausgewiesen.
Mit Beschluss des Vorstands vom 15. Februar 2016 wurden 72,8 Mio. Euro aus der Kapitalrücklage entnommen, um den Jahresfehlbetrag auszugleichen.
Darüber hinaus ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 50,0 Mio. Euro durch Ausgabe von bis zu 12.500.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 60,0 Mio. EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich in vollem Umfang um andere Gewinnrücklagen.
Der Bilanzgewinn der Vorjahre in Höhe von 269,5 Mio. Euro wurde im Vorjahr an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Der beizulegende Zeitwert der zur Sicherung von Altersteilzeitverpflichtungen angelegten und als Deckungsvermögen zu behandelnden Mittel beläuft sich auf 17,7 Mio. Euro (Vorjahr 12,1 Mio. Euro). Dieser Wert liegt mit 0,4 Mio. Euro unter den Anschaffungskosten. Im Vorjahr lag dieser Wert um 0,3 Mio. Euro über den Anschaffungskosten. Eine Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB) bezogen auf das Bilanzergebnis besteht somit nicht.
19. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für Mitarbeiter der Siltronic AG wird eine Grundversorgung über die rechtlich selbständige Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG, München, gewährt. Diese wird aus Mitglieds- und Firmenbeiträgen finanziert. Ab dem Geschäftsjahr 2014 erhöhte sich der Firmenbeitrag von 350 % auf 400 % der Mitgliedsbeiträge. Die Siltronic AG hat sich zudem bereit erklärt, den Finanzbedarf der Pensionskasse zu sichern, soweit er nicht aus laufenden Mitgliedsbeiträgen der Siltronic AG und sonstigem Vermögenszuwachs gedeckt werden kann. Eine Unterdeckung der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG besteht zum Stichtag nicht.
Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Zusatzversorgung für Gehaltsanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrundlage in Form von rückstellungsbedingten Direktzusagen. Weiter besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit, Teile des Entgelts in unmittelbare Versorgungszusagen umzuwandeln.
Die sich aus den Zusagen ergebenden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für Anwartschaften und laufende Leistungen gebildet. Der Wertansatz ist versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren errechnet.
Für die Ermittlung der Verpflichtung wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt:
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Rechnungszins (p.a.) | 3,89 % | 4,55 % |
| Einkommenssteigerung (p.a.) | 2,50 % | 2,50 % |
| Erhöhung der Bemessungsgrundlage | 2,50 % | 2,50 % |
| Rentenanpassung | ||
| - Grund- und Zusatzversorgung | 1,80 % / 1,00 % | 1,80 % / 1,00 % |
| - Gehaltsumwandlung | 2,50 % / 1,00 % | 2,50 % / 1,00 % |
| Sterblichkeit | HEU98MOD6085 | HEU98MOD6085 |
20. Andere Rückstellungen
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Steuerrückstellungen | 0,1 | 0,4 |
| Sonstige Rückstellungen | 72,2 | 58,7 |
| 72,3 | 59,1 |
Die Steuerrückstellungen enthalten vor allem Beträge für regelmäßige Steuerprüfungen.
Die Sonstigen Rückstellungen enthalten vor allem Personalverpflichtungen in Höhe von insgesamt 58,6 Mio. Euro (Vorjahr 40,4 Mio. Euro), die aus Altersteilzeit, Erfolgsbeteiligung, Jubiläum, Restrukturierungsmaßnahmen, Lebensarbeitszeitkonten, sowie nicht genommenem Urlaub und geleisteter Mehrarbeit resultieren.
Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere ausstehende Rechnungen, Rückstellungen für Verlustüberhänge aus Derivaten, Gewährleistung sowie Rabatte und Rechtsstreit.
Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 35,1 Mio. Euro (Vorjahr 21,7 Mio. Euro) umfasst ratierlich zugeführte Verpflichtungen für noch nicht entlohnte Anteile der Arbeitsleistung während der Beschäftigungsphase (Erfüllungsrückstand) sowie Aufstockungsbeträge und Abfindungen in voller Höhe. Berücksichtigt werden alle zum Jahresende anspruchsberechtigten Mitarbeiter bis zu der durch das Gesetz festgelegten Höchstgrenze. Sofern darüber hinaus Altersteilzeitverpflichtungen eingegangen wurden, sind diese ebenfalls in die Rückstellung einbezogen.
Der Betrag der Altersteilzeitverpflichtung zum 31. Dezember 2015 belief sich auf 52,8 Mio. Euro (Vorjahr 33,8 Mio. Euro). Der zur Ermittlung der Rückstellung abgezogene beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens belief sich zum Bilanzstichtag auf 17,7 Mio. Euro (Vorjahr 12,1 Mio. Euro). Die ursprünglichen Anschaffungskosten des angelegten Vermögens betrugen 18,1 Mio. Euro (Vorjahr 11,8 Mio. Euro).
Die bei der Berechnung der Altersteilzeitverpflichtung berücksichtigten jährlichen Entgelt und Rentenanpassungen, entsprechen den bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen verwendeten Prozentsätzen. Der zum 31. Dezember 2015 zugrunde gelegte Rechnungszins beträgt 2,34 % (Vorjahr (2,91 %).
Die Wertpapiere werden zur Sicherung von Altersteilzeitverpflichtungen gehalten; sie sind an die jeweiligen Mitarbeiter verpfändet.
Zweckgebundene und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogene Wertpapiere zur Sicherung von Altersteilzeitverpflichtungen werden, soweit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, mit der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet.
21. Finanzverbindlichkeiten
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| 2015 | 2014 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | davon Restlaufzeit | Gesamt | davon Restlaufzeit | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| bis 1 Jahr | mehr als 5 Jahre | bis 1 Jahr | mehr als 5 Jahre | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 98,3 | 98,3 | 0,0 | 247,3 | 247,3 | 0,0 |
| 98,3 | 98,3 | 0,0 | 247,3 | 247,3 | 0,0 |
Die Zuflüsse aus dem Börsengang wurden in Höhe von 150,0 Mio. Euro zur Tilgung von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten verwendet.
22. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten
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| 2015 | 2014 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | davon Restlaufzeit | Gesamt | davon Restlaufzeit | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| bis 1 Jahr | mehr als 5 Jahre | bis 1 Jahr | mehr als 5 Jahre | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 22,0 | 22,0 | 0,0 | 18,2 | 18,2 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten gegen über verbundenen Unternehmen | 62,6 | 62,6 | 0,0 | 58,0 | 58,0 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 3,0 | 3,0 | 0,0 | 2,8 | 2,8 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,2 | 0,0 |
| Erhaltene Anzahlungen | 7,4 | 2,4 | 0,0 | 12,9 | 5,6 | 0,0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 9,0 | 9,0 | 0,0 | 6,0 | 6,0 | 0,0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 82,0 | 77,0 | 0,0 | 79,9 | 72,6 | 0,0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
23. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter
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| Anzahl Mitarbeiter | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Gemeinkostenpersonal | 817 | 837 |
| Produktiv-gewerblich | 1.780 | 1.930 |
| 2.597 | 2.767 |
24. Nicht in der Bilanz enthaltene Haftungsverhältnisse
Die nachfolgend dargestellten Haftungsverhältnisse sind Nominalwerte.
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Bürgschaften | 3,1 | 0,0 |
| davon für verbundene Unternehmen | 3,1 | 0,0 |
Die angegebenen Bürgschaften sichern im Wesentlichen die externe Finanzierung von verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus sichert die Siltronic AG die Bezahlung von Stromlieferungen an ein Tochterunternehmen ab.
Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation der Tochterunternehmen, für die die Siltronic AG Bürgschaften übernommen hat, ist eine Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften unwahrscheinlich.
25. Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Prüferhonorare
Die nachfolgend dargestellten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind Nominalwerte.
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| Miet-, Pacht- und Leasingverträge | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Ausgaben im Folgejahr | 0,7 | 0,2 |
| Ausgaben im 2. - 4. Jahr | 0,5 | 0,2 |
| 1,2 | 0,4 |
Hier enthalten sind Miet- und Pachtverträge für technische Anlagen, Container, IT-Equipment und den Fuhrpark.
Die Leasing- und Pachtverträge dienen der vereinfachten Beschaffung von Betriebsmitteln und der Finanzierung von Anlagevermögen. Aufgrund der langfristigen vertraglichen Bindung besteht für die Zukunft ein konstanter Liquiditätsabfluss, dem sich das Unternehmen nicht entziehen kann.
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Bestellobligo Investitionsvorhaben | 48,2 | 3,9 |
| Bestellobligo im Rahmen von Abnahmeverträgen | ||
| gegenüber Dritten | 6,2 | 7,2 |
| gegenüber verbundenen Unternehmen | 43,1 | 0,0 |
Im Rahmen von langfristigen Abnahmeverpflichtungen von jährlich rund 17,9 Mio. Euro (Vorjahr: rund 18,0 Mio. Euro) sichert die Siltronic AG die Auslastung des Tochterunternehmens Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd., Singapur.
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| Honoraraufwand für den Abschlussprüfer | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 0,5 | 0,6 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0,1 | 0,0 |
| 0,6 | 0,6 |
Die Prüferhonorare sind aufgeteilt in Abschlussprüfungen und andere Bestätigungsleistungen. Letztere betreffen vor allem Kosten für Sonderleistungen, die insbesondere im Rahmen des Börsengangs angefallen sind.
26. Derivative Finanzinstrumente
Zur Sicherung von Währungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit werden Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und Devisenoptionen eingesetzt. Zinsderivate wurden im Berichtsjahr nicht abgeschlossen. Die Absicherung dient dem Ziel, die Volatilität des Ergebnisses und des Zahlungsmitteleingangs, soweit sie auf Wechselkurs- und Zinssatzänderungen beruhen, zu reduzieren. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt nach einheitlichen internen Richtlinien. Im Geschäftsjahr wurden Derivate in folgendem Umfang abgeschlossen:
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| Währungsderivate | ||
|---|---|---|
| 2015 | 2014 | |
| --- | --- | --- |
| Nominalwerte | 633,5 | 656,1 |
| Marktwerte | -12,8 | -28,2 |
| Kreditrisiko | 6,2 | 4,2 |
Die abgeschlossenen Währungsderivate haben Laufzeiten von maximal 19 Monaten (Vorjahr: 20 Monate).
Die Nominalwerte sind die Summe aller den Geschäften zugrunde liegenden Kauf- und Verkaufsbeträge. Die Marktwerte beziehen sich auf die Auflösungsbeträge (Rückkaufswert) der Finanzderivate zum Bilanzstichtag und werden mit verschiedenen anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. Das angegebene Volumen des Kreditrisikos ist die Summe der positiven Marktwerte und stellt die Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners dar. Die Geschäfte werden deshalb nur mit Banken hoher Bonität abgeschlossen.
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung von den am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Dabei werden Devisenkontrakte einzeln mit ihrem Terminkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Einen wesentlichen Umfang der Sicherungsmaßnahmen stellt die Abdeckung der Währungsrisiken aus operativen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie aus ausgereichten und empfangenen Darlehen an bzw. von verbundenen Unternehmen dar. Zur Abdeckung dieser Währungsrisiken wurden Devisentermingeschäfte und -swaps abgeschlossen. Gleichartige Grundgeschäfte werden zu Portfolien zusammengefasst. Diese Geschäfte werden im Jahr 2016 fällig.
Zur Absicherung von mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteter Geschäfte in Fremdwährung bestehen Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen mit einer maximalen Restlaufzeit von 19 Monaten (Vorjahr 20 Monate). Zu den erwarteten Geschäften gehören noch nicht fakturierte Umsätze in Fremdwährung. Für diese sogenannten strategischen Geschäfte werden -soweit zulässig- Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet.
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| 2015 | 2014 | |||
|---|---|---|---|---|
| DTG/Swaps | Optionen | DTG/Swaps | Optionen | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Operative Kurssicherungsgeschäfte | ||||
| Nominalvolumen | 253,0 | - | 249,4 | - |
| Offene Geschäfte | ||||
| Positive Marktwerte | 3,9 | - | 0,6 | - |
| Negative Marktwerte | -1,0 | - | -6,3 | - |
| Geschlossene Geschäfte | ||||
| Positive/negative Marktwerte saldiert | - | - | 0,1 | - |
| Strategische Kurssicherungsgeschäfte | ||||
| Nominalvolumen | 318,2 | 62,3 | 406,7 | - |
| Offene Geschäfte | ||||
| Positive Marktwerte | 0,3 | 2,1 | 3,1 | - |
| Negative Marktwerte | -10,3 | - | -24,8 | - |
| Geschlossene Geschäfte | ||||
| Positive/negative Marktwerte saldiert | -7,8 | - | -1,0 | - |
| Bewertungseinheiten nach Einfrierungsmethode (nicht bilanziert) | -9,6 | - | -21,2 | - |
| Geschlossene Geschäfte | ||||
| Vermögenswerte | - | - | 0,4 | - |
| Verbindlichkeiten | 7,7 | - | 1,4 | - |
| Offene Geschäfte, für die keine Bewertungseinheiten bestehen | ||||
| Vermögenswerte | - | 2,1 | - | - |
| Rückstellung | 0,4 | - | 0,7 | - |
Die Messung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird bei der Siltronic AG grundsätzlich nach der Dollar-Offset-Methode vorgenommen, bei der die Veränderung der Fair Values von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gegenübergestellt werden. Die Messung der Effektivität ergab, dass alle Bewertungseinheiten zum Stichtag prospektiv sowie retrospektiv hochwirksam effektiv waren. Nachfolgende Übersicht fasst die Bilanzwerte, die sich aus den derivativen Finanzinstrumenten ergeben, zusammen:
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus offenen und geschlossenen Geschäften | 2,1 | 0,5 |
| Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus geschlossenen Geschäften | 7,7 | 1,4 |
| Sonstige Rückstellungen für noch offene Derivate | 1,4 | 7,0 |
27. Organe der Siltronic AG
AUFSICHTSRAT (Stand 31.12.2015)
Dr. Tobias Ohler
Vorsitzender (seit 12. Dezember 2015)
München
Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG
Mitglied des Aufsichtsrats
Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG (seit 1. Dezember 2015)
Johann Hautz*
Stellvertretender Vorsitzender (seit 1. Januar 2016)
Burghausen
Vorsitzender des Betriebsrats der Siltronic AG, Werk Burghausen
Maximilian Baumgartner*
Marktl
Leiter Crystal Center, Siltronic AG (bis 1. Februar 2016)
Leiter Operation Processes, Siltronic AG (seit 1. Februar 2016)
Sieglinde Feist
Grasbrunn
Leiterin Konzernentwicklung, Wacker Chemie AG
Gebhard Fraunhofer*
(seit 1. Januar 2016)
Simbach am Inn
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Siltronic AG
Dr. Hermann Gerlinger
Aalen
Mitglied des Vorstands der Carl Zeiss AG,
Vorsitzender der Geschäftsführung der Carl Zeiss SMT GmbH
Karin Gottschalk*
Brand-Erbisdorf
Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats der Siltronic AG, Werk Freiberg
Bernd Jonas
(seit 7. Mai 2015)
Essen
Rechtsanwalt
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Hoesch AG
Mitglied des Aufsichtsrats
ThyssenKrupp Elevator AG ThyssenKrupp Industrial Solutions AG
Mitglied des Board of Directors
ThyssenKrupp Canada, Inc.
Gertraud Lauber*
Bad Münder
Gewerkschaftssekretärin IG BCE, Abteilung Energiewende/Nachhaltigkeit
Mitglied des Beirats
Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE
Walter Ortner*
(bis 31. Dezember 2015)
Burghausen
Stellvertretender Vorsitzender (bis 31. Dezember 2015)
Burghausen
Ehemaliger Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Siltronic AG
Dr. Joachim Rauhut
(bis 11. Dezember 2015)
München
Vorsitzender (bis 11. Dezember 2015)
Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG (bis 31. Oktober 2015)
Mitglied des Aufsichtsrats
MTU Aero Engines Holding AG B. Braun Melsungen AG Stabilus S.A. (seit 12. Mai 2015)
Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG (bis 31. Oktober 2015)
Mitglied des Beirats
J. Heinrich Kramer Holding GmbH
Mitglied des Regionalbeirats Süd
Commerzbank AG
Dr. Franz Richter
Eichenau
Geschäftsführer der Thin Materials GmbH
Vorsitzender des Board of Directors
Scint-X AB
Mitglied des Verwaltungsrats
Meyer Burger AG
Mitglied des Beirats
Mück Management Partners AG Amicra Microtechnologies GmbH
Harald Sikorski*
München
Bezirksleiter IG BCE, Altötting
Mitglied des Aufsichtsrats
Wacker Chemie AG
Auguste Willems
(bis 7. Mai 2015)
München
Mitglied des Vorstands der Wacker Chemie AG
Mitglied des Landesbeirats Bayern TÜV Süd AG
Angela Wörl
(seit 4. Januar 2016)
München
Leiterin Personal/Soziales, Wacker Chemie AG Mitglied des Aufsichtsrats
Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG (seit 1. Dezember 2015)
* Arbeitnehmervertreter
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Vermittlungsausschuss
Dr. Tobias Ohler (seit 12. Dezember 2015 Vorsitzender)
Johann Hautz* (seit 1. Januar 2016)
Angela Wörl (seit 20. Januar 2016)
Gebhard Fraunhofer* (seit 20. Januar 2016)
Dr. Joachim Rauhut (bis 11. Dezember 2015)
Walter Ortner* (bis 31. Dezember 2015)
Harald Sikorski* (bis 31. Dezember 2015)
Prüfungsausschuss (seit 8. Mai 2015)
Bernd Jonas (Vorsitzender)
Harald Sikorski* (seit 1. Januar 2016)
Dr. Tobias Ohler (seit 12. Dezember 2015)
Dr. Joachim Rauhut (bis 11. Dezember 2015)
Walter Ortner* (bis 31. Dezember 2015)
Präsidialausschuss
Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender) (seit 12. Dezember 2015)
Johann Hautz* (seit 1. Januar 2016)
Dr. Hermann Gerlinger
Dr. Joachim Rauhut (bis 11. Dezember 2015)
Walter Ortner* (bis 31. Dezember 2015)
Nominierungsausschuss (seit 8. Mai 2015)
Dr. Tobias Ohler (Vorsitzender) (seit 12. Dezember 2015)
Dr. Hermann Gerlinger
Dr. Joachim Rauhut (bis 11. Dezember 2015)
VORSTAND (Stand 31.12.2015)
Dr. Christoph von Plotho
Vorsitzender Marketing & Sales Technology
Application Technology
Operations
Supply Chain
Quality
Engineering
Site Management Burghausen & Freiberg
Siltronic Singapur
Legal & Compliance
Investor Relations & Communications
Corporate Development
Mitglied des Board of Directors in folgenden verbundenen Unternehmen:
Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd.
Siltronic Singapore Pte. Ltd.
Siltronic Asia Pte. Ltd.
Siltronic Corporation
Siltronic Japan Corporation
Rainer Irle
Finanzvorstand und Arbeitsdirektor
Finanzen und Steuern
Controlling
Risk Management & Audit IT
Einkauf
Personal
Siltronic USA
Mitglied des Board of Directors in folgenden verbundenen Unternehmen:
Siltronic Corporation
Siltronic Japan Corporation
28. Angaben zu Aufsichtsrat und Vorstand der Siltronic AG
Die Detailangaben zu den Vorstandsvergütungen sind im Vergütungsbericht enthalten. Der Vergütungsbericht ist Teil Lageberichts der Siltronic AG und beinhaltet die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der Siltronic AG sind unter "Organe der Siltronic AG" aufgeführt.
29. Aufstellung des Anteilsbesitzes
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| (Stand 31.12.2015) Eigenkapital und Jahresergebnis lt. IFRS in TEUR |
2015 Eigenkapital | 2015 Jahresergebnis | 2015 Kapitalanteil in % |
|---|---|---|---|
| Verbundene Unternehmen | |||
| Siltronic Corp. Delaware, USA1 | 23.557 | 6.696 | 100,00 |
| Siltronic Asia Pte. Ltd., Singapur1 | 846 | 805 | 100,00 |
| Siltronic Holding International B.V., Krommenie, Niederlande2 | 318.255 | 37.585 | 100,00 |
| Siltronic Singapore Pte. Ltd., Singapur1 | 127.417 | 43.707 | 100,00 |
| Siltronic Japan Corp., Tokio, Japan1 | -13.569 | 26 | 100,00 |
| Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd., Singapur1 | -29.252 | -22.850 | 77,70 |
1 indirekt gehaltene Beteiligung
2 direkt gehaltene Beteiligung
30. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Nahe stehende Unternehmen oder Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Siltronic AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Siltronic AG unterliegen.
Zwischen der Siltronic AG und ihrem Mehrheitsgesellschafter, der Wacker Chemie AG bestehen Leistungsbeziehungen. Diese betreffen im Wesentlichen den Zukauf von Rohstoffen und Energie sowie verschiedene Dienstleistungen insbesondere Standortdienstleistungen und wurden zu marktüblichen Konditionen ausgeführt.
Darüber hinaus werden zwischen der Siltronic AG und nahestehenden Unternehmen Lieferungen und Leistungen im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit getätigt, wobei die Geschäfte zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden.
31. Angaben zum Mutterunternehmen
Die Aktien der Siltronic AG gehören zu 49,5 % der Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH, München, und zu 8,3 % der Wacker Chemie AG, München. Die Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH, München, ist ihrerseits ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Wacker Chemie AG, München.
Weitere 42,2 % der Aktien befinden sich im Streubesitz.
Der Konzernabschluss der Siltronic AG wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
München, den 3. März 2016
Siltronic AG, München
Dr. Christoph von Plotho
Rainer Irle
4 LAGEBERICHT
DER SILTRONIC AG
Geschäft und Rahmenbedingungen
Geschäftstätigkeit und rechtliche Struktur
Der Siltronic-Konzern ist ein global aufgestellter Markt- und Technologieführer von Wafern aus Reinstsilizium für die Halbleiterindustrie, der an vier Produktionsstandorten in Deutschland, den USA und Asien Siliziumwafer mit Durchmessern von bis zu 300 mm herstellt. Wir zählen die 20 führenden Verbraucher von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie zu unseren Kunden und unterhalten mit allen unseren wichtigen Kunden über viele Jahre gewachsene Geschäftsbeziehungen.
Siliziumwafer sind die Grundlage moderner Mikro- und Nanotechnologie und damit ein wesentlicher Bestandteil in zahlreichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs, beispielsweise in Computern, Smartphones, Flachbildschirmen oder Navigationssystemen.
Die Muttergesellschaft des Siltronic-Konzerns, die Siltronic AG, fungiert als gesellschaftsrechtliche und operative Holding der Gruppe.
Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die Siltronic AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete strategische Steuerung sowie die Ressourcenallokation, die Finanzierung im Rahmen des Cash-Management und die Kommunikation mit wichtigen Zielgruppen des Unternehmens, insbesondere dem Kapitalmarkt und den Aktionären. Die operativen Tochtergesellschaften werden unternehmerisch durch ein eigenes Management geführt. Die Siltronic AG hat Produktionsstandorte in Burghausen und Freiberg und eine Betriebsstätte in Taiwan. Die Produkte werden von der Siltronic AG sowohl direkt an externe Kunden verkauft als auch über ausländische Tochtergesellschaften in den jeweiligen Regionen vertrieben. Darüber hinaus übernimmt die Siltronic AG für Europa den Vertrieb der Produkte, die von Tochtergesellschaften in Singapur und den USA hergestellt wurden.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung des Vorstands enthält als Elemente feste und variable Bezüge. Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance Berichts nachzulesen. Der Vergütungsbericht ist gleichzeitig Bestandteil des Lageberichts.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die nach § 289a HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Corporate Governance Bericht enthalten, der Teil des Geschäftsberichts des Siltronic-Konzerns ist. Darin enthalten sind die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken. Die Entsprechenserklärung ist der Öffentlichkeit unter http://www.siltronic.com/int/de/investor relations/corporate governance/declaration/declaration.isp dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Wettbewerbssituation
Der Markt für Siliziumwafer für die Halbleiterindustrie ist von einem hohen globalen Wettbewerbsdruck gekennzeichnet. Unsere Hauptwettbewerber sind die beiden japanischen Hersteller Shin-Etsu Handotai und SUMCO Corporation sowie SunEdison Semiconductor aus den USA und LG Siltron, Korea. Die Siltronic-Gruppe ist gemäß Marktstudien der drittgrößte Hersteller von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie und gleichzeitig der größte Hersteller außerhalb Japans. Der Marktanteil der Siltronic-Gruppe beträgt ca. 15 Prozent. Der Markt ist durch eine hohe Konzentration der Wafer-Anbieter gekennzeichnet. Die fünf größten Hersteller bedienen zusammen ca. 90 Prozent der weltweiten Nachfrage.
Wirtschaftliche Einflussfaktoren
Die bei der Siltronic AG produzierten Wafer werden weltweit an Kunden in der Halbleiterindustrie verkauft. Somit unterliegen wir den für diese Industrie typischen konjunkturellen Schwankungen. Diese können allerdings von ihrem Eintrittszeitpunkt und auch vom Grad der Ausprägung sehr unterschiedlich sein. Anhand ausgewählter Frühindikatoren, zu denen unter anderem Rohstoffpreise, das Bestellverhalten der Kunden, unsere Kapazitätsauslastung sowie die erwartete Entwicklung von Produktions- und Absatzzahlen der Halbleiterindustrie gehören, berücksichtigen wir die voraussichtliche Entwicklung frühzeitig in der Geschäftsplanung.
Wechselkursschwankungen aufgrund von Handelsbeziehungen zwischen Währungsräumen haben einen operativen Einfluss auf den Umsatz und das Ergebnis der Siltronic AG, da wir rund zwei Drittel unseres Umsatzes in US-Dollar erzielen, der größte Teil der Kosten jedoch in Euro anfällt. Auf der Kostenseite hat die Entwicklung von Löhnen und Gehältern Einfluss, ebenso wie die Veränderung von Materialkosten. Unser zentrales Rohmaterial ist Polysilizium, das wir hauptsächlich von der Wacker Chemie AG beziehen. Hier bestehen langfristige Lieferverträge. In unseren Fertigungsprozessen nutzen wir eine Vielzahl von Hilfsstoffen, zum Beispiel Poliermittel, Sägedraht etc. Soweit möglich versuchen wir, unsere Materialien über mehrere Lieferanten zu beziehen.
Unsere Profitabilität erhöhen wir zudem durch interne Maßnahmen wie Prozessoptimierung in allen funktionalen Bereichen. Bereits 2010 haben wir mit der "Kosten-Roadmap" ein kontinuierliches Kostensenkungsprogramm ins Leben gerufen, um aktiv Verbesserungspotenziale zu identifizieren und umzusetzen. Im Rahmen dieses Programms erfassen wir systematisch Projekte zur Effizienzsteigerung und in regelmäßigen Steering Committee-Sitzungen werden neue Ideen priorisiert und deren Implementierung überwacht.
Unternehmensstrategie
Unser strategisches Ziel ist der nachhaltige Ausbau unserer Geschäftstätigkeit, um unsere Position als einer der führenden Hersteller für Halbleiterwafer weiter zu festigen. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir unsere Technologieführerschaft ausbauen, unsere Qualitätsführerschaft beibehalten und unser Programm für operative Exzellenz und Kostensenkung fortsetzen.
In den Jahren 2009 bis 2014 kam es bei der Herstellung von Siliziumwafern zu Überkapazitäten, die zu einem hohen Preisdruck in der Industrie geführt haben. Unsere strategischen Ziele sind die Verbesserung der Profitabilität und die Stärkung des Cashflows. Diese unterstützen und steuern wir durch umfangreiche Maßnahmen. Dazu zählen Kostendisziplin und die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen in allen Funktionen und Regionen.
Gegenüber dem Vorjahr kam es zu keinen wesentlichen Veränderungen unserer Ziele und Strategien.
Finanzielle und nicht finanzielle Steuerungsgrößen des Konzerns
Der Vorstand der Siltronic AG orientiert sich bei der Führung des Konzerns im Wesentlichen an finanziellen Steuerungsgrößen.
Die wichtigsten finanziellen Steuerungsgrößen sind dabei die EBITDA-Marge des Konzerns, der Free-Cashflow des Konzerns sowie der ROCE (Return on Capital Employed) des Konzerns. Sie werden auf Basis der Zahlen, wie im Konzernabschluss der Siltronic AG nach den IFRS, so wie sie in der EU anzuwenden sind, ermittelt.
Eine hohe Profitabilität ist eine der zentralen Ziel- und Messgröße für die Konzernleitung. Als Wertgrößen dienen hierzu das EBITDA, bei dem wir uns mit den Wettbewerbern vergleichen. Das EBITDA ist definiert als das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen einschließlich Wertminderungen und gegebenenfalls Zuschreibungen. Aus diesem Vergleich, der historischen Entwicklung und der Planung berechnen wir eine Ziel-EBITDA-Marge.
Eine weitere zentrale Zielgröße ist der Free-Cashflow. Mit der Fokussierung auf diesen Wert stellen wir sicher, dass auch in Zukunft die finanzielle Solidität der Siltronic-Gruppe und damit auch der Siltronic AG erhalten bleibt. Der Free-Cashflow zeigt, ob die notwendigen Investitionen in Sachanalgen und immaterielle Vermögenswerte aus der eigenen operativen Tätigkeit (dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit) finanziert werden können. Unser Ziel ist es, jedes Jahr einen positiven Wert zu erreichen. Die wesentlichen Einflussgrößen sind neben der Profitabilität ein wirksames Management des Nettoumlaufvermögens sowie die Hohe der Investitionen. Das Nettoumlaufvermögen ist definiert als die Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Das ROCE ist definiert als das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) dividiert durch das eingesetzte Kapital. Das eingesetzte Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen und dem Nettoumlaufvermögen, und zwar als Mittelwert von Beginn und Ende einer Berichtsperiode.
Alle finanziellen Steuerungsgrößen werden im Konzern und mit Ausnahme des ROCE auch in den Konzerngesellschaften geplant und fortlaufend überwacht. Wir messen Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich erreichten Zielen monatlich in allen lokalen Gesellschaften auf Konzernebene. Schlüsselgrößen werden monatlich und quartalsweise analysiert. Ebenso überprüfen wir regelmäßig auf Basis der vorliegenden Monats- und Quartalsergebnisse die detaillierte Geschäftsplanung und prognostizieren die spezifische Geschäftsentwicklung.
Die vorgenannten wichtigsten Steuerungsgrößen werden durch weitere finanzielle Steuerungsgrößen ergänzt. Hierzu zählen insbesondere die Umsatzerlöse, die Investitionen und das Nettofinanzvermögen.
Nicht finanziellen Leistungsgrößen beziehen sich vor allem auf die Bereiche Mitarbeiter, Forschung und Entwicklung, Produktion und Corporate Social Responsibility, wo wir Größen wie Produktivität, Ausbeuten und Unfallhäufigkeit erheben. Wir setzen keinen dieser Indikatoren durchgängig zur Steuerung ein.
Für die Erläuterungen zu den bedeutsamsten Steuerungsgrößen im Konzern, wie der Vergleich der Prognose mit der tatsächlichen Entwicklung sowie die Prognose für das Geschäftsjahr 2016 verweisen wir auf den Konzernlagebericht der Siltronic AG.
Finanzielle und nicht finanzielle Steuerungsgrößen der Siltronic AG
Für die Steuerung der Gesellschaft Siltronic AG sind die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren ebenfalls die EBITDA-Marge und der Free-Cashflow sowie die EBIT-Marge. Sie werden zum Jahresende nach HGB ermittelt. Für die monatliche Steuerung werden die Steuerungsgrößen auf Basis von IFRS analysiert. Bezüglich der Ausprägung der Entwicklung ergeben sich hierbei jedoch keine wesentlichen Unterschiede. Für die weiteren Erläuterungen verwendet die Gesellschaft die Steuerungsgrößen auf Basis des Jahresabschlusses nach HGB. Der Free-Cashflow ergibt sich aus dem Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit abzüglich dem Mittelabfluss für Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter.
Die vorgenannten wichtigsten Steuerungsgrößen werden durch die weiteren finanziellen Steuerungsgrößen Umsatzerlöse aus Eigenproduktion und Investitionen ergänzt.
Wie im Konzern setzt der Vorstand auf Ebene der Siltronic AG keine nicht finanziellen Leistungsindikatoren durchgängig zur Steuerung ein.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Lage und Branchenentwicklung1
Nach Schätzung des Internationalen Wahrungsfonds (IWF) war die Entwicklung der weltwirtschaftlichen Aktivitäten im Jahr 2015 eher schwach mit einem weltweiten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 3,1 (2014: 3,4 Prozent).
In dem seit längerer Zeit schwächelnden Euroraum standen die Zeichen wieder auf Wachstum, wenngleich nur auf äußerst moderatem Niveau. Der günstige Ölpreis, die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und die Abwertung des Euros gegenüber anderen Währungen wie dem US-Dollar begünstigten die Entwicklung. Die Industrieländer in der Eurozone legten sowohl im vierten Quartal wie auch im Gesamtjahr 2015 um rund 1,5 Prozent zu (2014: 0,9 Prozent).
Die deutsche Wirtschaft folgte 2015 weiter einem moderaten Aufwärtstrend. Das Statistische Bundesamt beziffert das Wachstum mit 1,7 Prozent für das Gesamtjahr (2014: 1,6 Prozent).
Die USA wuchsen 2015 um 2,5 Prozent und 2,1 Prozent im vierten Quartal. Japan konnte dagegen nur um 0,6 Prozent im Jahr 2015 zulegen, wobei das Wachstum im vierten Quartal mit 1,5 Prozent deutlich zulegen konnte. In China wuchs das Bruttoinlandsprodukt 2015 um 6,9 Prozent, im vierten Quartal um 6,8 Prozent.
Die Nachfrage nach Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie war 2015 gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen. Nach Daten des Industrieverbands SEMI hat die verkaufte Fläche gegenüber 2014 um 3,3 Prozent zugenommen. In den ersten beiden Quartalen wurden dabei jeweils neue Rekordmengen verbucht. Im weiteren Jahresverlauf zeigten sich jedoch die Auswirkungen der schwächeren Halbleiterabsätze, die mit Bestandskorrekturen bei den Halbleiterherstellern einhergingen. Die Silizium-Nachfrage im zweiten Halbjahr lag deshalb etwas unter dem Vorjahresniveau. Laut IHS Technology wurde für das Gesamtjahr 2015 ein Rückgang des US-Dollar-Umsatzes von 1,3 Prozent verzeichnet.
1 Quellen: IMF World Economic Outlook Update vom 19. Januar 2016, SEMI Pressemitteilungen(http://www.semi.org/en/silicon-manufacturers-group-information), IHS Technology, Semiconductor Silicon Demand Forecast Tool, Q1 2016 vom 21. Januar 2016
Wesentliche Ereignisse für den Geschäftsverlauf
Die Siltronic AG ist am 11. Juni 2015 erfolgreich an die Börse gegangen. Der Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 150 Mio. wurde fast vollständig zur Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Konzernmutter Wacker Chemie AG verwendet. Die Finanzierungsstruktur der Siltronic konnte damit wesentlich verbessert werden. Die Kosten des Börsengangs in Höhe von EUR 6,7 Mio. sind als außerordentliche Aufwendungen ausgewiesen. Die Kapitalerhöhung zur Refinanzierung der Finanzverbindlichkeiten hat sich aufgrund des allgemein niedrigen Zinsniveaus nur geringfügig im Zinsaufwand ab dem 3. Quartal 2015 ausgewirkt.
Seit 1. Januar 2015 ist die Siltronic AG nicht mehr Teil der steuerlichen Organschaft der Wacker Chemie AG, da der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2014 aufgehoben wurde.
Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostiziertem Geschäftsverlauf der Siltronic AG
Wir hatten geplant, dass der Umsatz 2015 in der Bandbreite von etwa 760 Mio. EUR bis 800 Mio. EUR liegen soll, die EBITDA-Marge bei plus 5 % und die EBIT-Rendite bei minus 2 %. In absoluten Zahlen ausgedrückt, betrug das Ziel für das EBITDA etwa 39 Mio. EUR und für das EBIT lag das Ziel bei minus 15 Mio. EUR. Bei der Ermittlung von EBITDA und EBIT wurden die im Beteiligungsergebnis enthaltenen Ausschüttungen nicht berücksichtigt. Für den Free-Cashflow wurde für die Siltronic AG vor dem Hintergrund höherer Investitionen ein Wert um die minus 10 Mio. EUR prognostiziert.
Der Vergleich der Ziele mit dem Ist ergibt beim Umsatz, dass die Ziel-Bandbreite klar übertroffen wurde. Die Umsatzerlöse des Jahres 2015 betrugen 831 Mio. EUR. Bei der EBITDA-Marge sowie der EBIT-Marge lagen die Ist-Werte hingegen erheblich unter den Zielwerten, nämlich bei -0,5 % und minus 7 %. Der Free-Cashflow betrug im Jahr 2015 minus 17 Mio. EUR.
Die positive Abweichung beim Umsatz ist fast ausschließlich auf den gegenüber der Planung schwächeren Euro zurückzuführen. Die stark negative Abweichung bei EBIT und EBITDA hingegen sind auf den Saldo aus Wechselkursgewinnen und -verlusten zurückzuführen, die sich vor allem aus Derivaten ergaben. Darüber hinaus haben sich die Aufwendungen für den Börsengang, die nicht in den Zielgrößen abgebildet waren, negativ ausgewirkt. Der Free-Cashflow lag im Ist etwa 7 Mio. EUR unter dem Zielwert. Die Abweichung ist auf Auszahlungen im Zusammenhang mit den Derivaten zurückzuführen.
Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
Das Geschäftsjahr 2015 entsprach nicht ganz den Erwartungen des Vorstands. Die positiven Tendenzen zu Beginn des Jahres haben sich leider nicht bis zum Jahresende fortgesetzt. Trotz der konjunkturellen Abkühlung im Bereich der Halbleiterindustrie haben wir die Anfang 2015 selbst gesteckten Ziele, unter Berücksichtigung von Belastungen aus Derivaten und dem Börsengang zum großen Teil halten können.
Unter Berücksichtigung der konjunkturellen Lage, vor allem im zweiten Halbjahr 2015, ist der Vorstand insgesamt zufrieden mit dem Geschäftsverlauf 2015. Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage der Siltronic AG als stabil. Diese Einschätzung beruht auf den Ergebnissen des Einzelabschlusses und des Konzernabschlusses 2015 und berücksichtigt den Geschäftsverlauf bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts. Die Geschäftsentwicklung zu Beginn des Jahres 2016 entspricht zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts den Erwartungen des Vorstands.
Ertragsentwicklung
Im Einzelnen stellt sich die Ertragslage im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
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| in Mio. EUR | 2015 | 2014 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 830,8 | 764,1 | 9 % |
| Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen | -1,3 | 7,2 | >100 % |
| Gesamtleistung | 829,5 | 771,3 | 8 % |
| Sonstige betriebliche Erträge | 73,33 | 56,2 | 30 % |
| Materialaufwand | -449,8 | -435,7 | 3 % |
| Personalaufwand | -212,4 | -203,7 | 4 % |
| Abschreibungen | -51,7 | -63,4 | -18 % |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -237,4 | -179,8 | 32 % |
| Außerordentliche Aufwendungen | -6,7 | 0,0 | |
| EBIT vor Ausschüttungen | -55,2 | -55,1 | 0 % |
| EBITDA vor Ausschüttungen | -3,5 | 8,3 | >100 % |
| Beteiligungsergebnis | 0,0 | 50,0 | >100 % |
| Zinsergebnis | -16,9 | -10,0 | 69 % |
| Ertragsteuern | -0,7 | -0,4 | 75 % |
| Ergebnis nach Steuern | -72,8 | -15,5 | >100 % |
| Erträge aus Verlustübernahme | 0,0 | 15,5 | |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -72,8 | 0,0 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 0,0 | 269,5 | |
| Ausschüttung | 0,0 | 269,5 | |
| Entnahme aus der Kapitalrücklage | 72,8 | 0,0 | |
| Bilanzgewinn | 0,0 | 0,0 |
Die Hauptursache für den Anstieg beim Umsatz um 9 % liegt in der Entwicklung des Euro gegenüber dem USD begründet, denn der USD hat im Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt um 17 % stärker notiert. Die verkaufte Waferfläche hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht erhöht und wurde überkompensiert durch den Rückgang beim durchschnittlichen Verkaufserlös je Waferfläche.
Obwohl die Gesamtleistung um 58 Mio. EUR oder 8 % gestiegen ist, ist das EBITDA (vor Ausschüttungen) zum Vorjahr um 12 Mio. EUR zurückgegangen, obwohl das Vorjahr in Höhe von 39 Mio. EUR durch eine Ausgleichszahlung für den Transfer von Mitarbeitern zur Wacker Chemie AG belastet war. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts ist das EBITDA sogar um 51 Mio. EUR gesunken. Hauptursache für die große Abweichung war in erster Linie gegenüber dem Vorjahr ein um 63 Mio. EUR schlechterer Saldo aus Wechselkursgewinnen- und -Verlusten, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen enthalten sind. Überdies hat sich der Börsengang belastend auf das EBITDA ausgewirkt, denn es wurden hierfür 6,7 Mio. EUR aufgewendet. Der Aufwand ist in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten außerordentliche Aufwendungen enthalten.
Beide Effekte belasten auch das EBIT (vor Ausschüttungen).
Die EBITDA-Marge betrug im Berichtsjahr minus 0,4 % (Vorjahr: plus 1,1 %) und die EBIT-Marge minus 6,6 % (Vorjahr: minus 7,2 %).
Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse zeigt, dass im Berichtsjahr keine nennenswerten Verschiebungen aufgetreten sind. Im Einzelnen haben sich die Umsatzerlöse nach Regionen wie folgt verteilt: Asien 65 % (Vorjahr: 65 %), Europa 19 % (Vorjahr: 19 %), Nord-/Südamerika 14 % (Vorjahr: 15 %), restliche Welt 2 % (Vorjahr: 2 %).
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 17 Mio. EUR ist in Höhe von 24 Mio. EUR auf höhere Wechselkursgewinne zurückzuführen (die Wechselkursgewinne stehen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit den Marktwerten von Sicherungsgeschäften und resultieren im Wesentlichen aus dem USD).
Die Materialaufwandsquote, das heißt das Verhältnis des Materialaufwands zur Gesamtleistung, lag im Jahr 2015 bei 54 %. Die Quote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2 %-Punkte verbessert. Diese Verbesserung ist in erster Linie auf die wechselkursgetriebene Umsatzerhöhung zurückzuführen. Der Materialaufwand ist um 3 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, was in etwa der erhöhten Waferfläche entspricht.
Der Personalaufwand ist um 4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, obwohl die durchschnittliche Zahl an Mitarbeitern um 6 % gesunken ist. Die Erhöhung ist insbesondere auf erhöhte Kosten für Altersteilzeit und höhere Aufwendungen für Pensionen zurückzuführen.
Die Abschreibungen sind um 12 Mio. EUR zurückgegangen. Im Berichtsjahr sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten, wohingegen im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 4 Mio. EUR angefallen sind. Diese außerplanmäßigen Abschreibungen betrafen Produktionsanlagen, deren Buchwerte nicht durch die künftig geplanten Einzahlungsüberschüsse gedeckt waren.
Die Erhöhung bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 58 Mio. EUR hat zwei wesentliche Ursachen. Zum einen sind die Wechselkursverluste um 87 Mio. EUR gestiegen und zum anderen ist im Vorjahr die Ausgleichszahlung für den Transfer von Mitarbeitern zur Wacker Chemie AG in Höhe von 39 Mio. EUR enthalten, dem im Jahr 2015 kein vergleichbarer Aufwand entgegensteht. Darüber hinaus ist der Aufwand für Reparaturen, Instandhaltungen und Fremdleistungen um 7 Mio. EUR gestiegen.
Das EBIT, also das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (und vor Ausschüttungen), hat sich im Vergleich zum Vorjahr marginal um 0,1 Mio. EUR auf minus 55,2 Mio. EUR verschlechtert. Die Veränderung der Steuerungsgröße ist jedoch, wie oben erwähnt, in sehr starkem Maß durch den Aufwand für den Transfer von Mitarbeitern zur Wacker Chemie AG in Höhe von 39 Mio. EUR im Vorjahr beeinflusst. Ebenso hat der gegenüber dem Vorjahr um 63 Mio. EUR gestiegene Nettoverlust aus Wechselkursgewinnen und -verlusten, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen enthalten ist und der außerordentliche Aufwand aus dem Börsengang in Höhe von 6,7 Mio. EUR das Berichtsjahr belastet. Insgesamt haben diese drei Sachverhalte das Berichtsjahr um 31 Mio. EUR verschlechtert.
Das Beteiligungsergebnis von 50 Mio. EUR im Vorjahr enthält in voller Höhe eine Ausschüttung der niederländischen Tochtergesellschaft Siltronic Holding International B.V.
Im Vorjahr wurde das Ergebnis in Höhe von 15,5 Mio. EUR aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH vollständig abgeführt. Für das Geschäftsjahr 2015 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 72,8 Mio. EUR. Der Ergebnisabführungsvertrag besteht seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr.
Der Vorstand hat beschlossen, eine Kapitalrücklage in Höhe des Jahresfehlbetrages von EUR 72,8 Mio. aufzulösen, sodass sich ein Bilanzgewinn von Null ergibt. Diese Ergebnisverwendung wurde im Rahmen der Abschlusserstellung schon berücksichtigt.
Vermögenslage
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| Aktiva (in Mio. EUR) |
Dez 2015 | Dez 2014 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielles Vermögen | 2 | 3 |
| Sachanlagen | 223 | 224 |
| Finanzanlagen | 129 | 129 |
| 354 | 356 | |
| Umlaufvermögen | ||
| Vorräte | 91 | 78 |
| Forderungen LuL Dritte | 67 | 77 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 233 | 263 |
| Andere Vermögensgegen Stände ohne Festgelder | 9 | 14 |
| Liquide Mittel und Festgelder | 155 | 159 |
| 555 | 591 | |
| Bilanzsumme | 909 | 947 |
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| Passiva (in Mio. EUR) |
Dez 2015 | Dez 2014 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 525 | 448 |
| Rückstellungen | ||
| Pensionsrückstellungen | 109 | 94 |
| Übrige Rückstellungen | 72 | 59 |
| 181 | 153 | |
| Verbindlichkeiten | ||
| - aus LuL mit Dritten | 22 | 18 |
| - gegenüber verbundenen Unternehmen | 161 | 305 |
| Andere Verbindlichkeiten | 20 | 23 |
| 203 | 346 | |
| Bilanzsumme | 909 | 947 |
Da die Investitionen in Sachanlagevermögen fast die Höhe der Abschreibungen erreicht haben, hat sich der Buchwert des Sachanlagevermögens kaum verändert.
Die Finanzanlagen betreffen ausschließlich die Beteiligung an der niederländischen Tochtergesellschaft Siltronic Holding International B.V.
Die Vorräte sind gegenüber dem Vorjahr um 14 Mio. EUR gestiegen, weil geleistete Anzahlungen auf Vorräte zugenommen haben.
Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte ist aufgrund vergleichsweise niedriger "DSO" (Days Sales Outstanding") im Jahresvergleich gesunken. Es handelt sich dabei um einen Stichtagseffekt.
Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 30 Mio. EUR resultiert zum einem aus einem um 18 Mio. EUR gesunkenen Konzerndarlehen gegen die niederländischen Tochtergesellschaft Siltronic Holding International B.V. und der Siltronic Silicon Wafer Pte. Ltd.
Die Position Liquide Mittel und Festgelder enthalten zum 31. Dezember 2015 Festgeldanlagen von 40 Mio. EUR. Im Vorjahr gab es keine Festgelder.
Die Zunahme des Eigenkapitals um 77 Mio. EUR setzt sich zusammen aus der Kapitalerhöhung im Zuge des Börsengangs in Höhe von 150 Mio. EUR und aus dem Jahresfehlbetrag von 73 Mio. EUR. Die Finanzierung der Vermögenswerte erfolgt zum Bilanzstichtag zu 58 % aus Eigenkapital (Vorjahr: 47 %) und zu 42 % aus Fremdkapital (Vorjahr: 53 %).
Aufgrund des von 4,55 % auf 3,89 % gesunkenen Rechnungszinses sind die Rückstellungen für Pensionen gestiegen.
Die sonstigen Rückstellungen haben wegen höherer Verpflichtungen aus Altersteilzeit zugenommen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben um 144 Mio. EUR abgenommen, wovon 176 Mio. EUR auf das Finanzverrechnungskonto mit der Wacker Chemie AG entfallen. Die im Vorjahr bestehende Verbindlichkeit wurde nach dem Börsengang getilgt. Darüber hinaus haben sich die Finanzverrechnungskonten der Siltronic AG mit der Tochtergesellschaft Siltronic Corp., USA, um 14 Mio. EUR erhöht und mit der Siltronic Singapur Pte. Ltd., Singapur, um 12 Mio. EUR.
Finanzlage
Das Ziel des Finanzmanagements in der Siltronic-Gruppe ist, die Zahlungsströme zu optimieren und dafür Sorge zu tragen, gegen Wechselkurseinflüsse richtlinienkonform gesichert zu sein. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung von Ein- und Auszahlungen von bestehenden und künftigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten verwendet. Außerbilanzielle Finanzierungsquellen werden nur in vernachlässigbarem Umfang eingesetzt.
Die wichtigste Liquiditätsquelle des Konzerns ist der Mittelzufluss aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit der Konzerngesellschaften, die produzieren. Sofern einzelne Konzerngesellschaften einen Finanzbedarf aufweisen, wird dieser durch Liquiditätsüberschüsse der anderen Konzerngesellschaften gedeckt. Die Konzerngesellschaften sind in ein Cash-Management-System eingebunden.
Die Fremdkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 58 % und das Nettofinanzvermögen, bestehend aus bei Banken angelegte liquide Mittel einschließlich Festgelder zuzüglich Finanzdarlehen an Tochtergesellschaften und abzüglich Finanzverbindlichkeiten, beläuft sich auf 207 Mio. EUR (Vorjahr: 80 Mio. EUR).
Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit betrug bei der Siltronic AG im abgelaufenen Jahr 22 Mio. EUR nach 27 Mio. EUR im Vorjahr. Die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter (reduziert um Einzahlungen aus Investitionsförderung) beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 39 Mio. EUR nach 24 Mio. EUR im Vorjahr. Der Erwerb von Festgeldern führte zu Investitionen in Finanzanlagen in Höhe von 40 Mio. EUR im Berichtsjahr (keine Investitionen in Finanzanlagen im Vorjahr).
Der Einzahlungsüberschuss aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter (Free-Cashflow), der sich in 2015 ergeben hat, lag bei minus 17 Mio. EUR nach plus 42 Mio. EUR im Vorjahr. Die Siltronic AG konnte ihre gestiegenen Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter in diesem Geschäftsjahr nicht aus dem Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit finanzieren.
Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen bestanden am 31. Dezember 2015 in Höhe von 48 Mio. EUR nach 4 Mio. EUR im Vorjahr.
Im Geschäftsjahr 2015 wurde der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit insbesondere durch den Börsengang beeinflusst. Dieser hatte abzüglich der Transaktionskosten einen Mittelzufluss von 143 Mio. EUR zur Folge. Diese Mittel wurden auch für die Rückführung des kurzfristigen Darlehens gegenüber der Wacker Chemie AG verwendet.
Die liquiden Mittel einschließlich der Festgelder sind zum Stichtag in Höhe von 155 Mio. EUR nahezu unverändert (Vorjahr: 159 Mio. EUR).
Da die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag 58 % betrug und zudem die liquiden Mittel hoch sind, ist die Finanzlage der Siltronic AG zum Bilanzstichtag unkritisch.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und weitere Informationen
Mitarbeiter
Die Arbeit unserer Mitarbeiter, die täglich ihre Fähigkeiten und ihre Leidenschaft für Siliziumwafer einbringen, bildet die Grundlage für unseren Unternehmenserfolg.
Zum 31. Dezember 2015 waren bei Siltronic AG 2.503 Mitarbeiter (einschließlich Siltronic-Mitarbeiter in einem befristeten Anstellungsverhältnis) beschäftigt, was eine Reduzierung um 210 Personen verglichen mit dem Vorjahresstichtag bedeutet (Vorjahr: 2.713 Mitarbeiter). Der Abbau erfolgte ohne betriebsbedingte Kündigungen.
Im Rahmen der Konsolidierung der SD-Linie (kleine Wafer-Durchmesser) werden zwischen 2014 und 2019 bis zu 500 Mitarbeiter in die Wacker Chemie AG transferiert. Aufgrund dieser Restrukturierungsmaßnahme sind 2015 bereits 120 Mitarbeiter gewechselt. Weitere Mitarbeiter sind im Rahmen von Altersteilzeit ausgeschieden oder haben freiwillige Abfindungsangebote angenommen.
Ein Schwerpunkt unserer Anstrengungen ist die vorhandene Vielfalt der modernen Gesellschaft für uns zu nutzen. Die Vielfalt der Belegschaft mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Talenten eröffnet unter anderem Chancen für innovative und kreative Lösungen. Zur Vielfalt gehören Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Behinderung. Unser langfristiges Ziel ist es, die Vielfalt der Belegschaft in der Siltronic AG zu verbessern, und zwar auch durch die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Ende 2015 waren drei von 16 Positionen der ersten Führungsebene und eine von 34 Positionen der zweiten Führungsebene mit Frauen besetzt. Wir verweisen auch auf unseren Corporate Governance-Bericht.
Mit variablen Entgeltsystemen wollen wir das Interesse unserer Mitarbeiter am Erfolg und der Wertentwicklung der Siltronic fördern. Wir überprüfen die Entlohnung durch regelmäßige Benchmarks. Damit stellen wir sicher, dass wir unseren Mitarbeitern ein marktgerechtes, leistungs- und verantwortungsbezogenes Gehalt bieten.
Zum fixen Grundgehalt mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten die Mitarbeiter üblicherweise eine variable Vergütung. Diese Leistung kommt tariflichen und außertariflichen Mitarbeitern zugute. Sie setzt sich aus einer Erfolgsbeteiligung und einer Entgeltkomponente zusammen, die an die persönliche Leistung geknüpft ist. Es bestehen Tarifvertrage mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) sowie unternehmensbezogene Tarifverträge. In den letzten Jahren kam es zu keinen Streiks oder Arbeitsniederlegungen. Die IG BCE und die Arbeitgeber der chemischen Industrie haben sich 2015 auf Tarifverträge mit einer Laufzeit von 17 Monaten geeinigt. Die Tarifentgelte stiegen um 2,8 Prozent. Die Gehälter der außertariflichen Mitarbeiter haben sich im Berichtsjahr um 2,5 Prozent erhöht.
Die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Vergütung. Bei bieten unseren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung über die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG an.
Bereits seit 2013 nehmen Mitarbeiter der Siltronic AG an dem Projekt "Fit auf Schicht" in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Süd teil. In dem speziell auf Schichtarbeiter zugeschnittenen Gesundheitsprogramm erlernen die Teilnehmer Verhaltensweisen, mit denen sie die Belastungen aus Schichtarbeit nachhaltig besser ausgleichen können.
Forschung und Entwicklung
Wesentliche Treiber der Halbleiterindustrie sind Miniaturisierung, Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen. Die Leistungsfähigkeit von Halbleiterbauteilen, die dem Moore'schen Gesetz folgen, verdoppelt sich etwa alle zwei Jahre. Dies drückt sich zum Beispiel in höherer Rechenleistung und Speicherdichte und geringerem spezifischen Stromverbrauch aus. Zur Erreichung dieser Ziele fordern unsere Kunden gleichzeitig höchste technische Kompetenz und Geschwindigkeit bei der Weiterentwicklung der Siliziumwafer, die das wichtigste Grundmaterial für die Halbleiterindustrie darstellen.
Intensive Entwicklungsaktivitäten sind somit unabdingbar, um unseren Kunden auch künftig einen entsprechenden Mehrwert bieten zu können. Der Standort Burghausen der Siltronic AG ist dabei der zentrale Entwicklungsstandort im Konzern. Die Aufgaben umfassen die Aufrechterhaltung der Produktqualität, das Testen und die Bewertung neuer Verfahren und Anlagenmodifikationen, die kontinuierliche Verbesserung und die Linienintegration bis hin zu erfolgreichen Qualifikation der Wafer für die neuesten Technologien unserer Kunden.
Unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) betrugen 2015 49,3 Mio. EUR (Vorjahr: 51,1 Mio. EUR). Erträge aus Fördermitteln für F&E waren mit 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) nicht wesentlich.
Mit dem "Siltronic Inventor Award" zeichnet die Siltronic AG regelmäßig Mitarbeiter aus, die technologische Innovationen hervorgebracht haben. 2015 wurde der Preis in der Kategorie "Wichtigste Erfindung" für ein Projekt zur besseren Defektkontrolle während des Kristallziehens vergeben.
Eine Vielzahl unserer Projekte erfordert die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Wir arbeiten ebenfalls mit Forschungs- und Hochschuleinrichtungen zusammen.
Strukturbreiten auf Siliziumwafern sind ein Schlüsselparameter für die Leistungssteigerung. Sie sind die Basis dafür, wie viele Transistoren pro Quadratzentimeter auf einem Bauteil untergebracht werden können. Die gängigen Strukturbreiten in der Halbleiterindustrie, die durch "More Moore" getrieben wird, liegen gegenwärtig bei 14 bis 20 Nanometer (nm). In den kommenden Jahren werden sie auf um die 10 nm zurückgehen. Im Rahmen von "More Moore" entwickeln wir derzeit Verfahren zur Produktion von 300 mm-Wafern, die für diese Design-Rules genutzt werden. 2016 wird voraussichtlich die Markteinführung starten. Wir gehen jedoch von größeren Volumen und damit einer Massenproduktion erst ab 2017 aus.
Ein "More-than-Moore"-bezogenes Projekt ist die Entwicklung alternativer Materialien zur Anwendung in Mobilgeräten, der Leistungs- und der Optoelektronik. Diese eigenen sich für die Leistungsregelung im mittleren Spannungsbereich, zum Beispiel auch für Automobilanwendungen bei hohen Temperaturen, oder im Mobilbereich für Ladegerate oder für Hochfrequenzanwendungen.
Produktion und Supply Chain Management
Die Siltronic AG produziert Silizium-Kristalle, die nach dem Czochralski-Verfahren hergestellt werden. Die Kristalle werden entweder bei der Siltronic AG zu Wafern verarbeitet oder an Tochtergesellschaften verkauft, die ihrerseits aus den Kristallen Wafer herstellen. Eine Teilmenge der Waferproduktion wird mit dem Aufbringen einer sogenannten Epitaxie-Schicht weiter veredelt. Siltronic stellt ebenfalls Wafer aus Kristallen her, die nach dem Floatzone-Verfahren (Zonenziehverfahren) gezüchtet werden und die insbesondere in der Leistungselektronik Anwendung finden. Diese Wafer haben verschiedene Oberflächeneigenschaften und Durchmesser von bis zu 200 mm.
Wir nutzen standardisierte Prozesse und eine größtenteils einheitliche Maschinenausrüstung. Dadurch implementieren wir Prozessverbesserungen einfach und schnell und vereinfachen das Qualifizieren durch unsere Kunden. Darüber hinaus betreiben wir unsere 300 mm-Waferlinien in Freiberg und Burghausen in einem engen Produktionsverbund als sogenannte "Virtuelle Fab" mit einem gemeinsamen, standortübergreifenden Management.
An dem Standort Freiberg investieren wir in neue Ziehanlagen. Darüber hinaus investieren wir in die zunehmende Automatisierung.
Wir optimieren die Produktionsprozesse und damit die Kostenposition der Siltronic AG fortlaufend. Größere Umwandlungen in den Produktionsabläufen sowie in den eingesetzten Roh- und Hilfsstoffen organisieren wir dabei als Kosten-Roadmaps. Dies führt in den Werken ohne Neuinvestitionen zu höheren Produktionskapazitäten und zu kontinuierlich steigender Produktivität des eingesetzten Personals.
Durch unsere nahtlose Logistikkette erschließen wir unseren Kunden folgende Mehrwerte: Reaktionsgeschwindigkeit und hohe Termintreue. Unsere elektronisch unterstützte Supply Chain macht sämtliche Prozesse vom ersten Kontakt über alle unsere Fertigungsprozesse bis hin zur Lieferung transparent und kontrollierbar.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, Lieferzeiten zu reduzieren und unsere Lieferkette in Bezug auf Kosten, Geschwindigkeit und Qualität zu optimieren. Durch diverse Wiederverwendungs- und Recyclingaktivitäten versuchen wir, Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern, insbesondere bei Primärverpackungen der Wafer und bei sekundären Transportverpackungen.
Einkauf und Lieferantenmanagement
Spezialisierte Teams steuern unsere Einkaufsprozesse - von Rohstoffen für unsere Produkte über Gas und Strom bis hin zu technischen Materialien und spezifischen Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, unsere Beschaffungskosten, Lieferzeiten und die Qualität der Lieferanten zu optimieren sowie schnell zusätzliche Lieferpotenziale zu erschließen. 2015 haben wir kontinuierlich an einer wettbewerbsfähigen Erweiterung unserer Lieferantenbasis auf den weltweiten Beschaffungsmärkten gearbeitet. So haben wir neue Lieferanten in für uns wichtigen Produktbereichen identifiziert, entwickelt und sukzessiv an die Serienbelieferung herangeführt. Damit sichern wir uns dauerhaft international wettbewerbsfähige Materialkosten.
Die systematische Risikobeobachtung ist für Siltronic ein wichtiges Instrument, um Lieferbeziehungen richtig bewerten zu können. Dabei kommen Analysen von Ratingagenturen, eigene Lieferantenbewertungen und verstärkt der direkte Kontakt zu unseren Partnern zum Einsatz.
Die elektronische Beschaffung hat eine hohe Bedeutung für uns. Wir betrachten den gesamten Einkaufsprozess - von der Anfrage beim Lieferanten bis zur Bezahlung der Rechnung. Eine wichtige Messgröße ist die Anzahl der automatisiert angelegten Bestellungen.
Die Preisentwicklung der für die Siltronic AG wichtigsten Rohmaterialien war 2015 sehr unterschiedlich. Polysiliziumpreise waren leicht rückläufig. Im Bereich spezifischer Einsatzstoffe waren die Basispreise stabil oder es konnten leichte Reduzierungen vereinbart werden.
Wir haben die Belieferung mit Polysilizium durch die Wacker Chemie AG mit einem langfristigen Liefervertrag bis 2020 abgesichert. Wacker wird im Rahmen dieses Vertrags einen hohen Lieferanteil des benötigten Polysiliziums an die Siltronic AG bestreiten. Im Rahmen unserer Mehrlieferantenstrategie stehen auch alternative Beschaffungsquellen zur Verfügung.
Vertrieb
Wir streben eine enge und langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden an. Insgesamt beliefern wir Kunden in rund 40 Ländern. Mit vielen unserer Kunden führen wir zusätzlich gemeinsame Entwicklungsprojekte durch. Wir verweisen hierzu auch auf das Kapitel Forschung und Entwicklung (F&E) ab.
Key Account Teams, die sich aus Mitarbeitern aus den Bereichen Vertrieb, Applikationstechnologie, Prozesstechnologie, Qualitätsmanagement und Logistik zusammensetzen, unterhalten enge Beziehungen zu unseren Schlüsselkunden. Dies ermöglicht es uns, schnell auf sich ändernde Kundenanforderungen zu reagieren und Siliziumwafer herzustellen, die diesen Anforderungen entsprechen.
Die Verträge mit unseren Kunden haben unterschiedliche Laufzeiten von ca. drei Monaten bis hin zu über einem Jahr.
Wir werten kontinuierlich Marktinformationen aus. Die so gewonnene erhöhte Transparenz nutzen wir, um uns noch starker auf unsere Kunden und deren Anforderungen zu fokussieren und eigene Ressourcen optimal zu nutzen und eventuellen Risiken rechtzeitig entgegensteuern zu können.
Corporate Social Responsibility
Wir sehen es als zentrale Verantwortung, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit mit den Erwartungen und Bedürfnissen der Gesellschaft in Einklang zu bringen. Deshalb orientieren wir uns bei Entscheidungen an Prinzipien einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und eines nachhaltigen Handelns.
Für die Siltronic AG spielt Nachhaltigkeit eine große Rolle. Bei unserem Tun wollen wir ökonomische, ökologische und soziale Faktoren in Einklang bringen. Zwei freiwillige globale Initiativen bilden die Basis für die nachhaltige Unternehmensführung und damit auch bei Siltronic AG: Responsible Care® der chemischen Industrie und der Global Compact der Vereinten Nationen. Mit diesen Selbstverpflichtungen gehen wir über gesetzlich geforderte Standards zum Schutz von Umwelt, Mitarbeitern und Gesellschaft hinaus. Über ein IT-System für das Nachhaltigkeitsreporting (SPIRIT) werden Umwelt- und Energiedaten, umwelt- und sicherheitsrelevante Ereignisse sowie Audits im Rahmen des Integrierten Managementsystems (IMS) erfasst.
Wir investieren in den Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um eine Gefahrdung unserer Mitarbeiter zu vermeiden. Daher steuern wir diesen Bereich umfassend und systematisch. Der Arbeits- und Gesundheitsschutzstandard OHSAS 18001 ist als konzernweiter Standard festgelegt und wird an allen Produktionsstandorten eingehalten. Die konzernweite Anzahl der Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen pro eine Million Arbeitsstunden lag 2015 bei 2,1 (im Jahr 2014 bei 1,5, im Jahr 2013 bei 2,1 und im Jahr 2012 bei 2,7).
Häufigste Ursachen für Arbeitsunfälle sind Unachtsamkeit bei manuellen Tätigkeiten, Stolpern, Rutschen oder Stürze. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Arbeitssicherheit zu verbessern und setzen daher konsequent unser Sicherheitsprogramm um. Dazu zählen Sicherheitsrundgänge, Gespräche mit der Betriebsmannschaft und Notfallübungen. Dieses zielt darauf ab, unsichere Handlungen zu erkennen und zu vermeiden - ob beim Bedienen von Anlagen, im Umgang mit Chemikalien, im Betrieb, im Büro oder auf dem Arbeitsweg.
Da die Unfälle 2015 und der leichte Anstieg gegenüber 2014 im Wesentlichen verhaltensbedingt waren, haben wir vergangenes Jahr eine Initiative gestartet, die dieses Thema speziell adressiert. Damit verfolgen wir unser Ziel eines unfallfreien Arbeitsumfelds weiter.
Siltronic hat das strategische Energieziel, zwischen 2013 und 2022 eine Effizienzverbesserung von 11 Prozent zu erreichen. Wir leiten daraus mit der geplanten Produktionsmenge absolute Einsparziele in MWh für die Standorte und entsprechend dem jeweiligen Stromverbrauch zusätzlich absolute Ziele für die operativen Betriebsbereiche ab. Der spezifische Energieeinsatz wurde von 2013 bis 2015 konzernweit um 15 Prozent verbessert.
Siltronic arbeitet konzernweit nach ethischen Grundsätzen der Unternehmensführung, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Mitarbeiter können ihre Fragen weltweit an Compliance-Beauftragte richten. Diese sitzen in Deutschland, den USA, Singapur, Taiwan und Japan. Bei beobachteten Verstößen sind die Mitarbeiter angehalten, ihre Vorgesetzten, die Compliance-Beauftragten, den Betriebsrat oder die Verantwortlichen der Personalabteilung zu informieren. 2015 stimmte das Compliance-Management Maßnahmen mit weltweiter Geltung im Dialog mit den ausländischen Standorten auf die lokalen Anforderungen ab. Wir verweisen hierzu auch auf den Corporate Governance-Bericht.
Risiko- und Chancenbericht
Die Geschäftsentwicklung der Siltronic AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Siltronic-Konzerns. An den Risiken der Beteiligungen und Tochterunternehmen partizipiert die Siltronic AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Aus den Beziehungen zu unseren Beteiligungen und Tochtergesellschaften können zusätzlich aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsverhältnissen Belastungen resultieren. Diese Haftungsverhältnisse werden im Anhang der Siltronic AG dargestellt. Die Siltronic AG ist als Mutterunternehmen des Konzerns in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden.
Risikostrategie und Risikopolitik
Siltronic ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Ein effektives Risikomanagement ist daher für uns als weltweit agierendes Unternehmen ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensführung und dient im Sinne eines umfassenden Chancen- und Risikomanagements der gezielten Sicherung bestehender und künftiger Erfolgspotentiale. Unter Risiken verstehen wir interne und externe Ereignisse, die ein Erreichen unserer Ziele und Prognosen negativ beeinflussen. Ausgehend vom vertretbaren Gesamtrisiko entscheidet der Vorstand, welche Risiken wir eingehen, um Chancen zu nutzen, die sich dem Unternehmen bieten. Unser Ziel ist es, Risiken so früh wie möglich zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen oder zu vermeiden. Die Risikostrategie wird vom Vorstand regelmäßig überprüft und weiterentwickelt und umfasst alle Unternehmensbereiche.
Risikomanagementsystem
Organisatorisch ist das Risikomanagementsystem in die bestehende dezentrale Organisations- und Berichtsstrukturen integriert. Ergänzt wird es durch einen mehrstufigen Prozess, in dem die Vorgehensweise sowie die Kriterien zur Identifikation von Risiken, deren Bewertung, Steuerung und Berichterstattung sowie die Überwachung des Gesamtsystems verbindlich in einem Konzernhandbuch festgelegt ist. Das Risikomanagementsystem schließt alle Tochtergesellschaften ein. Die rechtlich selbständigen Konzerngesellschaften sowie die Konzernfunktionen führen das operative Risikomanagement in ihren Bereichen eigenverantwortlich. Risiken werden monatlich bei den festgelegten Risikoverantwortlichen an den Standorten und in den Konzernfunktionen zentral abgefragt. Zusätzlich sind wesentliche sowie bestandsgefährdende Risiken sofort über ein Ad-hoc-Reporting zu melden. Die Prozess- und Systemverantwortung für das konzernweite Risikofrüherkennungssystem obliegt der Stabstelle Corporate Auditing & Risk Management, die direkt an den Vorstand berichtet. Die Konzernstabsstelle koordiniert zentral die konzernweite Erfassung aller wesentlichen Risiken, analysiert die Gesamtsituation auf Konzernebene und kommuniziert die Risiken. Vorstand und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über die aktuelle Risikolage des Konzerns informiert. Chancen werden hingegen im Risikomanagementprozess nicht systematisch erfasst. Der Vorstand und das Management wird in monatlichen Berichten der zentralen Controlling Abteilung über die gegenwärtige und voraussichtliche zukünftige Geschäftsentwicklung informiert. Auf Basis dieser Daten werden dann Risiken und Chancen regelmäßig im Management diskutiert, bewertet und gegeneinander abgewogen.
Die festgelegten Risikoverantwortlichen unserer Konzernfunktionen und wichtigsten Standorte sowie der Konzern Risiko-Manager, überprüfen regelmäßig Prozesse, Vorgänge und Entwicklungen auf bestehende Risiken. Die Risikoidentifizierung und -bewertung erfolgt unter Verwendung standardisierter Risikomatrizen. Die relevanten Risiken bewerten wir nach Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Grad der Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage sowie Cashflow. Wir beschreiben die Eintrittswahrscheinlichkeit der von uns aufgeführten Risiken mit Hilfe von Schlüsselbegriffen. Sie ermöglichen es, unsere Einschätzungen zu den einzelnen Risikofeldern nachzuvollziehen. Prozentual entsprechen diese Begriffe den folgenden Bandbreiten:
| ― | gering: kleiner als 25 Prozent |
| ― | möglich: 25 Prozent bis 75 Prozent |
| ― | hoch: größer als 75 Prozent |
Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns für den Fall, dass die aufgeführten Risiken eintreten sollten, beschreiben wir ebenfalls anhand von Schlüsselbegriffen. Die folgenden Begriffe entsprechen dabei folgenden Bandbreiten:
| ― | niedrig: bis EUR 5 Mio. |
| ― | mittel: bis EUR 25 Mio. |
| ― | groß: über EUR 25 Mio. |
Auf Grundlage der monatlich bzw. ad hoc erfassten Risiken werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die identifizierten Risiken zu vermeiden bzw. deren Eintrittswahrscheinlichkeit oder den möglichen wirtschaftlichen Schaden zu verringern. Die abgeleiteten Maßnahmen zu Risikobegrenzung sowie gegebenenfalls relevante Frühwarnindikatoren werden ebenso wie die daraus abgeleiteten Restrisiken regelmäßig aktualisiert und zentral dokumentiert.
Internes Kontrollsystem im Rechnungslegungsprozess
Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst Kontrollmaßnahmen, die dazu dienen, Risiken zu beherrschen und damit einen geordneten Betriebsablauf zu gewährleisten. Die Kontrollen sind in den operativen Prozessen integriert und beinhalten beispielsweise eine angemessene Funktionstrennung, Anwendung des Vier-Augen-Prinzips sowie Zugriffs- und Freigaberegelungen. Das interne Kontrollsystem unterstützt die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele durch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse, der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (Compliance) und dem Schutz des Geschäftsvermögens.
Mit dem internen Kontrollsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess verfolgen wir das Ziel, die Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) einheitlich umzusetzen und ergänzende, für die Rechnungslegung einschlägige gesetzliche Regelungen einzuhalten. Fehlaussagen in der Konzernrechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung werden dadurch vermieden. Das Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte Bilanzierung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen wird und dass kontinuierlich zuverlässige Daten über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vorliegen. Hierzu dienen insbesondere eine zentrale Auslegung der IFRS und ein Bilanzierungshandbuch, das um Ausarbeitungen zu wichtigen Einzelfragen ergänzt wird. Die organisatorische Verantwortung und der Prozessablauf von bilanzierungsrelevanten Themen sind in internen Anweisungen geregelt. Die Einhaltung der Berichtspflichten wird zentral durch die Konzernfunktion "Accounting" überwacht. Die Berichtspakete der Einzelgesellschaften werden nach Freigabe durch das lokale Management in ein zentrales Konsolidierungssystem überführt. Die gemeldeten Daten werden durch automatische Validierungen im System sowie durch Berichte und Analysen kontrolliert, was die Datenintegrität und das Einhalten der Berichterstattungslogik gewährleistet. Der Konsolidierungsprozess umfasst ebenfalls systembasierte Kontrollen. Abschließend analysieren wir die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz des Konzerns hinsichtlich Trends und Abweichungen. Wir verfolgen ständig Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften und schulen die Mitarbeiter, die an diesen Themen arbeiten. Bei besonders komplexen Bilanzierungsthemen, wie beispielsweise Pensionen, ziehen wir externe Spezialisten hinzu. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Berechtigungskonzepte, Freigabekonzepte und Zugangsbeschränkungen vor Missbrauch geschützt. Mit regelmäßigen Systemsicherungen und Wartungsmaßnahmen minimieren wir sowohl das Risiko eines Datenverlustes als auch das eines Ausfalls rechnungslegungsrelevanter IT-Systeme.
Die Wirksamkeit der Kontrollen gewährleisten wir durch die laufende Kontrolle wesentlicher Kennzahlen im Rahmen der monatlichen Managementberichterstattung. Daneben gibt es regelmäßig externe Prüfungen sowie prüferische Durchsichten zu den Berichtsquartalen und zum Ende des Geschäftsjahrs. Das Management der Tochtergesellschaften bestätigt quartalsweise, dass alle für den Quartals- oder Jahresabschluss wesentlichen Sachverhalte gemeldet wurden. Die Konzernrevision überprüft im Auftrag des Vorstands prozessbezogen und mit Fokus auf interne Kontrollsysteme die wesentlichen Unternehmensbereiche. Die Auswahl der Prüfthemen wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss nach einem risikoorientierten Ansatz festgelegt und wenn notwendig unterjährig flexibel an geänderte Rahmenbedingungen angepasst.
Analog gilt das dargestellte rechnungslegungsbezogene Kontrollsystem auch für die Erstellung des Jahresabschlusses der Siltronic AG. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen nach HGB richtig und stetig umzusetzen und ergänzende, für die Rechnungslegung einschlägige gesetzliche Regelungen einzuhalten.
Der Aufsichtsrat ist durch den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie die Abschlussprüfung. Zudem prüft er die Unterlagen zum Einzelabschluss der Siltronic AG mit Lagebericht und den Konzernabschluss der Siltronic AG mit Konzernlagebericht und erörtert diese mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Der Abschlussprüfer beurteilt das Risikofrüherkennungssystem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
Wesentliche Risiken
Die folgende Übersicht gibt unsere Einschätzung zur Eintrittswahrscheinlichkeit der wesentlichen Risiken und zu ihren möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Cash-Flow und Reputation des Konzerns im Eintrittsfall wieder. Die Aussagen beziehen sich auf den Prognosezeitraum, also auf das gesamte Geschäftsjahr 2016. Die Bewertung der Risiken erfolgt nach dem sogenannten Nettoprinzip, das heißt unter Berücksichtigung der ergriffenen Steuerungs- und Absicherungsmaßnahmen.
Konjunktureller Abschwung der Weltwirtschaft
Unser Geschäft ist im besonderen Maße von der Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig. Ein unerwartetes Abkühlen der konjunkturellen Entwicklung sowohl global als auch in für die Elektronindustrie wesentlichen Regionen kann dazu führen, dass unsere Umsatzerlöse sich nicht wie erwartet entwickeln. Der Bedarf an Siliziumwafern könnte aufgrund mangelnder Nachfrage reduziert werden oder wir könnten gezwungen sein aufgrund des stärkeren Wettbewerbsdrucks unsere Preise zu senken. Bei einer geringeren Produktionsauslastung können die spezifischen Herstellungskosten steigen und unser Ergebnis ebenfalls belasten.
Wir beobachten die konjunkturelle Entwicklung in unseren wesentlichen Absatzmärkten fortlaufend. Schwächt sich die wirtschaftliche Entwicklung ab, treffen wir frühzeitig Vorbereitungen, um unsere Produktionskapazitäten, Ressourcen und Vorräte der Kundennachfrage flexibel anzupassen.
Wir sehen derzeit keine konkreten Anzeichen dafür, dass sich die Konjunktur wesentlich anders entwickelt als im Prognosebericht dargestellt. Angesichts der weiterhin bestehenden Unsicherheiten durch die europäische Schuldenkrise, den geopolitischen Unsicherheiten im Nahen und Mittleren Osten sowie den unsicheren Wachstumsaussichten vor allem in China kann es allerdings grundsätzlich sein, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2016 hinter den derzeitigen Erwartungen zurückbleibt. Wir bewerten die Eintrittswahrscheinlichkeit daher als möglich und mit einer großen Auswirkung auf die Ergebnisentwicklung von Siltronic.
Externe Risiken
Siltronic ist ein global operierender Konzern mit Produktionsstandorten in Europa, Amerika und Singapur. Mögliche Naturkatastrophen, politische Krisen und andere Beeinträchtigungen in einzelnen Ländern oder Regionen, in denen wir tätig sind, stellen ein potenzielles Risiko für unsere Geschäfts- und Produktionsabläufe, den Absatz unserer Produkte, unser Anlagevermögen und damit für unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar.
Sollten wir nicht mehr in der Lage sein, an Standorten im geplanten Umfang zu fertigen oder gefertigte Produkte auszuliefern, kann die Fertigung auf andere Standorte transferiert werden, was aber mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden ist. Unsere Kunden haben überwiegend mehrere Standorte bei uns qualifiziert. Wir haben Pläne und Maßnahmen erarbeitet, um Auswirkungen externer Ereignisse auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter und auf unsere Geschäftsprozesse zu minimieren. Die finanziellen Auswirkungen von Schäden an unseren Produktionsanlagen durch Naturkatastrophen sind zum Teil durch Versicherungen abgedeckt.
Dass Siltronic von Risiken, die sich aus Pandemien, Naturkatastrophen, politischen Unruhen und ähnlichem ergeben, wesentlich betroffen sein könnte, halten wir für gering. Unsere Produktionsstandorte liegen in relativ stabilen und sicheren Regionen. Unsere Vorsorgepläne sowie unsere weltweit verteilten Produktionsstandorte tragen dazu bei, die Auswirkungen lokaler oder regionaler Ereignisse auf unsere Geschäftsabläufe zu begrenzen. Daher gehen wir davon aus, dass auch beim Eintritt solcher Ereignisse die Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung der Siltronic im mittleren Bereich liegen.
Intensiver Wettbewerb, Nachfragemacht auf der Kundenseite, Austauschbarkeit der Produkte sowie Zyklen im Wafermarkt.
Die Waferindustrie ist gekennzeichnet von Phasen des Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage aufgrund von Produktionsüberkapazitäten, die regelmäßig einen Einfluss auf die Preise haben können. Die Prognosen zu Absatzmengen und -preisen unterliegen aufgrund der oft zu beobachtenden Nachfrageschwankungen einer starken Unsicherheit. Wir können gezwungen sein, unsere Absatzmengen und Preise zu senken, ohne unsere Kosten entsprechend zu reduzieren. Die durchschnittlichen Verkaufspreise für Siliziumwafer sind in den letzten Jahren durch das Überangebot und den intensiven Wettbewerb in der Regel kontinuierlich gesunken. Diese Entwicklung kann sich weiter fortsetzen. Unsere Top-10 Kunden machen etwa zwei Drittel aller Umsätze aus. In der jüngsten Zeit ist eine deutlich erhöhte Konsolidierungsaktivität im Markt zu beobachten (u.a. Infineon/ International Rectifier; NXP/ Freescale, On Semi/ Fairchild). Eine weitere Konsolidierung bei unseren Kunden könnte die Nachfragemacht weiter erhöhen und uns zu zusätzlichen Preiszugeständnissen zwingen. Sollten wesentliche Kunden ihre Bestellungen bei uns signifikant reduzieren oder gar beenden, kann dies unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen.
Wir verringern die Risiken durch Erhöhen der Flexibilität in der Produktion sowie durch ein konsequentes Kostenmanagement. Wir passen unsere Kapazitäten den Marktentwicklungen an und verbessern ständig die Effizienz der Produktions- und Geschäftsprozesse, um damit die Kostenbasis zu reduzieren.
Wir gehen davon aus, dass die Absatzmengen im Jahr 2016 leicht höher ausfallen werden als im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dieses Szenario liegt unseren Planungen und Prognosen zugrunde. Wir halten es für möglich, dass sich Mengen und Preise substanziell anders entwickeln als von uns erwartet. Sollten die Absatzmengen und Preise entgegen unseren aktuellen Erwartungen deutlich schlechter ausfallen, so hätte das große Auswirkungen auf das Ergebnis von Siltronic.
Anpassung unserer Produktionsanlagen an Kundenanforderungen bzw. -nachfrage
Änderungen der Kundennachfrage bzw. der ursprünglichen Marktprämissen können nicht schnell genug über Investitionen antizipiert werden bzw. führen zu Fehlinvestitionen. Höhere Investitionskosten führen zu höheren Mittelabflüssen und zukünftig zu einem höheren Abschreibungsaufwand im operativen Ergebnis. Verzögerte Inbetriebnahmen oder Investitionen bergen die Gefahr, dass wir Lieferverträge nicht erfüllen können und Umsatz- sowie Ergebnisrückgänge verzeichnen bzw. Marktanteile verlieren.
Siltronic nutzt eine Vielzahl an Maßnahmen um Investitionsrisiken entgegenzuwirken. Investitionen werden von uns nur in Teilabschnitten freigegeben. Ein intensives Projektcontrolling dient dazu, Zeitverzögerungen zu minimieren bzw. auszuschließen. Eng mit Investitionsrisiken verbunden ist die Entwicklung der technologischen Anforderungen der Kunden. Siltronic begegnet diesem Risiko durch systematische Gespräche mit den Kunden und mit intensiven Marktbeobachtungen.
Siltronic hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass Investitionsprojekte im vorgegebenen Zeitplan, Budget und entsprechend den Marktentwicklungen fertiggestellt werden können. Wir erwarten nicht, dass das Investitionsbudget überschritten wird. Wir schätzen das Risiko des Eintritts als gering und die Auswirkung als niedrig ein.
Zusätzliche Kosten durch Stilllegung von Produktionslinien bzw. Standorten
Durch Markt- bzw. Nachfrageänderungen können wir gezwungen sein, Teilbereiche, Produktionslinien oder Standorte zu schließen. Daraus können sich Wertberichtigungen für das Anlagevermögen und Schließungskosten wie zum Beispiel Abfindungen für Mitarbeiter ergeben.
Mit der Wacker Chemie AG haben wir eine Vereinbarung getroffen, wonach die Wacker Chemie AG von der Siltronic AG am Produktionsstandort Burghausen bis zu 500 Mitarbeiter im Zeitraum zwischen dem Jahr 2014 bis 2019 mit allen Verpflichtungen übernehmen muss und wofür die Wacker Chemie AG im Jahr 2014 eine Zahlung in Höhe von 39 Mio. € von der Siltronic AG erhalten hat.
Wir sind zuversichtlich unseren Produktionsstandort in Japan ohne den Abriss von Gebäuden zu veräußern. Der jährliche Transfer von Mitarbeitern der Siltronic zur Wacker Chemie AG erfolgt bisher wie geplant. Einen weiteren Abbau haben wir nicht geplant. Wir schätzen das Risiko von Belastungen aus möglichen Stilllegungen bzw. Veräußerung des ehemaligen Produktionsstandortes als mittel ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit betrachten wir als gering.
Produktentwicklungsrisiken
Die Halbleiterbranche ist unter anderem durch laufenden technologischen Wandel und sich verschärfende Anforderungen auch an unsere Fertigungsprozesse charakterisiert. Wir sind möglicherweise nicht in der Lage, angemessen schnell darauf zu reagieren. Wir könnten künftige Marktwicklungen falsch einschätzen oder Kunden akzeptieren nicht unsere neu entwickelten Produkte. Unsere Konkurrenten könnten neue Generationen und Spezifikationen von Wafern schneller, zu niedrigeren Preisen oder mit besserer Leistungscharakteristik einführen. Eine falsche Einschätzung künftiger Marktentwicklungen kann sich auf unsere Stellung im Markt und unsere Ergebnissituation auswirken. Neue Produkte, die wir am Markt vorbei bzw. verspätet entwickeln, haben negative Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis.
Risiken, die sich aus unserer Entwicklungsarbeit ergeben, minimieren wir, indem wir bestimmte Entwicklungen gemeinsam mit Kunden durchführen. Gleichzeitig beobachten wir intensiv den Markt und unsere Wettbewerber, führen Kunden- und Lieferantengespräche und sind regelmäßig auf den für Siltronic wichtigen Kongressen präsent. Siltronic kooperiert bei seinen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, um neueste Trends in seiner Technologie- und Produktentwicklung zu berücksichtigen. Für die Entwicklungsprojekte nutzen wir ein systematisches Projektmanagement. Eindeutige Projektmeilensteine sowie klare Genehmigungsprozesse unterstützen uns dabei, Projektrisiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Siltronic verfügt über langjährige Markterfahrung und eine detaillierte Planung, die sofort aktualisiert wird, sobald sich Marktentwicklungen verändern. Das Risiko, dass wir Marktentwicklungen falsch beurteilen oder darauf nicht entsprechend reagieren, schätzen wir als möglich ein. Sollte dies in einzelnen Anwendungsfeldern dennoch geschehen, so wären die Auswirkungen auf unsere Ertragsentwicklung voraussichtlich mittel.
Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten
Rohstoffe, Energien, andere Sekundärmaterialien, Maschinen und Ersatzteile werden nur von einer begrenzten Anzahl an Lieferanten angeboten. Aufgrund des allgemeinen Kostendrucks und der Komplexität wird die Zusammenarbeit zunehmend intensiver und die wechselseitigen Abhängigkeiten steigen. Qualitätsmängel, Lieferantenausfall bzw. -Verzögerungen und unerwartete Preiserhöhungen können negative Auswirkungen auf die Produktion, den Absatz sowie die Ertragslage haben, eine notwendige Qualifizierung neuer Lieferanten kann eine längere Zeit beanspruchen.
Um die Risiken von Lieferantenausfällen zu begrenzen, wählen wir unsere Lieferanten sorgfältig aus. Durch die sorgfältige Qualifizierung von Lieferanten und Identifizierung von Zweitlieferanten sichert sich Siltronic gegen Lieferantenrisiken ab. Für strategische Rohstoffe und Betriebsmittel erarbeiten wir jährlich - bei Bedarf auch ad hoc - systematische Beschaffungsstrategien, die auch eine Einschätzung des Beschaffungsrisikos beinhalten. Sofern die Beschaffungsrisiken als signifikant eingestuft werden, treffen wir, wo immer möglich, entsprechende Gegenmaßnahmen. Beispiele für solche Maßnahmen sind langfristige Lieferverträge oder der Aufbau von Alternativlieferanten.
Insgesamt sehen wir die Ausfallrisiken, denen Siltronic bei der Rohstoff- und Materialien- bzw. Ersatzteilversorgung ausgesetzt ist, derzeit als möglich an. Wir schätzen die möglichen Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung der Siltronic als mittel ein.
Abhängigkeit von nahe stehenden Unternehmen
Wir beziehen von unserem Mehrheitsgesellschafter Wacker Chemie AG diverse Dienst- und Versorgungsleistungen sowie den für uns sehr wichtigen Rohstoff Polysilizium. Die Dienst- und Versorgungsleistungen betreffen insbesondere Ingenieurs- und Versorgungsdienstleistungen am Standort Burghausen sowie allgemeine Konzerndienstleistungen wie Finanzen, Steuern und IT. Müssten wir selber entsprechende Kapazitäten aufbauen oder Alternativlieferanten beauftragen, kann dies zu Zeitverzögerungen und Mehrkosten führen. Engpässe in der Versorgung können zu Produktionsverzögerungen und Absatzverlusten führen.
Die Versorgungsleistungen der Wacker Chemie AG haben wir vertraglich langfristig abgesichert. Es wurden angemessene Kündigungsfristen vereinbart. Polysilizium ist mit Abstand der wichtigste Rohstoff, den wir auf Basis eines Langfristvertrages von der Wacker Chemie AG beziehen. Zur Minimierung eines Lieferausfalls für Polysilizium sind zwei Produktionsstandorte der Wacker Chemie AG sowie weitere Lieferanten qualifiziert. Wir betrachten die Ergebniswirkung als gering, eine Beendigung von Leistungen schätzen wir aktuell als gering ein.
Produkthaftungs- und Produktionsrisiken
In der Produktion, bei der Lagerung oder dem Transport können Fehler auftreten, die zu Produktmängeln oder Personen-, Sach- oder Umweltschäden führen können. Unser Produktionsprozess ist hochkomplex und erfordert modernste Anlagen die permanent weiterentwickelt werden, um die hohen Kundenansprüche in Bezug auf Spezifikationen, Qualität (Performance, Stabilität und kontinuierliche Verbesserungen) und Preis zu erfüllen. Kleinste Abweichungen in der Lieferperformance können zu erheblichen Schäden bei den Kunden und Schadensersatzansprüchen, Bestellreduzierungen bis hin zur Beendigung der Kundenbeziehung führen. Damit verbunden sind oft auch kostenaufwendige Rückrufaktionen und Neuqualifikationen. Mögliche negative Auswirkungen auf unsere Reputation können zusätzlich die zukünftige Geschäftsentwicklung belasten.
Wir haben versicherbare Risiken angemessen versichert. Um Qualitätsmängeln entgegenzutreten, hat die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards bei der Siltronic eine besonders hohe Bedeutung. Siltronic steuert seine Prozesse über das Integrierte Managementsystem (IMS) und daraus abgeleitete Prozesssteuerungs- und Monitoring-Systeme. Es regelt Abläufe und Verantwortlichkeiten und berücksichtigt gleichrangig Produktivität, Qualität, Umsetzung der Kundenspezifikationen, Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Basis für das IMS sind gesetzliche Regelungen sowie nationale und internationale Standards wie ISO TS 16949 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt), OHSAS 18001 (Gesundheit), Responsible Care® und Global Compact, die weit über die von Gesetzen geforderten Standards hinausgehen. Durch umfangreiche Instandhaltungskontrollen und laufende Inspektionen und Audits versuchen wir, höchstmögliche Betriebssicherheit an unseren Produktionsstandorten zu gewährleisten. Um die Sicherheit der Anlagen zu garantieren, führen wir von der Konzeption bis zur Inbetriebnahme umfangreiche Sicherheits- und Risikoanalysen durch und leiten daraus notwendige Verbesserungsmaßnahmen ab. Im Schadensfall regeln an jedem Siltronic-Standort Gefahrenabwehrpläne die Zusammenarbeit von internen und externen Einsatzkräften sowie mit den Behörden. Zur Verminderung von Qualitätsrisiken setzten wir "Lean Six Sigma"-Methodiken zur Vorbeugung, Problemlösung und kontinuierlichen Verbesserung unserer Produktionsprozesse ein.
In den letzten Jahren sind keine größeren Schäden aufgetreten. Auch wenn es grundsätzlich möglich ist, dass Schadensfälle bei Produktion, Lagerung, und Transport von Rohstoffen, Erzeugnissen und Abfällen eintreten können, halten wir die Wahrscheinlichkeit eines gravierenden Schadensereignisses derzeit für gering. Sollte es allerdings zu einem solchen Fall kommen, so könnte das mittlere Auswirkungen auf das Ergebnis des Siltronic haben.
Effizienz- und Produktionskostenziele werden nicht erreicht
Unserer Ergebnisplanung liegen erwartete Einsparungen bei den Herstell- und Gemeinkosten zugrunde. So planen wir beispielsweise diverse Maßnahmen zur Reduktion des Rohstoff- und Materialeinsatzes sowie der Prozesskosten aber auch der indirekten Kosten ("Overheadkosten"). Wir haben die kontinuierliche Kosteneinsparungen in einem "Kostensenkungsprogramm" ("Roadmap") für die nächsten Jahre festgelegt. Es besteht das Risiko, dass wir diese Kosteneinsparungen nicht wie geplant umsetzen können. Zum einen unterliegen die Marktpreise für Rohstoffe und Energien erheblichen Schwankungen und zum anderen besteht die Möglichkeit, dass geplante Maßnahmen zur Herstellkostenoptimierung nicht wie geplant umgesetzt werden können.
In den letzten Jahren haben wir bereits erhebliche jährliche Kosteneinsparungen erzielt und sind zuversichtlich dies auch in den nächsten Jahren fortzusetzen. Die Kosteneinsparziele wurden für die verschiedenen Bereiche heruntergebrochen und individuell mit den Bereichen vereinbart. In unserem internen monatlichen Kostenreport werden die Fortschritte und Zielerreichungsgrade regelmäßig ausgewertet und berichtet, um bei sich abzeichnenden negativen Abweichungen zeitnah reagieren zu können. Wir schätzen die Auswirkungen, dass unsere Kosten-Roadmap nicht wie geplant umgesetzt wird für niedrig ein, die Eintrittswahrscheinlichkeit halten wir für möglich.
Allgemeine rechtliche Risiken
Langwierige Rechtsstreitigkeiten können sich auf unser operatives Geschäft, auf das Image und die Reputation unseres Unternehmens negativ auswirken und hohe Kosten verursachen.
Um möglichen Risiken zu begegnen, die aus den unterschiedlichsten steuerlichen, wettbewerbs-, patent-, kartell-, handels-, arbeits-, vertrags- und umweltrechtlichen Regelungen und Gesetzen entstehen können, stützt Siltronic Entscheidungen auf intensive Recherchen und rechtliche Beratung. Siltronic ist als Technologieunternehmen in besonderem Maße auf den Schutz des geistigen Eigentums angewiesen und verfolgt hierfür eine entsprechende Patentstrategie. Rechtliche Risiken begrenzen wir durch ein zentrales Vertragsmanagement und juristische Prüfung durch unsere Rechtsabteilung. Falls erforderlich greifen wir auch auf spezialisierte externe Rechtsexperten zurück. Patente, Marken und Lizenzen schützen und überwachen wir durch unsere Abteilung Intellectual Property. Anhand von Recherchen stellen wir sicher, dass vor der Aufnahme von Forschungs- und Entwicklungsprojekten geklärt ist, ob bestehende Patente und Schutzrechte Dritter eine Vermarktung neu entwickelter Produkte, Technologien und Verfahren behindern. Das Risiko von Rechts- und Gesetzesverletzungen begrenzen wir durch Compliance-Programme. Im Code of Conduct der Wacker Chemie AG, der auch für die Siltronic gilt, sind Verhaltensregeln definiert und festgelegt, die für alle Mitarbeiter bindend gelten. Durch Schulungen steigern wir die Sensibilität für diese Themen und versuchen, Reputationsrisiken zu vermeiden.
Auf Grund der Vielfalt unserer geschäftlichen Aktivitäten in allen wesentlichen Regionen der Welt ist es grundsätzlich immer denkbar, dass rechtliche Risiken eintreten, etwa in Form von Rechtsstreitigkeiten. Konkrete Hinweise auf solche Ereignisse, die sich in größerem Umfang auf unser Geschäft auswirken könnten, haben wir aber gegenwärtig nicht, halten die Eintrittswahrscheinlichkeit derzeit jedoch für möglich. Wir sehen zurzeit keine Rechtsstreitigkeiten, Patentverletzungen oder anderen rechtlichen Risiken, die unser Geschäft erheblich beeinflussen könnten. Sollten solche Risiken eintreten, so hätte das mittlere Auswirkungen auf das Ergebnis der Siltronic.
Umweltrechtliche Risiken
Die Siltronic unterliegt einer Reihe von lokalen Umweltschutzgesetzen und -auflagen, die sich vor allem auf die Lagerung, Handhabung, Entsorgung, Emission und Registrierung von gefährlichen Stoffen beziehen. Das könnte uns einer Haftung für Umweltschäden aussetzen oder unsere Herstellungskosten und damit verbunden unsere Kosten für die Einhaltung von Rechtsvorschriften erhöhen. Wenn Umweltgesetze geändert werden, kann dies zu weiteren Belastungen an unseren Standorten führen, dies kann auch Standorte betreffen, an denen nicht mehr produziert wird.
Siltronic begegnet diesem Risiko durch umfangreiche Instandhaltungsroutinen und laufende Inspektionen der eigenen Anlagen. Siltronic hat in seinem Leitbild die Verantwortung für Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheit formuliert und weltweit verbindliche Grundsätze und Strategien kommuniziert. Für Schadensfälle hat Siltronic neben dem entsprechenden Versicherungsschutz Notfallpläne entwickelt, die regelmäßig überprüft und trainiert werden.
Insgesamt halten wir den Eintritt eines Umweltrisikos für gering und die möglichen Auswirkungen auf das Ergebnis der Siltronic bewerten wir als mittel.
Regulatorische Risiken
Im Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist festgelegt, dass die EEG-Umlage für sehr energieintensive Unternehmen wie die Siltronic begrenzt ist. Sollten wir die vorgegebenen Stromintensitäten, beispielsweise aufgrund von erfolgreichen Energieeffizienzmaßnahmen nicht mehr erreichen, können wir von den Ausgleichsregelungen für energieintensive Unternehmen nicht weiter profitieren. Außerdem ist die nächste Evaluierung der EEG-Umlage für 2017 angekündigt. Da die weitere Preisentwicklung (Großhandelspreise, Netzentgelte, Leistungsmarkt) stark von der Ausgestaltung der Energiewende durch die deutsche und europäische Politik abhängt, können dadurch Energiekostensteigerungen für die Siltronic entstehen.
Wir beobachten das weitere regulatorische Geschehen. Nachdem energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, von der EEG-Umlage weitgehend befreit bleiben, gehen wir davon aus, dass es bei den Energiekosten zu keinen signifikanten Mehrbelastungen für unser Geschäft im Vergleich zum Vorjahr kommen wird. Zudem sondieren und nutzen wir Marktchancen, die sich zum Beispiel aus erneuerbaren Energien ergeben (industrielles Lastmanagement). Wir überwachen kontinuierlich unsere Stromkostenintensität und erwarten, dass wir die Schwellenwerte für die Ausgleichszahlungen im Geschäftsjahr 2016 erreichen werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für den Wegfall der Ausgleichszahlungen halten wir für gering und die Auswirkung für mittel.
Sicherheit der IT-Systeme sowie Datensicherheit
Unsere IT-gestützten Produktions- und Geschäftsprozesse sind verschiedenen Risiken der Informationssicherheit ausgesetzt. Eine Unterbrechung, Fehler oder Verzögerung von IT-Funktionen und der Kommunikationssysteme hätte daher einen erheblichen negativen Einfluss auf die Arbeitsabläufe, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Reputation.
Siltronic überprüft ständig die eingesetzten Informationstechnologien und unternimmt alles, damit die IT-gestützten Produktions- und Geschäftsprozesse sicher abgewickelt werden können. Unser IT-Sicherheits- und -Risikomanagement hat die Aufgabe, Gefährdungen in wirtschaftlicher Weise zu beherrschen. Die Grundlage dafür bildet der ISO-Standard 27001. Anhand einer Risikoanalyse definieren wir für unsere zentralen Systeme die Anforderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, die wir in so genannten SLAs (Service Level Agreements) mit unseren Dienstleistern festhalten. Das Einhalten dieser SLAs überwachen und kontrollieren wir laufend. Für den Notfall haben wir entsprechende Vorsorge getroffen. Weltweit hat unser Dienstleister ein Sicherheitsteam etabliert, das Problemen bei Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und Systeme durch organisatorische und technische Maßnahmen sowie mittels Awareness-Programmen entgegenwirkt.
Es ist ein allgemeiner Anstieg von Bedrohungen der Informationssicherheit zu verzeichnen. Dies gilt insbesondere sowohl für den Einsatz von IT-Systemen zur Unterstützung der Geschäftsprozesse als auch für die Kommunikation. Störungen und Angriffe auf die IT-Systeme und Netzwerke sind nie vollständig auszuschließen. Auf Grund unserer Vorsorgemaßnahmen stufen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit und sich daraus ergebende Risiken als gering ein. Sollte es in unseren IT-Systemen aber dennoch zu Störungen, Ausfällen und Angriffen größeren Umfangs beziehungsweise längerer Dauer kommen, so hätte das mittlere Auswirkungen auf das Ergebnis des Siltronic-Konzerns.
Personalrisiken
Der Mangel an engagierten und qualifizierten Fach- und Führungskräften kann sich negativ auf das weitere Wachstum und den technologischen Vorsprung des Unternehmens auswirken.
Wir begrenzen die Personalrisiken über diverse personalpolitische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere unser Talent-Management-Prozess und die daraus abgeleiteten Entwicklungspläne. Hinzu kommen vielfältige Aus- und Weiterbildungsangebote, gute Sozialleistungen und eine leistungsorientierte Vergütung. Für Schlüsselpositionen im Unternehmen erfolgt konzernweit eine Nachfolgeplanung.
Wir sehen derzeit keine Risiken, nicht ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Unsere in 2015 durchgeführte Mitarbeiterbefragung in Deutschland ergab eine hohe Zufriedenheit. Wir sehen die Risiken für unseren Personalbedarf als insgesamt gering an. Im Eintrittsfall wären die Auswirkungen auf das Konzernergebnis niedrig.
Pensionsrisiken
Wir sind teilweise verpflichtet, unseren Mitarbeitern Pensionen und Betriebsrenten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu zahlen. Durch die steigende Lebenserwartung der bezugsberechtigten Mitarbeiter, zusätzliche Verpflichtungen aus Gehalts- und Rentenanpassungen sowie sinkende Abzinsungsfaktoren steigen die Pensionsverpflichtungen. Ein Anstieg der Pensionsverpflichtungen sowie ein Sinken des Fondsvermögens und eine mögliche Zuführung finanzieller Mittel an die Pensionskasse bzw. in das Deckungsvermögen beeinflussen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Ein Großteil der betrieblichen Pensionszusagen von Siltronic ist in Deutschland über die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG abgedeckt und in den USA über Pensionsfonds. Wir sind im Konzernabschluss nach IAS 19 verpflichtet, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie andere Bewertungsänderungen sofort und vollständig im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Das führt dazu, dass es zu einer höheren Volatilität des Konzern-Eigenkapitals kommt. Für den Jahresabschluss nach HGB wirkt sich die anhaltende Niedrigzinsphase durch die Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre aus. Die Effekte aus der Veränderung der Rückstellung durch einen niedrigeren Zinssatz werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt und belasten somit das künftige Ergebnis nach HGB.
Damit eine ausreichende Verzinsung des Vermögens sichergestellt und Anlagerisiken begrenzt werden können, ist das Anlageportfolio diversifiziert über unterschiedliche Anlageklassen und Regionen. Im Rahmen ihres Bilanzstrukturmanagements steuert und optimiert die Pensionskasse alle Vermögenspositionen mit dem Ziel, bei vorgegebenen Risikogrenzen die erforderliche Rendite zu erreichen. Siltronic leistet als eines der Trägerunternehmen bedarfsorientierte finanzielle Zuwendungen an die Pensionskasse.
Die bezugsberechtigten Mitarbeiter werden immer älter und die Kapitalmarktzinsen sind in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals wird künftig wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Pensionsverpflichtungen auf Dauer zu erfüllen. So wurde der Beitrag für leistungsorientierte Pensionszusagen der Siltronic AG im Rahmen der Absicherung durch die Pensionskasse im Jahr 2014 zuletzt erhöht. Eine weitere Erhöhung ist für 2016 nicht geplant. Die Wahrscheinlichkeit ist damit gering, dass Siltronic höhere Zahlungen in die Pensionskasse und höhere Rentenzahlungen für die übrigen Zusagen leisten muss. Die Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung für die Siltronic schätzen wir als niedrig ein. Für die Zukunft ist die Wahrscheinlichkeit allerdings größer, dass wir höhere Zahlungen in die Pensionskasse leisten müssen.
Finanzwirtschaftlichen Risiken
Zu den finanzwirtschaftlichen Risiken aus unserer laufenden Geschäftstätigkeit gehören Marktpreis-, Kredit- sowie Liquiditätsrisiken. Geschäfte mit Finanzinstrumenten sowie das Management der Liquidität erfolgen weltweit zentral durch die Abteilung Corporate Finance & Insurance.
Kreditrisiko
Aufgrund des Einsatzes von Finanzinstrumenten und hohen Guthaben bei Kreditinstituten besteht das Risiko eines Forderungsausfalls gegenüber Finanzinstituten. Wir begrenzen das Kontrahentenausfallrisiko, indem Finanzinstrumente und Finanzanlagen nur mit Vertragspartnern guter Bonität abgeschlossen werden und die jeweiligen Geschäftsvolumen sowie Laufzeiten limitiert werden. Wir gehen davon aus, dass durch unsere Regelungen zum Kontrahentenrisiko unsere Risikokonzentration bzgl. des Ausfalls von Finanzinstituten gering ist. Sollten dennoch wider Erwarten Kreditrisiken aus dem Ausfall von Finanzinstituten eintreten, so lägen die Auswirkungen auf das Ergebnis von Siltronic voraussichtlich im niedrigen Bereich.
Durch die Marktkonsolidierung im Halbleitermarkt steigt die Konzentrierung weiter auf wenige große Abnehmer. Wir setzen verschiedene Instrumente ein, um das Risiko des Forderungsausfalls zu verringern. Unser Forderungsmanagement bewertet regelmäßig die Bonität der Kunden. Ausfallrisiken werden über definierte Kreditlimits und Absicherungsinstrumente wie Bankbürgschaften sowie Kreditversicherungen begrenzt. Wir versuchen eine möglichst breite, ausgeglichene und solide Kundenbasis aufzubauen. Im Berichtsjahr sind wie im Vorjahr keine nennenswerten Forderungsausfälle aufgetreten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Forderungsausfällen schätzen wir als niedrig ein. Das Risiko eines Ausfalls bewerten wir als insgesamt gering.
Marktpreis-/Währungsrisiko
Einen Großteil unserer Umsatzerlöse erzielen wir in US-Dollar und Japanischen Yen, Kosten fallen hingegen überwiegend in Euro an. Wechselkursänderungen können damit Umsatz, Ergebnis, die Liquidität und die Bewertung der Finanzanlagen bzw. Verbindlichkeiten sowie der Finanzinstrumente zur Währungsabsicherung beeinflussen.
Wir setzen originäre und derivative Finanzinstrumente ein, um die durch das operative Geschäft notwendigen finanziellen Bedürfnisse und Risiken zu decken und zu steuern. Das Netto-Fremdwährungsrisiko sichert Siltronic ab einer bestimmten Größenordnung durch derivative Finanzinstrumente ab. Deren Einsatz ist in der Anweisung zum Devisenmanagement umfassend geregelt. Derivative Finanzinstrumente werden nur eingesetzt, wenn ein tatsächliches oder geplantes operatives Geschäft zugrunde liegt. Den Absicherungen liegen neben bereits gebuchten operativen Geschäften Prognosen über zukünftige Zahlungsströme zugrunde. Der abnehmenden Prognosegenauigkeit in der Zukunft wird mit abgestuften Sicherungsquoten Rechnung getragen. Wir begegnen Wechselkursrisiken zusätzlich durch unsere Produktionsstandorte außerhalb des Euroraumes. Translationsrisiken, also Bewertungsrisiken für Bilanzbestände aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen, werden grundsätzlich nicht abgesichert. Zur Bewertung offener Positionen werden anerkannte Bewertungsverfahren verwendet.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es im Jahr 2016 zu Währungskursänderungen kommt, die substanziell von unseren Planungsannahmen abweichen, schätzen wir aus heutiger Sicht als möglich ein. Sollte dieser Fall eintreten, so hätte das vermutlich große Auswirkungen auf das Ergebnis der Siltronic.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko wird mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung und effizienter Cash-Management Systeme zentral gemanagt. Dem Finanzierungsrisiko beugt Siltronic durch vorgehaltene Liquidität vor. Im Rahmen des Cash Poolings werden die liquiden Mittel intern im Konzern bedarfsgerecht weitergeleitet.
Die Liquidität von Siltronic hat sich im Geschäftsjahr 2015 gegenüber dem Vorjahr durch den Börsengang und den hohen Cashflow trotz höherer Investitionen sehr positiv entwickelt. Zum Bilanzstichtag belief sich das Nettofinanzvermögen auf rund 150 Mio. EUR. Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken als gering ein. Sollte es dennoch wider Erwarten zu Finanzierungs- oder Liquiditätsengpässen kommen, wären ihre Auswirkungen auf das Ergebnis der Siltronic niedrig.
Chancenbericht
Siltronic sieht in den nächsten Jahren eine Reihe von Chancen, das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln. Um Chancen frühzeitig zu erkennen setzten wir diverse Marktbeobachtungs- und Analyseinstrumente ein, beispielsweise zur laufenden strukturierten Auswertung von Markt-, Industrie- und Wettbewerbsdaten. Zudem stehen wir für die Beurteilung zukünftiger Chancen im engen Kontakt mit unseren Kunden. Ob und in welchem Maße identifizierte Chancen erreicht werden, wird über Kennzahlen verfolgt (Rolling Forecast und Ist-Berichterstattung).
Strategische Chancen von übergeordneter Bedeutung - wie Strategieanpassungen oder mögliche Akquisitionen, Kooperationen und Partnerschaften - werden auf Vorstandsebene behandelt. Das geschieht im Rahmen des jährlichen Strategieentwicklungs- und Planungsprozesses und bei aktuellen Themen in den turnusmäßigen Vorstandssitzungen. Für diese Themen werden in der Regel unterschiedliche Szenarien und Risiko-Chancen-Profile entwickelt und zur Entscheidung gestellt.
Ertrag weiter steigern
Siltronic sieht weiterhin gute Chancen den Ertrag zu steigern. Die Fokusregion liegt für uns in Asien. Der zunehmende Wohlstand in der Region Asien und in Schwellenländern anderer Regionen lässt die Nachfrage nach höherwertigen Produkten, in denen Halbleiter zum Einsatz kommen, steigen. Besonders im Fokus stehen dabei die Bereiche Automobil, Industrieanwendungen, Smartphones, Tablets und Konsumelektronik. Mit innovativen Produkten wollen wir dieses Wachstum begleiten.
Mit steigender Auslastung der Produktionskapazitäten geht die Chance einher, dass Preise für Wafer erhöht werden können oder zumindest der Preisrückgang geringer ausfällt als in der Vergangenheit. Da sich positive Entwicklungen bei den Preisen in vollem Umfang in der Ertrags- und Finanzlage niederschlagen, kommt dieser Chance eine besondere Bedeutung zu. Eine ähnliche Wirkung wie positive Preisentwicklungen entfalten günstigere Wechselkurse. Für Siltronic ist das Wechselkursverhältnis des Euro zum US-Dollar und zum japanischen Yen entscheidend. Der Preis von Siliziumwafern wird in der Regel in US-Dollar festgelegt. Der US-Dollar hat in den vergangenen Monaten erheblich an Wert gewonnen. Diese Entwicklung erhöht den Wert unserer auf US-Dollar lautenden Umsätze im Vergleich zu unseren auf Euro lautenden Aufwendungen.
Präsenz bei allen Wafer-Verbrauchern
Mit unserem Produktportfolio bedienen wir unter anderem alle 20 führenden Verbraucher von Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie. Der Anstieg der Nachfrage nach Siliziumwafern für die Halbleiterindustrie in jüngerer Zeit ist überwiegend der Verbreitung mobiler Endgeräte wie Smartphones zuzuschreiben. Zusätzlich zur steigenden Anzahl von mobilen Endgeräten wird erwartet, dass neue Märkte und Anwendungsbereiche im Gesundheitswesen, im Automobilbau und in der Industrie zukünftig für steigende Nachfrage nach Siliziumwafern sorgen. Mit unserem breiten Produktportfolio können wir in hervorragender Weise diese globalen Zukunftsthemen bedienen. Durch die Auffächerung unserer Produkte in immer mehr unterschiedlichen Anwendungen und Industrien erwarten wir, dass der Halbleitermarkt zukünftig weniger kurzfristige zyklische Nachfrageschwankungen aufzeigen wird und sich zu einem stabileren Wachstumsmarkt weiterentwickelt.
Solide Finanzielle Lage
Die gute finanzielle Situation ermöglicht es uns, bei entsprechenden Markt- und Branchenentwicklungen kurzfristig auf sich bietende strategische Optionen flexibel und schnell reagieren zu können. Der Ausbau unserer Produktionskapazitäten in den vergangenen Jahren bietet die Chance, weiter zu wachsen. Der Investitionsschwerpunkt liegt auf Anlagen zur Herstellung von Wafern mit höheren Anforderungen sowie auf weiteren Automatisierungen. Signifikante Erweiterungsinvestitionen sind bei den aktuellen Verkaufspreisen nicht geplant. Wir sind zuversichtlich, Kapazitätssteigerungen über Effizienzsteigerungen und den Abbau von Produktionsengpässen zu erzielen.
Technologieführerschaft aufrechterhalten
Wir sind zuversichtlich an den weiteren Möglichkeiten und Chancen der Branche erfolgreich zu partizipieren, da wir fortlaufend neue technologische Lösungen für unsere Kunden entwickeln. Die Wafer werden für immer kleinere Strukturen verwendet, die auch als "Design Rules" bezeichnet werden, und heute im Bereich von wenigen Nanometern liegen. Beispielsweise arbeiten wir gegenwärtig mit unseren Kunden daran, die nächste, gemeinhin als "Sub-10 nm" bezeichnete Design Rule am Markt einzuführen. An der Entwicklung der folgenden "8 nm" Design Rule arbeiten wir ebenfalls schon und erwarten die Marktreife für das Jahr 2017. Dies ermöglicht die Produktion von immer leistungsfähigeren und energieeffizienteren Generationen von Computerchips. Mit dem Einsatz von neuen Materialien wie beispielsweise Galliumnitrid versprechen wir uns ebenfalls weitere Wachstumsperspektiven.
Kostenposition kontinuierlich verbessern
Siltronic bieten sich eine Reihe von Chancen, seine Kostenstrukturen, Prozesse und Produktivität zu verbessern. Wir haben jeweils Kostensenkungspotenziale identifiziert und setzen die Maßnahmen bereits um. Hebel für Kostensenkungen sehen wir unter anderem in den spezifischen Kosten bei Hilfsstoffen, Produktivitätsfortschritten in der Herstellung sowie der Suche nach neuen Lieferanten, um bessere Einkaufskonditionen zu erreichen. Investitionen in die weitere Automatisierung der Produktion helfen ebenfalls, die Kostenstrukturen zu verbessern. Zudem arbeiten wir an einer weiteren Flexibilisierung unserer Standorte, um besser auf Marktveränderungen reagieren zu können.
Beurteilung des Gesamtrisikos durch den Vorstand
Im Berichtsjahr hat sich das Risikoprofil des Konzerns nicht signifikant verändert. Für den Vorstand sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts keine einzelnen oder aggregierten Risiken zu erkennen, die die Fortführung des Unternehmens ernsthaft gefährden könnten. Die Marktrisiken, die geprägt sind von Überkapazitäten und sinkenden Preisen, sind nach wie vor vorhanden. Trotz dieser Risiken sehen wir für Siltronic weiterhin gute Chancen, in diesem Markt mittel- bis langfristig erfolgreich zu sein. Wir bleiben zuversichtlich, dass Siltronic strategisch und finanziell so gut aufgestellt ist, dass wir die Chancen, die sich uns bieten, nutzen können.
Prognosebericht
Voraussichtliche gesamt- und branchenwirtschaftliche Entwicklung2
Die Risiken und Unsicherheiten für die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft nehmen zu. Das voraussichtliche globale Wachstum wird sich nur schwach beschleunigen. Mehrere Konjunkturexperten haben in den letzten Monaten die Prognosen 2016 nach unten revidiert. Für das Jahr 2016 wird ein Wachstum weltweit von 3,4 Prozent erwartet.
Im Euroraum stehen die Zeichen weiter auf einem moderaten Wachstum mit 1,7 Prozent für 2016. Für Deutschland prognostiziert der Internationaler Wahrungsfond (IWF) für 2016 mit 1,7 Prozent ein nur leicht über 2015 liegendes Wachstum. Die USA sollen 2016 auf 2,6 Prozent zulegen. Für Japan sieht der IWF einen moderaten Aufschwung mit einem Wachstum von 1,0 Prozent. In China prognostiziert der IWF ein Wachstum von 6,3 Prozent.
Für das Jahr 2016 erwartet die Marktforschungsfirma IHS Technology, dass die Nachfrage nach Siliziumwafern wieder um 3,3 Prozent ansteigt. Allerdings haben sich die Wachstumsprognosen für den Silizium-basierten Halbleitermarkt in den letzten Monaten abgeschwächt. Entscheidend wird hier sein, inwieweit der Preisdruck in diesem Segment weiter anhält. Für den weltweiten Umsatz im Halbleitermarkt sagen die Experten von IHS Technology für 2016 daher ein Minus von 0,8 Prozent voraus.
2 IMF World Economic Outlook Update vom 19 Januar 2016, IHS Technology, Semiconductor Silicon Demand Forecast Tool, Q1 2016 vom 21. Januar 2016
Künftige Entwicklung der Siltronic AG
Bis zum 31. Dezember 2015 hat die Siltronic AG die Kunden in Asien mit Ausnahme von Japan fakturiert. Ab dem 1. Januar 2016 gibt es eine Änderung dieses Vertriebsprozesses, denn anstelle der Siltronic AG wird die in Singapur ansässige hundertprozentige Tochtergesellschaft Siltronic Singapore Pte. Ltd. einen wesentlichen Teil der Kunden in Asien (ohne Japan) verkaufen. Ein sehr großer Teil der Wafer, die die Siltronic AG in Asien (ohne Japan) fakturiert hat, wurden von der Siltronic Singapore Pte. Ltd. in Singapur produziert und die Siltronic AG trat beim Verkauf der Wafer lediglich als Händler auf.
Davon abgesehen plant die Siltronic AG keine wesentlichen Änderungen der Unternehmensziele und -strategie. Auch weiterhin werden der Ausbau unserer Technologieführerschaft, die Beibehaltung unserer Qualitätsführerschaft und die Fortsetzung unseres Programms für operative Exzellenz und Kostensenkung, ebenso wie eine hohe Profitabilität und stabile Cashflows im Fokus stehen.
Gesamtaussage des Vorstands zur voraussichtlichen Entwicklung
Der Vorstand erwartet zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts 2015, dass Siltronic AG trotz des volatilen wirtschaftlichen Umfelds auch 2016 erfolgreich am Markt agieren wird.
Die Änderung des Abrechnungsverfahrens an viele Kunden in Asien (ohne Japan) wirkt sich wesentlich auf die Umsatzerlöse und den Materialaufwand aus. Das Ergebnis der Siltronic AG wird dadurch nicht nennenswert beeinflusst, da die Siltronic Singapore Pte. Ltd. die bei der Siltronic AG reduzierte Handelsmarge vergüten wird.
Davon abgesehen, erwarten wir ein verhaltenes erstes Quartal 2016, was zum einen getrieben ist durch die übliche saisonale Schwäche zu Beginn eines Jahres und zum anderen durch die noch anhaltende Absatzschwäche für PCs, Tablets und Smartphones. Danach sollte sich die übliche Belebung in der Nachfrage langsam zeigen. Wir sehen insbesondere in der Automobilindustrie und den Industrieanwendungen interessante Perspektiven und erwarten hier insgesamt ein weiteres Wachstum.
Bereits Ende 2015 sind die Preise für einige Produktlinien mit niedrigen Produktionsauslastungen unter Druck geraten. Wir erwarten, dass sich dieser Trend zumindest im ersten Halbjahr 2016 fortsetzen wird. Bei Produkten mit hoher Produktionsauslastung sehen wir aktuell relativ stabile Preise.
Die Wechselkurse spielen eine wesentliche Rolle für die Prognose des Umsatzes und die Kosten, die aus Sicherungsgeschäften resultieren. Für das Jahr 2015 planen wir mit einem Wechselkurs des Euro zum US-Dollar von 1,10.
Bei den Aufwendungen für Material und Personal sehen wir weitere Optimierungsmöglichkeiten durch unser "Roadmap"-Programm. Zusätzlich werden die Währungsverluste unter der Annahme eines US-Dollar-Kurses von 1,10 deutlich geringer ausfallen.
Die Abschreibungen erwarten wir auf der Höhe des Jahres 2015.
Wir erwarten keine wesentliche Änderung beim Steueraufwand oder beim Finanzergebnis. Der Zinsaufwand resultiert im Wesentlichen aus der Aufzinsung von Pensionen.
Wir gehen davon aus, dass im Jahr 2016 kein außerordentlicher Aufwand oder außerordentlicher Ertrag eintritt.
Für das Geschäftsjahr 2016 planen wir mit Investitionen für die Siltronic AG in Höhe von ungefähr EUR 55 Mio., die überwiegend in moderne Kristallziehanlagen fließen werden. Mit den neuen Kristallziehanlagen werden wir weitere Verbesserungen der Kristalleigenschaften erzielen.
Aufgrund der dargestellten Annahmen erwartet der Vorstand für die wichtigsten Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2016 folgende Entwicklung:
EBITDA-Marge und EBIT-Marge
Es wird eine EBITDA-Marge zwischen plus 2 % und plus 4 % erwartet. Der Prognose liegen folgende Annahmen zugrunde:
Das Umsatzniveau wird sich gegenüber dem Vorjahr deutlich auf um die EUR 650 Mio. verringern, was in erster Linie auf den veränderten Vertriebsprozess bei den Umsätzen für Kunden in der Region Asien zurückzuführen ist. Was den Umsatz mit selbsterstellten Produkten betrifft, wird davon ausgegangen, dass dieser aufgrund für die Siltronic AG rückläufiger Preise ebenfalls sinkt. Aus Verbesserungen bei den Kostenpositionen Material sowie Personal und geringere Kosten im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften werden Ergebnisverbesserungen erwartet, sodass sich insgesamt eine Erwartung für die EBITDA-Marge zwischen plus 2 % und plus 4 % ergibt.
Für die EBIT-Marge leitet sich mit Blick auf gegenüber 2015 nahezu unveränderte Abschreibungen ein Wert ab zwischen minus 4 % und minus 2 %.
Free-Cashflow
Aufgrund der hohen Auszahlungen für Investitionen erwarten wir für das Jahr 2016 einen negativen Free-Cashflow für die Siltronic AG, der im niedrigen zweistelligen Millionenbereich auf Niveau des Geschäftsjahres 2015 liegt.
Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen Einfluss auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Siltronic AG haben.
Schlusserklärung nach § 312 Abs. 3 AktG
Der Vorstand der Siltronic AG hat nach § 312 Abs. 3 AktG einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen mit verbundenen Unternehmen erstellt. Dieser Bericht enthält folgende Schlusserklärung
:Wir erklären, dass die Siltronic AG bei den im Abhängigkeitsbericht aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umstanden, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt worden ist."
Vergütungsbericht
Vergütungssystem für den Vorstand
Für die Festlegung der individuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Siltronic AG ist der gesamte Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch den Präsidialausschuss zuständig.
Das Vergütungssystem für den Vorstand setzt sich aus folgenden wesentlichen Komponenten zusammen:
Festes Jahresgehalt
Das feste Jahresgehalt wird monatlich in gleichen Raten ausbezahlt.
Variables Gehalt (erfolgs- und leistungsbezogener Bonus)
Die Höhe des variablen, jährlich im Nachhinein zahlbaren Bonus ist abhängig davon, dass vom Aufsichtsrat für alle Mitglieder des Vorstands einheitlich festgesetzte Ziele erreicht werden. Die Ziele basieren auf vier Kennzahlen, wobei die Kennzahlen und die Bemessungsgrundlage anlässlich des Börsengangs unterjährig geändert wurden.
Regelung bis zum 10. Juni 2015
Bis zum 10. Juni 2015 (einschließlich) haben folgende Kennzahlen den Bonus definiert:
| ― | EBITDA-Marge des Siltronic-Konzerns |
| ― | Operativer Netto-Cashflow des Siltronic-Konzerns |
| ― | Ergebnis nach Kapitaleinsatz des Siltronic-Konzerns |
| ― | Return on Capital Employed (ROCE) des Wacker Chemie-Konzerns |
Aus der historischen Entwicklung, der Planung und im Vergleich zu Wettbewerbern wird eine konkrete Ziel-EBITDA-Marge berechnet. Die Kennzahl ist auf die langfristige Entwicklung der Siltronic ausgerichtet. Mittelfristig streben wir eine Ziel-EBITDA-Marge von 20 Prozent an. Der Zielerreichungsgrad hängt davon ab, inwieweit die Ziel-EBITDA-Marge erreicht wurde.
Der operative Netto-Cashflow ist eine Kennzahl, die inhaltlich an den Free-Cashflow angelehnt ist. Der Free-Cashflow ist definiert als Summe aus Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Cashflow aus Investitionstätigkeit in Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen, aber ohne Akquisitionen von Unternehmen. Der Free-Cashflow zeigt, ob der laufende Geschäftsbetrieb und die notwendigen Investitionen aus der eigenen operativen Tätigkeit finanziert werden können. Der Siltronic-Konzern hat das Ziel, einen positiven Free-Cashflow zu erreichen. Die wesentlichen Einflussgrößen auf den Free-Cashflow und auf den operativen Netto-Cashflow sind neben der Profitabilität ein wirksames Management von Forderungen sowie Vorräten und die Höhe der Investitionen. Der Zielerreichungsgrad hängt von der Abweichung zum Plan ab.
Die Zielgröße "Ergebnis nach dem Kapitaleinsatz" berücksichtigt die Kosten des eingesetzten Kapitals. Zur Berechnung dieser Größe werden Abschreibungen und Kapitalkosten vom EBITDA abgezogen. Die Entwicklung des Ergebnisses nach dem Kapitaleinsatz ist im Wesentlichen abhängig von der EBITDA-Veränderung und der Höhe des eingesetzten Kapitals. Der Zielerreichungsgrad hängt von der Abweichung zum Plan ab. Kapitalkosten und Abschreibungen ändern sich gegenüber Plan allenfalls geringfügig.
Beim Return on Capital Employed (ROCE) handelt es sich um die Rendite auf das eingesetzte Kapital. Mit dem ROCE wird deutlich, wie profitabel das für den Geschäftsbetrieb notwendige Kapital genutzt wird. Neben der Profitabilität wird der ROCE von der Kapitalintensität in Bezug auf das Anlagevermögen sowie auf das Nettoumlaufvermögen beeinflusst. Mittelfristig beträgt das Ziel-ROCE 11 Prozent. Das ROCE ist ein wesentliches Kriterium in der Steuerung des Investitionsbudgets. Wie die EBITDA-Marge ist auch das ROCE auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Der Zielerreichungsgrad hängt davon ab, inwieweit das Ziel-ROCE erreicht wurde.
Der rechnerische Zielbonus lag bei 100 Prozent Zielerreichung im Bemessungszeitraum bei 50 Prozent des durchschnittlichen Jahresgrundgehaltes im Bemessungszeitraum. Der Maximalbonus für die Vorstandsmitglieder betrug 100 Prozent des durchschnittlichen Jahresgrundgehaltes im Bemessungszeitraum. Der Bemessungszeitraum war das Geschäftsjahr. Für die individuelle Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder ist vom Aufsichtsrat ein Faktor zwischen 0,8 und 1,2 festzulegen. Dieser Faktor wurde als Multiplikator für die ermittelte variable Vergütung herangezogen. Für Herrn Dr. von Plotho galt eine Mindestbonusvereinbarung von 25 Prozent.
Regelung seit dem 11. Juni 2015
Vor dem Hintergrund des Börsengangs der Siltronic AG am 11. Juni 2015 hat der Aufsichtsrat die variable Vergütung des Vorstands geändert. Ab dem 11. Juni 2015 definieren folgende Kennzahlen den Bonus:
| ― | EBITDA-Marge des Siltronic-Konzerns |
| ― | Operativer Netto-Cashflow des Siltronic-Konzerns |
| ― | Ergebnis nach Kapitaleinsatz des Siltronic-Konzerns |
| ― | Return on Capital Employed (ROCE) des Siltronic-Konzerns |
Die Kennzahlen EBITDA-Marge, operativer Netto-Cashflow und Ergebnis nach Kapitaleinsatz sind unverändert zum Zeitraum vor Börsengang. Bei der Kennzahl ROCE wurde die Bezugsgröße vom Wacker Chemie-Konzern auf den Siltronic-Konzern geändert.
Außerdem wurde der Bemessungszeitraum für die Ermittlung der variablen Vergütung auf drei Jahre ausgedehnt: Für die Bemessung des Bonus wird die Zielerreichung des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie die Gesamtzielerreichung der zwei dem abgelaufenen Geschäftsjahr vorangegangenen Jahre im Wege einer Durchschnittsbildung einbezogen. Der rechnerische Zielbonus liegt bei 100 Prozent Zielerreichung im Bemessungszeitraum bei 100 Prozent des durchschnittlichen Jahresbruttogrundgehaltes im letzten Jahr des Bemessungszeitraums. Der Maximalbonus für die Vorstandsmitglieder beträgt 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgrundgehaltes im letzten Jahr des Bemessungszeitraums. Für die Jahre 2013 und 2014 wurde eine Zielerreichung von 100 Prozent festgelegt.
Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, den rechnerisch ermittelten Bonus auf der Grundlage einer Würdigung aller Umstände unter Einbeziehung der individuellen Leistung um bis zu 30 Prozent zu erhöhen oder zu reduzieren.
Die Bonushöhe wird vom Aufsichtsrat der Gesellschaft jeweils im März eines Jahres für das abgelaufene Geschäftsjahr festgelegt.
85 Prozent des festgesetzten Bonus für ein entsprechendes Geschäftsjahr werden mit dem nächsten Festgehalt ausgezahlt, die übrigen 15 Prozent werden in Form von Aktien der Gesellschaft gezahlt, die die Siltronic über die Börse im Namen und für das Vorstandsmitglied erwirbt. Für diese Aktien gilt eine Haltefrist von zwei Jahren. Die Mindestbonusvereinbarung von Herrn Dr. Christoph von Plotho gilt nicht mehr.
Für den erfolgreichen Börsengang der Siltronic AG haben Herr Dr. Christoph von Plotho und Herr Rainer Irle im Jahr 2015 jeweils einen Sonderbonus in Höhe von EUR 120.000 (Herr Dr. Christoph von Plotho) bzw. EUR 84.000 (Herr Rainer Irle) erhalten, wovon jeweils 50 Prozent in Aktien erbracht wurden. Für diese Aktien gilt ebenfalls eine Haltefrist von zwei Jahren.
Beitrag zur Altersversorgung
Die bereits bestehende Versorgungszusage über die Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG zur Sicherung der betrieblichen Grundversorgung wird von der Gesellschaft für die Vorstände fortgeführt. Zu diesem Zweck leisten die Gesellschaft und der Vorstand monatliche Beiträge an die Pensionskasse nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen 1972 der Pensionskasse der Wacker Chemie VVaG.
Der Vorstand erwirbt außerdem Ansprüche gegenüber der Gesellschaft nach der Ordnung der betrieblichen Zusatzversorgung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei Abschluss der derzeit gültigen Dienstverträge ist dies die Fassung Stand 1. Januar 1998, Zusatzversorgung (alt). Als versorgungsfähiges Einkommen im Sinne der Ordnung gilt das vereinbarte feste Jahresgehalt. Die Leistungen aus dieser betrieblichen Zusatzversorgung bestehen aus Altersrenten, vorgezogenen Altersrenten, Invaliditätsrenten und Hinterbliebenenrenten. Der Versorgungsaufwand beträgt 12,25 Prozent des versorgungsfähigen Jahreseinkommens zwischen 100 Prozent und 150 Prozent sowie 15 Prozent des versorgungsfähigen Jahreseinkommens oberhalb 150 Prozent der maßgeblichen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der jährlichen Versorgungsleistungen ergibt sich aus dem bis zum Eintritt des Versorgungsfalls vom Unternehmen insgesamt zur Verfügung gestellten Versorgungsaufwand, der mit 18 Prozent verrentet wird.
Der Vorstand erhält von der Gesellschaft zusätzlich den monatlichen Betrag (brutto) als Baustein für den Aufbau einer privaten Altersversorgung in Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung (auf Basis der 2015 gültigen sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen derzeit EUR 565,68 brutto pro Monat) als Baustein für den Aufbau einer privaten Altersversorgung.
Sonstige wesentliche Vereinbarungen
Die Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Vorstands angemessenen Versicherungsschutz, insbesondere eine D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt entsprechend der Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes.
Die Mitglieder des Vorstands unterliegen im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen jeweils einer zwölfmonatigen Karenzverpflichtung, die mit einer Karenzentschädigung verbunden ist. Die Karenzentschädigung errechnet sich auf Basis von 50 Prozent der zuletzt bezogenen Jahresgesamtbezüge (Durchschnitt der letzten drei Jahre). Ein etwaiges Ruhegehalt wird auf die Karenzentschädigung angerechnet.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsverträge vor, dass etwaige Ausgleichszahlungen für die Vorstände auf den Wert von maximal zwei Jahresgesamtvergütungen begrenzt sind (Abfindungs-Cap).
Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Mit Wirkung zum 11. Juni 2015 wurde das feste Jahresgehalt von Herrn Dr. Christoph von Plotho von EUR 354.900 auf EUR 400.000 brutto erhöht und das feste Jahresgehalt von Herrn Rainer Irle von EUR 231.800 auf EUR 280.000 brutto.
Im Geschäftsjahr 2013 hatte Siltronic aufgrund der herausfordernden Ertragslage eine Vielzahl an Programmen zur Kostenreduzierung und Produktivitätsverbesserung umgesetzt. Im Sinne einer Vorbildfunktion hatte der Vorstand von März bis einschließlich November 2013 seine monatliche Festvergütung vorübergehend um 10 Prozent reduziert. In den Jahren 2014 und 2015 wurde aufgrund der verbesserten Ertragslage den Mitgliedern des Vorstands als anteilige Kompensation für die vorübergehende Reduktion ein Betrag von jeweils 50 Prozent des jeweiligen Einbehalts aus 2013 ausbezahlt.
Die aktuelle Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt, die den vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Tabellen folgen.
Die nachfolgende Tabelle weist den Wert der für das Geschäftsjahr 2015 gewährten Zuwendungen aus. Dabei werden auch die Werte, die im Minimum bzw. Maximum erreicht werden können, angegeben.
Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr
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| Dr. Christoph von Plotho | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vorsitzender des Vorstands | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2015 | 2015 | 2015 | 2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in EUR | Ziel | Minimum | Maximum | Ziel |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 379.846 | 379.846 | 379.846 | 347.972 |
| Periodenfremde Zahlung (1) | 12.919 | 12.919 | 12.919 | 12.919 |
| Nebenleistungen (2) | 41.244 | 41.244 | 41.244 | 40.230 |
| Summe | 434.009 | 434.009 | 434.009 | 401.121 |
| Einjährige variable Vergütung (3) | 79.400 | 39.700 | 190.400 | 177.500 |
| IPO Bonus | 120.000 | 0 | 120.000 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung (4) | 221.212 | 103.748 | 382.476 | 0 |
| Summe | 854.621 | 577.457 | 1.126.885 | 578.621 |
| Versorgungsaufwand (5) | 59.320 | 59.320 | 59.320 | 48.849 |
| Gesamtvergütung | 913.941 | 636.777 | 1.186.205 | 627.470 |
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| Rainer Irle | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2015 | 2015 | 2015 | 2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in EUR | Ziel | Minimum | Maximum | Ziel |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 258.462 | 258.462 | 258.462 | 227.268 |
| Periodenfremde Zahlung (1) | 8.021 | 8.021 | 8.021 | 8.021 |
| Nebenleistungen (2) | 36.755 | 36.755 | 36.755 | 37.816 |
| Summe | 303.238 | 303.238 | 303.238 | 273.105 |
| Einjährige variable Vergütung (3) | 51.900 | 0 | 124.400 | 115.900 |
| IPO Bonus | 84.000 | 0 | 84.000 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung (4) | 154.848 | 72.624 | 267.732 | 0 |
| Summe | 593.986 | 375.862 | 779.370 | 389.005 |
| Versorgungsaufwand (5) | 99.899 | 99.899 | 99.899 | 54.231 |
| Gesamtvergütung | 693.885 | 475.761 | 879.269 | 443.236 |
Zu (1): Es handelt sich um die anteilige Kompensation eines Einbehalts von Gehalt aus dem Jahr 2013. Im Geschäftsjahr 2013 hatte der Siltronic-Konzern aufgrund der herausfordernden Ertragslage eine Vielzahl an Programmen zur Kostenreduzierung und Produktivitätsverbesserung umgesetzt. Im Sinne einer Vorbildfunktion hatte der Vorstand von März bis einschließlich November 2013 seine monatliche Festvergütung vorübergehend um 10 Prozent reduziert. In 2014 und 2015 wurde aufgrund der verbesserten Ertragslage den Mitgliedern des Vorstands jeweils ein Betrag von 50 Prozent des jeweiligen Einbehalts aus 2013 ausbezahlt.
Zu (2): Nebenleistungen enthalten im Wesentlichen die Nutzung eines Firmenfahrzeuges und Zuschüsse zur Sozialversicherung.
Zu (3): Anteiliger einjähriger Bonus für den Zeitraum 01.01. - 10.06.2015 Basis Zielbonus.
Zu (4): Anteilige mehrjährige Vergütung für den Zeitraum 11.06. - 31.12.2015. Die Mehrjährigkeit bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage. Für 15 Prozent des festgesetzten Bruttojahresbonus erwerben die Vorstandsmitglieder Aktien der Siltronic AG (Haltefrist 2 Jahre); der einmal auf Basis der dreijährigen Bemessungsgrundlage festgesetzte Bonusbetrag wird im Übrigen nicht durch spätere Entwicklungen beeinflusst. Für die Berechnung der Minimal- bzw. Maximalwerte wurde die Zielerreichung der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre mit dem Wert 100 Prozent berücksichtigt, für das Geschäftsjahr 2015 ein Minimalwert von 0 Prozent bzw. ein Maximalwert von 200 Prozent. In der Angabe des jeweils theoretisch erreichbaren Minimal- bzw. Maximalwertes ist zusätzlich noch der mögliche Ermessensspielraum des Aufsichtsrats enthalten.
Zu (5): Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen.
Die nachfolgende Tabelle weist die tatsächliche Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 aus Festvergütung, Nebenleistungen, variabler Vergütung - differenziert nach einjähriger bzw. mehrjähriger variabler Vergütung - sowie Versorgungsaufwand aus.
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| Dr. Christoph von Plotho | Rainer Irle | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorsitzender des Vorstands | Mitglied des Vorstands | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in EUR | 2015 | 2014 | 2015 | 2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 379.846 | 347.972 | 258.462 | 227.268 |
| Periodenfremde Zahlung (1) | 12.919 | 12.919 | 8.021 | 8.021 |
| Nebenleistungen (2) | 41.244 | 40.230 | 36.755 | 37.816 |
| Summe | 434.009 | 401.121 | 303.238 | 273.105 |
| Einjährige variable Vergütung (3) | 90.630 | 285.800 | 59.181 | 186.700 |
| IPO | 120.000 | 0 | 84.000 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung (4) | 238.909 | 0 | 167.236 | 0 |
| Summe | 883.548 | 686.921 | 613.655 | 459.805 |
| Versorgungsaufwand (5) | 59.320 | 48.849 | 99.899 | 54.231 |
| Gesamtvergütung | 942.868 | 735.770 | 713.554 | 514.036 |
Zu (1): Es handelt sich um die anteilige Kompensation eines Einbehalts von Gehalt aus dem Jahr 2013: Im Geschäftsjahr 2013 hatte der Siltronic-Konzern aufgrund der herausfordernden Ertragslage eine Vielzahl an Programmen zur Kostenreduzierung und Produktivitätsverbesserung umgesetzt. Im Sinne einer Vorbildfunktion hatte der Vorstand von März bis einschließlich November 2013 seine monatliche Festvergütung vorübergehend um 10 Prozent reduziert. In 2014 und 2015 wurde aufgrund der verbesserten Ertragslage den Mitgliedern des Vorstands jeweils ein Betrag von 50 Prozent des jeweiligen Einbehalts aus 2013 ausbezahlt.
Zu (2): Nebenleistungen enthalten insbesondere die Nutzung eines Firmenfahrzeuges und Zuschüsse zur Sozialversicherung.
Zu (3): Anteilige einjährige Vergütung für den Zeitraum 01.01. - 10.06.2015.
Zu (4): Anteilige mehrjährige Vergütung für den Zeitraum 11.06. - 31.12.2015. Die Mehrjährigkeit bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage. Für 15 Prozent des festgesetzten Bruttojahresbonus erwerben die Vorstandsmitglieder Aktien der Siltronic AG (Haltefrist 2 Jahre); der einmal auf Basis der dreijährigen Bemessungsgrundlage festgesetzte Bonusbetrag wird im Übrigen nicht durch spätere Entwicklungen beeinflusst.
Zu (5): Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen, hierbei handelt es sich nicht um einen Zufluss im Geschäftsjahr.
Die Bezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Berichtsjahr EUR 260.215 (Vorjahr: EUR 131.910).
Zum 31. Dezember 2015 betrugen die Pensionsverpflichtungen für aktive Vorstandsmitglieder EUR 2.686.036 (31. Dezember 2014: EUR 2.462.078) und die Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen EUR 6.679.034 (31. Dezember 2014: EUR 6.660.418).
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Siltronic AG ist in der Satzung der Siltronic AG geregelt. Die Satzung, einschließlich der Vergütungsregelungen, wurde mit Wirkung zum 11. Mai 2015 neu gefasst.
Vergütungsregelung bis einschließlich 10. Mai 2015
Bis zur Neufassung der Satzung im Mai 2015 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Jahresvergütung in Höhe von EUR 15.000, zuzüglich der darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer. Aufsichtsratsmitglieder, die während des laufenden Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat eintreten oder aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung.
Aufgrund des mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen verbundenen Mehraufwands wird die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit dem Faktor 3 multipliziert. Für seinen Stellvertreter und Vorsitzende eines Ausschusses findet der Faktor 2 Anwendung und für Mitglieder von Ausschüssen wird die Vergütung mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Die Mitgliedschaft im gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss bleibt dabei jedoch außer Betracht, d.h. eine Mitgliedschaft in diesem Ausschuss führt nicht zur Erhöhung der Jahresvergütung. Außerdem bleiben Doppel- und Mehrfachfunktionen unberücksichtigt, so dass der Vorsitzende und sein Stellvertreter keine weiteren Faktoren für Funktionen in Ausschüssen erhalten und Funktionen in Ausschüssen werden bei den Aufsichtsratsmitgliedern nur einmal berücksichtigt.
Zusätzlich sah die bis zum 10. Mai 2015 geltende Fassung der Satzung für die Aufsichtsratsmitglieder eine Auslagenpauschale in Höhe von EUR 10.000 pro Kalenderjahr vor. Weil diese Auslagenpauschale in der neu gefassten Satzung nicht mehr vorgesehen ist, wurde die Auslagenpauschale für das Geschäftsjahr 2015 nur zeitanteilig bis zum 10. Mai 2015 gewährt.
Vergütungsregelung seit 11. Mai 2015
Die seit dem 11. Mai 2015 geltende Satzung sieht als feste Jahresvergütung für die Aufsichtsratsmitglieder EUR 30.000 (zuzüglich Umsatzsteuer) vor. Die Regelung zu den erhöhenden Faktoren entspricht der oben dargestellten vorherigen Fassung der Satzung.
Ebenso gilt weiterhin das Prinzip der zeitanteiligen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern, die während des laufenden Jahres in den Aufsichtsrat eintreten oder aus ihm ausscheiden. Anstelle der früheren Auslagenpauschale erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats darüber hinaus für jede physische Sitzung des Gesamtaufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie in Person teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 2.500 pro Sitzung, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Kalendertag. Mitglieder, die an physischen Sitzungen per Telefon oder Videokonferenz teilnehmen oder per Stimmbotenerklärung abstimmen, erhalten kein Sitzungsgeld. Für Sitzungen, die insgesamt in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden, erhalten die teilnehmenden Mitglieder ein reduziertes Sitzungsgeld von EUR 1.250.
Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern außerdem auf Nachweis ihre erforderlichen Auslagen, zuzüglich entsprechender Umsatzsteuer.
Die Berechnung der Jahresvergütung für das Geschäftsjahr 2015 erfolgte jeweils zeitanteilig nach den Vorgaben der alten und der neuen Fassung der Satzung. Sitzungsgeld erhielten die Aufsichtsratsmitglieder erst für Sitzungen, die nach dem 11. Mai 2015 stattgefunden haben.
Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, die zugleich Vorstand oder Mitarbeiter der Wacker Chemie AG sind (Frau Sieglinde Feist, Frau Angela Wörl, Herr Dr. Tobias Ohler, Herr Dr. Joachim Rauhut, Herr Auguste Willems) haben auf ihre Vergütung verzichtet. Der Verzicht gilt nur, solange die entsprechenden Aufsichtsratsmitglieder bei der Wacker Chemie AG angestellt sind.
Die Gesellschaft gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern angemessenen Versicherungsschutz; insbesondere schließt die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab.
Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2015
Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 jeweils gewährte Vergütung setzt sich wie folgt zusammen (nicht enthalten ist die zusätzlich gezahlte Umsatzsteuer von 19 Prozent):
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| Aufsichtsratsmitglied | Jahresvergütung (unter Berücksichtigung der anwendbaren Faktoren für besondere Funktionen) | Sitzungsgeld | Auslagenpauschale (anteilig bis 10. Mai 2015) | Gesamtvergütung |
|---|---|---|---|---|
| Maximilian Baumgartner | 24.657,54 | 7.500,00 | 3.561,64 | 35.719,18 |
| Sieglinde Feist* | - | - | - | - |
| Dr. Hermann Gerlinger | 36.986,30 | 7.500,00 | 3.561,64 | 48.047,94 |
| Karin Gottschalk | 24.657,54 | 7.500,00 | 3.561,64 | 35.719,18 |
| Johann Hautz | 24.657,54 | 7.500,00 | 3.561,64 | 35.719,18 |
| Bernd Jonas | 38.958,90 | 15.000,00 | - | 53.958,90 |
| Gertraud Lauber | 24.657,54 | 7.500,00 | 3.561,64 | 35.719,18 |
| Dr. Tobias Ohler* | - | - | - | - |
| Walter Ortner | 49.315,07 | 15.000,00 | 3.561,64 | 67.876,71 |
| Dr. Joachim Rauhut** | 10.110,00 | 2.500,00 | - | 12.610,00 |
| Dr. Franz Richter | 24.657,54 | 7.500,00 | 3.561,64 | 35.719,18 |
| Harald Sikorski | 24.657,54 | 7.500,00 | 3.561,64 | 35.719,18 |
| Auguste Willems* | - | - | - | - |
* Verzicht auf Vergütung, da zugleich Vorstand oder Mitarbeiter der Wacker Chemie AG.
** Verzicht auf Vergütung bis zum 31. Oktober 2015, da bis zu diesem Zeitpunkt Vorstand der Wacker Chemie AG.
Übernahmerechtliche Angaben
Nachfolgend die übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG.
§ 289 Abs. 4 Nr. 1: Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital der Siltronic AG beträgt EUR 120 Millionen und ist eingeteilt in 30 Millionen nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je EUR 4 am Grundkapital. Die Aktien lauten auf den Namen. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen, jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien.
§ 289 Abs. 4 Nr. 2: Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt. Die Satzung der Siltronic AG schränkt die Übertragbarkeit der Aktien nicht ein. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich jedoch aus dem Aktiengesetz (z.B. §136 AktG) oder aus Verstößen gegen die Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergeben. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt als Aktionär der Siltronic AG, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die Siltronic AG ist gemäß § 67 Abs. 4 AktG berechtigt, von den im Register eingetragenen Personen Auskunft darüber zu verlangen, inwieweit ihm die Aktien als deren Inhaber er eingetragen ist, auch gehören und, soweit dies nicht der Fall ist, die zur Führung des Aktienregisters notwendigen Informationen über denjenigen, für den die Aktien gehalten werden, zu verlangen. Solange diesem Verlangen nicht nachgekommen wird, bestehen die Stimmrechte aus den betroffenen Aktien nicht (§ 67 Abs. 2 Satz 3 AktG).
§ 289 Abs. 4 Nr. 3: Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 gemeldet worden:
| ― | Wacker-Chemie Dritte Venture Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 49,5 % (direkt) |
| ― | Wacker Chemie AG: 57,83 % (davon 8,33 % direkt und 49,5 % zugerechnet über Wacker-Chemie Dritte Venture Gesellschaft mit beschränkter Haftung) |
| ― | Dr. Alexander Wacker Familiengesellschaft mit beschränkter Haftung: 57,83 % (zugerechnet über Wacker Chemie AG und Wacker-Chemie Dritte Venture Gesellschaft mit beschränkter Haftung) |
§ 289 Abs. 4 Nr. 4: Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.
§ 289 Abs. 4 Nr. 5: Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Sofern Arbeitnehmer am Kapital der Siltronic AG beteiligt sind, üben sie die ihnen hieraus entstehenden Kontrollrechte unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.
§ 289 Abs. 4 Nr. 6: Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und Satzungsänderungen
Der Vorstand der Siltronic AG besteht gemäß § 5 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Ein Mitglied des Vorstands wird vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richtet sich nach §§ 84 f. AktG und § 31 MitbestG. Die Satzung der Siltronic AG enthält hierzu keine weitergehenden Regelungen.
Satzungsänderungen richten sich nach §§ 179 ff. AktG. Jede Satzungsänderung bedarf demnach eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist jedoch gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, Änderungen vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. So ist er insbesondere ermächtigt, § 4 der Satzung (Grundkapital und Aktien) nach Ausnutzung von bedingtem oder genehmigtem Kapital anzupassen.
§ 289 Abs. 4 Nr. 7: Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 7. Mai 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 50 Millionen durch Ausgabe von neuen Namensaktien einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). In der Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 wurde im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung für den Börsengang das bestehende Genehmigte Kapital 2015 auf EUR 60 Millionen erhöht und die Ermächtigung bis zum 7. Juni 2020 verlängert. Die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien kann abweichend von § 60 AktG geregelt werden. Die Aktionäre haben grundsätzlich ein Bezugsrecht, das jedoch vom Vorstand in den in § 4 Abs. 6 der Satzung genannten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden kann.
Wandel- und Optionsschuldverschreibungen
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 ist der Vorstand bis zum 7. Juni 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtbetrag von bis zu EUR 750 Millionen zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Wandlungs- oder Optionspflicht) an bis zu 12,5 Millionen neuen Namensaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 50 Millionen nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistungen begeben werden. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch Siltronic-Konzerngesellschaften begeben werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die emittierende Gesellschaft eine Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Aktien der Siltronic AG zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu, der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten, im Beschluss der Hauptversammlung näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung von Schuldverschreibungen und deren Bedingungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats und unter Beachtung der Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses festzulegen.
Bedingtes Kapital
Zur Bedienung der vorgenannten Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft hat die Hauptversammlung vom 8. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 50 Millionen durch Ausgabe von bis zu 12,5 Millionen neuen Namensaktien bedingt erhöht. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreisen.
Erwerb eigener Aktien
Der Vorstand der Siltronic AG ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2015 ermächtigt, innerhalb der gesetzlichen Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Das Grundkapital im Zeitpunkt der Beschlussfassung betrug EUR 100 Millionen. Die Ermächtigung gilt bis zum 6. Mai 2020. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Zu den einzelnen Erwerbsarten enthält die Ermächtigung der Hauptversammlung unterschiedliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich des Kaufpreises. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgeübt werden. Der Vorstand ist befugt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben einer Veräußerung durch die Börse oder einem Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Insbesondere dürfen sie gegen Sachleistung (im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen) oder gegen Barleistung veräußert werden. Die eigenen Aktien dürfen aber auch zur Erfüllung oder Absicherung von Erwerbsrechten oder -pflichten auf Aktien der Gesellschaft (im Zusammenhang mit Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen) verwendet werden. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden. In den genannten Fällen, mit Ausnahme der Einziehung, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
§ 289 Abs. 4 Nr. 8: Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Einige Verträge der Siltronic AG, insbesondere die Dienstleistungsverträge mit der Wacker Chemie AG, aber auch einige Einkaufs- oder Lieferverträge, sehen Regelungen vor, die den jeweiligen Vertragspartner im Falle eines Kontrollwechsels dazu berechtigen, den entsprechenden Vertrag vorzeitig zu beenden.
§ 289 Abs. 4 Nr. 9: Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots
Es gibt keine Vereinbarungen mit dem Vorstand oder Arbeitnehmern der Gesellschaft, die Entschädigungen für den Fall eines Übernahmeangebots vorsehen.
5 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Siltronic AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
München, den 3. März 2016
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Pastor, Wirtschaftsprüfer
Hanshen, Wirtschaftsprüfer
6 BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das Geschäftsjahr 2015 war ein besonderes Jahr für uns: Seit dem erfolgreichen Börsengang der Siltronic AG am 11. Juni 2015 werden die Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Vorbereitungen des Börsengangs sowie die sich aus der Börsennotierung ergebenden zusätzlichen Pflichten gehörten deshalb zu den Schwerpunkten der Aufsichtsratstätigkeit im Berichtsjahr.
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Berichtsjahr mit größtmöglicher Sorgfalt wahrgenommen. Dazu haben Vorstand und Aufsichtsrat vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammengearbeitet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten, dessen Tätigkeit überwacht und sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse sowohl schriftlich als auch mündlich eingehend und zeitnah über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und dessen strategische Weiterentwicklung sowie über die Risikolage, die Tätigkeit der internen Revision und Compliance- Themen. Der Aufsichtsrat bzw. die zuständigen Ausschüsse waren in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung frühzeitig eingebunden - dies gilt insbesondere für sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Börsengang der Siltronic AG. Der Aufsichtsrat hatte stets Gelegenheit, sich mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert. Auch außerhalb der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Aufsichtsrats standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in engem Kontakt mit dem Vorstand und wurden über die aktuelle Entwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.
Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsratsplenums
Im Berichtsjahr fanden vier ordentliche Sitzungen - je zwei im ersten und im zweiten Halbjahr - und eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsratsplenums statt. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben während ihrer Amtszeit an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums teilgenommen.
In der ersten ordentlichen Sitzung des Berichtsjahres am 23. Februar 2015 legte der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidialausschusses und auf Basis der ermittelten Zielerreichung die variable Vergütung des Vorstands für das vergangene Geschäftsjahr fest und befasste sich mit der Festlegung von Zielen für die variable Vergütung für das laufende Geschäftsjahr. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat, Herrn Rainer Irle für weitere fünf Jahre zum Vorstand zu bestellen. Darüber hinaus haben wir uns - unter Einbeziehung des Wirtschaftsprüfers, der in der Sitzung anwesend war - intensiv mit dem Jahresabschluss 2014 beschäftigt und den Einzelabschluss der Siltronic AG gebilligt und damit festgestellt.
In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 7. Mai 2015 wurde in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers zunächst der Konzernabschluss erörtert und anschließend gebilligt. Außerdem wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung verabschiedet und der Aufsichtsrat setzte sich entsprechend den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex Ziele für seine Zusammensetzung. Zugleich verabschiedete der Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. In Vorbereitung auf den Börsengang beschloss der Aufsichtsrat außerdem, die Vorstandsverträge einschließlich der Vergütungsstruktur sowie die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat neu zu fassen, um diese an die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und des Aktiengesetzes für börsennotierte Aktiengesellschaften anzupassen. In diesem Zusammenhang wurden mit Wirkung ab 8. Mai 2015 ein Prüfungsausschuss und ein Nominierungsausschuss eingerichtet. Außerdem wurden die im Zuge des Börsengangs aufzubauenden neuen Funktionen den beiden Mitgliedern des Vorstands im Rahmen einer neuen Ressortverteilung zugeordnet. Schließlich stimmte der Aufsichtsrat dem geplanten Börsengang der Gesellschaft grundsätzlich zu und ermächtigte den Prüfungsausschuss, sämtliche im Zusammenhang mit dem Börsengang erforderlichen wesentlichen Entscheidungen - insbesondere die Zustimmungen zur Festlegung von Preisspanne und finalem Angebotspreis - im Namen des Aufsichtsrats zu treffen. Ferner entschied der Aufsichtsrat, den beiden Vorstandsmitgliedern für den Fall eines erfolgreich abgeschlossenen Börsengangs einen IPO-Bonus zu gewähren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Vergütungsbericht.
In seinen Juni- und September-Sitzungen beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Geschäftsverlauf der Siltronic sowie mit anstehenden und laufenden Investitionsprojekten.
In der Aufsichtsratssitzung am 11. September 2015 legte der Aufsichtsrat außerdem angepasste Zielgrößen für die variable Vergütung des Vorstands für das laufende Geschäftsjahr fest. Grund dafür war die Änderung der Vergütungsstruktur für den Vorstand, einschließlich des variablen Vergütungssystems, das nun ausschließlich auf Siltronic-Kennzahlen abstellt und auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage basiert, mit Wirkung zum ersten Handelstag der Siltronic-Aktie. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Vergütungsbericht. Thema der Sitzung war außerdem das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Sowohl die Arbeitnehmervertreter als auch die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat beschlossen, dem Prinzip der Gesamterfüllung gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG im Hinblick auf die nächste, nach dem 1. Januar 2016 anstehende Aufsichtsratswahl zu widersprechen. Damit haben bei Aufsichtsratsneubesetzungen nach dem 1. Januar 2016 sowohl die Bank der Arbeitnehmer als auch die Bank der Anteilseigner die Quote von mindestens 30 Prozent Männern und Frauen zu erfüllen. Weiter diskutierte der Aufsichtsrat die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand. Im Vorstand der Siltronic AG ist derzeit keine Frau vertreten. Die aktuell laufenden Mandate der beiden Vorstandsmitglieder enden erst nach dem 30. Juni 2017 - dem spätesten Ende der erstmals festzulegenden Frist. Eine Erweiterung des Vorstands auf drei oder mehr Personen ist vor dem Hintergrund der Bemühungen des Unternehmens, die Kosten zu kontrollieren und kontinuierlich zu senken, nicht zielführend. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat beschlossen, bis zum 30. Juni 2017 den aktuellen Stand beizubehalten.
In seiner Sitzung am 11. Dezember 2015 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Planung des Siltronic-Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie mit der Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2016 - 2020. Das vom Vorstand vorgestellte Budget 2016, einschließlich Finanz- und Investitionsplanung, wurde umfassend erörtert und verabschiedet. Weiter überprüfte der Aufsichtsrat im Rahmen einer allgemeinen und offenen Aussprache die Effizienz seiner Tätigkeit und stellte fest, dass er effizient arbeitet. Thema der Dezember-Sitzung waren außerdem der neu gefasste Deutsche Corporate Governance Kodex und die Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um seine Aufgaben effizient wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet: Prüfungsausschuss, Präsidialausschuss, Nominierungsausschuss und den gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zwingend zu bildenden Vermittlungsausschuss. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, dem das Aufsichtsratsmitglied Herr Bernd Jonas vorsteht, führt der Aufsichtsratsvorsitzende in den Ausschüssen den Vorsitz. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen. Sämtliche Ausschuss-Mitglieder haben jeweils an allen Ausschuss-Sitzungen teilgenommen.
Der Präsidialausschuss tagte im Berichtsjahr vier Mal. Er beschäftigte sich mit den Personalangelegenheiten des Vorstands, insbesondere dessen Vergütung, der Neufassung der Vorstandsverträge und der erneuten Bestellung des Vorstandsmitglieds Rainer Irle für weitere fünf Jahre.
Der Prüfungsausschuss wurde anlässlich des bevorstehenden Börsengangs in der Mai-Sitzung des Aufsichtsrats gebildet. Da davon auszugehen war, dass im Rahmen des geplanten Börsengangs kurzfristige Entscheidungen zu treffen sind, wurde er zugleich ermächtigt, die wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich des Börsengangs für den Aufsichtsrat zu treffen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses wurden über den Fortgang des Börsengangs laufend vom Vorstand unterrichtet. Der Prüfungsausschuss tagte zwei Mal, um sich mit der maximalen Anzahl der im Rahmen des Börsengangs auszugebenden Aktien und der Preisspanne, innerhalb derer Kaufangebote abgegeben werden können, sowie mit dem Angebotspreis zu befassen.
Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2015 außerdem zu zwei regulären Sitzungen jeweils nach Ende des 2. und 3. Quartals zusammen, um sich mit der Prüfung des Konzernzwischenabschlusses zum Halbjahr und der Durchsprache des Quartalsabschlusses für das 3. Quartal 2015 sowie mit Fragen des Risikomanagements, der Compliance und der Revision zu beschäftigen. Der Prüfungsausschuss erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015, bestimmte die Prüfungsschwerpunkte und legte das Honorar des Abschlussprüfers fest. Der Ausschuss überwachte außerdem die Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers.
Auch der Nominierungsausschuss wurde erst anlässlich des Börsengangs im Mai 2015 errichtet. Seine Aufgabe ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Er hat im Berichtszeitraum nicht getagt.
Der Vermittlungsausschuss musste im Geschäftsjahr 2015 nicht einberufen werden.
Corporate Governance
Anlässlich des Börsengangs verabschiedeten Aufsichtsrat und Vorstand bereits im Mai 2015 ihre erste Entsprechenserklärung, die den Aktionären auf der Website des Unternehmens zugänglich gemacht ist. In der Dezember-Sitzung hat sich der Aufsichtsrat mit der geänderten Kodex-Fassung beschäftigt und beschlossen, der neuen Kodex-Empfehlung zur Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat zu folgen. Der Aufsichtsrat hat daraufhin die Ziele für seine Zusammensetzung angepasst und festgelegt, dass Aufsichtsratsmitglieder dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als drei volle Amtsperioden angehören sollen. Über die Corporate Governance bei Siltronic berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Bericht.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Der Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Siltronic AG für das Geschäftsjahr 2015, den Konzernabschluss sowie die Lageberichte zu Einzel- und Konzernabschluss (Bilanzstichtag 31. Dezember 2015) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss der Siltronic AG, der Lagebericht für die Siltronic AG und der Lagebericht für den Siltronic-Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften.
Die Abschlüsse, die Lageberichte und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurden zunächst in der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 24. Februar 2016 und schließlich in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 3. März 2016 jeweils in Gegenwart der Abschlussprüfer (Frau Christiane Pastor und Herr Johannes Hanshen, KPMG) eingehend diskutiert und geprüft. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen dem Prüfungsausschuss und dem Gesamtaufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Abschlussprüfer haben auch das Risikofrüherkennungssystem nach § 91 AktG geprüft und festgestellt, dass das Risikofrüherkennungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bestandsgefährdende Risiken wurden nicht identifiziert.
Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der Siltronic AG einschließlich Lagebericht, den Konzernabschluss einschließlich Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers zu erheben. Wir billigen daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Siltronic AG sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015. Der Jahresabschluss der Siltronic AG ist damit festgestellt.
Die Entsprechenserklärung ist der Öffentlichkeit unter http://www.siltronic.com/int/de/investorrelations/corporategovernance/declaration/declaration.jsp dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind, bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Prüfungsbericht wurde den Aufsichtsratsmitgliedern ebenfalls rechtzeitig vom Abschlussprüfer übersandt.
Der Abhängigkeitsbericht und der hierzu erstattete Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden zunächst vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 24. Februar 2016 und schließlich vom Aufsichtsratsplenum in seiner Sitzung am 3. März 2016 erörtert und auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Dabei erläuterte der Vorstand den Abhängigkeitsbericht ausführlich und stand für Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung. Die an beiden Sitzungen teilnehmenden Abschlussprüfer (Frau Christiane Pastor und Herr Johannes Hanshen, KPMG) berichteten über ihre Prüfung, insbesondere über die Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Prüfungsausschuss und Aufsichtsratsplenum haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und mit den Abschlussprüfern diskutiert. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat konnten sich so von der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit des Abhängigkeitsberichts, der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts oder des Prüfungsberichts sind nicht ersichtlich geworden.
Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat daher empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht des Vorstands zu erheben sind, eine entsprechende Beurteilung zu beschließen.
Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung gefolgt und hat beschlossen, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hatte außerdem keine Einwände gegen die Ergebnisse des Abschlussprüfers und hat dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zugestimmt.
Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat
In seiner Sitzung am 23. Februar 2015 bestätigte der Aufsichtsrat das Vorstandsmitglied Herrn Rainer Irle auf Empfehlung des Präsidialausschusses mit Wirkung ab 1. Januar 2016 für weitere fünf Jahre im Amt und verlängerte seinen Anstellungsvertrag entsprechend bis zum 31. Dezember 2020.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand der Wacker Chemie AG hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Joachim Rauhut, seinen Aufsichtsratsvorsitz und sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 11. Dezember 2015 niedergelegt. Wir danken Herrn Dr. Joachim Rauhut für seine wertvolle Unterstützung während der vergangenen fünfzehn Jahre, vor allem für seinen maßgeblichen Beitrag zum erfolgreichen Börsengang, und wünschen ihm alles Gute. Mit gerichtlichem Beschluss vom 4. Januar 2016 wurde Frau Angela Wörl, Leiterin des Zentralbereichs Personal / Soziales der Wacker Chemie AG, als Nachfolgerin für Herrn Dr. Joachim Rauhut zum Aufsichtsratsmitglied auf Anteilseignerseite bestellt. Der Aufsichtsrat wählte in seiner Sitzung am 11. Dezember 2015 Herrn Dr. Tobias Ohler, Finanzvorstand der Wacker Chemie AG, zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats.
Herr Walter Ortner, Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat und Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, ist Ende Dezember 2015 in den Ruhestand getreten und damit aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Wir danken auch Herrn Walter Ortner für seinen unermüdlichen Einsatz und die kooperative Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Für Herrn Walter Ortner rückte das für ihn bestellte Ersatzmitglied Herr Gebhard Fraunhofer mit Wirkung ab 1. Januar 2016 nach. Zum neuen Stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr Johann Hautz gewählt.
München, 3. März 2016
Der Aufsichtsrat
Dr. Tobias Ohler, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Siltronic AG
7 CORPORATE GOVERNANCE BERICHT UND ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Der Vorstand berichtet im Folgenden - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance sowie gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung. Voraussetzung für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ist das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Investoren. Wesentliche Grundlage dafür ist eine gute Corporate Governance im Sinne einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle, der wir daher einen sehr hohen Stellenwert beimessen.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB
Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates der Siltronic AG
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2015 intensiv mit der Corporate Governance des Unternehmens und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 bzw. vom 5. Mai 2015 auseinandergesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 11. Dezember 2015 folgende Entsprechenserklärung abgegeben, die der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft(http://www.siltronic.com/int/de/investor relations/corporate governance/declaration/declaration.jsp) dauerhaft zugänglich gemacht ist:
"Vorstand und Aufsichtsrat der Siltronic AG erklären zu den Empfehlungen der ,Regierungs-kommission Deutscher Corporate Governance Kodex' (,Kodex') Folgendes:
1. Erklärung für die Zukunft
Die Siltronic AG wird den Empfehlungen des am 12. Juni 2015 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit Ausnahme der nachfolgend genannten und begründeten Abweichungen entsprechen:
a. Selbstbehalt bei D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 3.8 Abs. 3)
b. Der Kodex sieht vor, dass in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein Selbstbehalt vereinbart werden soll, der dem Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung entspricht. Gesetz und Satzung setzen dem Aufsichtsrat feste Grenzen, auf die Geschäftstätigkeit einer Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen.
c. Nach § 76 Absatz 1 Aktiengesetz leitet der Vorstand die Aktiengesellschaft in eigener Verantwortung. Über die Mitwirkung des Aufsichtsrats an der Festlegung der Grundzüge der Unternehmensstrategie hinaus sind die Möglichkeiten des Aufsichtsrats zur Einwirkung auf deren Umsetzung oder das operative Geschäft begrenzt. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Abwendung von Schäden für das Unternehmen. Da darüber hinaus die Mitglieder des Aufsichtsrats im Vergleich zur Vergütung des Vorstands, die sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammensetzt, lediglich eine relativ geringe fixe Aufwandsentschädigung bekommen, halten wir die Vereinbarung eines Selbstbehalts für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht für sinnvoll.
d. Betragsmäßige Höchstgrenzen für die Vergütung des Vorstands(Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6)
e. Der Kodex empfiehlt, dass die Vergütung des Vorstands insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Die Vorstandsverträge enthalten entsprechende Höchstbeträge für die feste und variable Vergütung. Für den Großteil der Vergütung wird der Empfehlung des Kodex demnach gefolgt. Allerdings macht es das bestehende System der Altersversorgung unmöglich, betragsmäßige Höchstgrenzen für diese Komponente der Vergütung festzulegen. Denn die von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen für die Altersversorgung der Vorstände hängen jedes Jahr von der Zinsentwicklung ab. Bei niedrigen Zinsen sind die von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen zwangsläufig höher - ein Höchstbetrag kann hier nicht festgelegt werden, weil die Zinsentwicklung nicht vorhersehbar ist.
f. Bekanntgabe von Kandidatenvorschlägen für den aufsichtsratsvorsitz an die Aktionäre (Ziffer 5.4.3)
g. Nach dieser Empfehlung sollen die Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekannt gegeben werden, obwohl der Aufsichtsrat in der Regel noch nicht gewählt ist. Das Gesetz sieht vor, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats ,aus seiner Mitte' von den Aufsichtsräten zu wählen ist. Eine Bekanntgabe der Kandidaten für den Vorsitz aus dem Kreis von Aufsichtsräten, die noch nicht einmal gewählt sind, ist auch vom Gesetz nicht vorgesehen und würde darüber hinaus zu einer weiteren vom Gesetz nicht vorgesehenen faktischen Vorfestlegung führen. Aus diesen Gründen wird die Empfehlung nicht befolgt.
2. Erklärung für die Vergangenheit
Seit Bekanntmachung des neu gefassten Kodex am 12. Juni 2015 entsprach die Siltronic AG den Empfehlungen mit den oben unter 1.a bis 1.c genannten und begründeten Einschränkungen sowie mit Ausnahme der neu gefassten Ziffer 5.4.1 Abs. 2 zur Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2015 im Rahmen der Aktualisierung seiner Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt, so dass der Neufassung von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 seitdem entsprochen wird.
Seit Abgabe der letzten Erklärung im Mai 2015 bis zur Bekanntmachung des neu gefassten Kodex am 12. Juni 2015 entsprach die Siltronic AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 mit folgenden Ausnahmen:
| ― | Ziffer 3.8 Abs. 3 mit der oben unter 1.a genannten Begründung; |
| ― | Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 mit der oben unter 1.b genannten Begründung; |
| ― | Ziffer 5.1.2 Satz 2 zur angemessenen Berücksichtigung von Frauen im Vorstand, weil wir es nicht für zielführend hielten, der angemessenen Berücksichtigung von Frauen eine höhere Priorität als der Kompetenz und Qualifikation einzuräumen; die Empfehlung ist aufgrund der inzwischen gesetzlich geregelten Pflicht zur Festlegung von Zielgrößen für den Vorstand in der aktuellen Fassung des Kodex nicht mehr enthalten; und |
| ― | Ziffer 5.4.3 mit der oben unter 1.c genannten Begründung." |
Im Mai 2015 hatten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft anlässlich des geplanten Börsengangs ihre erste Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG verabschiedet. Sie ist ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
Wesentliche Praktiken der Unternehmensführung
Compliance als wesentliche Leitungsaufgabe des Vorstands
Die Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien und deren Beachtung im Konzern gehören bei Siltronic zu den Leitungs- und Überwachungsaufgaben. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Prüfungsausschuss, beschäftigt sich regelmäßig mit Fragen der Compliance und der Überprüfung des Compliance-Management-System.
Das Compliance-Management im Konzern wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Verantwortlich dafür ist die Compliance-Organisation von Siltronic. Das Unternehmen hat in Deutschland, den USA, Japan, Singapur und Taiwan Compliance-Beauftragte ernannt und ausgebildet. Sie informieren die Mitarbeiter in regelmäßigen Schulungen über maßgebliche gesetzliche Bestimmungen und interne Richtlinien. Sie sind Ansprechpartner für Fragen der Mitarbeiter und beraten zum Thema Compliance. Mitarbeiter können sich vertraulich, auch anonym, an die Compliance-Beauftragten wenden, um Verstöße gegen interne Richtlinien und Gesetze zu melden. Auch im Geschäftsjahr 2015 lag ein Schwerpunkt des Compliance-Managements darin, den Austausch mit den ausländischen Standorten innerhalb der Compliance-Organisation ständig zu verbessern und die Mitarbeiter vor Ort zu schulen.
EICC-Verhaltenskodex und Global Compact als feste Bestandteile der Unternehmensführung
Die globalen Initiativen der Electronic Industry Citizenship Coalition (EICC) und des UN Global Compact bilden die Basis für die nachhaltige Unternehmensführung bei Siltronic. Die EICC ist ein freiwilliger Zusammenschluss von über 100 weltweit führenden Unternehmen der Elektronikindustrie, um weltweit soziales und ökologisches Verantwortungsbewusstsein sowie eine ethische Geschäftspraxis zu fördern. EICC-Mitglieder verpflichten sich, den EICC-Verhaltenskodex zur Grundlage ihrer Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Beschaffungskette und Zulieferer, zu machen. Der EICC-Verhaltenskodex fasst die wirtschaftsethischen und sozial verträglichen Arbeitsbedingungen und Mindestanforderungen in der Elektronikindustrie zusammen und geht dabei zum Teil weit über die jeweils geltenden lokalen Gesetze hinaus. Als Zulieferer der Elektronikindustrie hat sich Siltronic zur Einhaltung des EICC-Verhaltenskodex bereit erklärt und füllt regelmäßig den Fragebogen zur Selbsteinschätzung aus, der allen EICC-Mitgliedern zugänglich ist. In die Bewertung der Siltronic durch ihre Kunden fließt regelmäßig ein, ob dem EICC-Verhaltenskodex entsprochen wird. Weitere Informationen zur EICC sowie deren Verhaltenskodex finden sich im Internet unter http://www.eiccoalition.org/.
Die weltweite Initiative "Global Compact" der Vereinten Nationen hat das Ziel, die Globalisierung so zu gestalten, dass sie die Lebensqualität für alle Menschen auf der Welt verbessert. Wir setzen die zehn Prinzipien des Global Compact zum Schutz der Menschenrechte, zu Sozial- und Umweltstandards und zur Bekämpfung von Korruption um. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact sind im Internet einsehbar unter www.unglobalcompact.org. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten, dass sie die Prinzipien des Global Compact ein halten. Bei der Risikoprüfung bewerten wir unsere Lieferanten daher auch in diesem Punkt.
Darüber hinaus nimmt Siltronic als Konzernunternehmen der Wacker Chemie AG an der Responsible Care®-Initiative der chemischen Industrie teil (https://www.vci.de/nachhaltigkeit/ responsible-care/uebersichtsseite.jsp). Hier engagiert sich Wacker gemeinsam mit ihren Konzernunternehmen seit 1991. Die Teilnehmer der Initiative verpflichten sich, in eigener Verantwortung und unabhängig von gesetzlichen Vorgaben die Leistungen für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz ständig zu verbessern.
Grundsätze der Unternehmensethik
Unternehmen brauchen das Vertrauen der Gesellschaft, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wir führen unser Geschäft deshalb verantwortungsvoll in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben. Die Grundsätze unserer Unternehmensethik haben wir in einem Verhaltenskodex zusammengefasst, der auf der Homepage der Gesellschaft (www.siltronic.com) abrufbar und für den Vorstand und alle Mitarbeiter weltweit verbindlich ist. Ergänzend gelten für die Siltronic als Unternehmen des Wacker-Konzerns die Wacker-Verhaltensgrundsätze, die in fünf Codes niedergeschrieben sind:
| ― | Code of Conduct: Grundsätze für den Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten (Vertraulichkeit, Trennung von Privat- und Unternehmensinteressen, Datenschutz, Schutz vor Geldwäsche); |
| ― | Code of Safety: definiert die Sicherheitskultur und stellt Sicherheitsregeln für Arbeitsplätze, Anlagen, Produkte und Transport auf; |
| ― | Code of Innovation: Grundsätze für Forschung und Entwicklung, Kooperationen, Patente und das Innovationsmanagement; |
| ― | Code of Teamwork & Leadership: Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung; |
| ― | Code of Sustainability: Grundsätze einer nachhaltigen Unternehmensführung. |
Die Codes sind auf der Website der Wacker Chemie AG abrufbar (http://www.wacker.com/ cms/de/wacker group/wacker facts/policy/policy.jsp).
Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die Siltronic AG hat wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben ein duales Führungssystem. Es besteht aus dem Vorstand, der das Unternehmen leitet, und dem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung überwacht. Die beiden Gremien sind hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft wie auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt.
Vorstand
Dem Vorstand gehören derzeit zwei Mitglieder an: Dr. Christoph von Plotho, Vorstandsvorsitzender, und Rainer Irle, Finanzvorstand und Arbeitsdirektor. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Siltronic AG bei allen Geschäften mit Dritten. Sein Handeln und seine Entscheidungen sind bestimmt durch das Unternehmensinteresse und orientieren sich am Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Zu diesem Zweck bestimmt er die strategische Ausrichtung des Siltronic-Konzerns und steuert und überwacht diese durch die Allokation von finanziellen Mitteln, Ressourcen und Kapazitäten sowie durch die Begleitung und Kontrolle der operativen Geschäftseinheiten. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Compliance) und ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Dabei führt das einzelne Mitglied des Vorstands die ihm zugewiesenen Ressorts in eigener Verantwortung. Der Vorstand tagt regelmäßig im Rahmen von Sitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden einberufen und geleitet werden. Vorstandssitzungen müssen stattfinden, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Solange der Vorstand nur aus zwei Personen besteht, können Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden, dem Vorstandsvorsitzenden steht kein Stichentscheid zu.
Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Um den langfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen, arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und seines Werts. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Auch zwischen den Sitzungen hält der Aufsichtsratsvorsitzende Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, und berät über die wesentlichen Themen. Der Vorstand erläutert dem Aufsichtsrat Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen.
Bestimmte in der Geschäftsordnung für den Vorstand der Siltronic AG festgelegte Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dazu gehören unter anderem die Verabschiedung der Jahresplanung, einschließlich der Finanz- und Investitionsplanung, der Erwerb und die Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die Aufnahme neuer und die Aufgabe vorhandener Produktions- und Geschäftszweige sowie die Aufnahme großer langfristiger Kredite.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus zwölf Mitgliedern. Gemäß Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) setzt er sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Amtsperiode der Mitglieder beträgt regelmäßig fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ein Überblick über die im Berichtszeitraum amtierenden Aufsichtsratsmitglieder und deren weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien findet sich auf
Mit einer Ausnahme endet die reguläre Amtszeit sämtlicher derzeitiger Aufsichtsratsmitglieder mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018. Die Amtszeit von Frau Angela Wörl, die mit Beschluss vom 4. Januar 2016 gerichtlich bestellt wurde, endet entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2016. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Grundlegenden Entscheidungen über die weitere Entwicklung des Unternehmens muss der Aufsichtsrat zustimmen. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht.
Dadurch, dass Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören können, ist bereits strukturell ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei der Überwachung des Vorstands sichergestellt.
Bei Bedarf, insbesondere wenn es um Personalentscheidungen geht, tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand.
Ausschüsse erhöhen Effizienz des Aufsichtsrates
Damit der Aufsichtsrat seine Aufgaben optimal wahrnehmen kann, hat er vier fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet. Über die Arbeit der Ausschüsse wird regelmäßig im Aufsichtsratsplenum berichtet.
Präsidialausschuss
Vorsitz:
Dr. Tobias Ohler (seit 12. Dezember 2015)
Dr. Joachim Rauhut (bis 11. Dezember 2015)
Mitglieder:
Dr. Hermann Gerlinger
Johann Hautz (seit 1. Januar 2016)
Walter Ortner (bis 31. Dezember 2015)
Aufgaben:
Der Präsidialausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Ernennung des Vorsitzenden. Er behandelt ferner die Vorstandsverträge und erarbeitet das System der Vorstandsvergütung, auf dessen Basis das Aufsichtsratsplenum die Vergütung der Vorstandsmitglieder festsetzt.
Nominierungsausschuss
Vorsitz:
Dr. Tobias Ohler (seit 12. Dezember 2015)
Dr. Joachim Rauhut (bis 11. Dezember 2015)
Mitglied:
Dr. Hermann Gerlinger
Aufgaben:
Der Nominierungsausschuss wurde in Vorbereitung auf den Börsengang im Mai 2015 errichtet und besteht aus zwei Mitgliedern. Er ist vorbehaltlich einer anderweitigen Bestimmung des Aufsichtsrats mit den Vertretern der Anteilseigner besetzt, die auch dem Präsidialausschuss angehören. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats geeignete Kandidaten für die Aufsichtsratsbesetzung zu identifizieren und die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl der Anteilseignervertreter vorzubereiten.
Prüfungsausschuss
Vorsitz:
Bernd Jonas
Mitglieder:
Dr. Tobias Ohler (seit 12. Dezember 2015)
Harald Sikorski (seit 1. Januar 2016)
Walter Ortner (bis 31. Dezember 2015)
Dr. Joachim Rauhut (bis 11. Dezember 2015)
Aufgaben:
Der Prüfungsausschuss wurde ebenfalls im Zusammenhang mit den Vorbereitungen auf den Börsengang im Mai 2015 errichtet. Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Darüber hinaus befasst er sich mit der Prüfung des Konzernzwischenabschlusses zum Halbjahr und der Durchsprache der Quartalsabschlüsse sowie mit Fragen des Risikomanagements und der Compliance. Zu diesem Zweck obliegt ihm eine Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Lageberichte, sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung. Insbesondere überwacht er die Rechnungslegungsprozesse, die Compliance und die Wirksamkeit der internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssysteme.
Dabei arbeitet er eng mit dem Abschlussprüfer zusammen. Der Prüfungsausschuss bereitet darüber hinaus die Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer vor und trifft geeignete Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen zu überwachen. Er unterbreitet auf dieser Grundlage dem Aufsichtsrat eine Empfehlung, wen dieser der Hauptversammlung als Abschlussprüfer vorschlagen soll. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Bernd Jonas, ist studierter Jurist und verfügt aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrungen, zuletzt als Generalbevollmächtigter und Leiter des Zentralbereichs Steuern und Zoll der Thyssen-Krupp AG, sowie seiner Tätigkeit in der Abschlussprüferaufsichtskommission und in verschiedenen Aufsichtsratsgremien in- und ausländischer Unternehmen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Vermittlungsausschuss
Vorsitz:
Dr. Tobias Ohler (seit 12. Dezember 2015)
Dr. Joachim Rauhut (bis 11. Dezember 2015)
Mitglieder:
Gebhard Fraunhofer (seit 20. Januar 2016)
Johann Hautz (seit 1. Januar 2016)
Angela Wörl (seit 20. Januar 2016)
Walter Ortner (bis 31. Dezember 2015)
Harald Sikorski (bis 31. Dezember 2015)
Aufgaben:
Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildende Vermittlungsausschuss hat die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Wenn ein Beschluss über die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erreicht hat, kommt dem Vermittlungsausschuss die Aufgabe zu, einen Vorschlag zu unterbreiten.
Festlegung von Zielgrößen für Frauen in Führungspositionen gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG
In Umsetzung des am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 11. September 2015 für den Frauenanteil im Vorstand der Siltronic AG eine Zielgröße von 0 Prozent und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 beschlossen. Damit wird der aktuelle Stand beibehalten. Die Mandate der amtierenden Vorstandsmitglieder laufen noch bis 2018 bzw. 2020 und eine Erweiterung des Vorstands auf drei oder mehr Mitglieder ist vor dem Hintergrund der Bemühungen des Unternehmens, die Kosten zu kontrollieren und kontinuierlich zu senken, nicht zielführend.
Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zusammen hat der Vorstand der Siltronic AG im September 2015 beschlossen, die Anzahl der Frauen bis zum 30. Juni 2017 auf insgesamt vier zu erhöhen und damit zu verdoppeln. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat sich der Vorstand als Ziel gesetzt, dass bis zum 30. Juni 2017 drei der insgesamt 16 Bereichsleiter weiblich sein sollen, das entspricht einer Quote von 18,75 Prozent. Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands - das sind alle Mitarbeiter der Berichtsebene 2, die zugleich den Status eines Leitenden Angestellten haben - hat der Vorstand beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2017 eine von insgesamt 34 Mitarbeitern weiblich sein soll. Die Zielgröße für die erste Führungsebene bedeutet eine Erhöhung des Frauenanteils, denn zum Stichtag für die Zielsetzung (30. Juni 2015) gab es nur eine weibliche Bereichsleiterin bei insgesamt 14 Bereichsleitern (das entsprach einer Quote von 7,7 Prozent). Die Zielgröße für die zweite Führungsebene wahrt den aktuellen Stand.
Eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat war nicht festzulegen. Hier gilt bereits die gesetzliche Geschlechterquote von 30 Prozent, sodass der Aufsichtsrat mit mindestens 30 Prozent Männern und mindestens 30 Prozent Frauen besetzt sein muss. Diese Vorgabe ist bei Neubesetzungen seit dem 1. Januar 2016 zwingend zu berücksichtigen. Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der Arbeitnehmervertreter haben jeweils gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen, sodass beide Seiten ihrerseits die Quote erfüllen müssen. Seit der gerichtlichen Bestellung von Frau Angela Wörl als Vertreterin der Anteilseigner am 4. Januar 2016 gehören dem Aufsichtsrat der Siltronic AG vier weibliche Mitglieder - jeweils zwei auf Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite - an, sodass die gesetzlich vorgesehene Geschlechterquote seitdem erfüllt ist.
Weitere Angaben zur Corporate Governance
Zielsetzung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Für Siltronic war es schon immer wichtig, den Aufsichtsrat mit Mitgliedern zu besetzen, die über eine hohe fachliche Qualifikation verfügen. Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 hat der Aufsichtsrat der Siltronic AG die Ziele für seine künftige Zusammensetzung in seiner Sitzung am 11. Dezember 2015 aktualisiert und dabei auch der neuen Empfehlung zur Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat Rechnung getragen:
a. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl von Mitgliedern mit internationalen Erfahrungen, mindestens jedoch ein Mitglied, angehören.
b. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat beinhaltet bereits umfassende Regelungen zur Verhinderung und zum Umgang mit Interessenkonflikten von Aufsichtsratsmitgliedern. Darüber hinaus strebt der Aufsichtsrat grundsätzlich die Verhinderung von Interessenkonflikten an und wird dieses Ziel auch bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigen.
c. Dem Aufsichtsrat sollen mindestens drei unabhängige Anteilseignervertreter angehören.
d. Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als drei volle Amtsperioden angehören. In begründeten Ausnahmefällen kann der Aufsichtsrat von dieser Regel abweichen.
Eine Altersgrenze ist bereits in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat enthalten.
Der Aufsichtsrat berücksichtigt diese Ziele bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung. Auch der Vorstand hat diese Ziele im Geschäftsjahr 2015 bei seinem Antrag auf gerichtliche Bestellung von Frau Angela Wörl zum Aufsichtsratsmitglied berücksichtigt.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Siltronic AG entspricht den verabschiedeten Zielen und die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelte Altersgrenze wird eingehalten.
Aktionäre und Öffentlichkeit transparent informieren
Siltronic verfolgt den Anspruch, alle Zielgruppen des Unternehmens, ob Aktionäre, Aktionärsvertreter, Analysten, Medien oder die interessierte Öffentlichkeit, gleichberechtigt und zeitnah zu informieren. Wichtige Termine des Unternehmens veröffentlichen wir regelmäßig in einem Finanzkalender, der auf unserer Webseite veröffentlicht ist. Die Kapitalmarktteilnehmer stehen in engem Kontakt zu unserem Investor-Relations-Team. In Telefonkonferenzen zur jeweiligen Quartalsberichterstattung informieren wir Investoren und Analysten über die aktuelle und zukünftige Geschäftsentwicklung. Regelmäßig sind wir auf Roadshows und Investorenkonferenzen. Einmal im Jahr führen wir eine Analystenveranstaltung durch. Soweit rechtlich erforderlich, veröffentlichen wir Informationen in Form von Ad-hoc-Mitteilungen. Zu diesem Zweck haben wir ein Ad-hoc-Team gebildet, in dem beide Vorstandsmitglieder, die Leiterin Recht & Compliance sowie die Leiterin Investor Relations & Communications vertreten sind und das Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz prüft. Wir gewährleisten damit den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen. Mitarbeiter, für die der Zugang zu Insiderinformationen im Rahmen ihrer Aufgaben erforderlich ist, werden in einem Insiderverzeichnis geführt.
Wichtige Präsentationen können im Internet frei eingesehen werden. Dort finden Sie auch sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen in deutscher und englischer Sprache sowie den Online-Geschäftsbericht und alle Zwischenberichte. Weitere Informationen finden Sie auf http://www.siltronic.com.
Hauptversammlung
Die jährliche Hauptversammlung dient dazu, sämtliche Aktionäre effizient und umfassend über die Lage des Unternehmens zu unterrichten. Bereits vor der Hauptversammlung erhalten die Aktionäre wichtige Informationen über das abgelaufene Geschäftsjahr im Geschäftsbericht. In der Einladung zur Hauptversammlung werden die Tagesordnungspunkte erläutert und die Teilnahmebedingungen erklärt. Die Einberufung nebst allen gesetzlich erforderlichen Berichten und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts (der unter anderem den Konzernjahresabschluss und den Konzernlagebericht enthält) sowie der Jahresabschluss der Siltronic AG einschließlich Lagebericht sind auch auf der Webseite zugänglich. Im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichen wir die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet. All diese Kommunikationsmaßnahmen tragen zu einem regelmäßigen Informationsaustausch mit unseren Aktionären bei. Siltronic erleichtert ihren Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte und die Stimmrechtsvertretung. Für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre stehen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat ("Directors' Dealings")
Gemäß § 15a WpHG müssen Personen mit Führungsaufgaben, zu denen bei der Siltronic AG die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat gehören, sowie deren Angehörige den Erwerb und den Verkauf von Siltronic-Aktien und anderer darauf bezogener Rechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Gesellschaft mitteilen, sofern die Wertgrenze von EUR 5.000 innerhalb eines Kalenderjahres überschritten wird.
Im Jahr 2015 gab es eine meldepflichtige Transaktion, bei der ein Aufsichtsratsmitglied Siltronic-Aktien erworben hat. Einzelheiten sind auf der Website der Siltronic AG veröffentlicht.
Die beiden Vorstandsmitglieder haben für ihre Verdienste im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Börsengang der Siltronic AG einen IPO-Bonus erhalten, den sie jeweils zu 50 Prozent in Siltronic-Aktien ausgezahlt bekommen haben. Einzelheiten sind dem Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, zu entnehmen.
Der Gesamtbesitz von Siltronic-Aktien aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder übersteigt nicht 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.
Angaben über wertpapierorientierte Anreiz Systeme
15 Prozent der jährlichen variablen Vergütung für die Vorstandsmitglieder werden in Aktien der Gesellschaft gezahlt. Einzelheiten sind im Vergütungsbericht nachzulesen.
Verantwortungsvoller Umgang mit Chancen und Risiken
Der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken ist wichtiger Bestandteil einer guten Corporate Governance. Mit einem systematischen Chancen- und Risikomanagement identifiziert und überwacht Siltronic regelmäßig die wesentlichen Risiken und Chancen. Dadurch sollen Risiken frühzeitig erkannt und durch konsequentes Risikomanagement minimiert werden. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig. Mit dem Rechnungslegungsprozess sowie der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems beschäftigt sich regelmäßig der Prüfungsausschuss. Das Chancen- und Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten sind im Risiko- und Chancenbericht, der Teil des Lageberichts ist, nachzulesen.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Konzernabschluss 2015 der Siltronic wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss 2015 der Siltronic AG wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die Rechnungslegung für das Jahr 2015 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft. Gemäß den Regelungen des Corporate Governance Kodex haben wir mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Aufsichtsratsvorsitzende unverzüglich über Ausschluss- und Befangenheitsgründe während der Prüfung informiert wird. Außerdem berichtet der Abschlussprüfer auch sofort über alle wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die die Aufgaben des Aufsichtsrats betreffen. Sollte der Abschlussprüfer bei der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG ergeben, wird er den Aufsichtsrat darüber informieren bzw. dies im Prüfungsbericht vermerken.
D&O- Versicherung
Siltronic hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, in der die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats miteinbezogen ist (D&O-Versicherung). Diese Versicherung sieht den gesetzlichen Selbstbehalt für die Mitglieder des Vorstands vor. Aus den in unserer Entsprechenserklärung erläuterten Gründen ist ein Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht vorgesehen.
Interessenkonflikte
Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Bei ihren Entscheidungen dürfen sie keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat sehen vor, dass etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen sind. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das entsprechende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederzulegen. Alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und einem Vorstand oder seinen Angehörigen andererseits haben den Standards zu entsprechen, wie sie bei Geschäften mit fremden Dritten maßgeblich wären. Solche Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, falls der Wert des Geschäfts im Einzelfall einen Betrag von EUR 5.000 übersteigt. Im Berichtsjahr traten weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat Interessenkonflikte auf.
8 MELDUNGEN VON AKTIONÄREN ÜBER ANTEILE
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| Aktionär | Erreichen der Stimmrechts- anteile | Meldung |
| Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH, München | 10.06.2015 | Meldeschwelle von 75,0 % erreicht, Beteiligung 75,00 % |
| Wacker Chemie AG, München | 10.06.2015 | Beteiligung 83,33 %, davon 75,00 % zugerechnet von Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH |
| Dr. Alexander Familiengesellschaft mbH, München | 10.06.2015 | Beteiligung 83,33 %, alle Anteile gehalten über Wacker Chemie AG und Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH |
| Citigroup Inc., Wilmington, USA | 10.06.2015 | Beteiligung 16,67 %, alle Anteile gehalten über Citigroup Financial Products Inc, Wilmington/Delaware, USA, |
| Citigroup Global Markets Limited, Wilmington/Delaware, USA, | ||
| Citigroup Global Markets Europe Limited, London, Großbritannien, | ||
| Citigroup Global Markets Holdings Inc., New York, USA und Citigroup Global Markets Limited, London, Großbritannien | ||
| Dr. Alexander Familiengesellschaft mbH, München | 15.06.2015 | Schwelle von 75,0 % unterschritten, Beteiligung 57,83 %, alle Anteile gehalten über Wacker Chemie AG und Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH |
| Wacker Chemie AG, München | 15.06.2015 | Schwelle von 75,0 % unterschritten, Beteiligung 57,83 %, davon 49,50 % gehalten über Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH |
| Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH, München | 15.06.2015 | Schwellen von 75,0 % und 50,0 % unterschritten, Beteiligung 49,50 % |
| Citigroup Global Markets Holdings Inc., New York, USA, | 15.06.2015 | Schwellen von 15,0 %, 10,0 %, 5,0 % und 3,0 % unterschritten, |
| Citigroup Financial Products Inc, Wilmington, Delaware, USA | Beteiligung 0,00 % | |
| Citigroup Global Markets Europe Limited, London, Großbritannien, | ||
| Citigroup Global Markets Limited, Wilmington, Delaware, USA, | ||
| Citigroup Global Markets Limited, London, Großbritannien | ||
| MainFirst SICV, Senningerberg, Luxemburg | 15.06.2015 | Schwelle von 3,0 % überschritten, Beteiligung 4,17 % |
| Dr. Alexander Familiengesellschaft mbH, München | 15.06.2015 | Schwelle von 75,0 % unterschritten, Beteiligung 57,83 %, alle Anteile gehalten über Wacker Chemie AG und Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH |
| Wacker Chemie AG, München | 15.06.2015 | Schwelle von 75,0 % unterschritten, Beteiligung 57,83 %, davon 49,50 % gehalten über Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH |
| Wacker-Chemie Dritte Venture GmbH, München | 15.06.2015 | Schwellen von 75,0 % und 50,0 % unterschritten, Beteiligung 49,50 % |
| Baupost Group Securities LLC, Boston, USA | 15.06.2015 | Schwellen von 3,0 % und 5,0 % überschritten, Beteiligung 8,66 %, gehalten über Baupost Group Securities, LLC, Boston, USA |
| Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, USA | 17.06.2015 | Schwelle von 3,0 % überschritten, Beteiligung: 3,01 %, gehalten über Wellington Group Holdings LLP, Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wellington Management Company LLP, alle Wilmington, Delaware, USA |
| MainFirst SICV, Senningerberg, Luxemburg | 15.07.2015 | Schwelle von 5,0 % überschritten, Beteiligung 5,06 % |
| Baupost Value Partners, L.P.-IV, Wilmington, Delaware, USA | 14.08.2015 | Schwelle von 3,0 % überschritten, Beteiligung 3,10 %, gehalten über Baupost Group Securities, LLC, Boston, USA |
| Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, USA, und Tochtergesellschaften Wellington Group Holdings LLP, Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wellington Management Company LLP, alle Wilmington, Delaware, USA | 02.02.2016 | Schwelle von 3,0 % unterschritten, Beteiligung 2,84 % |
| Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA | 26.02.2016 | Schwellen von 3,0 % und 5,0 % überschritten, Beteiligung 6,46 %, gehalten über Morgan Stanley & Co. International plc, London, Großbritannien |