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SFC Energy AG

Governance Information Apr 19, 2024

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Governance Information

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Aktualisierung der Entsprechenserklärung der SFC Energy AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz)

Vorstand und Aufsichtsrat der SFC Energy AG ("Gesellschaft") haben zuletzt am 21. März 2024 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben. Diese Erklärung wird wie folgt aktualisiert:

Empfehlung C.1 DCGK

Gemäß Empfehlung C.1 des DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll seit Geltung des DCGK in aktueller Fassung auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden, seit Geltung des DCGK in aktueller Fassung in Form einer Qualifikationsmatrix. Die Erklärung zur Unternehmensführung soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren.

Bisher haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Abweichung von der Empfehlung C.1 DCGK erklärt. Am 19.04.2024 hat der Aufsichtsrat der SFC Energy AG konkrete Zusammensetzungsziele und ein Kompetenzprofil verabschiedet, einschließlich Diversitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten. Aufsichtsrat und Vorstand beabsichtigen auch im Übrigen die Empfehlung C.1 DCGK zu befolgen und insbesondere auch im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend der Empfehlung zu berichten. Der Empfehlung C.1 DCGK wird damit künftig entsprochen.

Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung von 21. März 2024 unverändert.

Brunnthal, 19. April 2024

SFC Energy AG

Für den Vorstand:

Dr. Peter Podesser

Für den Aufsichtsrat:

Hubertus Krossa

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