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SGL CARBON SE — Governance Information 2013
Dec 29, 2013
389_cgr_2013-12-29_f9632de1-30e7-4b60-a6a3-bb97f56bfe1e.pdf
Governance Information
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Entsprechenserklärung
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der SGL Carbon SE gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 13. Mai 2013 (Bekanntmachung vom 10. Juni 2013) mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wird:
- Kodex-Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3: Bei der Bemessung der Vorstandsvergütung im Rahmen der derzeit bestehenden Vorstandsdienstverträge ist eine Umsetzung der erst am 10. Juni 2013 neu hinzugekommenen Empfehlung, das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung zu berücksichtigen und für den Vergleich festzulegen, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft festzulegen sind, nicht erfolgt, da in die erworbenen Rechtspositionen dieser Verträge nicht nachträglich eingegriffen werden soll und zudem die Festlegung des Verhältnisses erst erfolgen soll, wenn die künftige Vergütungsstruktur des oberen Führungskreises feststeht, die derzeit von der Gesellschaft überprüft wird.
- Kodex-Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6: Bei der Bemessung der Vorstandsvergütung im Rahmen von Vorstandsdienstverträgen, die vor dem 10. Juni 2013 abgeschlossen wurden, ist eine Umsetzung der am 10. Juni 2013 neu hinzugekommenen Empfehlung, betragsmäßige Höchstgrenzen bei der Vergütung insgesamt sowie ihrer variablen Vergütungsbestandteile vorzusehen, in die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorstandsverträge zunächst nicht erfolgt, da in die erworbenen Rechtspositionen dieser Verträge nicht nachträglich eingegriffen werden sollte. Der Aufsichtsrat wird jedoch der Empfehlung beim Abschluss neuer und der Verlängerung bestehender Vorstandsverträge folgen und die zum 1. Januar 2014 in Kraft tretenden überarbeiteten Vorstandsverträge werden diese Empfehlung einhalten.
- Kodex-Ziffer 4.2.3 Abs. 4: Die Begrenzung von Abfindungen im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit halten wir im Hinblick auf die bestehende Vertrags- und Vergütungsstruktur nicht in allen Fällen für angemessen, so dass bei den derzeit bestehenden Verträgen keine Begrenzung und ab dem 1. Januar 2014 bei einem der dann bestehenden Verträge keine Begrenzung vorgesehen ist.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der
"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) in der Fassung vom 15. Mai 2012 (Bekanntmachung vom 15. Juni 2012) seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 6. Dezember 2012 mit den dort genannten Abweichungen und dem DCGK in der Fassung vom 13. Mai 2013 seit seiner Bekanntmachung mit den oben genannten Abweichungen entsprochen wurde.
Die Corporate Governance Grundsätze der SGL Carbon SE erfüllen darüber hinaus überwiegend die nicht obligatorischen Anregungen des Corporate Governance Kodex.
Wiesbaden, 19. Dezember 2013
Für den Aufsichtsrat der SGL Carbon SE Susanne Klatten (Vorsitzende des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE)
Für den Vorstand der SGL Carbon SE Robert J. Koehler (Vorsitzender des Vorstands der SGL Carbon SE)